Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
15.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 * TOP Ö 1.1 Bericht; Führen mit reduzierter Arbeitszeit 7 Bericht PA/225/2019 7 Bericht PA/225/2019 10 Anlage 1: Leitfaden PA/225/2019 14 Anlage 2: Umsetzungskonzept PA/225/2019 25 Anlage 3: Vordruck Stellenprüfungen PA/225/2019 27 TOP Ö 2 Stellenplan 2020 29 Sitzungsvorlage DIP/054/2019 29 Sachverhalt DIP/054/2019 32 Anlage 1: Liste DIP/054/2019 37 Anlage 2: Steckbriefe DIP/054/2019 53 Anlage 3: Liste ASN, USN DIP/054/2019 127 TOP Ö 2.1 Stellenplan 2020 129 Sitzungsvorlage DIP/054/2019/1 129 Antrag DIP/054/2019/1 131 TOP Ö 2.2 Stellenplan 2020 132 Sitzungsvorlage DIP/054/2019/2 132 Antrag DIP/054/2019/2 134 TOP Ö 2.3 Stellenplan 2020 135 Sitzungsvorlage DIP/054/2019/3 135 Antrag DIP/054/2019/3 137 TOP Ö 2.4 Stellenplan 2020 138 Sitzungsvorlage DIP/054/2019/4 138 Antrag DIP/054/2019/4 140 TOP Ö 3 Stellenplan 2020, hier: Fortführung befristeter Stellen 141 Sitzungsvorlage DIP/055/2019 141 Sachverhalt DIP/055/2019 144 Anlage DIP/055/2019 146 TOP Ö 3.1 Stellenplan 2020, hier: Fortführung befristeter Stellen 152 Sitzungsvorlage DIP/055/2019/1 152 Antrag Bündnis 90/Die Grünen DIP/055/2019/1 154 TOP Ö 3.2 Stellenplan 2020, hier: Fortführung befristeter Stellen 155 Sitzungsvorlage DIP/055/2019/2 155 Antrag ÖDP Stellenumwidmung Stabsstelle Radverkehr HH2020 DIP/055/2019/2 158 TOP Ö 3.3 Stellenplan 2020, hier: Fortführung befristeter Stellen 159 Sitzungsvorlage DIP/055/2019/3 159 Antrag ÖDP Stellenumwidmung Team Inklusion HH2020 DIP/055/2019/3 162 * TOP Ö 4 Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Geflüchtete – 163 Verbundausbildung mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH Sitzungsvorlage PA/233/2019 163 Antrag der SPD vom 09.06.17 PA/233/2019 166 Bericht PA/233/2019 167 Kalkulation PA/233/2019 171
TOP Ö 5 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2019, öffentlicher Teil 172 Sitzungsvorlage Ref.I/II/122/2019 172
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 15.10.2019, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.1 Bericht; Führen mit reduzierter Arbeitszeit Bericht
PA/225/2019
2. Stellenplan 2020 Gutachten
DIP/054/2019
hier: Stellenschaffungen
2.1 Stellenplan 2020 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktion Ökologisch-Demokratische Partei
(ÖDP)
Schaffung folgender Stelle:
1 VK-Stelle "Radwegeplanung" im Verkehrsplanungsamt
T I S C H V O R L A G E
2.2 Stellenplan 2020 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktion Ökologisch-Demokratische Partei
Schaffung folgender Stelle:
- 0,5 VK-Stelle "Straßenbäume - Betreuung und Planung"
T I S C H V O R L A G E
2.3 Stellenplan 2020 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die
Grünen
Schaffung der folgenden Stellen:
3 Stellen für Baumbewässerung (Fahrerstellen) bei SÖR
T I S C H V O R L A G E
2.4 Stellenplan 2020 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die
Grünen
Schaffung der folgenden Stellen:
2 Stellen für Baustellenkontrollen mit dem Schwerpunkt
"Baumkontrolleure" bei SÖR
T I S CH V O R L A G E
3. Stellenplan 2020 Beschluss
DIP/055/2019
hier: Fortführung befristeter Stellen
3.1 Stellenplan 2020 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen DIP/055/2019/1
Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen
Ablehnung der Fristverlängerungen:
a) Stellennr. 850.0014 Bauingenieur/in
b) Stellennr. 850.1249 Sachbearb. Haushalt
c) Stellennr. 850.2374 Elektroingenieur/in
d) Stellennr. 850.5030 Bauingenieur/in
e) Stellennr. 850.6014 Bauingenieur/in
Fortführung folgender Stellen:
f) 2,00 Stellen allg. Verwendung Hochbauamt
g) 2,00 Stellen Radwegeplan
h) 1,00 Stelle Fußverkehrsstrategie (zusätzl. zur Stelle Vpl Nr. 62)
T I S C H V O R L A G E
3.2 Stellenplan 2020 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen
- Antrag der ÖDP vom 10.10.2019 Umwidmung
Radverkehrsbeauftragte/r
T I S C H V O R L A G E
3.3 Stellenplan 2020 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen
- Antrag der ÖDP vom 10.10.2019 Umwidmung der Stellen "Team
Inklusion"
T I S C H V O R L A G E
4. Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Geflüchtete – Beschluss
Verbundausbildung mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH PA/233/2019
Antrag SPD-Stadtratsfraktion der SPD vom 09.06.2017
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2019 Beschluss
öffentlicher Teil Ref.I/II/122/2019
Berichtsvorlage PA/225/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht; Führen mit reduzierter Arbeitszeit
Anlagen: Bericht Anlage 1: Leitfaden Anlage 2: Umsetzungskonzept Anlage 3: Vordruck Stellenprüfungen
Bericht:
siehe Bericht
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/225/2019
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einbindung in Maßnahmen der Umsetzung und Fortschreibung des Ersten Gleichstellungsaktionsplans der Stadt Nürnberg 2015 - 2017 ist gegeben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fb
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/225/2019
Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.10.2019
Führen mit reduzierter Arbeitszeit
I. Bericht
1 Bisherige Tätigkeiten
Mit POA-Bericht vom 14.03.2017 wurde bereits über die Notwendigkeit zur Ermöglichung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit berichtet und der vom Kompetenzteam erarbeitete Handlungsleitfaden vorgestellt. Dieser gibt Hilfestellung beim Überprüfen der Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung einer konkreten Führungsposition. Darauf aufbauend wurde anschließend ein Umsetzungskonzept erstellt. Dieses sieht unter anderem vor, dass in den allgemeinen Hinweisen zu den Stellenausschreibungen im Intranet und Internet der Grundsatz mitaufgenommen wird: „Bei der Stadt Nürnberg sind Führungspositionen grundsätzlich mit reduzierter Arbeitszeit möglich“. Zusätzlich wurde eine Abfrage entwickelt, die bei Vakanzen von Führungspositionen von der Beschäftigungsdienststelle bzw. dem Eigenbetrieb ausgefüllt wird, um nachvollziehen zu können, wie viele Führungsstellen als konkret teilzeitfähig / in Jobsharing besetzbar erachtet werden und mit welcher Arbeitszeit die Stellen tatsächlich besetzt wurden. Des Weiteren wurde eine Broschüre zum Thema „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ erstellt. Diese veranschaulicht das Thema anhand von bestehenden Beispielen bei der Stadt Nürnberg und bietet zugleich Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Nutzen und Herausforderungen. Eine Druckversion der Broschüre wurde jeweils im Juni 2018 an alle Geschäftsbereichsleitungen, Werk- und Dienststellenleitungen übersandt sowie an die Mitglieder des Bayerischen und Deutschen Städtetags. Ein weiterer Hinweis auf die Verfügbarkeit der Broschüre im Intranet und Internet erfolgte mit Mitteilung aus dem Personalbereich ebenfalls im Juni 2018 sowie mit einem Beitrag im Querblick im Oktober 2018. Des Weiteren wurde durch einen Beitrag im KGSt-Journal im August 2018 und durch Hinterlegung der digitalen Version der Broschüre im KGSt-Portal auf das Thema aufmerksam gemacht. Im Nachgang zur Veröffentlichung der Broschüre sind sehr viele positive Rückmeldungen durch andere Städte bei uns eingegangen, und es gab auch einige Anfragen zum Erfahrungsaustausch; unter anderem fand im Oktober 2018 ein Treffen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters Kreis Unna statt. Im Juli 2019 war das Thema Führen mit reduzierter Arbeitszeit Inhalt des stadtinternen Netzwerktreffens für Frauen in Führungspositionen. Neben theoretischen Ausführungen einer Mitarbeiterin des Personalamts und einer praktischen Darstellung von Frau Hilker (Abteilungsleiterin im Umweltamt, welche selbst mit reduzierter Arbeitszeit führt), wurden u.a. die Rahmenbedingungen zum Führen mit reduzierter Arbeitszeit mit den Teilnehmerinnen im Rahmen eines World-Cafés diskutiert. Die Anregungen werden derzeit im Personalamt geprüft. Im Zuge dessen wurde von PA festgelegt, dass die Prüfung, ob eine Stelle auch mit reduzierter Arbeitszeit oder im Jobsharing besetzt werden kann, künftig auch bei Stellvertretungspositionen durchgeführt wird.
A 120.171 - 2 -
2 Ergebnisse der Vorabprüfungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 26.04.2019
Wie oben bereits beschrieben, wurde im Umsetzungskonzept zum POA-Bericht vom 14.03.2017 festgelegt, dass eine Abfrage entwickelt wird, die bei Vakanzen von Führungspositionen von der Beschäftigungsdienststelle bzw. dem Eigenbetrieb ausgefüllt wird, um nachvollziehen zu können, wie viele Führungsstellen als konkret teilzeitfähig / in Jobsharing besetzbar erachtet werden und mit welcher Arbeitszeit die Stellen tatsächlich besetzt wurden. Die Dienststellen und Eigenbetriebe wurden mit Mitteilung aus dem Personalbereich vom 15.12.2017 über das Verfahren und den Verfahrensstart am 01.01.2018 informiert. Dabei wurde den Dienststellen und Eigenbetrieben der Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt, der Hilfestellung beim Überprüfen der Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung einer konkreten Führungsposition gibt, sowie ein Vordruck, mit welchem das Ergebnis der Prüfung dokumentiert werden soll.
Die Prüfung wird von den Dienststellen/Eigenbetrieben mit Hilfe des Leitfadens durchgeführt. Auf Grundlage des Ergebnisses kann in den Stellenausschreibungen der Führungsstellen eine Feststellung zu der geforderten Arbeitszeit, hinsichtlich des Umfangs und der Arbeitszeitverteilung getroffen werden. Eine Formulierung ist hier z.B.: „Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist aber auch mit reduzierter Arbeitszeit - ab 28 Wochenarbeitsstunden in einer 4-Tage-Woche - möglich.“
Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 26.04.2019 wurden insgesamt 27 Prüfungen durchgeführt. Von diesen wurden im oben genannten Zeitraum auch bereits 20 Stellen wiederbesetzt.
Bei drei der 27 Prüfungen haben die Dienststellen/Eigenbetriebe angegeben, dass sowohl eine Arbeitszeitreduzierung als auch eine Teilung der Führungsstelle möglich wäre. Zwei dieser Stellen wurden bereits besetzt; davon eine Stelle mit einer Frau mit 30 Wochenarbeitsstunden und eine Stelle mit einer Frau in Vollzeit.
Bei sieben der 27 Prüfungen wurden durch die Dienststellen/Eigenbetriebe angegeben, dass zwar keine Teilung der Führungsstelle, aber die Besetzung mit reduzierter Arbeitszeit möglich wäre. Alle sieben Stellen wurden bereits wiederbesetzt. Zwei Stellen wurden mit Frauen mit einer Arbeitszeit von jeweils 30 Wochenarbeitsstunden besetzt; die anderen fünf Stellen wurden mit fünf Männern in Vollzeit besetzt.
Bei zwei der 27 Prüfungen kamen die Dienststellen/Eigenbetriebe zu dem Ergebnis, dass zwar keine Besetzung mit reduzierter Arbeitszeit möglich ist, aber eine Besetzung im Jobsharing. Eine der Stellen wurde bereits wiederbesetzt; mit einem Mann in Vollzeit.
Bei 15 der 27 Prüfungen wurden durch die Dienststellen/Eigenbetriebe angegeben, dass weder eine Teilung der Führungsstelle noch die Besetzung mit reduzierter Arbeitszeit möglich sei. Als Gründe wurden hierfür unter anderem Folgende genannt:
-
Eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten ist im Arbeitsalltag nicht möglich.
-
Eine ständige, persönliche Präsenz der Führungskraft ist aufgrund der notwendigen Konti-
nuität erforderlich.
-
Überwiegend liegen Daueraufgaben mit wenig Vorhersehbarkeit vor.
-
Die im Jobsharing erforderliche Binnenkommunikation wäre schwer herstellbar.
-
Die Anzahl der Führungspositionen wurden bereits deutlich reduziert; die verbleibenden
Stellen mit (Personal-) Führungsaufgaben sind in Vollzeit besetzt und können nicht aufgestockt werden, um eine Stundenreduzierung aufzufangen. Eine Aufteilung der Tätigkeit auf zwei Personen erscheint aufgrund von Besonderheiten wie der Teilnahme an Veranstaltun
gen außerhalb des regulären Arbeitszeitrahmens als äußerst schwierig, die jeweiligen Arbeitszeitmodelle müssten nahtlos ineinandergreifen.
- Das komplexe Aufgabenfeld der Amtsleitung kann nur in VZ ausgefüllt werden. Nach den
bisherigen Erfahrungen fallen auch dann noch Mehrarbeitsstunden an.
- Die aktuell herausragende Anforderung an die Fachlichkeit bei ständig wechselnden rechtli
chen Grundlagen, Änderungen von Verfahrensfragen, Anpassungen von Aufgaben, Aufbau von Netzwerken und Kooperationen erfordert einen Einsatz einer Vollzeitkraft.
- Aus Gründen der nachhaltigen pädagogischen und organisatorischen Steuerung und Füh
rung der Mitarbeitenden im Innenverhältnis sowie aus Gründen der Repräsentanz im Außenverhältnis ist eine Besetzung mit einer Leitung in Vollzeit erforderlich.
-
Die Stellvertreterposition wird bereits im Jobsharing ausgeübt.
-
Häufige Leitungswechsel in der Vergangenheit erfordern nun Stabilität im Team und daher
eine Vollzeitleitung.
3 Entwicklung Führen mit reduzierter Arbeitszeit im Zeitraum vom 31.12.2016 bis
01.03.2019
Unabhängig vom Verfahren, dass die Dienststellen und Eigenbetriebe seit 01.01.2018 bei Freiwerden einer Führungsstelle anhand des Leitfadens prüfen sollen, ob eine zukünftige Besetzung auch mit reduzierter Arbeitszeit oder im Jobsharing möglich ist, können Mitarbeitende, die bereits Führungspositionen innehaben, in Absprache mit ihren Vorgesetzten eine Arbeitszeitreduzierung vereinbaren. Beide Verfahren haben deshalb Einfluss auf die Entwicklung der Zahlen zum Führen mit reduzierter Arbeitszeit.
| Entwicklung Führen mit reduzierter Arbeitszeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Teilzeitquote 31.12.2016 | Teilzeitquote 01.03.2019 | ||||
| 1 OBM | 0 | 0 | |||
| 2 BM, Referentin/Referent, 1. Werkleitung | 0 | 0 | |||
| 3 Dienststellen-, Schul-, 2. Werkleitung | 4,35% | 7,14% | |||
| stv. Dienststellenleitung (ohne Abteilungsleitung), 3a stv. Schulleitung | 3,23% | 10,00% | |||
| 3b stv. Dienststellenleitung (mit Abteilungsleitung etc.) | 5,71% | 14,71% | |||
| Abteilungsleitungen/ Bereichsleitungen (ohne 4 Schulen) | 13,64% | 22,22% | |||
| Sachgebiets-, Fachbereichs-, Regional-, Team-, 5 Bezirks- oder Gruppenleitungen (ohne Schulen) | 22,68% | 27,73% | |||
| Gesamt | 17,54% | 23,29% |
Zum 31.12.2016 stellte sich die Situation wie folgt dar:
Sowohl in der Leitungsebene 1 (OBM) als auch in der Leitungsebene 2 (BM, Referenten, 1. Werkleitung) lag die Teilzeitquote bei 0%. In der Leitungsebene 3 (Dienststellen-, Schul-, 2. Werkleitung) lag die Teilzeitquote bei 4,35%, in der Leitungsebene 3a (Stv. Dienststellenleitungen ohne Abteilungsleitung, Stv. Schulleitung) bei 3,23 % und in der Leitungsebene 3b (Stv. Dienststellenleitungen mit Abteilungsleitung) bei 5,71 %. In den unteren Leitungsebenen 4 (Abteilungsleitungen/ Bereichsleitungen, ohne Schulen) und 5 (Sachgebiets-, Fachbereichs-, Regional-, Team-, Bezirks- oder Gruppenleitungen, ohne Schulen) lag die Teilzeitquote bei 13,64% bzw. 22,68%.
Im Vergleich dazu stellt sich die Situation am 01.03.2019 folgendermaßen dar:
Teilzeitquote in der Leitungsebene 1 (OBM) und 2 (BM, Referenten, 1. Werkleitung): 0%. In der Leitungsebene 3 (Dienststellen-, Schul-, 2. Werkleitung) lag die Teilzeitquote bei 7,14%, in der Leitungsebene 3a (Stv. Dienststellenleitungen ohne Abteilungsleitung, Stv. Schulleitung) bei 10,00 % und in der Leitungsebene 3b (Stv. Dienststellenleitungen mit Abteilungsleitung) bei 14,71 %. In den unteren Leitungsebenen 4 (Abteilungsleitungen/ Bereichsleitungen, ohne Schulen) und 5 (Sachgebiets-, Fachbereichs-, Regional-, Team-, Bezirks- oder Gruppenleitungen, ohne Schulen) lag die Teilzeitquote bei 22,22% bzw. 27,73%.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Teilzeitquote in allen Leitungsebene außer den Leitungsebenen 1 und 2 erhöht hat. Die größten Steigerungen liegen dabei in der Leitungsebene 3b mit einer Steigerung um 9,00%-Punkte, in der Leitungsebene 4 mit einer Steigerung um 8,58%-Punkte und in der Leitungsebene 3a mit einer Steigerung um 6,77 %-Punkte. Bei allen Leitungsebenen zusammengefasst lag die Steigerung bei 5,75%-Punkten (Teilzeitquote aller Leitungsebenen am 31.12.2016: 17,54%; Teilzeitquote aller Leitungsebene am 01.03.2019: 23,29%).
Die Selbstverpflichtung der Geschäftsbereiche und Referate, die im POA am 14.03.2017 getroffen wurde, den Anteil an Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit maßvoll zu steigern, kann damit als erfüllt angesehen werden. PA wird dieses Thema auch weiterhin in die jeweiligen vorgesehenen Dienststellengespräche zu personalwirtschaftlichen Fragestellungen turnusmäßig miteinbringen.
II. Herrn Ref. I/II
III. Fb
IV. DIP
V. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 06.09.2019 Personalamt
(78198)
Anlagen Leitfaden „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ Umsetzungskonzept „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ Vordruck Stellenprüfungen „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“
Ein Leitfaden für Führungskräfte und an Führungspositionen interessierte Beschäftigte der Stadt Nürnberg zu
„Führen mit reduzierter Arbeitszeit“
Die Wahrnehmung von Führungsfunktionen – auch mit reduzierter Arbeitszeit – dient der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entsprechende Angebote erhöhen die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und eröffnen ihnen Perspektiven. Damit sind sie ein wichtiges Merkmal einer modernen und attraktiven Arbeitgeberin. Auch wenn der öffentliche Dienst als familienfreundlicher Arbeitgeber anerkannt gilt, sind Zeitkonflikte nach wie vor ein Hindernis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere bei Führungsfunktionen besteht die Erwartung einer hohen zeitlichen Verfügbarkeit im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung. In der Praxis mangelt es oft an Akzeptanz und konkreten Ansätzen für die Arbeitszeitreduktion im Zusammenhang mit Führungspositionen, obwohl der rechtliche Rahmen hierfür gegeben ist. Für das „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gibt es keine Standardlösung, aber eine Reihe von individuellen Möglichkeiten, die Chancen für eine qualifizierte Leitung mit reduzierter Arbeitszeit in fast jeder Führungsposition bieten. Betrachtet werden sowohl Führungspositionen, die mit einer Person – welche ihre Arbeitszeit reduziert und somit Stundenkontingente beispielsweise auf Mitarbeiter/innen umverteilt – besetzt sind, als auch geteilte Führungspositionen (Jobsharing), bei welchen eine Stelle mit zwei Führungskräften besetzt ist. Der vorliegende Handlungsleitfaden soll allen Führungskräften und Entscheidungsträger/innen in Fach- und Querschnittdienststellen der Stadt Nürnberg die Möglichkeit eröffnen, Hilfestellung beim Überprüfen der Möglichkeiten für die Arbeitszeitreduktion ihrer individuellen Führungsfunktion zu erhalten.
Für eine umfassende Situationsanalyse gilt es, die jeweilige Führungsposition anhand von folgenden fünf Leitpunkten und deren Kriterien1 zu begutachten: 1. Analyse 2. Planung 3. Umsetzung 4. Flankierende Maßnahmen 5. Evaluation Diese Teilschritte im Leitfaden bauen aufeinander auf und die ihnen zugeordneten Kriterien stehen im Zusammenhang. Für das „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ ist die Betrachtung aller Kriterien relevant.
1 Vgl.: DOMSCH, Michel E.; KLEIMINGER, Klemens; LADWIG, Désirée H. & STRASSE, Christiane: Teilzeitarbeit für Führungskräfte. Eine empirische Analyse am Beispiel des hamburgischen öffentlichen Dienstes, München und Mering 1994.
1. Analyse
Führungsaufgaben dürfen nicht isoliert vom Arbeitsumfeld betrachtet werden, da sich die reduzierte Arbeitszeit der Führungskraft direkt auf das Arbeitsumfeld auswirkt. In der ersten Phase erfolgt eine kurze Analyse des Umfeldes (Mitarbeiter/innen; direkte Vorgesetzte) im Hinblick darauf, wie stark das Fundament für die Reduktion der Arbeitszeit / Teilung einer Führungsposition ist. Hieraus lässt sich schließen, wie groß die Realisierungschancen des Vorhabens im Hinblick auf die umfeldbezogenen Kriterien „soziale und formale Kompetenzen“ sind, wer für die Übernahme von Aufgaben qualifiziert werden muss bzw. ob und wie eine Optimierung erzielt werden kann. Weiterhin werden die Arbeitsstrukturen analysiert. Hierbei wird kritisch überprüft, wie die Arbeitsorganisation beschaffen ist, wie die Informationsstrukturen geregelt sind und welches Ausmaß an Arbeitsbeziehungen zu Externen (Dienststellen, Bürgern, Institutionen) gegeben ist. Auch dabei ist zu überlegen, ob es im Hinblick auf die Führungsposition Optimierungs- oder Umstrukturierungsbedarf gibt.
| Umfeld | Soziale Kompetenzen - Ist die/der direkte Vorgesetzte offen gegenüber Veränderungen? - Unterstützt die/der direkte Vorgesetzte den Antrag auf Reduktion der Arbeitszeit? - Ist das Umfeld offen gegenüber den anstehenden Veränderungen? - Wie sehen die vorhandenen Teamstrukturen aus? - Gibt es eine offene Kommunikation zwischen der Führungskraft und der Stellvertretung? - Gibt es eine offene Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden (und der Führungs- kraft)? - Wie sieht es mit der Beschaffenheit der sozialen Kompetenzen (Teamfähigkeit, Koopera- tionsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Delegationsbereitschaft) der Mitarbeitenden aus? |
|---|---|
| Formale Kompetenzen - Wie groß ist der Qualifikationsunterschied zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft? (v.a. bei inhaltlicher Aufteilung der Führungsaufgaben relevant) - Können Fachaufgaben der Führungskraft auf Mitarbeitende übertragen werden? |
| Arbeitsstrukturen | Arbeitsorganisationsstruktur - Positionsbezogene Ebene - Wie verschiedenartig sind die Aufgaben der zu erfüllenden Position? - Weisen die Aufgaben eine sachliche Geschlossenheit auf? - Sind sie nach bestimmten Kriterien abgrenzbar? - Müssen Aufgaben im Ablauf optimiert oder umstrukturiert werden? - Organisationsbezogene Ebene - Wie hoch ist die Anzahl der direkt unterstellten Mitarbeitenden? - Weisen die Hierarchien ein Mindestmaß an Flexibilität auf / oder ist die Organisationsstruktur starr? (z. B. erwartet die/der nächst höhere Vorgesetzte ständige Präsenz der ihr/ihm untergeordneten Führungs- kraft?) - Hat die Ausstattung der Arbeitsmittel eine Relevanz? (z. B. ein zweiter Arbeitsplatz; Technische Ausstattung) - Wenn ja, wie gut ist die Ausstattung mit Arbeitsmitteln? Können benötigte und noch nicht vorhandene Arbeitsmittel gegebenenfalls beschaffen werden? |
|---|---|
| Informationsstrukturen - Ist die Sicherstellung des Informationsflusses - von Führungskraft zum/zur Stellvertreter/in - zwischen den Mitarbeitenden - von Führungskraft zu Führungskraft (geteilte Führung) - von Führungskraft zu Vorgesetzten - von Führungskraft zu Mitarbeitenden - von Führungskraft zu Externen gewährleistet? - Gibt es / Benötigt es Hilfsmittel für diesen Informationsfluss? - Erweisen sich bei geteilter Leitung überlappende oder einheitliche Arbeitszeiten als sinnvoll? | |
| Soziale Strukturen - Wie intensiv sind Arbeitsbeziehungen zu anderen Dienststellen, Bürgerinnen und Bürgern, externen Institutio- nen? - Welche Relevanz hat die Häufigkeit von Beziehungen bzw. die Dauer der Kontakte? - Wie hoch ist der Organisations- und Koordinationsaufwand? - Gibt es diesbezüglich (Re-)Delegationsmöglichkeiten (an Mitarbeitenden)? |
2. Planung
In der Planung geht es darum, ein passendes Modell für die individuelle Position zu konzipieren. Hierzu gehören neben den Arbeitsinhalten und den Qualifikationen der Stelleninhaber/innen auch die Arbeitsabläufe. Diesbezüglich ist beispielsweise zu klären, wie die jeweilige Stellvertretung und Aufgabendelegation zu regeln ist und welche unterstützenden Maßnahmen hierfür notwendig sind.
| Arbeitsinhalte | Sach- und Personalfunktion (Fach- und Führungsaufgaben) - Wie kann der Aufgabenzuschnitt erfolgen, so dass Führung mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden kann? - Was sind die Inhalte der Sach-/Fachaufgaben der Position? - Wie viel Prozent des Stellenanteils sind Sach-/Fachaufgaben? - Was sind die Inhalte der Führungsaufgaben der Position? - Wer ist der Personenkreis der direkt geführten Mitarbeitenden? (personelle Zuständigkeit) - Wie viele Personen gilt es direkt zu führen? Wie viele indirekt? - Wie viel Prozent des Stellenanteils sind Führungsaufgaben? - Lassen sich Führungsaufgaben teilen? - Wer nimmt dann welche Aufgaben wahr? - Wer trifft welche Entscheidungen? - Müssen Aufgaben im Hinblick auf die Stundenmaßreduktion umverteilt werden? - Welche Aufgaben sind unbedingt (zeitnah) durch die Führungskraft wahrzunehmen, welche Aufgaben können gegebenenfalls delegiert werden? - An wen/welche Ebene können welche Aufgaben delegiert werden? - Welche Kooperationen sind zu klären? |
|---|---|
| Übergeordnete Aufgabeninhalte - Wie werden dispositive Aufgaben (Planungs-, Entscheidungs-, Organisations- und Kontrollanteile) bei zeitlich geteilten Leitungen bewältigt? (Bei inhaltlicher Teilung der Aufgaben ist dies unproblematisch, wenn sie sich auf eine Person konzent- rieren) - Gibt es im Falle einer geteilten Leitung ausreichend Zusammenarbeit bzw. eine Überschneidung der Arbeitszeit, die ein positives Zusammenwirken ermöglicht? |
| Qualifikationen | Allgemeine Qualifikationen (nicht funktions- gebunden; Schlüsselqualifi- kationen) | Soziale Kompetenz - Welche Anforderungen an die soziale Kompetenz existieren? (Kommunikations-, Entscheidungs- und Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Unterstüt- zung, Konfliktmanagement, Delegationsfähigkeit …) |
|---|---|---|
| Flexibilität - Ist die Arbeitsorganisation so ausgestaltet, dass die Flexibilität gewährleistet ist? - Soll/Kann die wahrgenommene Arbeitszeit in Ausnahmefällen flexibel gehandhabt werden? | ||
| Arbeitseinstellung - Ist Motivation, Leistungsbereitschaft und Engagement vorhanden? | ||
| Formale Qualifikationen (funktionsge- bunden; Positionsbe- schreibung) | Berufserfahrung - Welche grundsätzliche Berufserfahrung im Arbeitsleben, in der öffentlichen Verwaltung, im speziellen Arbeitsfeld oder in vergleichbarer Position ist Voraussetzung? | |
| Führungserfahrung - Ist Führungserfahrung vorhanden? - Wie selbständig arbeiten Mitarbeitenden und wie hoch ist der Führungsbedarf? - Lassen sich vorhandene Defizite im Führungsverhalten oder fehlende Führungserfahrung durch Qualifizierungen (Führungsseminare) beheben? - Bei geteilter Leitung: Soll Führung von beiden Partnern/innen der geteilten Leitungspo- sition durchgeführt werden? - Können beide Partner/innen Führungserfahrung vorweisen? - Ist der Führungsstil beider Partner/innen ähnlich? - Wenn nicht, ergänzen sie sich komplementär? | ||
| Komplementäre Qualifikationen - Werden besondere Qualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse) für die Aufgabenerfüllung ab- verlangt? - Werden diese Qualifikationen für alle Aufgaben oder für Teilaufgaben benötigt? - Verfügen im Falle einer geteilten Leitung beide Partner/innen über diese komplementären Qualifikationen? |
| Arbeitsabläufe Können Anhaltspunkte für die Art der Organisation der Arbeitszeit- reduktion / Teilung geben (keine Zusammenhänge über Re- duktion oder Stellenteilung ja/nein, sondern über Organisationserfor- dernisse). | Vorhersehbarkeit - Ist die Arbeit planbar bzw. ist die Position durch gut vorhersehbare Aufgaben gekennzeichnet? - Gibt es für komplementäre Aufgabenprofile bei geteilten Führungspositionen die Möglichkeit der gegensei- tigen Vertretung? - Wie systematisch ist die Arbeitsorganisation der Führungskraft ausgerichtet? |
|---|---|
| Zeitliche Verfügbarkeit - Welcher Zeitumfang/Stundenumfang steht zur Verfügung? - Zu welchen Zeiten ist eine Präsenz der Führungskraft erforderlich und wie verteilen sich die Abwesenheits- zeiten? - Sind saisonale Schwankungen und Termindruck zu berücksichtigen? - Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Aufgaben auch zu dieser Zeit ordnungsgemäß wahrgenom- men werden können? - Ist die ganztägige Verfügbarkeit der Führungskräfte unabdingbar notwendig? | |
| Zeitliche Geschlossenheit - Haben die anfallenden Aufgaben in der Regel einen Start und ein Ende oder handelt es sich überwiegend um Daueraufgaben (wie z. B. Personalführung)? | |
| Vertretungsregelungen - Im Vorfeld ist zu überprüfen und festzulegen, wie die Vertretungsregeln bei Abwesenheit der Führungskraft sichergestellt sind - Wer übernimmt die Stellvertretung (Führungskraft-Partner/in oder Mitarbeitende)? - Müssen hierfür noch Sensibilisierungs- oder Qualifizierungsangebote erfolgen? - Wird bei der Vertretung durch einen Mitarbeitenden dessen Position (Mehrarbeit, mehr Verantwor- tung) aufgewertet? - Wird die Vertretungsregelung im Hinblick auf die Aufgaben- und Zeitstruktur abgestimmt? |
3. Umsetzung
In dieser Phase wird die individualisierte Planung der Position umgesetzt und das Umfeld (Team / Abteilung) auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen werden durchgeführt und Schwierigkeiten der Umsetzung in Gesprächsrunden, Coachings oder Workshops bearbeitet. Für die Umsetzung wird zwischen 1) der/die Mitarbeiter/in ist bereits in einer Führungsposition und beantragt Teilzeit und 2) eine Führungsposition wird vakant und soll neu besetzt werden unterschieden.
- Der/Die Mitarbeiter/in ist bereits in einer Führungsposition und beantragt Teilzeit
a. Eine rechtzeitige Abstimmung der teilzeitinteressierten Führungskraft mit der Personalverwaltung der Dienststelle/des Eigenbetriebes, in der alle Wünsche der/des Beschäftigten, aber auch die dienstlichen Erfordernisse erörtert werden können, um gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen, ist erforderlich*. Analyse und Planung hinsichtlich des Umfeldes, der Arbeitsstrukturen, der Arbeitsinhalte, der stelleninhaberbezogenen Qualifika- tionen und der Arbeitsabläufe Welches Modell (Reduktion der Arbeitszeit auf einer Stelle; geteilte Leitung) soll ermöglicht werden? In welchem Umfang (Prozentuale Arbeitszeit; Stundenumfang) wird das Modell ausgeführt? Anpassung der Arbeitsinhalte und/oder der Arbeitsorganisation Sind wegen Aufgabenverlagerungen Stellenwertüberprüfungen/-umverteilungen erforderlich? Was passiert mit den frei gewordenen Stundenkontingenten?
b. Der Teilzeitantrag ist zunächst zur Stellungnahme an die Dienststelle/den Eigenbetrieb zu richten und dann der/dem jeweiligen Sach- bearbeiter/in bei PA/2 zuzuleiten. Sollte das Modell der geteilten Leitung angestrebt werden, ist mit PA/2 Kontakt bezüglich einer Besetzung der „zweiten Hälfte“ aufzu- nehmen. Die Besetzung erfolgt wie unter 2) beschrieben.
c. Information aller Beteiligten Das Arbeitsumfeld ist über die vereinbarten Regelungen, bezüglich der An- und Abwesenheit sowie bezüglich der Vertretung zu informieren
*Falls diese eingehende Abstimmung aufgrund zeitlicher Dringlichkeit (z. B. Pflege eines Angehörigen) nicht möglich ist, ist eine Interessensabwägung und Bewertung des Antrages anhand oben genannter Kriterien durch die Dienststelle/den Eigenbetrieb vorzunehmen.
- Eine Führungsposition wird vakant und soll neu besetzt werden
a. Jede Führungsposition ist bei der Stadt Nürnberg grundsätzlich in Teilzeit besetzbar.
b. Um Mindestanforderungen hinsichtlich der Arbeitszeit festlegen zu können, ist eine Analyse und Planung hinsichtlich des Umfeldes, der Arbeitsstrukturen, der Arbeitsinhalte, der Arbeitsabläufe und der für diese Position benötigten, stelleninhaberbezogenen Qualifikati- onen erforderlich. Welches Modell (Reduktion der Arbeitszeit auf einer Stelle; Geteilte Leitung) soll ermöglicht werden? Bei einer geteilten Leitung sollte eine Kontaktaufnahme zum/r zuständigen Sachbearbeiter/in bei PA/2 erfolgen, um Mög- lichkeiten bezüglich der Stellenbesetzung einer komplementären Führungskraft zu besprechen. Welche erforderlichen Qualifikationen, Berufs- und/oder Führungserfahrungen muss die zweite Führungskraft mitbringen? In welchem Umfang (Prozentuale Arbeitszeit; Stundenumfang; Arbeitszeitverteilung) kann das Modell ausgeführt werden? Nötige Anpassung der Arbeitsinhalte und/oder der Arbeitsorganisation Sind Stellenwertüberprüfungen/-umverteilungen erforderlich? Was passiert mit den frei gewordenen Stundenkontingenten?
c. Mitteilung des Ergebnisses an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in bei PA/2
d. Prüfung des Mobilen Managements durch PA/2, ob geeignete Mitarbeiter/innen auf Grundlage der objektiven Stellenanforderungen und der stelleninhaber/innenbezogenen Kriterien zur Verfügung stehen; ggf. Vorstellung geeigneter Personen, auch um die Vorstellungen der Mitarbeiter/innen hinsichtlich der Arbeitszeit mit den Stellenanforderungen abzugleichen
e. Falls die Prüfung des Mobilen Managements zu keiner Stellenbesetzung geführt hat, kann eine Ausschreibung der Stelle mit dem Hin- weis auf die ermittelte Arbeitszeit, z.B. „mindestens 28 Wochenarbeitsstunden verteilt auf eine 4-Tage-Woche“ erfolgen
f. Auswahlverfahren unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die die Voraussetzungen erfüllen, nach Eignung, Befähigung und fachli- cher Leistung
g. Es könnte hilfreich sein, dem Team bzw. den betroffenen Mitarbeiter/innen zusammen mit der ausgewählten Führungskraft zur Akzep- tanz der gefundenen Lösung Raum und Zeit zu geben, sich mit den Chancen und Herausforderungen zum Thema „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ in ihrem Bereich auseinander zu setzen. Hierbei kann der notwendige Rückhalt des Teams erzeugt werden.
Prozessbegleitung und Beratung
Information der Dienststelle/des Eigenbetriebes (gegenüber interessierten Mitarbeitenden – welche bereits weniger als Vollzeit arbeiten – bzgl. Führungspositionen mit reduzierter Arbeitszeit oder gegenüber Führungskräften bzgl. der Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion) Interessensvertretungen (Personal- und Schwerbehindertenvertretung, Frauenbeauftragte, Ansprechpartner für Männer) stehen begleitend zur Seite Spezielle Ansprechpartner/innen PA/OrgA Der/Die jeweilige Sachbearbeiter/in bei PA/2 … … an welche/n die Teilzeitanträge zu richten sind … leistet Beratung, z. B. bzgl. rechtlicher Umstände bei der Reduzierung der Arbeitszeit Ist Unterstützung durch das Organisationsamt erforderlich (z. B. bei Umverteilungen von Stundenkontingenten, Stellenbewertungen)? Das Kompetenzteam (PA/OrgA/Fb) „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ berät bei besonderen und herausgehobenen, arbeitsrechtlichen bzw. organisationsstrukturändernden Fragestellungen Ist externe Unterstützung erforderlich? Wie könnte diese Unterstützung aussehen? (z. B. durch Coaching)
4. Flankierende Maßnahmen
Um die Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit zu unterstützen, werden flankierende Maßnahmen angeboten:
- Die Stadt Nürnberg unterstützt seit langem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit diese Familie und Beruf besser miteinander verein-
baren können. Neben umfangreichen Informationsmöglichkeiten und bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten bietet sie flexible Arbeitszeiten, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren.
- Beschäftigte mit reduzierter Arbeitszeit, die Interesse an der Übernahme einer Führungsfunktion bekunden, sowie Führungskräfte, die eine
Reduktion ihrer Arbeitszeit anstreben, sollten über die bestehenden Möglichkeiten flexiblen Arbeitens informiert werden. Dies erhöht deren zeitliche Flexibilität und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei Führungsfunktionen mit reduzierter Arbeitszeit sind bestimmte Anforderungen – z. B. bezüglich der Arbeitsorganisation oder dem Kommunikationsverhalten – besonders ausgeprägt. Durch einschlägige Fortbildungsmöglichkeiten oder arbeitsplatznahe Angebote der Personalberatung (z.B. Coaching), die auch für Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit zur Verfügung stehen, wird eine auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Unterstützung und Begleitung ermöglicht.
- Durch regelmäßige Workshops/Seminare für Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit kann ein Austausch initiiert werden, der die Mög-
lichkeit bietet, aus den Erfahrungen anderer zu lernen und auftretende Fragen zu diskutieren.
5. Evaluation im Mitarbeiter/innengespräch
Nach Ablauf der festgelegten Zeit sollten die Führungskräfte ihre Erfahrungen auswerten und erforderliche Anpassungen vornehmen. Hierfür sollte Begleitung und Unterstützung angeboten werden (Dienststelle, PA/OrgA, Interessensvertretungen). Da es wenig operationalisierbare Kriterien zur Beurteilung des individuellen Arbeitszeitmodells gibt, empfiehlt es sich aktiv ein Feedback im Mitarbeiter/innengepräch einzuholen. Hierbei wird geklärt, ob sich die Arbeitsaufteilung bewährt, ob die Aufgabenerfüllung funktioniert und inwieweit Optimierungsbedarf besteht.
-
Nach ca. 6-12 Monaten (Zeitraum vorher festlegen)
-
Innerhalb dieses Zeitraums eventuell „Führen auf Probe“ (für neue Führungskräfte) oder eine „Reduktion der Arbeitszeit auf Probe“ (für
Führungskräfte, die ihre Arbeitszeit erstmals reduzieren)
-
Auswirkungen überprüfen und Veränderungen definieren
-
Haben sich die Aufgabenverteilung und die dafür festgelegte Arbeitszeit aus Sicht der Organisationseinheit und der betroffenen
Führungskraft bewährt?
- Gibt es Veränderungsbedarf?
Falls ja –> Nachbessern / Neue Planung
-
Sicherung und Transfer guter Erfahrungen für zukünftige Projekte
-
Aus „Fehlern“ lernen
Umsetzungskonzept zum POA-Beschluss vom 14.03.2017 zu „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“
-
Der Grundsatz „Bei der Stadt Nürnberg sind Führungspositionen grundsätzlich mit reduzierter Arbeitszeit möglich“ wurde bereits in die allgemeinen Hinweise zu den Stellenausschreibungen im Intranet und Internet aufgenommen.
-
Um wie im POA gefordert nach dem Ablauf von 2 Jahren über Aktivitäten und Ergebnisse fundiert berichten zu können, wurde eine Abfrage (siehe Anhang) entworfen, die bei Vakanzen von Führungspositionen der Beschäftigungsdienststelle bzw. dem Eigenbetrieb per E-Mail zugeleitet werden soll. So kann nachvollzogen werden, wie viele Führungsstellen als konkret teilzeitfähig/in Jobsharing besetzbar erachtet und mit welcher Arbeitszeit die Stellen tatsächlich besetzt wurden. Die Prüfung soll von den Dienststellen/Eigenbetrieben mit Hilfe des Leitfadens selbstständig und unbeeinflusst durchgeführt werden. Auf Grundlage des Ergebnisses kann in den Stellenausschreibungen der Führungsstellen eine ehrliche/transparente Feststellung zu der geforderten Arbeitszeit, hinsichtlich dem Umfang und der Arbeitszeitverteilung getroffen werden. Eine Formulierung könnte hier sein „Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist aber auch mit reduzierter Arbeitszeit - ab 28 Wochenarbeitsstunden in einer 4-Tage-Woche - möglich.“
Als „Führungspositionen“ werden Stellen angesehen, die durch ihre Bezeichnung und den vorgeschlagenen Ausschreibungstext der Dst./des EB eindeutig als Leitungsstellen zu identifizieren sind. Sollte dies nicht eindeutig sein, soll mit OrgA formlos geklärt werden, ob es sich um eine Führungsstelle handelt oder nicht. Ausschlaggebend ist hier die disziplinarrechtliche Leitung. Das Ergebnis ist im Vorgang zu vermerken. Stellen mit Stellvertretungsfunktion werden nicht einbezogen, da hier keine echte Leitung ausgeübt wird.
Die Beratung erfolgt durch die jeweiligen Sachbearbeiter/innen des Personalservice. Es soll zu gegebener Zeit in der Sachgebietsleiterbesprechung über Erfahrungen und ggf. auftretende Probleme berichtet werden. Bei Problemen/Fragestellungen, die das übliche Maß übersteigen kann und soll direkt Kontakt zum Kompetenzteam (über Frau Kemmerth-Dippold) aufgenommen werden.
-
Es wird grundsätzlich eine Bindung an die Teilzeit bei der Stellenbesetzung von 3 Jahren angestrebt. Es ist jedoch in jedem Fall eine Einzelprüfung vorzunehmen. So kann auch z. B. eine kürzere Probephase zugebilligt werden oder bei Jobsharing eine dauerhafte Reduktion erforderlich sein.
-
Es soll im Intranet auf den Seiten des Personalservice auf „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ hingewiesen (mit Leitfaden und später Broschüre) und der Leitfaden mit einer Mitteilung aus
dem Personalbereich veröffentlicht werden. Darüber hinaus soll eine persönliche Information/Beratung der Dienststellen/Eigenbetriebe im Rahmen von Kundengesprächen und anlassbezogenem Besprechungen durch die Sachbearbeiter/innen des Personalservice erfolgen.
- Im Herbst ist die Fertigstellung der Broschüre zu Führen mit reduzierter Arbeitszeit geplant. Sie wird im Layout „Stadt Nürnberg – Eine Arbeitgeberin – Viele Möglichkeiten“ in einer Auflage von 1000 Exemplaren veröffentlicht. Sie soll interessierten Beschäftigten zur Information und auf Jobmessen, etc. als weiterer Baustein dienen, die Stadt Nürnberg als attraktive, moderne Arbeitgeberin zu zeigen.
Führen mit reduzierter Arbeitszeit
Dienststelle, Stelle-Nr., Stellenwert (EGr.), Stellenvermerk(e) , ,
Funktionsbezeichnung
WAS/WS
frei ab ,
I.
Die Analyse der Stelle anhand des Umfeldes und der Arbeitsstrukturen (siehe Leitfaden für Führungskräfte und an Führungspositionen interessierte Beschäftigte der Stadt Nürnberg zu „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“, Mitteilung aus dem Personalbereich vom 15.12.2017) wurde durchgeführt und erbrachte folgendes Ergebnis:
Die Stelle kann auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Die Mindestanforderungen hierbei sind:
-
Mindesarbeitszeit: WAS/WS
-
ggf. dienstlich erforderliche Arbeitszeiteinbringung:
-Tage-Woche
Sonstiges:
- Personalwirtschaftliche Auswirkungen (z.B. erforderliche Arbeitszeiterhöhungen anderer
Mitarbeiter/innen, mögliche Aufgabenverlagerungen:
Die Stelle kann auch in geteilter Leitung durch zwei Personen wahrgenommen werden.
| Person 1 | Person 2 |
|---|
Ggf. erforderliche prozentuale Verteilung der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der Stelle kann nicht reduziert werden und es ist bei dieser Stelle keine geteilte Leitung möglich. Begründung:
II. PA z.w.V.
Nürnberg, Dienststelle/Eigenbetrieb
( )
120.088
Zu II.:
-
- Die Stelle wurde besetzt ab mit (Neueinstellung/bereits Beschäftigte/r)
Arbeitszeitumfang und Dauer der Festlegung:
ggf. Arbeitszeitmodell:
und (bei geteilter Leitung)
mit (Neueinstellung/bereits Beschäftigte/r)
Arbeitszeitumfang:
ggf. Arbeitszeitmodell:
- personalwirtschaftliche/organisatorische Auswirkungen auf die Organisationseinheit:
Arbeitszeiterhöhung(en)
Stellenwertänderung(en)
persönliche Zulage(en)
Höhergruppierung(en)
Weiterbeschäftigung(en)
Sonstiges
-
Abdruck an PA/2-Kompetenzteam “Führen mit reduzierter Arbeitszeit”
-
zum Stellenbesetzungsvorgang
Nürnberg, Personalamt i. A. ( )
120.088
DIP/054/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 4.447.210 € Folgekosten 4.447.210 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 4.447.210 € davon Personalkosten 4.447.210 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 180,18 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Vorlage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2020" in der Spalte" dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 180,18 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, NüBad, SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
Beschlussvorschlag:
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2020" in der Spalte" dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 180,18 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, NüBad, SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
110-10.42.40-34/3/9 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.10.2020
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2019 bei 10.752,32 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegenüber dem Haushalt 2018 um netto 362,37 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe letztes Jahr wurde vom Stadtrat ein Doppelpersonalhaushalt 2019/2020 beschlossen. Für den Haushalt 2020 sind nur
a) Stellenschaffungen mit vollständiger Deckung, b) Stellenschaffungen für neue Einrichtungen im Bereich Schule + Bildung sowie Kinderbetreuung und c) Stellenschaffungen für unabdingbare Sonderbedarfe („Notfälle“)
zugelassen.
Dieser Doppelpersonalhaushalt war Grundlage dafür, dass die Regierung von Mittelfranken in der Haushaltsgenehmigung 2019 die Überschreitung des Stellendeckels zugelassen hat. Gleichzeitig wurde der Doppelpersonalhaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 als Auflage in die Haushaltsgenehmigung 2019 verbindlich aufgenommen. Überschreitungen sind danach nicht zulässig.
Ein quantitativer Stellendeckel wie in den letzten Jahren existiert dagegen für den Haushalt 2020 nicht mehr.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt, NüBad und SÖR liegen zum Haushalt 2020 Anträge auf Schaffung von insgesamt 217,29 Vollkraftstellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt. In der obigen Zahl der Schaffungsanträge und den nachfolgenden Zahlen sind die Stellenschaffungen bei ASN und SUN nicht enthalten.
Um einen Gesamtüberblick über die zum Haushalt 2020 vorgesehenen Stellenschaffungen zu erhalten, ist im Anhang -nachrichtlich- eine Liste der den Werkausschüssen ASN und SUN vorgeschlagenen Stellenschaffungen beigefügt.
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den nachfolgend dargestellten Kategorien zugeordnet:
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) |
|---|---|
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) | 88,26 VK |
| Kinderbetreuung (Kat. 2) | 59,00 VK |
| Schule und Bildung (Kat. 3) | 11,30 VK |
| Unabdingbare Sonderbedarfe - "Notfälle" (Kat. 4) | 41,65 VK |
| keine Zuordnung zu Kat. 1- Kat. 4 | 17,08 VK |
Schaffungsanträge, die keiner der Kategorien 1 bis 4 zugeordnet werden können, werden von der Verwaltung aufgrund des oben dargestellten Stadtratsbeschlusses und der entsprechenden Auflage in der Haushaltsgenehmigung 2019 nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaffungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbereich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Die Schwerpunkte der Stellenschaffungen liegen mit insgesamt 94,00 VK beim Jugendamt. Quantitativ kommt hier insbesondere der Ausbau der Essenversorgung an kommunalen Kindertagesstätten (23,00 VK), die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätten (16,00 VK), die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes (12,00VK) sowie der Ausbau der Kindertagesstätten (39,00 VK) zum Tragen. Beim Nürnberg Stift werden insgesamt 14,50 VK für den Bereich Pflege und Betreuung vorgeschlagen. Die Schwerpunkte liegen hier beim Betreuungsschlüssel für die Behandlungspflege, der Einrichtung einer Tagespflege im Sebastianspital und der gesetzlichen Änderung des Betreuungsschlüssels. Zur Umsetzung des vom Kulturausschuss beschlossenen Struktur- und Entwicklungskonzeptes für den Tiergarten Nürnberg werden 7,48 VK (z. B. für den Ausbau der Grundlagen-, Verhaltens- und veterinärmedizinischen Forschung, die Qualitätssicherung der Tierpflege und eine Verstärkung umweltpädagogischer Aktivitäten) - vollständig finanziert aus den Einnahmen des Tiergartens - vorgeschlagen. Darüber hinaus sind im Schaffungspaket zahlreiche Stellen mit Bezug zum Umweltschutz (Parkraummanagement, Fußverkehrsstrategie, ÖPNV-Infrastruktur Neubau Technische Universität Nürnberg, Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen) enthalten.
Im Bereich der unabdingbaren Sonderbedarfe - "Notfälle" (Kat. 4) liegen die Schwerpunkte auf der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen und dem damit korrelierenden Bürgerservice (z. B: Pflichtumtausch Führerscheine, Einführung einer europäischen eID (EU-ID), Wohngeldnovelle, Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen, Fachkräftezuwanderungsgesetz, Springer-Pool bei OA und BA/NOS).
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenübergestellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft.
Nach eingehender Überprüfung werden 180,18 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
-
Presse- und Informationsamt 1,00
-
Ordnungsamt 5,00
-
Einwohneramt 8,25
Geschäftsbereich 2. BM
-
Bürgeramt Nord Ost Süd 2,50
-
Feuerwehr 2,00
-
Tiergarten 7,48
Geschäftsbereich 3. BM
-
- Bürgermeister 2,50
-
Amt für Allgemeinbildende Schulen 1,75
Geschäftsbereich Referat I/II
-
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 6,50
-
Personalamt 3,00
Geschäftsbereich Referat III
-
Umweltreferat 1,50
-
Umweltamt 1,00
-
Gesundheitsamt 2,50
Geschäftsbereich Referat IV
-
Stadtarchiv 1,00
-
Amt für Kultur und Freizeit 3,07
-
BildungsCampusNürnberg 0,50
Geschäftsbereich Referat V
-
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 2,63
-
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 94,00
Geschäftsbereich Referat VI
-
Stadtplanungsamt 1,00
-
Verkehrsplanungsamt 7,00
-
Hochbauamt 5,00
Geschäftsbereich Referat VII
-
Wirtschaftsreferat 3,00
-
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde 0,50
Eigenbetriebe1
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
Vollkraftstellen
-
Nürnberg Stift 14,50
-
Servicebetrieb Öffentlicher Raum 3,00
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
| Kategorie Schaffungsvorschläge | Schaffungsvorschläge (in Vollkraftstellen) | davon ungedeckt |
|---|---|---|
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) | 81,05 VK | 0,00 VK |
| Kinderbetreuung (Kat. 2) | 55,00 VK | 30,64 VK |
| Schule und Bildung (Kat. 3) | 10,75 VK | 10,66 VK |
| Unabdingbare Sonderbedarfe - "Notfälle" (Kat. 4) | 33,38 VK | 33,38 VK |
| keine Zuordnung zu Kat. 1 - Kat. 4 | 0,00 VK | 0,00 VK |
| Summe: | 180,18 VK | 74,68 VK |
Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, sodass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird.
II. Beilagen
-
Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2020"
-
Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen ("Steckbriefe")
-
Liste "Schaffungsanträge zum Haushalt 2020 - nachrichtlich: Schaffungen bei den gebühren-
finanzierten Eigenbetrieben: ASN und SUN"
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2020" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 180,18 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt, NüBad, SÖR wird nach
Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 26.09.2019 Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation
gez. Riedel (5215) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Schaffungsanträge zum Haushalt 2020 Stand: 25.09.2019
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
Geschäftsbereich OBM
1 Pr Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung ohne Deckung; Fristvermerk F 05.23 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 82.764 €
2 OA Pflichtumtausch Führerscheine voraussichtlich mit Teildeckung 2,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 2,00 101.776 €
3 OA Springerpool ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 2,00 SCHALTERKRAFT E 8 2,00 114.478 €
4 OA Führerscheinstelle - Hintergrundsachbearbeitung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 1,00 57.239 €
5 EP Kinderreisepässe - Verkürzung der Gültigkeitsdauer ohne Deckung 1,40 SCHALTERKRAFT E 7 1,00 54.926 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
6 EP Einführung der EU-ID ohne Deckung; Sperrvermerk X 8,00 SCHALTERKRAFT E 7 4,00 219.704 €
7 EP Fachkräftezuwanderungsgesetz und Folgen des Brexit ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN ASYL E 9a 0,50 32.922 €
2,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 2,00 114.478 €
0,75 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,75 41.194 €
Geschäftsbereich 2. BM
8 BA/NOS Kinderreisepässe - Verkürzung der Gültigkeitsdauer ohne Deckung 0,50 SCHALTERKRAFT E 7 0,50 27.463 €
9 BA/NOS Springerstellen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 2,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 2,00 114.478 €
10 FW Planung und Durchführung von Brandschutz- und Feuerlöscherunterweisungen mit Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
1,00 SACHBEARBEITER/IN A 9 1,00 -
11 FW Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen. ohne Deckung 3,00 GERÄTEWART/IN E 7 1,00 54.926 €
12 Tg Umsetzung des Struktur- und Entwicklungskonzeptes für den Tiergarten der Stadt Nürnberg mit Deckung; Fristvermerk für Gärtner-Stellen: F 12.21 1,00 BIOLOGIN/BIOLOGE E 13 1,00 -
0,44 ZOOPÄDAGOGE/ZOOPÄDAGOGIN E 13 0,44 -
1,00 ABWASSERMEISTER/IN E 9b 1,00 -
1,00 BAULEITER/IN E 9b 1,00 -
1,54 ZOOTIERPFLEGER/IN E 5 1,54 -
0,50 HANDWERKER/IN E 5 0,50 -
2,00 GÄRTNER/IN E 5 2,00 -
Geschäftsbereich 3. BM
13 3. BM Umsetzung der IT-Strategie "Lernen und Lehren" bei IPSN ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.26 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN L A 13/A 14 1,00 91.074 €
0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 27.463 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
14 3. BM Ausbau Personalarbeit HVE-Schule-Sport ohne Deckung 0,30 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,00 -
15 3. BM Weiternutzung Schulgebäude Pilotystrasse ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 1,00 HSM PILOTYSTRASSE 4 E 5 1,00 48.548 €
16 SchA Ausbau Verwaltungsstruktur Peter-Vischer-Schule mit Teildeckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 26.838 €
17 SchA Entlastung Bereichsleitung Volks- und Förderschulen ohne Deckung 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN VOLKSSCHULEN L A 13 0,75 61.990 €
18 SchA Schulsekretariat Labenwolf Gymnasium ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT LG E 6 0,50 26.839 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
Geschäftsbereich Referat I/II
19 ZD Administrator/in des Vergabemanagementsystem ohne Deckung 2,00 ADMINISTRATOR/IN E 9b 0,00 -
20 ZD Bürgerinformationszentrum (BIZ) - Kapazitäserweiterung ohne Deckung 0,35 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,00 -
21 ZD Feuerwehrgerätehaus-Objektmanager/in ohne Deckung 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 0,00 -
22 ZD Zentrale Scanstelle ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 4 0,00 -
23 DIP Digitalisierung an Schulen ohne Deckung 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-2 E 9b 2,00 130.682 €
1,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-3 E 10 1,00 72.456 €
3,00 SYSTEMBETREUER/IN IT-4 E 9b 3,00 196.023 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
0,50 SYSTEMMANGER/IN IT-5 E 10 0,50 36.228 €
24 PA Strategische Personalbedarfsplanung und Controlling ohne Deckung 1,00 HR-PARTNER/IN RECRUITING E 11 1,00 78.364 €
1,00 HR-PARTNER/IN STRAT. PERSONALPLAN. E 14 1,00 97.171 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 65.341 €
Geschäftsbereich Referat III
25 Ref. III Projektmanager/in ReProLa (Regionalproduktspezifisches Landmanagment) mit Deckung; Fristvermerk F 09.23 0,50 PROJEKTMANAGER/IN E 13 0,50 -
26 Ref. III Mitarbeiter/in Verwaltung und Projekte ohne Deckung 1,00 MITARB. VERWALTUNG UND PROJEKTE E 13 1,00 82.764 €
27 UwA Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen ohne Deckung 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 82.764 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
28 UwA Fachkundige Stelle für Wasserrecht ohne Deckung 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN E 12 0,00 -
29 Gh Koordination Männergesundheit - Verwaltungsunterstützung mit Deckung; Fristvermerk F 12.21 0,13 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,13 -
30 Gh Projektleitung stadtteilbezogene Gesundheitskoordination (GKoS) mit Deckung; Fristvermerk F 04.21 0,50 STABSLEITUNG GKOS E 14 0,37 -
31 Gh Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten (ZEBBEK) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 0,50 33.242 €
32 Gh Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Schuleingangsuntersuchungen ohne Deckung 1,00 MED. FACHANGESTELLE/R E 6 1,00 53.678 €
33 Gh Sozialpsychiatrischer Dienst - Erweiterung gerontopsychiatrischer Kapazitäten mit Deckung 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 0,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
Geschäftsbereich Referat IV
34 Ref. IV Ausweitung der Personalkapazität in der Meistersingerhalle auch im Hinblick auf den neuen Konzertsaal ohne Deckung 1,00 VERANSTALTUNGSKAUFMANN/-FRAU 0,00 -
1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECH. E 7 0,00 -
35 Ref. IV Personalkapazität für die Verwaltung im Kulturreferat ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
36 Av Grundlagenforschung Nürnberger Häuserbuch mit Deckung; Fristvermerk F 12.21 1,00 WISSENSCH. MITARBEITER/IN E 13 1,00 -
37 Av Veränderung der Arbeitsabläufe in der Fotostelle ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00 -
38 KuF Raumbelegungsmanagement/ Hausmanagement Kulturwerkstatt Auf AEG mit Deckung 0,38 VERANSTALTUNGSKAUFMANN/-FRAU E 6 0,38 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
39 KuF Projekt Utopolis mit Deckung; Fristvermerk F 12.20; Vermerk Z (zuschussabhängig) 0,50 KOORDINATOR/IN E 10 0,50 -
0,13 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN S 11b 0,13 -
0,14 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,14 -
40 KuF Arbeit mit Migrantenvereinen/ Transkultur ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 0,00 -
41 KuF Strukturprojekt Kulturläden im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung/ Stadtteilkulturprojekt "Mobile Agora" ohne Deckung 1,00 PROJEKTLEITUNG E 10 0,00 -
1,00 PROGRAMMMANAGER/IN E 9b 0,00 -
0,20 HILFSKRAFT E 3 0,00 -
42 KuF Hausmeisterkapazität für die Kulturwerkstatt Auf AEG mit Deckung 1,00 HAUSMEISTER/IN E 4 0,92 -
43 KuF Weiterentwicklung der Kulturläden im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 0,00 -
44 KuF Konzepterstellung "Zwischennutz- und Raumvermittlung" ohne Deckung; Fristvermerk F 12.21 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 65.341 €
45 KuF Digitalisierungsstrategie Amt für Kultur und Freizeit (KuF) ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,00 -
46 KuF Buchhaltung beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF)/Verwaltung ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,00 -
47 BCN Personalausstattung der zentralen Test- und Meldestelle (TuM) mit Deckung, Sperrvermerk X 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 0,50 -
48 BCN Neue Aufgaben für die Verwaltung ohne Deckung 0,76 IT-SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,00 -
1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECH. E 9a 0,00 -
0,77 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
Geschäftsbereich Referat V
49 SHA Wohngeldnovelle 2020 ohne Deckung 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 2,13 121.919 €
0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 27.463 €
50 J Maßnahmen im Rahmen des "Gute Kita-Gesetz" mit (Teil)Deckung; Sperrvermerk X 12,00 ERZIEHER/IN S 8a 12,00 -
4,00 ASSISTENZKRAFT KINDERGARTEN S 2 0,00 -
51 J Kinderbetreuung in Kitas - Fachkräfte und Leitungsstellen mit Teildeckung; Sperrvermerk X; zusätzlich Stellenvermerk ku an den Stellen für Leiter/innen und Stv. Leiter/innen 2,00 LEITER/IN S 13 2,00 97.393 €
1,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 75 PL.) S 15 1,00 50.707 €
2,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 50 PL.) S 13 2,00 97.393 €
2,00 STV. LEITER/IN S 9 2,00 88.847 €
2,00 ERZIEHER/IN S 8a 2,00 76.783 €
30,00 KINDERPFLEGER/IN S 3 30,00 959.485 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
52 J Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten mit Deckung 2,00 TEAMLEITUNG S 15 2,00 -
3,00 HEILPÄDAGOGE/IN S 12 3,00 -
11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 11,00 -
53 J Umsetzung des Konzepts "Elternbegleiterinnen/Elternbegleiter" ohne Deckung 0,87 ERZIEHER/IN S 8a 0,87 48.903 €
54 J Umsetzung des Konzepts "Kitas als Orte für Familien" ohne Deckung 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 0,13 7.307 €
55 J Umsetzung des Modellprojekts "Kooperative Ganztagsbildung" ohne Deckung; Fristvermerk F 08.22 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 1,00 56.210 €
56 J Kinderbetreuung - Projektmanagement Verwaltungssoftware für die städtischen Kindertageseinrichtungen ohne Deckung 1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 11 1,00 78.364 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
57 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - Bereitstellung von Hauswirtschaftlichen Kräften mit Deckung; Sperrvermerk X 30,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 23,00 -
58 J Anhebung der personellen Standards in den Kinder- und Jugendhäusern ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 1,00 66.484 €
Geschäftsbereich Referat VI
59 Vpl ÖPNV-Infrastruktur Neubau Technische Universität mit Deckung; Sperrvermerk X 1,00 INGENIEUR/IN E 12 1,00 -
60 Stpl Schaffung von Baurecht für den Neubau der Technischen Universität mit Deckung; Sperrvermerk X 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 1,00 -
61 Vpl Planung von Straßen in B-Plänen mit Deckung; Sperrvermerk X 1,00 INGENIEUR/IN E 12 1,00 -
1,00 INGENIEUR/IN E 11 1,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 1,00 -
62 Vpl Erarbeitung eines Konzeptes für eine Fußverkehrsstrategie mit Deckung 1,00 INGENIEUR/IN E 12 1,00 -
63 Vpl Parkraummanagement mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 1,00 INGENIEUR/IN E 12 1,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 -
64 H Baumaßnahmen SUN mit Deckung; Fristvermerk F 12.28 1,00 BAUINGENIEUR/IN SUN E 11 1,00 -
65 H Baumaßnahmen Tiergarten mit Deckung; Fristvermerk F 12.28 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 1,00 -
66 H Neubau und Sanierung Pflegezentrum Platnersberg mit Deckung; Fristvermerk F 12.28, Sperrvermerk X 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 1,00 -
1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 11 1,00 -
1,00 VERSORGUNGSINGENEUR/IN E 11 1,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
Geschäftsbereich Referat VII
67 Ref. VII Erlass der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 1,00 JURISTISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 82.764 €
2,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 2,00 130.682 €
68 ML Sanierung Volksfestplatz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.21 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 32.670 €
Eigenbetriebe
69 NüSt Poolstellen Pflege und Betreuung mit Deckung 9,00 PFLEGEKRAFT P 7 9,00 -
5,50 BETREUUNGSKRAFT N. § 87B SGB X E 2UE 5,50 -
70 SÖR Neubauprojekt Hafenbrücken ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 2,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 2,00 130.682 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
vorgeschlagene Wirtschaftspläne/jährlich Stellenschaffungen
71 SÖR Straßen- und Verkehrsrecht (SÖR/3) - Großraum- und Schwertransporte mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 1,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
Schaffungsanträge zum Haushalt 2019 ÖÖ 22
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Presse- und Informationsamt lfd. Nr. 1 Tätigkeitsbereich Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 05.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Nach Anträgen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Juli 2015 und der CSU-Fraktion vom 13. November 2017 diskutierte die Referentenrunde am 12. Dezember 2017 das Thema „Leichte Sprache in der Stadtverwaltung“. Pr und SHA bekamen den Auftrag, den Bedarf für die Einführung Leichter Sprache in der Stadtverwaltung zu prüfen und das weitere Vorgehen mit Ref. I/II abzustimmen. Für die Einführung der Leichten Sprache in der Verwaltung gibt es einen rechtlichen Rahmen: Nach § 11 BGG (= Behindertengleichstellungsgesetz) sollen Behörden mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren und auf Verlangen Bescheide in einfacher Sprache erläutern. Behörden sollen künftig mehr Angebote in Leichter Sprache bereitstellen und die Kompetenzen dafür ausbauen. § 1 des Behindertenteilhabegesetzes, Art. 1 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und Art. 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“) geben Vorgaben zur Barrierefreiheit. Neben der Mobilität (Zugänglichkeit von Gebäuden, abgesenkte Bordsteine etc.) ist davon auch die Kommunikation betroffen. Dazu gehören etwa Wegweisersysteme für Blinde, Induktionsanlagen für schwerhörige Menschen, Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen und eben auch einfache Sprache bzw. Leichte Sprache für kognitiv eingeschränkte Menschen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und des klaren Bekenntnisses der Stadt zur Barrierefreiheit muss die Stadtverwaltung künftig Angebote in Leichter Sprache bereitstellen. Zunächst soll ein Prozess der Bestandsaufnahme, Entwicklung und Definition von Standards, Planung, Durchführung und Auswertung von Modellen sowie die Konzeption einer stadtweiten Vorgehensweise begonnen werden.
Stellungnahme: Umfragen und viele Alltagssituationen zeigen, dass Menschen Behördentexte unterschiedlich gut verstehen können und daher gesellschaftlicher Bedarf besteht, in der Behördenkommunikation Leichte Sprache bewusst einzuführen. Um Zugangs- und Kommunikationsbarrieren abzubauen, ist die Erforderlichkeit nachvollziehbar, die Belange unterschiedlicher Zielgruppen zu identifizieren und in der Stadtverwaltung intensiver nach Lösungen für eine bessere Verständlichkeit von Texten und Antragsformularen sowie im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Für die Entwicklung eines Konzeptes, die Analyse der Bedarfe, Beratung, Entwicklung von Schulungskonzepten, die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Umsetzung von Leichter Sprache in Texten und den Aufbau eines Netzwerkes wird die Schaffung der beantragten Stelle begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk bis 31.05.2023 (F 05.23).
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 2 Tätigkeitsbereich Pflichtumtausch Führerscheine
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 101.776 € 0 € 101.776 € 2,00 Vorschlag: 2,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 101.776 € 0 € 101.776 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- voraussichtlich mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine umzutauschen. Dies betrifft in Nürnberg ca. 380.000 Führerscheine. Durch den Bundesgesetzgeber wurde zur Entlastung der Verwaltungsbehör-den für den Umtausch ein Stufenmodell entwickelt, das eine lineare Verteilung der Antragstellung ab dem Jahr 2020 bis Anfang 2033 ermöglicht. Dies hat zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger trotz Öffentlichkeitsarbeit mit vielfachen Hinweisen auf die zeitlich gestaffelte Umtauschpflicht, vorzeitig davon Gebrauch machen ihren Führerschein umzutauschen. Im ersten Quartal 2019 wurden bereits so viele Um-tauschanträge gestellt, wie Jahresantragszahlen in den Jahren zuvor ausweisen.
Stellungnahme: Trotz der Digitalisierung des Antragsverfahrens und Optimierung der Prozessabläufe ist mit der mehrjährigen Umtauschaktion ein Mehraufwand gegeben. Dieser Aufwand kann durch das Sachgebiet "Führerscheine" der Abteilung "Fahrerlaubnisbehörde" des Ordnungsamtes mit der verhandenen Stellenkapazität nicht aufgefangen werden. Zunächst ist eine moderate Erhöhung der Personalkapazität vorgesehen, um Erfahrungswerte der Quote "freiwilliger Umtausch" zu gewinnen. Eine Teildeckung ist durch Gebühreneinnahme zu erwarten. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Weitere Stellenschaffungen zum Haushalt 2021 sind absehbar.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 3 Tätigkeitsbereich Springerpool
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SCHALTERKRAFT E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SCHALTERKRAFT E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei der Führerscheinstelle und bei der Kfz-Zulassung kommt es derzeit bei der Abwicklung der Bürgervorsprachen zu sehr langen Wartezeiten. Teilweise müssen Wartenummern vor dem eigentlichen Ende des „freien Parteiverkehrs“ eingezogen werden.
Stellungnahme: Ein abteilungsübergreifender Springerpool zur Steigerung der Flexibilität des Personaleinsatzes auch bei nichtplanbaren Personalausfall und besonderer Ereignisse sowie zur Überbrückung des fluktuationsbedingten Einarbeitungsaufwandes bei den publikumsintensiven Abteilungen des Ordnungsamtes ist sinnvoll. Im Rahmen der im Sommer 2019 begonnenen "Serviceoffensive 2020" wird derzeit ein Bündel an vielfältigen Maßnahmen der unterschiedlichen Handlungsfelder diskutiert. Diese sollen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden und somit ihre Wirkung auch auf die zur Verfügung stehende Personalkapazität entfalten. Zur Verbessung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei OA soll die Personalkapazität von OA mittels Springerstellen aufgestockt werden. Die
zusätzliche Personalkapazität wird für die Abwicklung des Parteiverkehrs für die
Bürgerdienstleistungen insgesamt bereitgestellt und soll OA-intern flexibel eingesetzt werden. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten bis zum Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes zunächst einen Fristvermerk bis F 12.25.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 4 Tätigkeitsbereich Führerscheinstelle - Hintergrundsachbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 57.239 € 0 € 57.239 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 57.239 € 0 € 57.239 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl der Vorsprachen ist in den letzten drei Jahren von 35.000 auf fast 42.000 angestiegen, dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 20 %. Zur Bedienung der Kundinnen und Kunden muss zunehmend Personal aus der Hintergrundsachbearbeitung für die Abwicklung des Parteiverkehrs eingesetzt werden. Trotz vielfacher Optimierungsmaßnahmen konnte nicht verhindert werden, dass der Bearbeitungsstand in der Hintergrundsachbearbeitung stetig ansteigende Rückstände aufweist. Mittlerweile hat die Wartezeit von der Antragstellung bis zur abschließenden Bearbeitung eines Antrags in vielen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger einen unzumutbaren Umfang erreicht. So beträgt z. B. die Wartezeit auf die Entscheidung eines Wiedererteilungsantrags nach einem Führerscheinentzug sieben Monate. Dies kann weitreichende Folgen für Antragstellende haben, da nicht selten der Erhalt bzw. der Verlust des Arbeitsplatzes mit dem Besitz des Führerscheins einhergeht. Ebenso rechtlich bedenklich ist der Rückstand bei der Versagung von Fahrerlaubnissen. Ein Rückgang bei den Vorsprachen und der Antragstellungen ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil, aufgrund der Öffnung der EU nach Osteuropa, dem Zuzug aus den Staaten außerhalb der EU, der stetigen Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg, eines vielfältig begründet zunehmenden Bearbeitungsaufwands und dem anstehenden Pflichtumtausch von rund 380.000 Führerscheinen,
werden Vorsprachen, Antragstellungen und die damit im Kontext stehende
Hintergrundsachbearbeitung weiterhin zunehmen.
Stellungnahme: Im Rahmen der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung "Fahrerlaubnisbehörde" wurde die Notwendigkeit des Abbaus der zwischenzeitlich aufgelaufenen Antragsrückstande erkannt. Mit der vorhandenen Personalkapazität ist dies jedoch nicht in angemessener Zeit zu realisieren. Daher ist eine befristete Personalaufstockung im Bereich der Antragssachbearbeitung erforderlich. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um eine Notlage handelt, wird die beantragte Stellenschaffung trotz der Auflage der Regierung begutachtet. Die Stelle erhält einen Fristvermerk "F 12.22".
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Einwohneramt lfd. Nr. 5 Tätigkeitsbereich Kinderreisepässe - Verkürzung der Gültigkeitsdauer
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,40 SCHALTERKRAFT E 7 76.896 € 0 € 76.896 € 1,40 Vorschlag: 1,00 SCHALTERKRAFT E 7 54.926 € 0 € 54.926 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Da der gegenwärtige deutsche Kinderreisepass bislang kein elektronisches Speicherelement (Chip) enthält, darf er aus europarechtlichen Gründen nicht länger als ein Jahr gültig sein. Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird daher (von aktuell sechs Jahren) auf ein Jahr reduziert. Zum Schutz der Identität einer Person macht nur die Kombination von physischen und elektronischen Komponenten einen, für eine jahrelange Gültigkeit hergestellten, Ausweis hinreichend fälschungs- und damit hochsicher. Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses wird zu einer erheblichen Zunahme von Bürgerkontakten führen, bis hin zu einem verfünffachten Aufwand. Dabei wird mit einem deutlich höheren Erklärungsaufwand gegenüber den gesetzlichen Vertretern im Rahmen der Antragstellung gerechnet. Der Gesetzesentwurf soll noch 2019 verabschiedet werden und zum 01.01.2020 in Kraft treten. Nachdem nach Ansicht von EP zukünftig die Beratungszeit deutlich ansteigen wird, ist mindestens von 20 Minuten pro Fall auszugehen (inkl. Fertigung und Aushändigung). Bei durchschnittlich 6000 Fällen pro Jahr ergibt dies einen zusätzlichen Bedarf von 120.000 Minuten und damit einen Stellenbedarf von 1,39 Vollkraftstellen. Der daraufhin zu erwartende Zuwachs im Parteiverkehr ist nur durch Personalaufwuchs zu bewältigen. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann (Gebühr: 13,00 €). Ferner kann der Kinderreisepass wie gewohnt (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) mehrmals verlängert werden (Gebühr: 6,00 €); er ist bei jeder Verlängerung mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Die Verlängerung der Gültigkeit wird aus Sicherheitsgründen aber eben künftig jeweils nur um ein Jahr möglich sein.
Stellungnahme: Derzeit werden von EP/1 Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt. Im Jahr 2017 wurden 5.742 Kinderreisepässe, im Jahr 2018 5.717 Kinderreisepässe ausgestellt. Die deutliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen durch den Bundesgesetzgeber,
welche durch die erhöhten europäischen Sicherheitsanforderungen an Reise- und
Ausweisdokumente bedingt ist, war zum Haushalt 2019 noch nicht absehbar. Auf Basis der von EP getroffenen Annahmen der Zunahme der Beratungshäufigkeit und -dauer, aber auch der Fallzahlensteigerung wäre die beantragte Stellenkapazität erforderlich. Vor dem Hintergrund der veränderten Stadtgesellschaft, aber auch des zunehmenden Migrationshintergrundes der Kinder- und Jugendlichen in Nürnberg ist die Notwendigkeit der Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr im vollen Umfang gegeben. Vor diesem Hintergrund der knappen Personalressourcen im direkten Bürgerservice vor Ort und angesichts der rechtsaufsichtlichen Auflagen für den Haushalt 2020 wird zunächst eine Kapazität im Umfang von 1,0 VK begutachtet.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Einwohneramt lfd. Nr. 6 Tätigkeitsbereich Einführung der EU-ID
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 8,00 SCHALTERKRAFT E 7 439.408 € 0 € 439.408 € 8,00 Vorschlag: 4,00 SCHALTERKRAFT E 7 219.704 € 0 € 219.704 € 4,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bundesregierung hat die Einführung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes beschlossen, damit diese elektronische Verwaltungsdienste deutscher Behörden nutzen können. Die so genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche der/dem Karteninhaber/in, ihre/seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Für die Ausstellung der eID-Karte, die 10 Jahre gültig sein wird, werden die Meldebehörden zuständig sein.
Nach Prüfung in Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages erscheint die Kalkulation einer mittleren Bearbeitungszeit von 25 Minuten pro Fall realistisch zu sein. In Nürnberg leben derzeit 63.000 (Tendenz steigend) Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, davon derzeit ca. 54.000 über 16 Jahre, welche die eID-Karte beantragen können. Rechnerisch würde sich hierau 1.350.000 Minuten Bearbeitungszeit, also 15,6 VK (1 VK = 86.640 Jahresarbeitsminuten ohne Rüstzeit) ergeben, wenn alle Berechtigten innerhalb eines Jahres eine eID-Karte beantragen würden. Dies ist wohl nicht zu erwarten, obwohl das Interesse der betroffenen sicher groß sein wird. Daher ist von einem Antragsanteil von 50% bereits 2020 auszugehen. Dies ergäbe einen Stellenbedarf von 8 VK, der daraufhin zu erwartende Zuwachs im Parteiverkehr ist dennoch nur durch Personalaufwuchs zu bewältigen. Die festzusetzenden Gebühren sind von nicht festgelegt.
Stellungnahme: Die Einführung einer Europäischen eID wurde durch den Bundesgesetzgeber beschlossen. Die Einführung wird im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. EP ist aufgrund der angespannten Personalsituation im direkten Bürgerservice nicht in der Lage ohne Aufstockung der
Personalkapazität den zu erwartenden Mehraufwand zu bewältigen. Dieses neue
Dienstleistungsangebot wird im Rahmen der Digitalagenda des Einwohneramtes in Form eines Online-Dialogmanagers realisiert, um Spontanvorsprachen in der Schalterhalle möglichst zu vermeiden. Trotz des geplanten Online-Angebotes ist ein Mehraufwand gegeben. Vor diesem Hintergrund der knappen Personalressourcen im direkten Bürgerservice vor Ort und angesichts der rechtsaufsichtlichen Auflagen für den Haushalt 2020 wird zunächst eine Kapazität im Umfang von 4,0 VK begutachtet. Die Stellen erhalten bis zum Inkrafttreten der Neuregelung zunächst einen Stellenvermerk "X" (Sperrvermerk).
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Einwohneramt lfd. Nr. 7 Tätigkeitsbereich Fachkräftezuwanderungsgesetz und Folgen des Brexit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN ASYL E 9a 32.922 € 0 € 32.922 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN ASYL E 9a 32.922 € 0 € 32.922 € 0,50
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00
Antrag: 0,75 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 41.194 € 0 € 41.194 € 0,75 Vorschlag: 0,75 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 41.194 € 0 € 41.194 € 0,75
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Bundestag hat das im Koalitionsvertrag vereinbarte Fachkräftezuwanderungsgesetz zwischenzeitlich beschlossen. Die darin neu geregelten Aufenthaltstitel der Fachkräftezuwanderung wirken sich in den Bereichen Antragsbearbeitung und Parteiverkehr (EP/2-1) sowie bei Prüfung und Aushändigung und ggf. Sicherheitsgesprächen (bei EP/2-4) aus. Die Bundesregierung geht im Bereich Fachkräfte von ca. 25.0000 zusätzlichen Fällen pro Jahr aus, dies lässt für Nürnberg ca. 1.500
- 2.000 zusätzliche Fälle pro Jahr erwarten. Der Bearbeitungsaufwand wird derzeit aufgrund der
gesetzgeberischen Intention (Beratung, Beschleunigung) wie folgt geschätzt: 60 Min pro Fall für die Antragsbearbeitung inkl. Beratung sowie 20 Min. für die Erstellung/Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) sowie ggf. Sicherheitsgesprächen bei EP/2-4. Dies ergibt einen Stellenmehrbedarf von 1,5 VK, der EGr. 8 sowie 0,5 VK in EGr. 7.
Brexit:
Im Falle eines (zunächst) ungeregelten Brexit, wären britische Staatsangehörige
Drittstaatsangehörige und nicht mehr EU-Bürger. Sie müssten dann mit Aufenthaltstiteln „versorgt“ werden. Dies gilt ebenso für deren Familienangehörige aus Drittstaaten, die bisher über die britischen Ehepartner (oder sonstige Verwandtschaftsverhältnisse) ihren Aufenthalt ableiten konnten und damit unter EU-Recht fielen. In Nürnberg betrifft dies ca. 1.000 Personen. Bei einem ungeregelten Brexit ist dies innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zu regeln.
Konkrete Umsetzungsvorschriften o.ä. liegen derzeit nicht vor, im Bedarfsfall werden diese aber schnell erlassen werden. Es kann von ca. 45 Min. Bearbeitungszeit pro Fall bei EP/2-1 und von ca. 20 Min. Bearbeitungszeit bei EP/2-4 ausgegangen werden. Daraus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 0,50 VK in EGr. 8, 0,25 VK in EGr. 7.
Beschäftigungsduldung (EP/2-2-Asyl): Vor dem Hintergrund einer im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelung für Geduldete mit verlässlichem Status, den Eckpunkten der Bundesregierung vom 02.10.2018 und der im Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen „Beschäftigungsduldung“, die voraussichtlich zum 01.01.2020 in Kraft tritt, soll Personen, die gut integriert sind, eine sog. „Beschäftigungsduldung“ erteilt werden. Es handelt sich hier um eine neue Form der Duldung.
Die Neuregelungen im Bereich der Duldungen wirken sich bei EP/2-2-Asyl aus, hier ist aufgrund der sehr komplizierten Anforderungen im Vergleich zur jetzigen Rechtslage von einem erhöhten
Prüfungsaufwand zu rechnen. Anhand der bei EP bestehenden Erfahrungen werden die Betroffenen regelmäßig auf die neue Duldungsart „umstellen“ wollen. Bei 1.200 potentiell Betroffenen (Duldungen) und noch 1.900 Personen im Asylverfahren (die teilweise auch in den Duldungsstatus münden werden) ist jedenfalls von einem Aufkommen von ca. 1.000 Fällen pro Jahr und einem Prüfungsaufwand von 45 Min. pro Fall auszugehen. Dies ergibt einen rechnerischen Mehrbedarf von 0,50 VK.
Stellungnahme: Zu den wesentlichen Neuerungen des Fachkräftezuwanderungsgesetzes gehören neben einem einheitlichen Fachkräftebegriff vor allem der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation/Arbeitsvertrag, der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung sowie die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung). Darüber hinaus sind beschleunigte Verwaltungsverfahren für Fachkräfte das Ziel. Der Stellenbedarf erscheint realistisch, da es zu einer Zunahme der Antragsverfahren kommen dürfte, die zeitnah bearbeitet werden müssen. Die Beschäftigungserlaubnis bei Duldung oder Gestattung sowie die Folgen des ungeregelten Brexit stellen die Ausländerbehörde vor neue Herausforderungen, denen nur mit zusätzlicher Personalkapazität begegnet werden kann. Bereits heute ist trotz der erheblichen Optimierungsbemühungen ein adäquater Bürgerservice nur schwer aufrecht zu erhalten. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Bürgeramt Nord Ost Süd lfd. Nr. 8 Tätigkeitsbereich Kinderreisepässe - Verkürzung der Gültigkeitsdauer
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SCHALTERKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SCHALTERKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der bisherige deutsche Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speicherelement (Chip). Die Gültigkeitsdauer wurde daher durch den Bundesgesetzgeber ab 2020 von 6 auf 1 Jahr verkürzt. Dies führt zu einer deutlichen Zunahme der Antragszahlen. Der rechnerische Mehrbedarf beträgt ca. 0,5 Vollkraftstellen pro Einführungsjahr. Der daraufhin zu erwartende Zuwachs im Parteiverkehr ist nur durch Personalaufwuchs zu bewältigen, welcher hier in erster Linie durch Arbeitszeitaufstockungen vorhandener Mitarbeiterinnen aufgefangen werden soll. Die erwartete Gebührenmehreinnahmen in Höhe von 13,-- Euro sind nicht kostendeckend. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann (Gebühr: 13,00 €). Ferner kann der Kinderreisepass wie gewohnt (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) mehrmals verlängert werden (Gebühr: 6,00 €);
Stellungnahme: Derzeit werden von BA/NOS Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt. Die Fallzahlen betrugen 1.637 (2017) bzw. 2.075 (2018). Die deutliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen durch den Bundesgesetzgeber, welche durch die erhöhten europäischen Sicherheitsanforderungen an Reise- und Ausweisdokumente bedingt ist, war zum Haushalt 2019 noch nicht absehbar. Auf Basis der von EP und BA/NOS EP getroffenen Annahmen der Zunahme der Beratungshäufigkeit und -dauer, aber auch der Fallzahlensteigerung wäre die beantragte Stellenkapazität erforderlich.
Vor dem Hintergrund der veränderten Stadtgesellschaft, aber auch des zunehmenden
Migrationshintergrundes der Kinder- und Jugendlichen in Nürnberg ist die Notwendigkeit der Ausstellung von Kinderreisepässen jedoch vielfach nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund der knappen Personalressourcen im direkten Bürgerservice an den drei dezentralen Standorten vor Ort wird trotz der rechtsaufsichtlichen Auflagen für den Haushalt 2020 zunächst eine Kapazität im Umfang von 0,5 VK begutachtet.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Bürgeramt Nord Ost Süd lfd. Nr. 9 Tätigkeitsbereich Springerstellen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00 Vorschlag: 2,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 114.478 € 0 € 114.478 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei den dezentralen Bürgerämtern kommt es derzeit in Spitzenzeiten bei der Bearbeitung von Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten zu sehr langen Wartezeiten. Teilweise müssen Wartenummern vor dem eigentlichen Ende des „freien Parteiverkehrs“ um 12.30 Uhr eingezogen werden.
Stellungnahme: Ein standortübergreifender Springerpool zur Steigerung der Flexibilität des Personaleinsatzes auch bei nichtplanbaren Personalausfall und besonderer Ereignisse sowie zur Überbrückung des fluktuationsbedingten Einarbeitungsaufwandes ist sinnvoll. Im Rahmen der im Sommer 2019 begonnenen "Serviceoffensive 2020" wird derzeit ein Bündel an vielfältigen Maßnahmen der unterschiedlichen Handlungsfelder diskutiert. Diese sollen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden und somit ihre Wirkung auch auf die zur Verfügung stehende Personalkapazität entfalten. Zur Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die Personalkapazität mittels Springerstellen aufgestockt werden. Die zusätzliche Personalkapazität wird für die Abwicklung des Parteiverkehrs für die Bürgerdienste insgesamt bereitgestellt und soll BA/NOS-intern flexibel eingesetzt werden. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten bis zum Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes zunächst einen Fristvermerk bis F 12.25.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 10 Tätigkeitsbereich Planung und Durchführung von Brandschutz- und Feuerlöscherunterweisungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 9 68.973 € 68.973 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 9 68.973 € 68.973 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen von Brandschutzunterweisungen werden bereits jetzt, neben der Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern, Brandschutzhelfer für die Stadt Nürnberg und für Dritte (Gewerbebetriebe, Firmen, etc.) aus- und fortgebildet. Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern/innen. Brandschutzhelfer/innen sind in Betrieben mit dem Ziel vorzuhalten, dass sie sicher im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (ohne Eigengefährdung) sind und das sichere Flüchten aller Beschäftigten unterstützen können. Die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung der Betriebe. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) regelmäßig einzuhalten. Diese Vorgaben gelten auch für die Stadt Nürnberg. Die Ausbildung beinhaltet die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Die Planung und Durchführung dieser Aufgabe ist im Schichtdienst und als Nebentätigkeit aus der Freizeit heraus auf Dauer nicht mehr durchführbar. Der steigende Bedarf kann bereits jetzt nicht mehr voll gedeckt werden. Die Kosten der Stellenschaffung können durch Mehrerträge refinanziert werden. Für die Brandschutzhelfer- und Feuerlöscherunterweisungen werden die Kosten je Teilnehmer nach der Feuerwehrkostenersatzsatzung abgerechnet.
Stellungnahme: Brandschutzunterweisungen sind originäre Aufgabe der Feuerwehr Nürnberg. Bislang wird die Tätigkeit von Mitarbeitern des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes wahrgenommen, wobei hier Kapazitätsengpässe bestehen. Die Vorhaltung einer Planstelle für diese Aufgabe ermöglicht Planungssicherheit und damit auch die Abdeckung des steigenden Bedarfes. Die daraus resultierenden Mehrerträge sollen die Finanzierung der Stelle gewährleisten Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk über 3 Jahre (F 12.22). Während dieses Zeitraumes ist die Deckung durch Mehrerträge nachzuweisen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 11 Tätigkeitsbereich Prüfung, Instandsetzung und Unterhaltung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen.
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 GERÄTEWART/IN E 7 164.778 € 0 € 164.778 € 3,00 Vorschlag: 1,00 GERÄTEWART/IN E 7 54.926 € 0 € 54.926 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge und Abrollbehälter hat sich seit dem Jahr 2000 von 151 auf aktuell 204 (bis 2020 210) erhöht. Die Gründe sind die Übernahme der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sowie die Notwendigkeit von Gerät und Fahrzeugen für neue Einsatzkonzepte (Löschwasserversorgung, Sonderlöschmittel, Dekontamination, Ölschadensbekämpfung, Strahlenschutz etc.). Zudem nimmt der Umfang der prüfpflichtigen Ausrüstung stetig zu. Hierdurch entsteht ein höherer Ausbildungs-, Prüf- und Reparaturaufwand. Für viele Geräte ist ein Sachkundelehrgang notwendig (Sprungpolster, (Höhen)rettungs- , Atemschutz-, Tauchgerät etc.). Dies führt dazu, dass Prüffristent nicht immer eingehalten werden können (tw. Überziehung um über ein Jahr). Überprüfungszeiten für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr von vier Wochen sind die Regel. In der Atemschutzwerkstatt führt die Erhöhung der Anzahl der Fahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren ebenfalls zu einem gestiegenem Ausbildungs- und Prüfungsaufwand. In der Ausbildung hat sich die Methodik von einem eher theoretischen Ansatz auf viele praktische Anteile geändert. Dadurch steigt auch die Anzahl prüfpflichtiger Atemschutztechnik. Um die Mindestvorhaltung an Atemschutztechnik nicht zu unterschreiten, müssen Termine für die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 7 abgesagt werden. Die Geräteprüfung wird derzeit ausschließlich von Schichtdienstbeamten während der Werkstattzeit durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich deren Verfügbarkeit aufgrund erhöhtem Ausbildungsbedarfs für die Fahrzeugund Gerätetechnik sowie der seit 2006 zugestandenen zusätzlichen acht freien Tage stark verringert.
Stellungnahme: Für die genannte Tätigkeit ist aktuell keine stellenplanmäßige Kapazität bei der Feuerwehr Nürnberg
vorgesehen, die Arbeiten werden von Einsatzbeamten im Rahmen des Schichtdienstes
wahrgenommen. Hier sind mittlerweile aufgrund der Zunahme feuerwehrtechnischer
Ausrüstungsgegenstände Kapazitätsengpässe entstanden, so dass die Schaffung von
Stellenplankapazität angezeigt ist. Vor dem Hintergrund der Sondersituation zum Haushalt 2020, wonach nur unabdingbare Sonderbedarfe bereitgestellt werden können, wird die Schaffung einer Stelle begutachtet, um die Erfüllung der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Über zusätzliche Stellenbedarfe ist in den folgenden Haushaltsjahren zu entscheiden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Tiergarten lfd. Nr. 12 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Struktur- und Entwicklungskonzeptes für den Tiergarten der Stadt
Nürnberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BIOLOGIN/BIOLOGE E 13 82.764 € 82.764 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BIOLOGIN/BIOLOGE E 13 82.764 € 82.764 € 0 € 0,00
Antrag: 0,44 ZOOPÄDAGOGE/ZOOPÄDAGOGIN E 13 36.416 € 36.416 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,44 ZOOPÄDAGOGE/ZOOPÄDAGOGIN E 13 36.416 € 36.416 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 ABWASSERMEISTER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 ABWASSERMEISTER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAULEITER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAULEITER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00
Antrag: 1,54 ZOOTIERPFLEGER/IN E 5 74.764 € 74.764 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,54 ZOOTIERPFLEGER/IN E 5 74.764 € 74.764 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 HANDWERKER/IN E 5 24.274 € 24.274 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 HANDWERKER/IN E 5 24.274 € 24.274 € 0 € 0,00
Antrag: 2,00 GÄRTENER/IN E 5 97.096 € 97.096 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 GÄRTNER/IN E 5 97.096 € 97.096 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk für Gärtner-Stellen: F 12.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das vom Stadtrat 2018 beschlossene Struktur- und Entwicklungskonzept für den Tiergarten sieht
unter anderem
-
einen Ausbau der Grundlagen-, Verhaltens- und veterinärmedizinischen Forschung (Biologe/in),
-
die Qualitätssicherung der Tierpflege (Sicherstellung der Bestandsversorgung und Mehrbedarf
aufgrund neuer Tieranlagen - Zootierpfleger/in) und
- eine Verstärkung umweltpädagogischer Aktivitäten (Natur-/Artenschutz) durch den Ausbau von
Führungen und anderen Angeboten (Zoopädagoge/in)
vor. Darüber hinaus entwickelt sich der Tiergarten zunehmend zu einem High-Tech-Betrieb, dessen - im wesentlichen vor dem Publikum verborgene - Technik betrieben, gesteuert, überwacht und gewartet werden muss (Bauleiter/in, Abwassermeister/in, Handwerker/in). Auch der Landschaftsgestaltung kommt wesentliche Bedeutung zu, der aufgrund personalwirtschaftlicher Problemstellungen zuletzt aber unter Druck geraten ist (Gärtner/in). Um hier gegen steuern zu können, soll befristet gärtnerische Kapazität bereit gestellt werden.
Die beantragten Stellenschaffungen finanzieren sich zum Teil über eine Reduzierung von Vergaben
selbst. Darüber hinaus erfolgt die Deckung über die im Konzept dargestellte Steigerung der Einnahmen.
Stellungnahme: Im Rahmen des vom Stadtrat 2018 beschlossenen Struktur- und Entwicklungskonzeptes für den Tiergarten stehen in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Veränderungen bei Tg an. So sollen beispielsweise die Botanik in die tiergärtnerische und landschaftsgestalterische Arbeit des Tiergartens stärker integriert werden, die Bereiche Forschung, Artenschutz (Tiere und Pflanzen) sowie Bildung gestärkt und die Tierhaltung und -präsentation weiterentwickelt werden. Auch die Funktionen Forschung, Bildung und Artenschutz sollen ausgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Stellen erforderlich. Die Finanzierung der Stellenschaffung erfolgt in Rahmen des Struktur- und Entwicklungskonzeptes durch eine Verbesserung der Einnahmesituation. Sollte sich wider Erwarten der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht einstellen, ist eine künftige stellenplanmäßige Kompensation vorgesehen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich Schule lfd. Nr. 13 Tätigkeitsbereich Umsetzung der IT-Strategie "Lernen und Lehren" bei IPSN
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN L A 13/A 14 91.074 € 0 € 91.074 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN L A 13/A 14 91.074 € 0 € 91.074 € 1,00
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Stadtrat hat in der Sitzung am 15.02.2017 die Umsetzung der IT-Strategie beschlossen, diese umfasst neben der Ertüchtigung der Schulgebäude (Vernetzung), der Ausstattung mit Hard- und Software, auch die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in den Schulen. Die Umsetzung der IT-Strukturmaßnahmen an der jeweiligen Schule ist verpflichtend an ein Fortbildungskonzept geknüpft. Der Bedarf und die Nachfrage an Fortbildung seitens der Schulen, sowie die Unterstützung im Rahmen der Schulentwicklung ist jedoch deutlich höher als erwartet. Zudem werden durch die fördermittelbedingte erhöhte Zahl von neuen Hard- und Softwareprodukten an den Schulen vermehrt Fortbildungen nachgefragt. Eine medienpädagogische Umsetzung ist dringend erforderlich, um die Lehrkräfte an den neu vernetzten bzw. ausgestatteten Nürnberger Schulen zu koordinieren, zu unterstützen, zu betreuen sowie individualisierte Fort- und Weiterbildungsangebote anzubieten zu können.
Stellungnahme: Der Stellenschaffungsantrag ging weit nach dem Ende der Antragsfrist erst Ende Juli ein. Er beinhaltet noch keine Fakten, die eine Beurteilung der Ressourcenausstattung ermöglichen würden (z.B. Auslastung der vorhandenen Kapazität bei IPSN, Umfang der zusätzlichen Nachfrage nach Fortbildungen durch Schulen, Umfang der zusätzlich nachgefragten Unterstützung im Rahmen Schulentwicklung). Dieses Zahlenmaterial soll noch nachgereicht werden; der Entwurf der Arbeitsplatzbeschreibung ist noch abzustimmen. Der Bedarf an zusätzlicher Kapazität ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Schaffung im Umfang von 1,0 VK päd. Mitarbeiter/in bzw. 0,5 VK Verwaltungsfachkraft wird im Vorgriff auf eine endgültige Klärung der o.g. Fragestellungen (Umfang und Bewertung) begutachtet. Die Stellen erhalten einen Sperrvermerk X und den vorläufigen Stellenwert BGr. A13/14 bzw. EGr. 7. Sie erhalten außerdem entsprechend der anderen für dieses Themenfeld geschaffenen Stellen den Fristvermerk F 12.26.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich Schule lfd. Nr. 14 Tätigkeitsbereich Ausbau Personalarbeit HVE-Schule-Sport
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,30 SACHBEARBEITER/IN E 9b 19.602 € 0 € 19.602 € 0,30 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Von ehemals 108 Mitarbeiter/innen sind inzwischen 186 Mitarbeiter/innen in 11 verschiedenen Funktionsebenen zu betreuen, was mit der vorhandenen Personalressource von 0,7 VK nicht mehr möglich ist.
Stellungnahme: Mit Datum vom 23.04.2019 hat die Regierung von Mittelfranken den Haushalt 2019 unter anderem mit der folgenden Auflage genehmigt: "Der Doppelstellenplan" für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist als Stellenobergrenze verbindlich einzuhalten. Überschreitungen, insbesondere zusätzliche Stellen
oder Ausnahmen von den Stellensperrungen, sind nicht zlässig."
Die Erfüllung dieser Auflage erfordert gemeinsame Diziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei diesem Stellenschaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung zum Haushalt 2020 nicht erfolgen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Bürgermeisteramt Geschäftsbereich Schule lfd. Nr. 15 Tätigkeitsbereich Weiternutzung Schulgebäude Pilotystrasse
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 HSM PILOTYSTRASSE 4 E 5 48.548 € 0 € 48.548 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HSM PILOTYSTRASSE 4 E 5 48.548 € 0 € 48.548 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Schulgebäude Pilotystrasse besteht aus drei Trakten und wird momentan von der Berufsschule 7 genutzt; Trakt B ist aus statischen Gründen seit längerer Zeit gesperrt. Wenn die Umbaumaßnahmen in der Senefelder Strasse abgeschlossen sind, wird die Berufsschule 7 ab September 2019 sukzessive dorthin umziehen. Der Umzug soll bis spätestens Februar 2020 abgeschlossen sein. Ursprünglich war geplant, das Gebäude Pilotystrasse 4 nach dem Auszug der Berufsschule 7 abzureißen. Aufgrund akuter Raumnot im Bereich Bildung und Betreuung müssen nun Trakt A, Trakt C sowie die Turnhalle weitergenutzt werden. Trakt A soll künftig interimsweise von anderen Schulen für Schulunterricht bis voraussichtlich Ende 2023 verwendet werden. Zudem wird J seinen Zentralhort mit 3 Gruppen (75 Kindern) von der Georgstrasse 22 verlagern und weitere Betreuungsmöglichkeiten, z.B. für die Mittelschule St. Leonhard, schaffen. Über die Standzeit- bzw. weitere Nutzungsdauer des Gebäudes kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Stellungnahme: Durch die Weiternutzung des Schulgebäudes für Schulbedarfe ergibt sich die Notwendigkeit der weiteren hausmeisterlichen Betreuung. Die Nutzbarkeit für Hortbedarfe wird derzeit noch geprüft. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält antragsgemäß einen Fristvermerk für die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes als Ausweichquartier (F 12.23).
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 16 Tätigkeitsbereich Ausbau Verwaltungsstruktur Peter-Vischer-Schule
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 32.670 € 5.832 € 26.838 € 0,41 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 32.670 € 5.832 € 26.838 € 0,41
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Peter-Vischer-Schule (PVS) ist neben der Bertold-Brecht-Schule eines von insgesamt zwei Schulzentren im allgemeinbildenden Schulbereich der Stadt Nürnberg. Mit über 1.100 Schülerinnen und Schülern ist sie eine sehr große Schule; sie führt ein Gymnasium und eine Realschule unter einem Dach. Die Peter-Vischer-Schule befindet sich in der Phase des Ganztagsaufbaus (offener und gebundener Ganztag). Gemäß der staatlichen Bemessungsgrundlage wäre das Sekretariat mit 3,5 VK auszustatten; vorhanden sind derzeit jedoch nur 3,07 VK.
Stellungnahme: Die Bereitstellung von Kapazität für Verwaltungskräfte an städtischen Schulen orientiert sich nach den staatlichen Richtlinien für die Zuteilung von Verwaltungspersonal. Demnach ist der zusätzliche Kapazitätsbedarf begründet. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet. Die Peter- Vischer-Schule befindet sich in der Phase des Ganztagsaufbaus (offener und gebundener Ganztag). Vor diesem Hintergrund sind die qualitativen Anforderungen bezüglich der Verwaltungstätigkeiten an der PVS gestiegen. Dies betrifft insbesondere Vertragsangelegenheiten sowie die Erstellung von Finanzplänen, die Budgetkontrolle und Steuerung der Finanzmittel. Auch fallen vermehrt anspruchsvolle Verwaltungsaufgaben im Bereich Schulentwicklung, Qulitätsmanagement, Statistik und der Schülerverwaltung an. Zur finanziellen Deckung der Stellenwertdifferenz zwischen EGr. E9b und E6 sollen die bisher für diese Aufgaben verwendeten Lehrer-Anrechnungsstunden dienen. Ein Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) zur Dokumentation der Deckung ist nicht gesondert erforderlich, da er bereits an der vorhandenen Halbstelle angebracht wurde.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 17 Tätigkeitsbereich Entlastung Bereichsleitung Volks- und Förderschulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PÄD. MITARBEITER/IN VOLKSSCHULEN L A 13 82.654 € 0 € 82.654 € 1,00 Vorschlag: 0,75 PÄD. MITARBEITER/IN VOLKSSCHULEN L A 13 61.990 € 0 € 61.990 € 0,75
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fachbereichsleitung für Grund-, Mittel- und Förderschulen ist wegen ihrer fachlichen Ausbildung als Grund- und Mittelschullehrkraft bislang einzige Vertreterin der Stadt Nürnberg in allen Angelegenheiten der Grund-, Mittel- und Förderschulen. Sie ist Hauptansprechpartnerin aller städtischen Dienststellen, der Schulabteilung der Regierung von Mittelfranken, des fachlichen Leiters des Staatlichen Schulamtes und der Schulleitungen von 51 Grundschulen, 23 Mittelschulen (in 6 Verbünden) und 7 Förderschulen, sowie des örtlichen Personalrats der Grund- und Mittelschulen der Stadt Nürnberg, der Verbände und des Gesamtelternbeirates. In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der zu betreuenden Baumaßnahmen bedeutend an. Vor allem die quantitativen pädagogischen Anforderungen an die Stelle können von der Fachbereitsleitung nicht geleistet werden. Auch können die pädagogischen Anforderungen nicht durch die Verwaltung des Amtes für Allgemeinbildende Schulen übernommen werden. Eine Entlastung kann nur über zusätzliches pädagogisches Personal sichergestellt werden. Weitere Entlastung soll bei den Themen Lichterzug, Kinderversammlungen und pädagogische Projektmittel erfolgen. Darüber hinaus sollen künftig Aufgaben, die bis dato von Fachberatern erledigt wurden, bei der neuen Stelle verortet werden.
Stellungnahme: Insbesondere durch den Anstieg von Baumaßnahmen im Bereich der Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen ist zusätzliche Kapazität im Fachbereich Volks- und Förderschulen erforderlich. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die zusätzliche Entlastung der Fachbereichsleitung bei den Themen Lichterzug, Kinderversammlungen und pädagogische Projektmittel erforderlich. Eine Abkehr
vom bisherigen System der Fachberatungen ist vor dem Hintergrund des aktuellen
Doppelstellenplans mit definierten Ausnahmekategorien hingegen nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus würde dies eine Vorplanung erfordern. Aufgrund der Fülle an Themen mit grundsätzlicher Bedeutung wird zusätzliche Kapazität im Umfang von 0,75 VK begutachtet.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 18 Tätigkeitsbereich Schulsekretariat Labenwolf Gymnasium
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT LG E 6 26.839 € 0 € 26.839 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT LG E 6 26.839 € 0 € 26.839 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Nach der staatlichen Bemessungsgrundlage benötigt ein Gymnasium mit 701 bis 900 Schülern insgesamt 2,5 VK im Sekretariatsbereich. Das Labenwolf-Gymnasium führt im Schuljahr 2018/2019 853 Schüler. Derzeit sind nur 2 VK im Sekretariatsbereich vorhanden.
Stellungnahme: Die Bereitstellung von Kapazität für Verwaltungskräfte an städtischen Schulen orientiert sich nach den staatlichen Richtlinien für die Zuteilung von Verwaltungspersonal. Demnach ist der zusätzliche Kapazitätsbedarf begründet. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 19 Tätigkeitsbereich Administrator/in des Vergabemanagementsystem
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ADMINISTRATOR/IN E 10 144.912 € 0 € 144.912 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ab dem 18. Oktober 2018 muss jedes EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Grundsätzlich sind nur noch elektronische Angebote zulässig. Vor diesem Hintergrund nimmt der Einsatz des Fachverfahrens VMS - dessen Anwendung bei Einführung für die Dienststellen nicht verpflichtend war - bei allen Beschaffungsstellen der Stadt Nürnberg deutlich zu. Im Hinblick hierauf und aufgrund der zu erwartenden Zunahme an vergaberechtlichen Änderungen und damit verbundenen Anpassungen wird von der Anwendergruppe-VMS als notwendig erachtet, die Hauptadministration (Domänenadministration) an zentraler Stelle mit eigenem Stellenanteil zu bündeln. Dies soll zudem eine einheitliche Vorgehensweise bei Beschaffungsprozessen im VMS gewährleisten. Darüber hinaus wird ein zentraler Ansprechpartner der Stadt Nürnberg gegenüber dem Softwarehersteller Healy Hudson in Belangen der Produktverbesserung, Support und Beanstandung als notwendig erachtet. Die Hauptadministration (Domänenadministration) soll daher an zentraler Stelle mit eigenem Stellenanteil gebündelt werden.
Stellungnahme: Im Hinblick auf steigende Vergabezahlen und die hierdurch in erhöhtem Maß erforderlichen zentralen Aufgaben ist die Einrichtung einer zentralen Administration notwendig, da die Änderung der rechtlichen Vorgaben zu einer weiteren Steigerung der elektronischen Vergaben führt. Der Bedarf wird als grundsätzlich notwendig betrachtet. Jedoch können für den Haushalt 2020 nur Stellen mit vollständiger Deckung, Stellen für neue Einrichtungen im Bereich Schule und Bildung sowie Kinderbetreuung und Stellen für unabdingbare Sonderbedarfe (Notfälle) geschaffen werden. Eine Begutachtung kann daher nicht erfolgen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 20 Tätigkeitsbereich Bürgerinformationszentrum (BIZ) - Kapazitäserweiterung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,35 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 20.034 € 0 € 20.034 € 0,35 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Bürgerinformationszentrum ist die Einrichtung für Verwaltungsdienstleistungen mit den längsten Öffnungszeiten innerhalb der Stadtverwaltung (Montag bis Donnerstag jeweils 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr). Jährlich werden knapp 70.000 Anliegen durch die 5 Mitarbeiterinnen (4,0 Vollkraftstellen) bearbeitet. Aufgrund hoher krankheitsbedingter Ausfälle konnten in den Jahren 2017 und 2018 an 17 bwz. 26 Tagen die normalen Öffnungszeiten nicht gewährleistet werden. Eine Aufstockung der Personalkapazität um 0,35 Vollkraftstellen wird daher beantragt.
Stellungnahme: Derzeit wird die Zusammenlegung mit dem ServiceCenter des Einwohnermeldeamts (EP) geprüft. Ggf. ergeben sich hierdurch Synergieeffekte. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung kann deshalb zum Haushalt 2020 nicht erfolgen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 21 Tätigkeitsbereich Feuerwehrgerätehaus-Objektmanager/in
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bewirtschaftung von 18 Feuerwehrgerätehäusern der freiwilligen Feuerwehren soll - gemäß StR- Beschluss vom 17.10.2018 - möglichst ab 2020 durch die HVE Kultur, Soziales und Verwaltung übernommen werden. Der technische Standard der Feuerwehrgerätehäuser wird im Rahmen einer groß angelegten Sanierungs- und Neubaustrategie deutlich erhöht. So werden z. B. alle Gebäude mit einer eigenen Notstromversorgung, Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen ausgerüstet. Zudem sind sehr hohe Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Gebäude und zugehörigen Einrichtungen, auch bei ungünstigen (Wetter-)Bedingungen, zu stellen. Dies setzt eine intensive Beschäftigung der HVE mit den Gebäuden aber auch mit den ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräften und Vertretern der Feuerwehrvereine in der Bauphase, bei der Übernahme und im Betrieb voraus. Mit den derzeit vorhandenen Kapazitäten ist dies nicht zu leisten.
Stellungnahme: Die Verwaltung der Liegenschaften, die bisher auf unterschiedliche Träger und damit Ansprechpartner verteilt ist, soll künftig in der Hausverwaltenden Einheit Kultur, Soziales und Verwaltung (HVE Kultur, Soziales und Verwaltung) zusammengefasst werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die 18 Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren unter einer Federführung gleich bewirtschaftet werden und damit die gleichen Grundlagen gelten und die Feuerwehr als Nutzer für den Bedarfsfall ganzjährig und nötigenfalls 24 Stunden am Tag einen Ansprechpartner erreicht, der steuernd und regelnd im Sinne des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Feuerwehrgerätehäuser eingreift. Der Stadtrat hat am 17.10.2018 beschlossen, dass die HVE Kultur, Soziales und Verwaltung möglichst zum 1. Januar 2020 die Bewirtschaftung aller Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Nürnbergs übernimmt. Hierfür wird die Schaffung der beantragten Stelle grundsätzlich als notwendig erachtet. Auch bereits während der Bauphase wäre eine Begleitung durch die Hausverwaltung (ZD/1) sinnvoll. Jedoch können für den Haushalt 2020 nur Stellen mit vollständiger Deckung, Stellen für neue Einrichtungen im Bereich Schule und Bildung sowie Kinderbetreuung und Stellen für unabdingbare Sonderbedarfe (Notfälle) geschaffen werden. Eine Begutachtung kann daher nicht erfolgen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 22 Tätigkeitsbereich Zentrale Scanstelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 4 25.444 € 0 € 25.444 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Einführung des Dokumentenmanagementsystems wurde zum Haushalt 2016 bei der Poststelle (damals OrgA) eine Scanstelle eingerichtet. Für das Sozialamt werden die Papierunterlagen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nach dem Verfahren des „Späten Scannens“ eingescannt. Die im Stellenplan ausgewiesene halbe Vollkraftstelle wurde seitdem durch von SHA zugewiesene Mittel der Erstattung für Bildung und Teilhabe von der Bundesagentur finanziert. SHA hat angekündigt, dass diese Finanzierung ab dem Haushalt 2020 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit steht bei ZD derzeit nicht dauerhaft zur Verfügung. F alls die Personalkapazität zukünftig wegfallen sollte, müsste ZD die Scanleistungen für SHA einstellen. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Dokumentenmanagementsystems und des Projekts E-Rechnung kann auch seitens ZD nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig doch noch in einem gewissen Rahmen Scanarbeiten, die nicht wirtschaftlich anderswo erledigt werden können, anfallen. Aktuell prüft PA die Möglichkeit Bewerbungsunterlagen durch die zentrale Scan-Stelle einscannen zu lassen.
Stellungnahme: Die Stelle wurde bisher durch Drittmittel finanziert. Ab dem Haushalt 2020 stehen nach Aussage von SHA die Drittmittel voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung. Die Ausweitung der Scanaufgaben auf weitere Dienststellen ist derzeit nicht konkret absehbar. Die Scan-Tätigkeit soll künftig von den Sachbearbeitern/innen bei SHA durchgeführt werden. Die Einrichtung einer zentralen Scanstelle ist zwar grundsätzlich wünschenswert. Für den Haushalt 2020 können jedoch nur Stellen mit vollständiger Deckung, Stellen für neue Einrichtungen im Bereich Schule und Bildung sowie Kinderbetreuung und Stellen für unabdingbare Sonderbedarfe (Notfälle) geschaffen werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität/en kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation lfd. Nr. 23 Tätigkeitsbereich Digitalisierung an Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-2 E 9b 130.682 € 0 € 130.682 € 2,00 Vorschlag: 2,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-2 E 9b 130.682 € 0 € 130.682 € 2,00
Antrag: 1,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-3 E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ANWENDUNGSBETREUER/IN IT-3 E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00
Antrag: 3,00 SYSTEMBETREUER/IN IT-4 E 9b 196.023 € 0 € 196.023 € 3,00 Vorschlag: 3,00 SYSTEMBETREUER/IN IT-4 E 9b 196.023 € 0 € 196.023 € 3,00
Antrag: 0,50 SYSTEMMANGER/IN IT-5 E 10 36.228 € 0 € 36.228 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SYSTEMMANGER/IN IT-5 E 10 36.228 € 0 € 36.228 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Umsetzung der IT-Strategie: "Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im digitalen Zeitalter" wurde am 15.02.2017 vom Stadtrat beschlossen. Neben den für den Aufbau und Betrieb vor Ort erforderlichen personellen Ressourcen (Stellenschaffungen zum Haushalt 2019 - 5,0 VK DV-Sachbearbeiter/in, 1,0 VK Verwaltungsfachkraft) ist für den dauerhaften Betrieb eine Kapazitätsausweitung in der zentralen IT der Stadt Nürnberg erforderlich. Für 2019 und 2020 insgesamt 6,5 VK, wovon 4,0 VK im Vorgriff bereits 2019 über das DIP-Budget finanziert wurden.
Stellungnahme: Der Roll-Out der Vernetzung erfolgt bereits seit 2019 sukzessive und wird 2020 deutlich fortschreiten. Um die vom Schulbereich beauftragten Systeme bereitstellen zu können sind auch in der zentralen IT Personalkapazitäten erforderlich. Beispielsweise wird für die große Anzahl der Benutzer eine entsprechende Firewall benötigt, die städtische Serverlandschaft ist deutlich zu erweitern und die zentrale Bereitstellung von Units bzw. Programmen zieht Bedarfe im Betrieb bzw. in der Hotline nach sich. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 24 Tätigkeitsbereich Strategische Personalbedarfsplanung und Controlling
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 HR-PARTNER/IN RECRUITING E 11 78.364 € 0 € 78.364 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HR-PARTNER/IN RECRUITING E 11 78.364 € 0 € 78.364 € 1,00
Antrag: 1,00 HR-PARTNER/IN STRAT. PERSONALPLAN. E 15 103.559 € 0 € 103.559 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HR-PARTNER/IN STRAT. PERSONALPLAN. E 14 97.171 € 0 € 97.171 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Personalplanung der Stadt Nürnberg wird insbesondere mit den zwei Megatrends demografischer Wandel und Digitalisierung in allen Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigenbetrieben konfrontiert. Während der demographische Wandel insbesondere auf quantitative Planungsparameter wie Abgangsspitzen durch die Verrentung und einer geringeren Verfügbarkeit freier Kapazitäten auf dem externen Arbeitsmarkt wirkt, so wirkt sich die Digitalisierung auch qualitativ auf die Bedarfsplanung ganzer Jobfamilien und Berufsbilder aus. Es ist zu erwarten, dass zu den bereits existierenden Berufsprofilen neue Berufsbilder hinzukommen werden, während der Bedarf an anderen Berufsbildern durch Automatisierungs- und Digitalisierungsgewinne zurückgehen wird. Hinzu kommen Parameter wie erhöhte Fluktuation und Flexibilisierungsbedarf durch den allgemeinen Wertewandel. Um auf diese Veränderungen proaktiv reagieren zu können, ist die Etablierung einer strategischen Personalplanung notwendig, damit die Stadt auch in Zukunft handlungsfähig bleibt.
Im Rahmen des Strategieprojekts Personal, Teilprojekt „Strategische und operative Personalbedarfsplanung“ wurde ein strategisches Personalbedarfsplanungsmodell für die Stadt Nürnberg erarbeitet, welches mittels eines IT-gestützten Personalplanungstools künftig bei der Stadt Nürnberg eingeführt und umgesetzt werden soll. Um die strategische Personalbedarfsplanung bei der Stadt Nürnberg erfolgreich etablieren zu können, ist zusätzlicher Personalbedarf zwingend erforderlich. Im Abschlussbericht von Kienbaum zum Strategieprojekt „Personal“, Teilprojekt „Stärkung des Personalamts“ wird die Stelle eines HR-Partners Strategische Personalbedarfsplanung & -controlling sowie die Stelle eines Sachbearbeiters Strategische Personalbedarfsplanung als zwingend erforderlich angesehen, ebenso die Stelle des HR-Partners Recruiting/Personalgewinnung.
Stellungnahme: Für das im Rahmen des Strategieprojekts entwickelte Personalplanungsmodell ist die Etablierung der beantragten Stellen grundlegend. Im Hinblick auf immer deutlicher werdenden Auswirkungen der Trends "Demografischer Wandel" und "Digitalisierung" und die sich hierdurch stetig verstärkenden Personalgewinnungsprobleme sollten die beantragten Kapazitäten möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Auch die sich bereits jetzt abzeichnenden deutlich gestiegene Anzahl zu besetzender Stellen (in 2018 waren 592 Vakanzen zu besetzen, in 2019 waren bis zum 31.08.2019 bereits 488 Vakanzen zu besetzen) verdeutlichen die akute Verschärfung der Situation. Es handelt sich daher bei den beantragten Kapazitäten um einen unabdingbaren Sonderbedarf (Notfall). Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 25 Tätigkeitsbereich Projektmanager/in ReProLa (Regionalproduktspezifisches Landmanagment)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 PROJEKTMANAGER/IN E 13 41.382 € 41.382 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PROJEKTMANAGER/IN E 13 41.382 € 41.382 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 09.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage für den Schaffungsantrag ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in vollem Umfang gefördertes Projekt mit dem Titel: „Regionalproduktspezifisches Landmanagement in Stadt-Land-Partnerschaften am Beispiel der Metropolregion Nürnberg" (ReProLa).
Stellungnahme: Die Bearbeitung des zu 100 % drittmittelfinanzierten, auf 5 Jahre ausgelegten Projekts wird seit 01.10.2018 durch eine budgetfinanzierte Beschäftigung im Stellenplan Ref. III sichergestellt. Die zusätzliche Kapazität ist auch weiterhin erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Sie erhält einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 09.23).
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 26 Tätigkeitsbereich Mitarbeiter/in Verwaltung und Projekte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 MITARB. VERWALTUNG UND PROJEKTE E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MITARB. VERWALTUNG UND PROJEKTE E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Umweltreferat soll zur Erledigung zentraler Verwaltungsaufgaben und zur Steuerung und Teilnahme an übergreifenden Großprojekten eine zusätzliche Kapazität eingerichtet werden, die die Geschäftsbereichsleitung unterstützen und entlasten kann. Durch die zusätzliche Kapazität sollen u. a. der Prozess der Digitalisierung begleitet, die Vertretung des Geschäftsbereiches in übergeordnteten Gremien gewährleistet, die strategischen Planungen im Bereich Umwelt und Gesundheit aufgesetzt und vorangetrieben sowie das Ausgleichsflächenmanagement in komplexen Verhandlungen unterstützt werden.
Stellungnahme: Die Schaffung einer zusätzlichen Kapazität bei Ref. III ist angesichts des bevorstehenden Wechsels in der Leitung des Referates und der anstehenden Großprojekte (Einrichtung der Flächenagentur, Vorbereitung und Durchführung einer Organisationsuntersuchung beim Gesundheitsamt) dringend erforderlich und duldet keinen Aufschub. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet. Die Stellenschaffung erfolgt zunächst in der Bewertung EGr. 13 TVöD, der Stellenwert unterliegt aber einem Überprüfungsvorbehalt. Sobald die auf der Stelle wahrzunehmenden Aufgaben im Detail beschrieben sind, wird die Stelle einer Überprüfung der Bewertung unterzogen und ggf. neu bewertet.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 27 Tätigkeitsbereich Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Neben dem Klimaschutz müssen sich die Städte verstärkt mit den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auseinandersetzen. Durch die BauGB-Novellen 2011/2013 wurde die Notwendigkeit
der Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in der kommunalen
Bauleitplanung rechtlich implementiert. Auch im Klimafahrplan 2020-2050 ist die Klimaanpassung bereits als 2. Handlungsfeld neben dem Klimaschutz enthalten. Klimaanpassung auf städtischer Ebene erfordert vor allem die Auseinandersetzung mit Fragen zur lokalklimatischen Situation und die Entwicklung eines daraus resultierenden Maßnahmenkatalogs für die Stadtentwicklungsplanung. Die forcierte Bauflächenentwicklung mit stark gestiegenen Fallzahlen, der Umfang und die Komplexität der klimarelevanten Anforderungen sowie die notwendigen Abstimmungen mit anderen Belangen erfordern nicht nur eine verwaltungsinterne Koordination der unterschiedlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung, sondern auch die Abstimmung von Umsetzungsstrategien mit externen Akteuren. Mit den vorhandenen personellen Ressourcen ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Daher hat der Stadtrat mit Beschluss vom 23.07.2014 bereits einstimmig festgelegt, dass eine ressortübergreifende Koordinationsstelle zu benennen und zum Haushalt 2016 anzumelden ist.
Stellungnahme: Dem Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2014 folgend, hatte UwA den Bedarf bereits zum Haushalt 2016 angemeldet. Die beantragte Stelle wurde als wünschenswert betrachtet, eine Begutachtung zum Haushalt 2016 konnte jedoch aufgrund vieler anderer, vorrangiger Bedarfe in der Stadtverwaltung
nicht erfolgen. UwA wurde gebeten, die anfallende Koordination der Maßnahmen zur
Klimaanpassung im Wege der internen Schwerpunktsetzung zu gewährleisten. Der politische Druck, die auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene beschlossenen Ziele auf der lokalen Ebene umzusetzen und lokale Klimaanpassungsmaßnahmen voranzutreiben, macht eine Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für die Aufgabe unaufschiebbar und unumgänglich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 28 Tätigkeitsbereich Fachkundige Stelle für Wasserrecht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN E 12 90.390 € 0 € 90.390 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Inhalt und Komplexität der Aufgaben haben sich in den letzten 4 Jahren grundlegend verändert und deutlich vermehrt. Angesichts der vielfältigen und steigenden gesetzlichen Vorgaben im Umweltrecht sowie der Garantenstellung des Umweltamtes im gesetzlichen Vollzug der Vorgaben sind zusätzliche Ressourcen bei UwA zur Erreichung der gewünschten Beschleunigung relevanter Verfahren zwingend erforderlich. Die bei UwA/2 vorhandene Stellenkapazität von 2 Vollzeitkräften reicht für die umfangreich gestiegenen Fallzahlen nicht mehr aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zu bewältigen. Inhalt und Komplexität der Aufgaben sowie rechtliche Grundlagen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert, siehe Industrieemmissionsrichtlinie-Richtlinie, Rechtsverfahren Tiergarten, neue Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Es ist zu erwarten, dass neue rechtliche Vorgaben zu keiner Entlastung führen. Bei staatlichen Behörden wurde dem mit einem höheren Personalschlüssel teilweise schon gegengesteuert.
Stellungnahme: Die Stärkung der Fachkundigen Stelle für Wasserrecht wäre wünschenswert, die durch UwA aufgezeigte Deckung konnte jedoch leider nicht anerkannt werden, da die besonderen Finanzzuweisungen gem. Art. 9 Abs. 6 FAG gerade zur Refinanzierung der bereits für die Aufgabe vorhandenen Kapazitäten im Umfang von 2,0 VK ausreichen. Angesichts des gegenüber der Regierung von Mittelfranken selbstauferlegten Verpflichtung der Stadt Nürnberg, zum Haushalt 2020 nur für unabdingbare Sonderbedarfe Stellen zu schaffen, kann eine Begutachtung ohne Deckung zum Haushalt 2020 daher nicht erfolgen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 29 Tätigkeitsbereich Koordination Männergesundheit - Verwaltungsunterstützung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 7.140 € 7.140 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,13 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 7.140 € 7.140 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Projekt "Kommunale Koordinierung der Jungen- und Männergesundheit Nürnberg" wurde im Gesundheits- und Sozialausschuss am 21.06.2018 vorgestellt. Für das Projekt wurde bei der Techniker Krankenkasse (TK) ein Förderantrag gestellt, der Förderbescheid liegt vor. Ziel des vollständig drittmittelfinanzierten Projekts "Kommunale Koordinierung der Jungen- und
Männergesundheit Nürnberg" ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen
gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisse, trägerübergreifend Aktivitäten im Rahmen einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg" zu konzipieren und zu koordinieren. Eine begrenzte verwaltungsseitige Projektunterstützung ist für das von Gh und BgA durchgeführte Kooperationsprojekt Koordination Männergesundheit unerlässlich.
Stellungnahme: Für das Projekt waren ab 01.01.2019 zunächst 0,64 VK Wissenschaftliche/r Sachbearbeiter/in bei Gh und 0,21 Sachbearbeiter/in bei BgA überplanmäßig begutachtet und zum Haushalt 2019 geschaffen worden. Bei Nachverhandlungen mit der TK wurde auch die Finanzierung einer verwaltungsseitigen Unterstützung im Umfang von 5 WAS (entspricht 0,13 VK) zugesagt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.21).
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 30 Tätigkeitsbereich Projektleitung stadtteilbezogene Gesundheitskoordination (GKoS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STABSLEITUNG GKOS E 14 48.586 € 48.586 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,37 STABSLEITUNG GKOS E 14 35.953 € 35.953 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 04.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Übernahme der Aufgaben der Projektleitung war mit den zur Verfügung stehenden Steuerungskapazitäten nicht zu leisten. Daher wurde bei der AOK Bayern ein zusätzlicher Förderbedarf bis Ende der Projektlaufzeit beantragt. Die AOK Bayern hat die Notwendigkeit des Bedarfes anerkannt und im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zur Höhe der Projektförderung beim Posten „Unterstützung der Gesundheitskoordinatoren/-innen“ für 2019 eine Erhöhung der Projektmittel bewilligt, die seit 01.03.2019 insgesamt 0,5 VK abdeckt. Wie auch bei der bisherigen Förderung signalisierte die AOK Bayern die Bereitschaft einer Verlängerung der Aufstockung der Förderung bis zum Ende der Projektlaufzeit (30.04.2021).
Stellungnahme: Neben einer Unterstützung durch vorhandenes Personal bei Gh im Rahmen des bestehenden Aufgabenzuschnitts war für die Durchführung des Projekts zusätzliche Personalkapazität erforderlich, die über eine komplette Drittmittelfinanzierung durch die AOK Bayern abgesichert wurde. Die erforderliche Personalkapazität wurde für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig zur Verfügung gestellt und zum Haushalt 2018 geschaffen. Die Aufstockung der Projektleitungskapazität von 5 WAS auf 19,5 WAS wurde seit dem 01.03.2019 budgetfinanziert zur Verfügung gestellt. Der von der Dienststelle angebotene Deckungsbeitrag reicht für die Finanzierung des beantragten Schaffungsumfangs von 0,5 VK nicht aus. Im Stellenplan Gh sind jedoch bereits 0,13 VK Projektleitung ausgewiesen, so dass eine Begutachtung im Umfang der zusätzlichen Gesamtdeckung erfolgen kann.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 31 Tätigkeitsbereich Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und
Entwicklungsauffälligkeiten (ZEBBEK)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 33.242 € 0 € 33.242 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 33.242 € 0 € 33.242 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der steigenden Einwohnerzahl durch Zuzug und Zuwanderung und der steigenden Geburtenrate sind die Anmeldezahlen in den letzten Jahren gestiegen (2015: 432, 2018: 495). Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Komplexität der Fälle erheblich zunimmt, nicht nur, aber auch bedingt durch den erhöhten Anteil von Familien mit Flüchtlingsmigrationshintergrund, die besondere Schwierigkeiten haben (hohe Rate an schwer behinderten Kindern ohne bisherige Förderung, psychosoziale Probleme der Eltern, Sprachbarriere).
Stellungnahme: Die zusätzliche Kapazität Sozialpädagoge/in ist für die Erhebung von Sozialanamnesen, nachgehende Begleitung und Beratung sozial schwacher Familien, bei Bedarf Verhaltensbeobachtungen und Gespräche in Kindertagesstätten sowie ständige Aktualisierung des Kenntnisstandes über die bestehenden integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstättenangebote durch Besuche und Gespräche vor Ort dringendst erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Derzeit finden beim Klinikum Nürnberg Verhandlungen über die künftige Einrichtung einer sozialpädiatrischen Stelle statt, die möglicherweise auch Aufgaben übernehmen könnte, die derzeit noch bei der ZEBBEK angesiedelt sind. Die Stelle erhält daher zunächst einen Fristvermerk (F 12.22).
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 32 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Schuleingangsuntersuchungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 MED. FACHANGESTELLE/R E 6 53.678 € 53.678 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 MED. FACHANGESTELLE/R E 6 53.678 € 0 € 53.678 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Gh kann mit dem vorhandenen Personal an Kinderkrankenschwestern nicht mehr die Pflichtaufgaben Schuleingangsuntersuchung und Impfpasskontrollen durchführen. Bis zur Schulanmeldung werden nur ca. 60 % der Kinder eines Jahrgangs untersucht.
Stellungnahme: Die zusätzliche Kapazität ist aus fachlicher Sicht dringend notwendig, um die Erfüllung der Pflichtaufgabe Schuleingangsuntersuchung gewährleisten zu können. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 33 Tätigkeitsbereich Sozialpsychiatrischer Dienst - Erweiterung gerontopsychiatrischer Kapazitäten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 35.256 € 35.256 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 35.256 € 35.256 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Bezirk Mittelfranken stellte den Trägern die Förderung neuer Maßnahmen im ambulant komplementären Bereich Gerontopsychiatrie in Aussicht. Der von Gh gestellte Antrag wurde positiv beschieden.
Stellungnahme: Der Bezirksausschuss des Bezirks Mittelfranken hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 über den Antrag Gh auf Erweiterung um 0,50 Vollzeitstellen Gerontopsychiatrische Fachkraft für den Sozialpsychiatrischen Dienst entschieden und deren Förderung zugesagt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Stellenvermerk "Z" (Zuschussabhängige Planstelle).
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Kulturreferat lfd. Nr. 34 Tätigkeitsbereich Ausweitung der Personalkapazität in der Meistersingerhalle auch im Hinblick auf den
neuen Konzertsaal
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERANSTALTUNGSKAUFMANN/-FRAU E 8 57.239 € 0 € 57.239 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECH. E 7 54.926 € 0 € 54.926 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Projektbauherr und die Leitung der Meistersingerhalle denken in Abstimmung mit der Kulturreferentin schon länger über die Konzeption des Gesamtensembles Meistersingerhalle nach. Begleitend dazu wird Prof. Dr. Oliver Scheytt, einer der Päpste zur Thematik "Kulturimmobilien und ihr Betrieb", in diesen Tagen mit einer entsprechenden Beratung; bis Ende des Monats mit seiner Firma "Kulturexperten" ein Papier vorlegen, auf dessen Basis grundsätzliche Entscheidungen über den weiteren Weg erarbeitet werden. In der Meistersingerhalle (dort steht insbesondere die Verwaltung nach dem Ausscheiden von wichtigen Mitarbeiterinnen vor einer Art Neuanfang) hat eine zeitnahe Weichenstellung in dieser Frage große Priorität. Das Gesamtensemble soll aus einer Hand geleitet und betrieben werden, explizit schon in der Interim-Phase bis zum Abschluss der Generalsanierung Meistersingerhalle. Das Team der Meistersingerhalle zieht nach Abschluss der Bauarbeiten in den Neubau um. Eine Personalkonzeption soll in einem weiteren Schritt über ein Personaltableau in Zusammenarbeit mit Prof. Scheytt erstellt werden.
Stellungnahme: Auch im Hinblick auf den Doppelstellenplan wird im Vorgriff auf den Bau des neuen Konzertsaals und der daraus resultierenden Neukonzeption des Gesamtensembles Meistersingerhalle die Schaffung von dauerhafter Personalkapazität nicht für sinnvoll erachtet. Es wird geprüft, inwieweit durch eine budgetfinanzierte Beschäftigung der Personalkörper der Meistersingerhalle unterstützt werden kann. Spätestens im Vorfeld des Schaffungsverfahrens zum Haushalt 2021 wird um Abstimmung der Neukonzeption hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen mit dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation und der Stadtkämmerei gebeten. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Kulturreferat lfd. Nr. 35 Tätigkeitsbereich Personalkapazität für die Verwaltung im Kulturreferat
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Neben der Beauftragung mit der Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen zur Bewerbung um den Titel der „Europäischen Kulturhauptstadt 2025“ wurde der Bau eines Konzerthauses in unmittelbarer Nähe zur Meistersingerhalle beschlossen. Auch die Entwicklung der Zeppelintribüne und des Zeppelinfeldes zum begehbaren Exponat mit einem vertieften Bildungsangebot wurde als eines der Leitprojekte der Bewerbung der Stadt als Kulturhauptstadt Europas 2025 beschlossen. Daneben arbeitet das Kulturreferat an der Umsetzung der im Jahr 2018 vom Stadtrat verabschiedeten Kulturstrategie, der sogenannten Langzeitstrategie, als Kriterium der Kulturhauptstadtbewerbung, die kulturelle Perspektiven über 2030 hinaus aufzeigt. Hierzu wurde eine Stelle zur Koordination eingerichtet, welche die Umsetzung der Strategie durch das Kulturreferat mit seinen Dienststellen koordiniert.
Alle Stäbe und Koordinierungsstellen sind zur inhaltlichen Aufgabenerledigung mit Stellen ausgestattet worden, um Aufgaben dieser Größenordnung inhaltlich zu schultern. Konkret bedeutet dies für die Verwaltungsleitung des Kulturreferats und ihr Team eine erhebliche Zunahme an
Aufgaben- und Fallzahlmehrungen sowie steuernden und koordinierenden Arbeiten im
Verwaltungsbereich, die bislang personalkapazitätenmäßig keine Berücksichtigung fand, sondern lediglich mit budgetfinanzierten Kapazitäten oder Überstundenanfall teilkompensiert wurde.
Stellungnahme: Das Kulturreferat (ohne Meistersingerhalle und Kulturpädagogisches Zentrum) ist zur Aufgabenerfüllung mit derzeit rund 29 Vollkraftstellen ausgestattet. Hiervon sind neben den Stellen der Kulturreferentin und der Verwaltungsleitung weitere 7 Vollkraftstellen in der 4.
Qualifikationsebene ausgewiesen. Die weiteren Stellen stehen u.a. für die
Höhepunktsveranstaltungen, die Kulturhauptstadtbewerbung und die anfallenden
Verwaltungsaufgaben des Geschäftsbereiches zur Verfügung. Insbesondere für die
Kulturhauptstadtbewerbung und das Projekt "Zeppelintribüne" wurden eigene
Verwaltungskapazitäten geschaffen. Die im Schaffungsantrag enthaltenen Tätigkeiten sind bereits auf bestehenden Planstellen verankert. Vor einer erneuten Antragstellung zum Haushalt 2021 sollte seitens Ref. IV eine klare Abgrenzung der Aufgaben unter Berücksichtigung der vorhandenen Stellen erfolgen und mit Kenn- bzw. Fallzahlen belegt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Begutachtung der beantragten Kapazität und eine überprüfung des Stellenwertes nicht erfolgen.
Darüber hinaus erfordert die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019 die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2020.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Stadtarchiv lfd. Nr. 36 Tätigkeitsbereich Grundlagenforschung Nürnberger Häuserbuch
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCH. MITARBEITER/IN E 13 82.764 € 82.764 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCH. MITARBEITER/IN E 13 82.764 € 82.764 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg (VGN) finanziert im Rahmen des von ihm seit Jahren unterstützten Projekts Grundlagenforschung Nürnberger Häuserbuch eine zunächst auf zwei Jahre befristete wissenschaftliche Stelle (Beschlussfassung: Vorstandssitzung vom 19.3.2019). Vorgesehen ist eine Aufteilung in zwei halbe Stellen.
Stellungnahme: Die drittmittelfinanzierte Kapazität im Umfang einer Vollstelle für das Projekt "Grundlagenforschung Nürnberger Häuserbuch" wird begutachtet. Der Projektbeginn wird über eine budgetfinanzierte Beschäftigung vorgezogen und soll spätestens zu Beginn des Jahres 2020 erfolgen, die Stelle erhält demzufolge einen Fristvermerk F 12.21 im Rahmen der sichergestellten Finanzierung. Aufgrund der zu leistenden Aufbauarbeit und einer ggf. späteren Überprüfung des Stellenwerts erhält die Stelle einen ku-Vermerk.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Stadtarchiv lfd. Nr. 37 Tätigkeitsbereich Veränderung der Arbeitsabläufe in der Fotostelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die Digitalisierung haben sich nahezu alle Arbeitsabläufe beim Stadtarchiv (Av) tiefgreifend verändert. Dies kommt beispielsweise in der Onlinestellung der Beständeübersicht und der Erschließungsdaten in der Beständedatenbank bzw. über das Archivportal D der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zum Ausdruck, aber auch im Digitalen Archiv, für dessen Aufbau und Betrieb 2016 zwei neue Stellen geschaffen wurden. Das Digitale Archiv muss nicht nur die Übernahme und Sicherung digitaler Unterlagen (sog. born digitals) gewährleisten, sondern auch die Nutzbarmachung dieser (und digitalisierter analoger) Unterlagen in einem Digitalen oder Virtuellen Lesesaal ermöglichen.
Aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten und der veränderten Erwartungshaltung der Nutzer, die einen Onlinezugang zu Archivgut voraussetzen, ist mit der Digitalisierung von analogem Archivgut und dessen digitaler Bereitstellung bei allen Kulturgut verwahrenden Institutionen ein
komplett neues Arbeitsfeld entstanden. So fördert beispielsweise die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) Anträge zur Digitalisierung forschungsrelevanter archivalischer Quellen; allerdings ist eine Antragstellung bislang aus Kapazitätsgründen noch nicht erfolgt. Vielmehr wurden und werden archivalische Quellen bei Av im Rahmen von Reproduktionsaufträgen mehr oder weniger nebenbei on demand digitalisiert, wobei die entstandenen Digitalisate für künftige Rückgriffe in einem Laufwerk gespeichert wurden.
Für die systematische Digitalisierung ganzer Bestände (nur in Auswahl nach definierten Kriterien und nach erfolgter Priorisierung) und den hierzu erforderlichen Planungs- und Abstimmungsaufwand sind bei Av keine Kapazitäten vorhanden. Für Digitalisierungsaufgaben stehen Av, ohne dass hierfür Kosten anfallen, neben wechselnden Praktikanten lediglich bis zu vier Hilfskräfte (NOA-Kräfte) zur Verfügung, deren intensive Betreuung vom Stammpersonal aber nicht im erforderlichen Umfang geleistet werden kann. Für die Konzeption und Koordinierung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen der Digitalisierungsstrategie Av sowie die Betreuung der Hilfskräfte wird daher eine zusätzliche Stelle beantragt.
Stellungnahme: Durch die fortschreitende Digitalisierung verändern sich allerorts die Prozessabläufe, diese gilt es sukzessive zu prüfen und ggf. auch die Personalressourcen anzupassen. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 38 Tätigkeitsbereich Raumbelegungsmanagement/ Hausmanagement Kulturwerkstatt Auf AEG
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,38 VERANSTALTUNGSKAUFMANN/-FRAU E 6 20.398 € 20.398 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,38 VERANSTALTUNGSKAUFMANN/-FRAU E 6 20.398 € 20.398 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Beim Hausmanagement ist die technische und verwaltungsmäßige Organisation des Hauses gebündelt. Die Erfahrungen der ersten beiden Betriebsjahre machen deutlich, dass die geplante und begutachtete Personalausstattung der Kulturwerkstatt in einzelnen Punkten angepasst werden muss. Die Nutzungsanfragen, und damit die Veranstaltungsdichte in der Kulturwerkstatt, nehmen erfreulicherweise kontinuierlich zu. Dies bringt einen erhöhten zeitlichen Aufwand an Kundenbetreuung und Pflege der Kundenkontakte mit sich. Diese Tätigkeiten werden bislang allein von der Leitung Hausmanagement wahrgenommen und können jetzt schon nicht mehr vollständig abgedeckt werden. Derzeit erledigen fünf Teilzeit-Kolleginnen am Infopunkt unterstützende Verwaltungstätigkeiten für die Entlastung der Leitung Hausmanagement.
Dies ist jedoch für die Weiterentwicklung der Einrichtung keine sinnvolle Lösung, zumal es keine Stellvertretung für die Leitung des Hausmanagements gibt.
Die beantragte Stelle bearbeitet die Schnittstelle zwischen Veranstalter und Veranstaltungstechnik. Dies umfasst die eigenverantwortliche und organisatorische Betreuung der externen Kunden sowie der internen Veranstalter von Anfrage bis Durchführung einer Veranstaltung.
Zur Deckung der Stellenschaffung können Stellenanteile im Umfang von 15 WAS aus dem Pool Infopunkt herangezogen werden. Die Stellenanteile werden derzeit bereits für das Aufgabengebiet genutzt (s. Ausführungen oben), insofern entfallen keine Aufgaben am Infopunkt, sondern werden nur auf die neue Stelle verlagert.
Stellungnahme: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) stellte die Sachlage nachvollziehbar dar. Der beantragte Stellenanteil wird als sinnvoll erachtet. Der von der Dienststelle angebotene Deckungsbeitrag reicht für die Finanzierung der beantragten Stellenschaffung aus und wird begutachtet. Der zur Deckung angebotene Stellenanteil wird entsprechend eingezogen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 39 Tätigkeitsbereich Projekt Utopolis
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 KOORDINATOR/IN E 10 36.228 € 36.228 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 KOORDINATOR/IN E 10 36.228 € 36.228 € 0 € 0,00
Antrag: 0,13 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN S 11b 8.643 € 8.643 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,13 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN S 11b 8.643 € 8.643 € 0 € 0,00
Antrag: 0,14 SACHBEARBEITER/IN E 9b 9.148 € 9.148 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,14 SACHBEARBEITER/IN E 9b 9.148 € 9.148 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.20; Vermerk Z (zuschussabhängig) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das drittmittelgeförderte Projekt #LNGWSSR unter dem Dach des Modellprojekts „Utopolis - Soziokultur im Quartier“ – hat sich zum Ziel gesetzt, den Einfluss soziokultureller Aktivitäten innerhalb von Maßnahmen der Stadterneuerung zu untersuchen.
Das Gemeinschaftshaus Langwasser überarbeitet im Rahmen dieses Projekts seine
programmatische Ausrichtung, um nach der Wiedereröffnung noch mehr als bisher als Stadtteilzentrum von allen Bevölkerungsgruppen (hinsichtlich Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund) wahrgenommen und genutzt zu werden. Der Schwerpunkt des Projekts #LNGWSSR liegt darauf, partizipativ wie aufsuchend Bedarfslagen im Stadtteil zu ermitteln und neue Formen der Begegnung durch kulturelle Aktivitäten im öffentlichen Raum zu entwickeln sowie diese in die Rahmenkonzeption des Gemeinschaftshauses Langwasser zu
integrieren. #LNGWSSR gliedert sich in vier Teilprojekte: Die Bürgerbeteiligung
Gemeinschaftshaus.Neu.Machen holt über ein digitales Diskussionsportal und aufsuchende Aktionen Wünsche und Bedarfe der Stadtteilbevölkerung. Das Street-Art-Festival Betonliebe will durch Wandmalereien internationaler Graffiti-Künstler auf versteckte oder vermeintliche „Unorte“ im Stadtteil aufmerksam machen und diese ästhetisch aufwerten. Das Projekt Wir.Schreiben.Geschichte widmet sich der Vielfalt der zugewanderten Bevölkerung und deren Gemeinsamkeiten im Stadtteil. Durch Interviews, literarische, bildnerische und performative Arbeiten wird deren Bezug zu Herkunft und Heimat erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Abschließend steht Langwasser.Neu.Entdecken programmatisch für das Ziel des Gesamtprojekts #LNGWSSR. Durch die Ausbildung von Ehrenamtlichen zu Stadtteilführenden sollen „hidden places“ und besondere Orte im Stadtteil aus der persönlichen Perspektive der Führenden präsentiert werden.
Stellungnahme: Die beantragte Personalkapazität im Umfang von 0,77 VK (0,5 VK, EGr. E10; 0,13 VK, EGr. S11b und 0,14 VK, EGr. E9b) wurde bereits im Wege der budgetfinanzierten Beschäftigung gegen vollständige Deckung zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich der weiteren vollständigen Drittmittelfinanzierung wird die Schaffung der beantragten Personalkapazität im Umfang von 0,77 VK begutachtet. Die Stellen erhalten sowohl einen Z-Vermerk (zuschussabhängig) als auch einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.20).
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 40 Tätigkeitsbereich Arbeit mit Migrantenvereinen/ Transkultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Auf Basis der vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien zur Integrationspolitik und zur Kulturstrategie („Diversität und Teilhabe stärken“) kommt der interkulturellen Öffnung von Kultureinrichtungen und generell einer transkulturellen Orientierung eine verstärkte Bedeutung zu. Diese spielt auch im Bewerbungsprozess zur Kulturhauptstadt eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang waren die bestehenden Netzwerke und Kontakte des Inter-Kultur-Büros, speziell zu Migrantenvereinen und Kulturschaffenden in diesem Bereich, in den vergangenen Jahren von anderen Dienststellen, seitens des Kulturreferats und des Bewerbungsbüros Kulturhauptstadt zunehmend gefragt und werden dies auch in absehbarer Zeit bleiben. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen seitens der Migrantenvereine und Kulturschaffenden bezüglich Unterstützung und Förderung an das Inter-Kultur- Büro kontinuierlich gestiegen. In den vergangenen Jahren konnte der Arbeitsanfall nur dank zusätzlicher Personalkapazitäten aus zwei drittmittelgeförderten Projekten, namentlich des Projekts „House of Resources“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bewältigt werden. Das Projekt wurde leider nicht verlängert und läuft im August 2019 aus. Zur Umsetzung der Kulturstrategie und der Erfüllung der Anforderungen im Kontext der Kulturhauptstadtbewerbung sind zusätzliche Kapazitäten unverzichtbar.
Stellungnahme: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Verstetigung einer bislang drittmittelfinanzierten Stelle im Kontext der Kulturhauptstadtbewerbung. Die Arbeit mit Migrantenvereinen und zur transkulturellen Öffnung konnten derzeit drittmittelfinanziert wahrgenommen werden. Die Finanzierung hierfür ist ab Januar 2020 nicht mehr gegeben. Wie bereits schon früher angemerkt, kann es im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Bewerbung zur Kulturhauptstadt nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 41 Tätigkeitsbereich Strukturprojekt Kulturläden im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung/
Stadtteilkulturprojekt "Mobile Agora"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTLEITUNG E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,20 HILFSKRAFT E 3 8.880 € 0 € 8.880 € 0,20 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden ist ein Strukturprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und gehört damit zu den Projekten, die im Rahmen der Bewerbung prioritär umgesetzt werden und bereits in der Bewerbungsphase Wirkung entfalten sollen. Das Projekt einer „Mobilen Agora“ hat dabei den Charakter eines partizipativen Pilotprojekts zur Ermöglichung innovativer Ansätze in der Stadtteilkulturarbeit. Damit soll eine mobile Einheit geschaffen werden, die sowohl in Gebieten mit und ohne stadtteilkulturellen Angeboten in der Lage ist, Angebotsstrukturen temporär bereitzustellen, neue Zielgruppen zu erschließen und vielfältige Akteure der Stadtgesellschaft einzubinden. Dies ist ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht möglich.
Stellungnahme: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Stellen im Kontext der Kulturhauptstadtbewerbung. Für die Bewerbungsphase wurde das Bewerbungsbüro entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Aus den Finanzmitteln des Bewerbungsbüros konnte im Rahmen budgetfinanzierter Beschäftigungen auch temporäre Personalkapazität für Strukturprojekte bewilligt werden. KuF beantragt nun unbefristete Personalkapazität für ein solches Strukturprojekt. Wie bereits schon früher angemerkt, kann es im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Bewerbung zur Kulturhauptstadt nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 42 Tätigkeitsbereich Hausmeisterkapazität für die Kulturwerkstatt Auf AEG
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 HAUSMEISTER/IN E 4 50.888 € 46.817 € 4.071 € 0,08 Vorschlag: 0,92 HAUSMEISTER/IN E 4 46.817 € 46.817 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Beim Hausmanagement ist die gesamte technische und verwaltungsmäßige Organisation der Kulturwerkstatt Auf AEG gebündelt. In den ersten beiden Betriebsjahren der Kulturwerkstatt hat sich gezeigt, dass entgegen der ursprünglich begutachteten Bedarfsplanung, die von einer Hausmeisterstelle ausgegangen ist, eine zweite Hausmeisterstelle für den Betrieb notwendig ist. Mit Hilfskräften kann das Arbeitsaufkommen nicht adäquat bewältigt werden. Nach Schaffung einer zweiten Stelle könnten die beiden Hausmeister dann im Schichtbetrieb eingesetzt werden. Die derzeit von Hilfskräften erledigten Aufgaben können dann von einem der beiden Hausmeister durchgeführt werden. Der Aufwand für Dienstplangestaltung, Abrechung der Einzelstunden usw. vermindert sich. Zudem dauern einige Helfertätigkeiten nur 30 Minuten, dann entstehen längere Pausen und dann muss wieder ein Umbau im Raum (Dauer nur ca. 30 Minuten) erfolgen. Hilfskräfte kann man für 30- Minuten-Einsätze nicht einbuchen, mindestens 3 Stunden müssen zugesichert werden. Eine feste Kraft, die dienstplanmäßig eingeteilt ist, kann flexibler eingesetzt werden und hat weniger Leerlauf, weil sie feste Aufgaben im Haus hat und diese in den (Umbau-) Pausen erledigen kann. Aus diesem Grund kann man mit etwas geringeren Kapazitäten die gleiche Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Die neue Stelle kann zu 100 % aus vorhandenen Hilfskräftestellen gedeckt werden.
Stellungnahme: Das Amt für Kultur und Freizeit stellte die Sachlage nachvollziehbar dar. Die zweite Hausmeisterstelle für die Kulturwerkstatt Auf AEG wird als notwendig erachtet. Der von der Dienststelle angebotene Deckungsbeitrag reicht für die Finanzierung der beantragten Stellenschaffung nicht aus, so dass eine Begutachtung nur im Umfang der Deckung (0,92 VK in EGr. 4) erfolgen kann. Die zur Deckung angebotenen Stellen(-anteile) werden entsprechend eingezogen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 43 Tätigkeitsbereich Weiterentwicklung der Kulturläden im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCH. MITARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden ist ein Strukturprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und gehört damit zu den Projekten, die im Rahmen der Bewerbung prioritär umgesetzt werden und bereits in der Bewerbungsphase Wirkung entfalten sollen. Neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen bzw. deren Angebotsstruktur ist es dabei notwendig, Überlegungen und Planungen für mögliche neue Einrichtungen, aber auch für begleitende Angebotsstrukturen in bisher nicht oder unterversorgten Stadtteilen zu entwickeln. Neben den Aspekten der Versorgung mit soziokulturellen Angeboten sind hier auch stadt(teil)entwicklungsspezifische Aspekte mitzudenken und in den Gesamtkontext der Stadtentwicklung einzubinden. Vorhandene Strukturen müssen überprüft und neue entwickelt werden.
Stellungnahme: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Stelle im Kontext der Kulturhauptstadtbewerbung. Für die Bewerbungsphase wurde das Bewerbungsbüro entsprechend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Aus den Finanzmitteln des Bewerbungsbüros konnte im Rahmen budgetfinanzierter Beschäftigungen auch temporäre Personalkapazität für Strukturprojekte bewilligt werden. KuF beantragt nun unbefristete Personalkapazität für ein solches Strukturprojekt. Wie bereits schon früher angemerkt, kann es im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Bewerbung zur Kulturhauptstadt nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 44 Tätigkeitsbereich Konzepterstellung "Zwischennutz- und Raumvermittlung"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 72.456 € 0 € 72.456 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 0 € 65.341 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der Umsetzung der Kulturstrategie ist diese Stelle dringend erforderlich. Am 31. Januar 2018 wurde mit der Kulturstrategie die Startmaßnahme „4. Anbahnung eines Raumleerstand- und Zwischennutzungsmanagements“ beschlossen. Seit dem Beschluss wurden durch das Kulturreferat verschiedene mögliche Kooperationspartnerinnen und -partner definiert und kontaktiert, Modellprojekte initiiert und ein Konzept zur Leerstandsnutzung gefördert. Dabei wurde auf bereits im Ansatz bestehende Strukturen aufgesetzt. Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) entwickelte bereits eine Internetplattform zur Raumvermittlung, die nun administriert werden und zur Anwendung kommen muss. Diese Bemühungen müssen nun in einem nachhaltigen, strukturellen Baustein bzw. der Kompetenzeinheit zusammen- und weitergeführt werden.
Stellungnahme: KuF beantragt die Stelle im Kontext der Umsetzung der Kulturstrategie. Für die operative Umsetzung der Zwischennutz- und Raumvermittlung steht die bereits im Rahmen des EU-Förderprojekts „Forget Heritage" entwickelte App „OffSpaces“ zur Verfügung. Hiermit können zum einen leerstehende Gebäude und Flächen, die für eine Kulturnutzung sowohl für die Produktion als auch für die Präsentation in Frage kommen, von Immobilienbesitzenden selbst sowie von Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen werden. Zum anderen können Raumsuchende über diese App nach geeigneten Räumen für ihre Produktion bzw. Präsentation suchen. Auf der neu geschaffenen Stelle soll nun das dringend benötigte Konzept für eine Kompetenzeinheit für das Thema Zwischennutz- und Raumvermittlung ausgearbeitet werden, um eine zentrale und von allen Akteuren/innen genutzte Anlaufstelle für die Suche nach Räumen für Kunst und Kultur zu erhalten. Ein Beispiel für den dringend benötigten Raumbedarf im Bereich Kunst und Kultur sind die Ateliers AUF AEG, bei denen in Kürze 80 Mieter/innen ihre Räumlichkeiten verlieren.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Fristvermerk bis zur Fertigstellung und Erprobung des Konzeptes (F 12.21).
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 45 Tätigkeitsbereich Digitalisierungsstrategie Amt für Kultur und Freizeit (KuF)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 68.905 € 0 € 68.905 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Digitalisierung ist einer der gesellschaftlichen Megatrends, denen sich auch die Stadt Nürnberg stellen muss und deshalb entsprechende Strategien auf Gesamtstadtebene entwickelt. Um als Dienststelle im Zeitalter der Digitalisierung handlungsfähig zu bleiben, ist die Entwicklung entsprechender Teilstrategien auf Geschäftsbereichs- und Dienststellenebene notwendig. Um diese auch für KuF zu entwickeln und umzusetzen sind entsprechende Personalkapazitäten notwendig. Zudem kommt für KuF hinzu, dass mehr Anwender/innen mehr Fachverfahren nutzen, die auch noch komplexer sind als bisher. Für das bei KuF eingesetzte Fachverfahren ORBIS ist kein Support seitens der Gesamtstadt vorhanden, ein „First-Level-Support“ ist auf Dienststellenebene notwendig.
Stellungnahme: Die von KuF bereits zum Haushalt 2019 vorgelegten Ausführungen weisen darauf hin, dass für KuF auch unabhängig von der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie ein effizienterer Einsatz der bestehenden Fachverfahren erreicht werden muss. Auch bei den Controllinggesprächen wurde immer wieder der Eindruck gewonnen, dass eine Optimierung der Standardprozesse durch den Einsatz zeitgemäßer Technologien geprüft werden müsste. Die Dezentralität der Dienststelle erzeugt zusätzlichen Kommunikations- und Betreuungsbedarf, da das Fachverfahren zwingend auch in den einzelnen Einrichtungen implementiert werden muss. Die Stelle Nr. 416.3050 hat durch Rückstellung der eigentlichen Aufgaben als Projekt die Einführung von ORBIS durchgeführt. Bei der Dienststelle ist hierfür bisher für die dauerhafte Betreuung der Verfahren keine gesonderte Kapazität vorhanden. Im Zuge des Stellenpools Digitalisierung konnte KuF nicht berücksichtigt werden. Die Aufgabe erscheint grundsätzlich als erforderlich, stellt aber keine Notlage dar, so dass die Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019 strikt einzuhalten ist. Eine Begutachtung kann deshalb zum Haushalt 2020 nicht erfolgen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 46 Tätigkeitsbereich Buchhaltung beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF)/Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Aufgaben im Buchungsbereich bei KuF/1 haben in den letzten Jahren durch neue/ zusätzliche Aufgaben (Kulturwerkstatt, EU-Projekte, Z-Bau, nationale Projekte im IKB-Bereich, Musikalische Bildung für Kinder in Nürnberg - MUBIKIN) deutlich zugenommen, ohne dass entsprechende
Kapazitäten dafür bereitgestellt wurden. Durch Aufgaben im Zusammenhang mit der
Kulturhauptstadtbewerbung und der Umsetzung der Kulturstrategie werden zusätzlich Arbeiten für den Buchungsbereich bei KuF erwartet, die mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden können. Schon jetzt werden Rechnungen nicht mehr rechtzeitig gebucht. Eine halbe Verwaltungsstelle (Stelle Nr. 416.1085) wurde im Jahr 2015 zur neuen Einrichtung Kulturbüro Muggenhof transferiert, da der Bedarf bei KuF/1 damals noch mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden konnte und im Kulturbüro dringend eine Verwaltungskraft benötigt
Stellungnahme: Grundsätzlich ist der Wunsch von KuF aufgrund der Aufgabenverdichtung im Buchungsbereich bei KuF durch neue Aufgaben und Projekte nachvollziehbar.
Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 47 Tätigkeitsbereich Personalausstattung der zentralen Test- und Meldestelle (TuM)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 27.463 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 24.274 € 24.274 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung, Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der BildungsCampus Nürnberg (BCN) wurde durch Herrn OBM beauftragt, an einem zentralen Ort Einstufungstests für alle Personen, die eine Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen durch Behörden im Stadtgebiet oder im Nürnberger Land erhalten haben, durchzuführen. Diese Tests sind in Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu terminieren und zu
realisieren. Die daraus entstehenden Test- und Teilnehmenden-Daten sind im
Datenverarbeitungssystem des BCN/Bildungszentrum (BCN/BZ) zu erfassen, entsprechend zu pflegen und aufbereitet an das BAMF zu übermitteln. Zudem hat das Bundesamt, das gem. § 20a Abs. 5 Integrationskursverordnung (IntV) über die Befugnis, „private oder öffentliche Stellen mit einer regional zentralisierten Durchführung von Einstufungstests nach § 11 Absatz 2 zu beauftragen“, verfügt, BCN/BZ entsprechend formal beauftragt. Die Träger in Nürnberg sind zur Zusammenarbeit mit der beauftragten Stelle BCN/BZ verpflichtet. Somit darf kein weiterer Träger im Stadtgebiet oder im Nürnberger Land zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtete Teilnehmer/innen einstufen. Perspektivisch (2020 oder später) ist geplant, dass sämtliche Integrationskurs-Teilnehmer/innen, verpflichtete und nicht verpflichtete, durch diese Test- und Meldestelle geführt werden, wodurch sich der administrative Aufwand noch erhöhen wird.
Stellungnahme: Die Kommission für Integration empfahl am 21.03.2019 im Rahmen einer Zentralen Anlaufstelle für Migration die Vorläufereinrichtungen in Betrieb zu nehmen. Hierzu zählt auch die Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten hierfür weitmöglichst durch Drittmittel zu decken. Die Verhandlungen mit BAMF konnten allerdings noch nicht abgeschlossen werden. Grundsätzlich wurde der Mehrbedarf einer Halbstelle seitens BCN nachvollziehbar dargestellt. Aufgrund der vorgelegten Arbeitsplatzbeschreibung ist die Aufgabe jedoch nur in EGr. E5 tarifgerecht bewertet.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Die Stelle erhält einen Sperrvermerk bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 48 Tätigkeitsbereich Neue Aufgaben für die Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,76 IT-SACHBEARBEITER/IN E 9c 52.368 € 0 € 52.368 € 0,76 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECH. E 9a 65.845 € 0 € 65.845 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 0,77 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 44.074 € 0 € 44.074 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch kontinuierliche Angebotsausweitung fand in den letzten Jahren eine Aufgabenverdichtung in der Verwaltung des BildungsCampus Nürnberg (BCN) statt. Weitere Aufgaben werden folgen (z.B. BCN als Ort der Literatur, Digitalisierung schriftlichen Kulturguts der Historisch-Wissenschaftlichen Stadtbibliothek, Ausbau der „Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ)“, Ausbau der MINT-Angebote, Digitale Grundbildung, Ausbau Kundenmanagement). Diese Veränderungen haben eine Mehrbelastung in der zentralen Verwaltung des BCN zur Folge. Die verwaltungsseitige Unterstützung kann nicht mehr vollumfänglich sichergestellt werden. Eine Aufstockung der vorhandenen Kapazitäten ist deshalb dringend geboten. Folgende Zahlen verdeutlichen die Situation: Seit 2013 ist die Anzahl der Mitarbeiter/innen um 19,1 % von 220 auf 262 Köpfe gestiegen, in Vollkraftstellen erfolgte eine Ausweitung um 8,6 % von 195,73 VK auf 212,48 VK. Die Verwaltungskapazität wurde im Zuge der Gründung BCN um 1 VK reduziert. Das zu bewältigende Finanzvolumen hat sich seit 2014 bei den Erträgen im K1 (Teilbudget Sachmittel) um 22,3 % von 6.952.212 EUR auf 8.501.870 EUR erhöht. Die Aufwendungen K1 weisen eine Erhöhung um 13,1 % von 7.919.711 EUR auf 8.957.759 EUR auf.
Stellungnahme: Die Aufgabenmehrung und -verdichtung wurde seitens BCN nachvollziehbar dargestellt. Aufgrund des Doppelstellenplans wurden die erforderlichen Kapazitäten nicht geprüft, so dass derzeit der erforderliche Umfang noch nicht benannt werden kann. Die Erfüllung der Auflage der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung des Haushalts 2019
erfordert die gemeinsame Disziplin von Verwaltung und Stadtrat im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung für 2020. Da es sich bei dem vorliegenden Schaffungsantrag um keine Notlage handelt und die Auflage der Regierung strikt einzuhalten ist, kann die beantragte Stellenschaffung leider nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 49 Tätigkeitsbereich Wohngeldnovelle 2020
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 228.956 € 0 € 228.956 € 4,00 Vorschlag: 2,13 SACHBEARBEITER/IN E 8 121.919 € 0 € 121.919 € 2,13
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 27.463 € 0 € 27.463 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) im Gesetzgebungsverfahren. Die Änderung soll zum 01.01.2020 greifen. Sie beinhaltet eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes durch Anpassung an die gestiegenen Einkommen und höheren Mieten:
Neben einigen kleinen inhaltlichen Veränderungen (u. a. Erhöhung des
Schwerbehindertenfreibetrags) soll vor allem eine Erhöhung der derzeitigen Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen zu einer allgemeinen Erhöhung des Wohngeldes führen. Zum anderen werden die Miet- und Belastungshöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und eine neue zusätzliche Mietenstufe eingeführt. Nürnberg ist zukünftig in der Mietenstufe V (bisher IV). Dies bedeutet für Nürnberg eine Anhebung der Höchstbeträge um durchschnittlich rund 21 Prozent. Auch die langjährige Forderung des Deutschen Städtetages und anderer Stellen nach einer regelmäßigen automatischen Anpassung des Wohngeldes auf Basis eines gesetzlich definierten Indexes (Dynamisierung des Wohngeldes) soll umgesetzt werden. Dabei sollen auch alle laufenden Wohngeldfälle regelmäßig neu berechnet werden. Die aus den oben genannten Gründen bedingten steigenden Antrags- und Empfängerzahlen machen es notwendig, im Sozialamt in der Abteilung Wohngeld, zusätzliche Stellen zu schaffen.
Stellungnahme: Die Auswirkungen der 2020 in Kraft tretenden Wohngeldnovelle waren zum Haushalt 2019 noch nicht absehbar, so dass hier dem Grunde nach ein Ausnahmetatbestand im Sinne der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zum Haushalt 2019 gegeben ist. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2009 wurde für die Wohngeldbearbeitung noch ein Fallzahlenschlüssel von 1:870 festgelegt, der in der Folge jedoch aufgrund steigender Komplexität der Tätigkeit auf 1:800 reduziert wurde. SHA legt nunmehr im Antrag einen neuen Schlüssel von 1:650 zu Grunde und prognostiziert eine Fallzahlensteigerung auf 15.700 Anträge. Auf Basis dieser Rahmendaten wäre die beantragte Stellenkapazität erforderlich. Für die letzte Wohngeldnovelle 2016 wurde von SHA ebenso eine Fallzahlensteigerung auf 15.700 Anträge geschätzt, die tatsächlichen Zahlen für die Jahre 2016 bis 2018 betrugen im Mittel 11.475 Anträge. Vor diesem Hintergrund und angesichts der rechtsaufsichtlichen Auflagen für den Haushalt 2020 wird für die Wohngeldsachbearbeitung eine Kapazität von 2,13 VK begutachtet. Somit stehen künftig 22 VK für die Wohngeldbearbeitung zur Verfügung, was auf Basis der Prognose einem Fallzahlenschlüssel von nahezu 1:700 entspräche. Hinsichtlich der Kapazitäten für Buchhaltungsaufgaben ist – nachdem sich die Anzahl der Buchungen seit 2016 verdoppelt hat – der beantragte Bedarf nachvollziehbar. Es werden 0,5 VK begutachtet.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 50 Tätigkeitsbereich Maßnahmen im Rahmen des "Gute Kita-Gesetz"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 12,00 ERZIEHER/IN S 8a 674.520 € 674.520 € 0 € 0,00 Vorschlag: 12,00 ERZIEHER/IN S 8a 674.520 € 674.520 € 0 € 0,00
Antrag: 4,00 ASSISTENZKRAFT KINDERGARTEN S 2 179.960 € 0 € 179.960 € 4,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit (Teil)Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 1. Januar 2019 ist das Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden EUR bis zum Jahr 2022. Zur Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung in Deutschland wurden dazu insgesamt zehn Handlungsfelder definiert. Die 16 Bundesländer schließen nun jeweils einen Vertrag mit dem Bund ab, in dem die Priorisierung und Umsetzung der Handlungsfelder im jeweiligen Bundesland vereinbart wird. In Bayern sind dies folgende Felder: 1. Entlastung und Stärkung der Leitungen: vorgesehen ist, dass Leitungen ein durchgängig und festgelegtes Zeitkontingent für Leitungsaufgaben erhalten (sogenannte anteilige Freistellung vom Kinderdienst). Die dafür notwendigen personellen Ressourcen sollen über das Bundesprogramm finanziell gefördert werden. Die erforderliche Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet. Nach bisheriger Einschätzung ergäbe sich danach eine Förderung im Umfang von 12,00 VK Erzieher/in. 2. Förderung des Einsatzes von Assistenzkräften in Kitas: mit der Zuwendung sollen die Träger zusätzliche Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson einsetzen können, insbesondere um Randzeiten abzudecken. Die Umsetzung für städtische Kitas ist ab September 2020 in bis zu acht Kindergärten mit bis zu 19,50 WAS geplant. Der Eigenanteil liegt bei 50%, Hierfür werden 4,00 VK Assistenzkraft in Kitas beantragt.
Stellungnahme: Die Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten und bei der Tagespflege ist auch für die städtischen Kitas ein sehr wichtiges Thema, das bisher u.a. über städtische Mittel im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung vorangebracht wurde. 1. (Teil)Freistellungen von Leitungen können dabei bislang nur in Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung wie Familienzentren und Orten für Familien ermöglicht werden. Mit dem Gute-Kita-Gesetz werden diese Verbesserungen auch für die übrigen Einrichtungen realisierbar. Da noch keine Ausführungsbestimmungen vorhanden sind, kann der konkrete Umfang und die genaue
Höhe der Förderung noch nicht endgültig beziffert werden. Um jedoch die
Verbesserungsmöglichkeiten ggf. bereits ab Beginn der Förderung ausschöpfen zu können, wird unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung über Zuschüsse - ein Kontingent von 12,00 VK Erzieher/in begutachtet. Bis zur Klärung der Deckung erhalten diese Stellen einen Stellenvermerk X (Sperr). 2. Stellen für Assistenzkräfte in Kitas: die Buchungszeiten in den städtischen Kitas werden bislang durch pädagogische Fachkräfte (Erzieher/innen) und Ergänzungskräfte (Kinderpfleger/innen, Berufspraktikant/innen) abgedeckt. Ein Einsatz zusätzlicher Assistenzkräfte konnte vom Jugendamt konzeptionell noch nicht ausgearbeitet werden, es bestehen lediglich erste Überlegungen bzgl. Einsatzmöglichkeiten in kleineren Kindergärten. Ausführungsbestimmungen stehen ebenfalls noch nicht zur Verfügung, so dass auch die konkreten Kosten nicht bezifferbar sind. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 51 Tätigkeitsbereich Kinderbetreuung in Kitas - Fachkräfte und Leitungsstellen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 LEITER/IN S 13 142.596 € 45.203 € 97.393 € 1,37 Vorschlag: 2,00 LEITER/IN S 13 142.596 € 45.203 € 97.393 € 1,37
Antrag: 1,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 75 PL.) S 15 74.242 € 23.535 € 50.707 € 0,68 Vorschlag: 1,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 75 PL.) S 15 74.242 € 23.535 € 50.707 € 0,68
Antrag: 2,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 50 PL.) S 13 142.596 € 45.203 € 97.393 € 1,37 Vorschlag: 2,00 STV. LEITER/IN (CLUSTER 50 PL.) S 13 142.596 € 45.203 € 97.393 € 1,37
Antrag: 2,00 STV. LEITER/IN S 9 130.084 € 41.237 € 88.847 € 1,37 Vorschlag: 2,00 STV. LEITER/IN S 9 130.084 € 41.237 € 88.847 € 1,37
Antrag: 2,00 ERZIEHER/IN S 8a 112.420 € 35.637 € 76.783 € 1,37 Vorschlag: 2,00 ERZIEHER/IN S 8a 112.420 € 35.637 € 76.783 € 1,37
Antrag: 30,00 KINDERPFLEGER/IN S 3 1.404.810 € 445.325 € 959.485 € 20,49 Vorschlag: 30,00 KINDERPFLEGER/IN S 3 1.404.810 € 445.325 € 959.485 € 20,49
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Sperrvermerk X; zusätzlich Stellenvermerk ku an den Stellen für Leiter/innen und merke, Deckungshinweise: Stv. Leiter/innen
Begründung Dienststelle: Aufgrund des weiteren Ausbaus der städtischen Kindertageseinrichtungen durch neue Standorte bzw. Standorterweiterungen sowie durch Änderungen der Buchungszeiten ergeben sich weitere Stellenbedarfe für Kinderpfleger/-innen, Erzieher/-innen sowie entsprechende Leitungsstellen. Bei den Einrichtungen Forsthofstraße, Bauernfeindstraße, Neue Hegelstraße, Wandererstraße, Sperberstraße und Lotzestraße werden die Ersatz- und Erweiterungsbauten stufenweise in Betrieb gehen. Ab September 2020 sollen außerdem die neuen Einrichtungen Kollwitzstraße (Hort) sowie Laufamholzstraße und Am Thoner Espan (Kindergärten) eröffnet werden. Außerdem ist für diesen Zeitpunkt die Fertigstellung des Hortneubaus Am Thoner Espan vorgesehen. Der Bestandshort wird in den Neubau einziehen und dabei von bisher 100 Plätzen auf 250 Plätze erweitert. Um den ordnungsgemäßen Betrieb dieser großen Einrichtung gewährleisten zu können, sind eine Hausleitung sowie 4 sogenannte Clusterleitungen erforderlich.
Stellungnahme: Die Bedarfe an zusätzlichen Stellen für das Betreuungspersonal sind grundsätzlich nachvollziehbar und entsprechen dem vereinbarten Anstellungsschlüssel. Wegen des zunehmenden Platzbedarfs für Kindergartenkinder steigt insbesondere der Bedarf an Kinderpfleger/-innen deutlich an. Da bei neuen Einrichtungen die tatsächliche Inbetriebnahme vom Baufortschritt und der Erteilung der Betriebserlaubnis abhängt, erhalten die Stellen zunächst einen Sperrvermerk X, der rechtzeitig vor Betriebstart entfernt wird. Die Stellen für Leiter/innen und stv. Leiter/innen erhalten zusätzlich einen ku-Vermerk. Die Wertigkeit dieser Stellen ist von den Belegungszahlen abhängig. Da die Einrichtungen im Regelfall mit einer geringeren Platzzahl/stufenweise in Betrieb gehen, wird nach 2-3 Jahren überprüft, ob die für die ausgewiesene Wertigkeit erforderlichen Platzzahlen dauerhaft erreicht werden.
Ab September 2020 wird der bisher vorhandene Hort Am Thoner Espan (100 Plätze) in den Neubau mit dann 250 Plätzen umziehen. Für den Betrieb einer Einrichtung dieser Größenordnung und Gebäudestruktur erscheint eine besondere Leitungsstruktur mit einer Leitung für den Gesamtbetrieb, sowie 4 sogenannten Clusterleitungen grundsätzlich nachvollziehbar. Da die Leitung und stv. Leitung des Bestandshortes den Betrieb in der neuen Einrichtung weiterführen, werden lediglich 3 zusätzliche Stellen für die geplanten Cluster benötigt. Wegen des Modellcharakters und der zu leistenden Aufbauarbeit für die neue Einrichung erfolgt die Eingruppierung für die Clusterleitungen während der Aufbauphase analog zu entsprechenden Einrichtungsleitungen. Nach Abschluss der Aufbauphase ist eine Anpassung der Stellenwerte erforderlich. Die Stellen erhalten daher neben dem Sperrvermerk X zusätzlich einen Stellenvermerk ku.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 52 Tätigkeitsbereich Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 TEAMLEITUNG S 15 148.484 € 148.484 € 0 € 0,00 Vorschlag: 2,00 TEAMLEITUNG S 15 148.484 € 148.484 € 0 € 0,00
Antrag: 3,00 HEILPÄDAGOGE/IN S 12 211.539 € 211.539 € 0 € 0,00 Vorschlag: 3,00 HEILPÄDAGOGE/IN S 12 211.539 € 211.539 € 0 € 0,00
Antrag: 11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 731.324 € 731.324 € 0 € 0,00 Vorschlag: 11,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 731.324 € 731.324 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der quantitative Ausbau der Kinderbetreuung hat nach wie vor eine hohe Priorität. In der qualtitativen Weiterentwicklung werden bisher vom Bund und Land geförderte Modellprojekte genutzt, die notwendige Verstetigung der Angebote findet bisher jedoch nicht oder in zu geringem Umfang statt. Im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 wurden daher zwei Maßnahmepakete vorgestellt, um hier deutliche Verbesserungen zu bewirken. Zum einen soll durch den Aufbau einer Fachstelle Inklusion im Bereich der Kitas die Teilhabe von Kindern mit Behinderung oder an der Grenze zur Behinderung gefördert werden. Hierzu sollen von drei mobilen Teams Aufgabenschwerpunkte wie die Abklärung des Unterstützungsbedarfs, Beratung und Coaching der Einrichtungen, Entwicklung gruppenbezogener Angebote in Einrichtungen sowie Einzelfallarbeit mit Eltern (inkl. Lotsenfunktion) wahrgenommen werden. Der zweite Schwerpunkt umfasst die sprachliche Bildung. Trotz laufender Sprachbildungsangebote in Kitas bemängeln die Grundschulen die unzureichenden oder fehlenden Deutschkenntnisse von Kindern im Übergang in die Schule. Hier soll das bereits bewährte Programm "SpiKi - Programm für Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen" und daraus entstandene Formate weiterentwickelt und fortgeschrieben werden. Für die Einrichung der Fachstelle Inklusion bzw. einer zentralen Beratung für die Sprachliche Bildung an den Kitas sind Stellenschaffungen im Umfang von 2,00 VK Teamleitung, 3,00 VK Heilpädagoge/in sowie 11,00 VK Sozialpädagoge/in erforderlich. Die Finanzierung ist durch die zusätzlichen Zuschüsse des Freistaats Bayern zu den Kita-Gebühren (100 EUR pro Monat pro Kindergartenkind) vollständig gedeckt.
Stellungnahme: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 dem Konzept zur Qualitativen Weiterenwicklung (Sprachliche Bildung und Inklusion) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die dafür notwendigen Mittel und Stellen zum Haushalt 2020 bereitzustellen. Die beantragten Stellenschaffungen erscheinen nachvollziehbar und werden begutachtet. Aufgrund der noch nicht endgültig abgestimmten Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgt die Bewertung der Stellen zunächst vorläufig.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 53 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Konzepts "Elternbegleiterinnen/Elternbegleiter"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,87 ERZIEHER/IN S 8a 48.903 € 0 € 48.903 € 0,87 Vorschlag: 0,87 ERZIEHER/IN S 8a 48.903 € 0 € 48.903 € 0,87
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss hat am 4.10.2018 im Rahmen der Maßnahmen zur Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg die konkrete Umsetzung des Konzeptes „Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter“ durch die Bereitstellung von zwei zusätzlichen Wochenarbeitsstunden pro Standort beschlossen. Im Jahr 2019 erhalten 25 Kitas in freier Trägerschaft eine entsprechende Förderung, im Jahr 2020 sollen neben weiteren 8 freien Kitas auch 17 städtische Kindertageseinrichtungen die zusätzlichen zwei Wochenarbeitsstunden erhalten. Die am Konzept aktuell interessierten 50 Standorte haben eine hochwertige und modulare Qualifizierung über das Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ erhalten.
Stellungnahme: Es handelt sich um sehr wünschenswerte Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität. Da entsprechende Maßnahmen in Einrichtungen Freier Träger über städtische Mittel gefördert werden, erscheint es sinnvoll, auch bei die interessierten städtischen Einrichtungen in dieses Programm mit einzubeziehen. Die beantragte Kapazität wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 54 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Konzepts "Kitas als Orte für Familien"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 7.307 € 0 € 7.307 € 0,13 Vorschlag: 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 7.307 € 0 € 7.307 € 0,13
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss hat am 4.10.2018 im Rahmen der Maßnahmen zur Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg die weitere Förderung von „Kitas als Orte für Familien“ beschlossen. Im Jahr 2019 soll sich von insgesamt vier Kitas auch eine städtische Kindertageseinrichtung als „Ort für Familien“ weiterentwickeln. Dazu ausgewählt wurde der Standort Haus für Kinder Kupferstraße. Für die Teilfreistellung der Einrichtungsleitung (Ersatz durch Fachkräftestunden) sind 5 WAS notwendig.
Stellungnahme: Zur Umsetzung des Konzeptes "Orte für Familien" erhalten Freie Träger sowie die bisherigen städtischen "Orte für Familen" eine entsprechende Freistellung. Es erscheint nachvollziehbar, auch die Einrichtungen zu fördern, die sich konzeptionell entsprechend neu aufstellen. Die beantragte Kapazität wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 55 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Modellprojekts "Kooperative Ganztagsbildung"
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 56.210 € 0 € 56.210 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ERZIEHER/IN S 8a 56.210 € 0 € 56.210 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 08.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In der Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 29.11.2018 wurde dem Stadtrat der Stadt Nürnberg die Interessensbekundung und Anmeldung der Grundschule Gretel- Bergmann-Schule mit Hort als Standort für den Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ vorgestellt. Dieses Modellvorhaben beinhaltet die Übernahme der bisherigen Mittagsbetreuung durch den Hort und die Weiterentwicklung des Angebots (Hort Klassik, Mittagshort und Ferienbetreuung für alle interessierten Kinder sowie Angebotsformate für die gebundenen Ganztagszüge). Darüber hinaus ist eine enge Verzahnung und Kooperation zwischen Hort und Schule vorgesehen. Die Gesamtverantwortung für die außerschulische Betreuung der Kinder einschließlich der Mittagessensversorgung aller Kinder der Grundschule (Hort und gebundener Ganztag) obliegt dem Hort. Besondere Herausforderungen liegen in der Gesamtorganisation und Koordination der verschiedenen Betreuungsformate und in der Zusammenarbeit im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder des Standortes. Zur Sicherung der Aufgaben und zur erfolgreichen Umsetzung des Modellvorhabens ist die Einrichtungsleitung vom Gruppendienst freizustellen.
Stellungnahme: Die Entwicklung eines Kinderhortes zu einer Einrichtung für kooperative Ganztagsbildung mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten der Eltern für die Ausgestaltung der Betreuungsleistung, erfordert die Erarbeitung und Erprobung entsprechender Konzepte sowie den Aufbau entsprechender Strukturen. Die Freistellung der Leitung für diese konzeptionellen Aufgaben erscheint zumindest im Rahmen des Modellprojekts grundsätzlich nachvollziehbar. Die beantragte Kapazität wird begutachtet und erhält einen Fristvermerk F 08.22.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 56 Tätigkeitsbereich Kinderbetreuung - Projektmanagement Verwaltungssoftware für die städtischen
Kindertageseinrichtungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 11 78.364 € 0 € 78.364 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 11 78.364 € 0 € 78.364 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der kommunale Träger plant seit vielen Jahren die längst überfällige Einführung einer eigenen computergestützten Verwaltungssoftware für die rund 140 städtischen Kindertageseinrichtungen und die Trägerverantwortlichen im Jugendamt. Die bisherige Personaleinsatzplanung über alle Einrichtungen hinweg, die Dienstplan- und Fehlzeiten- und Arbeitszeitenverwaltung, die
Personalbedarfsermittlung anhand der Buchungszeiten, die Belegungsplanung, die
Kassenbuchführung, die Verwaltung der Kinderakten, Formularverwaltung sowie die
Beitragsberechnung werden von den Verantwortlichen entsprechend ausgeführt, jedoch mit einem hohen zeitlichen Aufwand, zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Hilfsmitteln sowie verschiedenen technischen Unterstützungssystemen.
Stellungnahme: Das Jugendamt verfügt bisher noch nicht über eine entsprechende Verwaltungssoftware für die kommunalen Kindertagesstätten. Zum Jahreswechsel konnte bereits das sogenannte "Kita-Portal" als Plattform für die Anmeldungen zu den Kitas in Betrieb genommen werden. In einem weiteren Schritt steht nun die Beschaffung und Implementierung einer Verwaltungssoftware an. Neben einer Schnittstelle zum Kita-Portal, soll insbesondere die Personaleinsatzplanung unterstützt und optimiert werden. Die hierfür beantragte Stelle Projektmanagement wird begutachtet.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 57 Tätigkeitsbereich Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - Bereitstellung von
Hauswirtschaftlichen Kräften
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 30,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 1.179.780 € 1.179.780 € 0 € 0,00 Vorschlag: 23,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 904.498 € 904.498 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg hat seit September 2017 die Verantwortung für die zentrale Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen übernommen. Bestandteil der Essensversorgung ist auch die Bereitstellung von Hauswirtschaftskräften, um das pädagogische Personal von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu entlasten. Das Konzept sieht zweierlei Qualifikationen vor: 1. Hauswirtschaftliche Kräfte/Hilfen für alle Kindertageseinrichtungen und 2. jeweils eine Hauswirtschaftsleitung für Kindertageseinrichtungen mit Verteilerküchen, aus denen auch schulische Betreuungsangebote mit Essen versorgt werden (z.B. Mittagsbetreuung). Aktuell liegt der Gesamtbedarf für Hauswirtschaftskräfte bei rund 90 VK inkl. 2 Springerkräfte zur Absicherung von Personalausfällen. Davon sind in den Vorjahren bereits 59 VK geschaffen worden. Im Hinblick auf die Umsetzung der 3. Stufe der Essensversorgung sowie die Schaffung neuer Kindertageseinrichtungen sind weitere Stellen erforderlich.
Stellungnahme: Mit der stufenweisen Einführung einer zentralen Essensversorgung für die kommunalen Kitas wurde auch der stufenweise Einsatz von Hilfskräften zur Entlastung des pädagogischen Personals von hauswirtschaftlichen Aufgaben beschlossen. Die Hauswirtschaftskräfte sollen dabei grundsätzlich zunächst eine Qualifizierung über die NOA.kommunal erhalten. Nach erfolgreich durchlaufener
Qualifizierung sowie entsprechendem Personalbedarf sollen im Anschluss an die
Qualifizierungsmaßnahmen bewährte Kräfte in ein städtisches Arbeitsverhältnis übernommen werden. Hierfür sind entsprechende Stellen für Hauswirtschaftskräfte erforderlich. Die 3. Stufe des Ausbauplans startet mit dem Kita-Jahr 2019/2020 und umfasst einen Bedarf von rd. 18,10 Vollkraftstellen (VK). Durch Inbetriebnahme weiterer Einrichtungen sowie Platzerweiterungen entsteht ab September 2010 zusätzlicher Bedarf von ca. 4,80 VK. Ein Bedarf von rd, 23,00 VK ist daher
grundsätzlich nachvollziehbar und wird begutachtet. Da wegen unterschiedlicher
Qualifizierungsrunden und individuellen Fördervoraussetzungen die Übernahmen zu verschiedenen Stichtagen erfolgen, erhalten die Stellen bis zur tatsächlichen Übernahme einen Sperrvermerk X.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 58 Tätigkeitsbereich Anhebung der personellen Standards in den Kinder- und Jugendhäusern
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN, STV. LEITER/IN S 12 70.513 € 0 € 70.513 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 66.484 € 0 € 66.484 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung am 28.September 2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Dabei wurde die Anhebung des personellen Standards von Kinder- und Jugendhäusern auf grundsätzlich vier Planstellen beschlossen. Das Kinder- und Jugendhaus (KiJH) Glockenhof zählt mit zuletzt 32.544 Nutzungen im Jahr 2018 zu den am häufigsten besuchten Einrichtungen. Der Bedarf an sozialpädagogischer Beratung und Unterstützung kann durch das vorhandene Team aus 1 Stelle Sozialpädagoge/in und 2 Stellen Erzieher/in nicht mehr in angemessener Qualität erbracht werden.
Stellungnahme: Das KiJH Glockenhof hat inzwischen Nutzungszahlen von über 30.000 Besuchen pro Jahr erreicht. In einem dicht besiedelten Wohnumfeld mit vielen sozialen Problemlagen stellt es eine wichtige Anlaufstelle für junge Menschen, häufig mit Flüchtlingshintergrund, dar. Mit seinem Beratungs- und Freizeitangebot leistet es wichtige Integrationsaufgaben. Aufgrund der dauerhaft hohen Nutzungszahlen mit entsprechendem Beratungsbedarf erscheint die Verbesserung der personellen Ausstattung nachvollziehbar.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 59 Tätigkeitsbereich ÖPNV-Infrastruktur Neubau Technische Universität
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die Anbindung der neuen technischen Universität ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7, die heute an der Tristanstraße endet, bis zur Bauernfeindstraße und weiter bis zur Messe-Ost zu planen. Am 10.04.2019 hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss für die Trasse entlang der Brunecker Straße gefasst. Die Planung ist äußerst anspruchsvoll, weil sie zum Teil durch bebautes Gebiet mit einem rückzubauenden Tunnelbauwerk verläuft. Der weitere Verlauf ist eng mit den laufenden B-Plan- Verfahren abzustimmen. Mehrere Varianten sind zu untersuchen und im Bereich der Messe sind die Umsteigebeziehungen zur U-Bahn und zu geplanten Buslinien zu berücksichtigen. Die Anbindung der neuen technischen Uni erfordert ein neues Linienkonzept, weil – beruhend aus Erfahrungen aus anderen Städten – eine Taktverdichtung von heute 10 min auf dann 5 min erforderlich ist.
Stellungnahme: Für die Straßenbahn-Maßnahmen wird die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich sein. Die dafür vorhandene Personalressource beim Verkehrsplanungsamt ist jedoch mit den laufenden Verfahren Ostendstraße und Neue Rothenburger Straße bereits ausgelastet. Die zusätzliche Personalkapazität soll über einen Städtebaulichen Vertrag refinanziert werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Sperrvermerk "X" bis zum Nachweis der Refinanzierung im Rahmen eines Städtebaulichen Vetrages.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 60 Tätigkeitsbereich Schaffung von Baurecht für den Neubau der Technischen Universität
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Bereich des Südbahnhofs/Brunecker Str. erfolgte aufgrund der außerordentlichen Größe der Fläche (100 ha) die Planung in Modulen. Auf Grundlage einer Rahmenplanung werden die Module in einzelnen aufeinander aufbauenden bzw. parallel zu betreibenden Bebauungsplan-Verfahren über Städtebauliche Verträge bzw. Kooperationsvereinbarungen mit Dritten abgearbeitet. Nachdem der Freistaat Bayern im Bereich der Brunecker Str. einen neuen Universitätsstandort (Technische Universität Nürnberg/TUN) etablieren möchte, sind neben der Baurechtschaffung umfangreiche und komplexe Infrastrukturplanungen (Straßenbahnlinie, Fuß-/Radwegeverbindungen etc.) notwendig. Die Bauleitplan-Verfahren sind von höchster Komplexität und Priorität für die Gesamtstadt. Die bauliche Entwicklung innerstädtischer dichter Baugebiete bringt intensivierte externe und interne Abstimmungsabläufe aufgrund verstärkter Zielkonflikte mit sich, die rechtssicher im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Freistaat Bayern abgewickelt werden müssen. Zudem nehmen die Anspruchshaltung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Beteiligung und damit auch die Anzahl der Iterationsschritte in der Planung immer mehr zu.
Stellungnahme: Die bei Stpl vorhandenen Personalressourcen sind mit den dort laufenden Verfahren bereits vollständig ausgelastet. Die zusätzliche Personalkapazität soll über einen Städtebaulichen Vertrag refinanziert werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Sperrvermerk "X" bis zum Nachweis der Refinanzierung im Rahmen eines Städtebaulichen Vetrages.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 61 Tätigkeitsbereich Planung von Straßen in B-Plänen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seitens Vpl sind zukünftig die Straßen in B-Plänen zu planen. Für die Planungen ist – wie bei
Straßenplänen üblich – die stadtinterne Abstimmung inklusive Prüfung nach WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) durchzuführen. Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung ist vom Umfang des jeweiligen B-Plans abhängig. Der Planungsprozess ist stark iterativ, weil der Flächenumgriff für Verkehrsflächen und Entwässerung die Flächen des B-Plans beeinflusst und umgekehrt. Zudem sind bei großen B-Plänen, deren Straßenplanung an Ingenieurbüros vergeben wird, die Abstimmung und
Prüfung vorzunehmen. Zur Aufgabe der Stellen gehören daher auch der komplexe
Abstimmungsvorgang externer Planungen mit ihrer hohen Fehlerquote und Durchsetzung städtischer Belange gegenüber Externen Planern und Investoren sowie die Ausarbeitung der Ingenieurtrassierungen mit dem Zeichenmodul von CARD/1.
Stellungnahme: Durch die Planung in der Fachdienststelle Vpl soll eine durchgängig hohe planerische Qualität gewährleistet werden. Dies verbessert auch die Übergabe der Planung zur Ausführung an SÖR. Von SÖR wird diese Verbesserung der Qualität schon lange gefordert. Dieser zusätzliche Planungsaufwand ist bei Vpl jedoch alleine mit dem bisherigen Personal nicht zu gewährleisten. Die zusätzlichen Kosten sollen über Festlegungen in Städtebaulichen Verträgen refinanziert werden. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten einen Sperrvermerk "X". Die Besetzung kann erfolgen, sobald Vpl ein durch Stk anerkanntes, mit Stpl abgestimmtes Finanzierungskonzept erstellt hat.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 62 Tätigkeitsbereich Erarbeitung eines Konzeptes für eine Fußverkehrsstrategie
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seitens derr SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen liegen Anträge vor, in denen die Erarbeitung eines Konzeptes für eine Fußverkehrsstrategie gefordert wird. Die beiden Anträge sollen im Verkehrsausschuss (AfV) am 18.07.2019 behandelt werden. Da bei Vpl keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die zeitaufwändige Arbeit der Konzeptentwicklung sowie die Umsetzung von konkreten Maßnahmen bewältigen zu können, soll dem AfV vorgeschlagen werden, die Verwaltung mit der Anmeldung einer Stellenschaffung zum Haushalt 2020 und mit der anschließenden Erarbeitung des Konzeptes zu beauftragen.
Stellungnahme: Ziel eines Fußverkehrskonzeptes ist die Förderung des Fußgängerverkehrs in der Stadt, die Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fußgehende und die Erhöhung des Fußgängeranteils am Modal Split. Bislang steht der Fußgängerverkehr kaum im Fokus der Stadtgesellschaft und erhält deshalb nicht die gebührende Aufmerksamkeit und den nötigen Raum. Die Finanzierung erfolgt aus den im Zuge der Einführung eines Parkraumkonzeptes Altstadt erwarteten Mehreinnahmen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 63 Tätigkeitsbereich Parkraummanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 65.341 € 65.341 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Verkehrsausschuss (AfV) hat am 13.12.2018 ein geändertes Konzept für die Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und die Aufwertung verschiedener Straßen und Plätze beschlossen. Gleichzeitig beinhaltet der Beschluss den Auftrag an die Verwaltung, das Konzept umzusetzen. Bei Vpl stehen keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, um die zeitaufwändige Arbeit zeitnah bewältigen zu können. Der AfV hat am 13.12.2018 ein geändertes Konzept für die Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und die Aufwertung verschiedener Straßen und Plätze beschlossen. Gleichzeitig beinhaltet der Beschluss den Auftrag an die Verwaltung, das Konzept umzusetzen. Bei Vpl stehen keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, um die zeitaufwändige Arbeit zeitnah bewältigen zu können. Der Umfang der Tätigkeiten ist nach ersten Abschätzungen deutlich größer als ursprünglich angenommen, da mit der Umstellung sämtliche öffentliche Parkplätze in der Altstadt umbeschildert werden müssen. Die geänderte Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt wird einen Beitrag zur Schaffung von mehr Flächen und einer höheren Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger leisten, da gemäß Beschluss im Zuge der Umstellung auch Parkplätze zugunsten von Fußgängerbereichen und Platzgestaltungen aufgegeben werden sollen.
Stellungnahme: Mit der Umsetzung des Beschlusses kann die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt deutlich entspannt werden. Gleichzeitig wird ein Anreiz geschaffen, für Fahrten in die Innenstadt auf das Auto zu verzichten, da keine gebührenfreien Stellplätze mehr zur Verfügung stehen werden, wodurch sich die Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöht. Die Maßnahme unterstützt damit das verkehrspolitische Ziel der Stadt Nürnberg, die Veränderung der Verkehrsverteilung zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes, bestehend aus öffentlichem Nahverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, zu erreichen. Zudem werden sich durch die Realisierung des Beschlusses die Parkgebühren in der Altstadt um etwa 1 Mio. Euro erhöhen. Deshalb wird eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme, die Vpl mit dem bestehenden Personal nicht leisten kann, angestrebt. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk F 12.22 für die Dauer der anerkannten Finanzierung.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 64 Tätigkeitsbereich Baumaßnahmen SUN
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN SUN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN SUN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die bauliche Restrukturierung und standörtliche Konsolidierung der Abteilungen Abwasserableitung, Umweltanalytik und Grundstücksentwässerung SUN am Standort Muggenhof hat SUN das Hochbauamt beauftragt.
Stellungnahme: Für eine weitergehende durchgängige Bearbeitung des Projekts wird neben einer bereits 2014 geschaffenen Ingenieurstelle für die SUN-Baumaßnahmen eine weitere Stelle benötigt, deren Finanzierung über den Wirtschaftsplan SUN erfolgen wird.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.28).
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 65 Tätigkeitsbereich Baumaßnahmen Tiergarten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die Wahrnehmung der Bauherrnfunktionen für anstehende Baumaßnahmen im Tiergarten ist entsprechende baufachliche Kompetenz notwendig, die vom Hochbauamt gegen Verrechnung mit dem Tiergarten zur Verfügung gestellt wird.
Stellungnahme: Die zusätzliche Kapazität ist notwendig.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält im Hinblick auf die Maßnahmenentwicklung einen Fristvermerk (F 12.28).
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 66 Tätigkeitsbereich Neubau und Sanierung Pflegezentrum Platnersberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 90.390 € 90.390 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 VERSORGUNGSINGENEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 VERSORGUNGSINGENEUR/IN E 11 78.364 € 78.364 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.28, Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für den Neubau des Pflegezentrums Platnersberg und die Generalsanierung der Bestandgebäude werden zusätzliche Kapazitäten bei H benötigt.
Stellungnahme: Die beantragten Kapazitäten für die Baumaßnahmen Platnersberg sind notwendig. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitten geplant und wird mindesten bis 2028 dauern.
Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.28). Im Hinblick auf noch zu klärende Finanzierungsfragen erhalten die Stellen zunächst einen Sperr- Vermerk.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsreferat lfd. Nr. 67 Tätigkeitsbereich Erlass der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 JURISTISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00 Vorschlag: 1,00 JURISTISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 13 82.764 € 0 € 82.764 € 1,00
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 144.912 € 0 € 144.912 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 130.682 € 0 € 130.682 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die Sicherstellung der Umsetzung der Ziele der vom Stadtrat am 22.05.2019 beschlossenen Zweckentfremdungsverbotssatzung, insbesondere die Rückführung von zweckentfremdeten Wohnraum in den Wohnungsmarkt, Information der Öffentlichkeit zu diesem Thema sowie die Verhinderung einer weiteren Zunahme der Zweckentfremdung von Wohnraum ist die beantragte Personalkapazität unbedingt notwendig.
Stellungnahme: Mit Stadtratsbeschluss vom 22.05.2019 wurde der Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung für Nürnberg beschlossen. Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot. Für den Erfolg der Satzung ist Personal in erforderlicher Anzahl vorzusehen. Mit rund 600 zu überprüfenden Wohnungen (Wohnungsmarktbeobachtung 2017) liegt eine große Ausgangszahl vor, die gerade zu Beginn viel Bearbeitungszeit beanspruchen wird. Um der
Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam entgegen zu treten, sind die beantragten
Personalkapazitäten von einem/einer Juristischen Sachbearbeiter/in und zwei
Innendienstmitarbeiter/innen beim Referat VII 'Stab Wohnen' notwendig. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.22).
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Marktamt und Landwirtschaftsbehörde lfd. Nr. 68 Tätigkeitsbereich Sanierung Volksfestplatz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 32.670 € 0 € 32.670 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 32.670 € 0 € 32.670 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.21 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Marktamt wurde Ende 2018 aus der Referentenrunde beauftragt, eine Bestandsaufnahme des Volksfestplatzes in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachdienststellen durchzuführen. Im April 2019 wurde in einer Besprechungsrunde festgestellt, dass der Volksfestplatz möglicherweise stark sicherheitsgefährdend ist und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Zu den Volksfesten ist der Platz einer enormen Last ausgesetzt, gleichzeitig befinden sich viele Menschen auf dem Platz. Durch Schachtabsenkungen und Einbrüche der Oberfläche hat sich die Instabilität bereits des Öfteren gezeigt. Aufgrund von Gefahr im Verzug und zur Verhinderung der Gefahr für Leib und Leben wurde bereits überlegt, Veranstaltungen abzusagen. Die Stadt Nürnberg bzw. das Marktamt hat die Aufgabe,
gegenüber Mietern, Besuchern und anderen Personen die Rechte und Pflichten eines
Grundstückseigentümers wahrzunehmen. Dies beinhaltet auch die Sicherung des Platzes. Auch fällt das Bild des sanierungsbedürftigen Volksfestplatzes, welches bereits in der Bevölkerung wahrgenommen wird, auf die Stadtverwaltung zurück. Das Marktamt wurde durch den Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich eine fundierte und ganzheitliche Untersuchung des Platzes inkl. des Untergrundes mit anschließender Sanierung durchzuführen. Dafür muss unmittelbar Stellenkapazität geschaffen werden. Das Marktamt kann diese zusätzliche Aufgabe nicht ohne weiteres Personal stemmen. Neben der Beauftragung von Gutachten zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des Volksfestplatzes (u.a. Inventar, Bodenoberfläche, Untergrund und Abwasserkanäle) muss die Sanierung von festgestellten Schäden nach den Überprüfungen mit den städtischen Fachdienststellen, externen Fachfirmen, Mietern und Veranstaltern geplant, beauftragt und koordiniert werden. Es müssen Finanzierungsfragen in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen, auch unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben zum BIC/ MIP-Verfahren, geklärt und Unterlagen, eventuell auch Ausschussvorlagen vorbereitet werden.
Stellungnahme: Zur Instandhaltung des Volksfestplatzes sind Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die notwendigen Arbeiten werden vom Marktamt zusammen mit dem Hochbauamt, dem Liegenschaftsamt, dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) durchgeführt. Es ist ein Konzept für die Sanierung des Volksfestplatzes zu erarbeiten. Aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfs des Volksfestplatzes ist diese Aufgabe unverzüglich anzugehen. Es besteht ein unabdingbarer Sonderbedarf, da der zum Teil stark beschädigte Platz eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Die für das Marktamt anfallenden Koordinierungsaufgaben können nicht mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die voraussichtliche Dauer der Sanierung (F 12.21).
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 69 Tätigkeitsbereich Poolstellen Pflege und Betreuung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 9,00 PFLEGEKRAFT P 7 494.766 € 494.766 € 0 € 0,00 Vorschlag: 9,00 PFLEGEKRAFT P 7 494.766 € 494.766 € 0 € 0,00
Antrag: 5,50 BETREUUNGSKRAFT N. § 87B SGB X E 2UE 245.377 € 245.377 € 0 € 0,00 Vorschlag: 5,50 BETREUUNGSKRAFT N. § 87B SGB X E 2UE 245.377 € 245.377 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: • Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels in Pflegebereichen sowie zum Ausgleich für die
Erbringung von Leistungen nach dem SGB V im Pflegebereich, die eigentlich in den
Verantwortungsbereich der Krankenkassen gehören, werden Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI mit zusätzlichem Personal je nach Größe der Einrichtung mit bis zu 2 Stellen gefördert. Förderfähig sind Einstellungen ab 01.01.2019. Entsprechend der zu versorgenden Pflegebedürftigen ergeben sich für die 4 Pflegeeinrichtungen des NürnbergStift insgesamt 6,5 Stellen die zu 100% aus Drittmitteln (Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung) finanziert werden.
- Z um 01.03.2019 wurde zudem im Sebastianspital eine Tagespflege eröffnet. Hierfür werden 2,5
zusätzliche Pflegestellen benötigt. Die neuen Stellen werden zu 100% refinanziert.
- D er Gesetzgeber hat durch die Neufassung des SGB XI bzgl. der zusätzlichen Betreuung und
Aktivierung die Grundlagen (Festlegung des Personalschlüssels) dafür geschaffen, dass dem Bedarf der Pflegebedürftigen besser Rechnung getragen werden kann. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben werden im Bereich der Betreuung 5,5 zusätzliche Stellen benötigt Diese werden nach § 43b SGB XI vollständig aus Drittmitteln (Pflegeversicherung) finanziert.
Stellungnahme: Der Stellenpool für Pflegekräfte im NürnbergStift weist nur noch einen geringen Puffer aus. Darüber hinaus sind die für die Behandlungspflege geförderten Stellen nach § 8 Abs. 6 SGB XI ausdrücklich durch Stellenaufstockung nachzuweisen. Die Finanzierung erfolgt unbefristet. Die für die Tagespflege beantragten Stellen refinanzieren sich über die erzielbaren Erträge. Mit den Pflegekassen sind entsprechende Verträge geschlossen. Die Tagespflege soll ohne Befristung die Leistungen anbieten, sie ist somit eine Erweiterung im Leistungsspektrum von NüSt. Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Stellen für Betreuungskräfte ergibt sich aus der Neufestlegung des Betreuungsschlüssels (aktuell 1:20, ursprünglich 1:24). Der Stellenplan für Betreuungskräfte weist keine freie Kapazitäten mehr aus. Die Stellen werden aus der Pflegeversicherung refinanziert. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 70 Tätigkeitsbereich Neubauprojekt Hafenbrücken
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 130.682 € 0 € 130.682 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 130.682 € 0 € 130.682 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Stadtrat hat am 29.07.2015 beschlossen, das Projekt Neubau Hafenbrücken in Eigenerledigung abzuwickeln. Bis zur Genehmigungsplanung sind für die Umsetzung des nach vorläufiger Kostenschätzung ca. 200 Mio. € teuren Projekts insgesamt 7,0 VK vorgesehen, die zum Teil vorübergehend über Stellen für den Bau des Frankenschnellwegs gedeckt sind. Bereits zur Beschlussfassung wurden weitere Personalbedarfe für die planerische und bauliche Begleitung der Maßnahme als erforderlich erachtet. Im Rahmen der Projektbearbeitung hat sich herausgestellt, dass diese weiteren Bedarfe bereits jetzt schrittweise erforderlich werden. Der Bau der Behelfsumfahrungen soll 2020 erfolgen. Auch weitere flankierende Maßnahmen werden bereits in 2019 und 2020 realisiert; ab 2021 sollen Abbruch und Neubau der Brücken beginnen. Aktuell werden bereits über 50 Planer, Gutachter, Baufirmen und weitere Beteiligte von der Projektgruppe betreut.
Stellungnahme: Bei drei spannungsrisskorrosionsgefährdeten Brücken ohne Ankündigungsverhalten (Risikobrücken) am Nürnberger Hafen besteht ein hohes Risiko für kurzfristige Sperrungen bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Bestandsbauwerke. Es musste an der Brücke Frankenschnellweg über Main-Donau-Kanal und Südwesttangente im April 2019 bereits die Verbindungsrampe von Fürth in Fahrtrichtung Hafen/Eibach gesperrt werden. Grund dafür ist ein offenliegendes und korrodiertes Spannglied. Eine Nachrechnung der Rampe wurde umgehend veranlasst. Der Nachweis der Tragfähigkeit ist nach derzeit gültigen Regelwerken für die Rampe nicht möglich. Weitere Sperrungen bis hin zu einem vorzeigen Abbruch der Brücken sind nicht ausgeschlossen. Noch in 2020 soll mit dem Bau von Behelfsbrücken an der Hafenstraße begonnen werden, um das Risiko eines Totalausfalls so weit möglich zu minimieren und ggf. eine Ersatzverbindung zur Verfügung stellen zu können, sollten weitere Sperrungen erforderlich werden. Ohne eine leistungsfähige Verbindung von und zum Hafen Nürnberg ist der Betrieb des Hafens mit zahlreichen Betrieben gefährdet. Zur Realisierung einer zeitnahen Bauausführung sind die beantragten Stellen notwendig. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.26).
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 71 Tätigkeitsbereich Straßen- und Verkehrsrecht (SÖR/3) - Großraum- und Schwertransporte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 57.239 € 57.239 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 57.239 € 57.239 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.22 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit der Entlastung der Polizei von der zunehmenden Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2017 ergab sich eine Mehrbelastung der Erlaubnisbehörde. Die bisher durch die Polizei geleisteten Absicherungsmaßnahmen müssen künftig durch den Einsatz von Begleitfahrzeugen ersetzt werden, deren Führern jegliche eigene Ermessenentscheidung durch Rechtsvorschrift untersagt ist; deshalb wird jeweils eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Stellungnahme: Grundsätzlich ist für die Jahre 2014 bis 2018 eine Steigerung von 36% bei den Fallzahlen für die Erlaubnisse und Stellungnahmen nach §29 StVO (Erlaubnisse Schwertransporte) und § 46 (Ausnahmegenehmigungen) festzustellen. Innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg mussten 2017 ca. 1/3 der insgesamt 4083 Genehmigungsfälle von der Polizei begleitet werden, das entspricht ca. 1360 Vorgängen, bei denen künftig der Einsatz von Begleitfahrzeugen geregelt werden muss, was einen Mehraufwand bei SÖR/3 verursacht. Die Einnahmen in diesem Bereich sind seit 2014 um ca. 78 Tsd.€ gestiegen. Die zusätzliche Kapazität soll zunächst für drei Jahre zur Verfügung gestellt werden; eine dauerhafte Einrichtung der Stelle soll anhand der tatsächlich erzielten Mehrerträge zum HH 2023 geprüft werden.
Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.22).
Schaffungsanträge zum Haushalt 2020 Stand: 25.09.2019
- nachrichtlich: Schaffungen bei den gebührenfinanzierten Eigenbetrieben: ASN und SUN -
Lfd. Dienst- An- F u n k t i o n * dem WerkA zur Zusätzliche Kosten ()€ Nr. stelle zahl Bemerkungen/Festlegungen Wert* Begutachtung Gesamthaushalt/jährlich vorgeschlagene Stellenschaffungen
Eigenbetriebe
1 SUN SUN - Kaufmännischer Bereich mit Deckung Wirtschaftsplan 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 6 1,00 -
2 SUN SUN/K-5 - IT mit Deckung Wirtschaftsplan 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 -
3 SUN SUN - Grundstücksentwässerung mit Deckung Wirtschaftsplan 0,41 BAUTECHNIKER/IN E 9b 0,41 -
4 SUN SUN - Abwasserreinigung - Leittechnik mit Deckung Wirtschaftsplan 1,00 FACHINFORMATIKER/IN E 9a 1,00 -
5 SUN SUN - Analytik mit Deckung Wirtschaftsplan 1,00 CHEMIEINGENIEUR/IN E 11 1,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
Lfd. Dienst- An- F u n k t i o n * dem WerkA zur Zusätzliche Kosten ()€ Nr. stelle zahl Bemerkungen/Festlegungen Wert* Begutachtung Gesamthaushalt/jährlich vorgeschlagene Stellenschaffungen
6 SUN SUN - Analytik - Labor1 mit Deckung Wirtschaftsplan Gebühreneinnahmen 1,50 CHEMIELABORANT/IN E 8 0,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DIP ggf. angepasst.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Gutachten
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktion Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Schaffung folgender Stelle:
1 VK-Stelle "Radwegeplanung" im Verkehrsplanungsamt
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz):
s. Antrag
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Dr. Ulrich Maly Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 10.10.2019
Antrag zu den Haushaltsberatungen: Stellenplan 2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung folgender zusätzlicher Stelle:
1 VK-Stelle „Radwegeplanung“ im Verkehrsplanungsamt
Begründung: Ein zügiger Ausbau und vernünftiger Erhalt des Nürnberger Radwegenetzes erfordert neben ausreichenden Finanzmitteln zusätzliches Personal für die Planung.
Während der letztjährigen Haushaltsberatungen (November 2018) haben sowohl der Oberbürgermeister als auch der 2. Bürgermeister zweimal behauptet, diese Stelle sei bereits im Vorjahr geschaffen worden. Dies ist nachweislich falsch. Daher stellen wir den Stellenschaffungsantrag erneut.
Freundliche Grüße
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Gutachten
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktion Ökologisch-Demokratische Partei
Schaffung folgender Stelle:
- 0,5 VK-Stelle "Straßenbäume - Betreuung und Planung"
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz):
s. Antrag
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Dr. Ulrich Maly Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 10.10.2019
Antrag zu den Haushaltsberatungen: Stellenplan 2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Schaffung folgender Stelle:
0,5 VK-Stelle „Straßenbäume – Betreuung und Planung“
Begründung: Der Erhalt bestehender und die Pflanzung zusätzlicher Bäume in Nürnberg sind von enormer Wichtigkeit für Klima, Luftreinheit und Lebensqualität in unserer Stadt. Die jüngsten Berichte über durch Trockenheit geschädigte Bäume machen den Bedarf an Pflege und Neupflanzungen greifbar.
Die bessere Erfüllung dieser der Dienststelle zugewiesenen Aufgaben halten wir von daher für unerlässlich und beantragen die Stellenschaffung.
Freundliche Grüße
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Gutachten
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen
Schaffung der folgenden Stellen:
3 Stellen für Baumbewässerung (Fahrerstellen) bei SÖR
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz):
s. Antrag
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Gutachten
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Stellenschaffungen
Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen
Schaffung der folgenden Stellen:
2 Stellen für Baustellenkontrollen mit dem Schwerpunkt "Baumkontrolleure" bei SÖR
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz):
s. Antrag
DIP/055/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Fortführung befristeter Stellen
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen.
110-10.42.40-34/5/8 Personal- und Organisationsausschusses vom 15.10.2019
Stellenplan 2020
hier: Fortführung befristeter Stellen
I. Sachverhalt
1. Verlängerung von befristeten Planstellen
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks, noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2019 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2020 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. Als Ergebnis dieser Prüfung sollen die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) beschlossen werden.
Drittmittelfinanzierte befristete Stellen werden häufig regelmäßig (jährlich oder alle zwei Jahre) verlängert, da der Drittmittelgeber die Förderbescheide aus haushaltsrechtlichen Gründen immer nur für einen kurzen Zeitraum ausstellen kann. Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Fristvermerke für weitere Förderzeiträume zu verlängern, soweit die Finanzierung durch Drittmittel im bisherigen Umfang nachgewiesen wird. Entsprechende Stellen sind in der Fortführungsliste daher nicht enthalten.
2. Verlängerung von Stellen deren Befristungsende noch nicht erreicht ist
Im Regelfall wird über die Fortführung befristeter Stellen erst entschieden, wenn das Ende der Befristung unmittelbar bevorsteht (vgl. AdO Nr. 7A vom 28.02.2019), also die Befristung zum Jahresende oder im Laufe des folgenden Haushaltsjahres ausläuft.
In besonders begründeten Einzelfällen wird, wenn bereits vorab absehbar ist, dass Stellen länger benötigt werden als im Befristungsvermerk angegeben, eine Verlängerung vorgeschlagen. Zudem werden auch gesonderte Vorlagen zur Verlängerung befristeter Stellen außerhalb des standardisierten Verfahrens zum Haushalt in den POA eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen.
II. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 26.09.2019 Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation
gez. Riedel (5215) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage 1
Fortführung befristeter Stellen
Geschäftsbereich OBM
Bürgermeisteramt
Zum Haushalt 2018 wurde eine halbe Stelle "Ansprechpartner für Männer" befristet geschaffen. Diese Halbstelle wurde 2019 um 0,21 VK (Drittmittelfinanzierung) befristet aufgestockt, um im Rahmen des bei Gh verorteten Projektes "Kommunale Koordinierung der Jungen- und Männergesundheit Nürnberg" zusammen mit Gh Maßnahmen und Angebote zu entwickeln. Die Beratungsangebote des Ansprechpartners für Männer werden von Kollegen und Bürgern gut nachgefragt. Es hat sich gezeigt, dass sowohl die Beratungsangebote als auch die Netzwerkarbeit sich zu einer dauerhaften Aufgabe entwickelt haben. BgA beantragt deshalb, aus der Stelle Nr. 001.0113 Ressourcen im Umfang einer Halbstelle künftig zu entfristen. Die Entfristung im Umfang einer Halbstelle wird begutachtet. Die im Zusammenhang des Gh-Projektes befristet geschaffene Aufstockungskapazität von 0,21 VK wird unabhängig davon weiterhin mit einem Fristvermerk F 12.21 im Stellenplan ausgewiesen.
001.0113 0,71 Ansprechpartner für Männer E 11 F 12.21 unbefristet (0,5 VK)
BgA beantragt, den an Stelle Nr. 001.1570 angebrachten Fristvermerk (Umfang 0,5 VK) bis Ende 2021 zu verlängern. Ab 01.05.2020 wird ein neuer Oberbürgermeister bzw. eine neue Oberbürgermeisterin antreten. Für das OBM-Sekretariat ist dadurch ein erheblicher Mehraufwand hinsichtlich der Organisation von Terminen und Aufbereitung von Hintergrundinformationen zu erwarten. Die beantragte Fristverlängerung wird bis 31.12.2021 begutachtet.
001.1570 1,00 Verwaltungsfachkraft E 8 F 04.20 F 12.21 (0,5 VK)
Der Stelleninhaber arbeitet seit den letzten Jahren intensiv an den Themen "Stärkung des Hochschulstandortes Nürnberg" und "Vorbereitung der Bewerbungsphase Kulturhauptstadt Nürnberg/EMN". Es ist davon auszugehen, dass der ab 01.05.2020 amtierende Oberbürgermeister bzw. die amtierende Oberbürgermeisterin umfangreiche inhaltliche Vorbereitungen und Abstimmungsarbeiten für aktuelle Projekte benötigt. Der Stelleninhaber steht für diese Aufgaben bis zum Eintritt in den Ruhestand noch zur Verfügung. BgA beantragt den Fristvermerk um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung der Befristung der Stelle wird bis Ende 2020 begutachtet.
001.0301 1,00 Leiter/in IZ E 15 F 12.19 F 12.20
Geschäftsbereich 2. BM
Bürgeramt Nord Ost Süd
Trotz der elektronischen personenstandsrechtlichen Registerführung bei Neubeurkundungen und der zwischenzeitlichen Nacherfassung bisheriger in Papierform geführter Einträge müssen die bisherigen Sicherungsregister (Geburtenregister, Sterberegister sowie bis 31.12.1957 geführte Familienbücher alter Art) weitergeführt werden. Dies kann erst entfallen, sobald die jeweiligen Erstregister elektronisch nacherfasst wurden. Nach entsprechender Aufforderung durch die Standesamtsaufsicht sind die bisherigen Standesamtsregister datenschutzrechtlich zu vernichten, sobald die entsprechenden (Papier-)Erstregister vollständig elektronisch nacherfasst sind. Die beschriebene Aufgabenstellung wird über den 31.12.2019 bestehen. Der Fristvermerk wird bis Ende 2021 verlängert.
105.7540 0,22 Verwaltungsfachkraft E 5 F 12.19 F 12.21
Feuerwehr
Nach der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für angehende Notfallsanitäter/ innen basierend auf dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) können die Auszubildenden jeweils ein einwöchiges angeleitetes Leitstellenpraktikum absolvieren. Dieses ist seitens des Leitstellenbetreibers durch einen Praxisanleiter/ in zu begleiten. Zum Haushalt 2017 wurde hierfür eine Stelle mit 0,5 VK befristet bis 12.19 begutachtet. Die Stelle sollte durch die Ausbildungsträger (z. B. BRK), welche für die Praktika zahlen sollten, finanziert werden. Die Stelle konnte jedoch nicht besetzt werden, da bis dato noch immer auf die Finanzierungszusage der Ausbildungsträger gewartet wird. Die Ausbildungsträger wollen zentral durch die BRK Landesgeschäftsstelle die bei den ILS anfallenden Kosten mit den Kostenträgern (Krankenkassen) verhandeln. Ein Verhandlungsergebnis steht noch aus. Der grundsätzliche Stellenbedarf bleibt aber bestehen, weil im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung nach wie vor ein einwöchiges Leitstellenpraktikum für die Auszubildenden einzuplanen ist. Bisher lehnt dies FW aufgrund der fehlenden Zusage zur Kostenübernahme seitens der Ausbildungsträger ab. Der Fristvermerk soll daher bis F 12.21 verlängert werden.
370.0607 0,50 Praxisanleiter/in E 9a F 12.19 F 12.21
Geschäftsbereich 3. BM
Amt für Berufliche Schulen
Die operativen Aufgaben, die für die in kooperativer Form eingerichteten Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige junge Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund anfallen (z.B. Ausschreibung, Förderabwicklung, Schülersteuerung beim Übergang), bedürfen angesichts ihrer grundsätzlichen Bedeutung weiterhin einer zentralen Stelle beim Amt für Berufliche Schulen. Aufgrund einer Ankündigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Rahmenbedingungen für kooperative Berufsvorbereitungsklassen für hier aufgewachsene Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wird mittelfristig mit einem erneuten Anstieg der kooperativen Klassen gerechnet. Vor diesem Hintergrund soll der Fristvermerk der Halbstelle zunächst bis F 12.22 verlängert werden.
402.0030 0,50 Pädagog. Mitarbeiter/in L A 13/A 14 F 12.19 F 12.22
Geschäftsbereich Referat I/II
Personalamt
Die Stelle wurde zum 01.01.2018 dem Personalamt zugewiesen und ist seit 01.10.2018 mit einer Juristin besetzt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die abteilungsübergreifende Bearbeitung von besonderen rechtlichen Fragestellungen. Hier ist in den letzten Jahren eine kontinuierliche Zunahme der Themenstellungen und Fallgestaltungen zu verzeichnen (beispielsweise die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, die zunehmende Komplexität im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Zunahme von außertariflichen Verträgen). Daneben steigt auch die Zahl der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtstreitigkeiten mit den Mitarbeitenden. Das Rechtsamt ist hier insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eingebunden, wobei die Aufbereitung des Sachverhalts sowie die Durchführung des vor-/außergerichtlichen Prozesses durch das Personalamt erfolgt.
Es hat sich gezeigt, dass die Bearbeitung zentraler rechtlicher Fragestellungen einen hohen Stellenwert innerhalb des Personalamts einnimmt. Gerade das Zusammenspiel zwischen der operativen Sachbearbeitung und der zentralen juristischen Sachbearbeitung, bei der gemeinsam die Themenstellungen umfassend bearbeitet werden, ist ein qualitativer Gewinn. Die Einrichtung der Stelle wurde zudem im Kienbaum- Gutachten zum Strategieprojekt 1 bestätigt.
Die Aufgabenstellungen werden auch über den 31.12.2021 hinaus bestehen. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Personalauswahl, die Begleitung der Umsetzung der Ergebnisse aus dem Strategieprojekt Personal sowie die rechtlichen Anforderungen bei zunehmender Digitalisierung der Prozesse ist eher mit einer weiteren Zunahme der Themenstellungen zu rechnen. Die Stelle ist daher dauerhaft erforderlich. Die Verlängerung der Stelle soll bereits jetzt erfolgen, um die für die Aufgabe gewonnene Mitarbeiterin, die sich in der Aufgabenstellung umfangreiches Spezialwissen angeeignet hat, an die Stadt Nürnberg zu binden.
120.0140 1,00 Sachbearbeiter/in A 13/A 14 F 12.21 unbefristet
Geschäftsbereich Referat III
Umweltamt
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen nach BayNatSchG sowie den für das Ausgleichsflächenmanagement aufzubauenden Flächenpool dauerhaft bearbeiten zu können, ist eine dauerhafte Ausweisung der Stelle erforderlich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da die Stelle dauerhaft die entsprechende Stabsstelle bei Ref.III sowie die Untere Naturschutzbehörde (UwA/3) in diesem Belang zu unterstützen hat und die Stelle daher auch für das Monitoring relevanter Maßnahmen zuständig ist.
325.3365 1,00 Sachbearbeiter/in Flächenerhebung E 10 F 12.20 unbefristet
Gesundheitsamt
Im Stellenplan Gh sind Teile von Stellen mit einem Fristvermerk F 12.19 versehen, die im Stellenplan 2018 zur Stärkung der Kapazitäten der Heimaufsicht (FQA) mit einer begleitenden Organisationsuntersuchung neu geschaffen wurden. Bei der derzeit noch laufenden Untersuchung der FQA ist mit einem Ergebnis vor Herbst 2019 nicht zu rechnen. Die Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Anschluss weitere Zeit erfordern.
530.3118 0,50 Sachbearbeiter/in P 12 F 12.19 F 12.20 530.3130 0,50 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.19 F 12.20
Die Aufgabe dieser Stelle beinhaltet die Geschäftsführung der GesundheitsregionPLUS in der Stadt Nürnberg. Die aktuelle Finanzierungszusage des Freistaats endet am 31.12.2019. Durch Ministerratsbeschluss sollen aber alle Geschäftsstellen in Bayern weiter gefördert wer-den. die erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellt. Das Fördervolumen wird unverändert bei 70 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € bleiben. Die Stadt Nürnberg muss nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien voraussichtlich im Juli 2019 einen neuen Antrag stellen. Ein entsprechender Beschluss wird für den Gesundheitsausschuss angemeldet. Die Finanzierung des Eigenanteils über den Sperrvermerk 0,3 VK an der Stelle 530.0610 ist weiter gewährleistet.
530.0540 1,00 Wissensch. Sachbearbeiter/in E 13 F 12.19 F 12.24
Im Stellenplan Gh sind Stellen mit einem Fristvermerk F 12.20 versehen, die für die sogenannten "Sekundärbedarfe" bzw. im Rahmen des Antragspakets „Wachsende Stadt“ geschaffen wurden. Mit diesen Stellen werden Pflichtaufgaben von Gh erledigt, die wegen des Zuzugs von Flüchtlingen, der starken Zuwanderung nach Nürnberg und der damit einhergehenden Veränderung der Stadtgesellschaft verstärkt wahrgenommen werden müssen. Hierfür stehen nur Mittel aus der FAG-Zuweisung für die Gesundheitsaufgaben, ggf. eigene Erträge zur Verfügung. Da die Bedarfe zur Betreuung der in Nürnberg lebenden Flüchtlinge auch künftig beobachtet und ggf. angepasst werden müssen, kann eine vollständige Entfristung nicht erfolgen. Die Fristvermerke an den Stellen werden aber jeweils bis Ende 2023 verlängert.
530.1140 0,75 Ärztin/Arzt E 14 F 12.20 F 12.23 530.1235 0,25 Ärztin/Arzt E 15 F 12.20 F 12.23 530.1526 0,50 Jugendärztin/-arzt E 15 F 12.20 F 12.23 530.1585 0,50 Med. Fachangestellte/r E 6 F 12.20 F 12.23 530.1596 0,50 Kinderkrankenschw./-pfleger P 7 F 12.20 F 12.23 530.3225 0,50 Zahnärztin/Zahnarzt E 14 F 12.20 F 12.23 530.4025 0,50 Ärztin/Arzt E 15 F 12.20 F 12.23 530.4028 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.20 F 12.23 530.4115 0,50 Ärztin/Arzt E 15 F 12.20 F 12.23 530.4137 0,50 Med. Fachangestellte/r E 6 F 12.20 F 12.23 530.5085 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.20 F 12.23 530.5169 0,25 Hygienesachbearbeiter/in E 8 F 12.20 F 12.23 530.5170 1,00 Hygienesachbearbeiter/in E 9a F 12.20 F 12.23
530.5270 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.20 F 12.23
Im Stellenplan Gh sind u. a. Stellen mit einem Fristvermerk F 12.20 versehen, die für den sog. Primärbedarf für die medizinische und traumatherapeutische Betreuung in Nürnberg lebender Schutzsuchender geschaffen wurden. Aufgrund von Umbauplänen des Vermieters müssen die Räume in der Dianastraße 29 bis Ende März 2020 geräumt werden, so dass ab spätestens 01.04.2020 ein Umzug in andere Räumlichkeiten erfolgen muss. Da keine Ausweichräumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist eine Entscheidung über die Entfristung/Fristverlängerung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da die Mietverträge nicht über einen Zeitraum von wenigen Monaten abgeschlossen werden können. Da die Bedarfe zur Betreuung der in Nürnberg lebenden Flüchtlinge auch künftig beobachtet und ggf. angepasst werden müssen, kann eine vollständige Entfristung nicht erfolgen. Die Fristvermerke an den Stellen werden aber jeweils bis Ende 2023 verlängert.
530.1110 1,00 Ärztin/Arzt E 14 F 12.20 F 12.23 530.1135 1,00 Ärztin/Arzt E 14 F 12.20 F 12.23 530.1150 1,00 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.20 F 12.23 530.1155 1,00 Med. Fachangestellte/r E 5 F 12.20 F 12.23 530.1187 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.20 F 12.23 530.1189 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.20 F 12.23
Geschäftsbereich Referat IV
Amt für Kultur und Freizeit
Die Befristung der Stellen bei der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur sind an die Förderzusage des Sponsoren gebunden. Nachdem der Sponsor seine Förderzusage um weitere drei Jahre bis 2022 verlängert hat, können die Fristvermerke entsprechend angepasst werden. Die Stellenvermerke Z (zuschussabhängig) bleiben weiterhin bestehen.
416.0031 1,00 Leiter/in Stabsstelle DAFK E 11 F 12.19 F 12.22 416.0032 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.19 F 12.22 416.0033 0,77 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.19 F 12.22
Geschäftsbereich Referat V
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Befristung der Stellen sollte genutzt werden, um die Projektergebnisse intensiver zu evaluieren. Dies erfolgte durch die kommunale Prüfung beim Sozialamt. Von dort werden positive Ergebnisse bescheinigt. Durch die intensive, engmaschige Betreuung konnten insbesondere auch Personen mit multiplen Hemmnissen für die Arbeitsaufnahme tatsächlich in Arbeit vermittelt werden. Dadurch benötigen sie weniger oder gar keine SGB II-Leistungen mehr. 2017 ergaben sich dadurch Minderausgaben in Höhe von 96.879 EUR, 2018 bereits in Höhe von 193.714 EUR. Das Sozialreferat erwartet für die Zukunft noch weiter steigende Einsparungen. Die intensive Betreuung kommt vor allem auch den Kindern in der Bedarfsgemeinschaft zu Gute, da Unterstützung bei Schul- oder Sprachproblemen usw. (individuelle Lernförderung) geleistet wird oder der Zugang zu Teilhabe-Angeboten (Krabbelgruppe, Sportverein, Ferienprogramm u.a.) gefördert wird.
520.5026 1,00 Sozialpädagoge/in S 12 F 12.19 unbefristet 520.5027 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.19 unbefristet 520.5029 0,50 Verwaltungskraft E 6 F 12.19 unbefristet
Die Stellenschaffung erfolgte 2017 befristet zur Abarbeitung von Altlasten. Aufgrund der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Jahr 2018 haben sich die Fallzahlen und damit der Personalbedarf im Sachgebiet deutlich erhöht. Dementsprechend ist die Entfristung der Stelle erforderlich.
520.6246 1,00 Sachbearbeiter/in E 8 F 12.19 unbefristet
Geschäftsbereich Referat VI
Stadtplanungsamt
Um die weiterhin abgespannte Situation im Bereich der Begutachtung bewältigen zu können sind die Stellen dringend und unbefristet erforderlich. Die Themen Datenschutz, DSGVO, Digitalisierung sowie die weiterhin sehr hohen Antragszahlen führen zu langen Laufzeiten bei den Anträgen. Das Stadtplanungsamt kann den Bauanfragen im Telefonnetz nicht ausreichend nachkommen. Hier häufen sich die Beschwerden, die Unzufriedenheit der Architekten, Investoren und privaten Bauherren wächst. Die Bürger- und Kundeninformation im Bauwesen ist sehr stark frequentiert. Die Anzahl der Baugesuche ist auch im letzten Jahr gleichbleibend hoch, entsprechend auch die Beratungstermine. Eine notwendige Verkürzung der Öffnungszeiten führte leider nur zu einer temporären Entlastung. Durch die permanente Überlast kommt es zu überproportionalen krankheitsbedingten Ausfällen in der Begutachtung. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde als ad hoc-Maßnahme im Vorgriff auf die neue Organisationstruktur die gebietliche Aufteilung von bisher Nord und Süd in Nord, Mitte, Süd bereits vollzogen und eine dritte „Sachgebietsleitung“ instaliert. Dazu werden die zusätzlichen Kapazitäten bereits jetzt dauerhaft benötigt.
610.3291 1,00 Sachbearbeiter/in E 11 F 12.20 unbefristet 610.3298 1,00 Bauingeneiur/in E 11 F 12.20 unbefristet
Die Priorisierung insbesondere der Wohnbauflächen- aber auch der Gewerbeflächenbereitstellung ergibt sich einerseits aus dem starken - an der Obergrenze der bisherigen Prognose liegenden - Bevölkerungswachstum der Stadt Nürnberg sowie andererseits aus dem dringenden Bedarf an zusätzlichem arbeitsplatzschaffendem Gewerbe. Bevölkerungswachstum und Gewerbeansiedlungen benötigen - über die bisherige Innenentwicklung hinaus - dringend weitere Flächenressourcen zur vordringlichen Schaffung von Bauflächen für Wohnraum und Gewerbe. Diese Flächenentwicklung erfolgt vornehmlich über die verbindliche Bauleitplanung (Stpl/2). Ergänzend erfordert die erweiterte Bauflächenbereitstellung einen Paradigmenwechsel zur Anwendung der Planungsinstrumente; weg von projektbezogenen Planungen als ÖPP- Verfahren i.V.m. Städtebaulichen Verträgen hin zu Angebotsplanungen i.V.m. mit Umlegungsverfahren. Die notwendige Erstellung städtebaulicher Planungen mit äußerst komplexen Planungsinhalten (Bebauungspläne), differenzierter und besonders aufwändiger Abstimmung von Planungsinhalten, unter hohem Zeitdruck zur zügigen Entwicklung großräumiger Wohnbauflächen (Tiefes Feld incl. Züricher Straße, Wetzendorf incl. Bielefelder Str., Brunecker Straße mit Aurelis, Boxdorf-Nordost, angestrebt: Großreuth h.d.V.) sowie Gewerbebauflächen (Schmalau-Ost) untermauern die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten. Im Rahmen der derzeit bei Stpl stattfindenden Organisationsuntersuchung zeigt sich ein weiterhin hoher Personalbedarf in der Bauleitplanung. Weitere zusätzliche Personalbedarfe sind hier zu erwarten. Eine Gebietsaufteilung in 3 Bereiche (Nord, Mitte und Süd) analog der Bauordnungsbehörde erfordern besonders in der Umsetzungsphase (Changemanagement) zusätzliches Personal, welches bereits jetzt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden muss.
610.2155 1,00 Sachbearbeiter/in E 13 F 12.20 unbefristet
Geschäftsbereich Referat VII
Liegenschaftsamt
Die Verwaltung des stiftungseigenen Immobilienbesitzes wird für das Liegenschaftsamt eine langfristige Daueraufgabe bleiben. Es zeichnet sich ab, dass in Zukunft noch wesentlich mehr Immobilien hinzukommen werden. Die Stadtkämmerei (Stk/3) ist in Verhandlung mit diversen Stiftungsinteressenten, die zum Teil erhebliches Grundvermögen einbringen möchten.
230.3230 0,52 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.19 unbefristet
Das Projekt "DLZ Kita-Ausbau" wird dienststellenübergreifend nach wie vor mit hoher Intensität betrieben. Der mit dem Projekt angestrebte Versorgungsgrad mit Kindertagesstättenplätzen, insbesondere im Krippen- und Hortbereich, wird allenfalls mittelfristig zu realisieren sein. Die Personalkapazität ist beim Liegenschaftsamt weiterhin notwendig.
230.3635 0,49 Sachbearbeiter/in A 11 F 12.19 F 12.22
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Service Öffentlicher Raum
Der dauerhafte Stellenbedarf ergibt sich aus der stetig steigenden Anzahl an vorzubereitenden und umzusetzenden Maßnahmen in der 'wachsenden Stadt' .
850.2255 1,00 Bauingenieur/in E 11 F 12.19 unbefristet
Auf der Stelle werden die planungsrechtlichen Grundlagen und Unterlagen zum Hochwasserschutz erarbeitet als Grundlage zur rechtlichen Sicherung von Überschwemmungsgebieten, zur Aufstellung von Bebauungsplänen, für die Genehmigung von Bauvorhaben. SÖR liefert hierzu die fachlichen Grundlagen und gibt federführend die notwendigen wasserwirtschaftlichen Vorgaben für die beteiligten Dienststellen. Diese Aufgaben sind dauerhaft notwendig.
850.2452 0,50 Bauing. Wasserwirtschaft E 11 F 12.19 unbefristet
Ursprünglich waren die beiden Stellen für Planung und Bau noch ausstehender Erschließungsmaßnahmen eingerichtet worden (Projekt 21). Wegen des sich kontinuierlich verschlechternden Straßenzustands wurde ein Sanierungsprogramm im Umfang von jährlich 2,5 Mio € erarbeitet und mit Vpl und Stk abgestimmt. Die Verwendung der beiden Stellen zur Abarbeitung des Sanierungsprogramms ist mit Stk abgestimmt.
850.4213 1,00 Bauingenieur/in E 11 F 12.19 unbefristet 850.4611 1,00 Bauingeneiur/in E 11 F 12.19 unbefristet
Der Baubeginn des Frankenschnellwegs hat sich aufgrund eines Gerichtsverfahrens verzögert weswegen die Fertigstellung der Maßnahme frühestens 2028 erfolgt. Um eine Personalfluktuation und somit den Verlust von Fachwissen, eine höhere Planungssicherheit sowie Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, ist es erforderlich, die Befristungsvermerke einheitlich auf F 12.27 zu verlängern.
850.0014 1,00 Bauingenieur/in E 12 F 12.20 F 12.27 850.1249 1,00 Sachbearb. Haushalt E 9c F 12.20 F 12.27 850.2374 1,00 Elektroingenieur/in E 10 F 12.20 F 12.27 850.5030 1,00 Bauingenieur/in E 12 F 12.20 F 12.27 850.6014 1,00 Bauingenieur/in A 12 F 12.20 F 12.27
Es hat sich gezeigt, dass sich der Einsatz von Hundekotsaugmobilen im Rahmen des Projekts 'Hunde in der Stadt' positiv auf die Sauberkeitssituation ausgewirkt hat; deshalb sollen sie Stellen unbefristet fortgeführt werden.
850.4376 1,00 Mehrzweckfahrer/Hundekotsaugmobil E 4 F 12.20 unbefristet 850.4377 1,00 Mehrzweckfahrer/Hundekotsaugmobil E 4 F 12.20 unbefristet
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Fortführung befristeter Stellen
Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen
Ablehnung der Fristverlängerungen:
a) Stellennr. 850.0014 Bauingenieur/in
b) Stellennr. 850.1249 Sachbearb. Haushalt
c) Stellennr. 850.2374 Elektroingenieur/in
d) Stellennr. 850.5030 Bauingenieur/in
e) Stellennr. 850.6014 Bauingenieur/in
Fortführung folgender Stellen:
f) 2,00 Stellen allg. Verwendung Hochbauamt
g) 2,00 Stellen Radwegeplan
h) 1,00 Stelle Fußverkehrsstrategie (zusätzl. zur Stelle Vpl Nr. 62)
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Sachverhalt (kurz):
siehe Anträge
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERB»JRor B»ViblS i ü 90403 Nürnberg Q 9. OKI. 2019 Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930
1 T/sO irnnah!’ gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 09.10.2019
Antrag für den Personal- und Organisationsausschuss am 15.10.2019
TOP 3: Fortführung befristeter Stellen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir lehnen die Fristverlängerungen folgender Stellen für den Frankenschnellweg ab:
850.0014 1,00 Bauingenieur/in 850.1249 1,00 Sachbearb. Haushalt 850.2374 1,00 Elektroingenieur/in 850.5030 1,00 Bauingenieur/in 850.6014 1,00 Bauingenieur/in
Wir beantragen die Fortführung der oben genannten Stellen wie folgt:
2,00 Stellen allgemeine Verwendung Hochbauamt 2,00 Stellen Radwegeplanung 1,00 Stelle Fußverkehrsstrategie (zusätzlich zur Stelle Vpl Nr. 62)
Begründung: Unabhängig von unserer Ablehnung des Frankenschnellwegs steht die Realisierung des Projekts grundsätzlich noch nicht fest. Es ist wesentlich sinnvoller, die dafür geplanten Stellen so einzusetzen, dass sie uns im klimafreundlichen Verkehr wie Fußgänger- und Radwegebereich und im derzeit stark belasteten Baubereich zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Leo Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Fortführung befristeter Stellen
- Antrag der ÖDP vom 10.10.2019 Umwidmung Radverkehrsbeauftragte/r
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag ÖDP Stellenumwidmung Stabsstelle Radverkehr HH2020
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Dr. Ulrich Maly Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 10.10.2019
Antrag zu den Haushaltsberatungen: Stellenplan 2020
- Radverkehr wird Chefsache -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Umwidmung der bestehenden Stelle
„Radverkehrsbeauftragte/r“ zu einer Stabsstelle im Geschäftsbe-
reich des Oberbürgermeisters.
Begründung: Eine konsequente Förderung des Radverkehrs in der Stadt Nürnberg lässt sich von einer Stabsstelle aus mit mehr Nachdruck und kürzeren Wegen zu Entscheidungsträgern erreichen. Eine Stabsstelle kann freier Visionen und Strategien für den Radverkehr in Nürnberg entwickeln, um den Radverkehrsanteil am städtischen Verkehr maßgeblich zu steigern.
Der/die Radverkehrsbeauftragte könnte entsprechend dem Muster anderer Städte neben der disziplinarischen Zuordnung als Stabsstelle beim Oberbürgermeister weiterhin fachlich im Verkehrsplanungsamt mitwirken.
Freundliche Grüße
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2020
hier: Fortführung befristeter Stellen
- Antrag der ÖDP vom 10.10.2019 Umwidmung der Stellen "Team Inklusion"
T I S C H V O R L A G E
Anlagen: Antrag ÖDP Stellenumwidmung Team Inklusion HH2020
Sachverhalt (kurz):
siehe Antrag
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
ÖDP Nürnberg / Jan Gehrke Schwandorfer Str. 6 90482 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Dr. Ulrich Maly Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 10.10.2019
Antrag zu den Haushaltsberatungen: Stellenplan 2020
- Inklusion wird Chefsache -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen die Umwidmung der bestehenden Stellen
„Team Inklusion“ im Stab Armutsprävention des Sozialamts zu
Stabsstellen im Geschäftsbereich des Sozialreferates. Die Stellen-
bezeichnung lautet dann „Inklusionsbeauftragte“.
Begründung: Eine konsequente Planung und Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert eine Ansiedlung der dafür Verantwortlichen auf einer Ebene, die Verhandlungen mit den anderen Geschäftbereichen mit Nachdruck und Tiefenwirkung ermöglicht.
Die im jüngsten Sozialausschuss vom Sozialreferenten geäußerte Hoffnung, dass die Geschäftsbereiche selbständig und zeitnah die zur Maßnahmenumsetzung im Sinne des Aktionsplans erforderlichen Mittel anmelden werden und dass es dazu keines Inklusionsbeauftragten bedarf, der Druck ausübt, teilen wir nicht. Daher beantragen wir eine entsprechende Umwidmung der Stellen des Teams Inklusion.
Freundliche Grüße
Jan Gehrke
Stadtrat der ÖDP
PA/233/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff: Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Geflüchtete – Verbundausbildung mit
der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Antrag SPD-Stadtratsfraktion der SPD vom 09.06.2017
Anlagen: Antrag der SPD vom 09.06.17 Bericht Kalkulation
Bericht:
siehe Bericht
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 365.655 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 365.655 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/233/2019
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mittelbar genderrelevante Auswirkungen, da für gewerblich-technische Berufe in der Regel mehr männliche Bewerber zu verzeichnen sind
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/233/2019
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbundausbildung für Flüchtlinge mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH zu realisieren. Die notwendigen Finanzmittel bei PA (Ausbildungsvergütung und Sachkosten) werden bereitgestellt.
Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.10.2019
Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Geflüchtete – Verbundausbildung mit
der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH
Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 09.06.2017
I. Bericht
Die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit ist ein zentraler Schlüssel für die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration. Die Stadt Nürnberg hat dieses Ziel im Jahr 2016 aufgegriffen und nach Lösungen gesucht, wie sie verstärkt unterstützen kann.
Die Stadt Nürnberg als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeberin ist an das Prinzip der Bestenauslese gebunden. Art. 33 Abs. 2 verpflichtet die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin allen Bewerbenden den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu gewährleisten. Eine positive Diskriminierung zugunsten von Flüchtlingen ist deshalb nicht realisierbar. Die Auswahl darf ausschließlich nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerbenden für die zu besetzende Stelle erfolgen. Anforderungen, die zur Erfüllung der Aufgaben nicht erforderlich sind, dürfen somit nicht gestellt werden. Dies führte zur bekannten Verbundausbildung für Flüchtlinge mit der NOA und im weiteren Verlauf auch zum Konzept zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung, das am 17.07.2019 im POA vorgestellt wurde.
Trotz der bereits benannten Anforderungen und Herausforderungen konnte auch ein Syrer mit Fluchthintergrund im Ausbildungsberuf Gärtner mit dem 30.09.2017 bei der Stadt Nürnberg eingestellt werden.
Zielsetzung
Ziel der im Jahr 2016 beschlossenen Verbundausbildung war es, junge Bleibeberechtigte und Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang die Aufnahme einer Ausbildung zu ermöglichen. Dafür wurden ab September 2017 von der NOA 6 Ausbildungsplätze in vier verschiedenen Berufen im gewerblich-technischen Bereich angeboten:
Maler/Lackierer (2 Ausbildungsplätze) Fachkraft im Gastgewerbe (1 Ausbildungsplatz) Servicefahrer (2 Ausbildungsplätze) Schreiner (1 Ausbildungsplatz)
Personalgewinnung
Die Personalgewinnung war mit vielfältigen rechtlichen Prüfungen verbunden und insgesamt betrachtet sehr aufwändig. Zahlreiche Akteure haben im September 2016 die Gewinnung von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten unterstützt (u. a. Amt für berufliche Schulen, Arbeitsagentur, Ausländerbehörde Jobcenter, Jugendamt). Im Herbst 2016 begannen dann erste Gespräche mit 20 interessierten geflüchteten Personen, darunter befand sich nur eine Frau. Zehn potenzielle Kandidaten absolvierten im Anschluss ein ein- bis zweiwöchiges Schnupperpraktikum zum Kennenlernen des Berufsbilds. Eine sechsmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) von März bis August 2017 wurde mit acht Azubi-Anwärtern zur Heranführung an den jeweiligen Beruf begonnen.
A 120.171 - 2 -
Die EQ ist ein Langzeitpraktikum, das sechs bis zwölf Monate umfasst und von der Bundesagentur für Arbeit finanziell bezuschusst wird. Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Zwei Kandidaten brachen wegen einer Arbeitsaufnahme und ein Kandidat aus unbekanntem Grund die EQ vorzeitig ab. Mit den verbleibenden fünf Interessenten wurde ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Der sechste Platz konnte aus dem NOA-Projekt „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientieren Ansatz (BvB-Pro)“ besetzt werden. Ein weiterer Kandidat hat sehr kurzfristig aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Auch dieser Platz konnte wiederum aus der NOA heraus besetzt werden. Der junge Mann war seit November 2016 als Sprachmittler in der NOA im Rahmen des Bundesprojekts des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) „Flüchtlinge helfen Flüchtlingen“ tätig. Allerdings musste hierzu ein Tausch von der Fachkraft im Gastgewerbe zur Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement vorgenommen werden, da nur diese Ausbildung für die Person geeignet erschien.
Im Ergebnis starteten im September (Stand: 21.09.2017) sechs junge Männer (zwei Syrer, drei Iraker und ein Äthiopier) im Alter zwischen 18 und 32 Jahren ihre Ausbildungen zum Schreiner, Maler/Lackierer, Servicefahrer und Kaufmann für Büromanagement. Leider brach der Schreiner das vorgeschriebene Berufsgrundschuljahr (BGJ) ab, so dass sich eine weitere Veränderung bezüglich der Zusammensetzung der Berufe ergab. Für die frei werdende Ausbildungsmöglichkeit wurde die zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter aufgenommen und mit einem jungen Mann aus dem Irak besetzt. Auch diese Nachbesetzung konnte kurzfristig über die NOA – Flüchtlinge in Maßnahmen – selbst erfolgen.
Erfahrungen
Die Personalgewinnung ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden, die u. a. auch eine geeignete Struktur für mögliche Zugänge in Ausbildung sowie Flexibilität in der Zuteilung zu Ausbildungsberufen erfordert. Diese Anforderungen erfüllt die NOA vollumfänglich, weshalb auch kurzfristig auf sich verändernde Bedarfe reagiert werden konnte.
Als größte Herausforderung für die Auszubildenden stellt sich die Teilnahme am Berufsschulunterricht heraus. Das ist auch vom Auszubildenden im Gärtnerberuf bei der Stadt Nürnberg mehrfach berichtet worden. Die Teilnehmenden berichten, dass immer wieder Verständnisprobleme auftreten, die sich im regulären Unterrichtsablauf häufig nicht lösen lassen. Insofern ist die Teilnahme an den von der Arbeitsagentur finanzierten Nachhilfemaßnahmen zwingend notwendig. Allgemein sind – angesichts der gemachten Erfahrungen mit Sprachbarrieren – tendenziell gewerblich-technische Ausbildungen chancenreicher als kaufmännische Ausbildungsberufe.
Eine 6 – 12monatige Einstiegsqualifizierung (EQ) sollte, soweit möglich, der reinen Ausbildungszeit vorgeschaltet werden. Es handelt sich hier meist um eine Verlängerung der Ausbildungsdauer, die aber angesichts der sprachlichen Hürden notwendig ist. Die spätere Anrechnung (ganz oder teilweise) auf die reine Ausbildungszeit ist zwar auch bei diesem Azubi- Kreis möglich, aber eher unwahrscheinlich. In einem Fall konnte die 6-monatige EQ auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Ausblick
Insgesamt ist die Verbundausbildung für Geflüchtete durchweg positiv zu beurteilen. Die beiden Servicefahrer haben im Juli 2019 ihre Ausbildung beendet. Einer der beiden hat die Abschlussprüfung leider nicht bestanden, wurde im Anschluss aber von den Zentralen Diensten (ZD) der Stadt Nürnberg übernommen. Der zweite Servicefahrer strebt auf der Fachoberschule einen weiterführenden Bildungsabschluss an. Die weiteren vier Auszubildenden in der Verbundausbildung werden ihre Ausbildung im Sommer 2020 beenden.
Die bisherigen Leistungen der anderen vier Auszubildenden weisen darauf hin, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Alle Auszubildenden zeigten sich bisher sehr engagiert. Gleiches gilt für den Auszubildenden bei der Stadt Nürnberg.
Weitere Ausgestaltung der Verbundausbildung für Geflüchtete
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Flexibilität der NOA im Hinblick auf die Personalgewinnung sowie mögliche Nachbesetzungen wird eine weitere Fortsetzung der Ausbildung für Flüchtlinge im Verbund als sinnvoll und zielführend erachtet. Die NOA bietet für eine weitere Ausbildungsperiode ihre Strukturen und ihr Know-how an.
Die nächste Verbundausbildung kann mit dem 01.09.2020 starten und endet dann unter regulären Bedingungen mit dem 31.08.2023, insofern keine Maßnahmenverlängerungen aufgrund von nicht bestandener Abschlussprüfung anstehen.
Für eine weitere Runde im Rahmen der Verbundausbildung für Geflüchtete würde die NOA das Ausbildungsangebot um die Berufe Fahrradmonteur, Garten und Landschaftsbauer sowie Hauswirtschaft und somit auf insgesamt acht Plätze erweitern.
Dreijährige Ausbildungen Maler und Lackierer (2 Plätze) Garten- und Landschaftsbauer (1 Platz) Hauswirtschaft (1 Platz)
Zweijährige Ausbildungen Servicefahrer (2 Plätze) Fachkraft im Gastgewerbe (1 Platz) Fahrradmonteur (1 Platz)
Die kalkulierten Kosten der NOA für die Ausbildungsvergütung belaufen sich auf 329.124 €. Für die Sachkosten sind von der NOA 34.381 € kalkuliert. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 365.655 € (s. Anlage).
Die Kosten verteilen sich auf die Laufzeit wie folgt: 2020: 51.023 € 2021: 153.755 € 2022: 122.170 € 2023: 38.707 € Gesamt 365.655 €
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbundausbildung für Flüchtlinge mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH zu realisieren. Die notwendigen Finanzmittel bei PA (Ausbildungsvergütung und Sachkosten) werden bereitgestellt.
III. Herrn Ref. I/II
IV. a) GPR b) GSBV
V. PA
VI. Ref. I/II / POA
Nürnberg, 26.09.2019 Personalamt i.V.
(14141)
Abdruck: BgA StK GJAV DIP
Kalkulation "Verbundausbildung für Flüchtlinge" ab 2020
Zeitraum: 01.09.2020 - 31.08.2023 (regulär)
EQ vorgeschalten ab September 2019 - wenn möglich
1) Maler / Lackierer (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten incl. SV Summe/Jahr incl. WZU | 11.422 € | 34.436 € | 34.953 € | 23.534 € | 104.344 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.018,26 +1,5% Tariferhöhung 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.449,11 € 3. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.470,85 € | 11.422 € | 22.843 € 11.593 € | 23.186 € 11.767 € | 23.534 € | 34.265 € 34.779 € 35.300 € |
| Sachkosten Ausbildung | 6.548 € | 728 € | 2.183 € | 2.183 € | 1.455 € | 6.548 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 33 € | 100 € | 100 € | 67 € | 300 € | ||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 800 € | 800 € | |||||
| Zwischensumme | 0 € | 12.182 € | 36.719 € | 37.235 € | 25.855 € | 111.992 € |
2) Fachkraft Gastgewerbe (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten Summe/Jahr | 5.711 € | 17.218 € | 11.593 € | 0 € | 34.522 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.018,26 +1,5% Tariferhöhung 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.449,11 € | 5.711 € | 11.422 € 5.796 € | 11.593 € | 17.132 € 17.389 € 0 € |
| Sachkosten Ausbildung | 370 € | 62 € | 185 € | 123 € | 370 € | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 17 € | 50 € | 33 € | 100 € | |||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 0 € | ||||||
| Zwischensumme | 0 € | 5.789 € | 17.453 € | 11.750 € | 0 € | 34.992 € |
3) Servicefahrer (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten Summe/Jahr | 11.422 € | 34.436 € | 23.186 € | 0 € | 69.043 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.018,26 +1,5% Tariferhöhung 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.449,11 € | 11.422 € | 22.843 € 11.593 € | 23.186 € | 34.265 € 34.779 € 0 € |
| Sachkosten Ausbildung | 18.670 € | 3.112 € | 9.335 € | 6.223 € | 18.670 € | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 33 € | 100 € | 67 € | 200 € | |||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 0 € | ||||||
| Zwischensumme | 0 € | 14.567 € | 43.871 € | 29.476 € | 0 € | 87.913 € |
4) Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten Summe/Jahr | 5.711 € | 17.218 € | 11.593 € | 0 € | 34.522 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr 1.449,11 € | 5.711 € | 11.422 € 5.796 € | 11.593 € | 17.132 € 17.389 € 0 € |
| Sachkosten Ausbildung | 2.931 € | 489 € | 1.466 € | 977 € | 2.931 € | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 17 € | 50 € | 33 € | 100 € | |||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 0 € | ||||||
| Zwischensumme | 0 € | 6.216 € | 18.734 € | 12.603 € | 0 € | 37.553 € |
5) Fahrradmonteur (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten Summe/Jahr | 5.711 € | 17.218 € | 11.593 € | 0 € | 34.522 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr 1.449,11 € | 5.711 € | 11.422 € 5.796 € | 11.593 € | 17.132 € 17.389 € 0 € |
| Sachkosten Ausbildung | 2.931 € | 489 € | 1.466 € | 977 € | 2.931 € | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 17 € | 50 € | 33 € | 100 € | |||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 0 € | ||||||
| Zwischensumme | 0 € | 6.216 € | 18.734 € | 12.603 € | 0 € | 37.553 € |
6 Hauswirtschafter (m/w/d)
| 2019 EQ | 2020 EQ / 4 Monate | 2021 8+4 Monate | 2022 8+4 Monate | 2023 8 Monate | Summe 36 Monate | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Kosten Summe/Jahr | 5.711 € | 17.218 € | 17.476 € | 11.767 € | 52.172 € | |
| Basiswerte nach Tabellen- entgelt (100 %) | 1. Ausbildungsjahr 1.018,26 +1,5% Tariferhöhung 1.427,70 € 2. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.449,11 € 3. Ausbildungsjahr +1,5% Tariferhöhung 1.470,85 € | 5.711 € | 11.422 € 5.796 € | 11.593 € 5.883 € | 11.767 € | 17.132 € 17.389 € 17.650 € |
| Sachkosten Ausbildung | 2.931 € | 326 € | 977 € | 977 € | 651 € | 2.931 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrmittelzuschuss | 17 € | 50 € | 50 € | 33 € | 150 € | ||
| Abschlussprämie (nur bei dreijähriger Ausbildung) | 400 € | 400 € | |||||
| Zwischensumme | 0 € | 6.053 € | 18.245 € | 18.503 € | 12.851 € | 55.653 € |
| Ausbildungsvergütung | 0 € | 45.686 € | 137.744 € | 110.393 € | 35.300 € | 329.124 € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sachkosten | 0 € | 5.204 € | 15.611 € | 11.460 € | 2.106 € | 34.381 € |
| Lehrmittelzuschuss | 0 € | 117 € | 400 € | 317 € | 100 € | 950 € |
| Abschlussprämie | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 1.200 € | 1.200 € |
| Gesamtkosten | 0 € | 51.023 € | 153.755 € | 122.170 € | 38.707 € | 365.655 € |
Anmerkungen: Dieser Kalkulation liegen folgende Prämissen zugrunde:
-
Ausbildungsvergütung auf Basis TVAöD - BT - BBiG
-
100 % Auslastung der Teilnehmerzahlen
-
jährliche Tariferhöhung ab 2020 in Höhe von: 1,5 %
-
ohne Berücksichtigung von Maßnahmeverlängerungen aufgrund von nicht bestandener Abschlußprüfung
-
beim Garten- und Landschaftsbauer, beim Hauswirtschafter und beim Fahrradmonteur liegen keine Erfahrungswerte für die Kosten der Lehrgänge vor; Es handelt sich hier um Schätzungen
-
Vereinbarung zwischen Personalamt Stadt Nürnberg und NOA: Der Differenzbetrag zwischen den abgerechneten und den maximal beschlossenen Gesamtkosten
in Höhe von 365.655 € (= Pufferbetrag) kann durch zusätzlich entstehende Kosten (z. B. bedingt durch evtl. notwendige Prüfungswiederholungen der Teilnehmer) aufgezehrt werden.
N C o o r n is tr - o A ll r i b n e g it (NOA) gGmbH 12092019 Kalkulation Ausbildung Flüchtlinge ab 2020 Stand: 12.09.2019
Ref.I/II/122/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 15.10.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2019 öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/122/2019