Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für
Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht
1. Ausgangslage
Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht.
Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Im folgenden Bericht wird auf Zugewanderte im Fluchtkontext ein besonderes Augenmerk gelegt.
Zu den Aufgaben rund um Flucht und Integration sagte Prof. Klaus Bade im Rahmen der Nürnberger Bildungskonferenz am 18.11.2016: „Nach dem Provisorium geht es nun um die Lebensplanung.“ Auch wenn die Bemühungen in Nürnberg hierzu ungebrochen sind, so bleibt diese grundsätzliche Forderung auch für Nürnberg weiterhin relevant.
Die Aufgaben des Referats für Jugend, Familie und Soziales (siehe Ziffer 3) sind angesichts der intensiven Phase gut gelungen.1 Angebote und Aktivitäten (siehe Ziffer 4) sollen im Sinne einer vorbeugenden Sozialpolitik wirken und dabei nicht nur, aber vor allem Familien mit Kindern und Jugendliche, in den Mittelpunkt rücken. Dabei benötigen Übergangsphasen besondere Aufmerksamkeit, da vor allem hier eine frühzeitige intensive Förderung Erfolge unterstützen kann.
Der folgende Bericht informiert über aktuelle Zahlen und Entwicklungen sowie bestehende und geplante Aktivitäten des Geschäftsbereichs. Es werden aber auch Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen der kommunalen Ebene aufgezeigt. Außerdem werden zukünftige Handlungsnotwendigkeiten und Planungen dargestellt (siehe Ziffer 6).
2. Zahlen und Rahmenbedingungen
Zur besseren Einordnung werden im Folgenden sowohl quantitative Entwicklungen im Zeitverlauf, als auch sozialstrukturelle Daten aus dem Kontext Flucht für Nürnberg dargestellt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zahl der Geflüchteten seit November 2016 rückläufig ist und kaum weitere Zuzüge stattfinden.2 Aktuell (Juni 2019) leben 5.594 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterbringung.3 1.705 von ihnen sind sogenannte „Fehlbeleger“, das heißt sie haben einen Schutzstatus erhalten und sind damit auszugsberechtigt, konnten bislang jedoch keinen geeigneten Wohnraum finden (siehe auch Ziffer 4.1.). Knapp zwei Drittel der Geflüchteten sind männlich, ein Drittel weiblich, vereinzelt gibt es Geflüchtete mit ungeklärtem Geschlecht. Ein Drittel der Geflüchteten sind minderjährig (10 Prozent unter 3 Jahre), zwei Drittel unter 30 Jahre alt.4 Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit Familien und Kinder in den Fokus der Integrationsaktivitäten zu rücken.
1 Bespielhaft genannt sei an dieser Stelle der Arbeitsbericht der Projektgruppe „Alltagsbildung für Flüchtlinge“ vom Juli 2016. 2 vgl. Referat für Familie, Jugend und Soziales/Zahlenreport zur aktuellen Lage der Geflüchteten in Nürnberg 2018; Statistischen Bericht Ausländer/ Migrationshintergrund 2019 für das Jahr 2018; Einwohnermeldeamt Nürnberg 3 Nicht erfassbar ist die Zahl der anerkannten Flüchtlinge, die nicht (mehr) in Gemeinschaftsunterkünften (GU) wohnen. Die Anzahl bezieht sich auf Geflüchtete in städtischen und staatlichen GU, Zentralen Aufnahmeeinrichtungen und Dependancen, unbegleitete minderjährige Ausländer und verschiedene Hilfen des Jugendamts, sowie Geflüchtete im AsylbLG-Bezug, die in privatem Wohnraum leben (Wohnpflichtbefreiung z.B. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen). 4 Quelle: Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales – u.a. Sozialamt
Neben dem verstärkten Anstieg der Flüchtlingszuwanderung in den letzten Jahren, zeichnet sich ebenfalls eine verstärkte Zuwanderung aus Europa ab. Die EU-Zuwanderung wird im Folgenden definiert:
| Auswertungsaggregat | Zugeordnete Nationalitäten |
|---|---|
| GIPS | Griechenland, Italien, Portugal, Spanien |
| EU-8 | Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen |
| EU-2 | Bulgarien, Rumänien |
| Balkan5 und osteuropäische Drittstaaten | Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine |
| (Acht) nicht-europäische Asylherkunftsländer | Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia |
Abbildung 1: Definitionen der Auswertungsaggregate mit den zugeordneten Nationalitäten; Referat für Jugend, Familie und Soziales; eigene Darstellung
Aussagen zu Menschen mit Fluchthintergrund können auf der Basis amtlicher Statistiken oft nur näherungsweise erfolgen. Aus diesem Grund hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das statistische Bevölkerungsaggregat „nicht-europäische Asylherkunftsländer“ gebildet, das die nicht-europäischen Länder umfasst, aus denen bundesweit in den letzten Jahren die meisten Asylanträge erfolgt sind. Das für Nürnberg wichtige nicht-europäische Asylherkunftsland Äthiopien (siehe Abbildung 3) ist in der Statistik jedoch nicht abgebildet. Außerdem sind die Einwohner nach Nationalitäten nicht gleichzusetzen mit der (unbekannten) Zahl der Menschen mit Fluchterfahrung. Die Zahlen umfassen auch Personen, die gegebenenfalls schon länger hier leben. Eine plausible Annäherung kann über Veränderungen in den Zeitreihen der letzten Jahre erfolgen, die im Zusammenhang mit der Migration gesehen werden können.
Abbildung 2: Wohnbevölkerung nach Nationalitäten in Nürnberg zum Jahresende 2012 und 2018; Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik; eigene Darstellung
Bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung nach Nationalitäten wird deutlich, dass seit 2012 die Personengruppen der nicht-europäischen Asylherkunftsländer und der EU-2-Staaten (vgl. Abbildung 1) am stärksten gewachsen sind. Dies liefert erste Hinweise, dass diese Personengruppen vermehrt in den Fokus der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie genommen werden müssen.
5 Insbesondere bei Staatsangehörigen aus den Ländern des Balkan (vor allem Serbien und Kosovo) sind Zeitreihenvergleiche wegen Staatsneugründungen und Umstellungen in der Erfassungsmethode eingeschränkt. Je länger die Daten in der Vergangenheit liegen desto stärker sind die Verzerrungen. Am aktuellen Rand ist der Effekt gering.
Die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg sind in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung 3: Die zehn Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg; Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales; eigene Darstellung; * Personen aus Ländern mit einer guten Bleibeperspektive (Stand Juni 2019)6
Die Länder Irak, Syrien und Äthiopien stellten auch im Vorjahr die Hauptherkunftsländer dar jedoch in einer anderen Reihenfolge (1. Syrien, 2. Irak, 3. Äthiopien). Fasst man die ehemaligen GUS-Staaten zusammen, bilden diese Rang 3 der Hauptherkunftsländer (938 Personen). Im Vergleich zum Vorjahr ist ein verstärkter Zugang von Geflüchteten aus Nigeria zu verzeichnen (Juni 2018: 50 Personen, Juni 2019:195 Personen).7
Betrachtet man die Gesamtzahl der Geflüchteten in Nürnberg, kommen zum Stand Juni 2019 ca. 52 Prozent aus Ländern mit guter Bleibeperspektive6. Während Personen aus diesen Ländern bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten, wie beispielsweise Integrationskursen haben, bleibt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive der Zugang dazu meist verwehrt. Oftmals erhalten sie erst bei Erhalt eines Schutzstatus Zugang zu diesen Angeboten. Aktuell wurde zumindest der Zugang zu Integrationskursen für einen Teil der Menschen mit unklarer Bleibeperspektive geöffnet (siehe Ziffer 4.3).
2.1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezug von
SGB II-Leistungen
Asylbewerbende und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die vom Sozialamt als Träger des AsylbLG an die Geflüchtete ausbezahlt werden. Ab Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften erfolgt ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG zum SGB II. Leistungen nach SGB II für anerkannte Flüchtlinge werden vom Jobcenter Nürnberg-Stadt, als eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Nürnberg und der Stadt Nürnberg, erbracht.
6 Die Länder Syrien, Irak, Somalia, Eritrea und Iran gelten zum Stand Juni 2019 als Länder mit guter Bleibeperspektive (Aussicht auf Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Zuerkennung des Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzstatus). Seit dem 01.08.2019 gelten nur noch die Herkunftsländer Eritrea und Syrien als Länder mit guter Bleibeperspektive. 7 Quelle: Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales – u.a. Sozialamt
Abbildung 4: Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG 2011 - 2019; Sozialamt Nürnberg; eigene Darstellung
Im Dezember 2015 lebten 8.152 Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG in Nürnberg. Nach einem raschen Absinken auf 5.501 Personen innerhalb eines Jahres sinkt die Anzahl der Leistungsberechtigten kontinuierlich aber langsamer, auf derzeit 3.599 Personen (Juni 2019).
Geflüchtete mit Schutzstatus erhalten bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II Bezug) und werden durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt betreut. Von den im März 2019 durchschnittlich 4.589 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländern (vgl. Abbildung 1) haben insgesamt rund 71,1 Prozent (3.282 Personen) ein sogenanntes Fluchtmerkmal8. Im Vorjahresvergleich sank die Personenanzahl durchschnittlich um 7,1 Prozent (-351 ELB). Die ELB aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer erreichte im ersten Quartal 2019 in etwa das Niveau der EU-Ausländer.
Bei der Betrachtung der Zu- und Abgänge9 der ELB nach Nationalitäten im Zeitraum April 2018 bis März 2019 wird deutlich, dass die ELB aus Syrien, Irak, Türkei aber auch die sogenannten EU-2 Staaten (vgl. Abbildung 1) hohe Abgangszahlen und ein negatives Saldo (die Abgänge übertreffen die Zugänge) aufweisen.10 Langfristig könnten die sinkenden Zahlen von Personen im AsylbLG sich auch in der steigenden Anzahl der Personen mit SGB II Bezug wiederfinden.
2.2. Kennzahlen zum Nürnberger Arbeitsmarkt im Kontext Zuwanderung
Der Nürnberger Arbeitsmarkt entwickelt sich seit einigen Jahren allgemein positiv. Belief sich die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2010 noch auf 8,5 Prozent, so lag der Wert für 2018 mit 5,4 Prozent deutlich darunter.11 Die folgende Abbildung zeigt die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf. Der deutliche Rückgang der Beschäftigungsquoten der Nationalitätengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer von 2014 auf 2015 erklärt sich durch die hohen Zuzugszahlen in 2015.
8 Das Merkmal „Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. 9 Jede Veränderung im Leistungsbezug wird als Zugang oder Abgang gewertet. Das Verhältnis lässt daher keine vollständigen Rückschlüsse auf Bestandsveränderungen zu. 10 Quelle: Statistik des Jobcenter Nürnberg-Stadt vom April 2018 bis März 2019 11 vgl. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018; Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2019): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg
Abbildung 5: Beschäftigungsquoten ausgewählter Nationalitätengruppen in Nürnberg; Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Melderegister, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung
Im Jahr 2018 ist die Beschäftigungsquote der Deutschen mit gut 65 Prozent am höchsten. Die Beschäftigungsquote der Nationalitätengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer (vgl. Abbildung 1) nimmt nach den hohen Zuzugszahlen der Jahre 2015 und 2016 ebenfalls an Schwung auf. Im Jahr 2018 gelang 1.654 Geflüchteten im SGB II-Bezug aus den acht zugangsstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern (vgl. Abbildung 1) eine Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, vollqualifizierender Berufsausbildung oder selbstständiger Tätigkeit im Hauptberuf (=Integrationen). Die Quote der Integrationen im Vergleich zu dem Jahresdurchschnitt der ELB liegt aktuell (Juni 2019) unter dem Vorjahreswert. Die Quote der Integrationen mit Fluchtmerkmal konnte gegenüber dem Vorjahreswert um 0,9 Prozent gesteigert werden.12 Die Integrationen der Personengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer findet größtenteils in den Branchen Arbeitnehmerüberlassung, Verkehr und Lagerei sowie Gastgewerbe statt.
Abbildung 6: Integrationen nach Branchen und nicht-europäischer Asylherkunftsländer (vgl. Abbildung 1) mit Vergleich zum Vorjahr; Jobcenter Nürnberg-Stadt; eigene Darstellung
2018 wurden in der „Arbeitnehmerüberlassung“ vor allem Verkehr- und Logistikberufe nachgefragt. Sollte die Konjunktur weiterhin abkühlen, werden tendenziell zunächst die Arbeitnehmerüberlassung, das verarbeitende Gewerbe und die Logistik darauf reagieren. Im
12 Die Integrationsquote wird aus der Jahressumme der Integrationen sowie der Zahl des jahresdurchschnittlichen ELB-Bestandes berechnet.
späteren Verlauf könnten je nach Intensität die Gebäudereinigung und die Wachdienste mit betroffen sein. Es befinden sich aktuell (August 2019) von den 1.339 Leistungsbeziehern im Alter von 15 bis unter 25 Jahren aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländern (vgl. Abbildung 1) insgesamt 135 in einer vollqualifizierenden Berufausbildung, davon 102 Jugendliche in einer dualen Ausbildung.13 Dabei ist die Ausbildungsbereitschaft vor allem bei den jugendlichen Eritreern und Somalis sehr hoch: Von den 60 bzw. 35 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im SGB II Leistungsbezug befinden sich aktuell elf bzw. sieben Jugendliche in einer dualen Ausbildung (18,3 Prozent bzw. 20 Prozent).
- Organisation und Struktur der Integrationsarbeit im Geschäftsbereich Referat V
Integrationspolitik wird als Querschnittsaufgabe der gesamten Stadtverwaltung verstanden und betrifft alle Bereiche des kommunalen Handelns.14 Der Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales ist in vielfacher Weise durch rechtliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeiten besonders intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst. Dabei geht es darum, den Zugang zu Regelangeboten zu fördern und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen im Sinne vorbeugender Sozialpolitik zu entwickeln.
Unmittelbar betroffen sind vor allem
- das Sozialamt: v.a. Unterbringung, Leistungen wie AsylbLG, Verpflichtung zu
Integrationskursen, Wohnungsvermittlung
- das Jugendamt: v.a. unbegleitete minderjährige Ausländer, Inobhutnahme, Clearing,
Amtsvormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljähriger, Schutzkonzepte und Kindeswohl, Frühe Hilfen, Eltern und Familienbildung, Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendberufshilfe
- das Jobcenter Nürnberg-Stadt: v.a. Leistungen im SGB II, Verpflichtungen zu
Integrationskursen
- die NOA: v.a. Berufliche Qualifizierung, Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Durchführung
von Sprach- und Integrationskursen Im Zuge der verstärkten Fluchtmigration haben sich innerhalb der Dienststellen Einheiten auf verschiedenen Ebenen etabliert, die sich themenbezogen den Bedarfen der Neuzugewanderten widmen. An dieser Stelle sind beispielhaft die Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt, der Allgemeine Sozialdienst – Team 10 des Jugendamts und die Regiestelle für Flucht und Integration zu nennen.
Sozialamt: Asylbewerberleistungen und Fachstelle für Flüchtlinge
Asylbewerbende und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Sozialamt als Träger des AsylbLG ist für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in der Stadt Nürnberg zuständig, d.h. die Leistungsabteilung nimmt Anträge an, entscheidet diese und veranlasst die Auszahlung der Leistungen. Die Sachbearbeitung erfolgt nach einem ganzheitlichen Konzept, d.h. die Sachbearbeiter/innen nehmen neben den Aufgaben nach dem AsylbLG auch die Aufgaben nach dem SGB XII, 3. und 4. Kapitel (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) wahr. Daneben gibt es im Frauentorgraben 17 einen Empfangsbereich zur Kundensteuerung und einen Ermittlungsdienst, der auch für das Jobcenter
13 Quelle: Erhebung Jobcenter Nürnberg-Stadt vom 05.08.2019 14 vgl. Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg vom 25.07.2018
fallbezogen Sachverhaltsermittlungen durchführt. In den „Grundig-Türmen“ gibt es eine Außenstelle der Leistungsabteilung mit Sprechstunden zur Antragstellung.
Um die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbenden zu koordinieren, wurde 2014 beim Sozialamt die „Fachstelle für Flüchtlinge“ eingerichtet. Bis einschließlich 2014 wurden die Aufgaben der Unterbringungsbehörde im Sozialamt von der Fachstelle für Wohnungslosenund Obdachlosenhilfe wahrgenommen. Da ab Anfang 2014 die Kapazitäten der staatlichen Unterkünfte nicht mehr ausreichten, wies die Regierung vermehrt Flüchtlinge zur Unterbringung den Kommunen zu. Die Akquise von kommunalen GU erfolgte zunächst von der Fachstelle für Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe. Nachdem deutlich wurde, dass schon in 2014 die Schaffung und Belegung von kommunalen Unterkünften kontinuierlich zunehmen würde, wurde Ende 2014 ein eigenes Sachgebiet „Fachstelle für Flüchtlinge“ geschaffen.
Das Jahr 2015 war von permanent zunehmendem Arbeitsumfang geprägt, durch die Akquise von städtischen Unterkünften, die Belegung und Betreuung der Unterkünfte, die Verwaltung und Abrechnung mit den Betreibern und der Regierung von Mittelfranken sowie der Akquise und dem Einsatz von Sozialbetreuung durch die Wohlfahrtsverbände. Bedingt durch die sinkende Zahl der neuzugewanderten Geflüchteten, richtet sich der Fokus in den Folgejahren (2017 ff) zunehmend mehr auf die qualitative Steuerung der Belegung in städtischen GU sowie den Rückbau der städtischen GU (vgl. Ziffer 4.1).
Jugendamt: Allgemeiner Sozialer Dienst
2015 und bis Mitte 2016 war das Jugendamt massiv mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (ehemals) unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (umA) sowie der Betreuung und Unterstützung von Familien in kommunalen wie auch staatlichen GU gefordert. Hinzu kamen mehrere Gesetzesänderungen, um die deutschlandweite und auch bayernweite Verteilung der umA und die Kostenabrechnung zu sichern. Bedingt durch den verstärkten Zuzug von umA und die steigende Anzahl von Familien in Unterkünften, bildet seit 2016 das Team 10 eine eigenständige Einheit im ASD. Die inhaltlichen Aufgaben des Teams 10 werden unter der Ziffer 4.6.3 näher erläutert.
Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI)
Neben den direkten Zuständigkeiten und spezialisierten Einheiten gibt es verschiedene übergreifende Aufgaben auf Ebene des Referats. Zum 01.10.2018 wurde daher die Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI) eingerichtet. Sie nimmt neben einem Großteil der übergreifenden Aufgaben vor allem auch steuerungsunterstützende Aufgaben wahr. Das Team der ReFI beinhaltet die folgenden Funktionen:
- Koordinierung: v.a. Vertretung in geschäftsübergreifenden Gremien (u.a. Vertretung in der
Koordinierungsgruppe Integration, Kommunikation mit dem Integrationsrat, Koordination von Ausschussvorlagen und Stellungnahmen), geschäftsbereichsinterne Koordinierung (u.a. Entwicklung einer kohärenten Integrationsstrategie des Geschäftsbereichs), Weiterentwicklung der (konzeptionellen) Zusammenarbeit mit den im Bereich der Flüchtlings-, Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege, Planung und Implementierung spezifischer Integrationsangebote sowie systematische Gewährleistung aufeinander aufbauender Maßnahmen, fachliche Steuerung des Integrationsfonds und weiterer Drittmittel, Betreuung der App „Integreat“, systematische Erfassung und Auswertung integrationsrelevanter Kennzahlen (vgl. Indikatorenset „gelungene Integration“ unter Ziffer 6)
- ZAM-Beratung Management (siehe auch Ziffer 4.6.2): v.a. Teamkoordination, vorbereitende
Maßnahmen konzeptioneller und organisatorischer Art der ZAM-Beratung (ZAM-Be)
- Monitoring: v.a. unterkunftsbezogene Monitoring-Gespräche zum aktuellen Stand der
Integration von Geflüchteten inklusive Identifikation von Angebotslücken, Datenerfassung,
-aufbereitung und -auswertung, Rückkoppelung zu Trägern und Ämtern, Erstellung des monatlichen Datenreports im Kontext Flucht
- Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe (siehe auch Ziffer 5): v.a. Beratung
und Begleitung der Helferkreise, Akquise von Ehrenamtlichen, Konzeptionierung eines nachfrageorientierten und zielgruppengerechten Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramms für Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit
- Verwaltung und Controlling: v.a. Controlling der fluchtbezogenen Aufwendungen und
Erstattungen innerhalb des gesamten Geschäftsbereiches auf Basis der durch die Dienststellen bzw. Fachbereiche zur Verfügung gestellten Daten sowie verwaltungsmäßige Abwicklung des Integrationsfonds.
Neben den steuerungsunterstützenden Aufgaben der ReFI steht die systematische Datenerhebung und –auswertung im Kontext der Integration von Geflüchteten im Vordergrund. Dies wird beispielsweise durch die Monitoring-Gespräche in den GU gewährleistet, die seit 2017 halbjährlich mit den Sozialdiensten der städtischen GU (siehe Anlage 1) durchgeführt werden.15
Gremienstruktur
In der Gestaltung der Integrationsaktivitäten sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Dies wird durch diverse Gremien und Arbeitskreise innerhalb des Geschäftsbereichs sowie in der referatsübergreifenden Beteiligung sichergestellt. Bedingt durch den dynamischen Themenbereich „Flucht“ sind die Gremien einer stetigen Weiterentwicklung unterworfen.
Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen, orientiert sich die Gremienstruktur im Referat V im Kontext Flucht und Integration an den folgenden Verantwortungsgraden: der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene. Dadurch werden Schnittstellen und Netzwerke zwischen den Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtlichen und den verschiedenen Dienststellen und Tochtergesellschaften geschaffen, der direkte Austausch und Informationsfluss gefördert sowie eine effektive und effiziente Teilhabe der Akteure gewährleistet.
Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Arbeitskreise und Gremien trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei. Beispielsweise nimmt seit Ende 2018 ein Mitarbeiter der Fachstelle Flüchtlinge (Sozialamt) an den Austauschtreffen der Helferkreise teil. Dieser Umstand förderte das gegenseitige Verständnis, die Sensibilisierung und Wertschätzung und erlaubte die Möglichkeit der direkten Nachfrage. Das folgende Schema veranschaulicht in vereinfachter Form16 die Gremienstruktur im Kontext Flucht innerhalb des Geschäftsbereichs:
15 In den Jahren 2016 bis 2018 wurde das Unterkunftsmonitoring durch die Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt umgesetzt. 16 Von einer vollständigen Aufzählung der Arbeitskreise und Gremien wurde im Rahmen dieses Sachstandsberichts abgesehen.
Abbildung 7: Gremienstruktur im Kontext Flucht im Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg (Stand: August 2019) Beispielsweise sind in der „Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung“ die im Bereich der Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege17 und die Stadt Nürnberg vertreten. Die Steuerungsgruppe dient dazu die Integrationsarbeit auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen. Im Zuge dessen wurden im Juli 2019 gemeinsame Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ beschlossen (siehe Anlage 2). Diese Eckpunkte haben den Charakter einer Beschreibung und grundsätzlichen Verständigung über die Zusammenarbeit und Ziele. Bestandteil der Eckpunkte sind daher auch die Kooperationsvereinbarung zur ZAM-Beratung (siehe Ziffer 4.6.2 und Anlage 4) und die „Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften“ (ASoBe) (Anlage 3).
Exkurs: Förderstruktur der Migrations- und Integrationshilfen
Die Aufgabe der verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte wird, von Trägern der Wohlfahrtsverbände übernommen. Die Finanzierung und Zielgruppen der Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen.
| Zuwendungsgeber | Beratungsdienst | Zielgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)18 | Erwachsene Zuwanderer (Spätaussiedler und Ausländer) über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, „prioritär“ Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Aufenthaltsjahre | |||
| Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) | Jugendmigrationsdienste19 | Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sowie deren Eltern) unabhängig vom Aufenthaltsstatus |
17 Die im Bereich der Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Trägern der Wohlfahrtspflege sind: die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO), das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Nürnberg Stadt (BRK), der Caritasverband Nürnberg e.V., die Johanniter- Unfall-Hilfe e. V., die Stadtmission Nürnberg e.V., die Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH, der Christliche Verein Junger Menschen Nürnberg e.V. (CVJM), der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V., die Evangelische Jugend Nürnberg (ejn). 18 Weitere Informationen unter http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/ErwachseneBeratung/erwachseneberatungnode.html 19 Weitere Informationen unter: https://www.jugendmigrationsdienste.de/ueber-jmd/
| Freistaat Bayern (Umsetzung Regierung von Mittelfranken) | soziale Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)20 | u.a. - Flüchtlings- und Integrationsberatung (siehe auch Ziffer 4.6.1 und 4.6.2) - Integrationslotsen (siehe auch Ziffer 5) |
|---|
Abbildung 8: Förderungen der Migrations- und Integrationshilfen durch Bund und Land; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung
Die Beantragung der Fördermittel des Bundes (MBE und JMD) erfolgt direkt über die Verbände, so dass die Stadt Nürnberg und auch die Beteiligten untereinander über die Ausstattung und Verteilung der Beratungs- und Personalstellen grundsätzlich keine Kenntnis haben. Die Förderung des Landes (BIR) wird ebenfalls direkt durch die Verbände beantragt, jedoch beinhaltet sie die Möglichkeit einer koordinierenden Funktion der Kommune, welche offensiv wahrgenommen wird.
Die Förderstruktur ist grundsätzlich zu kritisieren, da die bereit gestellten Ressourcen nicht effizient eingesetzt werden können. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. Die Träger der freien Wohlfahrtpflege und die Stadt Nürnberg haben sich auf den Weg gemacht, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten (siehe Anlage 2), um verantwortungsvoll und zielgerichtet mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen.
Auch die Ausstattung und Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Förderungen sind zu bemängeln. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) wird bspw. durch eine Förderung von 80 Prozent der Personalkosten mittels einer maximalen Pauschale gefördert, welche die realen Personalkosten nicht abbildet. Das Nürnberger Kontingent im Rahmen der FIB wird aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters berechnet und stellt keine gerechte Bezugsgröße dar. Überregional bedeutsame Dienste (bspw. die Trauma-Fachstelle und Sozialdienste in staatlichen Unterkünften) werden ebenfalls aus dem Kontingent gedeckt. Wie unter Ziffer 4.6.1 dargestellt wird, unterstützt die Stadt Nürnberg daher ergänzend, da die Förderung nicht ausreichend ist.21
4. Angebote und Aktivitäten des Geschäftsbereichs
Ziel aller Integrationsaktivitäten ist es, zugewanderte Menschen möglichst schnell und nachhaltig zu einer selbstständigen Lebensführung zu befähigen. Das Referat für Jugend, Familie und Soziales legt die folgenden fünf Handlungsfelder zugrunde, anhand derer sich die Integrationsaktivitäten orientieren: Wohnen, Beschäftigung/Arbeit/Ausbildung, Sprache, (frühkindliche, kindliche und Alltags-) Bildung und Kultur/Sport/Freizeit. Die Einfluss- und Gestaltungmöglichkeiten in den einzelnen Handlungsfeldern sind unterschiedlich ausgeprägt, was in den folgenden Ausführungen deutlich wird. Zur Unterstützung und Förderung von Integrationsaktivitäten gibt es im Geschäftsbereich verschiedene Instrumente, die finanzielle und inhaltliche Unterstützung anbieten.
Sehr wichtig und wertvoll war und ist auch die finanzielle Förderung durch Stiftungen. In den Jahren 2016 und 2017 förderte z.B. die wbg2000-Stiftung verschiedene Projekte in der (früh-) kindlichen Bildung und Alltagsbildung von Geflüchteten und machte so niederschwellig Angebote möglich (z.B. ein Café für Männer, angeboten vom BRK). Die Zukunftsstiftung der Sparkasse förderte seit 2016 über drei Jahre verschiedene Projekte für Kinder und Familien unter dem Titel „Chancen für 1.000 Flüchtlingskinder in Nürnberg“22 (s. auch Ziffer 4.4).
20 Weitere Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 21 vgl. Sitzung des Sozialausschusses vom 18.10.2018 und dem 20.12.2018 unter https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=8& 22 Weitere Informationen unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/evaluation_integrationsprojekte_iska_abschlussbericht.pdf
Integrationsfonds
Seit 2017 unterstützt das Referat für Familie, Jugend und Soziales aus Mitteln des Integrationsfonds Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur Integration von Geflüchteten in Nürnberg leisten, sich in das Gesamtkonstrukt der kommunalen Integrationsmaßnahmen einfügen und Regelangebote ergänzen. Beispiele geförderter Maßnahmen der kulturellen und sozialen Teilhabe sowie Maßnahmen zur Wertebildung und –vermittlung sind: Theater Pfütze - Theaterclub kommun!cation, YOU ARE HERE – Refugees Nürnberg, Johanniter Unfall-Hilfe e.V.
- Integrationszentrum „First Steps“, Treffpunkt e.V. – Begegnungscafé, NOA – AlphaAsyl-
Sprachkurse, Degrin e.V. – Gentlemen’s Time, ProFamilia e.V. – Wert(e)volle Bildung.
4.1. Wohnen und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU)
Eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten, ist die Bereitstellung von Wohnraum. Der Bezug der eigenen Wohnung stellt einen wesentlichen Bestandteil gelungener Integrationsprozesse dar, der allerdings aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen und der Wohnungssituation vor Ort stark beeinflusst werden kann. Asylbewerbende sind beispielsweise bis zur Entscheidung ihres Asylverfahrens dazu verpflichtet in GU zu verbleiben. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass aber bereits in der GU die ersten Schritte des Integrationsprozesses (wie beispielsweise die Teilnahme an Sprachkursen, der KiTa- oder Schulbesuch etc.) erfolgen können. Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden sowie der Akquise bzw. Rückbau der städtischen GU liegt im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Flüchtlinge (vgl. Ziffer 3).
Rückbau von städtischen Gemeinschaftsunterkünften (GU)
Die in Nürnberg erfassten geflüchteten Personen lebten in den Jahren 2017 bis 2019 in folgenden Wohnformen:
Unterbringung von Geflüchteten in Nürnberg im Zeitverlauf
| 4.829 | 245 | 370 | 1.577 | 793 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. | 046 | 191 | 699 | 1.284 | 725 | ||||||
| 2.916 | 14 | 7 | 533 | 1.451 | 711 |
Jun 17
Jun 18
Jun 19
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 städt. Regel-GU (a) umA (b) staatl. ZAE (c) staatl. GU Wohnungen/Anschlusshilfen (d)
Abbildung 9: Unterbringung von Geflüchteten im Zeitverlauf; Regiestelle für Flucht und Integration – Stadt Nürnberg; eigene Darstellung 23
Seit 2017 sinkt die Zahl der in städtischen GU in Nürnberg untergebrachten Personen kontinuierlich (vgl. Abbildung 9). Die Zahl der sogenannten Fehlbeleger in städtischen und staatlichen Unterkünften ist ebenfalls rückläufig: Im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei knapp 50 Prozent. Aktuell (Juni 2019) liegt er aktuell noch bei ca. 40 Prozent.24
Aufgrund der rückläufigen Zahlen von Geflüchteten und vorhandenen Überkapazitäten an Plätzen in städtischen GU werden seit 2017 Kapazitäten in der Unterbringung zurückgebaut. Die rückläufigen Zahlen sind unter anderem auf Auszüge in privaten Wohnraum und Geflüchtete, die in ihr Heimatland zurückkehren, zurückzuführen. Bei einem durchschnittlichen Rückgang von 500 Personen pro Jahr, d.h. Auszug aus der GU (private Wohnsitznahme, Rückkehr etc.) kann man
23 Erläuterungen: (a) städtische Gemeinschaftsunterkünfte; (b) unbegleitete minderjährige Ausländer und verschiedene Hilfen des Jugendamts – siehe auch Ziffer 4.6.3; (c) Zentrale Aufnahmeeinrichtungen und Dependancen; (d) u.a. privater Mietvertrag von Personen im AsylbLG (Wohnpflichtbefreiung); 29 Personen erhalten Anschlusshilfen/ Doppelzählung im Juni 2019. Geflüchtete in Privatwohnungen, die nicht im AsylbLG-Bezug stehen, werden nicht erfasst. 24 Quelle: Statistik des Sozialamts Nürnberg
von einem weiteren kontinuierlichen Rückbau ausgehen. Unterkünfte, deren Verträge auslaufen bzw. keine Laufzeit beinhalten, werden weiterhin systematisch abgemietet. Die betroffenen Geflüchteten werden entsprechend in andere Unterkünfte umverlegt oder können privaten Wohnraum finden. Bei den Umverlegungen wurde und wird so weit wie möglich versucht auch soziale Dimensionen zu berücksichtigen, so dass z.B. Kinder weiterhin wohnortnah in die Kita gehen können. Dies kann jedoch aus organisatorischen Gründen nicht immer gelingen, Ziel ist es dann Kompromisse zu finden.
| Städtische Gemeinschaftsunterkünfte und Platzzahlen (GU) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | |
| Anzahl städtischer GU | geplante Fortschreibung | ||||||||||||
| zum Jahresende | 14 | 81 | 193 | 160 | 117 | 51 | 38 | 28 | 22 | 16 | 10 | 4 | 0 |
| Anstieg (+) oder Reduzierung (-) im Jahr | 14 | 67 | 112 | -33 | -43 | -66 | -13 | -10 | -6 | -6 | -6 | -6 | -4 |
| Anzahl Plätze | geplante Fortschreibung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zum Jahresende | 500 | 2.396 | 7.975 | 7.605 | 7.321 | 5.300 | 4.300 | 3.300 | 2.800 | 2.300 | 1.800 | 1.300 | 0 |
| Anstieg (+) oder Reduzierung (-) im Jahr | 500 | 1.896 | 5.579 | -370 | -284 | -2.021 | -1.000 | -1.000 | -500 | -500 | -500 | -500 | -1.300 |
Abbildung 10: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte und Platzzahlen im Zeitverlauf 2014-2026; Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung
Der geplante Rückbau für das Jahr 2019 konnte bislang deutlich übertroffen werden (Prognose Stand Mitte 2018: ca. 100 GU). Die prognostizierten Rückbauzahlen für die Jahre 2020 bis 2026 wurden auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte berechnet – unter Vorbehalt der weiterhin rückläufigen Zahlen von Geflüchteten.
Anerkannte Flüchtlinge, die zum Auszug aus der GU berechtigt und damit auch verpflichtet sind, haben aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Schwierigkeiten, eigenen Wohnraum anzumieten (bedingt u.a. durch Wohnraummangel). Geflüchtete können nur wohnungssuchend für eine geförderte Wohnung vorgemerkt werden, wenn sie über einen gesicherten Aufenthalt25 verfügen. Die Anzahl an Vormerkungen des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ steigt seit dem Jahr 2016 an (2016: 850, 2017: 1.412, 2018: 1.580). Dabei ist anzumerken, dass es sich bei der Anzahl an Vormerkungen um Haushalte
- nicht um Personen – handelt. Die Anzahl an Vermittlungen steigt ebenfalls, jedoch nicht im
gleichen Umfang (2016: 32, 2017: 98, 2018: 163). Zum 31.07.2019 waren 910 Haushalte des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ vorgemerkt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2019 konnten 70 Haushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt werden.
Die Projekte „Übergangswohnen“ und „Boardinghouse“ 26
Weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Sozialamt) bestehen darin, gezielt Betreiber von geeigneten GU und anderen geeigneten Gebäuden (z.B. Monteursunterkünften) anzusprechen und für die Projekte „Übergangswohnen“ (seit Mitte 2017) und „Boardinghouse“ (seit Anfang 2019) zu gewinnen. Mit Hilfe dieser Projekte soll den Geflüchteten die Integration im privatrechtlichen Wohnungsmarkt erleichtert werden. Im Projekt „Übergangswohnen für Flüchtlinge“ wird Geflüchteten für einen befristeten Zeitraum eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt (Mietverhältnis mit der Stadt Nürnberg). Einigen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Familien gelang anschließend der Übergang auf den privatrechtlichen Wohnungsmarkt. Zum 31.07.2019 sind im Projekt Übergangswohnen 47 Wohnungen mit 194 Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden. Bis Ende 2020 sollen 70 Übergangswohnungen zur Verfügung stehen.
25 Gesicherter Aufenthalt: i.d.R. anerkannte Asylberechtigte nach Art. 16 a Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 AsylG/Genfer Flüchtlingskonvention, Personen mit subsidiärem Schutz Art. 4 Abs. 1 AsylG, Personen mit Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, Personen, die im Rahmen von sonstigen humanitären Programmen aufgenommen wurden 26 Weitere Informationen unter: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/to0050.asp?__ktonr=73146
Im Projekt „Boardinghouse“ werden insbesondere Unterkünfte mit Appartement-Charakter im direkten privatrechtlichen Mietverhältnis an anerkannte Geflüchtete (überwiegend Selbstzahler) vermittelt. Die Betreiberinnen und Betreiber bzw. Besitzerinnen und Besitzer erhalten jedoch eine Belegungszusicherung. Insbesondere Personengruppen mit besonderen Bedarfen, wie bspw. alleinstehende Männer in Berufen mit Schichtarbeit, alleinerziehende Elternteile oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen, werden in „Boardinghouses“ vermittelt. Im Projekt besteht eine hohe (positive) Fluktuation. Viele Bewohnerinnen und Bewohner schaffen den Übergang in privatrechtlichen Wohnraum. Aktuell bestehen zwei Boardinghouses. Hintergrund ist der zeitaufwändige und komplexe Aufwand der Akquise.
Arbeitskreis Mietqualifizierung für Neuzugewanderte
Als weitere Maßnahme, um den Herausforderungen für Neuzugewanderte in Bezug auf das Thema Wohnen zu begegnen, wurde ergänzend im Jahr 2017 der Arbeitskreis Mieterqualifizierung für Neuzugewanderte (Vertretungen städtischer Dienststellen sowie freier Träger und Wohnungsbaugesellschaften) gegründet. Mit Hilfe des Arbeitskreises wurde der „Katalog Wohnen“ entwickelt, welcher als Handreichung für Wohnungssuchende und Neuzugewanderte dient. Er wird laufend aktualisiert und daher ausschließlich digital gestaltet. 27 Des Weiteren wurden Schulungsreihen initiiert, um Neuzugewanderte in ihrem Mieterdasein zu unterstützen, wie beispielsweise die seit 2016 monatlich durchgeführten Präventionsvorträge „Erste eigene Wohnung in Nürnberg – Grundlagen für Strom und Heizung“. Hieraus ergaben sich bereits zahlreiche Energiesparberatungen im Rahmen des EnergieSparProjektes28.
4.2. Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung
Die Teilhabe am Erwerbsleben stellt ebenfalls eine wichtige Dimension für eine erfolgreiche Integration dar. Die Aufnahme einer Beschäftigung bedeutet nicht nur ein gesichertes Einkommen und die Förderung der (wirtschaftlichen) Eigenständigkeit, sondern schafft auch eine klare Tagesstruktur, die Sicherheit und Orientierung verschafft. Der Zugang zum Arbeitsmarkt richtet sich allerdings nach dem aufenthaltsrechtlichen Status: Während anerkannte Flüchtlinge unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind Asylbewerbende und Geduldete zunächst einer drei monatigen Wartefrist ausgesetzt. Außerdem benötigen Asylbewerbende und Geduldete grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis unterliegt verschiedenen rechtlichen Kriterien, die von der Ausländerbehörde geprüft werden. Des Weiteren muss eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern29 sowie Geflüchtete, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unterliegen einem Beschäftigungsverbot. Rechtliche Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt bestehen insbesondere für Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive. Diese stellen weiterhin eine große Hürde dar.30 Die Sozialdienste der städtischen Unterkünfte gaben im ersten Halbjahr 2019 an, dass bei 485 Personen rechtliche Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang bekannt sind.31 Das schafft auch Probleme für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, die eine Arbeitsstelle nicht freihalten können bis die zeitaufwändige Erteilung einer Erlaubnis erfolgt. 38 Prozent (167) der Beschäftigungsanträge von Asylbewerbenden und Geduldeten im Jahr 2018 wurden genehmigt, 62 Prozent (268) wurden abgelehnt.32 Trotz den Zugangsbarrieren ist die Integration von Geflüchteten auf den Arbeitsmarkt auf einem guten Weg (vgl. Ziffer 2). Erste Ansätze zur Reduzierung der
27 Katalog Wohnen (Internetseite des Sozialamts): https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/wohnkatalog.html 28 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/esp/ 29 In Deutschland gelten derzeit (Stand Mai 2019) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten.
31 Es war nicht bei allen Befragten bekannt, ob eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis auch konkret beantragt wurde. Quelle: Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); siehe Anlage 1 32 Quelle: Statistischen Bericht Ausländer/ Migrationshintergrund 2019 für das Jahr 2018
Zugangsbarrieren sind bspw. durch das „Zug-um-Zug-Verfahren“ 33 vom März 2019 vorhanden. Die Nürnberger Ausländerbehörde legt dieses im Sinne eines „Vertrauensvorschuss“ aus.
Als besonders bedeutsam für die Arbeitsmarktintegration ist das Erlernen der deutschen Sprache und gegebenenfalls die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Für anerkannte Geflüchtete stehen im Jobcenter Nürnberg-Stadt daher neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten und Regelangeboten auch zielgruppenspezifische Angebote zur Verfügung. Zur Unterstützung der Anerkennung bereits im Ausland erworbener Qualifikationen wurde im August 2019 die „zentrale Anerkennungsberatung“ in Zusammenarbeit mit der „zentralen Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen“ (ZAQ) im Jobcenter Nürnberg-Stadt eingeführt. Arbeitsmarktnahe Kundinnen und Kunden34 werden vom Team Flucht35 des Jobcenters Nürnberg-Stadt an die Direktvermittlung übergegeben. Dort ist eine zielgerichtete, engmaschige Betreuung und assistierte Vermittlung beim Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt möglich. Außerdem wurde ein spezieller Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein „Joblotse“ als Erstorientierung und Kenntnisvermittlung für Kundinnen und Kunden mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Die Förderangebote der Maßnahme bei einem Arbeitgeber sowie weitere Eingliederungsinstrumente werden häufig als unterstützende Förderungen, für Kunden und Arbeitgeber, für die Integration in den Arbeitsmarkt genutzt.
Maßnahmen der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH36
Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH führt eine Vielzahl an Maßnahmen durch, um Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Einige der Angebote sind statusunabhängig gestaltet, so dass Zugangsbarrieren bspw. aufgrund einer unklaren Bleibeperspektive, nicht entstehen.
Aktuell werden folgende Angebote und Maßnahmen durch die NOA umgesetzt:
| Angebot/ Maßnahme | Zielgruppe | Förderung, Zeitraum | |
|---|---|---|---|
| und Teilnehmende | |||
| Jobbegleiter Vermittlung in Praktikum, Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung Hilfe bei Lebenslauf und Bewerbungen Hilfe bei Zeugnisanerkennung, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern | anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive6 über 25 Jahre, bereits in Beschäftigung oder auf dem Weg, mit ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen Unternehmen im Einzelfall auch Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen | Förderung durch: Bay STMI, AMF Bayern, Stadt Nürnberg Zeitraum: 03/2017 – 12/2019 Teilnehmende: 260 Personen seit Beginn (Stand 07/2019) | |
| ErIK (Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) Förderunterricht (2-4 UE/Woche) Sozialpädagogisches Coaching und Beratung | Drittstaatenangehörige im Integrationskurs in Nürnberg und Umgebung die aufgrund von Lernhemmnissen/ -barrieren den Kurs voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen Teilnehmende an berufsbegleitenden Deutschförderkurse nach der DeuFöV (seit 06/2019) | Förderung durch: BAMF, Stadt Nürnberg Zeitraum: 07/2018 – 30.06.2020 Teilnehmende: 104 Eintritte (Stand 07/2019) | |
| LeMi! (Lernangebote für Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte) Grundbildung: 60 UE/Woche u.a. finanzielle Grundbildung, Alltagsrechnen | Das LeMi-Lerncafé ist ein offenes Angebot: Alle sind eingeladen! ein Ort der Begegnung und des Austauschs Lernen vor Ort in Schulen und Einrichtungen mit dem mobilen LeMi-Angebot | Förderung durch: Council of Europe, Development Bank CEB, Stadt Nürnberg |
33 vgl. Vollzugshinweise vom 4.3.19 des StMI 34 Arbeitsmarktnah bedeutet, dass der Kunde bzw. die Kundin voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden kann. 35 Das Team Flucht ist eine Einheit des Jobcenters Nürnberg-Stadt, das sich auf die berufliche Eingliederung von Flüchtlingen spezialisiert hat.
| Deutsch als Zweitsprache Sozialpädagogisches Coaching, Bewerbungscoaching | Vielfältige Themen im Bereich Grundbildung mit starkem Praxisbezug | Zeitraum: 02/2019 – 31.12.2020 Teilnehmende: 3128 Besucherdurchschnitt pro Monat 521 (Stand 07/2019) |
|---|
4.3. Sprache
Personen aus Ländern mit einer guten Bleibeperspektive6 (ca. 52 Prozent mit Stand Juni 2019) haben bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten wie bspw. einem Integrationskurs (vgl. Ziffer 2). Menschen aus anderen Ländern bleibt der Zugang meist bis zum Erhalt eines Schutzstatus verwehrt. Für diese Personengruppe stehen oftmals nur die besonderen Sprachangebote zur Verfügung. Die verschiedenen Angebote und Zugänge werden im Folgenden erläutert.
Integrationskurse
Seit 2005 stellt der Bund mit den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung ein Grundangebot zum Erwerb der deutschen Sprache zur Verfügung. Bei den Integrationskursen wird zwischen einer Verpflichtung zur Teilnahme und einer Teilnahmeberechtigung unterschieden. Während mit einer Teilnahmeberechtigung lediglich die Möglichkeit der Teilnahme an einem staatlich geförderten Sprachkurs einhergeht, können bei einer Nichteinhaltung der Verpflichtung Sanktionen (Leistungskürzungen) ausgesprochen werden. Je nach aufenthaltsrechtlichem Status wird eine Berechtigung oder eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgesprochen. Flüchtlinge mit Schutzstatus werden zur Teilnahme verpflichtet. Asylbewerbende oder geduldete Personen (nach §60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) mit guter Bleibeperspektive6 können ebenfalls zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Aktuell (August 2019) wurde der Zugang zu Integrationskursen für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive die bis zum 31.07.2019 nach Deutschland eingereist und „arbeitsmarktnah“ sind oder noch nicht schulpflichtige Kinder haben, durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz ermöglicht. Gleichzeitig gilt weiterhin die Zugangsbeschränkung für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive, die nach dem 31. Juli nach Deutschland kommen.
Neben der Ausländerbehörde, ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt (gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und das Sozialamt (gemäß § 5 AsylbLG) gehalten, den von diesen Rechtsvorschriften umfassten Personenkreis zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten. Mit der Einführung der zentralen Test- und Meldestelle (TuM) im März 2019 in Nürnberg hat sich die Zusteuerung von Kunden und Kundinnen mit einer Verpflichtung zum Integrationskurs strukturell verändert. In der TuM führt das Bildungszentrum im Bildungscampus der Stadt Nürnberg im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Einstufungstests für die an einem Integrationskurs verpflichteten Personen aus der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land durch. Nach dem Test nimmt das BAMF bereits vor Ort die Zuweisung an einen Kursträger vor. Durch die engmaschige Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es gelungen, die Kundinnen und Kunden mit Einführung der TuM zielgerichtet in die entsprechenden Kurse zu steuern.
Es zeichnet sich eine hohe Zuverlässigkeit in der Wahrnehmung der Testtermine und der Zusteuerung ab: Im Jobcenter Nürnberg-Stadt sind zum Stand Mai 2019 68 Anmeldungen erfolgt, wovon 52 Personen erschienen sind (zzgl. vier Fehlsteuerungen).37 Außerdem lässt sich feststellen, dass nach einmaligem Nichterscheinen zum Termin die Folgezuweisung erfolgreich verläuft. Seit 2017 wurden durch das Sozialamt 306 Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Gegenüber 20 Personen wurde eine leistungsrechtliche Sanktion wegen Nichtteilnahme verhängt. Bei 87 Personen mit AsylbLG Bezug wurde im 1. Halbjahr 2019
37 Quelle: statistische Erhebung des Jobcenter Nürnberg-Stadt zum Stand 15.05.2019
die Verpflichtung wegen Unzumutbarkeit (zum Beispiel wegen Krankheit, Erwerbsminderung, Erziehung von Kindern unter 3 Jahren, Betreuung der Kindererziehung nicht gewährleistet, Erwerbstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung) ausgesetzt. In der langfristigen Betrachtung ist vor allem die Nachhaltung und Nachhaltigkeit der Zuweisung und der erfolgreichen Teilnahme am Kurs näher in das Blickfeld zu nehmen.
Besondere Sprachangebote und –Kurse
Neben den originären Sprachkursen reagieren das Jobcenter Nürnberg-Stadt und die NOA in Abstimmung mit dem BAMF und den jeweiligen Sprachkursträgern auf spezielle Bedarfe, um Zugangsbarrieren zu Sprachangeboten zu reduzieren. Die besonderen Angebote und Maßnahmen sind bspw. auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Zwischen Juli 2017 und Dezember 2018 wurden Kurse wie „Einstieg Deutsch“ und „Einstieg Deutsch Alpha“ (gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) mit insgesamt 387 Teilnehmenden, durchgeführt. Der Kurs „Alpha Asyl“ für Ausländer ab 16 Jahren (Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG) sowie anerkannte Asylbewerber (< 2 Jahren in Bayern) fand von April 2018 bis Juni 2019 mit insgesamt 240 Teilnehmenden statt. Das Projekt „Sprache und Arbeit für Migranten“ (gefördert durch die Agentur für Arbeit) richtete sich an Beschäftigte in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und hatte von Oktober 2016 bis September 2018 488 Teilnehmende. Laufende Angebote der NOA wie bspw. „LeMi“ und „ErIK“ (vgl. Ziffer 4.2) beinhalten ebenfalls einen umfangreichen Anteil an Sprachförderung. Die Einrichtung individueller oder ergänzender Angebote ist insbesondere für Eltern(teile) notwendig.38 Seit 2017 bis heute wird durch die NOA das Sprachcafé umgesetzt. Dieses findet viermal wöchentlich (zwei Tage mit Kinderbetreuung) mit ca. 20 Teilnehmenden statt. Im Juni 2019 wurden zwei Integrationskurse für Frauen mit Kinderbetreuung abgeschlossen. Seit Juni 2018 bestehen vier Alphabetisierungskurse für Frauen mit Kinderbetreuung. Des Weiteren starten im September 2019 zwei weitere Kurse mit Kinderbetreuung (Integrationskurs für Eltern und Zweitschriftlernerkurs). Die benannte Kinderbetreuung wird durch die NOA angeboten und durch das BAMF und die Stadt Nürnberg finanziert. Kinder zwischen einem und fünf Jahren, die noch keinen Platz in einer KiTa haben, werden in vier Spielgruppen à 10 Stunden pro Woche durch die NOA im Südstadtforum betreut. Derzeit nehmen ca. 10-15 Kinder dieses Angebot wahr. Ergänzend zur Kinderbetreuung werden die Kinder gleichzeitig auf einen künftigen KiTa- Besuch vorbereitet. Das Team der Kinderbetreuung bestätigt, dass sowohl zu den Kindern als auch zu den Müttern eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden konnte, die auch die Basis zur Erkennung und niedrigschwelligen Ansprache von Problemen (bspw. logopädischer Bedarf) sein kann. Die Kooperation mit dem Projekt „Alles rund ums Kind plus“ (AruKplus) im Südstadtforum ist in diesem Zusammenhang sehr hilfreich (vgl. Ziffer 4.6). Die Kinderbetreuung hat sich somit als wichtiger Baustein für eine gelingende Integration von geflüchteten Familien erwiesen.
4.4. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (U6)
Es ist vielfach nachgewiesen, dass frühzeitige Investitionen in Bildung und Erziehung erheblich wirksamer sind als spätere Hilfen. Dabei nehmen unter anderem Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Bildungsauftrag wahr und sind als zentrale Erfahrungs- und Lernorte für Kinder außerhalb der Familie und Schule zu verstehen. In der Kita erleben Kinder andere Menschen, lernen deren Handeln und ihre eigenen Interessen, Potentiale und Grenzen kennen.14 Die Erkenntnisse der durchgeführten Monitoring-Gespräche im ersten Halbjahr 2019 zeigen, dass derzeit keine überdurchschnittlich großen Bedarfe vorhanden sind. Das Monitoring zeigt, dass sehr viele Kinder in Kindergärten in Betreuung sind (89 Prozent der 3 bis 6-Jährigen). Die Betreuung von null bis dreijährigen hingegen kann noch ausgebaut werden (28 Prozent der 0 bis
2-Jährigen).39 Um vorhandene strukturelle und institutionelle Hürden im Bereich der frühkindlichen Bildung abbauen zu können, werden verschiedene Maßnahmen und Programme umgesetzt.
„Kita-Einstieg in Nürnberg: Brücken bauen in frühe Bildung“ 40
Seit 2017 bietet das Bundesprogramm „Kita-Einstieg Nürnberg: Brücken bauen in frühe Bildung“ am Standort Nürnberg vielfältige Angebote in unterschiedlichen Stadtteilen an, um Familien in das frühkindliche Betreuungssystem zu integrieren, damit eine möglichst frühe Betreuung vieler Kinder in Nürnberg langfristig sichergestellt werden kann. In Kooperation zwischen Diakoneo, Arbeiterwohlfahrt, ISKA, Stadt Nürnberg und St. Ludwig sind insgesamt zwölf Kitas beteiligt, eine Koordinations- und Netzwerkkraft und neun Übergangsbegleiterinnen für das Bundesprogramm in Nürnberg vertreten. In den beteiligten Kitas und Unterkünften werden niedrigschwellige Angebote für Eltern mit Kindern unter drei Jahren, die noch keinen Betreuungsplatz haben angeboten. Ziel ist die Vorbereitung der Eltern und Kinder auf die Kita. Die Familien lernen den Tagesablauf kennen, können Sozialkontakte knüpfen, wichtige Informationen rund um das Thema frühkindliches Betreuungssystem in Nürnberg erfahren und andere Familien aus der Umgebung kennenlernen. Ergänzend werden regelmäßige Eltern-Kind-Gruppen durchgeführt und an insgesamt sechs Standorten individuelle Beratung und Begleitungen von Familien an Einrichtungen frühkindlicher Bildung angeboten, um Familien zu unterstützen und vorhandene Hürden (bspw. Formalitäten) abzubauen. Die Eltern werden über die beteiligte Kita, die umliegenden Kitas, GU und Einrichtungen im Stadtteil gezielt auf eine Teilnahme an diesen Gruppen angesprochen. Außerdem wurden Kooperationen zu anderen Angeboten (bspw. Café Dunya, First Steps, Café Arabica, Treffpunkt e.V.) aufgebaut, mit denen gemeinsam mehr Transparenz für Familien im Betreuungssystem geschaffen werden soll.
| Statistiken Kita-Einstieg (Art des Angebots) | Jahr | Familien | Kinder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eltern-Kind-Gruppe | 2018 | 133 | 147 | ||||
| 2019 | 82 | 104 | |||||
| Individuelle Begleitung und Beratung | 2018 | 68 | 70 | ||||
| 2019 | 110 | 73 41 | |||||
| Sonstige Angebote: Elternfrühstück, Elternsprechstunde, Pekip-Kurs … | 2018 | 17 | 21 | ||||
| 2019 | 48 | 64 |
Abbildung 11: Statistiken Projekte zum KITA-Einstieg 2018/2019; Jugendamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung
„Schultüte"
Ziel des Projekts „Schultüte“ ist es, Eltern und deren Vorschulkinder auf die anstehende Einschulung so vorzubereiten und damit den Übergang vom Kindergarten in die Schule zu unterstützen. In diesem Rahmen werden Informationen über die Einschulung und das bayerische Schulsystem vermittelt. Eltern und Kinder können sich als „Schul-Familie“ erleben und in ihre neuen Rollen hineinwachsen. Die Projektinhalte sind in drei Einheiten gegliedert: Kennenlernen, Schulanmeldung und Schuleingangsuntersuchung Bedeutung von Lesen und Erzählen und Umgang mit Zahlen Schultasche und Schulmaterialien, Schultüte, Schultag (Frühstück, Brotzeit, Hausaufgaben und nachschulische Betreuungsmöglichkeiten) Die Durchführung des Projekts erfolgt durch die AWO Familienbildung im Auftrag vom Jugendamt, die Finanzierung derzeit durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg.
39 vgl. vgl. Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); Regiestelle für Flucht und Integration; siehe Anlage 1 40 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinderbetreuung/bundesprogramm_kitaeinstieg.html, https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14759 41 Bei der individuellen Beratung wurden z.T. die Kinderzahlen nicht vollständig erfasst.
„Mama und Papa starten durch! Einführung in den Nürnberger Familienalltag“
Das Projekt „Mama und Papa starten durch! Einführung in den Nürnberger Familienalltag“ ist die Weiterentwicklung des Projekts „Mama und Papa lernen Deutsch in der Kita“. Das Angebot wird durch die AWO Familienbildung in Auftrag des Jugendamtes innerhalb von Nürnberger Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft durchgeführt und durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg finanziert. Die Teilnahme ist kostenlos. Es richtet sich an Eltern bzw. Elternteile mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrungen, deren Kinder eine Krippe oder einen Kindergarten besuchen. Ziel ist die Erweiterung der Alltagskompetenzen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen und Wohnen sowie die Erweiterung der Sprachkompetenz. Die Umsetzung erfolgt durch eine kleine Gruppe in sechs Einheiten. Die Leitung obliegt einer erfahrenen Referentin, die in der Regel selbst einen Migrationshintergrund hat. Der Kurs dient außerdem der Erweiterung der Kenntnisse der deutschen Sprache, dem Kennenlernen der deutschen Kultur, dem Kontakteknüpfen mit anderen Müttern und Vätern sowie dem Ankommen und Wohlfühlen im Stadtteil.
| Statistik im Jahr 2018 | "Mama und Papa starten durch" | "Schultüte" | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Familien | 20 | 46 | |||
| Nationen | 12 | 20 |
Abbildung 12: Statistik 2018 zu den Projekten "Mama und Papa starten durch" und "Schultüte"; Jugendamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung
Spielgruppen in Gemeinschaftsunterkünften von Geflüchteten
Seit 2017 werden in staatlichen und städtischen GU mit hohem Familienanteil angeleitete Spielgruppen installiert. Voraussetzung sind geeignete und für Kinderbetreuung genehmigte Räumlichkeiten. Die qualifizierten Tagespflegepersonen (u.a. Pflegeerlaubnis der Stadt Nürnberg) leiten ca. dreimal wöchentlich für jeweils drei Stunden eine offene Spielgruppe mit maximal zehn Kindern. Als Anstellungsträger fungiert der Tagespflegeträger fmf-Familienbüro gGmbH. Das niedrigschwellige Angebot im geschützten Rahmen richtet sich in erster Linie an Kinder, die (noch) keinen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Tagespflege haben. Der Fokus liegt u.a. auf dem Kennenlernen der Sprache, Einhalten von Regeln und Grenzen und der Stärkung sozialer Kompetenzen. Ziel ist, mit Hilfe von Büchern, (Sing-)Spielen, Basteleien, Bewegungseinheiten etc. auf den Kita-Besuch vorzubereiten und generell eine gute Voraussetzung für eine gelingende Integration zu schaffen. Die Kosten werden von der Stadt Nürnberg getragen. Ausnahmen stellen zwei Spielgruppen in einer Erstaufnahmestelle dar, welche vom Bayerischen Sozialministerium finanziert werden. Aktuell sind drei Spielgruppen (in einer städtischen GU und in zwei Erstaufnahmestellen) etabliert. In drei städtischen GU waren Spielgruppen installiert, welche allerdings aufgrund mangelnder Teilnahme bzw. Bedarf nicht mehr angeboten werden. Des Weiteren sind zwei Spielgruppen je in einer städtischen und einer staatlichen GU in Planung.
4.5. Soziale und kulturelle Teilhabe
Die unterschiedlichen Angebote der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) wie Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Aktivspielplätze, Streetworkprojekte und Mobile Angebote richten sich an alle jungen Menschen des jeweiligen Sozialraums.42 Fast 75 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der Angebote haben einen Migrationshintergrund.43 Dazu gehören auch junge Geflüchtete. Die OKiJA ist mit ihrem niederschwelligen Zugang und ihrem offenen Charakter prädestiniert für die Integration junger Geflüchteter in ihrer Angebotsstruktur. Die Zugänge zu den Einrichtungen der OKiJA erfolgten oft über Kontakte zwischen Mitarbeitenden und umA-Gruppen bzw. GU im jeweiligen Quartier.
42 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/ 43 Quelle: Erhebung der Nutzungszahlen durch das Jugendamt Nürnberg
Junge Geflüchtete sind mittlerweile gut im Regelbetrieb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angekommen. In einzelnen Einrichtungen sind sie zahlenmäßig sehr stark, in anderen in geringer Zahl vertreten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob sich Unterkünfte für Geflüchtete in unmittelbarer Nähe befinden, wie die Wohn- und Sozialstruktur des Stadtteils beschaffen ist oder ob sich die Einrichtung in der Nähe von zentralen und attraktiven Orten, wie zum Beispiel dem Hauptbahnhof, befindet. Junge Geflüchtete sind Stammbesucherinnen und -besucher der Offenen Tür, treten dort aber nicht mehr vorrangig unter dem Label oder Stigma „Geflüchtete“ auf, sondern sind Teil der mannigfaltigen Besucher und Besucherinnen der Einrichtungen. Sie nehmen dort mit allen anderen Teilnehmenden zusammen die Spiel- und Sportangebote, Gruppenangebote, Beratung, Hilfe bezüglich Schule und Berufsfindung etc. an. Darüber hinaus führen die Einrichtungen besondere Projekte durch wie zum Beispiel Schwimmkurse, Hausaufgabenangebote, Musik- und Tanzangebote, Fahrten, Koch, Sport- sowie erlebnispädagogische Angebote und medienpädagogische Projekte. Solche Projekte finden über das gesamte Stadtgebiet verteilt statt. Junge Geflüchtete und je nach Angebot auch die anderen Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen nehmen an diesen Projekten regelmäßig teil. Beispielsweise sind junge Geflüchtete bereits seit Jahren aktive Teilnehmende am Mitternachtssport und am StreetsoccerCup.
4.6. Beratung und Hilfestellungen
Integreat
Um die zahlreichen und vielfältigen Beratungs- und Anlaufstellen zu strukturieren, wurde im Jahr 2017 die App Integreat44 eingeführt. Die App richtet sich in erster Linie an Zugewanderte mit Fokus auf Geflüchtete. Die Inhalte liegen in sechs verschiedenen Sprachen vor und umfassen neben ausländerrechtlichen Fragen, Hinweise zu den verschiedenen Themenbereichen wie Bildung, Familie, Wohnen und Freizeit. Die Nutzungszahlen beliefen sich im Jahr 2019 auf ca. 1.900 pro Monat.45 Insbesondere die Nutzung auf Russisch und Englisch steigt an.
„Alles rund ums Kind plus“ (AruKplus) – ein Angebot der NOA gGmbH in Kooperation mit
dem Zentrum Aktiver Bürger (ZAB)
AruKplus richtet sich an junge Familien und bietet im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, Alltagshilfen, individuelle und passgenaue Heranführung der Eltern an den Arbeitsmarkt bzw. Qualifizierungsangebote sowie eine Lotsenfunktion zu spezifischen Beratungsangeboten (z. B. Schwangerenberatung, ASD, Erziehungsberatung). Ziel von AruKplus ist es, präventiv und frühzeitig zu arbeiten und damit benachteiligten Kindern bessere Startchancen zu verschaffen und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Die muttersprachliche Peer-Beratung ist hierbei eine große Chance, Vertrauen aufzubauen und Aufklärung zu betreiben. Je nach Bedarf kann durch die Sprach- und Kulturvermittler des „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) in mehr als 30 Sprachen Unterstützung erfolgen. Die Förderung erfolgt durch die Stadt Nürnberg (Spende eines Bürgers) im Zeitraum vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2021. Pro Arbeitstag finden circa 13 Beratungen in unterschiedlicher Intensität statt.
4.6.1. Soziale Beratung und Betreuung in den städtischen Unterkünften
In der Stadt Nürnberg sind die AWO, das BRK, der Caritasverband Nürnberg, die Johanniter und die Stadtmission mit der sozialen Beratung und Betreuung in den städtischen Unterkünften beauftragt. Um eine einheitliche und verbindliche Integrationsarbeit in den Unterkünften zu gewährleisten, wurde bereits 2017 eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Nürnberg verabschiedet. Die Vereinbarung diente ebenfalls als Grundlage für die Monitoring-Gespräche (siehe Anlage 1). Im Hinblick auf die aktuellen
44 Integreat ist als App und als Webversion (auch offline) verfügbar: https://integreat.app/nuernberg/de. 45 Gezählt werden hierbei die technisch messbaren sogenannten „Klickzahlen“.
Entwicklungen wurde 2019 im Rahmen der „Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung“ (vgl. Ziffer 3) gemeinsam mit den beteiligten Wohlfahrtsverbänden in städtischen und staatlichen Unterkünften die bisherige Kooperationsvereinbarung weiterentwickelt und durch die „Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften“ (ASoBe; siehe Anlage 3) abgelöst.
Die soziale Betreuung in den städtischen Unterkünften erfolgt entweder durch ein Beratungsbüro in der Unterkunft (zentral) oder durch ein Büro außerhalb der Unterkunft (dezentral).
Im Jahr 2019 und 2020 sind insgesamt 30 Vollzeitstellen für die Sozialdienste in den städtischen GU und der ZAM-Beratung (siehe auch Ziffer 4.6.2) 46 eingeplant. Die Umsetzung in den städtischen Unterkünften für das Jahr 2019 und 2020 erfolgt im Schlüssel von ca. 1:130.47 Ausgenommen sind die Einrichtungen mit besonderem (Schutz-)Bedarf (z.B. Schutzunterkunft für Frauen und LGBTQI). Hier wird – unabhängig von der Belegung – je eine Vollzeitstelle eingesetzt, um den erhöhten Betreuungs- und Beratungsbedarf zu erfüllen.
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (STMI) – umgesetzt durch die Regierung Mittelfranken – fördert dies im Rahmen von Ziffer 2.1. der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)48. Die Zuwendung sieht 80 Prozent der förderfähigen Personalkosten vor. Das zur Verfügung stehende Kontingent für Nürnberg wird in diesem Rahmen fast vollständig ausgeschöpft. Im Laufe des Jahres 2019 wurde das zur Verfügung stehende Kontingent durch das STMI im sogenannten „Poolverfahren“ erhöht. Das Verfahren ermöglichte eine erneute Beantragung nicht besetzter bzw. beantragter Stellen anderer Stadt- und Landkreise. Dank der Mitwirkung der freien Träger konnten hierbei 4,5 weitere Vollzeitstellen im Rahmen von BIR 2.1. rückwirkend zum 01.01.2019 bestätigt werden. Demnach wurden im Jahr 2019 anstatt der geplanten 17, nur 12,5 Vollzeitstellen durch die Leistungsvergütung der Stadt Nürnberg in Höhe von je 67.900 Euro finanziert. Des Weiteren werden - anstatt der geplanten 13 Vollzeitstellen - nun 17,5 Vollzeitstellen durch BIR gefördert. Die Stadt Nürnberg unterstützt die durch BIR geförderten Stellen mit einer Integrations- und Sachkostenpauschale in Höhe von je 13.580 Euro. 49
4.6.2. Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAM-Be)
Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) soll als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext Zuwanderung und Integration dienen. Sie soll aus den drei Einheiten: Test- und Meldestelle (TuM) und Zentralle Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen (ZAQ) am Bildungszentraum sowie der ZAM-Be bestehen.50 Seit dem 01. Juli 2019 steht die ZAM-Be allen Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet Nürnberg im Kontext Integration, Migration und Flucht zur Verfügung. Die Beratung dient als Lotsenfunktion/Verweisstruktur für alle Personen mit Migrationsgeschichte in Nürnberg mit begleitender Vermittlung. Die ZAM-Be ist eine Kooperation der Stadt Nürnberg mit der AWO, dem BRK, der Caritas, den Johannitern und der Stadtmission. Ergänzend stellt die Stadt Nürnberg (durch Ziffer 2.1. BIR geförderte) Beraterinnen und eine (durch Ziffer 2.2. BIR geförderte) Managementstelle für die Koordination, Öffentlichkeitsarbeit und den Strukturaufbau. Die gemeinsam beschlossene Kooperationsvereinbarung (vgl. Anlage 4) sowie der Steuerungskreis (vgl. Abbildung 7) steuern und gestalten den Auf- und Ausbau der ZAM-Be
46 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html 47 Der Schlüssel wurde in den ASoBe (siehe Anlage 3) gemeinsam vereinbart. 48 Weitere Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 49 Die Angaben zu den zur Verfügung stehenden Stellen, sowie der Verteilung beruhen auf dem Stand September 2019. 50 Weitere Sachstandsbericht „Zentrale Anlaufstelle Migration“; TOP 4 der Kommission für Integration vom 21.03.2019
kooperativ. Die offene Beratung, die ohne Termin in Anspruch genommen werden kann, ist werktags zu festgelegten Öffnungszeiten möglich.51 In einer ersten Zwischenbilanz (01.07. bis 31.08.2019) registrierte die ZAM-Beratung 94 Kontakte. Hiervon waren 66 persönlich, 24 telefonisch und vier schriftlich. 37 Kontakte dauerten unter zehn Minuten, 48 Kontakte zwischen zehn und 30 Minuten und sieben Kontakte über 30 Minuten52. Diese Zwischenbilanz kann lediglich als erste beobachtende Tendenz gewertet werden, zeigt jedoch auch den hohen Bedarf trotz eines (noch) geringen Bekanntheitsgrades. Auch die Dauer der Kontakte sind für eine Verweisberatung bzw. Lotsenfunktion angemessen. Die bisherigen Beratungskontakte beinhalten insbesondere Fragen zum Familiennachzug, Umzug nach Nürnberg und Arbeits- und Ausbildungsfragen. Die meist genannten Beratungsstellen zu denen weiterverwiesen wurden, waren Migrationsberatungen für Erwachsene (MBE), die Schuldnerberatung, die Ausländerbehörde und das Sozialamt, insbesondere die Fachstelle für Flüchtlinge. Soweit bekannt, kannten die Ratsuchenden auch die ZAM-Beratung durch Beratungsdienste außerhalb von Nürnberg (bspw. Caritas Dinkelsbühl und Caritas Fürth). Beispiele für Beratungssituationen: (Junge) Erwachsene erkundigen sich für ihre Eltern, welche vor vielen Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sind, nach Zugangsmöglichkeiten für Deutschkurse Beratung für Personen die lange Zeit im Ausland gelebt haben und nun Orientierung zu Beratungsstellen und Sozialleistungen in Deutschland brauchen
4.6.3. Allgemeiner Sozialer Dienst – Team 1053
Wie bereits beschrieben (siehe Ziffer 3) ist mit der wachsenden Zielgruppe das Team 10 im Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) eingerichtet worden. Die Aufgaben der Mitarbeitenden im Team 10 sind die originären Aufgaben des ASD nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), der jungen volljährigen Flüchtlinge und der Familien in Gemeinschaftsunterkünften. Das Team 10 besteht derzeit aus zwölf Planstellen und ist ein weiterer wesentlicher Baustein im Integrationskonzept der Stadt Nürnberg für Geflüchtete.
Für umF werden durch das Team geeignete Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegefamilien gesucht. Nach der Unterbringung ist das Team für die Hilfeplanung der Maßnahme laufend zuständig, bei Krisen während der Unterbringung steuern die Mitarbeitenden die erforderlichen zusätzlichen Hilfen oder vermitteln in flankierende therapeutische Settings. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Notwendigkeit der Fortführung der Maßnahme geprüft und schließlich nach Beendigung der Maßnahme der Übergang in die Selbstständigkeit begleitet.
Für Familien in (kommunalen wie auch staatlichen) Gemeinschaftsunterkünften ist das Team 10 für alle originären Aufgaben des ASD zuständig. Dieses Spektrum geht weit über die Beratungsleistungen der Sozialdienste in den Unterkünften hinaus und unterstützt damit insbesondere benachteiligte Familien und Kinder auf dem Weg der Integration. Das Team 10 berät insbesondere in allen Fragen zur Erziehung, vermittelt an Frühe Hilfen oder entsprechende Beratungsstellen, unterstützt in krisenhaften Situationen rund um die Themen Partnerschaft, Trennung, Scheidung und Umgangsfragen. Bei Kindeswohlgefährdungen werden die erforderlichen Hilfen oder nötigenfalls Interventionen geprüft. Das Team nimmt gegebenenfalls Kinder zur Abwendung einer Gefährdung in Obhut und leitet - wo nötig - Hilfen zur Erziehung ein. Zu den Aufgaben gehört auch die Kooperation mit anderen Diensten sowie die Organisation an
51 Kontakt, Öffnungszeiten, Flyer sind auf dem Themenportal Integration der Internetseite der Stadt Nürnberg zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html 52 Zwei der Beratungskontakte wurden ohne Zeitangabe erfasst.
Schnittstellen, so dass Doppelstrukturen vermieden werden. Die Fallzahlen bei den umF ist zuletzt deutlich zurückgegangen (August 2018: 218; August 2019: 181). Dies ist unter anderem auf die sinkende Gesamtzahl der umF im in Nürnberg zurückzuführen. Die Fallzahlen der zu betreuenden Familien in den Unterkünften ist im Vergleich zum letzten Jahr stark angestiegen (Oktober 2018: 127; August 2019: 337).54 Die steigende Zahl der minderjährigen Kinder in GU in den letzten Jahren10 sowie die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz und die erhöhte Aufmerksamkeit, stellen mögliche Gründe für den Anstieg der Fallzahlen dar. Die Arbeit mit den Familien ist dabei oft nur in Verbindung mit Dolmetschern möglich und insoweit aufwendig.
5. Ehrenamt55
Die Nürnberger Engagementlandschaft im Bereich Integration und Flucht hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und ausdifferenziert. Waren die Angebote 2015 vordergründig für Nothilfe (bspw. Ämter- und Ärztebegleitung, Kleiderkammer) und für Gruppen konzipiert (bspw. Begegnungscafés), ist mit der Zeit und dem längeren Aufenthalt der Menschen in Nürnberg die individuelle Hilfestellung immer wichtiger geworden. Grundsätzliches Ziel des Geschäftsbereiches ist die ehrenamtliche Integrationsarbeit als ein reguläres Engagementfeld neben anderen zu etablieren. Seit 2019 wird auf den Errungenschaften aus den Jahren 2015 bis 2018 aufgebaut, Maßnahmen werden weiterentwickelt und Strukturen optimiert. In über 30 Helferinitiativen unterschiedlicher Konstellationen wirken rund 2.200 Personen ehrenamtlich an der gesamtgesellschaftlichen Integrationsaufgabe.56 Als hauptamtliche Ansprechpersonen dienen die Integrationslotsinnen (vgl. 3 – Vorstellung der ReFI). Diese werden durch das STMI (Ziffer 2.4 BIR) gefördert. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Bereiche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Akquise von Ehrenamtlichen: Die Bemühungen in diesem Bereich dienen dazu, Engagierten in der Integrationsarbeit eine Plattform zu bieten und das Thema sowohl innerstädtisch als auch in der Stadtgesellschaft zu platzieren. Bewährt hat sich zu diesem Zweck das monatliche Helferkreis-Austauschtreffen (vgl. Abbildung 7), der Newsletter Bürgerschaftliches Engagement Integration und Flucht mit einem Abonnentenkreis von ca. 2.500 Personen und der Facebook-Account Nürnberg Engagiert. Eine medienwirksame Form der Anerkennung und Vernetzung ist seit 2015 die jährlich stattfindende Veranstaltung „Forum Willkommenskultur“. Als Informationsportal für Ehrenamtliche diente bisher die Unterkategorie Integration & Flucht auf der Internetseite des Sozialreferats. Im September 2019 wird das neue Themenportal www.engagiert.nuernberg.de zur Verfügung stehen. finanzielle und ideelle Unterstützung von Helferinitiativen und Partnern: Der 2016 gegründete Stifter- und Spenderverbund Flucht, Asyl und Wohnungslosigkeit ist weiterhin maßgeblich für die niedrigschwellige und kleinteilige finanzielle Unterstützung der Helferinitiativen. Bis dato sind 150.169 Euro an Spendengeldern akquiriert worden. Die eingehenden Spenden dienen explizit der Förderung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, wie bspw. der Ersatz von Auslagen und Maßnahmen zur Anerkennungskultur. Qualifizierung von Ehrenamtlichen: Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit muss ein breites Spektrum abdecken. Unter dem Titel WISE-NBG stand seit 2017 (damals teilweise gefördert durch das BAMF) ein modulares Fortbildungsprogramm mit insgesamt 22 einzelnen Maßnahmen zur Verfügung (bspw. Umgang mit Traumatisierung, Einarbeitung in muslimische Alltagskultur, Radikalisierungsprävention, interkulturelle Kompetenz, Antidiskriminierungsstrategien). Das
54 Quelle: Fallzahlen bzw. erfasste Datensätze 2018 und 2019; Jugendamt Nürnberg
56 Quelle: Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in Nürnberg 2017, Nürnberger Arbeitspapiere zu sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und „Good Governance“, Nr. 79 / Juni 2019
Programm mündete 2018 in das Qualifizierungsprojekt Nürnberg Engagiert - ein kooperatives Veranstaltungsprogramm für Ehrenamtliche in Nürnberg.
Anerkennungskultur: Das Anerkennen und Wertschätzen von ehrenamtlicher Arbeit im Bereich Flucht und Integration geht in der Gesamtstrategie der Stabsstelle für Bürgerschaftliches Engagement (BE) auf. Alle Preise und Instrumente der Anerkennungskultur, die vom Stab BE entwickelt und mit Förderern auf den Weg gebracht wurden, gelten selbstverständlich auch für die ehrenamtliche Integrationsarbeit und Flüchtlingshilfe. Seit 2009 wurden bspw. 17 EhrenWert-Preise an Engagierte aus diesem Engagementbereich vergeben. Hinzu kommen die spezifischen Qualifizierungs- und Informationsangebote, die auch Teil der Nürnberger Anerkennungskultur sind. Ehrenamtliche im Engagementfeld Integration sollten – wie in jedem anderen Engagementfeld auch – zusätzlich zu den Regeldiensten von Kommune und freien Trägern wirken, wo möglich zusteuern und unterstützen. Gerade im Bereich Flucht und Integration muss anerkannt werden, dass Engagierte viel mehr als diese zusätzliche Hilfe geleistet haben und nach wie vor leisten. Unsere Erkenntnis der letzten vier Jahre ist jedoch, dass es am besten funktioniert, wenn Hauptund Ehrenamt kooperieren.
6. Ausblick und Handlungsnotwendigkeiten
Im Vordergrund der Integrationsstrategie des Sozialreferats steht die Systematisierung der Angebote und Maßnahmen sowie die individuelle Förderung: Je gezielter und damit nachhaltiger es uns gelingt Neuzugewanderte mit Angeboten und Maßnahmen zu erreichen, die diese vor allem auch dabei unterstützen in Regelsysteme einzumünden, desto eher können wir dem Individuum das Ankommen vor Ort und in der Gesellschaft erleichtern.
Grundsätzlich sind die regelhaften Aufgaben des Geschäftsbereiches im Kontext der Integrationsarbeit (unter anderem der Unterbringung, Leistungsgewährung etc.) in den letzten vier Jahren gut gelungen. In diesen Jahren sind im Geschäftsbereich fachspezifische Einheiten und Gremien entstanden, um die Aufgaben, Zuständigkeiten und gesetzlichen Gegebenheiten im Kontext der Fluchtmigration quantitativ und qualitativ umsetzen zu können (vgl. Ziffer 3). Mit den organisatorischen Strukturen, wie z.B. der Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt, der Regiestelle für Flucht und Integration im Referat V sowie dem Team 10 des ASD im Jugendamt hat der Geschäftsbereich auf die gestellten Aufgaben und Herausforderungen reagiert. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die freien Träger, Verbände, Ehrenamtlichen und weitere Dienste haben in den letzten Jahren eine hohe Einsatzbereitschaft und hohes Engagement gezeigt. Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Arbeitskreise und Gremien trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei. Beispielsweise wurde gemeinsam mit den freien Trägern ein Konzept zur Zusammenarbeit im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung erarbeitet, um die Arbeit auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen (siehe Anlage 2).
In den Regelstrukturen wie der Kita oder der Kinder- und Jugendarbeit ist nicht nur eine große Sensibilität, sondern auch eine Praxis entstanden, die sich beispielsweise in der häufigen Nutzung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Hinblick auf die Versorgungslage mit Kita-Plätzen positiv auswirkt. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt ist dank der konjunkturellen Lage in Nürnberg durchaus erfolgreich. Gleichzeitig bleibt aber noch viel zu tun. An dieser Stelle ist vor allem der hohe Beschäftigungsanteil der Nationalitätengruppen EU-2 sowie der nicht-europäischen Nationalitätengruppen in Wirtschaftszweigen und in Berufssegmenten mit vergleichsweise niedrigen durchschnittlichen Arbeitsentgelten hervorzuheben. Auch bei gelungener Integration in den Arbeitsmarkt ist die Wahrscheinlichkeit für nicht-auskömmliche Arbeitsentgelte – v.a. für Mehrpersonenhaushalte mit Kindern – relativ wahrscheinlich.57
Eine Erkenntnis der letzten Jahre ist auch, dass sich Gegebenheiten und Bedarfe schnell verändern können. Daher bedarf es gegebenenfalls schneller, agiler Lösungen und einer stetigen Weiterentwicklung der Integrationsangebote und -Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe in der Stadtgesellschaft. In der derzeitigen Situation und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen sollte sich die Schaffung von neuen Maßnahmen und die Weiterentwicklungen von bestehenden Angeboten insbesondere auf individuellere, passgenaue und begleitende Angebote fokussieren. Hierzu gehört insbesondere die Förderung und Unterstützung des Kontakts zwischen Zugewanderten und Nürnbergerinnen und Nürnbergern.58 Um Hemmschwellen abzubauen, bedarf es einer anfänglichen Begleitung.59 Des Weiteren müssen geeignete Angebote und Plattformen gestaltet und bestehende Angebote ausgebaut werden, um
57 Vgl. Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2018): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nicht-europäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018; Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2019): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nicht-europäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten – II. Fokus „Berufssegmente“. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 5 / Juli 2019 58 vgl. ISKA: Studie „Mitten in Nürnberg“ 2018 – abrufbar unter: https://www.iska-nuernberg.de/mitten-in-nuernberg/
den Austausch zu unterstützen. Auch die gezielte Ansprache von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für ehrenamtliche Tätigkeiten kann langfristig zur Teilhabe beitragen. In Bezug auf ehrenamtlicher Integrationsarbeit bzw. dem Engagement von Neuzugewanderten selbst, wirkt Nürnberg neben 15 anderen europäischen Großstädten am von EUROCITIES koordinierten, Mentoring-Projekt VALUES mit.60 In vier Schwerpunktthemen wird der transnationale Wissensaustausch und – transfer zwischen Kommunen fokussiert. Durch den Austausch und praxisnahe Besuche soll abschließend ein Toolkit mit Best-Practice Beispielen erarbeitet werden. Durch die Veröffentlichung im Rahmen der Abschlusskonferenz in Nürnberg im Dezember 2020 sollen die Ergebnisse auch anderen Kommunen zur Verfügung stehen.
Weiterhin ist es erforderlich Zugangsbarrieren abzubauen. Der am häufigsten genannte Grund für die Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten im Bereich Sprache, Bildung und Arbeit sind rechtliche Beschränkungen der Angebote.61 Insbesondere Geflüchtete mit einer unklaren Bleibeperspektive sind oftmals von diesen Zugangsbarrieren betroffen. Aber auch fehlende Barrierefreiheit bei gesundheitlichen Einschränkungen und die Betreuung von Kindern stellen Hürden dar. Barrieren vor allem in der Arbeitsmarktintegration begründen sich oftmals auf mangelnden Sprachkenntnissen. Der Spracherwerb ist daher maßgeblich. Allerdings richten sich die Regelsprachangebote (wie beispielsweise die staatlich finanzierten Sprachkurse) vorranging (ergänzende Ausnahmen siehe Ziffer 4.3) nur an bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive6. Es ist daher notwendig ergänzende, statusunabhängige, kostenfreie oder -günstige Sprachkurse mit Kurscharakter und Abschlusszertifikat (insbesondere ab dem Sprachniveau A2 und höher)62 einzurichten, um auch denjenigen den (qualifizierten) Spracherwerb zu ermöglichen, die bislang keinen Zugang zu Sprachkursen haben. Allerdings ist hier die Handhabe des Geschäftsbereichs sehr beschränkt. Die Integrations- und Sprachoffensive63 - insbesondere die Entwicklung eines niedrigschwelligen Sprachlernangebots im Pilotvorhaben Deutschspracherwerb in Nürnberg (Koordination durch das Bildungsbüro) – wird befürwortet.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Ausgestaltung von Integrationsangeboten ist die Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie der Angebote. Eine zentrale Frage dabei ist, wie wir Geflüchtete, die nicht (mehr) in GU leben, erreichen können - gleichzeitig aber auch, wie Geflüchtete Angebote und Hilfestellungen erreichen können. Um zu gewährleisten, dass keiner verloren geht, bedarf es eines engmaschigen Netzes. Dieses zu knüpfen, muss zukünftig Aufgabe aller beteiligten Akteure der Integrationsarbeit sein. Auch hier werden bereits Maßnahmen geplant, wie beispielsweise die angestrebte räumliche Verbindung städtischer Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration unter einem Dach ab Herbst 2020.50 Hierzu gehört auch die ZAM-Beratung in ihrer Lotsenfunktion die Geflüchtete direkt und zielgerichtet an die entsprechenden Stellen und Angebote verweist (siehe auch Ziffer 4.6.3).
Für die Beobachtung und Beschreibung von Integrationsprozessen können Daten einen wertvollen Beitrag leisten. Die Messung von Integrationsprozessen bzw. von Integrationserfolgen ist allerdings kompliziert. Doch gerade weil das so ist, erscheint es umso mehr nötig, die Messbarkeit im Rahmen der Möglichkeiten (Datenverfügbarkeit, Vergleichbarkeit der Daten etc.) zu systematisieren. Erste Maßnahmen wurden bereits durch die Einführung der Monitoring- Gespräche in den Unterkünften ergriffen. Sie liefern wertvolle Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Integration der Bewohnerinnen und Bewohner.
Eine weitere Maßnahme stellt das Indikatorenset dar, das derzeit im Geschäftsbereich erstellt und erprobt wird. Ziel ist es, die Datengrundlage zur Integration von Zugewanderten zu strukturieren und die Diskussionsgrundlage für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen
60 Mehr Informationen unter: http://www.eurocities.eu/eurocities/projects/VALUES&tpl=home
63 vgl. Sitzung vom 17.04.2019 der Kommission für Integration
zur Förderung der Integration zu stärken sowie Informationslücken hierbei zu schließen. Dabei liegt der Fokus auf Geflüchteten, umfasst allerdings auch weitere Zuwanderungsgruppen, wie beispielsweise die EU-Zuwanderung. Diese Gruppen sind in Nürnberg seit 2012 prozentual am stärksten gewachsen (vgl. Abbildung 2) und demnach aktueller Gegenstand der Debatte. Derzeit wird das Indikatorenset in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Dienststellen und Einheiten im Geschäftsbereich entwickelt und sukzessive für das Berichtsjahr 2018 befüllt. Erste wesentliche Ergebnisse sollen voraussichtlich in der Sitzung des Sozialausschusses im Dezember 2019 vorgestellt und diskutiert werden. Perspektivisch wird eine jährliche Aktualisierung angestrebt, um eine fortlaufende Beschreibung und Beobachtung von Integrationsprozessen zu ermöglichen. Zukünftig wird eine Abstimmung über den Geschäftsbereich hinaus gesucht, um die ersten Erkenntnisse und Ergebnisse für eine Weiterentwicklung im Sinne eines gesamtstädtischen Indikatorensets nutzen zu können.
Anlagen
zum Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für
Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht
Anlage 1: Bericht zum Unterkunftsmonitoring zum Stand der Integration der Geflüchteten in städtischen Unterkünften in Nürnberg (1-2019)
Anlage 2: Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ vom 12.07.2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar
Anlage 3: Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften zwischen der Stadt Nürnberg und den Wohlfahrtsverbänden vom 15. August 2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar
Anlage 4: Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Beratungsstelle im Rahmen der zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM-Beratung) vom 26.06.2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar