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← Sitzung des Sozialausschusses (10.10.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

10.10.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Vereins- und Ehrenamtsakademie für Nürnberg 6 Sitzungsvorlage SHA/032/2019 6 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.05.2019 SHA/032/2019 10 Sachverhalt Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie SHA/032/2019 11 TOP Ö 2 Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats 20 für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht Bericht SHA/036/2019 20 Sachverhalt (Kurzfassung)_Bericht zur Umsetzung der Integrationsstrategie Ref 24 V_Kommission für Integration und Sozialausschuss 10.10.19 SHA/036/2019 Bericht zur Umsetzung der Integrationsstrategie Ref V SHA/036/2019 27 Anlage 1 Bericht zum Unterkunftsmonitoring (kurz)_Bericht Integration Ref 54 V_KommissionfIntegration_Sozialausschuss 10.10.19 SHA/036/2019 Anlage 2 Eckpunkte Produktionsnetzwerk FIB in Nürnberg_Bericht Integration Ref 59 V_KommissionfIntegration_Sozialausschuss 10.10.19 SHA/036/2019 Anlage 3_ASoBe__Bericht Integration Ref 64 V_KommissionfIntegration_Sozialausschuss_10.10.19 SHA/036/2019 Anlage 4_Kooperationsvereinbarung ZAMBe__Bericht Integration Ref 70 V_KommissionfIntegration_Sozialausschuss_10.10.19 SHA/036/2019 TOP Ö 3 Benchmarking 2018: 79 Bericht SHA/037/2019 79 Sachverhalt_SGB_12_2_2018 SHA/037/2019 83 TOP Ö 4 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in 90 Nürnberg Bericht SHA/038/2019 90 Sachverhalt Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonventions SHA/038/2019 93 TOP Ö 5 Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not 97 Bericht SHA/046/2019 97 Antrag_SPD_Ausbau_von_Frauenhausplätzen_auch_in_Nürnberg SHA/046/2019 100 Sachverhalt_Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not SHA/046/2019 101 TOP Ö 6 Zuschüsse des Sozialamts und des Seniorenamts 2020 106 Bericht SHA/041/2019 106 Sachverhalt_Zuschüsse SHA 2020 SHA/041/2019 110 SenA-erweiterte Zuschussliste final 310719 SHA/041/2019 117 SHA-erweiterte Zuschussliste final 310719 SHA/041/2019 118 TOP Ö 7 Unterstützungsfond Armutsprävention 122 Bericht SHA/042/2019 122 Sachverhalt_Unterstützungsfond Armutsprävention SHA/042/2019 125 TOP Ö 8 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfond 128 Sitzungsvorlage SHA/043/2019 128 Antrag_Kassandra SHA/043/2019 131 Entscheidungsvorlage_Projekte-und Initiativenfonds SHA/043/2019 135 TOP Ö 9 Pflegequalitätsoffensive: 137 Bericht SHA/044/2019 137

Diversitycheck_Pflegequalitätsoffensive_Gemeinsame Befragung SHA/044/2019 140 Sachverhalt_Pflegequalitätsoffensive_Gemeinsame Befragung SHA/044/2019 141 TOP Ö 10 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozialaussschusses am 146 25.07.2019 Sitzungsvorlage SHA/045/2019 146

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 10.10.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Vereins- und Ehrenamtsakademie für Nürnberg Beschluss

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.05.2019 SHA/032/2019

2. Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie Bericht

des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg SHA/036/2019

mit Schwerpunkt Flucht

3. Benchmarking 2018: Monitoring zu den Leistungen nach dem Bericht

SGB XII, dem SGB II, dem AsylbLG und zur Prävention von SHA/037/2019

Wohnungsnotfällen

hier: Bericht aus dem con_sens-Vergleichsring der großen

Großstädte

Prölß, Reiner

4. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Bericht

(UN-BRK) in Nürnberg SHA/038/2019

hier: Aktueller Sachstandsbericht

Prölß, Reiner

5. Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2019 SHA/046/2019

Prölß, Reiner

6. Zuschüsse des Sozialamts und des Seniorenamts 2020 Bericht

hier: Bericht zur Förderung 2020 SHA/041/2019

Prölß, Reiner

7. Unterstützungsfond Armutsprävention Bericht

hier: Bericht über die Mittelverwendung SHA/042/2019

Prölß, Reiner

8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfond Beschluss

hier: Antrag von Kassandra SHA/043/2019

Prölß, Reiner

9. Pflegequalitätsoffensive: Ergebnisse der Gemeinsamen Bericht

Befragung in Nürnberger Pflegeheimen im Juni 2019 SHA/044/2019

Prölß, Reiner

10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss

Sozialaussschusses am 25.07.2019 SHA/045/2019

Prölß, Reiner

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Vereins- und Ehrenamtsakademie für Nürnberg

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.05.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.05.2019 Sachverhalt Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie

Sachverhalt (kurz):

Mit der Vorlage wird der Antrag der SPD-Fraktion vom 24.5.2019 durch konkrete Überlegungen zu füllen und dem Sozialausschuss des Stadtrats von Ref. V zu bearbeitende Prüfaufträge zur Begutachtung vorzulegen. Dabei handelt es sich um „work in progress“, so dass sich im Laufe der nächsten zweieinhalb Jahre – mit den bisher schon vorhandenen Bausteinen – ein übersichtliches und einfach zu bedienendes Nürnberger Gesamtmodell der Engagementförderung, auch für die einzelnen Ehrenamtlichen bzw. Ehrenamt-Suchenden, ergeben.

Es geht sowohl um ältere, traditionellere Vereins- und Ehrenamtsstrukturen ebenso wie um neue Vereine, Initiativen und Organisationen, die alle nach Zukunftsperspektiven und Zukunftssicherheit für ihr Engagement suchen.

Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs (allein 3496 registrierte Vereine!) soll in diesem Sinne als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und weiterentwickelt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 150.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: zugrunde liegender Antrag vom 27.05.2019, deshalb noch keine Haushaltsanmeldung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss begutachtet das vorliegende Exposé und beauftragt Ref. V., die genannten Prüfaufträge und Maßnahmen weiter zu bearbeiten.

spd@stadt. nuemberg de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATS FRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

r

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg % OBERBÜR..; An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

24. MAI 2019

Dr. Ulrich Maly .....Nr..... Rathaus V . '•;r.iihm: 90403 Nürnberg ... ....

'x

AR.•• erg, 24. Mai 2019

Brehm

Vereins- und Ehrenamtsakademie für Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das bürgerschaftliche Engagement in Nürnberg ist ungebrochen hoch. Über 100.000 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in unserer Stadt unentgeltlich und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Stadt. Viele von ihnen tun dies in Vereinen und Initiativen. Das Ehrenamt eröffnet den Aktiven dabei neue Perspektiven und Eindrücke und ist auf eine besondere Weise auch ein persönliches Fortbildungsprogramm. Aber auch das Ehrenamt will gelernt sein. Es erfordert immer mehr Kompetenzen, Wissen aber auch fachliche Expertise.

Ziel unserer Rathaus-Politik ist es, das Ehrenamt zu fördern, auch durch passende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote. Dazu gehören zum Beispiel Themenbereiche wie Mitgliedergewinnung und -bindung, Führungsnachwuchs gewinnen, Vereins- und Freiwilligenmanagement, „Arbeiten im Team“, Veranstaltungsorganisation, Pressearbeit, Social Media, Unternehmenskooperation, Fundraising, Datenschutz und Steuerfragen.

Wer sich auf diesen Gebieten als ehrenamtlich Aktiver weiterbilden möchte, sollte auch die Möglichkeit dazu bekommen. Deshalb schlägt die SPD-Stadtratsfraktion vor, eine Vereins- und Ehrenamtsakademie zu gründen. Diese könnte darüber hinaus auch eine Individuelle Beratung und Coaching für einzelne Vereine und Initiativen anbieten und ein Kompetenzzentrum für die „Silver Generation“ aufbauen. Viele Ältere sind bereit, nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ihre Kompetenzen und Erfahrungen einzubringen und an andere weiterzugeben.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für eine Vereins- und Ehrenamtsakademie, die ehrenamtlich Aktiven passende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote eröffnet und Vereine und Initiativen berät.

Mit freundlichen Grüßen Stadtratsfraktion i Nürnberg Thorsten Brehm SPD stv. Fraktionsvorsitzender

am 10.10.2019

Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg

Exposé – Prüfaufträge – Verfahrensvorschläge

Die Aufgabe des vorliegenden Papiers ist es, den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.5.2019 durch konkrete Überlegungen zu füllen und dem Sozialausschuss des Stadtrats von Ref. V zu bearbeitende Prüfaufträge zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei handelt es sich um „work in progress“, das im Laufe der Bearbeitung der Prüfaufträge sehr entwicklungs- und entscheidungsoffen sein soll. Die Module dieses Exposés sollen – mit den bisher schon vorhandenen Bausteinen – ein übersichtliches und einfach zu bedienendes Nürnberger Gesamtmodell der Engagementförderung, auch für die einzelnen Ehrenamtlichen1 bzw. Ehrenamt-Suchenden, ergeben.

„Moderne Gesellschaften sind einer hohen Dynamik ausgesetzt. Dass auf sozialen Gebilden wie Vereinen, Familien, kleinen und großen Unternehmen Veränderungs- und Anpassungsdruck lastet, ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und Moden wechseln immer schneller. Historische Kontinuität ist kein Wert an sich.“2 In diesem Sinne geht es um ältere, traditionellere Vereins- und Ehrenamtsstrukturen ebenso wie um neue Vereine, Initiativen und Organisationen, die alle unterschiedslos – die vor 20 Jahren vieldiskutierte Unterscheidung zwischen „altem“ und „neuem“ Ehrenamt hat sich verflüchtigt – nach Zukunftsperspektiven und Zukunftssicherheit für ihr Engagement suchen.

1) Ziele und Rahmenhandlungen

Ziel: Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in Nürnberg weiter verbessert werden, die kooperativen Strukturen zwischen verschiedenen Engagementbereichen weiterentwickelt werden, die Zugangswege für zusätzliche Ehrenamtliche verbessert sowie durch verschiedene Module Zugewinne für alle Ehrenamtsfelder erzielt werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und weiterentwickelt werden. Vorgehen: Durch eine kooperative Verfahrensweise, durch Prüfungen und Pilotversuche sollen die verschiedenen Aspekte einer Vereins- und Ehrenamtskademie entwickelt (bzw. geprüft und ggf. verworfen) werden. Partnerstrukturen: Die vorhandenen Netzwerkstrukturen und viele potentielle Partner in allen Bereichen von kommunaler Verwaltung und Bürgergesellschaft sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Vision: Nürnberg wird – bei derzeit schon respektablem Standing – eine Beispielkommune für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland und bewirbt sich in einigen Jahren um den Titel als „European Volunteering Capital“.

1 Der Einfachkeit halber werden in diesem Exposé die Begriffe Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement synonym verwendet. 2 Thomas Röbke. Engagement braucht Leadership: Stärkung von Vereinen und ihren Vorständen als Zukunftsaufgabe. Stuttgart (Robert Bosch Stiftung) 2014 (Eine herausragende Analyse- und Maßnahmenzusammenstellung). Vgl. auch: Vereine in der Kommune: Chancen und Herausforderungen. Berlin (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement / BBE) 2013.

Was die Akademie nicht sein wird bzw. nicht sein soll:  Nicht vorrangig ein Gebäude bzw. Ort: Die Module und Strukturen sind vielseitig und dezentral, durch Information und Kommunikation verknüpft, jedoch nicht an einem Ort gebündelt.  Die Schaffung von Doppelstrukturen von Angeboten, die es andernorts in der Stadt bereits gibt, ist zu vermeiden. Deshalb sollen vorhandene Angebote und Ressourcen in Kooperation aufgegriffen werden. (Und natürlich auch die in den letzten Jahren unter Mitwirkung der Stabsstelle bürgerschaftliches Engagement/BE entwickelten Module integriert werden.)  Die Schaffung von Angeboten, die an den „real existierenden“ Bedarfen vorbeigehen, soll durch Prüfprozesse vermieden werden.

Rahmenhandlungen

Die wichtigsten Entwicklungen im riesigen Feld der Engagementförderung (bei über 30 Mio. Ehrenamtlichen in Deutschland) werden hier nur kurz und kursorisch skizziert:  Stabilität und Zuwachs im bürgerschaftlichen Engagement: Der deutsche Freiwilligensurvey von 2014 berichtet von einer steigenden Engagementquote der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre auf 44%!3 Die Nürnberger Befragung von 2013 – mit gänzlich anderer Methode - ergibt eine Engagementquote von knapp 23%, das sind über 100.000 der über 18jährigen Nürnberger/innen.4 Signifikant ist die seit 1999 bundesweit zunehmende Zahl der Menschen, die sich ein Engagement (zumindest theoretisch) vorstellen können; in Nürnberg lag diese Zahl 2013 bei 165.000 Menschen. Der grundsätzliche Trend zu einer „aktiven Bürgerschaft“ kann deutschlandweit registriert werden (was keineswegs eine konfliktfreie Stadtgesellschaft impliziert).  Gleichzeitig intensiver Wandel im Engagement: Innerhalb der Gesamt-Stabilität bzw. des Gesamtzuwachses verändern sich Strukturen und Inhalte. Das wöchentliche Zeitbudget wird geringer; manche Engagementbereiche verlieren, andere gewinnen; aktuelle Themen sorgen für richtiggehende Engagementwellen (Flucht und Integration); die Luft beim „Führungsnachwuchs“ für Vereine wird immer dünner; das Interesse an Qualifizierung im Ehrenamt nimmt zu u.v.a.m.  Gesellschaftliche „Megatrends“ hinterlassen mit zunehmender Geschwindkeit ihre Spuren im bürgerschaftlichen Engagement, das natürlich durch Individualisierung, Säkularisierung, Globalisierung, Digitalisierung, demographischen Wandel, Fokussierung auf Nachhaltigkeit, aufgehende Einkommens- und Bildungs“scheren“ (usw.) geprägt wird.  Einigkeit kann konstatiert werden, dass durch das Engagement der Bürgerschaft in ihrer Gesamtheit die Lebensqualität in einer Kommune entscheidend geprägt wird und dass ehrenamtliche Tätigkeit zentrale Themenfelder für die Stadt (wie Integration und Bildung) positiv gestalten kann.  Das kommunale Handeln der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik wird zunehmend geprägt durch die Ko-Produktion mit der Bürgergesellschaft (und anteilig mit der Wirtschaft, wie der Nürnberger Slogan der 3 B’s von „Bürgerzeit, Bürgerwissen, Bürgergeld“ impliziert).  Ehrenamt findet sich in vielen Strukturen: Vereine, nicht-eingetragenen Vereine, Initiativen, Projekte, Verbände und Organisationen. 52% der Ehrenamtlichen sind in Vereinen tätig (tendenziell zunehmend), 13% in Kirchen (abnehmend), 8% bei Staat / Kommune (abnehmend), selbstorganisierten Gruppen (8% zunehmend), Verbände 5% (abnehmend), Parteien und Gewerkschaften 5% (gleichbleibend). Dementsprechend ist es naheliegend für eine Vereins- und

3 Kurzfassungen: Auch mit bayerischen Ergebnissen: Freiwilligensurvey 2014: Ergebnisse und Trends (Zukunftsministerium 2016). https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Ehrenamt/Positionen_Studien/Freiwilligensurvey2014_Bayern.pdf Freiwilliges Engagement in Deutschland: Zentrale Ergebnisse des Deutschen Freiwilligensurveys 2014. (BMFSFJ). https://www.bmfsfj.de/blob/93914/e8140b960f8030f3ca77e8bbb4cee97e/freiwilligensurvey-2014-kurzfassungdata.pdf 4 Patricia Paiva: Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg in Zahlen: Auswertung der repräsentativen Wohnungsund Haushaltserhebung „Leben in Nürnberg“ von 2013. Nürnberger Arbeitspapiere zu sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und „Good Governance“. Nr. 37 / April 2015. https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/sonstige_downloads/37_be_nbg_zahlen.pdf

Ehrenamtsakademie, auch die anderen Organisationsformen des Ehrenamts in den Blick zu nehmen.  In 3496 Vereinen (Registergericht Nürnberg, Juli 2019) engagieren sich Nürnberger Bürger/innen: Vereine bilden damit auch in Nürnberg die wichtigste Organisationsform des bürgerschaftlichen Engagements. Während die „neuen“ Formen des Ehrenamtes (zum Beispiel in oder über Freiwilligen-Agenturen und im Einsatzfeld Flüchtlingshilfe) in den letzten Jahren durch die Öffentlichkeit und die Politik verstärkt wahrgenommen und gewürdigt wurden, fokussiert sich das Interesse nun langsam steigend auf das Ehrenamt in Vereinen. Besonders auch kleinere Vereine und Initiativen brauchen Unterstützung.

2) Handlungsfelder und Prüfaufträge

für eine Vereins- und Ehrenamtskademie Nürnberg

Im Folgenden sollen sinnvolle Handlungsfelder und Prüfaufträge kurz benannt werden, manche Maßnahmen davon auch schon zeitnah mit Pilotversuchen getestet werden sowie grundsätzliche und konkrete Vorgehensvorschläge für die Vereins- und Ehrenamtsakademie beschrieben werden. Alle genannten Titulaturen sind natürlich als Arbeitstitel zu verstehen.

2.1. Fortbildung und Qualifizierung

Das Themenfeld Fortbildung und Qualifizierung richtet sich natürlich primär an ehrenamtlich Tätige. Ein wichtiger Akzent ist aber auch auf die Qualifizierung von Hauptamtlichen, die mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten oder dies zukünftig anstreben, zu legen. Das vorhandene Angebot ist durchaus breit (regional und überregional), kann aber zielgerichtet ergänzt und thematisch erweitert werden. Deswegen gilt es Lücken und Defizite zu eruieren und zu füllen. Besonders interessant ist die Frage der „Interdisziplinarität“: Angebote bei denen Vertreter/innen verschiedener Arbeitsfelder spartenübergreifend aufeinandertreffen und voneinander profitieren können. Enge Schnittstellen gibt es zu den Kapiteln Anerkennungskultur (2.2.), zu „Best Ager“ (2.7.) und zu Kommunikation (2.9.).

(Prüfauftrag) Ausbau und Bündelung der Angebote. Beispielhaft kommen dafür in Betracht:

Hier können und sollen Synergien und Kooperationen mit vielen Anbietern im Vordergrund stehen, die einzeln und gemeinsam konkret geprüft werden: Zum Beispiel mit dem BCN (Bildungszentrum / Stadtbibliothek, siehe auch 2.2.), mit dem Sozialreferat (Weiterbildungseinrichtung PEF-SB – Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe), mit den Bildungswerken der Kirchen, dem BLSV, dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) und anderen. (Prüfauftrag) Die „Wissenswerkstatt“ von Zentrum Aktiver Bürger/ZAB/ISKA, Paritätischem Wohlfahrtsverband und Consorsbank (gefördert auch durch die Agend 21) hat im Jahr 2018 sehr erfolgreich die Arbeit aufgenommen: Ehrenamtlich und hauptberuflich Beschäftigte aus Non-Profit- Einrichtungen finden Fachvorträge, Workshops und Trainings von Expert/-innen aus Unternehmen. Zu prüfen wären die Verstetigung und der Ausbau der Angebote. (https://www.iskanuernberg.de/tueren-oeffnen/wissenswerkstatt.html) (Prüfauftrag) Das LBE, gefördert vom Staatsministerium, bietet für Landkreise und große Kommunen sog. „Vereinstage“ als größere Qualifizierungs-Samstage an, die auch für Nürnberg spartenübergreifend genutzt werden könnten (Pilotversuch). Ein solcher Tag könnte in Nürnberg

evtl. schon im Juni 2020 durchgeführt werden. Für weitere Aktivitäten wären die Schnittstellen zu Sportdialogen, Bildungskonferenz usw. zu prüfen. (Prüfauftrag) Zum interdisziplinären Austausch und der informellen Fortbildung sollte die Einführung eines „Salons“ für bürgerschaftliches Engagement geprüft werden, der unaufwendig mit interessanten Themen und Gästen aktuelle Themen aufgreifen kann. Hier wäre die Kooperation mit Netzwerken wie der Stifter-Initiative Nürnberg und dem CSR-Netzwerk „Unternehmen Ehrensache“ zu prüfen. (Prüfauftrag) Unter Nutzung vorhandener Informationen, die vielfältig an verschiedenen Stellen im Internet angeboten werden, und unter besonderer Nutzung des bereits sehr tiefen Informationsangebots der Stabsstelle „Bürgerschaftliches Engagement“, wäre die Einführung eines „Nürnberger Ehrenamts-Wiki“ hinsichtlich Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen.

2.2. Ausbau Anerkennungskultur

In Nürnberg hat sich in den letzten Jahren eine durchaus bundesweit herausragende Landschaft für die Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements entwickelt: Die monatliche Auszeichnung „EhrenWert“ ist der wohl am häufigsten verliehene Ehrenamtspreis in Deutschland (mit UniVersa Versicherung und Nürnberger Nachrichten – seit 10 Jahren, noch 2019 wird der 150. Preis verliehen), der Preis „Nürnberger Herz“ (mit Tucher) ist in Deutschland einzigartig in seiner Ausrichtung auf die Anerkennungskultur von Organisationen (sechs Preise jährlich), 2018 konnte der „Youngagement-Preis“ für junges Engagement (mit Schmitt&Sohn) gegründet werden. Andere Preise und Würdigungen bestehen schon länger oder sind in jüngerer Zeit dazu gekommen: SPD, Lebenshilfe, Selbsthilfe… Die bayerische Ehrenamtskarte in Nürnberg wird demnächst an den 2000sten Empfänger/-in ausgehändigt (Start Winter 2016/17). Und natürlich haben Dachverbände und einzelne Vereine eigene Formen der Ehrung ihrer (ehrenamtlichen) Mitglieder. Vor diesem Hintergrund sind gezielte ergänzende Maßnahmen genau zu prüfen. Besonders interessant scheint die Verzahnung von Qualifizierung und Anerkennung zu sein: Immer mehr Freiwillige sehen in der Möglichkeit der individuellen Qualifizierung im Ehrenamt ein wichtiges Element auch der Anerkennungkultur. Dass Preise und Anerkennungen Finanzierungsbausteine für Vereine und Organisationen sein können, wird in Kapitel 2.5. aufgegriffen.

(Prüfauftrag, Pilotversuch) Nach dem Vorbild der hessischen Kolleg/-innen, die 2018 in Nürnberg zu Gast waren, könnte eine Fortbildungs- und Anerkennungs-Exkursion (Zielgruppe: ehrenamtliche und hauptamtliche Freiwilligenkoordinator/-innen) ein positives Instrument sein. Ein Pilotversuch zur Prüfung ist bereits konzipiert: Für Ende März 2020 in Stuttgart.5 (Prüfauftrag) Ein besonders interessantes Modell für die Kombination von Anerkennung und Fortbildung wären „Bildungsgutscheine“ für Ehrenamtliche, insbesondere in Kooperation mit dem Bildungszentrum/BZ und seinem vielseitigen Angebot. Neben inhaltlichen Fragen stehen bei diesem Prüfauftrag auch konkrete Fragen des „Handling“ und der Finanzierung im Mittelpunkt. „Bildungsgutscheine“ könnten sich auch auf die Ermöglichung der Teilnahme von Ehrenamtlichen an (überregionalen) Fachveranstaltungen und Angebote von PEF/SB beziehen. (In kleinem Umfang werden solche Möglichkeiten von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement auf Spendenbasis bereits jetzt praktiziert.)

2.3. Gewinnung von Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Vorständen

Für die Zukunft einer aktiven Bürgergesellschaft im Allgemeinen und für das „Wurzelwerk“ der vielen Vereine, Initiativen und Verbände sind neue Mitglieder und die aus ihnen ggf. hervorgehenden neuen Ehrenamtlichen und Führungskräfte ein entscheidender und vielerorts kritischer Faktor.

5 Grund für die Wahl von Stuttgart sind, neben der in etwa vergleichbaren Stadtgröße, die Ergebnisse einer Bachelorarbeit, die Stuttgart als besonders gelungenes Modell der Engagementförderung ausweist: Iris Knopf: Kommunale Strukturen der Förderung Bürgerschaftlichen Engagements in deutschen Großstädten. Nürnberger Arbeitpapier zu sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und „Good Governance“, Nr. 78 / Juni 2019.

Die Nürnberger Struktur ist mit den zentralen, von ZAB betreuten Zugangsmöglichkeiten „Bürgernetz“ (Datenbank mit 680 Angeboten im August 2019, über 15.000 Seitenaufrufen pro Monat und der großflächigen Bewerbung durch die Kooperation mit Stadtreklame und Sparkasse) und der „Freiwilligen-Info“ (persönliche Beratung 9 Stunden pro Woche im Cafe des Thalia-Buchhaus Campe in der Karolinenstraße) gut aufgestellt. Allerdings müssen sich Gewinnung, Beratung und Vermittlung angesichts der rasanten Digitalisierung der Kommunikationsformen als „Möglichkeitsinfrastruktur“ weiterentwickeln. Hier gibt es wiederum starke Schnittstellen zu den Kapiteln Fortbildung (2.1.), Einzel-Coaching (2.4.) und Kommunikation (2.9.)

(Prüfauftrag) Besondere Aufmerksamkeit verdient das kurzfristige Engagement in Projekten. Mit verschiedenen Partnern prüft die Stabsstelle BE bereits technische Möglichkeiten für die Umsetzung zeitnah wirksamer Möglichkeiten – vor allem, aber nicht nur für jüngere Engagementwillige. (Prüfauftrag, siehe auch in Kapitel 2.1.) Im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen für die einzelnen Vereine und Initiativen sollte ein „Ausbildungsgang Digital-Beauftragter“ für Vereine und gemeinnützige Organisationen geprüft werden – unter besonderer Berücksichtigung von jungen, dafür zu mobilisierenden Ehrenamtlichen. (Prüfauftrag) Auf der Stadtteilebene, auf der viele Vereine und Initiativen tätig sind, wären Möglichkeiten der verstärkten Gewinnung von Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Vorständen in Kooperation mit den Stadtteileinrichtungen und z.B. nebenan.de zu prüfen. Umgekehrt könnten erweiterte Ehrenamtsmöglichkeiten zu verstärktem „Community Building“ im Stadtteil führen – insgesamt also eine wechselseitige Dynamik auslösen.

2.4. Einzel-Coaching für Vereine und Initiativen

In dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ist zu recht die Frage der inviduellen Beratung für Vereine, Initiativen und Organisationen hervorgehoben, die angesichts der jeweils sehr spezifischen Fragestellungen und Probleme besonderes Gewicht haben soll und oftmals nicht in übergreifenden Fortbildungsangeboten abgearbeitet werden kann. Eine besondere Schnittstelle gibt es zum Kapitel „Best Ager“ (2.7.)

(Prüfauftrag) Ein Coaching-Konzept hierfür müsste die Schrittfolge von Anlaufstelle und Problem- „Anamnese“, Organisationsentwicklung, konkrete Maßnahmen bis hin zu Evaluation und Erfolgskontrolle umfassen. Wichtige Bausteine könnten z.B. sein:

mit geringen Honorarsätzen) zur Verfügung stehen.

Probleme schon Lösungen gefunden haben.

unterstützt. (Prüfauftrag) Eine spezielle Variante des Coachings könnte die Kooperation mit Gründungs- und Projektberatungen verschiedener Träger sein. Über das Projekt „Leonardo“ von technischer Hochschule, Kunst- und Musikhochschule könnte verstärkt der Hochschulbereich die Bürgergesellschaft mit Impulsen auch bei speziellen Themen versehen.

2.5. Fundraising

Ressourcen – oft kleinteiliger Art – sind zentrale Problembaustellen für Vereine und Initiativen. Dabei handelt es sich vorrangig um Geld, ggf. aber auch um Sachspenden und um räumliche Mitnutzungs“spenden“. Der Aspekt spielt natürlich auch im Kapitel Fortbildung (2.1.) eine gewichtige Rolle.

(Prüfauftrag) Zentrale Ausgangsbasis sollte hier eine Datenbank über Fördermöglichkeiten speziell für bürgerschaftliches Engagement sein, primär auf lokal-regionaler Ebene,6 aber auch mit realistischen überregionalen Förderern. Diese sollte Projektförderungen, ebenso wie dauerhafte Fonds und regelmäßig vergebene Preis umfassen und einfache Strukturen und Informationen ausweisen (Name, Verleiher, Zeiten, Themen, Förderrichtlinien, Zielgruppe, Preishöhe usw.) (Prüfauftrag, s.u. unter 2.9.) Über die Kommunikationswege der Vereins- und Ehrenamts-Akademie sollte über anstehende Einreichungsdaten und Zusatzinformationen rechtzeitig informiert werden (was der „Newsletter Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg“ der Stabsstelle BE bisher in nuce schon leistet).

2.6. Themenspezifische Schwerpunkte der Akademie

Eine Vereins-/ und Ehrenamtsakademie könnte gut beraten sein, auch in der Zusammenarbeit zu besonders wichtigen und aktuellen gesellschaftlichen Themenstellungen aktiv zu sein und Kooperationsstrukturen aufzubauen bzw. zu verstärken.

(Prüfauftrag) Es gibt vielerlei Themen, die aufzunehmen wären, und ggf. in verbesserte Kooperationsmodelle zu integrieren sein könnten. Dafür sollten jeweils eigene Exposés entwickelt werden:

Landschaft sehr fragmentiert und stark ausbaufähig.

meisten Noch-Nicht-Engagierten interessieren, der aber – zum Beispiel in Hinblick auf stringentes Freiwilligenmanagement – anders und fragiler aufgestellt ist.

Jahren enorm viel entwickelt, gerade auch durch und mit den Ehrenamtlichen. Hier geht es vor allem auch um die Möglichkeiten der Verstetigung des Engagements angesichts der Verlagerung der Themen von der Notsituation Flucht zur mittel- und langfristigen Bemühung um Integration aller Neu-Nürnberger/-innen (die z.B. ja zu großen Teilen auch aus EU-Staaten stammen).

aktuelle Thema noch mehr in den Mittelpunkt des ehrenamtlichen Engagements rücken.

kann – neben den Aktivitäten vieler anderer Organisationen, der Parteien und Gewerkschaften usw. auch ein Arbeitsthema für Vereins- und Ehrenamtsakademie sein. Bürgerschaftliches Engagement ist Voraussetzung und Ergebnis demokratischer Normen und Werte!

2.7. Zielgruppenspezifische Schwerpunkte der Akademie: „Best Ager“

Die Vereins- und Ehrenamtsakademie sollte sich auch der verstärkten Gewinnung verschiedenen Zielgruppen für aktive Mitwirkung im Ehrenamt bemühen. Ebenfalls besonders hervorgehoben im SPD-Antrag sind die dort als „Silver Generation“ bezeichneten jüngeren Alten, für die es schwer ist, einen von ihnen selbst akzeptierten und zutreffenden Begriff zu finden – wohl am besten wären sind beschrieben mit „nachberuflich ehrenamtlich Tätigen“. Diese Alterskohorte (60- oder 65-plus) hat ihre Engagementquote seit dem ersten Freiwlligensurvey 1999 sehr gesteigert. In den kommenden Jahren wird sich ihr Aufbau signifikant verändern: Die Baby-Boomer der geburtenstarken Jahrgänge werden in den Ruhestand gehen, die aufgrund der Bildungsexpansion seit den 1960er Jahren deutlich höhere Bildungsabschlüsse und in größeren Teilen auch im Ruhestand gute materielle Lebensumstände haben – beides wichtige Faktoren für die Engagementquote. Man kann ihnen sicherlich auch eine erhöhte Fitness und Mobilität unterstellen, einen allgemeinen Willen zu nachberuflicher Tätigkeit und einen ausgesprochenen Gestaltungswillen für die örtliche Gemeinschaft.

6 Die “Förderkulissen“ sind oftmals nicht nur für Ehrenamtliche, sondern auch für sie beratende städtische Mitarbeiter/-innen kaum zu übersehen. Dies beginnt bereits bei einschlägigen städtischen Möglichkeiten, die sich auch für ehrenamtliche Projekte anbieten könnten…

Wie bereits erwähnt könnten die Kompetenzen („Bürgerwissen“) der älteren Generationen in das Kapitel „Einzel-Coaching“ (2.4.) – das Vorhandensein von Strukturen diesbezüglich vorausgesetzt – gut eingebracht werden.

(Prüfauftrag) Ein „Kompetenzzentrum Best Ager“ könnte der Fokus für die Gewinnung von älteren Aktivbürgern sein. Dabei ist sicherlich zu unterscheiden zwischen verschiedenen Ebenen der Vorerfahrungen und der möglichen bzw. angestrebten individuellen Tätigkeiten: Von Menschen mit ausgesprochen hoher beruflicher (Management- und Wissens-) Kompetenz, die sicherlich analog zum wirtschaftlichen „Headhunting“ sehr individuell angesprochen werden müssten, über hochqualifizierte Menschen, die ihr Wissen weitergeben können und wollen, bis hin zu potentiellen Ehrenamtlichen, die vor allem ihre „Bürgerzeit“, gerne auch bei einfachen und dienenden Ehrenämter einbringen wollen. Ein Konzept-Exposé zu diesem Thema, das schon lange immer wieder in verschiedenen Kreisen andiskutiert wird, gilt es zu entwickeln. (Prüfauftrag) Ein besonderes Thema innerhalb des „Kompetenzzentrums“ könnte die Kooperation mit Arbeitgebern sein, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung für ein verstärktes „Übergangsmanagement in den Ruhestand“ aufgeschlossen sind. Auch bei der Stadt Nürnberg, einem der größten Arbeitgeber in Nürnberg, gibt es hier Potentiale.

2.8. Weitere zielgruppenspezifische Schwerpunkte der Akademie

Neben den „Best Agern“ gibt es andere Engagement-Zielgruppen mit sehr unterschiedlichen Interessen und Bedarfen, die eine Vereins- und Ehrenamtsakademie verstärkt mobilisieren sollte.

(Prüfauftrag) Einzelprojekte könnten in den folgenden Feldern entwickelt werden:

unterdurchschnittliche Engagementquote. Dabei wären Aspekte des Engagements, wie die Tagesstrukturierung, die Vermeidung von Überförderung, die Rückgewinnung von Selbstwirksamkeit (usw.) gerade für Langzeitarbeitslose sehr wichtig. Sie müssten als Zielgruppe allerdings sicherlich auch intensiv betreut werden. Im Rahmen neuer Arbeitsmarktmaßnahmen („Teilhabechancengesetz“) sollte die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter geprüft werden.

Thema sein, wie man zusätzlich zu der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch die Vereinbarkeiten mit dem Ehrenamt verbessern könnte – und damit auch die Zugangsmöglichkeiten für daran interessierte Frauen in ehrenamtliche Führungspositionen verbessert.

„Königsweg zur Integration“ sein, weil sie – häufig gemeinsam mit länger in Nürnberg beheimateten Menschen – tätig sind, weil sie ihr Lebensumfeld aktiv gestalten können, weil oft ihre sprachlichen Fähigkeiten erweitert werden, weil sie insgesamt an „Sozialkapital“ gewinnen. Die Landschaft an inter- und transkulturellen Vereinen und Projekten ist in Nürnberg breit; im Vordergrund für die Akademie könnte die Vernetzung mit nicht-migrantischen Initiativen und Organisationen und im Ausbau von deren interkulturellen Kompetenzen stehen. Die Regiestelle Flucht und Integration (ReFi) und die Stabsstelle BE, beide im Geschäftsbereich des Sozialreferats, pflegen das Thema schon bisher intensiv und können es weiterentwickeln.

24 Jahren eine sehr hohe Engagementquote, mit 54% an der Spitze zusammen mit 35-44-Jährigen (die oft wiederum für ihre Kinder engagiert sind). Aber auch hier nimmt das Interesse an freiwilliger Tätigkeit weiter zu und nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist auch das Engagement im Jugendalter positiv prägend für spätere Lebensphasen. Seit 2018 hat die Stabsstelle BE verstärkt das Thema auf ihre Tagesordnung gesetzt (z.B. durch den Youngagement-Preis sowie durch Informationsarbeit, nicht zuletzt bei Rathaus-Clubbing, Freiwilligenmesse und einer eigenen Freiwilligendienst-Börse während der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements im September) Dafür ist man auch schon 2018 mit dem bayerischen Innovationspreis Ehrenamt ausgezeichnet worden (Pilotversuch). Schon im September 2019 erfolgte der Versuch der Gründung einer „Youngagement-Community“ unter Mitwirkung vieler Organisationen und Verbände. Verstetigung eines solchen Netzwerks wäre zu prüfen.

Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen (und deren Curriculum) hochinteressante Engagementformen, die Bildungsprozesse stark unterstützen können und die Engagementbereitschaft erhöhen. Im Vergleich mit anderen Kommunen sind diese in Nürnberg noch nicht sehr weit entwickelt und Konzepte zum Ausbau sollten entwickelt werden.

2.9. Kommunikation

Die Informationszugänge für Ehrenamtliche sind vielfältig, manchmal – angesichts der knappen Zeitressourcen für Freiwillige – fast überwältigend. Die Schnittstelle zum Thema „Gewinnung von Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Vorständen“ (2.3.) ist hier besonders wichtig – es gilt die Frage zu beantworten, inwieweit allgemeine Kanäle durch die Akademie auch positive Wirkungen für die einzelnen Vereine und Organisationen entfalten.

(Prüfauftrag) Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales sieht eine sehr gute Basis in den von ihr ausgehenden Medien, die in den letzten Jahren entwickelt wurden. Die vier Mail-Newsletter mit breiter Streuung insbesondere an Multiplikatoren7 sind eine breite Basis (Pilotversuch). Gut wirksam ist auch der Internet-Auftritt der Stabsstelle BE, der ab September 2019 zu einem eigenen Miniweb um- und ausgebaut wird, und im Rahmen der Akademie ergänzt und präzisiert werden soll. Und auch der Facebook-Auftritt www.facebook.com/NuernbergEngagiert (mit fast 5.000 Abonnenten) leistet zusätzliche Information und Kommunikation. Auf Basis dieser Medien können weitere Überlegungen und Technologien ausgebaut werden (Pilotversuch), zum Beispiel auch durch intensivierte Medienpartnerschaften, die derzeit schon z.B. mit den Nürnberger Nachrichten diskutiert werden.8 (Prüfauftrag) Zentral wird es sein, ein für Ehrenamtliche und Ehrenamtsinteressenten übersichtliches und praktisches Gesamtkonzept der Kommunikation zu entwickeln, das auch ohne große Zeitressourcen gut handhabbar ist. (Siehe dazu auch die Verweise an verschiedenen Stellen dieses Exposés.)

2.10. Strukturen und Beratung

Bereits heute gibt es übergreifende Austausch- und Steuerungsgremien für Themen des bürgerschaftlichen Engagements jenseits einzelner Felder und Sparten in Nürnberg. Sie werden in der Regel im Sozialreferat (mit-)koordiniert: Das „Nürnberger Netzwerk Engagementförderung“, die Koordinierungsgruppen ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, das Nürnberger CSR-Netzwerk „Unternehmen Ehrensache“, die Stifter-Initiative Nürnberg.

(Prüfauftrag) Die Netzwerk-Arbeit sollte im Rahmen der Akademie überdacht und ggf. neu strukturiert werden (Pilotversuch). Zum Beispiel soll bereits im Oktober 2018 bei einer gemeinsamen Sitzung von Netzwerk Engagementförderung und der Koordinierungsrunde Flüchtlingshilfe die Zusammenlegung geprüft werden (wobei das Thema Integration/Flucht auch danach den gebührenden großen Stellenwert haben soll). Im Rahmen der Prüfaufträge sollen generell die Gremienstrukturen zeit- und ressourcensparend angepasst werden. Die Rolle der Stabsstelle BE als Netzwerkknoten ist dann dementsprechend zu definieren. (Prüfauftrag) „Mehr Wissen“ könnte eine grundsätzliche Überzeile für die Vereins- und Ehrenamtsakademie sein. Sie kann sich aber auch auf die empirischen Erkenntnisse über das Engagement beziehen (am wertvollsten wären sie in Zeitreihen), die verstärkt einzuholen wären und sorgfältig analysiert werden sollten. Eine lokale Befragung im Rahmen des bundesweiten Freiwilligensurveys (z.B. von Bremen vorgenommen) hätte sicher großen Wert, aber auch ein großes Preisschild.

7 Zu BE allgemein (ca. 1700 Abonnenten), zu Engagement im Thema Integration und Flucht (ca. 2500 Abonnenten), zum Stiftungsthema (ca 1.000 Abonnenten), zum Thema CSR (ca. 1.200 Abonnenten). Dazu regelmäßige Rundmails an die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte (ca. 1.900), an das Freiwilligenteam N2025 usw. 8 Die NN sind bereits seit zehn Jahren, seit Gründung, Medienpartner des „EhrenWert“-Preises.

3. Vorgehensvorschläge

(Vorgehensvorschlag) Als zeitlicher Rahmen für die Abarbeitung der Prüfaufträge werden – angesichts der Vielfalt der Themen – zweieinhalb Jahre (bis Juni 2022) vorgeschlagen. (Vorgehensvorschlag) Regelmäßig soll über (Zwischen-)Ergebnisse im Sozialausschuss des Statdtrats berichtet werden. (Vorgehensvorschlag) Besondere Bedeutung spielen in den ersten Phasen die Gespräche mit „Fokusgruppen“ und Stakeholdern, bei denen die Vorschläge dieses Papiers in Hinblick auf Kooperationen und Synergien (und Abgrenzungen) strukturiert diskutiert werden sollen. Dies kann geschehen:

ehrenamtlichen Feld besonders tätigen Organisationen,

Einladungslisten zusammen zu stellen sind. (Vorgehensvorschlag) Die vorgestellten Pilotversuche werden zeitnah umgesetzt. (Vorgehensvorschlag) Eine umfassende Befragung von Vereinen und Organisationen soll nach der Planung der Stabsstelle BE eher gegen Ende des Prozesses stehen und damit dann auch einen aktivierenden Charakter hinsichtlich der Veränderungen haben. Als Basis für die ersten Phasen kann sehr gut eine umfassende Vereinsstudie dienen, die im Auftrag der Stadt München durchgeführt wurde; dortige Schlussfolgerungen sind bereits in das vorliegende Exposé eingearbeitet worden.9 (Vorgehensvorschlag) Zur Umsetzung der Prüfaufträge werden als Ressourcen p.a. € 60.000 für notwendig erachtet, die ggf. auch in sachgrundbefristete Anstellungen bei der Stadt oder Auftragsvergaben an Dritte gehen könnten. (Auch ehrenamtliche Expertise soll in die Bearbeitung einbezogen werden.) (Vorgehensvorschlag) Die Akquise von ergänzenden Drittmitteln wird von Seiten der Stabsstelle BE – nach allerersten, sehr vorsichtigen Kontaktaufnahmen – optimistisch gesehen, steht aber als Aufgabenstellung im Raum. (Prüfauftrag) Im Fortgang der Prüfaufträge wird die Frage nach einer Bewerbung als „European Volunteering Capital (EVC)“ weiterverfolgt – natürlich auch in Abhängigkeit des Fortgangs der Bewerbung als Kulturhauptstadt und in enger Abstimmung mit dem Bewerbungsbüro.

Ref. V / Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und ‘Corporate Citizenship’ 16. September 2019

9 https://www.muenchen.de › dam › Vereinsumfrage_Gesamtbericht_endgueltig

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Kommission für Integration 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für Jugend,

Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht

Bericht:

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Im folgenden Bericht wird auf Zugewanderte im Fluchtkontext ein besonderes Augenmerk gelegt.

Die Aufgaben des Referats für Jugend, Familie und Soziales sind trotz der intensiven Phase gut gelungen. Angebote und Aktivitäten sollen im Sinne einer vorbeugenden Sozialpolitik wirken und dabei nicht nur, aber vor allem Familien mit Kindern und Jugendliche, in den Mittelpunkt rücken. Dabei benötigen Übergangsphasen besondere Aufmerksamkeit, da vor allem hier eine frühzeitige intensive Förderung Erfolge unterstützen kann.

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht. Inhalte sind aktuelle Zahlen und Entwicklungen sowie bestehende und geplante Aktivitäten des Geschäftsbereichs. Es werden aber auch Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen der kommunalen Ebene aufgezeigt. Außerdem werden zukünftige Handlungsnotwendigkeiten und Planungen dargestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsanmeldungen 2020 sind bei Stk bekannt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Relevanz ist im Gesamtbericht in unterschiedlichen Handlungsfeldern zielgruppenoriert benannt, beschrieben und berücksichtigt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Sozialausschuss 10.10.2019/ Kommission für Integration 10.10.2019 ÖÖ 22

Sachverhalt (Kurzfassung zum Bericht) zur Entwicklung und Umsetzung der

Integrationsstrategie des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit

Schwerpunkt Flucht

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Im Bericht des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg wird auf Zugewanderte im Fluchtkontext ein besonderes Augenmerk gelegt. Der Bericht informiert umfangreich über aktuelle Zahlen und Entwicklungen sowie bestehende und geplante Aktivitäten des Geschäftsbereichs. Es werden aber auch Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen der kommunalen Ebene aufgezeigt. Außerdem werden zukünftige Handlungsnotwendigkeiten und Planungen dargestellt.

Zahlen und Fakten (vgl. Ziffer 2): Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zahl der Geflüchteten seit November 2016 rückläufig ist und kaum weitere Zuzüge stattfinden. Bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung seit 2012 nach Nationalitäten wird deutlich, dass die Personengruppen der acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer1 und der EU-2-Staaten2 am stärksten gewachsen sind. Aussagen zu Menschen mit Fluchthintergrund können auf der Basis amtlicher Statistiken oft nur näherungsweise erfolgen. Bspw. ist das für Nürnberg wichtige nicht-europäische Asylherkunftsland Äthiopien in den Statistiken nicht abgebildet. Aktuell (Juni 2019) leben 5.594 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterbringung. Die Länder Irak, Syrien und Äthiopien stellen im Juni 2019 in Nürnberg die Hauptherkunftsländer dar. Betrachtet man die Gesamtzahl der Geflüchteten in Nürnberg, kommen ca. 52 Prozent aus Ländern mit guter Bleibeperspektive3. Im Dezember 2015 lebten 8.152 Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG in Nürnberg. Ab Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften erfolgt ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG zum SGB II. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländern haben insgesamt rund 71,1 Prozent (3.282 Personen im März 2019) ein sogenanntes Fluchtmerkmal.

Organisation und Struktur der Integrationsarbeit im Geschäftsbereich Ref. V (vgl. Ziffer 3): Der Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales ist in vielfacher Weise durch rechtliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeiten besonders intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst. Dabei geht es darum, den Zugang zu Regelangeboten zu fördern und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen im Sinne vorbeugender Sozialpolitik zu entwickeln. Im Zuge der verstärkten Fluchtmigration haben sich innerhalb der Dienststellen Einheiten auf verschiedenen Ebenen etabliert, die sich themenbezogen den Bedarfen der Neuzugewanderten widmen (bspw. Fachstelle für Flüchtlinge, Allgemeiner Sozialdienst - Team 10 und die Regiestelle für Flucht und Integration). In der Gestaltung der Integrationsaktivitäten sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Dies wird durch diverse Gremien und Arbeitskreise innerhalb des Geschäftsbereichs sowie in der referatsübergreifenden Beteiligung sichergestellt.

Angebote und Aktivitäten des Geschäftsbereichs (vgl. Ziffer 4): Angebote und Aktivitäten sollen im Sinne einer vorbeugenden Sozialpolitik wirken und dabei nicht nur, aber vor allem Familien mit Kindern und Jugendliche in den Mittelpunkt rücken. Dabei benötigen Übergangsphasen besondere Aufmerksamkeit, da vor allem hier eine frühzeitige intensive

1 Die Bundesagentur für Arbeit definiert die bundesweit acht häufigsten nicht-europäischen Herkunftsländer folgendermaßen: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia 2 Bulgarien, Rumänien 3 Die Länder Syrien, Irak, Somalia, Eritrea und Iran gelten zum Stand Juni 2019 als Länder mit guter Bleibeperspektive (Aussicht auf Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Zuerkennung des Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzstatus). Seit dem 01.08.2019 gelten nur noch die Herkunftsländer Eritrea und Syrien als Länder mit guter Bleibeperspektive.

Förderung Erfolge unterstützen kann. Ziel aller Integrationsaktivitäten ist es, zugewanderte Menschen möglichst schnell und nachhaltig zu einer selbstständigen Lebensführung zu befähigen. Zur Förderung von geeigneten Projekten und Maßnahmen gibt es im Geschäftsbereich verschiedene Instrumente, die inhaltliche und finanzielle Unterstützung anbieten (bspw. der Integrationsfonds). Das Referat für Jugend, Familie und Soziales legt fünf Handlungsfelder zugrunde, anhand derer sich die Integrationsaktivitäten orientieren: Wohnen, Beschäftigung/Arbeit/Ausbildung, Sprache, (frühkindliche, kindliche und Alltags-) Bildung und Kultur/Sport/Freizeit.

Wohnen (vgl. Ziffer 2/4.1.): Eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Geflüchteten, ist geeigneter Wohnraum. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass aber bereits in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) die ersten Schritte des Integrationsprozesses (bspw. Teilnahme an Sprachkursen, Schulbesuch) erfolgen können. Seit 2017 sinkt die Zahl der in städtischen GU in Nürnberg untergebrachten Personen kontinuierlich. Aufgrund dessen werden seit 2017 Kapazitäten in der Unterbringung kontinuierlich zurückgebaut. Anerkannte Flüchtlinge, die zum Auszug aus der GU berechtigt und damit auch verpflichtet sind, haben aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Schwierigkeiten, eigenen Wohnraum anzumieten. Mithilfe der Projekte „Übergangswohnen“ und „Boardinghouse“ der Stadt Nürnberg (Sozialamt) wird der Übergang in privatrechtlichen Wohnraum unterstützt. Als weitere Maßnahme wurde der „Katalog Wohnen“ entwickelt, welcher als Handreichung für Wohnungssuchende und Neuzugewanderte dient.

Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung (vgl. Ziffer 2.2./4.2): Der Nürnberger Arbeitsmarkt entwickelt sich seit einigen Jahren allgemein positiv. Die Beschäftigungsquote der Nationalitätengruppe der acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer nimmt nach den hohen Zuzugszahlen der Jahre 2015 und 2016 ebenfalls an Schwung auf. Die Quote der Integrationen4 mit Fluchtmerkmal konnte gegenüber dem Vorjahreswert um 0,9 Prozent gesteigert werden. Im Geschäftsbereich stehen allgemeine Fördermöglichkeiten und zielgruppenspezifische Angebote zur Verfügung. Beispielsweise im Jobcenter der Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein „Joblotse“ oder die Projekte „Jobbegleiter“, „ErlK“ und „LeMI!“ der Noris-Arbeit gGmbH. Oftmals bestehen jedoch rechtliche Zugangsbarrieren - insbesondere für Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive.

Sprache (vgl. Ziffer 2/4.3.): Der Spracherwerb ist ein wichtiger Baustein für eine gelingende Integration. Personen aus Ländern mit einer guten Bleibeperspektive (ca. 52 Prozent) haben bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten wie bspw. einem Integrationskurs. Für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive bleibt der Zugang zu Integrationskursen verwehrt. Für diese Personengruppe stehen oftmals nur die besonderen Sprachangebote zur Verfügung. Beispiele: Kurs „Einstieg Deutsch“ und „Einstieg Deutsch Alpha“, Projekt „Sprache und Arbeit für Migranten“, Sprachcafés der NOA, Projekt „Alles rund ums Kind plus“ (AruKplus). Die parallele Kinderbetreuung fördert die Teilnahme und hat sich daher als wichtiger Baustein für den Integrationsprozess von geflüchteten Familien erwiesen.

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (vgl. Ziffer 4.4./4.5.): Es ist vielfach nachgewiesen, dass frühzeitige Investitionen in Bildung und Erziehung erheblich wirksamer sind als spätere Hilfen. Dabei nehmen unter anderem Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Bildungsauftrag wahr. Die Erkenntnisse der durchgeführten Monitoring-Gespräche im ersten Halbjahr 2019 (s. Anlage 1) zeigen, dass sehr viele Kinder in Kindergärten in Betreuung sind. Die Betreuung von null bis dreijährigen kann noch ausgebaut werden. Um strukturelle und institutionelle Hürden abbauen zu können werden verschiedene Programme umgesetzt.

4 Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, vollqualifizierender Berufsausbildung oder selbstständiger Tätigkeit im Hauptberuf (=Integrationen)

Beratung und Hilfestellungen (vgl. Ziffer 4.6.): Zur Erstberatung, Orientierung, Information steht seit 01. Juli 2019 die "Zentrale Anlaufstelle Migration - Beratung (ZAM-Be)" zur Verfügung. Sie dient als Lotsenfunktion/Verweisstruktur für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Nürnberg mit der AWO, dem BRK, der Caritas, den Johannitern und der Stadtmission. In den städtischen GU sind die benannten freien Träger außerdem mit der sozialen Beratung und Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen beauftragt.

Ehrenamt (vgl. Ziffer 5): Die Nürnberger Engagementlandschaft im Bereich Integration und Flucht hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und ausdifferenziert. Waren die Angebote 2015 vordergründig für Nothilfe und für Gruppen konzipiert, ist mit der Zeit und dem längeren Aufenthalt der Menschen in Nürnberg die individuelle Hilfestellung immer wichtiger geworden. Grundsätzliches Ziel des Geschäftsbereiches ist die ehrenamtliche Integrationsarbeit als ein reguläres Engagementfeld neben anderen zu etablieren. In über 30 Helferinitiativen unterschiedlicher Konstellationen wirken rund 2.200 Personen ehrenamtlich an der gesamtgesellschaftlichen Integrationsaufgabe.

Ausblick und Handlungsnotwendigkeiten (vgl. Ziffer 6): Im Vordergrund der Integrationsstrategie des Sozialreferats steht die Systematisierung der Angebote und Maßnahmen sowie die individuelle Förderung: Je gezielter und damit nachhaltiger es uns gelingt Neuzugewanderte mit Angeboten und Maßnahmen zu erreichen, desto eher können wir dem Individuum das Ankommen vor Ort und in der Gesellschaft erleichtern. Grundsätzlich sind die regelhaften Aufgaben des Geschäftsbereiches im Kontext der Integrationsarbeit in den letzten vier Jahren gut gelungen. Die freien Träger, Verbände, Ehrenamtlichen, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und weitere Dienste haben in den letzten Jahren eine hohe Einsatzbereitschaft und hohes Engagement gezeigt. In den Regelstrukturen wie der Kita oder der Kinder- und Jugendarbeit ist nicht nur eine große Sensibilität, sondern auch eine Praxis entstanden, die sich beispielsweise in der häufigen Nutzung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Hinblick auf die Versorgungslage mit Kita-Plätzen positiv auswirkt. Gleichzeitig bleibt aber noch viel zu tun. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen sollte sich die Schaffung von neuen Maßnahmen und die Weiterentwicklungen von bestehenden Angeboten insbesondere auf individuellere, passgenaue und begleitende Angebote im Sinne vorbeugender Sozialpolitik fokussieren. Hierzu gehört insbesondere der Ausbau bestehender Angebote sowie die Förderung und Unterstützung des Kontakts zwischen Zugewanderten und Nürnbergerinnen und Nürnbergern und der anfänglichen Begleitung zu Angeboten. Weiterhin ist es stetig erforderlich, Zugangsbarrieren abzubauen. Insbesondere Geflüchtete mit einer unklaren Bleibeperspektive sind oftmals von diesen Zugangsbarrieren betroffen. Es ist daher notwendig ergänzende, statusunabhängige, kostenfreie oder -günstige Sprachkurse einzurichten. Auch die Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie der Angebote muss weiterhin betrachtet werden. Eine zentrale Frage dabei ist, wie wir Geflüchtete, die nicht (mehr) in GU leben, erreichen können. Um zu gewährleisten, dass keiner verloren geht, bedarf es eines engmaschigen Netzes wie beispielsweise durch die angestrebte räumliche Verbindung städtischer Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration unter einem Dach.

Für die Weiterentwicklung von Integrationsangeboten und -prozessen können Daten einen wertvollen Beitrag leisten. Erste Maßnahmen wurden bereits durch die Monitoring-Gespräche in den Unterkünften ergriffen. Eine weitere Maßnahme stellt ein Indikatorenset dar, das derzeit im Geschäftsbereich erstellt und erprobt wird. Ziel ist die Datengrundlage zur Integration von Zugewanderten zu strukturieren und die Diskussionsgrundlage für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen zur Förderung der Integration zu stärken.

Sozialausschuss 10.10.2019/ Kommission für Integration 10.10.2019 ÖÖ 22

Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für

Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht

1. Ausgangslage

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht.

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Im folgenden Bericht wird auf Zugewanderte im Fluchtkontext ein besonderes Augenmerk gelegt.

Zu den Aufgaben rund um Flucht und Integration sagte Prof. Klaus Bade im Rahmen der Nürnberger Bildungskonferenz am 18.11.2016: „Nach dem Provisorium geht es nun um die Lebensplanung.“ Auch wenn die Bemühungen in Nürnberg hierzu ungebrochen sind, so bleibt diese grundsätzliche Forderung auch für Nürnberg weiterhin relevant.

Die Aufgaben des Referats für Jugend, Familie und Soziales (siehe Ziffer 3) sind angesichts der intensiven Phase gut gelungen.1 Angebote und Aktivitäten (siehe Ziffer 4) sollen im Sinne einer vorbeugenden Sozialpolitik wirken und dabei nicht nur, aber vor allem Familien mit Kindern und Jugendliche, in den Mittelpunkt rücken. Dabei benötigen Übergangsphasen besondere Aufmerksamkeit, da vor allem hier eine frühzeitige intensive Förderung Erfolge unterstützen kann.

Der folgende Bericht informiert über aktuelle Zahlen und Entwicklungen sowie bestehende und geplante Aktivitäten des Geschäftsbereichs. Es werden aber auch Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen der kommunalen Ebene aufgezeigt. Außerdem werden zukünftige Handlungsnotwendigkeiten und Planungen dargestellt (siehe Ziffer 6).

2. Zahlen und Rahmenbedingungen

Zur besseren Einordnung werden im Folgenden sowohl quantitative Entwicklungen im Zeitverlauf, als auch sozialstrukturelle Daten aus dem Kontext Flucht für Nürnberg dargestellt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zahl der Geflüchteten seit November 2016 rückläufig ist und kaum weitere Zuzüge stattfinden.2 Aktuell (Juni 2019) leben 5.594 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterbringung.3 1.705 von ihnen sind sogenannte „Fehlbeleger“, das heißt sie haben einen Schutzstatus erhalten und sind damit auszugsberechtigt, konnten bislang jedoch keinen geeigneten Wohnraum finden (siehe auch Ziffer 4.1.). Knapp zwei Drittel der Geflüchteten sind männlich, ein Drittel weiblich, vereinzelt gibt es Geflüchtete mit ungeklärtem Geschlecht. Ein Drittel der Geflüchteten sind minderjährig (10 Prozent unter 3 Jahre), zwei Drittel unter 30 Jahre alt.4 Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit Familien und Kinder in den Fokus der Integrationsaktivitäten zu rücken.

1 Bespielhaft genannt sei an dieser Stelle der Arbeitsbericht der Projektgruppe „Alltagsbildung für Flüchtlinge“ vom Juli 2016. 2 vgl. Referat für Familie, Jugend und Soziales/Zahlenreport zur aktuellen Lage der Geflüchteten in Nürnberg 2018; Statistischen Bericht Ausländer/ Migrationshintergrund 2019 für das Jahr 2018; Einwohnermeldeamt Nürnberg 3 Nicht erfassbar ist die Zahl der anerkannten Flüchtlinge, die nicht (mehr) in Gemeinschaftsunterkünften (GU) wohnen. Die Anzahl bezieht sich auf Geflüchtete in städtischen und staatlichen GU, Zentralen Aufnahmeeinrichtungen und Dependancen, unbegleitete minderjährige Ausländer und verschiedene Hilfen des Jugendamts, sowie Geflüchtete im AsylbLG-Bezug, die in privatem Wohnraum leben (Wohnpflichtbefreiung z.B. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen). 4 Quelle: Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales – u.a. Sozialamt

Neben dem verstärkten Anstieg der Flüchtlingszuwanderung in den letzten Jahren, zeichnet sich ebenfalls eine verstärkte Zuwanderung aus Europa ab. Die EU-Zuwanderung wird im Folgenden definiert:

Auswertungsaggregat Zugeordnete Nationalitäten
GIPS Griechenland, Italien, Portugal, Spanien
EU-8 Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen
EU-2 Bulgarien, Rumänien
Balkan5 und osteuropäische Drittstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine
(Acht) nicht-europäische Asylherkunftsländer Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia

Abbildung 1: Definitionen der Auswertungsaggregate mit den zugeordneten Nationalitäten; Referat für Jugend, Familie und Soziales; eigene Darstellung

Aussagen zu Menschen mit Fluchthintergrund können auf der Basis amtlicher Statistiken oft nur näherungsweise erfolgen. Aus diesem Grund hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das statistische Bevölkerungsaggregat „nicht-europäische Asylherkunftsländer“ gebildet, das die nicht-europäischen Länder umfasst, aus denen bundesweit in den letzten Jahren die meisten Asylanträge erfolgt sind. Das für Nürnberg wichtige nicht-europäische Asylherkunftsland Äthiopien (siehe Abbildung 3) ist in der Statistik jedoch nicht abgebildet. Außerdem sind die Einwohner nach Nationalitäten nicht gleichzusetzen mit der (unbekannten) Zahl der Menschen mit Fluchterfahrung. Die Zahlen umfassen auch Personen, die gegebenenfalls schon länger hier leben. Eine plausible Annäherung kann über Veränderungen in den Zeitreihen der letzten Jahre erfolgen, die im Zusammenhang mit der Migration gesehen werden können.

Abbildung 1

Abbildung 2: Wohnbevölkerung nach Nationalitäten in Nürnberg zum Jahresende 2012 und 2018; Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik; eigene Darstellung

Bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung nach Nationalitäten wird deutlich, dass seit 2012 die Personengruppen der nicht-europäischen Asylherkunftsländer und der EU-2-Staaten (vgl. Abbildung 1) am stärksten gewachsen sind. Dies liefert erste Hinweise, dass diese Personengruppen vermehrt in den Fokus der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie genommen werden müssen.

5 Insbesondere bei Staatsangehörigen aus den Ländern des Balkan (vor allem Serbien und Kosovo) sind Zeitreihenvergleiche wegen Staatsneugründungen und Umstellungen in der Erfassungsmethode eingeschränkt. Je länger die Daten in der Vergangenheit liegen desto stärker sind die Verzerrungen. Am aktuellen Rand ist der Effekt gering.

Die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg sind in der folgenden Abbildung dargestellt:

Abbildung 2

Abbildung 3: Die zehn Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg; Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales; eigene Darstellung; * Personen aus Ländern mit einer guten Bleibeperspektive (Stand Juni 2019)6

Die Länder Irak, Syrien und Äthiopien stellten auch im Vorjahr die Hauptherkunftsländer dar jedoch in einer anderen Reihenfolge (1. Syrien, 2. Irak, 3. Äthiopien). Fasst man die ehemaligen GUS-Staaten zusammen, bilden diese Rang 3 der Hauptherkunftsländer (938 Personen). Im Vergleich zum Vorjahr ist ein verstärkter Zugang von Geflüchteten aus Nigeria zu verzeichnen (Juni 2018: 50 Personen, Juni 2019:195 Personen).7

Betrachtet man die Gesamtzahl der Geflüchteten in Nürnberg, kommen zum Stand Juni 2019 ca. 52 Prozent aus Ländern mit guter Bleibeperspektive6. Während Personen aus diesen Ländern bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten, wie beispielsweise Integrationskursen haben, bleibt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive der Zugang dazu meist verwehrt. Oftmals erhalten sie erst bei Erhalt eines Schutzstatus Zugang zu diesen Angeboten. Aktuell wurde zumindest der Zugang zu Integrationskursen für einen Teil der Menschen mit unklarer Bleibeperspektive geöffnet (siehe Ziffer 4.3).

2.1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezug von

SGB II-Leistungen

Asylbewerbende und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die vom Sozialamt als Träger des AsylbLG an die Geflüchtete ausbezahlt werden. Ab Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften erfolgt ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG zum SGB II. Leistungen nach SGB II für anerkannte Flüchtlinge werden vom Jobcenter Nürnberg-Stadt, als eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Nürnberg und der Stadt Nürnberg, erbracht.

6 Die Länder Syrien, Irak, Somalia, Eritrea und Iran gelten zum Stand Juni 2019 als Länder mit guter Bleibeperspektive (Aussicht auf Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Zuerkennung des Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzstatus). Seit dem 01.08.2019 gelten nur noch die Herkunftsländer Eritrea und Syrien als Länder mit guter Bleibeperspektive. 7 Quelle: Statistiken des Referats für Jugend, Familie und Soziales – u.a. Sozialamt

Abbildung 3

Abbildung 4: Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG 2011 - 2019; Sozialamt Nürnberg; eigene Darstellung

Im Dezember 2015 lebten 8.152 Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG in Nürnberg. Nach einem raschen Absinken auf 5.501 Personen innerhalb eines Jahres sinkt die Anzahl der Leistungsberechtigten kontinuierlich aber langsamer, auf derzeit 3.599 Personen (Juni 2019).

Geflüchtete mit Schutzstatus erhalten bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II Bezug) und werden durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt betreut. Von den im März 2019 durchschnittlich 4.589 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländern (vgl. Abbildung 1) haben insgesamt rund 71,1 Prozent (3.282 Personen) ein sogenanntes Fluchtmerkmal8. Im Vorjahresvergleich sank die Personenanzahl durchschnittlich um 7,1 Prozent (-351 ELB). Die ELB aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer erreichte im ersten Quartal 2019 in etwa das Niveau der EU-Ausländer.

Bei der Betrachtung der Zu- und Abgänge9 der ELB nach Nationalitäten im Zeitraum April 2018 bis März 2019 wird deutlich, dass die ELB aus Syrien, Irak, Türkei aber auch die sogenannten EU-2 Staaten (vgl. Abbildung 1) hohe Abgangszahlen und ein negatives Saldo (die Abgänge übertreffen die Zugänge) aufweisen.10 Langfristig könnten die sinkenden Zahlen von Personen im AsylbLG sich auch in der steigenden Anzahl der Personen mit SGB II Bezug wiederfinden.

2.2. Kennzahlen zum Nürnberger Arbeitsmarkt im Kontext Zuwanderung

Der Nürnberger Arbeitsmarkt entwickelt sich seit einigen Jahren allgemein positiv. Belief sich die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2010 noch auf 8,5 Prozent, so lag der Wert für 2018 mit 5,4 Prozent deutlich darunter.11 Die folgende Abbildung zeigt die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort auf. Der deutliche Rückgang der Beschäftigungsquoten der Nationalitätengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer von 2014 auf 2015 erklärt sich durch die hohen Zuzugszahlen in 2015.

8 Das Merkmal „Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. 9 Jede Veränderung im Leistungsbezug wird als Zugang oder Abgang gewertet. Das Verhältnis lässt daher keine vollständigen Rückschlüsse auf Bestandsveränderungen zu. 10 Quelle: Statistik des Jobcenter Nürnberg-Stadt vom April 2018 bis März 2019 11 vgl. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018; Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2019): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg

Abbildung 4

Abbildung 5: Beschäftigungsquoten ausgewählter Nationalitätengruppen in Nürnberg; Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Melderegister, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung

Im Jahr 2018 ist die Beschäftigungsquote der Deutschen mit gut 65 Prozent am höchsten. Die Beschäftigungsquote der Nationalitätengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer (vgl. Abbildung 1) nimmt nach den hohen Zuzugszahlen der Jahre 2015 und 2016 ebenfalls an Schwung auf. Im Jahr 2018 gelang 1.654 Geflüchteten im SGB II-Bezug aus den acht zugangsstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern (vgl. Abbildung 1) eine Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, vollqualifizierender Berufsausbildung oder selbstständiger Tätigkeit im Hauptberuf (=Integrationen). Die Quote der Integrationen im Vergleich zu dem Jahresdurchschnitt der ELB liegt aktuell (Juni 2019) unter dem Vorjahreswert. Die Quote der Integrationen mit Fluchtmerkmal konnte gegenüber dem Vorjahreswert um 0,9 Prozent gesteigert werden.12 Die Integrationen der Personengruppe der nicht-europäischen Asylherkunftsländer findet größtenteils in den Branchen Arbeitnehmerüberlassung, Verkehr und Lagerei sowie Gastgewerbe statt.

Abbildung 5

Abbildung 6: Integrationen nach Branchen und nicht-europäischer Asylherkunftsländer (vgl. Abbildung 1) mit Vergleich zum Vorjahr; Jobcenter Nürnberg-Stadt; eigene Darstellung

2018 wurden in der „Arbeitnehmerüberlassung“ vor allem Verkehr- und Logistikberufe nachgefragt. Sollte die Konjunktur weiterhin abkühlen, werden tendenziell zunächst die Arbeitnehmerüberlassung, das verarbeitende Gewerbe und die Logistik darauf reagieren. Im

12 Die Integrationsquote wird aus der Jahressumme der Integrationen sowie der Zahl des jahresdurchschnittlichen ELB-Bestandes berechnet.

späteren Verlauf könnten je nach Intensität die Gebäudereinigung und die Wachdienste mit betroffen sein. Es befinden sich aktuell (August 2019) von den 1.339 Leistungsbeziehern im Alter von 15 bis unter 25 Jahren aus den acht nicht-europäischen Asylherkunftsländern (vgl. Abbildung 1) insgesamt 135 in einer vollqualifizierenden Berufausbildung, davon 102 Jugendliche in einer dualen Ausbildung.13 Dabei ist die Ausbildungsbereitschaft vor allem bei den jugendlichen Eritreern und Somalis sehr hoch: Von den 60 bzw. 35 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im SGB II Leistungsbezug befinden sich aktuell elf bzw. sieben Jugendliche in einer dualen Ausbildung (18,3 Prozent bzw. 20 Prozent).

  1. Organisation und Struktur der Integrationsarbeit im Geschäftsbereich Referat V

Integrationspolitik wird als Querschnittsaufgabe der gesamten Stadtverwaltung verstanden und betrifft alle Bereiche des kommunalen Handelns.14 Der Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales ist in vielfacher Weise durch rechtliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeiten besonders intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst. Dabei geht es darum, den Zugang zu Regelangeboten zu fördern und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen im Sinne vorbeugender Sozialpolitik zu entwickeln.

Unmittelbar betroffen sind vor allem

Integrationskursen, Wohnungsvermittlung

Amtsvormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljähriger, Schutzkonzepte und Kindeswohl, Frühe Hilfen, Eltern und Familienbildung, Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendberufshilfe

Integrationskursen

von Sprach- und Integrationskursen Im Zuge der verstärkten Fluchtmigration haben sich innerhalb der Dienststellen Einheiten auf verschiedenen Ebenen etabliert, die sich themenbezogen den Bedarfen der Neuzugewanderten widmen. An dieser Stelle sind beispielhaft die Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt, der Allgemeine Sozialdienst – Team 10 des Jugendamts und die Regiestelle für Flucht und Integration zu nennen.

Sozialamt: Asylbewerberleistungen und Fachstelle für Flüchtlinge

Asylbewerbende und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Sozialamt als Träger des AsylbLG ist für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in der Stadt Nürnberg zuständig, d.h. die Leistungsabteilung nimmt Anträge an, entscheidet diese und veranlasst die Auszahlung der Leistungen. Die Sachbearbeitung erfolgt nach einem ganzheitlichen Konzept, d.h. die Sachbearbeiter/innen nehmen neben den Aufgaben nach dem AsylbLG auch die Aufgaben nach dem SGB XII, 3. und 4. Kapitel (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) wahr. Daneben gibt es im Frauentorgraben 17 einen Empfangsbereich zur Kundensteuerung und einen Ermittlungsdienst, der auch für das Jobcenter

13 Quelle: Erhebung Jobcenter Nürnberg-Stadt vom 05.08.2019 14 vgl. Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg vom 25.07.2018

fallbezogen Sachverhaltsermittlungen durchführt. In den „Grundig-Türmen“ gibt es eine Außenstelle der Leistungsabteilung mit Sprechstunden zur Antragstellung.

Um die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbenden zu koordinieren, wurde 2014 beim Sozialamt die „Fachstelle für Flüchtlinge“ eingerichtet. Bis einschließlich 2014 wurden die Aufgaben der Unterbringungsbehörde im Sozialamt von der Fachstelle für Wohnungslosenund Obdachlosenhilfe wahrgenommen. Da ab Anfang 2014 die Kapazitäten der staatlichen Unterkünfte nicht mehr ausreichten, wies die Regierung vermehrt Flüchtlinge zur Unterbringung den Kommunen zu. Die Akquise von kommunalen GU erfolgte zunächst von der Fachstelle für Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe. Nachdem deutlich wurde, dass schon in 2014 die Schaffung und Belegung von kommunalen Unterkünften kontinuierlich zunehmen würde, wurde Ende 2014 ein eigenes Sachgebiet „Fachstelle für Flüchtlinge“ geschaffen.

Das Jahr 2015 war von permanent zunehmendem Arbeitsumfang geprägt, durch die Akquise von städtischen Unterkünften, die Belegung und Betreuung der Unterkünfte, die Verwaltung und Abrechnung mit den Betreibern und der Regierung von Mittelfranken sowie der Akquise und dem Einsatz von Sozialbetreuung durch die Wohlfahrtsverbände. Bedingt durch die sinkende Zahl der neuzugewanderten Geflüchteten, richtet sich der Fokus in den Folgejahren (2017 ff) zunehmend mehr auf die qualitative Steuerung der Belegung in städtischen GU sowie den Rückbau der städtischen GU (vgl. Ziffer 4.1).

Jugendamt: Allgemeiner Sozialer Dienst

2015 und bis Mitte 2016 war das Jugendamt massiv mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (ehemals) unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (umA) sowie der Betreuung und Unterstützung von Familien in kommunalen wie auch staatlichen GU gefordert. Hinzu kamen mehrere Gesetzesänderungen, um die deutschlandweite und auch bayernweite Verteilung der umA und die Kostenabrechnung zu sichern. Bedingt durch den verstärkten Zuzug von umA und die steigende Anzahl von Familien in Unterkünften, bildet seit 2016 das Team 10 eine eigenständige Einheit im ASD. Die inhaltlichen Aufgaben des Teams 10 werden unter der Ziffer 4.6.3 näher erläutert.

Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI)

Neben den direkten Zuständigkeiten und spezialisierten Einheiten gibt es verschiedene übergreifende Aufgaben auf Ebene des Referats. Zum 01.10.2018 wurde daher die Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI) eingerichtet. Sie nimmt neben einem Großteil der übergreifenden Aufgaben vor allem auch steuerungsunterstützende Aufgaben wahr. Das Team der ReFI beinhaltet die folgenden Funktionen:

Koordinierungsgruppe Integration, Kommunikation mit dem Integrationsrat, Koordination von Ausschussvorlagen und Stellungnahmen), geschäftsbereichsinterne Koordinierung (u.a. Entwicklung einer kohärenten Integrationsstrategie des Geschäftsbereichs), Weiterentwicklung der (konzeptionellen) Zusammenarbeit mit den im Bereich der Flüchtlings-, Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege, Planung und Implementierung spezifischer Integrationsangebote sowie systematische Gewährleistung aufeinander aufbauender Maßnahmen, fachliche Steuerung des Integrationsfonds und weiterer Drittmittel, Betreuung der App „Integreat“, systematische Erfassung und Auswertung integrationsrelevanter Kennzahlen (vgl. Indikatorenset „gelungene Integration“ unter Ziffer 6)

Maßnahmen konzeptioneller und organisatorischer Art der ZAM-Beratung (ZAM-Be)

Integration von Geflüchteten inklusive Identifikation von Angebotslücken, Datenerfassung,

-aufbereitung und -auswertung, Rückkoppelung zu Trägern und Ämtern, Erstellung des monatlichen Datenreports im Kontext Flucht

und Begleitung der Helferkreise, Akquise von Ehrenamtlichen, Konzeptionierung eines nachfrageorientierten und zielgruppengerechten Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramms für Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit

Erstattungen innerhalb des gesamten Geschäftsbereiches auf Basis der durch die Dienststellen bzw. Fachbereiche zur Verfügung gestellten Daten sowie verwaltungsmäßige Abwicklung des Integrationsfonds.

Neben den steuerungsunterstützenden Aufgaben der ReFI steht die systematische Datenerhebung und –auswertung im Kontext der Integration von Geflüchteten im Vordergrund. Dies wird beispielsweise durch die Monitoring-Gespräche in den GU gewährleistet, die seit 2017 halbjährlich mit den Sozialdiensten der städtischen GU (siehe Anlage 1) durchgeführt werden.15

Gremienstruktur

In der Gestaltung der Integrationsaktivitäten sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Dies wird durch diverse Gremien und Arbeitskreise innerhalb des Geschäftsbereichs sowie in der referatsübergreifenden Beteiligung sichergestellt. Bedingt durch den dynamischen Themenbereich „Flucht“ sind die Gremien einer stetigen Weiterentwicklung unterworfen.

Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen, orientiert sich die Gremienstruktur im Referat V im Kontext Flucht und Integration an den folgenden Verantwortungsgraden: der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene. Dadurch werden Schnittstellen und Netzwerke zwischen den Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtlichen und den verschiedenen Dienststellen und Tochtergesellschaften geschaffen, der direkte Austausch und Informationsfluss gefördert sowie eine effektive und effiziente Teilhabe der Akteure gewährleistet.

Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Arbeitskreise und Gremien trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei. Beispielsweise nimmt seit Ende 2018 ein Mitarbeiter der Fachstelle Flüchtlinge (Sozialamt) an den Austauschtreffen der Helferkreise teil. Dieser Umstand förderte das gegenseitige Verständnis, die Sensibilisierung und Wertschätzung und erlaubte die Möglichkeit der direkten Nachfrage. Das folgende Schema veranschaulicht in vereinfachter Form16 die Gremienstruktur im Kontext Flucht innerhalb des Geschäftsbereichs:

15 In den Jahren 2016 bis 2018 wurde das Unterkunftsmonitoring durch die Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt umgesetzt. 16 Von einer vollständigen Aufzählung der Arbeitskreise und Gremien wurde im Rahmen dieses Sachstandsberichts abgesehen.

Abbildung 6

Abbildung 7: Gremienstruktur im Kontext Flucht im Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg (Stand: August 2019) Beispielsweise sind in der „Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung“ die im Bereich der Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege17 und die Stadt Nürnberg vertreten. Die Steuerungsgruppe dient dazu die Integrationsarbeit auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen. Im Zuge dessen wurden im Juli 2019 gemeinsame Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ beschlossen (siehe Anlage 2). Diese Eckpunkte haben den Charakter einer Beschreibung und grundsätzlichen Verständigung über die Zusammenarbeit und Ziele. Bestandteil der Eckpunkte sind daher auch die Kooperationsvereinbarung zur ZAM-Beratung (siehe Ziffer 4.6.2 und Anlage 4) und die „Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften“ (ASoBe) (Anlage 3).

Exkurs: Förderstruktur der Migrations- und Integrationshilfen

Die Aufgabe der verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte wird, von Trägern der Wohlfahrtsverbände übernommen. Die Finanzierung und Zielgruppen der Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zuwendungsgeber Beratungsdienst Zielgruppe
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)18 Erwachsene Zuwanderer (Spätaussiedler und Ausländer) über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, „prioritär“ Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Aufenthaltsjahre
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Jugendmigrationsdienste19 Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sowie deren Eltern) unabhängig vom Aufenthaltsstatus

17 Die im Bereich der Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Trägern der Wohlfahrtspflege sind: die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO), das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Nürnberg Stadt (BRK), der Caritasverband Nürnberg e.V., die Johanniter- Unfall-Hilfe e. V., die Stadtmission Nürnberg e.V., die Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH, der Christliche Verein Junger Menschen Nürnberg e.V. (CVJM), der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V., die Evangelische Jugend Nürnberg (ejn). 18 Weitere Informationen unter http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/ErwachseneBeratung/erwachseneberatungnode.html 19 Weitere Informationen unter: https://www.jugendmigrationsdienste.de/ueber-jmd/

Freistaat Bayern (Umsetzung Regierung von Mittelfranken) soziale Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)20 u.a. - Flüchtlings- und Integrationsberatung (siehe auch Ziffer 4.6.1 und 4.6.2) - Integrationslotsen (siehe auch Ziffer 5)

Abbildung 8: Förderungen der Migrations- und Integrationshilfen durch Bund und Land; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Die Beantragung der Fördermittel des Bundes (MBE und JMD) erfolgt direkt über die Verbände, so dass die Stadt Nürnberg und auch die Beteiligten untereinander über die Ausstattung und Verteilung der Beratungs- und Personalstellen grundsätzlich keine Kenntnis haben. Die Förderung des Landes (BIR) wird ebenfalls direkt durch die Verbände beantragt, jedoch beinhaltet sie die Möglichkeit einer koordinierenden Funktion der Kommune, welche offensiv wahrgenommen wird.

Die Förderstruktur ist grundsätzlich zu kritisieren, da die bereit gestellten Ressourcen nicht effizient eingesetzt werden können. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. Die Träger der freien Wohlfahrtpflege und die Stadt Nürnberg haben sich auf den Weg gemacht, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten (siehe Anlage 2), um verantwortungsvoll und zielgerichtet mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen.

Auch die Ausstattung und Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Förderungen sind zu bemängeln. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) wird bspw. durch eine Förderung von 80 Prozent der Personalkosten mittels einer maximalen Pauschale gefördert, welche die realen Personalkosten nicht abbildet. Das Nürnberger Kontingent im Rahmen der FIB wird aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters berechnet und stellt keine gerechte Bezugsgröße dar. Überregional bedeutsame Dienste (bspw. die Trauma-Fachstelle und Sozialdienste in staatlichen Unterkünften) werden ebenfalls aus dem Kontingent gedeckt. Wie unter Ziffer 4.6.1 dargestellt wird, unterstützt die Stadt Nürnberg daher ergänzend, da die Förderung nicht ausreichend ist.21

4. Angebote und Aktivitäten des Geschäftsbereichs

Ziel aller Integrationsaktivitäten ist es, zugewanderte Menschen möglichst schnell und nachhaltig zu einer selbstständigen Lebensführung zu befähigen. Das Referat für Jugend, Familie und Soziales legt die folgenden fünf Handlungsfelder zugrunde, anhand derer sich die Integrationsaktivitäten orientieren: Wohnen, Beschäftigung/Arbeit/Ausbildung, Sprache, (frühkindliche, kindliche und Alltags-) Bildung und Kultur/Sport/Freizeit. Die Einfluss- und Gestaltungmöglichkeiten in den einzelnen Handlungsfeldern sind unterschiedlich ausgeprägt, was in den folgenden Ausführungen deutlich wird. Zur Unterstützung und Förderung von Integrationsaktivitäten gibt es im Geschäftsbereich verschiedene Instrumente, die finanzielle und inhaltliche Unterstützung anbieten.

Sehr wichtig und wertvoll war und ist auch die finanzielle Förderung durch Stiftungen. In den Jahren 2016 und 2017 förderte z.B. die wbg2000-Stiftung verschiedene Projekte in der (früh-) kindlichen Bildung und Alltagsbildung von Geflüchteten und machte so niederschwellig Angebote möglich (z.B. ein Café für Männer, angeboten vom BRK). Die Zukunftsstiftung der Sparkasse förderte seit 2016 über drei Jahre verschiedene Projekte für Kinder und Familien unter dem Titel „Chancen für 1.000 Flüchtlingskinder in Nürnberg“22 (s. auch Ziffer 4.4).

20 Weitere Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 21 vgl. Sitzung des Sozialausschusses vom 18.10.2018 und dem 20.12.2018 unter https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=8& 22 Weitere Informationen unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/evaluation_integrationsprojekte_iska_abschlussbericht.pdf

Integrationsfonds

Seit 2017 unterstützt das Referat für Familie, Jugend und Soziales aus Mitteln des Integrationsfonds Projekte und Maßnahmen, die einen Beitrag zur Integration von Geflüchteten in Nürnberg leisten, sich in das Gesamtkonstrukt der kommunalen Integrationsmaßnahmen einfügen und Regelangebote ergänzen. Beispiele geförderter Maßnahmen der kulturellen und sozialen Teilhabe sowie Maßnahmen zur Wertebildung und –vermittlung sind: Theater Pfütze - Theaterclub kommun!cation, YOU ARE HERE – Refugees Nürnberg, Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

Sprachkurse, Degrin e.V. – Gentlemen’s Time, ProFamilia e.V. – Wert(e)volle Bildung.

4.1. Wohnen und Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU)

Eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten, ist die Bereitstellung von Wohnraum. Der Bezug der eigenen Wohnung stellt einen wesentlichen Bestandteil gelungener Integrationsprozesse dar, der allerdings aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen und der Wohnungssituation vor Ort stark beeinflusst werden kann. Asylbewerbende sind beispielsweise bis zur Entscheidung ihres Asylverfahrens dazu verpflichtet in GU zu verbleiben. An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass aber bereits in der GU die ersten Schritte des Integrationsprozesses (wie beispielsweise die Teilnahme an Sprachkursen, der KiTa- oder Schulbesuch etc.) erfolgen können. Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden sowie der Akquise bzw. Rückbau der städtischen GU liegt im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Flüchtlinge (vgl. Ziffer 3).

Rückbau von städtischen Gemeinschaftsunterkünften (GU)

Die in Nürnberg erfassten geflüchteten Personen lebten in den Jahren 2017 bis 2019 in folgenden Wohnformen:

Unterbringung von Geflüchteten in Nürnberg im Zeitverlauf

4.829 245 370 1.577 793
4. 046 191 699 1.284 725
2.916 14 7 533 1.451 711

Jun 17

Jun 18

Jun 19

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 städt. Regel-GU (a) umA (b) staatl. ZAE (c) staatl. GU Wohnungen/Anschlusshilfen (d)

Abbildung 9: Unterbringung von Geflüchteten im Zeitverlauf; Regiestelle für Flucht und Integration – Stadt Nürnberg; eigene Darstellung 23

Seit 2017 sinkt die Zahl der in städtischen GU in Nürnberg untergebrachten Personen kontinuierlich (vgl. Abbildung 9). Die Zahl der sogenannten Fehlbeleger in städtischen und staatlichen Unterkünften ist ebenfalls rückläufig: Im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei knapp 50 Prozent. Aktuell (Juni 2019) liegt er aktuell noch bei ca. 40 Prozent.24

Aufgrund der rückläufigen Zahlen von Geflüchteten und vorhandenen Überkapazitäten an Plätzen in städtischen GU werden seit 2017 Kapazitäten in der Unterbringung zurückgebaut. Die rückläufigen Zahlen sind unter anderem auf Auszüge in privaten Wohnraum und Geflüchtete, die in ihr Heimatland zurückkehren, zurückzuführen. Bei einem durchschnittlichen Rückgang von 500 Personen pro Jahr, d.h. Auszug aus der GU (private Wohnsitznahme, Rückkehr etc.) kann man

23 Erläuterungen: (a) städtische Gemeinschaftsunterkünfte; (b) unbegleitete minderjährige Ausländer und verschiedene Hilfen des Jugendamts – siehe auch Ziffer 4.6.3; (c) Zentrale Aufnahmeeinrichtungen und Dependancen; (d) u.a. privater Mietvertrag von Personen im AsylbLG (Wohnpflichtbefreiung); 29 Personen erhalten Anschlusshilfen/ Doppelzählung im Juni 2019. Geflüchtete in Privatwohnungen, die nicht im AsylbLG-Bezug stehen, werden nicht erfasst. 24 Quelle: Statistik des Sozialamts Nürnberg

von einem weiteren kontinuierlichen Rückbau ausgehen. Unterkünfte, deren Verträge auslaufen bzw. keine Laufzeit beinhalten, werden weiterhin systematisch abgemietet. Die betroffenen Geflüchteten werden entsprechend in andere Unterkünfte umverlegt oder können privaten Wohnraum finden. Bei den Umverlegungen wurde und wird so weit wie möglich versucht auch soziale Dimensionen zu berücksichtigen, so dass z.B. Kinder weiterhin wohnortnah in die Kita gehen können. Dies kann jedoch aus organisatorischen Gründen nicht immer gelingen, Ziel ist es dann Kompromisse zu finden.

Städtische Gemeinschaftsunterkünfte und Platzzahlen (GU)
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Anzahl städtischer GU geplante Fortschreibung
zum Jahresende 14 81 193 160 117 51 38 28 22 16 10 4 0
Anstieg (+) oder Reduzierung (-) im Jahr 14 67 112 -33 -43 -66 -13 -10 -6 -6 -6 -6 -4
Anzahl Plätze geplante Fortschreibung
zum Jahresende 500 2.396 7.975 7.605 7.321 5.300 4.300 3.300 2.800 2.300 1.800 1.300 0
Anstieg (+) oder Reduzierung (-) im Jahr 500 1.896 5.579 -370 -284 -2.021 -1.000 -1.000 -500 -500 -500 -500 -1.300

Abbildung 10: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte und Platzzahlen im Zeitverlauf 2014-2026; Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

Der geplante Rückbau für das Jahr 2019 konnte bislang deutlich übertroffen werden (Prognose Stand Mitte 2018: ca. 100 GU). Die prognostizierten Rückbauzahlen für die Jahre 2020 bis 2026 wurden auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte berechnet – unter Vorbehalt der weiterhin rückläufigen Zahlen von Geflüchteten.

Anerkannte Flüchtlinge, die zum Auszug aus der GU berechtigt und damit auch verpflichtet sind, haben aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Schwierigkeiten, eigenen Wohnraum anzumieten (bedingt u.a. durch Wohnraummangel). Geflüchtete können nur wohnungssuchend für eine geförderte Wohnung vorgemerkt werden, wenn sie über einen gesicherten Aufenthalt25 verfügen. Die Anzahl an Vormerkungen des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ steigt seit dem Jahr 2016 an (2016: 850, 2017: 1.412, 2018: 1.580). Dabei ist anzumerken, dass es sich bei der Anzahl an Vormerkungen um Haushalte

gleichen Umfang (2016: 32, 2017: 98, 2018: 163). Zum 31.07.2019 waren 910 Haushalte des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ vorgemerkt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2019 konnten 70 Haushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt werden.

Die Projekte „Übergangswohnen“ und „Boardinghouse“ 26

Weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Sozialamt) bestehen darin, gezielt Betreiber von geeigneten GU und anderen geeigneten Gebäuden (z.B. Monteursunterkünften) anzusprechen und für die Projekte „Übergangswohnen“ (seit Mitte 2017) und „Boardinghouse“ (seit Anfang 2019) zu gewinnen. Mit Hilfe dieser Projekte soll den Geflüchteten die Integration im privatrechtlichen Wohnungsmarkt erleichtert werden. Im Projekt „Übergangswohnen für Flüchtlinge“ wird Geflüchteten für einen befristeten Zeitraum eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt (Mietverhältnis mit der Stadt Nürnberg). Einigen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Familien gelang anschließend der Übergang auf den privatrechtlichen Wohnungsmarkt. Zum 31.07.2019 sind im Projekt Übergangswohnen 47 Wohnungen mit 194 Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden. Bis Ende 2020 sollen 70 Übergangswohnungen zur Verfügung stehen.

25 Gesicherter Aufenthalt: i.d.R. anerkannte Asylberechtigte nach Art. 16 a Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 AsylG/Genfer Flüchtlingskonvention, Personen mit subsidiärem Schutz Art. 4 Abs. 1 AsylG, Personen mit Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, Personen, die im Rahmen von sonstigen humanitären Programmen aufgenommen wurden 26 Weitere Informationen unter: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/to0050.asp?__ktonr=73146

Im Projekt „Boardinghouse“ werden insbesondere Unterkünfte mit Appartement-Charakter im direkten privatrechtlichen Mietverhältnis an anerkannte Geflüchtete (überwiegend Selbstzahler) vermittelt. Die Betreiberinnen und Betreiber bzw. Besitzerinnen und Besitzer erhalten jedoch eine Belegungszusicherung. Insbesondere Personengruppen mit besonderen Bedarfen, wie bspw. alleinstehende Männer in Berufen mit Schichtarbeit, alleinerziehende Elternteile oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen, werden in „Boardinghouses“ vermittelt. Im Projekt besteht eine hohe (positive) Fluktuation. Viele Bewohnerinnen und Bewohner schaffen den Übergang in privatrechtlichen Wohnraum. Aktuell bestehen zwei Boardinghouses. Hintergrund ist der zeitaufwändige und komplexe Aufwand der Akquise.

Arbeitskreis Mietqualifizierung für Neuzugewanderte

Als weitere Maßnahme, um den Herausforderungen für Neuzugewanderte in Bezug auf das Thema Wohnen zu begegnen, wurde ergänzend im Jahr 2017 der Arbeitskreis Mieterqualifizierung für Neuzugewanderte (Vertretungen städtischer Dienststellen sowie freier Träger und Wohnungsbaugesellschaften) gegründet. Mit Hilfe des Arbeitskreises wurde der „Katalog Wohnen“ entwickelt, welcher als Handreichung für Wohnungssuchende und Neuzugewanderte dient. Er wird laufend aktualisiert und daher ausschließlich digital gestaltet. 27 Des Weiteren wurden Schulungsreihen initiiert, um Neuzugewanderte in ihrem Mieterdasein zu unterstützen, wie beispielsweise die seit 2016 monatlich durchgeführten Präventionsvorträge „Erste eigene Wohnung in Nürnberg – Grundlagen für Strom und Heizung“. Hieraus ergaben sich bereits zahlreiche Energiesparberatungen im Rahmen des EnergieSparProjektes28.

4.2. Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung

Die Teilhabe am Erwerbsleben stellt ebenfalls eine wichtige Dimension für eine erfolgreiche Integration dar. Die Aufnahme einer Beschäftigung bedeutet nicht nur ein gesichertes Einkommen und die Förderung der (wirtschaftlichen) Eigenständigkeit, sondern schafft auch eine klare Tagesstruktur, die Sicherheit und Orientierung verschafft. Der Zugang zum Arbeitsmarkt richtet sich allerdings nach dem aufenthaltsrechtlichen Status: Während anerkannte Flüchtlinge unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind Asylbewerbende und Geduldete zunächst einer drei monatigen Wartefrist ausgesetzt. Außerdem benötigen Asylbewerbende und Geduldete grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis unterliegt verschiedenen rechtlichen Kriterien, die von der Ausländerbehörde geprüft werden. Des Weiteren muss eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern29 sowie Geflüchtete, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unterliegen einem Beschäftigungsverbot. Rechtliche Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt bestehen insbesondere für Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive. Diese stellen weiterhin eine große Hürde dar.30 Die Sozialdienste der städtischen Unterkünfte gaben im ersten Halbjahr 2019 an, dass bei 485 Personen rechtliche Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang bekannt sind.31 Das schafft auch Probleme für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, die eine Arbeitsstelle nicht freihalten können bis die zeitaufwändige Erteilung einer Erlaubnis erfolgt. 38 Prozent (167) der Beschäftigungsanträge von Asylbewerbenden und Geduldeten im Jahr 2018 wurden genehmigt, 62 Prozent (268) wurden abgelehnt.32 Trotz den Zugangsbarrieren ist die Integration von Geflüchteten auf den Arbeitsmarkt auf einem guten Weg (vgl. Ziffer 2). Erste Ansätze zur Reduzierung der

27 Katalog Wohnen (Internetseite des Sozialamts): https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/wohnkatalog.html 28 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/esp/ 29 In Deutschland gelten derzeit (Stand Mai 2019) die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten.

31 Es war nicht bei allen Befragten bekannt, ob eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis auch konkret beantragt wurde. Quelle: Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); siehe Anlage 1 32 Quelle: Statistischen Bericht Ausländer/ Migrationshintergrund 2019 für das Jahr 2018

Zugangsbarrieren sind bspw. durch das „Zug-um-Zug-Verfahren“ 33 vom März 2019 vorhanden. Die Nürnberger Ausländerbehörde legt dieses im Sinne eines „Vertrauensvorschuss“ aus.

Als besonders bedeutsam für die Arbeitsmarktintegration ist das Erlernen der deutschen Sprache und gegebenenfalls die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Für anerkannte Geflüchtete stehen im Jobcenter Nürnberg-Stadt daher neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten und Regelangeboten auch zielgruppenspezifische Angebote zur Verfügung. Zur Unterstützung der Anerkennung bereits im Ausland erworbener Qualifikationen wurde im August 2019 die „zentrale Anerkennungsberatung“ in Zusammenarbeit mit der „zentralen Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen“ (ZAQ) im Jobcenter Nürnberg-Stadt eingeführt. Arbeitsmarktnahe Kundinnen und Kunden34 werden vom Team Flucht35 des Jobcenters Nürnberg-Stadt an die Direktvermittlung übergegeben. Dort ist eine zielgerichtete, engmaschige Betreuung und assistierte Vermittlung beim Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt möglich. Außerdem wurde ein spezieller Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein „Joblotse“ als Erstorientierung und Kenntnisvermittlung für Kundinnen und Kunden mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Die Förderangebote der Maßnahme bei einem Arbeitgeber sowie weitere Eingliederungsinstrumente werden häufig als unterstützende Förderungen, für Kunden und Arbeitgeber, für die Integration in den Arbeitsmarkt genutzt.

Maßnahmen der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH36

Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH führt eine Vielzahl an Maßnahmen durch, um Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Einige der Angebote sind statusunabhängig gestaltet, so dass Zugangsbarrieren bspw. aufgrund einer unklaren Bleibeperspektive, nicht entstehen.

Aktuell werden folgende Angebote und Maßnahmen durch die NOA umgesetzt:

Angebot/ Maßnahme Zielgruppe Förderung, Zeitraum
und Teilnehmende
Jobbegleiter  Vermittlung in Praktikum, Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung  Hilfe bei Lebenslauf und Bewerbungen  Hilfe bei Zeugnisanerkennung, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern  anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive6 über 25 Jahre, bereits in Beschäftigung oder auf dem Weg, mit ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen  Unternehmen  im Einzelfall auch Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen  Förderung durch: Bay STMI, AMF Bayern, Stadt Nürnberg  Zeitraum: 03/2017 – 12/2019  Teilnehmende: 260 Personen seit Beginn (Stand 07/2019)
ErIK (Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs)  Förderunterricht (2-4 UE/Woche)  Sozialpädagogisches Coaching und Beratung  Drittstaatenangehörige im Integrationskurs in Nürnberg und Umgebung die aufgrund von Lernhemmnissen/ -barrieren den Kurs voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen  Teilnehmende an berufsbegleitenden Deutschförderkurse nach der DeuFöV (seit 06/2019)  Förderung durch: BAMF, Stadt Nürnberg  Zeitraum: 07/2018 – 30.06.2020  Teilnehmende: 104 Eintritte (Stand 07/2019)
LeMi! (Lernangebote für Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte) Grundbildung: 60 UE/Woche u.a.  finanzielle Grundbildung, Alltagsrechnen  Das LeMi-Lerncafé ist ein offenes Angebot: Alle sind eingeladen!  ein Ort der Begegnung und des Austauschs  Lernen vor Ort in Schulen und Einrichtungen mit dem mobilen LeMi-Angebot  Förderung durch: Council of Europe, Development Bank CEB, Stadt Nürnberg

33 vgl. Vollzugshinweise vom 4.3.19 des StMI 34 Arbeitsmarktnah bedeutet, dass der Kunde bzw. die Kundin voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden kann. 35 Das Team Flucht ist eine Einheit des Jobcenters Nürnberg-Stadt, das sich auf die berufliche Eingliederung von Flüchtlingen spezialisiert hat.

 Deutsch als Zweitsprache  Sozialpädagogisches Coaching, Bewerbungscoaching  Vielfältige Themen im Bereich Grundbildung mit starkem Praxisbezug  Zeitraum: 02/2019 – 31.12.2020  Teilnehmende: 3128 Besucherdurchschnitt pro Monat 521 (Stand 07/2019)

4.3. Sprache

Personen aus Ländern mit einer guten Bleibeperspektive6 (ca. 52 Prozent mit Stand Juni 2019) haben bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten wie bspw. einem Integrationskurs (vgl. Ziffer 2). Menschen aus anderen Ländern bleibt der Zugang meist bis zum Erhalt eines Schutzstatus verwehrt. Für diese Personengruppe stehen oftmals nur die besonderen Sprachangebote zur Verfügung. Die verschiedenen Angebote und Zugänge werden im Folgenden erläutert.

Integrationskurse

Seit 2005 stellt der Bund mit den Integrationskursen und der berufsbezogenen Sprachförderung ein Grundangebot zum Erwerb der deutschen Sprache zur Verfügung. Bei den Integrationskursen wird zwischen einer Verpflichtung zur Teilnahme und einer Teilnahmeberechtigung unterschieden. Während mit einer Teilnahmeberechtigung lediglich die Möglichkeit der Teilnahme an einem staatlich geförderten Sprachkurs einhergeht, können bei einer Nichteinhaltung der Verpflichtung Sanktionen (Leistungskürzungen) ausgesprochen werden. Je nach aufenthaltsrechtlichem Status wird eine Berechtigung oder eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgesprochen. Flüchtlinge mit Schutzstatus werden zur Teilnahme verpflichtet. Asylbewerbende oder geduldete Personen (nach §60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG) mit guter Bleibeperspektive6 können ebenfalls zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Aktuell (August 2019) wurde der Zugang zu Integrationskursen für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive die bis zum 31.07.2019 nach Deutschland eingereist und „arbeitsmarktnah“ sind oder noch nicht schulpflichtige Kinder haben, durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz ermöglicht. Gleichzeitig gilt weiterhin die Zugangsbeschränkung für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive, die nach dem 31. Juli nach Deutschland kommen.

Neben der Ausländerbehörde, ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt (gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und das Sozialamt (gemäß § 5 AsylbLG) gehalten, den von diesen Rechtsvorschriften umfassten Personenkreis zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten. Mit der Einführung der zentralen Test- und Meldestelle (TuM) im März 2019 in Nürnberg hat sich die Zusteuerung von Kunden und Kundinnen mit einer Verpflichtung zum Integrationskurs strukturell verändert. In der TuM führt das Bildungszentrum im Bildungscampus der Stadt Nürnberg im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Einstufungstests für die an einem Integrationskurs verpflichteten Personen aus der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land durch. Nach dem Test nimmt das BAMF bereits vor Ort die Zuweisung an einen Kursträger vor. Durch die engmaschige Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es gelungen, die Kundinnen und Kunden mit Einführung der TuM zielgerichtet in die entsprechenden Kurse zu steuern.

Es zeichnet sich eine hohe Zuverlässigkeit in der Wahrnehmung der Testtermine und der Zusteuerung ab: Im Jobcenter Nürnberg-Stadt sind zum Stand Mai 2019 68 Anmeldungen erfolgt, wovon 52 Personen erschienen sind (zzgl. vier Fehlsteuerungen).37 Außerdem lässt sich feststellen, dass nach einmaligem Nichterscheinen zum Termin die Folgezuweisung erfolgreich verläuft. Seit 2017 wurden durch das Sozialamt 306 Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Gegenüber 20 Personen wurde eine leistungsrechtliche Sanktion wegen Nichtteilnahme verhängt. Bei 87 Personen mit AsylbLG Bezug wurde im 1. Halbjahr 2019

37 Quelle: statistische Erhebung des Jobcenter Nürnberg-Stadt zum Stand 15.05.2019

die Verpflichtung wegen Unzumutbarkeit (zum Beispiel wegen Krankheit, Erwerbsminderung, Erziehung von Kindern unter 3 Jahren, Betreuung der Kindererziehung nicht gewährleistet, Erwerbstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung) ausgesetzt. In der langfristigen Betrachtung ist vor allem die Nachhaltung und Nachhaltigkeit der Zuweisung und der erfolgreichen Teilnahme am Kurs näher in das Blickfeld zu nehmen.

Besondere Sprachangebote und –Kurse

Neben den originären Sprachkursen reagieren das Jobcenter Nürnberg-Stadt und die NOA in Abstimmung mit dem BAMF und den jeweiligen Sprachkursträgern auf spezielle Bedarfe, um Zugangsbarrieren zu Sprachangeboten zu reduzieren. Die besonderen Angebote und Maßnahmen sind bspw. auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Zwischen Juli 2017 und Dezember 2018 wurden Kurse wie „Einstieg Deutsch“ und „Einstieg Deutsch Alpha“ (gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung) mit insgesamt 387 Teilnehmenden, durchgeführt. Der Kurs „Alpha Asyl“ für Ausländer ab 16 Jahren (Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG) sowie anerkannte Asylbewerber (< 2 Jahren in Bayern) fand von April 2018 bis Juni 2019 mit insgesamt 240 Teilnehmenden statt. Das Projekt „Sprache und Arbeit für Migranten“ (gefördert durch die Agentur für Arbeit) richtete sich an Beschäftigte in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und hatte von Oktober 2016 bis September 2018 488 Teilnehmende. Laufende Angebote der NOA wie bspw. „LeMi“ und „ErIK“ (vgl. Ziffer 4.2) beinhalten ebenfalls einen umfangreichen Anteil an Sprachförderung. Die Einrichtung individueller oder ergänzender Angebote ist insbesondere für Eltern(teile) notwendig.38 Seit 2017 bis heute wird durch die NOA das Sprachcafé umgesetzt. Dieses findet viermal wöchentlich (zwei Tage mit Kinderbetreuung) mit ca. 20 Teilnehmenden statt. Im Juni 2019 wurden zwei Integrationskurse für Frauen mit Kinderbetreuung abgeschlossen. Seit Juni 2018 bestehen vier Alphabetisierungskurse für Frauen mit Kinderbetreuung. Des Weiteren starten im September 2019 zwei weitere Kurse mit Kinderbetreuung (Integrationskurs für Eltern und Zweitschriftlernerkurs). Die benannte Kinderbetreuung wird durch die NOA angeboten und durch das BAMF und die Stadt Nürnberg finanziert. Kinder zwischen einem und fünf Jahren, die noch keinen Platz in einer KiTa haben, werden in vier Spielgruppen à 10 Stunden pro Woche durch die NOA im Südstadtforum betreut. Derzeit nehmen ca. 10-15 Kinder dieses Angebot wahr. Ergänzend zur Kinderbetreuung werden die Kinder gleichzeitig auf einen künftigen KiTa- Besuch vorbereitet. Das Team der Kinderbetreuung bestätigt, dass sowohl zu den Kindern als auch zu den Müttern eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden konnte, die auch die Basis zur Erkennung und niedrigschwelligen Ansprache von Problemen (bspw. logopädischer Bedarf) sein kann. Die Kooperation mit dem Projekt „Alles rund ums Kind plus“ (AruKplus) im Südstadtforum ist in diesem Zusammenhang sehr hilfreich (vgl. Ziffer 4.6). Die Kinderbetreuung hat sich somit als wichtiger Baustein für eine gelingende Integration von geflüchteten Familien erwiesen.

4.4. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (U6)

Es ist vielfach nachgewiesen, dass frühzeitige Investitionen in Bildung und Erziehung erheblich wirksamer sind als spätere Hilfen. Dabei nehmen unter anderem Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Bildungsauftrag wahr und sind als zentrale Erfahrungs- und Lernorte für Kinder außerhalb der Familie und Schule zu verstehen. In der Kita erleben Kinder andere Menschen, lernen deren Handeln und ihre eigenen Interessen, Potentiale und Grenzen kennen.14 Die Erkenntnisse der durchgeführten Monitoring-Gespräche im ersten Halbjahr 2019 zeigen, dass derzeit keine überdurchschnittlich großen Bedarfe vorhanden sind. Das Monitoring zeigt, dass sehr viele Kinder in Kindergärten in Betreuung sind (89 Prozent der 3 bis 6-Jährigen). Die Betreuung von null bis dreijährigen hingegen kann noch ausgebaut werden (28 Prozent der 0 bis

2-Jährigen).39 Um vorhandene strukturelle und institutionelle Hürden im Bereich der frühkindlichen Bildung abbauen zu können, werden verschiedene Maßnahmen und Programme umgesetzt.

„Kita-Einstieg in Nürnberg: Brücken bauen in frühe Bildung“ 40

Seit 2017 bietet das Bundesprogramm „Kita-Einstieg Nürnberg: Brücken bauen in frühe Bildung“ am Standort Nürnberg vielfältige Angebote in unterschiedlichen Stadtteilen an, um Familien in das frühkindliche Betreuungssystem zu integrieren, damit eine möglichst frühe Betreuung vieler Kinder in Nürnberg langfristig sichergestellt werden kann. In Kooperation zwischen Diakoneo, Arbeiterwohlfahrt, ISKA, Stadt Nürnberg und St. Ludwig sind insgesamt zwölf Kitas beteiligt, eine Koordinations- und Netzwerkkraft und neun Übergangsbegleiterinnen für das Bundesprogramm in Nürnberg vertreten. In den beteiligten Kitas und Unterkünften werden niedrigschwellige Angebote für Eltern mit Kindern unter drei Jahren, die noch keinen Betreuungsplatz haben angeboten. Ziel ist die Vorbereitung der Eltern und Kinder auf die Kita. Die Familien lernen den Tagesablauf kennen, können Sozialkontakte knüpfen, wichtige Informationen rund um das Thema frühkindliches Betreuungssystem in Nürnberg erfahren und andere Familien aus der Umgebung kennenlernen. Ergänzend werden regelmäßige Eltern-Kind-Gruppen durchgeführt und an insgesamt sechs Standorten individuelle Beratung und Begleitungen von Familien an Einrichtungen frühkindlicher Bildung angeboten, um Familien zu unterstützen und vorhandene Hürden (bspw. Formalitäten) abzubauen. Die Eltern werden über die beteiligte Kita, die umliegenden Kitas, GU und Einrichtungen im Stadtteil gezielt auf eine Teilnahme an diesen Gruppen angesprochen. Außerdem wurden Kooperationen zu anderen Angeboten (bspw. Café Dunya, First Steps, Café Arabica, Treffpunkt e.V.) aufgebaut, mit denen gemeinsam mehr Transparenz für Familien im Betreuungssystem geschaffen werden soll.

Statistiken Kita-Einstieg (Art des Angebots) Jahr Familien Kinder
Eltern-Kind-Gruppe 2018 133 147
2019 82 104
Individuelle Begleitung und Beratung 2018 68 70
2019 110 73 41
Sonstige Angebote: Elternfrühstück, Elternsprechstunde, Pekip-Kurs … 2018 17 21
2019 48 64

Abbildung 11: Statistiken Projekte zum KITA-Einstieg 2018/2019; Jugendamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

„Schultüte"

Ziel des Projekts „Schultüte“ ist es, Eltern und deren Vorschulkinder auf die anstehende Einschulung so vorzubereiten und damit den Übergang vom Kindergarten in die Schule zu unterstützen. In diesem Rahmen werden Informationen über die Einschulung und das bayerische Schulsystem vermittelt. Eltern und Kinder können sich als „Schul-Familie“ erleben und in ihre neuen Rollen hineinwachsen. Die Projektinhalte sind in drei Einheiten gegliedert:  Kennenlernen, Schulanmeldung und Schuleingangsuntersuchung  Bedeutung von Lesen und Erzählen und Umgang mit Zahlen  Schultasche und Schulmaterialien, Schultüte, Schultag (Frühstück, Brotzeit, Hausaufgaben und nachschulische Betreuungsmöglichkeiten) Die Durchführung des Projekts erfolgt durch die AWO Familienbildung im Auftrag vom Jugendamt, die Finanzierung derzeit durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg.

39 vgl. vgl. Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); Regiestelle für Flucht und Integration; siehe Anlage 1 40 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinderbetreuung/bundesprogramm_kitaeinstieg.html, https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14759 41 Bei der individuellen Beratung wurden z.T. die Kinderzahlen nicht vollständig erfasst.

„Mama und Papa starten durch! Einführung in den Nürnberger Familienalltag“

Das Projekt „Mama und Papa starten durch! Einführung in den Nürnberger Familienalltag“ ist die Weiterentwicklung des Projekts „Mama und Papa lernen Deutsch in der Kita“. Das Angebot wird durch die AWO Familienbildung in Auftrag des Jugendamtes innerhalb von Nürnberger Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft durchgeführt und durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg finanziert. Die Teilnahme ist kostenlos. Es richtet sich an Eltern bzw. Elternteile mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrungen, deren Kinder eine Krippe oder einen Kindergarten besuchen. Ziel ist die Erweiterung der Alltagskompetenzen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen und Wohnen sowie die Erweiterung der Sprachkompetenz. Die Umsetzung erfolgt durch eine kleine Gruppe in sechs Einheiten. Die Leitung obliegt einer erfahrenen Referentin, die in der Regel selbst einen Migrationshintergrund hat. Der Kurs dient außerdem der Erweiterung der Kenntnisse der deutschen Sprache, dem Kennenlernen der deutschen Kultur, dem Kontakteknüpfen mit anderen Müttern und Vätern sowie dem Ankommen und Wohlfühlen im Stadtteil.

Statistik im Jahr 2018 "Mama und Papa starten durch" "Schultüte"
Familien 20 46
Nationen 12 20

Abbildung 12: Statistik 2018 zu den Projekten "Mama und Papa starten durch" und "Schultüte"; Jugendamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

Spielgruppen in Gemeinschaftsunterkünften von Geflüchteten

Seit 2017 werden in staatlichen und städtischen GU mit hohem Familienanteil angeleitete Spielgruppen installiert. Voraussetzung sind geeignete und für Kinderbetreuung genehmigte Räumlichkeiten. Die qualifizierten Tagespflegepersonen (u.a. Pflegeerlaubnis der Stadt Nürnberg) leiten ca. dreimal wöchentlich für jeweils drei Stunden eine offene Spielgruppe mit maximal zehn Kindern. Als Anstellungsträger fungiert der Tagespflegeträger fmf-Familienbüro gGmbH. Das niedrigschwellige Angebot im geschützten Rahmen richtet sich in erster Linie an Kinder, die (noch) keinen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Tagespflege haben. Der Fokus liegt u.a. auf dem Kennenlernen der Sprache, Einhalten von Regeln und Grenzen und der Stärkung sozialer Kompetenzen. Ziel ist, mit Hilfe von Büchern, (Sing-)Spielen, Basteleien, Bewegungseinheiten etc. auf den Kita-Besuch vorzubereiten und generell eine gute Voraussetzung für eine gelingende Integration zu schaffen. Die Kosten werden von der Stadt Nürnberg getragen. Ausnahmen stellen zwei Spielgruppen in einer Erstaufnahmestelle dar, welche vom Bayerischen Sozialministerium finanziert werden. Aktuell sind drei Spielgruppen (in einer städtischen GU und in zwei Erstaufnahmestellen) etabliert. In drei städtischen GU waren Spielgruppen installiert, welche allerdings aufgrund mangelnder Teilnahme bzw. Bedarf nicht mehr angeboten werden. Des Weiteren sind zwei Spielgruppen je in einer städtischen und einer staatlichen GU in Planung.

4.5. Soziale und kulturelle Teilhabe

Die unterschiedlichen Angebote der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) wie Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Aktivspielplätze, Streetworkprojekte und Mobile Angebote richten sich an alle jungen Menschen des jeweiligen Sozialraums.42 Fast 75 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der Angebote haben einen Migrationshintergrund.43 Dazu gehören auch junge Geflüchtete. Die OKiJA ist mit ihrem niederschwelligen Zugang und ihrem offenen Charakter prädestiniert für die Integration junger Geflüchteter in ihrer Angebotsstruktur. Die Zugänge zu den Einrichtungen der OKiJA erfolgten oft über Kontakte zwischen Mitarbeitenden und umA-Gruppen bzw. GU im jeweiligen Quartier.

42 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/ 43 Quelle: Erhebung der Nutzungszahlen durch das Jugendamt Nürnberg

Junge Geflüchtete sind mittlerweile gut im Regelbetrieb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angekommen. In einzelnen Einrichtungen sind sie zahlenmäßig sehr stark, in anderen in geringer Zahl vertreten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob sich Unterkünfte für Geflüchtete in unmittelbarer Nähe befinden, wie die Wohn- und Sozialstruktur des Stadtteils beschaffen ist oder ob sich die Einrichtung in der Nähe von zentralen und attraktiven Orten, wie zum Beispiel dem Hauptbahnhof, befindet. Junge Geflüchtete sind Stammbesucherinnen und -besucher der Offenen Tür, treten dort aber nicht mehr vorrangig unter dem Label oder Stigma „Geflüchtete“ auf, sondern sind Teil der mannigfaltigen Besucher und Besucherinnen der Einrichtungen. Sie nehmen dort mit allen anderen Teilnehmenden zusammen die Spiel- und Sportangebote, Gruppenangebote, Beratung, Hilfe bezüglich Schule und Berufsfindung etc. an. Darüber hinaus führen die Einrichtungen besondere Projekte durch wie zum Beispiel Schwimmkurse, Hausaufgabenangebote, Musik- und Tanzangebote, Fahrten, Koch, Sport- sowie erlebnispädagogische Angebote und medienpädagogische Projekte. Solche Projekte finden über das gesamte Stadtgebiet verteilt statt. Junge Geflüchtete und je nach Angebot auch die anderen Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen nehmen an diesen Projekten regelmäßig teil. Beispielsweise sind junge Geflüchtete bereits seit Jahren aktive Teilnehmende am Mitternachtssport und am StreetsoccerCup.

4.6. Beratung und Hilfestellungen

Integreat

Um die zahlreichen und vielfältigen Beratungs- und Anlaufstellen zu strukturieren, wurde im Jahr 2017 die App Integreat44 eingeführt. Die App richtet sich in erster Linie an Zugewanderte mit Fokus auf Geflüchtete. Die Inhalte liegen in sechs verschiedenen Sprachen vor und umfassen neben ausländerrechtlichen Fragen, Hinweise zu den verschiedenen Themenbereichen wie Bildung, Familie, Wohnen und Freizeit. Die Nutzungszahlen beliefen sich im Jahr 2019 auf ca. 1.900 pro Monat.45 Insbesondere die Nutzung auf Russisch und Englisch steigt an.

„Alles rund ums Kind plus“ (AruKplus) – ein Angebot der NOA gGmbH in Kooperation mit

dem Zentrum Aktiver Bürger (ZAB)

AruKplus richtet sich an junge Familien und bietet im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, Alltagshilfen, individuelle und passgenaue Heranführung der Eltern an den Arbeitsmarkt bzw. Qualifizierungsangebote sowie eine Lotsenfunktion zu spezifischen Beratungsangeboten (z. B. Schwangerenberatung, ASD, Erziehungsberatung). Ziel von AruKplus ist es, präventiv und frühzeitig zu arbeiten und damit benachteiligten Kindern bessere Startchancen zu verschaffen und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Die muttersprachliche Peer-Beratung ist hierbei eine große Chance, Vertrauen aufzubauen und Aufklärung zu betreiben. Je nach Bedarf kann durch die Sprach- und Kulturvermittler des „Zentrum Aktiver Bürger“ (ZAB) in mehr als 30 Sprachen Unterstützung erfolgen. Die Förderung erfolgt durch die Stadt Nürnberg (Spende eines Bürgers) im Zeitraum vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2021. Pro Arbeitstag finden circa 13 Beratungen in unterschiedlicher Intensität statt.

4.6.1. Soziale Beratung und Betreuung in den städtischen Unterkünften

In der Stadt Nürnberg sind die AWO, das BRK, der Caritasverband Nürnberg, die Johanniter und die Stadtmission mit der sozialen Beratung und Betreuung in den städtischen Unterkünften beauftragt. Um eine einheitliche und verbindliche Integrationsarbeit in den Unterkünften zu gewährleisten, wurde bereits 2017 eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Nürnberg verabschiedet. Die Vereinbarung diente ebenfalls als Grundlage für die Monitoring-Gespräche (siehe Anlage 1). Im Hinblick auf die aktuellen

44 Integreat ist als App und als Webversion (auch offline) verfügbar: https://integreat.app/nuernberg/de. 45 Gezählt werden hierbei die technisch messbaren sogenannten „Klickzahlen“.

Entwicklungen wurde 2019 im Rahmen der „Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung“ (vgl. Ziffer 3) gemeinsam mit den beteiligten Wohlfahrtsverbänden in städtischen und staatlichen Unterkünften die bisherige Kooperationsvereinbarung weiterentwickelt und durch die „Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften“ (ASoBe; siehe Anlage 3) abgelöst.

Die soziale Betreuung in den städtischen Unterkünften erfolgt entweder durch ein Beratungsbüro in der Unterkunft (zentral) oder durch ein Büro außerhalb der Unterkunft (dezentral).

Im Jahr 2019 und 2020 sind insgesamt 30 Vollzeitstellen für die Sozialdienste in den städtischen GU und der ZAM-Beratung (siehe auch Ziffer 4.6.2) 46 eingeplant. Die Umsetzung in den städtischen Unterkünften für das Jahr 2019 und 2020 erfolgt im Schlüssel von ca. 1:130.47 Ausgenommen sind die Einrichtungen mit besonderem (Schutz-)Bedarf (z.B. Schutzunterkunft für Frauen und LGBTQI). Hier wird – unabhängig von der Belegung – je eine Vollzeitstelle eingesetzt, um den erhöhten Betreuungs- und Beratungsbedarf zu erfüllen.

Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (STMI) – umgesetzt durch die Regierung Mittelfranken – fördert dies im Rahmen von Ziffer 2.1. der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)48. Die Zuwendung sieht 80 Prozent der förderfähigen Personalkosten vor. Das zur Verfügung stehende Kontingent für Nürnberg wird in diesem Rahmen fast vollständig ausgeschöpft. Im Laufe des Jahres 2019 wurde das zur Verfügung stehende Kontingent durch das STMI im sogenannten „Poolverfahren“ erhöht. Das Verfahren ermöglichte eine erneute Beantragung nicht besetzter bzw. beantragter Stellen anderer Stadt- und Landkreise. Dank der Mitwirkung der freien Träger konnten hierbei 4,5 weitere Vollzeitstellen im Rahmen von BIR 2.1. rückwirkend zum 01.01.2019 bestätigt werden. Demnach wurden im Jahr 2019 anstatt der geplanten 17, nur 12,5 Vollzeitstellen durch die Leistungsvergütung der Stadt Nürnberg in Höhe von je 67.900 Euro finanziert. Des Weiteren werden - anstatt der geplanten 13 Vollzeitstellen - nun 17,5 Vollzeitstellen durch BIR gefördert. Die Stadt Nürnberg unterstützt die durch BIR geförderten Stellen mit einer Integrations- und Sachkostenpauschale in Höhe von je 13.580 Euro. 49

4.6.2. Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAM-Be)

Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) soll als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext Zuwanderung und Integration dienen. Sie soll aus den drei Einheiten: Test- und Meldestelle (TuM) und Zentralle Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen (ZAQ) am Bildungszentraum sowie der ZAM-Be bestehen.50 Seit dem 01. Juli 2019 steht die ZAM-Be allen Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet Nürnberg im Kontext Integration, Migration und Flucht zur Verfügung. Die Beratung dient als Lotsenfunktion/Verweisstruktur für alle Personen mit Migrationsgeschichte in Nürnberg mit begleitender Vermittlung. Die ZAM-Be ist eine Kooperation der Stadt Nürnberg mit der AWO, dem BRK, der Caritas, den Johannitern und der Stadtmission. Ergänzend stellt die Stadt Nürnberg (durch Ziffer 2.1. BIR geförderte) Beraterinnen und eine (durch Ziffer 2.2. BIR geförderte) Managementstelle für die Koordination, Öffentlichkeitsarbeit und den Strukturaufbau. Die gemeinsam beschlossene Kooperationsvereinbarung (vgl. Anlage 4) sowie der Steuerungskreis (vgl. Abbildung 7) steuern und gestalten den Auf- und Ausbau der ZAM-Be

46 Weitere Informationen unter: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html 47 Der Schlüssel wurde in den ASoBe (siehe Anlage 3) gemeinsam vereinbart. 48 Weitere Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 49 Die Angaben zu den zur Verfügung stehenden Stellen, sowie der Verteilung beruhen auf dem Stand September 2019. 50 Weitere Sachstandsbericht „Zentrale Anlaufstelle Migration“; TOP 4 der Kommission für Integration vom 21.03.2019

kooperativ. Die offene Beratung, die ohne Termin in Anspruch genommen werden kann, ist werktags zu festgelegten Öffnungszeiten möglich.51 In einer ersten Zwischenbilanz (01.07. bis 31.08.2019) registrierte die ZAM-Beratung 94 Kontakte. Hiervon waren 66 persönlich, 24 telefonisch und vier schriftlich. 37 Kontakte dauerten unter zehn Minuten, 48 Kontakte zwischen zehn und 30 Minuten und sieben Kontakte über 30 Minuten52. Diese Zwischenbilanz kann lediglich als erste beobachtende Tendenz gewertet werden, zeigt jedoch auch den hohen Bedarf trotz eines (noch) geringen Bekanntheitsgrades. Auch die Dauer der Kontakte sind für eine Verweisberatung bzw. Lotsenfunktion angemessen. Die bisherigen Beratungskontakte beinhalten insbesondere Fragen zum Familiennachzug, Umzug nach Nürnberg und Arbeits- und Ausbildungsfragen. Die meist genannten Beratungsstellen zu denen weiterverwiesen wurden, waren Migrationsberatungen für Erwachsene (MBE), die Schuldnerberatung, die Ausländerbehörde und das Sozialamt, insbesondere die Fachstelle für Flüchtlinge. Soweit bekannt, kannten die Ratsuchenden auch die ZAM-Beratung durch Beratungsdienste außerhalb von Nürnberg (bspw. Caritas Dinkelsbühl und Caritas Fürth). Beispiele für Beratungssituationen:  (Junge) Erwachsene erkundigen sich für ihre Eltern, welche vor vielen Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sind, nach Zugangsmöglichkeiten für Deutschkurse  Beratung für Personen die lange Zeit im Ausland gelebt haben und nun Orientierung zu Beratungsstellen und Sozialleistungen in Deutschland brauchen

4.6.3. Allgemeiner Sozialer Dienst – Team 1053

Wie bereits beschrieben (siehe Ziffer 3) ist mit der wachsenden Zielgruppe das Team 10 im Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) eingerichtet worden. Die Aufgaben der Mitarbeitenden im Team 10 sind die originären Aufgaben des ASD nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), der jungen volljährigen Flüchtlinge und der Familien in Gemeinschaftsunterkünften. Das Team 10 besteht derzeit aus zwölf Planstellen und ist ein weiterer wesentlicher Baustein im Integrationskonzept der Stadt Nürnberg für Geflüchtete.

Für umF werden durch das Team geeignete Einrichtungen der Jugendhilfe oder Pflegefamilien gesucht. Nach der Unterbringung ist das Team für die Hilfeplanung der Maßnahme laufend zuständig, bei Krisen während der Unterbringung steuern die Mitarbeitenden die erforderlichen zusätzlichen Hilfen oder vermitteln in flankierende therapeutische Settings. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Notwendigkeit der Fortführung der Maßnahme geprüft und schließlich nach Beendigung der Maßnahme der Übergang in die Selbstständigkeit begleitet.

Für Familien in (kommunalen wie auch staatlichen) Gemeinschaftsunterkünften ist das Team 10 für alle originären Aufgaben des ASD zuständig. Dieses Spektrum geht weit über die Beratungsleistungen der Sozialdienste in den Unterkünften hinaus und unterstützt damit insbesondere benachteiligte Familien und Kinder auf dem Weg der Integration. Das Team 10 berät insbesondere in allen Fragen zur Erziehung, vermittelt an Frühe Hilfen oder entsprechende Beratungsstellen, unterstützt in krisenhaften Situationen rund um die Themen Partnerschaft, Trennung, Scheidung und Umgangsfragen. Bei Kindeswohlgefährdungen werden die erforderlichen Hilfen oder nötigenfalls Interventionen geprüft. Das Team nimmt gegebenenfalls Kinder zur Abwendung einer Gefährdung in Obhut und leitet - wo nötig - Hilfen zur Erziehung ein. Zu den Aufgaben gehört auch die Kooperation mit anderen Diensten sowie die Organisation an

51 Kontakt, Öffnungszeiten, Flyer sind auf dem Themenportal Integration der Internetseite der Stadt Nürnberg zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html 52 Zwei der Beratungskontakte wurden ohne Zeitangabe erfasst.

Schnittstellen, so dass Doppelstrukturen vermieden werden. Die Fallzahlen bei den umF ist zuletzt deutlich zurückgegangen (August 2018: 218; August 2019: 181). Dies ist unter anderem auf die sinkende Gesamtzahl der umF im in Nürnberg zurückzuführen. Die Fallzahlen der zu betreuenden Familien in den Unterkünften ist im Vergleich zum letzten Jahr stark angestiegen (Oktober 2018: 127; August 2019: 337).54 Die steigende Zahl der minderjährigen Kinder in GU in den letzten Jahren10 sowie die zunehmende Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz und die erhöhte Aufmerksamkeit, stellen mögliche Gründe für den Anstieg der Fallzahlen dar. Die Arbeit mit den Familien ist dabei oft nur in Verbindung mit Dolmetschern möglich und insoweit aufwendig.

5. Ehrenamt55

Die Nürnberger Engagementlandschaft im Bereich Integration und Flucht hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und ausdifferenziert. Waren die Angebote 2015 vordergründig für Nothilfe (bspw. Ämter- und Ärztebegleitung, Kleiderkammer) und für Gruppen konzipiert (bspw. Begegnungscafés), ist mit der Zeit und dem längeren Aufenthalt der Menschen in Nürnberg die individuelle Hilfestellung immer wichtiger geworden. Grundsätzliches Ziel des Geschäftsbereiches ist die ehrenamtliche Integrationsarbeit als ein reguläres Engagementfeld neben anderen zu etablieren. Seit 2019 wird auf den Errungenschaften aus den Jahren 2015 bis 2018 aufgebaut, Maßnahmen werden weiterentwickelt und Strukturen optimiert. In über 30 Helferinitiativen unterschiedlicher Konstellationen wirken rund 2.200 Personen ehrenamtlich an der gesamtgesellschaftlichen Integrationsaufgabe.56 Als hauptamtliche Ansprechpersonen dienen die Integrationslotsinnen (vgl. 3 – Vorstellung der ReFI). Diese werden durch das STMI (Ziffer 2.4 BIR) gefördert. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Bereiche  Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Akquise von Ehrenamtlichen: Die Bemühungen in diesem Bereich dienen dazu, Engagierten in der Integrationsarbeit eine Plattform zu bieten und das Thema sowohl innerstädtisch als auch in der Stadtgesellschaft zu platzieren. Bewährt hat sich zu diesem Zweck das monatliche Helferkreis-Austauschtreffen (vgl. Abbildung 7), der Newsletter Bürgerschaftliches Engagement Integration und Flucht mit einem Abonnentenkreis von ca. 2.500 Personen und der Facebook-Account Nürnberg Engagiert. Eine medienwirksame Form der Anerkennung und Vernetzung ist seit 2015 die jährlich stattfindende Veranstaltung „Forum Willkommenskultur“. Als Informationsportal für Ehrenamtliche diente bisher die Unterkategorie Integration & Flucht auf der Internetseite des Sozialreferats. Im September 2019 wird das neue Themenportal www.engagiert.nuernberg.de zur Verfügung stehen.  finanzielle und ideelle Unterstützung von Helferinitiativen und Partnern: Der 2016 gegründete Stifter- und Spenderverbund Flucht, Asyl und Wohnungslosigkeit ist weiterhin maßgeblich für die niedrigschwellige und kleinteilige finanzielle Unterstützung der Helferinitiativen. Bis dato sind 150.169 Euro an Spendengeldern akquiriert worden. Die eingehenden Spenden dienen explizit der Förderung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, wie bspw. der Ersatz von Auslagen und Maßnahmen zur Anerkennungskultur.  Qualifizierung von Ehrenamtlichen: Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit muss ein breites Spektrum abdecken. Unter dem Titel WISE-NBG stand seit 2017 (damals teilweise gefördert durch das BAMF) ein modulares Fortbildungsprogramm mit insgesamt 22 einzelnen Maßnahmen zur Verfügung (bspw. Umgang mit Traumatisierung, Einarbeitung in muslimische Alltagskultur, Radikalisierungsprävention, interkulturelle Kompetenz, Antidiskriminierungsstrategien). Das

54 Quelle: Fallzahlen bzw. erfasste Datensätze 2018 und 2019; Jugendamt Nürnberg

56 Quelle: Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in Nürnberg 2017, Nürnberger Arbeitspapiere zu sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und „Good Governance“, Nr. 79 / Juni 2019

Programm mündete 2018 in das Qualifizierungsprojekt Nürnberg Engagiert - ein kooperatives Veranstaltungsprogramm für Ehrenamtliche in Nürnberg.

 Anerkennungskultur: Das Anerkennen und Wertschätzen von ehrenamtlicher Arbeit im Bereich Flucht und Integration geht in der Gesamtstrategie der Stabsstelle für Bürgerschaftliches Engagement (BE) auf. Alle Preise und Instrumente der Anerkennungskultur, die vom Stab BE entwickelt und mit Förderern auf den Weg gebracht wurden, gelten selbstverständlich auch für die ehrenamtliche Integrationsarbeit und Flüchtlingshilfe. Seit 2009 wurden bspw. 17 EhrenWert-Preise an Engagierte aus diesem Engagementbereich vergeben. Hinzu kommen die spezifischen Qualifizierungs- und Informationsangebote, die auch Teil der Nürnberger Anerkennungskultur sind. Ehrenamtliche im Engagementfeld Integration sollten – wie in jedem anderen Engagementfeld auch – zusätzlich zu den Regeldiensten von Kommune und freien Trägern wirken, wo möglich zusteuern und unterstützen. Gerade im Bereich Flucht und Integration muss anerkannt werden, dass Engagierte viel mehr als diese zusätzliche Hilfe geleistet haben und nach wie vor leisten. Unsere Erkenntnis der letzten vier Jahre ist jedoch, dass es am besten funktioniert, wenn Hauptund Ehrenamt kooperieren.

6. Ausblick und Handlungsnotwendigkeiten

Im Vordergrund der Integrationsstrategie des Sozialreferats steht die Systematisierung der Angebote und Maßnahmen sowie die individuelle Förderung: Je gezielter und damit nachhaltiger es uns gelingt Neuzugewanderte mit Angeboten und Maßnahmen zu erreichen, die diese vor allem auch dabei unterstützen in Regelsysteme einzumünden, desto eher können wir dem Individuum das Ankommen vor Ort und in der Gesellschaft erleichtern.

Grundsätzlich sind die regelhaften Aufgaben des Geschäftsbereiches im Kontext der Integrationsarbeit (unter anderem der Unterbringung, Leistungsgewährung etc.) in den letzten vier Jahren gut gelungen. In diesen Jahren sind im Geschäftsbereich fachspezifische Einheiten und Gremien entstanden, um die Aufgaben, Zuständigkeiten und gesetzlichen Gegebenheiten im Kontext der Fluchtmigration quantitativ und qualitativ umsetzen zu können (vgl. Ziffer 3). Mit den organisatorischen Strukturen, wie z.B. der Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt, der Regiestelle für Flucht und Integration im Referat V sowie dem Team 10 des ASD im Jugendamt hat der Geschäftsbereich auf die gestellten Aufgaben und Herausforderungen reagiert. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die freien Träger, Verbände, Ehrenamtlichen und weitere Dienste haben in den letzten Jahren eine hohe Einsatzbereitschaft und hohes Engagement gezeigt. Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Arbeitskreise und Gremien trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei. Beispielsweise wurde gemeinsam mit den freien Trägern ein Konzept zur Zusammenarbeit im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung erarbeitet, um die Arbeit auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen (siehe Anlage 2).

In den Regelstrukturen wie der Kita oder der Kinder- und Jugendarbeit ist nicht nur eine große Sensibilität, sondern auch eine Praxis entstanden, die sich beispielsweise in der häufigen Nutzung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Hinblick auf die Versorgungslage mit Kita-Plätzen positiv auswirkt. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt ist dank der konjunkturellen Lage in Nürnberg durchaus erfolgreich. Gleichzeitig bleibt aber noch viel zu tun. An dieser Stelle ist vor allem der hohe Beschäftigungsanteil der Nationalitätengruppen EU-2 sowie der nicht-europäischen Nationalitätengruppen in Wirtschaftszweigen und in Berufssegmenten mit vergleichsweise niedrigen durchschnittlichen Arbeitsentgelten hervorzuheben. Auch bei gelungener Integration in den Arbeitsmarkt ist die Wahrscheinlichkeit für nicht-auskömmliche Arbeitsentgelte – v.a. für Mehrpersonenhaushalte mit Kindern – relativ wahrscheinlich.57

Eine Erkenntnis der letzten Jahre ist auch, dass sich Gegebenheiten und Bedarfe schnell verändern können. Daher bedarf es gegebenenfalls schneller, agiler Lösungen und einer stetigen Weiterentwicklung der Integrationsangebote und -Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe in der Stadtgesellschaft. In der derzeitigen Situation und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen sollte sich die Schaffung von neuen Maßnahmen und die Weiterentwicklungen von bestehenden Angeboten insbesondere auf individuellere, passgenaue und begleitende Angebote fokussieren. Hierzu gehört insbesondere die Förderung und Unterstützung des Kontakts zwischen Zugewanderten und Nürnbergerinnen und Nürnbergern.58 Um Hemmschwellen abzubauen, bedarf es einer anfänglichen Begleitung.59 Des Weiteren müssen geeignete Angebote und Plattformen gestaltet und bestehende Angebote ausgebaut werden, um

57 Vgl. Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2018): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nicht-europäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018; Stadt Nürnberg Referat für Jugend, Familie und Soziales (2019): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nicht-europäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten – II. Fokus „Berufssegmente“. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 5 / Juli 2019 58 vgl. ISKA: Studie „Mitten in Nürnberg“ 2018 – abrufbar unter: https://www.iska-nuernberg.de/mitten-in-nuernberg/

den Austausch zu unterstützen. Auch die gezielte Ansprache von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für ehrenamtliche Tätigkeiten kann langfristig zur Teilhabe beitragen. In Bezug auf ehrenamtlicher Integrationsarbeit bzw. dem Engagement von Neuzugewanderten selbst, wirkt Nürnberg neben 15 anderen europäischen Großstädten am von EUROCITIES koordinierten, Mentoring-Projekt VALUES mit.60 In vier Schwerpunktthemen wird der transnationale Wissensaustausch und – transfer zwischen Kommunen fokussiert. Durch den Austausch und praxisnahe Besuche soll abschließend ein Toolkit mit Best-Practice Beispielen erarbeitet werden. Durch die Veröffentlichung im Rahmen der Abschlusskonferenz in Nürnberg im Dezember 2020 sollen die Ergebnisse auch anderen Kommunen zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist es erforderlich Zugangsbarrieren abzubauen. Der am häufigsten genannte Grund für die Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten im Bereich Sprache, Bildung und Arbeit sind rechtliche Beschränkungen der Angebote.61 Insbesondere Geflüchtete mit einer unklaren Bleibeperspektive sind oftmals von diesen Zugangsbarrieren betroffen. Aber auch fehlende Barrierefreiheit bei gesundheitlichen Einschränkungen und die Betreuung von Kindern stellen Hürden dar. Barrieren vor allem in der Arbeitsmarktintegration begründen sich oftmals auf mangelnden Sprachkenntnissen. Der Spracherwerb ist daher maßgeblich. Allerdings richten sich die Regelsprachangebote (wie beispielsweise die staatlich finanzierten Sprachkurse) vorranging (ergänzende Ausnahmen siehe Ziffer 4.3) nur an bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive6. Es ist daher notwendig ergänzende, statusunabhängige, kostenfreie oder -günstige Sprachkurse mit Kurscharakter und Abschlusszertifikat (insbesondere ab dem Sprachniveau A2 und höher)62 einzurichten, um auch denjenigen den (qualifizierten) Spracherwerb zu ermöglichen, die bislang keinen Zugang zu Sprachkursen haben. Allerdings ist hier die Handhabe des Geschäftsbereichs sehr beschränkt. Die Integrations- und Sprachoffensive63 - insbesondere die Entwicklung eines niedrigschwelligen Sprachlernangebots im Pilotvorhaben Deutschspracherwerb in Nürnberg (Koordination durch das Bildungsbüro) – wird befürwortet.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Ausgestaltung von Integrationsangeboten ist die Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie der Angebote. Eine zentrale Frage dabei ist, wie wir Geflüchtete, die nicht (mehr) in GU leben, erreichen können - gleichzeitig aber auch, wie Geflüchtete Angebote und Hilfestellungen erreichen können. Um zu gewährleisten, dass keiner verloren geht, bedarf es eines engmaschigen Netzes. Dieses zu knüpfen, muss zukünftig Aufgabe aller beteiligten Akteure der Integrationsarbeit sein. Auch hier werden bereits Maßnahmen geplant, wie beispielsweise die angestrebte räumliche Verbindung städtischer Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration unter einem Dach ab Herbst 2020.50 Hierzu gehört auch die ZAM-Beratung in ihrer Lotsenfunktion die Geflüchtete direkt und zielgerichtet an die entsprechenden Stellen und Angebote verweist (siehe auch Ziffer 4.6.3).

Für die Beobachtung und Beschreibung von Integrationsprozessen können Daten einen wertvollen Beitrag leisten. Die Messung von Integrationsprozessen bzw. von Integrationserfolgen ist allerdings kompliziert. Doch gerade weil das so ist, erscheint es umso mehr nötig, die Messbarkeit im Rahmen der Möglichkeiten (Datenverfügbarkeit, Vergleichbarkeit der Daten etc.) zu systematisieren. Erste Maßnahmen wurden bereits durch die Einführung der Monitoring- Gespräche in den Unterkünften ergriffen. Sie liefern wertvolle Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Integration der Bewohnerinnen und Bewohner.

Eine weitere Maßnahme stellt das Indikatorenset dar, das derzeit im Geschäftsbereich erstellt und erprobt wird. Ziel ist es, die Datengrundlage zur Integration von Zugewanderten zu strukturieren und die Diskussionsgrundlage für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen

60 Mehr Informationen unter: http://www.eurocities.eu/eurocities/projects/VALUES&tpl=home

63 vgl. Sitzung vom 17.04.2019 der Kommission für Integration

zur Förderung der Integration zu stärken sowie Informationslücken hierbei zu schließen. Dabei liegt der Fokus auf Geflüchteten, umfasst allerdings auch weitere Zuwanderungsgruppen, wie beispielsweise die EU-Zuwanderung. Diese Gruppen sind in Nürnberg seit 2012 prozentual am stärksten gewachsen (vgl. Abbildung 2) und demnach aktueller Gegenstand der Debatte. Derzeit wird das Indikatorenset in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Dienststellen und Einheiten im Geschäftsbereich entwickelt und sukzessive für das Berichtsjahr 2018 befüllt. Erste wesentliche Ergebnisse sollen voraussichtlich in der Sitzung des Sozialausschusses im Dezember 2019 vorgestellt und diskutiert werden. Perspektivisch wird eine jährliche Aktualisierung angestrebt, um eine fortlaufende Beschreibung und Beobachtung von Integrationsprozessen zu ermöglichen. Zukünftig wird eine Abstimmung über den Geschäftsbereich hinaus gesucht, um die ersten Erkenntnisse und Ergebnisse für eine Weiterentwicklung im Sinne eines gesamtstädtischen Indikatorensets nutzen zu können.

Anlagen

zum Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Integrationsstrategie des Referats für

Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit Schwerpunkt Flucht

Anlage 1: Bericht zum Unterkunftsmonitoring zum Stand der Integration der Geflüchteten in städtischen Unterkünften in Nürnberg (1-2019)

Anlage 2: Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ vom 12.07.2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar

Anlage 3: Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften zwischen der Stadt Nürnberg und den Wohlfahrtsverbänden vom 15. August 2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar

Anlage 4: Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Beratungsstelle im Rahmen der zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM-Beratung) vom 26.06.2019 – beschlossene Fassung/Ansichtsexemplar

Regiestelle für Flucht und Integration

KURZFASSUNG DES BERICHTS ZUM UNTERKUNFTSMONITORING –

Halbjährlicher Bericht zum Stand der Integration der Geflüchteten in städtischen Unterkünften in Nürnberg (1-2019)

1 Rahmendaten und Anmerkungen zur Datenerhebung und -lage

Dieser Bericht basiert auf den Erkenntnissen aus Monitoring-Gesprächen mit den Sozialdiensten zu 90 städtischen Gemeinschaftsunterkünften1. Darunter sind auch vier Unterkünfte für spezifische Personengruppen, konkret eine Schutzunterkunft für Frauen mit Gewalterfahrung, zwei Unterkünfte für LGBTQI*-Personen sowie eine Unterkunft für junge erwachsene Geflüchtete (ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer). Die Gespräche wurden im Zeitraum vom 04.02.2019 bis 03.07.2019 durchgeführt und erfassten Informationen zu insgesamt 3.032 geflüchteten Personen2. Die Gespräche wurden anhand eines Gesprächsleitfadens mit vorwiegend offenen Fragen geführt und Doppelnennungen waren bei mehreren Fragen möglich. Daher wurden die Fragen sehr unterschiedlich beantwortet. Eine Nichtnennung ist nicht unbedingt damit gleichzusetzen, dass der Aspekt keine Relevanz für die Unterkunft hat.

Insgesamt ist die Datenlage gut. Da die Beratung der Sozialdienste jedoch ein Angebot ist und von den Bewohnerinnen und Bewohnern unterschiedlich wahrgenommen wird, lagen den Sozialdiensten nicht über alle Personen in den Unterkünften Informationen und Daten vor.

2 Zentrale Erkenntnisse

2.1 Zusammenarbeit und Vernetzung

37,8% der Unterkünfte werden zentral betreut, das heißt, dass sich ein Beratungsbüro vor Ort in der Unterkunft befindet. Im Gegensatz dazu werden mittlerweile 62,2% der Gemeinschaftsunterkünfte dezentral, also von einem Büro außerhalb der Unterkunft, betreut. Dezentrale Betreuung erschwert den Kontakt teilweise beziehungsweise funktioniert vorwiegend in solchen Fällen, in denen bereits eine gefestigte Beziehung zwischen Sozialdienst und Geflüchteten besteht. Mehrheitlich wurde der Kontakt, unabhängig davon wie regelmäßig der Kontakt ausfiel, als gut beschrieben.

Die Sozialdienste fühlen sich mehrheitlich gut vernetzt. Als häufigste Kooperationspartner wurde das Sozialamt, insbesondere die Fachstelle für Flüchtlinge genannt sowie die Ausländerbehörde, Bildungseinrichtungen, Betreiberinnen und Betreiber, Hausmeisterinnen und Hausmeister, das Jobcenter und das Gesundheitsamt/ Ärzte/ Krankenkassen. Der Kontakt zu den Kooperationspartnern wurde mehrheitlich als gut bis sehr gut eingestuft. Als eher schwieriger Netzwerkpartner wurde die Ausländerbehörde genannt (43 Nennungen). Gewünscht wurde eine bessere Erreichbarkeit durch konkrete Ansprechpersonen und eine kürzere Wartezeit bei der Beantwortung von Anfragen. Zudem wurde angeführt, dass die Entscheidungspraxis nicht immer als nachvollziehbar wahrgenommen wird.

1 Berücksichtigt wurden Unterkünfte, welche am Stichtag (01.04.2019) belegt waren. 2 Da die Gespräche anonymisiert und zu keinem spezifischem Stichtag geführt wurden, könnten Bewohnerinnen und Bewohner durch Umzüge möglicherweise doppelt erfasst worden sein. Verteilung nach Aufenthaltsstatus: anerkannte Personen: 51,7%; im Asylverfahren: 10,4%; im Klageverfahren: 21,2%; Duldung: 8,4%; Status unbekannt/ kein Antrag gestellt: 8,3%. Von den Personen ohne Anerkennung: 672 Personen (22,2%) aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia); 792 Personen (26,1%) aus Ländern mit einer geringen beziehungsweise unklaren Bleibeperspektive.

Deutlich wurde, dass ein vertiefter Austausch und mehr Vernetzung der Sozialdienste mit der Stadtverwaltung und Behörden gewünscht wird, da auf diese Weise für die jeweilige Arbeitsweise sensibilisiert werden kann und somit die Kommunikation erleichtert wird.

Zum Thema Dolmetscherinnen und Dolmetscher wurde angemerkt, dass – wenngleich die Sprachkenntnisse zur mündlichen Kommunikation in Bezug auf Alltagsthemen mittlerweile überwiegend ausreichen – insbesondere für spezifische Belange (zum Beispiel im Bereich psychische Erkrankungen und in Bezug auf vulnerable Personengruppen wie LGBTQI*-Personen und Frauen mit Gewalterfahrung) geschulte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler benötigt werden.

Helferkreise und Ehrenamtliche wurden darüber hinaus als wichtige Kooperationspartner genannt. Insgesamt engagieren sich, soweit bekannt, 270 Personen. Dabei initiieren die Ehrenamtlichen unterschiedliche Angebote, vorwiegend im Bereich Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe.

2.2 Beschäftigung (Sprache, Bildung, Arbeit)

Mindestens 53,6% der Personen über 16 Jahre nehmen an tagesstrukturierenden Angeboten3 teil. 17,3% nehmen an keinen solchen Angeboten teil (nicht bekannt von 29,1%). Die am häufigsten genannten Gründe für eine Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten sind dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen: Gründe für Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten (Nennungen)

97 15
89 9
71 4
63 11

rechtliche Beschränkungen beim Zugang zu Sprachkursen und Arbeit

gesundheitliche Gründe

vorübergehende Orientierungsphase

mit Kinderbetreuung beschäftigt

keine Angabe des Grundes 11

8 2

fehlende Motivation aus unterschiedlichen Gründen

0 20 40 60 80 100 120

Personenanzahl Nennung, ohne Anzahl

Diagramm 1: Gründe für Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten (Mehrfachnennungen möglich; n = 373 Personen über 16 Jahre ohne tagesstrukturierende Aktivitäten); Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

2.2.1 Sprache

Die Ergebnisse aus den Monitoring-Gesprächen zeigen, dass die Teilnahme an einem Sprachkurs bei den über 16-jährigen Bewohnerinnen und Bewohnern besonders zentral ist. 603 Personen besuchen derzeit einen Sprachkurs, vorwiegend Integrationskurse (419 Personen). Die Kommunikation zwischen den Sozialdiensten ist mit geschätzt 61%4 der Bewohnerinnen und Bewohner auf Deutsch möglich, zumindest über alltägliche Themen und in einfacher Sprache. Keine Kommunikation auf Deutsch war in Bezug auf 19% der Personen in städtischen Unterkünften möglich.

Die Gründe, welche den unterschiedlichen Stand des Spracherwerbs der Bewohnerinnen und Bewohner erklären, sind vielfältig und decken sich teilweise mit den Gründen für die Nichtteilnahme an tagesstrukturierenden Aktivitäten. Häufig wurden Zugangsbeschränkungen zu Sprachkursen für nicht-anerkannte Personen genannt. Es besteht ein großer Bedarf an statusunabhängig zugängigen Kursen mit Kurscharakter (mehrmals pro Woche) und Abschlusszertifikat, vor allem für das Niveau A2+. Der Bedarf an

3 n=2.152 Personen. Definition tagesstrukturierende Angebote: mind. vier Tage in der Woche, zu je mind. zwei Stunden. 4 n = 2.828 Personen, unter 3-Jährige ausgenommen; keine Angabe zu 19% der Personen

Alphabetisierungskursen ist aber gleichzeitig weiterhin gegeben, unter anderem vor dem Hintergrund des Familiennachzugs (Neuzuwanderung). Ehrenamtliche Angebote werden in diesem Zusammenhang ebenfalls gerne genutzt und auch positiv bewertet, da sie wichtig für die nachhaltige Verfestigung erworbener Sprachkenntnisse sind, stellen aber keinen Ersatz für einen zeitintensiven, mehrmals pro Woche stattfindenden, aufeinander aufbauenden Sprachkurs dar.

Abgesehen vom Sprachkursangebot (Verfügbarkeit des entsprechenden Sprachniveaus) gab es auch inhaltlich kritische Rückmeldungen in Bezug auf Sprachkurse, unter anderem was die Passgenauigkeit zur Zielgruppe betrifft5.

2.2.2 Bildung

In Bezug auf die Versorgungslage mit Kita-Plätzen ließ sich feststellen, dass bei der Kita- Versorgung derzeit keine überdurchschnittlich großen Bedarfe vorliegen6. Kita-Versorgung und Kita-Bedarf in städtischen Unterkünften

0 50 100 150 200 250

10

Krippe (0-2-Jährige))

Kiga (3-5-Jährige)*

Tagespflege

Hort/Mittagsbetreuung

weiterer Bedarf, nicht näher spezifiziert

Gesamtzahl in der entsprechenden Altersgruppe in Betreuung bekannter Bedarf

Diagramm 2: Kita-Versorgung und Kita-Bedarf in städtischen Unterkünften (*da einige Kinder später eingeschult werden, sind teilweise auch 6-Jährige im Kindergarten beziehungsweise haben Bedarf. Daher übersteigt die Summe aus der Anzahl der Kinder in Betreuung und dem bekannten Bedarf die Gesamtzahl der Kinder zwischen 3 und 5 Jahre); Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Da die Beschäftigung mit Kinderbetreuung auch ein häufiger Grund ist, warum keiner tagesstrukturierenden Aktivität nachgegangen wird, sollten die Angebote in diesem Bereich aufrechterhalten beziehungsweise ausgeweitet werden (beispielsweise Deutschkurse mit Kinderbetreuung).

Hinsichtlich des Bereichs Bildung konnte den Gesprächen entnommen werden, dass verschiedene Probleme mit Bedarfen im Bereich Alltagsbildung zusammenhängen, weshalb eine Ausweitung der Angebote in diesem Bereich daher ebenfalls empfohlen wird (beispielsweise zum Thema Verbraucherschutz, Verständnis des Sozialsystems, Umgang mit Online-Portalen).

2.2.3 Arbeit

Insgesamt wurden 497 Personen mit einer Beschäftigung in diesem Bereich erfasst7. Von insgesamt 2.152 Personen ab 16 Jahren gaben die Sozialdienste in Bezug auf 485 Personen an, dass rechtliche Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang bestehen. Bei weniger als der Hälfte dieser Personen (231 Personen) war bekannt, dass sie auch tatsächlich eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis beantragt und nicht erhalten haben. Bei gut einem Viertel der Betroffenen

5 Genannt wurden Probleme wie fehlende Alltagsrelevanz, heterogene Lerngruppen, teilweise nicht als adäquat empfundene Einstufungen, Diskrepanz zwischen Kursinhalten und Prüfungsinhalten. 6 Die folgenden Angaben beziehen sich offensichtlich auf den Bedarf, der den Sozialdiensten gemeldet wurde. Zudem muss angemerkt werden, dass bei einigen Unterkünften noch eine Schließung und Umzüge anstehen, sodass die Zahlen als Momentaufnahme verstanden werden sollten. 7 Davon 310 Personen, die am Arbeitsmarkt teilnehmen, 53 Personen in dualer Ausbildung, 64 Personen in schulischer Ausbildung, 70 Personen in sonstiger Aus-/ Weiterbildung (von 14 Personen unbekannt, um welche Art von Beschäftigung es sich konkret handelt).

(115 Personen) wurde aufgrund des Vermerks „Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet“ von einem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgegangen. Generell wurde als Problem in diesem Kontext erwähnt, dass die Erteilung einer Erlaubnis seitens der Ausländerbehörde teilweise sehr lange dauert, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die konkreten Stellen jedoch meist nicht so lange freihalten.

2.3 Kultur und Freizeit

Im Bereich Kultur und Freizeit lagen den Sozialdiensten mehrheitlich kaum Daten und Informationen vor. Das vielfältige Angebot in Nürnberg wurde von den Sozialdiensten positiv eingeschätzt. Gleichzeitig machten die Sozialdiensten jedoch auch deutlich, dass die Art der Ansprache (mit Flyern etc.) oft nicht zielführend ist. Eine persönliche Ansprache vor Ort in Verbindung mit einer Begleitung sowie die Ansprache durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Netzwerken der Geflüchteten wird hingegen als besonders wirksam eingeschätzt. Von 43 Bewohnerinnen und Bewohner ist bekannt, dass sie sich in vielfältigen Bereichen selbst ehrenamtlich engagieren, wobei darüber hinaus unter anderem auch nachbarschaftliche Hilfe, wie beispielsweise Dolmetschen, geleistet wird.

Die Geflüchteten haben der Einschätzung der Sozialdienste zufolge mehrheitlich Kontakte außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Etwa die Hälfte der Personen, die Kontakte außerhalb der Unterkünfte haben, haben auch Kontakte zu deutschsprachigen Personen.

Teilweise wurde der Wunsch nach einem differenzierten Bild von Geflüchteten und die Ausweitung von Begegungsmöglichkeiten zwischen Stadtgesellschaft und Geflüchteten genannt.

2.4 Gesundheit

In den Gesprächen wurde sehr deutlich, dass das Versorgungs- und Unterstützungsangebot in Bezug auf körperliche Erkrankungen und Behinderungen von den Sozialdiensten durchschnittlich gut bewertet wird. In Bezug auf Behandlungsmöglichkeiten für psychische Erkrankungen wird das derzeitige Unterstützungsangebot als nicht ausreichend empfunden und großer Handlungsbedarf gesehen, wie dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden kann: Zahl der psychisch erkrankten/ belasteten Personen (Einschätzung)

vermutet und attestiert 273 attestiert aktuell in Behandlung konkrete Suche nach psychologischer Unterstützung / Warteliste 43 Ablehnung von Behandlung / Unterstützung (Stigma) 22

0 50 100 150 200 250 300

Diagramm 3: Zahl der psychisch erkrankten/ belasteten Personen (Einschätzung); „keine Angabe“ beziehungsweise „nicht besprochen“ in Bezug auf 16 Unterkünfte (insgesamt 334 Personen); Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Durch das Diagramm wird sichtbar, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer gibt. Aus den Gesprächen wurde deutlich, dass im Bereich psychische Erkrankungen noch mehr Aufklärung nötig ist. Damit könnten psychische Erkrankungen als solche besser erkannt werden, unter anderem bei Kindern, und auch die mit psychischen Erkrankungen oftmals verbundenen Stigmata reduziert werden.

Die Sozialdienste wiesen in den Gesprächen außerdem darauf hin, dass die Wartezeiten zu lange sind und der Prozess sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. In mehreren Gesprächen wurde als Grund für psychische Erkrankung auf den Zusammenhang zwischen Perspektivlosigkeit, fehlenden Möglichkeiten und dadurch bedingter, ungewollter Untätigkeit hingedeutet.

2.5 Wohnen

Die Atmosphäre in den Gemeinschaftsunterkünften wird von den Sozialdiensten mehrheitlich positiv eingeschätzt. Die Beziehung zur Nachbarschaft wurde ebenfalls als gut oder neutral bewertet. Im Hinblick auf den Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften und die Wohnungssuche wurde in den Gesprächen deutlich, dass die Suche auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Nürnberg sehr frustrierend ist. Problematisiert wurde dies insbesondere vor dem Hintergrund des Rückbaus von Unterkünften, da Auszugsberechtigte auf dem Wohnungsmarkt oft schwer fündig werden und vom Wohnungsamt (Sozialamt) wenig Vorschläge erhalten. In diesem Kontext gaben die Sozialdienste an, dass es mehr Unterstützungsmöglichkeiten für wohnungssuchende Personen in Nürnberg geben muss.

2.6 Rückbau und Umzug

Aufgrund der rückläufigen Zahl von Geflüchteten im Stadtgebiet und des Auslaufens von Verträgen mit Betreiberinnen und Betreibern und war das Thema Schließung von Unterkünften auch in den Monitoring-Gesprächen relevant und wurde in 27 Gesprächen behandelt. In der Mehrzahl der Gespräche wurden positive Aspekte, insbesondere die gute Zusammenarbeit mit der Fachstelle, im Zusammenhang mit dem Umzugs- und Schließungsprozess erwähnt. Auswirkungen auf die Stimmung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Beispiel aufgrund von Verunsicherung oder Besorgnis wegen eines (tatsächlichen oder befürchteten) niedrigeren Wohnstandards, wurden in 15 Fällen genannt. Dies hängt damit zusammen, dass die Fachstelle die betroffenen Personen frühzeitig postalisch über bevorstehende Schließungen informiert hat, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits eine konkrete neue Unterkunft nennen zu können.

2.7 Sonstiges

Generell ist aus den Gesprächen deutlich geworden, wie wichtig ein wertschätzender Umgang in Bezug auf Vielfalt sowie der Schutz vor Diskriminierung beispielsweise aufgrund der Herkunft, Religion und sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist. Wichtig ist einerseits mehr Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Raum, andererseits aber auch mehr Sensibilisierung von Personen, welche mit der Klientel arbeiten (zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ämtern und im Gesundheitsbereich, Lehrer und Lehrerinnen in Sprachschulen, Hausmeister und Hausmeisterinnen).

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Impressum:

Stand: 01.08.2019

Herausgeber: Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales (www.soziales.nuernberg.de), Regiestelle für Flucht und Integration

Rückfragen: Elisabeth Schallwig, 0911/231-2 86 41, elisabeth.schallwig@stadt.nuernberg.de Tessie Peter, 0911/231-2 86 42, tessie.peter@stadt.nuernberg.de

Eckpunkte für ein

„Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in

Nürnberg“

Präambel

Eine gelingende Integrationspolitik ist die wirksamste vorbeugende Sozialpolitik. Integration gelingt vor Ort. Deshalb vereinbaren die im Bereich der Migrations- und Integrationsberatung tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege und die Stadt Nürnberg ihre Arbeit auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen. Ziel muss es sein, den zugewanderten Menschen eine Lebensperspektive zu eröffnen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Status und ihrer Aufenthaltsdauer. Mit einem solchen „Produktionsnetzwerk“ fangen wir nicht bei null an. Es bestehen bereits wichtige Vereinbarungen und Grundlagen zur konzeptionellen Zusammenarbeit. Hierzu gehören die Zuständigkeits- und Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Beratungs- und Integrationsrichtlinien (BIR), die Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Grundsätze zur bundesweiten Förderung der individuellen Begleitung junger zugewanderter Menschen im Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Diese Eckpunkte haben den Charakter einer gemeinsamen Beschreibung und Verständigung über die Zusammenarbeit und Ziele. Selbstverständlich sind diese nicht als abschließend zu betrachten. Im laufenden Prozess und insbesondere bei neuen Gegebenheiten kann eine gemeinsame fachliche Weiterentwicklung erfolgen.

1. Gegenstand der Zusammenarbeit

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO), das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Nürnberg Stadt (BRK), der Caritasverband Nürnberg e.V. (CV), die Johanniter- Unfall-Hilfe e. V., die Stadtmission Nürnberg e.V., die Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH, der Christliche Verein Junger Menschen (CVJM) Nürnberg e.V., der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V., die Evangelische Jugend Nürnberg (EJN) sowie das Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg bringen ihre vorhandenen Beratungsstrukturen und Leistungen im Bereich der Flüchtlings-und Integrationsberatung in das Gesamtkonzept ein.

Als aktuelle Grundlage hierzu dient die Auflistung aller Beratungsdienste der Flüchtlings- und Integrationsberatung (insbesondere Sozialberatung in den Unterkünften, Migrationsberatung, Jugendmigrationsdienste) in Nürnberg (siehe Anlage 2).

2. Zielgruppe und Beratungsdauer

Zielgruppe aller Beratungsdienste (siehe Anlage 2) sind grundsätzlich alle Zugewanderten, insbesondere Asylbewerber einschließlich Familiennachzug im Verfahren, Geflüchtete mit unterschiedlichem Bleibestatus, Spätaussiedler, Zugewanderte aus EU-Ländern und aus Drittstaaten (inkl. Türkei) unabhängig von Herkunftsländern, Verfahrensabläufe und aufenthaltsrechtlichen Status mit Informations-, Beratungs- und Betreuungsbedarf soweit die Beratung dies durch die jeweiligen Förderrichtlinien ermöglichen können. Dem muss die inhaltliche und organisatorische Umsetzung Rechnung tragen. Die Beratungsdauer pro Fall ist zeitlich zu begrenzen. Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland soll die Beratung grundsätzlich durch die Regeldienste (z.B. JobCenter, ASD, Suchtberatung) erfolgen. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

3. Profil der Beratungsstellen

Förderbedingt muss eine Differenzierung zwischen MBE und JMD vorgenommen werden, die vom Lebensalter des Nachsuchenden abhängig ist (JMD < 27 Jahre). Die Chance der vielfältigen Beratungslandschaft mit den verschiedenen Beratungsstellen soll dahingehend genutzt werden, dass eine inhaltliche Schwerpunktsetzung von Beratungsstellen erfolgen kann. Diese Schwerpunktsetzung kann sich an Themenschwerpunkten (bspw. Frauen, Suchtabhängigkeit, LGBTI), Herkunftsländern und/oder Sprachkenntnissen festmachen.

Zwischen den verschiedenen Beratungsstellen besteht eine trägerübergreifende, kooperative Zusammenarbeit. Dies beinhaltet einen gewissen Grad an Flexibilität bzw. die Berücksichtigung von Themenschwerpunkten bei Veränderungen in den Gegebenheiten.

4. Sozialräumliche Verteilung der Beratungsangebote

Eine sozialräumliche Verteilung der Beratungsstelle ist aufgrund der vorhandenen Einrichtungen in den verschiedenen Immobilien und aufgrund der angestrebten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen eher eine mittel- oder längerfristige Perspektive. Solange noch dezentrale (städtische und staatliche) Unterkünfte vorhanden sind und die Beratung innerhalb einzelner Unterkünfte angesiedelt ist, ist auf die sozialräumliche Nähe der von dort mitbetreuten Unterkünfte zu achten. Perspektivisch kann sich daraus eine Struktur stadtteilbezogener Beratungsangebote entwickeln. Der weitere Prozesszeitplan (siehe Anlage 1) sieht eine regelmäßige Überprüfung und ggfs. Überarbeitung des Eckpunktepapiers vor.

5. Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM), die ZAM-Beratung und Zugangssteuerung

Die o.g. Verbände und die Stadt Nürnberg haben sich vereinbart eine gemeinsame Beratungsstelle im Rahmen der ZAM einzurichten und über diese die Zugangssteuerung für die weiterführenden Beratungsdienste (siehe Anlage 2) zu organisieren. Außerdem findet in der ZAM die zentrale Testung zur Einstufung und die (Kurs-)Zusteuerung für die Integrationskurse durch das Bildungszentrum (BZ) statt.

Die Kooperationsvereinbarung zur ZAM-Beratung beinhaltet u.a. die Struktur, Aufgabe und Umsetzung (siehe Anlage 3). Die Verbände und die Stadt erklären sich bereit die ZAM- Beratung entsprechend personell auszustatten (siehe Anlage 3 Kooperationsvereinbarung ZAM-Beratung).

Aufgabe der ZAM-Beratung ist u.a. die

Fragesuchenden

und geeigneten Stellen,

Optimierung und Gesamtsteuerung der Integrationsarbeit

6. Struktur der Zusammenarbeit und Kooperation

Es wird empfohlen bei allen beteiligten Trägern der Flüchtlings- und Integrationsarbeit die Aufgaben der Migrations- und Integrationsberatung innerhalb einer Organisation zusammen zu fassen und eine verantwortliche Person als fachliche/n Ansprechpartner/in zu benennen.

Insgesamt wird eine formelle, übergreifende Struktur für Abstimmungen, Besprechungen und den Austausch gestaltet. Diese soll verschiedene Formate von übergreifenden Gesprächsrunden beinhalten. Die Struktur wird noch gesondert dargestellt.

7. Konzeption, Qualität und Fortbildung

Für die Sozialberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften liegen Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften vor (siehe Anlage 4).

Die Träger verpflichten sich außerdem eine Konzeption mit verbindlichem Beratungssetting für ihre Beratungsdienste zu entwickeln und abzustimmen. Diese sollen im Sinne der Transparenz der Arbeit allgemein zugänglich machen.

Ergänzt wird dies durch die Kooperationsvereinbarung zur ZAM-Beratung (siehe Anlage 3), sowie die Konzeption der ZAM-Beratung. Sukzessive soll des Weiteren ein Modell zur Qualitätssicherung in der ZAM-Beratung erarbeitet und umgesetzt werden.

Ein ausreichendes Angebot zur Fortbildung muss trägerintern und trägerübergreifend gewährleistet werden. Die Stadt Nürnberg ist dies bereit im Rahmen ihres Fortbildungsprogramm, das auch den Trägern zur Verfügung steht im erforderlichen Umfang anzubieten. Hierzu gehören insbesondere auch Schulungen im Kontext Kinderschutz.

8. Statistik, Dokumentation und Monitoring

Von entscheidender Bedeutung für die Integrationswirkung ist ein aussagekräftiger Arbeitsund Erfolgsnachweis. Im Rahmen der Förderung durch BIR, der MBE und JMD sind bereits bestimmte statistische Nachweise erforderlich.

Ebenso werden in den Gemeinschaftsunterkünften Monitoringgespräche durch die Regiestelle für Flucht und Integration durchgeführt. Diese Ergebnisse werden in

anonymisierter Form mithilfe eines halbjährlichen „Berichts zum Unterkunftsmonitoring“ der Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsarbeit zur Kenntnis gegeben.

Aus den Erfahrungswerten dieser Systematiken (Statistik und Monitoring) soll ein gemeinsames, einheitliches Dokumentations- und Monitoringsystem für das gesamte Produktionsnetzwerk gemeinsam erarbeitet und angewendet werden. Hierbei wird auf bereits zu erbringende Statistiken u. ä. Rücksicht genommen.

9. Öffentlichkeitsarbeit

Beratungsangebote leben davon, dass sie bekannt sind und die Menschen zu ihnen finden und sich trauen, sie in Anspruch zu nehmen. Deshalb muss kontinuierlich viel Kraft und Energie in eine zielgruppenspezifische, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit investiert werden.

10. Anhang

11. Beschluss

Die Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ wurden in einem gemeinsamen Prozess zwischen folgenden Beteiligten beschlossen:

Datum, Unterschrift

Stadt Nürnberg - Referat für Jugend, Familie und Soziales Referent Reiner Prölß

Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Nürnberg Stadt (BRK) Geschäftsführung Brigitte Lischka

Stadtmission Nürnberg e.V. Bereichsleiterin Gabriele Koszanowski

Einrichtungsleiterin Brigitte Fartaj

Paritätischer Wohlfahrtsverband, LV Bayern e.V. – Bezirksverband Mittelfranken Geschäftsführerin Christiane Paulus

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO) Geschäftsleitung Michael Schobelt

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalvorstand Kevin Schwarzer

Caritasverband Nürnberg e.V. (CV) Caritasdirektor Michael Schwarz

Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. (DiCV) Referatsleiter (Organisation und innere Dienste) Hartwig Dirr

Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH Geschäftsführer Karl Schulz

Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Nürnberg e.V. Leitender Sekretär Oliver Mally

Geschäftsführung Thomas Schmitz

Evangelische Jugend Nürnberg (ejn) Dekanatsjugendpfarrer Thomas V. Kaffenberger

Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung

in Unterkünften zwischen

der Stadt Nürnberg und Name des Wohlfahrtsverbandes

Stand: 15. August 2019

Präambel

Als Grundlage für eine verbindliche und einheitliche Integrationsarbeit in Unterkünften werden Arbeitsstandards auf Grundlage der integrationspolitischen Ziele zwischen den im Rahmen der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften beauftragten Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Nürnberg als Auftraggeberin geschlossen. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei den Trägern der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften. Eine Überprüfbarkeit der Inhalte der Arbeitsstandards ist durch Dokumentation sicherzustellen (vgl. Punkt 8 „Eckpunkte für ein Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“).

Mit der kultursensiblen und individuellen Einzelfallhilfe stehen die Fachkräfte für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit den Geflüchteten zur Seite. In der Betreuung und Beratung der Geflüchteten steht der einzelne Mensch im Mittelpunkt. Neben der individuellen Beratung zu alltäglichen Leben sollen gemeinsam eine selbstbestimmte Lebensführung, sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und persönliche Ressourcen erschlossen werden.

Zu Beginn steht die Aufklärung der Menschen über ihre Rechte und Pflichten. Die Beratung ist prinzipiell ergebnisoffen, unabhängig, transparent, freiwillig und vertraulich. Kontaktaufnahme mit Behörden und anderen Stellen erfolgt grundsätzlich im Einverständnis mit den Ratsuchenden.

Die bisherige „Kooperationsvereinbarung“ zwischen der Stadt Nürnberg und den Wohlfahrtsverbänden wird mit den vorliegenden „Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften“ abgelöst. Hintergrund ist eine Aktualisierung und Orientierung an Ziffer 2.1 der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).

Die oben genannten Akteure haben in einem gemeinsamen Prozess beschlossen ihre Arbeit auf eine konzeptionelle Basis zu stellen und eng miteinander abzustimmen. Dieses Papier ist in einem partizipativen Verfahren entstanden.

1 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Arbeitsstandards sowohl auf städtische Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) als auch auf staatliche Unterkünfte. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese im Folgenden unter dem Oberbegriff „Unterkünfte“ gefasst.

Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften zwischen der Stadt Nürnberg

und Name des Wohlfahrtsverbandes

I. Soziale Beratung und Betreuung in Unterkünften in Nürnberg

Ziel der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg ist es, die gesellschaftliche Integration der zugewanderten Menschen zu fördern. Zielgruppe der Sozialberatung in den Unterkünften sind alle Bewohnerinnen und Bewohner - unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Status und ihrer Aufenthaltsdauer (vgl. Ziffer 2.1 BIR).

Gemäß Ziffer 5.1.3 BIR werden die „für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Mittel nach einem vorgegebenen Schlüssel, der sich aus den statistischen Kennzahlen zu den Zuwanderern aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt“ bestimmt. Die vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit nicht ausreichend. Daher finanziert die Stadt Nürnberg weitere Stellen aus ihrem eigenen Haushalt. Demnach orientiert sich der Schlüssel in städtischen GUs für das Jahr 2019 an 1:130.

II. Arbeitsstandards in den Unterkünften

1. Hilfen bei der Alltagsbewältigung und notwendigen Behördenkontakten

1.1. Sozialpädagogische Beratung und Betreuung

 Bei Neuzugängen (vor Ort) Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch anbieten.  Allgemeine Alltagsunterstützung/ Lebensweltorientierung der Klientinnen und Klienten in allen wesentlichen Belangen (z.B. Hinweise zur Infrastruktur).  Grundsätzlich soll monatlich ein persönlicher Kontakt zu den Geflüchteten in städtischen GUs sichergestellt werden. Es erfolgt eine einfache Dokumentation der Kontakthäufigkeit (wie viele Geflüchtete werden monatlich erreicht) im Rahmen der Beratung in Sprechstunden und durch aufsuchende Arbeit je GU. Sofern der Kontakt zu Geflüchteten nicht möglich/ nötig ist oder verweigert wird, ist dies ebenfalls zu dokumentieren.  Bei Problemen in der Unterkunft fachlich intervenieren und in schwerwiegenden Fällen die Polizei informieren. Bei Polizeieinsätzen in einer städtischen GU ist die Fachstelle für Flüchtlinge über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen (ohne Weitergabe personenbezogener Daten).  Einschalten der Regeldienste bei entsprechenden Fragen/ Problemstellungen (insbesondere Kindeswohlgefährdung: Allgemeiner Sozialdienst, Erziehungsfragen: Familienberatungsstellen, Gesundheitsfragen: Gesundheitsamt, Frühe Hilfen: Koordinierende Kinderschutzstelle).

1.2. Zuarbeit für das Referat für Jugend, Familie und Soziales (Ref. V)

Fachstelle für Flüchtlinge (Sozialamt)

Die Fachstelle für Flüchtlinge (Sozialamt) ist für die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbenden in städtischen GUs zuständig. Die Objektbetreuerinnen und –betreuer der Fachstelle für Flüchtlinge und die Sozialberatung in städtischen GUs stehen im ständigen Austausch miteinander. Die folgenden Aufgaben beziehen sich demnach lediglich auf die Beratung und Betreuung in städtischen GUs.

 Die Belegungslisten bestehen aus den Stammdaten (z.B. Vor-/Name, Herkunftsland, Geburtsdatum) und den Sozialdaten (z.B. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, die Belegung eines Sprachkurses oder das ehrenamtliche Engagement). Die Sozialdaten dienen als Grundlage für die Monitoring-Gespräche.  Änderungen der Stammdaten (wie beispielsweise Namensänderungen, Änderungen des Geburtsdatums) sind unmittelbar an die Fachstelle für Flüchtlinge zu übersenden.  Die Belegungsliste (Stamm- und Sozialdaten) ist jeweils in der ersten Woche eines Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) an die Fachstelle für Flüchtlinge zu übermitteln. Hierfür ist die Vorlage zu verwenden (s. Anhang: Vorlage Belegungsliste Sozialdienste).  Bei Geburten die Geburtsanzeige, die Namen der Eltern und das Aufnahmedatum in der Unterkunft vermerken.  Anträge auf Umverteilung, Familienzusammenlegung und Wohnpflichtbefreiung jeweils an die zuständige Objektbetreuerin/den zuständgen Objektbetreuer der Fachstelle für Flüchtlinge übermitteln.  Bezirksübergreifende bzw. länderübergreifende Umverteilungsanträge direkt an die Regierung von Mittelfranken übermitteln.  Sollten Probleme mit Betreiberinnen und Betreibern auftreten oder bei Nichteinhaltung der Richtlinien der Stadt Nürnberg ist die Fachstelle für Flüchtlinge unverzüglich zu informieren und einzubeziehen.

Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI)

Im Referat V wurde die Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI) eingerichtet, die ämterübergreifende strategische Koordinations- und Steuerungsaufgaben zum Thema Migration und Integration sowie zentrale Planungsaufgaben wahrnimmt.

 Die ReFI führt die halbjährlichen Monitoring-Gesprächen, auf Basis der hier vorliegenden Arbeitsstandards, durch (s. Anhang: Informationspapier zu den Monitoring-Gesprächen).  In den Unterkünften werden Angebote mit Hilfe von Listen oder als Aushang sowie in den Beratungsgesprächen den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gemacht (ehemalig „Stundenplan“). Diese Angebote werden halbjährlich (zum 01. Februar und 01. August) und vollständig an die Regiestelle für Flucht und Integration übermittelt. Hierzu kann der Vordruck (s. Anhang: Integrationsangebote in der Unterkunft) verwendet werden. Die Dokumentation der Angebote findet für jede Unterkunft statt. Außerdem findet eine Bewertung der Angebote durch die Sozialberatung vor Ort statt (ausreichende Angebote, mögliche Lücken etc.). Sollten in einzelnen Unterkünften keine eigenen Angebote stattfinden (z.B. aufgrund der Unterkunftsgröße) informiert die Sozialberatung über Angebote und deren Erreichbarkeit in anderen Unterkünften oder an anderen Orten.

1.3. Beratung und Begleitung bei weiteren Behördenkontakten

 Beratung und Unterstützung zur Erlangung der zustehenden Leistungen nach dem AsylbLG.  Beratung und Unterstützung zur Erlangung der zustehenden Leistungen von Agentur und Jobcenter.  Beratung und Unterstützung bei Anliegen gegenüber der Ausländerbehörde.  Auf die Möglichkeit der Rückkehr ins Heimatland sind die Klienten aufmerksam zu machen. Bei Beratungsbedarf zum Thema Rückkehr ist beispielsweise die Zentrale Rückkehrberatung für Flüchtlinge in Nordbayern (ZRB)2 einzubeziehen.  Beim Auszug aus der Unterkunft wird auf entsprechende Beratungsstellen und –angebote mit entsprechender inhaltlicher Schwerpunktsetzung hingewiesen (zum Beispiel: MBE oder JMD).

2 URL: https://zrb-nordbayern.de/

2. Integrationsmaßnahmen in KiTa und Schule

Integrationspolitisches Ziel ist es, den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Zur Erlangung dieses Ziels berät die Sozialberatung vor Ort und unterstützt Eltern bei der Suche nach geeigneten Betreuungsformen, wie beispielsweise der Kindertagesbetreuung oder der Tagespflege, sowie der Gestaltung von Übergängen. Sollte keine Unterbringung in einem Regelbetrieb möglich sein, wird dies dem Jugendamt/Servicestelle Kitaplatz3 der Stadt Nürnberg unterkunftsbezogen gemeldet, um gemeinsam und gegebenenfalls unter der Einbeziehung Dritter niederschwelligere Angebote bereit zu stellen.

Der Beratungsdienst unterstützt Eltern bei der Schulanmeldung, beim Gastschulantrag und bei der Einhaltung der Schulpflicht durch die Eltern. Maßnahmen der Schülerförderung (Hausaufgabenbetreuung) werden unterstützt. Für Informationen zum deutschen Bildungssystem wird auf entsprechende Informationsangebote verwiesen.

3. Weitere Integrationsmaßnahmen

3.1. Vermittlung in Angebote

Geflüchtete werden individuell, über Integrationsangebote informiert und gezielt dazu motiviert an Integrationsangeboten teilzunehmen. Der Beratungsdienst spricht Bewohnerinnen und Bewohner gezielt und individuell auf passende Formate an und hält dies in geeigneter Weise fest. Die Integrationsmaßnahmen werden im Rahmen der Monitoring-Gespräche besprochen.

 Insbesondere über Angebote der Familienbildung (z.B. Elterngesprächsrunden) wird in geeigneter Weise informiert und zur Teilnahme motiviert.  Die Sozialberatung unterstützt bei der Suche nach geeigneten Integrations-/Sprachkursen, fördert die Teilnahme und wird in der Liste der Sozialdaten/Belegungsliste - soweit bekannt - festgehalten. Gemeinsam mit den Klienteninnen und Klienten werden passende Angebote gesucht.  Die Sozialberatung weist auf Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, wie Praktika, Einstiegsqualifizierungen etc. hin und unterstützt die Aufnahme und erfolgreiche Teilnahme der Geflüchteten. Es wird eng und kooperativ mit den beteiligten Stellen wie Jobcenter und Agentur für Arbeit zusammengearbeitet.

3.2. Wohnraum

Die Sozialberatung unterstützt auszugsberechtigte Geflüchtete bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. Hier wird auch speziell hinsichtlich des angespannten Nürnberger Wohnungsmarktes sensibilisiert sowie auf unseriöse Wohnungsangebote und –vermittlung hingewiesen. In Verdachtsfällen wird dies der Fachstelle für Flüchtlinge gemeldet.

3.3. Gesundheit

Für schwer und/oder chronisch erkrankte Geflüchtete werden die notwendigen therapeutischen Hilfen in die Wege geleitet. Psychisch erkrankte bzw. traumatisierte Geflüchtete werden an die entsprechenden Beratungsstellen verwiesen (zum Beispiel PSZ oder die medizinische Fachstelle für Geflüchtete). Diese Stabilisierung kann den Integrationsprozess befördern und soll zur Inanspruchnahme weiterer Integrationsangebote befähigen.

3 URL: https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/servicestellekitaplatz.html

4. Kooperation mit Helferkreisen

Helferkreise stellen ein wichtiges Element bei der Integration von Geflüchteten dar. Die Sozialberatung nimmt gegenüber den Helferkreisen eine unterstützende und beratende Rolle ein, sofern dies gewünscht und erforderlich ist. Die bisherige „Ehrenamtskoordinatorin“ im Kontext Flucht und Integration heißt nun gemäß Ziffer 2.4 BIR „Integrationslotsin“ und kann hier ebenfalls unterstützend wirken. Die Integrationslotsin ist bei der Regiestelle für Flucht und Integration (Ref. V) angesiedelt.

5. Fortbildungen

Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen wird den Fachkräften für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit regelmäßig ermöglicht und ist bei besonderen Veranstaltungen beidseitig sicherzustellen. Ein entsprechendes Angebot wird durch die Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB) der Stadt Nürnberg gewährleistet sowie von den Trägern selbst angeboten.

6. Kinderschutz

Jede Fachkraft für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit, in deren/dessen Unterkunft Kinder leben könnten, ist zur Teilnahme an einer Fortbildung zum Thema Kinderschutz verpflichtet. Angebote dazu bietet die Stadt Nürnberg über die Fachstelle für Personalentwicklung und Fortbildung (PEF:SB) an. Die erste Ansprechperson für Fachkräfte des Sozialdienstes zur Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist die sogenannte „insoweit erfahrene Fachkraft“ des jeweiligen Trägers oder der Stadt Nürnberg (ISO Fach- Beratung gem. §8a, §8b SGB VIII, § 4 KKG)4.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Weitere Standards

Weitere Standards können zwischen den Trägern der Sozialberatung und Ref. V einvernehmlich entwickelt werden und gelten als Ergänzung dieser Arbeitsstandards.

7.2. Verantwortung für die Umsetzung

Die Integration der geflüchteten Menschen ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Stadt Nürnberg und der beteiligten Wohlfahrtsverbände. Die Stadt Nürnberg fördert mit der Finanzierung der sozialen Beratung und Betreuung in den Unterkünften im Rahmen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die Integration der in Nürnberg untergebrachten Flüchtlinge. Die Verbände beraten, motivieren und unterstützen die Ratsuchenden. Des Weiteren sind sie für die Umsetzung der Inhalte dieser Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in den Unterkünften verantwortlich und gehen bei Problemen proaktiv auf Ref V zu.

4 URL: https://www.nuernberg.de/imperia/md/jugendamt/dokumente/schutz/koki_fachkraefte_infos.pdf

III. Anhang

 Vorlage Belegungsliste Sozialdienste (Stand: 15.08.2019)

 Informationspapier Monitoring-Gespräche (Stand: 07.12.2018)

 Integrationsangebote in der Unterkunft (Stand:15.08.2019)

IV. Beschluss

_________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift (Name des Wohlfahrtsverbandes)

_________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift (Stadt Nürnberg – Referat für Jugend, Familie und Soziales – Referent Reiner Prölß)

Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Beratungsstelle

im Rahmen der Zentralen Anlaufstelle Migration

(ZAM-Beratung)

Präambel:

Nürnberg ist seit Jahrhunderten und verstärkt seit dem Zweiten Weltkrieg Ziel von Zuwanderern aus unterschiedlichen Ländern. Nach dem Zuzug der Heimatvertriebenen folgte die Gastarbeiterzuwanderung, gefolgt von den Spätaussiedlern. Stets fand auch Zuzug aus humanitären Gründen, Arbeitskräftemigration und Familiennachzug statt. Nach einem Rückgang und zum Teil negativen Wanderungssalden um die Jahrtausendwende sind seit einigen Jahren (2009ff.) wieder ansteigende Zuzugszahlen zu verzeichnen. Hierzu gehört die Zahl der EU- Bürgerinnen und –Bürger in Nürnberg sowie eine große Zahl von Flüchtlingen aufgrund der Kriegs- und Krisenherde der Welt. In Nürnberg ist es im Zusammenspiel von öffentlicher Hand, Wohlfahrtspflege und Zivilgesellschaft gut gelungen die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sicher zu stellen.

Damit die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von Asylbewerbenden, die in Bayern und Nürnberg wohnen, gelingen kann, müssen schnelle und reibungslose Zugänge zu den Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Spracherwerb, Bildung, Arbeitsmarkt sowie kulturelle Sport- und Freizeitangebote wie auch die eigene ehrenamtliche Betätigung sind dabei – neben Existenzsicherung, Wohnung und Gesundheitsversorgung – wesentliche Schlüsselbereiche der Integration. Die enorme Bandbreite, hohe Differenziertheit und große Dynamik der Angebote in einer Stadt wie Nürnberg bietet dafür beste Voraussetzungen. Zugleich ist aber festzustellen, dass diese quantitative und qualitative Vielfalt es Neuzugewanderten erschwert, von Beginn an den für sich besten und effizientesten Weg der Integration zu gehen.

I. Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)

Ausgangslage

Im Herbst 2015 wurde die frühere Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) in der Unteren Talgasse 8 als verbindliche Einstufungs- und Prüfungsstelle des Bildungszentrums (BZ) für alle Integrationskurse in räumlicher Verbindung mit der Migrationsberatung der Wohlfahrtsverbände aufgelöst. Mit Beschluss des Rats für Integration und Zuwanderung vom 27.10.2015, einer Stellungnahme der Koordinierungsgruppe Integration vom 19.11.2015 und im Rahmen der Befassung in der Kommission für Integration am 03.12.2015 wurde bereits kurz danach ein fortbestehender Bedarf an einer Koordination des Zugangs zu Integrationskursen und zu

Beratungsangeboten für Neuzugewanderte festgestellt. Mit dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 und dem Beschluss des Rats für Integration vom 15.11.2016 wurde dieses Anliegen noch einmal bekräftigt.

Konzeption und Struktur der neuen Zentralen Anlaufstelle Migration

Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) soll als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext von Zuwanderung und Integration dienen. Im Sinne einer niedrigschwelligen Erstberatung hält sie Informationen und Beratung zu allgemeinen Themenkreisen und Integrationsangeboten für nach Nürnberg zugewanderte Menschen bereit.

Abbildung 7

Abbildung 1: Schaubild ZAM Stand 21.03.2019

ZAM-Beratung (ZAMBe)

Der Aufbau, die Struktur und die Umsetzung der gemeinsamen Beratungsstelle der Stadt Nürnberg und der freien Trägern/Wohlfahrtsverbänden werden unter Ziffer II. Kooperationsvereinbarung ZAM-Beratung geschildert.

Test- und Meldestelle (TuM)

In der Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg (BZ) wird die zentrale Testung der zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen aus Nürnberg Stadt und dem Nürnberger Land durch das BZ im Auftrag des BAMF gemäß § 20a Abs. 5 IntV durchgeführt. An die zentrale Testung durch das BZ schließt sich die Zusteuerung in die passenden Integrationskurse gemäß § 7 Abs. 3 IntV durch das BAMF an. Die Testung findet seit dem 01.03.2019 im Vorläuferbetrieb am Gewerbemuseumsplatz 2 an zwei Nachmittagen (montags und donnerstags) statt.

Derzeit wird durch die TuM der Personenkreis der zum Integrationskurs verpflichteten Teilnehmer/innen erfasst. Teilnehmer/innen mit einer BAMF-Berechtigung können/sollen weiterhin durch jeden Träger getestet werden. Ausschließlich die verpflichtenden Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt, Jobcenter) aus der Stadt Nürnberg/Landkreis Nürnberger Land werden ihre Teilnehmer/innen über ein extra geschaffenes Buchungstool in die TuM einladen. Perspektivisch ist geplant, dass alle Teilnehmer/innen, sowohl Verpflichtete als auch

nicht Verpflichtete, die Test- und Meldestelle durchlaufen. Die konkrete Umsetzung ist laut BAMF aber nicht vor 2020 angedacht.

Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ)

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) ist Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten in Nordbayern, die sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen richtet. Sie informiert über die Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung in Deutschland und berät Ratsuchende zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung beim Anerkennungsverfahren. Interessierte werden an die jeweils zuständigen Stellen verwiesen, zum Beispiel an die zuständigen Kammern. Die ZAQ bietet zusätzlich Beratung zu Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder. Ratsuchende erhalten Beratung zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, um die volle Anerkennung und danach eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen. Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) befindet sich aktuell in der Färberstr. 41 (2. Stock) und setzt dort ihre bewährte Arbeit fort, bevor die räumliche Zusammenlegung mit der ZAM-Beratung und der TuM im gemeinsamen Gebäude möglich ist.

Räumliche Übergangsphase

Die drei Einheiten der Zentralen Anlaufstelle Migration sollen in einem gemeinsamen Gebäude vereint werden. Hierzu wird bereits seit 2016 nach einem geeigneten Gebäude gesucht. Aktuell befindet sich die Stadt Nürnberg in Verhandlungen über die Anmietung einer geeigneten Immobilie. Eine verlässliche Aussage über den weiteren zeitlichen Ablauf kann derzeit nicht getätigt werden, da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Immobilie erfüllt alle benannten Anforderungen und eignet sich als Bürogebäude.

In diesem Gebäude bestehen neben der ZAM weitere räumliche Kapazitäten. Eine räumliche Verbindung und enge Verzahnung der ZAM mit weiteren städtischen Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration ist sinnvoll und wird angestrebt.

II. Kooperationsvereinbarung zur ZAM-Beratung

1. Struktur und Aufbau der ZAM-Beratung

Die Stadt Nürnberg und die Träger der Wohlfahrtspflege in Nürnberg (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband, Johanniter, Stadtmission, CVJM, Rummelsberger Diakonie und Evangelische Jugend, sich darüber einig, dass eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure und eine auf einer verbindlichen Vereinbarungsgrundlage fußende Kooperation wesentlich zur gelingenden Integration der Neuzugewanderten beiträgt und ihnen den Zugang zu Angeboten erleichtert. Um diese Kooperation zu intensivieren, soll eine gemeinsame Beratungsstelle im Rahmen der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) aufgebaut werden.

1.1. Ziel und Zielgruppe

Die ZAM- Beratung dient als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext Integration, Migration und Flucht – unabhängig von Status oder Unterkunft in der Stadt Nürnberg.

Die Zielgruppe ist formell nicht begrenzt. Die ZAM-Beratung soll keine stetige und langfristige Beratung ermöglichen. Daher ist insbesondere im Erstkontakt der Beratungsbedarf und die Intensität zu klären („Screening/Clearing“). Die Beratung/Lotsenfunktion der ZAMBe soll zielführend auf bestehende Beratungsstellen verweisen, in denen eine langfristige und nachhaltige Beratung stattfinden kann.

Jedes Beratungsgespräch sollte daher den Verweis auf Beratungsdienste/-stellen, welche langfristig beraten können, beinhalten.

1.2. Schnittstellen und Aufgaben

Die Ratsuchenden können sich unabhängig von Status, Herkunft oder Unterkunft an die ZAM- Beratung wenden. Selbstverständlich können auch andere Beratungsdienste, Behörden oder Institutionen an die ZAM-Beratung verweisen. Insbesondere die TuM und die kontextnahen Teams innerhalb der Stadtverwaltung (bspw. Fachstelle für Flüchtlinge, JobCenter Team Flucht) werden über die ZAM-Beratung ausführlich informiert. Durch die Öffentlichkeitsarbeit und die zukünftige räumliche Nähe zu weiteren Fachteams werden weitere Personen die ZAM- Beratung wahrnehmen und nutzen.

Abbildung 8

Abbildung 2: Schaubild zur ZAM-Beratung

Die ZAM-Beratung bietet je nach Bedarf des Ratsuchenden

 Erstberatung Ziel der Erstberatung sind grundlegende Informationen zu den wesentlichen Fragen des Alltagslebens in Nürnberg sowie die Weitergabe von (mehrsprachigen) Informationsmaterialien

und umfangreicheren Materialien. Hierzu gehören bspw. Erläuterungen zur Systematik und Struktur bei Antragsstellungen oder die Darstellung der verschiedenen Behörden in Nürnberg, die Kontaktaufnahme zu diesen und die Information über die mögliche Teilnahme an Freizeitangeboten in der Stadt Nürnberg. Zielgruppe sind i.d.R. neuzugewanderte Personen.

 Lotsenfunktion mit begleitender Vermittlung Die Lotsenfunktion umfasst die Information über die zuständigen Stellen bei konkreten Fragestellungen. Zielgruppe sind i.d.R. Personen, die bereits schon vorinformiert sind und lediglich zu bestimmten Themengebieten Fragestellungen haben. Ziel ist es, den Ratsuchenden in der Beantwortung seiner Frage zu unterstützen ohne diese vollständig für ihn zu klären (Hilfe zur Selbsthilfe).

Zur begleitenden Vermittlung gehört auch, dass gemeinsam mit der Beratungsfachkraft der ZAM-Beratung die zuständige Behörde, Fachberatungsstelle o.ä. und entsprechende Ansprechperson mit den jeweiligen Öffnungszeiten, Adressen oder auch Antragsvordrucke, Formulare etc. ermittelt werden. Bei bestehenden Sprachbarrieren können die Fachkräfte der ZAM-Beratung auch gemeinsam mit den Ratsuchenden bei der zuständigen Behörde anrufen und Termine vereinbaren.

Beispiel könnte eine Familie sein, die nach einem Kita-Platz sucht und zur Servicestelle Kitaplatz verwiesen wird und ergänzend Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket sowie Kontaktdaten der entsprechenden Ansprechpartner in den Behörden und Dienststellen erhält.

 Dokumentation und Evaluation Das Team der ZAM-Beratung trägt durch ihre Angebote zur Integrationsarbeit in Nürnberg bei. Zusätzlich sollen gemeldete Bedarfe, häufige Fragestellungen oder auch Herausforderungen in der Integration, die in der Praxis bekannt werden, gebündelt werden. Dies ermöglicht die Optimierung des Integrationsnetzwerks in Nürnberg und der Angebote. Die Dokumentation erfolgt selbstverständlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und unter Wahrung der Anonymität der Besucher der ZAMBe.

Geplant sind Quartalsberichte, welche den aktuellen Sachstand der ZAMBe umfasst (bspw. Besucheranzahl, durchschnittliche Beratungszeiten, Anzahl verbindliche Termine, etc.). Diese werden durch das ZAMBe-Management regelmäßig in den Steuerungskreis ZAM-Beratung eingebracht und von dort an die geeigneten Stellen weitergetragen (bspw. Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung, Stadtverwaltung).

Zu den Pflichten aller Mitarbeitenden in der ZAM-Beratung gehört daher auch die gemeinsame vereinbarte Dokumentation sowie die entsprechende Statistikpflicht im Rahmen der Förderung durch die Beratungs- und Integrationsrichtlinien (BIR) des STMI.

Weitere Statistiken oder Dokumentationen können im Steuerungskreis ZAM-Beratung gemeinsam vereinbart werden.

1.3. Beteiligte und Steuerungskreis ZAM-Beratung

Die Beteiligten sind das Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg sowie freie Träger/Wohlfahrtsverbände, welche im Rahmen der Sozialberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften, der Migrationsberatung und den Jugendmigrationsdiensten aktiv sind. Gemeinsam wird der Steuerungskreis ZAM-Beratung besetzt. Dieser besteht daher aus Vertretern und Vertreterinnen (gewünscht sind fachlich verantwortlichen Leitungskräfte) folgender Träger:

 Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales  Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales - Regiestelle für Flucht und Integration  Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Nürnberg-Stadt  Stadtmission Nürnberg e.V.  Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nürnberg e.V.  Caritasverband Nürnberg e.V.  Johanniter Unfallhilfe e.V. – Regionalverband Nürnberg

Hier werden alle fachlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen der ZAM-Beratung erörtert. Der Steuerungskreis trifft sich regelmäßig (mind. 2x jährlich). Der Steuerungskreis benennt eine/n Sprecher/in und eine Vertretung, darunter eine Vertretung durch die Stadt Nürnberg. Die Organisation (Terminkoordination, Einladung, Tagesordnung) erfolgt durch das ZAMBe-Management.

Änderungen der Ansprechpersonen und/oder Kontaktdaten sind der ZAMBe-Management zeitnah zu melden um die Erreichbarkeit (insbesondere für den Steuerungskreis ZAM-Beratung) zu gewährleisten.

1.4. Start und Räumlichkeiten des Vorläuferbetriebs

Der Vorläuferbetrieb der ZAM-Beratung startet in gemeinsamer Abstimmung (Steuerungskreis ZAM-Beratung) am 01.07.2019 und besteht bis zum Umzug in die Gesamträumlichkeiten der ZAM. Der Vorläuferbetrieb ermöglicht es strukturelle Absprachen (wie bspw. Öffnungszeiten) zu erproben.

Für den Vorläuferbetrieb der ZAM-Beratung werden derzeit Räumlichkeiten des Sozialamts, in der Marienstr. 6 (1.Stock) genutzt. Die Räumlichkeiten werden derzeit eingerichtet und die konzeptionellen Vorbereitungen getroffen. Die Räumlichkeiten bestehen aus einem Büro für die Personalstelle ZAMBe-Management sowie ein Großraumbüro mit vier Arbeitsplätzen. Zwei Arbeitsplätze sind fest für die städtischen Berater und Beraterinnen eingerichtet. Zwei Arbeitsplätze hiervon stehen für die Berater und Beraterinnen der freien Träger zur Verfügung (Arbeitsplatz-Sharing).

Die Stadt Nürnberg richtet die möblierten Arbeitsplätze inklusive Telefon und PC mit Internetanschluss ein und stellt diese den Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung. Zudem gibt es zwei Beratungsräume, in denen die konkreten Beratungen bzw. Gespräche mit Besuchern stattfinden.

Die Nutzung des Arbeitsplatzes und der Beratungsräume durch die beteiligten freien Träger (siehe Ziffer 1.3 Beteiligte) ist im Vorläuferbetrieb bzw. Haushaltsjahr 2019 unentgeltlich. Für etwaige Beschädigungen an städt. Einrichtungen/Mobiliar/Arbeitsplatzausstattung/PCs, die einer konkreten Person zugeordnet werden können, kommen entsprechend die jeweiligen Mitarbeiter/innen der Verbände bzw. deren Arbeitgeber auf.

Ende 2019 soll im Steuerungskreis ZAM-Beratung gemeinsam eine Zwischenbilanz gezogen werden. Für 2020 ist neben dem Umzug auch ein Ausbau (u.a. aktiver Einstieg aller Träger mit Personalressourcen) sowie ggfs. eine Weiterentwicklung und Nachjustierung der strukturellen Vereinbarungen geplant (bspw. Öffnungszeiten).

1.5. ZAMBe-Management (Vorläuferbetrieb 2019)

Die Stadt Nürnberg stellt die Stelle „ZAMBe-Management“ und besetzt diese. Aufgaben dieser Stelle sind die Teamkoordination (Führungskraft für die städtischen Angestellten), die Organisation des Steuerungskreises ZAM-Beratung, die Koordination aller beteiligten Akteure, der Strukturaufbau, interner Ansprechpartner und Multiplikator sowie Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und die Verwaltung (bspw. Dokumentation). Die Vorgesetztenfunktion der Mitarbeitenden der Verbände durch deren jeweiligen Arbeitgeber wird hiervon nicht tangiert. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit besteht über die Stadt Nürnberg kein Unfallversicherungsschutz.

Diese Personalstelle ist aufgrund der Förderung durch Ziffer 2.2. der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (STMI) derzeit befristet bis zum 31.12.2019. Die Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI) übernimmt die Führungsverantwortung und die verwaltungsrechtliche Abwicklung sowie erneute Antragsstellung dieser „besonderen Maßnahme“ nach Ziffer 2.2. BIR.

1.6. Beratungsteam (Vorläuferbetrieb 2019)

Die ZAM-Beratung besteht aus Mitarbeitenden des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg – angesiedelt an der Regiestelle für Flucht und Integration (ReFI) und Mitarbeitenden der beteiligten freien Träger (siehe Ziffer 1.3 Beteiligte).

Die Stadt Nürnberg stellt ab sofort eine Beratungsfachkraft (Teilzeit). Eine zweite bzw. dritte Person soll noch im Jahr 2019 folgen. Insgesamt sollen im Jahr 2019 1,8 bis zu 2,0 VZK durch die Stadt Nürnberg eingesetzt werden.

Die Stadtmission Nürnberg in Abstimmung mit der Johanniter Unfallhilfe, der Caritasverband Nürnberg, das Bayerische Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt erklären sich bereit mit Start des Vorläuferbetriebs im Rahmen ihrer Flüchtlings- und Integrationsberatung jeweils eine erfahrene Beratungsfachkraft mit jeweils 0,5 VZK in der ZAM-Beratung zu beschäftigen. Die Fachkräfte sind zeitnah namentlich zu benennen und die möglichen Einsatzzeiträume (Wochentag und Uhrzeiten) mitzuteilen. Die Organisation der Einsatzzeiten wird durch das ZAMBe-Management abgestimmt.

Änderungen der Ansprechpersonen und/oder Kontaktdaten sind der ZAMBe-Management zeitnah zu melden um die Erreichbarkeit und Einsatzplanung zu gewährleisten.

1.7. Öffnungszeiten (Vorläuferbetrieb 2019)

Die ZAM-Beratung startet im Vorläuferbetrieb mit offenen Sprechstunden am Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag 13 bis 15 Uhr. An den anderen Tagen können individuelle, verbindliche Beratungstermine vereinbart werden. Die Öffnungszeiten werden in gemeinsamer Absprache angepasst (Steuerungskreis ZAM-Beratung). Sie orientieren sich momentan nach den Testtagen der TuM und den Öffnungszeiten des Sozialamtes in der Marienstr. 6, zu denen auch ein Sicherheitsdienst vor Ort ist.

1.8. Teambesprechungen und –absprachen

Es sollen regelmäßige Teambesprechungen in der ZAM-Beratung stattfinden (geplant ist ein mindestens zweiwöchiger Rhythmus). Teilnehmende sind die vor Ort tätigen Beratungsfachkräfte. Die Inhalte werden durch alle Teilnehmenden bestimmt und betreffen die Zusammenarbeit vor Ort, Fragen aus dem Arbeitsalltags, kollegiale (anonymisierte) Beratung, Urlaubsabsprachen, etc.

Die Teambesprechungen werden durch das ZAMBe-Management organisiert und moderiert. Regelmäßige Teambesprechungen und Abstimmungen sind Voraussetzung für eine gemeinsame Kommunikation und eine fachlich, abgestimmte Zusammenarbeit. Die beteiligten Träger stellen sicher, dass den Mitarbeitenden der ZAM-Beratung die Teilnahme ermöglicht wird.

  1. Zukünftige Planung (voraussichtlich ab 2020):

Für 2020 ist der Umzug der ZAM-Beratung in gemeinsame Räumlichkeiten geplant (siehe auch Ziffer I ZAM). Nach Umzug des Vorläuferbetriebs in die dauerhaften Räumlichkeiten soll ein Sachkostenbeitrag der beteiligten freien Träger (s. Ziffer 1.3 Beteiligte) für die Nutzung der Arbeitsplätze und der Beratungsräume inkl. aller Nebenkosten (bspw. Strom, Telefonkosten, Nutzung der Teeküche) erhoben werden. Die weiteren Details werden noch besprochen.

Die Stadt Nürnberg stellt unter Vorbehalt der Förderung durch Ziffer 2.1. BIR Flüchtlings- und Integrationsberatung zwei Beratungsfachkräfte mit 2,0 VZK.

Die Freien Träger der Wohlfahrtsverbände erklären sich bereit im Rahmen ihrer Flüchtlingsund Integrationsberatung unter Vorbehalt der Förderung i. d. R. jeweils eine erfahrene Beratungsfachkraft mit jeweils 0,5 VZK in der ZAM-Beratung zu beschäftigen. Die Fachkräfte sind namentlich zu benennen und die möglichen Einsatzzeiträume (Wochentag und Uhrzeiten) mitzuteilen. Die Organisation der Einsatzzeiten wird durch das ZAMBe-Management abgestimmt.

Beschluss

Der Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Beratungsstelle im Rahmen der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM-Beratung) vom 26.06.2019 treten wir bei:

Stadt Nürnberg - Referat für Jugend, Familie und Soziales

Reiner Prölß

Mirjam Bernad

Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Nürnberg Stadt (BRK)

Ulrike Sing

Stadtmission Nürnberg e.V.

Gabriele Koszanowski

Brigitte Fartaj

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO)

Michael Schobelt

Martina Sommer

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Kevin Schwarzer

Caritasverband Nürnberg e.V. (CV)

Michael Schwarz

Bernhard Gradner

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Benchmarking 2018: Monitoring zu den Leistungen nach dem

SGB XII, dem SGB II, dem AsylbLG und zur Prävention von Wohnungsnotfällen

hier: Bericht aus dem con_sens-Vergleichsring der großen Großstädte

Anlagen: Sachverhalt_SGB_12_2_2018

Bericht:

Der Kreis der 15 großen Großstädte Deutschlands hat die im Jahr 2018 erbrachten Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG und der Prävention von Wohnungsnotfällen intensiv verglichen. Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs werden in einem Monitoring mit kommentierten Grafiken zusammengefasst.

Die entsprechende Präsentation „Benchmarking der großen Großstädte - Monitoring 2018“ wurde von con_sens (Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH) und den teilnehmenden Städten erstellt. Die Präsentation bildet die Grundlage für diese Sozialausschussvorlage und steht auf der Internet-Seite von con_sens unter dem Geschäftsbereich Sozialhilfe/AsylbLG, Veröffentlichungen zum Benchmarking kommunaler Sozialleistungen der großen Großstädte Deutschlands zur Verfügung (https://consensinfo.de/images/veroeffentlichungen/sgb_XII/grossstaedte/sgb_XII/2019-09-17_BM- GS_Monitoring-2018_Endversion.pdf).

Die Ergebnisse des Benchmarkings 2018 sind vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinien: 4. Beschäftigung ermöglichen und 5. Armut bekämpfen) zu sehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

am 10.10.2019

Benchmarking 2018: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB II,

zum AsylbLG und zur Prävention von Wohnungsnotfällen

1. Monitoring 2018

Der Benchmarkingkreis hat auch für 2018 ein Monitoring mit ausgewählten Kennzahlen veröffentlicht. Ein zusätzlicher Bericht mit einem Themenschwerpunkt wird wieder im nächsten Jahr erstellt. Nach den Berichten mit dem Fokus „geringes Einkommen im Alter“ aus 2016 und „Leistungen der Hilfe zur Pflege – Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze“ aus 2018 ist nun ein Fokusbericht zum Thema Wohnen in der Vorbereitung.

Auf Basis der Daten aus dem Jahr 2018 wurden die umfangreichen quantitativen Vergleiche fortgesetzt und ausgebaut. Zusätzlich erfolgt ein qualitativer Austausch in Form von Fachtagungen, Arbeitsgruppen und Städteumfragen, um im Sinne eines „voneinander Lernens“ Anregungen für die eigene Praxis zu erhalten. Neben den Berichten liegen den Städten ausführliche Kennzahlensets mit über 500 Basiszahlen zur Betrachtung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und der Prävention von Wohnungsnotfällen vor. In dieser Vorlage wird auf die grundsätzlichen Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2018 und zusätzlich auf die Entwicklungen in der Stadt Nürnberg eingegangen.

2. Gesamtentwicklung

Die Transferleistungsquote wurde in das Benchmarking zusätzlich aufgenommen. Nun werden neben den Empfängern von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auch Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG berücksichtigt. Die Quote bildet die Zahl Leistungsberechtigten je 100 Einwohner ab.

TOP-Kennzahl 7 SGB XII con_sens

Transferleistungsquote neu "Benchmarking" -HLU a.v.E., GSiAE a.v.E., AsylbLG, RLB SGB II - Anteil der LB an allen Einwohnern

2015 2016 2017 2018 Mittelwert 2018

7 ,
7 ,6 1 7 ,6 1 8 ,6 1 7 1 0 ,
0 ,
5 1 6 ,3
12,0 7 ,1 1 0 ,2 1 4 ,2 1 1 4 ,1 1 8 ,1 1 0 ,2 1
0 ,0 1
4 ,8 4 ,8
0 ,0
0 ,0

HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Die Stadt München konnte leider keine Daten zum AsylbLG liefern, so dass für sie in der Grafik keine Werte ausgewiesen werden. Sie dürfte aber hier die mit Abstand geringsten Werte erreichen, da dort die SGB II- und SGB XII-Quote lediglich 5,9 beträgt und sich für die Personen mit AsylbLG im Mittelwert der Städte eine Quote von 0,6 errechnet.

Die Stadt Nürnberg erreicht bei dieser grundlegenden Kennzahl wieder vergleichsweise gute Werte und bleibt deutlich unter dem Mittelwert. Allerdings ist auch trotz der zuletzt sehr guten wirtschaftlichen Lage noch immer jeder 10. Nürnberger Bürger auf Transferleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts angewiesen. Auf die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen wird später eingegangen.

Grundsätzlich sind bei den Kennzahlen zur Quote (LB je 100 Einwohner) bzw. Dichte (LB je 1.000 Einwohner) auch immer die Entwicklungen der Einwohner zu bedenken. Der Anstieg der Einwohner mit Hauptwohnsitz in Nürnberg (Melderegister) liegt 2018 bei 0,7 Prozent und somit leicht über dem gewichteten Mittelwert der Vergleichsstädte.

3. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Im Jahr 2018 profitierten alle Städte von der guten wirtschaftlichen Lage sowie einem aufnahmefähigen Arbeitsmarkt und verzeichneten einen Rückgang der Dichte der Leistungsberechtigten (RLB). In Nürnberg errechnete sich nach dem Rückgang der Dichte im Jahr 2017 um 4,8 Prozent nun im Jahr 2018 eine Verringerung der Dichte um 8,8 Prozent und somit den zweitstärksten Rückgang in den Vergleichsstädten. Die Stadt Nürnberg konnte so die gute Stellung im Vergleich der Großstädte weiter stabilisieren. Im Dezember 2018 waren in Nürnberg insgesamt 40.043 RLB (12/2016: 45.462 RLB, 12/2017: 43.576 RLB) im Leistungsbezug.

Kennzahl SGB II 1: SGB II-Dichte con_sens

Dichte der Regelleistungsberechtigten

(ELB und NEF) pro 1.000 Einwohner 0 bis unter 65 Jahre Personen 2016 2017 2018 gew. Mittelwert

8 6 8 ,9 ,4 ,3 7 7 7 1 1
7 ,4 9 1
8 ,9 7 1
6 ,4 7 1 8 ,3 7
1 0 ,9 4 1 8 ,7 2 1 6 ,8
5 1 0 ,6 9 ,7 2 1 3 ,6 2 1 118,6 8 ,7 2 1 6 ,8
,0 1 1 ,8 0 1 1 1 1 1
6 ,1 9 3 ,3 9
2 ,0 8
4 ,4 5

HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Quelle: Statistikservice der BA und kommunale Daten; eigene Auswertungen

Bei der Entwicklung in Nürnberg ist besonders bemerkenswert, dass der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Kontext von Fluchtmigration von 2017 auf 2018 unverändert geblieben ist. Dies bedeutet, dass auch die ELB im Kontext von Fluchtmigration zum gleichem Anteil in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten und aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind, wie die Regelleistungsberechtigten insgesamt.

Abbildung 9

Ein erheblicher Anteil der RLB im Kontext Fluchtmigration lebt in Nürnberg in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Die vergleichsweise hohen Unterkunftskosten in den Gemeinschaftsunterkünften beeinflussen maßgeblich die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2018 (2017 und 2018 konstant hoch bei 534 €). Die Kostenentwicklung am Wohnungsmarkt dürfte hier nur relativ geringe Auswirkungen haben.

4. Sozialhilfe (SGB XII)

Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes machte eine Neuordnung der SGB XII- Zuständigkeiten in Bayern erforderlich. Nach dem Bayer. Teilhabegesetz I wurde die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege, einschließlich aller weiteren Sozialhilfeleistungen für diese Leistungsberechtigten (überwiegend GSiAE und HzG), zum 01.03.2018 den Bezirken übertragen. Der Bezirk Mittelfranken delegierte noch diese Aufgaben bis 30.11.2018 auf die Stadt Nürnberg und erbringt ab 01.012.2018 die Leistungen in eigener Zuständigkeit. Für den Kennzahlenvergleich wurde der Zuständigkeitswechsel ausgeblendet und die Daten der Stadt Nürnberg entsprechend hochgerechnet, um so vergleichbare Personenkreise zu erhalten.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU - 3. Kap. SGB XII)

Die Zahl der Personen, die in Nürnberg auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, geht stetig zurück. Im Dezember 2018 bezogen 848 Leistungsberechtigte (Dez. 2017: 920 LB, -7,8 %) Hilfe zum Lebensunterhalt, dies entspricht einer Dichte von 1,6 Leistungsberechtigten je 1.000 Einwohner (MW 2,0 LB je 1.000 EWO). Die Entwicklung ist überwiegend auf den Rückgang von Leistungsberechtigten, die eine Altersrente beziehen aber die Altersgrenze für den Bezug von Grundsicherung im Alter (65 Jahre u. 7 Monate) noch nicht erreicht haben, zurückzuführen. Das Ausscheiden dieser Personen, die häufig aufgrund eines Rentenbezugs nur einen relativ geringen Leistungsanspruch haben, sowie die Regelsatzerhöhung und die steigenden Kosten der Unterkunft führten dann in Nürnberg zu einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen je Leistungsberechtigten (2018: 529 €, + 11,6 %).

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE - 4. Kapitel SGB XII)

Erneut musste in diesem Leistungsbereich ein Anstieg der Dichte verzeichnet werden. Am Jahresende 2018 waren in Nürnberg 9.109 Personen (+3,1 %) auf Grundsicherung im Alter und bei Er-

werbsminderung angewiesen (N und auch MW: 17,0 LB je 1.000 EWO). Aufgrund des Zuständigkeitswechsels erhielten im Dezember 2018 von der Stadt Nürnberg 8.044 Personen und vom Bezirk Mittelfranken 1.065 Personen Grundsicherung nach dem SGB XII. Die steigenden Kosten für Unterkunft, Krankenversicherung und Regelsatz konnten wieder weitgehend durch erhöhtes anrechenbares Renteneinkommen ausgeglichen werden. Die durchschnittlichen Aufwendungen je Leistungsberechtigten stiegen in Nürnberg lediglich um 0,9 Prozent (N: 549 €, MW: 559 €).

Hilfen zur Gesundheit (HzG - 5. Kapitel SGB XII)

Der seit Jahren anhaltende Rückgang von Leistungsberechtigten hat sich auch 2018 fortgesetzt (- 8,3 %). Die Dichte lag in Nürnberg mit 2,2 Leistungsberechtigten (1.184 LB) aber noch immer über dem Mittelwert der Städte (1,9 LB je 1.000 EWO). Ein erheblicher Teil der HzP-Leistungs-berechtigten verfügt über keine Krankenversicherung, so dass sich im Dezember 2018 nur noch 618 Leistungsberechtigte in der Zuständigkeit der Stadt Nürnberg befanden. Nach den Nachzahlungen für die Vorjahre im Jahr 2017 konnte in 2018 ein Rückgang der Aufwendungen je Leistungsberechtigten verzeichnet werden. Die Abrechnungspraxis der Krankenkassen führt hier immer wieder zu deutlichen Schwankungen.

ambulante Hilfe zur Pflege (HzP a.v.E. - 7. Kapitel SGB XII)

Im November 2018 bezogen in Nürnberg 722 Personen ambulante Hilfe zur Pflege. Dies entspricht einer Dichte von 1,4 Personen je 1.000 Einwohner. Die deutlichen Unterschiede bei den Dichten sind in diesem Leistungsbereich mit der teilweise noch nicht erfolgten Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes III begründet. Weitergehende Informationen können dem Bericht „Leistungen der Hilfe zur Pflege 2017 – Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze“ entnommen werden. Seit 01.12.2018 werden diese Leistungen durch den Bezirk Mittelfranken erbracht.

Abbildung 10

Die Stellung Nürnbergs im Benchmarking zur Sozialhilfe ist anhand der nebenstehenden Netzgrafik (Stand: Dez. 2018) ersichtlich. Hier werden die Dichten in den einzelnen SGB XII-Leistungsbereichen im Vergleich zum Mittelwert der Benchmarkingstädte (unterbrochene Linie / Index 100) ausgewiesen. Die durchgängige Line in der Grafik zeigt die Dichten der Leistungsbeziehenden in Nürnberg im Verhältnis zum gewichteten Mittelwert der großen Großstädte.

Die Daten zu den Leistungsberechtigten von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wurden vom Bezirk Mittelfranken zur Verfügung gestellt.

5. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Dichten der Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG werden deutlich von der unterschiedlichen Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer und auf die Städte (Königsteiner Schlüssel), von der Staatsangehörigkeit bzw. Bleibeperspektive der Asylsuchenden und der Bearbeitung der Anträge durch das BAMF beeinflusst.

KeZa 1 Asyl con_sens

Dichte der Leistungsbeziehenden nach demAsylbLG insgesamt

pro 1.000 Einwohner zum Stichtag 31.12. Personen 2014 2015 2016 2017 2018 Gew. Mittelwert 2018

,8

,7

0 9 5,6

,6

,5

,5 3 ,5

3 ,5 5 ,4 3 ,5

,5

6 ,4 0 ,5 9 ,4

,3

,3

n.v.

HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Nachdem Ende 2015 der mit Abstand höchste Dichte-Wert in Nürnberg verzeichnet werden musste, hat sich nun zum Dezember 2018 die Dichte in Nürnberg deutlich dem Mittelwert genähert. Im Dezember 2018 erhielten in Nürnberg 3.836 Personen Leistungen nach dem AsylbLG. Davon lebten 638 Personen in Dependancen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (Dichte ohne ZAE: 6,0). Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten in den Bundesländern sind diese Personen z. B. in NRW nicht von den Kennzahlen erfasst, da sie die Leistungen direkt vom Land erhalten. Auch bei der Buchung der Aufwendungen bestehen deutliche Unterschiede in den Städten.

Abbildung 11

Die Herkunft der Leistungsbeziehenden ist - besonders mit Blick auf die Bleibeperspektive und die Integration - von Bedeutung. Für Nürnberg sind erneut der vergleichsweise hohe Anteil aus der ehemaligen UdSSR sowie die sehr geringen Anteile aus Asien und dem Balkan bemerkenswert. Allerdings ist hier auch die Dauer des Aufenthalts in Deutschland bzw. des Leistungsbezugs zu beachten. Von 2017 auf 2018 ist der Anteil der Personen, die sich bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten (§2 AsylbLG), im Mittel von 61 auf 72 Prozent gestiegen. Dies bedeutet, dass immer mehr Personen länger im AsylbLG verbleiben müssen. Auch immer mehr Personen aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Syrien) sind hiervon betroffen. Rund 75 Prozent der in Nürnberg lebenden Leistungsberechtigten aus dem Irak und Iran befinden bereits über 15 Monate in Deutschland, haben bisher keinen Schutzstatus erhalten und fallen weiter unter das AsylbLG. Insgesamt sind in Nürnberg über die Hälfte der Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG 3 Jahre und länger im Leistungsbezug.

6. Prävention von Wohnungsnotfällen

Die Wohnraumsicherung in Form von Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII sowie die Abwendung von Obdachlosigkeit nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz sind kommunale Pflichtaufgaben. Vor dem Hintergrund sozialer aber auch fiskalischer Zielsetzungen steht präventives Arbeiten und frühzeitige Intervention im Fokus, um Wohnungsverlust abzuwenden.

Um frühzeitig Informationen über Zahlungsrückstände zu erhalten, wurde in Nürnberg eine enge Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen und Vermietern aufgebaut sowie die die Übernahme von Mietrückständen nach dem SGB II vom Jobcenter auf die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt übertragen. Bereits bei einem Zahlungsrückstand von einer Monatsmiete wird die Fachstelle einbezogen, was zu einer relativ hohen Quote von Wohnungsnotfällen führt.

Abbildung 12

Aufgrund des frühzeitigen Beginns der Beratung und auch des etwas geringeren Mietniveaus in Nürnberg, konnten die Aufwendungen je Fall, in dem Mietrückstände zur Sicherung der Wohnung übernommen werden mussten, deutlich unter dem Mittelwert der Großstädte gehalten werden. Auch die Quote der Räumungsklagen und der angesetzten Räumungen blieb in Nürnberg unter dem Mittelwert der Städte.

Neben diesen positiven Entwicklungen wird die Stadt Nürnberg bei der Unterbringung von obdachlosen Personen vor immer größere Probleme gestellt. Hier wird es immer schwieriger für Einzelpersonen und Familien geeignete Unterkünfte bereitzustellen.

7. Fazit und Ausblick

Insgesamt konnte die Stadt Nürnberg auch 2018 ihre gute Stellung im Kreis der 15 großen Großstädte behaupten. Der deutliche Rückgang der Dichte von SGB II-Regelleistungsberechtigten und die Entwicklungen im Bereich vom SGB XII und AsylbLG sind im Vergleich zu den anderen Städten weiterhin durchaus positiv zu sehen.

Der Vergleich der Städte zu den zentralen Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB II und dem AsylbLG wird auch im nächsten Jahr fortgeführt. Zusätzlich ist die Veröffentlichung eines Fokusberichts zum Thema Wohnen im Jahr 2020 geplant.

Die Stadt Nürnberg wird trotz der Zuständigkeitsverlagerungen nach dem Bayerischen Teilhabegesetz I auch in Zukunft bundesweit vergleichbare Daten zur Verfügung stellen können, da der Bezirk Mittelfranken die Erhebung und Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten zugesichert hat.

September 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg

hier: Aktueller Sachstandsbericht

Bericht:

Der vorliegende Bericht knüpft an den „Zwischenbericht Inklusionskonferenz“ an, der am 07.02.2019 im Sozialausschuss vorgestellt wurde. Es werden der initiierte (Beteiligungs- )Prozess sowie der aktuelle Stand dargestellt und abschließend ein kurzer Ausblick gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die im Bericht vorgestellten Maßnahmen sind noch in der Planungsphase. Ein Teil wird im laufenden Geschäft der Verwaltung und aus dem laufenden Haushalt vollzogen werden können, andere ggf. nicht.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat zum Ziel, Menschen mit Einschränkungen das Alltagsleben zu erleichtern und einen möglichst barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Pr

BgA

zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.10.2019

Sachverhalt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg

Aktueller Sachstandsbericht

Der vorliegende Bericht knüpft an den „Zwischenbericht Inklusionskonferenz“ an, der am 07.02.2019 im Sozialausschuss vorgestellt wurde. Es werden der initiierte (Beteiligungs-)Prozess sowie der aktuelle Stand dargestellt und abschließend ein kurzer Ausblick gegeben.

1. (Beteiligungs-)Prozess zur Umsetzung der UN-BRK

Der (Beteiligungs-)Prozess zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg gliedert sich in drei Säulen:

Studie "Menschen mit Bestandsaufnahme Ziel-und Behinderung und innerhalb der Maßnahmenentwicklung barrierefreies Wohnen in Stadtverwaltung durch Arbeitsgruppen Nürnberg"

Die Bestandsaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung wurde in allen Geschäftsbereichen in Form von narrativen Interviews durchgeführt. Die Ergebnisse stellen dar, in welchen Bereichen Inklusion bereits umgesetzt wird und wo von den Kolleginnen und Kollegen noch Handlungsbedarf gesehen wird.

Die Ziel- und Maßnahmenentwicklung zur Umsetzung der UN-BRK fand in acht Arbeitsgruppen (aus Stadtverwaltung und Externen besetzt) zu folgenden Handlungsfeldern statt:  AG 1: Arbeit und Beschäftigung  AG 2: Gesundheit, Prävention, Reha, Pflege  AG 3: Bildung im Lebensverlauf  AG 4: Kinder, Jugendliche, Familie, Partnerschaft  AG 5: Bauen und Wohnen  AG 6: Mobilität im öffentlichen Raum  AG 7: Kultur, Freizeit, Sport  AG 8: Gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie Persönlichkeitsrechte Im Rahmen der Arbeitsgruppen beteiligten sich fast 200 Akteure – Menschen mit Behinderung, Fachöffentlichkeit und Vertretungsinstitutionen – und erarbeiteten eine Vielzahl an Zielen und Maßnahmen, die es ermöglichen sollen Nürnberg inklusiver zu gestalten.

Ab September 2019 wird eine Studie unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ vergeben. Ziel ist es einerseits, einen differenzierten Überblick über Menschen mit Behinderung in Nürnberg zu gewinnen. Andererseits soll die barrierefreie Wohnraumsituation in Nürnberg abgebildet werden.

2. Aktueller Stand im Prozess

Der Stand der drei beschriebenen Bausteine zur Umsetzung der UN-BRK lässt sich wie folgt darstellen.

Mit der Bestandsaufnahme und Bedarfsabfrage zum Stand der Inklusion in der Stadtverwaltung und -gesellschaft wurde im Juni 2018 begonnen. Sie konnte im April 2019 nach insgesamt 18 Interviews abgeschlossen werden. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden im Anschluss aufbereitet und den Geschäftsbereichen im Mai/Juni 2019 zur Abstimmung zur Verfügung gestellt. Nachdem die Rückmeldephase im Juni 2019 abgeschlossen wurde, sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bedarfsabfrage in der Stadtverwaltung abgestimmt.

Die Ziel- und Maßnahmenentwicklung durch die genannten acht Arbeitsgruppen fand von November 2018 bis Mai 2019 statt. Ein Auszug der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen wurde im Rahmen der Sechsten Nürnberger Inklusionskonferenz am 23. Mai 2019 durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen vor ca. 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen dokumentiert und der Inklusionsbeauftragten im Sozialamt zusammen mit den Protokollen der AG-Treffen und weiteren Dokumenten zur Verfügung gestellt. Wie bereits mit der durchgeführten Bestandsaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung geschehen, werden die AG-Ergebnisse von der Verwaltung aufbereitet und im Anschluss daran mit allen Geschäftsbereichen abgestimmt. Die Abstimmung wird im Oktober 2019 beginnen.

Die Studie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ wurde nach Ausschreibung an das Institut für empirische Soziologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Auftakt des Forschungsprojekts ist im September 2019. Das Vorhaben erstreckt sich auf 12 Monate und wird in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Kommunikation (SOKO) in Bielefeld umgesetzt.

3. Weitere zehn Schritte zur inklusiven Stadt: Vorab initiierte Projekte

Parallel zu diesem Prozess wird die zeitnahe Konzeptionierung bzw. Umsetzung erster Maßnahmen aus den Arbeitsgruppen angestrebt, damit der Umsetzungsprozess sichtbar in Gang kommt. Hierzu wurde eine Auflistung von Projekten bzw. Maßnahmen erarbeitet, die sich aus den Arbeitsgruppen- Ergebnissen ableiten lassen. Die Abstimmungsgespräche und Umsetzungsplanungen laufen gerade an. Folgende zehn Projekte und Maßnahmen sollen initiiert werden:

(1) Verbesserung der Barrierefreiheit bei städtischen Versammlungen, Veranstaltungen und Einrichtungen Die Bürgerversammlungen sollen ab der neuen Stadtratsperiode 2020 transparent hinsichtlich der Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes gestaltet werden – zum Beispiel, ob die Zugänge barrierefrei sind oder barrierefreie Toiletten zur Verfügung stehen. Dies umfasst außerdem die Abfrage von Unterstützungsbedarfen im Zuge der Einladung.

Über die Inklusionskonferenz hinaus werden weitere Konferenzen der Stadt wie beispielsweise die Bildungs- und die Integrationskonferenz möglichst barrierearm durchgeführt, unter anderem durch barrierefreie Zugänge und Ausstattung, die Abfrage von Unterstützungsbedarfen oder den Einsatz von Schriftdolmetscher/innen.

Es wird ein Pool für barrierefreie Hilfsmittel angelegt wie eine mobile Rampe, eine mobile Induktionsanlage u.a.. Der Mittelbedarf dafür muss erst noch ermittelt werden.

Im Rahmen des Inklusionskonzeptes des Erfahrungsfeldes zur Entfaltung der Sinne ist geplant, eine weitere Station barrierefrei auszubauen.

(2) Einstieg in die Leichte Sprache Die Referentenrunde hat Pr und SHA beauftragt, das Thema Leichte Sprache stadtweit zu koordinieren. Aufgabe ist es, sich einen Überblick über bestehende Angebote zu verschaffen, zu beraten, welche weiteren Anwendungen bzw. Übersetzungen sinnvoll sind, und Kriterien für den Gebrauch der Leichten Sprache einzuführen. Der Stadtrat hat hierfür eine für drei Jahre befristete Stelle genehmigt, die ab 2020 bei Pr angesiedelt sein wird.

Vorab sollen auf einer Seite unter www.nuernberg.de Informationen und Links zur Leichten Sprache veröffentlicht werden. Hilfreiche Links, eine Liste mit Empfehlungen zur Vergabe einer Übersetzung in Leichte Sprache sowie eine Pressemitteilung pro Monat in Leichter Sprache (z.B. zu den Themen Volksbad, Blaue Nacht, Bardentreffen etc.) sind erste Ideen.

(3) Konzeption von Standards für barrierefreie Kommunikation Beispielsweise für Adressangaben ist die Einführung von Standards der barrierefreien Kommunikation wünschenswert. Vorgeschlagen wurden Hinweise zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude und die Darstellung dieser mittels Piktogrammen. Die Piktogramme sollen in der CD-Toolbox im städtischen Intranet hinterlegt werden.

Die Entwicklung sowie Umsetzung dieser Standards wird allerdings schwierig sein, da es hierfür einen gepflegten und verlässlichen Datenbestand braucht. Grundlage für diesen Datenbestand ist einerseits ein einheitlicher, verbindlicher Bewertungskatalog zur Festlegung von Barrierefreiheit; andererseits die kontinuierliche Pflege dieses Datenbestands. Beides steht noch nicht zur Verfügung. Ein Konzept dafür wird angestrebt.

(4) Onlineplattform Inklusion Für die geplante Onlineplattform soll ein Konzept erarbeitet werden. Eine enge Abstimmung mit Pr und DIP ist dabei notwendig. Eine Vergabe der Konzepterarbeitung als studentisches Projekt (Soziale Arbeit/Kommunikationsdesign/u.a.) ist denkbar.

(5) Fortbildungsangebote zum Themenbereich Inklusion Der Fokus soll zuerst im Geschäftsbereich Ref. V auf die Schwerpunkte Leichte Sprache und Sensibilisierung für die Situation von Menschen mit Behinderung gelegt werden. Eine Vorschlagsliste für Fortbildungsangebote (unterschieden nach den Zielgruppen Verwaltung, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Ausbildung) soll erarbeitet werden.

(6) Vermittlung barrierefreier Wohnungen Ein Modellprojekt zur Vermittlung barrierefreier Wohnungen soll in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und der Wohnungsvermittlung im Sozialamt entwickelt werden.

(7) Aufbau einer Fachstelle Inklusion für die Kindertagesstätten Das Jugendamt plant die Einrichtung von mobilen Teams zur Beratung und zum Coaching der Teams in KiTas, zur Entwicklung von gruppenbezogenen Angeboten und ggf. Einzelar beit mit Eltern und Familien, um die Inklusion von Kindern mit Behinderung und Kindern an der Grenze zur Behinderung in Regeleinrichtungen zu erleichtern und zu fördern.Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 die Eckpunkte dazu einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

(8) Projekt Mobilitätsbegleitung der Noris Arbeit gGmbH Die NOA plant in Kooperation mit dem Jobcenter und der VAG im Rahmen einer Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration einen Begleitservice für Busse und Bahnen aufzubauen, als nied rigschwellige Form der Mobilitätsförderung.

(9) Aufnahme der Barrierefreiheit in den Mobilitätsbaukosten für neue Baugebiete Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“ wird um Aussagen zur und Belange der Barrierefreiheit ergänzt.

(10) Schulungen für Busfahrer bei der VAG werden intensiviert Das Thema „Barrierefreie Mobilität“ wird bei den laufenden Schulungen für Busfahrer in tensiviert und fachlich ausgebaut.

Es handelt sich bei den hier dargestellten zehn Schritten natürlich nur um eine Auswahl von Aktivitäten bei der Stadt Nürnberg auf dem Weg zur inklusiven Stadt. Weitere Aktivitäten laufen an vielen Stellen in der Stadtverwaltung und z.B. bei der städtischen Tochter Noris Inklusion, die sich in allen Betriebsteilen fortentwickelt und neue Ansätze konzipiert und umsetzt.

4. Ausblick

In den letzten Monaten wurde – dank des großen Engagements der Beteiligten – viel erreicht und eine große Menge an Material für die Umsetzungsplanung der BRK erarbeitet. Mit den folgenden Schritten soll es jetzt weiter gehen:

 Die Umsetzung erster Maßnahmen wird angegangen.  Nach den beschriebenen Abstimmungsprozessen in den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung soll dem Stadtrat im Jahr 2020 ein Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg vorgelegt werden, der die abgestimmten Ergebnisse der Bestands- und Bedarfserhebung sowie der Arbeitsgruppen präsentiert.  Im Anschluss daran sollen die definierten Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung an die betroffenen Dienststellen übergeben werden. Dabei ist durch eine geeignete gesamtstädtische Arbeitsstruktur sicherzustellen, dass die Umsetzung der UN-BRK als Querschnittsaufgabe wahrgenommen und geschäftsbereichsübergreifend abgestimmt wird.  Die Ergebnisse der Studie sollen nach deren Abschluss im Rahmen eines Fachtags der (Fach-)Öffentlichkeit präsentiert werden.  Die Fachexpertise der an diesem Prozess bisher beteiligten Akteure (Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppen) ist ungeheuer wertvoll und soll deshalb weiterhin berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollen für diese Zielgruppe weitere Beteiligungsformate, wie beispielsweise Fachtage, Projektgruppen oder ein Newsletter, entwickelt und durchgeführt bzw. umgesetzt werden.

Nürnberg, August 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2019

Anlagen: 2019-04-02_Antrag_SPD_Ausbau_von_Frauenhausplätzen_auch_in_Nürnberg Sachverhalt_Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not

Bericht:

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Entwicklung eines Konzepts in Kooperation mit dem Frauenhaus Nürnberg, wie barrierefreie Frauenhausplätze für die Zielgruppe Frauen (und Kinder) mit Behinderung und für Mütter mit älteren Söhnen geschaffen werden können. Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, auch die neuen Fördermodalitäten für Frauenhäuser in Bayern sowie einen Überblick über Wohnmöglichkeiten für Frauen in Not in der Stadt Nürnberg darzustellen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um Schutz und Hilfen für Frauen mit Gewalterfahrung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

am 10.10.2019

Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen in Not

Bezug: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.04.2019

1. Anlass für die Berichterstattung

Mit Datum vom 02.04.2019 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion die Entwicklung eines Konzepts in Kooperation mit dem Frauenhaus Nürnberg, wie barrierefreie Frauenhausplätze für die Zielgruppe Frauen (und Kinder) mit Behinderung und Mütter mit älteren Söhnen geschaffen und gefördert werden können (Beilage).

Diesen Antrag nimmt die Verwaltung zum Anlass, das Thema Wohn- und Hilfsmöglichkeiten für Frauen in Not in dieser Vorlage ein bisschen breiter zu beleuchten, nicht zuletzt, weil die Fördermodalitäten für Frauenhäuser ab dem Jahr 2019 vom StMAS neu aufgestellt wurden – als Endpunkt eines jahrelangen Diskussions- und Entwicklungsprozesses.

Außerdem ist es für die Einschätzung der vorhandenen Wohnhilfen für Frauen in Not hilfreich, einmal einen kompakten Überblick aller Einrichtungen für die verschiedenen Zielgruppen zu bekommen (siehe Abschnitt 4).

  1. Frauenhausfinanzierung durch den Freistaat - Änderungen ab 05.08.2019 bzw.

01.09.2019

Zum 01.09.2019 trat die neue Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern in Kraft. Durch diese Richtlinie wird die staatliche Förderung von Frauenhäusern wesentlich verbessert. Die erhöhten Fördergelder sind allerdings auch mit einer Vorgabe bezüglich des vorzuhaltenden Personals verbunden, um die Qualität der Arbeit in Frauenhäusern sicher zu stellen. Die Forderung von kommunaler Seite, die Förderbeträge in zweijährigem Rhythmus an tarifliche Gehaltsentwicklungen anzupassen, wurde nicht berücksichtigt.

Insgesamt ergibt sich damit ab dem Jahr 2020 ein Förderbetrag des StMAS für das Frauenhaus Nürnberg in Höhe von 242.700 €1. Der städtische Zuschuss kann dadurch in 2020 gegenüber dem laufenden Jahr um 117.000,- Euro zurückgefahren werden.

Sockelbetrag für 5-7 Plätze 105.800 €
Jeder weitere Platz (13) 9.300 € 120.900 €
Erhöhungsbetrag 16.000 €
Gesamt 242.700 €

1 Im letzten Jahr betrug die Förderung noch 88.500 Euro. Auch dies war bereits im Vergleich zu den Vorjahren eine Erhöhung der Förderung um 52.050 €.

Erforderlicher Personalbestand im Frauenhaus Nürnberg um die erhöhte Förderung zu erhalten:

Regelung für 5-7 Plätze Jeder weitere Platz Personalschlüssel für
das Frauenhaus
Nürnberg
Fachkräfte für Frauen 1,5 0,20 4,1
Fachkräfte für Kinder 1,0 0,10 2,3
Leitung 0,5 (für 10 - 20 Plätze)
Verwaltung Kein Personalschlüssel auch zugekaufte Dienstleistungen mgl.
Gebäudemanagement Kein Personalschlüssel auch zugekaufte Dienstleistungen mgl.

Jeder weitere

Platz

Weitere Inhalte der neuen Richtlinie:

 Die seit dem 16.07.2018 eingeführte „Pro-Platz Förderung“ bleibt erhalten.  Zuwendungsfähige Fachkräfte für Kinder können zukünftig auch Sozialpädagoginnen sein.  Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Neu ist, dass jetzt auch die Mieteinnahmen durch die Bewohnerinnen als Eigenmittel anerkannt werden können.  Die empfohlene Aufenthaltsdauer wird von 6 Wochen auf 10 Wochen angehoben, diese soll nicht überschritten werden.  Die Zuwendung darf 50 % der tatsächlichen Personal- und Sachkosten nicht überschreiten.  Eine staatliche Förderung erfolgt nur, wenn sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an den Kosten für den Betrieb des Frauenhauses beteiligt, die Kommunale Förderung soll grundsätzlich in Form eines pauschalen Zuschusses erfolgen.  Zuwendungsfähig ist auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bereits vorgehaltenes Personal.

Am 05.08.2019 ist die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe in Kraft getreten.

 Zweck der Förderung ist es, das bestehende Angebot sowohl quantitativ als qualitativ an die Bedarfe bestimmter Personengruppen anzupassen  Das quantitative Ziel liegt darin, zusätzliche Frauenhausplätze zu schaffen, um die Vorhaltung eines Frauenhausplatzes pro 10 327 Einwohnerinnen im Alter von 18 bis 80 Jahren zu gewährleisten2.  Zielgruppe des qualitativen Ziels sind körperbehinderte Frauen, Frauen mit

Sehbehinderungen oder Frauen mit Hörbehinderungen beziehungsweise Frauen mit

älteren Söhnen oder Frauen mit vielen Kindern für die es bislang in den

Frauenhäusern nur ein eingeschränktes Angebot gibt. Hier handelt es sich entweder um neu zu schaffende Plätze oder die Anpassung bestehender Plätze.  Die Höhe der Zuwendung beträgt pro zusätzlich geschaffenem oder bedarfsgerecht angepassten Frauenhausplatz bis zu 50.000 €, maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.  Diese zusätzlichen Plätze sind mindestens 10 Jahre zu nutzen.

2 In Nürnberg würden bei Anwendung dieser ausgeweiteten Altersgruppe dann wohl 0,75 Plätze fehlen

 Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 36 Monate.  Der Antrag ist bis spätestens 01.09.2022 zu stellen.

Zudem wurden zum 01.08.2019 Eckpunkte zur Förderung von Modellprojekten für

wohnraumbezogenes Übergangsmanagement mit begleitender psychosozialer

Beratung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder (sog. second stage) veröffentlicht.

 Die Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern hat 2016 den gezielten Ausbau eines Kontingents an Übergangswohnungen und Wohnprojekten für Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt empfohlen, in denen die Möglichkeit ambulanter und nachgehender Beratung bestehen und praktische Unterstützung für die Arbeits- und Wohnungssuche sowie langfristige Stabilisierung gegeben werden soll.  Ziel der Modellförderung ist es, zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen es fachlich sinnvoll ist, das bisherige Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder

Interventionsstellen und Frauenhäuser - generell um einen weiteren Baustein zu ergänzen.  Es werden Fördermittel in Höhe von 1,4 Mio bereitgestellt.  Gefördert werden können modellhafte Maßnahmen, die folgende zwei Elemente beinhalten: Eine gezielte psychosoziale Betreuung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren immer mitbetroffene Kinder sowie ein begleitendes Management für den Übergang in eine eigene Wohnung. Das Übergangsmanagement umfasst dabei Tätigkeiten zur generellen Wohnraumakquise (Auf- bzw. Ausbau entsprechender Netzwerkstrukturen) und einzelfallbezogenen Wohnraumvermittlung sowie zur Organisation des Aus-/Umzugs der gewaltbetroffenen Frau und ihrer Kinder.  Die Förderanträge sind bis 15.09.2019 einzureichen.

3. Ausbau der Angebote des Frauenhauses Nürnberg

Neben den Verbesserungen im Personalschlüssel, die unter Punkt 2 dargestellt wurden, plant das Frauenhaus Nürnberg in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg/Sozialamt insgesamt zwei neue Arbeitsansätze entsprechend den Förderrichtlinien bzw. Eckpunkten: Zum einen die Schaffung von Appartements für Frauen mit Körperbehinderung und für Mütter mit Söhnen über 14 Jahren, wie im Antrag der SPD-Fraktion dargestellt, und zweitens die Schaffung von Second-Stage-Wohnungen.

Second Stage hat sich als Begriff für Wohnangebote eingebürgert, die im Anschluss an einen Frauenhaus-Aufenthalt vorgehalten werden. Solche Angebote werden nötig, weil in Großstädten und Ballungsgebieten der Wohnungsmarkt für „bezahlbare“ Wohnungen durchwegs sehr eng ist und ein an sich möglicher Auszug aus dem Frauenhaus (nach Klärung der persönlichen Situation) oft nicht oder nur mit großer Verzögerung stattfinden kann.

Das Second-Stage-Konzept des Frauenhauses Nürnberg sieht nicht die Schaffung eines neuen, speziellen Wohnprojekts vor, sondern die Akquise von 10 Mietwohnungen aus den Beständen der Nürnberger Wohnungsbauträger, in denen auszugsfähige Frauen aus dem Frauenhaus außenbetreut untergebracht werden mit dem Ziel, spätestens nach einem Jahr einen eigenen Mietvertrag über die Wohnung abzuschließen. Ein entsprechender Förderantrag beim StMAS wurde formuliert und von der Stadt ausdrücklich befürwortet.

Die Appartements für Frauen (und Kinder) mit Körperbehinderung und Mütter mit Söhnen über 14 Jahren bedeuten eine Ausweitung der Platzkapazitäten des Frauenhauses. Nach jetzigem Stand könnte diese in die Frauenhausfinanzierung des StMAS Aufnahme finden,

wenn es um spezifische Bedarfe geht, die mit den vorhandenen Plätzen nicht gedeckt werden können. Das ist hier der Fall, weil das Frauenhaus nicht barrierefrei ist und Mütter mit älteren Söhnen (über 14 Jahren) nicht mit ihren Söhnen aufgenommen werden können. Auch hier wird eine Antragstellung des Frauenhauses Nürnberg von der Verwaltung unterstützt.

Beide Konzepte wurden zwischen der Geschäftsführerin des Frauenhauses und dem Sozialamt als Träger des kommunalen Finanzierungsteils diskutiert und abgesprochen.

Eine Förderung durch den Freistaat Bayern scheint aus jetziger Sicht sehr wahrscheinlich, eine Bestätigung liegt aber noch nicht vor.

4. Wohnangebote für Frauen in Not in Nürnberg

Es gibt in der Stadt Nürnberg auf den ersten Blick ein gut entwickeltes Angebot an Wohnmöglichkeiten für Frauen in unterschiedlichen Notlagen. In der folgenden Übersicht sind sie dargestellt:

Haus Zielgruppe Plätze

Frauenhaus Nürnberg Frauen mit Gewalterfahrung 20 plus und ihre Kinder Kinder

Haus Hagar (CV Nbg.) Frauen mit Gewalterfahrung 10 plus und ihre Kinder Kinder

Großweidenmühle Obdachlose Frauen 25 plus (Stadt Nbg.) und ihre Kinder Kinder

Juvenellstr. Obdachlose Frauen 18 plus (Rummelsberger) und ihre Kinder Kinder

Pachelbelstr. (CV Nbg.) Obdachlose Frauen 13 plus und ihre Kinder Kinder

Haus Agnes (SKF) Psychisch kranke Frauen 8 plus und ihre Kinder Kinder

Haus Dorothea (CV Nbg.) Psychisch kranke/suchtkranke 15 plus Frauen und ihre Kinder Kinder

Haus Anna (SKF) Mütter mit Hilfebedarf nach § 19 12 plus SGB VIII und ihre Kinder Kinder

Luisenstr. Mütter mit Betreuungsbedarf 30 plus (Rummelsberger) und ihre Kinder Kinder

Harmoniestr. (In Via) Junge Frauen mit Hilfebedarf 5 nach dem SGB VIII

Die Zuordnung zu diesen Wohnmöglichkeiten ist nicht immer trennscharf, weil die Merkmale Gewalterfahrung, psychische Erkrankung und Obdachlosigkeit sich zum Teil bei einzelnen betroffenen Frauen überschneiden. So kommt es auch vor, dass verschiedene dieser Angebote nacheinander in Anspruch genommen werden. Z.B. ist das städtische Haus für Frauen in der Großweidenmühle in manchen Fällen einem Frauenhausaufenthalt

„vorgeschaltet“, in anderen Fällen wird nach dem Auszug aus dem Frauenhaus in der Großweidenmühle aufgenommen. Diese „Wege“ durch das Hilfesystem sind aber nicht standardisiert, sondern werden jeweils nach den Merkmalen und Bedürfnissen des Einzelfalls entschieden.

Eine gute fallbezogene und fallübergreifende Abstimmung zwischen den einzelnen Trägern der Wohnhilfen ist bei dieser Angebotsvielfalt notwendig. Sie findet derzeit im Arbeitskreis „Frauen und Wohnen“ statt, in dem die meisten Träger vertreten sind. Es gibt einige wenige Fälle, in denen die Abstimmung nicht funktioniert. Ein „Feintuning“ der Abstimmung und Regeln für einen fallbezogenen Austausch sollten ins Auge gefasst werden. Die Verwaltung wird hierzu die Initiative ergreifen.

August 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Zuschüsse des Sozialamts und des Seniorenamts 2020

hier: Bericht zur Förderung 2020

Anlagen: Sachverhalt_Zuschüsse SHA 2020 SenA-erweiterte Zuschussliste final 310719 SHA-erweiterte Zuschussliste final 310719

Bericht:

Die Beilage 6.2 und 6.3 enthält eine Gesamtübersicht der Zuschüsse, die vom Sozialamt und Seniorenamt bearbeitet werden.

Für das Jahr 2020 erfolgte auf jeweiligen Antrag der Träger eine Anpassung der Zuschüsse an die Tarifentwicklung in Höhe von 3,00 %.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat. In diesem Zusammenhang ist besonders auf den Mittagessenzuschuss für Leistungsbezieher nach dem SGB VIII zu verweisen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bezüglich der einzelnen Zuschüsse gibt es natürlich eine Diversity Relevanz, hier soll aber nur im Rahmen einer Gesamtschau der Zuschüsse ein Überblick über die Kostenentwicklung gegeben werden

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Beilage: 6.1

am 10.10.2019

Sachverhalt:

Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

- Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2020

In der Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt und Seniorenamt verwalteten freiwilligen Zuschüsse an die freien Träger für das Jahr 2020 gegeben. In dieser Beilage wird über die von den Trägern gestellten Erhöhungs- und Neuanträge berichtet. Eine Gesamtübersicht erfolgt in der Liste - Beilage 6.2 für das Sozialamt und 6.3 für das Seniorenamt

Für 2020 wird auf Antrag der Träger für die jeweilige Zuschussposition eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 3,0 % vorgenommen.

Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat. In diesem

Zusammenhang ist besonders auf die Position „Z351100001- Mittagessenszuschuss

SGB VIII“ hinzuweisen. Hierüber muss eine Beschlussfassung bei den Haushaltsberatungen im Stadtrat stattfinden, da der verfügbare Zuschussbetrag im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf um 170.000 € angehoben werden müsste, um den Wegfall der Selbstbeteiligung von einem Euro durch die Änderungen bei Bildung und Teilhabe durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern „Starke-Familien-Gesetz“ zu kompensieren (siehe hierzu unten letzten Absatz).

Erhöhungsanträge

4.201-Z315600010- In Via Kofiza

Erhöhung des Zuschusses wegen gestiegener Kosten für Sprachmittler

Antrag: 18.868,07 € bisheriger Zuschuss: 13.700 € fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 13.700 €

4.305 - Z315600006 – rosa Asyl (vormals Internationales Frauencafe)

Rosa Asyl ist das Nachfolgeprojekt des seit 2007 arbeitenden Internationalen Frauencafes. Der Schwerpunkt der Arbeit wird auf die Beratung und Begleitung von geflüchteten LGBTIQ ausgeweitet, also auf Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fliehen mussten. Der Beratungsbedarf bei geflüchteten Frauen und geflüchteten LGBTIQ sei enorm. Es habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass sowohl Frauen und Kinder aber

auch homosexuelle oder queere/intersexuelle Personen eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Schutzräume benötigen. Dazu ist rosa Asyl eine Kooperation mit Fliederlich e.V. eingegangen und bietet nun in dessen Räumen Asylverfahrensberatung für Personen jeglichen Geschlechts an und besucht die bayerischen Ankerzentren, um dort Informationen zu deren Angeboten zu geben. Wie auch im Haushaltsjahr 2019 wird eine Erhöhung des Zuschusses auf 40.000 € beantragt. Aus dem Asyl-/Migrations-/Integrations-Fonds (AMIF) der EU wurden 139.5000 € für 2018/2019 bewilligt. Ein AMIF Folgeantrag konnte seitens rosa Asyl noch nicht gestellt werden, da die Anträge noch nicht zur Verfügung stehen. Personal- und Sachkosten werden geltend gemacht. Die Zuschussgewährung wurde bisher davon abhängig gemacht, dass tatsächlich eine EU-Förderung erfolgte. Der Zuschuss der Stadt Nürnberg soll einen Teil der Kofinanzierung abdecken.

Antrag: 40.000 € bisheriger Zuschuss: 29.000 € fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 29.000 €

4.307- Z315600013 -Jadwiga- Fachberatung für Opfer von Menschenhandel

Die Erstberatungsanfragen an die Beratungsstelle haben seit Herbst 2018 stark zugenommen. Des Weiteren wurde das Prostitutionsgesetz (ProstSchG) auch in Nürnberg umgesetzt. Für eine zeitnahe Bearbeitung der oft klärungsbedürftigen dringenden Beratungsanfragen stünden nicht ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung, so dass eine Erhöhung der Arbeitsstunden von 20 h auf 40 h benötigt werden würden. Zusätzlich wurden Personal- und Sachkostensteigerungen geltend gemacht.

Antrag: 69.500 € bisheriger Zuschuss:40.800 € fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 41.800 €

5.102- Z331101011 - Lilith e. V. Drogenarbeit – Drogenhilfe für Frauen und Kinder

Im Jahr 2019 erhält Lilith von der Stadt Nürnberg einen Zuschuss von 178.800 €. Im Vergleich zu 2018 erhöhte sich der Förderbetrag um 48.100 €. In der Erhöhung wurde ein Anteil für „Tischlein deck dich“ berücksichtigt. Für das Jahr 2020 stellt Lilith einen Antrag über insgesamt 266.679 €, d. h. eine Erhöhung um ca. 88.000 € im Vergleich zum Vorjahr. Der Zuschuss wird für den

Regelbetrieb Frauenberatung und Frauencafé

Regelbetrieb von Liliput

Arbeitsprojekte und

für das Projekt „Tischlein deck Dich“ beantragt.

Begründet wird die Erhöhung folgendermaßen:

 Mieterhöhungen in den Objekten i. H. v. 2.000 €  Personalkostensteigerung aufgrund Tariferhöhung um 3%  Stellenaufstockung um 1 Stelle für Personalanleitung im Rahmen des § 16 i SGB II i. H. v. 51.000 € in den Arbeitsprojekten  Förderantrag für Tischlein deck dich i. H. v. 33.178 €

Mieterhöhung:

Angemietet sind die Objekte Jakobstr. 23/25, Bogenstr. 30 und Jakobstr.21. Davon ausgehend, dass die Stadt Nürnberg nur einen Anteil von 25 % an den Sachkosten trägt, sollte auch nur ein Anteil von 25 % aus 2.000 € der Mieterhöhung, mithin 500 € berücksichtigt werden.

Personalkostensteigerung:

Die beantragte Personalkostensteigerung bzgl. des Personalkostenanteils liegt für das Jahr 2020 bei 4.506 €. Ausgehend von dem Regelzuschuss aus dem Jahr 2019 i. H. v. 178.800 € errechnete sich eine Zuschusserhöhung auf insgesamt 183.800 € für 2020, resultierend aus den Kosten für die Mieterhöhung und den Personalkostensteigerungen.

Stellenaufstockung:

Die Drogenhilfe Lilith e.V. betreibt zwei Arbeitsprojekte (Liliths Second Hand Laden für exklusive Damenmoden und ACTIV-Hausservice) für die Zielgruppe langzeitarbeitsloser Drogen konsumierender Frauen und bietet zusätzlich zu den bisherigen sechzehn Beschäftigungsplätzen zur Qualifizierung im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, einen Arbeitsplatz für eine Mitarbeiterin mit Schwerbehinderung und fünf ehrenamtliche Plätze und vier Plätze für Personen mit gerichtlichen Auflagen, zudem neu ab 2019 zehn Arbeitsplätze nach § 16 i SGB II. Bei dem Förderinstrument nach § 16 i SGB II handelt es sich um eine Förderung von Langzeitarbeitslosen nach dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz. Danach werden mind. 25-jährige Personen gefördert, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs 6 Jahre lang Leistungen nach dem SGB II-Leistungen erhalten haben. Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren gefördert werden. Die Förderung beträgt in den ersten beiden Jahren 100 % auf Grundlage des Tariflohnes. Ab dem dritten Jahr erfolgt eine jährliche Senkung um 10%. Gefördert werden dem Grunde nach alle sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Für die Anleitung und Vermittlung beruflicher Basiskompetenzen (wie z. B. Pünktlichkeit) und einschlägiger Fachkompetenzen im Verkauf, Textilkunde, Hauswirtschaft, Küche beantragt Lilith e. V. die Personalkosten für eine Arbeitsanleiterin im Bereich TVÖD E 6 - 8 i. H. v. 51.000 € incl. Fortbildung und Supervision.

Nachdem im Rahmen der Förderung nach § 16 i SGB II von der Bundesagentur auch Kosten für Weiterbildungen und beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erbracht werden, befürwortet die Verwaltung die beantragte Stellenaufstockung im Arbeitsbereich um die Stelle einer Arbeitsanleiterin nicht. Es müssen hier vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten über die Bundesagentur für Arbeit von Lilith e. V. geprüft werden.

Tischlein deck dich:

Für das Projekt Tischlein deck dich wird von Lilith e.V. eine Förderung i. H. v. 33.178 € beantragt. In 2018 erhielt das Projekt durch die Stiftungsverwaltung 15.000 €. Diese Mittel stehen 2020 nicht mehr zur Verfügung, wie Referat V nach Haushaltsanmeldung durch die Stiftungsverwaltung erfahren hat. Deshalb muss die fachliche Empfehlung um 15.000 Euro

erhöht werden. Referat V wird Referat I/II bitten, den Differenzbetrag zwischen Haushaltsanmeldung und neuer fachlicher Empfehlung ins Kämmereipaket aufzunehmen.

Um Tischlein deck dich zukünftig abzusichern, wird von der Verwaltung empfohlen, den Zuschuss insgesamt auf 215.000 € zu erhöhen.

Antrag:182.501 € + 33.178 € (Tischlein deck dich) + 51.000 (Arbeitsanleiterin) = 266.679 € Bisheriger Zuschuss: 178.800 € Fachliche Empfehlung: 200.000 € + 15.000 € = 215.000 Euro Haushaltsplanentwurf: 183.800 €

5.110 - Z331101023 - Mudra Drogenhilfe e. V. - Streetworkeinsatz Königstorpassage

Die Mudra führte bisher Streetwork in und um die Königstorpassage mit dem Schwerpunkt Flüchtlinge durch. Die Kosten dafür wurden zunächst aus dem Fond der Fachstelle für Flüchtlinge übernommen und seit dem Jahr 2018 in einen Regelzuschuss überführt. Nach polizeilicher Mitteilung sei der Drogenhandel in Nürnberg inzwischen überwiegend in iranischer Hand. Die Mudra beschäftigt einen muttersprachlichen Streetworker und zudem einen Mitarbeiter der beruflich lange Jahre im Iran tätig war.

Die positive Veränderung der Situation in der KöPa führte dazu, dass die Zielgruppe sich an anderen öffentlichen Plätzen in Nürnberg wie z. B. Mittelausgang Hauptbahnhof oder Busbahnhof Langwasser aufhält. Um eine Beruhigung im öffentlichen Raum herzustellen wird die Zielgruppe motiviert, das Kontakt Cafe der Mudra in der Ottostraße aufzusuchen. Dort werden die Klienten von den Farsi sprechenden Mitarbeitern beraten. Die Mudra beantragt eine Ausweitung des bisherigen Stundenumfangs im Rahmen der städtischen Förderung für die beiden muttersprachlichen Fachkräfte. Um den guten Status bzgl. KöPa zu erhalten und die nun verteilten Aufenthaltsorte aufsuchen zu können ist eine Ausweitung der Streetwork in geringem Umfang erforderlich und wird von der Verwaltung befürwortet. Es ist zu befürchten, dass sich der Personenkreis sehr schnell wieder dorthin verlagert, wenn die anderen Aufenthaltsorte unbetreut blieben.

Antrag: 50.000 € Bisheriger Zuschuss: 41.000 € fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 50.000 €

5.202 - Z 331101009 – Gewaltberatung Nürnberg e. V.

Wegen der erhöhten Nachfrage wird eine Ausweitung des Zuschusses beantragt. Bereits in den vergangenen Jahren konnte der Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gedeckt werden.

Antrag: 23.000 € bisheriger Zuschuss: 12.400 € Fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 12.700 €

5.204 - Z315600012 - Frauenhaus

Seit dem Jahr 2017 wird die staatliche Förderung der Frauenhäuser in Bayern nach und nach ausgeweitet. Für das Jahr 2020 werden vorrangige Zuschüsse in Höhe von ca. 242.000 € nach den Förderrichtlinien erwartet. Die Förderrichtlinien traten zum 01. September 2019 in Kraft. Aus diesem Grund reduziert sich der Zuschussanteil der Stadt Nürnberg erheblich. Voraussetzung für die Gewährung der vollen staatlichen Förderung ist jedoch eine Anpassung der personellen Mindestausstattung bei der Betreuung im Frauenbzw. Kinderbereich. Daher kann der städtische Zuschussbetrag nicht um den gesamten staatlichen Zuschuss reduziert werden. Weiter sind auch tarifliche Personalkosten-Steigerungen, wie auch Sachkosten-Steigerungen bei der Bewirtschaftung des Frauenhauses zu berücksichtigen.

Unter Beachtung dieser Punkte und im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Frauenhausliquidität (es gibt einen Betriebsführungsvertrag), wird eine städtische Zuschusshöhe von 350.000 € als ausreichend erachtet.

Antrag: 389.436 € Bisheriger Zuschuss: 467.000 € Fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 350.000 € Grund: um höhere staatliche Förderung zu erhalten, muss eine Mindestpersonalkapazität vorgehalten werden.

5.403 - Z331101001 – ISKA/ZIB – Schuldner- und Insolvenzberatung

Insolvenzberatung:

Ab 01.01.2019 wurde die Förderung der Insolvenzberatung vom Freistaat auf die kreisfreien Städte und Landkreise im übertragenen Wirkungskreis delegiert. Hierzu wird die bisherige Förderung der Insolvenzberatungsstellen durch den Freistaat in ein Kostenerstattungsverfahren gegenüber den kreisfreien Städten und Landkreisen überführt. Im Haushaltsjahr 2019 erhält die Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung eine Kostenerstattung i. H. v. 255.818,00 €. Dies entspricht im Vergleich zur Förderung in 2017 i. H. v. 211.136 € einer Steigerung um 21 %. Der Erstattungsbetrag setzt sich zusammen aus einem Grundsockelbetrag und einer einwohnbezogenen Erstattung. Dieser Betrag wird seitens der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG weitergeleitet. Hinsichtlich der Verteilung der Kosten darf auf den Bericht zur Sitzung des Sozialausschusses vom 20.12.2018 verwiesen werden. Für 2020 geht die Stadt Nürnberg von der identischen Kostenerstattung wie in 2019 aus.

Schuldnerberatung:

Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde einstimmig die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch städtische Zuschüsse beschlossen.

Nachdem die Schuldner- und Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe (zwar in unterschiedlichen Wirkungskreisen) wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie dann flächendeckende Beratungsstrukturen erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 ist nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgehalten werden. Die dann geltende personelle Mindestausstattung mit mindestens zwei VZÄ je Beratungsstelle, bezieht sich nach derzeitigem Verständnis und in Abstimmung mit dem Sozialministerium auf die kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung und setzt voraus, dass beide VZÄ qualifiziert i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG sind, so dass Schuldnerberater nach zu qualifizieren sind.

Konkret bedeutet dies auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg, dass zukünftig sowohl das ISKA als auch das ZIB kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatungen durchführen werden. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB. Bis 2022 führt dies zu einer veränderten Zusammensetzung der Zuschussgewährung an ISKA und ZIB. Bisher wurde lediglich das ISKA mit Pflichtzuschüssen gefördert.

Für den Haushalt 2020 sollte von der im Bericht für den Sozialausschuss vom 20.12.2018 genannten Übergangslösung nochmals Gebrauch gemacht werden und für ZIB noch kein Zuschuss für die Schuldnerberatung bereitgestellt werden.

Das ISKA macht sowohl Personalkosten- als auch Sachkostenerhöhungen geltend.

Antrag: 651.600 € bisheriger Zuschuss: 592.285 € fachliche Empfehlung und Haushaltsplanentwurf: 606.800 €

9.105 - Z351100001- Mittagessenszuschuss SGB VIII

Die Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in KiTas und Horten für Familien, die Leistungen nach SGB VIII (Zuschuss zu den KiTa-Gebühren) erhalten, werden über die Zuschusskostenstelle Z351100001 analog den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes über das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe gewährt. Es darf hier auf den Beschluss des Sozialausschusses vom 22.09.2011 verwiesen werden. Zusätzlich werden Stiftungsmittel beantragt.

Die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen im Kindergarten belaufen sich auf rund 3 €, wovon bislang 2 € über das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe finanziert werden. Der Eigenanteil für die Eltern lag analog der gesetzlichen Vorgaben bei der BuT- Leistungsgewährung bei 1 € pro Mittagessen.

Zum 01.08.2019 trat das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern -mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags und einer Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)- in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem den Wegfall des Eigenanteils von 1 € für das gemeinschaftliche Mittagessen.

Da die freiwillige Leistung für SGB VIII-Leistungsbezieher laut Beschluss des Sozialausschusses vom 22.09.2011 analog der Leistungen für Bildung und Teilhabe umgesetzt werden soll, wäre zukünftig auch bei dieser Leistung auf die Selbstbeteiligung von einem 1 € zu verzichten und dieser von der Stadt zu finanzieren. Auch in der praktischen Umsetzung

erscheint die weitere Eigenbeteiligung i. H. v. 1 € pro Mittagessen nur schwer möglich. Die Caterer bzw. Essensanbieter in den KiTas können anhand der Gutscheine nicht unterscheiden, aus welchem System das Kind Leistungen erhält (BuT oder SGB VIII).

Auf Basis der IST-Ausgaben für 2018 würde der Wegfall des Eigenanteils für Familien mit SGB VIII-Leistungen eine Erhöhung des Zuschusses um 180.000 € auf insgesamt 560.000 € zur Folge haben. Davon wären rund 50.000 € zu erwartende Stiftungsmittel in Abzug zu bringen. Inzwischen konnte der Sachverhalt verwaltungsintern geklärt werden. Der Bedarf ist anerkannt und soll im Kämmereipaket aufgenommen werden.

bisheriger Zuschuss: 330.000 € fachliche Empfehlung: 510.000 € Haushaltsplanentwurf: 340.000 €

23.08.2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Anmeldung der Zuschüsse nach Art 1 und Art 5 zum Haushaltsplanentwurf 2020 am 10.10.2019

Basis Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? Ergebnis Referat / Dst.
Produkt Kostenstelle Kostenart Zuschuss‐Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder‐ umfang1 Planansatz 2019 in € Antrag 2020 Zuschuss‐ Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss‐ Empfänger zu Planansatz 2019 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag+Begründung) davon sonstige PK‐ Mehrungen beantragt? (Betrag+Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag+Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag+Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dst.2 Empfehlung Ansatz 2020 durch Referat / Dst. in €
315900 Z315900001 63115000 verschiedene Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen PBKZ 729.850 786.200 56.350 83 % Pk‐Anteil Netzwerke 35.730 € davon 17 % Sk‐Anteil Netzwerke (Rest: Kristallisationsorte) 20.620 € Seniorennetzwerke, Trägerbudgets, Modellförderung ‐> sukkzessver Ausbau weiterer Netzwerke (Beschluss SozA 26.04.2018) 786.200
315900 Z315900002 63115000 Angehörigenberatung e.V. Angehörigenberatung PBKZ 158.000 161.950 3.950 3.358 592 Wachsender Bedarf an Beratung und Unterstützung der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger zum Thema Demenz. Im Jahr 2018 stiegen die Beratungskontakte um rd. 20% von 2.591 in 2017 auf 3.060 in 2018. Beantragt wurde eine weitere Unterstützung durch die Stadt Nürnberg unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerungen sowie der Tarifsteigerungen. Befürwortet wird die Übernahme der Personalkostensteigerung im Umfang von 3 %. Der PK‐Anteil beträgt vorliegend 85%. 162.000
315900 Z315900003 63115000 verschiedene Ambulante Hospizarbeit BKZ 15.000 15.000 0 Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit des Hospizvereins Nürnberg; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Der Bedarf an Begleitung und Beratung für unheilbar Kranke und deren Angehörige nimmt jedoch weiterhin zu. 15.000
315900 Z315900004 63115000 verschiedene Betriebsmittel Altenclubs BKZ 10.000 10.000 0 Förderung von Seniorenclubs‐ und Vereinigungen der Altenhilfe, welche nicht unter das Trägerbudget fallen 10.000
315900 Z315900005 63115000 Computer Club 50 plus Teilhabe Kultur + Wissen BKZ 5.100 5.100 0 Förderung des CCN 50 plus Nürnberg 5.100
315900 Z315900006 63115000 Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. Erstellung Magazin 66 BKZ 7.500 10.000 2.500 Zuschuss an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen als Herausgeber des Magazins 66. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer lebendigen Infrastruktur für Senioren in der Stadt. 7.500

Erläuterung Fußnoten: 1Zuordnung: Personalkostenzuschuss (PKZ), Betriebskostenzuschuss (BKZ) oder Personal‐ und Betriebskostenzuschuss (PBKZ)

Produkt Kostenstelle Bezeichnun g Kostenstelle Kostenart Bezeich nung Kostena rt Zuschuss‐Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses Förder‐ umfang1 Planansatz 2019 in € Antrag 2020 Zuschuss‐ Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss‐ Empfänger zu Planansatz 2019 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag+Begründung) davon sonstige PK‐ Mehrungen beantragt? (Betrag+Begründun g) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag+Begründu ng) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag+Begründu ng) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dst.2 Empfehlung Ansatz 2020 durch Referat / Dst. in €
315400 Z315400001 63115000 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Frauentagestreff ‐ Heilsarmee (500) PBKZ 47.200 € 47.200 € 0 € keine Erhöhung beantragt 47.200 €
315400 Z315400002 63115000 Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gGmbH Betreuung v.Nichtsesshaft.‐ Heilsarmee500 BKZ 21.100 € 21.100 € 0 € Männertagestreff OASE. Zuschuss Sachkosten für den Betrieb. Restkosten übernimmt Heilsarmee; keine Erhöhung beantragt 21.100 €
315400 Z315400003 63111000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wärmestube‐ Stadtmission/Caritas verb.500 PBKZ 228.078 € 250.102 € 22.024 € 3,65% Tarifsteigerung Nein. Der Zuschussanteil der Stadt Nürnberg ergibt sich aus dem bestehenden Betriebsführungsver trag Erhöhung der SK durch Einsatz weiterer Security Tarifsteigerung und höhere Sachkosten durch den verstärkten Einsatz eines Sicherheitsdienstes (ganzjährig) nachvollziehbar, aufgrund der Änderung der Besucherstruktur 250.000 €
315400 Z315400003 63114000 Stadtmission Nünberg e.V. Wärmestube‐ Stadtmission/Caritas verb.500 BKZ 23.922 € 23.922 € 0 € =Miete Wärmestube direkt an LA 23.922 €
315400 Z315400005 63115000 BRK Kreisverband Nürnberg‐Stadt Wohnungslosenbetr euung BRK PBKZ 20.800 € 20.800 € 0 € keine PK Erhöhung beantragt 20.800 €
315400 Z315400006 63115000 Caritasverband Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung CV PBKZ 32.100 € 35.500 € 3.400 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein nein ja, Prozentangabe nein nein Steigerung der PK und Sachkosten beantragt; anerkannt wird nur die Steigerung des Pk‐Anteils in Höhe von 3% 32.700 €
315400 Z315400007 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung STM PBKZ 36.700 € 39.800 € 3.100 € 3,65 % Tariferhöhung PK erhöhung durch geplante Tariferhöhung um 3 % anerkannt 37.600 €
315400 Z315400008 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Wohnungslosenbetr euung STM/BHM PBKZ 8.500 € 9.950 € 1.450 € 3,65 % Tariferhöhung nein nein nein PK erhöhung durch geplante Tariferhöhung um 3 % anerkannt 8.700 €
315600 Z315600006 63115000 Imedana e.V. Rosa Asyl PBKZ 29.000 € 40.000 € 11.000 € nein nein nein nein Beratungsbedarf ist enorm, Neues EU Projekt beantragt. Hierfür Kofinanzierung in Höhe von 40.000 € notwendig. Zukünftig zusätzlich auch Förderung von LGTB / Neuer Name "rosa Asyl" ‐ erhöhte Förderung nicht möglich 29.000 €
315600 Z315600007 63115000 Bund der Vertriebenen Migrationsberatung ‐ BdV PBKZ 2.100 € 2.800 € 700 € nein nein nein nein Die Förderung wurde zunächst ab dem Jahr 2019 wegen der BIR eingestellt. Zuschuss wurde letztes Jahr getrichen, wegen BIR. Die besonderen Aufgaben im Bereich der Migrationsarbeit werden allerdings von der BIR nicht umfasst, so dass der Zuschuss ab 2020 wieder aufzunehmen ist. Keine erhöhte Förderung möglich 2.100 €
315600 Z315600008 63115000 Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V. Migrationsberatung PW PBKZ 5.900 € 6.500 € 600 € nein Die Förderung wurde zunächst ab dem Jahr 2019 wegen der BIR eingestellt. Diese besonderen Aufgaben im Bereich der Migrationsarbeit werden allerdings von der BIR nicht umfasst, so dass der Zuschuss ab 2020 wieder aufzunehmen ist. 5.900 €
315600 Z315600009 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Migrationsberatung ‐ StM / BHM PBKZ 6.200 € 7.250 € 1.050 € 3,65 % Tariferhöhung nein nein nein PK erhöhung durch geplante Tariferhöhung um 3 % anerkannt 6.300 €
315600 Z315600010 63115000 In VIA Kath. Mädchensozialarbeit Nbg e. V. KOFIZA Verein kath. Mädchenarb.(500) PBKZ 13.700 € 18.868 € 5.168 € nein nein ja, wegen Bedarf an Sprachmittlern nein Gestiegene Personalkosten wegen höherem Bedarf an Sprachmittlern und Kulturmittler; Konversationskurs; Erhöhung kann nicht anerkannt werden 13.700 €
315600 Z315600011 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. AWO Rückkehrerberatung PBKZ 60.000 € 60.000 € 0 € nein nein nein nein keine Erhöhung beantragt 60.000 €
315600 Z315600012 63111000 Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. Frauenhaus‐Hilfe f.Frauen in Not e.V. PBKZ 467.000 € 389.436 € ‐77.564 € 3,65% um höhrere staatl. Förderung zu erhalten muss eine Mindestpersonalkap azität vorgehalten werden Seit dem Jahr 2019 wird die staatliche Förderung der Frauenhäuser in Bayern nach und nach ausgeweitet. Für das Jahr 2020 werden vorrangige Zuschüsse in Höhe von ca. 260.000 € nach dem Entwurf der Förderrichtlinien erwartet. Die Förderrichtlinien sind allerdings noch nicht abschliessend erlassen worden. Daher die Reduzierung des Zuschussanteils der Stadt Nürnberg. Solle der Förderbetrag den das Frauenhaus Nürnberg erhalten kann doch geringer ausfallen, müßte der Zuschussbetrag wieder erhöht werden. 350.000 €
315600 Z315600012 63114000 Verein Hilfe für Frauen in Not e. V. Frauenhaus‐Hilfe f.Frauen in Not e.V.500 BKZ 78.541 € 80.100 € 1.559 € Miete für das Frauenhaus direkt an LA 80.100 €
315600 Z315600013 63115000 Jadwiga Fachberatung für Opfer von Menschenhandel PBKZ 40.800 € 69.500 € 28.700 € ja, Tariferhöhung PK ‐ und Sachkostensteigerung beantragt; Erstberatungsanfragen haben stark zugenommen; ProstSchG seit 2018 umgesetzt; Beratungsbüro soll deshalb von 20 h auf 40 h aufgestockt werden; Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 41.800 €
315800 Z315800001 63115000 Nachbarschaftshaus Gostenhof Initiat.Nachbarschaft shaus Gostenhof BKZ 27.000 € 27.000 € 0 € Initiativtopf des NHG 27.000 €
331101 Z331101001 63111000 ISKA Schuldnerberatung e. V. ISKA ‐ Schuldnerberatung (500) PBKZ 592.285 € 651.600 € 59.315 € ja, Tariferhöhung, ohne Prozentangabe ja, Telefon‐, und EDV‐ Kostensteigerung Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 606.800 €
331101 Z331101002 63115000 Frauenwerk Stein e. V. Frauenwerk Stein e.V.(500) PKZ 57.000 € 61.700 € 4.700 € ja, tarifliche Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein PK Steigerung durch Tariferhöhung und keine kostendeckenden Sätze durch die Krankenkassen, Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 58.500 €
331101 Z331101003 63115000 Sozialdienst katholischer Frauen Frauentagestreff ‐ Heilsarmee (500) PBKZ 5.900 € 10.000 € 4.100 € ja, tarifliche Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 6.100 €
331101 Z331101004 63115000 Initiativkreis Nürnberger Sinti Initiativkreis Nürnberger Sinti (INS) PBKZ 14.000 € 0 € ‐14.000 € Der Vertrag des GF von INS e.V. wurde im Hinblick auf die Auflösung der Wohnsiedlung Uffenheimer Str. bis zum 28.02.19 verlängert. Die Uffenheimerstraße wird bis Ende September aufgelöst sein. 0 €
331101 Z331101005 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg, Caritas und Stadtmission Strafentlassenenhilfe ‐AWO,CV,STM (500) PBKZ 28.600 € 30.000 € 1.400 € keine keine keine keine Erhöhung wird wegen zusätzlicher Einzelfallabrechnung nicht anerkannt, hierdruch werden ev. entstehende Mehrkosten abgedeckt 28.600 €
331101 Z331101006 63115000 Treffpunkte e.V. Berat.f.Angeh.v.Inhaf tiert.Treffpunkt500 PBKZ 40.000 € 42.000 € 2.000 € ja, Tariferhöhung in Höhe von 3,65%. nein nein nein Der Zuschuss deckt nur einen Teil der tats. PK für die Beratungsstelle ab. Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 41.100 €
331101 Z331101007 63115000 Ökumenisches Arbeitslosenzentrum Nürnberg e.V. Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (500) BKZ 29.000 € 41.500 € 12.500 € 3,65 % Tariferhöhung nein Erhöhung durch geplante Tariferhöhung um 3,65 %, es werden nur Sachkosten finanziert 29.000 €
331101 Z331101008 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Telefonseelsorge ‐ Stadtmission (500) PBKZ 37.700 € 39.900 € 2.200 € 3,65 % Tariferhöhung geplante Tarifsteigerung um 3,65 %, Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐ Anteils anerkannt 38.600 €
331101 Z331101009 63115000 Gewaltberatung Nürnberg e. V Gewaltberatung Nürnberg e. V. PBKZ 12.400 € 23.000 € 10.600 € nein ja, Ausbau des Angebotes aufgrund der hohen Nachfrage Beratungsangebot muss erhöht werden wegen größerer Nachfrage, keine ausreichende Kapazität derzeit; Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐ Anteils anerkannt 12.700 €
331101 Z331101010 63115000 Caritasverband Nürnberg e.V. Caritasverband Drogenarbeit (500) PBKZ 10.700 € 12.500 € 1.800 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein ja PK Steigerung und Sachkostensteigerung, Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 11.000 €
331101 Z331101011 63115000 Lilith e.V. Lilith e.V. Drogenarbeit (500) PBKZ 178.800 € 266.679 € 87.879 € ja, Steigerung der Personalkosten, 3% 215.679 € beantragter Regelzuschuss für Lilith, (incl. Antrag auf Förderung Tischlein Deck Dich i. H. v. 33.178, 2000 € Mieterhöhungen in den Objekten von 2000 € und Personalkostensteigerung auf Grund Tariferhöhung von 3% ) ; zzgl. 51.000 € Personalkosten für 10 Stellen im Rahmen der 16i SGB II Förderung, da eine Anleiterin in den Arbeitsprojekten vorgehalten werden muss. Betreuungsschlüssel 1:10. Tischlein Deck Dich bietet eine warme Mahlzeit im Frauencafe, Ernährungsberatung, Training von Tischritualen, Kochkurse nach Möglichkeit mit Kindern; Von der Verwaltung wird eine Erhöhung auf 200.000 € befürwortet, um Tischlein Deck Dich dauerhaft zu sichern und die Mietkostensteigerung aufzufangen, zudem wird die Tarifsteigerung mit 3 % berücksichtigt. Die Anleitung für § 16 i kann nicht berücksichtigt werden. 200.000 €
331101 Z331101012 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. Mudra e.V. Drogenarbeit/Beschä ft. (500) PBKZ 34.800 € 39.000 € 4.200 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein ja Erhöhung durch tarifliche Personalkostenerhöhung und höhere Sachkosten, Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 35.700 €
331101 Z331101013 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. Mudra e.V. Drogenarbeit/Beratu ngs. (500) PBKZ 372.700 € 399.000 € 26.300 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein ja Erhöhung durch tariflich Personalkostenerhöhung und höhere/ Sachkosten; Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 382.200 €
331101 Z331101014 63115000 Hängematte e. V. Hängematte e.V. (500) PBKZ 145.000 € 148.719 € 3.719 € 3.719 Tariferhöhung Personalkosten; Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐ Anteils anerkannt 148.400 €
331101 Z331101015 63115000 Verschiedene Selbsthilfegruppen Drogen (500) PBKZ 7.400 € 7.400 € 0 € keine Erhöhung beantragt 7.400 €
331101 Z331101016 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission Drogenberatung (500) PBKZ 48.100 € 51.600 € 3.500 € 3,65 % Tariferhöhung geplante Tariferhöhung um 3,65 %, Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐ Anteils anerkannt 49.300 €
331101 Z331101017 63115000 Stadtmission Nürnberg e.V. HALT ‐ Projekt PBKZ 13.500 € 16.300 € 2.800 € 3,65 % Tariferhöhung Erhöhung der Personalkosten wird nicht anerkannt, wegen zusätzlichem staatlichem Zuschuss in Höhe von 12.000 € 13.500 €
331101 Z331101018 63125500 Lebenshilfe Nbg. e.V. BUNI (Begegnung, Unterhaltung, Nürnberg inklusiv) .‐ Kultur‐ und Freizeittreff PBKZ 55.000 € 66.000 € 11.000 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein ja Erhöhung durch steigende Personalkosten und hohe Instandhaltungskosten für das in die Jahre gekommene Gebäude der Buni. Erhöhung kann nicht berücksichtigt werden 55.000 €
331101 Z331101019 63115000 Straßenkreuzer e.V. Straßenkreuzer Uni BKZ 10.000 € 10.000 € 0 € kein Erhöhungsantrag 10.000 €
331101 Z331101020 63115000 Pro Familia e.V. Verhütungsmittel BKZ 27.000 € 30.000 € 3.000 € Bei Sigmund Schuckert Stiftung wurden 15.000 € beantragt. Sollte die Stiftung nur einen Teilbetrag bewilligen, wird die Differenz bei der Stadt Nbg beantragt; Im Jahr 2019 hatte die Stiftung nur 12.000 € genehmigt. Deshalb wurden der Zuschuss von der Staddt um 2.000 € aufgestockt. Sollte die Stiftung weniger als 15.000 € auszahlen, sollte die Differenz wieder von der Stadt getragen werden. 25.000 €
331101 Z331101021 63115000 Anlauf und Soz.päd Straßenkreuzer Sozialpädagoge beim Straßenkreuzer PBKZ 20.000 € 20.000 € 0 € kein Erhöhungsantrag; Anlauf ( Mudra, Lilith, Straßenkreuzer) 20.000 €
331101 Z331101022 63115000 Lillith e.V. Streetworkeinsatz "Frauen‐Flucht‐Sucht PBKZ 10.000 € 10.000 € 0 € keine Erhöhung 10.000 €
331101 Z331101023 63115000 Mudra Drogenhilfe e.V. "Geflüchtete und Drogen" Streetwork KöPa PBKZ 41.000 € 50.000 € 9.000 € ja, Steigerung der Personalkosten, Prozentangabe nein siehe Text Stundenausweitung im Streetwork erforderlich,für die beiden muttersprachlichen Fachkräfte. Die Köpa ist mittlerweile beruhigter. Allerdings halten sich die Personen nun im Umfeld auf und im Kontaktladen auf. Um den guten Status zu erhalten und die nun verschiedenen Orte aufsuchen zu können ist eine Ausweitung der Streetwork in geringem Umfang erforderlich und wird von der Verwaltung befürwortet. 50.000 €
331101 Z331101024 63115000 BRK Kreisverband Nürnberg‐Stadt Tafel PBKZ 60.000 € 60.000 € 0 € Restbetrag, der nicht durch anderweitige Fianzierung gedeckt ist. Aufgabe wird durch den Einsatz hoher Eigenmittel durchgeführt. Ein Anteil an hauptamtlichen Kräften ist erforderlich. Diese sind notwendig um neben der Organisation des laufenden Betriebes, intensiv an einer Neustrukturierung, Spendergewinnung, Übernahme der Mitglieder, Optimierung der Kostenstruktur, Qualitäts‐ und Prozessmanagement, Aufarbeitung Instandhaltungsstau bei KFZ, Gewinnung Ehrenamtlicher und allem weiteren, was nötig ist um die Situation finanziell zu stabilisieren und den Betrieb für die Zukunft sicherzustellen, zu arbeiten.Diese aufwändige, zeitintensive zukunftsorientierte Neustrukturierung kann nur mit gezieltem Einsatz von hauptamtlichen Fachkräften erfolgreich gelingen. Selbstverständlich ist es Ziel nach der Stabilisierung Aufgaben wieder so weit als möglich auf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu delegieren. Dennoch wird es auch dauerhaft nicht ohne hauptamtliche Unterstützung vor allem in der Fahrtätigkeit, der Logistik und der Ehrenamtskoordination/Management gehen. Die Kostenstruktur zeigt, dass eine Kostendeckung nur mit zusätzlichen Spenden und Stiftungsmittel und der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Nürnberg möglich ist. 60.000 €
343100 Z343100001 63115000 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. u. a. Arb. n. d. Betreuungsgesetz (500) 253.700 € 319.975 € 66.275 € ja, Tarifsteigerung beantragt AWO 60.000€; Caritas 30.000 € Lebenshilfe 36.775 € Stadtmission 101.200 € SkF 35.000 € LIV 57.000 € Erhöhung nur in Höhe von 3% des Pk‐Anteils anerkannt 259.000 €
351100 Z351100001 63125800 Verschiedene Mittagessenzuschuss SGB VIII BKZ 330.000 € 510.000 € 180.000 € im Jahr 2018 wurden 375.000 Euro ausgegeben. Ein Mittagessen im Kindergarten kostet rund 3 Euro, davon hat SHA 2 Euro übernommen und 1 Euro haben die Eltern getragen. Entfällt nun 2020 die Zuzahlung würden sich auf Basis der Ist‐Ausgaben 2018 Aufwendungen in Höhe von 562.500 Euro errechnen. Hiervon wären dann noch die Beteiligungen der Stiftung abzusetzen (2018 rd. 50.000 Euro). Eine Behandlung der Thematik im Sozialausschuss ist geplant. Eine Differenzierung bezüglich der Zuzahlung (Ein Teil der Kinder mit Zuzahlung, ein Teil der Kinder ohne Zuzahlung) wäre für die Essenserbringer wohl schwer umzusetzen. 510.000 €
353010 Z353010001 63125800 Verschiedene Spendenpool BKZ 41.200 € 41.200 € 0 € Armutsprävention 41.200 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Unterstützungsfond Armutsprävention

hier: Bericht über die Mittelverwendung

Anlagen: Sachverhalt_Unterstützungsfond Armutsprävention

Bericht:

Der Unterstützungsfond ermöglicht einmalige und temporäre (Teil-)Finanzierung von Projekten und/oder Maßnahmen innerhalb von Projekten. Er wird vom Sozialamt verwaltet. Der Sozialausschuss wird mit dieser Vorlage über die Mittelverwendung informiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sollen Menschen erreicht werden, die aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnissen ergänzende Unterstützungsangebote brauchen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 7.1.:

am 10.10.2019

Sachverhaltsdarstellung

Unterstützungsfonds Armutsprävention

Bericht über die Mittelverwendung

Dem Stab Armutsprävention des Sozialamtes steht ein Unterstützungsfonds in Höhe von 41.200,-€ im Jahr zur Verfügung. Dieser Fonds wurde ab dem Jahr 2013 im Rahmen der Neustrukturierung des Zuschusswesens im Geschäftsbereich Ref. V in den Haushalt eingestellt, um Projekte, die der Stab initiiert, entwickelt und begleitet finanziell zu unterstützen. Durch den direkten Bezug zu den Aufgaben der Stabsmitarbeiter*innen können die Mittel geplant und flexibel eingesetzt werden, wenn sich Projekte im Lauf des Kalenderjahres entwickeln.

Der Fonds wird als einmalige, temporäre und auch längere Finanzierung von Projekten eingesetzt. Es kann sich um neue oder schon bestehende Projekte handeln.

Individuelle Notlagen werden nicht unterstützt, da es hier andere Möglichkeiten gibt, wie z.B. kommunale und nicht kommunale Stiftungen und Spendenfonds.

Grundlage

Der Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend,- Familien-, Bildungs,- und Sozialpolitik mit seinen strategischen Leitlinien bildet die Grundlage des Konzeptes dieses Unterstützungsfonds, wie auch das Arbeitsprogramm zur Bekämpfung der Kinder-und Jugendarmut.

Voraussetzungen und Ablaufverfahren

Weitere Voraussetzungen zur Förderung sind:  Teilnahme von Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und –inhabern  Die Angebote sollen in den Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf über die Stadtteilarbeit verortet sein und die Einrichtungen in den örtlichen Arbeitskreisen aktiv mitarbeiten, unter Beteiligung der Stadtteilkoordination. Deren Kenntnis der Lebenslagen vor Ort unterstützen ggf. die Notwendigkeit der finanziellen Förderung.  Projekte aus dem Aufgabenbereich der Suchthilfe und des Suchtbeauftragten  Projekte aus dem Aufgabenbereich der Inklusion und der Inklusionsbeauftragten

Die Anträge werden nach einem abgestimmten Verfahren bearbeitet:  Der Antrag auf Finanzierungszuschuss wird in Form eines (Kurz-)Konzeptes incl. eines Kostenplans vorgelegt.  Der Stab prüft gem. der o.g. Kriterien  Der Dienststellenleiter genehmigt  Der Nachweis durch den Antragsteller über den Mittelverbrauch wird bei der Verwaltung des Stabes zur Prüfung vorgelegt.

Schwerpunkte wurden gesetzt im Bereich Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Ferienangebote, Sportangebote für Erwachsene, Suchthilfe, Inklusion und Kulturteilhabe.

Im folgenden beispielhafte Übersichten über die geförderten Projekte für die Jahre 2016 bis

Jahr 2016
Projekt/Maßnahme Kurzbeschreibung Betrag
Pfingstferienprogramm des Jugendamtes Besondere zusätzliche Förderung für Nürnberg-Pass-Kinder –und Jugendliche 8250,-
Sommerferienprogramm der SinN- Stiftung Kinder mit Migrationshintergrund 3.500,-
Theaterprojekt Pleitegeier Umgang mit „Hartz IV“ 5.970,-
Überleben in Drogenszenen Fachtagung 2.087,-
Anlauf/Kooperationsprojekt Besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose 12.000,-
Bürgerstiftung KulturTicket 2.500,-
Diverse Angebote von Sozialer Sport Nürnberg Sport und Kultur für wohnungslose Menschen, Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften 1.700,-
Jahr 2017
Projekt/Maßnahme Kurzbeschreibung Betrag
Kinderhort Projekt „Trau dich“ zur Selbstbehauptung von Kindern 700,-
Evangelische Hochschule Nürnberg Broschüre Kostenlose Angebote für Familien in Nürnberg und Umgebung 1.536,-
Bürgerstiftung KulturTicket 2.500,-
Theaterprojekt Pleitegeier Umgang mit „Hartz IV“ 2.018,-
Südpunkt Familientage, auch für Nürnberg- Pass Familien 800,-
Sternchenmarkt Weihnachtsmarkt für Nürnberg- Pass-Kinder 4.490,-
Pfingst-und Sommerferienprogramm des J Besondere zusätzliche Förderung 8.183,-
Diverse Angebote von Sozialer Sport Nürnberg Sport und Kultur für Menschen im Erwachsenenalter (auch mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) 500,-
Inklusion Handicap Festival „Pop! Rot Weiß“ 3.000,-
Jahr 2018
Projekt/Maßnahme Kurzbeschreibung Betrag
Bürgerstiftung KulturTicket 3.000,-
Drogenhilfe Safer-Use-Materialien 1.500,-
Südpunkt Familientage 700,-
Pfingstferienprogramm des J Besondere zusätzliche Förderung für Nürnberg-Pass-Kinder –und Jugendliche 2.063,-
Familienzentrum Projekt „Malen im Malort“ 680,-
Impulse_2018 Fachtagung der Drogenhilfe 6.300,-
Refugees „Fluchtperspektive“, Fotoausstellung Königstorpassage 4.741,-
Drogenhilfe „Spot On“, Aktionen in der Königstorpassage 480,-
Inklusion Festival „Pop! Rot Weiß“ 2.000,-
Netzwerk Kinder St. Leonhard/Schweinau Projekt “Der Stadtteil, Lebensbedingungen und seine Einrichtungen“ 1.800,-
Diverse Angebote von Sozialer Sport Nürnberg u.a. Fußball „Cup der Guten Hoffnung“ 2.500,-

Erfahrungen und Wirkungen

Der Unterstützungsfond wirkt durch die o.g. Voraussetzungen. Die Teilnahme des Stabes zum Beispiel in den Stadtteilarbeitskreisen mit „Stadtteilkoordination“ ermöglicht den direkten Kontakt zu den Antragstellern und die Bewertung der Projekte im Sinne der Leitlinien des Orientierungsrahmens. Andere Zugänge des Stabes zu den Projekten, wie Teilnahme an den Aktivitäten selbst, ermöglichen die Beurteilung zur Erreichung der Zielgruppen und der Ziele.

Nürnberg, im September 2019

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfond

hier: Antrag von Kassandra

Anlagen: Antrag_Kassandra Entscheidungsvorlage_Projekte-und Initiativenfonds

Sachverhalt (kurz):

Der Projektantrag wurde auf Basis der strategischen Eckpunkte des Geschäftsbereiches beurteilt und ausgewählt.

Der Bezug zu den Leitlinien des Orientierungsrahmens wird in der Sachverhaltsdarstellung gezeigt. Verwaltungsinterne Beteiligungen, Stellungnahmen und fachliche Begutachtungen erfolgen abhängig von der Thematik. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Abwicklung des Zuschusses einschließlich der Überwachung der Verwendung durch Ref V.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 3.925 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungenie kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohende Behinderung) zu Gute.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Es wird folgende Förderung beschlossen:

  1. Kassandra e. V. erhält für das Projekt "Überarbeitung des Archivs" einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.925,00 Euro.

zur Sitzung des Sozialhilfeausschusses am 10.10.2019

Förderung aus dem „Projekte- und Initiativenfonds“

Beratungsgegenstand - Ziele, Inhalt, Konsequenzen

1. Ressourcen

Für den „Projekte- und Initiativenfonds“ stehen 2019 Mittel in Höhe von 78.600,00 Euro zur Verfügung.

Bisher wurden Förderungen in Höhe von 4.820,00 Euro ausbezahlt, so dass aktuell noch 73.780,00 Euro zur Verfügung stehen.

Erfolgt die Förderung entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag in Höhe von insgesamt 3.925,00 Euro, stehen für Förderungen aus dem Projekte- und Initiativenfonds für 2019 unter Berücksichtigung der reservierten Fördermittel für das Projekt „Laut! Jugend bewegt Stadt“ (20.000,00 Euro) noch Mittel in Höhe von 49.855,00 Euro zur Verfügung.

2. Organisation und Abwicklung

Die Abwicklung der Zuschüsse einschließlich der Überwachung der Verwendung erfolgt durch Ref. V.

3. Programme, Instrumente, Maßnahmen

Erwartete Ergebnisse, Wirkungen

Im Folgenden wird die Zielrichtung der beantragten Förderungen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen, deren Finanzierung und erwarteten Ergebnisse, Wirkungen / Zielsetzungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. bestimmte Zielgruppen erläutert.

3.1 Antrag Kassandra e.V. „Überarbeitung des Archivs“

Durch die professionelle Archivierung des bereits vorhandenen, internen Archivs von Kassandra e. V. in Kooperation mit dem Stadtarchiv ist es nicht nur möglich, eine vertrauenswürdige Informationsquelle zu schaffen, die nicht nur für die gezielte Gesundheitsförderung von SexarbeiterInnen genutzt werden kann, sondern auch jederzeit für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Hierzu werden zwei ehemalige langjährige Mitarbeiterinnen auf Basis eines Werkvertrages beschäftigt. Beide Frauen begleiten den Verein seit vielen Jahren. Sie werden Film, Bild- und Schriftmaterial sichten, ordnen und nach den Richtlinien des Datenschutzes überprüfen. Danach wird alles in Kooperation mit dem Stadtarchiv verschlagwortet und nach dessen Standards archiviert. Darüber hinaus wird eine Chronik über die geschichtliche Entwicklung des Vereins erstellt.

Die Maßnahme entspricht in der Thematik der

Leitlinie 4: berufliche Bildung

Eine einmalige Förderung i. H. v. 3.925,00 Euro

wird befürwortet.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Pflegequalitätsoffensive: Ergebnisse der Gemeinsamen Befragung in Nürnberger

Pflegeheimen im Juni 2019

Anlagen: Diversitycheck_Pflegequalitätsoffensive_Gemeinsame Befragung Sachverhalt_Pflegequalitätsoffensive_Gemeinsame Befragung

Bericht:

Es wird über die Ergebnisse der Gemeinsamen Kundenbefragung in Nürnberger Pflegeheimen im Rahmen der Nürnberger Pflegequalitäts-Offensive (PQO) berichtet. Diese wurde im Juni 2019 in 33 von 54 Nürnberger Pflegeheimen durchgeführt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.800 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 1.800 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Beilage 9.2

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.10.2019

Diversity-Check

Nr. Prüffragen Begründung/Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben auf unterschiedliche Personengruppen aus? Das Vorhaben zielt auf die Bevölkerungsgruppe der stationär pflegebedürftigen älteren Menschen, ihre Angehörigen und die größere Allgemeinheit. Es soll die Transparenz in der Pflege erhöhen, sowohl die Mängel in verständlicher Form als auch die positiven Aspekte der Pflege besser darstellen und damit auch ein Gegengewicht zur negativen öffentlichen Diskussion bieten. Das Vorhaben richtet sich gleichermaßen an Frauen und Männer und an ältere Menschen mit oder ohne Behinderung, unabhängig von ethnischer Herkunft, sexueller Identität oder Religion und Weltanschauung. relevant
2. Auf welchen nach den Diversity- Dimensionen differenzierten Daten basiert das Vorhaben? Im Verlauf des Projekts können Daten z.B. nach Geschlecht u.a. Diversity-Dimensionen erhoben werden. relevant
3. Trägt das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei? Das Vorhaben dient der nachhaltigen Unterstützung bzw. Verbesserung der Situation älterer Menschen in der stationären Pflege insgesamt. Ferner ist eine Erhöhung der Transparenz in der Pflege beabsichtigt, was für Pflegebedürftige und Angehörige mittelbar zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen beitragen kann. bedingt relevant
4. Wirkt sich der Einsatz öffentlicher Mittel unterschiedlich auf bestimmte Personengruppen aus? Das Vorhaben bezieht sich überwiegend auf die Bevölkerungsgruppe der pflegebedürftigen älteren Menschen in Pflegeheimen. relevant
Gesamt- relevanz relevant

zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.10.2019

Pflegequalitätsoffensive: Ergebnisse der Gemeinsamen Befragung

in Nürnberger Pflegeheimen im Juni 2019

1. Vorbemerkung

Die Gemeinsame Kundenbefragung ist ein Baustein der „Nürnberger Pflegequalitätsoffensive“ (PQO). Diese ist als langfristig angelegte, strategische Maßnahme des Sozialreferats der Stadt Nürnberg gemeinsam mit den Trägern der Wohlfahrtspflege als Einrichtungsträger und privater Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Pflegequalität und der öffentlichen Wahrnehmung der Pflege in Nürnberg konzipiert.

Sozialpolitischer Hintergrund ist, dass die Kommune ihren möglichen Handlungsspielraum im Bereich der Pflege möglichst gut nutzen ausgestalten will. Ein „direkter Zugriff“ der Stadt auf die Qualität der Pflege besteht nur in den Einrichtungen, die die Stadt selbst betreibt (NürnbergStift). Doch um insgesamt eine „Niveauanhebung“ in der Pflege zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller Betreiber und Akteure. Insbesondere diese gemeinsame Haltung zu erzeugen, ist ein wesentliches Ziel der PQO.

2. Erhebung und Rücklauf

Der Erhebungszeitraum erstreckte sich auf den gesamten Juni 2019. Beteiligt haben sich 33 Heime (von 54), diese repräsentieren geschätzt ca. 3.600 Bewohnerinnen und Bewohner (Anzahl Pflegeplätze).

Um den Aufwand für die beteiligten Heime möglichst gering zu halten, hat das Seniorenamt die gesamte „Logistik“ übernommen, d.h. die Produktion und Verteilung der Antwortboxen, Pappaufsteller, Antwortkarten und Info-Blätter.

Den Rücklauf der Befragung zeigt die nachfolgende Tabelle. Demnach haben sich grob geschätzt 4 % der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Nürnberg an der Befragung beteiligt. Die die Anzahl Personen in den weiteren Personenkategorien nicht bekannt ist, kann der Rücklauf hier gar nicht quantitativ geschätzt werden (er dürfte aber kaum über den genannten 4 % liegen).

Rücklauf: PQO – Gemeinsame Befragung in Nürnberger Pflegeheimen

Personenkategorie Gesamt "Positiv" ausgefüllt "Negativ" ausgefüllt
Bewohner/innen 146 129 120
Angehörige 215 199 185
Mitarbeiter/innen 106 89 103
Sonstige 34 31 26
Bewohner/innen + Angehörige 18 15 18
Ohne Kennzeichnung 21 13 11
SUMME 540 476 463

Deutlich nach Ende der Erhebung wurden noch weitere Karten von den Einrichtungen zurückgeschickt, die jedoch leider nicht mehr in der Auswertung berücksichtigt werden konnten: 27 Bewohnerinnen und Bewohner, 17 Angehörige, 1 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin sowie 6 „Sonstige“ und Doppelkategorien.

Nicht zu verschweigen ist, dass die Beteiligung insgesamt eher niedrig ausfiel, trotz umfangreicher „Werbemaßnahmen“ bei den Einrichtungen und Trägern und der Planung und Abstimmung aller Schritte in der Arbeitsgruppe. Es stellt sich mithin die Frage nach den Gründen hierfür: > Zunächst muss im Blick gehalten werden, dass es sich bei der Befragung um Neuland handelt: bislang ist noch keine derartig konzertierte Befragung in Nürnberger Pflegeheimen durchgeführt worden. > Dazu kommt, dass die Arbeitsgruppe den Einrichtungsleitungen mit Absicht keine engen Vorgaben für die Durchführung der Befragung geben wollte. Damit sollte ein möglichst großer Handlungsspielraum für die Heime gewährleistet bleiben. Dass dieses Vorgehen eine gewisses „Wagnis“ darstellt, hat die Arbeitsgruppe in Kauf genommen. Einen deutlich höheren Rücklauf hätte man wohl nur mit umfangreicheren Maßnahmen erzielen können (z.B. direkte Anschreiben der Angehörigen durch die Einrichtungen, stärkeres „Kontrollieren“ von außen etc.); dies erschien bei diesem „ersten Versuch“ nicht angemessen. > Außerdem könnte es sein, dass manche Einrichtungen und Träger den Zweck der Aktion, die Verbesserung des Images der stationären Pflege, in Frage gestellt haben.

Nichtsdestotrotz glaubt die Arbeitsgruppe, dass auch mit einem signifikant höheren Rücklauf sich keine wesentlich anderen Tendenzen offenbart hätten und dass mit der Befragung und den Ergebnissen ein erstes „Etappenziel“ auf dem Weg zu einer „realistischeren“ Darstellung der Verhältnisse in den Nürnberger Pflegeheimen erreicht werden konnte.

3. Auswertung der Befragung

Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, keine gesonderten Auswertungen nach einzelnen Heimen vorzunehmen. Der Grund besteht vorrangig in der Zielsetzung der Befragung, nämlich ein „übergreifendes“ Stimmungsbild zur stationären Pflege in Nürnberg zu gewinnen.

Eine erste Gesamtsichtung des Rücklaufs fand kurz nach Beendigung der Erhebungsphase am 5.7.19 statt. Dabei wurden die eingegangenen Karten nach den vier angegebenen Personengruppen sortiert: „Bewohner/in“, „Angehörige/r“, „Mitarbeiter/in“ und „Sonstige“. Im Anschluss an dieses Treffen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe die einzelnen Gruppenkategorien gesondert ausgewertet.

Da die Befragung von vornherein nicht als Repräsentativerhebung gedacht war, lassen sich auch keine „objektiven“ Daten daraus ermitteln. Insbesondere ist es z.B. nicht möglich, eine Quote der „zufriedenen Bewohner“ o.ä. quantitativ abzuleiten.

3.1 Bewohnerinnen und Bewohner

Insgesamt flossen 216 Aussagen der Bewohnerinnen und Bewohner in die Auswertung. Es gab 110 positive und 106 negative Aussagen, d.h. „Zufriedenheit“ und „Kritik“ hält sich in etwa die Waage. Für positive und negative Aussagen wurden getrennte Kategorien gebildet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner besonders das Pflegepersonal (47 Nennungen), die gesamte Einrichtung (35 Nennungen), die soziale Betreuung (32 Nennungen) und auch die Verpflegung (23 Nennungen) sehr loben. Eine weitere bedeutsame Kategorie ist „Freundlichkeit/Hilfsbereitschaft allgemein“ (23 Nennungen); dazu kommen diverse Einzelaspekte wie z.B. schöne Anlagen, Nähe zu Parks, Sauberkeit etc.

Negativaussagen bezogen sich weitaus am häufigsten auf die Speisenversorgung (43 Nennungen) und das Personal (40 Nennungen). Bei der „Speiseversorgung“ wurde am häufigsten die Qualität der Speisen moniert (23 Nennungen), beim Personal am häufigsten „zu wenig Personal“ (22 Nennungen); weit dahinter folgenden Aussagen, die sich auf das Verhalten des Personals beziehen. Weitere kritische Äußerungen beziehen sich demgegenüber lediglich auf eine Vielfalt von Einzelaspekten.

Fazit: > Es zeigt sich, dass einzelne Aspekte des Heimlebens sowohl positiv als auch kritisch bewertet werden: insbesondere gilt dies für die Speisenversorgung und das Pflegepersonal (wobei besonders der Mangel an Personal kritisch gesehen wird und weniger das Verhalten). > Insgesamt ist die „Positivseite“ differenzierter und es wird auch deutlich, dass ein großer Teil der Bewohnerinnen und Bewohner sich in der Einrichtung wohlfühlt und mit den Aspekten des Heimlebens insgesamt durchaus zufrieden ist. > Beispiele für Positivaussagen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe hervorgehoben werden können, sind folgende: „Ich freue mich, dass ich hier sein darf“ „Vielen Dank für alles“ „Bewohner werden mit viel Gefühl und Liebe behandelt“

3.2 Angehörige

Auf der Grundlage von 199 Rücklaufkärtchen mit insgesamt 445 positiven Äußerungen wurden 15 Kategorien gebildet. Dabei benennen die Hälfte den guten Umgangston, die angenehme Atmosphäre und die Hilfsbereitschaft im Heim als positiv (103 Nennungen). Auch die lobende Erwähnung des Pflegepersonals sticht heraus (75 Nennungen). Danach folgen, mit fast identischen Zahlen, die soziale Betreuung (also Freizeitgestaltung und Angebote, 50 Nennungen), außerdem die Lage und Umgebung des Heims (47 Nennungen) sowie die Gebäude- und Zimmerausstattung (46 Nennungen). In etwa gleich oft wurden genannt wurden die Bereiche Reinigung und Sauberkeit (33 Nennungen), Küche/Essen/Cafeteria (32 Nennungen) sowie die Pflegequalität (28 Nennungen). Darüber hinaus haben die Angehörigen auch einen Blick auf Besonderheiten, etwa wenn die Einrichtung regelmäßig eine Heimzeitung publiziert.

Kritische Anmerkungen waren verteilt auf 185 Karten mit insgesamt 375 verschiedenen Aussagen. Diese wurden in sieben verschiedene Kategorien eingeteilt. Die weitaus meisten kritischen Aussagen bezogen sich auf die Pflege (47%); weit dahinter folgen die Kategorien „Küche/Speiseversorgung“ (12%), „Sonstiges“ (12%) „Soziale Betreuung“ (11%), „Hauswirtschaft“ (8%), Hauswirtschaft (7%) und „Verwaltung“ (1%).

Fazit: > Im Vergleich zu den Bewohnerinnen und Bewohnern beurteilen die Angehörigen die Einrichtungen „differenzierter“, d.h. es werden quantitativ mehr Aspekte, positiv wie auch negativ, benannt. > Auch von den Angehörigen wird das Thema „Personal“ gleichermaßen positiv als auch kritisch gesehen. Positive Aussagen zum Personal sind allerdings häufiger als kritische Bemerkungen. > Insgesamt überwiegen auch bei den Angehörigen insgesamt positive Nennungen gegenüber kritischen Äußerungen. Folgende Beispiele illustrieren die Zufriedenheit von einzelnen Angehörigen sehr schön: „Ich würde mich auch selbst so versorgen lassen“ „Sehr nettes Personal, schöner Garten und eine zufriedene Omi. Danke!“ „Man kann sich drauf verlassen, dass die Angehörigen gut aufgehoben sind“

3.3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sind insgesamt 106 Karten ausgefüllt worden. darunter befinden sich 89 Positivaussagen und 103 Negativaussagen. Für positive und negative Wertungen wurden jeweils unterschiedliche Kategorien gebildet.

Die weitaus meisten positiven Aussagen beziehen sich auf „Kommunikation/Teamarbeit“ (52%) sowie (allgemein positive) „Bewertung der Einrichtungen“ (21%); weitere Kategorien sind „Diverses“ (10%), „Bewohner“ (6%), „Rahmenbedingungen/Dienstplan“ (6%), „Obst“ (3%) und „Demenzkonzept“ (2%).

Bei den negativen Aussagen bezogen sich deutlich die meisten Nennungen auf „Personal und Gehalt“ (33%). Dahinter rangieren eine Vielzahl weiterer Kategorien: „Spezielles“ (12%), „Vorgesetzte, Leitung, Transparenz“ (10%), „Kommunikation“ (9%), „Bewohner“ (7%) u.a.

Fazit: > Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben insgesamt etwas mehr kritische als positive Anmerkungen gemacht. Darin spiegelt sich auch die schwierige Lage für die Pflegekräfte im Arbeitsalltag wider. > Deutlich am häufigsten positiv werden gute Kommunikations- und Teamstrukturen hervorgehoben, bei den kritischen Aussagen überwiegen die Hinweise auf die ungünstigen Rahmenbedingungen (Personalknappheit, Gehaltsstrukturen). > Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind manche Kategorien sowohl positiv als auch negativ besetzt (z.B. Kommunikation).

3.4 Sonstige

Hierunter fallen Antwortkarten, bei denen Bewohner(in) und Angehörige die Karte gemeinsam ausgefüllt haben (18 Karten), externe Personen, d.h. vor allem Dienstleister der Einrichtung (34 Karten) sowie Personen ohne Kennzeichnung einer Gruppenkategorie (21 Karten). Aufgrund der niedrigen Fallzahlen und der Heterogenität der Gruppen sind quantitative Auswertungen wenig aussagekräftig. Es kann daher lediglich ein Eindruck von den Antworttendenzen wiedergegeben werden.

Bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit Angehörigen gibt es für die verschiedenen Leistungsbereiche Lob, aber auch Verbesserungsvorschläge. Es wird gesehen, dass die Mitarbeitenden ihr Bestes unter den herrschenden Rahmenbedingungen geben. Wünschenswert wären jedoch Schulungen zu spezifischen Themen (z.B. Wohlbefinden, Demenz). Auch im Bereich der Kommunikation zu den Angehörigen und Bewohnerinnen und Bewohnern müsste etwas getan werden.

Bei den „sonstigen“ Personen sowie Personen ohne Kennzeichnung zeigt sich, dass der Heimalltag durchaus positiv gesehen wird und Angebote auch von Außenstehenden der Einrichtung gerne angenommen werden. Auf Ausstattung und Infrastruktur wird Wert gelegt, wobei auch konkrete Verbesserungen vorgeschlagen werden. Es gibt Verständnis für die Mitarbeitenden und deren Arbeit. Negativ werden eher die Rahmenbedingungen und die dadurch entstehenden Probleme gesehen.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Wenn man die Aussagen und Bewertungen der einzelnen Personengruppen zusammenfasst, ergibt sich folgenden Bild:

> Insgesamt überwiegt bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Angehörigen tendenziell eine positive Bewertung des Lebens im Heim. Besonders die „eigentlich Betroffenen“, d.h. die Bewohnerinnen und Bewohner, loben am häufigsten das Personal und die gesamte Einrichtung als solche.

> Angehörige haben sich oft sehr umfangreich geäußert. Darin drückt sich auch ihr persönliches Verantwortungsbewusstsein gegenüber den pflegebedürftigen Familienangehörigen aus. Auch bei den Angehörigen überwiegt eine positive Sichtweise.

> Einzelne Versorgungsbereiche werden positiv wie auch kritisch gesehen. So wird das Essen bzw. die Verpflegung sowohl gelobt als auch kritisiert, ebenso das Personal und andere Bereiche. Es gibt also keine „eindeutigen“ Faktoren, die das Leben im Heimalltag grundsätzlich bestimmen.

> Beim Personal finden sich mehr kritische Äußerungen, was nicht zuletzt auch die Aussagen zum Personalmangel von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Angehörigen widerspiegelt. Besonders bedeutsam sind für Mitarbeitende gute Kommunikations- und Teamstrukturen.

Die Befragung zeigt also sehr eindeutig, dass unter den gegebenen schwierigen Rahmenbedingungen sehr gute Arbeit geleistet wird, die auch von den Betroffenen wahrgenommen und geschätzt wird. Damit wird das mitunter verzerrte Bild von den Zuständen in der stationären Pflege korrigiert, das oft durch öffentliche Berichterstattung über Pflegemängel und Skandale gezeichnet wird.

Es ist zweifellos notwendig, dass die Qualität der Pflege auch von externen Institutionen, z.B. der Heimaufsicht, geprüft werden muss. Ein Pflegeheim ist ein „sensibler Ort“, in dem die Freiheit und Individualität der Bewohnerinnen und Bewohner auf dem Spiel steht. Doch durch die Prüfungen wird in der Praxis auch ein hoher Druck ausgeübt, der mitunter zu Ängsten bei den Beschäftigten führt. Eine prägnante Aussage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verdient deshalb hervorgehoben zu werden: „Bei Kontrollen durch die FQA entsteht immer ein Gefühl des Schuldigseins (ähnlich wie bei Polizei)“. Diese Aussage illustriert, in welch hohem Maße die Pflegekräfte um das Wohl der Pflegebedürftigen besorgt sind.

Die Befragung zeigt dagegen, dass der Heimalltag von negativen Auswüchsen keineswegs geprägt ist. Im Gegenteil – es besteht eine hohe Wertschätzung und Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen mit ihrer Einrichtung insgesamt und den dort arbeitenden Menschen, die tagtäglich ihr Bestes geben, um ihnen ein lebenswertes Zuhause zu bieten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 10.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozialaussschusses am 25.07.2019

Beschlussvorschlag:

Die Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses am 25.07.2019 wird genehmigt.

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