← Sitzung des Umweltausschusses (09.10.2019)
Sitzung gesamt öffentlich
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) 09.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente
TOP Ö 1 Energiebericht der Stadt Nürnberg
Bericht H/029/2019
Energiebericht 2019 H/029/2019
TOP Ö 2 Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Sitzungsvorlage Ref.III/085/2019
Antrag Grün in der Stadt stärken von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CSU Ref.III/085/2019
Antrag Fassaden- und Dachbegrünung der SPD Ref.III/085/2019
Entscheidungsvorlage Ref.III/085/2019
Anlage 1: Begrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften Ref.III/085/2019
Stellungnahme Ref. I/II vom 17.06.19 Ref.III/085/2019
TOP Ö 3 Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - "Masterplan"
Sitzungsvorlage Ref.III/093/2019
Entscheidungsvorlage Ref.III/093/2019
Anlage 01: 21 Punkte Programm Ref.III/093/2019
Anlage 02: OWS Masterplan Uebersichtsplan Ref.III/093/2019
Anlage 03: OWS Masterplan Kostenrahmen 1 Ref.III/093/2019
Anlage 04: Stellungnahme Stk Ref.III/093/2019
TOP Ö 4 Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal"
Sitzungsvorlage Ref.III/084/2019
Entscheidungsvorlage Ref.III/084/2019
Anlage 1 Antrag Auenlandschaft Gründlachtal CSU Ref.III/084/2019
Anlage 2 Stellungnahme Ref.VII Ref.III/084/2019
Anlage 3 Projektsteckbrief Ref.III/084/2019
Anlage 4 Fünf-Punkte Instrumentenkasten Ref.III/084/2019
Anlage 5 Gutachten Entwicklungskonzept Ref.III/084/2019
Anlage 6 Maßnahmenplan Entwicklungskonzept Ref.III/084/2019
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32
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50
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418
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) Sitzungszeit
Mittwoch, 09.10.2019, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Energiebericht der Stadt Nürnberg
Bericht
H/029/2019
Ulrich, Daniel
2.
Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Beschluss
Ref.III/085/2019
Pluschke, Peter, Dr.
3.
Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See "Masterplan"
Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses
Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten
Beschluss
Ref.III/093/2019
Pluschke, Peter, Dr.
4.
Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft
Gründlachtal"
5.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2019,
öffentlicher Teil
Pluschke, Peter, Dr.
3
Beschluss
Ref.III/084/2019
Ö 1
Berichtsvorlage
H/029/2019
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Bau- und Vergabeausschuss
24.09.2019
öffentlich
Bericht
Umweltausschuss
09.10.2019
öffentlich
Bericht
Betreff:
Energiebericht der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Energiebericht-2019
Bericht:
Der Energiebericht 2019 informiert über die Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche
sowie der dazugehörigen Kosten und CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften und
Eigenbetriebe. Außerdem werden Informationen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung
und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, zur Vewendung erneuerbarer Energien sowie
wichtige Handlungsfelder und Projektbeispiele der Jahre 2017 und 2018 dargestellt.
Der Energiebericht wird aus Gründen der Ressourcenschonung nur in begrenzter Zahl
gedruckt den Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses und des Umweltausschusses zur
Sitzung übergeben, außerdem steht dieser im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
4
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage H/029/2019
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
5
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage H/029/2019
Seite 3 von 3
6
Ö 1
Energiebericht
2019
7
1
Vorwort
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Die beste Kilowattstunde ist immer noch
die eingesparte – das ist und bleibt das
Motto. Unsere Motivation dabei ist vor
allem der Versuch, neben dem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde, die Auswirkungen des
Klimawandels zu begrenzen und für die
Menschheit erträglich zu machen.
Gerade in geopolitisch und wirtschaftlich komplexen Zeiten ist es eine große
Herausforderung auch im Segment der
Energie- und Klimapolitik das zu tun,
was lokal sinnvoll und möglich ist. Den
Kommunen kommt dabei eine nicht unerhebliche Vorbildrolle zu.
Hochbauamt
Sachgebiet Kommunales
Energiemanagement und Bauphysik
Marientorgraben 11
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 – 36 77
Telefax: 0911 / 231 – 76 30
Gestaltung
Wolfgang Keller
Erschienen
September 2019
Titelbild
Aus diesem Grund ist kommunales Energiemanagement mit seinen verschiedenen Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung eine Daueraufgabe.
Das Planungs- und Baureferat betreut
mit ca. 1.900 städtischen Liegenschaften die überwiegende Zahl öffentlicher
Gebäude in Nürnberg. Die aktive Ausgestaltung dieser Aufgabe übernehmen
das Hochbauamt und sein Kommunales
Energiemanagement (KEM) sowie alle
Abteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung und der nutzenden Dienststellen.
Fassaden-Photovoltaik-Anlage
Labenwolf-Gymnasium,
Labenwolfstraße 10
Besondere Aufmerksamkeit wurde in den
letzten beiden Jahren der Entwicklung
eines zukunftsfähigen Konzepts für das
Energiecontrolling gewidmet. Dabei geht
es darum, die Wirksamkeit des Energiecontrollings zu verbessern, um zielgerichtet die möglichen Einsparpotenziale
bei Dienststellen und Eigenbetrieben zu
erschließen. Die Konzeptumsetzung ist
bis etwa 2025 angelegt und beinhaltet
insbesondere eine direktere und intensivere Einbindung der Nutzer, wofür u. a.
die Ausweitung der automatisierten Datenerfassung auf alle größeren Liegenschaften die Grundlage schaffen soll.
Darüber und über die Entwicklung der
Energie- und Wasserverbräuche der
städtischen Liegenschaften sowie die
dazugehörigen Kosten, CO2-Emissionen
und den Fortschritt beim Einsatz erneuerbarer Energien informiert der Energiebericht 2019.
2
8
Außerdem werden Informationen zur
Umsetzung
der
Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie wichtige
Handlungsfelder und Projektbeispiele der
Jahre 2017 und 2018 dargestellt.
Die bisherigen Ergebnisse, im Positiven
wie im Noch-Nicht-Ausreichenden, sind
für uns Ansporn, weitere Einsparungen
beim Verbrauch, bei den Kosten und bei
den CO2-Emissionen sowie bei der Einbindung erneuerbarer Energien zu erreichen. Mit dem aktuellen Bericht laden
wir Sie ein, sich über die vielfältigen Aktivitäten des Planungs- und Baureferats
auf diesem Feld zu informieren.
Daniel F. Ulrich
Planungs- und Baureferent
der Stadt Nürnberg
3
Erfassen
Erfassen
Energiebericht
Energiebericht
20192019
Heat-Map
Heat-Map
Peter-Vischer-Schule
Peter-Vischer-Schule
Auswerten
Auswerten
Fernwärme
Fernwärme
48,321 MWh
48,321 MWh
Peter-Vischer-Schule Peter-Vischer-Schule
Obj 053 - Strom
Obj 053 - Strom
19,477 MWh
19,477 MWh
Obj 053 - Wärme
Obj 053 - Wärme
48,321 MWh
20,632 MWh
20,632 MWh
Strom
Strom
48,321 MWh
1,155 MWh
1,155 MWh
Vischers Kulturladen
Obj 053b
Strom
Vischers Kulturladen
Obj 053b
Strom
Kommunales Energiemanagement
Kommunales Energiemanagement
und Bauphysik und Bauphysik
der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
ENERGIEKONZEPT
ENERGIEKONZEPT
SperberschuleSperberschule
Nürnberg
Nürnberg
Umsetzen
Umsetzen
Überblick
Überblick
6
4
6
1
Überblick
2
Entwicklung
Kosten, Verbräuche,
CO2-Emissionen,
erneuerbare Energien
3
Handlungsfelder
und Projektbeispiele
aus den Jahren
2017/2018
4
Einsparerfolge
in Eigenbetrieben
Überblick
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7
7
9
5
Erfassen
Energiebericht
2019
Fernwärme
Heat-Map
Peter-Vischer-Schule
Peter-Vischer-Schule
Obj 053 - Strom
19,477 MWh
48,321 MWh
Auswerten
Obj 053 - Wärme
48,321 MWh
20,632 MWh
1,155 MWh
Strom
Vischers Kulturladen
Obj 053b
Strom
Kommunales Energiemanagement und Bauphysik
der Stadt Nürnberg
ENERGIEKONZEPT
Sperberschule Nürnberg
Umsetzen
Überblick
6
10
1
7
Sieben energiepolitische Leitlinien bestimmen das städtische Handeln:
1.0
Neubauten erreichen einen hohen und wirtschaftlichen Energieeffizienzstandard mit Einsatz erneuerbarer Energien
(oder Fernwärme) bei gleichzeitiger Planungs- und Gestaltungsfreiheit – Maßstab ist ein niedriger Energieverbrauch im Betrieb.
Bei Sanierungen werden energiesparende Maßnahmen synergetisch verknüpft mit ohnehin notwendigen baulichen
und/oder technischen Instandsetzungsmaßnahmen.
Effizienter Elektrizitätseinsatz sichert niedrige Stromkosten. Verbrauchsreduzierungen werden durch den Einsatz von LED
in der Beleuchtung und optimierten Hilfsstromverbräuchen erreicht.
Der Energiebedarf für Wärme und Strom wird zukünftig überwiegend aus erneuerbaren Energien bzw. Fernwärme gedeckt.
Dazu werden bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur wirtschaftlichen
Eigenstromnutzung und erneuerbare Energien im Wärmebereich auf Grundlage einer Entscheidungsmatrix unter
wirtschaftlichen Kriterien konzipiert.
Einfache und effiziente Technikkonzepte, unter Einbeziehung der Nutzer, vermeiden aufwändige und unnötige Technisierungen.
Energetische Qualitätssicherung in Form von standardmäßigem Energiecontrolling und schwerpunktmäßigen Monitoringprojekten sichern nachhaltig niedrige Wärme- und Stromverbräuche im laufenden Betrieb.
Konzepte zum sommerlichen Wärmeschutz mit weitgehend passiven Maßnahmen, der Berücksichtigung von
Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Gewährleistung einer angemessenen Raumluftqualität sichern Funktionalität,
Nutzeranforderungen und Energieeffizienz.
Überblick
Eine aktive Energiebewirtschaftung für
die kommunalen Liegenschaften wird
heute als Pflichtaufgabe anerkannt.
Klimaschutz, inzwischen auch Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschonung und Kosteneinsparungen sind
die wichtigsten Beweggründe, Energiemanagement zu betreiben.
Dies ordnet sich ein in allgemeine Ziele
des Gebäudemanagements wie Werterhalt zu sichern, Kosten zu senken und
Effizienz zu steigern. Wichtige Kriterien
dabei sind die Funktonalität von Gebäuden und technischen Anlagen, die Zufriedenheit der Nutzer, die Entwicklung
der Betriebskosten und die Dauerhaftigkeit der Konstruktionen.
Die Zielstellungen für ein kommunales Energiemanagement sind deshalb:
Prinzipiell gibt es zur Erreichung der formulierten Zielstellungen drei sich ergänzende Arbeitsrichtungen:
den Energieverbrauch zu reduzieren,
die Energie- und Wasserkosten zu optimieren,
die energiebedingten Schadstoffemissionen zu senken sowie
eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Energie einzusparen, also weniger zu verbrauchen (Schwerpunkt vor allem beim Nutzerverhalten sowie
bei organisatorischen, nicht- und geringinvestiven Maßnahmen),
Gebäude und Anlagentechnik zu sanieren und Neubauten energieeffizient zu errichten,
die verbleibenden Energiebedarfe mit einem möglichst hohem Anteil regenerativer Energieformen zu decken.
Instrumente zur Umsetzung:
Energiecontrolling
Verbrauchsdatenbeschaffung, -pflege und –überwachung (Wärme, Strom, Wasser),
Erweiterung der automatisierten Datenerfassung
Bewertung mittels Vergleichskennzahlen/Benchmarks
Gebäudebegehungen, Messungen, Schwachstellenanalysen, Zählerkonzepte
Regelmäßige Rückmeldungen an hausverwaltende Dienststellen
Intervention bei Auffälligkeiten
Initiierung von Optimierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle
Energieaudit
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für auditpflichtige Eigenbetriebe
Information und
Motivation
Motivationsprogramm „KEiM“ für Schulen und Kindertagesstätten (KiTas)
Energiesparpreis für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe
EDI-Net als Testprojekt
Energiespartipps, -broschüren
Projekt-Infos
Energiebericht
Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen
Energetische
Qualitätssicherung
Entwicklung energetischer Zielvorgaben und Standards, Umsetzungsbegleitung,
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Begleitung von Wettbewerben
Erarbeitung von Energiekonzepten für Neubau und Sanierung
Energiewirtschaftliche Beratung, Schadensanalysen
Durchführen energetischer Projektsteuerung über Planung und Bau mit
Monitoring und energetischer Betriebsoptimierung
Umsetzung Energieeinsparverordnung/EEWärmeG: Energieausweise, Aushangpflicht,
Nachrüstung oberste Geschossdeckendämmung
Projektbegleitung Bauphysik im Rahmen von Bauprojekten
Fördermittelakquise
Einwerben von energetischen Fördermitteln und Abwicklung
der energetischer Förderprogramme
Optimierung
Energielieferverträge
Beratung bei Energie- und Wasserverträgen
Energiepreisvergleiche
Optimierung bei Energie- und Wasserverträgen, Tarifen und Anschlusswerten
Projekte
Durchführen von Pilot,- Lern- und Demonstrationsprojekten
Einsatz erneuerbarer Energien
Photovoltaikanlage auf der Kongresshalle
Bayernstraße 100, mit Blick auf die Nürnberger Burg
8
11
9
PV-Anlage auf AEG, Fürther Straße 244 d
10
Entwicklung
Kosten, Verbräuche,
CO2-Emissionen,
erneuerbare Energien
12
2
11
2.0
Entwicklung Kosten, Verbräuche,
CO2-Emissionen und erneuerbare Energien
Dargestellt sind die Energie- und Wasserkosten, die Verbräuche sowie die
energiebedingten CO2-Emissionen für
sämtliche städtische Gebäude (ca. 1.900)
mit einer Nettogrundfläche von derzeit
2.1
rund 1,53 Mio. m². Dies beinhaltet die
Daten aller städtischen Dienststellen sowie der städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN), Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR inkl. Straßen-
Kosten
beleuchtung), Stadtentwässerung und
Umweltanalytik (SUN), NürnbergBad
(NüBad) und NürnbergStift (NüSt).
Die Entwicklung der Gesamtkosten für
Energie und Wasser basiert auf den tatsächlich abgerechneten Daten des Nürnberger
Energieversorgungsunternehmens N-ERGIE AG, des Zweckverbandes
Schwarzachgruppe sowie verschiedener
Öl-, Flüssiggas- und Holzlieferanten. Die
Abwasserkosten stehen in direktem Bezug zu den Frischwasserverbräuchen und
sind entsprechend berechnet.
Während im Jahr 2000 die Kosten für
Gesamtbilanz
Für die stadteigenen Gebäude sind die
mit den Energie- und Wasserlieferanten
abgerechneten Verbräuche und Kosten
von Strom, Wärme und Wasser sowie die
damit einhergehenden CO2-Emissionen
in der Tabelle zusammengefasst.
Strom, Wärme und Wasser rund 24 Mio.
EUR betrugen, haben sich diese auf 36,9
Mio. EUR im Jahr 2018 erhöht. Nachdem
die Kosten bis 2015/2016 jedoch permanent (Ausnahmen bilden lediglich die
Jahre 2001, 2003 und 2011) gestiegen
sind, ist seither eine moderate Reduzierung zu verzeichnen. Verursacht wird
dies, neben Verbrauchsreduzierungen,
vor allem durch annähernd stabile spezifische Preise für Energie und Wasser.
Diese Entwicklung ist insofern positiv zu
bewerten, da weiterhin ein jährlicher Flächenzuwachs von durchschnittlich rund
2 bis 3 Prozent zu verzeichnen ist. Seit
2000 hat sich die Nettoraumfläche (NRF,
früher NGF) der städtischen Gebäude
und Eigenbetriebe auf rund 1,53 Mio. m²,
also um rund 33% erhöht.
Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen im Jahr 2018
Verbrauch
Kosten
CO2-Emissionen
Strom
109,1 GWh
22,8 Mio. EUR
34.900 t
Wärme
146,0 GWh
11,4 Mio. EUR
29.600 t
Summe Energie
Wasser/Abwasser
255,1 GWh
0,644 Mio. m³
34,2 Mio. EUR
Kostenentwicklung für Energie und Wasser mit Nettoraumfläche (orangefarbener Graph)
EUR Mio
40
64.500 t
37,4
35
2,7 Mio. EUR
29,7
30
Summe Energie
und Wasser
36,9 Mio. EUR
25
26,5
24,0
26,2
27,3
30,0
31,1
32,0
33,6
32,9
37,8
38,2
38,1
37,4
2.000.000 m
36,9
1.800.000 m
33,7
1.600.000 m
28,0
1.400.000 m
23,8
1.200.000 m
1.000.000 m
20
Strom hat den größten Anteil an den
Kosten. Seit dem Jahr 2006 ist dessen
Anteil am Gesamtverbrauch von 50%
auf 62% im Jahr 2018 angestiegen.
Demgegenüber beträgt der Anteil des
Stroms am Gesamtenergieverbrauch lediglich 43%.
800.000 m
15
Entwicklung Kostenanteile
600.000 m
10
400.000 m
5
0
200.000 m
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Straßenbeleuchtung
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Wasser/Abwasser
12
2.2
Wärme
Die Kostendarstellung zeigt, dass die
Eigenbetriebe jeweils einen relativ
hohen Anteil an den Gesamtkosten
haben - im Jahr 2018 wiederum rund
50%. Die Kostenanteile beim Eigenbetrieb SÖR (Straßenbeleuchtung) sind dabei leicht gesunken, beim Eigenbetrieb
Strom
13
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
NürnbergBad
NürnbergStift
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
2014
2015
2016
2017
2018
0m
Schulen
Städtische Dienststellen
Abwasserkosten
SUN leicht gestiegen. Die Schulen weisen
einen Anteil an den Gesamtkosten von
26%, die übrigen städtischen Dienststellen von 24% auf. Dabei ist der Kostenanteil der Schulen leicht gesunken,
während der der übrigen städtischen
Dienststellen leicht angestiegen ist.
13
2.3
Stromspeicher, 20 kWh
Luther-King-Schule
Luther-King-Straße 14
Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche
Die nachfolgend dargestellten Verbrauchsentwicklungen für Wärme, Strom
und Wasser schließen die städtischen
Dienststellen sowie die Eigenbetriebe
ASN, SÖR (inkl. Straßenbeleuchtung),
SUN, NüBad und NüSt ein. Seit 2007 ist
Strom das Medium mit den höchsten
Kostenanteilen.
Die Verbräuche des von der N-ERGIE
bezogenen Stroms (ohne Strom aus
Photovoltaik, BHKW-Strom aus Klärgas,
Erdgas und Rapsöl) konnten seit dem
Jahr 2000 um rund 28% auf 104,6 GWh
im Jahr 2014 gesenkt werden.
Die Erhöhung im Jahr 2015 um rund 5%
zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch
Verbräuche in Flüchtlingsunterkünften
verursacht. Im Jahr 2017 wurde bereits
wieder eine Reduzierung um rund 2%
erreicht. Im Jahr 2018 ist wiederum ein
leichter Anstieg um rund 1% zu verzeichnen. Die Verbrauchsentwicklungen
bei Strom werden, neben den Sondereinflüssen der Flüchtlingsunterbringungen im Jahr 2015, einerseits durch den
Flächenzuwachs (neue Gebäude und
Anbauten),
Nutzungsausweitungen
sowie steigende Technisierungsgrade
und andererseits durch Einsparaktivitäten im Bereich Nutzerverhalten sowie effizientere Beleuchtungs- und Technikausstattungen beeinflusst.
Der Anteil der Eigenbetriebe mit hohen
Anteilen für Prozesstechnik (ASN, SUN,
SÖR) liegt im Jahr 2018 bei rund 67%; die
Schulen weisen 14% und die restlichen
städtischen Dienststellen rund 19% auf.
Die Verbräuche für die Straßenbeleuchtung sinken weiterhin, trotz Erweiterung
des beleuchteten Straßennetzes. Auch
bei NürnbergBad und NürnbergStift sowie bei den Schulen konnten Stromverbrauchsreduzierungen erreicht werden.
Die Gesamtbilanz seit dem Jahr 2000 ist
ansehnlich, denn trotz Flächenzuwächsen
und sukzessive steigender Technikausstattung wurde im Jahr 2018 eine Reduzierung gegenüber dem Ausgangsjahr 2000
um rund 25% erreicht.
Die Entwicklung der flächenbezogenen Stromverbräuche (NRF) weist seit
2011 ein langsames Absinken und
2015/2016 einen leichten Anstieg auf.
2017/2018 zeigt sich, sowohl bei den
Eigenbetrieben, als auch bei den städtischen Dienststellen inkl. Schulen, eine
erfreuliche Tendenz nach unten. Damit
haben sich die spezifischen Stromverbräuche aller städtischen Dienststellen,
Schulen und Eigenbetriebe (ohne Prozessstrom der Eigenbetriebe ASN, SUN,
SÖR) seit 2011 um rund 8% verringert.
Die Verbräuche der von den verschiedenen Lieferanten bezogenen Heizenergieträger (ohne Wärme aus Solarthermie,
Geothermie, Klärgas) sind 2018 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2000 um rund
25% gesunken (weißer Balken).
Witterungsbereinigt ergibt sich eine
Verringerung um rund 23%. Eine Witterungsbereinigung wird rechnerisch
durchgeführt, um Verbräuche in den einzelnen Jahren, unabhängig von der Temperatursituation in den jeweiligen Jahren
(warmer/kalter Winter), vergleichbar zu
machen. Diese witterungsbereinigten Jahresverbräuche sind im Diagramm jeweils
links (grüner Balken) dargestellt.
Die Einsparbemühungen und energetischen Sanierungsmaßnahmen gleichen
derzeit die Flächenerweiterungen nicht
mehr aus und die Verbräuche steigen seit
zwei Jahren wieder an.
Bei Wärme spielt die Prozesstechnik der
Eigenbetriebe keine Rolle. Die Anteilsverteilung unterscheidet sich deshalb von der
beim Strom. Schulen weisen rund 46% des
gesamten Wärmeverbrauchs auf, die übrigen städtischen Dienststellen rund 29%.
Entwicklung der spezifischen Stromverbräuche in kWh/m²a (NRF)
Gesamt ohne Prozeßstrom
Stadtische Dienststellen
Entwicklung der Stromverbräuche in Gigawattstunden GWh
Die Eigenbetriebe NürnbergBad und
NürnbergStift liegen bei 7% und 8%.
Betrachtet man die spezifischen Verbräuche, so ist eine sukzessiv sinkende
Tendenz sichtbar. Der flächenbezogene
Heizenergieverbrauch aller städtischen
Dienststellen und Eigenbetriebe hat sich
demzufolge seit 2011 um rund 12% verringert.
Auffällig ist dennoch der Anstieg der
absoluten witterungsbereinigten Verbräuche in den letzten vier Jahren, bei
welchen es sich überwiegend um Jahre
mit relativ warmen Heizperioden gehandelt hat. Einerseits muss deshalb die Art
der Witterungsbereinigung hinterfragt
werden, was jedoch nur Einfluss auf die
Darstellung hat. Wichtiger ist, den sich
daraus ergebenden Optimierungsbedarf zu erkennen. Hintergrund ist, dass
bei relativ hohen Außentemperaturen
in den Übergangsjahreszeiten viele Heizungsregelungen bzgl. Absenk- und Abschaltbetrieb nicht immer optimiert sind.
Zusammen mit der Fachabteilung Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik im
Hochbauamt wird dieses Potenzial sukzessive erschlossen. Ein Beispiel für eine
entsprechend optimierte Heizungsregelung zeigt das Bild Viatisschule (Seite 16).
Die daraus resultierenden Einsparungen
sind in der Übergangszeit im Vergleich zu
den Vorjahresmonaten gut zu erkennen.
Entwicklung der spezifischen Heizenergieverbräuche in kWh/(m²a) (NRF)
125 kWh/m a
110 kWh/m a
95 kWh/m a
2011
2012
2013
2014
2015
Städtische Dienststellen
2016
2017
2018
Gesamt
Entwicklung der Heizenergieverbräuche in Gigawattstunden GWh
GWh
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Nürnberg
160
145,3
142,1
140
136,4
139,5
141,6
131,0
126,6
130,1
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
125,4
124,2
NürnbergBad
120,9
120
110,0
105,1
106,8
104,6
104,8
110,2
107,9
109,1
NürnbergStift
GWh
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
250
Schulen
100
Städtische Dienststellen
200
80
146.0
149,7
136,0
140,4
136,0
156,2
150,7
168,2
181,4
174,3
166,4
155,2
192,3
200,3
191,3
201,7
206,6
195,2
192,1
100
40
50
20
0
0
2000
14
150
178,7
172,4
167,2
169,1
163,4
167,0
171,7
186,3
194,8
190,5
184,6
211,0
200,2
214,2
211,2
225,0
225,1
224,0
231,7
146.0
60
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Straßenbeleuchtung
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
2007
2008
2009
2010
2011
NürnbergBad
NürnbergStift
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Gesamtverbrauch Wärme witterungsbedingt
Schulen
Städtische Dienststellen
14
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2018
Gesamtverbrauch Wärme tatsächlich
15
Der Anteil der primärenergetisch mit
dem Faktor NULL bewerteten Fernwärme konnte in den letzten Jahren kontinuierlich auf rund 59% im Jahr 2018
erhöht werden. Mit rund 40% ist Erdgas
immer noch der zweitwichtigste Energieträger. Der Anteil von Öl- und Flüssiggasheizungen bleibt mit rund 1% weiter
sehr gering. Diese Beheizungsart wird in
der Regel nur dort eingesetzt, wo eine
Versorgung mit Gas oder Fernwärme
nicht oder nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand möglich ist. Der Anteil an
Liegenschaften, die mit Strom beheizt
werden, ist in den letzten Jahren leicht
gestiegen. Hierzu gehören Verbräuche
von Wärmepumpenheizungen, von
Objekten mit Nachtspeicherheizungen
sowie Elektroheizungen von Containerbauten/Raumzellengebäuden.
Viatisschule mit
2018 nicht optimierter und
2019 optimierter Heizungsregelung
CO2-Emissionen
2.4
KWh
20.000
Gegenüber dem Stand im Jahr 2000
sind die energiebedingten CO2-Emissionen um ca. 48% auf rund 64.500 Tonnen im Jahr 2018 gesunken. Gegenüber
dem Basisjahr 2000 beträgt damit die
Reduzierung rund 52%. Großen Anteil
an dieser weiterhin sinkenden Tendenz,
10.000
0
Sep
2018
Okt
2018
Nov
2018
Dez
2018
Jan
2019
Feb
2019
Mär
2019
Apr
2019
und damit an der positiven Entwicklung,
haben die Umstellung des Heizkraftwerkes der N-ERGIE von Kohle auf Erdgas
sowie die Nutzung von Abwärme der
Müllverbrennung, die Verwendung von
Biomasse zur Strom- und Wärmeproduktion und der Ökostrombezug von der
N-ERGIE. So hat sich beispielsweise der
CO2-Faktor des Stroms im N-ERGIE-Netz
durch Einbindung von Strom aus erneuerbaren Quellen von 454 g/kWh im Jahr
2013 auf 320 g/kWh im Jahr 2018, also
um rund 30%, reduziert.
Mai
2019
Entwicklung der Anteile der Energieträger zur Wärmeversorgung in %
Entwicklung CO2-Faktor Strom im N-ERGIE-Netz in g/kWh
500
400
Elektroheizung
300
Öl + Flüssiggas
200
Gas
Holzpellets, Museum Industriekultur
Äußere Sulzbacher Straße 60
100
Fernwärme
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Entwicklung der Wasserverbräuche (in 1.000 m³)
Die Wasserverbräuche sind 2018
gegenüber dem Jahr 2000 um rund 53%
gesunken. Der Anteil der Schulen liegt
2018 bei rund 24%, der der städtischen
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen in Tonnen t
Dienststellen bei rund 35%. NürnbergBad hat mit rund 20% einen nachvollziehbar hohen Anteil. Den größten Anteil an den Einsparerfolgen haben in den
letzten beiden Jahren die Schulen, SUN,
NürnbergBad, NürnbergStift und SÖR.
Öl
Erdgas
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Nürnberg
16
400
40.000
200
20.000
0
0
2018
15
2000
2001
2002
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
64.500
2007
71.500
60.000
68.700
600
69.600
2004
103.800
2003
644
70.800
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
80.000
77.300
800
667 644
Städtische Dienststellen
83.900
767 768 750
771
721 710 755 770
731 728
100.000
91.400
826 846
108.000
918
110.000
966
120.000
111.000
1.000
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Schulen
116.000
NürnbergStift
1.044
124.000
1.200
121.000
NürnberBad
1.144
121.000
Tonnen CO2
140.000
125.000
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
121.000
1.400
125.000
1.370
Fernwärme
Strom
2018
17
2.5
Erneuerbare Energien
Der Einsatz erneuerbarer Energien
ist ab 2006 nennenswert. Noch immer ist die Anteilsdeckung am Gesamtstromverbrauch der städtischen
Dienststellen und Eigenbetriebe durch
stadteigene
Photovoltaikanlagen
mit rund 0,6% im Jahr 2018 relativ
gering, jedoch mit deutlich steigender
Tendenz. Rapsöl wurde lediglich von
2008 bis 2012 in einem BHKW (Blockheizkraftwerk) im Hallenbad Katzwang
zur Strom- und Wärmeproduktion
Der Anteil regenerativ erzeugter Wärme
am gesamten Wärmeverbrauch beträgt
2018 rund 18% und ist damit, seit dem
Rückgang 2016, wieder deutlich angestiegen. Bestimmende Größe ist hier
die Fernwärme mit ihren erneuerbaren
Anteilen durch Müllverbrennung und
Biomasse. Da dieser in der Gesamtfernwärmeerzeugung der N-ERGIE 2018 auf
rund 26% angestiegen ist, erhöht sich
demzufolge auch der Anteil der regenerativ erzeugten Energie am Wärme-
verwendet. Den größten Anteil an der
Gesamtstrombedarfsdeckung übernehmen die BHKWs des Klärwerkes (SUN),
die mit Klärgas Strom und Wärme produzieren.
Der Anteil Strom aus Klärgas ist ebenfalls leicht angestiegen und liegt im
Jahr 2018 bei rund 16%. Der Anteil
des regenerativ eigenerzeugten Stroms
am Gesamtstromverbrauch beträgt damit rund 17%.
verbrauch für die städtischen Gebäude. Der Anteil des Klärgases, welches
in den Blockheizkraftwerken des Klärwerkes (SUN) zur Wärmeproduktion für
die Gebäudebeheizung verwendet wird,
ist über die letzten Jahre mit rund 3%
relativ stabil.
Die Nutzung von Geothermie, Holz und
Solarthermie machte im Jahr 2018 jeweils nur relativ geringe Anteile am gesamten Wärmeverbrauch der Stadt von
rund 0,1 bis 1% aus.
100%
80%
60%
Fossil
40%
Entwicklung der erneuerbaren
Wärmeanteile in der
Fernwärmeproduktion der N-ERGIE
20%
Müllverbrennung
Photovoltaik-Anlage
Labenwolf-Gymnasium, Labenwolfstraße 10
Biomasse
0%
2014
2015
2016
2017
Brennstoffzelle im Raubtierhaus, Tiergarten
Am Tiergarten 30
2018
Nutzung von regenerativ eigenerzeugtem Strom
Nutzung von regenerativ erzeugter Wärme
20%
20%
Klärgas
Klärgas
Rapsöl
Rapsöl
Stadteigene PV
Holz
15%
15%
Geothermie
Solarthermie
Fernwärme
10%
10%
5%
5%
0%
18
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
0%
2018
16
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
19
2.6
Energiepreisentwicklungen
Bei den Stromlieferungen durch den
Nürnberger Energieversorger N-ERGIE
wird je nach Verbrauchsstruktur und
Anschlussart der Gebäude zwischen verschiedenen Netzebenen unterschieden.
Es wird deshalb ein über alle Netzebe-
nen gemittelter spezifischer Strompreis
errechnet und dargestellt. Dazu wird der
gesamte Strombezug zu den Gesamtkosten ins Verhältnis gesetzt.
Der so gemittelte Strompreis für alle
städtischen Dienststellen und Eigenbe-
Entwicklung durchschnittlicher
Strompreis aller städtischen
Dienststellen und Eigenbetriebe
35 Ct/kWh
triebe inkl. Grundkosten und Gebühren
betrug im Jahr 2018 25,8 Ct/kWh. Nach
der leicht sinkenden Tendenz seit 2014
ist 2018 nun wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
30 Ct/kWh
25 Ct/kWh
Strompreis gemittelt
20 Ct/kWh
15 Ct/kWh
Das Preisniveau aller Wärmeenergieträger stieg bis 2014 bzw. 2015 ebenfalls
kontinuierlich an. Die Fernwärme ist
dabei, abgesehen von starken Schwankungen beim Ölpreis, immer der teuerste
Energieträger. Biomasse ist bisher immer
der preiswerteste Energieträger gewesen.
Auch hier werden die mittleren spezifischen Wärmekosten, je als Verhältnis aus
Gesamtkosten und Gesamtbezug, dargestellt. Der so gemittelte Fernwärmepreis für alle städtischen Dienststellen
und Eigenbetriebe betrug im Jahr 2018
8,91 Ct/kWh und ist damit seit dem Jahr
2015 leicht rückläufig.
Bei Erdgas ist die Tendenz analog zur
Fernwärme festzustellen. Hier lag der
Durchschnittspreis im Jahr 2018 bei 5,55
Ct/kWh.
Entwicklung durchschnittliche
Wärmepreise nach Energieträgern
aller städtischen Dienststellen
und Eigenbetriebe (gemittelt)
12 Ct/kWh
2018 betrug der mittlere Ölpreis 7,28 Ct/
kWh und ist gegenüber 2015 um rund
12% gefallen.
Die mittleren Preise für Holzpellets und
Holzhackschnitzel sind seit 2014 ebenfalls um jährlich rund 8 bis 10% gesunken und seit 2016 nun relativ stabil.
Holzpellets kosteten im Jahr 2018 im
Mittel 4,18 Ct/kWh und Holzhackschnitzel 3,02 Ct/kWh.
10 Ct/kWh
8 Ct/kWh
10 Ct/kWh
Fernwärme
Öl
5 Ct/kWh
Gas
0 Ct/kWh
Hackschnitzel
Pellets
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
6 Ct/kWh
4 Ct/kWh
2 Ct/kWh
0 Ct/kWh
Eine Analyse der Strompreisbestandteile der N-ERGIE zeigt, dass sich die nicht
beeinflussbaren Anteile für Steuern,
Entwicklung der
Stromkostenbestandteile
EEG-Umlagen, Netzentgelte und Konzessionsabgaben seit 2013 um rund 13,6%
erhöht haben und diese im Jahr
2018 nunmehr bereits 83,4%
Gesamtstrompreis ausmachen.
Entwicklung durchschnittlicher
Preis für Wasser/Abwasser aller
städtischen Dienststellen und
Eigenbetriebe
100%
90%
80%
Mehrwertsteuer
Netzentgelte / Messkosten
Konzessionsabgabe
4,50 €/m³
4,00 €/m³
3,50 €/m³
70%
3,00 €/m³
60%
Steuern inkl. EEG-Umlage
50%
Energiekosten
40%
Wasser- + Abwasserpreis gemittelt
2,50 €/m³
2,00 €/m³
30%
1,50 €/m³
20%
1,00 €/m³
10%
0,50 €/m³
0%
0 €/m³
2013
20
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Die Preise für Frischwasser und Abwasser sind seit Jahren ziemlich stabil.
Der gemittelte Preis für alle städtischen
Dienststellen und Eigenbetriebe im Jahr
2018 betrug 4,02 EUR/m³.
am
2014
2015
2016
2017
2018
17
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
21
Grundschule St. Johannis, Adam-Kraft-Str. 2,
Thermografie- und Fotoaufnahme
22
18
Handlungsfelder
und Projektbeispiele
aus den Jahren
2017/18
3
23
3.0
Handlungsfelder und Projektbeispiele
aus den Jahren 2017/2018
Bereits 1997 wurde vom Nürnberger
Stadtrat der Aufbau und 1999 der weitere Ausbau eines Energiemanagements
bei der Stadt Nürnberg beschlossen. Die
aktive Umsetzung dieser Aufgabe hat
seither das Hochbauamt mit dem Kommunalen Energiemanagement (KEM)
übernommen. Grundlegende Aufgabe
von KEM ist es, ENERGIESPAREN ZU
ORGANISIEREN, diesen Prozess innerhalb der Stadtverwaltung also zu lenken
und zu führen.
Handlungsfelder und Instrumente in diesem Prozess sind dabei nicht starr, sondern müssen stetig angepasst, Erreichtes
reflektiert sowie Neues entwickelt und
gestaltet werden.
Besonderer Aufgabenschwerpunkt in
den letzten beiden Jahren war die Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts für das Energiecontrolling, um
insbesondere Effektivität und Effizienz zu
erhöhen.
Im Kern geht es darum, die Wirksamkeit des Energiecontrollings zu verbessern, um zielgerichtet die möglichen
Einsparpotenziale bei Dienststellen und
Eigenbetrieben zu erschließen. Die Konzeptumsetzung ist bis etwa 2025 angelegt und beinhaltet insbesondere eine
direktere und intensivere Einbindung der
Nutzer, wofür u. a. die Ausweitung der
automatisierten Datenerfassung auf alle
größeren Liegenschaften die Grundlagen
schaffen soll. Interne arbeitsorganisatorische Anpassungen werden zugleich umgesetzt.
Grundlage von zielführenden Auswertungen sind dabei zeitnahe und mög-
Interwatt-App zur Zählerablesung
lichst umfangreiche Verbrauchsdaten.
Dafür ist die automatisierte Verbrauchsdatenerfassung (AEC) zwingende Voraussetzung. Die Umsetzungsstrategie
AEC sieht vor, Objekte mit mehr als
30.000 EUR Energie- und Wasserkosten
pro Jahr mit automatisierter Verbrauchsdatenerfassung und -übermittlung auszustatten, einschließlich automatischer
Integration in die Erfassungs- und Auswertungssoftware „IngSoft InterWatt“.
Von den rund 120 Objekten, auf die dieses Kriterium zutrifft, sind gegenwärtig
45 Objekte bereits damit ausgestattet.
Im Endausbauzustand werden damit
rund 80% der gesamten städtischen
Energie- und Wasserkosten in dieses Instrument einbezogen.
Mit dem Bereich Messstellenbetrieb der
N-ERGIE ist ein gemeinsames Pilotprojekt
aufgelegt, welches Synergien zwischen
der ohnehin durch die N-ERGIE zu realisierenden Aufgabe „Smart Meter“ und
der Umrüstung der Haupt- und Zwischenzähler in den Objekten auf AEC
aufzeigen soll.
Weiterhin an Bedeutung für den Energie- und Wasserverbrauch gewinnt der
Einfluss der Gebäudenutzer. Dies insbesondere, weil sanierte und neugebaute
Gebäude zunächst die Voraussetzungen
für niedrige Verbräuche bieten. Ob sie jedoch auch erreicht werden, bestimmen
die Nutzer maßgeblich durch ihr Verhalten mit.
Diejenigen Menschen, die die Gebäude nutzen oder sich in ihnen aufhalten,
werden so eine immer wichtigere Zielgruppe für die Bemühungen um Ener-
Begutachtung von KiTa
Badtechnik in Charkiv
Operatives Energiecontrolling
gieverbrauchsreduzierungen. Das heißt:
Öffentlichkeitsarbeit, Nutzerinformation/-motivation und ihre Mitverantwortung werden immer ausschlaggebender
für nachhaltige Erfolge.
Unter beiden Aspekten ordnet sich
die Teilnahme des Hochbauamtes am
EU-Projekt EDI-Net (siehe auch Abschnitt
3.2) als überaus sinnvolle Ergänzung des
Arbeitsspektrums ein.
Als neues Arbeitsfeld mit relativ geringem
Aufwand für das Hochbauamt, jedoch
großem Nutzen für die Partnerstadt,
lässt sich die Unterstützung für Charkiv
(Ukraine) bei deren Bemühungen um
Energieverbrauchs- und Kostenoptimierungen einordnen.
Vom 13. bis 16. November 2018 war
ein Mitarbeiter von KEM mit zwei
Kollegen des Büros für Internationale
Beziehungen in Charkiv. Anlass war eine
Anfrage aus der Stadtverwaltung zur
Unterstützung bei Projekten zur energetischen Optimierung von Gebäuden und
Anlagentechnik der ostukrainischen
Viermillionen-Metropole.
Auf
dem
Arbeitsprogramm standen Ortsbegehungen bereits durchgeführter Sanierungen und Einschätzungen potenzieller neuer Projekte. Unter anderem
wurden eine Kindertagesstätte mit
saniertem Hallenbad und eine Schule
mit bereits komplett sanierter Gebäudehülle besucht. Gemeinsam mit den
Kollegen aus Charkiv wurden Optionen
und Ideen diskutiert, wie die Erfahrungen der Stadt Nürnberg wirkungsvoll
in Optimierungsprojekte eingebracht
werden können
Energieverbrauchscontrolling ist die
zentrale Aufgabe jeder Energiemanagementeinheit. Es umfasst das strukturierte Erfassen, Bewerten und Analysieren
von Energie- und Wasserverbräuchen
und der damit verbundenen Kosten. Mit
den derzeit im operativen Energiecontrolling betreuten Objekten sind bzgl.
Energiekosten rund 90% der städtischen Verbraucher einbezogen.
Datenbeschaffung und -pflege – Stand 2018
Grundlage für ein effizientes Energiecontrolling ist, dass die Datenbank der
in Nürnberg eingesetzten Energiecontrollingsoftware „IngSoft InterWatt“
möglichst umfangreiche und zusammenhängende Energieverbrauchsdaten
enthält. Die Datenerfassung kann entweder vollautomatisch erfolgen oder
die Daten werden manuell erfasst und
eingegeben. Die Umrüstung der etwa
120 von KEM begleiteten Objekte mit
dem höchsten Energieverbrauch auf eine
automatische
Verbrauchsdatenerfassung läuft seit 2017 planmäßig. Bei der
Umstellung der Liegenschaften werden
die Gebäudeverantwortlichen, insbesondere die beiden hausverwaltenden
Einheiten Schule sowie Kultur/Soziales/
Verwaltung, mit einbezogen, denn beide
Seiten profitieren von einer verbesserten
Verbrauchs- und Kostentransparenz. Um
Synergien im Rahmen der Umsetzung
der Zählerkonzepte zu nutzen, arbeitet
KEM zudem eng mit den Fachabteilungen des Hochbauamtes zusammen. Ziel
ist, bei ohnehin geplanten Maßnahmen,
die zusätzlich notwendigen Arbeiten
einfließen zu lassen. So konnten z. B.
bei einem Projekt im Einwohneramt die
Arbeiten an den elektrischen Anlagen
genutzt werden, um zusätzliche Stromzähler und Datenleitungen mit geringem
Mehraufwand verlegen zu lassen. Neben
der automatischen Energieverbrauchsdatenerfassung werden möglichst viele der
verbleibenden manuell erfassten Liegenschaften von der Datenübermittlung per
Fax auf direkte Online-Eingabe umgestellt. Hier gibt es zwei Varianten: Eingabe der Zählerstände in eine Eingabemaske am PC oder in eine Smartphone-App.
Die Eingabe der Zählerstände kann über
die Smartphone-Tastatur erfolgen, darüber hinaus ist auch der Einsatz der
Handy-Kamera möglich. In diesem Fall
erkennt die App automatisch die Zählerstände auf dem Bild und übernimmt
sie in die Software, was eine wesentliche
Arbeitserleichterung darstellt.
Grundsätzlich werden beim Nürnberger
zusammengefasste
Objekte mit mindestens
einem Gebäude
Lieferverträge/
Zähler
Gesamtbilanzbetrachtungen
897
3.100
Energiecontrolling
434
2.753
automatisierte
Datenerfassung
38
369
3.1
Energiecontrolling drei Bearbeitungstiefen unterschieden:
In der detailliertesten Stufe, die nur mit
automatischer Datenerfassung möglich
ist, werden die Verbrauchsdaten kontinuierlich überwacht. Automatische
Alarmierungen ermöglichen eine schnelle Reaktion auf Verbrauchsauffälligkeiten. Beispiele sind u. a. Dauerdurchfluss
von WC-Spülungen oder Sprünge in der
elektrischen Grundlast der Gebäude,
aber auch beim Wärmeverbrauch in den
Sommermonaten. Zusätzlich erhalten
die Gebäudenutzer regelmäßig einmal
im Quartal eine Rückmeldung über den
Energieverbrauch „ihrer“ Liegenschaft.
In der mittleren Berichtsstufe, in der
Regel bei online erfassten Objekten angewendet, erhalten die Gebäudeverantwortlichen halbjährlich eine Rückmeldung über den Energieverbrauch ihres
Gebäudes.
Die dritte Stufe umfasst einen jährlichen
Rückmeldebericht zum individuellen
Energieverbrauch.
Projektbeispiel: Auffälliger Wasserverbrauch
im Gebäude des Jugendamtes in der Dietzstraße 4
In diesem Gebäude wurde Wasser-Dauerverbrauch festgestellt. Dies äußerte
sich in der Form, dass seit Anfang 2017
der Verbrauch zu keinem Zeitpunkt –
auch nicht in den Nachtstunden oder
am Wochenende – auf Null zurückging,
sondern dauerhaft bis zu 100 Liter pro
Stunde Durchfluss vorhanden war. Auf
ein Jahr hochgerechnet ergibt sich da-
Begutachtung von KiTa
Lüftungstechnik in Charkiv
durch ein Wasserverlust von ca. 800 m³,
was etwa 3.000 EUR entspricht. Nach
Ortsterminen und Recherchen mit dem
Hausmeisterteam und der Hausverwaltung konnte anfänglich keine Erklärung
für den Dauerverbrauch gefunden werden. Nach Einbindung einer Sanitärfirma
durch die Fachabteilung des Hochbauamtes wurde im Juli 2018 die Ursache
gefunden und abgestellt. Eine Dosieranlage der ehemaligen Kantine zog permanent Wasser. Vergleicht man das Jahr
2017/2018 mit dem Jahr 2018/2019,
dann konnte der Wasserverbrauch bereits um rund 350 m³ reduziert werden,
was einer Verbrauchsreduzierung von
knapp 15% entspricht.
Wasserverbrauch Jugendamt Dietzstraße 4 vor und nach der Problembehebung
24
19
25
3.2
Schwachstellenanalysen,
Energie- und Sanierungskonzepte
EU-Projekt EDI-Net
Energie- und Sanierungskonzepte sollen praktikable und wirtschaftliche Lösungswege aufzeigen, um systematisch
Energieverbräuche, Energiekosten und
CO2-Emissionen zu verringern. Sie sind
eine wichtige Entscheidungsgrundlage
für langfristig angelegte Investitionen bei
notwendigen Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauten.
Sie werden i. d. R. durch KEM erarbeitet.
3.3
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, u. a.
unter Berücksichtigung von CO2-Emissionsvermeidungskosten (derzeit 50 EUR
je eingesparter Tonne CO2), sind Bestandteil der Konzepte.
Energie- und Sanierungskonzepte für Gebäude und Anlagentechnik – Stand 2018
2017/2018
seit 2000
Sanierung
11
115
Neubau
2
33
Projektbeispiel: Schwachstellenanalyse und
Sanierungskonzept Sperberschule, Sperberstraße 85
Die unter Denkmalschutz stehende Sperberschule wurde 1913 im Nürnberger
Süden errichtet. Sie ist eine typische Vertreterin der Gründerzeit. Ähnliche Gebäude entstanden an mehreren Stellen
der damals rasant wachsenden Stadt. Mit
rund 10.000 m2 Nettogrundfläche und
über 100 kWh pro m2 Jahres-Heizenergieverbrauch wurde sie als Pilotprojekt zur
Erstellung einer umfassenden Schwachstellenanalyse mit Sanierungskonzept
ausgewählt. Es war von einer Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf ähnliche Objekte auszugehen.
Typisch für diese Gebäude sind Wiederaufbaumaßnahmen aufgrund von Kriegsschäden, die nach 1945 durchgeführt
werden mussten. Im Fall der Sperberschule betraf dies Teile des Nordflügels und der
„Knabenturnhalle“, die „Mädchenturnhalle“ musste gar komplett neu errichtet
werden. Auch für nahezu alle Fenster
stand damals der Austausch an. Da seit
dem Wiederaufbau keine wesentlichen
Sanierungen durchgeführt wurden, weist
das Hauptgebäude, abgesehen von bereits gedämmten obersten Geschossdecken, noch den wärmeschutztechnischen
Standard der Gründer- bzw. unmittelba-
EDI-Net-Workshop im Alten Rathaus im Juli 2018
Im Februar 2019 ging das EU-geförderte internationale Kooperationsprojekt
EDI-Net zu Ende. Eine Beschreibung der
Projektidee und der Ziele finden Sie im
Energiebericht 2017. Das Hochbauamt
der Stadt Nürnberg war mit sechs weiteren deutschen und europäischen Partnern
am Projekt beteiligt und konnte durch
die EU-Fördermittel eine halbe Mitarbeiterstelle für dieses Projekt bereitstellen.
2018 fanden zwei EDI-Net Veranstaltungen in Nürnberg statt. Im Juli begrüßte Planungs- und Baureferent Daniel F.
Grafik EDI-Net Dashbord mit Smileys
26
Ulrich Vertreter interessierter deutscher
Kommunen zu einer EDI-Net Informationsveranstaltung, im September 2018
fand ein turnusmäßiges Treffen der Projektpartner im Rathaus statt. Bei diesem
Treffen waren auch zwei Vertreterinnen
der verantwortlichen EU-Agentur für kleine und mittlere Unternehmen anwesend,
die den Projektfortschritt begutachteten.
Insbesondere in Zusammenarbeit mit
den Projektpartnern der englischen Stadt
Leicester wurden wichtige Erkenntnisse
gewonnen, wie die Gebäudenutzer/-in-
nen und Gebäudeverantwortlichen angesprochen und motiviert werden können,
den Energie- und Wasserverbrauch in
stadteigenen Gebäuden wahrzunehmen
und positiv zu beeinflussen.
Die EDI-Net Energieverbrauchs-Visualisierung mit Hilfe universell verständlicher
„Smileys“ wird von den Energiemanagern des Kommunalen Energiemanagements derzeit für etwa 45 städtische
Gebäude eingesetzt. Damit wurde die für
den Projektzeitraum anvisierte Zahl leicht
übertroffen. Öffentliche Info-Bildschirme
konnten bis Ende 2018 in der Sperberschule und im Rathaus am Hauptmarkt
in Betrieb genommen werden. Dieses Visualisierungskonzept soll auch nach dem
Projektende weiterverfolgt und weitere
Bildschirme mit den (leider nicht immer)
freundlichen „Verbrauchs-Smileys“ installiert werden. Darüber hinaus sollen
weitere Gebäudeverantwortliche in die
Nutzung dieses Hilfsmittels eingeführt
werden.
Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden darüber hinaus für die stadtinterne
Weiterentwicklung von Maßnahmen zur
Gebäudenutzerinformation und -partizipation genutzt.
20
Innenhofansicht Sperberschule
Sperberstraße 85
ren Nachkriegszeit auf. Die Gebäudebegehung offenbarte weitere Schwachpunkte: Die rund 70 Jahre alten und stark
beanspruchten Fenster im Hauptgebäude
entsprechen nicht mehr den aktuellen
Anforderungen an Dichtheit und Funktionalität. Durch fehlende außenliegende
Sonnenschutzvorrichtungen, die in der
Gründerzeit bei Schulgebäuden nicht
üblich waren, heizen sich zudem einige
Räume im Sommer stark auf. Auch in
den neueren Gebäudeteilen finden sich
Schwachstellen: von Fenstern mit Einfachverglasung und einer ungedämmten
Stahlbetondecke in der „Mädchenturnhalle“ bis hin zu Feuchteschäden am Sockel der Turnhalle aus den 1980er Jahren.
Die Anlagentechnik ist ebenso optimierungsbedürftig. Die Schule ist zwar an
die Fernwärme angeschlossen, jedoch
zeigen Verteilung und Übergabe deutliche Schwächen. Auch die Sanitär- und
Lüftungstechnik ist veraltet. Lediglich die
Beleuchtung wurde in den letzten Jahren
nach und nach modernisiert.
Im Sanierungskonzept wurden alle
Schwachstellen zusammengefasst, priorisiert und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet. Hierbei
wurde berücksichtigt, dass energetische
Maßnahmen in der Regel dann am wirtschaftlichsten sind, wenn sie im Rahmen
sowieso erforderlicher Instandhaltungen
und Modernsierungen durchgeführt werden. Es kann allerdings sinnvoll sein, Instandhaltungen vorzuziehen, um früher
Energie einzusparen und den Komfort für
die Nutzer zu verbessern. Umgekehrt ist es
jedoch kaum zu verantworten, eine anstehende Sanierung hinauszuschieben und
sie nicht zur Effizienzsteigerung zu nutzen.
Neben der Energieeffizienz werden auch
Zustand und Standard der Schule erheblich verbessert und somit ihr wirtschaftlicher Weiterbetrieb langfristig gesichert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen vom hydraulischen Abgleich und
dem Austausch alter Thermostatventile
bis zum sowieso erforderlichen Einbau
neuer Fenster. Die Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken
und der Fassade der Turnhalle aus den
1950er Jahren zählen ebenso dazu wie
das Abdichten und Nachjustieren von
Bestandstüren. Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes erfolgt sukzessive mit
den zuständigen Abteilungen des Hochbauamtes und der HVE Schule.
Baujahr
1913
Verbrauch Wärme (witterungsbereinigt)
über 100 kWh/(m²a) (Vergleichswert 90)
beheizte Nettogrundfläche
rund 10.000 m2
Verbrauch Strom
ca. 14 kWh/(m²a) (Vergleichswert 10)
27
Energetische Untersuchungen und Sanierungskonzepte sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für energetisch und
wirtschaftlich sinnvolle Investitionen. So
das Nutzerverhalten betreffende organisatorische Maßnahmen. Geringinvestive
Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von energieeffizienter LED-und Steuerungstechnik, erzielen bei konsequenter
Anwendung merkbare Einsparungen.
dass mit geringem Investitionsaufwand
eine hohe Wärme- und Stromeinsparung
erzielbar ist.
Mit der Nachrüstung von Feuchte-, Temperatur- und Drucksensoren konnte vom
bestehenden einstufigen EIN/AUS-Betrieb
auf einen energieeffizienten Betrieb umgestellt werden. Die Kostenschätzung
ergab eine Investitionssumme von ca.
9.000 EUR bei einer jährlichen Einsparung an Wärme und Strom von ca. 6.000
EUR. Im Spätsommer 2017 erfolgte die
Umsetzung der Optimierungsmaßnahme
unter Federführung von NürnbergStift
In den Jahren 2013 und 2014 wurde die
Wärmeversorgung der Gebäude im
Rathausbereich durch die Fachabteilung Heizung, Klima, Lüftung im
Hochbauamt grundlegend umgebaut.
Vor der Umrüstung wurden die vier
Heizzentralen mit Ferndampf über
mit Unterstützung von KEM. Mit zwei
zusätzlichen Sollwerten für die relativen Raumluftfeuchten Tag und Nacht in
Verbindung mit der drehzahlgeregelten
Luftmengenanpassung wird jetzt ein
wärme- und stromsparender Betrieb gewährleistet. Die Maßnahme wurde im
Rahmen eines Monitorings von KEM im
ersten Jahr begleitet. Hierbei erfolgten
noch kleinere Anpassungen in der Regelstrategie. Die Einsparung nach dem
ersten Jahr (Ende 2018) beläuft sich nach
Auswertung der Wärme- und Stromzähler auf 6.070 EUR.
Thema wegen der höheren Abwärmelasten der installierten Netzwerk- und Ausfallsicherungskomponenten an Relevanz
gewonnen. Um mehr Sicherheit bei den
Lösungsansätzen zu bekommen, wurden
im Rahmen eines Monitorings die Temperaturen in mehreren Räumen mit umgesetzten passiven Kühlvarianten messtechnisch erfasst. Ergebnis ist, dass auch
mit der sensibleren VoIP-Technik passive
Warme
Luft
5
schen mit den energetischen Zielen führt
zur Optimierung von Investitions- und
Betriebskosten, weil Synergieeffekte berücksichtigt werden können.
Vermeidung von
ca. 70 t CO2-Emissionen
pro Jahr
-9%
3
2
1
0
Kühlungsmöglichkeiten dort umgesetzt
werden können, wo Lage der Räume
und technische Möglichkeiten dies zulassen. Die eingesparten Investitionskosten
von ca. 15.000 EUR je Anlage und eine
Vermeidung von Energiekosten in Höhe
von jährlich ca. 500 bis 1.000 EUR zeigen in jedem Fall, dass es sich lohnt, sich
Gedanken über Alternativen zur aktiven
Kühlung zu machen.
Gebäuden. Durch die im Zuge der
Sanierung
erheblich
verbesserte
Leitungsdämmung und die höhere Effizienz der Heißwasserverteilung gegenüber dem Ferndampf ergibt sich eine
Verbrauchssenkung von etwa 9%.
4
Einsparungen von
ca. 9% = 400.000 kWh Wärme
ca. 32.000 EUR pro Jahr
Jahr der
Umstellung
Projektbeispiel: LED-Umrüstung Loni-Übler-Haus,
Marthastraße 60
Im Kulturladen Loni-Übler-Haus wurde
Anfang 2018 im Erdgeschoss ein neues
Lichtkonzept umgesetzt. Ausgangssituation war eine Innenbeleuchtung, welche noch auf die ehemalige Nutzung
des Gebäudes als Jugendheim ausgelegt
war. Beispielsweise waren in den Fluren
Leuchtstofflampen angebracht, die weder besonders angenehmes noch für die
aktuelle Nutzung ausreichend helles Licht
lieferten. Ähnlich ungünstig war die Beleuchtung des großen Veranstaltungsraumes. Da durch effiziente LED-Beleuchtung
nicht nur der Nutzungskomfort verbes-
Kalte Luft
aus dem Keller
sert, sondern auch der Stromverbrauch
eines Gebäudes in der Regel deutlich gesenkt werden kann, planten die Fachabteilung Elektro im Hochbauamt und KEM
2017 gemeinsam eine Teilsanierung in
diesem Gewerk. Die Umsetzung wurde
2018 abgeschlossen. Das Ergebnis kann
sich bildlich gesprochen sehen lassen. Im
Erdgeschoss wurde nicht nur die Technik
komplett auf LED-Lampen umgestellt,
sondern es wurden auch zusätzliche Lampen installiert. Die meisten Lampen in den
Fluren und in den Veranstaltungsräumen
sind nun stufenlos dimmbar und zum
Teil als Spot-Lampe ausgeführt, um dort
im Rahmen von Ausstellungen gezeigte
Bilder ins richtige Licht zu rücken. Auch
im Café wurde die Lichtsituation der Nutzung angepasst, um dort eine gemütliche
Atmosphäre schaffen zu können. Durch
die in den meisten Bereichen deutliche
Erhöhung der möglichen Beleuchtungsstärke in Verbindung mit hocheffizienter
Technik konnten sowohl die Ansprüche
des Kulturladens zufriedengestellt als
auch die angestrebte Stromverbrauchsreduzierung erzielt werden.
-18%
Gesamtkosten 49.200 EUR inkl. Anpassung
des Lichtkonzepts an die neue Nutzung und
Verbesserung der Lichtqualität
Belüftung eines Netzwerkverteilerraums; Hochbauamt,
Marientorgraben 11
28
stadteigene Dampfleitungen versorgt.
Übergabe und Abrechnungszählung
erfolgten in der Hauptzentrale in der
Theresienstraße. Nach dem Umbau verfügt die Liegenschaft nun über vier separate Fernwärmeübergabestationen mit
Abrechnungszählern in den einzelnen
Betrachtungszeitraum
vier Jahre vor und
vier Jahre nach der Umstellung
Projektbeispiel: Standards für die passive Kühlung
von Netzwerkverteilerräumen
2012 wurden erstmals Standards für die
Errichtung von Informations- und Kommunikationsnetzwerken
gemeinsam
mit dem Amt für Digitalisierung, IT und
Prozessorganisation, der Fachabteilung
Elektrotechnik des Hochbauamts und
KEM erarbeitet. Generell wird KEM bei
Anfragen zur Kühlung von Netzwerkverteilerräumen in die Informations- und
Entscheidungskette eingebunden. Ziel ist,
dass aktive Kühlung nur in Räumen eingesetzt wird, in denen eine passive Kühlung
nicht möglich bzw. nicht ausreichend ist.
Die Lösungsansätze sind hierbei ganz unterschiedlich. Je nach Lage der Räume im
Gebäude, anfallender Abwärme, Schutzkategorie und technisch machbarer Möglichkeiten wird eine passive oder aktive
Kühlung vorgeschlagen. Nach Einführung von VoIP-Telefonie in 2014 hat das
3.5
Projektbeispiel: Fernwärme-Umstellung
Rathausbereich, Theresienstraße 1
Projektbeispiel: Energetische Optimierung Lüftungstechnik
im Schwimmbad NürnbergStift, Veilhofstraße 38b
Das in die Jahre gekommene und sowohl
technisch als auch energetisch veraltete
Bewegungsbad im „Sparkassenhaus“
von NürnbergStift wurde 2011 generalsaniert. Hierbei wurde neben den baulichen Maßnahmen die komplette Heizungs- und Lüftungstechnik erneuert.
Aufgrund der „gefühlt“ immer noch
hohen Energiekosten, welche mittlerweile der externe Betreiber zu tragen hatte,
wurde KEM Ende 2016 beauftragt, die
Anlage einer energetischen Bewertung
mit Optimierungsvorschlägen zu unterziehen. Ergebnis der Untersuchung war,
sind gezielte Investitionen in energiesparende Maßnahmen plan- und umsetzbar.
Aber auch die sinnvolle Verknüpfung der
funktionalen bau- und anlagentechni-
21
Einsparungen von ca. 6.300 kWh Strom
ca. 18%, ca. 1.600 EUR, pro Jahr
30.000
Hochrechnung
werden können. Dies sind oft organisatorische bzw. nicht- oder geringinvestive
Maßnahmen wie die Optimierung von
Regelungseinstellungen für die Laufzeiten von Lüftungsanlagen, für den Absenkbetrieb bei Heizungen oder auch
kWh
Erfahrungen zeigen, dass bei den meisten
Schwachstellenanalysen und Sanierungskonzepten eine Reihe von Maßnahmen
möglich ist, bei denen auch ohne größeren Investitionsaufwand teilweise erhebliche Einsparpotenziale erschlossen
Investive Maßnahmen
Mio kWh
3.4
Initiierung geringinvestiver Optimierungsmaßnahmen
20.000
10.000
0
2017
2018
2019
29
3.6
Einsatz erneuerbarer Energien
und Blockheizkraftwerke
Dass eine Energiewende nötig ist, weil
fossile Energien endlich sind, der weltweite Energiebedarf nach wie vor ansteigt und das Verbrennen der fossilen
Energieträger Treibhausgase verursacht,
die unser Klima gefährden, ist längst
unstrittig. Erneuerbare Energien bieten
Lösungen für beide Probleme an, weil
sie unendlich vorhanden und klimaschonend sind.
Photovoltaikanlagen werden von der
Stadt Nürnberg zum einen selbst gebaut
oder gemietet und betrieben, zum anderen werden privaten Betreibern städtische Dachflächen zur Errichtung von
PV-Anlagen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der seit einigen Jahren bestehenden Regelungen zum EEG mit der Pflicht
zur Abführung von Steuern für den
produzierten und eingespeisten Strom,
PV- Anlage KiTa
Königshammerstraße 64
haben sich die Rahmenbedingungen
für dieses Instrument verschlechtert. Mit
Stand Dezember 2018 existieren 53 privatbetriebene PV-Anlagen mit einer Gesamtfläche von rund 32.140 m² und einer installierten Leistung von 3.702 kWp
auf den Dächern städtischer Gebäude.
Thermische Solaranlagen erwärmen
Wasser und eignen sich besonders in
Objekten, in denen ein hoher Warmwasserverbrauch vorhanden ist.
Der Einsatz von Holzheizungen ist für
Objekte geeignet, die sich außerhalb
der Innenstadt und außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes
befinden.
Bei Bestandsgebäuden muss ein ausreichend großer Raum für die Holzlagerung
vorhanden sowie Personal vor Ort sein,
welches in der Lage und auch bereit dazu
PV-Anlage KiTa
Hermann-Kolb-Straße 53
ist, die Anlagen zu betreuen (z. B. Asche
entsorgen). Im Erdreich oder in der Luft
gespeicherte bzw. vorhandene Wärme
und Kälte kann für die Beheizung und
Kühlung von Gebäuden verwendet werden (Geothermie). Mittels Wärmepumpen oder direkt mit Erdsonden bzw. Erdkanälen kann diese Energieform genutzt
werden.
Blockheizkraftwerke erzeugen über
einen Motor Wärme und Strom. Die
Wärme wird ins Heizsystem eingespeist,
der erzeugte Strom wird hauptsächlich
selbst verbraucht, nur der Überschussstrom wird i. d. R. ins öffentliche Netz
eingespeist. Der Einsatz von Blockheizkraftwerken ist meist bei Objekten wirtschaftlich, die Heiz- und/oder Warmwasserbedarfe weitgehend über das ganze
Jahr haben.
PV-Anlage KiTa
Neunhofer Hauptstraße 73
Wärmepumpe im Tiergarten
2010 wurde die Anlage Affenberg zu
einem Mediterraneum umgebaut. Hier
finden Kleintiere und Reptilien ihr Zuhause. Zur Erneuerung der veralteten Wär-
30
neu in 2017/2018
seit 2000
Thermische Solaranlagen
keine
30 Anlagen (3.070 m2)
Photovoltaikanlagen (stadteigene)
10 Anlagen (1.206 m², 180 kWp)
65 Anlagen (6.393 m²/727 kWp)
Heizleistung 8,8 kW
Holzhackschnitzel- und Holzpelletsheizungen
keine
3 Anlagen (405 kW)
niedrige Vorlauftemperatur 45 °C
Umwelt-/Erdwärme- und Erdkältenutzung
1 Anlage (9 kW)
12 Anlagen (761 kW)
500 Liter-Pufferspeicher
Blockheizkraftwerke
2 Anlagen (110 kW thermisch,
59 kW elektrische Leistung)
19 Anlagen (3.906 kW thermisch,
3.061 kW elektrische Leistung)
2017 wurde die Installation
der Luft-Wärmepumpe realisiert.
meversorgung (Ölkessel Baujahr 1991)
wurden Beheizungsvarianten untersucht.
Für das massiv errichtete Gebäude soll
von Herbst bis Frühjahr eine Temperie-
rung auf 15 °C gewährleistet werden.
Hierfür bot sich die Nutzung einer leistungsgeregelten Luft-Wärmepumpe an.
Außenaufstellung
22
31
Wärmepumpe im Tiergarten/Mediterraneum
3.7
Energetische Standards
Seit 2007 gelten vom Bau- und Vergabeausschuss beschlossene energetische
Standards. Mit der Festsetzung von
energetischen Standards kann gezielt
Einfluss auf Neubau- und Sanierungsprojekte genommen werden. Die Erfahrungen seit 2007 zeigen, dass sie ein gutes
Instrument zur Erreichung von mehr
Energieeffizienz in Planung, Bau, Sanierung und Unterhalt sind. Die aktuelle
Fassung der „Energetischen Standards
zum energieeffizienten, wirtschaftlichen
und nachhaltigen Bauen und Sanieren
bei städtischen Hochbaumaßnahmen“
wurde am 17.11.2009 vom Bau- und
Vergabeausschuss wiederum einstim-
Projektbeispiel: Neubau von drei Horten (Königshammerstraße 64, Hermann-Kolb-Straße 53, Neunhofer Hauptstraße 73)
mig beschlossen. Werden Neubauten,
Bestandssanierungen oder auch nur kleinere Unterhaltsarbeiten geplant, sollen
die bau- und anlagentechnischen mit
den energetischen Anforderungen sinnvoll verknüpft werden, damit eingesetzte
Finanzmittel auch aus energetischer Sicht
optimale Wirkungen erzielen können.
Im Rahmen des „Hortnotprogramms“
errichtete das Hochbauamt 2016/2017
in kürzester Zeit drei Horte für das Jugendamt. Das Gebäude in der Kettelersiedlung im Nürnberger Süden wurde
in herkömmlicher Bauweise erstellt, die
beiden in Altenfurt und Neunhof in vorgefertigter Holzrahmenbauweise – also
unter Verwendung eines CO2-neutralen,
erneuerbaren Baustoffs.
Alle drei Einrichtungen wurden entsprechend den Vorgaben der Stadt Nürnberg
im wirtschaftlichen Passivhausstandard
gebaut und erhielten eine Photovoltaikanlage mit Speicher zur Eigenstromnutzung. Die Belüftung wurde erstmalig mit
dezentralen Einzelgeräten (mit Wärmerückgewinnung) realisiert.
Die aktuellen Vorgaben beinhalten im Wesentlichen:
Neubauten sollen im Passivhausstandard gebaut werden.
Werden umfassende Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude durchgeführt, ist das Ziel,
den Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erreichen.
Bei einzelnen Bauteilsanierungen wird ein Standard vorgeschrieben, der etwa 20%
über die EnEV-Anforderungen hinausgeht.
Ein unabdingbarer Bestandteil ist dabei
das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt,
ein besserer energetischer Standard wird
nur realisiert, wenn er über die Lebens-
dauer des Gebäudes bzw. der Anlagentechnik wirtschaftlich ist. Neben allen
Energie- und Wasserkosten und deren
Preissteigerungsraten (Durchschnitt der
letzten 10 Jahre) gehen dabei die Investitions-/Kapital-, Wartungs- und Instandhaltungs- sowie CO2-Emissionsvermeidungskosten ein.
Hort Königshammerstraße 64
Projektbeispiel: Neubau der Energie- und Umweltstation am Wöhrder
See, Wöhrder Wiesenweg 45
Seit 1995 wird die Einrichtung vom Institut für Pädagogik und Schulpsychologie
in der Fürther Straße betrieben. Mitte
2015 starteten die ersten konkreten Planungen für den Neubau einer Energieund Umweltstation (EUS) auf dem Wöhrder See. 2020 wird die EUS bezugsfertig
sein.
Die Messlatte für das Gebäude aus Umweltsicht lag hier besonders hoch, und
aus der ambitionierten Planung konnten
viele Punkte in die Bauausführung übernommen werden.
Wie bei allen Neubauten seit 2009 wurde auch bei der Umweltstation die Passivhausbauweise mit einem Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m²a) anvisiert.
Hort Neunhofer Hauptstraße 73
Projektbeispiel: Dachsanierung Kunsthalle, Lorenzer Straße 32
Das denkmalgeschützte Gebäude der
Kunsthalle wurde im Jahr 1913 als
Kunst- und Ausstellungshalle zwischen
den Zwingermauern der mittelalterlichen Stadtmauer und als Abschluss des
Stadtmauerabschnitts am ehemaligen
Marientor errichtet. Das Haupthaus wurde im 2. Weltkrieg teilweise zerstört und
in den 50er-Jahren etwas verändert wiederaufgebaut. Die Grundbausubstanz
stammt aus dem Jahr 1913. Die Dachfläche besteht aus vielen kleinen einzelnen
Satteldächern mit großflächigen Verglasungen. Die Dächer befanden sich in einem desolaten, teilweise notgesicherten
Zustand. Die meisten Flächen waren un-
Darüber hinaus zeichnet das Gebäude folgende Merkmale aus, die
auch für andere private und öffentliche Bauwerke Vorbild sein sollen:
Elektro-Wärmepumpe mit Erdsonde
große 12 kWp PV-Anlage, die einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs
der Elektro-Wärmepumpe und der übrigen Verbraucher deckt
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
außenliegende Verschattungseinrichtungen
Lithium-Ionen Stromspeicher, Größe 13,5 kWh
Pedelec-Ladestation
Holzbauweise
Für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen
im Umweltbereich gibt es u. a.:
Modell eines Pumpspeicherkraftwerks mit Handpumpe und Stromgenerator
kleines Windrad mit Stromgenerator, das verstellt werden kann
PV-Anlage, die in Winkel und Neigung verstellt werden kann
Konzept der Energie- und Umweltstation, Wöhrder Wiesenweg 45
32
Hort Hermann-Kolb-Straße 53
gedämmt, die Glasscheiben bestanden
aus Einfachverglasungen. Teilweise gab
es einen direkten Luftverbund zwischen
Innen- und Außenluft, was nicht nur
energetisch, sondern vor allem für die
ausgestellten Exponate hochproblematisch war.
Im Zuge der Sanierung wurden die Dächer über dem Ausstellungsbereich gedämmt und sämtliche Verglasungen
erneuert. Anstelle des ursprünglich geplanten außenliegenden Sonnenschutzes
hat man sich in Abstimmung zwischen
Hochbauamt, Unterer Denkmalschutzbehörde und Nutzer für eine elektrochrome (elektrisch tönbare) Verglasung ent-
schieden, um eine optimale Verbindung
zwischen Sonnenschutz, UV-Schutz und
gewünschter
Verdunkelungsmöglichkeit zu erzielen. Außerdem wurde die
oberste Geschossdecke des Hauptgebäudes gedämmt, das Heizsystem erneuert und eine neue Lüftungsanlage
mit Wärme- und Feuchterückgewinnung
und spezieller Regelung eingebaut. Über
die Lüftungsanlage wird ein begrenztes
Nachtlüftungskonzept realisiert, welches
berücksichtigt, dass die Exponate nur geringen Klimaschwankungen ausgesetzt
werden dürfen.
Dachansicht vor der Sanierung der Kunsthalle, Lorenzer Straße 32 und neue elektrochrome Verglasung
23
33
3.8
Energetische Qualitätssicherung
Die Erfahrungen im Umgang mit Bauprojekten zeigen immer wieder die Notwendigkeit, dass – neben der Projektleitung
und den Fachplanern – der sach- und
fachkundige Bauherr den Planungs- und
Bauprozess im Hinblick auf die Energieeffizienz begleiten muss. Anvisierte niedrige Verbräuche nach Sanierung oder
auch im Neubau werden nicht immer erreicht. Für das Erreichen der formulierten
Ziele wird eine Prozessbegleitung im Sinne einer energetischen Projektsteuerung
gebraucht. Diese Funktion kann dabei
von einem spezialisierten Ingenieurbüro,
von einem kompetenten Architekten
oder TGA-Planer oder von der Bauverwaltung selbst, z. B. von einer Energiemanagementeinheit, übernommen werden. Wichtig ist, dass die konsequente
Begleitung der energetisch relevanten
Gesichtspunkte über den Gesamtprozess
Planung-Bau-Betrieb
wahrgenommen
wird. Teile davon herauszulösen bzw.
nicht zu tun, stellt das Gesamtergebnis
Optimierung Energielieferverträge
in Frage bzw. führt nicht zu dem erreichbaren Optimum.
Der Prozess der energetischen Projektsteuerung kann in vier grobe Phasen eingeteilt werden:
1. Zieldefinition/Konzeptentwicklung,
2. Planungsphase,
3. Bauphase mit Inbetriebnahme,
4. Monitoring und energetische
Betriebsoptimierung für die ersten
zwei bis drei Betriebsjahre.
Durch Optimierung von bestehenden
Verträgen können Kosteneinsparungen,
betrifft Rückerstattungen, Reduzierungen und Förderungen, realisiert werden.
Die Berücksichtigung abzugsfähiger
Wassermengen (z. B. Verdunstung des
Beckenwassers) führt bei den Abwassergebühren des Eigenbetriebs NürnbergBad regelmäßig zu Kosteneinsparungen.
Für die Blockheizkraftwerke der Stadt
Nürnberg wird auf die eingesetzte Gasmenge die Energiesteuer zurückerstattet. Weiterhin gibt es für den erzeugten
Strom die Kraft-Wärme-Kopplungs-Förderung. Für den erzeugten und in das
öffentliche Stromnetz der N-ERGIE eingespeisten Strom wird auf Antrag eine
Einspeisevergütung gezahlt.
Auch Reduzierungen des Leistungsanschlusswerts bei fernwärmeversorgten
Schwimmbäder sind Großverbraucher,
wenn man die Energie- und Wasserverbräuche betrachtet. Sie sind jedoch wichtige Bausteine für die Lebensqualität einer Stadt. Darüber hinaus bieten sie den
Schulkindern die Möglichkeit, schwimmen
zu lernen. Deshalb wurde für den geplanten Neubau des Schwimmzentrums
Langwasser von KEM gemeinsam mit dem
800,0
Gas, Sauna
700,0
600,0
Strom
270
Fernwärme
kWh/m a
500,0
151
161
400,0
300,0
200,0
Gesamtplaner, dem externen Bauphysikbüro und der Projektleitung, bestehend
aus der Werkleitung NürnbergBad und
den Fachabteilungen im Hochbauamt,
ein anspruchsvolles Energiekonzept entwickelt. Ziel war der Passivhausstandard
für Schwimmbäder. Berücksichtigt wurden
neben Klimaschutzgesichtspunkten vor allem auch wirtschaftliche Aspekte. Bestand-
115
440
344
324
100,0
120
112
399
397
2017
2018
186
0,0
EnEV 2009
Ziel
ab 08/2015
2016
teile sind eine sehr gute Wärmedämmung
der Umfassungsflächen, hocheffiziente
Lüftungsanlagen mit integrierten Wärmepumpen und Permanentmagnet-Pumpen
für die Wasseraufbereitung, eine Solarthermieanlage zur Beckenwassererwärmung,
eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung, Wärmerückgewinnung aus dem
Spülwasser der Wasseraufbereitung und
die Nutzung des Grundwassers für die
Wasserbecken. Das von KEM bereits für
vorherige Projekte entwickelte Instrument
der energetischen Projektsteuerung wurde
hier mit Beginn der Leistungsphase 1 angewandt. Im August 2015 ging das Bad
in Betrieb. Ab 2018 erfolgt durch KEM,
gemeinsam mit NürnbergBad, die energetische Betriebsoptimierung, um die Verbrauchszielwerte zu erreichen. Bisher ist
dies nur bei Strom gelungen.
seit 2000
abzugsfähige Wassermengen bei NürnbergBad
47.525 EUR
301.803 EUR
Energiesteuererstattung, KWK-Förderung und Rückspeisung von BHKW-Strom
46.673 EUR
292.987 EUR
Reduzierungen der Fernwärmeanschlussleistungen
834.488 EUR
5.362.179 EUR
Stromumlagen-Einsparung für Großverbraucher
49.954 EUR
49.954 EUR
978.640 EUR
6.006.923 EUR
Summe
Einsparungen durch Rückerstattungen, Reduzierungen und Förderungen im jeweiligen Jahr
600.000
500.000
400.000
300.000
Projektbeispiel: Viatisschule, Viatisstraße 270
Neubau Viatisschule, Viatisstraße 270
34
den ersten Betriebsjahren intensiv begleitet. Die Passivhausschule hat im Frühjahr
2016 ihren Schulbetrieb aufgenommen.
Im Rahmen der energetischen Projektsteuerung zeigte sich, dass sich insbesondere
die technischen Abnahmeprüfungen der
Gewerke Lüftung und Gebäudeautomation sehr zeitaufwändig gestalteten. Nachdem die Inbetriebnahmen mit anschließendem Probebetrieb bereits vor dem
Bezug der Schule stattgefunden hatten,
verzögerte sich die Durchführung der Funktionsprüfungen der Lüftungs- und Regelanlagen, da bei mehreren Terminen immer
wieder neue Mängel festgestellt wurden,
200.000
deren Ursachenermittlung und -beseitigung sich als sehr zeitaufwändig erwiesen. Die eigentliche energetische Betriebsoptimierung konnte dann ab Sommer
2018 und im darauffolgenden Winter
starten. Im Sommer wurden die Funktion
und der Effekt der Nachtspülung über die
Nachtlüftungsflügel in Ergänzung mit der
Aktivierung der Abluftanlage geprüft. Mit
der Fachabteilung Heizung, Klima, Lüftung wurde der Absenk- und Abschaltbetrieb der Heizungskreise optimiert. Die
daraus resultierenden Einsparungen sind
in der Übergangszeit im Vergleich zu den
Vorjahresmonaten zu erkennen.
100.000
in
Der Neubau der Grundschule mit Hort wurde von KEM während der Wettbewerbsphase, der Planung, der Erstellung und in
Liegenschaften führen zu deutlichen
Kosteneinsparungen.
Bei den Stromumlagen für Stromgroßverbraucher (> 1 GWh) gibt es die Möglichkeit, eine stark reduzierte Umlage (bestehend aus Strom-NEV-, Offshore- und
KWKG-Umlage) in Anspruch zu nehmen.
Weitere
Reduzierungsmöglichkeiten
werden regelmäßig geprüft und umgesetzt.
2017/2018
Projektbeispiel: Schwimmzentrum Langwasser, Breslauer Straße 251
3.5
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Einsparung Netzumlagen
Rückspeisung Strom BKHW
KWK-Förderung Strom BKHW
Rückerstattung Energiesteuer BHKW
Verdunstung Beckenwasser
Fernwärmeanschlussleistungen
24
35
3.10
Aufgaben aus der Energieeinsparverordnung und
dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Für Wohn- und Nichtwohngebäude, die
vermietet oder verkauft werden, ist ein
Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Es wurden bisher insgesamt 119
Energieausweise für solche städtischen
Objekte ausgestellt.
Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) hat die Aushangpflicht für Energieausweise in
öffentlichen Gebäuden (mit starkem
Publikumsverkehr) deutlich ausgeweitet.
Energieausweise sind demnach bereits
für Gebäude mit einer Nettogrundfläche
ab 250 m² auszustellen und auszuhängen sowie alle 10 Jahre zu erneuern.
Für Baumaßnahmen, die vom Hochbauamt selbst geplant werden sowie für
Bestandsgebäude, übernimmt KEM
i. d. R. die Berechnung und Erstellung
der Energieausweise. Bei Maßnahmen
von externen Planern ist die Erstellung
des Energieausweises Auftragsinhalt und
wird von KEM auf Plausibilität geprüft.
Insgesamt sind derzeit noch 47 Aushänge zu erstellen.
Einwerben von Fördergeldern
Von Bund, Ländern und Kommunen
werden regelmäßig Förderprogramme
veröffentlicht. Dabei können u. a. bauliche Energieeffizienzmaßnahmen Zuwendungen erhalten.
Die drei wichtigsten Fördermittelgeber in
diesem Bereich sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
und die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Aushang Energieausweis im
Hochbauamt, Marientorgraben 11
Energieausweisaushangpflicht bei städtischen Gebäuden und Eigenbetrieben – Stand 2018
Erneuerung bis
Ende 2019 notwendig
275
47
144
240
211
29
140
82
64
18
4
davon Aushang
ausgehängt
Alle Ausweise
322
Verbrauchsausweise
Bedarfsausweise
gedämmte oberste Geschossdecken
Anzahl Gebäude
Gedämmte Fläche
oberste Geschossdecken
Oberste Geschossdecke KiTa
Adam-Kraft-Straße 6
vor der Dämmung
36
2017/2018
seit 2000
8
106
6.880 m²
60.700 m²
nach der Dämmung
anderen Nichtwohngebäuden beträgt
der Zuschuss 30%. Zu den Förderbedingungen gehört, dass Energieeinsparungen von mindestens 50% und der
Einbau von tageslichtabhängigen Leistungs- und/oder Präsenzsteuerungen
umgesetzt werden.
Seit Bestehen des Förderprogramms des
BMU wurden insgesamt 10 Beleuchtungssanierungen durchgeführt, wofür
313.857 EUR Zuschussmittel eingebunden werden konnten.
Bewilligte Fördermittel – Stand 2018
davon Aushang
noch auszustellen
bzw. aufzuhängen
insgesamt betroffene städtische
Gebäude
Die Förderprogramme, die in den letzten
Jahren besonders in Anspruch genommen wurden, sind die Kommunalrichtlinie des BMU und das Marktanreizprogramm des BAFA.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie
werden unter anderem Beleuchtungssanierungen gefördert. In Schulen, Kindergärten, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Sportstätten und Schwimmhallen werden 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Bund bezuschusst. In allen
3.11
Zuschüsse
2017/2018
seit 2000
40.697 EUR
2.382.989 EUR
Zinsverbilligte Kredite
7.575.779 EUR
Zinsvorteile (geschätzt)
1.136.000 EUR
Projektbeispiel: LED-Beleuchtungssanierung am Sonderpädagogischen
Förderzentrum, Jean-Paul-Platz 10
Die Nutzungspflicht erneuerbarer
Energien bei Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen wurde größtenteils durch Anschluss an das Fernwärmeverbundnetz der N-ERGIE (KWK-Anteil
> 50%) erfüllt. In den übrigen Fällen
werden die Anforderungen in der Regel
durch die um mindestens 30%ige bessere Ausführung des Wärmeschutzes der
Gebäudehülle sowie durch den Einsatz
von erneuerbaren Energien wie Holzoder Wärmepumpenheizungen erfüllt.
Das Sonderpädagogische Förderzentrum
wurde 1978 errichtet. Die Beleuchtungssituation vor der Sanierung war überaus
ungünstig.
In den Fluren, Treppenhäusern und der
Aula wurden jeweils die alten Leuchten
durch neue hocheffiziente LED-Leuchten
ersetzt sowie durch Präsenz- und Tageslichtsteuerungen ergänzt.
Die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecken erfüllt einerseits
die Nachrüstverpflichtung der Energieeinsparverordnung, andererseits sparen
diese Dämmmaßnahmen durch die Verbesserung des Wärmeschutzes nachhaltig Heizenergie ein. Die Amortisationszeiten solcher Dämmmaßnahmen liegen
mit rund 10 Jahren relativ niedrig und
bestätigen deren hohe Wirtschaftlichkeit. Eine Nachrüstpflicht besteht noch
für rund 130 städtische Gebäude mit
etwa 50.000 m², darunter 30 kleinere
und größere Schulgebäude.
Die Maßnahme wurde durch die Klimaschutzinitiative „Klimaschutztechnologie
bei der Stromnutzung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) mit 40% der
Kosten bezuschusst.
Durch den Einsatz der LED-Leuchten
und Präsenzmelder wird eine Stromeinsparung von 82% (entspricht 43.000
kWh/a) bei der Beleuchtung in diesen
Teilbereichen erreicht. Bei einer Lebensdauer von 20 Jahren ergibt sich hieraus
eine CO2-Einsparung von ca. 500 t über
die gesamte Laufzeit.
Zusätzlich wird durch die höhere Lebensdauer der LED-Leuchten der Wartungsaufwand verringert und somit weitere
Kosten eingespart.
Förderzentrum Jean-Paul-Platz 10
1. OG mit neuen LED-Leuchten und
2. OG mit Bestandsleuchten
25
37
3.12
Pilotprojekte
Die Entwicklung und Durchführung von
Pilot-, Lern- und Demonstrationsprojekten
ist ein wichtiges Arbeitsfeld, um neue Materialien oder Technologien zu testen oder
KEiM-Energiesparprogramm an Nürnberger Schulen
auch ganz neue Themen anzustoßen. Dabei zu lernen, Erfahrungen auszuwerten
und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen
für oder gegen einen Einsatz bei Nachfol-
geprojekten oder die Beschreibung der
dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sowie der Wissenstransfer sind notwendige Bestandteile solcher Projekte.
Seit über 19 Jahren findet an Nürnberger
Schulen das Energiesparprogramm KEiM
(Keep Energy in Mind) statt und hat sich
zu einem festen Bestandteil der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg
entwickelt. 2018 wurde es sogar mit
dem Bayerischen Energiepreis in der
Kategorie „Initiativen/Bildungsprojekte“
ausgezeichnet.
Im Rahmen des KEiM-Programms arbeiten die Umweltstation Nürnberg, angegliedert am Institut für Pädagogik und
Schulpsychologie und das Kommunale
Energiemanagement des Hochbauamts
eng zusammen. Durch die Beteiligung
von gleich zwei städtischen Einrichtungen verfügt das Programm über große
Unterstützung in der Stadtverwaltung.
Ziel des 1999 initiierten Programms ist
es, Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen für das Strom-, Heizenergie- und
Wassersparen zu sensibilisieren. Das übliche Einsparpotential bei Schulen durch
Änderung des Nutzerverhaltens liegt
bei ca. 10%. Als Zusatzthemen wurden
„Abfallvermeidung in der Schule“ und
„Nachhaltige Mobilität auf dem Schulweg“ neu eingeführt (KEiM-Plus).
Wichtiges Instrument hierbei ist der
KEiM-Arbeitskreis, bei dem sich die
KEiM-Beauftragten der Schulen (Lehrkräfte) regelmäßig treffen. Im Rahmen
des Arbeitskreises werden Themen und
Methoden des Energiesparens diskutiert, er dient dem Erfahrungsaustausch
zwischen den Lehrkräften der einzelnen
Schulen (z. B. Markt der Möglichkeiten)
und bietet Input zu jeweils aktuellen
Themen. Hierbei wird immer wieder der
Klimawandel in den Fokus gerückt. Die
Energiesparprojekte werden dann an
den Schulen von den KEiM-Beauftragten
initiiert. Durch diese Lehrkräfte wird das
Thema Energiesparen in den Unterricht
und ins Schulleben integriert und sie füllen mit ihren Schülerinnen und Schülern
das Programm mit Leben und viel Power – und sind somit der Schlüssel zum
KEiM-Energiesparerfolg!
Ein wichtiger Bestandteil des Programms
ist der alljährlich stattfindende Energiesparwettbewerb. Hierzu können alle
Nürnberger Schulen ein Projekt einreichen. Diese Projekte reichen von Kalen-
Projektbeispiel: Photovoltaik-Fassade Labenwolf-Gymnasium,
Labenwolfstraße 10
Der in den 1970er Jahren entstandene
Anbau des Labenwolf-Gymnasiums befindet sich unmittelbar gegenüber der
historischen Nürnberger Stadtmauer und
im Ensembleschutzgebiet der Altstadt.
Nachdem 2014 bereits die Ost- und Westfassade des Gebäudes saniert wurden,
sollte nun die Südfassade ebenfalls energetisch saniert werden. Die erste Planung
sah vor, die vorgeblendeten Sandsteinplatten zu demontieren, Mineralwolle auf
die dahinterliegende Ziegelwand aufzubringen und abschließend die vorhandenen Platten wieder zu montieren.
Inspiriert durch die Ausstellung „Gebäudeintegrierte Solartechnik – Architektur und Solarenergie“ in Nürnberg
entstand jedoch die Idee, anstelle der
Sandsteinplatten eine fassadenintegrierte
PV-Anlage zu realisieren.
Die Herausforderung war, die Denkmalschutzbehörde für das Projekt zu gewinnen und in gemeinsamer Abstimmung ein
Ergebnis zu erzielen, das den historischen
und ästhetischen Anforderungen dieses
sensiblen Standortes gerecht wird.
Nach intensiven Recherchen zu farbigen
PV-Fassaden-Modulen und umfangreicher Abstimmung zwischen Hochbauamt, Unterer Denkmalschutzbehörde,
Baureferat sowie Schulamt und der Schule selbst ist es abschließend gelungen,
einen Vorschlag auszuarbeiten, den alle
Beteiligten bereit waren mitzutragen.
Hinsichtlich Farbe und Deckungsgrad
speziell gefertigte, rahmenlose Module
sollten eine hochmoderne und gleichzeitig zurückhaltende Fassade bilden, die
das historische Gegenüber spiegelt und
dessen farblichen Charakter aufgreift. Im
Gegensatz zu üblichen Dach PV-Anlagen
stand folglich nicht der größtmögliche
Stromertrag im Vordergrund, sondern die
optische Integration in das Umfeld und
das Zusammenspiel von Historischem und
Modernem.
Neben der positiven Resonanz, die das
Projekt seitens der Öffentlichkeit und
Presse erfuhr, stellt sich die Maßnahme zudem durchweg wirtschaftlich dar.
Die PV-Module konnten kostenneutral
gegenüber der ursprünglich geplanten
Sandsteinfassade realisiert werden. Die
neue PV-Fassade „verdient“ somit von
der ersten Sekunde der Inbetriebnahme
an Geld und muss sich nicht erst über die
Jahre amortisieren.
Zu der CO2-Einsparung durch die unterhalb der Module angebrachte Fassadendämmung kommt noch die klimaneutrale
Stromerzeugung hinzu. Die Anlage produziert pro Jahr ca. 8.000 kWh klimaneutralen Strom und spart somit jährlich rund
3 Tonnen CO2.
Das Hauptziel war jedoch, Schülern, Lehrern und der Öffentlichkeit zu zeigen, dass
es zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen auch innovative Wege braucht und
dass sich Denkmalschutz und Energieeffizienz nicht zwingend ausschließen, sondern hervorragend ergänzen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass
die bisher erhaltene Resonanz durchweg
positiv ist und die Fassade bei Öffentlichkeit, Politik und städtischer Verwaltung
den erwünschten Vorbildcharakter erzielt.
PV-Fassade Labenwolf-Gymnasium
Labenwolfstraße 10
38
26
dern mit Energiespartipps über Theaterstücke oder Filmclips bis hin zu ganzen
„stromfreien“ Projekt-Tagen. Auch die
Einführung von Energiesheriffs kann besonders viel bei Kindern bewirken und
hat große Auswirkungen auf die Energieeinsparungen. Gegen Ende eines Schuljahrs bewertet eine Jury alle eingereichten Projekte. Bis zu 2.700 Euro winken
als Preisgeld. Die Schulen, die an dem
Wettbewerb teilnehmen, bekommen
im Rahmen einer Preisverleihung eine
3.13
Urkunde verliehen (2017 in der Michael-Ende-Schule, 2018 in der Gretel-Bergmann-Schule).
Die Siegerprojekte werden ins Internet
eingestellt und können so von anderen
Schulen nachgemacht werden (www.
keim.nuernberg.de).
Diese Anstrengungen der Nürnberger
Schulen führen zu durchschnittlichen
Einsparungen von rund 1.750 Tonnen
CO2 pro Jahr – ein tolles Ergebnis für den
Klimaschutz in der Stadt Nürnberg!
KEiM-Preisverleihung 2017
in der Michael-Ende-Schule
Verleihung Bayerischer Energiepreis
vom Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger
39
3.14
Energiesparpreis für städtische Dienststellen
und Eigenbetriebe
2018
seit 2003
4
92
4 Hauptpreise
31 Hauptpreise
11 Sonderpreise
Teilnehmer
Preise
Insgesamt zum 9. Mal wurde der Energiesparpreis für städtische Dienststellen
und Eigenbetriebe verliehen.
Der vom Hochbauamt ausgelobte Preis
wird aus den Einspeisevergütungen der
stadteigenen Photovoltaikanlagen finanziert. Dafür standen beim letzten Mal
rund 7.000 Euro zur Verfügung.
Der Energiesparpreis 2017 stand unter
dem Motto „Kontinuität“. Ausgezeichnet wurden eine Dienststelle, eine Person
sowie zwei Projekte.
Das Gemeinschaftshaus Langwasser war
Gewinner der Kategorie „Dienststelle“.
Verleihung Energiesparpreis 2018 – alle Preisträger
Daniel F. Ulrich übergibt den Energiesparpreis
an die Vertreter des Gemeinschaftshauses Langwasser
Einrichtungsleiter Hr. Müller-Kalthöner und Hausmeister Hr. Höniges
40
Öffentlichkeitsarbeit, Seminare,
Vorträge, Führungen
Verleihung Energiesparpreis
Stand 2018
IIm Berichtszeitraum wurden von KEM
verschiedenste
Weiterbildungsveranstaltungen wie Seminare, Workshops,
Vorträge und Führungen initiiert und
durchgeführt, oder es wurde daran mitgewirkt.
Inhouse-Seminare und Workshops haben das Ziel, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Hochbaus und der Technik des Hochbauamtes sowie der beteiligten Dienststellen und Eigenbetriebe
fachlich weiterzubilden. Führungen zu
interessanten energetischen Projekten,
wie die Teilnahme am jährlich stattfindenden bayernweiten Tag der Energie,
ergänzen das Programm.
Das Gemeinschaftshaus hebt sich hervor
durch eine dauerhafte Verbrauchsreduzierung innerhalb der letzten fünf Jahre,
durch anhaltendes Engagement beim
Thema Energiesparen und durch kontinuierliches Mitwirken bei den Energiesparpreisen vorheriger Jahre.
Norbert Hirschmann (SÖR/Straßenbeleuchtung) wurde als Preisträger der
Kategorie „Person“ geehrt. Er steht
wie kein anderer für die Erfolge bei der
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf
LED-Technik und damit für eine wesentliche Stromverbrauchsreduzierung in den
letzten Jahren bis Jahrzehnten. Ihm sind
aber auch neue Akzente bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in der Stadt
zu verdanken, die die Gebäude ins „rechte Licht“ rücken, zudem bei deutlich weniger Verbrauch. Sein engagierter Einsatz
und seine Schaffensfreude wurden damit
kurz vor dem Ende seiner aktiven Zeit bei
der Stadt Nürnberg gewürdigt.
An das Energiesparprojekt ESP ging ein
Preis der Kategorie „Projekt“. Das ESP
wurde zum 10-jährigen Jubiläum für
seinen kontinuierlichen Einsatz zur Energieschuldenprävention belohnt.
Das Filmhaus Nürnberg wurde ebenfalls
in der Kategorie „Projekt“ ausgezeichnet. Das städtische Filmhaus wurde
geehrt für seine innovative Projektidee
und sein Konzept zum Thema EnergieWendeFilmfestival, welches vom 08.11.
bis 11.11. 2018 erstmals stattgefunden
hat und in den Folgejahren weitergeführt
werden soll.
Seine Anerkennung und ein großes Lob
für die „Energiesparer“, die alle auf ganz
unterschiedliche Weise einen doch ganz
beachtlichen Beitrag zur Energie- und
Kosteneinsparung und zum Klimaschutz
leisten, brachte der Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg, Herr Daniel F. Ulrich, bei der Preisverleihung zum
Ausdruck.
Ein wesentliches Mittel zur Information
und Motivation stellen die verschiedenen
Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit
dar. Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriften, Broschüren, der städtischen
Mitarbeiterzeitschrift „betrifft“ und in
der Tagespresse ergänzen das Spektrum.
Im Berichtszeitraum waren Mitarbeiter
des KEM in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien tätig.
Eine Zusatzleistung ist die Teilnahme an
Wettbewerben mit energetisch interessanten Projekten, wie z. B. beim Bayerischen Energiepreis, beim Wettbewerb
Kommunaler Klimaschutz, beim Denkmalpflegepreis u. ä.
Innendämmseminar
im Hochbauamt
3.15
Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen – Stand 2018
2017/2018
Anz./Teilnehmer
seit 2000
Anz./Teilnehmer
Seminare, Workshops, Vorträge
innerhalb des Hochbauamtes
oder der Stadtverwaltung
8 / 90
89 / 2.200
Vorträge externer Veranstalter
23 / 1.298
162 / 9.900
19 / 726
110 / 3.200
2017/2018
seit 2000
Projekt-Infos
4
78
Energiespartipps
1
34
Themenbroschüren
0
4
Energieberichte
1
10
Hinweise zum Kommunalen Energiemanagement, herausgegeben
durch den AK Energiemanagement beim Deutschen Städtetag
0
5
Veröffentlichungen Deutsches
Institut für Urbanistik
1
23
2017/2018
seit 2000
Teilnahmen
3
28
Preise
1
7
20.000 EUR
61.500 EUR
Führungen
Printmedien – Stand 2018
Teilnahme an Wettbewerben – Stand 2018
Preisgelder für
die Stadt Nürnberg
Tag der Energie im Tiergarten
27
41
Bau des Südostsammlers im Rohrvortrieb:
Die Betonrohre werden vom Startschacht aus in den Boden gepresst.
Silberglänzend die Zylinder der hydraulischen Pressen.
Am linken Bildrand das Widerlager für die Pressen.
Einsparerfolge
in Eigenbetrieben
42
28
4
43
4.0
Einsparerfolge in Eigenbetrieben
Zusätzlich zu den Gebäuden und Anlagen der Kernverwaltung werden durch
die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg
große technische Anlagen betrieben, die
vor allem verfahrensbedingt einen hohen
Energiebedarf aufweisen und deshalb
über hohe Einsparpotenziale verfügen.
Die Eigenbetriebe widmen sich deshalb
4.1
dem Thema Energie- und Kosteneinsparung seit vielen Jahren und erzielen dabei
beachtliche Erfolge.
Beispielhaft werden hier die Aktivitäten
der Eigenbetriebe Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
für die Klärwerke und Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR) für die Stra-
Projektbeispiel: Energieeffiziente Beleuchtung der
Elektrowerkstatt im Klärwerk 1
ßenbeleuchtung dargestellt. Auch die
anderen Eigenbetriebe wie der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN),
NürnbergStift (NüSt) und NürnbergBad
(NüBad) arbeiten sehr engagiert und erfolgreich auf diesem Gebiet. Ergebnisse
sind unter dem Punkt Projektbeispiele
u. a. vorgestellt.
Die Beleuchtung der E-Werkstatt spielt im
Verhältnis zum Gesamtenergieverbrauch
von SUN zwar eine eher geringe Rolle. Im
Verantwortungsbereich der E-Werkstatt
von Herrn Rösch beträgt sie aber rund
80% am Gesamtstromverbrauch.
In Eigenleistung der Mitarbeiter wurde
auf moderne LED-Leuchten mit tageslichtabhängiger DALI-Steuerung (Konstantlichtregelung) umgebaut, so dass
eine Energieeinsparung um über 75%
erreicht werden konnte und die Qualität
und Helligkeit der Beleuchtung deutlich
verbessert wurde, wobei die extrem lange Lebensdauer und Wartungsfreiheit in
dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt sind.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN) auf dem Weg zum energieautarken Klärwerk
Projektbeispiel: Auflassung des Pumpwerks Bayernstraße
Inbetriebnahme Südostsammler
Der Südostsammler ist die Fortsetzung
des im Jahr 1995 fertig gestellten Vorflutkanals Altenfurt/Fischbach. Mit 3,5
km Länge und einem Durchmesser von
2,5 m gehört er zu den größten Hauptsammelkanälen in Nürnberg. Die Inbetriebnahme des Südostsammlers im April
2017 ermöglichte – neben der Verbesserung der Abwasserableitung im Nürnberger Südosten – auch die Auflassung des
Pumpwerks Bayernstraße am bisherigen
Endpunkt des Vorflutkanals Altenfurt/
Fischbach.
Mit der Fertigstellung des Südostsammlers gelangt das Abwasser aus Altenfurt
und Fischbach in freiem Gefälle zu den
Nürnberger Klärwerken. Das Pumpwerk
wird dadurch nicht mehr benötigt. Daraus ergibt sich eine Energieeinsparung
von rund 200 MWh/a. Das sind 12,5%
des jährlichen Stromverbrauchs im Bereich der Kanalisation und entspricht einer jährlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes von rund 100 Tonnen. Der
Gesamtverbrauch der Pumpwerke und
Sonderbauwerke Kanalbetrieb beträgt
durchschnittlich rund 1.600 MWh/a.
Herr Rösch hatte die Beleuchtung selbst
konzipiert und berechnet und legte die
Lichtstärke weit höher aus als im Tagesbetrieb nötig. Das hat mehrere Vorteile, zum ersten werden die Leuchten
nur mit ca. 50% ihrer Leistung betrieben,
was die Lebenszeit mehr als verdoppelt
und bei den Beschaffungskosten nahezu keine Rolle spielt. Zum anderen hat
man die Möglichkeit, die Leuchten per
Handsteuerung zeitweise auf 100% ihrer
Leistung zu steuern, um in der Werkstatt
bei filigranen und kleinteiligen Arbeiten
eine ausreichende Helligkeit zu gewährleisten.
Projektbeispiel: SUN Energiescouts planen
Photovoltaikanlage im Klärwerk
Gemeinsam mit der IHK-Akademie in
Ostbayern und der Unterstützung durch
die Energieagentur Regensburg wurden
die Auszubildenden Marius Kreuzer, Elia
Stierhof und Jonas Pfaller zu Energiescouts qualifiziert. Die angehenden Elektriker für Betriebstechnik sollen damit in
ihren Ausbildungsbetrieben Energieeinsparpotenziale erkennen, dokumentieren und Verbesserungen anregen.
Nach einer Einführungsveranstaltung
zum Aufbau des IHK-Programms, in der
sowohl die Zusammenhänge zwischen
Klärwerk, Energie, Klima und Gesellschaft als auch praktische Tipps zum
Projektablauf genannt wurden, gingen
die Azubis auf die Suche nach einem
Projekt, welches sich schnell fand: Der
Bau einer Photovoltaikanlage im Einfahrtsbereich zum Klärwerk 1.
Mit Unterstützung durch den Energiemanager Matthias Germeroth trugen
die drei alle wesentlichen Informationen
Lage des Südostsammlers
im Nürnberger Stadtgebiet.
Gelbe Punkte sind Klärwerk 1+2
44
„Der Nachteil der ursprünglichen Beleuchtung lag eindeutig daran, dass die
Leuchten morgens eingeschaltet und
abends ausgeschaltet wurden, obwohl
der Lichteinfall von außen tagsüber eigentlich ausreichend gewesen wäre.“
so Rösch. Das Anpassen der Beleuchtungssteuerung mit Bewegungsmeldern,
welche auch den Lichteinfall von außen
berücksichtigen und in die Steuerung mit
einfließen lassen, schalten nun das Licht
aus, wenn sich niemand in der Werkstatt
aufhält und erhöht oder reduziert die
Lichtstärke unter Berücksichtigung des
Lichteinfalls von außen, um nahezu immer die gleiche Beleuchtungsstärke am
Arbeitsplatz zu erreichen.
29
zusammen, die für eine Entscheidung
notwendig waren.
Die Anlage soll nun gebaut werden und
mit rund 12.000 kWh/a den Anteil der
eigenerzeugten elektrischen Energie
weiter erhöhen. Der Verbesserungsvorschlag wurde im Rahmen des Nürnberg
Ideenmanagements eingereicht und
prämiert. Im Zuge der Bautätigkeiten
wird eine Fläche von rund 1.000 m² gemeinsam mit den Verantwortlichen für
Biodiversität des Umweltamts der Stadt
Nürnberg biologisch aufgewertet.
Die Kombination der Themen „regenerative Energieerzeugung“ und „Steigerung der Biodiversität“ erzeugte auch
bei der IHK-Jury, die aus einer Vielzahl
an Bewerbern einen Sieger kürte, entsprechende Würdigung: Die drei Azubis
von SUN erreichten den zweiten von
neun Plätzen.
Energiescouts bei der IHK Regensburg
Foto: IHK Regensburg
45
4.2
Service öffentlicher Raum (SÖR)
Energieeinsparung Straßenbeleuchtung
Der Umbau der Straßenbeleuchtung von
konventioneller Technik auf die deutlich
energieeffizientere LED-Technik wurde
auch in den Jahren 2017 und 2018 vom
Servicebetrieb Öffentlicher Raum fortgesetzt. Ende des Jahres 2018 lag der Anteil
Entwicklung Stromverbrauch
für Straßenbeleuchtung
je km Straße in MWh/km
an LED-Beleuchtungsanlagen im gesamten Netz der Straßenbeleuchtung bei
rund 20%.
Somit konnte von 2011 (Start des
LED-Projektes) bis Ende 2018 der jährliche Energieverbrauch um 3,3 GWh
Abbildungsnachweis
Seite 3:
Planungs- und Baureferat Stadt Nürnberg
Seite 18:
Grafik Fernwärmebestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft
Seite 19:
Grafik Strompreisbestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft
gesenkt werden. Dies entspricht einem
jährlichen Stromverbrauch von rund
900 Drei-Personen Haushalten. Insgesamt konnten somit in den letzten beiden Jahren rund 920 MWh trotz Ausbau
des Straßennetzes eingespart werden.
Seiten 41/42 und 43/44:
Fotos und Grafik Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN)
der Stadt Nürnberg (Kartengrundlage: Stadt Nürnberg/Geografisches Informationssystem)
Seite 45: Fotos Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg
alle anderen: Hochbauamt Stadt Nürnberg
30
25
20
15
10
5
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2010
2012
2014
2016
2018
1998
1998
2008
1996
1996
2006
1994
1994
2006
1992
1992
2004
1990
1990
2002
1988
1988
2004
1986
1986
2002
1984
1984
2000
1982
1982
2000
1980
Entwicklung Stromkosten
für Straßenbeleuchtung
je km Straße in EUR/km
1980
0
5000
4000
3000
2000
1000
0
Die Darstellung des Stromverbrauches
je Kilometer beleuchtete Straße belegt
LED-Beleuchtung Weinstadel
46
anschaulich die umfangreichen Aktivitäten für diesen Verbrauchsbereich und die
damit erreichten Effizienzsteigerungen in
den letzten Jahren.
LED-Beleuchtung
Karl-Schönleben-Straße
30
47
31
Ö 2
Beschlussvorlage
Ref.III/085/2019
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
18.07.2019
öffentlich
Beschluss
Umweltausschuss
09.10.2019
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Anlagen:
Antrag Grün in der Stadt stärken von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CSU
Antrag Fassaden- und Dachbegrünung der SPD
Entscheidungsvorlage
Anlage 1: Begrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften
Stellungnahme Ref. I/II vom 17.06.19
Flächenressourcen für eine dringend benötigte Grünausstattung sind in einer wachsenden
Stadt wie Nürnberg, insbesondere in den hoch versiegelten und verdichteten Stadtgebieten,
kaum vorhanden bzw. werden oft zur Deckung des zunehmenden Gewerbeflächen- oder
Wohnraumbedarfs herangezogen. Angesichts dieser Situation kommt insbesondere den
bislang oft noch brachliegenden Potentialen auf den Dächern, aber auch den Potentialen an
Fassaden von Gebäuden und in den Hinterhöfen eine besondere Bedeutung zu. Zudem ist
diese Form der Begrünung in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, um eine nachhaltige
Verbesserung der lokalklimatischen Situation zu erreichen.
Im Sachverhalt werden die im gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und
Bündnis 90/Die Grünen "Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung"
gestellten Fragen beantwortet.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Es wird diesbzgl. Prüfauftrag begehrt.
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
32
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/085/2019
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Wird im Rahmen der Stellenplananmeldungen nachgeholt.
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den
Auswirkungen des Berichts betroffen.
Seite 2 von 4
33
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Ref.III/085/2019
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM
Ref. I/II
Ref. VI
Seite 3 von 4
34
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/085/2019
Die Verwaltung wird beauftragt:
- die organisatorischen, finanziellen und personellen Konsequenzen einer Ausweitung des
bestehenden Förderprogramms auf das gesamte Stadtgebiet durch einen eigenen, städtischen
Fördertopf zu prüfen
- die finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen
anstehenden städtischen Neubauprojekten und im Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Seite 4 von 4
35
Sladtrolsfraklion
Nürnberg
Ö 2
CSU
BÜNDNIS 90
DIC GRÜNEN
Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
M
Hgt SaUMf, /!•[£ (A •jAlM ivA
O B E R B äR G ERMESS t E R
2 0. NOV. 2018
I/ir !ä
A/w
..Nr..
Zur Stoiiinnnahme
AnCv-’ort \vr Absen-
2
dur>g vortegen
5
z.w.V.
Antwort
schrfft
/\
Nürnberg, 20.11.2018
■ / K^yser / Walthelm / Dr. Heimbucher
Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus den Fraktionen der SPD, CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab es in den letzten Jahren immer wieder die
Forderung, Maßnahmen der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung verstärkt in den Blick zu nehmen. Auch die
Stadt selbst hat die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Bereich der Klimaanpassung erkannt (s. Handbuch
Klimaanpassung) und erste Potenzialanalysen vor einigen Jahren durchgeführt. Auch eine
Informationskampagne „Mehr Grün für Nürnberg" mit Hinweisen zu Fördermöglichkeiten für
Stadterneuerungsgebiete wurde begonnen. Durch das starke Wachstum der Stadt haben die Themen
Gebäudebegrünung sowie Begrünung und Erhalt von Grün- und Freiflächen im Wohnumfeld eine hohe
Bedeutung für die Lebensqualität. Zwar kann Gebäudebegrünung größere Grünflächen und Großbäume nicht
ersetzen, dennoch kann sie, besonders in dicht bebauten (Innen-)Stadtlagen, einen wertvollen Beitrag leisten.
Gerade im Bestand ist die Schaffung von Grün in Form von Fassaden-, Hinterhof- und Dachbegrünung oft die
einzige Möglichkeit eine nachhaltige Verbesserung der lokalklimatischen Situation zu erreichen. Angesichts der
zunehmenden Flächenkonkurrenzen und den bekannten Schwierigkeiten bei der Standortsuche für
Großbäume auch in unserer dicht bebauten Stadt sollte überlegt werden, ob und wo weitere Möglichkeiten
zur Stärkung dieser Begrünungsformen gegeben sind.
Leider scheint es, als ob bisher weder die durchaus nicht wenigen, erkannten Potenziale umgesetzt werden
können, noch die Fördermittel stark nachgefragt wurden. Aus unserer Sicht ist die Stadt hier gefordert,
mögliche (bürokratische) Hürden bei der Umsetzung solcher Begrünungsmaßnahmen abzubauen und aktiv auf
die Eigentümerinnen und Eigentümer zuzugehen.
Daher stellen die Fraktionen von SPD, CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2019 und zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag
1.
Die Verwaltung berichtet über den Abruf der Fördermittel im Bereich der Fassaden-, Hof- und
Dachbegrünung. Sie berichtet, inwieweit bei den erkannten Potenzialen für Dachbegrünungen in
der südlichen Altstadt eine Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erfolgte. Sie berichtet über
eigene Erkenntnisse, was nötig wäre, um mehr Maßnahmen zu realisieren.
36
CSU
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
Nürnberg
[n'inmmmummu
2.
Sie berichtet darüber, inwieweit die Stadt Nürnberg in den letzten Jahren bei eigenen
Baumaßnahmen entsprechende Gebäude- oder Dachbegrünungsformen realisieren konnte.
3.
4.
Die Verwaltung stellt dar, inwieweit bei Bauvorhaben in Bebauungsplänen Vorgaben bezogen auf
Dach- und Gebäudebegrünungen getroffen werden und berichtet über die Umsetzung in diesem
Bereich.
Die Verwaltung stellt dar, wie hoch der Anteil der begrünten Dächer an allen begrünbaren Dächer
in Nürnberg ist und wie sich hier Nürnberg im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten
positioniert.
5.
Besonders in den sehr dicht bebauten Gebieten der Stadt wird geprüft, in welchen Straßenzügen
und an welchen Hausfassaden eine Fassaden- oder Dachbegrünung grundsätzlich möglich ist. Die
Achse Wölckernstraße / Landgrabenstraße / Harsdörffer Straße wird hierfür als Pilotprojekt
geprüft.
6.
Bürokratische Hürden, die z.B. entstehe können, wenn die Gebäudekante auf der
Grundstückskante liegt und für eine Fassadenbegrünung ein Eingriff in den öffentlichen Raum
notwendig wäre (z.B. für sogenannte U-Steine als Minibaumscheiben für Fassadengrün), werden
möglichst geklärt und wenn möglich beseitigt. (Beispiel s. Anlage)
7.
Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung auf die entsprechenden Eigentümer zu und versucht
durch Beratung und den Abbau von Hürden die Realisierung von Maßnahmen anzustoßen. Diese
Beratungsleistung erfolgt auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Wunsch
nach mehr Begrünung am Haus an die Stadt wenden. Gegebenenfalls wird ein Koordinator
eingesetzt, der auch verwaltungsintern die Abstimmung übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Marcus König
Britta Walthelm
Fraktionsvorsitzende
Fraktionsvorsitzender
stv. Fraktionsvorsitzende
SPD-Stadtratsfraktion
CSU-Stadtratsfraktion
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
37
38
Ö 2
spd@stadt.nuernberg.de
www. spd-stadtratsfraktion nuemberg. de
Ul, U11 Lorenzkirche
Bus 36,46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906
Fax 0911/231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
,
Rathaus
J/W/O.&Al
90403 Nürnberg
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0^. JUNI 2019
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Nürnberg, 4. Juni 2019
Brehm
Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ganz Nürnberg ächzte im letzten Jahr unter der anhaltenden Hitze. Vor allem Ältere und
kranke Menschen leiden unter den hohen Temperaturen. Aufgrund des Klimawandels
werden solche Sommer zukünftig wahrscheinlich häufiger. Durch unsere Rathauspolitik
versuchen wir durch eine nachhaltige Stadt- und Grünflächenplanung das sogenannte
Mikroklima angenehmer zu gestalten und kleine Oasen zu schaffen. Das schafft
Lebensqualität.
Unser Fokus richtet sich dabei aber nicht nur auf eine Begrünung in die Breite sondern
auch in die Höhe. Deshalb wollen wir die städtischen Gebäude in den Blick rücken und
prüfen, welche sich für eine Begrünung der Fassade und Dächer eignen. Davon
profitieren die städtischen Beschäftigten in den Liegenschaften als auch das ganze
Umfeld im jeweiligen Stadtteil.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen
Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft, welche städtischen Gebäude sich eignen und legt ein
entsprechendes Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung auf.
Mit freundlichen Grüßen
T^&rel,LU\
Thorsten Brehm
stv. Fraktionsvorsitzender
StodfratsfraMion
Nürnberg
SPD
39
Ö 2
Sachverhaltsdarstellung
Grün in der Stadt stärken – Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden
Angesichts des starken Wachstums der Stadt und zur Anpassung an den Klimawandel, ist in
den letzten Jahren zunehmend die Forderung nach Maßnahmen zur Fassaden-, Dach- und
Hofbegrünung gestellt worden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Fragen des Antrags
der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen (alle Fragen) sowie des
Antrags der SPD-Fraktion (s. Frage 2 und Fazit) beantwortet.
1. Die Verwaltung berichtet über den Abruf der Fördermittel im Bereich der Fassaden-,
Hof- und Dachbegrünung. Sie berichtet, inwieweit bei den erkannten Potenzialen für
Dachbegrünung in der südlichen Altstadt eine Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erfolgte. Sie berichtet über eigene Erkenntnisse, was nötig wäre, um mehr Maßnahmen zu realisieren.
a. Abruf von Fördermitteln im Bereich der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung
Seit 01.03.2016 werden über das Programm „Mehr Grün für Nürnberg“ Begrünungsmaßnahmen im privaten Bereich gefördert. Da dazu ausschließlich Mittel aus der Städtebauförderung
eingesetzt werden, gilt das Programm nur innerhalb aller Stadterneuerungsgebiete, so auch
seit 01.03.2018 für Langwasser. Eine Ausnahme bildet das Stadterneuerungsgebiet Kraftshof,
da es in Kürze abgeschlossen wird. Derzeit stehen 100.000€ pro Stadterneuerungsgebiet für
das Programm zur Verfügung. Die max. Förderhöchstgrenze beträgt 50 % der förderfähigen
Gesamtkosten. Für eine Einstiegsberatung und die Antragsstellung können Bürgerinnen und
Bürger dabei eine fachlich kompetente kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.
Im bisherigen Bearbeitungszeitraum wurden folgende Maßnahmen gefördert und umgesetzt:
Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/ Steinbühl
vier Hofbegrünungsmaßnahmen, eine Fassadenbegrünung (Beginn 2019)
Gesamtvolumen ca. 381.000 Euro, Zuschuss 86.000 Euro
Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof
vier Hofbegrünungsmaßnahmen, zwei Fassadenbegrünungen
Gesamtvolumen ca. 317.000 Euro, Zuschuss 81.000 Euro
Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt
drei Hofbegrünungsmaßnahmen
Gesamtvolumen ca. 59.000 Euro, Zuschuss 23.000 Euro
Somit konnten bisher insgesamt rd. 190.000 Euro Fördergelder ausbezahlt werden, bei einem
Gesamtvolumen von rd. 757.000 Euro.
Zur Attraktivitätssteigerung gelten seit 01.03.2019 neue Richtlinien, die höhere Förderquoten
ausweisen. So können jetzt, statt 3.000€, bis zu 5.000€ Fördergelder pro Einzelmaßnahme
(z.B. Fassadenbegrünung) und, statt 50€/m2 , maximal 75 €/m² umgestalteter Fläche bei einer
Hoffläche von bis zu 300 m² Größe ausbezahlt werden. Bei größeren Hofflächen ist die Förderhöhe von 35€m2 auf 60 €/m² gestiegen.
Nach Rücksprache bei der Regierung von Mittelfranken kann in geeigneten Fällen auch bei
städtischen Begrünungsmaßnahmen die Förderfähigkeit geprüft werden.
.
Da außerhalb von Stadterneuerungsgebieten keine Fördermittel zur Verfügung stehen, können zahlreiche Anfragen von Bürgern derzeit nicht positiv beschieden werden.
1
40
b. Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen in der südlichen Altstadt aufgrund
von Potentialuntersuchung
2017 hat das Umweltamt ein Gutachten zur „fernerkundlichen Inventarisierung und
Potentialanalyse der Dachbegrünung der Stadt Nürnberg“1 bei der Fa. EFTAS, Münster in
Auftrag gegeben (s. auch UmwA 16.05.2018). Damit liegt erstmals eine
stadtgebietsumfassende Analyse, sowohl aller bereits begrünten Dächer, als auch der
potentiell für eine Begrünung geeigneten Dächer, in Nürnberg vor. Die Ergebnisse dienen als
Planungsgrundlage für die Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen und sind ins
stadtweite Geodatenservice eingestellt worden.
Die Untersuchung wurde auch im Hinblick auf die Potentiale in den einzelnen
Stadterneuerungsgebieten durch das Umweltamt ausgewertet und dem Stadtplanungsamt zur
Verfügung gestellt. Das von der Stadterneuerung im Stadtplanungsamt beauftragte
Quartiersmanagement versucht aktuell vor allem in der Nürnberger Südstadt die
Untersuchung dazu zu nutzen, Eigentümer potentiell begrünbarer Dachflächen auf die
Möglichkeiten der Begrünung aufmerksam zu machen.
c. Erkenntnisse über notwendige Maßnahmen zur Realisierung von Begrünungsmaßnahmen
Gemäß dem Auftrag des Umweltausschusses vom 10.06.2015 besteht eine verwaltungsinterne AG „Initiative Grün“. Ziel ist die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf Dächern,
an Fassaden und in Hinterhöfen u.a. aus Gründen der Klimaanpassung.
Im Laufe der dreijährigen Arbeit der AG wurden auf verschiedenen Handlungsebenen zahlreiche Aktivitäten und Untersuchungen initiiert und Erfahrungen gesammelt (s. dazu auch Ausschussvorlage vom 16.05.2018 zum Sachstand AG „Initiative Grün“). Aus diesen Erfahrungen
heraus werden vor allem die folgenden Aspekte für die Realisierung von Begrünungsmaßnahmen für wichtig gehalten:
Öffentlichkeitsarbeit
In Bestandsgebieten ist eine nachträgliche Begrünung auf private Initiativen angewiesen. Förder- und Anreizinstrumente und, darauf aufbauend, eine gute Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb dringend erforderlich. Deutlich hervorgehoben wurde dies auch bei einem kommunalen
Erfahrungsaustausch, zu dem die AG „Initiative Grün“, mit VertreterInnen von UwA, Stpl und
SÖR 2017 nach Nürnberg eingeladen hatte. Die TeilnehmerInnen kamen aus München, Stuttgart, Frankfurt, Hannover und Köln. Die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. der Fotowettbewerb zum Thema „Oasen in der Stadt“ mit Ausstellung, sind
ausführlich in der Vorlage zum Sachstand der AG „Initiative Grün“ vom 16.05.2018 dargestellt
worden.
Zur Steigerung des Bekanntheitsgrades ist derzeit geplant:
die Erarbeitung einer Planungshilfe zur Anlage von Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stiftung Stadtökologie
eine Vortragsveranstaltung zur Realisierung von Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen
ein „Tag der grünen Höfe“ in Stadterneuerungsgebieten.
Gezeigt hat sich, dass durch gute Öffentlichkeitsarbeit der Bekanntheitsgrad und die Nachfrage nach dem Förderprogramm gesteigert werden konnte und so private Initiative entsteht.
Dieser Effekt verliert sich allerdings schnell und kann nur durch kontinuierliche Durchführung
von Werbemaßnahmen gehalten werden. Aktuell ist eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit aufgrund geringer Personalkapazitäten in der Verwaltung nicht leistbar.
1
EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Gründachinventarisierung Nürnberg, Auftrag der Stadt
Nürnberg, Umweltamt, 2017
2
41
Ausweitung des Förderprogramms
Viele Großstädte in Deutschland haben u.a. aus Gründen der Klimaanpassung inzwischen ein
Förderprogramm zur Begrünung aufgelegt. Es gilt in der Regel stadtweit und ist nicht, wie in
Nürnberg, nur auf Stadterneuerungsgebiete begrenzt.
Förderanfragen von Nürnberger Bürgern außerhalb der Stadterneuerungsgebiete müssen wegen dieser Einschränkung z. Zt. abgelehnt werden. Eine Ausweitung des Förderprogramms
auf das gesamte Stadtgebiet wird zur Unterstützung privater Initiativen, zur Verbesserung des
Stadtklimas und damit auch aus Gründen der Klimaanpassung in Bestandsgebieten, für dringend notwendig erachtet. Für die Antragsbearbeitung müssten entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden. Eine Ko-Finanzierung im Rahmen der Städtebauförderung ist
diesbezüglich leider nicht möglich.
Stadteigene Liegenschaften
Neben einer guten Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Realisierung von Beispielprojekten zielführend. Hier muss die Stadt Nürnberg über die Begrünung an bzw. auf eigenen Liegenschaften noch mehr als bisher eine Vorreiterrolle übernehmen. Trotz der bereits erfolgten Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen auf und an städtischen Gebäuden, besteht hier noch ein erhebliches Potential. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die erfolgreiche Realisierung derartiger Projekte vor allem abhängig ist von der Übernahme der laufenden Kosten und dem Engagement der jeweiligen Gebäudenutzer oder hausverwaltenden Einheiten für Unterhalt und Pflege. Hier ist entsprechende Information und finanzielle Unterstützung notwendig.
Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum
Fassadenbegrünungen im öffentlichen Raum werden z.Zt. sehr selten realisiert. Im Zuge von
Straßenausbaumaßnahmen könnten Vorkehrungen getroffen werden (z.B. Freihaltung von
Pflanzflächen), die eine Begrünung grundsätzlich ermöglichen. Auch nachträglich sind jedoch
keine wesentlichen Hürden gegeben – es kommt auf das Engagement der Eigentümer an.
Beratungs- und Informationsstelle
Eine Beratungs- und Informationsstelle für Hof-, Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen
könnte sowohl Öffentlichkeitsarbeiten und Bürgerberatungen übernehmen, als auch Projekte
initiieren und fachlich begleiten. Damit könnten die gleichen positiven Effekte erzielt werden
wie in den 90er Jahren, als es noch eine entsprechende Stelle in der Verwaltung gab. Eine
solche Stelle könnte eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Quartiersmanagements über
die Quartiere hinaus sein, eine Deckung dafür liegt nicht vor.
2. Die Verwaltung berichtet darüber, inwieweit die Stadt Nürnberg in den letzten Jahren
bei eigenen Baumaßnahmen entsprechende Gebäude- oder Dachbegrünungsformen
realisieren konnte. Die Verwaltung prüft, welche städtischen Gebäude sich eignen
und legt ein entsprechendes Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung auf.
Die Bauverwaltung prüft bei Neubauten, Generalsanierungen und Dachinstandsetzungsmaßnahmen nach Nutzerwunsch die Wirtschaftlichkeit von Gründächern. Eine Umsetzung kommt
im Besonderen dann in Betracht, wenn wegen einer eingeschränkten Versickerungsfähigkeit
des Bodens anderweitig ein Retentionsvolumen geschaffen werden muss, um eine Einleitung
von Niederschlagswasser in die Kanalisation zu drosseln. Auch wird in diesem Zusammenhang die Integration etwaiger Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in die Dachfläche
geprüft.
Nach Angaben der Bauverwaltung sind auf stadteigenen Liegenschaften zwischen 2008 und
2019 insgesamt sechzehn - ausschließlich extensive - Dachbegrünungsmaßnahmen i.d.R. in
einer Größenordnung von 200 m2 bis max. 5.300 m2 angelegt worden. Dabei entstanden die
meisten und größten Anlagen auf Schuldächern. Soweit vorliegend, lagen die aufgewendeten
3
42
Kosten dabei zwischen 18.000€ und 90.000€. Zwei kleinere Maßnahmen sind derzeit in der
Planung und sollen 2019 / 2020 umgesetzt werden (nähere Angaben dazu, s. Anlage 1).
Von den insgesamt acht Fassadenbegrünungen an städtischen Liegenschaften sind fünf aus
den 80er und 90er Jahre in einer Größe zwischen 60m2 und 500m2. Sie werden von der Bevölkerung und den Gebäudenutzern sehr positiv wahrgenommen. Pflege und Rückschnittarbeiten müssen dabei regelmäßig erfolgen.
2018 hat das Hochbauamt ein Testprojekt zur Fassadenbegrünung zur Klimaanpassung an
städtischen Gebäuden initiiert. Ziel war es, verschiedene Begrünungsmöglichkeiten zu erproben und den Aufwand hinsichtlich Investition und Betrieb zu ermitteln. Die drei Testprojekte
entstanden beim Gemeinschaftshaus Langwasser Glogauer Straße 50, dem Marktamt, Leyer
Straße 107 und an der Giebelfassade eines Mehrfamilienhauses (WBG) an der Max-PlanckStr. 6. Nähere Informationen dazu können dem Projektinfo 76/2018 des Hochbauamtes entnommen werden.
https://www.nuernberg.de/imperia/md/hochbauamt/dokumente/KEM/2018_76_projektinfo_fassadenbegruenung_dina3.pdf
3. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit bei Bauvorhaben in Bebauungsplänen Vorgaben
bezogen auf Dach- und Gebäudebegrünungen getroffen werden und berichtet über
die Umsetzung in diesem Bereich.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden bereits seit 1985 in den Bebauungs- und
Grünordnungsplänen Dachbegrünungen festgesetzt, wobei sich die Maßnahmen anfangs
überwiegend auf Festsetzungen von Flachdächern in Gewerbegebieten und auf Parkhäusern
sowie Garagen- und Carportdächern in Wohngebieten beschränkten. Mittlerweile werden alle
Möglichkeiten des BauGB zur Festsetzung von Begrünmaßnahmen aktiv angewandt und auf
die jeweiligen Einzelfälle abgestimmt, d.h.:
Alle Flachdächer und flach geneigten Dächer sind mit einer Dachbegrünung auszuführen.
Die Vegetationsschicht muss mindestens 10 cm stark sein und ist in einer zweischichtigen Bauweise auszuführen.
Für Nebengebäude (z.B. Carports, Fahrradhäuser, Müll-/Wertstoffsammelstellen)
muss die Vegetationsschicht mindestens 6 cm stark sein und kann in einschichtiger
Bauweise ausgeführt werden.
Die Vegetationsschicht der begrünten Flächen über Tiefgaragen muss mindestens 80
cm bzw. in Bereichen, in denen Bäume 1. und 2. Ordnung zu pflanzen sind, mindestens
120 cm stark sein.
Die begrünten Dachflächen sind auf Dauer zu unterhalten.
Fassadenabschnitte ohne Fensteröffnung ab 10 m Länge sind auf mindestens 50%
der Gesamtfassadenfläche mit Kletter- und Rankpflanzen zu begrünen. Die Pflanzbeete müssen mindestens 0,5 m² groß und mindestens 50cm tief sein. Der durchwurzelbare Bodenraum muss mindestens 1 m³ betragen. Nach Möglichkeit sind durchgehende Pflanzstreifen zu erstellen.
Neben der klassischen Bebauungsplanung werden alle Möglichkeiten aus privat- bzw. öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, z.B. Städtebauliche Verträge, zur Optimierung von Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung genutzt. Grundlage hierfür ist der Baulandbeschluss
der Stadt Nürnberg, der Vorgaben unter anderem zur Begrünung neuer Baugebiete trifft (vgl.
B 4.5 des Baulandbeschlusses u.a. zur Hof- und Dachbegrünung). In den städtebaulichen
Verträgen ist die Umsetzung über Bürgschaften verankert. Die Kontrolle erfolgt über die Bauordnungsbehörde im Rahmen der Möglichkeiten des Außendienstes.
4
43
Um das vorhandene Potential für Begrünungsmaßnahmen auf Dächern besser nutzen zu können, stehen weitere rechtliche Instrumente zur Verfügung, die auch von anderen Städten bereits angewendet werden. So hat die Stadt Essen einen Bebauungsplan „Flachdachbegrünung
Essener Innenstadt“ erlassen. Die Pflicht zur Dachbegrünung gilt damit für alle Neubauten,
die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Da derartige Bebauungspläne nur in
geringem Umfang auf letzte Baulücken wirken, ist aus Sicht der Verwaltung aktuell noch Gebieten ohne Baurecht der Vorzug zu geben – dort ist die Steuerungsmöglichkeit wesentlich
größer. Ressourcen, um auch in schon bebauten Gebieten tätig zu werden, sind aktuell nicht
vorhanden.
4. Die Verwaltung stellt dar, wie hoch der Anteil der begrünten Dächer an allen begrünbaren Dächern in Nürnberg ist und wie sich hier Nürnberg im Vergleich zu anderen
deutschen Großstädten positioniert.
Wie unter Frage 1 bereits erläutert, hat das Umweltamt eine fernerkundliche Inventarisierung
und Potentialanalyse zur Dachbegrünung in Auftrag gegeben. Nach einer Überprüfung der
Ergebnisse sind 680.433 m2 Dachfläche begrünt. Rund die Hälfte aller Nürnberger Dachflächen stehen aufgrund der Dachform für eine Begrünung nicht zur Verfügung.
Ein Vergleich mit anderen Städten – konkret wurden die Städte Hannover, Frankfurt, Stuttgart
und München abgefragt - zeigt, dass Nürnberg mit einem Anteil von rund 1,2 m² Dachbegrünung pro Einwohner im unteren Mittel liegt. Dieses Ergebnis deckt sich mit den derzeit noch
laufenden Auswertungen des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V., wonach der Durchschnitt
des sog. Gründach-Index bundesweit bei 1,55m² begrünte Dachfläche pro Einwohner liegt.
Die endgültigen Ergebnisse dieser „Gründach-Bundesliga“ sollen in Kürze veröffentlicht werden.
5. Besonders in den sehr dicht bebauten Gebieten der Stadt wird geprüft, in welchen
Straßenzügen und an welchen Hausfassaden eine Fassaden- und Dachbegrünung
grundsätzlich möglich ist. Die Achse Wölckernstraße/Landgrabenstraße/Harsdörffer
Straße wird hierzu als Pilotprojekt geprüft.
Die Auswertung der Gründachinventarisierung Nürnberg zeigt für den Bereich entlang der
Achse Wölckernstraße/Landgrabenstraße, Harsdörffer Straße (s. Karte), dass bislang nur sehr
wenige Dachflächen begrünt sind. Demgegenüber steht jedoch ein erhebliches Potential (vorbehaltlich der statischen Überprüfung) für die Neuanlage von Dachbegrünungen. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen kann – bei einer Neuplanung oder einer Neubebauung
– durch Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen erfolgen.
Das Umweltamt hat – wie berichtet - die Potentiale in den einzelnen Stadterneuerungsgebieten
ausgewertet und den jeweiligen Quartiersmanagern zur Verfügung gestellt, um über eine direkte Ansprache die Bereitschaft zur Realisierung zu fördern. Bislang liegen noch keine Ergebnisse vor. Grundsätzlich ist jedoch die Bereitschaft von Eigentümergemeinschaften, die
den Regelfall in der Südstadt darstellen, sich der Frage der Begrünung von Dach und/oder
Fassaden zu stellen, sehr schwach ausgeprägt. Auch die an sich gute Förderkulisse motiviert
dabei erkennbar nicht hinreichend. Hier gilt es, Vorurteile gegen Fassaden- und Dachbegrünungen abzubauen, dazu nötige Stellenkapazitäten werden aktuell nicht vorgehalten.
Die Potentiale für bodengebundene Begrünungsmaßnahmen an den Fassaden können erst
nach detaillierter Prüfung erfasst werden. Wesentlich ist hierbei, dass – sobald die Begrünung
über 20 cm in den Verkehrsraum ragt - eine Einzelfallprüfung erfolgen muss, um Einschränkungen bei der Nutzbarkeit durch Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen sowie
bei der Gehwegreinigung auszuschließen. Auch muss sichergestellt sein, dass der Eigentümer
5
44
der Begrünung diese so pflegt, dass die Begrünung die Gehwegbreite nicht über die Abmessung des Pflanzraumes hinaus einschränkt (s. auch Punkt 6).
Die bereits begonnenen Maßnahmen zur Begrünung der Fassaden des Parkhauses der Fa.
Musik Klier können als Pilotprojekt herangezogen werden und einen Impuls für weitere Maßnahmen darstellen. Auf einer Fläche von 250m² wird die Fassade begrünt, indem die Fassade
geöffnet wird und die Rankpflanzen aus den innen aufgestellten Pflanzkübeln an den Gerüsten
wachsen und hochklettern.
6. Bürokratische Hürden, die z.B. entstehen können, wenn die Gebäudekante auf der
Grundstückskante liegt und für eine Fassadenbegrünung ein Eingriff in den öffentlichen Raum notwendig wäre (z.B. für sogenannte U-Steine als Minibaumscheiben für
Fassadengrün), werden möglichst geklärt und, wenn möglich, beseitigt.
Eine Fassadenbegrünung, die an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum angelegt
werden soll und in diesen hineinragt, stellt eine Sondernutzung im Sinne des § 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg dar. Eine Sondernutzung ist erlaubnisfrei, sofern sie
sich in einer Höhe von sieben Metern über dem Straßenkörper befindet und keine Baumkronen
beeinträchtigt werden. Dies trifft wahrscheinlich bei der geplanten Fassadenbegrünung des
Parkhauses der Fa. Musik Klier in der Wölckernstraße zu.
Für Begrünungen, die – auch durch U-Steine – direkt in den Straßenraum bzw. angrenzenden
Gehweg hineinragen, ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ein entsprechender Antrag muss beim Liegenschaftsamt gestellt werden und wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an den Servicebetrieb öffentlicher Raum weitergegeben. Ausschlaggebend für eine Genehmigung ist, dass die Begrünung nicht mehr als 20 cm in den Verkehrsraum hineinragt und die Straßen- bzw. Gehwegreinigung weiterhin mit Kleinkehrmaschinen
erfolgen kann sowie Fußgänger oder mobilitätseingeschränkte Personen nicht behindert werden. Grundsätzlich hat der Eigentümer die Begrünung so zu pflegen, dass die Gehwegbreite
6
45
nicht über die Abmessung des Pflanzraums hinaus eingeschränkt wird. Eine Sondernutzungsgebühr für Fassadenbegrünungen wird derzeit nicht erhoben.
In den letzten Jahren (Rückverfolgung bis 2009 möglich) sind bei SÖR keine Anträge zur Anlage einer Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum eingegangen. Die Gründe dafür sind
wahrscheinlich vielschichtig und liegen zum einen in den baulichen Gegebenheiten und bei
den Vorbehalten der Eigentümer (u.a. mögliche Wandschäden, Problem Wanddämmung und
Begrünung) zum anderen u.U. auch an mangelnder Werbung und Beratung. Da Fassadenbegrünungen auf Privatgrund genehmigungsfrei sind, liegen dazu keine Zahlen vor.
7. Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung auf die entsprechenden Eigentümer zu
und versucht durch Beratung und den Abbau von Hürden die Realisierung von Maßnahmen anzustoßen. Diese Beratungsleistung erfolgt auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Wunsch nach mehr Begrünung am Haus an die
Stadt wenden. Gegebenenfalls wird ein Koordinator eingesetzt, der auch verwaltungsintern die Abstimmung übernimmt.
In den Stadterneuerungsgebieten stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Quartiersmanager
bzw. die jeweiligen Projektleiter für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie sind zudem bei
der Antragsstellung behilflich. Eine Beratung für Anfragen außerhalb der Stadterneuerungsgebiete kann nur über zusätzliche Personalkapazitäten erfolgen.
Ob z.B. die Erfahrungen, die beim Stadtplanungsamt zur Ansprache von Eigentümern bestehen (hier in Bezug auf das Baulückenprogramm) genutzt werden können, wird derzeit geprüft.
Fazit
Die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen ist in einer stark versiegelten und wenig
durchgrünten Stadt wie Nürnberg ein ganz wesentlicher Baustein zur Verbesserung der Grünausstattung, und damit auch der stadtklimatischen Situation sowie der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Dies trifft sowohl für den Bestand als auch für den Neubau zu. Die
nachträgliche Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen in Bestandsgebieten – das zeigen sowohl die Erfahrungen in Nürnberg als auch in anderen Städten – ist mit hohem Aufwand verbunden und auf private Initiative angewiesen. Diesbezügliche Anfragen und Initiativen können
derzeit nicht unterstützt werden, da es keine Fördermittel für Vorhaben außerhalb von Stadterneuerungsgebieten gibt. Eine Ausweitung des Förderprogramms wird deshalb empfohlen.
Auf der Ebene der Bebauungsplanung werden die vorhandenen Möglichkeiten zur Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen durch die Verwaltung vollständig umgesetzt. Darüber sind aktuell mögliche rechtliche Instrumentarien, wie z.B. die Aufstellung ergänzender Bebauungspläne zur Festsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen (Stadt Essen)
oder Begrünungs-/Freiflächengestaltungssatzung (z.B. Stadt München, Aachen) nicht mit
Ressourcen hinterlegt.
Bei den stadteigenen Neubauvorhaben müssen die eigenen Handlungsspielräume stärker genutzt werden, indem für alle städtischen Neubauvorhaben die Dach- und Fassadenbegrünung
als Standard vorgeschrieben wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle bestehenden
Gebäude in Hinblick auf eine mögliche Fassadenbegrünung wohlwollend geprüft werden.
Auch im Hinblick auf die vorliegenden Anträge wird ausdrücklich empfohlen, dass die Stadtverwaltung hier eine Vorbildfunktion einnimmt.
7
46
Ö 2
Anlage 1
Dachbegrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften
(Stand: 04/2019, Hochbauamt)
Kurze Beschreibung
Sachstand/Erfahrungen
Extensive Begrünung auf ca. 30 % der
Dachfläche ca. 2.800 qm
Extensive Begrünung auf ca. 50 % der
Dachfläche ca. 800 qm
Extensive Begrünung auf dem Flachdach
über dem 5. OG, ca. 375 m² begrünt
August 2015
Kosten 90.000,- netto
abgeschlossen 2012
Südpunkt, Pillenreuther Straße 147
Extensive Begrünung auf dem Flachdach
über dem Foyer, ca. 280 m²
Feuerwache 1, Reutersbrunnenstr. 24
Extensive Begrünung auf ca. 2.500 qm im
Nachgang genehmigt
Kindertagesstätte, Julius-Leber-Straße 106
Extensive Begrünung auf dem
Flachdach/Altbau, ca. 350 m²
Extensive Begrünung auf dem Dach des
Hauptbaus ca. 215 m²
( + 70 m² Dachterrasse Dach ü. EG)
Dachbegrünung extensiv, ca. 460 m2,
dies entspricht der gesamten Dachfläche
abzüglich des Oberlichtbereichs
Extensive Begrünung auf ca. 450 qm der
Dachfläche
abgeschlossen 2008
Sanierung der Dachfläche
in BP 2019
Ca. Ende 2019
Mehrkosten NA 43.000,netto
07/2017
25.000.- € brutto
November 2015
Schwimmbad Langwasser
Stadtbibliothek, Gewerbemuseumsplatz 4
Hochbauamt, Marientorgraben 11
Zentralhort Welserstraße 24
Kinderhort Königshammerstraße 64
Kindertagesstätte, Weiltinger Straße 25
Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche
Fachoberschule II, Rothenburger Str. 401
Paul Moor Schule, Schafhofstr. 27
Adalbert-Stifter-Schule
Julius-Leber-Str. 108
Ludwig-Uhland-Schule, Uhlandstr.33
Adam-Kraft-Realschule, Lutherplatz 4
Mittelschule, Hummelsteiner Weg 25
Z-Bau, Frankenstr. 200
Extensive Dachbegrünung mit Sedum
Pflanzen auf etwa 5.300 m²
Einfache extensive Dachbegrünung auf
5.332 m²
Extensive Dachbegrünung auf zwei
Flachdachbereichen ca. 1.100 qm
Extensive Begrünung auf dem Flachdach
der Turnhalle, ca. 820 m²
Extensive Begrünung der Erweiterung (
Abschnitt 1 ca. 70 m²) und der
Aufstockung ( Abschnitt 2 ca. 660 m² )
Extensive Begrünung auf ca. 850 qm der
Dachfläche (Verwaltung)
Extensive Dachbegrünung auf dem 2018
erstellten Kassenhäuschen, ca. 20m²
abgeschlossen Juni 2017
Februar 2018
Fertigstellung August 2020,
18.000 Euro für
Dachbegrünung
Ca. im 1. Quartal 2017
fertiggestellt
08/2014 fertiggestellt
Fertigstellung 09/2010
Juli 2013
Kosten 27.000 € brutto
Abschnitt 1 - April 2015
Abschnitt 2 – April 2016
Gesamt Kosten ca. 44.500
€ brutto
Fertigstellung Ende 2015
37.000,00 EUR Brutto
Ausführung Frühjahr 2019
In Planung befindliche Projekte
Gebäudefunktion, Adresse
Kinderhort Gaulnhofer Str. 4a
BBZ, Äußere-Bayreuther-Str. 8 Bauteil E
Kurze Beschreibung
Extensive Dachbegrünung mit Photovoltaikanlage, Ausführung 2020
ca. 430 m², ca. 10 KWpeak
Pflanztröge mit Sitzebenen mit Intensiver Begrünung und
Bewässerungsanlage; ca. 250 qm bepflanzet Fläche; Ausführung JuniOktober 2019
47
Fassadenbegrünungen an städtischen Liegenschaften
(Stand 04/2019, Hochbauamt)
Marktamt, Leyher Str. 107
Gemeinschaftshaus Langwasser,
Glogauer Str. 50
Johann-Pachelbel-Realschule und
staatliche Fachoberschule II,
Rothenburger Str. 401
Kulturladen Röthenbach,
Röthenbacher Hauptstr. 74
Beschreibung
Sachstand/Erfahrungen
Bodengebundene Fassadenbegrünung mit
Rankgittern 14 m² + Spalierobstbaum
siehe beiliegende Projektinfo 2018/76
Größe 10 m²
Bodengebundene Fassadenbegrünung mit
Rankgittern
siehe beiliegende Projektinfo 2018/76
Begrünung der Böschungswand mit
Rankgittern
abgeschlossen
- Kosten ca. 13.000€
Bodengebundene
Fassadenbegrünung
Vorderhaus/Süd- und Ostfassade ca. 60 m²
Seit langem vorhanden,
Fassadenbegrünung gehört zum
Charakter des Kulturladen-Gebäudes,
Pflege/Rückschnittarbeiten durch KuF
Vermutlich seit den 90er-Jahren
vorhanden, positive Wahrnehmung
durch Bevölkerung und Nutzer,
Pflege/Rückschnittarbeiten durch
KuKuQ; bleibt weitestgehend durch
Sanierung 3.BA unberührt bzw. wird
anschließend wieder aktiviert
Seit ca. 1986 (Baugenehmigung 1985)
vorhanden, positive Wahrnehmung in
der Bevölkerung und den aktuellen
Nutzern, Klärungsbedarf
Zuständigkeiten Pflege u.
Rückschnittarbeiten zw. KuKuQ und
HvE Verwaltung
Künstlerhaus, Königstr. 93
Bodengebundene
Fassadenbegrünung
Westfassade/Königstormauer ca. 500 m²
Peuntgasse 5-7
- Peuntgasse 5: KuKuQ (HvD)
- Peuntgasse 7: HVE Verwaltung
Bodengebundene Fassadenbegrünung mit
Holz-Rankkonstruktion komplette Ost-u.
Südfassade, ca. 350 m²
Spielzeugmuseum, Karlstraße 13
Bodengebundene
Fassadenbegrünung
(Efeu) ohne Rankgitter, Fassade Innenhof,
ca. 200 m²
Teilweise
Fassadenbegrünung
mit
selbstrankendem
Efeu
an
der
Ziegelfassade
Z-Bau, Frankenstr. 200
48
abgeschlossen
- Kosten ca. 3.000€
abgeschlossen
Bepflanzung seit den 80er Jahren,
Neuanpflanzung erforderlich, da
Sturmschaden.
Altbestand, muss regelmäßig (ca. alle
1-2 Jahre) von der Traufe aus
zurückgeschnitten werden mit Hilfe
eines Hubsteigers, sonst wächst der
Efeu in das 2018 neu erstellte Dach.
HvD zuständig.
49
Ö 2
Ö 3
Beschlussvorlage
Ref.III/093/2019
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Umweltausschuss
09.10.2019
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - "Masterplan"
Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses
Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage 01: 21 Punkte Programm
Anlage 02: OWS Masterplan Uebersichtsplan
Anlage 03: OWS Masterplan Kostenrahmen 1
Anlage 04: Stellungnahme Stk
Über die Notwendigkeit der Sanierung des Wöhrder Sees und der Neugestaltung seiner
umgebenden Freiflächen wurde bereits mehrfach in den letzten Jahren berichtet.
Die Maßnahmen am Unteren Wöhrder See werden dieses Jahr abgechlossen. Das
gemeinsame Projekt der Stadt Nürnberg und des Freistaats Bayern, vertreten durch das
staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, geht mit der sogenannten "Ökozone" am Oberen
Wöhrder See weiter.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat mit den ersten Maßnahmen begonnen und stellt seine
weiteren Planungen vor.
Auch für den Oberen Wöhrder See gilt "Blau vor Grün". Der für den grünen Freiraum im Auftrag
von SÖR erstellte Masterplan Oberer Wöhrder See mit Bauabschnitten und ersten
Kostenermittlungen liegt nun vor und wird präsentiert.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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50
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/093/2019
Gesamtkosten
8.585.000 € Folgekosten
dauerhaft
davon investiv
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
8.585.000 € davon Sachkosten
€ davon Personalkosten
davon konsumtiv
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
Es werden Fördermittel der Städtebauförderung beantragt.
Ausreichende Mittel für den 1. Bauabschnitt stehen zur Verfügung.
Weiterer Mittelbedarf wird im BIC/MIP-Verfahren eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Aktuell ist keine Relevanz erkennbar, da die Planungen und Realisierung im
Ergebnis die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Freiraums für die breite
Öffentlichkeit insgesamt verbessert.
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51
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Ref.III/093/2019
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM/SÖR
Ref. I/II/Stk
Ref. VI/Stpl
Seite 3 von 4
52
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/093/2019
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. die erforderlichen Mittel zur Realisierung des Masterplans für den Freiraumbereich des
Oberen Wöhrder Sees im Rahmen des BIC/MIP-Verfahrens zum Haushalt anzumelden.
2. die notwendigen Schritte zur Erreichung von Städtebauförderungsmittel des Programms
"Zukunft Stadtgrün" für diese Maßnahmen einzuleiten.
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53
Ö 3
Sachverhalt:
Wöhrder See Projekt - Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - „Masterplan“
Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses
hier: Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten
Am 16.05.2018 wurde zum achten Mal im Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand des
Realisierungs- und Planungsprozesses am Oberen Wöhrder See (OWS) berichtet und beschlossen:
Die für die erforderlichen Maßnahmen notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung von MIP
und Haushaltsplan anzumelden
Die konkrete Ausgestaltung des weiteren Planungs-, Realisierungs- und Beteiligungsprozesses zügig fortzuführen.
Auf Grundlage des „21-Punkte-Programms“ von Juni 2011 (s. Anlage 01: „21-Punkte-Programm“), den Planungen des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg (WWA-N), den konkreten Vorschlägen des Bundes Naturschutz und des Landesbundes für Vogelschutz, den Anregungen aus
den Bürgervereinen und den Fraktionen/Gruppen des Stadtrates wurde der vorliegende „Masterplan“ durch Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten erstellt. Im letzten Bericht im Umweltausschuss (16.05.2018) wurden die Anforderungen und Bedarfe im Gesamtkonzept detailliert dargestellt.
Die wesentlichen Handlungsfelder/Ziele für den Oberen Wöhrder See sind:
Naturschutz - Ökozone, Biodiversität, Biotopqualität, Naturerlebnis
Verbesserung Wegesystem (Entflechtung) - Wegeanbindungen umgebender Stadtteile
(neue Bauprojekte beachten)
Freiraumentwicklung - Liegewiesen, Sitzplätze
Aufwertung der Bereiche mit Kunstobjekten
Sichtbeziehungen/-achsen wiederherstellen
Zugänglichkeit zum Wasser in Teilbereichen verbessern.
Mittlerweile ist der „Masterplan“ Oberer Wöhrder See fertiggestellt (s. Anlage 02: „Masterplan
Oberer Wöhrder See Übersichtsplan Maßnahmenkonzept“). Seit der Auftaktveranstaltung zum
OWS im Umweltamt im November 2017 fanden umfangreiche Abstimmungen in verschiedenen
Gremien und Koordinierungsgruppen statt:
Umweltausschuss
Lenkungsgruppe: Regierung von Mittelfranken (RvM), WWA-N, UwA, SÖR
Projektteamsitzung
Naturschutzbeirat
Jour Fixe OWS
Dialog Naturschutz des WWA-N und SÖR
Ortsbegehung mit den Fachverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde
Behandlungen im Arbeitskreis Stadterneuerung (AK Stern)
Vorstellung im Behindertenrat.
Besondere Beachtung im Abstimmungsprozess gilt folgenden Maßnahmen:
Bei der Ausgestaltung der Wege und ihrer Breite ist am Nordufer die Breite des asphaltierten
Hauptweges in 5 m und am Südufer in 4 m geplant. Damit wird auch auf deren Lage in einem
Landschaftsschutzgebiet reagiert.
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Um die barrierefreie Neugestaltung eines weiteren Verbindungsweges am Südufer im Bereich der Marthastraße herstellen zu können, wären umfangreiche Eingriffe in den vorhandenen Vegetationsbestand und das natürliche Gelände notwendig. Aufgrund der aufwendigen
Geländemodellierungen (Stützwand oder Stegkonstruktion) und der hohen Kosten (ca.
520.000 €) ist eine besondere Betrachtung notwendig.
Zur Anlage des Naturspielplatzes am Nordufer an der Flußstraße soll ein Teil des bestehenden Parkplatzes entfallen.
In der Präsentation der Verwaltung in der Ausschusssitzung werden diese Punkte sowie ein Kostenrahmen (s. Anlage 03: „Masterplan Oberer Wöhrder See Kostenrahmen mit Erläuterungen“)
eingehender dargestellt.
Vorab wird das WWA-N seine aktuellen Planungen präsentieren.
Das WWA-N hat im Juli 2019 mit den Entschlammungsmaßnahmen begonnen. Wie am Unteren
Wöhrder See erfolgt das weitere Vorgehen wieder unabdingbar von „Blau nach Grün“. Ein Großteil der Baumaßnahmen des WWA-N ist wasserrechtlich durch das Umweltamt (Untere Wasserrechtsbehörde) zu genehmigen. Die Genehmigung erfolgte mit Bescheid vom 23.07.2019. Eine
weiterhin enge Abstimmung und Kooperation zwischen den staatlichen und städtischen Stellen
ist daher erforderlich und wird ausdrücklich angestrebt.
Zur weiteren Finanzierung wird auf die beiliegende Beschlussvorlage verwiesen. Um mit dem 1.
Bauabschnitt „Laufamholzer Marter“ im Herbst 2020 beginnen zu können, wurden bereits mit Ref.
I/II/Stk Abstimmungen getroffen (s. Anlage 04: Stellungnahme Ref.I/II vom 27.08.2019). Für die
weiteren Bauabschnitte erfolgt die Anmeldung zum BIC/MIP-Verfahren mit den dann endgültigen
Kosten für die Abschnitte. In diesem Zusammenhang werden auch die Folgekosten ermittelt.
Nachdem bereits am Unteren Wöhrder See eine Förderung bei der Umgestaltung der Norikusbucht möglich war, sollen die Freiflächen am Oberen Wöhrder See ebenfalls mit Hilfe der Städtebauförderung - hier: Bund-/Länderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ - saniert werden. Ein Beispiel
für den Einsatz entsprechender Fördermittel ist der revitalisierte Wasserspielplatz an der Norikusbucht. Er ist in seiner Art einmalig in Nürnberg und wird hervorragend von der Bevölkerung
angenommen.
Am 17.10.2019 erfolgt zur Thematik außerdem eine Behandlung im AfS zur Festlegung des entsprechenden Fördergebietes „Zukunft Stadtgrün“.
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55
Ö 3
56
Ö 3
57
Ö 3
Masterplan Oberer Wöhrder See
Kostenrahmen mit Erläuterungen zu den Projektbausteinen
Kostenangaben jeweils *1.000 €
BA 1
Laufamholzer Marter
Die Laufamholzer Martersäule soll durch einfache Maßnahmen in Szene gesetzt werden.
Die Grünanlage an der Flußstraße soll durch eine Umstrukturierung der Wege- und
Aufenthaltsbereiche mehr Aufenhaltsqualität erhalten.
Entlang der neuen Fischtreppe bietet sich die Anlage des Fischlehrpfades an.
Der bestehende Parkplatz an der Flußstraße soll verkleinert werden. Auf den gewonnenen
Flächen wird die Anlage eines extensiven Naturspielplatzes vorgeschlagen.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Freiflächen / Spielplatz
Uferbereiche
Vegetation / Blühwiesen
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
485
260
10
40
795
155
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
80
Summe
1030
BA 2
Aussichtspunkt Pergola
Die bestehende Anlage soll extensiviert werden. Bei der Neugestaltung soll der
Hochpunkt weiterhin als Aussichtspunkt inszeniert werden. Die bestehenden Wände
können als extensive Terrassenstufen im Wiesenhang als informelle Aufenthaltsbereiche
erhalten werden. Entlang des Uferwegs am Hangfuß sollen besonders gestaltete
Sitzbereiche zum Aufenthalt einladen.
Das stark verästelte Wegenetz soll ausgedünnt werden, Gefahrenstelle und Barrieren sollen
abgebaut werden. Vom Bahnsteg (Klappersteg) wird eine neue barrierefreie Wegeverbindung
zum Uferweg geschaffen.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Freiflächen / Pergola
Uferbereiche
Vegetation / Blühwiesen
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
385
130
15
110
640
135
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
74
Summe
849
Bolzplatz
Zwischen der bestehenden Bolzwiese und dem Uferweg soll an dieser Stelle eine
neue Aktionsfläche entstehen, die die vorhandenen Tischtennis- und Streetballflächen
zusammenfasst und mit weiteren Fitness- und Spielangeboten ergänzt wird.
Die Bolzwiese bleibt erhalten bzw. wird nach ihrer Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche
durch das WWA-N saniert.
Der Jugendspielbereich wird über die Ablösezahlung des Investors des Bauvorhabens "Seetor" finanziert.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Bolzplatz / Jugendspiel
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
110
240
350
85
58
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
34
-340
-340
Summe
129
Altwasser
Auf Grund der Maßnahmen des WWA-N ist die Hauptwegetrasse, mit Rücksichtnahme auf den
wertvollen Baumbestand, neu zu verorten. Die Finanzierung der Wegeverlegung und der erforderlichen
Vegetationsarbeiten erfolgt durch das WWA-N.
Die dichte Vegetation im Bereich der Stützwand oberhalb des Altwassers soll zur statischen Entlastung
der Wand und zur Besserung Belichtung des Wegs oberhalb ausgelichtet werden. Am Ostende des
Altwassers soll der „Pegnitzbalkon“ als Aufweitung am Weg entlang des Wohngebiets einen zusätzlichen
Aufenthaltsbereich schaffen. Am Ufer des Wöhrder Sees werden die Sitzbereiche aufgewertet
und mit besonderen Elementen in Szene gesetzt.
Zusätzlich soll durch das WWA-N ein Aussichtspunkt und Aufenthaltsbereich als ein auf dem
Wasser schwimmender Ponton in der Bucht platziert werden, um einen interessanten Blick
über den gesamten Wöhrder See und seine Naturbereiche zu ermöglichen.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Freiflächen
Uferbereiche
Vegetation / Blühwiesen
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
780
140
35
280
1235
190
Nebenkosten
136
Fremdfinanzierung
-305
-205
-510
Summe
1051
BA 3
Mögeldorfer Aktionsfläche
Der Mögeldorfer Festplatz wird als multifunktionale Aktionsfläche neugestaltet.
Sie soll neben der Platzfunktion für die Kirmes ganzjährig für den Breitensport oder
für andere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Platz könnte dabei z.B. für
Streetball, Tischtennis, Inlinehockey oder Eislaufen genutzt werden. Die funktionalen
wasserwirtschaftlichen Anforderungen als Sandlager sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Ein neuer Steg über den Seitenarm der Pegnitz Richtung Mögelsdorfer Festplatz kann
eine großzügige und barrierefreie Führung des Hauptweges auch an dieser bisherigen
Engstelle ermöglichen.
Am Stauwehr sind Aufenthaltsflächen vorgeschlagen, die das Bauwerk und den Wasserfall
erlebbar machen. Auch die Aufenthaltsfläche am historischen Mühlrad soll saniert und
ausgebaut werden.
Im näheren Umgriff soll durch das WWA-N ein Aussichtsturm errichtet werden, der den Blick
über die neugestaltete Wasserwelt des Wöhrder Sees ermöglicht.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Fußgängersteg
Freiflächen / Aktionsfläche
Uferbereiche
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
140
260
415
20
835
260
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
111
Auwaldbereich
Die Hauptwegeführung wird auf die südliche Wegetrasse verlegt, um größere ungestörte
Bereiche am Flussufer zu ermöglichen. In besonders wertvollen Bereichen wird der Weg
in 3,5m Breite als wassergebundene Decke ausgeführt, um die ökologische Trennungswirkung
zwischen den angrenzende Vegetationsflächen zu minimieren.
Einzelne Uferabschnitte sollen zur Schaffung von Sichtbeziehungen und für eine bessere
Zugänglichkeit an das Wasser ausgelichtet werden. An Punkten mit schönem Ausblick werden
Sitzplätze geschaffen.
Der Quellteich soll durch einige Maßnahmen (Ufer auslichten, Altholz entfernen, Entlandungsmaßnahmen) in seiner ökologischen Funktion erhalten und verbessert werden.
59
Summe
1206
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Freiflächen
Vegetation / Blühwiesen
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
855
110
105
1070
165
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
110
Summe
1345
BA 4
Spiel- und Aktionsfläche Marthastraße
Die Spielbereiche am Parkeingang Marthastraße sollen saniert und neugestaltet werden.
Der Spielplatz sowie die Tennen- und Bolzflächen sind sanierungsbedürftig.
Das Loni-Übler-Haus ist derzeit nur über eine Treppe oder eine steile Rampe zugänglich.
Durch eine Neugestaltung des nördlichen Gartenbereichs soll ein barrierefreier Zugang
geschaffen werden.
Der Parkzugang am Wohngebiet Erhardstraße, an der oberen Hangkante, wird mit einer
Aussichtsbastion markiert, die einen Blick über die steil abfallende Hangwiese zulässt und
die beiden ankommenden Wege aufnimmt. Die bestehenden Verbindungen von der
Erhardstraße zum tieferliegenden Uferweg sind steil und gefährlich. Durch eine neue
Trassenführung mit Anpassungen der Hangtopografie soll hier eine barrierefreie Verbindung
ins Tal geschaffen werden. Die steile Wegespange nach Osten soll als Treppenweg entschärft
werden.
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Barrierfreie Verbindung
Freiflächen / Spielplatz
Uferbereiche
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
435
520
415
20
1390
210
Nebenkosten
Fremdfinanzierung
122
Summe
1722
BA 5
5 Zyklopen
Die markanten Steinskulpturen „5 Zyklopen“ auf dem Hügel an der Hangoberkante
sollen besser in Szene gesetzt werden. Die Kunstobjekte können dabei als Landmarke
dienen und gleichzeitig einen attraktiven Aufenthalts- und Aussichtpunkt darstellen.
Die Wegeerschließung auf den Hügel soll verbessert werden. Das Wegenetz im Bereich
der 5 Zyklopen soll um einen Anschluss an den Seetor Campus ergänzt werden.
Die Verbindungswege ins Tal sind im Bestand viel zu steil und können durch eine neue
Wegeführung abgeflacht und somit barrierefrei werden. Das Steilstück nach Westen kann
durch einen Treppenweg sicherer und leichter begehbar ausgebildet werden. Die Verbindung
zum Seniorenwohnen soll ebenfalls durch eine Neutrassierung barrierefrei ausgebildet werden
Kostenbereiche
Wegebau / -sanierung
Freiflächen
Uferbereiche
Vegetation / Blühwiesen
Summe
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
735
55
85
110
985
160
60
Nebenkosten
107
Fremdfinanzierung
Summe
1252
BA 1-5
Zusammenfassung BA 1 bis BA 5
Kostenbereiche
Gesamtkosten BA 1 bis BA 5
Baukosten, Honorar,
brutto
brutto
7300
1360
Nebenkosten
775
Summe
Fremdfinanzierung
8585
Zu erwartende Förderung durch das Programm "Zukunft Stadtgrün!"
ca. 50% der Baukosten, brutto
3650
Städtischer Anteil am Gesamtprojekt Oberer Wöhrder See
4935
Anmerkungen:
- Baukosten gemäß Kostenaufstellung Hackl Hofman Landschaftsarchitekten, Stand: Juli 2019
Eine Baukostensteigerungen für später zu realisierende Bauabschnitte wurde nicht berücksichtigt.
- Planungsschärfe: Kostenrahmen
Kostenschätzungen und Kostenberechungen erfolgen im Planungsprozess der jeweiligen Bauabschnitte
SÖR/1-G, 20.08.2019
Nitschke (4866)
61
62
Ö 3
Ö 4
Beschlussvorlage
Ref.III/084/2019
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Umweltausschuss
18.07.2019
öffentlich
Beschluss
Umweltausschuss
09.10.2019
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal"
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage 1 Antrag Auenlandschaft Gründlachtal CSU
Anlage 2 Stellungnahme Ref.VII
Anlage 3 Projektsteckbrief
Anlage 4 Fünf-Punkte Instrumentenkasten
Anlage 5 Gutachten Entwicklungskonzept
Anlage 6 Maßnahmenplan Entwicklungskonzept
Im Rahmen des Masterplans Freiraum, dem gesamtstädtischen Konzept für eine nachhaltige
Grün- und Freiraumplanung im Stadtgebiet, wurde im nördlichen Stadtgebiet das
Entwicklungskonzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ erarbeitet. Der
Untersuchungsraum (1.450 ha) umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof, Boxdorf
und Kraftshof. Die Nürnberger Planungsbüros WGF Landschaft GmbH und ifanos concept &
planung wurden mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt.
Das vorliegende Landschaftskonzept stützt sich auf umfassende naturräumliche Grundlagenund Bestandserhebungen. Vorliegende Planungen wie das Artenschutz- und
Biotoptschutzprogramm des bayerischen Umweltministeriums (1996) und der
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP, 2006) haben für den Bereich der
Kulturlandschaft im Umfeld der Gründlachauen und ihrer Nebengewässer bereits eine hohe
ökologische Wertigkeit ermittelt und dienen ebenso wie das Agrarstrukturelle Gutachten und
die Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland (2017) als Planungsgrundlage. Ziel
des vorgelegten Konzeptes ist die ökologische Aufwertung dieses Raumes unter Beibehaltung
und Fortentwicklung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie die weitere
Entwicklung einer sanften Naherholungsnutzung. Die Ergebnisse des Konzeptes liegen seit
Mitte Mai 2019 vor und stellen eine Grundlage für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene
dar.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand des Projektes und über die Ergebnisse
der Prüfungen im Zusammenhang mit dem Antrag der CSU-Fraktion vom 04.04.2019.
Das Gutachten und die Grundlagenermittlung sind auf der Homepage des Umweltamtes
(https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/enwicklungskonzept_gruendlachtal.html) seit
Mai 2019 digital veröffentlicht, daher wird auf einen gesonderten Ausdruck für vorliegende
Ausschussvorlage verzichtet.
Das Gutachten selbst sowie die Grundlagenermittlungen wurden vorab den
Fraktionen/Gruppen als Druckversion zugesandt.
Seite 1 von 4
63
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Ref.III/084/2019
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
In der weiteren Ausgestaltung gemäß Beschlussvorschlag können finanzielle Auswirkungen
entstehen, die jedoch aktuell noch nicht spezifiziert werden können. Im Rahmen der
vorgeschlagenen regelmäßigen Berichterstattung zum Projektfortschritt soll dieser Aspekt
näher behandelt werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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64
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/084/2019
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Diversity Belange wurden bei der Konzepterstellung berücksichtigt.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM
Ref. I/II, Ref. V, Ref. VI
Ref. VII
Seite 3 von 4
65
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.III/084/2019
1. Die Inhalte des Gutachtens werden in den weiteren formellen und informellen Planungen
Gegenstand rechtlich gebotener Abwägungen und in Bezug auf Erhalt und Schaffung
vernetzter Grünstrukturen grundsätzliches Ziel des Verwaltungshandelns.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsprogramm 2030 und im 5-PunkteInstrumentenkasten vorgeschlagenen Maßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen
(insb. Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine) weiterzuentwickeln.
3. Die im Aktionsprogramm 2030 unter dem Schwerpunkt Erholung aufgeführten Maßnahmen
(3 Aussichtspunkte, 3 Wasserplätze, 3*4 Bäume als Eintritte in den Wald) stehen dabei unter
dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbewirtschafter und -eigentümer.
4. Im Rahmen eines ökologischen Pilotprojektes zur Umsetzung der Novelle zum Bayerischen
Naturschutzgesetz treibt die Verwaltung insbesondere folgende Projekte voran:
a) Weiterentwicklung eines ökologischen Gewässer- und Bibermanagements
b) Einrichtung einer digitalen Förderplattform (DFP) zur Beförderung der Projektziele und
c) Einrichtung einer ökologischen Gebietsbetreuung für das Gründlachtal.
5. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen über den Sachstand des Projektes
Seite 4 von 4
66
Ö 4
Beilage Umweltausschuss 09.10.2019
Sachstandsbericht Projekt „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“
Im Folgenden wird über den aktuellen Sachstand des Konzepts „Multifunktionale Auenlandschaft
Gründlachtal“ berichtet und der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019 beantwortet (Anlage 1).
Die CSU-Stadtratsfraktion stellte den folgenden Antrag:
„Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Umweltausschuss über die aktuelle
Planung sowie die Einwände der betroffenen Landwirte und der Naturschutzverbände und
zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.“
Einleitung
Das Knoblauchsland stellt eine wertvolle und einzigartige Kulturlandschaft von bayernweiter Bedeutung dar. Eine konzeptionelle Herausforderung gerade für das nördliche Knoblauchsland ist es, den
Raum als landwirtschaftlich geprägtes Gebiet und gleichzeitig als Gebiet mit vielfältigen Ökosystemdienstleistungen sowie naturnaher Naherholungsfunktion zu erhalten und zu entwickeln.
Die Multifunktionalität dieses Landschaftsraumes soll im Rahmen des vorliegenden Konzeptes gestärkt werden. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für die divergierenden Nutzungsansprüche und
ökosystemaren Dienstleistungen mit der Zielstellung entwickelt, die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum zu harmonisieren. Biodiversität, naturverträgliche Naherholung, Wasserrückhalt,
Grundwasser-, Boden- und Klimaschutz stehen neben dem Erhalt und der ökologischen Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Zentrum des Konzepts.
Ausgelöst durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" und die folgenden Beschlussfassungen des
Bayer. Landtages im Juli 2019 wurde zwischenzeitlich das Bayerisches Naturschutzgesetz geändert. Das Konzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ kann als Grundlage für ein Pilotprojekt für die Umsetzung der Gesetzesnovelle im nördlichen Knoblauchsland dienen. Gewässerrandstreifen, Blühwiesen, die Förderung des Biotopverbundes und die ökologische Ausrichtung der
Landwirtschaft können beispielhafte Inhalte eines Pilotprojektes sein.
Hintergrund
Der Masterplan Freiraum formuliert für den strategischen Raum der Äußeren Landschaften die
Leitidee „Natur- und Kulturlandschaften sichern, entwickeln und für die Naherholung qualifizieren“.
Zu diesen Äußeren Landschaften gehört auch das im nördlichen Knoblauchsland liegende
Gründlachtal. Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ sieht hier die Entwicklung einer
multifunktionalen und erlebbaren Auenlandschaft vor (Anlage 3, Projektsteckbrief).
Mit der Erarbeitung des Konzepts wurden im Mai 2017 die Nürnberger Planungsbüros WGF Landschaft GmbH und ifanos concept & planung beauftragt.
Eine referatsübergreifend besetzte Arbeitsgruppe (AG) begleitete den Planungsprozess zum
Entwicklungskonzept. Folgende Ämter und Referate waren in der AG vertreten: Ref.III, Stpl, SÖR,
Vpl, LA, J, BANOS, SUN, das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, UwA und der
Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg (LPV). Zur Vorlage liegt eine Stellungnahme von Ref.
VII vor, welche wichtige Hinweise für den weiteren Umsetzungsprozess enthält. Sie wurde daher als
Anlage 2 beigefügt.
Aktueller Stand
Das 1.450 Hektar große Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die Gemarkungen Großgründlach,
Neunhof, Boxdorf und Kraftshof und den Landschaftsraum entlang der Gründlachauen mit ihren
begleitenden Bächen und Gräben, wie Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben und
Kothbrunngraben. Diese Gewässerflächen einschließlich der Ufer- und Auenvegetation umfassen
etwa 47 Hektar und entsprechen damit rund 3% des Untersuchungsgebiets. Sie weisen eine Länge
1
67
von insgesamt ca. 30 Kilometern auf. Betrachtet wurden auch die funktionellen Beziehungen zu den
wertvollen angrenzenden Kulturlandschaften des Sebalder Reichswalds und des Regnitztals.
Das vorliegende Landschaftskonzept stützt sich auf umfassende naturräumliche Grundlagen- und
Bestandserhebungen. Die bestehende hohe ökologische Wertigkeit des Raumes wurde bereits im
Arten- und Biotopschutzprogramm dokumentiert und durch die Ausweisung von einer Vielzahl an
sich teilweise überlagernden Schutzgebieten nach Naturschutzrecht bestätigt. Die Ausweisung des
353 Hektar großen Landschaftsschutzgebietes „Gründlachtal – Ost“ trägt dem hohen naturschutzfachlichen Wert der Kultur- und Naturlandschaft Rechnung. Das Landschaftsschutzgebiet entspricht
in etwa einem Viertel des Untersuchungsraumes.
Fünf Prozent (79 Hektar) des Untersuchungsgebiets stellen kartierte Biotopflächen im Rahmen der
Stadtbiotopkartierung dar. Es kommen rund 200 Hektar Wiesen- und Grünlandflächen im UG vor,
wovon wiederum 22 Prozent (43 Hektar) naturschutzfachlich wertvolle Feucht- und Nasswiesen, die
auch nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit Artikel 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gesetzlich unter Schutz gestellt sind. Diese Flächen
haben für den Wasserhaushalt, insbesondere als Retentionsflächen und für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Bedeutung.
Die kleinteilige, landwirtschaftliche Flur des nördlichen Knoblauchslandes wird von einer Vielzahl an
bodenbrütenden Vogelarten als Lebensraum genutzt. So wurden 21 Brutpaare des Rebhuhns, 61
Brutpaare des Kiebitzes (Vanellus vanellus), 145 Brutpaare der Feldlerche (Alauda arvensis) und 32
Brutpaare der Wiesenschafstelze (Motacilla flava) im Untersuchungsgebiet in den letzten Jahren
nachgewiesen. Mit insgesamt 25 kartierten Arten besitzt das Gründlachtal eine artenreiche Libellenfauna, wobei die Blauflügelige Prachtlibelle (Calopteryx virgo) die prägende Art ist.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Große Teile des Untersuchungsraumes sind im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundes dargestellt. Sie
bilden die Suchraumkulisse für ökologische Ausgleichsflächen, die integrale Bestandteile der urbanen grünen Infrastruktur sind. Sie erbringen wichtige Ökosystemdienstleistungen und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. Der Schutz, die Entwicklung und die ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie
für den Wasserhaushalt, insbesondere als Überschwemmungsgebiet sind die Zielsetzungen der
Schwerpunktgebiete innerhalb der vorbereitenden Bauleitplanung.
Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird auf die bedeutende Rolle der landwirtschaftlichen Flur und der Wälder in den gewachsenen Kulturlandschaften für die Naherholung
hingewiesen. Da öffentliche Grünflächen im Nürnberger Stadtgebiet rar sind, dienen solche Flächen
als städtischer Naherholungsraum und haben einen multifunktionalen Mehrwert für Bevölkerung,
Natur und Umwelt. Dem entsprechen die landschaftsplanerischen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Im Rahmen des städtischen Ökokontos werden in
diesem Raum Flächen ökologisch in Wert gesetzt und damit auch ein Beitrag für eine nachhaltige
Bauflächenentwicklung geleistet.
Regionalplan
In der letzten Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg vom 16.08.2018 wurden die Gründlachauen als regionaler Grünzug mit der Bezeichnung „Regnitztal mit Tal der Gründlach“ neu aufgenommen. Als regionalplanerisches Ziel soll der Grünzug der Gründlach als Seitental der Regnitz zur
Erholungsvorsorge dienen, das Bioklima verbessern und die Siedlungsräume gliedern.
Leitlinien der räumlichen Entwicklung/ Agrarstrukturelles Gutachten Knoblauchsland
Weitere vorliegende Planungen, wie das Agrarstrukturelle Gutachten Knoblauchsland und die daraus abgeleiteten Leitlinien der räumlichen Entwicklung (2017) stellen die hohe ökologische Wertigkeit der Gründlachauen und ihrer Nebengewässer ebenso heraus und dienen als Planungsgrundlage des vorliegenden Konzepts.
2
68
Naturverträgliche Naherholung
Die Ausweisung des Gründlachtals als Landschaftsschutzgebiet unterstreicht die Bedeutung des
Raumes für Naturschutz, Landschaftspflege und die „Erholung in der freien Natur“ (Zitat LSG-Verordnung).
Die Kulturlandschaft des nördlichen Knoblauchslandes ist kleinteilig und unterscheidet sich von großen Agrarlandschaften mit ausgedehnten Anbauflächen. Das Gründlachtal schöpft seine Attraktivität
für eine naturverträgliche Naherholung aus der naturnahen Landschaft, dem traditionellen und struktureichen Gemüseanbau im Offenland und der erlebbaren, historischen Baukultur, so dass der Raum
für ein zurückhaltendes Landschaftserleben prädestiniert ist. Für eine sanfte Naherholung sind auch
der Raum um Neunhof mit seinen Pferdekoppeln und der Boxberg mit seinen Waldinseln gut geeignet.
Beteiligungsprozess
Eine intensive Akteurs- und Bürgerbeteiligung, insbesondere mit der Landwirtschaft, war ein
wichtiger Arbeitsschritt bei der Erstellung des Entwicklungskonzepts. Akteure wie auch Bürgerinnen
und Bürger wurden von Beginn an intensiv in den Planungsprozess integriert. In Zusammenarbeit
mit
dem
Bürgeramt Nord
wurden u.a.
Bürgerspaziergänge,
Expertengespräche,
Informationsveranstaltungen sowie Abstimmungen mit der Landwirtschaft in Form von mehreren
gemarkungsbezogenen Werkstätten durchgeführt. So sollte den bestehenden Raumansprüchen der
Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Naherholung unter Berücksichtigung der
Naturschutzaspekte im Konzept adäquat Rechnung getragen werden.
Angesichts der Fragestellung aus dem Antrag der CSU-Fraktion wird im Folgenden insbesondere
auf die Beteiligungsergebnisse mit den Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände
sowie der Landwirtschaft eingegangen.
Naturschutz
Im Rahmen einer „Expertenrunde Naturschutz“ wurde das Konzept mit Naturschutzverbänden
(Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz), dem LPV und dem Forstbetrieb Nürnberg am
09.05.2018 diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten Wünsche, Kritik und Anregungen einbringen. Auch das Thema Naherholung wurde in diesem Zusammenhang intensiv erörtert.
Die teilnehmenden Naturschutzverbände sahen das Knoblauchsland als wichtigen stadtnahen Naherholungsraum an. Die Verbände regten jedoch an, dass die Erholungsinfrastruktur weitgehend auf
bestehenden Wegen verbleiben soll, da eine Intensivierung der Erholungsnutzung entlang von Gewässern als nachteilig angesehen wurde. Punktuelle Querungen der Fließgewässer und einige wenige Wasserzugänge wurden als vertretbar erachtet.
Daher wurde auf einen durchgehenden Weg entlang der Gründlach verzichtet. Stattdessen wurden
in Verbindung stehende Rundrouten auf bestehenden Wegen konzipiert, welche die Gräben und
Bäche an einigen wenigen Stellen queren und die Fließgewässer punktuell wieder erlebbar machen.
Die Rundrouten wurden bis auf wenige Ausnahmen (Lückenschlüssen) auf bestehenden Wegen
geplant.
Das Thema Umweltbildung stellt beim Naherholungskonzept einen wichtigen Baustein dar. Die Entwicklung eines themenbezogenen Spielplatzes, wie beispielsweise „Sandhummeln“ zum Themenkomplex Sandlebensräume, wurde vorgeschlagen. Die unmittelbare Naturerfahrung soll so mit der
pädagogischen Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen in Einklang gebracht werden. Auch Besucherlenkungs- und Ordnungsmaßnahmen zum Schutz vor Störungen von Brutvögeln und landwirtschaftlichen Anbauflächen sind im Konzept vorgesehen.
Landwirtschaft
Die Vertreter des Bauernverbandes, die betroffenen Landwirte sowie die örtlichen Jagdpächter wurden im Rahmen von gemarkungsbezogenen Werkstatt- und Informationsgesprächen beteiligt.
3
69
Biodiversität/Ressourcenschutz: Gegen eine erhebliche Grünlandmehrung in den Gründlachauen wurde sich aus betrieblichen Gründen sehr deutlich ausgesprochen. Daher wurde das Entwicklungsziel von Acker zu Grünland substanziell auf wenige Standorte reduziert. Dies betrifft
erosionsgefährdete Standorte, die grundwassernah sind (Grundwasserflurabstand 0-1 Meter)
und regelmäßig überschwemmt werden (HQ5). Die Flächenkulisse befindet sich nördlich von
Neunhof, entlang des Lachgrabens und nördlich des Irrhains sowie südlich von Kleingründlach.
Auf die bereits sehr umfangreich erfolgte Ansaat von Blühstreifen wurde von örtlichen Landwirten
hingewiesen.
Naherholung: Die Anlage neuer Rad- und Wanderwege durch die landwirtschaftliche Flur, die
Installation von Aussichtsplattformen sowie Wasserspielplätzen, und das Aufstellen von Informationstafeln wurde negativ bewertet, da u.U. zu viele Erholungssuchende dadurch angezogen würden. Insbesondere die schädliche Wirkung freilaufender Hunde für Landwirtschaft und Gemüsebau (z.B. durch Hundekot) sowie für Artenschutz (z.B. Störung von Brutplätzen) wurde im Beteiligungsprozess angeführt. Weiter wurde deutlich hervorgehoben, dass es sich bei den bestehenden Wegen weit überwiegend um Wirtschaftswege handelt und die bereits bestehenden Probleme z.B. mit Radfahrern möglichst nicht potenziert werden sollten.
Auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse wurden gezielt Maßnahmen entwickelt, die von der
Ausweitung den bereits bestehenden Besucherlenkungsmaßnahmen über Hinweisschilder, die
Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO-HVO) bis hin zu Hundeauslaufplätzen
reichen.
Da Aussichtsplattformen kritisch gesehen wurden, wurden die vorgeschlagenen drei Aussichtspunkte für Naturbeobachtungen möglichst nachhaltig gestaltet. Die Höhe ist auf 3,5 Meter begrenzt und die Flächeninanspruchnahme durch eine verminderte Grundfläche reduziert. Als Baustoff soll weitgehend Holz verwendet werden.
Auch die beanstandeten Wasserspielplätze sollen aufgrund der vorgebrachten Einwände als
kleine, punktuelle Wasserzugänge gestaltet werden. Diese drei Wasserplätze sollen die Erlebbarkeit der Gründlach und ihrer Seitengewässer verbessern. Die ökologisch ausgestalteten Stationen sollen in das umweltpädagogische Angebot der Stadt aufgenommen werden. Die Plätze
sollen ausschließlich auf stadteigenen Flächen installiert werden.
An drei Waldeintritten sollen Baumkarees aus vier standortheimischen Laubbäumen gepflanzt
werden, die für Fußgänger und Radfahrer von Weitem gut erkennbar sind. Auf diese Weise soll
die Kulturlandschaft des Sebalder Reichswalds mit den Gründlachauen verzahnt werden.
Aufgrund der vorgebrachten Einwände sollen die genannten Maßnahmen in enger Abstimmung
mit den betroffenen Kreisen, insbesondere Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine weiterentwickelt werden.
Ausblick / Weiteres Vorgehen
Das Entwicklungskonzept (Anlage 5) wurde Mitte Mai 2019 fertiggestellt und auf der Internetseite
des Umweltamts unter folgender Adresse digital veröffentlicht:
https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/enwicklungskonzept_gruendlachtal.html
Vielfältige Maßnahmen wurden ausformuliert, die auf eine multifunktionale Nutzung hinwirken und
Synergien zwischen den Projektschwerpunkten fördern. Diese Maßnahmen sind in einem
Maßnahmenkatalog anschaulich zusammengestellt und in einem Maßnahmenplan visualisiert
(Anlage 6). Mit dem Gutachten haben die bearbeitenden Büros ein Aktionsprogramm 2030 vorgelegt
(Anlage 5, Seite 257-269). Das Programm priorisiert konkrete und umsetzungsfähige
Schlüsselmaßnahmen für einen Zeithorizont von zehn Jahren.
Die vorliegenden Konzeptergebnisse zeigen konkrete Ziele für die künftige Landschaftsentwicklung
im nördlichsten Stadtgebiet auf und sollen in weitere Fachplanungen und Konzepte, z.B. Projekte
4
70
zur Fließgewässerentwicklung und zur Förderung des Ökolandbaus, einfließen sowie als Grundlage
für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene dienen (vgl. beiliegenden Beschlussvorschlag).
Ziel ist es, das Entwicklungskonzept in enger Kooperation mit der Landwirtschaft und weiteren
Akteuren umzusetzen. Der durchgeführte Beteiligungsprozess hat deutlich gemacht, dass die
Umsetzung nur kooperativ und im engen Dialog mit den Eigentümern und Nutzern gelingen kann.
Mit der Einrichtung von „Runden Tischen“ soll ein stetiger Kontakt und Austausch gepflegt werden.
Um die Umsetzung voranzutreiben, wurde ein Fünf-Punkte Instrumentenkasten (Anlage 4)
erarbeitet. Er enthält Maßnahmen zur Optimierung des städtischen Ökokontos, zur Förderung des
Flächentausches und zur Mobilisierung von Fördermitteln sowie Anreizinstrumente zur
Unterstützung von freiwilligen Maßnahmen.
Dieser Fünf-Punkte Instrumentenkasten ist eine Positionierung seitens Umweltreferat und
Umweltamt und wurde in den oben erwähnten Werkstattgesprächen mit Landwirtschaft und Jagd
zustimmend zur Kenntnis genommen. Verwaltungsintern müssen diese Instrumente
umsetzungsorientiert ausgestaltet werden.
Um eine ökologische Gewässerentwicklung zu forcieren, sollen außerdem Uferrandstreifen mit
geeigneter Breite geschaffen werden. Ein integratives Gewässermanagement soll die
unterschiedlichen Anforderungen harmonisieren und den Rahmen für eine nachhaltige
Gewässerentwicklung und ökologische Gewässerpflege setzen. Nachdem der Biber die Auen im
Gründlachtal wiederbesiedelt hat, soll dabei auch das bestehende Bibermanagement
weiterentwickelt werden; auch um bestehende Problemlagen abgestimmt bewältigen zu können.
Es ist beabsichtigt die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojektes zur
Umsetzung der erwähnten Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes durchzuführen. Eine
ökologische Gebietsbetreuung (siehe Biodiversitätsberatung gem. Art. 5d BayNatSchG (neu))
könnte dabei die unterschiedlichen Interessenslagen für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach
Möglichkeit zusammenführen.
Bereits
heute
kann
auf
gute
Kooperationsprojekte
zwischen
Landwirtschaft,
Landschaftspflegeverband, Bürgeramt Nord sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltung
verwiesen werden (wie beispielsweise Grabenpflege und Anlage von Blühstreifen im Bereich
Neunhof). Diese Kooperation soll mit dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen verstetigt und weiter
ausgebaut werden; auch unter Beteiligung der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung.
5
71
Ö 4
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBER1-
•
PER
0 5. APR. 2019
■ ■
5
-
I
Artftört zur DrrterSchrift vortegen
Wolff'scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
04.04.2019
Dr. Heimbucher / Schuh
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Auftrag der Stadt Nürnberg hat die Werkgemeinschaft Freiraum (WGF Landschaft) 2018 ein Entwicklungs
konzept für eine multifunktionale Auenlandschaft im Gründlachtal erstellt. In einem Aktionsprogramm 2030
werden hier Entwicklungen für die Landwirtschaft, den Naturhaushalt und die Freizeitnutzung aufgezeigt, die
eine Aufwertung des nördlichen Knoblauchslandes bewirken sollen.
Dies soll unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung durch großenteils freiwillige Maßnahmen der
Grundstückseigentümer und -Nutzer erfolgen und auch zu einer Verbesserung der Biodiversität führen.
Die Anlage neuer Rad- und Wanderwege durch die landwirtschaftliche Flur, die Installation von Aussichtsplatt
formen sowie Wasserspielplätzen und das Aufstellen von Informationstafeln wird dazu führen, dass weiterer
Besucherverkehr in das bislang kaum für die Naherholung erschlossene Gebiet kommt woran keiner im Sinne
der Natur und der Nutzer Interesse hat.
Von den betroffenen Landwirten und den Naturschutzverbänden wird diese Entwicklung äußerst kritisch gese
hen und eine Überarbeitung des Konzeptes in eine zuträgliche naturnahe- und ackerbauliche Nutzung gefordert.
Die CSU Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Umweltausschuss über die aktuelle Planung so
wie die Einwände der betroffenen Landwirte und der Naturschutzverbände und zeigt Lösungsmöglich
keiten auf.
en
A19030600 Entwicklungskonzept Gründlachtal.docx
72
Ö 4
73
74
75
Ö 4
1.1 Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Projekt begonnen
Stand 13.05.2019
Strategischer Handlungsraum
Äußere Landschaften
Leitidee
Natur- und Kulturlandschaften sichern, entwickeln und für die
Naherholung zu qualifizieren
Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
Handlungsfeld Aktionsplan
Räumliche Einordnung
Der Untersuchungsraum befindet sich im
nördlichen Stadtgebiet, im Knoblauchsland,
westlich der A3 und östlich der A73
Lageplan Untersuchungsraum
Lage:
Gemarkungen: Großgründlach, Neunhof,
Boxdorf, Kraftshof
Der Untersuchungsraum umfasst den
Landschaftsraum entlang der Gründlachauen
mit begleitenden Gräben und Zuflüssen
(Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben,
Kothbrunngraben)
Fläche: 1.450 ha
Planungsbereich mit rechnerischem Defizit
an öffentlichen Grünflächen:
PB 45/ 0, PB 46/ -2,9 ha, PB 47/ 0 ha,
zum Teil PB 48/ -0,8 ha
Lageplan Untersuchungsraum
Nutzung und Qualität
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gewerbe
(Schmalau), Siedlungen, Ökokontoflächen
Besonderheit
Wassergeprägte Auenlandschaft an der
Gründlach mit zahlreichen Gräben und
Nebengewässern, ökologisch wertvoller Raum,
hohe Biodiversität, zumeist vernässte und
grundwassernahe Standorte in den
Gründlachauen, Wasserrückhaltung
(Hochwasserschutz), historisch gewachsene,
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte,
wertvolle Natur- und Kulturlandschaft im
Knoblauchsland, großflächige Schwerpunkträume für Landschaftsentwicklung und Biotopverbundsystem, prioritäre Ausgleichsflächenkulisse für das städtische Ökokonto
Lageplan Untersuchungsraum mit prioritärer Ausgleichsflächenkulisse gem. FNP, städtischen
Ökokontoflächen und Überschwemmungsgebieten
Quellenangaben: Stadtkarte: "© Stadtplanwerk der Mittelfränkischen Städteachse", Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: "© Bayerische
Vermessungsverwaltung 2014"
76
1.1 Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Projekt begonnen
Stand 13.05.2019
Schwächen
Wegenetz, Wegeanbindungen ans Gewässer,
Landschaftsraum, Siedlungen, Reichswald und
Umland, Flächenkonkurrenzen
Stärken
Ökologisches Aufwertungspotenzial,
(vgl. auch Besonderheiten), Potenzial als
extensiver Naherholungsraum sowie für eine
extensive Landwirtschaft in Auenbereichen
Ziele und Anforderungen
Ökologische Aufwertung der wassergeprägten
Auenlandschaft unter Beibehaltung und
Fortentwicklung der bestehenden
landwirtschaftlichen Nutzung.
Gründlachtal als multifunktionale und
erlebbare Auenlandschaft entwickeln, unter
Extensivierung der landwirtschaftlichen
Nutzung in den Auenbereichen und unter
Berücksichtigung der Aspekte des
gesetzlichen Arten- und Hochwasserschutzes.
Extensive Naherholungsinfrastruktur ausbauen
und naturverträgliches Landschafts- und
Wassererleben ermöglichen, unter
Berücksichtigung der landwirtschaftlichen
Belange.
Vernetzung des Wegesystems verbessern
Gewässer als Landschaftskorridore
entwickeln, besondere Zielorte schaffen,
landschaftliche Zäsuren und wichtige Blickund Sichtachsen freihalten, Ökokontoflächen
bündeln.
Arbeitsgrundlage für das städtische Ökokonto,
das gesamtstädtische Artenschutzkonzept (in
Arbeit), weitere Fachplanungen sowie
Grundlage für das weitere Vorgehen auf
Umsetzungsebene schaffen.
Abb. Erreichbarkeit und Wegenetz an der Gründlach
Auszug aus dem Gutachten „Baustein am Wasser“ 2014 (bgmr)
Abb. Leitbild „Das Gründlachtal als erlebbare Auenlandschaft entwickeln“ aus dem „Vertiefendem
Baustein Wasser zum Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ 2014 (bgmr)
Foto: Gründlachtal Ost (Sooswiesen)
Finanzierung, Zuschüsse
MIP Masterplan Freiraum, UwA/1- Haushalstsmittel
Bürger- und Akteursbeteiligung
Bürgerbeteiligung (Bürgerspaziergänge) Oktober 2017
Akteursbeteiligung (Expertenrunden, Werkstätten und
Gespräche mit der Landwirtschaft) 2018 / 2019
Präsentation im Naturschutzbeirat 2018
2016 bis Mitte 2019 Konzeptionelle Planung;
Grundlagenermittlung, Entwicklungskonzept
2019 ff Objektplanung, Umsetzung
1. Grundlagenermittlung im Gründlachtal, Entwicklungskonzept
2. Objektplanung
3. Umsetzung
Zeitplan
Vorgehensweise
Planerische und rechtliche Vorgaben
Federführung
Aktueller Sachstand
Projekt in Ausschüssen
1. UwA
2. und 3.: Unterschiedlich, je nach Projekt/Maßnahme
Grundlagenermittlung im Gründlachtal fertiggestellt
Entwicklungskonzept fertiggestellt
WA SÖR 4/17, AfS: 5/17, UmwA: 5/17, 7/17, 7/19
Quellenangaben: Stadtkarte: "© Stadtplanwerk der Mittelfränkischen Städteachse", Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: "© Bayerische
Vermessungsverwaltung 2014"
77
Ö 4
Fü n f - P u n k t e I n s t r u m e n t e n k a s t e n
1. Städtisches Ökokonto
Das Umweltamt will:
− − Die „institutionelle Sicherung“ als Alternative zum Flächenerwerb nutzen.
− − Produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen.
− − Biolandbau auf bisher intensiv genutzten Ackerflächen im Schwerpunktgebiet als Ökokontomaßnahmen anerkennen, wenn dabei geeignete Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität durchgeführt werden.
2. Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz
Das Umweltamt will:
− − Die Modalitäten für Flächentausch so anpassen, dass hierdurch die Schaffung von
Ausgleichsflächen innerhalb der Schwerpunktgebiete erleichtert wird.
− − Verstärkt naturschutzfachlich wertvolle Flächen erwerben.
− − Die Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen zur Förderung des
Biotopverbundes anerkennen.
3. Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen
Das Umweltamt will:
− − Ein unbürokratisches kommunales Förderprogramm zur Beförderung der Artenvielfalt
und der Biodiversität in Dorf, Feld und Flur einrichten (Anlage von Blühstreifen, naturschutzfachlich gewünschte Beweidung, etc.).
− − Eine digitale Plattform zur privaten Finanzierung (Crowdfunding) freiwilliger Umweltleistungen einrichten, die die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes befördern.
4. Mobilisierung von Fördermitteln
Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes müssen zusätzliche Mittel mobilisiert und akquiriert werden. Das Umweltamt verfolgt dabei folgende Schwerpunktthemen:
− − Beweidungskonzept (z.B. Wanderschäfer)
− − Anbau alter, angepasster Kultursorten, ressourcenschonender Anbau
− − Verbesserung des Zusammenwirkens zw. Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung
5. Werkstätten / Runder Tisch Landwirtschaft
Aus dem umfassenden Portfolio des Entwicklungskonzeptes sollen zunächst folgende Ziele
vorangetrieben werden:
− − Sicherung der Bodenbrüterbestände
− − Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur
− − Verbesserung des Zustandes der Gewässer
78
Fü n f - P u n k t e I n s t r u m e n t e n k a s t e n
1. Städtisches Ökokonto
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
− − Abstimmung mit Rechtsamt bezgl. institutioneller Sicherung und produktionsintegrierter Maßnahmen.
− − Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
− − Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkataloges zur Anerkennung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Biolandbau.
2. Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
− − Mit Kämmerei, Liegenschaftsamt, Landschaftspflegeverband und ggf. weiteren Dienststellen die Modalitäten des Flächentausches klären. (Ziel: Implementierung dieser Biodiversitätsstrategie in das Strategische Liegenschaftsmanagement, SIM)
− − Die Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen
vorantreiben.
− − Optionen für die Bewertung von Ökosystemleistungen bei der Flächenbewertung prüfen.
3. Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
− − Einen Katalog förderfähiger Maßnahmen aufstellen.
−− Nach Möglichkeit die digitale Plattform in die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ einbinden.
− − Das Förderprogramm in die zukünftige Biodiversitätsstrategie einbinden.
4. Mobilisierung von Fördermitteln
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
− − Kontakt mit AELF, Bauernverband und Erzeugergemeinschaft bezgl. möglicher gemeinsamer (Förder)Projekte aufnehmen.
− − Einen Projektantrag zur Schnittstelle Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung als
Teil der zukünftigen Biodiversitätsstrategie prüfen und initiieren.
5. Werkstätten / Runder Tisch Landwirtschaft
Das Umweltreferat und das Umweltamt bieten an:
− − Zur Verstetigung des Dialoges mit der örtlichen Landwirtschaft und zur weiteren Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einen „Runden Tisch“ als regelmäßige Gesprächsplattform einzurichten.
79
Ö 4
Gründlachtal
Entwicklungskonzept
AUE
GEMÜSE
WASSER
KULTUR
NATUR
FREIZEIT
Multifunktionale Auenlandschaft
80
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Umweltamt
Umweltplanung
Lina-Ammon-Straße 28
90471 Nürnberg
Bearbeitung durch:
WGF Landschaft
Landschaftsarchitekten GmbH
Vordere Cramergasse 11
90478 Nürnberg
www.wgf-nuernberg.de
ifanos concept & planung
Bärenschanzstraße 73 RG
90429 Nürnberg
ifanos@ifanos-concept.eu
Nürnberg, den 17.05.2019
81
EINFÜHRUNG
5
VORGEHEN
11
AKTEURSBETEILIGUNG
17
DATENBASIS
65
KONFLIKTANALYSE
75
LEITBILD
93
ENTWICKLUNGSKONZEPT
131
MASSNAHMENKATALOG
177
UMSETZUNG
235
AKTIONSPROGRAMM 2030
257
VERZEICHNISSE UND NACHWEISE
271
GESONDERTER KARTENTEIL (A3)
82
83
Einführung
84
Einführung
Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Die Gründlach mit ihren begleitenden Gräben und Zuflüssen und umliegenden Orten Boxdorf,
Großgründlach, Kraftshof und Neunhof ist ein Natur- und Kulturraum mit herausragenden Qualitäten.
Die Gründlach ist Teil des traditionsreichen Knoblauchslandes, einer Jahrhunderte alten Gemüsebaulandschaft und ihre Aue stellt gleichzeitig eine naturnahe und erlebbare Landschaft dar, die es zu
stärken gilt.
Das Knoblauchsland ist überwiegend unter gartenbaulicher Kultur. Entgegen anderen Gemüseanbaugebieten ist das nördliche Knoblauchsland kleinteilig und in den Kulturen vielgestaltig. Weite
Teile werden heute künstlich bewässert. Der Anteil an Unterglasanbau ist im Umfeld der Gründlach
sehr gering. Die Besonderheiten des Freilandgemüseanbaus bieten für bodenbrütende Vogelarten
hervorragende Lebensraumbedingungen. So konnten sich im Knoblauchsland bedeutsame Bestände
von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze entwickeln. Gleichzeitig agieren der
Gemüseanbau und die Landwirtschaft in einer sensiblen, in Abschnitten von hoch anstehendem
Grundwasser und von regelmäßigen Überschwemmungen geprägten Landschaft.
Für die Stadt Nürnberg hat das Knoblauchsland eine besondere Bedeutung. Entgegen der dichten
Kernstadt, in der nur wenige Grün- und Freiflächen vorhanden sind, findet man einen Steinwurf weit
vom engen Stadtgebiet entfernt Dörfer in einer weiträumigen Landschaft. Diese großzügigen, gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen wirken für das Stadtklima entlastend und bieten
Naherholung auf kurzen Wegen. Für die Stadtbevölkerung ist das Knoblauchsland der Garten in dem
„ihr“ Gemüse wächst, das dann auf den Wochenmärkten oder direkt im Hofladen angeboten wird.
Die Stadt bemüht sich schon seit vielen Jahren um den Erhalt und die ökologische Entwicklung
des Gründlachtals und dessen Umgebung. Das Projekt „Entwicklungskonzept Multifunktionale
Auenlandschaft Gründlachtal“ baut auf diesen langjährigen Bemühungen auf. Es umfasst die vier
Gemarkungen Boxdorf, Großgründlach, Kraftshof und Neunhof. Im Mai 2017 wurden die Unternehmen WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH und ifanos concept & planung aus Nürnberg
vom Umweltamt der Stadt Nürnberg mit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes beauftragt.
6 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
85
Einführung
Aspekte des Entwicklungskonzeptes
Aspekte des Entwicklungskonzeptes
Für die Stadt Nürnberg stellt sich die Frage des zukünftigen Umganges mit den Qualitäten dieses
für das gesamte Stadtgebiet bedeutsamen Landschaftsraums. Die Leitidee ist das gelungene
Neben- und Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft. Das Entwicklungskonzept ist damit ein integratives Konzept. Dies bedeutet, unterschiedliche Aspekte und
Anforderungen an die Auenlandschaft zu berücksichtigen und verträglich zusammenzuführen, wobei
auf den naturschutzfachlichen Gesichtspunkt das Hauptaugenmerk gerichtet ist.
Die wichtigen Aspekte des Entwicklungskonzeptes sind:
- Biotopentwicklung und Artenschutz
- Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
- Vielfalt in Landwirtschaft und Gemüsebau
- Landschaftserleben und Naherholung
- Kulturlandschaft und lebenswerte Orte
Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes sollen zukünftig in die Fachplanungen und Konzepte der
Stadt einfließen. So sollen z.B. die Ziele des Masterplans Freiraum, das städtische Ökokonto und das
gesamtstädtische Artenschutzkonzept in der Umsetzung befördert werden.
Bei der Maßnahmenentwicklung wurden die zahlreichen vorhandenen Grundlagen berücksichtigt.
Starke Berührungspunkte mit dem Entwicklungskonzept haben insbesondere das Agrarstrukturelle
Gutachten Knoblauchsland und die Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland.
Diese Konzepte formulieren u.a. für die vier Gemarkungen räumliche Ansprüche. Mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept sind nunmehr neben den agrarstrukturellen und stadtplanerischen
Zielen auch landschaftsbezogene Zielsetzungen für die vier Gemarkungen formuliert. Diese sind von
Flächennutzern, Akteuren, Institutionen und Politik zukünftig in die Überlegungen und Planungen mit
einzubeziehen.
86
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 7
Einführung
Das Untersuchungsgebiet
GROSSGRÜNDLACH
NEUNHOF
BOXDORF
KRAFTSHOF
Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet
8 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
87
Einführung
Das Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet
Beim Gründlachtal handelt es sich um eine Tallandschaft im äußersten Norden des Stadtgebietes
an der Stadtgrenze zu Fürth bzw. zu Erlangen. Es ist Teil des nördlichsten Bereichs des Knoblauchslandes, des traditionellen Gemüseanbaugebietes der Stadt Nürnberg. Der Untersuchungsgebiet
erstreckt sich auf einer Fläche von 1.450 ha und umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof,
Boxdorf und Kraftshof. Herzstück des Untersuchungsgebiets ist die Gründlach mit den begleitenden
Gräben und Zuflüssen wie Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben, Kothbrunngraben, Schwalbenzahlgraben.
Das Gebiet ist im Norden, sowie nach Nordosten und Osten von der großflächigen Waldlandschaft
des Sebalder Reichswaldes umschlossen. Kleinere Ausläufer des Nürnberger Reichswaldes ragen
in das Untersuchungsgebiet hinein, sodass die Landschaft sich weitestgehend offen gestaltet. Der
Irrhain des Pegnesischen Blumenordens zieht sich als Waldfinger in die umgebende Ackerlandschaft.
Kleinparzellierte gartenbauliche Nutzung, Landwirtschaft und die Gründlach mit begleitenden
Ufergehölzen und Wiesen prägen die Eigenart der Landschaft. Grünland kommt fast ausschließlich
in den Auen der Gewässer vor. Zwischen dem nördlichen und südlichen Untersuchungsgebiet gibt
es deutliche Unterschiede. Begünstigt durch die Flurneuordnung mit Wegebau und modernen
Bewässerungsanlagen finden sich um Kraftshof, Neunhof und Boxdorf ertragsstarke, überwiegend
Vollerwerbsbetriebe mit z.T. Anbau unter Glas. Die Flächen um Kleingründlach, Großgründlach,
Reutles und nördlich von Neunhof waren nicht an der Flurneuordnung beteiligt, was insbesondere im
Ausbaustandard des Wegebaus deutlich spürbar ist.
In Großgründlach ist der Gemüseanbau nicht die vorherrschende Bewirtschaftung. Hier finden sich
noch die wenigen tierhaltenden Betriebe. In Großgründlach und Neunhof ist der Anteil der Nebenerwerbler und Zuerwerbler auch etwas höher als im südlichen Gebiet.
Im Untersuchungsgebiet leben insgesamt ca. 9.800 Einwohner, wobei Großgründlach mit ca. 4.700
Einwohnern der einwohnerstärkste Ort ist. Der Raum trägt mit den flächenhaften, an die Altorte
angelagerten Wohngebieten, den Gewerbe- und Industrieflächen sowie den Verkehrswegen deutlich
suburbane Merkmale. Die Dörfer Neunhof, Kraftshof, Reutles, und Kleingründlach mit den alten
Ortskernen konnten ihre ursprüngliche Struktur noch weitgehend bewahren.
88
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 9
89
Vorgehen
90
Vorgehen
Bearbeitungsschritte
Bearbeitungsschritte
Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes erfolgt in fünf aufeinander aufbauenden Schritten unter
Beteiligung von unterschiedlichen Akteuren (siehe Kapitel Akteursbeteiligung | S. 17).
ANALYSE
In der Analyse wurden alle verfügbaren Daten erfasst und soweit noch erforderlich für das Untersuchungsgebiet aufbereitet. Im Ergebnis kann sich das Entwicklungskonzept auf eine breite Datenbasis
abstützen, die es erlaubt den Raum zu bewerten sowie Konflikte und Potenziale abzuleiten.
Die verwendeten Grundlagen sind im Kapitel Verzeichnisse und Nachweise abgebildet (siehe Kapitel
Datenbasis | S. 65).
KONFLIKTE
Das Entwicklungskonzept soll umsetzungsbezogen entwickelt werden. Dies setzt die Kenntnis
aktueller bzw. zukünftiger, mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes verbundener konfliktärer
Situationen voraus. Im Zuge der Konfliktanalyse werden Konflikte zwischen den für das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal relevanten Funktionen, inkl. bestehender und geplanter
Nutzungen analysiert, beschrieben und soweit als möglich verortet. Ziel ist es, zukünftige Konflikte
soweit möglich zu vermeiden, wechselseitiges Verständnis zu fördern und wo möglich, Maßnahmen
zur Bewältigung bestehender Konflikte aufzuzeigen (siehe Kapitel Konfliktanalyse | S. 75).
ZIELE
Die Zielfindung baut auf den spezifischen Prägungen und insbesondere auf den Potenzialen des
Raumes für die Entwicklung einer multifunktionalen Auenlandschaft sowie auf der Kenntnis der
wesentlichen Konflikte auf. Als räumlicher Bezug wurde auf die in der Grundlagenermittlung abgeleiteten, weitgehend homogenen Landschaftsraumeinheiten1 zurückgegriffen.
Potenziale
Für diese Landschaftsraumeinheiten lassen sich aus der Analyse der aktuellen Gegebenheiten jeweils
spezifische Potenziale ableiten. Folgende thematische Analysen bilden hierzu die Basis:
Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge
- Gewässerschutz, Grund- und Hochwasserschutz, Bodenschutz
- spezifische Lebensräume mit Zielarten (Ackerlebensräume, Feucht- und Nasswiesenlebensräume,
Sandlebensräume, Waldränder, Gehölze, Streuobst)
Erholung
- Stadtnahe Erholung und wohnumfeldbezogene Erholung
- Wassererlebnis und Landschaftserlebnis
- Naturerfahrung
12 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
91
Vorgehen
Bearbeitungsschritte
Identität / Kulturlandschaft
- Ortsränder und Ortsmitten
- Besonders wertvolle Kulturlandschaft
- Identitätsstiftung
Leitbilder und Ziele
Mit Kenntnis der Potenziale und der Konflikte können Ziele formuliert und Handlungsansätze
gefunden werden, um die noch nicht ausgeschöpften Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des
Entwicklungskonzeptes zu befördern. Diese Ziele wurden für jede Landschaftsraumeinheit gesondert
dargelegt. Ausdruck und Zusammenfassung dieser Zielsetzungen sind räumliche Leitbilder als
Grundlage für die angestrebte, zukünftige Entwicklung jeder Landschaftsraumeinheit. Die Leitbilder
sind als eine „Vision“ bzw. Idealzustand beschrieben, also als ein zukünftiges Bild, wohin sich die
Landschaft im Untersuchungsgebiet idealerweise entwickeln sollte.
In der Summe aller Leitbilder der Landschaftsraumeinheiten entsteht ein räumliches Leitbild für die
Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (siehe Kapitel Leitbild | S. 93).
ENTWICKLUNGSKONZEPT MIT MASSNAHMEN
Das Entwicklungskonzept umfasst in einem ersten Teil aus der vorangegangenen Analyse ermittelte
Maßnahmenkulissen, also Räume in denen aufgrund von Konfliktsituationen, herausragenden Funktionen der Auenlandschaft oder der Sensibilität der Standorte spezifische Maßnahmen umgesetzt
werden sollten. Für diese Kulissen sind die jeweilige Herleitung und Begründung dargelegt sowie der
erforderliche Handlungsbedarf beschrieben (siehe Kapitel Entwicklungskonzept | S. 131).
In einem zweiten Teil werden die den Maßnahmenkulissen zuzuordnenden einzelnen Maßnahmen in
Form von Maßnahmenblättern beschrieben. Die Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Analyse
und des multifunktionalen Ansatzes des Entwicklungskonzeptes in Maßnahmen zum abiotischen und
biotischen Landschaftsgefüge, zur Erholung sowie Maßnahmen für die Identität und Kulturlandschaft
(siehe Kapitel Maßnahmenblätter | S. 177).
Die Gesamtheit aller Maßnahmen st in einem Maßnahmenplan im Maßstab 1 : 5.000 zusammengefasst dargestellt.
92
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 13
Vorgehen
Bearbeitungsschritte
Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise
14 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
93
Vorgehen
Bearbeitungsschritte
UMSETZUNG
Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert auf verschiedenen Ebenen die Bereitschaft
zum Handeln und ggf. zur Anpassung oder Neuausrichtung vorhandener Instrumente.
Eine Beförderung der Umsetzung wird insbesondere gesehen in
- dem städtischen Ökokonto in Verbindung mit Artenschutzmaßnahmen (siehe Kapitel Umsetzung |
Strategie Ökokonto | S. 236)
- der Gestaltung kooperativer Formen der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft (siehe Kapitel
Umsetzung | 5-Punkte-Programm Landwirtschaft | S. 245)
- der Entwicklung neuer Strategien (siehe Kapitel Umsetzung | Strategien zur Unterstützung der
Umsetzung | S. 248)
- die Weiterentwicklung und der Erweiterung des vorhandenen Umsetzungsinstrumentariums (siehe
Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254)
- in initialen Projekten die für die weitere Umsetzung des Entwicklungskonzeptes werben (siehe
Kapitel Aktionsprogramm 2030 | S. 257)
94
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 15
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Akteursbeteiligung
96
Akteursbeteiligung
Einführung
Einführung
Das Entwicklungskonzept wurde unter Beteiligung maßgeblicher Akteure erstellt. Die Einbindung von
Akteuren, die über vertiefte Kennnisse des Raumes, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die
dort handelnden Personen verfügen, hilft Wissenslücken zu schließen und die Qualität des Konzeptes
zu verbessern. Sie ist Teil eines transparenten Planungsprozesses und Basis zur Beförderung der
Akzeptanz der Ziele des Entwicklungskonzeptes und zu dessen Umsetzung.
Der Dialog mit dem Auftraggeber, den Landwirten vor Ort, den lokalen Entscheidungsträgern aus
Land- und Forstwirtschaft, verschiedenen Fachdienststellen der Stadt Nürnberg, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie der Bürgerschaft
erfolgte in unterschiedlichen Beteiligungsformaten. Die jeweils teilnehmenden Stellen sind der
nachfolgenden Dokumentation zu entnehmen.
Steuerungsgruppe
Zur Steuerung des Planungsprozesses wurde eine Lenkungsgruppe unter Teilnahme von Vertretern
und Vertreterinnen von UwA/1 und UwA/3 und dem Planerteam eingerichtet, die die Erstellung des
Entwicklungskonzeptes durch regelmäßige Abstimmung begleitet haben.
Informationsgespräche Landwirtschaft
Die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes betreffen in vielen Fällen landwirtschaftlich genutzte
Flächen. Bereits mit Beginn der Arbeiten und mit Abschluss des Entwicklungskonzept wurden daher
mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV Kreisverband Nürnberg) als Multiplikatoren,
den örtlichen Landwirten sowie den Jagdpächtern die wesentlichen Zielsetzungen und Ergebnisse
des Konzeptes diskutiert.
Bürgerspaziergänge
Für die Bürger im Untersuchungsgebiet wurden in jeder Gemarkung Bürgerspaziergänge angeboten.
Ziel war an konkreten Orten über das Entwicklungskonzept und dessen Motive zu informieren sowie
Erwartungen und Vorstellungen, aber auch Befürchtungen bei den Teilnehmenden abzufragen. Die
Ergebnisse aus den vier Spaziergängen sind nachfolgend dargelegt.
Expertenrunden
In Form von Expertenrunden zu den Themen Naturschutz, Ökokonto / Artenschutz, Erholung und
Wasserwirtschaft sowie Informationsgesprächen zu den Themen Artenschutz mit der Regierung von
Mittelfranken und Landwirtschaft mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wurden
im Entwicklungskonzept zu berücksichtigende Rahmenbedingungen und spezielle Kenntnisse
zum Raum abgerufen sowie wichtige Fragestellungen geklärt. Gleichzeitig wurden die beteiligten
Behörden, Vereine und Verbände frühzeitig von dem Entwicklungskonzept und dessen Zielsetzungen
in Kenntnis gesetzt. Die Ergebnisse aus den Gesprächen sind nachfolgend dargelegt.
18 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
97
Akteursbeteiligung
Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft
Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft am 03.+26.07.2017
Teilnehmer:
- Vertreter Bayerischer Bauernverband
- Vertreter der Land- und Forstwirtschaft
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
Am 03.07. und am 26.07.2017 fanden einführende Informationsveranstaltungen statt mit dem Ziel, Vertreter der Landwirtschaft bereits mit Projektstart
über die Zielsetzungen und das beabsichtigte Vorgehen des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft zu informieren.
Einleitend wurden seitens der Stadt und der Planer erläutert dass:
- das Entwicklungskonzept ein gemeinsames Projekt der Stadt unter der Federführung des Umweltamtes ist, auf zahlreiche Grundlagen aufbaut und weitere in Planung befindliche Grundlagen
Berücksichtigung finden werden.
- das Entwicklungskonzept Ausfluss des Masterplans Freiraum ist. In dessen Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ wurde das Projekt für das nördliche Stadtgebiet als prioritär beurteilt.
- der Begriff „multifunktional“ darauf hinweist, dass neben dem verbreiteten Gemüseanbau diese
Landschaft noch für weitere Themen wie z.B. Wasser, Kultur, Natur und Naherholung wertvoll ist,
und damit an die Landschaft seitens der Gesellschaft viele Anforderungen gestellt werden.
- als wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft,
Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft gesehen wird.
- das nördlichen Knoblauchsland das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaftung ist, und deshalb auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen ist.
Wichtige Ergebnisse des Meinungsaustauschs
Die Landwirtschaft signalisierte grundsätzlich Interesse in der Mitarbeit. Es soll für den Artenschutz
gemeinsam etwas erreicht werden.
- Gemeinsames Ziel ist die Kulturlandschaft in Nutzung zu halten.
- Da Maßnahmen zur Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft nur gemeinsam entwickelt und
umgesetzt werden können, ist eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit wichtig. Die in
jüngster Vergangenheit seitens des LPV durchgeführte Grabenräumung wird als gutes Beispiel für
die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landwirtschaft herausgestellt.
- Das Konzept bietet die Chance der Bewältigung oder Entflechtung vorhandener Konflikte.
- Es werden bereits freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung von Biodiversität, zum Artenschutz und
zur Umweltbildung durchgeführt. Bei der Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
werden flexible Lösungen, die den Betriebsablauf berücksichtigen, als zwingend erachtet. Eine
inhaltliche und zeitliche Flexibilität der Maßnahmen ist dabei bedeutsam.
- Die Landwirtschaft sieht im Flächentausch ein geeignetes Instrument zur Generierung von Flächen
für den Naturschutz.
- Die aktuell praktizierte Naherholung in der Flur wird als weitgehend unproblematisch betrachtet.
Seitens der Landwirtschaft werden das Entwicklungskonzept und dessen Zielstellungen auch
skeptisch beurteilt:
- In der Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzern hat die Produktion von Feldfrüchten Vorrang.
- In großen Teilen des Gebiets wurden seitens der Landwirtschaft durch Wegebau und Beregnungsanlagen hohe Investitionen getätigt, die für die Landwirtschaft und den Gemüsebau ein großes
Entwicklungspotenzial bieten.
- Landwirtschaftliche Flächen sind knapp. Der Kauf, insbesondere von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsflächen der Stadt wird daher äußerst kritisch gesehen. Bei
Flächenankäufen sollen deshalb die Belange der Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden.
98
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 19
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Bürgerspaziergang Großgründlach am 05.10.2017
STATION 1: BÜRGERAMT NORD
BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des
Projektes gegeben.
STATION 2: ALLEE HALLERSCHLOSS
KULTURLANDSCHAFT
An Hand von Karten wird der Begriff Kulturlandschaft und die Veränderung der Landschaft zwischen
Schloss und Irrgarten erläutert. Das Knoblauchsland ist eine, von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Im Bereich von Großgründlach sind z.B. trotz der intensiven Nutzung
historische Landschaftselemente wie Schloss, Allee, Weiher, Mühlbach, Obermühle, Sarkophag
KLEINGRÜNDLACH
4
Kleingründlach
3 Schwemmweiher / Stöckelwiesen
Irrgarten 5
Naturnahe Gründlach 6
2
Allee Hallerschloss
Bürgeramt Nord
1
7 Herrenwiese
GROSSGRÜNDLACH
9 Ortsmitte Großgründlach
8
Renaturierte Gründlach
Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen
20 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
99
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
weitgehend noch erhalten geblieben aber auch die Blickbeziehungen zwischen den Elementen. Auch
die Landschaftsnutzung ist in diesem Bereich im Vergleich zu Karten aus dem Jahr 1862 weitgehend
unverändert. Daraus kann auf die Bedeutung von historischen Kulturlandschaften für die Gesellschaft und insbesondere für die Bürger vor Ort geschlossen werden. Diese vom Menschen gestaltete
Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen.
Die Anerkennung der kulturlandschaftlichen Leistungen und deren Erhalt sind u.a. Zielsetzungen des
Projekts.
Im Umfeld der Station 2 kommen verschiedene Grünlandtypen vor, anhand derer typische Pflanzenarten vorgestellt werden, die jeweils von einem bestimmten Feuchtezustand des Bodens, z.B. frisch,
frisch-feucht, feucht oder nass, abhängig sind.
Diskussion
Der Wert der Kulturlandschaft und deren Erhalt werden von
den Teilnehmern als positiv bewertet. Es wird aber auch die
Frage aufgeworfen, was mit der Landschaft passiert, wenn die
Landwirte diese nicht mehr bewirtschaften oder pflegen.
Es gibt vor allem Probleme mit Hundehaltern. Der Bereich
Großgründlach wird stark von extra anreisenden Hundehaltern
aus dem Raum Erlangen genutzt. Es ist auch oft zu beobachten, dass Fußgänger und Hundeführer abseits der Wege und
über die landwirtschaftlichen Flächen laufen.
Die Auenlandschaft ist ein beliebtes
Naherholungsgebiet für unterschiedlichste Erholungssuchende. Am Herdegenweg
zeigt sich, dass Erholungsnutzung nicht
konfliktfrei ist.
Großgrünlach mit dem Hallerschloss und
der St. Laurentius-Kirche ist eines der
Postkartenmotive des Knoblauchslandes.
Der Erhalt dieser Kulturlandschaft ist
stadtweit von hoher Bedeutung.
„Gassi gehen“ ist ein ernst zu nehmendes
Problem in Feld und Flur und für den
Artenschutz, das im Rahmen des
Entwicklungskonzeptes thematisiert
werden muss.
Der Herdegenweg zwischen Groß- und Kleingründlach wird auf Grund der
Oberflächenbefestigung mit Asphalt auch von E-Bikes und Mopeds genutzt.
Aus dem Teilnehmerkreis kam die Anregung den Weg wassergebunden herzustellen. Weiterhin sollten die vorhandenen Durchlässe saniert werden, um die
östlichen Flächen besser zu entwässern.
Von Seiten der Landwirte wird auf die steigenden Pachtpreise
durch Flächenkonkurrenz, z.B. Biogasanlagen, hingewiesen.
Es werden auch Befürchtungen geäußert, dass durch das
Entwicklungskonzept Bewirtschaftungseinschränkungen auf
die Landwirte zukommen.
Steigende Pachtpreise durch Flächenkonkurrenz sind bereits Realität. Das
Entwicklungskonzept sollte hier nicht
verschärfend wirken.
Die Grünlandflächen im Umfeld werden derzeit eher extensiv genutzt. Dies geschieht auch auf Grund
des relativ feuchten Standortes. Es wird darauf hingewiesen, dass es unter den derzeitigen Bedingungen (Fördermittelanträge, erschwerte Nutzungsbedingungen, wenig Mehrwehrt) immer schwerer
wird, die Flächen wirtschaftlich zu nutzen. Es stellt sich langfristig die Frage, wie es dann mit dem
"Postkartenmotiv" weitergeht.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 21
100
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
STATION 3: SCHWEMMWEIHER / STÖCKELWIESEN
BIODIVERSITÄT
An Hand verschiedener Karten werden das Vorgehen des Konzeptes und speziell Erkenntnisse zur
Vegetation anhand der im gesamten Bearbeitungsgebiet in den Jahren 2016 und 2017 flächendeckend erhobenen Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erläutert. Aus den hier aufgenommenen Nutzungstypen wie z.B. Wirtschaftswiese, Feuchtwiese, Nasswiese, lassen sich Schlüsse auf die
ökologische Wertigkeit einzelner Flächen ziehen.
Anhand der Bodenkarte kann deutlich der Zusammenhang zwischen lokalen Bodenverhältnissen
und der Nutzung gezeigt werden. Die Nutzung als Acker oder Grünland ist nicht zufällig, sondern
insbesondere abhängig von den lokalen Boden- und Wasserverhältnissen. Feuchte Böden erlauben
z.B. keine Ackernutzung.
Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Diese Daten
geben wichtige Hinweise über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial
als Lebensraum bedrohter Tierarten. Es wird deutlich, dass das Vorkommen von Brutvögeln im
Knoblauchsland an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte
spielen für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion
Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit Bauland da ausgewiesen wurde, wo Kiebitze am häufigsten von Bürgern gesehen wurden.
Bei Planungen ist der Artenschutz heute
besonders zu beachten.
Es wurden von den Teilnehmern Befürchtungen geäußert, dass „ihre“ Landschaft bald nur noch aus Ausgleichsflächen für neue Wohngebiete der Stadt
Nürnberg besteht.
Aufgabe des Konzeptes ist u.a. die Suche
nach geeigneten Ausgleichsmöglichkeiten.
STATION 4: KLEINGRÜNDLACH
Die Station musste aufgrund kurzfristiger Unzugänglichkeit entfallen.
STATION 5: IRRGARTEN
FEUCHTLEBENSRÄUME
An Hand es Irrgartens konnte die Entwicklung von Feuchtlebensräumen und die Bedeutung deren
Pflege erläutert werden.
Im Umfeld des Irrgartens liegen mehrere Feuchtflächen, z.T. verfüllte Teiche. Diese Flächen haben
als Sukzessionsflächen, d.h. als Entwicklungsflächen, eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung
für Tiere und Pflanzen. Besonders wichtig ist an dieser Stelle die Vernetzung von unterschiedlichen
Lebensräumen (Sukzessionsflächen, Wiesen, Wald, Wasser).
Allerdings stellt sich die Frage nach einer geeigneten Pflege. Bei fehlender Pflege stellt sich
langfristig Wald ein und die derzeit vorkommenden Tier- und Pflanzarten werden durch andere Arten
verdrängt.
22 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
101
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Diskussion
Bis in die 1960er Jahre wurde die Sukzessionsfläche als Wiese genutzt, obwohl die Fläche sehr
nass ist. Die Bewirtschaftung lohnte nicht mehr und wurde aufgegeben. Es kam vermehrt Schilf auf.
Kurzzeitig wurde die Fläche noch als Pferdekoppel genutzt.
Nachdem auch diese Nutzung endete, wuchsen Gehölze.
Für die Teilnehmer stellt sich die Frage, ob man immer alles
pflegen muss oder ob Landschaftsveränderungen nicht
einfach hingenommen werden sollten.
Landschaft verändert sich ohne Zutun
des Menschen beständig. Um wertvolle
Lebensräume langfristig zu erhalten
müssen gezielt Pflegemaßnahmen
durchgeführt werden.
STATION 6: NATURNAHE GRÜNDLACH
MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER
Naturnahe Gewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht überall zu finden. Die Gründlach ist in Teilen
noch als naturnah zu bezeichnen. An Hand der Gewässerstrukturgütekarte werden den Teilnehmern
die Merkmale und Kriterien von Gewässerstrukturen erläutert. Gewässersäume aus Auwäldern sind
u.a. Kennzeichen für naturnahe Fließgewässer.
Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern 2017 die Libellenfauna kartiert. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten, die Lebensweise sowie deren Bedeutung als
Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern erläutert.
Diskussion
Der Waldbestand des Irrgartens sowie die umliegenden Wiesen
Die Möglichkeit Natur erfahren zu
und Weiher sind für viele der Teilnehmer wichtige Räume
können ist für Erwachsene und insbesondere für Kinder von großer Wichtigkeit.
für die Naherholung. Es wird berichtet, dass Eltern die hier
flache und zugängliche Gründlach gezielt aufsuchen, um ihren
Kindern Naturerfahrung zu ermöglichen. Die durch den Wald führenden, nicht ausgebauten Pfade
sind häufig die Begrenzung ehemaliger Teiche. Der Wald selbst, obwohl vom Menschen gemacht,
wird von einzelnen Teilnehmern als „wild und ursprünglich“ und deshalb als attraktiv empfunden. Die
Landschaft wird als schön und erlebnisreich wahrgenommen, als eine Landschaft, die sich in jeder
Jahreszeit immer wieder anders darstellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Waldbereichen die
erforderliche Verkehrssicherungspflicht den Eigentümern häufig Probleme bereitet.
STATIONEN 7 HERRENWIESE
Am Beispiel der Herrenwiesen wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert. Neben feuchten Lebensräumen kommen auf grundwasserfernen Standorten auch
trockene Vegetationstypen wie Mager- und Trockenrasen vor.
STATIONEN 8: RENATURIERTE GRÜNDLACH
An der Station 8 wird mit den Teilnehmern die Bedeutung innerörtlicher Gewässerrenaturierungen
als Teil des örtlichen Freiraumangebotes und der Gewässererlebbarkeit diskutiert.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 23
102
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
STATION 9: ORTSMITTE GROSSGRÜNDLACH
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IM MUSEUM WÄCHTERHAUS
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
- Bei den Bürgern besteht eine Grundskepsis, dass das Konzept der Vorbereitung von Bauflächen
dient.
- Bei den Bürgern besteht eine grundsätzliche Befürchtung, dass durch das Konzepte Einschränkungen oder Auflagen auf die Grundstückseigentümer zukommen.
- Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass sie bei der Pflege und dem Unterhalt von Flächen
unterstützt werden.
- Es wird nochmals auf den Konflikt Naherholung (Hunde, Müll) und Gemüsebau und Landwirtschaft
hingewiesen.
- Es wird keine weitere Erholungserschließung im Bereich des Irrgartens gewünscht.
Die Diskussion in Schlagworten
Bauflächen
- Keine neuen Baugebiete ringsum Gründlach gewünscht
- Zuzug von vielen neuen Einwohnern befürchtet
- Neue Gewächshausflächen werden negativ gesehen, da hierfür Ausgleichsflächen gebraucht
werden, die wiederum der Landwirtschaft entzogen werden.
Freizeit
- Ausufernde Freizeitnutzung befürchtet, z.B. Zunahme Mountainbike
- Hundeproblematik und Hundetourismus als zentrales Problem
Landwirtschaft und Kulturlandschaft
- Eigentümer / Nutzer wollen selbst über die Nutzung der Felder bestimmen
- Erhalt des derzeitigen Zustandes ist Ziel
- Unterstützung wird erwartet, damit alles so (wertvoll) bleibt wie es ist
- Die bei vielen vorhandene Vorstellung, wie Landwirtschaft sein soll, ist romantisch verklärt
24 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
103
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Entwicklungskonzept
- Folgen des Konzeptes für Grundeigentümer schwer einschätzbar
- Umsetzung des Entwicklungskonzeptes als wichtiges Ziel
- Fördern von Zielen, statt Vorschriften erteilen
Einzelmaßnahmen
- Beseitigung Wasserstau am Herdegenweg
- Erhalt des Teiches Biotop 1565 sinnvoll, wenn die Feuerwehr Wasser zuleiten muss?
- Bibermanagement in Großgründach
Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 25
104
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Bürgerspaziergang Neunhof am 07.10.2017
STATION 1: DORFPLATZ NEUNHOF
BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des
Projektes gegeben.
STATION 2: LACHGRABEN
KULTURLANDSCHAFT
Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862, der Situation heute und der aktuellen
Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Die sog. Landgräben, zu denen auch der Lachgraben zählt, wurden schon früh vom
Menschen z.B. zur Speisung von Teichen oder Mühlen genutzt. Der Lachgraben ist ein typischer
Kreuzäckerstraße
4
Ochsengraben
6
Gründlach
3
5
Reitsport in Neunhof
7
Betrieb Ell
Lachgraben
2
Parkplatz am Dorfplatz
1
NEUNHOF
Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen
26 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
105
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Es besteht ein verpflichtender Auftrag der
EU die Gewässer in einen guten Zustand
zurückzuversetzen. Die Stadt Nürnberg
und das Wasserwirtschaftsamt haben für
einzelne Gewässer sog. Gewässerpflegebzw. Gewässerentwicklungspläne erstellt.
Entwässerungsgraben der landwirtschaftlichen Flur und dient in erster Linie
der Ableitung von Wasser. Die Fließgewässer wurden teilweise in ihrem Verlauf
erheblich verändert und ausgebaut. Der Lachgraben weist in großen Teilen
stark veränderte Strukturen auf.
Den Teilnehmern wurde dargelegt, dass das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland zum einen
für die Kulturlandschaft als Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum
und Vernetzungslinie eine sehr hohe Bedeutung hat. Es wurde erläutert, dass alle Gewässer im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowohl strukturell, als auch hinsichtlich der Wasserqualität
in einen „guten Zustand“ versetzt werden sollen. Der Lachgraben ist ein Gewässer 3. Ordnung. Der
Unterhalt liegt, wie bei allen Gewässern 3. Ordnung, bei der Stadt Nürnberg.
Diskussion
Aus dem Teilnehmerkreis werden Fragen zur Gewässerstrukturgüte und zur Wasserqualität gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen mehrmals im Jahr kulturbegleitende Bodenproben durchgeführt werden. Der Einsatz von Dünger (z.B. Phosphat) ist teuer und
wird deshalb von der Landwirtschaft ausschließlich bedarfsgerecht eingesetzt.
Das Wasser aus den Brunnen in Neunhof hat eine gute Wasserqualität.
STATION 3: GRÜNDLACH
ÖKOKONTO / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / BIBER
An einer Beispielfläche an der Gründlach wurden die Themen
Teile des Gründlachtals stellen die
naturschutzfachlicher Ausgleich und Ökokonto erläutert. Für
prioritäre Ausgleichskulisse des
Eingriffe, z.B. Bebauung, muss der Verursacher als Ausgleich
städtischen Ökokontos im nördlichen
Stadtgebiet dar.
an anderer Stelle Lebensräume für Pflanzen und Tiere
Die Umsetzung und die Pflege der
Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit
schaffen. Dies kann auch vor einem konkreten Bauvorhaben
Landwirten vor Ort.
erfolgen. Hierbei spricht man von einer Ökokontomaßnahme.
Es wurde erläutert, dass die Stadt Nürnberg seit 2005 über ein
Ökokonto verfügt, in dem Flächen ökologisch aufgewertet und als zukünftige Ausgleichsflächen für
die städtische Bauleitplanung bevorratet und bereitgestellt werden sollen. Diese Themen sind u.a.
Gegenstand des Entwicklungskonzeptes.
An einer ehemals vernässte Ackerfläche an der Gründlach wurde gezeigt, wie eine multifunktionale
Ausgleichsfläche hergestellt werden kann. Vom Landschaftspflegeverband wurden u.a. Mulden und
Gräben als neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere angelegt und der Acker als Wiese eingesät. Die
Fläche wird vom Landschaftspflegeverband in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten gemäß den
Entwicklungszielen gepflegt. Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass Ausgleichsflächen
multifunktional sein können, d.h. eine Maßnahme dient mehreren Zielen gleichzeitig: Schutz von
Boden und Grundwasser (Ansaat Wiese), neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Entwicklung
Feuchtwiese), Pionierstandorte für Libellen (Umlaufgraben).
Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a.
Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern. Einzelne Arten weisen auf Pionierstandorte, wie z.B.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 27
106
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
offene Böden hin und damit auf das Vorhandensein von Dynamik in der Landschaft. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten und
deren Lebensraumansprüche erläutert.
Libellen sind Zeigerarten für die
Gewässergüte und das Vorhandensein
wertvoller dynamischer Prozesse in der
Landschaft.
Die Station 3 liegt in der Nähe des Biberbaus an der Gründlach. Mit den Teilnehmern wird das Thema
intensiv diskutiert.
Am Beispiel der Sooswiesen werden unterschiedliche Entwicklungsziele für
eine Aue erläutert. Diese können Auwald oder unterschiedliche Wiesennutzungen (Feucht- / Nasswiesen) sein. Ohne die Nutzung der Wiesen würde hier im
Die Formulierung von Entwicklungszielen
für die Auenlandschaft Gründlachtal ist
wesentlicher Teil des Entwicklungskonzeptes.
Laufe der Zeit ein Wald aufwachsen. Die Mahdhäufigkeit bestimmt bei Wiesen
deren Strukturreichtum. Aufgrund des besonderen Mahdregimes hat sich in
den Sooswiesen die Flohsegge als Besonderheit angesiedelt.
Diskussion
Die Teilnehmer benennen im Zusammenhang mit dem Biber Probleme in der
Zuständigkeit zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und der Stadt Nürnberg.
Hier ist den Menschen vor Ort nicht immer klar, wer verantwortlich ist. Die
Zusammenarbeit mit dem Biberbeauftragten wird als gut und zielführend
bezeichnet.
Grabenräumungen schaffen und
zerstören aber auch Lebensräume. Für
das Entwicklungskonzept ergibt sich
hieraus eine wichtige Aufgabe.
Insbesondere in Flussauen leistet
Grünland einen wichtigen Beitrag zum
Ressourcenschutz.
Die „Biberproblematik“ ist nicht zentrales
Thema des Entwicklungskonzeptes, fließt
aber in die Betrachtungen ein.
Die Leistungen des Landschaftspflegeverbandes werden
anerkannt. Es wird vor allem auf die aktuellen Arbeiten an den
Gräben verwiesen, die einerseits für die Landwirtschaft vorteilhaft sind, da Flächen besser entwässert werden, andererseits
auch neue Lebensräume für sog. Pionierarten bieten.
Die Teilnehmer stellen die Frage, ob die Erhöhung des Grünlandanteils für die Landschaft von Vorteil ist, wo doch die
Artenvielfalt der Äcker durch die Regierung von Mittelfranken
bestätigt wurde (Bodenbrüter).
Grundsätzlich wird eine flexiblere Handhabung der Ausgleichsflächen als
zielführend erachtet, um diese besser in den Produktionsablauf integrieren zu
können. Aktuell werden bereits Rotationsbrachen durchgeführt.
Ausgleichsflächen sollten zukünftig
flexibler gehandhabt werden können.
STATION 4: KREUZÄCKERSTRASSE
ERHOLUNG / BRUTVÖGEL
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es auch, sich mit der Naherholung auseinanderzusetzen.
Grundlage ist der Masterplan Freiraum. Hier sind für das Gründlachtal Entwicklungsziele wie Landschaftserleben, „Wasserplätze“ oder ein durchgängiges Wegesystem benannt.
28 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
107
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Für den Planungsraum liegen Daten zum Vorkommen von bodenbrütenden Vogelarten vor. Diese
Daten geben wichtige Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren
Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen
der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte
spielen damit für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion
Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feldwege
zumeist im Eigentum der Anlieger sind. Der Unterhalt wird nach Bedarf über den Jagdverband
geleistet. Das Wegenetz wird als völlig ausreichend bezeichnet,
sowohl hinsichtlich Funktion, als auch Ausbauzustand. Ein
weiterer Ausbau von Wegen und der Erholungsinfrastruktur
wird nicht befürwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wege
zwar öffentlich gewidmet ggf. aber im
privaten Eigentum sind. Dieses ist beim
Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.
Die Nutzung durch Spaziergänger, Radfahrer oder Reiter stellt bei gegenseitiger Rücksichtnahme
aus Sicht der Teilnehmer kein Problem dar. Hunde sind bisher kein großes Problem, werden aber
neuerdings vermehrt auch rund um Neunhof festgestellt.
STATION 5: NEUNHOF
REITSPORT
Vor allem in Neunhof ist die Pferdehaltung (Pensionspferde) ein zunehmend wichtiger Teil der
Landwirtschaft mit Wachstumspotential. Die Pferdehaltung ist auch für die Ökologie im Gründlachtal
wichtig, da die Wiesen zur Futtergewinnung in der Regel nur 2-mal jährlich gemäht und nur organisch
gedüngt werden. Die Beweidung erfolgt als Umtriebsweide. Diese Nutzungsformen kommen der
Zielsetzung einer extensiven Grünlandnutzung im Gründlachtal entgegen. Die
Pferdehaltung ist neben einem milchviehhaltenden Betrieb in Großgründlach
Aus ökologisch-floristischer Sicht ist die
der einzige landwirtschaftliche Zweig im Gründlachtal, der auf GrünlandnutPferdehaltung für die Auenlandschaft
Gründlachtal positiv zu bewerten.
zung angewiesen ist.
STATION 6: OCHSENGRABEN
WIESENTYPEN
An der Station 6 wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert.
Abhängig von den Boden- und Grundwasserverhältnissen kommen nasse, feuchte und frische
Grünlandtypen vor. Besonders der Bereich nördlich von Neunhof ist durch Wiesen geprägt.
STATION 7: BETRIEB FIRMA ELL
BLÜHSTREIFEN
Die räumliche Flexibilität ist für die
Landwirtschaft wichtige Voraussetzung
um Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
in den Betriebsablauf einbinden zu
können.
Am Gewächshaus der Firma Ell kann den Teilnehmern ein Beispiel von Biotopund Artenschutzmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Flur gezeigt werden.
Im Jahr 2017 wurden von verschiedenen Landwirten aus Neunhof in Zusammenarbeit mit dem LPV auf insgesamt ca. 3 ha Fläche einjährige Blühstreifen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 29
108
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
angelegt. Die Landwirte stellen hierfür Zwickelflächen und Ackerraine zur Verfügung. Das Saatgut
und die fachliche Beratung stellt der LPV. Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen der Landwirte.
Mit den Blühstreifen soll als Anreiz und Beispiel anderen Landwirten gezeigt werden, dass auch
in der intensiven Gemüsebaulandschaft erfolgreich Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden
können. Wichtig ist, dass die Flächen nicht „behördlich“ starr festgelegt werden, sondern dass die
Landwirte entsprechend dem Betriebsablauf selbst entscheiden können, wo sie die Maßnahme
umsetzen. Aus der Bewirtschaftung ergeben sich immer wieder neue Rest- und Verschnittflächen die
geeignet sind.
ABSCHLUSSDISKUSSION IM GEWÄCHSHAUS FIRMA ELL
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte
Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
Im weiteren Beteiligungsprozess sind die
Landfrauen gezielt anzusprechen.
- Eine Verbesserung der Agrarstruktur durch eine Flurneuordnung ist weder erforderlich noch
gewünscht. Auch nicht in Bezug auf das Wegenetz. Der freiwillige Flächentausch der Landwirte
untereinander ist gängige Praxis und wird als vollkommen hinreichend erachtet.
- Aktuell werden Blühstreifen auf freiwilliger Basis umgesetzt mit dem Ziel, anderen Landwirten mit
gutem Beispiel voranzugehen und diese zur Teilnahme zu motivieren. Die Teilnahme ist dabei von
der Möglichkeit der flexiblen Handhabung abhängig. Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft,
Maßnahmen umzusetzen, sofern diese (für den Betriebsablauf) sinnvoll sind. Die Zusammenarbeit
mit dem LPV wird hier positiv bewertet.
- Für das Entwicklungskonzept ist es wichtig, nicht nur mit den Eigentümern, sondern auch mit den
Pächtern der Flächen zu reden.
- Rundwege sind weder erwünscht noch erforderlich, da die Gäste insbesondere die Gaststätten
aufsuchen. Die anschließenden Spaziergänge in die Landschaft sind wenig umfangreich.
- Die Neunhofer verstehen sich durchaus als Gastgeber für Naherholungssuchende aus der Stadt.
Der Tag der offenen Tür wird als Erfolgsmodell bewertet und sehr positiv gesehen. Es gibt auch Führungen durch das Knoblauchsland an denen Betriebe teilnehmen aber auch Führungen die durch
die Landwirtschaft organisiert werden. Es sollte darüber hinaus jedoch keine aktive Werbung, z.B.
über Wegebeschilderung, Einrichtung von Rundrouten o.ä. gemacht werden.
Die Diskussion in Schlagworten
Landwirtschaft
- Landwirtschaftliche Betriebe sind heute starker Flächenkonkurrenz und einem Wachstumsdruck
ausgesetzt
- Freiwilliger Tausch der Flächen unter den Betrieben ist gängige Praxis
- Keine Flurneuordnung erforderlich und nicht gewünscht
Wegenetz
- Es sind keine Asphaltwege erwünscht
- Flexibilität im Wegenetzt erwünscht
30 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
109
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Erholung
- Die Neunhofer verstehen sich als „Gastgeber für Erholungssuchende“
- Tag der offenen Tür ist erfolgreich
- Keine Rundwege erwünscht
- Fußläufiger Radius der Gäste um die Gaststätten ist gering
- Erholung nicht aktiv betreiben / bewerben
Biotop- und Artenschutz
- Landwirte machen gerne mit, wenn die Maßnahmen sinnvoll und freiwillig sind
- Blühstreifen sollen andere Landwirte motivieren ebenfalls daran teilzunehmen
- Ökokontoflächen müssen für die Nachbarflächen verträglich (Beschattung, Samenflug) sein
- Flächentausch ist für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eine Option
- Flexibilität für Maßnahmen gewünscht
- Nicht nur mit den Eigentümern reden, auch die Pächter sind wichtig
- Zusammenarbeit LPV funktioniert gut
Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 31
110
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Bürgerspaziergang Kraftshof am 12.10.2017
STATION 1: PARKPLATZ FRIEDHOF
BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des
Projektes gegeben.
STATION 2: IRRHAIN
KULTURLANDSCHAFT / IRRHAIN / NAHERHOLUNG
Es werden die Begriff Kulturlandschaft und der Wandel der
Landschaft am Irrhain erläutert. Der Irrhain geht zurück bis
ins 17. Jhd. und war historisch der Veranstaltungsort des
Pegnesischen Blumenordens, die älteste noch bestehende
Der Irrhain ist ein kulturhistorisch
bedeutender Ort. Mit seiner wechselhaften Geschichte ist er ein Beispiel für den
beständigen Wandel der Landschaft.
NEUNHOF
4 Fürreuthweg
Sühnekreuz 5
Kothbrunngraben 3
2 Irrhain
Grünzug
Kothbrunngraben 6
Wehrkirche Kraftshof
7
Parkplatz Friedhof
1
KRAFTSHOF
Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen
32 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
111
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Literarische Gesellschaft Deutschlands. Es handelt sich um einen ehemals aufwändig gestalteten
Garten, der lange Veranstaltungsort des traditionellen Irrhainfestes und damit auch Identifikationspunkt für die Bevölkerung war. Im Laufe der Zeit hat er sich zu einem aus naturschutzfachlicher Sicht
wertvollen Eichenhain mit über 300-jährigen Eichen und mit Lebensraum für zahlreiche bedrohte
Arten entwickelt. Heute gehört der Irrhain dem Freistaat Bayern, und ist Teil des europäischen
Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Der Irrhain ist im Freiraumnetz der Stadt und darüber hinaus ein wichtiger Zielpunkt, an dem
bedeutende Wege wie z.B. ein Wanderweg des Fränkischen Albvereins oder der Landschaftspfad
Irrhain – Nordostpark vorbeiführen.
Die Beziehungen zwischen dem Sichtdreieck Irrhain, Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof
sowie dem hier noch erlebbaren Freilandgemüsebau stellt eine
1-malige kulturlandschaftliche Situation dar, die zur Ausweisung des Bebauungsplans 4628 geführt hat. Dieser hat zum
Ziel, durch Festsetzungen das Sichtdreieck von Bebauung
freizuhalten und die Flächen für den Freilandgemüsebau zu
sichern.
Das Sichtdreieck Irrhain – Wehrkirche
Kraftshof – Neunhofer Schloss ist eines
der Postkartenmotive des Knoblauchslandes. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft
ist stadtweit von hoher Bedeutung.
Diskussion
Einleitend weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass Kraftshof nicht zum Gründlachtal gehört, und
ihrem Verständnis nach auch nicht in die Kulisse des Entwicklungskonzeptes einzubinden ist.
Befürchtungen bestehen, dass Kraftshof für den durch die gesamte Stadtentwicklung hervorgerufenen Ausgleichsbedarf „herhalten“ muss und die wirtDurch das Entwicklungskonzept werden
Nutzungseinschränkungen befürchtet.
schaftliche Entwicklung der Gemarkung behindert wird.
Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. GrundsätzBei der Nutzung der Wege muss bewusst
gemacht werden, dass sich diese im
lich lebt man in Eintracht mit den Naherholungssuchenden.
Eigentum der Teilnehmergemeinschaft
Die Naherholung sollte jedoch nicht aktiv entwickelt werden.
(TG) befinden und von dieser gepflegt
und unterhalten werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet um Kraftshof seit
1964 flurbereinigt ist, und die Wege sich im Eigentum der
Teilnehmergemeinschaft befinden. Die Wege sind öffentlich gewidmet, werden aber von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und Instand gehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt diesen
Pflichten bei den eigenen Wegen nicht nachkommt.
Konsequente Ansprache der Hundebesitzer, Hinweisschilder und Leinenzwang
sind Lösungsansätze bei der Hundeproblematik.
In Kraftshof gibt es auch Hundetourismus. Viele Halter fahren das Gebiet
gezielt an. Es wird berichtet, dass sich die Probleme in Grenzen halten, da
seitens der Landwirte die Hundehalter angesprochen werden und ehrenamtlich
Schilder mit dem Hinweis auf Leinenpflicht angebracht wurden. Bei der
Aufstellung von Schildern könnte die Stadt unterstützend wirken.
Für die Teilnehmer ist der Irrhain ein wichtiger Erholungsraum, den sie langjährig kennen. Sie
empfinden den aktuellen Zustand als „Schandfleck“. Es wird darauf hingewiesen, dass die aus
dem Naturschutz resultierenden Auflagen, wie das teilweise Betretungsverbot (die von Eremiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 33
112
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
bewohnten alten Eichen, dürfen nicht gefällt werden und sind nicht gesichert), als Einschränkung für
die Erholungsnutzung gesehen werden. Die Bürger wünschen sich eine Aufwertung des Irrhains.
Die Teilnehmer sehen in dem Bebauungsplan 4628 eine Einschränkung, akzeptieren diesen aber
zwischenzeitlich. Sie befürchten, dass durch das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal
es wiederum zur Auferlegung von Nutzungseinschränkungen kommt.
STATION 3: KOTHBRUNNGRABEN
DIE SEITENGRÄBEN DER GRÜNDLACH
Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862 mit der Situation heute und der aktuellen
Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Der Kothbrunngraben entspringt im Reichswald und kann, wie viele Gewässer im
Knoblauchsland, zeitweise austrocknen. Das ursprünglich mäandrierende Gewässer wurde im
Rahmen der Flurbereinigung in den 1960er Jahren über große Strecken begradigt. Dies spiegelt sich
in der Gewässerstrukturgütekarte wider. Der Kothbrunngraben weist in großen Teilen stark veränderte Strukturen auf.
Das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland hat zum einen für die Kulturlandschaft als
Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum und Vernetzungslinie eine sehr
hohe Bedeutung. Der Kothbrunngraben ist ein Gewässer 3. Ordnung für dessen Unterhalt die Stadt
Nürnberg zuständig ist.
Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a.
Zeigerarten für den Zustand von Gewässern. Die Blauflügel-Prachtlibelle, eine im Gründlachtal weit
verbreitete und typische Art, konnte im Frühjahr mit vielen Individuen in weiten
Für eine zielgerichtete Gewässerpflege
Abschnitten des Grabens nachgewiesen werden. Dies verweist auf eine gute
ist die Kenntnis um die Ansprüche der
Wasserqualität. Die Art benötigt teilweise beschattete, aber offene Wasseran Gräben lebenden Tiere und Pflanzen
entscheidend.
flächen. Bei späteren Begehungen konnte kein Nachweis mehr gelingen, da
über weite Strecken der Graben durch artenarme Gras- und Staudenfluren
auf den Böschungen zugewachsen war und keine freie Wasserfläche mehr zur Verfügung stand. In
gemähten Abschnitten war das Mahdgut der Uferstreifen nicht entfernt worden und bedeckte die
Wasseroberfläche.
Diskussion
In Kraftshof besteht die im Zuge der Flurbereinigung in den 1960er Jahren gegründete Teilnehmergemeinschaft weiter. Die Brücke über den Kothbrunngraben wurde mit eigenen Mitteln errichtet. Der
Kothbrunngraben wird von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und freigehalten. Bezüglich des
Kothbrunngrabens wird seitens der Landwirte und Bürger kein Verbesserungsbedarf gesehen, auch
nicht in Hinblick auf den Hochwasserschutz.
34 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
113
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
STATION 4: FELDWEG ZWISCHEN NEUNHOF UND KRAFTSHOF (ANSTELLE FÜRREUTHWEG)
LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT / LANDSCHAFTSBILD
Im Umfeld von Kraftshof kommen vor allem Kiebitz und Feldlerche vor. Diese Daten geben wichtige
Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum
bedrohter Tierarten. Der Kiebitz ist in Bayern stark gefährdet. Für die Feldlerche stellen die offenen
Gemüseanbau- und Ackerflächen mit oft lückiger Vegetation gut geeignete Lebensräume dar. Auch
die nicht versiegelten Feldwege mit Säumen sind wichtige Elemente in der Flur.
Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung
Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen damit für die Pflege und den Erhalt der
Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion
Seitens der Regierung von Mittelfranken wird ein Pilotprojekt
zum Artenschutz im Knoblauchsland erstellt. Dies ist den
Teilnehmern bekannt und wird befürwortet. Ziel ist die Erprobung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog
dem Ökokonto.
Seitens der Landwirtschaft besteht eine
große Bereitschaft, sich an dem für die
Gemüsebauern im Knoblauchsland konzipierten Modellprojekt zum Artenschutz
der Regierung von Mittelfranken zu
beteiligen.
Als äußerst positiv wird empfunden, dass mit diesem Modellprojekt das Bemühen der Landwirtschaft
um den Artenschutz erstmals erkannt und geschätzt wird. Als bedeutsam hervorgehoben wird der
Ansatz, dass die artenschutzgemäße Bewirtschaftung durch die Landwirte honoriert, und nicht wie
sonst üblich, die Landwirtschaft durch Einschränkungen und Auflagen bestraft wird, weil wertvolle
Tierarten wie der Kiebitz vorkommen.
Das Gebiet wird von einer Freileitung gequert. Eine mögliche negative Beeinflussung der Bodenbrüter
durch diese Leitung wird kurz angesprochen und es wird vereinbart zu prüfen, ob hier eine Erdleitung
angebracht und machbar wäre.
Die Landwirte lehnen Ausgleichsflächen auf oder an ihren Feldstücken ab, da sie Ertragsminderung
z.B. durch Beschattung der Felder durch Bäume befürchten. Der Ansatz des Modellprojektes der
Regierung von Mittelfranken hat hingegen den Ansatz, die Maßnahmen flexibel in den Produktionsablauf zu integrieren, was positiv gewertet wird.
Auch sollen in Kraftshof keine Ausgleichsflächen für Eingriffe, die an anderer Stelle der Stadt
verursacht werden, entstehen. Auch hier wird positiv hervorgehoben, dass das Modellprojekt nur für
Eingriffe gilt, die durch die Landwirtschaft selbst verursacht werden.
Seitens der Landwirtschaft wird noch darauf hingewiesen, dass die Verbraucher die regionalen
Produkte aus dem Knoblauchsland schätzen und hier von den Landwirten viel Öffentlichkeits- bzw.
Aufklärungsarbeit betrieben wird.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 35
114
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
STATION 5: SÜHNEKREUZ
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
STATION 6: GRÜNZUG KOTHBRUNNGRABEN
GEWÄSSER ALS INNERÖRTLICHER GRÜNZUG
Es wird die Bedeutung der Gewässer für die unmittelbar angrenzenden Siedlungen erläutert. In Boxdorf ist mit dem renaturierten innerörtlichen Abschnitt des
Kothbrunngrabens, den angrenzenden Spielflächen und mit dem begleitenden
Für Kinder und Jugendliche bietet das
landschaftliche Umfeld genügend
Naturerfahrungsraum.
Weg ein wertvoller Freiraum für die Bevölkerung entstanden. Es stellt sich die
Frage, ob für Kraftshof die Einrichtung eines Spielplatzes oder die Verbesserung des Zugangs zum
Kothbrunngraben z.B. in Form eines Wasserplatzes als wünschenswert erachtet wird.
Diskussion
Die Beteiligten sind sich einig, dass das landschaftliche Umfeld von Kraftshof für Kinder und Jugendliche viele Möglichkeiten bereithält, Wasser spielerisch zu erleben. Die Flächen östlich und westlich
der Kraftshofer Hauptstraße werden aufgrund des starken Durchgangsverkehrs als ungünstig und
gefährlich für Aufenthaltsräume eingeschätzt.
STATION 7: WEHRKIRCHE KRAFTSHOF
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER „WELLNESS SCHEUNE KRAFTSHOF“
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
- Der in jüngster Vergangenheit stattgefundene Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes
Negativ-Erlebnis für die Dorfgemeinschaft, das immer noch nachwirkt und die Bevölkerung
gegenüber Planungsvorhaben sensibilisiert und skeptisch gemacht hat.
- Es gibt mit Erholungssuchenden Konflikte, die jedoch nicht als gravierend eingestuft werden.
- Es gibt eine starke Identifikation mit der Landschaft. Diese wird als der „Garten“ der Kraftshofer
Bürger verstanden.
- Der Bebauungsplan 4628 weckt Befürchtungen, dass die Kulturlandschaft im Sinne eines Freilandmuseums konserviert werden soll.
- Das Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von der berufsständischen Vertretung
Landwirtschaft mit initiiert und wird sehr positiv gewertet.
- Der Zustand des Irrhains (aufgrund seiner naturschutzfachlichen Zielsetzung) wird als Schandfleck
empfunden. Hier stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Es sollte geprüft werden, ob
die Zugänglichkeit des Irrhains verbessert werden kann.
36 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
115
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
- Eine starke Frequenz von Hunde-Spaziergängern ist vor allem am Waldeingang im Bereich Irrhain
festzustellen. Die Landwirtschaft ist durch ehrenamtlich aufgestellte Hinweisschilder auf Leinenzwang selbst tätig geworden. Dieses Thema wird als ausbaufähig eingeschätzt. Als gutes Beispiel
wird Österreich benannt.
- Vereinzelt kommt es zu Konflikten mit Radfahrern und Spaziergängern, die nicht bereit sind
landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den engen Wegen auszuweichen.
- Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nicht nur die
Bonität der Böden entscheidend ist. Naturschutzfachliche Zielsetzungen können sich negativ auf
den Verkehrswert und damit die Kreditwürdigkeit auswirken und so die Entwicklungsmöglichkeiten
der Betriebe stark einschränken.
- Bezüglich der geringeren Brutvogeldichte im nördlichen Anschluss an Kraftshof wird diskutiert, ob
hier eine Erdleitung angebracht und machbar wäre.
- Der Mehrwert von Ausgleichsflächen für die Bürger sollte deutlicher herausgestellt werden.
Die Diskussion in Schlagworten
Dorfgemeinschaft
- Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes negatives Erlebnis
- Gewisses Misstrauen gegenüber Vorhaben der Stadt vorhanden
- Starke Identifikation mit der Gemeinde: „Hier sind wir daheim“
- Angst, als „Freilichtmuseum“ zu enden
Landwirtschaft
- Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von dem landwirtschaftlichen Berufsstand
initiiert
- Die Auswirkung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf den Verkehrswert von Grundstücken
ist ein wichtiger Aspekt
Erholung
- Konflikte mit Erholungssuchenden vorhanden, aber nicht gravierend
- Hundeschilder „Leinenzwang“ ehrenamtlich aufgestellt, Hinweis auf Österreich als gutes Beispiel
- Irrhain wird als Schandfleck
empfunden. Was tun?
- Irrhain Zugänglichkeit
verbessern
Biotop- und Artenschutz
- Bäume als Ausgleichsmaßnahme werden abgelehnt
- Bessere Bedingungen für
Feldbrüter schaffen durch
entfernen der Stromleitung
Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 37
116
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Bürgerspaziergang Boxdorf am 19.10.2017
STATION 1: FESTPLATZ
BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des
Projektes gegeben.
STATION 2: KOTHBRUNNGRABEN
KULTURLANDSCHAFT / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / NAHERHOLUNG
Das Knoblauchsland ist eine von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Die Nutzung und vor allem die Siedlungsentwicklung
haben in Boxdorf die Landschaft verändert. Dies wird im Vergleich von Karten
aus dem Jahr 1862 mit Karten und von heute deutlich. Während 1862 der
Die Renaturierung des Kothbrunngrabens
wird in der Bevölkerung als gelungen
angesehen.
Rotfuchsstraße
3
2 Kothbrunngraben
BOXDORF
1
Festplatz
4
Südlicher Ortsrand
Boxdorf
5
Ehemalige Tongrube
Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen
38 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
117
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Kothbrunngraben noch weit außerhalb der Ortschaft verlief, liegt er heute mitten in der gewachsenen
Siedlung. Hochwässer, die in früheren Zeiten ausschließlich die Felder überschwemmten, bedrohen
heute die Siedlungen.
Die Veränderung wird auch an Hand der Gewässerstrukturgüte deutlich, die für diesen Bereich als
deutlich bis sehr stark verändert eingestuft ist. Der Kothbrunngraben wurde innerorts auch aus
Hochwasserschutzgründen renaturiert. Dies führte zu einer Verbesserung der ökologischen Situation
und gleichzeitig zur Verbesserung des innerörtlichen Freiraums.
Diskussion
Die Teilnehmer betonen, dass die Maßnahmen am Kothbrunngraben sehr gelungen sind. Die Hochwasserproblematik ist
weitgehend gelöst und der renaturierte Bereich mit Spielflächen wird sehr gut von der Bevölkerung angenommen. Eine
Die Multifunktionalität der Gewässermaßnahme in Boxdorf kann beispielgebend
für eine innerörtliche Freiraumentwicklung am Wasser sein.
höhere Artenvielfalt ist ebenfalls zu bemerken.
STATION 3: ROTFUCHSSTRASSE
BIODIVERSITÄT
Für den gesamten Planungsraum wurden die Bodenverhältnisse und die Bodenfunktionen als
Hinweis auf mögliche Entwicklungsziele ausgewertet. Im Raum zwischen Boxdorf und Schmalau
befindet sich das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens.
Die natürlichen Standortverhältnisse
Hier kommen Böden mit einer vorrangigen Wasserschutzfunkzwischen Boxdorf und der Schmalau
tion und wechselfeuchte Böden vor, die sonst nur in den Auen
sind durch Drainagen verändert, und
ermöglichen so ackerbauliche / gärtnerider Fließgewässer zu finden sind. Diese für die Landwirtschaft
sche Nutzung.
i.d.R. begrenzenden Bodenverhältnisse spiegeln sich jedoch
nicht in der Nutzung wieder.
Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Für den Raum
um Boxdorf sind dies Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche. Diese Daten geben wichtige Hinweise über
die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter
Tierarten.
Diskussion
Von Seiten teilnehmender Landwirte wird die Landwirtschaft in Boxdorf als stabil und engagiert
beschrieben.
Die Freizeitnutzung stellt grundsätzlich kein Problem dar, wenn von allen Nutzern ein Miteinander
gepflegt wird. Probleme gibt es allerdings auch in Boxdorf mit Hunden, vor allem zwischen Boxdorf
und Großgründlach. In dem Raum werden im Zusammenhang mit den Artenschutzmaßnahmen
Schmalau von SÖR 20 Hinweisschilder am Ortsrand von Boxdorf und Schmalau aufgestellt, die
Besucher auf die Anleinpflicht und die Beunruhigung von Tieren hinweisen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 39
118
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Bezgl. Hundeproblematik wird angeregt, die Beschilderung auszuweiten.
Weiterhin wird angeregt, an einer geeigneten Stelle einen Hundeauslaufplatz
auszuweisen.
Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Feldwege zumeist im Eigentum der Anlieger bzw. der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Boxdorf sind. Ein weiterer Ausbau von Wegen oder
die Ausweisung offizieller Radwege wird auf Grund von Haftungsproblemen
Beschilderung, Anleinpflicht und ein
Hundeauslaufplatz könnten Maßnahmen
im Umgang mit der „Hundeproblematik“
sein.
Bei der Werbung mit dem Knoblauchsland soll seitens der Stadt auf die
Sensibilität der Landschaft, die besondere Nutzung und auf das erforderliche
Besucherverhalten hingewiesen werden.
nicht befürwortet.
STATION 4: SÜDLICHER ORTSRAND BOXDORF
LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT
Ein wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft zu entwickeln, wobei das Hauptaugenmerk auf dem
naturschutzfachlichen Aspekt liegt.
Eine Grundlage für das EntwicklungsDie Planer weisen darauf hin, dass die Landschaft im nördlichen Knoblauchskonzept ist das 2017 fertiggestellte
land das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaftung
Agrarstrukturelle Gutachten.
durch den Menschen, und deshalb eine Kulturlandschaft ist. Diese
Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch die Landwirtschaft
angewiesen. Eine wichtige Grundlage des Konzeptes ist das Agrarstrukturelle Gutachten. Hierin sind
u.a. Auswertungen von Befragungen der Landwirte in Boxdorf enthalten.
Für die Landwirtschaft sind die Aspekte
In der Befragung zum Agrarstrukturellen Gutachten wurde in Boxdorf die
Flexibilität bei der Umsetzung von
Bereitschaft zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen oder auch zur Teilnahme
Ausgleichsmaßnahmen und das
Vorhandensein eines abgestimmten
an einer Ökomodellregion als eher gering beantwortet. Vor Ort wurden die
Maßnahmenkatalogs wichtige akzeptanzfördernde Voraussetzungen.
Themen Artenschutz und Ausgleichsflächen sehr unterschiedlich diskutiert.
Erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz oder zum Naturschutz sollten in
erster Linie dort stattfinden wo der Eingriff entsteht. Es sollen flexible und nicht ortsfeste Maßnahmen
durchgeführt werden. Hilfreich wäre auch ein abgestimmter Maßnahmenkatalog.
Diskussion
Die Landwirte beschreiben Boxdorf als traditionell klassische Landwirtschaftsregion. In Boxdorf wird erst seit ca. 40 Jahren Gemüsebau betrieben. Bezgl.
Gewächshäuser wird kein Bedarf gesehen. Der Markt für Gewächshausprodukte und auch Hofläden werden als ausgereizt bezeichnet. Es wird integrierter
Anbau dem Biolandbau vorgezogen.
Die Neuausweisung von Bauland
verstärkt den Druck zu Intensivierung auf
den verbliebenen Flächen. Die Sicherung
der Freiräume durch bauleitplanerische
Instrumente wird als nicht zielführend
erachtet.
Es wird auf die bestehende Flächenknappheit hingewiesen. In der Gemarkung Boxdorf gehen durch
das neue Baugebiet Boxdorf Nordost landwirtschaftliche Flächen verloren.
Ein Bebauungsplan zum Schutz der Landschaft, wie er Bebauungsplan 4628 wird abgelehnt, da
Flächen im Geltungsbereich nicht als Kreditsicherheit anerkannt werden, da dort eine, wenn auch
nur hypothetische Bebaubarkeit ausgeschlossen sei.
40 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
119
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Landschaftsveränderungen finden auch innerhalb der Landwirtschaft statt. Es ist festzustellen, dass
neue Pächter im Knoblauchsland auch Maisanbau betreiben, was sowohl aus Sicht der Gemüsebauern (Pachtpreise, Verschattung), als auch aus Sicht der
Natur- und Artenvielfalt kontraproduktiv ist.
Wenn es für ökologisch angepasste Bewirtschaftungsformen
Ausgleichszahlungen gibt, sind auch Maßnahmen auf landwirt-
Gegenüber einer naturnahen /
ökologischen Bewirtschaftung besteht
Aufgeschlossenheit.
schaftlichen Flächen denkbar.
STATION 5: EHEMALIGE TONGRUBE
BIOTOPVERBUND
Herr Fleischmann (Schäfer) soll zu
weiteren Veranstaltungen eingeladen
werden.
Für das Bearbeitungsgebiet wurde flächendeckend der Bestand aufgenommen
und in der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung dargelegt. Die Ergebnisse dienen u.a. auch der Aufgabe des Entwicklungskonzeptes, Flächen und
Strukturen für einen möglichen Biotopverbund zu ermitteln. Biodiversität und
Biotopverbund benötigen Trittsteine in der Landschaft. Einen solchen Trittstein könnte die ehemalige
Tongrube darstellen. Die Tongrube wird derzeit extensiv mit Schafen beweidet und zeigt in den
Randbereichen Ansätze von Magervegetation.
Schafbeweidung ist neben der Mahd eine gute Möglichkeit naturschutzfachlich wertvolle Flächen zu
pflegen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER GASTSTÄTTE „ZUM SEBAST“
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen statt.
- Erholungssuchende sind grundsätzlich erwünscht. Es ist jedoch eine Sensibilisierung der Nutzer
erforderlich.
- Intensiv wird nochmals die Problematik mit Hunden thematisiert. Neben dem Problem, dass das
Futter verunreinigt wird und Wildtiere beunruhigt werden, ist damit auch eine „Vermüllung“ der
Landschaft verbunden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden. Vorschläge werden gemacht wie
z.B. Einführung einer flächendeckenden Leinenpflicht, die auch durchgesetzt wird.
- Das Fahrrad sollte als Verkehrsmittel für die Bevölkerung gestärkt werden, z.B. durch Fahrradabstellplätze und abgestimmte Kennzeichnung von Radwegen.
- Es wird auf den vorhandenen Flächendruck u.a. durch Baulandausweisung hingewiesen, der kaum
Räume für flächenhafte Ausgleichsmaßnahmen lässt.
- Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ausgleichsflächen erweitert und flexibilisiert wird.
- Irritation besteht dahingehend, dass Ausgleichsmaßnahmen im Raum von verschiedenen Behörden unterschiedlich geplant, ausgeführt und gepflegt werden. Eine frühzeitige Abstimmung, auch
mit den Landwirten, wird als notwendig erachtet.
- Es besteht Informationsbedarf bezüglich des städtischen Ökokontos und des Modellprojekts zu
den PIK-Maßnahmen der Regierung von Mittelfranken.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 41
120
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Die Diskussion in Schlagworten
Landwirtschaft
- Für Hofläden gibt es kein Ausbaupotenzial, der Absatz ist geregelt
- Biologischer Anbau wird skeptisch gesehen, Integrierter Anbau und Anreicherung mit biologischen / ökologischen Maßnahmen wird als besserer Weg eingestuft
Bauflächen
- Sinnvolle oder nachvollziehbare Entwicklungen werden akzeptiert (z.B. Behindertenwerkstätten,
bezahlbarer Wohnraum)
- Wenn Bauflächen entwickelt werden, soll der entstehende Wohnraum bezahlbar sein.
- Gutes Beispiel: Ansiedlung von Unterglasanbau in Konversionsflächen (München)
Erholung
- Erholungssuchende sind bei entsprechender Rücksichtnahme erwünscht
- Bewusstsein schaffen, dass die TG Boxdorf Eigentümerin der Wege ist und die landwirtschaftliche
Nutzung Priorität hat
- Konflikte gibt es nur mit wenigen (Erholungssuchenden)
- Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen erwünscht
- Abstimmung der Radwegekennzeichnung zwischen Stadt und TG Boxdorf
- Es gibt Hundetourismus dem mit Maßnahmen begegnet werden soll, Schwerpunkt Parkplatz an
der Gründlachbrücke
- Hundeproblem: Verunreinigung von Futter und Lebensmitteln, Beunruhigung von Vögeln und
Hasen
- Hundeauslaufflächen anbieten und Erfolg bzw. Akzeptanz prüfen
- In der Schmalau aufgestellte Schilder zum Schutz der Kiebitzsenke als Testlauf zur Anwendung
auch in weiteren Gebieten
Biotop- und Artenschutz
- Pflege der Hecken durch die TG Boxdorf und den Landschaftspflegeverband
- Ausgleichsmaßnahmen primär auf der Eingriffsfläche umsetzen
- Durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen mit den Landwirten abstimmen
- Ausgleichsmaßnahmen sollten flexibel sein
- Informationen über das Ökokonto der Stadt und das Modellprojekt zu den PIK-Maßnahmen der
Regierung von Mittelfranken erwünscht
- Große Akzeptanz der durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen
- Gewässerpflege aufgrund der Sandablagerungen erwünscht
42 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
121
Akteursbeteiligung
Bürgerspaziergänge
Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 43
122
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken
Modellprojekt Artenschutz im Knoblauchsland am 10.11.2017
ANLASS
Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes „Multifunktionale Auenlandschaft
Gründlachtal“ sollen potenzielle Artenschutzflächen in den Gründlachauen
lokalisiert und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollen als Arbeitsgrundlage für das gesamtstädtische Artenschutzkonzept
dienen.
Teilnehmer:
- Regierung von Mittelfranken SG 51
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Stadtplanungsamt, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
Die Regierung von Mittelfranken erstellt ein Pilotprojekt zu PIK-Maßnahmen im Knoblauchsland.
Der Termin fand statt, um sich bezüglich der konzeptionellen Planungen im betreffenden Raum und
insbesondere zum Thema Artenschutz auszutauschen und mögliche Synergien auszuloten.
DAS GESAMTSTÄDTISCHE ARTENSCHUTZKONZEPT
Bei der Stadt Nürnberg wird aktuell ein gesamtstädtisches Artenschutzkonzept erstellt. Hierzu
wurden Kartierungen durchgeführt bzw. sind in der Erstellung.
- Bodenbrüterkartierung: Daten wurden 2013 und 2015 im Auftrag der Stadt Nürnberg / Umweltamt
erhoben (Knoblauchsland Nürnberg)
- Amphibienkartierung: Untersuchung potentieller Laichgebiete (stadtweit) im Auftrag der Stadt
Nürnberg / Umweltamt
- Libellenkartierung: Vergabe im Rahmen des Entwicklungskonzeptes (für den Untersuchungsgebiet), Fertigstellung Ende 2017
- Maßnahmenkatalog, Fertigstellung Ende 2017
DAS PILOTPROJEKT ZUM ARTENSCHUTZ IM KNOBLAUCHSLAND DER REGIERUNG VON
MITTELFRANKEN
Hintergründe des Projektes
- Artenschutz wird häufig als Entwicklungshindernis betrachtet; für städtische Räume wird eine
Vereinfachung gewünscht.
- Die Behörden (Regierungen, Landratsämter) sind mit dem Vollzug des Artenschutzes sowohl in
Antragstellung als auch in der Kontrolle an den Leistungsgrenzen.
Zentrale Zielstellung des Projektes
Ziel ist die Erprobung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog dem Ökokonto.
Ansatzpunkt hierzu bietet die Auffassung, dass bei FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des
Erhaltungszustandes die der betroffenen Art an anderer Stelle zugutekommen können, Stärkung der
Population), entgegen zu CEF-Maßnahmen (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die im räumlichen
Zusammenhang mit dem Eingriffsgebiet stehen müssen), eine Bevorratung grundsätzlich möglich ist.
44 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
123
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken
Eignung des Knoblauchslandes als Modellprojekt-Kulisse
- Kulisse ist das gesamte Knoblauchsland (N/Fü/Erl)
- Artenspektrum klar umrissen (Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenschafstelze)
- Mit dem Knoblauchsland ist die lokale Population klar umrissen
- Eingriffssituationen begrenzt auf landwirtschaftliche Vorhaben (Privilegierung)
- Landwirtschaft ist jung, hat mit weitgehend gesicherte Hofnachfolge, ist aufgeschlossen und will
das Pilotprojekt
- Landwirtschaft im bedeutsamen Knoblauchsland soll zukunftsfähig gehalten werden
Die Konzeption des Projektes
- Abgrenzung des Pilotgebiets
- Maßnahmen für die Zielarten
- Abstimmung mit den Landwirten
- Maßnahmenbewertung (Punktesystem)
- Etablierung „rotierender Systeme“
- Zuständigkeiten (Führung des „Kontos“, Punkteermittlung, Kontrollen, Zeitrahmen)
- Evaluierung und Übertragbarkeit
Teilnehmer
Das Modell ist ausschließlich von Landwirten für Landwirte konzipiert und nicht für Dritte geöffnet,
auch nicht für die Stadt Nürnberg. Dies entspricht der Erwartungshaltung der Landwirtschaft.
Maßnahmenbeispiele
Die Maßnahmenbeispiele sind mit dem Bayerischen Bauernverband abgestimmt. Die Maßnahmen
sind zwingend rotierend. Das Bewertungssystem befindet sich noch in Abstimmung.
Durch die Anwendung eines Wertpunktesystems wird der spezifische Eingriff von der durchgeführten
Maßnahme entkoppelt. Dem Landwirt bleibt es selbst überlassen, welche Maßnahmen in seinen
Betriebsablauf am sinnvollsten einzugliedern sind und wo. Grundthese ist, dass aufgrund des überschaubaren Artenspektrums davon auszugehen ist, dass alle im Katalog gelisteten Maßnahmen den
Populationserhalt der Zielarten befördern.
Die Maßnahmen können vor einem konkreten Eingriff, d.h. vorgezogen durchgeführt werden.
Wie sich die Maßnahmen zukünftig im Raum verteilen, ist nicht absehbar.
Da das Modell für die Stadt nicht
offen ist, ist aufgrund der allgemeinen
Flächenknappheit das Entstehen einer
Konkurrenzsituation für die Stadt im
Bereich Artenschutz / Bodenbrüter nicht
auszuschließen.
Finanzierung
Die Landwirte finanzieren die Maßnahme selbst (Verzicht auf Deckungsbeitrag). Als Dauer der Durchführung der Maßnahme und die damit verbundene
jährliche Ansparung von Wertpunkten sind 10 bis 15 Jahre avisiert. Danach
würden nicht gemakelte Wertpunkte verfallen.
Es ist beabsichtigt, dass die angesparten Wertpunkte unter den Landwirten innerhalb der Kulisse
frei handelbar sind. Das System ist im Modellprojekt für Dritte nicht offen (auch nicht für die Stadt
Nürnberg).
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 45
124
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken
Sicherung der Maßnahmen / „Makler“
Zur Sicherung der umgesetzten Maßnahmen ist eine externe Führung des „Kontos“ durch einen „Makler“ vorgesehen, der die Wertpunkte und Maßnahmen treuhänderisch verwaltet. Diese Leistung wird
ausgeschrieben und im Rahmen des Modellprojektes gefördert. Als Zeitraum sind 3 Jahre avisiert.
Mit dem Makler ist auch eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, an der Flächenkonkurrenz zu sonstigen Artenschutzmaßnahmen frühzeitig abgeklärt werden kann.
Kontrolle der Maßnahmen und des Maßnahmenerfolgs
Kontrolliert werden nur die umzusetzenden bzw. umgesetzten Maßnahmen, nicht der reale Erfolg für
die Population.
Artenschutzrecht
Formal würde wohl für das Modellprojekt in der gesamten Kulisse eine pauschale artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt (Umsetzbarkeit noch ungeklärt).
Weiteres Vorgehen
Bisher sind in das Modellprojekt die örtlichen Landwirte nicht eingebunden.
Das Modellprojekt könnte ein Umsetzungsinstrument von Zielen im Entwicklungskonzept darstellen.
46 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
125
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
Expertenunde Ökokonto / Artenschutz am 06.02.2018
ANLASS
Wesentliche Aussagen des Entwicklungskonzeptes beziehen
sich auf die Entwicklung von Maßnahmen zur Beförderung
der Biodiversität. Hierzu zählen u.a. Maßnahmenvorschläge
für den Artenschutz, bezogen auf Lebensraumkomplexe und
Zielarten, sowie Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale
innerhalb der prioritären Ausgleichsflächenkulisse des städti-
Teilnehmer:
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
schen Ökokontos.
Für den Erfolg des Entwicklungskonzeptes ist es unerlässlich, sich mit den umsetzungsbezogenen
Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Instrumenten im Vorfeld inhaltlich vertieft
und kritisch auseinanderzusetzen.
Mit Mitarbeitern des Umweltamtes (UwA) wurde daher die Praxis im Umgang mit dem rechtlich
erforderlichen naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich in der Stadt Nürnberg
diskutiert.
ORGANISATION DES ÖKOKONTOS
Die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung von Zielen ist
beim Umweltamt UwA/3 angesiedelt. Die Maßnahmenplanung erstellt der Landschaftspflegeverband
e.V. (LPV ).
Die fachliche Beurteilung und Anerkennung der geplanten Maßnahmen und ihrer ökologischen
Aufwertung erfolgt durch UwA/3 Untere Naturschutzbehörde (UNB).
Der Vollzug (Umsetzung) der Ökokontomaßnahme in landwirtschaftlich geprägten Bereichen liegt
beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg.
Das Ökokonto umfasste zum Stand 31.12.2017: 55 ha, wovon 18 ha verfügbar sind. Die Ökokontoflächen verbleiben für die jeweilige Herstellung, Fertigungs- und Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung (KebS) (3-5 Jahre) im Ökokonto. Danach werden sie aus dem Ökokonto in
die Dauerpflege in der Abteilung UwA/3 entlassen.
Das Ökokonto ist für die stadteigenen Eingriffe aus der Bauleitplanung offen. Aufgrund der Begrenztheit der Ökokontoflächen wird der Zugriff für Investoren auf das Ökokonto von der Größe des Eingriffs
abhängig gemacht.
Neben den prioritären Suchkulissen im nördlichen und südlichen Stadtgebiete, werden weitere
ökologische Aufwertungspotenziale in den städtischen Wäldern gesehen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 47
126
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
PROZEDERE ZUR ENTWICKLUNG VON ÖKOKONTOFLÄCHEN
- Die Ökokontoflächen werden in Bestand und Wertigkeit vom UwA/3 gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg beurteilt.
- Durch UwA/3 werden Entwicklungsziele gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der
Stadt Nürnberg entwickelt und mit dem Landschaftspflegeverband abgestimmt. Die Maßnahmen
orientieren sich hierbei auch an den Umsetzungsmöglichkeiten des Landschaftspflegeverbandes.
Hierbei muss eine Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von 0,6
und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2 Wertpunkten erreichen. Die Aufwertung
um mindestens 0,2 Wertpunkte basiert auf folgenden Erwägungen:
∙ Flächensparen
∙ hohe ökologische Aufwertung und
∙ ökonomische Aspekte (Kosten pro Wertpunkte zwischen 60 und 80 €).
- Die Einstufung der ökologischen Wertfaktoren der Kostenerstattungsbetragssatzung ist vom
Stadtrat beschlossen. Die Änderung der Kostenerstattungsbetragssatzung wird als schwierig
erachtet. In begründeten Fällen ist ein Abweichen von den Wertpunkten mit Genehmigung der
Unteren Naturschutzbehörde möglich.
- Für jede Maßnahme werden Einzelkosten ermittelt, die dann einem konkreten Eingriff zugeordnet
werden. Die Herstellung von Extensiv- oder Feuchtwiesen sind günstige und damit bei Investoren
akzeptierte Maßnahmen. Renaturierungen von Gewässern sind hingegen teuer und gegenüber
Verursachern schwerer abbildbar. Eine Mischkalkulation über unterschiedliche Maßnahmen
hinweg ist nach der derzeitigen Kostenerstattungsbetragssatzung nicht möglich. Die Abrechnung
der tatsächlichen Kosten erfolgt über den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR).
- Die Kosten der Maßnahmen werden als Mittelrückfluss in den städtischen Haushalt refinanziert
und setzen sich zusammen aus Grunderwerb inkl. Nebenkosten, Herstellung, Fertigungs- und
Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung der Maßnahme und Pflege (3 bis 5
Jahre gem. Kostenerstattungsbeitragssatzung). Die Personalkosten werden nicht rückerstattet.
- Durch die Untere Naturschutzbehörde wird die geplante Maßnahme und ihre ökologische Aufwertung fachlich bestätigt und anerkannt.
KOMBINATION ÖKOKONTOFLÄCHEN MIT ARTENSCHUTZ
- Aktuell wird beim Landesamt für Umwelt eine Arbeitshilfe zur Kombination von naturschutzfachlichem Ausgleich und artenschutzrechtlichen Maßnahmen erarbeitet. Diese ist noch nicht
öffentlich.
- Die Kombination von Ökokontoflächen mit dem allgemeinen Artenschutz ist möglich. Beim speziellen Artenschutz ist die Anerkennung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
- Für kombinierte Artenschutzmaßnahmen kann ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten auf das
Habitat angerechnet werden. Die Anerkennung von Totholzinseln und der Gestaltung naturnaher
Waldränder mit 0,2 Wertpunkten ist aktuell in Diskussion mit der Unteren Naturschutzbehörde.
- Die nachträgliche Verbesserung von Ökokontoflächen durch weitere ökologische Aufwertung
sowie Artenschutzmaßnahmen ist möglich, sofern die artenschutzrechtlichen Zielsetzungen den
Entwicklungszielen der Ökokontofläche nicht entgegenstehen.
48 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
127
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
SUCHKULISSE
Die im Stadtgebiet verursachten baurechtlichen Eingriffe sollen auch innerhalb des Stadtgebiets
ausgeglichen werden. Die Merkmale bevorzugter Standorte sind: Grundwassernähe, Überschwemmungsgebiete, Grenzertragsböden, Biotopverbund. Die im Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan dargestellten Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundes (Suchkulisse) sind mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen im Rahmen der
vorbereitenden Bauleitplanung abgestimmt.
FLÄCHENBESCHAFFUNG / SICHERUNG
Seit 2005 erfolgt die Umsetzung des Ökokontos ausschließlich auf stadteigenen Flächen.
Seit 2012 steht der Ankauf von Flächen für das Ökokonto im Fokus. Dieser obliegt dem Liegenschaftsamt.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den ankaufbaren Flächen um private Angebote z.B. bei
finanziellen Engpässen oder Betriebsaufgaben. Die Verkaufsbereitschaft war bisher im nördlichen
Knoblauchsland bei Grenzertragsstandorten, beispielsweise feuchten und vernässten Äckern /
Wiesen, hoch. Aufgrund der aktuellen Zinspolitik ist die Verkaufsbereitschaft im nördlichen Stadtgebiet derzeit gering.
Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt wird in der Regel nicht ausgeübt. Eine Vorkaufsrechtsatzung für Ausgleichsflächen wurde verwaltungsintern bereits diskutiert. Im Ergebnis wurde
davon Abstand genommen, da hierdurch die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern weiter sinken
würde.
Das Wasserwirtschaftsamt übt derzeit entlang der Gründlach sein Vorkaufsrecht i.d.R. nicht aus, was
es der Stadt ermöglicht diese Flächen zu kaufen.
Grundbucheinträge zur Sicherung von Ökokontomaßnahmen sind bei der Landwirtschaft unbeliebt.
Aktuell kauft das Liegenschaftsamt potenzielle Tauschflächen prioritär für das Bauvorhaben der
Stadtumlandbahn auf (Trasse und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen). Diese Flächen stehen
in absehbarer Zeit keinen weiteren Zielsetzungen zur Verfügung.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 49
128
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
Expertenrunde Wasser am 17.04.2018
ANLASS
Das Entwicklungskonzeptes bezieht sich in wesentlichen Zielsetzungen und
Maßnahmen auf das Gewässersystem der Gründlach. Gewässerentwicklung,
-pflege sowie Gewässer- und Hochwasserschutz aber auch die Möglichkeiten
für die Bevölkerung Wasser zu erleben sind die wesentlichen Aspekte, die in
der Expertenrunde beleuchtet werden sollen.
Teilnehmer:
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Stadt Nürnberg
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum,
Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Landschaftspflegeverband Nürnberg
e.V., Stadt Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
BAUSTEIN WASSER AUS DEM INTEGRIERTEN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT „NÜRNBERG AM WASSER“.
Seitens der Stadt wurde 2014 der Masterplan Freiraum mit einem vertiefenden Baustein Wasser
erstellt. Als Leitbild für die Gründlach wurde eine wassergeprägte Auenlandschaft mit Schwerpunkt
auf der Biotopentwicklung, dem Artenschutz, der Wasserrückhaltung (Hochwasserschutz) sowie
dem Landschaftserleben mit gewässerbegleitendem Weg entwickelt. Diese Zielsetzungen sind im
Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.
GEWÄSSERSTRUKTURGÜTE
Die Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer 3. Ordnung aus dem Jahr 2013 vom Büro Dr.
Gerhard Brunner entspricht nicht den aktuellsten Richtlinien.
GEWÄSSERPFLEGE- / GEWÄSSERERENTWICKLUNGSPLÄNE
Für das Untersuchungsgebiet liegen Gewässerpflegepläne (heute Gewässerentwicklungspläne
(GEP)) vor. Die Ergebnisse dieser Pläne sind im Entwicklungskonzept zu berücksichtigen. Seitens des
Wasserwirtschaftsamtes wird darauf hingewiesen, dass Gewässerentwicklungspläne i.d.R. mit einer
Gültigkeit von 15 Jahren erstellt werden. Gewässerentwicklungspläne mit Erstellungsdaten zwischen
1992 und 2001 sind daher als veraltet zu werten.
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) setzt im Rahmen des Gewässerunterhalts an den
Gewässern 3. Ordnung Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen aus den Gewässerentwicklungsplänen um. Gestaltungsmaßnahmen zählen zu den Ausbaumaßnahmen und können nicht im
Rahmen des Unterhalts durchgeführt werden.
Die Maßnahmen werden im Rahmen der erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen vom Landschaftspflegeverband durchgeführt. SÖR und UwA unterstützen die Umsetzung finanziell. Grundlage der
Umsetzung bleiben die Gewässerentwicklungspläne, auch wenn diese stark veraltet sind.
SÖR benennt als geeigneten Zeitpunkt zur Neuaufstellung der Gewässerentwicklungspläne z.B.
den Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in Neunhof. Priorität in Bayern und in der
Stadt Nürnberg hat derzeit nicht der Gewässerausbau oder die Umgestaltung, sondern eindeutig
der Hochwasserschutz. Auch ein Gewässerentwicklungskonzept für die Gründlach besitzt für das
Wasswerwirtschaftsamt aufgrund vorrangiger Hochwasserschutzmaßnahmen derzeit keine Priorität.
Gewässerentwicklung bedarf in aller Regel Flächen. Ein grundsätzliches Problem bei der Gewässerentwicklung ist die mangelnde Flächenverfügbarkeit. Für die Flächen im Eigentum des Wasswerwirtschaftsamt sind keine expliziten Entwicklungsziele festgelegt.
50 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
129
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
UFERRANDSTREIFEN
Von allen Teilnehmern werden Uferrandstreifen als wichtige und zielführende Maßnahme für den
Gewässerschutz eingestuft. Für die Ufersteifen wird beidseitig des Gewässers eine Mindestbreite
von 10 m ab Uferkante als fachlich richtig erachtet. Innerhalb dieser Streifen sollen grundsätzlich
keinerlei Nutzungen liegen, auch keine Wege.
ERLENSTERBEN
Im Zuge der Unterhaltsmaßnahmen werden auch Grabenräumungen durchgeführt. Hierbei werden Phytophthora befallene
Erlen entnommen oder auf den Stock gesetzt, um dem
Erlensterben zu begegnen. Das Zurückschneiden in Kombination mit einer regelmäßigen Kontrolle der Stockausschläge
Im Entwicklungskonzept soll ein
naturverträgliches Pflegekonzept für
die Bäche und Gräben skizziert sowie
Best-Practice-Beispiele dargestellt
werden.
scheint nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige erfolgversprechende Maßnahme. Künftig ist eine
ökologische Grabenpflege erforderlich um die ökologischen Zielsetzungen in den Gründlachauen zu
erreichen. Auch Eschen werden aufgrund des Eschentriebsterbens auf den Stock gesetzt.
HOCHWASSER / RETENTION
Aktuell findet durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) eine Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete statt. Wann diese zur Verfügung stehen ist nicht bekannt.
Für die Hochwasserschutzmaßnahmen Neunhof liegt der Wasserrechtsantrag zur Genehmigung vor.
Mit der Genehmigung ist in 2019 zu rechnen. Über die baulichen Maßnahmen hinaus sind keine
weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Regenrückhaltebecken Kraftshof und Neunhof sind derzeit von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) in Neuberechnung. Für ein ggf. zusätzlich erforderliches Rückhaltebecken
wäre eine naturnahe Gestaltung Ziel. Dessen Aufwertbarkeit im Sinne des Ökokontos wäre zu prüfen.
Die evtl. anrechenbaren Ökopunkte würden von SUN in Anspruch genommen werden.
Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland. Die Düngemittelverordnung (z.B. Ausbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands wie überschwemmte,
wassergesättigte Böden) ist einzuhalten.
GRUNDWASSER
Laut Aussage des Wasswerwirtschaftsamt ist der chemische Zustand des Grundwassers im
Knoblauchsland nicht gut. Dies zeigen Messungen in den Grundwasserbrunnen durch das Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
BIBER ALS LANDSCHAFTSGESTALTER
Die Gründlach und in Abschnitten auch die Seitengewässer, sind potenzieller Biberlebensraum. Es
wird auf die positiven Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit des Bibers und den Maßnahmen
des Entwicklungskonzeptes hingewiesen. Als eine Möglichkeit des Umgangs mit dem Biber an der
Gründlach wird die Beweidung der bereits von biberbedingten Überflutungen betroffenen, landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Flächen benannt. Hierzu müssten Flächen angekauft werden. Der
Ankauf gestaltet sich aufgrund der fehlenden Priorität zu Gewässerentwicklung der Gründlach als
äußerst schwierig.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 51
130
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
Expertenrunde Erholung am 03.05.2018
WEGE UND WEGENETZ
Die Flurwege im Knoblauchsland sind für die stadtnahe Erholung von großer
Bedeutung. Besonders wichtig sind eine durchgehende Radverbindung NordSüd, Ost-West und der „Dreiecksweg“ Neunhof-Irrhain-Kraftshof.
Das Wegenetz soll aus dem vorhandenen Netz qualifiziert werden. Insgesamt
gilt es, sich auf wenige, aber wichtige Wege zu beschränken, da die Akzeptanz
des Freizeitverkehrs bei der Landwirtschaft gering ist.
Teilnehmer:
- ADFC Nürnberg
- Pegnesischer Blumenorden
- Forstbetrieb Nürnberg
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum,
Stadt Nürnberg
- Verkehrsplanungsamt, Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
Die „Sooswiesen“ sind eine der wenigen unberührten Stellen im Knoblauchsland, sehr nass und
zumeist nicht begehbar. Es wird dafür plädiert, hier keine Wege vorzusehen, zumal eine Brücke zur
Querung der Gründlach erforderlich wäre. Hinzu kommt, dass Wegebau entlang von Gewässern und
der Unterhalt dieser Wege schwierig und teuer ist.
Auf die Anschlüsse an die vorhandenen Wanderwege im Reichswald wird hingewiesen. Grundsätzlich
sind die im Entwicklungskonzept berücksichtigten Wege auf Aktualität zu prüfen.
Eine besondere Bedeutung haben die Wege, die aus den Orten in die Landschaft führen. Diese
Zugänge zur Landschaft sollen vertieft berücksichtigt werden.
Ein Wegekonzept mit thematischen Rundwegen (Fußwege) wird positiv gesehen. Wichtig sind Wege, die die Gründlach und den Kothbrunngraben erlebbar
machen. Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass im vertiefenden
Baustein Wasser zum gesamtstädtischen Freiraumkonzept eine Ost-West-Orientierung am Fluss vorgesehen ist. An markanten Punkten sollen Aussichtspunkte und Wasserplätze als Zugänge zum Wasser eingerichtet werden.
Wege müssen nicht zwingend den
Gewässern folgen. Aufgrund der
Sensibilität der Gewässerufer wird
seitens des Entwicklungskonzeptes eine
Wegeführung, die an markanten Punkten
die Gründlach tangiert oder quert,
vorgeschlagen.
RADWEGE
Für Nürnberg sind Rad- und Radschnellwegeverbindungen wichtig. Für den Planungsraum ist eine
leistungsfähige und alltagstaugliche Nord-Süd Verbindung vorzusehen. Ortsverbindungsstraßen sind
heute keine geeigneten Radwege mehr. Es bedarf selbständiger Radwege. Geeignet als Verbindungsachse (Radschnellweg) ist die B4. Eine Verbindung des Planungsraumes und damit des Nürnberg
Nordens nach Tennenlohe ist wichtig.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Gebietes für den Norden von Nürnberg ist ausgehend vom
Bestand ein Wegenetz zu entwickeln, das die Anbindungen an den Reichswald berücksichtigt und
nicht nur an Straßen entlangführt.
Der Knoblauchsland 8er ist ein erster Ansatz für eine Einbindung von Landwirtschaft und Direktvermarkter in ein Wegenetz.
WEGEUNTERHALT
Bei öffentlich gewidmeten Wegen liegt der Unterhalt bei der Stadt Nürnberg. Im Bereich der erfolgten
Flurneuordnungen, insbesondere im Süden des Untersuchungsgebiets, liegt der Unterhalt bei der
Teilnehmergemeinschaft. Diese Wege sind jedoch öffentlich nutzbar.
52 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
131
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
WEGEKENNZEICHNUNG
Die Kennzeichnung sollte für neue Wege entsprechend dem Bestand vorgenommen und Informationstafeln nur sehr zurückhaltend verwendet werden. Für die Kennzeichnung wäre der Fränkische
Albverein e.V. einzubinden.
Im Wald sind anstelle von angenagelten Schildern an Bäumen nur Abziehmarkierungen zu verwenden. Bei der Umsetzung von Wegekennzeichnungen ist eine frühzeitige Abstimmung der Markierungsstellen mit dem Forstbetrieb und Waldeigentümern bzw. Waldbewirtschaftern anzustrengen,
um gegenseitige Behinderungen von Forstbetrieb und Erholungssuchenden zu vermeiden.
STADTUMLANDBAHN (StUB)
Für den Verlauf der StUB steht die Trassenführung entlang der B4 fest. Das Planstellungsverfahren
ist noch nicht abgeschlossen. Die Trasse der StUB stellt gleichzeitig die Achse einer Radschnellverbindung dar. Daher sollten beide Projekte im Zusammenhang betrachtet und geplant werden.
Insbesondere die Sensibilität des Gebietes westlich Neunhofs ist bei der Bewertung der Trassenführung zu berücksichtigen. Aus Sicht des Entwicklungskonzeptes sollte bei den Planungen zur StUB
die Chance genutzt werden, die Kreuzung an der Würzburger Straße zugunsten einer verbesserten
Ost-West-Verbindung fußgänger- und fahrradfreundlich auszubauen.
AUSSICHTSPUNKTE
Im Entwicklungskonzept sind an markanten Stellen Aussichtspunkte oder Beobachtungsstationen
vorgesehen. Aussichtskanzeln werden als schwierig und aufwändig eingeschätzt. Neben den Herstellungskosten sind auch der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen.
IRRHAIN
Der Irrhain stellt ein kulturelles Alleinstellungsmerkmal dar, das im Zuge der Bewerbung Kulturhauptstadt nach außen getragen werden könnte.
Wichtig für den Ort und dessen Besucher sind gute Zuwegungen (befestigt) und Ausstattungselemente, wie beispielsweise Bänke. Entsprechende zurückhaltende Maßnahmen wären mit dem
Pegnesischen Blumenorden abzustimmen. Zu berücksichtigen ist der Schutzstatus FFH-Gebiet
am Irrhain. Dieser Schutzstatus bedeutet in der erforderlichen Verkehrssicherung einen erhöhten
Aufwand.
HUNDE
Probleme mit freilaufenden Hunden bestehen nicht nur in den landwirtschaftlich und gartenbaulich
genutzten Flächen, sondern auch im Staatsforst.
Das Angebot an Freilaufzonen für Hunde wird skeptisch gesehen. Hundehalter könnten dies als
Anreiz verstehen. Es besteht die Gefahr, dass die Freilaufzonen vermehrt Hundehalter in das Gebiet
ziehen könnten.
Der alternative Vorschlag eine Kommunale Satzung zum Thema Freilauf von Hunden zu erlassen gilt
als sehr schwierig aber notwendig. Hier ist eine Prüfung erforderlich.
Im Gebiet der Schmalau machen Schilder auf das Anleinen von Hunden aufmerksam. Die Beschilderung wurde im Rahmen des Artenschutzes von der Stadt vorgenommen. Diese Schilder haben nur
Hinweischarakter.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 53
132
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
Expertenrunde Naturschutz am 09.05.2018
BEDEUTUNG DER LANDWIRTSCHAFT
Alle Teilnehmer sind der Auffassung, dass im Knoblauchsland eine funktionierende Landwirtschaft erhalten werden muss. Am Beispiel Kiebitz zeigt sich die
Bereitschaft der Landwirtschaft beim Artenschutz mitzuwirken. Zum Schutz
werden die Gelege von den Landwirten ausgesteckt. Ohne die Landwirtschaft
ist das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal nicht umsetzbar.
Die Landwirte sollen für den Naturschutz sensibilisiert werden. Dies kann
durch Positivbeispiele wie die Blühstreifen befördert werden. Der Landschafts-
Teilnehmer:
- Landesbund für Vogelschutz e.V.
Nürnberg
- BUND Naturschutz in Bayern e.V.
- Forstbetrieb Nürnberg
- Landschaftspflegeverband Nürnberg
e.V., Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
pflegeverband wirbt um Verständnis für die Landwirtschaft, da diese insbesondere Flächenentzug
befürchtet. Zudem ist der Landschaftspflegeverband auch durch die paritätische Zusammenstellung
(Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunalpolitik) auf die freiwillige Mitarbeit der Landwirte angewiesen.
Als Anreize zur weiteren Mitarbeit sollen Förderprogramme (Stadt, Land, Bund, EU) verstärkt genutzt
werden.
PFLEGE VON WIESEN
Für die Pflege von Wiesen sollte auch die Möglichkeit der Schafbeweidung über eine Triebweide
geprüft werden. Bei der Mahd sollte in jedem Falle ein möglichst später Mahdtermin angestrebt
werden. Besondere Pflanzenvorkommen (Orchideen) sollen berücksichtigt werden.
GRABEN- / HECKENPFLEGE
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine ökologische Grabenpflege durchzuführen ist. Bei
Pflegemaßnahmen sollen u.a. genügend Totholz und Biotopbäume verbleiben.
VÖGEL
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) weist auf die bestehende Bodenbrüterkartierung im Knoblauchsland als gute Planungsgrundlage für faunistische Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes hin.
Für Eisvogel und Wasseramsel gibt es keine systematischen Erfassungen, sondern nur Einzelbeobachtungen an den Sooswiesen oder auch östlich von Großgründlach. Die Gründlach ist für beide
Arten potentiell geeignet. Da die Gründlach sehr schmal ist, ist zu erwarten, dass die Reviere sehr
lang sind (2 km).
54 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
133
Akteursbeteiligung
Expertenrunde
AUSGLEICHSFLÄCHEN
Beim Thema Ausgleichsflächen wird auf das erforderliche Miteinander von Nutzern (Landwirtschaft)
und Naturschutz hingewiesen. Im Vordergrund sollen der Erhalt und die Förderung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen stehen. Bei der Generierung von Ausgleichsflächen müssen zukünftig
neue Wege beschritten werden. Diesbezüglich sind auch die gültigen Berechnungs- und Bewertungsverfahren zu überprüfen.
GEWÄCHSHÄUSER
Von Seiten der Umweltverbände wird der zunehmende Flächenanteil der Gewächshäuser angesprochen. Der Schutz der Kulturlandschaft sollte Vorrang haben vor weiteren Gewächshausbauten. Die
Stadt verweist auf den Abwägungsprozess zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Umweltamt
bzgl. der Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland. In diesen sind Anteile für Gewächshäuser definiert.
ERHOLUNG
Von den Teilnehmern wird das Knoblauchsland als stadtnaher Erholungsraum für wichtig angesehen.
Der Einbezug der Landwirte wird auch bei dieser Thematik als wichtig erachtet. Die Erholungsinfrastruktur soll sich in erster Linie auf bestehende Wege konzentrieren, da eine Intensivierung entlang
von Gewässern vor allem für die Vogelwelt als nachteilig angesehen wird. Punktuelle Querungen oder
Antritte ans Wasser sind vertretbar.
Einschränkungen im Vorkommen von Vogelarten ergeben sich durch die Vielzahl der Hunde. Hier
müsste Abhilfe geschaffen werden. Seitens der Stadt wird die Möglichkeit einer Leinenempfehlung
benannt. Eine Leinenpflicht ist nicht möglich, da diese nicht überwacht werden kann.
Beim Kiebitz ist zu beobachten, dass dieser entgegen der Erwartungen bei Reutles nicht vorkommt.
Offenbar ist das Gelände zu trocken und sandig, sowie zu stark durch Hunde beunruhigt.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 55
134
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zustand und Zukunft des Gemüsebaus am 29.08.2018
CHARAKTER KNOBLAUCHSLAND
Für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist es Ziel, das Knoblauchland langfristig als Gartenbaulandschaft mit Familienbetrieben und in der
Vielfalt der Anbaukulturen zu erhalten. Großflächige Siedlungsentwicklungen
widersprechen dieser Zielsetzung genauso wie großflächige Entwicklungen von
Teilnehmer:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
- WGF Landschaft, Nürnberg
Gewächshäusern oder Monokulturen.
BETRIEBSSTRUKTUR
Die Betriebe im Knoblauchsland haben im Vergleich mit anderen Gemüseanbaugebieten, wie z.B.
Rheinland-Pfalz mit großem Möhrenanbau, eine geringe Flächenausstattung.
Die Gartenbaubetriebe im Gebiet sind vital, haben ein hohes Ausbildungsniveau und geklärte
Hofnachfolgen. Die wenigen rein landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Mastbullen in Kleingründlach)
sind in ihrer Zukunft nicht gesichert.
Trotz Entwicklung der Gewächshauskulturen ist der Freilandanbau stabil und zukunftsträchtig:
- Freilandbetriebe suchen Anbauflächen und wollen expandieren.
- In den Freilandanbau (Bewässerungssystem) wurden seitens der Betriebe große Summen investiert.
- Die Betriebe investieren aktuell in hochwertige Erntemaschinen.
Einzelne Freilandbetriebe ergänzen durch kleinere Gewächshausbauten ihr Sortiment um den Markt
besser bedienen zu können.
EIGENTUM / PACHT / BODENMARKT
Die Besitz- und Pachtverhältnisse sind stark zersplittert. Eine Vielzahl der Eigentümer sind keine
Bewirtschafter. Der Pachtanteil liegt über 40 %. Die Versuche der Familienbetriebe, die bewirtschafteten Flächen im engeren Hofumfeld zu aggregieren,
Pachtanteil laut Agrarstrukturellem
sind nur sehr bedingt erfolgreich, da gepachtet werden muss, wo Flächen
Gutachten:
Boxdorf ca. 52 %
angeboten werden. In aller Regel liegen die Flächen verstreut auch in anderen
Großgründlach ca. 50 %
Gemarkungen. Für die Flächen um Kleingründlach und nördlich Neunhof ist zu
Kraftshof ca. 34 %
Neunhof ca. 37 %
vermuten, dass landwirtschaftliche Betriebe aus den benachbarten Landkreisen Flächen angepachtet haben und bewirtschaften.
Der Bodenmarkt im Knoblauchsland allgemein und auch in den vier Gemarkungen ist aufgrund der
vielen Flächenansprüchen durch Siedlung, Verkehr oder auch Ausgleichsflächen, aber auch durch
die Nachfrage nach energetischen Rohstoffen (Biogas) äußerst angespannt.
56 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
135
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Für den Gemüsebau besteht im gesamten Gebiet hohe Flächennachfrage.
- Für den steigenden Trend der Pensionspferdehaltung gibt es eine, wenn auch begrenzte Nachfrage.
- Für Ausgleichsflächen durch landwirtschaftsverursachte Eingriffe z.B. durch Unterkunftsgebäude,
Gewächshäuser, o.ä. gibt es eine begrenzte Nachfrage.
- Für Grünlandflächen außerhalb der Pferdehaltung gibt es aufgrund der gewachsenen Gemüsebaustruktur keine Nachfrage.
Es besteht ein hoher Pachtdruck der bis in den Landkreis Fürth hinein wirkt, was bei Neuverpachtungen dort zu einer Verdoppelung der Pachtpreise geführt hat (für Äcker von 150 – 200 € pro ha / Jahr
auf 400 – 500 € pro ha / Jahr, bei Grünland ca. die Hälfte).
FÖRDERUNG
Agrarumweltmaßnahmen (AUM)
Agrarumweltmaßnahmen haben eine nachhaltige, umweltDurch gezielte Ansprach der einzelnen
schonende Landbewirtschaftung zum Ziel. In Deutschland
Betriebe könnte ggf. die Bereitschaft zur
Teilnahme an AUM gesteigert werden.
werden Agrarumweltmaßnahmen mit Beteiligung des Bundes,
der Länder und der Europäischen Union (EU) gefördert.
In Nürnberg sind Agrarumweltmaßnahmen insgesamt gering nachgefragt. Der Schwerpunkt der
Antragsstellung liegt im Nürnberger Süden. Es ist zu vermuten, dass es im Untersuchungsgebiet nur
einen Antragsteller gibt.
Die Kenntnis bei den Betrieben um die Förderprogramme ist gegeben. Aufgrund der hohen
Deckungsbeiträge im Gemüsebau ist die Teilnahme an Programmen wie dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder dem Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich (VNP) für
die Betriebe jedoch nicht lohnend. Hinzu kommt, dass die Antragstellung als bürokratisch und
aufwändig empfunden wird.
Greening
Sofern Betriebe aus der sog. ersten Säule der EU-Agrarförderung Prämien beziehen ist hiermit eine
Koppelung zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden verbunden, das sog. Greening. Dies gilt für landwirtschaftliche Betriebe gleichermaßen wie
für gartenbauliche Betriebe. Befreit sind Betriebe des ökologischen Landbaus. Maßnahmen können
sein:
- Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt)
- Dauergrünlanderhalt
- Erbringung von im Umweltinteresse genutzten Flächen, sogenannten ökologischen Vorrangflächen
(ÖVF). Hierzu zählen z.B. Brachflächen, Uferrandstreifen, Blühstreifen, Zwischenfrüchte oder
Leguminosen.
Im Untersuchungsgebiet spielt diese Form der Umweltleistungen keine Rolle, da viele Betriebe, aus
Gründen wie bereits bei den AUM erläutert, keinen Antrag auf Förderung im Rahmen der Ersten
Säule stellen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 57
136
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kommunales Förderprogramm
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept könnte ggf. ein kommunales
Förderprogramm aufgelegt werden. Bei Zahlungen aus der Säule eins ist eine zusätzliche Förderung
aus einem kommunalen Förderprogramm nicht förderschädlich.
Bei AUM ist bei gleichem Förderinhalt eine Drittförderung nicht möglich. Hier wäre eine Einzelprüfung erforderlich.
Gewässerrandstreifen
Gewässerschutz ist für die Landwirtschaft erklärtes Ziel. Im KULAP ist die Anlage von Uferrandstreifen entlang von Gewässern ein gut honorierter Fördertatbestand. Förderfähig sind Streifen bis zu 30
m Breite, sofern Acker unmittelbar an das Gewässer angrenzt. Trotz attraktiver Rahmenbedingungen
ist der Zuspruch der Landwirte gering. Ackerflächenknappheit, hohe Deckungsbeiträge im Gemüsebau oder ein hoher bürokratischer Aufwand könnten hierfür eine Erklärung sein. Die Gründe der
Einzelbetriebe wären in gezielten Anfragen zu klären.
GRÜNLANDNUTZUNG
Im Knoblauchsland und im Landkreis Fürth besteht kaum Nachfrage nach Grünlandflächen. Der
Landkreis Fürth ist mit 17 % Grünlandanteil der grünlandärmste Landkreis in Bayern mit rückläufiger
Tendenz. In den vier Gemarkungen des Entwicklungskonzeptes sind nur drei bis vier Betriebe
(Groß- und Kleingründlach) auf Tierhaltung eingestellt. Die Tendenz ist auch hier abnehmend. Bei
zunehmendem Rückgang der Rinderbestände stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem frei
werdenden Grünland. Grünland über Biogasanlagen energetisch zu verwerten ist bei den Betreibern
aufgrund der geringen energetischen Ausbeute kaum möglich. Der Umbruch von Dauergrünland zu
Acker ist eine weitere Option. Der Umbruch ist nach Fachgesetzen z.B. in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten untersagt. Außerhalb dieser fachgesetzlichen Kulissen ist jedoch
für ökologisch wirtschaftende Betriebe oder für Betriebe die keinen Mehrfachantrag für flächen- und
tierbezogene Fördermaßnahmenstellen stellen, der Umbruch erlaubt.
Bei der im Entwicklungskonzept angestrebten Mehrung von Grünland muss, um teure „Entsorgungslösungen“ zu vermeiden, über dessen sinnvolle Verwertung nachgedacht werden.
- Für die Grünlandverwertung wird ein gewisses Potenzial bei Pferdehaltern bzw. bei den Pensionstierhaltungen gesehen.
- Die Beweidung mit Schafen ist grundsätzlich ein denkbarer Weg, jedoch aufgrund der Zerschneidungen im Raum bisher schwierig.
- Für die Erweiterung der Rinderhaltung werden keine Ansatzpunkte gesehen. Die Landwirte im
Untersuchungsgebiet sind auf Tierhaltung weder betrieblich eingerichtet, noch sind sie entsprechend ausgebildet.
Eine Zunahme von Grünlandflächen kann in die Betriebsstrukturen der Gemüsebauern nicht integriert werden. Für die Verwertung des Grünschnittes würde dies bedeuten, dass externe Landwirte, die
Tierhaltung oder Biogasanlagen betreiben, gesucht werden müssen und diese die Flächen zukünftig
bewirtschaften oder dass die Flächen über Landschaftspflege erhalten werden müssten.
58 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
137
Akteursbeteiligung
Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Beispiel Wasserbüffel in Bayern
- Beweidungs-Projekt Jettenbach Bund
Naturschutz in Bayern e.V.
- Extensive Beweidung im Aurachtal
Landschaftspflegeverband Landkreis
Bamberg e.V.
- Büffelhof Beuerbach http://www.
bueffelhof-beuerbach.de
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch einen engagierten Kenner
der Weidetierhaltung eine Weidenutzung neu eingeführt wird, z.B. Wasserbüffel
zur Pflege der Auenlandschaft in den feuchten Bereichen. Büffelfleisch und
Büffelmozarella kann ein interessantes Nischenprodukt darstellen. Extensive
Weidenutzung ist durch das Vertragsnaturschutzprogramm förderfähig. Jedoch
sind die Investitionen hoch und der Markt ist unsicher.
Bei geeigneten Strukturen und ausreichend Flächen ist auch eine Schafbeweidung denkbar. Allerdings nicht in den Feuchtbereichen.
EXTENSIVIERUNG IM GEMÜSEBAU / ÖKOLANDBAU
Entgegen den Möglichkeiten zur Extensivierung in der Landwirtschaft ist aufgrund der hohen
Anforderungen des Handels und der Verbraucher an die Produkte eine Extensivierung im Gemüsebau
nicht möglich.
Die einzige Möglichkeit liegt in der Umstellung der Betriebe auf den ökologischen Landbau. Für
den ökologisch wirtschaftenden Gemüsebaubetrieb im Knoblauchsland stellen die kleinen Flächen
auf engem Raum sowie die hohe Pachtquote Probleme dar. Die erforderliche Rotation der Früchte
zur Gewährleistung verträglicher Fruchtfolgen wird nicht nur durch den Wechsel der Flächen
innerbetrieblich, sondern in aller Regel auch durch Wechsel der Flächen unter den Betrieben gelöst.
Für ökologisch arbeitende Betriebe entfällt diese Möglichkeit, sofern diese keine ebenfalls ökologisch
wirtschaftenden Partner finden. Stellen zu viele Betriebe auf ökologischen Landbau um, besteht die
Gefahr, über die Aufnahmemöglichkeiten des Marktes hinaus zu produzieren.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 59
138
Akteursbeteiligung
Informationsgespräch Landwirtschaft
Informationsgespräch Landwirtschaft am 06.11.2018
Am 06.11.2018 wurden Vertreter der Landwirtschaft über das im Vorentwurf
vorliegende Entwicklungskonzept informiert.
Den Beteiligten wurden der Aufbau und die Inhalte des Entwicklungskonzeptes
sowie die Herausforderungen, mit denen sich das Entwicklungskonzept
auseinandersetzt, dargelegt. Diese sind:
Teilnehmer:
- Vertreter Bayerischer Bauernverband
- Vertreter der Land- und Forstwirtschaft
aus den Gemarkungen
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
- die nachhaltige Nutzung der Landschaft durch Bodenschutz bei Starkregen
und Hochwasser, durch Minimierung von Einträgen ins Gewässer, durch Schaffung und Erhalt von
Lebensraumangeboten für Pflanzen und Tiere, insbesondere für Bodenbrüter und Insekten.
- die Stärkung der Lebensqualität durch Angebote für Landschaftserleben und Naherholung und
dadurch Raum für Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche.
- der Erhalt und die Stärkung der Identität, der Fortbestand des Freilandgemüseanbaus oder der
Umgang mit dem zunehmenden Baulanddruck.
Daran anschließend wurde das Leitbild vorgestellt, das für die vier Gemarkungen die wesentlichen
Ziele zur Entwicklung einer ökologischen und ressourcenschonenden Nutzung auch bildlich zusammenfasst.
Das Entwicklungskonzept beinhaltet auch konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung, zur
Verbesserung der Lebensqualität und zum Erhalt der Identität. Den Teilnehmern wurden sowohl die
konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung spezifischer Biotoptypen und Zielarten als
auch die aus Sicht des Entwicklungskonzeptes geeigneten Räume erläutert und dargelegt.
Das Entwicklungskonzept spiegelt das Spannungsfeld zwischen der Bedeutung der Landwirtschaft
für die Stadt und der Notwendigkeit, das die Stadt hinreichend Ausgleichsflächen und Flächen für
den Artenschutz bereitstellen können muss.
Seitens der Stadt wird dargelegt, dass sich an das fachlich erarbeitete Entwicklungskonzept in
Bezug auf Umsetzung eine intensive Maßnahmendiskussion anschließen muss. Die Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes folgt hierbei dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Ein Erwerb von Flächen zur
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist nicht das prioritäre Ziel der Stadt Nürnberg.
60 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
139
Akteursbeteiligung
Werkstatt Landwirtschaft
Werkstatt Landwirtschaft am 18.03. und 20.03.2019
Teilnehmer:
- Vertreter Bayerischer Bauernverband
- Vertreter der Land- und Forstwirtschaft
aus den Gemarkungen
- Referat für Umwelt und Gesundheit,
Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
- ifanos concept & planung, Nürnberg
Am 18. und 20.03.2019 fanden zwei Werkstätten gebündelt für die Gemarkungen Großgründlach / Boxdorf und Neunhof / Kraftshof statt. Eingeladen
waren Vertreter aus den Bereichen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei. Den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden seitens der Planer die Qualitäten des
Untersuchungsgebiets aufgrund der Ergebnisse der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie Ergebnisse zu Artvorkommen anhand spezifischer Tierartenkartierungen (Vögel, Libellen) erläutert. Bei beiden Veranstaltungen war der
Blick auf den Aspekt der Umsetzung des Entwicklungskonzepts gerichtet.
Inhalte waren:
- Vorstellung und Diskussion des Fünf-Punkte-Programms zur Beförderung der Umsetzung
- Möglicher Beitrag der Landwirtschaft zu einer kooperativen Umsetzung für die wesentlichen
Handlungsschwerpunkte des Entwicklungskonzeptes
Seitens des Umweltamtes wird betont, dass es ausdrücklicher Wunsch der Stadt Nürnberg ist, das
Entwicklungskonzept in Kooperation mit der Landwirtschaft umzusetzen.
Instrumentenkasten
Seit November 2018 wurden Fünf-Punkte zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes im Sinne eines
Instrumentenkastens erarbeitet. Dieser Instrumentekasten beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung
des städtischen Ökokontos, zum Flächentausch, Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger
Maßnahmen und zur Mobilisierung von Fördermitteln. Ausdrücklich erwähnt wird das Angebot des
Umweltamtes und des Referates für Umwelt und Gesundheit einen Runden Tisch zur Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes einzurichten.
Bei dem vorgestellten Instrumentenkasten (siehe Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254)
handelt es sich um eine Willensbekundung des Umweltamtes und des Referates für Umwelt und
Gesundheit, die noch mit weiteren Ämtern der Stadt Nürnberg abgestimmt werden muss. Auf
die Freiwilligkeit bei der Umsetzung auf privaten Flächen sowie auf die Zielsetzung einer höheren
Flexibilität bei der Umsetzung durch den vorgestellten Instrumentenkasten wird seitens des Umweltamtes mehrfach verwiesen.
Bereitschaft zur Mitwirkung
Schwerpunkte der Entwicklung des Gründlachtals sind
- die Sicherung der Bodenbrüterbestände
- die Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur
- die Verbesserung des Zustandes der Gewässer
Allgemein
Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Entwicklungskonzept ist in erster Linie von akzeptablen und in
den Betrieb integrierbaren Angeboten und Maßnahmen abhängig. Der Freilandgemüsebau soll in der
jetzigen Form erhalten werden.
Es wird die gute Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband gelobt und dafür geworben,
diese fortzuführen und zu intensivieren. Aus Sicht der Teilnehmer ist es wichtig, eine Ansprechperson
vor Ort zu haben, die als Partner der Landwirtschaft wahrgenommen wird.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 61
140
Akteursbeteiligung
Werkstatt Landwirtschaft
Flächenerwerb / Flächentausch
Als problematisch wird der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Realisierung ökologischer
Ausgleichsflächen angesehen. Bei Flächen unter 1 ha Größe wird bisher der Bauernverband nicht
beteiligt. Das Referat für Umwelt und Gesundheit wird prüfen, ob für Grundstücksgeschäfte mit der
Landwirtschaft unter einer Größe von 1 ha eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann.
Als ein geeignetes Mittel zur Konfliktentschärfung beim Flächenerwerb wird ein funktionierender
Flächentausch angesehen.
Ausgleichsmaßnahmen
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Landwirtschaft abgestimmt werden.
Die Anlage und Pflege ist an das Vorkommen von Feldbrütern anzupassen.
Wichtig für die Landwirtschaft ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Es sollten auch zeitlich befristete Maßnahmen möglich sein. Für Extremsituationen
(Futtermangel bei Trockenheit) sollten bei den Maßnahmen Ausnahmen vorgesehen werden.
Ein Vorschlag bezieht sich auf eine Honorierung von ökologischen Leistungen auf Pachtflächen der
Stadt Nürnberg über einen geringeren Pachtzins.
Biodiversität
Von Seiten der Landwirtschaft könnte eine Förderung der Biodiversität im Zusammenhang mit
einer Biotopvernetzung sowie die Förderung von Wildkräutern (Artenauswahl verträglich mit
Landwirtschaft) mitgetragen werden. Blühsteifen sind ein gutes und geeignetes Mittel zur Förderung
der Artenvielfalt. Bei einer geeigneten Förderung durch die Stadt Nürnberg könnte dieses Mittel
ausgebaut werden.
Gewässer
Intensiv diskutiert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer. Insgesamt wird sich für ein
koordiniertes Gewässermanagement ausgesprochen in das die Gründlach einzubeziehen ist. Es wird
vorgeschlagen, Ausgleichsmaßnahmen und Ökokontoflächen an die Gründlach zu legen und mit dem
Hochwasserschutz zu kombinieren.
Bei allen geplanten Maßnahmen soll frühzeitig der Dialog mit den Landwirten vor Ort gesucht
werden.
Weitere Punkte
Wiederholt angesprochen wurden die Problematik freilaufender Hunde für das Brutvogelvorkommen,
den Gemüseanbau und die Landwirtschaft insgesamt, das Erfordernis der Einrichtung eines
Bibermanagements, die mit dem Freizeitdruck verbundenen Konflikte für die Landwirtschaft und den
Artenschutz sowie die Verantwortung für den Artenschutz und die Biodiversität, die bei allen Teilen
der Gesellschaft gesehen wird und nicht nur bei der Landwirtschaft.
62 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
141
Akteursbeteiligung
Chronologie des Beteiligungsprozesses
Chronologie des Beteiligungsprozesses
09.05.2017 - Auftaktveranstaltung
03.07.2017 - Vorgespräch Bayerischer Bauernverband
26.07.2017 - Informationsgespräch Landwirtschaft
05.10.2017 - Bürgerspaziergang Großgründlach
07.10.2017 - Bürgerspaziergang Neunhof
12.10.2017 - Bürgerspaziergang Kraftshof
19.10.2017 - Bürgerspaziergang Boxdorf
10.11.2017 - Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken
06.02.2018 - Expertenrunde Ökokonto / Artenschutz
17.04.2018 - Expertenrunde Wasser
03.05.2018 - Expertenrunde Erholung
09.05.2018 - Expertenrunde Naturschutz
29.08.2018 - Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
06.11.2018 - Informationsgespräch Landwirtschaft
18.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Gründlach / Boxdorf
20.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Neunhof / Kraftshof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 63
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Datenbasis
144
Datenbasis
Die vorhandenen Grundlagen
Die vorhandenen Grundlagen
Das Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal stützt sich bezüglich der
verwendeten Datenbasis im Wesentlichen auf zwei Quellen:
„GRUNDLAGENERMITTLUNG IM GRÜNDLACHTAL“
Im Vorfeld zum Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal wurden im
Zuge der „Grundlagenermittlung im Gründlachtal“1 vorhandene städtische und sonstige amtliche
Datengrundlagen für das Untersuchungsgebiet zusammenfassend dargestellt.
Diese Datenbasis umfasst folgende Themen:
- Naturraum
- Topographie
- Geologie
- Boden (Bodeneinheiten, Bodenfunktionen)
- Wasser (Oberflächengewässerverhältnisse, Gewässerstruktur Gewässer 3. Ordnung, Grundwasserverhältnisse)
- Klima, Luft (Lokal klimatische Verhältnisse, Klimaökologische Funktionen)
- Schutzgebiete und Biodiversität (Natur- und Landschaftsschutz, amtlich kartierte Biotope, Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutz)
- Fauna (Lebensräume, Brutbestand Bodenbrüter)
- Landschaftsgeschichte / Historische Entwicklung
- Nutzungsstruktur
- Kulturlandschaft und Landschaftsbild
- Erholung, Landschaftserleben
SPEZIFISCHE KARTIERUNGEN
In 2017 / 2018 wurden zu folgenden Themen ergänzende Kartierungen erstellt:
- Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung2 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
- Libellenkartierung3 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
- Erhebung der Grundwasserverhältnisse4 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
- Amphibienkartierung (Gesamtstadtgebiet)
In Ergänzung zu diesen Datengrundlagen wurden für das Entwicklungskonzept weitere Grundlagen
verwendet, die nachfolgend kurz dargestellt werden.
66 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
145
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
Die ergänzenden Grundlagen
BODENSCHÄTZUNG
Die Bodenschätzung, früher als Reichsbodenschätzung bezeichnet, wurde in den 1920er und
1930er Jahren durchgeführt und beinhaltet die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Acker- und Grünlandböden). Die
Bodenschätzung hat nach §1 Bodenschätzungsgesetz von 2007 den Zweck, neben der Schaffung
einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Besteuerung, auch eine Basis für die Agrarordnung,
den Bodenschutz und für Bodeninformationssysteme darzustellen.
Als Informationen aus der Bodenschätzung liegen vor:
- Die Unterscheidung landwirtschaftlich genutzter / nutzbarer Böden von den nicht landwirtschaftlich genutzten / nutzbaren Böden
- Die Kulturarten zum Aufnahmezeitpunkt
- Die Klassifizierung der Bodenart und die Beschreibung der sonstigen natürlichen Ertragsfaktoren
- Die Feststellung von Ertragswertzahlen (Verhältniszahlen) aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen
Plan 6: Bodenschätzung
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 67
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Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
„Die Bodenschätzung erfasst getrennt nach Kulturarten den Bodenaufbau bis 1 m unter Flur. Dazu
werden die Flächen im Raster von 20 – 50 m mit Bohrstöcken abgebohrt und nach der Einheitlichkeit
der Bodenbeschaffenheit und Bodenqualität als Klassenflächen abgegrenzt und gekennzeichnet“.5
„Auf Grund der Schätzgenauigkeit und der Feinheit des Rasters […] verfügen die untersuchten
Gebiete bis heute über eine Bodenerfassung, die in ihrer Exaktheit und Flächendeckung vor der
Verfügbarkeit von Satellitenfotos und GPS fast nirgendwo sonst auf der Erde erreicht wurde“.6
Für das Entwicklungskonzept wurden die Bodenarten und die Ertragswertzahlen im Untersuchungsgebiet ausgewertet.
Bodenarten
Die Bodenarten sind insbesondere für die Wertigkeit der Böden von hoher Bedeutung. Sandige
Böden sind aufgrund der geringen Wasserspeicherfähigkeit und natürlichen Nährstoffarmut für die
landwirtschaftliche Nutzung weniger ertragreich als lehmige oder tonige Böden.
Die Bodenart gibt auch Aufschluss über die Pufferfähigkeit des Bodens gegenüber Nähr- und
Schadstoffen. So werden Fremdstoffe aus Böden mit einem hohen Sandanteil aufgrund der vielen
Hohlräume schnell ins Grundwasser ausgewaschen. Böden mit Lehm- und Tonanteilen können
aufgrund der quellfähigen Tonminerale hingegen Nähr- und Schadstoffe gut speichern. Die Auswaschungsgefahr für Nähr- und Schadstoffe ins Grundwasser ist bei diesen Böden geringer.
Ertragswertzahlen
Die Ertragswertzahl kennzeichnet die Ertragsfähigkeit der Böden für die landwirtschaftliche Produktion. Sie wird für Acker (Ackerzahl) und Grünland (Grünlandzahl) getrennt ermittelt. Die Skala reicht
von 0 bis 100. Je höher die Zahl, desto ertragreicher ist der Boden. Für das Untersuchungsgebiet
gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Acker- oder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen als hochwertig.
Verbreitung im Untersuchungsgebiet
Aufgrund der geologischen Ausgangsbedingungen der Sandsteinkeuper sind sandige Böden (Sande
und schwach lehmige Sande) weit verbreitet. Die aus landwirtschaftlicher Sicht marginalen sandigen
Standorte mit Wertzahlen unter 30 finden sich östlich und nördlich Großgründlach und in den
Buchäckern südlich Kleingründlach.
Lehmige und stark lehmige Böden (lehmiger Sand und stark lehmige Sande), finden sich großflächig
um Großgründlach (insbesondere der Bereich Stöckelwiesen, Herbstwiesen, Himmelreich), im
Einzugsgebiet der Gründlach östlich B4 / nördlich Neunhof und um Kraftshof. Insbesondere im
Gebiet nördlich von Neunhof und um Kraftshof sind diese Böden mit Wertzahlen über 40 für die
Landwirtschaft als hochwertig einzustufen.
Lehmige Böden (Lehm, sandiger Lehm, schwerer Lehm) kommen schwerpunktmäßig in den Sooswiesen westlich Neunhofs und zwischen Lachgraben und Gründlach nördlich Neunhofs vor. Diese Böden
weisen im Untersuchungsgebiet mit Ackerzahlen über 50 die höchsten Wertzahlen auf.
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147
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
ÜBERSICHTSBODENKARTE
Die Übersichtsbodenkarte ist auf den Maßstab 1: 25.000 konzipiert (ÜBK25). Sie basiert auf mehreren Datengrundlagen. Sie bündelt alle verfügbaren, geowissenschaftlichen Themen zum Boden,
wie die Geologische Karte 1:25.000, die Bodenschätzungsdaten und die forstlichen Standortkarten
auf der Basis der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25). Die Abgrenzung und Beschreibung der
Bodeneinheiten wird durch 300 bis 800 Bohrungen im Kartenblatt unterstützt und verifiziert . Die
Karte wird laufend fortgeschrieben.
Die Übersichtsbodenkarte weist Bodeneinheiten aus die zwar keine Wertung der Böden zulassen,
jedoch Rückschlüsse auf das vorherrschende Wasserregime und eine entsprechende Charakterisierung des Standortes erlauben. Zu berücksichtigen ist hierbei die durch den Maßstab 1:25.000
festgelegte Aussageschärfe.
Nachfolgend sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bodeneinheiten unter dem Aspekt
des Wasserregimes gebündelt. Die so klassifizierten Böden werden kurz beschrieben.
Plan 7: Übersichtsbodenkarte
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 69
148
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
Terrestrische Böden - Braunerden
Braunerden sind nicht von Grundwasser sondern überwiegend durch Niederschlagswasser beeinflusst, das im Boden versickert. Das Grundwasser liegt in aller Regel weit unter Flur.
Braunerden sind der flächenmäßig verbreitetste Bodentyp. Er entwickelt sich aus kalkfreiem,
sandigem bis lehmigem Ausgangsgestein. Insbesondere im Bereich der Keupersandsteine sind auf
wasserdurchlässigem Ausgangsmaterial lehmige Braunerden entstanden.
Braunerden finden sich im Untersuchungsgebiet flächenhaft südlich und südwestlich der Linie
Gründlach / Kothbrunngraben sowie entlang der Linie Kraftshof / Neunhof / Reutles.
Zu den Braunerden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzte Bodeneinheiten:
- 1f: Fast ausschl. Braunerde, unter Wald meist podsolig aus Sand (Flugsand)
- 1g: Fast ausschl. Braunerde-Podsol und Podsol aus Sand (Flugsand)
- 22d: Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), gering verbreitet mit Flugsanddecke
- 22g: Fast ausschl. Braunerde aus Lehm bis Ton (Terrassenablagerung), gering verbreitet aus
Schluff bis Lehm (Deckschicht) über Sand (Terrassenablagerung)
- 422a: Vorherrschend Regosol, gering verbreitet (Acker)Pelosol aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton (Sedimentgestein)
- 424b: Fast ausschl. Braunerde (pseudovergleyt), unter Wald gering verbreitet podsolig aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Schluffsand bis Sandlehm
(Sandstein)
Terrestrische Böden - Stauwasserböden
Hierzu zählen die Pseudogleye. Diese sind durch zeitweilige Staunässe und Austrocknung geprägt.
Pseudogleye sind nicht vom Grundwasser beeinflusst. Ein stauender Untergrund ist Ursache, dass
sich zeitweise das versickernde Niederschlagswasser sammelt. Ist der stauende Effekt sehr ausgeprägt, können Pseudogleye Standorte seltener Pflanzen sein.
Die weit verbreiteten Pseudogleye sind in aller Regel im Untersuchungsgebiet ackerbaulich oder
gärtnerisch genutzt. Die Pseudogleye westlich Großgründlach sind hingegen Grünlandstandorte.
Zu den stauwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
- 429a: Fast ausschl. Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley aus (grusf.)
Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (Grus-) sand bis Sandlehm (Sandstein), ger. verbreitet
über Sandstein
- 429b: Fast ausschließlich Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley
aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton
(Sedimentgestein)
70 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
149
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
Terrestrische Böden - In tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden
Hierzu zählen die Gley-Braunerden. Diese zählen ebenfalls zu den terrestrischen Böden, können
jedoch einen schwachen Grundwassereinfluss oberhalb von 40 cm unter Geländeoberfläche aufweisen.
Dieser Bodentyp kommt großflächig im östlichen Gründlachtal vor. Der Bodentyp ist hier weitgehend
ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt. Ein weiteres Vorkommen findet sich entlang der Gründlach
beim Irrgarten westlich Großgründlach.
Zu den in tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
- 72d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Sand
(Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
- 73d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Schluff
bis Lehm, selten aus Ton (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
Grundwasserbeeinflusste Böden
Hierzu zählen die Gleye. Diese entstehen bei gleichmäßig hoch anstehendem Grundwasser (zeitweilig
bis mindestens 40 cm unter Geländeoberfläche) unabhängig vom Ausgangsgestein.
Für Ackerbau sind sie aufgrund der nassen Bodenverhältnisse wenig geeignet. Sie eignen sich bei
nicht allzu hohem Wasserstand besonders für Mähwiesen. Gegenüber schweren Landmaschinen
sind sie sehr verdichtungsempfindlich. Im Untersuchungsgebiet bilden diese Böden ein Netz entlang
der Gewässerläufe. Größere Flächen befinden sich im Gliesfeld südlich Großgründlach (oberes
Einzugsgebiet Schwalbenzahlgraben) und südöstlich Kraftshofs. Diese Fläche ist heute weitgehend
überbaut.
Zu den grundwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
- 72b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Sand (Talsediment)
- 72e: Vorherrschend Gley und Braunerde-Gley, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Sand (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
- 73b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm,
- selten aus Ton (Talsediment)
- 76a: Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflussten Böden aus (skelettführendem)
Sand (Talsediment) 76b: Bodenkomplex: Gleye u. andere grundwasserbeeinflusste Böden aus
(skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)
Als Sonderstandort ist die ehemalige Tongrube südlich von Boxdorf auskartiert.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 71
150
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
GRUNDWASSERFLURABSTAND
Die Stadt Nürnberg verfügt über ein Grundwassermessprogramm. Die Erfassung der Grundwasserstände erfolgt über ein Messstellennetz in einem flexiblen 1 x 1 km-Raster. Insgesamt besteht das
Grundwassermessnetz aus rund 230 Messstellen im Stadtgebiet. Dem Entwicklungskonzept stehen
die vom Umweltamt der Stadt Nürnberg im Oktober 2016 durchgeführten Stichtagsmessung ermittelten Grundwasserhöhen zur Verfügung. Der hieraus konstruierte Grundwassergleichenplan weist
Grundwasserflurabstände unter Geländeoberkante in Meterstufen aus. Eine weitere Differenzierung
des Flurabstandes von 0 bis 1 Meter liegt nicht vor.
In weiten Bereichen des Untersuchungsgebiets liegen die Grundwasserabstände unter einem Meter
unter der Flur. Die geringeren Grundwasserflurabstände zeichnen sich bandartig entlang der Gründlach, dem Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben sowie flächenhaft im östlichen Gründlachtal
nördlich Neunhof, im Gliesfeld südlich Großgründlach und im Bereich der Stöckelwiesen westlich
Kleingründlach ab.
Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016)
72 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
151
Datenbasis
Die ergänzenden Grundlagen
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE
Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es im Untersuchungsgebiet nicht. Das in der
Karte abgebildete Bemessungshochwasser HQ 100 ist vorläufig gesichert. Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland.
Die vom HQ 100 überschwemmten Flächen korrespondieren weitgehend mit den Bereichen geringen
Grundwasserflurabstandes von 0 bis 1 Meter. Deutlich zeichnet sich im östlichen Gründlachtal das
Feinrelief in Form von überschwemmungsfreien „Inseln“ ab.
Der Kothbrunngraben und das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens im Gliesfeld sind
ausschließlich durch das HQ 100 betroffen. Dies gilt auch für das östliche Gründlachtal nördlich der
Gründlach.
Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 73
152
153
Konfliktanalyse
154
Konfliktanalyse
Einführung
Einführung
FUNKTIONEN DER AUENLANDSCHAFT
Eine Flussaue hat viele Funktionen im Naturhaushalt. Selbstverständliche Funktionen sind die Wasserrückhaltung im Hochwasserfall und der verzögerte Wasserabfluss, sodass die Hochwasserspitzen
zugunsten von Unterliegern verringert werden oder die Bereitstellung spezifischer Lebensräume für
Pflanzen und Tiere die sich an die Gewässerdynamik angepasst haben und von dieser abhängig sind.
Gleichzeitig haben die Auenlandschaften einen hohen Nutzen für den Menschen. Trotz des
Überschwemmungsrisikos sind die Auen aufgrund des Nährstoffreichtums wertvolle Standorte
für die Landwirtschaft. Der Effekt, dass Auen Stoffe zurückhalten, macht diese auch zu Filtern um
unerwünschte Einträge in die Gewässer zu verhindern. Das Wasser und die Vielgestaltigkeit machen
Auenlandschaften für Erholungssuchende spannungsreich und attraktiv.
Im Rahmen der Konfliktanalyse wird das mögliche Konfliktpotential zwischen folgenden Funktionen
betrachtet:
- Biodiversität (Aspekte Habitatdiversität und Artendiversität):
- Bodenschutz (Aspekte Erosion, Auswaschung, Erhalt von Humus)
- Gewässerschutz (Aspekte Einträge in Oberflächen- und Grundwasser, Überschwemmung, Gewässerbewirtschaftung, Uferrandflächen)
- Produktion (Aspekte Standort für Landwirtschaft, Gemüsebau, Sonderkulturen)
- Lebensqualität (Aspekte Erholung, Freizeitnutzung wie Spazierengehen, Radfahren, Reiten, Hunde
ausführen)
- Urbane Entwicklung (Aspekte Siedlungsentwicklung Wohnen / Gewerbe / Verkehr)
- Kulturlandschaft (Aspekte Ortsbild, Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, landwirtschaftliche Kulturen)
KONFLIKTANALYSE
Definition Konflikte
Die Konfliktanalyse ermittelt und beschreibt Konflikte zwischen den verschiedenen Funktionen der
Auenlandschaft Gründlachtal. Hierbei werden die Konflikte wie folgt definiert:
- Zielkonflikte
- Gefährdungen
- Beeinträchtigungen
Zielkonflikte
Zielkonflikte entstehen, wenn zwei oder mehr Ziele der betrachteten Funktionen zueinander in
Konkurrenz stehen. Die Verfolgung eines Ziels kann die Verwirklichung eines anderen unmöglich
machen, oder zumindest zu einem geringeren Zielerfüllungsgrad führen. Durch die Festlegung einer
Rangordnung konkurrierender Ziele können Zielkonflikte entschärft werden. Ausgerichtet an der
Entwicklungsstrategie müssen konkurrierende Ziele hierarchisch bewertet werden (Hauptziel –
Nebenziel). Nebenziele sind nicht prioritär zu erfüllen, aber immer mit zu beachten.
76 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
155
Konfliktanalyse
Einführung
Gefährdungen
Als Gefährdungen werden mögliche Entwicklungen bezeichnet, die die Gefahr in sich bergen, in
Zukunft zu Funktionseinbußen der Auenlandschaft zu führen. Diese können derzeit aber weder in der
Intensität, noch in den konkreten Auswirkungen eingeschätzt werden.
Beeinträchtigungen
Beeinträchtigungen sind entweder kleinflächige Funktionsverluste oder tolerierbare Funktionseinschränkungen der Auenlandschaft durch die derzeitige Nutzung. Es sind keine grundsätzlichen
Interessenkonflikte.
Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Konflikte können sowohl mit, als auch ohne Raumbezug
auftreten und sind daher nicht immer zu verorten und in Karten abzubilden. Nicht abbildbare
Zielkonflikte, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen sind im Anschluss an alle abbildbaren Konflikte
gelistet.
Die Ermittlung der Konflikte
Die Konflikte werden über spezifische Merkmale ermittelt und soweit möglich verortet.
Für die Konfliktermittlung wurden die Grundlagendaten wie Bodenkarten, Grundwasserflurabstände,
Nutzungen, besondere Tier- und Pflanzenlebensräume, Bauleitpläne, Lärmzonen etc. nach spezifischen Merkmalen ausgewertet. Durch graphische Überlagerung der konfliktträchtigen Merkmale, wie
z.B. "Ackernutzung im Überschwemmungsgebiet" (Konflikt Erosion) oder "Bauliche Entwicklungen
auf Brutstandorten von Bodenbrütern" (Konflikt Brutplatzverlust), können mögliche Konfliktsituationen räumlich verortet werden.
Die zur Konfliktermittlung verwendeten Grundlagen, sowie die zur Überlagerung herangezogenen
Merkmale sind jeweils in den Einschüben "Weg der Ermittlung" nachvollziehbar gelistet.
Die sich aus den Überlagerungen ergebenden Konflikte sind in einer Karte flächenhaft dargestellt
und in der Legende benannt.
Die Konflikte werden jeweils kurz beschrieben und das Ergebnis dargelegt.
Kartendarstellung
In allen nachfolgenden Kartendarstellungen wurde der Trassenkorridor der in Planung befindlichen
Stadtumlandbahn (StUB) inklusive der mit der StUB gebündelten Trasse für den Radschnellweg,
sowie die geplanten Bauflächen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) nachrichtlich aufgenommen.
In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Kartendarstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000
(A3 Format) liegen dem Anhang bei.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 77
156
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
K1 | ACKER-/GARTENBAULICHE NUTZUNG AUF TROCKENEN BZW. NASSEN STANDORTEN UND
AN FLIESSGEWÄSSERN
Kurzbeschreibung
Natürlich trockene oder nasse Standorte sind für die Landwirtschaft eingeschränkt ertragreich,
bieten aber ein hohes Entwicklungspotential für die Biodiversität. Acker- oder gartenbauliche
Nutzung auf solchen Standorten kann zu einem Zielkonflikt mit der Entwicklung vielfältiger und
artenreicher Lebensräume führen. Im UG werden die Gleyböden, regelmäßig
überschwemmte Bereiche (5-jährliche Hochwasser HQ5), sowie die Kontaktzonen zu den Fließgewässern als entwicklungsfähige Feucht- bzw. Nassstandorte
betrachtet. Als entwicklungsfähige Trockenstandorte gelten die marginalen
Böden auf Sanden oder schwach lehmigen Sanden.
Weg der Ermittlung
Acker-/gartenbauliche Nutzung (9.13,
9.14 gem. KebS) auf:
a) HQ 5
b)grundwasserbeeinflussten Standorten
gem. ÜBK (Gleye 72b, 72e, 73b, 76b)
c) BS Ackerzahl <30 und S,Sl
d)BS Ackerzahl <30 und S,Sl auf
grundwassernahen Standorten
Acker/gartenbauliche Nutzung (KebS
9.13, 9.14) mit weniger als 10 m Abstand
zu Oberflächengewässern
Ergebnis
In Überlagerung mit der acker- und gartenbaulichen Nutzung lassen sich
bezüglich trockener Standorte die Sandgebiete um Reutles und nördlich
Großgründlach als die flächenmäßig größten Zielkonflikte ausweisen. Darüber
hinaus handelt es sich um kleinteilige Gebiete wie z.B. die Schleifwegäcker
westlich Neunhof oder die Buckäcker südlich Kleingründlach. Konflikte in regelmäßig überschwemmungsgefährdeten Bereichen befinden sich insbesondere östlich Neunhof zwischen dem Ochsengraben und dem Kothbrunngraben. Größere Konflikte bezüglich grundwassernahen Standorten
befinden sich nördlich Neunhof und im Gliesfeld östlich der Schmalau. Gewässerrandstreifen fehlen
abschnittsweise entlang des gesamten Gewässernetzes.
Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern
78 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
157
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
K2 | HOCHWERTIGE PRODUKTIONSSTANDORTE VS. POTENZIELL HOHE BIODIVERSITÄT
innerhalb der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Kurzbeschreibung
Die Schwerpunktgebiete für die Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems sind Teil
der Zieldarstellungen des gültigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der
Stadt Nürnberg. Die Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und des Biotopverbundsystems
dar. Möglichkeiten der landschaftlichen Entwicklung bestehen insbesondere im Zusammenhang
mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und
Weg der Ermittlung
Intensive Nutzungen (KebS 9.8, 9.13,
9.14)
auf hochwertigen Standorten = BS
Ackerzahl ≥ 40 innerhalb des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Landschaft. Als weitere Möglichkeit kommen Fördermaßnahmen im Rahmen
von Kulturlandschafts- und von Naturschutzprogrammen in Betracht.
Innerhalb dieser Zielkulisse finden sich hochwertige landwirtschaftliche
Flächen. Als hochwertig gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Ackeroder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen.
Ergebnis
Die landwirtschaftlich hochwertigen Böden innerhalb der Schwerpunktgebiete befinden sich überwiegend im östlichen Gründlachtal nördlich Neunhof. Aufgrund der Ertragsfähigkeit sind diese für
den biotischen und abiotischen Ressourcenschutz bedeutsamen Standorte die wertvollsten Produktionsstandorte. Darüber hinaus sind Böden mit einer regional hohen oder sehr hohen natürlichen
Ertragsfähigkeit nach BayKompV §9 nicht vorrangig für Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen.
Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 79
158
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
K3 | SIEDLUNG / VERKEHR / LANDWIRTSCHAFT VS. BIBER-LEBENSRAUM
Kurzbeschreibung
Der Biber ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und deshalb nach
BNatSchG besonders und streng geschützt. Seit der Wiederansiedlung vor 40
Jahren vergrößern sich die Bestände zusehends. Seit 2010 ist der Biber im
Stadtgebiet Nürnberg zu beobachten. Der Biber verändert an den besiedelten
Gewässern durch seine Aktivitäten wie Dammbau, Fällen von Bäumen und Untergraben flussnaher Bereiche sein Lebensumfeld beständig. Diese meist sehr
dynamische Landschaftsgestaltung führt zu einem beachtlichen Habitat- und
Weg der Ermittlung
Überschwemmungsgefährdete Flächen
(getrennt nach Siedlungsflächen,
Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen
Flächen) infolge potenziellen Aufstaus
durch Biber (HQ5)
Tolerierter Lebensraum des Bibers: 50m
Puffer entlang der Gründlach oberhalb
(östlich) der Oberen Dorfstraße bei
Neunhof
Artenreichtum in dem von den Biberaktivitäten beeinflussten Bereichen. In
den dicht besiedelten Gebieten kommt es durch die Einwanderung der Biber vermehrt zu Konflikten
mit den an die Gewässer angrenzenden Nutzungen wie Siedlungen, Verkehr oder Landwirtschaft.
Ergebnis
Das Gewässersystem der Gründlach ist grundsätzlich für eine Besiedlung durch den Biber geeignet.
Aus bisherigen Biberkonflikten kann abgeleitet werden, dass etwa 90 % der Konflikte weniger als
zehn Meter vom Wasser entfernt auftreten7. Für das Entwicklungskonzept wird, unter der Annahme
einer möglichen vollständigen Besiedlung des Gründlachsystems, als maximaler Konfliktraum das
HQ5 angenommen, da durch das Aufstauen der Gewässer in den randlichen Bereichen das Grundwasser aufgehöht oder Flächen überschwemmt werden. Um die Konflikte zu lösen, hat der Freistaat
Bayern das Bibermanagement eingeführt.
Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum
80 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
1 - 9
159
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
K4 | LEBENSQUALITÄT VS. POTENZIELLE BODENBRÜTERLEBENSRÄUME
Kurzbeschreibung
Das Knoblauchsland stellt einen Verbreitungsschwerpunkt der Kiebitze in Nordbayern dar. Auch
Rebhühner, Wiesenschafstelzen und Feldlerchen finden hier, nicht zuletzt aufgrund der spezifischen
landwirtschaftlichen Nutzung, gute Lebensbedingungen. In den BodenbrüterWeg der Ermittlung
Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum
Parkplätze von Hundehaltern (Beobachtungen)
Örtliche Hundehalter aus den Siedlungen
kartierungen in 2013 und 20158 wurden insgesamt 259 Brutpaare erhoben
und potenzielle Lebensräume abgegrenzt. Die Kartierung bestätigte die
Bedeutung der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flur als bedeutsamer Lebensraum für Bodenbrüter.
Gleichzeitig ist diese stadtnahe Landschaft ein beliebter Naherholungsraum für
die örtliche Bevölkerung und das nördliche Stadtgebiet.
Ergebnis
Konflikte bestehen insbesondere durch Fußgänger und Hundeführer, die abseits der Wege und über
die landwirtschaftlichen Flächen laufen. Die gute verkehrliche Erschließung (B4, A73, Würzburger
Straße) ermöglicht es Hundehaltern von außerhalb das Gebiet als Auslaufplatz zu nutzen. Störungen
an den Brutplätzen und bei der Jungenaufzucht wirken sich z.T. unmittelbar auf den Bruterfolg aus,
was einen Rückgang der Bodenbrüter zur Folge haben kann.
Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 81
160
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität
und Produktionsfunktion
K5 | GEPLANTE ÜBERBAUUNG VS. FREIRAUM
Kurzbeschreibung
In den Bauleitplänen und den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland sind für das
Untersuchungsgebiet die zukünftigen Bauflächenentwicklungen dargelegt. Diese beziehen sich
auf Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und als Ergebnis des Agrarstrukturellen
Gutachtens (2017), auf einen Gewächshausstandort bei Neunhof. Die Trasse
der geplanten Stadt-Umland-Bahn (StUB) im Bereich der B4 verläuft durch
das Gebiet, ist jedoch zum Planungszeitpunkt nicht hinreichend konkretisiert,
sodass in die Darstellung nur der Trassenkorridor aufgenommen ist. Von der
StUB sind gemäß den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland
weitere Impulse in den Nürnberger Norden zu erwarten, wenngleich diese nicht
die ÖPNV-Erschließung des Knoblauchslandes zum Ziel hat.
Weg der Ermittlung
Informationen gem. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne
(in Kraft und im Verfahren),Leitlinien der
räumlichen Entwicklung Knoblauchsland
Überbauung auf Flächen mit einer
Ackerzahl gem. BS < 40, sowie einer
Ackerzahl ≥ 40
Ergebnis
Durch die geplante Siedlungsentwicklung werden insgesamt ca. 56,5 ha Freiraum (Gesamtfläche
Untersuchungsgebiet 1.450 ha) überbaut (davon 12,5 ha durch Gewächshäuser). Hiervon sind ca.
28 ha hochwertige Böden betroffen (davon 9,4 ha durch Gewächshäuser). Die Überbauung entzieht
nicht nur der Landwirtschaft Produktionsflächen, sondern auch der Bevölkerung Freiraum für die Naherholung. Mit dem Entzug landwirtschaftlicher Produktionsflächen steigt in Folge der Druck auf die
landwirtschaftlichen Betriebe, die verbleibenden Parzellen intensiver zu bewirtschaften, z.B. durch
Unterglasanbau. Mit zunehmender Verdichtung steigt auch der Erholungsdruck in den verbleibenden
Freiräumen.
Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum
82 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
1 - 9
161
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität
und Produktionsfunktion
K6 | BAULICHE ENTWICKLUNG VS. BRUTSTANDORTE VON BODENBRÜTERN
Kurzbeschreibung
Die Bodenbrüterkartierung bietet eine Momentaufnahme der
Brutstandorte aus den Jahren 2013 und 2015. In Überlagerung mit den geplanten Siedlungsflächenentwicklungen wird
deutlich, dass durch die Bauflächenentwicklungen konkrete
Brutplätze von Bodenbrütern verloren gehen. Dieser Zielkonflikt wird durch die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher
Belange in der Bauleitplanung oder im Zuge des Bauvorhabens geregelt. Verluste von Brutplätzen können so ggf. durch
Minimierungs-, CEF- oder FCS-Maßnahmen kompensiert
werden.
Weg der Ermittlung
Erfassung der Brutstandorte von
Bodenbrütern (2013: ifanos Landschaftsökologie, 2015: ANUVA Stadt- und
Umweltplanung / ifanos Landschaftsökologie)
Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen (in
Kraft und im Verfahren), Leitlinien der
räumlichen Entwicklung Knoblauchsland
Ergebnis
Einzelne Brutplatzverluste können durch Anwendung des einschlägigen fachlichen Regelwerks
i.d.R. ausgeglichen werden. Der Zielkonflikt ist dann nicht lösbar, wenn sich durch die Verluste der
Brutstandorte die ökologische Gesamtsituation für die betroffene Art verschlechtert oder für die
erforderliche Kompensation keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Mit
zunehmender Bautätigkeit und der damit einhergehenden Verkleinerung der verfügbaren Lebensräume steigt das Konfliktpotenzial zusehends.
Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 83
162
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
K7 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GRUNDWASSERSCHUTZ
Kurzbeschreibung
Die Bodenschichten schützen als natürlicher Filter das darunter liegende
Grundwasser gegenüber Stoffeinträgen aus der Atmosphäre oder der Landnutzung. Vereinfacht lässt sich sagen, je mächtiger die Bodenschicht ist, die
Weg der Ermittlung
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS
9.13, 9.14)
Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m)
gem. Grundwasserstandsmessung der
Stadt Nürnberg (2016)
vom Wasser durchflossen werden muss, desto größer ist deren Reinigungskraft
gegenüber Fremdstoffen. Bei grundwassernahen Standorten können, bei
gleichem Bodentyp, aufgrund der kurzen Bodenpassage nur wenige Schadstoffe gefiltert werden.
Diese Standorte gelten damit als empfindlich und haben eine vorrangige Wasserschutzfunktion.
Gemäß ABSP haben intakte Böden mit einem mittleren Flurabstand von weniger als 1,5 m eine
Wasserschutzfunktion. Für das Gebiet liegen Auswertungen vor, die Bereiche mit Flurabständen der
Kategorien 0-1 m und 1-3 m abgrenzen. Für eine erste Näherung werden für die vorliegende Konfliktanalyse bzgl. der Wasserschutzfunktion die Bereiche mit einem Flurabstand von 0-1m betrachtet und
im Folgenden, im Gegensatz zu anderen Einteilungen in der Literatur, als "grundwassernah" benannt.
Ergebnis
Acker- oder gartenbauliche Nutzungen sind in der Kultur empfindlich und bezüglich der Nährstoffversorgung
anspruchsvoll. Obwohl die Nürnberger Landwirte seit vielen Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen dazu
beitragen, den Stickstoffeintrag so weit als möglich zu reduzieren, bleibt die Landwirtschaft Hauptverursacher
von Stickstoffeinträgen in die Gewässer und das Grundwasser. Zielkonflikte aufgrund acker- oder gartenbaulicher Nutzungen auf grundwassernahen Standorten ergeben sich nördlich Neunhof (Herbstwiesen), östlich
Neunhof (Sooswiesen), entlang des Kothbrunngrabens und im Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens.
Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz
84 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
1 - 9
163
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Produktionsfunktion vs. Wasser- / Bodenschutzfunktion
K8 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ
Kurzbeschreibung
Überschwemmungsgebiete gelten aus Sicht des Gewässer- und Bodenschutzes als empfindlich. Bei
Hochwasserereignissen kann es zu Erosion durch strömendes Hochwasser kommen und in der Folge
zu Fremdstoffeinträgen ins Oberflächenwasser. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
ist ein Grundsatz der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung die nachhaltige
Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource.
Weg der Ermittlung
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS
9.13, 9.14) auf
a) Flächen des HQ5
b)Flächen des HQ100
Hierzu gehört u.a. Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, u.a.
durch Berücksichtigung der Wasserverhältnisse sowie der Bodenbedeckung
möglichst zu vermeiden. Der Erhalt und die Ausdehnung von (Dauer-)Grünland
in empfindlichen Lagen, wie zum Beispiel Überschwemmungsgebieten, ist
diesbezüglich eine Maßnahme zum Boden- und Grundwasserschutz.
Ergebnis
Zielkonflikte bezüglich acker- / gartenbaulicher Nutzung in regelmäßig überschwemmten Bereichen
(HQ 5) zeichnen sich insbesondere in den Niederungen östlich Neunhof zwischen Gründlach und
Kothbrunngraben und in den Bruckäckern südlich Kleingründlach ab.
Weniger konfliktreich ist die acker- / gartenbauliche Nutzung innerhalb des HQ 100 anzusehen, das
bedeutend seltener auftritt. Hier sind Gebiete nördlich Neunhof (Herbstwiesen, Lerchenbühl) sowie
Bereiche am Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben und dessen Einzugsbereich nordwestlich
Boxdorf betroffen.
Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 85
164
Konfliktanalyse
Zielkonflikte
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
K9 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ (UFERRANDSTREIFEN)
Kurzbeschreibung
Eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe gelangt über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer.
Insbesondere der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor, von Pflanzenschutzmitteln,
aber auch von feinkörnigen Bodenpartikeln hat negative Folgen für die chemische Zusammensetzung
des Wassers und beeinträchtigt die aquatischen Ökosysteme9.
Vor allem im Randbereich von Gewässern übernehmen Randstreifen aus Hochstaudenfluren, Gehölzen oder Grünland wichtige Pufferfunktionen und beugen
dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen vor. Säume entlang von Gewässern
tragen damit ganz wesentlich zum Schutz der Oberflächengewässer bei.
Weg der Ermittlung
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS
9.13, 9.14) mit weniger als 10m Abstand
zu Oberflächengewässern
Ergebnis
Konflikte mit dem Gewässerschutz ergeben sich dann, wenn acker- und gartenbauliche Nutzungen
unmittelbar oder mit nicht ausreichendem Abstand an das Gewässer angrenzen. Als Mindestbreite
eines wirksamen Uferrandstreifens wird in Anlehnung an die Anforderungen an die Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg9 eine Breite von 10 Metern angesetzt.
Fehlende bzw. nicht hinreichend breite Puffersteifen finden sich abschnittsweise an allen Gewässern
im Untersuchungsgebiet.
Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen)
86 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
1 - 9
165
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Gefährdungen
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
G1 | EINSCHRÄNKUNG VON POTENZIELLEN LEBENSRÄUMEN DURCH BAULICHE ENTWICKLUNG / BESTAND
Kurzbeschreibung
Bodenbrüter zeichnen sich gegenüber vertikalen Strukturen wie Gebäuden, Hecken, Waldränder,
Stromleitungen oder gegenüber stark befahrenen Straßen durch ein ausgeprägtes Meideverhalten
Weg der Ermittlung
Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter
laut Untersuchungen ifanos (2013/2015)
Einschränkung potenzieller Lebensräume
für Bodenbrüter = Puffer von 150m
um folgende überbaute Bereiche:
Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen
Bestehende Überbauung = Bestehende
Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4
und A73
aus. Für Feldlerche und Rebhuhn werden in der Literatur zwischen 100 m
(stark befahrene Straßen) und 150 m (geschlossene Gehölzkulisse) angegeben10 11, für den Kiebitz mind. 100 m bei geschlossenen Vertikalkulissen bzw.
200-400 m bei stark befahrenen Straßen12. Dies bedeutet, dass die Brutlebensräume innerhalb dieser Kulisse als suboptimal einzuschätzen sind und von den
Vögeln möglichst gemieden werden. Für das Untersuchungsgebiet wurde die
einschränkende Wirkung im Mittel mit 150 m angenommen. Einzelne kleine
Schuppen oder Gewächshäuser in der Flur wurden als nicht störend eingestuft.
Ergebnis
Bei baulichen Entwicklungen treten neben dem Konflikt des Lebensraumverlustes zusätzlich
Einschränkungen für die verbleibenden Lebensräume durch die Kulissenwirkung auf. Die lokale
Population muss sich den verringerten Lebensraum teilen oder weniger Brutvögel können siedeln.
Wird der Raum zwischen den Kulissen zu klein oder zu stark gekammert, kann dies eine vollständige
Entwertung des Lebensraums bedeuten, wie z.B. an den Schleifwegäckern zwischen Neunhof und
dem geplanten Gewächshausstandort an der B 4.
Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 87
166
Konfliktanalyse
Beeinträchtigungen
Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität
B1 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH BARRIEREN UND LÄRM
Kurzbeschreibung
Die Entwicklung der Stadt Nürnberg zeigt sich in einem deutlichen Wachstum
von Großgründlach, aber auch von Boxdorf, Kraftshof und Neunhof. Das
gesamte Knoblauchsland ist über Verkehrswege sehr gut erschlossen. Dies
bedeutet gut ausgebaute und hochfrequentierte Straßen wie die A73, A3 und
die B4. Hinzu kommt die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg, die das Gebiet im
Weg der Ermittlung
Barrieren: Bahnlinie, Autobahn,
Bundesstraße, Stromleitungen
Verkehrslärm über 60 dB(A) 55-60 dB(A)
unter 55 dB (A)
Fluglärm über 60 dB(A)
Westen durchschneidet sowie der Flughafen Nürnberg / Albrecht Dürer im
Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes. Große Energietrassen verlaufen gebündelt zur A73. In
Folge kommt es zu Barrierewirkungen und Zerschneidungen der Landschafts- und Erholungsräume.
Ergebnis
Während der Reichswald im Nordosten und Osten für Erholungssuchende gut erreichbar ist,
erschweren die Bahn und die A73 im Westen deutlich die Anbindung des Untersuchungsgebiets an
das Regnitztal. Der Verkehr und Industrie verursachen Umgebungslärm, der die Erholungsnutzung
beeinträchtigt. Der Grenzwert für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in vergleichbaren Situationen wie Parkanlagen oder Kleingärten liegt gem DIN 18005 bei 55 dB (A). Deutlich ausgeprägt
sind Beeinträchtigungen entlang der stark frequentierten Straßen und der Start- / Landebahn des
Flughafens Nürnberg im Süden. Landschaftlich hochwertige Erholungsräume wie das östliche Gründlachtal sind durch den Umgebungslärm im Landschaftserleben stark beeinträchtigt, während die
Kulturlandschaften Irrhain und Irrgarten weitgehend als gering lärmbeeinträchtigt einzustufen sind.
Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm
88 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
1 - 9
167
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Konfliktanalyse
Beeinträchtigungen
Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität / Kulturlandschaft
B2 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH FEHLENDE VERNETZUNGEN UND EINBINDUNGEN
Kurzbeschreibung
Wege - Im Untersuchungsgebiet trifft man südlich der Gründlach auf ein gut, nördlich der Gründlach
auf ein weniger gut bzw. weniger dicht ausgebautes landwirtschaftlich genutztes Wegenetz, das in
Abschnitten gleichzeitig als Wander- oder Radwegnetz dient. Im Norden (Gemarkungen Großgründlach und Neunhof) hat in der Vergangenheit keine Flurneuordnung stattgefunden, weshalb die Wege
i.d.R. schmal und oft uneben und/ oder unterbrochen sind.
Weg der Ermittlung
Unterbrochene oder fehlende Wegeverbindungen bzw. Querungen sowie
fehlender Übergang von Siedlung zu
Landschaft (gem. Eigenbeobachtung
WGF/ifanos 2017)
Ortsränder - Die Ortsränder sind für das Erscheinungsbild des Knoblauchslandes und des Gründlachtals und für das Landschaftsbild bedeutsam. Sie
bilden Übergänge und verbinden Ort und Landschaft. Die ortsnahen Gärten,
Obstwiesen und Hecken, die historisch die Orte in einen grünen Mantel gehüllt
haben, sind vielfach defizitär ausgebildet.
Ergebnis
Wege - Für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flur ist das Wegenetz hinreichend, für die
Naherholung fehlen Wegeverbindungen (insbesondere in Ost-West-Richtung), Zugänge in die Landschaft (z.B. Kothbrunngraben bei Boxdorf, Schlottareuthgraben und Gründlach bei Großgründlach)
oder attraktive Querungsmöglichkeiten (an der B 4 bei Reutles und an der Würzburger Straße).
Ortsränder - Die ersatzlose Überbauung historischer Ortsrandsituationen bedeutet Identitätsverlust
und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Insbesondere an neuen Siedlungsrändern ist der
Übergang in die Landschaft schwach ausgebildet oder fehlend.
Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen
1 - 9
Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 89
168
Konfliktanalyse
Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Nicht abbildbare Zielkonflikte
ZIELKONFLIKTE
Biodiversitätsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- auf den Stock setzen / Entnahme absterbender gewässerbegleitender Erlensäume versus Erhalt
aufgrund Befall mit Phytophtora (Stehen lassen bedeutet Totholz Specht-, Käfer-, Fledermaushabitate; Entfernen bedeutet Jungholz, gesunde Erlen)
Wasserschutzfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Verlust von Pionier-Gewässerlebensräumen durch unterlassene Grabenpflege
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
- Die für den Neubau der StUB benötigten Flächen für die Trasse und für erforderliche Ausgleichsflächen stehen in Konkurrenz zu benötigten Flächen für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes.
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Unökologische Grabenräumung und der hierdurch erhöhte Abfluss führt ggf. zur Entwässerung
benachbarter ökologisch wertvoller Feucht- und Nasswiesen
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
- Die Verminderung der Abflussgeschwindigkeit bzw. Erhöhung der Retention kann zur Grundwasseraufhöhung / Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen führen.
Produktionsfunktion vs. Lebensqualität
- Wegekonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Wegenutzung und der verstärkten Freizeitnutzung bei neuen Ausschilderungen oder verstärkter Bewerbungen der Wege z.B. als Reit-, Rad- oder
Wanderwege
Nutzungsauflassung
- Durch Auflassung der landwirtschaftlichen Nutzung (Sooswiesen nördlich und südlich der Gründlach östlich von Neunhof) entwickelt sich der landschaftlich ansprechende und diverse Auenraum
langsam zu einem (bibergeprägten) Auwald.
90 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
169
Konfliktanalyse
Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Nicht abbildbare Gefährdungen und Beeinträchtigungen
GEFÄHRDUNGEN
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Reduktion der Lebensraumdiversität landwirtschaftlicher Flächen durch eine eingeschränkte,
wenig abwechslungsreiche Fruchtfolge (verkürzte Fruchtfolgen, Energiepflanzenanbau), Verlust
verschiedener und auch seltener Nutzpflanzenarten inklusive ihrer Begleitflora und –fauna
- Veränderung der aktuellen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Nutzung mit guten Bedingungen
für die Lebensraumansprüche der Bodenbrüter
- Unbefestigte Feldwege sind innerhalb von Agrarlandschaften wichtige Träger von Kleinstrukturen
und von Standortvielfalt. Gefahr des Verlustes der Standortvielfalt und des Aufbaus von Barrieren
für Kleinlebewesen durch den Ausbau von Wegen (Oberfläche, Querschnitt)
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
- Diffuse Schad- und Nährstoffeinträge gelangen über unterschiedliche Eintragspfade (z.B. Wind,
Abschwemmungen bei Hochwasser oder Starkregen, Drainagen) ins Gewässer und das Grundwasser
Produktionsfunktion vs. Funktion Kulturlandschaft
- Durch eine Spezialisierung auf wenige Kulturen oder durch einen grundsätzlichen Wandel vom
Gemüsebau zu Mais oder Getreide (Verkürzung von Fruchtfolgen, Verminderung der Diversität)
bestehen die Gefahren des Identitätsverlustes der Region sowie des vollständigen Wandels der
Kulturlandschaft
BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Biodiversitätsfunktion / Wasserschutzfunktion vs. Lebensqualität
- Ausbreitung Mücken durch großflächige Vernässung bei Einschränkung der Entwässerung und
Schaffung von Kleingewässern
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 91
170
171
Leitbild
172
Leitbild
Zu den Landschaftsraumeinheiten
Das räumliche Leitbild
DIE WIESENLANDSCHAFT
DIE PARKLANDSCHAFT
Großgründlach
DIE ZERSCHNITTENE
LANDSCHAFT
DIE SANDIGE LANDSCHAFT
DIE INNERÖRTLICHE
AUE
Boxdorf
DIE GARTENLANDSCHAFT
DER BOXBERG
Plan 22: Das räumliche Leitbild
94 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
173
Leitbild
Zu den Landschaftsraumeinheiten
LEGENDE
Ackerlebensräume
Wiesenlebensräume
Feuchtlebensräume
Stillgewässerlebensräume
Sandlebensräume
Auenkorridor Gründlach
mit Nebengewässern
Besonders wertvolle Kulturlandschaften
Räume für Gehölzentwicklung
Boxwald
Sonderstandort Tongrube
Neunhofer Äcker
DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT
Siedlungsflächen
Landschaftsraumeinheiten
Neunhof
DIE GARTENLANDSCHAFT
DIE BACHAUE
Kraftshof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 95
174
Leitbild
Zu den Landschaftsraumeinheiten
Das räumliche Leitbild
Ein räumliches Leitbild ist ein gutes Instrument um Vorstellungen und Zielsetzungen gegenüber
den im Planungsraum lebenden Menschen zu kommunizieren. Es beschreibt einen gewünschten
zukünftigen Zustand und vermittelt auf einfache und verständliche Art welche Räume durch das
Entwicklungskonzept wie entwickelt werden sollen. Planerisch verbindet das Leitbild die Potenzialund Konfliktanalyse mit den erforderlichen Maßnahmen.
Für die Leitbildentwicklung wird auf die in der Grundlagenermittlung1 formulierten Landschaftsraumeinheiten (LRE) zurückgegriffen. Diese sind entsprechend ihrer Herleitung hinsichtlich ihrer
natürlichen Ausstattung, der kulturlandschaftlichen Prägung sowie der Nutzungsstruktur als relativ
homogen zu betrachten, sodass auch die Zielsetzungen für die Landschaftsraumeinheiten weitgehend einheitlich sind.
Ein griffiger Titel und Signets geben die wesentliche Zielsetzung jeder Landschaftsraumeinheit im
Entwicklungskonzept wieder. Die LRE 8 (Gemüseanbau um Boxberg, Neunhof, Kraftshof) und LRE 9
(Boxberg) wurden für das Leitbild zusammengefasst.
- Die Wiesenlandschaft (LRE 1)
- Die sandige Landschaft (LRE 2)
- Die vernetzte Auenlandschaft (LRE 3)
- Die Parklandschaft (LRE 4)
- Die zerschnittene Landschaft (LRE 5)
- Die innerörtliche Aue (LRE 6)
- Die Bachaue (LRE 7)
- Die Gartenlandschaft (LRE 8+9)
Im Ergebnis liegt ein plakatives gesamträumliches Leitbild für die vier Gemarkungen vor.
Nachfolgend sind für jede einzelne Landschaftsraumeinheit die Potenziale, die wesentlichen
Konflikte und die sich hieraus abgeleiteten Ziele steckbriefartig zusammengefasst. Als vereinfachtes
aber eindrückliches Bild wird ein zukünftiger Idealzustand der Landschaftsraumeinheit beschrieben
(Leitbild).
Das Entwicklungskonzept hat die Aufgabe, unterschiedliche Interessen zu integrieren. Diesbezüglich
werden im räumlichen Leitbild unterschiedliche Aspekte wie Biotopentwicklung, Artenschutz,verträgliche Naherholung und Naturerfahrung sowie die Kulturlandschaft mit der gartenbaulichen und
landwirtschaftlichen Nutzung zusammengeführt.
Aufgrund der bekannten Vorkommen und / oder der Kenntnis der Standortbedingungen weist das
integrierte Zielkonzept entwickelbare Räume für spezifischen Biotoptypen und Artengruppen aus.
Spezifische Biotoptypen
- Segetalflora
- Nass-, Feuchtwiesen
- Sandflora
- Gehölze
96 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
175
Leitbild
Zu den Landschaftsraumeinheiten
Spezifische Zielarten (Die gelisteten Arten sind für den Planungsraum aufgrund seiner Beschaffenheit besonders relevant.)
- Insekten, insbes. Libellen
- Amphibien
- Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
- Haubenlerche (Rote Liste 1 - vom Aussterben bedroht)
- Heckenbrüter
- Eisvogel / Wasseramsel
- Fledermäuse
- Biber
Im Bereich der Erholung werden aufgrund der natürlichen Ausstattung des Gebiets unter Berücksichtigung vorhandener Erholungseinrichtungen für die Naherholung und die Naturerfahrung geeignete
Räume und das wesentliche Wegenetz dargestellt.
Aufgrund der Ansammlung herausragender Kulturlandschaftselemente wie Baudenkmale, Gärten,
Spuren der historischen Nutzung der Wasserkraft und dem Vorhandensein von kulturhistorisch
bedeutsamen Blickbeziehungen, werden besonders wertvolle Kulturlandschaften abgegrenzt.
Die für die spezifischen Biotoptypen, Artengruppen und die für Naherholung geeigneten Räume
sowie die wertvollen Kulturlandschaften ergänzen durch Signets das räumliche Leitbild zum integrierten Zielartenkonzept. (Die Legende ist nachfolgend bei den LRE abgebildet.)
Plan 23: Das integrierte Zielkonzept
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 97
176
Leitbild
LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen
Die Wiesenlandschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
98 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
177
Leitbild
LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen
LEITBILD
Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind der hohe Anteil an Wiesen auf grundwasserbeeinflussten Standorten die es zu erhalten und fördern gilt sowie der Kesselgraben als
landschaftliche Verbundachse.
Große zusammenhängende Wiesen, wie die Stöckel- und Herbstwiesen oder die Wiesen entlang des
Kesselgrabens, durchsetzen die ansonsten ackerbaulich genutzte Flur.
Das Grünland wird produktiv genutzt und steht für ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bereichen mit hoch anstehendem Grundwasser. Die Wiesen sind gute Versickerungsflächen für Regen und
speichern das Wasser, sodass es nicht an der Oberfläche abfließt.
Die Kombination von Wiesen und Weiden in unterschiedlichen Feuchtezuständen und Nutzungsintensitäten schafft artenreiche Lebensräume für typische Tiere und Pflanzen wie Seggen, Binsen,
spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter oder auch bodenbrütende Vogelarten.
Die Stöckelwiesen sind Teil einer historischen Kulturlandschaft im Umfeld des Hallerschlosses. Diese
sollen erhalten und gesichert werden.
Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach
Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 99
178
Leitbild
LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Ausstreichende Keuperletten und grundwassernahe Standorte als Voraussetzungen für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion im Bereich der Stöckel- und Herbstwiesen
- Kesselgraben als Verbundelement
- Hohe Dichte an wertvollen Wiesen im Bereich Stöckelwiesen, in Teilen Schutzstatus nach §30
BNatSchG
- Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn
Erholung
- Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
- Kesselgraben als landschaftliche Leitlinie
Identität und Kulturlandschaft
- Historische Ortskerne, Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft
- Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lage des Hallerschlosses
- Teil einer historischen Kulturlandschaft
- Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland)
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Fehlende Gewässerrandstreifen
- Ackerbauliche Nutzung unmittelbar am Kesselgraben
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
- Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
- Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
100 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
179
Leitbild
LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Erhalt und Verbesserung des Kesselgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
- Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/
-pflanzung
Zielarten: Typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente:
Bodenbrüter, Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Erhalt der Streuobstwiesen (nördlich der Herbstwiesen und nordöstlicher Ortsrand von Kleingründlach)
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn
- Erhalt kleiner Stillgewässer als Lebensräume für wassergebundene Tiergruppen
Erholung
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit
Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
- Ermöglichen von Naturerfahrung, Schwerpunkt: Wiesenlebensräume
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
- Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Haller Schlosses
- Erhalt des dörflichen Charakters von Kleingründlach durch angemessene Innenentwicklung
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 101
180
Leitbild
LRE 2 Großgründlach - Reutles
Die sandige Landschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
102 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
181
Leitbild
LRE 2 Großgründlach - Reutles
LEITBILD
Wesentliches Merkmal der Landschaftsraumeinheit ist die Vielfalt an wechselnden Sand-Bodenarten. Die Standorte sind weitestgehend ackerfähig, mit unterschiedlicher, i.d.R. geringer Ertragsfähigkeit. Die Landschaft ist immer wieder mit kleinen Feldgehölzen durchsetzt. Die marginalen
Sandböden haben eine hohe Arten- und Biotopschutzfunktion, die es zu fördern gilt.
Östlich und nordöstlich von Großgründlach kommen großflächig Böden mit einem hohen Sandanteil
vor. Deren natürliche Bodenfruchtbarkeit ist gering, ihr Potenzial für den Arten- und Biotopschutz
hingegen hoch.
Sand kann Nähr- und Schadstoffe nur wenig binden und deshalb Einträge ins Grundwasser nur
schwer zurückhalten. Wiesen, extensiv genutzte Äcker und Feldgehölze schützen deshalb das
Grundwasser vor Verunreinigungen.
Wiesen und Äcker auf Sandböden ermöglichen Lebensräume für typische trockenheits- und hitzeverträgliche Pflanzen- und Tierarten, wie Sandgrasnelke, Sandhummeln, Heuschrecken, Tagfalter,
Sandlaufkäfer oder seltene Ackerwildkräuter.
Heckenbrütende Vogelarten profitieren von den strukturreichen Waldrändern und Heckenstreifen.
Einzelne vorhandenen Waldsplitter werden um trockenheitsliebende Gehölze ergänzt.
Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion
Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 103
182
Leitbild
LRE 2 Großgründlach - Reutles
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Mosaik unterschiedlich sandiger sowie grund- und stauwasserbeeinflusster Böden
- Sandmagerrasen östlich Großgründlach („Himmelreich“) und südlich und östlich Reutles (Biotop
1579-001) Schutzstatus teilweise nach §30 BNatSchG
- Wäldchen mit Teich im Biotop 1565 als herausragendes Landschaftselement
- Wald-/ Gehölzinseln
- Schlottareuthgraben als Verbundelement
- Brutvorkommen von Feldlerche und Rebhuhn
Erholung
- Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
- Themenweg „Landschaftspfade“
- Schlottareuthgraben als Grünzäsur und landschaftliche Leitlinie
- Spielplätze in Ortsrandlage
- Gastronomie
Identität und Kulturlandschaft
- Historische Ortskerne und Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft
- Dorfmuseum
- Unverbaute und attraktive Ortsränder
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker- / gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von
Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen
- Fehlende Gewässerrandstreifen am Schlottareuthgraben
- Fehlende Wegeverbindung entlang des Schlottareuthgrabens
- Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen am nördlichen und südlichen Ortsrand von
Großgründlach
- Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
104 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
183
Leitbild
LRE 2 Großgründlach - Reutles
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Erhalt und Verbesserung des Schlottareuthgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
- Erhalt und Mehrung von mageren Wiesen und Sandmagerrasen auf geeigneten Standorten
Zielarten: typische trockenheits- und hitzeverträgliche Tier- und Pflanzenarten: z.B. Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Sandlaufkäfer, Sand-Grasnelke Armeria, Berg-Sandglöckchen,
Raublättrige Schaf-Schwingel
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter
Zielarten: allg. Segetalflora
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Feldlerche, Rebhuhn
- Erhalt und Entwicklung des Teiches Biotop 1565 als Lebensraum für wassergebundene Tiergruppen
- Mehrung trockenliebender Gehölze
- Entwicklung der Gehölzränder zu strukturreichen Übergangszonen
Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke), Fledermäuse
- Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für
Fledermäuse
Erholung
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes
unter Einbindung der Gehölzinseln und Aufenthaltsplätze
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
- Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und
landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Sandlebensräume
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
- Gliederung des Gebietes durch Gehölzinseln
- Erhalt der historischen Ortsränder des Altortes Reutles und Ausgestaltung der neuen Ortsränder
als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Erhalt der innerörtlichen Vitalität von Großgründlach und Reutles durch Gestaltung der Dorfmitten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 105
184
Leitbild
LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern
Die vernetzte Auenlandschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
106 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
185
Leitbild
LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern
LEITBILD
Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind hoch anstehendes Grundwasser,
Stauwasser und Überschwemmungen. Das Mosaik aus Wiesen und Weiden, Gehölzinseln und
Gewässerbegleitgehölzen erzeugt den typischen Charakter einer Auenlandschaft. Auf den leicht
erhöhten Standorten wird Acker- oder Gartenbau betrieben. Die sensiblen Standortverhältnisse
erfordern eine besonders ressourcenschonende Bewirtschaftung.
Die naturnahe Landschaft bedingt ein zurückhaltendes Wegenetz.
Die Landschaft nördlich von Neunhof ist reich strukturiert und vielfältig genutzt. Sie wird von der
Gründlach und einem Netz von Bächen und Gräben durchzogen. Erlensäume, blütenreichen Wiesen,
Weiden, extensive Äcker und Gemüsefelder wechseln sich ab. Hoch anstehendes Grundwasser
und Überschwemmungen sind charakteristisch. Die vielfältige Nutzung und der Kontakt zum
umgebenden Reichswald ist die Grundlage einer bemerkenswerten Lebensraumvielfalt und eines
außergewöhnlichen Naturerlebnisses.
Der Biber als Landschaftsgestalter findet insbesondere im östlichen Teil (Sooswiesen) ein Auskommen in einer sich dynamisch entwickelnden Auenlandschaft. Die hier vorhandenen Nass- und
Feuchtwiesen schaffen artenreiche Lebensräume für typische Pflanzen- und Tierarten wie seltene
Seggen, Heuschrecken und Tagfalter. Wiesen verbessern die Wasserrückhaltung und schützen bei
Hochwasser. Feucht- und Nasswiesen bieten Wiesenbrütern Lebensraum.
Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber
Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 107
186
Leitbild
LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Naturnahe Gründlach mit Gewässerbegleitgehölzen
- Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gewässer; in Teilen Schutzstatus
nach §30 BNatSchG
- Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gewässer
- Dichtes Gewässernetz der Gründlach und grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte als
Voraussetzungen für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion
- Biber als „Landschaftsgestalter“
- Brutvorkommen von Feldlerche, Wiesenschafstelze und Kiebitz
- Ackerfähige, höher gelegene Bereiche als Lebensräume für Bodenbrüter und Segetalflora
- Strukturreiche Waldränder als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse
Erholung
- Gegliederte und dennoch weitläufige, als naturnah empfundene Landschaft
- Tor zum Reichswald
- Vorhandener Themenweg „Landschaftspfade“
- Reiterhöfe
- Abschlagsbauwerk Gründlach - Ochsengraben
Identität und Kulturlandschaft
- Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Gewässer)
- Fast vollständig frei von Bebauung
- Große zusammenhängende Wiesen, Pferdekoppeln, dazwischen ackerbauliche Nutzung und
kleinteiliger Gemüseanbau, weitestgehend ohne Unterglasanbau
- Tradierte Landnutzung mit hohem Wissen im Anbau
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5)
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
- Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
- Großflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen Ressourcenschutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung und des
Biotopverbundsystems)
- Potenzielle Gefährdung von Verkehrs-, Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die
Tätigkeit des Bibers
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
- Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbinungen
- Barrieren und Beeinträchtigung durch B4 und BAB A73
108 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
187
Leitbild
LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und
Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet.
- Entwicklung der Gründlach und der Seitengräben mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
- Erhalt und Entwicklung der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe mit Hochstaudenfluren
und Landröhrichten sowie deren Vernetzung untereinander (auch westlich B4 im Bereich des
ehemaligen Laufes des Nonnenbaches)
Zielarten: Bodenbrüter, Heckenbrüter, Heuschrecken, Tagfalter, Pflanzenarten (u.a. Großer
Wiesenknopf, Seggen, Binsen)
- Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern,
Erhalt und Aufbau eines Netzes von Gewässern
Zielarten: Biber, Eisvogel, Wasseramsel, Ringelnatter, Grasfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte, Knoblauchkröte, Libellen (insbesondere der in der Roten Liste Bayern benannten Arten)
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter
Zielarten: standorttypische Segetalflora
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum Bodenbrüter
- Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur
Erholung
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter
Einbindung von Wasserplätzen und Aufenthaltsplätzen und Beobachtungsmöglichkeiten
- Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft und in den Reichswald
- Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und
landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Auenlandschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Freihalten der charakteristischen Offenlandschaft außerhalb der gewässerbegleitenden Gehölze
und Waldrandbereiche zum Schutz des Landschaftsbildes
- Erhalt des Charakters des nördlichen Ortsrandes von Neunhof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 109
188
Leitbild
LRE 4 Gründlachtal West
Die Parklandschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
110 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
189
Leitbild
LRE 4 Gründlachtal West
LEITBILD
Wesentliches Merkmal sind die durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten
Standorte die es zu fördern gilt. Von Wiesen durchsetzte Wälder, Gehölzinseln und Gewässerbegleitgehölze erzeugen den Charakter einer Parklandschaft, deren Kern die historische Kulturlandschaft
um das Hallerschloss bildet.
Westlich von Großgründlach schaffen Wiesen, Wälder und Gehölzinseln eine herrliche Parklandschaft. Die Niederung ist stark durch die Gründlach geprägt. Häufig steht das Grundwasser bis knapp
unter Flur. Immer wieder tritt das Wasser über die Ufer und überschwemmt das Gebiet. Mit Wiesenoder Weidenutzung hat sich die Landwirtschaft auf diese wiederkehrenden Ereignisse eingestellt.
Wertvollster Lebensraum ist der ehemalige Irrgarten mit den Mühlweihern, der sich zu einem artenreichen, alten Laubmischwald mit bedeutenden Vogel- und Fledermausvorkommen entwickelt hat.
Das Erscheinungsbild dieser Landschaft steht eng mit dem Hallerschloss in Verbindung. Die Allee
zwischen Schlosspark und Irrgarten, das Gedenkmonument auf einem kleinen Hügel, die Mühlen
und der dazugehörige Mühlbach sind hiervon sichtbare Zeugnisse.
Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an
Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 111
190
Leitbild
LRE 4 Gründlachtal West
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Naturnahe Gründlach mit Wäldern, Gewässerbegleitgehölzen und Teichlandschaft
- Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gründlach in Teilen Schutzstatus
nach §30 BNatSchG
- Großflächig grund– oder stauwasserbeeinflusste, grundwassernahe Standorte als Voraussetzung
für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion
- Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gründlach und des Mühlbaches
Erholung
- Vielfältige Kulturlandschaft bietet reiches Kulturerlebnis auf kleinem Raum
- Reizvolles Landschaftserleben zu jeder Jahreszeit
- Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
- Große Bereiche der Gründlach sind gut zugänglich
Identität und Kulturlandschaft
- Historische Kulturlandschaft mit geschichtlichen Zeugnissen und Bezug zu den umliegenden
Siedlungen
- Landschaftsraum zwischen Hallerschloss und Kleingründlach ist als Landschaftsschutzgebiet
gesichert
- Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Teiche, Wald)
- Potenziale
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
- Fehlende Wegeverbindungen
- Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
112 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
191
Leitbild
LRE 4 Gründlachtal West
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und
Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet
- Erhalt und Verbesserung der Gewässer mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
- Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/
-pflanzung
Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente:
Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Erhalt des Wasserstandes der zahlreichen Teiche und ihrer Charakteristik
- Förderung der Habitatqualität für den Eisvogel
- Erhalt und Entwicklung der Teichgruppe als wertvoller Lebensräume für wassergebundene
Tiergruppen
- Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern
(Beispiel neue Flutmulden in Kleingründlach)
Zielarten: Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil, Große Heidelibelle
- Sicherung standortgerechter Laubmischwälder (Irrgarten, Wald südwestlich Kleingründlach)
Zielarten: Wald- und höhlenbrütende Vogelarten (Mittelspecht, Pirol, Gelbspötter, Gartenbaumläufer)
- Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für
Fledermäuse (Wasserfledermaus, Braunes Langohr, Abendsegler)
Erholung
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit
Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen. Beibehaltung der zurückhaltenden Erschließung des Irrgartens
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
- Ermöglichen von Naturerfahrung. Schwerpunkt: Wiesenlebensräume Naturerfahrung unter
Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche
- Pflege des vorhandenen Wegenetzes mit Anschluss an die Aufenthaltsplätze
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
- Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext
Hallerschloss / Gedenkstätte / Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach,
Abschlagsbauwerke)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 113
192
Leitbild
LRE 5 Schmalau Nord
Die zerschnittene Landschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
114 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
193
Leitbild
LRE 5 Schmalau Nord
LEITBILD
Der Schwalbenzahlgraben bildet die wesentliche Landschaftsachse, die es aufzuwerten und deren
viele Störungen es zu mindern gilt. Die vorherrschenden durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten Standorte gilt es zu fördern.
Nördlich des Gewerbegebiets der Schmalau wird spürbar, dass das Knoblauchsland Teil eines
dynamisch wachsenden und über Verkehrswege sehr gut erschlossen Ballungsraumes ist. Diese
„Stadtlandschaft“ lebt mit den Brüchen im Maßstab der baulichen Entwicklungen sowie den
Störungen durch Verkehrswege und Leitungstrassen. Um die verbliebenen Freiräume für die Menschen, Pflanzen und Tiere zu erhalten, müssen Schäden in der Landschaft geheilt sowie verlorene
Verbindungen wieder hergestellt werden.
Die Entwicklung des Schwalbenzahlgrabens zu einer starken Landschaftsader mit Wiesen und
breiten Staudensäumen ist hierbei besonders bedeutsam. Die Landwirtschaft nimmt auf die speziellen Standortverhältnisse, wie den hohen Grundwasserstand oder Überschwemmungen, Rücksicht
und bewirtschaftet die Äcker schonend und mit Blick auf die Verbesserung der Lebensräume für
Kiebitz und Feldlerche.
Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt
Abb. 14: Tabakanbau
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 115
194
Leitbild
LRE 5 Schmalau Nord
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Schwalbenzahlgraben als durchgängige Feuchtgebietsverbundachse
- Grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte am Rödelgraben und Schmalaugraben als getrenntes Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens
- Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn
Erholung
- Erholungsraum in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten mit Sporteinrichtungen
- Schwalbenzahlgraben als landschaftliche Leitlinie
- Attraktiver Weg entlang des Irrgartens
Identität und Kulturlandschaft
- Landwirtschaftlich genutztes Offenland
- Schwalbenzahlgraben als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5)
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
- Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
- Vereinzelt fehlende Gewässerrandstreifen
- Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
116 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
195
Leitbild
LRE 5 Schmalau Nord
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Ausbilden des Schwalbenzahlgrabens als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotopverbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach
- Verbesserung der Strukturgüte von Schmalaugraben und Rödelgraben
Zielarten Libellen: Gemeine Heidelibelle, Weidenjungfer, Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil
- Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesen und Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung
- Mehrung extensiv genutzter Wiesen auf geeigneten Standorten, insbesondere entlang des Schwalbenzahlgrabens Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schwalbenzahlgrabens
Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente:
Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter und Ackerwildkräuter. Erhalt und
Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge
Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, allg. Segetalflora
- Aufwerten des großen Tümpels im Wald südwestlich Kleingründlach (Gumetsreuth) bei Parkplatz
A73 und ehemalige Kläranlage
- Entwicklung der Waldränder zu strukturreichen Übergangszonen
Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke)
Erholung
- Erhalt des auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 117
196
Leitbild
LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach
Die innerörtliche Aue
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
118 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
197
Leitbild
LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach
LEITBILD
Der Grünzug zwischen Würzburger Straße / Gründlach und Mühlbach ist ein wichtiger innerörtlicher
Grünzug, der für die Erholung der Bevölkerung von hohem Wert ist und die Siedlungen von
Großgründlach und Boxdorf verbindet. Der Mühlbach ist als Zeugnis der historischen Nutzung der
Wasserkraft und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten und durch einen attraktiven Platz
am Wasser für die Bevölkerung erfahrbar.
Die Gründlach und der Mühlbach verlaufen unmittelbar durch das Siedlungsgebiet von Großgründlach. Hier ist das Gewässer den Menschen ganz nahe. Durch Renaturierungsmaßnahmen an den
Gewässern im Oberlauf geht vom Wasser keine Gefahr mehr aus. Die Menschen wenden sich dem
Wasser zu und wollen es ungestört erleben.
Der in der Landschaft für Pflanzen und Tiere so wichtige Verbundkorridor der Gründlachaue wird
innerorts zusätzlich zu einem wertvollen Grünzug mit Spielgelegenheiten, Streifräumen, Wasserplätzen und fußläufigen Verbindungen hinaus in die Landschaft.
Die innerörtliche Aue ist ein Ort, an dem Kinder aus erster Hand Naturerfahrungen in Wohnortnähe
machen können.
Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg
Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 119
198
Leitbild
LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Grund- oder stauwasserbeeinflusste Böden entlang der Gründlach und des Mühlbachs
- Gründlach und Mühlbach in vielen Abschnitten mit ausgeprägten Begleitgehölzen
- Freiraum zwischen Gründlach und Mühlbach als Teil einer durchgängigen Verbundachse
- Innerörtlicher Verlauf des Mühlbachs als Verbundstruktur
Erholung
- Gründlach als durchgehender Grünzug innerhalb von Großgründlach; in Abschnitte mit attraktiver
Wegführung und angegliederten Spielflächen und Festplatz
- Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach
- Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft; Anschluss an die weiteren
Erholungsräume Kothbrunngraben und Gründlach
Identität und Kulturlandschaft
- Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach
- Gründlach und Mühlbach als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden
- Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
- Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
- Fehlende Wegeverbindungen
120 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
199
Leitbild
LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Entwicklung des Gründlach und des Mühlbachs mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Verbesserung des Struktur- und Lebensraumangebots
Zielarten Libellen: Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle
- Verbesserung der Strukturgüte des Mühlbachs
- Erhalt der Feucht- und Extensivwiesen
- Mehrung extensiv genutzter Wiesen zwischen Gründlach und Mühlbach und nördlich des Mühlbachs
Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente:
Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Ausbilden des Mühlbachs und der Gründlach als Teil eines funktionierenden Gewässer- und
Feuchtverbundsystems Gründlachtal
Erholung
- Entwicklung einer naturbetonten Erholungsfläche
- Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die örtliche Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter
Einbindung der Freizeiteinrichtungen und des Wasserplatzes
- Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Auelandschaft und Wasserkraft
Identität und Kulturlandschaft
- Erhalt von Mühlbach mit Abschlagsbauwerk
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 121
200
Leitbild
LRE 7 Kothbrunngraben
Die Bachaue
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
122 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
201
Leitbild
LRE 7 Kothbrunngraben
LEITBILD
Der Kothbrunngraben ist ein Seitengewässer der Gründlach. Vom Reichswald kommend durchfließt
er die Gartenlandschaft nördlich des Flughafens Albrecht Dürer. Inmitten der Gartenbaukulturen
ist er hier eine bedeutsame landschaftliche Leitlinie und eine wichtige Verbindung zwischen dem
Reichswald und der Gründlach. Im Bereich von Kraftshof ist er ein Bestandteil einer traditionellen
Kulturlandschaft mit einzigartigem Orts- und Landschaftsbild.
Vom Reichswald kommend zieht der Kothbrunngraben durch die Gartenbaulandschaft des
Knoblauchlandes zur Gründlach. Rechts und links begleitet von einem Band an Wiesen, breiten
Hochstaudensäumen und Gehölzen ist der Kothbrunngraben die herausragende Verbundachse in
der Gartenlandschaft. Die Wiesen und Säume schützen das Gewässer und bieten Lebensraum für
feuchtigkeitsliebende Pflanzen- und Tierarten wie Weidenröschen, Blutweiderich und Mädesüß,
Libellen, Heuschrecken oder Tagfalter.
Durch Renaturierungsmaßnahmen ist in Abschnitten ein geschwungener, vielgestaltiger Bachlauf
entstanden, der gleichzeitig das Hochwasserrisiko mindert. In den Orten können die Bewohner ein
attraktives Gewässer erleben.
In den Orten Kraftshof und Boxdorf ist er, von Grünflächen begleitet, ein wichtiger innerörtlicher
Grünzug.
Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf
Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 123
202
Leitbild
LRE 7 Kothbrunngraben
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Kothbrunngraben mit abschnittsweisen Ufergehölzsäumen und Anschluss an den Reichswald als
durchgängige Feuchtgebietsverbundachse
- durchgehendes Band an grund- oder stauwasserbeeinflusster Böden
- naturnahe Ausbildung, steile Uferböschungen und -abbrüche des letzter Abschnitts Kothbrunngrabens vor Mündung in die Gründlach potenzieller Lebensraum des Eisvogels
Erholung
- Kothbrunngraben als durchgehender Grünzug innerhalb von Boxdorf und Kraftshof; in Abschnitten
mit attraktiver Wegführung
- Angegliederte Spiel- und Sportflächen in Boxdorf
- Verbindung der Erholungsgebiete Reichswald und Gründlach
- Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Kulturlandschaft im Sichtdreieck Wehrkirche Kraftshof – Schloss Neunhof – Irrhain
- Historische Gartenanlage Irrhain
- Unverbaute und attraktive Ortsränder
- Kothbrunngraben als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5)
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
- Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
- Kleinflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen ressourcenschutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des
Biotopverbundsystems)
- Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
- Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbindungen
124 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
203
Leitbild
LRE 7 Kothbrunngraben
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Entwicklung des Kothbrunngrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Ausbilden des
Kothbrunngraben als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotopverbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach
Zielarten Libellen: Blauflügel-Prachtlibelle, Kleine Pechlibelle und Südliche Blaupfeil
Zielarten Amphibien: Grasfrosch
Zielarten Vögel: Eisvogel (Unterlauf)
- Weitere Verbesserung der Strukturgüte des Kothbrunngrabens (außerhalb der bereits renaturierten
Abschnitte)
- Durchgehende Uferrandstreifen/ Grünland entlang des Kothbrunngrabens
- Erhalt der Extensivwiesen und Mehrung auf geeigneten Standorten
Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente:
Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter.
- Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur
- Erhalt und Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge
Erholung
- Erhalt und Ertüchtigung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an die Erholungsräume Gründlach, Reichswald (Irrhain) sowie die Schlösser Kraftshof und
Neunhof mit Aufenthaltsplätzen
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung des Sichtdreiecks zwischen Wehrkirche Kraftshof, Schloss Neunhof und Irrhain vor
Störungen (rechtskräftiger BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse)
- Erhalt der historischen Ortsränder des Denkmalensembles Kraftshof und Ausgestaltung der neuen
Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (Freilandgemüsebau)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 125
204
Leitbild
LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg
Die Gartenlandschaft
LEGENDE
(gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Siedlungsflächen
Amphibien
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
126 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
205
Leitbild
LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg
LEITBILD
Die Gartenlandschaft ist im Untersuchungsgebiet das Kerngebiet des großflächigen Gemüseanbaus
im Freiland und unter Glas. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und geringe Beschattung
der Kulturen gewährleisten die Produktivität. Die Möglichkeiten Biodiversität zu erhöhen, bewegen
sich innerhalb des durch die spezifischen Produktionsbedingungen gesteckten Rahmens.
Eine Erhöhung der Biodiversität ist dann möglich, wenn sich die erforderlichen Maßnahmen in den
Produktionsablauf integrieren lassen und, analog dem Anbau der Kulturen, in den Anbauflächen
flexibel umgesetzt werden können.
Die Gartenlandschaft ist das Kerngebiet des großflächigen, traditionellen Gemüseanbaus. Der
wertvollste Bereich befindet sich zwischen Kraftshof und Neunhof. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und ein gutes Wegenetz gewährleisten eine hohe Produktivität.
Der Gemüsebau befördert das Vorkommen bodenbrütender Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz,
Feldlerche oder Wiesenschafstelze. Der Anbau der Kulturen unterliegt einem ausgeklügelten System.
Die kultivierten Flächen wechseln beständig. Zur Förderung der Artenvielfalt und als Nahrung für
Insekten wird auf Ackerrandstreifen, auf nicht benötigten Parzellen, Zwickel- oder Verschnittflächen
blütenreiches Saatgut ausgebracht oder es verbleiben Einzelflächen als Brachen zeitweise ungenutzt.
Da der Gemüseanbau lichthungrig ist, sind nur wenige Gehölze in der Flur vorhanden. Gehölzmehrung im engeren Umfeld des Boxwalds befördert das Vorkommen heckenbrütender Vogelarten wie
des Neuntöters.
Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen
Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 127
206
Leitbild
LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg
POTENZIALE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Mosaik aus ackerfähigen, grundwasserfernen und hochwasserfreien Standorten
- Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, vereinzelte Vorkommen der Wiesenschafstelze
- Boxwald als einzige Waldinsel inmitten der Feldflur
- Ehemalige Tongrube südlich Boxdorf „Am Rabensteig“ – die östliche Böschung ist ein Trittstein für
Sandmagerrasen
- Strukturreiche Waldränder des Boxbergs als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse
Erholung
- Wohnungs- und stadtnaher Erholungsraum
- Irrhain als Tor zum Reichswald
- Boxwald mit angegliederten Freiflächen (Friedhof, Sportanlagen, Kleingärten) als Erholungsraum
in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten
- Vorhandenes gutes Wegenetz
- Reiterhöfe und Pferdesport
- Gaststätten / Direktvermarkter / Ökolandbau
- Spielplätze an der Tongrube und Spiel- / Festplatz an der Schiestlstraße
- Ehemalige Tongrube als Zeugnis der Industriekultur
- Große Landschaftsbereiche mit geringer Verlärmung
Identität und Kulturlandschaft
- Traditionsreiche und vielgestaltige Freilandgemüsebaulandschaft
- Historische Ortskerne und Denkmalgebäude und historische Gartenanlage Irrhain mit Bezug zur
umliegenden Landschaft (Kraftshof und Neunhof)
- Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lagen von Schloss Neunhof und der
Wehrkirche Kraftshof
- Kulturlandschaft im Sichtdreieck Kraftshof – Neunhof – Irrhain
- Ehemalige Dampfziegelei Boxdorf
- Museen
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial (Schleifwegäcker)
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von
Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen
- Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen an nördlichen Ortsrand von Boxdorf östlich
und westlich der B 4, östlich der Schmalau und südlich Kraftshof
- Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
- Barrieren und Beeinträchtigung durch die B 4
128 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
207
Leitbild
LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg
ZIELE
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
- Erhalt magererer Wiesen und Weiden sowie offener Sandmagerrasen im Bereich der ehemaligen
Tongrube Boxdorf und des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße in Kraftshof. Erhalt der (Sand-)
Magerrasen am südlichen Ortseingang von Kraftshof
Zielarten: trockenheitstolerante Tier- und Pflanzenarten: Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen,
Arten der Sandgrasnelken-Flur
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze
- Steigerung der Biodiversität innerhalb der acker- und gartenbaulichen Kulturen
- Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten
- Erhalt und Pflege des „Steinacher Weihergrabens“
- Erhalt und Entwicklung des Boxwaldes, der umliegenden strukturreichen Grünflächen als Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten und Fledermäuse
- Mehrung von Gehölzen in der Feldflur
Erholung
- Erhalt eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an die
bedeutenden Landschaftsräume Reichswald, Gründlach, Kothbrunngraben und Boxwald
- Anbindung der bedeutenden Freizeit- und Kulturangebote wie Schlösser, Kirchen, historische Orte,
Spielplätze, Gastronomie und Direktvermarkter
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
- Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Vom historischen Garten zum ökologisch wertvollen Wald
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Freilandgemüseanbau)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen
- Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung (rechtskräftiger
BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse)
- Erhalt des dörflichen Charakters von Neunhof durch Gestaltung der Dorfmitte und angemessene
Innenentwicklung
- Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 129
208
209
Entwicklungskonzept
210
Entwicklungskonzept
Einführung
Einführung
KONZEPTIONELLE ANSÄTZE FÜR MASSNAHMEN DES ARTENSCHUTZES UND DES NATUR- UND
LANDSCHAFTSSCHUTZES
Das Entwicklungskonzept soll einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten und
substantiell zur Stabilisierung und Zunahme der Biodiversität beitragen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass das gesamte Gründlachtal mit den Nebengewässern und Gräben ist eine jahrhundertalte von
Grünland, Acker- und Erwerbsgartenbau geprägte Kulturlandschaft, die erst durch die Bewirtschaftung in ihrer Vielfalt entstanden und aufrechterhalten wurde und wird.
Um die Ziele des Ressourcenschutzes und des Arten- und Biotopschutzes (inkl. die Zunahme der
Biodiversität) zu erreichen, müssen alle Akteure in den Gemarkungen einbezogen werden, um
Umsetzungsstrategien zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Museale Schutzkonzepte sind in der Auenlandschaft Gründlachtal nicht zielführend. In allen Landschaftsraumeinheiten sind bei der Ausformulierung von Maßnahmen des Arten-, Natur und Landschaftsschutzes
Konzepte des integrativen Prozessschutzes und des Populationsschutzes zu berücksichtigen. In den
nachfolgenden umsetzungsorientierten Maßnahmen ist die Anwendung dieser Konzepte beachtet.
Störungsmanagement und Prozessschutz
Ziel ist der Erhalt einer hohen Habitatdiversität durch Ermöglichen und Zulassen von dynamischen
Prozessen durch Förderung von sich wiederholenden Sukzessionsphasen (Aufrechterhalten der
Abfolge: Pionierphasen Phasen der Etablierung und Stabilisierung Rücksetzung auf Pionierbedingungen). Dies bedeutet für:
Sandmagerrasen
Mäßiges Störungsregime das offenen, sandigen Boden schafft. Damit werden Bedingungen für
Pionierarten der Sandgrasheiden und Sandmagerrasen geschaffen (wie dem Silbergras Corynephorus canescens) und Solitärbienen-Gemeinschaften gefördert. Diese Pionierbedingungen sind für z.B.
Silbergras oder auch für Sandlaufkäfer und die Blauflügelige Ödland-Schrecke notwendig (beide sind
im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen, das Vorkommen aber möglich).
Gräben und Gewässersäume und feuchte Senken
Gräben verbuschen bei mangelnder Pflege und Baumarten, wie Weiden und Erlen, besiedeln relativ
schnell die Ufer und beschatten die Gewässer. Ein Großteil der von Staudenfluren vollständig
bewachsenen nassen und feuchten, gewässerbegleitenden Böschungen und Randstreifen ist
artenarm und wird von nährstoffliebenden Arten wie Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera),
Brennnessel (Urtica dioica) und Kletten-Labkraut (Galium aparine) dominiert.
132 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
211
Entwicklungskonzept
Einführung
Ein bewachsener/ zugewachsener Standort ist für Pionierarten nicht nutzbar und für Arten, die freie
Fließgewässerflächen benötigen, unattraktiv. Eine mehr oder weniger regelmäßige Schaffung von
neuen vegetationsfreien/ armen Abschnitten ist für die Aufrechterhaltung der Pionierartenpopulationen (z.B. Libellen) unbedingt erforderlich. Die Knoblauchkröten (eine Zielart des Entwicklungskonzeptes), aber auch Kiebitze benötigen vegetationsfreie oder nicht überschattete Senken ephemerer
Gewässer.
In moderater Form ist ein Störungsregime auch zielführend für
- Hecken und Waldsäume die nur durch gelegentliches Auslichten und auf den Stock setzen in ihrer
Funktion und ihrer Diversität aufrechterhalten werden können.
- Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdbereichen.
Populationsschutz
Störungsmanagement und Prozessschutz bedeutet auch, sich auf den Erhalt von Populationen zu
konzentrieren und nicht auf Individuen. Z.B. muss abgeschätz werden, wann und wie Sukzessionsprozesse neu initiiert werden können, damit Pionierarten Lebensraum haben und gleichzeitig
Nicht-Pionierartenbestände erhalten werden.
Ziel des Populationsschutzes ist der Erhalt von Populationen (nicht von Individuen), d.h. die Beseitigung / Beeinträchtigung von Lebensraum für eine Art ist dann möglich, wenn die Population als
Ganzes nicht gefährdet ist.
Beispiele:
- Ein Teil einer extensiv genutzten Wiese kann gemäht werden, wenn ein anderer noch ungemäht
bleibt und erst zu einem späteren Zeitpunkt gemäht wird; das steigert die Habitatdiversität durch
zeitversetzte Mahd.
- Käfer / Fledermäuse / Spechte in abgestorbenen Erlen an der Gründlach: Stehendes Totholz kann
dann entfernt werden, wenn noch genügend abgestorbene Erlen stehen bleiben, um die Populationen nicht zu gefährden.
- Produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK Maßnahmen) auf wechselnden Flächen konzipiert als
ein flexibles Konzept für Populationsschutz (z.B. Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland der
Regierung von Mittelfranken): Ein definierter %-Satz an Ackerflächen bleibt eine Zeit lang weniger
produktiv z.B. als extensiver Acker, Ackerbrache, Blühstreifen, Lerchenfenster, Kiebitzsenke etc.
und wird nach einiger Zeit wieder in die Nutzung genommen. Die PIK-Maßnahmen rotieren und
werden dann an anderen Stellen durchgeführt.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 133
212
Entwicklungskonzept
Einführung
ABLEITUNG VON MASSNAHMENKULISSEN UND HANDLUNGSBEDARF
Das Entwicklungskonzept ist ein integratives Konzept, d.h. es behandelt unterschiedliche Aspekte
und Nutzungsanforderungen im Raum und versucht diese verträglich zusammenzuführen. Diesbezüglich umfasst das Entwicklungskonzept als Handlungsfelder:
- die nachhaltige Nutzung der Landschaft: Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge
- die Lebensqualität in der Stadt: Erholung
- die Identität des Gebiets und dessen Kulturlandschaft
Soweit möglich wurden anhand spezifischer Kriterien Maßnahmenkulissen abgeleitet, für die
aufgrund von Konfliktsituationen, herausragender Funktionen der Auenlandschaft oder einer hohen
Sensibilität der Standorte Handlungsbedarf gegeben ist. Die Ableitung basiert auf den Ergebnissen
der Analyse der aktuellen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet (Basis vorhandener Daten) und
der Konfliktanalyse. Die Maßnahmenkulissen definiern Räume, in denen zugeordnete Maßnahmen
fachlich sinnvoll und erfolgsversprechend umgesetzt werden können.
Die der Ableitung zugrunde liegenden Kriterien und die von den Maßnahmen jeweils betroffenen
Biotop- und Nutzungstypen sind den einzelnen Maßnahmenkulissen in Textkästchen zugeordnet. Die
Ziffern der Biotop- und Nutzungstypen entsprechen der in der Kostenerstattungsbetragssatzung der
Stadt Nürnberg verwendeten Kodierung.
Maßnahmen, für die keine entsprechende Kulisse abgeleitet werden kann, werden verbal-argumentiv
erläutert.
Bei den in den Karten abgegrenzten Maßnahmenkulissen ist die jeweilige Datenschärfe der
Ursprungsdaten zu berücksichtigen. Im Falle der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung
handelt es sich z.B. um parzellenscharfe Aussagen, die Grundwasserflurabstände beruhen hingegen
auf einem zu flächenhaften Aussagen interpolierten Messnetz, das parzellenscharfe Aussagen
nicht erlaubt. Auch für Daten im Maßstab 1. 25.000, wie z.B. die Übersichtsbodenkarte oder die
modellierten Überschwemmungsgebiete, sind parzellenscharfe Aussagen nicht möglich. Der Darstellungsmaßstab der Maßnahmenkarten wurde deshalb mit 1: 20.000 gewählt.
In die Karten aufgenommen wurden der Trassenkorridor der geplanten Stadtumlandbahn inkl. der
Trasse des geplanten Radschnellwegs. Im Falle einer Maßnahmenentwicklung innerhalb des Trassenkorridors sind die Planungen zu diesen Vorhaben zu beachten.
In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Darstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000 (A3
Format) liegen dem Anhang bei.
Die Maßnahmenkulissen werden jeweils in ihrer Ausgangssituation und dem erforderlichen
Handlungsbedarf beschrieben. Das Ergebnis ist nachfolgend in Karten zu den folgenden Themen
dargestellt:
134 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
213
Entwicklungskonzept
Einführung
Abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
- Extensive Wiesen und Weiden
- Sandige Standorte
- Wasserbeeinflusste Standorte
- Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren
- Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwicklung
- Gehölze, Hecken und Baumreihen
Erholung
- Erlebnisräume und Umweltbildung
- Thematische Rundwege
- Radrouten
- Zugänge in die Landschaft
- Ordnungsmaßnahmen
Identität und Kulturlandschaft
- Charta Auenlandschaft Gründlachtal
- Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal
- Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten
- Straßenraumgestaltung
- Historische Kulturlandschaft
Zuordnung von Einzelmaßnahmen
Den Maßnahmenkulissen zugeordnet sind über Nummern kodierte Einzelmaßnahmen, die in
gesonderten Maßnahmenblättern beschrieben sind (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog | S. 173). Die
Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Zielsetzung in Erhalt und Entwicklung / Mehrung.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 135
214
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB01)
Ausgangslage
Schwerpunkt der Wiesennutzung ist das Gebiet nördlich der Gründlach und südlich von Kleingründlach/ Schwalbenzahlgraben.
Feucht- und Nasswiesen sind entlang der Gewässer und in Senken ausgeprägt. Vor allem die Nassund Feuchtwiesen sind für den Ressourcenschutz und den Erhalt der Biodiversität, aber auch für das
Landschaftsbild wichtig.
Aufgrund der Vermarktbarkeit als Pferdefutter werden die extensiven Wiesen
bereits heute nicht mineralisch gedüngt. Ziel ist die Entwicklung und Mehrung
von Extensivwiesen aus Intensivwiesen und der Erhalt der Nass-, Feucht- und
Extensivwiesenkomplexe.
Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01)
136 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
215
Kriterien /
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
BNT 9.1 - 6d-Feuchtwiesen (§30)
BNT 9.2 - Sonstige Feuchtwiesen
BNT 9.4 - Sonstige Mager- und
Halbtrockenrasen
BNT 9.5 - Wiesenbrachen, ruderale
Wiesen
BNT 9.6 - Extensive Wiesen ohne
Düngung (max. 2 x mähen)
BNT 9.7 - Extensive Wiesen mit Düngung
(max. 2 x mähen, keine mineralische
Düngung)
BNT 9.8 - Intensive Wiesen
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Handlungsbedarf
Wiesen sollten ein- bis zweischürig erhalten bzw. entwickelt werden. Zur Steigerung der Habitatdiversität ist die Mahd zeitlich zu versetzen (inkl. Spätmahdflächen). Auf Mulchen und auf Mineral- und
Gülledüngung ist zu verzichten. Ggf. ist mäßige Mistdüngung möglich.
Für die Nass- und Feuchtwiesen ist eine Weiterführung der ein- bis zweischürige Mahd (erste Mahd
nach dem 15. Juni) oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln zielführend. Für den Erhalt des
Wasserhaushalts sollten keine Drainagen und / oder Wiederherstellung von verstopften Drainagen
erfolgen.
Für die isolierten Halbtrockenrasen ist ein Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung und einschürige späte Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen nötig.
Extensive Wiesen sind mit ein- oder zweischüriger Mahd zu erhalten.
Die Intensivwiesen, die im Rahmen des Ökokontos Aufwertepotentiale haben, benötigen zu Beginn
der Entwicklungsmaßnahme häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen
Kräutern und ggf. Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand).
Sooswiesen südlich Gründlach, Neunhof
südlich Lerchenbühl, Neunhof
Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen
Abb. 23: 2-schürige Wiese
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 137
216
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB04 + AB05)
Ausgangslage
Beweidung durch Rotationsbewirtschaftung mit Pferden hat ihren Schwerpunkt nördlich von Neunhof und nordöstlich Kraftshof. Da die extensive,
mineraldüngerlose Grünlandnutzung für die Pferdehalter eine wichtige Quelle
von Grünfutter ist, sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung
und damit das Gesamtsystem der Gründlachaue.
Schafweide gibt es bisher nur als Standweide auf der ehemaligen Tongrube
südlich Boxdorf. Für den Erhalt der Wiesen auf der renaturierten ehemaligen
Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete und der stadteigene
Extensivwiesen zwischen Mühlbach und Gründlach südöstlich Großgründlach
sowie den verschiedenen Nutzugstypen in einem Triftstreifen von Großgründlach über Reutles und entlang des Reichswaldes wäre Schafbeweidung eine
Möglichkeit zur Entwicklung und dem Erhalt einer abwechslungsreichen
Feld- und Wiesenflur.
Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05)
138 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
217
Kriterien/
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
AB04: BNT 9.10 Intensive Weiden
AB05: Schafbeweidung
BNT 9.9 Extensive Weiden
Beweidungskorridor schließt ein:
BNT 9.1 – 9.8 und 9.13 Grünland/Acker
BNT 9.15, 9.16 Unbewirtschaftete
Feldraine mit
BNT 9.17 -9.18 Bewachsene Feldwege
Rinder/Büffelbeweidung schließt ein:
BNT 6.3(*) Röhrichte, Riede, Hochstauden
BNT 6.4 Gräben
BNT 9.1* 6d-Feuchtwiesen
BNT 9.2 Sonstige Feuchtwiesen
BNT 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen
BNT 9.6-9.7 Extensive Wiesen
BNT 9.8 Intensive Wiesen
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung das Ziel haben, die
aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln. Für den Erhalt des Feuchtgrünlandes und der Hochstaudenfluren in den biberbeeinflussten Sooswiesen sollte die Initiierung
einer Beweidung durch Büffel oder Rinder geprüft werden, da sich bei Nichtbewirtschaftung der
Landschaftscharakter der Aue hin zu auenähnlichem Wald verändert und die Feucht- und Nasswiesen und Hochstaudenfluren verschwinden werden.
Handlungsbedarf
Beweidung durch Schafe: Die bestehende Standweide der ehemaligen Tongrube „Am Rabensteig“
südlich Boxdorf soll fortgeführt werden. Für die extensive Beweidung (und Triftwege) der vorgeschlagenen Flächen ist ein Schäfer zu finden und die entsprechenden Vereinbarungen mit den Landwirten
zu treffen.
Beweidung durch Büffel / Rinder: Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes / Hochstaudenfluren und der Eindämmung der Wiederbewaldung entlang der Gründlach (Sooswiesen) sollte die
Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten Rindern geprüft werden
(z.B. extensive Standweide).
Für alle Weiden und Wiesen, die in Rotation beweidet werden: Fachgerechte Rotationsmähweide mit
Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose und keine oder nur mäßige Düngung mit
Mist, keine Verwendung von Gülle.
Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig)
Kachetien, Georgien
Abb. 24: Schafbeweidung
Abb. 25: Büffelhaltung
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 139
218
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
MARGINALE SANDIGE STANDORTE (AB02)
Ausgangslage
Marginale, sandige Standorte mit Ackernutzung, die eine Bodenwertzahl
< 30 haben und die auf grundwasserfernen Standorten mit einem Grundwasserflurabstand größer 1 m zu finden sind, gibt es vor allem um Groß- und
Kleingründlach, zwischen der Schmalau und Boxdorf und östlich von Neunhof.
Ziel für diese Flächen ist die Förderung von extensiver Ackernutzung und
Kriterien /
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
BNT 9.13 Äcker
BNT 9.14 Erwerbsgartenbau
mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl
von < 30 (gem. BS),
mit hohem Grundwasserflurabstand
(> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung
Stadt Nürnberg, 2016)
die Umwandlung in extensive Magerwiesen, vor allem auf den sandigen
Flächen um Reutles. Eine Extensivierung der Nutzung ist vor allem für den Erhalt der Lebensräume
für Bodenbrüter und die Erhöhung der Habitatdiversität zuträglich. Es ist zu bedenken, dass eine
Extensivierung des reinen Freilandgemüseanbaus im Knoblauchsland nur schwer möglich ist (siehe
Kapitel Akteursbeteiligung | Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Handlungsbedarf
Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung: Beschränkungen bei Düngung und Pestizidund Herbizideinsatz zur Förderung der Ackerwildkräuter und Förderung von Ackerrandstreifen.
Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen: Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens
bis auf den sandigen Rohboden und Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut z.B. mit Mahdgutübertragung und/ oder Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“
oder Äquivalent sowie Schafbeweidung oder bei Bedarf 1-malige Mahd.
Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02)
140 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
219
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB03)
Kriterien /
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
Umwandlung von BNT 9.13 Äcker |
BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu
Grünland auf:
a) grundwassernahen Standorten
mit geringem Grundwasserflurabstand
<1m (gem. Grundwasserstandsmessung
Stadt Nürnberg, 2016)
Bodeneinheit 72d, sandig mit geringer
Filterkapazität (gem. ÜBK)
b) überschwemmten Standorten auf
Flächen des HQ5
Ausgangslage
Äcker mit sandigen Böden und einem geringen Grundwasserflurabstand haben
hohe Priorität für eine Umwandlung in extensive Wiesen. Aufgrund deren geringer Filterkapazität sind diese Flächen kritisch für den Ressourcenschutz. Diese
Äcker finden sich nordöstlich und östlich von Neunhof zwischen Gründlach und
Nonnenbach / Ziehgraben, sowie zwischen dem Lachgraben und dem Irrhain.
Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 5 sind aus Gründen des
Ressourcenschutzes (Erosion und Abschwemmung) prioritär für die Umwandlung in extensive Wiesen und Weiden. Diese Flächen sind vor allem nördlich
von Neunhof, entlang des Lachgrabens und nördlich des Irrhains und in den
Hundertbeeten südlich Kleingründlach.
Handlungsbedarf
Eine ressourcenschonende Nutzung dieser Standorte ist extensiv genutztes Grünland. Auf stadteigenen Flächen sollte die Nutzung als extensive Wiese durch Ansaat von arten- und krautreicher
und standortgerechten Saatgutmischungen initiiert werden. Weitere Bewirtschaftung ist dann 1 bis
2-schürige Mahd und Verzicht auf Düngung.
Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 141
220
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
UFERRANDSTREIFEN, GEWÄSSERENTWICKLUNGSSTREIFEN UND HOCHSTAUDENFLUREN
(AB06 + AB08)
Ausgangslage
Hochstaudenfluren kommen im Gebiet schwerpunktmäßig in der Aue der
Gründlach und in kleinerem Umfang auch in den Auen ihrer Nebengewässer
vor. Ziel ist es, die Hochstaudenfluren in ihrem Umfang zu erhalten sowie
ihre Wertigkeit zu sichern bzw. wenn möglich zu verbessern. Aktuell sind die
vorhandenen Hochstaudenfluren durch Nährstoffeintrag eutrophiert und
durch die Ausbreitung invasiver Arten wie des Großen Springkrauts (Impatiens
glandulifera) beeinträchtigt.
Bedarf an Uferrandstreifen besteht entlang aller Fließgewässer. Ziel der
Ausweisung und Entwicklung von Uferrandstreifen ist es den Eintrag von
Nähr- und Fremdstoffen aus benachbarten Flächen zu minimieren und so die
Gewässerqualität mittel- bis langfristig zu verbessern.
Kriterien/
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
AB06:
BNT 6.3, 6.3* Hochstaudenfluren,
Seggenriede, Röhrichtkomplexe
AB08:
BNT 9.13 Äcker
BNT 9.14 Erwerbsgartenbau
BNT 9.8 Intensives Grünland
a) Priorität 1 - Acker-/gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend
und ab einer Gewässerstrukturgüte > 4
oder auf stadteigenen Grundstücken
b) Priorität 2 - Alle Gewässerabschnitte
in denen acker-/gartenbauliche Nutzung
näher als 10 m an das Gewässer
heranreicht
c) Erhalt von Uferrandstreifen auf allen
Gewässerabschnitten, in denen bereits
Grünland vorhanden ist
Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08)
142 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
221
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Handlungsbedarf
Hochstaudenfluren werden durch regelmäßige, abschnittsweise Mahd unter Abfahrt des Mähgutes
gepflegt. Bei Bedarf werden die Flächen entbuscht. In den großflächigen Bereichen in den Sooswiesen sollte die extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln geprüft werden (siehe AB05). Ökologische
Grabenpflege und Gewässerentwicklung (siehe AB09) dient der Sicherung des Wasserhaushaltes der
Flächen.
Uferrandstreifen sollen generell entlang aller Fließgewässer ausgewiesen werden. Ziel ist der Erwerb
der Flächen. Dabei sollten die im Maßnahmenblatt festgeschriebenen Prioritäten beachtet werden.
Auf stadteigenen Flächen kann die Nutzung aufgegeben werden und durch entsprechende Pflege
(Mahd, ökologische Grabenpflege, Eigenentwicklung) ein Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen
geschaffen werden. Auf anderen Flächen kann durch Nutzungsvereinbarungen Acker in extensives
Grünland oder Brache umgewandelt werden.
Die Ausbreitung von Neophyten ist zu kontrollieren.
Sooswiesen nördlich der Gründlach, Neunhof
Hundertbeete, Großgründlach
Abb. 26: Hochstauden und Seggenried
Abb. 27: Seggenried
Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof
Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 143
222
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
GEWÄSSERSCHUTZ, GEWÄSSERPFLEGE UND -ENTWICKLUNG (AB09 + AB10 + AB11)
Ausgangslage
Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung: Die im Projektgebiet vorhandenen Gräben
sind überwiegend stark bewachsen und zum Teil stark verschilft. Böschungen sind in der Regel artenarm und werden regelmäßig gemäht. Die Entwässerungsfunktion der Gräben ist zum großen Teil
eingeschränkt. Deshalb besteht seitens der Landwirtschaft deutliches Interesse
an einer Entlandung der Gräben. Verschiedene Abschnitte wurden in den
letzten Jahren vom LPV entlandet. Die Ergebnisse am unteren Ziehgraben und
am anschließenden Abschnitt des Nonnenbachs sind besonders vielversprechend bezogen auf die Vielgestaltigkeit des Gewässerbetts, der Vegetation in
und am Gewässer sowie selten vorkommender Libellen-Pionierarten wie z.B.
Kleine Pechlibelle, Große Heidelibelle, Gebänderte Heidelibelle mit einzigem
Fundpunkt und Südlicher Blaupfeil. Dennoch ist ein Konzept für integrierte
ökologische Grabenpflege erforderlich, das hilft die vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gräben zu sichern und zu entwickeln und die Gewässer durch
Zulassen der Eigenentwicklung aufzuwerten.
Kriterien/
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
AB09:
BNT 6.1 Naturnahe Fließgewässer,
BNT 6.3 Röhrichte, Riede, Hochstauden,
BNT 6.4 Gräben, die zumindest an den
Böschungen verkrautet sind
AB10:
BNT 6.2 Naturnahe Stillgewässer,
Altarme, Altwasser
AB11:
In Geländemulden, vorzugsweise in der
Nähe von Fließgewässern
Stillgewässer: Gegenwärtig besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel
sowie zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und Unterwasservegetation. Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuen- und artenarm. Die Gewässer sind durchweg
eutroph. Die gegenwärtige Lebensraumqualität sollte erhalten und wo möglich verbessert werden.
Ephemere Gewässer: Kürzlich angelegte ephemere Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche
Libellen-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten. Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang in Nürnberg seltene Libellen-Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle.
Ziel ist es die bestehenden ephemeren Gewässer zu erhalten, sowie neue ephemere Gewässer in
Mulden der Auen der Fließgewässer anzulegen.
Nach Grabenpflege im Jahr 2016 – Nonnenbach, Neunhof
Ablagerung des geräumten Materials direkt neben dem Bach führt zur Bildung
einer Rehne; Material muss abgefahren werden.
Damm zur Straße mit Kalkbruchsteinen befestigt; am gegenüberliegenden Ufer
Verlandungs- und Landröhricht
Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof
Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach
144 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
223
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Handlungsbedarf
Ökologische Grabenpflege: Unterhaltsmaßnahmen sind auf das unbedingte Maß zu beschränken,
auf den Einsatz schonender Geräte ist zu achten.
Folgende Maßnahmen sind möglich: Böschungsmahd, Sohlkrautung, Gehölzpflege, Bekämpfung
von Neophyten. In Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg und in Abwesenheit
sonstiger Restriktion kann Eigenentwicklung angestoßen werden. Hierzu dienen Maßnahmen wie
Vorlandabtrag, Anlage von Grabentaschen, asymmetrische Aufweitung des Profils und Gestaltung
der Böschung, Einbringung von Totholz.
Ein Grabenpflegeplan sollte mit den zuständigen Ämtern SÖR und SUN vereinbart und vom LPV mit
örtlichen Landwirten umgesetzt werden. Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des
jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden. An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10
Jahre betragen. Durch abschnittsweise Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert.
Stillgewässer: Minimierung der Mahd an den Dämmen, Anstreben eines Mosaiks aus Röhricht,
Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen und niedrigwüchsigen Beständen. Erhalt der Schilf- und
Röhrichtzonen und der Schwimmblattvegetation. Extensiver Fischbesatz.
Ephemere Gewässer: In bestehenden Gewässern bei Bedarf Teilentlandung (bis zu 50%) mit
Entfernung von Gehölz- und Röhrichtaufwuchs. An geeigneten Standorten Anlage flacher, grundwasserunabhängiger Geländemulden.
mit strukturreichen Ufern und Verlandungsbereichen
Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof
Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 145
224
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
GEHÖLZE, HECKEN UND BAUMREIHEN (AB12 + AB13 + AB14)
Ausgangslage
Gehölzstreifen und Hecken haben das Ziel der Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von
Tierlebensräumen, Windschutz und Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts. Die mit
Gehölzen bereicherte Übergänge von Dorf zur Feldflur erhöhen die Attraktivität des Landschaftsbildes und fördern die Artenvielfalt.
Biotop- und Höhlenbäume finden sich vor allem in den angrenzenden Reichswaldbereichen und in
den Gehölzinseln am Boxberg, Irrgarten. Stehendes Totholz entsteht außerdem in Erlenbeständen
entlang der Gewässer durch Erlen-Phytophthora. Durch den Verlust der Erlen können die Uferböschungen destabilisiert werden. Durch auf den Stock setzen treiben die Erlen neu aus und sichern so
die Ufer (siehe Maßnahmen zur ökologischen Grabenpflege und Gewässerentwicklung).
Es gibt nur wenige Streuobstbestände im Gebiet die alle erhalten und wenn möglich erweitert
werden sollten. Der größte befindet sich nördlich von Kleingründlach (Herbstwiesen) und wird vom
Bund Naturschutz gepflegt. Weitere kleinere Bestände sind am Westrand von Kleingründlach an den
Schwemmweihern und zwischen Stöckelwiesen und Brucker Straße. Entwicklungsfähig sind auch
kleine Bestände zwischen Gründlach und Lachgraben, Eingang Sooswiesen Süd und am Südrand des
Boxbergs.
Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14)
146 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
225
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Kriterien/
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
AB12: Gehölze, Hecken, Baumreihen
Kulissen für Gehölzmehrung, neue
Bauflächen mit Anschluss an die
Landschaft, straßenbegleitend
AB13: Biotop- und Höhlenbäume
BNT 1.1 Heimische, standortgerechte
Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen
BNT 2.1 Heimische, standortgerechte
Ufergehölzsäume
BNT 2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken
BNT 2.4 Heimische, standortgerechte
Gebüsche, Hecken, Säume
BNT 3.1 Au-/Bruchwald
BNT 3.3 Forstwirtschaftlich geprägter
Wald mit hohem Laubholzanteil,
Mittelwald, Niederwald, Hutewald/
Waldweide
B NT 3.4 Forstwirtschaftlich geprägter
Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte Kiefern/
Kiefern-Mischwälder
BNT 5.1 Öffentliche Parks (große
strukturreiche öffentliche Grünanlagen),
Friedhof mit Altbaumbestand
AB14: Streuobst
BNT 4.1 Extensiv bewirtschaftete
Streuobstwiesen
BNT 4.2 Intensiv bewirtschaftete
Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger
Baumschnitt)
Handlungsbedarf
Neuanlage von Feldgehölzinseln (lichte Eichen-Birken-Kiefern-Inseln mit
breiten Saumbereichen) und Hecken bevorzugt zur Verbreiterung oder im
Anschluss bestehender Gehölzstreifen.
An den Ortsrändern Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und
Landschaft aus heimischen, standortgerechten Einzelbäumen, Gebüschen,
Hecken, Baumgruppen. Eine Festsetzung in Bebauungsplänen sollte soweit
möglich erfolgen.
Die Allee / Baumreihe entlang der B4 mit einer Ergänzung der bestehenden
Baumreihen erfordert die Berücksichtigung von Synergieeffekten mit der
Stadtumlandbahn.
Erweiterung und Neuanlage von Streuobstbeständen vor allem in Ortsrandbereichen und Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der
bereits zwei Streuobstbestände betreut. Modelle der „freien Ernte“ und
Baumpatenschaften sollten angedacht werden. Alle Gehölzpflanzungen und
die Gehölzpflege sind mit Artenschutzmaßnahmen zu kombinieren.
Neben dem Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen und dem Belassen von
stehendem und liegendem Totholz bei Durchforstungs- und Pflegemaßnahmen
(z.B. Grabenpflege), sollen auch die Schaffung von Höhlen für Fledermäuse
und Spechte initiiert und gefördert werden (ab ca. 40cm Stammdurchmesser).
Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach
Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 147
226
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB15)
Ausgangslage
Lehmige Böden besitzen aufgrund der Lehm- bzw. Tonanteile eine bessere Filterkapazität als sandige
Böden. Das Grundwasser ist diesbezüglich besser vor Fremdstoffeinträgen geschützt. Ackernutzung
auf lehmigen Böden ist in Bezug auf den Grundwasserschutz
Kriterien /
Betroffene Biotop- und Nutzungstypen
Umwandlung von BNT 9.13 Äcker |
BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu
Grünland auf:
somit weniger kritisch einzustufen. Um den Grundwasserschutz bei geringem Grundwasserflurabstand (geringe Stärke
der Deckschicht) dennoch gewährleisten zu können, sind
ressourcenschonende Maßnahmen anzustrengen.
a) grundwassernahen Standorten
mit geringem Grundwasserflurabstand
<1m (gem. Grundwasserstandsmessung
Stadt Nürnberg, 2016)
Bodeneinheit 73d, lehmig mit höherer
Filterkapazität (gem. ÜBK)
Lehmige Böden mit einem geringen Grundwasserflurabstand
sind nordöstlich Neunhof, östlich und westlich der Oberen
Dorfstraße, anzutreffen.
Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 100 werden
b) überschwemmten Standorten auf
Flächen des HQ100
statistisch nur einmal in 100 Jahren überschwemmt. Entsprechende Acker- bzw. gartenbaulich genutzte Flächen finden
sich nördlich und östlich Neunhof, westlich des Lerchenbühls,
in den Buckäckern südlich Kleingründlach, südlich der Würzburger (Gliesfeld, Espan) sowie entlang
des Kothbrunngrabens. Hier sind für acker- oder gartenbaulich genutzte Flächen Maßnahmen zur
Begrenzung von Bodenerosion und Abschwemmung im Hochwasserfall anzustrengen. Ziel für diese
Flächen ist die Förderung einer extensiven Ackernutzung.
148 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
227
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Handlungsbedarf
Für den Erosionsschutz bei Ackerflächen und im Gemüsebau sind Maßnahmen wie konservierende
Bodenbearbeitung (z.B. ganzjährige Bodenbedeckung durch den Anbau von Zwischenfrüchten) oder
der ökologische Landbau geeignet.
Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass der ökologische Landbau sich positiv auf das Bodenleben
und den Grundwasserschutz sowie auf Flora und Fauna auswirkt. So ist z.B. die Segetalflora im
ökologischen Ackerbau deutlich artenreicher als im konventionellen Landbau und seltene sowie
Rote-Liste-Arten treten häufiger auf. Dabei zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Kulturen
bzw. Bearbeitungsmethoden im ökologischen Landbau Zielkonflikte mit dem Artenschutz erzeugen
können. Durch die erforderliche, teilweise intensive manuelle bzw. mechanische Bodenbearbeitung
können sich z.B. negative Auswirkungen auf den Bruterfolg der Bodenbrüter ergeben.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 149
228
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Plan 30: Erholung, Wege und Angebote
150 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
229
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Das Knoblauchsland hat neben der Bedeutung als Gemüseanbaugebiet einen hohen Wert als
Naherholungsraum für die Gesamtstadt, insbesondere für den Stadtnorden. Im Masterplan Freiraum13 wird allgemein auf die Bedeutung der „Äußeren Landschaften“ als Erholungsräume in guter
Erreichbarkeit für die Kernstadtbewohner hingewiesen, sowie auf das Erfordernis, dass die jeweils
spezifische Eigenart der „Äußeren Landschaften“ erkennbar bleibt.
Das Knoblauchsland und der Untersuchungsgebiet schöpfen ihre Attraktivität für die Erholung aus
dem traditionellen Gemüseanbau, der in den Dörfern noch erlebbaren fränkischen Baukultur und
baukulturellen Hinterlassenschaften, sowie die als Spiegelbild der Authentizität wahrgenommenen
Gastronomie. Das Knoblauchsland wird als der Garten der Stadt begriffen, in dem man sein Gemüse,
das man auf dem Markt oder dem Direktvermarkter kauft, wachsen sehen und dem man als
Nahrungsmittel auch vertrauen kann. Dies alles liegt nur einen Spaziergang weit von der Kernstadt
entfernt.
Zum Bild des Knoblauchslandes gehört auch, dass es keine „perfekte“, gestaltete Erholungslandschaft ist, sondern dass diese Landschaft „gelebt“ wird, dass sie kleinteilig ist, sich unterscheidet
von den großen Agrarlandschaften mit ihren ausgedehnten Anbauflächen. Hinzu kommt, dass das
Knoblauchsland trotz intensiver Landwirtschaft mit „Natur“ aufwarten kann. Hierfür stehen z.B. das
verzweigte Gewässernetz der Gründlach, die Auenlandschaft im Bereich der Sooswiesen, aber auch
der Gemüsebau, der herausragende Bodenbrütervorkommen ermöglicht.
Zum Charme des Gründlachtals gehört auch, dass nicht alle Wege perfekt ausgebaut und beschildert
sind, sodass die Erholungssuchenden noch selbst „Entdeckungen“ machen können.
Die „Äußeren Landschaften“ und damit auch das Knoblauchsland haben für das Stadtgebiet die
Verantwortung, Erholungsraum, den es in den dicht besiedelten Gebieten in dieser Weite nicht gibt,
bereit zu stellen und entsprechend der spezifischen Eigenart in Wert zu setzen und vorsichtig weiter
zu gestalten.
Für das Untersuchungsgebiet bedeutet dies, fußend auf den benannten Kernqualitäten, Bewohnern
und Gästen ein zurückhaltendes Landschaftserleben zu gewähren. Hierzu gehören ein attraktives,
qualifiziertes Wegenetz, die Erlebbarkeit der Landschaft, sowie die Möglichkeit Naturerfahrungen,
insbesondere im Themenfeld Wasser zu sammeln. In allen Bereichen besteht hier Handlungsbedarf,
der nachfolgend dargelegt wird.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 151
230
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
EIGNUNG DER RÄUME FÜR ERHOLUNG
Die unterschiedlichen Landschaftsräume im Untersuchungsgebiet bieten aufgrund ihrer Ausstattung
z.B. mit Freizeitinfrastruktur und kulturellen und natürlichen Attraktionen unterschiedliche Erholungsschwerpunkte.
Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer
Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem
Bibervorkommen und den Anschlüssen an den Sebalder Reichswald besitzt das östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen, das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnis zu bedienen.
Einschränkungen des Landschaftserlebens ergeben sich durch den Umgebungslärm der im Norden
verlaufenden A3. Die nassen und unerschlossenen Standorte im Bereich der Sooswiesen sind aus
Sicht des Arten- und Biotopschutzes sensibel einzustufen und gleichzeitig stark verlärmt. In diesem
Gebiet sollten keine zusätzlichen Durchwegungen und sonstige aktive Maßnahmen zur Förderung der
Erholungsinfrastruktur nur randlich erfolgen.
Kultur und Kulinarik
Die historischen Ortskerne in Verbindung mit den kulturhistorisch herausragenden baulichen
Zeugnissen und den historischen Gärten, in Verbindung mit einem Besuch in einer der typischen
fränkischen Gaststätten, machen die Orte Großgründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof und Boxdorf
zu begehrten Ausflugszielen. Ausgehend von den Ortskernen wäre ein ergänzendes Angebot an
kürzeren thematischen Rundrouten für Spaziergänger bereichernd.
152 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
231
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Wohnumfeldbezogene Erholung
Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Erholungsräume sind für die Anwohner im Untersuchungsgebiet kurzwegig erreichbar. Wichtige Freizeitbeschäftigungen in der freien Landschaft
sind Spazierengehen, Reiten, Joggen oder den Hund ausführen. Bei dem Angebot an zukünftigen
Freizeitnutzungen ist sowohl der Zuwachs an Senioren als auch die Attraktivität des Knoblauchslandes für junge Familien zu berücksichtigen. Dies bedeutet, die vorhandenen Landschaftsräume als
Freizeit- und Naherholungsgebiete leichter zugänglich und noch erlebbarer zu machen sowie diese
Erholungsräume stärker untereinander zu vernetzen.
Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald
Der Raum um Neunhof besitzt aufgrund der stadtnahen Lage in Verbindung mit verfügbaren Wiesen
für Pferdekoppeln und der Nähe zum Reitwegenetz des Sebalder Reichswalds eine sehr hohe
Attraktivität für Pferdebesitzer und Reitsporttreibende. Reiten in der freien Landschaft erfolgt auf
den Flurwegen. Ein Reitwegenetz ist noch zu entwickeln.
Boxberg
Der Boxberg trägt eine der wenigen größeren Waldinseln im Untersuchungsgebiet. Er hat aufgrund
seiner singulären Lage und der guten Ausstattung mit Freizeiteinrichtungen eine hohe Bedeutung für
das ansonsten wenig strukturierte Umfeld. Er ist ein wichtiger Naherholungsbereich für die angrenzenden Siedlungen. Hier ist insbesondere die Einbindung in das Freiraumnetz bedeutsam.
ERHOLUNGSRAUM
WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG
GROSSGRÜNDLACH
ERHOLUNGSRAUM
REITERLEBNIS
KNOBLAUCHSLAND/REICHSWALD
ERHOLUNGSRAUM
KULTUR UND KULINARIK
GROSSGRÜNDLACH - HALLERSCHLOSS
ERHOLUNGSRAUM
KULTUR UND KULINARIK
REUTLES
ERHOLUNGSRAUM
NATURERLEBNIS GRÜNDLACH
UND NEBENGEWÄSSER
Großgründlach
ERHOLUNGSRAUM
WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE
GROSSGRÜNDLACH
Neunhof
Boxdorf
ERHOLUNGSRAUM
WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE
BOXDORF
SENSIBLER BEREICH
Kraftshof
ERHOLUNGSRAUM
KULTUR UND KULINARIK
NEUNHOF / KRAFTSHOF
ERHOLUNGSRAUM
BOXBERG
Plan 31: Eignung der Räume für Erholung
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 153
232
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
GRUNDGERÜST BESTEHENDER ERHOLUNGSEINRICHTUNGEN
Ausgangslage
Als Basis-Infrastruktur für die Freizeit- und Erholungsnutzung wurden öffentlich zugängliche
Spielplätze, Festplätze, Parkanlagen, Kleingärten, Aussichtspunkte oder Ruhebänke sowie kulturhistorisch besondere Gebäude wie Schlösser, Museen oder Kirchen aufgenommen. Als ergänzende
Angebote der Landwirtschaft und der gartenbaulichen Betriebe wurden die Direktvermarkter oder
Hofläden dargestellt.
Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft kann auf eine vielfältige Freizeitinfrastruktur aufbauen.
Diese ist i.d.R. den Wohngebieten zugeordnet. Die Freizeiteinrichtungen werden in Hinblick auf
den Versorgungsgrad als hinreichend eingestuft. Für Reutles ist der Bedarf eines wohnungsnahen
Spielplatzes festgestellt14.
In der freien Landschaft beschränken sich die Einrichtungen, mit Ausnahme der historischen Gartenanlagen und eines Bolzplatzes nördlich Neunhof, auf Ruhebänke. Bezogen auf die Zielsetzungen
der Verbesserung der Erlebbarkeit der Landschaft sowie der Naturerfahrungen, insbesondere im
Themenfeld Wasser, fehlen spezifische Erholungseinrichtungen wie Aussichtspunkte, Wasserplätze
oder Anknüpfungspunkte für die Umweltbildung.
Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen
154 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
233
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
ERLEBNISRÄUME UND UMWELTBILDUNG (E02 + E03)
Handlungsbedarf
Die bestehenden Orte zum Ausruhen und Verweilen finden sich entweder an besonderen kulturellen
Orten oder sind Freizeiteinrichtungen und Freizeitwegen zugeordnet. Bei den bestehenden Orten gilt
es, diese zu pflegen und ein attraktives Umfeld zu gestalten wie z.B. durch Ertüchtigung von Belägen,
Beschattung, Möblierung.
Ergänzt werden diese Aussichts- und Ruhepunkte durch neue Standorte am geschützten Rande des
Reichswaldes nördlich Neunhof mit Blick in das Gründlachtal und einen erhöhten Standort nördlich
Kleingründlach mit Blick auf die Kulturlandschaft Haller Schloss.
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist die Förderung des Naturerlebens. Aussichtspunkte sind eine
gute Möglichkeit die besonders sensiblen Landschaftsteile zu erleben ohne diese zu beeinträchtigen.
Orte, die eine gezielte Beobachtung von besonderen Pflanzen oder Tieren erlauben, oder wo man aus
erhöhter Position die Auenlandschaft überblicken kann gibt es bisher nicht.
Als mögliche Standorte bieten sich an:
Der Waldrand mit Blick über die nicht zugänglichen Sooswiesen im Osten am Ende eines
vorhandenen Wegs, der Boxberg im Westen als Hochpunkt mit Blick auf die Stadtsilhouette, der
Eingangsbereich des Irrhains oder die Anhöhe Himmelreich beim Schlottareuthgraben mit Blick über
die Sandlandschaft.
Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 155
234
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Bei den Aussichtspunkten sollte berücksichtigt werden:
- Lage möglichst geschützt vor dem Umgebungslärm oder konstruktive Lösung bei vorhandem
Umgebungslärm.
- An die ausgewählten Standort gestalterisch anpasste Lösungen entwickeln, die sich in die Landschaft einfügen, z.B. einen Hochsitz oder eine Biberburg als Vorbild.
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und
deren Seitengewässer wurde im Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg Wasserplätze benannt. Wasserplätze sollen einen einfachen Zugang zum Wasser ermöglichen und spielerisch auf die kulturelle
und ökologische Bedeutung des Wassers für das Gründlachtal hinweisen. Von besonderer Bedeutung
ist die Verbesserung der Erlebbarkeit des Wassers als prägendes Element der Auenlandschaft. Als
mögliche Standorte werden vorgeschlagen:
- Irrgarten mit dem Thema Wasser + Lebensraum. Es bestehen Ansatzpunkte wie eine „Furt“ an der
Gründlach oder die Weiher. Hier ist eine äußerst behutsame und der Kultur- und Naturlandschaft
angemessene Gestaltung erforderlich.
- Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach mit dem Thema Wasser + Mühlen. Hier ist der Einbezug
des Umfeldes (Parkierung, Wegeführung an der Gründlach) unerlässlich.
- Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben mit dem Thema Wasser + Landwirtschaft
Als Impulsprojekt geeignet sind das Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach östlich Großgründlach
bzw. die Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach nördlich Neunhof.
Wasserplatz Großgründlach - Mögliches Programm
Der Wasserplatz östlich Großgründlach könnte Teil einer Freiraumentwicklung sein, die den Landschaftsraum zwischen Mühlbach und Gründlach für die Bevölkerung als naturnaher Erholungsraum
insgesamt aufwertet und das Parken nördlich der Würzburger Straße ordnet. Mit eingebunden
werden könnte ein großzügiger Hundeauslaufplatz, der über die Würzburger Straße gut erreichbar ist
und für Hundebesitzer ein Angebot darstellt, Hunde frei herumtollen lassen zu können.
Der Wasserplatz selbst ermöglicht den Aufenthalt an der Gründlach und ist der Ort, dem auf die
historische und aktuelle Nutzung des Mühlbachs sowie die ökologischen Anforderungen an die
Gewässerentwicklung aufmerksam gemacht werden könnte. Der Wasserplatz kann von Großgründlach aus über einen Fußpfad erreicht werden. Die zwischen Gründlach und Mühlbach eingeschlossen
Wiesenflächen werden nahturnah entwickelt, stehen jedoch gleichzeitig der extensiven Freizeitnutzung zur Verfügung. In Trupps gepflanzte Bäume spenden Schatten. Entlang der Gewässer werden
breite Ufersteifen modellhaft entwickelt und stehen damit vorbildlich für weitere Gewässerabschnitte
im Gründlachtal.
156 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
235
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Wasserplatz Ochsengraben - Mögliches Programm
Dieser Wasserplatz liegt angebunden an einen beliebten Radweg und benachbart zum Bolzplatz
nördlich Neunhof. Die landschaftliche Lage erfordert eine zurückhaltende Gestaltung. Ein einfacher
Holzsteg, ein kleiner Platz mit Sitzsteinen ermöglicht den Zugang zum Gewässer, große Steine die
Querung des Gewässers trockenen Fußes. Mit Ergänzungen wie z.B. einer archimedischen Schraube
oder Lupe und Glas kann der Wasserort in die Umweltbildung eingebunden werden:
- Klärung Zugänglichkeit, Nutzungsrechte, Eigentum
- Klärung wasserrechtliche Rahmenbedingungen
- Freiraumgestaltung
- Einbindung in die Umweltbildung der Stadt Nürnberg, didaktisches Konzept
Flankierend zu der gestalterischen Entwicklung bedeutsamer Orte soll eine didaktische Aufbereitung
der wahrnehmbaren Naturerlebnisse der Auenlandschaft (Wiesenlandschaften, Sandlandschaften,
Nutzung der Wasserkraft, etc.) entwickelt und mit den besonderen Orten (Aussichtspunkte,
Wasserorte) verknüpft werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den erforderlichen Bedarf eines
Spielplatzes in Reutles an greifbaren Themenstellungen zur Auenlandschaft auszurichten wie z.B.
das im Umfeld präsente Thema Sand (Spielplatz „Die Sandhummeln“) und ggf. den Standort in das
umweltpädagogische Angebot der Stadt einzubinden.
Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich"
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 157
236
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
GRUNDGERÜST BESTEHENDER WEGE
Ausgangslage
Das Wegenetz im Untersuchungsgebiet ist insgesamt dicht, jedoch qualitativ sehr unterschiedlich.
Als Basis für Vorschläge von Routen werden das Radwegenetz, die Wanderwege und die übergeordneten Freiraumverbindungen gemäß aktuellem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan herangezogen. Letztere haben eine hohe Bedeutung für die Stadt, da diese von der Altstadt und
erweiterten Innenstadt in die umliegenden Landschaften und Wälder führen.
Entlang der Bundesstraße B4 verläuft zwischen Buch im Süden und Tennenlohe im Norden ein
einseitig angebauter, leistungsfähiger Radweg. Diese Trasse ist aktuell Gegenstand einer Machbarkeitsstudie der Stadt Nürnberg für ein Radschnellverbindungsnetz.
Plan 35: Qualitäten bestehender Wege
158 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
237
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Die übergeordneten Fernrad- und Wanderwege verlaufen im Regnitztal (Biberttalradweg,
Aurach-Weg) und im Sebalder Reichswald (Burgenstraße, Jakobsweg) jeweils außerhalb des Untersuchungsgebietes. Durch das Untersuchungsgebiet führt der durch den Stadttourismus beworbene
Radweg Knoblauchsland-8er. Neunhof ist End-/ Startpunkt des Wildmeistersteigs des Fränkischen
Albvereins.
Quellen
- Freizeitwege Stadt Nürnberg 2014
- Übergeordnete Freiraumverbindungen
em. aktuellem FNP der Stadt Nürnberg
- Wanderwege Fränkischer Albverein
2018
- Qualität BNTK KebS
Die Bundesstraße B4 wirkt als starke räumliche Barriere, die Querungen nur
an spezifischen Punkten über Ampelregelung oder Unterführungen zulässt.
Auch die Würzburger Straße ist nur an einigen Stellen gefahrenfrei zu queren.
Bei Reutles ist die östliche Auf- und Abfahrt für querende Radfahrer und
Fußgänger unübersichtlich.
WILDMEISTERSTEIG
WANDERWEGE
RADWEGE
ÜBERGEORDNETE FREIRAUMVERBINDUNGEN
Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege
WEGENETZ RAD- UND WANDERWEGE, HALTESTELLEN ÖPNV
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 159
238
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
160 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
239
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
THEMATISCHE RUNDWEGE - DAS PRINZIP
Handlungsbedarf
Zur Verbesserung der Erfahrbarkeit der Auenlandschaft und des Landschaftserlebens werden
thematische Rundwege vorgeschlagen. Spazierengehen bzw. Wandern ist neben Radfahren und
Reiten eine im Knoblauchsland stark nachgefragte Freizeitbeschäftigung.
Die Rundwege stehen unter einer jeweiligen Themenstellung, die den Charakter der Auenlandschaft
widerspiegeln und sind auf kleinere, fußläufige Runden ausgelegt, die bei Bedarf über weitere
Schleifen verlängert werden können.
Rundwege
- Rund ums Hallerschloss
- Vom Irrgarten zum Irrhain
- Rund um die Tongrube
- Von Wehrkirche zum Schloss
- Kulturdreieck
- Rund um den Lerchenbühl
- Von Spielplatz zu Spielplatz
Zwischen den Rundwege bestehen Verbindungswege. Diese Verbindungen
stellen wichtige „Übergabepunkte“ dar, auf die in der Wegweisung bzw. mit
gestalterischen Mittel hinzuweisen ist.
Die Rundwege und deren Verbindungen erschließen unterschiedliche Landschaftsräume und berühren immer die Ortsmitten, sodass sich eine Verbindung
zwischen Gastronomie und Spaziergang anbietet. Gleichzeitig werden die
wesentlichen Attraktionen, Aussichtspunkte und Wasserorte erschlossen.
Die Routenführung erfolgt weitestgehend auf bestehenden Wegen. In einzelnen Abschnitten sind
Lückenschlüsse erforderlich. An den Routen ist an geeigneten Stellen auf das Anleinen der Hunde
hinzuweisen.
VON SPIELPLATZ ZU SPIELPLATZ
RUND UMS
HALLERSCHLOSS
RUND UM DEN LERCHENBÜHL
Übergabepunkt
VOM IRRGARTEN ZUM IRRHAIN
Verbindungsweg
VON WEHRKIRCHE
ZU SCHLOSS
KULTURDREIECK
RUND UM DIE TONGRUBE
Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 161
240
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
THEMATISCHE RUNDWEGE (E02)
Handlungsbedarf
Durch die Aufbereitung einzelner Themenstellungen können für Bewohner und Gäste die Besonderheiten der Auenlandschaft dargelegt werden. Hierzu sind eine inhaltliche
Aufbereitung der einzelnen Attraktionen, die Kennzeichnung der Routen sowie
die Bewerbung der Rundwege erforderlich. Den Trend der Digitalisierung gilt es
zu berücksichtigen.
Das Tempo beim gemütlichen Spazierengehen liegt etwa zwischen 2,5 und
4 Kilometern pro Stunde. Damit sind die einzelnen Rundrouten im Mittel mit
ca. 1 bis 2 Stunden bewältigbar.
Auf einen durchgehenden Weg entlang
der Gründlach wird aus Ressourcenschutzgründen und aus Gründen der
naturschutzfachlichen Zielsetzungen
für die Gewässer mit angrenzenden
Räumen verzichtet. Stattdessen queren
untereinander in Verbindung stehende
Rundrouten die Gräben und Bäche an
verschiedenen Stellen und machen damit
die Gewässer immer wieder erlebbar.
Rund ums Hallerschloss (3,6 km)
Der Rundweg verbindet die wesentlichen Attraktionen wie Hallerschloss, Dorfmuseum im Wächterhaus, St. Laurentius-Kirche, Wiesenlandschaft, gestaltete Kulturlandschaft mit historischen Spuren
und Sichtachsen (Allee, Weiher, Irrgarten, etc.), renaturierte Gründlach, historischer Ortskern
Großgründlach auf bestehenden Wegen. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des
Wasserplatzes ist erforderlich.
Vom Irrgarten zum Irrhain (6 km)
Der Rundweg verbindet die kulturhistorische Landschaft ums Hallerschloss mit der kulturhistorischen Landschaft Neunhof, Kraftshof, Irrhain entlang der Gründlach und dem Kothbrunngraben. Die
Rückfahrt müsste ggf. mit Bus erfolgen. Der Weg verläuft weitestgehend auf bestehenden Wegen.
Lückenschluss zwischen der Hans-Fellner-Straße in Großgründlach und Am Moosfeldweg in Boxdorf
sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes.
Rund um die Tongrube (1,5 km)
Darstellung der Industriegeschichte in Verbindung mit naturschutzfachlicher Wertigkeit der Folgelandschaft. Der Weg verläuft weitgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am westlichen
Rand der ehemligen Tongrube sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebank ist erforderlich.
Von Wehrkirche zum Schloss (2,4 km)
Der Rundweg verbindet die baukulturellen Attraktionen Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof
über das Kerngebiet des traditionellen Freilandgemüseanbaus auf bestehenden Wegen und quert
den Kothbrunngraben.
Kulturdreieck (4,6 km)
Erweiterte Runde zur Rundroute „Von Wehrkirche zum Schloss“ unter Einbezug des Irrhains mit den
Aspekten Kulturgeschichte und Naturschutz auf bestehenden Wegen.
162 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
241
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Rund um den Lerchenbühl (5 km)
Der Rundweg führt durch das naturschutzfachlich hochwertige Gebiet der Auenlandschaft mit Abstecher in die Sooswiesen und weiter zur Besonderheit des Lerchenbühls, einer kaum wahrnehmbare
Erhebung. Eine Erweiterungsrunde in den Sebalder Forst ist möglich. Der Weg verläuft weitgehend
auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am Ziehgraben und Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes sowie eine neue Verbindung nach Großgründlach und zur Route
"Von Spielplatz zu Spielplatz" mit Querung B4 sind erforderlich.
Von Spielplatz zu Spielplatz (4,8 km)
Eine Familienrunde zu bestehenden Spielplätzen die gleichzeitig entlang des Schlottareuthgraben
durch die sandige Landschaft führt. Weitestgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am
Schlottareuthgraben. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke ist erforderlich.
Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen
Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 163
242
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
RADROUTEN (E02)
Handlungsbedarf
Radfahren ist eine der beliebtesten Outdoor-Aktivitäten in Deutschland auch für die Bewohner und
Gäste der Auenlandschaft Gründlachtal von großer Bedeutung. Das Rad eignet sich hervorragend,
um die Auenlandschaft Grünlachtal in seiner Gesamtheit zu entdecken.
Entsprechende Informationen über die Landschaften und der Orte sind zu erarbeiten und in das
touristische Marketing der Stadt Nürnberg einzubinden. Hierbei ist der Trend der Digitalisierung zu
berücksichtigen. Vorgeschlagen werden zwei thematische Radrouten.
Rund um die Gründlach (14,6 km)
Die Radroute „Rund um die Grünlach“ verbindet alle charakteristischen Landschaftsräume, wie diese
auch im Leitbild dargelegt sind, und alle vier Orte. Diese Landschaften können in einer großen oder
in zwei kleineren Rundrouten durchfahren werden. Die wesentlichen Aussichts-/ Ruhepunkte und
Wasserorte sind an der Route angelagert. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen Radwegen
oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt Nürnberg.
Plan 40: Radrouten (E02)
164 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
243
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
Gemüsepfad (12,2 km)
Ziel ist, dass insbesondere Gäste den Gemüseanbau im Knoblauchsland im Wechsel der Jahreszeiten
miterleben können. Der Pfad verbindet die Direktvermarkter und führt vorbei an dem Freilandgemüseanbau, den Gewächshäusern und Folientunneln und erläutert wissenswertes über die Geschichte
des Gemüseanbaus, die dahinterstehenden Familientraditionen, die angebauten Gemüsesorten
und die kulturtechnischen Entwicklungen. An dem Pfad befinden sich auch Gastronomiebetriebe,
die Zutaten aus dem Knoblauchsland verarbeiten. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen
Radwegen oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt
Nürnberg.
REITEN
Ausgangslage
Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Reiterhöfe und Höfe mit Pensionstierhaltung ansässig.
Schwerpunkt ist Neunhof mit vier Betrieben. Reiten ist eine prosperierende Freizeitbeschäftigung,
auch im Untersuchungsgebiet.
Zum Reiten werden die im Reichswald gelegenen Reitwege aufgesucht. Beliebte Reitwege sind die
Kreuzäckerstraße (begleitende „Reitspur“) als Verbindung in den Neunhofer Forst nach Norden und
die Flurwege östlich Kraftshof in den Irrhain und den Kraftshofer Forst Richtung Osten.
Handlungsbedarf
Gesonderte Reitwege sind nicht ausgewiesen und auch keine Verbote vorhanden, d.h. die Reiter
können gem. dem BayNatSchG auf den hierfür geeigneten Wegen reiten. Das Reiten erfolgt derzeit in
der geforderten gegenseitigen Rücksichtnahme, sodass es nach Aussagen der an den Bürgerspaziergängen beteiligten Bürger zu keinen Konflikten mit der gängigen Praxis kommt und kein Handlungsbedarf gesehen wird. Im vorliegendem Entwicklungskonzept Gründlachtal wird diesbezüglich auf
Vorschläge zu Reitwegen verzichtet.
Sofern gesamtstädtisch Handlungsbedarf erforderlich ist, wird empfohlen, in Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen und den Bayerischen Staatsforsten ein Reitwegekonzept aufzustellen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 165
244
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
ZUGÄNGE IN DIE LANDSCHAFT (E01)
Ausgangslage
Die Zugänge zu den Orten sind bedeutende Schnittstellen zwischen dem besiedelten Raum und der
umgebenden Landschaft. Die Eingänge in die Dörfer bzw. die Zugänge zur Landschaft sollten leicht
auffindbar und weithin sichtbare Orientierung bieten. Diesbezüglich ist die Anlage und Kennzeichnung von Wegen aus den Dörfern in die Landschaft eine der Schlüsselmaßnahmen im Masterplan
Freiraum13.
Mit dem Sebalder Reichswald schließt ein hochwertiges Erholungsgebiet unmittelbar an das
Gründlachtal an. Eine Vielzahl an Wegen gewährleistet die Vernetzung der unterschiedlichen Erholungsräume.
Handlungsbedarf
Auf Basis der für die Erholungssuchenden bedeutsamen Wege wird festgelegt welche Siedlungs- bzw.
welche Waldzugänge einer Kennzeichnung bedürfen. Für Erholungssuchende sollen z.B. die Zugänge
in den Reichswald schon von weitem erkennbar ein. An das gestalterische
Kennzeichnung der Zugänge
Mittel werden unterschiedliche Anforderung gestellt: Es muss über Größe und
- „Baumtore“ an Siedlungszugängen
bevorzugte Baumart Eßkastanie
Auffälligkeit Orientierung bieten und von weitem sichtbar sein. Es soll einen
- „Baumkarrees“ an Waldzugängen
Wiedererkennungswert haben, die Themen der Auenlandschaft aufgreifen
bevorzugte Baumart Zitterpappel
und sich in die Landschaft einfügen. Entsprechend dieser Anforderungen
wurden Bäume als geeignete Mittel zur Kennzeichnung gewählt.
Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01)
166 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
245
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Erholung
ORDNUNGSMASSNAHMEN (E04)
Ausgangslage
Die Erholungs- und Freizeitnutzung birgt Konfliktpotenzial mit dem Biotop- und Artenschutz oder mit
der landwirtschaftlichen Nutzung. Für das Untersuchungsgebiet sind dies insbesondere frei laufende
Hunde die Störungen der Brutplätze der Bodenbrüter verursachen oder für die Landwirtschaft und
den Gemüsebau über Hundekot schädliche Wirkung haben. Die Stadt Nürnberg hat eine Hundehaltungsverordnung erlassen15 die für die freie Flur keinen Leinenzwang beinhaltet, da dieser rechtlich
nur schwer vollziehbar ist. Aktuell machen ehrenamtlich oder im Zuge der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen aufgestellte Hinweisschilder punktuell darauf aufmerksam, Hunde anzuleinen.
Handlungsbedarf
Zur Verbesserung der Hundeproblematik sollten die bereits durchgeführten Besucherlenkungsmaßnahmen über Hinweisschilder (Hunde bitte anleinen) fortgeführt und ausgeweitet werden
(Kostenübernahme durch die Stadt Nürnberg), ergänzt um einen über die
Mögliche Maßnahmen
Hintergründe aufklärenden Flyer. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten der
- Hinweisschilder
Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO-HVO) durch den
- Flyer
- Erweiterung der kommunalen Satzung
Leinenzwang für Hunde auf die Flur geprüft werden.
- Hundeauslaufplätze
Damit sich Hunde ohne Leine austoben können, wird vorgeschlagen, an den
von Hundebesitzern und –führern stark frequentierten Parkplätzen (Ausfahrt
A73 Eltersdorf, Ausfahrt B4 Reutles und an der Würzburger Straße) Hundeauslaufplätze einzurichten. Bei der Suche nach einem möglichen Standort an der B4 sind die Planungen
zur Stadtumlandbahn zu berücksichtigen.
Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 167
246
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
Plan 43: Identität und Kulturlandschaft
168 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
247
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
Das Knoblauchsland ist ein Jahrhunderte altes traditionelles Gemüsebaugebiet, das seit dem frühen
Mittelalter durch Rodung dem Reichswald abgetrotzt wurde. Aufgrund seiner Wertigkeit ist das
Knoblauchsland, und damit auch das Untersuchungsgebiet, als bedeutsame Kulturlandschaftseinheit im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen16 beschrieben.
Diesem größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet Nordbayerns kommt durch die identitätsstiftenden Merkmale wie den historischen Siedlungsspuren, den Baudenkmalen, den Gärten und
Parks, den Relikten der Nutzung der Wasserkraft, den typischen Landschaftselementen oder den
bedeutenden Sichtbeziehungen als immaterielle Vernetzungen des Raumes eine große Bedeutung
zu.
Alle Merkmale tragen dazu bei, dass sich die Menschen in ihrer Region wohl fühlen und sich mit ihrer
Heimat identifizieren und so die regionale Identität gefördert werden kann.
Darüber hinaus ist eine Kulturlandschaft mit erkennbarer und erlebbarer Tradition für den Tourismus
wichtig. Eine attraktive Kulturlandschaft ist als sogenannter weicher Standortfaktor auch ein wichtiger Pluspunkt für Nürnberg bei der Werbung um Einwohner und Arbeitsplätze.
Kulturlandschaft ist etwas Lebendiges, das sich entwickelt, weitergegeben und gelebt wird. Durch
den schleichenden Verfall, den Verlust des historischen Erbes oder der Tradition kann diese auch
abhanden kommen. Um nicht museal zu werden muss sich Kulturlandschaft entwickeln können
und sie muss gepflegt und bewahrt werden. „Kultur heißt nutzen, nicht ausbeuten. Kultur heißt
überliefern, weitergeben, heißt tradere“17. Mit dem verstärkten großflächigen Anbau unter Glas und
dem Trend zur Spezialisierung auf wenige Sorten und Fruchtfolgeglieder trennt die traditionelle,
vielgestaltige Kulturlandschaft Knoblauchsland nur noch ein schmaler Grat von einer monofunktionalen gesichtslosen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Region.
Sich über die vorhandenen, gemeinsamen Ziele und Werte bewusst zu werden ist ein wichtiger
Schritt um die Kulturlandschaft im Untersuchungsgebiet zu bewahren und zukunftsfähig zu machen.
Hierzu können beitragen:
- Eine gemeinsame Erklärung über die Zielsetzungen und Leitlinien zur Auenlandschaft Gründlachtal
seitens der wesentlich handelnden Personen und Institutionen wie der Stadt Nürnberg und den
örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretungen
- Eine öffentlichkeitswirksame Darstellung und Würdigung der für den Erhalt der Kulturlandschaft
verantwortlichen Personen und deren Tätigkeiten
- Konkrete Maßnahmen um das baukulturelle Erbe und die regionale Identität zu bewahren
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 169
248
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
CHARTA AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK01)
Ausgangslage
Die städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet verlaufen gemäß
den rechtlichen und sektoralen Zielsetzungen in Abstimmung mit den regionalen und überregionalen
Vorgaben. Vereinbarungen über darüber hinausgehende, zukunftsweisende gemeinsame Leitlinien
und Zielsetzungen der in der Region handelnden Partner zum Wohle der Kulturlandschaft und zur
Beförderung der regionalen Identität gibt es nicht.
Handlungsbedarf
In einer „Charta Auenlandschaft Gründlachtal“ kann Position bezogen und können Anregungen für
die Erhaltung der Kulturlandschaft gegeben werden. In einer Zielvereinbarung können die wesentlichen gemeinsam getragenen Eckpunkte einer zukünftigen Entwicklung auf Basis des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft Gründlachtal fixiert und der Öffentlichkeit präsentiert werden wie z.B.
- Sicherung und Entwicklung der Auenlandschaft zum Schutz der abiotischen Ressourcen und zur
Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt
- Sicherung und Entwicklung der Gartenbau-Kultur zur Pflege und zur Förderung der regionaltypischen Sorten- und Genvielfalt
- Sicherung und Entwicklung historischen Gärten und deren immateriellen Bezüge untereinander
- Sicherung und Förderung typischer Kulturlandschaftselemente
- Sicherung und Entwicklung des baukulturellen Erbes
- Sicherung und Entwicklung des Brauchtums
- Sanfte Entwicklung des landschaftlichen Erholungspotentials für Bewohner und Gäste
170 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
249
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
FOTOBUCH AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK02)
Ausgangslage
Hinter dem Knoblauchsland und der Auenlandschaft Gründlachtal stehen eine Vielzahl an Personen,
deren Geschichte, Wissen und Handeln zum dem geführt haben was heute als Kulturlandschaft in
der Region vorgefunden wird. Die Personen und deren mit der Landschaft verbundenen Geschichte,
die „Gesichter“, die für die Auenlandschaft und das Knoblauchsland stehen, bleiben häufig nicht
nur für Außenstehende verborgen und auch deren Wissen um die Kulturlandschaft geht über die Zeit
unmerklich verloren.
Handlungsbedarf
Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die
Landwirte im nördlichen Knoblauchsland".
Ein Fotobuch bietet die Möglichkeit, diese Geschichten und Zusammenhänge über ein künstlerisches
Medium festzuhalten und zu erzählen. Kern des Fotobuchs sind ausdrucksstarke, künstlerisch
wertvolle Fotos, gut gestaltete Seiten, sorgfältig erzählte Texte, hochwertig gedruckt. In dem
Fotobuch kommt die Wertschätzung der Gesellschaft für die Leistung der Menschen, die hinter der
Auenlandschaft Gründlachtal stehen, zum Ausdruck, aber auch die Bedeutung, die der Erhalt dieser
Kulturlandschaft für die Zukunft hat.
Das Fotobuch
- bringt die Leistungen der Gestalter und Nutzer zum Ausdruck
und würdigt diese
- ist keine Werbebroschüre, sondern ein künstlerisches Medium
- portraitiert die Gestalter und Nutzer der Landschaft
- ist ein Zeitdokument
- ist von einem professionellen Fotografen mit ausdrucksstarken
Fotos, sorgfältig recherchiert und mit guten Texten gestaltet
und hochwertig gedruckt
Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 171
250
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
GESTALTUNGSLEITFADEN ORTSRÄNDER UND ORTSMITTEN (IK03)
Ausgangslage
Die Stadt Nürnberg hat im Juli 2017 das Gestaltungshandbuch „Nürnberger Linie“18 für den öffentlichen Raum beschlossen, das Qualitätsstandards definiert (Materialien, Verlegearten und Ausstattungselemente) um eine Einheitlichkeit des öffentlichen Raumes zu gewährleisten. Hierin sind auch
die spezifischen Anforderungen der historischen Ortskerne und Dörfer des Untersuchungsgebiets
definiert.
Nicht beinhaltet sind Gestaltungsbeispiele für private Hausbesitzer für den Umgang mit Gebäuden
und deren Gärten sowie für die Ortsrandgestaltung. Im Untersuchungsgebiet sind die historischen
Ortsränder weitgehen überformt. Neue Wohn- und Gewerbegebiete werden in aller Regel ohne oder
nur mit minimaler Eingrünung realisiert, obwohl ausgeprägte Ortsränder nicht nur das Landschaftsbild bereichern, sondern auch qualitätsvolle Freiräume bilden sowie einen Beitrag zum Klimaschutz
und zur Biodiversität leisten.
Handlungsbedarf
Die Wahrung der kulturhistorisch bedeutsamen Bausubstanz, der gewachsenen Ortsmitten und der
begrünten Ortsränder ist eine bedeutungsvolle Aufgabe und erfordert großes Engagement, sowohl
durch die Stadt als auch durch die privaten Eigentümer. Ergänzend zum bestehenden Gestaltungshandbuch soll das Verständnis für die Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen in der Bevölkerung
gefördert werden. Anhand von Vorher-Nachher-Beispielen werden Entscheidungshilfen für den
Privateigentümer angeboten, z.B. für ortstypische Sanierung von Gebäudeteilen wie z.B. Fassade,
Dach oder auch die Freiflächen- und Ortsrandgestaltung. Für die Umsetzung wird zusätzlich eine
Gestaltungsberatung durch qualifizierte Fachplaner empfohlen. Als Anreiz zur Durchführung privater
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hat sich die Aufstellung einer Gestaltungssatzung in
Kombination mit einem kommunalen Förderprogramm bewährt.
STRASSENRAUMGESTALTUNG (IK 04)
Ausgangslage
Unschätzbares und vor allem unwiederbringliches Gut der Dörfer ist das baukulturelle Erbe, das, je
nach Erhalt, einen anschaulichen Blick auf die Ortsgeschichte ermöglicht sowie Einzigartigkeit und
Identität schafft. Für die Stadt Nürnberg haben die Ortsmitten der ehemals eigenständigen Dörfer
eine ähnliche Stellung wie die Altstadt für das zentrale Stadtgebiet.
In den Orten Großgründlach, Kraftshof, Reutles und Neunhof sind die historischen Ortskerne gut
erhalten und die Ortsgrundrisse noch deutlich ablesbar. In Boxdorf ist die historische Siedlungsform
nur noch rudimentär vorhanden und findet nur in vereinzelter regionaltypischer und historischer
Bausubstanz Ausdruck.
172 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
251
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
Handlungsbedarf
In Kleingründlach wurden in jüngster Vergangenheit die Arbeiten zum Straßenraum in Verbindung mit
Kanalsanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Diesbezüglich besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
In Kraftshof wurde 2013 zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils eine vorbereitende Untersuchung (VU) unter Nennung von Maßnahmen durchgeführt19. Es wird vorgeschlagen, das ausgesetzte
Verfahren zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen in der Finanzierung (Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung)
wieder aufzunehmen.
Weiterer Handlungsbedarf zur Straßenraumgestaltung in Verbindung mit angrenzenden Räumen
wird in Neunhof an der Neunhofer Hauptstraße und an der Unteren Dorfstraße,in Großgründlach
im Kreuzungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße sowie in Reutles entlang der
Reutleser Straße gesehen. Hier wären vorbereitende Planungen noch zu erstellen.
Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 173
252
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFT (IK 05)
Ausgangslage
Im Untersuchungsgebiet ist noch eine Vielzahl an Zeugnissen der Vergangenheit vorhanden. Die
betrifft insbesondere baukulturelle Hinterlassenschaften wie Einzeldenkmale und Denkmal-Ensembles.
Ein Vergleich historischer Karten mit der aktuellen Nutzung hat gezeigt, dass historische Baum- /
Obstgärten wie sie in der Uraufnahme insbesondere um Kraftshof und Neunhof, aber auch um
Klein- und Großgründlach in Ortsnähe verzeichnet sind (insgesamt ca. 23 ha), heute vollständig
verschwunden sind. Die wenigen heute vorhandenen Streuobstbestände sind an anderer Stelle
gepflanzt. Markante Alleen sind in der Uraufnahme u.a. zwischen Hallerschloss und dem Irrgarten
sowie an der Erlanger Straße verzeichnet. Die Allee an der Erlanger Straße ist zwischenzeitlich im
Zuge der Ausbaumaßnahmen durch straßenbegleitende Gehölzpflanzungen ersetzt.
Im Untersuchungsgebiet lassen sich zwei Landschafträume abgrenzen in denen eine Mehrzahl
historischer Elemente räumlich und funktional zueinander in Beziehung stehen.
Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05)
174 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
253
Entwicklungskonzept
Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf
Identität und Kulturlandschaft
Hallerschloss – Irrgarten
Das Hallerschloss ist aufgrund seiner exponierten Lage von Westen weithin einsehbar. Benachbart, in
der Niederung der Gründlach befindet sich der Irrgarten, heute ein naturnahes Waldstück. Zwischen
Hallerschloss und Irrgarten besteht eine Sichtachse, die durch eine Allee zwischen Schlosspark und
Irrgarten betont wird. Der vom Schloss aus tiefer gelegene Irrgarten mit den Weihern, der Obermühle,
der kleine Hügel mit dem Sandsteinsarkophag und die umgebenden Wiesen bilden die große
räumliche Kulisse um das Schloss. Diese Kulturlandschaft ist gleichzeitig ein ökologisch wertvoller
Landschaftsraum.
Das Gebiet ist weder förmlich abgegrenzt, noch findet es in räumlichen Konzepten Niederschlag.
Schloss Neunhof – Wehrkirche Kraftshof – Irrhain
Die Bauwerke Schloss und Wehrkirche stehen sich, durch den Kothbrunngraben getrennt, in einem
Abstand von ca. 500 m gegenüber. Mit der Parkanlage des Irrhains, der von beiden Bauwerken
ebenfalls ca. 500 m entfernt liegt, entsteht ein Sichtdreieck. In Zusammenwirken mit der kleinteiligen
traditionellen Gemüsenutzung, die den Raum vollständig erfüllt, entsteht ein 1-maliges Erleben der
Kulturlandschaft des Knoblauchslandes auf engstem Raum.
Zur Sicherung dieser Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung wurde der Bebauungsplan Nr.
4628 „Knoblauchsland“ aufgestellt. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Freihaltung der Sichtbeziehungen im Planungsgebiet.
Handlungsbedarf
Die Öffentlichkeit hat aufgrund der Besonderheit dieser beiden Kulturlandschaften, für den Erhalt
des Landschaftsbildes, der Sichtbeziehungen und der historischen Elemente selbst eine hohe
Verantwortung. Diese Kulturlandschaften sind vor weiteren Nutzungsbegehrlichkeiten, z.B. durch
Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, langfristig zu sichern.
Die historisch weit verbreiteten Baum- und Obstgärten können als Hinweis auf das Erfordernis der
Eingrünung der Orte in die Landschaft in Bezug auf Schaffung von Biodiversität und Gestaltung
des Landschaftsbildes dienen (siehe AB12), eine Wiederherstellung des historischen Zustandes
ist aufgrund der grundlegend veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft, der hohen
Anforderungen in der Vermarktung sowie den veränderten Verzehr- und Lagergewohnheiten bei den
Verbrauchern, gehingegen nicht zielführend.
Vorgeschlagen wird, die Idee einer begleitenden Allee entlang der Erlanger Straße bei erforderlichen
Umbaumaßnahmen (z.B. im Zuge des Baus der StUB oder des Radschnellwegs) wieder aufzugreifen
(siehe AB12).
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 175
254
255
Maßnahmenkatalog
256
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
Bereich
Ziel
9.1
6d-Feuchtwiesen (§30 BNatSchG)
9.2
Sonstige Feuchtwiesen
9.4
Sonstige Mager- und Halbtrockenrasen
9.5
Wiesenbrachen, ruderale Wiesen
9.6
Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen)
9.7
Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen, keine mineralische Düngung)
9.8
Intensive Wiesen
Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe
Entwicklung / Mehrung von Extensivwiesen aus Intensivwiesen
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Beschreibung der
Allgemein für extensive Wiesennutzung - Erhalt:
Aktivitäten
- Ein- bis zweischürige Mahd zur Wiesennutzung erhalten
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
- Dreischürige Mahd befristet (max. 3 Jahre) zur Aushagerung zu Beginn der Maßnahmen möglich
- Mahdregime mit zeitlich versetzter Mahd und Spätmahdflächen zur Steigerung der Habitatdiversität
- Turnusmäßiges Belassen von ungemähten Bereichen als ein Angebot an Rückzugsgebieten bzw.
Regenerationsbereichen u.a. für Amphibien und Insekten
- Verzicht auf Mulchen, Nachsaat nur mit krautreichen standortgerechten Wiesenmischungen
- Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation.
∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung.
∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist1.
∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff2.
- Kontrolle Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose bei Verwendung des Mahdgutes als Futter
- Allgemein gilt, dass es nicht „den idealen“ Schnittzeitpunkt gibt. Mahdtermine müssen immer
witterungsbedingt und in Abhängigkeit der Entwicklung von Flora und Fauna gebietsspezifisch,
jährlich neu bestimmt werden (Zeitraum: Mitte Juni und Ende August)
Eine alle 3-5 Jahre vorgenommene Verschiebung des ersten Mahdtermins auf Anfang August trägt
dazu bei, das Samenreservoir zu ergänzen
VNP H21-H25, H27 und N21/22, KULAP B40, B41
Feuchtwiesen (BNT 9.1, 9.2) - Erhalt:
- Ein- bis zweischürige Mahd oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln maximalem Viehbesatz
von 1,40 GV/ha
- Erhalt des Wasserhaushalts - keine Entwässerung durch Drainagen und/oder Wiederherstellung von
verstopften Drainagen und/oder unsachgemäße Grabenpflege
- Erste Mahd nach dem 15. Juni
VNP F22-F25 für §30 BNatSchG Flächen 9.1*
1
2
Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von
Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis).
Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer
und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ).
178 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
257
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
Beschreibung der
Sonstige Halbtrockenrasen (BNT 9.4) - Erhalt:
Aktivitäten
- Einschürige Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen (s. Maßnahme AB05) Freihalten von
Gehölzaufwuchs / -pflanzung
- Erste Mahd nach dem 15. Juni
Bemerkung: Die vorhandenen als 9.4 kartierten Flachen (östlich Reutles [Biotop N-1579-001 – 35%]
und östlich Kraftshof [Biotop N-1573-001 – 60%] sind stellenweise §30 BNatSchG Flächen; VNP,
F22-F25
Extensive Wiesen (BNT 9.5, 9.6, 9.7) - Erhalt:
- Ein- bis zweischürige Mahd
- Erste Mahd nach dem 15. Juni, bei Wiesenbrütervorkommen spätere Mahdtermine (Juli/August)
Intensive Wiesen (BNT 9.8) - Entwicklung / Mehrung von extensiven Wiesen:
- Zunächst häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen Kräutern und ggf.
Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand) - Ziel: ein- bis zweischürig ohne Düngung
- Aufwertbar für Ökokonto von 0,4 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte
Grunderwerb
Erwerb von Intensivwiesen im Rahmen des Ökokontos
Lokalisierung
LRE 1
- Vor allem Bereich Stöckelwiesen und Herbstwiesen – Erhalt der Extensivwiesen und
Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen
LRE 2
- Halbtrockenrasen östlich und südlich Reutles – Erhalt und Mehrung (siehe AB02)
Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schlottareuthgrabens (Herbstwiesen) –
Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen
LRE 3
- Zwischen Lachgraben / Ochsengraben und Gründlach nördlich Neunhof – Erhalt der
Extensiv- und Feuchtwiesen
- Nördlich der Gründlach – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwicklung /
Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen
- Östlich Neunhof / Sooswiesen – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen (siehe auch AB05 prüfen der
Machbarkeit einer Beweidung mit Büffeln / Rindern)
LRE 4
- Schwerpunkt: Herrenwiesen südöstlich Irrgarten – Erhalt der Extensiv- und Feucht-
LRE 5
- Durchgehendes Grünland (meist Intensivwiesen) entlang des Schwalbenzahlgrabens
wiesen
(Schwalbenzahl) – Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen
LRE 6
- Stadteigene Flächen zwischen Mühlbach und Gründlach, dort auch BNT 9.4 Halbtrockenrasen (nicht stadteigen) – Erhalt der Extensivwiesen
LRE 7
- Extensive Wiesen um den Kothbrunngraben in Kraftshof sind Teil der Pferdebewirtschaftung (siehe auch AB04) – Erhalt durch Fortführung der Nutzung (Mahd und
Beweidung)
- Extensivwiesen südöstlich Irrhain – Erhalt
LRE 8+9
- Magerrasen des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße – Erhalt
- Magerrasensaum am Ostrand der Schafweide, ehemalige Tongrube Boxdorf – Erhalt
durch Beweidung (siehe auch AB05)
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 179
258
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
zu kombinieren mit
AB02: Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen auf marginalen sandigen Standorten
AB03: Umwandlung von Acker zu Grünland auf grundwassernahen und / oder regelmäßig überschwemmten Standorten
AB04: Beweidung durch Pferde
AB05: Feuchtwiesen – Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
AB05: Sonstige Halbtrockenrasen – Beweidung durch Schafe
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen3:
- A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch
- V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche
- V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz
- V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes
– Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze
- V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
- V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
Eignung Ökokonto
Intensivwiesen: Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE aufwertbar von 0,4
Wertpunkten auf max. 0,6; keine Düngung und 2-malige Mahd
Bemerkung: die Einteilung in Intensivwiesen und Extensivwiesen ist eine Momentaufnahme 2016 bzw.
2017. Für konkrete Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos wird eine Überprüfung empfohlen.
3
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
180 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
259
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 02 | Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu
Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte
Bereich
9.13, 9.14 gem. KebS mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. BS), mit hohem
Grundwasserflurabstand (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016)
Ziel
Positive Wirkung auf
Entwicklung / Mehrung
Boden
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Grundwasser
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung
- Beschränkung oder Verzicht von Düngung und Verzicht auf Pestizid- und Herbizideinsatz zur
Förderung der Ackerwildkräuter
- Förderung von Ackerrandstreifen
VNP H11, H12-14 (Bewirtschaftungsruhe vom 15.3. bis 31.9.)
Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen
- Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens bis auf den sandigen Rohboden
- Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut:
∙ z.B. Mahdgutübertragung z.B. Marienberg und Flughafen, Übertrag Diasporengemisch und / oder
∙ Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“ oder Äquivalent
- Schafbeweidung oder 1-malige Mahd bei Bedarf
VNP H20 KULAP B28
Grunderwerb
Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos
Lokalisierung
LRE 2
- Äcker südöstlich Reutles (Schlottareuth) und nördlich und nordöstlich Reutles
LRE 5
- Buckäcker südlich Kleingründlach, westlich des Irrgartens
LRE 8+9
- Schleifwegäcker westlich Neunhof
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
AB01: Extensive Wiesennutzung
AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung / mit Artenschutzkonzept
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen4:
- A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte
- V17: Extensivierung in Acker- und Grünland –Feldlerche
- V18: Extensivierung in Acker- und Grünland – Kiebitz
- V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten in Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes
– Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze
- V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
- V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
Eignung Ökokonto
Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE-Flächen aufwertbar (gem. KebS von
0,2 oder 0,3 Wertpunkten auf 0,6, sonstiger Magerrasen (9.4) ohne Düngung und 1-malige Mahd).
Die Umwandlung intensiver in extensive Äcker ist wegen der geringen Aufwertung von 0,1 Wertpunkten nur in Ausnahmefällen für das Ökokonto geeignet.
4
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 181
260
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum
Bereich
Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS)
Auf regelmäßig überschwemmten Standorten (innerhalb HQ5); dabei dient die Lage der Fläche
innerhalb des HQ5 auch als Hinweis auf mögliche Erosionsanfälligkeit in Abflussrinnen
- Priorität 1: grundwassernahe (Grundwasserflurabstand <1m gem. Grundwasserstandsmessung
Stadt Nürnberg, 2016), sandige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 72d: sandig) mit hoher Erosionsanfälligkeit und geringer Filterkapazität
- Priorität 2: Sonstige durch regelmäßige Überschwemmung erosionsgefährdete Flächen (HQ5)
Ziel
Schutz der Ressource Boden vor Erosion und der Ressource Grundwasser vor Fremdstoffeintrag durch
Entwicklung / Mehrung von Grünland oder extensiven Äckern
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Beschreibung der
Für alle Umwandlungen
Aktivitäten
- Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingungen passen
- Nutzung als extensive Wiese nach AB01
VNP H20, KULAP B28
Grunderwerb
Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos
Lokalisierung
LRE 3
- Äcker nordwestlich, nördlich und östlich Neunhof (Priorität 1 und 2)
- Spund, westlich der B4, südlich Gründlach (Priorität 2)
LRE 5
- Buckäcker südlich Kleingründlach (Priorität 2)
LRE 7
- Äcker nördlich (kleine Fläche auch südlich) des Irrhains (Priorität 1 und 2)
LRE 8+9
- Äcker zwischen Soosweg und Irrhain (Priorität 1 und 2)
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
AB01: Extensive Wiesennutzung
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen5:
- A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch
- V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche
- V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz
- V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes
– Wachtel, Wiesenschafstelze
- V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
- V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
5
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
182 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
261
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum
Eignung Ökokonto
Diese Ressourcenschutz orientierte Maßnahme kann bei Erfüllung der Rahmenbedingungen auch in
das Ökokonto eingebucht werden:
Aufwertbar von 0,2 / 0,3 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte, ohne Düngung und Mahd zweimal
jährlich.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 183
262
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 04 | Beweidung durch Pferde
Bereich
9.10
Ziel
Erhalt
Positive Wirkung auf
Intensive Weiden
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Beschreibung der
Für alle Weiden (und Wiesen, die in Rotation beweidet werden)
Aktivitäten
- Rotationsmähweide entsprechend der Handreichung „Biotoppflege mit Pferden“ (LUBW; http://
www.lubw.baden-wuerttemberg.de)
- Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung jeweils das Ziel
haben, die aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln
- Mindestens alle zwei Jahre Weidepflege in Form von Nachmahd der Weidereste um fortschreitende
Sukzession zu verhindern
- Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose
- Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation.
∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung.
∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist6.
∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff7.
∙ Keine Düngung mit Gülle.
Evtl. VNP H31
Bemerkungen:
- Die als beweidet kartierten Flächen (2016/2017) sind nur Momentaufnahmen da sie meist schon in
Rotationsbewirtschaftung sind
- Da die extensive Grünlandnutzung) für die Pferdehalter eine wichtige Quelle von Grünfutter ist,
sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung und damit das Gesamtsystem der
Gründlachaue
Grunderwerb
Nein
Lokalisierung
LRE 3
- nördlich und südlich des Lachgrabens bei Neunhof
LRE 4
- südlich Kleingründlach (kleine Weidefläche)
LRE 5
- Schwalbenzahl, westlich Großgründlach Süd
LRE 7
- Zwischen Kraftshof und Kothbrunngraben und an der Wehrkirche und nördlich
Reuthweg
LRE 8+9
6
7
- Kraftshof nördlich Reuthweg und zwischen Boxdorf und Kraftshof am Lachgraben
Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von
Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis).
Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer
und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ).
184 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
263
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 04 | Beweidung durch Pferde
Umsetzung
Dauerhaft
(zeitlicher Rahmen)
zu kombinieren mit
AB01: Extensive Wiesennutzung (in Kombination mit Pferdefutter)
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 185
264
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
Bereich
Ziel Schafbeweidung:
9.9
Extensive Weiden (keine Pferdehaltung, 1 Mutterkuh/ha, 6 - 8 Schafe/ha, je nach Standort)
Entwicklung / Mehrung schließt entlang möglicher Triftwege ein:
9.1 – 9.8
und 9.13 Bestehendes Grünland/Acker
9.15
Unbewirtschaftete Feldraine mit magerer Vegetation
9.16
Unbewirtschaftete Feldraine nährstoffliebender Vegetation
9.17
Bewachsene Feldwege mit magerer Vegetation
9.18
Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation
Ziel Rinder / Büffelbeweidung in ausgewählten Bereichen:
Ziel
6.3(*)
Röhrichte, Riede, Hochstauden
6.4
Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind
9.1*
6d-Feuchtwiesen
9.2
Sonstige Feuchtwiesen
9.5
Wiesenbrachen, ruderale Wiesen
9.6
Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen)
9.7
Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen)
9.8
Intensive Wiesen
Erhalt
Entwicklung / Mehrung
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Biotopschutz
Eisvogel
Beweidung durch Schafe
Erhalt:
- Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen
PIK-Maßnahmen; VNP H31/F31; KULAP B20, B21
Entwicklung / Mehrung:
- Identifizierung von Schäfer(n)
- Möglichkeit von Triftwegen prüfen
- Ausweisung von Pferchplätzen
- Vereinbarungen mit Landwirten
- Monitoring
186 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
265
Amphibien
Artenschutz
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
Beschreibung der
Beweidung durch Büffel / Rinder8 9 10 11
Aktivitäten
Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes/ Hochstaudenfluren entlang der Gründlach
(Sooswiesen) sollte die Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten
Rindern12 geprüft werden (z.B. extensive Standweide).
- Identifizierung eines möglichen Bewirtschafters
- Haltung von Büffeln zusammen mit Rindern (leichte Robustrassen) ist als Möglichkeit zu prüfen –
Wasserbüffel / Galloway könnten eine attraktive Marktnische sein
- Unterstützung von Genehmigungen und Nutzungsrechten (insbes. auf Flächen des Wasserwirtschaftsamts)
- Monitoring
Bemerkung: Für die Haltung von Wasserbüffeln gibt es keine Förderung, da keine entsprechende
Gesetzesgrundlage existiert. Jedoch könnte die Stadt die Halter freiwillig fördern. Die „Förderung von
Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen“ schließt
weder Büffel noch Galloway ein.
VNP H31 / F31, KULAP B20, B21
Grunderwerb
Nein
Lokalisierung
LRE 1 + 3
Schafe:
- Möglichkeiten eines Triftweges von den Magerwiesen südlich Reutles (Herbstwiesen
und Schottareuth) ausgehend entlang des südlichen Randes des Reichswaldes bis
BAB-Parkplatz am Augraben-Nord – Entwicklung / Mehrung
LRE 3
Büffel / Rinder (auch Schafe möglich:
- In Frage kämen nur die Sooswiesen nördlich und südlich der Gründlach
LRE 5
Schafe:
- Ehemalige renaturierte Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete,
westlich A73 (schwierig zu erreichen) – Entwicklung / Mehrung
LRE 6
Schafe:
- Zwischen Großgründlach und Boxdorf, zwischen Mühlbach und Gründlach (stadteigene Flächen Wiesen) – Entwicklung / Mehrung
LRE 8+9
Schafe:
- Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig) Standweide – Erhalt
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Schafe:
- Sofort – Prüfung ob ein Schäfer Interesse hat, Vereinbarung mit Flächenbewirtschaftern
Büffel / Rinder:
- Sofort – Entscheidungsfindung
http://tinyurl.com/y9277gvb
Zahn, A. & Herzog, F. (2015): Wasserbüffel als Habitatkonstrukteure. – ANLiegen Natur 37(1): Seiten 46 bis 54;
www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an37105zahn_et_al_2015_wasserbueffel.pdf
10 Zahn, A. (2014): Beweidung mit Wasserbüffeln. – In: Burkart-Aicher, B. et al., Online-Handbuch "Beweidung im Naturschutz", Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege (ANL), Laufen,
www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/handbuchinhalt.htm
11 Zahn, A. & Burkart-Aaicher, B. (2013): Beweidung für Naturschutz und Landschaftspflege – Ein Überblick zum Status Quo in Bayern. – ANLiegen Natur 35: 30–39,
Laufen
12 z.B. leichte Robustrassen wie Galloway, Highland, Luing
8
9
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 187
266
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel
zu kombinieren mit
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen13:
- A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch
- A8: Nassweide in geeigneten Bereichen
Eignung Ökokonto
Die Maßnahme ist im Fall der Wanderschäferei bei Ausgangswerten von 0,4 Wertpunkten und kleiner
für das Ökokonto geeignet. Bei einer Kombination aus Mahd und temporärer Beweidung werden die
Kriterien für extensive Wiesen erfüllt.
13
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
188 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
267
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 06 | Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen
Bereich
6.3/ 6.3* Röhrichte, Riede, Hochstauden
Ziel
Erhalt
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Biotopschutz
Eisvogel
Beschreibung der
- Regelmäßige, abschnittsweise Mahd
Aktivitäten
- Entbuschung bei Bedarf
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
- Bereich Sooswiesen eventuell extensive Beweidung Rinder / Büffel (siehe AB05)
- Sicherung des Wasserhaushaltes (siehe ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
(AB09)
Grunderwerb
Nein
Lokalisierung
LRE 3
- Eine Reihe von Flächen entlang der Gründlach und des Lachgrabens. Im Bereich der
Hochstaudenfluren rechts der Gründlach (nördlich Spund) wurden 2017 Flutmulden
angelegt (LPV Maßnahme) – es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Hochstaudenfluren, dominiert vom Großen Springkraut (Neophyt) wieder regenerieren
- nördlich des Lerchenbühls am Nonnenbach
- Herbstwiesen südöstlich Schießhaus nördlich Neunhof
- Sooswiesen, vor allem zwischen A3 und Gründlach (hier großflächig und in Kontakt mit
Auwald und Bieber-beeinflussten Bereichen entlang der Gründlach
LRE 4
- südöstlich Kleingründlach / z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach,
LRE 5
- Hundertbeete östlich A73 und Bahnstrecke im Anschluss an kleinere Feuchtgebüsche
aufgelassener Weiher südlich Obermühle
- Entlang des Schmalaugrabens (Gliesfeld)
LRE 6
- Am Mühlbach in der Fläche zwischen Gründlach und Mühlbach
- Zwischen Gründlach und Würzburger Straße, westlich Kleingärten
LRE 7
- Zwischen Wertstoffhof, Boxdorf und Kothbrunngraben
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
AB05: Feuchtwiesen - Beweidung durch Rinder/Büffel
AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen14:
- A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die
Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern,
sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc.
gefördert bzw. belassen werden
- V18: Anlage von Hochstaudenfluren und Steuerung der Sukzession – Feldschwirl
- V27: Entwicklung von Schilfröhrichten – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer
Eignung Ökokonto
14
nicht geeignet
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 189
268
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 07 | Fortführung und Ausweitung freiwilliger Maßnahmen
Bereich
Gesamtes Projektgebiet
Landwirtschaftliche Rest- und Verschnittflächen
Ziel
Entwicklung / Mehrung
Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter (Getreideäcker)
Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur
Schaffung von Ackerwildkrautstreifen / Brachestreifen
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Auf freiwilliger Basis entstehen seit 2017 im Raum Neunhof in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) Blühstreifen. Auf Initiative einiger Bauern werden auf Restflächen,
die sich aus der regulären Bewirtschaftung ergeben einjährige Blühstreifen angelegt. Der LPV
unterstützt die Landwirte bei der Auswahl und Beschaffung von Saatgutmischungen.
- Die Auswahl des Saatgutes erfolgt nach ökologischen und anbautechnischen Kriterien. Wichtig sind
Futtereignung für Bienen, schneller Wuchs und ein hoher Kräuteranteil.
- Zu beachten ist, dass aus den Flächen keine Ackerunkräuter verdriftet werden. Dies schmälert die
Akzeptanz in der Fläche.
- Die Blühstreifen dienen der Artenvielfalt, der Biodiversität, der Biotopvernetzung und insbesondere
auch dem Landschaftsbild und dem Landschaftserleben.
- Da die Betriebe im Knoblauchsland i.d.R. kleiner als 15 ha sind, müssen sie keine Greening-Auflagen erfüllen. Das bedeutet, dass das Anliegen der EU eine höhere Biodiversität in den landwirtschaftlichen Anbauflächen zu erzielen, im Projektgebiet nur freiwillig umgesetzt werden kann.
- Es sollen die Bemühungen der Neunhofer Landwirte von Seiten der Stadt Nürnberg aktiv
unterstützt und gefördert werden. Dies kann durch Fortführung des LPV-Projektes oder auch durch
ein städtisches Blühstreifenprogramm erfolgen. Als Anreiz ist die Auslobung eines stadtweiten
Wettbewerbs denkbar15.
Grunderwerb
Nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Gesamtes Projektgebiet
bis 9
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
---
Eignung Ökokonto
In Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen für den allg. Artenschutz denkbar, wenn eine Aufwertung um 0,2 WP gegeben ist.
15
Eignung für: „Blühstreifen zur Nützlingsförderung im biologischen Gemüsebau“, Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, 5070 Frick, Schweiz
https://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/aktuell/dossiers/plattform-bluehstreifen.html
190 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
269
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
Bereich
Alle Fließgewässer für die die Stadt Nürnberg unterhaltspflichtig ist: Gewässer III. Ordnung = alle
Fließgewässer im UG bis auf die Gründlach (Gew. II).
Uferrandstreifen
Mindestbreite der Uferrandstreifen zum Schutz vor Nährstoffeinträgen in das Gewässer: 10m beidseitig außerhalb bebauter Ortsteile nach BauGB §34, 5m innerhalb bebauter Ortsteile.
a) Priorität 1: auf stadteigenen Flächen oder generell ab einer Gewässerstrukturgüte > 4
b) Priorität 2: Alle Gewässerabschnitte in denen acker- / gartenbauliche Nutzung näher als 10m an
das Gewässer heranreichen.
c) An allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist, wird der Erhalt von
Uferrandstreifen empfohlen.
d) Obwohl die Stadt Nürnberg nicht für den Unterhalt der Gründlach (Gew. II) zuständig ist, sollte
dennoch von ihrer Seite die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Gründlach unterstützt
und ggf. auch durchgeführt werden (Flächenkauf, Bewirtschaftungsvereinbarungen).
Gewässerentwicklungsstreifen
Gewässerentwicklungsstreifen können auf stadteigenen Flächen, wo genügend Platz vorhanden ist,
initiiert werden.
Ziel
Positive Wirkung auf
Entwicklung / Mehrung
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Uferrandstreifen
- Auf stadteigenen Flächen: Aufgabe der Nutzung mit dem Ziel der Entwicklung eines Mosaiks aus
Pionierflächen, Staudenfluren und Gewässerbegleitgehölzen; Ackerflächen werden in Grünland
umgewandelt und ggf. zunächst ausgehagert, um die Entwicklung artenarmer Brennnessel- oder
Springkrautfluren zu beschränken.
- Auf anderen Flächen: Abschluss von Nutzungsvereinbarungen, z.B. Umwandlung von Acker in
Brache oder extensiv genutztes Grünland
- Auf allen Flächen: Kontrolle und Bekämpfung von Neophyten (Indisches Springkraut, Japan-Knöterich, Riesen-Bärenklau)
- Auf stadteigenen Flächen: Kombination der Maßnahme mit der Maßnahme AB09 (ökologische
Grabenpflege und Gewässerentwicklung); anstoßen der Eigenentwicklung des Gewässers durch
Entfernung von Ufersicherungen
Gewässerentwicklungsstreifen auf stadteigenen Flächen
Soweit es die Flächengröße und die bestehenden Restriktionen zulassen, wird die Gewässerstruktur
verbessert und ggf. durch Entfernung von Ufersicherungen die Eigenentwicklung zugelassen.
Entsprechende Maßnahmen zur Eigen- und Gewässerentwicklung sollten bei der Aktualisierung der
Gewässerentwicklungskonzepte und Unterhaltspläne vorgesehen werden. Hinweise finden sich im
Abschnitt „Beschreibung der Aktivitäten" der AB09. Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind
mit dem zu erstellenden Bibermanagementkonzept zu harmonisieren.
Grunderwerb
Wo möglich sollen Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um
die Maßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen.
Wo Grunderwerb nicht möglich ist, kann auf dem Uferrandstreifen durch Bewirtschaftungsvereinbarungen die Nutzung extensiviert, bzw. Acker in Grünland umgewandelt werden (VNP, KULAP).
Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen
Gründlachtal“ (Kombination der Maßnahmen AB08 und AB09) ein Antrag beim Bayerischen Naturschutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 191
270
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
Lokalisierung
LRE 1
Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Dringlichkeit
- Einrichtung von Uferrandstreifen von der Mündung aufwärts bis oberhalb Kleingründlach, danach von Kleingründlach grabenaufwärts (analog GEK, 1999)
- Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität):
- 2, 17 – 22; (Abschnitte 2 – 7 im Ortsbereich Kleingründlach)
LRE 2
Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken,
nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend geringste Dringlichkeit
- Einrichtung von Uferrandstreifen im acker- / gartenbaulich genutzten Bereich beginnen Im Ortsbereich von Großgründlach größtenteils verrohrt
- Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität):
- 17 – 19
LRE 3
Gründlach (oberhalb der Einmündung des Kothbrunngrabens): Länge 6,2km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungstreifen.
Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend;
hohe Dringlichkeit
- Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen in Bereichen mit
angrenzenden Äckern und Gartenbauflächen beginnen
- Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 3
- GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen
Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den
Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Dringlichkeit, ab Abschnitt
4 geringer
- Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität):
11; sonst durchgehend 4
- GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen
Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand
verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Dringlichkeit
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 4
Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist
während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe
Dringlichkeit
- Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität):
9, 10, 17, 21 und 28; sonst 3 oder 4
Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgraben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Dringlichkeit
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): 3 oder 4
Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend;
rechtsseitig Gewässerbegleitgehölz der Gründlach, linksseitig Ökokontofläche, kein
Bedarf für Ausweisung eines Uferrandstreifens
192 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
271
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
Lokalisierung
LRE 4
Gründlach: Länge 1,8km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung
von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen.
Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, unterhalb Großgründlach auf der
rechten Seite bestehende Pufferfläche (Brachfläche), auf der linken Seite Grünland,
niedere Dringlichkeit; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten
>4 (hohe Priorität): 3, 4
Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, hohe Dringlichkeit oberhalb der
Bahnunterführung; unterhalb im Wald verlaufend; Gewässerstrukturgüte (nach GSK
2008) in folgenden Abschnitten >4: 6 im Bereich der Bahnunterführung
LRE 5
Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen
Grünland verlaufend, niedrigere Priorität; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in
folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 6 – 10, oberhalb 14; die obersten Abschnitte
sind verrohrt
- GEK: Zwischen km 0+700 bis km 1+700: Ausweisung von Uferrandstreifen
LRE 6
Gründlach: Länge 1,4km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung
von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen.
Mühlbach: Länge1,2km; ganzjährig wasserführend, oberhalb Großgründlach auf der
rechten Seite Acker, auf der linken Seite Grünland, mittlere Dringlichkeit
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) <=4
LRE 7
Kothbrunngraben: : Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend,
hohe Dringlichkeit oberhalb von Boxdorf;
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) 3 - 4, lediglich Unterquerung der B4 in Boxdorf
(Abschnitt 14 7)
LRE 8+9
Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland
verlaufend, niedrigere Dringlichkeit
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 7; mittlerweile wohl renaturiert;
GSK eher 3 oder 4
Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben teilweise schwer zu
erkennen; niedrige Dringlichkeit
Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): überwiegend 4
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhafte Einrichtung von Uferrand- und wo möglich Gewässerentwicklungsstreifen
zu kombinieren mit
AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
AB11: Anlage ephemerer Gewässer
A1: Anlage von Stillgewässern – Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch
L2: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer
Bibermanagement
Eignung Ökokonto
Umwandlung von Acker in Grünland / Hochstaudenflur / Gewässerbegleitgehölze o.ä.
Extensivierung bestehenden Grünlands
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 193
272
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
Alle Fließgewässer III. Ordnung
Bereich
6.1
Naturnahe Fließgewässer
6.3
Röhrichte, Riede, Hochstauden
6.4
Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind
Dabei ist auf Flächen, die der Stadt Nürnberg gehören die Unterhaltspflicht SÖR zugewiesen; während
der Gewässerunterhalt auf Flächen im Privatbesitz i.d.R. dem Grundeigentümer überlassen wird. Hier
spielt der Landschaftspflegeverband eine wichtige Rolle, der in den letzten Jahren entlang verschiedener Bäche in Zusammenarbeit mit den Landwirten umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt
hat.
Ziel
Sicherung, Entwicklung / Mehrung
Libellen: geräumte Grabenabschnitte und neu angelegte Gräben bieten Lebensraum für zahlreiche
Libellenarten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche
Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Beschreibung der
Zielsetzung
Aktivitäten
- Sicherung und Entwicklung der vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gräben: Vernetzung,
16
Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat Libellen und andere wassergebundene Arten; insbesondere
von Pionierarten, die vegetationsarme Gewässer benötigen
- Aufwertung des Gewässers durch Zulassen / Anstoßen lateraler Eigenentwicklung
Vorgehen
- Extensive und auf das unbedingte Maß beschränkte Grabenunterhaltung
- Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts
abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden.
An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10 Jahre betragen. Durch abschnittsweise
Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert.
- Geeigneter Zeitpunkt:
∙ Oktober bis Februar: Rückschnittarbeiten, Auslichten von Gehölzen;
∙ November bis Februar/ März: Reinigung, Entfernen von Laub, Ästen, Abfällen und anderen
Abflusshindernissen;
∙ Spätsommer bzw. Herbst: Mahd;
∙ Bei Bedarf sind diese Angaben in Absprache mit dem Umweltamt und der UNB flexibel zu
handhaben.
- In Abschnitten ohne Uferstreifen ist die Grabenpflege auf den unmittelbaren Grabenbereich
beschränkt (Erhalt), in Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt wird die laterale Eigenentwicklung des Gewässers zugelassen bzw. angestoßen. Hierbei ist auf vorhandene Zwangspunkte zu
achten und die laterale Entwicklung auf ca. je 10m rechts und links des Gewässers zu beschränken
(Entwicklung). Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind mit dem zu erstellenden Bibermanagementkonzept zu harmonisieren.
- Erhöhung der Lebensraumfunktion durch biotopgestaltende Maßnahmen (Gestaltung)
- Einsatz schonend arbeitender Geräte
16
S. auch: Bayerisches LfU (2015): Arbeitshilfe: Unterhaltung von Gräben; Gehölzpflege: LUBW (2007): Gehölze an Fließgewässern
194 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
273
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
Beschreibung der
Elemente
Aktivitäten
Verschiedene Arbeitsgänge wie Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlräumung und Gehölzpflege
wo immer möglich und vom Aufwand her vertretbar zeitlich trennen und auf mehrere Jahre verteilen,
um den jeweiligen Eingriff zu minimieren. Bei Bedarf ist die Kombination der verschiedenen Maßnahmen möglich.
- Böschungsmahd:
∙ wenn möglich einseitig im Wechsel und außerhalb von hochwasserrelevanten Abschnitten
seltener als 1-mal/Jahr;
∙ nur den unteren Teil der Böschung im Abflussbereich mähen, Inselgruppen stehen lassen, in
jedem Fall wertvolle Bestände wie Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich, Wolfstrapp, Gilbweiderich, Wasserdost, Baldrian etc.) und Seggen stehen lassen; Röhrichtbestände an Gräben ggf.
beidseitig mähen um Flugraum für Libellen zu erhalten, auf angrenzenden Pufferstreifen kann das
Schilfröhricht stehen bleiben
∙ Mahd zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September
(BNatSchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Motormäher, Handsense
∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes
- Sohlkrautung:
∙ Nur krauten, wenn der Bewuchs den Abfluss behindert, nur im Stromstrich, Teilbereiche stehen
lassen
∙ Gewässersohle möglichst nicht antasten
∙ Zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September (BNatSchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Handsense
∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes, nicht im Gewässer oder auf der
Böschung belassen
∙ Ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit integrieren.
- Sohlräumung (nur in Ausnahmefällen)
∙ Sedimententnahme zur Wiederherstellung der ursprünglichen Sohle, keine Vertiefung, lediglich
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
∙ Nur wenn es Hydraulik (Abfluss) und angrenzende Nutzung erforderlich machen
∙ Ggf. Schutzvorkehrungen für wertvolle Arten (Libellen, Bachmuschel, etc.) mit UNB abstimmen
∙ Räumung auf 20% des Grabens und max. 200m am Stück räumen; Nebeneinander geräumter
und ungeräumter Abschnitte, grabenaufwärts räumen
∙ Räumung idealerweise im September / Oktober, per Hand, Mähkorb oder Bagger mit Grabenlöffel, keine Grabenfräse
∙ Räumgut zunächst auf der Böschung liegen lassen damit Tiere zurück ins Wasser gelangen
können, nach einigen Tagen entfernen; vor Maßnahme Endlagerung klären
∙ Müll und Abfälle fachgerecht aussortieren und entsorgen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 195
274
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
Beschreibung der
Aktivitäten
- Gehölzpflege
∙ Ziel: Erhalt und Entwicklung vorhandener standortgerechter, altersgemischter Gehölzbestände
und Bestandsdynamik; Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht; Entfernung standortuntypischer Arten
∙ Umtriebszeit ca. 20 Jahre, je nach Wuchsdynamik; nach 20 Jahren Abnahme der Ufersicherung
und Abnahme der Austriebsfähigkeit; Gehölzsäume besitzen zwischen 15 und 20 Jahren optimale
ökologische Funktion und größten Artenreichtum
∙ Durchführung im Winterhalbjahr (optimal Dez-Feb); Prüfung auf überwinternde Fledermäuse etc.
∙ Erhalt aller Altersstufen durch kleinräumig abgestufte Pflegemaßnahmen (auf den Stock setzen
auf max. 20-50m Länge); Belassen von Totholz und einzelnen Altbäumen
∙ Entnahme gewässerbegleitender Nadelholzbestände
∙ Phytophthora-Befall bei Schwarz-Erlen (Wurzel- und Wurzelhalsfäule): Fällen der befallenen
Bäume, Versuche mit Stockausschlägen befallener Bäume sind vielversprechend17; Bei Nachpflanzung ausschließlich Verwendung resistenter oder toleranter Erlen18
- Bekämpfung von Neophyten
∙ Für die Bekämpfung sind eine spezifische Bewertung und ein Managementkonzept für das
Gesamtgebiet empfehlenswert
- Gewässerentwicklung (in Abschnitten mit Uferstreifen in Besitz der Stadt Nürnberg)
∙ Vorlandabtrag
∙ Anlage von Grabentaschen 19
∙ Asymmetrische Aufweitung des Grabenprofils
∙ Asymmetrische Gestaltung der Böschungen
∙ Einbringen von Totholz
Grunderwerb
Wo möglich sollen Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um die Gewässerentwicklungsmaßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen.
Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferstreifen Gründlachtal“ ein Antrag beim Bayerischen Naturschutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar.
Lokalisierung
LRE 1
Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Priorität,
unterhalb und oberhalb des Ortsbereiches von Kleingründlach.
GEK: Vorlandabtrag auf gesamter Länge außerhalb Ortsbereich Kleingründlach
LRE 2
Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken,
nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend; geringste Priorität;
bei Bedarf oberhalb des Ortsbereiches von Großgründlach.
Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 39 (5);
Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018)
18 Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 40 (6);
Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018)
19 Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbh: Grundsätze einer ökologisch verträglichen Grabenpflege:
Vortrag (ohne Datum), Folien 49ff.
17
196 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
275
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
Lokalisierung
LRE 3
Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend;
hohe Priorität.
GEK: Aufweitung des Querschnitts, stellenweise Einbau von Sohlschwellen, Rückbau
bzw. Verschluss von Drainagen
Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den
Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Priorität, ab Abschnitt 4
geringer;
GEK: Aufweitung des Querschnitts, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen
Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand
verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Priorität
Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist
während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe
Priorität
Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgraben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Priorität
Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend;
regelmäßige Pflege empfohlen
LRE 4
Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpflege, niedere Priorität
Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, geringe Priorität
LRE 5
Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen
Grünland verlaufend, hohe Priorität;
GEK: Querschnittsaufweitung, Änderung der Fließdynamik, Rückbau bzw. Verschluss von
Drainagen
LRE 6
Mühlbach: Länge 1,2km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpflege, niedere Priorität
LRE 7
Kothbrunngraben: Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend,
hohe Priorität oberhalb von Boxdorf
LRE 8+9
Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland
verlaufend, hohe Priorität;
Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben nur teilweise schwer zu
erkennen; niedrige Priorität
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort, Vereinbarung eines Grabenpflegeplanes mit SÖR und SUN; Möglicher Umsetzungspartner
Landschaftspflegeverband.
Für die Umsetzung könnte eine Handreichung oder ein Flyer hilfreich sein, in dem die fachlich
einwandfreie und gleichzeitig praktikable Umsetzung verständlich dargelegt ist.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 197
276
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
zu kombinieren mit
AB08: Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und
Gräben:
In Bereichen mit ausgewiesenen Gewässerentwicklungsstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg kann
durch Entfernung von Uferverbau und Einbringen von Entwicklungsinitialen laterale Entwicklung
zugelassen werden. Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen20:
- A4: Wiederherstellung oder Entwicklung der Überschwemmungsdynamik in Auenbereichen
(Gelbbauchunke, Kreuzkröte), nach Vorlandabtrag in Kombination mit der Maßnahme Artenschutzmaßnahme A6 im Rahmen von AB02.
- FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfledermaus in gewässernahen Bauwerken z.B. an
Durchlässen und Brücken entlang der Gräben; dabei ist auf Gefährdung bei hohem Abfluss zu
achten;
- L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer: Einbringen von
Steinen, Totholz in Gewässer mit überwiegend Feinsubstrat; Renaturierung (besonders and größeren permanent wasserführenden Gewässern und der Gründlach (Lachgraben, ggf. Nonnenbach)
- L2: Verringerung von Stoffeinträgen: Ausweisung von Uferrandstreifen
- M2: Unterlassung / Anpassung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (Zielart: Gemeine
Bachmuschel – Unio crassus): Begrenzung der Eingriffe in die Gewässersohle, zeitlich versetzte
Räumung möglichst kleiner Abschnitte, Anpassung der Räumzeiten an den Lebenszyklus, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln;
- V14: Schaffung / Optimierung von Brutstätten durch Abstechen von Böschungen (Zielart Eisvogel
– Alcedo atthis): Erhalt und Abstechen von Böschungen entlang der Gewässer (z. B. unterer Kothbrunngraben kurz vor der Mündung, allerdings ist zum Erreichen der Gründlach das Überfliegen der
Würzburger Straße erforderlich; Prüfung möglicher Standorte an der Gründlach in diesem Bereich),
Mindesthöhe 1,5-2m, Mindestbreite 2-5m; Anbringen von Ästen als Ansitzwarte; Unterhalt in die
Unterhaltungspläne aufnehmen;
- V15: Schaffung künstlicher Brutwände, Anlage künstlicher Brutröhren (Zielart Eisvogel – Alcedo
- atthis): geeignete Bereiche entlang der Gründlach
- Bibermanagement
Eignung Ökokonto
Strukturverbesserung und Eigenentwicklung Fließgewässer
Aufwertung von 6.6 (0,2), 6.4 (0,5) zu 6.1 (naturnahe Fließgewässer, 0,8) bei optimaler Durchführung
möglich
20
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
198 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
277
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern
Bereich
6.2
Ziel
Erhalt
Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser
Entwicklung / Mehrung
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Zielsetzung
Erhalt bzw. Verbesserung der gegenwärtigen Lebensraumqualität
Im gegenwärtigen Zustand besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel sowie
zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und stellenweise Unterwasservegetation.
Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuenarm und auch nicht sehr artenreich. Die
Gewässer sind durchweg eutroph.
Maßnahmen
- Erhalt der Schilf- und Röhrichtzonen
- Mahd der Dämme minimieren und ein Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen
und niedrigwüchsigen Beständen anstreben
- Schwimmblattvegetation erhalten, aber begrenzen um den Sauerstoffaustausch in Wärmeperioden
sicher zu stellen
- Nur extensiver Fischbesatz
Priorität an stadteigenen Flächen
Grunderwerb
nicht elevant
Lokalisierung
LRE 1
Weiher westlich der A73: Bewirtschaftet durch einen Verein, ggf. Vereinbarungen zur
Verbesserung der Röhrichtstruktur und Dammvegetation
LRE 2
Biotopweiher N-1561: Sicherung des Wasserhaushaltes
LRE 3
Löschteiche nördlich Neunhof: Entnahme der Nadelgehölze am Nordufer, gelegentlich
Gehölzsaum im Süden entlang des Lachgrabens ausholzen (Maßnahme AB09) um
übermäßige Verschattung zu verhindern
Teich am Waldrand westlich Dorfäckerstraße: Privatbesitz, keine Maßnahme
LRE 4
Mühl- und Schwemmweiher bei Kleingründlach: Entwicklung von Landröhricht im
Kontakt mit den Weihern (Artenschutzmaßnahme V27)
LRE 8+9
Steinacher Weihergraben: Ab und an Gehölze auslichten um übermäßige Verschattung
zu verhindern, Sicherung des Wasserhaushaltes
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 199
278
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern
zu kombinieren mit
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen21:
- A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die
Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern,
sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc.
gefördert bzw. belassen werden. Optimal besitzen diese Bestände direkten Anschluss an Gehölz- /
Heckenstrukturen. Gehölz- und Heckenstrukturen sollten idealerweise auf der Nordseite der
Gewässer liegen um deren Beschattung zu vermeiden.
- V27: Entwicklung von Schilfröhrichten (Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer):
Zulassen der Entwicklung von Landröhrichten im Kontakt zu Gewässern:
z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach Erhalt des bestehenden Röhrichts im
aufgelassenen westlichen Weiher;
Im Kontakt zum Großen Mühlweiher, zwischen Großem und Kleinem Schwemmweiher
Eignung Ökokonto
21
Ggf. Entwicklung von Landröhricht im Kontakt zu Stillgewässern.
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
200 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
279
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 11 | Anlage ephemerer Gewässer
Bereich
In Geländemulden, vorzugsweise in der Nähe von Fließgewässern
Ziel
Erhalt, Entwicklung / Mehrung
Libellen: die kürzlich angelegten ephemeren Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Libellenarten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und
die Kleine Pechlibelle.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Erhalt
- Bei Bedarf Teilentlandung bestehender ephemerer Gewässer (bis zu 50%) - Entfernung Gehölze,
Röhrichtaufwuchs
Entwicklung / Mehrung
- Anlage von flachen, grundwasserunabhängigen Geländemulden
- Speisung durch Niederschlag, Überlauf aus benachbartem Fließgewässer oder durch oberflächlich
abfließendes Niederschlagswasser
Grunderwerb
erforderlich
Lokalisierung
LRE 3
- Erhalt: Augraben-Nord und rechts der Gründlach (Höhe Spund) nördlich Boxdorf
- Entwicklung / Mehrung: zwischen Gründlach und Lachgraben östlich B4
- Entwicklung / Mehrung: Sooswiesen südlich Gründlach und entlang des Nonnenbaches
LRE 4
- Erhalt: Privat angelegtes ephemeres Stillgewässer in Kleingründlach nördlich des
Mühlbaches (Privatgrund)
- Entwicklung / Mehrung: Herrenwiesen zwischen Klein- und Großgründlach
LRE 5
- Entwicklung / Mehrung: wwestlich Bahnstrecke und nördlich Gründlach
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort, durch die Umsetzungspartner Landschaftspflegeverband, Maschinenring Regnitzfranken, SÖR
zu kombinieren mit
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen22:
und SUN
- A1: Anlage von Stillgewässern
- A2: Anlage von Gesteinsschüttungen und Totholzhaufen: Durch Anlage entsprechender Strukturen
im Umgriff der Geländemulden werden Tag- und Winterverstecke für verschiedene Amphibienarten
angeboten
- A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte: Sollte im Umgriff ephemerer
Gewässer grabbares Substrat vorhanden sein, wird empfohlen in diesen Bereichen vegetationsarme
Fläche bereit zu stellen.
Eignung Ökokonto
22
Bei entsprechender Aufwertung ist die Maßnahme für das Ökokonto geeignet.
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 201
280
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
Bereich
Kulissen für Gehölzmehrung
Neue Bauflächen mit Anschluss an die Landschaft
Straßenbegleitend
Ziel
Entwicklung / Mehrung
Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von Tierlebensräumen, Windschutz; Erosionsschutz und
Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Kulisse für Gehölzmehrung
- Neuanlage von Feldgehölzinseln mit dem Ziel der Entwicklung lichter Eichen-Birken-Kiefern-Feldgehölzinseln mit breiten Saumbereichen, bevorzugt Verbreiterung oder im Anschluss bestehender
Gehölzstreifen
Ortsränder
- Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und Landschaft aus heimischen, standortgerechten
Einzelbäumen, Gebüschen, Hecken, Baumgruppen. Gestaltung entsprechend der örtlichen
Situation
- Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten bei der Pflanzung
- Soweit möglich Festsetzung im Bebauungsplan
Allee / Baumreihe an der B4
- Ergänzung der bestsehenden Baumreihen entlang der B4. Ggf. Berücksichtigung von Synergieeffekten mit der Stadtumlandbahn
- Baumartenwahl an Bestand orientieren. Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten und der
„Straßenbaumliste“ GALK bei der Pflanzenauswahl
Grunderwerb
Für Gehölzmehrung in der Flur Erwerb im Rahmen des Ökokontos
Lokalisierung
LRE 2
- Neuanlage von Hecken / Feldgehölzen südlich Reutles zur Gründlach auf sandigen
Standorten und im Anschluss an bestehende Gehölzstreifen. Schaffung eines abschirmenden „Kulisseneffektes“ zur stark befahrenen B4.
- Neuanlage eines Feldgehölzes nördlich Reutles an der Stadtgrenze im Anschluss an
bestehende Feldgehölzinsel
- Baumreihen an der B4,
- Einbindung neuer Wohnbauflächen in die Landschaft nördlich und südlich Großgründlach (Ortsrandeingrünung)
LRE 3
- Baumreihen an der B4
LRE 5
- Neuanlage von Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken südlich Würzburger Straße
LRE 7
- Baumreihen an der B4
LRE 8+9
- Neuanlage von Gehölzstreifen, Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken im Anschluss
oder im Umfeld des Boxbergs
- Baumreihen an der B4
- Neuanlage eines Feldgehölzstreifens und Baumreihen zur Einbindung des geplanten
Gewächshausparks zwischen B4 und Neunhof
- Einbindung neuer Wohnbauflächen und Gewächshäuser südlich Kraftshof (Ortsrandeingrünung)
202 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
281
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
Umsetzung
Für Gehölzmehrung in der Flur sofort; dauerhaft
(zeitlicher Rahmen)
Bei Ortsrandeinbindung im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens
zu kombinieren mit
AB14: Anlage von Streuobstbeständen
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen23:
- FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der
Nähe zu den Gewässersystemen
- FM6: Anlage von arten- und strukturreichen Gehölzsäumen, Waldinnen- und außensäumen
- FM11: Anlage von linearer Strukturen – Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus
- V4: Anlage und Optimierung von Nisthabitaten – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer,
Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Bluthänfling
(Heckenbrüter)
- V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke,
Neuntöter, Bluthänfling
- V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel
- V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals,
Bluthänfling
Eignung Ökokonto
23
Gehölzmehrung in der Flur
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 203
282
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen
Bereich
2.1
Heimische, standortgerechte Ufergehölzsäume
2.3
Großflächige Feldgehölze, Baumhecken
3.1
Au- / Bruchwald
3.3
Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil, Mittelwald, Niederwald,
3.4
Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte
Hutewald / Waldweide
Kiefern / Kiefern-Mischwälder
5.1
Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen), Friedhof mit Altbaumbestand
Ziel
Erhalt
Entwicklung / Mehrung
Positive Wirkung auf
Boden
Bodenbrüter
Grundwasser
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Beschreibung der
- Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen
Aktivitäten
- Schaffen von Höhlen (ab ca. 40cm Stammdurchmesser für Fledermäuse; Höhleninitialen auch für
Spechte)
- Belassen von ausreichend Altholz zur Selbstentwicklung
- Belassen von stehendem und liegendem Totholz
Grunderwerb
nein
Lokalisierung
LRE 1
- Baumhecke zwischen Kleingründlach und A73
LRE 2
- Feldgehölz zwischen Kleingründlach und Stöckelwiesen
- Baumhecken und Wälder nördlich und westlich Reutles
- Feldgehölz Biotop N1561 östlich Großgründlach (Bund Naturschutz pflegt dort
Obstbäume)
LRE 3
- Randbereiche des Reichswalds
- Gewässerbegleitgehölze / Auwaldbereiche entlang der Gründlach, Lach- und Ochsengraben und Nonnenbach
LRE 4
- Wälder zwischen A73 und Stadtgrenze sdwestlich Kleingründlach mit älteren Kiefern
und Eichen
- Zwischen Kleingründlach – Obermühle und Großgründlach – Irrgarten zwischen
Gründlach und Mühlbach (teils auf ehemaligen Weihern) und kaum bewirtschaftet
LRE 5
- östlich A73 zwischen Hundertbeete und Bahnstrecke teils feuchte Feldgehölze
LRE 6
- Gewässerbegleitgehölze an Mühlbach und Gründlach
LRE 7
- Irrhain
LRE 8+9
- Boxberg
- Randbereiche des Reichswalds
- Boxdorf Feldgehölz (Spund)
- Neunhof Schlossgarten
- Kraftshof Friedhof
- Randbereiche des Reichswalds östlich Kraftshof
204 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
283
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen
Umsetzung
Sofort und dauerhaft
(zeitlicher Rahmen)
zu kombinieren mit
AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen24:
- FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der
Nähe zu den Gewässersystemen
- FM2: Fräsen von Baumhöhlen – vor allem Bechsteinfledermaus – alte Laubbaum- und Mischwaldbestände (Alter >100 Jahre, bzw. Bäume mit Brusthöhendurchmesser >45 cm)
- FM4: Entwicklung / Förderung von Baumquartieren – Fledermäuse – Altholzbestände des Reichswaldes
- V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel
- V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals,
Bluthänfling
- V8: Nutzungsverzicht / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit
Saum – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper
- V19: Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem
Totholz / Erhöhung des Strukturreichtums – Spechte – Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht,
Kleinspecht, Grünspecht, Hohltaube
Eignung Ökokonto
nicht geeignet - Als Maßnahme in Kostenerstattungsbetragssatzung nicht enthalten. Als Aufwertung
anderer Maßnahmen (bspw. Waldrand) möglich
24
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 205
284
Maßnahmenkatalog
AB 14 | Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen
Bereich
Ziel
4.1
Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen
4.2
Intensiv bewirtschaftete Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger Baumschnitt)
Erhalt
Entwicklung / Mehrung
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Beschreibung der
Erhalt:
Aktivitäten
- Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der zwei Streuobstbestände betreut
VNP W07; KULAP B57
Entwicklung / Mehrung:
- Anlage in Ortsrandbereichen (nicht lokalisiert, da offen und abhängig von der Bereitschaft der
Eigentümer und spezifischer Verhandlung mit ihnen)
- Ggf. freie Ernte durch Bürger
Grunderwerb
Nein
Lokalisierung
LRE 1
- nördlich Kleingründlach – vom Bund Naturschutz gepflegt – Erhalt
- westlicher Rand von Kleingründlach – erweiterungsfähig – Erhalt, Entwicklung /
Mehrung
- nordöstlich Schwemmweiher am Weiher vor Feldgehölz – Erhalt
- Zwischen Stöckelwiesen und Brucker Str. – kleine Fläche – Erhalt, evtl. Entwicklung /
Mehrung
LRE 3
- Zwischen Gründlach und Lachgraben – Eingang Sooswiesen Süd - Erhalt, evtl.
Entwicklung / Mehrung
LRE 8+9
- südlich Boxberg am Gehölzrand – Erhalt
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort
zu kombinieren mit
AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen25:
- FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der
Nähe zu den Gewässersystemen
- V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke,
Neuntöter, Bluthänfling
- V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel
- V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals,
Bluthänfling
Eignung Ökokonto
Anlage extensiv bewirtschafteter Streuobstwiesen (Entwicklungswert 0,6) im Rahmen des Ökokontos
möglich
25
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
206 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
285
Maßnahmenkatalog
AB 15 | Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von
Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten
Bereich
Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS)
- Auf überschwemmungsgefährdeten Standorten (innerhalb HQ100)
- Auf grundwassernahen (Grundwasserflurabstand <1m (gem. Grundwasserstandmessung Stadt
Nürnberg, 2016), lehmige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 73d: lehmig) mit höherer Filterkapazität
Ziel
Verbesserter Schutz der Boden- und Wasserressourcen durch Extensivierung der landwirtschaftlichen
Nutzung
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
- „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (KULAP B36)
- „Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“ (KULAP B39)
- „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ (KULAP B10)
- Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingungen passen
- Nutzung als extensive Wiese nach AB01 (VNP H20, KULAP B28)
Grunderwerb
Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos
Lokalisierung
LRE 3
- Äcker westlich, nördlich und östlich Neunhof nördlich des Lachgrabens bis zum
Reichswald (HQ100 und geringer GW-Flurabstand und ÜBK 73d)
LRE 5
- Buckäcker südlich Kleingründlach (HQ100)
- Äcker südlich Großgründlach / Würzburger Str. – Espan und Sportfreunde Großgründlach (HQ100)
LRE 7
- Äcker entlang des Kothbrunngrabens (HQ100)
LRE 8+9
- Äcker nördlich zwischen Soosweg und Irrhain (HQ100)
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen26:
- V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche
- V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz
- V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes
- – Wachtel, Wiesenschafstelze
- V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen
Eignung Ökokonto
Derzeit bestehen keine Möglichkeiten zur Anerkennung als Ökokontomaßnahme. Im Kapitel Umsetzung unter "Strategie Ökokonto" und "Instrumentenkasten" sind Möglichkeiten aufgezeigt.
26
Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 207
286
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge
Bereich
Markante Ortseingänge mit Bedeutung im Wegenetz (Rad – Freizeitwege).
Zugänge zum Reichswald (Übergänge aus dem Wegenetz Knoblauchsland – Reichswald)
Ziel
Verbesserung der Auffindbarkeit von Ortszugängen und Zugängen zum Wegenetz im Reichswald für
Nutzer der Wander- und Freizeitwege im Knoblauchsland. Schaffung eines Wiedererkennungswertes.
Gestaltung attraktiver Zugänge aus der Landschaft in die Siedlungen.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Beschreibung der
Baumtore am Siedlungsrand
Aktivitäten
- Pflanzung von einer / zwei markanten einheimischen Laubbäumen abhängig von der örtlichen
Situation und der Grundstücksverfügbarkeit.
Bevorzugte Baumart: Esskastanie , mächtige prägende Erscheinung, Herbstfärbung gelb, steht als
wärmeliebende Baumart für die Anpassung an den Klimawandel. Naturerlebnis essbare Früchte
(Maronenbraten)
- Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal.
Waldzugänge
- Pflanzung von Baumkarees (2x2 Bäume) zur Markierung der Übergänge aus dem Wegenetz des
Knoblauchslands in den Reichswald.
Bevorzugte Baumart: Zitterpappel, mächtig und markanter Wuchs, Pionierart, steht stellvertretend
für die Auenlandschaft und deren Dynamik, auffällige Herbstfärbung, Naturerlebnis Wind,
Rauschen.
- Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal.
Grunderwerb
Grunderwerb nicht zwingend erforderlich, möglich sind auch privatrechtliche Vereinbarungen oder
freiwillige Maßnahmen von Grundstückseigentümern.
Lokalisierung
LRE 1
Ortseingänge
- Kleingründlach: Zur Hohen Weide (am Kesselgraben)
LRE 2
Ortseingänge
- Reutles: Mespelbrunner Straße (Ortseingang)
- Reutles: Reutleser Straße / Mespelbrunner Straße
- Großgründlach: Ebermannstädter Straße / Hektor-Pömer Straße (Spielplatz)
- Großgründlach: Zur Schlottareuth (Ortseingang)
- Großgründlach: Volkacher Straße (östlicher Ortseingang)
- Großgründlach: Veitshöchheimer Straße Ortseingang neu (Südrand neues Wohngebiet)
LRE 3
Waldzugänge
- Boxdorfer Steig (Anbindung Reutles und Neunhof – Reichswald) (übergeordnete
Freiraumverbindung)
- Kreuzäckerstraße (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer
Albverein)
- Obere Dorfstraße (Kreisstraße N3) (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Radwanderweg Erlangen-Höchstadt)
- Soosweg (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein,
Wildmeistersteig)
208 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
287
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge
Lokalisierung
LRE 4
Ortseingänge
- Kleingründlach: Mittelmühlweg (an der Gründlach)
- Kleingründlach: Kleingrünlacher Straße (Ortseingang Ost)
LRE 5
Ortseingänge
- Großgründlach: Würzburger Straße / Haßfurter Straße (Südlicher Ortseingang)
LRE 7
Ortseingänge
- Kraftshof: Moosfeldweg (westlicher Ortseingang)
- Kraftshof: Am Knappsteig (westlicher Ortseingang)
Waldzugänge
- Irrhain (Anbindung Kraftshof – Reichswald)
LRE 8+9
Ortseingänge
- Neunhof: Obere Dorfstraße (nordöstlicher Ortseingang)
- Boxdorf: Sacker Straße (südwestlicher Ortseingang)
- Boxdorf: Am Knappsteig (östlicher Ortseingang)
- Kraftshof: Lachfelder Straße (östlicher Ortseingang)
Waldzugänge
- Schiestlstraße (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (übergeordnete Freiraumverbindung)
- Reuthweg (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein)
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
E02: Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes
Eignung Ökokonto
Grundsätzlich auf Stadteigentum geeignet, allerdings geringer Punktwertgewinn.
Kombinierbar mit Baumschutzsatzung als Ersatzpflanzungen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 209
288
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
Bereich
Wegenetz im Untersuchungsgebiet, Aussichtspunkte, Wasserplätze
Ziel
Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit
Anschluss an Erholungsräume, an Aufenthalts- und Wasserplätze, an die Zugänge zu Siedlungen und
zum Reichswald sowie an besondere Landschaften (Irrhain, Irrgarten, Schlösser) und an die Gewässer.
Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser durch die Anlage von Aussichtspunkten und Wasserplätzen an geeigneten Stellen.
Bewusstsein schaffen für die Geschichte und die Entwicklung der Kulturlandschaft und der historischen Nutzung von Wasserkraft.
Vermittlung von Naturerfahrung: Wasser, naturnahe Gewässer, Wasserlebewesen, Kulturtechnik, vom
Mensch geschaffene Gewässer, Sandlebensräume, Waldlebensräume, historische Kulturlandschaften.
Positive Wirkung auf
Boden
Bodenbrüter
Grundwasser
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Beschreibung der
Thematischen Rundwege
Aktivitäten
Entwicklung von thematischen Rundwegen, um die natürlichen und kulturellen Besonderheiten der
Auenlandschaft herauszustellen. Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes.
Zugunsten einer möglichst naturnahen Entwicklung an den Gewässern wird auf durchgängige
gewässerbegleitende Wege verzichtet. Dies gilt insbesondere für die Gründlach. Die landschaftsbezogenen Wege queren jedoch an besonderen und zugänglichen Punkten die Gründlach. An diesen
Schnittstellen werden Wasserplätze eingerichtet.
- Entwicklung thematischer Rundwege
- Festlegen des Routenverlaufs zur Vernetzung interessanter Orte, Aussichtspunkte, Wasserplätze
- Ermittlung der Wegequalität (Zielgruppenspezifisch) mit erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen
und Lückenschlüssen
- Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen)
- Entwicklung identitätsstiftender Elemente entlang der Routen (Möblierung, Infotafeln etc.)
Entwicklung / Gestaltung von geeigneten Formaten zur Bewerbung (Flyer, digitale Medien)
Radrouten
- Entwicklung von zwei Radrouten auf bestehenden Wegen, die alle LRE untereinander verbinden
- Anbindung der Direktervermarkter und gastronomischer Betriebe sowie interessanter Orte,
Aussichtspunkte, Wasserplätze
- Einbindung in das touristische marketing der Stadt
- Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen)
Anlage / Gestaltung von Aussichtspunkten
Aussichtspunkte ermöglichen den Überblick über die Landschaft. Im Entwicklungskonzept sind an
ausgewählten Standorten Aussichtspunkte vorgesehen. Die Aussichtspunkte sind nicht standardisiert
zu entwickeln, sondern an die jeweilige örtliche Situation anzupassen. Sie sollen sich in die Landschaft
einfügen. So könnte z.B. der Aussichtspunkt am Waldrand in den Sooswiesen einem Hochsitz oder
eine Biberburg als Vorbild haben, Wasserplätze im Bereich von Stillgewässern sich an Ruhebänken /
Angelstegen orientieren.
- Genaue Festlegung der Standorte, Ortsbesichtigung
- Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Aussichtspunkten mit Umfeldgestaltung und ggf.
ergänzender Ausstattung in gleicher Gestaltsprache, hohe Gestaltqualität erforderlich
- Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal
- Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität
210 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
289
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
Beschreibung der
Anlage / Gestaltung von Wasserplätzen
Aktivitäten
Wasserplätze ermöglichen an das Wasser heranzutreten und mit Wasser in Berührung zu kommen. Entlang der Gründlach finden sich Räume die für deren Einrichtung geeignet sind. Jeder Ort ist individuell,
mit eigenen Geschichte, die es zu erzählen und zu entdecken gilt. Damit ist jeder Wasserplatz individuell
aus dem Ort heraus zu gestalten. Die Orte eigen sich als Naturerlebnisorte und um Wissen zu vermitteln.
- Genaue Festlegung der Standorte, Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen - Ortsbesichtigung
- Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Wasserplätzen mit Umfeldgestaltung, hohe Gestaltqualität
- Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen
- Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal
- Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität
Grunderwerb
Grunderwerb erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Wegenetz
- Radrouten "Rund um die Gründlach" und "Gemüsepfad" (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 2, 4)
- Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 2, 6)
- Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße
– Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 4)
Aussichtspunkte
- Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze)
LRE 2
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 1, 4)
- Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 6), Lückenschluss
Volkacher Straße – Thüngersheimer Straße
- Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3)
und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen
Aussichtspunkte
- Reutles: Nördlich Mespelbrunner Straße (an der Stadtgrenze)
- Reutles: Reutleser Straße (St. Felicitas Kapelle)
- Großgründlach: Verlängerung Volkacher Straße zur B4 (Wäldchen mit Teich)
- Großgründlach: Östlicher Ortsrand im Bereich Schlottareuthgraben
LRE 3
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg Neunhof Nord: „Rund um den Lerchenbühl“, Bestandswege
und Lückenschluss am Ziehgraben
- Thematischer Weg (Lückenschluss) zum Aussichtspunkt Sooswiesen
- Verbindungen auf Bestandswegen zum Rundweg „Von Spielplatz zu Spielplatz“ (LRE 2)
und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen
Aussichtspunkte
- Neunhof: nördlich Untere Dorfstraße (an den Regenrückhaltebecken); östlich
Kreuzäckerstraße (an der Stadtgrenze); Sooswiesen (Beobachtungskanzel)
Wasserplätze
- Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben)
- Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Behindertenzentrum)
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 211
290
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
Lokalisierung
LRE 4
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 1, 2)
- Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße
– Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 1)
Aussichtspunkte
- Kleingründlach: Obermühlweg (Schwemmweiher) und Mühlweiher
- Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee)
Wasserplätze
- Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee)
LRE 6
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 2); Lückenschluss
Hans-Fellner Straße – Himmelreich
LRE 7
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen
(auch LRE 8)
- Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“,
Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 8)
- Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege
(auch LRE 8)
Aussichtspunkte
- Boxdorf: Am Weiher
- Kraftshof: Am Irrhain
LRE 8+9
Wegenetz
- Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE)
- Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen
(auch LRE 7)
- Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“,
Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 7)
- Thematischer Rundweg Boxdorf Süd: „Rund um die Tongrube“, Bestandswege und
Lückenschluss an der Tongrube
- Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege
(auch LRE 7)
- Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3)
- Verbindung auf Bestandswegen zum Kraftshofer Forst (Soosweg, Grenzweg)
Aussichtspunkte
- Boxdorf: An der Lehmgrube und Am Boxwald
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft - unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen, Umsetzungspartner bei
zu kombinieren mit
E01: Auffindbarkeit / Zugänge
den Rundwegen bzw. Begleitbroschüren ist der VGN / Touristikabteilung
E03: Umweltbildung
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
212 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
291
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 03 | Umweltbildung
Bereich
Wegenetz im Untersuchungsgebiet
Aussichtspunkte / Wasserplätze / Spielplatz „Die Sandhummeln“ in Reutles
Ziel
Ermöglichen von Naturerfahrung in den Bereichen Historische Kulturlandschaft, Sandlandschaften,
Auenlandschaften und Wiesenlandschaften.
Vermittlung der naturschutzfachlichen Bedeutung und Vielgestaltigkeit der Auenlandschaft und deren
Zusammenspiel mit der landwirtschaftlichen Nutzung.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Neuanlage eines Kinderspielplatzes mit dem Thema Sandlebensräume „Die Sandhummeln“.
In Reutles besteht Bedarf für einen wohnungsnah erreichbaren Spielplatz. In der Konzeption des
Spielplatzes wäre die räumliche Nähe zu wertvollen Sandlebensräumen zu berücksichtigen und in der
Gestaltung des Spielplatzes aktiv einzubringen:
- Entwicklung eines Spielplatzes unter dem Motto Sandlebensräume. Entsprechend dem Motto
erfolgen die Gestaltung der Anlage und die Ausgestaltung der Spielgeräte
- Aufweitung der Örtlichkeit zu einem Ausgangs- und Zielpunkt für „Expeditionen in die Auenlandschaft Gründlachtal“, ggf. Ausstattung mit Aufenthalts- / Schutzraum
- Verbinden mit weiteren Örtlichkeiten, die unmittelbare Naturerfahrung und Vermittlung von
naturschutzfachlichen Zusammenhängen ermöglichen, wie z.B. die Zugänge zum Wasser (Wasserplätze), Biberburg, Kräuter und Gemüsegärten, landwirtschaftliche Betriebe, etc.
- Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt Nürnberg und des Landschaftspflegeverbandes. Herstellen von Vernetzungen zur Umweltstation Nürnberg
Die Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen ist nicht an den Standort Reutles
gebunden. Aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs und dem Vorhandensein einer städtischen Fläche
nördlich Reutleser Straße im Umfeld des Skaterplatzes erscheinen hier die Voraussetzungen günstig.
Naturerlebnis Auenlandschaft Gründlachtal
- Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen für das Gesamtgebiet (siehe E02
Wege und Einrichtungen)
- Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Naturerfahrung Wiesenlandschaften
- Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze, Aussichtspunkt E01)
LRE 2
Naturerfahrung Sandlandschaften
LRE 3
Naturerfahrung Auenlandschaft
- Reutles: Neuer Kinderspielplatz „Die Sandhummeln“ am Reutleser Weg
- Neunhof: Sooswiesen
- Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben)
- Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Abschlagsbauwerk Mühlbach)
LRE 4
Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft
- Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee Hallerschloss – Irrgarten)
Naturerfahrung Auenlandschaft
- Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee)
LRE 8+9
Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft
- Kraftshof: Irrhain
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 213
292
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 03 | Umweltbildung
Umsetzung
Sofort und dauerhaft, möglicher Umsetzungspartner Umweltstation Nürnberg
(zeitlicher Rahmen)
zu kombinieren mit
E02: Wege / Einrichtungen
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
214 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
293
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen E - Erholung
E 04 | Ordnungsmaßnahmen
Bereich
Gesamtes Projektgebiet
Ziel
Lösung / Einschränkung Hundeproblematik: Beunruhigung / Störung Brutvögel, Lebensmittelproduktion, Nutzerkonflikte
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Biotopschutz
Eisvogel
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Besucherlenkung
- Hinweisschilder (Hunde bitte Anleinen, Hinweis auf Artenschutz)
- Kottütenspender + Sammler an wichtigen Punkten (regelmäßige Leerung durch SÖR)
- Flyer zur Hundeproblematik an frequentierten Orten (Hofläden, Märkte)
Einrichten eines öffentlichen Hundeauslaufplatzes
- Parkmöglichkeiten für PKW anbieten
- Zäunung
- Infoschilder
Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO – HVO)
- Leinenzwang in der Flur
- Kontrolle und Durchsetzung des Ordnungsrechtes
Grunderwerb
Ggf. für Hundeauslaufplatz erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Hundeauslaufplatz
- An der Ausfahrt A73-Eltersdorf, zwischen Bahnlinie und Kleingründlacher Straße
LRE 2
Hundeauslaufplatz
- Am Skaterplatz Reutleser Straße, Parkmöglichkeiten an der Ausfahrt der B4-Reutles
unterbinden
LRE 3
Hundeauslaufplatz
- Würzburger Straße „Am Himmelreich“ gegenüber
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft – unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen
zu kombinieren mit
E02: Wege / Einrichtungen
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 215
294
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 01 | Charta Auenlandschaft
Bereich
Gesamtes Projektgebiet
Ziel
Stärkung Identität / Image
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Amphibien
Artenschutz
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Beschreibung der
Verständigung auf eine Zielvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und Einwohnern und Bürger-
Aktivitäten
vereinen sowie den örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretung auf ein Leitbild der Region,
auf ein Rahmenprogramm, das den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien enthält und
gemeinsame Entwicklungsziele dokumentiert.
Förmliche Unterzeichnung und Veröffentlichung der Charta der Charta innerhalb eines festlichen
Rahmens.
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1 - 9
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
IK02: Fotobuch
Gesamtes Projektgebiet
IK03: Gestaltungsleitfaden
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
216 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
295
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 02 | Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal
Bereich
Gesamtes Projektgebiet
Ziel
Stärkung Identität der Bevölkerung / Beförderung Image des Berufsstandes
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Amphibien
Artenschutz
Kultur /
Identität
Erholung
Libellen
Fledermäuse
Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die
Landwirte im nördlichen Knoblauchsland“.
- Entwicklung eines „Drehbuchs“ zu den Zielen und erwarteten Aussagen des Fotobuchs. Möglicher
Ansatz wäre, dass künstlerisch hochwertige Portraits der in der Landwirtschaft agierenden
Menschen den Ausgangspunkt des Fotobuches darstellen. Daneben sollten die Highlights der
Kulturlandschaft im Fokus stehen.
- Auswahl geeigneter Fotographen / Journalisten zur Recherche Hintergründe und Führung von
Interviews
- Druck / Veröffentlichung
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1 - 9
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
---
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
Gesamtes Projektgebiet
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 217
296
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 03 | Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten
Bereich
Boxdorf, Großgründlach, Kleingründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof
Ziel
Erhalt des dörflichen Charakters durch Gestaltung der Dorfmitten und angemessene Innenentwicklung.
Ziel einer ortstypischen Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen im Ortskern.
Erhalt der historischen Ortsränder und Ausgestaltung der neuen Ortsränder als harmonischer
Übergang in die Landschaft.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Oberflächengewässer
Eisvogel
Biotopschutz
Amphibien
Artenschutz
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Erstellung eines Gestaltungsleitfadens für die ortstypische Gestaltung von vorhandenen und neuen
Ortsrändern sowie für die Ortsmitten.
- Erarbeitung von Gestaltungsempfehlungen mit Best-Practice Beispielen für die Sanierung und
Gestaltung von Straßenräumen, ortstypischer Gebäude und Freiflächen im Ortskern als Beratungsgrundlage
- Empfehlungen zur Gestaltung der Ortsränder und Übergangsbereichen in die Landschaft mit
Best-Practice Beispielen
- Herausarbeitung der lokalen Bautradition und Darstellung typischer historischer Elemente im
Verbund mit neuen Materialien als Grundlage für eine mögliche Förderung, ggf. abhängig von einer
Gestaltungssatzung
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Kleingründlach
LRE 2
Reutles, Großgründlach
LRE 3
Neunhof
LRE 4
Kleingründlach
LRE 5
Großgründlach
LRE 6
Großgründlach
LRE 7
Boxdorf, Kraftshof
LRE 8+9
Boxdorf, Kraftshof, Neunhof
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
IK01: Charta Auenlandschaft Gründlachtal
IK 04: Straßenraumgestaltung
AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
AB14: Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
218 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
297
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 04 | Straßenraumgestaltung
Bereich
Großgründlach, Reutles, Kraftshof, Neunhof
Ziel
Gestaltung des Straßenraumes, Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Erhöhung der
Aufenthaltsqualität, Neuordnung des ruhenden Verkehrs.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Artenschutz
Amphibien
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
In den historischen Kernbereichen ist es aufgrund der hohen Einzelwertigkeit der Gebäude erforderlich, das Erscheinungsbild des Umfeldes gestalterisch aufzuwerten, sodass ein harmonischer, dem
Ort angemessener Gesamteindruck entsteht und das Dorf insgesamt an Charakter und Lebensqualität
gewinnt
Einleitung eines Beteiligungsprozesses oder Durchführung von Einzelmaßnahmen
Neunhof:
- Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung der Verkehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität
- Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen Gebäuden
und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Straßenbegrünung, Reduzierung parkender Autos
- Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung, Straßenbegrünung
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 2
Großgründlach
Mündungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße ist platzartig
aufgeweitet. Hier befinden sich die Buswartezonen. Der Mühlbach ist durch die Hauptstraße unterbrochen:
- Verbesserung der Erfahrbarkeit des Gewässers durch Herstellen einer durchgängigen
Wegeverbindung in Ost- und Westrichtung
- Platzgestaltung und Aufwertung der Wartebereiche mit Fahrradparkplätzen unter
Einbezug des Mühlbachs
Reutles
Reutleser Straße von Kleingründlach / Gemündener Weg bis Ortsende Reutles-Nord
- Niveaugleiche Ausgestaltung von Fahrbahn und Gehweg
- Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung
- Sitzplatz- und Umfeldgestaltung an der St. Felicitas-Kapelle (siehe E02)
LRE 8+9
Neunhof
- Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung
der Verkehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität
- Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen
Gebäuden und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Begrünung, Reduzierung
parkender Autos
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 219
298
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 04 | Straßenraumgestaltung
Umsetzung
Sofort und dauerhaft
(zeitlicher Rahmen)
zu kombinieren mit
IK03: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
220 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
299
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft
IK 05 | Historische Kulturlandschaft
Bereich
Zwischen Kleingründlach und Großgründlach und Dreieck Neunhof – Irrhain – Kraftshof
Ziel
Freihalten und Bewahren der besonderen kulturhistorischen Landschaftsteile um das Hallerschloss
und um das Sichtdreieck Kraftshof / Wehrkirche – Neunhof / Schloss – Irrhain.
Positive Wirkung auf
Boden
Grundwasser
Bodenbrüter
Beschreibung der
Aktivitäten
Oberflächengewässer
Klimaschutz /
-anpassung
Heckenbrüter
Eisvogel
Biotopschutz
Amphibien
Artenschutz
Erholung
Libellen
Kultur /
Identität
Fledermäuse
Kleingründlach – Großgründlach
- Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Hallerschlosses
- Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext
Hallerschloss, Gedenkstätte, Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach,
Abschlagsbauwerke)
Neunhof
- Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung
Grunderwerb
nicht erforderlich
Lokalisierung
LRE 1
Kleingründlach – Großgründlach
LRE 2
Kleingründlach – Großgründlach
LRE 4
Kleingründlach – Großgründlach
LRE 7
Neunhof – Kraftshof – Irrhain
LRE 8+9
Neunhof – Kraftshof – Irrhain
Umsetzung
(zeitlicher Rahmen)
Sofort und dauerhaft
zu kombinieren mit
---
Eignung Ökokonto
nicht geeignet
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 221
300
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Zusammenschau
MASSNAHMENKULISSEN MIT ZUGEORDNETEN MASSNAHMEN
Nachfolgend ist die für die Auenlandschaft Gründlachtal wesentlichen Ziele, die hierfür ermittelten
Ziel- bzw. Maßnahmenkulissen sowie die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt:
Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge
Nachhaltige Nutzung
Ziel- / Maßnahmenkulisse
Maßnahme / Maßnahmenblatt
- Bodenschutz bei
Extensive Wiesen und Weiden
AB01, AB04, AB05
Starkregen und
Marginale sandige Standorte
AB02
Hochwasser
Wasserbeeinflusste Standorte
AB03, AB15
Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen
AB06, AB08
- Minimierung von
Einträgen ins
Gewässer
- Lebensraumangebot für Pflanzen und
und Hochstaudenfluren
Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwick-
AB09, AB10, AB11
lung
Gehölze, Hecken und Baumreihen
AB12, AB13, AB14
Lebensqualität in der
Ziel- / Maßnahmenkulisse
Maßnahme / Maßnahmenblatt
Stadt
Erlebnisräume und Umweltbildung
E02, E03
- Raum für Land-
Tiere
Erholung
Thematische Rundwege
E02
schaftserleben und
Radrouten
E02
Naherholung für die
Zugänge in die Landschaft
E01
Bewohner
Ordnungsmaßnahmen
E04
- Raum für Naturerfahrung für Kinder
und Jugendliche
Identität und Kulturlandschaft
- Stärkung der
Ziel- / Maßnahmenkulisse
Maßnahme / Maßnahmenblatt
Identität und des
Charta Auenlandschaft Gründlachtal
IK01
kulturellen Erbes
Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal
IK02
- Fortbestand des
Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten
IK03
Straßenraumgestaltung
IK04
Historische Kulturlandschaft
IK05
Freilandgemüseanbaus
222 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
301
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
MASSNAHMENVORSCHLÄGE ARTENSCHUTZ GEMÄSS DER LANDSCHAFTSRAUMEINHEITEN
In den Tabellen Seite 226 ff. sind die Maßnahmenvorschläge zum Artschutz für planungsrelevante
Artengruppen den Landschaftsraumeinheiten 1 bis 9 zugeordnet zusammengefasst. Soweit erforderlich sind in einzelnen Fällen spezifische Arten ergänzend benannt. Die Artenschutzmaßnahmen
sollten einen Fokus auf die in der nachfolgenden Karten dargestellten Kulissen haben.
Die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete der Bodenbrüter basiert auf den potenziellen Lebensräumen gem. Kartierung ifanos 2013/2015, die außerhalb der durch Kulissenwirkung eingeschränkten
Bereiche (150 m) liegen und eigenen Beobachtungen 2017/ 2018. Räume, in denen ein
ausgeprägtes Meideverhalten zu erwarten ist, wurden als suboptimale Brutlebensräume gesondert
gekennzeichnet.
Für die Fledermäuse und Heckenbrüter liegen keine gesonderten Kartierungen vor. Deswegen
basiert die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete, die potenziell geeignete Lebensräume darstellen,
auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme von Gebüschen und offenen, gehölzreichen Strukturen
und Waldrändern und eigenen Feldbeobachtungen.
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 223
302
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Für die Libellen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der
Bestandsaufnahme:
- Fließgewässerabschnitte mit arten- und individuenreichen Beständen und guten Strukturen; dazu
Bereiche mit seltenen Arten wie der gebänderten Heidelibelle;
- Stillgewässer: Fischweiher mit Verlandungsstrukturen und arten- und individuenreichen Vorkommen, vom LPV oder privat angelegte temporäre Stillgewässer / Flutmulden;
- Fischteiche mit individuen- und artenarmen Beständen wurden nicht aufgenommen (Neunhofer
Weiher);
- als Aufwertungsbereiche wurde die übrigen Still- und Fließgewässer gekennzeichnet
Die zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Amphibienkartierung sind sehr lückenhaft und für eine
differenzierte Kulissenentwicklung nicht brauchbar. Generell sind aber alle Gewässer und angrenzende Feuchtbereiche und Wälder Zielkulisse für Maßnahmen. Für die Abgrenzung der Schwerpunkträume der Amphibien wurden alle Stillgewässer und angrenzende Feuchtlebensräume herangezogen.
Besonders zu erwähnen sind die in 2017-19 angelegten ephemeren Tümpel gute Amphibien/
Molch-Habitate (Beobachtung von Teich und/oder Bergmolch in 2018).
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
224 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
303
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Für die Artengruppen der Magerrasen, Feucht und Naßwiesen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahmen:
- Vorkommen von Magerrasen mit Sand-Grasnelke (Armeria elongata), Berg-Sandglöckchen
(Jasione montana) und Raublättriger Schaf-Schwingel (Festuca brevipila) und anderen Arten der
Sandgrasheiden
- Vorkommen von zusammenhängenden Feucht- und Naßwiesen (teilweise auch Kleinröhricht) mit
Vorkommen von zahlreichen Binsen und Seggen (östlich Neunhof auch Floh-Segge (Carex pulicaris). Die Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi) und manchmal auch der Großer Wiesenknopf
(Sanguisorba officinalis) sind für feuchtere Wiesen typisch. Die vorkommenden Pflanzen haben
einen hohen Wasserbedarf, und/oder tolerieren eine gewisse Sauerstoffarmut im Boden. Die Böden
sind meist Gleye, Pseudogleye und verwandte Auenböden. Eine Nutzung durch 1- bis 2 schürige
Mahd ist essentiell.
Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen
Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 225
304
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Bodenbrüter
Generelle Aussage
LRE 1
LRE 2
LRE 3
in den Maßnahmenblättern
Die Wiesenlandschaft
Die sandige Landschaft
Die vernetzte
Auenlandschaft
- AB01: Extensive
- AB01/V25/26: Exten- - AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26:
sivierung / Brachen
sivierung / Brachen
Extensivierung /
- AB02: extensive
Braunkehlchen
Braunkehlchen
Brachen Braunkehl-
Sandstandorte
- AB01/V17/18:
- AB01/02/V17/18:
- AB03: Umwandlung
Extensivierung
Extensivierung
Wiese
Acker in Grünland
Feldlerche / Kiebitz
- AB01/V24:
Feldlerche / Kiebitz
- AB01/02/V24:
chen
- AB01/03/V17/18:
Extensivierung
Feldlerche / Kiebitz
Habitatoptimierung
Habitatoptimierung
Rebhuhn, Wiesen-
Rebhuhn, Wiesen-
Habitatoptimierung
schafstelze
Rebhuhn, Wiesen-
schafstelze
- tAB02/V25/26:
- AB01/03/V24:
schafstelze
Extensivierung /
Brachen Schwarzkehlchen
Heckenbrüter
- AB01: Extensive
- AB14/V5/6:
Wiese
- AB12: Neuanlage
- AB12/V4/5/6:
- AB12/14/V4/5/6:
Optimierung
Anlage und Optimie-
Anlage und Optimie-
Nistgelegenheiten
rung von Nisthab-
rung von Nisthab-
von Gehölzen
itaten, Nistkästen
itaten, Nistkästen
- AB13: Erhalt und
und geeigneten
und geeigneten
Strukturen
Strukturen
- AB12/13/V7:
- AB12/13/V7:
Förderung von
Biotop- und Höhlenbäumen
Entwicklung und
Entwicklung und
- AB14: Erhalt
Optimierung von
Optimierung von
und Anlage von
baumbestandenem
baumbestandenem
Streuobstbeständen
Offenland
Offenland
= V7 Optimierung
von baumbestandenem Offenland
Eisvogel
- AB09: Ökologische
---
---
- AB09/V14/15:
Grabenpflege und
Schaffung und
Gewässerentwick-
Optimierung von
lung
Brutstatten für den
Eisvogel
226 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
305
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
LRE 4
LRE 5
LRE 6
LRE 7
LRE 8 + 9
Die Parklandschaft
Die zerschnittene
Landschaft
Die innerörtliche Aue
Die Bachaue
Die Gartenlandschaft
- AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26:
- AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26:
- AB01/03/V25/26:
sivierung / Brachen
Extensivierung /
sivierung / Brachen
Extensivierung /
Extensivierung /
Braunkehlchen
Brachen Braunkehl-
Braunkehlchen
Brachen Braunkehl-
Brachen Braunkehl-
- AB01/V17/18:
Extensivierung
chen
Extensivierung
Extensivierung
Feldlerche / Kiebitz
- AB01/V24:
Habitatoptimierung
- AB01/V17/18:
- AB01/02/03/V17/18:
Feldlerche / Kiebitz
Feldlerche / Kiebitz
- AB01/V24:
- AB01/02/03/V24:
Habitatoptimierung
chen
- AB01/03/V17/18:
chen
- AB/01/02/03/
Extensivierung
V17/18: Extensivie-
Feldlerche / Kiebitz
rung Feldlerche /
- AB01/03/V24:
Kiebitz
Rebhuhn, Wiesen-
Habitatoptimierung
Rebhuhn, Wiesen-
Habitatoptimierung
- AB/01/02/03/V24:
schafstelze
Rebhuhn, Wiesen-
schafstelze
Rebhuhn, Wiesen-
Habitatoptimierung
schafstelze
Rebhuhn, Wiesen-
schafstelze
- AB02/03/V25/26:
schafstelze
Extensivierung /
- AB02/03/V25/26:
Brachen Schwarz-
Extensivierung /
kehlchen
Brachen Schwarzkehlchen
---
- AB12/V4/5/6: Anlage
---
- AB12/14/V4/5/6:
Anlage und Optimie-
und Optimierung
von Nisthabitaten,
rung von Nisthab-
von Nisthabitaten,
Nistkästen und
itaten, Nistkästen
Nistkästen und
geeigneten Struk-
und geeigneten
geeigneten Struk-
turen
Strukturen
turen
- AB12/13/V7:
- AB09/V14/15:
---
- AB12/V4/5/6: Anlage
und Optimierung
- AB12/13/V7:
- AB12/13/V7:
Entwicklung und
Entwicklung und
Entwicklung und
Optimierung von
Optimierung von
Optimierung von
baumbestandenem
baumbestandenem
baumbestandenem
Offenland
Offenland
Offenland
- AB09/V14/15:
- AB09/V14/15:
Schaffung und
Schaffung und
Schaffung und
Optimierung von
Optimierung von
Optimierung von
Brutstatten für den
Brutstatten für den
Brutstatten für den
Eisvogel
Eisvogel
Eisvogel
---
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 227
306
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Andere Vogelarten
Generelle Aussage
LRE 1
LRE 2
in den Maßnahmen-
Die Wiesenland-
Die sandige Land-
Die vernetzte
blättern
schaft
schaft
Auenlandschaft
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V6: Nistkästen
- AB06/V18: Anlage
- AB13/V8/19:
- AB13/V8/19:
- AB06: Erhalt
und Pflege von
Hochstaudenfluren,
Nutzungsverzicht in
Nutzungsverzicht in
Seggenrieden und
Gehölzbeständen
Gehölzbeständen
Röhrichtkomplexen
LRE 3
von Hochstaudenfluren – Feldschwirl
- AB06/V27:
Eigenentwicklung
- AB13: Erhalt und
Schilfröhrichte –
Förderung von
Teichrohrsänger,
Biotop- und Höhlen-
Blaukehlchen,
bäumen
Blässhuhn, Rohrammer
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V8/19:
Nutzungsverzicht in
Gehölzbeständen
Amphibien
(jeweils im Umgriff
geeigneter Laichgewässer)
- AB01: Extensive
Wiese (Feucht)
- AB02: extensive
Sandstandorte
- AB03: Umwandlung
Acker in Grünland
- AB05: Beweidung
- AB06: Erhalt
und Pflege von
Hochstaudenfluren,
Seggenrieden und
Röhrichtkomplexen
- AB08: Uferstreifen
- AB09: Ökologische
Grabenpflege und
Gewässerentwicklung
- AB10: Extensive
Bewirtschaftung von
Stillgewässern
- AB11: Anlage
ephemerer Gewässer
entspricht A1
- AB01/05/A7:
Extensivierung
(Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch)
- AB05/A8: Nassweide
in geeigneten
Bereichen
- AB08/A1: Anlage von
Stillgewässern
- AB10/A9/10: Anlage
von Gehölzen und
niedrigen Sitzwarten
für den Laubfrosch
228 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
307
- AB01/A7: Extensivierung (Kammmolch,
Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch)
- AB02/AB11/A6:
Anlage vegetationsarmer Flächen
Kreuzkröte
- AB08/A1: Anlage von
Stillgewässern
- AB10/A9/10: Anlage
von Gehölzen und
niedrigen Sitzwarten
für den Laubfrosch
- AB01/03/05/A7:
Extensivierung
(Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch)
- AB05/A8: Nassweide
in geeigneten
Bereichen
- AB06/10/A9/10:
Anlage von Gehölzen
und niedrigen
Sitzwarten für den
Laubfrosch
- AB08/11/A1: Anlage
von Stillgewässern
- AB11/A2: Anlage von
Gesteinschüttungen
und Totholzhaufen
- AB11/A6: Anlage von
vegetationsarmen
Flächen für die
Kreuzkröte
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
LRE 4
LRE 5
LRE 6
LRE 7
LRE 8 + 9
Die Parklandschaft
Die zerschnittene
Die innerörtliche Aue
Die Bachaue
Die Gartenlandschaft
- AB06/V18: Anlage
- AB06/V18: Anlage
- AB13/V6: Nistkästen
Landschaft
- AB06/V18: Anlage
- AB06/V18: Anlage
von Hochstaudenflu-
von Hochstaudenflu-
von Hochstaudenflu-
von Hochstaudenflu-
ren – Feldschwirl
ren – Feldschwirl
ren – Feldschwirl
ren – Feldschwirl
- AB06/V27:
- AB06/V27:
- AB06/V27:
- AB06/V27:
Eigenentwicklung
Eigenentwicklung
Eigenentwicklung
Eigenentwicklung
Schilfröhrichte –
Schilfröhrichte –
Schilfröhrichte –
Schilfröhrichte –
Teichrohrsänger,
Teichrohrsänger,
Teichrohrsänger,
Teichrohrsänger,
Blaukehlchen,
Blaukehlchen,
Blaukehlchen,
Blaukehlchen,
Blässhuhn, Rohram-
Blässhuhn, Rohram-
Blässhuhn, Rohram-
Blässhuhn, Rohram-
mer
mer
mer
Nutzungsverzicht in
Gehölzbeständen
mer
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V6: Nistkästen
- AB13/V8/19:
- AB13/V8/19:
- AB13/V8/19:
- AB13/V8/19:
Nutzungsverzicht in
Nutzungsverzicht in
Nutzungsverzicht in
Nutzungsverzicht in
Gehölzbeständen
Gehölzbeständen
Gehölzbeständen
Gehölzbeständen
- AB01/A7: Extensivie- - AB01/03/05/A7:
Extensivierung
rung (Kammmolch,
(Kammmolch, KleiKleiner Wasserner Wasserfrosch,
frosch, Laubfrosch)
Laubfrosch)
- AB06/10/A9/10:
Anlage von Gehölzen - AB02/A11/A6:
Anlage vegetatiund niedrigen
onsarmer Flächen
Sitzwarten für den
für die Kreuzkröte
Laubfrosch
in Kombination mit
- AB08/11/A1: Anlage
AB09/A4: Wiedervon Stillgewässern
herstellung der Über- AB11/A2: Anlage von
schwemmungsdynaGesteinschüttungen
mik in den Auebeund Totholzhaufen
reichen (Kreuzkröte,
- AB11/A6: Anlage von
Gelbbauchunke)
vegetationsarmen
- AB05/A8: Nassweide
Flächen für die
in geeig. Bereichen
Kreuzkröte
- AB06/A9/10: Anlage
von Gehölzen und
niedrigen Sitzwarten
für den Laubfrosch
- AB08/11/A1: Anlage
von Stillgewässern
- AB11/A2: Anlage von
Gesteinschüttungen
und Totholzhaufen
- AB11/A6: Anlage von
vegetationsarmen
Flächen für die
Kreuzkröte
- AB13/V8/19:
- AB01/03/A7:
- AB01/05/A7:
Extensivierung
Extensivierung
(Kammmolch, Klei(Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
ner Wasserfrosch,
Laubfrosch)
Laubfrosch)
- AB05/A8: Nassweide - AB06/A9/10: Anlage
von Gehölzen und
in geeigneten
niedrigen Sitzwarten
Bereichen
für den Laubfrosch
- AB06/A9/10: Anlage
- AB08/A1: Anlage von
von Gehölzen und
Stillgewässern
niedrigen Sitzwarten
für den Laubfrosch
- AB08/A1: Anlage von
Stillgewässern
- AB01/03/05/A7:
Extensivierung
(Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch,
Laubfrosch)
- AB02/A11/A6: Anlage vegetationsarmer
Flächen Kreuzkröte
- AB05/A8: Nassweide
in geeigneten
Bereichen
- AB08/A1: Anlage von
Stillgewässern
- AB10/A9/10: Anlage
von Gehölzen und
niedrigen Sitzwarten
für den Laubfrosch
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 229
308
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Libellen
Generelle Aussage
LRE 1
LRE 2
in den Maßnahmen-
Die Wiesenland-
Die sandige Land-
Die vernetzte
blättern
schaft
schaft
Auenlandschaft
- AB06: Erhalt
- AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von
und Pflege von
Hochstaudenfluren,
LRE 3
Stillgewässern
Stillgewässern
Stillgewässern
- AB08/09/L2:
- AB08/09/L2:
- AB08/09/L1:
Seggenrieden und
Ausweisung von
Ausweisung von
Verbesserung der
Röhrichtkomplexen
Uferrandstreifen
Uferrandstreifen
Substratstruktur
- AB08: Uferstreifen
potenzieller Habitate
- AB09: Ökologische
der Grünen Keiljung-
Grabenpflege und
fer
Gewässerentwick-
- AB08/09/L2:
lung
Ausweisung von
- AB10: Extensive
Uferrandstreifen
Bewirtschaftung von
Stillgewässern
- AB11: Anlage
ephemerer Gewässer
entspricht
Fledermäuse
- AB09: Ökologische
- AB13/FM1/2/4:
Grabenpflege und
Fledermauskästen
Gewässerentwick-
und Baumhöhlen;
lung
Förderung von
- AB12: Neuanlage
- AB12/FM1:
von Quartieren für
Fledermauskästen
die Wasserfleder-
- AB13/FM1/2/4:
Baumquartieren
- AB09/FM9: Anlage
Installation von
Fledermauskästen
maus in gewässernahen Bauwerken
von Gehölzen
und Baumhöhlen;
entspricht FM6 und
Förderung von
Installation von
FM11
Baumquartieren
Fledermauskästen
- AB13: Erhalt und
- AB12/FM1:
- AB13/FM1/2/4:
Förderung von
Fledermauskästen
Biotop- und Höhlen-
und Baumhöhlen;
bäumen
Förderung von
Baumquartieren
Mollusken
- AB09: Ökologische
---
---
- AB09/M2: Gründ-
Grabenpflege und
lach: Anpassung
Gewässerentwick-
von Unterhalts- und
lung
Pflegemaßnahmen,
Untersuchung des
Räumgutes auf
Bachmuscheln
230 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
309
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
LRE 4
LRE 5
LRE 6
LRE 7
LRE 8 + 9
Die Parklandschaft
Die zerschnittene
Die innerörtliche Aue
Die Bachaue
Die Gartenlandschaft
Landschaft
- AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von
Stillgewässern
Stillgewässern
Stillgewässern
Stillgewässern
Stillgewässern
- AB08/09/L1:
- AB08/09/L2:
- AB08/09/L1:
- AB08/09/L1:
- AB08/09/L2:
Verbesserung der
Ausweisung von
Verbesserung der
Verbesserung der
Ausweisung von
Substratstruktur
Uferrandstreifen
Substratstruktur
Substratstruktur
Uferrandstreifen
potenzieller Habitate
potenzieller Habitate
potenzieller Habitate
der Grünen Keiljung-
der Grünen Keiljung-
der Grünen Keiljung-
fer
fer
- AB08/09/L2:
fer
- AB08/09/L2:
- AB08/09/L2:
Ausweisung von
Ausweisung von
Ausweisung von
Uferrandstreifen
Uferrandstreifen
Uferrandstreifen
- AB09/FM9: Anlage
- AB09/FM9: Anlage
- AB09/FM9: Anlage
- AB09/FM9: Anlage
von Quartieren für
von Quartieren für
von Quartieren für
von Quartieren für
die Wasserfleder-
die Wasserfleder-
die Wasserfleder-
die Wasserfleder-
maus in gewässerna-
maus in gewässerna-
maus in gewässerna-
maus in gewässerna-
hen Bauwerken
- AB13/FM1/2/4:
hen Bauwerken
- AB12/FM1:
hen Bauwerken
- AB13/FM1/2/4:
- AB12/FM1:
Installation von
Fledermauskästen
- AB13/FM1/2/4:
hen Bauwerken
Fledermauskästen
und Baumhöhlen;
- AB12/FM1:
Fledermauskästen
Installation von
Fledermauskästen
Installation von
Förderung von
und Baumhöhlen;
Fledermauskästen
und Baumhöhlen;
Fledermauskästen
Baumquartieren
Förderung von
- AB13/FM1/2/4:
Baumquartieren
- AB09/M2: Gründ-
Fledermauskästen
---
Förderung von
- AB13/FM1/2/4:
Baumquartieren
Fledermauskästen
und Baumhöhlen;
und Baumhöhlen;
Förderung von
Förderung von
Baumquartieren
Baumquartieren
- AB09/M2: Gründ-
lach: Anpassung
lach: Anpassung
von Unterhalts- und
von Unterhalts- und
Pflegemaßnahmen,
Pflegemaßnahmen,
Untersuchung des
Untersuchung des
Räumgutes auf
Räumgutes auf
Bachmuscheln
Bachmuscheln
---
---
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 231
310
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
Pflanzen
Generelle Aussage
LRE 1
LRE 2
in den Maßnahmen-
Die Wiesenland-
Die sandige Land-
Die vernetzte
blättern
schaft
schaft
Auenlandschaft
- Erhalt der Halbtro-
- Erhalt der Extensiv-
Wiese (feucht &
ckenrasen östlich
und Feuchtwiesen
sandig)
und südlich Reutles:
Östlich Neunhof /
- AB01: Extensive
---
- AB02: extensive
- Beweidung,
Sandstandorte
1-malige Mahd bei
- AB03: Umwandlung
Bedarf, mäßige
LRE 3
Sooswiesen
(Floh-Segge - Carex
pulicaris)
Acker in Grünland
Störung. Arten: z.B.
- AB05: Beweidung
Sand-Grasnelke -
Schafbeweidung:
Armeria maritima
Förderung von mage-
ssp. elongata,
ren und artenreichen
BergSandglöckchen
Säumen und Rainen
- Jasione montana,
Raublättrige
Schaf-Schwingel Festuca brevipila)
und weitere
- Mehrung ist durch
Erwerb von sandigen
Äckern möglich
(südöstlich Reutles)
- Triftwege bei
Schafbeweidung:
Förderung von mageren und artenreichen
Säumen und Rainen
232 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
311
- Triftwege bei
Maßnahmenkatalog
Zusammenschau
LRE 4
LRE 5
LRE 6
LRE 7
LRE 8 + 9
Die Parklandschaft
Die zerschnittene
Die innerörtliche Aue
Die Bachaue
Die Gartenlandschaft
Landschaft
---
---
- Erhalt der Halbtro-
---
- Erhalt des Magerra-
ckenrasen zwischen
sensaums am Ost-
Mühlbach und
rand der ehemaligen
Gründlach: Beweidung, 1-malige Mahd
Tongrube Boxdorf
- Magerrasen des
bei Bedarf, mäßige
Spiel- / Festplatzes
Störung. Arten: z.B.
Schiestlstraße:
Sand-Grasnelke -
- Beweidung, 1-ma-
Armeria maritima
lige Mahd, mäßige
ssp. elongata,
Störung. Arten: z.B.
Berg-Sandglöckchen
Sand-Grasnelke -
- Jasione montana,
Armeria maritima
Raublättrige
ssp. elongata,
Schaf-Schwingel -
Berg-Sandglöckchen
Festuca brevipila)
- Jasione montana,
und weitere
Raublättrige
Schaf-Schwingel Festuca brevipila)
und weitere
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 233
312
313
Umsetzung
314
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Strategie Ökokonto
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es u.a. zur Entwicklung des städtischen Ökokontos eine
Strategie zu erarbeiten. Diese Strategie soll aufzeigen, wo innerhalb der Schwerpunktgebiete für die
Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems, die gleichzeitig die prioritären Ausgleichskulissen im nördlichen Stadtgebiet darstellen, Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale liegen.
Als Ausgleichskulisse wird das im Entwicklungskonzept nachfolgend vorgeschlagene erweiterte
Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugrunde gelegt
(siehe Kapitel Umsetzung | Strategie Ökokonto, S. 235). Diese erweiterte Kulisse beträgt ca. 455
ha. Gegenüber der Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
Nürnberg bedeutet dies eine Flächenmehrung von 27 ha. Innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes sind ca. 38 ha als Ökokontoflächen und Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen. Diese stehen
für weitere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung, sodass als Suchkulisse für Ausgleichsmaßnahmen
bzw. Ökokontomaßnahmen 417 ha verbleiben. Von den 417 ha befinden sich ca. 38 ha (9 %) im
Eigentum der Stadt Nürnberg und ca. 11 ha (3 %) im Eigentum sonstiger öffentlicher Institutionen.
Der überwiegende Teil von ca. 368 Hektar (88 %) befindet sich in privatem Eigentum.
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, innerhalb der Kulisse des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich von
Eingriffen in Natur und Landschaft i.S. v. § 1a Abs. 3 BauGB auszuführen. Hierzu werden Maßnahmen
im Rahmen des städtischen Ökokontos durchgeführt. Zielmarge der Stadt Nürnberg ist es, ca. 10 ha
Maßnahmenflächen im gesamten Stadtgebiet pro Jahr ins Ökokonto einzubuchen.
Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg
236 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
315
Umsetzung
Strategie Ökokonto
POTENZIELL AUFWERTBARE FLÄCHEN
Für das Ökokonto geeignet sind Flächen mit Vegetationstypen, die durch geeignete Maßnahmen um
einen Faktor 0,2 (0,2 Wertpunkte je qm) aufgewertet werden können, wobei nach Durchführung von
Maßnahmen der Mindestfaktor von 0,6 (0,6 Wertpunkte je qm) erreicht werden soll.
Gemäß Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erfüllen im erweiterten Schwerpunktgebiet
folgende Biotop- und Nutzungstypen diese Vorgaben (BNT mit Nrn. laut KebS (Anlage 2):
3.8
6.5
Naturferne Nadelholzforste (0,3)
Begradigte und ausgebaute Fluss- und Bachabschnitte und naturferne Stillgewässer (0,3)
6.6
9.8
9.10
Ausgebaute Gräben (0,2)
Intensive Wiesen (0,4)
Intensive Weiden (0,3)
9.11
9.13
9.14
Ackerbrachen, mehrjährig (0,4)
Intensive Äcker (0,3)
Intensiver Erwerbsgartenbau / Gemüseanbau (0,2)
Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftentwicklung und des Biotopverbundsystems
Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 237
316
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Von den Biotop- und Nutzungstypen sollten gemäß der Empfehlung des Entwicklungskonzeptes
extensive Äcker (9.12) und unbewirtschaftete Feldraine (9.16) nicht für Ausgleichsmaßnahmen oder
als Ökokontoflächen herangezogen werden, da es sich um Biotop- und Nutzungstypen handelt, die
in der Gartenbaulandschaft eine hohe Bedeutung für die Biodiversität haben und als Zielbiotope für
eine extensive Landwirtschaft dienen.
Aspekt Eigentum
Unter Anwendung der genannten Kriterien ergibt sich innerhalb der Suchkulisse im Gründlachtal
ein Aufwertungspotenzial von 226 ha Fläche. Davon befinden sich 10 ha im Eigentum der Stadt
Nürnberg und 216 ha in Privateigentum.
Zur Deckung des zukünftigen Ausgleichsbedarfs müssen umfangreich private Flächen erworben
werden. Betrachtet man die Biotop- und Nutzungstypen der potenziell aufwertbaren privaten
Flächen, ist festzustellen, dass es sich bei 97 % der Flächen um landwirtschaftliche Nutzflächen
handelt. Davon sind wiederum 78 % (163 ha) Acker oder Erwerbsgartenbauflächen, der Rest intensiv
genutzte Wiesen oder Weiden.
Die Stadt Nürnberg führt Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos nur auf
Flächen in städtischem Eigentum durch. Dies bedeutet, dass für Maßnahmen
des Naturschutzes umfangreich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf einem
aufgeheizten Bodenmarkt erworben werden müssen.
Der Erwerb von Flächen für das Ökokonto
trifft auf einen überhitzten Bodenmarkt.
- Auf Grund der Flächenknappheit und der Nutzungskonkurrenz zwischen Ackerbau, Gemüsebau
und dem Energiepflanzenanbau steigen die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen stetig.
- Landwirtschaftliche Flächen sind auch auf Grund der aktuellen Zinspolitik grundsätzlich schwer zu
erwerben.
Aspekt agrarstrukturelle Belange
Ein weiteres Kriterium, das bei der Auswahl geeigneter Flächen zu berücksichtigen ist, findet sich
im §15 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin heißt es, dass „bei der Inanspruchnahme von
land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung
besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen“.
Die Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gem. § 9 Abs. 2 Bayerische
Kompensationsverordnung (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
München, 16. Okt. 2014) erläutern, dass für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete
Böden diejenigen sind, die im regionalen Vergleich über dem Durchschnitt des jeweiligen Landkreise
oder der kreisfreien Stadt liegen. Für das Stadtgebiet Nürnberg liegt der Durchschnittswert der
Ackerzahl bei 40.
238 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
317
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Überlagert man die potenziell aufwertbaren Flächen gem. Anlage 2 zur KebS innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes mit den Ackerzahlen ergibt sich, dass bei den privaten Flächen ca. 50 %
mit Ackerzahlen über 40 als besonders geeignet für eine landwirtschaftliche Nutzung anzusehen
sind. Diese Flächen liegen fast ausschließlich im östlichen Teil des SchwerDie landwirtschaftlichen Flächen nördlich
Neunhof sind ein Schwerpunktgebiet für
die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen der Stadt und gleichzeitig aufgrund
der Bonität der Böden für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet.
punktgebietes. Hier besteht von Seiten der Stadt Nürnberg gleichzeitig ein sehr
großes Interesse Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und für den Ressourcenschutz zu entwickeln.
In der relativ hohen Bodengüte und der damit verbundenen landwirtschaftlichen Bedeutung besteht einer der Hauptkonflikte bei der Umsetzung des
Ökokontos.
DISKUSSION MÖGLICHER UMSETZUNGSINSTRUMENTE
Flächenerwerb und Maßnahmendurchführung
Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Ökokontomaßnahmen ergeben sich vor allem im Flächenerwerb und in der Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort. Die Stadt kann nur dort Flächen erwerben, wo
Verkaufsbereitschaft besteht.
Bedingt durch die mehr oder minder Zufälligkeit des Flächenerwerbs entsteht vor Ort oft der Eindruck der Beliebigkeit der Flächenauswahl. Von den Landwirten wird auch kritisiert, dass wertvolles
Ackerland erworben wird, das für andere Landwirte durch Kauf
oder Zupacht für die Produktion wertvoll sein könnte. Hier
Für den Flächenerwerb zugunsten des
Ökokontos ist eine klare Maßnahmenwäre eine bessere Abstimmung wünschenswert. Durch eine
konzeption erforderlich auf die sich die
räumliche Schwerpunktsetzung, wie im Entwicklungskonzept
Landwirtschaft mit ihren Planungen
einstellen kann.
vorgeschlagen, und eine aktive Werbung um diese Flächen,
könnte versucht werden, diese Konflikte zu entschärfen und
Akzeptanz für die Zwänge der Stadt zu schaffen.
Der Aufbau, die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung
von Zielen ist beim Umweltamt angesiedelt. Die Maßnahmenplanung und der Vollzug (Umsetzung)
der Ökokontomaßnahmen liegen beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg.
Diese Arbeitsteilung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Hinsichtlich Grundstücksgeschäften wird seitens der Landwirtschaft angeregt, auch bei Flächen
unter 1 ha Größe den Bauernverband zu beteiligen. Das Referat für Umwelt und Gesundheit prüft, ob
hierfür eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann.
Tauschflächen
Eine Möglichkeit gezielt Flächen in den Schwerpunkträumen des Entwicklungskonzeptes zu
generieren, ist der Tausch von Flächen. Die Stadt Nürnberg sollte verstärkt versuchen, Flächen, die
sie an anderer Stelle im Knoblauchsland besitzt oder ankauft,
Der Verzicht auf einen 1:1 Bodenwertausmit Flächen in den Schwerpunkträumen zu tauschen. Beim
gleich kann die Tauschbereitschaft
Flächentausch sollte ggf. auf einen 1 :1 Bodenwertausgleich
erhöhen.
verzichtet werden um das Tauschziel zu erreichen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 239
318
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Kulisse Bestand Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Die Schwerpunktgebiete sind Teil der Zieldarstellungen des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan der Stadt Nürnberg zur Landschaftsentwicklung und zum Biotopverbundsystem.
Basis der Abgrenzung der entsprechenden Gebiete waren Flächen mit rechtlichem Schutzstatus,
ökologisch wertvolle Flächen (§30 BayNatSchG), Biotope, Gewässer, sowie ökologisch wertvolle
Böden.
Diese Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Innerhalb der Kulisse wurden im Entwicklungskonzept Maßnahmen erarbeitet, die für naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen und für das
Ökokonto geeignet sind. Es handelt sich um die Maßnahmen
- AB01 Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung,
- AB02 Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im
Bereich marginaler sandiger Standorte und
- AB 03 Umwandlung von Acker zu Grünland / extensiven Acker auf grundwassernahen und / oder
überschwemmten Standorten
Überlagert man die aufwertbaren privaten Flächen mit den Maßnahmen zeigen sich räumliche
Maßnahmenschwerpunkte:
- im Bereich um Kleingründlach,
- zwischen Großgründlach und der Erlanger Straße,
- rund um den Lerchenbühl und im Bereich der Herbstwiesen
- sowie nördlich des Irrhains
Es sollte versucht werden, bevorzugt in diesen Bereichen Flächen für das Ökokonto und den
naturschutzfachlichen Ausgleich zu generieren und Maßnahmen umzusetzen. So können über das
Ökokonto die Ziele des Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden.
240 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
319
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Erweiterung Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Das Entwicklungskonzept definiert über die Konflikt- und Potenzialanalyse abgeleitete naturschutzfachliche Maßnahmen (AB01 bis AB11). Diese decken sich inhaltlich mit den Zielsetzungen des
städtischen Ökokontos und dessen fachlicher und rechtlicher Grundlage (Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (BauGB)
(KostenerstattungsbetragsS - KostenErstS mit Anlagen).
Aus der räumlichen Konzentration der Maßnahmen im Entwicklungskonzept bestätigt sich zum einen
die von der Stadt Nürnberg im Rahmen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
definierte Abgrenzung der Schwerpunktegebiete. Zum anderen ergibt sich eine weitere räumliche
Konzentration nordöstlich von Kraftshof zwischen Soosweg und Irrhain für das Gesamtkonzept bedeutsamer Bereiche, die außerhalb dieser Schwerpunktgebiete liegen. Diese umfassen ca. 27 Hektar.
Die Bedeutung dieser Flächen begründet sich:
- In der regelmäßigen Überschwemmung
- In der Sensibilität der Standorte aufgrund eines geringen Grundwasserflurabstandes
- In dem sehr hohen Vorkommen an Bodenbrüter (Feldlerche, Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Kiebitz)
Es wird vorgeschlagen, diese Bereiche bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in die Kulisse „Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des
Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 241
320
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Biotopverbundsystems“ aufzunehmen.
Maßnahmenbewertung
Die Bewertung der Maßnahmen richtet sich in Nürnberg bei Vorhaben nach
Baugesetzbuch nach der Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung
der Stadt Nürnberg. Als Vorgabe für Ausgleichsmaßnahmen gilt, dass eine
Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von
0,6 Wertpunkten je qm und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2
Wertpunkte je qm erreichen soll.
Dies bedeutet, dass Maßnahmen wie die Umwandlung einer intensiven Gemüseanbaufläche mit dem Faktor 0,2 in einen extensiven Ökolandbauacker mit
Bewirtschaftung als ökologischer Landbau (0,4 Wertpunkte je qm) oder in eine
extensive Schafweide (0,5 Wertpunkte je qm) nicht anrechenbar ist, obwohl
eine deutliche Aufwertungsspanne vorliegt.
In Baden-Württemberg (BW), Nordrhein-Westfalen (NRW) oder auch in Hessen
sind z.B. Maßnahmen zur Extensivierung von Acker und Grünland in den entsprechenden Verordnungen zur Eingriffsregelung vorgesehen. Die Bayerische
Kompensationsverordnung sieht ebenfalls Maßnahmen zur Extensivierung von
Ackerfläche als Ausgleichsmaßnahmen vor.
Quellen:
Baden-Württemberg
Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung,
Landesanstalt für Umweltschutz, 2005
(Biotoptypenbewertung Baden-Württemberg Bewertungstabelle Planungsmodul
Nutzungsextensivierung von Ackerflächen)
Nordrhein-Westfalen
Numerische Bewertung von Biotoptypen
für die Eingriffsregelung in NRW, LANUV
2008
Hessen
Verordnung über die Durchführung
von Kompensationsmaßnahmen,
Ökokonten, deren Handelbarkeit und
die Festsetzung von Ausgleichsabgaben
(Kompensationsverordnung – KV): §2
(2): „Kompensationsmaßnahmen können
insbesondere auch sein: Maßnahmen zur
Aufwertung landwirtschaftlich genutzter
Flächen, die über die gute fachliche
Praxis hinausgehen“.
Zwar erbringen die Extensivierungsmaßnahmen keine hohen Wertpunkte, können aber im Einzelfall
dazu dienen Maßnahmen auf einer, z.B. für den Bodenschutz wichtigen Fläche umzusetzen, ohne die
ackerbauliche Nutzung grundsätzlich aufzugeben.
Natur- und Artenschutzmaßnahmen
Entsprechend der Anlage 2 der KebS der Stadt Nürnberg kann für kombinierte Naturschutz- und
Artenschutzmaßnahmen ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten je m² angerechnet werden. Nachdem immer weniger Flächen für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, sollte bei jeder
Planung zum naturschutzfachlichen Ausgleich geprüft werden, ob auf gleicher Fläche Maßnahmen
zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind und der Bonus
gewährt werden kann. Hinweise auf geeignete Flächen und
Bei jeder Planung einer naturschutzfachMaßnahmen liefert das vorliegende Entwicklungskonzept, das
lichen Ausgleichsfläche sollte geprüft
werden, ob diese mit artenschutzrechtgesamtstädtisches Artenschutzkonzept der Stadt Nürnberg (in
lichen Maßnahmen im Sinne einer
Bearbeitung) sowie das Modellprojekt zu PIK-Maßnahmen der
multifunktionalen Nutzung gekoppelt
werden können.
Regierung von Mittelfranken.
242 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
321
Umsetzung
Strategie Ökokonto
Vertragliche Regelungen
Die Umsetzung des Ökokontos erfolgt ausschließlich auf stadteigenen Flächen. Der Erwerb von
Flächen stellt oft ein sehr großes Hindernis für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dar.
Aus den Bürgerspaziergängen und aus den Gesprächen mit den Landwirten wurde deutlich, dass
Flächeneigentümer ihre Flächen oft nicht veräußern wollen, aber mit vertragRegelungen, die es den Eigentümern erlauben ihre Flächen zu behalten, könnten
die Bereitschaft zur Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen steigern.
lichen Regelungen evtl. einverstanden wären. Bei privaten Investoren sind
vertragliche Regelungen üblich. In Wallersdorf / Niederbayern wurden z.B. über
20 ha Ausgleichsmaßnahmen für einen Bebauungsplan über privatrechtliche
und städtebauliche Verträge gesichert.
Wechselnde Flächen
Im Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG
NRW) ist in § 31 Abs. 2 geregelt, dass „zu den in § 15 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Maßnahmen auf wechselnden Flächen in
einer hierfür zuvor festgelegten Flächenkulisse gehören. Eine Referenzfläche ist im Grundbuch zu
sichern. Beim Wechsel der Flächen darf die für die Kompensation festgesetzte Gesamtfläche nicht
unterschritten werden; die festgelegte Funktion ist beizubehalten“.
Die Integration von Ausgleichsmaßnahmen in die Produktionsabläufe wie bei den bereits standardmäßig durchgeführten
Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden
Flächen könnte eine Möglichkeit sein
PIK-Maßnahmen zum Artenschutz könnte ein Anreiz für
Landwirte zur Mitarbeit zu gewinnen.
Landwirte zur Beteiligung an Naturschutzmaßnahmen sein.
Einrichten eines Ausgleichsfonds
Nachdem sich insbesondere die Flächenbeschaffung (Ankauf von Flächen) für naturschutzfachliche
Maßnahmen als eines der größten Hindernisse und als konfliktträchtig herausgestellt hat, sollten
Instrumente entwickelt werden, die es erlauben, auch auf privaten Flächen naturschutzfachliche
Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft umzusetzen.
Zur Unterstützung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf wechselnden, nicht stadteigenen
Flächen könnte ein „Ausgleichsfonds“ ein geeignetes Mittel sein. Herbei wird von der Stadt Nürnberg
ein zweckgebundener Fond verwaltet, der sich u.a. aus Ersatzgeldern der Eingriffsverursacher speist
und dessen Mittel zweckgebunden zur Umsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt werden. Mit dem jeweiligen Flächeneigentümer werden die Art der Maßnahme, die
bereitzustellenden Flächen und die dauerhafte Pflege vertraglich vereinbart. Aus dem Fonds werden
die Anlage und die Pflege der Maßnahmen sowie ggf. Ertragsausfälle finanziert. Zur Absicherung der
Maßnahme ist eine Referenzfläche im Grundbuch zu sichern.
Die genaue Ausformulierung und Prüfung der Machbarkeit eines solchen Fonds ist Aufgabe weiterer
Schritte.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 243
322
Umsetzung
Strategie Ökokonto
PIK-Maßnahmen
Im Rahmen von baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet sind Auswirkungen auf artenschutzrechtlich
relevante Tierarten zu erwarten. Für einige Tierarten wie z.B. Brutvögel kann der erforderliche
Ausgleich in Form sog. PIK-Maßnahmen durchgeführt werden. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes
des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal werden Kulissen mit
Eignung für PIK-Maßnahmen definiert und abgegrenzt (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog, S.217).
Die PIK-Maßnahmen sind ein erprobtes Mittel und Instrument zur Umsetzung artenschutzrechtlich
erforderlicher Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Umweltbehörden werden geeignet Maßnahmen entwickelt, verortet und umgesetzt. Die Maßnahmen können
nach den Bedürfnissen des Flächennutzers in den Betriebsablauf und die Flächenbewirtschaftung
individuell integriert werden. Auf das Erfordernis einer engen Abstimmung mit den Überlegungen
zum Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken zu PIK-Maßnahmen wird hingewiesen.
Grünland
Die überwiegende Mehrzahl von bereits ausgeführten Maßnahmen zum Ökokonto erfolgte in Form
von Extensivierungsmaßnahmen durch Umwandlung von Acker in Grünland. Nachdem im Gründlachtal die Großnutzer von Grünland wie z.B. Milchbauern fehlen, müssen
Die Mehrung von Grünland als
Konzepte zur Grünlandverwertung wie Beweidungskonzepte entwickelt werden
Entwicklungsziel erfordert realistische
um auch die Verwertungs-(Entsorgungs)kosten für die Stadt Nürnberg dauerund bezahlbare Konzepte zur sinnvollen
Verwertung.
haft gering zu halten.
244 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
323
Umsetzung
5-Punkte-Programm Landwirtschaft
5-Punkte-Programm Landwirtschaft
Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal bemüht sich um eine ökologische und
ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtals und dessen Umgebung. Hierzu werden im
Entwicklungskonzept Ziele und Maßnahmen benannt. Eine Mehrzahl der Maßnahmen ist in ihrer
erfolgreichen Umsetzung weiterhin auf landwirtschaftliche Nutzung angewiesen. Primäres Ziel ist die
kooperative Umsetzung des Entwicklungskonzeptes mit der Landwirtschaft, um den Charakter und
die Identität des Knoblauchslandes zu bewahren.
Bei den Höfen im Knoblauchsland und im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um
familiengeführte, gartenbauliche Betriebe. Aufgrund der fast ausschließlichen Ausrichtung als
Gemüseproduzenten, die auf kleinen Flächen und engem Raum produzieren müssen, gestaltet sich
vor allem die Integration betriebsferner bzw. flächenbeanspruchender Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes, wie z.B. Umwandlung von Acker zu Grünland oder die Anlage von Uferstreifen bzw.
Gehölzen schwierig.
Allen Beteiligten ist daran gelegen, für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ein kooperatives
Modell zu entwickeln, das einerseits die für die Gesamtstadt wichtigen ökologischen Funktionen
befördert und andererseits die Identität des Knoblauchslandes mit den bäuerlichen Betrieben und
kleinteiligen Strukturen erhält.
Fortbestand des Freiland-Gemüsebaus
Grundlage für eine integrierte Entwicklung des Knoblauchslandes ist der Fortbestand des Freiland-Gemüseanbaues in seiner kleinteiligen Struktur. Dieser historisch gewachsene, traditionelle
Gemüseanbau ist in hohem Maße identitätsstiftend und wichtig für die Habitatdiversität, die
Bodenbrüter, das Landschaftsbild, die Direktvermarktung und nicht zuletzt für die Naherholung („Wir
haben ländliche Natur in unserer Stadt“)
Nachhaltige gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzung
Maßnahmen müssen dazu beitragen die landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung zu
erhalten, zu sichern und weiterhin attraktiv zu gestalten. Dies bedeutet auch, dass Ressourcenschutz
ein zentraler Bestandteil der wirtschaftenden Betriebe sein muss um auch langfristig die Produktionsfunktion zu gewährleisten, z.B. Erosionsschutz, Minimierung von Bodeneintrag in Gewässer, aber
auch Lebensraum für Bodenbrüter, Insekten etc.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 245
324
Umsetzung
5-Punkte-Programm Landwirtschaft
1. ZUSAMMENARBEIT MIT DER LANDWIRTSCHAFT
Ohne intensive und offene Diskussion über die Bereitschaft Maßnahmen des Konzeptes umzusetzen,
ohne Kooperation und gemeinsame Formulierung der erforderlichen Rahmenbedingungen, ist das
Konzept nur sehr schwierig umsetzbar.
Ausfluss dieses Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte eine „Charta Knoblauchsland“ sein,
in der die Stadt Nürnberg, die Landbesitzer- und Nutzer und sonstige lokale Interessengemeinschaften gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Grundlagen für ein Rahmenprogramm vereinbaren. Diese
Charta muss den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien formulieren.
2. VERPACHTUNGSZEITRÄUME VERLÄNGERN
Eine langfristige Verpachtung verschafft den Landwirten Planungssicherheit hinsichtlich Flächenverfügbarkeit, Auswahl der Anbaumethode und der Anbaufrucht. Dies ist für die Betriebsstrukturen
insgesamt von großer Bedeutung und schafft bei den Pächtern Vertrauen.
Die Stadt Nürnberg sollte daher bei Verpachtung kommunaler landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
hinsichtlich Verpachtungszeitraum und Kündigungsfrist möglichst langfristig agieren. Das bedeutet,
dass stadteigene Flächen, die nicht in den prioritären Maßnahmenbereichen der Schwerpunkträume
der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems liegen, möglichst langfristig verpachtet
werden sollen. Zielzeitraum wäre mind. 5 Jahre. Durch die langfristigen Pachtverträge kann für das
Entwicklungskonzept insgesamt Vertrauen und Akzeptanz gewonnen und gleichzeitig der Bodenmarkt entlastet werden.
3. VORRANG ÖRTLICHER NUTZER
Im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes wurde u.a. festgestellt, dass auf Grund des allgemeinen
Flächendrucks auf die klassischen Anbauflächen des Knoblauchslandes auch Landwirte aus benachbarten Landkreisen auf den Markt drängen, die keine Gemüsebauern sind. Diese Landwirte bauen
bevorzugt Mais oder Getreide an, was bei flächigem Anbau zu einer Verdrängung von Gemüsebauern
und damit zur Veränderung des Landschaftsbildes sowie der gewachsenen Identität im Gründlachtal
führt.
Mit der Vorgabe, Pachtverträge nur mit ortsansässigen Landwirten zu schließen, leistet die Stadt
Nürnberg einen Beitrag zur Sicherung des Knoblauchslandes insgesamt und zur Sicherung der
bäuerlichen Strukturen im Speziellen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird.
246 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
325
Umsetzung
5-Punkte-Programm Landwirtschaft
4. FESTLEGUNG DER NUTZUNGSART
Bei den Ortsspaziergängen und vor allem im Gespräch mit dem AELF Fürth wurde deutlich, dass auf
Grund des hohen Bedarfs an Energiepflanzen und der damit verbundenen hohen Pachtzahlungen
Druck auf die Gemüsebauflächen entsteht. Vereinzelt sind bereits Einflüsse von Biogasanlagen aus
der weiteren Umgebung durch den Anbau von Mais und Getreide festzustellen. Die Ausweitung
dieser Anbaumethoden führt zu Verdrängungseffekten eingesessener Gemüsebauern und vor allem
zu einer grundlegenden Änderung des Erscheinungsbildes und der Strukturen im Knoblauchsland.
Dies widerspricht den Zielsetzungen des Konzeptes und damit auch denen der Stadt Nürnberg.
Daher soll bei Verpachtung stadteigener, ackerfähiger Flächen außerhalb prioritärer Maßnahmenbereiche der Schwerpunkträume der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems die
Nutzung festgeschrieben werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird.
5. PRIORITÄRE RÄUME FÜR AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Im Aktionsprogramm werden für die Maßnahmen AB03 (Umwandlung von Acker zu Grünland auf
grundwassernahen und / oder überschwemmten Standorten) und AB08 (Einrichtung von Uferstreifen
entlang von Fließgewässern und Gräben) prioritäre Umsetzungsräume benannt. In den nächsten
Jahren sollten insbesondere dort ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die
Konzentration auf kleinere und eindeutig abgegrenzte Räume könnte in den anderen Räumen des
Schwerpunktgebietes bis auf weiteres Planungssicherheit für die Landwirte hinsichtlich Flächenverfügbarkeit hergestellt werden.
Zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen soll auch das Instrument des Flächentauschs verstärkt
genutzt werden. Mit der Konzentration auf naturschutzfachlich prioritäre Maßnahmen und Flächen
kann eine bessere Akzeptanz für das Entwicklungskonzept erreicht werden.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 247
326
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
Mit dem Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal wurden die fachlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Maßnahmen formuliert, um eine ökologische und ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtales und dessen Umgebung zu erreichen und für die Gesamtstadt sowohl
wertvolle Ökosystemleistungen, als auch eine stadtnahe Versorgung zu sichern.
Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert eine strategische Herangehensweise, da es bei
dem angespannten Bodenmarkt und den in vergangenen Jahren sehr stark gestiegenen Preisen für
landwirtschaftlich genutzte Flächen immer schwieriger wird, Maßnahmen, wie sie im Entwicklungskonzept dargelegt sind, umzusetzen.
Die Erarbeitung einer mit den konkurrierenden Aktivitäten abgestimmten Umsetzungsstrategie,
z.B. in Form eines ressortübergreifenden Liegenschafts- und Flächenmanagements, ist zwingende
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft.
Nachfolgend sind, aus den Ergebnissen des Entwicklungskonzeptes abgeleitet, flankierende Strategien skizziert, die bei der Umsetzung unterstützen können.
RUNDE TISCHE LANDWIRTSCHAFT
Das Entwicklungskonzept kann nur im Einvernehmen und in Kooperation der Flächeneigentümer,
Bewirschafter und der Stadt Nürnberg erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden. Hierfür sind mit
allen Akteuren Runde Tische durchzuführen, in denen Leitlinien und Strategien für eine erfolgreiche
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes entwickelt und formuliert werden können. Ergebnis dieses
Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte die „Charta des Knoblauchslandes“ sein.
Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Akteuren muss z.B. enthalten:
- Die einvernehmliche Feststellung, dass der kleinteilige von Familienbetrieben geprägte Freiland-Gartenbau die unabdingbare Grundlage für den städtebaulichen, gesellschaftlichen und
ökologischen Wert, seinen Erhalt und die gewünschte Entwicklung des Knoblauchlandes darstellt
- Flexible Lösungen bei erforderlichen Nutzungsauflagen die den Anbauerfordernissen der Landwirte gerecht werden
- Für die Landwirte sollte Planungssicherheit insofern hergestellt werden, indem z.B. prioritäre
Bereiche für Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden
- In Bereichen, in denen keine Entwicklungsmaßnahmen avisiert sind, sollen für stadteigene Grundstücke langfristige Pachtverträge geschlossen werden
- Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg sollen nur an ansässige Flächennutzer verpachtet
werden
- Zum Erhalt des traditionellen Gemüsebaus sollen Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg nur
unter Vorgabe eines weiteren Gemüseanbaus verpachtet werden
248 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
327
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
ANPASSUNG DES EINSATZES DES ÖKOKONTOS ZUR UMSETZUNG DES ENTWICKLUNGSKONZEPTES
Das Entwicklungskonzept und das städtische Ökokonto stehen in wechselseitiger Abhängigkeit.
Einerseits können mit Hilfe des Ökokontos Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes zielgerichtet
umgesetzt werden, andererseits sind im Entwicklungskonzept eindeutige Räume und geeignete
Maßnahmen für die Umsetzung im Rahmen des Ökokontos beschrieben.
In der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde deutlich, dass es auf Grund der spezifischen
Ausgangslage im Knoblauchsland mit dem starken Gemüsebau und der Flächenknappheit in einzelnen Anwendungskriterien des Ökokontos Anpassungsmöglichkeiten gibt. Durch Anpassung und
Nachjustierung einzelner Kriterien kann das Ökokonto zu einem idealen Werkzeug zur Umsetzung
von Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes werden.
Es wird empfohlen, die bestehenden Kriterien zur Durchführung und Bewertung von Maßnahmen im
Rahmen des städtischen Ökokontos in folgenden Punkten zu prüfen und ggf. anzupassen:
- Anrechnung von landwirtschaftlichen Extensivierungsmaßnahmen wie z.B. die Umwandlung eines
intensiven Gemüseackers in einen extensiven Ökolandbauacker oder der extensiven Schafbeweidung von Grünlandflächen
- Konsequente Prüfung jeder bestehenden und jeder neuen Maßnahme zum Ökokonto, ob gleichzeitig Maßnahmen zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind
- Anrechnung von Kombinationen Natur- und Artenschutz in Form eines Bonussystems
- Als Option zum Flächenankauf Sicherung von Ökokontomaßnahmen durch privatrechtliche und
städtebauliche Verträge
- Anerkennung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen analog
zu PIK-Maßnahmen im Artenschutz (z.B. von wechselnden Blühstreifen auf den von einem Betrieb
bewirtschafteten Flächen)
- Entwicklung alternativer Konzepte wie Beweidung zur bisherigen Praxis der Grünlandmahd bei
weiter zunehmendem Grünlandanteil
- Flächentausch als Option der Flächenbeschaffung in den Schwerpunktgebieten
- Einrichten eines Ausgleichsfonds
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 249
328
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
PROJEKTANTRÄGE UND KOMMUNALE FÖRDERANSÄTZE
Projekt-Antrag zur Unterstützung der Klima-Anpassungsstrategie der Stadt Nürnberg durch Klimaschutzmaßnahmen oder durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Landwirtschaft
und Gemüsebau zur Mobilisierung von Mitteln aus Landes-, Bundes-, und / oder EU-Programmen
Im Klimafahrplan 2010 - 2050 der Stadt Nürnberg20 sind die Bemühungen der Stadt hinsichtlich der
beiden Säulen Klimaschutz und Klimawandel dargelegt.
Eine weitere Ausarbeitung der Kapitel „Landwirtschaft, Naturschutz / Biologische Vielfalt und Wasser
und Boden“ für den Anpassungsteil des Klimafahrplans Nürnberg 2010-2050 am Beispiel der
Auenlandschaft Gründlachtal ist angeraten.
Wesentliche Themen wären:
- Sicherung des Regelkreises Bodenwasserhaushalt unter den Bedingungen des Klimawandels
(Bodenbearbeitung, Rückhaltekapazität, Evapotranspiration, Bewässerungstechnologie und
-regime, Fruchtfolge, …)
- Stärkung des Bodenschutzes hinsichtlich der Resilienz gegenüber Starkregenereignissen, Überschwemmung und Dürre
- Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und deren potenzielle Veränderung; mögliche Synergien mit den Anpassungsmaßnahmen in Landwirtschaft, Gartenbau und Boden- und
Gewässerschutz
- Entwicklung von Projektvorschlägen für verschiedene Finanzierungsinstrumente auf Landes-,
Bundes- und EU-Ebene
Kommunale Förderprogramme
Einerseits werden im Knoblauchsland Agrarumweltmaßnahmen (Kulturlandschaftsprogramm „KULAP“, Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich „VNP„) nur in sehr geringem Umfang
angenommen. Insbesondere bei Maßnahmen mit geringem Förderumfang wird die Antragstellung als
zu aufwändig empfunden und nicht wahrgenommen. Andererseits werden biodiversitätsfördernde
Maßnahmen wie Blühstreifen oder die Ansaat von Zwickel- und Restflächen durch die Betriebe als
sinnvoll eingestuft und bereits freiwillig umgesetzt. Wie die Praxis zeigt, werden die Ansaaten bei
kostenloser Bereitstellung des Saatgutes durch den Landschaftspflegeverband gut angenommen.
Die Blühstreifen kommen nicht nur der Natur zu Gute, sondern auch der Bevölkerung, die zwar
den Wunsch nach einem grünen, lebenswerten Wohnort und einem vielgestaltigen und ökologisch
intakten Wohnumfeld hat, aber im eigenen Garten selbst immer mehr pflegeleichte „Steingärten“
den blütenreichen Staudenbeeten vorzieht.
Die Stadt kann flankierend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten durch finanzielle Anreize in
Form kommunaler Förderprogramme Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes befördern. Hierzu
zählen Maßnahmen, die die Feldflur und die Dörfer ökologisch und ästhetisch bereichern und die
Ziele der Gesamtstadt, wie z.B. die Beförderung der Arten- und Biodiversität, die Anpassungen an
den Klimawandel oder die Stärkung der Identität der Orte, unterstützen. Mögliche Themen sind:
- Saatgutbereitstellung für Blühstreifen in der Flur
- Bereitstellen artenreicher Saatgutmischungen für Privatgärten
- Förderung der Arten- und Sortenvielfalt in den privaten Gärten
- Beratungsleistungen für Ökologie im Garten etc.
250 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
329
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
RAUMBEZOGENE KONZEPTE
Beweidungsmanagement
Im Rahmen des Ökokontos und des Ressourcenschutzes verfolgt die Stadt Nürnberg das Ziel,
Ackerflächen zu erwerben und diese beispielweise als extensive Grünlandflächen zu entwickeln und
zu nutzen. Im Entwicklungskonzept sind mehrere Maßnahmen aufgeführt, die in der Umsetzung eine
weitere Mehrung an Grünlandflächen bedeuten. Damit steigt im Untersuchungsgebiet der Grünlandanteil. Nachdem das Knoblauchsland agrarstrukturell kein Grünlandgebiet ist und potentielle
Nutzer von Grünfutter fehlen, ist davon auszugehen, dass durch die Mehrung von Grünlandflächen
mittelfristig Probleme mit der sinnvollen Verwertung auftreten.
Geschlossene Verwertungskreisläufe für das Grünland, z.B. durch Viehhaltung, sind nur in Form der
Pferdehaltung gewährleistet und kaum weiter ausbaufähig. Die Rinderhaltung ist ausschließlich in
Großgründlach ansässig, mit aktuell rückläufiger Tendenz. Eine Verwertung des Grünschnittes in
entfernt liegenden Biogasanlagen oder in Kompostwerken erscheint nicht zielführen und ist zudem
teuer.
Daher sind Überlegungen, wie das Grünland zukünftig bewirtschaftet werden kann für eine erfolgreiche Maßnahmenentwicklung zwingend. Im Entwicklungskonzept werden hierfür Beweidungskonzepte mit Schafen oder mit Rindern vorgeschlagen. Beide Konzepte erfordern Projektpartner zu finden,
die in der Lage sind diese Aufgabe professionell umzusetzen.
Bei der Schafbeweidung gibt es Ansätze mit einem Wanderschäfer aus dem Norden Nürnbergs sowie
mit dem Biodiversitätsprojekt zur Erhaltung der stark bedrohten Rotkopfschafe in Gebersdorf. Mit
beiden sind Gespräche über die Beweidungsmöglichkeiten zu führen. Erforderlich erscheint in jedem
Fall die Ausweisung und Sicherung von Triftwegen.
Bei der Beweidung mit Rindern oder Büffeln kann nicht auf bestehende Strukturen zurückgegriffen
werden. Hier muss auf die Erfahrung anderer Regionen mit Beweidungskonzepten mit Wasserbüffeln,
Auerochsen oder mit feuchtigkeitstoleranten Rinderrassen gebaut werden. Entsprechende Konzepte
sollen geprüft werden.
Abgestimmtes Gewässermanagement
Die zentralen Funktionen einer Auenlandschaft sind der Wasserrückhalt und die Bereitstellung
auentypischer Lebensräume. Gleichzeitig handelt es sich bei den Auen um wertvolle Produktionsstandorte. Es muss deswegen eine Balance zwischen den natürlichen Funktionen und der Nutzung
gefunden werden. In diesem Zusammenhang sind die Gräben und Fließgewässer ausschlaggebende
Elemente, da sie auf der einen Seite auentypische Lebensräume bieten und auf der anderen Seite
durch Entwässerung für die Nutzbarkeit von Flächen sorgen. Ein, dieser Balance gerecht werdendes
ökologisches Gewässermanagement ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der Auenfunktionen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 251
330
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
Unter Beachtung der verschiedenen Zuständigkeiten (Stadt: Gewässer III. Ordnung, Wasserwirtschaftsamt Gewässer II. Ordnung) soll ein abgestimmtes Gewässermanagementkonzept beinhalten:
- Neuaufstellung „Gewässerentwicklungskonzept Gründlach“
- Aktualisierung der Gewässerentwicklungskonzepte für die Nebengewässer III. Ordnung und
Erstellung eines Grabenmanagementkonzeptes
- Einrichtung eines ökologisch orientierten Grabenmanagements zur Sicherung und Beförderung der
vielfältigen Lebensraumfunktionen der Nebengewässer und Gräben im Gründlachtal
- Beteiligung aller wesentlichen Akteure: Umweltamt, Wasserwirtschaftsamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Landschaftspflegverband, Grundbesitzer und Nutzer
Die Gewässerentwicklungskonzepte müssen den existierenden Feuchtbiotopverbund stärken und mit
einem effektiven Bibermanagement verknüpft werden.
Eine Erweiterung des Grundwassermessprogrammes zur Gewinnung belastbarer Daten, insbesondere in den Grundwasserabständen 0-1 Meter, und zur besseren Abgrenzung von Maßnahmen ist
empfehlenswert.
Biber-Management Nürnberg Nord
Die Biberpopulation ist entlang der gesamten Gründlach und am Lachgraben östlich von Neunhof
präsent. Östlich und westlich der Straße werden die Biberdämme regelmäßig gesenkt oder entfernt,
solange dies rechtlich möglich ist, d.h. es sich nicht um eine Biberburg handelt. Der Landschaftspflegeverband Nürnberg führte im August 2018 eine Erhebung von Biberspuren durch (LPV Nürnberg
e.V., August 2018) die eine Ausbreitung des Bibers nach Westen dokumentiert. Die Ergebnisse
wurden in das Entwicklungskonzept (Konfliktkarten) übernommen. In jüngster Zeit hat ein Biber
unterhalb des Zusammenflusses von Gründlach, Lachgraben und Nonnenbach eine Biberburg errichtet. Diese Entwicklung belegt deutlich, dass die Aufstellung eines integrierten Managementkonzeptes
dringend erforderlich ist.
Über die bestehenden Aktivitäten des Biberberaters hinaus ist es für einen verbesserten Interessensausgleich zwischen Mensch und Wildnis (Biber) nötig:
- Die Biberaktivitäten im gesamten Nürnberger Stadtgebiet regelmäßig zu erfassen
- Für das Knoblauchsland ein Biber-Managementkonzept zu erstellen
- Zu prüfen ob und unter welchen Bedingungen eine Ausbreitung entlang der Gründlach westlich
der Oberen Dorfstraße, am Ochsengraben sowie am Unterlauf des Lachgrabens am besten
gemanagt werden kann
- Entlastungsmaßnahmen für angrenzende landwirtschaftliche Flächen zu definieren, die nicht nur
die Vernässung der angrenzenden Flächen reduzieren, sondern auch wertvollen Lebensraum für
wertgebende Arten bieten (z.B. „Entlastungsgräben“)
- Ziele und Maßnahmen zwischen Nutzern, lokaler Bevölkerung, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Wasser, Wasserwirtschaftsamt, Umweltamt, und den Bayrischen Staatsforsten abzustimmen
252 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
331
Umsetzung
Strategien zur Unterstützung der Umsetzung
Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal
Im gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg wird die Bedeutung der stadtnahen Natur- und
Kulturlandschaften, zu denen auch das Gründlachtal zählt, als Erholungsräume und klimatische
Entlastungsräume mit besonderer Bedeutung für die Gesamtstadt hervorgehoben. Diese Räume
gilt es in deren Erreichbarkeit, aber auch auf zurückhaltende und behutsame Art hinsichtlich der
Erholungsnutzung und in der Erlebbarkeit zu verbessern. Das Entwicklungskonzept benennt hierfür
einzelne Maßnahmenbausteine wie z.B. Vorschläge zu Wegeführungen und angelagerten Stationen.
Hierbei handelt es sich um Vorschläge, die sowohl in der konkreten Ortswahl als auch in der Gestaltung im Sinne eines „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ weiterentwickelt und umsetzungsfähig
vertieft werden müssen.
Als Grundlage für das Umsetzungsprojekt „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ wird das, im
Entwicklungskonzept dargestellte thematische Rundwegesystem, aufbauend auf vorhandenen
Wegen, betrachtet.
Im Weiteren erforderlich ist:
- Die Festlegung der konkreten Wegeführungen der thematischen Routen durch Begehung
- Die Aufnahme des Wegezustandes und die konkrete Festlegung von Ertüchtigungs / Neubaubedarf
unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, Wegerechte und Nutzer
- Die Berücksichtigung der Hauptanknüpfungspunkte ins Umland
- Die Ermittlung der genauen Lage der Aussichtspunkte, Beobachtungskanzeln, Ruhebänke und
Wasserplätze entlang der Routen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und der
ökologischen Sensibilität des Raumes. Für die Wasserplätze ist eine jeweils dem Ort angepasste
Programmatik und Gestaltung zu entwickeln
- Die gestalterische Ausarbeitung der einzelnen Aussichts-, Rastpunkte und Wasserplätze inkl.
Möblierung / Bepflanzung
- Die Erstellung von Infobroschüren, Flyern oder digitalen Produkten
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 253
332
Umsetzung
Instrumentenkasten
Instrumentenkasten
Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal und zur
Verbesserung des Biotopverbundes sind neben den vorhandenen Instrumenten wie Ökokonto, KULAP, VNP weitere Umsetzungsinstrumente erforderlich, bzw. müssen vorhandene Instrumente
weiterentwickelt werden. Der Instrumentkasten macht hierzu Vorschläge.
Das Umweltreferat und das Umweltamt sehen die folgenden Instrumente für die Erreichung der Ziele
des Entwicklungskonzeptes als grundsätzlich geeignet an und werden sie weiterentwickeln. Hierzu
wird das Umweltamt die notwendigen Schritte unternehmen.
Städtisches Ökokonto (Weiterentwicklung)
Das Umweltamt will:
- Die „institutionelle Sicherung“ als Alternative zum Flächenerwerb nutzen.
- Produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen.
- Biolandbau auf bisher intensiv genutzten Ackerflächen im Schwerpunktgebiet als Ökokontomaßnahmen anerkennen, wenn dabei geeignete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
durchgeführt werden.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Abstimmung mit dem Rechtsamt bezgl. institutioneller Sicherung und produktionsintegrierter
Maßnahmen.
- Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
- Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkataloges zur Anerkennung von geeigneten
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Biolandbau.
Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz (Weiterentwicklung)
Das Umweltamt will:
- Die Modalitäten für Flächentausch so anpassen, dass hierdurch die Schaffung von Ausgleichsflächen innerhalb der Schwerpunktgebiete erleichtert wird.
- Verstärkt naturschutzfachlich wertvolle Flächen erwerben.
- Die Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen zur Förderung des Biotopverbundes anerkennen.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Mit Kämmerei, Liegenschaftsamt, Landschaftspflegeverband und ggf. weiteren Dienststellen die
Modalitäten des Flächentausches klären. (Ziel: Implementierung dieser Biodiversitätsstrategie in
das Strategische Liegenschaftsmanagement, SIM)
- Die Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
hinsichtlich Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen vorantreiben.
- Optionen für die Bewertung von Ökosystemleistungen bei der Flächenbewertung prüfen.
254 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
333
Umsetzung
Instrumentenkasten
Anreizinstrumente zur Unterstützung von freiwilligen Maßnahmen (Neues Instrument)
Das Umweltamt will:
- Ein unbürokratisches kommunales Förderprogramm zur Beförderung der Artenvielfalt und der
Biodiversität in Dorf, Feld und Flur einrichten (Anlage von Blühstreifen, naturschutzfachlich
gewünschte Beweidung, etc.).
- Eine digitale Plattform zur privaten Finanzierung (Crowdfunding) freiwilliger Umweltleistungen
einrichten, die die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes befördern.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Einen Katalog förderfähiger Maßnahmen aufstellen.
- Nach Möglichkeit die digitale Plattform in die Dachstrategie "Digitales Nürnberg“ einbinden.
- Das Förderprogramm in die zukünftige Biodiversitätsstrategie einbinden.
Mobilisierung von Fördermitteln: Unterstützung und / oder gemeinsame Beantragung von Projekten
(Neues Instrument)
Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes müssen zusätzliche Mittel mobilisiert und akquiriert
werden. Das Umweltamt verfolgt dabei folgende Schwerpunktthemen:
- Beweidungskonzept (z.B. Wanderschäfer)
- Anbau alter, angepasster Kultursorten, ressourcenschonender Anbau
- Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Kontakt mit AELF, Bauernverband und Erzeugergemeinschaft bezgl. möglicher gemeinsamer
(Förder)Projekte aufnehmen.
- Einen Projektantrag zur Schnittstelle Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung als Teil der
zukünftigen Biodiversitätsstrategie prüfen und initiieren.
"Runder Tisch" Landwirtschaft
Das Umweltreferat und das Umweltamt bieten an, zur Verstetigung des Dialoges mit der örtlichen
Landwirtschaft und zur weiteren Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einen „Runden Tisch“ als
regelmäßige Gesprächsplattform einzurichten. Im Rahmen des „Runden Tisches“ können auf kurzem
Wege Maßnahmen, Projekte und auch auftretende Probleme besprochen werden.
Aus dem umfassenden Portfolio des Entwicklungskonzeptes sollen zunächst folgende Ziele vorangetrieben werden:
- Sicherung der Bodenbrüterbestände
- Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur
- Verbesserung des Zustandes der Gewässer
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 255
334
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Aktionsprogramm 2030
336
Aktionsprogramm 2030
Einführung
Einführung
Mit dem Aktionsprogramm 2030 sollen die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes in Schritten vor
Ort erkennbar und gleichzeitig in der Stadt für die Gesamtidee geworben werden. Das Entwicklungskonzept ist langfristig ausgelegt. Ein Konzept, das in beständigen Schritten zu einem großen Ganzen
vorangetrieben wird. Die erforderliche Akzeptanz für das Entwicklungskonzept ist bei Entscheidungsträgern, Landwirten und Bürgern am besten mit sichtbaren Erfolgen, d.h. mit umgesetzten
Maßnahmen, herzustellen. Hierbei finden konfliktfreie bzw. konfliktarme und schnell umsetzbare
Maßnahmen leichter Zustimmung.
Das Aktionsprogramm 2030 greift aus dem Entwicklungskonzept Maßnahmen heraus die:
- helfen, die Ziele des Entwicklungskonzeptes im stadtpolitischen und im gesellschaftlichen Handeln
zu verankern
- beispielhaft sind für den Umgang mit den aktuell größten Herausforderungen, nämlich dem
Erhalt des Freilandgemüseanbaus, der Anpassung an den Klimawandel und der Förderung der
Biodiversität
- in naher Zukunft realisierbar sind
- aufgrund ihrer Strahlkraft das Entwicklungskonzept mit seinen Zielen in die Bevölkerung tragen
und befördern können
Bereits mit den Maßnahmentiteln setzt das Aktionsprogramm eine Zielmarge, sowohl als Ansporn als
auch um den Umsetzungserfolg messbar zu machen. In knappen Worten wird das erwartete Ergebnis
bei Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2030 skizziert. Die Maßnahmen selbst sind in den jeweiligen
Kapiteln des Entwicklungskonzeptes beschrieben. Das Aktionsprogramm ist nicht abschließend und
kann durch Aufnahme weiterer Projekte oder durch Zurückstellen benannter Projekte an veränderte
Rahmenbedingungen angepasst werden.
Alle im Entwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden in den weiteren anstehenden
Schritten mit den Beteiligten detailliert abgestimmt.
258 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
337
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
1
ZIEL 2030
3 HEKTAR BLUMEN FÜR BIENEN UND SCHMETTERLINGE (AB07)
Unter dem Motto „Die Stadt blüht auf“ hat sich die Stadt Nürnberg bis 2030 zum Ziel gesetzt, ein
Blühstreifenprogramm aufzulegen, das von der Landwirtschaft gut angenommen wird. Die Gartenbaulandschaft soll so von Blühstreifen durchsetzt werden, die das Landschaftsbild bereichern und
die Biodiversität befördern.
Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen
Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 259
338
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
ZIEL 2030
3 X 300 METER LEBENDIGES GEWÄSSER (AB09 - GEWÄSSERENTWICKLUNG)
2
An Abschnitten des Fließgewässersystems der Gründlach und ihrer permanenten Zuflüsse ist bis
2030 Ziel, die Eigendynamik des Gewässers wiederherzustellen. Hierfür soll ein 10 Meter breiter
Uferrandstreifen im Besitz der Stadt oder des Wasserwirtschaftsamtes bereitgestellt werden, der das
Gewässer vor Fremdstoffeinträgen schützen und die Eigenentwicklung ermöglicht.
Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach
Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf
ZIEL 2030
3 X 3 TÜMPEL FÜR KRÖTEN, FRÖSCHE UND MOLCHE (AB11)
Bis 2030 sollen auf wenig ertragreichen, gewässernahen Standorten mehrere flache Mulden angelegt werden, die sich zeitweise immer wieder mit Niederschlagswasser füllen. Ziel ist, dass die Tümpel
von zahlreichen Libellen, Amphibien und anderen gewässertypischen Arten besiedelt werden. Damit
sie ihren Charakter behalten müssen die aufwachsenden Gehölze regelmäßig entfernt werden.
Abb. 40: Augraben
Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV)
260 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
339
3
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
4
ZIEL 2030
3 X 300 METER UFERSTREIFEN FÜR DIE GEWÄSSER (AB08)
Mit Beratung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mit Förderung durch das
KULAP / VNP sollen bis 2030 unter Mithilfe der Landwirtschaft modellhaft Uferstreifen zum Schutz
von Gewässern ausgewiesen werden. Ziel ist modellhaft zu zeigen, dass durch Uferrandstreifen der
Aufwand für den Gewässerunterhalt geringer, die Artenvielfalt erhöht und das Landschaftsbild
bereichert werden kann und hierdurch die Anlage von Uferstreifen bei Landwirten auf weiteres
Interesse stößt.
Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer 21
Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer 21
Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 261
340
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
ZIEL 2030
30 RINDER FÜR DIE AUEN | 300 SCHAFE FÜR DIE WIESEN (AB05)
Die Sooswiesen sollen bis 2030 in Grünland umgewandelt und von einem erfahrenen rinderhaltenden
Betrieb durch Wasserbüffel oder andere geeignete Rinderrassen gepflegt werden. Milch, Käse und
Fleisch können als Veredelungsprodukte auf regionalen Märkten angeboten werden.
Für die trockenen Wiesen zwischen Großgründlach und Neunhof ist es bis 2030 Ziel, diese durch
einen Wanderschäfer turnusmäßig beweiden zu lassen. Es ist Ziel, die Produkte als lokale Spezialität
in den Gaststätten vor Ort aktiv zu vermarkten, z.B. als "Gründlachtal-Lamm".
Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüffel in den Sooswiesen
Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern
262 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
341
5
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
6
ZIEL 2030
3 HEKTAR FÜR DEN ARTENSCHUTZ
Gemeinsam mit der Landwirtschaft sollen bis 2030 Bodenbrüter verstärkt gefördert und geschützt
werden. Hierzu entwickelt die Stadt eine unbürokratische und attraktiv gestaltete "Nestschutzprämie" für erbrachte Gelege- und Kückenschutzmaßnahmen.
Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 263
342
Aktionsprogramm 2030
Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge
ZIEL 2030
30 HEKTAR FÜR DIE LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND DAS BIOTOPVERBUNDSYSTEM
Die Stadt Nürnberg setzt sich zum Ziel bis 2030 in einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans
mit integriertem Landschaftsplan die Erweiterung der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugunsten des städtischen Ökokontos zu prüfen. In diesem
erweiterten Bereich sollen zukünftig ebenfalls zielgerichtet Flächen erworben / getauscht und die im
Konzept beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
264 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
343
7
Aktionsprogramm 2030
Erholung
Erholung
8
ZIEL 2030
AN 3 AUSSICHTSPUNKTEN NATUR BEOBACHTEN
Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem
Bibervorkommen und den Anschlüssen an das Wegenetz des Sebalder Reichswaldes besitzt das
östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen für das Naturerlebnis. Bis 2030 soll durch eine Herde
Wasserbüffel für Besucher eine weitere Attraktion geschaffen werden. Eine vom Autobahnlärm
abgeschirmte Beobachtungskanzel am Rande der Sooswiesen soll dann Besuchern einen ungestörten
Blick in die Auenlandschaft ermöglichen. Dem Vorbild folgend sollen dann für die Themen „Historische Kulturlandschaft“ und „Sandige Landschaft“ weitere Beobachtungspunkte eingerichtet werden.
Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen
Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 265
344
Aktionsprogramm 2030
Erholung
Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach
Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach
266 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
345
Aktionsprogramm 2030
Erholung
9
ZIEL 2030
AN 3 WASSERPLÄTZEN GEWÄSSER ERLEBEN
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und
deren Seitengewässer sollen bis 2030 am Irrgarten, am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach
und am Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben Wasserplätze gestaltet werden. Kindern und
Erwachsenen kann an diesen Orten die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für die
Auenlandschaft Gründlachtal veranschaulicht werden. Mit der Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt wäre es Ziel, dass die Wasserplätze regelmäßig von Kindern besucht werden.
Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 267
346
Aktionsprogramm 2030
Erholung
10
ZIEL 2030
3 X 4 BÄUME ALS EINTRITT IN DEN WALD
An wichtigen Wegen sollen bis 2030 die Eintritte in den Reichswald durch Baumkarees bereits von
weitem für Fußgänger und Radfahrer gut erkennbar sein.
Abb. 48: Visualisierung Baumkarree
Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees
268 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
347
Aktionsprogramm 2030
Identität und Kulturlandschaft
Identität und Kulturlandschaft
11
ZIEL 2030
30 FAMILIEN - EINE KULTURLANDSCHAFT
Ein Fotobuch soll bis 2030 ein Bild der Auenlandschaft Gründlachtal abseits der Hochglanzwerbebroschüren und Klischees zeigen. Hierein sollen der Idealismus der Landwirte und der Wert der
Natur- und Kulturlandschaft an sich im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und die Identität der
Auenlandschaft soll bildhaft eingefangen werden. Das Fotobuch soll durch Tourismus.Nürnberg
beworben werden und über Buchhandlungen bezogen werden können.
Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 269
348
349
Verzeichnisse und Nachweise
350
Verzeichnisse und Nachweise
Abkürzungen
Abkürzungen
AELF
AUM
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Agrarumweltmaßnahmen
B4
BAB A73
Bundesstraße 4
Bundesautobahn A73
BauGB
BayNatSchG
Baugesetzbuch
Bayerisches Naturschutzgesetz
BBodSchG
BBV
Bundesbodenschutzgesetz
Bayerischer Bauernverband
BNatSchG
BNT
Bundesnaturschutzgesetz
Biotop- und Nutzungstypen
BNTK
BS
BW
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung
Bodenschätzung
Baden-Württemberg
bzgl.
bezüglich
CEF-Maßnahmen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (continuous ecological functionality-measures))
d.h.
das heißt
dB (A)
Dezibel Ampere
DIN
DIN-Norm
e.V.
eingetragener Verein
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
evtl.
eventuell
FCS-Maßnahmen Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszustandes (favorable conservation status)
FFH-Gebiet
Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FNP
Flächennutzungsplan
GALK
Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
GEK
Gewässerentwicklungskonzept
GEP
Gewässerentwicklungsplan
Ggf.
gegebenenfalls
GSK
Gewässerstrukturkartierung
ha
Hektar
HQ
Hochwasser
i.d.R.
in der Regel
Jhd.
Jahrhundert
KebS
Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
km
Kilometer
KULAP
Kulturlandschaftsprogramm
LBV
Landesbund für Vogelschutz
LfU
Landesamt für Umwelt
272 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
351
Verzeichnisse und Nachweise
Abkürzungen
LNatSchG NRW
LPV
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.
LRE
LUBW
Landschaftsraumeinheiten
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
m
max.
Meter
maximal
N/Fü/Erl
NRW
Nürnberg, Fürth, Erlangen
Nordrhein-Westfalen
o.ä.
ÖVF
oder ähnliches
ökologische Vorrangflächen
PIK-Maßnahmen
SÖR
StUB
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen
Service öffentlicher Raum Stadt Nürnberg
Stadt-Umland-Bahn
SUN
TG
TK
u.a.
ÜBK
UG
UNB
UwA
UwA/1
UwA/3
VNP
VU
z.B.
z.T.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Teilnehmergemeinschaft
Topographische Karte
unter anderem
Übersichtsbodenkarte
Untersuchungsgebiet
Untere Naturschutzbehörde
Umweltamt Stadt Nürnberg
Umweltamt Stadt Nürnberg Umweltplanung
Umweltamt Stadt Nürnberg Untere Naturschutzbehörde
Vertragsnaturschutzprogramm
Vorbereitende Untersuchung
zum Beispiel
zum Teil
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 273
352
Verzeichnisse und Nachweise
Planverzeichnis
Planverzeichnis
Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet
Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen
8
20
Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen
Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen
26
32
Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen
Plan 6: Bodenschätzung
38
67
Plan 7: Übersichtsbodenkarte
Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016)
69
72
Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete
Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern
73
78
Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität
Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum
Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume
79
80
81
Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum
Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter
Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz
Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz
Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen)
Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand
Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm
Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen
Plan 22: Das räumliche Leitbild
Plan 23: Das integrierte Zielkonzept
Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01)
Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05)
Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02)
Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03)
Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08)
Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14)
Plan 30: Erholung, Wege und Angebote
Plan 31: Eignung der Räume für Erholung
Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen
Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03)
Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich"
Plan 35: Qualitäten bestehender Wege
Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege
Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip
Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen
Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen
Plan 40: Radrouten (E02)
82
83
84
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86
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89
94
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158
159
161
163
163
164
274 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
353
Verzeichnisse und Nachweise
Planverzeichnis
Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01)
Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04)
166
167
Plan 43: Identität und Kulturlandschaft
Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04)
168
173
Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05)
Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
174
223
Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen
224
225
Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg
Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum
236
237
Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen
241
259
Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer
Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern
Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie
Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des
Biotopverbundsystems
Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben
Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze
Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees
261
262
263
264
265
267
268
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 275
354
Verzeichnisse und Nachweise
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise
Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach
14
25
Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof
Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof
31
37
Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf
Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach
43
99
Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund
Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion
99
103
Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen
Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal
103
107
Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber
Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss
Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an
107
111
111
Abb. 14: Tabakanbau
115
Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt
115
Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg
119
Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert
119
Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf
123
Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur
123
Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen
127
Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet
127
Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen
137
Abb. 23: 2-schürige Wiese
137
Abb. 24: Schafbeweidung
139
Abb. 25: Büffelhaltung
139
Abb. 26: Hochstauden und Seggenried
143
Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof
143
Abb. 27: Seggenried
143
Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof
143
Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof
144
Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach
144
Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach
145
Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof
145
Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach
147
Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof
147
Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand,
Gérard Larcher
171
Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen
259
Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach
260
Abb. 40: Augraben
260
276 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
355
Verzeichnisse und Nachweise
Abbildungsverzeichnis
Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf
Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV)
260
260
Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer
Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer
261
261
Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüffel in den Sooswiesen
Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen
262
265
Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach
Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach
266
266
Abb. 48: Visualisierung Baumkarree
268
Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand,
Gérard Larcher
269
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 277
356
Verzeichnisse und Nachweise
Endnoten
Endnoten
1
WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt,
Umweltplanung
2
Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschafts Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung.
3
ifanos concept & planung
Bank, Peter (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Bericht Libellen. Hg. v.
4
Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung
R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründ-
5
lachtal“. Hydrogeologische Bewertung. Mit Anlagen
Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (Hg.) (2014): 80 Jahre Bodenschätzung in Deutschland, Online verfüg-
6
bar unter https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20
Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf, zuletzt geprüft am 19.09.2018
Wikipedia (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?ol-
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
did=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (1. Auflage: 2010; Aktualisierung der Links: 2014): Biber – Baumeister
der Wildnis (UmweltWissen – Natur). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf, zuletzt geprüft am 07.08.2018
ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (Stand 2017): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im
Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt
Büro am Fluss e.V. (2015): Gewässerrandstreifen Naturschutz Baden-Württemberg. Hg. v. WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der
Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation
Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit
des Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation
Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen. Augsburg. Powerpoint
bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Masterplan Freiraum. Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Umweltamt
Stadt Nürnberg / Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch
Hunde. (HundehaltungsVO – HVO), vom Vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https://
www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Steckbrief Bedeutsame Kulturlandschaften im Kulturlandschaftsraum. 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayererisches Landesamt für Umwelt.
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschaftsund Brauchtumspflege e. V. (Hg.)(2006): Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft und regionale Identität.
Dokumentation der Tagung vom 23.–26.1.2006 auf der Insel Vilm, Putbus, zuletzt geprüft am 21.08.2018
278 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
357
Verzeichnisse und Nachweise
Endnoten
18 SNOW Landschaftsarchitekten (2017): Nürnberger Linie. Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum. Hg.
v. Stadt Nürnberg / Stadtplanungsamt, zuletzt geprüft am 21.08.2018
19 Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR / Planungsgruppe Landschaft (2014): Kraftshof Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils Kraftshof. Hg. v. Stadt Nürnberg /
20
Wirtschaftsreferat
ENERGIEAGENTUR Nordbayern GmbH / Stadt Nürnberg/Umweltamt (2014): Klimafahrplan Nürnberg 2010-
2050. Hg. v. Stadt Nürnberg/ Referat für Umwelt und Gesundheit, zuletzt geprüft am 18.09.2018
21 Schnippering, Eva (2010, Aktualisierung 2014): Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem
Weg zum guten Zustand. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu.
bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/wrrl/doc/arbeitshilfezustand.pdf.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 279
358
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Gesetz / Verordnung
Altnürnberger Landschaft e.V. (Hg.) (1970): Kraftshof. Ein nürnbergisches Dorf mit Herrensitz und Wehrkirche.
Altnürnberger Landschaft, Mitteilungen 19. Jahrgang. Nürnberg: Korn und Berg.
Bayerische Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM) in Bayern.
Bayerische Staatsregierung: Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische
Kompensationsverordnung). BayKompV, vom 07.08.2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U), zuletzt geprüft am
07.08.2018.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz (Stand: Dezember 2014): Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP). Merkblatt Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUM) 2015 bis 2019.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und
Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), vom Stand: 16.10.2014,
zuletzt geprüft am 07.08.2018.
BBodSchG, vom zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 V v. 27.09.2017 I 3465 (17.03.1998): Gesetz zum Schutz vor
schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf, zuletzt geprüft am 13.08.2018.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (25.06.2002): Richtlinie 2002/49/EG über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, zuletzt geprüft am 10.08.2018.
Hessen (14.09.2005): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. (Kompensationsverordnung - KV, vom GVBl. I 2005 S.
624 vom 13.09.2005, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für
Umwelt und Landwirtschaft: Leitfaden zur Bewertung der Lärmsituation bei der Prädikatisierung von Kur- und
Erholungsorten, vom Fassung vom 10.01.2014, zuletzt geprüft am 23.05.2017.
Schleswig-Holstein (28.03.2017): Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen. (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung
- ÖkokontoVO).
Stadt Nürnberg (14.06.2017): Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Fundstelle: Amtsblatt der Stadt Nürnberg
Ausgabe 12/2017, 218-223.
Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde.
(HundehaltungsVO – HVO), vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/
imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017.
Stadt Nürnberg: BP 3923 Östlich Brucker Straße und nördlich Reutleser Straße, vom 15.12.1976.
Stadt Nürnberg: BP 3925 Am Mühlbach, vom 06.05.1976.
Stadt Nürnberg: BP 3937 Siedlung an der Hofwiese, vom 10.06.1965; Änderung 31.10.1968.
Stadt Nürnberg: BP 3938 Am Steinacher Kreuz.
Stadt Nürnberg: BP 3939 In Großgründlach am Herdenweg, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: BP 4034 Für das Gebiet zwischen Klaus-Groth-Straße und Grabbestraße, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: BP 4050 Neunhof im Moos.
280 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
359
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Stadt Nürnberg: BP 4112 Wohnanlage und Werkstätten für Behinderte in Boxdorf.
Stadt Nürnberg: BP 4148 Für ein gebiet Südl., östlich, der Kitzinger Straße und Veitshöchheimer Straße, Gem.
Großgründlach.
Stadt Nürnberg: BP 4174 Für das Gebiet östlich der Veitshöchheimer Straße und beiderseits der verlängerten
Volkacher Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4241 Gebiet zwischen Miltenberger und Brucker Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4290 Gewerbegebiet südlich der Steinacher Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4403 Behindertenanlage Boxdorf zwischen Würzburger Straße, der Straße am Spund und der
Klaus-Groth-Straße, vom 12.11.1999.
Stadt Nürnberg: BP 4447 Gebiet zwischen der Unteren Dorfstraße, dem Irisweg und östlich der Schleifäcker, vom
26.02.2003.
Stadt Nürnberg: BP 4448 Gebiet südlich der Neunhofer Hauptstraße und der Hornwaldstraße und westlich der
Oberen Dorfstraße im Ortsteil Neunhof - Südwest, vom 17.02.2004.
Stadt Nürnberg: BP 4478 für das Gebiet "Schmalau-West" westlich der Wiesbadener Straße zwischen Würzburger
Straße und Steinacher Weg, vom 16.10.2003.
Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 1, vom 09.03.2018.
Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 2, vom 1. Fertigung, zuletzt geprüft am 04.12.2018.
Stadt Nürnberg: BP 4612 Östlich der Brucker Straße, vom 19.10.2016.
Stadt Nürnberg: BP 4628 "Knoblauchsland", vom 19.12.2016, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: KostenerstattungsbetragsS Anlage 2, vom 44. Nachtrag August 2006.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (Schreiben vom 13.08.2014): Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes
Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben
im Bereich Nürnberg/Nord. Online verfügbar unter http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/amtsblatt/Schreiben_WNU001334L14_490.pdf, zuletzt geprüft am 08.12.2016.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 281
360
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Literatur / Internetdokument
agridea (Hg.) (2015): Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge. Wertvolle Nahrungsquellen im Ackerbau.
Albrecht, Matthias (2017): Blühende Lebensräume für Bestäuber und andere Nützlinge. Hg. v. Agroscope, FiBL,
HAFL und SBV. Gemeinsame Medienmitteilung.
Altmann, Elisabeth; Werner Thumann; Uwe Oesterling: Ersatzgeldprojekt: Ökologischen Ausgleich erfolgreich gestalten im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter
www.anl.bayern.de/publikationen.
ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2018): Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Textteil
Entwurf). Hg. v. Umweltamt der Stadt Nürnberg.
Arbeitskreis Stadtbäume: Galk Strassenbaumliste. Hg. v. Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e.V., zuletzt geprüft am
Abfrage vom 13.07.2018.
Bank, Peter (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Bericht Libellen. Hg. v.
Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung.
Bayerische Staatsregierung (2018): Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum. Hg. v. Bayerischen Staatsregierung, zuletzt geprüft am 13.09.2018.
Bayerische Staatsregierung: Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern. Bayerische Biodiversitätsstrategie. Online verfügbar unter http://www.naturvielfalt.bayern.de/strategie/doc/biodiv_strategie_endfass06_2009_
ba1.pdf, zuletzt geprüft am 26.07.2017.
Bayerischen KulturLandStiftung (Hg.): Bayerisches Pilotprojekt - Neueste Meldungen - News. Online verfügbar unter
http://www.bayerischekulturlandstiftung.de/bayerisches-pilotprojekt, zuletzt geprüft am 08.08.2017.
Bayerisches Geologisches Landesamt; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2003, 2017): Korrekturen durch
das Bayerische Landesamt für Umwelt im Teil 2, S. 47 Formel 3): Schutzgut Boden in der Planung. Bewertung
natürlicher Bodenfunktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hg. v. Bayerisches Geologisches Landesamt und Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Augsburg (ISBN 3-936385-44-0).
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stand 2017): Denkmalliste Nürnberg. Online verfügbar unter http://
geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_564000.pdf, zuletzt
geprüft am 23.05.2017.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2009): Biber in Bayern - Biologie und Management. 30.000 Stk. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt, zuletzt geprüft am 14.09.2018.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2010): Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns als Beitrag zur
Biodiversität. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), zuletzt geprüft am 28.05.2017.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Bedeutsame Kulturlandschaften in Bayern. Entwurf einer Raumauswahl.
Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/natur/kulturlandschaft/doc/projektbeschreibung_bedeutsam_kula.pdf, zuletzt geprüft am 07.06.2017.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2014): Arbeitshilfe: Wege zu wirksamen Uferstreifen, zuletzt geprüft am
05.11.2018.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2014): Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß
Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV), zuletzt aktualisiert am Stand: 28.10.2014, zuletzt geprüft am
17.01.2018.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (1. Auflage: 2010; Aktualisierung der Links: 2014): Biber – Baumeister
der Wildnis (UmweltWissen – Natur). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf, zuletzt geprüft am 07.08.2018.
282 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
361
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Stand 2012): Steckbrief Bedeutsame Kulturlandschaften im Kulturlandschaftsraum. 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt.
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lärm – Straße und Schiene (UmweltWissen – Lärm). Online verfügbar unter
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_36_laerm_strasse_schiene.pdf, zuletzt geprüft am 10.08.2018.
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (1996): Arten- und Biotopschutzprogramm
Stadt Nürnberg. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Online verfügbar unter http://www.lfu.bayern.de/natur/
absp_daten/index.htm, zuletzt geprüft am 05.12.2016.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand: 2013): Richtlinien zum Bibermanagement.
Hg. v. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, zuletzt geprüft am 20.12.2017.
BBV LandSiedlung GmbH (2017): Agrarstrukturelles Gutachten Knoblauchsland. Unter Mitarbeit von Steffen Moninger, Günter Schmidtell, Eva Kraft, Stephanie Reß. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg.
Bemmerlein-Lux, Florian (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept
& planung.
Bemmerlein-Lux, Florian (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Detailpläne. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung.
ifanos concept & planung.
Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept
& planung.
bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg Vertiefender Baustein Wasser.
Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Carlo W. Becker, Antje Herrmann, Helga Krüger. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat,
Umweltamt.
bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Masterplan Freiraum. Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ Gesamtstädtisches Freiraumkonzept. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Carlo W. Becker, Antje Herrmann. Hg. v. Stadt Nürnberg,
Umweltreferat, Umweltamt.
Biedermann, Ulrike; Werking-Radtke, Jutta; Woike, Martin Dr. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Recklinghausen, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Biedermann, Ulrike; Werking-Radtke, Jutta; Woike, Martin Dr. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW Recklinghausen Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW.
Hg. v. LANUV NRW. Recklinghausen.
Biologische Station Kreis Steinfurt (Starkmann, Thomas): Blühende Vielfalt am Wegesrand. Praxis-Leitfaden für
artenreiche Weg- und Feldraine. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) (LANUV-Info 39), zuletzt geprüft am 21.02.2018.
Biologisches Büro Dr. Brunner (2006): Grünzüge in der Großstadt entdecken und umsetzen! Hg. v. Bund Naturschutz
in Bayern e.V. und Kreisgruppe Nürnberg.
Biologisches Büro Dr. Brunner (2009): Gewässereinzugsgebiete der Gewässer 3. Ordnung im Gebiet der Stadt
Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg Service öffentlicher Raum (SÖR/1-B/3).
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 283
362
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Biologisches Büro Dr. Brunner (2013): Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer dritter Ordnung im Gebiet der
Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Saskia Horn Brunner. Hg. v. Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Planung und Bau/ Brückenbau, Gruppe Wasserwirtschaft (SÖR/1-B/3).
Blume H.P. (Hg.) (2007): Handbuch des Bodenschutzes. 3. Auflage: ecomed.
Bosch & Partner GmbH (2914): Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach der Bayerischen
Kompensationsverordnung (BayKompV). Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), zuletzt geprüft am
17.01.2018.
Bösche, Herrmann (2017): Straßenrandkartierung im Stadtgebiet von Bamberg 2017. Hg. v. Stadt Bamberg, zuletzt
geprüft am 21.02.2018.
Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschafts- und
Brauchtumspflege e. V. (Hg.): Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft und regionale Identität. Dokumentation
der Tagung vom 23.–26.1.2006 auf der Insel Vilm, Putbus, zuletzt geprüft am 21.08.2018.
Bund Naturschutz in Bayern e.V.; KREISGRUPPE MÜHLDORF AM INN: Beweidungs-Projekt Jettenbach. Hg. v. Bund
Naturschutz in Bayern e.V. und KREISGRUPPE MÜHLDORF AM INN, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Bundesamt für Naturschutz (2014): Grünlandreport Alles im grünen Bereich? Hg. v. Bundesamt für Naturschutz,
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (10).
Büro am Fluss e.V. (2015): Gewässerrandstreifen Naturschutz Baden-Württemberg. Hg. v. WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Büro für urbane Projekte (2012): Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberg am Wasser. 1500. Aufl. Hg. v.
Stadt Nürnberg und Wirtschaftsreferat. Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/
baureferat/dokumente/planen/insek_amwasser.pdf, zuletzt geprüft am 08.08.2017.
con terra GmbH; Muenster; Germany: Lärmbelastungskataster. Online verfügbar unter http://www.umweltatlas.
bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de, zuletzt geprüft am 10.08.2018.
Danner, Christine (2015): Kulturlandschaftliche Empfehlungen für den Kulturlandschaftsraum 21 Ballungsraum
Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (Kulturlandschaftliche Empfehlungen für
Bayern).
Der Irrhain. Online verfügbar unter http://www.nuernberginfos.de/strassen-plaetze-nuernberg/irrhain.html, zuletzt
geprüft am 09.06.2017.
Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (Hg.) (2014): 80 Jahre Bodenschätzung in Deutschland. Online verfügbar
unter https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf, zuletzt geprüft am 19.09.2018.
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hg.) (2010):
Öffentliche Güter und Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft. 6.000 Stück (LandInForm spezial). Online verfügbar unter www.netzwerk-laendlicher-raum.de, zuletzt geprüft am 15.02.2018.
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume: Grünland - Erhalt durch Nutzung. 10 000 Stück. Hg. v. DVS – Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (LandInForm
spezial), zuletzt geprüft am 15.02.2018.
Die bunte Hummel. Flotte Biene mit schickem Pelz. Online verfügbar unter http://docplayer.org/28220046-Die-bunte-hummel-flotte-biene-mit-schickem-pelz-mit-finanzieller-unterstuetzung-durch-landesanstalt-fuer-bienenkunde.
html.
284 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
363
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Energieagentur Nordbayern GmbH / Stadt Nürnberg/Umweltamt (2014): Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050. Hg. v.
Stadt Nürnberg/ Referat für Umwelt und Gesundheit, zuletzt geprüft am 18.09.2018.
Fischer-Hüftle, Peter: Rechtliche Anforderungen an die Auswahl des Saatguts auf Blühflächen und Blühstreifen. Hg.
v. Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen (ANLIEGEN NATUR 40(2), 2018). Online
verfügbar unter online preview, zuletzt geprüft am 20.09.2018.
Förderverein Kulturhistorisches Museum Nürnberg e.V.: Virtuelles Museum Nürnberger Kunst. Online verfügbar unter
http://museum-nuernberger-kunst.de/, zuletzt geprüft am 09.06.2017.
Frische, Tobias; Egerer, Sina; Matezki, Steffen; Pickl, Christina; Wogram, Jörn (2016): 5-Punkte-Programm für einen
nachhaltigen Pflanzenschutz. Hg. v. Umweltbundesamt, zuletzt geprüft am 28.08.2018.
Gatterer, Karl; Höcker, Rudolf: VFR-Exkursion Knoblauchsland am 30.07.2005. Online verfügbar unter http://www.
regnitzflora.de/knoblauchsland.pdf, zuletzt geprüft am 09.06.2017.
Gemeinde Großgründlach (2017): Wächterhaus. Online verfügbar unter http://www.unser-grossgruendlach.de/
waechterhaus.html, zuletzt aktualisiert am 28.02.2017, zuletzt geprüft am 23.06.2017.
Gemüseerzeugerring e.V. (2017): Mitgliederliste Gemüseerzeugerring Knoblauchsland e. V. Stand: 09.06.2017.
Online verfügbar unter http://www.knoblauchsland.net/mitgliederliste.html, zuletzt aktualisiert am 09.06.2017,
zuletzt geprüft am 04.07.2017.
GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2014): Stadtklimagutachten. Analyse der klimaökologischen Funktionen für das
Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Hannover.
Guttenberger, Erich; Rusam, Hermann (1989): Knoblauchsland. Romantik einer altfränkischen Gemüsebauernlandschaft inmitten des Städtedreiecks Nürnberg, Fürth, Erlangen. Nürnberg: Druckerei und Verlag A. Hofmann.
Hilker C., Weber K.: Landschaftspflege mit Heckrindern, Wasserbüffeln und Koniks. Extensive Beweidung im
Aurachtal. Hg. v. Landschaftspflegeverband, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
http://www.nuernberg-tours.de/fuehrungen/nuernberg-und-umgebung/tour/show/guidetour/das-nuernberger-knoblauchsland/.
ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (2013, Stand 2014): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten
im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt.
ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (Stand 2017): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im
Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt.
ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) / ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2015): Erfassung von
bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Unter Mitarbeit von Stefanie Bussler,
Gaby Töpfer-Hofmann, Dr. Gudrun Mühlhofer. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt.
ifanos Wasser&Landschaft (Maria Hahner) (2002): Kartier- und Bewertungsverfahren Gewässerstruktur. Erläuterungsbericht, Kartier- und Bewertungsanleitung. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Lazarettstraße
67, D-80636 München, zuletzt geprüft am 03.01.2017.
Institut für Botanik und Landschaftskunde (Abgestimmte Fassung, 2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung. Unter Mitarbeit von Peter Vogel
(Diplom-Geoökologe) Thomas Breunig (Diplom-Geograph). Hg. v. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Kieler Institut für Landschaftsökologie (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, zuletzt geprüft am 09.03.2018.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 285
364
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH: Projekt Produktionsintegrierte Kompensation mit ökologischem Landbau – Entwicklung und Kommunikation praxisgerechter Poollösungen (PIK mit Ökolandbau). Online
verfügbar unter https://www.oeko-komp.de/wp/projekte/produktionsintegrierte-kompensation/, zuletzt geprüft am
22.08.2018.
Kulzer, Herbert: StadtRad on Tour. Radtouren in und um Nürnberg. Umweltreferat Nürnberg. Online verfügbar unter
https://www.nuernberg.de/imperia/md/intelligent_mobil/dokumente/stadtradontour_internet.pdf, zuletzt geprüft
am 23.06.2017.
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL): Wasserbüffelhaltung.
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) (Hg.) (2011): Phytophtora-Wurzelhalsfäule der Erle (Merkblatt, Nr.
6).
Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. (2012): Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen. Hintergründe
und Information. Online verfügbar unter https://www.lbv-bw.de/artikel.dll/hundekotflyer-2012-frei_MzMzMDE3NA.
PDF?UID=546743911C767B6441CF9C4D92C7C93A333887BFFD76A5, zuletzt geprüft am 20.08.2018.
Landesbund für Vogelschutz: So verhalten Sie sich richtig bei Bodenbrütern. Online verfügbar unter https://www.lbv.
de/ratgeber/lebensraum-wald-flur/richtiges-verhalten-bei-bodenbruetern/, zuletzt geprüft am 09.08.2018.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Garten-; Friedhofs- und Forstamt: Zukunftsbaumliste Düsseldorf. Hg. v. Landeshauptstadt Düsseldorf, zuletzt geprüft am 21.09.2018.
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (2016): Schloss Neunhof, Nürnberg. Online verfügbar unter
https://www.museen-in-bayern.de/das-museumsportal/museumssuche/museen/museum/schloss-neunhof.html,
zuletzt aktualisiert am 20.01.2016, zuletzt geprüft am 23.06.2017.
Landratsamt Ebersberg (2016): Merkblatt zum Wegebau in der Land- und Forstwirtschaft mit Bauschutt, Recyclingbaustoffen und Straßenaufbruch. Hg. v. Landratsamt Ebersberg, zuletzt aktualisiert am November 2016.
Landratsamt Ebersberg (Stand 2017): Abschlussbericht: „Runder Tisch Landwirtschaft“ Fortschreibung. Hg. v.
Landratsamt Ebersberg.
Landratsamt Ebersberg: Unterhaltung von Gräben mit Zukunft für Lebensräume. Hg. v. Landratsamt Ebersberg.
Landratsamt Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde (2015): Flyer_Bibermanagement_Ausgleichszahlungen. 1.
Auflage.
Landschaftspflegeverband Mittelfranken (2014): Blaue Pracht. Bayerns Ureinwohner Projekt Blauflügel-Prachtlibelle,
zuletzt geprüft am 26.01.2018.
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.: Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. Online verfügbar unter https://
www.nuernberg.de/imperia/md/lpv/dokumente/broschuere_landschaftspflegeverband_nuernberg.pdf, zuletzt
geprüft am 14.08.2017.
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.: Wegbeschreibung Reutles Neunhof. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/lpv/dokumente/reutlesneunhofwegbeschreibungkarte.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017.
Marquart, Hubert (2017): Ersatzgeldprojekt: Intensive Agrarlandschaft im Landkreis Würzburg. Laufen (ANLiegen
Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen.
Meynen, E. und Schmithüsen, J. (Hg.) (1955): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. zweite
Lieferung. Unter Mitarbeit von Meynen, E. und Schmithüsen, J. Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung.
286 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
365
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(2007): Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen. Bodenfunktionen bewerten. Hg. v. Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Referat Bodenschutz,
Altlasten, Deponien. Düsseldorf. Online verfügbar unter http://www.gd.nrw.de/zip/bo_schutzwuerdige-boeden-nrw.
pdf, zuletzt geprüft am 14.08.2017.
Mlnarik, Petr; Leypold, Jakob (2004): Arbeitsmappe Naturnahe Grünflächen auf Sand. Ausschreiben, Anlegen,
Planen, Unterhalten. Hg. v. SandAchse Franken.
Monumente Online (Oktober / 2011): Historische Kulturlandschaften. Interview mit Thomas Dr. Gunzelmann.
Mühlenberg, Alexa (2012): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Regionalplan Ruhr.
KURZFASSUNG. Hg. v. LANUV NRW. Recklinghausen.
Müller-Pfannenstiel, Klaus: Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK). Bayerische
Kompensationsverordnung (BayKompV). Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Bosch & Partner GmbH, zuletzt
geprüft am 17.01.2018.
Mulser, Joachim; Wetzel, Florian (2018): Landwirtschaftliche Düngung und Schutzziele von Natura 2000 – Ein
Beispiel aus Südtirol. Hg. v. ANL (ANLiegen Natur 40(2): online preview). Online verfügbar unter https://www.anl.
bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/natura2000_duengung/.
Müssenberger, Irmgard (1957): Das Knoblauchsland Nürnbergs Gemüseanbaugebiet. Hg. v. Fränkische Geographische Gesellschaft. Erlangen (Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft, Band 3 S. 85-104).
Müssenberger, Irmgard (1959): Das Knoblauchsland Nürnbergs Gemüseanbaugebiet. Erlangen: Selbstverlag der
Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Erlanger Geographische Arbeiten, Heft 7).
Naturparke Deutschland; Europarc Deutschland: Leitfaden – Faszination Natur erlebbar machen. Online verfügbar
unter http://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2016/01/VDN_Europarc_Leitfaden_Faszination_Natur_NNL_WEB_barrierefrei2.pdf, zuletzt geprüft am 25.06.2017.
Neitzke, A. Dr. (2014): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege. für die Planungsregion Düsseldorf.
Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Neußner, Ernst Prof. Dipl. Ing.: Bedeutung von Hecken in Feld und Flur.
Nohl, Werner (geänderte Fassung 1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe.
Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung. Im Auftrag des Ministeriums für
Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Online verfügbar unter http://www.
landschaftswerkstatt.de/dokumente/Masten-Gutach-1993.pdf.
Norddeutsche Naturschutzakademie (Hg.) (1994): Biologische Beiträge und Bewertung in Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftsplanung. Schneverdingen (H 1, 7. Jg.).
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ackerbrachen.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Doppelter Saatreihenabstand.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ernteverzicht im Getreide.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ökologische Vorrangflächen im Greening.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Stehenlassen von Getreidestoppeln.
Oberforstdirektion Ansbach (1985 / 2000): Waldfunktionsplan für den Regierungsbezirk Mittelfranken. Teilabschnitt
Industrieregion Mittelfranken. Hg. v. Oberforstdirektion Ansbach.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 287
366
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Online-Büro, Stadt Nürnberg/ (2015): Bezirksdatenblätter - Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth.
Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/internet/statistik/bezirksdatenblaetter_nbg.html, zuletzt aktualisiert am 24.08.2015, zuletzt geprüft am 17.08.2017.
Petersen, Felicia (2017): Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen. Hg. v. Informationsdienst Umweltrecht e.V.
(Beitrag aus dem Recht der Natur-Schnellbrief, 202). Online verfügbar unter http://idur.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-Erhalt-von-Wege-und-Randstreifen-Petersen.pdf, zuletzt geprüft am 27.07.2017.
Piechullek, Dieter (1995): Kulturraum Knoblauchsland. Nürnberg: A. Hoffmann.
Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR / Planungsgruppe Landschaft (2014): Kraftshof Vorbereitende
Untersuchungen zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils Kraftshof. 1200 Exemplare. Hg. v. Stadt Nürnberg /
Wirtschaftsreferat.
Projektbüro SandAchse Franken (2004): SandGestöber. Aktionsmappe. 2. erweiterte Auflage. Hg. v. SandAchse
Franken.
Projektgruppe ABSP am Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (1996): Artenund Biotopschutzprogramm Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Dr. Schober und Partner. Hg. v. Bayerisches
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. München.
R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Hydrogeologische Bewertung. Unter Mitarbeit von Detlev Bösel.
R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Hydrogeologische Bewertung Anlagen. Unter Mitarbeit von Detlev Bösel.
Regierung von Unterfranken: Hochwasserrisikomanagementplan Einzugsgebiet Bayrischer Main. Gewässersystem.
Online verfügbar unter http://www.hopla-main.de/index.php?option=com_content&view=article&id=95&Itemid=92,
zuletzt geprüft am 23.03.2017.
Roth, Michael; Bruns, Elke (2016): Landschaftsbildbewertung in Deutschland. Stand von Wissenschaft und Praxis.
Hg. v. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt- und
Stadtplanung sowie Institut für Landschaft und Umwelt (ILU) und Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung (INER) (BfN-Skripten, 439). Online verfügbar unter https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/
skripten/skript439.pdf, zuletzt geprüft am 28.05.2017.
Rusam, Hermann, Dr.: Heimatkundliche Exkursion ins Knoblauchsland Nürnberg und sein Umland. Unterrichtsmodelle III. 5. Auflage. Hg. v. Stadt Nürnberg. Pädagogisches Institut (Didaktischer Brief, Nr. 86/ 1985).
Schäfer, Achim; Kowatsch, Astrid (2015): Gewässer und Auen - Nutzen für die Gesellschaft. 1. Auflage 7.500. Hg. v.
Bundesamt für Naturschutz, zuletzt geprüft am 23.08.2018.
Scherzer, Conrad (1962): Franken Land, Volk, Geschichte, Kunst und Wirtschaft. 2. Auflage. Band 1. Nürnberg: Verlag
Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co.
Schnippering, Eva (2010, Aktualisierung 2014): Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg
zum guten Zustand. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.
de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/wrrl/doc/arbeitshilfezustand.pdf.
Schnippering, Eva: Arbeitshilfe, Unterhaltung von Gräben, zuletzt geprüft am 17.04.2018.
Schwab, Gerhard (2014): Handbuch für den Biberberater. Hg. v. Bund Naturschutz in Bayern e.V., zuletzt geprüft am
14.09.2018.
Sieghardt, August (1961): Nürnberger Umland. Zweite, verbesserte Auflage. Nürnberg: Glock und Lutz.
288 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
367
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Siering, Margarete; Feulner, Jürgen (2006): Künstliche Sitz- und Singwarten als Artenhilfsmaßnahme für das Braunkehlchen (Saxicola rubetra). Online verfügbar unter http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/
wordpress/singwarten_braunkehlchen/, zuletzt aktualisiert am 29.08.2006, zuletzt geprüft am 05.07.2017.
SNOW Landschaftsarchitekten (2017): Nürnberger Linie. Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum. Hg. v.
Stadt Nürnberg / Stadtplanungsamt, zuletzt geprüft am 21.08.2018.
St. M. Diepolder, Hartmann (2013): Pferdeweiden - Nutzung, Pflege, Düngung. 3. Auflage. Hg. v. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) (LfL-Information), zuletzt geprüft am 27.02.2018.
Stadt Nürnberg / Umweltamt (Stand: 2013): Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020". Hg. v. Stadt Nürnberg
/ Umweltamt. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/umweltplanung/20131105_aktionsplan_endfassung_a4.pdf, zuletzt geprüft am 16.08.2017.
Stadt Nürnberg / Umweltamt: Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020". Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt.
Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/umweltplanung/aktionplan_
text.pdf, zuletzt geprüft am 16.08.2017.
Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (2007): Jugendhilfeplanung Spielen in der
Stadt – Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse, Maßnahmenplanung, zuletzt geprüft am 20.09.2018.
Stadt Nürnberg, Dr. Susanne Sprösser (2016): Nürnberg nachhaltig. 3. Bericht zur nachhaltigen Entwicklung der
Stadt Nürnberg 2012-2014. Hg. v. Stadt Nürnberg/Referat für Umwelt und Gesundheit. Nürnberg.
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung - Plan. Hg.
v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg.
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen.
Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg.
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat Stadtplanungsamt (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen
Entwicklung. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Nürnberg.
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit (2. Quartal 2016): Daten zur Nürnberger Umwelt 2-2016. Hg.
v. Referat für Umwelt und Gesundheit. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, zuletzt geprüft am
08.12.2016.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Legende. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März
2006.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Blatt 01. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08.
März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Mehr Grün für Nürnberg, zuletzt geprüft am 14.09.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt (2015): Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr.
4628.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628.
Analyse der Sichtbeziehungen.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 289
368
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628.
2016-07-27_BP_4628_Analyse_Sichtbeziehungen.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2011): Grundwasserbericht 2011. Daten zur Nürnberger Umwelt / Sonderausgabe.
Unter Mitarbeit von Klaus Köppel Gisela Löhr. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltreferat.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2012): Handbuch Klimaanpassung. Bausteine für die Nürnberger Anpassungsstrategie.
800. Aufl., zuletzt geprüft am 14.09.2018.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2017): Broschüre Faszination Schafe. Mitten in der Großstadt. Hg. v. Stadt Nürnberg /
Umweltamt, zuletzt geprüft am 17.01.2018.
Stadt Nürnberg: Fahrradstadtplan. 2015_Radwegeplan_LEG_Quer.FH11. Online verfügbar unter http://online-service.nuernberg.de/Themenstadtplan/VPL_Daten/Fahrradstadtplan/2015_Radwegeplan_LEG_Quer.pdf, zuletzt
geprüft am 25.06.2017.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Hg. v. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/sun/dokumente/sun/fliessgewaesser_2006.pdf, zuletzt geprüft am
21.12.2017.
Stiftung Rheinische Kulturlandschaften (Hg.) (2016): gemeinsam, vielfältig, engagiert. für unsere rheinischen Kulturlandschaften. 2. überarbeitete Auflage, zuletzt geprüft am 15.08.2018.
Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der
Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie. Nürnberg.
Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der
Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Anhang Karten. Hg. v. Stadt
Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie.
Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
Treiber, Gisa (2017): Ersatzgeldprojekt: Nachhaltige Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft im Rednitztal.
Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen.
VGN GmbH (Hg.) (2015): Knoblauchsland 8er. Online verfügbar unter http://www.vgn.de/radfahren/knoblauchsland8er.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (2018): Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Gründlach für den Ortsteil
Neunhof - Antragskonferenz. Besprechungsniederschrift Nr. 6.5.5 Abs. 4 ADON, zuletzt geprüft am 26.11.2018.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_11_1992.
Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_12_1992.
Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Unter Mitarbeit von Grässle
Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werner, Wildwasser (2009): Merkblatt über den Aufbau der Bodenschätzung. Hg. v. Bayerisches Landesamt für
Steuern.
290 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
369
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt
Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung.
Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018.
Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschutz. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=178209071, zuletzt aktualisiert am 12.08.2018, zuletzt geprüft am 13.08.2018.
Wissenschaftliche Dienste (Hg.) (2005): Alleen und Alleenstraßen in Deutschland: Historische, kulturelle und
militärische Aspekte. Fachbereich XI Geschichte, Zeitgeschichte und Politik (WD 1 - 143/05). Online verfügbar
unter https://www.bundestag.de/blob/413718/91e2e224f974d6ea7e1bedac30a1a14a/wd-1-143-05-pdf-data.pdf,
zuletzt geprüft am 08.08.2017.
Wuerfel: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV). Online verfügbar unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/dokumente/20160309_BewertungsverfahrenLandschaftsbildFuerWEA.pdf, zuletzt geprüft am 11.07.2017.
Zahner, Volker: Biberdämme und ihre Wirkung. Hg. v. ANL (ANLiegen Natur 40(2): online preview).
Zopf Dorit (2017): Erhaltung Dauergrünland in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).
Versuchsbericht. Hg. v. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Aufgaben-Nr.: 25.20), zuletzt geprüft am
27.02.2018.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 291
370
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Manuskript
Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen -. Augsburg. Powerpoint.
ifanos concept & planung (14.02.2018): Hochwasser und Ressourcenschutz.
KleinKe: 2016_02_24_Gewaesserliste_Nürnberg.
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 14.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Großgründlach).
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 9. und 15.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Neunhof).
Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der
Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation.
Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit des
Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation.
Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (12.09.2017): Regenüberlaufbecken Kraftshof.
Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (Simon Drewes): Regenüberlaufbecken Neunhof.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben 2.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Mühlbach.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Nonnenbach.
Vortrag
Büttner, Thomas (2006): Verwildertes Land - wuchernde Stadt. Zum Kulturlandschaftsbegriff - seine Herleitung und
Verwendung in Theorie und Praxis. Insel Vilm, 19.09.2006.
Gebhard Ulrich: Die Bedeutung von Naturerfahrungen in der Kindheit.
Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Erlensterben
durch Phytophtora an Fließgewässern.
Nohl, Werner (2007): Landschaftsbildbewertung - Problemaufriss und weiter führende Überlegungen. Referat auf
dem Symposium „Landschaftsbilder zeitgemäß bewerten“. Universität Duisburg-Essen. Essen, 12.11.2007. Online
verfügbar unter http://www.landschaftswerkstatt.de/dokumente/Essen1-2007.pdf, zuletzt geprüft am 01.04.2015.
292 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
371
Verzeichnisse und Nachweise
Quellen
Zeitschriftenaufsatz
Bosch & Partner (Dr. Ingo Hetzel) (Stand 2014 (mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.14)): Biotopwertliste zur
Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), zuletzt geprüft am 07.08.2018.
Drechsler, Max (1966): Die Flurbereinigung im Raum Nürnberg-Fürth. Eine umfassende Maßnahme der Raumordnung zwischen Stadt und Land. In: Schriftenreihe für Flurbereinigung (41).
Heller, Hartmut: Eine Zukunft für das Knoblauchsland? Trendbeobachtungen im stadtnahen Gemüsebaugebiet von
Nürnberg-Fürth. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft 1978/1979 (Bd. 25/26), S. 115145.
Jedicke, Eckhard, Prof. Dr. (2014): Landschaft 2023: Die Probleme wachsen! In: Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (9), S. 261–264. Online verfügbar unter https://www.nul-online.de/artikel.dll/NuL09-14-InhaltAK4-261-264-1_NDQ2NDYyMw.PDF?UID=AFB0E2C3BBB0E5EDD88B9EF639A3664A07D4BC8A0E861D,
zuletzt geprüft am 22.08.2018.
Lieret, Werner (1988/1989): Der Rückgang der Ziegelindustrie im Umland von Nürnberg. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Bd. 35/36), S. 335–350.
Mühlbauer, Helga (1971): Neuere wirtschaftsgeographische Entwicklungen im Knoblauchsland. In: Mitteilungen der
Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Band 18), S. 97–109, zuletzt geprüft am 17.10.2017.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Extensive Nutzung von Äckern/Acker(rand)streifen.
Rath, Anja (2015): Grünland mit oder ohne Kuh? In: LandInForm 2/2015, S. 52, zuletzt geprüft am 05.02.2018.
Schaper, Friedgard (1976): Wiedereinbürgerung von Bibern - Entwicklung einer Biberkolonie bei Nürnberg. In:
Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau (Bd. 2 12/14), S. 281–542.
Schnippering, Eva: Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand.
Stapf: Umweltatlas Dresden. In: Natur und Landschaft 05/2007, zuletzt geprüft am 07.06.2017.
Stark, Georg (2000): Wie kann ich frei werdendes Grünland sinnvoll nutzen? In: top agrar 10, S. 24–28, zuletzt
geprüft am 31.08.2018.
Susanne Isabel Yacoub (2018): Licht im Dickicht. In: Garten + Landschaft (05), S. 36–41.
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 293
372
373
Gründlachtal
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft
Karten
FREIZEIT
NATUR
KULTUR
WASSER
GEMÜSE
AUE
374
Planverzeichnis
Datenbasis
Bodenschätzung
4
Übersichtsbodenkarte
Grundwasserflurabstand (Stadt Nürnberg, Stichtagsmessung Oktober 2016)
5
6
Gundwasser und Überschwemmung
7
Konfliktanalyse
K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern
9
K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität
10
K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum
K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume
11
12
K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum
K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern
13
14
K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz
K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz
K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen)
G1 | Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung / Bestand
B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm
B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen
15
16
17
18
19
20
Leitbild
Das räumliche Leitbild
Das integrierte Zielkonzept
22
23
Entwicklungskonzept
Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung (AB01)
Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler
sandigfer Standorte (AB02)
Beweidung durch Pferde + Beweidung durch Schaffe oder Rinder/Büffel (AB04 + AB05)
Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen + Einrichten von Uferrand-/
Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben (AB06 + AB08)
Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen (AB12)
Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von Boden und Grundwasser auf
empfindlichen Standorten (AB15)
Erholung
Wege
Identität / Kulturlandschaft
375
25
26
28
29
30
31
32
33
34
Maßnahmenkatalog
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Schwerpunktgebiete für Artengruppen
36
37
38
Umsetzung
Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg
Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum
Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
40
41
42
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 2
Datenbasis
376
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 3
Bodenschätzung
Bodenart
Ackerwertzahl
lS
35 - 39
lS= lehmiger Sand
40 - 49
SL= stark lehmiger Sand
ab 50
L= Lehm
LT= schwerer Lehm
Sl
Sl
Sl
lS
Sl
lS lS
lS
Sl SL
Sl
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Schmalau
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Boxdorf
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Kraftshof
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Irrhain
SL
L
L
L
L
L
SL
Sl
lS
lS
SL sL lS
lS
Sl
lS
lS
lS
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
lS
lS
POTENZIALANALYSE
Datum
Sl
Sl
lS
lS/LT Sl
SL SL
Sl
sL SL
L
Sl SL
SL sL
lS
lS
L
lS
Sl
S SL
S
Sl
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Sl
lS Sl
lS
SL SL
SL
lS
lS
lS
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Sl
lS
lS
L
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Sl
Sl
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Neunhof
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L
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Sl
0,5
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SL
SL
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Sl
SL
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Sl
SL
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Sl
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Sl
lS
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lS
Mo/lS= Moor auf lehmigem Sand
Sl
Sl Mo/S
SL
lS
Sl
Mo/S= Moor auf Sand
lS
Mo/S
lS
lS
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Sl
lS lS
SL
SL
lS
Sl Sl
Sl
Großgründlach
lS
lS
Sl
lS
Sl
SL
Sl
Reutles
lS
SL SL
lS
lS
Sl
SL
lS
lS
SL/T= stark lehmiger Sand auf Ton
Sl
SL
Sl
Sl
SL
Sl
Sl
lS
SL
lS
lS
Sl
Sl
Sl
Kleingründlach
lS/LT= lehmiger Sand auf schwerem Lehm
Sl
Sl
lS
lS
SL
lS
0,25
Sl= schwach lehmiger Sand
SL
lS
0
30 - 34
sL= sandiger Lehm
SL
SL SL
´
S= Sand
lS
Sl Sl
lS
20 - 29
Dezember 2018
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling
1 : 20.000
Maßstab
lS
Sl
Daten
Bodenschätzung
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
377
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 4
Übersichtsbodenkarte (1:25.000)
Braunerden
Pseudogleye
In tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden
Grundwasserbeeinflusste Böden
Böden durch Aufbau von Massenrohstoffen geprägt, einschließlich rekultivierter Flächen
Gewässer
Bodentyp: Nummer gem. Übersichtsbodenkarte
!
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22d
BAB A73
Nr
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424b
Herbstwiesen
Kleingründlach
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Boxberg
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Am Rabensteig
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0,5
POTENZIALANALYSE
Kraftshof
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STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
72e
429a
´
Auftragg.
429b
424b
429b
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
!
(
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Projekt
!
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425a
!
(
1f
Datum
Dezember 2018
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling
1 : 20.000
Maßstab
Daten
Übersichtsbodenkarte (1:25.000)
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
378
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 5
Grundwasserflurabstand
(Stadt Nürnberg, Stichtagsmessung Oktober 2016)
Flurabstand
0-1m
1-3m
3-5m
5-7m
7 - 10 m
BAB A73
> 10 m
Gewässer
Herbstwiesen
Kleingründlach
Reutles
Stöckelwiesen
Hundertbeete
Buckäcker
Irrgarten
Schlottareuth
Großgründlach
Herrenwiesen
Herbstwiesen
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Himmelreich
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Boxdorf
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Bun d esst raße 4
Würzburger Stra
ße
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D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
Schmalau
Irrhain
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
Am Rabensteig
POTENZIALANALYSE
Kraftshof
Datum
Dezember 2018
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Grundwasserflurabstand, HQ100, HQ5
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
379
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 6
Grundwasser und Überschwemmung
HQ100
HQ5
BAB A73
Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m)
Herbstwiesen
Kleingründlach
Reutles
Stöckelwiesen
Hundertbeete
Buckäcker
Irrgarten
Schlottareuth
Großgründlach
Herrenwiesen
Herbstwiesen
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e
Lerchenbühl
or
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Himmelreich
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Gliesfeld
Boxdorf
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Bun d esst raße 4
Würzburger Stra
ße
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
Schmalau
Irrhain
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
Am Rabensteig
POTENZIALANALYSE
Kraftshof
Datum
Dezember 2018
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Grundwasserflurabstand, HQ100, HQ5
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
380
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 7
Konfliktanalyse
381
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 8
Kriterien:
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14)
auf
a) HQ5
b) grunddwasserbeeinflussten Standorten
gem. ÜBK (Gleye, 72b, 72c, 73b, 76a, 76b)
c) RBS Ackerzahl <30 und S, Sl
d) RBS Ackerzahl <30 und S, Sl auf grundwassernahen Standorten
K1: Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten
und an Fließgewässern
a) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Flächen des HQ5
b) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden
c) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl
auf nicht grundwasserbeeinflussten Standorten
Fehlende Gewässerrandstreifen: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14)
mit weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern
d) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl
auf grundwassernahen Standorten
BAB A73
Fehlende Gewässerrandstreifen
Nachrichtlich:
Herbstwiesen
1
!
(
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Kleingründlach
Stöckelwiesen
4
!
(
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
2
!
(
Irrgarten
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
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6
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Himmelreich
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Würzburger Stra
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Espan
Gliesfeld
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Bun d esst raße 4
5
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Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
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Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
!
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7
!
(
Im Moos
Boxberg
9
!
(
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
HQ5, Grundwasserflurabstand, Bodenschätzung,
Übersichtsbodenkarte, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
382
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 9
Kriterien:
Intensive Nutzungen (KebS 9.8, 9.13, 9.14)
auf hochwertigen Standorten = RBS Ackerzahl größer und gleich 40
innerhalb des Schwerpunktgebiets für Landschaftsentwicklung
K2: Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität
Hochwertige Standorte innerhalb der Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung
Intensive Äcker
Intensiver Erwerbsgartenbau
Intensivwiesen
Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung
BAB A73
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
Geplante Bauflächen
1
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
t raß
e
3
Spund
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Gliesfeld
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e
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Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
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Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung,
Reichsbodenschätzung, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
383
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 10
Kriterien:
Überschwemmungsgefährdete Flächen
(getrennt nach Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Flächen)
infolge potenziellen Aufstaus durch Biber (HQ5)
K3: Siedlung/ Verkehr/ Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum
Überschwemmungsgefahr infolge des Aufstaus auf
d Verkehrsflächen
!
(
Nachrichtlich:
Siedlungsflächen
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
landwirtschaftlichen Flächen
Geplante Bauflächen
BAB A73
Hinweise:
(Kartierung LPV e.V., Stand 08/2018)
R
Biberburg
.
!
Fraßspuren Biber
Herbstwiesen
Biberdamm
1
Fließende und stehende Gewässer
Kleingründlach
Reutles
Stöckelwiesen
4
Hundertbeete
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
3
dR
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Gliesfeld
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Spund
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
.
!
or
fs
Himmelreich
t raß
e
Lerchenbühl
e
.
!
R
.
!
R!.
.
!!
.
Schleifwegäcker
.
!
R !.
.
!
Sooswiesen
.
!
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
HQ5, BNTK, Kartierung von Biberspuren
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
384
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 11
K4: Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume
Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum
!
(
Von Hundehaltern frequentierte Parkplätze
Örtliche Hundehalter (aus Siedlungen)
Nachrichtlich:
!
( !
(
BAB A73
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
!
(
!
(
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
!
(
5
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
Soosweg
8
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
!
(
Am Rabensteig
Kraftshof
KONFLIKTANALYSE
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Bodenbrüterlebensräume, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
385
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 12
Kriterien:
Informationen gem. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne
(in Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung
Überbauung auf Flächen mit einer Ackerzahl gem. RBS kleiner 40,
sowie einer Ackerzahl größer oder gleich 40
K5: Geplante Überbauung vs. Freiraum
Überbauung durch Siedlung, Gewerbe, o.Ä.
Überbauung durch Gewächshäuser
Hinweis:
Grünflächen
Ausgleichsflächen
Überbauung auf Flächen mit einer
BAB A73
Ackerzahl < 40
Ackerzahl größer oder gleich 40
Herbstwiesen
1
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Kleingründlach
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Reichsbodenschätzung, Ausgleichsflächen,
Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und
im Verfahren, Leitlinien der räumlichen Entwicklung, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
386
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 13
Kriterien:
Erfassung der Brutstandorte von Bodenbrütern durch ifanos (2014/2015)
Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen
(in Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung
K6: Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern
Verlust von Brutstandorten von Bodenbrütern durch Überbauung
Geplante Überbauung mit Gewächshäusern, Gewerbe, Siedlung
Nachrichtlich:
BAB A73
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Ausgleichsflächen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne
in Kraft und im Verfahren, Leitlinien der räumlichen
Entwicklung, Brutstandorte von Bodenbrütern, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
387
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 14
Kriterien:
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14)
Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m) gem. Grundwasserstandsmessung
der Stadt Nürnberg (2016)
K7: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
Geringer Grundwasserflurabstand
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
BAB A73
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
t raß
e
3
6
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
7
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Grundwasserflurabstand, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
388
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 15
Kriterien:
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14)
auf
a) Flächen des HQ5
b) Flächen des HQ100
K8: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf
Flächen des HQ5
Flächen des HQ100
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
BAB A73
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
3
t raß
e
Lerchenbühl
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
Im Moos
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
HQ5, HQ100, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
389
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 16
Kriterien:
Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit
weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern
K9: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Pufferstreifen)
Fehlende Gewässerrandstreifen
Oberflächengewässer
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
BAB A73
Geplante Bauflächen
Kesselgraben
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
Hundertbeete
4
Buckäcker
Schwalbenzahlgraben
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Ziehgraben
Nonnenbach
Schlottareuthgraben
Herbstwiesen
Gründlach
Mühlbach
Lerchenbühl
3
t raß
e
Flutgraben
Spund
Espan
Gliesfeld
Schmalaugraben
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
Ochsengraben
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
D
re Gründlach
Lachgraben
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Kothbrunngraben
8
Im Moos
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Boxberg
9
Irrhain
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
390
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 17
Kriterien:
Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter laut Untersuchungen ifanos (2014/2015)
Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter = Puffer von 150m
um folgende überbaute Bereiche:
Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen
Bestehende Überbauung = Bestehende Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4 und A73
G1: Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung/Bestand
Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter
Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Gewächshäuser)
Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter
Siedlungsflächen (Bestand)
Nachrichtlich:
BAB A73
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
6
5
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Bodenbrüterlebensräume, Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
391
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 18
B1: Barrieren und Beeinträchtigungen für
die Lebensqualität und Erholung
Barrieren
BAB A73
Erholungsräume
Nachrichtlich:
Boxberg
Bahnlinie
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Kultur und Kulinarik
Autobahn
Geplante Bauflächen
Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer
Bundesstraße
Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald
Stromleitungen, kleinere Trassen
Wohnumfeldbezogene Erholung Grünzüge
Stromleitungen
Wohnumfeldbezogene Erholung Großgründlach
Verkehrslärm
1
über 60 dB(A)
Herbstwiesen
55-60 dB(A)
unter 55 dB (A)
Kleingründlach
Hundertbeete
Buckäcker
Fluglärm über 60 dB(A)
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Fluglärm
Reutles
Stöckelwiesen
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Am Rabensteig
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Erholungsräume, Lärm, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
392
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 19
B2: Vernetzung und Ortsrandeingrünung
8
8!! Fehlende Querung
8!! Unterbrochene Wegeführung
Fehlende Wegeverbindung
Fehlender Übergang von Siedlung zu Landschaft
!!!!
BAB A73
Überbauung durch Gewächshäuser, Siedlung, Gewerbe, o.Ä
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
!
! ! !!
!
!
!
4
!
!
Kleingründlach
Stöckelwiesen
Reutles
!!
!
!
1
8!!
Irrgarten
Schlottareuth
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Herbstwiesen
3
8
8!!
Würzburger Stra
ße
5
t raß
or
fs
!
8
8!!
8!!
8
6
e
8
8!!
Himmelreich
Spund
8
e
Ob
!
!
!!!!!!!!!
Bun d esst raße 4
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
!!
Soosweg
!
Schmalau
8
!!
!!!!
Boxdorf
Irrhain
8
8!!
7
!! ! !
!
8
!
!
!
0,5
!!!!
!! ! !
0,25
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
KONFLIKTANALYSE
Kraftshof
! !!
0
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Am Rabensteig
!
´
Projekt
Im Moos
Boxberg
9
8!!
! !!
Gliesfeld
D
!
Espan
re
8
Lerchenbühl
!!
!
Buckäcker
!!!!
! ! ! !! !
Hundertbeete
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
Daten
Grundlagenermittlung Gründlachtal, Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
393
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 20
Leitbild
394
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 21
DAS RÄUMLICHE LEITBILD
Ackerlebensräume
Wiesenlebensräume
Feuchtlebensräume
DIE WIESENLANDSCHAFT
Stillgewässerlebensräume
Sandlebensräume
Auenkorridor Gründlach
mit Nebengewässern
Besonders wertvolle Kulturlandschaften
DIE PARKLANDSCHAFT
Räume für Gehölzentwicklung
Boxwald
Großgründlach
Sonderstandort Tongrube
DIE SANDIGE LANDSCHAFT
Neunhofer Äcker
DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT
Siedlungsflächen
Landschaftsraumeinheiten
DIE ZERSCHNITTENE
LANDSCHAFT
DIE INNERÖRTLICHE
AUE
Neunhof
DIE GARTENLANDSCHAFT
Boxdorf
DIE GARTENLANDSCHAFT
DIE BACHAUE
DER BOXBERG
Kraftshof
395
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 22
DAS INTEGRIERTE ZIELKONZEPT
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen
Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen
Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Segetalflora
Naturerfahrung
Ackerlebensräume
Nasswiesen
Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume
Feuchtwiesen
Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume
Sandflora
Kulinarik
Stillgewässerlebensräume
Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten
Sandlebensräume
Insekten
Auenkorridor Gründlach
Libellen (Still- und Fließgewässer)
besonders wertvolle Kulturlandschaften
schlüssiges Wegenetz
Sonstiges
mit Nebengewässern
Amphibien
Siedlungsflächen
Räume für Gehölzentwicklung
Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche,
Boxwald
Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube
Heckenbrüter
Neunhofer Äcker
Haubenlerche
potenzieller Lebensraum
Eisvogel / Wasseramsel
Bodenbrüter
Fledermäuse
Biber
396
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 23
Entwicklungskonzept
397
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 24
Kriterien:
9.1*, 9.2: Feuchtwiesen
9.4: Sonstige Halbtrockenrasen
9.5, 9.6, 9.7: Extensive Wiesen
9.8: Intensive Wiesen
(gem. KebS)
AB01: Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
ERHALT
Feuchtwiesen: Ein- bis zweischürige Mahd
Sonst. Halbtrockenrasen: Einschürige Mahd
Extensive Wiesen: Zweischürige Mahd
(9.1*: 6d-Feuchtwiesen (§30))
ENTWICKLUNG/ MEHRUNG
Extensive Wiesen/Feuchtwiesen aus Intensivwiesen
BAB A73
ein- bis zweischürige Mahd, ohne Düngung
1
Nachrichtlich
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
Geplante Bauflächen
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
Schlottareuth
Großgründlach
Herrenwiesen
Herbstwiesen
2
Lerchenbühl
t raß
e
3
or
fs
Himmelreich
6
Spund
5
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
Würzburger Stra
ße
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
398
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 25
Kriterien:
9.13, 9.14 gem. KebS mit der Bodenart S, Sl
bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. RBS),
mit hohem Grundwasserflurabstand (> 1m, gem.
Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016)
AB02: Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung
von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte
ENTWICKLUNG/ MEHRUNG
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf marginalen Böden:
extensive Ackernutzung oder Umwandlung zu Magerwiesen
Hinweis:
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit Ackerzahl <40
BAB A73
Nachrichtlich
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
1
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
Kleingründlach
Buckäcker
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
4
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
Spund
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Reichsbodenschätzung, Grundwasserflurabstand, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
399
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 26
Kriterien:
1) Acker-/gartenbaulich genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS
Stadt Nürnberg (Anlage 2))
2) Innerhalb HQ5, regelmäßig überschwemmt
3) Bodeneinheit 72d, sandige Böden mit geringer Filterkapazität
gem. Bodenübersichtskarte auf grundwassernahen Standorten
mit Grundwasserflurabstand <1m
AB03: Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum
ENTWICKLUNG/MEHRUNG
Priorität 1 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf
stark erosionsgefährdeten, grundwassernahen, regelmäßig überschwemmten
Standorten auf sandigen Böden mit geringer Filterkapazität
Priorität 2 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf
BAB A73
erosionsgefährdeten, regelmäßig überschwemmten Standorte
Nachrichtlich:
Herbstwiesen
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
1
Geplante Bauflächen
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
3
t raß
e
Lerchenbühl
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
e
Ob
Bun d esst raße 4
5
Spund
6
Würzburger Stra
ße
or
fs
Himmelreich
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
Im Moos
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte,
HQ5
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
400
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 27
Kriterien
AB04: Intensive Weiden (9.10 gem. KebS)
BEWEIDUNG
AB04: Beweidung durch Pferde
AB05: Schafbeweidung: Extensive Weiden (9.9 gem. KebS);
Beweidungskorridor schließt 9.1-9.8, 9.13, 9.15, 9.16, 9.17, 9.18 ein;
Rinder/Büffelbeweidung schließt 6.3(*), 6.4, 9.1*,
9.2, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8 ein
ERHALT
Beweidung durch Pferde
Nachrichtlich
AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
ERHALT
Geplante Bauflächen
BAB A73
Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen (ehemalige Tongrube)
ENTWICKLUNG/ MEHRUNG
Extensive Beweidung mit Schafen
Herbstwiesen
1
Beweidungskorridor Schafe
Extensive Beweidung mit Rindern/Büffeln
Kleingründlach
Stöckelwiesen
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Irrgarten
Herrenwiesen
Schlottareuth
Großgründlach
Herbstwiesen
2
Lerchenbühl
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e
3
or
fs
Himmelreich
6
Spund
e
Ob
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
Bun d esst raße 4
5
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
7
8
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
401
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 28
Kriterien:
AB06: Hochstaudenfluren, Seggenriede, Röhrichtkomplexe
(6.3, 6.3* gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage 2))
AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren,
Seggenrieden und Röhrichtkomplexen
ERHALT
AB08: Acker-/gartenbauliche Nutzung (9.13, 9.14 gem. KebS)
a) Priorität 1 - Acker-/gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend
und ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 oder auf stadteigenen Grundstücken
b) Priorität 2 - Alle Gewässerabschnitte in denen acker-/gartenbauliche Nutzung
näher als 10 m an das Gewässer heranreicht
c) Erhalt von Uferrand-/Gewässerentwicklungstreifen auf allen Gewässerabschnitten,
in denen bereits Grünland vorhanden ist (gem. KebS 9.8)
Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden, Röhrichtkomplexen
AB08: Einrichten von Uferrand-/ Gewässerentwicklungsstreifen entlang von
Fließgewässern und Gräben
ERHALT
Erhalt von Uferrand-/Gewässerentwicklungsstreifen, die bereits jetzt Grünland sind
BAB A73
ENTWICKLUNG/MEHRUNG
Priorität 1
Herbstwiesen
Priorität 2
1
Fließende und stehende Gewässer
Kleingründlach
Stöckelwiesen
4
Buckäcker
Nachrichtlich
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Irrgarten
Herrenwiesen
2
Großgründlach
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
3
t raß
e
Hundertbeete
Reutles
or
fs
Himmelreich
Spund
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Ob
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
Bun d esst raße 4
6
5
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
Im Moos
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Gewässerstrukturgütekartierung,
Eigentum Stadt Nürnberg, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
402
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 29
AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
ENTWICKLUNG/ MEHRUNG
Kulisse für Gehölzmehrung
Neuanlage von Feldgehölzinseln zur Ortsrandeingrünung
AB12: Neuanlage von Baumreihen und -hecken, Einzelbäumen, Baumgruppen
! ! ! !
Hinweis:
#
*
F
#
*
#
*
Flurdurchgrünung gem. FNP der Stadt Nürnberg
BAB A73
#
*
Nachrichtlich
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
1
Geplante Bauflächen
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Soosweg
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
MASSNAHMEN
#
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*
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Kraftshof
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Am Rabensteig
Neunhof
Irrhain
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Sooswiesen
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Boxberg
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3
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5
6
Herbstwiesen
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Himmelreich
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2
Großgründlach
Herrenwiesen
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Irrgarten
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Buckäcker
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Hundertbeete
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#
*
Reutles
#
*
4
F
#
*
Stöckelwiesen
#
*
#
*
Kleingründlach
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
!!
Daten
!!
!!
´
0
0,25
0,5
1
Kilometer
403
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 30
Kriterien:
1) Acker-/gartenbaulich genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS
Stadt Nürnberg (Anlage 2))
2) Innerhalb HQ100
3) Bodeneinheit 73d, lehmige Böden mit höherer Filterkapazität
gem. Bodenübersichtskarte auf grundwassernahen Standorten
mit Grundwasserflurabstand <1m
AB15: Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung
zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten
ENTWICKLUNG/MEHRUNG
Angepasste Nutzung (73d)
Angepasste Nutzung (HQ100)
Nachrichtlich:
BAB A73
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
4
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
Irrgarten
2
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
3
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Lerchenbühl
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Gliesfeld
Boxdorf
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Ob
Bun d esst raße 4
5
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Himmelreich
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Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
Soosweg
Schmalau
Irrhain
8
Im Moos
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
7
Boxberg
9
Projekt
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte,
HQ100
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
404
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 31
ERHOLUNG
Rundwege und Wegeverbindungen
Hinweise
Kulturdreieck
Übergeordnete Freiraumverbindungen (gem. FNP)
H
Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs
Nachrichtlich:
´
BAB A73
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Reutles
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(Großgründlach
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Herrenwiesen
Herbstwiesen
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Rund um den Lerchenbühl
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Lerchenbühl
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H
Spielplatz "Die Sandhummeln"
Einrichten Hundeauslaufplatz
Schlottareuth
H
Gestaltung von Wasserplätzen
E04: Ordnungsmaßnahmen
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H
H
Potenzieller Standort Beobachtungskanzel
Verknüpfungen - Vorschlag
!
!
(
!
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(
Von Spielplatz
zu Spielplatz
H
!
E03: Umweltbildung
H
H
Irrgarten
Aussichtspunkte, Pflege, Umfeldgestaltung der Aussichts- und Ruhebänke
Verknüpfungen - Bestand
!
!
(
H
Buckäcker
E02: Rundwege mit Einrichtungen
Lückenschlüsse - Vorschlag
!
!
(
Hundertbeete
Rund ums Hallerschloss
Von Wehrkirche zu Schloss
´
Rund ums
Hallerschloss
Stöckelwiesen
Baumkarree - Wald
Von Spielplatz zu Spielplatz
Geplante Bauflächen
Kleingründlach
Rund um die Tongrube
Vom Irrgarten zum Irrhain
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Herbstwiesen
Baumtore - Siedlung
Rund um den Lerchenbühl
Wegenetz - Bestand
!
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(
E01: Auffindbarkeit/Zugänge
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Spund
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Gliesfeld
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Sooswiesen
Schleifwegäcker
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Neunhof
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und Irrhain
Irrhain
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Boxberg
Rund um
die Tongrube
Kulturdreieck
!
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(
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
!
(
H
´
´
´
0,5
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
H
Am Rabensteig
0,25
Projekt
´
Im Moos
H
0
Von Wehrkirche
zum Schloss
H
!
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(
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H
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(
Zwischen Gründlach
!
!
(
1
Kilometer
405
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
H
!
!
(
Daten
Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege,
Radroute "Knoblauchsland- 8er",
Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 32
WEGE
Rundwege und Wegeverbindungen
Kulturdreieck
! ! ! ! !
Auf dem Gemüsepfad
Rund um den Lerchenbühl
! ! ! ! !
Rund um die Gründlach
Rund ums Hallerschloss
BAB A73
Von Spielplatz zu Spielplatz
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Sooswiesen
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Bun d esst raße 4
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Von Wehrkirche
zum Schloss
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Kraftshof
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!
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Kulturdreieck
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
Daten
Freiraumwegeverbindungen, Wanderwege, Freizeitwege
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
!
!
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´
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´
´
1
Kilometer
406
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Irrhain
WEGE
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Rund um
die Tongrube
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Im Moos
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Boxberg
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Zwischen Gründlach
und Irrhain
Am Rabensteig
0,5
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Schleifwegäcker
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Boxdorf
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0,25
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Himmelreich
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Lerchenbühl
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Rund um den Lerchenbühl
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Herbstwiesen
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Schlottareuth
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0
Wegenetz - Bestand
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Großgründlach
Gliesfeld
´
Lückenschlüsse - Vorschlag
´
!
´
´
Von Spielplatz
zu Spielplatz
Würzburger Stra
ße
Schmalau
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Herrenwiesen
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Irrgarten
!
Übergeordnete Freiraumverbindungen (gem. FNP)
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Buckäcker
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!
Von Wehrkirche zu Schloss
Geplante Bauflächen
!
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!
Hinweise
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Reutles
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!
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!
Hundertbeete
Rund ums
Hallerschloss
Stöckelwiesen
!
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!
!
Verknüpfungen - Vorschlag
Nachrichtlich:
! !
Kleingründlach
!
Verknüpfungen - Bestand
Vom Irrgarten zum Irrhain
Herbstwiesen
!
´´
Rund um die Tongrube
´
Radwege
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 33
Nachrichtlich:
IDENTITÄT / KULTURLANDSCHAFT
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Hinweise:
Geplante Bauflächen
ERHALT
Abschlagsbauwerk
Historische Kulturlandschaft mit Blickbeziehungen
Gedenkmonument
IK05: Historische Kulturlandschaft
Industriekultur
Blickbeziehungen
Kirche
AB14: Erhalt von Streuobstbeständen
Schloss / Herrensitz
ENTWICKLUNG
BAB A73
Garten / Parkanlage
(Schlossgarten in Großgründlach
nicht öffentlich zugänglich)
IK04: Straßenraumgestaltung (überzeichnet)
HerausragendeLandschaftselemente
Herbstwiesen
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AB12: Baumreihe beidseits Erlanger Straße
und Einbindung der Orte in die Landschaft
Bodendenkmäler
Denkmal-Ensemble
Kleingründlach
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Bun d esst raße 4
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ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
MASSNAHMEN
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Am Rabensteig
Datum
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Boxberg
Projekt
Im Moos
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! !
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!!
!!
Reutles
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
Baukultur und Museen, Bodendenkmal, Baudenkmal,
Blickbeziehungen, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
!!
Daten
!!
!!
´
0
0,25
0,5
1
Kilometer
407
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 34
Maßnahmenkatalog
408
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 35
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Schwerpunkt Heckenbrüter und andere Vogelarten
Schwerpunkt Bodenbrüter
Schwerpunkt Fledermäuse
Suboptimale Lebensräume für Bodenbrüter
aufgrund Einschränkungen durch geplante und
bestehende Überbauung (Puffer 150 m)
BAB A73
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
!
(
Kleingründlach
4
!
(
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
2
!
(
Irrgarten
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
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6
!
(
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Himmelreich
Spund
Würzburger Stra
ße
Espan
Gliesfeld
Boxdorf
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Ob
Bun d esst raße 4
5
!
(
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3
!
(
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D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
!
(
Schmalau
Irrhain
8
!
(
7
!
(
Im Moos
Boxberg
9
!
(
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Bodenbrüterlebensräume, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
409
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 36
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Amphibien
Schwerpunkt Amphibien
Libellen
Schwerpunkt Libellen
Potenzielle Aufwertung Libellen
Nachrichtlich:
BAB A73
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
!
(
Kleingründlach
4
!
(
Hundertbeete
Buckäcker
Reutles
Stöckelwiesen
2
!
(
Irrgarten
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
Lerchenbühl
t raß
6
!
(
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Himmelreich
Spund
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Bun d esst raße 4
5
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3
!
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Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
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(
Schmalau
Irrhain
8
!
(
7
!
(
Im Moos
Boxberg
9
!
(
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Bodenbrüterlebensräume, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
410
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 37
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Pflanzen
Schwerpunkt Arten der Magerrasen
Schwerpunkt Arten der Feucht- und Nasswiesen
Nachrichtlich:
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
BAB A73
Geplante Bauflächen
Herbstwiesen
1
!
(
Kleingründlach
2
!
(
Irrgarten
Großgründlach
Herrenwiesen
Schlottareuth
Lerchenbühl
6
!
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Himmelreich
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5
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4
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(
Hundertbeete
Reutles
Stöckelwiesen
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D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
Neunhof
8
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(
Schmalau
Irrhain
8
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(
7
!
(
Im Moos
Boxberg
9
!
(
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Am Rabensteig
MASSNAHMEN
Kraftshof
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Bodenbrüterlebensräume, BNTK
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
411
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 38
Umsetzung
412
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 39
(Aufwertbare Flächen: 6.5, 6.6, 9.8,
9.10, 9.13, 9.14 (gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage2))
Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete
im Eigentum der Stadt Nürnberg
6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte
6.6 Ausgebaute Gräben
9.8 Intensive Wiesen
9.10 Intensive Weiden
9.13 Intensive Äcker
9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau
BAB A73
Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung
und des Biotopverbundsystems
Herbstwiesen
Nachrichtlich:
9.13
9.8
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
9.13
Kleingründlach
Stöckelwiesen
Reutles
Geplante Bauflächen
9.13
9.13
9.13
9.8
9.13
Hundertbeete
Buckäcker
Irrgarten
9.13
9.8
Schlotta9.8
9.13
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Herrenwiesen
9.13
9.13
9.8
9.13
9.8
9.8
9.14
9.13
6.5
6.5
9.14
9.13
9.8
9.13
9.8
9.13
9.13
9.8
Lerchenbühl
9.13
9.8
9.13
9.13
9.8
6.5
9.13
Spund
Würzburger Stra
ße
9.8 6.5
6.5
9.13
9.10
9.13 9.8
9.8
9.14
9.10
Bun d esst raße 4
6.5
Espan
Gliesfeld
or
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Himmelreich
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9.13
Herbstwiesen
9.13
9.13
Ob
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D 9.8
9.8
Sooswiesen
9.14
Schleifwegäcker
9.14
9.13 9.13
Soosweg
9.14
9.14
Irrhain
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Am Rabensteig
ÖKOKONTO
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
413
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 40
Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete
in privatem Eigentum
(Aufwertbare Flächen: 3.8, 6.5, 6.6, 9.8,
9.10, 9.11, 9.13, 9.14 (gem. KebS))
3.8 Naturferne Nadelholzforste
6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte
6.6 Ausgebaute Gräben
9.8 Intensive Wiesen
9.10 Intensive Weiden
9.11 Ackerbrachen, mehrjährig
9.13
9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau/Gemüseanbau
9.13
9.8
Herbstwiesen
9.13
6.59.8
9.13
Kleingründlach
9.13
9.8Stöckel-
9.8
9.11
9.13
9.8
9.10
9.8
9.8
Nachrichtlich:
Reutles
9.13
wiesen9.8
6.5
9.13
9.14
Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
9.13
Geplante Bauflächen
9.13
9.13
6.5
Buckäcker
Hundertbeete 9.13
9.13
9.13
9.13
9.13Irrgarten
9.13
Herrenwiesen
9.8
9.8
9.13
Schlotta9.8
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6.6
9.13
9.8
9.10
6.6
9.14
9.13
9.13
9.13
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2.5
9.8
6.5
6.5
9.13
9.10
6.5
9.8
9.8
9.14
9.11
9.10
9.8
Würzburger Stra
ße
6.5
9.10
6.5
9.13
9.8
9.13
9.13
9.13
9.8
9.8
9.13
6.6
9.14
9.13
9.13 9.14 9.13
9.14
9.11 9.8 9.14
9.8
6.5
Bun d esst raße 4
Gliesfeld
9.10 9.8
9.13
9.10 9.13
9.14
Espan
9.13
9.10
9.10
Spund
9.13 9.8
9.8
9.10
9.8
9.13
9.13 Herbstwiesen
9.13 9.8 9.13
9.8 9.10
Lerchenbühl
9.10
9.13 9.8
Himmelreich
9.10 9.8
9.10
9.8
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9.8
Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des
Biotopverbundsystems
9.13
9.13
9.13
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9.13
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BAB A73
9.13 Intensive Äcker
9.13
9.14
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9.14
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9.14 9.13
9.10
9.13 9.8 Sooswiesen
9.11
9.8
Schleifwegäcker
9.13
6.5
Soosweg
9.14
9.13
9.13
9.14
9.13 9.8
6.5
9.14
9.8
9.8
Irrhain
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Am Rabensteig
ÖKOKONTO
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
414
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 41
Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung
und des Biotopverbundsystems
Bestand
BAB A73
Erweiterungsvorschlag
Herbstwiesen
1
Kleingründlach
Stöckelwiesen
Reutles
4
Hundertbeete
Buckäcker
Irrgarten
2
Herrenwiesen
Schlottareuth
Herbstwiesen
e
3
t raß
Lerchenbühl
6
Würzburger Stra
ße
e
Ob
Spund
Bun d esst raße 4
5
or
fs
Himmelreich
Espan
Gliesfeld
re
D
Sooswiesen
Schleifwegäcker
8
Soosweg
Irrhain
7
8
9
Projekt
ENTWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
Auftragg.
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
Im Moos
Am Rabensteig
ÖKOKONTO
Datum
Mai 2019
Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann
1 : 20.000
Maßstab
´
0
0,25
0,5
Daten
Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege,
Radroute "Knoblauchsland- 8er"
DSGK:
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
1
Kilometer
415
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 42
Kartenquellen
Ausgleichsflächen
Stadt Nürnberg (2016): Ausgleich und Ersatz aus der Bauleitplanung sowie Artenschutzmaßnahmen und Bauleit-
Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr
OpenStreetMap (2018): Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
planung Dritter.
HQ5
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung
Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 5-jährliches Hochwasser.
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Detailpläne. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos
HQ100
concept & planung.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 100-jährliches Hochwasser.
Bodenbrüterlebensräume
ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) / ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2015): Erfassung von
Kartierung von Biberspuren
LPV Nürnberg e.V. (2018): Kartierung von Biberspuren.
bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Unter Mitarbeit von Stefanie Bussler,
Gaby Töpfer-Hofmann, Dr. Gudrun Mühlhofer. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt.
Lärm Bahn
Eisenbahnbundesamt (2015): Lärm Eisenbahn.
Bodenschätzung
Bayerische Vermessungsverwaltung (2018): Reichsbodenschätzung.
Leitlinien der räumlichen Entwicklung
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung - Plan.
Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg.
Erholungsräume, Eigentum Stadt Nürnberg, Bestehende Erholungseinrichtungen, Baukultur und Museen, Bodendenkmal, Baudenkmal, Blickbeziehungen, Grundlagenermittlung
WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt
Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung.
Radroute „Knoblauchsland – 8er“
VGN GmbH (2015): Knoblauchsland-8er.
Flächennutzungsplan
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018.
Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems.
Stadt Nürnberg (2018)
Fahrradstadtplan.
Fluglärm
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Fluglärm.
Straßenlärm
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013): Straßenlärm.
Freiraumverbindungen
Stadt Nürnberg (2014): Übergeordnete Freiraumverbindungen.
Übersichtsbodenkarte
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2018): Übersichtsbodenkarte.
Freizeitwege
Stadt Nürnberg (2014): Freizeitwege.
Wanderwege
Fränkischer Albverein (2018): Wanderwege.
Gewässerstrukturgütekartierung
Biologisches Büro Dr. Brunner (2013): Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer dritter Ordnung im Gebiet der
Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Saskia Horn Brunner. Hg. v. Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Planung und Bau/ Brückenbau, Gruppe Wasserwirtschaft (SÖR/1-B/3).
Grundwasserflurabstand
Stadt Nürnberg (2016): Grundwasserstandsmessung. Stichtagsmessung, Oktober 2016.
416
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 43
Auftraggeber:
Bearbeitung durch:
Stadt Nürnberg
Umweltamt
Umweltplanung
Lina-Ammon-Straße 28
90471 Nürnberg
WGF Landschaft
Landschaftsarchitekten GmbH
Vordere Cramergasse 11
90478 Nürnberg
www.wgf-nuernberg.de
417
ifanos concept & planung
Bärenschanzstraße 73 RG
90429 Nürnberg
ifanos@ifanos-concept.eu
Nürnberg, den 17.05.2019
Ö 4
EN TWICKLUNGSKONZEPT - ZIELE UND MASSNAHMEN
Be ibehaltung der Nutzung
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6.7 Verro hrte Gräb en
2.1 H eim is che , st and ortge rech te Ufergeh ölzs äu me
7.4 Un b efes tigte Wege , Plätz e u nd Ste llplatz fläc hen , Sch ott erras en
2.3 G ro ßfläch ige F eld geh ölze , Ba um heck en
7.5 D u rch lä ss ige B eläg e, z . B. Sc hot ter-, K ies - un d Sand fläch en
2.4 H eim is che , st and ortge rech te G eb üs che , Heck en, Sä um e
7.6 Versiegelte Fläch e
2.5 N ich th eim is che , st and ortfremd e Hecke n- /Geb ü sch p flan zu n gen
9.1* 6d -F eu cht wies en
3.1* A u- /Bruch wald
9.10 Int en sive Weid en
ER HAL T
Bau mt ore - Sied lu ng
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Bau mt ore - Wald
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ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG
AB14
3.4 F orst wirt sch aft lich gep räg ter Wa ld mit üb erwiegen d em Nad elh olza nte il
9.12 Ext en sive Äcke r
3.5 W ald lich tu ngen /-wiese n, s oweit k ein G rü nlan d
9.13 Int en sive Äcke r
3.8 N atu rfern e Na de lh olz forst e z . B . D oug las ie nwald etc.
9.14 Int en siver Erwe rb sga rt enb au , Son derku ltu re n
4.1 Exten siv be wirt sch aft ete Stre uob s twies en
9.15 Un be wirt sch aft ete Fe ld ra in e mit mage rer Vege tat ion
4.2 In ten siv be wirt sch aft ete Obs tgä rte n (meh rsch ürig , reg elm äßiger B au ms chn it t)
9.16 Un be wirt sch aft ete Fe ld ra in e mit näh rs to fflieb end er Vege tation
pu
Exten s ive/Res s ourcen an gep ass te Nu tz un g au f int en siven Ä ckern
Exten s ive/Res s ourcen an gep ass te Nu tz un g au f int en sivem Erwerb sga rte nb au
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AB01
AB01
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AB01
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AB13
Projekt
EN TWICKLUNGSKONZEPT
"MULTIFUN KTIONALE AUENLANDSCHAFT
GRÜNDLACHTAL"
STADT NÜRNBERG
UMWELTAMT - UMWELTPLAN UNG
AB01
pu
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Maß sta b
1 : 5.000
Dat um
17. Ma i 2019
Projektleitu ng
Projektleitu ng : S. Ziesel | B earbeitun g: C. Aman n
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AB13
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Reichs bo den sch ätz un g, G ru nd wass erflurab sta nd , Üb ers ich ts bod en kart e,
Sch werp un kte de r La nd sch afts en twicklun g, HQ5, HQ100,
Gewäs se rst ru ktu rgü tekartie ru ng, Eige ntu m St adt Nü rn berg, B est ehen d e
Erholun gse inrich tu nge n, F reirau mwege verbind un gen , Wan d erwege,
Freiz eitweg e, Ra drout e "Kno blauc hs lan d- 8er",
Halt este lle n Öffe ntlich er Nah verkeh r, Eige nb eob ach tun gen , BN TK
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EN TWICKLUNGSKONZEPT
ZIELE UND MASSNAHMEN
AB13
AB13
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und Grundwasser auf empfindlichen Standorten
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des En twicklun gskon zep tes sowohl Uferran dstreifen (P ufferstreifen, Gewässerran dstreifen z um Sch ut z von
Nährstoffeinträgen ) sowie G ewässerentwicklun gsstreif en ( als E ntwicklun gsrau m, Z ulassen von S eiten entwicklun g). E in e differenz ierte B etrachtu ng der u ntersch ied lich en Zielsetz un gen ka nn erst in nach folg end en,
vertiefen den S chritt en erfolgen.
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AB08 Einrichten von U fe rrand- und Gewä sse rentwicklungsstreifen entlang von
Flie ßge wässern und Grä ben
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Erha lt un d Pfle ge von H och sta ud en flu re n, Segg enrie den , R öh richt komp lexe n
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Im F alle einer Ma ßn ahm enen twic klu ng inn erhalb des T ras se nkorrido rs
sin d die Plan un gen zu d ies en Vo rh abe n z u bea cht en.
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Seggenrieden und Röhrichtkomplexen
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AB05 Be weidung durch Schafe o de r Rinder/Büffel
IK05: Histo rische Kulturlandschaft
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Fortfü hru ng de r e xt ens iven B eweidu ng mit Sch afen ( ehe malige T ong ru be )
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6.5 B egrad igt e/au sgeb au te Fluß - un d B acha bs ch nitte , na turferne Stillge wäss er
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E04: Or dnungsmaßnahmen
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ENT W IC KLUN G/M EH RUN G - P RIORIT ÄT 2
9.9 Exten sive We id en (ke in e Pf erd eh alt un g)
6.3* R öh rich te, R ie de, Hoch st au den ( §30)
AB02
AB02
Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns ivem Erwerbs garten b au
Sp ie lp lat z "D ie San dh um meln"
9.8 In ten sive Wies en
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Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns iven Äck ern
9.7 Exten sive Wies en mit D ü ngu ng (m ax. 2 x mäh en , keine mine r. D ü ngu ng )
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E03: U mweltbildung
9.6 Exten sive Wies en oh ne D ün gun g ( max. 2 x m äh en)
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9.5 W ies en brach en , ru d era le Wie se n
6.3 R öh richt e, R ied e, H och st aud en
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5.6 Exten siv gep fle gte St raß en rä nd er un d Mitte ls tre ifen
6.2 N atu rn ah e Stillgewäs ser, Altarme, Alt wass er
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ENT W IC KLUN G/M EH RUN G - P RIORIT ÄT 1
9.4 Son st ige Ma ger- u nd H alb trocke nrase n
6.1 N atu rn ah e F ließg ewäss er
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AB03 Er werb oder Ta usch von a cker- oder gar te nbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im stä dtische n Eigentum
Pfleg e, Um feld ges ta ltu ng Au ss ich ts - un d Ru he bä nke
5.5 In ten sivras en (z . B . Spo rta nlagen )
5.7 In ten siv gep fle gte St raß en rä nd er un d Mitte ls treife n
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Exten s ive Ac kernu tzu n g od er Um wand lu n g z u M age rwie sen a uf in ten sivem Erwerb sga rte nb au
9.2 Son st ige F euc htwies en
5.4 Exten sivras en, Wiese n im be sie de lte n Bereich
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9.19 Versiegelte Feld we ge
5.3 H aus gärten , klein e, ö ffen tlich e, s tru ktu ra rme G rü na nlagen
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Exten s ive Ac kernu tzu n g od er Um wand lu n g z u M age rwie sen a uf in ten siven Ä ckern
Ges ta ltu ng von Was s erp lä tze n
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ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG
Pote nz ieller Sta nd ort B eob ac htu n gska nz el
9.18 B ewach se ne Fe ld wege mit n ährst offlieb en de r Ve geta tio n
5.2 A rte n- un d s tru ktu rreiche Hau s gärt en
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9.17 B ewach se ne Fe ld wege mit ma gerer Ve geta tio n
5.1 Öffe ntlich e Parks (große s tru ktu rreiche öffe nt lic he Grü nan la gen )
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AB02
AB02 Fö rde rung extensiver Ackernutzung oder U mwandlung von
Ac ker zu Magerw ie sen im Ber eich marg inaler sandige r Standorte
Neu anlage vo n Aus s ich ts - u nd R u heb än ken
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Exten s ive W ies en /Feu ch twie sen au s Int ens ivwie sen
(Wege n ich t d arge stellt, sie he Ka pitel "E rh olu ng")
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9.11 Ac kerb rach en, meh rjährig
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E02: Rundweg e mit Einrichtunge n
3.3 F orst wirt sch aflich ge prägt er Wald mit h oh em Lau bh olzan te il
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Exten s ive W ies en : Zwe is chü rige Mah d
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Feu ch twie sen : Ein - bis zweisch ürig e M ahd
So ns t. Ha lb trocken rase n: Ein s chü rige Mah d
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AB01 Extensive bis mäßig exte nsive Wiese nnutzung
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E01: Auffindbarkeit/Zugänge
1.1 H eim is che , st and ortge rech te Ein zelb äum e, B au mgrup pe n, A lleen
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ABIOTISC HES U ND BIOTISCHES LANDSCHAFTSGEFÜ GE
ERHOLU NG
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