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← Sitzung des Umweltausschusses (09.10.2019)

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Umweltausschusses - direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) 09.10.2019 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente TOP Ö 1 Energiebericht der Stadt Nürnberg Bericht H/029/2019 Energiebericht 2019 H/029/2019 TOP Ö 2 Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Sitzungsvorlage Ref.III/085/2019 Antrag Grün in der Stadt stärken von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CSU Ref.III/085/2019 Antrag Fassaden- und Dachbegrünung der SPD Ref.III/085/2019 Entscheidungsvorlage Ref.III/085/2019 Anlage 1: Begrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften Ref.III/085/2019 Stellungnahme Ref. I/II vom 17.06.19 Ref.III/085/2019 TOP Ö 3 Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - "Masterplan" Sitzungsvorlage Ref.III/093/2019 Entscheidungsvorlage Ref.III/093/2019 Anlage 01: 21 Punkte Programm Ref.III/093/2019 Anlage 02: OWS Masterplan Uebersichtsplan Ref.III/093/2019 Anlage 03: OWS Masterplan Kostenrahmen 1 Ref.III/093/2019 Anlage 04: Stellungnahme Stk Ref.III/093/2019 TOP Ö 4 Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" Sitzungsvorlage Ref.III/084/2019 Entscheidungsvorlage Ref.III/084/2019 Anlage 1 Antrag Auenlandschaft Gründlachtal CSU Ref.III/084/2019 Anlage 2 Stellungnahme Ref.VII Ref.III/084/2019 Anlage 3 Projektsteckbrief Ref.III/084/2019 Anlage 4 Fünf-Punkte Instrumentenkasten Ref.III/084/2019 Anlage 5 Gutachten Entwicklungskonzept Ref.III/084/2019 Anlage 6 Maßnahmenplan Entwicklungskonzept Ref.III/084/2019 2 3 3 4 4 4 7 32 32 36 39 40 47 49 50 50 54 56 57 58 62 63 63 67 72 73 76 78 80 418 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Umweltausschusses - direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) Sitzungszeit Mittwoch, 09.10.2019, 15:30 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Energiebericht der Stadt Nürnberg Bericht H/029/2019 Ulrich, Daniel 2. Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Beschluss Ref.III/085/2019 Pluschke, Peter, Dr. 3. Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See "Masterplan" Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten Beschluss Ref.III/093/2019 Pluschke, Peter, Dr. 4. Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2019, öffentlicher Teil Pluschke, Peter, Dr. 3 Beschluss Ref.III/084/2019 Ö 1 Berichtsvorlage H/029/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Bau- und Vergabeausschuss 24.09.2019 öffentlich Bericht Umweltausschuss 09.10.2019 öffentlich Bericht Betreff: Energiebericht der Stadt Nürnberg Anlagen: Energiebericht-2019 Bericht: Der Energiebericht 2019 informiert über die Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche sowie der dazugehörigen Kosten und CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften und Eigenbetriebe. Außerdem werden Informationen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, zur Vewendung erneuerbarer Energien sowie wichtige Handlungsfelder und Projektbeispiele der Jahre 2017 und 2018 dargestellt. Der Energiebericht wird aus Gründen der Ressourcenschonung nur in begrenzter Zahl gedruckt den Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses und des Umweltausschusses zur Sitzung übergeben, außerdem steht dieser im Ratsinformationssystem zur Verfügung. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 4 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage H/029/2019 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 5 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage H/029/2019 Seite 3 von 3 6 Ö 1 Energiebericht 2019 7 1 Vorwort Impressum Herausgeber Redaktion Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Die beste Kilowattstunde ist immer noch die eingesparte – das ist und bleibt das Motto. Unsere Motivation dabei ist vor allem der Versuch, neben dem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde, die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen und für die Menschheit erträglich zu machen. Gerade in geopolitisch und wirtschaftlich komplexen Zeiten ist es eine große Herausforderung auch im Segment der Energie- und Klimapolitik das zu tun, was lokal sinnvoll und möglich ist. Den Kommunen kommt dabei eine nicht unerhebliche Vorbildrolle zu. Hochbauamt Sachgebiet Kommunales Energiemanagement und Bauphysik Marientorgraben 11 90402 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 – 36 77 Telefax: 0911 / 231 – 76 30 Gestaltung Wolfgang Keller Erschienen September 2019 Titelbild Aus diesem Grund ist kommunales Energiemanagement mit seinen verschiedenen Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung eine Daueraufgabe. Das Planungs- und Baureferat betreut mit ca. 1.900 städtischen Liegenschaften die überwiegende Zahl öffentlicher Gebäude in Nürnberg. Die aktive Ausgestaltung dieser Aufgabe übernehmen das Hochbauamt und sein Kommunales Energiemanagement (KEM) sowie alle Abteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung und der nutzenden Dienststellen. Fassaden-Photovoltaik-Anlage Labenwolf-Gymnasium, Labenwolfstraße 10 Besondere Aufmerksamkeit wurde in den letzten beiden Jahren der Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts für das Energiecontrolling gewidmet. Dabei geht es darum, die Wirksamkeit des Energiecontrollings zu verbessern, um zielgerichtet die möglichen Einsparpotenziale bei Dienststellen und Eigenbetrieben zu erschließen. Die Konzeptumsetzung ist bis etwa 2025 angelegt und beinhaltet insbesondere eine direktere und intensivere Einbindung der Nutzer, wofür u. a. die Ausweitung der automatisierten Datenerfassung auf alle größeren Liegenschaften die Grundlage schaffen soll. Darüber und über die Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche der städtischen Liegenschaften sowie die dazugehörigen Kosten, CO2-Emissionen und den Fortschritt beim Einsatz erneuerbarer Energien informiert der Energiebericht 2019. 2 8 Außerdem werden Informationen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes sowie wichtige Handlungsfelder und Projektbeispiele der Jahre 2017 und 2018 dargestellt. Die bisherigen Ergebnisse, im Positiven wie im Noch-Nicht-Ausreichenden, sind für uns Ansporn, weitere Einsparungen beim Verbrauch, bei den Kosten und bei den CO2-Emissionen sowie bei der Einbindung erneuerbarer Energien zu erreichen. Mit dem aktuellen Bericht laden wir Sie ein, sich über die vielfältigen Aktivitäten des Planungs- und Baureferats auf diesem Feld zu informieren. Daniel F. Ulrich Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg 3 Erfassen Erfassen Energiebericht Energiebericht 20192019 Heat-Map Heat-Map Peter-Vischer-Schule Peter-Vischer-Schule Auswerten Auswerten Fernwärme Fernwärme 48,321 MWh 48,321 MWh Peter-Vischer-Schule Peter-Vischer-Schule Obj 053 - Strom Obj 053 - Strom 19,477 MWh 19,477 MWh Obj 053 - Wärme Obj 053 - Wärme 48,321 MWh 20,632 MWh 20,632 MWh Strom Strom 48,321 MWh 1,155 MWh 1,155 MWh Vischers Kulturladen Obj 053b Strom Vischers Kulturladen Obj 053b Strom Kommunales Energiemanagement Kommunales Energiemanagement und Bauphysik und Bauphysik der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg ENERGIEKONZEPT ENERGIEKONZEPT SperberschuleSperberschule Nürnberg Nürnberg Umsetzen Umsetzen Überblick Überblick 6 4 6 1 Überblick 2 Entwicklung Kosten, Verbräuche, CO2-Emissionen, erneuerbare Energien 3 Handlungsfelder und Projektbeispiele aus den Jahren 2017/2018 4 Einsparerfolge in Eigenbetrieben Überblick 11 7 7 9 5 Erfassen Energiebericht 2019 Fernwärme Heat-Map Peter-Vischer-Schule Peter-Vischer-Schule Obj 053 - Strom 19,477 MWh 48,321 MWh Auswerten Obj 053 - Wärme 48,321 MWh 20,632 MWh 1,155 MWh Strom Vischers Kulturladen Obj 053b Strom Kommunales Energiemanagement und Bauphysik der Stadt Nürnberg ENERGIEKONZEPT Sperberschule Nürnberg Umsetzen Überblick 6 10 1 7 Sieben energiepolitische Leitlinien bestimmen das städtische Handeln: 1.0 Neubauten erreichen einen hohen und wirtschaftlichen Energieeffizienzstandard mit Einsatz erneuerbarer Energien (oder Fernwärme) bei gleichzeitiger Planungs- und Gestaltungsfreiheit – Maßstab ist ein niedriger Energieverbrauch im Betrieb. Bei Sanierungen werden energiesparende Maßnahmen synergetisch verknüpft mit ohnehin notwendigen baulichen und/oder technischen Instandsetzungsmaßnahmen. Effizienter Elektrizitätseinsatz sichert niedrige Stromkosten. Verbrauchsreduzierungen werden durch den Einsatz von LED in der Beleuchtung und optimierten Hilfsstromverbräuchen erreicht. Der Energiebedarf für Wärme und Strom wird zukünftig überwiegend aus erneuerbaren Energien bzw. Fernwärme gedeckt. Dazu werden bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur wirtschaftlichen Eigenstromnutzung und erneuerbare Energien im Wärmebereich auf Grundlage einer Entscheidungsmatrix unter wirtschaftlichen Kriterien konzipiert. Einfache und effiziente Technikkonzepte, unter Einbeziehung der Nutzer, vermeiden aufwändige und unnötige Technisierungen. Energetische Qualitätssicherung in Form von standardmäßigem Energiecontrolling und schwerpunktmäßigen Monitoringprojekten sichern nachhaltig niedrige Wärme- und Stromverbräuche im laufenden Betrieb. Konzepte zum sommerlichen Wärmeschutz mit weitgehend passiven Maßnahmen, der Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Gewährleistung einer angemessenen Raumluftqualität sichern Funktionalität, Nutzeranforderungen und Energieeffizienz. Überblick Eine aktive Energiebewirtschaftung für die kommunalen Liegenschaften wird heute als Pflichtaufgabe anerkannt. Klimaschutz, inzwischen auch Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschonung und Kosteneinsparungen sind die wichtigsten Beweggründe, Energiemanagement zu betreiben. Dies ordnet sich ein in allgemeine Ziele des Gebäudemanagements wie Werterhalt zu sichern, Kosten zu senken und Effizienz zu steigern. Wichtige Kriterien dabei sind die Funktonalität von Gebäuden und technischen Anlagen, die Zufriedenheit der Nutzer, die Entwicklung der Betriebskosten und die Dauerhaftigkeit der Konstruktionen. Die Zielstellungen für ein kommunales Energiemanagement sind deshalb: Prinzipiell gibt es zur Erreichung der formulierten Zielstellungen drei sich ergänzende Arbeitsrichtungen: den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energie- und Wasserkosten zu optimieren, die energiebedingten Schadstoffemissionen zu senken sowie eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Energie einzusparen, also weniger zu verbrauchen (Schwerpunkt vor allem beim Nutzerverhalten sowie bei organisatorischen, nicht- und geringinvestiven Maßnahmen), Gebäude und Anlagentechnik zu sanieren und Neubauten energieeffizient zu errichten, die verbleibenden Energiebedarfe mit einem möglichst hohem Anteil regenerativer Energieformen zu decken. Instrumente zur Umsetzung: Energiecontrolling Verbrauchsdatenbeschaffung, -pflege und –überwachung (Wärme, Strom, Wasser), Erweiterung der automatisierten Datenerfassung Bewertung mittels Vergleichskennzahlen/Benchmarks Gebäudebegehungen, Messungen, Schwachstellenanalysen, Zählerkonzepte Regelmäßige Rückmeldungen an hausverwaltende Dienststellen Intervention bei Auffälligkeiten Initiierung von Optimierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle Energieaudit Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für auditpflichtige Eigenbetriebe Information und Motivation Motivationsprogramm „KEiM“ für Schulen und Kindertagesstätten (KiTas) Energiesparpreis für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe EDI-Net als Testprojekt Energiespartipps, -broschüren Projekt-Infos Energiebericht Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen Energetische Qualitätssicherung Entwicklung energetischer Zielvorgaben und Standards, Umsetzungsbegleitung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Begleitung von Wettbewerben Erarbeitung von Energiekonzepten für Neubau und Sanierung Energiewirtschaftliche Beratung, Schadensanalysen Durchführen energetischer Projektsteuerung über Planung und Bau mit Monitoring und energetischer Betriebsoptimierung Umsetzung Energieeinsparverordnung/EEWärmeG: Energieausweise, Aushangpflicht, Nachrüstung oberste Geschossdeckendämmung Projektbegleitung Bauphysik im Rahmen von Bauprojekten Fördermittelakquise Einwerben von energetischen Fördermitteln und Abwicklung der energetischer Förderprogramme Optimierung Energielieferverträge Beratung bei Energie- und Wasserverträgen Energiepreisvergleiche Optimierung bei Energie- und Wasserverträgen, Tarifen und Anschlusswerten Projekte Durchführen von Pilot,- Lern- und Demonstrationsprojekten Einsatz erneuerbarer Energien Photovoltaikanlage auf der Kongresshalle Bayernstraße 100, mit Blick auf die Nürnberger Burg 8 11 9 PV-Anlage auf AEG, Fürther Straße 244 d 10 Entwicklung Kosten, Verbräuche, CO2-Emissionen, erneuerbare Energien 12 2 11 2.0 Entwicklung Kosten, Verbräuche, CO2-Emissionen und erneuerbare Energien Dargestellt sind die Energie- und Wasserkosten, die Verbräuche sowie die energiebedingten CO2-Emissionen für sämtliche städtische Gebäude (ca. 1.900) mit einer Nettogrundfläche von derzeit 2.1 rund 1,53 Mio. m². Dies beinhaltet die Daten aller städtischen Dienststellen sowie der städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR inkl. Straßen- Kosten beleuchtung), Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN), NürnbergBad (NüBad) und NürnbergStift (NüSt). Die Entwicklung der Gesamtkosten für Energie und Wasser basiert auf den tatsächlich abgerechneten Daten des Nürnberger Energieversorgungsunternehmens N-ERGIE AG, des Zweckverbandes Schwarzachgruppe sowie verschiedener Öl-, Flüssiggas- und Holzlieferanten. Die Abwasserkosten stehen in direktem Bezug zu den Frischwasserverbräuchen und sind entsprechend berechnet. Während im Jahr 2000 die Kosten für Gesamtbilanz Für die stadteigenen Gebäude sind die mit den Energie- und Wasserlieferanten abgerechneten Verbräuche und Kosten von Strom, Wärme und Wasser sowie die damit einhergehenden CO2-Emissionen in der Tabelle zusammengefasst. Strom, Wärme und Wasser rund 24 Mio. EUR betrugen, haben sich diese auf 36,9 Mio. EUR im Jahr 2018 erhöht. Nachdem die Kosten bis 2015/2016 jedoch permanent (Ausnahmen bilden lediglich die Jahre 2001, 2003 und 2011) gestiegen sind, ist seither eine moderate Reduzierung zu verzeichnen. Verursacht wird dies, neben Verbrauchsreduzierungen, vor allem durch annähernd stabile spezifische Preise für Energie und Wasser. Diese Entwicklung ist insofern positiv zu bewerten, da weiterhin ein jährlicher Flächenzuwachs von durchschnittlich rund 2 bis 3 Prozent zu verzeichnen ist. Seit 2000 hat sich die Nettoraumfläche (NRF, früher NGF) der städtischen Gebäude und Eigenbetriebe auf rund 1,53 Mio. m², also um rund 33% erhöht. Verbräuche, Kosten und CO2-Emissionen im Jahr 2018 Verbrauch Kosten CO2-Emissionen Strom 109,1 GWh 22,8 Mio. EUR 34.900 t Wärme 146,0 GWh 11,4 Mio. EUR 29.600 t Summe Energie Wasser/Abwasser 255,1 GWh 0,644 Mio. m³ 34,2 Mio. EUR Kostenentwicklung für Energie und Wasser mit Nettoraumfläche (orangefarbener Graph) EUR Mio 40 64.500 t 37,4 35 2,7 Mio. EUR 29,7 30 Summe Energie und Wasser 36,9 Mio. EUR 25 26,5 24,0 26,2 27,3 30,0 31,1 32,0 33,6 32,9 37,8 38,2 38,1 37,4 2.000.000 m 36,9 1.800.000 m 33,7 1.600.000 m 28,0 1.400.000 m 23,8 1.200.000 m 1.000.000 m 20 Strom hat den größten Anteil an den Kosten. Seit dem Jahr 2006 ist dessen Anteil am Gesamtverbrauch von 50% auf 62% im Jahr 2018 angestiegen. Demgegenüber beträgt der Anteil des Stroms am Gesamtenergieverbrauch lediglich 43%. 800.000 m 15 Entwicklung Kostenanteile 600.000 m 10 400.000 m 5 0 200.000 m 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Straßenbeleuchtung Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Wasser/Abwasser 12 2.2 Wärme Die Kostendarstellung zeigt, dass die Eigenbetriebe jeweils einen relativ hohen Anteil an den Gesamtkosten haben - im Jahr 2018 wiederum rund 50%. Die Kostenanteile beim Eigenbetrieb SÖR (Straßenbeleuchtung) sind dabei leicht gesunken, beim Eigenbetrieb Strom 13 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 NürnbergBad NürnbergStift Servicebetrieb Öffentlicher Raum 2014 2015 2016 2017 2018 0m Schulen Städtische Dienststellen Abwasserkosten SUN leicht gestiegen. Die Schulen weisen einen Anteil an den Gesamtkosten von 26%, die übrigen städtischen Dienststellen von 24% auf. Dabei ist der Kostenanteil der Schulen leicht gesunken, während der der übrigen städtischen Dienststellen leicht angestiegen ist. 13 2.3 Stromspeicher, 20 kWh Luther-King-Schule Luther-King-Straße 14 Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche Die nachfolgend dargestellten Verbrauchsentwicklungen für Wärme, Strom und Wasser schließen die städtischen Dienststellen sowie die Eigenbetriebe ASN, SÖR (inkl. Straßenbeleuchtung), SUN, NüBad und NüSt ein. Seit 2007 ist Strom das Medium mit den höchsten Kostenanteilen. Die Verbräuche des von der N-ERGIE bezogenen Stroms (ohne Strom aus Photovoltaik, BHKW-Strom aus Klärgas, Erdgas und Rapsöl) konnten seit dem Jahr 2000 um rund 28% auf 104,6 GWh im Jahr 2014 gesenkt werden. Die Erhöhung im Jahr 2015 um rund 5% zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch Verbräuche in Flüchtlingsunterkünften verursacht. Im Jahr 2017 wurde bereits wieder eine Reduzierung um rund 2% erreicht. Im Jahr 2018 ist wiederum ein leichter Anstieg um rund 1% zu verzeichnen. Die Verbrauchsentwicklungen bei Strom werden, neben den Sondereinflüssen der Flüchtlingsunterbringungen im Jahr 2015, einerseits durch den Flächenzuwachs (neue Gebäude und Anbauten), Nutzungsausweitungen sowie steigende Technisierungsgrade und andererseits durch Einsparaktivitäten im Bereich Nutzerverhalten sowie effizientere Beleuchtungs- und Technikausstattungen beeinflusst. Der Anteil der Eigenbetriebe mit hohen Anteilen für Prozesstechnik (ASN, SUN, SÖR) liegt im Jahr 2018 bei rund 67%; die Schulen weisen 14% und die restlichen städtischen Dienststellen rund 19% auf. Die Verbräuche für die Straßenbeleuchtung sinken weiterhin, trotz Erweiterung des beleuchteten Straßennetzes. Auch bei NürnbergBad und NürnbergStift sowie bei den Schulen konnten Stromverbrauchsreduzierungen erreicht werden. Die Gesamtbilanz seit dem Jahr 2000 ist ansehnlich, denn trotz Flächenzuwächsen und sukzessive steigender Technikausstattung wurde im Jahr 2018 eine Reduzierung gegenüber dem Ausgangsjahr 2000 um rund 25% erreicht. Die Entwicklung der flächenbezogenen Stromverbräuche (NRF) weist seit 2011 ein langsames Absinken und 2015/2016 einen leichten Anstieg auf. 2017/2018 zeigt sich, sowohl bei den Eigenbetrieben, als auch bei den städtischen Dienststellen inkl. Schulen, eine erfreuliche Tendenz nach unten. Damit haben sich die spezifischen Stromverbräuche aller städtischen Dienststellen, Schulen und Eigenbetriebe (ohne Prozessstrom der Eigenbetriebe ASN, SUN, SÖR) seit 2011 um rund 8% verringert. Die Verbräuche der von den verschiedenen Lieferanten bezogenen Heizenergieträger (ohne Wärme aus Solarthermie, Geothermie, Klärgas) sind 2018 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2000 um rund 25% gesunken (weißer Balken). Witterungsbereinigt ergibt sich eine Verringerung um rund 23%. Eine Witterungsbereinigung wird rechnerisch durchgeführt, um Verbräuche in den einzelnen Jahren, unabhängig von der Temperatursituation in den jeweiligen Jahren (warmer/kalter Winter), vergleichbar zu machen. Diese witterungsbereinigten Jahresverbräuche sind im Diagramm jeweils links (grüner Balken) dargestellt. Die Einsparbemühungen und energetischen Sanierungsmaßnahmen gleichen derzeit die Flächenerweiterungen nicht mehr aus und die Verbräuche steigen seit zwei Jahren wieder an. Bei Wärme spielt die Prozesstechnik der Eigenbetriebe keine Rolle. Die Anteilsverteilung unterscheidet sich deshalb von der beim Strom. Schulen weisen rund 46% des gesamten Wärmeverbrauchs auf, die übrigen städtischen Dienststellen rund 29%. Entwicklung der spezifischen Stromverbräuche in kWh/m²a (NRF) Gesamt ohne Prozeßstrom Stadtische Dienststellen Entwicklung der Stromverbräuche in Gigawattstunden GWh Die Eigenbetriebe NürnbergBad und NürnbergStift liegen bei 7% und 8%. Betrachtet man die spezifischen Verbräuche, so ist eine sukzessiv sinkende Tendenz sichtbar. Der flächenbezogene Heizenergieverbrauch aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe hat sich demzufolge seit 2011 um rund 12% verringert. Auffällig ist dennoch der Anstieg der absoluten witterungsbereinigten Verbräuche in den letzten vier Jahren, bei welchen es sich überwiegend um Jahre mit relativ warmen Heizperioden gehandelt hat. Einerseits muss deshalb die Art der Witterungsbereinigung hinterfragt werden, was jedoch nur Einfluss auf die Darstellung hat. Wichtiger ist, den sich daraus ergebenden Optimierungsbedarf zu erkennen. Hintergrund ist, dass bei relativ hohen Außentemperaturen in den Übergangsjahreszeiten viele Heizungsregelungen bzgl. Absenk- und Abschaltbetrieb nicht immer optimiert sind. Zusammen mit der Fachabteilung Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik im Hochbauamt wird dieses Potenzial sukzessive erschlossen. Ein Beispiel für eine entsprechend optimierte Heizungsregelung zeigt das Bild Viatisschule (Seite 16). Die daraus resultierenden Einsparungen sind in der Übergangszeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten gut zu erkennen. Entwicklung der spezifischen Heizenergieverbräuche in kWh/(m²a) (NRF) 125 kWh/m a 110 kWh/m a 95 kWh/m a 2011 2012 2013 2014 2015 Städtische Dienststellen 2016 2017 2018 Gesamt Entwicklung der Heizenergieverbräuche in Gigawattstunden GWh GWh Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 160 145,3 142,1 140 136,4 139,5 141,6 131,0 126,6 130,1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg 125,4 124,2 NürnbergBad 120,9 120 110,0 105,1 106,8 104,6 104,8 110,2 107,9 109,1 NürnbergStift GWh Servicebetrieb Öffentlicher Raum 250 Schulen 100 Städtische Dienststellen 200 80 146.0 149,7 136,0 140,4 136,0 156,2 150,7 168,2 181,4 174,3 166,4 155,2 192,3 200,3 191,3 201,7 206,6 195,2 192,1 100 40 50 20 0 0 2000 14 150 178,7 172,4 167,2 169,1 163,4 167,0 171,7 186,3 194,8 190,5 184,6 211,0 200,2 214,2 211,2 225,0 225,1 224,0 231,7 146.0 60 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Straßenbeleuchtung Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg 2007 2008 2009 2010 2011 NürnbergBad NürnbergStift Servicebetrieb Öffentlicher Raum 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Gesamtverbrauch Wärme witterungsbedingt Schulen Städtische Dienststellen 14 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2018 Gesamtverbrauch Wärme tatsächlich 15 Der Anteil der primärenergetisch mit dem Faktor NULL bewerteten Fernwärme konnte in den letzten Jahren kontinuierlich auf rund 59% im Jahr 2018 erhöht werden. Mit rund 40% ist Erdgas immer noch der zweitwichtigste Energieträger. Der Anteil von Öl- und Flüssiggasheizungen bleibt mit rund 1% weiter sehr gering. Diese Beheizungsart wird in der Regel nur dort eingesetzt, wo eine Versorgung mit Gas oder Fernwärme nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Der Anteil an Liegenschaften, die mit Strom beheizt werden, ist in den letzten Jahren leicht gestiegen. Hierzu gehören Verbräuche von Wärmepumpenheizungen, von Objekten mit Nachtspeicherheizungen sowie Elektroheizungen von Containerbauten/Raumzellengebäuden. Viatisschule mit 2018 nicht optimierter und 2019 optimierter Heizungsregelung CO2-Emissionen 2.4 KWh 20.000 Gegenüber dem Stand im Jahr 2000 sind die energiebedingten CO2-Emissionen um ca. 48% auf rund 64.500 Tonnen im Jahr 2018 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 2000 beträgt damit die Reduzierung rund 52%. Großen Anteil an dieser weiterhin sinkenden Tendenz, 10.000 0 Sep 2018 Okt 2018 Nov 2018 Dez 2018 Jan 2019 Feb 2019 Mär 2019 Apr 2019 und damit an der positiven Entwicklung, haben die Umstellung des Heizkraftwerkes der N-ERGIE von Kohle auf Erdgas sowie die Nutzung von Abwärme der Müllverbrennung, die Verwendung von Biomasse zur Strom- und Wärmeproduktion und der Ökostrombezug von der N-ERGIE. So hat sich beispielsweise der CO2-Faktor des Stroms im N-ERGIE-Netz durch Einbindung von Strom aus erneuerbaren Quellen von 454 g/kWh im Jahr 2013 auf 320 g/kWh im Jahr 2018, also um rund 30%, reduziert. Mai 2019 Entwicklung der Anteile der Energieträger zur Wärmeversorgung in % Entwicklung CO2-Faktor Strom im N-ERGIE-Netz in g/kWh 500 400 Elektroheizung 300 Öl + Flüssiggas 200 Gas Holzpellets, Museum Industriekultur Äußere Sulzbacher Straße 60 100 Fernwärme 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Entwicklung der Wasserverbräuche (in 1.000 m³) Die Wasserverbräuche sind 2018 gegenüber dem Jahr 2000 um rund 53% gesunken. Der Anteil der Schulen liegt 2018 bei rund 24%, der der städtischen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen in Tonnen t Dienststellen bei rund 35%. NürnbergBad hat mit rund 20% einen nachvollziehbar hohen Anteil. Den größten Anteil an den Einsparerfolgen haben in den letzten beiden Jahren die Schulen, SUN, NürnbergBad, NürnbergStift und SÖR. Öl Erdgas Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 16 400 40.000 200 20.000 0 0 2018 15 2000 2001 2002 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 64.500 2007 71.500 60.000 68.700 600 69.600 2004 103.800 2003 644 70.800 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 80.000 77.300 800 667 644 Städtische Dienststellen 83.900 767 768 750 771 721 710 755 770 731 728 100.000 91.400 826 846 108.000 918 110.000 966 120.000 111.000 1.000 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Schulen 116.000 NürnbergStift 1.044 124.000 1.200 121.000 NürnberBad 1.144 121.000 Tonnen CO2 140.000 125.000 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg 121.000 1.400 125.000 1.370 Fernwärme Strom 2018 17 2.5 Erneuerbare Energien Der Einsatz erneuerbarer Energien ist ab 2006 nennenswert. Noch immer ist die Anteilsdeckung am Gesamtstromverbrauch der städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe durch stadteigene Photovoltaikanlagen mit rund 0,6% im Jahr 2018 relativ gering, jedoch mit deutlich steigender Tendenz. Rapsöl wurde lediglich von 2008 bis 2012 in einem BHKW (Blockheizkraftwerk) im Hallenbad Katzwang zur Strom- und Wärmeproduktion Der Anteil regenerativ erzeugter Wärme am gesamten Wärmeverbrauch beträgt 2018 rund 18% und ist damit, seit dem Rückgang 2016, wieder deutlich angestiegen. Bestimmende Größe ist hier die Fernwärme mit ihren erneuerbaren Anteilen durch Müllverbrennung und Biomasse. Da dieser in der Gesamtfernwärmeerzeugung der N-ERGIE 2018 auf rund 26% angestiegen ist, erhöht sich demzufolge auch der Anteil der regenerativ erzeugten Energie am Wärme- verwendet. Den größten Anteil an der Gesamtstrombedarfsdeckung übernehmen die BHKWs des Klärwerkes (SUN), die mit Klärgas Strom und Wärme produzieren. Der Anteil Strom aus Klärgas ist ebenfalls leicht angestiegen und liegt im Jahr 2018 bei rund 16%. Der Anteil des regenerativ eigenerzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch beträgt damit rund 17%. verbrauch für die städtischen Gebäude. Der Anteil des Klärgases, welches in den Blockheizkraftwerken des Klärwerkes (SUN) zur Wärmeproduktion für die Gebäudebeheizung verwendet wird, ist über die letzten Jahre mit rund 3% relativ stabil. Die Nutzung von Geothermie, Holz und Solarthermie machte im Jahr 2018 jeweils nur relativ geringe Anteile am gesamten Wärmeverbrauch der Stadt von rund 0,1 bis 1% aus. 100% 80% 60% Fossil 40% Entwicklung der erneuerbaren Wärmeanteile in der Fernwärmeproduktion der N-ERGIE 20% Müllverbrennung Photovoltaik-Anlage Labenwolf-Gymnasium, Labenwolfstraße 10 Biomasse 0% 2014 2015 2016 2017 Brennstoffzelle im Raubtierhaus, Tiergarten Am Tiergarten 30 2018 Nutzung von regenerativ eigenerzeugtem Strom Nutzung von regenerativ erzeugter Wärme 20% 20% Klärgas Klärgas Rapsöl Rapsöl Stadteigene PV Holz 15% 15% Geothermie Solarthermie Fernwärme 10% 10% 5% 5% 0% 18 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 0% 2018 16 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 19 2.6 Energiepreisentwicklungen Bei den Stromlieferungen durch den Nürnberger Energieversorger N-ERGIE wird je nach Verbrauchsstruktur und Anschlussart der Gebäude zwischen verschiedenen Netzebenen unterschieden. Es wird deshalb ein über alle Netzebe- nen gemittelter spezifischer Strompreis errechnet und dargestellt. Dazu wird der gesamte Strombezug zu den Gesamtkosten ins Verhältnis gesetzt. Der so gemittelte Strompreis für alle städtischen Dienststellen und Eigenbe- Entwicklung durchschnittlicher Strompreis aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe 35 Ct/kWh triebe inkl. Grundkosten und Gebühren betrug im Jahr 2018 25,8 Ct/kWh. Nach der leicht sinkenden Tendenz seit 2014 ist 2018 nun wieder ein Anstieg zu verzeichnen. 30 Ct/kWh 25 Ct/kWh Strompreis gemittelt 20 Ct/kWh 15 Ct/kWh Das Preisniveau aller Wärmeenergieträger stieg bis 2014 bzw. 2015 ebenfalls kontinuierlich an. Die Fernwärme ist dabei, abgesehen von starken Schwankungen beim Ölpreis, immer der teuerste Energieträger. Biomasse ist bisher immer der preiswerteste Energieträger gewesen. Auch hier werden die mittleren spezifischen Wärmekosten, je als Verhältnis aus Gesamtkosten und Gesamtbezug, dargestellt. Der so gemittelte Fernwärmepreis für alle städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe betrug im Jahr 2018 8,91 Ct/kWh und ist damit seit dem Jahr 2015 leicht rückläufig. Bei Erdgas ist die Tendenz analog zur Fernwärme festzustellen. Hier lag der Durchschnittspreis im Jahr 2018 bei 5,55 Ct/kWh. Entwicklung durchschnittliche Wärmepreise nach Energieträgern aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe (gemittelt) 12 Ct/kWh 2018 betrug der mittlere Ölpreis 7,28 Ct/ kWh und ist gegenüber 2015 um rund 12% gefallen. Die mittleren Preise für Holzpellets und Holzhackschnitzel sind seit 2014 ebenfalls um jährlich rund 8 bis 10% gesunken und seit 2016 nun relativ stabil. Holzpellets kosteten im Jahr 2018 im Mittel 4,18 Ct/kWh und Holzhackschnitzel 3,02 Ct/kWh. 10 Ct/kWh 8 Ct/kWh 10 Ct/kWh Fernwärme Öl 5 Ct/kWh Gas 0 Ct/kWh Hackschnitzel Pellets 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 6 Ct/kWh 4 Ct/kWh 2 Ct/kWh 0 Ct/kWh Eine Analyse der Strompreisbestandteile der N-ERGIE zeigt, dass sich die nicht beeinflussbaren Anteile für Steuern, Entwicklung der Stromkostenbestandteile EEG-Umlagen, Netzentgelte und Konzessionsabgaben seit 2013 um rund 13,6% erhöht haben und diese im Jahr 2018 nunmehr bereits 83,4% Gesamtstrompreis ausmachen. Entwicklung durchschnittlicher Preis für Wasser/Abwasser aller städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe 100% 90% 80% Mehrwertsteuer Netzentgelte / Messkosten Konzessionsabgabe 4,50 €/m³ 4,00 €/m³ 3,50 €/m³ 70% 3,00 €/m³ 60% Steuern inkl. EEG-Umlage 50% Energiekosten 40% Wasser- + Abwasserpreis gemittelt 2,50 €/m³ 2,00 €/m³ 30% 1,50 €/m³ 20% 1,00 €/m³ 10% 0,50 €/m³ 0% 0 €/m³ 2013 20 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Die Preise für Frischwasser und Abwasser sind seit Jahren ziemlich stabil. Der gemittelte Preis für alle städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe im Jahr 2018 betrug 4,02 EUR/m³. am 2014 2015 2016 2017 2018 17 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 21 Grundschule St. Johannis, Adam-Kraft-Str. 2, Thermografie- und Fotoaufnahme 22 18 Handlungsfelder und Projektbeispiele aus den Jahren 2017/18 3 23 3.0 Handlungsfelder und Projektbeispiele aus den Jahren 2017/2018 Bereits 1997 wurde vom Nürnberger Stadtrat der Aufbau und 1999 der weitere Ausbau eines Energiemanagements bei der Stadt Nürnberg beschlossen. Die aktive Umsetzung dieser Aufgabe hat seither das Hochbauamt mit dem Kommunalen Energiemanagement (KEM) übernommen. Grundlegende Aufgabe von KEM ist es, ENERGIESPAREN ZU ORGANISIEREN, diesen Prozess innerhalb der Stadtverwaltung also zu lenken und zu führen. Handlungsfelder und Instrumente in diesem Prozess sind dabei nicht starr, sondern müssen stetig angepasst, Erreichtes reflektiert sowie Neues entwickelt und gestaltet werden. Besonderer Aufgabenschwerpunkt in den letzten beiden Jahren war die Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts für das Energiecontrolling, um insbesondere Effektivität und Effizienz zu erhöhen. Im Kern geht es darum, die Wirksamkeit des Energiecontrollings zu verbessern, um zielgerichtet die möglichen Einsparpotenziale bei Dienststellen und Eigenbetrieben zu erschließen. Die Konzeptumsetzung ist bis etwa 2025 angelegt und beinhaltet insbesondere eine direktere und intensivere Einbindung der Nutzer, wofür u. a. die Ausweitung der automatisierten Datenerfassung auf alle größeren Liegenschaften die Grundlagen schaffen soll. Interne arbeitsorganisatorische Anpassungen werden zugleich umgesetzt. Grundlage von zielführenden Auswertungen sind dabei zeitnahe und mög- Interwatt-App zur Zählerablesung lichst umfangreiche Verbrauchsdaten. Dafür ist die automatisierte Verbrauchsdatenerfassung (AEC) zwingende Voraussetzung. Die Umsetzungsstrategie AEC sieht vor, Objekte mit mehr als 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr mit automatisierter Verbrauchsdatenerfassung und -übermittlung auszustatten, einschließlich automatischer Integration in die Erfassungs- und Auswertungssoftware „IngSoft InterWatt“. Von den rund 120 Objekten, auf die dieses Kriterium zutrifft, sind gegenwärtig 45 Objekte bereits damit ausgestattet. Im Endausbauzustand werden damit rund 80% der gesamten städtischen Energie- und Wasserkosten in dieses Instrument einbezogen. Mit dem Bereich Messstellenbetrieb der N-ERGIE ist ein gemeinsames Pilotprojekt aufgelegt, welches Synergien zwischen der ohnehin durch die N-ERGIE zu realisierenden Aufgabe „Smart Meter“ und der Umrüstung der Haupt- und Zwischenzähler in den Objekten auf AEC aufzeigen soll. Weiterhin an Bedeutung für den Energie- und Wasserverbrauch gewinnt der Einfluss der Gebäudenutzer. Dies insbesondere, weil sanierte und neugebaute Gebäude zunächst die Voraussetzungen für niedrige Verbräuche bieten. Ob sie jedoch auch erreicht werden, bestimmen die Nutzer maßgeblich durch ihr Verhalten mit. Diejenigen Menschen, die die Gebäude nutzen oder sich in ihnen aufhalten, werden so eine immer wichtigere Zielgruppe für die Bemühungen um Ener- Begutachtung von KiTa Badtechnik in Charkiv Operatives Energiecontrolling gieverbrauchsreduzierungen. Das heißt: Öffentlichkeitsarbeit, Nutzerinformation/-motivation und ihre Mitverantwortung werden immer ausschlaggebender für nachhaltige Erfolge. Unter beiden Aspekten ordnet sich die Teilnahme des Hochbauamtes am EU-Projekt EDI-Net (siehe auch Abschnitt 3.2) als überaus sinnvolle Ergänzung des Arbeitsspektrums ein. Als neues Arbeitsfeld mit relativ geringem Aufwand für das Hochbauamt, jedoch großem Nutzen für die Partnerstadt, lässt sich die Unterstützung für Charkiv (Ukraine) bei deren Bemühungen um Energieverbrauchs- und Kostenoptimierungen einordnen. Vom 13. bis 16. November 2018 war ein Mitarbeiter von KEM mit zwei Kollegen des Büros für Internationale Beziehungen in Charkiv. Anlass war eine Anfrage aus der Stadtverwaltung zur Unterstützung bei Projekten zur energetischen Optimierung von Gebäuden und Anlagentechnik der ostukrainischen Viermillionen-Metropole. Auf dem Arbeitsprogramm standen Ortsbegehungen bereits durchgeführter Sanierungen und Einschätzungen potenzieller neuer Projekte. Unter anderem wurden eine Kindertagesstätte mit saniertem Hallenbad und eine Schule mit bereits komplett sanierter Gebäudehülle besucht. Gemeinsam mit den Kollegen aus Charkiv wurden Optionen und Ideen diskutiert, wie die Erfahrungen der Stadt Nürnberg wirkungsvoll in Optimierungsprojekte eingebracht werden können Energieverbrauchscontrolling ist die zentrale Aufgabe jeder Energiemanagementeinheit. Es umfasst das strukturierte Erfassen, Bewerten und Analysieren von Energie- und Wasserverbräuchen und der damit verbundenen Kosten. Mit den derzeit im operativen Energiecontrolling betreuten Objekten sind bzgl. Energiekosten rund 90% der städtischen Verbraucher einbezogen. Datenbeschaffung und -pflege – Stand 2018 Grundlage für ein effizientes Energiecontrolling ist, dass die Datenbank der in Nürnberg eingesetzten Energiecontrollingsoftware „IngSoft InterWatt“ möglichst umfangreiche und zusammenhängende Energieverbrauchsdaten enthält. Die Datenerfassung kann entweder vollautomatisch erfolgen oder die Daten werden manuell erfasst und eingegeben. Die Umrüstung der etwa 120 von KEM begleiteten Objekte mit dem höchsten Energieverbrauch auf eine automatische Verbrauchsdatenerfassung läuft seit 2017 planmäßig. Bei der Umstellung der Liegenschaften werden die Gebäudeverantwortlichen, insbesondere die beiden hausverwaltenden Einheiten Schule sowie Kultur/Soziales/ Verwaltung, mit einbezogen, denn beide Seiten profitieren von einer verbesserten Verbrauchs- und Kostentransparenz. Um Synergien im Rahmen der Umsetzung der Zählerkonzepte zu nutzen, arbeitet KEM zudem eng mit den Fachabteilungen des Hochbauamtes zusammen. Ziel ist, bei ohnehin geplanten Maßnahmen, die zusätzlich notwendigen Arbeiten einfließen zu lassen. So konnten z. B. bei einem Projekt im Einwohneramt die Arbeiten an den elektrischen Anlagen genutzt werden, um zusätzliche Stromzähler und Datenleitungen mit geringem Mehraufwand verlegen zu lassen. Neben der automatischen Energieverbrauchsdatenerfassung werden möglichst viele der verbleibenden manuell erfassten Liegenschaften von der Datenübermittlung per Fax auf direkte Online-Eingabe umgestellt. Hier gibt es zwei Varianten: Eingabe der Zählerstände in eine Eingabemaske am PC oder in eine Smartphone-App. Die Eingabe der Zählerstände kann über die Smartphone-Tastatur erfolgen, darüber hinaus ist auch der Einsatz der Handy-Kamera möglich. In diesem Fall erkennt die App automatisch die Zählerstände auf dem Bild und übernimmt sie in die Software, was eine wesentliche Arbeitserleichterung darstellt. Grundsätzlich werden beim Nürnberger zusammengefasste Objekte mit mindestens einem Gebäude Lieferverträge/ Zähler Gesamtbilanzbetrachtungen 897 3.100 Energiecontrolling 434 2.753 automatisierte Datenerfassung 38 369 3.1 Energiecontrolling drei Bearbeitungstiefen unterschieden: In der detailliertesten Stufe, die nur mit automatischer Datenerfassung möglich ist, werden die Verbrauchsdaten kontinuierlich überwacht. Automatische Alarmierungen ermöglichen eine schnelle Reaktion auf Verbrauchsauffälligkeiten. Beispiele sind u. a. Dauerdurchfluss von WC-Spülungen oder Sprünge in der elektrischen Grundlast der Gebäude, aber auch beim Wärmeverbrauch in den Sommermonaten. Zusätzlich erhalten die Gebäudenutzer regelmäßig einmal im Quartal eine Rückmeldung über den Energieverbrauch „ihrer“ Liegenschaft. In der mittleren Berichtsstufe, in der Regel bei online erfassten Objekten angewendet, erhalten die Gebäudeverantwortlichen halbjährlich eine Rückmeldung über den Energieverbrauch ihres Gebäudes. Die dritte Stufe umfasst einen jährlichen Rückmeldebericht zum individuellen Energieverbrauch. Projektbeispiel: Auffälliger Wasserverbrauch im Gebäude des Jugendamtes in der Dietzstraße 4 In diesem Gebäude wurde Wasser-Dauerverbrauch festgestellt. Dies äußerte sich in der Form, dass seit Anfang 2017 der Verbrauch zu keinem Zeitpunkt – auch nicht in den Nachtstunden oder am Wochenende – auf Null zurückging, sondern dauerhaft bis zu 100 Liter pro Stunde Durchfluss vorhanden war. Auf ein Jahr hochgerechnet ergibt sich da- Begutachtung von KiTa Lüftungstechnik in Charkiv durch ein Wasserverlust von ca. 800 m³, was etwa 3.000 EUR entspricht. Nach Ortsterminen und Recherchen mit dem Hausmeisterteam und der Hausverwaltung konnte anfänglich keine Erklärung für den Dauerverbrauch gefunden werden. Nach Einbindung einer Sanitärfirma durch die Fachabteilung des Hochbauamtes wurde im Juli 2018 die Ursache gefunden und abgestellt. Eine Dosieranlage der ehemaligen Kantine zog permanent Wasser. Vergleicht man das Jahr 2017/2018 mit dem Jahr 2018/2019, dann konnte der Wasserverbrauch bereits um rund 350 m³ reduziert werden, was einer Verbrauchsreduzierung von knapp 15% entspricht. Wasserverbrauch Jugendamt Dietzstraße 4 vor und nach der Problembehebung 24 19 25 3.2 Schwachstellenanalysen, Energie- und Sanierungskonzepte EU-Projekt EDI-Net Energie- und Sanierungskonzepte sollen praktikable und wirtschaftliche Lösungswege aufzeigen, um systematisch Energieverbräuche, Energiekosten und CO2-Emissionen zu verringern. Sie sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für langfristig angelegte Investitionen bei notwendigen Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauten. Sie werden i. d. R. durch KEM erarbeitet. 3.3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, u. a. unter Berücksichtigung von CO2-Emissionsvermeidungskosten (derzeit 50 EUR je eingesparter Tonne CO2), sind Bestandteil der Konzepte. Energie- und Sanierungskonzepte für Gebäude und Anlagentechnik – Stand 2018 2017/2018 seit 2000 Sanierung 11 115 Neubau 2 33 Projektbeispiel: Schwachstellenanalyse und Sanierungskonzept Sperberschule, Sperberstraße 85 Die unter Denkmalschutz stehende Sperberschule wurde 1913 im Nürnberger Süden errichtet. Sie ist eine typische Vertreterin der Gründerzeit. Ähnliche Gebäude entstanden an mehreren Stellen der damals rasant wachsenden Stadt. Mit rund 10.000 m2 Nettogrundfläche und über 100 kWh pro m2 Jahres-Heizenergieverbrauch wurde sie als Pilotprojekt zur Erstellung einer umfassenden Schwachstellenanalyse mit Sanierungskonzept ausgewählt. Es war von einer Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf ähnliche Objekte auszugehen. Typisch für diese Gebäude sind Wiederaufbaumaßnahmen aufgrund von Kriegsschäden, die nach 1945 durchgeführt werden mussten. Im Fall der Sperberschule betraf dies Teile des Nordflügels und der „Knabenturnhalle“, die „Mädchenturnhalle“ musste gar komplett neu errichtet werden. Auch für nahezu alle Fenster stand damals der Austausch an. Da seit dem Wiederaufbau keine wesentlichen Sanierungen durchgeführt wurden, weist das Hauptgebäude, abgesehen von bereits gedämmten obersten Geschossdecken, noch den wärmeschutztechnischen Standard der Gründer- bzw. unmittelba- EDI-Net-Workshop im Alten Rathaus im Juli 2018 Im Februar 2019 ging das EU-geförderte internationale Kooperationsprojekt EDI-Net zu Ende. Eine Beschreibung der Projektidee und der Ziele finden Sie im Energiebericht 2017. Das Hochbauamt der Stadt Nürnberg war mit sechs weiteren deutschen und europäischen Partnern am Projekt beteiligt und konnte durch die EU-Fördermittel eine halbe Mitarbeiterstelle für dieses Projekt bereitstellen. 2018 fanden zwei EDI-Net Veranstaltungen in Nürnberg statt. Im Juli begrüßte Planungs- und Baureferent Daniel F. Grafik EDI-Net Dashbord mit Smileys 26 Ulrich Vertreter interessierter deutscher Kommunen zu einer EDI-Net Informationsveranstaltung, im September 2018 fand ein turnusmäßiges Treffen der Projektpartner im Rathaus statt. Bei diesem Treffen waren auch zwei Vertreterinnen der verantwortlichen EU-Agentur für kleine und mittlere Unternehmen anwesend, die den Projektfortschritt begutachteten. Insbesondere in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern der englischen Stadt Leicester wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, wie die Gebäudenutzer/-in- nen und Gebäudeverantwortlichen angesprochen und motiviert werden können, den Energie- und Wasserverbrauch in stadteigenen Gebäuden wahrzunehmen und positiv zu beeinflussen. Die EDI-Net Energieverbrauchs-Visualisierung mit Hilfe universell verständlicher „Smileys“ wird von den Energiemanagern des Kommunalen Energiemanagements derzeit für etwa 45 städtische Gebäude eingesetzt. Damit wurde die für den Projektzeitraum anvisierte Zahl leicht übertroffen. Öffentliche Info-Bildschirme konnten bis Ende 2018 in der Sperberschule und im Rathaus am Hauptmarkt in Betrieb genommen werden. Dieses Visualisierungskonzept soll auch nach dem Projektende weiterverfolgt und weitere Bildschirme mit den (leider nicht immer) freundlichen „Verbrauchs-Smileys“ installiert werden. Darüber hinaus sollen weitere Gebäudeverantwortliche in die Nutzung dieses Hilfsmittels eingeführt werden. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden darüber hinaus für die stadtinterne Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Gebäudenutzerinformation und -partizipation genutzt. 20 Innenhofansicht Sperberschule Sperberstraße 85 ren Nachkriegszeit auf. Die Gebäudebegehung offenbarte weitere Schwachpunkte: Die rund 70 Jahre alten und stark beanspruchten Fenster im Hauptgebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Dichtheit und Funktionalität. Durch fehlende außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, die in der Gründerzeit bei Schulgebäuden nicht üblich waren, heizen sich zudem einige Räume im Sommer stark auf. Auch in den neueren Gebäudeteilen finden sich Schwachstellen: von Fenstern mit Einfachverglasung und einer ungedämmten Stahlbetondecke in der „Mädchenturnhalle“ bis hin zu Feuchteschäden am Sockel der Turnhalle aus den 1980er Jahren. Die Anlagentechnik ist ebenso optimierungsbedürftig. Die Schule ist zwar an die Fernwärme angeschlossen, jedoch zeigen Verteilung und Übergabe deutliche Schwächen. Auch die Sanitär- und Lüftungstechnik ist veraltet. Lediglich die Beleuchtung wurde in den letzten Jahren nach und nach modernisiert. Im Sanierungskonzept wurden alle Schwachstellen zusammengefasst, priorisiert und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet. Hierbei wurde berücksichtigt, dass energetische Maßnahmen in der Regel dann am wirtschaftlichsten sind, wenn sie im Rahmen sowieso erforderlicher Instandhaltungen und Modernsierungen durchgeführt werden. Es kann allerdings sinnvoll sein, Instandhaltungen vorzuziehen, um früher Energie einzusparen und den Komfort für die Nutzer zu verbessern. Umgekehrt ist es jedoch kaum zu verantworten, eine anstehende Sanierung hinauszuschieben und sie nicht zur Effizienzsteigerung zu nutzen. Neben der Energieeffizienz werden auch Zustand und Standard der Schule erheblich verbessert und somit ihr wirtschaftlicher Weiterbetrieb langfristig gesichert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen vom hydraulischen Abgleich und dem Austausch alter Thermostatventile bis zum sowieso erforderlichen Einbau neuer Fenster. Die Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken und der Fassade der Turnhalle aus den 1950er Jahren zählen ebenso dazu wie das Abdichten und Nachjustieren von Bestandstüren. Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes erfolgt sukzessive mit den zuständigen Abteilungen des Hochbauamtes und der HVE Schule. Baujahr 1913 Verbrauch Wärme (witterungsbereinigt) über 100 kWh/(m²a) (Vergleichswert 90) beheizte Nettogrundfläche rund 10.000 m2 Verbrauch Strom ca. 14 kWh/(m²a) (Vergleichswert 10) 27 Energetische Untersuchungen und Sanierungskonzepte sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen. So das Nutzerverhalten betreffende organisatorische Maßnahmen. Geringinvestive Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von energieeffizienter LED-und Steuerungstechnik, erzielen bei konsequenter Anwendung merkbare Einsparungen. dass mit geringem Investitionsaufwand eine hohe Wärme- und Stromeinsparung erzielbar ist. Mit der Nachrüstung von Feuchte-, Temperatur- und Drucksensoren konnte vom bestehenden einstufigen EIN/AUS-Betrieb auf einen energieeffizienten Betrieb umgestellt werden. Die Kostenschätzung ergab eine Investitionssumme von ca. 9.000 EUR bei einer jährlichen Einsparung an Wärme und Strom von ca. 6.000 EUR. Im Spätsommer 2017 erfolgte die Umsetzung der Optimierungsmaßnahme unter Federführung von NürnbergStift In den Jahren 2013 und 2014 wurde die Wärmeversorgung der Gebäude im Rathausbereich durch die Fachabteilung Heizung, Klima, Lüftung im Hochbauamt grundlegend umgebaut. Vor der Umrüstung wurden die vier Heizzentralen mit Ferndampf über mit Unterstützung von KEM. Mit zwei zusätzlichen Sollwerten für die relativen Raumluftfeuchten Tag und Nacht in Verbindung mit der drehzahlgeregelten Luftmengenanpassung wird jetzt ein wärme- und stromsparender Betrieb gewährleistet. Die Maßnahme wurde im Rahmen eines Monitorings von KEM im ersten Jahr begleitet. Hierbei erfolgten noch kleinere Anpassungen in der Regelstrategie. Die Einsparung nach dem ersten Jahr (Ende 2018) beläuft sich nach Auswertung der Wärme- und Stromzähler auf 6.070 EUR. Thema wegen der höheren Abwärmelasten der installierten Netzwerk- und Ausfallsicherungskomponenten an Relevanz gewonnen. Um mehr Sicherheit bei den Lösungsansätzen zu bekommen, wurden im Rahmen eines Monitorings die Temperaturen in mehreren Räumen mit umgesetzten passiven Kühlvarianten messtechnisch erfasst. Ergebnis ist, dass auch mit der sensibleren VoIP-Technik passive Warme Luft 5 schen mit den energetischen Zielen führt zur Optimierung von Investitions- und Betriebskosten, weil Synergieeffekte berücksichtigt werden können. Vermeidung von ca. 70 t CO2-Emissionen pro Jahr -9% 3 2 1 0 Kühlungsmöglichkeiten dort umgesetzt werden können, wo Lage der Räume und technische Möglichkeiten dies zulassen. Die eingesparten Investitionskosten von ca. 15.000 EUR je Anlage und eine Vermeidung von Energiekosten in Höhe von jährlich ca. 500 bis 1.000 EUR zeigen in jedem Fall, dass es sich lohnt, sich Gedanken über Alternativen zur aktiven Kühlung zu machen. Gebäuden. Durch die im Zuge der Sanierung erheblich verbesserte Leitungsdämmung und die höhere Effizienz der Heißwasserverteilung gegenüber dem Ferndampf ergibt sich eine Verbrauchssenkung von etwa 9%. 4 Einsparungen von ca. 9% = 400.000 kWh Wärme ca. 32.000 EUR pro Jahr Jahr der Umstellung Projektbeispiel: LED-Umrüstung Loni-Übler-Haus, Marthastraße 60 Im Kulturladen Loni-Übler-Haus wurde Anfang 2018 im Erdgeschoss ein neues Lichtkonzept umgesetzt. Ausgangssituation war eine Innenbeleuchtung, welche noch auf die ehemalige Nutzung des Gebäudes als Jugendheim ausgelegt war. Beispielsweise waren in den Fluren Leuchtstofflampen angebracht, die weder besonders angenehmes noch für die aktuelle Nutzung ausreichend helles Licht lieferten. Ähnlich ungünstig war die Beleuchtung des großen Veranstaltungsraumes. Da durch effiziente LED-Beleuchtung nicht nur der Nutzungskomfort verbes- Kalte Luft aus dem Keller sert, sondern auch der Stromverbrauch eines Gebäudes in der Regel deutlich gesenkt werden kann, planten die Fachabteilung Elektro im Hochbauamt und KEM 2017 gemeinsam eine Teilsanierung in diesem Gewerk. Die Umsetzung wurde 2018 abgeschlossen. Das Ergebnis kann sich bildlich gesprochen sehen lassen. Im Erdgeschoss wurde nicht nur die Technik komplett auf LED-Lampen umgestellt, sondern es wurden auch zusätzliche Lampen installiert. Die meisten Lampen in den Fluren und in den Veranstaltungsräumen sind nun stufenlos dimmbar und zum Teil als Spot-Lampe ausgeführt, um dort im Rahmen von Ausstellungen gezeigte Bilder ins richtige Licht zu rücken. Auch im Café wurde die Lichtsituation der Nutzung angepasst, um dort eine gemütliche Atmosphäre schaffen zu können. Durch die in den meisten Bereichen deutliche Erhöhung der möglichen Beleuchtungsstärke in Verbindung mit hocheffizienter Technik konnten sowohl die Ansprüche des Kulturladens zufriedengestellt als auch die angestrebte Stromverbrauchsreduzierung erzielt werden. -18% Gesamtkosten 49.200 EUR inkl. Anpassung des Lichtkonzepts an die neue Nutzung und Verbesserung der Lichtqualität Belüftung eines Netzwerkverteilerraums; Hochbauamt, Marientorgraben 11 28 stadteigene Dampfleitungen versorgt. Übergabe und Abrechnungszählung erfolgten in der Hauptzentrale in der Theresienstraße. Nach dem Umbau verfügt die Liegenschaft nun über vier separate Fernwärmeübergabestationen mit Abrechnungszählern in den einzelnen Betrachtungszeitraum vier Jahre vor und vier Jahre nach der Umstellung Projektbeispiel: Standards für die passive Kühlung von Netzwerkverteilerräumen 2012 wurden erstmals Standards für die Errichtung von Informations- und Kommunikationsnetzwerken gemeinsam mit dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation, der Fachabteilung Elektrotechnik des Hochbauamts und KEM erarbeitet. Generell wird KEM bei Anfragen zur Kühlung von Netzwerkverteilerräumen in die Informations- und Entscheidungskette eingebunden. Ziel ist, dass aktive Kühlung nur in Räumen eingesetzt wird, in denen eine passive Kühlung nicht möglich bzw. nicht ausreichend ist. Die Lösungsansätze sind hierbei ganz unterschiedlich. Je nach Lage der Räume im Gebäude, anfallender Abwärme, Schutzkategorie und technisch machbarer Möglichkeiten wird eine passive oder aktive Kühlung vorgeschlagen. Nach Einführung von VoIP-Telefonie in 2014 hat das 3.5 Projektbeispiel: Fernwärme-Umstellung Rathausbereich, Theresienstraße 1 Projektbeispiel: Energetische Optimierung Lüftungstechnik im Schwimmbad NürnbergStift, Veilhofstraße 38b Das in die Jahre gekommene und sowohl technisch als auch energetisch veraltete Bewegungsbad im „Sparkassenhaus“ von NürnbergStift wurde 2011 generalsaniert. Hierbei wurde neben den baulichen Maßnahmen die komplette Heizungs- und Lüftungstechnik erneuert. Aufgrund der „gefühlt“ immer noch hohen Energiekosten, welche mittlerweile der externe Betreiber zu tragen hatte, wurde KEM Ende 2016 beauftragt, die Anlage einer energetischen Bewertung mit Optimierungsvorschlägen zu unterziehen. Ergebnis der Untersuchung war, sind gezielte Investitionen in energiesparende Maßnahmen plan- und umsetzbar. Aber auch die sinnvolle Verknüpfung der funktionalen bau- und anlagentechni- 21 Einsparungen von ca. 6.300 kWh Strom ca. 18%, ca. 1.600 EUR, pro Jahr 30.000 Hochrechnung werden können. Dies sind oft organisatorische bzw. nicht- oder geringinvestive Maßnahmen wie die Optimierung von Regelungseinstellungen für die Laufzeiten von Lüftungsanlagen, für den Absenkbetrieb bei Heizungen oder auch kWh Erfahrungen zeigen, dass bei den meisten Schwachstellenanalysen und Sanierungskonzepten eine Reihe von Maßnahmen möglich ist, bei denen auch ohne größeren Investitionsaufwand teilweise erhebliche Einsparpotenziale erschlossen Investive Maßnahmen Mio kWh 3.4 Initiierung geringinvestiver Optimierungsmaßnahmen 20.000 10.000 0 2017 2018 2019 29 3.6 Einsatz erneuerbarer Energien und Blockheizkraftwerke Dass eine Energiewende nötig ist, weil fossile Energien endlich sind, der weltweite Energiebedarf nach wie vor ansteigt und das Verbrennen der fossilen Energieträger Treibhausgase verursacht, die unser Klima gefährden, ist längst unstrittig. Erneuerbare Energien bieten Lösungen für beide Probleme an, weil sie unendlich vorhanden und klimaschonend sind. Photovoltaikanlagen werden von der Stadt Nürnberg zum einen selbst gebaut oder gemietet und betrieben, zum anderen werden privaten Betreibern städtische Dachflächen zur Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der seit einigen Jahren bestehenden Regelungen zum EEG mit der Pflicht zur Abführung von Steuern für den produzierten und eingespeisten Strom, PV- Anlage KiTa Königshammerstraße 64 haben sich die Rahmenbedingungen für dieses Instrument verschlechtert. Mit Stand Dezember 2018 existieren 53 privatbetriebene PV-Anlagen mit einer Gesamtfläche von rund 32.140 m² und einer installierten Leistung von 3.702 kWp auf den Dächern städtischer Gebäude. Thermische Solaranlagen erwärmen Wasser und eignen sich besonders in Objekten, in denen ein hoher Warmwasserverbrauch vorhanden ist. Der Einsatz von Holzheizungen ist für Objekte geeignet, die sich außerhalb der Innenstadt und außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes befinden. Bei Bestandsgebäuden muss ein ausreichend großer Raum für die Holzlagerung vorhanden sowie Personal vor Ort sein, welches in der Lage und auch bereit dazu PV-Anlage KiTa Hermann-Kolb-Straße 53 ist, die Anlagen zu betreuen (z. B. Asche entsorgen). Im Erdreich oder in der Luft gespeicherte bzw. vorhandene Wärme und Kälte kann für die Beheizung und Kühlung von Gebäuden verwendet werden (Geothermie). Mittels Wärmepumpen oder direkt mit Erdsonden bzw. Erdkanälen kann diese Energieform genutzt werden. Blockheizkraftwerke erzeugen über einen Motor Wärme und Strom. Die Wärme wird ins Heizsystem eingespeist, der erzeugte Strom wird hauptsächlich selbst verbraucht, nur der Überschussstrom wird i. d. R. ins öffentliche Netz eingespeist. Der Einsatz von Blockheizkraftwerken ist meist bei Objekten wirtschaftlich, die Heiz- und/oder Warmwasserbedarfe weitgehend über das ganze Jahr haben. PV-Anlage KiTa Neunhofer Hauptstraße 73 Wärmepumpe im Tiergarten 2010 wurde die Anlage Affenberg zu einem Mediterraneum umgebaut. Hier finden Kleintiere und Reptilien ihr Zuhause. Zur Erneuerung der veralteten Wär- 30 neu in 2017/2018 seit 2000 Thermische Solaranlagen keine 30 Anlagen (3.070 m2) Photovoltaikanlagen (stadteigene) 10 Anlagen (1.206 m², 180 kWp) 65 Anlagen (6.393 m²/727 kWp) Heizleistung 8,8 kW Holzhackschnitzel- und Holzpelletsheizungen keine 3 Anlagen (405 kW) niedrige Vorlauftemperatur 45 °C Umwelt-/Erdwärme- und Erdkältenutzung 1 Anlage (9 kW) 12 Anlagen (761 kW) 500 Liter-Pufferspeicher Blockheizkraftwerke 2 Anlagen (110 kW thermisch, 59 kW elektrische Leistung) 19 Anlagen (3.906 kW thermisch, 3.061 kW elektrische Leistung) 2017 wurde die Installation der Luft-Wärmepumpe realisiert. meversorgung (Ölkessel Baujahr 1991) wurden Beheizungsvarianten untersucht. Für das massiv errichtete Gebäude soll von Herbst bis Frühjahr eine Temperie- rung auf 15 °C gewährleistet werden. Hierfür bot sich die Nutzung einer leistungsgeregelten Luft-Wärmepumpe an. Außenaufstellung 22 31 Wärmepumpe im Tiergarten/Mediterraneum 3.7 Energetische Standards Seit 2007 gelten vom Bau- und Vergabeausschuss beschlossene energetische Standards. Mit der Festsetzung von energetischen Standards kann gezielt Einfluss auf Neubau- und Sanierungsprojekte genommen werden. Die Erfahrungen seit 2007 zeigen, dass sie ein gutes Instrument zur Erreichung von mehr Energieeffizienz in Planung, Bau, Sanierung und Unterhalt sind. Die aktuelle Fassung der „Energetischen Standards zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen“ wurde am 17.11.2009 vom Bau- und Vergabeausschuss wiederum einstim- Projektbeispiel: Neubau von drei Horten (Königshammerstraße 64, Hermann-Kolb-Straße 53, Neunhofer Hauptstraße 73) mig beschlossen. Werden Neubauten, Bestandssanierungen oder auch nur kleinere Unterhaltsarbeiten geplant, sollen die bau- und anlagentechnischen mit den energetischen Anforderungen sinnvoll verknüpft werden, damit eingesetzte Finanzmittel auch aus energetischer Sicht optimale Wirkungen erzielen können. Im Rahmen des „Hortnotprogramms“ errichtete das Hochbauamt 2016/2017 in kürzester Zeit drei Horte für das Jugendamt. Das Gebäude in der Kettelersiedlung im Nürnberger Süden wurde in herkömmlicher Bauweise erstellt, die beiden in Altenfurt und Neunhof in vorgefertigter Holzrahmenbauweise – also unter Verwendung eines CO2-neutralen, erneuerbaren Baustoffs. Alle drei Einrichtungen wurden entsprechend den Vorgaben der Stadt Nürnberg im wirtschaftlichen Passivhausstandard gebaut und erhielten eine Photovoltaikanlage mit Speicher zur Eigenstromnutzung. Die Belüftung wurde erstmalig mit dezentralen Einzelgeräten (mit Wärmerückgewinnung) realisiert. Die aktuellen Vorgaben beinhalten im Wesentlichen: Neubauten sollen im Passivhausstandard gebaut werden. Werden umfassende Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude durchgeführt, ist das Ziel, den Neubaustandard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erreichen. Bei einzelnen Bauteilsanierungen wird ein Standard vorgeschrieben, der etwa 20% über die EnEV-Anforderungen hinausgeht. Ein unabdingbarer Bestandteil ist dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt, ein besserer energetischer Standard wird nur realisiert, wenn er über die Lebens- dauer des Gebäudes bzw. der Anlagentechnik wirtschaftlich ist. Neben allen Energie- und Wasserkosten und deren Preissteigerungsraten (Durchschnitt der letzten 10 Jahre) gehen dabei die Investitions-/Kapital-, Wartungs- und Instandhaltungs- sowie CO2-Emissionsvermeidungskosten ein. Hort Königshammerstraße 64 Projektbeispiel: Neubau der Energie- und Umweltstation am Wöhrder See, Wöhrder Wiesenweg 45 Seit 1995 wird die Einrichtung vom Institut für Pädagogik und Schulpsychologie in der Fürther Straße betrieben. Mitte 2015 starteten die ersten konkreten Planungen für den Neubau einer Energieund Umweltstation (EUS) auf dem Wöhrder See. 2020 wird die EUS bezugsfertig sein. Die Messlatte für das Gebäude aus Umweltsicht lag hier besonders hoch, und aus der ambitionierten Planung konnten viele Punkte in die Bauausführung übernommen werden. Wie bei allen Neubauten seit 2009 wurde auch bei der Umweltstation die Passivhausbauweise mit einem Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m²a) anvisiert. Hort Neunhofer Hauptstraße 73 Projektbeispiel: Dachsanierung Kunsthalle, Lorenzer Straße 32 Das denkmalgeschützte Gebäude der Kunsthalle wurde im Jahr 1913 als Kunst- und Ausstellungshalle zwischen den Zwingermauern der mittelalterlichen Stadtmauer und als Abschluss des Stadtmauerabschnitts am ehemaligen Marientor errichtet. Das Haupthaus wurde im 2. Weltkrieg teilweise zerstört und in den 50er-Jahren etwas verändert wiederaufgebaut. Die Grundbausubstanz stammt aus dem Jahr 1913. Die Dachfläche besteht aus vielen kleinen einzelnen Satteldächern mit großflächigen Verglasungen. Die Dächer befanden sich in einem desolaten, teilweise notgesicherten Zustand. Die meisten Flächen waren un- Darüber hinaus zeichnet das Gebäude folgende Merkmale aus, die auch für andere private und öffentliche Bauwerke Vorbild sein sollen: Elektro-Wärmepumpe mit Erdsonde große 12 kWp PV-Anlage, die einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs der Elektro-Wärmepumpe und der übrigen Verbraucher deckt Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung außenliegende Verschattungseinrichtungen Lithium-Ionen Stromspeicher, Größe 13,5 kWh Pedelec-Ladestation Holzbauweise Für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen im Umweltbereich gibt es u. a.: Modell eines Pumpspeicherkraftwerks mit Handpumpe und Stromgenerator kleines Windrad mit Stromgenerator, das verstellt werden kann PV-Anlage, die in Winkel und Neigung verstellt werden kann Konzept der Energie- und Umweltstation, Wöhrder Wiesenweg 45 32 Hort Hermann-Kolb-Straße 53 gedämmt, die Glasscheiben bestanden aus Einfachverglasungen. Teilweise gab es einen direkten Luftverbund zwischen Innen- und Außenluft, was nicht nur energetisch, sondern vor allem für die ausgestellten Exponate hochproblematisch war. Im Zuge der Sanierung wurden die Dächer über dem Ausstellungsbereich gedämmt und sämtliche Verglasungen erneuert. Anstelle des ursprünglich geplanten außenliegenden Sonnenschutzes hat man sich in Abstimmung zwischen Hochbauamt, Unterer Denkmalschutzbehörde und Nutzer für eine elektrochrome (elektrisch tönbare) Verglasung ent- schieden, um eine optimale Verbindung zwischen Sonnenschutz, UV-Schutz und gewünschter Verdunkelungsmöglichkeit zu erzielen. Außerdem wurde die oberste Geschossdecke des Hauptgebäudes gedämmt, das Heizsystem erneuert und eine neue Lüftungsanlage mit Wärme- und Feuchterückgewinnung und spezieller Regelung eingebaut. Über die Lüftungsanlage wird ein begrenztes Nachtlüftungskonzept realisiert, welches berücksichtigt, dass die Exponate nur geringen Klimaschwankungen ausgesetzt werden dürfen. Dachansicht vor der Sanierung der Kunsthalle, Lorenzer Straße 32 und neue elektrochrome Verglasung 23 33 3.8 Energetische Qualitätssicherung Die Erfahrungen im Umgang mit Bauprojekten zeigen immer wieder die Notwendigkeit, dass – neben der Projektleitung und den Fachplanern – der sach- und fachkundige Bauherr den Planungs- und Bauprozess im Hinblick auf die Energieeffizienz begleiten muss. Anvisierte niedrige Verbräuche nach Sanierung oder auch im Neubau werden nicht immer erreicht. Für das Erreichen der formulierten Ziele wird eine Prozessbegleitung im Sinne einer energetischen Projektsteuerung gebraucht. Diese Funktion kann dabei von einem spezialisierten Ingenieurbüro, von einem kompetenten Architekten oder TGA-Planer oder von der Bauverwaltung selbst, z. B. von einer Energiemanagementeinheit, übernommen werden. Wichtig ist, dass die konsequente Begleitung der energetisch relevanten Gesichtspunkte über den Gesamtprozess Planung-Bau-Betrieb wahrgenommen wird. Teile davon herauszulösen bzw. nicht zu tun, stellt das Gesamtergebnis Optimierung Energielieferverträge in Frage bzw. führt nicht zu dem erreichbaren Optimum. Der Prozess der energetischen Projektsteuerung kann in vier grobe Phasen eingeteilt werden: 1. Zieldefinition/Konzeptentwicklung, 2. Planungsphase, 3. Bauphase mit Inbetriebnahme, 4. Monitoring und energetische Betriebsoptimierung für die ersten zwei bis drei Betriebsjahre. Durch Optimierung von bestehenden Verträgen können Kosteneinsparungen, betrifft Rückerstattungen, Reduzierungen und Förderungen, realisiert werden. Die Berücksichtigung abzugsfähiger Wassermengen (z. B. Verdunstung des Beckenwassers) führt bei den Abwassergebühren des Eigenbetriebs NürnbergBad regelmäßig zu Kosteneinsparungen. Für die Blockheizkraftwerke der Stadt Nürnberg wird auf die eingesetzte Gasmenge die Energiesteuer zurückerstattet. Weiterhin gibt es für den erzeugten Strom die Kraft-Wärme-Kopplungs-Förderung. Für den erzeugten und in das öffentliche Stromnetz der N-ERGIE eingespeisten Strom wird auf Antrag eine Einspeisevergütung gezahlt. Auch Reduzierungen des Leistungsanschlusswerts bei fernwärmeversorgten Schwimmbäder sind Großverbraucher, wenn man die Energie- und Wasserverbräuche betrachtet. Sie sind jedoch wichtige Bausteine für die Lebensqualität einer Stadt. Darüber hinaus bieten sie den Schulkindern die Möglichkeit, schwimmen zu lernen. Deshalb wurde für den geplanten Neubau des Schwimmzentrums Langwasser von KEM gemeinsam mit dem 800,0 Gas, Sauna 700,0 600,0 Strom 270 Fernwärme kWh/m a 500,0 151 161 400,0 300,0 200,0 Gesamtplaner, dem externen Bauphysikbüro und der Projektleitung, bestehend aus der Werkleitung NürnbergBad und den Fachabteilungen im Hochbauamt, ein anspruchsvolles Energiekonzept entwickelt. Ziel war der Passivhausstandard für Schwimmbäder. Berücksichtigt wurden neben Klimaschutzgesichtspunkten vor allem auch wirtschaftliche Aspekte. Bestand- 115 440 344 324 100,0 120 112 399 397 2017 2018 186 0,0 EnEV 2009 Ziel ab 08/2015 2016 teile sind eine sehr gute Wärmedämmung der Umfassungsflächen, hocheffiziente Lüftungsanlagen mit integrierten Wärmepumpen und Permanentmagnet-Pumpen für die Wasseraufbereitung, eine Solarthermieanlage zur Beckenwassererwärmung, eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung, Wärmerückgewinnung aus dem Spülwasser der Wasseraufbereitung und die Nutzung des Grundwassers für die Wasserbecken. Das von KEM bereits für vorherige Projekte entwickelte Instrument der energetischen Projektsteuerung wurde hier mit Beginn der Leistungsphase 1 angewandt. Im August 2015 ging das Bad in Betrieb. Ab 2018 erfolgt durch KEM, gemeinsam mit NürnbergBad, die energetische Betriebsoptimierung, um die Verbrauchszielwerte zu erreichen. Bisher ist dies nur bei Strom gelungen. seit 2000 abzugsfähige Wassermengen bei NürnbergBad 47.525 EUR 301.803 EUR Energiesteuererstattung, KWK-Förderung und Rückspeisung von BHKW-Strom 46.673 EUR 292.987 EUR Reduzierungen der Fernwärmeanschlussleistungen 834.488 EUR 5.362.179 EUR Stromumlagen-Einsparung für Großverbraucher 49.954 EUR 49.954 EUR 978.640 EUR 6.006.923 EUR Summe Einsparungen durch Rückerstattungen, Reduzierungen und Förderungen im jeweiligen Jahr 600.000 500.000 400.000 300.000 Projektbeispiel: Viatisschule, Viatisstraße 270 Neubau Viatisschule, Viatisstraße 270 34 den ersten Betriebsjahren intensiv begleitet. Die Passivhausschule hat im Frühjahr 2016 ihren Schulbetrieb aufgenommen. Im Rahmen der energetischen Projektsteuerung zeigte sich, dass sich insbesondere die technischen Abnahmeprüfungen der Gewerke Lüftung und Gebäudeautomation sehr zeitaufwändig gestalteten. Nachdem die Inbetriebnahmen mit anschließendem Probebetrieb bereits vor dem Bezug der Schule stattgefunden hatten, verzögerte sich die Durchführung der Funktionsprüfungen der Lüftungs- und Regelanlagen, da bei mehreren Terminen immer wieder neue Mängel festgestellt wurden, 200.000 deren Ursachenermittlung und -beseitigung sich als sehr zeitaufwändig erwiesen. Die eigentliche energetische Betriebsoptimierung konnte dann ab Sommer 2018 und im darauffolgenden Winter starten. Im Sommer wurden die Funktion und der Effekt der Nachtspülung über die Nachtlüftungsflügel in Ergänzung mit der Aktivierung der Abluftanlage geprüft. Mit der Fachabteilung Heizung, Klima, Lüftung wurde der Absenk- und Abschaltbetrieb der Heizungskreise optimiert. Die daraus resultierenden Einsparungen sind in der Übergangszeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zu erkennen. 100.000 in Der Neubau der Grundschule mit Hort wurde von KEM während der Wettbewerbsphase, der Planung, der Erstellung und in Liegenschaften führen zu deutlichen Kosteneinsparungen. Bei den Stromumlagen für Stromgroßverbraucher (> 1 GWh) gibt es die Möglichkeit, eine stark reduzierte Umlage (bestehend aus Strom-NEV-, Offshore- und KWKG-Umlage) in Anspruch zu nehmen. Weitere Reduzierungsmöglichkeiten werden regelmäßig geprüft und umgesetzt. 2017/2018 Projektbeispiel: Schwimmzentrum Langwasser, Breslauer Straße 251 3.5 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Einsparung Netzumlagen Rückspeisung Strom BKHW KWK-Förderung Strom BKHW Rückerstattung Energiesteuer BHKW Verdunstung Beckenwasser Fernwärmeanschlussleistungen 24 35 3.10 Aufgaben aus der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vermietet oder verkauft werden, ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Es wurden bisher insgesamt 119 Energieausweise für solche städtischen Objekte ausgestellt. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) hat die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden (mit starkem Publikumsverkehr) deutlich ausgeweitet. Energieausweise sind demnach bereits für Gebäude mit einer Nettogrundfläche ab 250 m² auszustellen und auszuhängen sowie alle 10 Jahre zu erneuern. Für Baumaßnahmen, die vom Hochbauamt selbst geplant werden sowie für Bestandsgebäude, übernimmt KEM i. d. R. die Berechnung und Erstellung der Energieausweise. Bei Maßnahmen von externen Planern ist die Erstellung des Energieausweises Auftragsinhalt und wird von KEM auf Plausibilität geprüft. Insgesamt sind derzeit noch 47 Aushänge zu erstellen. Einwerben von Fördergeldern Von Bund, Ländern und Kommunen werden regelmäßig Förderprogramme veröffentlicht. Dabei können u. a. bauliche Energieeffizienzmaßnahmen Zuwendungen erhalten. Die drei wichtigsten Fördermittelgeber in diesem Bereich sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Aushang Energieausweis im Hochbauamt, Marientorgraben 11 Energieausweisaushangpflicht bei städtischen Gebäuden und Eigenbetrieben – Stand 2018 Erneuerung bis Ende 2019 notwendig 275 47 144 240 211 29 140 82 64 18 4 davon Aushang ausgehängt Alle Ausweise 322 Verbrauchsausweise Bedarfsausweise gedämmte oberste Geschossdecken Anzahl Gebäude Gedämmte Fläche oberste Geschossdecken Oberste Geschossdecke KiTa Adam-Kraft-Straße 6 vor der Dämmung 36 2017/2018 seit 2000 8 106 6.880 m² 60.700 m² nach der Dämmung anderen Nichtwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30%. Zu den Förderbedingungen gehört, dass Energieeinsparungen von mindestens 50% und der Einbau von tageslichtabhängigen Leistungs- und/oder Präsenzsteuerungen umgesetzt werden. Seit Bestehen des Förderprogramms des BMU wurden insgesamt 10 Beleuchtungssanierungen durchgeführt, wofür 313.857 EUR Zuschussmittel eingebunden werden konnten. Bewilligte Fördermittel – Stand 2018 davon Aushang noch auszustellen bzw. aufzuhängen insgesamt betroffene städtische Gebäude Die Förderprogramme, die in den letzten Jahren besonders in Anspruch genommen wurden, sind die Kommunalrichtlinie des BMU und das Marktanreizprogramm des BAFA. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden unter anderem Beleuchtungssanierungen gefördert. In Schulen, Kindergärten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Bund bezuschusst. In allen 3.11 Zuschüsse 2017/2018 seit 2000 40.697 EUR 2.382.989 EUR Zinsverbilligte Kredite 7.575.779 EUR Zinsvorteile (geschätzt) 1.136.000 EUR Projektbeispiel: LED-Beleuchtungssanierung am Sonderpädagogischen Förderzentrum, Jean-Paul-Platz 10 Die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien bei Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen wurde größtenteils durch Anschluss an das Fernwärmeverbundnetz der N-ERGIE (KWK-Anteil > 50%) erfüllt. In den übrigen Fällen werden die Anforderungen in der Regel durch die um mindestens 30%ige bessere Ausführung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle sowie durch den Einsatz von erneuerbaren Energien wie Holzoder Wärmepumpenheizungen erfüllt. Das Sonderpädagogische Förderzentrum wurde 1978 errichtet. Die Beleuchtungssituation vor der Sanierung war überaus ungünstig. In den Fluren, Treppenhäusern und der Aula wurden jeweils die alten Leuchten durch neue hocheffiziente LED-Leuchten ersetzt sowie durch Präsenz- und Tageslichtsteuerungen ergänzt. Die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecken erfüllt einerseits die Nachrüstverpflichtung der Energieeinsparverordnung, andererseits sparen diese Dämmmaßnahmen durch die Verbesserung des Wärmeschutzes nachhaltig Heizenergie ein. Die Amortisationszeiten solcher Dämmmaßnahmen liegen mit rund 10 Jahren relativ niedrig und bestätigen deren hohe Wirtschaftlichkeit. Eine Nachrüstpflicht besteht noch für rund 130 städtische Gebäude mit etwa 50.000 m², darunter 30 kleinere und größere Schulgebäude. Die Maßnahme wurde durch die Klimaschutzinitiative „Klimaschutztechnologie bei der Stromnutzung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit 40% der Kosten bezuschusst. Durch den Einsatz der LED-Leuchten und Präsenzmelder wird eine Stromeinsparung von 82% (entspricht 43.000 kWh/a) bei der Beleuchtung in diesen Teilbereichen erreicht. Bei einer Lebensdauer von 20 Jahren ergibt sich hieraus eine CO2-Einsparung von ca. 500 t über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich wird durch die höhere Lebensdauer der LED-Leuchten der Wartungsaufwand verringert und somit weitere Kosten eingespart. Förderzentrum Jean-Paul-Platz 10 1. OG mit neuen LED-Leuchten und 2. OG mit Bestandsleuchten 25 37 3.12 Pilotprojekte Die Entwicklung und Durchführung von Pilot-, Lern- und Demonstrationsprojekten ist ein wichtiges Arbeitsfeld, um neue Materialien oder Technologien zu testen oder KEiM-Energiesparprogramm an Nürnberger Schulen auch ganz neue Themen anzustoßen. Dabei zu lernen, Erfahrungen auszuwerten und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen für oder gegen einen Einsatz bei Nachfol- geprojekten oder die Beschreibung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sowie der Wissenstransfer sind notwendige Bestandteile solcher Projekte. Seit über 19 Jahren findet an Nürnberger Schulen das Energiesparprogramm KEiM (Keep Energy in Mind) statt und hat sich zu einem festen Bestandteil der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg entwickelt. 2018 wurde es sogar mit dem Bayerischen Energiepreis in der Kategorie „Initiativen/Bildungsprojekte“ ausgezeichnet. Im Rahmen des KEiM-Programms arbeiten die Umweltstation Nürnberg, angegliedert am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie und das Kommunale Energiemanagement des Hochbauamts eng zusammen. Durch die Beteiligung von gleich zwei städtischen Einrichtungen verfügt das Programm über große Unterstützung in der Stadtverwaltung. Ziel des 1999 initiierten Programms ist es, Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen für das Strom-, Heizenergie- und Wassersparen zu sensibilisieren. Das übliche Einsparpotential bei Schulen durch Änderung des Nutzerverhaltens liegt bei ca. 10%. Als Zusatzthemen wurden „Abfallvermeidung in der Schule“ und „Nachhaltige Mobilität auf dem Schulweg“ neu eingeführt (KEiM-Plus). Wichtiges Instrument hierbei ist der KEiM-Arbeitskreis, bei dem sich die KEiM-Beauftragten der Schulen (Lehrkräfte) regelmäßig treffen. Im Rahmen des Arbeitskreises werden Themen und Methoden des Energiesparens diskutiert, er dient dem Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrkräften der einzelnen Schulen (z. B. Markt der Möglichkeiten) und bietet Input zu jeweils aktuellen Themen. Hierbei wird immer wieder der Klimawandel in den Fokus gerückt. Die Energiesparprojekte werden dann an den Schulen von den KEiM-Beauftragten initiiert. Durch diese Lehrkräfte wird das Thema Energiesparen in den Unterricht und ins Schulleben integriert und sie füllen mit ihren Schülerinnen und Schülern das Programm mit Leben und viel Power – und sind somit der Schlüssel zum KEiM-Energiesparerfolg! Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist der alljährlich stattfindende Energiesparwettbewerb. Hierzu können alle Nürnberger Schulen ein Projekt einreichen. Diese Projekte reichen von Kalen- Projektbeispiel: Photovoltaik-Fassade Labenwolf-Gymnasium, Labenwolfstraße 10 Der in den 1970er Jahren entstandene Anbau des Labenwolf-Gymnasiums befindet sich unmittelbar gegenüber der historischen Nürnberger Stadtmauer und im Ensembleschutzgebiet der Altstadt. Nachdem 2014 bereits die Ost- und Westfassade des Gebäudes saniert wurden, sollte nun die Südfassade ebenfalls energetisch saniert werden. Die erste Planung sah vor, die vorgeblendeten Sandsteinplatten zu demontieren, Mineralwolle auf die dahinterliegende Ziegelwand aufzubringen und abschließend die vorhandenen Platten wieder zu montieren. Inspiriert durch die Ausstellung „Gebäudeintegrierte Solartechnik – Architektur und Solarenergie“ in Nürnberg entstand jedoch die Idee, anstelle der Sandsteinplatten eine fassadenintegrierte PV-Anlage zu realisieren. Die Herausforderung war, die Denkmalschutzbehörde für das Projekt zu gewinnen und in gemeinsamer Abstimmung ein Ergebnis zu erzielen, das den historischen und ästhetischen Anforderungen dieses sensiblen Standortes gerecht wird. Nach intensiven Recherchen zu farbigen PV-Fassaden-Modulen und umfangreicher Abstimmung zwischen Hochbauamt, Unterer Denkmalschutzbehörde, Baureferat sowie Schulamt und der Schule selbst ist es abschließend gelungen, einen Vorschlag auszuarbeiten, den alle Beteiligten bereit waren mitzutragen. Hinsichtlich Farbe und Deckungsgrad speziell gefertigte, rahmenlose Module sollten eine hochmoderne und gleichzeitig zurückhaltende Fassade bilden, die das historische Gegenüber spiegelt und dessen farblichen Charakter aufgreift. Im Gegensatz zu üblichen Dach PV-Anlagen stand folglich nicht der größtmögliche Stromertrag im Vordergrund, sondern die optische Integration in das Umfeld und das Zusammenspiel von Historischem und Modernem. Neben der positiven Resonanz, die das Projekt seitens der Öffentlichkeit und Presse erfuhr, stellt sich die Maßnahme zudem durchweg wirtschaftlich dar. Die PV-Module konnten kostenneutral gegenüber der ursprünglich geplanten Sandsteinfassade realisiert werden. Die neue PV-Fassade „verdient“ somit von der ersten Sekunde der Inbetriebnahme an Geld und muss sich nicht erst über die Jahre amortisieren. Zu der CO2-Einsparung durch die unterhalb der Module angebrachte Fassadendämmung kommt noch die klimaneutrale Stromerzeugung hinzu. Die Anlage produziert pro Jahr ca. 8.000 kWh klimaneutralen Strom und spart somit jährlich rund 3 Tonnen CO2. Das Hauptziel war jedoch, Schülern, Lehrern und der Öffentlichkeit zu zeigen, dass es zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen auch innovative Wege braucht und dass sich Denkmalschutz und Energieeffizienz nicht zwingend ausschließen, sondern hervorragend ergänzen können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bisher erhaltene Resonanz durchweg positiv ist und die Fassade bei Öffentlichkeit, Politik und städtischer Verwaltung den erwünschten Vorbildcharakter erzielt. PV-Fassade Labenwolf-Gymnasium Labenwolfstraße 10 38 26 dern mit Energiespartipps über Theaterstücke oder Filmclips bis hin zu ganzen „stromfreien“ Projekt-Tagen. Auch die Einführung von Energiesheriffs kann besonders viel bei Kindern bewirken und hat große Auswirkungen auf die Energieeinsparungen. Gegen Ende eines Schuljahrs bewertet eine Jury alle eingereichten Projekte. Bis zu 2.700 Euro winken als Preisgeld. Die Schulen, die an dem Wettbewerb teilnehmen, bekommen im Rahmen einer Preisverleihung eine 3.13 Urkunde verliehen (2017 in der Michael-Ende-Schule, 2018 in der Gretel-Bergmann-Schule). Die Siegerprojekte werden ins Internet eingestellt und können so von anderen Schulen nachgemacht werden (www. keim.nuernberg.de). Diese Anstrengungen der Nürnberger Schulen führen zu durchschnittlichen Einsparungen von rund 1.750 Tonnen CO2 pro Jahr – ein tolles Ergebnis für den Klimaschutz in der Stadt Nürnberg! KEiM-Preisverleihung 2017 in der Michael-Ende-Schule Verleihung Bayerischer Energiepreis vom Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger 39 3.14 Energiesparpreis für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe 2018 seit 2003 4 92 4 Hauptpreise 31 Hauptpreise 11 Sonderpreise Teilnehmer Preise Insgesamt zum 9. Mal wurde der Energiesparpreis für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe verliehen. Der vom Hochbauamt ausgelobte Preis wird aus den Einspeisevergütungen der stadteigenen Photovoltaikanlagen finanziert. Dafür standen beim letzten Mal rund 7.000 Euro zur Verfügung. Der Energiesparpreis 2017 stand unter dem Motto „Kontinuität“. Ausgezeichnet wurden eine Dienststelle, eine Person sowie zwei Projekte. Das Gemeinschaftshaus Langwasser war Gewinner der Kategorie „Dienststelle“. Verleihung Energiesparpreis 2018 – alle Preisträger Daniel F. Ulrich übergibt den Energiesparpreis an die Vertreter des Gemeinschaftshauses Langwasser Einrichtungsleiter Hr. Müller-Kalthöner und Hausmeister Hr. Höniges 40 Öffentlichkeitsarbeit, Seminare, Vorträge, Führungen Verleihung Energiesparpreis Stand 2018 IIm Berichtszeitraum wurden von KEM verschiedenste Weiterbildungsveranstaltungen wie Seminare, Workshops, Vorträge und Führungen initiiert und durchgeführt, oder es wurde daran mitgewirkt. Inhouse-Seminare und Workshops haben das Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochbaus und der Technik des Hochbauamtes sowie der beteiligten Dienststellen und Eigenbetriebe fachlich weiterzubilden. Führungen zu interessanten energetischen Projekten, wie die Teilnahme am jährlich stattfindenden bayernweiten Tag der Energie, ergänzen das Programm. Das Gemeinschaftshaus hebt sich hervor durch eine dauerhafte Verbrauchsreduzierung innerhalb der letzten fünf Jahre, durch anhaltendes Engagement beim Thema Energiesparen und durch kontinuierliches Mitwirken bei den Energiesparpreisen vorheriger Jahre. Norbert Hirschmann (SÖR/Straßenbeleuchtung) wurde als Preisträger der Kategorie „Person“ geehrt. Er steht wie kein anderer für die Erfolge bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und damit für eine wesentliche Stromverbrauchsreduzierung in den letzten Jahren bis Jahrzehnten. Ihm sind aber auch neue Akzente bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in der Stadt zu verdanken, die die Gebäude ins „rechte Licht“ rücken, zudem bei deutlich weniger Verbrauch. Sein engagierter Einsatz und seine Schaffensfreude wurden damit kurz vor dem Ende seiner aktiven Zeit bei der Stadt Nürnberg gewürdigt. An das Energiesparprojekt ESP ging ein Preis der Kategorie „Projekt“. Das ESP wurde zum 10-jährigen Jubiläum für seinen kontinuierlichen Einsatz zur Energieschuldenprävention belohnt. Das Filmhaus Nürnberg wurde ebenfalls in der Kategorie „Projekt“ ausgezeichnet. Das städtische Filmhaus wurde geehrt für seine innovative Projektidee und sein Konzept zum Thema EnergieWendeFilmfestival, welches vom 08.11. bis 11.11. 2018 erstmals stattgefunden hat und in den Folgejahren weitergeführt werden soll. Seine Anerkennung und ein großes Lob für die „Energiesparer“, die alle auf ganz unterschiedliche Weise einen doch ganz beachtlichen Beitrag zur Energie- und Kosteneinsparung und zum Klimaschutz leisten, brachte der Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg, Herr Daniel F. Ulrich, bei der Preisverleihung zum Ausdruck. Ein wesentliches Mittel zur Information und Motivation stellen die verschiedenen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit dar. Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriften, Broschüren, der städtischen Mitarbeiterzeitschrift „betrifft“ und in der Tagespresse ergänzen das Spektrum. Im Berichtszeitraum waren Mitarbeiter des KEM in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien tätig. Eine Zusatzleistung ist die Teilnahme an Wettbewerben mit energetisch interessanten Projekten, wie z. B. beim Bayerischen Energiepreis, beim Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz, beim Denkmalpflegepreis u. ä. Innendämmseminar im Hochbauamt 3.15 Seminare, Workshops, Vorträge, Führungen – Stand 2018 2017/2018 Anz./Teilnehmer seit 2000 Anz./Teilnehmer Seminare, Workshops, Vorträge innerhalb des Hochbauamtes oder der Stadtverwaltung 8 / 90 89 / 2.200 Vorträge externer Veranstalter 23 / 1.298 162 / 9.900 19 / 726 110 / 3.200 2017/2018 seit 2000 Projekt-Infos 4 78 Energiespartipps 1 34 Themenbroschüren 0 4 Energieberichte 1 10 Hinweise zum Kommunalen Energiemanagement, herausgegeben durch den AK Energiemanagement beim Deutschen Städtetag 0 5 Veröffentlichungen Deutsches Institut für Urbanistik 1 23 2017/2018 seit 2000 Teilnahmen 3 28 Preise 1 7 20.000 EUR 61.500 EUR Führungen Printmedien – Stand 2018 Teilnahme an Wettbewerben – Stand 2018 Preisgelder für die Stadt Nürnberg Tag der Energie im Tiergarten 27 41 Bau des Südostsammlers im Rohrvortrieb: Die Betonrohre werden vom Startschacht aus in den Boden gepresst. Silberglänzend die Zylinder der hydraulischen Pressen. Am linken Bildrand das Widerlager für die Pressen. Einsparerfolge in Eigenbetrieben 42 28 4 43 4.0 Einsparerfolge in Eigenbetrieben Zusätzlich zu den Gebäuden und Anlagen der Kernverwaltung werden durch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg große technische Anlagen betrieben, die vor allem verfahrensbedingt einen hohen Energiebedarf aufweisen und deshalb über hohe Einsparpotenziale verfügen. Die Eigenbetriebe widmen sich deshalb 4.1 dem Thema Energie- und Kosteneinsparung seit vielen Jahren und erzielen dabei beachtliche Erfolge. Beispielhaft werden hier die Aktivitäten der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) für die Klärwerke und Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) für die Stra- Projektbeispiel: Energieeffiziente Beleuchtung der Elektrowerkstatt im Klärwerk 1 ßenbeleuchtung dargestellt. Auch die anderen Eigenbetriebe wie der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), NürnbergStift (NüSt) und NürnbergBad (NüBad) arbeiten sehr engagiert und erfolgreich auf diesem Gebiet. Ergebnisse sind unter dem Punkt Projektbeispiele u. a. vorgestellt. Die Beleuchtung der E-Werkstatt spielt im Verhältnis zum Gesamtenergieverbrauch von SUN zwar eine eher geringe Rolle. Im Verantwortungsbereich der E-Werkstatt von Herrn Rösch beträgt sie aber rund 80% am Gesamtstromverbrauch. In Eigenleistung der Mitarbeiter wurde auf moderne LED-Leuchten mit tageslichtabhängiger DALI-Steuerung (Konstantlichtregelung) umgebaut, so dass eine Energieeinsparung um über 75% erreicht werden konnte und die Qualität und Helligkeit der Beleuchtung deutlich verbessert wurde, wobei die extrem lange Lebensdauer und Wartungsfreiheit in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt sind. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) auf dem Weg zum energieautarken Klärwerk Projektbeispiel: Auflassung des Pumpwerks Bayernstraße Inbetriebnahme Südostsammler Der Südostsammler ist die Fortsetzung des im Jahr 1995 fertig gestellten Vorflutkanals Altenfurt/Fischbach. Mit 3,5 km Länge und einem Durchmesser von 2,5 m gehört er zu den größten Hauptsammelkanälen in Nürnberg. Die Inbetriebnahme des Südostsammlers im April 2017 ermöglichte – neben der Verbesserung der Abwasserableitung im Nürnberger Südosten – auch die Auflassung des Pumpwerks Bayernstraße am bisherigen Endpunkt des Vorflutkanals Altenfurt/ Fischbach. Mit der Fertigstellung des Südostsammlers gelangt das Abwasser aus Altenfurt und Fischbach in freiem Gefälle zu den Nürnberger Klärwerken. Das Pumpwerk wird dadurch nicht mehr benötigt. Daraus ergibt sich eine Energieeinsparung von rund 200 MWh/a. Das sind 12,5% des jährlichen Stromverbrauchs im Bereich der Kanalisation und entspricht einer jährlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes von rund 100 Tonnen. Der Gesamtverbrauch der Pumpwerke und Sonderbauwerke Kanalbetrieb beträgt durchschnittlich rund 1.600 MWh/a. Herr Rösch hatte die Beleuchtung selbst konzipiert und berechnet und legte die Lichtstärke weit höher aus als im Tagesbetrieb nötig. Das hat mehrere Vorteile, zum ersten werden die Leuchten nur mit ca. 50% ihrer Leistung betrieben, was die Lebenszeit mehr als verdoppelt und bei den Beschaffungskosten nahezu keine Rolle spielt. Zum anderen hat man die Möglichkeit, die Leuchten per Handsteuerung zeitweise auf 100% ihrer Leistung zu steuern, um in der Werkstatt bei filigranen und kleinteiligen Arbeiten eine ausreichende Helligkeit zu gewährleisten. Projektbeispiel: SUN Energiescouts planen Photovoltaikanlage im Klärwerk Gemeinsam mit der IHK-Akademie in Ostbayern und der Unterstützung durch die Energieagentur Regensburg wurden die Auszubildenden Marius Kreuzer, Elia Stierhof und Jonas Pfaller zu Energiescouts qualifiziert. Die angehenden Elektriker für Betriebstechnik sollen damit in ihren Ausbildungsbetrieben Energieeinsparpotenziale erkennen, dokumentieren und Verbesserungen anregen. Nach einer Einführungsveranstaltung zum Aufbau des IHK-Programms, in der sowohl die Zusammenhänge zwischen Klärwerk, Energie, Klima und Gesellschaft als auch praktische Tipps zum Projektablauf genannt wurden, gingen die Azubis auf die Suche nach einem Projekt, welches sich schnell fand: Der Bau einer Photovoltaikanlage im Einfahrtsbereich zum Klärwerk 1. Mit Unterstützung durch den Energiemanager Matthias Germeroth trugen die drei alle wesentlichen Informationen Lage des Südostsammlers im Nürnberger Stadtgebiet. Gelbe Punkte sind Klärwerk 1+2 44 „Der Nachteil der ursprünglichen Beleuchtung lag eindeutig daran, dass die Leuchten morgens eingeschaltet und abends ausgeschaltet wurden, obwohl der Lichteinfall von außen tagsüber eigentlich ausreichend gewesen wäre.“ so Rösch. Das Anpassen der Beleuchtungssteuerung mit Bewegungsmeldern, welche auch den Lichteinfall von außen berücksichtigen und in die Steuerung mit einfließen lassen, schalten nun das Licht aus, wenn sich niemand in der Werkstatt aufhält und erhöht oder reduziert die Lichtstärke unter Berücksichtigung des Lichteinfalls von außen, um nahezu immer die gleiche Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz zu erreichen. 29 zusammen, die für eine Entscheidung notwendig waren. Die Anlage soll nun gebaut werden und mit rund 12.000 kWh/a den Anteil der eigenerzeugten elektrischen Energie weiter erhöhen. Der Verbesserungsvorschlag wurde im Rahmen des Nürnberg Ideenmanagements eingereicht und prämiert. Im Zuge der Bautätigkeiten wird eine Fläche von rund 1.000 m² gemeinsam mit den Verantwortlichen für Biodiversität des Umweltamts der Stadt Nürnberg biologisch aufgewertet. Die Kombination der Themen „regenerative Energieerzeugung“ und „Steigerung der Biodiversität“ erzeugte auch bei der IHK-Jury, die aus einer Vielzahl an Bewerbern einen Sieger kürte, entsprechende Würdigung: Die drei Azubis von SUN erreichten den zweiten von neun Plätzen. Energiescouts bei der IHK Regensburg Foto: IHK Regensburg 45 4.2 Service öffentlicher Raum (SÖR) Energieeinsparung Straßenbeleuchtung Der Umbau der Straßenbeleuchtung von konventioneller Technik auf die deutlich energieeffizientere LED-Technik wurde auch in den Jahren 2017 und 2018 vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum fortgesetzt. Ende des Jahres 2018 lag der Anteil Entwicklung Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung je km Straße in MWh/km an LED-Beleuchtungsanlagen im gesamten Netz der Straßenbeleuchtung bei rund 20%. Somit konnte von 2011 (Start des LED-Projektes) bis Ende 2018 der jährliche Energieverbrauch um 3,3 GWh Abbildungsnachweis Seite 3: Planungs- und Baureferat Stadt Nürnberg Seite 18: Grafik Fernwärmebestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft Seite 19: Grafik Strompreisbestandteile N-ERGIE Aktiengesellschaft gesenkt werden. Dies entspricht einem jährlichen Stromverbrauch von rund 900 Drei-Personen Haushalten. Insgesamt konnten somit in den letzten beiden Jahren rund 920 MWh trotz Ausbau des Straßennetzes eingespart werden. Seiten 41/42 und 43/44: Fotos und Grafik Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) der Stadt Nürnberg (Kartengrundlage: Stadt Nürnberg/Geografisches Informationssystem) Seite 45: Fotos Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg alle anderen: Hochbauamt Stadt Nürnberg 30 25 20 15 10 5 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2010 2012 2014 2016 2018 1998 1998 2008 1996 1996 2006 1994 1994 2006 1992 1992 2004 1990 1990 2002 1988 1988 2004 1986 1986 2002 1984 1984 2000 1982 1982 2000 1980 Entwicklung Stromkosten für Straßenbeleuchtung je km Straße in EUR/km 1980 0 5000 4000 3000 2000 1000 0 Die Darstellung des Stromverbrauches je Kilometer beleuchtete Straße belegt LED-Beleuchtung Weinstadel 46 anschaulich die umfangreichen Aktivitäten für diesen Verbrauchsbereich und die damit erreichten Effizienzsteigerungen in den letzten Jahren. LED-Beleuchtung Karl-Schönleben-Straße 30 47 31 Ö 2 Beschlussvorlage Ref.III/085/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 18.07.2019 öffentlich Beschluss Umweltausschuss 09.10.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Anlagen: Antrag Grün in der Stadt stärken von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CSU Antrag Fassaden- und Dachbegrünung der SPD Entscheidungsvorlage Anlage 1: Begrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften Stellungnahme Ref. I/II vom 17.06.19 Flächenressourcen für eine dringend benötigte Grünausstattung sind in einer wachsenden Stadt wie Nürnberg, insbesondere in den hoch versiegelten und verdichteten Stadtgebieten, kaum vorhanden bzw. werden oft zur Deckung des zunehmenden Gewerbeflächen- oder Wohnraumbedarfs herangezogen. Angesichts dieser Situation kommt insbesondere den bislang oft noch brachliegenden Potentialen auf den Dächern, aber auch den Potentialen an Fassaden von Gebäuden und in den Hinterhöfen eine besondere Bedeutung zu. Zudem ist diese Form der Begrünung in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, um eine nachhaltige Verbesserung der lokalklimatischen Situation zu erreichen. Im Sachverhalt werden die im gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen "Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung" gestellten Fragen beantwortet. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es wird diesbzgl. Prüfauftrag begehrt. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 32 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/085/2019 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Wird im Rahmen der Stellenplananmeldungen nachgeholt. 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen. Seite 2 von 4 33 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Ref.III/085/2019 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2.BM Ref. I/II Ref. VI Seite 3 von 4 34 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/085/2019 Die Verwaltung wird beauftragt: - die organisatorischen, finanziellen und personellen Konsequenzen einer Ausweitung des bestehenden Förderprogramms auf das gesamte Stadtgebiet durch einen eigenen, städtischen Fördertopf zu prüfen - die finanziellen Auswirkungen von Dach- oder Fassadenbegrünungsmaßnahmen bei allen anstehenden städtischen Neubauprojekten und im Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Seite 4 von 4 35 Sladtrolsfraklion Nürnberg Ö 2 CSU BÜNDNIS 90 DIC GRÜNEN Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg M Hgt SaUMf, /!•[£ (A •jAlM ivA O B E R B äR G ERMESS t E R 2 0. NOV. 2018 I/ir !ä A/w ..Nr.. Zur Stoiiinnnahme AnCv-’ort \vr Absen- 2 dur>g vortegen 5 z.w.V. Antwort schrfft /\ Nürnberg, 20.11.2018 ■ / K^yser / Walthelm / Dr. Heimbucher Grün in der Stadt stärken - Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aus den Fraktionen der SPD, CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab es in den letzten Jahren immer wieder die Forderung, Maßnahmen der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung verstärkt in den Blick zu nehmen. Auch die Stadt selbst hat die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Bereich der Klimaanpassung erkannt (s. Handbuch Klimaanpassung) und erste Potenzialanalysen vor einigen Jahren durchgeführt. Auch eine Informationskampagne „Mehr Grün für Nürnberg" mit Hinweisen zu Fördermöglichkeiten für Stadterneuerungsgebiete wurde begonnen. Durch das starke Wachstum der Stadt haben die Themen Gebäudebegrünung sowie Begrünung und Erhalt von Grün- und Freiflächen im Wohnumfeld eine hohe Bedeutung für die Lebensqualität. Zwar kann Gebäudebegrünung größere Grünflächen und Großbäume nicht ersetzen, dennoch kann sie, besonders in dicht bebauten (Innen-)Stadtlagen, einen wertvollen Beitrag leisten. Gerade im Bestand ist die Schaffung von Grün in Form von Fassaden-, Hinterhof- und Dachbegrünung oft die einzige Möglichkeit eine nachhaltige Verbesserung der lokalklimatischen Situation zu erreichen. Angesichts der zunehmenden Flächenkonkurrenzen und den bekannten Schwierigkeiten bei der Standortsuche für Großbäume auch in unserer dicht bebauten Stadt sollte überlegt werden, ob und wo weitere Möglichkeiten zur Stärkung dieser Begrünungsformen gegeben sind. Leider scheint es, als ob bisher weder die durchaus nicht wenigen, erkannten Potenziale umgesetzt werden können, noch die Fördermittel stark nachgefragt wurden. Aus unserer Sicht ist die Stadt hier gefordert, mögliche (bürokratische) Hürden bei der Umsetzung solcher Begrünungsmaßnahmen abzubauen und aktiv auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zuzugehen. Daher stellen die Fraktionen von SPD, CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 und zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag 1. Die Verwaltung berichtet über den Abruf der Fördermittel im Bereich der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung. Sie berichtet, inwieweit bei den erkannten Potenzialen für Dachbegrünungen in der südlichen Altstadt eine Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erfolgte. Sie berichtet über eigene Erkenntnisse, was nötig wäre, um mehr Maßnahmen zu realisieren. 36 CSU BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Nürnberg [n'inmmmummu 2. Sie berichtet darüber, inwieweit die Stadt Nürnberg in den letzten Jahren bei eigenen Baumaßnahmen entsprechende Gebäude- oder Dachbegrünungsformen realisieren konnte. 3. 4. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit bei Bauvorhaben in Bebauungsplänen Vorgaben bezogen auf Dach- und Gebäudebegrünungen getroffen werden und berichtet über die Umsetzung in diesem Bereich. Die Verwaltung stellt dar, wie hoch der Anteil der begrünten Dächer an allen begrünbaren Dächer in Nürnberg ist und wie sich hier Nürnberg im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten positioniert. 5. Besonders in den sehr dicht bebauten Gebieten der Stadt wird geprüft, in welchen Straßenzügen und an welchen Hausfassaden eine Fassaden- oder Dachbegrünung grundsätzlich möglich ist. Die Achse Wölckernstraße / Landgrabenstraße / Harsdörffer Straße wird hierfür als Pilotprojekt geprüft. 6. Bürokratische Hürden, die z.B. entstehe können, wenn die Gebäudekante auf der Grundstückskante liegt und für eine Fassadenbegrünung ein Eingriff in den öffentlichen Raum notwendig wäre (z.B. für sogenannte U-Steine als Minibaumscheiben für Fassadengrün), werden möglichst geklärt und wenn möglich beseitigt. (Beispiel s. Anlage) 7. Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung auf die entsprechenden Eigentümer zu und versucht durch Beratung und den Abbau von Hürden die Realisierung von Maßnahmen anzustoßen. Diese Beratungsleistung erfolgt auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Wunsch nach mehr Begrünung am Haus an die Stadt wenden. Gegebenenfalls wird ein Koordinator eingesetzt, der auch verwaltungsintern die Abstimmung übernimmt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Marcus König Britta Walthelm Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende SPD-Stadtratsfraktion CSU-Stadtratsfraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 37 38 Ö 2 spd@stadt.nuernberg.de www. spd-stadtratsfraktion nuemberg. de Ul, U11 Lorenzkirche Bus 36,46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 /231-2906 Fax 0911/231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly , Rathaus J/W/O.&Al 90403 Nürnberg / , ' ‘ KfviElSTEi 0^. JUNI 2019 m-. - x - • ‘sc'* ■ 2-W.V. | • *xK*ri » zufüritw" fcfiVft vooepen Nürnberg, 4. Juni 2019 Brehm Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ganz Nürnberg ächzte im letzten Jahr unter der anhaltenden Hitze. Vor allem Ältere und kranke Menschen leiden unter den hohen Temperaturen. Aufgrund des Klimawandels werden solche Sommer zukünftig wahrscheinlich häufiger. Durch unsere Rathauspolitik versuchen wir durch eine nachhaltige Stadt- und Grünflächenplanung das sogenannte Mikroklima angenehmer zu gestalten und kleine Oasen zu schaffen. Das schafft Lebensqualität. Unser Fokus richtet sich dabei aber nicht nur auf eine Begrünung in die Breite sondern auch in die Höhe. Deshalb wollen wir die städtischen Gebäude in den Blick rücken und prüfen, welche sich für eine Begrünung der Fassade und Dächer eignen. Davon profitieren die städtischen Beschäftigten in den Liegenschaften als auch das ganze Umfeld im jeweiligen Stadtteil. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung prüft, welche städtischen Gebäude sich eignen und legt ein entsprechendes Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung auf. Mit freundlichen Grüßen T^&rel,LU\ Thorsten Brehm stv. Fraktionsvorsitzender StodfratsfraMion Nürnberg SPD 39 Ö 2 Sachverhaltsdarstellung Grün in der Stadt stärken – Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden Angesichts des starken Wachstums der Stadt und zur Anpassung an den Klimawandel, ist in den letzten Jahren zunehmend die Forderung nach Maßnahmen zur Fassaden-, Dach- und Hofbegrünung gestellt worden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Fragen des Antrags der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen (alle Fragen) sowie des Antrags der SPD-Fraktion (s. Frage 2 und Fazit) beantwortet. 1. Die Verwaltung berichtet über den Abruf der Fördermittel im Bereich der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung. Sie berichtet, inwieweit bei den erkannten Potenzialen für Dachbegrünung in der südlichen Altstadt eine Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erfolgte. Sie berichtet über eigene Erkenntnisse, was nötig wäre, um mehr Maßnahmen zu realisieren. a. Abruf von Fördermitteln im Bereich der Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung Seit 01.03.2016 werden über das Programm „Mehr Grün für Nürnberg“ Begrünungsmaßnahmen im privaten Bereich gefördert. Da dazu ausschließlich Mittel aus der Städtebauförderung eingesetzt werden, gilt das Programm nur innerhalb aller Stadterneuerungsgebiete, so auch seit 01.03.2018 für Langwasser. Eine Ausnahme bildet das Stadterneuerungsgebiet Kraftshof, da es in Kürze abgeschlossen wird. Derzeit stehen 100.000€ pro Stadterneuerungsgebiet für das Programm zur Verfügung. Die max. Förderhöchstgrenze beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Für eine Einstiegsberatung und die Antragsstellung können Bürgerinnen und Bürger dabei eine fachlich kompetente kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Im bisherigen Bearbeitungszeitraum wurden folgende Maßnahmen gefördert und umgesetzt:  Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/ Steinbühl vier Hofbegrünungsmaßnahmen, eine Fassadenbegrünung (Beginn 2019) Gesamtvolumen ca. 381.000 Euro, Zuschuss 86.000 Euro  Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof vier Hofbegrünungsmaßnahmen, zwei Fassadenbegrünungen Gesamtvolumen ca. 317.000 Euro, Zuschuss 81.000 Euro  Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt drei Hofbegrünungsmaßnahmen Gesamtvolumen ca. 59.000 Euro, Zuschuss 23.000 Euro Somit konnten bisher insgesamt rd. 190.000 Euro Fördergelder ausbezahlt werden, bei einem Gesamtvolumen von rd. 757.000 Euro. Zur Attraktivitätssteigerung gelten seit 01.03.2019 neue Richtlinien, die höhere Förderquoten ausweisen. So können jetzt, statt 3.000€, bis zu 5.000€ Fördergelder pro Einzelmaßnahme (z.B. Fassadenbegrünung) und, statt 50€/m2 , maximal 75 €/m² umgestalteter Fläche bei einer Hoffläche von bis zu 300 m² Größe ausbezahlt werden. Bei größeren Hofflächen ist die Förderhöhe von 35€m2 auf 60 €/m² gestiegen. Nach Rücksprache bei der Regierung von Mittelfranken kann in geeigneten Fällen auch bei städtischen Begrünungsmaßnahmen die Förderfähigkeit geprüft werden. . Da außerhalb von Stadterneuerungsgebieten keine Fördermittel zur Verfügung stehen, können zahlreiche Anfragen von Bürgern derzeit nicht positiv beschieden werden. 1 40 b. Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen in der südlichen Altstadt aufgrund von Potentialuntersuchung 2017 hat das Umweltamt ein Gutachten zur „fernerkundlichen Inventarisierung und Potentialanalyse der Dachbegrünung der Stadt Nürnberg“1 bei der Fa. EFTAS, Münster in Auftrag gegeben (s. auch UmwA 16.05.2018). Damit liegt erstmals eine stadtgebietsumfassende Analyse, sowohl aller bereits begrünten Dächer, als auch der potentiell für eine Begrünung geeigneten Dächer, in Nürnberg vor. Die Ergebnisse dienen als Planungsgrundlage für die Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen und sind ins stadtweite Geodatenservice eingestellt worden. Die Untersuchung wurde auch im Hinblick auf die Potentiale in den einzelnen Stadterneuerungsgebieten durch das Umweltamt ausgewertet und dem Stadtplanungsamt zur Verfügung gestellt. Das von der Stadterneuerung im Stadtplanungsamt beauftragte Quartiersmanagement versucht aktuell vor allem in der Nürnberger Südstadt die Untersuchung dazu zu nutzen, Eigentümer potentiell begrünbarer Dachflächen auf die Möglichkeiten der Begrünung aufmerksam zu machen. c. Erkenntnisse über notwendige Maßnahmen zur Realisierung von Begrünungsmaßnahmen Gemäß dem Auftrag des Umweltausschusses vom 10.06.2015 besteht eine verwaltungsinterne AG „Initiative Grün“. Ziel ist die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf Dächern, an Fassaden und in Hinterhöfen u.a. aus Gründen der Klimaanpassung. Im Laufe der dreijährigen Arbeit der AG wurden auf verschiedenen Handlungsebenen zahlreiche Aktivitäten und Untersuchungen initiiert und Erfahrungen gesammelt (s. dazu auch Ausschussvorlage vom 16.05.2018 zum Sachstand AG „Initiative Grün“). Aus diesen Erfahrungen heraus werden vor allem die folgenden Aspekte für die Realisierung von Begrünungsmaßnahmen für wichtig gehalten: Öffentlichkeitsarbeit In Bestandsgebieten ist eine nachträgliche Begrünung auf private Initiativen angewiesen. Förder- und Anreizinstrumente und, darauf aufbauend, eine gute Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb dringend erforderlich. Deutlich hervorgehoben wurde dies auch bei einem kommunalen Erfahrungsaustausch, zu dem die AG „Initiative Grün“, mit VertreterInnen von UwA, Stpl und SÖR 2017 nach Nürnberg eingeladen hatte. Die TeilnehmerInnen kamen aus München, Stuttgart, Frankfurt, Hannover und Köln. Die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. der Fotowettbewerb zum Thema „Oasen in der Stadt“ mit Ausstellung, sind ausführlich in der Vorlage zum Sachstand der AG „Initiative Grün“ vom 16.05.2018 dargestellt worden. Zur Steigerung des Bekanntheitsgrades ist derzeit geplant:  die Erarbeitung einer Planungshilfe zur Anlage von Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stiftung Stadtökologie  eine Vortragsveranstaltung zur Realisierung von Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen  ein „Tag der grünen Höfe“ in Stadterneuerungsgebieten. Gezeigt hat sich, dass durch gute Öffentlichkeitsarbeit der Bekanntheitsgrad und die Nachfrage nach dem Förderprogramm gesteigert werden konnte und so private Initiative entsteht. Dieser Effekt verliert sich allerdings schnell und kann nur durch kontinuierliche Durchführung von Werbemaßnahmen gehalten werden. Aktuell ist eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit aufgrund geringer Personalkapazitäten in der Verwaltung nicht leistbar. 1 EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Gründachinventarisierung Nürnberg, Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt, 2017 2 41 Ausweitung des Förderprogramms Viele Großstädte in Deutschland haben u.a. aus Gründen der Klimaanpassung inzwischen ein Förderprogramm zur Begrünung aufgelegt. Es gilt in der Regel stadtweit und ist nicht, wie in Nürnberg, nur auf Stadterneuerungsgebiete begrenzt. Förderanfragen von Nürnberger Bürgern außerhalb der Stadterneuerungsgebiete müssen wegen dieser Einschränkung z. Zt. abgelehnt werden. Eine Ausweitung des Förderprogramms auf das gesamte Stadtgebiet wird zur Unterstützung privater Initiativen, zur Verbesserung des Stadtklimas und damit auch aus Gründen der Klimaanpassung in Bestandsgebieten, für dringend notwendig erachtet. Für die Antragsbearbeitung müssten entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden. Eine Ko-Finanzierung im Rahmen der Städtebauförderung ist diesbezüglich leider nicht möglich. Stadteigene Liegenschaften Neben einer guten Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Realisierung von Beispielprojekten zielführend. Hier muss die Stadt Nürnberg über die Begrünung an bzw. auf eigenen Liegenschaften noch mehr als bisher eine Vorreiterrolle übernehmen. Trotz der bereits erfolgten Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen auf und an städtischen Gebäuden, besteht hier noch ein erhebliches Potential. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die erfolgreiche Realisierung derartiger Projekte vor allem abhängig ist von der Übernahme der laufenden Kosten und dem Engagement der jeweiligen Gebäudenutzer oder hausverwaltenden Einheiten für Unterhalt und Pflege. Hier ist entsprechende Information und finanzielle Unterstützung notwendig. Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum Fassadenbegrünungen im öffentlichen Raum werden z.Zt. sehr selten realisiert. Im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen könnten Vorkehrungen getroffen werden (z.B. Freihaltung von Pflanzflächen), die eine Begrünung grundsätzlich ermöglichen. Auch nachträglich sind jedoch keine wesentlichen Hürden gegeben – es kommt auf das Engagement der Eigentümer an. Beratungs- und Informationsstelle Eine Beratungs- und Informationsstelle für Hof-, Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen könnte sowohl Öffentlichkeitsarbeiten und Bürgerberatungen übernehmen, als auch Projekte initiieren und fachlich begleiten. Damit könnten die gleichen positiven Effekte erzielt werden wie in den 90er Jahren, als es noch eine entsprechende Stelle in der Verwaltung gab. Eine solche Stelle könnte eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Quartiersmanagements über die Quartiere hinaus sein, eine Deckung dafür liegt nicht vor. 2. Die Verwaltung berichtet darüber, inwieweit die Stadt Nürnberg in den letzten Jahren bei eigenen Baumaßnahmen entsprechende Gebäude- oder Dachbegrünungsformen realisieren konnte. Die Verwaltung prüft, welche städtischen Gebäude sich eignen und legt ein entsprechendes Programm zur Fassaden- und Dachbegrünung auf. Die Bauverwaltung prüft bei Neubauten, Generalsanierungen und Dachinstandsetzungsmaßnahmen nach Nutzerwunsch die Wirtschaftlichkeit von Gründächern. Eine Umsetzung kommt im Besonderen dann in Betracht, wenn wegen einer eingeschränkten Versickerungsfähigkeit des Bodens anderweitig ein Retentionsvolumen geschaffen werden muss, um eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation zu drosseln. Auch wird in diesem Zusammenhang die Integration etwaiger Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch in die Dachfläche geprüft. Nach Angaben der Bauverwaltung sind auf stadteigenen Liegenschaften zwischen 2008 und 2019 insgesamt sechzehn - ausschließlich extensive - Dachbegrünungsmaßnahmen i.d.R. in einer Größenordnung von 200 m2 bis max. 5.300 m2 angelegt worden. Dabei entstanden die meisten und größten Anlagen auf Schuldächern. Soweit vorliegend, lagen die aufgewendeten 3 42 Kosten dabei zwischen 18.000€ und 90.000€. Zwei kleinere Maßnahmen sind derzeit in der Planung und sollen 2019 / 2020 umgesetzt werden (nähere Angaben dazu, s. Anlage 1). Von den insgesamt acht Fassadenbegrünungen an städtischen Liegenschaften sind fünf aus den 80er und 90er Jahre in einer Größe zwischen 60m2 und 500m2. Sie werden von der Bevölkerung und den Gebäudenutzern sehr positiv wahrgenommen. Pflege und Rückschnittarbeiten müssen dabei regelmäßig erfolgen. 2018 hat das Hochbauamt ein Testprojekt zur Fassadenbegrünung zur Klimaanpassung an städtischen Gebäuden initiiert. Ziel war es, verschiedene Begrünungsmöglichkeiten zu erproben und den Aufwand hinsichtlich Investition und Betrieb zu ermitteln. Die drei Testprojekte entstanden beim Gemeinschaftshaus Langwasser Glogauer Straße 50, dem Marktamt, Leyer Straße 107 und an der Giebelfassade eines Mehrfamilienhauses (WBG) an der Max-PlanckStr. 6. Nähere Informationen dazu können dem Projektinfo 76/2018 des Hochbauamtes entnommen werden. https://www.nuernberg.de/imperia/md/hochbauamt/dokumente/KEM/2018_76_projektinfo_fassadenbegruenung_dina3.pdf 3. Die Verwaltung stellt dar, inwieweit bei Bauvorhaben in Bebauungsplänen Vorgaben bezogen auf Dach- und Gebäudebegrünungen getroffen werden und berichtet über die Umsetzung in diesem Bereich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden bereits seit 1985 in den Bebauungs- und Grünordnungsplänen Dachbegrünungen festgesetzt, wobei sich die Maßnahmen anfangs überwiegend auf Festsetzungen von Flachdächern in Gewerbegebieten und auf Parkhäusern sowie Garagen- und Carportdächern in Wohngebieten beschränkten. Mittlerweile werden alle Möglichkeiten des BauGB zur Festsetzung von Begrünmaßnahmen aktiv angewandt und auf die jeweiligen Einzelfälle abgestimmt, d.h.:       Alle Flachdächer und flach geneigten Dächer sind mit einer Dachbegrünung auszuführen. Die Vegetationsschicht muss mindestens 10 cm stark sein und ist in einer zweischichtigen Bauweise auszuführen. Für Nebengebäude (z.B. Carports, Fahrradhäuser, Müll-/Wertstoffsammelstellen) muss die Vegetationsschicht mindestens 6 cm stark sein und kann in einschichtiger Bauweise ausgeführt werden. Die Vegetationsschicht der begrünten Flächen über Tiefgaragen muss mindestens 80 cm bzw. in Bereichen, in denen Bäume 1. und 2. Ordnung zu pflanzen sind, mindestens 120 cm stark sein. Die begrünten Dachflächen sind auf Dauer zu unterhalten. Fassadenabschnitte ohne Fensteröffnung ab 10 m Länge sind auf mindestens 50% der Gesamtfassadenfläche mit Kletter- und Rankpflanzen zu begrünen. Die Pflanzbeete müssen mindestens 0,5 m² groß und mindestens 50cm tief sein. Der durchwurzelbare Bodenraum muss mindestens 1 m³ betragen. Nach Möglichkeit sind durchgehende Pflanzstreifen zu erstellen. Neben der klassischen Bebauungsplanung werden alle Möglichkeiten aus privat- bzw. öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, z.B. Städtebauliche Verträge, zur Optimierung von Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung genutzt. Grundlage hierfür ist der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg, der Vorgaben unter anderem zur Begrünung neuer Baugebiete trifft (vgl. B 4.5 des Baulandbeschlusses u.a. zur Hof- und Dachbegrünung). In den städtebaulichen Verträgen ist die Umsetzung über Bürgschaften verankert. Die Kontrolle erfolgt über die Bauordnungsbehörde im Rahmen der Möglichkeiten des Außendienstes. 4 43 Um das vorhandene Potential für Begrünungsmaßnahmen auf Dächern besser nutzen zu können, stehen weitere rechtliche Instrumente zur Verfügung, die auch von anderen Städten bereits angewendet werden. So hat die Stadt Essen einen Bebauungsplan „Flachdachbegrünung Essener Innenstadt“ erlassen. Die Pflicht zur Dachbegrünung gilt damit für alle Neubauten, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Da derartige Bebauungspläne nur in geringem Umfang auf letzte Baulücken wirken, ist aus Sicht der Verwaltung aktuell noch Gebieten ohne Baurecht der Vorzug zu geben – dort ist die Steuerungsmöglichkeit wesentlich größer. Ressourcen, um auch in schon bebauten Gebieten tätig zu werden, sind aktuell nicht vorhanden. 4. Die Verwaltung stellt dar, wie hoch der Anteil der begrünten Dächer an allen begrünbaren Dächern in Nürnberg ist und wie sich hier Nürnberg im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten positioniert. Wie unter Frage 1 bereits erläutert, hat das Umweltamt eine fernerkundliche Inventarisierung und Potentialanalyse zur Dachbegrünung in Auftrag gegeben. Nach einer Überprüfung der Ergebnisse sind 680.433 m2 Dachfläche begrünt. Rund die Hälfte aller Nürnberger Dachflächen stehen aufgrund der Dachform für eine Begrünung nicht zur Verfügung. Ein Vergleich mit anderen Städten – konkret wurden die Städte Hannover, Frankfurt, Stuttgart und München abgefragt - zeigt, dass Nürnberg mit einem Anteil von rund 1,2 m² Dachbegrünung pro Einwohner im unteren Mittel liegt. Dieses Ergebnis deckt sich mit den derzeit noch laufenden Auswertungen des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V., wonach der Durchschnitt des sog. Gründach-Index bundesweit bei 1,55m² begrünte Dachfläche pro Einwohner liegt. Die endgültigen Ergebnisse dieser „Gründach-Bundesliga“ sollen in Kürze veröffentlicht werden. 5. Besonders in den sehr dicht bebauten Gebieten der Stadt wird geprüft, in welchen Straßenzügen und an welchen Hausfassaden eine Fassaden- und Dachbegrünung grundsätzlich möglich ist. Die Achse Wölckernstraße/Landgrabenstraße/Harsdörffer Straße wird hierzu als Pilotprojekt geprüft. Die Auswertung der Gründachinventarisierung Nürnberg zeigt für den Bereich entlang der Achse Wölckernstraße/Landgrabenstraße, Harsdörffer Straße (s. Karte), dass bislang nur sehr wenige Dachflächen begrünt sind. Demgegenüber steht jedoch ein erhebliches Potential (vorbehaltlich der statischen Überprüfung) für die Neuanlage von Dachbegrünungen. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen kann – bei einer Neuplanung oder einer Neubebauung – durch Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen erfolgen. Das Umweltamt hat – wie berichtet - die Potentiale in den einzelnen Stadterneuerungsgebieten ausgewertet und den jeweiligen Quartiersmanagern zur Verfügung gestellt, um über eine direkte Ansprache die Bereitschaft zur Realisierung zu fördern. Bislang liegen noch keine Ergebnisse vor. Grundsätzlich ist jedoch die Bereitschaft von Eigentümergemeinschaften, die den Regelfall in der Südstadt darstellen, sich der Frage der Begrünung von Dach und/oder Fassaden zu stellen, sehr schwach ausgeprägt. Auch die an sich gute Förderkulisse motiviert dabei erkennbar nicht hinreichend. Hier gilt es, Vorurteile gegen Fassaden- und Dachbegrünungen abzubauen, dazu nötige Stellenkapazitäten werden aktuell nicht vorgehalten. Die Potentiale für bodengebundene Begrünungsmaßnahmen an den Fassaden können erst nach detaillierter Prüfung erfasst werden. Wesentlich ist hierbei, dass – sobald die Begrünung über 20 cm in den Verkehrsraum ragt - eine Einzelfallprüfung erfolgen muss, um Einschränkungen bei der Nutzbarkeit durch Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen sowie bei der Gehwegreinigung auszuschließen. Auch muss sichergestellt sein, dass der Eigentümer 5 44 der Begrünung diese so pflegt, dass die Begrünung die Gehwegbreite nicht über die Abmessung des Pflanzraumes hinaus einschränkt (s. auch Punkt 6). Die bereits begonnenen Maßnahmen zur Begrünung der Fassaden des Parkhauses der Fa. Musik Klier können als Pilotprojekt herangezogen werden und einen Impuls für weitere Maßnahmen darstellen. Auf einer Fläche von 250m² wird die Fassade begrünt, indem die Fassade geöffnet wird und die Rankpflanzen aus den innen aufgestellten Pflanzkübeln an den Gerüsten wachsen und hochklettern. 6. Bürokratische Hürden, die z.B. entstehen können, wenn die Gebäudekante auf der Grundstückskante liegt und für eine Fassadenbegrünung ein Eingriff in den öffentlichen Raum notwendig wäre (z.B. für sogenannte U-Steine als Minibaumscheiben für Fassadengrün), werden möglichst geklärt und, wenn möglich, beseitigt. Eine Fassadenbegrünung, die an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum angelegt werden soll und in diesen hineinragt, stellt eine Sondernutzung im Sinne des § 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg dar. Eine Sondernutzung ist erlaubnisfrei, sofern sie sich in einer Höhe von sieben Metern über dem Straßenkörper befindet und keine Baumkronen beeinträchtigt werden. Dies trifft wahrscheinlich bei der geplanten Fassadenbegrünung des Parkhauses der Fa. Musik Klier in der Wölckernstraße zu. Für Begrünungen, die – auch durch U-Steine – direkt in den Straßenraum bzw. angrenzenden Gehweg hineinragen, ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ein entsprechender Antrag muss beim Liegenschaftsamt gestellt werden und wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an den Servicebetrieb öffentlicher Raum weitergegeben. Ausschlaggebend für eine Genehmigung ist, dass die Begrünung nicht mehr als 20 cm in den Verkehrsraum hineinragt und die Straßen- bzw. Gehwegreinigung weiterhin mit Kleinkehrmaschinen erfolgen kann sowie Fußgänger oder mobilitätseingeschränkte Personen nicht behindert werden. Grundsätzlich hat der Eigentümer die Begrünung so zu pflegen, dass die Gehwegbreite 6 45 nicht über die Abmessung des Pflanzraums hinaus eingeschränkt wird. Eine Sondernutzungsgebühr für Fassadenbegrünungen wird derzeit nicht erhoben. In den letzten Jahren (Rückverfolgung bis 2009 möglich) sind bei SÖR keine Anträge zur Anlage einer Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum eingegangen. Die Gründe dafür sind wahrscheinlich vielschichtig und liegen zum einen in den baulichen Gegebenheiten und bei den Vorbehalten der Eigentümer (u.a. mögliche Wandschäden, Problem Wanddämmung und Begrünung) zum anderen u.U. auch an mangelnder Werbung und Beratung. Da Fassadenbegrünungen auf Privatgrund genehmigungsfrei sind, liegen dazu keine Zahlen vor. 7. Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung auf die entsprechenden Eigentümer zu und versucht durch Beratung und den Abbau von Hürden die Realisierung von Maßnahmen anzustoßen. Diese Beratungsleistung erfolgt auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Wunsch nach mehr Begrünung am Haus an die Stadt wenden. Gegebenenfalls wird ein Koordinator eingesetzt, der auch verwaltungsintern die Abstimmung übernimmt. In den Stadterneuerungsgebieten stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Quartiersmanager bzw. die jeweiligen Projektleiter für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie sind zudem bei der Antragsstellung behilflich. Eine Beratung für Anfragen außerhalb der Stadterneuerungsgebiete kann nur über zusätzliche Personalkapazitäten erfolgen. Ob z.B. die Erfahrungen, die beim Stadtplanungsamt zur Ansprache von Eigentümern bestehen (hier in Bezug auf das Baulückenprogramm) genutzt werden können, wird derzeit geprüft. Fazit Die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen ist in einer stark versiegelten und wenig durchgrünten Stadt wie Nürnberg ein ganz wesentlicher Baustein zur Verbesserung der Grünausstattung, und damit auch der stadtklimatischen Situation sowie der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Dies trifft sowohl für den Bestand als auch für den Neubau zu. Die nachträgliche Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen in Bestandsgebieten – das zeigen sowohl die Erfahrungen in Nürnberg als auch in anderen Städten – ist mit hohem Aufwand verbunden und auf private Initiative angewiesen. Diesbezügliche Anfragen und Initiativen können derzeit nicht unterstützt werden, da es keine Fördermittel für Vorhaben außerhalb von Stadterneuerungsgebieten gibt. Eine Ausweitung des Förderprogramms wird deshalb empfohlen. Auf der Ebene der Bebauungsplanung werden die vorhandenen Möglichkeiten zur Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen durch die Verwaltung vollständig umgesetzt. Darüber sind aktuell mögliche rechtliche Instrumentarien, wie z.B. die Aufstellung ergänzender Bebauungspläne zur Festsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen (Stadt Essen) oder Begrünungs-/Freiflächengestaltungssatzung (z.B. Stadt München, Aachen) nicht mit Ressourcen hinterlegt. Bei den stadteigenen Neubauvorhaben müssen die eigenen Handlungsspielräume stärker genutzt werden, indem für alle städtischen Neubauvorhaben die Dach- und Fassadenbegrünung als Standard vorgeschrieben wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle bestehenden Gebäude in Hinblick auf eine mögliche Fassadenbegrünung wohlwollend geprüft werden. Auch im Hinblick auf die vorliegenden Anträge wird ausdrücklich empfohlen, dass die Stadtverwaltung hier eine Vorbildfunktion einnimmt. 7 46 Ö 2 Anlage 1 Dachbegrünungsmaßnahmen an städtischen Liegenschaften (Stand: 04/2019, Hochbauamt) Kurze Beschreibung Sachstand/Erfahrungen Extensive Begrünung auf ca. 30 % der Dachfläche ca. 2.800 qm Extensive Begrünung auf ca. 50 % der Dachfläche ca. 800 qm Extensive Begrünung auf dem Flachdach über dem 5. OG, ca. 375 m² begrünt August 2015 Kosten 90.000,- netto abgeschlossen 2012 Südpunkt, Pillenreuther Straße 147 Extensive Begrünung auf dem Flachdach über dem Foyer, ca. 280 m² Feuerwache 1, Reutersbrunnenstr. 24 Extensive Begrünung auf ca. 2.500 qm im Nachgang genehmigt Kindertagesstätte, Julius-Leber-Straße 106 Extensive Begrünung auf dem Flachdach/Altbau, ca. 350 m² Extensive Begrünung auf dem Dach des Hauptbaus ca. 215 m² ( + 70 m² Dachterrasse Dach ü. EG) Dachbegrünung extensiv, ca. 460 m2, dies entspricht der gesamten Dachfläche abzüglich des Oberlichtbereichs Extensive Begrünung auf ca. 450 qm der Dachfläche abgeschlossen 2008 Sanierung der Dachfläche in BP 2019 Ca. Ende 2019 Mehrkosten NA 43.000,netto 07/2017 25.000.- € brutto November 2015 Schwimmbad Langwasser Stadtbibliothek, Gewerbemuseumsplatz 4 Hochbauamt, Marientorgraben 11 Zentralhort Welserstraße 24 Kinderhort Königshammerstraße 64 Kindertagesstätte, Weiltinger Straße 25 Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule II, Rothenburger Str. 401 Paul Moor Schule, Schafhofstr. 27 Adalbert-Stifter-Schule Julius-Leber-Str. 108 Ludwig-Uhland-Schule, Uhlandstr.33 Adam-Kraft-Realschule, Lutherplatz 4 Mittelschule, Hummelsteiner Weg 25 Z-Bau, Frankenstr. 200 Extensive Dachbegrünung mit Sedum Pflanzen auf etwa 5.300 m² Einfache extensive Dachbegrünung auf 5.332 m² Extensive Dachbegrünung auf zwei Flachdachbereichen ca. 1.100 qm Extensive Begrünung auf dem Flachdach der Turnhalle, ca. 820 m² Extensive Begrünung der Erweiterung ( Abschnitt 1 ca. 70 m²) und der Aufstockung ( Abschnitt 2 ca. 660 m² ) Extensive Begrünung auf ca. 850 qm der Dachfläche (Verwaltung) Extensive Dachbegrünung auf dem 2018 erstellten Kassenhäuschen, ca. 20m² abgeschlossen Juni 2017 Februar 2018 Fertigstellung August 2020, 18.000 Euro für Dachbegrünung Ca. im 1. Quartal 2017 fertiggestellt 08/2014 fertiggestellt Fertigstellung 09/2010 Juli 2013 Kosten 27.000 € brutto Abschnitt 1 - April 2015 Abschnitt 2 – April 2016 Gesamt Kosten ca. 44.500 € brutto Fertigstellung Ende 2015 37.000,00 EUR Brutto Ausführung Frühjahr 2019 In Planung befindliche Projekte Gebäudefunktion, Adresse Kinderhort Gaulnhofer Str. 4a BBZ, Äußere-Bayreuther-Str. 8 Bauteil E Kurze Beschreibung Extensive Dachbegrünung mit Photovoltaikanlage, Ausführung 2020 ca. 430 m², ca. 10 KWpeak Pflanztröge mit Sitzebenen mit Intensiver Begrünung und Bewässerungsanlage; ca. 250 qm bepflanzet Fläche; Ausführung JuniOktober 2019 47 Fassadenbegrünungen an städtischen Liegenschaften (Stand 04/2019, Hochbauamt) Marktamt, Leyher Str. 107 Gemeinschaftshaus Langwasser, Glogauer Str. 50 Johann-Pachelbel-Realschule und staatliche Fachoberschule II, Rothenburger Str. 401 Kulturladen Röthenbach, Röthenbacher Hauptstr. 74 Beschreibung Sachstand/Erfahrungen Bodengebundene Fassadenbegrünung mit Rankgittern 14 m² + Spalierobstbaum siehe beiliegende Projektinfo 2018/76 Größe 10 m² Bodengebundene Fassadenbegrünung mit Rankgittern siehe beiliegende Projektinfo 2018/76 Begrünung der Böschungswand mit Rankgittern abgeschlossen - Kosten ca. 13.000€ Bodengebundene Fassadenbegrünung Vorderhaus/Süd- und Ostfassade ca. 60 m² Seit langem vorhanden, Fassadenbegrünung gehört zum Charakter des Kulturladen-Gebäudes, Pflege/Rückschnittarbeiten durch KuF Vermutlich seit den 90er-Jahren vorhanden, positive Wahrnehmung durch Bevölkerung und Nutzer, Pflege/Rückschnittarbeiten durch KuKuQ; bleibt weitestgehend durch Sanierung 3.BA unberührt bzw. wird anschließend wieder aktiviert Seit ca. 1986 (Baugenehmigung 1985) vorhanden, positive Wahrnehmung in der Bevölkerung und den aktuellen Nutzern, Klärungsbedarf Zuständigkeiten Pflege u. Rückschnittarbeiten zw. KuKuQ und HvE Verwaltung Künstlerhaus, Königstr. 93 Bodengebundene Fassadenbegrünung Westfassade/Königstormauer ca. 500 m² Peuntgasse 5-7 - Peuntgasse 5: KuKuQ (HvD) - Peuntgasse 7: HVE Verwaltung Bodengebundene Fassadenbegrünung mit Holz-Rankkonstruktion komplette Ost-u. Südfassade, ca. 350 m² Spielzeugmuseum, Karlstraße 13 Bodengebundene Fassadenbegrünung (Efeu) ohne Rankgitter, Fassade Innenhof, ca. 200 m² Teilweise Fassadenbegrünung mit selbstrankendem Efeu an der Ziegelfassade Z-Bau, Frankenstr. 200 48 abgeschlossen - Kosten ca. 3.000€ abgeschlossen Bepflanzung seit den 80er Jahren, Neuanpflanzung erforderlich, da Sturmschaden. Altbestand, muss regelmäßig (ca. alle 1-2 Jahre) von der Traufe aus zurückgeschnitten werden mit Hilfe eines Hubsteigers, sonst wächst der Efeu in das 2018 neu erstellte Dach. HvD zuständig. 49 Ö 2 Ö 3 Beschlussvorlage Ref.III/093/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 09.10.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Wöhrder See Projekt: Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - "Masterplan" Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 01: 21 Punkte Programm Anlage 02: OWS Masterplan Uebersichtsplan Anlage 03: OWS Masterplan Kostenrahmen 1 Anlage 04: Stellungnahme Stk Über die Notwendigkeit der Sanierung des Wöhrder Sees und der Neugestaltung seiner umgebenden Freiflächen wurde bereits mehrfach in den letzten Jahren berichtet. Die Maßnahmen am Unteren Wöhrder See werden dieses Jahr abgechlossen. Das gemeinsame Projekt der Stadt Nürnberg und des Freistaats Bayern, vertreten durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, geht mit der sogenannten "Ökozone" am Oberen Wöhrder See weiter. Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat mit den ersten Maßnahmen begonnen und stellt seine weiteren Planungen vor. Auch für den Oberen Wöhrder See gilt "Blau vor Grün". Der für den grünen Freiraum im Auftrag von SÖR erstellte Masterplan Oberer Wöhrder See mit Bauabschnitten und ersten Kostenermittlungen liegt nun vor und wird präsentiert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 50 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/093/2019 Gesamtkosten 8.585.000 € Folgekosten dauerhaft davon investiv € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum 8.585.000 € davon Sachkosten € davon Personalkosten davon konsumtiv € pro Jahr € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Es werden Fördermittel der Städtebauförderung beantragt. Ausreichende Mittel für den 1. Bauabschnitt stehen zur Verfügung. Weiterer Mittelbedarf wird im BIC/MIP-Verfahren eingebracht. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aktuell ist keine Relevanz erkennbar, da die Planungen und Realisierung im Ergebnis die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Freiraums für die breite Öffentlichkeit insgesamt verbessert. Seite 2 von 4 51 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Ref.III/093/2019 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2. BM/SÖR Ref. I/II/Stk Ref. VI/Stpl Seite 3 von 4 52 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/093/2019 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. die erforderlichen Mittel zur Realisierung des Masterplans für den Freiraumbereich des Oberen Wöhrder Sees im Rahmen des BIC/MIP-Verfahrens zum Haushalt anzumelden. 2. die notwendigen Schritte zur Erreichung von Städtebauförderungsmittel des Programms "Zukunft Stadtgrün" für diese Maßnahmen einzuleiten. Seite 4 von 4 53 Ö 3 Sachverhalt: Wöhrder See Projekt - Freiraumplanung Oberer Wöhrder See - „Masterplan“ Aktueller Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses hier: Vorstellung der Bauabschnitte mit Kosten Am 16.05.2018 wurde zum achten Mal im Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand des Realisierungs- und Planungsprozesses am Oberen Wöhrder See (OWS) berichtet und beschlossen:  Die für die erforderlichen Maßnahmen notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung von MIP und Haushaltsplan anzumelden  Die konkrete Ausgestaltung des weiteren Planungs-, Realisierungs- und Beteiligungsprozesses zügig fortzuführen. Auf Grundlage des „21-Punkte-Programms“ von Juni 2011 (s. Anlage 01: „21-Punkte-Programm“), den Planungen des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg (WWA-N), den konkreten Vorschlägen des Bundes Naturschutz und des Landesbundes für Vogelschutz, den Anregungen aus den Bürgervereinen und den Fraktionen/Gruppen des Stadtrates wurde der vorliegende „Masterplan“ durch Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten erstellt. Im letzten Bericht im Umweltausschuss (16.05.2018) wurden die Anforderungen und Bedarfe im Gesamtkonzept detailliert dargestellt. Die wesentlichen Handlungsfelder/Ziele für den Oberen Wöhrder See sind:  Naturschutz - Ökozone, Biodiversität, Biotopqualität, Naturerlebnis  Verbesserung Wegesystem (Entflechtung) - Wegeanbindungen umgebender Stadtteile (neue Bauprojekte beachten)  Freiraumentwicklung - Liegewiesen, Sitzplätze  Aufwertung der Bereiche mit Kunstobjekten  Sichtbeziehungen/-achsen wiederherstellen  Zugänglichkeit zum Wasser in Teilbereichen verbessern. Mittlerweile ist der „Masterplan“ Oberer Wöhrder See fertiggestellt (s. Anlage 02: „Masterplan Oberer Wöhrder See Übersichtsplan Maßnahmenkonzept“). Seit der Auftaktveranstaltung zum OWS im Umweltamt im November 2017 fanden umfangreiche Abstimmungen in verschiedenen Gremien und Koordinierungsgruppen statt:          Umweltausschuss Lenkungsgruppe: Regierung von Mittelfranken (RvM), WWA-N, UwA, SÖR Projektteamsitzung Naturschutzbeirat Jour Fixe OWS Dialog Naturschutz des WWA-N und SÖR Ortsbegehung mit den Fachverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde Behandlungen im Arbeitskreis Stadterneuerung (AK Stern) Vorstellung im Behindertenrat. Besondere Beachtung im Abstimmungsprozess gilt folgenden Maßnahmen:  Bei der Ausgestaltung der Wege und ihrer Breite ist am Nordufer die Breite des asphaltierten Hauptweges in 5 m und am Südufer in 4 m geplant. Damit wird auch auf deren Lage in einem Landschaftsschutzgebiet reagiert. Seite 1 von 2 54  Um die barrierefreie Neugestaltung eines weiteren Verbindungsweges am Südufer im Bereich der Marthastraße herstellen zu können, wären umfangreiche Eingriffe in den vorhandenen Vegetationsbestand und das natürliche Gelände notwendig. Aufgrund der aufwendigen Geländemodellierungen (Stützwand oder Stegkonstruktion) und der hohen Kosten (ca. 520.000 €) ist eine besondere Betrachtung notwendig.  Zur Anlage des Naturspielplatzes am Nordufer an der Flußstraße soll ein Teil des bestehenden Parkplatzes entfallen. In der Präsentation der Verwaltung in der Ausschusssitzung werden diese Punkte sowie ein Kostenrahmen (s. Anlage 03: „Masterplan Oberer Wöhrder See Kostenrahmen mit Erläuterungen“) eingehender dargestellt. Vorab wird das WWA-N seine aktuellen Planungen präsentieren. Das WWA-N hat im Juli 2019 mit den Entschlammungsmaßnahmen begonnen. Wie am Unteren Wöhrder See erfolgt das weitere Vorgehen wieder unabdingbar von „Blau nach Grün“. Ein Großteil der Baumaßnahmen des WWA-N ist wasserrechtlich durch das Umweltamt (Untere Wasserrechtsbehörde) zu genehmigen. Die Genehmigung erfolgte mit Bescheid vom 23.07.2019. Eine weiterhin enge Abstimmung und Kooperation zwischen den staatlichen und städtischen Stellen ist daher erforderlich und wird ausdrücklich angestrebt. Zur weiteren Finanzierung wird auf die beiliegende Beschlussvorlage verwiesen. Um mit dem 1. Bauabschnitt „Laufamholzer Marter“ im Herbst 2020 beginnen zu können, wurden bereits mit Ref. I/II/Stk Abstimmungen getroffen (s. Anlage 04: Stellungnahme Ref.I/II vom 27.08.2019). Für die weiteren Bauabschnitte erfolgt die Anmeldung zum BIC/MIP-Verfahren mit den dann endgültigen Kosten für die Abschnitte. In diesem Zusammenhang werden auch die Folgekosten ermittelt. Nachdem bereits am Unteren Wöhrder See eine Förderung bei der Umgestaltung der Norikusbucht möglich war, sollen die Freiflächen am Oberen Wöhrder See ebenfalls mit Hilfe der Städtebauförderung - hier: Bund-/Länderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ - saniert werden. Ein Beispiel für den Einsatz entsprechender Fördermittel ist der revitalisierte Wasserspielplatz an der Norikusbucht. Er ist in seiner Art einmalig in Nürnberg und wird hervorragend von der Bevölkerung angenommen. Am 17.10.2019 erfolgt zur Thematik außerdem eine Behandlung im AfS zur Festlegung des entsprechenden Fördergebietes „Zukunft Stadtgrün“. Seite 2 von 2 55 Ö 3 56 Ö 3 57 Ö 3 Masterplan Oberer Wöhrder See Kostenrahmen mit Erläuterungen zu den Projektbausteinen Kostenangaben jeweils *1.000 € BA 1 Laufamholzer Marter Die Laufamholzer Martersäule soll durch einfache Maßnahmen in Szene gesetzt werden. Die Grünanlage an der Flußstraße soll durch eine Umstrukturierung der Wege- und Aufenthaltsbereiche mehr Aufenhaltsqualität erhalten. Entlang der neuen Fischtreppe bietet sich die Anlage des Fischlehrpfades an. Der bestehende Parkplatz an der Flußstraße soll verkleinert werden. Auf den gewonnenen Flächen wird die Anlage eines extensiven Naturspielplatzes vorgeschlagen. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Freiflächen / Spielplatz Uferbereiche Vegetation / Blühwiesen Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 485 260 10 40 795 155 Nebenkosten Fremdfinanzierung 80 Summe 1030 BA 2 Aussichtspunkt Pergola Die bestehende Anlage soll extensiviert werden. Bei der Neugestaltung soll der Hochpunkt weiterhin als Aussichtspunkt inszeniert werden. Die bestehenden Wände können als extensive Terrassenstufen im Wiesenhang als informelle Aufenthaltsbereiche erhalten werden. Entlang des Uferwegs am Hangfuß sollen besonders gestaltete Sitzbereiche zum Aufenthalt einladen. Das stark verästelte Wegenetz soll ausgedünnt werden, Gefahrenstelle und Barrieren sollen abgebaut werden. Vom Bahnsteg (Klappersteg) wird eine neue barrierefreie Wegeverbindung zum Uferweg geschaffen. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Freiflächen / Pergola Uferbereiche Vegetation / Blühwiesen Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 385 130 15 110 640 135 Nebenkosten Fremdfinanzierung 74 Summe 849 Bolzplatz Zwischen der bestehenden Bolzwiese und dem Uferweg soll an dieser Stelle eine neue Aktionsfläche entstehen, die die vorhandenen Tischtennis- und Streetballflächen zusammenfasst und mit weiteren Fitness- und Spielangeboten ergänzt wird. Die Bolzwiese bleibt erhalten bzw. wird nach ihrer Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche durch das WWA-N saniert. Der Jugendspielbereich wird über die Ablösezahlung des Investors des Bauvorhabens "Seetor" finanziert. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Bolzplatz / Jugendspiel Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 110 240 350 85 58 Nebenkosten Fremdfinanzierung 34 -340 -340 Summe 129 Altwasser Auf Grund der Maßnahmen des WWA-N ist die Hauptwegetrasse, mit Rücksichtnahme auf den wertvollen Baumbestand, neu zu verorten. Die Finanzierung der Wegeverlegung und der erforderlichen Vegetationsarbeiten erfolgt durch das WWA-N. Die dichte Vegetation im Bereich der Stützwand oberhalb des Altwassers soll zur statischen Entlastung der Wand und zur Besserung Belichtung des Wegs oberhalb ausgelichtet werden. Am Ostende des Altwassers soll der „Pegnitzbalkon“ als Aufweitung am Weg entlang des Wohngebiets einen zusätzlichen Aufenthaltsbereich schaffen. Am Ufer des Wöhrder Sees werden die Sitzbereiche aufgewertet und mit besonderen Elementen in Szene gesetzt. Zusätzlich soll durch das WWA-N ein Aussichtspunkt und Aufenthaltsbereich als ein auf dem Wasser schwimmender Ponton in der Bucht platziert werden, um einen interessanten Blick über den gesamten Wöhrder See und seine Naturbereiche zu ermöglichen. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Freiflächen Uferbereiche Vegetation / Blühwiesen Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 780 140 35 280 1235 190 Nebenkosten 136 Fremdfinanzierung -305 -205 -510 Summe 1051 BA 3 Mögeldorfer Aktionsfläche Der Mögeldorfer Festplatz wird als multifunktionale Aktionsfläche neugestaltet. Sie soll neben der Platzfunktion für die Kirmes ganzjährig für den Breitensport oder für andere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Platz könnte dabei z.B. für Streetball, Tischtennis, Inlinehockey oder Eislaufen genutzt werden. Die funktionalen wasserwirtschaftlichen Anforderungen als Sandlager sind zusätzlich zu berücksichtigen. Ein neuer Steg über den Seitenarm der Pegnitz Richtung Mögelsdorfer Festplatz kann eine großzügige und barrierefreie Führung des Hauptweges auch an dieser bisherigen Engstelle ermöglichen. Am Stauwehr sind Aufenthaltsflächen vorgeschlagen, die das Bauwerk und den Wasserfall erlebbar machen. Auch die Aufenthaltsfläche am historischen Mühlrad soll saniert und ausgebaut werden. Im näheren Umgriff soll durch das WWA-N ein Aussichtsturm errichtet werden, der den Blick über die neugestaltete Wasserwelt des Wöhrder Sees ermöglicht. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Fußgängersteg Freiflächen / Aktionsfläche Uferbereiche Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 140 260 415 20 835 260 Nebenkosten Fremdfinanzierung 111 Auwaldbereich Die Hauptwegeführung wird auf die südliche Wegetrasse verlegt, um größere ungestörte Bereiche am Flussufer zu ermöglichen. In besonders wertvollen Bereichen wird der Weg in 3,5m Breite als wassergebundene Decke ausgeführt, um die ökologische Trennungswirkung zwischen den angrenzende Vegetationsflächen zu minimieren. Einzelne Uferabschnitte sollen zur Schaffung von Sichtbeziehungen und für eine bessere Zugänglichkeit an das Wasser ausgelichtet werden. An Punkten mit schönem Ausblick werden Sitzplätze geschaffen. Der Quellteich soll durch einige Maßnahmen (Ufer auslichten, Altholz entfernen, Entlandungsmaßnahmen) in seiner ökologischen Funktion erhalten und verbessert werden. 59 Summe 1206 Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Freiflächen Vegetation / Blühwiesen Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 855 110 105 1070 165 Nebenkosten Fremdfinanzierung 110 Summe 1345 BA 4 Spiel- und Aktionsfläche Marthastraße Die Spielbereiche am Parkeingang Marthastraße sollen saniert und neugestaltet werden. Der Spielplatz sowie die Tennen- und Bolzflächen sind sanierungsbedürftig. Das Loni-Übler-Haus ist derzeit nur über eine Treppe oder eine steile Rampe zugänglich. Durch eine Neugestaltung des nördlichen Gartenbereichs soll ein barrierefreier Zugang geschaffen werden. Der Parkzugang am Wohngebiet Erhardstraße, an der oberen Hangkante, wird mit einer Aussichtsbastion markiert, die einen Blick über die steil abfallende Hangwiese zulässt und die beiden ankommenden Wege aufnimmt. Die bestehenden Verbindungen von der Erhardstraße zum tieferliegenden Uferweg sind steil und gefährlich. Durch eine neue Trassenführung mit Anpassungen der Hangtopografie soll hier eine barrierefreie Verbindung ins Tal geschaffen werden. Die steile Wegespange nach Osten soll als Treppenweg entschärft werden. Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Barrierfreie Verbindung Freiflächen / Spielplatz Uferbereiche Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 435 520 415 20 1390 210 Nebenkosten Fremdfinanzierung 122 Summe 1722 BA 5 5 Zyklopen Die markanten Steinskulpturen „5 Zyklopen“ auf dem Hügel an der Hangoberkante sollen besser in Szene gesetzt werden. Die Kunstobjekte können dabei als Landmarke dienen und gleichzeitig einen attraktiven Aufenthalts- und Aussichtpunkt darstellen. Die Wegeerschließung auf den Hügel soll verbessert werden. Das Wegenetz im Bereich der 5 Zyklopen soll um einen Anschluss an den Seetor Campus ergänzt werden. Die Verbindungswege ins Tal sind im Bestand viel zu steil und können durch eine neue Wegeführung abgeflacht und somit barrierefrei werden. Das Steilstück nach Westen kann durch einen Treppenweg sicherer und leichter begehbar ausgebildet werden. Die Verbindung zum Seniorenwohnen soll ebenfalls durch eine Neutrassierung barrierefrei ausgebildet werden Kostenbereiche Wegebau / -sanierung Freiflächen Uferbereiche Vegetation / Blühwiesen Summe Baukosten, Honorar, brutto brutto 735 55 85 110 985 160 60 Nebenkosten 107 Fremdfinanzierung Summe 1252 BA 1-5 Zusammenfassung BA 1 bis BA 5 Kostenbereiche Gesamtkosten BA 1 bis BA 5 Baukosten, Honorar, brutto brutto 7300 1360 Nebenkosten 775 Summe Fremdfinanzierung 8585 Zu erwartende Förderung durch das Programm "Zukunft Stadtgrün!" ca. 50% der Baukosten, brutto 3650 Städtischer Anteil am Gesamtprojekt Oberer Wöhrder See 4935 Anmerkungen: - Baukosten gemäß Kostenaufstellung Hackl Hofman Landschaftsarchitekten, Stand: Juli 2019 Eine Baukostensteigerungen für später zu realisierende Bauabschnitte wurde nicht berücksichtigt. - Planungsschärfe: Kostenrahmen Kostenschätzungen und Kostenberechungen erfolgen im Planungsprozess der jeweiligen Bauabschnitte SÖR/1-G, 20.08.2019 Nitschke (4866) 61 62 Ö 3 Ö 4 Beschlussvorlage Ref.III/084/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 18.07.2019 öffentlich Beschluss Umweltausschuss 09.10.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Sachstandsbericht Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 Antrag Auenlandschaft Gründlachtal CSU Anlage 2 Stellungnahme Ref.VII Anlage 3 Projektsteckbrief Anlage 4 Fünf-Punkte Instrumentenkasten Anlage 5 Gutachten Entwicklungskonzept Anlage 6 Maßnahmenplan Entwicklungskonzept Im Rahmen des Masterplans Freiraum, dem gesamtstädtischen Konzept für eine nachhaltige Grün- und Freiraumplanung im Stadtgebiet, wurde im nördlichen Stadtgebiet das Entwicklungskonzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ erarbeitet. Der Untersuchungsraum (1.450 ha) umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof, Boxdorf und Kraftshof. Die Nürnberger Planungsbüros WGF Landschaft GmbH und ifanos concept & planung wurden mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt. Das vorliegende Landschaftskonzept stützt sich auf umfassende naturräumliche Grundlagenund Bestandserhebungen. Vorliegende Planungen wie das Artenschutz- und Biotoptschutzprogramm des bayerischen Umweltministeriums (1996) und der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP, 2006) haben für den Bereich der Kulturlandschaft im Umfeld der Gründlachauen und ihrer Nebengewässer bereits eine hohe ökologische Wertigkeit ermittelt und dienen ebenso wie das Agrarstrukturelle Gutachten und die Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland (2017) als Planungsgrundlage. Ziel des vorgelegten Konzeptes ist die ökologische Aufwertung dieses Raumes unter Beibehaltung und Fortentwicklung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie die weitere Entwicklung einer sanften Naherholungsnutzung. Die Ergebnisse des Konzeptes liegen seit Mitte Mai 2019 vor und stellen eine Grundlage für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene dar. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand des Projektes und über die Ergebnisse der Prüfungen im Zusammenhang mit dem Antrag der CSU-Fraktion vom 04.04.2019. Das Gutachten und die Grundlagenermittlung sind auf der Homepage des Umweltamtes (https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/enwicklungskonzept_gruendlachtal.html) seit Mai 2019 digital veröffentlicht, daher wird auf einen gesonderten Ausdruck für vorliegende Ausschussvorlage verzichtet. Das Gutachten selbst sowie die Grundlagenermittlungen wurden vorab den Fraktionen/Gruppen als Druckversion zugesandt. Seite 1 von 4 63 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Ref.III/084/2019 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In der weiteren Ausgestaltung gemäß Beschlussvorschlag können finanzielle Auswirkungen entstehen, die jedoch aktuell noch nicht spezifiziert werden können. Im Rahmen der vorgeschlagenen regelmäßigen Berichterstattung zum Projektfortschritt soll dieser Aspekt näher behandelt werden. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 64 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/084/2019 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange wurden bei der Konzepterstellung berücksichtigt. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2.BM Ref. I/II, Ref. V, Ref. VI Ref. VII Seite 3 von 4 65 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/084/2019 1. Die Inhalte des Gutachtens werden in den weiteren formellen und informellen Planungen Gegenstand rechtlich gebotener Abwägungen und in Bezug auf Erhalt und Schaffung vernetzter Grünstrukturen grundsätzliches Ziel des Verwaltungshandelns. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsprogramm 2030 und im 5-PunkteInstrumentenkasten vorgeschlagenen Maßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen (insb. Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine) weiterzuentwickeln. 3. Die im Aktionsprogramm 2030 unter dem Schwerpunkt Erholung aufgeführten Maßnahmen (3 Aussichtspunkte, 3 Wasserplätze, 3*4 Bäume als Eintritte in den Wald) stehen dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbewirtschafter und -eigentümer. 4. Im Rahmen eines ökologischen Pilotprojektes zur Umsetzung der Novelle zum Bayerischen Naturschutzgesetz treibt die Verwaltung insbesondere folgende Projekte voran: a) Weiterentwicklung eines ökologischen Gewässer- und Bibermanagements b) Einrichtung einer digitalen Förderplattform (DFP) zur Beförderung der Projektziele und c) Einrichtung einer ökologischen Gebietsbetreuung für das Gründlachtal. 5. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen über den Sachstand des Projektes Seite 4 von 4 66 Ö 4 Beilage Umweltausschuss 09.10.2019 Sachstandsbericht Projekt „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ Im Folgenden wird über den aktuellen Sachstand des Konzepts „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ berichtet und der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019 beantwortet (Anlage 1). Die CSU-Stadtratsfraktion stellte den folgenden Antrag: „Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Umweltausschuss über die aktuelle Planung sowie die Einwände der betroffenen Landwirte und der Naturschutzverbände und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.“ Einleitung Das Knoblauchsland stellt eine wertvolle und einzigartige Kulturlandschaft von bayernweiter Bedeutung dar. Eine konzeptionelle Herausforderung gerade für das nördliche Knoblauchsland ist es, den Raum als landwirtschaftlich geprägtes Gebiet und gleichzeitig als Gebiet mit vielfältigen Ökosystemdienstleistungen sowie naturnaher Naherholungsfunktion zu erhalten und zu entwickeln. Die Multifunktionalität dieses Landschaftsraumes soll im Rahmen des vorliegenden Konzeptes gestärkt werden. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für die divergierenden Nutzungsansprüche und ökosystemaren Dienstleistungen mit der Zielstellung entwickelt, die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum zu harmonisieren. Biodiversität, naturverträgliche Naherholung, Wasserrückhalt, Grundwasser-, Boden- und Klimaschutz stehen neben dem Erhalt und der ökologischen Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Zentrum des Konzepts. Ausgelöst durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" und die folgenden Beschlussfassungen des Bayer. Landtages im Juli 2019 wurde zwischenzeitlich das Bayerisches Naturschutzgesetz geändert. Das Konzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ kann als Grundlage für ein Pilotprojekt für die Umsetzung der Gesetzesnovelle im nördlichen Knoblauchsland dienen. Gewässerrandstreifen, Blühwiesen, die Förderung des Biotopverbundes und die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft können beispielhafte Inhalte eines Pilotprojektes sein. Hintergrund Der Masterplan Freiraum formuliert für den strategischen Raum der Äußeren Landschaften die Leitidee „Natur- und Kulturlandschaften sichern, entwickeln und für die Naherholung qualifizieren“. Zu diesen Äußeren Landschaften gehört auch das im nördlichen Knoblauchsland liegende Gründlachtal. Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ sieht hier die Entwicklung einer multifunktionalen und erlebbaren Auenlandschaft vor (Anlage 3, Projektsteckbrief). Mit der Erarbeitung des Konzepts wurden im Mai 2017 die Nürnberger Planungsbüros WGF Landschaft GmbH und ifanos concept & planung beauftragt. Eine referatsübergreifend besetzte Arbeitsgruppe (AG) begleitete den Planungsprozess zum Entwicklungskonzept. Folgende Ämter und Referate waren in der AG vertreten: Ref.III, Stpl, SÖR, Vpl, LA, J, BANOS, SUN, das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, UwA und der Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg (LPV). Zur Vorlage liegt eine Stellungnahme von Ref. VII vor, welche wichtige Hinweise für den weiteren Umsetzungsprozess enthält. Sie wurde daher als Anlage 2 beigefügt. Aktueller Stand Das 1.450 Hektar große Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof, Boxdorf und Kraftshof und den Landschaftsraum entlang der Gründlachauen mit ihren begleitenden Bächen und Gräben, wie Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben und Kothbrunngraben. Diese Gewässerflächen einschließlich der Ufer- und Auenvegetation umfassen etwa 47 Hektar und entsprechen damit rund 3% des Untersuchungsgebiets. Sie weisen eine Länge 1 67 von insgesamt ca. 30 Kilometern auf. Betrachtet wurden auch die funktionellen Beziehungen zu den wertvollen angrenzenden Kulturlandschaften des Sebalder Reichswalds und des Regnitztals. Das vorliegende Landschaftskonzept stützt sich auf umfassende naturräumliche Grundlagen- und Bestandserhebungen. Die bestehende hohe ökologische Wertigkeit des Raumes wurde bereits im Arten- und Biotopschutzprogramm dokumentiert und durch die Ausweisung von einer Vielzahl an sich teilweise überlagernden Schutzgebieten nach Naturschutzrecht bestätigt. Die Ausweisung des 353 Hektar großen Landschaftsschutzgebietes „Gründlachtal – Ost“ trägt dem hohen naturschutzfachlichen Wert der Kultur- und Naturlandschaft Rechnung. Das Landschaftsschutzgebiet entspricht in etwa einem Viertel des Untersuchungsraumes. Fünf Prozent (79 Hektar) des Untersuchungsgebiets stellen kartierte Biotopflächen im Rahmen der Stadtbiotopkartierung dar. Es kommen rund 200 Hektar Wiesen- und Grünlandflächen im UG vor, wovon wiederum 22 Prozent (43 Hektar) naturschutzfachlich wertvolle Feucht- und Nasswiesen, die auch nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit Artikel 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gesetzlich unter Schutz gestellt sind. Diese Flächen haben für den Wasserhaushalt, insbesondere als Retentionsflächen und für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Bedeutung. Die kleinteilige, landwirtschaftliche Flur des nördlichen Knoblauchslandes wird von einer Vielzahl an bodenbrütenden Vogelarten als Lebensraum genutzt. So wurden 21 Brutpaare des Rebhuhns, 61 Brutpaare des Kiebitzes (Vanellus vanellus), 145 Brutpaare der Feldlerche (Alauda arvensis) und 32 Brutpaare der Wiesenschafstelze (Motacilla flava) im Untersuchungsgebiet in den letzten Jahren nachgewiesen. Mit insgesamt 25 kartierten Arten besitzt das Gründlachtal eine artenreiche Libellenfauna, wobei die Blauflügelige Prachtlibelle (Calopteryx virgo) die prägende Art ist. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Große Teile des Untersuchungsraumes sind im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundes dargestellt. Sie bilden die Suchraumkulisse für ökologische Ausgleichsflächen, die integrale Bestandteile der urbanen grünen Infrastruktur sind. Sie erbringen wichtige Ökosystemdienstleistungen und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. Der Schutz, die Entwicklung und die ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie für den Wasserhaushalt, insbesondere als Überschwemmungsgebiet sind die Zielsetzungen der Schwerpunktgebiete innerhalb der vorbereitenden Bauleitplanung. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird auf die bedeutende Rolle der landwirtschaftlichen Flur und der Wälder in den gewachsenen Kulturlandschaften für die Naherholung hingewiesen. Da öffentliche Grünflächen im Nürnberger Stadtgebiet rar sind, dienen solche Flächen als städtischer Naherholungsraum und haben einen multifunktionalen Mehrwert für Bevölkerung, Natur und Umwelt. Dem entsprechen die landschaftsplanerischen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Im Rahmen des städtischen Ökokontos werden in diesem Raum Flächen ökologisch in Wert gesetzt und damit auch ein Beitrag für eine nachhaltige Bauflächenentwicklung geleistet. Regionalplan In der letzten Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg vom 16.08.2018 wurden die Gründlachauen als regionaler Grünzug mit der Bezeichnung „Regnitztal mit Tal der Gründlach“ neu aufgenommen. Als regionalplanerisches Ziel soll der Grünzug der Gründlach als Seitental der Regnitz zur Erholungsvorsorge dienen, das Bioklima verbessern und die Siedlungsräume gliedern. Leitlinien der räumlichen Entwicklung/ Agrarstrukturelles Gutachten Knoblauchsland Weitere vorliegende Planungen, wie das Agrarstrukturelle Gutachten Knoblauchsland und die daraus abgeleiteten Leitlinien der räumlichen Entwicklung (2017) stellen die hohe ökologische Wertigkeit der Gründlachauen und ihrer Nebengewässer ebenso heraus und dienen als Planungsgrundlage des vorliegenden Konzepts. 2 68 Naturverträgliche Naherholung Die Ausweisung des Gründlachtals als Landschaftsschutzgebiet unterstreicht die Bedeutung des Raumes für Naturschutz, Landschaftspflege und die „Erholung in der freien Natur“ (Zitat LSG-Verordnung). Die Kulturlandschaft des nördlichen Knoblauchslandes ist kleinteilig und unterscheidet sich von großen Agrarlandschaften mit ausgedehnten Anbauflächen. Das Gründlachtal schöpft seine Attraktivität für eine naturverträgliche Naherholung aus der naturnahen Landschaft, dem traditionellen und struktureichen Gemüseanbau im Offenland und der erlebbaren, historischen Baukultur, so dass der Raum für ein zurückhaltendes Landschaftserleben prädestiniert ist. Für eine sanfte Naherholung sind auch der Raum um Neunhof mit seinen Pferdekoppeln und der Boxberg mit seinen Waldinseln gut geeignet. Beteiligungsprozess Eine intensive Akteurs- und Bürgerbeteiligung, insbesondere mit der Landwirtschaft, war ein wichtiger Arbeitsschritt bei der Erstellung des Entwicklungskonzepts. Akteure wie auch Bürgerinnen und Bürger wurden von Beginn an intensiv in den Planungsprozess integriert. In Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt Nord wurden u.a. Bürgerspaziergänge, Expertengespräche, Informationsveranstaltungen sowie Abstimmungen mit der Landwirtschaft in Form von mehreren gemarkungsbezogenen Werkstätten durchgeführt. So sollte den bestehenden Raumansprüchen der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Naherholung unter Berücksichtigung der Naturschutzaspekte im Konzept adäquat Rechnung getragen werden. Angesichts der Fragestellung aus dem Antrag der CSU-Fraktion wird im Folgenden insbesondere auf die Beteiligungsergebnisse mit den Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände sowie der Landwirtschaft eingegangen. Naturschutz Im Rahmen einer „Expertenrunde Naturschutz“ wurde das Konzept mit Naturschutzverbänden (Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz), dem LPV und dem Forstbetrieb Nürnberg am 09.05.2018 diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten Wünsche, Kritik und Anregungen einbringen. Auch das Thema Naherholung wurde in diesem Zusammenhang intensiv erörtert. Die teilnehmenden Naturschutzverbände sahen das Knoblauchsland als wichtigen stadtnahen Naherholungsraum an. Die Verbände regten jedoch an, dass die Erholungsinfrastruktur weitgehend auf bestehenden Wegen verbleiben soll, da eine Intensivierung der Erholungsnutzung entlang von Gewässern als nachteilig angesehen wurde. Punktuelle Querungen der Fließgewässer und einige wenige Wasserzugänge wurden als vertretbar erachtet. Daher wurde auf einen durchgehenden Weg entlang der Gründlach verzichtet. Stattdessen wurden in Verbindung stehende Rundrouten auf bestehenden Wegen konzipiert, welche die Gräben und Bäche an einigen wenigen Stellen queren und die Fließgewässer punktuell wieder erlebbar machen. Die Rundrouten wurden bis auf wenige Ausnahmen (Lückenschlüssen) auf bestehenden Wegen geplant. Das Thema Umweltbildung stellt beim Naherholungskonzept einen wichtigen Baustein dar. Die Entwicklung eines themenbezogenen Spielplatzes, wie beispielsweise „Sandhummeln“ zum Themenkomplex Sandlebensräume, wurde vorgeschlagen. Die unmittelbare Naturerfahrung soll so mit der pädagogischen Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen in Einklang gebracht werden. Auch Besucherlenkungs- und Ordnungsmaßnahmen zum Schutz vor Störungen von Brutvögeln und landwirtschaftlichen Anbauflächen sind im Konzept vorgesehen. Landwirtschaft Die Vertreter des Bauernverbandes, die betroffenen Landwirte sowie die örtlichen Jagdpächter wurden im Rahmen von gemarkungsbezogenen Werkstatt- und Informationsgesprächen beteiligt. 3 69  Biodiversität/Ressourcenschutz: Gegen eine erhebliche Grünlandmehrung in den Gründlachauen wurde sich aus betrieblichen Gründen sehr deutlich ausgesprochen. Daher wurde das Entwicklungsziel von Acker zu Grünland substanziell auf wenige Standorte reduziert. Dies betrifft erosionsgefährdete Standorte, die grundwassernah sind (Grundwasserflurabstand 0-1 Meter) und regelmäßig überschwemmt werden (HQ5). Die Flächenkulisse befindet sich nördlich von Neunhof, entlang des Lachgrabens und nördlich des Irrhains sowie südlich von Kleingründlach. Auf die bereits sehr umfangreich erfolgte Ansaat von Blühstreifen wurde von örtlichen Landwirten hingewiesen.  Naherholung: Die Anlage neuer Rad- und Wanderwege durch die landwirtschaftliche Flur, die Installation von Aussichtsplattformen sowie Wasserspielplätzen, und das Aufstellen von Informationstafeln wurde negativ bewertet, da u.U. zu viele Erholungssuchende dadurch angezogen würden. Insbesondere die schädliche Wirkung freilaufender Hunde für Landwirtschaft und Gemüsebau (z.B. durch Hundekot) sowie für Artenschutz (z.B. Störung von Brutplätzen) wurde im Beteiligungsprozess angeführt. Weiter wurde deutlich hervorgehoben, dass es sich bei den bestehenden Wegen weit überwiegend um Wirtschaftswege handelt und die bereits bestehenden Probleme z.B. mit Radfahrern möglichst nicht potenziert werden sollten. Auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse wurden gezielt Maßnahmen entwickelt, die von der Ausweitung den bereits bestehenden Besucherlenkungsmaßnahmen über Hinweisschilder, die Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO-HVO) bis hin zu Hundeauslaufplätzen reichen. Da Aussichtsplattformen kritisch gesehen wurden, wurden die vorgeschlagenen drei Aussichtspunkte für Naturbeobachtungen möglichst nachhaltig gestaltet. Die Höhe ist auf 3,5 Meter begrenzt und die Flächeninanspruchnahme durch eine verminderte Grundfläche reduziert. Als Baustoff soll weitgehend Holz verwendet werden. Auch die beanstandeten Wasserspielplätze sollen aufgrund der vorgebrachten Einwände als kleine, punktuelle Wasserzugänge gestaltet werden. Diese drei Wasserplätze sollen die Erlebbarkeit der Gründlach und ihrer Seitengewässer verbessern. Die ökologisch ausgestalteten Stationen sollen in das umweltpädagogische Angebot der Stadt aufgenommen werden. Die Plätze sollen ausschließlich auf stadteigenen Flächen installiert werden. An drei Waldeintritten sollen Baumkarees aus vier standortheimischen Laubbäumen gepflanzt werden, die für Fußgänger und Radfahrer von Weitem gut erkennbar sind. Auf diese Weise soll die Kulturlandschaft des Sebalder Reichswalds mit den Gründlachauen verzahnt werden. Aufgrund der vorgebrachten Einwände sollen die genannten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den betroffenen Kreisen, insbesondere Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Bürgervereine weiterentwickelt werden. Ausblick / Weiteres Vorgehen Das Entwicklungskonzept (Anlage 5) wurde Mitte Mai 2019 fertiggestellt und auf der Internetseite des Umweltamts unter folgender Adresse digital veröffentlicht: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/enwicklungskonzept_gruendlachtal.html Vielfältige Maßnahmen wurden ausformuliert, die auf eine multifunktionale Nutzung hinwirken und Synergien zwischen den Projektschwerpunkten fördern. Diese Maßnahmen sind in einem Maßnahmenkatalog anschaulich zusammengestellt und in einem Maßnahmenplan visualisiert (Anlage 6). Mit dem Gutachten haben die bearbeitenden Büros ein Aktionsprogramm 2030 vorgelegt (Anlage 5, Seite 257-269). Das Programm priorisiert konkrete und umsetzungsfähige Schlüsselmaßnahmen für einen Zeithorizont von zehn Jahren. Die vorliegenden Konzeptergebnisse zeigen konkrete Ziele für die künftige Landschaftsentwicklung im nördlichsten Stadtgebiet auf und sollen in weitere Fachplanungen und Konzepte, z.B. Projekte 4 70 zur Fließgewässerentwicklung und zur Förderung des Ökolandbaus, einfließen sowie als Grundlage für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene dienen (vgl. beiliegenden Beschlussvorschlag). Ziel ist es, das Entwicklungskonzept in enger Kooperation mit der Landwirtschaft und weiteren Akteuren umzusetzen. Der durchgeführte Beteiligungsprozess hat deutlich gemacht, dass die Umsetzung nur kooperativ und im engen Dialog mit den Eigentümern und Nutzern gelingen kann. Mit der Einrichtung von „Runden Tischen“ soll ein stetiger Kontakt und Austausch gepflegt werden. Um die Umsetzung voranzutreiben, wurde ein Fünf-Punkte Instrumentenkasten (Anlage 4) erarbeitet. Er enthält Maßnahmen zur Optimierung des städtischen Ökokontos, zur Förderung des Flächentausches und zur Mobilisierung von Fördermitteln sowie Anreizinstrumente zur Unterstützung von freiwilligen Maßnahmen. Dieser Fünf-Punkte Instrumentenkasten ist eine Positionierung seitens Umweltreferat und Umweltamt und wurde in den oben erwähnten Werkstattgesprächen mit Landwirtschaft und Jagd zustimmend zur Kenntnis genommen. Verwaltungsintern müssen diese Instrumente umsetzungsorientiert ausgestaltet werden. Um eine ökologische Gewässerentwicklung zu forcieren, sollen außerdem Uferrandstreifen mit geeigneter Breite geschaffen werden. Ein integratives Gewässermanagement soll die unterschiedlichen Anforderungen harmonisieren und den Rahmen für eine nachhaltige Gewässerentwicklung und ökologische Gewässerpflege setzen. Nachdem der Biber die Auen im Gründlachtal wiederbesiedelt hat, soll dabei auch das bestehende Bibermanagement weiterentwickelt werden; auch um bestehende Problemlagen abgestimmt bewältigen zu können. Es ist beabsichtigt die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojektes zur Umsetzung der erwähnten Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes durchzuführen. Eine ökologische Gebietsbetreuung (siehe Biodiversitätsberatung gem. Art. 5d BayNatSchG (neu)) könnte dabei die unterschiedlichen Interessenslagen für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Möglichkeit zusammenführen. Bereits heute kann auf gute Kooperationsprojekte zwischen Landwirtschaft, Landschaftspflegeverband, Bürgeramt Nord sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltung verwiesen werden (wie beispielsweise Grabenpflege und Anlage von Blühstreifen im Bereich Neunhof). Diese Kooperation soll mit dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen verstetigt und weiter ausgebaut werden; auch unter Beteiligung der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung. 5 71 Ö 4 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg OBER1- • PER 0 5. APR. 2019 ■ ■ 5 - I Artftört zur DrrterSchrift vortegen Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 04.04.2019 Dr. Heimbucher / Schuh Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Auftrag der Stadt Nürnberg hat die Werkgemeinschaft Freiraum (WGF Landschaft) 2018 ein Entwicklungs­ konzept für eine multifunktionale Auenlandschaft im Gründlachtal erstellt. In einem Aktionsprogramm 2030 werden hier Entwicklungen für die Landwirtschaft, den Naturhaushalt und die Freizeitnutzung aufgezeigt, die eine Aufwertung des nördlichen Knoblauchslandes bewirken sollen. Dies soll unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung durch großenteils freiwillige Maßnahmen der Grundstückseigentümer und -Nutzer erfolgen und auch zu einer Verbesserung der Biodiversität führen. Die Anlage neuer Rad- und Wanderwege durch die landwirtschaftliche Flur, die Installation von Aussichtsplatt­ formen sowie Wasserspielplätzen und das Aufstellen von Informationstafeln wird dazu führen, dass weiterer Besucherverkehr in das bislang kaum für die Naherholung erschlossene Gebiet kommt woran keiner im Sinne der Natur und der Nutzer Interesse hat. Von den betroffenen Landwirten und den Naturschutzverbänden wird diese Entwicklung äußerst kritisch gese­ hen und eine Überarbeitung des Konzeptes in eine zuträgliche naturnahe- und ackerbauliche Nutzung gefordert. Die CSU Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Umweltausschuss über die aktuelle Planung so­ wie die Einwände der betroffenen Landwirte und der Naturschutzverbände und zeigt Lösungsmöglich­ keiten auf. en A19030600 Entwicklungskonzept Gründlachtal.docx 72 Ö 4 73 74 75 Ö 4 1.1 Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal Projekt begonnen Stand 13.05.2019 Strategischer Handlungsraum Äußere Landschaften Leitidee Natur- und Kulturlandschaften sichern, entwickeln und für die Naherholung zu qualifizieren Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften Handlungsfeld Aktionsplan Räumliche Einordnung Der Untersuchungsraum befindet sich im nördlichen Stadtgebiet, im Knoblauchsland, westlich der A3 und östlich der A73 Lageplan Untersuchungsraum Lage: Gemarkungen: Großgründlach, Neunhof, Boxdorf, Kraftshof Der Untersuchungsraum umfasst den Landschaftsraum entlang der Gründlachauen mit begleitenden Gräben und Zuflüssen (Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben, Kothbrunngraben) Fläche: 1.450 ha Planungsbereich mit rechnerischem Defizit an öffentlichen Grünflächen: PB 45/ 0, PB 46/ -2,9 ha, PB 47/ 0 ha, zum Teil PB 48/ -0,8 ha Lageplan Untersuchungsraum Nutzung und Qualität Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gewerbe (Schmalau), Siedlungen, Ökokontoflächen Besonderheit Wassergeprägte Auenlandschaft an der Gründlach mit zahlreichen Gräben und Nebengewässern, ökologisch wertvoller Raum, hohe Biodiversität, zumeist vernässte und grundwassernahe Standorte in den Gründlachauen, Wasserrückhaltung (Hochwasserschutz), historisch gewachsene, durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte, wertvolle Natur- und Kulturlandschaft im Knoblauchsland, großflächige Schwerpunkträume für Landschaftsentwicklung und Biotopverbundsystem, prioritäre Ausgleichsflächenkulisse für das städtische Ökokonto Lageplan Untersuchungsraum mit prioritärer Ausgleichsflächenkulisse gem. FNP, städtischen Ökokontoflächen und Überschwemmungsgebieten Quellenangaben: Stadtkarte: "© Stadtplanwerk der Mittelfränkischen Städteachse", Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: "© Bayerische Vermessungsverwaltung 2014" 76 1.1 Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal Projekt begonnen Stand 13.05.2019 Schwächen Wegenetz, Wegeanbindungen ans Gewässer, Landschaftsraum, Siedlungen, Reichswald und Umland, Flächenkonkurrenzen Stärken Ökologisches Aufwertungspotenzial, (vgl. auch Besonderheiten), Potenzial als extensiver Naherholungsraum sowie für eine extensive Landwirtschaft in Auenbereichen Ziele und Anforderungen Ökologische Aufwertung der wassergeprägten Auenlandschaft unter Beibehaltung und Fortentwicklung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung. Gründlachtal als multifunktionale und erlebbare Auenlandschaft entwickeln, unter Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Auenbereichen und unter Berücksichtigung der Aspekte des gesetzlichen Arten- und Hochwasserschutzes. Extensive Naherholungsinfrastruktur ausbauen und naturverträgliches Landschafts- und Wassererleben ermöglichen, unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange. Vernetzung des Wegesystems verbessern Gewässer als Landschaftskorridore entwickeln, besondere Zielorte schaffen, landschaftliche Zäsuren und wichtige Blickund Sichtachsen freihalten, Ökokontoflächen bündeln. Arbeitsgrundlage für das städtische Ökokonto, das gesamtstädtische Artenschutzkonzept (in Arbeit), weitere Fachplanungen sowie Grundlage für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene schaffen. Abb. Erreichbarkeit und Wegenetz an der Gründlach Auszug aus dem Gutachten „Baustein am Wasser“ 2014 (bgmr) Abb. Leitbild „Das Gründlachtal als erlebbare Auenlandschaft entwickeln“ aus dem „Vertiefendem Baustein Wasser zum Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ 2014 (bgmr) Foto: Gründlachtal Ost (Sooswiesen) Finanzierung, Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum, UwA/1- Haushalstsmittel Bürger- und Akteursbeteiligung Bürgerbeteiligung (Bürgerspaziergänge) Oktober 2017 Akteursbeteiligung (Expertenrunden, Werkstätten und Gespräche mit der Landwirtschaft) 2018 / 2019 Präsentation im Naturschutzbeirat 2018 2016 bis Mitte 2019 Konzeptionelle Planung; Grundlagenermittlung, Entwicklungskonzept 2019 ff Objektplanung, Umsetzung 1. Grundlagenermittlung im Gründlachtal, Entwicklungskonzept 2. Objektplanung 3. Umsetzung Zeitplan Vorgehensweise Planerische und rechtliche Vorgaben Federführung Aktueller Sachstand Projekt in Ausschüssen 1. UwA 2. und 3.: Unterschiedlich, je nach Projekt/Maßnahme Grundlagenermittlung im Gründlachtal fertiggestellt Entwicklungskonzept fertiggestellt WA SÖR 4/17, AfS: 5/17, UmwA: 5/17, 7/17, 7/19 Quellenangaben: Stadtkarte: "© Stadtplanwerk der Mittelfränkischen Städteachse", Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: "© Bayerische Vermessungsverwaltung 2014" 77 Ö 4 Fü n f - P u n k t e I n s t r u m e n t e n k a s t e n 1. Städtisches Ökokonto Das Umweltamt will: − − Die „institutionelle Sicherung“ als Alternative zum Flächenerwerb nutzen. − − Produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen. − − Biolandbau auf bisher intensiv genutzten Ackerflächen im Schwerpunktgebiet als Ökokontomaßnahmen anerkennen, wenn dabei geeignete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität durchgeführt werden. 2. Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz Das Umweltamt will: − − Die Modalitäten für Flächentausch so anpassen, dass hierdurch die Schaffung von Ausgleichsflächen innerhalb der Schwerpunktgebiete erleichtert wird. − − Verstärkt naturschutzfachlich wertvolle Flächen erwerben. − − Die Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen zur Förderung des Biotopverbundes anerkennen. 3. Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen Das Umweltamt will: − − Ein unbürokratisches kommunales Förderprogramm zur Beförderung der Artenvielfalt und der Biodiversität in Dorf, Feld und Flur einrichten (Anlage von Blühstreifen, naturschutzfachlich gewünschte Beweidung, etc.). − − Eine digitale Plattform zur privaten Finanzierung (Crowdfunding) freiwilliger Umweltleistungen einrichten, die die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes befördern. 4. Mobilisierung von Fördermitteln Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes müssen zusätzliche Mittel mobilisiert und akquiriert werden. Das Umweltamt verfolgt dabei folgende Schwerpunktthemen: − − Beweidungskonzept (z.B. Wanderschäfer) − − Anbau alter, angepasster Kultursorten, ressourcenschonender Anbau − − Verbesserung des Zusammenwirkens zw. Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung 5. Werkstätten / Runder Tisch Landwirtschaft Aus dem umfassenden Portfolio des Entwicklungskonzeptes sollen zunächst folgende Ziele vorangetrieben werden: − − Sicherung der Bodenbrüterbestände − − Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur − − Verbesserung des Zustandes der Gewässer 78 Fü n f - P u n k t e I n s t r u m e n t e n k a s t e n 1. Städtisches Ökokonto Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: − − Abstimmung mit Rechtsamt bezgl. institutioneller Sicherung und produktionsintegrierter Maßnahmen. − − Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. − − Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkataloges zur Anerkennung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Biolandbau. 2. Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: − − Mit Kämmerei, Liegenschaftsamt, Landschaftspflegeverband und ggf. weiteren Dienststellen die Modalitäten des Flächentausches klären. (Ziel: Implementierung dieser Biodiversitätsstrategie in das Strategische Liegenschaftsmanagement, SIM) − − Die Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen vorantreiben. − − Optionen für die Bewertung von Ökosystemleistungen bei der Flächenbewertung prüfen. 3. Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: − − Einen Katalog förderfähiger Maßnahmen aufstellen. −− Nach Möglichkeit die digitale Plattform in die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ einbinden. − − Das Förderprogramm in die zukünftige Biodiversitätsstrategie einbinden. 4. Mobilisierung von Fördermitteln Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: − − Kontakt mit AELF, Bauernverband und Erzeugergemeinschaft bezgl. möglicher gemeinsamer (Förder)Projekte aufnehmen. − − Einen Projektantrag zur Schnittstelle Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung als Teil der zukünftigen Biodiversitätsstrategie prüfen und initiieren. 5. Werkstätten / Runder Tisch Landwirtschaft Das Umweltreferat und das Umweltamt bieten an: − − Zur Verstetigung des Dialoges mit der örtlichen Landwirtschaft und zur weiteren Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einen „Runden Tisch“ als regelmäßige Gesprächsplattform einzurichten. 79 Ö 4 Gründlachtal Entwicklungskonzept AUE GEMÜSE WASSER KULTUR NATUR FREIZEIT Multifunktionale Auenlandschaft 80 Auftraggeber: Stadt Nürnberg Umweltamt Umweltplanung Lina-Ammon-Straße 28 90471 Nürnberg Bearbeitung durch: WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de ifanos concept & planung Bärenschanzstraße 73 RG 90429 Nürnberg ifanos@ifanos-concept.eu Nürnberg, den 17.05.2019 81 EINFÜHRUNG 5 VORGEHEN 11 AKTEURSBETEILIGUNG 17 DATENBASIS 65 KONFLIKTANALYSE 75 LEITBILD 93 ENTWICKLUNGSKONZEPT 131 MASSNAHMENKATALOG 177 UMSETZUNG 235 AKTIONSPROGRAMM 2030 257 VERZEICHNISSE UND NACHWEISE 271 GESONDERTER KARTENTEIL (A3) 82 83 Einführung 84 Einführung Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal Die Gründlach mit ihren begleitenden Gräben und Zuflüssen und umliegenden Orten Boxdorf, Großgründlach, Kraftshof und Neunhof ist ein Natur- und Kulturraum mit herausragenden Qualitäten. Die Gründlach ist Teil des traditionsreichen Knoblauchslandes, einer Jahrhunderte alten Gemüsebaulandschaft und ihre Aue stellt gleichzeitig eine naturnahe und erlebbare Landschaft dar, die es zu stärken gilt. Das Knoblauchsland ist überwiegend unter gartenbaulicher Kultur. Entgegen anderen Gemüseanbaugebieten ist das nördliche Knoblauchsland kleinteilig und in den Kulturen vielgestaltig. Weite Teile werden heute künstlich bewässert. Der Anteil an Unterglasanbau ist im Umfeld der Gründlach sehr gering. Die Besonderheiten des Freilandgemüseanbaus bieten für bodenbrütende Vogelarten hervorragende Lebensraumbedingungen. So konnten sich im Knoblauchsland bedeutsame Bestände von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze entwickeln. Gleichzeitig agieren der Gemüseanbau und die Landwirtschaft in einer sensiblen, in Abschnitten von hoch anstehendem Grundwasser und von regelmäßigen Überschwemmungen geprägten Landschaft. Für die Stadt Nürnberg hat das Knoblauchsland eine besondere Bedeutung. Entgegen der dichten Kernstadt, in der nur wenige Grün- und Freiflächen vorhanden sind, findet man einen Steinwurf weit vom engen Stadtgebiet entfernt Dörfer in einer weiträumigen Landschaft. Diese großzügigen, gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen wirken für das Stadtklima entlastend und bieten Naherholung auf kurzen Wegen. Für die Stadtbevölkerung ist das Knoblauchsland der Garten in dem „ihr“ Gemüse wächst, das dann auf den Wochenmärkten oder direkt im Hofladen angeboten wird. Die Stadt bemüht sich schon seit vielen Jahren um den Erhalt und die ökologische Entwicklung des Gründlachtals und dessen Umgebung. Das Projekt „Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ baut auf diesen langjährigen Bemühungen auf. Es umfasst die vier Gemarkungen Boxdorf, Großgründlach, Kraftshof und Neunhof. Im Mai 2017 wurden die Unternehmen WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH und ifanos concept & planung aus Nürnberg vom Umweltamt der Stadt Nürnberg mit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes beauftragt. 6 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 85 Einführung Aspekte des Entwicklungskonzeptes Aspekte des Entwicklungskonzeptes Für die Stadt Nürnberg stellt sich die Frage des zukünftigen Umganges mit den Qualitäten dieses für das gesamte Stadtgebiet bedeutsamen Landschaftsraums. Die Leitidee ist das gelungene Neben- und Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft. Das Entwicklungskonzept ist damit ein integratives Konzept. Dies bedeutet, unterschiedliche Aspekte und Anforderungen an die Auenlandschaft zu berücksichtigen und verträglich zusammenzuführen, wobei auf den naturschutzfachlichen Gesichtspunkt das Hauptaugenmerk gerichtet ist. Die wichtigen Aspekte des Entwicklungskonzeptes sind: - Biotopentwicklung und Artenschutz - Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz - Vielfalt in Landwirtschaft und Gemüsebau - Landschaftserleben und Naherholung - Kulturlandschaft und lebenswerte Orte Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes sollen zukünftig in die Fachplanungen und Konzepte der Stadt einfließen. So sollen z.B. die Ziele des Masterplans Freiraum, das städtische Ökokonto und das gesamtstädtische Artenschutzkonzept in der Umsetzung befördert werden. Bei der Maßnahmenentwicklung wurden die zahlreichen vorhandenen Grundlagen berücksichtigt. Starke Berührungspunkte mit dem Entwicklungskonzept haben insbesondere das Agrarstrukturelle Gutachten Knoblauchsland und die Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland. Diese Konzepte formulieren u.a. für die vier Gemarkungen räumliche Ansprüche. Mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept sind nunmehr neben den agrarstrukturellen und stadtplanerischen Zielen auch landschaftsbezogene Zielsetzungen für die vier Gemarkungen formuliert. Diese sind von Flächennutzern, Akteuren, Institutionen und Politik zukünftig in die Überlegungen und Planungen mit einzubeziehen. 86 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 7 Einführung Das Untersuchungsgebiet GROSSGRÜNDLACH NEUNHOF BOXDORF KRAFTSHOF Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet 8 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 87 Einführung Das Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet Beim Gründlachtal handelt es sich um eine Tallandschaft im äußersten Norden des Stadtgebietes an der Stadtgrenze zu Fürth bzw. zu Erlangen. Es ist Teil des nördlichsten Bereichs des Knoblauchslandes, des traditionellen Gemüseanbaugebietes der Stadt Nürnberg. Der Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 1.450 ha und umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof, Boxdorf und Kraftshof. Herzstück des Untersuchungsgebiets ist die Gründlach mit den begleitenden Gräben und Zuflüssen wie Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben, Kothbrunngraben, Schwalbenzahlgraben. Das Gebiet ist im Norden, sowie nach Nordosten und Osten von der großflächigen Waldlandschaft des Sebalder Reichswaldes umschlossen. Kleinere Ausläufer des Nürnberger Reichswaldes ragen in das Untersuchungsgebiet hinein, sodass die Landschaft sich weitestgehend offen gestaltet. Der Irrhain des Pegnesischen Blumenordens zieht sich als Waldfinger in die umgebende Ackerlandschaft. Kleinparzellierte gartenbauliche Nutzung, Landwirtschaft und die Gründlach mit begleitenden Ufergehölzen und Wiesen prägen die Eigenart der Landschaft. Grünland kommt fast ausschließlich in den Auen der Gewässer vor. Zwischen dem nördlichen und südlichen Untersuchungsgebiet gibt es deutliche Unterschiede. Begünstigt durch die Flurneuordnung mit Wegebau und modernen Bewässerungsanlagen finden sich um Kraftshof, Neunhof und Boxdorf ertragsstarke, überwiegend Vollerwerbsbetriebe mit z.T. Anbau unter Glas. Die Flächen um Kleingründlach, Großgründlach, Reutles und nördlich von Neunhof waren nicht an der Flurneuordnung beteiligt, was insbesondere im Ausbaustandard des Wegebaus deutlich spürbar ist. In Großgründlach ist der Gemüseanbau nicht die vorherrschende Bewirtschaftung. Hier finden sich noch die wenigen tierhaltenden Betriebe. In Großgründlach und Neunhof ist der Anteil der Nebenerwerbler und Zuerwerbler auch etwas höher als im südlichen Gebiet. Im Untersuchungsgebiet leben insgesamt ca. 9.800 Einwohner, wobei Großgründlach mit ca. 4.700 Einwohnern der einwohnerstärkste Ort ist. Der Raum trägt mit den flächenhaften, an die Altorte angelagerten Wohngebieten, den Gewerbe- und Industrieflächen sowie den Verkehrswegen deutlich suburbane Merkmale. Die Dörfer Neunhof, Kraftshof, Reutles, und Kleingründlach mit den alten Ortskernen konnten ihre ursprüngliche Struktur noch weitgehend bewahren. 88 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 9 89 Vorgehen 90 Vorgehen Bearbeitungsschritte Bearbeitungsschritte Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes erfolgt in fünf aufeinander aufbauenden Schritten unter Beteiligung von unterschiedlichen Akteuren (siehe Kapitel Akteursbeteiligung | S. 17). ANALYSE In der Analyse wurden alle verfügbaren Daten erfasst und soweit noch erforderlich für das Untersuchungsgebiet aufbereitet. Im Ergebnis kann sich das Entwicklungskonzept auf eine breite Datenbasis abstützen, die es erlaubt den Raum zu bewerten sowie Konflikte und Potenziale abzuleiten. Die verwendeten Grundlagen sind im Kapitel Verzeichnisse und Nachweise abgebildet (siehe Kapitel Datenbasis | S. 65). KONFLIKTE Das Entwicklungskonzept soll umsetzungsbezogen entwickelt werden. Dies setzt die Kenntnis aktueller bzw. zukünftiger, mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes verbundener konfliktärer Situationen voraus. Im Zuge der Konfliktanalyse werden Konflikte zwischen den für das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal relevanten Funktionen, inkl. bestehender und geplanter Nutzungen analysiert, beschrieben und soweit als möglich verortet. Ziel ist es, zukünftige Konflikte soweit möglich zu vermeiden, wechselseitiges Verständnis zu fördern und wo möglich, Maßnahmen zur Bewältigung bestehender Konflikte aufzuzeigen (siehe Kapitel Konfliktanalyse | S. 75). ZIELE Die Zielfindung baut auf den spezifischen Prägungen und insbesondere auf den Potenzialen des Raumes für die Entwicklung einer multifunktionalen Auenlandschaft sowie auf der Kenntnis der wesentlichen Konflikte auf. Als räumlicher Bezug wurde auf die in der Grundlagenermittlung abgeleiteten, weitgehend homogenen Landschaftsraumeinheiten1 zurückgegriffen. Potenziale Für diese Landschaftsraumeinheiten lassen sich aus der Analyse der aktuellen Gegebenheiten jeweils spezifische Potenziale ableiten. Folgende thematische Analysen bilden hierzu die Basis: Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge - Gewässerschutz, Grund- und Hochwasserschutz, Bodenschutz - spezifische Lebensräume mit Zielarten (Ackerlebensräume, Feucht- und Nasswiesenlebensräume, Sandlebensräume, Waldränder, Gehölze, Streuobst) Erholung - Stadtnahe Erholung und wohnumfeldbezogene Erholung - Wassererlebnis und Landschaftserlebnis - Naturerfahrung 12 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 91 Vorgehen Bearbeitungsschritte Identität / Kulturlandschaft - Ortsränder und Ortsmitten - Besonders wertvolle Kulturlandschaft - Identitätsstiftung Leitbilder und Ziele Mit Kenntnis der Potenziale und der Konflikte können Ziele formuliert und Handlungsansätze gefunden werden, um die noch nicht ausgeschöpften Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Entwicklungskonzeptes zu befördern. Diese Ziele wurden für jede Landschaftsraumeinheit gesondert dargelegt. Ausdruck und Zusammenfassung dieser Zielsetzungen sind räumliche Leitbilder als Grundlage für die angestrebte, zukünftige Entwicklung jeder Landschaftsraumeinheit. Die Leitbilder sind als eine „Vision“ bzw. Idealzustand beschrieben, also als ein zukünftiges Bild, wohin sich die Landschaft im Untersuchungsgebiet idealerweise entwickeln sollte. In der Summe aller Leitbilder der Landschaftsraumeinheiten entsteht ein räumliches Leitbild für die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (siehe Kapitel Leitbild | S. 93). ENTWICKLUNGSKONZEPT MIT MASSNAHMEN Das Entwicklungskonzept umfasst in einem ersten Teil aus der vorangegangenen Analyse ermittelte Maßnahmenkulissen, also Räume in denen aufgrund von Konfliktsituationen, herausragenden Funktionen der Auenlandschaft oder der Sensibilität der Standorte spezifische Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Für diese Kulissen sind die jeweilige Herleitung und Begründung dargelegt sowie der erforderliche Handlungsbedarf beschrieben (siehe Kapitel Entwicklungskonzept | S. 131). In einem zweiten Teil werden die den Maßnahmenkulissen zuzuordnenden einzelnen Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern beschrieben. Die Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Analyse und des multifunktionalen Ansatzes des Entwicklungskonzeptes in Maßnahmen zum abiotischen und biotischen Landschaftsgefüge, zur Erholung sowie Maßnahmen für die Identität und Kulturlandschaft (siehe Kapitel Maßnahmenblätter | S. 177). Die Gesamtheit aller Maßnahmen st in einem Maßnahmenplan im Maßstab 1 : 5.000 zusammengefasst dargestellt. 92 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 13 Vorgehen Bearbeitungsschritte Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise 14 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 93 Vorgehen Bearbeitungsschritte UMSETZUNG Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert auf verschiedenen Ebenen die Bereitschaft zum Handeln und ggf. zur Anpassung oder Neuausrichtung vorhandener Instrumente. Eine Beförderung der Umsetzung wird insbesondere gesehen in - dem städtischen Ökokonto in Verbindung mit Artenschutzmaßnahmen (siehe Kapitel Umsetzung | Strategie Ökokonto | S. 236) - der Gestaltung kooperativer Formen der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft (siehe Kapitel Umsetzung | 5-Punkte-Programm Landwirtschaft | S. 245) - der Entwicklung neuer Strategien (siehe Kapitel Umsetzung | Strategien zur Unterstützung der Umsetzung | S. 248) - die Weiterentwicklung und der Erweiterung des vorhandenen Umsetzungsinstrumentariums (siehe Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254) - in initialen Projekten die für die weitere Umsetzung des Entwicklungskonzeptes werben (siehe Kapitel Aktionsprogramm 2030 | S. 257) 94 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 15 95 Akteursbeteiligung 96 Akteursbeteiligung Einführung Einführung Das Entwicklungskonzept wurde unter Beteiligung maßgeblicher Akteure erstellt. Die Einbindung von Akteuren, die über vertiefte Kennnisse des Raumes, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die dort handelnden Personen verfügen, hilft Wissenslücken zu schließen und die Qualität des Konzeptes zu verbessern. Sie ist Teil eines transparenten Planungsprozesses und Basis zur Beförderung der Akzeptanz der Ziele des Entwicklungskonzeptes und zu dessen Umsetzung. Der Dialog mit dem Auftraggeber, den Landwirten vor Ort, den lokalen Entscheidungsträgern aus Land- und Forstwirtschaft, verschiedenen Fachdienststellen der Stadt Nürnberg, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie der Bürgerschaft erfolgte in unterschiedlichen Beteiligungsformaten. Die jeweils teilnehmenden Stellen sind der nachfolgenden Dokumentation zu entnehmen. Steuerungsgruppe Zur Steuerung des Planungsprozesses wurde eine Lenkungsgruppe unter Teilnahme von Vertretern und Vertreterinnen von UwA/1 und UwA/3 und dem Planerteam eingerichtet, die die Erstellung des Entwicklungskonzeptes durch regelmäßige Abstimmung begleitet haben. Informationsgespräche Landwirtschaft Die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes betreffen in vielen Fällen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bereits mit Beginn der Arbeiten und mit Abschluss des Entwicklungskonzept wurden daher mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV Kreisverband Nürnberg) als Multiplikatoren, den örtlichen Landwirten sowie den Jagdpächtern die wesentlichen Zielsetzungen und Ergebnisse des Konzeptes diskutiert. Bürgerspaziergänge Für die Bürger im Untersuchungsgebiet wurden in jeder Gemarkung Bürgerspaziergänge angeboten. Ziel war an konkreten Orten über das Entwicklungskonzept und dessen Motive zu informieren sowie Erwartungen und Vorstellungen, aber auch Befürchtungen bei den Teilnehmenden abzufragen. Die Ergebnisse aus den vier Spaziergängen sind nachfolgend dargelegt. Expertenrunden In Form von Expertenrunden zu den Themen Naturschutz, Ökokonto / Artenschutz, Erholung und Wasserwirtschaft sowie Informationsgesprächen zu den Themen Artenschutz mit der Regierung von Mittelfranken und Landwirtschaft mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wurden im Entwicklungskonzept zu berücksichtigende Rahmenbedingungen und spezielle Kenntnisse zum Raum abgerufen sowie wichtige Fragestellungen geklärt. Gleichzeitig wurden die beteiligten Behörden, Vereine und Verbände frühzeitig von dem Entwicklungskonzept und dessen Zielsetzungen in Kenntnis gesetzt. Die Ergebnisse aus den Gesprächen sind nachfolgend dargelegt. 18 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 97 Akteursbeteiligung Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft am 03.+26.07.2017 Teilnehmer: - Vertreter Bayerischer Bauernverband - Vertreter der Land- und Forstwirtschaft - Umweltamt, Stadt Nürnberg - Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg Am 03.07. und am 26.07.2017 fanden einführende Informationsveranstaltungen statt mit dem Ziel, Vertreter der Landwirtschaft bereits mit Projektstart über die Zielsetzungen und das beabsichtigte Vorgehen des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft zu informieren. Einleitend wurden seitens der Stadt und der Planer erläutert dass: - das Entwicklungskonzept ein gemeinsames Projekt der Stadt unter der Federführung des Umweltamtes ist, auf zahlreiche Grundlagen aufbaut und weitere in Planung befindliche Grundlagen Berücksichtigung finden werden. - das Entwicklungskonzept Ausfluss des Masterplans Freiraum ist. In dessen Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ wurde das Projekt für das nördliche Stadtgebiet als prioritär beurteilt. - der Begriff „multifunktional“ darauf hinweist, dass neben dem verbreiteten Gemüseanbau diese Landschaft noch für weitere Themen wie z.B. Wasser, Kultur, Natur und Naherholung wertvoll ist, und damit an die Landschaft seitens der Gesellschaft viele Anforderungen gestellt werden. - als wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft gesehen wird. - das nördlichen Knoblauchsland das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaftung ist, und deshalb auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen ist. Wichtige Ergebnisse des Meinungsaustauschs Die Landwirtschaft signalisierte grundsätzlich Interesse in der Mitarbeit. Es soll für den Artenschutz gemeinsam etwas erreicht werden. - Gemeinsames Ziel ist die Kulturlandschaft in Nutzung zu halten. - Da Maßnahmen zur Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft nur gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden können, ist eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit wichtig. Die in jüngster Vergangenheit seitens des LPV durchgeführte Grabenräumung wird als gutes Beispiel für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landwirtschaft herausgestellt. - Das Konzept bietet die Chance der Bewältigung oder Entflechtung vorhandener Konflikte. - Es werden bereits freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung von Biodiversität, zum Artenschutz und zur Umweltbildung durchgeführt. Bei der Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen werden flexible Lösungen, die den Betriebsablauf berücksichtigen, als zwingend erachtet. Eine inhaltliche und zeitliche Flexibilität der Maßnahmen ist dabei bedeutsam. - Die Landwirtschaft sieht im Flächentausch ein geeignetes Instrument zur Generierung von Flächen für den Naturschutz. - Die aktuell praktizierte Naherholung in der Flur wird als weitgehend unproblematisch betrachtet. Seitens der Landwirtschaft werden das Entwicklungskonzept und dessen Zielstellungen auch skeptisch beurteilt: - In der Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzern hat die Produktion von Feldfrüchten Vorrang. - In großen Teilen des Gebiets wurden seitens der Landwirtschaft durch Wegebau und Beregnungsanlagen hohe Investitionen getätigt, die für die Landwirtschaft und den Gemüsebau ein großes Entwicklungspotenzial bieten. - Landwirtschaftliche Flächen sind knapp. Der Kauf, insbesondere von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsflächen der Stadt wird daher äußerst kritisch gesehen. Bei Flächenankäufen sollen deshalb die Belange der Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden. 98 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 19 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Bürgerspaziergang Großgründlach am 05.10.2017 STATION 1: BÜRGERAMT NORD BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben. STATION 2: ALLEE HALLERSCHLOSS KULTURLANDSCHAFT An Hand von Karten wird der Begriff Kulturlandschaft und die Veränderung der Landschaft zwischen Schloss und Irrgarten erläutert. Das Knoblauchsland ist eine, von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Im Bereich von Großgründlach sind z.B. trotz der intensiven Nutzung historische Landschaftselemente wie Schloss, Allee, Weiher, Mühlbach, Obermühle, Sarkophag KLEINGRÜNDLACH 4 Kleingründlach 3 Schwemmweiher / Stöckelwiesen Irrgarten 5 Naturnahe Gründlach 6 2 Allee Hallerschloss Bürgeramt Nord 1 7 Herrenwiese GROSSGRÜNDLACH 9 Ortsmitte Großgründlach 8 Renaturierte Gründlach Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen 20 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 99 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge weitgehend noch erhalten geblieben aber auch die Blickbeziehungen zwischen den Elementen. Auch die Landschaftsnutzung ist in diesem Bereich im Vergleich zu Karten aus dem Jahr 1862 weitgehend unverändert. Daraus kann auf die Bedeutung von historischen Kulturlandschaften für die Gesellschaft und insbesondere für die Bürger vor Ort geschlossen werden. Diese vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen. Die Anerkennung der kulturlandschaftlichen Leistungen und deren Erhalt sind u.a. Zielsetzungen des Projekts. Im Umfeld der Station 2 kommen verschiedene Grünlandtypen vor, anhand derer typische Pflanzenarten vorgestellt werden, die jeweils von einem bestimmten Feuchtezustand des Bodens, z.B. frisch, frisch-feucht, feucht oder nass, abhängig sind. Diskussion Der Wert der Kulturlandschaft und deren Erhalt werden von den Teilnehmern als positiv bewertet. Es wird aber auch die Frage aufgeworfen, was mit der Landschaft passiert, wenn die Landwirte diese nicht mehr bewirtschaften oder pflegen. Es gibt vor allem Probleme mit Hundehaltern. Der Bereich Großgründlach wird stark von extra anreisenden Hundehaltern aus dem Raum Erlangen genutzt. Es ist auch oft zu beobachten, dass Fußgänger und Hundeführer abseits der Wege und über die landwirtschaftlichen Flächen laufen. Die Auenlandschaft ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für unterschiedlichste Erholungssuchende. Am Herdegenweg zeigt sich, dass Erholungsnutzung nicht konfliktfrei ist. Großgrünlach mit dem Hallerschloss und der St. Laurentius-Kirche ist eines der Postkartenmotive des Knoblauchslandes. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft ist stadtweit von hoher Bedeutung. „Gassi gehen“ ist ein ernst zu nehmendes Problem in Feld und Flur und für den Artenschutz, das im Rahmen des Entwicklungskonzeptes thematisiert werden muss. Der Herdegenweg zwischen Groß- und Kleingründlach wird auf Grund der Oberflächenbefestigung mit Asphalt auch von E-Bikes und Mopeds genutzt. Aus dem Teilnehmerkreis kam die Anregung den Weg wassergebunden herzustellen. Weiterhin sollten die vorhandenen Durchlässe saniert werden, um die östlichen Flächen besser zu entwässern. Von Seiten der Landwirte wird auf die steigenden Pachtpreise durch Flächenkonkurrenz, z.B. Biogasanlagen, hingewiesen. Es werden auch Befürchtungen geäußert, dass durch das Entwicklungskonzept Bewirtschaftungseinschränkungen auf die Landwirte zukommen. Steigende Pachtpreise durch Flächenkonkurrenz sind bereits Realität. Das Entwicklungskonzept sollte hier nicht verschärfend wirken. Die Grünlandflächen im Umfeld werden derzeit eher extensiv genutzt. Dies geschieht auch auf Grund des relativ feuchten Standortes. Es wird darauf hingewiesen, dass es unter den derzeitigen Bedingungen (Fördermittelanträge, erschwerte Nutzungsbedingungen, wenig Mehrwehrt) immer schwerer wird, die Flächen wirtschaftlich zu nutzen. Es stellt sich langfristig die Frage, wie es dann mit dem "Postkartenmotiv" weitergeht. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 21 100 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge STATION 3: SCHWEMMWEIHER / STÖCKELWIESEN BIODIVERSITÄT An Hand verschiedener Karten werden das Vorgehen des Konzeptes und speziell Erkenntnisse zur Vegetation anhand der im gesamten Bearbeitungsgebiet in den Jahren 2016 und 2017 flächendeckend erhobenen Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erläutert. Aus den hier aufgenommenen Nutzungstypen wie z.B. Wirtschaftswiese, Feuchtwiese, Nasswiese, lassen sich Schlüsse auf die ökologische Wertigkeit einzelner Flächen ziehen. Anhand der Bodenkarte kann deutlich der Zusammenhang zwischen lokalen Bodenverhältnissen und der Nutzung gezeigt werden. Die Nutzung als Acker oder Grünland ist nicht zufällig, sondern insbesondere abhängig von den lokalen Boden- und Wasserverhältnissen. Feuchte Böden erlauben z.B. keine Ackernutzung. Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Es wird deutlich, dass das Vorkommen von Brutvögeln im Knoblauchsland an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle. Diskussion Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit Bauland da ausgewiesen wurde, wo Kiebitze am häufigsten von Bürgern gesehen wurden. Bei Planungen ist der Artenschutz heute besonders zu beachten. Es wurden von den Teilnehmern Befürchtungen geäußert, dass „ihre“ Landschaft bald nur noch aus Ausgleichsflächen für neue Wohngebiete der Stadt Nürnberg besteht. Aufgabe des Konzeptes ist u.a. die Suche nach geeigneten Ausgleichsmöglichkeiten. STATION 4: KLEINGRÜNDLACH Die Station musste aufgrund kurzfristiger Unzugänglichkeit entfallen. STATION 5: IRRGARTEN FEUCHTLEBENSRÄUME An Hand es Irrgartens konnte die Entwicklung von Feuchtlebensräumen und die Bedeutung deren Pflege erläutert werden. Im Umfeld des Irrgartens liegen mehrere Feuchtflächen, z.T. verfüllte Teiche. Diese Flächen haben als Sukzessionsflächen, d.h. als Entwicklungsflächen, eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Besonders wichtig ist an dieser Stelle die Vernetzung von unterschiedlichen Lebensräumen (Sukzessionsflächen, Wiesen, Wald, Wasser). Allerdings stellt sich die Frage nach einer geeigneten Pflege. Bei fehlender Pflege stellt sich langfristig Wald ein und die derzeit vorkommenden Tier- und Pflanzarten werden durch andere Arten verdrängt. 22 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 101 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Diskussion Bis in die 1960er Jahre wurde die Sukzessionsfläche als Wiese genutzt, obwohl die Fläche sehr nass ist. Die Bewirtschaftung lohnte nicht mehr und wurde aufgegeben. Es kam vermehrt Schilf auf. Kurzzeitig wurde die Fläche noch als Pferdekoppel genutzt. Nachdem auch diese Nutzung endete, wuchsen Gehölze. Für die Teilnehmer stellt sich die Frage, ob man immer alles pflegen muss oder ob Landschaftsveränderungen nicht einfach hingenommen werden sollten. Landschaft verändert sich ohne Zutun des Menschen beständig. Um wertvolle Lebensräume langfristig zu erhalten müssen gezielt Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. STATION 6: NATURNAHE GRÜNDLACH MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER Naturnahe Gewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht überall zu finden. Die Gründlach ist in Teilen noch als naturnah zu bezeichnen. An Hand der Gewässerstrukturgütekarte werden den Teilnehmern die Merkmale und Kriterien von Gewässerstrukturen erläutert. Gewässersäume aus Auwäldern sind u.a. Kennzeichen für naturnahe Fließgewässer. Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern 2017 die Libellenfauna kartiert. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten, die Lebensweise sowie deren Bedeutung als Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern erläutert. Diskussion Der Waldbestand des Irrgartens sowie die umliegenden Wiesen Die Möglichkeit Natur erfahren zu und Weiher sind für viele der Teilnehmer wichtige Räume können ist für Erwachsene und insbesondere für Kinder von großer Wichtigkeit. für die Naherholung. Es wird berichtet, dass Eltern die hier flache und zugängliche Gründlach gezielt aufsuchen, um ihren Kindern Naturerfahrung zu ermöglichen. Die durch den Wald führenden, nicht ausgebauten Pfade sind häufig die Begrenzung ehemaliger Teiche. Der Wald selbst, obwohl vom Menschen gemacht, wird von einzelnen Teilnehmern als „wild und ursprünglich“ und deshalb als attraktiv empfunden. Die Landschaft wird als schön und erlebnisreich wahrgenommen, als eine Landschaft, die sich in jeder Jahreszeit immer wieder anders darstellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Waldbereichen die erforderliche Verkehrssicherungspflicht den Eigentümern häufig Probleme bereitet. STATIONEN 7 HERRENWIESE Am Beispiel der Herrenwiesen wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert. Neben feuchten Lebensräumen kommen auf grundwasserfernen Standorten auch trockene Vegetationstypen wie Mager- und Trockenrasen vor. STATIONEN 8: RENATURIERTE GRÜNDLACH An der Station 8 wird mit den Teilnehmern die Bedeutung innerörtlicher Gewässerrenaturierungen als Teil des örtlichen Freiraumangebotes und der Gewässererlebbarkeit diskutiert. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 23 102 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge STATION 9: ORTSMITTE GROSSGRÜNDLACH Die Station musste aus Zeitgründen entfallen. ABSCHLUSSDISKUSSION IM MUSEUM WÄCHTERHAUS Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt. - Bei den Bürgern besteht eine Grundskepsis, dass das Konzept der Vorbereitung von Bauflächen dient. - Bei den Bürgern besteht eine grundsätzliche Befürchtung, dass durch das Konzepte Einschränkungen oder Auflagen auf die Grundstückseigentümer zukommen. - Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass sie bei der Pflege und dem Unterhalt von Flächen unterstützt werden. - Es wird nochmals auf den Konflikt Naherholung (Hunde, Müll) und Gemüsebau und Landwirtschaft hingewiesen. - Es wird keine weitere Erholungserschließung im Bereich des Irrgartens gewünscht. Die Diskussion in Schlagworten Bauflächen - Keine neuen Baugebiete ringsum Gründlach gewünscht - Zuzug von vielen neuen Einwohnern befürchtet - Neue Gewächshausflächen werden negativ gesehen, da hierfür Ausgleichsflächen gebraucht werden, die wiederum der Landwirtschaft entzogen werden. Freizeit - Ausufernde Freizeitnutzung befürchtet, z.B. Zunahme Mountainbike - Hundeproblematik und Hundetourismus als zentrales Problem Landwirtschaft und Kulturlandschaft - Eigentümer / Nutzer wollen selbst über die Nutzung der Felder bestimmen - Erhalt des derzeitigen Zustandes ist Ziel - Unterstützung wird erwartet, damit alles so (wertvoll) bleibt wie es ist - Die bei vielen vorhandene Vorstellung, wie Landwirtschaft sein soll, ist romantisch verklärt 24 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 103 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Entwicklungskonzept - Folgen des Konzeptes für Grundeigentümer schwer einschätzbar - Umsetzung des Entwicklungskonzeptes als wichtiges Ziel - Fördern von Zielen, statt Vorschriften erteilen Einzelmaßnahmen - Beseitigung Wasserstau am Herdegenweg - Erhalt des Teiches Biotop 1565 sinnvoll, wenn die Feuerwehr Wasser zuleiten muss? - Bibermanagement in Großgründach Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 25 104 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Bürgerspaziergang Neunhof am 07.10.2017 STATION 1: DORFPLATZ NEUNHOF BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben. STATION 2: LACHGRABEN KULTURLANDSCHAFT Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862, der Situation heute und der aktuellen Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Die sog. Landgräben, zu denen auch der Lachgraben zählt, wurden schon früh vom Menschen z.B. zur Speisung von Teichen oder Mühlen genutzt. Der Lachgraben ist ein typischer Kreuzäckerstraße 4 Ochsengraben 6 Gründlach 3 5 Reitsport in Neunhof 7 Betrieb Ell Lachgraben 2 Parkplatz am Dorfplatz 1 NEUNHOF Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen 26 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 105 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Es besteht ein verpflichtender Auftrag der EU die Gewässer in einen guten Zustand zurückzuversetzen. Die Stadt Nürnberg und das Wasserwirtschaftsamt haben für einzelne Gewässer sog. Gewässerpflegebzw. Gewässerentwicklungspläne erstellt. Entwässerungsgraben der landwirtschaftlichen Flur und dient in erster Linie der Ableitung von Wasser. Die Fließgewässer wurden teilweise in ihrem Verlauf erheblich verändert und ausgebaut. Der Lachgraben weist in großen Teilen stark veränderte Strukturen auf. Den Teilnehmern wurde dargelegt, dass das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland zum einen für die Kulturlandschaft als Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum und Vernetzungslinie eine sehr hohe Bedeutung hat. Es wurde erläutert, dass alle Gewässer im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowohl strukturell, als auch hinsichtlich der Wasserqualität in einen „guten Zustand“ versetzt werden sollen. Der Lachgraben ist ein Gewässer 3. Ordnung. Der Unterhalt liegt, wie bei allen Gewässern 3. Ordnung, bei der Stadt Nürnberg. Diskussion Aus dem Teilnehmerkreis werden Fragen zur Gewässerstrukturgüte und zur Wasserqualität gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen mehrmals im Jahr kulturbegleitende Bodenproben durchgeführt werden. Der Einsatz von Dünger (z.B. Phosphat) ist teuer und wird deshalb von der Landwirtschaft ausschließlich bedarfsgerecht eingesetzt. Das Wasser aus den Brunnen in Neunhof hat eine gute Wasserqualität. STATION 3: GRÜNDLACH ÖKOKONTO / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / BIBER An einer Beispielfläche an der Gründlach wurden die Themen Teile des Gründlachtals stellen die naturschutzfachlicher Ausgleich und Ökokonto erläutert. Für prioritäre Ausgleichskulisse des Eingriffe, z.B. Bebauung, muss der Verursacher als Ausgleich städtischen Ökokontos im nördlichen Stadtgebiet dar. an anderer Stelle Lebensräume für Pflanzen und Tiere Die Umsetzung und die Pflege der Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit schaffen. Dies kann auch vor einem konkreten Bauvorhaben Landwirten vor Ort. erfolgen. Hierbei spricht man von einer Ökokontomaßnahme. Es wurde erläutert, dass die Stadt Nürnberg seit 2005 über ein Ökokonto verfügt, in dem Flächen ökologisch aufgewertet und als zukünftige Ausgleichsflächen für die städtische Bauleitplanung bevorratet und bereitgestellt werden sollen. Diese Themen sind u.a. Gegenstand des Entwicklungskonzeptes. An einer ehemals vernässte Ackerfläche an der Gründlach wurde gezeigt, wie eine multifunktionale Ausgleichsfläche hergestellt werden kann. Vom Landschaftspflegeverband wurden u.a. Mulden und Gräben als neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere angelegt und der Acker als Wiese eingesät. Die Fläche wird vom Landschaftspflegeverband in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten gemäß den Entwicklungszielen gepflegt. Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass Ausgleichsflächen multifunktional sein können, d.h. eine Maßnahme dient mehreren Zielen gleichzeitig: Schutz von Boden und Grundwasser (Ansaat Wiese), neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Entwicklung Feuchtwiese), Pionierstandorte für Libellen (Umlaufgraben). Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a. Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern. Einzelne Arten weisen auf Pionierstandorte, wie z.B. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 27 106 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge offene Böden hin und damit auf das Vorhandensein von Dynamik in der Landschaft. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten und deren Lebensraumansprüche erläutert. Libellen sind Zeigerarten für die Gewässergüte und das Vorhandensein wertvoller dynamischer Prozesse in der Landschaft. Die Station 3 liegt in der Nähe des Biberbaus an der Gründlach. Mit den Teilnehmern wird das Thema intensiv diskutiert. Am Beispiel der Sooswiesen werden unterschiedliche Entwicklungsziele für eine Aue erläutert. Diese können Auwald oder unterschiedliche Wiesennutzungen (Feucht- / Nasswiesen) sein. Ohne die Nutzung der Wiesen würde hier im Die Formulierung von Entwicklungszielen für die Auenlandschaft Gründlachtal ist wesentlicher Teil des Entwicklungskonzeptes. Laufe der Zeit ein Wald aufwachsen. Die Mahdhäufigkeit bestimmt bei Wiesen deren Strukturreichtum. Aufgrund des besonderen Mahdregimes hat sich in den Sooswiesen die Flohsegge als Besonderheit angesiedelt. Diskussion Die Teilnehmer benennen im Zusammenhang mit dem Biber Probleme in der Zuständigkeit zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und der Stadt Nürnberg. Hier ist den Menschen vor Ort nicht immer klar, wer verantwortlich ist. Die Zusammenarbeit mit dem Biberbeauftragten wird als gut und zielführend bezeichnet. Grabenräumungen schaffen und zerstören aber auch Lebensräume. Für das Entwicklungskonzept ergibt sich hieraus eine wichtige Aufgabe. Insbesondere in Flussauen leistet Grünland einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz. Die „Biberproblematik“ ist nicht zentrales Thema des Entwicklungskonzeptes, fließt aber in die Betrachtungen ein. Die Leistungen des Landschaftspflegeverbandes werden anerkannt. Es wird vor allem auf die aktuellen Arbeiten an den Gräben verwiesen, die einerseits für die Landwirtschaft vorteilhaft sind, da Flächen besser entwässert werden, andererseits auch neue Lebensräume für sog. Pionierarten bieten. Die Teilnehmer stellen die Frage, ob die Erhöhung des Grünlandanteils für die Landschaft von Vorteil ist, wo doch die Artenvielfalt der Äcker durch die Regierung von Mittelfranken bestätigt wurde (Bodenbrüter). Grundsätzlich wird eine flexiblere Handhabung der Ausgleichsflächen als zielführend erachtet, um diese besser in den Produktionsablauf integrieren zu können. Aktuell werden bereits Rotationsbrachen durchgeführt. Ausgleichsflächen sollten zukünftig flexibler gehandhabt werden können. STATION 4: KREUZÄCKERSTRASSE ERHOLUNG / BRUTVÖGEL Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es auch, sich mit der Naherholung auseinanderzusetzen. Grundlage ist der Masterplan Freiraum. Hier sind für das Gründlachtal Entwicklungsziele wie Landschaftserleben, „Wasserplätze“ oder ein durchgängiges Wegesystem benannt. 28 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 107 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Für den Planungsraum liegen Daten zum Vorkommen von bodenbrütenden Vogelarten vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen damit für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle. Diskussion Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feldwege zumeist im Eigentum der Anlieger sind. Der Unterhalt wird nach Bedarf über den Jagdverband geleistet. Das Wegenetz wird als völlig ausreichend bezeichnet, sowohl hinsichtlich Funktion, als auch Ausbauzustand. Ein weiterer Ausbau von Wegen und der Erholungsinfrastruktur wird nicht befürwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Wege zwar öffentlich gewidmet ggf. aber im privaten Eigentum sind. Dieses ist beim Entwicklungskonzept zu berücksichtigen. Die Nutzung durch Spaziergänger, Radfahrer oder Reiter stellt bei gegenseitiger Rücksichtnahme aus Sicht der Teilnehmer kein Problem dar. Hunde sind bisher kein großes Problem, werden aber neuerdings vermehrt auch rund um Neunhof festgestellt. STATION 5: NEUNHOF REITSPORT Vor allem in Neunhof ist die Pferdehaltung (Pensionspferde) ein zunehmend wichtiger Teil der Landwirtschaft mit Wachstumspotential. Die Pferdehaltung ist auch für die Ökologie im Gründlachtal wichtig, da die Wiesen zur Futtergewinnung in der Regel nur 2-mal jährlich gemäht und nur organisch gedüngt werden. Die Beweidung erfolgt als Umtriebsweide. Diese Nutzungsformen kommen der Zielsetzung einer extensiven Grünlandnutzung im Gründlachtal entgegen. Die Pferdehaltung ist neben einem milchviehhaltenden Betrieb in Großgründlach Aus ökologisch-floristischer Sicht ist die der einzige landwirtschaftliche Zweig im Gründlachtal, der auf GrünlandnutPferdehaltung für die Auenlandschaft Gründlachtal positiv zu bewerten. zung angewiesen ist. STATION 6: OCHSENGRABEN WIESENTYPEN An der Station 6 wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert. Abhängig von den Boden- und Grundwasserverhältnissen kommen nasse, feuchte und frische Grünlandtypen vor. Besonders der Bereich nördlich von Neunhof ist durch Wiesen geprägt. STATION 7: BETRIEB FIRMA ELL BLÜHSTREIFEN Die räumliche Flexibilität ist für die Landwirtschaft wichtige Voraussetzung um Biotop- und Artenschutzmaßnahmen in den Betriebsablauf einbinden zu können. Am Gewächshaus der Firma Ell kann den Teilnehmern ein Beispiel von Biotopund Artenschutzmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Flur gezeigt werden. Im Jahr 2017 wurden von verschiedenen Landwirten aus Neunhof in Zusammenarbeit mit dem LPV auf insgesamt ca. 3 ha Fläche einjährige Blühstreifen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 29 108 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge angelegt. Die Landwirte stellen hierfür Zwickelflächen und Ackerraine zur Verfügung. Das Saatgut und die fachliche Beratung stellt der LPV. Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen der Landwirte. Mit den Blühstreifen soll als Anreiz und Beispiel anderen Landwirten gezeigt werden, dass auch in der intensiven Gemüsebaulandschaft erfolgreich Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass die Flächen nicht „behördlich“ starr festgelegt werden, sondern dass die Landwirte entsprechend dem Betriebsablauf selbst entscheiden können, wo sie die Maßnahme umsetzen. Aus der Bewirtschaftung ergeben sich immer wieder neue Rest- und Verschnittflächen die geeignet sind. ABSCHLUSSDISKUSSION IM GEWÄCHSHAUS FIRMA ELL Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt. Im weiteren Beteiligungsprozess sind die Landfrauen gezielt anzusprechen. - Eine Verbesserung der Agrarstruktur durch eine Flurneuordnung ist weder erforderlich noch gewünscht. Auch nicht in Bezug auf das Wegenetz. Der freiwillige Flächentausch der Landwirte untereinander ist gängige Praxis und wird als vollkommen hinreichend erachtet. - Aktuell werden Blühstreifen auf freiwilliger Basis umgesetzt mit dem Ziel, anderen Landwirten mit gutem Beispiel voranzugehen und diese zur Teilnahme zu motivieren. Die Teilnahme ist dabei von der Möglichkeit der flexiblen Handhabung abhängig. Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, Maßnahmen umzusetzen, sofern diese (für den Betriebsablauf) sinnvoll sind. Die Zusammenarbeit mit dem LPV wird hier positiv bewertet. - Für das Entwicklungskonzept ist es wichtig, nicht nur mit den Eigentümern, sondern auch mit den Pächtern der Flächen zu reden. - Rundwege sind weder erwünscht noch erforderlich, da die Gäste insbesondere die Gaststätten aufsuchen. Die anschließenden Spaziergänge in die Landschaft sind wenig umfangreich. - Die Neunhofer verstehen sich durchaus als Gastgeber für Naherholungssuchende aus der Stadt. Der Tag der offenen Tür wird als Erfolgsmodell bewertet und sehr positiv gesehen. Es gibt auch Führungen durch das Knoblauchsland an denen Betriebe teilnehmen aber auch Führungen die durch die Landwirtschaft organisiert werden. Es sollte darüber hinaus jedoch keine aktive Werbung, z.B. über Wegebeschilderung, Einrichtung von Rundrouten o.ä. gemacht werden. Die Diskussion in Schlagworten Landwirtschaft - Landwirtschaftliche Betriebe sind heute starker Flächenkonkurrenz und einem Wachstumsdruck ausgesetzt - Freiwilliger Tausch der Flächen unter den Betrieben ist gängige Praxis - Keine Flurneuordnung erforderlich und nicht gewünscht Wegenetz - Es sind keine Asphaltwege erwünscht - Flexibilität im Wegenetzt erwünscht 30 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 109 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Erholung - Die Neunhofer verstehen sich als „Gastgeber für Erholungssuchende“ - Tag der offenen Tür ist erfolgreich - Keine Rundwege erwünscht - Fußläufiger Radius der Gäste um die Gaststätten ist gering - Erholung nicht aktiv betreiben / bewerben Biotop- und Artenschutz - Landwirte machen gerne mit, wenn die Maßnahmen sinnvoll und freiwillig sind - Blühstreifen sollen andere Landwirte motivieren ebenfalls daran teilzunehmen - Ökokontoflächen müssen für die Nachbarflächen verträglich (Beschattung, Samenflug) sein - Flächentausch ist für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eine Option - Flexibilität für Maßnahmen gewünscht - Nicht nur mit den Eigentümern reden, auch die Pächter sind wichtig - Zusammenarbeit LPV funktioniert gut Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 31 110 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Bürgerspaziergang Kraftshof am 12.10.2017 STATION 1: PARKPLATZ FRIEDHOF BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben. STATION 2: IRRHAIN KULTURLANDSCHAFT / IRRHAIN / NAHERHOLUNG Es werden die Begriff Kulturlandschaft und der Wandel der Landschaft am Irrhain erläutert. Der Irrhain geht zurück bis ins 17. Jhd. und war historisch der Veranstaltungsort des Pegnesischen Blumenordens, die älteste noch bestehende Der Irrhain ist ein kulturhistorisch bedeutender Ort. Mit seiner wechselhaften Geschichte ist er ein Beispiel für den beständigen Wandel der Landschaft. NEUNHOF 4 Fürreuthweg Sühnekreuz 5 Kothbrunngraben 3 2 Irrhain Grünzug Kothbrunngraben 6 Wehrkirche Kraftshof 7 Parkplatz Friedhof 1 KRAFTSHOF Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen 32 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 111 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Literarische Gesellschaft Deutschlands. Es handelt sich um einen ehemals aufwändig gestalteten Garten, der lange Veranstaltungsort des traditionellen Irrhainfestes und damit auch Identifikationspunkt für die Bevölkerung war. Im Laufe der Zeit hat er sich zu einem aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Eichenhain mit über 300-jährigen Eichen und mit Lebensraum für zahlreiche bedrohte Arten entwickelt. Heute gehört der Irrhain dem Freistaat Bayern, und ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der Irrhain ist im Freiraumnetz der Stadt und darüber hinaus ein wichtiger Zielpunkt, an dem bedeutende Wege wie z.B. ein Wanderweg des Fränkischen Albvereins oder der Landschaftspfad Irrhain – Nordostpark vorbeiführen. Die Beziehungen zwischen dem Sichtdreieck Irrhain, Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof sowie dem hier noch erlebbaren Freilandgemüsebau stellt eine 1-malige kulturlandschaftliche Situation dar, die zur Ausweisung des Bebauungsplans 4628 geführt hat. Dieser hat zum Ziel, durch Festsetzungen das Sichtdreieck von Bebauung freizuhalten und die Flächen für den Freilandgemüsebau zu sichern. Das Sichtdreieck Irrhain – Wehrkirche Kraftshof – Neunhofer Schloss ist eines der Postkartenmotive des Knoblauchslandes. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft ist stadtweit von hoher Bedeutung. Diskussion Einleitend weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass Kraftshof nicht zum Gründlachtal gehört, und ihrem Verständnis nach auch nicht in die Kulisse des Entwicklungskonzeptes einzubinden ist. Befürchtungen bestehen, dass Kraftshof für den durch die gesamte Stadtentwicklung hervorgerufenen Ausgleichsbedarf „herhalten“ muss und die wirtDurch das Entwicklungskonzept werden Nutzungseinschränkungen befürchtet. schaftliche Entwicklung der Gemarkung behindert wird. Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. GrundsätzBei der Nutzung der Wege muss bewusst gemacht werden, dass sich diese im lich lebt man in Eintracht mit den Naherholungssuchenden. Eigentum der Teilnehmergemeinschaft Die Naherholung sollte jedoch nicht aktiv entwickelt werden. (TG) befinden und von dieser gepflegt und unterhalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet um Kraftshof seit 1964 flurbereinigt ist, und die Wege sich im Eigentum der Teilnehmergemeinschaft befinden. Die Wege sind öffentlich gewidmet, werden aber von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und Instand gehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt diesen Pflichten bei den eigenen Wegen nicht nachkommt. Konsequente Ansprache der Hundebesitzer, Hinweisschilder und Leinenzwang sind Lösungsansätze bei der Hundeproblematik. In Kraftshof gibt es auch Hundetourismus. Viele Halter fahren das Gebiet gezielt an. Es wird berichtet, dass sich die Probleme in Grenzen halten, da seitens der Landwirte die Hundehalter angesprochen werden und ehrenamtlich Schilder mit dem Hinweis auf Leinenpflicht angebracht wurden. Bei der Aufstellung von Schildern könnte die Stadt unterstützend wirken. Für die Teilnehmer ist der Irrhain ein wichtiger Erholungsraum, den sie langjährig kennen. Sie empfinden den aktuellen Zustand als „Schandfleck“. Es wird darauf hingewiesen, dass die aus dem Naturschutz resultierenden Auflagen, wie das teilweise Betretungsverbot (die von Eremiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 33 112 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge bewohnten alten Eichen, dürfen nicht gefällt werden und sind nicht gesichert), als Einschränkung für die Erholungsnutzung gesehen werden. Die Bürger wünschen sich eine Aufwertung des Irrhains. Die Teilnehmer sehen in dem Bebauungsplan 4628 eine Einschränkung, akzeptieren diesen aber zwischenzeitlich. Sie befürchten, dass durch das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal es wiederum zur Auferlegung von Nutzungseinschränkungen kommt. STATION 3: KOTHBRUNNGRABEN DIE SEITENGRÄBEN DER GRÜNDLACH Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862 mit der Situation heute und der aktuellen Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Der Kothbrunngraben entspringt im Reichswald und kann, wie viele Gewässer im Knoblauchsland, zeitweise austrocknen. Das ursprünglich mäandrierende Gewässer wurde im Rahmen der Flurbereinigung in den 1960er Jahren über große Strecken begradigt. Dies spiegelt sich in der Gewässerstrukturgütekarte wider. Der Kothbrunngraben weist in großen Teilen stark veränderte Strukturen auf. Das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland hat zum einen für die Kulturlandschaft als Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum und Vernetzungslinie eine sehr hohe Bedeutung. Der Kothbrunngraben ist ein Gewässer 3. Ordnung für dessen Unterhalt die Stadt Nürnberg zuständig ist. Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a. Zeigerarten für den Zustand von Gewässern. Die Blauflügel-Prachtlibelle, eine im Gründlachtal weit verbreitete und typische Art, konnte im Frühjahr mit vielen Individuen in weiten Für eine zielgerichtete Gewässerpflege Abschnitten des Grabens nachgewiesen werden. Dies verweist auf eine gute ist die Kenntnis um die Ansprüche der Wasserqualität. Die Art benötigt teilweise beschattete, aber offene Wasseran Gräben lebenden Tiere und Pflanzen entscheidend. flächen. Bei späteren Begehungen konnte kein Nachweis mehr gelingen, da über weite Strecken der Graben durch artenarme Gras- und Staudenfluren auf den Böschungen zugewachsen war und keine freie Wasserfläche mehr zur Verfügung stand. In gemähten Abschnitten war das Mahdgut der Uferstreifen nicht entfernt worden und bedeckte die Wasseroberfläche. Diskussion In Kraftshof besteht die im Zuge der Flurbereinigung in den 1960er Jahren gegründete Teilnehmergemeinschaft weiter. Die Brücke über den Kothbrunngraben wurde mit eigenen Mitteln errichtet. Der Kothbrunngraben wird von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und freigehalten. Bezüglich des Kothbrunngrabens wird seitens der Landwirte und Bürger kein Verbesserungsbedarf gesehen, auch nicht in Hinblick auf den Hochwasserschutz. 34 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 113 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge STATION 4: FELDWEG ZWISCHEN NEUNHOF UND KRAFTSHOF (ANSTELLE FÜRREUTHWEG) LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT / LANDSCHAFTSBILD Im Umfeld von Kraftshof kommen vor allem Kiebitz und Feldlerche vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Der Kiebitz ist in Bayern stark gefährdet. Für die Feldlerche stellen die offenen Gemüseanbau- und Ackerflächen mit oft lückiger Vegetation gut geeignete Lebensräume dar. Auch die nicht versiegelten Feldwege mit Säumen sind wichtige Elemente in der Flur. Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen damit für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle. Diskussion Seitens der Regierung von Mittelfranken wird ein Pilotprojekt zum Artenschutz im Knoblauchsland erstellt. Dies ist den Teilnehmern bekannt und wird befürwortet. Ziel ist die Erprobung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog dem Ökokonto. Seitens der Landwirtschaft besteht eine große Bereitschaft, sich an dem für die Gemüsebauern im Knoblauchsland konzipierten Modellprojekt zum Artenschutz der Regierung von Mittelfranken zu beteiligen. Als äußerst positiv wird empfunden, dass mit diesem Modellprojekt das Bemühen der Landwirtschaft um den Artenschutz erstmals erkannt und geschätzt wird. Als bedeutsam hervorgehoben wird der Ansatz, dass die artenschutzgemäße Bewirtschaftung durch die Landwirte honoriert, und nicht wie sonst üblich, die Landwirtschaft durch Einschränkungen und Auflagen bestraft wird, weil wertvolle Tierarten wie der Kiebitz vorkommen. Das Gebiet wird von einer Freileitung gequert. Eine mögliche negative Beeinflussung der Bodenbrüter durch diese Leitung wird kurz angesprochen und es wird vereinbart zu prüfen, ob hier eine Erdleitung angebracht und machbar wäre. Die Landwirte lehnen Ausgleichsflächen auf oder an ihren Feldstücken ab, da sie Ertragsminderung z.B. durch Beschattung der Felder durch Bäume befürchten. Der Ansatz des Modellprojektes der Regierung von Mittelfranken hat hingegen den Ansatz, die Maßnahmen flexibel in den Produktionsablauf zu integrieren, was positiv gewertet wird. Auch sollen in Kraftshof keine Ausgleichsflächen für Eingriffe, die an anderer Stelle der Stadt verursacht werden, entstehen. Auch hier wird positiv hervorgehoben, dass das Modellprojekt nur für Eingriffe gilt, die durch die Landwirtschaft selbst verursacht werden. Seitens der Landwirtschaft wird noch darauf hingewiesen, dass die Verbraucher die regionalen Produkte aus dem Knoblauchsland schätzen und hier von den Landwirten viel Öffentlichkeits- bzw. Aufklärungsarbeit betrieben wird. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 35 114 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge STATION 5: SÜHNEKREUZ Die Station musste aus Zeitgründen entfallen. STATION 6: GRÜNZUG KOTHBRUNNGRABEN GEWÄSSER ALS INNERÖRTLICHER GRÜNZUG Es wird die Bedeutung der Gewässer für die unmittelbar angrenzenden Siedlungen erläutert. In Boxdorf ist mit dem renaturierten innerörtlichen Abschnitt des Kothbrunngrabens, den angrenzenden Spielflächen und mit dem begleitenden Für Kinder und Jugendliche bietet das landschaftliche Umfeld genügend Naturerfahrungsraum. Weg ein wertvoller Freiraum für die Bevölkerung entstanden. Es stellt sich die Frage, ob für Kraftshof die Einrichtung eines Spielplatzes oder die Verbesserung des Zugangs zum Kothbrunngraben z.B. in Form eines Wasserplatzes als wünschenswert erachtet wird. Diskussion Die Beteiligten sind sich einig, dass das landschaftliche Umfeld von Kraftshof für Kinder und Jugendliche viele Möglichkeiten bereithält, Wasser spielerisch zu erleben. Die Flächen östlich und westlich der Kraftshofer Hauptstraße werden aufgrund des starken Durchgangsverkehrs als ungünstig und gefährlich für Aufenthaltsräume eingeschätzt. STATION 7: WEHRKIRCHE KRAFTSHOF Die Station musste aus Zeitgründen entfallen. ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER „WELLNESS SCHEUNE KRAFTSHOF“ Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt. - Der in jüngster Vergangenheit stattgefundene Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes Negativ-Erlebnis für die Dorfgemeinschaft, das immer noch nachwirkt und die Bevölkerung gegenüber Planungsvorhaben sensibilisiert und skeptisch gemacht hat. - Es gibt mit Erholungssuchenden Konflikte, die jedoch nicht als gravierend eingestuft werden. - Es gibt eine starke Identifikation mit der Landschaft. Diese wird als der „Garten“ der Kraftshofer Bürger verstanden. - Der Bebauungsplan 4628 weckt Befürchtungen, dass die Kulturlandschaft im Sinne eines Freilandmuseums konserviert werden soll. - Das Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von der berufsständischen Vertretung Landwirtschaft mit initiiert und wird sehr positiv gewertet. - Der Zustand des Irrhains (aufgrund seiner naturschutzfachlichen Zielsetzung) wird als Schandfleck empfunden. Hier stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Es sollte geprüft werden, ob die Zugänglichkeit des Irrhains verbessert werden kann. 36 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 115 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge - Eine starke Frequenz von Hunde-Spaziergängern ist vor allem am Waldeingang im Bereich Irrhain festzustellen. Die Landwirtschaft ist durch ehrenamtlich aufgestellte Hinweisschilder auf Leinenzwang selbst tätig geworden. Dieses Thema wird als ausbaufähig eingeschätzt. Als gutes Beispiel wird Österreich benannt. - Vereinzelt kommt es zu Konflikten mit Radfahrern und Spaziergängern, die nicht bereit sind landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den engen Wegen auszuweichen. - Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nicht nur die Bonität der Böden entscheidend ist. Naturschutzfachliche Zielsetzungen können sich negativ auf den Verkehrswert und damit die Kreditwürdigkeit auswirken und so die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe stark einschränken. - Bezüglich der geringeren Brutvogeldichte im nördlichen Anschluss an Kraftshof wird diskutiert, ob hier eine Erdleitung angebracht und machbar wäre. - Der Mehrwert von Ausgleichsflächen für die Bürger sollte deutlicher herausgestellt werden. Die Diskussion in Schlagworten Dorfgemeinschaft - Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes negatives Erlebnis - Gewisses Misstrauen gegenüber Vorhaben der Stadt vorhanden - Starke Identifikation mit der Gemeinde: „Hier sind wir daheim“ - Angst, als „Freilichtmuseum“ zu enden Landwirtschaft - Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von dem landwirtschaftlichen Berufsstand initiiert - Die Auswirkung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf den Verkehrswert von Grundstücken ist ein wichtiger Aspekt Erholung - Konflikte mit Erholungssuchenden vorhanden, aber nicht gravierend - Hundeschilder „Leinenzwang“ ehrenamtlich aufgestellt, Hinweis auf Österreich als gutes Beispiel - Irrhain wird als Schandfleck empfunden. Was tun? - Irrhain Zugänglichkeit verbessern Biotop- und Artenschutz - Bäume als Ausgleichsmaßnahme werden abgelehnt - Bessere Bedingungen für Feldbrüter schaffen durch entfernen der Stromleitung Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 37 116 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Bürgerspaziergang Boxdorf am 19.10.2017 STATION 1: FESTPLATZ BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben. STATION 2: KOTHBRUNNGRABEN KULTURLANDSCHAFT / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / NAHERHOLUNG Das Knoblauchsland ist eine von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Die Nutzung und vor allem die Siedlungsentwicklung haben in Boxdorf die Landschaft verändert. Dies wird im Vergleich von Karten aus dem Jahr 1862 mit Karten und von heute deutlich. Während 1862 der Die Renaturierung des Kothbrunngrabens wird in der Bevölkerung als gelungen angesehen. Rotfuchsstraße 3 2 Kothbrunngraben BOXDORF 1 Festplatz 4 Südlicher Ortsrand Boxdorf 5 Ehemalige Tongrube Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen 38 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 117 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Kothbrunngraben noch weit außerhalb der Ortschaft verlief, liegt er heute mitten in der gewachsenen Siedlung. Hochwässer, die in früheren Zeiten ausschließlich die Felder überschwemmten, bedrohen heute die Siedlungen. Die Veränderung wird auch an Hand der Gewässerstrukturgüte deutlich, die für diesen Bereich als deutlich bis sehr stark verändert eingestuft ist. Der Kothbrunngraben wurde innerorts auch aus Hochwasserschutzgründen renaturiert. Dies führte zu einer Verbesserung der ökologischen Situation und gleichzeitig zur Verbesserung des innerörtlichen Freiraums. Diskussion Die Teilnehmer betonen, dass die Maßnahmen am Kothbrunngraben sehr gelungen sind. Die Hochwasserproblematik ist weitgehend gelöst und der renaturierte Bereich mit Spielflächen wird sehr gut von der Bevölkerung angenommen. Eine Die Multifunktionalität der Gewässermaßnahme in Boxdorf kann beispielgebend für eine innerörtliche Freiraumentwicklung am Wasser sein. höhere Artenvielfalt ist ebenfalls zu bemerken. STATION 3: ROTFUCHSSTRASSE BIODIVERSITÄT Für den gesamten Planungsraum wurden die Bodenverhältnisse und die Bodenfunktionen als Hinweis auf mögliche Entwicklungsziele ausgewertet. Im Raum zwischen Boxdorf und Schmalau befindet sich das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens. Die natürlichen Standortverhältnisse Hier kommen Böden mit einer vorrangigen Wasserschutzfunkzwischen Boxdorf und der Schmalau tion und wechselfeuchte Böden vor, die sonst nur in den Auen sind durch Drainagen verändert, und ermöglichen so ackerbauliche / gärtnerider Fließgewässer zu finden sind. Diese für die Landwirtschaft sche Nutzung. i.d.R. begrenzenden Bodenverhältnisse spiegeln sich jedoch nicht in der Nutzung wieder. Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Für den Raum um Boxdorf sind dies Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Diskussion Von Seiten teilnehmender Landwirte wird die Landwirtschaft in Boxdorf als stabil und engagiert beschrieben. Die Freizeitnutzung stellt grundsätzlich kein Problem dar, wenn von allen Nutzern ein Miteinander gepflegt wird. Probleme gibt es allerdings auch in Boxdorf mit Hunden, vor allem zwischen Boxdorf und Großgründlach. In dem Raum werden im Zusammenhang mit den Artenschutzmaßnahmen Schmalau von SÖR 20 Hinweisschilder am Ortsrand von Boxdorf und Schmalau aufgestellt, die Besucher auf die Anleinpflicht und die Beunruhigung von Tieren hinweisen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 39 118 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Bezgl. Hundeproblematik wird angeregt, die Beschilderung auszuweiten. Weiterhin wird angeregt, an einer geeigneten Stelle einen Hundeauslaufplatz auszuweisen. Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feldwege zumeist im Eigentum der Anlieger bzw. der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Boxdorf sind. Ein weiterer Ausbau von Wegen oder die Ausweisung offizieller Radwege wird auf Grund von Haftungsproblemen Beschilderung, Anleinpflicht und ein Hundeauslaufplatz könnten Maßnahmen im Umgang mit der „Hundeproblematik“ sein. Bei der Werbung mit dem Knoblauchsland soll seitens der Stadt auf die Sensibilität der Landschaft, die besondere Nutzung und auf das erforderliche Besucherverhalten hingewiesen werden. nicht befürwortet. STATION 4: SÜDLICHER ORTSRAND BOXDORF LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT Ein wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft zu entwickeln, wobei das Hauptaugenmerk auf dem naturschutzfachlichen Aspekt liegt. Eine Grundlage für das EntwicklungsDie Planer weisen darauf hin, dass die Landschaft im nördlichen Knoblauchskonzept ist das 2017 fertiggestellte land das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaftung Agrarstrukturelle Gutachten. durch den Menschen, und deshalb eine Kulturlandschaft ist. Diese Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch die Landwirtschaft angewiesen. Eine wichtige Grundlage des Konzeptes ist das Agrarstrukturelle Gutachten. Hierin sind u.a. Auswertungen von Befragungen der Landwirte in Boxdorf enthalten. Für die Landwirtschaft sind die Aspekte In der Befragung zum Agrarstrukturellen Gutachten wurde in Boxdorf die Flexibilität bei der Umsetzung von Bereitschaft zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen oder auch zur Teilnahme Ausgleichsmaßnahmen und das Vorhandensein eines abgestimmten an einer Ökomodellregion als eher gering beantwortet. Vor Ort wurden die Maßnahmenkatalogs wichtige akzeptanzfördernde Voraussetzungen. Themen Artenschutz und Ausgleichsflächen sehr unterschiedlich diskutiert. Erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz oder zum Naturschutz sollten in erster Linie dort stattfinden wo der Eingriff entsteht. Es sollen flexible und nicht ortsfeste Maßnahmen durchgeführt werden. Hilfreich wäre auch ein abgestimmter Maßnahmenkatalog. Diskussion Die Landwirte beschreiben Boxdorf als traditionell klassische Landwirtschaftsregion. In Boxdorf wird erst seit ca. 40 Jahren Gemüsebau betrieben. Bezgl. Gewächshäuser wird kein Bedarf gesehen. Der Markt für Gewächshausprodukte und auch Hofläden werden als ausgereizt bezeichnet. Es wird integrierter Anbau dem Biolandbau vorgezogen. Die Neuausweisung von Bauland verstärkt den Druck zu Intensivierung auf den verbliebenen Flächen. Die Sicherung der Freiräume durch bauleitplanerische Instrumente wird als nicht zielführend erachtet. Es wird auf die bestehende Flächenknappheit hingewiesen. In der Gemarkung Boxdorf gehen durch das neue Baugebiet Boxdorf Nordost landwirtschaftliche Flächen verloren. Ein Bebauungsplan zum Schutz der Landschaft, wie er Bebauungsplan 4628 wird abgelehnt, da Flächen im Geltungsbereich nicht als Kreditsicherheit anerkannt werden, da dort eine, wenn auch nur hypothetische Bebaubarkeit ausgeschlossen sei. 40 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 119 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Landschaftsveränderungen finden auch innerhalb der Landwirtschaft statt. Es ist festzustellen, dass neue Pächter im Knoblauchsland auch Maisanbau betreiben, was sowohl aus Sicht der Gemüsebauern (Pachtpreise, Verschattung), als auch aus Sicht der Natur- und Artenvielfalt kontraproduktiv ist. Wenn es für ökologisch angepasste Bewirtschaftungsformen Ausgleichszahlungen gibt, sind auch Maßnahmen auf landwirt- Gegenüber einer naturnahen / ökologischen Bewirtschaftung besteht Aufgeschlossenheit. schaftlichen Flächen denkbar. STATION 5: EHEMALIGE TONGRUBE BIOTOPVERBUND Herr Fleischmann (Schäfer) soll zu weiteren Veranstaltungen eingeladen werden. Für das Bearbeitungsgebiet wurde flächendeckend der Bestand aufgenommen und in der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung dargelegt. Die Ergebnisse dienen u.a. auch der Aufgabe des Entwicklungskonzeptes, Flächen und Strukturen für einen möglichen Biotopverbund zu ermitteln. Biodiversität und Biotopverbund benötigen Trittsteine in der Landschaft. Einen solchen Trittstein könnte die ehemalige Tongrube darstellen. Die Tongrube wird derzeit extensiv mit Schafen beweidet und zeigt in den Randbereichen Ansätze von Magervegetation. Schafbeweidung ist neben der Mahd eine gute Möglichkeit naturschutzfachlich wertvolle Flächen zu pflegen. ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER GASTSTÄTTE „ZUM SEBAST“ Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen statt. - Erholungssuchende sind grundsätzlich erwünscht. Es ist jedoch eine Sensibilisierung der Nutzer erforderlich. - Intensiv wird nochmals die Problematik mit Hunden thematisiert. Neben dem Problem, dass das Futter verunreinigt wird und Wildtiere beunruhigt werden, ist damit auch eine „Vermüllung“ der Landschaft verbunden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden. Vorschläge werden gemacht wie z.B. Einführung einer flächendeckenden Leinenpflicht, die auch durchgesetzt wird. - Das Fahrrad sollte als Verkehrsmittel für die Bevölkerung gestärkt werden, z.B. durch Fahrradabstellplätze und abgestimmte Kennzeichnung von Radwegen. - Es wird auf den vorhandenen Flächendruck u.a. durch Baulandausweisung hingewiesen, der kaum Räume für flächenhafte Ausgleichsmaßnahmen lässt. - Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ausgleichsflächen erweitert und flexibilisiert wird. - Irritation besteht dahingehend, dass Ausgleichsmaßnahmen im Raum von verschiedenen Behörden unterschiedlich geplant, ausgeführt und gepflegt werden. Eine frühzeitige Abstimmung, auch mit den Landwirten, wird als notwendig erachtet. - Es besteht Informationsbedarf bezüglich des städtischen Ökokontos und des Modellprojekts zu den PIK-Maßnahmen der Regierung von Mittelfranken. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 41 120 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Die Diskussion in Schlagworten Landwirtschaft - Für Hofläden gibt es kein Ausbaupotenzial, der Absatz ist geregelt - Biologischer Anbau wird skeptisch gesehen, Integrierter Anbau und Anreicherung mit biologischen / ökologischen Maßnahmen wird als besserer Weg eingestuft Bauflächen - Sinnvolle oder nachvollziehbare Entwicklungen werden akzeptiert (z.B. Behindertenwerkstätten, bezahlbarer Wohnraum) - Wenn Bauflächen entwickelt werden, soll der entstehende Wohnraum bezahlbar sein. - Gutes Beispiel: Ansiedlung von Unterglasanbau in Konversionsflächen (München) Erholung - Erholungssuchende sind bei entsprechender Rücksichtnahme erwünscht - Bewusstsein schaffen, dass die TG Boxdorf Eigentümerin der Wege ist und die landwirtschaftliche Nutzung Priorität hat - Konflikte gibt es nur mit wenigen (Erholungssuchenden) - Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen erwünscht - Abstimmung der Radwegekennzeichnung zwischen Stadt und TG Boxdorf - Es gibt Hundetourismus dem mit Maßnahmen begegnet werden soll, Schwerpunkt Parkplatz an der Gründlachbrücke - Hundeproblem: Verunreinigung von Futter und Lebensmitteln, Beunruhigung von Vögeln und Hasen - Hundeauslaufflächen anbieten und Erfolg bzw. Akzeptanz prüfen - In der Schmalau aufgestellte Schilder zum Schutz der Kiebitzsenke als Testlauf zur Anwendung auch in weiteren Gebieten Biotop- und Artenschutz - Pflege der Hecken durch die TG Boxdorf und den Landschaftspflegeverband - Ausgleichsmaßnahmen primär auf der Eingriffsfläche umsetzen - Durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen mit den Landwirten abstimmen - Ausgleichsmaßnahmen sollten flexibel sein - Informationen über das Ökokonto der Stadt und das Modellprojekt zu den PIK-Maßnahmen der Regierung von Mittelfranken erwünscht - Große Akzeptanz der durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen - Gewässerpflege aufgrund der Sandablagerungen erwünscht 42 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 121 Akteursbeteiligung Bürgerspaziergänge Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 43 122 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken Modellprojekt Artenschutz im Knoblauchsland am 10.11.2017 ANLASS Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ sollen potenzielle Artenschutzflächen in den Gründlachauen lokalisiert und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollen als Arbeitsgrundlage für das gesamtstädtische Artenschutzkonzept dienen. Teilnehmer: - Regierung von Mittelfranken SG 51 - Umweltamt, Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt, Stadt Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg Die Regierung von Mittelfranken erstellt ein Pilotprojekt zu PIK-Maßnahmen im Knoblauchsland. Der Termin fand statt, um sich bezüglich der konzeptionellen Planungen im betreffenden Raum und insbesondere zum Thema Artenschutz auszutauschen und mögliche Synergien auszuloten. DAS GESAMTSTÄDTISCHE ARTENSCHUTZKONZEPT Bei der Stadt Nürnberg wird aktuell ein gesamtstädtisches Artenschutzkonzept erstellt. Hierzu wurden Kartierungen durchgeführt bzw. sind in der Erstellung. - Bodenbrüterkartierung: Daten wurden 2013 und 2015 im Auftrag der Stadt Nürnberg / Umweltamt erhoben (Knoblauchsland Nürnberg) - Amphibienkartierung: Untersuchung potentieller Laichgebiete (stadtweit) im Auftrag der Stadt Nürnberg / Umweltamt - Libellenkartierung: Vergabe im Rahmen des Entwicklungskonzeptes (für den Untersuchungsgebiet), Fertigstellung Ende 2017 - Maßnahmenkatalog, Fertigstellung Ende 2017 DAS PILOTPROJEKT ZUM ARTENSCHUTZ IM KNOBLAUCHSLAND DER REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Hintergründe des Projektes - Artenschutz wird häufig als Entwicklungshindernis betrachtet; für städtische Räume wird eine Vereinfachung gewünscht. - Die Behörden (Regierungen, Landratsämter) sind mit dem Vollzug des Artenschutzes sowohl in Antragstellung als auch in der Kontrolle an den Leistungsgrenzen. Zentrale Zielstellung des Projektes Ziel ist die Erprobung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog dem Ökokonto. Ansatzpunkt hierzu bietet die Auffassung, dass bei FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes die der betroffenen Art an anderer Stelle zugutekommen können, Stärkung der Population), entgegen zu CEF-Maßnahmen (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriffsgebiet stehen müssen), eine Bevorratung grundsätzlich möglich ist. 44 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 123 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken Eignung des Knoblauchslandes als Modellprojekt-Kulisse - Kulisse ist das gesamte Knoblauchsland (N/Fü/Erl) - Artenspektrum klar umrissen (Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenschafstelze) - Mit dem Knoblauchsland ist die lokale Population klar umrissen - Eingriffssituationen begrenzt auf landwirtschaftliche Vorhaben (Privilegierung) - Landwirtschaft ist jung, hat mit weitgehend gesicherte Hofnachfolge, ist aufgeschlossen und will das Pilotprojekt - Landwirtschaft im bedeutsamen Knoblauchsland soll zukunftsfähig gehalten werden Die Konzeption des Projektes - Abgrenzung des Pilotgebiets - Maßnahmen für die Zielarten - Abstimmung mit den Landwirten - Maßnahmenbewertung (Punktesystem) - Etablierung „rotierender Systeme“ - Zuständigkeiten (Führung des „Kontos“, Punkteermittlung, Kontrollen, Zeitrahmen) - Evaluierung und Übertragbarkeit Teilnehmer Das Modell ist ausschließlich von Landwirten für Landwirte konzipiert und nicht für Dritte geöffnet, auch nicht für die Stadt Nürnberg. Dies entspricht der Erwartungshaltung der Landwirtschaft. Maßnahmenbeispiele Die Maßnahmenbeispiele sind mit dem Bayerischen Bauernverband abgestimmt. Die Maßnahmen sind zwingend rotierend. Das Bewertungssystem befindet sich noch in Abstimmung. Durch die Anwendung eines Wertpunktesystems wird der spezifische Eingriff von der durchgeführten Maßnahme entkoppelt. Dem Landwirt bleibt es selbst überlassen, welche Maßnahmen in seinen Betriebsablauf am sinnvollsten einzugliedern sind und wo. Grundthese ist, dass aufgrund des überschaubaren Artenspektrums davon auszugehen ist, dass alle im Katalog gelisteten Maßnahmen den Populationserhalt der Zielarten befördern. Die Maßnahmen können vor einem konkreten Eingriff, d.h. vorgezogen durchgeführt werden. Wie sich die Maßnahmen zukünftig im Raum verteilen, ist nicht absehbar. Da das Modell für die Stadt nicht offen ist, ist aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit das Entstehen einer Konkurrenzsituation für die Stadt im Bereich Artenschutz / Bodenbrüter nicht auszuschließen. Finanzierung Die Landwirte finanzieren die Maßnahme selbst (Verzicht auf Deckungsbeitrag). Als Dauer der Durchführung der Maßnahme und die damit verbundene jährliche Ansparung von Wertpunkten sind 10 bis 15 Jahre avisiert. Danach würden nicht gemakelte Wertpunkte verfallen. Es ist beabsichtigt, dass die angesparten Wertpunkte unter den Landwirten innerhalb der Kulisse frei handelbar sind. Das System ist im Modellprojekt für Dritte nicht offen (auch nicht für die Stadt Nürnberg). Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 45 124 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken Sicherung der Maßnahmen / „Makler“ Zur Sicherung der umgesetzten Maßnahmen ist eine externe Führung des „Kontos“ durch einen „Makler“ vorgesehen, der die Wertpunkte und Maßnahmen treuhänderisch verwaltet. Diese Leistung wird ausgeschrieben und im Rahmen des Modellprojektes gefördert. Als Zeitraum sind 3 Jahre avisiert. Mit dem Makler ist auch eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, an der Flächenkonkurrenz zu sonstigen Artenschutzmaßnahmen frühzeitig abgeklärt werden kann. Kontrolle der Maßnahmen und des Maßnahmenerfolgs Kontrolliert werden nur die umzusetzenden bzw. umgesetzten Maßnahmen, nicht der reale Erfolg für die Population. Artenschutzrecht Formal würde wohl für das Modellprojekt in der gesamten Kulisse eine pauschale artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt (Umsetzbarkeit noch ungeklärt). Weiteres Vorgehen Bisher sind in das Modellprojekt die örtlichen Landwirte nicht eingebunden. Das Modellprojekt könnte ein Umsetzungsinstrument von Zielen im Entwicklungskonzept darstellen. 46 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 125 Akteursbeteiligung Expertenrunde Expertenunde Ökokonto / Artenschutz am 06.02.2018 ANLASS Wesentliche Aussagen des Entwicklungskonzeptes beziehen sich auf die Entwicklung von Maßnahmen zur Beförderung der Biodiversität. Hierzu zählen u.a. Maßnahmenvorschläge für den Artenschutz, bezogen auf Lebensraumkomplexe und Zielarten, sowie Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale innerhalb der prioritären Ausgleichsflächenkulisse des städti- Teilnehmer: - Umweltamt, Stadt Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg schen Ökokontos. Für den Erfolg des Entwicklungskonzeptes ist es unerlässlich, sich mit den umsetzungsbezogenen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Instrumenten im Vorfeld inhaltlich vertieft und kritisch auseinanderzusetzen. Mit Mitarbeitern des Umweltamtes (UwA) wurde daher die Praxis im Umgang mit dem rechtlich erforderlichen naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich in der Stadt Nürnberg diskutiert. ORGANISATION DES ÖKOKONTOS Die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung von Zielen ist beim Umweltamt UwA/3 angesiedelt. Die Maßnahmenplanung erstellt der Landschaftspflegeverband e.V. (LPV ). Die fachliche Beurteilung und Anerkennung der geplanten Maßnahmen und ihrer ökologischen Aufwertung erfolgt durch UwA/3 Untere Naturschutzbehörde (UNB). Der Vollzug (Umsetzung) der Ökokontomaßnahme in landwirtschaftlich geprägten Bereichen liegt beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg. Das Ökokonto umfasste zum Stand 31.12.2017: 55 ha, wovon 18 ha verfügbar sind. Die Ökokontoflächen verbleiben für die jeweilige Herstellung, Fertigungs- und Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung (KebS) (3-5 Jahre) im Ökokonto. Danach werden sie aus dem Ökokonto in die Dauerpflege in der Abteilung UwA/3 entlassen. Das Ökokonto ist für die stadteigenen Eingriffe aus der Bauleitplanung offen. Aufgrund der Begrenztheit der Ökokontoflächen wird der Zugriff für Investoren auf das Ökokonto von der Größe des Eingriffs abhängig gemacht. Neben den prioritären Suchkulissen im nördlichen und südlichen Stadtgebiete, werden weitere ökologische Aufwertungspotenziale in den städtischen Wäldern gesehen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 47 126 Akteursbeteiligung Expertenrunde PROZEDERE ZUR ENTWICKLUNG VON ÖKOKONTOFLÄCHEN - Die Ökokontoflächen werden in Bestand und Wertigkeit vom UwA/3 gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg beurteilt. - Durch UwA/3 werden Entwicklungsziele gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg entwickelt und mit dem Landschaftspflegeverband abgestimmt. Die Maßnahmen orientieren sich hierbei auch an den Umsetzungsmöglichkeiten des Landschaftspflegeverbandes. Hierbei muss eine Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von 0,6 und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2 Wertpunkten erreichen. Die Aufwertung um mindestens 0,2 Wertpunkte basiert auf folgenden Erwägungen: ∙ Flächensparen ∙ hohe ökologische Aufwertung und ∙ ökonomische Aspekte (Kosten pro Wertpunkte zwischen 60 und 80 €). - Die Einstufung der ökologischen Wertfaktoren der Kostenerstattungsbetragssatzung ist vom Stadtrat beschlossen. Die Änderung der Kostenerstattungsbetragssatzung wird als schwierig erachtet. In begründeten Fällen ist ein Abweichen von den Wertpunkten mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich. - Für jede Maßnahme werden Einzelkosten ermittelt, die dann einem konkreten Eingriff zugeordnet werden. Die Herstellung von Extensiv- oder Feuchtwiesen sind günstige und damit bei Investoren akzeptierte Maßnahmen. Renaturierungen von Gewässern sind hingegen teuer und gegenüber Verursachern schwerer abbildbar. Eine Mischkalkulation über unterschiedliche Maßnahmen hinweg ist nach der derzeitigen Kostenerstattungsbetragssatzung nicht möglich. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt über den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR). - Die Kosten der Maßnahmen werden als Mittelrückfluss in den städtischen Haushalt refinanziert und setzen sich zusammen aus Grunderwerb inkl. Nebenkosten, Herstellung, Fertigungs- und Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung der Maßnahme und Pflege (3 bis 5 Jahre gem. Kostenerstattungsbeitragssatzung). Die Personalkosten werden nicht rückerstattet. - Durch die Untere Naturschutzbehörde wird die geplante Maßnahme und ihre ökologische Aufwertung fachlich bestätigt und anerkannt. KOMBINATION ÖKOKONTOFLÄCHEN MIT ARTENSCHUTZ - Aktuell wird beim Landesamt für Umwelt eine Arbeitshilfe zur Kombination von naturschutzfachlichem Ausgleich und artenschutzrechtlichen Maßnahmen erarbeitet. Diese ist noch nicht öffentlich. - Die Kombination von Ökokontoflächen mit dem allgemeinen Artenschutz ist möglich. Beim speziellen Artenschutz ist die Anerkennung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. - Für kombinierte Artenschutzmaßnahmen kann ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten auf das Habitat angerechnet werden. Die Anerkennung von Totholzinseln und der Gestaltung naturnaher Waldränder mit 0,2 Wertpunkten ist aktuell in Diskussion mit der Unteren Naturschutzbehörde. - Die nachträgliche Verbesserung von Ökokontoflächen durch weitere ökologische Aufwertung sowie Artenschutzmaßnahmen ist möglich, sofern die artenschutzrechtlichen Zielsetzungen den Entwicklungszielen der Ökokontofläche nicht entgegenstehen. 48 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 127 Akteursbeteiligung Expertenrunde SUCHKULISSE Die im Stadtgebiet verursachten baurechtlichen Eingriffe sollen auch innerhalb des Stadtgebiets ausgeglichen werden. Die Merkmale bevorzugter Standorte sind: Grundwassernähe, Überschwemmungsgebiete, Grenzertragsböden, Biotopverbund. Die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellten Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundes (Suchkulisse) sind mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung abgestimmt. FLÄCHENBESCHAFFUNG / SICHERUNG Seit 2005 erfolgt die Umsetzung des Ökokontos ausschließlich auf stadteigenen Flächen. Seit 2012 steht der Ankauf von Flächen für das Ökokonto im Fokus. Dieser obliegt dem Liegenschaftsamt. In den meisten Fällen handelt es sich bei den ankaufbaren Flächen um private Angebote z.B. bei finanziellen Engpässen oder Betriebsaufgaben. Die Verkaufsbereitschaft war bisher im nördlichen Knoblauchsland bei Grenzertragsstandorten, beispielsweise feuchten und vernässten Äckern / Wiesen, hoch. Aufgrund der aktuellen Zinspolitik ist die Verkaufsbereitschaft im nördlichen Stadtgebiet derzeit gering. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt wird in der Regel nicht ausgeübt. Eine Vorkaufsrechtsatzung für Ausgleichsflächen wurde verwaltungsintern bereits diskutiert. Im Ergebnis wurde davon Abstand genommen, da hierdurch die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern weiter sinken würde. Das Wasserwirtschaftsamt übt derzeit entlang der Gründlach sein Vorkaufsrecht i.d.R. nicht aus, was es der Stadt ermöglicht diese Flächen zu kaufen. Grundbucheinträge zur Sicherung von Ökokontomaßnahmen sind bei der Landwirtschaft unbeliebt. Aktuell kauft das Liegenschaftsamt potenzielle Tauschflächen prioritär für das Bauvorhaben der Stadtumlandbahn auf (Trasse und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen). Diese Flächen stehen in absehbarer Zeit keinen weiteren Zielsetzungen zur Verfügung. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 49 128 Akteursbeteiligung Expertenrunde Expertenrunde Wasser am 17.04.2018 ANLASS Das Entwicklungskonzeptes bezieht sich in wesentlichen Zielsetzungen und Maßnahmen auf das Gewässersystem der Gründlach. Gewässerentwicklung, -pflege sowie Gewässer- und Hochwasserschutz aber auch die Möglichkeiten für die Bevölkerung Wasser zu erleben sind die wesentlichen Aspekte, die in der Expertenrunde beleuchtet werden sollen. Teilnehmer: - Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Stadt Nürnberg - Umweltamt, Stadt Nürnberg - Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V., Stadt Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg BAUSTEIN WASSER AUS DEM INTEGRIERTEN STADTENTWICKLUNGSKONZEPT „NÜRNBERG AM WASSER“. Seitens der Stadt wurde 2014 der Masterplan Freiraum mit einem vertiefenden Baustein Wasser erstellt. Als Leitbild für die Gründlach wurde eine wassergeprägte Auenlandschaft mit Schwerpunkt auf der Biotopentwicklung, dem Artenschutz, der Wasserrückhaltung (Hochwasserschutz) sowie dem Landschaftserleben mit gewässerbegleitendem Weg entwickelt. Diese Zielsetzungen sind im Entwicklungskonzept zu berücksichtigen. GEWÄSSERSTRUKTURGÜTE Die Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer 3. Ordnung aus dem Jahr 2013 vom Büro Dr. Gerhard Brunner entspricht nicht den aktuellsten Richtlinien. GEWÄSSERPFLEGE- / GEWÄSSERERENTWICKLUNGSPLÄNE Für das Untersuchungsgebiet liegen Gewässerpflegepläne (heute Gewässerentwicklungspläne (GEP)) vor. Die Ergebnisse dieser Pläne sind im Entwicklungskonzept zu berücksichtigen. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wird darauf hingewiesen, dass Gewässerentwicklungspläne i.d.R. mit einer Gültigkeit von 15 Jahren erstellt werden. Gewässerentwicklungspläne mit Erstellungsdaten zwischen 1992 und 2001 sind daher als veraltet zu werten. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) setzt im Rahmen des Gewässerunterhalts an den Gewässern 3. Ordnung Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen aus den Gewässerentwicklungsplänen um. Gestaltungsmaßnahmen zählen zu den Ausbaumaßnahmen und können nicht im Rahmen des Unterhalts durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden im Rahmen der erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen vom Landschaftspflegeverband durchgeführt. SÖR und UwA unterstützen die Umsetzung finanziell. Grundlage der Umsetzung bleiben die Gewässerentwicklungspläne, auch wenn diese stark veraltet sind. SÖR benennt als geeigneten Zeitpunkt zur Neuaufstellung der Gewässerentwicklungspläne z.B. den Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in Neunhof. Priorität in Bayern und in der Stadt Nürnberg hat derzeit nicht der Gewässerausbau oder die Umgestaltung, sondern eindeutig der Hochwasserschutz. Auch ein Gewässerentwicklungskonzept für die Gründlach besitzt für das Wasswerwirtschaftsamt aufgrund vorrangiger Hochwasserschutzmaßnahmen derzeit keine Priorität. Gewässerentwicklung bedarf in aller Regel Flächen. Ein grundsätzliches Problem bei der Gewässerentwicklung ist die mangelnde Flächenverfügbarkeit. Für die Flächen im Eigentum des Wasswerwirtschaftsamt sind keine expliziten Entwicklungsziele festgelegt. 50 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 129 Akteursbeteiligung Expertenrunde UFERRANDSTREIFEN Von allen Teilnehmern werden Uferrandstreifen als wichtige und zielführende Maßnahme für den Gewässerschutz eingestuft. Für die Ufersteifen wird beidseitig des Gewässers eine Mindestbreite von 10 m ab Uferkante als fachlich richtig erachtet. Innerhalb dieser Streifen sollen grundsätzlich keinerlei Nutzungen liegen, auch keine Wege. ERLENSTERBEN Im Zuge der Unterhaltsmaßnahmen werden auch Grabenräumungen durchgeführt. Hierbei werden Phytophthora befallene Erlen entnommen oder auf den Stock gesetzt, um dem Erlensterben zu begegnen. Das Zurückschneiden in Kombination mit einer regelmäßigen Kontrolle der Stockausschläge Im Entwicklungskonzept soll ein naturverträgliches Pflegekonzept für die Bäche und Gräben skizziert sowie Best-Practice-Beispiele dargestellt werden. scheint nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige erfolgversprechende Maßnahme. Künftig ist eine ökologische Grabenpflege erforderlich um die ökologischen Zielsetzungen in den Gründlachauen zu erreichen. Auch Eschen werden aufgrund des Eschentriebsterbens auf den Stock gesetzt. HOCHWASSER / RETENTION Aktuell findet durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) eine Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete statt. Wann diese zur Verfügung stehen ist nicht bekannt. Für die Hochwasserschutzmaßnahmen Neunhof liegt der Wasserrechtsantrag zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung ist in 2019 zu rechnen. Über die baulichen Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Regenrückhaltebecken Kraftshof und Neunhof sind derzeit von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) in Neuberechnung. Für ein ggf. zusätzlich erforderliches Rückhaltebecken wäre eine naturnahe Gestaltung Ziel. Dessen Aufwertbarkeit im Sinne des Ökokontos wäre zu prüfen. Die evtl. anrechenbaren Ökopunkte würden von SUN in Anspruch genommen werden. Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland. Die Düngemittelverordnung (z.B. Ausbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands wie überschwemmte, wassergesättigte Böden) ist einzuhalten. GRUNDWASSER Laut Aussage des Wasswerwirtschaftsamt ist der chemische Zustand des Grundwassers im Knoblauchsland nicht gut. Dies zeigen Messungen in den Grundwasserbrunnen durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). BIBER ALS LANDSCHAFTSGESTALTER Die Gründlach und in Abschnitten auch die Seitengewässer, sind potenzieller Biberlebensraum. Es wird auf die positiven Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit des Bibers und den Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes hingewiesen. Als eine Möglichkeit des Umgangs mit dem Biber an der Gründlach wird die Beweidung der bereits von biberbedingten Überflutungen betroffenen, landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Flächen benannt. Hierzu müssten Flächen angekauft werden. Der Ankauf gestaltet sich aufgrund der fehlenden Priorität zu Gewässerentwicklung der Gründlach als äußerst schwierig. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 51 130 Akteursbeteiligung Expertenrunde Expertenrunde Erholung am 03.05.2018 WEGE UND WEGENETZ Die Flurwege im Knoblauchsland sind für die stadtnahe Erholung von großer Bedeutung. Besonders wichtig sind eine durchgehende Radverbindung NordSüd, Ost-West und der „Dreiecksweg“ Neunhof-Irrhain-Kraftshof. Das Wegenetz soll aus dem vorhandenen Netz qualifiziert werden. Insgesamt gilt es, sich auf wenige, aber wichtige Wege zu beschränken, da die Akzeptanz des Freizeitverkehrs bei der Landwirtschaft gering ist. Teilnehmer: - ADFC Nürnberg - Pegnesischer Blumenorden - Forstbetrieb Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Stadt Nürnberg - Verkehrsplanungsamt, Stadt Nürnberg - Umweltamt, Stadt Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg Die „Sooswiesen“ sind eine der wenigen unberührten Stellen im Knoblauchsland, sehr nass und zumeist nicht begehbar. Es wird dafür plädiert, hier keine Wege vorzusehen, zumal eine Brücke zur Querung der Gründlach erforderlich wäre. Hinzu kommt, dass Wegebau entlang von Gewässern und der Unterhalt dieser Wege schwierig und teuer ist. Auf die Anschlüsse an die vorhandenen Wanderwege im Reichswald wird hingewiesen. Grundsätzlich sind die im Entwicklungskonzept berücksichtigten Wege auf Aktualität zu prüfen. Eine besondere Bedeutung haben die Wege, die aus den Orten in die Landschaft führen. Diese Zugänge zur Landschaft sollen vertieft berücksichtigt werden. Ein Wegekonzept mit thematischen Rundwegen (Fußwege) wird positiv gesehen. Wichtig sind Wege, die die Gründlach und den Kothbrunngraben erlebbar machen. Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass im vertiefenden Baustein Wasser zum gesamtstädtischen Freiraumkonzept eine Ost-West-Orientierung am Fluss vorgesehen ist. An markanten Punkten sollen Aussichtspunkte und Wasserplätze als Zugänge zum Wasser eingerichtet werden. Wege müssen nicht zwingend den Gewässern folgen. Aufgrund der Sensibilität der Gewässerufer wird seitens des Entwicklungskonzeptes eine Wegeführung, die an markanten Punkten die Gründlach tangiert oder quert, vorgeschlagen. RADWEGE Für Nürnberg sind Rad- und Radschnellwegeverbindungen wichtig. Für den Planungsraum ist eine leistungsfähige und alltagstaugliche Nord-Süd Verbindung vorzusehen. Ortsverbindungsstraßen sind heute keine geeigneten Radwege mehr. Es bedarf selbständiger Radwege. Geeignet als Verbindungsachse (Radschnellweg) ist die B4. Eine Verbindung des Planungsraumes und damit des Nürnberg Nordens nach Tennenlohe ist wichtig. Aufgrund der hohen Bedeutung des Gebietes für den Norden von Nürnberg ist ausgehend vom Bestand ein Wegenetz zu entwickeln, das die Anbindungen an den Reichswald berücksichtigt und nicht nur an Straßen entlangführt. Der Knoblauchsland 8er ist ein erster Ansatz für eine Einbindung von Landwirtschaft und Direktvermarkter in ein Wegenetz. WEGEUNTERHALT Bei öffentlich gewidmeten Wegen liegt der Unterhalt bei der Stadt Nürnberg. Im Bereich der erfolgten Flurneuordnungen, insbesondere im Süden des Untersuchungsgebiets, liegt der Unterhalt bei der Teilnehmergemeinschaft. Diese Wege sind jedoch öffentlich nutzbar. 52 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 131 Akteursbeteiligung Expertenrunde WEGEKENNZEICHNUNG Die Kennzeichnung sollte für neue Wege entsprechend dem Bestand vorgenommen und Informationstafeln nur sehr zurückhaltend verwendet werden. Für die Kennzeichnung wäre der Fränkische Albverein e.V. einzubinden. Im Wald sind anstelle von angenagelten Schildern an Bäumen nur Abziehmarkierungen zu verwenden. Bei der Umsetzung von Wegekennzeichnungen ist eine frühzeitige Abstimmung der Markierungsstellen mit dem Forstbetrieb und Waldeigentümern bzw. Waldbewirtschaftern anzustrengen, um gegenseitige Behinderungen von Forstbetrieb und Erholungssuchenden zu vermeiden. STADTUMLANDBAHN (StUB) Für den Verlauf der StUB steht die Trassenführung entlang der B4 fest. Das Planstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Trasse der StUB stellt gleichzeitig die Achse einer Radschnellverbindung dar. Daher sollten beide Projekte im Zusammenhang betrachtet und geplant werden. Insbesondere die Sensibilität des Gebietes westlich Neunhofs ist bei der Bewertung der Trassenführung zu berücksichtigen. Aus Sicht des Entwicklungskonzeptes sollte bei den Planungen zur StUB die Chance genutzt werden, die Kreuzung an der Würzburger Straße zugunsten einer verbesserten Ost-West-Verbindung fußgänger- und fahrradfreundlich auszubauen. AUSSICHTSPUNKTE Im Entwicklungskonzept sind an markanten Stellen Aussichtspunkte oder Beobachtungsstationen vorgesehen. Aussichtskanzeln werden als schwierig und aufwändig eingeschätzt. Neben den Herstellungskosten sind auch der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen. IRRHAIN Der Irrhain stellt ein kulturelles Alleinstellungsmerkmal dar, das im Zuge der Bewerbung Kulturhauptstadt nach außen getragen werden könnte. Wichtig für den Ort und dessen Besucher sind gute Zuwegungen (befestigt) und Ausstattungselemente, wie beispielsweise Bänke. Entsprechende zurückhaltende Maßnahmen wären mit dem Pegnesischen Blumenorden abzustimmen. Zu berücksichtigen ist der Schutzstatus FFH-Gebiet am Irrhain. Dieser Schutzstatus bedeutet in der erforderlichen Verkehrssicherung einen erhöhten Aufwand. HUNDE Probleme mit freilaufenden Hunden bestehen nicht nur in den landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, sondern auch im Staatsforst. Das Angebot an Freilaufzonen für Hunde wird skeptisch gesehen. Hundehalter könnten dies als Anreiz verstehen. Es besteht die Gefahr, dass die Freilaufzonen vermehrt Hundehalter in das Gebiet ziehen könnten. Der alternative Vorschlag eine Kommunale Satzung zum Thema Freilauf von Hunden zu erlassen gilt als sehr schwierig aber notwendig. Hier ist eine Prüfung erforderlich. Im Gebiet der Schmalau machen Schilder auf das Anleinen von Hunden aufmerksam. Die Beschilderung wurde im Rahmen des Artenschutzes von der Stadt vorgenommen. Diese Schilder haben nur Hinweischarakter. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 53 132 Akteursbeteiligung Expertenrunde Expertenrunde Naturschutz am 09.05.2018 BEDEUTUNG DER LANDWIRTSCHAFT Alle Teilnehmer sind der Auffassung, dass im Knoblauchsland eine funktionierende Landwirtschaft erhalten werden muss. Am Beispiel Kiebitz zeigt sich die Bereitschaft der Landwirtschaft beim Artenschutz mitzuwirken. Zum Schutz werden die Gelege von den Landwirten ausgesteckt. Ohne die Landwirtschaft ist das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal nicht umsetzbar. Die Landwirte sollen für den Naturschutz sensibilisiert werden. Dies kann durch Positivbeispiele wie die Blühstreifen befördert werden. Der Landschafts- Teilnehmer: - Landesbund für Vogelschutz e.V. Nürnberg - BUND Naturschutz in Bayern e.V. - Forstbetrieb Nürnberg - Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V., Stadt Nürnberg - Umweltamt, Stadt Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg pflegeverband wirbt um Verständnis für die Landwirtschaft, da diese insbesondere Flächenentzug befürchtet. Zudem ist der Landschaftspflegeverband auch durch die paritätische Zusammenstellung (Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunalpolitik) auf die freiwillige Mitarbeit der Landwirte angewiesen. Als Anreize zur weiteren Mitarbeit sollen Förderprogramme (Stadt, Land, Bund, EU) verstärkt genutzt werden. PFLEGE VON WIESEN Für die Pflege von Wiesen sollte auch die Möglichkeit der Schafbeweidung über eine Triebweide geprüft werden. Bei der Mahd sollte in jedem Falle ein möglichst später Mahdtermin angestrebt werden. Besondere Pflanzenvorkommen (Orchideen) sollen berücksichtigt werden. GRABEN- / HECKENPFLEGE Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine ökologische Grabenpflege durchzuführen ist. Bei Pflegemaßnahmen sollen u.a. genügend Totholz und Biotopbäume verbleiben. VÖGEL Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) weist auf die bestehende Bodenbrüterkartierung im Knoblauchsland als gute Planungsgrundlage für faunistische Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes hin. Für Eisvogel und Wasseramsel gibt es keine systematischen Erfassungen, sondern nur Einzelbeobachtungen an den Sooswiesen oder auch östlich von Großgründlach. Die Gründlach ist für beide Arten potentiell geeignet. Da die Gründlach sehr schmal ist, ist zu erwarten, dass die Reviere sehr lang sind (2 km). 54 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 133 Akteursbeteiligung Expertenrunde AUSGLEICHSFLÄCHEN Beim Thema Ausgleichsflächen wird auf das erforderliche Miteinander von Nutzern (Landwirtschaft) und Naturschutz hingewiesen. Im Vordergrund sollen der Erhalt und die Förderung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen stehen. Bei der Generierung von Ausgleichsflächen müssen zukünftig neue Wege beschritten werden. Diesbezüglich sind auch die gültigen Berechnungs- und Bewertungsverfahren zu überprüfen. GEWÄCHSHÄUSER Von Seiten der Umweltverbände wird der zunehmende Flächenanteil der Gewächshäuser angesprochen. Der Schutz der Kulturlandschaft sollte Vorrang haben vor weiteren Gewächshausbauten. Die Stadt verweist auf den Abwägungsprozess zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Umweltamt bzgl. der Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland. In diesen sind Anteile für Gewächshäuser definiert. ERHOLUNG Von den Teilnehmern wird das Knoblauchsland als stadtnaher Erholungsraum für wichtig angesehen. Der Einbezug der Landwirte wird auch bei dieser Thematik als wichtig erachtet. Die Erholungsinfrastruktur soll sich in erster Linie auf bestehende Wege konzentrieren, da eine Intensivierung entlang von Gewässern vor allem für die Vogelwelt als nachteilig angesehen wird. Punktuelle Querungen oder Antritte ans Wasser sind vertretbar. Einschränkungen im Vorkommen von Vogelarten ergeben sich durch die Vielzahl der Hunde. Hier müsste Abhilfe geschaffen werden. Seitens der Stadt wird die Möglichkeit einer Leinenempfehlung benannt. Eine Leinenpflicht ist nicht möglich, da diese nicht überwacht werden kann. Beim Kiebitz ist zu beobachten, dass dieser entgegen der Erwartungen bei Reutles nicht vorkommt. Offenbar ist das Gelände zu trocken und sandig, sowie zu stark durch Hunde beunruhigt. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 55 134 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zustand und Zukunft des Gemüsebaus am 29.08.2018 CHARAKTER KNOBLAUCHSLAND Für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist es Ziel, das Knoblauchland langfristig als Gartenbaulandschaft mit Familienbetrieben und in der Vielfalt der Anbaukulturen zu erhalten. Großflächige Siedlungsentwicklungen widersprechen dieser Zielsetzung genauso wie großflächige Entwicklungen von Teilnehmer: - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - WGF Landschaft, Nürnberg Gewächshäusern oder Monokulturen. BETRIEBSSTRUKTUR Die Betriebe im Knoblauchsland haben im Vergleich mit anderen Gemüseanbaugebieten, wie z.B. Rheinland-Pfalz mit großem Möhrenanbau, eine geringe Flächenausstattung. Die Gartenbaubetriebe im Gebiet sind vital, haben ein hohes Ausbildungsniveau und geklärte Hofnachfolgen. Die wenigen rein landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Mastbullen in Kleingründlach) sind in ihrer Zukunft nicht gesichert. Trotz Entwicklung der Gewächshauskulturen ist der Freilandanbau stabil und zukunftsträchtig: - Freilandbetriebe suchen Anbauflächen und wollen expandieren. - In den Freilandanbau (Bewässerungssystem) wurden seitens der Betriebe große Summen investiert. - Die Betriebe investieren aktuell in hochwertige Erntemaschinen. Einzelne Freilandbetriebe ergänzen durch kleinere Gewächshausbauten ihr Sortiment um den Markt besser bedienen zu können. EIGENTUM / PACHT / BODENMARKT Die Besitz- und Pachtverhältnisse sind stark zersplittert. Eine Vielzahl der Eigentümer sind keine Bewirtschafter. Der Pachtanteil liegt über 40 %. Die Versuche der Familienbetriebe, die bewirtschafteten Flächen im engeren Hofumfeld zu aggregieren, Pachtanteil laut Agrarstrukturellem sind nur sehr bedingt erfolgreich, da gepachtet werden muss, wo Flächen Gutachten: Boxdorf ca. 52 % angeboten werden. In aller Regel liegen die Flächen verstreut auch in anderen Großgründlach ca. 50 % Gemarkungen. Für die Flächen um Kleingründlach und nördlich Neunhof ist zu Kraftshof ca. 34 % Neunhof ca. 37 % vermuten, dass landwirtschaftliche Betriebe aus den benachbarten Landkreisen Flächen angepachtet haben und bewirtschaften. Der Bodenmarkt im Knoblauchsland allgemein und auch in den vier Gemarkungen ist aufgrund der vielen Flächenansprüchen durch Siedlung, Verkehr oder auch Ausgleichsflächen, aber auch durch die Nachfrage nach energetischen Rohstoffen (Biogas) äußerst angespannt. 56 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 135 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Für den Gemüsebau besteht im gesamten Gebiet hohe Flächennachfrage. - Für den steigenden Trend der Pensionspferdehaltung gibt es eine, wenn auch begrenzte Nachfrage. - Für Ausgleichsflächen durch landwirtschaftsverursachte Eingriffe z.B. durch Unterkunftsgebäude, Gewächshäuser, o.ä. gibt es eine begrenzte Nachfrage. - Für Grünlandflächen außerhalb der Pferdehaltung gibt es aufgrund der gewachsenen Gemüsebaustruktur keine Nachfrage. Es besteht ein hoher Pachtdruck der bis in den Landkreis Fürth hinein wirkt, was bei Neuverpachtungen dort zu einer Verdoppelung der Pachtpreise geführt hat (für Äcker von 150 – 200 € pro ha / Jahr auf 400 – 500 € pro ha / Jahr, bei Grünland ca. die Hälfte). FÖRDERUNG Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Agrarumweltmaßnahmen haben eine nachhaltige, umweltDurch gezielte Ansprach der einzelnen schonende Landbewirtschaftung zum Ziel. In Deutschland Betriebe könnte ggf. die Bereitschaft zur Teilnahme an AUM gesteigert werden. werden Agrarumweltmaßnahmen mit Beteiligung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union (EU) gefördert. In Nürnberg sind Agrarumweltmaßnahmen insgesamt gering nachgefragt. Der Schwerpunkt der Antragsstellung liegt im Nürnberger Süden. Es ist zu vermuten, dass es im Untersuchungsgebiet nur einen Antragsteller gibt. Die Kenntnis bei den Betrieben um die Förderprogramme ist gegeben. Aufgrund der hohen Deckungsbeiträge im Gemüsebau ist die Teilnahme an Programmen wie dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder dem Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich (VNP) für die Betriebe jedoch nicht lohnend. Hinzu kommt, dass die Antragstellung als bürokratisch und aufwändig empfunden wird. Greening Sofern Betriebe aus der sog. ersten Säule der EU-Agrarförderung Prämien beziehen ist hiermit eine Koppelung zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden verbunden, das sog. Greening. Dies gilt für landwirtschaftliche Betriebe gleichermaßen wie für gartenbauliche Betriebe. Befreit sind Betriebe des ökologischen Landbaus. Maßnahmen können sein: - Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt) - Dauergrünlanderhalt - Erbringung von im Umweltinteresse genutzten Flächen, sogenannten ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Hierzu zählen z.B. Brachflächen, Uferrandstreifen, Blühstreifen, Zwischenfrüchte oder Leguminosen. Im Untersuchungsgebiet spielt diese Form der Umweltleistungen keine Rolle, da viele Betriebe, aus Gründen wie bereits bei den AUM erläutert, keinen Antrag auf Förderung im Rahmen der Ersten Säule stellen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 57 136 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kommunales Förderprogramm Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept könnte ggf. ein kommunales Förderprogramm aufgelegt werden. Bei Zahlungen aus der Säule eins ist eine zusätzliche Förderung aus einem kommunalen Förderprogramm nicht förderschädlich. Bei AUM ist bei gleichem Förderinhalt eine Drittförderung nicht möglich. Hier wäre eine Einzelprüfung erforderlich. Gewässerrandstreifen Gewässerschutz ist für die Landwirtschaft erklärtes Ziel. Im KULAP ist die Anlage von Uferrandstreifen entlang von Gewässern ein gut honorierter Fördertatbestand. Förderfähig sind Streifen bis zu 30 m Breite, sofern Acker unmittelbar an das Gewässer angrenzt. Trotz attraktiver Rahmenbedingungen ist der Zuspruch der Landwirte gering. Ackerflächenknappheit, hohe Deckungsbeiträge im Gemüsebau oder ein hoher bürokratischer Aufwand könnten hierfür eine Erklärung sein. Die Gründe der Einzelbetriebe wären in gezielten Anfragen zu klären. GRÜNLANDNUTZUNG Im Knoblauchsland und im Landkreis Fürth besteht kaum Nachfrage nach Grünlandflächen. Der Landkreis Fürth ist mit 17 % Grünlandanteil der grünlandärmste Landkreis in Bayern mit rückläufiger Tendenz. In den vier Gemarkungen des Entwicklungskonzeptes sind nur drei bis vier Betriebe (Groß- und Kleingründlach) auf Tierhaltung eingestellt. Die Tendenz ist auch hier abnehmend. Bei zunehmendem Rückgang der Rinderbestände stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem frei werdenden Grünland. Grünland über Biogasanlagen energetisch zu verwerten ist bei den Betreibern aufgrund der geringen energetischen Ausbeute kaum möglich. Der Umbruch von Dauergrünland zu Acker ist eine weitere Option. Der Umbruch ist nach Fachgesetzen z.B. in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten untersagt. Außerhalb dieser fachgesetzlichen Kulissen ist jedoch für ökologisch wirtschaftende Betriebe oder für Betriebe die keinen Mehrfachantrag für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmenstellen stellen, der Umbruch erlaubt. Bei der im Entwicklungskonzept angestrebten Mehrung von Grünland muss, um teure „Entsorgungslösungen“ zu vermeiden, über dessen sinnvolle Verwertung nachgedacht werden. - Für die Grünlandverwertung wird ein gewisses Potenzial bei Pferdehaltern bzw. bei den Pensionstierhaltungen gesehen. - Die Beweidung mit Schafen ist grundsätzlich ein denkbarer Weg, jedoch aufgrund der Zerschneidungen im Raum bisher schwierig. - Für die Erweiterung der Rinderhaltung werden keine Ansatzpunkte gesehen. Die Landwirte im Untersuchungsgebiet sind auf Tierhaltung weder betrieblich eingerichtet, noch sind sie entsprechend ausgebildet. Eine Zunahme von Grünlandflächen kann in die Betriebsstrukturen der Gemüsebauern nicht integriert werden. Für die Verwertung des Grünschnittes würde dies bedeuten, dass externe Landwirte, die Tierhaltung oder Biogasanlagen betreiben, gesucht werden müssen und diese die Flächen zukünftig bewirtschaften oder dass die Flächen über Landschaftspflege erhalten werden müssten. 58 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 137 Akteursbeteiligung Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Beispiel Wasserbüffel in Bayern - Beweidungs-Projekt Jettenbach Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Extensive Beweidung im Aurachtal Landschaftspflegeverband Landkreis Bamberg e.V. - Büffelhof Beuerbach http://www. bueffelhof-beuerbach.de Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch einen engagierten Kenner der Weidetierhaltung eine Weidenutzung neu eingeführt wird, z.B. Wasserbüffel zur Pflege der Auenlandschaft in den feuchten Bereichen. Büffelfleisch und Büffelmozarella kann ein interessantes Nischenprodukt darstellen. Extensive Weidenutzung ist durch das Vertragsnaturschutzprogramm förderfähig. Jedoch sind die Investitionen hoch und der Markt ist unsicher. Bei geeigneten Strukturen und ausreichend Flächen ist auch eine Schafbeweidung denkbar. Allerdings nicht in den Feuchtbereichen. EXTENSIVIERUNG IM GEMÜSEBAU / ÖKOLANDBAU Entgegen den Möglichkeiten zur Extensivierung in der Landwirtschaft ist aufgrund der hohen Anforderungen des Handels und der Verbraucher an die Produkte eine Extensivierung im Gemüsebau nicht möglich. Die einzige Möglichkeit liegt in der Umstellung der Betriebe auf den ökologischen Landbau. Für den ökologisch wirtschaftenden Gemüsebaubetrieb im Knoblauchsland stellen die kleinen Flächen auf engem Raum sowie die hohe Pachtquote Probleme dar. Die erforderliche Rotation der Früchte zur Gewährleistung verträglicher Fruchtfolgen wird nicht nur durch den Wechsel der Flächen innerbetrieblich, sondern in aller Regel auch durch Wechsel der Flächen unter den Betrieben gelöst. Für ökologisch arbeitende Betriebe entfällt diese Möglichkeit, sofern diese keine ebenfalls ökologisch wirtschaftenden Partner finden. Stellen zu viele Betriebe auf ökologischen Landbau um, besteht die Gefahr, über die Aufnahmemöglichkeiten des Marktes hinaus zu produzieren. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 59 138 Akteursbeteiligung Informationsgespräch Landwirtschaft Informationsgespräch Landwirtschaft am 06.11.2018 Am 06.11.2018 wurden Vertreter der Landwirtschaft über das im Vorentwurf vorliegende Entwicklungskonzept informiert. Den Beteiligten wurden der Aufbau und die Inhalte des Entwicklungskonzeptes sowie die Herausforderungen, mit denen sich das Entwicklungskonzept auseinandersetzt, dargelegt. Diese sind: Teilnehmer: - Vertreter Bayerischer Bauernverband - Vertreter der Land- und Forstwirtschaft aus den Gemarkungen - Umweltamt, Stadt Nürnberg - Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg - die nachhaltige Nutzung der Landschaft durch Bodenschutz bei Starkregen und Hochwasser, durch Minimierung von Einträgen ins Gewässer, durch Schaffung und Erhalt von Lebensraumangeboten für Pflanzen und Tiere, insbesondere für Bodenbrüter und Insekten. - die Stärkung der Lebensqualität durch Angebote für Landschaftserleben und Naherholung und dadurch Raum für Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche. - der Erhalt und die Stärkung der Identität, der Fortbestand des Freilandgemüseanbaus oder der Umgang mit dem zunehmenden Baulanddruck. Daran anschließend wurde das Leitbild vorgestellt, das für die vier Gemarkungen die wesentlichen Ziele zur Entwicklung einer ökologischen und ressourcenschonenden Nutzung auch bildlich zusammenfasst. Das Entwicklungskonzept beinhaltet auch konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung, zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Erhalt der Identität. Den Teilnehmern wurden sowohl die konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung spezifischer Biotoptypen und Zielarten als auch die aus Sicht des Entwicklungskonzeptes geeigneten Räume erläutert und dargelegt. Das Entwicklungskonzept spiegelt das Spannungsfeld zwischen der Bedeutung der Landwirtschaft für die Stadt und der Notwendigkeit, das die Stadt hinreichend Ausgleichsflächen und Flächen für den Artenschutz bereitstellen können muss. Seitens der Stadt wird dargelegt, dass sich an das fachlich erarbeitete Entwicklungskonzept in Bezug auf Umsetzung eine intensive Maßnahmendiskussion anschließen muss. Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes folgt hierbei dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Ein Erwerb von Flächen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist nicht das prioritäre Ziel der Stadt Nürnberg. 60 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 139 Akteursbeteiligung Werkstatt Landwirtschaft Werkstatt Landwirtschaft am 18.03. und 20.03.2019 Teilnehmer: - Vertreter Bayerischer Bauernverband - Vertreter der Land- und Forstwirtschaft aus den Gemarkungen - Referat für Umwelt und Gesundheit, Stadt Nürnberg - Umweltamt, Stadt Nürnberg - Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg - WGF Landschaft, Nürnberg - ifanos concept & planung, Nürnberg Am 18. und 20.03.2019 fanden zwei Werkstätten gebündelt für die Gemarkungen Großgründlach / Boxdorf und Neunhof / Kraftshof statt. Eingeladen waren Vertreter aus den Bereichen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden seitens der Planer die Qualitäten des Untersuchungsgebiets aufgrund der Ergebnisse der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie Ergebnisse zu Artvorkommen anhand spezifischer Tierartenkartierungen (Vögel, Libellen) erläutert. Bei beiden Veranstaltungen war der Blick auf den Aspekt der Umsetzung des Entwicklungskonzepts gerichtet. Inhalte waren: - Vorstellung und Diskussion des Fünf-Punkte-Programms zur Beförderung der Umsetzung - Möglicher Beitrag der Landwirtschaft zu einer kooperativen Umsetzung für die wesentlichen Handlungsschwerpunkte des Entwicklungskonzeptes Seitens des Umweltamtes wird betont, dass es ausdrücklicher Wunsch der Stadt Nürnberg ist, das Entwicklungskonzept in Kooperation mit der Landwirtschaft umzusetzen. Instrumentenkasten Seit November 2018 wurden Fünf-Punkte zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes im Sinne eines Instrumentenkastens erarbeitet. Dieser Instrumentekasten beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Ökokontos, zum Flächentausch, Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen und zur Mobilisierung von Fördermitteln. Ausdrücklich erwähnt wird das Angebot des Umweltamtes und des Referates für Umwelt und Gesundheit einen Runden Tisch zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einzurichten. Bei dem vorgestellten Instrumentenkasten (siehe Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254) handelt es sich um eine Willensbekundung des Umweltamtes und des Referates für Umwelt und Gesundheit, die noch mit weiteren Ämtern der Stadt Nürnberg abgestimmt werden muss. Auf die Freiwilligkeit bei der Umsetzung auf privaten Flächen sowie auf die Zielsetzung einer höheren Flexibilität bei der Umsetzung durch den vorgestellten Instrumentenkasten wird seitens des Umweltamtes mehrfach verwiesen. Bereitschaft zur Mitwirkung Schwerpunkte der Entwicklung des Gründlachtals sind - die Sicherung der Bodenbrüterbestände - die Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur - die Verbesserung des Zustandes der Gewässer Allgemein Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Entwicklungskonzept ist in erster Linie von akzeptablen und in den Betrieb integrierbaren Angeboten und Maßnahmen abhängig. Der Freilandgemüsebau soll in der jetzigen Form erhalten werden. Es wird die gute Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband gelobt und dafür geworben, diese fortzuführen und zu intensivieren. Aus Sicht der Teilnehmer ist es wichtig, eine Ansprechperson vor Ort zu haben, die als Partner der Landwirtschaft wahrgenommen wird. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 61 140 Akteursbeteiligung Werkstatt Landwirtschaft Flächenerwerb / Flächentausch Als problematisch wird der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Realisierung ökologischer Ausgleichsflächen angesehen. Bei Flächen unter 1 ha Größe wird bisher der Bauernverband nicht beteiligt. Das Referat für Umwelt und Gesundheit wird prüfen, ob für Grundstücksgeschäfte mit der Landwirtschaft unter einer Größe von 1 ha eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann. Als ein geeignetes Mittel zur Konfliktentschärfung beim Flächenerwerb wird ein funktionierender Flächentausch angesehen. Ausgleichsmaßnahmen Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Landwirtschaft abgestimmt werden. Die Anlage und Pflege ist an das Vorkommen von Feldbrütern anzupassen. Wichtig für die Landwirtschaft ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Es sollten auch zeitlich befristete Maßnahmen möglich sein. Für Extremsituationen (Futtermangel bei Trockenheit) sollten bei den Maßnahmen Ausnahmen vorgesehen werden. Ein Vorschlag bezieht sich auf eine Honorierung von ökologischen Leistungen auf Pachtflächen der Stadt Nürnberg über einen geringeren Pachtzins. Biodiversität Von Seiten der Landwirtschaft könnte eine Förderung der Biodiversität im Zusammenhang mit einer Biotopvernetzung sowie die Förderung von Wildkräutern (Artenauswahl verträglich mit Landwirtschaft) mitgetragen werden. Blühsteifen sind ein gutes und geeignetes Mittel zur Förderung der Artenvielfalt. Bei einer geeigneten Förderung durch die Stadt Nürnberg könnte dieses Mittel ausgebaut werden. Gewässer Intensiv diskutiert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer. Insgesamt wird sich für ein koordiniertes Gewässermanagement ausgesprochen in das die Gründlach einzubeziehen ist. Es wird vorgeschlagen, Ausgleichsmaßnahmen und Ökokontoflächen an die Gründlach zu legen und mit dem Hochwasserschutz zu kombinieren. Bei allen geplanten Maßnahmen soll frühzeitig der Dialog mit den Landwirten vor Ort gesucht werden. Weitere Punkte Wiederholt angesprochen wurden die Problematik freilaufender Hunde für das Brutvogelvorkommen, den Gemüseanbau und die Landwirtschaft insgesamt, das Erfordernis der Einrichtung eines Bibermanagements, die mit dem Freizeitdruck verbundenen Konflikte für die Landwirtschaft und den Artenschutz sowie die Verantwortung für den Artenschutz und die Biodiversität, die bei allen Teilen der Gesellschaft gesehen wird und nicht nur bei der Landwirtschaft. 62 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 141 Akteursbeteiligung Chronologie des Beteiligungsprozesses Chronologie des Beteiligungsprozesses 09.05.2017 - Auftaktveranstaltung 03.07.2017 - Vorgespräch Bayerischer Bauernverband 26.07.2017 - Informationsgespräch Landwirtschaft 05.10.2017 - Bürgerspaziergang Großgründlach 07.10.2017 - Bürgerspaziergang Neunhof 12.10.2017 - Bürgerspaziergang Kraftshof 19.10.2017 - Bürgerspaziergang Boxdorf 10.11.2017 - Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken 06.02.2018 - Expertenrunde Ökokonto / Artenschutz 17.04.2018 - Expertenrunde Wasser 03.05.2018 - Expertenrunde Erholung 09.05.2018 - Expertenrunde Naturschutz 29.08.2018 - Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 06.11.2018 - Informationsgespräch Landwirtschaft 18.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Gründlach / Boxdorf 20.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Neunhof / Kraftshof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 63 142 143 Datenbasis 144 Datenbasis Die vorhandenen Grundlagen Die vorhandenen Grundlagen Das Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal stützt sich bezüglich der verwendeten Datenbasis im Wesentlichen auf zwei Quellen: „GRUNDLAGENERMITTLUNG IM GRÜNDLACHTAL“ Im Vorfeld zum Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal wurden im Zuge der „Grundlagenermittlung im Gründlachtal“1 vorhandene städtische und sonstige amtliche Datengrundlagen für das Untersuchungsgebiet zusammenfassend dargestellt. Diese Datenbasis umfasst folgende Themen: - Naturraum - Topographie - Geologie - Boden (Bodeneinheiten, Bodenfunktionen) - Wasser (Oberflächengewässerverhältnisse, Gewässerstruktur Gewässer 3. Ordnung, Grundwasserverhältnisse) - Klima, Luft (Lokal klimatische Verhältnisse, Klimaökologische Funktionen) - Schutzgebiete und Biodiversität (Natur- und Landschaftsschutz, amtlich kartierte Biotope, Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutz) - Fauna (Lebensräume, Brutbestand Bodenbrüter) - Landschaftsgeschichte / Historische Entwicklung - Nutzungsstruktur - Kulturlandschaft und Landschaftsbild - Erholung, Landschaftserleben SPEZIFISCHE KARTIERUNGEN In 2017 / 2018 wurden zu folgenden Themen ergänzende Kartierungen erstellt: - Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung2 (innerhalb des Untersuchungsgebietes) - Libellenkartierung3 (innerhalb des Untersuchungsgebietes) - Erhebung der Grundwasserverhältnisse4 (innerhalb des Untersuchungsgebietes) - Amphibienkartierung (Gesamtstadtgebiet) In Ergänzung zu diesen Datengrundlagen wurden für das Entwicklungskonzept weitere Grundlagen verwendet, die nachfolgend kurz dargestellt werden. 66 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 145 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen Die ergänzenden Grundlagen BODENSCHÄTZUNG Die Bodenschätzung, früher als Reichsbodenschätzung bezeichnet, wurde in den 1920er und 1930er Jahren durchgeführt und beinhaltet die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Acker- und Grünlandböden). Die Bodenschätzung hat nach §1 Bodenschätzungsgesetz von 2007 den Zweck, neben der Schaffung einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Besteuerung, auch eine Basis für die Agrarordnung, den Bodenschutz und für Bodeninformationssysteme darzustellen. Als Informationen aus der Bodenschätzung liegen vor: - Die Unterscheidung landwirtschaftlich genutzter / nutzbarer Böden von den nicht landwirtschaftlich genutzten / nutzbaren Böden - Die Kulturarten zum Aufnahmezeitpunkt - Die Klassifizierung der Bodenart und die Beschreibung der sonstigen natürlichen Ertragsfaktoren - Die Feststellung von Ertragswertzahlen (Verhältniszahlen) aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen Plan 6: Bodenschätzung Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 67 146 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen „Die Bodenschätzung erfasst getrennt nach Kulturarten den Bodenaufbau bis 1 m unter Flur. Dazu werden die Flächen im Raster von 20 – 50 m mit Bohrstöcken abgebohrt und nach der Einheitlichkeit der Bodenbeschaffenheit und Bodenqualität als Klassenflächen abgegrenzt und gekennzeichnet“.5 „Auf Grund der Schätzgenauigkeit und der Feinheit des Rasters […] verfügen die untersuchten Gebiete bis heute über eine Bodenerfassung, die in ihrer Exaktheit und Flächendeckung vor der Verfügbarkeit von Satellitenfotos und GPS fast nirgendwo sonst auf der Erde erreicht wurde“.6 Für das Entwicklungskonzept wurden die Bodenarten und die Ertragswertzahlen im Untersuchungsgebiet ausgewertet. Bodenarten Die Bodenarten sind insbesondere für die Wertigkeit der Böden von hoher Bedeutung. Sandige Böden sind aufgrund der geringen Wasserspeicherfähigkeit und natürlichen Nährstoffarmut für die landwirtschaftliche Nutzung weniger ertragreich als lehmige oder tonige Böden. Die Bodenart gibt auch Aufschluss über die Pufferfähigkeit des Bodens gegenüber Nähr- und Schadstoffen. So werden Fremdstoffe aus Böden mit einem hohen Sandanteil aufgrund der vielen Hohlräume schnell ins Grundwasser ausgewaschen. Böden mit Lehm- und Tonanteilen können aufgrund der quellfähigen Tonminerale hingegen Nähr- und Schadstoffe gut speichern. Die Auswaschungsgefahr für Nähr- und Schadstoffe ins Grundwasser ist bei diesen Böden geringer. Ertragswertzahlen Die Ertragswertzahl kennzeichnet die Ertragsfähigkeit der Böden für die landwirtschaftliche Produktion. Sie wird für Acker (Ackerzahl) und Grünland (Grünlandzahl) getrennt ermittelt. Die Skala reicht von 0 bis 100. Je höher die Zahl, desto ertragreicher ist der Boden. Für das Untersuchungsgebiet gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Acker- oder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen als hochwertig. Verbreitung im Untersuchungsgebiet Aufgrund der geologischen Ausgangsbedingungen der Sandsteinkeuper sind sandige Böden (Sande und schwach lehmige Sande) weit verbreitet. Die aus landwirtschaftlicher Sicht marginalen sandigen Standorte mit Wertzahlen unter 30 finden sich östlich und nördlich Großgründlach und in den Buchäckern südlich Kleingründlach. Lehmige und stark lehmige Böden (lehmiger Sand und stark lehmige Sande), finden sich großflächig um Großgründlach (insbesondere der Bereich Stöckelwiesen, Herbstwiesen, Himmelreich), im Einzugsgebiet der Gründlach östlich B4 / nördlich Neunhof und um Kraftshof. Insbesondere im Gebiet nördlich von Neunhof und um Kraftshof sind diese Böden mit Wertzahlen über 40 für die Landwirtschaft als hochwertig einzustufen. Lehmige Böden (Lehm, sandiger Lehm, schwerer Lehm) kommen schwerpunktmäßig in den Sooswiesen westlich Neunhofs und zwischen Lachgraben und Gründlach nördlich Neunhofs vor. Diese Böden weisen im Untersuchungsgebiet mit Ackerzahlen über 50 die höchsten Wertzahlen auf. 68 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 147 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen ÜBERSICHTSBODENKARTE Die Übersichtsbodenkarte ist auf den Maßstab 1: 25.000 konzipiert (ÜBK25). Sie basiert auf mehreren Datengrundlagen. Sie bündelt alle verfügbaren, geowissenschaftlichen Themen zum Boden, wie die Geologische Karte 1:25.000, die Bodenschätzungsdaten und die forstlichen Standortkarten auf der Basis der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25). Die Abgrenzung und Beschreibung der Bodeneinheiten wird durch 300 bis 800 Bohrungen im Kartenblatt unterstützt und verifiziert . Die Karte wird laufend fortgeschrieben. Die Übersichtsbodenkarte weist Bodeneinheiten aus die zwar keine Wertung der Böden zulassen, jedoch Rückschlüsse auf das vorherrschende Wasserregime und eine entsprechende Charakterisierung des Standortes erlauben. Zu berücksichtigen ist hierbei die durch den Maßstab 1:25.000 festgelegte Aussageschärfe. Nachfolgend sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bodeneinheiten unter dem Aspekt des Wasserregimes gebündelt. Die so klassifizierten Böden werden kurz beschrieben. Plan 7: Übersichtsbodenkarte Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 69 148 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen Terrestrische Böden - Braunerden Braunerden sind nicht von Grundwasser sondern überwiegend durch Niederschlagswasser beeinflusst, das im Boden versickert. Das Grundwasser liegt in aller Regel weit unter Flur. Braunerden sind der flächenmäßig verbreitetste Bodentyp. Er entwickelt sich aus kalkfreiem, sandigem bis lehmigem Ausgangsgestein. Insbesondere im Bereich der Keupersandsteine sind auf wasserdurchlässigem Ausgangsmaterial lehmige Braunerden entstanden. Braunerden finden sich im Untersuchungsgebiet flächenhaft südlich und südwestlich der Linie Gründlach / Kothbrunngraben sowie entlang der Linie Kraftshof / Neunhof / Reutles. Zu den Braunerden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzte Bodeneinheiten: - 1f: Fast ausschl. Braunerde, unter Wald meist podsolig aus Sand (Flugsand) - 1g: Fast ausschl. Braunerde-Podsol und Podsol aus Sand (Flugsand) - 22d: Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-Braunerde aus (kiesführendem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), gering verbreitet mit Flugsanddecke - 22g: Fast ausschl. Braunerde aus Lehm bis Ton (Terrassenablagerung), gering verbreitet aus Schluff bis Lehm (Deckschicht) über Sand (Terrassenablagerung) - 422a: Vorherrschend Regosol, gering verbreitet (Acker)Pelosol aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton (Sedimentgestein) - 424b: Fast ausschl. Braunerde (pseudovergleyt), unter Wald gering verbreitet podsolig aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Schluffsand bis Sandlehm (Sandstein) Terrestrische Böden - Stauwasserböden Hierzu zählen die Pseudogleye. Diese sind durch zeitweilige Staunässe und Austrocknung geprägt. Pseudogleye sind nicht vom Grundwasser beeinflusst. Ein stauender Untergrund ist Ursache, dass sich zeitweise das versickernde Niederschlagswasser sammelt. Ist der stauende Effekt sehr ausgeprägt, können Pseudogleye Standorte seltener Pflanzen sein. Die weit verbreiteten Pseudogleye sind in aller Regel im Untersuchungsgebiet ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt. Die Pseudogleye westlich Großgründlach sind hingegen Grünlandstandorte. Zu den stauwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten: - 429a: Fast ausschl. Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley aus (grusf.) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (Grus-) sand bis Sandlehm (Sandstein), ger. verbreitet über Sandstein - 429b: Fast ausschließlich Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton (Sedimentgestein) 70 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 149 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen Terrestrische Böden - In tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden Hierzu zählen die Gley-Braunerden. Diese zählen ebenfalls zu den terrestrischen Böden, können jedoch einen schwachen Grundwassereinfluss oberhalb von 40 cm unter Geländeoberfläche aufweisen. Dieser Bodentyp kommt großflächig im östlichen Gründlachtal vor. Der Bodentyp ist hier weitgehend ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt. Ein weiteres Vorkommen findet sich entlang der Gründlach beim Irrgarten westlich Großgründlach. Zu den in tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten: - 72d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Sand (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche - 73d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche Grundwasserbeeinflusste Böden Hierzu zählen die Gleye. Diese entstehen bei gleichmäßig hoch anstehendem Grundwasser (zeitweilig bis mindestens 40 cm unter Geländeoberfläche) unabhängig vom Ausgangsgestein. Für Ackerbau sind sie aufgrund der nassen Bodenverhältnisse wenig geeignet. Sie eignen sich bei nicht allzu hohem Wasserstand besonders für Mähwiesen. Gegenüber schweren Landmaschinen sind sie sehr verdichtungsempfindlich. Im Untersuchungsgebiet bilden diese Böden ein Netz entlang der Gewässerläufe. Größere Flächen befinden sich im Gliesfeld südlich Großgründlach (oberes Einzugsgebiet Schwalbenzahlgraben) und südöstlich Kraftshofs. Diese Fläche ist heute weitgehend überbaut. Zu den grundwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten: - 72b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Sand (Talsediment) - 72e: Vorherrschend Gley und Braunerde-Gley, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Sand (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche - 73b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, - selten aus Ton (Talsediment) - 76a: Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflussten Böden aus (skelettführendem) Sand (Talsediment) 76b: Bodenkomplex: Gleye u. andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment) Als Sonderstandort ist die ehemalige Tongrube südlich von Boxdorf auskartiert. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 71 150 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen GRUNDWASSERFLURABSTAND Die Stadt Nürnberg verfügt über ein Grundwassermessprogramm. Die Erfassung der Grundwasserstände erfolgt über ein Messstellennetz in einem flexiblen 1 x 1 km-Raster. Insgesamt besteht das Grundwassermessnetz aus rund 230 Messstellen im Stadtgebiet. Dem Entwicklungskonzept stehen die vom Umweltamt der Stadt Nürnberg im Oktober 2016 durchgeführten Stichtagsmessung ermittelten Grundwasserhöhen zur Verfügung. Der hieraus konstruierte Grundwassergleichenplan weist Grundwasserflurabstände unter Geländeoberkante in Meterstufen aus. Eine weitere Differenzierung des Flurabstandes von 0 bis 1 Meter liegt nicht vor. In weiten Bereichen des Untersuchungsgebiets liegen die Grundwasserabstände unter einem Meter unter der Flur. Die geringeren Grundwasserflurabstände zeichnen sich bandartig entlang der Gründlach, dem Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben sowie flächenhaft im östlichen Gründlachtal nördlich Neunhof, im Gliesfeld südlich Großgründlach und im Bereich der Stöckelwiesen westlich Kleingründlach ab. Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016) 72 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 151 Datenbasis Die ergänzenden Grundlagen ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es im Untersuchungsgebiet nicht. Das in der Karte abgebildete Bemessungshochwasser HQ 100 ist vorläufig gesichert. Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland. Die vom HQ 100 überschwemmten Flächen korrespondieren weitgehend mit den Bereichen geringen Grundwasserflurabstandes von 0 bis 1 Meter. Deutlich zeichnet sich im östlichen Gründlachtal das Feinrelief in Form von überschwemmungsfreien „Inseln“ ab. Der Kothbrunngraben und das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens im Gliesfeld sind ausschließlich durch das HQ 100 betroffen. Dies gilt auch für das östliche Gründlachtal nördlich der Gründlach. Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 73 152 153 Konfliktanalyse 154 Konfliktanalyse Einführung Einführung FUNKTIONEN DER AUENLANDSCHAFT Eine Flussaue hat viele Funktionen im Naturhaushalt. Selbstverständliche Funktionen sind die Wasserrückhaltung im Hochwasserfall und der verzögerte Wasserabfluss, sodass die Hochwasserspitzen zugunsten von Unterliegern verringert werden oder die Bereitstellung spezifischer Lebensräume für Pflanzen und Tiere die sich an die Gewässerdynamik angepasst haben und von dieser abhängig sind. Gleichzeitig haben die Auenlandschaften einen hohen Nutzen für den Menschen. Trotz des Überschwemmungsrisikos sind die Auen aufgrund des Nährstoffreichtums wertvolle Standorte für die Landwirtschaft. Der Effekt, dass Auen Stoffe zurückhalten, macht diese auch zu Filtern um unerwünschte Einträge in die Gewässer zu verhindern. Das Wasser und die Vielgestaltigkeit machen Auenlandschaften für Erholungssuchende spannungsreich und attraktiv. Im Rahmen der Konfliktanalyse wird das mögliche Konfliktpotential zwischen folgenden Funktionen betrachtet: - Biodiversität (Aspekte Habitatdiversität und Artendiversität): - Bodenschutz (Aspekte Erosion, Auswaschung, Erhalt von Humus) - Gewässerschutz (Aspekte Einträge in Oberflächen- und Grundwasser, Überschwemmung, Gewässerbewirtschaftung, Uferrandflächen) - Produktion (Aspekte Standort für Landwirtschaft, Gemüsebau, Sonderkulturen) - Lebensqualität (Aspekte Erholung, Freizeitnutzung wie Spazierengehen, Radfahren, Reiten, Hunde ausführen) - Urbane Entwicklung (Aspekte Siedlungsentwicklung Wohnen / Gewerbe / Verkehr) - Kulturlandschaft (Aspekte Ortsbild, Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, landwirtschaftliche Kulturen) KONFLIKTANALYSE Definition Konflikte Die Konfliktanalyse ermittelt und beschreibt Konflikte zwischen den verschiedenen Funktionen der Auenlandschaft Gründlachtal. Hierbei werden die Konflikte wie folgt definiert: - Zielkonflikte - Gefährdungen - Beeinträchtigungen Zielkonflikte Zielkonflikte entstehen, wenn zwei oder mehr Ziele der betrachteten Funktionen zueinander in Konkurrenz stehen. Die Verfolgung eines Ziels kann die Verwirklichung eines anderen unmöglich machen, oder zumindest zu einem geringeren Zielerfüllungsgrad führen. Durch die Festlegung einer Rangordnung konkurrierender Ziele können Zielkonflikte entschärft werden. Ausgerichtet an der Entwicklungsstrategie müssen konkurrierende Ziele hierarchisch bewertet werden (Hauptziel – Nebenziel). Nebenziele sind nicht prioritär zu erfüllen, aber immer mit zu beachten. 76 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 155 Konfliktanalyse Einführung Gefährdungen Als Gefährdungen werden mögliche Entwicklungen bezeichnet, die die Gefahr in sich bergen, in Zukunft zu Funktionseinbußen der Auenlandschaft zu führen. Diese können derzeit aber weder in der Intensität, noch in den konkreten Auswirkungen eingeschätzt werden. Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen sind entweder kleinflächige Funktionsverluste oder tolerierbare Funktionseinschränkungen der Auenlandschaft durch die derzeitige Nutzung. Es sind keine grundsätzlichen Interessenkonflikte. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Konflikte können sowohl mit, als auch ohne Raumbezug auftreten und sind daher nicht immer zu verorten und in Karten abzubilden. Nicht abbildbare Zielkonflikte, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen sind im Anschluss an alle abbildbaren Konflikte gelistet. Die Ermittlung der Konflikte Die Konflikte werden über spezifische Merkmale ermittelt und soweit möglich verortet. Für die Konfliktermittlung wurden die Grundlagendaten wie Bodenkarten, Grundwasserflurabstände, Nutzungen, besondere Tier- und Pflanzenlebensräume, Bauleitpläne, Lärmzonen etc. nach spezifischen Merkmalen ausgewertet. Durch graphische Überlagerung der konfliktträchtigen Merkmale, wie z.B. "Ackernutzung im Überschwemmungsgebiet" (Konflikt Erosion) oder "Bauliche Entwicklungen auf Brutstandorten von Bodenbrütern" (Konflikt Brutplatzverlust), können mögliche Konfliktsituationen räumlich verortet werden. Die zur Konfliktermittlung verwendeten Grundlagen, sowie die zur Überlagerung herangezogenen Merkmale sind jeweils in den Einschüben "Weg der Ermittlung" nachvollziehbar gelistet. Die sich aus den Überlagerungen ergebenden Konflikte sind in einer Karte flächenhaft dargestellt und in der Legende benannt. Die Konflikte werden jeweils kurz beschrieben und das Ergebnis dargelegt. Kartendarstellung In allen nachfolgenden Kartendarstellungen wurde der Trassenkorridor der in Planung befindlichen Stadtumlandbahn (StUB) inklusive der mit der StUB gebündelten Trasse für den Radschnellweg, sowie die geplanten Bauflächen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) nachrichtlich aufgenommen. In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Kartendarstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000 (A3 Format) liegen dem Anhang bei. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 77 156 Konfliktanalyse Zielkonflikte Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion K1 | ACKER-/GARTENBAULICHE NUTZUNG AUF TROCKENEN BZW. NASSEN STANDORTEN UND AN FLIESSGEWÄSSERN Kurzbeschreibung Natürlich trockene oder nasse Standorte sind für die Landwirtschaft eingeschränkt ertragreich, bieten aber ein hohes Entwicklungspotential für die Biodiversität. Acker- oder gartenbauliche Nutzung auf solchen Standorten kann zu einem Zielkonflikt mit der Entwicklung vielfältiger und artenreicher Lebensräume führen. Im UG werden die Gleyböden, regelmäßig überschwemmte Bereiche (5-jährliche Hochwasser HQ5), sowie die Kontaktzonen zu den Fließgewässern als entwicklungsfähige Feucht- bzw. Nassstandorte betrachtet. Als entwicklungsfähige Trockenstandorte gelten die marginalen Böden auf Sanden oder schwach lehmigen Sanden. Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (9.13, 9.14 gem. KebS) auf: a) HQ 5 b)grundwasserbeeinflussten Standorten gem. ÜBK (Gleye 72b, 72e, 73b, 76b) c) BS Ackerzahl <30 und S,Sl d)BS Ackerzahl <30 und S,Sl auf grundwassernahen Standorten Acker/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit weniger als 10 m Abstand zu Oberflächengewässern Ergebnis In Überlagerung mit der acker- und gartenbaulichen Nutzung lassen sich bezüglich trockener Standorte die Sandgebiete um Reutles und nördlich Großgründlach als die flächenmäßig größten Zielkonflikte ausweisen. Darüber hinaus handelt es sich um kleinteilige Gebiete wie z.B. die Schleifwegäcker westlich Neunhof oder die Buckäcker südlich Kleingründlach. Konflikte in regelmäßig überschwemmungsgefährdeten Bereichen befinden sich insbesondere östlich Neunhof zwischen dem Ochsengraben und dem Kothbrunngraben. Größere Konflikte bezüglich grundwassernahen Standorten befinden sich nördlich Neunhof und im Gliesfeld östlich der Schmalau. Gewässerrandstreifen fehlen abschnittsweise entlang des gesamten Gewässernetzes. Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 78 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 157 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Zielkonflikte Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion K2 | HOCHWERTIGE PRODUKTIONSSTANDORTE VS. POTENZIELL HOHE BIODIVERSITÄT innerhalb der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Kurzbeschreibung Die Schwerpunktgebiete für die Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems sind Teil der Zieldarstellungen des gültigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg. Die Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und des Biotopverbundsystems dar. Möglichkeiten der landschaftlichen Entwicklung bestehen insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Weg der Ermittlung Intensive Nutzungen (KebS 9.8, 9.13, 9.14) auf hochwertigen Standorten = BS Ackerzahl ≥ 40 innerhalb des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Landschaft. Als weitere Möglichkeit kommen Fördermaßnahmen im Rahmen von Kulturlandschafts- und von Naturschutzprogrammen in Betracht. Innerhalb dieser Zielkulisse finden sich hochwertige landwirtschaftliche Flächen. Als hochwertig gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Ackeroder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen. Ergebnis Die landwirtschaftlich hochwertigen Böden innerhalb der Schwerpunktgebiete befinden sich überwiegend im östlichen Gründlachtal nördlich Neunhof. Aufgrund der Ertragsfähigkeit sind diese für den biotischen und abiotischen Ressourcenschutz bedeutsamen Standorte die wertvollsten Produktionsstandorte. Darüber hinaus sind Böden mit einer regional hohen oder sehr hohen natürlichen Ertragsfähigkeit nach BayKompV §9 nicht vorrangig für Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen. Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 79 158 Konfliktanalyse Zielkonflikte Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion K3 | SIEDLUNG / VERKEHR / LANDWIRTSCHAFT VS. BIBER-LEBENSRAUM Kurzbeschreibung Der Biber ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und deshalb nach BNatSchG besonders und streng geschützt. Seit der Wiederansiedlung vor 40 Jahren vergrößern sich die Bestände zusehends. Seit 2010 ist der Biber im Stadtgebiet Nürnberg zu beobachten. Der Biber verändert an den besiedelten Gewässern durch seine Aktivitäten wie Dammbau, Fällen von Bäumen und Untergraben flussnaher Bereiche sein Lebensumfeld beständig. Diese meist sehr dynamische Landschaftsgestaltung führt zu einem beachtlichen Habitat- und Weg der Ermittlung Überschwemmungsgefährdete Flächen (getrennt nach Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Flächen) infolge potenziellen Aufstaus durch Biber (HQ5) Tolerierter Lebensraum des Bibers: 50m Puffer entlang der Gründlach oberhalb (östlich) der Oberen Dorfstraße bei Neunhof Artenreichtum in dem von den Biberaktivitäten beeinflussten Bereichen. In den dicht besiedelten Gebieten kommt es durch die Einwanderung der Biber vermehrt zu Konflikten mit den an die Gewässer angrenzenden Nutzungen wie Siedlungen, Verkehr oder Landwirtschaft. Ergebnis Das Gewässersystem der Gründlach ist grundsätzlich für eine Besiedlung durch den Biber geeignet. Aus bisherigen Biberkonflikten kann abgeleitet werden, dass etwa 90 % der Konflikte weniger als zehn Meter vom Wasser entfernt auftreten7. Für das Entwicklungskonzept wird, unter der Annahme einer möglichen vollständigen Besiedlung des Gründlachsystems, als maximaler Konfliktraum das HQ5 angenommen, da durch das Aufstauen der Gewässer in den randlichen Bereichen das Grundwasser aufgehöht oder Flächen überschwemmt werden. Um die Konflikte zu lösen, hat der Freistaat Bayern das Bibermanagement eingeführt. Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum 80 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 1 - 9 159 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Zielkonflikte Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion K4 | LEBENSQUALITÄT VS. POTENZIELLE BODENBRÜTERLEBENSRÄUME Kurzbeschreibung Das Knoblauchsland stellt einen Verbreitungsschwerpunkt der Kiebitze in Nordbayern dar. Auch Rebhühner, Wiesenschafstelzen und Feldlerchen finden hier, nicht zuletzt aufgrund der spezifischen landwirtschaftlichen Nutzung, gute Lebensbedingungen. In den BodenbrüterWeg der Ermittlung Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum Parkplätze von Hundehaltern (Beobachtungen) Örtliche Hundehalter aus den Siedlungen kartierungen in 2013 und 20158 wurden insgesamt 259 Brutpaare erhoben und potenzielle Lebensräume abgegrenzt. Die Kartierung bestätigte die Bedeutung der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flur als bedeutsamer Lebensraum für Bodenbrüter. Gleichzeitig ist diese stadtnahe Landschaft ein beliebter Naherholungsraum für die örtliche Bevölkerung und das nördliche Stadtgebiet. Ergebnis Konflikte bestehen insbesondere durch Fußgänger und Hundeführer, die abseits der Wege und über die landwirtschaftlichen Flächen laufen. Die gute verkehrliche Erschließung (B4, A73, Würzburger Straße) ermöglicht es Hundehaltern von außerhalb das Gebiet als Auslaufplatz zu nutzen. Störungen an den Brutplätzen und bei der Jungenaufzucht wirken sich z.T. unmittelbar auf den Bruterfolg aus, was einen Rückgang der Bodenbrüter zur Folge haben kann. Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 81 160 Konfliktanalyse Zielkonflikte Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität und Produktionsfunktion K5 | GEPLANTE ÜBERBAUUNG VS. FREIRAUM Kurzbeschreibung In den Bauleitplänen und den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland sind für das Untersuchungsgebiet die zukünftigen Bauflächenentwicklungen dargelegt. Diese beziehen sich auf Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und als Ergebnis des Agrarstrukturellen Gutachtens (2017), auf einen Gewächshausstandort bei Neunhof. Die Trasse der geplanten Stadt-Umland-Bahn (StUB) im Bereich der B4 verläuft durch das Gebiet, ist jedoch zum Planungszeitpunkt nicht hinreichend konkretisiert, sodass in die Darstellung nur der Trassenkorridor aufgenommen ist. Von der StUB sind gemäß den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland weitere Impulse in den Nürnberger Norden zu erwarten, wenngleich diese nicht die ÖPNV-Erschließung des Knoblauchslandes zum Ziel hat. Weg der Ermittlung Informationen gem. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne (in Kraft und im Verfahren),Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland Überbauung auf Flächen mit einer Ackerzahl gem. BS < 40, sowie einer Ackerzahl ≥ 40 Ergebnis Durch die geplante Siedlungsentwicklung werden insgesamt ca. 56,5 ha Freiraum (Gesamtfläche Untersuchungsgebiet 1.450 ha) überbaut (davon 12,5 ha durch Gewächshäuser). Hiervon sind ca. 28 ha hochwertige Böden betroffen (davon 9,4 ha durch Gewächshäuser). Die Überbauung entzieht nicht nur der Landwirtschaft Produktionsflächen, sondern auch der Bevölkerung Freiraum für die Naherholung. Mit dem Entzug landwirtschaftlicher Produktionsflächen steigt in Folge der Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die verbleibenden Parzellen intensiver zu bewirtschaften, z.B. durch Unterglasanbau. Mit zunehmender Verdichtung steigt auch der Erholungsdruck in den verbleibenden Freiräumen. Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum 82 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 1 - 9 161 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Zielkonflikte Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität und Produktionsfunktion K6 | BAULICHE ENTWICKLUNG VS. BRUTSTANDORTE VON BODENBRÜTERN Kurzbeschreibung Die Bodenbrüterkartierung bietet eine Momentaufnahme der Brutstandorte aus den Jahren 2013 und 2015. In Überlagerung mit den geplanten Siedlungsflächenentwicklungen wird deutlich, dass durch die Bauflächenentwicklungen konkrete Brutplätze von Bodenbrütern verloren gehen. Dieser Zielkonflikt wird durch die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange in der Bauleitplanung oder im Zuge des Bauvorhabens geregelt. Verluste von Brutplätzen können so ggf. durch Minimierungs-, CEF- oder FCS-Maßnahmen kompensiert werden. Weg der Ermittlung Erfassung der Brutstandorte von Bodenbrütern (2013: ifanos Landschaftsökologie, 2015: ANUVA Stadt- und Umweltplanung / ifanos Landschaftsökologie) Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen (in Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland Ergebnis Einzelne Brutplatzverluste können durch Anwendung des einschlägigen fachlichen Regelwerks i.d.R. ausgeglichen werden. Der Zielkonflikt ist dann nicht lösbar, wenn sich durch die Verluste der Brutstandorte die ökologische Gesamtsituation für die betroffene Art verschlechtert oder für die erforderliche Kompensation keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Mit zunehmender Bautätigkeit und der damit einhergehenden Verkleinerung der verfügbaren Lebensräume steigt das Konfliktpotenzial zusehends. Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 83 162 Konfliktanalyse Zielkonflikte Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion K7 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GRUNDWASSERSCHUTZ Kurzbeschreibung Die Bodenschichten schützen als natürlicher Filter das darunter liegende Grundwasser gegenüber Stoffeinträgen aus der Atmosphäre oder der Landnutzung. Vereinfacht lässt sich sagen, je mächtiger die Bodenschicht ist, die Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m) gem. Grundwasserstandsmessung der Stadt Nürnberg (2016) vom Wasser durchflossen werden muss, desto größer ist deren Reinigungskraft gegenüber Fremdstoffen. Bei grundwassernahen Standorten können, bei gleichem Bodentyp, aufgrund der kurzen Bodenpassage nur wenige Schadstoffe gefiltert werden. Diese Standorte gelten damit als empfindlich und haben eine vorrangige Wasserschutzfunktion. Gemäß ABSP haben intakte Böden mit einem mittleren Flurabstand von weniger als 1,5 m eine Wasserschutzfunktion. Für das Gebiet liegen Auswertungen vor, die Bereiche mit Flurabständen der Kategorien 0-1 m und 1-3 m abgrenzen. Für eine erste Näherung werden für die vorliegende Konfliktanalyse bzgl. der Wasserschutzfunktion die Bereiche mit einem Flurabstand von 0-1m betrachtet und im Folgenden, im Gegensatz zu anderen Einteilungen in der Literatur, als "grundwassernah" benannt. Ergebnis Acker- oder gartenbauliche Nutzungen sind in der Kultur empfindlich und bezüglich der Nährstoffversorgung anspruchsvoll. Obwohl die Nürnberger Landwirte seit vielen Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen dazu beitragen, den Stickstoffeintrag so weit als möglich zu reduzieren, bleibt die Landwirtschaft Hauptverursacher von Stickstoffeinträgen in die Gewässer und das Grundwasser. Zielkonflikte aufgrund acker- oder gartenbaulicher Nutzungen auf grundwassernahen Standorten ergeben sich nördlich Neunhof (Herbstwiesen), östlich Neunhof (Sooswiesen), entlang des Kothbrunngrabens und im Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens. Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz 84 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 1 - 9 163 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Zielkonflikte Produktionsfunktion vs. Wasser- / Bodenschutzfunktion K8 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ Kurzbeschreibung Überschwemmungsgebiete gelten aus Sicht des Gewässer- und Bodenschutzes als empfindlich. Bei Hochwasserereignissen kann es zu Erosion durch strömendes Hochwasser kommen und in der Folge zu Fremdstoffeinträgen ins Oberflächenwasser. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist ein Grundsatz der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource. Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) auf a) Flächen des HQ5 b)Flächen des HQ100 Hierzu gehört u.a. Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, u.a. durch Berücksichtigung der Wasserverhältnisse sowie der Bodenbedeckung möglichst zu vermeiden. Der Erhalt und die Ausdehnung von (Dauer-)Grünland in empfindlichen Lagen, wie zum Beispiel Überschwemmungsgebieten, ist diesbezüglich eine Maßnahme zum Boden- und Grundwasserschutz. Ergebnis Zielkonflikte bezüglich acker- / gartenbaulicher Nutzung in regelmäßig überschwemmten Bereichen (HQ 5) zeichnen sich insbesondere in den Niederungen östlich Neunhof zwischen Gründlach und Kothbrunngraben und in den Bruckäckern südlich Kleingründlach ab. Weniger konfliktreich ist die acker- / gartenbauliche Nutzung innerhalb des HQ 100 anzusehen, das bedeutend seltener auftritt. Hier sind Gebiete nördlich Neunhof (Herbstwiesen, Lerchenbühl) sowie Bereiche am Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben und dessen Einzugsbereich nordwestlich Boxdorf betroffen. Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 85 164 Konfliktanalyse Zielkonflikte Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion K9 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ (UFERRANDSTREIFEN) Kurzbeschreibung Eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe gelangt über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer. Insbesondere der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor, von Pflanzenschutzmitteln, aber auch von feinkörnigen Bodenpartikeln hat negative Folgen für die chemische Zusammensetzung des Wassers und beeinträchtigt die aquatischen Ökosysteme9. Vor allem im Randbereich von Gewässern übernehmen Randstreifen aus Hochstaudenfluren, Gehölzen oder Grünland wichtige Pufferfunktionen und beugen dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen vor. Säume entlang von Gewässern tragen damit ganz wesentlich zum Schutz der Oberflächengewässer bei. Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern Ergebnis Konflikte mit dem Gewässerschutz ergeben sich dann, wenn acker- und gartenbauliche Nutzungen unmittelbar oder mit nicht ausreichendem Abstand an das Gewässer angrenzen. Als Mindestbreite eines wirksamen Uferrandstreifens wird in Anlehnung an die Anforderungen an die Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg9 eine Breite von 10 Metern angesetzt. Fehlende bzw. nicht hinreichend breite Puffersteifen finden sich abschnittsweise an allen Gewässern im Untersuchungsgebiet. Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) 86 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 1 - 9 165 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Gefährdungen Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion G1 | EINSCHRÄNKUNG VON POTENZIELLEN LEBENSRÄUMEN DURCH BAULICHE ENTWICKLUNG / BESTAND Kurzbeschreibung Bodenbrüter zeichnen sich gegenüber vertikalen Strukturen wie Gebäuden, Hecken, Waldränder, Stromleitungen oder gegenüber stark befahrenen Straßen durch ein ausgeprägtes Meideverhalten Weg der Ermittlung Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter laut Untersuchungen ifanos (2013/2015) Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter = Puffer von 150m um folgende überbaute Bereiche: Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen Bestehende Überbauung = Bestehende Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4 und A73 aus. Für Feldlerche und Rebhuhn werden in der Literatur zwischen 100 m (stark befahrene Straßen) und 150 m (geschlossene Gehölzkulisse) angegeben10 11, für den Kiebitz mind. 100 m bei geschlossenen Vertikalkulissen bzw. 200-400 m bei stark befahrenen Straßen12. Dies bedeutet, dass die Brutlebensräume innerhalb dieser Kulisse als suboptimal einzuschätzen sind und von den Vögeln möglichst gemieden werden. Für das Untersuchungsgebiet wurde die einschränkende Wirkung im Mittel mit 150 m angenommen. Einzelne kleine Schuppen oder Gewächshäuser in der Flur wurden als nicht störend eingestuft. Ergebnis Bei baulichen Entwicklungen treten neben dem Konflikt des Lebensraumverlustes zusätzlich Einschränkungen für die verbleibenden Lebensräume durch die Kulissenwirkung auf. Die lokale Population muss sich den verringerten Lebensraum teilen oder weniger Brutvögel können siedeln. Wird der Raum zwischen den Kulissen zu klein oder zu stark gekammert, kann dies eine vollständige Entwertung des Lebensraums bedeuten, wie z.B. an den Schleifwegäckern zwischen Neunhof und dem geplanten Gewächshausstandort an der B 4. Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 87 166 Konfliktanalyse Beeinträchtigungen Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität B1 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH BARRIEREN UND LÄRM Kurzbeschreibung Die Entwicklung der Stadt Nürnberg zeigt sich in einem deutlichen Wachstum von Großgründlach, aber auch von Boxdorf, Kraftshof und Neunhof. Das gesamte Knoblauchsland ist über Verkehrswege sehr gut erschlossen. Dies bedeutet gut ausgebaute und hochfrequentierte Straßen wie die A73, A3 und die B4. Hinzu kommt die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg, die das Gebiet im Weg der Ermittlung Barrieren: Bahnlinie, Autobahn, Bundesstraße, Stromleitungen Verkehrslärm über 60 dB(A) 55-60 dB(A) unter 55 dB (A) Fluglärm über 60 dB(A) Westen durchschneidet sowie der Flughafen Nürnberg / Albrecht Dürer im Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes. Große Energietrassen verlaufen gebündelt zur A73. In Folge kommt es zu Barrierewirkungen und Zerschneidungen der Landschafts- und Erholungsräume. Ergebnis Während der Reichswald im Nordosten und Osten für Erholungssuchende gut erreichbar ist, erschweren die Bahn und die A73 im Westen deutlich die Anbindung des Untersuchungsgebiets an das Regnitztal. Der Verkehr und Industrie verursachen Umgebungslärm, der die Erholungsnutzung beeinträchtigt. Der Grenzwert für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in vergleichbaren Situationen wie Parkanlagen oder Kleingärten liegt gem DIN 18005 bei 55 dB (A). Deutlich ausgeprägt sind Beeinträchtigungen entlang der stark frequentierten Straßen und der Start- / Landebahn des Flughafens Nürnberg im Süden. Landschaftlich hochwertige Erholungsräume wie das östliche Gründlachtal sind durch den Umgebungslärm im Landschaftserleben stark beeinträchtigt, während die Kulturlandschaften Irrhain und Irrgarten weitgehend als gering lärmbeeinträchtigt einzustufen sind. Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm 88 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 1 - 9 167 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Konfliktanalyse Beeinträchtigungen Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität / Kulturlandschaft B2 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH FEHLENDE VERNETZUNGEN UND EINBINDUNGEN Kurzbeschreibung Wege - Im Untersuchungsgebiet trifft man südlich der Gründlach auf ein gut, nördlich der Gründlach auf ein weniger gut bzw. weniger dicht ausgebautes landwirtschaftlich genutztes Wegenetz, das in Abschnitten gleichzeitig als Wander- oder Radwegnetz dient. Im Norden (Gemarkungen Großgründlach und Neunhof) hat in der Vergangenheit keine Flurneuordnung stattgefunden, weshalb die Wege i.d.R. schmal und oft uneben und/ oder unterbrochen sind. Weg der Ermittlung Unterbrochene oder fehlende Wegeverbindungen bzw. Querungen sowie fehlender Übergang von Siedlung zu Landschaft (gem. Eigenbeobachtung WGF/ifanos 2017) Ortsränder - Die Ortsränder sind für das Erscheinungsbild des Knoblauchslandes und des Gründlachtals und für das Landschaftsbild bedeutsam. Sie bilden Übergänge und verbinden Ort und Landschaft. Die ortsnahen Gärten, Obstwiesen und Hecken, die historisch die Orte in einen grünen Mantel gehüllt haben, sind vielfach defizitär ausgebildet. Ergebnis Wege - Für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flur ist das Wegenetz hinreichend, für die Naherholung fehlen Wegeverbindungen (insbesondere in Ost-West-Richtung), Zugänge in die Landschaft (z.B. Kothbrunngraben bei Boxdorf, Schlottareuthgraben und Gründlach bei Großgründlach) oder attraktive Querungsmöglichkeiten (an der B 4 bei Reutles und an der Würzburger Straße). Ortsränder - Die ersatzlose Überbauung historischer Ortsrandsituationen bedeutet Identitätsverlust und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Insbesondere an neuen Siedlungsrändern ist der Übergang in die Landschaft schwach ausgebildet oder fehlend. Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 89 168 Konfliktanalyse Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen Nicht abbildbare Zielkonflikte ZIELKONFLIKTE Biodiversitätsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion - auf den Stock setzen / Entnahme absterbender gewässerbegleitender Erlensäume versus Erhalt aufgrund Befall mit Phytophtora (Stehen lassen bedeutet Totholz Specht-, Käfer-, Fledermaushabitate; Entfernen bedeutet Jungholz, gesunde Erlen) Wasserschutzfunktion vs. Biodiversitätsfunktion - Verlust von Pionier-Gewässerlebensräumen durch unterlassene Grabenpflege Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion - Die für den Neubau der StUB benötigten Flächen für die Trasse und für erforderliche Ausgleichsflächen stehen in Konkurrenz zu benötigten Flächen für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes. Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion - Unökologische Grabenräumung und der hierdurch erhöhte Abfluss führt ggf. zur Entwässerung benachbarter ökologisch wertvoller Feucht- und Nasswiesen Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion - Die Verminderung der Abflussgeschwindigkeit bzw. Erhöhung der Retention kann zur Grundwasseraufhöhung / Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen führen. Produktionsfunktion vs. Lebensqualität - Wegekonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Wegenutzung und der verstärkten Freizeitnutzung bei neuen Ausschilderungen oder verstärkter Bewerbungen der Wege z.B. als Reit-, Rad- oder Wanderwege Nutzungsauflassung - Durch Auflassung der landwirtschaftlichen Nutzung (Sooswiesen nördlich und südlich der Gründlach östlich von Neunhof) entwickelt sich der landschaftlich ansprechende und diverse Auenraum langsam zu einem (bibergeprägten) Auwald. 90 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 169 Konfliktanalyse Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen Nicht abbildbare Gefährdungen und Beeinträchtigungen GEFÄHRDUNGEN Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion - Reduktion der Lebensraumdiversität landwirtschaftlicher Flächen durch eine eingeschränkte, wenig abwechslungsreiche Fruchtfolge (verkürzte Fruchtfolgen, Energiepflanzenanbau), Verlust verschiedener und auch seltener Nutzpflanzenarten inklusive ihrer Begleitflora und –fauna - Veränderung der aktuellen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Nutzung mit guten Bedingungen für die Lebensraumansprüche der Bodenbrüter - Unbefestigte Feldwege sind innerhalb von Agrarlandschaften wichtige Träger von Kleinstrukturen und von Standortvielfalt. Gefahr des Verlustes der Standortvielfalt und des Aufbaus von Barrieren für Kleinlebewesen durch den Ausbau von Wegen (Oberfläche, Querschnitt) Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion - Diffuse Schad- und Nährstoffeinträge gelangen über unterschiedliche Eintragspfade (z.B. Wind, Abschwemmungen bei Hochwasser oder Starkregen, Drainagen) ins Gewässer und das Grundwasser Produktionsfunktion vs. Funktion Kulturlandschaft - Durch eine Spezialisierung auf wenige Kulturen oder durch einen grundsätzlichen Wandel vom Gemüsebau zu Mais oder Getreide (Verkürzung von Fruchtfolgen, Verminderung der Diversität) bestehen die Gefahren des Identitätsverlustes der Region sowie des vollständigen Wandels der Kulturlandschaft BEEINTRÄCHTIGUNGEN Biodiversitätsfunktion / Wasserschutzfunktion vs. Lebensqualität - Ausbreitung Mücken durch großflächige Vernässung bei Einschränkung der Entwässerung und Schaffung von Kleingewässern Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 91 170 171 Leitbild 172 Leitbild Zu den Landschaftsraumeinheiten Das räumliche Leitbild DIE WIESENLANDSCHAFT DIE PARKLANDSCHAFT Großgründlach DIE ZERSCHNITTENE LANDSCHAFT DIE SANDIGE LANDSCHAFT DIE INNERÖRTLICHE AUE Boxdorf DIE GARTENLANDSCHAFT DER BOXBERG Plan 22: Das räumliche Leitbild 94 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 173 Leitbild Zu den Landschaftsraumeinheiten LEGENDE Ackerlebensräume Wiesenlebensräume Feuchtlebensräume Stillgewässerlebensräume Sandlebensräume Auenkorridor Gründlach mit Nebengewässern Besonders wertvolle Kulturlandschaften Räume für Gehölzentwicklung Boxwald Sonderstandort Tongrube Neunhofer Äcker DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT Siedlungsflächen Landschaftsraumeinheiten Neunhof DIE GARTENLANDSCHAFT DIE BACHAUE Kraftshof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 95 174 Leitbild Zu den Landschaftsraumeinheiten Das räumliche Leitbild Ein räumliches Leitbild ist ein gutes Instrument um Vorstellungen und Zielsetzungen gegenüber den im Planungsraum lebenden Menschen zu kommunizieren. Es beschreibt einen gewünschten zukünftigen Zustand und vermittelt auf einfache und verständliche Art welche Räume durch das Entwicklungskonzept wie entwickelt werden sollen. Planerisch verbindet das Leitbild die Potenzialund Konfliktanalyse mit den erforderlichen Maßnahmen. Für die Leitbildentwicklung wird auf die in der Grundlagenermittlung1 formulierten Landschaftsraumeinheiten (LRE) zurückgegriffen. Diese sind entsprechend ihrer Herleitung hinsichtlich ihrer natürlichen Ausstattung, der kulturlandschaftlichen Prägung sowie der Nutzungsstruktur als relativ homogen zu betrachten, sodass auch die Zielsetzungen für die Landschaftsraumeinheiten weitgehend einheitlich sind. Ein griffiger Titel und Signets geben die wesentliche Zielsetzung jeder Landschaftsraumeinheit im Entwicklungskonzept wieder. Die LRE 8 (Gemüseanbau um Boxberg, Neunhof, Kraftshof) und LRE 9 (Boxberg) wurden für das Leitbild zusammengefasst. - Die Wiesenlandschaft (LRE 1) - Die sandige Landschaft (LRE 2) - Die vernetzte Auenlandschaft (LRE 3) - Die Parklandschaft (LRE 4) - Die zerschnittene Landschaft (LRE 5) - Die innerörtliche Aue (LRE 6) - Die Bachaue (LRE 7) - Die Gartenlandschaft (LRE 8+9) Im Ergebnis liegt ein plakatives gesamträumliches Leitbild für die vier Gemarkungen vor. Nachfolgend sind für jede einzelne Landschaftsraumeinheit die Potenziale, die wesentlichen Konflikte und die sich hieraus abgeleiteten Ziele steckbriefartig zusammengefasst. Als vereinfachtes aber eindrückliches Bild wird ein zukünftiger Idealzustand der Landschaftsraumeinheit beschrieben (Leitbild). Das Entwicklungskonzept hat die Aufgabe, unterschiedliche Interessen zu integrieren. Diesbezüglich werden im räumlichen Leitbild unterschiedliche Aspekte wie Biotopentwicklung, Artenschutz,verträgliche Naherholung und Naturerfahrung sowie die Kulturlandschaft mit der gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzung zusammengeführt. Aufgrund der bekannten Vorkommen und / oder der Kenntnis der Standortbedingungen weist das integrierte Zielkonzept entwickelbare Räume für spezifischen Biotoptypen und Artengruppen aus. Spezifische Biotoptypen - Segetalflora - Nass-, Feuchtwiesen - Sandflora - Gehölze 96 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 175 Leitbild Zu den Landschaftsraumeinheiten Spezifische Zielarten (Die gelisteten Arten sind für den Planungsraum aufgrund seiner Beschaffenheit besonders relevant.) - Insekten, insbes. Libellen - Amphibien - Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze) - Haubenlerche (Rote Liste 1 - vom Aussterben bedroht) - Heckenbrüter - Eisvogel / Wasseramsel - Fledermäuse - Biber Im Bereich der Erholung werden aufgrund der natürlichen Ausstattung des Gebiets unter Berücksichtigung vorhandener Erholungseinrichtungen für die Naherholung und die Naturerfahrung geeignete Räume und das wesentliche Wegenetz dargestellt. Aufgrund der Ansammlung herausragender Kulturlandschaftselemente wie Baudenkmale, Gärten, Spuren der historischen Nutzung der Wasserkraft und dem Vorhandensein von kulturhistorisch bedeutsamen Blickbeziehungen, werden besonders wertvolle Kulturlandschaften abgegrenzt. Die für die spezifischen Biotoptypen, Artengruppen und die für Naherholung geeigneten Räume sowie die wertvollen Kulturlandschaften ergänzen durch Signets das räumliche Leitbild zum integrierten Zielartenkonzept. (Die Legende ist nachfolgend bei den LRE abgebildet.) Plan 23: Das integrierte Zielkonzept Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 97 176 Leitbild LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen Die Wiesenlandschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 98 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 177 Leitbild LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen LEITBILD Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind der hohe Anteil an Wiesen auf grundwasserbeeinflussten Standorten die es zu erhalten und fördern gilt sowie der Kesselgraben als landschaftliche Verbundachse. Große zusammenhängende Wiesen, wie die Stöckel- und Herbstwiesen oder die Wiesen entlang des Kesselgrabens, durchsetzen die ansonsten ackerbaulich genutzte Flur. Das Grünland wird produktiv genutzt und steht für ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bereichen mit hoch anstehendem Grundwasser. Die Wiesen sind gute Versickerungsflächen für Regen und speichern das Wasser, sodass es nicht an der Oberfläche abfließt. Die Kombination von Wiesen und Weiden in unterschiedlichen Feuchtezuständen und Nutzungsintensitäten schafft artenreiche Lebensräume für typische Tiere und Pflanzen wie Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter oder auch bodenbrütende Vogelarten. Die Stöckelwiesen sind Teil einer historischen Kulturlandschaft im Umfeld des Hallerschlosses. Diese sollen erhalten und gesichert werden. Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 99 178 Leitbild LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Ausstreichende Keuperletten und grundwassernahe Standorte als Voraussetzungen für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion im Bereich der Stöckel- und Herbstwiesen - Kesselgraben als Verbundelement - Hohe Dichte an wertvollen Wiesen im Bereich Stöckelwiesen, in Teilen Schutzstatus nach §30 BNatSchG - Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn Erholung - Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung - Kesselgraben als landschaftliche Leitlinie Identität und Kulturlandschaft - Historische Ortskerne, Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft - Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lage des Hallerschlosses - Teil einer historischen Kulturlandschaft - Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland) WESENTLICHE KONFLIKTE - Fehlende Gewässerrandstreifen - Ackerbauliche Nutzung unmittelbar am Kesselgraben - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger - Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft - Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen 100 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 179 Leitbild LRE 1 Wiesenkomplex Schwemmweiher / Stöckelwiesen / Herbstwiesen ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Erhalt und Verbesserung des Kesselgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur - Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung Zielarten: Typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Bodenbrüter, Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter - Erhalt der Streuobstwiesen (nördlich der Herbstwiesen und nordöstlicher Ortsrand von Kleingründlach) - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn - Erhalt kleiner Stillgewässer als Lebensräume für wassergebundene Tiergruppen Erholung - Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft - Ermöglichen von Naturerfahrung, Schwerpunkt: Wiesenlebensräume Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung) - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen - Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft - Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Haller Schlosses - Erhalt des dörflichen Charakters von Kleingründlach durch angemessene Innenentwicklung Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 101 180 Leitbild LRE 2 Großgründlach - Reutles Die sandige Landschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 102 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 181 Leitbild LRE 2 Großgründlach - Reutles LEITBILD Wesentliches Merkmal der Landschaftsraumeinheit ist die Vielfalt an wechselnden Sand-Bodenarten. Die Standorte sind weitestgehend ackerfähig, mit unterschiedlicher, i.d.R. geringer Ertragsfähigkeit. Die Landschaft ist immer wieder mit kleinen Feldgehölzen durchsetzt. Die marginalen Sandböden haben eine hohe Arten- und Biotopschutzfunktion, die es zu fördern gilt. Östlich und nordöstlich von Großgründlach kommen großflächig Böden mit einem hohen Sandanteil vor. Deren natürliche Bodenfruchtbarkeit ist gering, ihr Potenzial für den Arten- und Biotopschutz hingegen hoch. Sand kann Nähr- und Schadstoffe nur wenig binden und deshalb Einträge ins Grundwasser nur schwer zurückhalten. Wiesen, extensiv genutzte Äcker und Feldgehölze schützen deshalb das Grundwasser vor Verunreinigungen. Wiesen und Äcker auf Sandböden ermöglichen Lebensräume für typische trockenheits- und hitzeverträgliche Pflanzen- und Tierarten, wie Sandgrasnelke, Sandhummeln, Heuschrecken, Tagfalter, Sandlaufkäfer oder seltene Ackerwildkräuter. Heckenbrütende Vogelarten profitieren von den strukturreichen Waldrändern und Heckenstreifen. Einzelne vorhandenen Waldsplitter werden um trockenheitsliebende Gehölze ergänzt. Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 103 182 Leitbild LRE 2 Großgründlach - Reutles POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Mosaik unterschiedlich sandiger sowie grund- und stauwasserbeeinflusster Böden - Sandmagerrasen östlich Großgründlach („Himmelreich“) und südlich und östlich Reutles (Biotop 1579-001) Schutzstatus teilweise nach §30 BNatSchG - Wäldchen mit Teich im Biotop 1565 als herausragendes Landschaftselement - Wald-/ Gehölzinseln - Schlottareuthgraben als Verbundelement - Brutvorkommen von Feldlerche und Rebhuhn Erholung - Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung - Themenweg „Landschaftspfade“ - Schlottareuthgraben als Grünzäsur und landschaftliche Leitlinie - Spielplätze in Ortsrandlage - Gastronomie Identität und Kulturlandschaft - Historische Ortskerne und Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft - Dorfmuseum - Unverbaute und attraktive Ortsränder WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker- / gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen - Fehlende Gewässerrandstreifen am Schlottareuthgraben - Fehlende Wegeverbindung entlang des Schlottareuthgrabens - Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen am nördlichen und südlichen Ortsrand von Großgründlach - Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft 104 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 183 Leitbild LRE 2 Großgründlach - Reutles ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Erhalt und Verbesserung des Schlottareuthgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur - Erhalt und Mehrung von mageren Wiesen und Sandmagerrasen auf geeigneten Standorten Zielarten: typische trockenheits- und hitzeverträgliche Tier- und Pflanzenarten: z.B. Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Sandlaufkäfer, Sand-Grasnelke Armeria, Berg-Sandglöckchen, Raublättrige Schaf-Schwingel - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter Zielarten: allg. Segetalflora - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter Zielarten: Feldlerche, Rebhuhn - Erhalt und Entwicklung des Teiches Biotop 1565 als Lebensraum für wassergebundene Tiergruppen - Mehrung trockenliebender Gehölze - Entwicklung der Gehölzränder zu strukturreichen Übergangszonen Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke), Fledermäuse - Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für Fledermäuse Erholung - Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes unter Einbindung der Gehölzinseln und Aufenthaltsplätze - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft - Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Sandlebensräume Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen - Gliederung des Gebietes durch Gehölzinseln - Erhalt der historischen Ortsränder des Altortes Reutles und Ausgestaltung der neuen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft - Erhalt der innerörtlichen Vitalität von Großgründlach und Reutles durch Gestaltung der Dorfmitten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 105 184 Leitbild LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern Die vernetzte Auenlandschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 106 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 185 Leitbild LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern LEITBILD Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind hoch anstehendes Grundwasser, Stauwasser und Überschwemmungen. Das Mosaik aus Wiesen und Weiden, Gehölzinseln und Gewässerbegleitgehölzen erzeugt den typischen Charakter einer Auenlandschaft. Auf den leicht erhöhten Standorten wird Acker- oder Gartenbau betrieben. Die sensiblen Standortverhältnisse erfordern eine besonders ressourcenschonende Bewirtschaftung. Die naturnahe Landschaft bedingt ein zurückhaltendes Wegenetz. Die Landschaft nördlich von Neunhof ist reich strukturiert und vielfältig genutzt. Sie wird von der Gründlach und einem Netz von Bächen und Gräben durchzogen. Erlensäume, blütenreichen Wiesen, Weiden, extensive Äcker und Gemüsefelder wechseln sich ab. Hoch anstehendes Grundwasser und Überschwemmungen sind charakteristisch. Die vielfältige Nutzung und der Kontakt zum umgebenden Reichswald ist die Grundlage einer bemerkenswerten Lebensraumvielfalt und eines außergewöhnlichen Naturerlebnisses. Der Biber als Landschaftsgestalter findet insbesondere im östlichen Teil (Sooswiesen) ein Auskommen in einer sich dynamisch entwickelnden Auenlandschaft. Die hier vorhandenen Nass- und Feuchtwiesen schaffen artenreiche Lebensräume für typische Pflanzen- und Tierarten wie seltene Seggen, Heuschrecken und Tagfalter. Wiesen verbessern die Wasserrückhaltung und schützen bei Hochwasser. Feucht- und Nasswiesen bieten Wiesenbrütern Lebensraum. Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 107 186 Leitbild LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Naturnahe Gründlach mit Gewässerbegleitgehölzen - Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gewässer; in Teilen Schutzstatus nach §30 BNatSchG - Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gewässer - Dichtes Gewässernetz der Gründlach und grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte als Voraussetzungen für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion - Biber als „Landschaftsgestalter“ - Brutvorkommen von Feldlerche, Wiesenschafstelze und Kiebitz - Ackerfähige, höher gelegene Bereiche als Lebensräume für Bodenbrüter und Segetalflora - Strukturreiche Waldränder als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse Erholung - Gegliederte und dennoch weitläufige, als naturnah empfundene Landschaft - Tor zum Reichswald - Vorhandener Themenweg „Landschaftspfade“ - Reiterhöfe - Abschlagsbauwerk Gründlach - Ochsengraben Identität und Kulturlandschaft - Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Gewässer) - Fast vollständig frei von Bebauung - Große zusammenhängende Wiesen, Pferdekoppeln, dazwischen ackerbauliche Nutzung und kleinteiliger Gemüseanbau, weitestgehend ohne Unterglasanbau - Tradierte Landnutzung mit hohem Wissen im Anbau WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5) - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand - Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen - Großflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen Ressourcenschutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems) - Potenzielle Gefährdung von Verkehrs-, Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger - Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbinungen - Barrieren und Beeinträchtigung durch B4 und BAB A73 108 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 187 Leitbild LRE 3 Gründlachtal Ost mit Nebengewässern ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet. - Entwicklung der Gründlach und der Seitengräben mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur - Erhalt und Entwicklung der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe mit Hochstaudenfluren und Landröhrichten sowie deren Vernetzung untereinander (auch westlich B4 im Bereich des ehemaligen Laufes des Nonnenbaches) Zielarten: Bodenbrüter, Heckenbrüter, Heuschrecken, Tagfalter, Pflanzenarten (u.a. Großer Wiesenknopf, Seggen, Binsen) - Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern, Erhalt und Aufbau eines Netzes von Gewässern Zielarten: Biber, Eisvogel, Wasseramsel, Ringelnatter, Grasfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte, Knoblauchkröte, Libellen (insbesondere der in der Roten Liste Bayern benannten Arten) - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter Zielarten: standorttypische Segetalflora - Sicherung und Schaffung von Lebensraum Bodenbrüter - Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur Erholung - Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter Einbindung von Wasserplätzen und Aufenthaltsplätzen und Beobachtungsmöglichkeiten - Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft und in den Reichswald - Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Auenlandschaft Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung) - Freihalten der charakteristischen Offenlandschaft außerhalb der gewässerbegleitenden Gehölze und Waldrandbereiche zum Schutz des Landschaftsbildes - Erhalt des Charakters des nördlichen Ortsrandes von Neunhof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 109 188 Leitbild LRE 4 Gründlachtal West Die Parklandschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 110 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 189 Leitbild LRE 4 Gründlachtal West LEITBILD Wesentliches Merkmal sind die durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten Standorte die es zu fördern gilt. Von Wiesen durchsetzte Wälder, Gehölzinseln und Gewässerbegleitgehölze erzeugen den Charakter einer Parklandschaft, deren Kern die historische Kulturlandschaft um das Hallerschloss bildet. Westlich von Großgründlach schaffen Wiesen, Wälder und Gehölzinseln eine herrliche Parklandschaft. Die Niederung ist stark durch die Gründlach geprägt. Häufig steht das Grundwasser bis knapp unter Flur. Immer wieder tritt das Wasser über die Ufer und überschwemmt das Gebiet. Mit Wiesenoder Weidenutzung hat sich die Landwirtschaft auf diese wiederkehrenden Ereignisse eingestellt. Wertvollster Lebensraum ist der ehemalige Irrgarten mit den Mühlweihern, der sich zu einem artenreichen, alten Laubmischwald mit bedeutenden Vogel- und Fledermausvorkommen entwickelt hat. Das Erscheinungsbild dieser Landschaft steht eng mit dem Hallerschloss in Verbindung. Die Allee zwischen Schlosspark und Irrgarten, das Gedenkmonument auf einem kleinen Hügel, die Mühlen und der dazugehörige Mühlbach sind hiervon sichtbare Zeugnisse. Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 111 190 Leitbild LRE 4 Gründlachtal West POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Naturnahe Gründlach mit Wäldern, Gewässerbegleitgehölzen und Teichlandschaft - Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gründlach in Teilen Schutzstatus nach §30 BNatSchG - Großflächig grund– oder stauwasserbeeinflusste, grundwassernahe Standorte als Voraussetzung für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion - Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gründlach und des Mühlbaches Erholung - Vielfältige Kulturlandschaft bietet reiches Kulturerlebnis auf kleinem Raum - Reizvolles Landschaftserleben zu jeder Jahreszeit - Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung - Große Bereiche der Gründlach sind gut zugänglich Identität und Kulturlandschaft - Historische Kulturlandschaft mit geschichtlichen Zeugnissen und Bezug zu den umliegenden Siedlungen - Landschaftsraum zwischen Hallerschloss und Kleingründlach ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert - Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Teiche, Wald) - Potenziale WESENTLICHE KONFLIKTE - Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger - Fehlende Wegeverbindungen - Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen 112 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 191 Leitbild LRE 4 Gründlachtal West ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet - Erhalt und Verbesserung der Gewässer mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur - Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter - Erhalt des Wasserstandes der zahlreichen Teiche und ihrer Charakteristik - Förderung der Habitatqualität für den Eisvogel - Erhalt und Entwicklung der Teichgruppe als wertvoller Lebensräume für wassergebundene Tiergruppen - Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern (Beispiel neue Flutmulden in Kleingründlach) Zielarten: Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil, Große Heidelibelle - Sicherung standortgerechter Laubmischwälder (Irrgarten, Wald südwestlich Kleingründlach) Zielarten: Wald- und höhlenbrütende Vogelarten (Mittelspecht, Pirol, Gelbspötter, Gartenbaumläufer) - Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für Fledermäuse (Wasserfledermaus, Braunes Langohr, Abendsegler) Erholung - Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen. Beibehaltung der zurückhaltenden Erschließung des Irrgartens - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft - Ermöglichen von Naturerfahrung. Schwerpunkt: Wiesenlebensräume Naturerfahrung unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche - Pflege des vorhandenen Wegenetzes mit Anschluss an die Aufenthaltsplätze Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung) - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen - Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext Hallerschloss / Gedenkstätte / Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach, Abschlagsbauwerke) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 113 192 Leitbild LRE 5 Schmalau Nord Die zerschnittene Landschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 114 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 193 Leitbild LRE 5 Schmalau Nord LEITBILD Der Schwalbenzahlgraben bildet die wesentliche Landschaftsachse, die es aufzuwerten und deren viele Störungen es zu mindern gilt. Die vorherrschenden durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten Standorte gilt es zu fördern. Nördlich des Gewerbegebiets der Schmalau wird spürbar, dass das Knoblauchsland Teil eines dynamisch wachsenden und über Verkehrswege sehr gut erschlossen Ballungsraumes ist. Diese „Stadtlandschaft“ lebt mit den Brüchen im Maßstab der baulichen Entwicklungen sowie den Störungen durch Verkehrswege und Leitungstrassen. Um die verbliebenen Freiräume für die Menschen, Pflanzen und Tiere zu erhalten, müssen Schäden in der Landschaft geheilt sowie verlorene Verbindungen wieder hergestellt werden. Die Entwicklung des Schwalbenzahlgrabens zu einer starken Landschaftsader mit Wiesen und breiten Staudensäumen ist hierbei besonders bedeutsam. Die Landwirtschaft nimmt auf die speziellen Standortverhältnisse, wie den hohen Grundwasserstand oder Überschwemmungen, Rücksicht und bewirtschaftet die Äcker schonend und mit Blick auf die Verbesserung der Lebensräume für Kiebitz und Feldlerche. Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt Abb. 14: Tabakanbau Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 115 194 Leitbild LRE 5 Schmalau Nord POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Schwalbenzahlgraben als durchgängige Feuchtgebietsverbundachse - Grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte am Rödelgraben und Schmalaugraben als getrenntes Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens - Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn Erholung - Erholungsraum in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten mit Sporteinrichtungen - Schwalbenzahlgraben als landschaftliche Leitlinie - Attraktiver Weg entlang des Irrgartens Identität und Kulturlandschaft - Landwirtschaftlich genutztes Offenland - Schwalbenzahlgraben als identitätsstiftende Leitstruktur WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5) - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial - Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand - Vereinzelt fehlende Gewässerrandstreifen - Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen 116 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 195 Leitbild LRE 5 Schmalau Nord ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Ausbilden des Schwalbenzahlgrabens als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotopverbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach - Verbesserung der Strukturgüte von Schmalaugraben und Rödelgraben Zielarten Libellen: Gemeine Heidelibelle, Weidenjungfer, Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil - Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesen und Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung - Mehrung extensiv genutzter Wiesen auf geeigneten Standorten, insbesondere entlang des Schwalbenzahlgrabens Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schwalbenzahlgrabens Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter und Ackerwildkräuter. Erhalt und Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, allg. Segetalflora - Aufwerten des großen Tümpels im Wald südwestlich Kleingründlach (Gumetsreuth) bei Parkplatz A73 und ehemalige Kläranlage - Entwicklung der Waldränder zu strukturreichen Übergangszonen Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke) Erholung - Erhalt des auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 117 196 Leitbild LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach Die innerörtliche Aue LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 118 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 197 Leitbild LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach LEITBILD Der Grünzug zwischen Würzburger Straße / Gründlach und Mühlbach ist ein wichtiger innerörtlicher Grünzug, der für die Erholung der Bevölkerung von hohem Wert ist und die Siedlungen von Großgründlach und Boxdorf verbindet. Der Mühlbach ist als Zeugnis der historischen Nutzung der Wasserkraft und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten und durch einen attraktiven Platz am Wasser für die Bevölkerung erfahrbar. Die Gründlach und der Mühlbach verlaufen unmittelbar durch das Siedlungsgebiet von Großgründlach. Hier ist das Gewässer den Menschen ganz nahe. Durch Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern im Oberlauf geht vom Wasser keine Gefahr mehr aus. Die Menschen wenden sich dem Wasser zu und wollen es ungestört erleben. Der in der Landschaft für Pflanzen und Tiere so wichtige Verbundkorridor der Gründlachaue wird innerorts zusätzlich zu einem wertvollen Grünzug mit Spielgelegenheiten, Streifräumen, Wasserplätzen und fußläufigen Verbindungen hinaus in die Landschaft. Die innerörtliche Aue ist ein Ort, an dem Kinder aus erster Hand Naturerfahrungen in Wohnortnähe machen können. Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 119 198 Leitbild LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Grund- oder stauwasserbeeinflusste Böden entlang der Gründlach und des Mühlbachs - Gründlach und Mühlbach in vielen Abschnitten mit ausgeprägten Begleitgehölzen - Freiraum zwischen Gründlach und Mühlbach als Teil einer durchgängigen Verbundachse - Innerörtlicher Verlauf des Mühlbachs als Verbundstruktur Erholung - Gründlach als durchgehender Grünzug innerhalb von Großgründlach; in Abschnitte mit attraktiver Wegführung und angegliederten Spielflächen und Festplatz - Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach - Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft; Anschluss an die weiteren Erholungsräume Kothbrunngraben und Gründlach Identität und Kulturlandschaft - Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach - Gründlach und Mühlbach als identitätsstiftende Leitstruktur WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden - Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand - Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen - Fehlende Wegeverbindungen 120 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 199 Leitbild LRE 6 Gründlachtal in Großgründlach ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Entwicklung des Gründlach und des Mühlbachs mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Verbesserung des Struktur- und Lebensraumangebots Zielarten Libellen: Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle - Verbesserung der Strukturgüte des Mühlbachs - Erhalt der Feucht- und Extensivwiesen - Mehrung extensiv genutzter Wiesen zwischen Gründlach und Mühlbach und nördlich des Mühlbachs Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter - Ausbilden des Mühlbachs und der Gründlach als Teil eines funktionierenden Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlachtal Erholung - Entwicklung einer naturbetonten Erholungsfläche - Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft - Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die örtliche Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter Einbindung der Freizeiteinrichtungen und des Wasserplatzes - Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Auelandschaft und Wasserkraft Identität und Kulturlandschaft - Erhalt von Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 121 200 Leitbild LRE 7 Kothbrunngraben Die Bachaue LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 122 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 201 Leitbild LRE 7 Kothbrunngraben LEITBILD Der Kothbrunngraben ist ein Seitengewässer der Gründlach. Vom Reichswald kommend durchfließt er die Gartenlandschaft nördlich des Flughafens Albrecht Dürer. Inmitten der Gartenbaukulturen ist er hier eine bedeutsame landschaftliche Leitlinie und eine wichtige Verbindung zwischen dem Reichswald und der Gründlach. Im Bereich von Kraftshof ist er ein Bestandteil einer traditionellen Kulturlandschaft mit einzigartigem Orts- und Landschaftsbild. Vom Reichswald kommend zieht der Kothbrunngraben durch die Gartenbaulandschaft des Knoblauchlandes zur Gründlach. Rechts und links begleitet von einem Band an Wiesen, breiten Hochstaudensäumen und Gehölzen ist der Kothbrunngraben die herausragende Verbundachse in der Gartenlandschaft. Die Wiesen und Säume schützen das Gewässer und bieten Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Pflanzen- und Tierarten wie Weidenröschen, Blutweiderich und Mädesüß, Libellen, Heuschrecken oder Tagfalter. Durch Renaturierungsmaßnahmen ist in Abschnitten ein geschwungener, vielgestaltiger Bachlauf entstanden, der gleichzeitig das Hochwasserrisiko mindert. In den Orten können die Bewohner ein attraktives Gewässer erleben. In den Orten Kraftshof und Boxdorf ist er, von Grünflächen begleitet, ein wichtiger innerörtlicher Grünzug. Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 123 202 Leitbild LRE 7 Kothbrunngraben POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Kothbrunngraben mit abschnittsweisen Ufergehölzsäumen und Anschluss an den Reichswald als durchgängige Feuchtgebietsverbundachse - durchgehendes Band an grund- oder stauwasserbeeinflusster Böden - naturnahe Ausbildung, steile Uferböschungen und -abbrüche des letzter Abschnitts Kothbrunngrabens vor Mündung in die Gründlach potenzieller Lebensraum des Eisvogels Erholung - Kothbrunngraben als durchgehender Grünzug innerhalb von Boxdorf und Kraftshof; in Abschnitten mit attraktiver Wegführung - Angegliederte Spiel- und Sportflächen in Boxdorf - Verbindung der Erholungsgebiete Reichswald und Gründlach - Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft Identität und Kulturlandschaft - Kulturlandschaft im Sichtdreieck Wehrkirche Kraftshof – Schloss Neunhof – Irrhain - Historische Gartenanlage Irrhain - Unverbaute und attraktive Ortsränder - Kothbrunngraben als identitätsstiftende Leitstruktur WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig überschwemmten Gebieten (HQ5) - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand - Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen - Kleinflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen ressourcenschutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems) - Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger - Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbindungen 124 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 203 Leitbild LRE 7 Kothbrunngraben ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Entwicklung des Kothbrunngrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Ausbilden des Kothbrunngraben als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotopverbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach Zielarten Libellen: Blauflügel-Prachtlibelle, Kleine Pechlibelle und Südliche Blaupfeil Zielarten Amphibien: Grasfrosch Zielarten Vögel: Eisvogel (Unterlauf) - Weitere Verbesserung der Strukturgüte des Kothbrunngrabens (außerhalb der bereits renaturierten Abschnitte) - Durchgehende Uferrandstreifen/ Grünland entlang des Kothbrunngrabens - Erhalt der Extensivwiesen und Mehrung auf geeigneten Standorten Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter. - Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur - Erhalt und Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge Erholung - Erhalt und Ertüchtigung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an die Erholungsräume Gründlach, Reichswald (Irrhain) sowie die Schlösser Kraftshof und Neunhof mit Aufenthaltsplätzen - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft Identität und Kulturlandschaft - Sicherung des Sichtdreiecks zwischen Wehrkirche Kraftshof, Schloss Neunhof und Irrhain vor Störungen (rechtskräftiger BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse) - Erhalt der historischen Ortsränder des Denkmalensembles Kraftshof und Ausgestaltung der neuen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (Freilandgemüsebau) - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 125 204 Leitbild LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg Die Gartenlandschaft LEGENDE (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten) Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Siedlungsflächen Amphibien Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 126 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 205 Leitbild LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg LEITBILD Die Gartenlandschaft ist im Untersuchungsgebiet das Kerngebiet des großflächigen Gemüseanbaus im Freiland und unter Glas. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und geringe Beschattung der Kulturen gewährleisten die Produktivität. Die Möglichkeiten Biodiversität zu erhöhen, bewegen sich innerhalb des durch die spezifischen Produktionsbedingungen gesteckten Rahmens. Eine Erhöhung der Biodiversität ist dann möglich, wenn sich die erforderlichen Maßnahmen in den Produktionsablauf integrieren lassen und, analog dem Anbau der Kulturen, in den Anbauflächen flexibel umgesetzt werden können. Die Gartenlandschaft ist das Kerngebiet des großflächigen, traditionellen Gemüseanbaus. Der wertvollste Bereich befindet sich zwischen Kraftshof und Neunhof. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und ein gutes Wegenetz gewährleisten eine hohe Produktivität. Der Gemüsebau befördert das Vorkommen bodenbrütender Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche oder Wiesenschafstelze. Der Anbau der Kulturen unterliegt einem ausgeklügelten System. Die kultivierten Flächen wechseln beständig. Zur Förderung der Artenvielfalt und als Nahrung für Insekten wird auf Ackerrandstreifen, auf nicht benötigten Parzellen, Zwickel- oder Verschnittflächen blütenreiches Saatgut ausgebracht oder es verbleiben Einzelflächen als Brachen zeitweise ungenutzt. Da der Gemüseanbau lichthungrig ist, sind nur wenige Gehölze in der Flur vorhanden. Gehölzmehrung im engeren Umfeld des Boxwalds befördert das Vorkommen heckenbrütender Vogelarten wie des Neuntöters. Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 127 206 Leitbild LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg POTENZIALE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Mosaik aus ackerfähigen, grundwasserfernen und hochwasserfreien Standorten - Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, vereinzelte Vorkommen der Wiesenschafstelze - Boxwald als einzige Waldinsel inmitten der Feldflur - Ehemalige Tongrube südlich Boxdorf „Am Rabensteig“ – die östliche Böschung ist ein Trittstein für Sandmagerrasen - Strukturreiche Waldränder des Boxbergs als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse Erholung - Wohnungs- und stadtnaher Erholungsraum - Irrhain als Tor zum Reichswald - Boxwald mit angegliederten Freiflächen (Friedhof, Sportanlagen, Kleingärten) als Erholungsraum in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten - Vorhandenes gutes Wegenetz - Reiterhöfe und Pferdesport - Gaststätten / Direktvermarkter / Ökolandbau - Spielplätze an der Tongrube und Spiel- / Festplatz an der Schiestlstraße - Ehemalige Tongrube als Zeugnis der Industriekultur - Große Landschaftsbereiche mit geringer Verlärmung Identität und Kulturlandschaft - Traditionsreiche und vielgestaltige Freilandgemüsebaulandschaft - Historische Ortskerne und Denkmalgebäude und historische Gartenanlage Irrhain mit Bezug zur umliegenden Landschaft (Kraftshof und Neunhof) - Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lagen von Schloss Neunhof und der Wehrkirche Kraftshof - Kulturlandschaft im Sichtdreieck Kraftshof – Neunhof – Irrhain - Ehemalige Dampfziegelei Boxdorf - Museen WESENTLICHE KONFLIKTE - Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial (Schleifwegäcker) - Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen - Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen an nördlichen Ortsrand von Boxdorf östlich und westlich der B 4, östlich der Schmalau und südlich Kraftshof - Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft - Barrieren und Beeinträchtigung durch die B 4 128 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 207 Leitbild LRE 8 + 9 Gemüseanbau um Boxdorf / Neunhof / Kraftshof + Boxberg ZIELE Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge - Erhalt magererer Wiesen und Weiden sowie offener Sandmagerrasen im Bereich der ehemaligen Tongrube Boxdorf und des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße in Kraftshof. Erhalt der (Sand-) Magerrasen am südlichen Ortseingang von Kraftshof Zielarten: trockenheitstolerante Tier- und Pflanzenarten: Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Arten der Sandgrasnelken-Flur - Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze - Steigerung der Biodiversität innerhalb der acker- und gartenbaulichen Kulturen - Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten - Erhalt und Pflege des „Steinacher Weihergrabens“ - Erhalt und Entwicklung des Boxwaldes, der umliegenden strukturreichen Grünflächen als Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten und Fledermäuse - Mehrung von Gehölzen in der Feldflur Erholung - Erhalt eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an die bedeutenden Landschaftsräume Reichswald, Gründlach, Kothbrunngraben und Boxwald - Anbindung der bedeutenden Freizeit- und Kulturangebote wie Schlösser, Kirchen, historische Orte, Spielplätze, Gastronomie und Direktvermarkter - Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft - Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Vom historischen Garten zum ökologisch wertvollen Wald Identität und Kulturlandschaft - Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturlandschaft (z.B. Freilandgemüseanbau) - Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditionellen landwirtschaftlichen Kulturen - Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft - Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung (rechtskräftiger BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse) - Erhalt des dörflichen Charakters von Neunhof durch Gestaltung der Dorfmitte und angemessene Innenentwicklung - Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 129 208 209 Entwicklungskonzept 210 Entwicklungskonzept Einführung Einführung KONZEPTIONELLE ANSÄTZE FÜR MASSNAHMEN DES ARTENSCHUTZES UND DES NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZES Das Entwicklungskonzept soll einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten und substantiell zur Stabilisierung und Zunahme der Biodiversität beitragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das gesamte Gründlachtal mit den Nebengewässern und Gräben ist eine jahrhundertalte von Grünland, Acker- und Erwerbsgartenbau geprägte Kulturlandschaft, die erst durch die Bewirtschaftung in ihrer Vielfalt entstanden und aufrechterhalten wurde und wird. Um die Ziele des Ressourcenschutzes und des Arten- und Biotopschutzes (inkl. die Zunahme der Biodiversität) zu erreichen, müssen alle Akteure in den Gemarkungen einbezogen werden, um Umsetzungsstrategien zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Museale Schutzkonzepte sind in der Auenlandschaft Gründlachtal nicht zielführend. In allen Landschaftsraumeinheiten sind bei der Ausformulierung von Maßnahmen des Arten-, Natur und Landschaftsschutzes Konzepte des integrativen Prozessschutzes und des Populationsschutzes zu berücksichtigen. In den nachfolgenden umsetzungsorientierten Maßnahmen ist die Anwendung dieser Konzepte beachtet. Störungsmanagement und Prozessschutz Ziel ist der Erhalt einer hohen Habitatdiversität durch Ermöglichen und Zulassen von dynamischen Prozessen durch Förderung von sich wiederholenden Sukzessionsphasen (Aufrechterhalten der Abfolge: Pionierphasen  Phasen der Etablierung und Stabilisierung  Rücksetzung auf Pionierbedingungen). Dies bedeutet für: Sandmagerrasen Mäßiges Störungsregime das offenen, sandigen Boden schafft. Damit werden Bedingungen für Pionierarten der Sandgrasheiden und Sandmagerrasen geschaffen (wie dem Silbergras Corynephorus canescens) und Solitärbienen-Gemeinschaften gefördert. Diese Pionierbedingungen sind für z.B. Silbergras oder auch für Sandlaufkäfer und die Blauflügelige Ödland-Schrecke notwendig (beide sind im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen, das Vorkommen aber möglich). Gräben und Gewässersäume und feuchte Senken Gräben verbuschen bei mangelnder Pflege und Baumarten, wie Weiden und Erlen, besiedeln relativ schnell die Ufer und beschatten die Gewässer. Ein Großteil der von Staudenfluren vollständig bewachsenen nassen und feuchten, gewässerbegleitenden Böschungen und Randstreifen ist artenarm und wird von nährstoffliebenden Arten wie Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera), Brennnessel (Urtica dioica) und Kletten-Labkraut (Galium aparine) dominiert. 132 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 211 Entwicklungskonzept Einführung Ein bewachsener/ zugewachsener Standort ist für Pionierarten nicht nutzbar und für Arten, die freie Fließgewässerflächen benötigen, unattraktiv. Eine mehr oder weniger regelmäßige Schaffung von neuen vegetationsfreien/ armen Abschnitten ist für die Aufrechterhaltung der Pionierartenpopulationen (z.B. Libellen) unbedingt erforderlich. Die Knoblauchkröten (eine Zielart des Entwicklungskonzeptes), aber auch Kiebitze benötigen vegetationsfreie oder nicht überschattete Senken ephemerer Gewässer. In moderater Form ist ein Störungsregime auch zielführend für - Hecken und Waldsäume die nur durch gelegentliches Auslichten und auf den Stock setzen in ihrer Funktion und ihrer Diversität aufrechterhalten werden können. - Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdbereichen. Populationsschutz Störungsmanagement und Prozessschutz bedeutet auch, sich auf den Erhalt von Populationen zu konzentrieren und nicht auf Individuen. Z.B. muss abgeschätz werden, wann und wie Sukzessionsprozesse neu initiiert werden können, damit Pionierarten Lebensraum haben und gleichzeitig Nicht-Pionierartenbestände erhalten werden. Ziel des Populationsschutzes ist der Erhalt von Populationen (nicht von Individuen), d.h. die Beseitigung / Beeinträchtigung von Lebensraum für eine Art ist dann möglich, wenn die Population als Ganzes nicht gefährdet ist. Beispiele: - Ein Teil einer extensiv genutzten Wiese kann gemäht werden, wenn ein anderer noch ungemäht bleibt und erst zu einem späteren Zeitpunkt gemäht wird; das steigert die Habitatdiversität durch zeitversetzte Mahd. - Käfer / Fledermäuse / Spechte in abgestorbenen Erlen an der Gründlach: Stehendes Totholz kann dann entfernt werden, wenn noch genügend abgestorbene Erlen stehen bleiben, um die Populationen nicht zu gefährden. - Produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK Maßnahmen) auf wechselnden Flächen konzipiert als ein flexibles Konzept für Populationsschutz (z.B. Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland der Regierung von Mittelfranken): Ein definierter %-Satz an Ackerflächen bleibt eine Zeit lang weniger produktiv z.B. als extensiver Acker, Ackerbrache, Blühstreifen, Lerchenfenster, Kiebitzsenke etc. und wird nach einiger Zeit wieder in die Nutzung genommen. Die PIK-Maßnahmen rotieren und werden dann an anderen Stellen durchgeführt. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 133 212 Entwicklungskonzept Einführung ABLEITUNG VON MASSNAHMENKULISSEN UND HANDLUNGSBEDARF Das Entwicklungskonzept ist ein integratives Konzept, d.h. es behandelt unterschiedliche Aspekte und Nutzungsanforderungen im Raum und versucht diese verträglich zusammenzuführen. Diesbezüglich umfasst das Entwicklungskonzept als Handlungsfelder: - die nachhaltige Nutzung der Landschaft: Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge - die Lebensqualität in der Stadt: Erholung - die Identität des Gebiets und dessen Kulturlandschaft Soweit möglich wurden anhand spezifischer Kriterien Maßnahmenkulissen abgeleitet, für die aufgrund von Konfliktsituationen, herausragender Funktionen der Auenlandschaft oder einer hohen Sensibilität der Standorte Handlungsbedarf gegeben ist. Die Ableitung basiert auf den Ergebnissen der Analyse der aktuellen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet (Basis vorhandener Daten) und der Konfliktanalyse. Die Maßnahmenkulissen definiern Räume, in denen zugeordnete Maßnahmen fachlich sinnvoll und erfolgsversprechend umgesetzt werden können. Die der Ableitung zugrunde liegenden Kriterien und die von den Maßnahmen jeweils betroffenen Biotop- und Nutzungstypen sind den einzelnen Maßnahmenkulissen in Textkästchen zugeordnet. Die Ziffern der Biotop- und Nutzungstypen entsprechen der in der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg verwendeten Kodierung. Maßnahmen, für die keine entsprechende Kulisse abgeleitet werden kann, werden verbal-argumentiv erläutert. Bei den in den Karten abgegrenzten Maßnahmenkulissen ist die jeweilige Datenschärfe der Ursprungsdaten zu berücksichtigen. Im Falle der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung handelt es sich z.B. um parzellenscharfe Aussagen, die Grundwasserflurabstände beruhen hingegen auf einem zu flächenhaften Aussagen interpolierten Messnetz, das parzellenscharfe Aussagen nicht erlaubt. Auch für Daten im Maßstab 1. 25.000, wie z.B. die Übersichtsbodenkarte oder die modellierten Überschwemmungsgebiete, sind parzellenscharfe Aussagen nicht möglich. Der Darstellungsmaßstab der Maßnahmenkarten wurde deshalb mit 1: 20.000 gewählt. In die Karten aufgenommen wurden der Trassenkorridor der geplanten Stadtumlandbahn inkl. der Trasse des geplanten Radschnellwegs. Im Falle einer Maßnahmenentwicklung innerhalb des Trassenkorridors sind die Planungen zu diesen Vorhaben zu beachten. In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Darstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000 (A3 Format) liegen dem Anhang bei. Die Maßnahmenkulissen werden jeweils in ihrer Ausgangssituation und dem erforderlichen Handlungsbedarf beschrieben. Das Ergebnis ist nachfolgend in Karten zu den folgenden Themen dargestellt: 134 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 213 Entwicklungskonzept Einführung Abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge - Extensive Wiesen und Weiden - Sandige Standorte - Wasserbeeinflusste Standorte - Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren - Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwicklung - Gehölze, Hecken und Baumreihen Erholung - Erlebnisräume und Umweltbildung - Thematische Rundwege - Radrouten - Zugänge in die Landschaft - Ordnungsmaßnahmen Identität und Kulturlandschaft - Charta Auenlandschaft Gründlachtal - Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal - Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten - Straßenraumgestaltung - Historische Kulturlandschaft Zuordnung von Einzelmaßnahmen Den Maßnahmenkulissen zugeordnet sind über Nummern kodierte Einzelmaßnahmen, die in gesonderten Maßnahmenblättern beschrieben sind (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog | S. 173). Die Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Zielsetzung in Erhalt und Entwicklung / Mehrung. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 135 214 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB01) Ausgangslage Schwerpunkt der Wiesennutzung ist das Gebiet nördlich der Gründlach und südlich von Kleingründlach/ Schwalbenzahlgraben. Feucht- und Nasswiesen sind entlang der Gewässer und in Senken ausgeprägt. Vor allem die Nassund Feuchtwiesen sind für den Ressourcenschutz und den Erhalt der Biodiversität, aber auch für das Landschaftsbild wichtig. Aufgrund der Vermarktbarkeit als Pferdefutter werden die extensiven Wiesen bereits heute nicht mineralisch gedüngt. Ziel ist die Entwicklung und Mehrung von Extensivwiesen aus Intensivwiesen und der Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe. Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01) 136 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 215 Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen BNT 9.1 - 6d-Feuchtwiesen (§30) BNT 9.2 - Sonstige Feuchtwiesen BNT 9.4 - Sonstige Mager- und Halbtrockenrasen BNT 9.5 - Wiesenbrachen, ruderale Wiesen BNT 9.6 - Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) BNT 9.7 - Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen, keine mineralische Düngung) BNT 9.8 - Intensive Wiesen Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Handlungsbedarf Wiesen sollten ein- bis zweischürig erhalten bzw. entwickelt werden. Zur Steigerung der Habitatdiversität ist die Mahd zeitlich zu versetzen (inkl. Spätmahdflächen). Auf Mulchen und auf Mineral- und Gülledüngung ist zu verzichten. Ggf. ist mäßige Mistdüngung möglich. Für die Nass- und Feuchtwiesen ist eine Weiterführung der ein- bis zweischürige Mahd (erste Mahd nach dem 15. Juni) oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln zielführend. Für den Erhalt des Wasserhaushalts sollten keine Drainagen und / oder Wiederherstellung von verstopften Drainagen erfolgen. Für die isolierten Halbtrockenrasen ist ein Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung und einschürige späte Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen nötig. Extensive Wiesen sind mit ein- oder zweischüriger Mahd zu erhalten. Die Intensivwiesen, die im Rahmen des Ökokontos Aufwertepotentiale haben, benötigen zu Beginn der Entwicklungsmaßnahme häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen Kräutern und ggf. Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand). Sooswiesen südlich Gründlach, Neunhof südlich Lerchenbühl, Neunhof Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen Abb. 23: 2-schürige Wiese Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 137 216 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB04 + AB05) Ausgangslage Beweidung durch Rotationsbewirtschaftung mit Pferden hat ihren Schwerpunkt nördlich von Neunhof und nordöstlich Kraftshof. Da die extensive, mineraldüngerlose Grünlandnutzung für die Pferdehalter eine wichtige Quelle von Grünfutter ist, sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung und damit das Gesamtsystem der Gründlachaue. Schafweide gibt es bisher nur als Standweide auf der ehemaligen Tongrube südlich Boxdorf. Für den Erhalt der Wiesen auf der renaturierten ehemaligen Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete und der stadteigene Extensivwiesen zwischen Mühlbach und Gründlach südöstlich Großgründlach sowie den verschiedenen Nutzugstypen in einem Triftstreifen von Großgründlach über Reutles und entlang des Reichswaldes wäre Schafbeweidung eine Möglichkeit zur Entwicklung und dem Erhalt einer abwechslungsreichen Feld- und Wiesenflur. Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05) 138 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 217 Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen AB04: BNT 9.10 Intensive Weiden AB05: Schafbeweidung BNT 9.9 Extensive Weiden Beweidungskorridor schließt ein: BNT 9.1 – 9.8 und 9.13 Grünland/Acker BNT 9.15, 9.16 Unbewirtschaftete Feldraine mit BNT 9.17 -9.18 Bewachsene Feldwege Rinder/Büffelbeweidung schließt ein: BNT 6.3(*) Röhrichte, Riede, Hochstauden BNT 6.4 Gräben BNT 9.1* 6d-Feuchtwiesen BNT 9.2 Sonstige Feuchtwiesen BNT 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen BNT 9.6-9.7 Extensive Wiesen BNT 9.8 Intensive Wiesen Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung das Ziel haben, die aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln. Für den Erhalt des Feuchtgrünlandes und der Hochstaudenfluren in den biberbeeinflussten Sooswiesen sollte die Initiierung einer Beweidung durch Büffel oder Rinder geprüft werden, da sich bei Nichtbewirtschaftung der Landschaftscharakter der Aue hin zu auenähnlichem Wald verändert und die Feucht- und Nasswiesen und Hochstaudenfluren verschwinden werden. Handlungsbedarf Beweidung durch Schafe: Die bestehende Standweide der ehemaligen Tongrube „Am Rabensteig“ südlich Boxdorf soll fortgeführt werden. Für die extensive Beweidung (und Triftwege) der vorgeschlagenen Flächen ist ein Schäfer zu finden und die entsprechenden Vereinbarungen mit den Landwirten zu treffen. Beweidung durch Büffel / Rinder: Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes / Hochstaudenfluren und der Eindämmung der Wiederbewaldung entlang der Gründlach (Sooswiesen) sollte die Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten Rindern geprüft werden (z.B. extensive Standweide). Für alle Weiden und Wiesen, die in Rotation beweidet werden: Fachgerechte Rotationsmähweide mit Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose und keine oder nur mäßige Düngung mit Mist, keine Verwendung von Gülle. Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig) Kachetien, Georgien Abb. 24: Schafbeweidung Abb. 25: Büffelhaltung Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 139 218 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge MARGINALE SANDIGE STANDORTE (AB02) Ausgangslage Marginale, sandige Standorte mit Ackernutzung, die eine Bodenwertzahl < 30 haben und die auf grundwasserfernen Standorten mit einem Grundwasserflurabstand größer 1 m zu finden sind, gibt es vor allem um Groß- und Kleingründlach, zwischen der Schmalau und Boxdorf und östlich von Neunhof. Ziel für diese Flächen ist die Förderung von extensiver Ackernutzung und Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen BNT 9.13 Äcker BNT 9.14 Erwerbsgartenbau mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. BS), mit hohem Grundwasserflurabstand (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) die Umwandlung in extensive Magerwiesen, vor allem auf den sandigen Flächen um Reutles. Eine Extensivierung der Nutzung ist vor allem für den Erhalt der Lebensräume für Bodenbrüter und die Erhöhung der Habitatdiversität zuträglich. Es ist zu bedenken, dass eine Extensivierung des reinen Freilandgemüseanbaus im Knoblauchsland nur schwer möglich ist (siehe Kapitel Akteursbeteiligung | Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Handlungsbedarf Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung: Beschränkungen bei Düngung und Pestizidund Herbizideinsatz zur Förderung der Ackerwildkräuter und Förderung von Ackerrandstreifen. Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen: Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens bis auf den sandigen Rohboden und Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut z.B. mit Mahdgutübertragung und/ oder Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“ oder Äquivalent sowie Schafbeweidung oder bei Bedarf 1-malige Mahd. Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02) 140 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 219 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB03) Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Umwandlung von BNT 9.13 Äcker | BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu Grünland auf: a) grundwassernahen Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand <1m (gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) Bodeneinheit 72d, sandig mit geringer Filterkapazität (gem. ÜBK) b) überschwemmten Standorten auf Flächen des HQ5 Ausgangslage Äcker mit sandigen Böden und einem geringen Grundwasserflurabstand haben hohe Priorität für eine Umwandlung in extensive Wiesen. Aufgrund deren geringer Filterkapazität sind diese Flächen kritisch für den Ressourcenschutz. Diese Äcker finden sich nordöstlich und östlich von Neunhof zwischen Gründlach und Nonnenbach / Ziehgraben, sowie zwischen dem Lachgraben und dem Irrhain. Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 5 sind aus Gründen des Ressourcenschutzes (Erosion und Abschwemmung) prioritär für die Umwandlung in extensive Wiesen und Weiden. Diese Flächen sind vor allem nördlich von Neunhof, entlang des Lachgrabens und nördlich des Irrhains und in den Hundertbeeten südlich Kleingründlach. Handlungsbedarf Eine ressourcenschonende Nutzung dieser Standorte ist extensiv genutztes Grünland. Auf stadteigenen Flächen sollte die Nutzung als extensive Wiese durch Ansaat von arten- und krautreicher und standortgerechten Saatgutmischungen initiiert werden. Weitere Bewirtschaftung ist dann 1 bis 2-schürige Mahd und Verzicht auf Düngung. Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 141 220 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge UFERRANDSTREIFEN, GEWÄSSERENTWICKLUNGSSTREIFEN UND HOCHSTAUDENFLUREN (AB06 + AB08) Ausgangslage Hochstaudenfluren kommen im Gebiet schwerpunktmäßig in der Aue der Gründlach und in kleinerem Umfang auch in den Auen ihrer Nebengewässer vor. Ziel ist es, die Hochstaudenfluren in ihrem Umfang zu erhalten sowie ihre Wertigkeit zu sichern bzw. wenn möglich zu verbessern. Aktuell sind die vorhandenen Hochstaudenfluren durch Nährstoffeintrag eutrophiert und durch die Ausbreitung invasiver Arten wie des Großen Springkrauts (Impatiens glandulifera) beeinträchtigt. Bedarf an Uferrandstreifen besteht entlang aller Fließgewässer. Ziel der Ausweisung und Entwicklung von Uferrandstreifen ist es den Eintrag von Nähr- und Fremdstoffen aus benachbarten Flächen zu minimieren und so die Gewässerqualität mittel- bis langfristig zu verbessern. Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen AB06: BNT 6.3, 6.3* Hochstaudenfluren, Seggenriede, Röhrichtkomplexe AB08: BNT 9.13 Äcker BNT 9.14 Erwerbsgartenbau BNT 9.8 Intensives Grünland a) Priorität 1 - Acker-/gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend und ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 oder auf stadteigenen Grundstücken b) Priorität 2 - Alle Gewässerabschnitte in denen acker-/gartenbauliche Nutzung näher als 10 m an das Gewässer heranreicht c) Erhalt von Uferrandstreifen auf allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08) 142 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 221 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Handlungsbedarf Hochstaudenfluren werden durch regelmäßige, abschnittsweise Mahd unter Abfahrt des Mähgutes gepflegt. Bei Bedarf werden die Flächen entbuscht. In den großflächigen Bereichen in den Sooswiesen sollte die extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln geprüft werden (siehe AB05). Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung (siehe AB09) dient der Sicherung des Wasserhaushaltes der Flächen. Uferrandstreifen sollen generell entlang aller Fließgewässer ausgewiesen werden. Ziel ist der Erwerb der Flächen. Dabei sollten die im Maßnahmenblatt festgeschriebenen Prioritäten beachtet werden. Auf stadteigenen Flächen kann die Nutzung aufgegeben werden und durch entsprechende Pflege (Mahd, ökologische Grabenpflege, Eigenentwicklung) ein Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen geschaffen werden. Auf anderen Flächen kann durch Nutzungsvereinbarungen Acker in extensives Grünland oder Brache umgewandelt werden. Die Ausbreitung von Neophyten ist zu kontrollieren. Sooswiesen nördlich der Gründlach, Neunhof Hundertbeete, Großgründlach Abb. 26: Hochstauden und Seggenried Abb. 27: Seggenried Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 143 222 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge GEWÄSSERSCHUTZ, GEWÄSSERPFLEGE UND -ENTWICKLUNG (AB09 + AB10 + AB11) Ausgangslage Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung: Die im Projektgebiet vorhandenen Gräben sind überwiegend stark bewachsen und zum Teil stark verschilft. Böschungen sind in der Regel artenarm und werden regelmäßig gemäht. Die Entwässerungsfunktion der Gräben ist zum großen Teil eingeschränkt. Deshalb besteht seitens der Landwirtschaft deutliches Interesse an einer Entlandung der Gräben. Verschiedene Abschnitte wurden in den letzten Jahren vom LPV entlandet. Die Ergebnisse am unteren Ziehgraben und am anschließenden Abschnitt des Nonnenbachs sind besonders vielversprechend bezogen auf die Vielgestaltigkeit des Gewässerbetts, der Vegetation in und am Gewässer sowie selten vorkommender Libellen-Pionierarten wie z.B. Kleine Pechlibelle, Große Heidelibelle, Gebänderte Heidelibelle mit einzigem Fundpunkt und Südlicher Blaupfeil. Dennoch ist ein Konzept für integrierte ökologische Grabenpflege erforderlich, das hilft die vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gräben zu sichern und zu entwickeln und die Gewässer durch Zulassen der Eigenentwicklung aufzuwerten. Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen AB09: BNT 6.1 Naturnahe Fließgewässer, BNT 6.3 Röhrichte, Riede, Hochstauden, BNT 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind AB10: BNT 6.2 Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser AB11: In Geländemulden, vorzugsweise in der Nähe von Fließgewässern Stillgewässer: Gegenwärtig besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel sowie zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und Unterwasservegetation. Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuen- und artenarm. Die Gewässer sind durchweg eutroph. Die gegenwärtige Lebensraumqualität sollte erhalten und wo möglich verbessert werden. Ephemere Gewässer: Kürzlich angelegte ephemere Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Libellen-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten. Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang in Nürnberg seltene Libellen-Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. Ziel ist es die bestehenden ephemeren Gewässer zu erhalten, sowie neue ephemere Gewässer in Mulden der Auen der Fließgewässer anzulegen. Nach Grabenpflege im Jahr 2016 – Nonnenbach, Neunhof Ablagerung des geräumten Materials direkt neben dem Bach führt zur Bildung einer Rehne; Material muss abgefahren werden. Damm zur Straße mit Kalkbruchsteinen befestigt; am gegenüberliegenden Ufer Verlandungs- und Landröhricht Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach 144 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 223 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Handlungsbedarf Ökologische Grabenpflege: Unterhaltsmaßnahmen sind auf das unbedingte Maß zu beschränken, auf den Einsatz schonender Geräte ist zu achten. Folgende Maßnahmen sind möglich: Böschungsmahd, Sohlkrautung, Gehölzpflege, Bekämpfung von Neophyten. In Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg und in Abwesenheit sonstiger Restriktion kann Eigenentwicklung angestoßen werden. Hierzu dienen Maßnahmen wie Vorlandabtrag, Anlage von Grabentaschen, asymmetrische Aufweitung des Profils und Gestaltung der Böschung, Einbringung von Totholz. Ein Grabenpflegeplan sollte mit den zuständigen Ämtern SÖR und SUN vereinbart und vom LPV mit örtlichen Landwirten umgesetzt werden. Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden. An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10 Jahre betragen. Durch abschnittsweise Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert. Stillgewässer: Minimierung der Mahd an den Dämmen, Anstreben eines Mosaiks aus Röhricht, Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen und niedrigwüchsigen Beständen. Erhalt der Schilf- und Röhrichtzonen und der Schwimmblattvegetation. Extensiver Fischbesatz. Ephemere Gewässer: In bestehenden Gewässern bei Bedarf Teilentlandung (bis zu 50%) mit Entfernung von Gehölz- und Röhrichtaufwuchs. An geeigneten Standorten Anlage flacher, grundwasserunabhängiger Geländemulden. mit strukturreichen Ufern und Verlandungsbereichen Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 145 224 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge GEHÖLZE, HECKEN UND BAUMREIHEN (AB12 + AB13 + AB14) Ausgangslage Gehölzstreifen und Hecken haben das Ziel der Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von Tierlebensräumen, Windschutz und Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts. Die mit Gehölzen bereicherte Übergänge von Dorf zur Feldflur erhöhen die Attraktivität des Landschaftsbildes und fördern die Artenvielfalt. Biotop- und Höhlenbäume finden sich vor allem in den angrenzenden Reichswaldbereichen und in den Gehölzinseln am Boxberg, Irrgarten. Stehendes Totholz entsteht außerdem in Erlenbeständen entlang der Gewässer durch Erlen-Phytophthora. Durch den Verlust der Erlen können die Uferböschungen destabilisiert werden. Durch auf den Stock setzen treiben die Erlen neu aus und sichern so die Ufer (siehe Maßnahmen zur ökologischen Grabenpflege und Gewässerentwicklung). Es gibt nur wenige Streuobstbestände im Gebiet die alle erhalten und wenn möglich erweitert werden sollten. Der größte befindet sich nördlich von Kleingründlach (Herbstwiesen) und wird vom Bund Naturschutz gepflegt. Weitere kleinere Bestände sind am Westrand von Kleingründlach an den Schwemmweihern und zwischen Stöckelwiesen und Brucker Straße. Entwicklungsfähig sind auch kleine Bestände zwischen Gründlach und Lachgraben, Eingang Sooswiesen Süd und am Südrand des Boxbergs. Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14) 146 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 225 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen AB12: Gehölze, Hecken, Baumreihen Kulissen für Gehölzmehrung, neue Bauflächen mit Anschluss an die Landschaft, straßenbegleitend AB13: Biotop- und Höhlenbäume BNT 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen BNT 2.1 Heimische, standortgerechte Ufergehölzsäume BNT 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken BNT 2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume BNT 3.1 Au-/Bruchwald BNT 3.3 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil, Mittelwald, Niederwald, Hutewald/ Waldweide B NT 3.4 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte Kiefern/ Kiefern-Mischwälder BNT 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen), Friedhof mit Altbaumbestand AB14: Streuobst BNT 4.1 Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen BNT 4.2 Intensiv bewirtschaftete Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger Baumschnitt) Handlungsbedarf Neuanlage von Feldgehölzinseln (lichte Eichen-Birken-Kiefern-Inseln mit breiten Saumbereichen) und Hecken bevorzugt zur Verbreiterung oder im Anschluss bestehender Gehölzstreifen. An den Ortsrändern Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und Landschaft aus heimischen, standortgerechten Einzelbäumen, Gebüschen, Hecken, Baumgruppen. Eine Festsetzung in Bebauungsplänen sollte soweit möglich erfolgen. Die Allee / Baumreihe entlang der B4 mit einer Ergänzung der bestehenden Baumreihen erfordert die Berücksichtigung von Synergieeffekten mit der Stadtumlandbahn. Erweiterung und Neuanlage von Streuobstbeständen vor allem in Ortsrandbereichen und Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der bereits zwei Streuobstbestände betreut. Modelle der „freien Ernte“ und Baumpatenschaften sollten angedacht werden. Alle Gehölzpflanzungen und die Gehölzpflege sind mit Artenschutzmaßnahmen zu kombinieren. Neben dem Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen und dem Belassen von stehendem und liegendem Totholz bei Durchforstungs- und Pflegemaßnahmen (z.B. Grabenpflege), sollen auch die Schaffung von Höhlen für Fledermäuse und Spechte initiiert und gefördert werden (ab ca. 40cm Stammdurchmesser). Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 147 226 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB15) Ausgangslage Lehmige Böden besitzen aufgrund der Lehm- bzw. Tonanteile eine bessere Filterkapazität als sandige Böden. Das Grundwasser ist diesbezüglich besser vor Fremdstoffeinträgen geschützt. Ackernutzung auf lehmigen Böden ist in Bezug auf den Grundwasserschutz Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Umwandlung von BNT 9.13 Äcker | BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu Grünland auf: somit weniger kritisch einzustufen. Um den Grundwasserschutz bei geringem Grundwasserflurabstand (geringe Stärke der Deckschicht) dennoch gewährleisten zu können, sind ressourcenschonende Maßnahmen anzustrengen. a) grundwassernahen Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand <1m (gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) Bodeneinheit 73d, lehmig mit höherer Filterkapazität (gem. ÜBK) Lehmige Böden mit einem geringen Grundwasserflurabstand sind nordöstlich Neunhof, östlich und westlich der Oberen Dorfstraße, anzutreffen. Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 100 werden b) überschwemmten Standorten auf Flächen des HQ100 statistisch nur einmal in 100 Jahren überschwemmt. Entsprechende Acker- bzw. gartenbaulich genutzte Flächen finden sich nördlich und östlich Neunhof, westlich des Lerchenbühls, in den Buckäckern südlich Kleingründlach, südlich der Würzburger (Gliesfeld, Espan) sowie entlang des Kothbrunngrabens. Hier sind für acker- oder gartenbaulich genutzte Flächen Maßnahmen zur Begrenzung von Bodenerosion und Abschwemmung im Hochwasserfall anzustrengen. Ziel für diese Flächen ist die Förderung einer extensiven Ackernutzung. 148 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 227 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Handlungsbedarf Für den Erosionsschutz bei Ackerflächen und im Gemüsebau sind Maßnahmen wie konservierende Bodenbearbeitung (z.B. ganzjährige Bodenbedeckung durch den Anbau von Zwischenfrüchten) oder der ökologische Landbau geeignet. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass der ökologische Landbau sich positiv auf das Bodenleben und den Grundwasserschutz sowie auf Flora und Fauna auswirkt. So ist z.B. die Segetalflora im ökologischen Ackerbau deutlich artenreicher als im konventionellen Landbau und seltene sowie Rote-Liste-Arten treten häufiger auf. Dabei zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Kulturen bzw. Bearbeitungsmethoden im ökologischen Landbau Zielkonflikte mit dem Artenschutz erzeugen können. Durch die erforderliche, teilweise intensive manuelle bzw. mechanische Bodenbearbeitung können sich z.B. negative Auswirkungen auf den Bruterfolg der Bodenbrüter ergeben. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 149 228 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Plan 30: Erholung, Wege und Angebote 150 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 229 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Das Knoblauchsland hat neben der Bedeutung als Gemüseanbaugebiet einen hohen Wert als Naherholungsraum für die Gesamtstadt, insbesondere für den Stadtnorden. Im Masterplan Freiraum13 wird allgemein auf die Bedeutung der „Äußeren Landschaften“ als Erholungsräume in guter Erreichbarkeit für die Kernstadtbewohner hingewiesen, sowie auf das Erfordernis, dass die jeweils spezifische Eigenart der „Äußeren Landschaften“ erkennbar bleibt. Das Knoblauchsland und der Untersuchungsgebiet schöpfen ihre Attraktivität für die Erholung aus dem traditionellen Gemüseanbau, der in den Dörfern noch erlebbaren fränkischen Baukultur und baukulturellen Hinterlassenschaften, sowie die als Spiegelbild der Authentizität wahrgenommenen Gastronomie. Das Knoblauchsland wird als der Garten der Stadt begriffen, in dem man sein Gemüse, das man auf dem Markt oder dem Direktvermarkter kauft, wachsen sehen und dem man als Nahrungsmittel auch vertrauen kann. Dies alles liegt nur einen Spaziergang weit von der Kernstadt entfernt. Zum Bild des Knoblauchslandes gehört auch, dass es keine „perfekte“, gestaltete Erholungslandschaft ist, sondern dass diese Landschaft „gelebt“ wird, dass sie kleinteilig ist, sich unterscheidet von den großen Agrarlandschaften mit ihren ausgedehnten Anbauflächen. Hinzu kommt, dass das Knoblauchsland trotz intensiver Landwirtschaft mit „Natur“ aufwarten kann. Hierfür stehen z.B. das verzweigte Gewässernetz der Gründlach, die Auenlandschaft im Bereich der Sooswiesen, aber auch der Gemüsebau, der herausragende Bodenbrütervorkommen ermöglicht. Zum Charme des Gründlachtals gehört auch, dass nicht alle Wege perfekt ausgebaut und beschildert sind, sodass die Erholungssuchenden noch selbst „Entdeckungen“ machen können. Die „Äußeren Landschaften“ und damit auch das Knoblauchsland haben für das Stadtgebiet die Verantwortung, Erholungsraum, den es in den dicht besiedelten Gebieten in dieser Weite nicht gibt, bereit zu stellen und entsprechend der spezifischen Eigenart in Wert zu setzen und vorsichtig weiter zu gestalten. Für das Untersuchungsgebiet bedeutet dies, fußend auf den benannten Kernqualitäten, Bewohnern und Gästen ein zurückhaltendes Landschaftserleben zu gewähren. Hierzu gehören ein attraktives, qualifiziertes Wegenetz, die Erlebbarkeit der Landschaft, sowie die Möglichkeit Naturerfahrungen, insbesondere im Themenfeld Wasser zu sammeln. In allen Bereichen besteht hier Handlungsbedarf, der nachfolgend dargelegt wird. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 151 230 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung EIGNUNG DER RÄUME FÜR ERHOLUNG Die unterschiedlichen Landschaftsräume im Untersuchungsgebiet bieten aufgrund ihrer Ausstattung z.B. mit Freizeitinfrastruktur und kulturellen und natürlichen Attraktionen unterschiedliche Erholungsschwerpunkte. Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem Bibervorkommen und den Anschlüssen an den Sebalder Reichswald besitzt das östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen, das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnis zu bedienen. Einschränkungen des Landschaftserlebens ergeben sich durch den Umgebungslärm der im Norden verlaufenden A3. Die nassen und unerschlossenen Standorte im Bereich der Sooswiesen sind aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sensibel einzustufen und gleichzeitig stark verlärmt. In diesem Gebiet sollten keine zusätzlichen Durchwegungen und sonstige aktive Maßnahmen zur Förderung der Erholungsinfrastruktur nur randlich erfolgen. Kultur und Kulinarik Die historischen Ortskerne in Verbindung mit den kulturhistorisch herausragenden baulichen Zeugnissen und den historischen Gärten, in Verbindung mit einem Besuch in einer der typischen fränkischen Gaststätten, machen die Orte Großgründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof und Boxdorf zu begehrten Ausflugszielen. Ausgehend von den Ortskernen wäre ein ergänzendes Angebot an kürzeren thematischen Rundrouten für Spaziergänger bereichernd. 152 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 231 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Wohnumfeldbezogene Erholung Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Erholungsräume sind für die Anwohner im Untersuchungsgebiet kurzwegig erreichbar. Wichtige Freizeitbeschäftigungen in der freien Landschaft sind Spazierengehen, Reiten, Joggen oder den Hund ausführen. Bei dem Angebot an zukünftigen Freizeitnutzungen ist sowohl der Zuwachs an Senioren als auch die Attraktivität des Knoblauchslandes für junge Familien zu berücksichtigen. Dies bedeutet, die vorhandenen Landschaftsräume als Freizeit- und Naherholungsgebiete leichter zugänglich und noch erlebbarer zu machen sowie diese Erholungsräume stärker untereinander zu vernetzen. Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald Der Raum um Neunhof besitzt aufgrund der stadtnahen Lage in Verbindung mit verfügbaren Wiesen für Pferdekoppeln und der Nähe zum Reitwegenetz des Sebalder Reichswalds eine sehr hohe Attraktivität für Pferdebesitzer und Reitsporttreibende. Reiten in der freien Landschaft erfolgt auf den Flurwegen. Ein Reitwegenetz ist noch zu entwickeln. Boxberg Der Boxberg trägt eine der wenigen größeren Waldinseln im Untersuchungsgebiet. Er hat aufgrund seiner singulären Lage und der guten Ausstattung mit Freizeiteinrichtungen eine hohe Bedeutung für das ansonsten wenig strukturierte Umfeld. Er ist ein wichtiger Naherholungsbereich für die angrenzenden Siedlungen. Hier ist insbesondere die Einbindung in das Freiraumnetz bedeutsam. ERHOLUNGSRAUM WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GROSSGRÜNDLACH ERHOLUNGSRAUM REITERLEBNIS KNOBLAUCHSLAND/REICHSWALD ERHOLUNGSRAUM KULTUR UND KULINARIK GROSSGRÜNDLACH - HALLERSCHLOSS ERHOLUNGSRAUM KULTUR UND KULINARIK REUTLES ERHOLUNGSRAUM NATURERLEBNIS GRÜNDLACH UND NEBENGEWÄSSER Großgründlach ERHOLUNGSRAUM WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE GROSSGRÜNDLACH Neunhof Boxdorf ERHOLUNGSRAUM WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE BOXDORF SENSIBLER BEREICH Kraftshof ERHOLUNGSRAUM KULTUR UND KULINARIK NEUNHOF / KRAFTSHOF ERHOLUNGSRAUM BOXBERG Plan 31: Eignung der Räume für Erholung Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 153 232 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung GRUNDGERÜST BESTEHENDER ERHOLUNGSEINRICHTUNGEN Ausgangslage Als Basis-Infrastruktur für die Freizeit- und Erholungsnutzung wurden öffentlich zugängliche Spielplätze, Festplätze, Parkanlagen, Kleingärten, Aussichtspunkte oder Ruhebänke sowie kulturhistorisch besondere Gebäude wie Schlösser, Museen oder Kirchen aufgenommen. Als ergänzende Angebote der Landwirtschaft und der gartenbaulichen Betriebe wurden die Direktvermarkter oder Hofläden dargestellt. Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft kann auf eine vielfältige Freizeitinfrastruktur aufbauen. Diese ist i.d.R. den Wohngebieten zugeordnet. Die Freizeiteinrichtungen werden in Hinblick auf den Versorgungsgrad als hinreichend eingestuft. Für Reutles ist der Bedarf eines wohnungsnahen Spielplatzes festgestellt14. In der freien Landschaft beschränken sich die Einrichtungen, mit Ausnahme der historischen Gartenanlagen und eines Bolzplatzes nördlich Neunhof, auf Ruhebänke. Bezogen auf die Zielsetzungen der Verbesserung der Erlebbarkeit der Landschaft sowie der Naturerfahrungen, insbesondere im Themenfeld Wasser, fehlen spezifische Erholungseinrichtungen wie Aussichtspunkte, Wasserplätze oder Anknüpfungspunkte für die Umweltbildung. Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen 154 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 233 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung ERLEBNISRÄUME UND UMWELTBILDUNG (E02 + E03) Handlungsbedarf Die bestehenden Orte zum Ausruhen und Verweilen finden sich entweder an besonderen kulturellen Orten oder sind Freizeiteinrichtungen und Freizeitwegen zugeordnet. Bei den bestehenden Orten gilt es, diese zu pflegen und ein attraktives Umfeld zu gestalten wie z.B. durch Ertüchtigung von Belägen, Beschattung, Möblierung. Ergänzt werden diese Aussichts- und Ruhepunkte durch neue Standorte am geschützten Rande des Reichswaldes nördlich Neunhof mit Blick in das Gründlachtal und einen erhöhten Standort nördlich Kleingründlach mit Blick auf die Kulturlandschaft Haller Schloss. Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist die Förderung des Naturerlebens. Aussichtspunkte sind eine gute Möglichkeit die besonders sensiblen Landschaftsteile zu erleben ohne diese zu beeinträchtigen. Orte, die eine gezielte Beobachtung von besonderen Pflanzen oder Tieren erlauben, oder wo man aus erhöhter Position die Auenlandschaft überblicken kann gibt es bisher nicht. Als mögliche Standorte bieten sich an: Der Waldrand mit Blick über die nicht zugänglichen Sooswiesen im Osten am Ende eines vorhandenen Wegs, der Boxberg im Westen als Hochpunkt mit Blick auf die Stadtsilhouette, der Eingangsbereich des Irrhains oder die Anhöhe Himmelreich beim Schlottareuthgraben mit Blick über die Sandlandschaft. Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 155 234 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Bei den Aussichtspunkten sollte berücksichtigt werden: - Lage möglichst geschützt vor dem Umgebungslärm oder konstruktive Lösung bei vorhandem Umgebungslärm. - An die ausgewählten Standort gestalterisch anpasste Lösungen entwickeln, die sich in die Landschaft einfügen, z.B. einen Hochsitz oder eine Biberburg als Vorbild. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und deren Seitengewässer wurde im Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg Wasserplätze benannt. Wasserplätze sollen einen einfachen Zugang zum Wasser ermöglichen und spielerisch auf die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für das Gründlachtal hinweisen. Von besonderer Bedeutung ist die Verbesserung der Erlebbarkeit des Wassers als prägendes Element der Auenlandschaft. Als mögliche Standorte werden vorgeschlagen: - Irrgarten mit dem Thema Wasser + Lebensraum. Es bestehen Ansatzpunkte wie eine „Furt“ an der Gründlach oder die Weiher. Hier ist eine äußerst behutsame und der Kultur- und Naturlandschaft angemessene Gestaltung erforderlich. - Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach mit dem Thema Wasser + Mühlen. Hier ist der Einbezug des Umfeldes (Parkierung, Wegeführung an der Gründlach) unerlässlich. - Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben mit dem Thema Wasser + Landwirtschaft Als Impulsprojekt geeignet sind das Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach östlich Großgründlach bzw. die Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach nördlich Neunhof. Wasserplatz Großgründlach - Mögliches Programm Der Wasserplatz östlich Großgründlach könnte Teil einer Freiraumentwicklung sein, die den Landschaftsraum zwischen Mühlbach und Gründlach für die Bevölkerung als naturnaher Erholungsraum insgesamt aufwertet und das Parken nördlich der Würzburger Straße ordnet. Mit eingebunden werden könnte ein großzügiger Hundeauslaufplatz, der über die Würzburger Straße gut erreichbar ist und für Hundebesitzer ein Angebot darstellt, Hunde frei herumtollen lassen zu können. Der Wasserplatz selbst ermöglicht den Aufenthalt an der Gründlach und ist der Ort, dem auf die historische und aktuelle Nutzung des Mühlbachs sowie die ökologischen Anforderungen an die Gewässerentwicklung aufmerksam gemacht werden könnte. Der Wasserplatz kann von Großgründlach aus über einen Fußpfad erreicht werden. Die zwischen Gründlach und Mühlbach eingeschlossen Wiesenflächen werden nahturnah entwickelt, stehen jedoch gleichzeitig der extensiven Freizeitnutzung zur Verfügung. In Trupps gepflanzte Bäume spenden Schatten. Entlang der Gewässer werden breite Ufersteifen modellhaft entwickelt und stehen damit vorbildlich für weitere Gewässerabschnitte im Gründlachtal. 156 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 235 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Wasserplatz Ochsengraben - Mögliches Programm Dieser Wasserplatz liegt angebunden an einen beliebten Radweg und benachbart zum Bolzplatz nördlich Neunhof. Die landschaftliche Lage erfordert eine zurückhaltende Gestaltung. Ein einfacher Holzsteg, ein kleiner Platz mit Sitzsteinen ermöglicht den Zugang zum Gewässer, große Steine die Querung des Gewässers trockenen Fußes. Mit Ergänzungen wie z.B. einer archimedischen Schraube oder Lupe und Glas kann der Wasserort in die Umweltbildung eingebunden werden: - Klärung Zugänglichkeit, Nutzungsrechte, Eigentum - Klärung wasserrechtliche Rahmenbedingungen - Freiraumgestaltung - Einbindung in die Umweltbildung der Stadt Nürnberg, didaktisches Konzept Flankierend zu der gestalterischen Entwicklung bedeutsamer Orte soll eine didaktische Aufbereitung der wahrnehmbaren Naturerlebnisse der Auenlandschaft (Wiesenlandschaften, Sandlandschaften, Nutzung der Wasserkraft, etc.) entwickelt und mit den besonderen Orten (Aussichtspunkte, Wasserorte) verknüpft werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den erforderlichen Bedarf eines Spielplatzes in Reutles an greifbaren Themenstellungen zur Auenlandschaft auszurichten wie z.B. das im Umfeld präsente Thema Sand (Spielplatz „Die Sandhummeln“) und ggf. den Standort in das umweltpädagogische Angebot der Stadt einzubinden. Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich" Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 157 236 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung GRUNDGERÜST BESTEHENDER WEGE Ausgangslage Das Wegenetz im Untersuchungsgebiet ist insgesamt dicht, jedoch qualitativ sehr unterschiedlich. Als Basis für Vorschläge von Routen werden das Radwegenetz, die Wanderwege und die übergeordneten Freiraumverbindungen gemäß aktuellem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan herangezogen. Letztere haben eine hohe Bedeutung für die Stadt, da diese von der Altstadt und erweiterten Innenstadt in die umliegenden Landschaften und Wälder führen. Entlang der Bundesstraße B4 verläuft zwischen Buch im Süden und Tennenlohe im Norden ein einseitig angebauter, leistungsfähiger Radweg. Diese Trasse ist aktuell Gegenstand einer Machbarkeitsstudie der Stadt Nürnberg für ein Radschnellverbindungsnetz. Plan 35: Qualitäten bestehender Wege 158 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 237 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Die übergeordneten Fernrad- und Wanderwege verlaufen im Regnitztal (Biberttalradweg, Aurach-Weg) und im Sebalder Reichswald (Burgenstraße, Jakobsweg) jeweils außerhalb des Untersuchungsgebietes. Durch das Untersuchungsgebiet führt der durch den Stadttourismus beworbene Radweg Knoblauchsland-8er. Neunhof ist End-/ Startpunkt des Wildmeistersteigs des Fränkischen Albvereins. Quellen - Freizeitwege Stadt Nürnberg 2014 - Übergeordnete Freiraumverbindungen em. aktuellem FNP der Stadt Nürnberg - Wanderwege Fränkischer Albverein 2018 - Qualität BNTK KebS Die Bundesstraße B4 wirkt als starke räumliche Barriere, die Querungen nur an spezifischen Punkten über Ampelregelung oder Unterführungen zulässt. Auch die Würzburger Straße ist nur an einigen Stellen gefahrenfrei zu queren. Bei Reutles ist die östliche Auf- und Abfahrt für querende Radfahrer und Fußgänger unübersichtlich. WILDMEISTERSTEIG WANDERWEGE RADWEGE ÜBERGEORDNETE FREIRAUMVERBINDUNGEN Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege WEGENETZ RAD- UND WANDERWEGE, HALTESTELLEN ÖPNV Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 159 238 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf 160 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 239 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung THEMATISCHE RUNDWEGE - DAS PRINZIP Handlungsbedarf Zur Verbesserung der Erfahrbarkeit der Auenlandschaft und des Landschaftserlebens werden thematische Rundwege vorgeschlagen. Spazierengehen bzw. Wandern ist neben Radfahren und Reiten eine im Knoblauchsland stark nachgefragte Freizeitbeschäftigung. Die Rundwege stehen unter einer jeweiligen Themenstellung, die den Charakter der Auenlandschaft widerspiegeln und sind auf kleinere, fußläufige Runden ausgelegt, die bei Bedarf über weitere Schleifen verlängert werden können. Rundwege - Rund ums Hallerschloss - Vom Irrgarten zum Irrhain - Rund um die Tongrube - Von Wehrkirche zum Schloss - Kulturdreieck - Rund um den Lerchenbühl - Von Spielplatz zu Spielplatz Zwischen den Rundwege bestehen Verbindungswege. Diese Verbindungen stellen wichtige „Übergabepunkte“ dar, auf die in der Wegweisung bzw. mit gestalterischen Mittel hinzuweisen ist. Die Rundwege und deren Verbindungen erschließen unterschiedliche Landschaftsräume und berühren immer die Ortsmitten, sodass sich eine Verbindung zwischen Gastronomie und Spaziergang anbietet. Gleichzeitig werden die wesentlichen Attraktionen, Aussichtspunkte und Wasserorte erschlossen. Die Routenführung erfolgt weitestgehend auf bestehenden Wegen. In einzelnen Abschnitten sind Lückenschlüsse erforderlich. An den Routen ist an geeigneten Stellen auf das Anleinen der Hunde hinzuweisen. VON SPIELPLATZ ZU SPIELPLATZ RUND UMS HALLERSCHLOSS RUND UM DEN LERCHENBÜHL Übergabepunkt VOM IRRGARTEN ZUM IRRHAIN Verbindungsweg VON WEHRKIRCHE ZU SCHLOSS KULTURDREIECK RUND UM DIE TONGRUBE Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 161 240 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung THEMATISCHE RUNDWEGE (E02) Handlungsbedarf Durch die Aufbereitung einzelner Themenstellungen können für Bewohner und Gäste die Besonderheiten der Auenlandschaft dargelegt werden. Hierzu sind eine inhaltliche Aufbereitung der einzelnen Attraktionen, die Kennzeichnung der Routen sowie die Bewerbung der Rundwege erforderlich. Den Trend der Digitalisierung gilt es zu berücksichtigen. Das Tempo beim gemütlichen Spazierengehen liegt etwa zwischen 2,5 und 4 Kilometern pro Stunde. Damit sind die einzelnen Rundrouten im Mittel mit ca. 1 bis 2 Stunden bewältigbar. Auf einen durchgehenden Weg entlang der Gründlach wird aus Ressourcenschutzgründen und aus Gründen der naturschutzfachlichen Zielsetzungen für die Gewässer mit angrenzenden Räumen verzichtet. Stattdessen queren untereinander in Verbindung stehende Rundrouten die Gräben und Bäche an verschiedenen Stellen und machen damit die Gewässer immer wieder erlebbar. Rund ums Hallerschloss (3,6 km) Der Rundweg verbindet die wesentlichen Attraktionen wie Hallerschloss, Dorfmuseum im Wächterhaus, St. Laurentius-Kirche, Wiesenlandschaft, gestaltete Kulturlandschaft mit historischen Spuren und Sichtachsen (Allee, Weiher, Irrgarten, etc.), renaturierte Gründlach, historischer Ortskern Großgründlach auf bestehenden Wegen. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes ist erforderlich. Vom Irrgarten zum Irrhain (6 km) Der Rundweg verbindet die kulturhistorische Landschaft ums Hallerschloss mit der kulturhistorischen Landschaft Neunhof, Kraftshof, Irrhain entlang der Gründlach und dem Kothbrunngraben. Die Rückfahrt müsste ggf. mit Bus erfolgen. Der Weg verläuft weitestgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss zwischen der Hans-Fellner-Straße in Großgründlach und Am Moosfeldweg in Boxdorf sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes. Rund um die Tongrube (1,5 km) Darstellung der Industriegeschichte in Verbindung mit naturschutzfachlicher Wertigkeit der Folgelandschaft. Der Weg verläuft weitgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am westlichen Rand der ehemligen Tongrube sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebank ist erforderlich. Von Wehrkirche zum Schloss (2,4 km) Der Rundweg verbindet die baukulturellen Attraktionen Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof über das Kerngebiet des traditionellen Freilandgemüseanbaus auf bestehenden Wegen und quert den Kothbrunngraben. Kulturdreieck (4,6 km) Erweiterte Runde zur Rundroute „Von Wehrkirche zum Schloss“ unter Einbezug des Irrhains mit den Aspekten Kulturgeschichte und Naturschutz auf bestehenden Wegen. 162 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 241 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Rund um den Lerchenbühl (5 km) Der Rundweg führt durch das naturschutzfachlich hochwertige Gebiet der Auenlandschaft mit Abstecher in die Sooswiesen und weiter zur Besonderheit des Lerchenbühls, einer kaum wahrnehmbare Erhebung. Eine Erweiterungsrunde in den Sebalder Forst ist möglich. Der Weg verläuft weitgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am Ziehgraben und Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes sowie eine neue Verbindung nach Großgründlach und zur Route "Von Spielplatz zu Spielplatz" mit Querung B4 sind erforderlich. Von Spielplatz zu Spielplatz (4,8 km) Eine Familienrunde zu bestehenden Spielplätzen die gleichzeitig entlang des Schlottareuthgraben durch die sandige Landschaft führt. Weitestgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am Schlottareuthgraben. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke ist erforderlich. Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 163 242 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung RADROUTEN (E02) Handlungsbedarf Radfahren ist eine der beliebtesten Outdoor-Aktivitäten in Deutschland auch für die Bewohner und Gäste der Auenlandschaft Gründlachtal von großer Bedeutung. Das Rad eignet sich hervorragend, um die Auenlandschaft Grünlachtal in seiner Gesamtheit zu entdecken. Entsprechende Informationen über die Landschaften und der Orte sind zu erarbeiten und in das touristische Marketing der Stadt Nürnberg einzubinden. Hierbei ist der Trend der Digitalisierung zu berücksichtigen. Vorgeschlagen werden zwei thematische Radrouten. Rund um die Gründlach (14,6 km) Die Radroute „Rund um die Grünlach“ verbindet alle charakteristischen Landschaftsräume, wie diese auch im Leitbild dargelegt sind, und alle vier Orte. Diese Landschaften können in einer großen oder in zwei kleineren Rundrouten durchfahren werden. Die wesentlichen Aussichts-/ Ruhepunkte und Wasserorte sind an der Route angelagert. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen Radwegen oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt Nürnberg. Plan 40: Radrouten (E02) 164 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 243 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung Gemüsepfad (12,2 km) Ziel ist, dass insbesondere Gäste den Gemüseanbau im Knoblauchsland im Wechsel der Jahreszeiten miterleben können. Der Pfad verbindet die Direktvermarkter und führt vorbei an dem Freilandgemüseanbau, den Gewächshäusern und Folientunneln und erläutert wissenswertes über die Geschichte des Gemüseanbaus, die dahinterstehenden Familientraditionen, die angebauten Gemüsesorten und die kulturtechnischen Entwicklungen. An dem Pfad befinden sich auch Gastronomiebetriebe, die Zutaten aus dem Knoblauchsland verarbeiten. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen Radwegen oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt Nürnberg. REITEN Ausgangslage Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Reiterhöfe und Höfe mit Pensionstierhaltung ansässig. Schwerpunkt ist Neunhof mit vier Betrieben. Reiten ist eine prosperierende Freizeitbeschäftigung, auch im Untersuchungsgebiet. Zum Reiten werden die im Reichswald gelegenen Reitwege aufgesucht. Beliebte Reitwege sind die Kreuzäckerstraße (begleitende „Reitspur“) als Verbindung in den Neunhofer Forst nach Norden und die Flurwege östlich Kraftshof in den Irrhain und den Kraftshofer Forst Richtung Osten. Handlungsbedarf Gesonderte Reitwege sind nicht ausgewiesen und auch keine Verbote vorhanden, d.h. die Reiter können gem. dem BayNatSchG auf den hierfür geeigneten Wegen reiten. Das Reiten erfolgt derzeit in der geforderten gegenseitigen Rücksichtnahme, sodass es nach Aussagen der an den Bürgerspaziergängen beteiligten Bürger zu keinen Konflikten mit der gängigen Praxis kommt und kein Handlungsbedarf gesehen wird. Im vorliegendem Entwicklungskonzept Gründlachtal wird diesbezüglich auf Vorschläge zu Reitwegen verzichtet. Sofern gesamtstädtisch Handlungsbedarf erforderlich ist, wird empfohlen, in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen und den Bayerischen Staatsforsten ein Reitwegekonzept aufzustellen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 165 244 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung ZUGÄNGE IN DIE LANDSCHAFT (E01) Ausgangslage Die Zugänge zu den Orten sind bedeutende Schnittstellen zwischen dem besiedelten Raum und der umgebenden Landschaft. Die Eingänge in die Dörfer bzw. die Zugänge zur Landschaft sollten leicht auffindbar und weithin sichtbare Orientierung bieten. Diesbezüglich ist die Anlage und Kennzeichnung von Wegen aus den Dörfern in die Landschaft eine der Schlüsselmaßnahmen im Masterplan Freiraum13. Mit dem Sebalder Reichswald schließt ein hochwertiges Erholungsgebiet unmittelbar an das Gründlachtal an. Eine Vielzahl an Wegen gewährleistet die Vernetzung der unterschiedlichen Erholungsräume. Handlungsbedarf Auf Basis der für die Erholungssuchenden bedeutsamen Wege wird festgelegt welche Siedlungs- bzw. welche Waldzugänge einer Kennzeichnung bedürfen. Für Erholungssuchende sollen z.B. die Zugänge in den Reichswald schon von weitem erkennbar ein. An das gestalterische Kennzeichnung der Zugänge Mittel werden unterschiedliche Anforderung gestellt: Es muss über Größe und - „Baumtore“ an Siedlungszugängen bevorzugte Baumart Eßkastanie Auffälligkeit Orientierung bieten und von weitem sichtbar sein. Es soll einen - „Baumkarrees“ an Waldzugängen Wiedererkennungswert haben, die Themen der Auenlandschaft aufgreifen bevorzugte Baumart Zitterpappel und sich in die Landschaft einfügen. Entsprechend dieser Anforderungen wurden Bäume als geeignete Mittel zur Kennzeichnung gewählt. Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01) 166 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 245 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Erholung ORDNUNGSMASSNAHMEN (E04) Ausgangslage Die Erholungs- und Freizeitnutzung birgt Konfliktpotenzial mit dem Biotop- und Artenschutz oder mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Für das Untersuchungsgebiet sind dies insbesondere frei laufende Hunde die Störungen der Brutplätze der Bodenbrüter verursachen oder für die Landwirtschaft und den Gemüsebau über Hundekot schädliche Wirkung haben. Die Stadt Nürnberg hat eine Hundehaltungsverordnung erlassen15 die für die freie Flur keinen Leinenzwang beinhaltet, da dieser rechtlich nur schwer vollziehbar ist. Aktuell machen ehrenamtlich oder im Zuge der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen aufgestellte Hinweisschilder punktuell darauf aufmerksam, Hunde anzuleinen. Handlungsbedarf Zur Verbesserung der Hundeproblematik sollten die bereits durchgeführten Besucherlenkungsmaßnahmen über Hinweisschilder (Hunde bitte anleinen) fortgeführt und ausgeweitet werden (Kostenübernahme durch die Stadt Nürnberg), ergänzt um einen über die Mögliche Maßnahmen Hintergründe aufklärenden Flyer. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten der - Hinweisschilder Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO-HVO) durch den - Flyer - Erweiterung der kommunalen Satzung Leinenzwang für Hunde auf die Flur geprüft werden. - Hundeauslaufplätze Damit sich Hunde ohne Leine austoben können, wird vorgeschlagen, an den von Hundebesitzern und –führern stark frequentierten Parkplätzen (Ausfahrt A73 Eltersdorf, Ausfahrt B4 Reutles und an der Würzburger Straße) Hundeauslaufplätze einzurichten. Bei der Suche nach einem möglichen Standort an der B4 sind die Planungen zur Stadtumlandbahn zu berücksichtigen. Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 167 246 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft Plan 43: Identität und Kulturlandschaft 168 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 247 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft Das Knoblauchsland ist ein Jahrhunderte altes traditionelles Gemüsebaugebiet, das seit dem frühen Mittelalter durch Rodung dem Reichswald abgetrotzt wurde. Aufgrund seiner Wertigkeit ist das Knoblauchsland, und damit auch das Untersuchungsgebiet, als bedeutsame Kulturlandschaftseinheit im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen16 beschrieben. Diesem größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet Nordbayerns kommt durch die identitätsstiftenden Merkmale wie den historischen Siedlungsspuren, den Baudenkmalen, den Gärten und Parks, den Relikten der Nutzung der Wasserkraft, den typischen Landschaftselementen oder den bedeutenden Sichtbeziehungen als immaterielle Vernetzungen des Raumes eine große Bedeutung zu. Alle Merkmale tragen dazu bei, dass sich die Menschen in ihrer Region wohl fühlen und sich mit ihrer Heimat identifizieren und so die regionale Identität gefördert werden kann. Darüber hinaus ist eine Kulturlandschaft mit erkennbarer und erlebbarer Tradition für den Tourismus wichtig. Eine attraktive Kulturlandschaft ist als sogenannter weicher Standortfaktor auch ein wichtiger Pluspunkt für Nürnberg bei der Werbung um Einwohner und Arbeitsplätze. Kulturlandschaft ist etwas Lebendiges, das sich entwickelt, weitergegeben und gelebt wird. Durch den schleichenden Verfall, den Verlust des historischen Erbes oder der Tradition kann diese auch abhanden kommen. Um nicht museal zu werden muss sich Kulturlandschaft entwickeln können und sie muss gepflegt und bewahrt werden. „Kultur heißt nutzen, nicht ausbeuten. Kultur heißt überliefern, weitergeben, heißt tradere“17. Mit dem verstärkten großflächigen Anbau unter Glas und dem Trend zur Spezialisierung auf wenige Sorten und Fruchtfolgeglieder trennt die traditionelle, vielgestaltige Kulturlandschaft Knoblauchsland nur noch ein schmaler Grat von einer monofunktionalen gesichtslosen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Region. Sich über die vorhandenen, gemeinsamen Ziele und Werte bewusst zu werden ist ein wichtiger Schritt um die Kulturlandschaft im Untersuchungsgebiet zu bewahren und zukunftsfähig zu machen. Hierzu können beitragen: - Eine gemeinsame Erklärung über die Zielsetzungen und Leitlinien zur Auenlandschaft Gründlachtal seitens der wesentlich handelnden Personen und Institutionen wie der Stadt Nürnberg und den örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretungen - Eine öffentlichkeitswirksame Darstellung und Würdigung der für den Erhalt der Kulturlandschaft verantwortlichen Personen und deren Tätigkeiten - Konkrete Maßnahmen um das baukulturelle Erbe und die regionale Identität zu bewahren Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 169 248 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft CHARTA AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK01) Ausgangslage Die städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet verlaufen gemäß den rechtlichen und sektoralen Zielsetzungen in Abstimmung mit den regionalen und überregionalen Vorgaben. Vereinbarungen über darüber hinausgehende, zukunftsweisende gemeinsame Leitlinien und Zielsetzungen der in der Region handelnden Partner zum Wohle der Kulturlandschaft und zur Beförderung der regionalen Identität gibt es nicht. Handlungsbedarf In einer „Charta Auenlandschaft Gründlachtal“ kann Position bezogen und können Anregungen für die Erhaltung der Kulturlandschaft gegeben werden. In einer Zielvereinbarung können die wesentlichen gemeinsam getragenen Eckpunkte einer zukünftigen Entwicklung auf Basis des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft Gründlachtal fixiert und der Öffentlichkeit präsentiert werden wie z.B. - Sicherung und Entwicklung der Auenlandschaft zum Schutz der abiotischen Ressourcen und zur Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt - Sicherung und Entwicklung der Gartenbau-Kultur zur Pflege und zur Förderung der regionaltypischen Sorten- und Genvielfalt - Sicherung und Entwicklung historischen Gärten und deren immateriellen Bezüge untereinander - Sicherung und Förderung typischer Kulturlandschaftselemente - Sicherung und Entwicklung des baukulturellen Erbes - Sicherung und Entwicklung des Brauchtums - Sanfte Entwicklung des landschaftlichen Erholungspotentials für Bewohner und Gäste 170 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 249 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft FOTOBUCH AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK02) Ausgangslage Hinter dem Knoblauchsland und der Auenlandschaft Gründlachtal stehen eine Vielzahl an Personen, deren Geschichte, Wissen und Handeln zum dem geführt haben was heute als Kulturlandschaft in der Region vorgefunden wird. Die Personen und deren mit der Landschaft verbundenen Geschichte, die „Gesichter“, die für die Auenlandschaft und das Knoblauchsland stehen, bleiben häufig nicht nur für Außenstehende verborgen und auch deren Wissen um die Kulturlandschaft geht über die Zeit unmerklich verloren. Handlungsbedarf Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die Landwirte im nördlichen Knoblauchsland". Ein Fotobuch bietet die Möglichkeit, diese Geschichten und Zusammenhänge über ein künstlerisches Medium festzuhalten und zu erzählen. Kern des Fotobuchs sind ausdrucksstarke, künstlerisch wertvolle Fotos, gut gestaltete Seiten, sorgfältig erzählte Texte, hochwertig gedruckt. In dem Fotobuch kommt die Wertschätzung der Gesellschaft für die Leistung der Menschen, die hinter der Auenlandschaft Gründlachtal stehen, zum Ausdruck, aber auch die Bedeutung, die der Erhalt dieser Kulturlandschaft für die Zukunft hat. Das Fotobuch - bringt die Leistungen der Gestalter und Nutzer zum Ausdruck und würdigt diese - ist keine Werbebroschüre, sondern ein künstlerisches Medium - portraitiert die Gestalter und Nutzer der Landschaft - ist ein Zeitdokument - ist von einem professionellen Fotografen mit ausdrucksstarken Fotos, sorgfältig recherchiert und mit guten Texten gestaltet und hochwertig gedruckt Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 171 250 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft GESTALTUNGSLEITFADEN ORTSRÄNDER UND ORTSMITTEN (IK03) Ausgangslage Die Stadt Nürnberg hat im Juli 2017 das Gestaltungshandbuch „Nürnberger Linie“18 für den öffentlichen Raum beschlossen, das Qualitätsstandards definiert (Materialien, Verlegearten und Ausstattungselemente) um eine Einheitlichkeit des öffentlichen Raumes zu gewährleisten. Hierin sind auch die spezifischen Anforderungen der historischen Ortskerne und Dörfer des Untersuchungsgebiets definiert. Nicht beinhaltet sind Gestaltungsbeispiele für private Hausbesitzer für den Umgang mit Gebäuden und deren Gärten sowie für die Ortsrandgestaltung. Im Untersuchungsgebiet sind die historischen Ortsränder weitgehen überformt. Neue Wohn- und Gewerbegebiete werden in aller Regel ohne oder nur mit minimaler Eingrünung realisiert, obwohl ausgeprägte Ortsränder nicht nur das Landschaftsbild bereichern, sondern auch qualitätsvolle Freiräume bilden sowie einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leisten. Handlungsbedarf Die Wahrung der kulturhistorisch bedeutsamen Bausubstanz, der gewachsenen Ortsmitten und der begrünten Ortsränder ist eine bedeutungsvolle Aufgabe und erfordert großes Engagement, sowohl durch die Stadt als auch durch die privaten Eigentümer. Ergänzend zum bestehenden Gestaltungshandbuch soll das Verständnis für die Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen in der Bevölkerung gefördert werden. Anhand von Vorher-Nachher-Beispielen werden Entscheidungshilfen für den Privateigentümer angeboten, z.B. für ortstypische Sanierung von Gebäudeteilen wie z.B. Fassade, Dach oder auch die Freiflächen- und Ortsrandgestaltung. Für die Umsetzung wird zusätzlich eine Gestaltungsberatung durch qualifizierte Fachplaner empfohlen. Als Anreiz zur Durchführung privater Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hat sich die Aufstellung einer Gestaltungssatzung in Kombination mit einem kommunalen Förderprogramm bewährt. STRASSENRAUMGESTALTUNG (IK 04) Ausgangslage Unschätzbares und vor allem unwiederbringliches Gut der Dörfer ist das baukulturelle Erbe, das, je nach Erhalt, einen anschaulichen Blick auf die Ortsgeschichte ermöglicht sowie Einzigartigkeit und Identität schafft. Für die Stadt Nürnberg haben die Ortsmitten der ehemals eigenständigen Dörfer eine ähnliche Stellung wie die Altstadt für das zentrale Stadtgebiet. In den Orten Großgründlach, Kraftshof, Reutles und Neunhof sind die historischen Ortskerne gut erhalten und die Ortsgrundrisse noch deutlich ablesbar. In Boxdorf ist die historische Siedlungsform nur noch rudimentär vorhanden und findet nur in vereinzelter regionaltypischer und historischer Bausubstanz Ausdruck. 172 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 251 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft Handlungsbedarf In Kleingründlach wurden in jüngster Vergangenheit die Arbeiten zum Straßenraum in Verbindung mit Kanalsanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Diesbezüglich besteht aktuell kein Handlungsbedarf. In Kraftshof wurde 2013 zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils eine vorbereitende Untersuchung (VU) unter Nennung von Maßnahmen durchgeführt19. Es wird vorgeschlagen, das ausgesetzte Verfahren zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen in der Finanzierung (Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung) wieder aufzunehmen. Weiterer Handlungsbedarf zur Straßenraumgestaltung in Verbindung mit angrenzenden Räumen wird in Neunhof an der Neunhofer Hauptstraße und an der Unteren Dorfstraße,in Großgründlach im Kreuzungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße sowie in Reutles entlang der Reutleser Straße gesehen. Hier wären vorbereitende Planungen noch zu erstellen. Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 173 252 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFT (IK 05) Ausgangslage Im Untersuchungsgebiet ist noch eine Vielzahl an Zeugnissen der Vergangenheit vorhanden. Die betrifft insbesondere baukulturelle Hinterlassenschaften wie Einzeldenkmale und Denkmal-Ensembles. Ein Vergleich historischer Karten mit der aktuellen Nutzung hat gezeigt, dass historische Baum- / Obstgärten wie sie in der Uraufnahme insbesondere um Kraftshof und Neunhof, aber auch um Klein- und Großgründlach in Ortsnähe verzeichnet sind (insgesamt ca. 23 ha), heute vollständig verschwunden sind. Die wenigen heute vorhandenen Streuobstbestände sind an anderer Stelle gepflanzt. Markante Alleen sind in der Uraufnahme u.a. zwischen Hallerschloss und dem Irrgarten sowie an der Erlanger Straße verzeichnet. Die Allee an der Erlanger Straße ist zwischenzeitlich im Zuge der Ausbaumaßnahmen durch straßenbegleitende Gehölzpflanzungen ersetzt. Im Untersuchungsgebiet lassen sich zwei Landschafträume abgrenzen in denen eine Mehrzahl historischer Elemente räumlich und funktional zueinander in Beziehung stehen. Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05) 174 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 253 Entwicklungskonzept Maßnahmenkulissen und Handlungsbedarf Identität und Kulturlandschaft Hallerschloss – Irrgarten Das Hallerschloss ist aufgrund seiner exponierten Lage von Westen weithin einsehbar. Benachbart, in der Niederung der Gründlach befindet sich der Irrgarten, heute ein naturnahes Waldstück. Zwischen Hallerschloss und Irrgarten besteht eine Sichtachse, die durch eine Allee zwischen Schlosspark und Irrgarten betont wird. Der vom Schloss aus tiefer gelegene Irrgarten mit den Weihern, der Obermühle, der kleine Hügel mit dem Sandsteinsarkophag und die umgebenden Wiesen bilden die große räumliche Kulisse um das Schloss. Diese Kulturlandschaft ist gleichzeitig ein ökologisch wertvoller Landschaftsraum. Das Gebiet ist weder förmlich abgegrenzt, noch findet es in räumlichen Konzepten Niederschlag. Schloss Neunhof – Wehrkirche Kraftshof – Irrhain Die Bauwerke Schloss und Wehrkirche stehen sich, durch den Kothbrunngraben getrennt, in einem Abstand von ca. 500 m gegenüber. Mit der Parkanlage des Irrhains, der von beiden Bauwerken ebenfalls ca. 500 m entfernt liegt, entsteht ein Sichtdreieck. In Zusammenwirken mit der kleinteiligen traditionellen Gemüsenutzung, die den Raum vollständig erfüllt, entsteht ein 1-maliges Erleben der Kulturlandschaft des Knoblauchslandes auf engstem Raum. Zur Sicherung dieser Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung wurde der Bebauungsplan Nr. 4628 „Knoblauchsland“ aufgestellt. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Freihaltung der Sichtbeziehungen im Planungsgebiet. Handlungsbedarf Die Öffentlichkeit hat aufgrund der Besonderheit dieser beiden Kulturlandschaften, für den Erhalt des Landschaftsbildes, der Sichtbeziehungen und der historischen Elemente selbst eine hohe Verantwortung. Diese Kulturlandschaften sind vor weiteren Nutzungsbegehrlichkeiten, z.B. durch Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, langfristig zu sichern. Die historisch weit verbreiteten Baum- und Obstgärten können als Hinweis auf das Erfordernis der Eingrünung der Orte in die Landschaft in Bezug auf Schaffung von Biodiversität und Gestaltung des Landschaftsbildes dienen (siehe AB12), eine Wiederherstellung des historischen Zustandes ist aufgrund der grundlegend veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft, der hohen Anforderungen in der Vermarktung sowie den veränderten Verzehr- und Lagergewohnheiten bei den Verbrauchern, gehingegen nicht zielführend. Vorgeschlagen wird, die Idee einer begleitenden Allee entlang der Erlanger Straße bei erforderlichen Umbaumaßnahmen (z.B. im Zuge des Baus der StUB oder des Radschnellwegs) wieder aufzugreifen (siehe AB12). Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 175 254 255 Maßnahmenkatalog 256 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung Bereich Ziel 9.1 6d-Feuchtwiesen (§30 BNatSchG) 9.2 Sonstige Feuchtwiesen 9.4 Sonstige Mager- und Halbtrockenrasen 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 9.6 Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) 9.7 Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen, keine mineralische Düngung) 9.8 Intensive Wiesen Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe Entwicklung / Mehrung von Extensivwiesen aus Intensivwiesen Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Beschreibung der Allgemein für extensive Wiesennutzung - Erhalt: Aktivitäten - Ein- bis zweischürige Mahd zur Wiesennutzung erhalten Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse - Dreischürige Mahd befristet (max. 3 Jahre) zur Aushagerung zu Beginn der Maßnahmen möglich - Mahdregime mit zeitlich versetzter Mahd und Spätmahdflächen zur Steigerung der Habitatdiversität - Turnusmäßiges Belassen von ungemähten Bereichen als ein Angebot an Rückzugsgebieten bzw. Regenerationsbereichen u.a. für Amphibien und Insekten - Verzicht auf Mulchen, Nachsaat nur mit krautreichen standortgerechten Wiesenmischungen - Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation. ∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung. ∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist1. ∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff2. - Kontrolle Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose bei Verwendung des Mahdgutes als Futter - Allgemein gilt, dass es nicht „den idealen“ Schnittzeitpunkt gibt. Mahdtermine müssen immer witterungsbedingt und in Abhängigkeit der Entwicklung von Flora und Fauna gebietsspezifisch, jährlich neu bestimmt werden (Zeitraum: Mitte Juni und Ende August) Eine alle 3-5 Jahre vorgenommene Verschiebung des ersten Mahdtermins auf Anfang August trägt dazu bei, das Samenreservoir zu ergänzen VNP H21-H25, H27 und N21/22, KULAP B40, B41 Feuchtwiesen (BNT 9.1, 9.2) - Erhalt: - Ein- bis zweischürige Mahd oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln maximalem Viehbesatz von 1,40 GV/ha - Erhalt des Wasserhaushalts - keine Entwässerung durch Drainagen und/oder Wiederherstellung von verstopften Drainagen und/oder unsachgemäße Grabenpflege - Erste Mahd nach dem 15. Juni VNP F22-F25 für §30 BNatSchG Flächen 9.1* 1 2 Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis). Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ). 178 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 257 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung Beschreibung der Sonstige Halbtrockenrasen (BNT 9.4) - Erhalt: Aktivitäten - Einschürige Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen (s. Maßnahme AB05) Freihalten von Gehölzaufwuchs / -pflanzung - Erste Mahd nach dem 15. Juni Bemerkung: Die vorhandenen als 9.4 kartierten Flachen (östlich Reutles [Biotop N-1579-001 – 35%] und östlich Kraftshof [Biotop N-1573-001 – 60%] sind stellenweise §30 BNatSchG Flächen; VNP, F22-F25 Extensive Wiesen (BNT 9.5, 9.6, 9.7) - Erhalt: - Ein- bis zweischürige Mahd - Erste Mahd nach dem 15. Juni, bei Wiesenbrütervorkommen spätere Mahdtermine (Juli/August) Intensive Wiesen (BNT 9.8) - Entwicklung / Mehrung von extensiven Wiesen: - Zunächst häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen Kräutern und ggf. Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand) - Ziel: ein- bis zweischürig ohne Düngung - Aufwertbar für Ökokonto von 0,4 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte Grunderwerb Erwerb von Intensivwiesen im Rahmen des Ökokontos Lokalisierung LRE 1 - Vor allem Bereich Stöckelwiesen und Herbstwiesen – Erhalt der Extensivwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen LRE 2 - Halbtrockenrasen östlich und südlich Reutles – Erhalt und Mehrung (siehe AB02) Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schlottareuthgrabens (Herbstwiesen) – Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen LRE 3 - Zwischen Lachgraben / Ochsengraben und Gründlach nördlich Neunhof – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen - Nördlich der Gründlach – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen - Östlich Neunhof / Sooswiesen – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen (siehe auch AB05 prüfen der Machbarkeit einer Beweidung mit Büffeln / Rindern) LRE 4 - Schwerpunkt: Herrenwiesen südöstlich Irrgarten – Erhalt der Extensiv- und Feucht- LRE 5 - Durchgehendes Grünland (meist Intensivwiesen) entlang des Schwalbenzahlgrabens wiesen (Schwalbenzahl) – Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen LRE 6 - Stadteigene Flächen zwischen Mühlbach und Gründlach, dort auch BNT 9.4 Halbtrockenrasen (nicht stadteigen) – Erhalt der Extensivwiesen LRE 7 - Extensive Wiesen um den Kothbrunngraben in Kraftshof sind Teil der Pferdebewirtschaftung (siehe auch AB04) – Erhalt durch Fortführung der Nutzung (Mahd und Beweidung) - Extensivwiesen südöstlich Irrhain – Erhalt LRE 8+9 - Magerrasen des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße – Erhalt - Magerrasensaum am Ostrand der Schafweide, ehemalige Tongrube Boxdorf – Erhalt durch Beweidung (siehe auch AB05) Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 179 258 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung zu kombinieren mit AB02: Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen auf marginalen sandigen Standorten AB03: Umwandlung von Acker zu Grünland auf grundwassernahen und / oder regelmäßig überschwemmten Standorten AB04: Beweidung durch Pferde AB05: Feuchtwiesen – Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel AB05: Sonstige Halbtrockenrasen – Beweidung durch Schafe Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen3: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen Eignung Ökokonto Intensivwiesen: Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE aufwertbar von 0,4 Wertpunkten auf max. 0,6; keine Düngung und 2-malige Mahd Bemerkung: die Einteilung in Intensivwiesen und Extensivwiesen ist eine Momentaufnahme 2016 bzw. 2017. Für konkrete Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos wird eine Überprüfung empfohlen. 3 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 180 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 259 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 02 | Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte Bereich 9.13, 9.14 gem. KebS mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. BS), mit hohem Grundwasserflurabstand (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) Ziel Positive Wirkung auf Entwicklung / Mehrung Boden Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Grundwasser Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung - Beschränkung oder Verzicht von Düngung und Verzicht auf Pestizid- und Herbizideinsatz zur Förderung der Ackerwildkräuter - Förderung von Ackerrandstreifen VNP H11, H12-14 (Bewirtschaftungsruhe vom 15.3. bis 31.9.) Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen - Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens bis auf den sandigen Rohboden - Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut: ∙ z.B. Mahdgutübertragung z.B. Marienberg und Flughafen, Übertrag Diasporengemisch und / oder ∙ Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“ oder Äquivalent - Schafbeweidung oder 1-malige Mahd bei Bedarf VNP H20 KULAP B28 Grunderwerb Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos Lokalisierung LRE 2 - Äcker südöstlich Reutles (Schlottareuth) und nördlich und nordöstlich Reutles LRE 5 - Buckäcker südlich Kleingründlach, westlich des Irrgartens LRE 8+9 - Schleifwegäcker westlich Neunhof Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit AB01: Extensive Wiesennutzung AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung / mit Artenschutzkonzept Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen4: - A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte - V17: Extensivierung in Acker- und Grünland –Feldlerche - V18: Extensivierung in Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten in Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen Eignung Ökokonto Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE-Flächen aufwertbar (gem. KebS von 0,2 oder 0,3 Wertpunkten auf 0,6, sonstiger Magerrasen (9.4) ohne Düngung und 1-malige Mahd). Die Umwandlung intensiver in extensive Äcker ist wegen der geringen Aufwertung von 0,1 Wertpunkten nur in Ausnahmefällen für das Ökokonto geeignet. 4 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 181 260 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum Bereich Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS) Auf regelmäßig überschwemmten Standorten (innerhalb HQ5); dabei dient die Lage der Fläche innerhalb des HQ5 auch als Hinweis auf mögliche Erosionsanfälligkeit in Abflussrinnen - Priorität 1: grundwassernahe (Grundwasserflurabstand <1m gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016), sandige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 72d: sandig) mit hoher Erosionsanfälligkeit und geringer Filterkapazität - Priorität 2: Sonstige durch regelmäßige Überschwemmung erosionsgefährdete Flächen (HQ5) Ziel Schutz der Ressource Boden vor Erosion und der Ressource Grundwasser vor Fremdstoffeintrag durch Entwicklung / Mehrung von Grünland oder extensiven Äckern Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Beschreibung der Für alle Umwandlungen Aktivitäten - Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingungen passen - Nutzung als extensive Wiese nach AB01 VNP H20, KULAP B28 Grunderwerb Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos Lokalisierung LRE 3 - Äcker nordwestlich, nördlich und östlich Neunhof (Priorität 1 und 2) - Spund, westlich der B4, südlich Gründlach (Priorität 2) LRE 5 - Buckäcker südlich Kleingründlach (Priorität 2) LRE 7 - Äcker nördlich (kleine Fläche auch südlich) des Irrhains (Priorität 1 und 2) LRE 8+9 - Äcker zwischen Soosweg und Irrhain (Priorität 1 und 2) Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit AB01: Extensive Wiesennutzung Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen5: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen 5 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 182 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 261 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum Eignung Ökokonto Diese Ressourcenschutz orientierte Maßnahme kann bei Erfüllung der Rahmenbedingungen auch in das Ökokonto eingebucht werden: Aufwertbar von 0,2 / 0,3 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte, ohne Düngung und Mahd zweimal jährlich. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 183 262 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 04 | Beweidung durch Pferde Bereich 9.10 Ziel Erhalt Positive Wirkung auf Intensive Weiden Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Beschreibung der Für alle Weiden (und Wiesen, die in Rotation beweidet werden) Aktivitäten - Rotationsmähweide entsprechend der Handreichung „Biotoppflege mit Pferden“ (LUBW; http:// www.lubw.baden-wuerttemberg.de) - Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung jeweils das Ziel haben, die aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln - Mindestens alle zwei Jahre Weidepflege in Form von Nachmahd der Weidereste um fortschreitende Sukzession zu verhindern - Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose - Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation. ∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung. ∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist6. ∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff7. ∙ Keine Düngung mit Gülle. Evtl. VNP H31 Bemerkungen: - Die als beweidet kartierten Flächen (2016/2017) sind nur Momentaufnahmen da sie meist schon in Rotationsbewirtschaftung sind - Da die extensive Grünlandnutzung) für die Pferdehalter eine wichtige Quelle von Grünfutter ist, sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung und damit das Gesamtsystem der Gründlachaue Grunderwerb Nein Lokalisierung LRE 3 - nördlich und südlich des Lachgrabens bei Neunhof LRE 4 - südlich Kleingründlach (kleine Weidefläche) LRE 5 - Schwalbenzahl, westlich Großgründlach Süd LRE 7 - Zwischen Kraftshof und Kothbrunngraben und an der Wehrkirche und nördlich Reuthweg LRE 8+9 6 7 - Kraftshof nördlich Reuthweg und zwischen Boxdorf und Kraftshof am Lachgraben Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis). Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ). 184 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 263 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 04 | Beweidung durch Pferde Umsetzung Dauerhaft (zeitlicher Rahmen) zu kombinieren mit AB01: Extensive Wiesennutzung (in Kombination mit Pferdefutter) Eignung Ökokonto nicht geeignet Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 185 264 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel Bereich Ziel Schafbeweidung: 9.9 Extensive Weiden (keine Pferdehaltung, 1 Mutterkuh/ha, 6 - 8 Schafe/ha, je nach Standort) Entwicklung / Mehrung schließt entlang möglicher Triftwege ein: 9.1 – 9.8 und 9.13 Bestehendes Grünland/Acker 9.15 Unbewirtschaftete Feldraine mit magerer Vegetation 9.16 Unbewirtschaftete Feldraine nährstoffliebender Vegetation 9.17 Bewachsene Feldwege mit magerer Vegetation 9.18 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation Ziel Rinder / Büffelbeweidung in ausgewählten Bereichen: Ziel 6.3(*) Röhrichte, Riede, Hochstauden 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind 9.1* 6d-Feuchtwiesen 9.2 Sonstige Feuchtwiesen 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 9.6 Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) 9.7 Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen) 9.8 Intensive Wiesen Erhalt Entwicklung / Mehrung Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Biotopschutz Eisvogel Beweidung durch Schafe Erhalt: - Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen PIK-Maßnahmen; VNP H31/F31; KULAP B20, B21 Entwicklung / Mehrung: - Identifizierung von Schäfer(n) - Möglichkeit von Triftwegen prüfen - Ausweisung von Pferchplätzen - Vereinbarungen mit Landwirten - Monitoring 186 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 265 Amphibien Artenschutz Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel Beschreibung der Beweidung durch Büffel / Rinder8 9 10 11 Aktivitäten Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes/ Hochstaudenfluren entlang der Gründlach (Sooswiesen) sollte die Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten Rindern12 geprüft werden (z.B. extensive Standweide). - Identifizierung eines möglichen Bewirtschafters - Haltung von Büffeln zusammen mit Rindern (leichte Robustrassen) ist als Möglichkeit zu prüfen – Wasserbüffel / Galloway könnten eine attraktive Marktnische sein - Unterstützung von Genehmigungen und Nutzungsrechten (insbes. auf Flächen des Wasserwirtschaftsamts) - Monitoring Bemerkung: Für die Haltung von Wasserbüffeln gibt es keine Förderung, da keine entsprechende Gesetzesgrundlage existiert. Jedoch könnte die Stadt die Halter freiwillig fördern. Die „Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen“ schließt weder Büffel noch Galloway ein. VNP H31 / F31, KULAP B20, B21 Grunderwerb Nein Lokalisierung LRE 1 + 3 Schafe: - Möglichkeiten eines Triftweges von den Magerwiesen südlich Reutles (Herbstwiesen und Schottareuth) ausgehend entlang des südlichen Randes des Reichswaldes bis BAB-Parkplatz am Augraben-Nord – Entwicklung / Mehrung LRE 3 Büffel / Rinder (auch Schafe möglich: - In Frage kämen nur die Sooswiesen nördlich und südlich der Gründlach LRE 5 Schafe: - Ehemalige renaturierte Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete, westlich A73 (schwierig zu erreichen) – Entwicklung / Mehrung LRE 6 Schafe: - Zwischen Großgründlach und Boxdorf, zwischen Mühlbach und Gründlach (stadteigene Flächen Wiesen) – Entwicklung / Mehrung LRE 8+9 Schafe: - Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig) Standweide – Erhalt Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Schafe: - Sofort – Prüfung ob ein Schäfer Interesse hat, Vereinbarung mit Flächenbewirtschaftern Büffel / Rinder: - Sofort – Entscheidungsfindung http://tinyurl.com/y9277gvb Zahn, A. & Herzog, F. (2015): Wasserbüffel als Habitatkonstrukteure. – ANLiegen Natur 37(1): Seiten 46 bis 54; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an37105zahn_et_al_2015_wasserbueffel.pdf 10 Zahn, A. (2014): Beweidung mit Wasserbüffeln. – In: Burkart-Aicher, B. et al., Online-Handbuch "Beweidung im Naturschutz", Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), Laufen, www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/handbuchinhalt.htm 11 Zahn, A. & Burkart-Aaicher, B. (2013): Beweidung für Naturschutz und Landschaftspflege – Ein Überblick zum Status Quo in Bayern. – ANLiegen Natur 35: 30–39, Laufen 12 z.B. leichte Robustrassen wie Galloway, Highland, Luing 8 9 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 187 266 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel zu kombinieren mit Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen13: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - A8: Nassweide in geeigneten Bereichen Eignung Ökokonto Die Maßnahme ist im Fall der Wanderschäferei bei Ausgangswerten von 0,4 Wertpunkten und kleiner für das Ökokonto geeignet. Bei einer Kombination aus Mahd und temporärer Beweidung werden die Kriterien für extensive Wiesen erfüllt. 13 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 188 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 267 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 06 | Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen Bereich 6.3/ 6.3* Röhrichte, Riede, Hochstauden Ziel Erhalt Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Biotopschutz Eisvogel Beschreibung der - Regelmäßige, abschnittsweise Mahd Aktivitäten - Entbuschung bei Bedarf Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse - Bereich Sooswiesen eventuell extensive Beweidung Rinder / Büffel (siehe AB05) - Sicherung des Wasserhaushaltes (siehe ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung (AB09) Grunderwerb Nein Lokalisierung LRE 3 - Eine Reihe von Flächen entlang der Gründlach und des Lachgrabens. Im Bereich der Hochstaudenfluren rechts der Gründlach (nördlich Spund) wurden 2017 Flutmulden angelegt (LPV Maßnahme) – es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Hochstaudenfluren, dominiert vom Großen Springkraut (Neophyt) wieder regenerieren - nördlich des Lerchenbühls am Nonnenbach - Herbstwiesen südöstlich Schießhaus nördlich Neunhof - Sooswiesen, vor allem zwischen A3 und Gründlach (hier großflächig und in Kontakt mit Auwald und Bieber-beeinflussten Bereichen entlang der Gründlach LRE 4 - südöstlich Kleingründlach / z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach, LRE 5 - Hundertbeete östlich A73 und Bahnstrecke im Anschluss an kleinere Feuchtgebüsche aufgelassener Weiher südlich Obermühle - Entlang des Schmalaugrabens (Gliesfeld) LRE 6 - Am Mühlbach in der Fläche zwischen Gründlach und Mühlbach - Zwischen Gründlach und Würzburger Straße, westlich Kleingärten LRE 7 - Zwischen Wertstoffhof, Boxdorf und Kothbrunngraben Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit AB05: Feuchtwiesen - Beweidung durch Rinder/Büffel AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen14: - A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern, sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc. gefördert bzw. belassen werden - V18: Anlage von Hochstaudenfluren und Steuerung der Sukzession – Feldschwirl - V27: Entwicklung von Schilfröhrichten – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer Eignung Ökokonto 14 nicht geeignet Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 189 268 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 07 | Fortführung und Ausweitung freiwilliger Maßnahmen Bereich Gesamtes Projektgebiet Landwirtschaftliche Rest- und Verschnittflächen Ziel Entwicklung / Mehrung Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter (Getreideäcker) Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur Schaffung von Ackerwildkrautstreifen / Brachestreifen Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Auf freiwilliger Basis entstehen seit 2017 im Raum Neunhof in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) Blühstreifen. Auf Initiative einiger Bauern werden auf Restflächen, die sich aus der regulären Bewirtschaftung ergeben einjährige Blühstreifen angelegt. Der LPV unterstützt die Landwirte bei der Auswahl und Beschaffung von Saatgutmischungen. - Die Auswahl des Saatgutes erfolgt nach ökologischen und anbautechnischen Kriterien. Wichtig sind Futtereignung für Bienen, schneller Wuchs und ein hoher Kräuteranteil. - Zu beachten ist, dass aus den Flächen keine Ackerunkräuter verdriftet werden. Dies schmälert die Akzeptanz in der Fläche. - Die Blühstreifen dienen der Artenvielfalt, der Biodiversität, der Biotopvernetzung und insbesondere auch dem Landschaftsbild und dem Landschaftserleben. - Da die Betriebe im Knoblauchsland i.d.R. kleiner als 15 ha sind, müssen sie keine Greening-Auflagen erfüllen. Das bedeutet, dass das Anliegen der EU eine höhere Biodiversität in den landwirtschaftlichen Anbauflächen zu erzielen, im Projektgebiet nur freiwillig umgesetzt werden kann. - Es sollen die Bemühungen der Neunhofer Landwirte von Seiten der Stadt Nürnberg aktiv unterstützt und gefördert werden. Dies kann durch Fortführung des LPV-Projektes oder auch durch ein städtisches Blühstreifenprogramm erfolgen. Als Anreiz ist die Auslobung eines stadtweiten Wettbewerbs denkbar15. Grunderwerb Nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 Gesamtes Projektgebiet bis 9 Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit --- Eignung Ökokonto In Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen für den allg. Artenschutz denkbar, wenn eine Aufwertung um 0,2 WP gegeben ist. 15 Eignung für: „Blühstreifen zur Nützlingsförderung im biologischen Gemüsebau“, Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, 5070 Frick, Schweiz https://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/aktuell/dossiers/plattform-bluehstreifen.html 190 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 269 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben Bereich Alle Fließgewässer für die die Stadt Nürnberg unterhaltspflichtig ist: Gewässer III. Ordnung = alle Fließgewässer im UG bis auf die Gründlach (Gew. II). Uferrandstreifen Mindestbreite der Uferrandstreifen zum Schutz vor Nährstoffeinträgen in das Gewässer: 10m beidseitig außerhalb bebauter Ortsteile nach BauGB §34, 5m innerhalb bebauter Ortsteile. a) Priorität 1: auf stadteigenen Flächen oder generell ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 b) Priorität 2: Alle Gewässerabschnitte in denen acker- / gartenbauliche Nutzung näher als 10m an das Gewässer heranreichen. c) An allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist, wird der Erhalt von Uferrandstreifen empfohlen. d) Obwohl die Stadt Nürnberg nicht für den Unterhalt der Gründlach (Gew. II) zuständig ist, sollte dennoch von ihrer Seite die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Gründlach unterstützt und ggf. auch durchgeführt werden (Flächenkauf, Bewirtschaftungsvereinbarungen). Gewässerentwicklungsstreifen Gewässerentwicklungsstreifen können auf stadteigenen Flächen, wo genügend Platz vorhanden ist, initiiert werden. Ziel Positive Wirkung auf Entwicklung / Mehrung Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Uferrandstreifen - Auf stadteigenen Flächen: Aufgabe der Nutzung mit dem Ziel der Entwicklung eines Mosaiks aus Pionierflächen, Staudenfluren und Gewässerbegleitgehölzen; Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt und ggf. zunächst ausgehagert, um die Entwicklung artenarmer Brennnessel- oder Springkrautfluren zu beschränken. - Auf anderen Flächen: Abschluss von Nutzungsvereinbarungen, z.B. Umwandlung von Acker in Brache oder extensiv genutztes Grünland - Auf allen Flächen: Kontrolle und Bekämpfung von Neophyten (Indisches Springkraut, Japan-Knöterich, Riesen-Bärenklau) - Auf stadteigenen Flächen: Kombination der Maßnahme mit der Maßnahme AB09 (ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung); anstoßen der Eigenentwicklung des Gewässers durch Entfernung von Ufersicherungen Gewässerentwicklungsstreifen auf stadteigenen Flächen Soweit es die Flächengröße und die bestehenden Restriktionen zulassen, wird die Gewässerstruktur verbessert und ggf. durch Entfernung von Ufersicherungen die Eigenentwicklung zugelassen. Entsprechende Maßnahmen zur Eigen- und Gewässerentwicklung sollten bei der Aktualisierung der Gewässerentwicklungskonzepte und Unterhaltspläne vorgesehen werden. Hinweise finden sich im Abschnitt „Beschreibung der Aktivitäten" der AB09. Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind mit dem zu erstellenden Bibermanagementkonzept zu harmonisieren. Grunderwerb Wo möglich sollen Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um die Maßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Wo Grunderwerb nicht möglich ist, kann auf dem Uferrandstreifen durch Bewirtschaftungsvereinbarungen die Nutzung extensiviert, bzw. Acker in Grünland umgewandelt werden (VNP, KULAP). Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen Gründlachtal“ (Kombination der Maßnahmen AB08 und AB09) ein Antrag beim Bayerischen Naturschutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 191 270 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben Lokalisierung LRE 1 Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Dringlichkeit - Einrichtung von Uferrandstreifen von der Mündung aufwärts bis oberhalb Kleingründlach, danach von Kleingründlach grabenaufwärts (analog GEK, 1999) - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): - 2, 17 – 22; (Abschnitte 2 – 7 im Ortsbereich Kleingründlach) LRE 2 Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken, nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend geringste Dringlichkeit - Einrichtung von Uferrandstreifen im acker- / gartenbaulich genutzten Bereich beginnen Im Ortsbereich von Großgründlach größtenteils verrohrt - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): - 17 – 19 LRE 3 Gründlach (oberhalb der Einmündung des Kothbrunngrabens): Länge 6,2km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungstreifen. Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend; hohe Dringlichkeit - Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen in Bereichen mit angrenzenden Äckern und Gartenbauflächen beginnen - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 3 - GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Dringlichkeit, ab Abschnitt 4 geringer - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 11; sonst durchgehend 4 - GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 4 Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe Dringlichkeit - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 9, 10, 17, 21 und 28; sonst 3 oder 4 Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgraben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): 3 oder 4 Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend; rechtsseitig Gewässerbegleitgehölz der Gründlach, linksseitig Ökokontofläche, kein Bedarf für Ausweisung eines Uferrandstreifens 192 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 271 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben Lokalisierung LRE 4 Gründlach: Länge 1,8km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen. Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, unterhalb Großgründlach auf der rechten Seite bestehende Pufferfläche (Brachfläche), auf der linken Seite Grünland, niedere Dringlichkeit; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 3, 4 Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, hohe Dringlichkeit oberhalb der Bahnunterführung; unterhalb im Wald verlaufend; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4: 6 im Bereich der Bahnunterführung LRE 5 Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, niedrigere Priorität; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 6 – 10, oberhalb 14; die obersten Abschnitte sind verrohrt - GEK: Zwischen km 0+700 bis km 1+700: Ausweisung von Uferrandstreifen LRE 6 Gründlach: Länge 1,4km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen. Mühlbach: Länge1,2km; ganzjährig wasserführend, oberhalb Großgründlach auf der rechten Seite Acker, auf der linken Seite Grünland, mittlere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) <=4 LRE 7 Kothbrunngraben: : Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend, hohe Dringlichkeit oberhalb von Boxdorf; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) 3 - 4, lediglich Unterquerung der B4 in Boxdorf (Abschnitt 14 7) LRE 8+9 Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, niedrigere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 7; mittlerweile wohl renaturiert; GSK eher 3 oder 4 Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben teilweise schwer zu erkennen; niedrige Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): überwiegend 4 Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhafte Einrichtung von Uferrand- und wo möglich Gewässerentwicklungsstreifen zu kombinieren mit AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung AB11: Anlage ephemerer Gewässer A1: Anlage von Stillgewässern – Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch L2: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer Bibermanagement Eignung Ökokonto Umwandlung von Acker in Grünland / Hochstaudenflur / Gewässerbegleitgehölze o.ä. Extensivierung bestehenden Grünlands Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 193 272 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Alle Fließgewässer III. Ordnung Bereich 6.1 Naturnahe Fließgewässer 6.3 Röhrichte, Riede, Hochstauden 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind Dabei ist auf Flächen, die der Stadt Nürnberg gehören die Unterhaltspflicht SÖR zugewiesen; während der Gewässerunterhalt auf Flächen im Privatbesitz i.d.R. dem Grundeigentümer überlassen wird. Hier spielt der Landschaftspflegeverband eine wichtige Rolle, der in den letzten Jahren entlang verschiedener Bäche in Zusammenarbeit mit den Landwirten umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt hat. Ziel Sicherung, Entwicklung / Mehrung Libellen: geräumte Grabenabschnitte und neu angelegte Gräben bieten Lebensraum für zahlreiche Libellenarten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Beschreibung der Zielsetzung Aktivitäten - Sicherung und Entwicklung der vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gräben: Vernetzung, 16 Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat Libellen und andere wassergebundene Arten; insbesondere von Pionierarten, die vegetationsarme Gewässer benötigen - Aufwertung des Gewässers durch Zulassen / Anstoßen lateraler Eigenentwicklung Vorgehen - Extensive und auf das unbedingte Maß beschränkte Grabenunterhaltung - Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden. An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10 Jahre betragen. Durch abschnittsweise Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert. - Geeigneter Zeitpunkt: ∙ Oktober bis Februar: Rückschnittarbeiten, Auslichten von Gehölzen; ∙ November bis Februar/ März: Reinigung, Entfernen von Laub, Ästen, Abfällen und anderen Abflusshindernissen; ∙ Spätsommer bzw. Herbst: Mahd; ∙ Bei Bedarf sind diese Angaben in Absprache mit dem Umweltamt und der UNB flexibel zu handhaben. - In Abschnitten ohne Uferstreifen ist die Grabenpflege auf den unmittelbaren Grabenbereich beschränkt (Erhalt), in Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt wird die laterale Eigenentwicklung des Gewässers zugelassen bzw. angestoßen. Hierbei ist auf vorhandene Zwangspunkte zu achten und die laterale Entwicklung auf ca. je 10m rechts und links des Gewässers zu beschränken (Entwicklung). Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind mit dem zu erstellenden Bibermanagementkonzept zu harmonisieren. - Erhöhung der Lebensraumfunktion durch biotopgestaltende Maßnahmen (Gestaltung) - Einsatz schonend arbeitender Geräte 16 S. auch: Bayerisches LfU (2015): Arbeitshilfe: Unterhaltung von Gräben; Gehölzpflege: LUBW (2007): Gehölze an Fließgewässern 194 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 273 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Beschreibung der Elemente Aktivitäten Verschiedene Arbeitsgänge wie Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlräumung und Gehölzpflege wo immer möglich und vom Aufwand her vertretbar zeitlich trennen und auf mehrere Jahre verteilen, um den jeweiligen Eingriff zu minimieren. Bei Bedarf ist die Kombination der verschiedenen Maßnahmen möglich. - Böschungsmahd: ∙ wenn möglich einseitig im Wechsel und außerhalb von hochwasserrelevanten Abschnitten seltener als 1-mal/Jahr; ∙ nur den unteren Teil der Böschung im Abflussbereich mähen, Inselgruppen stehen lassen, in jedem Fall wertvolle Bestände wie Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich, Wolfstrapp, Gilbweiderich, Wasserdost, Baldrian etc.) und Seggen stehen lassen; Röhrichtbestände an Gräben ggf. beidseitig mähen um Flugraum für Libellen zu erhalten, auf angrenzenden Pufferstreifen kann das Schilfröhricht stehen bleiben ∙ Mahd zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September (BNatSchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Motormäher, Handsense ∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes - Sohlkrautung: ∙ Nur krauten, wenn der Bewuchs den Abfluss behindert, nur im Stromstrich, Teilbereiche stehen lassen ∙ Gewässersohle möglichst nicht antasten ∙ Zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September (BNatSchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Handsense ∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes, nicht im Gewässer oder auf der Böschung belassen ∙ Ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit integrieren. - Sohlräumung (nur in Ausnahmefällen) ∙ Sedimententnahme zur Wiederherstellung der ursprünglichen Sohle, keine Vertiefung, lediglich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ∙ Nur wenn es Hydraulik (Abfluss) und angrenzende Nutzung erforderlich machen ∙ Ggf. Schutzvorkehrungen für wertvolle Arten (Libellen, Bachmuschel, etc.) mit UNB abstimmen ∙ Räumung auf 20% des Grabens und max. 200m am Stück räumen; Nebeneinander geräumter und ungeräumter Abschnitte, grabenaufwärts räumen ∙ Räumung idealerweise im September / Oktober, per Hand, Mähkorb oder Bagger mit Grabenlöffel, keine Grabenfräse ∙ Räumgut zunächst auf der Böschung liegen lassen damit Tiere zurück ins Wasser gelangen können, nach einigen Tagen entfernen; vor Maßnahme Endlagerung klären ∙ Müll und Abfälle fachgerecht aussortieren und entsorgen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 195 274 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Beschreibung der Aktivitäten - Gehölzpflege ∙ Ziel: Erhalt und Entwicklung vorhandener standortgerechter, altersgemischter Gehölzbestände und Bestandsdynamik; Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht; Entfernung standortuntypischer Arten ∙ Umtriebszeit ca. 20 Jahre, je nach Wuchsdynamik; nach 20 Jahren Abnahme der Ufersicherung und Abnahme der Austriebsfähigkeit; Gehölzsäume besitzen zwischen 15 und 20 Jahren optimale ökologische Funktion und größten Artenreichtum ∙ Durchführung im Winterhalbjahr (optimal Dez-Feb); Prüfung auf überwinternde Fledermäuse etc. ∙ Erhalt aller Altersstufen durch kleinräumig abgestufte Pflegemaßnahmen (auf den Stock setzen auf max. 20-50m Länge); Belassen von Totholz und einzelnen Altbäumen ∙ Entnahme gewässerbegleitender Nadelholzbestände ∙ Phytophthora-Befall bei Schwarz-Erlen (Wurzel- und Wurzelhalsfäule): Fällen der befallenen Bäume, Versuche mit Stockausschlägen befallener Bäume sind vielversprechend17; Bei Nachpflanzung ausschließlich Verwendung resistenter oder toleranter Erlen18 - Bekämpfung von Neophyten ∙ Für die Bekämpfung sind eine spezifische Bewertung und ein Managementkonzept für das Gesamtgebiet empfehlenswert - Gewässerentwicklung (in Abschnitten mit Uferstreifen in Besitz der Stadt Nürnberg) ∙ Vorlandabtrag ∙ Anlage von Grabentaschen 19 ∙ Asymmetrische Aufweitung des Grabenprofils ∙ Asymmetrische Gestaltung der Böschungen ∙ Einbringen von Totholz Grunderwerb Wo möglich sollen Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um die Gewässerentwicklungsmaßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferstreifen Gründlachtal“ ein Antrag beim Bayerischen Naturschutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar. Lokalisierung LRE 1 Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Priorität, unterhalb und oberhalb des Ortsbereiches von Kleingründlach. GEK: Vorlandabtrag auf gesamter Länge außerhalb Ortsbereich Kleingründlach LRE 2 Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken, nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend; geringste Priorität; bei Bedarf oberhalb des Ortsbereiches von Großgründlach. Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 39 (5); Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018) 18 Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 40 (6); Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018) 19 Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbh: Grundsätze einer ökologisch verträglichen Grabenpflege: Vortrag (ohne Datum), Folien 49ff. 17 196 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 275 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Lokalisierung LRE 3 Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend; hohe Priorität. GEK: Aufweitung des Querschnitts, stellenweise Einbau von Sohlschwellen, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Priorität, ab Abschnitt 4 geringer; GEK: Aufweitung des Querschnitts, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Priorität Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe Priorität Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgraben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Priorität Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend; regelmäßige Pflege empfohlen LRE 4 Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpflege, niedere Priorität Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, geringe Priorität LRE 5 Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, hohe Priorität; GEK: Querschnittsaufweitung, Änderung der Fließdynamik, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen LRE 6 Mühlbach: Länge 1,2km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpflege, niedere Priorität LRE 7 Kothbrunngraben: Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend, hohe Priorität oberhalb von Boxdorf LRE 8+9 Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, hohe Priorität; Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben nur teilweise schwer zu erkennen; niedrige Priorität Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort, Vereinbarung eines Grabenpflegeplanes mit SÖR und SUN; Möglicher Umsetzungspartner Landschaftspflegeverband. Für die Umsetzung könnte eine Handreichung oder ein Flyer hilfreich sein, in dem die fachlich einwandfreie und gleichzeitig praktikable Umsetzung verständlich dargelegt ist. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 197 276 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung zu kombinieren mit AB08: Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben: In Bereichen mit ausgewiesenen Gewässerentwicklungsstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg kann durch Entfernung von Uferverbau und Einbringen von Entwicklungsinitialen laterale Entwicklung zugelassen werden. Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen20: - A4: Wiederherstellung oder Entwicklung der Überschwemmungsdynamik in Auenbereichen (Gelbbauchunke, Kreuzkröte), nach Vorlandabtrag in Kombination mit der Maßnahme Artenschutzmaßnahme A6 im Rahmen von AB02. - FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfledermaus in gewässernahen Bauwerken z.B. an Durchlässen und Brücken entlang der Gräben; dabei ist auf Gefährdung bei hohem Abfluss zu achten; - L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer: Einbringen von Steinen, Totholz in Gewässer mit überwiegend Feinsubstrat; Renaturierung (besonders and größeren permanent wasserführenden Gewässern und der Gründlach (Lachgraben, ggf. Nonnenbach) - L2: Verringerung von Stoffeinträgen: Ausweisung von Uferrandstreifen - M2: Unterlassung / Anpassung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (Zielart: Gemeine Bachmuschel – Unio crassus): Begrenzung der Eingriffe in die Gewässersohle, zeitlich versetzte Räumung möglichst kleiner Abschnitte, Anpassung der Räumzeiten an den Lebenszyklus, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln; - V14: Schaffung / Optimierung von Brutstätten durch Abstechen von Böschungen (Zielart Eisvogel – Alcedo atthis): Erhalt und Abstechen von Böschungen entlang der Gewässer (z. B. unterer Kothbrunngraben kurz vor der Mündung, allerdings ist zum Erreichen der Gründlach das Überfliegen der Würzburger Straße erforderlich; Prüfung möglicher Standorte an der Gründlach in diesem Bereich), Mindesthöhe 1,5-2m, Mindestbreite 2-5m; Anbringen von Ästen als Ansitzwarte; Unterhalt in die Unterhaltungspläne aufnehmen; - V15: Schaffung künstlicher Brutwände, Anlage künstlicher Brutröhren (Zielart Eisvogel – Alcedo - atthis): geeignete Bereiche entlang der Gründlach - Bibermanagement Eignung Ökokonto Strukturverbesserung und Eigenentwicklung Fließgewässer Aufwertung von 6.6 (0,2), 6.4 (0,5) zu 6.1 (naturnahe Fließgewässer, 0,8) bei optimaler Durchführung möglich 20 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 198 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 277 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern Bereich 6.2 Ziel Erhalt Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser Entwicklung / Mehrung Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Zielsetzung Erhalt bzw. Verbesserung der gegenwärtigen Lebensraumqualität Im gegenwärtigen Zustand besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel sowie zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und stellenweise Unterwasservegetation. Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuenarm und auch nicht sehr artenreich. Die Gewässer sind durchweg eutroph. Maßnahmen - Erhalt der Schilf- und Röhrichtzonen - Mahd der Dämme minimieren und ein Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen und niedrigwüchsigen Beständen anstreben - Schwimmblattvegetation erhalten, aber begrenzen um den Sauerstoffaustausch in Wärmeperioden sicher zu stellen - Nur extensiver Fischbesatz Priorität an stadteigenen Flächen Grunderwerb nicht elevant Lokalisierung LRE 1 Weiher westlich der A73: Bewirtschaftet durch einen Verein, ggf. Vereinbarungen zur Verbesserung der Röhrichtstruktur und Dammvegetation LRE 2 Biotopweiher N-1561: Sicherung des Wasserhaushaltes LRE 3 Löschteiche nördlich Neunhof: Entnahme der Nadelgehölze am Nordufer, gelegentlich Gehölzsaum im Süden entlang des Lachgrabens ausholzen (Maßnahme AB09) um übermäßige Verschattung zu verhindern Teich am Waldrand westlich Dorfäckerstraße: Privatbesitz, keine Maßnahme LRE 4 Mühl- und Schwemmweiher bei Kleingründlach: Entwicklung von Landröhricht im Kontakt mit den Weihern (Artenschutzmaßnahme V27) LRE 8+9 Steinacher Weihergraben: Ab und an Gehölze auslichten um übermäßige Verschattung zu verhindern, Sicherung des Wasserhaushaltes Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 199 278 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern zu kombinieren mit Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen21: - A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern, sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc. gefördert bzw. belassen werden. Optimal besitzen diese Bestände direkten Anschluss an Gehölz- / Heckenstrukturen. Gehölz- und Heckenstrukturen sollten idealerweise auf der Nordseite der Gewässer liegen um deren Beschattung zu vermeiden. - V27: Entwicklung von Schilfröhrichten (Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer): Zulassen der Entwicklung von Landröhrichten im Kontakt zu Gewässern: z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach Erhalt des bestehenden Röhrichts im aufgelassenen westlichen Weiher; Im Kontakt zum Großen Mühlweiher, zwischen Großem und Kleinem Schwemmweiher Eignung Ökokonto 21 Ggf. Entwicklung von Landröhricht im Kontakt zu Stillgewässern. Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 200 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 279 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 11 | Anlage ephemerer Gewässer Bereich In Geländemulden, vorzugsweise in der Nähe von Fließgewässern Ziel Erhalt, Entwicklung / Mehrung Libellen: die kürzlich angelegten ephemeren Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Libellenarten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Erhalt - Bei Bedarf Teilentlandung bestehender ephemerer Gewässer (bis zu 50%) - Entfernung Gehölze, Röhrichtaufwuchs Entwicklung / Mehrung - Anlage von flachen, grundwasserunabhängigen Geländemulden - Speisung durch Niederschlag, Überlauf aus benachbartem Fließgewässer oder durch oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser Grunderwerb erforderlich Lokalisierung LRE 3 - Erhalt: Augraben-Nord und rechts der Gründlach (Höhe Spund) nördlich Boxdorf - Entwicklung / Mehrung: zwischen Gründlach und Lachgraben östlich B4 - Entwicklung / Mehrung: Sooswiesen südlich Gründlach und entlang des Nonnenbaches LRE 4 - Erhalt: Privat angelegtes ephemeres Stillgewässer in Kleingründlach nördlich des Mühlbaches (Privatgrund) - Entwicklung / Mehrung: Herrenwiesen zwischen Klein- und Großgründlach LRE 5 - Entwicklung / Mehrung: wwestlich Bahnstrecke und nördlich Gründlach Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort, durch die Umsetzungspartner Landschaftspflegeverband, Maschinenring Regnitzfranken, SÖR zu kombinieren mit Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen22: und SUN - A1: Anlage von Stillgewässern - A2: Anlage von Gesteinsschüttungen und Totholzhaufen: Durch Anlage entsprechender Strukturen im Umgriff der Geländemulden werden Tag- und Winterverstecke für verschiedene Amphibienarten angeboten - A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte: Sollte im Umgriff ephemerer Gewässer grabbares Substrat vorhanden sein, wird empfohlen in diesen Bereichen vegetationsarme Fläche bereit zu stellen. Eignung Ökokonto 22 Bei entsprechender Aufwertung ist die Maßnahme für das Ökokonto geeignet. Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 201 280 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen Bereich Kulissen für Gehölzmehrung Neue Bauflächen mit Anschluss an die Landschaft Straßenbegleitend Ziel Entwicklung / Mehrung Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von Tierlebensräumen, Windschutz; Erosionsschutz und Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Kulisse für Gehölzmehrung - Neuanlage von Feldgehölzinseln mit dem Ziel der Entwicklung lichter Eichen-Birken-Kiefern-Feldgehölzinseln mit breiten Saumbereichen, bevorzugt Verbreiterung oder im Anschluss bestehender Gehölzstreifen Ortsränder - Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und Landschaft aus heimischen, standortgerechten Einzelbäumen, Gebüschen, Hecken, Baumgruppen. Gestaltung entsprechend der örtlichen Situation - Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten bei der Pflanzung - Soweit möglich Festsetzung im Bebauungsplan Allee / Baumreihe an der B4 - Ergänzung der bestsehenden Baumreihen entlang der B4. Ggf. Berücksichtigung von Synergieeffekten mit der Stadtumlandbahn - Baumartenwahl an Bestand orientieren. Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten und der „Straßenbaumliste“ GALK bei der Pflanzenauswahl Grunderwerb Für Gehölzmehrung in der Flur Erwerb im Rahmen des Ökokontos Lokalisierung LRE 2 - Neuanlage von Hecken / Feldgehölzen südlich Reutles zur Gründlach auf sandigen Standorten und im Anschluss an bestehende Gehölzstreifen. Schaffung eines abschirmenden „Kulisseneffektes“ zur stark befahrenen B4. - Neuanlage eines Feldgehölzes nördlich Reutles an der Stadtgrenze im Anschluss an bestehende Feldgehölzinsel - Baumreihen an der B4, - Einbindung neuer Wohnbauflächen in die Landschaft nördlich und südlich Großgründlach (Ortsrandeingrünung) LRE 3 - Baumreihen an der B4 LRE 5 - Neuanlage von Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken südlich Würzburger Straße LRE 7 - Baumreihen an der B4 LRE 8+9 - Neuanlage von Gehölzstreifen, Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken im Anschluss oder im Umfeld des Boxbergs - Baumreihen an der B4 - Neuanlage eines Feldgehölzstreifens und Baumreihen zur Einbindung des geplanten Gewächshausparks zwischen B4 und Neunhof - Einbindung neuer Wohnbauflächen und Gewächshäuser südlich Kraftshof (Ortsrandeingrünung) 202 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 281 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen Umsetzung Für Gehölzmehrung in der Flur sofort; dauerhaft (zeitlicher Rahmen) Bei Ortsrandeinbindung im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens zu kombinieren mit AB14: Anlage von Streuobstbeständen Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen23: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - FM6: Anlage von arten- und strukturreichen Gehölzsäumen, Waldinnen- und außensäumen - FM11: Anlage von linearer Strukturen – Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus - V4: Anlage und Optimierung von Nisthabitaten – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Bluthänfling (Heckenbrüter) - V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling Eignung Ökokonto 23 Gehölzmehrung in der Flur Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 203 282 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen Bereich 2.1 Heimische, standortgerechte Ufergehölzsäume 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 3.1 Au- / Bruchwald 3.3 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil, Mittelwald, Niederwald, 3.4 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte Hutewald / Waldweide Kiefern / Kiefern-Mischwälder 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen), Friedhof mit Altbaumbestand Ziel Erhalt Entwicklung / Mehrung Positive Wirkung auf Boden Bodenbrüter Grundwasser Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Beschreibung der - Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen Aktivitäten - Schaffen von Höhlen (ab ca. 40cm Stammdurchmesser für Fledermäuse; Höhleninitialen auch für Spechte) - Belassen von ausreichend Altholz zur Selbstentwicklung - Belassen von stehendem und liegendem Totholz Grunderwerb nein Lokalisierung LRE 1 - Baumhecke zwischen Kleingründlach und A73 LRE 2 - Feldgehölz zwischen Kleingründlach und Stöckelwiesen - Baumhecken und Wälder nördlich und westlich Reutles - Feldgehölz Biotop N1561 östlich Großgründlach (Bund Naturschutz pflegt dort Obstbäume) LRE 3 - Randbereiche des Reichswalds - Gewässerbegleitgehölze / Auwaldbereiche entlang der Gründlach, Lach- und Ochsengraben und Nonnenbach LRE 4 - Wälder zwischen A73 und Stadtgrenze sdwestlich Kleingründlach mit älteren Kiefern und Eichen - Zwischen Kleingründlach – Obermühle und Großgründlach – Irrgarten zwischen Gründlach und Mühlbach (teils auf ehemaligen Weihern) und kaum bewirtschaftet LRE 5 - östlich A73 zwischen Hundertbeete und Bahnstrecke teils feuchte Feldgehölze LRE 6 - Gewässerbegleitgehölze an Mühlbach und Gründlach LRE 7 - Irrhain LRE 8+9 - Boxberg - Randbereiche des Reichswalds - Boxdorf Feldgehölz (Spund) - Neunhof Schlossgarten - Kraftshof Friedhof - Randbereiche des Reichswalds östlich Kraftshof 204 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 283 Maßnahmenkatalog Maßnahmen AB - abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen Umsetzung Sofort und dauerhaft (zeitlicher Rahmen) zu kombinieren mit AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen24: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - FM2: Fräsen von Baumhöhlen – vor allem Bechsteinfledermaus – alte Laubbaum- und Mischwaldbestände (Alter >100 Jahre, bzw. Bäume mit Brusthöhendurchmesser >45 cm) - FM4: Entwicklung / Förderung von Baumquartieren – Fledermäuse – Altholzbestände des Reichswaldes - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling - V8: Nutzungsverzicht / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper - V19: Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz / Erhöhung des Strukturreichtums – Spechte – Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Kleinspecht, Grünspecht, Hohltaube Eignung Ökokonto nicht geeignet - Als Maßnahme in Kostenerstattungsbetragssatzung nicht enthalten. Als Aufwertung anderer Maßnahmen (bspw. Waldrand) möglich 24 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 205 284 Maßnahmenkatalog AB 14 | Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen Bereich Ziel 4.1 Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen 4.2 Intensiv bewirtschaftete Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger Baumschnitt) Erhalt Entwicklung / Mehrung Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Beschreibung der Erhalt: Aktivitäten - Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der zwei Streuobstbestände betreut VNP W07; KULAP B57 Entwicklung / Mehrung: - Anlage in Ortsrandbereichen (nicht lokalisiert, da offen und abhängig von der Bereitschaft der Eigentümer und spezifischer Verhandlung mit ihnen) - Ggf. freie Ernte durch Bürger Grunderwerb Nein Lokalisierung LRE 1 - nördlich Kleingründlach – vom Bund Naturschutz gepflegt – Erhalt - westlicher Rand von Kleingründlach – erweiterungsfähig – Erhalt, Entwicklung / Mehrung - nordöstlich Schwemmweiher am Weiher vor Feldgehölz – Erhalt - Zwischen Stöckelwiesen und Brucker Str. – kleine Fläche – Erhalt, evtl. Entwicklung / Mehrung LRE 3 - Zwischen Gründlach und Lachgraben – Eingang Sooswiesen Süd - Erhalt, evtl. Entwicklung / Mehrung LRE 8+9 - südlich Boxberg am Gehölzrand – Erhalt Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort zu kombinieren mit AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen25: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling Eignung Ökokonto Anlage extensiv bewirtschafteter Streuobstwiesen (Entwicklungswert 0,6) im Rahmen des Ökokontos möglich 25 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ 206 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 285 Maßnahmenkatalog AB 15 | Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten Bereich Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS) - Auf überschwemmungsgefährdeten Standorten (innerhalb HQ100) - Auf grundwassernahen (Grundwasserflurabstand <1m (gem. Grundwasserstandmessung Stadt Nürnberg, 2016), lehmige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 73d: lehmig) mit höherer Filterkapazität Ziel Verbesserter Schutz der Boden- und Wasserressourcen durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse - „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (KULAP B36) - „Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“ (KULAP B39) - „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ (KULAP B10) - Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingungen passen - Nutzung als extensive Wiese nach AB01 (VNP H20, KULAP B28) Grunderwerb Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos Lokalisierung LRE 3 - Äcker westlich, nördlich und östlich Neunhof nördlich des Lachgrabens bis zum Reichswald (HQ100 und geringer GW-Flurabstand und ÜBK 73d) LRE 5 - Buckäcker südlich Kleingründlach (HQ100) - Äcker südlich Großgründlach / Würzburger Str. – Espan und Sportfreunde Großgründlach (HQ100) LRE 7 - Äcker entlang des Kothbrunngrabens (HQ100) LRE 8+9 - Äcker nördlich zwischen Soosweg und Irrhain (HQ100) Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen26: - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes - – Wachtel, Wiesenschafstelze - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen Eignung Ökokonto Derzeit bestehen keine Möglichkeiten zur Anerkennung als Ökokontomaßnahme. Im Kapitel Umsetzung unter "Strategie Ökokonto" und "Instrumentenkasten" sind Möglichkeiten aufgezeigt. 26 Nummerierung nach „Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, Anhang II – Maßnahmenblätter“ Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 207 286 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge Bereich Markante Ortseingänge mit Bedeutung im Wegenetz (Rad – Freizeitwege). Zugänge zum Reichswald (Übergänge aus dem Wegenetz Knoblauchsland – Reichswald) Ziel Verbesserung der Auffindbarkeit von Ortszugängen und Zugängen zum Wegenetz im Reichswald für Nutzer der Wander- und Freizeitwege im Knoblauchsland. Schaffung eines Wiedererkennungswertes. Gestaltung attraktiver Zugänge aus der Landschaft in die Siedlungen. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Beschreibung der Baumtore am Siedlungsrand Aktivitäten - Pflanzung von einer / zwei markanten einheimischen Laubbäumen abhängig von der örtlichen Situation und der Grundstücksverfügbarkeit. Bevorzugte Baumart: Esskastanie , mächtige prägende Erscheinung, Herbstfärbung gelb, steht als wärmeliebende Baumart für die Anpassung an den Klimawandel. Naturerlebnis essbare Früchte (Maronenbraten) - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal. Waldzugänge - Pflanzung von Baumkarees (2x2 Bäume) zur Markierung der Übergänge aus dem Wegenetz des Knoblauchslands in den Reichswald. Bevorzugte Baumart: Zitterpappel, mächtig und markanter Wuchs, Pionierart, steht stellvertretend für die Auenlandschaft und deren Dynamik, auffällige Herbstfärbung, Naturerlebnis Wind, Rauschen. - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal. Grunderwerb Grunderwerb nicht zwingend erforderlich, möglich sind auch privatrechtliche Vereinbarungen oder freiwillige Maßnahmen von Grundstückseigentümern. Lokalisierung LRE 1 Ortseingänge - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (am Kesselgraben) LRE 2 Ortseingänge - Reutles: Mespelbrunner Straße (Ortseingang) - Reutles: Reutleser Straße / Mespelbrunner Straße - Großgründlach: Ebermannstädter Straße / Hektor-Pömer Straße (Spielplatz) - Großgründlach: Zur Schlottareuth (Ortseingang) - Großgründlach: Volkacher Straße (östlicher Ortseingang) - Großgründlach: Veitshöchheimer Straße Ortseingang neu (Südrand neues Wohngebiet) LRE 3 Waldzugänge - Boxdorfer Steig (Anbindung Reutles und Neunhof – Reichswald) (übergeordnete Freiraumverbindung) - Kreuzäckerstraße (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein) - Obere Dorfstraße (Kreisstraße N3) (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Radwanderweg Erlangen-Höchstadt) - Soosweg (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein, Wildmeistersteig) 208 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 287 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge Lokalisierung LRE 4 Ortseingänge - Kleingründlach: Mittelmühlweg (an der Gründlach) - Kleingründlach: Kleingrünlacher Straße (Ortseingang Ost) LRE 5 Ortseingänge - Großgründlach: Würzburger Straße / Haßfurter Straße (Südlicher Ortseingang) LRE 7 Ortseingänge - Kraftshof: Moosfeldweg (westlicher Ortseingang) - Kraftshof: Am Knappsteig (westlicher Ortseingang) Waldzugänge - Irrhain (Anbindung Kraftshof – Reichswald) LRE 8+9 Ortseingänge - Neunhof: Obere Dorfstraße (nordöstlicher Ortseingang) - Boxdorf: Sacker Straße (südwestlicher Ortseingang) - Boxdorf: Am Knappsteig (östlicher Ortseingang) - Kraftshof: Lachfelder Straße (östlicher Ortseingang) Waldzugänge - Schiestlstraße (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (übergeordnete Freiraumverbindung) - Reuthweg (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein) Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit E02: Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes Eignung Ökokonto Grundsätzlich auf Stadteigentum geeignet, allerdings geringer Punktwertgewinn. Kombinierbar mit Baumschutzsatzung als Ersatzpflanzungen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 209 288 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 02 | Rundwege mit Einrichtungen Bereich Wegenetz im Untersuchungsgebiet, Aussichtspunkte, Wasserplätze Ziel Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an Erholungsräume, an Aufenthalts- und Wasserplätze, an die Zugänge zu Siedlungen und zum Reichswald sowie an besondere Landschaften (Irrhain, Irrgarten, Schlösser) und an die Gewässer. Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser durch die Anlage von Aussichtspunkten und Wasserplätzen an geeigneten Stellen. Bewusstsein schaffen für die Geschichte und die Entwicklung der Kulturlandschaft und der historischen Nutzung von Wasserkraft. Vermittlung von Naturerfahrung: Wasser, naturnahe Gewässer, Wasserlebewesen, Kulturtechnik, vom Mensch geschaffene Gewässer, Sandlebensräume, Waldlebensräume, historische Kulturlandschaften. Positive Wirkung auf Boden Bodenbrüter Grundwasser Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Beschreibung der Thematischen Rundwege Aktivitäten Entwicklung von thematischen Rundwegen, um die natürlichen und kulturellen Besonderheiten der Auenlandschaft herauszustellen. Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes. Zugunsten einer möglichst naturnahen Entwicklung an den Gewässern wird auf durchgängige gewässerbegleitende Wege verzichtet. Dies gilt insbesondere für die Gründlach. Die landschaftsbezogenen Wege queren jedoch an besonderen und zugänglichen Punkten die Gründlach. An diesen Schnittstellen werden Wasserplätze eingerichtet. - Entwicklung thematischer Rundwege - Festlegen des Routenverlaufs zur Vernetzung interessanter Orte, Aussichtspunkte, Wasserplätze - Ermittlung der Wegequalität (Zielgruppenspezifisch) mit erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen und Lückenschlüssen - Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen) - Entwicklung identitätsstiftender Elemente entlang der Routen (Möblierung, Infotafeln etc.) Entwicklung / Gestaltung von geeigneten Formaten zur Bewerbung (Flyer, digitale Medien) Radrouten - Entwicklung von zwei Radrouten auf bestehenden Wegen, die alle LRE untereinander verbinden - Anbindung der Direktervermarkter und gastronomischer Betriebe sowie interessanter Orte, Aussichtspunkte, Wasserplätze - Einbindung in das touristische marketing der Stadt - Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen) Anlage / Gestaltung von Aussichtspunkten Aussichtspunkte ermöglichen den Überblick über die Landschaft. Im Entwicklungskonzept sind an ausgewählten Standorten Aussichtspunkte vorgesehen. Die Aussichtspunkte sind nicht standardisiert zu entwickeln, sondern an die jeweilige örtliche Situation anzupassen. Sie sollen sich in die Landschaft einfügen. So könnte z.B. der Aussichtspunkt am Waldrand in den Sooswiesen einem Hochsitz oder eine Biberburg als Vorbild haben, Wasserplätze im Bereich von Stillgewässern sich an Ruhebänken / Angelstegen orientieren. - Genaue Festlegung der Standorte, Ortsbesichtigung - Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Aussichtspunkten mit Umfeldgestaltung und ggf. ergänzender Ausstattung in gleicher Gestaltsprache, hohe Gestaltqualität erforderlich - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität 210 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 289 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 02 | Rundwege mit Einrichtungen Beschreibung der Anlage / Gestaltung von Wasserplätzen Aktivitäten Wasserplätze ermöglichen an das Wasser heranzutreten und mit Wasser in Berührung zu kommen. Entlang der Gründlach finden sich Räume die für deren Einrichtung geeignet sind. Jeder Ort ist individuell, mit eigenen Geschichte, die es zu erzählen und zu entdecken gilt. Damit ist jeder Wasserplatz individuell aus dem Ort heraus zu gestalten. Die Orte eigen sich als Naturerlebnisorte und um Wissen zu vermitteln. - Genaue Festlegung der Standorte, Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen - Ortsbesichtigung - Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Wasserplätzen mit Umfeldgestaltung, hohe Gestaltqualität - Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität Grunderwerb Grunderwerb erforderlich Lokalisierung LRE 1 Wegenetz - Radrouten "Rund um die Gründlach" und "Gemüsepfad" (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 2, 4) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 2, 6) - Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße – Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 4) Aussichtspunkte - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze) LRE 2 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 1, 4) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 6), Lückenschluss Volkacher Straße – Thüngersheimer Straße - Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3) und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen Aussichtspunkte - Reutles: Nördlich Mespelbrunner Straße (an der Stadtgrenze) - Reutles: Reutleser Straße (St. Felicitas Kapelle) - Großgründlach: Verlängerung Volkacher Straße zur B4 (Wäldchen mit Teich) - Großgründlach: Östlicher Ortsrand im Bereich Schlottareuthgraben LRE 3 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof Nord: „Rund um den Lerchenbühl“, Bestandswege und Lückenschluss am Ziehgraben - Thematischer Weg (Lückenschluss) zum Aussichtspunkt Sooswiesen - Verbindungen auf Bestandswegen zum Rundweg „Von Spielplatz zu Spielplatz“ (LRE 2) und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen Aussichtspunkte - Neunhof: nördlich Untere Dorfstraße (an den Regenrückhaltebecken); östlich Kreuzäckerstraße (an der Stadtgrenze); Sooswiesen (Beobachtungskanzel) Wasserplätze - Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben) - Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Behindertenzentrum) Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 211 290 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 02 | Rundwege mit Einrichtungen Lokalisierung LRE 4 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Hallerschloss“ (auch LRE 1, 2) - Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße – Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 1) Aussichtspunkte - Kleingründlach: Obermühlweg (Schwemmweiher) und Mühlweiher - Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee) Wasserplätze - Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee) LRE 6 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestandswege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 2); Lückenschluss Hans-Fellner Straße – Himmelreich LRE 7 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen (auch LRE 8) - Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“, Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 8) - Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege (auch LRE 8) Aussichtspunkte - Boxdorf: Am Weiher - Kraftshof: Am Irrhain LRE 8+9 Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen (auch LRE 7) - Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“, Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 7) - Thematischer Rundweg Boxdorf Süd: „Rund um die Tongrube“, Bestandswege und Lückenschluss an der Tongrube - Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege (auch LRE 7) - Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3) - Verbindung auf Bestandswegen zum Kraftshofer Forst (Soosweg, Grenzweg) Aussichtspunkte - Boxdorf: An der Lehmgrube und Am Boxwald Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft - unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen, Umsetzungspartner bei zu kombinieren mit E01: Auffindbarkeit / Zugänge den Rundwegen bzw. Begleitbroschüren ist der VGN / Touristikabteilung E03: Umweltbildung Eignung Ökokonto nicht geeignet 212 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 291 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 03 | Umweltbildung Bereich Wegenetz im Untersuchungsgebiet Aussichtspunkte / Wasserplätze / Spielplatz „Die Sandhummeln“ in Reutles Ziel Ermöglichen von Naturerfahrung in den Bereichen Historische Kulturlandschaft, Sandlandschaften, Auenlandschaften und Wiesenlandschaften. Vermittlung der naturschutzfachlichen Bedeutung und Vielgestaltigkeit der Auenlandschaft und deren Zusammenspiel mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Neuanlage eines Kinderspielplatzes mit dem Thema Sandlebensräume „Die Sandhummeln“. In Reutles besteht Bedarf für einen wohnungsnah erreichbaren Spielplatz. In der Konzeption des Spielplatzes wäre die räumliche Nähe zu wertvollen Sandlebensräumen zu berücksichtigen und in der Gestaltung des Spielplatzes aktiv einzubringen: - Entwicklung eines Spielplatzes unter dem Motto Sandlebensräume. Entsprechend dem Motto erfolgen die Gestaltung der Anlage und die Ausgestaltung der Spielgeräte - Aufweitung der Örtlichkeit zu einem Ausgangs- und Zielpunkt für „Expeditionen in die Auenlandschaft Gründlachtal“, ggf. Ausstattung mit Aufenthalts- / Schutzraum - Verbinden mit weiteren Örtlichkeiten, die unmittelbare Naturerfahrung und Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen ermöglichen, wie z.B. die Zugänge zum Wasser (Wasserplätze), Biberburg, Kräuter und Gemüsegärten, landwirtschaftliche Betriebe, etc. - Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt Nürnberg und des Landschaftspflegeverbandes. Herstellen von Vernetzungen zur Umweltstation Nürnberg Die Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen ist nicht an den Standort Reutles gebunden. Aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs und dem Vorhandensein einer städtischen Fläche nördlich Reutleser Straße im Umfeld des Skaterplatzes erscheinen hier die Voraussetzungen günstig. Naturerlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen für das Gesamtgebiet (siehe E02 Wege und Einrichtungen) - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 Naturerfahrung Wiesenlandschaften - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze, Aussichtspunkt E01) LRE 2 Naturerfahrung Sandlandschaften LRE 3 Naturerfahrung Auenlandschaft - Reutles: Neuer Kinderspielplatz „Die Sandhummeln“ am Reutleser Weg - Neunhof: Sooswiesen - Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben) - Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Abschlagsbauwerk Mühlbach) LRE 4 Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft - Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee Hallerschloss – Irrgarten) Naturerfahrung Auenlandschaft - Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee) LRE 8+9 Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft - Kraftshof: Irrhain Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 213 292 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 03 | Umweltbildung Umsetzung Sofort und dauerhaft, möglicher Umsetzungspartner Umweltstation Nürnberg (zeitlicher Rahmen) zu kombinieren mit E02: Wege / Einrichtungen Eignung Ökokonto nicht geeignet 214 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 293 Maßnahmenkatalog Maßnahmen E - Erholung E 04 | Ordnungsmaßnahmen Bereich Gesamtes Projektgebiet Ziel Lösung / Einschränkung Hundeproblematik: Beunruhigung / Störung Brutvögel, Lebensmittelproduktion, Nutzerkonflikte Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Biotopschutz Eisvogel Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Besucherlenkung - Hinweisschilder (Hunde bitte Anleinen, Hinweis auf Artenschutz) - Kottütenspender + Sammler an wichtigen Punkten (regelmäßige Leerung durch SÖR) - Flyer zur Hundeproblematik an frequentierten Orten (Hofläden, Märkte) Einrichten eines öffentlichen Hundeauslaufplatzes - Parkmöglichkeiten für PKW anbieten - Zäunung - Infoschilder Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO – HVO) - Leinenzwang in der Flur - Kontrolle und Durchsetzung des Ordnungsrechtes Grunderwerb Ggf. für Hundeauslaufplatz erforderlich Lokalisierung LRE 1 Hundeauslaufplatz - An der Ausfahrt A73-Eltersdorf, zwischen Bahnlinie und Kleingründlacher Straße LRE 2 Hundeauslaufplatz - Am Skaterplatz Reutleser Straße, Parkmöglichkeiten an der Ausfahrt der B4-Reutles unterbinden LRE 3 Hundeauslaufplatz - Würzburger Straße „Am Himmelreich“ gegenüber Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft – unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen zu kombinieren mit E02: Wege / Einrichtungen Eignung Ökokonto nicht geeignet Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 215 294 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 01 | Charta Auenlandschaft Bereich Gesamtes Projektgebiet Ziel Stärkung Identität / Image Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Amphibien Artenschutz Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Beschreibung der Verständigung auf eine Zielvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und Einwohnern und Bürger- Aktivitäten vereinen sowie den örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretung auf ein Leitbild der Region, auf ein Rahmenprogramm, das den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien enthält und gemeinsame Entwicklungsziele dokumentiert. Förmliche Unterzeichnung und Veröffentlichung der Charta der Charta innerhalb eines festlichen Rahmens. Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 - 9 Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit IK02: Fotobuch Gesamtes Projektgebiet IK03: Gestaltungsleitfaden Eignung Ökokonto nicht geeignet 216 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 295 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 02 | Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal Bereich Gesamtes Projektgebiet Ziel Stärkung Identität der Bevölkerung / Beförderung Image des Berufsstandes Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Amphibien Artenschutz Kultur / Identität Erholung Libellen Fledermäuse Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die Landwirte im nördlichen Knoblauchsland“. - Entwicklung eines „Drehbuchs“ zu den Zielen und erwarteten Aussagen des Fotobuchs. Möglicher Ansatz wäre, dass künstlerisch hochwertige Portraits der in der Landwirtschaft agierenden Menschen den Ausgangspunkt des Fotobuches darstellen. Daneben sollten die Highlights der Kulturlandschaft im Fokus stehen. - Auswahl geeigneter Fotographen / Journalisten zur Recherche Hintergründe und Führung von Interviews - Druck / Veröffentlichung Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 - 9 Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit --- Eignung Ökokonto nicht geeignet Gesamtes Projektgebiet Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 217 296 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 03 | Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten Bereich Boxdorf, Großgründlach, Kleingründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof Ziel Erhalt des dörflichen Charakters durch Gestaltung der Dorfmitten und angemessene Innenentwicklung. Ziel einer ortstypischen Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen im Ortskern. Erhalt der historischen Ortsränder und Ausgestaltung der neuen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Oberflächengewässer Eisvogel Biotopschutz Amphibien Artenschutz Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Erstellung eines Gestaltungsleitfadens für die ortstypische Gestaltung von vorhandenen und neuen Ortsrändern sowie für die Ortsmitten. - Erarbeitung von Gestaltungsempfehlungen mit Best-Practice Beispielen für die Sanierung und Gestaltung von Straßenräumen, ortstypischer Gebäude und Freiflächen im Ortskern als Beratungsgrundlage - Empfehlungen zur Gestaltung der Ortsränder und Übergangsbereichen in die Landschaft mit Best-Practice Beispielen - Herausarbeitung der lokalen Bautradition und Darstellung typischer historischer Elemente im Verbund mit neuen Materialien als Grundlage für eine mögliche Förderung, ggf. abhängig von einer Gestaltungssatzung Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 Kleingründlach LRE 2 Reutles, Großgründlach LRE 3 Neunhof LRE 4 Kleingründlach LRE 5 Großgründlach LRE 6 Großgründlach LRE 7 Boxdorf, Kraftshof LRE 8+9 Boxdorf, Kraftshof, Neunhof Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit IK01: Charta Auenlandschaft Gründlachtal IK 04: Straßenraumgestaltung AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen AB14: Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen Eignung Ökokonto nicht geeignet 218 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 297 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 04 | Straßenraumgestaltung Bereich Großgründlach, Reutles, Kraftshof, Neunhof Ziel Gestaltung des Straßenraumes, Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Artenschutz Amphibien Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse In den historischen Kernbereichen ist es aufgrund der hohen Einzelwertigkeit der Gebäude erforderlich, das Erscheinungsbild des Umfeldes gestalterisch aufzuwerten, sodass ein harmonischer, dem Ort angemessener Gesamteindruck entsteht und das Dorf insgesamt an Charakter und Lebensqualität gewinnt Einleitung eines Beteiligungsprozesses oder Durchführung von Einzelmaßnahmen Neunhof: - Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung der Verkehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität - Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen Gebäuden und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Straßenbegrünung, Reduzierung parkender Autos - Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung, Straßenbegrünung Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 2 Großgründlach Mündungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße ist platzartig aufgeweitet. Hier befinden sich die Buswartezonen. Der Mühlbach ist durch die Hauptstraße unterbrochen: - Verbesserung der Erfahrbarkeit des Gewässers durch Herstellen einer durchgängigen Wegeverbindung in Ost- und Westrichtung - Platzgestaltung und Aufwertung der Wartebereiche mit Fahrradparkplätzen unter Einbezug des Mühlbachs Reutles Reutleser Straße von Kleingründlach / Gemündener Weg bis Ortsende Reutles-Nord - Niveaugleiche Ausgestaltung von Fahrbahn und Gehweg - Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung - Sitzplatz- und Umfeldgestaltung an der St. Felicitas-Kapelle (siehe E02) LRE 8+9 Neunhof - Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung der Verkehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität - Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen Gebäuden und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Begrünung, Reduzierung parkender Autos Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 219 298 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 04 | Straßenraumgestaltung Umsetzung Sofort und dauerhaft (zeitlicher Rahmen) zu kombinieren mit IK03: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten Eignung Ökokonto nicht geeignet 220 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 299 Maßnahmenkatalog Maßnahmen IK - Identität und Kulturlandschaft IK 05 | Historische Kulturlandschaft Bereich Zwischen Kleingründlach und Großgründlach und Dreieck Neunhof – Irrhain – Kraftshof Ziel Freihalten und Bewahren der besonderen kulturhistorischen Landschaftsteile um das Hallerschloss und um das Sichtdreieck Kraftshof / Wehrkirche – Neunhof / Schloss – Irrhain. Positive Wirkung auf Boden Grundwasser Bodenbrüter Beschreibung der Aktivitäten Oberflächengewässer Klimaschutz / -anpassung Heckenbrüter Eisvogel Biotopschutz Amphibien Artenschutz Erholung Libellen Kultur / Identität Fledermäuse Kleingründlach – Großgründlach - Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Hallerschlosses - Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext Hallerschloss, Gedenkstätte, Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach, Abschlagsbauwerke) Neunhof - Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung Grunderwerb nicht erforderlich Lokalisierung LRE 1 Kleingründlach – Großgründlach LRE 2 Kleingründlach – Großgründlach LRE 4 Kleingründlach – Großgründlach LRE 7 Neunhof – Kraftshof – Irrhain LRE 8+9 Neunhof – Kraftshof – Irrhain Umsetzung (zeitlicher Rahmen) Sofort und dauerhaft zu kombinieren mit --- Eignung Ökokonto nicht geeignet Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 221 300 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Zusammenschau MASSNAHMENKULISSEN MIT ZUGEORDNETEN MASSNAHMEN Nachfolgend ist die für die Auenlandschaft Gründlachtal wesentlichen Ziele, die hierfür ermittelten Ziel- bzw. Maßnahmenkulissen sowie die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt: Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge Nachhaltige Nutzung Ziel- / Maßnahmenkulisse Maßnahme / Maßnahmenblatt - Bodenschutz bei Extensive Wiesen und Weiden AB01, AB04, AB05 Starkregen und Marginale sandige Standorte AB02 Hochwasser Wasserbeeinflusste Standorte AB03, AB15 Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen AB06, AB08 - Minimierung von Einträgen ins Gewässer - Lebensraumangebot für Pflanzen und und Hochstaudenfluren Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwick- AB09, AB10, AB11 lung Gehölze, Hecken und Baumreihen AB12, AB13, AB14 Lebensqualität in der Ziel- / Maßnahmenkulisse Maßnahme / Maßnahmenblatt Stadt Erlebnisräume und Umweltbildung E02, E03 - Raum für Land- Tiere Erholung Thematische Rundwege E02 schaftserleben und Radrouten E02 Naherholung für die Zugänge in die Landschaft E01 Bewohner Ordnungsmaßnahmen E04 - Raum für Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche Identität und Kulturlandschaft - Stärkung der Ziel- / Maßnahmenkulisse Maßnahme / Maßnahmenblatt Identität und des Charta Auenlandschaft Gründlachtal IK01 kulturellen Erbes Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal IK02 - Fortbestand des Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten IK03 Straßenraumgestaltung IK04 Historische Kulturlandschaft IK05 Freilandgemüseanbaus 222 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 301 Maßnahmenkatalog Zusammenschau MASSNAHMENVORSCHLÄGE ARTENSCHUTZ GEMÄSS DER LANDSCHAFTSRAUMEINHEITEN In den Tabellen Seite 226 ff. sind die Maßnahmenvorschläge zum Artschutz für planungsrelevante Artengruppen den Landschaftsraumeinheiten 1 bis 9 zugeordnet zusammengefasst. Soweit erforderlich sind in einzelnen Fällen spezifische Arten ergänzend benannt. Die Artenschutzmaßnahmen sollten einen Fokus auf die in der nachfolgenden Karten dargestellten Kulissen haben. Die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete der Bodenbrüter basiert auf den potenziellen Lebensräumen gem. Kartierung ifanos 2013/2015, die außerhalb der durch Kulissenwirkung eingeschränkten Bereiche (150 m) liegen und eigenen Beobachtungen 2017/ 2018. Räume, in denen ein ausgeprägtes Meideverhalten zu erwarten ist, wurden als suboptimale Brutlebensräume gesondert gekennzeichnet. Für die Fledermäuse und Heckenbrüter liegen keine gesonderten Kartierungen vor. Deswegen basiert die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete, die potenziell geeignete Lebensräume darstellen, auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme von Gebüschen und offenen, gehölzreichen Strukturen und Waldrändern und eigenen Feldbeobachtungen. Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 223 302 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Für die Libellen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme: - Fließgewässerabschnitte mit arten- und individuenreichen Beständen und guten Strukturen; dazu Bereiche mit seltenen Arten wie der gebänderten Heidelibelle; - Stillgewässer: Fischweiher mit Verlandungsstrukturen und arten- und individuenreichen Vorkommen, vom LPV oder privat angelegte temporäre Stillgewässer / Flutmulden; - Fischteiche mit individuen- und artenarmen Beständen wurden nicht aufgenommen (Neunhofer Weiher); - als Aufwertungsbereiche wurde die übrigen Still- und Fließgewässer gekennzeichnet Die zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Amphibienkartierung sind sehr lückenhaft und für eine differenzierte Kulissenentwicklung nicht brauchbar. Generell sind aber alle Gewässer und angrenzende Feuchtbereiche und Wälder Zielkulisse für Maßnahmen. Für die Abgrenzung der Schwerpunkträume der Amphibien wurden alle Stillgewässer und angrenzende Feuchtlebensräume herangezogen. Besonders zu erwähnen sind die in 2017-19 angelegten ephemeren Tümpel gute Amphibien/ Molch-Habitate (Beobachtung von Teich und/oder Bergmolch in 2018). Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen 224 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 303 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Für die Artengruppen der Magerrasen, Feucht und Naßwiesen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahmen: - Vorkommen von Magerrasen mit Sand-Grasnelke (Armeria elongata), Berg-Sandglöckchen (Jasione montana) und Raublättriger Schaf-Schwingel (Festuca brevipila) und anderen Arten der Sandgrasheiden - Vorkommen von zusammenhängenden Feucht- und Naßwiesen (teilweise auch Kleinröhricht) mit Vorkommen von zahlreichen Binsen und Seggen (östlich Neunhof auch Floh-Segge (Carex pulicaris). Die Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi) und manchmal auch der Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) sind für feuchtere Wiesen typisch. Die vorkommenden Pflanzen haben einen hohen Wasserbedarf, und/oder tolerieren eine gewisse Sauerstoffarmut im Boden. Die Böden sind meist Gleye, Pseudogleye und verwandte Auenböden. Eine Nutzung durch 1- bis 2 schürige Mahd ist essentiell. Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 225 304 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Bodenbrüter Generelle Aussage LRE 1 LRE 2 LRE 3 in den Maßnahmenblättern Die Wiesenlandschaft Die sandige Landschaft Die vernetzte Auenlandschaft - AB01: Extensive - AB01/V25/26: Exten- - AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26: sivierung / Brachen sivierung / Brachen Extensivierung / - AB02: extensive Braunkehlchen Braunkehlchen Brachen Braunkehl- Sandstandorte - AB01/V17/18: - AB01/02/V17/18: - AB03: Umwandlung Extensivierung Extensivierung Wiese Acker in Grünland Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: Feldlerche / Kiebitz - AB01/02/V24: chen - AB01/03/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz Habitatoptimierung Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- Rebhuhn, Wiesen- Habitatoptimierung schafstelze Rebhuhn, Wiesen- schafstelze - tAB02/V25/26: - AB01/03/V24: schafstelze Extensivierung / Brachen Schwarzkehlchen Heckenbrüter - AB01: Extensive - AB14/V5/6: Wiese - AB12: Neuanlage - AB12/V4/5/6: - AB12/14/V4/5/6: Optimierung Anlage und Optimie- Anlage und Optimie- Nistgelegenheiten rung von Nisthab- rung von Nisthab- von Gehölzen itaten, Nistkästen itaten, Nistkästen - AB13: Erhalt und und geeigneten und geeigneten Strukturen Strukturen - AB12/13/V7: - AB12/13/V7: Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen Entwicklung und Entwicklung und - AB14: Erhalt Optimierung von Optimierung von und Anlage von baumbestandenem baumbestandenem Streuobstbeständen Offenland Offenland = V7 Optimierung von baumbestandenem Offenland Eisvogel - AB09: Ökologische --- --- - AB09/V14/15: Grabenpflege und Schaffung und Gewässerentwick- Optimierung von lung Brutstatten für den Eisvogel 226 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 305 Maßnahmenkatalog Zusammenschau LRE 4 LRE 5 LRE 6 LRE 7 LRE 8 + 9 Die Parklandschaft Die zerschnittene Landschaft Die innerörtliche Aue Die Bachaue Die Gartenlandschaft - AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26: - AB01/V25/26: Exten- - AB01/03/V25/26: - AB01/03/V25/26: sivierung / Brachen Extensivierung / sivierung / Brachen Extensivierung / Extensivierung / Braunkehlchen Brachen Braunkehl- Braunkehlchen Brachen Braunkehl- Brachen Braunkehl- - AB01/V17/18: Extensivierung chen Extensivierung Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: Habitatoptimierung - AB01/V17/18: - AB01/02/03/V17/18: Feldlerche / Kiebitz Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: - AB01/02/03/V24: Habitatoptimierung chen - AB01/03/V17/18: chen - AB/01/02/03/ Extensivierung V17/18: Extensivie- Feldlerche / Kiebitz rung Feldlerche / - AB01/03/V24: Kiebitz Rebhuhn, Wiesen- Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- Habitatoptimierung - AB/01/02/03/V24: schafstelze Rebhuhn, Wiesen- schafstelze Rebhuhn, Wiesen- Habitatoptimierung schafstelze Rebhuhn, Wiesen- schafstelze - AB02/03/V25/26: schafstelze Extensivierung / - AB02/03/V25/26: Brachen Schwarz- Extensivierung / kehlchen Brachen Schwarzkehlchen --- - AB12/V4/5/6: Anlage --- - AB12/14/V4/5/6: Anlage und Optimie- und Optimierung von Nisthabitaten, rung von Nisthab- von Nisthabitaten, Nistkästen und itaten, Nistkästen Nistkästen und geeigneten Struk- und geeigneten geeigneten Struk- turen Strukturen turen - AB12/13/V7: - AB09/V14/15: --- - AB12/V4/5/6: Anlage und Optimierung - AB12/13/V7: - AB12/13/V7: Entwicklung und Entwicklung und Entwicklung und Optimierung von Optimierung von Optimierung von baumbestandenem baumbestandenem baumbestandenem Offenland Offenland Offenland - AB09/V14/15: - AB09/V14/15: Schaffung und Schaffung und Schaffung und Optimierung von Optimierung von Optimierung von Brutstatten für den Brutstatten für den Brutstatten für den Eisvogel Eisvogel Eisvogel --- Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 227 306 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Andere Vogelarten Generelle Aussage LRE 1 LRE 2 in den Maßnahmen- Die Wiesenland- Die sandige Land- Die vernetzte blättern schaft schaft Auenlandschaft - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V6: Nistkästen - AB06/V18: Anlage - AB13/V8/19: - AB13/V8/19: - AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Nutzungsverzicht in Nutzungsverzicht in Seggenrieden und Gehölzbeständen Gehölzbeständen Röhrichtkomplexen LRE 3 von Hochstaudenfluren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung - AB13: Erhalt und Schilfröhrichte – Förderung von Teichrohrsänger, Biotop- und Höhlen- Blaukehlchen, bäumen Blässhuhn, Rohrammer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen Amphibien (jeweils im Umgriff geeigneter Laichgewässer) - AB01: Extensive Wiese (Feucht) - AB02: extensive Sandstandorte - AB03: Umwandlung Acker in Grünland - AB05: Beweidung - AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen - AB08: Uferstreifen - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung - AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern - AB11: Anlage ephemerer Gewässer entspricht A1 - AB01/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch 228 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 307 - AB01/A7: Extensivierung (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB02/AB11/A6: Anlage vegetationsarmer Flächen Kreuzkröte - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB01/03/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB06/10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/11/A1: Anlage von Stillgewässern - AB11/A2: Anlage von Gesteinschüttungen und Totholzhaufen - AB11/A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte Maßnahmenkatalog Zusammenschau LRE 4 LRE 5 LRE 6 LRE 7 LRE 8 + 9 Die Parklandschaft Die zerschnittene Die innerörtliche Aue Die Bachaue Die Gartenlandschaft - AB06/V18: Anlage - AB06/V18: Anlage - AB13/V6: Nistkästen Landschaft - AB06/V18: Anlage - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- von Hochstaudenflu- von Hochstaudenflu- von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl - AB06/V27: - AB06/V27: - AB06/V27: - AB06/V27: Eigenentwicklung Eigenentwicklung Eigenentwicklung Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Schilfröhrichte – Schilfröhrichte – Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Teichrohrsänger, Teichrohrsänger, Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blaukehlchen, Blaukehlchen, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- Blässhuhn, Rohram- Blässhuhn, Rohram- Blässhuhn, Rohram- mer mer mer Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: - AB13/V8/19: - AB13/V8/19: - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Nutzungsverzicht in Nutzungsverzicht in Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen Gehölzbeständen Gehölzbeständen Gehölzbeständen - AB01/A7: Extensivie- - AB01/03/05/A7: Extensivierung rung (Kammmolch, (Kammmolch, KleiKleiner Wasserner Wasserfrosch, frosch, Laubfrosch) Laubfrosch) - AB06/10/A9/10: Anlage von Gehölzen - AB02/A11/A6: Anlage vegetatiund niedrigen onsarmer Flächen Sitzwarten für den für die Kreuzkröte Laubfrosch in Kombination mit - AB08/11/A1: Anlage AB09/A4: Wiedervon Stillgewässern herstellung der Über- AB11/A2: Anlage von schwemmungsdynaGesteinschüttungen mik in den Auebeund Totholzhaufen reichen (Kreuzkröte, - AB11/A6: Anlage von Gelbbauchunke) vegetationsarmen - AB05/A8: Nassweide Flächen für die in geeig. Bereichen Kreuzkröte - AB06/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/11/A1: Anlage von Stillgewässern - AB11/A2: Anlage von Gesteinschüttungen und Totholzhaufen - AB11/A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte - AB13/V8/19: - AB01/03/A7: - AB01/05/A7: Extensivierung Extensivierung (Kammmolch, Klei(Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, ner Wasserfrosch, Laubfrosch) Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide - AB06/A9/10: Anlage von Gehölzen und in geeigneten niedrigen Sitzwarten Bereichen für den Laubfrosch - AB06/A9/10: Anlage - AB08/A1: Anlage von von Gehölzen und Stillgewässern niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB01/03/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB02/A11/A6: Anlage vegetationsarmer Flächen Kreuzkröte - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 229 308 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Libellen Generelle Aussage LRE 1 LRE 2 in den Maßnahmen- Die Wiesenland- Die sandige Land- Die vernetzte blättern schaft schaft Auenlandschaft - AB06: Erhalt - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von und Pflege von Hochstaudenfluren, LRE 3 Stillgewässern Stillgewässern Stillgewässern - AB08/09/L2: - AB08/09/L2: - AB08/09/L1: Seggenrieden und Ausweisung von Ausweisung von Verbesserung der Röhrichtkomplexen Uferrandstreifen Uferrandstreifen Substratstruktur - AB08: Uferstreifen potenzieller Habitate - AB09: Ökologische der Grünen Keiljung- Grabenpflege und fer Gewässerentwick- - AB08/09/L2: lung Ausweisung von - AB10: Extensive Uferrandstreifen Bewirtschaftung von Stillgewässern - AB11: Anlage ephemerer Gewässer entspricht Fledermäuse - AB09: Ökologische - AB13/FM1/2/4: Grabenpflege und Fledermauskästen Gewässerentwick- und Baumhöhlen; lung Förderung von - AB12: Neuanlage - AB12/FM1: von Quartieren für Fledermauskästen die Wasserfleder- - AB13/FM1/2/4: Baumquartieren - AB09/FM9: Anlage Installation von Fledermauskästen maus in gewässernahen Bauwerken von Gehölzen und Baumhöhlen; entspricht FM6 und Förderung von Installation von FM11 Baumquartieren Fledermauskästen - AB13: Erhalt und - AB12/FM1: - AB13/FM1/2/4: Förderung von Fledermauskästen Biotop- und Höhlen- und Baumhöhlen; bäumen Förderung von Baumquartieren Mollusken - AB09: Ökologische --- --- - AB09/M2: Gründ- Grabenpflege und lach: Anpassung Gewässerentwick- von Unterhalts- und lung Pflegemaßnahmen, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln 230 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 309 Maßnahmenkatalog Zusammenschau LRE 4 LRE 5 LRE 6 LRE 7 LRE 8 + 9 Die Parklandschaft Die zerschnittene Die innerörtliche Aue Die Bachaue Die Gartenlandschaft Landschaft - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern Stillgewässern Stillgewässern Stillgewässern Stillgewässern - AB08/09/L1: - AB08/09/L2: - AB08/09/L1: - AB08/09/L1: - AB08/09/L2: Verbesserung der Ausweisung von Verbesserung der Verbesserung der Ausweisung von Substratstruktur Uferrandstreifen Substratstruktur Substratstruktur Uferrandstreifen potenzieller Habitate potenzieller Habitate potenzieller Habitate der Grünen Keiljung- der Grünen Keiljung- der Grünen Keiljung- fer fer - AB08/09/L2: fer - AB08/09/L2: - AB08/09/L2: Ausweisung von Ausweisung von Ausweisung von Uferrandstreifen Uferrandstreifen Uferrandstreifen - AB09/FM9: Anlage - AB09/FM9: Anlage - AB09/FM9: Anlage - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für von Quartieren für von Quartieren für von Quartieren für die Wasserfleder- die Wasserfleder- die Wasserfleder- die Wasserfleder- maus in gewässerna- maus in gewässerna- maus in gewässerna- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB13/FM1/2/4: hen Bauwerken - AB12/FM1: hen Bauwerken - AB13/FM1/2/4: - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: hen Bauwerken Fledermauskästen und Baumhöhlen; - AB12/FM1: Fledermauskästen Installation von Fledermauskästen Installation von Förderung von und Baumhöhlen; Fledermauskästen und Baumhöhlen; Fledermauskästen Baumquartieren Förderung von - AB13/FM1/2/4: Baumquartieren - AB09/M2: Gründ- Fledermauskästen --- Förderung von - AB13/FM1/2/4: Baumquartieren Fledermauskästen und Baumhöhlen; und Baumhöhlen; Förderung von Förderung von Baumquartieren Baumquartieren - AB09/M2: Gründ- lach: Anpassung lach: Anpassung von Unterhalts- und von Unterhalts- und Pflegemaßnahmen, Pflegemaßnahmen, Untersuchung des Untersuchung des Räumgutes auf Räumgutes auf Bachmuscheln Bachmuscheln --- --- Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 231 310 Maßnahmenkatalog Zusammenschau Pflanzen Generelle Aussage LRE 1 LRE 2 in den Maßnahmen- Die Wiesenland- Die sandige Land- Die vernetzte blättern schaft schaft Auenlandschaft - Erhalt der Halbtro- - Erhalt der Extensiv- Wiese (feucht & ckenrasen östlich und Feuchtwiesen sandig) und südlich Reutles: Östlich Neunhof / - AB01: Extensive --- - AB02: extensive - Beweidung, Sandstandorte 1-malige Mahd bei - AB03: Umwandlung Bedarf, mäßige LRE 3 Sooswiesen (Floh-Segge - Carex pulicaris) Acker in Grünland Störung. Arten: z.B. - AB05: Beweidung Sand-Grasnelke - Schafbeweidung: Armeria maritima Förderung von mage- ssp. elongata, ren und artenreichen BergSandglöckchen Säumen und Rainen - Jasione montana, Raublättrige Schaf-Schwingel Festuca brevipila) und weitere - Mehrung ist durch Erwerb von sandigen Äckern möglich (südöstlich Reutles) - Triftwege bei Schafbeweidung: Förderung von mageren und artenreichen Säumen und Rainen 232 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 311 - Triftwege bei Maßnahmenkatalog Zusammenschau LRE 4 LRE 5 LRE 6 LRE 7 LRE 8 + 9 Die Parklandschaft Die zerschnittene Die innerörtliche Aue Die Bachaue Die Gartenlandschaft Landschaft --- --- - Erhalt der Halbtro- --- - Erhalt des Magerra- ckenrasen zwischen sensaums am Ost- Mühlbach und rand der ehemaligen Gründlach: Beweidung, 1-malige Mahd Tongrube Boxdorf - Magerrasen des bei Bedarf, mäßige Spiel- / Festplatzes Störung. Arten: z.B. Schiestlstraße: Sand-Grasnelke - - Beweidung, 1-ma- Armeria maritima lige Mahd, mäßige ssp. elongata, Störung. Arten: z.B. Berg-Sandglöckchen Sand-Grasnelke - - Jasione montana, Armeria maritima Raublättrige ssp. elongata, Schaf-Schwingel - Berg-Sandglöckchen Festuca brevipila) - Jasione montana, und weitere Raublättrige Schaf-Schwingel Festuca brevipila) und weitere Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 233 312 313 Umsetzung 314 Umsetzung Strategie Ökokonto Strategie Ökokonto Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es u.a. zur Entwicklung des städtischen Ökokontos eine Strategie zu erarbeiten. Diese Strategie soll aufzeigen, wo innerhalb der Schwerpunktgebiete für die Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems, die gleichzeitig die prioritären Ausgleichskulissen im nördlichen Stadtgebiet darstellen, Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale liegen. Als Ausgleichskulisse wird das im Entwicklungskonzept nachfolgend vorgeschlagene erweiterte Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugrunde gelegt (siehe Kapitel Umsetzung | Strategie Ökokonto, S. 235). Diese erweiterte Kulisse beträgt ca. 455 ha. Gegenüber der Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg bedeutet dies eine Flächenmehrung von 27 ha. Innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes sind ca. 38 ha als Ökokontoflächen und Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen. Diese stehen für weitere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung, sodass als Suchkulisse für Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ökokontomaßnahmen 417 ha verbleiben. Von den 417 ha befinden sich ca. 38 ha (9 %) im Eigentum der Stadt Nürnberg und ca. 11 ha (3 %) im Eigentum sonstiger öffentlicher Institutionen. Der überwiegende Teil von ca. 368 Hektar (88 %) befindet sich in privatem Eigentum. Ziel der Stadt Nürnberg ist es, innerhalb der Kulisse des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft i.S. v. § 1a Abs. 3 BauGB auszuführen. Hierzu werden Maßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos durchgeführt. Zielmarge der Stadt Nürnberg ist es, ca. 10 ha Maßnahmenflächen im gesamten Stadtgebiet pro Jahr ins Ökokonto einzubuchen. Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg 236 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 315 Umsetzung Strategie Ökokonto POTENZIELL AUFWERTBARE FLÄCHEN Für das Ökokonto geeignet sind Flächen mit Vegetationstypen, die durch geeignete Maßnahmen um einen Faktor 0,2 (0,2 Wertpunkte je qm) aufgewertet werden können, wobei nach Durchführung von Maßnahmen der Mindestfaktor von 0,6 (0,6 Wertpunkte je qm) erreicht werden soll. Gemäß Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erfüllen im erweiterten Schwerpunktgebiet folgende Biotop- und Nutzungstypen diese Vorgaben (BNT mit Nrn. laut KebS (Anlage 2): 3.8 6.5 Naturferne Nadelholzforste (0,3) Begradigte und ausgebaute Fluss- und Bachabschnitte und naturferne Stillgewässer (0,3) 6.6 9.8 9.10 Ausgebaute Gräben (0,2) Intensive Wiesen (0,4) Intensive Weiden (0,3) 9.11 9.13 9.14 Ackerbrachen, mehrjährig (0,4) Intensive Äcker (0,3) Intensiver Erwerbsgartenbau / Gemüseanbau (0,2) Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftentwicklung und des Biotopverbundsystems Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 237 316 Umsetzung Strategie Ökokonto Von den Biotop- und Nutzungstypen sollten gemäß der Empfehlung des Entwicklungskonzeptes extensive Äcker (9.12) und unbewirtschaftete Feldraine (9.16) nicht für Ausgleichsmaßnahmen oder als Ökokontoflächen herangezogen werden, da es sich um Biotop- und Nutzungstypen handelt, die in der Gartenbaulandschaft eine hohe Bedeutung für die Biodiversität haben und als Zielbiotope für eine extensive Landwirtschaft dienen. Aspekt Eigentum Unter Anwendung der genannten Kriterien ergibt sich innerhalb der Suchkulisse im Gründlachtal ein Aufwertungspotenzial von 226 ha Fläche. Davon befinden sich 10 ha im Eigentum der Stadt Nürnberg und 216 ha in Privateigentum. Zur Deckung des zukünftigen Ausgleichsbedarfs müssen umfangreich private Flächen erworben werden. Betrachtet man die Biotop- und Nutzungstypen der potenziell aufwertbaren privaten Flächen, ist festzustellen, dass es sich bei 97 % der Flächen um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Davon sind wiederum 78 % (163 ha) Acker oder Erwerbsgartenbauflächen, der Rest intensiv genutzte Wiesen oder Weiden. Die Stadt Nürnberg führt Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos nur auf Flächen in städtischem Eigentum durch. Dies bedeutet, dass für Maßnahmen des Naturschutzes umfangreich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf einem aufgeheizten Bodenmarkt erworben werden müssen. Der Erwerb von Flächen für das Ökokonto trifft auf einen überhitzten Bodenmarkt. - Auf Grund der Flächenknappheit und der Nutzungskonkurrenz zwischen Ackerbau, Gemüsebau und dem Energiepflanzenanbau steigen die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen stetig. - Landwirtschaftliche Flächen sind auch auf Grund der aktuellen Zinspolitik grundsätzlich schwer zu erwerben. Aspekt agrarstrukturelle Belange Ein weiteres Kriterium, das bei der Auswahl geeigneter Flächen zu berücksichtigen ist, findet sich im §15 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin heißt es, dass „bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen“. Die Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gem. § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München, 16. Okt. 2014) erläutern, dass für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden diejenigen sind, die im regionalen Vergleich über dem Durchschnitt des jeweiligen Landkreise oder der kreisfreien Stadt liegen. Für das Stadtgebiet Nürnberg liegt der Durchschnittswert der Ackerzahl bei 40. 238 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 317 Umsetzung Strategie Ökokonto Überlagert man die potenziell aufwertbaren Flächen gem. Anlage 2 zur KebS innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes mit den Ackerzahlen ergibt sich, dass bei den privaten Flächen ca. 50 % mit Ackerzahlen über 40 als besonders geeignet für eine landwirtschaftliche Nutzung anzusehen sind. Diese Flächen liegen fast ausschließlich im östlichen Teil des SchwerDie landwirtschaftlichen Flächen nördlich Neunhof sind ein Schwerpunktgebiet für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen der Stadt und gleichzeitig aufgrund der Bonität der Böden für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet. punktgebietes. Hier besteht von Seiten der Stadt Nürnberg gleichzeitig ein sehr großes Interesse Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und für den Ressourcenschutz zu entwickeln. In der relativ hohen Bodengüte und der damit verbundenen landwirtschaftlichen Bedeutung besteht einer der Hauptkonflikte bei der Umsetzung des Ökokontos. DISKUSSION MÖGLICHER UMSETZUNGSINSTRUMENTE Flächenerwerb und Maßnahmendurchführung Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Ökokontomaßnahmen ergeben sich vor allem im Flächenerwerb und in der Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort. Die Stadt kann nur dort Flächen erwerben, wo Verkaufsbereitschaft besteht. Bedingt durch die mehr oder minder Zufälligkeit des Flächenerwerbs entsteht vor Ort oft der Eindruck der Beliebigkeit der Flächenauswahl. Von den Landwirten wird auch kritisiert, dass wertvolles Ackerland erworben wird, das für andere Landwirte durch Kauf oder Zupacht für die Produktion wertvoll sein könnte. Hier Für den Flächenerwerb zugunsten des Ökokontos ist eine klare Maßnahmenwäre eine bessere Abstimmung wünschenswert. Durch eine konzeption erforderlich auf die sich die räumliche Schwerpunktsetzung, wie im Entwicklungskonzept Landwirtschaft mit ihren Planungen einstellen kann. vorgeschlagen, und eine aktive Werbung um diese Flächen, könnte versucht werden, diese Konflikte zu entschärfen und Akzeptanz für die Zwänge der Stadt zu schaffen. Der Aufbau, die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung von Zielen ist beim Umweltamt angesiedelt. Die Maßnahmenplanung und der Vollzug (Umsetzung) der Ökokontomaßnahmen liegen beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg. Diese Arbeitsteilung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Hinsichtlich Grundstücksgeschäften wird seitens der Landwirtschaft angeregt, auch bei Flächen unter 1 ha Größe den Bauernverband zu beteiligen. Das Referat für Umwelt und Gesundheit prüft, ob hierfür eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann. Tauschflächen Eine Möglichkeit gezielt Flächen in den Schwerpunkträumen des Entwicklungskonzeptes zu generieren, ist der Tausch von Flächen. Die Stadt Nürnberg sollte verstärkt versuchen, Flächen, die sie an anderer Stelle im Knoblauchsland besitzt oder ankauft, Der Verzicht auf einen 1:1 Bodenwertausmit Flächen in den Schwerpunkträumen zu tauschen. Beim gleich kann die Tauschbereitschaft Flächentausch sollte ggf. auf einen 1 :1 Bodenwertausgleich erhöhen. verzichtet werden um das Tauschziel zu erreichen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 239 318 Umsetzung Strategie Ökokonto Kulisse Bestand Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Die Schwerpunktgebiete sind Teil der Zieldarstellungen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg zur Landschaftsentwicklung und zum Biotopverbundsystem. Basis der Abgrenzung der entsprechenden Gebiete waren Flächen mit rechtlichem Schutzstatus, ökologisch wertvolle Flächen (§30 BayNatSchG), Biotope, Gewässer, sowie ökologisch wertvolle Böden. Diese Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Innerhalb der Kulisse wurden im Entwicklungskonzept Maßnahmen erarbeitet, die für naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen und für das Ökokonto geeignet sind. Es handelt sich um die Maßnahmen - AB01 Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung, - AB02 Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte und - AB 03 Umwandlung von Acker zu Grünland / extensiven Acker auf grundwassernahen und / oder überschwemmten Standorten Überlagert man die aufwertbaren privaten Flächen mit den Maßnahmen zeigen sich räumliche Maßnahmenschwerpunkte: - im Bereich um Kleingründlach, - zwischen Großgründlach und der Erlanger Straße, - rund um den Lerchenbühl und im Bereich der Herbstwiesen - sowie nördlich des Irrhains Es sollte versucht werden, bevorzugt in diesen Bereichen Flächen für das Ökokonto und den naturschutzfachlichen Ausgleich zu generieren und Maßnahmen umzusetzen. So können über das Ökokonto die Ziele des Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden. 240 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 319 Umsetzung Strategie Ökokonto Erweiterung Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Das Entwicklungskonzept definiert über die Konflikt- und Potenzialanalyse abgeleitete naturschutzfachliche Maßnahmen (AB01 bis AB11). Diese decken sich inhaltlich mit den Zielsetzungen des städtischen Ökokontos und dessen fachlicher und rechtlicher Grundlage (Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (BauGB) (KostenerstattungsbetragsS - KostenErstS mit Anlagen). Aus der räumlichen Konzentration der Maßnahmen im Entwicklungskonzept bestätigt sich zum einen die von der Stadt Nürnberg im Rahmen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan definierte Abgrenzung der Schwerpunktegebiete. Zum anderen ergibt sich eine weitere räumliche Konzentration nordöstlich von Kraftshof zwischen Soosweg und Irrhain für das Gesamtkonzept bedeutsamer Bereiche, die außerhalb dieser Schwerpunktgebiete liegen. Diese umfassen ca. 27 Hektar. Die Bedeutung dieser Flächen begründet sich: - In der regelmäßigen Überschwemmung - In der Sensibilität der Standorte aufgrund eines geringen Grundwasserflurabstandes - In dem sehr hohen Vorkommen an Bodenbrüter (Feldlerche, Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Kiebitz) Es wird vorgeschlagen, diese Bereiche bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in die Kulisse „Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 241 320 Umsetzung Strategie Ökokonto Biotopverbundsystems“ aufzunehmen. Maßnahmenbewertung Die Bewertung der Maßnahmen richtet sich in Nürnberg bei Vorhaben nach Baugesetzbuch nach der Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg. Als Vorgabe für Ausgleichsmaßnahmen gilt, dass eine Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von 0,6 Wertpunkten je qm und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2 Wertpunkte je qm erreichen soll. Dies bedeutet, dass Maßnahmen wie die Umwandlung einer intensiven Gemüseanbaufläche mit dem Faktor 0,2 in einen extensiven Ökolandbauacker mit Bewirtschaftung als ökologischer Landbau (0,4 Wertpunkte je qm) oder in eine extensive Schafweide (0,5 Wertpunkte je qm) nicht anrechenbar ist, obwohl eine deutliche Aufwertungsspanne vorliegt. In Baden-Württemberg (BW), Nordrhein-Westfalen (NRW) oder auch in Hessen sind z.B. Maßnahmen zur Extensivierung von Acker und Grünland in den entsprechenden Verordnungen zur Eingriffsregelung vorgesehen. Die Bayerische Kompensationsverordnung sieht ebenfalls Maßnahmen zur Extensivierung von Ackerfläche als Ausgleichsmaßnahmen vor. Quellen: Baden-Württemberg Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Landesanstalt für Umweltschutz, 2005 (Biotoptypenbewertung Baden-Württemberg Bewertungstabelle Planungsmodul Nutzungsextensivierung von Ackerflächen) Nordrhein-Westfalen Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, LANUV 2008 Hessen Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV): §2 (2): „Kompensationsmaßnahmen können insbesondere auch sein: Maßnahmen zur Aufwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen“. Zwar erbringen die Extensivierungsmaßnahmen keine hohen Wertpunkte, können aber im Einzelfall dazu dienen Maßnahmen auf einer, z.B. für den Bodenschutz wichtigen Fläche umzusetzen, ohne die ackerbauliche Nutzung grundsätzlich aufzugeben. Natur- und Artenschutzmaßnahmen Entsprechend der Anlage 2 der KebS der Stadt Nürnberg kann für kombinierte Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten je m² angerechnet werden. Nachdem immer weniger Flächen für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, sollte bei jeder Planung zum naturschutzfachlichen Ausgleich geprüft werden, ob auf gleicher Fläche Maßnahmen zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind und der Bonus gewährt werden kann. Hinweise auf geeignete Flächen und Bei jeder Planung einer naturschutzfachMaßnahmen liefert das vorliegende Entwicklungskonzept, das lichen Ausgleichsfläche sollte geprüft werden, ob diese mit artenschutzrechtgesamtstädtisches Artenschutzkonzept der Stadt Nürnberg (in lichen Maßnahmen im Sinne einer Bearbeitung) sowie das Modellprojekt zu PIK-Maßnahmen der multifunktionalen Nutzung gekoppelt werden können. Regierung von Mittelfranken. 242 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 321 Umsetzung Strategie Ökokonto Vertragliche Regelungen Die Umsetzung des Ökokontos erfolgt ausschließlich auf stadteigenen Flächen. Der Erwerb von Flächen stellt oft ein sehr großes Hindernis für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dar. Aus den Bürgerspaziergängen und aus den Gesprächen mit den Landwirten wurde deutlich, dass Flächeneigentümer ihre Flächen oft nicht veräußern wollen, aber mit vertragRegelungen, die es den Eigentümern erlauben ihre Flächen zu behalten, könnten die Bereitschaft zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen steigern. lichen Regelungen evtl. einverstanden wären. Bei privaten Investoren sind vertragliche Regelungen üblich. In Wallersdorf / Niederbayern wurden z.B. über 20 ha Ausgleichsmaßnahmen für einen Bebauungsplan über privatrechtliche und städtebauliche Verträge gesichert. Wechselnde Flächen Im Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist in § 31 Abs. 2 geregelt, dass „zu den in § 15 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Maßnahmen auf wechselnden Flächen in einer hierfür zuvor festgelegten Flächenkulisse gehören. Eine Referenzfläche ist im Grundbuch zu sichern. Beim Wechsel der Flächen darf die für die Kompensation festgesetzte Gesamtfläche nicht unterschritten werden; die festgelegte Funktion ist beizubehalten“. Die Integration von Ausgleichsmaßnahmen in die Produktionsabläufe wie bei den bereits standardmäßig durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen könnte eine Möglichkeit sein PIK-Maßnahmen zum Artenschutz könnte ein Anreiz für Landwirte zur Mitarbeit zu gewinnen. Landwirte zur Beteiligung an Naturschutzmaßnahmen sein. Einrichten eines Ausgleichsfonds Nachdem sich insbesondere die Flächenbeschaffung (Ankauf von Flächen) für naturschutzfachliche Maßnahmen als eines der größten Hindernisse und als konfliktträchtig herausgestellt hat, sollten Instrumente entwickelt werden, die es erlauben, auch auf privaten Flächen naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft umzusetzen. Zur Unterstützung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf wechselnden, nicht stadteigenen Flächen könnte ein „Ausgleichsfonds“ ein geeignetes Mittel sein. Herbei wird von der Stadt Nürnberg ein zweckgebundener Fond verwaltet, der sich u.a. aus Ersatzgeldern der Eingriffsverursacher speist und dessen Mittel zweckgebunden zur Umsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt werden. Mit dem jeweiligen Flächeneigentümer werden die Art der Maßnahme, die bereitzustellenden Flächen und die dauerhafte Pflege vertraglich vereinbart. Aus dem Fonds werden die Anlage und die Pflege der Maßnahmen sowie ggf. Ertragsausfälle finanziert. Zur Absicherung der Maßnahme ist eine Referenzfläche im Grundbuch zu sichern. Die genaue Ausformulierung und Prüfung der Machbarkeit eines solchen Fonds ist Aufgabe weiterer Schritte. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 243 322 Umsetzung Strategie Ökokonto PIK-Maßnahmen Im Rahmen von baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet sind Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten zu erwarten. Für einige Tierarten wie z.B. Brutvögel kann der erforderliche Ausgleich in Form sog. PIK-Maßnahmen durchgeführt werden. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal werden Kulissen mit Eignung für PIK-Maßnahmen definiert und abgegrenzt (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog, S.217). Die PIK-Maßnahmen sind ein erprobtes Mittel und Instrument zur Umsetzung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Umweltbehörden werden geeignet Maßnahmen entwickelt, verortet und umgesetzt. Die Maßnahmen können nach den Bedürfnissen des Flächennutzers in den Betriebsablauf und die Flächenbewirtschaftung individuell integriert werden. Auf das Erfordernis einer engen Abstimmung mit den Überlegungen zum Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken zu PIK-Maßnahmen wird hingewiesen. Grünland Die überwiegende Mehrzahl von bereits ausgeführten Maßnahmen zum Ökokonto erfolgte in Form von Extensivierungsmaßnahmen durch Umwandlung von Acker in Grünland. Nachdem im Gründlachtal die Großnutzer von Grünland wie z.B. Milchbauern fehlen, müssen Die Mehrung von Grünland als Konzepte zur Grünlandverwertung wie Beweidungskonzepte entwickelt werden Entwicklungsziel erfordert realistische um auch die Verwertungs-(Entsorgungs)kosten für die Stadt Nürnberg dauerund bezahlbare Konzepte zur sinnvollen Verwertung. haft gering zu halten. 244 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 323 Umsetzung 5-Punkte-Programm Landwirtschaft 5-Punkte-Programm Landwirtschaft Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal bemüht sich um eine ökologische und ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtals und dessen Umgebung. Hierzu werden im Entwicklungskonzept Ziele und Maßnahmen benannt. Eine Mehrzahl der Maßnahmen ist in ihrer erfolgreichen Umsetzung weiterhin auf landwirtschaftliche Nutzung angewiesen. Primäres Ziel ist die kooperative Umsetzung des Entwicklungskonzeptes mit der Landwirtschaft, um den Charakter und die Identität des Knoblauchslandes zu bewahren. Bei den Höfen im Knoblauchsland und im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um familiengeführte, gartenbauliche Betriebe. Aufgrund der fast ausschließlichen Ausrichtung als Gemüseproduzenten, die auf kleinen Flächen und engem Raum produzieren müssen, gestaltet sich vor allem die Integration betriebsferner bzw. flächenbeanspruchender Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes, wie z.B. Umwandlung von Acker zu Grünland oder die Anlage von Uferstreifen bzw. Gehölzen schwierig. Allen Beteiligten ist daran gelegen, für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ein kooperatives Modell zu entwickeln, das einerseits die für die Gesamtstadt wichtigen ökologischen Funktionen befördert und andererseits die Identität des Knoblauchslandes mit den bäuerlichen Betrieben und kleinteiligen Strukturen erhält. Fortbestand des Freiland-Gemüsebaus Grundlage für eine integrierte Entwicklung des Knoblauchslandes ist der Fortbestand des Freiland-Gemüseanbaues in seiner kleinteiligen Struktur. Dieser historisch gewachsene, traditionelle Gemüseanbau ist in hohem Maße identitätsstiftend und wichtig für die Habitatdiversität, die Bodenbrüter, das Landschaftsbild, die Direktvermarktung und nicht zuletzt für die Naherholung („Wir haben ländliche Natur in unserer Stadt“) Nachhaltige gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzung Maßnahmen müssen dazu beitragen die landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung zu erhalten, zu sichern und weiterhin attraktiv zu gestalten. Dies bedeutet auch, dass Ressourcenschutz ein zentraler Bestandteil der wirtschaftenden Betriebe sein muss um auch langfristig die Produktionsfunktion zu gewährleisten, z.B. Erosionsschutz, Minimierung von Bodeneintrag in Gewässer, aber auch Lebensraum für Bodenbrüter, Insekten etc. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 245 324 Umsetzung 5-Punkte-Programm Landwirtschaft 1. ZUSAMMENARBEIT MIT DER LANDWIRTSCHAFT Ohne intensive und offene Diskussion über die Bereitschaft Maßnahmen des Konzeptes umzusetzen, ohne Kooperation und gemeinsame Formulierung der erforderlichen Rahmenbedingungen, ist das Konzept nur sehr schwierig umsetzbar. Ausfluss dieses Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte eine „Charta Knoblauchsland“ sein, in der die Stadt Nürnberg, die Landbesitzer- und Nutzer und sonstige lokale Interessengemeinschaften gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Grundlagen für ein Rahmenprogramm vereinbaren. Diese Charta muss den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien formulieren. 2. VERPACHTUNGSZEITRÄUME VERLÄNGERN Eine langfristige Verpachtung verschafft den Landwirten Planungssicherheit hinsichtlich Flächenverfügbarkeit, Auswahl der Anbaumethode und der Anbaufrucht. Dies ist für die Betriebsstrukturen insgesamt von großer Bedeutung und schafft bei den Pächtern Vertrauen. Die Stadt Nürnberg sollte daher bei Verpachtung kommunaler landwirtschaftlich nutzbarer Flächen hinsichtlich Verpachtungszeitraum und Kündigungsfrist möglichst langfristig agieren. Das bedeutet, dass stadteigene Flächen, die nicht in den prioritären Maßnahmenbereichen der Schwerpunkträume der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems liegen, möglichst langfristig verpachtet werden sollen. Zielzeitraum wäre mind. 5 Jahre. Durch die langfristigen Pachtverträge kann für das Entwicklungskonzept insgesamt Vertrauen und Akzeptanz gewonnen und gleichzeitig der Bodenmarkt entlastet werden. 3. VORRANG ÖRTLICHER NUTZER Im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes wurde u.a. festgestellt, dass auf Grund des allgemeinen Flächendrucks auf die klassischen Anbauflächen des Knoblauchslandes auch Landwirte aus benachbarten Landkreisen auf den Markt drängen, die keine Gemüsebauern sind. Diese Landwirte bauen bevorzugt Mais oder Getreide an, was bei flächigem Anbau zu einer Verdrängung von Gemüsebauern und damit zur Veränderung des Landschaftsbildes sowie der gewachsenen Identität im Gründlachtal führt. Mit der Vorgabe, Pachtverträge nur mit ortsansässigen Landwirten zu schließen, leistet die Stadt Nürnberg einen Beitrag zur Sicherung des Knoblauchslandes insgesamt und zur Sicherung der bäuerlichen Strukturen im Speziellen. Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird. 246 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 325 Umsetzung 5-Punkte-Programm Landwirtschaft 4. FESTLEGUNG DER NUTZUNGSART Bei den Ortsspaziergängen und vor allem im Gespräch mit dem AELF Fürth wurde deutlich, dass auf Grund des hohen Bedarfs an Energiepflanzen und der damit verbundenen hohen Pachtzahlungen Druck auf die Gemüsebauflächen entsteht. Vereinzelt sind bereits Einflüsse von Biogasanlagen aus der weiteren Umgebung durch den Anbau von Mais und Getreide festzustellen. Die Ausweitung dieser Anbaumethoden führt zu Verdrängungseffekten eingesessener Gemüsebauern und vor allem zu einer grundlegenden Änderung des Erscheinungsbildes und der Strukturen im Knoblauchsland. Dies widerspricht den Zielsetzungen des Konzeptes und damit auch denen der Stadt Nürnberg. Daher soll bei Verpachtung stadteigener, ackerfähiger Flächen außerhalb prioritärer Maßnahmenbereiche der Schwerpunkträume der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems die Nutzung festgeschrieben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird. 5. PRIORITÄRE RÄUME FÜR AUSGLEICHSMASSNAHMEN Im Aktionsprogramm werden für die Maßnahmen AB03 (Umwandlung von Acker zu Grünland auf grundwassernahen und / oder überschwemmten Standorten) und AB08 (Einrichtung von Uferstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben) prioritäre Umsetzungsräume benannt. In den nächsten Jahren sollten insbesondere dort ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die Konzentration auf kleinere und eindeutig abgegrenzte Räume könnte in den anderen Räumen des Schwerpunktgebietes bis auf weiteres Planungssicherheit für die Landwirte hinsichtlich Flächenverfügbarkeit hergestellt werden. Zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen soll auch das Instrument des Flächentauschs verstärkt genutzt werden. Mit der Konzentration auf naturschutzfachlich prioritäre Maßnahmen und Flächen kann eine bessere Akzeptanz für das Entwicklungskonzept erreicht werden. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 247 326 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung Mit dem Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal wurden die fachlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Maßnahmen formuliert, um eine ökologische und ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtales und dessen Umgebung zu erreichen und für die Gesamtstadt sowohl wertvolle Ökosystemleistungen, als auch eine stadtnahe Versorgung zu sichern. Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert eine strategische Herangehensweise, da es bei dem angespannten Bodenmarkt und den in vergangenen Jahren sehr stark gestiegenen Preisen für landwirtschaftlich genutzte Flächen immer schwieriger wird, Maßnahmen, wie sie im Entwicklungskonzept dargelegt sind, umzusetzen. Die Erarbeitung einer mit den konkurrierenden Aktivitäten abgestimmten Umsetzungsstrategie, z.B. in Form eines ressortübergreifenden Liegenschafts- und Flächenmanagements, ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft. Nachfolgend sind, aus den Ergebnissen des Entwicklungskonzeptes abgeleitet, flankierende Strategien skizziert, die bei der Umsetzung unterstützen können. RUNDE TISCHE LANDWIRTSCHAFT Das Entwicklungskonzept kann nur im Einvernehmen und in Kooperation der Flächeneigentümer, Bewirschafter und der Stadt Nürnberg erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden. Hierfür sind mit allen Akteuren Runde Tische durchzuführen, in denen Leitlinien und Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung des Entwicklungskonzeptes entwickelt und formuliert werden können. Ergebnis dieses Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte die „Charta des Knoblauchslandes“ sein. Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Akteuren muss z.B. enthalten: - Die einvernehmliche Feststellung, dass der kleinteilige von Familienbetrieben geprägte Freiland-Gartenbau die unabdingbare Grundlage für den städtebaulichen, gesellschaftlichen und ökologischen Wert, seinen Erhalt und die gewünschte Entwicklung des Knoblauchlandes darstellt - Flexible Lösungen bei erforderlichen Nutzungsauflagen die den Anbauerfordernissen der Landwirte gerecht werden - Für die Landwirte sollte Planungssicherheit insofern hergestellt werden, indem z.B. prioritäre Bereiche für Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden - In Bereichen, in denen keine Entwicklungsmaßnahmen avisiert sind, sollen für stadteigene Grundstücke langfristige Pachtverträge geschlossen werden - Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg sollen nur an ansässige Flächennutzer verpachtet werden - Zum Erhalt des traditionellen Gemüsebaus sollen Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg nur unter Vorgabe eines weiteren Gemüseanbaus verpachtet werden 248 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 327 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung ANPASSUNG DES EINSATZES DES ÖKOKONTOS ZUR UMSETZUNG DES ENTWICKLUNGSKONZEPTES Das Entwicklungskonzept und das städtische Ökokonto stehen in wechselseitiger Abhängigkeit. Einerseits können mit Hilfe des Ökokontos Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes zielgerichtet umgesetzt werden, andererseits sind im Entwicklungskonzept eindeutige Räume und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung im Rahmen des Ökokontos beschrieben. In der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde deutlich, dass es auf Grund der spezifischen Ausgangslage im Knoblauchsland mit dem starken Gemüsebau und der Flächenknappheit in einzelnen Anwendungskriterien des Ökokontos Anpassungsmöglichkeiten gibt. Durch Anpassung und Nachjustierung einzelner Kriterien kann das Ökokonto zu einem idealen Werkzeug zur Umsetzung von Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes werden. Es wird empfohlen, die bestehenden Kriterien zur Durchführung und Bewertung von Maßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos in folgenden Punkten zu prüfen und ggf. anzupassen: - Anrechnung von landwirtschaftlichen Extensivierungsmaßnahmen wie z.B. die Umwandlung eines intensiven Gemüseackers in einen extensiven Ökolandbauacker oder der extensiven Schafbeweidung von Grünlandflächen - Konsequente Prüfung jeder bestehenden und jeder neuen Maßnahme zum Ökokonto, ob gleichzeitig Maßnahmen zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind - Anrechnung von Kombinationen Natur- und Artenschutz in Form eines Bonussystems - Als Option zum Flächenankauf Sicherung von Ökokontomaßnahmen durch privatrechtliche und städtebauliche Verträge - Anerkennung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen analog zu PIK-Maßnahmen im Artenschutz (z.B. von wechselnden Blühstreifen auf den von einem Betrieb bewirtschafteten Flächen) - Entwicklung alternativer Konzepte wie Beweidung zur bisherigen Praxis der Grünlandmahd bei weiter zunehmendem Grünlandanteil - Flächentausch als Option der Flächenbeschaffung in den Schwerpunktgebieten - Einrichten eines Ausgleichsfonds Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 249 328 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung PROJEKTANTRÄGE UND KOMMUNALE FÖRDERANSÄTZE Projekt-Antrag zur Unterstützung der Klima-Anpassungsstrategie der Stadt Nürnberg durch Klimaschutzmaßnahmen oder durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Landwirtschaft und Gemüsebau zur Mobilisierung von Mitteln aus Landes-, Bundes-, und / oder EU-Programmen Im Klimafahrplan 2010 - 2050 der Stadt Nürnberg20 sind die Bemühungen der Stadt hinsichtlich der beiden Säulen Klimaschutz und Klimawandel dargelegt. Eine weitere Ausarbeitung der Kapitel „Landwirtschaft, Naturschutz / Biologische Vielfalt und Wasser und Boden“ für den Anpassungsteil des Klimafahrplans Nürnberg 2010-2050 am Beispiel der Auenlandschaft Gründlachtal ist angeraten. Wesentliche Themen wären: - Sicherung des Regelkreises Bodenwasserhaushalt unter den Bedingungen des Klimawandels (Bodenbearbeitung, Rückhaltekapazität, Evapotranspiration, Bewässerungstechnologie und -regime, Fruchtfolge, …) - Stärkung des Bodenschutzes hinsichtlich der Resilienz gegenüber Starkregenereignissen, Überschwemmung und Dürre - Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und deren potenzielle Veränderung; mögliche Synergien mit den Anpassungsmaßnahmen in Landwirtschaft, Gartenbau und Boden- und Gewässerschutz - Entwicklung von Projektvorschlägen für verschiedene Finanzierungsinstrumente auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene Kommunale Förderprogramme Einerseits werden im Knoblauchsland Agrarumweltmaßnahmen (Kulturlandschaftsprogramm „KULAP“, Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich „VNP„) nur in sehr geringem Umfang angenommen. Insbesondere bei Maßnahmen mit geringem Förderumfang wird die Antragstellung als zu aufwändig empfunden und nicht wahrgenommen. Andererseits werden biodiversitätsfördernde Maßnahmen wie Blühstreifen oder die Ansaat von Zwickel- und Restflächen durch die Betriebe als sinnvoll eingestuft und bereits freiwillig umgesetzt. Wie die Praxis zeigt, werden die Ansaaten bei kostenloser Bereitstellung des Saatgutes durch den Landschaftspflegeverband gut angenommen. Die Blühstreifen kommen nicht nur der Natur zu Gute, sondern auch der Bevölkerung, die zwar den Wunsch nach einem grünen, lebenswerten Wohnort und einem vielgestaltigen und ökologisch intakten Wohnumfeld hat, aber im eigenen Garten selbst immer mehr pflegeleichte „Steingärten“ den blütenreichen Staudenbeeten vorzieht. Die Stadt kann flankierend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten durch finanzielle Anreize in Form kommunaler Förderprogramme Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes befördern. Hierzu zählen Maßnahmen, die die Feldflur und die Dörfer ökologisch und ästhetisch bereichern und die Ziele der Gesamtstadt, wie z.B. die Beförderung der Arten- und Biodiversität, die Anpassungen an den Klimawandel oder die Stärkung der Identität der Orte, unterstützen. Mögliche Themen sind: - Saatgutbereitstellung für Blühstreifen in der Flur - Bereitstellen artenreicher Saatgutmischungen für Privatgärten - Förderung der Arten- und Sortenvielfalt in den privaten Gärten - Beratungsleistungen für Ökologie im Garten etc. 250 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 329 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung RAUMBEZOGENE KONZEPTE Beweidungsmanagement Im Rahmen des Ökokontos und des Ressourcenschutzes verfolgt die Stadt Nürnberg das Ziel, Ackerflächen zu erwerben und diese beispielweise als extensive Grünlandflächen zu entwickeln und zu nutzen. Im Entwicklungskonzept sind mehrere Maßnahmen aufgeführt, die in der Umsetzung eine weitere Mehrung an Grünlandflächen bedeuten. Damit steigt im Untersuchungsgebiet der Grünlandanteil. Nachdem das Knoblauchsland agrarstrukturell kein Grünlandgebiet ist und potentielle Nutzer von Grünfutter fehlen, ist davon auszugehen, dass durch die Mehrung von Grünlandflächen mittelfristig Probleme mit der sinnvollen Verwertung auftreten. Geschlossene Verwertungskreisläufe für das Grünland, z.B. durch Viehhaltung, sind nur in Form der Pferdehaltung gewährleistet und kaum weiter ausbaufähig. Die Rinderhaltung ist ausschließlich in Großgründlach ansässig, mit aktuell rückläufiger Tendenz. Eine Verwertung des Grünschnittes in entfernt liegenden Biogasanlagen oder in Kompostwerken erscheint nicht zielführen und ist zudem teuer. Daher sind Überlegungen, wie das Grünland zukünftig bewirtschaftet werden kann für eine erfolgreiche Maßnahmenentwicklung zwingend. Im Entwicklungskonzept werden hierfür Beweidungskonzepte mit Schafen oder mit Rindern vorgeschlagen. Beide Konzepte erfordern Projektpartner zu finden, die in der Lage sind diese Aufgabe professionell umzusetzen. Bei der Schafbeweidung gibt es Ansätze mit einem Wanderschäfer aus dem Norden Nürnbergs sowie mit dem Biodiversitätsprojekt zur Erhaltung der stark bedrohten Rotkopfschafe in Gebersdorf. Mit beiden sind Gespräche über die Beweidungsmöglichkeiten zu führen. Erforderlich erscheint in jedem Fall die Ausweisung und Sicherung von Triftwegen. Bei der Beweidung mit Rindern oder Büffeln kann nicht auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Hier muss auf die Erfahrung anderer Regionen mit Beweidungskonzepten mit Wasserbüffeln, Auerochsen oder mit feuchtigkeitstoleranten Rinderrassen gebaut werden. Entsprechende Konzepte sollen geprüft werden. Abgestimmtes Gewässermanagement Die zentralen Funktionen einer Auenlandschaft sind der Wasserrückhalt und die Bereitstellung auentypischer Lebensräume. Gleichzeitig handelt es sich bei den Auen um wertvolle Produktionsstandorte. Es muss deswegen eine Balance zwischen den natürlichen Funktionen und der Nutzung gefunden werden. In diesem Zusammenhang sind die Gräben und Fließgewässer ausschlaggebende Elemente, da sie auf der einen Seite auentypische Lebensräume bieten und auf der anderen Seite durch Entwässerung für die Nutzbarkeit von Flächen sorgen. Ein, dieser Balance gerecht werdendes ökologisches Gewässermanagement ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der Auenfunktionen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 251 330 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung Unter Beachtung der verschiedenen Zuständigkeiten (Stadt: Gewässer III. Ordnung, Wasserwirtschaftsamt Gewässer II. Ordnung) soll ein abgestimmtes Gewässermanagementkonzept beinhalten: - Neuaufstellung „Gewässerentwicklungskonzept Gründlach“ - Aktualisierung der Gewässerentwicklungskonzepte für die Nebengewässer III. Ordnung und Erstellung eines Grabenmanagementkonzeptes - Einrichtung eines ökologisch orientierten Grabenmanagements zur Sicherung und Beförderung der vielfältigen Lebensraumfunktionen der Nebengewässer und Gräben im Gründlachtal - Beteiligung aller wesentlichen Akteure: Umweltamt, Wasserwirtschaftsamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Landschaftspflegverband, Grundbesitzer und Nutzer Die Gewässerentwicklungskonzepte müssen den existierenden Feuchtbiotopverbund stärken und mit einem effektiven Bibermanagement verknüpft werden. Eine Erweiterung des Grundwassermessprogrammes zur Gewinnung belastbarer Daten, insbesondere in den Grundwasserabständen 0-1 Meter, und zur besseren Abgrenzung von Maßnahmen ist empfehlenswert. Biber-Management Nürnberg Nord Die Biberpopulation ist entlang der gesamten Gründlach und am Lachgraben östlich von Neunhof präsent. Östlich und westlich der Straße werden die Biberdämme regelmäßig gesenkt oder entfernt, solange dies rechtlich möglich ist, d.h. es sich nicht um eine Biberburg handelt. Der Landschaftspflegeverband Nürnberg führte im August 2018 eine Erhebung von Biberspuren durch (LPV Nürnberg e.V., August 2018) die eine Ausbreitung des Bibers nach Westen dokumentiert. Die Ergebnisse wurden in das Entwicklungskonzept (Konfliktkarten) übernommen. In jüngster Zeit hat ein Biber unterhalb des Zusammenflusses von Gründlach, Lachgraben und Nonnenbach eine Biberburg errichtet. Diese Entwicklung belegt deutlich, dass die Aufstellung eines integrierten Managementkonzeptes dringend erforderlich ist. Über die bestehenden Aktivitäten des Biberberaters hinaus ist es für einen verbesserten Interessensausgleich zwischen Mensch und Wildnis (Biber) nötig: - Die Biberaktivitäten im gesamten Nürnberger Stadtgebiet regelmäßig zu erfassen - Für das Knoblauchsland ein Biber-Managementkonzept zu erstellen - Zu prüfen ob und unter welchen Bedingungen eine Ausbreitung entlang der Gründlach westlich der Oberen Dorfstraße, am Ochsengraben sowie am Unterlauf des Lachgrabens am besten gemanagt werden kann - Entlastungsmaßnahmen für angrenzende landwirtschaftliche Flächen zu definieren, die nicht nur die Vernässung der angrenzenden Flächen reduzieren, sondern auch wertvollen Lebensraum für wertgebende Arten bieten (z.B. „Entlastungsgräben“) - Ziele und Maßnahmen zwischen Nutzern, lokaler Bevölkerung, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Wasser, Wasserwirtschaftsamt, Umweltamt, und den Bayrischen Staatsforsten abzustimmen 252 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 331 Umsetzung Strategien zur Unterstützung der Umsetzung Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal Im gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg wird die Bedeutung der stadtnahen Natur- und Kulturlandschaften, zu denen auch das Gründlachtal zählt, als Erholungsräume und klimatische Entlastungsräume mit besonderer Bedeutung für die Gesamtstadt hervorgehoben. Diese Räume gilt es in deren Erreichbarkeit, aber auch auf zurückhaltende und behutsame Art hinsichtlich der Erholungsnutzung und in der Erlebbarkeit zu verbessern. Das Entwicklungskonzept benennt hierfür einzelne Maßnahmenbausteine wie z.B. Vorschläge zu Wegeführungen und angelagerten Stationen. Hierbei handelt es sich um Vorschläge, die sowohl in der konkreten Ortswahl als auch in der Gestaltung im Sinne eines „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ weiterentwickelt und umsetzungsfähig vertieft werden müssen. Als Grundlage für das Umsetzungsprojekt „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ wird das, im Entwicklungskonzept dargestellte thematische Rundwegesystem, aufbauend auf vorhandenen Wegen, betrachtet. Im Weiteren erforderlich ist: - Die Festlegung der konkreten Wegeführungen der thematischen Routen durch Begehung - Die Aufnahme des Wegezustandes und die konkrete Festlegung von Ertüchtigungs / Neubaubedarf unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, Wegerechte und Nutzer - Die Berücksichtigung der Hauptanknüpfungspunkte ins Umland - Die Ermittlung der genauen Lage der Aussichtspunkte, Beobachtungskanzeln, Ruhebänke und Wasserplätze entlang der Routen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und der ökologischen Sensibilität des Raumes. Für die Wasserplätze ist eine jeweils dem Ort angepasste Programmatik und Gestaltung zu entwickeln - Die gestalterische Ausarbeitung der einzelnen Aussichts-, Rastpunkte und Wasserplätze inkl. Möblierung / Bepflanzung - Die Erstellung von Infobroschüren, Flyern oder digitalen Produkten Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 253 332 Umsetzung Instrumentenkasten Instrumentenkasten Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal und zur Verbesserung des Biotopverbundes sind neben den vorhandenen Instrumenten wie Ökokonto, KULAP, VNP weitere Umsetzungsinstrumente erforderlich, bzw. müssen vorhandene Instrumente weiterentwickelt werden. Der Instrumentkasten macht hierzu Vorschläge. Das Umweltreferat und das Umweltamt sehen die folgenden Instrumente für die Erreichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes als grundsätzlich geeignet an und werden sie weiterentwickeln. Hierzu wird das Umweltamt die notwendigen Schritte unternehmen. Städtisches Ökokonto (Weiterentwicklung) Das Umweltamt will: - Die „institutionelle Sicherung“ als Alternative zum Flächenerwerb nutzen. - Produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen als Ausgleichsmaßnahmen anerkennen. - Biolandbau auf bisher intensiv genutzten Ackerflächen im Schwerpunktgebiet als Ökokontomaßnahmen anerkennen, wenn dabei geeignete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität durchgeführt werden. Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: - Abstimmung mit dem Rechtsamt bezgl. institutioneller Sicherung und produktionsintegrierter Maßnahmen. - Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. - Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkataloges zur Anerkennung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Biolandbau. Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz (Weiterentwicklung) Das Umweltamt will: - Die Modalitäten für Flächentausch so anpassen, dass hierdurch die Schaffung von Ausgleichsflächen innerhalb der Schwerpunktgebiete erleichtert wird. - Verstärkt naturschutzfachlich wertvolle Flächen erwerben. - Die Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen zur Förderung des Biotopverbundes anerkennen. Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: - Mit Kämmerei, Liegenschaftsamt, Landschaftspflegeverband und ggf. weiteren Dienststellen die Modalitäten des Flächentausches klären. (Ziel: Implementierung dieser Biodiversitätsstrategie in das Strategische Liegenschaftsmanagement, SIM) - Die Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsichtlich Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen vorantreiben. - Optionen für die Bewertung von Ökosystemleistungen bei der Flächenbewertung prüfen. 254 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 333 Umsetzung Instrumentenkasten Anreizinstrumente zur Unterstützung von freiwilligen Maßnahmen (Neues Instrument) Das Umweltamt will: - Ein unbürokratisches kommunales Förderprogramm zur Beförderung der Artenvielfalt und der Biodiversität in Dorf, Feld und Flur einrichten (Anlage von Blühstreifen, naturschutzfachlich gewünschte Beweidung, etc.). - Eine digitale Plattform zur privaten Finanzierung (Crowdfunding) freiwilliger Umweltleistungen einrichten, die die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes befördern. Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: - Einen Katalog förderfähiger Maßnahmen aufstellen. - Nach Möglichkeit die digitale Plattform in die Dachstrategie "Digitales Nürnberg“ einbinden. - Das Förderprogramm in die zukünftige Biodiversitätsstrategie einbinden. Mobilisierung von Fördermitteln: Unterstützung und / oder gemeinsame Beantragung von Projekten (Neues Instrument) Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes müssen zusätzliche Mittel mobilisiert und akquiriert werden. Das Umweltamt verfolgt dabei folgende Schwerpunktthemen: - Beweidungskonzept (z.B. Wanderschäfer) - Anbau alter, angepasster Kultursorten, ressourcenschonender Anbau - Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten: - Kontakt mit AELF, Bauernverband und Erzeugergemeinschaft bezgl. möglicher gemeinsamer (Förder)Projekte aufnehmen. - Einen Projektantrag zur Schnittstelle Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung als Teil der zukünftigen Biodiversitätsstrategie prüfen und initiieren. "Runder Tisch" Landwirtschaft Das Umweltreferat und das Umweltamt bieten an, zur Verstetigung des Dialoges mit der örtlichen Landwirtschaft und zur weiteren Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einen „Runden Tisch“ als regelmäßige Gesprächsplattform einzurichten. Im Rahmen des „Runden Tisches“ können auf kurzem Wege Maßnahmen, Projekte und auch auftretende Probleme besprochen werden. Aus dem umfassenden Portfolio des Entwicklungskonzeptes sollen zunächst folgende Ziele vorangetrieben werden: - Sicherung der Bodenbrüterbestände - Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur - Verbesserung des Zustandes der Gewässer Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 255 334 335 Aktionsprogramm 2030 336 Aktionsprogramm 2030 Einführung Einführung Mit dem Aktionsprogramm 2030 sollen die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes in Schritten vor Ort erkennbar und gleichzeitig in der Stadt für die Gesamtidee geworben werden. Das Entwicklungskonzept ist langfristig ausgelegt. Ein Konzept, das in beständigen Schritten zu einem großen Ganzen vorangetrieben wird. Die erforderliche Akzeptanz für das Entwicklungskonzept ist bei Entscheidungsträgern, Landwirten und Bürgern am besten mit sichtbaren Erfolgen, d.h. mit umgesetzten Maßnahmen, herzustellen. Hierbei finden konfliktfreie bzw. konfliktarme und schnell umsetzbare Maßnahmen leichter Zustimmung. Das Aktionsprogramm 2030 greift aus dem Entwicklungskonzept Maßnahmen heraus die: - helfen, die Ziele des Entwicklungskonzeptes im stadtpolitischen und im gesellschaftlichen Handeln zu verankern - beispielhaft sind für den Umgang mit den aktuell größten Herausforderungen, nämlich dem Erhalt des Freilandgemüseanbaus, der Anpassung an den Klimawandel und der Förderung der Biodiversität - in naher Zukunft realisierbar sind - aufgrund ihrer Strahlkraft das Entwicklungskonzept mit seinen Zielen in die Bevölkerung tragen und befördern können Bereits mit den Maßnahmentiteln setzt das Aktionsprogramm eine Zielmarge, sowohl als Ansporn als auch um den Umsetzungserfolg messbar zu machen. In knappen Worten wird das erwartete Ergebnis bei Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2030 skizziert. Die Maßnahmen selbst sind in den jeweiligen Kapiteln des Entwicklungskonzeptes beschrieben. Das Aktionsprogramm ist nicht abschließend und kann durch Aufnahme weiterer Projekte oder durch Zurückstellen benannter Projekte an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Alle im Entwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden in den weiteren anstehenden Schritten mit den Beteiligten detailliert abgestimmt. 258 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 337 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge 1 ZIEL 2030 3 HEKTAR BLUMEN FÜR BIENEN UND SCHMETTERLINGE (AB07) Unter dem Motto „Die Stadt blüht auf“ hat sich die Stadt Nürnberg bis 2030 zum Ziel gesetzt, ein Blühstreifenprogramm aufzulegen, das von der Landwirtschaft gut angenommen wird. Die Gartenbaulandschaft soll so von Blühstreifen durchsetzt werden, die das Landschaftsbild bereichern und die Biodiversität befördern. Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 259 338 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge ZIEL 2030 3 X 300 METER LEBENDIGES GEWÄSSER (AB09 - GEWÄSSERENTWICKLUNG) 2 An Abschnitten des Fließgewässersystems der Gründlach und ihrer permanenten Zuflüsse ist bis 2030 Ziel, die Eigendynamik des Gewässers wiederherzustellen. Hierfür soll ein 10 Meter breiter Uferrandstreifen im Besitz der Stadt oder des Wasserwirtschaftsamtes bereitgestellt werden, der das Gewässer vor Fremdstoffeinträgen schützen und die Eigenentwicklung ermöglicht. Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf ZIEL 2030 3 X 3 TÜMPEL FÜR KRÖTEN, FRÖSCHE UND MOLCHE (AB11) Bis 2030 sollen auf wenig ertragreichen, gewässernahen Standorten mehrere flache Mulden angelegt werden, die sich zeitweise immer wieder mit Niederschlagswasser füllen. Ziel ist, dass die Tümpel von zahlreichen Libellen, Amphibien und anderen gewässertypischen Arten besiedelt werden. Damit sie ihren Charakter behalten müssen die aufwachsenden Gehölze regelmäßig entfernt werden. Abb. 40: Augraben Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV) 260 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 339 3 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge 4 ZIEL 2030 3 X 300 METER UFERSTREIFEN FÜR DIE GEWÄSSER (AB08) Mit Beratung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mit Förderung durch das KULAP / VNP sollen bis 2030 unter Mithilfe der Landwirtschaft modellhaft Uferstreifen zum Schutz von Gewässern ausgewiesen werden. Ziel ist modellhaft zu zeigen, dass durch Uferrandstreifen der Aufwand für den Gewässerunterhalt geringer, die Artenvielfalt erhöht und das Landschaftsbild bereichert werden kann und hierdurch die Anlage von Uferstreifen bei Landwirten auf weiteres Interesse stößt. Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer 21 Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer 21 Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 261 340 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge ZIEL 2030 30 RINDER FÜR DIE AUEN | 300 SCHAFE FÜR DIE WIESEN (AB05) Die Sooswiesen sollen bis 2030 in Grünland umgewandelt und von einem erfahrenen rinderhaltenden Betrieb durch Wasserbüffel oder andere geeignete Rinderrassen gepflegt werden. Milch, Käse und Fleisch können als Veredelungsprodukte auf regionalen Märkten angeboten werden. Für die trockenen Wiesen zwischen Großgründlach und Neunhof ist es bis 2030 Ziel, diese durch einen Wanderschäfer turnusmäßig beweiden zu lassen. Es ist Ziel, die Produkte als lokale Spezialität in den Gaststätten vor Ort aktiv zu vermarkten, z.B. als "Gründlachtal-Lamm". Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüffel in den Sooswiesen Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern 262 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 341 5 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge 6 ZIEL 2030 3 HEKTAR FÜR DEN ARTENSCHUTZ Gemeinsam mit der Landwirtschaft sollen bis 2030 Bodenbrüter verstärkt gefördert und geschützt werden. Hierzu entwickelt die Stadt eine unbürokratische und attraktiv gestaltete "Nestschutzprämie" für erbrachte Gelege- und Kückenschutzmaßnahmen. Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 263 342 Aktionsprogramm 2030 Abiotisches und Biotisches Landschaftsgefüge ZIEL 2030 30 HEKTAR FÜR DIE LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND DAS BIOTOPVERBUNDSYSTEM Die Stadt Nürnberg setzt sich zum Ziel bis 2030 in einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan die Erweiterung der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugunsten des städtischen Ökokontos zu prüfen. In diesem erweiterten Bereich sollen zukünftig ebenfalls zielgerichtet Flächen erworben / getauscht und die im Konzept beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 264 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 343 7 Aktionsprogramm 2030 Erholung Erholung 8 ZIEL 2030 AN 3 AUSSICHTSPUNKTEN NATUR BEOBACHTEN Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem Bibervorkommen und den Anschlüssen an das Wegenetz des Sebalder Reichswaldes besitzt das östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen für das Naturerlebnis. Bis 2030 soll durch eine Herde Wasserbüffel für Besucher eine weitere Attraktion geschaffen werden. Eine vom Autobahnlärm abgeschirmte Beobachtungskanzel am Rande der Sooswiesen soll dann Besuchern einen ungestörten Blick in die Auenlandschaft ermöglichen. Dem Vorbild folgend sollen dann für die Themen „Historische Kulturlandschaft“ und „Sandige Landschaft“ weitere Beobachtungspunkte eingerichtet werden. Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 265 344 Aktionsprogramm 2030 Erholung Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach 266 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 345 Aktionsprogramm 2030 Erholung 9 ZIEL 2030 AN 3 WASSERPLÄTZEN GEWÄSSER ERLEBEN Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und deren Seitengewässer sollen bis 2030 am Irrgarten, am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach und am Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben Wasserplätze gestaltet werden. Kindern und Erwachsenen kann an diesen Orten die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für die Auenlandschaft Gründlachtal veranschaulicht werden. Mit der Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt wäre es Ziel, dass die Wasserplätze regelmäßig von Kindern besucht werden. Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 267 346 Aktionsprogramm 2030 Erholung 10 ZIEL 2030 3 X 4 BÄUME ALS EINTRITT IN DEN WALD An wichtigen Wegen sollen bis 2030 die Eintritte in den Reichswald durch Baumkarees bereits von weitem für Fußgänger und Radfahrer gut erkennbar sein. Abb. 48: Visualisierung Baumkarree Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees 268 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 347 Aktionsprogramm 2030 Identität und Kulturlandschaft Identität und Kulturlandschaft 11 ZIEL 2030 30 FAMILIEN - EINE KULTURLANDSCHAFT Ein Fotobuch soll bis 2030 ein Bild der Auenlandschaft Gründlachtal abseits der Hochglanzwerbebroschüren und Klischees zeigen. Hierein sollen der Idealismus der Landwirte und der Wert der Natur- und Kulturlandschaft an sich im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und die Identität der Auenlandschaft soll bildhaft eingefangen werden. Das Fotobuch soll durch Tourismus.Nürnberg beworben werden und über Buchhandlungen bezogen werden können. Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 269 348 349 Verzeichnisse und Nachweise 350 Verzeichnisse und Nachweise Abkürzungen Abkürzungen AELF AUM Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Agrarumweltmaßnahmen B4 BAB A73 Bundesstraße 4 Bundesautobahn A73 BauGB BayNatSchG Baugesetzbuch Bayerisches Naturschutzgesetz BBodSchG BBV Bundesbodenschutzgesetz Bayerischer Bauernverband BNatSchG BNT Bundesnaturschutzgesetz Biotop- und Nutzungstypen BNTK BS BW Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Bodenschätzung Baden-Württemberg bzgl. bezüglich CEF-Maßnahmen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (continuous ecological functionality-measures)) d.h. das heißt dB (A) Dezibel Ampere DIN DIN-Norm e.V. eingetragener Verein etc. et cetera EU Europäische Union evtl. eventuell FCS-Maßnahmen Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszustandes (favorable conservation status) FFH-Gebiet Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FNP Flächennutzungsplan GALK Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz GEK Gewässerentwicklungskonzept GEP Gewässerentwicklungsplan Ggf. gegebenenfalls GSK Gewässerstrukturkartierung ha Hektar HQ Hochwasser i.d.R. in der Regel Jhd. Jahrhundert KebS Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen km Kilometer KULAP Kulturlandschaftsprogramm LBV Landesbund für Vogelschutz LfU Landesamt für Umwelt 272 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 351 Verzeichnisse und Nachweise Abkürzungen LNatSchG NRW LPV Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. LRE LUBW Landschaftsraumeinheiten Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg m max. Meter maximal N/Fü/Erl NRW Nürnberg, Fürth, Erlangen Nordrhein-Westfalen o.ä. ÖVF oder ähnliches ökologische Vorrangflächen PIK-Maßnahmen SÖR StUB Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen Service öffentlicher Raum Stadt Nürnberg Stadt-Umland-Bahn SUN TG TK u.a. ÜBK UG UNB UwA UwA/1 UwA/3 VNP VU z.B. z.T. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Teilnehmergemeinschaft Topographische Karte unter anderem Übersichtsbodenkarte Untersuchungsgebiet Untere Naturschutzbehörde Umweltamt Stadt Nürnberg Umweltamt Stadt Nürnberg Umweltplanung Umweltamt Stadt Nürnberg Untere Naturschutzbehörde Vertragsnaturschutzprogramm Vorbereitende Untersuchung zum Beispiel zum Teil Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 273 352 Verzeichnisse und Nachweise Planverzeichnis Planverzeichnis Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen 8 20 Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen 26 32 Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen Plan 6: Bodenschätzung 38 67 Plan 7: Übersichtsbodenkarte Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016) 69 72 Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 73 78 Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 79 80 81 Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen Plan 22: Das räumliche Leitbild Plan 23: Das integrierte Zielkonzept Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01) Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05) Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02) Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03) Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08) Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14) Plan 30: Erholung, Wege und Angebote Plan 31: Eignung der Räume für Erholung Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03) Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich" Plan 35: Qualitäten bestehender Wege Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen Plan 40: Radrouten (E02) 82 83 84 85 86 87 88 89 94 97 136 138 140 141 142 146 150 153 154 155 157 158 159 161 163 163 164 274 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 353 Verzeichnisse und Nachweise Planverzeichnis Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01) Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04) 166 167 Plan 43: Identität und Kulturlandschaft Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04) 168 173 Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05) Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse 174 223 Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen 224 225 Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum 236 237 Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen 241 259 Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees 261 262 263 264 265 267 268 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 275 354 Verzeichnisse und Nachweise Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach 14 25 Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof 31 37 Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach 43 99 Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion 99 103 Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal 103 107 Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an 107 111 111 Abb. 14: Tabakanbau 115 Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt 115 Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg 119 Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert 119 Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf 123 Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur 123 Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen 127 Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet 127 Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen 137 Abb. 23: 2-schürige Wiese 137 Abb. 24: Schafbeweidung 139 Abb. 25: Büffelhaltung 139 Abb. 26: Hochstauden und Seggenried 143 Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof 143 Abb. 27: Seggenried 143 Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof 143 Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof 144 Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach 144 Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach 145 Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof 145 Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach 147 Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof 147 Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher 171 Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen 259 Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach 260 Abb. 40: Augraben 260 276 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 355 Verzeichnisse und Nachweise Abbildungsverzeichnis Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV) 260 260 Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer 261 261 Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüffel in den Sooswiesen Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen 262 265 Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach 266 266 Abb. 48: Visualisierung Baumkarree 268 Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher 269 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 277 356 Verzeichnisse und Nachweise Endnoten Endnoten 1 WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung 2 Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschafts Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. 3 ifanos concept & planung Bank, Peter (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Bericht Libellen. Hg. v. 4 Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründ- 5 lachtal“. Hydrogeologische Bewertung. Mit Anlagen Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (Hg.) (2014): 80 Jahre Bodenschätzung in Deutschland, Online verfüg- 6 bar unter https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20 Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf, zuletzt geprüft am 19.09.2018 Wikipedia (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?ol- 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 did=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018 Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (1. Auflage: 2010; Aktualisierung der Links: 2014): Biber – Baumeister der Wildnis (UmweltWissen – Natur). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf, zuletzt geprüft am 07.08.2018 ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (Stand 2017): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt Büro am Fluss e.V. (2015): Gewässerrandstreifen Naturschutz Baden-Württemberg. Hg. v. WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit des Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen. Augsburg. Powerpoint bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Masterplan Freiraum. Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ Gesamtstädtisches Freiraumkonzept. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Umweltamt Stadt Nürnberg / Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde. (HundehaltungsVO – HVO), vom Vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https:// www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Steckbrief Bedeutsame Kulturlandschaften im Kulturlandschaftsraum. 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayererisches Landesamt für Umwelt. Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschaftsund Brauchtumspflege e. V. (Hg.)(2006): Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft und regionale Identität. Dokumentation der Tagung vom 23.–26.1.2006 auf der Insel Vilm, Putbus, zuletzt geprüft am 21.08.2018 278 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 357 Verzeichnisse und Nachweise Endnoten 18 SNOW Landschaftsarchitekten (2017): Nürnberger Linie. Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum. Hg. v. Stadt Nürnberg / Stadtplanungsamt, zuletzt geprüft am 21.08.2018 19 Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR / Planungsgruppe Landschaft (2014): Kraftshof Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils Kraftshof. Hg. v. Stadt Nürnberg / 20 Wirtschaftsreferat ENERGIEAGENTUR Nordbayern GmbH / Stadt Nürnberg/Umweltamt (2014): Klimafahrplan Nürnberg 2010- 2050. Hg. v. Stadt Nürnberg/ Referat für Umwelt und Gesundheit, zuletzt geprüft am 18.09.2018 21 Schnippering, Eva (2010, Aktualisierung 2014): Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu. bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/wrrl/doc/arbeitshilfezustand.pdf. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 279 358 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Gesetz / Verordnung Altnürnberger Landschaft e.V. (Hg.) (1970): Kraftshof. Ein nürnbergisches Dorf mit Herrensitz und Wehrkirche. Altnürnberger Landschaft, Mitteilungen 19. Jahrgang. Nürnberg: Korn und Berg. Bayerische Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM) in Bayern. Bayerische Staatsregierung: Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensationsverordnung). BayKompV, vom 07.08.2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U), zuletzt geprüft am 07.08.2018. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand: Dezember 2014): Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP). Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) 2015 bis 2019. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), vom Stand: 16.10.2014, zuletzt geprüft am 07.08.2018. BBodSchG, vom zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 V v. 27.09.2017 I 3465 (17.03.1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf, zuletzt geprüft am 13.08.2018. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (25.06.2002): Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, zuletzt geprüft am 10.08.2018. Hessen (14.09.2005): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. (Kompensationsverordnung - KV, vom GVBl. I 2005 S. 624 vom 13.09.2005, zuletzt geprüft am 31.08.2018. Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft: Leitfaden zur Bewertung der Lärmsituation bei der Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten, vom Fassung vom 10.01.2014, zuletzt geprüft am 23.05.2017. Schleswig-Holstein (28.03.2017): Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen. (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO). Stadt Nürnberg (14.06.2017): Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Fundstelle: Amtsblatt der Stadt Nürnberg Ausgabe 12/2017, 218-223. Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde. (HundehaltungsVO – HVO), vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/ imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017. Stadt Nürnberg: BP 3923 Östlich Brucker Straße und nördlich Reutleser Straße, vom 15.12.1976. Stadt Nürnberg: BP 3925 Am Mühlbach, vom 06.05.1976. Stadt Nürnberg: BP 3937 Siedlung an der Hofwiese, vom 10.06.1965; Änderung 31.10.1968. Stadt Nürnberg: BP 3938 Am Steinacher Kreuz. Stadt Nürnberg: BP 3939 In Großgründlach am Herdenweg, 2. Fassung. Stadt Nürnberg: BP 4034 Für das Gebiet zwischen Klaus-Groth-Straße und Grabbestraße, 2. Fassung. Stadt Nürnberg: BP 4050 Neunhof im Moos. 280 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 359 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Stadt Nürnberg: BP 4112 Wohnanlage und Werkstätten für Behinderte in Boxdorf. Stadt Nürnberg: BP 4148 Für ein gebiet Südl., östlich, der Kitzinger Straße und Veitshöchheimer Straße, Gem. Großgründlach. Stadt Nürnberg: BP 4174 Für das Gebiet östlich der Veitshöchheimer Straße und beiderseits der verlängerten Volkacher Straße. Stadt Nürnberg: BP 4241 Gebiet zwischen Miltenberger und Brucker Straße. Stadt Nürnberg: BP 4290 Gewerbegebiet südlich der Steinacher Straße. Stadt Nürnberg: BP 4403 Behindertenanlage Boxdorf zwischen Würzburger Straße, der Straße am Spund und der Klaus-Groth-Straße, vom 12.11.1999. Stadt Nürnberg: BP 4447 Gebiet zwischen der Unteren Dorfstraße, dem Irisweg und östlich der Schleifäcker, vom 26.02.2003. Stadt Nürnberg: BP 4448 Gebiet südlich der Neunhofer Hauptstraße und der Hornwaldstraße und westlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Neunhof - Südwest, vom 17.02.2004. Stadt Nürnberg: BP 4478 für das Gebiet "Schmalau-West" westlich der Wiesbadener Straße zwischen Würzburger Straße und Steinacher Weg, vom 16.10.2003. Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 1, vom 09.03.2018. Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 2, vom 1. Fertigung, zuletzt geprüft am 04.12.2018. Stadt Nürnberg: BP 4612 Östlich der Brucker Straße, vom 19.10.2016. Stadt Nürnberg: BP 4628 "Knoblauchsland", vom 19.12.2016, 2. Fassung. Stadt Nürnberg: KostenerstattungsbetragsS Anlage 2, vom 44. Nachtrag August 2006. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (Schreiben vom 13.08.2014): Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben im Bereich Nürnberg/Nord. Online verfügbar unter http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/amtsblatt/Schreiben_WNU001334L14_490.pdf, zuletzt geprüft am 08.12.2016. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 281 360 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Literatur / Internetdokument agridea (Hg.) (2015): Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge. Wertvolle Nahrungsquellen im Ackerbau. Albrecht, Matthias (2017): Blühende Lebensräume für Bestäuber und andere Nützlinge. Hg. v. Agroscope, FiBL, HAFL und SBV. Gemeinsame Medienmitteilung. Altmann, Elisabeth; Werner Thumann; Uwe Oesterling: Ersatzgeldprojekt: Ökologischen Ausgleich erfolgreich gestalten im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen. ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2018): Katalog artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Textteil Entwurf). Hg. v. Umweltamt der Stadt Nürnberg. Arbeitskreis Stadtbäume: Galk Strassenbaumliste. Hg. v. Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e.V., zuletzt geprüft am Abfrage vom 13.07.2018. Bank, Peter (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Bericht Libellen. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung. Bayerische Staatsregierung (2018): Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum. Hg. v. Bayerischen Staatsregierung, zuletzt geprüft am 13.09.2018. Bayerische Staatsregierung: Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern. Bayerische Biodiversitätsstrategie. Online verfügbar unter http://www.naturvielfalt.bayern.de/strategie/doc/biodiv_strategie_endfass06_2009_ ba1.pdf, zuletzt geprüft am 26.07.2017. Bayerischen KulturLandStiftung (Hg.): Bayerisches Pilotprojekt - Neueste Meldungen - News. Online verfügbar unter http://www.bayerischekulturlandstiftung.de/bayerisches-pilotprojekt, zuletzt geprüft am 08.08.2017. Bayerisches Geologisches Landesamt; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2003, 2017): Korrekturen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt im Teil 2, S. 47 Formel 3): Schutzgut Boden in der Planung. Bewertung natürlicher Bodenfunktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hg. v. Bayerisches Geologisches Landesamt und Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Augsburg (ISBN 3-936385-44-0). Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stand 2017): Denkmalliste Nürnberg. Online verfügbar unter http:// geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_564000.pdf, zuletzt geprüft am 23.05.2017. Bayerisches Landesamt für Umwelt (2009): Biber in Bayern - Biologie und Management. 30.000 Stk. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt, zuletzt geprüft am 14.09.2018. Bayerisches Landesamt für Umwelt (2010): Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns als Beitrag zur Biodiversität. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), zuletzt geprüft am 28.05.2017. Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Bedeutsame Kulturlandschaften in Bayern. Entwurf einer Raumauswahl. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/natur/kulturlandschaft/doc/projektbeschreibung_bedeutsam_kula.pdf, zuletzt geprüft am 07.06.2017. Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2014): Arbeitshilfe: Wege zu wirksamen Uferstreifen, zuletzt geprüft am 05.11.2018. Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2014): Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV), zuletzt aktualisiert am Stand: 28.10.2014, zuletzt geprüft am 17.01.2018. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (1. Auflage: 2010; Aktualisierung der Links: 2014): Biber – Baumeister der Wildnis (UmweltWissen – Natur). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf, zuletzt geprüft am 07.08.2018. 282 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 361 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Bayerisches Landesamt für Umwelt (Stand 2012): Steckbrief Bedeutsame Kulturlandschaften im Kulturlandschaftsraum. 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lärm – Straße und Schiene (UmweltWissen – Lärm). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_36_laerm_strasse_schiene.pdf, zuletzt geprüft am 10.08.2018. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (1996): Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Nürnberg. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Online verfügbar unter http://www.lfu.bayern.de/natur/ absp_daten/index.htm, zuletzt geprüft am 05.12.2016. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand: 2013): Richtlinien zum Bibermanagement. Hg. v. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, zuletzt geprüft am 20.12.2017. BBV LandSiedlung GmbH (2017): Agrarstrukturelles Gutachten Knoblauchsland. Unter Mitarbeit von Steffen Moninger, Günter Schmidtell, Eva Kraft, Stephanie Reß. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Bemmerlein-Lux, Florian (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung. Bemmerlein-Lux, Florian (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Detailpläne. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung. Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung. bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg Vertiefender Baustein Wasser. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Carlo W. Becker, Antje Herrmann, Helga Krüger. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Umweltamt. bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Masterplan Freiraum. Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ Gesamtstädtisches Freiraumkonzept. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Carlo W. Becker, Antje Herrmann. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Umweltamt. Biedermann, Ulrike; Werking-Radtke, Jutta; Woike, Martin Dr. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen, zuletzt geprüft am 31.08.2018. Biedermann, Ulrike; Werking-Radtke, Jutta; Woike, Martin Dr. (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW Recklinghausen Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Hg. v. LANUV NRW. Recklinghausen. Biologische Station Kreis Steinfurt (Starkmann, Thomas): Blühende Vielfalt am Wegesrand. Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (LANUV-Info 39), zuletzt geprüft am 21.02.2018. Biologisches Büro Dr. Brunner (2006): Grünzüge in der Großstadt entdecken und umsetzen! Hg. v. Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Kreisgruppe Nürnberg. Biologisches Büro Dr. Brunner (2009): Gewässereinzugsgebiete der Gewässer 3. Ordnung im Gebiet der Stadt Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg Service öffentlicher Raum (SÖR/1-B/3). Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 283 362 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Biologisches Büro Dr. Brunner (2013): Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer dritter Ordnung im Gebiet der Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Saskia Horn Brunner. Hg. v. Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Planung und Bau/ Brückenbau, Gruppe Wasserwirtschaft (SÖR/1-B/3). Blume H.P. (Hg.) (2007): Handbuch des Bodenschutzes. 3. Auflage: ecomed. Bosch & Partner GmbH (2914): Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV). Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), zuletzt geprüft am 17.01.2018. Bösche, Herrmann (2017): Straßenrandkartierung im Stadtgebiet von Bamberg 2017. Hg. v. Stadt Bamberg, zuletzt geprüft am 21.02.2018. Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschafts- und Brauchtumspflege e. V. (Hg.): Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft und regionale Identität. Dokumentation der Tagung vom 23.–26.1.2006 auf der Insel Vilm, Putbus, zuletzt geprüft am 21.08.2018. Bund Naturschutz in Bayern e.V.; KREISGRUPPE MÜHLDORF AM INN: Beweidungs-Projekt Jettenbach. Hg. v. Bund Naturschutz in Bayern e.V. und KREISGRUPPE MÜHLDORF AM INN, zuletzt geprüft am 31.08.2018. Bundesamt für Naturschutz (2014): Grünlandreport Alles im grünen Bereich? Hg. v. Bundesamt für Naturschutz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (10). Büro am Fluss e.V. (2015): Gewässerrandstreifen Naturschutz Baden-Württemberg. Hg. v. WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Büro für urbane Projekte (2012): Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberg am Wasser. 1500. Aufl. Hg. v. Stadt Nürnberg und Wirtschaftsreferat. Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/ baureferat/dokumente/planen/insek_amwasser.pdf, zuletzt geprüft am 08.08.2017. con terra GmbH; Muenster; Germany: Lärmbelastungskataster. Online verfügbar unter http://www.umweltatlas. bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de, zuletzt geprüft am 10.08.2018. Danner, Christine (2015): Kulturlandschaftliche Empfehlungen für den Kulturlandschaftsraum 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (Kulturlandschaftliche Empfehlungen für Bayern). Der Irrhain. Online verfügbar unter http://www.nuernberginfos.de/strassen-plaetze-nuernberg/irrhain.html, zuletzt geprüft am 09.06.2017. Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (Hg.) (2014): 80 Jahre Bodenschätzung in Deutschland. Online verfügbar unter https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf, zuletzt geprüft am 19.09.2018. Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hg.) (2010): Öffentliche Güter und Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft. 6.000 Stück (LandInForm spezial). Online verfügbar unter www.netzwerk-laendlicher-raum.de, zuletzt geprüft am 15.02.2018. Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume: Grünland - Erhalt durch Nutzung. 10 000 Stück. Hg. v. DVS – Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (LandInForm spezial), zuletzt geprüft am 15.02.2018. Die bunte Hummel. Flotte Biene mit schickem Pelz. Online verfügbar unter http://docplayer.org/28220046-Die-bunte-hummel-flotte-biene-mit-schickem-pelz-mit-finanzieller-unterstuetzung-durch-landesanstalt-fuer-bienenkunde. html. 284 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 363 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Energieagentur Nordbayern GmbH / Stadt Nürnberg/Umweltamt (2014): Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050. Hg. v. Stadt Nürnberg/ Referat für Umwelt und Gesundheit, zuletzt geprüft am 18.09.2018. Fischer-Hüftle, Peter: Rechtliche Anforderungen an die Auswahl des Saatguts auf Blühflächen und Blühstreifen. Hg. v. Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen (ANLIEGEN NATUR 40(2), 2018). Online verfügbar unter online preview, zuletzt geprüft am 20.09.2018. Förderverein Kulturhistorisches Museum Nürnberg e.V.: Virtuelles Museum Nürnberger Kunst. Online verfügbar unter http://museum-nuernberger-kunst.de/, zuletzt geprüft am 09.06.2017. Frische, Tobias; Egerer, Sina; Matezki, Steffen; Pickl, Christina; Wogram, Jörn (2016): 5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz. Hg. v. Umweltbundesamt, zuletzt geprüft am 28.08.2018. Gatterer, Karl; Höcker, Rudolf: VFR-Exkursion Knoblauchsland am 30.07.2005. Online verfügbar unter http://www. regnitzflora.de/knoblauchsland.pdf, zuletzt geprüft am 09.06.2017. Gemeinde Großgründlach (2017): Wächterhaus. Online verfügbar unter http://www.unser-grossgruendlach.de/ waechterhaus.html, zuletzt aktualisiert am 28.02.2017, zuletzt geprüft am 23.06.2017. Gemüseerzeugerring e.V. (2017): Mitgliederliste Gemüseerzeugerring Knoblauchsland e. V. Stand: 09.06.2017. Online verfügbar unter http://www.knoblauchsland.net/mitgliederliste.html, zuletzt aktualisiert am 09.06.2017, zuletzt geprüft am 04.07.2017. GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2014): Stadtklimagutachten. Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Hannover. Guttenberger, Erich; Rusam, Hermann (1989): Knoblauchsland. Romantik einer altfränkischen Gemüsebauernlandschaft inmitten des Städtedreiecks Nürnberg, Fürth, Erlangen. Nürnberg: Druckerei und Verlag A. Hofmann. Hilker C., Weber K.: Landschaftspflege mit Heckrindern, Wasserbüffeln und Koniks. Extensive Beweidung im Aurachtal. Hg. v. Landschaftspflegeverband, zuletzt geprüft am 31.08.2018. http://www.nuernberg-tours.de/fuehrungen/nuernberg-und-umgebung/tour/show/guidetour/das-nuernberger-knoblauchsland/. ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (2013, Stand 2014): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (Stand 2017): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) / ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2015): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Unter Mitarbeit von Stefanie Bussler, Gaby Töpfer-Hofmann, Dr. Gudrun Mühlhofer. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos Wasser&Landschaft (Maria Hahner) (2002): Kartier- und Bewertungsverfahren Gewässerstruktur. Erläuterungsbericht, Kartier- und Bewertungsanleitung. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Lazarettstraße 67, D-80636 München, zuletzt geprüft am 03.01.2017. Institut für Botanik und Landschaftskunde (Abgestimmte Fassung, 2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung. Unter Mitarbeit von Peter Vogel (Diplom-Geoökologe) Thomas Breunig (Diplom-Geograph). Hg. v. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, zuletzt geprüft am 31.08.2018. Kieler Institut für Landschaftsökologie (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, zuletzt geprüft am 09.03.2018. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 285 364 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH: Projekt Produktionsintegrierte Kompensation mit ökologischem Landbau – Entwicklung und Kommunikation praxisgerechter Poollösungen (PIK mit Ökolandbau). Online verfügbar unter https://www.oeko-komp.de/wp/projekte/produktionsintegrierte-kompensation/, zuletzt geprüft am 22.08.2018. Kulzer, Herbert: StadtRad on Tour. Radtouren in und um Nürnberg. Umweltreferat Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/intelligent_mobil/dokumente/stadtradontour_internet.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL): Wasserbüffelhaltung. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) (Hg.) (2011): Phytophtora-Wurzelhalsfäule der Erle (Merkblatt, Nr. 6). Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. (2012): Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen. Hintergründe und Information. Online verfügbar unter https://www.lbv-bw.de/artikel.dll/hundekotflyer-2012-frei_MzMzMDE3NA. PDF?UID=546743911C767B6441CF9C4D92C7C93A333887BFFD76A5, zuletzt geprüft am 20.08.2018. Landesbund für Vogelschutz: So verhalten Sie sich richtig bei Bodenbrütern. Online verfügbar unter https://www.lbv. de/ratgeber/lebensraum-wald-flur/richtiges-verhalten-bei-bodenbruetern/, zuletzt geprüft am 09.08.2018. Landeshauptstadt Düsseldorf, Garten-; Friedhofs- und Forstamt: Zukunftsbaumliste Düsseldorf. Hg. v. Landeshauptstadt Düsseldorf, zuletzt geprüft am 21.09.2018. Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (2016): Schloss Neunhof, Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.museen-in-bayern.de/das-museumsportal/museumssuche/museen/museum/schloss-neunhof.html, zuletzt aktualisiert am 20.01.2016, zuletzt geprüft am 23.06.2017. Landratsamt Ebersberg (2016): Merkblatt zum Wegebau in der Land- und Forstwirtschaft mit Bauschutt, Recyclingbaustoffen und Straßenaufbruch. Hg. v. Landratsamt Ebersberg, zuletzt aktualisiert am November 2016. Landratsamt Ebersberg (Stand 2017): Abschlussbericht: „Runder Tisch Landwirtschaft“ Fortschreibung. Hg. v. Landratsamt Ebersberg. Landratsamt Ebersberg: Unterhaltung von Gräben mit Zukunft für Lebensräume. Hg. v. Landratsamt Ebersberg. Landratsamt Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde (2015): Flyer_Bibermanagement_Ausgleichszahlungen. 1. Auflage. Landschaftspflegeverband Mittelfranken (2014): Blaue Pracht. Bayerns Ureinwohner Projekt Blauflügel-Prachtlibelle, zuletzt geprüft am 26.01.2018. Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.: Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. Online verfügbar unter https:// www.nuernberg.de/imperia/md/lpv/dokumente/broschuere_landschaftspflegeverband_nuernberg.pdf, zuletzt geprüft am 14.08.2017. Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.: Wegbeschreibung Reutles Neunhof. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/lpv/dokumente/reutlesneunhofwegbeschreibungkarte.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017. Marquart, Hubert (2017): Ersatzgeldprojekt: Intensive Agrarlandschaft im Landkreis Würzburg. Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen. Meynen, E. und Schmithüsen, J. (Hg.) (1955): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. zweite Lieferung. Unter Mitarbeit von Meynen, E. und Schmithüsen, J. Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung. 286 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 365 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2007): Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen. Bodenfunktionen bewerten. Hg. v. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Referat Bodenschutz, Altlasten, Deponien. Düsseldorf. Online verfügbar unter http://www.gd.nrw.de/zip/bo_schutzwuerdige-boeden-nrw. pdf, zuletzt geprüft am 14.08.2017. Mlnarik, Petr; Leypold, Jakob (2004): Arbeitsmappe Naturnahe Grünflächen auf Sand. Ausschreiben, Anlegen, Planen, Unterhalten. Hg. v. SandAchse Franken. Monumente Online (Oktober / 2011): Historische Kulturlandschaften. Interview mit Thomas Dr. Gunzelmann. Mühlenberg, Alexa (2012): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Regionalplan Ruhr. KURZFASSUNG. Hg. v. LANUV NRW. Recklinghausen. Müller-Pfannenstiel, Klaus: Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK). Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt. Bosch & Partner GmbH, zuletzt geprüft am 17.01.2018. Mulser, Joachim; Wetzel, Florian (2018): Landwirtschaftliche Düngung und Schutzziele von Natura 2000 – Ein Beispiel aus Südtirol. Hg. v. ANL (ANLiegen Natur 40(2): online preview). Online verfügbar unter https://www.anl. bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/natura2000_duengung/. Müssenberger, Irmgard (1957): Das Knoblauchsland Nürnbergs Gemüseanbaugebiet. Hg. v. Fränkische Geographische Gesellschaft. Erlangen (Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft, Band 3 S. 85-104). Müssenberger, Irmgard (1959): Das Knoblauchsland Nürnbergs Gemüseanbaugebiet. Erlangen: Selbstverlag der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Erlanger Geographische Arbeiten, Heft 7). Naturparke Deutschland; Europarc Deutschland: Leitfaden – Faszination Natur erlebbar machen. Online verfügbar unter http://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2016/01/VDN_Europarc_Leitfaden_Faszination_Natur_NNL_WEB_barrierefrei2.pdf, zuletzt geprüft am 25.06.2017. Neitzke, A. Dr. (2014): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege. für die Planungsregion Düsseldorf. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Neußner, Ernst Prof. Dipl. Ing.: Bedeutung von Hecken in Feld und Flur. Nohl, Werner (geänderte Fassung 1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Online verfügbar unter http://www. landschaftswerkstatt.de/dokumente/Masten-Gutach-1993.pdf. Norddeutsche Naturschutzakademie (Hg.) (1994): Biologische Beiträge und Bewertung in Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftsplanung. Schneverdingen (H 1, 7. Jg.). Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ackerbrachen. Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Doppelter Saatreihenabstand. Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ernteverzicht im Getreide. Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Ökologische Vorrangflächen im Greening. Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Stehenlassen von Getreidestoppeln. Oberforstdirektion Ansbach (1985 / 2000): Waldfunktionsplan für den Regierungsbezirk Mittelfranken. Teilabschnitt Industrieregion Mittelfranken. Hg. v. Oberforstdirektion Ansbach. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 287 366 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Online-Büro, Stadt Nürnberg/ (2015): Bezirksdatenblätter - Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/internet/statistik/bezirksdatenblaetter_nbg.html, zuletzt aktualisiert am 24.08.2015, zuletzt geprüft am 17.08.2017. Petersen, Felicia (2017): Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen. Hg. v. Informationsdienst Umweltrecht e.V. (Beitrag aus dem Recht der Natur-Schnellbrief, 202). Online verfügbar unter http://idur.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-Erhalt-von-Wege-und-Randstreifen-Petersen.pdf, zuletzt geprüft am 27.07.2017. Piechullek, Dieter (1995): Kulturraum Knoblauchsland. Nürnberg: A. Hoffmann. Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR / Planungsgruppe Landschaft (2014): Kraftshof Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils Kraftshof. 1200 Exemplare. Hg. v. Stadt Nürnberg / Wirtschaftsreferat. Projektbüro SandAchse Franken (2004): SandGestöber. Aktionsmappe. 2. erweiterte Auflage. Hg. v. SandAchse Franken. Projektgruppe ABSP am Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (1996): Artenund Biotopschutzprogramm Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Dr. Schober und Partner. Hg. v. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. München. R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Hydrogeologische Bewertung. Unter Mitarbeit von Detlev Bösel. R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Hydrogeologische Bewertung Anlagen. Unter Mitarbeit von Detlev Bösel. Regierung von Unterfranken: Hochwasserrisikomanagementplan Einzugsgebiet Bayrischer Main. Gewässersystem. Online verfügbar unter http://www.hopla-main.de/index.php?option=com_content&view=article&id=95&Itemid=92, zuletzt geprüft am 23.03.2017. Roth, Michael; Bruns, Elke (2016): Landschaftsbildbewertung in Deutschland. Stand von Wissenschaft und Praxis. Hg. v. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Stadtplanung sowie Institut für Landschaft und Umwelt (ILU) und Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung (INER) (BfN-Skripten, 439). Online verfügbar unter https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/ skripten/skript439.pdf, zuletzt geprüft am 28.05.2017. Rusam, Hermann, Dr.: Heimatkundliche Exkursion ins Knoblauchsland Nürnberg und sein Umland. Unterrichtsmodelle III. 5. Auflage. Hg. v. Stadt Nürnberg. Pädagogisches Institut (Didaktischer Brief, Nr. 86/ 1985). Schäfer, Achim; Kowatsch, Astrid (2015): Gewässer und Auen - Nutzen für die Gesellschaft. 1. Auflage 7.500. Hg. v. Bundesamt für Naturschutz, zuletzt geprüft am 23.08.2018. Scherzer, Conrad (1962): Franken Land, Volk, Geschichte, Kunst und Wirtschaft. 2. Auflage. Band 1. Nürnberg: Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. Schnippering, Eva (2010, Aktualisierung 2014): Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern. de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/wrrl/doc/arbeitshilfezustand.pdf. Schnippering, Eva: Arbeitshilfe, Unterhaltung von Gräben, zuletzt geprüft am 17.04.2018. Schwab, Gerhard (2014): Handbuch für den Biberberater. Hg. v. Bund Naturschutz in Bayern e.V., zuletzt geprüft am 14.09.2018. Sieghardt, August (1961): Nürnberger Umland. Zweite, verbesserte Auflage. Nürnberg: Glock und Lutz. 288 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 367 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Siering, Margarete; Feulner, Jürgen (2006): Künstliche Sitz- und Singwarten als Artenhilfsmaßnahme für das Braunkehlchen (Saxicola rubetra). Online verfügbar unter http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/ wordpress/singwarten_braunkehlchen/, zuletzt aktualisiert am 29.08.2006, zuletzt geprüft am 05.07.2017. SNOW Landschaftsarchitekten (2017): Nürnberger Linie. Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum. Hg. v. Stadt Nürnberg / Stadtplanungsamt, zuletzt geprüft am 21.08.2018. St. M. Diepolder, Hartmann (2013): Pferdeweiden - Nutzung, Pflege, Düngung. 3. Auflage. Hg. v. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) (LfL-Information), zuletzt geprüft am 27.02.2018. Stadt Nürnberg / Umweltamt (Stand: 2013): Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020". Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/umweltplanung/20131105_aktionsplan_endfassung_a4.pdf, zuletzt geprüft am 16.08.2017. Stadt Nürnberg / Umweltamt: Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020". Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/umweltplanung/aktionplan_ text.pdf, zuletzt geprüft am 16.08.2017. Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (2007): Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt – Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse, Maßnahmenplanung, zuletzt geprüft am 20.09.2018. Stadt Nürnberg, Dr. Susanne Sprösser (2016): Nürnberg nachhaltig. 3. Bericht zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Nürnberg 2012-2014. Hg. v. Stadt Nürnberg/Referat für Umwelt und Gesundheit. Nürnberg. Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung - Plan. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat Stadtplanungsamt (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Nürnberg. Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit (2. Quartal 2016): Daten zur Nürnberger Umwelt 2-2016. Hg. v. Referat für Umwelt und Gesundheit. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, zuletzt geprüft am 08.12.2016. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Legende. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Blatt 01. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Mehr Grün für Nürnberg, zuletzt geprüft am 14.09.2018. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt (2015): Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628. Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628. Analyse der Sichtbeziehungen. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 289 368 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628. 2016-07-27_BP_4628_Analyse_Sichtbeziehungen. Stadt Nürnberg, Umweltamt (2011): Grundwasserbericht 2011. Daten zur Nürnberger Umwelt / Sonderausgabe. Unter Mitarbeit von Klaus Köppel Gisela Löhr. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltreferat. Stadt Nürnberg, Umweltamt (2012): Handbuch Klimaanpassung. Bausteine für die Nürnberger Anpassungsstrategie. 800. Aufl., zuletzt geprüft am 14.09.2018. Stadt Nürnberg, Umweltamt (2017): Broschüre Faszination Schafe. Mitten in der Großstadt. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt, zuletzt geprüft am 17.01.2018. Stadt Nürnberg: Fahrradstadtplan. 2015_Radwegeplan_LEG_Quer.FH11. Online verfügbar unter http://online-service.nuernberg.de/Themenstadtplan/VPL_Daten/Fahrradstadtplan/2015_Radwegeplan_LEG_Quer.pdf, zuletzt geprüft am 25.06.2017. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Hg. v. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/sun/dokumente/sun/fliessgewaesser_2006.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017. Stiftung Rheinische Kulturlandschaften (Hg.) (2016): gemeinsam, vielfältig, engagiert. für unsere rheinischen Kulturlandschaften. 2. überarbeitete Auflage, zuletzt geprüft am 15.08.2018. Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie. Nürnberg. Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Anhang Karten. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie. Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. Treiber, Gisa (2017): Ersatzgeldprojekt: Nachhaltige Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft im Rednitztal. Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen. VGN GmbH (Hg.) (2015): Knoblauchsland 8er. Online verfügbar unter http://www.vgn.de/radfahren/knoblauchsland8er.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (2018): Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Gründlach für den Ortsteil Neunhof - Antragskonferenz. Besprechungsniederschrift Nr. 6.5.5 Abs. 4 ADON, zuletzt geprüft am 26.11.2018. Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_11_1992. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_12_1992. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Werner, Wildwasser (2009): Merkblatt über den Aufbau der Bodenschätzung. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Steuern. 290 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 369 Verzeichnisse und Nachweise Quellen WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018. Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschutz. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=178209071, zuletzt aktualisiert am 12.08.2018, zuletzt geprüft am 13.08.2018. Wissenschaftliche Dienste (Hg.) (2005): Alleen und Alleenstraßen in Deutschland: Historische, kulturelle und militärische Aspekte. Fachbereich XI Geschichte, Zeitgeschichte und Politik (WD 1 - 143/05). Online verfügbar unter https://www.bundestag.de/blob/413718/91e2e224f974d6ea7e1bedac30a1a14a/wd-1-143-05-pdf-data.pdf, zuletzt geprüft am 08.08.2017. Wuerfel: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Online verfügbar unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/dokumente/20160309_BewertungsverfahrenLandschaftsbildFuerWEA.pdf, zuletzt geprüft am 11.07.2017. Zahner, Volker: Biberdämme und ihre Wirkung. Hg. v. ANL (ANLiegen Natur 40(2): online preview). Zopf Dorit (2017): Erhaltung Dauergrünland in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Versuchsbericht. Hg. v. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Aufgaben-Nr.: 25.20), zuletzt geprüft am 27.02.2018. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 291 370 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Manuskript Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen -. Augsburg. Powerpoint. ifanos concept & planung (14.02.2018): Hochwasser und Ressourcenschutz. KleinKe: 2016_02_24_Gewaesserliste_Nürnberg. Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 14.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Großgründlach). Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 9. und 15.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Neunhof). Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation. Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit des Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation. Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (12.09.2017): Regenüberlaufbecken Kraftshof. Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (Simon Drewes): Regenüberlaufbecken Neunhof. Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben. Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben 2. Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Mühlbach. Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Nonnenbach. Vortrag Büttner, Thomas (2006): Verwildertes Land - wuchernde Stadt. Zum Kulturlandschaftsbegriff - seine Herleitung und Verwendung in Theorie und Praxis. Insel Vilm, 19.09.2006. Gebhard Ulrich: Die Bedeutung von Naturerfahrungen in der Kindheit. Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Erlensterben durch Phytophtora an Fließgewässern. Nohl, Werner (2007): Landschaftsbildbewertung - Problemaufriss und weiter führende Überlegungen. Referat auf dem Symposium „Landschaftsbilder zeitgemäß bewerten“. Universität Duisburg-Essen. Essen, 12.11.2007. Online verfügbar unter http://www.landschaftswerkstatt.de/dokumente/Essen1-2007.pdf, zuletzt geprüft am 01.04.2015. 292 | Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal 371 Verzeichnisse und Nachweise Quellen Zeitschriftenaufsatz Bosch & Partner (Dr. Ingo Hetzel) (Stand 2014 (mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.14)): Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), zuletzt geprüft am 07.08.2018. Drechsler, Max (1966): Die Flurbereinigung im Raum Nürnberg-Fürth. Eine umfassende Maßnahme der Raumordnung zwischen Stadt und Land. In: Schriftenreihe für Flurbereinigung (41). Heller, Hartmut: Eine Zukunft für das Knoblauchsland? Trendbeobachtungen im stadtnahen Gemüsebaugebiet von Nürnberg-Fürth. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft 1978/1979 (Bd. 25/26), S. 115145. Jedicke, Eckhard, Prof. Dr. (2014): Landschaft 2023: Die Probleme wachsen! In: Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (9), S. 261–264. Online verfügbar unter https://www.nul-online.de/artikel.dll/NuL09-14-InhaltAK4-261-264-1_NDQ2NDYyMw.PDF?UID=AFB0E2C3BBB0E5EDD88B9EF639A3664A07D4BC8A0E861D, zuletzt geprüft am 22.08.2018. Lieret, Werner (1988/1989): Der Rückgang der Ziegelindustrie im Umland von Nürnberg. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Bd. 35/36), S. 335–350. Mühlbauer, Helga (1971): Neuere wirtschaftsgeographische Entwicklungen im Knoblauchsland. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Band 18), S. 97–109, zuletzt geprüft am 17.10.2017. Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Extensive Nutzung von Äckern/Acker(rand)streifen. Rath, Anja (2015): Grünland mit oder ohne Kuh? In: LandInForm 2/2015, S. 52, zuletzt geprüft am 05.02.2018. Schaper, Friedgard (1976): Wiedereinbürgerung von Bibern - Entwicklung einer Biberkolonie bei Nürnberg. In: Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau (Bd. 2 12/14), S. 281–542. Schnippering, Eva: Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand. Stapf: Umweltatlas Dresden. In: Natur und Landschaft 05/2007, zuletzt geprüft am 07.06.2017. Stark, Georg (2000): Wie kann ich frei werdendes Grünland sinnvoll nutzen? In: top agrar 10, S. 24–28, zuletzt geprüft am 31.08.2018. Susanne Isabel Yacoub (2018): Licht im Dickicht. In: Garten + Landschaft (05), S. 36–41. Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal | 293 372 373 Gründlachtal Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Karten FREIZEIT NATUR KULTUR WASSER GEMÜSE AUE 374 Planverzeichnis Datenbasis Bodenschätzung 4 Übersichtsbodenkarte Grundwasserflurabstand (Stadt Nürnberg, Stichtagsmessung Oktober 2016) 5 6 Gundwasser und Überschwemmung 7 Konfliktanalyse K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 9 K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität 10 K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 11 12 K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern 13 14 K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) G1 | Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung / Bestand B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen 15 16 17 18 19 20 Leitbild Das räumliche Leitbild Das integrierte Zielkonzept 22 23 Entwicklungskonzept Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung (AB01) Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandigfer Standorte (AB02) Beweidung durch Pferde + Beweidung durch Schaffe oder Rinder/Büffel (AB04 + AB05) Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen + Einrichten von Uferrand-/ Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben (AB06 + AB08) Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen (AB12) Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten (AB15) Erholung Wege Identität / Kulturlandschaft 375 25 26 28 29 30 31 32 33 34 Maßnahmenkatalog Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen Schwerpunktgebiete für Artengruppen 36 37 38 Umsetzung Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 40 41 42 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 2 Datenbasis 376 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 3 Bodenschätzung Bodenart Ackerwertzahl lS 35 - 39 lS= lehmiger Sand 40 - 49 SL= stark lehmiger Sand ab 50 L= Lehm LT= schwerer Lehm Sl Sl Sl lS Sl lS lS lS Sl SL Sl lS Sl Sl lS lS lS lS Sl Sl Sl lS Sl Sl Sl lS SL Sl lS lS lS Sl lS lS SL SL Sl lS lS SL SL Sl SL Sl Schmalau lS Sl SL lS lS lS SL Sl L Sl Sl Sl Boxdorf Sl lS Sl Sl Sl lS SL lS lS Sl Sl Sl Sl Sl lS Sl Sl lS SL Sl Sl SL lS lS lS lS Sl SL S SL lS SL lS Sl SL SL Sl Sl Sl Sl Sl Sl lS Sl lS LT lS SL SL SL Sl lS SL lS Sl Sl SL/T SL SL Sl SL lS Sl Sl SL L SL SL sL lS SL SL L L sL L SL SL SL sL SL Sl Sl lS SL SL Sl lS SL Kraftshof Sl Sl sL Sl Sl SL SL Irrhain SL L L L L L SL Sl lS lS SL sL lS lS Sl lS lS lS Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG lS lS POTENZIALANALYSE Datum Sl Sl lS lS/LT Sl SL SL Sl sL SL L Sl SL SL sL lS lS L lS Sl S SL S Sl SL sL SL Sl L LT L lS Sl lS Sl lS SL SL SL lS lS lS SL Sl Sl lS lS L SL Sl Sl lS sL lS lS lS SL lS Sl lS Neunhof Sl lS lS SL lS Sl Sl Sl Sl L lS lS SL lS SL SL lS L L lS Sl Sl Sl SL Sl lS lS Sl 0,5 SL Sl SL SL lS SL lS lS lS L Sl lS lS lS LT lS Sl SL L Sl lS lS Sl lS lS SL LT LT Sl Sl Sl SL Sl L LT lS Sl SL Sl SL lS lS Sl Sl lS lS lS lS lS lS SL lS lS Sl lS lS Sl Sl Sl lS Sl SL SL lS Sl lS SL Sl Sl Sl Sl SL lS Sl Sl SL lS lS lS Sl lS lS Sl lS lS lS Mo/lS= Moor auf lehmigem Sand Sl Sl Mo/S SL lS Sl Mo/S= Moor auf Sand lS Mo/S lS lS lS Sl lS lS SL SL lS Sl Sl Sl Großgründlach lS lS Sl lS Sl SL Sl Reutles lS SL SL lS lS Sl SL lS lS SL/T= stark lehmiger Sand auf Ton Sl SL Sl Sl SL Sl Sl lS SL lS lS Sl Sl Sl Kleingründlach lS/LT= lehmiger Sand auf schwerem Lehm Sl Sl lS lS SL lS 0,25 Sl= schwach lehmiger Sand SL lS 0 30 - 34 sL= sandiger Lehm SL SL SL ´ S= Sand lS Sl Sl lS 20 - 29 Dezember 2018 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling 1 : 20.000 Maßstab lS Sl Daten Bodenschätzung DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 377 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 4 Übersichtsbodenkarte (1:25.000) Braunerden Pseudogleye In tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden Grundwasserbeeinflusste Böden Böden durch Aufbau von Massenrohstoffen geprägt, einschließlich rekultivierter Flächen Gewässer Bodentyp: Nummer gem. Übersichtsbodenkarte ! ( 22d BAB A73 Nr ! ( 424b Herbstwiesen Kleingründlach 429a ! ( Großgründlach Schlottareuth 424b ! ( ! ( 1g Irrgarten Buckäcker 73d Herrenwiesen 72b ! ( 427b Herbstwiesen ! ( 76a ( ! ( ! 429b ! ( 22d Himmelreich ! ( 22d Würzburger Stra ße ! ( ! ( 22g 422a ! ( ! ( ! ( 72d ! ( 73b Spund e Ob 422a Espan Gliesfeld ! ( 998 Boxdorf Schmalau D 73d Sooswiesen ! ( 424b ! ( 72e Neunhof ! ( 72d ! ( 72b ! ( 429a 429a 424b re Schleifwegäcker ! ( ! ( 76a ! ( ! ( 72e ! ( ! ( 429b 72d Lerchenbühl 76a Bun d esst raße 4 Hundertbeete 1f 998 22d ! ( e 998 22d Reutles Stöckelwiesen t raß 76b or fs ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( Irrhain ! ( 429a ! ( 933 Boxberg ! ( Im Moos ! ( Am Rabensteig 422a 0,25 0,5 POTENZIALANALYSE Kraftshof ! ( 1g ! ( 73e ! ( 0 STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 72e 429a ´ Auftragg. 429b 424b 429b ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" ! ( ! ( ! ( Projekt ! ( 425a ! ( 1f Datum Dezember 2018 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling 1 : 20.000 Maßstab Daten Übersichtsbodenkarte (1:25.000) DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 378 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 5 Grundwasserflurabstand (Stadt Nürnberg, Stichtagsmessung Oktober 2016) Flurabstand 0-1m 1-3m 3-5m 5-7m 7 - 10 m BAB A73 > 10 m Gewässer Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckelwiesen Hundertbeete Buckäcker Irrgarten Schlottareuth Großgründlach Herrenwiesen Herbstwiesen t raß e Lerchenbühl or fs Himmelreich Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 Würzburger Stra ße re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof Schmalau Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg Am Rabensteig POTENZIALANALYSE Kraftshof Datum Dezember 2018 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Grundwasserflurabstand, HQ100, HQ5 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 379 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 6 Grundwasser und Überschwemmung HQ100 HQ5 BAB A73 Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m) Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckelwiesen Hundertbeete Buckäcker Irrgarten Schlottareuth Großgründlach Herrenwiesen Herbstwiesen t raß e Lerchenbühl or fs Himmelreich Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 Würzburger Stra ße re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof Schmalau Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg Am Rabensteig POTENZIALANALYSE Kraftshof Datum Dezember 2018 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Hänfling 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Grundwasserflurabstand, HQ100, HQ5 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 380 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 7 Konfliktanalyse 381 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 8 Kriterien: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) auf a) HQ5 b) grunddwasserbeeinflussten Standorten gem. ÜBK (Gleye, 72b, 72c, 73b, 76a, 76b) c) RBS Ackerzahl <30 und S, Sl d) RBS Ackerzahl <30 und S, Sl auf grundwassernahen Standorten K1: Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern a) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Flächen des HQ5 b) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden c) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl auf nicht grundwasserbeeinflussten Standorten Fehlende Gewässerrandstreifen: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern d) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl auf grundwassernahen Standorten BAB A73 Fehlende Gewässerrandstreifen Nachrichtlich: Herbstwiesen 1 ! ( Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Kleingründlach Stöckelwiesen 4 ! ( Hundertbeete Buckäcker Reutles 2 ! ( Irrgarten Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl t raß 6 ! ( or fs Himmelreich Spund Würzburger Stra ße Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 ! ( e 3 ! ( re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 ! ( Soosweg Schmalau Irrhain 8 ! ( 7 ! ( Im Moos Boxberg 9 ! ( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten HQ5, Grundwasserflurabstand, Bodenschätzung, Übersichtsbodenkarte, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 382 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 9 Kriterien: Intensive Nutzungen (KebS 9.8, 9.13, 9.14) auf hochwertigen Standorten = RBS Ackerzahl größer und gleich 40 innerhalb des Schwerpunktgebiets für Landschaftsentwicklung K2: Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität Hochwertige Standorte innerhalb der Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung Intensive Äcker Intensiver Erwerbsgartenbau Intensivwiesen Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung BAB A73 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen Geplante Bauflächen 1 Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl t raß e 3 Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung, Reichsbodenschätzung, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 383 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 10 Kriterien: Überschwemmungsgefährdete Flächen (getrennt nach Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Flächen) infolge potenziellen Aufstaus durch Biber (HQ5) K3: Siedlung/ Verkehr/ Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum Überschwemmungsgefahr infolge des Aufstaus auf d Verkehrsflächen ! ( Nachrichtlich: Siedlungsflächen Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg landwirtschaftlichen Flächen Geplante Bauflächen BAB A73 Hinweise: (Kartierung LPV e.V., Stand 08/2018) R Biberburg . ! Fraßspuren Biber Herbstwiesen Biberdamm 1 Fließende und stehende Gewässer Kleingründlach Reutles Stöckelwiesen 4 Hundertbeete Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen 3 dR ! ( . ! ! . . ! R!. . !! . Espan Gliesfeld Boxdorf d !. !.!.!.!. ( re ! . D! Spund Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße . ! or fs Himmelreich t raß e Lerchenbühl e . ! R . ! R!. . !! . Schleifwegäcker . ! R !. . ! Sooswiesen . ! Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten HQ5, BNTK, Kartierung von Biberspuren DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 384 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 11 K4: Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum ! ( Von Hundehaltern frequentierte Parkplätze Örtliche Hundehalter (aus Siedlungen) Nachrichtlich: ! ( ! ( BAB A73 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 Kleingründlach Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen ! ( ! ( Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen ! ( 5 Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof Soosweg 8 Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt ! ( Am Rabensteig Kraftshof KONFLIKTANALYSE Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 385 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 12 Kriterien: Informationen gem. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne (in Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung Überbauung auf Flächen mit einer Ackerzahl gem. RBS kleiner 40, sowie einer Ackerzahl größer oder gleich 40 K5: Geplante Überbauung vs. Freiraum Überbauung durch Siedlung, Gewerbe, o.Ä. Überbauung durch Gewächshäuser Hinweis: Grünflächen Ausgleichsflächen Überbauung auf Flächen mit einer BAB A73 Ackerzahl < 40 Ackerzahl größer oder gleich 40 Herbstwiesen 1 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Kleingründlach Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Reichsbodenschätzung, Ausgleichsflächen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, Leitlinien der räumlichen Entwicklung, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 386 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 13 Kriterien: Erfassung der Brutstandorte von Bodenbrütern durch ifanos (2014/2015) Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen (in Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung K6: Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern Verlust von Brutstandorten von Bodenbrütern durch Überbauung Geplante Überbauung mit Gewächshäusern, Gewerbe, Siedlung Nachrichtlich: BAB A73 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen 1 Kleingründlach Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Ausgleichsflächen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, Leitlinien der räumlichen Entwicklung, Brutstandorte von Bodenbrütern, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 387 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 14 Kriterien: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m) gem. Grundwasserstandsmessung der Stadt Nürnberg (2016) K7: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand Geringer Grundwasserflurabstand Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg BAB A73 Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl t raß e 3 6 Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos 7 Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Grundwasserflurabstand, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 388 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 15 Kriterien: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) auf a) Flächen des HQ5 b) Flächen des HQ100 K8: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Flächen des HQ5 Flächen des HQ100 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg BAB A73 Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen 3 t raß e Lerchenbühl Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 Im Moos ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten HQ5, HQ100, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 389 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 16 Kriterien: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern K9: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Pufferstreifen) Fehlende Gewässerrandstreifen Oberflächengewässer Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg BAB A73 Geplante Bauflächen Kesselgraben Herbstwiesen 1 Kleingründlach Hundertbeete 4 Buckäcker Schwalbenzahlgraben Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Ziehgraben Nonnenbach Schlottareuthgraben Herbstwiesen Gründlach Mühlbach Lerchenbühl 3 t raß e Flutgraben Spund Espan Gliesfeld Schmalaugraben Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 Ochsengraben 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich D re Gründlach Lachgraben Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Kothbrunngraben 8 Im Moos Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Boxberg 9 Irrhain Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 390 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 17 Kriterien: Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter laut Untersuchungen ifanos (2014/2015) Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter = Puffer von 150m um folgende überbaute Bereiche: Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen Bestehende Überbauung = Bestehende Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4 und A73 G1: Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung/Bestand Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Gewächshäuser) Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter Siedlungsflächen (Bestand) Nachrichtlich: BAB A73 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen 1 Kleingründlach Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen 6 5 Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Bodenbrüterlebensräume, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 391 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 18 B1: Barrieren und Beeinträchtigungen für die Lebensqualität und Erholung Barrieren BAB A73 Erholungsräume Nachrichtlich: Boxberg Bahnlinie Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Kultur und Kulinarik Autobahn Geplante Bauflächen Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer Bundesstraße Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald Stromleitungen, kleinere Trassen Wohnumfeldbezogene Erholung Grünzüge Stromleitungen Wohnumfeldbezogene Erholung Großgründlach Verkehrslärm 1 über 60 dB(A) Herbstwiesen 55-60 dB(A) unter 55 dB (A) Kleingründlach Hundertbeete Buckäcker Fluglärm über 60 dB(A) Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Fluglärm Reutles Stöckelwiesen Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 Im Moos Boxberg 9 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Am Rabensteig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Erholungsräume, Lärm, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 392 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 19 B2: Vernetzung und Ortsrandeingrünung 8 8!! Fehlende Querung 8!! Unterbrochene Wegeführung Fehlende Wegeverbindung Fehlender Übergang von Siedlung zu Landschaft !!!! BAB A73 Überbauung durch Gewächshäuser, Siedlung, Gewerbe, o.Ä Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen ! ! ! !! ! ! ! 4 ! ! Kleingründlach Stöckelwiesen Reutles !! ! ! 1 8!! Irrgarten Schlottareuth 2 Großgründlach Herrenwiesen Herbstwiesen 3 8 8!! Würzburger Stra ße 5 t raß or fs ! 8 8!! 8!! 8 6 e 8 8!! Himmelreich Spund 8 e Ob ! ! !!!!!!!!! Bun d esst raße 4 Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof !! Soosweg ! Schmalau 8 !! !!!! Boxdorf Irrhain 8 8!! 7 !! ! ! ! 8 ! ! ! 0,5 !!!! !! ! ! 0,25 Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG KONFLIKTANALYSE Kraftshof ! !! 0 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Am Rabensteig ! ´ Projekt Im Moos Boxberg 9 8!! ! !! Gliesfeld D ! Espan re 8 Lerchenbühl !! ! Buckäcker !!!! ! ! ! !! ! Hundertbeete Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab Daten Grundlagenermittlung Gründlachtal, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 393 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 20 Leitbild 394 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 21 DAS RÄUMLICHE LEITBILD Ackerlebensräume Wiesenlebensräume Feuchtlebensräume DIE WIESENLANDSCHAFT Stillgewässerlebensräume Sandlebensräume Auenkorridor Gründlach mit Nebengewässern Besonders wertvolle Kulturlandschaften DIE PARKLANDSCHAFT Räume für Gehölzentwicklung Boxwald Großgründlach Sonderstandort Tongrube DIE SANDIGE LANDSCHAFT Neunhofer Äcker DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT Siedlungsflächen Landschaftsraumeinheiten DIE ZERSCHNITTENE LANDSCHAFT DIE INNERÖRTLICHE AUE Neunhof DIE GARTENLANDSCHAFT Boxdorf DIE GARTENLANDSCHAFT DIE BACHAUE DER BOXBERG Kraftshof 395 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 22 DAS INTEGRIERTE ZIELKONZEPT Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung Segetalflora Naturerfahrung Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten Sandlebensräume Insekten Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) besonders wertvolle Kulturlandschaften schlüssiges Wegenetz Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze) Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter Neunhofer Äcker Haubenlerche potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter Fledermäuse Biber 396 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 23 Entwicklungskonzept 397 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 24 Kriterien: 9.1*, 9.2: Feuchtwiesen 9.4: Sonstige Halbtrockenrasen 9.5, 9.6, 9.7: Extensive Wiesen 9.8: Intensive Wiesen (gem. KebS) AB01: Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung ERHALT Feuchtwiesen: Ein- bis zweischürige Mahd Sonst. Halbtrockenrasen: Einschürige Mahd Extensive Wiesen: Zweischürige Mahd (9.1*: 6d-Feuchtwiesen (§30)) ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Extensive Wiesen/Feuchtwiesen aus Intensivwiesen BAB A73 ein- bis zweischürige Mahd, ohne Düngung 1 Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen Geplante Bauflächen Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten Schlottareuth Großgründlach Herrenwiesen Herbstwiesen 2 Lerchenbühl t raß e 3 or fs Himmelreich 6 Spund 5 Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 Würzburger Stra ße re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 398 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 25 Kriterien: 9.13, 9.14 gem. KebS mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. RBS), mit hohem Grundwasserflurabstand (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) AB02: Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Acker-/gartenbauliche Nutzung auf marginalen Böden: extensive Ackernutzung oder Umwandlung zu Magerwiesen Hinweis: Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit Ackerzahl <40 BAB A73 Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg 1 Geplante Bauflächen Herbstwiesen Kleingründlach Buckäcker Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e 4 Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen Spund Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Reichsbodenschätzung, Grundwasserflurabstand, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 399 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 26 Kriterien: 1) Acker-/gartenbaulich genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage 2)) 2) Innerhalb HQ5, regelmäßig überschwemmt 3) Bodeneinheit 72d, sandige Böden mit geringer Filterkapazität gem. Bodenübersichtskarte auf grundwassernahen Standorten mit Grundwasserflurabstand <1m AB03: Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum ENTWICKLUNG/MEHRUNG Priorität 1 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf stark erosionsgefährdeten, grundwassernahen, regelmäßig überschwemmten Standorten auf sandigen Böden mit geringer Filterkapazität Priorität 2 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf BAB A73 erosionsgefährdeten, regelmäßig überschwemmten Standorte Nachrichtlich: Herbstwiesen Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg 1 Geplante Bauflächen Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen 3 t raß e Lerchenbühl Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 Spund 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 Im Moos ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte, HQ5 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 400 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 27 Kriterien AB04: Intensive Weiden (9.10 gem. KebS) BEWEIDUNG AB04: Beweidung durch Pferde AB05: Schafbeweidung: Extensive Weiden (9.9 gem. KebS); Beweidungskorridor schließt 9.1-9.8, 9.13, 9.15, 9.16, 9.17, 9.18 ein; Rinder/Büffelbeweidung schließt 6.3(*), 6.4, 9.1*, 9.2, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8 ein ERHALT Beweidung durch Pferde Nachrichtlich AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg ERHALT Geplante Bauflächen BAB A73 Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen (ehemalige Tongrube) ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Extensive Beweidung mit Schafen Herbstwiesen 1 Beweidungskorridor Schafe Extensive Beweidung mit Rindern/Büffeln Kleingründlach Stöckelwiesen 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Irrgarten Herrenwiesen Schlottareuth Großgründlach Herbstwiesen 2 Lerchenbühl t raß e 3 or fs Himmelreich 6 Spund e Ob Espan Gliesfeld Boxdorf Bun d esst raße 4 5 re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 7 8 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 401 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 28 Kriterien: AB06: Hochstaudenfluren, Seggenriede, Röhrichtkomplexe (6.3, 6.3* gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage 2)) AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen ERHALT AB08: Acker-/gartenbauliche Nutzung (9.13, 9.14 gem. KebS) a) Priorität 1 - Acker-/gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend und ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 oder auf stadteigenen Grundstücken b) Priorität 2 - Alle Gewässerabschnitte in denen acker-/gartenbauliche Nutzung näher als 10 m an das Gewässer heranreicht c) Erhalt von Uferrand-/Gewässerentwicklungstreifen auf allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist (gem. KebS 9.8) Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden, Röhrichtkomplexen AB08: Einrichten von Uferrand-/ Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben ERHALT Erhalt von Uferrand-/Gewässerentwicklungsstreifen, die bereits jetzt Grünland sind BAB A73 ENTWICKLUNG/MEHRUNG Priorität 1 Herbstwiesen Priorität 2 1 Fließende und stehende Gewässer Kleingründlach Stöckelwiesen 4 Buckäcker Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Irrgarten Herrenwiesen 2 Großgründlach Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 t raß e Hundertbeete Reutles or fs Himmelreich Spund e Ob Espan Gliesfeld Boxdorf Bun d esst raße 4 6 5 re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 Im Moos ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Gewässerstrukturgütekartierung, Eigentum Stadt Nürnberg, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 402 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 29 AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Kulisse für Gehölzmehrung Neuanlage von Feldgehölzinseln zur Ortsrandeingrünung AB12: Neuanlage von Baumreihen und -hecken, Einzelbäumen, Baumgruppen ! ! ! ! Hinweis: # * F # * # * Flurdurchgrünung gem. FNP der Stadt Nürnberg BAB A73 # * Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen 1 Geplante Bauflächen !! ! ! ! ! ! ! ! ! # * !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! t raß # * # * n d esst raß ! ! ! ! !! ! !! ! !! ! !! ! ! ! Soosweg Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG MASSNAHMEN # * !! !! !! # * !! !! # * !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! # * # * !! F Kraftshof ! ! ! !! # * ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !! !! !! ! ! # * ! ! ! ! F Im Moos ! ! ! ! ! !! ! ! # * ! ! ! ! ! # * # * ! # * ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Bu e4 ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! # * !! 7 !! !! Am Rabensteig Neunhof Irrhain !! !! F ! !! ! # * Sooswiesen 8 ! ! !! !! 9 8 # * Boxberg or fs ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! # * F D # * !! re Schleifwegäcker ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! # * !! !! ! ! F # * Boxdorf # * ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! !! !! ! ! !! e Ob ! ! ! ! ! ! ! # * ! ! Espan Gliesfeld Schmalau 3 ! ! Spund # * F Lerchenbühl ! ! !! ! ! ! ! ! 5 6 Herbstwiesen # * ! ! ! ! !! ! ! ! ! Himmelreich Würzburger Stra ße F # * ! ! ! ! # * e Schlottareuth 2 Großgründlach Herrenwiesen !! Irrgarten !! Buckäcker ! ! ! ! Hundertbeete ! ! # * Reutles # * 4 F # * Stöckelwiesen # * # * Kleingründlach Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung !! Daten !! !! ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer 403 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 30 Kriterien: 1) Acker-/gartenbaulich genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage 2)) 2) Innerhalb HQ100 3) Bodeneinheit 73d, lehmige Böden mit höherer Filterkapazität gem. Bodenübersichtskarte auf grundwassernahen Standorten mit Grundwasserflurabstand <1m AB15: Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten ENTWICKLUNG/MEHRUNG Angepasste Nutzung (73d) Angepasste Nutzung (HQ100) Nachrichtlich: BAB A73 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 Kleingründlach 4 Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen Irrgarten 2 Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen 3 t raß e Lerchenbühl Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 Spund 6 Würzburger Stra ße or fs Himmelreich re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 Soosweg Schmalau Irrhain 8 Im Moos ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG 7 Boxberg 9 Projekt Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte, HQ100 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 404 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 31 ERHOLUNG Rundwege und Wegeverbindungen Hinweise Kulturdreieck Übergeordnete Freiraumverbindungen (gem. FNP) H Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs Nachrichtlich: ´ BAB A73 ´ ´´ Reutles ! ! ( ! ! (Großgründlach ! ( Herrenwiesen Herbstwiesen ´ ! ! ! ! ( ( Rund um den Lerchenbühl ! ! ( H Lerchenbühl ! ! ( t raß e H H Spielplatz "Die Sandhummeln" Einrichten Hundeauslaufplatz Schlottareuth H Gestaltung von Wasserplätzen E04: Ordnungsmaßnahmen ´ H H Potenzieller Standort Beobachtungskanzel Verknüpfungen - Vorschlag ! ! ( ! ! ( Von Spielplatz zu Spielplatz H ! E03: Umweltbildung H H Irrgarten Aussichtspunkte, Pflege, Umfeldgestaltung der Aussichts- und Ruhebänke Verknüpfungen - Bestand ! ! ( H Buckäcker E02: Rundwege mit Einrichtungen Lückenschlüsse - Vorschlag ! ! ( Hundertbeete Rund ums Hallerschloss Von Wehrkirche zu Schloss ´ Rund ums Hallerschloss Stöckelwiesen Baumkarree - Wald Von Spielplatz zu Spielplatz Geplante Bauflächen Kleingründlach Rund um die Tongrube Vom Irrgarten zum Irrhain Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Herbstwiesen Baumtore - Siedlung Rund um den Lerchenbühl Wegenetz - Bestand ! ! ( E01: Auffindbarkeit/Zugänge H ! ! ( H Spund Würzburger Stra ße H Gliesfeld H Boxdorf re D ! Sooswiesen Schleifwegäcker ! ! ( H Neunhof ! ! ( H ! ! ( Bun d esst raße 4 H e Ob ! ! ( Espan ! ! ( ´ or fs Himmelreich ´ Schmalau ! ! ( H H ! ! ( H ! ! ( und Irrhain Irrhain ! ! ( H Boxberg Rund um die Tongrube Kulturdreieck ! ! ( Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG MASSNAHMEN Kraftshof Datum ! ( H ´ ´ ´ 0,5 ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" H Am Rabensteig 0,25 Projekt ´ Im Moos H 0 Von Wehrkirche zum Schloss H ! ! ( ´ H H H ! ( ! ! ( ! ! ( Zwischen Gründlach ! ! ( 1 Kilometer 405 Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ H ! ! ( Daten Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege, Radroute "Knoblauchsland- 8er", Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 32 WEGE Rundwege und Wegeverbindungen Kulturdreieck ! ! ! ! ! Auf dem Gemüsepfad Rund um den Lerchenbühl ! ! ! ! ! Rund um die Gründlach Rund ums Hallerschloss BAB A73 Von Spielplatz zu Spielplatz ´ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Sooswiesen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ´ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! D ! ! !! Neunhof ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! re ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Bun d esst raße 4 ! ! ! Von Wehrkirche zum Schloss ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! Kraftshof ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Kulturdreieck Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab Daten Freiraumwegeverbindungen, Wanderwege, Freizeitwege DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung ! ! ! ! ´ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ´ ´ 1 Kilometer 406 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Irrhain WEGE ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ´ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Rund um die Tongrube ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ´ Im Moos ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Boxberg ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Zwischen Gründlach und Irrhain Am Rabensteig 0,5 e Ob ! ! ! ! Schleifwegäcker ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Boxdorf ! ! Espan ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Spund ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 0,25 e ! ! Himmelreich t raß Lerchenbühl or fs ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Rund um den Lerchenbühl ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Herbstwiesen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ´ ! ! ! ! ! ! Schlottareuth ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! 0 Wegenetz - Bestand ! ! ! ! ! Großgründlach Gliesfeld ´ Lückenschlüsse - Vorschlag ´ ! ´ ´ Von Spielplatz zu Spielplatz Würzburger Stra ße Schmalau ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Herrenwiesen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Irrgarten ! Übergeordnete Freiraumverbindungen (gem. FNP) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Buckäcker ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Von Wehrkirche zu Schloss Geplante Bauflächen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Hinweise Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Reutles ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! Hundertbeete Rund ums Hallerschloss Stöckelwiesen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Verknüpfungen - Vorschlag Nachrichtlich: ! ! Kleingründlach ! Verknüpfungen - Bestand Vom Irrgarten zum Irrhain Herbstwiesen ! ´´ Rund um die Tongrube ´ Radwege Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 33 Nachrichtlich: IDENTITÄT / KULTURLANDSCHAFT Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Hinweise: Geplante Bauflächen ERHALT Abschlagsbauwerk Historische Kulturlandschaft mit Blickbeziehungen Gedenkmonument IK05: Historische Kulturlandschaft Industriekultur Blickbeziehungen Kirche AB14: Erhalt von Streuobstbeständen Schloss / Herrensitz ENTWICKLUNG BAB A73 Garten / Parkanlage (Schlossgarten in Großgründlach nicht öffentlich zugänglich) IK04: Straßenraumgestaltung (überzeichnet) HerausragendeLandschaftselemente Herbstwiesen ! ! ! ! AB12: Baumreihe beidseits Erlanger Straße und Einbindung der Orte in die Landschaft Bodendenkmäler Denkmal-Ensemble Kleingründlach e t raß or fs !! ! !! !! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! !! !! Bun d esst raße 4 ! !! ! ! ! !! ! ! ! !! ! ! !! ! ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG MASSNAHMEN !! !! ! ! !! !! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! ! !! ! ! !! ! !! ! !! Am Rabensteig Datum !! ! ! ! ! ! !! !! !! !! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !! !! !! Boxberg Projekt Im Moos ! !! !! ! ! ! !! ! !! !! !! ! Irrhain ! ! !! Sooswiesen ! ! !! ! !! !! ! ! ! !! !! !! ! !! D ! ! ! ! !! !! !! !! !! !! !! ! ! ! ! ! ! !! !! ! ! !! ! !! !! ! re Schleifwegäcker ! !! !! ! !! Schmalau !! !! !! !! ! !! !! !! !! !! !!! !! !! !! !! !! ! ! !! Gliesfeld e Ob ! !! ! !! Espan ! !! !! !! !! !! ! ! !! !! !! ! ! ! ! ! ! ! !! !! !! !! !! !! !! ! !! ! !! !! !! !! ! ! !! !! Spund Würzburger Stra ße Lerchenbühl !! ! !! ! ! ! ! ! !! Himmelreich Herbstwiesen ! !! !! !! !! !! !! ! !! Schlottareuth Herrenwiesen ! Irrgarten ! !! ! ! !! !! ! ! !! !! !! ! ! !! !! !! ! !! !! !! Buckäcker ! ! ! Hundertbeete ! !! !! ! !! Stöckelwiesen !! ! ! !! !! ! ! ! ! ! !! !! ! ! !! !! !! Reutles Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab Baukultur und Museen, Bodendenkmal, Baudenkmal, Blickbeziehungen, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung !! Daten !! !! ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer 407 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 34 Maßnahmenkatalog 408 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 35 Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse Schwerpunkt Heckenbrüter und andere Vogelarten Schwerpunkt Bodenbrüter Schwerpunkt Fledermäuse Suboptimale Lebensräume für Bodenbrüter aufgrund Einschränkungen durch geplante und bestehende Überbauung (Puffer 150 m) BAB A73 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 ! ( Kleingründlach 4 ! ( Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen 2 ! ( Irrgarten Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl t raß 6 ! ( or fs Himmelreich Spund Würzburger Stra ße Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 ! ( e 3 ! ( re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 ! ( Schmalau Irrhain 8 ! ( 7 ! ( Im Moos Boxberg 9 ! ( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 409 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 36 Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen Amphibien Schwerpunkt Amphibien Libellen Schwerpunkt Libellen Potenzielle Aufwertung Libellen Nachrichtlich: BAB A73 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 ! ( Kleingründlach 4 ! ( Hundertbeete Buckäcker Reutles Stöckelwiesen 2 ! ( Irrgarten Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen Lerchenbühl t raß 6 ! ( or fs Himmelreich Spund Würzburger Stra ße Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 ! ( e 3 ! ( re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 ! ( Schmalau Irrhain 8 ! ( 7 ! ( Im Moos Boxberg 9 ! ( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 410 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 37 Schwerpunktgebiete für Artengruppen Pflanzen Schwerpunkt Arten der Magerrasen Schwerpunkt Arten der Feucht- und Nasswiesen Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg BAB A73 Geplante Bauflächen Herbstwiesen 1 ! ( Kleingründlach 2 ! ( Irrgarten Großgründlach Herrenwiesen Schlottareuth Lerchenbühl 6 ! ( or fs Himmelreich Spund Würzburger Stra ße Espan Gliesfeld Boxdorf e Ob Bun d esst raße 4 5 ! ( 3 ! ( e Buckäcker t raß 4 ! ( Hundertbeete Reutles Stöckelwiesen re D Sooswiesen Schleifwegäcker Neunhof 8 ! ( Schmalau Irrhain 8 ! ( 7 ! ( Im Moos Boxberg 9 ! ( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Rabensteig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 411 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 38 Umsetzung 412 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 39 (Aufwertbare Flächen: 6.5, 6.6, 9.8, 9.10, 9.13, 9.14 (gem. KebS Stadt Nürnberg (Anlage2)) Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg 6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte 6.6 Ausgebaute Gräben 9.8 Intensive Wiesen 9.10 Intensive Weiden 9.13 Intensive Äcker 9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau BAB A73 Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Herbstwiesen Nachrichtlich: 9.13 9.8 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg 9.13 Kleingründlach Stöckelwiesen Reutles Geplante Bauflächen 9.13 9.13 9.13 9.8 9.13 Hundertbeete Buckäcker Irrgarten 9.13 9.8 Schlotta9.8 9.13 reuth Herrenwiesen 9.13 9.13 9.8 9.13 9.8 9.8 9.14 9.13 6.5 6.5 9.14 9.13 9.8 9.13 9.8 9.13 9.13 9.8 Lerchenbühl 9.13 9.8 9.13 9.13 9.8 6.5 9.13 Spund Würzburger Stra ße 9.8 6.5 6.5 9.13 9.10 9.13 9.8 9.8 9.14 9.10 Bun d esst raße 4 6.5 Espan Gliesfeld or fs Himmelreich t raß e 9.13 Herbstwiesen 9.13 9.13 Ob e er D 9.8 9.8 Sooswiesen 9.14 Schleifwegäcker 9.14 9.13 9.13 Soosweg 9.14 9.14 Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Am Rabensteig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 413 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 40 Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum (Aufwertbare Flächen: 3.8, 6.5, 6.6, 9.8, 9.10, 9.11, 9.13, 9.14 (gem. KebS)) 3.8 Naturferne Nadelholzforste 6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte 6.6 Ausgebaute Gräben 9.8 Intensive Wiesen 9.10 Intensive Weiden 9.11 Ackerbrachen, mehrjährig 9.13 9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau/Gemüseanbau 9.13 9.8 Herbstwiesen 9.13 6.59.8 9.13 Kleingründlach 9.13 9.8Stöckel- 9.8 9.11 9.13 9.8 9.10 9.8 9.8 Nachrichtlich: Reutles 9.13 wiesen9.8 6.5 9.13 9.14 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg 9.13 Geplante Bauflächen 9.13 9.13 6.5 Buckäcker Hundertbeete 9.13 9.13 9.13 9.13 9.13Irrgarten 9.13 Herrenwiesen 9.8 9.8 9.13 Schlotta9.8 reuth 6.6 9.13 9.8 9.10 6.6 9.14 9.13 9.13 9.13 9.14 2.5 9.8 6.5 6.5 9.13 9.10 6.5 9.8 9.8 9.14 9.11 9.10 9.8 Würzburger Stra ße 6.5 9.10 6.5 9.13 9.8 9.13 9.13 9.13 9.8 9.8 9.13 6.6 9.14 9.13 9.13 9.14 9.13 9.14 9.11 9.8 9.14 9.8 6.5 Bun d esst raße 4 Gliesfeld 9.10 9.8 9.13 9.10 9.13 9.14 Espan 9.13 9.10 9.10 Spund 9.13 9.8 9.8 9.10 9.8 9.13 9.13 Herbstwiesen 9.13 9.8 9.13 9.8 9.10 Lerchenbühl 9.10 9.13 9.8 Himmelreich 9.10 9.8 9.10 9.8 e 9.8 Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 9.13 9.13 9.13 t raß 9.8 9.10 9.13 9.13 or fs BAB A73 9.13 Intensive Äcker 9.13 9.14 D 9.8 re be 9.8 O 9.10 9.10 9.8 9.13 3.8 9.13 9.13 6.5 9.10 9.14 9.8 9.14 9.13 9.10 9.13 9.8 Sooswiesen 9.11 9.8 Schleifwegäcker 9.13 6.5 Soosweg 9.14 9.13 9.13 9.14 9.13 9.8 6.5 9.14 9.8 9.8 Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Am Rabensteig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 414 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 41 Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Bestand BAB A73 Erweiterungsvorschlag Herbstwiesen 1 Kleingründlach Stöckelwiesen Reutles 4 Hundertbeete Buckäcker Irrgarten 2 Herrenwiesen Schlottareuth Herbstwiesen e 3 t raß Lerchenbühl 6 Würzburger Stra ße e Ob Spund Bun d esst raße 4 5 or fs Himmelreich Espan Gliesfeld re D Sooswiesen Schleifwegäcker 8 Soosweg Irrhain 7 8 9 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Im Moos Am Rabensteig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann 1 : 20.000 Maßstab ´ 0 0,25 0,5 Daten Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege, Radroute "Knoblauchsland- 8er" DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 1 Kilometer 415 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 42 Kartenquellen Ausgleichsflächen Stadt Nürnberg (2016): Ausgleich und Ersatz aus der Bauleitplanung sowie Artenschutzmaßnahmen und Bauleit- Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr OpenStreetMap (2018): Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. planung Dritter. HQ5 Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 5-jährliches Hochwasser. Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Detailpläne. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos HQ100 concept & planung. Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 100-jährliches Hochwasser. Bodenbrüterlebensräume ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) / ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2015): Erfassung von Kartierung von Biberspuren LPV Nürnberg e.V. (2018): Kartierung von Biberspuren. bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Unter Mitarbeit von Stefanie Bussler, Gaby Töpfer-Hofmann, Dr. Gudrun Mühlhofer. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Lärm Bahn Eisenbahnbundesamt (2015): Lärm Eisenbahn. Bodenschätzung Bayerische Vermessungsverwaltung (2018): Reichsbodenschätzung. Leitlinien der räumlichen Entwicklung Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung - Plan. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Erholungsräume, Eigentum Stadt Nürnberg, Bestehende Erholungseinrichtungen, Baukultur und Museen, Bodendenkmal, Baudenkmal, Blickbeziehungen, Grundlagenermittlung WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. Radroute „Knoblauchsland – 8er“ VGN GmbH (2015): Knoblauchsland-8er. Flächennutzungsplan Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018. Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems. Stadt Nürnberg (2018) Fahrradstadtplan. Fluglärm Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Fluglärm. Straßenlärm Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013): Straßenlärm. Freiraumverbindungen Stadt Nürnberg (2014): Übergeordnete Freiraumverbindungen. Übersichtsbodenkarte Bayerisches Landesamt für Umwelt (2018): Übersichtsbodenkarte. Freizeitwege Stadt Nürnberg (2014): Freizeitwege. Wanderwege Fränkischer Albverein (2018): Wanderwege. Gewässerstrukturgütekartierung Biologisches Büro Dr. Brunner (2013): Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer dritter Ordnung im Gebiet der Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Saskia Horn Brunner. Hg. v. Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Planung und Bau/ Brückenbau, Gruppe Wasserwirtschaft (SÖR/1-B/3). Grundwasserflurabstand Stadt Nürnberg (2016): Grundwasserstandsmessung. Stichtagsmessung, Oktober 2016. 416 Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal - Karten | 43 Auftraggeber: Bearbeitung durch: Stadt Nürnberg Umweltamt Umweltplanung Lina-Ammon-Straße 28 90471 Nürnberg WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de 417 ifanos concept & planung Bärenschanzstraße 73 RG 90429 Nürnberg ifanos@ifanos-concept.eu Nürnberg, den 17.05.2019 Ö 4 EN TWICKLUNGSKONZEPT - ZIELE UND MASSNAHMEN Be ibehaltung der Nutzung pu pu 6.7 Verro hrte Gräb en 2.1 H eim is che , st and ortge rech te Ufergeh ölzs äu me 7.4 Un b efes tigte Wege , Plätz e u nd Ste llplatz fläc hen , Sch ott erras en 2.3 G ro ßfläch ige F eld geh ölze , Ba um heck en 7.5 D u rch lä ss ige B eläg e, z . B. Sc hot ter-, K ies - un d Sand fläch en 2.4 H eim is che , st and ortge rech te G eb üs che , Heck en, Sä um e 7.6 Versiegelte Fläch e 2.5 N ich th eim is che , st and ortfremd e Hecke n- /Geb ü sch p flan zu n gen 9.1* 6d -F eu cht wies en 3.1* A u- /Bruch wald 9.10 Int en sive Weid en ER HAL T Bau mt ore - Sied lu ng pu pu pu pu Bau mt ore - Wald pu ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG AB14 3.4 F orst wirt sch aft lich gep räg ter Wa ld mit üb erwiegen d em Nad elh olza nte il 9.12 Ext en sive Äcke r 3.5 W ald lich tu ngen /-wiese n, s oweit k ein G rü nlan d 9.13 Int en sive Äcke r 3.8 N atu rfern e Na de lh olz forst e z . B . D oug las ie nwald etc. 9.14 Int en siver Erwe rb sga rt enb au , Son derku ltu re n 4.1 Exten siv be wirt sch aft ete Stre uob s twies en 9.15 Un be wirt sch aft ete Fe ld ra in e mit mage rer Vege tat ion 4.2 In ten siv be wirt sch aft ete Obs tgä rte n (meh rsch ürig , reg elm äßiger B au ms chn it t) 9.16 Un be wirt sch aft ete Fe ld ra in e mit näh rs to fflieb end er Vege tation pu Exten s ive/Res s ourcen an gep ass te Nu tz un g au f int en siven Ä ckern Exten s ive/Res s ourcen an gep ass te Nu tz un g au f int en sivem Erwerb sga rte nb au pu pu AB01 AB01 pu AB01 pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB13 Projekt EN TWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUN KTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLAN UNG AB01 pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! !! !! !! ! pu pu pu pu pu pu pu N o n n e nb a ! !! ! ! !! ! ! !! ! pu ! !! ! pu ! !! !! !! ! ! !! ! !! ! !! !! !! !! !! !! !! !! ! pu pu pu pu pu !! !! !! !! Geo bas is da ten © B ayerisch e Vermes su ngs ve rwalt un g Maß sta b 1 : 5.000 Dat um 17. Ma i 2019 Projektleitu ng Projektleitu ng : S. Ziesel | B earbeitun g: C. Aman n pu X AB13 pu AB13 pu !! !! DSG K: pu !! !! !! !! !! !! !! !! !! pu AB01 pu !! !! pu !! !! !! XX pu !! Reichs bo den sch ätz un g, G ru nd wass erflurab sta nd , Üb ers ich ts bod en kart e, Sch werp un kte de r La nd sch afts en twicklun g, HQ5, HQ100, Gewäs se rst ru ktu rgü tekartie ru ng, Eige ntu m St adt Nü rn berg, B est ehen d e Erholun gse inrich tu nge n, F reirau mwege verbind un gen , Wan d erwege, Freiz eitweg e, Ra drout e "Kno blauc hs lan d- 8er", Halt este lle n Öffe ntlich er Nah verkeh r, Eige nb eob ach tun gen , BN TK pu pu ! !! !! ! !! !! !! !! !! !! pu !! !! pu !! !! X AB01 pu !! !! !! !! 418 Dat en pu pu !! !! !! !! !! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! !! !! ! ! !! !! ! ! !! AB01 pu pu pu pu pu ! !! !! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! !! ! ! !! !! AB14 X AB01 pu ! !! !! !! ! !! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu !! ! ! !! X X pu ! ! !! ! ! !! Gründlachtal AB01 AB01 AB02 ! !! ! ! ! ! !! !! !! !! ! ! ! AB13 ! ! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! ! !! EN TWICKLUNGSKONZEPT ZIELE UND MASSNAHMEN AB13 AB13 ! !! !! !! !! !! ! ! !! ! !! X AB01 AB04 AB02 ! !! ! pu pu pu ! ! ! ! AB01 AB01 ! !! !! ! pu pu pu AB01 AB02 !! pu pu pu pu pu Auft ragg. AB01 AB01 ! !! !! pu pu pu pu pu pu AB01 AB04 AB13 ! ! !! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! !! !! ! pu AB15 ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! pu pu ch AB15 Ko thb ru nngr a be n pu ! ! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! ! !! pu AB13 AB01 AB01 AB15 !! !! ! pu pu pu pu ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! !! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! !! !! !! ! !! pu AB15 AB15 pu ! ! !! ! !! ! !! ! ! ! ! ! !! pu !! !! ! u !! pu pu pu AB13 pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB03 AB04 pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB15 pu pu pu pu pu pu pu ! ! pu AB04 pu pu pu pu pu AB13 pu pu pu pu pu T pu pu pu AB01 pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB03 AB03 AB15 AB13 AB15 AB03 AB03 pu AB15 AB03 pu AB04 pu Die vorgeschlagen en M aß nah men dü rf en d en besteh end en u nd gep lan ten Ausgleich smaß nah men fü r Arten sch ut z u nd ökologischen Au sgleich nicht ent gegensteh en. pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! ! pu pu pu pu pu !! !! !! !! !! ! !! !! ! !! !! pu pu p ! !! !! !! !! !! !! !! !pu ! !! !pu ! !! !pu ! !! !pu ! !! !pu! ! u! ! !! ! p! !p ! ! u ! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! !! ! !! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! ! pu pu ! !! ! pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB03 AB15 AB03 ! ! ENT W IC KLUN G/M EH RUN G AB01 AB03 pu pu pu pu pu AB13 ! ! AB15 Extensivier ung acker - o de r g artenba ulicher Nutzung zum Schutz von Boden AB15 und Grundwasser auf empfindlichen Standorten pu pu pu pu pu pu pu AB15 pu ! ! AB13 AB13 AB03 AB03 ! ! !! pu pu pu pu ! ! !! X Erhalt von Stre uob st bes tän d en pu ! ! ! ! !! AB01 p pu AB13 pu X X AB13 X X ER HAL T u pu pu AB03 AB03 pu pu ! !! !! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! !! !! !! !! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! !! !! ! !! !! !! ! !! !! ! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !! ! !! ! !! pu pu AB03 pu pu pu pu pu !! AB14 Er halten vo n Streuobstbeständen AB14 pu pu pu AB13 AB15 AB15 AB13 pu pu p u AB13 pu pu AB01 AB15 AB13 AB13 pu pu AB03 XX X in öffe ntlich en Pa rks ( gro ße st ru ktu rreich e öffen tlich e G rün anlage ) pu pu AB01 pu pu AB03 X pu pu AB03 in forst wirt sch aft lich gep räg tem Wa ld mit ü b erwiegen d em Nad elh olzan te il pu AB01 AB03 pu pu pu AB03 AB15 in forst wirt sch aft lich gep räg tem Wa ld mit h oh em Lau b holza nte il pu AB13 AB01 AB03 !! AB13 AB03 X AB13 AB03 AB15 pu AB01 AB03 pu pu pu X pu AB03 in Au -/B ru chwa ld pu pu AB03 pu pu AB15 AB01 AB04 in großfläch ige n Fe ld geh ölz en , B aum he cken pu AB04 AB15 ! ! ! ! ! ! pu AB14 in he imisc hen , s tan d ort gerecht en Ufergeh ölzs äu men pu AB01 AB03 AB15 X AB13 X AB13 pu pu AB13 pu X AB13 X AB03 pu pu pu AB04 pu AB14 AB13 AB01 pu pu AB13 X pu pu AB01 AB13 AB13 ! !! !! ! AB13 pu AB01 AB03 AB15 ER HAL T, ENT WIC KLUN G/M EH RUN G vo n Bioto p- un d Hö hlenb äu men pu AB15 AB03 ! ! !! X X X pu pu AB01 AB03 AB03 pu AB04 pu AB03 AB01 AB01 AB04 AB13 Er halt und Fö rderung von Biotop- und Hö hlenbäumen AB13 pu pu AB01 pu AB03 pu AB13 AB01 ! ! !! AB13 pu pu pu AB03 ! ! !! pu pu X X AB13 pu pu pu pu pu AB13 pu pu pu AB01 AB03 AB15 AB15 ! ! !! pu pu AB13 ! !! !! ! Neu anlage vo n Bau mreihen u nd - he cken , Ein zelbä um en, Ba umg ru pp en AB13 pu pu AB01 AB03 pu AB13 AB01 Neu anlage vo n Feld geh ölz in se ln z ur Ort srand eingrü nu ng pu pu AB13 AB13 AB01 AB01 pu pu pu AB03 AB13 ! ! !! ! ! pu AB13 AB01 AB13 AB13 pu AB01 pu AB03 pu La c hg rab en AB01 Kulis se fü r G eh ölzm ehrun g pu AB03 AB15 AB03 pu AB01 AB01 AB01 AB01 AB13 AB13 AB01 pu AB03 AB03 AB13 AB13 pu AB13 AB01 AB01 AB01 ch AB13 pu pu pu !! AB13 G rü nd la AB01 ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG AB13 pu AB04 AB01 pu ra b e n AB04 pu AB13 s e ng pu AB13 pu Oc h AB01 pu AB01 AB01 AB03 AB12 AB12 Neuanlage von Gehölzstreifen, He cken und Baumreihen AB15 AB01 pu AB01 pu AB01 AB13 AB03 AB03 AB13 AB01 pu ! ! AB15 AB03 AB15 AB15 AB01 pu pu pu !! AB15 AB01 AB15 pu pu AB03 AB03 ! ! !! pu X pu pu AB01 pu AB15 pu pu AB01 pu AB01 Die vorgeschlagen e Maß n ahm e "Einricht un g von Uferrand -/Ge wässeren twicklu ng sstreifen " u mf asst a uf E be ne des En twicklun gskon zep tes sowohl Uferran dstreifen (P ufferstreifen, Gewässerran dstreifen z um Sch ut z von Nährstoffeinträgen ) sowie G ewässerentwicklun gsstreif en ( als E ntwicklun gsrau m, Z ulassen von S eiten entwicklun g). E in e differenz ierte B etrachtu ng der u ntersch ied lich en Zielsetz un gen ka nn erst in nach folg end en, vertiefen den S chritt en erfolgen. pu pu pu AB01 AB01 pu pu pu pu AB01 pu !! !! !! AB04 Erha lt vo n U ferran d- /Ge wä ss erent wicklun gs streifen, die b ereit s jet zt Grün la nd s in d pu pu AB13 ER HAL T AB01 pu !! !! !! !! ! ! !! ! ! !! pu AB13 AB13 Priorität 2 pu pu AB15 AB13 pu pu AB15 AB03 pu ! !! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! ! ! ! ! ! ! !! ! !! ! !! !! !! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! !! pu pu pu AB15 pu pu Priorität 1 pu pu pu AB01 pu X AB01 pu AB04 AB03 ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! X AB02 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! X AB01 pu !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! !! !! ! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! X AB01 AB01 AB03 ENT W IC KLUN G/M EH RUN G pu pu AB15 AB01 AB15 AB03 AB15 pu pu AB01 pu pu AB01 AB03 pu pu AB13 pu AB01 AB03 AB08 AB08 Einrichten von U fe rrand- und Gewä sse rentwicklungsstreifen entlang von Flie ßge wässern und Grä ben pu pu pu pu AB01 AB15 Erha lt un d Pfle ge von H och sta ud en flu re n, Segg enrie den , R öh richt komp lexe n pu pu AB13 AB01 AB15 AB03 ER HAL T Korrid or StUB mit T ras se Ra ds chn ellweg Im F alle einer Ma ßn ahm enen twic klu ng inn erhalb des T ras se nkorrido rs sin d die Plan un gen zu d ies en Vo rh abe n z u bea cht en. pu pu pu pu AB13 AB01 pu pu AB15 AB13 AB15 pu pu pu pu AB01 AB03 AB01 pu AB01 en Flu rk arte pu pu AB13 pu pu pu AB01 AB01 pu pu pu pu pu AB13 pu pu b g ra AB06 Er halt und Pflege vo n Hochstaudenfluren, AB06 Seggenrieden und Röhrichtkomplexen pu pu AB15 AB03 pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB01 h Z ie pu pu pu X X X X AB01 AB01 pu pu pu pu AB13 pu AB02 Untersuchungsgebiet AB13 pu pu pu pu pu T X pu pu pu AB01 pu AB13 Geplante Überbauung mit Gewächshäusern, Gewerbe, Siedlung pu pu Exten s ive B eweidu ng mit R in d ern /Bü ffeln pu pu Sch werp un ktge biete für Lan ds cha ftse ntwicklu ng pu AB13 AB01 pu AB13 AB01 pu pu AB01 pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB15 XX pu pu X pu pu T T T AB15 ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! ! ! !! ! ! ! !! !! ! ! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! !! !! ! XX X AB02 pu AB01 AB13 ENT W IC KLUN G/M EH RUN G pu ! !! ! !! ! !! !! !! !! ! X ! ! X AB13 ! AB01 AB15 ! X AB15 pu pu ! !! !! !! ! !! ! !! !! !! ! X AB15 ! !! !! ! X AB01 AB13 AB15 ! !! !! !! !! !! ! !! X AB01 X X X pu pu pu X X X ! ! pu ! !! ! pu ! !! !! !! !! !! ! X X AB15 pu pu pu pu pu pu pu pu AB15 ! !! !! !! !! ! !! pu ! ! AB13 AB01 pu ! !! ! X AB01 AB01 pu ! !! !! ! pu pu pu AB01 AB01 pu pu pu So nstig es pu pu pu pu pu p u B13 A Bewe id un g d urch Sch afe - T riftweg - Korrido r pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu X X AB15 pu pu X AB15 AB01 pu AB01 Exten s ive B eweidu ng mit Sch afen pu X pu pu pu pu pu ! !! !! ! !! pu AB03 pu X AB15 AB01 pu AB13 pu pu ! !! !! !! !! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! ! pu X pu pu AB01 ! ! pu AB03 AB13 ! !! !! ! pu X X pu pu pu pu AB13 AB01 pu X pu AB03 pu AB01 pu X pu AB01 pu pu AB01 pu pu ! !! ! !! ! ! !! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! pu X pu ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG pu pu pu pu pu pu pu pu pu ! !! !! !! !! ! AB01 pu pu pu ER HAL T Freih alten u nd B ewah ren d er ku lt urhist orisch en La nd sc haft st eile AB03 pu en XX AB13 AB01 pu AB01 p pu ab gr AB13 pu hl X pu za X AB01 pu X AB01 AB05 AB05 Be weidung durch Schafe o de r Rinder/Büffel IK05: Histo rische Kulturlandschaft AB01 pu en AB13 pu b al X pu pu pu pu hw X AB13 AB15 XX pu pu AB13 AB13 u AB04 AB13 pu AB01 ! !! ! !! !! X X pu pu pu pu Sc AB13 AB01 pu pu pu X pu pu pu AB13 AB13 pu pu AB04 pu pu pu AB15 pu pu pu pu AB15 AB01 pu pu AB03 pu pu pu pu AB13 pu AB01 AB01 pu pu pu X pu pu pu pu pu AB01 AB01 pu AB01 IK04: Straßenraumgesta ltung Fortfü hru ng de r e xt ens iven B eweidu ng mit Sch afen ( ehe malige T ong ru be ) AB01 pu pu AB13 AB15 pu AB01 AB01 pu AB13 X X AB01 Bewe id un g d urch Pfe rd e Ges ta ltu ng d es St ra ßen ra um es X pu AB13 AB01 10.2 Au sd au ernd e R u deralflu ren pu pu AB03 AB03 S ch lotta reu thg ra be n pu ER HAL T pu pu pu AB04 AB04 Be weidung durch Pferde IDENTITÄT/KU LTURLANDSCHAFT X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX X X XX X XX X X X X X X X X! X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Neunhof X X XX X X X X Boxdorf X X X X X X XX X X XXX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Kraftshof XXX X pu pu pu pu pu AB01 AB01 Großgründlach pu pu AB01 AB13 AB01 Einrich ten H un de aus la ufp la tz 6.6 A us geb au te G räb en pu pu X Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns ivem Erwerbs garten b au 10.1 Ku rz le bige Ru deralflu ren 6.5 B egrad igt e/au sgeb au te Fluß - un d B acha bs ch nitte , na turferne Stillge wäss er pu AB03 pu AB03 AB01 AB13 AB01 pu AB01 pu AB03 AB01 AB02 AB01 pu pu AB15 X X AB01 pu AB01 AB15 pu X Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns iven Äck ern E04: Or dnungsmaßnahmen 9.20 Un tergla sku lt uren 6.4 G rä be n, d ie z umind es t an de n Bö sch un gen verkrau te t s in d pu X X pu AB03 AB03 pu AB01 AB01 pu pu pu AB02 X AB13 AB13 ApuB03 pu ENT W IC KLUN G/M EH RUN G - P RIORIT ÄT 2 9.9 Exten sive We id en (ke in e Pf erd eh alt un g) 6.3* R öh rich te, R ie de, Hoch st au den ( §30) AB02 AB02 Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns ivem Erwerbs garten b au Sp ie lp lat z "D ie San dh um meln" 9.8 In ten sive Wies en pu X pu pu AB13 AB13 pu pu pu AB01 AB03 pu pu AB02 Umwan dlun g von A cker zu G rün lan d au f inte ns iven Äck ern 9.7 Exten sive Wies en mit D ü ngu ng (m ax. 2 x mäh en , keine mine r. D ü ngu ng ) pu pu pu AB02 AB01 pu AB01 pu AB02 AB01 pu pu AB01 pu pu AB01 AB01 AB13 E03: U mweltbildung 9.6 Exten sive Wies en oh ne D ün gun g ( max. 2 x m äh en) AB01 pu AB01 pu AB13 AB01 pu AB13 9.5 W ies en brach en , ru d era le Wie se n 6.3 R öh richt e, R ied e, H och st aud en AB02 pu AB13 pu XX X X pu pu pu AB01 pu pu pu AB13 pu pu AB01 pu pu pu AB13 pu pu pu AB13 AB01 5.6 Exten siv gep fle gte St raß en rä nd er un d Mitte ls tre ifen 6.2 N atu rn ah e Stillgewäs ser, Altarme, Alt wass er AB02 pu pu AB01 AB01 AB01 pu pu AB01 AB01 pu AB01 AB01 AB13 pu pu AB13 AB01 pu AB13 pu pu pu pu pu AB01 X X XX XX X X X X X pu pu AB01 AB13 pu ENT W IC KLUN G/M EH RUN G - P RIORIT ÄT 1 9.4 Son st ige Ma ger- u nd H alb trocke nrase n 6.1 N atu rn ah e F ließg ewäss er pu pu pu AB13 AB01 pu pu AB01 pu AB03 AB03 Er werb oder Ta usch von a cker- oder gar te nbaulich genutzten Flächen zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im stä dtische n Eigentum Pfleg e, Um feld ges ta ltu ng Au ss ich ts - un d Ru he bä nke 5.5 In ten sivras en (z . B . Spo rta nlagen ) 5.7 In ten siv gep fle gte St raß en rä nd er un d Mitte ls treife n pu pu pu pu pu X X X X X X AB01 pu pu AB02 pu X pu Exten s ive Ac kernu tzu n g od er Um wand lu n g z u M age rwie sen a uf in ten sivem Erwerb sga rte nb au 9.2 Son st ige F euc htwies en 5.4 Exten sivras en, Wiese n im be sie de lte n Bereich pu pu pu pu X AB14 pu AB02 pu 9.19 Versiegelte Feld we ge 5.3 H aus gärten , klein e, ö ffen tlich e, s tru ktu ra rme G rü na nlagen pu pu X pu AB01 pu pu AB14 pu pu AB13 pu X X X p AB01 u pu pu X Exten s ive Ac kernu tzu n g od er Um wand lu n g z u M age rwie sen a uf in ten siven Ä ckern Ges ta ltu ng von Was s erp lä tze n pu pu pu pu pu ENT W IC KLUN G/ MEHR UNG Pote nz ieller Sta nd ort B eob ac htu n gska nz el 9.18 B ewach se ne Fe ld wege mit n ährst offlieb en de r Ve geta tio n 5.2 A rte n- un d s tru ktu rreiche Hau s gärt en pu pu 9.17 B ewach se ne Fe ld wege mit ma gerer Ve geta tio n 5.1 Öffe ntlich e Parks (große s tru ktu rreiche öffe nt lic he Grü nan la gen ) pu pu pu pu AB01 AB01 pu pu pu pu pu AB13 pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu pu AB01 pu pu pu AB01 pu pu pu pu pu AB13 pu ! T T T pu X pu pu AB03 AB01 pu pu pu X X X pu pu AB01 pu AB01 pu pu pu pu XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX X X X X X XX X XX X XX X X XXX X X X X X X X X X X X X X X XXX X X X X X pu pu X pu pu AB01 pu pu pu X pu AB01 AB01 AB13 AB13 AB13 pu pu AB01 pu n r ab e se l g pu pu pu AB13 s Ke pu pu pu X X X XX X XX AB02 AB02 Fö rde rung extensiver Ackernutzung oder U mwandlung von Ac ker zu Magerw ie sen im Ber eich marg inaler sandige r Standorte Neu anlage vo n Aus s ich ts - u nd R u heb än ken pu AB01 pu pu AB01 pu pu AB01 AB13 AB01 AB01 AB01 pu AB13 pu AB01 X X pu pu pu pu pu pu pu pu AB01 pu AB03 pu X X X pu pu AB01 pu AB01 X X pu pu pu pu pu pu AB03 AB13 AB01 pu pu pu pu XXX X X X pu X pu X Exten s ive W ies en /Feu ch twie sen au s Int ens ivwie sen (Wege n ich t d arge stellt, sie he Ka pitel "E rh olu ng") pu pu 9.11 Ac kerb rach en, meh rjährig pu pu E02: Rundweg e mit Einrichtunge n 3.3 F orst wirt sch aflich ge prägt er Wald mit h oh em Lau bh olzan te il pu pu pu Exten s ive W ies en : Zwe is chü rige Mah d pu X pu Feu ch twie sen : Ein - bis zweisch ürig e M ahd So ns t. Ha lb trocken rase n: Ein s chü rige Mah d pu pu AB01 Extensive bis mäßig exte nsive Wiese nnutzung AB01 E01: Auffindbarkeit/Zugänge 1.1 H eim is che , st and ortge rech te Ein zelb äum e, B au mgrup pe n, A lleen pu pu ABIOTISC HES U ND BIOTISCHES LANDSCHAFTSGEFÜ GE ERHOLU NG pu

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