Anmeldung
I.
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Umweltausschuss
Sitzungsdatum 18.03.2015
öffentlich
Betreff:
Geschützte Tierarten bei Gebäudesanierungen
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.11.2014
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.11.2014 Bericht Ratgeber zum Artenschutz an Gebäuden (Gebäudebrüterflyer) Hinweisschreiben zur Berücksichtigung des Artenschutzrechts bei Sanierungen und Gebäudeabriss Ausdruck von der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Gebäudebrütende Wildvogelarten (nicht verwilderte Haustauben!) und Fledermäuse gehören zu den besonders bzw. streng geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Unter Schutz stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtstätten an Gebäuden. Die Tiere und ihre Quartiere sind ganzjährig geschützt, das heißt, auch dann, wenn die Tiere z. B. jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind. Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit gesetzlich untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden – z. B. durch Staubnetze oder Baugerüste.
Der Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes bezieht sich also nicht nur auf die Natur im klassischen Sinne, sondern auch auf Gebäude, so sie der natürlichen Lebensstätte entsprechen. Bei Gebäudesanierungen, Umbauten, Fassadenerneuerungen und Gebäudeabrissen müssen sie daher besonders berücksichtigt werden.
Die Verwaltung berichtet über das aktuelle Vorgehen und die geplante Ausweitung von Informationsangeboten. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht
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1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BoB
II. Herrn OBM
III. Ref.III Nürnberg, 18.02.2015 Referat für Umwelt und Gesundheit
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