Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
18.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)" 5 Bericht J/047/2019 5 Sachverhalt_OptiPrax J/047/2019 9 TOP Ö 2 Akzeptanz des Kita-Portals 16 Bericht J/048/2019 16 Sachverhalt_Akzeptanz_des_Kita-Portals J/048/2019 20 Antrag_Akzeptanz Kita-Portal_Die Grünen J/048/2019 27 TOP Ö 3 Zuschuss KiTa-Gebühren: Verwendung eingesparter Leistungen 28 Sitzungsvorlage J/049/2019 28 Sachverhalt_Qualitätsentwicklung in Kitas J/049/2019 32 Qualitätsentwicklung in Kitas Ranking Kitas J/049/2019 38 Antrag_Zuschuss KiTa-Gebühren_Die Grünen J/049/2019 39 TOP Ö 4 Förderkonzept für freie und freigemeinnützige Träger der Kindertagesbetreuung 40 Sitzungsvorlage J/050/2019 40 JHA_Förderkonzept_Entscheidungsvorlage_5_1 J/050/2019 44 JHA_Förderkonzept_Beilage J/050/2019 48 JHA_Förderkonzept_Zuschussrichtlinie_Beilage J/050/2019 54 TOP Ö 5 Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden 58 Bericht J/051/2019 58 Sachverhalt_Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden 62 Stand 190813 J/051/2019 Antrag_Betreuungssituation Kinder im Nbg Süden_CSU J/051/2019 65 TOP Ö 6 Trendsporthalle 67 Sitzungsvorlage J/052/2019 67 JHA_Entscheidungsvorlage_Trendsporthalle J/052/2019 71 JHA_Anlage_Trendsporthalle J/052/2019 79 Antrag_Trendsporthalle_SPD J/052/2019 83 TOP Ö 7 Räumliche Situation Projekt31 85 Bericht J/053/2019 85 JHA_Beilage_Projekt 31_Unterstützung bei Raumsuche_für 18092019 J/053/2019 89 Antrag_Projekt 31_SPD J/053/2019 90 Antrag_Projekt 31_Die Grünen J/053/2019 91
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 18.09.2019, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen Bericht
(OptiPrax)" J/047/2019
hier: Zwischenbericht zum Abschluss des 1. Jahrgangs/Variante 1
(Quereinsteiger)
2. Akzeptanz des Kita-Portals Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom J/048/2019
27.05.2019
3. Zuschuss KiTa-Gebühren: Verwendung eingesparter Leistungen Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom J/049/2019
24.4.2019
4. Förderkonzept für freie und freigemeinnützige Träger der Gutachten
Kindertagesbetreuung J/050/2019
5. Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Bericht
Süden J/051/2019
hier: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 29.04.2019
6. Trendsporthalle Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 29.01.2019 J/052/2019
7. Räumliche Situation Projekt31 Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2019 und J/053/2019
Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.07.2019,
öffentlicher Teil
9. Mitteilungen
10. Auflagen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)"
hier: Zwischenbericht zum Abschluss des 1. Jahrgangs/Variante 1 (Quereinsteiger)
Anlagen: Sachverhalt_OptiPrax
Bericht:
Der Modellversuch OptiPrax mit fünf geplanten Durchläufen ist im September 2016 an den Start gegangen. Im ersten und zweiten Durchlauf wurden jeweils 35 Ausbildungsplätze in den Einrichtungen des Jugendamts angeboten, für die weiteren drei Durchläufe sind je 34 Plätze vorgesehen. Der bayernweite Modellversuch bedient drei Varianten: 1. Schulabgänger mit Mittlerem Schulabschluß, 2. Schulabgänger mit Abitur und 3. Quereinsteiger mit abgeschlossener fachfremder Berufsausbildung. Die Stadt Nürnberg hat sich für die Varianten 1 und 3 entschieden. Der Modellversuch wird gemeinsam von der Beruflichen Schule 10 und dem Jugendamt getragen, in enger Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Stadt Erlangen. Zwischenzeitlich sind weitere Träger hinzugekommen. Im Sommer 2019 hat der erste Jahrgang der Variante 3 die Ausbildung erfolgreich beendet. Von den urprünglich 15 Auszubildenden haben 13 ihren Abschluß gemacht, davon werden acht ehemalige Auszubildende von der Stadt Nürnberg übernommen.
Die Berufliche Schule 10 und das Jugendamt legen hiermit nach dreijähriger Erfahrung mit dem neuen Ausbildungsformat einen ersten Zwischenbericht vor. Auch wenn der Modellversuch noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich bereits der Erfolg dieses neuen Ausbildungsformats bestätigen, eine Verstetigung in Nürnberg sollte auf jeden Fall verfolgt werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Inwieweit sich der Modellversuch auf die "Männerquote" in Kitas auswirkt, kann erst zum Ende des 5. Durchlaufs ermittelt werden.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SchB
Modellversuch OptiPrax – Zwischenbericht zum Abschluss des 1. Jahrgangs/Variante
Quereinsteiger
1. Ausgangslage
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist seit Jahren unverändert hoch, vor allem bedingt durch den stetigen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Eine wichtige Säule der Fachkräftegewinnung stellt die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für angehende Erzieherinnen und Erzieher dar. Aufgrund des hohen Bedarfs konnte in den vergangenen Jahren allen geeigneten und interessierten Absolventinnen und Absolventen der Regelausbildung eine unbefristete Übernahme durch die Stadt Nürnberg angeboten werden. Trotz der hohen Übernahmequote und des Ausbaus der bestehenden Ausbildungsformate, können die Bedarfe nicht mehr ganzjährig gedeckt werden. Zudem bilden zunehmend mehr Träger ihre Nachwuchskräfte selbst aus, so dass die vorhandenen städtischen Praktikumsstellen nicht mehr alle besetzt werden können. Von daher entschied sich die Stadt Nürnberg im Jahr 2015 dafür, am bayernweiten Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (Optiprax)“ des Bayerischen Kultusministeriums teilzunehmen, in enger Kooperation zwischen der Beruflichen Schule 10, dem Jugendamt der Stadt Erlangen, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Jugendamt – Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen.
Einmal soll damit ein neues und durch die besonderen Rahmenbedingungen attraktives Ausbildungsformat erprobt werden, zum anderen sollen auch nochmals neue Zielgruppen wie zum Beispiel berufliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erreicht werden. Das Modellvorhaben unterscheidet sich von der Regelausbildung durch eine durchgängige Vergütung, die kürzere Ausbildungsdauer (drei bzw. vier Jahre) und der engen Verzahnung zwischen schulischer Ausbildung und Praxiseinsatz vor Ort. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden verschiedene sozialpädagogische Arbeitsbereiche kennenlernen und mindestens zweimal 320 Stunden in einem anderen Tätigkeitsfeld zum Einsatz kommen.
Von den drei möglichen Ausbildungsvarianten1 entschied sich die Stadt Nürnberg für die (vierjährige) Variante 1, Zielgruppe: Bewerberinnen und Bewerber mit Schulabschluss Mittlere Reife und für die (dreijährige) Variante 3, Zielgruppe: Bewerberinnen und Bewerber mit fachfremder Berufsausbildung bzw. fachfremden Studium. Ursprünglich waren zwei Ausbildungsjahrgänge geplant, zwischenzeitlich wurde sich auf insgesamt fünf2 Jahrgänge verständigt. Das Jugendamt bietet pro Ausbildungsjahrgang insgesamt 353 bzw. für den 4. und 5. Jahrgang 34 Plätze für die oben genannten Varianten an.
2. Aktueller Stand der Umsetzung
Zum September 2019 startet der 4. Ausbildungsjahrgang, zeitgleich beginnen die Vorbereitungen für das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren des voraussichtlich letzten Modelldurchlaufs, mit Beginn September 2020.
Die Anzahl der am Modellversuch teilnehmenden Träger und Institutionen hat sich im Laufe des Modellversuchs erhöht, neben den bereits genannten nehmen nun auch noch AWO, BRK, ASB, Jugendhilfezentrum Fürth, STAPF, Diakonie Neuendettelsau, GGK Nürnberg Süd, Caritasverband Nürnberg, Ev. Pfarramt Forth, Stadtmission, Treuchtlingen, Johanniter, Diakonieverein Wendelstein, Ev. Pfarramt Zirndorf, ISKA, SOS Kinderdorf, Ev. Kita Eckenthal am Modellversuch mit einzelnen Ausbildungsplätzen teil. Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der Jahrgänge wie folgt dar:
1 Variante 3: Personen mit Fach-/Abitur wurde nicht gewählt, da bisherige Erfahrungen gezeigt haben, dass der Personenkreis nach Beendigung der Ausbildung häufig das Arbeitsfeld wieder verlässt. 2 2017: Verlängerung um 3. Ausbildungsjahrgang, 2018: Verlängerung um 4. und 5. Jahrgang 3 Jahrgang 1 und2
| Jahrgang | Variante 1 – Mittlerer Schulab- schluss | Variante 1 – Direkt- einstieg ins 2. Aus- bildungs- jahr | Variante 3 – Berufs- fremde Aus- bildung | davon Ausbil- dungsplätze im Jugendamt | davon Ausbil- dungsplätze bei anderen Trägern |
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 21 | 20 | 35 | 6 | |
| 2017 | 21 | 22 | 35 | 8 | |
| 2018 | 18 | 32 | 34 | 16 | |
| 2019 | 23 | 5 | 30 | 36 | 22 |
Zahlen für 2019/20 sind vorläufig: es liegen noch 3 Interessenbekundungen vor für Variante 1 und 2 für Variante 3.
Die Nachfrage für die Ausbildungsplätze beim Jugendamt ist ungebrochen hoch und hat für das Ausbildungsjahr 2019 mit rund 300 Bewerbungen seinen bisherigen Höhepunkt erfahren.
Zum März 2018 wurde für die bei den Kommunen am Modellversuch teilnehmenden „Studierenden in Ausbildung“ eine neue tarifliche Zuordnung vollzogen, die nun Auszubildenden fallen unter den Tarifvertrag TVAöD Pflege, mit den entsprechenden Regelungen zur Vergütung, Übernahme etc. Die Auszubildenden erhalten nun beispielsweise auch die Jahressonderzahlung und eine Prämie bei erstmaligem erfolgreichen Abschluss.
- Abschluss des ersten Jahrgangs in der Variante 3 (Quereinsteiger) – Erfahrungen und Aus-
wertung
3.1 Entwicklung des Jahrgangs
Am 1. September 2016 nahmen insgesamt 35 Auszubildende, jeweils 20 in Variante 1 und 15 in Variante 3, im Rahmen des Modellversuchs ihre Ausbildung bei der Stadt Nürnberg auf. Zum 31.08.2019 konnte nun der erste Ausbildungsjahrgang in der Variante 3 erfolgreich abgeschlossen werden. Von den ursprünglich 15 Auszubildenden4 der Variante 3 haben 135 die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, bei allen drei Ausbildungsabbrüchen waren persönliche Gründe ausschlaggebend. Eine Stelle konnte noch kurzfristig aufgrund des frühen Ausscheidens nachbesetzt werden.
Die Zusammensetzung des ersten Jahrgangs war sowohl altersmäßig wie auch hinsichtlich der beruflichen Historie sehr interessant: Das Durchschnittsalter betrug 31 Jahre, die Altersbreite lag von 23 bis 51, damit natürlich deutlich höher als bei der klassischen Regelausbildung, die ja üblicherweise direkt im Anschluss an den Mittleren Schulabschluss begonnen wird.
Bei den Ursprungsberufen gab es ebenfalls ein breites Spektrum: Ausbildungsabschluss im Bäckereihandwerk, als Hauswirtschaftskraft, in der Bürokommunikation und im Bereich Lagerlogistik aber auch akademische Abschlüsse wie Magister für Geschichte und Lehramt.
Die persönlichen Gründe für den Quereinstieg wurden nicht systematisch erhoben bzw. ausgewertet, aber in vielen Gesprächen wurden immer wieder das Interesse an einer sozialen und (sinnvollen) Tätigkeit benannt, die Perspektivlosigkeit im bisherigen Arbeitsfeld sowie die Unzufriedenheit mit dem Ursprungsberuf. Als besonders attraktiv wurden die Möglichkeiten innerhalb des Arbeitsfelds Kinderund Jugendhilfe beschrieben, das Arbeiten in einem Team und die vielfältigen Optionen für die eigene Karriereplanung.
Zum 1. September 2019 werden nun von den verbliebenen 13 Auszubildenden acht von der Stadt Nürnberg übernommen, sechs6 davon werden im Kitabereich eine Stelle finden, zwei davon in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die anderen fünf Auszubildenden wechseln den Träger, gingen ins
4 Frauenanteil: 80 %, Männeranteil 20 % 5 Eine Person muss noch die praktische Prüfung wiederholen 6 Bei einer Person hängt die Übernahme vom Bestehen der praktischen Prüfung im September ab
Ausland bzw. werden aufgrund der hohen Ausfall- und Fehlzeiten während der Ausbildung nicht übernommen.
3.2 Erfahrungsbericht nach Abschluss des ersten Jahrgangs durch das Jugendamt
Das Jugendamt hat mit diesem Modellversuch erste Versuche mit einer dualen Ausbildung im sozialen Arbeitsfeld unternommen. Schon jetzt kann deutlich benannt werden, dass die Verkürzung der Ausbildung, bei gleichbleibenden Inhalten, zwar für einen schnelleren Output sorgt, aber auch höhere Anforderungen an alle Beteiligten stellt. Den Auszubildenden bietet der fortlaufende Wechsel zwischen Schule und Praxis eine optimale Möglichkeit, Gelerntes schnell und zielorientiert in der Praxis auszuprobieren und zu reflektieren. Daraus entsteht aber auch eine Doppelbelastung, da sich sowohl auf schulische bzw. theoretische Inhalte vorbereitet werden muss wie auch auf den regelmäßigen Einsatz in der Einrichtung vor Ort. Dies ist schon für viele an sich eine Herausforderung, wenn dann noch familiäre Besonderheiten hinzukommen, kann es auch vereinzelt zur Belastung werden. Spürbar wurde dies unter anderem durch die zum Teil hohen Fehl- und Ausfallzeiten. Auf die Zulassung zur Abschlussprüfung hatte dies bisher keine Auswirkungen. In wenigen Fällen wurde von Seiten der Träger bei der Übernahme darauf reagiert.
Der regelmäßige Wechsel von Schule und Praxis hat gewinnbringende Aspekte, wirkt sich aber zum Teil erschwerend auf die Teilnahme an kontinuierlichen Prozessen und deren Beobachtung aus, beispielsweise für die Eingewöhnung eines Kindes. Insgesamt sind nach Rückmeldungen aus den teilnehmenden Einrichtungen die Auszubildenden eine wichtige Unterstützung und Bereicherung in der täglichen Arbeit, insbesondere auch, weil sie nicht auf den Soll-Anstellungsschlüssel angerechnet werden. Sie bringen regelmäßig fachliche und inhaltliche Impulse ein und regen durch den fachlichen Input aus der Schule zu fachlichen Diskussionen in den Teams an. Bei den sogenannten Quereinsteigern wird die zum Teil schon längere berufliche und persönliche Lebenserfahrung sehr geschätzt.
Als große Bereicherung wird der durch die Ausbilder gesteuerte Einsatz in verschiedenen Arbeitsgebieten wahrgenommen. Das Jugendamt als Ausbildungsträger hat festgelegt, dass mindestens zwei Einsatzorte innerhalb der Ausbildungszeit wahrgenommen werden müssen. So kommen alle Auszubildenden im Kitabereich zum Einsatz und entweder in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Kinder- und Jugendhilfezentrum. Bei ausschließlichem Einsatz im Kita-Bereich müssen es mindestens zwei verschiedene Einrichtungstypen sein und ein Standortwechsel vollzogen werden. Hinzukommt für alle Auszubildenden ein Praktikum in einer Grundschule im Umfang von 40 Schulstunden. Damit wird gewährleistet, dass tatsächlich eine Breitbandausbildung stattfindet, mit Erfahrungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Und die Auszubildenden können im Rahmen der Übernahme fundierte Entscheidungen über das zukünftige Arbeitsfeld treffen.
Die Auszubildenden werden durch zwei Ausbilder betreut, die die jeweiligen Ausbildungsjahrgänge viermal jährlich zu Workshops einladen, um sowohl die Praxiseinsätze zu reflektieren, gemeinsam an Themen wie Kinderschutz zu arbeiten und durch Hospitationen weitere Einsatzorte kennenzulernen. Es finden während der Ausbildungszeit durch die Ausbilder Praxisbesuche vor Ort statt, anlassbezogenen Gespräche, bei Bedarf moderieren sie auch bei Konflikten und Problemen. Die Gesamtorganisation des Auswahlverfahrens, die Einsatzplanung, Nachbesetzungen und die fortlaufende Auszubildendenbetreuung liegt bei den Ausbildern. Darüber hinaus stehen sie auch im engen Kontakt und fortlaufenden Austausch mit den Anleitungen und Einrichtungsleitungen vor Ort.
Durch die enge Verzahnung von Ausbildung und Praxis lassen sich auch positive Effekte auf die Zusammenarbeit zwischen der städtischen Fachakademie und den am Modellversuch beteiligten Trägern feststellen: Die Verantwortung für die Gesamtausbildung und die Auszubildenden hat sich deutlich verstärkt. In regelmäßigen Arbeitstreffen werden sowohl organisatorische wie auch inhaltliche Themen und Fragestellungen bearbeitet. So finden die bisher getrennt laufendenden Anleitungstreffen gemeinsam statt. Bei Bedarf finden sich die zuständige Lehrkraft, die Ausbilder und die Anleitung zusammen, um Lösungen bei schwierigen Themen und Problemen zu finden. Erstmalig fand auch im
Herbst 2018 eine gemeinsame Exkursion7 nach Schweden statt, zum Thema „Internationalisierung des Bildungspersonals (für Trägerverantwortliche im Modellversuch „OptiPrax“), Pädagogischer Schwerpunkt: Fachlichen Austausch und praktische Umsetzung erleben, z.B. zu den Themen Inklusion, Medienkonzept / frühe Medienerziehung, Qualitätsmanagement, Buchungssystem, Erziehungsund Bildungsplan… Besichtigung von verschiedenen frühpädagogischen und vorschulischen Bildungseinrichtungen in Schweden.“
3.3 Erfahrungsbericht Städtische Fachakademie, B10
OptiPrax, als Erzieherausbildung mit Vergütung, kam im Vergleich zu anderen Bundesländern spät. Es wurde dringend erwartet. Dies zeigt sich in der großen Anzahl von Anfragen, die das Schulsekretariat und alle beratenden Funktionen sehr stark fordern. Viele Anfragen betreffen auch die Variante 2; leider kann B10 Abiturienten kein Angebot machen.
Als Besonderheit in Nürnberg hat die städtische Fachakademie, B10, die Personalauswahl ganz in die Hand der Träger gegeben. Für die Schule entsteht damit die Herausforderung, die Personalverantwortlichen von derzeit 17 unterschiedlichen Arbeitgebern im Kita- und Jugendhilfebereich zu beraten. Denn an den Zugang zum Bildungsgang OptiPrax sind – im Unterschied zur „klassischen“ dualen Berufsausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBIG) – eine Fülle an schulrechtlichen Aufnahmebedingungen geknüpft. Für eine Schulplatzzusage ist somit nicht allein das Auswahlverfahren des ausbildenden Kita-Trägers maßgeblich. Die Zusammenarbeit zwischen personalverantwortlichen Stellen im Kita-Bereich mit der Fachakademie bei der Personalauswahl bis zur verbindlichen Schulplatzzusage ist aus Schulsicht ein neu hinzu gekommener Prozess. Fest steht, dass die Beratung der Personalverantwortlichen sehr zeitintensiv ist. Da bereits jetzt viele Kita-Träger OptiPrax-Studierende in einstelliger Zahl beschäftigen, wäre im Falle einer Ausweitung der OptiPrax-Ausbildung mit einem weiteren Anstieg der Kooperationen zu rechnen.
Insgesamt ist die Beratung der interessierten Bewerberinnen und Bewerber und die der möglichen und tatsächlichen Kooperationspersonen sehr komplex und schöpft die Kapazitäten auf allen Ebenen, vom Sekretariat bis zur Schulleitung aus.
Diesem erheblichen Aufwand stehen Klassen gegenüber, mit sehr interessierten und lebenserfahrenen Menschen. Eine Lehrkraft beschreibt die Arbeit so: „Die Studierenden in den Q-Klassen sind "anders". Man hat es mit erwachsenen, selbstbewussten Menschen zu tun, die wissen, warum sie die Ausbildung machen und denen auch bewusst ist, was sie eventuell dafür aufgegeben haben. Von daher fordern diese Klassen sehr viel. Einen "Lari-Fari"-Unterricht braucht man hier nicht machen. Es gibt auch mehr Diskussionen und man sollte immer gut vorbereitet, strukturiert und selbstbewusst auftreten. Generell ist es eine angenehme Arbeit, die mir persönlich Spaß macht.“
Die Anforderungen an die Auszubildenden in der Praxis und an der Fachakademie werden von diesen durchweg als anspruchsvoll beschrieben, insbesondere in der Variante 3, wo die Auszubildenden oft lange zurückliegende Schulkarrieren haben und nicht selten eigene Familien versorgen müssen. Durch die zusätzlichen OptiPrax-Klassen ist das 2012 geplante und 2017 bezogene Gebäude am Fernmeldeturm voll ausgelastet.
Für die Schulversuchsphase ist die Anzahl der Klassen mit jeweils einer Eingangsklasse in Variante 1 und 3 gedeckelt. Aktuell können in der Variante 3 für das SJ 2019/20 keine Kooperationen mit weiteren Kita-Trägern mehr angenommen werden. Die Klassenobergrenze ist erreicht. Sollte das städtische Jugendamt seine Plätze für den im SJ 2020/21 startenden Jahrgang ausbauen wollen, müsste dies rechtzeitig bekannt sein, so dass kleineren Kita-Trägern mitgeteilt werden kann, dass im Jahr 2019/20 weniger Schulplätze für nicht-städtische Träger zur Verfügung stehen. Die Kündigungsfrist für Kooperationsverträge beträgt 6 Monate.
7 Im Rahmen des Erasmusprogramms der Beruflichen Schule 10
Fazit Fachakademie, B10: OptiPrax zeichnet sich als Erfolgsmodell ab. Die zehnfach höhere Anzahl von Bewerbern bei J als es Ausbildungsplätze gibt, zeigt, dass das Qualifizierungskonzept unmittelbar an den Bedürfnissen potentieller Fachkräfte anknüpft. OptiPrax erreicht Menschen, die der regulären Ausbildung nicht zur Verfügung stehen. Viele didaktisch-methodische Konzepte, die mit den Kooperationspartnern für OptiPrax entwickelt worden sind, können gleichzeitig in der regulären Ausbildung genutzt werden. Schulinterne Evaluationen bestätigen, dass die vertieften Kooperationen von den Anleitungen, von den Studierenden und von den Lehrkräften als sehr gewinnbringend geschätzt werden. Mit dem städtischen Jugendamt hat die Schule einen Partner, der nicht nur die Grundauslastung der Klassen garantiert, sondern auch hervorragender Hauptansprechpartner für die pädagogische Weiterentwicklung ist.
4. Zwischenfazit im Hinblick auf eine Verstetigung
Die Stadt Nürnberg hat sich mit der Absicht am Modellversuch OptiPrax beteiligt, um die Attraktivität der Ausbildung an sich zu erhöhen und zur Gewinnung neuer Zielgruppen. Eine abschließende Einschätzung hinsichtlich der Zielerreichung und der Auswirkungen auf die langfristige Wirkung dieser Ausbildung kann erst am Ende des Modellversuchs und nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse abgegeben werden. Jedoch stimmen die hohen Bewerberzahlen, die Kontinuität im ersten Ausbildungsjahr und auch die Übernahmequote optimistisch.
Folgende Punkte sind im Hinblick auf die Verstetigung der dualen Ausbildung zu prüfen bzw. zu berücksichtigen:
Bewerberausrichtung
Wie schon oben erwähnt ergänzen die Quereinsteiger mit ihren beruflichen Historien und Vorerfahrungen das vorhandene Personaltableau in besonderer Weise und sind auch für Kinder und Jugendliche attraktive und begehrte Ansprechpersonen. Von daher sollte bei einer zukünftigen Verstetigung insbesondere die Bewerbergruppe mit fachfremden Berufsabschlüssen wieder berücksichtigt werden. Gerade für diese Zielgruppe stellt die verkürzte und vergütete Ausbildung einen besonderen Anreiz dar, da sie ja bereits eine Ausbildung bzw. ein Studium absolviert haben. Diese in den Ursprungsberufen erworbenen Kompetenzen sind für die Arbeit in unseren Kitas gewinnbringend und gut nutzbar. Nachdem auch immer wieder Abiturientinnen und Abiturienten Interesse an der Ausbildung zeigen, sollte auch diese Zielgruppe durch OptiPrax einen Zugang zur Ausbildung finden. Die Stadt Nürnberg hat sich damals im Vorfeld gegen die Abiturvariante entschieden, anders als die meisten anderen Modellstandorte. Die Regelausbildung sollte sich schwerpunktmäßig auf junge Menschen mit Mittlerem Schulabschluss konzentrieren.
Fehlzeitenregelung
Die Fehlzeiten der Auszubildenden des Modellvorhabens haben zum Teil ein hohes Ausmaß, das deutlich über dem des Berufspraktikums liegt. Bei der Überprüfung des Sachverhalts wurde deutlich, dass sich die Vorgaben für die Anzahl der Fehlzeiten und die Auswirkungen auf den Ausbildungsverlauf zwischen der Regelausbildung und OptiPrax unterscheiden: So dürfen im Rahmen des Berufspraktikums nur maximal 50 Fehltage (inklusive Urlaub) bei ca. 248 Arbeitstagen vorhanden sein, um den Abschluss zu erlangen. Bei OptiPrax werden mindestens 1.400 Praxisstunden gefordert8, aber es werden keine maximalen Fehlzeiten bis zum Ende der Ausbildung genannt. Hier sollten zukünftig vergleichbare Regelungen durch das Kultusministerium getroffen werden. Das Jugendamt hat bereits für den noch verbleibenden Modellzeitraum reagiert und wird jetzt früher auf hohe Fehlzeiten eingehen und das Gespräch mit den Auszubildenden suchen. Darüber hinaus wurde auch bei den Übernahmen im Einzelfall durch eine befristete Anstellung reagiert. J und B10 beabsichtigen im Hinblick auf die Verstetigung, sinnvolle Obergrenzen für Prüfungszulassung zu erarbeiten und an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rahmen des Schulversuchs zu melden.
Organisation der Schultage
Die Besonderheit bei OptiPrax ist der regelmäßige Wechsel zwischen Schul- und Praxistagen. Je nach Jahrgang gibt es zwischen zwei und drei Schultage in einer Woche und entsprechend zwei bis
8 KmBeK vom 25.05.2018
drei Praxiseinsätze. Wie bereits dargestellt, findet dadurch ein sehr guter Transfer zwischen Theorie und Praxis statt. Im laufenden Modellversuch wurde die bisherige Praxis der Schul- und Praxistage überprüft und durch eine neue Regelung ab September 2019 folgendermaßen angepasst: 3 Schultage im ersten Ausbildungsjahr, dann 3 Tage im zweiten und 2 Schultage im letzten Ausbildungsjahr, plus volle Praxistage in den Schulferien. Von daher sollte im Hinblick auf die zukünftige Organisation der Ausbildung, nach einer Verstetigung, intern zwischen Schule und Verwaltung geprüft werden, ob das ab September geplante Modell mit 3,3 und 2 Schultagen grundsätzlich sinnvoll ist, sowohl für Schule und Praxiseinrichtungen. Wichtig ist, dass die Auszubildenden sich durch ganze Tage auf das jeweilige Lernfeld konzentrieren können.
Kooperation Schule und Ausbildungseinrichtungen
Die modellbedingte Zusammenarbeit zwischen Schule und Ausbildungsträgern findet regelmäßig und sehr zielorientiert statt. Als Herausforderung wird aber der personenbezogene Austausch erlebt. Hier fehlen bisher die städtischen Regelungen zwischen der Schule, Träger und Auszubildenden, um im Sinne der Auszubildenden sich auch systematisch zwischen Schule und Ausbildungsverantwortlichen auszutauschen. Enge datenschutzrechtliche Vorgaben haben diese bisher verhindert. Für die Zukunft sollten vertragliche Regelungen getroffen werden, die es den Verantwortlichen ermöglichen, sich regelmäßig über die Entwicklung und Unterstützungsmaßnahmen der Auszubildenden auszutauschen. Sicherlich sollte aber immer dem Dreiergespräch als geeignete und priorisierte Methode der Vorrang eingeräumt werden.
Optimierung der Rahmenbedingungen für die Regelausbildung
Durchgängig betonen alle Auszubildenden die besonderen Rahmenbedingungen (Verkürzung, Vergütung, Übernahmeperspektive, Wechsel aus Schule und Praxis) der dualen Ausbildung als ausschlaggebenden Punkt für ihre Entscheidung. Schon seit Jahren werden die lange Ausbildungsdauer und die nur teilweise vergütete Ausbildung thematisiert und stellen auch für am Arbeitsfeld Interessierte ein Hemmnis dar. Die Diskussion ist mit Einführung des Modellversuchs neu entflammt, vor allem im direkten Vergleich mit der Regelausbildung. Hinzukommt, dass die OptiPrax-Auszubildenden mit der in 2018 neu stattgefundenen Zuordnung zum „Pflege-Tarif“ auch eine Übernahmegarantie haben. Bisher wirkt sich dies nicht nachteilig auf die erfolgreich abschließenden Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten aus, da das Jugendamt insbesondere im Kitabereich einen hohen Fachkräfte- und Übernahmebedarf hat. Sollte dieser jedoch irgendwann sich wieder auf ein normales Maß einpendeln, wären die Absolventinnen und Absolventen der Regelausbildung bei den Übernahmen nachrangig zu behandeln. Von daher gilt es in den kommenden Jahren sehr genau darauf zu achten, dass duale Ausbildung und Regelausbildung nicht weiter auseinanderklaffen, sondern im Rahmen des Möglichen, vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für die Optiprax-Ausbildung vor, dass vor dem schulischen Colloquium zusätzliche freie Tage zur Vorbereitung gewährt werden. Dies sollte dann analog auch für die Prüflinge der Regelausbildung gewährt werden. Beide Ausbildungsformate sind für die zukünftige Gewinnung von Fachkräften wichtig und sollten deshalb vergleichbare Anreize haben, sich für den jeweiligen Ausbildungsweg zu entscheiden.
5. Ausblick
Zum September 2019 gehen weitere 34 Auszubildende des vierten Jahrgangsgangs in den Einrichtungen des Jugendamts an den Start. Zeitgleich beginnt dann schon die Vorbereitung zum 5. und letzten Durchlauf des Modellvorhabens mit 34 städtischen Ausbildungsplätzen.
Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist geplant, die Dauer des Modellversuchs „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)” in der entsprechenden Bekanntmachung (KMBek) für das Ausbildungsjahr 2020/2021 zu verlängern. Diese Änderung kann allerdings erst nach der Sommerpause in Angriff genommen werden; die Veröffentlichung der Änderungs-KMBek mit erweiterter Modellversuchsdauer erfolgt daher erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Über das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher““ besteht die Möglichkeit, zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert zu bekommen. Die Länder sollen durch das Bundesprogramm
unterstützt werden, praxisintegrierte vergütete Ausbildungen auszubauen. Jugendamt und Personalamt haben vereinbart, für das Ausbildungsjahr 2020/21 einen entsprechenden Antrag für zusätzliche Ausbildungsplätze zu stellen. Sollte die Stadt Nürnberg entsprechende Mittel aus dem Bundesprogramm erhalten, könnte der fünfte Jahrgang nochmals ausgebaut werden. Für die Erhöhung der Ausbildungsplätze wäre dann ein entsprechender Stadtratsbeschluss notwendig.
Noch handelt es sich beim Bildungsgang um einen Schulversuch. Um eine solidere Datenbasis der Ausbildungserfolge zu haben, wurde vorerst eine Verlängerung des Schulversuchs angekündigt. Der bayernweite Erfolg lässt dabei die vorsichtige Hoffnung zu, dass OptiPrax absehbar durch das StMUK verstetigt werden könnte und sich als 2. Säule der der regulären Ausbildung etabliert. Sobald sich die Freigabe des Schulversuchs abzeichnet, sollte auch in Nürnberg eine Verstetigung des Bildungsgangs beschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch zu prüfen, ob nicht auch das Angebot in der Variante 2 (Abiturienten) sinnvoll wäre.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Akzeptanz des Kita-Portals
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 27.05.2019
Anlagen: Sachverhalt_Akzeptanz_des_Kita-Portals Antrag_Akzeptanz Kita-Portal_Die Grünen
Bericht:
Mit Startschuss des neuen Kita-Portals der Stadt Nürnberg am 05.02.2019 war es seither möglich, Kinder unter 3 Jahren in allen teilnehmenden Kinderkrippen bzw. Häusern für Kinder mit Krippenplätzen in Nürnberg online für einen Betreuungsplatz anzumelden. Der Start und das erste halbe Betriebsjahr des Kita-Portals verlief grundsätzlich reibungslos und technisch stabil. Grundsätzlich wurden und werden alle Anregungen aus Anwendersicht (Träger/ Kitas sowie Eltern) bei der Servicestelle Kitaplatz im Jugendamt gesammelt und in den weiteren Ausbauplänen der Software geprüft. Im Hinblick auf die anstehende Anbindung der 2. Stufe, alle Kindergärten in Nürnberg, wird es ab Herbst 2019 nun auch möglich sein, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung im Kita-Portal online anzumelden.
Mit Einführung des Kita-Portals wurde auch eine Anpassung der Kriterien für die Platzvergabe in städtischen Kindertageseinrichtungen notwendig. Aus Sicht der Verwaltung können positive Erfahrungen in der Anwendung dieser in der Praxis im vergangenen Anmelde- und Platzvergabeverfahren berichtet werden.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Online-Portal berücksichtigt die unterschiedlichsten Lebenssituationen aller künftigen Nutzerinnen und Nutzer.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Akzeptanz des Kita-Portals
1. Akzeptanz des Kita-Portals: Erfahrungen und Weiterentwicklungen
Die Stadt Nürnberg hat sich bei der Einführung des Kita-Portals Nürnberg für eine 3-stufige Anbindung der drei Betreuungsarten von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) entschieden. Mit Startschuss des neuen Online-Portals am 05.02.2019 war es damit zunächst möglich, Kinder unter 3 Jahren in allen teilnehmenden Kinderkrippen bzw. Häusern für Kinder mit Krippenplätzen in Nürnberg anzumelden. Von insgesamt stadtweit knapp 190 Kinderkrippen von ca. 85 verschiedenen freien und gemeinnützigen Trägern in Nürnberg waren mit unterschriebener Teilnahmevereinbarung am Kita-Portal ca. 170 Kinderkrippen zur Online-Anmeldung zum Start bereits verfügbar1. Die damit direkt zu Beginn der Softwareeinführung vorliegende Teilnahmequote von fast 90 % aller in Nürnberg vertretenen Kinderkrippen ist nach Erfahrungswerten im Kommunenvergleich sehr erfreulich.
Der Start und das erste halbe Betriebsjahr des Kita-Portals verlief grundsätzlich reibungslos und technisch stabil. Zur Vorbereitung wurden die Verantwortlichen der Träger und Kindertageseinrichtungen in Nürnberg zu Informationsveranstaltungen zum Kita-Portal durch das Jugendamt geladen, es fanden Einführungsschulungen statt, in denen die Prozesse des Kita-Portals vorgestellt wurden, und die Einrichtungen konnten sich individuell durch die Servicestelle Kitaplatz beraten lassen. Mit dem personellen Ausbau des Teams der Servicestelle Kitaplatz mit drei weiteren Vollzeitstellen zum Jahresbeginn 2019 konnte der First-Level-Support für alle Träger, Kindertageseinrichtungen und Eltern in Nürnberg pünktlich zum Softwarestart bereitgestellt werden. Insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die konzeptionelle Ausrichtung der teilnehmenden freien Träger und Kindertageseinrichtungen, verliefen die ersten Monate mit der Servicestelle Kitaplatz überwiegend positiv. Im Mai 2019 wurden alle teilnehmenden Trägervertreter und Einrichtungsleitungen zu Austauschrunden mit der Servicestelle Kitaplatz eingeladen. In diesen sogenannten Feedback-Runden wurden die Erfahrungen, Anregungen und auch Wünsche aller Beteiligten gesammelt und diskutiert. Auch dort wurde der gelungene Start des Kita-Portals bestätigt.
Von den Eltern erhielt die Servicestelle Kitaplatz auch viel Rückmeldung und positives Feedback zur Bedienungsfreundlichkeit und zum Design des neuen Kita-Portals. Die große Mehrheit der Eltern konnte das Kita-Portal eigenständig nutzen. Weniger als eine Handvoll Eltern konnten ohne eigene Mailadresse oder aufgrund von Sprachbarrieren das Online-Portal nicht eigenständig bedienen, sodass die Servicestelle Kitaplatz die Online-Anmeldung übernommen hat. Schwierigkeiten und Kritik gab es von Seiten der Elternschaft aufgrund der unterschiedlichen Anmelde- und Platzvergabezeiträume der teilnehmenden Träger und Kindertageseinrichtungen. Lange Wartezeiten auf Rückmeldung nach einer Anmeldung durch die Kindertageseinrichtungen kann als der zweite Aspekt an Kritik festgestellt werden. Auch die Einführung des Kita-Portals lässt die große Trägervielfalt und autonomen Verfahrensweisen der Platzvergabe und Rahmenbedingungen nicht gänzlich verschwinden.
Grundsätzlich wurden und werden alle Anregungen aus Anwendersicht bei der Servicestelle Kitaplatz gesammelt und in den weiteren Ausbauplänen der Software geprüft. Seit Start im Februar 2019 wurden bereits zwei Software-Updates gefahren, bei denen einige Anpassungswünsche der Träger und Einrichtungen umgesetzt werden konnten. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, dass sich künftig im Hinblick auf Anmelde- und Platzvergabezeiträume innerhalb der Nürnberger Träger- und Kindertageseinrichtungslandschaft auf einen Korridor geeinigt und damit organisatorische und logistische Aufwände für alle Beteiligten minimiert werden können.
1 Für die Suchfunktion im Kita-Portal sind alle Krippen im System verfügbar.
Im Hinblick auf die anstehende Anbindung der 2. Stufe, alle Kindergärten in Nürnberg, wird es ab Herbst 2019 nun auch möglich sein, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung im Kita-Portal online anzumelden. Auch in diesem Zuge steigen einige der bislang nicht teilnehmenden Träger mit ihren Einrichtungen ein, sodass die Teilnahmequote am Kita-Portal Nürnberg sowie auch die damit verbundene Verfügbarkeit und Einheitlichkeit in der Online-Anmeldung für die Eltern nochmals ansteigt.
2. Platzvergabekriterien des Betriebsträgers Stadt Nürnberg
Mit Einführung des Kita-Portals wurde auch eine Anpassung der Kriterien für die Platzvergabe in städtischen Kindertageseinrichtungen notwendig. In einem internen Prozess und in Workshops mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher des Jugendhilfeausschusses wurden die bestehenden Kriterien im Hinblick auf Wirkung und Umsetzbarkeit geprüft und unter Berücksichtigung pädagogischer und sozialer Gesichtspunkten sowie mit Blick auf die gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterentwickelt. Hinzukam, dass über die Einführung einer Priorisierung der beworbenen Kindertageseinrichtungen durch die Eltern das Wunsch- und Wahlrecht nochmals gestärkt wird. Die im Juli 2018 vom Nürnberger Stadtrat beschlossenen Kriterien, wurden dann auch erstmals im Rahmen der Platzvergabe in den rund 140 städtischen Betreuungseinrichtungen für das Kitajahr 2019/2020 angewandt. Für die städtischen Kinderkrippen konnte die Auswertung der Anträge bereits über das Kita-Portal erfolgen, für alle anderen Einrichtungsarten musste die Auswertung wie auch in der Vergangenheit manuell bzw. mit Hilfe von Exceltabellen ausgeführt werden.
Für die Kindergärten und Kinderhorte fanden wieder zwei Anmeldetage statt, in den Kinderkrippen waren die beiden Anmeldetage „Tag der Offenen Krippe“, mit der Möglichkeit sich vor bzw. nach bereits erfolgter Onlineanmeldung über die Einrichtung zu informieren und das Team kennenzulernen. Anmeldungen selbst fanden an diesem Tag nicht mehr statt, die meisten Eltern hatten sich bereits über das Kita-Portal angemeldet. Nach der erfolgreichen Vergabe fand dann im Frühjahr 2019 gemeinsam mit allen städtischen Kita-Leitungen eine erste Zwischenauswertung des neuen Verfahrens bzw. der neuen Kriterien statt, das Antragsverfahren der Kinderhorte wurde zusätzlich durch die Verwaltung anhand von Exceltabellen ausgewertet. Aus Sicht der Verwaltung lassen sich folgende Erfahrungen benennen:
2.1. Kinderkrippen
Insgesamt war die Nachfrage bei den städtischen Kinderkrippen nochmals höher als im Vorjahr (2018: 730 persönliche Antragstellungen, 2019 zum Stichtag 31.03.2019: ca. 1.000 Onlineanträge2). Da Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben, richtet sich die Vergabe der Plätze in städtischen Einrichtungen nach zwei pädagogischen Gesichtspunkten: Ermöglichung des gemeinsamen Besuchs von Geschwisterkindern3 und einer ausgewogenen Altersmischung. Ein großer Teil der freien Plätze konnte an neu hinzukommende Geschwisterkinder, entsprechend der Kapazitäten in der jeweiligen Altersgruppe vergeben werden (Stufe 1 der Vergabe). Bei Gleichrang erfolgte die Vergabe gemäß der von den Eltern angegebenen Priorität, bei weiterem Gleichrang nach dem Losverfahren. Erwartungsgemäß musste das Losverfahren in fast allen 14 Kinderkrippen angewandt werden, in der Regel unter Beteiligung des Elternbeirats. Obwohl aufgrund der hohen Antragszahl viele vorläufige4 Absagen erteilt werden mussten, kam es nur zu einer allgemeinen Beschwerde, jedoch ohne Bezugnahme auf die Kriterien.
2 Durch die einfache Handhabung der Online-Anmeldung meldeten sich Eltern teilweise stadtweit für sehr viele Krippen ohne Wohnortbezug. Dies hat die Anmeldezahlen nach oben getrieben. 3 Gemeinsame Betreuung in der Kinderkrippe bzw. im Haus für Kinder 4 Endgültige Absage erfolgt erst Ende August 2019
Die Einrichtungen berichteten, dass sich viele Familien darüber gefreut haben, dass eine gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern nun auch in städtischen Kindertageseinrichtungen einfacher geworden ist, und die Einrichtungen sehen durch die gezielte Steuerung der Altersmischung einen positiven Effekt auf die Zusammensetzung der Kindergruppe erfüllt. Im Einzelfall wurde auf das Kriterium „ausgewogene Altersmischung“ verzichtet, um der Geschwisterbetreuung Vorrang einzuräumen.
2.2 Kindergärten
Auch in diesem Jahr war die Anzahl der Anträge für einen städtischen Kindergartenplatz wieder sehr hoch, für die rund 700 freien Plätze lagen 2.320 Anträge (2018: 2.184 Anträge für 790 Plätze) vor. Für die Vergabe der Plätze wurden nur noch drei gleichrangige Kriterien herangezogen: 1. Schulpflicht ab dem nächsten Kita-Jahr, 2. Betreuung von Geschwisterkindern und 3. Hochwachsen in einem Haus für Kinder. Erfüllen mehr Kinder eines der drei Kriterien als Plätze vorhanden, erfolgte die Platzvergabe gemäß der von den Eltern angegebenen Priorität, bei weiterem Gleichstand durch Losverfahren.
Die Auswertung mit den Einrichtungsleitungen ergab, dass die Familien, die bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung haben bzw. deren Kind von der Krippe in den Kindergarten „hochwachsen“ durfte, sehr zufrieden mit dieser Regelung waren. Umgekehrt führte es natürlich auch zu Kritik bei neuantragstellenden Familien, die aufgrund dieser Kriterien keinen Platz erhielten. Auch die priorisierte Aufnahme von Vorschulkindern brachte einen positiven Effekt, indem nämlich eine hohe Anzahl an bisher nicht betreuten Vorschulkindern einen Platz in einem städtischen Kindergarten erhielten. Damit wurde aber auch in einigen Einrichtungen (Südstadt und Gostenhof) die bisherige paritätische Altersmischung gekippt, zum Teil konnten nur wenige bzw. einzelne Dreijährige aufgenommen werden. Der Anteil an Vorschulkindern in einzelnen Kindergärten ist ab September 2019 überproportional hoch, bis zu 50 Prozent. Diese Entwicklung gilt es in den kommenden Jahren gut zu beobachten, ggf. muss hinsichtlich einer ausgeglichenen Altersmischung nochmals nachgesteuert werden.
Die Wirkung der Prioritätsangabe konnte sich nur für die Krippen richtig entfalten, da bei der Online- Anmeldung die Prioritäten nur jeweils einmal vergeben werden können. Bei Kindergärten und Horten waren die Angaben dieses Jahr nur bedingt zu bewerten, da häufig für mehrere Einrichtungen die erste Priorität angegeben wurde. Ein Abgleich während der Vergabe ist nicht möglich, da die Einrichtungen nicht wissen, wo sich die Familien noch angemeldet haben. Erst durch die Online-Anmeldung kann sich dieses Kriterium tatsächlich auf das Ranking auswirken. Demzufolge musste auch in den Kindergärten häufig das Losverfahren eingesetzt werden, um einzelne freie Plätze bzw. Nachrückerplätze zu vergeben.
In direktem Zusammenhang mit der Erteilung der Absagen gab es drei schriftliche Rückmeldungen von Eltern, die sich allgemein über fehlende Plätze beschwerten. Zu den neuen Kriterien an sich gab es keine schriftlichen Rückmeldungen an die Verwaltung.
2.3 Kinderhorte
Die ungebremste Nachfrage nach Hortplätzen hat sich erneut wieder im Frühjahr 2019 bestätigt: Die Anzahl der Anträge für einen städtischen Hortplatz ist auf rund 2.400 gestiegen, die Anzahl der zu vergebenden Plätze lag bei rund 1.180 (+ 100 gegenüber 2018). Die Kriterien für die Platzvergabe wurden auf drei wesentliche Punkte reduziert: 1. Gleichzeitiger Besuch von Geschwisterkindern, 2. Hochwachsen im Haus für Kinder und 3. Berufliche Situation der/des Erziehungsberechtigten5. Vorrangig wurden die Kinder aufgenommen, die alle drei Kriterien erfüllen, werden nur zwei Kriterien erfüllt, erfolgt die Platzvergabe vorrangig an Eltern nach Nr. 3 und nachrangig an Kinder mit Geschwisterkindern oder
5 Das Kriterium der beruflichen Situation muss in der Elternschaft einmal erfüllt sein. Alleinerziehende stehen demnach Elternpaaren gleich.
hochwachsenden Kindern. Anschließend wurden dann die Anträge noch nach dem gewünschten Betreuungsbedarf 6gerankt. Bei Gleichrang wurde dann noch die von den Eltern angegebene Priorität berücksichtigt, bei weiterem Gleichrang entschied dann das Losverfahren.
Die Auswertung der Erfassungstabellen hat ergeben, dass sowohl Geschwisterkinder und das Hochwachsen in einem Haus für Kinder bis auf wenige Ausnahmen7 ermöglicht werden konnte, in Verbindung mit der vorhandenen Erwerbstätigkeit8. Der Anteil der Geschwisterkinder mit einer Zusage bezogen auf die verfügbaren Plätze lag je nach Standort und der Anzahl der freien Plätze zwischen 25 und 50 Prozent, in zwei Einrichtungen wurden die wenigen freien Plätze ausschließlich an Geschwisterkinder vergeben. Das Hochwachsen in den 15 Häusern für Kinder mit Hortplätzen erfüllte für die betroffenen Familien seine volle Wirkung, das heißt, in den allermeisten Fällen9 konnte das Hochwachsen auch ermöglicht werden. Dies hatte aber natürlich zur Folge, dass durch das Hochwachsen von Bestandskindern der Zugang für neu hinzukommende Kinder schwieriger wurde.
Die nachrangigen Kriterien „Betreuungsbedarf“ und „Priorität“ spielten insgesamt gesehen eine eher kleine Rolle und wirkten sich nur in wenigen Fällen auf das Ranking aus. So gaben die Familien überwiegend einen hohen Betreuungsbedarf von Montag bis Freitag an, eine Auswahl einzelner Tage wie zum Beispiel Frühdienst nur am Montag, Mittwoch und Freitag, blieben die absolute Ausnahme. Auch die Angaben zum Ferienbedarf spielten keine entscheidende Rolle für das Ranking, da erwartungsgemäß die meisten Eltern einen erweiterten Betreuungsbedarf über 11 Tage angaben. Obwohl die Eltern auf die regelmäßige Inanspruchnahme der von ihnen genannten Betreuungszeiten hingewiesen wurden, ist festzustellen, dass die Eltern aufgrund der Relevanz des Umfangs der Buchungszeiten (Anzahl der Tage Frühbetreuung, Randzeitenbetreuung nach 16 Uhr und erweitere Ferienbetreuung) für die Vergabe der Plätze tendenziell höher buchen. Die Angaben fließen in die Betreuungsvereinbarung ein und können aber bereits nach drei Monaten nach Betreuungsbeginn wieder korrigiert bzw. verringert werden, ohne dass es Auswirkungen hat. Die tatsächliche Anwesenheit der Kinder wird im kommenden Kita-Jahr in den Horten besonders beobachtet und bei größeren Abweichungen die Eltern daraufhin konsequent angesprochen. Die bei Kinderkrippen und Kindergärten mögliche entscheidende Priorisierung für eine Wunsch-Kita hatte für die Hortanmeldung kaum eine Wirkung, da in der Regel nur eine Anmeldung im Schulsprengel möglich bzw. auch nur ein Hort im Sprengel vorhanden ist. Entsprechend häufig musste das Losverfahren zum Einsatz kommen, nämlich in 90 Prozent der Kinderhorte.
Wie auch schon in den Vorjahren, kam es nach dem Versand der Absagen zu einer kleinen Welle an schriftlichen Beschwerden. Insgesamt gingen 16 Einzelbeschwerden von Familien ein, davon bezogen sich fünf konkret auf die allgemeine Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit. Fast durchgängig wurde eine Differenzierung und Bewertung nach einfacher und doppelter Berufstätigkeit gefordert sowie der Dauer und Lage der beruflichen Tätigkeit. 10 Familien beschwerten sich allgemein über fehlende Plätze und eine Familie über die Mindestbuchungszeit.
2.4 Bewertung der neuen Platzvergabekriterien
Aus Sicht der Einrichtungen wie auch der Verwaltung hat die Satzungsanpassung mit Einführung neuer bzw. der Betonung von pädagogischen Kriterien die beabsichtigte Wirkung erzielt. Geschwisterkinder finden innerhalb eines Haus für Kinder eine gemeinsame Betreuung, Kinder können auch mit Wechsel
6 Betreuungsbedarf einer Familie lässt sich nicht an der Berufstätigkeit an sich ableiten, sondern an den konkreten Betreuungszeiten insb. in den Ferien, in Frühbetreuung und Spätbetreuung. 7 Bei fehlender Erwerbstätigkeit und/oder fehlendem Sprengelbezug kamen die Kriterien nicht zum Tragen 8 Oder Teilnahme an einer beruflichen Maßnahme, Hoch-/Schul-/Ausbildung oder Leistungen bzw. Maßnahmen zur Eingliederung i. S. d. SGB II oder SGB III 9 Ausnahme: Vor allem fehlender Sprengelbezug sowie nicht vorhandene Erwerbstätigkeit
der Einrichtungsart im gewohnten Setting verbleiben und insbesondere kann zumindest in den Kinderkrippen auf die altersgerechte Zusammensetzung der Kinder geachtet werden. Hervorzuheben ist auch, dass Vorschulkinder nun tatsächlich bevorzugt aufgenommen werden, wenn auch die Auswirkungen auf die Altersmischung der Kindergärten genau beobachtet werden muss. Forschungen bestätigen, die Wirkung von Altersheterogenität auf soziale und kognitive Lernprozesse sowie auf das Kommunikationsverhalten und die Sprachentwicklung von Kindern. Von daher gilt es zu beobachten, ob sie das Kriterium dauerhaft auf die ausgewogene Altersmischung auswirkt und ggf. regulierend eingegriffen werden muss.
Das Verfahren für Kinderkrippen und Kindergärten ist durch die wenigen Kriterien deutlich einfacher geworden, die Familien können auch die Gründe für die Vergabe leichter nachvollziehen. Das Losverfahren wird als faires Verfahren akzeptiert und die Einrichtungen damit entlastet. Durch die Einbeziehung der Elternbeiräte in die häufig angewandten Losverfahren wurde eine hohe Transparenz hergestellt. Als sinnvoll hat es sich erwiesen, nicht für jeden freien Platz ein Losverfahren durchzuführen, sondern ein Ranking für alle sich im Gleichrang befindlichen Familien auszulosen. Auf Nachfrage kann dann gezielt über den Rankingplatz informiert werden bzw. die Chancen für einen möglichen Nachrückplatz.
Für die Vergabe 2020 wurden die bestehenden Kriterien im Hinblick auf die Eindeutigkeit nochmals überprüft und durch eine Satzungsanpassung im Einzelfall nochmals konkretisiert10. Die Geschwisterkinderregelung im § 9 KitaS wurde um den Zusatz „bereits bei Antragstellung und im kommenden Betriebsjahr“ ergänzt, um die gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern hervorzuheben. Für die Kindergärten wurde die Regelung für die bevorzugte Aufnahme von Vorschulkindern den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Einschulung angepasst. In § 8 KitaS wurde für die Erbringung von Nachweisen eine Fristenregelung mit aufgenommen.
Die Anzahl der schriftlichen Beschwerden ist im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen, erstmals wurde aber von Elternseite im größeren Umfang auf die Absage mit Widersprüchen reagiert. Insgesamt wurden 14 Widersprüche schriftlich eingereicht, davon konnte direkt durch einen freien Platz in einer anderen Einrichtung oder durch Nachrückplätze inzwischen 11-mal abgeholfen werden. Drei Widersprüche konnte bisher nicht abgeholfen werden und wurden der Regierung von Mittelfranken vorgelegt. Die Bearbeitung der Widersprüche ist für die Verwaltung mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden, da jeweils das gesamte Vergabeverfahren der Einrichtung überprüft und den Eltern schriftlich erläutert werden muss, sowie auch gegenüber der Regierung von Mittelfranken. Die Regierung ihrerseits trifft dann nach rechtlicher Prüfung eine Entscheidung, ob der Widerspruch begründet ist oder abgewiesen wird. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, haben die widerspruchsführenden Eltern die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Klage nach Zustellung des Widerspruchsbescheids einzureichen. Von den drei an die Regierung von Mittelfranken übermittelten Verfahren, wurde eines zurückgewiesen und die rechtmäßige Anwendung der Satzungskriterien bestätigt, zwei sind noch ausstehend. Klagen gab es bisher keine. Zweimal wurde von Seiten der Verwaltung eine Platzzusage aufgrund falscher Angaben11 widerrufen.
Wie bereits in der Vergangenheit besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Kinder deren Wohl nicht gesichert ist oder für die eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im besonderen Maße geboten ist, vorrangig in städtischen Kindertageseinrichtungen aufzunehmen. Das Verfahren für diese Zielgruppe
10 Siehe JHA vom 27.06.2019 11 Nachweisprüfung
wurde nochmals geprüft und für das Antragsverfahren 2019 systematisiert. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialdienst wurden Kriterien12 definiert, nach denen eine vorrangige Aufnahme zu erfolgen hat. Zum Stand 31.07.2019 wurden damit 45 Kindern vorrangig ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt.
3. Beratung und Verfahren verspäteter Anmeldungen, Zuzüge
Grundsätzlich werden Eltern und Familien aktuell bereits – bei Bedarf auch weltweit - zum Thema Kindertagesbetreuung in Nürnberg u.a. durch die Servicestelle Kitaplatz im Jugendamt der Stadt Nürnberg beraten. Es werden hier schon immer geplante Zuzüge sowie Umzüge innerhalb Nürnbergs beratend begleitet, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Eine Herausforderung beim alten Vergabeverfahren bestand darin, dass es zum einen eine gebündelte Anmeldung zum Jahresbeginn gab, um frühzeitig und kompakt den Großteil der Plätze zu belegen und möglichst viele Doppelanmeldungen etc. auszusortieren. Zum anderen war in den folgenden Monaten noch viel Bewegung in den Einrichtungen spürbar, d.h. dass viele Eltern im Nachrückverfahren noch Plätze erhalten haben und natürlich auch neue Anmeldungen bis kurz vor Beginn des Kitajahres im September eingingen. Der städtische Träger hatte dies so gelöst, dass nach den Anmeldetagen im Februar zunächst eine Erstvergabe an diese Antragsteller erfolgte, verspätete bzw. neue Anmeldungen wurden aufgenommen, aber zunächst ans Ende der Wartelisten gestellt. Im Frühsommer (meist Mai) wurden dann die Listen wieder geöffnet, und alle Bewerber erhielten Plätze im Nachrückverfahren entsprechend der Satzungskriterien.
Mit dem Online-Verfahren können sich Eltern künftig während des gesamten Jahres anmelden, auch beim städtischen Träger. Einige Träger werden auch künftig laufend Zusagen erteilen, der Großteil bündelt die Anmeldungen aber zu einem Termin im Frühjahr, dann erfolgt eine große, abgestimmte Vergabewelle. Dies ist beispielsweise auch für den städtischen Träger notwendig, da nur so bei der Anmeldung die Satzungskriterien umgesetzt werden können. Danach werden die Listen wieder geöffnet und die neuen Anträge gemeinsam auf den Nachrücklisten geführt.
Die Trägervielfalt und damit Trägerautonomie in Nürnberg bringt im Hinblick auf den Umgang mit eigenen gewählten Anmeldezeitpunkten und Platzvergabekriterien auch unterschiedliche Zeiten und Verfahren mit sich. Einige Träger vergeben bereits laufend über das Kitajahr die Plätze für das kommende Jahr, andere haben ähnlich wie der städtische Träger Anmeldezeiträume. Unabhängig davon haben Eltern mit Kindern von einem Jahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der nach aktueller Rechtsprechung innerhalb von drei Monaten erfüllt werden muss. Dies gilt auch für Familien, die planen nach Nürnberg zu ziehen. Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass der Leistungsberechtigte gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe diejenigen tatsächlichen Angaben tätigen muss, die dieser zur Erfüllung des Anspruchs benötigt. Hierzu zählen insbesondere der Zeitpunkt, zu dem der Bedarf entsteht, ein räumlicher Anknüpfungspunkt für die Suche nach einem Betreuungsplatz und der Umfang der täglichen Betreuungszeiten. Es wird daher von Seiten der Verwaltung auch sehr positiv gesehen, dass die Eltern den Anspruch schon vor Zuzug geltend machen und den Platz dann ab dem Wohnsitzwechsel auch in Anspruch nehmen möchten. Entscheidend ist dabei, dass die Auskünfte vollständig sind und ausdrücklich der Rechtsanspruch geltend gemacht wird. Daher prüft die Servicestelle Kitaplatz auch in diesen Fällen mit allen in Frage kommenden Trägern bzw. den Kindertageseinrichtungen die Unterbringung und berät und begleitet die Eltern. Die Letztentscheidung über die Aufnahme liegt aber beim jeweiligen Träger bzw. der Einrichtung selbst.
12 Sicherstellung des Schutzes des Kindes im Sinne des §8a SGB VIII durch den Kita-Besuch oder Vereinbarung des Kita-Besuches gemäß §36 SGB VIII als notwendige Maßnahme im Hilfeplanverfahren, wenn die eigenständige Suche bislang erfolglos war.
- Ausblick: Zeitschiene Einführung der Kindergärten und Kinderhorte in das Kita-Portal Ursprünglich war eine dreistufige Einführung geplant, für das Betreuungsjahr 2020/2021 sind die Kindergärten (Stufe 2) vorgesehen, für das Betreuungsjahr 2021/2022 die Kinderhorte (Stufe 3). Die überaus positiven Erfahrungen des ersten Jahres mit den Kinderkrippen haben das Jugendamt veranlasst, mit dem Softwarehersteller des Kita-Portals ins Gespräch zu kommen, hinsichtlich einer Synchronisierung der Stufe 2 und 3. Insbesondere der wiederkehrende Druck bei der Hortanmeldung sowie das aufwändige Verfahren zur Auswertung und Bewertung der Anmeldezahlen, sprechen für eine vorzeitige Umsetzung der Online-Anmeldung für die Kinderhorte bereits im Frühjahr 2020 für das Betreuungsjahr 2020/2021. Grundsätzlich ist die Einbeziehung der Kinderhorte aus Sicht des Softwareherstellers aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einmal müssten im Elternportal die für die Hortanmeldung relevanten Felder erweitert, d. h. neu programmiert werden. Darüber hinaus wäre die Auswertung der Einrichtungen nach den Satzungskriterien zu definieren. In einem Workshop im August wurden diese beiden Notwendigkeiten mit dem Product Owner des Softwareherstellers und der Verwaltung intensiv diskutiert. Aktuell wird geprüft, ob die dafür notwendigen Programmierungen für die elterliche Anmeldung bis Frühjahr 2020 umsetzbar sind, eine Programmierung der Auswertungen nach den Satzungskriterien schließt er aber aus, aufgrund der Komplexität der differenzierten Kriterien (additive und kumulative Kriterien und Prioritäten) und der zeitlichen Vorverlegung der Umsetzung. Eine Synchronisierung der beiden Stufen wäre nur dann möglich, wenn die Satzungskriterien nicht voll umfänglich sowohl für das Elternportal wie auch für die Auswertung programmiert werden müssten.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Synchronisierung der beiden Stufen für die Umsetzung im Frühjahr 2020 zu prüfen und um die Einführung möglich zu machen, das nachrangige Kriterium „Betreuungsbedarf“13 für die Vergabe der Hortplätze auszusetzen. Die anderen Kriterien für die Vergabe der Kindergarten- und Hortplätze können in die Software aufgenommen werden. Nur für dieses nachrangige Hortkriterium, das aufgrund der differenzierten Fragestellungen (Ja/Nein und Anzahl der Tage) einen hohen zeitlichen und technischen Aufwand bedeutet, müsste ein Moratorium gefunden werden. Grundsätzlich sollte auch die langfristige Wirkung des Kriteriums geprüft und bewertet werden, im Hinblick auf die oben genannten Erfahrungen zum Buchungsverhalten der Eltern. Die Verwaltung wird die hierzu notwendigen Schritte einleiten und im Jugendhilfeausschuss berichten.
13 Kindertageseinrichtungssatzung § 9, Abs. 3
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) unqnabme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 27. Mai 2019 I
Akzeptanz des Kita-Portals
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit Anfang des Jahres 2019 können Eltern ihre Kinder online für einen Platz in den kommunalen Kitas und bei freien Trägern anmelden. Diese Online-Anmeldung soll Mehrfachanmeldungen bei Kitas verhindern
Um die Vergabe der Kita-Plätze transparenter zu machen, wurden im Vorfeld die Kriterien der Online-Anmeldung überprüft. 2018 erfolgte eine Überführung dieser Kriterien in die Satzung.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die Akzeptanz des Online-Portals, die Schwierigkeiten bei
der Nutzung und welche Änderungen aufgrund negativer Erfahrungen eventuell zu erfolgen haben.
- Die Stadt klärt über etwaige Beschwerden bezüglich der neu gefassten Vergabekriterien
auf.
- Die Verwaltung beantwortet die Frage, inwieweit zugezogene Kinder nach der
offiziellen Anmeldefrist zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bielmeier Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zuschuss KiTa-Gebühren: Verwendung eingesparter Leistungen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 24.4.2019
Anlagen: Sachverhalt_Qualitätsentwicklung in Kitas Qualitätsentwicklung in Kitas Ranking Kitas Antrag_Zuschuss KiTa-Gebühren_Die Grünen
Sachverhalt (kurz):
Der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach wie vor eine hohe Priorität in Nürnberg, bei der qualitativen Weiterentwicklung konnten in den letzten Jahre zwar wichtige Akzente gesetzt werden, z.B. durch die Förderung von Familienzentren und Orten für Familien, neue Schritte in Richtung einer qualitativen Weiterentwicklung, beispielsweise im Zusammenhang mit Inklusion, sind darüber aber nicht möglich.Neben dem Ausbau und der Qualitätsentwicklung zeichnet sich nun der aktuelle Trend in zahlreichen Städten und Gemeinden ab, auf eine umfassende Gebührenfreiheit für Kitas zu setzen. Grundsätzlich sollte auch aus Sicht von Ref. V/J Bildung für alle kostenfrei sein, aber diese aktuelle Entwicklung einer maßgeblich kommunal finanzierten Gebührenfreiheit bringt erhebliche finanzielle Belastungen für die Kommunen mit sich. Für die Qualitätsentwicklung gibt es dann – so ist zu befürchten - vermutlich auf lange Zeit keine finanziellen Spielräume mehr. Daher schlägt Ref. V/J vor, diesem Trend nicht zu folgen, dafür aber gezielt ein Signal in Richtung Qualitätsverbesserung in Kitas zu setzen und dieses an wenigen, aber wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen, die sich schnell in der Praxis umsetzen lassen, für Kinder, ihre Familien sowie Einrichtungen und Fachkräfte spürbar zu machen.
Der Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 Euro zum Kindergartenentgelt entlastet die Eltern, aber auch die wirtschaftliche Jugendhilfe im Bereich der Gebührenübernahme. Rund 40% dieser Entlastungen sollten gezielt zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Aus fachlicher Sicht besteht aktuell in den Nürnberger Kitas bei den Themen Sprachbildung und Inklusion besonderer Handlungsbedarf, der so aufgegriffen werden könnte. Dabei sollen Einrichtungen mit besonderen Belastungssituationen vorrangig profitieren, ganz im Sinne des Ansatzes der „positiven Diskriminierung“ im Referat für Jugend, Familie und Soziales!
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.300.000 € Folgekosten 1.300.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 200.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 1.300.000 € davon Personalkosten 1.100.000 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus den Einsparungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch die Betragsentlastung der Eltern um 100 € pro Monat für Kinder im Kindergartenalter.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 16 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahmen fördern nicht nur Kinder mit Teilhabeeinschränkungen, sondern letztendlich alle Kinder und ihre Eltern, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Konzept zur Qualitativen Weiterentwicklung (Sprachliche Bildung und Inklusion) zu und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Mittel und Stellen zum Haushalt 2020 bereitzustellen.
Zuschuss Kita-Gebühren: Verwendung der eingesparten Leistungen
- Mehr Chancen durch Sprachliche Bildung und Inklusion für Nürnberger Kinder
Der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach wie vor eine hohe Priorität und Nürnberg nimmt hier deutschlandweit eine führende Rolle ein. Bei der qualitativen Weiterentwicklung bewegen wir uns in den letzten Jahren eher seitwärts: zwar werden die vom Bund und vom Land geförderten temporäre Modellprojekte und Ansätze wie zum Beispiel Sprachberatung (2008 bis 2011), Pädagogische Qualitätsbegleitung (seit 2015) und aktuell Medienkompetenz in Kitas konsequent genutzt, aber die notwendige Verstetigung von Angeboten findet nicht oder nur im geringen Umfang statt. Darüber hinaus stellt die Stadt Nürnberg selbst seit dem Jahr 2008 über das Programm der Qualitativen Weiterentwicklung jährlich Mittel (K1 und K3) in Höhe von 1,3 bis 2,1 Mio. EUR zur Verfügung, um in enger Abstimmung mit den freien und freigemeinnützigen Trägern Angebotsformate wie bspw. Familienzentren und Orte für Familien in ausgewählten Sozialräumen dauerhaft zu etablieren und umzusetzen. Damit werden Akzente hin zu einer qualitativen Verbesserung, Weiterentwicklung und Absicherung der regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern gesetzt. Neue Schritte in Richtung einer qualitativen Weiterentwicklung, beispielsweise im Zusammenhang mit Inklusion, sind darüber aber nicht möglich.
Neben dem Ausbau und der Qualitätsentwicklung zeichnet sich nun der aktuelle Trend in zahlreichen Städten und Gemeinden ab, auf eine umfassende Gebührenfreiheit für Kitas zu setzen. Grundsätzlich sollte auch aus Sicht von Ref. V/J Bildung für alle kostenfrei sein, aber diese aktuelle Entwicklung einer maßgeblich kommunal finanzierten Gebührenfreiheit bringt erhebliche finanzielle Belastungen für die Kommunen mit sich. Für die Qualitätsentwicklung gibt es dann – so ist zu befürchten - vermutlich auf lange Zeit keine finanziellen Spielräume mehr.
Daher schlägt Ref. V/J vor, diesem Trend nicht zu folgen, dafür aber gezielt ein Signal in Richtung Qualitätsverbesserung in Kitas zu setzen und dieses an wenigen, aber wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen, die sich schnell in der Praxis umsetzen lassen, für Kinder, ihre Familien sowie Einrichtungen und Fachkräfte spürbar zu machen. Der Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 Euro zum Kindergartenentgelt entlastet die Eltern, aber auch die wirtschaftliche Jugendhilfe im Bereich der Gebührenübernahme. Diese Entlastung soll für eine weitere quantitative und qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung verbleiben (Siehe dazu auch den TOP 5). Rund 40% dieser Entlastungen sollten gezielt zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Aus fachlicher Sicht besteht aktuell in den Nürnberger Kitas besonders bei den Themen Sprachbildung und Inklusion besonderer Handlungsbedarf, der so aufgegriffen werden könnte. Dabei sollen Einrichtungen mit besonderen Belastungssituationen vorrangig profitieren, ganz im Sinne des Ansatzes der „positiven Diskriminierung“ im Referat für Jugend, Familie und Soziales!
1. Sprachliche Bildung stärken
Problemaufriss
Trotz der laufenden Sprachbildungsangebote (Deutsch 240, Sprach-Kitas, SpiKi) in Kitas bemängeln die Grundschulen die unzureichenden oder fehlenden Deutschkenntnisse von Kindern beim Übergang in die Schule. Darüber hinaus reicht der Vorkurs Deutsch oft alleine nicht aus, um Kindern Sicherheit in der deutschen Sprache und eine gute sprachliche Vorbereitung zu vermitteln. Außerdem gibt es keine belastbaren
Evaluationsergebnisse z.B. zu Deutsch 240 und zur Wirksamkeit von Sprachbildungsangeboten insgesamt. Die Forschung zeigt, dass sich diese Teilhabeeinschränkungen von Entwicklungsstufe zu Entwicklungsstufe weiter aufbauen bzw., dass sich eine gezielte Sprachförderung im frühen Alter bis zum 2. Grundschuljahr spürbar auswirkt. 67% der Nürnberger Kinder und Jugendlichen haben einen Migrationshintergrund, sehr viele wachsen mehrsprachig auf – ein Top-Wert in Deutschland. Um diese besondere Situation näher zu analysieren erhob das Jugendamt im Frühjahr 2019 in den Nürnberger Kindergärten per Umfrage, welche Einrichtungen besonders beim Thema Integration und Sprache gefordert sind und welche Unterstützungsbedarfe die Einrichtungen konkret benennen. Im Ergebnis haben rd. 8.500 Kinder bzw. 60% aller Kinder in Kindergärten einen Migrationshintergrund (beide Eltern bzw. ein Elternteil nicht in Deutschland geboren). Die Hälfte dieser Kinder stammen aus dem Balkan und aus osteuropäischen Drittstaaten, nicht europäischen Asylherkunftsländern oder EU2-Staaten und haben einen besonderen Förder- und Integrationsbedarf. In städtischen Einrichtungen liegt der Migrationsanteil mit 70% deutlich über dem städtischen Durchschnitt und dem Anteil von 60% bei freien und freigemeinnützigen Trägern. Besonders hingewiesen werden muss darauf, dass rd. 4.000 Migrantenkinder eine Einrichtung besuchen, in der mehr als 90% der Kinder einen Migrationshintergrund haben. Eine alltagsorientierte Integration und ein Spracherwerb sind so eigentlich nicht mehr möglich. Dank der Bemühungen und Projekte wie „Kita-Einstieg“ melden sich vermehrt Kinder im Kindergarten an, um zumindest am letzten Kindergartenjahr teilzunehmen. In diesem verbleibenden Jahr ein gutes sprachliches Niveau bis zur Einschulung zu erreichen, stellt die Kitas bei vielen Kindern vor eine besondere Herausforderung. Diese Kinder besuchen überdurchschnittlich oft einen städtischen Kindergarten. Über den Ansatz SpiKi – Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen oder dem Angebot der Sprachberatung waren Nürnberger Kitas in den 2000er Jahren fortschrittlich aufgestellt, leider konnten die Programme und Angebote aus Kapazitätsgründen und wegen auslaufenden Projektförderungen in den letzten Jahren aber nicht konsequent weiterbetreut und weiterentwickelt werden, entsprechend unterschiedlich ist aktuell die Umsetzung in den Einrichtungen. Auch die notwendige und fortlaufende Professionalisierung der Fachkräfte zu den Themen Sprache und Literacy konnte nicht mehr so gezielt weiterverfolgt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die vielen neu hinzukommenden und jungen Fachkräfte sehr bedauerlich.
Lösungsvorschlag
Grundsätzlich soll für eine möglichst hohe und nachhaltig wirkende Qualität sprachlicher Bildung in Nürnberger Kindertageseinrichtungen durch die gezielte Unterstützung auf Basis des ein weiterentwickelten Programms SpiKi- Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Im Mittelpunkt steht die fachliche Weiterentwicklung der Kita-Teams, die Zusammenarbeit mit den Eltern und die gezielte sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern. Dazu bedarf es wieder einer zentralen Steuerung des Programms und der Angebote sowie der Einsatz von Sprachberatungen vor Ort in den Einrichtungen. Folgende Ziele sind mit dem schwerpunktmäßigen Einsatz von Sprachberatungen verbunden:
a) Steuerung und Weiterentwicklung sowie konsequenter Einsatz von SpiKi – dem
Programm für Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen: Das bewährte
Programm bzw. die daraus entwickelten Formate, wie z.B. Schultüte, Förderung der phonologischen Bewusstheit und Literacycenter werden fortgeschrieben und weiterentwickelt. Nachdem die Formate aber keine „Selbstläufer“ sind, bedarf es gezielter Beratung, einer aktiven Bewerbung der Angebote und auch einer fachlichen Begleitung für die Umsetzung vor Ort, um die spezifischen Bildungsangebote dauerhaft in der Tagespraxis zu verankern. Grundsätzlich sollen die Angebote und die damit verbundenen
Qualifizierungen allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Kinderhorte) zugänglich sein.
b) Zusätzliche Fachkräfte zur Entwicklung eines einrichtungsspezifischen
Sprachförderkonzepts und zur Sprachförderung in ausgewählten Einrichtungen
Über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten begleiten Sprachberatungen ausgewählte Einrichtungen vor Ort. Eine Fachkraft kann parallel in vier Einrichtungen zum Einsatz kommen. Folgende Aufgabenschwerpunkte sind vorgesehen:
1. Durchführung von Sprachstandserhebungen und Ermittlung des Förderbedarfs
Das Team soll dabei beraten und qualifiziert werden, die Sprachförderbedarfe der Kinder zu erheben und die dafür notwendigen Maßnahmen abzustimmen.
2. Konzipierung und Umsetzung von Kleingruppenangeboten
In den Einrichtungen werden mit Unterstützung der Sprachberatung individuelle Kleingruppenangebote zur Sprachförderung entwickelt und umgesetzt. Ziel ist es, die Kinder in ihren besonderen Förderbedarfen zu unterstützen und das Team entsprechend anzuleiten und auszubilden, derartige Angebote auch perspektivisch selbst durchzuführen.
3. Beratung und Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Sprachberatung unterstützt das Team bei der Zusammenarbeit mit den Eltern im Hinblick auf die sprachliche Bildung und Förderung ihrer Kinder, vor allem im Hinblick auf die Arbeit und die Gesprächstechniken mit den Familien, um diese für das Thema Sprache zu sensibilisieren und anderseits sie auch für entsprechende unterstützende und förderliche Aktivitäten und Angebote zu gewinnen.
4. Entwicklung einrichtungsbezogener Konzepte zur sprachlichen Bildung und
Förderung
Die Sprachberatung berät und unterstützt die jeweiligen Einrichtungen bei der Entwicklung eines spezifischen und bedarfsgerechten Sprachkonzeptes (Entwicklung von sprachförderlichen Interaktionen, Aktivitäten und Kleingruppenangeboten, räumlichmaterielle Ausstattung, Förderung der Interaktion zwischen den Peergroups, Weiterentwicklung der alltagsintegrierten Sprachförderung, Wirksamkeitsprüfung etc.). Konkret sollen Maßnahmen zur gezielten Sprachförderung etabliert werden, zur Schaffung einer anregenden Lernumgebung, Lernbegleitung für Vorschulkinder und zur Durchführung des Vorkurs Deutsch 240.
5. Umsetzung der Konzepte und Professionalisierung der Teams
Die Sprachberatung begleitet in enger Abstimmung und in gemeinsamer Verantwortung mit der Einrichtungsleitung die Umsetzung und Etablierung und ggf. Anpassung des erarbeiteten Sprachkonzeptes. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass das vermittelte theoretische Wissen in direkter Verbindung zu den praktischen Interaktionsstrategien und den konkreten Handlungsoptionen steht. Nur damit kann auch langfristig eine Professionalisierung der Fachkräfte erreicht werden. Durch die regelmäßige Begleitung der Sprachberatung der Teams vor Ort, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, ist ein intensives und kontinuierliches Coaching des Gesamtteams möglich und die Integration des Bildungsbereichs „Sprache und Literacy“ mit all seinen Facetten.
Das Angebot der Sprachberatung wird im ersten Schritt in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Schwerpunkt Kindergärten bzw. Häuser für Kinder) in Nürnberg angeboten. Kommunale Einrichtungen betreuen überproportional Kinder mit Migrationshintergrund und weiteren sozialen Belastungen (bedingt auch durch die Satzungskriterien zur Aufnahme von Kindern) und stehen damit vor besonderen Herausforderungen in der Integrationsarbeit. Die Auswahl der Einrichtungen soll anhand von
Belastungsindikatoren erfolgen, wie z.B. Anteil der Kinder im Vorkurs Deutsch, Anteil der Familien mit Gebührenübernahme, besondere Belastungen beim Thema Integration (Ergebnis der aktuellen Befragung der Kindergärten). Um etwa 20 kommunale Einrichtungen (siehe Anlage) parallel versorgen zu können sind Kapazitäten von insgesamt 6 VK notwendig, davon 5 VK für die Sprachberatung in den Kitas und eine koordinierte Fachberatung und Teamleitung für die Steuerung und fachliche Beratung der Sprachberatungen. Mit den Einrichtungen wird eine Kooperationsvereinbarung für den Einsatzzeitraum von mindestens einem Jahr geschlossen, eine Verlängerung bis maximal drei Jahre ist möglich.
Das Team wird im Bereich 1 Städtische Kindertageseinrichtungen angesiedelt. Das zunächst auf drei Jahre angelegte Angebot wird wissenschaftlich evaluiert, um durch Vergleich mit Einrichtungen ohne Sprachbegleitung die Wirkungen auf die Sprachentwicklung der Kinder herausarbeiten zu können. Bewährt sich der Ansatz, kann er in einem weiteren Schritt auf Kindergärten und Häuser für Kinder in der Trägerschaft von freien und freigemeinnützigen Trägern ausgeweitet werden.
2. Teilhabe stärken: Kinder mit Behinderung und Kinder an der Grenze zur
Behinderung
Problemaufriss/Herausforderung:
- Eltern und Kinder haben ein Recht auf inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung und
dies wird zunehmend von Eltern genutzt, vor allem in Kindergärten und Horten.
- Über die kindbezogene Förderung und den Gewichtungsfaktor stehen für die tägliche
Betreuung in den Einrichtungen dann ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung, wenn das Kind eine entsprechende medizinische bzw. sozialpädagogische Diagnose hat. Allerdings sind nicht alle Eltern bereit, eine Diagnose stellen zu lassen, und viele Kinder bewegen sich an der Grenze zur Behinderung. Außerdem gibt es aktuell lange Weiterzeiten, z.B. bei ZEBBEK, bis Kinder überhaupt vorgestellt werden können. In diesen Fällen stehen dann nur die deutlich geringeren personellen Standardkapazitäten zur Verfügung, mit denen diesen Kindern und auch der ganzen Gruppe nicht gerecht werden kann.
- Aufgrund der sehr unterschiedlichen Behinderungsformen und der sehr individuellen
Betroffenheit bei den Kindern muss sich das gesamte Kita-Team jedes Mal von neuem einarbeiten und auf die jeweiligen Entwicklungsphasen des Kindes und den Beratungsbedarf der Eltern einstellen. Hier gibt es viele Unsicherheiten, die immer wieder dazu führen, dass Kinder entweder erst gar nicht aufgenommen werden oder nach kurzer Zeit eine Einrichtung wieder verlassen müssen. Es besteht ein hoher Informations- und Beratungsbedarf bei den Fachkräften.
- Im wichtigen Zusammenspiel mit den Eltern stoßen die Fachkräfte häufig auf das
Problem, dass Eltern bewilligte und bestehende Förderangebote, wie z.B. zusätzlich gewährte Ergotherapie, einfach nicht nutzen. Aber auch Eltern, die die Probleme und Einschränkungen ihrer Kinder nicht annehmen wollen, verhindern die adäquate Förderung und Unterstützung ihrer Kinder. Über die klassische Zusammenarbeit mit Eltern in Kitas können diese Probleme nicht aufgelöst werden. Aus der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen vor Ort in Kitas wissen wir aber, dass hier intensive und längerfristige Kontakte und Beratungen durchaus dazu führen können, Eltern doch für die besonderen Bedarfe ihres Kindes und etwaige Förderangebote zu sensibilisieren und zu gewinnen. Ein bedarfsgerechter Einsatz der Erziehungsberatung in Kitas ist aus Kapazitätsgründen aber nicht möglich.
Lösungsvorschlag:
Aufbau einer Fachstelle Inklusion mit drei mobilen Teams. Die Teams haben eine multiprofessionelle Ausstattung mit jeweils drei Vollkraftstellen, bestehend aus Heilpädagoginnen und -pädagogen (Bachelor of Arts) sowie erfahrenen und besonders qualifizierten Fachkräften (bspw. Erzieher mit Psychomotorik-Ausbildung, Supervisionsausbildung, ergotherapeutische oder logopädische Zusatzqualifikationen). Für die Mobilen Teams sind drei Aufgabenschwerpunkte vorgesehen:
Beobachtung und Abklärung bzw. Einschätzung des Unterstützungsbedarfs: Die Einrichtungen erhalten Beratung und konkrete Unterstützung, die Kinder in ihren Besonderheiten und individuellen Bedarfen zu beobachten, um eine Einschätzung hinsichtlich des möglichen Förder- und Unterstützungsbedarfs zu erhalten. Förderlich hierzu können gemeinsame Fallbesprechungen und Elterngespräche sein, aber auch mögliche Testverfahren, nach Abstimmung bzw. Zustimmung der Eltern und Hinzuziehung von ggf. externen Fachdiensten zur Erstellung einer Diagnose. Auf Grundlage der gemeinsamen Einschätzung bzw. durch die Diagnoseerstellung, können dann konkrete Maßnahmen vereinbart und initiiert werden.
Beratung und Coaching der Einrichtungen: Je nachdem, wie lange ein Kind bereits eine Einrichtung besucht oder wie konstruktiv bzw. aktiv Eltern die Erziehungspartnerschaft mitgestalten, fällt es Fachkräften immer wieder schwer, einschätzen zu können, ob beim Kind erkannte Auffälligkeiten temporär und ggf. durch medizinische oder aktuelle häusliche Lebenssituation bedingt sind oder ob tatsächlich eine Einschränkung vorliegt, welche eine individuelle Förderung benötigt. Hier sind Fall- Coachings und kollegiale Beratung unabdingbar, um Fachkräften Unsicherheiten zu nehmen und gemeinsam eine für das jeweilige Kind zielführende Lösung zu erarbeiten, die dann mit der Familie abgestimmt und auf den Weg gebracht werden kann. Darüber hinaus kann der zunehmenden Nachfrage nach geeigneten Referenten für Teamtage begegnet werden, die sich dem Thema Inklusion und Diversität mit all seinen Facetten widmen (Angebote über PEF:SB).
Gruppenbezogenen Angebote in Einrichtungen: Gerade auch bei Kindern, die verschiedenste individuelle Förderbedarfe zumindest zeitweise zeigen, aber keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, ist es wichtig, unter Einbeziehung einer externen heilpädagogischen Fachberatung für die Kindgruppe pädagogische Angebote zu entwickeln und umsetzen, die sowohl den individuellen Bedarf des einzelnen Kindes als auch die Entwicklung der gesamten Kindgruppe im Blick haben. Hier gilt es, diese unterschiedlichsten Bedürfnisse in Einklang zu bringen und damit den Fachkräften Sicherheit und Routinen in der Alltagsgestaltung zu bieten.
Einzelfallarbeit mit Eltern incl. Lotsenfunktion: Für Fachkräfte ist es teilweise mühsam, mit Eltern zu einer tragfähigen Lösung zur weiteren Förderung ihres Kindes zu kommen, beispielsweise auch dann, wenn u. U. die aktuell besuchte Kita nach Einschätzung der Fachkräfte nicht die Rahmenbedingungen bieten kann, die das Kind benötigt. Sowohl bei fachlich gebotener Eingliederungshilfe in der Kita als auch bei einem anstehenden Übergang bietet die Moderation einer externen und entsprechend qualifizierten Beratung eine gute Möglichkeit für alle Beteiligten, in einem geschützten Rahmen Sorgen und Ängste aufzugreifen, Möglichkeiten aufzuzeigen und nächste Schritte zu vereinbaren. Eltern müssen auf diese Weise nicht mühevoll verschiedenste Stellen anfragen, sondern können direkt in der Kita auf dieses Angebot zurückgreifen und an die Erziehungsberatungsstellen vermittelt werden;
Die drei mobilen Teams sollen vorrangig in den Stadtteilen Gibitzenhof, Schoppershof und Schweinau zum Einsatz kommen und kooperieren eng mit den Erziehungsberatungsstellen und den Fachberatungen. Sie werden von einer Fachkraft geleitet, die auch die konzeptionelle Entwicklung und die Vernetzung verantwortet. Pro Team können zeitgleich bis zu 20 Einrichtungen beraten und betreut werden. Es ist geplant, den Fachdienst Inklusion im Bereich 3 Soziale Dienste anzusiedeln, die genaue Verortung innerhalb des Jugendamts ist aber noch in Abstimmung.
Der Fachdienst Inklusion ist ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Umsetzung einer inklusiven und möglichst wohnortnahen Versorgung von Kindern in Nürnberg. Die Familien erhalten in Kooperation zwischen Kitateams und den Fachkräften des Mobilen Teams eine fachlich zielgerichtete Beratung und Unterstützung für die Abklärung (Diagnostik) sowie Feststellung und Anbahnung der geeigneten Maßnahmen. Die Familien müssen nicht, wie häufig zu beobachten ist, von Fachdienst zu Fachdienst geschickt werden, sondern können im vertrauten Rahmen beraten und auch entsprechend unterstützt werden. Das klassische Beratungssetting wird damit weiterentwickelt und anlassbezogen erweitert, durch Beobachtungen und Hospitationen vor Ort, gemeinsame Beratungsgespräche mit allen Beteiligten, Fallanalysen etc.
Insgesamt wird mit diesem Fachdienst eine Entlastung der bestehenden Beratungsstellen wie zum Beispiel ZEBEK oder Erziehungsberatungsstellen, die aktuell an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten, erreicht, da notwendige Vorklärungen über das Mobile Team vorgenommen werden können. Weitere zu erwartende positive Effekte sind die sehr individuelle Beratung der Teams vor Ort in zum Teil sehr belastende Situationen, die damit einhergehende Entlastung der Teams und die über die Beratungen hinausgehende weitere Professionalisierung der Teams zu inklusiven Themen und Maßnahmen. Dies ist auch eine zentrale Forderung im Aktionsplans Inklusion, der aktuell für Nürnberg erarbeitet wird.
3. Finanzierung
Die Zuschüsse des Freistaats Bayern zu den Kita-Gebühren in Höhe von 100 EUR pro Monat führen bei der Kita-Gebührenübernahme zu Einsparungen nach aktueller Hochrechnung für die Entlastung in Kindergärten von ca. 3,4 Mio. EUR pro Haushaltsjahr. Rund 1,3 Mio. EUR werden eingesetzt, um die wichtigen Aufgaben Sprachbildung und Inklusion in Kitas sehr konkret, wirkungsvoll und nachhaltig angreifen zu können. Im Unterschied zur allgemeinen Beitragsentlastung, setzen diese beiden Förderprogramme konkret bei den Bedarfen einzelner Kinder und Einrichtungen an und tragen dabei zu einer gelingenden Inklusion und mehr Chancengerechtigkeit in Nürnberger Kindertageseinrichtungen bei.
Die weiteren Mittel sollen für das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen für freie und freigemeinnützige Träger und damit zur Sicherung des quantitativen Ausbaus Verwendung finden (siehe dazu TOP 4). Über diese Förderrichtlinie werden freie und freigemeinnützige Träger bei den Betriebskosten bzw. bei Sanierungen entlastet und Handlungsspielräume für die fachliche Arbeit eröffnet. Davon profitiert der kommunale Träger trotz seiner deutlichen höheren Belastung bei der Integrations- und Inklusionsarbeit nicht. Daher soll das Programm der Sprachberatung zunächst beim Träger Stadt Nürnberg zum Einsatz kommen. So können wichtige Erfahrungen gesammelt und die Wirksamkeit überprüft werden, um dann zu entscheiden, ob bzw. wie das Programm auch auf Kindergärten freier und freigemeinnütziger Träger übertragen werden soll.
| TOP20-RANKING KOMMNALE EINRICHTUNGEN NACH MIGRATIONSHINTERGRUND (Faktor 1,3) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sozialraum-Typ | PLZone | Kita | Kinder-Gesamt | Kinder 1,3 | Quote 1,3 | Kinder-Migra | Quote/Migra | Rang |
| 2 | 39 | Jugendamt-Kindergarten, Hansastr. 40a | 25 | 23 | 92% | 24 | 96% | 1 |
| 2 | 33 | Kindergarten Heisterstr. 22 | 43 | 38 | 88% | 41 | 95% | 2 |
| 2 | 2 | Adam-Klein-Str. 37a | 25 | 22 | 88% | 24 | 96% | 3 |
| 2 | 2 | Jugendamt-Kindergarten, Beckstr. 6 | 25 | 22 | 88% | 22 | 88% | 4 |
| 2 | 1 | Jugendamt-Kindergarten, Wandererstr. 170 | 47 | 41 | 87% | 43 | 91% | 5 |
| 2 | 32 | Jugendamt-Kindergarten, Frankenstr. 37 | 48 | 41 | 85% | 45 | 94% | 6 |
| 2 | 2 | Jugendamt-Kindergarten, Elsnerstr. 5 | 50 | 42 | 84% | 47 | 94% | 7 |
| 2 | 2 | Stadt Nürnberg Kindergarten, Glockendonstr. 13 | 25 | 21 | 84% | 22 | 88% | 8 |
| 2 | 2 | Städt. Kindergarten, Dörflerstr. 5 | 75 | 62 | 83% | 72 | 96% | 9 |
| 2 | 2 | Kindergarten, Leonhardstr. 11 | 50 | 41 | 82% | 48 | 96% | 10 |
| 4 | 20 | Jugendamt-Kindergarten, Osternoher Str. 28 | 60 | 49 | 82% | 58 | 97% | 11 |
| 2 | 1 | Jugendamt-Kindergarten, Lortzingstr. 10 | 25 | 20 | 80% | 23 | 92% | 12 |
| 2 | 37 | Kindertageseinrichtung, Ritter-v.-Schuh-Platz 24 | 73 | 58 | 79% | 64 | 88% | 13 |
| 2 | 32 | Kindergarten, Herschelplatz 3 | 29 | 23 | 79% | 27 | 93% | 14 |
| 2 | 21 | Kindergarten, Fenitzerplatz 6 | 73 | 57 | 78% | 57 | 78% | 15 |
| 3 | 29 | Haus für Kinder, Franz-Reichel-Ring 60 | 41 | 32 | 78% | 36 | 88% | 16 |
| 2 | 40 | Elsa-Brandström-Str .43 | 31 | 24 | 77% | 27 | 87% | 17 |
| 3 | 23 | Haus für Kinder Regensburger Str. 402/404 | 24 | 18 | 75% | 18 | 75% | 18 |
| 2 | 28 | Kindergarten Imbuschstr. 70/72 | 71 | 53 | 75% | 62 | 87% | 19 |
| 3 | 14 | Städt. Kindergarten, Oedensberger Str. 135 | 25 | 18 | 72% | 18 | 72% | 20 |
| 4 | 16 | Städt. Kindergarten, Am Stadtpark 94 | 71 | 51 | 72% | 51 | 72% | 21 |
| 2 | 40 | Jugendamt-Kindergarten, Ossietzkystr.2 | 45 | 32 | 71% | 36 | 80% | 22 |
| 2 | 2 | Familienzentrum Reutersbrunnenstr. 40 | 65 | 45 | 69% | 61 | 94% | 23 |
| 2 | 35 | Familienzentrum Bleiweiß, Vordere Bleiweißstr. 2 | 70 | 48 | 69% | 54 | 77% | 24 |
| 4 | 34 | Haus für Kinder, Regenbogenstr. 77 | 37 | 25 | 68% | 37 | 100% | 25 |
| 2 | 2 | Kindergarten, Austr. 35 | 70 | 47 | 67% | 61 | 87% | 26 |
| 1 | 9 | Jugendamt-Kindergarten, Adam-Kraft-Str. 8a | 48 | 32 | 67% | 36 | 75% | 27 |
| 2 | 32 | Stadt Nürnberg Kindergarten, Herschelplatz 1 a | 40 | 26 | 65% | 37 | 93% | 28 |
| 2 | 25 | Kindergarten, Matthäus-Herrmann-Platz 1 | 50 | 32 | 64% | 43 | 86% | 29 |
| 3 | 43 | Stadt Nürnberg Kindergarten, Hauchstr. 31 | 50 | 32 | 64% | 39 | 78% | 30 |
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, FTATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
2 k APP, 2019
90403 Nürnberg y Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) 'S /vriä/oft zur Unter- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) »ihrift votteoen
Nürnberg, 24.04.2019
Zuschuss KiTa-Gebühren: Verwendung eingesparter Leistungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Eltern, die ihre Kinder im Kindergartenalter in einer KiTa betreuen lassen, werden in Bayern seit 1. April mit einem Gebührenzuschuss von 100 Euro pro Monat und Kindergartenkind finanziell entlastet. Allerdings bekommen viele das Geld wohl erst mit einigen Monaten Verzögerung erstattet.
In Nürnberg werden sehr viele Eltern durch die wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützt. Unabhängig vom Träger trägt die Kommune die KiTa-Gebühren komplett oder teilweise. Die Ausgaben in diesem Bereich beliefen sich im Jahr 2017 auf rund 15,6 Millionen Euro. Durch das neue Gesetz werden damit auch die Kommunen bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe entlastet.
Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet, 1. wie sie die Höhe der Entlastung der Kommunen einschätzt. 2. über die Verwendung der eingesparten Unterstützungsleistungen für die Eltern im Haushalt der Jugendhilfe. 3. ob die Gelder für den Ausbau der Qualität, vor allem für die Unterstützung der Leitungen entweder für zusätzliche Verwaltungsstunden oder für Ersatz in der Kinderbetreuung bei freien Trägern wie auch dem Jugendamt eingesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bielmeier Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Gutachten
Betreff:
Förderkonzept für freie und freigemeinnützige Träger der Kindertagesbetreuung
Anlagen: JHA_Förderkonzept_Entscheidungsvorlage_5_1 JHA_Förderkonzept_Beilage JHA_Förderkonzept_Zuschussrichtlinie_Beilage
Sachverhalt (kurz):
Das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und die Zuschussrichtlinie, über die freie und freigemeinnützige Träger beim Bau bzw. Anmietung von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden, soll weiterentwickelt werden. Ziel dabei ist, die Träger weiter zu motivieren, sich so aktiv wie bisher am Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu beteiligen und Bestandseinrichtungen zu erhalten. Dieses Ziel soll durch die Aufnahme eines freiwilligen Sonderzuschusses für Einrichtungen in Mietobjekten und der Erhöhung des Investitionszuschusses im Rahmen der BayFAG-Förderung erreicht werden. Hintergrund ist, dass die wirtschaftliche Situation der Träger von Kindertageseinrichtungen zunehmend angespannter wird und sich ein Sanierungsstau bei Eigentumsobjekten abzeichnet.
Die Weiterentwicklung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt, hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und auch inhaltlich fand eine Abstimmung mit Stk statt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 700.000 € Folgekosten 2.000.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 187.000 € davon Sachkosten 0 € pro Jahr
davon konsumtiv 513.000 € davon Personalkosten 0 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Anmeldung zum Haushalt 2020
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
La
Stpl
Gutachtenvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und die Zuschussrichtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nürnberg und empfiehlt dem Stadtrat, das Förderkonzept und die Zuschussrichtlinie in der jeweils vorliegenden Form zu erlassen.
Entscheidungsvorlage
Förderkonzept für freie und freigemeinnützige Träger der Kindertagesbetreuung
- Rolle der freien Träger im Kita-Ausbau und beim Erhalt bedarfsnotwendiger Plätze In der Versorgungssituation im Kita-Bereich spielen die freien und freigemeinnützigen Träger in Nürnberg eine tragende Rolle bei Ausbau und Erhalt bedarfsnotwendiger Plätze. Betrachtet man die Verteilung der Plätze für unter 3-Jährige nach Trägern, so werden 91 % in Einrichtungen freier Träger betreut. Im Kindergartenbereich sind es 80,9 % der Betreuungsplätze und für Grundschulkinder stehen 34,8 % der Plätze in Einrichtungen freier Träger zur Verfügung.
Im Jugendhilfeausschuss vom 11.04.2019 wurde über die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsplanung bis 2026 ausführlich berichtet.
Zur Erreichung des Versorgungsziels von 48 % im Krippenbereich besteht ein Platzbedarf von bis zu 7.200 Betreuungsplätzen. Demnach wären ausgehend vom aktuellen Platzbestand noch bis zu 1.500 Plätze zu schaffen. Davon sind bereits rund 800 Plätze in Planung, wonach noch weitere Planungen für rund 700 Plätze auf den Weg zu bringen sind.
Für den Bereich der Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung konnte aufgrund der sprunghaft gestiegenen Kinderzahlen bereits im letzten Jahr keine bedarfsdeckende Versorgung (95 %) mehr erreicht werden. Zum Stand 12/2018 stehen für rund 16.600 Kinder rund 15.200 Plätze im Bereich der Regelförderung zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 92 % (Vorjahreswert zum Stand 12/2017 = 93 %). In 2018 wurden zwar rund 200 Plätze neu geschaffen, diese dienten aber auch zur Kompensation von rund 80 Plätzen, die aufgrund von Betriebsauflösung, Platzreduktionen wg. Sanierungsbedarf bzw. Raumproblemen im selben Jahr weggefallen sind. Neben den mittelfristigen Ausbauplanungen wird hier zu den Kita-Jahren 2019/2020 sowie 2020/2021 kurzfristig mit zwei Regionalkindergärten und Erweiterungen gegengesteuert.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Ausbauniveau im Jahr 2018 im Hortbereich (Nettozuwachs im Platzbestand) nicht gehalten werden. Gründe hierzu sind zum einen ein besonders hoher Schüleranstieg. Zum anderen standen 2018 200 neu geschaffenen Plätzen der Verlust von rund 160 Plätzen wegen Betriebsauflösung, Platzreduktionen oder hohem Sanierungsbedarf gegenüber. Der Nachfragedruck im Hortbereich ist nach wie vor ungebrochen hoch. In Planung befinden sich bis zum Jahr 2021 insgesamt 1.475 Hortplätze sowie weitere rund 800 Hortplätze für den Zeitraum 2021 - 2026.
Der Ausbau und der Erhalt bedarfsnotwendiger Plätze ist und war nur mit Unterstützung der kirchlichen, freigemeinnützigen und sonstigen freien Träger zu schaffen, da die städtischen Kapazitäten begrenzt sind und es ein möglichst vielfältiges Angebot in Nürnberg geben soll. In den letzten Jahren haben sich die freien, sonstigen und freigemeinnützigen Träger am Kita-Ausbau sehr engagiert beteiligt und hohe Investitionen getätigt.
2. AG Kita-Ausbau und aktuelle Situation der Träger in Nürnberg
Die freien Träger kommen nach eigener Darstellung an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und sehen nun große Hindernisse, sich am Kita-Ausbau weiter wie bisher zu beteiligen. Am 9. November 2017 wurde der Oberbürgermeister in die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen eingeladen. Dieser hat die Investitionen und das Engagement sehr gewürdigt, für den weiteren Ausbau geworben, aber auch die Anliegen der freien Träger aufgenommen. Dabei kam zur Sprache, dass die freien Träger zwar weiterhin grundsätzlich bereit seien, sich am weiteren Ausbau zu beteiligen. Es fehle jedoch unter anderem an Geld für Investitionen. Die Rahmenbedingen z.B. bei den kirchlichen Trägern haben sich verschlechtert und auch die Mieten und die Baukosten für Kita-Objekte haben sich zum Teil wesentlich erhöht.
Im Zusammenhang mit der weiteren Sondierung und Analyse der wirtschaftlichen Situation und den Bedingungen für weitere Investitionen wurde auf Initiative und unter Federführung der Verwaltung des Jugendamts und in Abstimmung mit Referat V im Jahr 2018 eine Unterarbeitsgruppe der AG 78 gebildet, die AG Kita-Ausbau. Darin sind Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen und katholischen Träger, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Arbeiterwohlfahrt und des Vereins Selbstorganisierter Kindertageseinrichtungen (SOKE) und Fachleute aus dem Jugendamt vertreten. Ziel der Arbeitsgruppe Kita-Ausbau ist es, dass weiterhin Kita-Plätze bedarfsgerecht angeboten werden können. Es sollen in der AG Kita-Ausbau kritische Hindernisse für den Kita-Ausbau identifiziert und dafür Lösungen entwickelt werden. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen muss auskömmlich sein. Davon hängen auch weitere Investitionen ab.
2.1. Befragung der Kindertageseinrichtungen und ihrer Träger zum Bedarf an Generalsanierun-
gen bzw. Erweiterungsmöglichkeiten
Zunächst wurde eine Befragung von Einrichtungen und Trägern durchgeführt, bei der der Bedarf an Generalsanierungen in Kombination mit einer möglichen Erweiterungsmöglichkeit auf dem Außengelände ermittelt wurde. Die Möglichkeiten einer kombinierten Generalsanierung mit Erweiterung haben sich dabei als eher gering herausgestellt. Die Rückmeldungen aus der Befragung wurden von den Sachbearbeitungen und Fachberatungen der Abteilung Rechtsaufsicht, Zuschüsse und räumliche Planung geprüft, weiterverfolgt und sollen umgesetzt werden. Im Rahmen der Befragung wurde aber auch ein hoher Bedarf an Generalsanierungen bzw. Ersatzneubauten ohne Erweiterung festgestellt.
Ein grundsätzliches Problem bei der Sanierung oder der Errichtung eines Ersatzneubaus sind laut Rückmeldung aus der AG Kita-Ausbau die fehlenden Rücklagen für solche Maßnahmen. Die immer weiter steigenden Kosten im Bausektor und der Basiswert der kindbezogenen Förderung, der nicht auf Rücklagenbildung ausgelegt ist, verschärfen diesbezüglich die finanzielle Situation der Träger.
Um die Verteilung von Eigentumsobjekten (= im Eigentum des Trägers) und Mietobjekten zu eruieren und damit eine Datenbasis für Lösungsmöglichkeiten der in der AG 78 geäußerten Befürchtungen und Probleme der freien Träger zu schaffen, wurde eine stadtweite Umfrage bei Trägern durchgeführt. Diese hat ergeben, dass sich 2/3 der Einrichtungen im Eigentum der Träger befinden, 1/3 ist in Mietobjekten untergebracht.
2.2. Wirtschaftlichkeit von Kindertageseinrichtungen
Im nächsten Schritt wurden Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von ausgewählten freien Trägern vorgestellt und geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich Standorte, die im Eigentum des Betriebsträgers liegen im laufenden Betrieb wirtschaftlicher betreiben lassen als Standorte, die von freien Investoren angemietet wurden. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verstärken.
Maßgeblich für die finanzielle Situation der Einrichtungen, aber von Seiten der Kommune nicht beeinflussbar, ist auch die Entwicklung des Basiswerts, bei dessen Berechnung zwar Tarifabschlüsse, aber nicht die Mietpreisentwicklung berücksichtigt wird. Die verbleibende Deckung der Gesamtbetriebskosten wird größtenteils durch Elternbeiträge finanziert. Ein Defizitausgleich o.ä. wird von der Stadt Nürnberg prinzipiell nicht geleistet.
Es wurde aufgrund der aktuellen Situation von den freien Trägern übereinstimmend festgestellt, dass eine Zusatzförderung notwendig ist, um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden bzw. dem Sanierungsstau Herr zu werden. Hierzu sollte ein Förderkonzept entworfen werden. Statt ein völlig neues Förderkonzept zu entwickeln, sollte das bereits bestehende Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) der Stadt Nürnberg weiterentwickelt werden.
- Die Weiterentwicklung des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und der
Zuschussrichtlinie
3.1 Aktuelle Förderung
Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas)
Aktuell werden auf Basis des Föko Kitas freigemeinnützigen und sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen freiwillige Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen, zur Erstausstattung von neuen Einrichtungen und nach Generalsanierungen und Mietkostenzuschüsse für Horte gewährt.
Zuschussrichtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
Aktuell wird auf Basis der geltenden städtischen Zuschussrichtlinie eine Förderung i. H. v. 90 % der zuweisungsfähigen Kosten während des Laufzeit des Vierten Sonderinvestitionsprogramms an Investoren ausgezahlt. Diese Förderung wird für Krippen, Kindergärten und Horte von der Regierung von Mittelfranken mit einem Anteil von 90 % und von der Stadt Nürnberg mit einem Anteil von 10 % getragen. Nach Ende des Vierten Sonderinvestitionsprogramms reduziert sich die Förderung wieder auf 80 % der zuweisungsfähigen Kosten, die Refinanzierung reduziert sich wieder auf 60 %.
3.2 Weiterentwicklung des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen (FöKo Kitas) und der
Zuschussrichtlinie
Ziel des weiterentwickelten Förderkonzeptes ist es, die Träger weiter zu motivieren, sich so aktiv wie bisher am Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu beteiligen und Bestandseinrichtungen zu erhalten. Dieses Ziel soll durch die Aufnahme eines freiwilligen Sonderzuschusses für Einrichtungen in Mietobjekten im Föko Kitas und der Erhöhung des Investitionszuschusses im Rahmen der BayFAG-Förderung in der Zuschussrichtlinie erreicht werden. Damit sich die hohe staatliche und kommunale Investitionsförderung auch signifikant in den späteren Mieten niederschlägt und damit eine Entlastung der Träger im Mietbereich sichergestellt wird, wurde im Rahmen der Weiterentwicklung des Förderkonzepts in Abstimmung mit verschiedenen Geschäftsbereichen eine Mietpreisdeckelung für investitionsgeförderte Mietobjekte entwickelt und in die Zuschussrichtlinie mit aufgenommen.
Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) (siehe Beilage Förderkonzept)
Freie Träger, die eine Einrichtung in einem Mietobjekt betreiben, sollen einen platzbezogenen Sonderzuschuss erhalten, der einmal jährlich im Rahmen der Endabrechnung zur kindbezogenen Förderung ausgezahlt wird. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 € pro tatsächlich belegtem Platz pro Monat.
Um eine stadtweite Vergleichbarkeit herzustellen, wurde der Sonderzuschuss auf Grundlage der stadtweiten Umfrage zur Eigentumssituation der Einrichtungen, verbunden mit dem aktuellen Summenraumprogramm zu förderfähigen Flächen bei Investitionskostenzuschüssen errechnet. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von 15 € pro Platz und Monat, was beispielsweise für einen Kindergarten mit 50 Plätzen einen Sonderzuschuss von 9.000 € pro Jahr bedeutet; eine Krippe mit 24 Plätzen erhält 4.320 €, ein Haus für Kinder mit 24 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätzen 17.820 €, jeweils Vollbelegung angenommen.
Die Bezuschussung für Einrichtungen in Mietobjekten soll als jährliche Zahlung nach geprüfter Endabrechnung erfolgen. Die Endabrechnung liefert der Verwaltung die zuschussfähigen Platzzahlen. Einrichtungen in städtischen Objekten werden von der Förderung ausgenommen, da für diese bereits ein Mietkostenzuschuss geleistet wird. Ebenso ausgenommen sind Einrichtungen, die sich in investitionsgeförderten Objekten mit Mietpreisdeckelung befinden. Die Bezuschussung von Horten zum Ausgleich geringerer Öffnungszeiten soll im Rahmen des neuen Förderkonzeptes wegfallen.
Bei ca. 5.700 Plätzen (Vollbelegung) in Mietobjekten beläuft sich das Volumen des Sonderzuschusses für Mietobjekte auf insgesamt ca. 1 Mio. € pro Jahr.
In das Förderkonzept soll zudem neben der Bezuschussung neuer Plätze, auch die Sanierung bestehender Plätze aufgenommen werden, die unter der Bagatellgrenze einer staatlichen Förderung liegen. In diesen Fällen beläuft sich der Zuschuss auf 80 % der förderfähigen Kosten. Der Ansatz des entsprechenden Produkts beläuft sich für 2019 auf 1 Mio. €. Eine Erhöhung des Ansatzes ist nicht erforderlich.
Die Mietkostenförderung für Horte zum Ausgleich geringerer Buchungszeiten entfällt. Dies entlastet das entsprechende Produkt um ca. 78.000 € pro Jahr.
Zuschussrichtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen (siehe Bei-
lage Zuschussrichtlinie)
Für die Errichtung, die Erweiterung, Generalsanierung oder den Ersatzneubau von Kindertagesstätten soll der Investitionskostenzuschuss auf 100 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Aufgrund der Fördersystematik bei Bau- und Investitionskostenzuschüssen muss hierzu die Zuschussrichtlinie angepasst werden. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuschussempfänger einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten nachweist. Wird dieser Wert unterschritten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Investitionskostenzuschüsse für Mietobjekte werden nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die vereinbarte Miete maximal 7 €/ m² betragen darf. Zusatzmieten für gefördertes Außengelände oder baurechtlich notwendige Stellplätze sind ausgeschlossen. Wird ein ursprünglich als Eigentumsobjekt gefördertes Gebäude in ein Mietobjekt umgewandelt gilt die Maximalmiete entsprechend, ebenso bei einem Mieterwechsel. Eine Mehrfachförderung wird ausgeschlossen, da Einrichtungen in Objekten mit einer Mietpreisdeckelung keinen Sonderzuschuss nach dem Föko Kitas erhalten können.
Durch die Steigerung der zuweisungsfähigen Kosten von aktuell 90 % (Sonderinvestitionsprogramm) auf 100 % errechnet sich eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt (bei einer aktuellen mittelfristigen Investitionsplanung für 2020 i.H.v. ca. 17.800.000 €) mit einer staatlichen Refinanzierung von 90 % von ca. 200.000 € pro Jahr. Die aktuell laufenden Sonderinvestitionsprogramme des Freistaats Bayern laufen allerdings aus und es noch nicht bekannt, ob bzw. wie diese im kommenden Jahr fortgesetzt werden sollen. Sinkt die staatliche Refinanzierung wieder auf den ursprünglichen Anteil von 60 %, sind Mehraufwendungen von ca. 1.000.000 Mio. € pro Jahr notwendig.
Außerdem wird eine Mietkostenförderung für Interimsunterbringungen bei Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzneubauten in die Zuschussrichtlinie aufgenommen. Die Stadt fördert diese Maßnahmen analog Nr. 9.3 FAZR mit 50 % der zuweisungsfähigen Mietkosten, beschränkt auf 5 Jahre maximale Mietdauer und erhält eine staatliche Refinanzierung von 30 % dieser Förderung. Die Höhe der maximal zuschussfähigen Miete ist auf 10 € pro m² förderfähiger Fläche analog FAZR beschränkt. Eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen ist nicht zu beziffern, in den vergangenen 10 Jahren gab es weniger als 10 Maßnahmen, die eine Interimsunterbringung mit Mietzinszahlung benötigt haben.
Das neue Förderkonzept soll zum 01.07.2020 in Kraft treten, der Sonderzuschuss für Einrichtungen in Mietobjekten hat eine auf 5 Jahre beschränke Laufzeit und wird erstmals ab 01.07.2020 ausgezahlt werden. Für den städtischen Haushalt ergeben sich insgesamt Mehrausgaben von maximal 2.500.000 € pro Jahr, für das Haushaltsjahr 2020 anteilig von 700.000 €.
Bei der Weiterentwicklung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie wurde darauf Wert gelegt, dass die Umsetzung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand erfolgen kann und die notwendigen Daten durch nachprüfbare und sichere Quellen erhoben werden können, in diesem Fall das Abrechnungsprogramm KiBiG.web. Es wird keinen Bedarf an zusätzlichen Kräften im Zuschussbereich geben, da die Prüfung und Auszahlung für die Einrichtungen durch die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Rahmen der Prüfung der Endabrechnung bzw. der Antragsprüfung bei Baumaßnahmen erfolgen kann.
Legende:
ROT: redaktionelle Änderungen und Wegfall des Mietkostenzuschusses für Hort BLAU: Sonderzuschuss für Mietobjekte und damit zusammenhängende Änderungen GRÜN: Mietkostenzuschuss in städtischen Gebäuden und damit zusammenhängende Änderungen ORANGE: Ergänzung des Föko um Sanierungsmaßnahmen
Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas)
1. Zuschusszweck
Die Stadt Nürnberg gewährt mit diesem Förderkonzept freigemeinnützigen und sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen freiwillige Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Errichtung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen (Investitionskostenzuschuss), zur Erstausstattung von neuen Einrichtungen, von Ersatzneubauten und nach Generalsanierungen (Erstausstattungspauschale) und zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen in neu errichteten städtischen Gebäuden (Mietkostenzuschuss in neu errichteten städtischen Gebäuden) und einen freiwilligen Sonderzuschuss für Kindertageseinrichtungen in Mietobjekten, welche nicht im Eigentum der Stadt Nürnberg stehen (Sonderzuschuss).
Das „Förderkonzept Kindertageseinrichtungen“ soll eine Förderung in den Bereichen eröffnen, in denen beim Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen oder Großtagespflegestellen keine Refinanzierung durch den Freistaat Bayern erfolgt bzw. in Bereichen in denen keine landesrechtlich geregelten Zuschüsse gewährt werden. Damit werden auch Maßnahmen unterstützt und gefördert, die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen.
Diese Zuschüsse werden auf der Grundlage allgemein finanzrechtlicher Grundsätze sowie aufgrund der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) gewährt. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Nürnberg im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet; Verpflichtungen der Stadt können daraus nicht abgeleitet werden.
2. Zuwendungsempfänger
Gefördert werden freigemeinnützige und sonstige Träger im Sinne des Art. 3 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Sonstige Träger sind insbesondere Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nichtrechtsfähige Vereine und natürliche Personen.
3. Voraussetzungen für eine Förderung
3.1. Investitionskostenzuschuss
Die Gewährung des freiwilligen kommunalen Baukostenzuschusses setzt voraus, dass
anhand der Planungsunterlagen die Voraussetzungen für eine Betriebskostenförderung nach Art. 18 ff. BayKiBiG erfüllt werden. die Verwaltung am geplanten Standort einen langfristigen Bedarf im Sinne des Art. 7 BayKiBiG festgestellt hat.
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. die geplante Baumaßnahme von den fachtechnischen Dienststellen der Stadt Nürnberg sowie der Stadt Nürnberg als Aufsichtsbehörde nicht beanstandet wird bzw. deren Anregungen und Auflagen in die Bauausführung einfließen. eine Bindungsfrist bzw. dingliche Sicherung die langfristige Nutzung des Objekts von 25 Jahren (Zuschuss nach 4.1.1) bzw. 10 Jahren (Zuschuss nach 4.1.2 und 4.1.3) sicherstellt. Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Wohlfahrtsaufgaben wahrnehmen, sowie von den gemäß § 75 SGB VIII und Art. 20 BayKJHG anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ist keine dingliche Sicherung erforderlich.
3.2. Erstausstattungspauschale
Die Gewährung der Erstausstattungspauschale setzt voraus, dass die Ausstattungsgegenstände mit der jeweils zuständigen pädagogischen Fachkraft im Vorfeld der Anschaffung abgestimmt werden.
3.3. Mietkostenzuschuss in neu errichteten städtischen Gebäuden
In Abgrenzung zu 3.4 kann dieser Mietkostenzuschuss bei Betrieb der Kindertageseinrichtung oder Großtagespflegestelle in einem von der Stadt neu errichteten städt. Gebäude, für das ein Mietzins entrichtet wird, gewährt werden.
3.4. Sonderzuschuss
Die Gewährung des freiwilligen kommunalen Sonderzuschusses setzt voraus, dass der antragstellende Träger eine Kindertageseinrichtung in einem Objekt betreibt, das nicht in seinem Eigentum steht und er dafür einen Mietzins entrichtet (= Mietobjekte). Ausgeschlossen sind Mietobjekte, welche im Eigentum der Stadt Nürnberg stehen sowie Mietobjekte, für welche eine Investitionskostenförderung in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erfolgte. Die Förderung erfolgt bis einschließlich 30.06.2025.
4. Förderbereiche
4.1. Investitionskostenzuschüsse
4.1.1. Investitionskostenzuschuss für Maßnahmen mit 25-jähriger Mietbindung und/ oder dinglicher Sicherung
Bei Baumaßnahmen (Neu-, Ersatz-, Erweiterungsbau und Generalsanierungen) von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen, die unter der Bagatellgrenze liegen, gewährt der Freistaat Bayern keinen Zuschuss. Die Stadt Nürnberg fördert diese Maßnahmen durch einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
4.1.2. Investitionskostenzuschuss für Maßnahmen ohne 25-jährige Mietbindung und/ oder dingliche Sicherung Wenn keine dingliche Sicherung oder keine 25-jährige Mietbindung möglich sind, erhalten Träger für neue Kindertageseinrichtungen und bei Sanierungen, bei denen zuwendungsfähige Baukosten und ein mindestens 10-jähriger Mietvertrag vorliegen, einen freiwilligen Baukostenzuschuss von bis zu 10 Prozent, auf den ein nach Hauptnutzungsfläche vergleichbarer Neubau einer Kindertageseinrichtung nach Art. 27 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG Anspruch hätte.
4.1.3. Investitionskostenzuschuss für Großtagespflegestellen
Die Förderung beträgt 80 Prozent der als notwendig nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 2.500 € pro Platz. Bei Großtagespflegestellen kann in begründeten Fällen auf die Einhaltung der VOB verzichtet werden. Die näheren Einzelheiten sind im Förderbescheid geregelt.
4.2. Überhangkosten
Bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen kann die Stadt Nürnberg einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent auf die Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Kosten und den tatsächlichen Baukosten der Maßnahme (Überhangkosten) gewähren. Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Baumaßnahme und der finanziellen Lage des Empfängers.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses zu Überhangkosten
Der vereinbarte/festgelegte Eigenanteil des Trägers ist sichergestellt.
Höhe und Finanzierung der Überhangkosten:
Die Stadt Nürnberg fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu 50 Prozent der Überhangkosten. Grundsätzlich werden gesetzlich nicht gesicherte Drittmittel, die der Träger zur Realisierung der Maßnahmen erhält, wie z. B. Stiftungsmittel, Sponsorengelder, Mittel aus Fördervereinen o. ä., vom städtischen Anteil an den Überhangkosten in Abzug gebracht. Der Träger hat sicherzustellen, dass der vereinbarte trägereigene Anteil an den Überhangkosten geleistet werden kann.
Der Träger/Investor stellt einen schriftlichen Antrag auf einen kommunalen Zuschuss auf Überhangkosten, nach Eintritt bzw. Kenntnisnahme der Gründe/Ursachen der Kostensteigerungen an die Verwaltung des Jugendamts.
Die Ursachen/Gründe der Kostensteigerungen sind unvorhersehbar und unvermeidbar.
Bei plankonformer Ausführung der Maßnahme hat der Antragsteller schriftlich nachzuweisen, auf welchen unvorhersehbaren Gründen die Kostensteigerung beruht (z. B. Kostensteigerungen aufgrund von zeitlichen Verzögerungen beim Grundstückserwerb oder unvorhergesehene bauliche Einschränkungen, die eine erhebliche Bauverzögerung und damit Kostensteigerungen verursachen). Die Mehrausgaben dürfen nicht auf mangelhafte Planung und Ausgabenermittlung oder unwirtschaftliche Ausführung zurückzuführen sein.
Bei Planabweichungen hat der Antragsteller nachzuweisen, welche Ursachen die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen oder Änderungen bedingen. Nicht berücksichtigt werden können Folgen von Mängeln in der Ausgangsplanung. Bei Planabweichungen, die zustimmungspflichtig sind, müssen die entsprechenden Zustimmungen der Bewilligungsbehörden vorgelegt werden. Die Mehrausgaben dürfen nicht auf mangelhafte Planung und Ausgabenermittlung oder unwirtschaftlicher Ausführung zurückzuführen sein.
Unzumutbarkeit der Mehrkosten für den Träger/Investor.
Der Träger hat schriftlich nachzuweisen, warum die entstandenen Mehrkosten nicht alleine finanzierbar sind und ob die Maßnahme ohne einen freiwilligen Zuschuss zu den Überhangkosten ernsthaft gefährdet ist.
Die Prüfung des Antrags erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamts in Kooperation mit den dafür notwendigen Dienststellen. Daran anschließend erhält der Antragsteller einen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
4.3. Erstausstattungspauschale
Neue Kindertageseinrichtungen erhalten einen einmaligen Zuschuss für die Erstausstattung mit Mobiliar, Ausstattungsgegenständen und Spielgeräten pro Platz in Höhe von bis zu 1.250 €. Bei Mietverträgen unter 10 Jahren wird der Zuschuss zeitanteilig gekürzt. Gleiches gilt bei Generalsanierungen und Ersatzneubauten.
4.4. Wegfall von Erbbauzinsübernahme
Freiwillige kommunale Leistungen für neu abgeschlossene Erbbauverträge für städtische Liegenschaften werden nicht mehr gewährt.
4.5. Mietkostenzuschuss für Kindertageseinrichtungen in neu errichteten städtischen
Gebäuden
Bei neu errichteten städtischen Gebäuden wird bei Bezug der Einrichtung durch freigemeinnützige und sonstige Träger ein monatlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Miete (Kaltmiete) gezahlt. Altfälle bleiben von dieser Regelung unberührt.
4.6. Sonderzuschuss
Die Stadt Nürnberg gewährt für Träger von Kindertageseinrichtungen in Mietobjekten, welche nicht im Eigentum der Stadt Nürnberg stehen, einen Sonderzuschuss pro belegtem Betreuungsplatz pro Monat in Höhe von 15 €.
4.6.1. Voraussetzungen für die Gewährung des Sonderzuschusses
Einmalige Antragstellung Der Träger weist durch Vorlage eines Mietvertrages und Vorlage von Kontoauszügen der letzten 6 Monate bei Antragstellung nach, dass tatsächlich ein Mietzins entrichtet wird. Ausschluss von Mehrfachförderung: Das Objekt hat nicht bereits eine Förderung gemäß 4.1 der Zuschussrichtlinien für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nürnberg erhalten. Fristgerechte Einreichung der Endabrechnung im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG. Förderfähigkeit der betreuten Kinder gemäß den Bestimmungen des BayKiBiG.
4.6.2. Berechnung des Sonderzuschusses
Die Ermittlung der Zuschusshöhe erfolgt im Rahmen der Prüfung der Endabrechnung nach BayKiBiG. Es wird ein Jahresdurchschnitt der hierdurch nachgewiesenen tatsächlichen Belegungszahlen ermittelt (= Platzzahl) und als Ausgangswert
für die Berechnung herangezogen. Die Berechnung erfolgt entsprechend folgender Formel:
Platzzahl * 15 € * 12 Monate
5. Wegfall der Mietkostenförderung für Kinderhorte in Mietobjekten
Die Förderung von Mietkosten für Kinderhorte in Mietobjekten wird nicht mehr gewährt.
6. Zweckbestimmung
Die Zuschüsse sind ausschließlich für die in der Zuschussgewährung genannte Zweckbestimmung zu verwenden. Eine Rückforderung erfolgt dann, wenn eine zweckfremde Verwendung nachgewiesen werden kann bzw. die Zuschüsse nicht wirtschaftlich verwendet wurden oder der Zuwendungsempfänger zu viel erhalten hat.
Bei einer Kostenüberschreitung im Investitionsbereich am Ende einer Baumaßnahme kann grundsätzlich nicht mit einer Nachbewilligung eines weiteren Zuschusses gerechnet werden. Die dem Antrag zugrunde gelegte Kostenermittlung ist deshalb einzuhalten.
Unterschreiten die angefallenen zuwendungsfähigen Kosten die dem Bewilligungsbescheid zugrundeliegenden Kosten, verringert sich die Zuwendung anteilig.
Ein Zuschuss zu den Investitionskosten wird jeweils unter der Voraussetzung gewährt, dass die angemieteten Räume bzw. die überlassenen Räume mindestens für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum zweckentsprechend verwendet werden. Wird der Nutzungszweck vorher aufgegeben, ist der gewährte Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
7. Antragstellung
Für die Gewährung freiwilliger Zuschüsse nach dem Förderkonzept Kindertages-einrichtungen (Föko Kitas) ist ein schriftlicher Antrag des Trägers vor Beginn der Maßnahme an die Stadt Nürnberg – Verwaltung des Jugendamts zu richten. Ein Merkblatt mit den für die Antragstellung notwendigen Unterlagen übermittelt die Verwaltung des Jugendamts auf Anfrage.
8. Auszahlungsverfahren
8.1. Investitionskostenzuschuss und Erstausstattungspauschale
Bei Investitionskostenzuschüssen erfolgt aufgrund der Kostenvoranschläge zu den zuwendungsfähigen Kosten die Auszahlung zu 90 Prozent nach Baufortschritt. Die verbleibenden 10 Prozent werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt.
Bei Erstausstattungspauschalen kann eine Auszahlung von bis zu 90 Prozent des gewährten Zuschusses bis zur endgültigen Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgen. Im Übrigen erfolgt die Auszahlung nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
8.2. Mietkostenzuschuss für Kindertageseinrichtungen in neu errichteten städtischen Gebäuden
Der Mietkostenzuschuss für Kindertageseinrichtungen in neu errichteten städtischen Gebäuden wird monatlich ab dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Mietzahlungen an den Träger ausgezahlt.
8.3. Sonderzuschuss
Der Sonderzuschuss wird einmal jährlich nach geprüfter Endabrechnung an die Träger ausgezahlt.
9. Verwendungsnachweis
9.1. Investitionskostenzuschuss und Erstausstattungspauschale
Der Verwendungsnachweis ist unter Einhaltung der im Bewilligungsbescheid genannten Frist vorzulegen. Aus dem Verwendungsnachweis muss ersichtlich sein, zu welchem Zeitpunkt, an welchen Empfänger welche Einzelbeträge geleistet wurden. Der Verwendungsnachweis muss den Gesamtaufwand unter Darstellung der einzelnen Ausgabeposten nachvollziehbar ausweisen. Der Zuschussempfänger hat den Verwendungsnachweis zu unterzeichnen.
9.2. Sonderzuschuss
Die Prüfung der Förderfähigkeit der bezuschussten Betreuungsplätze erfolgt im Rahmen der Belegprüfung nach BayKiBiG. Ergibt die Belegprüfung Abweichungen von den der Förderung zugrunde gelegten Daten, werden die zu viel gezahlten Beträge zurückgefordert.
10. Haushaltsvorbehalt
Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige Leistungen der Stadt bewilligt. Ein Rechtsanspruch aus diesen Regelungen ist nicht ableitbar.
11. Inkrafttreten
Das Förderkonzept tritt zum 01.07.2020 in Kraft.
Legende:
ROT: redaktionelle Änderungen BLAU: erhöhter Investitionskostenzuschuss und damit zusammenhängende Änderungen GRÜN: Mietkostenzuschuss in Interimsunterbringungen mit Refinanzierung und damit zusammenhängende Änderungen
Zuschussrichtlinien für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der
Stadt Nürnberg
1. Zuschusszweck
Die Stadt Nürnberg gewährt bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Generalsanierungen und Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen den Investoren und Bauträgern einen kommunalen Baukostenzuschuss sowie einen Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen. Ziel ist es, Dritte bei der Errichtung und Neuschaffung von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg finanziell zu unterstützen und Anreize zu schaffen, in den Neubau von Kindertageseinrichtungen zu investieren. Die investive Bezuschussung von bestehenden Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Ersatzneubauten und Generalsanierungen soll langfristig bedarfsnotwendige Plätze sichern.
Der Freistaat Bayern gewährt gemäß Art. 27 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (BayFAG) den Kommunen Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an Kindertageseinrichtungen. Bei Baumaßnahmen Dritter richtet sich der Zuschuss des Freistaat Bayern gemäß der Neuregelung des Art. 27 BayKiBiG bzw. des Art. 10 BayFAG nach der Höhe des kommunalen Baukostenzuschusses.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach dieser Richtlinie vergeben werden. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinie nicht begründet; Verpflichtungen für die Stadt können daraus nicht abgeleitet werden.
2. Zuwendungsempfänger
Gefördert werden Investoren und Bauträger einschließlich freigemeinnütziger und sonstiger Träger, wenn sie als Investoren und Bauträger auftreten. Sonstige Träger sind insbesondere Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nicht rechtsfähige Vereine, gewerbliche Unternehmen und natürliche Personen.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
3.1. Baukostenzuschuss
Ein Zuschuss kann unter folgenden Voraussetzungen (einschließlich Punkt 4.2 der Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich
- FAZR in der jeweils gültigen Fassung) gewährt werden:
Das Vorhaben des Maßnahmenträgers nimmt der Stadt die Last einer eigenen Baumaßnahme ab.
Die Stadt stimmt dem Vorhaben hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zu.
Die zweckentsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel ist sichergestellt.
Bei Vermietung an einen Träger können nur solche Objekte gefördert werden, bei denen eine Miete bis zu maximal 7 €/ m² monatlich (Maximalmiete) vereinbart ist. Wenn eine Mietpreisanpassung vorgesehen ist, darf diese jährlich 2 Prozent nicht übersteigen. Die Maximalmiete und deren Höhe gilt auch für Einrichtungen, die bei Antragstellung noch nicht als Mietobjekt gefördert wurden Neuverträge nach Mieterwechsel Ein zusätzlicher Mietpreis für geförderte Außenflächen oder baurechtlich erforderliche Stellplätze ist ausgeschlossen.
Die zulässige Maximalmiete wird ab Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlichen um 2 Prozent angehoben.
Es ist dinglich sichergestellt, insbesondere durch Eintragung eines Nießbrauchs, dass die Einrichtung innerhalb der Bindungsfrist gemäß Nr. 4.1 FAZR zweckentsprechend genutzt wird und dass der Stadt im Fall einer Eigennutzung während dieser Zeit ein dem Zuschuss entsprechendes Benutzungsrecht zusteht. Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Wohlfahrtsaufgaben wahrnehmen, sowie von den gemäß § 75 SGB VIII und Art. 20 BayKJHG anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ist keine dingliche Sicherung erforderlich.
Der Maßnahmenträger erkennt das Recht der zuständigen staatlichen und städtischen Stellen zu einer Prüfung der Baumaßnahme an.
Der Maßnahmenträger verpflichtet sich, die Grundsätze nach Nr. 3 ANBest-K einzuhalten.
Die fachlichen Voraussetzungen und Genehmigungen für die Maßnahme liegen vor.
Zudem muss der Stadt Nürnberg vom Maßnahmenträger die Sicherung der Gesamtfinanzierung im Rahmen ihrer Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden (Kosten und Finanzierungsplan).
3.2. Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen
Die Anmietung von Räumen für den Betrieb bedarfsnotwendiger Kindertageseinrichtungen kann unter folgenden Voraussetzungen (Punkt 9.3 der Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich – FAZR in der jeweils gültigen Fassung) gefördert werden:
Mit der Mietförderung wird bei einem langfristigen Bedarf der Zeitraum bis zur Fertigstellung der Kindertageseinrichtung überbrückt (= Interimsunterbingung).
Die Mietdauer darf höchstens fünf Jahre betragen. Eine aus unvorhersehbaren Gründen erforderliche Verlängerung der Mietdauer über diesen Zeitraum hinaus begründet keine Verlängerung der Mietförderung.
Gefördert wird die tatsächlich angemietete Nutzungsfläche, höchstens jedoch die nach dem Summenraumprogramm förderfähige Hauptnutzungsfläche.
4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung
4.1. Baukostenzuschuss
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung für die Baukosten.
Bei Neu- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen und Ersatzneubauten wird ein Baukostenzuschuss von 100 Prozent der zuweisungsfähigen Kosten gewährt. Der Eigenanteil des Investors darf jedoch 10 Prozent der Gesamtkosten nicht unterschreiten. Die Bemessung der zuweisungsfähigen Kosten richtet sich nach Nr. 5.2.1 und 5.2.2 FAZR.
Grundlage der Zuschussberechnung ist die Kostenberechnung des Maßnahmenträgers.
Wird das Bauvorhaben innerhalb des Zeitraums von 25 Jahren anderen Zwecken als dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung zugeführt, ist der Investitionskostenzuschuss anteilig zurückzuerstatten.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch, im Rahmen der von der Stadt im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel.
4.2. Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung für die Mietkosten einer Interimsunterbringung.
Der Förderung liegt ein Mietpreis (Kaltmiete brutto) von höchstens 10 Euro monatlich pro m² und eine Mietdauer von höchstens fünf Jahren zugrunde.
Grundlage der Zuschussberechnung ist der Mietvertrag und die Planunterlagen der Interimsunterbringung.
Verkürzt sich die der Förderung zugrunde gelegte Mietdauer, sind die Fördermittel anteilig zurück zu erstatten.
Die Höhe der Zuweisung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Jahresmiete.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch, im Rahmen der von der Stadt im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel.
5. Verfahren
5.1. Baukostenzuschuss
Für die Bewilligung eines kommunalen Baukostenzuschusses ist ein schriftlicher Antrag vor Beginn der Maßnahme an die Stadt Nürnberg zu richten. Das Merkblatt für die Antragstellung wird durch das Jugendamt, Bereich Rechtsaufsicht für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, bereitgestellt.
5.2 Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen
Für die Bewilligung eines kommunalen Mietkostenzuschusses ist ein schriftlicher Antrag vor Unterzeichnung eines Mietvertrages an die Stadt Nürnberg zu richten. Dem Antrag sind der Mietvertrag sowie Planunterlagen der Interimsunterbringung beizufügen.
5.3 Allgemeines Verfahren
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuweisung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuweisungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuweisung gelten die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO sowie
Art. 48 bis Art. 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Mit der Maßnahme nach 5.1 darf erst begonnen werden bzw. der Mietvertrag nach 5.2 darf erst geschlossen werden, wenn die Genehmigung durch die Stadt vorliegt.
6. Auszahlungsverfahren
6.1. Baukostenzuschuss
Die Auszahlung des Baukostenzuschusses erfolgt aufgrund einer Ausgabenübersicht und/oder Übersicht der Auftragsvergaben, bestätigt durch den jeweiligen Architekten, zu den zuweisungsfähigen Kosten bis zu 90 Prozent nach Baufortschritt. Die verbleibenden 10 Prozent werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
6.2. Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen
Die Zuweisung wird als einmaliger Festbetrag zur Hälfte der Mietzeit ausgezahlt.
7. Verwendungsnachweis
Die städtischen Zuschüsse sind zweckgebunden. Vom Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.
7.1. Baukostenzuschuss
Für den Nachweis der Verwendung gelten die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)“.
Die Form der Nachweiserbringung und die Fristen für die Vorlage des Verwendungsnachweises sind dem Bewilligungsbescheid des kommunalen Baukostenzuschusses zu entnehmen.
7.2. Mietkostenzuschuss für Interimsunterbringungen
Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch die Übermittlung der Kündigung des Mietvertrages oder eines vergleichbaren Nachweises über die tatsächliche Mietdauer der Interimsunterbringung an das Jugendamt.
8. Mehrfachförderung
Eine Förderung gemäß 4.1 dieser Richtlinie schließt für die Dauer der Zweckbindung eine Förderung nach dem Förderkonzept Kindertageseinrichtungen im Bereich des Sonderzuschusses für Mietobjekte (4.6 des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen) grundsätzlich aus. Die verschiedenen Förderprogramme können im Übrigen bei einer Baumaßnahme in Anspruch genommen werden.
9. Inkrafttreten
Das Förderkonzept tritt zum 01.07.2020 in Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden
hier: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 29.04.2019
Anlagen: Sachverhalt_Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden Stand
Antrag_Betreuungssituation Kinder im Nbg Süden_CSU
Bericht:
Die CSU-Fraktion hat zwei Anträge zur Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden am 18.03.2019 und 29.04.2019 gestellt. Im Sachverhaltsbericht werden die aktuelle Situation und die geplanten Maßnahmen dargestellt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit Ref. I/II
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden
Trotz der enormen und jahrelangen Anstrengungen beim Kita-Ausbau erlebt Nürnberg aufgrund der aktuellen demographischen Entwicklung eine leichte Verschlechterung der Versorgung bei Kindergärten und Horten. Darauf hatte die Verwaltung des Jugendamts bereits 2017 im jährlichen Bericht zur Bedarfsfortschreibung im Jugendhilfeausschuss hingewiesen. Während der Bevölkerungszuwachs im Krippenbereich relativ gut aufgefangen werden konnte, wird diese Entwicklung dieses Jahr bei der Anmeldung zum Kita-Jahr 2019/2020 fast im gesamten Stadtgebiet spürbar, insbesondere bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen gibt es Engpässe in fast allen Planungsregionen. Die Stadt Nürnberg hat bereits 2018 Maßnahmen eingeleitet, wie die kurzfristige Errichtung von zwei Regionalkindergärten, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Diese greifen aber erst ab dem Kita-Jahr 2020/2021. Und die Nachfrage nach Hortplätzen hat bereits in der Vergangenheit das Angebot deutlich übertroffen.
Wie viele andere Stadtteile auch sind die Ortsteile Worzeldorf, Herpersdorf, Gaulnhofen, Weiherhaus und Pillenreuth im Süden von Nürnberg von den oben beschriebenen Entwicklungen betroffen. Durch die randstädtische Lage verschärft sich die Situation zusätzlich, da nicht ohne weiteres Einrichtungen in anderen Ortsteilen bzw. der Kernstadt besucht werden können bzw. Plätze auch von auswärtigen Kindern belegt werden. Die Elternbeiräte der betroffenen Einrichtungen sowie die Schulleitung der Max-Beckmann-Schule wendete sich daher Mitte März an das Jugendamt und die politischen Vertreterinnen und Vertreter im Stadtteil, um auf ihre angespannte Situation aufmerksam zu machen.
Daraufhin setzte das Jugendamt das in solchen Fällen übliche Verfahren ein, die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Start ins Kita-Jahr zu nutzen, um ergänzend zu den bereits bestehenden mittelund langfristigen Maßnahmen ggf. noch kurzfristige Notlösungen zu finden. Aus diesem Grunde hat das Jugendamt die Anmeldezeiträume auch so früh ins Jahr gelegt, um noch ausreichend Zeit zu haben, um bei Bedarf kleinräumig gegensteuern zu können. Dazu wurden zum einen nochmals die Planungsgrundlagen überprüft und den Aussagen aus dem Stadtteil gegenübergestellt, zum anderen wurden zahlreiche Vorschläge und Anregungen aus den Einrichtungen und dem Stadtteil auf eine kurzfristige Umsetzbarkeit geprüft. Herr Ref. V und das Jugendamt standen laufend mit den Elternbeiräten und Stadträten in Kontakt, um über die aktuellen Maßnahmen zu informieren. Insbesondere wurden bei einem Termin nochmals die Planungsgrundlagen1 vorgestellt, da diese von einzelnen Eltern methodisch in Frage gestellt worden waren.
Als Ergebnis der Sondierungen und Abstimmungen in den letzten fünf Monaten stellt sich die Kita-Situation in Worzeldorf, Herpersdorf, Weiherhaus, Gaulnhofen und Pillenreuth wie folgt dar:
Demographische Entwicklung: Aufgrund höherer Geburtenquoten, Zuzüge, Neubauaktivitäten und dem Generationenwechsel hat die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Region zugenommen. Doch die Geburtenanstiege werden in den nächsten Jahren wieder zurückgehen, weil die aktuell hohe Anzahl von Frauen im typischen Mütteralter (hierbei handelt es sich um Töchter der sog. „Babyboomer-Generation“) wieder abnehmen wird. Bevölkerungszuwächse werden erst wieder zu erwarten sein, wenn das Neubaugebiet Worzeldorf/Süd erschlossen wird, dessen Realisierung derzeit zeitlich noch nicht voraussehbar ist.
1 Das Jugendamt Nürnberg plant auf Basis der jährlich aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtforschung und Statistik, die neben zahlreichen sozialräumlichen Fortschreibungsindikatoren auch alle Annahmen zu Bau- und Entwicklungsgebieten auf Basis der Planungsdaten vom Stadtplanungsamt berücksichtigen, die im Prognosezeitraum relevant werden. Nürnberg verfügt im Vergleich zu anderen (Groß)Städten über eine sehr ausgereifte und fachlich fundierte Jugendhilfeplanung.
Krippenbereich: Aktuell gibt es 88 Krippen- und Großtagespflegeplätze sowie 35 Tagespflegeplätze. Das Ausbauziel wird aktuell durch einen Versorgungsgrad von 52 % erreicht. Langfristig bis 2026 steigert sich die Versorgungsquote auf 60 %. Durch die geplante Bautätigkeit wird sich dies jedoch wieder relativieren. Derzeit zeichnet sich jedoch kein Ausbaubedarf ab, weil das Ausbauziel langfristig erreicht wird. Bei der Servicestelle Kitaplatz sind in den letzten Monaten zehn telefonische Anfragen zu Krippenplätzen für Worzeldorf und Umgebung sowie Kornburg eingegangen. Die Eltern wurden über das Kita-Portal, die Betreuungsmöglichkeiten im Bereich der Tagespflege und über Nachrückerplätze informiert. Die Eltern haben sich daraufhin nicht mehr in der Servicestelle gemeldet, und es wurden in diesen Ortsteilen auch keine Rechtsansprüche auf einen Krippenplatz geltend gemacht.
Kindergartenbereich: Derzeit stehen 322 Kindergartenplätze bei einer Versorgungsquote von rund 85 % zur Verfügung. Rechnerisch fehlen derzeit 59 Plätze. Langfristig bis 2026 ergibt sich jedoch durch zurückgehende Kinderzahlen ein Überhang von rund 46 Plätzen und eine Versorgungsquote von 115 %, die sich jedoch durch geplante Neubaugebiete langfristig (ab 2028 und später) wieder abbauen wird. Nach den Investitionsförderrichtlinien des Freistaats Bayern müssen wir einen gesicherten Bedarf für 25 Jahre nachweisen, d.h. der Neubau von Kindergartenplätzen ist aufgrund der sinkenden Kinderzahlen aktuell nicht begründbar, da noch nicht klar ist, wann die größeren Baugebiete tatsächlich erschlossen werden. Trotzdem fehlen voraussichtlich bis 2022/23 zwei zusätzliche Kindergartengruppen in der Region.
Obwohl kein langfristiger Bedarf festgestellt werden kann und sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht auf das eigenen Wohnumfeld bezieht, sondern zumutbare Wege in Kauf genommen werden müssen, hat sich die Stadt Nürnberg entschieden, nach geeigneten Zwischenlösungen für Kindergartenplätze zu suchen. Das Dienstleistungszentrum Kitaausbau hat das ehemalige Pfarrhaus in der Gersweiler Straße 1 ausfindig gemacht. Die Räumlichkeiten müssen für den Betrieb einer Kindergartengruppe umgebaut werden. Dies wurde mit der katholischen Gemeinde Corpus Christi bereits abgestimmt. Der Betriebsträger Gemeinnützige Gesellschaft für evangelische Kindergärten im Nürnberger Süden ist bereit, die Betriebsträgerschaft zu übernehmen und die notwendigen baulichen Veränderungen durchführen zu lassen. Die Stadt Nürnberg übernimmt für den Umbau die Kosten. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 erfolgen.
Darüber hinaus ist geplant, auf dem Außengelände des Kindergartens in der Friedberger Str. 30 einen Container für ca. 20 Kindergartenplätze zu errichten. U.a. wegen des geschützten Baumbestands ist der Anbau eines größeren Gebäudes ausgeschlossen. Wenn der Bedarf an Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren rückläufig ist, kann dieses Gebäude auch für die Hortversorgung genutzt werden. Der Container wird voraussichtlich ebenfalls im Frühjahr 2020 in Betrieb genommen werden können. Überdies wurden in der Kindertageseinrichtung Worzeldorfer Hauptstraße 8 zum September 2019 befristet bis 2023 fünf Kindergartenplätze aufgestockt. Insgesamt werden in der Planungszone Worzeldorf, Gaulnhofen etc. sowie für Kornburg somit rund 50 weitere Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.
Das Jugendamt hat über die Kindergärten in der Planungszone Worzeldorf und Umgebung im Juli/ August 2019 noch einmal eine Abfrage zum Bedarf an Kindergartenplätzen ab September 2019 durchgeführt. 25 Familien haben aktuell noch einen regionalen Platzbedarf, die übrigen Kinder sind in den Kindergärten vor Ort und der Umgebung untergekommen. Den aktuell noch unversorgten Eltern kann mit den oben beschriebenen kurzfristigen Maßnahmen ein Platz, wenn auch zeitlich verzögert, angeboten werden. Von diesem Angebot werden aber auch Eltern profitieren, die nächsten Jahr einen Kindergartenplatz suchen werden. Neben dem Bedarf in obiger Planungszone besteht aktuell und in den nächsten Jahren auch noch Kindergartenplatzbedarf in Kornburg, Katzwang und Reichelsdorf, so dass die neu geschaffenen Kindergartenplätze sicher belegt werden.
Hortbereich: Im Hortbereich stehen aktuell insgesamt 162 Plätze zur Verfügung. Es gab zur Hortanmeldung im Frühjahr 2019 24 Zusagen und 63 Absagen. Bei 369 Schulkindern werden 44 % in einem Hort und 30 % in der Mittagsbetreuung versorgt (109 Mittagsbetreuungsplätze, davon 51 verlängert). Insgesamt
wird also bei 74 % der Schulkinder ein Betreuungsangebot sichergestellt und damit mehr als im stadtweiten Durchschnitt, der aktuell bei 70 % liegt. Als Ausbauziel bis 2025 gelten derzeit 80 % Versorgungsquote für Grundschüler. Allerdings zeigte sich, dass dieses Jahr vergleichsweise wenige freie Plätze zur Verfügung standen: Durchschnittlich müssten bei 162 Hortplätzen jedes Jahr rund 40 Plätze frei werden. Dies macht deutlich, dass zum September mit 24 Plätzen nur relativ wenige Kinder versorgt werden konnten, obwohl die Versorgungsquote eigentlich besser ist.
Folgende Maßnahmen wurden zur Erweiterung der Hortversorgung umgesetzt: Bei der Mittagsbetreuung wurden die Plätze zwar nicht erweitert, sie konnten aber, anders als ursprünglich geplant, im bisherigen Umfang erhalten werden. Im Hortbereich wurden zum September 2019 befristet fünf Hortplätze im Haus für Kinder Worzeldorfer Hauptstraße 8 aufgestockt. Außerdem wurden im Haus für Kinder in der Krakauer Str. 6 im April insgesamt 28 Hortplätze inklusive pädagogisch begleitetem Fahrdienst angeboten, die jedoch wegen der langen Fahrzeit von den Eltern nur vereinzelt angenommen wurden.
Im Hort der Martin-Luther-King-Schule wurden zum 1. September 2019 die bisher 90 Plätze um 10 auf dann 100 Plätze aufgestockt. Der Schulbereich hat dazu einen weiteren Raum in Doppelnutzung mit der Schule zur Verfügung gestellt. Zehn Schüler aus der Max-Beckmann-Schule können auf diese Weise an die Martin-Luther-King-Schule mit Hortversorgung zugeteilt werden. Nicht zuletzt wurde den 18 Familien, deren Kinder jetzt noch den Zentralhortbereich in der Van-Gogh-Straße besuchen, zum November 2019 ein Platz im Neubau der Reichelsdorfer Schulgasse angeboten. Dieses Angebot nahmen nach aktuellem Stand 13 Familien an. Eine Familie hat den Hortplatz zum August 2019 gekündigt. Von den verbleibenden vier Kindern steht die Entscheidung noch aus. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass auch diese Familien einer wohnortnahen Unterbringung ihrer Kinder zustimmen werden. Somit werden 18 Plätze in der Van-Gogh-Straße frei, auf die bisher unversorgte Kinder an der Max- Beckmann-Schule aufgenommen werden können. Der neue Hort in der Reichelsdorfer Schulgasse geht voraussichtlich im November 2019 in Betrieb. Es stehen nach aktuellem Stand dann sogar noch einzelne Hortplätze in der Van-Gogh-Straße zur Verfügung.
Durch die dargestellten Maßnahmen werden mindestens 36 zusätzliche wohnortnahe Hortplätze zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen dann für das Schuljahr 2019/20 - ohne das bestehende Angebot von Hortplätzen in der Krakauer Straße - mindestens 198 Hortplätze vor Ort zur Verfügung. Das ergibt eine Steigerung der Versorgungsquote im Hortbereich von 44 Prozent auf 53 Prozent. Eine erneute Abfrage Anfang August bei den Eltern ergab keine offenen Bedarfe mehr. Wir können deshalb davon ausgehen, dass alle Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf einen Platz erhalten haben.
Weitere Maßnahmen: Langfristig ist die Sanierung und Schulraumerweiterung an der Max-Beckmann-Schule unter Berücksichtigung der Neubauentwicklungen geplant. Dort sollen die Flächenbedarfe für Ganztagsangebote gleich mitgeplant werden. Außerdem wird die Erweiterungsoption auf dem Grundstück Van-Gogh- Straße für bis zu drei Hortgruppen forciert. Sie soll baldmöglichst umgesetzt werden. Für den Kita-Bedarf, der durch die Bautätigkeit in Kornburg/Nord entsteht, ist bereits eine Fläche für eine Kindertageseinrichtung mit zwei Krippen-, bis zu drei Kindergarten- und bis zu acht Hortgruppen festgelegt worden. Die Realisierung des Kita-Baus soll parallel einsetzen, wenn eine größere Bautätigkeit auf dem Areal beginnt. Ein zeitlicher Horizont zeichnet sich hierfür noch nicht ab. Mit dem Neubau für bis zu acht Hortgruppen wird der in der Schule integrierte Hort ersetzt und für den zu erwartenden Rechtsanspruch im Bereich der Schulkindbetreuung mit einer Versorgungsquote von 90 Prozent erweitert. Das Jugendamt Nürnberg trägt mit diesen Maßnahmen dafür Sorge, dass die Betreuungssituation der Kinder im Nürnberger Süden im Kindergarten- und Hortbereich deutlich und nachhaltig verbessert wird.
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtratzu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly QM. 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de •www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.04.2019 Krieglstein
Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder im Nürnberger Süden
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir nehmen Bezug auf das Schreiben der Elternbeiräte der Kindertagesstätten der Ortsteile Worzeldorf / Her persdorf/ Gaulnhofen / Weiherhaus und Pillenreuth sowie der Max-Beckmann-Grundschule vom 16. März 2019 und auf unseren Dringlichkeitsantrag vom 18.03.2019.
Das durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales erstellte Antwortschreiben vom 01.04.2019 stellt aus Sicht der betroffenen Eltern „bei Weitem" nicht das dar, was in den Stadtteilen dringend benötigt wird. Um die Betreuungssituation vor Ort nachhaltig zu verbessern, ist es daher erforderlich, weitere Maßnahmen kurzfristig zu prüfen und zeitnah in die Umsetzung zu bringen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung beantwortet in einem Bericht die offenen Fragen und legt einen Maßnahmenkatalog zur nachhaltigen Lösung der Probleme vor Ort vor:
1. Bereich Kindergarten
a. Laut Referat für Jugend und Soziales sind 66 Familien unterversorgt, die keinen Betreu ungsplatz in KiTas im Nürnberger Süden erhalten haben. Die tatsächliche Anzahl der Familien ist zu ermitteln.
b. Die Prüfung folgender kurzfristiger Maßnahmen: Wo plant die Stadt Nürnberg die Aufstellung eines Containers für 25 Kinder bzw. ist eine Aufstockung der vorhandenen Container umsetzbar?
c. Die Prüfung folgender mittel- bzw. langfristiger Maßnahmen: Bau eines neuen Kindergartens, aufgrund des zu erwartenden Zuzugs junger Familien in den geplanten Neubaugebieten u.a. Kornburg- Nord.
A19042900 Betreuungssituation N-Süd.docx
2. Bereich Kinderkrippe
a. Die Elternbeiräte haben in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen einen Bedarf von aktuell 25 Plätzen ermittelt, die von der Stadtverwaltung nicht bestätigt wurden. Die Verwaltung verifiziert die von Seiten der Elternbeiräte ermittelte Zahl.
b. Überprüfung Nutzung der ehemaligen „Gaststätte Emmi" auf folgende Möglichkeiten: Können die derzeit bewohnenden Familien woanders untergebracht werden bzw. kann man das Gebäude eventuell doppelt belegen, z. B. Familien und Krippe.
3. Bereich Hort/Mittagsbetreuung
Momentan besuchen insgesamt 373 Schüler die Max-Beckmann-Grundschule. Im Schuljahr 19/20 sind 383 Schüler geplant. Aktuell stehen diesen Schülerzahlen 162 Hort- und 109 Mit tagsbetreuungsplätze gegenüber. Derzeit werden noch 21 Plätze in der Van- Gogh-Straße von Zentralhortkindern belegt.
a. Folgende kurzfristige Maßnahmen werden geprüft:
-
Einsatz eines Containers für Kindergarten- oder Hortplätze.
-
Ermittlung der freien Hortplätze im Neubau Hort Reichelsdorf Schulgasse, damit
eventuell, die Zentralhortkinder dahin zurückkehren können und in Van- Gogh- Straße noch zusätzliche Plätze geschaffen werden können.
- Container auf der Wiese des Sportplatzes der Schule.
a. Langfristige Maßnahme:
- Errichtung eines zusätzlichen Hortes im Zuge der Umbaumaßnahmen der Max-
Beckmann Grundschule bzw. Schaffung von zusätzlichen Räumen auf dem Gelände der jetzigen Garagen am Lehrerparkplatz und der Aula, die als Bereich für die Mittagsbetreuung gedacht sind.
Mit freundlichen Grüße
■Marcüs König | i Fraktionsvorsitzepder
A19042900 Betreuungssituation N-Süd.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Trendsporthalle
hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 29.01.2019
Anlagen: JHA_Entscheidungsvorlage_Trendsporthalle JHA_Anlage_Trendsporthalle Antrag_Trendsporthalle_SPD
Sachverhalt (kurz):
Die SPD-Stadtratsfraktion beauftragt in ihrem Antrag vom 29.01.2019 die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, der Bayerischen Sportjugend und den verschiedenen Initiativen im Bereich Trendsport den Bedarf nach einer Trendsporthalle zu prüfen. Dazu soll die Verwaltung einen Überblick über Trendsport und vergleichbare Modelle einer Trendsporthalle darstellen. Abschließend soll eine Einschätzung der Realisierungschancen und der erforderlichen Ressourcen vorgelegt werden. Die Realisierungschancen einer kombinierten Trendsporthalle, bestehend aus einer Halle, einem Kinder- und Jugendhaus, Räumlichkeiten zur jugendkulturellen Nutzung und einem Außengelände werden aufgrund des hohen Bedarfs in Nürnberg als sehr positiv eingeschätzt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexueller Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
KJR
BSJ
3. BM (SpS) und 2. BM
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieser Vorlage mit den genannten Eckpunkten für eine kombinierte Trendsporthalle aus Halle, Kinder- und Jugendhaus, jugendkulturellen Räumlichkeiten und Außengelände:
- ein Rahmenkonzept unter Beteiligung des KJR, der BSJ und unter Einbeziehung der
Initiativen zu entwickeln
-
einen geeigneten Standort für einen Neubau oder in einem Bestand zu suchen und zu sichern
-
den Prozess für das Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess) aufzunehmen und die
notwendigen finanziellen Mittel in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) einzustellen.
Entscheidungsvorlage
Trendsporthalle
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.01.2019
Einleitung
Die SPD Stadtratsfraktion hat in ihrem Antrag vom 29.01.2019 die Verwaltung beauftragt zum Thema Trendsporthalle folgende Punkte zu bearbeiten:
Den Bedarf einer Trendsporthalle gemeinsam mit dem Kreisjugendring Nürnberg Stadt, der Bayerischen Sportjugend und den verschiedenen Initiativen zu klären. Die Vielfältigkeit und Größenordnung der Trendsportszenen und die verschiedenen Sportarten aufzuzeigen und inwiefern für diese der Bedarf für eine Halle in Nürnberg gegeben ist. Außerdem soll aufgezeigt werden, inwieweit der Bedarf der verschiedenen Trendsportarten durch eine Hallennutzung gedeckt werden kann. Die Initiativen an den Planungen zu beteiligen. Vergleichbare Modelle (Struktur, Trendsportart, Träger, Betreibermodell) zu recherchieren und die Übertragbarkeit für den Standort Nürnberg abzuklären. Eine erste Einschätzung über Realisierungschancen und die erforderlichen Ressourcen zu geben.
Die vorliegende Entscheidungsvorlage ist das Resultat einer ausführlichen Literatur- und Internetrecherche und von mehreren Abstimmungstreffen zwischen dem Jugendamt und dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) und der Bayerischen Sportjugend (BSJ). Darüber hinaus wurde die fachliche Position des SportService aus dem Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters eingearbeitet, auch deren fachliche Einschätzung bezüglich der Szenen in Nürnberg. Gespräche mit Vertretern der relevanten Trendsportszenen ergänzten diese Abstimmungsgespräche. Abschließend wurde die Vorlage mit dem KJR, der BSJ und den Geschäftsbereichen des 2. und 3. Bürgermeisters noch einmal abgestimmt.
1. Begriffsbestimmung Trendsport
Der Begriff „Trend“ leitet sich aus dem Englischen „to trend“ ab und bedeutet „sich erstreckend oder in eine bestimmte Richtung verlaufend“. Ein Trend zeigt demnach an, in welcher Richtung sich bestimmte Dinge in der Zukunft entwickeln werden oder können, er zeigt eine Entwicklungstendenz auf. Zum Trend wird eine Entwicklung allerdings erst dann, wenn sie eine gewisse Anzahl an Personen betrifft oder bewegt und eine gewisse Zeitdauer umfasst und damit als gesellschaftlich relevant empfunden wird. Trendsport befindet sich in einem stetigen Wandel. Eine Abgrenzung zum Beispiel zu Funsportarten ist oft schwierig, die Übergänge fließend.
Dabei unterscheiden sich Trendsportarten von klassischen Sportarten zunächst dadurch, dass sie innovativ sind, sie werden quasi immer wieder neu erfunden. Trendsportarten weisen dabei gemeinsame Merkmale auf. Dazu gehört, dass bereits existierende sportliche Aktivitäten verändert oder neu kombiniert werden. In der Regel ist Trendsport mehr als Sport, es gehört ein gewisser Lebensstil, oft besondere Kleidung oder Musik dazu und er wird meist an besonderen Orten durchgeführt. Im Gegensatz zu etablierten Sportarten geht es meist nicht
um den Wettkampf mit Gewinnern und Verlierern, der Leistungsgedanke steht nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es primär um den Spaß und die Freude an der Entwicklung individueller Tricks und Techniken.
Die neuen Sportarten sind häufig passend zu ihren Protagonisten urban geprägte Abwandlungen klassischer Sportarten wie etwa Crossgolf (Variante des Golfs, die an alltäglichen Orten wie Grünflächen, industriellen Brachflächen, Wohnumfeld etc. gespielt wird) oder Bike- Polo (ähnlich dem klassischen Polo nur mit Fahrrad statt Pferd). Andere Trendsportarten wie Parkour (möglichst effiziente Fortbewegung von A nach B ohne Hilfsmittel), Waveboarden (skateboardähnliches Funsportgerät) und Inlineskaten sind ebenfalls eindeutig urban geprägt. Dabei scheinen gerade die offenen Szenen und das Fehlen von etablierten Strukturen, wie sie meist in Vereinen üblich sind, für viele junge Menschen einen besonders attraktiven Lifestyle zu verkörpern.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Trendsportarten bei Jugendlichen und Heranwachsenden beliebt sind. Ein beachtlicher Teil von Kindern und Jugendlichen betreiben selbst Trendsportarten außerhalb von Sportvereinen.
2.Trendsportszenen in Nürnberg:
Im Folgenden die Beschreibung der momentan relevanten Trendsportszenen in Nürnberg, wobei sich die Szenen teilweise überlappen und nicht immer eindeutig zu trennen sind:
Die Boulder- und Kletterszene ist mit mindestens 800 Aktiven die zahlenmäßig größte Szene in Nürnberg. Bouldern wird dabei im Gegensatz zum klassischen Klettern ohne Kletterseil und Klettergurt nur in verletzungsfreier Absprunghöhe durchgeführt. Bouldern wird dabei vorrangig außerhalb von Vereinsstrukturen und in kommerziellen Hallen praktiziert. Die Beliebtheit von Bouldern nimmt weiterhin zu. Falls die geplante Boulder- und Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins in der Krugstraße realisiert wird, wird neu zu bewerten sein, ob diese und die bereits bestehenden kommerziellen Hallen den Bedarf an spezifischen Sportstätten im Bereich Klettern und Bouldern decken können.
Seit Jahren gibt es eine aktive Skater- und Inlinerszene mit etwa 300 Aktiven, die relativ gut vernetzt und organisiert ist. In den Sommermonaten findet man die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den verschiedenen Skateanlagen Nürnbergs, wie zum Beispiel Am Pferdemarkt, an der Münchener Straße, Spittlertorgraben etc., von denen einige sanierungsbedürftig sind und in naher Zukunft ausgebessert und erneuert werden. Nach einer vorübergehenden Hallennutzung in der Scharrerstraße steht der Szene seit Mitte der 2000er Jahre keine Möglichkeit einer Indoornutzung mehr zur Verfügung. Seit Jahren setzt sich die Szene für eine neue Hallennutzung ein und hatte dabei bereits auch mehrfach Kontakt mit dem Beteiligungsformat „laut!“ aufgenommen. Die Standortsuche gemeinsam mit dem Jugendamt blieb allerdings bisher erfolglos.
Die aktive BMX- und Dirtbikeszene wird auf insgesamt 200 Personen geschätzt. Die Dirtbikeszene trifft sich zum Beispiel im Wald am Tiergarten am Schmausenbuck. Dort haben sie sich eine eigene Strecke gebaut, die auch Biker aus der ganzen Metropolregion nutzen. Allerdings ist die mittelfristige Nutzungsmöglichkeit noch ungeklärt, sodass hier dann gegebenenfalls alternative Lösungen gefunden werden sollten. Die verwandte BMX-Szene sucht nach eigenen Aussagen dringend nach Indoor-Trainingsmöglichkeiten und könnte sich eine Kooperation mit Mountainbikern und Skatern gut vorstellen. Generell sind die Skate- und BMW- Szene in Nürnberg bereits gut vernetzt.
Die Parkour-Szene Nürnbergs trifft sich an der Anlage im Westtorgraben, am Spot des Kinder- und Jugendhauses Klüpfel sowie auf öffentlichen Plätzen wie dem Gewerbemuseumsplatz und dem Kornmarkt in der Innenstadt. Die Szene ist gut vernetzt und zum Teil bereits organisiert. So betreibt „Parkour Regensburg e. V.“ eine eigene Halle in Regensburg mit Skatern, BMX und einem Boule-Club. Das Netzwerk Parkour.org in Nürnberg bietet bereits heute schon Workshops an Nürnberger Schulen an und beteiligt sich am städtischen Sommerferienprogramm.
Die E-Sportszene ist noch relativ neu, erhält aber großen Zulauf, die Bewertung als Sport ist umstritten. Die Szene wünscht sich Hallenkapazitäten für ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer plus Zuschauerinnen und Zuschauer und die Anerkennung durch die Sportverbände. Große Fußballvereine wie der 1. FC Nürnberg haben schon eigene E-Sportabteilungen gegründet, die in kommerziellen Ligen spielen. Eine Positionierung der Stadt Nürnberg zum Thema E-Sport steht allerdings noch aus.
Neben den gerade erwähnten Trendsportarten gibt es etliche weitere wie z. B. Slackline, Streetball, Calisthenics, Juggern, Akrobatik, Crossfit-Tanzen. Wie bereits beschrieben, befindet sich sowohl der Trendsport als auch die jeweiligen Szenen stets in Bewegung und im Wandel begriffen. Regelmäßig haben sich Vertreter der einzelnen Szenen, allen voran die Skaterszene, bei Jugendversammlungen von „laut!“ für die Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse eingesetzt.
3. Bestehende Angebote und ihre Trägerschaften
3.1 Sport- und erlebnispädagogische Angebote (siehe Anlage 1)
Modelle einer Kombination aus einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhaus) mit einer flexibel nutzbaren Trendsporthalle finden sich in Ingolstadt (Träger ist der Stadtjugendring) und in Freising bei München (Träger ist die Stadtjugendpflege). Beide Einrichtungen bieten neben dem Angebot eines klassischen Kinder- und Jugendhauses und einer Trendsporthalle mit z. B. Slackline, Streethockey, Breakdance auch noch Räumlichkeiten für jugendkulturelle Aktivitäten (Proberäume für Musikgruppen, Graffiti- Angebote, Zirkusprojekt etc.). Das „Tollhaus“ in Freising verfügt außerdem über ein großes Außengelände, auf dem sich feste Rampen zum Skaten und für BMX sowie Fußball- und Basketballplätze und diverse Fitnessgeräte befinden. Darüber hinaus gibt es in Regensburg eine Funsporthalle, die sich drei Vereine teilen. Die „SPOT BMX- und Skatehalle Regensburg e. V.“, der „Parkour Regensburg e.V.“, sowie der „Boule Club Ratisbonne e. V.“. Hier müssen die Kinder und Jugendlichen allerdings in einem der Vereine Mitglied werden.
3.2 Kommerzielle Angebote
In der Region Nürnberg gibt es eine Reihe von kommerziellen Angeboten, die im weitesten Sinne Trendsportangebote in Hallen sind:
Die Kickfabrik in Muggenhof ist eine riesige Soccerhalle mit 5.000 m² und 7 Courts, in der neben Fußball auch Bubble-Football (Fußballvariante, bei der die Oberkörper in aufblasbaren Plastikkugeln stecken) und Arrow-Tag (verletzungsfreie Variante aus Bogenschießen, Paintball und Völkerball) angeboten wird.
In der Climbing Factory auf dem ehemaligen AEG-Areal kann auf 850 m² bis in eine Höhe von 15 m Wandhöhe geklettert werden. Das Sportcentrum Nürnberg hinter dem Business Tower bietet hauptsächlich klassische Sportarten wie Fußball, Volleyball, Tischtennis, Badminton und Squash an, aber auch Klettern, Spikeball (spezielle Variante von Volleyball) und Functional-Training (alltagsrelevante und sportartübergreifende Trainingsform). Die E4 Boulderhalle in der Nürnberger Südstadt gilt mit 3.000 m² Grund- und 2.000 m² Kletterfläche als größte Boulderhalle Europas. Der Airtime Tramolinpark in Klingenhof befindet sich in einem alten Fabrikgebäude. Dort werden verschieden Elemente aus Trampolin, Basketball, Fußball und Parkour verbunden. Der Park hält mit 4.000 m² ein riesiges Angebot vor. Das Café Kraft in Schafhof ist eine Boulderhalle mit 2.000 m² Boulderfläche plus 1.000 m² Cafe und Umlauffläche. Beim Indoor Sport in der Fürther Südstadt kann man verschiedene Trendsportarten wie Fußballbillard, Fußballminigolf, Bubble Soccer, Crazy Basketball ausprobieren sowie klassische Sportarten wie Badminton, Fußball, Tischtennis und Beach Volleyball spielen. Im Umland von Nürnberg befindet sich die Kletterhalle Steinbock in Zirndorf. Dort können Indoor auf zwei Ebenen und im Außenbereich alle Schwierigkeitsstufen geklettert werde. Im Ninja Warrior`s Luck in Erlangen gibt es inspiriert von der Fernsehsendung American Ninja Warrior eine Trainingshalle mit einem Parkour-Court und speziellen Kraftsportangeboten. Neben seinem bereits bestehenden Outdoor-Kletterturm in Erlangen plant der dortige Deutsche Alpenverein ein Kletterzentrum mit 1.500 m² Indoor- und 800 m² Outdoorfläche mit einer Höhe bis zu 15 m. Die Kletterhalle Magnesia in Forchheim bietet auf 1.400 m² in bis zu 12 m Höhe Kletterwände an.
Alle genannten Angebote sind in der Regel an sieben Tagen in der Woche geöffnet und kostenpflichtig. Somit sind diese Angebote für viele junge Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten in Nürnberg nicht erschwinglich. Vor allem die jüngeren Mitglieder der Szenen wünschen sich nicht nur die bestehenden Angebote nutzen zu können, sondern haben ein großes Bedürfnis danach, die Örtlichkeiten, an denen sie sich zur Ausübung des Trendsports aufhalten, mitgestalten zu können. Da dies in der Regel bei kommerziellen Angeboten nicht möglich ist, bietet die Jugendarbeit mit ihrem partizipativen Ansatz große Möglichkeiten der Mitwirkung.
4. Elemente einer kombinierten Trendsporthalle in Nürnberg
Es ist festzustellen, dass in Nürnberg ein großer Bedarf an Angeboten im Bereich Trendsportarten existiert, der allerdings bisher nur teilweise und nur von kommerziellen Anbietern mit zum Teil hohen Preisen gedeckt wird. Materiell schlechter gestellte junge Menschen können diese Angebote entweder nicht oder nur sehr selten nutzen, da ihnen die finanziellen Ressourcen fehlen. Gerade diese jungen Menschen sind in erhöhtem Maße Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, denn die dort bereitgestellten Angebote wie Offener Treff, Gruppen- und Projektarbeit, Beratung und Einzelfallhilfe, Selbstverwaltung etc. sind kostenlos für alle nutzbar.
Daher ist es aus Sicht der Jugendarbeit unumgänglich beide Ansätze – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Trendsport – in einer kombinierten Einrichtung aus Kinder- und Jugendhaus und Trendsporthalle zu verbinden. Gerade die grundlegenden Arbeitsprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation, werden für die
Trendsportszenen einen Rahmen schaffen, in dem sie sich mit ihrem vorhandenen Organisationsgrad aufgehoben und integriert fühlen können, aber andererseits auch die Freiheit und Ungebundenheit behalten können, die diese Szenen so attraktiv für Jugendliche machen. Die besonders individualistischen und selbstorganisierten Trendsportszenen, die mit herkömmlichen Organisationsformen und durch gängige Strukturen schwer zu erreichen scheinen, in eine kombinierte Trendsporthalle einzubinden, stellt für die Jugendarbeit sicher eine neue Herausforderung dar. Allerdings ist dies eine große Chance, um die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg inhaltlich, methodisch und konzeptionell weiterzuentwickeln und die Landschaft der Jugendarbeit um ein weiteres Angebotsformat zu bereichern.
Die Angebote und Flächen im Innenbereich müssten dabei durch einen entsprechend gestalteten und ausgestatteten Außenbereich ergänzt werden. Somit ist gewährleistet, dass ganzjährig sowohl innen als auch außen attraktive Angebote für möglichst alle potentiellen Nutzergruppen bereitgestellt werden können. Die Einrichtungen in Ingolstadt und Freising verfügen beide darüber hinaus noch über Räumlichkeiten für jugendkulturelle Aktivitäten wie z. B. Musikübungsräume und Räume für jugendkulturelle Aktivitäten. In einer kombinierten Einrichtung in Nürnberg sollte dies ebenfalls realisiert werden, auch damit die Auslastung der Räumlichkeiten für das ganze Jahr, auch in den Sommermonaten, durch eine möglichst breit aufgestellte Nutzerinnen- und Nutzerstruktur gewährleistet ist.
Die Ausgestaltung der Zugangsmöglichkeiten und Eintrittsvoraussetzungen ist zu diesem frühen Zeitpunkt der Planung noch offen. Die Angebote im Sinne der Offenen Jugendarbeit sollten dabei frei und kostenlos sein. Aber es ist durchaus eine sozialverträgliche kostenpflichtige Nutzung in Kombination mit vereinssportlichen Angeboten außerhalb der Regelöffnungszeiten der Offenen Jugendarbeit denkbar und realisierbar. Dies wird im Laufe der weiteren Planungen konkretisiert werden können.
Somit wäre der Betrieb einer Trendsporthalle in Nürnberg folgendermaßen umzusetzen: in einer Kombination aus:
einer Halle mit ausreichend Fläche und entsprechender flexibler Ausstattung einem Kinder- und Jugendhaus integrierten Räumlichkeiten für jugendkulturelle Angebote einer ausreichend großen Außenfläche.
5. Anforderungen an Standort, Ausstattung und Betrieb
Um den festgestellten großen Bedarf im Bereich Trendsport bei jungen Menschen mit dem offenen, freiwilligen und partizipativen Grundansatz der Offenen Jugendarbeit in der Gestaltung der Angebote und Räumlichkeiten kombiniert umsetzen zu können, sind die folgenden Anforderungen an den Standort, Ausstattung und Betrieb notwendig. Konkretisierungen werden sich mit fortschreitender Konzeptionierung ergeben.
Der Standort sollte gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Die Trendsporthalle in Kombination mit einem Kinder- und Jugendhaus und zusätzlichen Räumlichkeiten zur jugendkulturellen Nutzung muss darüber hinaus über ein ausreichend großes Außengelände verfügen. Zur Verortung in Nürnberg bildet die aktuelle Jugendhilfeplanung Offenen Kinder- und Jugendarbeit die aktuelle Datenbasis für die Standortsuche. Dazu wird dann auch zu gegebener Zeit die Expertise des Stadtplanungsamtes, des Liegenschaftsamtes und gegebenenfalls auch des Servicebetriebs Öffentlicher Raum eingeholt.
Ein Neubau oder die Nutzung in einem ungenutztem Fabrik- oder Industriegelände, vergleichbar mit der Kickfabrik und dem Airtime, mit einem großen Außenbereich sollte in einen Sozialraum eingebunden sein, in dem möglichst viele Kinder und Jugendliche leben. Neben einer Halle mit mindestens 2.000 m² Hallennutzungsfläche und dem Standardraumbedarf für ein Kinder- und Jugendhaus (565 m² Bruttogrundrissfläche für Kurs- und Gruppenräume, Mehrzweckraum, Büros, Lager, Sanitärräume, Verkehrswege etc.) sind noch weitere Räume wie Materialräume, Toiletten, Umkleiden mit Duschen und eine Cafeteria einzuplanen. Die gesamten Räumlichkeiten sollten ansprechend und hell sein und zum Verweilen einladen. Der Zugang zum Kinder- und Jugendhaus und zur Cafeteria sollte barrierefrei gestaltet sein, bei der Trendsporthalle müssen die Realisierungsmöglichkeiten je nach Standort erst geprüft werden.
Die Hallennutzung sollte als Ganzjahresbetrieb angeboten werden. Dazu muss die Halle flexibel gestaltet werden, da sich Trendsportarten im ständigen Wandel befinden, sich weiterentwickeln oder neu entstehen und im Jahresverlauf unterschiedlich innen oder außen durchgeführt werden. Die Angebote sollten interessant und wandelbar sein und die räumliche Gestaltung sollte auch zum Ausprobieren einladen. Dadurch wird ein jugendkultureller Treffpunkt geschaffen, in dem junge Menschen Spaß an der Bewegung haben abseits von Wettkampfoder Leistungscharakter. Möglich wäre auch eine Halle, die wie eine Dreifachturnhalle unterteilt und unterschiedlich genutzt werden kann.
Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen. Die Halle sollte unbedingt Freitagabend und am Wochenende für eine Nutzung offenstehen. Die Schaffung von sozialen Begegnungsräumen, zum Beispiel in einer Art Jugendcafé mit gesundem Ernährungsangebot, ist gerade für Jugendliche und junge Erwachsene sehr wichtig. Die Beteiligung von jungen Menschen, sowohl die potentiellen als auch die aktiven Nutzergruppen, an der Ausgestaltung der Programmpunkte und Räume muss dabei grundlegend verankert sein.
Die kombinierte Trendsporthalle versteht sich als niederschwelliger Anlaufpunkt für alle jungen Menschen, denen unabhängig von kulturellem Hintergrund, sozialem und materiellem Status die Nutzung der Trendsporthalle ermöglicht werden soll.
6. Realisierungschancen und Ressourcen
Eine fundierte Kostenschätzung ist zum momentanen Stand schwer möglich, daher hier eine erste grobe Einschätzung:
Bei einem Neubau sind bei vorsichtiger Kostenannahmen folgende Summen investiv anzusetzen: für den Bau eines Kinder- und Jugendhauses ca. 2,8 Millionen Euro (Vergleichswert ist das aktuell fertig gestellte Kinder- und Jugendhaus Pastorius), für den Bau einer Trendsporthalle inklusive jugendkultureller Räume ca. 3 bis 4 Millionen Euro (Vergleichswert ist der im Januar 2019 eröffnete Bundesstützpunkt Taekwondo in Langwasser mit ca. 4 Millionen Euro). Die grob geschätzten Kosten für die kombinierte Trendsporthalle lägen demnach bei knapp unter 7 Millionen Euro. Bei einer Nutzung in einem Bestandsgebäude (Industrie- oder Fabrikgelände) hängen die jeweiligen Kosten vom vorhandenen Baukörper ab. Eine Kostenschätzung ist hier nicht valide möglich. Bei beiden Varianten kämen dann noch die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten dazu.
Für den Betrieb eines Kinder- und Jugendhauses werden 3-4 Stellen in Vollzeit (1-2 Sozialpädagoge/n und 2 Erzieher/innen) benötigt. Darüber hinaus werden für den Betrieb der Trendsporthalle weitere Ressourcen für Personal mit fachsportlichem Hintergrund und mit technisch-handwerklichen Fähigkeiten für die Ein- und Umbauten benötigt.
7. Trägerschaft
Aus Sicht der Verwaltung aufgrund des bisherigen Diskussionsstands ist eine kombinierte Lösung aus einer Trendsporthalle, einem Kinder- und Jugendhaus und integrierten jugendkulturellen Angeboten und Räumlichkeiten der richtige Ansatzpunkt. Eine Trägerschaft ist daher im Jugendarbeitskontext zu suchen. Eine Festlegung ist zu diesem frühen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich, da die Trägerschaft erst im Laufe der weiteren Planungen entschieden werden kann.
Der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt steht einer Trägerschaft offen gegenüber. Der KJR ist ein erfahrener Betriebsträger von zentralen infrastrukturellen Einrichtungen der Jugendarbeit in Nürnberg und könnte als übergeordnete und neutrale Organisationseinheit die verschiedenen Szenen vereinen. Ebenso sind in den Mitgliedsverbänden des KJR mit der Bayerischen Sportjugend, der THW-Jugend, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Jugend des Deutschen Alpenvereins, Jugendrotkreuz und Jugendfeuerwehr etc. zahlreiche Spezialisten, die ihr Fachwissen und personelle Ressourcen in die kombinierte Trendsporthalle mit einbringen können.
Das Jugendamt steht allenfalls subsidiär für eine Trägerschaft zur Verfügung.
Bei umfassender Erfahrung und entsprechender Eignung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit könnten auch Sportvereine für eine Trägerschaft der Trendsporthalle in Kombination mit einem Kinder- und Jugendhaus in Betracht kommen.
Die Integration einer vereinssportlichen Nutzung durch einen oder mehrere Sportvereine wäre durchaus denkbar. Durch eine modulare Nutzung außerhalb der Regelöffnungszeiten und durch die Einbindung der Vereine in die Strukturen des Jugendarbeitskontextes, wäre eine ergänzende Belegung gewährleistet und eine mögliche Win-win-Situation zwischen Jugendarbeit und Sport denkbar, die es im Weiteren auszugestalten gilt.
8. Zusammenfassende Bewertung
Die intensive Befassung mit dem Thema Trendsport, die Klärung des Bedarfs für eine Trendsporthalle und die Recherche vergleichbarer Modelle lässt folgende Schlüsse zu:
in Nürnberg existiert ein großer Bedarf und ein hohes Nutzungspotenzial für eine Trendsporthalle. Erfolgversprechend ist eine kombinierte Trendsporthalle, die eine Halle, ein Kinder- und Jugendhaus und jugendkulturelle Räumlichkeiten beinhaltet.
Die Realisierungschancen sind unter Voraussetzung der Bereitstellung der erforderlichen Mittel für Bau, Personal und Betrieb grundsätzlich positiv zu bewerten, sind aber bis zur Realisierung eher als mittelfristig einzuschätzen. Die hier entwickelten konzeptionellen Grundaussagen müssen weiter konkretisiert werden.
Die Verwirklichung einer Trendsporthalle in Nürnberg würde einen neuen Ansatz in der sportorientierten Jugendarbeitslandschaft bieten, diese nachhaltig bereichern und das bestehende vor allem kommerzielle Angebot in Nürnberg ergänzen.
Die Trägerschaft müsste in den weiteren Planungen entschieden werden. Sowohl der KJR und nachrangig das Jugendamt stehen grundsätzlich für eine Übernahme der Trägerschaft zur Verfügung und für die modulare Nutzung der Räumlichkeiten wird mit den relevanten Sportvereinen Kontakt aufgenommen werden.
Gerade für die Wintermonate könnte die kombinierte Trendsporthalle den bestehenden Jugendszenen ein Zuhause bieten und darüber hinaus auch neue Trendsportarten entwickeln und fördern.
Anlage 1: Vergleichbare Trendsporthallen
Trendsporthalle
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.01.2019
- Jugendtrendsportzentrum „Neun“ in Ingolstadt.
2. „Funsporthalle“ in Regensburg
3. Jugendzentrum “Tollhaus & Actionhall” in Freising
4. „B Projekt“, ehemalige Skaterhalle in Nürnberg
1. Das Jugendtrendsportzentrum „Neun“ in Ingolstadt
Der Träger der Einrichtung ist der Stadtjugendring Ingolstadt. Die Einrichtung bietet folgende Sportarten an: BMX, Skateboard, Stuntscooter, Bouldern, Parkour, Yoga, Akrobatik, Crossboccia, Slackline, Breakdance, BMX, Skateboard. Das Jugendtrendsportzentrum „Neun“ hat aktuell in den Sommermonaten von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 15 bis 21 Uhr geöffnet. Die Eintrittspreise bewegen sich von 3,00 bis 4,50 Euro pro Tag. Die Jugendtrendsporthalle bietet eine große, moderne Skaterhalle. Kinder und Jugendliche können sich hier aber nicht nur auf Skateboards und Inline-Skates austoben, sondern auch vielen anderen jugendkulturellen Trendsportarten nachgehen: Klettern, Slackline, Parkour oder Breakdance sind nur einige Beispiele für die hier angebotenen Freizeitmöglichkeiten. Im Obergeschoss des Trendsportbereichs finden sich außerdem Jugendbandübungsräume, die vom Stadtjugendring zu jugendgerechten Preisen an Nachwuchsbands vermietet werden (http://www.neun-ingolstadt.de).
- Die „Funsporthalle“ in Regensburg,
„Eine Halle für Alle“ – unter diesem Motto steht das Projekt „Funsporthalle“ in Regensburg. Insgesamt 1.500 Quadratmeter stehen den drei Vereinen „SPOT BMX- und Skatehalle Regensburg e. V.“, „Parkour Regensburg e.V.“ sowie der „Boule Club „Ratisbonne e. V.“ zur Verfügung. 90 Prozent der Kaltmiete werden von der Stadt Regensburg getragen. Für die Finanzierung des Ausbaus der jeweiligen Flächen, sowie die Betriebsführung sind die Vereine selbst verantwortlich und dabei auf Spenden und Sponsoren angewiesen. die Öffnungszeiten sind Dienstag bis Sonntag zwischen 11 und 22 Uhr. Die Eintrittspreise liegen zwischen 4,00 und 7,00 Euro pro Tag. Die Mitglieder der Vereine können günstigere Jahreskarten erwerben. Hierzu müssen die Kinder und Jugendlichen allerdings erst in einem der Vereine Mitglied werden ( https://www.funsporthalle-regensburg.de )
3. Jugendzentrum “Tollhaus & Actionhall” in Freising
Der Träger des Jugendzentrums “Tollhaus & Actionhall” ist die Stadtjugendpflege Freising. Das Jugendzentrum hat im Moment von Dienstag bis Sonntag zwischen 16 und 21 Uhr geöffnet. In der Halle befinden sich diverse Rampen für Skater, BMX, Inliner, Waveboarder und Stuntscooter. Die weiteren Angebote reichen von Breakdance, Tanz, Basketball, Tischtennis, Fitness, Indiaca, Hacky-Sack, Streethockey, Softfußball, Seilspingen, Jonglieren, Trampolinspringen, Bouldern bis hin zum Einradfahren. Das Außengelände verfügt über zwei Fußballplätze und einen Basketballplatz. Dazu kommen Outdoor-Tischtennisplatten und verschiedene Fitnessgeräte. Der Eintritt für junge Menschen aus Freising ist frei, für Auswärtige beträgt er 2,00 Euro pro Tag ( http://www.actionhall.de ).
4. „B Projekt“, ehemalige Skaterhalle in Nürnberg
Anfang der 2000er Jahre gab es in Nürnberg den „B-Project Indoor-Skatepark“. Neben den Hallen gehörte ein großer Skate- und Snowboard-Shop und ein kleiner Kiosk mit Getränken und Snacks mit ausreichend Parkplätzen vor der Tür zur Ausstattung. Der Skatepark war täglich zwischen 13 und 22 Uhr geöffnet. Der Eintrittspreis betrug zwischen 2,00 und 5,00 Euro pro Tag. Von der Hallengröße her gesehen soll sie mit ca. 3.000 m² die größte Skatehalle Europas gewesen sein (https://www.skatehallen.de/skatehalle_nuernberg_b-projekt.htm )
ÖÖ
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 18.09.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Räumliche Situation Projekt31
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2019 und Bündnis 90/Die Grünen vom
24.06.2019
Anlagen: JHA_Beilage_Projekt 31_Unterstützung bei Raumsuche_für 18092019 Antrag_Projekt 31_SPD Antrag_Projekt 31_Die Grünen
Bericht:
Das selbstverwaltete Jugend- und Kulturzentrum "Projekt 31" der Alternativen Kultur Nürnberg e.V. feierte im Juni 2019 sein fünfjähriges Bestehen. Doch die Zukunft dieser Einrichtung ist ungewiss. Denn der Mietvertrag für die als Treffpunkt, Konzertbühne, Gruppenräume, Werkstatt und vieles Andere mehr genützten Räumlichkeiten läuft Ende Januar 2021 aus, die Veräußerung und anderweitige Nutzung des Grundstücks ist wohl unausweichlich.
Vorstand der AKN e.V. und ehrenamtlich Engagierte bitten Freundinnen und Freunde des Projekts, den Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und auch das Jugendamt um Unterstützung bei der Raumsuche und bei weiter anfallenden Aufgaben.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt 31 ist eine offene Einrichtung, die sich explizit gegen Ausgrenzung, Sexismus, Rassismus, Faschismus, Nationalismus, Anitsemitismus wendet und damit Gleichheit fördert.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt Projekt 31 - Unterstützung bei der Raumsuche für das selbstverwaltete Nürnberger Jugend-
und Kulturzentrum (Bündnis 90/Die Grünen und SPD; Juni/ Juli 2019)
Annähernd zehn Jahre dauerte es, bis der Trägerverein des Jugend- und Kulturzentrums Projekt 31, die Alternative Kultur Nürnberg e.V., geeignete Räumlichkeiten fand. Im Anschluss bauten junge Menschen sie, großteils in engagierter ehrenamtlicher Arbeit, anforderungs- und auflagengerecht aus und um. Entstanden ist ein Ort für Jugendliche, junge Erwachsene, aber auch ältere Personen, die diesen unkommerziellen Raum schätzen, an dem Konkurrenz und Leistungsdruck außen vor bleiben. Ein Freiraum, in dem Jugendliche sich einbringen, eigene Veranstaltungen organisieren und die Übernahme von Veranwortung einüben können.
So finden zahlreiche Vorträge, Konzerte, Lesungen etc. zu (sub-)kulturellen, politischen und sozialen Themen statt. Wöchentlich gibt es gegen Spende gesundes Essen für Hungrige und Menschen, die gerne in Gesellschaft speisen. Passend dazu werden Foodsharing und ein Umsonstladen organisiert, urban gardening verschönert den Innenhof, eine Fahrradwerkstatt unterstützt umweltfreundliches Fortkommen. Sub- und Jugendkulturen lassen sich an der Gestaltung der Räume, an Ausstellungen, Musikauswahl und einer Graffitiwand erkennen. Die demokratisch-emanzipatorisch Grundhaltung des Vereins spiegelt sich in der Ablehnung von Diskriminierung, Ausgrenzung, Sexismus, autoritärem Verhalten und Gewalt wieder. Die Einrichtung soll ein Ort der Kommunikation sein, der zusammenbringt, nicht trennt. „Das Projekt 31 ist das, was die Menschen, die sich daran beteiligen daraus machen.“
Die Alternative Kultur Nürnberg e.V. ist Mitglied im Kreisjungendring Nürnberg-Stadt. Die ersten Kontakte zwischen Verein/ Projekt und KJR und zum Jugendamt Nürnberg reichen zurück in die Zeit der ersten Raumsuche, der Konzeptentwicklung und der Abklärung von Möglichkeiten der Unterstützung. Das Projekt 31 wurde von Anfang an als eine Einrichtung der Offenen Jugendarbeit betrachtet. Denn es unterstützt mit dem zur Verfügung stehenden „Freiraum im geschützten Rahmen“ die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 (1) SGB VIII). Es knüpft an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie werden dadurch zu Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt (§ 11 (1) SGB VIII). Mit seinen Charakteristika und seinem Eigen-Sinn ist es ein wesentlicher Baustein der vielfältigen Jugendarbeitslandschaft Nürnbergs, deren Ziel es ist, für die Bandbreite von Jugend bedarfsgerechte (Förder-) Angebote zur Verfügung zu stellen.
Seit Inbetriebnahme des Jugend- und Kulturzentrums mit Adresse An den Rampen 31 erhält der Verein finanzielle Unterstützung aus dem Förderkonzept Offene Kinder- und Jugendarbeit der Förderung der Nürnberger Jugendverbände, 6.000€ jährlich als Mietkostenzuschuss und 9.000€ jährlich für den komplett ehrenamtlichen Betrieb der Einrichtung. Regelmäßige Kontakte sind durch Besuche von KJR und Jugendamt gegeben.
In der aktuell prekären Situation intensivieren sich Gespräche um das Ausloten von Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der jüngsten Zusammenkunft wurde vereinbart, über das Jugendamt das Liegenschaftsamt einzuschalten, um nach geeigneten städtischen Liegenschaften und möglicherweise geeigneten Mietobjekten zu suchen. Das Jugendamt prüft zudem derzeit die vom Sozialamt aufgegebenen Mietobjekte, die als Flüchtlingsunterkünfte dienten, nach Eignung und Interesse der Eigentümer ab. Außerdem wurde unter Einbeziehung der Stadtentwicklung im Stadtplanungsamt das Problem in die Strukturen des Programms Soziale Stadt für die Fördergebiete Gibitzenhof, Sandreuth, Steinbühl West eingespeist. Im Herbst wird die Suche im referatsübergreifenden Arbeitskreis Stadterneuerung thematisiert. Der Verein Alternative Kultur Nürnberg wird sein Anliegen in der Herbstvollversammlung des KJR vorstellen und hier Unterstützung und Mitstreiter/-innen suchen. Das Jugendamt unterstützt auf diese vielfältige Weise den Verein bei seinen eigenen umfangreichen Suchaktivitäten, konkrete neue Räumlichkeiten konnten bisher aber noch nicht gefunden werden.
SPD
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 16. Juli 2019 Arabackyj
Räumliche Situation Projekt31
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit vielen Jahren gibt es in Nürnberg das selbstverwaltete Jugendzentrum „Alternative Kultur e.V.“. Die Möglichkeit für junge Menschen, sich eigenverantwortlich und unabhängig in einem Jugendzentrum zu organisieren unterstützen wir als SPD Fraktion ausdrücklich.
In der Presse und im Gespräch mit Vertreterinnen des Vereins wurde bekannt, dass die Räumlichkeiten möglicherweise nicht mehr lange genutzt werden können.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss folgenden
Antrag
- Die Verwaltung berichtet über die aktuelle räumliche Situation des Vereins
„Alternative Kultur Nürnberg e.V.“
- Die Verwaltung unterstützt den Verein ggf. bei der Suche nach neuen
Räumlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende
Stadtratsfraktion Nürnberg
SPD
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus ___________ 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091
Fax:(0911) 231-2930
2 4. JUNI 2019
gruene@stadt.nuernberg.de
Nr.. V 'grrhme Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) vor Absen- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
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Nürnberg, 24. Juni 2019
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Projekt 31: Freiräume erhalten für selbstverwaltete Jugendeinrichtungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 2014 hat das selbstverwaltete Jugend-und Kulturzentrum Projekt 31 seinen Platz An den Rampen 31. An diesem Ort können Jugendliche und junge Erwachsene in Eigeninitiative Freiräume leben, die es sonst so in der Stadt nicht mehr gibt. Das Projekt 31, das Mitglied im Kreisjugendring ist, bietet Raum für Menschen, die sich aktiv gegen politische, soziale und ökonomische Missstände engagieren. Hinzu kommen Aktionen wie Urban Gardening, Foodsharing, Essen gegen Spenden, der Umsonstladen sowie verschiedene Kulturangeboten und damit vielfältige Möglichkeiten, sich in die Gemeinschaft einzubringen. Das Projekt arbeitet somit gegen die sogenannte Verinselung von Jugendlichen. Zudem versteht es sich als Schutzraum gegen ''Sexismus, Heterosexismus, Rassismus, Faschismus, Nationalismus, Antisemitismus, jegliche Form von Gewalt und autoritären Ideologien, schlicht alles, was ein solidarisches, kollektives Miteinander verhindert. Im Gegenteil: Das Projekt arbeitet aktiv und vielfältig gegen diese Mechanismen.“ Dieses Projekt ist nun durch den Bau eines Mehrfamilienhauses gefährdet. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird dadurch der Ort entzogen, um das basisdemokratisch geleitete Projekt fortzuführen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg unterstützt das Projekt 31 aktiv bei der Suche nach geeigneten
Räumen, die den Fortbestand des Projekts in der definierten Form in Eigenregie ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bielmeier Stadträtin