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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (11.09.2019)

Sachverhalt

Anlage · 11.09.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhaltsdarstellung

Hintergrund

Mit Antrag vom 06.12.2018 von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wird angefragt, wie mit der zunehmenden sog. „Autoposer-Szene“ in der Altstadt umgegangen wird, welche Kontrollmechanismen greifen und wie Abhilfe geschaffen werden könnte.

Für einen Gesamtüberblick wurde das Polizeipräsidium Mittelfranken, der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, das Verkehrsplanungsamt und das BRK vom Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg jeweils um Stellungnahme gebeten, was zu folgendem Ergebnis führte:

Seit geraumer Zeit hat sich eine sog. „Autoposer-Szene“ bevorzugt im innerstädtischen Bereich von Nürnberg etabliert. Dies führt bereits wiederholt zum Unmut von Passanten oder Anwohnern. Bei besagter Szene handelt es sich vorwiegend um männliche Personen, welche mit stark motorisierten PKWs durch Aufheulen lassen der Motoren, Hin- und Herfahren oder durch überlaute Musik Aufmerksamkeit erregen wollen.

In der Regel wählen diese Personen Fahrtstrecken aus, welche an gut besuchten Bars, Cafés, Gaststätten, etc. mit vorrangig jungem Publikum vorbeiführen oder Straßen und Plätze, welche vom Personenverkehr stark frequentiert sind. Dies mit dem Ziel, ihre Fahrzeuge entsprechend zur Schau zu stellen. Speziell im Bereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte kam es diesbezüglich bereits vermehrt zu entsprechenden Beschwerden.

Überwachung

Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, wäre in erster Linie eine konsequente Überwachung mit starken Kräften von Nöten, was sich allerdings auf Grund des Einsatzaufkommens (speziell an den Wochenenden) bei der Polizei nicht oder nur schwerlich realisieren lässt.

Dennoch hat die Polizeiinspektion Mitte in den vergangenen Monaten die Szene verstärkt im Zuge des Streifendienstes überwacht. Weiterhin führen im Hinblick auf technische Veränderungen bei den Fahrzeugen speziell geschulte Dienstkräfte der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg an den Wochenenden Schwerpunktkontrollen im Innenstadt- und Südstadtbereich durch. Eine nochmalige Erhöhung der Überwachungsintensität seitens der Polizei seit Juni 2019 führte zu einer hohen Anzahl von Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Weiterhin wurden verschiedene Fahrzeuge wegen des Verdachts des Erlöschens der Betriebserlaubnis sichergestellt. Da die Kontrollen bei Fahrzeugen, deren Fahrer offensichtlich der sog. „Autoposer-Szene“ angehören, ganzheitlich durchgeführt werden, kann eine elektronische Recherche über die genaue Anzahl nicht erfolgen, da sich die festgestellten Tatbestände nicht auf einzelne Tatbestandsnummern des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges beschränken. Somit kann die exakte Anzahl der Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen nicht quantifiziert werden.

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV/KVÜ) kann eine flächendeckende und dauerhafte Kontrolle nicht bewerkstelligen. Der ZV/KVÜ misst im Bereich des fließenden Verkehrs ausschließlich die Geschwindigkeit. Lärmmessungen o.ä. werden nicht durchgeführt. Darüber hinaus werden durch den ZV/KVÜ keine Anhaltemaßnahmen durchgeführt. Vereinbarungsgemäß überwacht der ZV/KVÜ Geschwindigkeitsbegrenzungen bis Tempo 30 (Geschwindigkeitsbegrenzungen darüber werden durch die Polizei überwacht). Die Messstellen werden in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt unter Beachtung der technischen und gesetzlichen Voraussetzungen festgelegt. Von den im Antrag genannten Straßen befindet sich keine Straße im aktuellen Messstellenverzeichnis des ZV/KVÜ. Die Einsatzzeiten des ZV/KVÜ sind werktags/tagsüber. Die im Antrag genannten nächtlichen Ruhestörungen liegen vermutlich größtenteils außerhalb dieser Zeiten.

Geplante Abhilfemaßnahmen

Aktuell scheint der Bereich Brunnengasse / Färberstraße Schwerpunkt der Szene zu sein, welche von den einschlägigen Fahrzeugen ohne Beschränkungen befahren werden können.

Für die Brunnengasse und Färberstraße bietet sich daher an, diese für den allgemeinen Verkehr zu sperren und Anlieger (d. h. alle, die rechtliche Beziehungen zu den anliegenden Grundstücken unterhalten) von dieser Sperre auszunehmen.

Diesem Vorgehen wird prinzipiell auch von der Polizei die Zustimmung erteilt.

Aus Sicht der Stadtplanung ist darauf hinzuweisen, dass die Färberstraße im denkmalgeschützten Ensemblegebiet der Altstadt und zum Teil im Stadterneuerungsgebiet liegt. Für die gesamte Altstadt wurde ein INSEK beschlossen, das vor allem die stadträumlichen Qualitäten und damit die Steigerung der Lebensqualität als Zielvorgabe thematisiert.

Als Sofortmaßnahme ist der Vorschlag aus stadtplanerischer Sicht gut geeignet. Bei einer möglichen Ausweitung der Fußgängerzone sollte jedoch ein Gesamtkonzept zur generellen Überarbeitung der Fußgängerzone bedacht werden. Als Basis hierfür wäre das vom Stadtrat beschlossene Gestaltungshandbuch Öffentlicher Raum heranzuziehen. Eine anteilige Förderung kann geprüft werden. Allerdings ist eine Erneuerung und Erweiterung der Fußgängerzone derzeit kein priorisiertes Planungsprojekt.

Von dem Einbau von Bodenschwellen soll abgesehen werden. Generell sollen diese nicht mehr eingesetzt werden, da die Schwellen auch immer ein gewisses Gefährdungspotential für den Verkehr darstellen. Sie können Stolperkanten für Fußgänger bzw. Hindernis für Radfahrer sein. Sie führen beim Überfahren zu zusätzlichen Lärmbelastungen der Anwohner, auch durch Abbrems- und Anfahrgeräusche. Bei Schnee und Glätte führen die Schwellen zu einer deutlichen Erschwernis für den Winterdienst. Eventuell müssten die Bodenschwellen vor jedem Winter abgebaut und im folgenden Frühjahr wieder eingebaut werden.

Auch das BRK lehnt den Einbau von Bodenschwellen aus medizinischen Gründen grundsätzlich ab. Gerade für den liegenden Patiententransport werden sie als sehr problematisch angesehen.

Fazit

Da der Bereich Brunnengasse / Färberstraße als Brennpunkt der „Autoposer-Szene“ anzusehen ist, eignet sich dieser Bereich für ein modellhaftes Vorgehen. Die Sperre für den allgemeinen Fahrverkehr – ausgenommen Anlieger - soll nördlich der Frauengasse eingerichtet werden.

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