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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (11.09.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

(SÖR)

11.09.2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Sanierung Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen

Direkter Objektplan Bauabschnitte 1-3

Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenzusammenstellung Lageplan BA 1-3

Sachverhalt (kurz):

Im letzten Werkausschuss SÖR am 17.07.2019 wurden der Rahmenplan und die Entwurfsplanungen der Bauabschnitte 1 bis 3 zur Sanierung der Grünanlage Rechenberg vom planenden Landschaftsarchitekturbüro Latz+Partner vorgestellt. Insgesamt wurden die Planungsergebnisse vom Ausschuss mehrheitlich begrüßt. Auf dieser Grundlage wurde nun der Direkte Objektplan für die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen in den Bauabschnitten 1 bis 3 erstellt und wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Gesamtbaukosten für die ca. 15.200 m² große Grünanlage in drei Bauabschnitten betragen rd. 2.750.000 €, davon entfallen ca. 2.150.000 € auf Bauleistungen, ca. 600.000 € sind Baunebenleistungen. Die städtischen Eigenmittel werden aus dem MIP Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt. Hierzu werden vor allem bisher nicht abgerufene Mittel aus dem Masterplan Freiraum verwendet. Zusätzlich wird eine Spielplatzablöse aus dem Bebauungsplan Avenarius Straße von 250.000 € verwendet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.750.000 € Folgekosten 395.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.750.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurden bereits bei der Planung berücksichtigt in den Leistungspahsen 1-3.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der vorgelegte Objektplan für die Sanierung der Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen, Bauabschnitte 1-3 in Nürnberg, mit Gesamtkosten i.H.v. 2.750.000,00 € wird genehmigt.

Entscheidungsvorlage

zur Baumaßnahme: Sanierung Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen Direkter Objektplan Bauabschnitte 1-3

Gesamtkosten: 2.750.000 EUR, davon Baukosten 2.100.000 EUR

A) Allgemeiner Teil

  1. Kurze Begründung der Maßnahme: Die Rechenberganlage stellt als langgestreckter urbaner, zentral gelegener Parkstreifen einen wichtigen wohnungsnahen Freizeit- und Erholungsraum dar. Sie ist Teil einer Grünachse, die den Fenitzer Platz über den Rechenberg mit dem Erlenstegener Forst verbindet. Besondere Charakteristika des 5,5 ha großen Quartiersparks sind der wertvolle Baumbestand und die außergewöhnliche topographische Situation des Parks. Auf der Bergkuppe befinden sich neben der Sternwarte auch das Ludwig-Feuerbach-Denkmal, ein Spielplatz sowie ein Basketballplatz. Diese in den 60er und 70er Jahren errichteten Spielflächen für Kinder und Jugendliche sind beliebt, bedürfen aber ebenso wie der Aussichtspunkt um den Feuerbach-Kenotaph einer Modernisierung. Die westlich angrenzenden Gebiete weisen eine dichte Wohnbebauung mit überwiegender Blockrandbebauung, eine überdurchschnittliche Einwohnerdichte sowie einen geringen Anteil an privaten und öffentlichen Grünflächen auf. Besonders für die Bevölkerung im Stadtteil Rennweg ist die Grünanlage zur Erholung äußerst wichtig. Der Rechenberg ist ein wichtiger Kommunikationsraum für alle Generationen; er dient dem Aufenthalt und als Bewegungs- und Erholungsraum für die Stadtbevölkerung im näheren und weiteren Umkreis.

  2. Baugrundstück: (Angaben über Größe, Lage, Beschaffenheit, Eigentumsverhältnisse und Bauhindernisse) Flur.Nr. 283, 296, 300/3, 312, 315/11 Fläche 15.200m² Gemarkung Schoppershof, Eigentümer Stadt Nürnberg

  3. Bauabschnittsbeschreibung: (Art der Vegetation, technische Angaben über Be- und Entwässerung, Wegeund Platzflächen, Treppen und Mauern sowie sonstige bauliche Einrichtungen und Inventar)

Bauabschnitt 1 Welser- und Nettelbeckstraße - Ballspielfläche

Der Rechenbergpark erhält an der Welserstraße einen neuen Parkeingang. Beidseitig von Heckenkörpern gerahmt, führen nördlich und südlich großzügige Promenaden in den Park. In deren Mitte spannt sich eine weitläufige baumüberstandene Fläche auf, die einen Filter zwischen der westlich angrenzenden Fitness- und Aufenthaltsfläche für Jung und Alt und dem östlich anschließenden Ballspielfeld bildet. Durch die Ausarbeitung eines ebenen Ballspielfeldes wird im östlichen Bereich des Spielfeldes in Teilbereichen eine Sitzkante herausbildet. Diese Einfassungsmauer bildet gleichzeitig das Fundament des Ballfangzaunes. Ein neuer lärmmindernder Belag sowie ebenfalls lärmmindernde Materialien für den Ballfangzaun steigern die Sozialverträglichkeit des im BP- Plan NR. 4206 festgesetzten Bolzplatzes zukünftig. Das bestehende Basketballfeld taucht in neuer Lage westlich des Ballfangkäfigs wieder auf. An den Zugängen zum Ballspielfeld ist das Einbringen eines Flachstahlrahmens vorstellbar, der die gesamte Breite der Sitzstufe überspannt und somit gleichzeitig einen Kurzzeit-Wetterschutz bietet. Die Fitness- und Aufenthaltsfläche blendet mit der an den Heckenkörper angelagerten Spielwand den Verkehr der Welserstraße weitestgehend aus. Gleichzeitig fungiert die Wand mit daran befestigten Barren-, Hangel- und Klimm- Elementen als Fitness- oder Parcoursgerät. Zusätzlich schälen sich an einigen Stellen Sitzelemente aus der Mauer, die für die nötige Aufenthaltsqualität sorgen. Um auch Senioren die Möglichkeit der körperlichen Betätigung zu ermöglichen, sind einzelne Fitnessgeräte für ältere

Menschen vorgesehen, mit welchen vor allem einfache Arm- und Beinbewegungsübungen möglich sind.

Bauabschnitt 2 Kinderspielbereich auf dem Plateau

Auf dem Plateau des Rechenbergparks erstreckt sich nördlich des großen Rasenovals der neue Kinder- und Kleinkinderspielbereich. Entlang des Rundweges integrieren neue Pflanzflächen aus niedrigen freiwachsenden Hecken sowie pflegeleichte Staudenpflanzungen die Bestandsbäume. Die Zwischenräume bilden die informellen und dennoch dezidierten Zugänge zum neuen Spielbereich. Entlang des Rundweges laden Aufweitungen mit Sitzelementen zum Verweilen ein. Hier kann zum einen das Treiben im Park beobachtet und gleichsam das Kleinstkinderspiel - betreffende Spielangebote wie bspw. Sandspiel werden am Rand angelagert - beaufsichtigt werden. Eine höhengestaffelte Pflanzung aus niedrigwüchsigen Heckenpflanzen, Staudenbändern und Gräsern bildet eine Filterzone zwischen Spielbereich und Park. Die Pflanzung darf in Teilen betreten werden, ist Teil des Kinderspiels. Gleichzeitig schützt sie den Spielbereich vor Hunden und Radfahrern. Die Spielfläche erweckt den Anschein durch die Pflanzungen hindurch zu diffundieren. Enge und weite Spielbereiche schaffen ruhige und lebendige Aufenthalts- und Spielorte. In enger Zusammenarbeit mit dem Spielplatzplaner Atelier Kellner wurde ein Spielplatzkonzept entwickelt, das thematisch die Nähe zur Sternwarte aufgreift. Als Vorbild dient die Raumfahrt, Raketen starten hier am Boden, werden jedoch gestalterisch abstrahiert. Planeten und Kometen werden spielerisch in Orte zum Bespielen übersetzt. Die Spielangebote entwickeln sich in diesem schlauchförmigen Raum vom Kleinstkinderspiel im Westen über eine Raketenkletterturmlandschaft für größere Kinder hin zu einem Bereich mit Angeboten für alle Altersstufen im Osten. Ein zusammenhängendes gestalterisches Konzept eint die Bereiche. Um trotz Herstellung in Teilbereichen einen funktionieren Park zu realisieren, werden neben Spieleinbauten, Fallschutzoberflächen und Sitzeinfassungen auch die Wege zum Anschluss an den Bestand hergestellt.

Bauabschnitt 3 Bastion

Der Mittelweg in der Rasenfläche (Rodelhang) wird ebenso wie die Bastion rückgebaut. Anschließend wird der neue nördlich gelegene Parkweg (Winterpromenade) sowie der neue Aussichtspunkt um den Feuerbach- Kenotaphen mit Anschluss an die bestehenden Wegeverbindungen hergestellt. Durch den 3m breiten nördlichen Schlechtwetterweg ist eine funktionierende Parkerschließung (Pflegefahrzeuge inbegriffen) hergestellt. Eine großzügige Sitzskulptur unterhalb des Feuerbach-Kenotaphen bildet den Startpunkt des Rodelhanges und stellt gleichzeitig einen neuen weithin sichtbaren Aufenthalts- und Aussichtsbereich auf dem Rechenberg dar. Das neue Sitzmöbel kann auf zwei Höhen besessen werden. Die untere am Weg gelegene Ebene bietet in Teilen die Möglichkeit des Sitzens mit Rückenlehne. Zusätzlich werden in Teilbereichen für eine angenehmeres Sitzen Holzmodule eingelegt. Die großzügigere obere Ebene kann vom Weg aus über ein kleines Treppchen erreicht werden und schließt an die dahinterliegende Wiesenfläche an. Entlang der Promenade am Rodelhang ermöglichen kleine Aufweitungen mit ca. 4 m² großen in den Hang eingeschobenen Podesten das Sitzen und Verweilen alleine oder in kleinen Grüppchen inmitten der Stauden- und Heckenpflanzungen und mit Blick auf den westlichen Teil der Anlage unterhalb des Hanges.

Die Promenade auf der oberen Ebene am großen Wiesenrondell gliedert sich in einen asphaltierten Schlechtwetterweg und wegbegleitende Aufweitungen aus wassergebundener Wegedecke, die sowohl Bestandsbäume integrieren als auch Aufenthaltsbereiche in Form von großzügigen Sitzmöbeln anbieten.

Bauabschnittübergreifend erstrecken sich die Pflanzflächen in Form von Bändern entlang der Promenaden. Bänder aus freiwachsenden hohen oder niedrigwüchsigen sowie geschnittenen Hecken schließen sich höhengestaffelt an die Wege an und schaffen so einen weichen Parkrand. Über allen Pflanzflächen werden Blühgehölze eingestreut sowie

zu entnehmende Gehölze durch Blühgehölze ersetzt. Entlang der Promenade erstrecken sich so über den gesamten Park gebänderte, höhengestaffelte Pflanzflächen.

Im Zuge der Erstellung des Entwurfes werden Bauabschnittübergreifend Leitdetails erstellt, die trotz der Realisierung in Teilbereichen die Durchgängigkeit der Planung und Realisierung gewährleisten.

Durch die gegebene Topographie und die zwingenden Anschlüsse an den Bestand wird eine 100% barrierefreie Erschließung des Raumes nicht möglich werden. Durch die Sanierung werden sämtliche Barrieren entfernt. Der Zugang in allen Teilbereichen der Grünanlage und vor allem der Nutzungsangebote werden gewährleistet sein. Nur die direkte Wegeverbindung im Park hat ein zu hohes Gefälle um als barrierefrei zu gelten (am Rodelhang). Dies kann „umgangen“ werden über einen vertretbaren „Umweg“ über den westlichen Teil des Gehweges der Hardenbergstraße. Hier wurde vor allem zugunsten der winterlichen Nutzung (rodeln) und einer geringeren Versiegelung, auf ein aufwendiges Rampenbauwerk verzichtet.

Eine öffentliche Zugänglichkeit für möglichst viele Bevölkerungsteile, wird erreicht, indem man leicht begehbares gesägtes Natursteinpflaster verwendet. Es ist leicht begehbar, auch mit Einschränkungen, und offenbart bei Regen ein schönes Farbspiel.

  1. Abwicklung des Bauvorhabens: (Bauzeit, Bauabschnitte) Die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist ab März 2020 vorgesehen. Bauabschnitt 2 und 3 sollen 2021-22 folgen. Im Idealfall wird eine gemeinsame Ausschreibung der letzten beiden angestrebt

  2. Zahl, Art und Größe der zu gewinnenden Nutzflächen: (z.B. Schmuckgrün, Spielplatzflächen, Sportflächen, Ruheplätze, kleingärtnerische Nutzflächen usw.) Gesamtfläche: 15.200m² Grünflächen: 13.122m² Befestigte Wegeflächen: 1.200m² Aktivitätsflächen (befestigt): 878m²

  3. Biodiversität / Naturschutzrelevante Planungsinhalte: Bei der Planung wurden verschiedene Aspekte zur Förderung von Insekten und zur Steigerung der Biodiversität berücksichtigt. Es entstehen extensive Bereiche und abwechslungsreiche Pflanzflächen mit Blühgehölzen, Ansaaten von Wiesenmischungen für Bienen und Insekten und Anpflanzungen von pollen- und nektarspendenden Geophytenund Stauden.

  4. Ergebnis der Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden und beteiligten Dritten: (evtl. Einsprüche) Die Planung wurde in jeweils zweiteilige Kinder- und Jugend- sowie eine klassische Bürgerbeteiligung im Herbst 2018 sowie Frühjahr 2019 besprochen. Außerdem gab es einen Vorortspaziergang mit dem BV Jobst/Erlenstegen. Zusätzlich wurde ein Instruktionsverfahren SÖR mit Beteiligung der Sparten und städtischer Dienststellen durchgeführt.

  5. Finanzierung unter Angabe evtl. Beiträge Dritter: Die Gesamtbaukosten für die ca. 15.200 m² große Maßnahme in drei Bauabschnitten betragen rd. 2.750.000 €, davon entfallen ca. 2.150.000 € auf Bauleistungen, ca. 600.000 € sind Baunebenleistungen. Die städtischen Eigenmittel werden aus dem MIP Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt. Hierzu werden vor allem bisher nicht abgerufene Mittel aus dem Masterplan Freiraum verwendet. Zusätzlich wird eine Spielplatzablöse aus dem Bebauungsplan Avenarius Straße von 250.000 € verwendet.

Masterplan Freiraum E5510071412U 2.500.000 € Spielplatzablöse Bebauungsplan Avenarius Straße 250.000 €

  1. Folgekosten im Unterhalt, Bedarfsträger Die Folgekosten für die jährliche Pflege erhöhen sich dabei von bisherigen rd. 275.000 € um rd. 120.000 € auf rd. 395.000 €/Jahr im Unterhalt. Diese Steigerung im Unterhalt ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Gründen:

Objektplan

Projekt:

Rechenberganlage Bauabschnitt 1-3

Baukosten - Kostenzusammenstellung zum Objektplan

KGr Bezeichnung netto brutto
510 Bodenarbeiten 520 Wegebau, befestigte Flächen Sport- und Spielflächen 530 Einfriedungen, Mauern, Wände 540 Technische Anlagen 550 Einbauten, Spielgeräte 570 Pflanz- und Saatflächen, Hecken, Bäume 590 Baustelleneinrichtung Freimachung, Abbruch 21.224,11 € 333.007,56 € 282.811,09 € 134.637,82 € 75.849,58 € 238.712,18 € 381.394,31 € 46.407,56 € 239.489,24 € 25.256,69 € 396.279,00 € 336.545,20 € 160.219,00 € 90.261,00 € 284.067,50 € 453.859,23 € 55.225,00 € 284.992,20 €
S gerundet Aufteilung Baukosten nach Bauabschnitten: 1. BA Ballspielfläche Welserstr.-Nettelbeckstr. 930.000 € 2. BA Kinderspielflächen Plateau 640.000 € 3. BA Bastion 530.000 € 1.753.533,46 € 2.086.704,82 € 2.100.000,00 €
710 Bauverwaltungskosten 730 Architekten und Ingenieurleistungen 740 Gutachten, Vermessung, Bodenproben, Kampfmittelsondierung 770 Allgemeine Baunebenkosten 107.869,33 € 392.500,00 € 84.800,00 € 22.300,00 €
S gerundet Gesamt gerundet 607.469,33 € 650.000,00 € 2.750.000,00 €

entsp. m²-Preis bei Bearbeitungsfläche von 15.200 m² ohne Berücksichtigung Nebenkosten 138,16 € entsp. m²-Preis bei Bearbeitungsfläche von 15.200 m² mit Berücksichtigung Nebenkosten 180,92 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Ersatzteilverfügbarkeit bei Lichtsignalanlagen

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Es wird über die aktuellen Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für die Lichtsignalanlagen (LSA) und deren Altersstruktur (Stand Juli 2019) berichtet und ein Konzept für die Erneuerung der Anlagen vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.950.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.700.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 250.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erhöhung des MIP-Ansatzes P5414700000U auf insgesamt 2,7 Mio. Euro ab 2020ff . Konsumtiver Mehrbedarf von 250.000 Euro p.a. im Wirtschaftsplan SÖR ab 2022.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von der Verkehrsregelung durch die Lichtsignalanlagen sind alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Vpl

StK

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhöhung des MIP-Ansatz MIP-Nr. P5414700000U "Lichtsignalanlagen, Ersatz/Neubau" von 1,685 Mio. Euro auf 2,7 Mio. Euro jährlich ab 2020 ff. anzumelden.

Ersatzteilverfügbarkeit bei Lichtsignalanlagen (Stand 2019)

Entscheidungsvorlage

Im Folgenden wird über die aktuellen Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für die Lichtsignalanlagen (LSA) und deren Altersstruktur (Stand: Juli 2019) berichtet und ein Konzept für die Erneuerung der Anlagen vorgeschlagen:

1. Ausgangslage

1.1 Altersstruktur der LSA

Im nachfolgenden Diagramm wird die aktuelle Altersstruktur der insgesamt 531 LSA im Nürnberger Stadtgebiet dargestellt:

Abbildung 1

Diagramm 1: LSA Baujahrstatistik (Stand: Juli 2019)

Gesamt 35 34
32 30 30
lh a z n A 24 25
20 22 20 20 20 2 23 2 21 20
18 15 14 14 1 6 1 7 15 14 1 4
11 1 1 13 9 10 1 0 1 1 13
5 7 7 8 8 5
3 2 1 1 1 1

6 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Baujahr9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Die blauen Balken zeigen die aktuelle Altersverteilung nach den jeweiligen Baujahren (Stand: Juli 2019). Zusätzlich sind die in den Jahren 2007 bis 2019 darin enthaltenen und aus dem MIP- Ansatz P5414700000U („Ersatz /Neubau LSA) finanzierten LSA dargestellt (hellgrau). Die ältesten Steuergeräte (Baujahr 1986 ff.) sind seit 33 Jahren im Einsatz

Von der Abkündigungsproblematik sind mittlerweile mehr als ein Viertel der 531 LSA im Stadtgebiet betroffen (146 LSA).

1.2 Baulicher/technischer Zustand der LSA

Die LSA im Stadtgebiet sind in einem verkehrssicheren Zustand. Sie entsprechen den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung jeweils gültigen Normen. Sobald im Zuge der Wartung oder Einzelkontrollen verkehrsgefährdende Mängel an den Masten oder den elektrotechnischen Bestandteilen der LSA festgestellt werden, erfolgt deren Beseitigung.

Besondere Schwierigkeit besteht jedoch darin, die alten LSA in einem betriebssicheren Zustand zu halten, weil in Anbetracht des Alters vieler LSA keine neuen Ersatzteile mehr verfügbar sind. Als weiteres Problem kommt die aktuelle Abkündigung der Glühlampen (Signallampen) hinzu.

1.3 Wartung und Ersatzteilbeschaffung

Die Wartung der LSA, die vom jeweiligen Lieferanten des Steuergerätes durchgeführt wird, ist nach DIN/EN 50556 festgelegt. Diese umfasst zum einen den turnusmäßigen Glühlampenwechsel an z.Zt. 289 Anlagen in 10-Volt-Technik und zum anderen die vorgegebenen turnusmäßigen technischen Überprüfungen der LSA und deren elektro- und sicherheitstechnischer Komponenten. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung dient damit auch dem Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs der LSA.

Für die LSA wurde ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen, der neben den o.g. turnusmäßigen Wartungen auch die Instandhaltung der LSA gegen pauschale Vergütung beinhaltet. In der Instandhaltung ist die Beseitigung aller nicht durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt entstandenen Schäden durch die Wartungsfirma eingeschlossen. Die dabei anfallenden Kosten sind mit der Wartungspauschale abgegolten, auch die Kosten für die Beistellung der auszutauschenden elektrotechnischen Bauteile und Komponenten (Ersatzteile). Im Jahr 2018 wurden nur für die LSA-Vollwartungsverträge rd. 1,3 Mio. Euro gezahlt.

1.4 Verfügbarkeit von Glühlampen (Signallampen)

Insgesamt sind in der Stadt Nürnberg noch 289 LSA mit Glühlampen ausgestattet, die gemäß den einschlägigen Normen alle 6 Monate ausgewechselt werden müssen, Dieser Gruppenwechsel wird von den Normungsgremien gefordert, da sich z.B. im Falle des Ausfalls einer überwachten Rotlampe die Anlage automatisch abschaltet, um Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Der zyklische Lampenwechsel und einschließlich Materiallieferung ist Bestandteil des in Absatz 1.3 beschriebenen Vollwartungsvertrages. Es werden rund 25.000 Glühlampen pro Jahr für diesen zyklischen Lampenwechsel benötigt.

Diese Signallampen sind nicht vom "Glühlampenverbot" gemäß Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG betroffen.

Die Fa. Siemens hat nun mit Schreiben vom 20.02.2019 mitgeteilt, dass Beschaffungsprobleme vorhersehbar sind. So habe ein Lieferant die bei uns eingesetzten 10V-Lampen abgekündigt, ein zweiter die Belieferung vorerst für 3 Jahre zugesagt. Darüber hinaus sei mit einem deutlich höheren Stückpreis zu rechnen, was die Wartungskosten dieser LSA verteuern dürfte.

Laut Aussage von Kommunen, die als Eigenwarter ihre Glühlampen direkt beschaffen, stellt nur noch ein Lieferant Glühlampen her, die für den Einsatz in Lichtsignalanlagen zugelassen sind.

1.5 Umrüstungen von LSA auf LED-Technik

In Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt wurde daher ein Konzept erarbeitet, das die im Falle eines Lieferengpasses von Glühlampen drohenden Anlagenausfälle durch Umrüstung auf LED-Technik minimieren soll:

1.) Umrüstsätze an 78 LSA

78 LSA können durch Umrüstsätze, bestehend aus Transformator und LED-Signalgebern, auf die 7-Watt-LED-Technik umgerüstet werden. Dies betrifft Anlagen aus den Baujahren 2000 bis 2005, für die auch in den kommenden 10 Jahren noch Ersatzteile verfügbar sein werden. Ferner ist nach diesem Austausch eine Energieeinsparung von ca. 65% zu erzielen, da die bisher an diesen LSA eingesetzten Glühlampen eine Leistungsaufnahme von 20 Watt aufweisen. Steuerungssoftware und Kreuzungsgeometrie bleiben unverändert. In Einzelfällen müssen aber Mobile LSA während des Anlagenumbaus aufgestellt werden. Die Zuwendungsfähigkeit der Umrüstung wird vor der Ausführung geprüft.

Geschätzte Investitionskosten: ca. 2,8 Mio. Euro (ohne Zuschüsse) Energieeinsparung: ca. 65% Ausführungszeitraum: 2019 bis 2021

Mit der Umrüstung muss noch im Jahr 2019 begonnen werden, da die Nachrüstsätze nach derzeitigem Stand nur bis Ende des Jahres 2021 verfügbar sind.

2.) Steuergerätetausch an 50 LSA

Nach Prüfung des Verkehrsplanungsamtes können 50 LSA vorab durch Steuergeräteaustausch und Einsatz von LED-Signalgebern auf die LED-Technik umgerüstet werden. Dabei bleibt die Kreuzungsgeometrie unverändert, bauliche Ergänzungen erfolgen nicht. Die Steuerungssoftware muss jedoch neu erstellt werden, ferner müssen Mobile LSA während des Anlagenumbaus aufgestellt werden. Die Zuwendungsfähigkeit der Umrüstung wird vor der Ausführung geprüft.

Geschätzte Investitionskosten: ca. 3,1 Mio. Euro (ohne Zuschüsse) Energieeinsparung: ca. 90% Ausführungszeitraum: 2022 bis 2025

3.) Bevorratung von Glühlampen

Um die restlichen 161 LSA in Betrieb zu halten, bis sie saniert werden können, müssen rund 110.000 Glühlampen auf Vorrat beschafft und im Bedarfsfall für die Wartungsfirma beigestellt werden. Diese Bevorratung setzt voraus, dass 16 LSA/Jahr saniert werden können. Die Bevorratung sollte aus folgenden Gründen so spät wie möglich erfolgen:

 Auf die beigestellten Lampen übernimmt die LSA-Wartungsfirma keine Gewährleistung. Daher muss die Beseitigung etwaiger vorzeitiger Einzelausfälle gesondert vergütet werden  Die Lampen können über eine längere Lagerzeit "Luft ziehen", was deren Lebensdauer deutlich verkürzt und die Betriebssicherheit verringert  Es ist heute noch nicht absehbar, wie viele dieser 161 LSA bis zum Zeitpunkt der Lampen- Bevorratung schon saniert sein werden

Geschätzte Kosten: ca. 250.000 Euro (konsumtiv) Energieeinsparung: keine Beschaffungszeitpunkt: voraussichtlich 2022

  1. Fazit:

Aufgrund der aufgezeigten Überalterung der Anlagen und damit verbundenen Ersatzteilproblematik und der neu hinzugekommenen Glühlampenproblematik ist ein verstärktes Sanieren der Anlagen unerlässlich, um die Anlagen- und deren Funktionssicherheit ohne negative Folgen für den Verkehr in Nürnberg in Zukunft gewährleisten zu können.

Dazu werden zusätzliche investive Mittel in den nächsten Jahren benötigt. Gemäß dem unter Ziffer 1.5 aufgeführten Konzept ist dafür der MIP-Ansatz MIP-Nr. P5414700000U „Ersatz /Neubau (LSA) ab dem Jahr 2020 ff. von 1,4 auf 2,7 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Zudem werden ab dem Jahr 2022 zusätzliche konsumtive Mittel in Höhe von 250.000 € im Wirtschaftsplan für die Glühlampenbevorratung benötigt. Die Abstimmung mit StK ist erfolgt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei SÖR von der

beruflichen Tätigkeit während der Wahlperiode 11.2018 - 11.2022 im Rahmen einer

Vollkraftstelle

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 179 Abs. 4 (ehemals § 96 Abs. 4) SGB IX ist die Vertrauensperson der Schwerbehinderten auf ihren Wunsch für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben bei mehr als 100 schwerbehinderten Beschäftigten von ihren beruflichen Tätigkeiten freizustellen. Der Antrag für die Freistellung liegt vor; bei SÖR sind zur Zeit 144 anrechenbare Menschen mit Behinderung beschäftigt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 68.905 € Folgekosten 68.905 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 68.905 € davon Personalkosten 68.905 € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Wirtschaftsplan SÖR

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Freistellung auf Antrag aufgrund § 179 Abs 4 SGBIX

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vertrauensperson wird von den Betroffenen unmittelbar gewählt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/PA

  1. Gemäß § 179 Abs. 4 (ehemals § 96 Abs. 4) SGB IX wird die Vertrauensperson der Schwerbehinderten auf ihren Wunsch für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben bis November 2022 von ihren beruflichen Tätigkeiten im Rahmen einer Vollkraftstelle freigestellt. Die auf Grundlage einer weiteren Funktion innerhalb der Stadt Nürnberg nicht nutzbaren Freistellungskapazitäten der Vertrauensperson selbst können auf Wunsch der Vertrauensperson der Schwerbehinderten in der Reihenfolge der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung SÖR auf diese übertragen werden.

  2. Die erforderliche Stellenkapazität wird im SÖR Stellenplan unter den bis derzeit 12.2018 eingerichteten Stellen 850.9005 (0,75 VK) und 850.9006 (0,25 VK) entsprechend der neuen Amtsperiode in EGr. 9c eingerichtet.

Entscheidungsvorlage

  1. Rechtliche Grundlagen für die Freistellungen

Gem. § 179 Abs. 4 (ehemals § 96 Abs. 4) SGB IX kann die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen auf ihren Wunsch hin von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Zum 01.01.2017 wurde unter anderem der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson von der beruflichen Tätigkeit von 200 auf 100 herabgesetzt. Auf Grundlage dieser Gesetzesänderung von 2017 erfolgte bereits mit Werkleitungsbeschluss vom 21.07.2017 eine Freistellung von 1,0 VK bis 12.2018. Es wurde die Stelle 850.9005 mit 0,75 VK und die Stelle 850.9006 mit 0,25 VK daraufhin von OrgA (jetzt DIP) im SÖR-Stellenplan eingerichtet.

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe von

Menschen mit Behinderung

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.04.2019

§ 179 SGB IX Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der

schwerbehinderten Menschen

Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Die Neuwahlen für die Amtsperiode 11/2018 – 11/2022 fanden im Oktober 2018 statt. Dabei wurde die Vertrauensperson und deren Stellvertreter/in entsprechend gewählt. Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei SÖR hat mit Vermerk vom 07.06.2019 einen neuen Antrag auf Freistellung (1,0 VK) von der beruflichen Tätigkeit für die Amtsperiode bis 11/2022 gestellt. SÖR beschäftigt zurzeit 144 anrechenbare Menschen mit Behinderung, womit demnach die im § 179 Abs. 4 SGB IX genannten Schwellenwerte weiterhin erreicht sind.

2 Stellungnahme SÖR

Hier besteht ein gesetzlicher Anspruch, der keine andere Wahl als eine Freistellung zulässt. Weiterhin ist der Aufgabenumfang der Vertrauensperson bei SÖR wegen der vielfältigen Aufgaben die SÖR abdeckt, sehr komplex, zeitaufwändig und durch die zahlreichen Standorte erschwert. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung steigt stetig. So sind im Vergleich zu Juli 2017 ca. 20 weitere Schwerbehinderte,

aufgrund von Einstellungsverfahren aber auch durch Antragsstellungen vorhandener Beschäftigter hinzugekommen. Mit einer Freistellung in Vollzeit für die Vertrauensperson der Schwerbehinderten werden die stellvertretenden Vertrauensleute entlastet und können produktiver ihre Arbeitsaufgaben wahrnehmen. Die mit Wahlergebnis vom 18.10.2018 erneut gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten im SÖR hat neben der örtlichen Schwerbehindertenvertretung auch für die Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Stadt Nürnberg kandidiert und wurde erneut gewählt. So ist eine Freistellung für die GSBV für die Vertrauensperson erfolgt. Die dadurch anteiligen Freistellungskapazitäten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung sollen dann, auf Wunsch der Vertrauensperson, anhand der Reihenfolge der gewählten stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehinderten auf ein stellvertretendes Mitglied entfallen.

Da hier ein Rechtsanspruch auf Freistellung besteht und DIP mitgeteilt hat, dass die erforderliche Stellenkapazität im Stellplan bereitgestellt wird, unterstützt SÖR den Antrag der Vertrauensperson vollumfänglich.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Sauberkeit und Sicherheit am Marienberg

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018

Anlagen: Antrag Sauberkeit und Sicherheit am Marienberg CSU Bericht

Sachverhalt (kurz):

Die CSU-Fraktion hat beantragt, im Volkspark Marienberg zusätzliche Mülleimer aufzustellen sowie ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Über die Umsetzung wird berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 70.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 70.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme betrifft alle Bevölkerungsgruppen dem Grundsatz nach gleichermaßen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg

OBEPSOi

Rathausplatz 2 Telefon: 09 11 231-2907

0 7. MRZ. 2018 Telefax: 09 11 231-4051

90403 Nürnberg

, E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

L www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

O 05.03.2018

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Antwen zur l.Jr-ie«- Regitz

2.W.V. nC'hi’f* VOs ' Kishio'.! QA,fyVL

Sauberkeit und Sicherheit am Marienberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freizeitpark Marienberg im Norden der Stadt Nürnberg wird von den Menschen vielfältig genutzt. Er ist ein Landschaftsgarten englischen Stils und die zweitgrößte öffentliche Parkanlage. Er bietet für Jung und Alt Sport- und Spielmöglichkeiten. Hundebesitzer finden hier eine Freilauffläche, Kleingärtner können hier Natur­ schutz und Gartenhobby gleichermaßen nachkommen. Der Marienbuck ist ein Rodel- und Aussichtshügel. Rund um den Teich haben Kröten und Frösche Lebensraum sowie Wasservögel. Alle Bevölkerungsgruppen genießen im Sommer die Grünflächen.

Um die vielfältige Nutzung auch weiterhin zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die die CSU konstruktiv begleitet, insbesondere das Fällen von Bäumen und die damit verbundene Diskussion um die Verwendung des Totholzes, die Umgestaltung der Boule Bahn mit Sitzgelegenheiten oder die Verlegung des Aussichtspunkts. Hiermit soll es unter anderem gelingen, bessere Sicht auf die Nürnberger Burg zu erhalten.

Ein Dauerärgernis sind jedoch in den Sommermonaten Glasscherben, Müll- und Lärmbelästigung und das da­ mit verbundene mangelnde Sicherheitsgefühl. Die Sicherheit der Bürger ist der CSU ein großes Anliegen.

Daher stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt zusätzliche Mülleimer im Bereich Marienbergpark auf und erarbeitet mit der Po­ lizei ein Sicherheitskonzept „Marienberg". Nach Einführung des ADN (Außendienst Stadt Nürnberg) wird der Marienbergpark in das Streifengebiet aufgenommen - insbesondere auch in den Abendstun­ den.

A18030500 Marienberg.docx

Bericht

Der Volkspark Marienberg erfreut sich als zweitgrößte Grünanlage im Stadtgebiet einer vielfältigen und intensiven Nutzung – mit teilweise unliebsamen Begleiterscheinungen:

Umgangs mit ihrem Müll („Littering“) sowie mangelnde Bereitschaft der Rücksichtnahme auf die Interessen andere Nutzerinnen und Nutzer (Lärm, Verhalten)

Um diesen Problemen Herr zu werden hat 2. BM / SÖR folgendes Maßnahmenpaket geschnürt und umgesetzt:

Die Anlage wurde vom ADN in dessen Einsatzgebiet aufgenommen, der zu unterschiedlichen Zeiten, auch in den Abend- und Nachtstunden im Park präsent ist.

Bereits im letzten Jahr hat SÖR in den Sommermonaten das Entsorgungsangebot durch das Aufstellen von Drahtgitter-Papierkörben erhöht. Diese wurden gut angenommen und wurden auch in diesem Jahr wieder aufgestellt.

ner stehen (zunächst provisorisch befestigt, inzwischen in „Mülltonnengaragen“ aus Beton) in der Anlage. SÖR hat hierfür Stellplätze gebaut und Einhausungen aufgestellt. Aufgrund des regen, frühen Betriebs in der Anlage wurden die Container vorab „nackt“ aufgestellt und gut angenommen. In Kooperation mit dem ASN wurde eine regelmäßige Entleerung (Freitag und Montag) organisiert. Ein besonders intensiv genutzter Container in der Nähe des Parkplatzes Kilianstraße erhält demnächst Verstärkung durch einen weiteren, dritten Container. Ferner wurden weitere zwei Container wurden auch im Pegnitztal-West installiert. Leider wurde eine Containerstation durch das (verbotene) Einfüllen heißer Asche in Brand gesetzt und die Einhausung beschädigt. SÖR wird den Container in Kürze ersetzen.

cherheitsdienst für Grünanlagen – genauer: für die neu eröffnete Anlage „Norikusbucht“ (Wöhrder See) – beauftragt mit sehr guten Ergebnissen im Sinne eines sehr geringen Beschwerdeaufkommens sowie geringem Vandalismus. Für den Sommer 2019 wurde die Leistung „Sicherheitsdienst“ neu ausgeschrieben (2018 wurde bewusst nur für ein Jahr und für die genannte Anlage ausgeschrieben, um Erfahrungswerte zu sammeln), allerdings vom Umfang deutlich erweitert. In folgenden Anlagen wird probehalber für 1 Jahr ein Sicherheitsdienst eingesetzt: Pegnitztal-West, Wöhrder See, Hallerwiese/Kontumazgarten, Volkspark Marienberg.

gesetzt wird der Dienst zu den folgenden Zeiten:

Ein Einsatz am Sonntag wurde aufgrund der Erfahrungen 2018 nicht als notwendig gesehen, dafür wird nun bereits am Donnerstag begonnen (statt erst Freitag).

Der Sicherheitsdienst soll auf Fehlverhalten aufmerksam machen, Müllbeutel verteilen (samt Hinweisen zur Entsorgung) und in gravierenden Fällen Platzverweise, ggf. unter Hinzuziehung der Polizei, verhängen.

Die Kosten für die Beauftragung liegen bei rund 70.000 € (auch in Abhängigkeit von der Witterungslage, sprich: Häufigkeit des Einsatzes). Die Mittel werden aus dem Unterhaltsbudget SÖR getragen, dass aufgrund der Anmeldung der Mittel im Vorjahr um diesen Betrag aufgestockt wurde.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Kampf dem toten Winkel - Abbiegehilfe für Lastwagen

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.07.2018

Anlagen: Antrag Kampf dem toten Winkel SPD Bericht

Sachverhalt (kurz):

Es wurde der Antrag gestellt, LKWs künftig nur noch mit Abbiege-Assisten zu beschaffen und zu prüfen, ob die vorhandenen LKWs nachgerüstet werden können. Beide Maßnahmen können umgesetzt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus Wirtschaftsplänen Eigenbetriebe

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme betrifft alle Bevölkerungsgruppen dem Grundsatz nach gleichermaßen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kampf dem toten Winkel - Abbiegeassistent in LKW

Ausstattung von schweren Kommunalfahrzeugen und Transportern ab einer zul.

Gesamtmasse von 3,5 to mit Abbiege-Assistenzsystemen

Durch rechts abbiegende LKW kommt es immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern bis hin zu schrecklichen Unfällen, wenn diese sich gerade in einem Bereich rechts des LKW aufhalten, der von dessen Fahrer/innen auch über die Seitenspiegel schlecht einsehbar ist.

Inzwischen sind sogenannte Abbiegeassistenten auf dem Markt, die auf unterschiedliche Weise (Kamera, Ultraschall, Radar, Infrarot) diesen „toten Winkel“ erfasssen und den Fahrer optisch und akustisch warnen, wenn sich dort jemand aufhält. In der Regel wird der Assistent durch das Betätigen des Lichtzeichengebers (Blinkers) aktiviert. Neuere Systeme aktivieren sich aber auch dann, wenn der Fahrer vergessen sollte zu blinken, indem Sensoren an der Lenkung erkennen, dass ein Richtungswechsel bevorsteht (Lenkeinschlagwinkelerkennung).

Die derzeitige Gesetzeslage sieht zwar vor, dass entsprechende Systeme voraussichtlich erst 2024 EU-weit vorgeschrieben werden können. Dennoch gibt es für die Ausstattung von Fahrzeugen mit Assistenzsystemen Empfehlungen des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitalle Infrastruktur) auf Grundlage von Kriterien der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen). Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch eine ABE (allgem. Betriebserlaubnis) - ausgestellt vom KBA (Kraftfahrbundesamt) - bestätigt.

Bereits im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesinitiative und zur Vorbeugung und Verhinderung schwerer Unfälle wird die Stadt Nürnberg ab sofort alle Neufahrzeuge ab 3,5 to zulässige Gesamtmasse mit Abbiegeassistenten ausrüsten und diese auch in alle derartige Bestandsfahrzeuge nachträglich einbauen lassen. Im Vorfeld fand ein Pilotversuch mit LKWs des Stadtentwässerungsbetriebs (SUN) und Abfallwirtschaftsbetriebs (ASN) statt. Der Pilotversuch brachte sehr gute Ergebnisse bzgl. Funktionsfähigkeit des eingesetzten Systems.

Bei der Umrüstung von Bestandsfahrzeugen mussten auf Grund der hohen Zahl Prioritäten gesetzt werden. So wurden Fahrzeuge, die über 8 to zulässige Gesamtmasse auswiesen und nicht älter als 8 Jahre alt waren, vorgezogen. Es sind zwischenzeitlich bereits alle Fahrzeuge des SUN, die o.g. Kriterien erfüllen, mit Assistenten nachgerüstet. Vom SÖR sind derzeit 17 Fahrzeuge beauftragt und zum Teil schon nachgerüstet und die schweren Nutzfahrzeuge (Abfallsammel-, Absetz- und Abrollfahrzeug) des ASN sind bereits beauftragt und stehen kurz vor Beginn der Nachrüstung. Im Anschluss an die schweren Nutzfahrzeuge wird dann auch die Klasse ab 3,5 to bis 8 to zulässige Gesamtmasse nachgerüstet, wobei Fahrzeuge mit uneingeschränktem Sichtfeld (Vollverglasung) eine geringere Priorität haben bzw. im besonderen Einzelfall auch auf eine Nachrüstung verzichtet werden kann. Auch bei Fahrzeugen, die das Alter von 8 Jahren überschritten haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein nachträglicher Einbau auf Grund der dann noch zu erwartenden Lebensdauer bzw. einer ggf. bevorstehenden Aussonderung sinnvoll ist.

Da es nicht immer leicht ist, die entsprechenden Fahrzeuge, die ja täglich im Stadtgebiet benötigt werden, aus dem laufenden Betrieb herauszulösen und auch die Kapazitäten der Nachrüstfirma nicht unbegrenzt vorhanden sind, müssen die Umrüstungen sukzessive erfolgen, so dass es voraussichtlich noch bis Mitte 2020 dauern wird, bis alle nachzurüstenden Fahrzeuge auch mit einem Assistenten ausgestattet sind.

Die Kosten pro Nachrüstung belaufen sich auf ca. 2.000 € und müssen von der das Fahrzeug nutzenden Organisationseinheit bereit gestellt werden. Die Masse der Kosten sind dabei von ASN, SÖR und SUN zu tragen, die die Mittel über ihre Wirtschaftspläne tragen.

Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen fallen etwas geringere Kosten für das Assistenzsystem an – auch hier müssen die Kosten von der bedarfstragenden Organisationseinheit getragen und für die Fahrzeugbeschaffung bereit gestellt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Bahnübergang Sittenbacher Straße

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2018

Anlagen: Antrag Bahnübergang Sittenbacher Straße CSU Sachverhalt

Sachverhalt (kurz):

siehe Beilage

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen sind nicht erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Vpl

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly

Md A Lu k)

Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

o 9, OKI. 2018

.. - ____ /.........Nr........ = Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 231-2907 Telefax: 09 11 231-4051 E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de :www.csu-stadtratsfra ktion.nuernberg.de

iJ Zur Stellungnahme 08.10.2018 Zur Kta. Dr. Heimbucher ' Aht'.vcrt vor Absen- " r- -.p'o,m

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Bahnübergang Sittenbacher Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Ende der Sittenbacher Straße in Laufamholz befindet sich ein ungesicherter Zugang zu den Bahngleisen, der sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen genutzt wird, um auf kurzem Weg in den Reichswald südlich der Bahnstrecke zu gelangen.

Das Überqueren der Gleise ist in diesem Bereich selbstverständlich verboten und sehr gefährlich, die vorhandene Absperrung wird jedoch leicht überwunden, ein vorhandenes Türchen ist in der Regel nicht verschlossen.

Die Sittenbacher Straße endet hier neben den angrenzenden Privatgrundstücken auch unmittelbar vor den Bahngleisen und es sollte daher eine wirksame Absperrung errichtet werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Der Zugang vom südöstlichen Ende der Sittenbacher Straße zu den Bahngleisen in Laufamholz wird von der Stadt Nürnberg durch eine wirksame Absperrung (z.B. durch einen hohen, festen Zaun) an der Sit­ tenbacher Straße dauerhaft unterbunden.

A18100800 Bahnübergang Sittenbacher Str.docx

Sachverhaltsdarstellung

Ausgangslage:

Die Sittenbacher Straße im OT Laufamholz endet an einem Wendehammer. Dieser grenzt direkt an die S-Bahnstrecke Nürnberg – Schwandorf. Auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnanlage befindet sich der Laufamholzer Forst. Das Waldgebiet wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt.

Die Gleisanlage ist vom Wendehammer der Sittenbacher Straße durch eine Zaunanlage mit integriertem Tor abgesperrt. An dem Tor befindet sich ein Schild mit dem Hinweis "Zutritt für Unbefugte verboten". Das Türchen verfügt über keine wirksame Absperrmöglichkeit.

Abbildung 3

Abbildung 2

Laut Antrag der CSU-Fraktion werden die Bahnanlagen von Kindern sowie von Erwachsenen gequert, um in das Waldgebiet zu gelangen.

Bewertung:

Die Bahnanlage kann von der Sittenbacher Straße aus nur durch das aktive Öffnen des Türchens betreten werden. Das dies verboten ist, wird durch das o.g. Schild verdeutlicht und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 64b Abs. 2 Nr. 1 und 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dar und kann im Einzelfall auch einen gefährlichen Eingriff in den Eisenbahnbahnverkehr bedeuten.

Das Vorhandensein einer technischen Sicherung, wie dies hier vor Ort der Fall ist, stellt laut dem Eisenbahnbundesamt bereits eine im positiven Sinn unübliche Hürde gegen rechtswidriges Betreten der Bahnanlage dar.

Die DB Netz AG teilte weiterhin folgendes mit:

Der wilde Überweg ist am Gleis durch "heruntergetreten / fließenden" Schotter ersichtlich.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Infrastrukturanlagen der DB Netz AG eingezäunt werden.

Die DB Netz AG ergreift Maßnahmen zur Abgrenzung Ihrer Anlagen zum öffentlichen Raum i.d.R. nur dann, wenn ein überaus ersichtliches Gefährdungspotential vorhanden ist (z.B. im Bereich von Kindergärten oder Grundschulen) - was hier jedoch nicht der Fall ist.

Jeder mündige Bürger weiß, dass Gefahren von Bahnanlagen ausgehen und Schienenfahrzeuge stets Vorrang haben.

Der in diesem Falle vorhandene Zaun samt Hinweisschild erweist sich leider nicht für Jeden als Barriere. Selbst ein Verschließen des Tores wäre hier wohl keine dauerhaft abhelfende Maßnahme. Wer hier queren will, wird dies auch weiterhin tun und den Zaun in irgendeiner Form überwinden. Da hier schon ein Zaun und Hinweisschilder stehen, geschieht das Betreten ja nicht zufällig oder fahrlässig, sondern „mit Wissen und Wollen“, also vorsätzlich.

Grundsätzlich müssen Bahnanlagen im Ereignisfall auch für Rettungskräfte stets zugänglich sein (siehe u.a. Lärmschutztüren an Lärmschutzwänden, die man mit einem Vierkant oder auch ggf. einer einfachen Zange leicht öffnen kann).

Verbesserung:

Auch wenn zu befürchten bleibt, dass es bei einem konsequenten Schließen des „wilden“ Bahnüberganges zu einem gewaltsamen Öffnen des Türchens kommt oder der Zaun niedergetreten wird, konnte mit der DB Netz AG dahingehend Einigung erzielt werden, dass das Türchen durch die Verwaltung dauerhaft verschlossen wird.

Sollte der Zaun jedoch beschädigt werden, würde die DB Netz AG nicht für eine Reparatur aufkommen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Nächtlicher Lärm durch getunte Autos in der Altstadt: Modellversuch zur

Verkehrsberuhigung

Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 06.12.2018

Anlagen: Antrag Ruhestörung Altstadt durch Verkehr Die Grünen Sachverhalt

Sachverhalt (kurz):

Zur Reduzierung der negativen Begleiterscheinungen durch die Nürnberger "Autoposer-Szene" sollen modellhaft Verkehrseinschränkungen im Bereich Brunnengasse / Fäberstraße eingeführt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auch wenn eine bestimmte Personengruppe in ihren Handlungen eingeschränkt werden sollen, stellt dies aufgrund des unspezifischen Betroffenenkreises keine Diversity-Relevanz dar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Vpl

ZV/KVÜ

Stpl

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 peL tföCf 0/ Rathaus A(K 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg OB Er^ÜR GERM Tel: (0911) 231-5091 Fax:(0911) 231-2930

0 6. DEZ. 2018 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 06.12.2018

Nächtlicher Lärm durch getunte Autos in der Altstadt:

Modellversuch zur Verkehrsberuhigung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

momentan erreichen uns vermehrt Bürgeranfragen, die sich eine nächtliche Ruhestörung durch den Lärm getunter Fahrzeuge in der Altstadt beklagen. Besonders betroffen sind demnach: Königstraße, Theatergasse, Lorenzer Straße, Obstmarkt, Augustiner Straße. Auch auf der Bürgerversammlung Altstadt wurde die Problematik bereits vorgetragen. Einige betroffenen Anwohner schlagen vor, zur allgemeinen Verkehrsberuhigung in besonders betroffenen Straßen Bodenschwellen anzubringen und dies in einem Modellversuch zu erproben. Durchfahrende PKWs wären so gezwungen langsamer zu fahren.

Zur Klärung des Sachverhalts stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

auf welche Weise bisher nächtliche Ruhestörungen durch getunte oder zu schnell fahrende PKW in der Altstadt kontrolliert und geahndet werden.

Welche Möglichkeiten es gibt, den oben genannten Modellversuch zur Verkehrsberuhigung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Sachverhaltsdarstellung

Hintergrund

Mit Antrag vom 06.12.2018 von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wird angefragt, wie mit der zunehmenden sog. „Autoposer-Szene“ in der Altstadt umgegangen wird, welche Kontrollmechanismen greifen und wie Abhilfe geschaffen werden könnte.

Für einen Gesamtüberblick wurde das Polizeipräsidium Mittelfranken, der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, das Verkehrsplanungsamt und das BRK vom Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg jeweils um Stellungnahme gebeten, was zu folgendem Ergebnis führte:

Seit geraumer Zeit hat sich eine sog. „Autoposer-Szene“ bevorzugt im innerstädtischen Bereich von Nürnberg etabliert. Dies führt bereits wiederholt zum Unmut von Passanten oder Anwohnern. Bei besagter Szene handelt es sich vorwiegend um männliche Personen, welche mit stark motorisierten PKWs durch Aufheulen lassen der Motoren, Hin- und Herfahren oder durch überlaute Musik Aufmerksamkeit erregen wollen.

In der Regel wählen diese Personen Fahrtstrecken aus, welche an gut besuchten Bars, Cafés, Gaststätten, etc. mit vorrangig jungem Publikum vorbeiführen oder Straßen und Plätze, welche vom Personenverkehr stark frequentiert sind. Dies mit dem Ziel, ihre Fahrzeuge entsprechend zur Schau zu stellen. Speziell im Bereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte kam es diesbezüglich bereits vermehrt zu entsprechenden Beschwerden.

Überwachung

Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, wäre in erster Linie eine konsequente Überwachung mit starken Kräften von Nöten, was sich allerdings auf Grund des Einsatzaufkommens (speziell an den Wochenenden) bei der Polizei nicht oder nur schwerlich realisieren lässt.

Dennoch hat die Polizeiinspektion Mitte in den vergangenen Monaten die Szene verstärkt im Zuge des Streifendienstes überwacht. Weiterhin führen im Hinblick auf technische Veränderungen bei den Fahrzeugen speziell geschulte Dienstkräfte der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg an den Wochenenden Schwerpunktkontrollen im Innenstadt- und Südstadtbereich durch. Eine nochmalige Erhöhung der Überwachungsintensität seitens der Polizei seit Juni 2019 führte zu einer hohen Anzahl von Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Weiterhin wurden verschiedene Fahrzeuge wegen des Verdachts des Erlöschens der Betriebserlaubnis sichergestellt. Da die Kontrollen bei Fahrzeugen, deren Fahrer offensichtlich der sog. „Autoposer-Szene“ angehören, ganzheitlich durchgeführt werden, kann eine elektronische Recherche über die genaue Anzahl nicht erfolgen, da sich die festgestellten Tatbestände nicht auf einzelne Tatbestandsnummern des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges beschränken. Somit kann die exakte Anzahl der Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen nicht quantifiziert werden.

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV/KVÜ) kann eine flächendeckende und dauerhafte Kontrolle nicht bewerkstelligen. Der ZV/KVÜ misst im Bereich des fließenden Verkehrs ausschließlich die Geschwindigkeit. Lärmmessungen o.ä. werden nicht durchgeführt. Darüber hinaus werden durch den ZV/KVÜ keine Anhaltemaßnahmen durchgeführt. Vereinbarungsgemäß überwacht der ZV/KVÜ Geschwindigkeitsbegrenzungen bis Tempo 30 (Geschwindigkeitsbegrenzungen darüber werden durch die Polizei überwacht). Die Messstellen werden in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt unter Beachtung der technischen und gesetzlichen Voraussetzungen festgelegt. Von den im Antrag genannten Straßen befindet sich keine Straße im aktuellen Messstellenverzeichnis des ZV/KVÜ. Die Einsatzzeiten des ZV/KVÜ sind werktags/tagsüber. Die im Antrag genannten nächtlichen Ruhestörungen liegen vermutlich größtenteils außerhalb dieser Zeiten.

Geplante Abhilfemaßnahmen

Aktuell scheint der Bereich Brunnengasse / Färberstraße Schwerpunkt der Szene zu sein, welche von den einschlägigen Fahrzeugen ohne Beschränkungen befahren werden können.

Für die Brunnengasse und Färberstraße bietet sich daher an, diese für den allgemeinen Verkehr zu sperren und Anlieger (d. h. alle, die rechtliche Beziehungen zu den anliegenden Grundstücken unterhalten) von dieser Sperre auszunehmen.

Diesem Vorgehen wird prinzipiell auch von der Polizei die Zustimmung erteilt.

Aus Sicht der Stadtplanung ist darauf hinzuweisen, dass die Färberstraße im denkmalgeschützten Ensemblegebiet der Altstadt und zum Teil im Stadterneuerungsgebiet liegt. Für die gesamte Altstadt wurde ein INSEK beschlossen, das vor allem die stadträumlichen Qualitäten und damit die Steigerung der Lebensqualität als Zielvorgabe thematisiert.

Als Sofortmaßnahme ist der Vorschlag aus stadtplanerischer Sicht gut geeignet. Bei einer möglichen Ausweitung der Fußgängerzone sollte jedoch ein Gesamtkonzept zur generellen Überarbeitung der Fußgängerzone bedacht werden. Als Basis hierfür wäre das vom Stadtrat beschlossene Gestaltungshandbuch Öffentlicher Raum heranzuziehen. Eine anteilige Förderung kann geprüft werden. Allerdings ist eine Erneuerung und Erweiterung der Fußgängerzone derzeit kein priorisiertes Planungsprojekt.

Von dem Einbau von Bodenschwellen soll abgesehen werden. Generell sollen diese nicht mehr eingesetzt werden, da die Schwellen auch immer ein gewisses Gefährdungspotential für den Verkehr darstellen. Sie können Stolperkanten für Fußgänger bzw. Hindernis für Radfahrer sein. Sie führen beim Überfahren zu zusätzlichen Lärmbelastungen der Anwohner, auch durch Abbrems- und Anfahrgeräusche. Bei Schnee und Glätte führen die Schwellen zu einer deutlichen Erschwernis für den Winterdienst. Eventuell müssten die Bodenschwellen vor jedem Winter abgebaut und im folgenden Frühjahr wieder eingebaut werden.

Auch das BRK lehnt den Einbau von Bodenschwellen aus medizinischen Gründen grundsätzlich ab. Gerade für den liegenden Patiententransport werden sie als sehr problematisch angesehen.

Fazit

Da der Bereich Brunnengasse / Färberstraße als Brennpunkt der „Autoposer-Szene“ anzusehen ist, eignet sich dieser Bereich für ein modellhaftes Vorgehen. Die Sperre für den allgemeinen Fahrverkehr – ausgenommen Anlieger - soll nördlich der Frauengasse eingerichtet werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Geplanter Endausbau der Hartstraße, Fischbach

Antrag der FDP vom 12.06.2019

Anlagen: Antrag Geplanter Endausbau der Hartstraße FDP Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die FDP-Stadtratsfraktion fragt im Antrag, ob der vorgesehene Endausbau der Hartstraße zum jetzigen Zeitpunkt technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Darüber hinaus soll die Verwaltung übver die Möglichkeit der Bezuschussung des Freistaats Bayern für „Altanlagen“ berichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Ausbau von öffentlichen Straßenflächen als Infrastruktureinrichtung dient allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Eine Diversity-Relevanz ist daher nicht erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht über den geplanten Endausbau der Hartstraße, Fischbach

Sachverhaltsdarstellung

1. Allgemein

Die Hartstraße südlich der Puschkinstraße ist bisher noch nicht endgültig erstmalig hergestellt, sondern nur in Teilbereichen ausgebaut. Zur bebauungsplankonformen Herstellung des Bereiches zwischen der Puschkinstraße und dem Anwesen Hartstraße Hausnummer 31 sind noch Teile der Fahrbahn, des östlichen Gehwegs, der Beleuchtung und des Kanals sowie die Herstellung des gesamten westlichen Gehweges, der Parkflächen und des Straßenbegleitgrüns erforderlich. Es ist vorgesehen, den Endausbau noch 2019 abzuschließen.

  1. Konkret zum FPD-Antrag vom 12.06.2019:

Der Ausbau der Hartstraße ist technisch sinnvoll. Er wird durchgeführt, um geordnete Straßenverhältnisse zu schaffen. Zum einen ist in der Hartstraße südlich der Puschkinstraße bislang keine Wendemöglichkeit vorhanden; deshalb müssen derzeit die Fahrzeuge, um wenden zu können, private Einfahrten benutzen. Durch den Ausbau wird erstmals eine regelgerechte Wendemöglichkeit geschaffen. Zum anderen sind aktuell keine Parkflächen vorhanden, sodass ungeordnet auf der östlichen Straßenseite geparkt wird. Hierdurch wird die Durchfahrt und das Wenden für Fahrzeuge, die Müllabfuhr und die Straßenreinigung erschwert.

Der Ausbau ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich vertretbar:

Mit dem Ausbau der Hartstraße südlich der Puschkinstraße wurde bereits in den 1970er Jahren begonnen. In dieser Zeit wurde bereits ein Teilbereich der Hartstraße südlich der Puschkinstraße regelkonform ausgebaut, hier ist auch schon eine Straßenbeleuchtung sowie ein Kanal zur Straßenentwässerung vorhanden, die gesamte Straßenfläche ist in städtischem Eigentum. Die Gegenüberstellung der Einnahmen- und Ausgabensituation im Fall Hartstraße (Schätzkosten) ergibt folgendes Bild: Insgesamt hat die Stadt Nürnberg bereits etwa 149.000,-- € verauslagt (Teilausbau und Grunderwerbskosten), 90 % davon sind über Erschließungsbeiträge refinanzierbar, sofern der Restausbau (Finanzierungsbedarf etwa 274.000,-- €) noch erfolgt, hiervon etwa 246.600,-- € ebenfalls mit einer Quote von 90 % erschließungsbeitragsfähig. Insgesamt bedeutet dies also, dass mit einem Mitteleinsatz von etwa 274.000,-- € Einnahmen in Höhe von 380.700,-

Erforderliche Ausgaben insgesamt: 423.000,-- € Davon bereits geleistet: 149.000,-- €

Noch zu leisten: 274.000,-- €

Den aufgelisteten zum Teil bereits geleisteten Ausgaben stehen folgende mögliche Einnahmen gegenüber:

Einnahmevolumen des vorhanden Ausbaus: 134.100,-- € Einnahmevolumen des noch zu leistenden Ausbaus 246.600,-- €

Einnahmevolumen gesamt bei Bescheiderlass: 380.700,-- €

Eine Refinanzierung der genannten Beträge über Erschließungsbeiträge ist nur möglich, wenn die Straße insgesamt endgültig in technischer wie rechtlicher Sicht erstmalig hergestellt wird. Dies umfasst einen planungsgerechten Ausbau ebenso wie die Übereinstimmung mit den technischen Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung (EBS). Eine Beantragung von Erstattungen (Art. 19 Abs. 9 KAG) für den Ausfall von Erschließungsbeiträgen ist nicht möglich, da dies nur für Maßnahmen möglich ist, die dem Straßenausbaubeitragsrecht unterliegen.

Die Stadt Nürnberg darf aufgrund der Haushaltslage nicht auf die Refinanzierung derartiger Baumaßnahmen über Erschließungsbeiträge verzichten und den Ausbau aus den Straßenbaupauschalen per Altanlagenregelung (Art. 13h Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (BayFAG) finanzieren. Es entsteht bei den bayerischen Gemeinden infolge der Abschaffung des Straßenausbaubeitrags und der sich daraus ergebenden Beitragsausfälle bereits eine erhebliche Finanzierungslücke, da die Finanzmasse aus Kompensationsleistungen durch den Freistaat Bayern (FSB) nur einen Bruchteil der Ausfälle decken dürfte:

Es dürfen dem Grunde nach die Straßenbaupauschalen, die im bay. Finanzausgleich verankert sind, auch für „Altanlagen“ (investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen, bei denen am 01. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind) verwendet werden. Diese neuen staatlichen Zuweisungen wurden von der Stadt Nürnberg im Juli 2019 beantragt, das Verfahren läuft derzeit noch. Wann mit Zahlungseingängen (und in welcher Höhe) des FSB gerechnet werden kann, ist nicht absehbar, da es sich um ein völlig neues Procedere handelt.

Rechtlich gesehen, müssen diese Transferleistungen als pauschale Zuweisungen qualifiziert werden auf Basis der Durchschnittswerte der von der Stadt Nürnberg zwischen 2008 und 2017 zugeflossenen Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und nicht als Zuschuss für einen konkreten Einnahmeausfall im Erschließungsbeitragsrecht.

Grundsätzlich ist der Finanzausgleich ausgerichtet auf künftige Finanzbedarfe der Kommunen. Zu beachten ist allerdings, dass für das System der finanziellen Kompensation (Erstattungen und Straßenbaupauschalen) mit einer Zielgröße von insgesamt 150 Mio. pro Jahr für den Zeitraum von 2019 - 2021 der langjährige Durchschnitt der Jahre 2010-2017 als Basis für die Gewährung von Straßenbaupauschalen angesetzt wird. Die früheren Beitragseinnahmen sagen allerdings nichts über den künftigen Finanzbedarf aus. Es muss davon ausgegangen werden, dass – bedingt durch den ersten Bauboom in den 1960er und 1970er Jahren – künftig mit einem wesentlich höheren Finanzbedarf zu rechnen ist, da die

Erneuerung dieser Straßenflächen zeitnah in Angriff genommen werden muss. Eine von Praktikern des Beitragsrechts anhand des konkreten Erneuerungsbedarfs erarbeitete Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass in Bayern allein zum Substanzerhalt der innerörtlichen Gemeindestraßen ein jährlicher Erneuerungsbedarf von über einer Mrd. Euro und –bei einem durchschnittlichen Anliegeranteil von 50 %- ein jährlicher Beitragsausfall bzw. Kompensationsbedarf der Kommunen von über 500 Millionen Euro anzunehmen ist. 1

Zusätzlich ist zu bedenken, dass die jährliche Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Freistaat Bayern in Höhe von 150 Mio. unterschiedliche Ausgleichszwecke hat: im Jahr 2019 wird der Härtefallfonds (=Ausgleich für grds. rechtmäßig erhobene Straßenausbaubeiträge aus dem Zeitraum 2013-2017) mit 50 Mio. bedient, 65 Mio. decken die Spitzabrechnung für laufende bzw. bereits fertiggestellte Ausbaumaßnahmen ab und 35 Mio. (durch Umschichtung aus dem kommunalen Finanzausgleich, keine zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel durch den FSB) fließen in die Straßenbaupauschalen. 2020 werden die Mittel für die Straßenbaupauschalen dann durch Umschichtungen aus dem FSB-Haushaltsansatz für die Erstattungen auf 85 Mio erhöht, sofern dieser Anteil entsprechend dem dort abnehmenden Bedarf sukzessive zurückgeführt werden kann (insgesamt s. folgende Grafik).

Abbildung 4

Im Ergebnis werden den bay. Kommunen also tatsächlich Straßenbaupauschalen 2019 i.H.v. 35 Mio zufließen, ab 2020 voraussichtlich 85 Mio zur Deckung künftiger Finanzbedarfe für Ausbaumaßnahmen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass das System der Straßenpauschalen derzeit den tatsächlichen künftigen Finanzierungsbedarf für auszubauende Straßen nicht auszugleichen und die zu erwartenden Ausgaben nicht zu kompensieren vermag.

1 Driehaus, (2019). Drei Fragen zur Abschaffung des Straßenausbaubeitrags. Kommunale Steuer-Zeitschrift, Heft 1, 68. Jahrgang, 1-4 2 Bay. Städtetag, 20.02.2019, Vorbericht für die 14. Sitzung des Verwaltungs- und Rechtsausschusses am 12.03.2019, TOP 2

Würden die Straßenbaupauschalen –teilweise- für die Herstellung von Altanlagen verwendet werden und diese nicht in Form von Erschließungsbeiträgen refinanziert werden, würde das den Fehlbetrag erhöhen. Die Haushaltslage der Stadt Nürnberg lässt dies nicht zu.

Zu beachten ist auch der Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit: Eine Verwendung der pauschalen Zuweisungen für Altanlagen würde ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu einer Privilegierung der Grundstückseigentümer führen, deren Grundstücke von diesen Anlagen erschlossen werden: Die Grundstücke waren über lange Zeit erschlossen, ohne dass hierfür Beiträge verlangt werden konnten, die Eigentümer haben aber schon über lange Zeit von der positiven Wertsteigerung durch das straßenmäßige Erschlossensein ihrer Grundstücke profitieren können.

Im Vergleich dazu würden Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von neuen Erschließungsanlagen –beispielsweise durch Ausweisung neuer Baugebiete- erschlossen werden und für die nach wie vor und auch ab dem 01.04.2021 Erschließungsbeiträge anfallen, unangemessen benachteiligt werden.

Durch den Endausbau entstehen keine finanziellen Nachteile für die Stadt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2018

Anlagen: Personalbericht

Sachverhalt (kurz):

Der "Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2018" enthält neben Daten und Fakten Informationen über die Maßnahmen des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht enthält Informationen u. a. zur Alters- und Geschlechtsverteilung der SÖR - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Sachbezügen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personalbericht und

Betriebliches Gesundheitsmanagement

SÖR 2018

Inhaltsverzeichnis:

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

2. Stellenplan

3.1 Kopfstatistik

3.2 Altersstruktur

3.3 Fehlzeiten

4. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

6. Leistungsprämien

7. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

8. Betriebliches Gesundheitsmanagement

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

Der grundsätzliche Aufbau der Organisationsstruktur des SÖR erfolgte bei der Gründung im Jahr 2009 auf Basis des vom Stadtrat beschlossenen Gutachtens der Fa. Steria-Mummert AG.

Im Jahr 2018 ergaben sich folgende wesentliche Veränderungen in der Organisationsstruktur:

Baugruppe SÖR/2-W/7: Aufgrund der hohen Eigenbedarfe im gewerblichen Straßenbauerbereich in den nächsten 20 Jahren und der gleichzeitig stark rückgängigen Bewerberlage wird ab dem Ausbildungsjahr 2018 der Ausbildungsberuf des „Straßenwärters/in“ im SÖR angeboten. Um hier die strukturellen Voraussetzungen für eine geordnete Ausbildung zu gewährleisten, war es fachlich notwendig, diese im Werkstättenbereich des SÖR anzusiedeln. Dies machte eine Neuorganisation dieses Bereichs erforderlich. Da keine neuen Planstellen zur Verfügung standen, erfolgte die Umwandlung von zwei Stellen des Grünbereiches in Stellen des Graubereiches, deren Stelleninhaber als Ausbildungsmeister die Ausbildung zum Straßenwärter übernehmen. Seit September 2018 wird ein Auszubildender zum „Straßenwärter“ ausgebildet. Ab Herbst 2019 werden weitere drei Ausbildungsplätze besetzt werden.

Neustrukturierung der Gruppen Materialwirtschaft und zentrale Aufgaben innerhalb des Sachgebietes Kaufmännische Aufgaben – SÖR/V-2/MZA: Mit dem Umzug von SÖR in die Bürozentrale am Rathenauplatz wurde der Bereich Zentrale Aufgaben/Registratur durch die Abgabe des Bauhofs an das städtische Gebäudemanagement bzw. an SUN (Registratur) personell und aufgabenmäßig erheblich reduziert. Weiterhin wurde der Einkauf von SÖR durch Abgabe von Aufgaben an ZD/3 (Beschaffungsmanagement) ebenso personell verkleinert. Die beiden bisherigen Gruppen haben so viele Schnittstellen, dass eine Zusammenlegung gerechtfertigt war.

Abteilung Straßen- und Wegerecht SÖR/3: Die bisherigen drei Sachgebiete Verkehrsaufsicht, Straßenaufsicht und Wegerecht wurden in zwei neuen Sachgebieten „Straßenaufsicht und Wegerecht“ sowie „Veranstaltungen und Ausnahmegenehmigungen“ zusammengefasst. Die neue Organisationsstruktur stützte sich schwerpunktmäßig auf zwei Tätigkeitsfelder, die entweder überwiegend technische Kenntnisse oder eine Ausbildung im öffentlichen Recht erfordern. Die Gruppen wurden dahingehend neu strukturiert, dass eine fachliche und kompetente Vertretung gewährleistet ist. Neu hinzugekommen sind u. a. die Aufgaben der Baustellenkoordination sowie die Organisation des Zentralen Omnibusbahnhofes, des Linien- und des Reisebusverkehrs. Grundlegend wurde daher in der gesamten Abteilung eine Gruppenleiterebene eingeführt und damit auch die vertikalen Abläufe optimiert. Durch diese Neuorganisation ist die Sicherstellung des laufenden Betriebs gewährleistet.

Das aktuelle Organigramm von SÖR sowie die weitere Gliederung der größten Abteilung – SÖR/2 Betrieb und Unterhalt – mit den jeweiligen Bezirksstandorten sind auf den nachfolgenden Seiten abgebildet.

Stand: Juli 2019

Werkleitung SÖR

  1. Werkleiter Herr BM Vogel, kaufm. Werkleiter Herr Höfler, techn. Werkleiter Herr Daume

SÖR/ WB

Werkleitungsangelegenheiten Frau Klimm

SÖR/ 1 SÖR/ 2 SÖR/ 3 SÖR/ FSW SÖR/ V

Planung und Bau Betrieb und Unterhalt Straßen- und Verkehrsrecht Frankenschnellweg Verwaltung Herr Weidenhammer Herr Kauppert Herr Leeb Frau Bretschneider Frau Bittner

SÖR/ 3-SW SÖR/ 1-G SÖR/ 2-B SÖR/ FSW-1 SÖR/ V-1 Planung und Bau Grün Bezirke Straßenaufsicht, Wege- Straßen- und Landschafts- Personal recht Frau Weber Herr Koch bau Frau Kemmerth-Dippold Herr Maron Herr Hetzel

SÖR/ 1-S SÖR/ 2-W Planung und Bau Straße Werkstätten SÖR/ 3-VA SÖR/ FSW-2 Kaufmä S n Ö nis R c / h e V A -2 u f gaben Herr Guttenberger Herr Kuncz Veranstaltungen, Aus- Konstruktiver Ingenieur- Herr Achatz nahmegenehmigungen bau Frau Blemel Herr Hagen SÖR/ 1-E SÖR/ 2-FK Elektrotechnik Fach- SÖR/ V-4 Herr Dr. Wolf Koordinationen Beiträge Grün, Straße, Straßenrei- SÖR/ FSW-3 N.N. nigung BBSR Herr Rüger SÖR/ 1-B Frau Kerner SÖR/ V-5 Brückenbau/ Frau Lunz, Friedrich Koordinierungs- Wasserwirtschaft Stelle, IuK Herr Parbel Herr Nickel

Organigramm SÖR/2-B

Stand: Juli 2019

SÖR/2-B

Bezirke

Herr Koch Sulzbacher Str.

SÖ R/2-B/1 SÖR/2-B/2 SÖR/2-B/3 SÖR/2-B/4 SÖR/2-B/5 SÖR/2-B/6

B ezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4 Bezirk 5 Bezirk 6

Herr Rachinger Herr Kupfer Herr R. Beck Herr Struller Herr Gußner Herr K. Beck Würzburger Str. Großreuther Str. Am Pferdemarkt Sulzbacher Str. Hans-Kalb-Str. Neuseser Str.

SÖR/2-B/1-M SÖR/2-B/2-MS1 SÖR/2-B/3-MS1 SÖR/2-B/4-MS1 SÖR/2-B/5-MS SÖR/2-B/6-M

Meisterei Meisterei Straße Ost Meisterei Straße Ost Meisterei Straße Ost Meisterei Straße Meisterei

SÖR/2-B/2-MS2 SÖR/2-B/3-MS2 SÖR/2-B/4-MS2 SÖR/2-B/5-MG

Meisterei Straße West Meisterei Straße West Meisterei Straße West Meisterei Grün

SÖR/2-B/2-MG1 SÖR/2-B/3-MG SÖR/2-B/4-MG1 SÖR/2-B/5-M

Meisterei Grün Ost Meisterei Grün Meisterei Grün Ost Meisterei

SÖR/2-B/2-MG2 SÖR/2-B/3-MR SÖR/2-B/4-MG2

Meisterei Grün West Meisterei Reinigung Meisterei Grün West

SÖR/2-B/4-MR

SÖR/2-B/2-MR

Meisterei Reinigung

Meisterei Reinigung

Organigramm SÖR/2-W

Stand: Juli 2019

SÖR/2-W

Werkstätten

Herr Kuncz Sulzbacher Straße

SÖR/2-W/1 SÖR/2-W/3 SÖR/2-W/4 SÖR/2-W/5

Fuhrpark/Kfz-Werkstatt Verkehrssicherung Schlosser Zimmerer/Wasserbauer

Großreuther Straße Donaustraße Donaustraße Donaustraße

SÖR/2-W/9

SÖR/2-W/6 SÖR/2-W/7 SÖR/2-W/8

Spieleinrichtungen

Maurer Baugruppe Grün/Grau Baumkontrolle/-pflege

Hans-Kalb-Straße Maxtormauer Braillestraße Sulzbacher Straße

SÖR/2-W/10 SÖR/2-W/11 SÖR/2-W/12

Großflächenmahd Fahrdienst Straßenbegleitgrün

Hans-Kalb-Straße Großreuther Straße Sandreuthstraße

2. Stellenplan

Personalstand

Die Beschäftigten werden entsprechend dem Stellenplan A (dauerhafte und befristete) oder B (ohne konkrete Planstelle) zugeordnet.

Zur Bewältigung kurzfristig anfallender, zusätzlicher Aufgaben wurden Beschäftigungsverhältnisse in zeitlich geringem Umfang (bis zu 6 Monaten) im Volumen von 0,75 VK abgeschlossen.

Personalentwicklung Vollkraftstellen (VK) 2018

Abbildung 5

940 14,93 B-Stellenplan 12,14 9,96 14,43

72,59 68,33 66,50 befristete Planstellen 73,73 880 * Erläuterung zum 31.12.2018

840 dauerhafte 34,93 Planstellen

800 856,07 857,64 858,07 849,68 780 816,39

31.12.2009 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018

* Erläuterung zu den befristeten Planstellen (31.12.2018):

Stellenbezeichnung Plan- stellen SÖR Bemerkung
Öffentlichkeitsarbeit (FSW) 1,00
Sachbearbeitung Finanzierungen (FSW) 1,00
Sachbearbeitung Herstellung/Abrechnung nach KAG-No- velle 2016 1,26
Ingenieur/in Landespflege "Stadtgrün wertschätzen" 0,50
Ingenieur/in Landespflege "Masterplan Freiraum" 2,00
Ingenieur/in Landespflege "Sanierung/Neubau von Kinder- betreuungseinrichtungen" 1,00 zum 01.01.19 entfristet
Bauingenieur/in Herstellung/Abrechnung nach KAG-Novelle 2016 3,00
Bauingenieur/in Verkehrsregelungstechnik ÖPNV-Beschleu- nigung 1,00 zum 01.01.19 entfristet

Bauingenieur/in Verkehrsregelungstechnik (FSW) 1,00

Bauingenieur/in Projekt Äußere Stadtgrabenstützmauer 1,00
Bauingenieur/in Umsetzung Hochwasserschutzprojekte 1,50
Verwaltungsfachkraft Sekretariat 0,77 zum 01.01.19 entfristet
Verwaltungsfachkraft für die Baumkontrolle- Baumpflege 1,00
Sachbearbeiter/in Georeferenzierung 0,76
Projekt Straßenbegleitgrün 20,00 zum 01.01.19 entfristet
techn. Sachbearbeitung zur Verbesserung bei der Wieder- herstellung nach Aufgrabungen 2,00 zum 01.01.19 entfristet
Mehrzweckfahrer/in für das Hundekotsaugmobil 2,00
Bauingenieur/in Straßen- und Verkehrsrecht (FSW) 1,00
Abteilung kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellweges 27,00
Personalvertretungen/Schwerbehindertenvertretung 3,80

Verteilung der VK auf die einzelnen Abteilungen

Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Veränderungen der Stellenzu- und –abgänge erfolgten auf der Grundlage der Stadtratsbeschlüsse zum Stellenplan 2018.

Im Bereich Planung und Bau erfolgten die wesentlichen Erhöhungen durch die Stellenschaffungen von 1,50 VK Ingenieure/in Landespflege für den Masterplan Freiraum und Stadtgrün sowie 2,0 VK Bauingenieur/in bei SÖR/1-B für die Stadtgrabenstützmauer und den Hochwasserschutz.

Die Veränderung in der Abteilung Betrieb und Unterhalt setzen sich aus der Schaffung bzw. Aufstockung von 1,50 VK in der Straßen- und Spielplatzkontrolle zusammen.

Desweiteren wurde eine Stelle für die Sachbearbeitung der Busverkehre des ZOB geschaffen.

Ferner wurden 1,0 VK in der Verwaltung für eine Hausmeisterstelle und 0,25 VK Aufstockung einer Bilanzbuchhalterstelle geschaffen sowie 0,5 VK für einen Reha-Arbeitsplatz zugeordnet.

Die weiteren Stellendifferenzen ergaben sich aus Veränderungen im Bereich der Teilzeitbeschäftigten.

Abteilung VK 31.12.14 VK 31.12.15 VK 31.12.16 VK 31.12.17 VK 31.12.18 Verände- rung 2017 - 2018
Werkleitung (SÖR/WL) 14,50 15,16 15,32 14,83 14,83 0,00
Verwaltung (SÖR/V) 65,88 67,35 84,84 76,15 77,90 1,75
Planung und Bau (SÖR/1) 108,85 108,88 107,59 112,53 116,03 3,50
Betrieb und Unterhalt (SÖR/2) 641,89 678,72 661,63 667,77 669,27 1,50
Straßen- und Verkehrsrecht (SÖR/3) 36,40 35,75 35,73 35,76 36,76 1,00
Frankenschnellweg (SÖR/FSW) 27,50 27,88 26,27 27,00 27,00 0,00
Personalrat (SÖR/PR) 2,80 2,80 2,72 2,80 2,80 0,00
Schwerbehindertenvertretung (SBV/SÖR) 1,00 1,00 0,00
897,82 936,54 934,10 937,84 945,59 7,75

VK 31.12.2018

Abbildung 6

1,00

27,00 2,80 14,83 Werkleitung 14,83 (SÖR/WL)

36,76 77,90 Verwaltung 77,90 (SÖR/V)

116,03 Planung und Bau 116,03 (SÖR/1) Betrieb und Unterhalt 669,27 (SÖR/2) Straßen- und Verkehrsrecht 669,27 36,76 (SÖR/3) Frankenschnellweg 27,00 (SÖR/FSW) Personalrat 2,80 (PR/SÖR)

Schwerbehindertenvertretung 1,0 (SBV/SÖR)

Aufteilung der VK auf Beschäftigungsgruppen

Im Bereich der Beamten/innen ist die Minderung auf dem negativen Saldo von Zu- und Abgängen zurückzuführen. In der Differenz ergab sich eine Minderung um 1,00 VK auf 76,66 VK.

Die Mehrung bei der Gruppe der ehemaligen Angestellten um 6,78 VK auf 282,98 VK und die Mehrung im gewerblichen Bereich (Arbeiter/innen) um 1,97 VK auf 585,95 VK ist im Saldo auf Zu- und Abgänge zurückzuführen.

Beschäftigtengruppen (VK) 31.12.2018

Abbildung 7

76,66

Beamte/innen 76,66

282,98 585,95 Beschäftigte 282,98

gew. Beschäftigte 583,98

3.1 Kopfstatistik

Zum Jahresende 2018 waren im SÖR 953 Personen beschäftigt (Vorjahr 961), 140 Frauen (entspricht 14,69 % Vorjahr 14,79 % ) und 813 Männer (entspricht 85,31 % Vorjahr 85,21 % ).

Die Anzahl der Frauen im SÖR ist von 142 auf jetzt 140 leicht zurückgegangen. Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass die Anzahl der Frauen auf längere Sicht gesehen wieder steigen wird. Ursache hierfür ist unter anderem, dass in den nächsten Jahren wieder mehrere Frauen aus der Elternzeit oder der Kinderbetreuung zurückkehren werden. Diese streben dann überwiegend eine Teilzeittätigkeit an, mit der Folge, dass mehrere Personen – hiervon überwiegend Frauen - sich eine Stelle teilen werden.

Auch bei den von SÖR angebotenen Ausbildungsberufen wird weiterhin intensiv um Frauen geworben. Allerdings ist für die typischen gewerblichen „Männerberufe“ (Straßenbau und Straßenreinigung) das Interesse der Frauen weiterhin sehr gering. Lichtblick ist allerdings, dass wir bereits im demnächst beginnenden zweiten Ausbildungsjahrgang des neuen Ausbildungsberufes „Straßenwärter/innen“ höchstwahrscheinlich die erste Auszubildende im SÖR begrüßen können.

Kopfstatistik 2017

weiblich/männlich

SÖR/WL SÖR/V SÖR/1 SÖR/2 SÖR/3 SÖR/FSW PR/SÖR SBV/SÖR Auszubildende
weiblich 12 38 34 31 18 4 2 0 3
männlich 6 43 89 628 20 17 1 1 14

Kopfstatistik 2018

weiblich/männlich

SÖR/WL SÖR/V SÖR/1 SÖR/2 SÖR/3 SÖR/FSW PR/SÖR SBV/SÖR Auszubildende
weiblich 12 39 33 31 17 3 2 0 3
männlich 6 42 91 626 20 14 1 1 12

3.2 Altersstruktur

Altersstruktur der Beschäftigten im SÖR nach der Skalierung des Deutschen Städtetags, die auch vom Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation verwendet wird:

Altersaufbau SÖR-Beschäftigte

(Stand 31.12.2018)

1 0 3 0 16 2 24 2 20 4 4 32 157 418
142

65 Jahre 64 Jahre 63 Jahre 62 Jahre 61 Jahre männlich weiblich 60 Jahre 55-59 Jahre 35-54 Jahre 15-34 Jahre

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

Rechnerisch liegt das Durchschnittsalter bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SÖR bei Jahren 46,98 und erhöhte sich somit zum Vorjahr mit 46,45 Jahren um 0,44 Jahre.

4 46,45

45,92 45,38

45,01 44,84 44,43

44,17 43,55

6,89

Durchschnittsalter der

Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter im SÖR

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Das Durchschnittsalter der SÖR-Beschäftigten ist mit 46,89 Jahren höher als die durchschnittliche stadtweite Altersverteilung in 2018 mit 45,14 Jahren und des Altersdurchschnitts in deutschen Betrieben mit 43,4 Jahren – Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Veröffentlichung vom 27.06.2017. Allgemein liegt das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen bei 46 Jahren und somit ebenfalls über dem bundesweiten Altersdurchschnitt.

Ursachen für das höhere Durchschnittsalter bei SÖR sind weiterhin:  Der Personalabbau aus Einspargründen der vergangenen 25 Jahre, verbunden mit einem Einstellungsstopp.  Neu hinzugekommen ist die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr.  Das verhältnismäßig hohe durchschnittliche Alter neuer Beschäftigter bei SÖR. Einstellungen nach dem Leistungsprinzip, Eignung, fachliche Leistung und Befähigung sowie altersunabhängig AGG-konform (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Auch im Jahr 2018 zeigte sich, dass die Nachbesetzungen von freien Stellen immer problematischer werden. Dies wirkt sich nicht nur im Bereich der Ingenieure/innen, sondern bereits bei den Meistern/innen und zum Teil auch bei den Facharbeitern/innen und Stellen in der Verwaltung aus.

Durch den Eintritt in die Rente bzw. Pension werden ab dem Jahr 2020 zwischen 20 und 40 MitarbeiterInnen den SÖR verlassen. Aufgrund des aktuellen und vermutlich auch zukünftigen Arbeitskräftemangels in Bayern wird es immer schwieriger, geeignetes Personal für die Nachfolge zu akquirieren.

Um zukünftige Nachbesetzungen im Ingenieurbereich sicherzustellen, werden Ingenieure/innen auf Berufsmessen aktiv angesprochen und über bezahlte praktische Studiensemester bzw. Themen für Master-bzw. Bachelorarbeiten informiert. Die Aufgaben bei SÖR werden positiv und attraktiv dargestellt.

Im Meisterbereich geht SÖR bereits für das Jahr 2019 neue Wege. Mehrere Ausschreibungen in 2018 für die Besetzung einer Planstelle aus dem Graubereich blieben erfolglos. Deshalb wurde eine Straßenbauermeisterstelle mit der Bereitschaft zur Weiterbildung auch für Facharbeiter/innen geöffnet. Dies hat gleich zwei Vorteile, zum einen die entsprechenden Planstellen zu besetzen und zum anderen eigenes Personal im Rahmen der Personalentwicklung zu fördern.

Im gewerblichen Bereich bietet SÖR seit 2018 neben der Ausbildung von Landschaftsgärtnern auch im Straßenunterhalt Ausbildungsplätze als Straßenwärter/innen an.

Detailliertere Altersstruktur der SÖR Beschäftigten

(Stand 31.12.2018)

65 Jahre 63 Jahre 61 Jahre 59 Jahre 57 Jahre 55 Jahre 53 Jahre 51 Jahre 49 Jahre 47 Jahre 45 Jahre 43 Jahre 41 Jahre 39 Jahre 37 Jahre 35 Jahre 33 Jahre 31 Jahre 29 Jahre 27 Jahre 25 Jahre 23 Jahre 21 Jahre 19 Jahre 17 Jahre 15 Jahre 0 10 20 30 40 50

0 1 0 3 2 2 4 4 6 6 5 5 3 5 1 6 3 4 5 7 6 16 10 1 24 20 24 27 26 25 8 25 27 32 35 32 29 36 34 39 39 männlich weiblich
3 3 1 5 2 3 2 4 2 2 4 6 1 2 3 3 1 8 2 0 1 3 5 2 8 1 12 1 14 16 11 15 16 13 1 12 10 9 14 13 16 8 20 8 8
1 3 2 6 2 4 0 4 1 6 01 11 0 3 00 01

Die detaillierte Altersstruktur von SÖR zeigt sehr deutlich auf, dass sich der Bauch in der Altersstruktur im Bereich des letzten Jahres fast unverändert nach oben schiebt. SÖR hat hier einen starken Bauch in der Altersstruktur zwischen dem 49. und 63. Lebensjahr. Innerhalb von 15 Jahren wird etwa die Hälfte der Beschäftigten von SÖR aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden.

Abbildung 8

65 Jahre 63 Jahre 61 Jahre 59 Jahre 57 Jahre 55 Jahre 53 Jahre 51 Jahre 49 Jahre 47 Jahre 45 Jahre 43 Jahre 41 Jahre 39 Jahre 37 Jahre 35 Jahre 33 Jahre 31 Jahre 29 Jahre 27 Jahre 25 Jahre 23 Jahre 21 Jahre 19 Jahre 17 Jahre 15 Jahre 0 10 20 30 40 50

01 0 3 2 2 4 4 6 6 5 5 3 5 1 6 3 4 5 7 6 1 10 6 24 20 24 2 2 25 18 25 2 32 3 7 32 29 6 3 34 7 5 39 39 6 lich ich
3 3 1 5 2 3 2 4 2 2 46 1 2 3 3 1 8 2 0 1 35 2 8 12 14 1 11 1 1 13 12 10 9 14 13 1 18 20 18 6 5 6 18 6 männ weibl
13 2 6 24 0 4 1 6 01 11 0 3 00 01

31.12.2009 31.12.2018

Die detaillierte Altersstruktur SÖR im langjährigen Vergleich zwischen 2009 und 2018.

3.3 Fehlzeiten

Um eine Vergleichbarkeit der Ausfallzeiten im Vergleichsring des Deutschen Städtetages zu ermöglichen, werden die Ausfallzeiten in Kalendertagen angegeben, einschließlich der Fehlzeiten, die sich über arbeitsfreie Tage hinweg ergeben.

Mitarbeitende 700 575 569 600 576 552 500 400 290 291 Beamte/innen 300 271 287 Beschäftigte gew. Beschäftigte 200 76 77 79 78 100 0 Durchschnitt der 2016 2017 2018 Jahre 2013 bis 2015

Fehlzeiten 30000 24872 24166 25000 20596 20000 16673 15000 Beamte/innen Beschäftigte 10000 gew. Beschäftigte 6088 6130 4420 5199 5000 1621 1973 2003 2467 0 Durchschnitt der 2016 2017 2018 Jahre 2013 bis 2015

575 569 576
552
271 287 290 291
76 77 79 78
24872 24166
20596
16673
4420 6088 5199 6130
1621 1973 2003 2467

Die Ausfallzeiten im SÖR umfassten im Jahr 2018 insgesamt 33.469 Tage. Dies entspricht einer Krankheitsquote von 9,78 % bei insgesamt 938 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im SÖR ohne Auszubildende. Die Krankheitsquote erhöhte sich somit zum Vorjahr um 0,68 %. Damit liegt SÖR deutlich über der durchschnittlichen Krankheitsquote der Kernverwaltung der Stadt Nürnberg, die im Jahr 2018 für alle Beschäftigten 5,93 % betrug. Ein Vergleich mit den Fehlzeiten der städtischen Eigenbetriebe – durchschnittliche Krankheitsquote von 9,28 % zeigt, dass auch hier SÖR ebenfalls eine höhere Krankheitsquote hat.

Die durchschnittlichen Ausfallzeiten im Jahr 2018 betrugen im SÖR pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 35,68 Kalendertage. Zum Vergleich: der gesamtstädtische Wert (Kernverwaltung plus Eigenbetriebe) im Jahr 2018 betrug 24,19 Kalendertage. Die Differenz der Ausfalltage zwischen SÖR und der Stadt Nürnberg hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 9,29 auf 11,49 Tage erhöht.

Durchschnittliche Ausfallzeiten pro Mitarbeiter/in

50,00

43,71
42,03
35,76
31,62
30,19
25,62 25,35
21,40 21,21 21,63
22,25 21,06
18,55 20,94
17,93
16,34

45,00

40,00

35,00 Beamte/innen

30,00 Beschäftigte

25,00 gew. Beschäftigte 20,00 Stadt Nürnberg (Kernverwaltung) 15,00

10,00 Durchschnitt der 2016 2017 2018 Jahre 2013 bis

Die 78 Beamtinnen und Beamten fehlten an 2.407 Tagen. Dies entspricht durchschnittlich 31,62 Kalendertagen bzw. einer Krankheitsquote von 8,67 %. Der städtische Beamtenschnitt in 2018 betrug 17,92 Tage.

Die 291 nicht gewerblich Beschäftigten (ehemalige Angestellte) im SÖR hatten Ausfallzeiten an 6.130 Tagen. Dies entspricht einem Durchschnittswert von 21,06 Tagen bzw. einer Krankheitsquote von 5,77 %.

Im gewerblichen Bereich (ehemalige Arbeiterschaft) errechnet sich eine Ausfallzeit von 24.872 Ausfalltagen bei 569 Mitarbeitern/innen. Dies bedeutet durchschnittliche Ausfallzeiten von 43,71 Tagen und einer Krankheitsquote von 11,98 %. Die Ausfalltage stiegen somit von 42,03 auf 43,71 Tage und die Krankheitsquote von 11,51 % auf 11,98 %.

  1. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

§ 154 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber, wenigstens auf 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist nach § 160 Abs. 2 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die gestaffelt ist nach Erfüllung der Beschäftigtenquote (125 € bis 320 € je unbesetzter Arbeitsplatz).

Laut SBV/SÖR und dem bei PA geführten Verzeichnis der nach § 158 Abs. 1 SGB IX beschäftigten Schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen, sind bei SÖR zum 31.12.2018 insgesamt 144 „anrechenbare Schwerbehinderte“ (2017: 136) beschäftigt.

Prozentual gesehen sind von den 938 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Auszubildende) des SÖR 15,35 % als Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellt eingestuft. Somit übertrifft SÖR die gemäß § 154 SGB IX, „Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, geforderte Mindestanzahl von 5 % weiterhin sehr deutlich.

Die anrechenbaren 144 Schwerbehinderten teilen sich auf in 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert sind, da bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Weiterhin sind 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Sicherung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt, da sie einen Grad der Behinderung von 30 und mehr aufweisen.

Im nichtgewerblichen Beschäftigten- und Beamtenbereich sind 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gleich 11,65 %, schwerbehindert oder gleichgestellt. Im gewerblichen Bereich sind wegen der erschwerten körperlichen Beanspruchung 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gleich 17,75 % schwerbehindert oder gleichgestellt.

Im Jahr 2018 wurde SÖR ein Reha-Arbeitsplatz mit einem halben Stellenanteil zugeteilt. Diese Stelle konnte im Verwaltungsbereich mit einer Mitarbeiterin befristet besetzt werden.

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

Personalgewinnung

Die für das Ausbildungsjahr 2018 eingegangenen Bewerbungen bei den gewerblichen Ausbildungsberufen sind jetzt größeren Schwankungen unterlegen. Aufgrund des neuen 2-jährigen Ausbildungsintervalles bei den Bauzeichnern/innen werden diese Bewerberzahlen somit nur alle 2 Jahre mitberücksichtigt. Die Bewerberzahlen bei den Kfz-Mechatronikern/innen und den Gärtnern/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind wieder gefallen. Die Bewerberzahlen insgesamt zeigen weiter nach unten.

Die Bewerberzahlen im neuen Ausbildungsberuf Straßenwärter/in zeigen in der Tabelle zwar nach oben, sind allerdings gesondert zu erläutern. Auf die öffentliche Sammelausschreibung der Ausbildungsberufe gingen nach Bewerbungsschluss am 07.10.2018 nur 5 Bewerbungen ein, bei 3 freien Ausbildungsplätzen. Zwei Initiativen wurden daraufhin gestartet. Zum einen wurde in Zusammenarbeit mit dem Personalamt die Stellenausschreibung auf der Karriereseite der Stadt Nürnberg, Bundesagentur für Arbeit und auf Azubiyo.de online gestellt. Zum anderen wurde ein SÖR-interner Aufruf an alle personalführenden Meisterinnen und Meister gestartet, um auch bei den gewerblich Beschäftigten und deren Bekannten- und Verwandtenkreis für eine Ausbildung im SÖR zu werben. Daraufhin ging eine größere Zahl an weiteren Bewerbungen ein. Letztendlich konnten nach zwei Auswahlrunden die noch freien Ausbildungsplätze besetzt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass ein Ausbildungsplatz mit einer jungen Dame und ein weiterer Ausbildungsplatz aufgrund der Werbung bei den SÖR-Beschäftigten besetzt werden konnten.

Es hat sich auch in 2018 wieder gezeigt, dass die frühzeitige Ausschreibung der Ausbildungsplätze und die darauffolgende Durchführung der Vorstellungsgespräche Vorteile hat. Viele Bewerber/innen hatten somit ihr erstes Vorstellungsgespräch bei SÖR. Da bei Eignung der Ausbildungsplatz schnell zugesagt werden konnte, haben die Bewerber/innen sich nicht anderweitig beworben. Es ist aber zukünftig damit zu rechnen, dass es darüber hinaus weitere Anstrengungen erfordern wird die freien Ausbildungsplätze adäquat zu besetzten.

Für das Ausbildungsjahr 2018 können erfreulicher Weise alle von SÖR angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden

Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber um einen Ausbildungsplatz bei SÖR

Ausbildungsberufe 2015 2016 2017 2018 2019
Bauzeichner/in 77 96 71 90 ---
Gärtner/in GaLa-Bau 18 25 28 34 21
Fachkraft für Wasserwirtschaft 11 --- --- --- ---
Wasserbauer/in --- 7 --- --- 7
Kfz-Mechatroniker/in 51 59 59 43 34
Straßenwärter/in 15 23
Gesamtsumme 157 187 158 182 85

Ausbildung

SÖR hat auch in 2018 seine gesellschaftliche Verpflichtung zur Ausbildung wahrgenommen und sechs jungen Menschen eine Berufsausbildung zum Landschaftsgärtner/in, Kfz-Mechatroniker/in, Bauzeichner/in und Straßenwärter/in ermöglicht. Zum Stichtag 31.12.2018 wurde von SÖR in folgenden Bereichen ausgebildet:

Ausbildungsberuf ♀ ♂ gesamt Ausb.-Ende in 2018
Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 1 8 9 4
Bauzeichner/innen 1 1 2 2
Straßenwärter/innen 1 1 0
Wasserbauer/innen 1 1 0
Kfz-Mechatroniker/innen 3 3 1
Fachkraft für Wasserwirtschaft 1
Gesamt: 2 14 16 8

Übernahme von Auszubildenden

SÖR setzt auch weiterhin auf eine breit gefächerte Ausbildung und hat größtes Interesse, geeignete Nachwuchskräfte in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen.

Soweit im gewerblichen Bereich für die neuen Nachwuchskräfte keine adäquaten Planstellen zur Verfügung stehen, wird nach Abschluss der Ausbildung ein auf sechs Monate befristeter Arbeitsvertrag angeboten (Beschluss des Stadtrats vom 18.07.1984), um sich aus dieser Position heraus auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben zu können. Es besteht in dieser Zeit jedoch auch die Möglichkeit, sich auf innerstädtisch angebotene Stellen zu bewerben.

Ausbildung in Zukunft

Aufgrund des Mangels an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern kommt vor allem auf die Ausbildenden eine erhebliche Mehrbelastung zu. Es hat sich gezeigt, dass gerade die mathematischen Fähigkeiten bei einigen Auszubildenden im Betrieb noch gefördert und verbessert werden müssen um das Ausbildungsziel erreichen zu können. Zudem ist auffällig, dass auch bei volljährigen Auszubildenden die SÖR-Ausbilder noch „Erziehungsarbeit“ leisten müssen. Dies zeigt sich insbesondere beim Einhalten von Regeln, wie z.B. die ordnungsgemäße Krankmeldung im Betrieb und der Berufsschule oder auch in Bezug auf das vollständig zu führende Berichtsheft. Hierbei ist zu erwähnen, dass nur mit einer ordnungsgemäßen und vollständigen Berichtsheftführung eine Zulassung zur Abschlussprüfung möglich ist.

Es wird auch weiterhin erhöhter Anstrengungen bedürfen, die Ausbildungsberufe bei der Stadt Nürnberg bzw. SÖR bekannter zu machen. Werbung bei Ausbildungsmessen und den Schulen müssen mit entsprechenden Berufevideos auf der Homepage der Stadt Nürnberg bzw. auf YouTube flankiert werden, um gezielt junge Menschen für eine Ausbildung anzusprechen.

Praktika

SÖR stellt sich seiner sozialen und bürgerorientierten Verantwortung und ermöglicht - soweit es aus betrieblichen und sicherheitsrelevanten Gründen möglich ist - Schüler/innen das Arbeitsleben aktiv kennen zu lernen. In 2018 haben 25 Schülerinnen und Schüler das Arbeitsleben bei SÖR in den Bereichen Planung und Bau Straße, Betrieb und Unterhalt, Straßen- /Verkehrsrecht und der Verwaltung kennengelernt.

Girls`Day bei der Stadt Nürnberg

Für SÖR ist es eine sehr gerne übernommene gesellschaftliche Aufgabe, hieran teilzunehmen. Dem Bereich der Werkstätten von SÖR ist es wiederum gelungen, einen Girls`Day so zu gestalten, dass junge Damen einen tiefen Einblick in „frauenuntypische“ Ausbildungsberufe des/der Landschaftsgärtners/in und des/der Kraftfahrzeugmechatronikers/in erhielten.

Berufe Info - Tag für Mädchen

SÖR beteiligte sich im Bereich der Gärtner/in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau und im Bereich der Kfz-Werkstatt am Berufe Info-Tag für Mädchen. Der von dem Jugendamt der Stadt Nürnberg initiierte Aktionstag sieht sich als Ergänzung zum Girls`Day und ermöglicht Schülerinnen, einige attraktive und zukunftsfähige Berufe aus dem handwerklichen und dem gewerblich-technischen Bereich direkt in den Ausbildungsbetrieben kennen zu lernen.

Meister/innen

Im Jahr 2018 wurde es zunehmend schwieriger, geeignetes Personal als Meister/in im Straßenbauerhandwerk zu finden. Schlussendlich konnten nach mehreren Ausschreibungsrunden eine Planstelle nicht besetzt werden. SÖR hat sich deshalb entschieden, eine Weiterbildung zur Meister/in im Straßenbauerhandwerk für eigenes geeignetes Fachpersonal zu fördern. Die Rahmenbedingungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Personalamt abgesteckt. Die finanziellen Kosten für SÖR wurden ermittelt und Informationen zu Fördermitteln eingeholt. Die Resonanz der Beschäftigten auf diese Ausschreibung mit der Möglichkeit zur Weiterbildung war sehr positiv. In 2019 soll die Weiterqualifizierung mit einer Dauer von ca. 10 Monaten in Vollzeit beginnen soweit ein Schulplatz zur Verfügung steht. Sollte sich diese Verfahrensweise bei Mangelberufen bewähren, könnte sich die Förderung eigenen Personals etablieren.

Ingenieure/innen

SÖR beteiligt sich an der jedes Jahr stattfindenden Bauingenieurmesse in der Georg-Simon- Ohm Hochschule Nürnberg. Diese Messe ermöglicht es, direkt mit den Studierenden ins Gespräch zu kommen und den Eigenbetrieb SÖR vorzustellen. Es können hierbei wichtige Informationen über den Berufseinstieg, die Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die Gehaltsstruktur oder die Karrierechancen weitergegeben werden. Zudem bietet SÖR in verschiedenen Fachbereichen „praktische Studiensemester“ für Studenten an. SÖR vergütet dieses 20wöchige Studiensemester aktuell mit 500,- € monatlich. Ferner werden in diesem Zusammenhang auch interessante Themen für Master- und Bachelorarbeiten im SÖR angeboten.

Weiterbildung / Fortbildung

SÖR investiert intensiv in die Bereiche Aus- und Fortbildung.

An externen und internen Fortbildungsveranstaltungen nahmen 371 SÖR – Beschäftigte teil. Insgesamt wurde hierfür 188.893,13 € aufgewendet. Dieser Betrag enthält die Ausbildungsgebühren sowie die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten. Somit entfielen in 2018 durchschnittlich auf jeden Mitarbeiter/in einschließlich Auszubildende 198,24 €. Die externen Fortbildungen sind teilweise sehr teuer, müssen dennoch in Anspruch genommen werden, da das gemeinsame Fortbildungsangebot der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach die speziellen beruflichen Erfordernisse für SÖR nicht abdecken kann. Weiterhin sind jährliche Schulungen nach den Bestimmungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) von Kraftfahrern/innen im SÖR zu absolvieren. Diese Verpflichtung trifft die Fahrer/innen, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, Personen oder Güter zu gewerblichen Zwecken zu befördern. Die Fahrerlaubnisinhaber/innen der Klassen CE oder C1E sind nicht nur alle 5 Jahre auf Ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen, auch die Erlaubnis gem. BKrFQG ist ebenfalls nur für 5 Jahre gültig. Für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnis müssen wieder 5 Schulungsmodule innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nachgewiesen werden. Zudem müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Führerscheinerwerb nach dem Stichtag 10.09.2009 vorher eine sogenannte Grundqualifikation erwerben. Dies war für die Führerscheininhaber/innen mit Besitzstand, Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009, nicht erforderlich. Der Erwerb dieser Grundqualifikation nach dem BKrFQG ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes mit größeren Fahrzeugen, Kraftfahrzeugen über 7,5 t mit Anhänger und Kraftfahrzeugen bis 7,5 t mit Anhänger war es auch im Jahre 2018 erforderlich, Mitarbeitern/innen den Erwerb der Führerscheinklassen CE und C1E zu finanzieren.

Die Kosten hierfür beliefen sich in 2018 auf rund 8.000,- € bei der Führerscheinklassen CE und auf rund 15.000,- € bei der Führerscheinklasse C1E. Diese Kosten sind in den Gesamtfortbildungskosten bereits enthalten.

Zwischen SÖR und den betreffenden Mitarbeitern/innen wurde eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen. Diese besagt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst bzw. der Dauer eines selbstverschuldeten Führerscheinverlustes innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ein Anteil von 1/24 des Gesamtbetrages pro Monat für die noch verbliebene Restlaufzeit zurückzuzahlen ist.

6. Leistungsprämien

Basisleistungsentgelt/-bezüge

Im Jahr 2018 erhielten alle Beschäftigten des SÖR das ihnen zustehende Basisleistungsentgelt bzw. -bezüge. Aus keiner Abteilung wurde eine Person gemeldet, der man die Prämie nicht gewähren sollte.

Zusatzleistungsentgelt

Aus dem Bereich der Beschäftigten wurde 2018 an 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zusatzleistungsentgelt von 134.119,00 € ausbezahlt. Die Auszahlungssummen bewegten sich zwischen 339,00 € und 1.232,00 €. Fast ausschließlich wurde jedoch der Durchschnittsbetrag von 1.016,00 € gewährt.

Bei einem Anteil der Tarifbeschäftigten von 33,41 % entfielen auf die 1. QE (EGr. 2ü bis EGr. 4 TVöD) im Jahr 2018 24,29 %. Die 2. QE (EGr. 5 bis EGr. 9a TVöD) erhielt bei einem Anteil von 47,15% der Tarifbeschäftigten einen Anteil von 55,00 % der Prämiensumme. Die 3. QE (EGr. 9b bis EGr. 13 TVöD) die einen Beschäftigtenanteil von 18,63 % stellt, erhielt einen Prämiensummenanteil von 19,29 %. In der 4.QE (Beschäftigungsanteil von 0,81 %) wurden 2 Beschäftigten, d.h. 1,43 %, ein Zusatzleistungsentgelt zuerkannt.

Es erfolgte somit im Jahr 2018 eine Verschiebung von der zuletzt deutlich überrepräsentierten 3. QE hin zur 1. und 2. QE. So war zwar die 1. QE im Verhältnis noch immer unterrepräsentiert, es konnte jedoch gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 1,66 Prozentpunkte erzielt werden. Bei der 2. QE war sogar eine Steigerung um 8,28 Prozentpunkte zu verzeichnen, so dass diese Gruppe im Jahr 2018 nun überdurchschnittlich stark repräsentiert war.

Die Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung/Gleichstellung wurden mit 13 Prämien nicht genügend bedacht. Bei einem Beschäftigtenanteil von ca. 16,39 Prozent (Tarifbeschäftigte) waren von den Berücksichtigten nur 9,29 % schwerbehindert/gleichgestellt. Während es hier im letzten Jahr eine Steigerung um 2,36 Prozentpunkte gab, ist hier nun leider wieder ein Rückgang zu verzeichnen.

Hingegen waren im Jahr 2018 16,49 % (14,27 % der Tarifbeschäftigten) der Zusatzleistungsentgeltempfänger/innen weiblich. Hier war ein Anstieg um 4,81 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017 zu verzeichnen. Im Jahr 2017 war erstmalig eine im Verhältnis geringere Berücksichtigung aufgetreten.

So besteht vorsichtiger Optimismus, dass die Hinweise auf eine gerechte Verteilung Beachtung finden. Eine hundertprozentige verhältnismäßige Deckung wird wohl nie zu erreichen sein, da die Verteilung individuell aufgrund der Leistung des einzelnen und nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Es wird jedoch weiter daran appelliert, an die unterrepräsentierten Gruppen zu denken. Wenn im Laufe der Jahre immer wieder andere Gruppen stärker bedacht werden würden und sich dies dann über die Jahre ausgliche, wäre dies auch ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Zusatzleistungsbezüge

Bei SÖR konnten für die Berechnung der Zusatzleistungsbezüge im Jahr 2018 71 Beamte/Beamtinnen angesetzt werden. An 13 Beamte/Beamtinnen wurden 6.922,00 € ausbezahlt. Die Auszahlungssummen waren zwei Mal 293,00 € und ansonsten durchgängig der Durchschnittsbetrag von 576,00 €. Bei der geringen Anzahl sind statistische Werte nicht aussagekräftig.

Prämien für besondere Leistungen (PbL)

Wegen der sehr unterschiedlichen Budgets muss hier eine strikte Trennung zwischen den verbeamteten und tarifbeschäftigten Mitarbeitenden erfolgen.

PbL Beamte

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Betrages (2018 konnten 3.996,02 € ausbezahlt werden) müssen die PbL bei den Beamten/Beamtinnen sehr restriktiv angewendet werden. So wurden im Jahr 2018 an Beamtinnen und Beamte 12 Prämien für besondere Leistungen ausbezahlt. Die Summe wurde im Gegensatz zu 2017 breiter verteilt (8 Prämien). Die Prämienhöhe bewegte sich dadurch auf einem niedrigeren Niveau zwischen 250,00 € und 600.00 €. Von den 11 Prämienbeziehenden waren 7 weiblich. Die Prämiengewährung lag für die Frauen über ihrem prozentualen Anteil (63,67 % zu 36,36 %). Auch im Jahr davor lag sie weit darüber.

Anzumerken ist, dass wegen der geringen Prämiensumme in diesem Budget die Verteilung an Beamtinnen und Beamte als Motivations- und Anerkennungsinstrument für besondere Leistungen weiterhin sehr umstritten ist.

PbL Beschäftigte

Im Jahr 2018 waren für die Tarifbeschäftigten 90.377,88 € im Budget von SÖR. Es wurden 161 Prämien ausgezahlt (im Vorjahr 190). Die Prämienhöhen lagen zwischen 75,00 € und 2.700,00 €. Bereits diese Spanne zeigt auf, dass bei der Prämienbemessung unterschiedliche Maßstäbe angelegt wurden. Hohe Prämien wurden insbesondere bei Zielvereinbarungen, die in der Regel einen längeren Zeitraum umfassen (mehrere Monate, die sich auch über 1 Jahr hinziehen können) sowie ein besonderes Ergebnis fachlich und zeitmäßig vorgeben bzw. bei enormen Einsparungen für den Betrieb ausbezahlt. Die Kleinprämien fielen bei spontanen, besonderen Leistungen mit geringem Zeitumfang an. Dies ist bereits eine Erklärung, warum zum Beispiel die 3. QE bei einem Personalanteil von 18,63 % und einem Anteil an den Prämienempfängern/-empfängerinnen von 38,46 % aus dem Prämienbudget einen Geldanteil von 48,49 % erhielt. Die Prämiengewährung erfolgte überwiegend nach abgeschlossenen und gut gelungenen Projektarbeiten. Die 1. QE (in der Regel Straßenreiniger und ungelernte Kräfte im Straßenunterhalt bzw. Grünbereich) erhielt hingegen bei einem Personenanteil von 33,41 % und einem Anteil an den Prämienempfängern/innen von 19,23 % (eine Steigerung zum Vorjahr um 5,02 Prozentpunkte) aus dem Prämienbudget nur einen Geldanteil von 10,27 %. Prämien fielen hier überwiegend bei besonders belasteten Arbeiten an, wie speziellen Reinigungsterminen mit sehr hoher Verschmutzung (verdreckte und verkotete Flächen), bei extremen Wetterverhältnissen oder bei Arbeiten unter enormen Zeitdruck.

Das Instrument der Prämien für besondere Leistungen scheint grundsätzlich bei den Vorgesetzten angekommen zu sein, wenn auch 11.952,88 € 2018 noch nicht ausgezahlt, sondern in das Jahr 2019 übertragen wurden. Ziel ist weiterhin, auch für den Prämienbezug der Stufe 3 weiter auf eine Berücksichtigung der niedrigen Entgeltgruppen hinzuwirken. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass es im einfachen gewerblichen Bereich weiterhin sehr schwierig für die Meister/innen ist, zusätzlich Prämien zu gewähren, da besondere Leistungen wie z.B. Sonderreinigungen in der Nacht nach einem Event oder zusätzliche Arbeiten am Sonntag bereits mit hohen Lohnzuschlägen abgegolten werden.

Erfolgsprämie SÖR Grün

Auf der Grundlage des § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD (VKA) wurde mit der Dienstvereinbarung vom 15.01.2015 über die Gewährung einer Erfolgsprämie für Tarifbeschäftigte beim Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (DV Erfolgsprämie SÖR Grün) noch eine spezielle Regelung für die Rekommunalisierung von öffentlichen Aufgaben im Grünbereich von SÖR geschaffen. Die Dienstvereinbarung legt fest, dass auf Basis der Einsparungen durch die Rekommunalisierungsmaßnahme die Beschäftigten eine anteilige Prämie von 22 % der errechneten Einsparsumme, maximal ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe, erhalten.

Die 33 Beschäftigten der Gruppe Großflächenmahd (SÖR/2-W/10) erwirtschafteten im Zeitraum April 2017 bis März 2018 einen Überschuss von 599.736,78 € durch Einsparungen im Vergleich zur Fremdvergabe und durch die Übernahme von Zusatzaufgaben, die ansonsten ebenfalls eingekauft werden müssten. Der hieraus berechnete und mögliche maximale Prämienanteil von 22 % betrug somit 131.942,09 €. Der Auszahlungsbetrag lag bei 66.455,75 €. Dies ist vereinbarungsgemäß auf die Deckelung auf ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe sowie Kürzungen bei späterem Eintritt in die Pflegetruppe oder bei längerer Abwesenheit durch Krankheit zurückzuführen.

Es kann weiterhin festgehalten werden, dass das Insourcing der Großflächenmahd mit den flexiblen Arbeitszeiten und den monetären Leistungsanreizen für die Stadt Nürnberg nicht nur finanziell, sondern auch betreffend der Qualität und der zeitgerechten Erbringung der Leistung eine Erfolgsgeschichte ist. Erwähnenswert ist auch, dass in der Arbeitsgruppe trotz erheblichen Arbeitsdrucks ein sehr gutes Betriebsklima vorherrscht. Weiterhin hat sich herausgestellt,

dass die Gruppe Großflächenmahd sich fachlich weiterentwickelt hat und so fit ist, dass sie auch in gärtnerisch hochwertigeren Anlagen eingesetzt werden kann.

Die zum 01.04.2015 neu geschaffene Gruppe Straßenbegleitgrün (SÖR/2-W/12) ist bereits im vierten Arbeitsjahr im Einsatz. Das ehemalige Pilotprojekt hat sich bewährt. Zum 01.01.2019 wurden die Planstellen entfristet und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unbefristete Arbeitsverträge geschlossen. Die 19 Mitarbeiter/innen konnten das gute Ergebnis des vorhergehenden Jahres (245.767,87 €) mit einer Einsparsumme von 243.500,92 € annähernd wiederholen. Der hieraus berechnete und mögliche maximale Prämienanteil von 22 % betrug 53.570,20 €. Ausgezahlt wurden 38.274,65 €. Dies ist auch hier gemäß der Dienstvereinbarung auf die Deckelung auf ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe sowie Kürzungen bei späterem Eintritt in die Pflegetruppe oder bei längerer Abwesenheit durch Krankheit zurückzuführen.

Es zeigt sich weiterhin eine positive Entwicklung der Gruppe Straßenbegleitgrün. Die Leistungsanreize einerseits und die hierfür eingeforderte Flexibilität der Beschäftigten entsprechend der anfallenden Arbeiten, sind für beide Seiten durchaus als vorteilhaft zu bewerten und tragen auch in dieser Gruppe zu einem guten Arbeitsklima bei.

7. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfälle und Arbeitsmedizin

Unfälle Im Jahr 2018 erlitten die SÖR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 81 Unfälle mit 1.115 Ausfalltagen. Tödliche Arbeitsunfälle oder Arbeitsunfälle mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen hat es im SÖR auch im Jahr 2018 nicht gegeben. Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen mit 84 in 2016 und in 2017 mit 75 ist die Anzahl der Unfälle im Jahr 2018 mit 81 wieder leicht gestiegen.

Unfallstatistik 2013 bis 2018

Unfallstatistik SÖR 2013 - 2018

84 81
75 75 70
55 53 49
16 13 14 15 7 10 10
4

Unfälle insgesamt davon Arbeitsunfälle davon Wegeunfälle davon außerhalb des Dienstes

Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015 2016 2017 2018

Eine Arbeits- und Wegeunfallstatistik wird seitens Ref.I/ASi auch informativ für den Bereich SÖR erstellt. Diese beiden Statistiken weichen in der Anzahl der Unfälle und Ausfalltage erheblich ab, da SÖR auch Unfälle mitzählt und auswertet, die nicht meldepflichtig – weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit – sind. Für diese Unfälle, die u.a. auch dem privaten Bereich zuzuordnen sind, gehen keine Meldungen an Ref.I/ASi. Für 2018 hat Ref.I/II ASi insgesamt 34 meldepflichtige Arbeitsunfälle im SÖR registriert und ausgewertet. Als Ergebnis der offiziellen ASi-Zahlen ist festzustellen, dass SÖR mit 36 Arbeitsunfällen auf 1000 Beschäftigte (Zahlen werden zum Vergleich auf 1000 Beschäftigte hochgerechnet) den Durchschnitt der Stadt Nürnberg mit 14,1 deutlich übersteigt, aber im Vergleich mit tätigkeitsverwandten Betrieben wie Transport und Verkehr mit 43,0 (Vergleichswert aus 2017) oder der Bauwirtschaft mit 53,6 (Vergleichswert aus 2017) sehr gut dasteht.

Die Erfassung aller Unfälle für SÖR ist zum einen im Interesse der Beschäftigten für zukünftige Folgeschäden und Ansprüche gegenüber der jeweiligen Berufsunfallversicherung erforderlich und zum anderen sind die nicht meldepflichtigen Unfälle auch für die Auswertung für Präventivmaßnahmen sehr hilfreich, um zukünftig Ausfallzeiten vorzubeugen.

Unfälle / Ausfalltage 2013 - 2018

1210
1002 1077 1115
754
615
503 386 443 326
248 308 292 192 164 174

Ausfalltage insgesamt bei Arbeitsunfällen bei Wegeunfällen außerhalb des Dienstes

Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015 2016 2017 2018

Bei den 81 Unfällen bestand für 34 Unfälle eine Meldepflicht an die zuständige Unfallkasse. Bei den Verletzungen (Mehrfachnennung sind gegeben) sind die Verletzungen an Hand, Armen mit Schulterbereich mit 42 (31), an den Beinen und Füßen mit 17 (23), Kopfverletzungen mit 7 (7) und Rumpfverletzungen mit 8 (11) und Augenverletzungen mit 3 (6) eingetreten, Vorjahreswerte in Klammern. Des Weiteren gab es jeweils zwei nicht meldepflichtige Unfälle aufgrund von Zeckenbissen und Hautausschlägen durch den Eichenprozessionsspinner. Insgesamt sind die Zahlen in 2018 wieder gestiegen.

Erfreulich für SÖR ist, dass aus dem Jahresbericht von ASi zu entnehmen ist, dass die Ausfalltage pro meldepflichtigem Arbeitsunfall weiter zurückgegangen sind. Trotz der Steigerung der Anzahl an Unfällen ist die Schwere der Unfälle rückläufig. Ursache hierfür dürfte der verstärkten Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz sein.

Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Ausfalltage pro melde- pflichtigem Arbeitsunfall 21,4 27,3 24,9 21,9 30,4 27,5 27,4 19,3 18,0

Quelle Ref.I/II, Asi Arbeits- und Unfallbericht 2018

Vergleich: Stadt Nürnberg 2018: 21,9

Die durchschnittliche Ausfallzeit pro meldepflichtigem Arbeitsunfall ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken, sie liegt unter dem für die Stadt Nürnberg ermittelten Durchschnitt.

Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements:

Überarbeiten/Fortschreiben von Betriebsanweisungen:

2x Erstellung von Betriebsanweisungen

Überarbeiten/Fortschreiben von Vorlagen „Beurteilung von Arbeitsbedingungen“:

14x Überarbeiten/Erstellen von Vorlagen für die Durchführung von BdAs

BdA 101_2 - Mutterschutz allgemein - Teil 2 BdA 101_1 - Mutterschutz allgemein - Teil 1 – Abstrakt BdA 04 - Papierkorbentleerung BdA 09 - Büroarbeitsplätze BdA 01_1 - Führen von Fahrzeugen BdA 05 - Grünflächenunterhalt BdA 12 - Arbeiten an Pegnitzwehren BdA 02 - Ladungssicherung BdA 10 - Einsteigen in Schieber –und Wasserzählerschächte BdA 06_0 - Werkstatt BdA 15 - Spielplatzkontrolle Inspektion

BdA 11 - Baumkontrolle BdA 01_2 - Außendienst Führen von Fahrzeugen Kfz BdA 06_3 - Batterieladestation Li-Ionen Akkus

Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen

31 x Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen 2018 1x Mitarbeiterbefragung (MAB-pysBel) als Basis der psychischen Gefährdungsbeurteilung:

Arbeitsbereiche Tätigkeit Datum BdA
L_Hohfederstr. 37 Notfallmaßnahmen 30.01.2018
L_Sandreuthstr. 46 Notfallmaßnahmen 21.08.2018
SÖR/1-E Büroarbeitsplätze 08.08.2018
SÖR/1-E/1 Büroarbeitsplätze 08.08.2018
SÖR/1-E/2 Büroarbeitsplätze 08.08.2018
SÖR/1-G Büroarbeitsplätze 24.01.2018

SÖR/2-B/2 - Hohfeder- Batterieladestation für Li-Ionen-Akkus Hohfeder- 30.01.2018 str. str.

SÖR/2-B/2 - Hohfeder- str. Bauhof/Depot ohne Werkstatt 30.01.2018
SÖR/2-W/12 Büroarbeitsplätze 21.08.2018
SÖR/2-W/12 Führen von Fahrzeugen 21.08.2018
SÖR/2-W/12 Ladungssicherung 21.08.2018
SÖR/2-W/12 Grünflächenunterhalt 21.08.2018
SÖR/2-W/12 Papierkorbentleerung 21.08.2018
SÖR/2-W/12 Depot mit Werkstatt (Schlosserei) 21.08.2018
SÖR/2-W/5 Grünflächenunterhalt (inkl. Arbeiten am/im Gew.) 17.07.2018
SÖR/2-W/5 Arbeiten an Pegnitzwehren 17.07.2018
SÖR/2-W/5 Einsteigen in Schieber- und Wasserzähler- schächte 17.07.2018
SÖR/2-W/5 Außendienst / Führen von Fahrzeugen (Kfz) 17.07.2018
SÖR/2-W/5 Ladungssicherung 17.07.2018
SÖR/2-W/8 Außendienst / Führen von Fahrzeugen (Kfz) 06.06.2018
SÖR/2-W/8 Büroarbeitsplätze 06.06.2018
SÖR/2-W/8 Baumkontrolle 06.06.2018
SÖR/2-W/9 Ladungssicherung 15.08.2018
SÖR/FSW Büroarbeitsplätze 08.02.2018
SÖR/V Büroarbeitsplätze 05.02.2018
SÖR/V-1 Büroarbeitsplätze 05.02.2018
SÖR/V-2 Büroarbeitsplätze 05.02.2018
SÖR/V-4 Büroarbeitsplätze 05.02.2018
SÖR/V-5 Büroarbeitsplätze 05.02.2018
SÖR/WB Büroarbeitsplätze - MUTTERSCHUTZ 24.09.2018
SÖR/2-W/12 Schweißen - Lichtbogenhandschweißen 17.08.2018
SÖR/2-W/12 Schweißen - MIG-Schweißen 17.08.2018

Durchführung einer Mitarbeiterbefragung

SÖR-Mitarbeiterbefragung- psyBel. – 2018 als Basis der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Befragungszeitraum: 05.11.2018 – 20.11.2018 Anzahl Fragebögen: 940

Termine/Besprechungen: 2 x SÖR ASi-Arbeitsgespräche 14.05.2018 und 05.12.2018

Monatliches Jour fixe SÖR/V-1 – SÖR/WB (3 Termine, bis April) Wöchentliches Jour fixe Ref. I/II-ASi – SÖR/WB Weitere Besprechungen, Vor-Ort-Termine und Begehungen werden nicht dokumentiert.

8. Betriebliches Gesundheitsmanagement

An dieser Stelle wird fortlaufend über die Entwicklungen und Verfahrensschritte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements berichtet, da hierauf seitens des Betriebs ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Neben der statistischen Werte, die in vorherigen Ordnungspunkten aufgeführt sind, wird im Folgenden verstärkt auf Ursachen, Analyse, Prophylaxe und Gesundheitsangebote eingegangen.

Ausführungen zu den Fehlzeiten

Sowohl die betriebseigenen Erhebungen als auch die Betrachtung der AOK hinsichtlich ihrer Mitglieder zeigt leider einen weiteren Anstieg des Krankenstands der Mitarbeiterschaft trotz immenser Anstrengungen des Betriebes, dieser Entwicklung mit präventiven und regulierenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Zahlen der AOK belegen bei ihren Mitgliedern zwar einen Rückgang der Mitarbeiter/innen, die sich im Jahr mindestens einmal krankgemeldet haben, jedoch einen Anstieg um 2,1 Prozentpunkte der Arbeitsunfähigkeitstage je Fall. Ursächlich könnte hierfür auch eine Ausweitung der Hauptdiagnosen, die zu den Fehlzeiten führen, sein. Waren in der Vergangenheit insbesondere Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates und des Atmungssystems ursächlich, treten nun immer mehr Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems und vor allem psychische Erkrankungen in den Vordergrund.

Abbildung 9

Aufgrund des weiteren Anstiegs des Durchschnittsalters der SÖR Mitarbeitenden ist eine weitere Steigerung der Fehlzeiten nachvollziehbar, da ein Anstieg der krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit dem Lebensalter zu erwarten ist (siehe im Folgenden die Vergleichsebene Bayern).

Abbildung 10

Signifikant ist jedoch die überdurchschnittlich hohe Arbeitsunfähigkeitsquote bei Kolleginnen/Kollegen mittleren Alters. Hier gilt es weiter anzusetzen, die Gründe hierfür zu analysieren, z.B. durch die Mitarbeiterbefragung als Basis der psychischen Gefährdungsbeurteilung (MABpsyBel) vom November 2018, und Lösungen zu finden.

Maßnahmen/Tätigkeiten/Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

 „Gesundheits-Nachmittag“ für den gewerblichen Bereich – SÖR/2-W/3 – 01.02.2018 1. Part: Workshop „Richtiges Heben und Tragen“ (praktische Trainingseinheit) 2. Part: Vortrag Ernährung Teilnehmer/innen: 15 Personen Dauer: ca. 2,5 Stunden, Ort: Sozialraum Donaustr. 90

 „Gesunder Rücken – Problem Nackenmuskulatur“ für den gewerblichen Bereich – SÖR/2-W/8 – 06.06.2018 praktische Trainingseinheit Teilnehmer/innen: 13 Personen Dauer: ca. 1,5 Stunden, Ort: Sulzbacher Str. 2- 6 Raum 403

 „Gemeinsam Bewegen im SÖR – gut für die Augen“ – Sehtraining, Beschäftigte mit Bildschirmarbeitsplatz – 09.10.2018 – 20.11.2018 1 Einführungsveranstaltung, Dauer ca. 1,5 Stunden, Ort Sulzbacher Str. 2- 6, Raum 403 3 x 3 Kurse (Trainingseinheiten) Dauer: 1 Stunde, Ort: Sulzbacher Str. 2-6, Raum 151 Teilnehmer/innen: 49 Personen

 „Grippeimpfung vor Ort“ für Beschäftigte der Sulzbacher Str. 2- 6, - 11.10.2019 Teilnehmer/innen: 37 Personen

 „Bewegte Pause“ seit 04/2018 durch 3 Bewegungsbotschafterinnen; nach einer halbjährigen Testphase wird die „bewegte Pause“ nun innerhalb der Arbeitszeit regelmäßig angeboten: Dienstag: 11:00 Uhr – 11:15 Uhr Donnerstag: 11:00 Uhr – 11:15 Uhr

 Regelmäßige Bewegungs- und Entspannungskurse, Ort: Sulzbacher Str. 2-6, Raum 403

Frühjahr 2018 (März - Juli 2018): Gesamtteilnehmer/innen: 64

Kurs 01/2018 – Fitness-Workout für männliche Mitarbeiter Dienstag 16:00 Uhr – 17:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde Termine: 18 Teilnehmer: 8

Kurs 02/2018 – Wirbelsäulengymnastik Mittwoch 16:00 Uhr – 17:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde Termine: 20 Teilnehmer/innen: 14

Kurs 03/2018 – Qigong / Tai Chi Dienstag 12:00 Uhr – 13:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde Termine: 18 Teilnehmer/innen: 21

Kurs 04/2018 – Pilates & Yoga Mittwoch 12:00 Uhr – 13:00 Uhr, Dauer 1 Stunde Termine:18 Teilnehmer/innen: 21

Herbst 2018 (Sept. – Dez. 2018): Gesamtteilnehmer/innen: 82

Kurs 05/2018 – Fitness Workout / Funktionelle Fitness Dienstag 16:00 Uhr – 17:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde Termine: 14 Teilnehmer/innen: 14

Kurs 06/2018 – Wirbelsäulengymnastik Mittwoch 16:00 Uhr – 17:00 Uhr, Dauer 1 Stunde Termine: 11 Teilnehmer/innen: 12

Kurs 07/2018 – Selbstverteidigung und Selbstbehauptung Donnerstag 16:00 – 17:30 Uhr, Dauer: 1,5 Stunden Termine: 8 Teilnehmer/innen: 11

Kurs 08/2018 – Qigong / Tai Chi Dienstag 12:00 Uhr – 13:00 Uhr Termine: 12 Teilnehmer/innen: 13

Kurs 09/2018 – Pilates & Yoga Mittwoch 11:30 Uhr – 12:30 Uhr Termine: 13 Teilnehmer/innen: 22

Kurs 10/2018 – Body and Mind Donnerstag 12:00 Uhr – 13:00 Uhr Termine: 14 Teilnehmer/innen: 10

Zusammenarbeit mit der AOK

SÖR lädt seit 2015 einmal jährlich die AOK zur Analyse der Krankheitstage ein, da ein Großteil der gewerblich Beschäftigten dort versichert ist. Aufgrund der immer weiter ansteigenden Ausfallzeiten aufgrund psychischer Beeinträchtigungen wurde am 31.01.2018 vereinbart, dass bei SÖR mit Unterstützung und Beratung der AOK eine Mitarbeiterbefragung als Basis einer psychischen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Im Mittelpunkt stand dabei die Analyse der gesundheitlichen Situation bei SÖR im unmittelbaren Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder Arbeitsplätzen.

Abbildung 11

Im Jahr 2018 wurden die ersten beiden Stufen realisiert und die Mitarbeiterbefragung im November 2018 mit einer höchst erfreulichen Rücklaufquote von 79,6 % durchgeführt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Von Januar bis Anfang Juni 2018 wurden 22 BEM-Erstgespräche und fünf Zweit- bzw. Abschlussgespräche geführt. Von vier Beschäftigten wurde ein BEM-Gespräch abgelehnt. Bei vier Gesprächen konnten die angesprochenen Probleme noch nicht abschließend behandelt werden. Auch im Jahr 2018 konnten aus den Ergebnissen der BEM-Gespräche für mehrere Beschäftigte eine individuelle Lösung erzielt werden. So konnten z.B. eine Elektroheckenschere mit einem auf dem Rücken tragbaren Akku, die wesentlich leichter als die vorhandene Motor Heckenschere ist, ein elektromotorisch höhenverstellbarer Schreibtisch - der ursprünglich durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt wurde - beschafft werden sowie die Nachrüstung mit Blinklichtern an den Stützen eines Lkw’s veranlasst werden.

All dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Personalvertretung von SÖR, der Schwerbehindertenvertretung von SÖR und der SÖR/Arbeitssicherheit. In regelmäßigen Jour-Fixe- Terminen werden die Probleme und Themenfelder abgesprochen.

Es hat sich gezeigt, dass die überwiegende Zahl der Teilnehmer/innen von BEM-Gesprächen wegen einer Erkrankung des Muskel-, Skelettsystems länger als 6 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind. An zweiter Stelle standen Krebserkrankungen gefolgt von psychischen Erkrankungen.

Leider konnten personalbedingt im Jahr 2018 nicht mehr Gespräche angeboten und geführt werden. Es wurde Ende des Jahres schließlich entschieden, diese Aufgabe um den rechtlichen Anforderungen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX gerecht zu werden, bis auf weiteres wieder an die jeweiligen Vorgesetzten zurückzugeben.

Resümee

Der Betrieb legt außerordentlich großen Wert auf das Gesundheitsmanagement, so dass der Maßnahmenkatalog fortlaufend erweitert wird und immer mehr, auch in der Wahrnehmung der Mitarbeiterschaft, an Bedeutung gewinnt. SÖR erfüllt hier eine Vorreiter- und Vorbildfunktion innerhalb der Stadtverwaltung. So ist beabsichtigt, künftig eine Vollkraftstelle für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese Vollkraftstelle soll zudem in den Bereichen Konfliktmanagement und betrieblicher Gesundheitsschutz unterstützen. Die Mitarbeiterbefragung zu den psychischen Belastungen wird darüber hinaus wieder eine Vielzahl neuer Erkenntnisse bringen und mit dem Engagement aller sicherlich an so mancher Stelle zu Verbesserungen und damit zu einer weiteren Steigerung der Arbeitszufriedenheit führen können.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die

Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni

Anlagen: Zwischenbericht

Sachverhalt (kurz):

Gem. § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) legt die Werkleitung den Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebisse der Erträge, der Aufwendungen und des Vermögensplans des Eigenbetriebes.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Servicebetrieb

Öffentlicher

Raum Nürnberg

Zwischenbericht

über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen

sowie die Entwicklung des Vermögensplans

für die Zeit vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Inhaltsverzeichnis

Ertragslage 1. Halbjahr 2019 ........................................................................................... 1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................... 2 Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens .............. 2 Ertragslage ...................................................................................................................... 3 Umsatzerlöse ............................................................................................................................ 3 Sonstige betriebliche Erträge ................................................................................................... 3 Materialaufwand ...................................................................................................................... 4 Personalaufwand ...................................................................................................................... 4 Abschreibungen ........................................................................................................................ 5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ...................................................................................... 5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ........................................................................................ 5 Sonstige Steuern ....................................................................................................................... 5 Halbjahresergebnis ................................................................................................................... 5 Finanzlage ....................................................................................................................... 6 Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs zum 1. Halbjahr 2019 ............... 6 Prognose Jahresergebnis ................................................................................................ 6 Erläuterungen zum Investitionsprogramm ....................................................................... 7 Abwicklung des Vermögensplanes .................................................................................. 8

Der Zwischenbericht per 30. Juni 2019 ist gemäß Betriebssatzung für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (ServicebetriebsS – SÖRS), § 4 Absatz 7 schriftlich vorzulegen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Damit wird eine Vereinheitlichung mit der Form des Jahresabschlusses herbeigeführt und die Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung erfüllt.

Ertragslage 1. Halbjahr 2019

Gewinn- und Verlustrechnung Ist 01-06/2019 I s t 01-06/2018 Ist Abw. absolut I s t Abw. relativ Plan 01-06/2019 Ist - Plan Abw. absolut Ist - Plan Abw. relativ
1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufw. für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufw. f. Altersversorgung u. Unterstützung 7. Abschreibungen auf immat. VMGs d. AVs u. Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Halbjahresergebnis nach Steuern 12. Sonstige Steuern 59.269.769,71 0,00 0,00 652.843,62 5.192.082,09 15.973.083,94 19.489.512,91 7.047.204,40 1.520.000,00 7.817.610,23 329,00 1.854.993,14 1.028.455,62 101.547,06 51.207.435,74 0,00 0,00 111.382,10 5.500.686,35 10.225.256,20 19.136.633,36 6.114.278,40 1.645.685,68 7.495.418,40 22,00 1.652.527,71 -451.646,26 89.416,83 8.062.333,97 0,00 0,00 541.461,52 -308.604,26 5.747.827,74 352.879,55 932.926,00 -125.685,68 322.191,83 307,00 202.465,43 1.480.101,88 12.130,23 15,74% 486,13% -5,61% 56,21% 1,84% 15,26% -7,64% 4,30% 1395,45% 12,25% -327,71% 13,57% 64.858.822,12 0,00 0,00 338.500,00 6.150.500,00 20.373.714,98 21.800.100,00 6.892.000,00 1.520.000,00 6.047.661,50 20.000,00 1.640.000,00 793.345,64 53.000,00 -5.589.052,41 0,00 0,00 314.343,62 -958.417,91 -4.400.631,04 -2.310.587,09 155.204,40 0,00 1.769.948,73 -19.671,00 214.993,14 235.109,98 48.547,06 -8,62% 92,86% -15,58% -21,60% -10,60% 2,25% 0,00% 29,27% -98,36% 13,11% 29,64% 91,60%
13. Halbjahresergebnis 926.908,56 -541.063,09 1.467.971,65 -271,31% 740.345,64 186.562,92 25,20%

Zwischenbericht zum 30.06.2019

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat sich im abgelaufenen Halbjahr 2019 weiterhin positiv entwickelt, auch wenn sich eine Abschwächung des Wachstums für 2019 abzeichnet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird Vergleich zu 2018 um 0,5% ansteigen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 096 vom 23.05.2019). Damit fiel das Wachstum erstmals geringer aus als im Vorjahr und lag damit auch unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre von 1,2%. Getragen wurde das Wachstum vom preisbereinigten Anstieg der privaten Konsumausgaben (1,1%) und der staatlichen Konsumausgaben (1,4%). Der Arbeitsmarkt hat auch im ersten Quartal von dem wirtschaftlichen Aufschwung der vergangenen Jahre profitiert. Die Beschäftigung erreichte ein neues Rekordniveau. Die Anzahl der Erwerbstätigen nahm im April 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 481.000 Personen oder 1,1% auf über 45,1 Mio. Personen zu (Quelle: Statistische Bundesamt, Pressemitteilung Nr.202 vom 29.Mai 2019). Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde verringerte sich erstmals geringfügig um 0,5%. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert zu Dezember 2018 und lag im Juni 2019 bei 4,9% (Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitslosenquote Deutschland vom 01.07.2019).

An unserer Einschätzung für 2019 aus dem Lagebericht des Jahresabschlusses 2018 hat sich keine Änderung ergeben.

Nachdem das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vormonaten wieder angestiegen ist, geht die Bundesregierung in ihrer aktuellen Wachstumsprognose für 2019 von einem abgeschwächten Wachstum von 0,5% aus.

Die Bundesregierung geht von einem weiteren Beschäftigungsrekord aus. Die Erwerbstätigkeit soll weiter steigen und die Arbeitslosenquote soll von 4,9% auf 4,8% zurückgehen.

Auch deutliche Lohnsteigerungen werden erwartet. Der stabile Arbeitsmarkt und die Lohnzuwächse führen zu steigenden Ausgaben der privaten Haushalte für Konsum und des Staates.

Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Un-

ternehmens

Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2019 beläuft sich der Zuschuss planmäßig auf 86.910 T€, dies entspricht 67% der geplanten Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einerseits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.

Da der SÖR hauptsächlich Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.

Der im Wirtschaftsplan 2019 geplante Zuschuss in Höhe von 86.910 T€ wird gemäß dem städtischen Sparpaket von 2017 um einen Beitrag zur Sicherstellung der Haushaltsgenehmigung von 577,5 T€ gekürzt. Zum Halbjahr wurden 43.166 T€ des Zuschusses vereinnahmt und in den Umsatzerlösen ausgewiesen (entspricht 50% des erwarteten Jahresbetrags).

Ertragslage

Umsatzerlöse

Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf 59.270 T€ (Vj. 51.207 T€) und liegen damit deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen durch den höheren Zuschuss der Stadt Nürnberg in Höhe von 43.166 T€ (Vj. 36.803 T€) erklären. Die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren betrugen zum 1. Halbjahr 7.332 T€ (Vj. 6.791 T€), hierhin enthalten ist auch der Stadtanteil. Der Anstieg der Erlöse ist auf den neuen Straßengebühren-Kalkulationszeitraum (2019 - 2022) zurückführen, welcher Gebührenerhöhungen zur Folge hatte. Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 4.989 T€ (Vj. 5.282 T€). Der Rückgang (293 T€) fußt dabei hauptsächlich auf einer Verringerung der Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung. Diese sind im Vergleich zum Halbjahr 2018 um 228T€ (in etwa 10%) vermindert. Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 1.354 T€ (Vj. 935 T€) erzielt werden. Der Anstieg um ca. 419 T€ ist dabei auf unterschiedliche zeitliche Buchungsläufe zurückzuführen. Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 112 T€.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich zum Halbjahr auf 653 T€ (Vj. 111 T€) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 241 T€ (Vj. 72 T€) sowie die Auflösung der abgegrenzten Spenden- und Sponsoring-Erträge aus 2018 (389 T€). Die Abweichung zum Vorjahr erklärt sich dabei größtenteils aus der zeitnahen Jahresabschlusserstellung 2018. Die Abgrenzungsbuchungen werden im Zuge des Jahresabschlusses getätigt, dies war in den Vorjahren stets zu späteren Zeitpunkten im 2. Halbjahr der Fall.

Materialaufwand

Der Materialaufwand belief sich zum 30.06. auf insgesamt 21.165 T€ (Vj. 15.726 T€). Dieser teilt sich in 5.192 T€ (Vj. 5.501 T€) für Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren und in 15.973 T € (Vj. 10.225 T€) für Aufwendungen für bezogene Leistungen auf.

Der Anstieg der bezogenen Leistungen in Höhe von 5.748 T€ ist im Wesentlichen auf die 2019 erstmalige Berücksichtigung des Straßenentwässerungsanteils (4.650 T€) im SÖR-Unterhalt zurückzuführen (vorher Aufwand bei Stadt Nürnberg).

Im Übrigen ist die Abweichung durch den Anstieg der durchgeführten Projekte und Preissteigerungen verursacht. Für den Unterhalt von Straßen, Brücken, Grünanlagen und Straßengrün wurden 8.381 T€ (Vj. 7.257 T€) aufgewendet.

Die Planwerte für den Materialaufwand werden dabei zum Halbjahr noch merklich unterschritten (zusammen ca. 20,2 %). Das ist im Wesentlichen dadurch zu erklären, dass viele der geplanten Unterhalts-Maßnahmen (u.a. witterungsbedingt) erst im Laufe des Jahres starten. Auch die Abrechnung erfolgt aufgrund von zeitlichem Versatz häufig, selbst wenn eine Maßnahme im ersten Halbjahr erledigt ist, erst in der zweiten Jahreshälfte.

Personalaufwand

Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich zum Halbjahr auf insgesamt 26.537 T€ (Vj. 25.251 T€). Die Abweichung ergibt sich vorwiegend aus Besoldungs- bzw. Tariferhöhungen, Stellenneuschaffungen und Stellenhebungen sowie aus einem erhöhtem Rückstellungsbedarf (v.a. Pensionsrückstellungen).

Im 2. Halbjahr fällt der größere Teil der Personalaufwendungen an, da z.B. die jährlichen Sonderzahlungen (u.a. „Weihnachtsgeld“) erst im 2. Halbjahr ausgezahlt werden. Die Rückstellungsbuchungen im Personalbereich (Pensions-, Beihilfe und Altersteilzeitrückstellungen) wurden mit der Hälfte der prognostizierten Werte berücksichtigt, die tatsächliche Buchung der Rückstellungen erfolgt im Zuge des Jahresabschlusses.

Eine Aufteilung des Personalaufwandes zum 30.06. liefert die folgende Tabelle:

Personalaufwand 06/2019 T€ 06/2018 T€
Löhne und Gehälter 19.490 19.137
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung 7.047 3.047 6.114 2.317
Gesamt 26.537 25.251

Zum Stichtag 30.06.2019 waren 941 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:

Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 30.06.
Mitarbeiter 938 43 40 941

Abschreibungen

Die Abschreibungen erreichten 2018 die Höhe von 3.291 T€. Für das Halbjahr 2019 wird die Hälfte des Planansatzes angenommen (1.520 T€), die tatsächliche Buchung erfolgt erst im Rahmen des Jahresabschlusses. Im Wesentlichen entfallen die planmäßigen Abschreibungen auf Fahrzeuge (875 T€), auf Gebäude (250 T€) sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Vj. 290 T€).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zum 30.06. in Höhe von 7.818 T€ (Vj. 7.495 T€) angefallen. Hiervon waren 4.458 T€ (Vj. 4.471 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen. Die Miet- und Pachtaufwendungen sowie die Mietnebenkosten für Immobilien haben zum Berichtszeitpunkt 1.567 T€ betragen und liegen damit 423 T€ über dem Vorjahreswert (1.144 T€). Die Zunahme erklärt sich dabei durch einen 2019 neu angemieteten Standort in der Erlenstr. 16, sowie vertragliche Preisgleitklauseln in bestehenden Mietverträgen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen zum Halbjahr 1.855 T€ (Vj. 1.653 T€). Diese setzen sich zum einen aus den Zinsen für das Trägerdarlehen 171 T€ (Vj. 186 T€) zusammen. Die Zinsen für das Trägerdarlehen sind aufgrund der fortschreitenden und außerplanmäßigen Tilgung in 2016 rückläufig. Zum anderen bestehen diese aus den Abzinsungsbeträgen für Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen für Beamte sowie Altersteilzeit in Höhe von 1.683 T€ (Vj. 1.466 T€). Die Buchung der Zinsen für Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Zuge des Jahresabschlusses auf Grundlage der entsprechenden Gutachten, für das Halbjahr wurde daher die Hälfte der prognostizierten Werte berücksichtigt.

Sonstige Steuern

An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren im Berichtszeitraum 102 T€ (Vj. 89 T€) zu entrichten.

Halbjahresergebnis

Insgesamt belief sich damit das Halbjahresergebnis auf 927 T€, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 541 T€ ausgewiesen wurde. Der Überschuss ergibt sich dabei im Wesentlichen aus den gestiegenen Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Wirtschaftsplanwert zum Halbjahr (740 T€ Überschuss) wird mit 187 T€ geringfügig übertroffen.

Finanzlage

Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.

Bei dem Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ wurden zum Halbjahr 2019 planmäßig 450 T€ getilgt.

Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Halbjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind im 1. Halbjahr nicht eingetreten.

Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs zum 1.

Halbjahr 2019

Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs zum 30.06. ist im Vergleich zum Vorjahr gleich. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Halbjahr zufrieden stellend.

Prognose Jahresergebnis

Im Berichtszeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019 weist der Eigenbetrieb ein positives Ergebnis von 927 T€ aus. Eine lineare Hochrechnung des Halbjahresergebnis des operativen Geschäfts ist nicht möglich. Erfahrungsgemäß fallen im 2. Halbjahr wesentlich mehr Aufwendungen im Vergleich zum 1. Halbjahr an.

Im Wirtschaftsplan 2019 hatten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,5 Mio. € geplant. Dieser ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Im SÖR-Werkausschuss wurde am 20.02.2019 einstimmig beschlossen, dass im Jahre 2019 zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von 2,5 Mio. € finanziert werden sollen. Damit verändert sich zunächst der geplante Jahresüberschuss auf -2,1 Mio. €. Die Deckung dieses Jahresfehlbetrags erfolgt aus den Überschüssen der Jahre 2010 bis 2017 (Bilanzposition Gewinnvortrag). Auch unter der Berücksichtigung des Ergebnisses des 1. Halbjahres 2019 halten wir an dieser Prognose fest.

Erläuterungen zum Investitionsprogramm

Für das Jahr 2019 wurde ein Finanzbedarf aus Investitionen in unbewegliches/bewegliches/immaterielles Vermögen von insgesamt 5.949 T€ (Vj. 5.093 T€) geplant. Die starken Schwankungen der geplanten Investitionsausgaben sind vor allem durch das Großprojekt Betriebszentrale und größere Grundstücks- oder Gebäude-Vorhaben bedingt, die Anschaffungen in den restlichen Bereichen laufen weitestgehend linear.

Bei der Gegenüberstellung „Investitionen 2019 (in T€)“ handelt es sich bei den Istwerten um bereits beschafftes Anlagevermögen gegenüber den (direkt) geplanten Investitionen 2019. Der so ermittelte Wert beträgt zum 1. Halbjahr 528 T€ (Vj. 126 T€).

Zum Halbjahr ergibt sich aus dieser Kennzahl nur ein niedriger Beschaffungsgrad. Das liegt zum einen daran, dass außerplanmäßige Investitionen als auch aus dem Vorjahr angemeldete Beschaffungen außer Betracht gelassen werden. Zum anderen sind die bereits im 1. Halbjahr erfolgten Bestellungen für Anlagegüter unberücksichtigt, welche dann erst im 2. Halbjahr einen Zahlungsverkehr verursachen. Speziell im Fahrzeugbereich und bei Großmaschinen bestehen lange Lieferzeiten. Dazu kommt noch die 2019 spät erteilte Haushaltsgenehmigung (29.04.2019), welche die Beschaffungsvorgänge bis dahin verzögert hat.

Abwicklung des Vermögensplanes

Vermögensplan (in T€) 2018 Plan 2019 Plan
I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 5.093 962 900 0 0 5.949 0 900 912 0
S u m m e 6.685 7.761
II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 3.000 0 0 128 3.557 0 3.040 0 0 0 4.721 0
S u m m e 6.685 7.761
Investitionen 2019 (in T€) 2018 Plan 2019 Plan 2019 Ist
a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- (auch GWG) schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt 193 0 193 944 0 444 500 2.796 930 1.866 1.160 22 1.138 412 0 412 2.063 0 1.063 1.000 2.424 830 1.594 1.050 34 1.017 14 0 14 503 0 0 503 0 0 0 11 2 9
S u m m e 5.093 5.949 528

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 11.09.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Sachstand Projekt "Bäume für die Weststadt"

Anlagen: Planungsübersicht Weststadt Sachverhalt Übersicht Baumstandorte Weststadt

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung stellt den Bearbeitungsstand und das weitere Vorgehen beim Projekt "Bäume für die Weststadt" vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommt allen Bevölkerungsgruppen zugute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

1 5

Sachverhalt

Ausgangssituation

Das Projekt Bäume für die Weststadt wurde durch den Bund Naturschutz an die Stadt herangetragen. SÖR hat dieses aufgegriffen und arbeitet das Projekt zusammen mit anderen Beteiligten schrittweise ab. Zu den Beteiligten zählen das Verkehrsplanungsamt (Vpl) und verschiedene Spartenträger, wie z.B. N-Ergie, Telekom usw.

In Abstimmungsrunden wurden mehrere Straßen in der Weststadt mit potentiellen Standorten neuer Straßenbäume identifiziert. Anschließend wurden die Straßen planungs- und spartentechnisch „bewertet“, so dass eine Einteilung in zwei Kategorien erfolgte.

a. einfache Umsetzung ohne Planungsbedarf seitens Vpl b. erforderliche Planung durch Vpl, aufgrund von notwendigen Straßenumbauten und Spartenverlegungen

Für die bessere Übersichtlichkeit werden alle geprüften Straßen in sogeannte „Bündel“ räumlich zusammengefasst (Siehe Karte). Zudem sind die „Bündel“ auch als Abarbeitungsschwerpunkte zu verstehen; diese erleichtern die schrittweise Umsetzung im Projekt.

Stand der Bearbeitung und Ausblick des Projektes (Siehe Tabelle)

In der beiliegenden Tabelle sind alle Straßen die bis 2020 inkl. Pflanzungen umgesetzt sind, mit grün hinterlegt. Orange hinterlegt sind die Straßen, die inkl. Pflanzungen bis 2021 fertiggestellt sein sollen.

Derzeit liegen die Schwerpunkte im Projekt auf dem Bündel 1 und 3. Diese sollen vorraussichtlich bis 2021 inkl. Pflanzungen zum größten Teil umgesetzt sein. In den Jahren 2020 bis 2022 soll zusätzlich das Bündel 4 umgesetzt werden. Einzelne Straßen in diesen Bündeln, können sich jedoch aufgrund von komplexeren Planungen noch verschieben. Die Umsetzung des Bündels 2 erfolgt erst nach dem Umbau der Gehörlosenschule und der im Anschluss erfolgenden Umbaumaßnahme Heinicke-Platz. Mit der Umsetzung ist erst ab 2022/2023 zu rechnen. Im Bündel 5 sind die Straßen aufgeführt, welche nur mit erheblichen Planungs- und Umbaubedarf umgesetzt werden können. Hier sind wowohl die Kapazitäten für die Planung als auch höhere Finanzmittel für die Umsetzung notwendig. Die Verwaltung wird rechtzeitig die Mittel beantragen und die Planerkapazitäten einplanen.

Für die Pflanzungen werden im Einzelfall Parkplätze entfallen. Bei den bis 2021 fertiggestellten Maßnahmen werden 42 Bäume gepflanzt und es entfallen dabei 14 Parkplätze. Bei Straßen, bei denen noch keine Zahl über den Entfall von Parkplätzen eingetragen ist, kann zum Planungsstand heute noch keine Auskunft gegeben werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch hier weitere Parkplätze entfallen.

Bündel Kategorie Standort Anzahl möglicher Bäume Anzahl vorrs. wegfallender Parkplätze nur Straßenplan (Skizze von SÖR ausreichend) Kategorie A Spartenver- legung und umfang-reichere Straßen- bauarbeiten Kategorie B Stand Vpl-Planung Planung Umsetzung Planung Pflanzung
normal U-Bahnhof Muggenhof an der Fürther Str 4 AfV Beschluss im Feb 2019 Bau nach Fertigstellung U- Bahnhof
1 schwer Hasstr 1 1 x 2019 2020
1 in Umsetzung Hautschstr 5 x abgeschlossen (B- Plan bzw Plan mit AfV liegt vor) 2019 2020
1 schwer Murrstr 5 x Plan erforderlich ggf. 2023
1 schwer Redtenbacherstr 1 kein Planungsbedarf 2020 2021
1 schwer Seeleinsbühlstr 1 x kein Planungsbedarf 2021 2022
1 leicht Spohrstr. 12 x abgeschlossen (B- Plan bzw Plan mit AfV liegt vor für Westseite; Ostseite ist aktuell in Instruktion) vorrs. 2020 2021
2 normal Gertrudstr (westlicher Abschnitt) 4 x x Plan erforderlich
2 normal Gertrudstr (östlicher Abschnitt) 9 x x Plan erforderlich
2 normal Johann-Sebastian-Bach- Str (nördlicher Abschnitt) 5 x Vpl und Stpl sind schon länger im Planungsprozess (zum Heinickeplatz)
Bündel Kategorie Standort Anzahl möglicher Bäume Anzahl vorrs. wegfallender Parkplätze nur Straßenplan (Skizze von SÖR ausreichend) Kategorie A Spartenver- legung und umfang-reichere Straßen- bauarbeiten Kategorie B Stand Vpl-Planung Planung Umsetzung Planung Pflanzung
2 schwer Muggenhofstr (div. Abschnitte) 1 x abgeschlossen (B- Plan bzw Plan mit AfV liegt vor)
2 schwer Pestalozzistr (nördlicher Abschnitt) 4 x Plan erforderlich
2 schwer Pestalozzistr (Mittelabschnitt) 7 x Plan erforderlich
2 schwer Pestalozzistr (südlicher Abschnitt) 9 x Plan erforderlich
2 schwer Peyerstr (westlicher Abschnitt) 14 x Plan erforderlich
2 schwer Peyerstr (östlicher Abschnitt) 10 x Plan erforderlich
2 schwer Schumannstr 7 x Plan erforderlich
3 leicht Dr.-Heinz-Seibger-Str (ehemals Mendelstr) 1 0 x abgeschlossen (B- Plan bzw Plan mit AfV liegt vor) 2019 2020
3 leicht Feuerleinstr 9 0 x abgeschlossen (B- Plan bzw Plan mit AfV liegt vor) 2019 2020
3 normal Adam-Klein-Str (Höhe Datev IT Campus) 12 x Plan erforderlich
3 leicht Mannertstr (südl. Abschnitt) 4 4 x 2019 2020
3 schwer Nützelstr 10 x Plan erforderlich vorrs. 2021/2022
4 leicht Bleichstr 2 2 x kein Planungsbedarf 2020 2021
Bündel Kategorie Standort Anzahl möglicher Bäume Anzahl vorrs. wegfallender Parkplätze nur Straßenplan (Skizze von SÖR ausreichend) Kategorie A Spartenver- legung und umfang-reichere Straßen- bauarbeiten Kategorie B Stand Vpl-Planung Planung Umsetzung Planung Pflanzung
4 leicht Roonstr 7 7 x kein Planungsbedarf 2020 2021
4 schwer Solgerstr (nördlicher Abschnitt) 6 x Plan erforderlich vorrs. 2021/2022
4 normal Solgerstr (südlicher Abschnitt) 6 x Plan erforderlich vorrs. 2021/2022
5 schwer Volzstr 3 x Plan erforderlich vorrs. 2019/2020
5 normal Augsburgerstr 4 x Planung noch nicht vollständig abgeschlossen, soll 2019 erfolgen nach 2021
5 schwer Paumgartnerstr 8 x Plan erforderlich Plan 2023 / folgende
5 schwer Preißlerstr (nördlicher Abschnitt) 10 x Plan erforderlich
5 schwer Preißlerstr (südlicher Abschnitt) 10 x Plan erforderlich

Anzahl möglicher Bäume: Zahlen in Grün passen, Zahlen in Rot müssen noch geprüft werden (Abweichungen möglich)

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