Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
25.07.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/039/2019 5 TOP Ö 2 Vereidigung neuer stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, die 8 nicht dem Stadtrat angehören Bericht J/040/2019 8 Eidesformel_Vereidigung_25.07.2019 J/040/2019 11 TOP Ö 3 Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge 12 Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in Nürnberg Bericht J/041/2019 12 Sachverhalt_HzE_Standardbericht_2019 J/041/2019 16 TOP Ö 4 Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Nürnberg in 33 Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. Bericht J/042/2019 33 Sachverhalt_KJND J/042/2019 37 TOP Ö 5 Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene 43 Bericht J/045/2019 43 SV_Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene J/045/2019 47 Antrag_Fördermöglichkeiten Jugendliche und junge Erwachsene_CSU J/045/2019 53 TOP Ö 6 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen 55 Bericht J/043/2019 55 SV_KoKi u FH_2019 v_2 J/043/2019 58 TOP Ö 7 Zahlen zu unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 65 Sitzungsvorlage Ref.V/036/2019 65 Sachverhalt_Antrag_Freie_Wähler Ref.V/036/2019 69 Antrag_Zahlen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen_FW Ref.V/036/2019 70 TOP Ö 8 Zusammenschluss des Stadtjugendamts Erlangen und Fürth sowie des 71 Kreisjugendamts Nürnberg Land mit dem Jugendamt Nürnberg zu einem gemeinsamen Adoptionsfachdienst Sitzungsvorlage J/044/2019 71 Sitzungsvorlage_Adoptionsstelle_25.07.2019 J/044/2019 75
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 25.07.2019, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht
2. Vereidigung neuer stimmberechtigter Mitglieder im Bericht
Jugendhilfeausschuss, die nicht dem Stadtrat angehören J/040/2019
3. Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen Bericht
für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie J/041/2019
Inobhutnahmen in Nürnberg
4. Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Bericht
Nürnberg in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. J/042/2019
5. Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene Bericht
6. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Bericht
7. Zahlen zu unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Bericht
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Freie Wähler vom 18.03.2019 Ref.V/036/2019
8. Zusammenschluss des Stadtjugendamts Erlangen und Fürth Gutachten
sowie des Kreisjugendamts Nürnberg Land mit dem Jugendamt J/044/2019
Nürnberg zu einem gemeinsamen Adoptionsfachdienst
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2019,
öffentlicher Teil
10. Mitteilungen
11. Auflagen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 24.07.2019 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 24.07.2019 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:
SJD-Die Falken - stimmberechtigter Sitz: Frau Linda Reinke (bisher Frau Barbara Pantenburg) wird in dieser Funktion in den Jugendhilfeausschuss berufen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Frau Linda Reinke übernimmt den stimmberechtigten Sitz der SJD-Die Falken im Jugendhilfeausschuss (bisher Frau Barbara Pantenburg).
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Vereidigung neuer stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss, die nicht dem
Stadtrat angehören
Anlagen: Eidesformel_Vereidigung_25.07.2019
Bericht:
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören und ihre Stellvertreter/-innen gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die neu berufenen stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertretungen des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Eidesformel
zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder und ihren Stellvertretungen
im Jugendhilfeausschuss
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.
Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 37 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und
Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in Nürnberg
Anlagen: Sachverhalt_HzE_Standardbericht_2019
Bericht:
Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet jährlich über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen und Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Hierbei geht sie auf akutelle Trends, auf Vergleichsdaten aus dem interkommunalen Vergleichsring, auf akutelle Projekte und auf die Weiterentwicklung von Steuerungsmaßnahmen in Nürnberg ein.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Standardbericht 2019 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,
Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhut-
nahmen in Nürnberg
1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen
Deutschlandweit zeichnen sich in den Großstädten und größeren Zentren aktuell folgende Entwicklungen ab. Diese Entwicklungen finden sich auch in Nürnberg: Starker Bevölkerungszuwachs, vor allem auch bei den Jungeinwohnern von 0 bis unter 21 Jahre: Die Stadt Nürnberg verzeichnet seit 2011 ein Einwohnerwachstum von mehr als 30.000 Menschen. Allein im Jahr 2018 stieg die Einwohnerzahl um gut 3.500 Menschen, davon entfielen knapp 900 auf die Alterskohorte von 0 bis unter 21 Jahre. Inobhutnahmen auf dem hohen Niveau des Vorjahres: Für die Inobhutnahmen konstatiert die Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendstatistik im Jahr 2017 deutschlandweit eine sinkende Zahl an Inobhutnahmen. Allerdings ist dieser Rückgang stark überlagert vom Rückgang bzw. dem sehr geringen Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Ohne UMA wurde der hohe Stand an Inobhutnahmen aus dem Jahr 2016 erneut erreicht. In 56 % der Fälle waren die Krisen so schwerwiegend, dass keine Rückführung in den vorherigen Lebensort möglich war.1 Auch in Nürnberg stiegen die Inobhutnahmen (ohne UMA) um 28 auf 368. Eine hohe Belastung für die Jugendhilfe, insbesondere der Kinderschutzeinrichtungen. Zunahme des Anteils an Fällen der Eingliederungshilfe: Deutschlandweit wächst das Aufgabengebiet der Jugendhilfe durch junge Menschen mit einer drohenden seelischen bzw. manifesten seelischen Behinderung, für die Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt wird. 2018 lag der Anteil an Eingliederungshilfen in Nürnberg bei 34% der Gesamtfallzahlen, im Jahr 2011 lag dieser noch bei 25% und 2017 bei 32%. Zunahme von jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten: Erschwerend zu den hohen Fallzahlen kommt die Zunahme an jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten. Trotz eines nach 30 Jahren SGB VIII quantitativ und strukturell ausdifferenziertes Angebots an Hilfen zur Erziehung2 verbleiben diese jungen Menschen sehr lange in den Kinderschutzstellen, da keine passende Anschlusshilfe gefunden wird. Nicht erst seit der Berlinale 2019 ist das Phänomen „Systemsprenger“ in der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung und der Schule bekannt. Junge Menschen schier außer Rand und Band, selbst für therapeutische und geschlossene Einrichtungen oftmals untragbar. Sie gelten als beziehungsunfähig, nicht beschulbar, können meist auf eine lange Jugendhilfekarriere zurückblicken3 und die Praxis zeigt, sie werden immer jünger. Im TOP 5 des Jugendhilfeausschusses vom 27. Juli 2019 wird darüber aus Sicht von Nürnberg berichtet.
2. IKO-Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte 20174
Trotz der oben beschriebenen Entwicklungen zeigen die Kennzahlen 2017, dass Nürnberg sowohl bei der Leistungsdichte für laufende und neu begonnene Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner und den Kosten pro laufende Hilfe weiterhin unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte liegt.
Der Hilfequotient liegt in Nürnberg sowohl bei den neu begonnenen als auch den laufenden Hilfen über dem Durchschnitt, ein Indiz für eine familienunterstützende und dadurch auch kostengünstigere Hilfestruktur.
1 Mühlmann, T. (2018): Inobhutnahmen ohne unbegleitete ausländische Minderjährige bleiben auf hohem Niveau In: KomDat Jugendhilfe Heft Nr. 2/18 S. 10ff 2 Fendrich, S./Tabel, A. (2018): Hilfe zur Erziehung zwischen Steuerungsansprüchen und gesellschaftlichen Anforderungen – ein Rückblick auf die letzten 20 Jahre In KomDat Jugendhilfe Heft Nr. 1/18 S. 18ff 3 Baumann, M (2010): Kinder, die Systeme sprengen: Wenn Jugendliche und Erziehungshilfe aneinander scheitern, Verlag: Schneider Hohengehren 4 Die aktuelle Auswertung des IKO-Vergleichsrings steht jeweils erst im August des Folgejahres zur Verfügung.
Abb.1: IKO-Kennzahlen im Vergleich
21,1 Leistungsdichte neu begonnene Hilfen 12,94 11,04 62,24 Leistungsdichte laufende Hilfen 38,05 32,48 874 € Kosten pro Jungeinwohner 0 - unter 21 J. 672 € 507 € 24.022 € Kosten pro lfd. Hilfe 17.658 € 15.603 € 4 Hilfequotient neu begonnene Hilfe 2,88 3,26 2,57 Hilfequotient laufende Hilfen 1,83 2,02 Höchster Wert Median Nürnberger Wert
| 21,1 12,94 11,04 6 38,0 32,48 | 2,24 5 6 507 | 874 € 72 € € | 24.022 17.658 € 15.603 € | |
|---|---|---|---|---|
| 4 2,88 3,26 2,57 1,83 2,02 |
Die Kategorie Jugendeinwohner bezieht sich auf die 0 bis unter 21-jährigen Einwohner. Die Leistungsdichte setzt die Zahl der in Anspruch genommenen Erziehungshilfen ins Verhältnis zur 0 bis unter 21jährigen Bevölkerung (Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner). Die Kosten pro Jugendeinwohner setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zu der 0 bis unter 21-jährigen Bevölkerung. Die Kosten pro laufende Hilfe setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zur Anzahl der laufenden Hilfen. Der Hilfe-Quotient beschreibt das Verhältnis der Summe ambulanter und teilstationärer Hilfen zu den stationären Hilfen.
3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2018 in Nürnberg
im Überblick
Die Gesamtzahl der laufenden Fälle erzieherischer Hilfen zum Stichtag 31.12.2018 ist mit 2.633 Fällen in Nürnberg zum Vorjahr fast gleichgeblieben. Betrachtet man die Zahl aber genauer, zeigt sich, dass die Fallzahlen (ohne UMA) insbesondere für die Ambulanten Hilfen (v.a. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe und Integrationshelfern) um rd. 2,3 % oder um 55 Fälle zum 31.12. stiegen, es aber stark rückläufige Fallzahlen (siehe Abb. 3) für unbegleitet minderjährige bzw. junge volljährige Ausländer (UMA) insbesondere im Bereich der Heimerziehung gab.
Die Ausgabensteigerung auf 66 Mio. EUR bzw. um 4,1 % im Vergleich zum Vorjahr beruht auf den Fallzahlsteigerungen im Bereich Ambulanter Hilfen sowie eine Kostensteigerung durch Entgelterhöhungen (siehe Kapitel 10).
Die Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Fall- und Kostenzahlen von 2011 bis 2018. Die Fallzahlen umfassen die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen einschließlich der Hilfen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer. Nicht enthalten sind in dieser Darstellung die Hilfen nach den §§ 13, 19, 20 und 21 SGB VIII und Soziales Training im Rahmen von Jugendgerichtshilfe gem. § 52 SGB VIII.
Abb. 2: Entwicklung der Fall- u. Kostenzahlen
| 3.000 80.000 66.008 € €63.385 2.500 52.508 €55.402 € 57.392 € €56.502 €59.823 61.019 € 70.000 60.000 o 2.000 r 50.000u E e llä 1.500 40.000 d n F 2.514 2.551 2.578 2.480 2.488 2.653 2.634 2.633 e 30.000s 1.000 u a 20.000T 500 10.000 0 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52 | 3.000 80.000 66.008 € €63.385 2.500 52.508 €55.402 € 57.392 € €56.502 €59.823 61.019 € 70.000 60.000 o 2.000 r 50.000u E e llä 1.500 40.000 d n F 2.514 2.551 2.578 2.480 2.488 2.653 2.634 2.633 e 30.000s 1.000 u a 20.000T 500 10.000 0 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52 |
|---|
| 66.008 € €63.385 61.019 € | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 52 | .50 | 8 €55 | .402 | 57 € | .392 | €59.823 € €56.502 | ||||||||||
| 2 | .51 | 4 2 | .55 | 1 2 | .57 | 8 2 | .48 | 0 2 | .48 | 2 8 | .65 | 3 2 | .63 | 4 2 | .63 | 3 |
Der Anteil der UMA bei den Empfängern erzieherischer Hilfen reduzierte sich 2018 stark und lag am Ende des Jahres bei einem Anteil von knapp 8%. Dieser Rückgang beruht einerseits auf der sehr niedrigen Zahl an Neuankommenden und andererseits auf der zunehmenden Verselbständigung der UMA. Ende 2018 wurden 74% der Hilfen für volljährige ehemalige UMA gewährt. Am Jahresende waren noch 7 UMA in Nürnberger Clearingstellen. Das Jugendamt Nürnberg war am Jahresende 2018 insgesamt für 204 UMA zuständig.
Die HZE-Ausgaben für UMA werden auch zukünftig zu 100% erstattet. Die Abrechnung erfolgt weiterhin bei Altfällen bis zum 31.10.2015 bei überörtlichen Trägern bundesweit und bei Hilfen ab dem 01.11.2015 beim Bezirk Mittelfranken.
Abb. 3: Entwicklung Fall- u. Kostenzahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Inobhutnahmen
| 350 €9.331 €8.536 €10.000 €7.746 300 €8.000 .2 1 250 o .1 3 2 0 0 €5.037 € 6 . 0 0 0 r u E e llä €3.708 d F 1 5 0 €2.978 € 4 . 0 0 0 n e .e d 100 €1.874 s u a f L €2.000 T 50 59 61 108 126 188 287 253 197 0 €0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 | 350 €9.331 €8.536 €10.000 €7.746 300 €8.000 .2 1 250 o .1 3 2 0 0 €5.037 € 6 . 0 0 0 r u E e llä €3.708 d F 1 5 0 €2.978 € 4 . 0 0 0 n e .e d 100 €1.874 s u a f L €2.000 T 50 59 61 108 126 188 287 253 197 0 €0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 |
|---|
| €9.331 €8.536 €7.746 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| €5.037 | ||||||||
| €3.708 | ||||||||
| €2.978 | ||||||||
| €1.874 | ||||||||
| 59 | 61 | 108 | 126 | 188 | 287 | 253 | 197 |
4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozialdienst
Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen das stetige Wachstum der Nürnberger Einwohner. Seit 2011 gab es einen Zuwachs von mehr als 30.000 Menschen, davon einen Zuwachs von über 9% an Jungeinwohnern. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl der Einwohner Nürnbergs um gut 3.500 Menschen. Davon entfielen knapp 900 auf die Alterskohorte 0 bis unter 21 Jahre.
Bei einer Leistungsdichte laufende Hilfen von rund 32,5 Fällen pro 1.000 Jungeinwohnern (Abb. 1), ergibt sich alleine daraus eine rechnerische Fallzahlsteigerung von rund 30 Fällen. Und auch im Jahr 2018 war die Zahl der zugezogenen jungen Menschen bzw. Familien mit 36 Fällen, für
die eine erzieherische Hilfe gewährt wurde, um 16 Fälle höher als die Zahl der jungen Menschen/Familien mit einer laufenden Hilfe, die von Nürnberg wegzogen.
Abb. 4: Entwicklung Einwohner in Nürnberg gesamt
540.000 535.746
532.194
530.000
520.000
510.000
503.402
500.000
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Abb. 5: Entwicklung Jungeinwohner 0 bis unter 21 Jahren in Nürnberg
105.000 98.415 97.535 96.809 95.392 95.000 92.404 91.214 90.197 90.445 85.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Neben den absoluten Zahlen ist die Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen auch mittelbar abhängig von der Entwicklung der Jungeinwohner in der jeweiligen Altersgruppe. 2018 nahm die Zahl an Jungeinwohnern von 2011 bis 2018 um mehr als 9 % zu, in konkreten Zahlen bedeutet dies einen Zuwachs von über 8.000 junge Menschen. Der größte Anteil entfällt hierbei mit 17,4% auf die Gruppe der Kinder von 0 bis unter 6 Jahren. Seit 2017 liegt die Altersgruppe der 6 bis unter 12-Jährigen knapp über der Altersgruppe der 12 bis unter 18-Jährigen.
Abb. 6: Entwicklung Jungeinwohner nach Altersgruppen in Nürnberg
32.500 30.000 27.500 25.000 22.500 20.000 17.500 15.000 12.500 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
0 bis u. 6 J. 6 bis u. 12 J. 12 bis u. 18 J. 18. bis u. 21 J.
4. Altersgruppen, Geschlecht, Hilfeformen und -arten bei erzieherischen Hilfen
Die gestiegene Zahl an 0 bis unter 6-Jährigen bildet sich auch bei der Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen ab, insbesondere gab es 2018 einen Zuwachs bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen für Familien mit sehr kleinen Kindern. Die Zunahme der Jugendhilfen in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre sind u.a. bedingt durch den steigenden Bedarf an Integrationshelfern/Schulbegleitern. Der Rückgang 2018 für die Hilfen der Altersgruppe 12 bis unter 18-Jährigen und den jungen Volljährigen ist auf die sinkenden Fallzahlen der UMA zurückzuführen.
Abb. 7: Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen
2018 374 850 815 241 20 2017 361 834 835 279 32 0 - unter 6 2016 320 826 926 277 25 6 - unter 12 2015 300 777 884 209 29 12 - unter 18 2014 319 747 889 236 33 18 - unter 21 2013 297 814 931 233 20 21 und älter 2012 358 848 867 190 14 2011 366 841 888 154 10 0 500 1000 1500 2000 2500
| 241 20 279 32 277 25 209 29 236 33 233 20 190 14 154 10 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 374 | 850 | 815 | 241 | ||
| 361 | 834 | 835 | 279 | ||
| 320 | 826 | 926 | 277 | ||
| 300 | 777 | 8 | 84 | ||
| 319 | 747 | 8 | 89 | ||
| 297 | 814 | 931 | 233 | ||
| 358 | 848 | 867 | 190 | ||
| 366 | 841 | 888 | 154 |
Hinweis: In dieser Darstellung sind die Fallzahlen UMA enthalten, jedoch nicht die Fälle gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII.
2018 liegt der Anteil an Erzieherischen Hilfen für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit 63% auf dem Vorjahrsniveau. Die Geschlechterverteilung variiert in den verschiedenen Hilfearten und –formen. Weiterhin weisen die Hilfen in Form eines Integrationshelfers mit 88% den höchsten männlichen Anteil auf, d.h. eine Steigerung um 3% zu 2017.
Abb. 8: Verteilung der Hilfearten nach Geschlecht
Gesamt 63,2% 36,8% Heimerziehung 63,20% 36,8% Vollzeitpflege 58,6% 41,4% Teilstationäre Hilfen 82,0% 18,0% männlich SPFH 57,8% 42,2% weiblich Integrationshelfer 88,1% 11,9% Erziehungsbeistand 60,0% 40,0% Soziale Gruppenarbeit 70,9% 29,1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
| 6 | 3,2% | 3 | 6,8% | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 3,20% | 3 | 6,8% | |||
| 58 | ,6% | 41, | 4% | |||
| 82 | ,0% | 18 | ,0% | |||
| 57, | 8% | 42, | 2% | |||
| 88,1% | 11,9% | |||||
| 60 | ,0% | 40 | ,0% | |||
| 70,9% | 29,1% |
Der Zuwachs an ambulanten Hilfen ist ungebrochen. Bei den stationären Hilfen spiegelt sich die zunehmende Verselbständigung der UMA in der Verschiebung Heimerziehung zu Betreuten Wohnformen wider, während die Vollzeitpflege auf hohem Niveau stagniert.
Abb. 9: Verteilung der erzieherischen Hilfen nach Hilfearten
| 400 | 324 | 382 | 86 | 2 | 29 | 60 | 8 | 5 | 17 | 87 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 378 | 343 | 364 | 84 | 2 | 32 | 608 | 5 | 47 | 78 | |||||||
| 340 | 3 | 46 | 354 | 91 | 22 | 8 | 570 | 6 | 35 | 89 | ||||||
| 318 | 32 | 7 | 333 8 | 6 225 | 538 | 584 | 77 | |||||||||
| 329 | 32 | 8 | 313 9 | 1 225 | 5 | 15 | 603 | 76 | ||||||||
| 316 | 32 | 8 | 299 91 | 297 | 526 | 633 | 88 | |||||||||
| 223 | 313 | 3 | 94 92 | 301 | 512 | 633 | 83 | |||||||||
| 217 | 334 | 4 | 00 10 | 1 289 | 479 | 625 | 6 |
0 250 500 750 1000 1250 1500 1750 2000 2250 2500 2750
Amb. Hilfen f. Einzelne Ambulante Therapien
Amb. Hilfen für Fam. Soz.Gruppenarbeit
Heilpäd. Tagesstätten Vollzeitpflege inkl. § 86,6 Fälle
Heimerziehung Betreute Wohnformen
2018 wurden 804 Eingliederungshilfen gewährt, ein Anteil von 34% an allen Hilfen. Die Verschiebung von Hilfen zu Erziehung zu mehr Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung setzt sich somit seit 2011 stetig fort. Zuwächse gab es bei Integrationshelfern und Einzelintegration in Tagesstätten. Zudem stiegen die Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung in Form einer Erziehungsbeistandschaft.
Abb. 10: Verhältnis Hilfe zur Erziehung - Eingliederungshilfe
| 549 | 562 | 594 | 635 | 673 | 736 | 758 | 804 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1667 | 1655 | 1637 | 1589 | 1541 | 1639 | 1597 | 1546 |
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfen
Hinweis: In dieser Darstellung sind die Fallzahlen Vollzeitpflege gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII nicht enthalten
5. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
Die Zahl der Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist 2018 – wie auch im bundesweiten Vergleich5 - erneut gestiegen.
5 Pothmann, J./Kaufhold, G. (2018): Mehr „8a-Verfahren“, aber keine Zunahme an der Kindeswohlgefährdung, In: Komdat Jugendhilfe Heft Nr. 2/18, S. 5ff
Abb. 11: Anzahl der Mitteilungen einer mögl. Kindeswohlgefährdung
| 936 | 854 | 902 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 747 | 730 | 751 | 729 | 736 |
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Anders als im bundesweiten Vergleich nahmen in Nürnberg 2018 nicht nur die Kindeswohlgefährdungen, bei denen keine Gefährdung zugrunde liegt, sondern auch die §8a-Meldungen aufgrund einer akuten Gefährdung zu. Der Anstieg kann daher nicht ausschließlich auf das veränderte gesellschaftliche Bewusstsein und die zusätzlichen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen im Kinderschutz begründet werden (ebd.). Diese Entwicklung muss weiter beobachtet werden.
Der sprunghafte Anstieg 2017 der Kinderschutzmeldungen, bei denen ein erzieherischer Bedarf zu Grunde liegt, korrigierte sich zwar 2018 nach unten, liegt aber weiterhin über dem Niveau von 2016.
Abb. 12: Ergebnis der Erstabklärung nach Mitteilung einer mögl. Kindeswohlgefährdung
40%
30% 2012
20%
10%
0% 2017
akute Gefährdung chronische erzieherischer weiterer keine Gefährdung
Gefährdung Bedarf Klärungsbedarf
6. Neu begonnene Hilfen – Wer regt die Hilfe an, welche Bedarfe führen zu einer
Hilfegewährung?
In 2018 legte der Anteil an Hilfen nochmals zu, der durch Schule und KiTa angeregt wurde. Auch ein Ausdruck des steigenden Bedarfs an Schulbegleitung, der zunehmend durch die Schulen eingefordert wird. Auffällig ist, dass 2017 wieder mehr Hilfen durch Eltern/Personenberechtigte und aus dem medizinischen Bereich angeregt wurden.
Abb.13: Wer hat die Hilfe angeregt?
Schule/KiTa
KoKi/Frühe Hilfen
junger Mensch selbst
JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen
Eltern/Personensorgeberechtige
ASD selbst
Arzt, Klinik, Gesundheitsamt
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
2014 2015 2016 2017 2018
Erstmalig war 2018 der Hauptgrund für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe die Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung durch die Eltern. Der Rückgang im Bereich der Unversorgtheit des jungen Menschen basiert auf den sinkenden UMA-Zahlen. Wie bereits im Punkt 1 erwähnt, wurden 2018 deutlich mehr Hilfen durch die ‚Auffälligkeiten im Sozialverhalten (dissoziales Verhalten) des jM‘ und mit ‚Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jM‘ begründet. Auch aufgrund einer Kindeswohlgefährdung wurden 2018 deutlich mehr Hilfen installiert als in den Vorjahren.
Abb. 14: Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe
Schulische/Berufliche Probleme des jM Unzureich. Förderung/Betreuung/Versorgung des jM… Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 2014 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales… 2015 Unversorgtheit des jungen Menschen Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des… 2016 Belastungen des jM durch familiäre Konflikte 2017 Gefährdung des Kindeswohls 2018 Übernahme von einem anderen Jugendamt Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%
7. Fallzahlen- und Kostenentwicklung der wichtigsten Hilfearten
7.1. Erziehungsbeistandschaft
2018 nahm die Zahlen an Erziehungsbeistandschaft stark zu, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfen. Am Stichtag 31.12.2018 lagen die laufenden Eingliederungshilfen in Form einer Erziehungsbeistandschaft mit 58 Fällen um 45% höher als noch im Vorjahr. Der Anteil der Hilfen für UMA sinkt auf 13 %. In 58% der Fälle erfolgte die Beendigung 2018 gemäß der Hilfeplanung
und den Beratungszielen, weiterhin ein Hinweis auf eine gute Akzeptanz und Wirksamkeit dieser Hilfe.
Abb.15: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft -Entwicklung Fallzahlen und Kosten
600 2.500
| 1.885 € 1.910 € 1.664 € 1.723 € 1.761 € 1.497 € | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.306 € | ||||||||||||||
| 469 | 538 | 489 | 471 | 471 | 500 | |||||||||
| 176 | 408 | 252 | 254 | 236 | 234 | 240 | 255 | |||||||
| 176 |
2.000
o
400 r u
1.500 E
e d
llä
n
e s
F
1.000
200 u
a
T
0 0
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Lfde. Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr Kostenentwicklung
7.2. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Der Anstieg an SPFH ist seit 2014 ungebrochen. Die Hilfe richtet sich zunehmend an alleinerziehende Mütter (57%) oder Familien mit sehr komplexen Problemlagen und/oder vielen Kindern. 2018 lag der Anteil an SPFH mit einem Kind bei 47%, mit zwei Kindern bei 31% und bei Familien mit drei bis 9 Kindern bei 22,3%. Wie 2017 wurden auch 2018 in 4 Fällen die Hilfe für volljährige ehemalige UMA mit Kindern gewährt. Zudem wurden 25 Familien in Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften betreut.
Abb. 16: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sozialpädagogische Familienhilfe
SPFH -Fallzahlen und Kosten
5.466 € 5.493 €
1000 6.000
| 5.041 € 5.038 € 4.740 € €4.835 4.322 € | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 803 | ||||||||||||||
| 571 | 592 | 637 | 659 | 681 | 708 | |||||||||
| 394 | 299 | 313 | 333 | 354 | 364 | 381 |
5.000
o
4.000 r
u
600 E
e llä 3.000 d
n
F 400 e
s
2.000 u
a
T
1.000
0 0
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Lfde. Fälle am 31.12. Zahl der betreuten Kdr. am 31.12. Kostenentwicklung
7.3 Erziehung in einer Tagesgruppe/Heilpädagogische Tagesstätte
Die Entwicklung der Fallzahlen wurde bisher v.a. durch das Angebot an Plätzen in Heilpädagogischen Tagesstätten in Nürnberg begrenzt, so dass die Hilfefälle in den letzten Jahren insgesamt relativ konstant blieben. Durch den verstärkten Besuch von seelisch behinderten junge Menschen in Regelschulen wird in der Praxis auch vermehrt Einzelintegration in Regelhorten gewährt. Die Ausgabensteigerung ist 2018 u.a. auf höhere Entgeltsätze zurückzuführen.
Abb. 17: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heilpädagogische Tagesstätten
Heilpäd. Tagesstätten -Fallzahlen und Kosten 300 5.738 € 5.116 € 6.000 5.266 € 5.048 € 250 4.821 € 4.538 € 4.632 € 5.000 200 82 71 76 o r 4.000 u E e llä 150 85 97 106 d 3.000 n F 135 e s u 100 2.000 a T 50 1.000 152 154 149 140 131 126 104 0 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Lfde Fälle HzE am 31.12. Lfde Fälle Eingliederungshilfe am 31.12.
| 5.738 € 5.116 € 5.266 € 5.048 € | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.821 € 4.538 € 4.632 € 82 | |||||||
| 4.538 82 | |||||||
| 71 | 76 | 85 | 97 | ||||
| 106 | 135 | ||||||
| 152 | 154 | 149 | 140 | 131 | 126 | 104 |
7.4 Vollzeitpflege
Die Zahl der jungen Menschen in Pflegefamilien blieb 2018 auf dem Niveau von 2017 Von den 608 jungen Menschen waren 15 als UMA in Pflegefamilien untergebracht. Die Akquise neuer Pflegefamilien gestaltet sich mitunter schwierig, vor allem, weil 2018 die Anzahl unterzubringender Geschwisterkinder oder die Anzahl von Kindern mit hohen Hilfebedarfen anstieg. Die Stadt Nürnberg steuert hier u.a. mit neuen Konzepten wie beispielsweise Pflege Plus entgegen.
Die steigenden Ausgaben beinhalten nicht nur das Pflegegeld für die Pflegefamilien, sondern auch die Ausgaben für die Vermittlung, Begleitung und Beratung der Pflegefamilien durch die freien Träger.
Abb.18: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Vollzeitpflege
Vollzeitpflege -Fallzahlen und Kosten 700 10.000 8.567 € 5.878 8.102 € 600 6.116 € 6.463 € 7.234 € 8.000 6.533 € 500 o r u e llä 4 0 0 287 279 283 6 . 0 0 0 E d F 3 0 0 267 275 256 274 4 . 0 0 0 n e s u 200 a T 2.000 100 245 251 259 264 292 329 325 0 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Lfde Fälle zum 31.12. § 86 Abs. 6 Fälle zum 31.12. Kostenentwicklung in Tsd. EUR
| 8.567 € 5.878 8.102 € | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.116 € 6.463 € 7.234 € 6.533 € | |||||||
| 267 | 275 | 256 | 274 | 287 | 279 | 283 | |
| 245 | 251 | 259 | 264 | 292 | 329 | 325 |
7.5 Heimerziehung
Der Trend zu sinkenden Fallzahlen bei Heimunterbringungen ist 2018 ausschließlich auf den Rückgang der neuankommenden UMA und deren Verselbständigung zurückzuführen. Auffällig ist die Zunahme der Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung seit 2012 um 39%.
Abb. 19: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heimerziehung mit UMA
Heimerziehung 750 33.065 € 33.829 € 34.469 € 40.000 33.049 € 34.477 € 34.623 € 34.343 € 600 103 109 113 128 135 30.000 o r u e llä 450 134 143 E d n F 20.000 e 300 s u a T 10.000 150 530 524 490 456 500 413 374 0 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12.
| 33.065 € 33.829 € 34.469 € 33.049 € 34.477 € 34.623 € 34.343 € | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 103 | 109 | 113 | 128 | 135 | 134 | |||
| 143 | ||||||||
| 530 | 524 | 490 | 456 | 500 | 413 | 374 |
A bb. 20: Heimfälle UMA am Stichtag 31.12. (nur HZE)
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| §§ 27, 34 | 29 | 43 | 58 | 59 | 131 | 64 | 33 | |||||||
| §§ 41, 34 | 3 | 11 | 18 | 20 | 31 | 52 | 34 |
Auch 2018 wurden 45% der Fälle die Hilfe gemäß Hilfeplan/Beratungszielen beendet.
Der Allgemeine Sozialdienst verfolgt nach wie vor das Steuerungsziel ‚Vorrang von Vollzeitpflege vor Heimerziehung‘6, insbesondere bei Kindern unter 10 Jahren. Daher wird die Pflegequote regelmäßig beobachtet. Im Jahr 2018 fällt ein Rückgang um knapp 1% auf (Abb. 21, 2. Zeile), der auf den ersten Blick nicht zu erklären ist. Schließlich werden konstante Vollzeitpflege-Zahlen im Verhältnis zu sinkenden Heimerziehungen gesetzt. Es muss aber berücksichtigt werden, dass die Pflegequote das Verhältnis Anzahl Vollzeitpflege zu Heimerziehung ohne Berücksichtigung der UMA darstellt. Dies bedeutet, dass die Heimerziehung nur im Bereich der UMA sanken, insgesamt aber stiegen.
Abb.21: Pflegequote HzE ohne UMA u. § 35a
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflegequote ohne Fälle nach § 86 Abs. 6 | 29,91% | 31,40% | 35,29% | 36,79% | 40,70% | 47,28% | 45,76% | |
| Pflegequote mit Fällen nach § 86 Abs. 6 | 47,47% | 49,38% | 52,31% | 55,24% | 58,87% | 63,57% | 62,67% |
Der Anteil der jungen Menschen, die bei Hilfebeginn auf einem therapeutischen oder intensivpädagogischen Heimplatz untergebracht werden, liegt seit 2015 weitgehend konstant – mit Ausnahme von 2016 – bei ca. 18% der neu begonnenen Heimfälle.
Abb. 22: Entwicklung Belegung stationäre therapeutische Plätze o. UMA
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteil an neu begonnenen stat. Hilfen | 16,5% | 14,3% | 15,3% | 18,1% | 19,1% | 18,0% | 17,9% |
6 Jugendamt Nürnberg: Verbindliche Standards zur Steuerung von Leistungen durch den ASD, Stand: 15.11.2016
7.6 Sonstige betreute Wohnformen - Betreutes Wohnen
Die Fallzahlentwicklung gestaltet sich bei dieser Hilfeart uneinheitlich. Dies liegt an den verschiedenen Angeboten, die Verselbständigung älterer Jugendlicher und junger Volljähriger sowie die Begleitung junger Menschen mit seelischer Behinderung subsummieren. Die neuen Fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes vom 14.11.2017 zum Betreuten Wohnen sehen ausschließlich die Unterstützung von jungen Menschen in einer vom Hilfeträger angemieteten bzw. zur Verfügung gestellten Wohnung vor. Deshalb gewährt das Jugendamt Nürnberg diese Hilfeform nur noch als stationäre Hilfe. Eine ambulante Betreuung in einer vom jungen Menschen selbst angemieteten Wohnung ist im Rahmen des § 34 SGB VIII nicht mehr möglich. 43 % dieser Hilfen wurden am Stichtag für UMA und volljährige ehemalige UMA gewährt. Die Hilfeform steht daher für deren Verselbständigung.
Abb. 23: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sonst. betreute Wohnformen
Betreutes Wohnen
120 3.000 €
| 2.382 € 2.151 € 2.415 € 1.896 € 2.096 € 2.185 € | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.882 € 24 18 | |||||||
| 18 | 24 | ||||||
| 16 | 24 | 23 | 19 | 20 | |||
| 67 | 70 | 52 | 54 | 65 | 59 | 63 |
100 2.500 €
80 2.000 € o
r
u
E
e llä 60 1.500 € d
n
F e
s
u
40 1.000 € a
T
20 500 €
0 0 €
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kosten in Tsd. EUR
8. Wenig steuerbare Einflussfaktoren auf Fallzahl- und Kostenentwicklung
erzieherischer Hilfen
Diese Einflussfaktoren wurden bereits in den Berichten der Vorjahre immer wieder ausführlich beschrieben und dargestellt, sie haben sich nicht wesentlich verändert.
So führt, wie bereits unter Punkt 6 dargestellt, die Aufmerksamkeit für mögliche Kindswohlgefährdungen zur Feststellung eines erzieherischen Bedarfs und damit der Notwendigkeit der Gewährung einer geeigneten Hilfe. 2018 zeichnete sich zudem der Trend ab, dass Familiengerichte vor dem Entzug der Elterlichen Sorge verstärkt auf die Ausschöpfung von ambulanten Hilfen setzten. Hinzukommen gesetzliche Veränderungen auf Bundes- oder Landesebene, die nicht beeinflussbar und ihre Auswirkungen auf die Jugendhilfe vorab schwer abschätzbar sind. Aktuell stehen u.a. die Neuregelung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zur Zuständigkeitsklärung sowie die bayerische Richtlinie zur Verfahrensgarantien in Strafverfahren für junge Menschen im Raum.
Eine ganz andere Herausforderung ergibt sich durch die aktuelle Lage in Syrien und dem Nahen Osten. Die Frage nach dem Umgang mit IS-Rückkehrern und salafistischen Familienverbünden wird lauter. Das Jugendamt Nürnberg wird Informations- und Kooperationsstrukturen entwickeln müssen um der wachsenden Aufgabe gerecht werden zu können.
Der Anspruch seelisch behinderter junger Menschen auf eine inklusive Beschulung führte 2017 zu einem sehr deutlichen Anstieg der Zahl an Schulbegleiter/Integrationshelfer im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII. Dieser setzt sich auch 2018 fort. Zunehmend benötigen junge Menschen einen Integrationshelfer nicht nur in Regelschulen, sondern auch in Förderzentren,
vereinzelt in Tagesstätten und zusätzlich zu einer stationären Hilfe. Immer wieder fordern Schulen die Gewährung eines Schulbegleiters auch als Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes. In Nürnberg erfolgt die Klärung des Bedarfs und insbesondere der Teilhabebeeinträchtigung über das Standardhilfeplanverfahrens für jeden Einzelfall. Hierbei hospitiert die ASD-Fachkraft zur Bedarfsklärung auch im Unterricht. Insgesamt wurden für Integrationshelfer im Jahr 2018 rd. 3 Mio. EUR aufgewendet.
Abb. 25: Entwicklung Fallzahlen Integrationshelfer
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Laufende Fälle Integra- | 24 | 36 | 53 | 62 | 78 | 103 | 128 | |||||||
| tionshelfer |
In einigen Kommunen unterliegt inzwischen der Bereich Integrationshilfe nicht mehr der Einzelfallsteuerung, sondern wird im Rahmen einer Poollösung finanziert. Die Stadt Nürnberg prüft aktuell die Beteiligung an einem gemeinsamen Projekt mit dem Bezirk Mittelfranken und den Jugendämter Stadt Erlangen und Erlangen-Höchstadt. Im Rahmen des Projektes sollen Poollösungen für Schulbegleitung an zwei Montessori-Schulen erprobt werden. Die Ludwig-Maximilian-Universität München wird das Projekt begleiten und evaluieren, insbesondere unter den Gesichtspunkten Synergieeffekte, verbesserte Versorgungsqualität und Selbständigkeit bzw. Endstigmatisierung der jungen Menschen.
Analog der geringeren Bedeutung von schulischen und beruflichen Problemen des jungen Menschen als Grund für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe (siehe Punkt 6) sinkt die Zahl von jungen Menschen, die durch die Jugendhilfe in einem Berufsbildungswerk stationär untergebracht sind. Die Zahl liegt nun auf dem Niveau vor der Flüchtlingskrise 2015.
Abb. 26: Entwicklung der Fallzahlen Unterbringung in einem Berufsbildungswerk
| Anzahl statio- | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| näre Hilfen in ei- | lau- | 20 | 22 | 22 | 22 | 27 | 22 | ||||||
| nem Berufsbil- | fende | 27 | |||||||||||
| dungswerk | Hilfen |
9. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen
9.1. Ausbau der eigenen Beratungsleistungen des ASD
Ziel des ASD ist, die Erziehungsfähigkeit von Familien durch Beratung und Begleitung der ASD- Fachkräfte zu stärken. Es gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass vor Entscheidungen über Anträge auf Leistungen in jedem Fall zu prüfen ist, ob die fallverantwortliche ASD-Fachkraft durch eigene Beratung und Unterstützung im Rahmen des Kernprozesses § 16 SGB VIII die Erziehungskompetenz der Eltern und das Selbsthilfepotential der Familie fördern kann. Wie Abbildung 27 zeigt, sank der Anteil der dafür verwendeten Zeit von 30 % im Jahr 2017 auf 26,4 % im Jahr 2018. Dieser Rückgang der Zeitanteile für Beratungen steht im Zusammenhang mit der Zunahme an Kindeswohlgefährdungen und äußerst konfliktträchtigen Fällen, u.a. auch im Bereich der Trennung und Scheidung und in der Arbeit mit Zuwandererfamilien. Den ASD-Mitarbeitern fehlte 2018 kurzum die Zeit für die wichtige präventiv ausgerichtete Beratung von Familien. Untermauert wird dies von dem 4%-Anstieg der Klientenzeit für Steuerung von erzieherischen Hilfen §§ 27 ff.
Abb. 27: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen der ASD-Fachkräfte an der gesamten Klientenzeit
31,0%
30,0%
29,7% 29,5% 29,1%
28,8%
27,4%
26,4%
25,6%
30,0%
29,0%
28,0%
27,0%
26,0%
25,0%
24,0%
23,0%
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
9.2 Revisionsverfahren für Hilfen
Ziel dieses internen Fachverfahrens ist die Stärkung von Hilfen als wirksame, zielgerichtete Maßnahme. Mit einer einjährigen Unterbrechung im Jahr 2016 wurden seit 2014 stationäre Heimunterbringungen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und einer internen Fallrevision unter Beteiligung der zuständigen ASD-Fachkraft, der Fachberatung, der Abteilungsleitung ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe durchgeführt. Durch den fachlichen Austausch wurde ein gemeinsames Verständnis zu den Standards der Steuerung, sachlicher/örtlicher Zuständigkeit, Leistungserbringung lt. Leistungsvereinbarung, Elternarbeit, Mitwirkung, Zielsetzung und Erreichungsgrad, Perspektiven, Ressourcen, Alternativen geschaffen und verankert. Eine Fortsetzung ist daher nicht mehr nötig.
Über die Auswertungen wurde deutlich, dass vor vielen Heimunterbringungen eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) vorgeschaltet war, die Heimunterbringung aber lediglich nur zeitlich verzögert wurde. Diese Erkenntnis und der ungebrochene Zuwachs an SPFH (siehe Punkt 7) lassen den Fokus des Revisionsverfahrens ab Herbst 2019 neu setzen. Anhand von konkreten Fallakten soll der Frage nachgegangen werden, ob und falls ja, welche Faktoren das Gelingen bzw. das Scheitern einer SPFH beeinflussen.
9.3 Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Nürnberg
Die Erkenntnisse aus dem Projekt „13+8“ und dem Projekt zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung, ASD und JaS (Rechtskreise SGB III und SGB VIII) an einer Modellschule mündeten in dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur Nürnberg zwischen der Stadt Nürnberg, der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg und dem Staatlichem Schulamt in der Stadt Nürnberg. Die vier Kooperationspartner gestalten eine bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Angebotsstruktur für junge Menschen auf Grundlage der Instrumente des SGB II (Grundsicherung), des SGB III (Arbeitsförderung), des SGB VIII (Jugendhilfe), des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). Ziel ist eine gelingende berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen im Übergang Schule – Beruf. Seit April 2019 ist die Anlaufstelle der Jugendberufsagentur am Richard-Wagner-Platz am Start. Das Jugendamt wird dort stundenweisen mit Kapazitäten vor Ort sein. Die Ressourcen wurden zunächst budgetfinanziert vom Jugendamt geschaffen, aktuell läuft das Verfahren zur Stellenbesetzungsverfahren.
9.4. Gemeinsame Projekte von Jobcenter und Jugendamt Nürnberg zur Stärkung
des Familiensystems
Beide Projekte mit rechtsübergreifenden Ansatz haben Familien und Alleinerziehende im SGB II –Bezug im Fokus. Die Kooperation von Jobcenter und Jugendamt zielt darauf ab, das Familiensystem zu stärken, Motivation zu entwickeln und gemeinsam an der Zielerreichung zu arbeiten.
9.4.1 Tandem – Perspektiven für Familien
Das Modellprojekt „Perspektiven für Familien. Beschäftigung und Jugendhilfe im Tandem“ mit zwei Projektphasen von Juli 2011 bis Ende 2016 und der Fortführung im Regelbetrieb ab 2019 richtet sich an Familien und Alleinerziehende im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Aktuell sind 6 Fachkräfte des ASD und des Jobcenters beschäftigt mit den Zielen: 1) Verfestigte Beschäftigungslosigkeit und Hilfebedürftigkeit durchbrechen und beenden, Beschäftigungsfähigkeit stärken, 2) Familien stabilisieren, Bildung, Betreuung und Erziehung von Anfang an unterstützen, gelingendes Aufwachsen ermöglichen, 3) Kooperation zwischen SGB II – Beschäftigungsförderung und SGB VIII – Jugendhilfe modellhaft intensivieren, Schnittstellen optimieren, Erkenntnisse für Regelprozesse
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 172 Familien durch die Tandems betreut. Die Integrationsquote bildet den Verlauf der Vermittlungen in eine Erwerbstätigkeit im Jahresverlauf ab. Hierbei werden die monatlichen Quoten addiert und ins Verhältnis zu den Teilnehmenden gesetzt. 2018 lag die Integrationsquote bei 24%.
9.4.2 Cura – Family in work
Das Projekt ‚CURA‘ richtet sich als niederschwelliges Unterstützungsangebot ebenfalls an SGB II
- Bedarfsgemeinschaften. Das Jugendamt Nürnberg unterstützt die am Projekt teilnehmenden
Familien mit einem systemischen/ganzheitlichen Beratungsansatz insbesondere nach Maßgabe des SGB VIII bei individuellen und familienbezogenen Problemen, berät in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung (§ 16 SGB VIII), gewährt Leistungen nach §27ff SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) und § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) sowie Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Gleichzeitig erhalten Jugendliche nach § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihrer sozialen Integration bzw. Unterstützung nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Finanzierung erfolgt bis Mitte 2020 über das Bayerischen Staatsministerium für Familien und Soziales. Die Stadt Nürnberg leistet einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Personalrestkosten.
9.5. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für herausfordernde junge Menschen
9.5.1 Clearingstelle für sog. Systemsprenger
Für minderjährige junge Menschen, die sich und andere gefährden, die aber in Regeleinrichtung nicht mehr aufgenommen werden können, soll eine geschlossene Clearingstelle für Inobhutnahmen durch einen freien Träger in enger Kooperation mit der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg geschaffen werden. Die Verwaltung des Jugendamtes hat 2017 im JHA über den Bedarf berichtet. Inzwischen wurde unter Federführung des Bereiches soziale Dienste und erzieherische Hilfen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein entsprechendes Konzept entwickelt hat. Als Träger der Einrichtung konnten die Rummelsberger Dienste für junge Menschen (RDJ) gewonnen werden, die in diesem Aufgabenfeld über die fachlich erforderliche Expertise verfügen. An der Arbeitsgruppe waren neben Jugendamt die RDJ auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie,
die Polizei, die Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken sowie das Bayerische Landesjugendamt beteiligt. Die Umsetzung ist derzeit in erster Linie noch von der Findung eines geeigneten Objektes abhängig.
9.5.2 Wohngruppe für entkoppelte junge Menschen
Nach der Konzeptentwicklung 2018 konnte das Projekt „Stellwerk“ im April 2019 als eine niedrigschwellige sozialpädagogische Übergangshilfe mit aufsuchendem Ansatz, Angebot einer aktivierenden Tagesstruktur, Wohnraumversorgung und pädagogische Betreuung in Kooperation mit Don Bosco Jugendwerk an den Start gehen. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene mit komplexen Förderbedarfen, die durch bestehende Angebote des SGB III und SGB VIII nicht mehr erreicht werden. Die Finanzierung ist rechtskreisübergreifend geregelt, umfasst dabei SGB II, VIII und XII. Die Umsetzung des Beschäftigungsangebots gemäß § 16h SGB II steht noch aus.
10. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2017
Der Satz für eine Fachleistungsstunde bei ambulanten Hilfen erhöhte sich ab 01.02.2018 um 2,19 € auf 72,62 € bzw. um 3,1%. Der Tagessatz für teilstationäre Plätze stieg im Bereich der Entgeltkommission Franken in 2018 um durchschnittlich 4,6%, der Tagessatz für stationäre sozialpädagogische Plätze um durchschnittlich 2,1%, für heilpädagogische Plätze um 3,5%, für therapeutische Plätze um 5,5% und für Erziehungsstellen um 2,3%, für stationäre Plätze insgesamt um durchschnittlich 4,6%. In der Betrachtung über einen Zeitraum von drei Jahren zeigt sich die folgende Entwicklung:
Abb. 28 Preissteigerung bei erzieherischen Hilfen 2015 - 2018
Kostensteigerung -Vergleich 2015 zu 2018
| 8,0 | 7% | |
|---|---|---|
| 5,55% | ||
| 5,31% |
FLS ambulante Hilfen TS Teilstationäre Hilfen TS Stationäre Hilfen
Ausgaben ./. Einnahmen
Die Anzahl an Hilfen für UMA sind aufgrund der zunehmenden Verselbständigung rückläufig, dies spiegelt sich 2018 auch in den Kosten wider. Grundsätzlich werden alle HZE-Ausgaben für UMA erstattet, Altfälle bis zum 31.10.2015 von überörtlichen Trägern bundesweit, ab dem 01.11.2015 vom Bezirk Mittelfranken. Aufgrund der aufwendigen Verfahren fallen die Mittelabflüsse und Erstattungen periodisch weit auseinander. Die entsprechenden Einnahmen für UMA in 2018 liegen daher unter den Ausgaben desselben Jahres. Die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt hat daher ein sehr differenziertes Einnahmecontrolling aufgebaut und überwacht die Erstattungen regelmäßig.
Insgesamt konnten in den letzten Jahren durch die Kostenerstattung von Land und Bezirk, Kostenbeiträgen von Eltern, Unterhaltsbeiträgen und Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern durchschnittlich ca. 20% der Ausgaben wieder gedeckt werden.
Abb. 29: Entwicklung Ausgaben und Einnahmen
| in Euro | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausgaben für Hilfen nach | 59,8 Mio. | 61,6 Mio. | 61,1 Mio. | 69,9 Mio. | 69,2 Mio. | 70,0 Mio. | 73,0 Mio. | |||||||
| §§ 13, 19, 20, 27 ff, | ||||||||||||||
| 35a, 41, 42 SGB VIII | ||||||||||||||
| gesamt | ||||||||||||||
| davon Ausgaben für UMA | 2,31 Mio. | 3,2 Mio. | 4,4 Mio. | 10,9 Mio. | 10,9 Mio. | 10,6 Mio. | 9,3 Mio. | |||||||
| Einnahmen aus Kostener- | 9,2 Mio. | 8,3 Mio. | 11,9 Mio. | 10,7 Mio. | 16,7 Mio. | 25,9 Mio. | 12,2 Mio. | |||||||
| stattung, | ||||||||||||||
| Kostenbeiträgen und Er- | ||||||||||||||
| satzleistungen gesamt | ||||||||||||||
| davon Einnahmen für | 1,8 Mio. | 0,6 Mio. | 4,3 Mio. | 3,9 Mio. | 6,7 Mio. | 17,8 Mio. | 6,2 Mio. | |||||||
| UMA |
11. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
Die seit vielen Jahren bewährte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bringt die Bedarfsplanungen der Verwaltung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger zusammen und ermöglicht einen guten fachlichen Austausch und Zusammenarbeit. In der Frühjahrssitzung wurde beispielsweise aus dem Pilotprojekt trägervernetzte Fortbildung unter Einbezug der Fachstelle PEF:SB berichtet. Das neugeschaffene Angeboten im Bereich Fortbildung und Personalentwicklung soll künftig Synergien unter den Trägern erzeugen, um die Angebote im Bereich Fortbildung und Personalentwicklung flächendeckender in die Mitarbeiterschaft zu bringen. Zudem gab es einen fachlichen Austausch zur Schnittstelle Polizei und Jugendhilfe und die Vorstellung der Koordinationsstelle Radikalisierung der Stadt Nürnberg.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Nürnberg in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V.
Anlagen: Sachverhalt_KJND
Bericht:
Der Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes Nürnberg in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. berichtet jährlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inobhutnahmen. Die Fremdunterbringung von jungen Menschen aufgrund von Kindeswohlgefährdung wird durch die Unterbringung in der kommunalen Kindernotwohnung bzw. Jugendschutzstelle sowie durch die Familienbereitschaftsbetreuung (FBB) kurzfristig und überbrückend sichergestellt. Seit 2017 steigen die Fallzahlen und die Bedarfe der Kinder.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
Sachverhalt
Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Nürnberg
in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V.
Aktuelle Situation im KJND
Über den Kinder- und Jugendnotdienst wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 26. Juli 2018 berichtet.
Aus der Einleitung zum JHA Bericht Juli 2018: „Seit mehreren Jahren berichtet der KJND immer wieder von fehlenden Kapazitäten in der Familiären Bereitschaftsbetreuung, Überbelegung, Belastung und Verschiebung des Aufnahmealters von Kindern in der Kindernotwohnung, Überbelegung und schwierigste Betreuungssituationen in der Jugendschutzstelle und Vollauslastung in der Notschlafstelle SleepIn. Auslöser dafür sind zum einen der Anstieg der Inobhutnahme Zahlen und die Zunahme komplexer Problemkonstellationen in Familien, die die Krisenhilfe zunehmend belasten. Es ist aber auch zu beobachten, dass der KJND zunehmend Ausfallbürge für die Kinder und Jugendlichen wird, die aufgrund schwieriger Verhaltensweisen und komplexer Problemlagen im bisherigen Hilfekontext nicht mehr betreut werden können, deren vorhandene Hilfe durch die Anbieter abgebrochen wird und die dann als Notunterbringung im Kinder- und Jugendnotdienst aufgenommen werden müssen.“
Diese Herausforderungen haben sich auch 2018 nicht wesentlich verändert. Daher arbeitet das Jugendamt gemeinsam mit dem Schlupfwinkel e.V. und mit enger Einbindung der Regierung von Mittelfranken seit längerem daran, weitere Maßnahmen und Lösungen zu entwickeln, um die dringend notwendige Entspannung und Entlastung vor Ort zu schaffen. Als Lösungsansätze für Kinder in Familiärer Bereitschaftsbetreuung wurde so das Vollzeitpflegemodell Pflege+ entwickelt. Außerdem gibt es neue von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelte Ansätze, um mit entkoppelten Jugendlichen intensiver zu arbeiten (Don Bosco Projekt Stellwerk, VSJ Betreuungskonzept move on). Die Einrichtung eines geschlossenen Inobhutnahme-Settings (Clearingstelle) ist konzeptionell vorbereitet und mit den Rummelsberger Diensten für junge Menschen konnte ein erfahrener Träger gefunden werden. Die konkrete Umsetzung verzögert sich aber leider aufgrund fehlender geeigneter Liegenschaften. Aktuell sind intensive Verhandlungen zu einem möglichen Objekt in Gang. In ganz besonders schwierigen Einzelfällen wird zwischenzeitlich mit verstärkten Teams, u.a. auch durch weitere Sicherheitsdienstmitarbeiter oder sogar in speziellen Einzelfallsettings gearbeitet.
Insgesamt hat sich aber trotz aller Maßnahmen und Anstrengungen vor Ort die Situation im letzten Jahr und vor allem im ersten Halbjahr 2019 weiter verschärft. Schwierigste Kinder und Jugendliche entwickeln Dynamiken, die fast tägliche Krisenszenarien auslösen. Die Schwierigkeiten mit delinquenten, sich ausagierenden Kindern und Jugendlichen führen vermehrt zu Angriffen gegen Mitarbeitende in der Einrichtung und wirken sich auch in direkter Nachbarschaft und Umfeld, insbesondere in Richtung Kinder- und Jugendhilfezentrum und dem angrenzenden Haus für Kinder, aus. Anwohnerbeschwerden und Polizeieinsätze nehmen in Bezug auf solche Situationen zu.
Fallbeispiel: Insbesondere ein 11-jähriger Junge, der in unterschiedlichen Konstellation sich mit anderen Jugendlichen auf den Weg macht, fällt durch Diebstähle, Einbruchsversuche, Sachbeschädigungen, Aggressionen gegenüber anderen Kindern auf dem Schulweg und benachbarten Tagesbetreuungseinrichtungen auf. Der völlig entkoppelte Junge befand sich vor Aufnahme im KJND in einer anderen Jugendhilfe-Einrichtung. Seit Juli 2018 wurden unterschiedlichste Versuche unternommen diesen Jungen in Angebote der Jugendhilfe zu vermitteln. Nachdem er sich der Einflussnahme durch die pädagogischen Fachkräfte immer wieder entzieht, vermisst gemeldet werden muss und sich regelmäßig an ju-
gendgefährdenden Orten aufhält, wurde nun bereits vor mehreren Monaten ein Beschluss des Familiengerichts für eine geschlossene Jugendhilfemaßnahme beantragt. Die einzelnen Verfahrensschritte ziehen sich zeitlich hin, während der Junge weiterhin seine Strafunmündigkeit ausnutzt und sich weiterhin delinquent und aggressiv gegenüber anderen Kindern und Erwachsenen als auch Mitarbeitenden verhält.
Die Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendnotdienst sind aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und Überbelegungen, der immer komplexeren Fallsituationen und immer auffälligeren Kindern und Jugendlichen hoch belastet. Und auch die nicht mehr zeitgemäße räumliche Situation in der Reutersbrunnenstraße, die bei der Rundfahrt des JHA im März 2016 ausführlich behandelt wurde, ist nicht förderlich. Aus Sicht des Kinder- und Jugendnotdiensts sind dringend Ausdifferenzierungen des Krisenhilfesystems notwendig. Mit der Außenstelle in der Alten Bertha kann zwischenzeitlich eine Trennung von sich negativ beeinflussenden Gruppen erreicht werden, was sehr positiv wirkt. Auf Basis dieser Erfahrungen wurde die ursprüngliche Planung, den Kinder- und Jugendnotdienst als Gesamtheit in einem Neubau verteilt auf dem Gelände der Reutersbrunnenstraße unterzubringen, zwischenzeitlich aufgegeben. Neben einem Stammhaus sollen voraussichtlich mindestens zwei weitere Außenstellen entstehen, so die grobe aktuelle Planung.
Auch in der Kindernotwohnung werden teilweise extrem verhaltensauffällige Kinder unterschiedlichen Alters betreut. Mitunter mussten Kinder mit schwerer geistiger Behinderung betreut werden. Kinder unter 3 Jahren machten 13 % der Aufnahmen in 2018 aus, zum Teil, weil es trotz der eingeleiteten Maßnahmen keine ausreichenden Kapazitäten in der Bereitschaftsbetreuung gab, zum anderen weil es sich um größere Geschwisterverbünde handelte.
Und der KJND dient nach wie vor als Ausfallbürge für die Schwächen in anderen Hilfesystemen. So lässt sich bislang keine Lösung für Krisenunterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit dem überörtlichen Träger (Bezirk Mittelfranken) erreichen.
Die Fachkräfte vom Schlupfwinkel e.V., wie auch die städtischen Kolleginnen und Kollegen sind trotz der hohen Belastungen hoch engagiert im Einsatz. Die zum Haushalt 2019 zusätzlich geschaffenen Kapazitäten für den KJND (insgesamt 2,5 VK für Fachkräfte und 0,5 VK Verwaltungskraft) konnten teilweise vorab budgetfinanziert besetzt werden, teilweise sind sie aktuell in der Besetzung, d.h. deren Wirkung entfaltet sich erst jetzt schrittweise. Die Springerstelle federt Ausfälle oder zeitliche Löcher bei der Nachbesetzung von Stellen ab. Die Erweiterung der Kapazitäten um eine Stelle, um das Vier-Augen-Prinzip bei vor Ort Terminen bei akuten Kindeswohlgefährdungen in den Randzeiten und am Wochenende umzusetzen, war dringend angezeigt. Eine weitere halbe Stelle wird das Leitungsteam ab Herbst 2019 bei planerischen und organisatorischen Aufgaben entlasten. Ein Schwerpunkt wird insbesondere die Unterstützung bei der Verstetigung der Ergebnisse aus dem vorangegangenem Personalentwicklungsprojekt mit Fortbildungs-, Teamentwicklungsmaßnahmen und Projekten zum Gesundheitsmanagement für die Mitarbeitenden im KJND sein.
Zusammengefasst gibt es dringenden Handlungsbedarf und auch die Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde fordert weitere konkrete Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.: Es ist notwendig den KJND konzeptionell, räumlich und organisatorisch zu entwickeln. Notwendige Planungs- und Analyseschritte werden derzeit angestoßen und sollen in einem Masterplan, der kurz wie mittelfristige Handlungsansätze bündelt, münden. Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass der KJND eigentlich ein flexibles Instrument der Personaleinsatzsteuerung benötigen würde, um auf die Belegungsschwankungen, Überbelegungen und besondere Belegungssituationen reagieren zu können. Dies ist in den städtischen Strukturen eher schwer umzusetzen. Daher soll auch dazu nochmals mit Stk, DIP und PA verhandelt werden. Sobald die notwendigen Entwicklungsschritte und Maßnahmen dargestellt werden können, ist geplant kurzfristig den Jugendhilfeausschuss im Herbst hierüber zu informieren. Ggf. werden sich daraus noch Forderungen in Richtung Haushaltsplan 2020 ergeben.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Die angespannte Situation für Inobhutnahmen von Säuglingen und Kleinstkindern in familiären Settings hat sich auch in 2018 nicht wesentlich verändert. Es konnten zwar neue Fachkräfte akquiriert werden, die Zahl ist aber noch lange nicht ausreichend. Im Sachgebiet Familiäre Bereitschaftsbetreuung stehen 19 aktive Fachkräfte für Inobhutnahmen von Kleinstkindern zur Verfügung. Parallel wurden weitere Bereitschaftspflegefamilien der Kooperationspartner wie des Caritas Jugendhilfezentrum Schnaittach oder benachbarter Jugendämter vom Sachgebiet überprüft und bei Inobhutnahmen belegt.
Engpässe im Krisenhilfesystem entstehen immer wieder aufgrund lang andauernden Belegungen der Bereitschaftsfachkräfte bzw. Bereitschaftspflegefamilien. Die tatsächliche Perspektive für die Kinder kann nicht abschließend innerhalb eines mehrwöchigen Zeitraums geklärt werden. Auf der anderen Seite finden sich bislang kaum Pflegefamilien, die Kinder mit unklarer Perspektive in ihren Familien aufnehmen. Im Bereich der Vollzeitpflege wird nun mit dem Modell Pflege+ ein weiterer Baustein eingerichtet, der Anschlusshilfen in Familien trotz unklarer Perspektive bereitstellen soll.
Parallel dazu hält der Anstieg der Fallzahlen seit 2017 kontinuierlich an (siehe Tabelle). So waren zu Beginn des Juni 2019 gleichzeitig 31 Kinder in Familien des Krisenhilfesystems untergebracht. Auch wenn in einigen Fällen die Hilfe seit längerem in Hilfe zur Erziehung umgewandelt war, waren Familien des Krisenhilfesystems mit diesen Kindern belegt.
| FBB | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 11.06.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufnahmen (inkl. Übernahmen Vorjahr) | 50 | 44 | 44 | 55 | 60 | 52 | 28 |
| Belegtage | 6283 | 7237 | 6897 | 4948 | 6583 | 5892 | 3187 |
| Ø Verweildauer | 122 | 160 | 157 | 90 | 110 | 113 | 114 |
| Kinder/Tag | 17,2 | 19,8 | 18,9 | 13,6 | 18,04 | 16,13 | 19,7 |
| Anzahl Fachkräfte | 14 | 15 | 15 | 16 | 18 | 19 | 19 |
| Aufnahmen bei Koop-Partnern (inkl. Übernahme Vorjahr) | 10 | 21 | 17 | 10 | 21 | 27 | 23 |
| Gesamtaufnahmen KJND, Koop-Partner | 60 | 65 | 61 | 65 | 81 | 79 | 51 |
Mit der hohen Zahl der gleichzeitigen Inobhutnahmen steigt die Arbeitsbelastung im Sachgebiet enorm. Es findet ein Monitoring des Fallverlaufs, Berichterstattung, Teilnahme an Klärungs- und Perspektivgesprächen statt. Parallel müssen eine Vielzahl von Umgangskontakten terminiert, koordiniert und begleitet werden. Die Mitarbeitenden im Sachgebiet sind mit 1,5 Vollkraftstellen nicht ausreichend personell ausgestattet und überlastet.
Kindernotwohnung
Die Kindernotwohnung ist mit 10 Plätzen ausgestattet. Im Jahr 2018 sank die Zahl der Belegtage und die durchschnittliche Belegung pro Tag in etwas auf das Niveau von 2016. Seit Anfang des Jahres 2019 zeigt sich im Mittelwert eine Belegung mit durchschnittlich 8,7 Kindern. Faktisch ist die Kindernotwohnung seit Ende April dieses Jahres kontinuierlich voll- oder überbelegt.
Für die Unterbringung der Kinder stehen in der Kindernotwohnung vier Schlafzimmer zur Verfügung. Fragen der geschlechtergetrennten Belegung, Bereitstellung von Einzelzimmern für besonders verhaltensauffällige Kinder können nicht mehr fachgerecht bedient werden. Mitunter müssen fünf Kinder in einem Zimmer schlafen, damit ein besonders belastetes Kind über ein Einzelzimmer verfügt.
Aufgrund der fehlenden Ressourcen im familiären Setting müssen immer wieder Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden.
Hinzu kommt eine zunehmende Varianz in den Problemlagen der Kinder. Selbst 3 und 4 –Jährige zeigen zahlreiche Verhaltensauffälligkeiten, fehlende Gruppenfähigkeit und benötigen kleinere und intensivere Betreuungssettings. In 2018 waren 20% der Aufnahmen Kinder von 0 bis 3 Jahren.
| Daten zum | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KNW | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 27.06.2019 |
| Aufnahmen | 214 | 192 | 137 | 149 | 171 | 142 | 73 |
| Belegtage | 2807 | 2512 | 2465 | 2710 | 3197 | 2746 | 1540 |
| Ø Verweildauer | 13 | 13 | 18,0 | 18,2 | 18,7 | 19,4 | 21 |
| Ø Kinder/Tag | 7,6 | 6,8 | 6,8 | 7,41 | 8,8 | 7,5 | 8,65 |
| Verteilung nach Alter 2018 | Anzahl Aufnahmen | % | Belegtage | % |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 1 | 0,7% | 1 | 0,04% |
| 1 | 8 | 6% | 41 | 2% |
| 2 | 9 | 6% | 213 | 8% |
| 3 | 10 | 7% | 295 | 11% |
| 4 | 8 | 6% | 245 | 9% |
| 5 | 13 | 9% | 206 | 8% |
| 6 | 12 | 9% | 280 | 10% |
| 7 | 8 | 6% | 340 | 13% |
| 8 | 9 | 6% | 305 | 11% |
| 9 | 9 | 6% | 83 | 3% |
| 10 | 7 | 5% | 130 | 5% |
| 11 | 10 | 7% | 74 | 3% |
| 12 | 28 | 20% | 414 | 15% |
| >=13 | 9 | 6% | 50 | 2% |
| Summen | 141 | 100,0% | 2677 | 100,00% |
Der Schutzbedarf für kleine Kinder nahm, wie oben beschrieben, im ersten Halbjahr 2019 wieder stark zu. Während in der Familiären Bereitschaftsbetreuung bzw. Bereitschaftspflegefamilien bis zu 31 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren gleichzeitig untergebracht sind, mussten in der Kindernotwohnung bis Ende Juni 2019 bereits insgesamt 23 Kinder von 0 mit 3 Jahren aufgenommen werden. Zum Vergleich: In 2018 waren es im Gesamtjahr 28 Kinder von 0 bis 3 Jahren. Um auf die immer wieder, auch über längere Zeiträume, stattfindende Überbelegung zu reagieren und um auf die teilweise sehr jungen Kinder besser eingehen zu können, müsste das Angebot der Kindernotwohnung für die Altersgruppe 2 bis 5 Jahre ausdifferenziert werden. Eine eigene Gruppe, in der die jüngeren Kinder altersgemäß betreut werden können, wäre dringend erforderlich.
Jugendschutzstelle
Die Jugendschutzstelle ist mit 12 Plätzen in der Reutersbrunnenstraße und 6 Plätzen in der Außenstelle Bertha-von-Suttner-Straße ausgestattet.
Die Außenstelle, in Betrieb seit Mai 2017 und in der Regel mit Mädchen belegt, hat sich bewährt. Zum einen kann in dem wohngruppennah geführten Setting ohne die in der Reutersbrunnenstraße üblichen rund um die Uhr ad-hoc Krisenaufnahmen pädagogisch wirksam mit Jugendlichen gearbeitet werden, bei denen sich eine längere Verweildauer abzeichnet. Zum anderen kann durch die räumliche Trennung kritischen Gruppendynamiken und negativen Beeinflussungen entgegengewirkt werden.
Trotzdem ist dadurch die zum Teil prekäre Ballung verhaltensschwierigster, übergriffiger und delinquenter Jugendlicher in der Reutersbrunnenstraße nicht behoben, die zunehmend Beschwerden auch aus der Nachbarschaft sowie den Nachbareinrichtungen nach sich zieht. Auch die Polizeiinspektion West gerät durch die Vielzahl notwendiger Einsätze im KJND an ihre Belastungsgrenze. Darüber hinaus zeigt sich mittlerweile die bedenkliche Tendenz, dass Inobhutnahmen schutzbedürftiger Jugendlicher durch den ASD aufgrund der Kenntnis über die problematische Belegung der Jugendschutzstelle so lange wie irgend möglich herausgezögert werden, um eine Unterbringung im KJND zu vermeiden. Eine weiterergehende konzeptionelle und räumliche Ausdifferenzierung ist dringend notwendig.
Im Jahr 2018 waren im Durchschnitt täglich 16,5 Jugendliche (2017: 14,7) untergebracht, was einer Auslastung von 92% entspricht.
| JSST (12) 181 Plätze | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | bis 30.06.2019 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | |||||||
| Aufnahmen | 459 | 980 | 450 | 457 | 502 | 235 | ||
| Belegtage | 6.325 | 20.830 | 4.798 | 5.346 | 6.108 | 2.233 | ||
| Ø Verweildauer | 13,8 | 21,3 | 10,7 | 11,7 | 16,8 | 12,8 | ||
| 13,8 | 21,3 | |||||||
| Ø Jugendliche/Tag | *)17,3 | **)57,1 | 13,1 | 14,7 | 16,5 | 13 |
*) erste umA im Saal **) umA in KJND, Saal und Außenstellen EAE
Unverändert sind insbesondere verhaltensschwierige Jugendliche, die sehr lange im Kinder- und Jugendnotdienst untergebracht, weil keine geeignete Anschlusshilfe gefunden werden kann. 33% der Belegtage entfielen 2018 auf lediglich 6% (28 Fälle) von Jugendlichen, die 50 Tage und länger in der Jugendschutzstelle untergebracht waren.
| ION-Ende | Belegtage | Fälle | % Aufnahmen | % Belegtage |
|---|---|---|---|---|
| nach 1-3 Tagen | 324 | 192 | 38% | 5% |
| nach 4-10 Tagen | 926 | 151 | 30% | 15% |
| nach 11-31 Tagen | 1.907 | 106 | 21% | 31% |
| nach 32-49 Tagen | 948 | 25 | 5% | 16% |
| Btge ION ab 50 Tagen | 2.003 | 28 | 6% | 33% |
| 6.108 | 502 |
Örtlich zuständig waren bei 205 Aufnahmen (41%) mit 2.205 Belegtagen (36%) auswärtige Jugendämter, davon mit 31% der Aufnahmen und 29% der Belegtage Kooperationsjugendämter der Kommunalen Zweckvereinbarung.
Örtliche Zuständigkeit
nach SGB VIII
| §86 Nürnberg | 64% | §86 auswärtige JÄ | 36% |
|---|---|---|---|
| Fallzahlen | 297 | Fallzahlen | 205 |
| Belegtage | 3.903 | Belegtage | 2.205 |
Insgesamt wurde 2018 das hohe Belegungsniveau der Jugendschutzstelle mit durchschnittlich 16,5 Jugendlichen pro Tag bei insgesamt 18 Plätzen trotz der Erweiterung aufrechterhalten.
1 ab Mai 2017 18 Plätze
2019 waren Januar bis Juni durchschnittlich bislang durchschnittlich 13 Jugendliche pro Tag in Obhut genommen. Seit dem 10. Mai 2019 ist zudem die Außenstelle nicht in Betrieb, weil ein personalintensives Einzelsetting für eine stark verhaltensauffällige und gruppenunfähige Jugendliche durch den KJND betreut werden muss, nachdem auch hier trotz vorhandenem Beschluss für freiheitsentziehende Maßnahmen nach §1631 BGB keine Einrichtung zur Aufnahme bereit ist.
Notschlafstelle SleepIn
Die in den letzten Berichten für den Jugendhilfeausschuss beschriebene Ventilfunktion des SleepIn für die Jugendschutzstelle hat aufgrund der beschriebenen Belegungsproblematik weiter an Bedeutung gewonnen. 2018 wurden 20 Jugendliche nach gravierenden Regelverstößen oder Übergriffen befristet an das SleepIn verwiesen. 2019 bis zum 30.06. insgesamt 11.
Das SleepIn ist insofern ein wesentlicher Baustein des KJND, der bei den räumlichen und konzeptionellen Ausdifferenzierungen auch eine Rolle spielen und mitberücksichtigt werden sollte. Als schwierig erweist sich mittlerweile die Personalbewirtschaftung. Die Nachtbereitschaften werden meist durch studentische Hilfskräfte abgedeckt und die Akquise deckt zunehmend nicht mehr den Bedarf. Dies führt dazu, dass phasenweise das Übernachtungsangebot nicht zur Verfügung stand. Hier müssen Alternativen entwickelt werden, auch um dem Aspekt der Komplexität der Zielgruppen sowie der Bedeutung für die Jugendschutzstelle fachlich besser gerecht zu werden.
bis
2014 2015 2016 2017 2018 30.06.2019
| Aufnahmen | 284 | 289 | 240 | 218 | 187 | 107 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| >18 | 189 | 182 | 158 | 145 | 103 | 51 | |
| <18 | 95 | 107 | 82 | 73 | 84 | 56 | |
| Übernachtungen | 2.158 | 2.110 | 2.549 | 2.042 | 1.609 | 871 | |
| >18 | 1.473 | 1.396 | 1826 | 1591 | 1162 | 510 | |
| <18 | 685 | 714 | 723 | 451 | 447 | 361 | |
| Ambulant | 1.943 | 1.727 | 1.712 | 1.596 | 1.177 | 852 | |
| >18 | 1.391 | 1.230 | 1.390 | 1.411 | 874 | 531 | |
| <18 | 552 | 497 | 322 | 185 | 303 | 321 | |
| Minderjähr. | 33% | 37% | 34% | 33% | 39% | 42% | |
| Ø Übern./Tag | 6,2 | 6,0 | 7,3 | 5,8 | 4,8 | 4,8 | |
| Ø Amb./Tag | 5,6 | 4,9 | 4,9 | 4,6 | 3,5 | 4,7 |
Im Jahr 2018 kamen insgesamt 187 Jugendliche und junge Erwachsene in das SleepIn. Zusammen mit ambulanten Nutzern wurde das SleepIn täglich im Durchschnitt von 8,3 Personen aufgesucht. Die Einrichtung wurde zu 77% überwiegend von deutschen Staatsangehörigen genutzt. 59% der jungen Menschen kamen aus Nürnberg, aus dem mittelfränkischen Umland kamen 23% der jungen Menschen. 36% der jungen Menschen waren weiblich, 39% minderjährig.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Fördermögichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene
Anlagen: SV_Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene Antrag_Fördermöglichkeiten Jugendliche und junge Erwachsene_CSU
Bericht:
Das Jobcenter Nürnberg, die Projektträger Don Bosco Jugendwerk Nürnberg und Rampe e.V. sowie die Noris Arbeit NOA und das Jugendamt Nürnberg berichten über das aktuelle Angebotsspektrum zur Versorgung von jungen Menschen, die auf Grund von fehlendem sozialen Halt, mangelnder Ausbildung, Wohnungslosigkeit, möglicher zusätzlicher (psychischer) Erkrankung und insgesamt prekärer Lebensituationen ein hohes Risiko tragen, auf Dauer ein Leben ohne jegliche Perspektive zu leben.
Es werden aktuell laufende Projekte und rechtskreisübergreifenden Handlungsansätze, bestehend aus Leistungen des Jobcenters Nürnberg im Rahmen des § 16h SGB II sowie Leistungen nach SGB VIII und SGB XII, vorgestellt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik:
Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Jobcenter Nürnberg
Sachverhalt
Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des § 16h
SGB II
hier: Antrag der CSU vom 24.09.2018
Die Zielgruppe, auf die sich der Antrag bezieht, sind Jugendliche und junge Erwachsene, deren Lebenssituation gekennzeichnet ist von fehlendem sozialem Halt, mangelnder Ausbildung, Wohnungslosigkeit, psychischer Erkrankung und insgesamt prekärer Lebenssituation. Diese Gruppe wird inzwischen in der Fachterminologie der Jugendhilfe bundesweit als Gruppe der „Entkoppelten“ geführt. Ein Begriff, der anschaulich verdeutlicht, dass diese jungen Menschen (im Kontext der Jugendhilfe schwerpunktmäßig 16 bis 21jährige) sich nicht mehr in den Regelsystemen bewegen, also weder eine Schule besuchen noch eine Ausbildung absolvieren und weitgehend auch für die Angebote der Jugendhilfe nicht erreichbar sind. Vielfach haben sie sich aus ihren familiären, häufig desolaten Bezügen gelöst und „Karrieren“ in den Einrichtungen der Jugendhilfe hinter sich. Riskanter Drogen- und Alkoholkonsum, Delinquenz und sexuelle Ausbeutung sind weitere Kennzeichen solcher Lebenssituationen und führen nicht selten zu psychischen Problemen, die in die (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie führen. An deren Ende existieren aber wiederum keine passenden Anschlusshilfen, so dass sich regelhafte Drehtüreneffekte ergeben und mit zunehmendem Verbleib in solchen Lebenssituationen die Rückkehr in eine positive Lebensführung erschwert wird. Gleichwohl durchleben viele junge Menschen solche Abschnitte nur episodenhaft, finden wieder Anschluss an ihre vorherigen Lebensbezüge oder lassen sich auf Angebote der Jugendhilfe ein, die einen Ausstieg aus der Szene eröffnen bzw. einen Einstieg in die Szene vermeiden.
Quantitativ ist diese Gruppe junger Menschen kaum zu beschreiben. Nimmt man das Bahnhofsumfeld als Kristallisationspunkt, dann findet sich eine hoch fluktuierende Szene junger Menschen, von denen wiederum ein nicht unbeträchtlicher Teil nicht aus Nürnberg ist. Das Bahnhofsumfeld war immer ein „attraktiver“ Punkt für junge Menschen aus dem Großraum. Das Sleep In, die Notschlafstelle des Kinder- und Jugendnotdienstes für 16 bis 21-jährige in Trägerschaft von Schlupfwinkel e.V., beherbergt jährlich ca. 200 junge Menschen (davon ca. 60% aus Nürnberg), die der eingangsbeschriebenen Zielgruppe zugehören. Diese Zahl gibt einen Hinweis auf die Größenordnung, könnte sie aber durchaus unterschätzen.
Schon seit langer Zeit wenden sich die Angebote der Jugendhilfe in Nürnberg intensiv an „Entkoppelte“. In den 1990er Jahren war die Szene stark geprägt von Punks. Mit City-Streetwork und der Einrichtung des Sleep Ins wurden niedrigschwellige Hilfeangebote installiert, mit denen viele der jungen Menschen erreicht und beraten werden konnten. In den letzten 10 bis 15 Jahren hat sich die Zielgruppe stark verändert und entspricht den eingangsbeschriebenen jungen Menschen. Und parallel dazu hat sich auch die Angebote in den bestehenden Strukturen weiterentwickelt und es entstanden weitere, meist sehr niederschwellige Angebote durch Träger der Jugendhilfe und Vereine. Mit dem vorliegenden Bericht wird auf die Leistungen des Jobcenter Nürnberg im Rahmen des § 16h SGB II und auf weitere Leistungen im Rahmen des SGB VIII und des SGB XII eingegangen. Die Reintegration „Entkoppelter“ gelingt nur mit einem rechtskreisübergreifenden Handlungsansatz. Er muss niedrigschwellig sein, ohne „zum Verweilen im Leben auf der Straße“ einzuladen. Eine gut funktionierte Koordination zur Vermeidung von Doppelungen oder kontraproduktive Beratungsansätze der unterschiedlichen Akteure ist unabdingbar. Um die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit noch weiter zu stärken, kann künftig auch die Jugendberufsagentur genutzt werden.
Jugendamt Nürnberg: Angebote gem. SGB VIII
Das Jugendamt Nürnberg leistet selbst ein wesentliches Element in der Versorgung der Zielgruppe in präventiver Hinsicht und in Krisensituationen. So leitet der Allgemeinen Sozialdienst z.B. speziell auf die Zielgruppe abgestimmte Hilfen im Bereich Wohnen und Schul-/Berufsausbildung teils in intensiven Einzelbetreuungen ein. Im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen waren 2018 z.B. in 552 Fällen die Schulverweigerung der Anlass für die sozialpädagogische Einzelfallhilfe.
Hilfen nach § 16 SGB II im Jobcenter Nürnberg-Stadt
- Gesetzliche Grundlage ab 08/2018
Die Rechtsnorm § 16 h wurde durch Gesetz vom 26.07.2016, in Kraft ab 01.08.2016 in das SGB II eingefügt. Hierin sind Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Respekt“ des Bundearbeitsministeriums für Arbeit und Soziales eingeflossen. Zu diesem Programm liegt inzwischen der Abschlussbericht vor (Stand 25.10.2018) https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/evaluation-des-bundesprogramms-respekt-abschlussprogramm-1542480
- Modellprojekt im Stadtgebiet Nürnberg „Back in Future – BIF“ (Don Bosco Jugendwerk Nürnberg) Bundesprogramm „Respekt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Nach Erhalt der Förderzusage durch das Bundesarbeitsministerium und weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Rechtskreise SGB II, SGB VIII und weiteren Netzwerkbeteiligten konnte der Träger im Frühjahr 2016 die Arbeit aufnehmen, ab April 2017 die ersten Klientenkontakte herstellen und Teilnehmer gewinnen. Die ursprüngliche Projektlaufzeit 01.01.2016 bis 31.12.2017 konnte durch das BMAS für den Träger bis 31.12.2018 verlängert werden. Aus diesem Grund wurde in der Zeit von 01.01.2016 bis 31.12.2018 durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt keine weitere Maßnahme im Rahmen des § 16 h SGB II für potentielle Kunden des Rechtskreises SGB II konzipiert. Da es sich beim Modellprojekt „BIF“ um ein Angebot handelt, das zu 100 % durch Bundesmittel gefördert wurde, ist das JCN an der Erstellung der Evaluation nicht beteiligt. Nach Rücksprache mit dem Einrichtungsleiter befindet sich der Abschlussbericht für die Gesamtlaufzeit 01.01.2016 bis 31.12.2018 derzeit in Erstellung. Durch den Träger Don Bosco wurde im Mai 2018 der Sachbericht (Haushaltsjahr 2017) zur Verfügung gestellt.
Projektergebnisse Die Mitarbeitenden des Projektes BIF sprachen sowohl junge Menschen an, die sich bereits in Betreuung des Jobcenters befanden (ca. 53 %), als auch Personen, die den Kontakt bislang nicht gesucht hatten bzw. seit längerer Zeit aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr hatten. Durch ein breit gefächertes niederschwelliges Beratungsangebot im Stadtgebiet Nürnberg (teilweise für spezielle Zielgruppen) kam teilweise überschneidende Inanspruchnahmen vor. Die Anzahl dieser „Mehrfachbetreuten“ ist durch den Träger nicht näher erhoben worden. Die Möglichkeit von obdachlosen Bürgern sich beim Träger Don Bosco eine Postadresse einzurichten, eröffnete einem Teil der Teilnehmer (32) ein verbesserter Zugang zu den sichernden Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter Nürnberg-Stadt (monatliche Leistungsgewährung und Krankenversicherungsschutz statt einzelner Tagessätze).
Zahl der angesprochenen Personen und Verbleib In der Zeit von April /2016 bis 31.01.2018 konnte der Träger insgesamt 305 junge Menschen dem Grunde nach für sein Angebot interessieren, davon mündeten 131 als Teilnehmer mit mehr als sechs Kontakten zur Einrichtung (davon elf Wiedereinsteiger). Nach 76 Teilnehmern in 2016 und 55 Aufnahmen in 2017 führt der Träger die gesunkene Zahl auf einen „gewissen Sättigungseffekt“ nach erfolgreichem Start und der geleisteten Arbeit für die Zielgruppe und im Netzwerk im Jahr 2016 zurück. Für das Stadtgebiet Nürnberg existieren keine validen Zahlen zu den potentiellen Beratungs-/Begleitungsbedarfen der durch den § 16 h umrissenen Zielgruppe. Der Träger leitet aus dem zwei Jahre andauernden Projekt für die Region Nürnberg einen kontinuierlichen Hilfebedarf mit durchschnittlich 4,6 Neuaufnahmen pro Monat ab. Lediglich ein geringer Teil der vom Träger geschätzten 55 bis 60 potentiellen Teilnehmern pro Jahr wird durch andere Beratungsangebote der unterschiedlichen Rechtskreise und freien Träger im Stadtgebiet Nürnberg erreicht und ist somit durch ein Angebot nach § 16 h SGB II verstärkt in den Blick zu nehmen.
Ausgestaltung der Fördermöglichkeiten Der Beratungsansatz des Trägers zielte darauf ab, den Teilnehmer dahingehend zu motivieren und zu befähigen, die eigenen individuellen und sozialen Ressourcen zu mobilisieren sowie positive Netzwerkstrukturen aufzubauen und sich darin zu (re-)integrieren.
Die praktische Umsetzung erfolgt u.a. durch
-
Aufsuchende und nachgehende Sozialarbeit
-
Pädagogische Beratung und ggf. Vermittlung zu anderen Fachstellen
-
Aktivierungsangebote (Holzwerkstatt, Fahrradwerkstatt, Näherei, etc.)
-
Krisenintervention (u.a. durch hohe persönliche/telefonische Erreichbarkeit)
-
Offene Angebote im kreativen, freizeit- und erlebnispädagogischen Bereich
-
Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an Frühstück, Mittagessen, Abendessen
-
Zurverfügungstellung von Waschgelegenheit und Reinigung von Bekleidung
Durch die Begleitung des Teilnehmers bei Behördengängen (Einwohnermeldeamt, Jobcenter, Jugendamt, Gericht, etc.) konnten Anliegen des Kunden u.U. zeitnäher abschließend geklärt werden und die Unterstützungsangebote der Regelinstrumente aus den jeweiligen Rechtskreisen schneller installiert werden.
Da das Projekt BIF von Anbeginn in das zeitlich befristete Kooperationsprojekt des JCN mit dem ASD „13+8“ (Vorläuferprojekt zur Jugendberufsagentur) eingebunden wurde, konnten Synergieeffekte genutzt werden und Teilnehmern frühzeitig die Unterstützungsangebote des SGB VIII vorgeschlagen werden. Nach Ende des Projektes 13+8 standen die Ansprechpartner auf Seiten des JCN und des ASD für weitere „warme“ Übergaben der Teilnehmer aus BIF zur Verfügung. Begleitende Übergaben der Teilnehmer aus der Zielgruppe in die jeweils zuständigen Rechtskreise stellen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine gelingende Antragstellung der Regelförderungen, insbesondere bei mangelndem Mitwirkungsverhalten und/oder unvollständigen Unterlagen dar. Durch die Unterstützung beim Aufbau einer Tagesstruktur kann eine Einmündung in eine weiterführende Aktivierungs-/berufsbildende Maßnahme zeitnäher erfolgen und es sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Abbruchs.
Kooperation mit nahegelegenen Kommunen der Metropolregion bzw. des Bezirks/Verbundprojekt Im Rahmen des Modellprojektes BIF war dem Träger die Kooperation mit weiteren Jobcentern / Kommunen möglich. Dem JCN ist bekannt, dass durch den Träger auch vereinzelt auswärtige Personen beraten / betreut wurden, zumal der Träger im Netzwerk „Königstorpassage“ aktiv mitgearbeitet hat. Seitens der Nachbarkommunen / Jobcenter kamen zu BIF keine Signale zu einem gemeinsamen Nachfolgeprojekt im Rahmen des § 16 h SGB II.
Förderdauer BIF und Nachfolgeprodukt Das Projekt BIF (Bundesprogramms „Respekt“) ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Derzeit befindet sich das JCN im Ausschreibungsverfahren um eine Maßnahme nach § 16 h SGB II. Die Erkenntnisse des Projektes BIF im Kontext der bestehenden Beratungsstrukturen der Stadt als auch der freien Träger der Jugendhilfe und anderer Anbieter fließen in die Konzeption ein. Die konzipierte Maßnahme (voraussichtlich Beginn Frühsommer 2019) ist nicht als Verbundprojekt mit anderen nahegelegenen Kommunen ausgestaltet.
Nach Veröffentlichung der Ausschreibung durch das regionale Einkaufszentrum der Agentur (REZ) besteht die Möglichkeit, dass sich interessierte Träger hierauf bewerben.
Projekt „Stellwerk“ für „Entkoppelte“ - Don Bosco Jugendwerk Nürnberg
Mit dem §16 h SGB II wurde ein neues Förderinstrument geschaffen, um schwer zu erreichende junge Menschen zu unterstützen. Im Zentrum der Förderung stehen Jugendliche und junge Erwachsene (15 bis 27 Jahre) mit komplexen Förderbedarfen und multiplen Problemlagen (z.B. Wohnungslosigkeit, Schulden, Suchtproblematik, Delinquenz, psychische Instabilität), die durch bestehende Angebote des SGB III und SGB VIII nicht mehr erreicht werden. Um diese jungen Menschen zu stabilisieren und an Anschlusssysteme zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabechancen heranzuführen, ist ein
vernetztes Vorgehen insbesondere in Bezug auf SGB VIII, SGB II und SGB XII erforderlich. Ein gemeinsames Arbeitsbündnis mit gemeinsamer Zielsetzung bildet hierfür die beste Basis.
Bei „Stellwerk“ handelt es sich um ein rechtskreisübergreifendes Modellprojekt von Sozialamt, Jobcenter Nürnberg und Jugendamt, das schrittweise bis Mai 2019 startete. Unter Begleitung durch das Jugendamt Nürnberg wird das Modellprojekt nach zwei Jahren hinsichtlich seiner Zweckdienlichkeit bilanziert und beurteilt. In seinem Rahmenkonzept werden die niedrigschwelligen Zugangs- und Unterstützungsangebote im Rahmen des §16 h SGB II mit differenzierten betreuten Wohnmöglichkeiten für junge Menschen mit komplexen Förderbedarfen „Flexibles Wohnen“ im Rahmen des SGB VIII und SGB XII kombiniert. Angebotsmodule „Stellwerk“:
-
Straßenpädagogik als niedrigschwelliger Zugang zum Angebot mittel Beratungsbus
-
Offener Tagestreff (Beratung, Begleitung, Aktivierung)
-
Flexibles Wohnen – Obdach und Zuhause für junge Menschen
-
Aktivierungsangebote, wie z. B. betreute Kochaktionen
-
Bildung und Teilhabe – Flex Fernschule zum Erwerb eines Schulabschlusses
-
Nachgehende Sozialarbeit in Form von Beratung bei drohendem Kontaktverlust
-
Nachsorge in Form von ambulanter Begleitung bei der Verselbstständigung
Angebote für obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen - Rampe e.V.
RAMPE e.V. ist ein Verein zur Unterstützung von obdachlosen bzw. von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen und/oder von Menschen in multiproblembelasteten Lebenslagen. Der Verein bietet Hilfen nach dem SGB VIII und SGB XII. Seit Mai 2013 ist RAMPE e.V. freier Träger der Jugendhilfe und hat inklusive der derzeit laufenden Hilfemaßnahmen bis 31.01.2019 114 Maßnahmen mit insgesamt 25.249 Fachleistungsstunden durchgeführt. RAMPE e.V. arbeitet hauptsächlich mit den Jugendämtern der Stadt Nürnberg, Stadt Fürth und Nürnberger Land zusammen. Weitere Kooperationsjugendämter waren und/oder sind Schwabach, Coburg, Düren (Köln), Sonneberg (Thüringen), Kitzingen, Fürth Land, Mühldorf am Inn.
Das Angebot in der Jugendhilfe richtet sich vor allem an junge Menschen, welche Jugendhilfemaßnahmen in der Vergangenheit abgebrochen haben bzw. deren Maßnahmen immer wieder abgebrochen wurden. Die niedrigschwellige, wie auch breit gefächerte Angebotsvielfalt birgt für eben solche jungen Menschen oft noch einmal die Möglichkeit, sich auf Hilfen einzulassen und auf unterschiedlichen Ebenen davon zu profitieren. Gefördert werden Kompetenzen - je nach Festlegung im Hilfeplan im Bereich Identitäts- und Rollenfindung, Freizeitgestaltung, eigenverantwortlicher Lebensweise, Nachholung von schulischer Bildung, Vorbereitung auf den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt, wie auch Kompetenzen im sozialen Miteinander (wenn möglich, auch im Kontakt mit den Herkunftsfamilien), im Bereich der Selbstfürsorge und Selbstwirksamkeit. Neben der Unterstützung des jungen Menschen bei Ämter- und Rechtsangelegenheiten, sowie bei Regelungen und Klärungen von Schulden und Gläubigerangelegenheiten ist die originäre Aufgabe des Vereins die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Bereich Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit.
Das Projekt „Autsch“ beinhaltet hauptsächlich Interventionen zur Förderung des Selbstverstehens, zur Unterstützung der Selbstakzeptanz, zur Sensibilisierung für Körperempfindungen und Gefühle, zur Förderung der Selbstregulation (Emotionsregulation/ Stressbewältigung etc.) und der Körperwahrnehmung (z.B. Sensibilisierung für den eigenen Körper). Für die jungen Menschen ohne Schulabschluss bzw. mit nicht ausreichender Schulbildung bietet der Verein seit 2013 die Möglichkeit an, einen angestrebten Schulabschluss nachzuholen. Inzwischen haben insgesamt 31 RAMPE-KlientInnen im Alter von 15-34 Jahren ihren Schulabschluss erfolgreich bestanden, davon 21 den Mittleren Schulabschluss M10, acht den Qualifizierten Mittelschulabschluss und zwei den Mittelschulabschluss. Zusammenfassend ist die Zielgruppe von RAMPE e.V. im Rahmen der Jugendhilfe zu beschreiben als Personengruppe, die eigentlich alle Verbindungen zur etablierten Gesellschaft gekappt hat.
Arbeit des Projektes Perspektiven im Quartier mit jungen Menschen in prekären Lebenssituati-
onen – Noris Arbeit gGmbH (NOA)
Mit dem ESF-Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" werden junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren unterstützt, die in der Übergangsphase von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung Beratung und Begleitung benötigen bzw. denen der Einstieg in die Arbeitswelt bisher nicht gelungen ist. Über dieses Programm wird in Nürnberg das Projekt „Perspektiven im Quartier“ gefördert. Das Projekt ist ein Angebot der Jugendhilfe und richtet sich insbesondere an Jugendliche, die mit den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht zurechtkommen oder bei denen diese Standardangebote auf Grund ihrer momentanen Lebenssituation nicht erfolgreich verlaufen. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Teil dieser Zielgruppe hat keinen festen Wohnsitz oder ist aus unterschiedlichen Gründen von Obdachlosigkeit bedroht.
In dem Zeitraum von 2015 - 2018 wurde die Frage an die Projektteilnehmenden nach ihrer Wohnsituation in 61 Fällen als prekär eingeschätzt. Die Erfassung dieser Frage wurde ausschließlich beim Erstgespräch erhoben und spiegelt somit nicht die tatsächliche Situation während der Betreuungszeit wieder. Viele hatten zum Zeitpunkt des Erstgesprächs noch geklärte Wohnverhältnisse oder die problematische Situation wurde erst im Laufe der Betreuung bekannt (Phase der Vertrauensbildung). Bei der Eingangserfassung haben von den 61 erfassten Personen 22 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gewohnt, weitere 22 Personen hatten familiäre oder persönliche Probleme. Bei den verbleibenden Jugendlichen ist der Grund im Nachhinein nicht mehr eindeutig zu klären. Insgesamt kann von ca. 100 betroffenen Personen ausgegangen werden, die während der vierjährigen Projektlaufzeit zumindest phasenweise von Obdachlosigkeit direkt betroffen oder bedroht waren. In einigen Fällen konnte die Wohnsituation durch die Teilnahme am Projekt verbessert werden. Knapp 2/3 des betroffenen Personenkreises ist männlich. Der Anteil der unter 18-Jährigen liegt bei 29 %, etwa 38 % sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und 33 % 21 Jahre und älter.
Produktionsschule: geplante Maßnahme zur beruflichen Integration von jungen Menschen in
prekären Lebenssituationen
Derzeit laufen Planungsgespräche zwischen Jugendhilfe, Arbeitsagentur, Jobcenter und den Schulbehörden zur Einrichtung einer Produktionsschule. Mit einer Produktionsschule soll an der Schnittstelle der drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII sowie der schulrechtlichen Regelungen (BayEUG und BSO) ein gemeinsames Angebot etabliert werden, wenn junge Menschen von den Regelsystemen zur beruflichen Integration nicht (mehr) erreicht werden bzw. wenn diese sich von den Regelsystemen entfernt haben. Durch die Produktionsschule soll ein Ausscheiden und „verloren gehen“ der Jugendlichen aus den regulären Bildungs-, Erwerbs- und Hilfesystemen weitestgehend verhindert bzw. eine Rückführung in diese Systeme ermöglicht werden. Zielgruppe sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Sie sind häufig Belastungen ausgesetzt, die sich aus dem sozialen Umfeld, schwierigen Lebenssituationen in der Familie, geringer Resilienz, Schulabsentismus, Integrationsproblemen, individuellen Lernbeeinträchtigungen oder körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und anderer Problemfaktoren ergeben.
Eine Produktionsschule ist eine Bildungseinrichtung mit betrieblicher Struktur. Die Produktionsschule agiert marktorientiert und bindet die Jugendlichen bei Akquirierung, Produktion und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in die betrieblichen Abläufe ein. Arbeiten und Lernen bedingen sich hier gegenseitig. In einem betriebsnahen Arbeitsumfeld und unter relativ realen Marktbedingungen können die Teilnehmenden für sich völlig neue Wirksamkeitserfahrungen sammeln. Da die regulären Bildungsangebote bei dieser Zielgruppe nicht erfolgreich umgesetzt werden konnten, kommen in der Produktionsschule individuell angepasste Lernprozesse zum Tragen. Im Mittelpunkt steht dabei die sehr hohe Praxis- bzw. Handlungsorientierung aller Lernprozesse.
Zusammenfassung
Die Gruppe der entkoppelten jungen Menschen ist eine wahrscheinlich eher kleine, aber wichtige Zielgruppe, um die sich rechtskreisübergreifend alle lokalen Akteure gemeinsam kümmern müssen. Ziel ist, jedem eine offene Türe anzubieten und ein jederzeit nutzbares Angebot zu machen. Dabei geht es meist erst einmal nur um stabilisierende Maßnahmen und um den Aufbau einer Vertrauensbasis, auf der dann überhaupt erst an der Entwicklung von Perspektiven gearbeitet werden kann. Abbrüche und Rückschläge sowie auch das Abtauchen von jungen Menschen gehört dazu und muss ausgehalten werden.
Die Angebote in Nürnberg sind innovativ und gut ausgebaut, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und Trägern ist etabliert und bewährt. Mit der geplanten Produktionsschule kann noch eine sehr sinnvolle Stabilisierungsmaßnahme entstehen, die die Türe in Richtung Schulabschluss oder sogar Ausbildung öffnet. Trotzdem wird es auch künftig nicht gelingen, alle diese jungen Menschen zu erreichen.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT – Abschlussprogramm, Berlin, 2018, https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/evaluation-des-bundesprogramms-respekt-abschlussprogramm-1542480 DonBosco Jugendwerk Nürnberg: Rahmenkonzeption „Stellwerk“ 2019, Hilfen für Straßenjugendliche und „entkoppelte“ junge Menschen, 2018 Jugendamt Nürnberg: Entscheidungsvorlage: Familiäre Bereitschaftsbetreuung – Bericht zum Kinderund Jugendnotdienst; Hier: Anträge der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2017, CSU vom 23.11.2017 und SPD vom 06.03.2018
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Fördermöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Nürnberg lebt eine signifikante Zahl von Jugendlichen, die auf Grund von fehlendem sozialen Halt, mangelnder Ausbildung, Wohnungslosigkeit, möglicher zusätzlicher (psychischer) Erkrankung und insgesamt prekärer Le benssituation ein hohes Risiko tragen, auf Dauer ein Leben ohne jegliche Perspektive zu leben.
Diese Gruppe von Jugendlichen beides Geschlechtes bedarf einer besonders engen und damit auch personalin tensiven Betreuung. Die CSU-Fraktion hatte bereits u.a. in dem Antrag vom 03.11.2016 die Betreuung dieser „durch das Netz gefallenen" Jugendlichen hinterfragt.
Bereits seit 2 Jahren unterstützt der Bund die im Rahmen des §16h SGBII Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren in schwierigen Lebenslagen und mit multiplen Handlungsbedarfen (bspw. im Bereich Arbeit, Sozialverhalten, Wohnen), die SGB Il-Leistungen in Anspruch nehmen oder sehr wahrscheinlich in Anspruch neh men könnten. Dies sind insbesondere schwer erreichbare junge Menschen aufgrund ungesicherter Wohnsituation bzw. Wohnungslosigkeit, ohne finanzielle Lebensgrundlage, abgebrochenen Kontakten zu Jobcenter, Fami lien, Jugendhilfe, mit Suchtverhalten, mit fehlender bzw. eingeschränkter formaler Bildung."
Wegen des nach unserer Meinung unverändert dringenden Handlungsbedarfs zur Unterstützung dieser jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger stellt die CSU-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet
Über die Zahl und bisherige Förderung gerade dieser Gruppe von Jugendlichen, Inwieweit die Förderungsmöglichkeiten nach §16h SGBII in welcher Ausgestaltung bereits angewendet werden und welche Ergebnisse bislang diesbezüglich erreicht wurden,
A18091900 Förderung Jugendhilfe.docx
Wie lange diese Förderung erfolgen wird und ob es dabei auch Verbundprojekte mit anderen nahe ge legenen Kommunen der Metropolregion bzw. des Bezirks gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Könkfy Fraktionsvc/rsitzender
A18091900 Förderung Jugendhilfe.docx
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen
Anlagen: SV_KoKi u FH_2019 v_2
Bericht:
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) vermittelt passgenau präventive Angebote rund um Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindzeit und koordiniert das Nürnberger Netzwerk Frühe Hilfen. Die Telefon-Hotline "2 31-33 33" bietet Nürnberger Bürger*innen und Fachkräften aus Gesundheits- und Jugendhilfe einen zentralen und niedrigschwelligen Zugang zum lokalen Unterstützungssystem. Die KoKi begeht dieses Jahr ihr 10jähriges Bestehen und blickt auf bislang Erreichtes, auf aktuelle Anforderungen und zukünftige Herausforderungen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Frühe Hilfen begegnen den unterschiedlichen Auswirkungen von Schwangerschaft und Geburt auf werdende Mütter und werdende Väter sowie Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
GH
Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen
Das Förderprogramm Koordinierende Kinderschutzstelle des Freistaates Bayern und die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) in Nürnberg feiern 2019 ihr zehnjähriges Bestehen. Ein Rückblick auf zehn Jahre präventive Kinderschutzarbeit:
Ausgangslage
Am 23.10.2008 beschloss der gemeinsame Gesundheits- und Jugendhilfeausschuss das Konzept „Soziales Frühwarnsystem und frühe Hilfen für Eltern und Kinder in Nürnberg“ und beauftragte die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung. Im Juli 2009 ging nach technischen, organisatorischen und konzeptionellen Vorbereitungen die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) an den Start. Das Kinder- und Jugendnottelefon wurde um die Beratung zu frühzeitigen und präventiven Hilfen erweitert und zur rund um die Uhr erreichbaren Telefon-Hotline für Bürger und Bürgerinnen sowie Fachkräfte ausgebaut. Parallel erfolgte in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern der systematische Ausbau präventiver Angebote rund um Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindzeit. Das Netzwerk der Frühen Hilfen wurde über die zentrale Koordination der KoKi von Jahr zu Jahr ausgebaut und unterstützt durch Fachveranstaltungen, Gremienarbeit und Arbeitskreise dichter geknüpft. Schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit zentralen Netzwerkpartnern erschlossen zusätzliche Zugänge und Angebote für die Zielgruppen und bilden die Grundlage für transparente und enge Zusammenarbeit an den Schnittstellen.
„Meilensteine“
Im April 2006 beschließt der Jugendhilfeausschuss die Entwicklung eines „Frühwarnsystems“ zur Verbesserung des Schutzes von Neugeborenen und Kleinkindern Im Mai 2007 bringt der Jugendhilfeausschuss ein auf drei Jahre befristetes Projekt zur Stärkung und zum Ausbau präventiver Ansätze für Familien ab der Schwangerschaft auf den Weg und verzahnt Jugend- und Gesundheitshilfe durch Einrichtung eines gemeinsamen Projektteams aus Vertretern und Vertreterinnen des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes. Im Oktober 2008 beschließt der gemeinsame Jugendhilfe- und Gesundheitsausschuss ein vom Projektteam vorgelegtes Gesamtkonzept zur Früherkennung belasteter Familien und zum systematischen Ausbau niedrigschwelliger Hilfen rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre. Im Januar 2009 stellt das Land Bayern mit der Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen die finanziellen Weichen für den Aufbau der Nürnberger KoKi. Am 01.07.2009 wird die KoKi in der Reutersbrunnenstrasse 34 eröffnet. Im September 2009 geht die Aufsuchende Gesundheitshilfe des Gesundheitsamtes als Teil des Maßnahmenkonzeptes Frühe Hilfen an den Start. Im Januar 2012 tritt das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft und schafft mit einer gesetzlichen Budgetierung für Frühe Hilfen die Voraussetzungen für den Einsatz von Gesundheitsfachkräften und Ehrenamtlichen rund um Schwangerschaft und Geburt. Im Juli 2012 erfolgt der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg und dem Sozialdienst katholischer Frauen sowie eine Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg zum Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Rahmen der Jugendhilfe. Schriftliche Kooperationsvereinbarungen wurden mit den niedergelassenen Hebammen (2010), mit vier Nürnberger Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (2015), mit Lilith e.V. (2015), mit der Geburts- und Kinderklinik der Stadt Nürnberg (2017), mit der Klinik Hallerwiese/Cnopfschen Kinderklinik (2018), mit zwei Nürnberger Frühförderstellen (2018) zum Abschluss gebracht.
Personelle Ausstattung der KoKi
Für den Aufgabenschwerpunkt Telefon- Hotline, Beratung und Vermittlung Frühe Hilfen und einzelfallbezogene Steuerung von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern stehen 2019 in der KoKi 2,75 Vollzeitstellen (VK) verteilt auf drei Fachkräfte zur Verfügung. Für Leitungsaufgaben, den bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten und die Netzwerkkoordination werden zusätzlich 0,75 VK vorgehalten
Finanzielles Budget Frühe Hilfen
Finanziell wird die KoKi über das Landesprogramm zur Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstellen mit Finanzmitteln in Höhe von 16.500 Euro p.a. und Vollzeitstelle vom Freistaat Bayern unterstützt. Die Zahlungen der Jahre 2009 bis 2019 in Euro errechnen sich in Abhängigkeit vom jährlichen Personalstand in der KoKi (Zahlen gerundet):
Förderung Freistaat Bayern
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 22.687 | 53.625 | 53.625 | 39.435 | 37.950 | 41.085 | 33.000 | 34.980 | 35.640 | 53.460 |
Seit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 kommen zusätzlich Fördermittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen hinzu. In den Jahren 2012 bis 2018 wurden insgesamt fast 1.6 Mio Euro für Frühe Hilfen eingenommen und an die Leistungserbringer vor Ort weitergeleitet. Zu diesen gehört auch die Aufsuchende Gesundheitshilfe (aGH), die jährlich Finanzmittel für die Vorhaltung von 1,5 Vollzeitstellen Familienkindekrankenschwestern erhält (Zahlen gerundet):
Förderung Bundesstiftung Frühe Hilfen
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 39.929 | 127.150 | 268.875 | 251.010 | 307.359 | 283.823 | 300.823 |
Um die Finanzierung bestehender Angebote zu sichern, wurde für 2019 eine Erhöhung des kommunalen Haushaltsansatzes Frühe Hilfen um 42.000 Euro beantragt und bewilligt. Damit konnten die steigenden Kosten der Leistungserbringer berücksichtigt und bislang vorgehaltene Maßnahmen erhalten werden.
Kommunales Budget Frühe Hilfen (Sachkosten)
| 2009-2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| 140.000 | 200.000 | 242.000 |
Insgesamt standen 2018 beim Jugendamt 694.661 Euro für Frühe Hilfen zur Verfügung, davon anteilig 193.838 Euro für Personalkosten der KoKi-Fachkräfte.
Demografische Entwicklung rund um Geburt und Kleinkindzeit
Zwischen 2010 und 2018 nahm die Zahl der Geburten von Nürnberger Kindern um mehr als 1.000 pro Jahr zu. Alleine aus dieser Entwicklung resultiert eine steigende Nachfrage nach gesundheitsbezogenen und psychosozialen Angeboten sowie bedarfsgerechter Infrastruktur rund um Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindzeit. Betroffen sind faktisch alle Anbieter früher Hilfen, wie beispielsweise die niedergelassenen Hebammen, die Geburtskliniken, die Familienhebammen, die Aufsuchende Gesundheitshilfe und Ehrenamtliche ebenso wie die Beratungsstellen bei Regulationsstörungen, bei Suchtmittelabhängigkeit oder psychischer Erkrankung. Die quantitative Ausweitung der Angebote ist aufgrund der erhöhten Nachfrage einerseits dringend geboten, andererseits aufgrund der damit entstehenden Kosten nicht immer bedarfsgerecht realisiert. Seitens der Bundesstiftung wurde zum Ausbau der Frühen Hilfen bislang keine Erhöhung der Finanzmittel in Aussicht gestellt.
Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“
Mit der Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“, erreichbar unter der Telefonnummer 09 11/ 2 31- 33 33, wurde 2009 die Forderung Nürnberger Fachkräfte und Institutionen nach einem niedrigschwelligen und zentralen Zugang zum Hilfesystem umgesetzt und das vormalige Kinder- und Jugendnottelefon um Beratung zu präventiven Hilfen erweitert. Unabhängig von zeitlichen, örtlichen und personellen Zuständigkeiten beraten Fachkräfte der KoKi und des Kinder- und Jugendnotdienst rund um die Uhr Bürger*innen und Fachkräfte anderer Dienste zu ihren Anliegen oder vermitteln an passgenaue Anlaufstellen im Unterstützungssystem.
Anrufentwicklung Telefon-Hotline
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 720 | 1.818 | 1.299 | 2.063 | 2.845 | 2.512 | 2.937 | 2.422 | 1.714 | 1.959 |
Die Anrufentwicklung an der Hotline weist Schwankungen auf, die besonderen Anforderungen, wie z.B. der Flüchtlingskrise 2015 und einer abgeänderten Datenerfassung im Bereich der Frühen Hilfen, geschuldet sind.
Ein Anteil von über 50 % anonymer Anrufer*innen macht deutlich, dass über die Telefon- Hotline Familien erreicht werden, die den Zugang zum Hilfesystem gar nicht oder verspätet finden würden. Die Hotline dient damit dem Abbau von Schwellen zum Jugendamt und verbessert den frühzeitigen Zugang zum gesamten Hilfesystem –insbesondere auch für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich. Die Spanne der Anliegen reicht von Nachfragen zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten über interdisziplinäre Kinderschutzfachberatung bis hin zu Mitteilungen zu gefährdeten Kindern.
Fallbeispiele an der Telefon-Hotline
(1) Minderjähriges Mädchen, lebt noch im elterlichen Haushalt, findet die Telefonnummer der Hotline im Internet, hat am Tag des Anrufes einen Schwangerschaftstest mit positiven Ergebnis gemacht, fragt als erstes, ob die Beratung anonym möglich ist, will wissen, an wen sie sich in ihrer Situation wenden kann und wie es sich mit der Schweigepflicht von Ärzten*innen oder Beratungsstellen gegenüber ihren Eltern verhält.
(2) Alleinerziehende Mutter von Zwillingen mit sechs Monaten erhält die Telefonnummer von ihrem Kinderarzt. Die Kinder sind oft sehr unruhig, schlafen wenig, besonders die Situation beim Füttern wird zunehmend als schwierig erlebt. Es steht die Gefahr einer Überforderung und Eskalation im Raum, Beratung in einer Beratungsstelle wurden bereits wahrgenommen, aber nicht als hilfreich erlebt. Mutter sucht dringend nach praktischer und lösungsorientierter Unterstützung.
Einsatz von Gesundheitsfachkräften
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 140 Familien durch den Einsatz von Familienhebammen (angestellt bei den beiden Jugendhilfeträgern Sozialdienst katholischer Frauen und Arbeiterwohlfahrt Nürnberg), Familienkinderkrankenschwestern der Aufsuchenden Gesundheitshilfe (angestellt beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg) und Familienpflegerinnen
(angestellt bei der Familienpflege im Frauen-Werk Stein) begleitet. Die Einsätze dauerten je nach individuellem Bedarf der Familien- von wenigen Wochen bis hin zu monatelanger intensiver Begleitung. Ziel der Einsätze ist die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung, die Förderung der kindlichen Entwicklung, die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen und damit die Vermeidung von Eskalationen und Gefährdungen. Der Zugang belasteter Familien in die Hilfen wird durch die Fachkräfte der KoKi gesteuert und die Betreuungen fortlaufend fachlich begleitet. Die Anzahl der Anfragen liegt grundsätzlich höher als die tatsächlich bewilligten Hilfen. 39 Anfragen wurden abgelehnt, Gründe dafür waren vor allem, dass es nicht um eine Hilfe im Sinne des präventiven Ansatzes handelte, sondern tatsächlich eine Hilfe zur Erziehung oder sogar ein Kinderschutzfall mit Schutzkonzept indiziert war. Auch Eltern ziehen immer wieder ihre Anträge zurück, wenn sie die genaueren Anforderungen an die Zusammenarbeit erfahren. Die Nachfrage nach den Einsätzen steigt von Jahr zu Jahr, was der zunehmenden Bekanntheit der Angebote, der als hilfreich empfundenen Unterstützung, der Geburten- und Bevölkerungsentwicklung und dem Hebammenmangel in der Region geschuldet ist. Die Auslastung ist durchgängig sehr hoch.
Fallbespiel Einsatz einer Gesundheitsfachkraft als Frühe Hilfe: Eine junge Frau mit Migrationshintergrund wird über eine Schwangerschaftsberatungsstelle an die KoKi verweisen. Zum Zeitpunkt des Erstkontaktes ist sie vom Vater des Kindes getrennt, u. a weil dieser zu einem Schwangerschaftsabbruch drängte. Das Verhältnis zu ihrer Herkunftsfamilie ist hoch belastet da insbesondere der Vater und ein Bruder für ihre Entscheidung, das Kind alleine aufziehen zu wollen kein Verständnis aufbringen. Von ihrer Herkunftsfamilie erwartet sie wenig Unterstützung. Die junge Frau äußert starke Befürchtungen und Ängste hinsichtlich ihrer Zukunft, einerseits finanziell und beruflich, aber auch ob sie der Herausforderung als alleinerziehender Mutter gerecht werden kann und fühlt sich emotional stark belastet. Der Einsatz der Frühen Hilfen beginnt im letzten Viertel der Schwangerschaft, die Betreuung erfolgt über neun Monate. Bei Beendigung der Betreuung besteht eine stabile Mutter-Kind-Bindung, ein soziales Netzwerk und emotionale Stabilität der jungen Mutter ohne Überforderungstendenzen. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie normalisiert sich im Verlauf der Betreuung, so dass von dort in gewissem Umfang wieder Unterstützung erfolgt. Aufgaben der Gesundheitsfachkraft waren neben der Stärkung der Mutter-Kind-Bindung, die Themen Kindesernährung/ Stillen, altersangemessene kindliche Entwicklung und Förderung, Anbindung an das soziale Netz, Begleitung zu Ämtern und Ärzten, Unterstützung bei der Vaterschaftsanerkennung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem Kindesvater.
Nürnberger Netzwerk Frühe Hilfen
„Kern der Frühen Hilfen ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ (§ 1 Abs. 4 KKG, BKiSchG)
Früher Zugang –das frühzeitige Erkennen von Unterstützungsbedarfen (werdender) Elternerfordert interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachkräfte rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebenszeit und die Entwicklung nachhaltiger Vernetzungsstrukturen. Die zentrale Koordinationsfunktion für die Entwicklung des Netzwerkes liegt bei der KoKi. Als Grundlage für eine gute Zusammenarbeit müssen wechselseitig Informationsdefizite behoben, Vorbehalte gegenüber anderen Professionen und Institutionen bearbeitet und verbindliche Absprachen zur Zusammenarbeit an den Schnittstellen getroffen werden. In Nürnberg wurden in den vergangenen zehn Jahren verlässliche Strukturen und Instrumente geschaffen, die ein erfolgreiches und reibungsarmes multiprofessionelles Miteinander ermöglichen: themenbezogene Arbeitskreise, Einbindung der Leitungsebenen durch den Fachbeirat Frühe Hilfen, themenbezogene Informations- und Fachveranstaltungen, Mitwirkungserklärungen zur Zusammenarbeit im Netzwerk, schriftliche Kooperationsvereinbarungen, Leistungsvereinbarungen, aber auch fallbezogene „runde Tische“ und Helferkonferenzen.
Zahlreiche Kooperationspartner im Nürnberger Netzwerk tragen tatkräftig und mit hohem Engagement zur Unterstützung belasteter Familien bei und stehen mit ihrer Expertise auch den Fachkräften im Netzwerk zur Seite. Zu nennen sind als zentrale Partner die freien Trä-
ger der Jugendhilfe, das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg, die Schwangerenberatungsstellen, die Frühförderstellen, die Straßenambulanz, das Ehrenamtsmanagement, die Mutter und Kind-Ambulanz im städtischen Klinikum, die Erziehungs- und Suchtberatungsstellen, die Geburts- und Kinderkliniken, die Familienbildungsstellen, die Nürnberger Nachsorgeeinrichtungen und weitere mehr. Über die Jahre konnten immer wieder neue Angebote projektiert und damit der bedarfsgerechte Ausbau vorangetrieben werden. Jährlich werden Leistungsvereinbarungen zur finanziellen Unterstützung einzelner Hilfen abgeschlossen, 2018 mit dem Treffpunkt e.V., Lilith e.V., Evang. Familienbildungsstätte Nürnberg, Sozialdienst katholischer Frauen, Arbeiterwohlfahrt Nürnberg, Zentrum aktive Bürger, Stadtmission Nürnberg, SinN-Stiftung, Lebenshilfe e.V., Kinderhilfe Nürnberg. Ihnen allen verdankt das Netzwerk eine breite Angebotspalette und die qualitativ hochwertige, engagierte Begleitung betroffener Familien.
Allerdings sind auch Defizite erkennbar: aktive Vernetzungsbeiträge –insbesondere niedergelassener Ärzte und Ärztinnen sind ansatzweise, aber nicht flächendeckend entwickelt. Wünschenswert wäre eine engere Zusammenarbeit im Sinne einer Zuführung von Familien zum Hilfesystem insbesondere mit Kinderärzten und -ärztinnen, Hausärzten und -ärztinnen, Gynäkologen und Gynäkologinnen, Substitutionsärzten und -ärztinnen, Psychiatern und Psychiaterinnen, aber beispielsweise auch Zahnärzten und -ärztinnen. Die zugedachte Türöffner-Funktion der öffentlichen Gesundheitshilfe hat sich hier als nicht ausreichend wirksam erwiesen. Die Hebammenversorgung in der Metropolregion ist weiterhin sehr angespannt, das kommunale Hebammenförderprogramm des Freistaates Bayern ist bei der Umsetzung vor Ort ins Stocken geraten. Frauen finden aber der 10ten Schwangerschaftswoche häufig keine Nachsorgehebamme mehr und müssen das Wochenbett mit allen Fragen und Unsicherheiten alleine bewältigen. Mit diesem Versorgungsmangel erklärt sich die steigende Nachfrage nach Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, fallweise aber auch Überforderung und Eskalationen in den Familien.
| ION innerhalb von 3 Mon. nach der Geburt | davon ION bei Klinikentlassung nach Entbindung bis einschließlich 10 Tage nach der Geburt | |
|---|---|---|
| 2015 | 13 | 3 |
| 2016 | 21 | 5 |
| 2017 | 25 | 10 |
| 2018 | 25 | 10 |
Qualitätsentwicklungsdialoge Frühe Hilfen
Mit der Teilnahme am Bundesprojekt „Kommunale Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) wurde ein Organisationsrahmen geschaffen, die Frühen Hilfen in Nürnberg wissenschaftlich begleitet und im Dialog mit den Netzwerkpartnern vor Ort systematisch weiterzuentwickeln. Ein vom NZFH entwickelter „Qualitätsrahmen“ bietet mit einem Gerüst von neun „Qualitätsdimensionen“ überprüfbare Qualitätsmerkmale für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Die Nürnberger Projekt-Teilnehmer und Teilnehmerinnen bearbeiten in einem Cluster mit den Städten Rosenheim und Ingolstadt die drei Qualitätsdimensionen „Netzwerkarbeit“, „Qualifizierung und interprofessionelles Lernen“ und „Dokumentation und Evaluation“ Die Entwicklung von Instrumenten zur Partizipation von Eltern wird parallel betrieben.
Neuerungen 2018 und 2019
Kooperationsvereinbarung mit den beiden Nürnberger Frühförderstellen Lebenshilfe Nürnberg und Kinderhilfe e.V. zur abgestimmten Unterstützung von Eltern mit entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern. Kooperationskonzept mit der Noris-Arbeit gGmbH, dem Zentrum aktive Bürger und dem Jugendamt zur Verbesserung des Zugangs zu (werdenden) Eltern im SGB II Bezug. Einrichtung eines Gruppenangebotes für (werdende) Väter in Hinblick auf eine gelungene Rollenfindung rund um die Geburt. Einrichtung eines Kursangebotes für Zwillingseltern in Kooperation mit der Familienbildungsstelle der Katholischen Stadtkirche Nürnberg Zoff + Harmonie. Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Hallerwiese/Cnopfschen Kinderklinik. Hinweis auf die Telefon-Hotline auf allen Früherkennungsuntersuchungsheften für Neugeborene in Zusammenarbeit mit den Nürnberger Geburtskliniken.
Jugendhilfeleistung in der Einrichtung des Caritas Verbandes „Haus Dorothea“
Zur präventiven Unterstützung psychisch erkrankter Frauen mit Kindern bis sechs Jahren wird in einer Erprobungsphase eine 0,5 VK Soz. päd.-Stelle in der neuen Einrichtung des Caritas Verbandes, „Haus Dorothea“ –ambulant betreutes Wohnen, eingerichtet. Die anteilige Finanzierung erfolgt bis Ende 2020 aus Restmitteln der Frühen Hilfen. Nach Auswertung der Maßnahme soll über eine Verstetigung entschieden und ggfs. die Finanzierung über eine Erhöhung des Haushaltsansatzes 2021 in die Wege geleitet werden.
Resümee
Bundesweit ist die Bedeutung der frühen Kindheit als Grundlage gesunden und gefährdungsfreien Aufwachsens wissenschaftlich vielfach belegt und untermauert die hohe Relevanz des präventiven Kinderschutzansatzes. Ergebnisse der nationalen Begleitforschung liefern gesicherte Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen und bestätigen einen positiven Kosten-Nutzen-Effekt frühzeitiger Hilfen. Verlässliche Netzwerkstrukturen und zahlreiche niedrigschwellige Angebote vor Ort sind inzwischen fest etabliert. Von belasteten Familien werden die Angebote als hilfreich und unterstützend erlebt und rücken die Jugendhilfe in ein positives Licht.
Für Nürnberg lässt sich resümieren, dass die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner Gesundheitsamt zu einer erfolgreichen Verstetigung des Projektes geführt hat. Intensive, teils auch kontroverse fachliche Diskussionen haben letztlich zu Strukturen geführt, die als Grundlage des Nürnberger Ansatzes dienen: Zugänge zu belasteten Familien und Zugänge zu den Hilfen werden über die Fachkräfte des gesamten Netzwerks geschaffen, nicht über einen einzelnen spezialisierten Fachdienst. Auf Arbeitsebene hat sich die Zusammenarbeit der Aufsuchenden Gesundheitshilfe und der KoKi in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt: regelmäßige Fallbesprechungen, bei Bedarf gemeinsame Hausbesuche und jährliche Kooperationstreffen spiegeln eine Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe in der Praxis wieder, wie sie die Theorie der Frühen Hilfen vorgibt. Gleichzeitig ist es bislang nicht zufriedenstellend gelungen, in gezielter Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die niedergelassene Ärzteschaft in das Netzwerk einzubinden und das Hilfesystem auf diesem Weg für deren Patienten und Patientinnen leichter zugänglich zu machen. Hier besteht ein deutlicher Weiterentwicklungsbedarf und gleichzeitig ein großes Potential. Auch die laufende „Identitätsentwicklung“ und Qualifizierung zu einem Netzwerk, das mehr „als die Summe seiner Einzelangebote“ ist, erfordert weitere gemeinsame Anstrengungen.
Blick nach vorne - Herausforderungen
In den letzten 10 Jahren haben sich die Frühen Hilfen in Nürnberg zu einem gut ausgebauten und etablierten präventiven Hilfeangebot entwickelt, das vor allem vom Zusammenspiel der vielen Partner im Netzwerk lebt und profitiert. Der Einsatz dieser leicht zugänglicher Hilfe für belasteten Familien ist ein entwicklungspsychologisch, aber auch ökonomisch betrachtet, zukunftsfähiger Ansatz, den es gilt, systematisch weiterzuentwickeln: Prävention ab der Schwangerschaft“, eine zuverlässige pränatale Identifizierung von Risikofaktoren
und „Risikofamilien“, passgenaue Betreuung belasteter Frauen bereits in der Schwangerschaft, die Entwicklung effektiver, ineinandergreifender Versorgungskonzepte mit dem Gesundheitswesen, engagierte und nachhaltige Vernetzungsbeiträge aller Akteure rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebenszeit sowie rechtskreisübergreifende Finanzierungen und gesetzliche Vorgaben bleiben bundesweit, wie auch in Nürnberg, Herausforderungen der Frühen Hilfen in den kommenden Jahre. Innerhalb des Netzwerks hat man dazu schon erste Ideen der Weiterentwicklung gesammelt. Dieser Prozess soll im nächsten Jahr systematisch aufgesetzt werden und in einer umfassenderen Fortschreibung des Angebots Früher Hilfe münden. Dafür werden auch die zwischenzeitlich zum Bundesprogramm vorliegenden Evaluationsergebnisse ausgewertet.
Ref.V/036/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 04.07.2019 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Zahlen zu unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Freie Wähler vom 18.03.2019
Anlagen: Sachverhalt_Antrag_Freie_Wähler Antrag_Zahlen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen_FW
Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung des Jugendamtes nimmt zur Anfrage der Freien Wähler vom 18.03.2019 zur Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Asylsuchenden (UMA) in Nürnberg im Jahr 2018 Stellung, dargelegt wird die Entwicklung von 2015-2018 anhand von Fall- und Kostenzahlen.
Im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 kam es zu einem massiven Anstieg an UMA, dieser flacht aber seit 2016 sukzessiv ab. Die sinkenden Fallzahlen beruhen einerseits auf den starken Rückgang der neuankommenden UMA und andererseits auf die zunehmende Verselbständigung der im Rahmen der Jugendhilfe betreuten UMA.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik:
Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung der Kommission für Integration vom Juli und zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Juli
Sachverhalt
2015 wurden 977 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) vom Jugendamt der Stadt Nürnberg im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Zahl an Jugendhilfen für UMA sind seit 2016 stark rückläufig. 2018 lag die Zahl an UMA in Hilfen des Nürnberger Jugendamtes bei insgesamt 469, 13% niedriger als 2017 und im Verhältnis zu 2015 hat sich die Anzahl mit 52% mehr als halbiert. Dies liegt zum einen an dem starken Rückgang an neuankommenden UMA und zum anderen an der zunehmenden Verselbstständigung der betreuten UMA. So waren zum Jahresende 2018 bereits 75% der betreuten UMA volljährig, d.h. ehemalige UMA. Der Anteil an weiblichen UMA lag 2018 knapp über 10%.
2015 lag das Hauptaugenmerk auf der Sicherstellung der Grundversorgung und des Kindeswohl von neuankommenden UMA. So wurden 700 UMA vom Jugendamt Nürnberg kurzfristig in Notunterkünften untergebracht und nach einem Clearingverfahren gemäß dem individuellen Bedarf in Anschlusshilfen vermittelt. Diese Zahl halbierte sich bereits 2016. Die Aufgabe der akuten Sicherstellung der Grundversorgung rückt seither immer weiter in den Hintergrund. 2018 lag die Anzahl an UMA in Obhut der Stadt Nürnberg mit 74 nur noch auf einem Zehntel von 2015. Es entstanden Kosten in Höhe von 780.000 Euro (ca. 11.000 Euro pro UMA).
Ab 2016 konzentriert sich das Hauptaugenmerk auf die geeigneten Anschlusshilfen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (427 UMA). Diese umfassen sowohl stationäre Hilfen in Form von Unterbringung in einem Wohnheim oder in einer Pflegefamilie als auch ambulante Hilfen als Unterstützungsangebot in einer eigenen Wohnung im Rahmen einer sogenannten Erziehungsbeistandschaft. Ziel ist eine positive Persönlichkeitsentwicklung als Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Durch die zunehmende Verselbstständigung der UMA sinken seit 2017 auch in diesem Bereich die Fallzahlen. So wurden 2018 noch 331 UMA im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (-23%) betreut. Zudem verschiebt sich das Verhältnis von stationären Hilfen (Wohnheimen) zu ambulanter Unterstützung von UMA in eigenen Wohnungen zusehend. In einigen Fällen werden diese Maßnahmen analog der Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen geleistet. Dies ist lediglich eine Frage der Gesetzesgrundlage und nicht der tatsächlichen Ausgestaltung der Hilfe. Der Stadt Nürnberg entstanden 2018 Kosten in Höhe von knapp 7,6 Mio. Euro (22.000 € pro UMA). Im Rahmen von sonstigen Hilfen wurden 2018 46 Ausbildungshilfen für UMA geleistet, ein Rückgang von 15% zum Vorjahr. Der Kostenumfang liegt 2018 bei 660.000 Euro (14.000 € pro UMA). Seit 2017 werden auch Hilfen nach § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gewährt. Hierbei handelt es sich um ehemalige weibliche UMA, die nun selbst ein Kind geboren haben. 2018 wurden fünf weibliche UMA in Mutter-Kind-Wohnheimen versorgt, ein Anstieg zum Vorjahr um drei Fälle. Die entstandenen Kosten belaufen sich 2018 auf 125.000 Euro (25.000 € pro UMA).
Grundsätzlich werden die Hilfe-Kosten im UMA-Bereich seitens des Freistaats Bayern zu 100% erstattet. Allerdings kommt es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung von Erträgen, als dass diese nicht immer im gleichen Haushaltsjahr wie die zugehörigen Aufwände verbucht werden können. Dies liegt zum einen an der quartalsmäßigen Abrechnung für die Vergangenheit und zum andern gestalten sich diese Arbeiten sehr zeitintensiv. Die Verwaltung des Jugendamtes kann, mangels ausreichender Informationen, derzeit keine Aussagen bezüglich möglicher Einschnitte bei der Erstattung von Betreuungskosten nach dem aktuellen Vorstoß von Bundesfinanzminister Scholz tätigen.
Rathausgruppe Nürnberg
FW
Herrn OB Dr. Maly FREIE WÄHLER Rathaus Stadt Nürnberg Eingegangen am: 90403 Nürnberg
2 2. MRZ. 2019 18.März 2019 bm
ZD/2-POST
- Zentrale Einlautstelle -
TD’BERBUTiüEh
-:R
22. MRZ. 2019
Sehr geehrter Hr. Oberbürgermeister,
in den letzten Jahren hat die Stadt Nürnberg eine hohe „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" betreut. Nachdem die Flüchtlingszahlen aktuell It. Bundespressestelle deutlich rückläufig sind und der laufende sog. Ey4/3 Familiennachzug bei UMF 's keine Rolle spielen dürfte sollte sich auch die Lage in Nürnberg entspannt haben. Die Freien Wähler stellen deshalb im sachlich zuständigen Ausschuß nachfolgen
ANTRAG
Ein Bericht der Verwaltung wird zu folgenden Fragen erbeten:
- Wie viele UMF 's wurden 2018 in Nürnberg von der Stadt betreut? 2) Wie viele der UMF 's waren weiblichen Geschlechts? 3) Wie hat sich die Zahl der UMF 's von 2015 bis 2018 verändert? 4) Wieviel Euro hat die Unterbringung und Betreuung eines UMF 's im Jahr 2018 pro Monat gekostet? Die Gesamtkosten pro Person werden gegliedert dargestellt. 5) Wie hoch war die Kostenerstattung pro Person 2018 von Land und Bund? 6) Mit welchen Einschnitten bei der Erstattung von Betreuungskosten rechnet die Verwaltung nach dem aktuellen Vorstoß von Bundesfinanzminister Scholz von der SPD?
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Horst Dörfler
FREIE WÄHLE? im Nürnberger Rat Postfach Fünferplatz 2 90403 Nürnberg Dipl. Betriebswirt FH Jürgen H.Dörfler, Stadtrat + Sprecher, doerfler-fw-nuernbera@online.de Prof. Dr. Hartmut Beck, Stadtrat, hartmut.beck1@amx.de. www.freiewaehler-nuernbera.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 25.07.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 25.09.2019 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Zusammenschluss des Stadtjugendamts Erlangen und Fürth sowie des Kreisjugendamts
Nürnberg Land mit dem Jugendamt Nürnberg zu einem gemeinsamen Adoptionsfachdienst
Anlagen: Sitzungsvorlage_Adoptionsstelle_25.07.2019
Sachverhalt (kurz):
Der Gesetzgeber hat zur Verbesserung der Qualität 2001 beschlossen, dass Adoptionsfachstellen eine personelle Mindestausstattung von zwei Vollzeitfachkräften haben müssen. Nur dann werden sie als Adoptionsfachdienst zugelassen. In den letzten Jahren hat sich der Arbeitsanfall in den Jugendämtern teilweise reduziert, so dass diese Mindestanforderung nicht mehr in allen Jugendämtern sichergestellt werden kann. Daher wollen die vier Jugendämter künftig ihre bestehenden Personalressourcen in einen gemeinsamen Adoptionsfachdienst einbringen. Die Mitarbeitenden verbleiben in den jeweiligen Jugendämter, über Vertretungs- und fest installierte Kooperationsstrukturen, wie z.B. Teambesprechungen, Planungsbesprechungen und über einen laufender Austausch wird die Zusammenarbeit sicher gestellt. Die Einrichtung des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes lässt die örtliche Zuständigkeit der beteiligten Jugendämter für eventuell erforderliche Leistungen der Hilfen zur Erziehung unberührt.
Die Verwaltung der Stadt Nürnberg hat im Einvernehmen mit dem Stadtjugendamt Erlangen, dem Stadtjugendamt Fürth, und dem Kreisjugendamt Nürnberger Land eine Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vorbereitet. Der Text ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Die Vereinbarung wird auch in den Kooperationskommunen in die Gremien eingebracht. Die Kooperation beginnt mit eingeholter Genehmigung des Landesjugendamtes nach der Verabschiedung im letzten Beschlussgremium voraussichtlich zum 01.08.2019.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Zusammenschluss des Jugendamts Nürnberg mit den Jugendämtern der Städte Erlangen und Fürth und mit dem Landkreis Nürnberger Land zu einem gemeinsamen Adoptionsfachdienst. Der Jugendhilfeausschuss begutachet die beliegende Kommunale Zweckvereinbarung zur Errichtung eines gemeinsamen Adoptionsfachdienstes und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.
Beschluss-Auflage:
Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 25.07.2019 wird der Zusammenschluss des Jugendamts Nürnberg mit den Jugendämtern der Städte Erlangen und Fürth und mit dem Landkreis Nürnberger Land zu einem gemeinsamen Adoptionsdienst nach der beiliegenden kommunalen Zweckvereinbarung beschlossen.
Kommunale Zweckvereinbarung
zwischen
a) Stadt Fürth
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung
b) Stadt Erlangen
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Florian Janik
c) Stadt Nürnberg
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly
d) Landkreis Nürnberger Land
vertreten durch den Landrat Armin Kroder
über die Errichtung eines gemeinsamen Adoptionsfachdienstes
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)
Aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG sowie Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die o.g. Gebietskörperschaften, vertreten durch die jeweiligen Landräte/ Oberbürgermeister folgende öffentlich- rechtliche Vereinbarung:
§ 1 Aufgaben
(1) Die o.g. Gebietskörperschaften betreiben einen gemeinsamen Adoptionsfachdienst im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG. Dieser übernimmt die den Jugendämtern der beteiligten Gebietskörperschaften obliegenden Aufgaben im Bereich der Adoptionsvermittlung. Hierzu gehört insbesondere:
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Beratung und Begleitung von abgebenden Eltern
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Beratung, Vorbereitung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern
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Erstellung der Sozial- und Entwicklungsberichte
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Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien
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Inobhutnahme nach vertraulicher Geburt sowie Kooperation mit Schwangerenberatungsstellen im Vorfeld von und in konkreten Fällen der vertraulichen Geburt
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Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien nach einer erfolgten Adoption
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fachliche Äußerungen gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 SGB VIII in Verb. mit § 189 FamFG oder § 194 FamFG
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Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten sowie Bearbeitung von Kontaktwünschen leiblicher Verwandter von Adoptierten
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Beteiligung an internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren (z.B. Übermittlung des Berichts an die gemäß § 2a Abs. 3 AdVermiG zur internationalen Adoption befugten Stellen, Prüfung von Berichten und Kindervorschlägen aus dem Ausland)
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Ermittlungen bei Kindern in Pflegefamilien und Heimen, ob diese für eine Adoption in Betracht kommen, in Kooperation mit dem zuständigen Fachdienst für Hilfen nach §§ 33 und 34 SGB Vlll
-
Bearbeitung von Amtshilfeersuchen anderer Adoptionsvermittlungsstellen
-
Beratung und Belehrung nach § 51 SGB VIII.
(2) Der gemeinsame Adoptionsfachdienst tritt nicht als eigene Behörde, sondern als gemeinsame Stelle auf. Auf dem Briefkopf des jeweils tätig werdenden Jugendamts wird der Zusatz "Gemeinsamer Adoptionsfachdienst der Jugendämter Nürnberg, Fürth, Erlangen und des Landkreises Nürnberger Land“ verwendet.
(3) Die Einrichtung des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes lässt die örtliche Zuständigkeit der beteiligten Jugendämter für eventuell erforderliche Leistungen der Hilfen zur Erziehung unberührt.
§ 2 Besetzung
(1) Der gemeinsame Adoptionsfachdienst arbeitet dezentral. Er verfügt über eine Kapazität von mindestens 2,00 Vollzeitstellen. Der genaue Stellenanteil, den jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt in den gemeinsamen Adoptionsfachdienst einbringt, ist in der beigefügten Anlage festgelegt. Die Anlage kann bei Bedarf und mit Zustimmung der übrigen Landkreise angepasst werden, ohne dass dies diesen Vertrag grundsätzlich berührt.
(2) Jede der für den gemeinsamen Adoptionsfachdienst tätigen Fachkräfte ist mit den in §§ 1 und 4 dieses Vertrages genannten Aufgaben der Adoptionsvermittlung betraut. Sie werden in der Anlage zu diesem Vertrag namentlich benannt. Jede Veränderung in der Besetzung ist zu dokumentieren und der zentralen Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamts mitzuteilen.
(3) Die von den Kooperationspartnern benannten Fachkräfte nehmen die unter § 1 genannten Aufgaben für den Bereich ihres Herkunftsjugendamts wahr. Sie handeln für das jeweilige Herkunftsjugendamt. Eine Veränderung der Dienst- und Fachaufsicht ist mit der Tätigkeit in dem gemeinsamen Adoptionsfachdienst nicht verbunden. Die Kooperationspartner beachten, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 AdVermiG nur Fachkräfte berechtigt sind, den mit der Adoptionsvermittlung betrauten Beschäftigten fachliche Weisungen zu erteilen.
(4) Im Vertretungsfall übernehmen die Fachkräfte gegenseitig zu gleichen Teilen die anfallenden Aufgaben in laufenden Verfahren (insbesondere auch die Beratung von leiblichen Eltern vor und ggf. nach Freigabe, die Adoptionsfreigabe und Vermittlung, die Annahme eines Kindervorschlags in nicht aufschiebbaren Fällen); bereits begonnene Überprüfungen von Bewerbern, die Begleitung von Suchenden oder die Bearbeitung neuer
Fälle werden regelmäßig nur bei längerer Abwesenheit (über vier Wochen) übernommen. Verwaltungsakte werden im Vertretungsfall nur nach Rücksprache mit der Leitung des Herkunftsjugendamts der vertretenen Person erlassen. Erlassende Behörde ist das Herkunftsjugendamt der vertretenen Person.
(5) Der gemeinsame Adoptionsfachdienst erhält zwei Sprecherinnen. Diese vertreten die fachlichen und organisatorischen Anliegen des gemeinsamen
Adoptionsfachdienstes nach außen. Eine Vertretungs- oder Weisungsbefugnis ist damit nicht verbunden. Die Funktion der Sprecherin geht jährlich auf zwei andere in dem gemeinsamen Adoptionsfachdienst tätige Person über.
(6) Bei geplanten oder eingetretenen Veränderungen im Bereich der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle sind die beteiligten Gebietskörperschaften frühzeitig zu informieren. Bei grundsätzlichen Fragen ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
§ 3 Kosten des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes
(1) Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von den jeweiligen Jugendämtern für die von ihnen benannten Fachkräfte getragen. Bei gemeinsamen Veranstaltungen, Veröffentlichungen etc. werden die nach Verrechnung mit eventuellen Einnahmen verbleibenden Kosten jeweils entsprechend der Einwohnerzahl, bei Seminaren etc. je nach Herkunft der Teilnehmenden anteilig von den an den gemeinsamen Adoptionsfachdienst angeschlossenen Jugendämtern übernommen.
(2) Die Kooperationspartner verpflichten sich, die Arbeitsplätze der benannten Personen entsprechend den Anforderungen der Adoptionsvermittlung einzurichten. Die Arbeitsbedingungen in dem Adoptionsfachdienst richten sich nach den jeweils aktuellen Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.
§ 4 Kooperation
(1) Die beteiligten Gebietskörperschaften stellen in dem gemeinsamen Adoptionsfachdienst eine wirksame Kooperationsstruktur sicher. Die dort tätigen Fachkräfte arbeiten generell
und im Einzelfall zusammen. Dabei werden der fachlichen Arbeit gemeinsame Standards zugrunde gelegt, die in einer gemeinsamen fachlichen Konzeption festgelegt sind. Die aktuellen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Adoptionsvermittlung dienen als Grundlage.
(2) Regelmäßig und bedarfsgerecht, in der Regel mindestens 10x im Jahr, findet eine halbtägige Teambesprechung statt. Über die Besprechungen sind Protokolle zu erstellen.
(3) Mindestens einmal jährlich findet darüber hinaus eine Planungsbesprechung der Fachkräfte des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes statt, in der die
gemeinsamen Aktivitäten geplant und grundsätzliche konzeptionelle Fragen bearbeitet werden.
(4) Die Zusammenarbeit der Fachkräfte des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes erfolgt kollegial und im Wege des direkten Kontakts.
Es erfolgt ein ständiger fachlicher Austausch, insbesondere in schwierigen Einzelfällen.
Gespräche mit Adoptionsbewerbern, die deren Eignungsfeststellung dienen, werden in der Regel von zwei Fachkräften gemeinsam durchgeführt.
Durch gegenseitige Information wird sichergestellt, dass an positiv überprüfte Adoptionsbewerber auch Kinder aus dem Zuständigkeitsbereich der anderen Fachkräfte vermittelt werden können.
Darüber hinaus führt der gemeinsame Adoptionsfachdienst Seminare durch, die für alle Adoptionsbewerber verpflichtend sind. Die Teilnahme ist in der Regel Voraussetzung für eine spätere Vermittlung. Angeboten werden bei Bedarf auch Fortbildungsveranstaltungen und andere Gruppenaktivitäten für Adoptiveltern und -kinder. Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle erstellt Materialien (z.B. Broschüre, Flyer) zum Thema als gemeinsame Veröffentlichungen.
(5) Die Fachkräfte des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes sind zur engen
und vertrauensvollen Zusammenarbeit auch mit den übrigen Fachkräften der beteiligten Jugendämter verpflichtet. Bei Adoptionen durch Pflegeeltern übernimmt die für den gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeeltern zuständige Fachkraft des gemeinsamen Adoptionsfachdienstes die Beratung und Begleitung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pflegekinderdienst. Mit den örtlichen Zusammenschlüssen von Adoptions- und Pflegeelternvereinen arbeitet der gemeinsame Adoptionsfachdienst partnerschaftlich zusammen.
§ 5 Inkrafttreten, Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit Zustandekommen der neuen kommunalen Zweckvereinbarung in Kraft. Sie wird der zuständigen Regierung gemäß Art. 12 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit angezeigt und gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes der zentralen Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamts zur Zustimmung vorgelegt.
(2) Jede der beteiligten Gebietskörperschaften kann diese Vereinbarung zum 31.12. eines jeden Jahres mit einer Frist von 12 Monaten schriftlich kündigen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung der beteiligten Gebietskörperschaften. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die beteiligten Gebietskörperschaften verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung rechtlich oder wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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ANLAGE
zum Vertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Adoptionsfachdienstes des Landkreises Nürnberger Land und der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen.
Fachkräfte der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle:
| Jugendamt Stadt/Landkreis | Fachkraft in der gemein- samen Adoptionsvermitt- lungs-stelle (Name) | Stellenanteil, mit dem die Fachkraft in der gemeinsa- men Adoptionsvermittlungs- stelle tätig ist (∑ ≥ 2,0 Stel- len) |
|---|---|---|
| Stadt Fürth | Frau Maisel Frau Stüve | 19,5 19,5 |
| Stadt Erlangen | Frau Hornich-Will Frau Lang | 9,75 9,75 |
| Stadt Nürnberg | Frau Bauer Frau Heyen | 39 20 |
| Landkreis Nürnberger Land | Frau Grünewald Frau Merkel | 15 4,5 |