Beilage 1.2 zur Sitzung des Sozialausschusses am 25.07.2019
Entwicklung der Altersarmut in Nürnberg
und Skizze eines „Nürnberger Arbeitsprogramms gegen Altersarmut“
1. Einleitung
Alter ist per se keine durch soziale Risiken und Probleme gekennzeichnete oder bedrohte Lebenslage. Allerdings nimmt allein durch die demografische Entwicklung die Zahl älterer Menschen zu, die von diversen sozialen Risiken betroffen sind. Solche Risiken können beispielsweise aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, diskontinuierlicher Erwerbsbiografien, eigener Migrationserfahrungen, spezifischer altersbedingter Erkrankungen (z.B. Demenz), Pflegebedürftigkeit oder auch Folgen einer zunehmenden Singularisierung bestehen. Aus diesen Entwicklungen kann sich eine potenzielle Armutsbetroffenheit im Alter ergeben. Dies bezieht sich jedoch nicht nur auf die Einkommenssituation. Armut hat vielfältige Gesichter und Dimensionen, die auch von subjektiven Empfindungen und der jeweils betrachteten gesellschaftlichen Gruppe abhängig und unterschiedlich sein können.1 Für Menschen, die von Armut betroffen sind, erhöht sich in vielerlei Hinsicht die Wahrscheinlichkeit, Benachteiligungen in verschiedenen Lebenslagen zu erfahren. Sie sind bspw. öfter krank, büßen an gesellschaftlicher Teilhabe ein und haben eine geringere Lebenserwartung als Menschen aus wohlhabenderen Haushalten.2 Arme Ältere sind einem hohen Risiko ausgesetzt, dauerhaft arm zu bleiben, da sie nur wenige Möglichkeiten haben, etwas an ihrer Einkommenssituation zu ändern. Die Kommunen wiederum, die direkt mit den Armutsproblemen der Menschen konfrontiert sind, können aber die Einkommensarmut der Betroffenen nicht unmittelbar beeinflussen. Sie sind gefordert, Lösungen zu erarbeiten, wie auch bei Armutsbetroffenheit eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabechancen im Gemeinwesen gewährleistet werden können. Vor diesem Hintergrund wird Altersarmut auch von der Nürnberger Stadtpolitik als ein wichtiges sozialpolitisches Thema gesehen. Dies hat nicht zuletzt die Diskussion im Rahmen des Armutsberichts im Stadtrat im April 2018 sowie die Diskussion um ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für Nürnberg im Oktober 2018 im Sozialausschuss gezeigt. Im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept wird das Thema Altersarmut als ein Gestaltungsfeld beschrieben, das für den Lebensverlauf der älteren Bevölkerung durch die damit verbundenen Herausforderungen zentral erscheint. Im bundesdeutschen öffentlichen Diskurs wird die Frage kontrovers debattiert, inwiefern Altersarmut überhaupt ein akut drängendes Problem darstellt. Folgt man dem letzten Armutsund Reichtumsberichts der Bundesregierung, dann stellt insbesondere im Vergleich zur Kinderarmut „den maßgeblichen Kennziffern zufolge (…) Armut im Alter heutzutage für die große Mehrheit der Senioren kein drängendes Problem dar.“3 Diese Aussage bleibt von verschiedenen Seiten nicht ohne Widerspruch, beispielsweise wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband die Auffassung vertreten, Altersarmut sei „die am schnellsten wachsende Armutslage, sie betrifft einen besonders großen Teil der Bevölkerung und sie ist besonders schwerwiegend“.4 Verfolgt man die veröffentlichte Meinung, so wird klar: Die öffentliche Debatte um Altersarmut schwankt je nach Standpunkt und Interessenlage zwischen Skandalisierung, ernsthafter
1 Spannagel 2017, S. 80 2 Schräpler et al. 2015 3 BMAS 2017, S. 111 4 DPWV 2019
Problematisierung und Verharmlosung. Es gibt aber auch Beiträge, die zur Versachlichung der Debatte beitragen.5 Der vorliegende Bericht knüpft an die Berichte im Stadtrat vom 11. April 2018 und im Jugendhilfeausschuss vom 19. April 2018 an6 und folgt der Zielsetzung, eine differenzierte Analyse vorzunehmen. Eine solche Analyse soll Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung sein, in deren Verlauf Ursachen und Folgen von Armut im Alter in die allgemeine Armutsdiskussion eingeordnet und kommunale Handlungserfordernisse wie Handlungsspielräume ausgelotet werden. Entsprechend ist auch der Bericht aufgebaut. Ausgehend von einer Reflexion zu Ursachen und Folgen von Altersarmut werden einschlägige, für die Stadt Nürnberg vorliegende Daten und zentrale Befunde dargestellt (in einzelnen Themenfelder liegen detaillierte kommunale Daten für einzelne Altersgruppen nicht vor). Im Anschluss werden die kommunalen Handlungsspielräume im Umgang mit Altersarmut dargestellt, sowie die in Nürnberg bestehenden Maßnahmen und Programme skizziert. Abschließend werden unter dem Titel „Teilhabe im Alter ermöglichen!“ Ziele, Handlungsfelder und Leitaktivitäten eines Nürnberger Arbeitsprogramms gegen Altersarmut entwickelt und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Das Arbeitsprogramm soll künftig dafürstehen, was im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales im Sinne der Armutsbekämpfung/-prävention für ältere Menschen auf kommunaler Ebene getan werden soll bzw. getan werden kann.
2. Ursachen und Folgen von Altersarmut
Unabhängig von der Frage, welche Zahlen hinzugezogen werden, um das Ausmaß von Armut deutlich zu machen, besteht zumindest Einigkeit darüber, dass Armut einen geringen finanziell-materiellen Handlungsspielraum bedeutet. Armut und somit auch Altersarmut ist jedoch mehr als „nur“ über wenig Geld zu verfügen. Vielmehr bedeutet es auch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Unterversorgung in verschiedenen Lebenslagen.7 Zugespitzt könnte man sagen: Wären monetäre Probleme von heute auf morgen gelöst, dann wären nicht-monetäre Armutsfolgen – nämlich mangelnde Teilhabe, Stigmatisierungen etc. – nicht auf Anhieb gleichermaßen gelöst. Um zielgerichtet ansetzen und kommunale Handlungsspielräume bei Lösungsansätzen für eine sozialpolitische Problemstellung möglichst ausschöpfen zu können, ist eine Unterscheidung von Ursachenkomplexen und Folgewirkungen nötig. Sowohl die möglichen Ursachen von (Alters)Armut als auch die potenziellen Folgen sind vielfältig. Im Mittelpunkt steht zunächst ein identifiziertes sozialpolitisches Problem, hier „Altersarmut“, verstanden als ein geringer finanziell-materieller Handlungsspielraum (vgl. Schema in Abbildung 1). Ursachen für Armut im Alter können im Bereich Bildung, Arbeit und auch in sozioökonomischen Faktoren zu finden sein. Analog zu vorliegenden Befunden für Armut im
5 vgl. etwa Cremer 2018, insbes, Kap.10 und 19 6 Im Nachgang zur Stadtratssitzung sind eine Reihe von Schwerpunktberichten erarbeitet worden, die spezifische Themen detailliert analysieren: Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Einpendler in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 2 / November 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Einkommen in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 3 / Februar 2019 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Atypische Beschäftigung in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 4 / März 2019 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten – II. Fokus „Berufssgemente“, Monitoring "Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 5 / Juli 2019 7 Vgl. Bäcker/Schmitz 2013, S. 29
Kinder- und Jugendalter8 können wir davon ausgehen, dass sich die Folgen von Altersarmut in unterschiedlichem Maße in potenziellen Benachteiligungen und Unterversorgungen in verschiedenen Lebenslagen zeigen (materielle, soziale, gesundheitliche und kulturelle Lebenslage). Der Zusammenhang ist jedoch nicht deterministisch: Nicht alle von finanzieller Armut betroffenen älteren Menschen weisen automatisch Benachteiligungen in den verschiedenen Lebenslagen auf. Gleichwohl steigt die Wahrscheinlichkeit für Einschränkungen.9 Zu beachten ist des Weiteren, dass sowohl die Ursachen als auch die Folgen von Armut im Alter wechselseitig zusammenhängen und sich mitunter gegenseitig verstärken können. Abbildung 1: Schema Problem-Ursache-Folgen-Komplex von Armut im Alter
Quelle: eigene Darstellung u. a. auf Grundlage von AWO 2012, Cremer 2016, Laubstein et al. 2016, Naegele 2015, Reinecke 2012, Voges et al. 2003, Spannagel 2017, Bäcker/Schmitz 2013
Um Probleme dauerhaft zu lösen, müssen die Ursachen von Altersarmut angegangen werden. Hier wird schnell deutlich, dass es zahlreiche stark ursächliche Faktoren gibt, bei denen die Kommune über wenige bis keine Handlungsspielräume verfügt. Zu nennen sind unter anderem gezahlte Löhne und Gehälter in der Wirtschaft, gebrochene Erwerbsbiographien, private Überschuldungen, persönliche Krisen (z. B. Scheidungen/Trennungen), Krankheitsfälle (z. B. Unfälle), soziale Herkunft, oder auch Steuerpolitik. Allerdings gibt es durchaus Ursachen, bei denen es zumindest gewissen Spielraum der Kommune gibt, wie bspw. Bildung, Qualifikation oder Arbeitslosigkeit in der Familie. Gleichwohl sind die ursächlichen Handlungsspielräume eher längerfristig zu sehen. So kann bspw. auch das langjährige Nürnberger Engagement rund um das Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut auch als ein langfristiger Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut gesehen werden. Ursächliche Handlungsspielräume seitens der Kommune sind – wenn die Betroffenen bereits ein gewisses Alter erreicht haben – kaum mehr gegeben. Großen Handlungsspielraum hat die Kommune dahingegen bei der Bekämpfung von Armutsfolgen im Alter. Hier liegt die kommunale Kernkompetenz, die in Abschnitt 4 ausführlicher aufgegriffen wird.
8 Vgl. dazu: Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018 9 Vgl. Lampert 2009
3. Befunde zur Altersarmut
3.1 Soziodemografische Grunddaten
Nach der Statistik des Einwohnermeldeamtes lebten am 31.12.2018 insgesamt 535.746 Menschen in Nürnberg. Etwa jeder Fünfte von Ihnen war 65 Jahre und älter. Seit 1995 ist die Bevölkerung in Nürnberg wie auch die Anzahl der älteren Menschen stetig gestiegen. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung ist seit 2010 leicht rückläufig. Während die Gesamtbevölkerung seit 2010 um 7,6 % gewachsen ist, ist die Bevölkerung ab 65 um 3,2 % gewachsen. Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg: Gesamtbevölkerung und Seniorinnen und Senioren (jeweils Jahresende)
| Bevölkerung insgesamt | Bevölkerung 65 Jahre und älter | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (%) | |
| 1995 | 486.069 | 87.813 | 18,1 |
| 2000 | 482.099 | 89.858 | 18,6 |
| 2005 | 492.152 | 99.648 | 20,2 |
| 2010 | 497.949 | 103.376 | 20,8 |
| 2013 | 513.339 | 105.202 | 20,5 |
| 2016 | 529.407 | 106.136 | 20,0 |
| 2017 | 532.194 | 106.401 | 20,0 |
| 2018 | 535.746 | 106.694 | 19,9 |
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, eigene Berechnungen Die Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik zeigen, dass die Bevölkerung ab 65 Jahren in Zukunft deutlich stärker wachsen wird. Während die Gesamtbevölkerung von 2020 bis 2030 um ca. 1,2 % wachsen soll, wird die Bevölkerung ab 65 hingegen um ca. 11,3 % wachsen. Der Anteil der ab 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung soll 2030 bei knapp 23 % liegen. Die Bevölkerungszahl der Seniorinnen und Senioren wird sich auf ca. 122.500 belaufen. Dies sind damit über 15.000 zusätzliche Personen im Vergleich zu 2018. Mit Blick auf die zu erwartende Entwicklung der absoluten Bevölkerungszahlen spricht somit allein aus demographischen Gründen viel dafür, dass mit der allgemeinen Bevölkerungszunahme auch die Zahl der Menschen zunehmen wird, die im Alter armutsbedingte Einschränkungen erleben müssen. Wie hoch diese Zahl ausfallen wird und welchen Anteil an der Altersgruppe, lässt sich jedoch nicht zuverlässig prognostizieren (vgl. dazu auch Abschnitt 3.5). Tabelle 2: Bevölkerungsvorausberechnung für Nürnberg: Gesamtbevölkerung und Seniorinnen und Senioren
| Bevölkerung insgesamt | Bevölkerung 65 Jahre und älter | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil an Gesamtbevölkerung (%) | |
| 2020 | 532.482 | 109.983 | 20,7 |
| 2025 | 536.288 | 115.745 | 21,6 |
| 2030 | 538.702 | 122.437 | 22,7 |
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, eigene Berechnungen. Die Vorausberechnungen basieren auf dem 31.12.2017 und enthalten keine Flüchtlinge und Schutzsuchende. Daher sind sie geringfügig niedriger als die Bestandsdaten der Bevölkerung. Bei der Analyse der Bevölkerungszahlen im Rahmen einer Armutsdebatte ist auch der Blick auf die Nationalität bzw. den Migrationshintergrund wichtig. Es ist aus diversen Studien hinlänglich bekannt, dass die Bevölkerung mit ausländischer Nationalität und mit Migrationshintergrund vielfach häufiger von Armutslagen betroffen ist als die deutsche Bevölkerung ohne Migrationshintergrund.10 Dabei ist nicht die Nationalität oder der Migrationshintergrund an sich die Erklärung für das erhöhte Armutsrisiko, sondern die Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt.11 Ein Migrationshintergrund kann beispielsweise durch kürzere Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung zum Armutsrisiko im Alter werden.
10 vgl. Statistisches Bundesamt/Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung 2018, S. 248; Cremer 2018, S. 80f.; Cremer 2016, S. 37 11 vgl. Cremer 2016, S. 37
Die Zahl der Bevölkerung ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Alter ab 65 Jahren beläuft sich Ende 2018 auf knapp 13.500 gegenüber gut 7.700 Ende 2008. Das entspricht einer Zunahme um 73 %. Zum Vergleich: die Zahl der deutschen Bevölkerung in der Altersgruppe ist im selben Zeitraum geringfügig zurückgegangen (-2 %). Bisher ist der Ausländeranteil unter Seniorinnen und Senioren nach wie vor deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung. Allerdings ist dieser Anteil seit 2008 kontinuierlich von 7,5 % auf 12,6 % angestiegen (Abbildung 2). Abbildung 2: Anteile Nichtdeutsche unter der Bevölkerung (Nürnberg, jeweils Jahresende) 25%
20% Gesamtbevölkerung
15% Bevölkerung 65 Jahre und älter 10%
5%
0% 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, eigene Berechnungen. Der finanzielle Handlungsspielraum und damit auch das Armutsrisiko hängt auch maßgeblich von der privaten Haushaltskonstellation ab. Insofern ist gerade im Alter für Einpersonenhaushalte das Armutsrisiko erhöht. Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung konnte zeigen, dass das Altersarmutsrisiko für Menschen in Einpersonenhaushalten deutlich höher ist als für Menschen, die mit anderen zusammenleben.12 Insgesamt leben mehr Seniorinnen als Senioren in Einpersonenhaushalten mit Hauptwohnsitz in Nürnberg. 2018 waren dies 26.648 Frauen ab 65 Jahren gegenüber 10.790 Männern. Dies entspricht bei Frauen einem Anteil von 46 % an allen Frauen ab 65 Jahren, bei den Männern einem Anteil von 25 %. Während jedoch der Anteil der Einpersonenhaushalte der ab 65jährigen Frauen seit 2008 praktisch gleichgeblieben ist (variiert 2008 bis 2018 zwischen 45,7 und 46,4 %) ist der Anteil bei den Männern stetig gewachsen (Anstieg von 20,7 auf 25 %). Abbildung 3 verdeutlicht dies. Ein Wachstum von 8.399 auf 10.790 bei Männern in den letzten 10 Jahren entspricht einem Wachstum von 28,5 %. Ein Wachstum von 25.892 auf 26.648 bei den Frauen entspricht hingegen nur einem Wachstum von 2,9 %. Abbildung 3: Alleinlebende Senioren und Seniorinnen in Nürnberg (je Dezember des Jahres) 30.000
25.000
20.000 Männer 15.000 Frauen 10.000
5.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, eigene Berechnungen
Insgesamt leben Ende 2018 gut 37.400 Seniorinnen und Senioren in Einpersonenhaushalten13, was einem Anteil von 37,1 % in der Altersgruppe entspricht. Für die Gesamtbevölkerung
12 Bertelsmann Stiftung 2015 13 in Privathaushalten mit Hauptwohnsitz in Nürnberg
beläuft sich dieser Anteil auf 26,5 %. Seniorinnen und Senioren leben somit überdurchschnittlich häufig in Einpersonenhaushalten. Wie sich die Zahl der Einpersonenhaushalte im Alter künftig entwickeln wird, lässt sich schwerlich prognostizieren. Die gesellschaftliche Entwicklung spricht jedoch eher dafür, dass Einpersonenhaushalte eher zu- als abnehmen werden. Wenn gleichzeitig Rentenniveaus eher abnehmen, dann kann hier künftig der Druck auf ältere Menschen zunehmen. Andererseits kann die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit der letzten Jahre und Jahrzehnte durchaus dazu führen, dass gerade alleinlebende Frau im Alter häufiger als bisher eine auskömmliche(re) Rente erwirtschaften konnten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Zahl der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter ist in den vergangenen
stetig gewachsen, jedoch weniger stark als die Gesamtbevölkerung.
Die Dynamik des Bevölkerungswachstums wird sich in den nächsten Jahren jedoch
aller Voraussicht nach ändern. Es ist zu erwarten, dass die Gruppe der Seniorinnen
und Senioren besonders stark wachsen wird.
Allein aus demographischen Gründen spricht somit viel dafür, dass die Zahl (nicht
unbedingt der Bevölkerungsanteil!) der Menschen zunehmen wird, die im Alter ar-
mutsbedingte Einschränkungen erleben müssen.
Eine wichtige Rolle bei der Diskussion um Armutsgefährdung kommt auch der Haus-
haltskonstellation im Alter zu. Aktuell leben Seniorinnen und Senioren besonders
häufig in Einpersonenhaushalten.
3.2 Inanspruchnahme von Transferleistungen
Die Zahl zur Messung von Armut gibt es nicht. Stattdessen gibt es verschiedene Messkonzepte mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Verbreitet ist die Nutzung der Armutsgefährdungsquote, die auf der Grundlage von Befragungsdaten im Sinne eines Ressourcenansatzes die Frage der Einkommensungleichheit in den Mittelpunkt stellt. Eine kritische Einordnung dazu wurde im Bericht an den Stadtrat im April 2018 vorgenommen.14 Für die Gruppe der älteren Bevölkerung kommt hinzu, dass die zu Grunde liegenden Fallzahlen der einschlägigen Befragungen eine altersspezifische Auswertung von Armutsgefährdungsquoten nur eingeschränkt erlauben. Für weitere differenzierte Messkonzepte wie einen Lebensstandardansatz15 und einen Lebenslagenansatz16 sind die methodischen Voraussetzungen zur Datenerhebung anspruchsvoll. Entsprechende Datensätze liegen in der Regel nur auf Ebene des Bundes und der Länder vor. Ein armutsbezogenes Messkonzept, das auf regionaler/kommunaler Ebene verfügbar ist, ist im Sinne eines sogenannten institutionellen Ansatzes die Analyse des Bezugs von Transferleistungen. Die Analyse von Transferleistungsdaten, wie etwa der Mindestsicherungsquote stellen gerade für die kommunale Sozialberichterstattung wichtige Indikatoren dar, wohingegen die Armutsgefährdungsquote eher für die Landes- und Bundesebene geeignet sei.17 Auch der Arbeitskreis Armutsforschung, der Kritik an der Armutsgefährdungsquote zu entkräften versucht, betont den Vorzug der Mindestsicherungsquote als geeigneteren Indikator auf kommunaler Ebene:
14 Bericht im Stadtrat vom 11.04.2018: Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg 15 Mehrdimensionale Ausstattung bzw. Unterversorgung mit bestimmten Gütern und Dienstleistungen. Fokus auf materielle Unterversorgung. 16 Mehrdimensionales Verständnis, bei dem Benachteiligungen nicht nur materiellen Lebensstandard umfassen, sondern auch immaterielle Ressourcen wie Bildung, Gesundheit und soziale Netzwerke. 17 Munz-König 2013, S. 131
„Insbesondere auf kommunaler Ebene, aber auch generell als Ergänzung zur relativen Einkommensarmut, ist es sinnvoll, in der Armutsberichterstattung ergänzend die Quote der Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen […] zu betrachten (Mindestsicherungsquote). Diese gesetzlich festgelegte und verfassungsrechtlich überprüfbare „Armutsgrenze“ berücksichtigt insbesondere die individuell und regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten der Haushalte, wodurch zumindest ein Teil der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten Berücksichtigung findet. […] Außerdem ist dieser Indikator kleinräumig verfügbar, im Gegensatz zu den Einkommensdaten.“18
Ein Anspruch auf Transferleistungen besteht grundsätzlich dann, wenn Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dies kann u. a. begründet sein in zu niedrigem Einkommen, zu geringem Vermögen oder hohen Kosten der Unterkunft, so dass Wohnen einen hohen Anteil des verfügbaren Einkommens bindet. Ein hoher Anteil von Transferleistungsbeziehenden zeigt, dass die Einkommen in einer Stadt niedrig und/oder die Lebenshaltungskosten hoch sind. Einen Maßstab bildet hier die Mindestsicherungsquote, zum Dezember 2018 errechnet sich für Nürnberg eine Quote von 9,9 Prozent. D. h. 9,9 Prozent der Einwohner in Nürnberg (Melderegister/Hauptwohnsitz) waren auf Transferleistungen (SGB XII außerhalb von Einrichtungen, SGB II und AsylbLG) zur Deckung ihres notwendigen Lebensunterhalts angewiesen. Betrachtet man hier nur die Personengruppe im Alter von 65 Jahren und älter errechnet sich noch eine Quote von 6,8 Prozent. Die Mindestsicherungsquote im Alter ist also niedriger als die Quote für die Gesamtbevölkerung (vgl. dazu auch die unten stehende Abbildung 6). Bei der Altersgruppe ab 65 Jahren werden überwiegend Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII, Dez. 2018: 7.094 Leistungsberechtigte) bezogen. Nur wenige Personen dieser Altersgruppe beanspruchen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (123 LB, insges. knapp 2% der LB), ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht lediglich bis zur Regelaltersgrenze (65 Jahre und 8 Monate). Neben diesen Transferleistungsberechtigten erhalten in Nürnberg noch weitere 1,3 Prozent der Einwohner im Alter von über 65 Jahren einen Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldgesetzes (Dezember 2018: 1.396 Personen) Eine vertiefende Betrachtung der Transferleistungen für Senioren sollte sich aber auf die Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit Leistungen des 4. Kapitel SGB XII, kurz der Grundsicherung im Alter, beschränken. Personen in Einrichtungen (z. B. in Altenpflegeheime) werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Betrachtung der Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter bleiben Personen unberücksichtigt, welche zwar einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber aus verschiedenen Gründen (z.B. Unkenntnis über die Hilfeansprüche, Angst vor Stigmatisierung etc.) nicht geltend machen. Eine Reihe von Untersuchungen bestätigen Dunkelziffern der Nichtinanspruchnahme in unterschiedlichem Umfang und ausdifferenziert zwischen einzelnen Leistungssystemen und sozialen Gruppen.19 Zahlen auf der kommunalen Ebene liegen dazu nicht vor. Die Zahl der Leistungsbeziehenden der Grundsicherung im Alter steigt seit Jahren kontinuierlich an, da immer häufiger auch das Renteneinkommen – über 80 Prozent der Leistungsbeziehenden verfügen über eine deutsche oder ausländische Rente (Dez. 2018) – nicht zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. Die abweichende Entwicklung in 2016 ist ausschließlich auf eine Anpassung im Bereich des Wohngelds zurückzuführen, durch die Personen mit geringen Leistungen aus dem Grundsicherungsbezug ausscheiden konnten. Die Zuständigkeitsverlagerung für Leistungsberechtigte mit gleichzeitigem Bezug von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap. SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (7.
18 Arbeitskreis Armutsforschung 2017, S. 154f. 19 Becker/ Hauser 2005, Bruckmeyer 2016, Geyer/Haan 2019
Kap. SGB XII) auf den Bezirk Mittelfranken in 2018 wurde ausgeblendet. Die entsprechenden Leistungsbeziehenden sind in den folgenden Darstellungen berücksichtigt. Abbildung 4 stellt die Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten im Alter von 65 Jahren und älter in Nürnberg im Zeitverlauf dar. Abbildung 4: Leistungsbeziehende Grundsicherung im Alter (65 Jahre und älter, Nürnberg, jeweils Dezember des Jahres)
8.000 7.094 7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
- 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Quelle: SHA Wie auch bei anderen Transferleistungen gilt bei der Grundsicherung im Alter, dass Einkommen und Vermögen der Antragstellenden berücksichtigt werden. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen und Zinsen. Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kinder bleiben unberücksichtigt, sofern bei diesen ein Jahreseinkommen von unter 100.000 € vorliegt. Diese Regelung soll verhindern, dass Sozialleistungen von älteren Personen nur deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden könnten. Bei der Berechnung der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird der monatliche Bedarf im Sinne der Sozialhilfe den vorhandenen Einkünften und dem Vermögen gegenübergestellt. Ist das vorhandene Einkommen geringer als der Bedarf, kann monatlich eine Zahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet werden. Ende 2018 haben knapp 18 % der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren die volle Höhe der Leistungen (das heißt ohne Anrechnung von Einkommen) bezogen, was 1.266 Leistungsberechtigten entspricht. Damit hat sich dieser Anteil seit 2006 mehr als halbiert. Ende 2006 haben noch 39,5 % der Leistungsberechtigten die volle Höhe erhalten (1.649 Leistungsberechtigte). Ursächlich dafür sind bestimmte systemische Anpassungen, die die materielle Lage für einzelne Gruppen verändert haben. Ab dem Jahr 2007 wurde die Anrechnung der Auslandsrenten – vor allem bei den Kontingentflüchtlingen aus den ehemaligen GUS-Staaten – aktiv betrieben. Darüber hinaus wurde ab 2005 (Einführung SGB II) für die SGB II-Kunden ein kleiner Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung bezahlt, so dass sich innerhalb von ein paar Jahren auch für Menschen, die vorher keine Rentenbeiträge hatten, eine kleine Rente ergeben hat. Das betrifft auch weitgehend die Kontingentflüchtlinge. Neben der Betrachtung der Zahl der Leistungsbeziehenden ist in einem nächsten Schritt die Analyse der Bezugsquote wichtig. Hier zeigt sich, dass auch die Quote der Leistungsberechtigten – als Anteil an der Gesamtbevölkerung der Altersgruppe – seit 2006 nahezu kontinuierlich angestiegen ist (siehe Abbildung 5).
Abbildung 5: Quote der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter pro 100 Einwohner über 65 Jahre im Zeitverlauf (Nürnberg, jeweils Dezember des Jahres) 8%
6,6% 7%
6%
5%
4%
3%
2% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Quelle: SHA Die anteilige Betroffenheit von Armut Älterer hat somit – gemessen am Bezug von Transferleistungen – in Nürnberg in den letzten Jahren zugenommen. Gleichzeitig verdeutlicht die nachfolgende Abbildung 6, dass die ältere Bevölkerung bisher seltener von Armut betroffen ist, als die Gesamtbevölkerung und vor allem Jüngere. Abbildung 6: Entwicklung verschiedener Transferleistungsquoten im Zeitvergleich (Nürnberg, jeweils Dezember des Jahres) 30%
Sozialleistungsquote 25% Minderjähriger
20% SGB II-NEF –Quote
15% Mindestsicherungsquote Gesamtbevölkerung 10% SGB II-RLB –Quote Sozialleistungsquote im Alter 5% Grundsicherung im Alter -Quote 0% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Sozialleistungsquote Minderjähriger: Leistungen nach SGB II (Regelleistungsberechtigte), SGB XII (HLU), AsylbLG , Kinder in Haushalten mit Leistungsbezug nach dem Wohngeldgesetz (jeweils Personen unter 18 J.) bezogen auf Bevölkerung unter 18 J. SGB II-NEF – Quote: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II unter 15 J. auf die Bevölkerung im Alter von unter 15 J.. Aufgrund der Datenverfügbarkeit fließen in die Berechnung auch die wenigen NEFs ein, die 15 Jahre und älter sind. Dadurch werden die NEF-Quoten im Bereich der Nachkommastelle geringfügig überschätzt. SGB II-RLB – Quote: Leistungsberechtigte nach dem SGB II (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie sonstige Leistungsberechtigte) bezogen auf Bevölkerung unter 65 Jahren Mindestsicherungsquote Gesamtbevölkerung: Leistungen nach SGB II (Regelleistungsberechtigte), SGB XII (HLU, GSiAE), AsylbLG bezogen auf die Gesamtbevölkerung Sozialleistungsquote im Alter: Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter, Leistungen nach SGB XII (HLU, GSiAE), AsylbLG, Personen in Haushalten mit Leistungsbezug nach d. Wohngeldgesetz (jeweils über 65 J.) bezogen auf Bevölkerung über 65 J. Grundsicherung im Alter – Quote: Leistungsberechtigte mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) im Alter von über 65 Jahren bezogen auf Bevölkerung über 65 Jahren Quelle: SHA, Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Vergleich zu den 14 anderen großen Großstädten Deutschlands liegt Nürnberg bei der Häufigkeit des Bezugs von Grundsicherung im Alter geringfügig über dem Mittelwert (con_sens 2017, Daten für 2018 liegen noch nicht vor). Hierbei ist allerdings zu beachten,
dass der Mittelwert stark durch die ostdeutschen Städte Dresden, Leipzig und Rostock beeinflusst wird. Auch hier zeigt der Vergleich in nahezu allen Städten einen stetigen Anstieg. Abbildung 7: Dichte der Grundsicherung im Alter im Vergleich der großen Großstädte
Quelle: con_sens
Dieser kontinuierliche Anstieg der Leistungsberechtigten wird auch in den einzelnen Altersgruppen sichtbar. Die Anteile der Leistungsberechtigten im Alter von 65 bis unter 75 Jahren im Jahr 2006 entspricht 2016 – 10 Jahre später – dem Anteil der Leistungsberechtigten im Alter von 75 bis unter 85 Jahren. Gleiches gilt auch für die Anteile der 75 bis unter 85-Jährigen im Jahr 2006. Die Leistungsberechtigten verbleiben somit weitgehend im Leistungsbezug, die Möglichkeiten aus eigener Kraft den Leistungsbezug zu beenden sind äußerst gering. Anderseits dürfte auch der Anteil an Personen vergleichsweise gering sein, der erst im höheren Lebensalter (über 70/75) erstmalig Grundsicherung in Anspruch nehmen muss (z.B. geringe Rente und Vermögen über Jahre aufgebraucht). Abbildung 8: Quote der Leistungsberechtigten von Grundsicherung pro 100 Einwohner jeweils nach Altersgruppen im Zeitverlauf (Nürnberg, jeweils Dezember des Jahres)
10% 8,9% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 3% 2% 1% 0% 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
von 65 bis unter 75 von 75 bis unter 85 85 und älter
Quelle: SHA
Insgesamt bezogen im Dezember 2018 mehr Frauen (4.017) als Männer (3.077) Leistungen der Grundsicherung im Alter. Gleichwohl ist es verkürzt zu sagen, dass die Altersarmut vor allem weiblich sei. Im Vergleich mit entsprechenden Einwohnergruppen (Geschlecht/Alter) wird nämlich deutlich, dass seit 2016 anteilig mehr Männer als Frauen auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind. Die geringeren Rentenansprüche aufgrund von Kinderbetreuung oder Teilzeit-Erwerbstätigkeit führen derzeit in Nürnberg zu keiner höheren Quote von Frauen im Leistungsbezug. Deutlich überlagert werden diese bekannten Ursachen für geringes Alterseinkommen von den Auswirkungen der Migration. Abbildung 9: Quote der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter pro 100 Einwohner über 65 Jahre nach Geschlecht im Zeitverlauf (Nürnberg, jeweils Dezember des Jahres)
8% 6,9% 7% 6,5%
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0% 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Frauen Männer
Quelle: SHA Ältere Nürnbergerinnen und Nürnberger mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehen deutlich seltener Leistungen der Grundsicherung im Alter als Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Abbildung 10). Gleichzeitig sind jedoch die Hälfte der Leistungsberechtigten in Nürnberg Deutsche (Abbildung 11). Abbildung 10: Quote der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter pro 100 Einwohner über 65 Jahre nach Staatsangehörigkeit im Zeitverlauf (Nürnberg, je Dez. d. Jahres)
35%
30%
3,8%
25%
20%
15%
10%
5%
0% 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
Deutsch Nichtdeutsch
Quelle: SHA
Der größte Anteil der ausländischen Leistungsberechtigten kommt aus den Staaten der ehemaligen GUS, hierbei insbesondere aus der Ukraine und der Russischen Föderation. Staatsangehörige aus den „klassischen Gastarbeiter-Ländern“ sind nur gering vertreten (Italien: 81 LB, Griechenland: 154 LB, Türkei: 203 LB). Zwar werden häufig auch Renten aus dem Ausland bezogen, die sind aber meist so gering, dass hiervon der notwendige Lebensunterhalt nicht vollständig bestritten werden kann. Abbildung 11: Anteil der Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter nach Staatsangehörigkeit/Region (Nürnberg, November 2018) Sonstige; 4,9 Balkan; 3,5
EU; 6,8
ehem. GUS; 31,5 D; 50,3
Türkei; 3,0
Quelle: SHA Für viele Migranten ist nicht nur die Höhe des Erwerbseinkommens bzw. der Rentenversicherungsbeiträge, sondern vielmehr die Dauer der Beitragszahlungen entscheidend. Die aktuelle politische Rentendiskussion – nach 35 Beitragsjahren sollte die Altersrente auskömmlich sein – macht deutlich, dass die Erfüllung dieses Kriteriums für Migrantinnen und Migranten je nach Alter bei der Einreise und nach der (Dis)Kontinuität bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit strukturell von vorneherein erschwert sein kann.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Daten zum Transferleistungsbezug älterer Menschen sind wichtige kommunale
Quellen für Armutsindikatoren. Weiterführende Messkonzepte kommen aus Gründen
der Datenverfügbarkeit an Grenzen.
Die Entwicklung der Zahlen zur Grundsicherung im Alter zeigt für Nürnberg, dass die
Zahl der Leistungsempfänger im Alter in den letzten Jahren zugenommen hat. Ende
2018 haben 7.094 Einwohner/innen im Alter von 65 Jahren und älter Leistungen der
Grundsicherung bezogen. Das entspricht einem Anteil von 6,6% der Altersgruppe.
Die relative Betroffenheit unter Männern und Frauen ist nahezu gleich hoch. Ältere
Männer weisen zuletzt eine etwas höhere Quote (im Nachkommabereich) auf.
Innerhalb der Gruppe der Leistungsbeziehenden ist die Betroffenheit in der Alters-
gruppe der 65 bis unter 75Jährigen seit Jahren am höchsten und nimmt am stärks-
ten zu.
Im Großstadtvergleich liegt die Dichte der Leistungsberechtigten mit Grundsicherung
im Alter in Nürnberg geringfügig über dem Mittelwert.
Rund die Hälfte der Nürnberger Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter
verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit. Bezogen auf die jeweilige Gesamt-
bevölkerung ist die Quote der Leistungsberechtigten unter Nicht-Deutschen jedoch
deutlich höher (26,2% gegenüber 3,8% unter Deutschen).
Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und vor allem Jüngerer ist die Armutsbetroffen-
heit unter Älteren in Nürnberg deutlich niedriger.
3.3 EXKURS: Segregation
Armutslagen können sich nicht nur nach Bevölkerungsgruppen, sondern auch nach Sozialräumen unterscheiden. Die Diskussion ist dann schnell bei Fragen potenzieller Segregation, verstanden als räumliche Trennung verschiedener Bevölkerungsgruppen. Die Wahl zur Messung von Segregation fällt hier auf den Segregationsindex (SI), wie ihn u. a. auch das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in einer Analyse vom Mai 2018 genutzt hat.20 Der Segregationsindex gibt die Verteilung einer Gruppe (z.B. Transferleistungsempfänger) gegenüber der restlichen Bevölkerung an.21 Der Segregationsindex kann einen Wert zwischen 0 (gleichmäßige Verteilung) und 1 (vollständige Segregation) annehmen, bzw. bei einer Multiplikation mit 100 zwischen 0 und 100 Prozent. Der jeweilige Wert kann interpretiert werden als prozentualer Anteil der untersuchten Bevölkerungsgruppe (z.B. Transferleistungsempfänger), der in andere statistische Bezirke umziehen müsste, um eine Gleichverteilung über die gesamte Stadt zu erreichen. Je höher der Wert, desto ausgeprägter ist die Segregation. Der Segregationsindex wird üblicherweise für SGB II-Bezug berechnet. Ergänzend zu den Regelleistungsberechtigten im SGB II wurde der Segrationsindex für Nürnberg auch für die Nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II, für die Empfänger von Mindestsicherungsleistungen und für die Leistungsberechtigen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung berechnet (Abbildung 12). Abbildung 12: Segregationsindizes im Zeitverlauf (Nürnberg, jeweils Jahresende) Segregationsindex (SI) SGB II (RLB) 35%
31,4% SGB II (NEF) 30% 30,0%
28,4% 28,2% GSiAE (LE im Alter von 65 J. und 25% mehr bezogen auf Wohnbevölkerung im Alter 65 J. und mehr)
Mindestsicherung* 20%
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Erläuterungen: Grundlage sind die statistischen Bezirke Nürnbergs. RLB SGB II = Regelleistungsberechtigte im SGB II; NEF SGB II Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II; GSiAE = Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII; HLU = Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII. *Zu den Leistungen der Mindestsicherungen werden hier gezählt: SGB II (RLB), GSiAE - 4. Kapitel SGB XII a. v. E., HLU 3. Kapitel SGB XII - Leistungsberechtigte a. v. E., Leistungsempfänger AsylbLG Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth, SHA; eigene Berechnung
Bezogen auf die Regelleistungsberechtigten im SGB II und auch die Empfänger von Mindestsicherungsleistungen bewegt sich der Segregationsindex Ende 2017 bei ca. 28%. D. h. etwas mehr als ein Viertel der Leistungsempfänger müssten umziehen, um eine Gleichverteilung über das Stadtgebiet herzustellen. Damit bewegt sich Nürnberg im Vergleich mit 74 deutschen Städten im Mittelfeld der sozialen Segregation.22
20 Helbig/Jähnen 2018 21 Zu Berechnung des Segregationsindex siehe Anhang 1. 22 Helbig/Jähnen 2018, S. 30
Weiter fällt mit Blick auf Abbildung 12 auf: Die Segregation der Kinder und Jugendlichen (NEF) fällt in der Betrachtung mit geringem Abstand am höchsten aus, jedoch mit spürbar abnehmender Tendenz in den letzten Jahren. Im Übrigen zeichnet sich auch hier im Vergleich mit 74 deutschen Städten ab, dass sich Nürnberg im Mittelfeld bewegt.23 Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nur die Leistungsberechtigten im Alter von 65 Jahren und mehr gezählt (das sind ca. ¾ aller Leistungsberechtigten) und auf die jeweilige Bevölkerung im Alter von 65 Jahren bezogen. Der so errechnete Indexwert liegt zwischen dem Wert für die Bezieher von Mindestsicherungsleistungen und dem der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Segregationstendenzen in Nürnberg bewegen sich im Städtevergleich Mittelfeld.
Sie sind recht stabil, mit leichter Tendenz zur Abnahme.
Am größten ist die relative Abnahme bei Kindern und Jugendlichen, wobei sie dort
im Vergleich auch nach wie vor am höchsten ist.
3.4 Arbeit und Beschäftigung
Arbeit ist der beste Schutz vor Armut – auch und gerade vor Altersarmut. Der Nürnberger Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Seit 2013 ist die Arbeitslosenquote kontinuierlich rückläufig. Im Jahr 2018 belief sie sich im Jahresdurchschnitt auf 5,4 und war damit nahezu gleichauf mit dem Wert für Deutschland (5,2) und deutlich niedriger als der Durchschnitt der Großstädte (7,3).24 Ein positiver Trend ist auch bei der Entwicklung älterer Arbeitsloser zu beobachten. Wurden in Nürnberg Ende 2012 noch 3.834 Personen im Alter von 55 Jahren und älter als arbeitslos gezählt, so waren es Ende 2018 insgesamt 2.981, was einer Abnahme von ca. 22% entspricht. Abbildung 13 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosen(hilfs)quote25 verschiedener Altersgruppen in Nürnberg im Zeitvergleich. Abbildung 13: Arbeitslosen(hilfs)quoten nach Alter im Zeitverlauf (Nürnberg, je Jahresende) 8% 7,1% 25 bis unter 6,4% 45 Jahre 6% 6,3% 5,0% 45 bis unter 4,8% 55 Jahre 4,6% 4% 55 bis unter 65 Jahre 2%
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung
23 Helbig/Jähnen 2018, S. 51 24 Im Großstadtvergleich werden hier folgende Städte einbezogen: Hamburg, Bremen, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Dortmund, Frankfurt a. M., Stuttgart, München, Nürnberg, Berlin, Rostock, Dresden, Leipzig 25 Altersspezifische Arbeitslosenquoten können nicht berechnet werden, da nötige Bezugsdaten nicht vorliegen (v. a. wer dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung steht). Zur Annäherung ist es üblich, die Zahl der Arbeitslosen einer Altersgruppe auf alle Einwohnerinnen und Einwohner der Altersgruppe zu beziehen. Diese Hilfsquoten fallen logischerweise niedriger aus, als die üblichen Arbeitslosenquoten. Sie können jedoch genutzt werden, um eine Dynamik der Arbeitsmarktentwicklung abzubilden.
Die relative Arbeitslosigkeit aller Altersgruppen – auch der älteren – ist seit Jahren rückläufig. Als „Spiegelbild“ dieser Entwicklung ist bei der Beschäftigungsquote26 in Nürnberg eine Zunahme auch der älteren Beschäftigten zu erkennen (Abbildung 14). Zwar lag die Beschäftigungsquote der Einwohner im Alter von 55 bis unter 65 Jahren Ende 2017 mit knapp 54% unter denen der Einwohner im Alter von 50 bis unter 65 Jahren und der Bevölkerung im Alter von 25 bis unter 50 Jahren, allerdings fällt die Zunahme der ältesten Beschäftigtengruppe mit einem Zuwachs von 8,4 Prozentpunkten seit Ende 2012 am größten aus. Dies entspricht einer Zunahme um 7.339 Personen auf 34.646 Beschäftigte im Alter von 55 Jahren und älter Ende 2017. Abbildung 14: Beschäftigungsquoten ausgewählter Altersgruppen im Zeitverlauf (Nürnberg, jeweils Jahresende, Wohnortprinzip) 70% 62,8% 66,9% 60% 25 bis unter 57,7% 50,7% 53,5% 50 Jahre 50% 40% 45,1% 50 Jahre und älter 30% 20% 55 Jahre 10% und älter 0%
2013 2014 2015 2016 2017
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung
Für die Vermeidung von Armutslagen im Alter ist die skizzierte Beschäftigungsentwicklung prinzipiell positiv. Gleichwohl sagen der Rückgang von Arbeitslosigkeit und die Zunahme von Beschäftigung noch nichts darüber aus, wie stark dabei gerade mit Blick auf zu erwartende Renten das Ausmaß (nicht) armutsfester Beschäftigung ist (vgl. dazu auch Abschnitt 3.5). In diesem Zusammenhang fällt vielfach der Begriff „atypische Beschäftigung“, der in der Diskussion oft synonym mit „prekärer Beschäftigung“ verwendet wird. Tatsächlich nehmen mit einem möglichen Anstieg atypischer Beschäftigungsmerkmale Prekaritätsrisiken zu. Gleichwohl ist atypische Beschäftigung nicht zwingend mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen. Hier ist ein differenzierterer Blick nötig. Mit „atypischer Beschäftigung“ werden Abweichungen vom abhängig beschäftigten „Normalarbeitsverhältnis“ bezeichnet. Im Einzelnen gelten folgende Punkte als Merkmale atypischer Beschäftigung: a) befristete Beschäftigung, b) Teilzeitbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche), c) Zeit-/ Leiharbeitsverhältnisse und d) geringfügige Beschäftigung. Zu den Punkten a) bis c) ist die örtliche Datenlage nach Altersgruppen stark eingeschränkt. Informationen liegen dagegen zur Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung nach Altersgruppen vor. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist durch die Meldung zur Sozialversicherung seit 1999 statistisch auswertbar. Mit dem 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Jahr 2003 wurde zwischen ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung und geringfügig entlohnter Beschäftigung im Nebenjob unterschieden. Seitdem waren bundesweit teilweise kräftige Zuwächse dieser Beschäftigungsformen zu beobachten. Das änderte
26 Die Beschäftigungsquote ist definiert als der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort einer Altersgruppe, bezogen auf die Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe (bis max. 64 Jahre). Beamte, Selbständige und andere nicht sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige sind in der Kennzahl nicht berücksichtigt. Nichtsdestotrotz ist die Beschäftigungsquote ein Schlüsselindikator zur Beurteilung des Beschäftigungsstandes einer Region und ein wichtiger Hinweis auf Arbeitsmarktintegration.
sich 2015 mit Einführung des Mindestlohns, was zur Folge hatte, dass ein Teil der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurde, da sie über der damaligen Verdienstgrenze von 450 € lagen. In der Folge ist somit ein leichter Rückgang der Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse zu beobachten.27 Dieser Trend zeigt sich auch für Nürnberg. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Nürnberg in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist, ist die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten gesunken. Abbildung 15: Entwicklung verschiedener Beschäftigungsformen in Nürnberg (jeweils Juni des Jahres, Wohnortprinzip) 250.000 218.257
| 17.184 | 21.087 |
|---|---|
| 27.905 | 25.725 |
200.000 im Nebenjob geringfügig 150.000 entlohnte Beschäftigte
100.000 ausschließlich geringfügig entlohnte 50.000 Beschäftigte
| GeB* svB** 2013 | GeB* svB** 2014 | GeB* svB** 2015 | GeB* svB** 2016 | GeB* svB** 2017 | GeB* svB** 2018 |
|---|
* geringfügig entlohnte Beschäftigte **sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Analog zum Bundestrend ist im selben Beobachtungszeitraum die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse im Nebenjob auch in Nürnberg angestiegen. Der Rückgang ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung als atypische Beschäftigungsform kann im Sinne einer Zurückdrängung potenziell prekärer Beschäftigung als Erfolg verbucht werden. Die Gründe für eine Zunahme im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigter sind differenzierter zu bewerten. Bundesweite Analysen weisen darauf hin, dass die Motivation tatsächlich vorrangig der Zuverdienst bei geringerem Einkommen ist. Beschäftigte mit Nebenjob, die im Hauptjob eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung ausüben, haben im Durchschnitt ein geringeres Monatseinkommen als alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. Personen mit den niedrigsten Einkommen in der Hauptbeschäftigung haben die höchste Wahrscheinlichkeit für einen Nebenjob. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist die Kombination mit einem geringfügig entlohnten Nebenjob bundesweit besonders bei Frauen, Ausländern, Teilzeitbeschäftigten sowie Jüngeren unter 25 Jahre verbreitet.28 Insofern spricht einiges dafür, dass Beschäftigte, die im Nebenjob geringfügig entlohnt tätig sind, vielfach einer nicht auskömmlichen Hautbeschäftigung nachgehen. Neben dieser Motivlage gibt es jedoch auch das sogenannte Portfoliomotiv. „Demzufolge geht es den Nebenjobbern mehr darum, den Hauptjob um Tätigkeiten zu ergänzen, die Spaß machen oder Prestige einbringen. Beispiele sind der Universitätsprofessor, der als Berater in Wirtschaft oder Politik tätig ist, oder aber der Fließbandarbeiter, der abends gegen Entgelt Konzerte mit der Band gibt.“29 Damit soll lediglich deutlich werden, dass es im Einzelfall sehr unterschiedliche Motivlagen gibt.
27 vgl. auch Bruckmeier/Lietzmann/Mühlhan/Stegmaier 2018 28 Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2018 29 vgl. Klinger/Weber 2017, S. 1
Bei der Beobachtung der geringfügig entlohnt Beschäftigten mit Wohnort Nürnberg nach verschiedenen Altersgruppen können im Zeitverlauf folgende Beobachtungen festgehalten werden (vgl. detaillierter Anhang 2): ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftige: In allen Altersgruppen nehmen die Beschäftigtenzahlen im Beobachtungszeitraum ab, mit einer Ausnahme: Personen im Alter von 65 Jahren und älter. Wurden in dieser Altersgruppe Mitte 2013 noch 4.607 Beschäftige gezählt, so waren es Mitte 2018 5.469. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von knapp 19% (Zum Vergleich: Die Gesamtbevölkerung im Alter von 65 Jahren und mehr ist im selben Zeitraum um ca. 1,4% gewachsen). Eine mögliche Erklärung kann hier durchaus sein, dass eine vergleichsweise niedrige Rente im Alter zunehmend durch geringfügige Beschäftigung ergänzt wird. Diese Erklärung ist durchaus plausibel, es liegen jedoch keine Informationen über die tatsächlichen Motivlagen in Nürnberg vor. Aktuelle Studien für das Bundesgebiet weisen jedoch darauf hin, dass für eine Erwerbstätigkeit nach Übergang in die Altersrente finanzielle Motive durchaus wichtig sind, soziale Motive jedoch überwiegen.30 im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftige: Die Zahlen der im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten weisen ebenfalls bei der Altersgruppe der Beschäftigten im Alter 65 Jahren und mehr die höchste prozentuale Zuwachsrate auf (+104% von Juni 2013 bis Juni 2018). Allerdings ist zu beachten, dass es sich um vergleichsweise geringe Fallzahlen handelt (92 Personen im Juni 2013; 188 Personen im Juni 2018). Kleinere Schwankungen bei ohnehin geringeren Fallzahlen haben bekanntermaßen relativ große prozentuale Auswirkungen. Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob hat bei der Altersgruppe ab 65 Jahren naheliegenderweise keine größere Bedeutung, da hier in der Regel auf Grund von Rentenbezug keine Hauptbeschäftigung mehr vorliegt. Zu beobachten ist eher die Entwicklung der älteren Beschäftigten im Alter von 55 bis unter 65 Jahren. Hier ist von 2013 bis 2018 eine Zunahme um 893 Beschäftigte zu beobachten. Dies entspricht einer überdurchschnittlichen Zuwachsrate von ca. 45% (zum Vergleich: die prozentuale Zunahme der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigung über alle Altersgruppen hinweg beträgt knapp 23%).
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Nürnberger Arbeitsmarkt entwickelt sich seit Jahren positiv. Die Arbeitslosigkeit
ist rückläufig und die Beschäftigungsquoten wachsen. Auch Ältere profitieren davon.
Aussagen zur Entwicklung atypischer Beschäftigungsphänomene nach Altersgrup-
pen sind nur eingeschränkt möglich. Es liegen Informationen zur Entwicklung der ge-
ringfügig entlohnten Beschäftigung in Nürnberg vor. Auffallend ist dabei:
o Personen im Alter von 65 Jahren und mehr sind in Nürnberg die einzige Alters-
gruppe, bei denen die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung in den
letzten Jahren zunimmt.
o Eine mögliche Erklärung kann hier durchaus sein, dass eine vergleichsweise
niedrige Rente im Alter zunehmend durch geringfügige Beschäftigung ergänzt
wird. Diese Erklärung ist durchaus plausibel, es liegen jedoch keine Informatio-
nen über die tatsächlichen Motivlagen in Nürnberg vor.
o Die Zunahme geringfügig entlohnter Beschäftigung im Nebenjob ist unter älteren
Beschäftigten im Alter von 55 bis unter 65 Jahren überdurchschnittlich hoch.
30 Anger et al 2018
3.5 EXKURS: Rentenprognosen
Das Problem der Altersarmut wurde bisher überwiegend an das Sozialhilfesystem adressiert, denn die durchschnittlichen Rentenbezüge sind im Wesentlichen existenzsichernd. Am 1. Juli 2017 betrug für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten 1.083 Euro. Dieser Wert war in den neuen Ländern mit 1.151 Euro etwas höher als in den alten Ländern (1.067 Euro). Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Versichertenrenten an Frauen lag am Stichtag bei 689 Euro. Mit einem Wert von 918 Euro lag dieser Zahlbetrag in den neuen Ländern - vor allem aufgrund der Unterschiede in den Erwerbsverläufen von Frauen in Ost und West - deutlich über dem der alten Länder von 628 Euro.31 Im derzeitigen Rentensystem in Deutschland haben Menschen, die langfristig im Niedriglohnsektor tätig sind, praktisch keine Chance auf eine existenzsichernde Rente. Dies stellt die Akzeptanz und die Legitimation des Rentensystems grundsätzlich in Frage. Nicht nur das Fehlen einer Mindestsicherung im Rentensystem ist dabei das Problem, sondern die fehlende Aufwertung geringer Einkommen bei der Rentenberechnung.32 Ein näherer Blick auf die von Altersarmut betroffenen Menschen zeigt, dass diese häufig keine oder zumindest keine langen Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen. Wenn Altersarmut über den Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter definiert wird, bezieht in Deutschland aktuell etwa ein Viertel aller von Altersarmut betroffenen Personen keine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Rund ein Drittel der Grundsicherungsbezieher weist nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung keinerlei Erwerbszeiten auf, 70 Prozent waren im Verlauf ihres Erwerbslebens nicht oder weniger als 30 Jahre erwerbstätig.33 Menschen mit langen Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen in aller Regel keine Leistungen der Grundsicherung im Alter. Von den aktuellen Bestandsrentnerinnen und -rentnern mit 35 und mehr Versicherungsjahren beziehen circa 99 Prozent keine ergänzende Grundsicherung. Insgesamt beziehen mehr als 97 Prozent aller Bezieher einer gesetzlichen Rente keine ergänzenden Leistungen der Grundsicherung 34 Einer aktuellen Prognose über die Entwicklung von Armutsrisiken zufolge unterscheiden sich Gefährdungsrisiken stark nach Gruppen.35 Über den in einer Bertelsmannstudie36 betrachteten Zeitraum bis 2036 wird das Risiko besonders hoch geschätzt für Personen mit geringer Bildung, alleinstehende Frauen sowie für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren oder die einen Migrationshintergrund haben. Prognosen bzw. Vorausschätzungen für die Rentenentwicklung auf kommunaler Ebene liegen nur mit Einschränkungen vor. Eine Schlagzeile der Nürnberger Nachrichten zur erwarteten Situation in Nürnberg dazu lautete am 4. Dezember 2018: „Jedem dritten Arbeitnehmer droht Altersarmut!“ Grundlage dieser Einschätzung war eine vom Eduard Pestel Institut für Systemforschung durchgeführte Studie im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Damit würde der zu erwartende Anteil der Ende 2017 Beschäftigten, die nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung über eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus verfügen, in Nürnberg mit 36 % geringfügig höher liegen als in Bayern (34%) oder im Durchschnitt aller Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland (ebenfalls ca. 34%).37 In absoluten Zahlen wären somit rund 123.000 Beschäftigte in Nürnberg nach 45 Berufsjahren von Altersarmut bedroht. Auch wenn sich für Nürnberg in dieser Betrachtung keine überdurchschnittlich hohe Problematik abzeichnet, so klingen diese Zahlen erst einmal dramatisch und zweifelsohne ist die Frage der künftigen Rentenansprüche wichtig für die Diskussion von Ausmaß und auch
31 BMAS 2019 32 Köhler-Rama 2019 33 DRV 2019, S. 3 34 ebd. 35 DIW 2017 36 Bertelsmann 2017 37 Der niedrigste prognostizierte Anteil eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt beträgt 22 %, der höchste knapp 53 %.
Prävention von Altersarmut. Gleichwohl handelt es sich hier nicht um eine Prognose im Sinne einer Voraussage einer künftigen Entwicklung. Bei der Interpretation der Zahlen sind folgende Punkte zu beachten: Die Berechnung ist eine Fortschreibung aktueller Beschäftigungsmuster unter sonst gleichen Umständen (ceteris paribus). Die korrekte Lesart lautet somit wie folgt: Von den Ende 2017 knapp 340.800 Beschäftigten in Nürnberg werden 36% nach 45 Jahren Einzahlungsdauer über eine Rente unterhalb der Grundsicherung für Singlehaushalte (Niveau 2017) verfügen – und zwar unter der Annahme, dass es in der Zeit keine Veränderungen bei Beschäftigungsumfang oder Qualifikationsniveau, keine Stellenwechsel, keine Lohnerhöhungen, keine Erhöhung der Grundsicherungsschwelle etc. gibt. Bei den zu Grunde gelegten Zahlen handelt es sich um Beschäftigtenzahlen nach dem Arbeitsortprinzip, d. h. gezählt werden die Beschäftigten, die in Nürnberg arbeiten, unabhängig davon wo sie wohnen. Damit werden jedoch eher Aussagen über die Altersarmutsfestigkeit des Nürnberger Arbeitsmarktes gemacht. Für eine Diskussion zu erwartender Altersarmut der Nürnbergerinnen und Nürnberger wären Beschäftigtenzahlen nach dem Wohnortprinzip die sinnvollere Größe. Nach diesem Prinzip werden alle Beschäftigten gezählt, die in Nürnberg wohnen, unabhängig davon wo sie arbeiten.38 Bei der Nutzung von Daten nach dem Wohnortprinzip wäre die absolute Zahl der zu erwartenden Beschäftigten mit einer Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus niedriger, der Anteil jedoch höher. Es handelt sich bei den Berechnungen um Fortschreibungen individueller Einkommen. Damit wurde nicht berücksichtigt, dass faktisch das Haushaltseinkommen zählt.
Mit Blick auf die künftige Entwicklung bleibt das generelle Problem eines Aufeinandertreffens von tendenziell sinkenden Renten für Neurentner und steigenden Wohnkosten, wodurch das wirtschaftliche Auskommen im Alter perspektivisch stärker und Druck gerät. (siehe Kapitel 3.8) Hinzu kommt, dass die „politische" Garantie des Rentenniveaus bisher nur bis 2025 gilt. Das Rentenpaket 2018 sieht vor, das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 % zu halten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die betriebliche und die private Altersvorsorge wichtige Bestandteile der Altersvorsorge darstellen. Die Sicherung des Rentenniveaus über das Jahr 2025 hinaus stellt nichtsdestrotz angesichts des demografischen Wandels und des Übergangs der sog. Baby-Boomer-Generation in die nachberufliche Phase eine große Herausforderung dar.39 Aktuell hat die Diskussion über die Einführung einer Grundrente dazu geführt, dass in Deutschland über das Ziel der Armutsvermeidung mithilfe des Rentensystems wieder intensiver diskutiert wird. Durch die vorgeschlagene Grundrente40 gerät das wichtigste Ziel des Rentensystems in den Fokus der rentenpolitischen Diskussion: die Armutsvermeidung. Da die von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Grundrente nicht vom Bezug der Grundsicherung abhängig sein soll, würden nach Schätzungen des BMAS rund 3 Mio. Versicherte davon profitieren – darunter mehr als 2 Mio. Frauen.
38 Aus Gründen der Datenverfügbarkeit ist es jedoch nachvollziehbar, dass hier Arbeitsort-Daten genutzt wurden, da die ebenfalls hinzugezogene Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nur für die Beschäftigten am Arbeitsort vorliegt. 39 Körber-Stiftung (2018) 40 BMAS 2019 Eckpunktepapier Grundrente. Bei Vorliegen von 35 Beitragsjahren (Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege) sollen die erworbenen Entgeltpunkte so aufgewertet werden, dass z.B. eine Friseurin, die 40 Jahre lang in Vollzeit zum Mindestlohn gearbeitet hat, eine Monatsrente von 960 Euro erzielt (statt aktuell 512 Euro). Diese Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung beim Rentenempfänger gewährt. Evtl. vorhandenes weiteres Einkommen (Partnereinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, zusätzliche Rentenbezüge) und Vermögen sollen also unberücksichtigt bleiben. Durch diese Grundrente sollen 3 bis 4 Millionen Rentenempfänger (aktuelle und künftige) finanziell bessergestellt werden. Mehrheitlich wird es sich um Frauen handeln. Profitieren können von dieser Aufwertung der Entgeltpunkte vor allem Niedriglohnempfänger und Teilzeitbeschäftigte, soweit sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Ergänzend soll es Verbesserungen durch die Einführung von Freibeträgen beim Wohngeld sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) geben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die trotz Grundrente noch hilfebedürftig sind (z.B. wegen hoher Wohnkosten in Ballungsgebieten), ein Einkommen erzielen, dass 10 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die im Lebensverlauf erworbenen Rentenansprüche stellen einen wichtigen Schutz
gegen Einkommensarmut im Alter dar. Von den aktuellen Bestandsrentnerinnen und
-rentnern mit 35 und mehr Versicherungsjahren beziehen in Deutschland circa 99
Prozent keine ergänzende Grundsicherung.
In Deutschland bezieht etwa ein Viertel aller von Altersarmut betroffenen Personen
keine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Armutsrisiko im Alter ist mit Blick auf künftige Renten besonders hoch für Perso-
nen mit geringer Bildung, für alleinstehende Frauen sowie für Personen, die von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren oder die einen Migrationshintergrund haben.
Die Frage der künftigen Rentenansprüche ist entscheidend für die Diskussion von
Ausmaß und auch Prävention von Altersarmut. Vorausschätzungen für die Renten-
entwicklung auf kommunaler Ebene liegen nur mit Einschränkungen vor.
3.6 Einkommen und wirtschaftliche Situation
Armut ist relativ und mehrdimensional. Der Blick auf Einkommen reicht nicht aus, ist aber zweifelsohne ein zentraler Bestandteil der Debatte um Armut und Armutsgefährdung. Die Erhebung von Einkommen gehört zu den komplizierteren Vorhaben von Statistik und empirischer Sozialforschung, deren Hürden hier voll zum Tragen kommen.41 Letztlich ist nicht mehr als eine (möglichst systematische) Annäherung an die Frage der Einkommensentwicklung möglich. Für die Nürnberger Gesamtbevölkerung gibt es hier gewisse Anhaltspunkte auf der Grundlage verschiedener Statistiken. Für eine Differenzierung nach Alter wird die Datenlage jedoch schwierig, da hier für Detailanalysen die Fallzahlen sowohl des Mikrozensus als auch der Wohnungs- und Haushaltserhebung „Leben in Nürnberg“ an Grenzen stoßen. Eine umfangreiche Analyse der Einkommensentwicklung wurde im April 2018 im Stadtrat vorgestellt.42 An dieser Stelle sollen daher in für die Nürnberger Gesamtbevölkerung in aller Kürze einige aktualisierte Beobachtungen festgehalten werden: Im Großstadtvergleich liegt Nürnberg mit den Durchschnittseinkommen bei verschiedenen Datenquellen nahe am mittleren Wert der Großstädte. Allerdings ist die Entwicklung im Sinne relativer Einkommenszuwächse zuletzt spürbar unterdurchschnittlich. Das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt Vollzeitbeschäftigter in Nürnberg betrug zum Jahresende 2017 3.285 Euro. Zum Vergleich: Der Mittelwert der deutschen großen Großstädte betrug Ende 2017 3.470 Euro. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Blick auf die verfügbaren Einkommen, bei denen monetäre Sozialleistungen und sonstige Transfers zu den Markteinkommen hinzugefügt, andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind abgezogen werden. o Nürnberg liegt in dieser Betrachtung von 2000 bis ca. 2012 erkennbar über dem Mittelwert der Großstädte. Danach liegt der Wert für Nürnberg praktisch gleichauf mit dem Mittelwert der Großstädte und dem Betrag für Deutschland. o Je Einwohner/in in Nürnberg beläuft sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2016 auf durchschnittlich knapp 21.800 Euro. o Doch auch hier gilt, dass Nürnberg seit mehreren Jahren eine unterdurchschnittliche Zunahme der verfügbaren Einkommen zu verzeichnen hat.
41 Die Palette geht dabei von unterschiedlicher Periodizität der Datenquellen, unterschiedlichen Definitionen (z. B. von Einkommen selbst und auch von Haushalten), Erinnerungsproblemen der Befragten (v. a. bei unregelmäßigen bzw. einmaligen Transferzahlungen), Operationalisierungen und Interviewereffekten (vgl. Warner 2009, Bogner/Landrock 2015) 42 Bericht zur Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg, Sitzung des Stadtrats vom 11.04.2018.
Mit dem Mikrozensus wird für Nürnberger Privathaushalte deutlich, dass prozentuale Verschiebungen von 2013 bis 2017 überschaubar sind und sich im Rahmen von bis zu 1,6 Prozentpunkten je Einkommensklasse bewegen. Veränderungen in diesem Umfang können noch als Zufallsschwankungen im Rahmen von Befragungen interpretiert werden.
Einige Anhaltspunkte zu Einkommen und wirtschaftlicher Situation älterer Menschen liefert die städtische Wohnungs- und Haushaltserhebung. Im Vergleich der Erhebungsjahre 2013, 2015 und 2017 zeigt sich, dass Haushalte mit Mitgliedern im Alter von 65 Jahren und mehr häufiger über Nettoeinkommen in den unteren Einkommensklassen verfügen und seltener in den höchsten Einkommensklassen zu finden sind (Abbildung 16). Zum einen ist dieser Befund grundsätzlich wenig überraschend, da die Rentenbezüge niedriger ausfallen als die Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Interessant ist beim näheren Hinsehen auch, dass sich bei den Älteren im Vergleich zu allen Haushalten deutliche Unterschiede nur an zwei Stellen abzeichnen: Die höchste Einkommensklasse ist bei Älteren – wie zu erwarten – deutlich seltener besetzt. Die zweitniedrigste Einkommensklasse (1.000 bis unter 1.500 Euro) ist unter den Älteren deutlich häufiger besetzt. Bei allen anderen Einkommensklassen sind die Häufigkeiten praktisch gleichauf, bzw. nur geringfügig abweichend. Das gilt auch für die niedrigste Einkommensklasse. Substanzielle Einkommensverschlechterungen unter Älteren sind somit im Zeitverlauf nicht zu erkennen. Das heißt freilich nicht, dass das künftig so bleiben wird (siehe Kapitel 3.5). Abbildung 16: Monatliche Nettoeinkommen (Nürnberg, 2013-2017)
| "Welcher Einkommensgruppe ist Ihr Haushalt nach seinem gesamten monatlichen Nettoeinkommen zuzuordnen?" alle Haushalte Haushaltsmitglieder im Alter von 100 100 65 Jahren und mehr 3000 Euro und mehr 12 15 18 3000 Euro und mehr 24 26 31 8 80 80 9 9 2500 bis u. 3000 Euro 15 2500 bis u. 3000 Euro 10 10 14 16 60 11 60 15 15 2000 bis u. 2500 Euro 20 2000 bis u. 2500 Euro 18 16 17 40 17 16 1500 bis u. 2000 Euro 40 1500 bis u. 2000 Euro 13 27 26 23 20 18 18 15 1000 bis u. 1500 Euro 20 1000 bis u. 1500 Euro 16 16 13 unter 1000 Euro 18 18 17 unter 1000 Euro 0 0 2013 2015 2017 2013 2015 2017 | ||
|---|---|---|
| alle Haushalte 100 3000 Euro und mehr 24 26 31 80 2500 bis u. 3000 Euro 10 10 11 60 15 15 2000 bis u. 2500 Euro 16 40 17 16 1500 bis u. 2000 Euro 13 18 18 1000 bis u. 1500 Euro 20 15 16 16 13 unter 1000 Euro 0 2013 2015 2017 | Haushaltsmitglieder im Alter von 100 65 Jahren und mehr 12 15 18 3000 Euro und mehr 8 80 9 9 15 2500 bis u. 3000 Euro 14 16 60 20 2000 bis u. 2500 Euro 18 17 40 1500 bis u. 2000 Euro 27 26 23 1000 bis u. 1500 Euro 20 18 18 17 unter 1000 Euro 0 2013 2015 2017 |
| 24 | 26 | 31 |
|---|---|---|
| 10 | 10 | |
| 11 | ||
| 15 | 15 | |
| 16 | ||
| 17 | 16 | |
| 13 | ||
| 18 | 18 | |
| 15 | ||
| 16 | 16 | |
| 13 |
| 12 | 15 | 18 |
|---|---|---|
| 8 | ||
| 9 | ||
| 15 | 9 | |
| 14 | 16 | |
| 20 | 18 | |
| 17 | ||
| 27 | 26 | 23 |
| 18 | 18 | 17 |
Anmerkungen: Bei einem Vergleich der Ergebnisse sollte immer die Haushaltsgröße berücksichtigt werden, da sie maßgeblichen Einfluss auf das Haushaltsnettoeinkommen hat. Durchschnittliche HH-Größen alle Haushalte: 2013-2017 je 1,9; 2017: 1,9 Durchschnittliche HH-Größen HH-Mitglieder 65 J. und mehr: 2013: 1,6; 2015-2017: 1,5 Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung 2013/2015/2017, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Neben der Einkommensverteilung gibt die Wohnungs- und Haushaltserhebung weitere Hinweise auf die wirtschaftliche Situation der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger. So wurde bei der Erhebung 2017 auch finanzielle Schwierigkeiten sowie Reserven für Notfälle abgefragt (siehe Abbildung 17).
Unter den Seniorinnen und Senioren bejahten 12 % die Frage, ob es in den letzten 12 Monaten einmal eine Situation gab, in der es für den Haushalt schwierig war, die Ausgaben für Lebensmittel, Miete und andere Rechnung zu bezahlen. Unter der Gesamtbevölkerung beläuft sich dieser Anteil auf 25 %. Die ältere Bevölkerung ist damit nach eigenen Angaben aktuell seltener von finanziellen Schwierigkeiten betroffen als jüngere Bevölkerungsgruppen. Abbildung 17: Schwierigkeiten Rechnungen zu bezahlen (Nürnberg, 2017)
"Gab es in den letzten 12 Monaten einmal eine Situation, in der es für Ihren Haushalt schwierig war, die Ausgaben für Lebensmittel, Miete und andere Rechnungen zu bezahlen?"
| 25% | 7 | 2% | 3% | |
|---|---|---|---|---|
| 12% | 85% | 3% | ||
| 23% | 73 | % | 3 | % |
| 33% | 64% | 3% |
Gesamtbevölkerung
Bevölkerung 65 Jahre und älter
Bevölkerung 45 - 64 Jahre
Bevölkerung 18 - 44 Jahre
0% 20% 40% 60% 80% 100% ja nein weiß nicht
Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung 2017, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Eine weitere Frage aus der Wohnungs- und Haushaltserhebung 2017 ermittelt finanzielle Reserven für Notfälle. Abbildung 18 zeigt, dass unter den Seniorinnen und Senioren knapp 70 % angeben unerwartete Ausgaben in der Höhe von mindestens 1.000 Euro bestreiten zu können. Dies ist im Vergleich mit den Vergleichsgruppen der höchste Anteil. Abbildung 18: Bewältigung unerwarteter Ausgaben (Nürnberg, 2017)
"Kann Ihr Haushalt unerwartet anfallende Ausgaben in Höhe von mindestens 1.000 Euro aus eigenen Finanzmitteln bestreiten?"
| 63% | 29% | 9% | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 69% | 2 | 3% | 8% | |||
| 64% | 27% | 10% | ||||
| 58% | 33% | 9% |
Gesamtbevölkerung
Bevölkerung 65 Jahre und älter
Bevölkerung 45 - 64 Jahre
Bevölkerung 18 - 44 Jahre
0% 20% 40% 60% 80% 100% ja nein weiß nicht
Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung 2017, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Die Analysen zeigen somit, dass sich mit Blick auf Einkommen und finanzielle Spielräume für die ältere Bevölkerung in Nürnberg bisher keine überdurchschnittliche Problemlage abzeichnet. Das bedeutet freilich nicht, dass es keinen Handlungsdruck gibt. Wenn gut 7.000 Personen im Alter von 65 Jahren und mehr Leistungen der Grundsicherung beziehen (vgl. Kapitel 3.2), dann zeigt allein diese Zahl, dass es auch in Nürnberg Armut im Alter gibt und dass es auch eine anhaltende Notwendigkeit zum Handeln gibt. Gleichwohl ist offenkundig eine Lesart nicht begründet, wonach die Altersarmut in Nürnberg ein exorbitantes Problem sei. Ein vielfach genutzter Indikator in der Diskussion um (Einkommens-)Armut ist die Armutsgefährdungsquote. Eine kritische Einordnung zur Aussagekraft wurde im Zuge des Berichts im Stadtrat im April 2018 geliefert.43 Hier sollen nur wenige zentrale Aspekte nochmals hervorgehoben werden. Die Armutsgefährdungsquote, die ebenfalls durch Befragungen gebildet
43 Bericht zur Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg, Sitzung des Stadtrats vom 11.04.2018
wird, ist streng genommen eine Kennzahl zur Messung einer gewissen Form der Einkommensungleichheit. Damit hat sie in der Debatte zweifellos ihre Berechtigung, sie ist aber keine „Armutsquote“.44 Ihr Vorteil ist, dass sie vergleichsweise leicht zu erheben ist, mit dem Blick auf laufende Einkommen einen armutsrelevanten Aspekt abbildet und dass über den Zeitverlauf Aussagen über Entwicklungen einzelner Bevölkerungsgruppen möglich sind. Sie ist somit geeignet, um Risikogruppen zu erkennen.45 Allerdings gelten diese Vorteile vor allem für die Bundes- und Landesebene und weniger für regionale Auswertungen. So „sollten nur deutliche Unterschiede zwischen den Armutsgefährdungsquoten verschiedener Regionen oder Bevölkerungsgruppen bzw. über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Für die kommunale Sozialberichterstattung kann die Armutsgefährdungsquote nicht herangezogen werden, da auch die Fallzahlen des Mikrozensus nicht ausreichen, um kleinräumige Auswertungen zu ermöglichen.46 Verschärft wird diese „Fallzahlenproblematik“, wenn eine Differenzierung nach Altersgruppen vorgenommen wird. Die statistischen Zufallsschwankungen werden hier erhöht. Vor diesem Hintergrund wird hier auf eine nach Altersgruppen differenzierte Darstellung der Armutsgefährdungsquote für Nürnberg verzichtet. Verschiedene Datenquellen für Deutschland zeigen, dass ältere Bevölkerungsgruppen im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen (bisher) eine geringere Armutsgefährdung vorweisen (Abbildung 19). Abbildung 19: Armutsgefährdungsquoten Deutschland nach Altersgruppen (gemessen am Bundesmedian)
| Armutsgefährdungsquoten Deutschland (nach Altersgruppen, Mikrozensus) 30 Unter 18 25 18 bis unter 25 20 25 bis unter 50 15 50 bis unter 65 10 65 und älter 5 | ||
|---|---|---|
| 30 Unter 18 25 18 bis unter 25 20 25 bis unter 50 15 50 bis unter 65 10 65 und älter 5 | ||
| Armutsgefährdungsquoten Deutschland (nach Altersgruppen, Sozio-oekonomisches Panel) 30 25 20 15 10 5 0 18 bis unter 25 25 bis unter 35 35 bis unter 45 45 bis unter 55 55 bis unter 65 65 bis unter 75 75 Jahre und meh 1994 2004 2014 | ||
| 30 25 20 15 10 5 0 18 bis unter 25 25 bis unter 35 35 bis unter 45 45 bis unter 55 55 bis unter 65 65 bis unter 75 75 Jahre und meh 1994 2004 2014 | r |
Datenquellen: Mikrozensus, Statistische Ämter des Bundes und der Länder; SOEPv32, Berechnungen des DIW Berlin, DIW Wochenbericht Nr. 4 2017, S. 80
44 Vgl. Grabka/Goebel 2017, S. 78 (Fußnote 27); Schneider 2018, Cremer 2018, S. 72ff. 45 Cremer 2018, S. 75 46 Munz-König 2013, S. 124
Das Wichtigste zusammengefasst:
Armut ist mehrdimensional. Der Blick auf Einkommen ist hier eine von mehreren
wichtigen Perspektiven für eine Armutsdebatte.
Die Datenbasis für eine differenzierte Analyse der Einkommen auf kommunaler
Ebene gerade nach Altersgruppen ist klein. Es ist lediglich eine Annäherung möglich.
Die Analysen zeigen, dass sich mit Blick auf Einkommen und finanzielle Spielräume
für die ältere Bevölkerung in Nürnberg bisher keine überdurchschnittliche Problem-
lage abzeichnet.
Das bedeutet freilich nicht, dass es keinen Handlungsdruck gibt. Auch in Nürnberg
gibt es Armut im Alter und somit auch eine anhaltende Notwendigkeit zum Handeln.
Gleichwohl ist offenkundig eine Lesart nicht begründet, wonach die Altersarmut in
Nürnberg ein exorbitantes Problem sei.
Die Armutsgefährdungsquote misst nicht Armut, sondern Einkommensungleichheit.
Die Armutsgefährdungsquote basiert auf Haushaltsbefragungen. Die Nutzbarkeit die-
ser Daten auf der kommunalen Ebene gilt in der Literatur als eingeschränkt.
3.7 EXKURS: Hinweise auf Altersarmut durch Befragung von Tafelnutzerinnen und
Tafelnutzern in Nürnberg
1993 wurde in Berlin die erste Tafel in Deutschland nach dem Vorbild der Tafeln in den USA gegründet. Die Nürnberger Tafel wurde durch die Initiative der Fürther Tafel ins Leben gerufen und am 18.12.2002 gegründet. Sie ist Mitglied im Bundesverband DEUTSCHE TAFEL e.V. Die Helferinnen und Helfer der Nürnberger Tafel haben es sich zum Ziel gesetzt, gespendete Lebensmittel zu sammeln und an bedürftige Menschen zu verteilen. Dabei wird sie von zahlreichen Einzelhändlern, Unternehmen, kommunalen Einheiten und Privatpersonen unterstützt. Über die Kriterien der Vergabe eines Tafelausweises entscheiden die Tafeln selbst. Jede Person, die einen Tafelausweis beantragen will, wird gebeten einen Einkommensnachweis vorzulegen. Die Tafel ist Mitglied im Nürnberger Netz gegen Armut, einem Kooperationsnetzwerk der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und privater Institutionen, dessen Ziel in der Verbesserung der Lebenssituation von hilfebedürftigen Menschen in Nürnberg besteht. Der Stab Armutsprävention und Inklusion des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt hat anlässlich des vorliegenden Berichts eine kleine Befragung bei zwei Ausgabestellen der Nürnberger Tafel durchgeführt. Befragt werden konnten 29 Betroffene über 60 Jahre zu ihren Lebenssituationen und Einkommensverhältnissen sowie danach, ob und wofür sie den Nürnberg Pass hauptsächlich nutzen. Die Befragung dient dem Aufzeigen einiger qualitativer Aspekte und ist nicht repräsentativ. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Stabstelle im Sozialamt zusammen mit anderen eingeholten Rückmeldungen von Fachstellen auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Leistungsspektrums des Nürnberg Passes, insbesondere hinsichtlich des Ausbaus für die Bedürfnislagen älterer Menschen. Von 29 Befragten besitzen nur fünf Personen keinen Nürnberg-Pass.47 Von den 24 Nürnberg-Pass Inhaberinnen und Inhabern geben nur drei an, den Nürnberg-Pass gar nicht zu nutzen. Am häufigsten nutzen die Befragten die Vergünstigungen beim VAG Ticket (19), beim Tiergarten (5) sowie bei Schwimmbädern (4) und Museen/Opernhaus (5).48 Gerade die
47 17 Befragte sind Grundsicherungsempfänger SGB XII, die den Pass automatisch zugeschickt bekommen. Die restlichen Befragten beziehen Leistungen vom Jobcenter, erhalten Wohngeld oder Rente. 48 Mehrfachnennungen waren möglich
Angaben zur intensiven Nutzung des VAG Tickets decken sich mit den Angaben einer 2018 durchgeführten Befragung bei den Ausgabestellen des Nürnberg-Passes durch das Sozialamt. Hier gaben 10 der 12 befragten Personen über 65 - die restlichen Personen waren jünger - an, die Vergünstigungen beim VAG Ticket zu nutzen. 10 der 29 aktuell Befragten Tafelnutzerinnen und -nutzer gaben an, dass ihr monatliches Einkommen nicht für regelmäßige, gesunde Mahlzeiten ausreicht. 15 können sich nach eigenen Angaben von dem monatlichen Einkommen keine winterfeste Kleidung kaufen und den meisten Befragten reicht das Geld nicht für Veranstaltungen, Ausflüge und Geschenke (20) oder notwendige Anschaffungen oder Reparaturen (19). Die Frage nach der Nutzung verschiedener vergünstigter Angebote ergab, dass lediglich vier der Befragten „günstige Mittagstische“ nutzen, wohingegen sechs dieses Angebot nicht kennen und für zwei Personen die Anfahrt zu beschwerlich ist. Fünf Personen hatten kein Interesse an günstigen Mittagstischen.49 Nur drei der Befragten besuchen Treffpunkte für Seniorinnen und Senioren, während weitere zwölf solche Angebote nicht nutzen, weil sie die Angebote nicht kennen (5), kein Interesse haben (6) oder die Angebote zu schwer zu erreichen sind (1). Große Unkenntnis über ein Angebot herrscht offenbar beim Kulturticket: Vier Personen nutzen das Angebot. Neun der befragten Personen kennen das Kulturticket gar nicht, sieben haben kein Interesse an dem Angebot, vier Personen ist der Weg zu beschwerlich und drei Personen sei das Angebot noch zu teuer. Auch hier zeigt sich, dass die Vermittlung von Informationen offenbar ein Dauerthema ist. Das Kulturticket, dass zumindest einigen Befragten „zu teuer“ sei, ist ein kostenloses Angebot. 21 Personen gaben an, dass sie sich einen Besuch in einem Café oder einer Gaststätte nicht leisten können. In den Gesprächen mit den Befragten wurde aber deutlich, dass sich die Mehrheit dies wünscht.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die klein angelegte Befragung liefert einige konkrete Hinweise einer kleineren Zahl von
Befragten, die sich in ein Gesamtbild fügen:
Der Nürnberg-Pass ist unter den befragten älteren Tafelnutzerinnen und -nutzern
recht weit verbreitet und wird auch von den meisten genutzt. Besonders häufig wer-
den die Vergünstigungen beim VAG-Ticket genutzt, gleichwohl zeichnet sich die Er-
reichbarkeit von bzw. die Wege zu Angeboten als eine relevante Zugangshürde ab.
Die Information über Angebote und Nutzungsbedingungen ist und bleibt eine Dauer-
aufgabe. So zeigen sich auch unter den Befragten, dass einige Angebote nicht be-
kannt sind (z.B. günstige Mittagstische) und/oder die Nutzungsbedingungen falsch
einschätzen (z.B. Kulturticket).
Der stark eingeschränkte finanzielle Handlungsspielraum kommt bei einigen Befrag-
ten deutlich zum Ausdruck.
3.8 Wohnen
Die meisten Menschen leben bis ins hohe Alter in einer privaten Wohnung. Daten für das Jahr 2015 zeigen für Deutschland:50 Knapp 97 Prozent der über 65-Jährigen leben im eigenen Haushalt. Lediglich 3,2 Prozent leben in einer Gemeinschaftsunterkunft wie einem Altenoder Pflegeheim. Mit zunehmendem Alter wächst dieser Anteil zwar, doch lebt die Mehrheit
49 Aufgrund sprachlicher Verständigungsprobleme gaben manche Befragte bei einigen Fragen keine Antwort. 50 vgl. Hoffman et al. 2017, S. 4
weiterhin im privaten Umfeld. Von den Hochaltrigen (80 Jahre und älter) leben 9,0 Prozent in einer Gemeinschaftsunterkunft. Anders formuliert: Über 90 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und mehr lebt im eigenen Haushalt. Selbst bei Pflegebedürftigkeit bleibt für die Mehrzahl von ihnen die eigene Wohnung der zentrale Lebensort. Dazu kommt, dass Ältere viel Zeit in der Wohnung verbringen, viel mehr als jüngere Menschen, die ihr Wohnumfeld für Alltagsaktivtäten häufig für längere Zeit verlassen. Mit steigendem Alter und zunehmenden Gesundheitsproblemen tendieren ältere Menschen dazu, ihren Aktionsradius zu reduzieren und sich mehr in der Wohnung und dem unmittelbaren Wohnumfeld aufzuhalten. Gleichzeitig steigt ihre Vulnerabilität gegenüber Mängeln in der Wohnung und der Wohnumgebung. Die Wohnung mit ihrem Wohnumfeld bestimmt daher für Ältere zu einem wesentlichen Teil, wie selbstbestimmt sie altern. Wohnung ist nicht nur Wohnort, sondern auch Fixpunkt des eigenen sozialen Netzwerks im Quartier. Die meisten Wohnungen sind nicht altengerecht (barrierefrei bzw. barrierearm). Im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltsbefragung 2015 wurde die Frage aufgeworfen „Wie barrierearm ist Nürnberg?“ Die Untersuchung des Statistikamtes zeigte, dass nicht bekannt ist, wie viele Wohnungen in Nürnberg nach der DIN-Norm als barrierefrei einzustufen sind. „Entsprechend ist auch nicht bekannt, wie viele Nürnbergerinnen und Nürnberger barrierefrei wohnen. Erst recht gibt es nur vage Vorstellungen darüber, wie groß der Bedarf in Zukunft sein wird.“51 In einer aktuellen Untersuchung hat das Amt für Stadtforschung und Statistik die Neubauten von 2014 bis 2017 untersucht. Von 2014 bis 2017 wurden 2.305 barrierefreie (nach Art. 48 BayBO) Wohnungen genehmigt und 1.454 fertiggestellt. Der Anteil der genehmigten und fertiggestellten barrierefreien Wohnungen an allen Neubauwohnungen hat sich damit seit 2014 auf knapp 30 % eingependelt.52 Es gibt nicht die Wohnform für die alten Menschen – auch hier ist Vielfalt die Devise. Die veränderte Erwartungshaltung der Seniorinnen und Senioren hat zu einer Vielfalt an Wohnformen geführt, denen eines gemeinsam ist: Das Heim als vollinstitutionalisierte Wohnform wird als „letzte Möglichkeit“ gesehen. Dies betrifft nicht nur das Pflegeheim, auch wenn der Bedarf an Pflegeplätzen durch den demografischen Wandel in Zukunft steigen wird, sondern auch das traditionelle Altenheim mit Vollversorgung. Bevorzugt wird selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung mit der Sicherheit und der Möglichkeit, bei Hilfebedürftigkeit Hilfen nach eigener Auswahl zur Verfügung zu haben und nicht den Kindern zur Last zu fallen. Daraus erklärt sich der zeitweilige Boom beim Betreuten Wohnen. In der aktuellen politischen Debatte wird das Thema Wohnen bzw. die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum als neue soziale Frage diskutiert, da steigende Mieten für viele Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen zu einem potentiellen Armutsrisiko werden könnten. 13 % der in Deutschland lebenden Personen fühlten sich 2017 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet. Unter der von Armut betroffenen Bevölkerung traf das auf 24 % zu.53 Rund 15 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in Haushalten, die durch Wohnkosten überbelastet waren, das heißt, sie mussten mehr als 40 % ihres verfügbaren Nettoeinkommens (abzüglich Wohnungsbeihilfen) für Wohnen ausgeben. In der Altersgruppe 65+ beträgt der Anteil sogar 20 Prozent. Die jeweiligen Werte sind seit 2010 mit Schwankungen im Rahmen von ein bis zwei Prozentpunkten recht stabil.54 Eine altersgerechte und bezahlbare Wohnung zu finden bzw. zu behalten könnte demnach auch für viele Ältere, gerade auch der kommenden, geburtenstarken Jahrgänge - zum Prob-
51 Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Nürnberg 2016 52 Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Nürnberg 2018 53 Statistisches Bundesamt 2018 54 Eurostat 2019
lem werden. Die Wohnsituation für Senioren wird sich, so das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts in Hannover, in den kommenden Jahren bundesweit dramatisch verschlechtern. Immer mehr Ältere drohen vom Wohnungsmarkt „abgekoppelt" zu werden. Grund sei ein viel zu geringer Bestand an altersgerechten und bezahlbaren Wohnungen in Deutschland. 55 Es wird vor einer „grauen Wohnungsnot“ gewarnt.56 Auch wenn detaillierte kommunale Daten für einzelne Altersgruppen nicht vorliegen: Das Aufeinandertreffen von tendenziell sinkenden Renten für Neurentner und gleichzeitig steigenden Wohnkosten ist eine Entwicklung, die das wirtschaftliche Auskommen im Alter perspektivisch stärker unter Druck setzt (vgl. Abschnitt 3.5). Insofern sind die aktuellen und künftigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in eine Trendfolgenabschätzung einzubeziehen. Für den Nürnberger Wohnungsmarkt zeichnen sich folgende Entwicklungen ab: Es gibt eine vermehrte Nachfrage nach Wohnungen, weil die Stadt Nürnberg eine wachsende Stadt ist. Ein großer Teil der Nachfrage richtet sich nach preiswerten Wohnungen. Die Zahl der preiswerten Wohnungen auf dem Markt nimmt eher ab als zu. Die mittleren Mietpreise in Nürnberg sind auf Durchschnittsniveau der Großstädte, jedoch mit einer überdurchschnittlichen prozentualen Zunahme in den letzten Jahren. Die Wohnkostenbelastung hat zugenommen.57 Darüber hinaus geben verschieden Daten Hinweise auf die Entwicklung der Wohnkosten in Nürnberg (Auswahl): Der mittlere Quadratmeterpreis der Angebotsmieten für Immobilien in Nürnberg liegt laut Städteranking von IW Consult 2018 mit 9,70 Euro je m² auf Durchschnittsniveau der Großstädte (9,66 Euro).58 Die Zunahme zwischen 2013 und 2018 ist mit +29 % allerdings über dem Durchschnitt der betrachteten Großstädte von +24 %. Höher ist die prozentuale Zunahme in Berlin, München und Stuttgart.59 Auch bei der Frage, wie viel Prozent des Einkommens in verschiedenen Städten und Regionen für Wohnkosten aufgewendet werden müssen (EIMX Erschwinglichkeitsindex), rangiert Nürnberg im Mittelfeld. Der Wert beläuft sich 2018 auf 24,6 % und liegt knapp über dem Durchschnittswert der Großstädte in Höhe von 23,3 %. Allerdings ist die prozentuale Zunahme der Belastung des Einkommens (Nettokaltmieten) von 2014 bis 2018 in Nürnberg überdurchschnittlich gestiegen (+38 % ggü. 27 % im Mittel). Damit nimmt Nürnberg bei der prozentualen Entwicklung des Indexwertes den Spitzenplatz ein. Außerdem können als Hinweis auf Kostenentwicklung beim Wohnen die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsberechtigte ab 65 Jahren herangezogen werden. Diese sind im Zeitraum von 2012 bis 2018 von 308 Euro auf 353 Euro gestiegen. Dies bedeutet zunächst höhere Ausgaben für die Kostenträger, gibt aber zudem einen Hinweis auf die Kostenentwicklung im Segment der „preiswerten“ Wohnungen und bestätigt die Entwicklung, dass Wohnen auch für die Gruppe der Älteren zunehmend teurer wird. Als „preiswerte“ Wohnung werden alle Wohnungen verstanden, die innerhalb der
55 Günther 2018, S. 23: „Die Berechnungen geben selbstverständlich nur Tendenzen wieder und dementsprechend handelt es sich bei den ausgewiesenen Werten um zu erwartende Größenordnungen, wenn gegenüber dem heutigen Stand (…) keine gravierenden Veränderungen eintreten.“ 56 NN 15.01.2019 57 IW Consult: https://www.iwconsult.de/leistungen-themen/branchen-und-regionen/staedteranking-2018/ 58 Vergleichsgröße für die hier aufbereiteten Daten von IW Consult sind folgende Städte: Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart. Der Mietspiegel Nürnberg hingegen wird auf Grundlage der WoHaus-Daten ermittelt. Damit handelt es sich um eine vollständig andere Datenquelle, die für den hier angestrebten Städtevergleich naheliegender Weise nicht nutzbar ist. 59 Datengrundlage sind die durchschnittlichen Nettokalt-Bestandsmieten aus dem dritten Quartal, die bei ImmobilienScout24 angeboten wurden. Sozialwohnungen werden insofern berücksichtigt, wenn Sie bei ImmobilienScout24 gelistet sind.
Richtwerte nach dem SGB II und dem SGB XII für die jeweilige Wohnungsgröße liegen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die meisten Menschen leben bis ins hohe Alter in einer privaten Wohnung.
Bevorzugt wird selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung mit der Sicherheit
und der Möglichkeit, bei Hilfebedürftigkeit Hilfen nach eigener Auswahl zur Verfü-
gung zu haben.
Vorausberechnungen zur Entwicklung des künftigen Wohnungsmarktes für Ältere
und einer möglichen „grauen Wohungsnot“ sind notwendiger Weise stark von An-
nahmen abhängig. Zuverlässige Prognosen sind nicht möglich.
Gleichwohl weisen auch in Nürnberg verschiedenen Entwicklungen darauf hin, dass
die Entwicklung der Wohnkosten auch Ältere künftig stärker unter Druck setzen wird.
o Die mittleren Mietpreise in Nürnberg liegen im Großstadtvergleich auf Durch-
schnittsniveau, jedoch mit einer überdurchschnittlichen prozentualen Zunahme
in den letzten Jahren.
o Die prozentuale Zunahme der Belastung des Einkommens durch Wohnkosten
war von 2014 bis 2018 in Nürnberg überdurchschnittlich. Ein knappes Viertel
des Einkommens muss für Wohnzwecke aufgebracht werden.
Das Aufeinandertreffen von tendenziell sinkenden Renten für Neurentner und gleich-
zeitig steigenden Wohnkosten ist eine Entwicklung, die das wirtschaftliche Auskom-
men im Alter perspektivisch stärker unter Druck setzt
3.9 Gesundheit
Mit zunehmendem Alter spielt die Aufrechterhaltung der Gesundheit nicht nur für das Wohlbefinden oder für persönliche Aktivitäten eine bedeutende Rolle, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe. Gute Gesundheit umfasst dabei nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern mehrere Dimensionen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Gesundheit „als Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht als bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen“ (WHO 1946). Empirische Studien zeigen: Der Mehrzahl der Älteren geht es gesundheitlich gut und ältere Generationen werden immer gesünder (im Vergleich zu Vorgängergenerationen). Auch präventives Verhalten setzt sich allgemein durch (vgl. Generali-Altersstudien, Deutscher Alterssurvey in Generali 2017 und Mahne et al. 2017). Dennoch treten mit dem Alter verschiedene Beschwerden und Krankheitsbilder häufiger auf (Befunde für Deutschland):60 Die Zahl der Senioren, die unter mehreren Erkrankungen gleichzeitig leiden (Multimorbidität), steigt an; im Alter von 80 bis 85 Jahren sind 65 % der Frauen und 53 % der Männer betroffen. Zu den häufigsten Krankheitsbildern zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, Depressionen und Demenz; rund ein Drittel der Älteren musste innerhalb eines Jahres verletzungsbedingt zum Arzt
- häufig aufgrund eines Sturzes.
Funktionale Einschränkungen bei Alltagstätigkeiten sind vor allem ab einem Alter von 80 Jahren festzustellen.
60 Vgl. dazu StMGP 2017
„Die sozialepidemiologische Forschung und die Gesundheitsberichterstattung haben inzwischen überzeugend belegt, dass Personen mit niedrigem im Vergleich zu denjenigen mit höherem sozioökonomischen Status von vielen Krankheiten, Beschwerden und Funktionseinschränkungen verstärkt betroffen sind und zu einem größeren Anteil vorzeitig sterben Als Gründe hierfür werden unter anderem stärkere Belastungen am Arbeitsplatz, in der Wohnumgebung und im familiären und sozialen Umfeld diskutiert.“61 Die Lebenserwartung von Personen mit niedrigem Einkommen ist deutlich geringer als die Lebenserwartung von Personen mit hohem Einkommen, die Differenz beträgt bei Frauen 8,4 Jahre und bei Männern 10,8 Jahre.62 Aktuelle Studien verweisen im bundesdeutschen Vergleich ebenfalls darauf, dass ein Zusammenhang zwischen sozialer Lage/Armut und dem Gesundheitszustand besteht.63 Der Zusammenhang zwischen der Einkommenssituation und dem Gesundheitszustand der Menschen lässt sich nach dem AOK-Report bis ins hohe Alter belegen. Dies gilt in besonderem Maße für Männer. Soweit sie nur über eine Rente von maximal 800 Euro im Monat verfügen, tritt bei ihnen im Schnitt bereits mit 74 Jahren Pflegebedürftigkeit ein, bei der mittleren Einkommensgruppe (bis 1.600 Euro) mit 77 Jahren und bei höheren Einkommen im Schnitt erst mit 81. Ähnliche Zusammenhänge lassen sich bei Demenz feststellen.64 Die aus dem Jahr 2010 vorliegenden Daten, die im Zuge der Gesundheitsberichterstattung erhoben wurden, stellen auf kommunaler Ebene einen Zusammenhang von Gesundheit und Einkommen für die Nürnberger Gesamtbevölkerung her. Grundlage bilden Daten der Wohnungs- und Haushaltserhebung 2006 zur subjektiven Gesundheit.65 Aktuellere Daten lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor. Für die Nürnberger Gesamtbevölkerung zeigte sich hier ein Zusammenhang zwischen dem selbst eingeschätzten Gesundheitszustand und dem Haushaltsnettoeinkommen. Der Anteil derer, die ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut einschätzten war größer in jenen Gruppen, die ein höheres Einkommen aufwiesen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Mehrzahl der Älteren geht es im Trend gesundheitlich gut und ältere Generationen
werden im Vergleich zu Vorgängergenerationen immer gesünder
Gleichzeitig erhöht sich mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit für chronische
Krankheiten und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität).
Es besteht ein starker Zusammenhang zwischen sozialer Lage/Armut und dem Ge-
sundheitszustand, mit Folgen für das Risiko, pflegebedürftig zu werden und früher zu
sterben
Die Lebenserwartung von Personen mit niedrigem Einkommen ist deutlich geringer als
die Lebenserwartung von Personen mit hohem Einkommen.
Zahlen aus der Wohnungs- und Haushaltserhebung zeigen für Nürnberg, dass der An-
teil derer, die ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut einschätzten geringfügig
größer in jenen Gruppen war, die ein höheres Einkommen aufwiesen.
61 Lampert 2018 62 Lampert/Kroll 2014 63 AOK Hamburg Rheinland 2019, Robert Koch Institut 2005 64 AOK Hamburg Rheinland 2019. Allerdings ist die Beschreibung eines solchen Zusammenhangs für Ältere aufgrund von Fallzahlenproblemen in Befragungen, zum Beispiel durch eine Unterrepräsentation in Gesamtbevölkerungsstudien für bestimmte Altersgruppen wie Ältere schwieriger darzustellen als für die Gesamtbevölkerung. Andere Studien zeigen diesen Zusammenhang im Alter nicht so stark ausgeprägt (Robert Koch Institut 2005) 65 Stadt Nürnberg Gesundheitsamt 2010
4. Maßnahmen und Programme in Nürnberg
4.1 Kommunale Handlungsspielräume
In Abschnitt 2 wurde zwischen Armutsursachen und –folgen unterschieden. Dabei wurde bereits herausgearbeitet, dass der kommunale Handlungsspielraum bei der Bekämpfung zentraler Armutsursachen eingeschränkt ist. Das betrifft vor allem Armut von Menschen im höheren Alter, da hier ursächlich kaum mehr gehandelt werden kann, wenn es z.B. darum geht, gebrochene Erwerbsbiographien auszugleichen und die Einkommens- bzw. Rentenhöhe aktiv zu gestalten.66 Hoch ist der kommunale Spielraum dagegen bei der Bekämpfung von Armutsfolgen. Die Ermöglichung von Teilhabe ist kommunale Kernkompetenz. Die Kommune als die den Menschen nächste politische Ebene steht besonders in der Verantwortung, von Armut Betroffenen Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommune … informiert umfassend über rechtliche Leistungsansprüche; schafft Teilhabeangebote, die nichts oder wenig kosten; bringt Angebotsinformationen zu Betroffenen und den Akteuren; kümmert sich um die Vernetzung der Akteure; akquiriert und gibt Mittel für Projekte; unterstützt monetär, um Zugänge zu ermöglichen Der Ansatz, Armutsprävention (im Sinne von Ursachenbekämpfung) und Armutsbekämpfung (im Sinne von Folgenbekämpfung) miteinander lebenslaufbegleitend zu verzahnen, erscheint auch vor dem Hintergrund von Altersarmut notwendig. Ein eingeschränkter kommunaler Handlungsspielraum auf der ursächlichen Seite soll zum einen erst recht ein intensives Engagement bei den Ursachen begründen, bei denen Kommune Einfluss hat. Dazu gehört mit Blick auf Armut im Alter auch ein anhaltendes Engagement der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, um in einem längerfristigen Ansatz alles zu tun, um Armut möglichst frühzeitig zu vermeiden und abzumildern. Des Weiteren soll der skizzierte kommunale Handlungsspielraum Triebfeder sein, das vielseitige kommunale Engagement auf der Folgenseite weiterzuentwickeln, damit eine negative Beeinflussung von Teilhabechancen von Menschen im Alter durch Armutslagen möglichst verhindert wird.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der kommunale Handlungsspielraum im Bereich Armutsprävention und Armutsbe-
kämpfung liegt vor allem im Bereich der Folgenabmilderung.
Die Ermöglichung von Teilhabe ist kommunale Kernkompetenz.
4.2 Antworten in Nürnberg zum Umgang mit Armut
Die Antworten in Nürnberg zum Umgang mit Altersarmut erstrecken sich vor allem auf die Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe, finanzielle Unterstützung sowie die Verbreitung von Wissen über bestehende Angebote und die Vernetzung der in dem Feld aktiven Akteure sind flankierende Maßnahmen hierzu. Auch wenn die Nürnberger Armutsprävention seit vielen Jahren einen starken Fokus auf die Bedürfnisse und Gefährdungen von Heranwachsenden hat, so gibt es auch zur Unterstützung älterer Menschen seit langem unterschiedlichste Aktivitäten.
a) Soziale und kulturelle Teilhabe
Der Nürnberg Pass ist das zentrale Steuerungs- und Dialoginstrument der Nürnberger Armutsprävention. Er ist angesiedelt im Stab Armutsprävention und Inklusion des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Nürnberg. Die Angebote des Nürnberg Passes beziehen sich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe, sondern sollen allen Menschen mit
66 Bäcker/Schmitz 2013, S. 29
geringem Einkommen zu Gute kommen. Als Angebote, die von älteren Menschen besonders gerne in Anspruch genommen werden sind hervorzuheben: vergünstigtes VAG Monatsticket, Apotheken Rabatt67, vergünstigte Mittagstische68, Kulturangebote über das Kulturticket69. Alle GrundsicherungsempfängerInnen in Nürnberg bekommen den Nürnberg Pass automatisch zugeschickt. Circa 13 % der Nürnberg-Pass Inhaberinnen und Inhaber sind über 65 Jahre (Stand Dezember 2018). Dies entspricht 6.514 Personen ab 65 Jahren. Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der älteren Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und Inhaber im Zeitverlauf. Abbildung 20: Nürnberg-Pass-Inhaber ab 65 Jahren (jeweils Jahresende)
Quelle: SHA Trotz der vielfältigen und wirksamen Angebote des Nürnberg Passes, gibt es insbesondere bei den Aktivitäten und Angeboten für ältere Menschen noch Verbesserungspotential. Dazu gehören Wünsche nach vergünstigten VAG-Einzeltickets, einer Überarbeitung des Flyers des Nürnberg Passes (ältere Menschen ansprechen, bessere Lesbarkeit), speziellen Sportangeboten, Vergünstigungen bei Kleidung bis hin zur Neuauflage und Überarbeitung des Schnäppchenführers „Gut & Günstig“. Die Ausweitung von Sportangeboten für Seniorinnen und Senioren und die Überarbeitung des Flyers für ältere Menschen sollen ein erster Schritt zur Erweiterung der seniorengerechten Angebote des Nürnberg Passes sein. Seniorennetzwerke leisten als sozialräumlicher Handlungsansatz strukturell und über diverse Angebote einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und Teilhabe im Alter durch eine Vielzahl von bedarfsorientierten, kostengünstigen bzw. -losen, dezentralen, niedrigschwelligen Informations-, Beratungs-, Lotsen- und Vermittlungsangeboten. Der sozialräumliche Handlungsansatz der Seniorennetzwerke70 wurde zwar nicht explizit als Instrument zur Armutsbekämpfung im Alter entwickelt, sie leisten hier jedoch sowohl auf der Angebotsebene als auch auf struktureller Ebene einen Beitrag. Neben den Seniorennetzwerken werden mit der kommunalen Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege durch quartiersbezogene Trägerbudgets ebenfalls u.a. Strukturen gestärkt, die zur Armutsbekämpfung im Alter beitragen.71 Auch die geförderten rund 145 Seniorenclubs in unterschiedlicher Trägerschaft bieten kostenfrei und wohnungsnah Gelegenheiten für soziale Teilhabe. Des Weiteren leisten das Nachbarschaftshaus Gostenhof, die Stadtteilläden des Sozialamtes und der ehrenamtliche Besuchsdienst des Seniorenamtes einen Beitrag zur verbesserten Teilhabe älterer Menschen mit geringem Einkommen.
67 Bei 17 kooperierenden Apotheken gibt es zwischen 10 und 20% Rabatt auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die die Kasse nicht bezahlt („grüne Rezepte“). 68 Bayerisches Rotes Kreuz Seniorentreff, Mehrgenerationenhaus Nürnberg Schweinau, Mittagstisch St. Ludwig, Sigena-Treff Nordostbahnhof, 3.50 Euro für ein Mittagessen 69 3.500 Euro pro Jahr von SHA/2-1 und 3.000 von KuF, Begleitperson darf kostenlos mit rein, unabhängig davon, ob diese den Nürnberg Pass besitzt oder nicht 70 s. SozA am 26.04.2018 71 So werden daraus u.a. Maßnahmen gefördert, die die soziale Teilhabe in offenen Stadtteilcafés und Treffs, die Teilhabe an kostengünstigen bildungs-, gesundheits- und kulturorientierten Kursen und Veranstaltungen in Begegnungsstätten oder an Mittagstischen und Frühstückstreffs ermöglichen.
b) Verbreitung von Wissen und Informationen über Hilfen
Im Rahmen der Leistungsbeantragung beim Sozialamt wird über die vielfachen ergänzenden Hilfen und unterstützenden Angebote beraten und informiert. Die Vermittlung von Wissen über bestehende Hilfsangebote (finanzielle Angebote, Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe) – als ein weiterer Baustein bei dem Versuch, Altersarmut zu mildern – wird darüber hinaus auch über Vorträge des Sozialpädagogischen Fachdienst, der Stadtteilläden und über die Beratung in den Seniorennetzwerken geleistet. Die Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg bietet monatliche Informationsveranstaltungen rund um die Gesetzliche Betreuung nach dem BtG an, die vor allem von älteren Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt werden. Außerdem bietet sie individuelle Beratungen an. Im Nürnberger „Netz gegen Armut“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und privater Initiativen über neue Leistungen/Projekte aber auch über neueste sozioökonomische Entwicklung und damit eventuell einhergehende neue Bedarfe. Mitunter entstehen aus diesem Kreis auch gemeinsame Handlungen gegen Armut.
c) Monetäre Unterstützung
Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung stellt die zentrale Säule der monetären Unterstützung im Alter dar. Daneben gibt es jedoch auch noch weitere Möglichkeiten, vom denen nicht nur, aber auch ältere Betroffene profitieren.
Spenden des SFD: Dem Sozialpädagogischen Fachdienst von SHA stehen einige Spen-
dentöpfe zur Verfügung (bspw. NN-Weihnachtsaktion „Freude für alle“ oder Sigmund-
Schuckert-Stiftung), die der SFD zur Überwindung besonders schwieriger Lebenslagen
von Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern verwenden kann. Dies kann den Erhalt von
Wohnraum ebenso betreffen wie Ausgaben für gesundheitliche Notwendigkeiten.
Im Rahmen des kostenlosen Energiesparprojektes ESP von SHA werden jährlich rund
500 Beratungen in Nürnberger Haushalten von professionellen Energieberatern zum
Einsparen von Strom- und Heizkosten abgehalten. Das ESP richtet sich an Empfänger
von Sozialleistungen und Geringverdienende.
d) Sonstiges
Menschen mit Behinderung haben ein überdurchschnittlich hohes Risiko arm zu werden
und die meisten Behinderungen werden im Laufe des Lebens und mit zunehmendem Al-
ter erworben. Da in Nürnberg im Zuge der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskon-
vention derzeit unter Beteiligung von Verbänden/Vereinen und Zivilgesellschaft angeleg-
ter Prozess im Gang ist, der den Abbau von Barrieren in Nürnberg hin zu einer inklusi-
ven Stadtgesellschaft zum Ziel hat, sei an dieser Stelle nur kurz darauf verwiesen. Erste
Prozessergebnisse wurden am 23. Mai. 2019 auf der Inklusionskonferenz vorgestellt.
Kooperation zwischen dem SFD und dem Sozialdienst der Kliniken bei Entlassungen
aus dem Krankenhaus: Der Sozialdienst kontaktiert nach subjektiver Einschätzung den
SFD bei der Entlassung von Personen, die von Armut betroffen sein könnten. SFD tätigt
daraufhin Hausbesuch, installiert ggf. Pflegedienst, besorgt Medikamente etc.
In Kooperation des Seniorenamtes mit der NorisArbeit gGmbH (NOA) wurden im Nürn-
berger Süden Angebote für die Unterstützung des selbstständigen Wohnens in der eige-
nen Häuslichkeit für Ältere aufgebaut. Diese umfassen einen Anlauf- und Kontaktpunkt,
Beratungsangebote, Angebote zur sozialen Teilhabe und Gesundheitsförderung sowie
ergänzende Dienstleistungen und Alltagsbegleiter für Senioren. Durch die Gestaltung
der Angebote werden vor allem Ältere mit geringen finanziellen Mitteln angesprochen.
Das NürnbergStift bietet als öffentlicher Träger der Wohlfahrtspflege im Besonderen
Pflegearrangements für Zielgruppen an, die von anderen Trägern nicht oder nur sehr zu-
rückhaltend betreut werden, wie z.B. Menschen mit Behinderung, Menschen aus der
Obdachlosigkeit bzw. aus Obdachlosenheimen, dementiell erkrankte Personen und ge-
ronto-psychiatrisch veränderte Personengruppen (Depression, Suchtabhängigkeit).
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Antworten in Nürnberg zum Umgang mit Altersarmut erstrecken sich vor allem
auf die Ermöglichung von sozialer und kultureller Teilhabe.
Finanzielle Unterstützung sowie die Verbreitung von Wissen über bestehende Ange-
bote und die Vernetzung der in dem Feld aktiven Akteure sind flankierende Maßnah-
men hierzu.
4.3 „Teilhabe im Alter ermöglichen!“ – Skizze eines Nürnberger Arbeitsprogramms
gegen Armut im Alter
Die skizzierten Befunde haben gezeigt, dass Armut im Alter in Nürnberg differenziert zu betrachten ist. Es handelt sich nicht um das exorbitante Problem, als dass es möglicherweise auf den ersten Blick erscheint. So gibt es einerseits innerhalb der Gruppe der Älteren unterschiedliche Betroffenheiten und zum anderen sind andere Altersgruppen (gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) nach wie vor deutlich häufiger betroffen. Allerdings kann es nicht darum gehen, Betroffenheit im Alter mit dem Hinweis darauf abzuschwächen, dass es noch stärker betroffene Gruppen gibt. Vielmehr gibt es Gründe, die auch in der aktuellen Situation ein stärkeres Engagement im Kampf gegen Armut im Alter begründen: Unabhängig von Anteilen: Wenn Ende 2018 gut 7.000 Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, dann verweist allein diese Zahl auf einen Handlungsbedarf. Gerade für ältere Menschen wird in der fachlichen Diskussion von einer vergleichsweise hohen Dunkelziffer ausgegangen – auch wenn kommunale Zahlen dazu nicht vorliegen. Das heißt: Relativ viele ältere Betroffene nutzen Ihre Rechtsansprüche nicht.72 Alle bekannten Studien und Vorausberechnungen gehen davon aus, dass die Gemengelage von sinkendem Rentenniveau, unterdurchschnittlichen Einkommensentwicklungen, Migrationsbewegungen und auch vermehrt gebrochenen Erwerbsbiografien die Zahl ärmerer Menschen im Alter mittel- bis langfristig zunehmen wird. (vgl. Abschnitt 3.5) Betroffene Ältere haben kaum oder keine Chancen mehr, durch eigene Einkünfte den Kern des Problems – geringer finanzieller Handlungsspielraum – zu beheben. Die verschiedenen Aktivitäten, die im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales im Sinne der Armutsbekämpfung/-prävention für ältere Menschen auf kommunaler Ebene erbracht werden, sollen künftig in einem kommunalen Arbeitsprogramm gegen Armut im Alter gebündelt werden. Dies umfasst sowohl die Regelstrukturen73 als auch zusätzliche Aktivitäten, Maßnahmen und Angebote, die wir als Kommune planen, initiieren, selbst durchführen oder von externen Partnern in unserem Auftrag durchführen lassen. Für das Arbeitsprogramm sind folgende Prämissen handlungsleitend: Das Arbeitsprogramm soll von Armut betroffene und bedrohte Seniorinnen und Senioren in den Blick nehmen.
72 vgl. Geyer/Haan 2019; Bruckmeier 2016 73 Die sind im Bereich des Sozialamts bspw. der sozialpädagogische Fachdienst, Betreuungsstelle, Nürnberg Pass, Stadtteilläden und im Bereich des Seniorenamtes dezentrale Anlaufstellen in den Quartieren der Seniorennetzwerke.
Neben den älteren Menschen sollen auch deren familiäres Netzwerk bei der Bewältigung von Armutsfolgen und Krisensituationen unterstützt und begleitet werden. Bei einer Unterscheidung zwischen Ursachen- und Folgenbekämpfung sollen die Handlungsspielräume der Kommune gezielt genutzt werden. Als Kommune arbeiten wir vorrangig an den Folgen der Armut; nur begrenzt an den Ursachen! Unser vorrangiges Ziel ist es, Teilhabechancen und Verwirklichungsoptionen trotz Armut zu eröffnen. Die Vernetzung der Aktivitäten im Geschäftsbereich und seiner Partner soll intensiviert werden und – wo sinnvoll – neue Kooperationen aufgebaut werden. Es soll eine systematische Information und Kommunikation zum Arbeitsprogramm sowie die Sensibilisierung zu Armutsfragen im Alter aufgebaut werden. Das kommunale „Arbeitsprogramms gegen Armut Alter – Teilhabe im Alter ermöglichen!“ besteht aus sieben Handlungsfeldern, wie sie in Abbildung 21 zusammengefasst werden.
Abbildung 21: Handlungsfelder – Kommunales Arbeitsprogramm gegen Armut im Alter
Quelle: Eigene Darstellung
Die einzelnen Handlungsfelder werden nachfolgend kurz skizziert. Handlungsfelder Beim Zuschnitt der Handlungsfelder wurden die vier Lebenslagendimensionen (materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslage) berücksichtigt und der Fokus auf den Handlungsspielraum im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales gerichtet. Gleichwohl hört das Arbeitsprogramm dort nicht auf. Bei der Prävention und Bekämpfung von Armutslagen im Alter sind auch andere Geschäftsbereiche in vielfacher Hinsicht aktiv. An verschiedenen Stellen gibt es dazu langjährige und bewährte Kooperationen. Das Arbeitsprogramm soll auch ein Anlass sein, vor allem mit dem Kulturreferat und dem Referat für Umwelt und Gesundheit in einen Austausch zum Thema zu treten, bestehende Kooperationen zu intensivieren und neue Kooperationen auszuloten. Ähnlich wie beim Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut soll es hier nicht darum gehen, eine reine Aktivitätensammlung zu betreiben. Stattdessen sollen innerhalb der Handlungsfelder sogenannte „Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten“ benannt werden, denen künftig eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen des Arbeitsprogramms zukommen soll. Diese „Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten“ sollen einen besonderen Beitrag im Sinne ihrer Wirkungspotenziale, Reichweite und Innovation ausweisen. Sie markieren in diesem Sinne den Ausgangspunkt einer intensivierten Auseinandersetzung mit ausgewählten Schwerpunkten der kommunalen Armutsprävention und Armutsbekämpfung im Alter für die nächsten Jahre. Dabei muss es sich nicht zwingend um neue Aktivitäten und weitere Leuchtturmprojekte handeln. Handlungsfeld 1 „Soziale und kulturelle Teilhabe im Alter sichern“ Die Wahrscheinlichkeit von Benachteiligungen in der „soziale Lebenslage“ und der „kulturelle Lebenslage“ nimmt durch Armutsphänomene zu. Insofern sind soziale und kulturelle
Teilhabe wesentliche mögliche Wirkungsbereiche von Armutsfolgen – auch im Alter. In diesen Bereichen hat kommunales Handeln vergleichsweise großen Spielraum. Die Ermöglichung von Teilhabe ist kommunale Kernkompetenz. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Steigerung der Reichweite und Inanspruchnahme des Nürnberg Passes durch äl- tere Menschen | - Über 1.100 Personen über 65 Jahre besitzen trotz Berechti- gung keinen Nürnberg Pass (Stand Dez. 2018). Die Berechti- gung ergibt sich daraus, dass sie einem Haushalt leben, der im Wohngeldbezug steht. 340 dieser Personen leben jedoch dau- erhaft in Heimen und besitzen eine hohe Pflegestufe, Eine In- anspruchnahme des Nürnberg Passes ist daher nicht zu erwar- ten. - Die restlichen 750 Personen sollen über gezielte Bewerbung zur Beantragung und Inanspruchnahme des Nürnberg Passes motiviert werden (z.B. Wohngeldstelle informiert auch bei Folgeanträgen über Nürnberg-Pass). Dazu gehört auch, die kri- tische Reflexion und ggf. Überarbeitung der Informationswege zu Nutzungsmöglichkeiten (u. a. Überarbeitung des Flyers hin- sichtlich direkter Ansprache ältere Menschen, bessere Lesbar- keit etc.). |
| Erweiterung der senioren- gerechten Angebote des Nürnberg Passes | - Die Angebote des Nürnberg Passes werden seniorengerechter ausgebaut und stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst. - Neue Sportangebote für Seniorinnen und Senioren sowie der Ausbau der Mittagstische sind mögliche Maßnahmen. Hierfür müssen Kooperationspartner gewonnen und gegebenenfalls Gelder akquiriert werden. |
| BuT-Paket für Seniorinnen und Senioren | - Über Teilhabe-Gutscheine kann die Unterstützung bedürftiger Seniorinnen und Senioren wohnortnah, bedarfsgerecht und ein- zelfallbezogen erfolgen. Eine gezielte Verteilung ist beispiels- weise durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren, den SFD oder andere Akteure möglich, die unmittelbaren Kontakt zur an- gesprochenen Zielgruppe haben. Da die Älteren die „Teilhabe- Gutscheine“ für verschiedene Angebote einlösen können, wird außerdem deren Selbstbestimmtheit gestärkt |
Handlungsfeld 2 „Prävention, Gesundheit, Pflege stärken“ Die Erhaltung von Gesundheit und die Bewältigung von Pflegeaufgaben gewinnen im Alter unabhängig von Armutslagen an Bedeutung. Gleichwohl ist bekannt, dass mit Armut auch die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Problemen zunimmt. Insofern liegt hier bei älteren Menschen in Armutslagen ein erhöhter Handlungsdruck vor. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Schaffung von gesund- heitsfördernden Angeboten | - In Zusammenarbeit mit den Gesundheitskoordinatoren des Ge- sundheitsamtes sollten gezielt gesundheitsfördernde Angebote für ältere Menschen geschaffen und verstetigt werden. |
Handlungsfeld 3 „Materielle Sicherheit befördern“ Die Erwirtschaftung eigener auskömmlicher Einkommen ist der zentrale Punkt zur Vermeidung monetärer Armut. Wenn im Alter monetäre Armutsprobleme auftreten, so bestehen jedoch wenig bis keine Möglichkeiten mehr, diese noch durch eigene Einkommen auszugleichen. Was jedoch möglich ist, ist die eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräume zumindest ein wenig auszuweiten und (unter Umständen) wenig bekannte Rechtsansprüche zur finanziellen Unterstützung auszuschöpfen.
Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Zugangswege zu Leistun- gen barriere- und stigmati- sierungsfrei gestalten | - Informationsangebote über Leistungen werden kontinuierlich von allen beteiligten Stellen ausgebaut. Betroffene sollen über den gesamten Leistungsumfang informiert sein, Ängste und möglicherweise auch Missverständnisse (z.B. Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern) sollen abgebaut werden. - Die Wohngeldstelle informiert bspw. auch beim Zweitantrag über den Nürnberg Pass. - Verständlichkeit und Lesbarkeit von Formularen wird vorange- trieben. - Gründe für versteckte/verschämte Armut werden kontinuierlich eruiert (Rückmeldung von Fachkräften, eigene Befragungen, vergebene Studien etc.) und bestmöglich beseitigt - Bekanntheitsgrad vom EnergieSparProjekt wird hinsichtlich der Zielgruppe erweitert. |
Handlungsfeld 4 „Bedarfsgerechtes Wohnen unterstützen“ Bezahlbares Wohnen ist für alle Altersgruppen wichtig und eine zentrale Anforderung in der materiellen Lebenslage. Hinzu kommt im Alter, dass die Einkommensanteile, die für Wohnen aufgewendet werden in der Regel steigen und dass sich auch aus gesundheitlichen Gründen die Anforderungen an die eigene Wohnsituation ändern. Naheliegender Weise ist auch hier der Druck für ärmere Bevölkerungsteile besonders hoch. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Wohnungsanpassungsbera- tung ausbauen | - Wohnberatung unterstützt Menschen, die eigene Häuslich- keit an die veränderten Bedürfnisse im Alter anzupassen und so ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmung in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Ziel ist es, eine adressaten- und bedarfsgerechte Ansprache zu verbessern und auszuweiten. |
| Dezentrale Begleitdienste in- tensivieren | - Stadtteilservices sind unentgeltliche Besuchs- und Begleit- dienste für hilfebedürftige ältere und mit Einschränkungen lebende Menschen. Sie setzen da an, wo bei Pflegekassen und anderen öffentlichen Stellen finanzielle Hilfen nicht vor- gesehen sind und die Betroffenen entsprechende Dienste aufgrund zu niedriger Einkünfte nicht bezahlen können. |
| Weiterentwicklung unterstüt- zender Angebote für in der eignen Häuslichkeit lebende Senioren | - Die bisherigen Angebote zur Unterstützung von Senioren in der eigenen Häuslichkeit der NorisArbeit gGmbH werden weiterentwickelt und weitere Stadtgebiete mit einbezogen. |
Handlungsfeld 5 „Chancen im Stadtteil eröffnen, Urbanität gestalten“ Armut und Armutsfolgen werden vor allem im Stadtteil sichtbar (Stichwort „räumliche Armutsschere“). Entsprechend verfolgen viele Angebote und Aktivitäten des Arbeitsprogramms gegen Armut im Alter einen sozialraumorientierten Ansatz. In diesem Handlungsfeld soll es nicht um eine bloße Addition möglichst vieler dieser Einzelmaßnahmen gehen, vielmehr sollen förderliche Strukturen benannt und eine Abstimmung der armutspräventiven Maßnahmen im Sinne eines sozialräumlichen Konzeptes forciert werden. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Erstellung von Stadtteilkon- zepten | - Unter Federführung der Regiestelle Sozialraumentwicklung und der Stadtteilkoordinationen wird die Förderstruktur im Stadtteil entlang des biografischen Verlaufs beschrieben: Es |
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| geht darum, Lücken zu erkennen und Schwerpunkte – auch für Ältere – zu setzen. | |
| Auf- und Ausbau struktureller Rahmenbedingungen für so- ziale Teilhabe | - Es werden kleinräumige soziale Treffpunkte im Wohnviertel ausgebaut bzw. bei Bedarf neue Treffpunkte beim Aufbau unterstützt. Des Weiteren werden die Seniorennetzwerke ge- stärkt und ausgebaut. |
Handlungsfeld 6 „Information und Beratung anbieten“ Informationen und Beratungen zu den verschiedenen Unterstützungsleistungen sind seit jeher zentrale Aufgaben aller Dienststellen. Gleichwohl müssen auch die Angebote im Lichte einer „Armutssensibilisierung“ laufend reflektiert werden. Außerdem kommt gerade hier auch die Ausweitung der Zielgruppenorientierung ins Spiel. Sicherlich sind und bleiben die Seniorinnen und Seniorinnen selbst eine zentrale Zielgruppe. Auch und gerade im Zusammenhang mit Armutsfragen kommen jedoch auch Angehörige ins Spiel, wenn es beispielsweise darum geht, über Leistungsansprüche und Hilfeleistungen zu informieren. So können auch mögliche (unnötige) finanzielle Belastungen vermieden werden, die unter Umständen die finanzielle Situation der Angehörigen in Schieflage zu bringen drohen. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| (Pflege)beratung dezentral organisieren | - Im Pflegestützpunkt Nürnberg erhalten pflegebedürftige Men- schen und ihre Angehörigen neutrale, umfassende und kos- tenfreie Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege und zu Hilfen im Alter. Die Angebote sollen wohnortnah durch de- zentrale Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Dies soll u.a. mit zielgruppenorientierter Schwerpunktsetzung erfolgen. |
| Informationsoffensive „Günstige Angebote“ | - Zugangswege zu Informationen über günstige Angebote sol- len durch gezielte Maßnahmen verbessert werden. Dafür wer- den zwei Dimensionen berücksichtigt, die der Akteure und die der Senioren. Mit Hilfe von Datenbanken können Multiplikato- ren eine schnelle und aktuelle Übersicht über „günstige“ An- gebote im Quartier abrufen und diese dann bedarfsgerecht an Senioren vermitteln. Des Weiteren sollen bestehende Über- sichten aktualisiert und gegebenenfalls speziell an die Bedürf- nisse von Senioren angepasst werden. |
Handlungsfeld 7 „Besser handeln durch mehr Wissen“ Eine Sensibilisierung zu Armut und Armutsfolgen ist eine Daueraufgabe, die sich an verschiedene Zielgruppen richtet. Zu nennen sind hier sowohl die Öffentlichkeit, die professionelle und/oder ehrenamtliche Fachöffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Städtische Armutskonferenzen, Fachtage, Pressearbeit, Ausschussberichte oder auch Fortbildungsveranstaltungen sind vielseitiger Ausdruck der bisherigen Anstrengungen, die zweifelsohne weiterzuführen sind. Die Zielgruppenorientierung der Aktivitäten und auch die Aktivitäten selbst sollen jedoch intensiviert werden. Dadurch werden sowohl eine Versachlichung der Diskussion als auch ein gemeinsames Ringen um Lösungen und Ansätze rund um das Thema Armut im Alter verstärkt. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Statistik-Monitoring | Entwicklung eines Sets statistischer Armutsindikatoren zur Be- obachtung von Entwicklungen und Sondierung von Handlungsbe- darfen. Die Ergebnisse sollen alle zwei Jahre im Sozialausschuss vorgestellt und diskutiert werden. Zu Detailfragen oder neuen Entwicklungen, die im Rahmen ver- fügbarer Daten nur eingeschränkt abgebildet werden können, wird bei Bedarf die Beauftragung von Studien geprüft. |
| Informations- und Vor- tragsangebote | Verbesserung der stadtweiten Beratungs- und Unterstützungs- struktur durch Informations- und Veranstaltungsangebote (z. B. Input-Vortrag zur Armutsdiskussion bei Kooperationspartnern) |
| Dialog/Projekte mit Berufs- schulen, Fachakademien, Hochschulen | Beratungs- und Unterstützungsangebote, (z. B. Vortrag zur Ar- mutsdiskussion an Nürnberger Hochschulen im sozialen Bereich) |
Für den Katalog der skizzierten Schwerpunktaktivitäten wird im Jahresverlauf 2019 sukzessive eine Umsetzungsplanung konkretisiert. Einige Aktivitäten laufen ohnehin bereits seit längerem, andere werden jedoch mehr oder weniger neu justiert. Die vielseitigen weiteren Maßnahmen, die bisher bereits Teil der Arbeit des Seniorenamts und des Sozialamts sind, hier jedoch nicht als „Leitaktivitäten“ auftauchen, laufen selbstverständlich in bewährter Form weiter.
Künftige Planung und Steuerung des Arbeitsprogramms Die Gesamtumsetzung des Arbeitsprogramms wird künftig durch eine Planungs- und Steuerungsgruppe unter Federführung von SenA, unter Beteiligung von SHA und Ref. V, begleitet. In deren Verantwortungsbereich liegen folgende Aufgaben: Bedarfsanalysen, jährliche Zielplanungen, indikatorengestütztes Maßnahmenmonitoring, Evaluationen und Berichtswesen. Die Umsetzung und Detailplanung von Maßnahmen und Projekten erfolgt in Linienverantwortlichkeit der jeweiligen betroffenen Dienststellen. Ein indikatorengestütztes Maßnahmenmonitoring soll künftig eine wirkungsorientierte Programmplanung und Steuerung systematisch unterstützen. Das setzt voraus, dass stärker als bisher Ziele operationalisiert und Indikatoren zur Bewertung der Zielerreichung festgelegt sind, in der Programmumsetzung eine entsprechende Dokumentation bzw. Erhebung der dafür relevanten Informationen sichergestellt wird und diese auch Steuerungs- wie auch Evaluationszwecken systematisch zugeführt werden. Dabei soll es nicht darum gehen, alle Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Arbeitsprogramms einer exakten Wirkungsmessung zu unterziehen. Das ist sowohl methodisch als auch vom Aufwand her nicht leistbar. Wichtig erscheint jedoch eine kontinuierliche Annäherung an die Wirkungen zentraler Schwerpunktaktivitäten, um diese im Sinne einer bedarfsgerechten Angebots- und Maßnahmenplanung auch weiterentwickeln zu können. Dieser Umstand soll durch den Begriff der Wirkungsorientierung zum Ausdruck kommen. Dabei geht es nicht darum, so viele Informationen und Wirkungsbelege wie möglich zu erfassen, sondern so viele wie nötig und praktikabel. Der Einstieg in den Aufbau eines indikatorengestütztes Maßnahmenmonitorings soll deshalb zunächst einmal ausgehend von den skizzierten Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten erfolgen.
Anhang
Anhang 1 [zu Kap. 3.3]: Formel zur Berechnung des Segrationsindex
i1, i2, …, k: Anzahl der Raumeinheiten (statistische Bezirke) a Leistungsbezieher der jeweiligen Sozialleistung in i-ter Raumeinheit i A Leistungsbezieher der jeweiligen Sozialleistung in Gesamtstadt b Bevölkerung in i-ter Raumeinheit i B Bevölkerung in Gesamtstadt Quelle: Helbig/Jähnen (2018), S. 19f.
Anhang 2 [zu Kap. 3.4]: Ausschließlich und im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigte (GeB) am Wohnort Nürnberg nach ausgewählten Merkmalen (jeweils Juni des Jahres)
| Beschäftigungsart | Merkmale | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ausschließlich GeB | Insgesamt | 27.905 | 27.960 | 27.095 | 26.580 | 25.928 | 25.725 | |||||||
| unter 25 Jahre | 6.416 | 6.334 | 6.144 | 5.932 | 5.854 | 6.155 | ||||||||
| 25 bis unter 55 Jahre | 12.481 | 12.459 | 11.776 | 11.323 | 10.663 | 10.108 | ||||||||
| 55 bis unter 65 Jahre | 4.401 | 4.271 | 4.261 | 4.238 | 4.095 | 3.993 | ||||||||
| 65 Jahre und älter | 4.607 | 4.896 | 4.914 | 5.087 | 5.315 | 5.469 | ||||||||
| dar. bis zur Regelsaltersgrenze | 134 | 216 | 253 | 335 | 344 | 380 | ||||||||
| im Nebenjob GeB | Insgesamt | 17.184 | 17.712 | 18.265 | 19.086 | 20.064 | 21.087 | |||||||
| unter 25 Jahre | 1.982 | 2.018 | 2.008 | 2.103 | 2.169 | 2.359 | ||||||||
| 25 bis unter 55 Jahre | 13.133 | 13.452 | 13.886 | 14.461 | 15.134 | 15.670 | ||||||||
| 55 bis unter 65 Jahre | 1.977 | 2.140 | 2.251 | 2.383 | 2.617 | 2.870 | ||||||||
| 65 Jahre und älter | 92 | 102 | 120 | 139 | 144 | 188 | ||||||||
| dar. bis zur Regelsaltersgrenze | 11 | 14 | 21 | 31 | 22 | 36 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Literatur
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Ausschussberichte und Analysen
Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018: Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut in Nürnberg zum „Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut. Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen!“ Bericht im Stadtrat vom 11.04.2018: Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Einpendler in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 2 / November 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Einkommen in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 3 / Februar 2019 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Atypische Beschäftigung in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 4 / März 2019 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend, Familie und Soziales: Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten – II. Fokus „Berufssgemente“, Monitoring "Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 5 / Juli 2019