Gründlachtal
Multifunktionale Auenlandschaft
TIEZIERF RUTAN RUTLUK RESSAW ESÜMEG EUA
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg Umweltamt Umweltplanung Lina-Ammon-Straße 28 90471 Nürnberg
Bearbeitung durch:
WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de
ifanos concept & planung Bärenschanzstraße 73 RG 90429 Nürnberg ifanos@ifanos-concept.eu
Nürnberg, den 17.05.2019
EINFÜHRUNG 5
VORGEHEN 11
AKTEURSBETEILIGUNG 17
DATENBASIS 65
KONFLIKTANALYSE 75
LEITBILD 93
ENTWICKLUNGSKONZEPT 131
MASSNAHMENKATALOG 177
UMSETZUNG 235
AKTIONSPROGRAMM 2030 257
VERZEICHNISSE UND NACHWEISE 271
GESONDERTER KARTENTEIL (A3)
Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal
Die Gründlach mit ihren begleitenden Gräben und Zuflüssen und umliegenden Orten Boxdorf, Großgründlach, Kraftshof und Neunhof ist ein Natur- und Kulturraum mit herausragenden Qualitäten. Die Gründlach ist Teil des traditionsreichen Knoblauchslandes, einer Jahrhunderte alten Gemüsebaulandschaft und ihre Aue stellt gleichzeitig eine naturnahe und erlebbare Landschaft dar, die es zu stärken gilt.
Das Knoblauchsland ist überwiegend unter gartenbaulicher Kultur. Entgegen anderen Gemüseanbaugebieten ist das nördliche Knoblauchsland kleinteilig und in den Kulturen vielgestaltig. Weite Teile werden heute künstlich bewässert. Der Anteil an Unterglasanbau ist im Umfeld der Gründlach sehr gering. Die Besonderheiten des Freilandgemüseanbaus bieten für bodenbrütende Vogelarten hervorragende Lebensraumbedingungen. So konnten sich im Knoblauchsland bedeutsame Bestände von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze entwickeln. Gleichzeitig agieren der Gemüseanbau und die Landwirtschaft in einer sensiblen, in Abschnitten von hoch anstehendem Grundwasser und von regelmäßigen Überschwemmungen geprägten Landschaft.
Für die Stadt Nürnberg hat das Knoblauchsland eine besondere Bedeutung. Entgegen der dichten Kernstadt, in der nur wenige Grün- und Freiflächen vorhanden sind, findet man einen Steinwurf weit vom engen Stadtgebiet entfernt Dörfer in einer weiträumigen Landschaft. Diese großzügigen, gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen wirken für das Stadtklima entlastend und bieten Naherholung auf kurzen Wegen. Für die Stadtbevölkerung ist das Knoblauchsland der Garten in dem „ihr“ Gemüse wächst, das dann auf den Wochenmärkten oder direkt im Hofladen angeboten wird.
Die Stadt bemüht sich schon seit vielen Jahren um den Erhalt und die ökologische Entwicklung des Gründlachtals und dessen Umgebung. Das Projekt „Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ baut auf diesen langjährigen Bemühungen auf. Es umfasst die vier Gemarkungen Boxdorf, Großgründlach, Kraftshof und Neunhof. Im Mai 2017 wurden die Unternehmen WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH und ifanos concept & planung aus Nürnberg vom Umweltamt der Stadt Nürnberg mit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes beauftragt.
Aspekte des Entwicklungskonzeptes
Aspekte des Entwicklungskonzeptes
Für die Stadt Nürnberg stellt sich die Frage des zukünftigen Umganges mit den Qualitäten dieses für das gesamte Stadtgebiet bedeutsamen Landschaftsraums. Die Leitidee ist das gelungene Neben- und Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft. Das Entwicklungskonzept ist damit ein integratives Konzept. Dies bedeutet, unterschiedliche Aspekte und Anforderungen an die Auenlandschaft zu berücksichtigen und verträglich zusammenzuführen, wobei auf den naturschutzfachlichen Gesichtspunkt das Hauptaugenmerk gerichtet ist.
Die wichtigen Aspekte des Entwicklungskonzeptes sind:
-
Biotopentwicklung und Artenschutz
-
Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
-
Vielfalt in Landwirtschaft und Gemüsebau
-
Landschaftserleben und Naherholung
-
Kulturlandschaft und lebenswerte Orte
Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes sollen zukünftig in die Fachplanungen und Konzepte der Stadt einfließen. So sollen z.B. die Ziele des Masterplans Freiraum, das städtische Ökokonto und das gesamtstädtische Artenschutzkonzept in der Umsetzung befördert werden.
Bei der Maßnahmenentwicklung wurden die zahlreichen vorhandenen Grundlagen berücksichtigt. Starke Berührungspunkte mit dem Entwicklungskonzept haben insbesondere das Agrarstrukturelle Gutachten Knoblauchsland und die Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland.
Diese Konzepte formulieren u.a. für die vier Gemarkungen räumliche Ansprüche. Mit dem vorliegenden Entwicklungskonzept sind nunmehr neben den agrarstrukturellen und stadtplanerischen Zielen auch landschaftsbezogene Zielsetzungen für die vier Gemarkungen formuliert. Diese sind von Flächennutzern, Akteuren, Institutionen und Politik zukünftig in die Überlegungen und Planungen mit einzubeziehen.
Das Untersuchungsgebiet
GROSSGRÜNDLACH
NEUNHOF
BOXDORF
KRAFTSHOF
Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet
Beim Gründlachtal handelt es sich um eine Tallandschaft im äußersten Norden des Stadtgebietes an der Stadtgrenze zu Fürth bzw. zu Erlangen. Es ist Teil des nördlichsten Bereichs des Knoblauchslandes, des traditionellen Gemüseanbaugebietes der Stadt Nürnberg. Der Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 1.450 ha und umfasst die Gemarkungen Großgründlach, Neunhof, Boxdorf und Kraftshof. Herzstück des Untersuchungsgebiets ist die Gründlach mit den begleitenden Gräben und Zuflüssen wie Lachgraben, Ochsengraben, Nonnengraben, Kothbrunngraben, Schwalbenzahlgraben.
Das Gebiet ist im Norden, sowie nach Nordosten und Osten von der großflächigen Waldlandschaft des Sebalder Reichswaldes umschlossen. Kleinere Ausläufer des Nürnberger Reichswaldes ragen in das Untersuchungsgebiet hinein, sodass die Landschaft sich weitestgehend offen gestaltet. Der Irrhain des Pegnesischen Blumenordens zieht sich als Waldfinger in die umgebende Ackerlandschaft.
Kleinparzellierte gartenbauliche Nutzung, Landwirtschaft und die Gründlach mit begleitenden Ufergehölzen und Wiesen prägen die Eigenart der Landschaft. Grünland kommt fast ausschließlich in den Auen der Gewässer vor. Zwischen dem nördlichen und südlichen Untersuchungsgebiet gibt es deutliche Unterschiede. Begünstigt durch die Flurneuordnung mit Wegebau und modernen Bewässerungsanlagen finden sich um Kraftshof, Neunhof und Boxdorf ertragsstarke, überwiegend Vollerwerbsbetriebe mit z.T. Anbau unter Glas. Die Flächen um Kleingründlach, Großgründlach, Reutles und nördlich von Neunhof waren nicht an der Flurneuordnung beteiligt, was insbesondere im Ausbaustandard des Wegebaus deutlich spürbar ist.
In Großgründlach ist der Gemüseanbau nicht die vorherrschende Bewirtschaftung. Hier finden sich noch die wenigen tierhaltenden Betriebe. In Großgründlach und Neunhof ist der Anteil der Nebenerwerbler und Zuerwerbler auch etwas höher als im südlichen Gebiet.
Im Untersuchungsgebiet leben insgesamt ca. 9.800 Einwohner, wobei Großgründlach mit ca. 4.700 Einwohnern der einwohnerstärkste Ort ist. Der Raum trägt mit den flächenhaften, an die Altorte angelagerten Wohngebieten, den Gewerbe- und Industrieflächen sowie den Verkehrswegen deutlich suburbane Merkmale. Die Dörfer Neunhof, Kraftshof, Reutles, und Kleingründlach mit den alten Ortskernen konnten ihre ursprüngliche Struktur noch weitgehend bewahren.
Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes erfolgt in fünf aufeinander aufbauenden Schritten unter Beteiligung von unterschiedlichen Akteuren (siehe Kapitel Akteursbeteiligung | S. 17).
ANALYSE
In der Analyse wurden alle verfügbaren Daten erfasst und soweit noch erforderlich für das Untersuchungsgebiet aufbereitet. Im Ergebnis kann sich das Entwicklungskonzept auf eine breite Datenbasis abstützen, die es erlaubt den Raum zu bewerten sowie Konflikte und Potenziale abzuleiten. Die verwendeten Grundlagen sind im Kapitel Verzeichnisse und Nachweise abgebildet (siehe Kapitel Datenbasis | S. 65).
KONFLIKTE
Das Entwicklungskonzept soll umsetzungsbezogen entwickelt werden. Dies setzt die Kenntnis aktueller bzw. zukünftiger, mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes verbundener konfliktärer Situationen voraus. Im Zuge der Konfliktanalyse werden Konflikte zwischen den für das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal relevanten Funktionen, inkl. bestehender und geplanter Nutzungen analysiert, beschrieben und soweit als möglich verortet. Ziel ist es, zukünftige Konflikte soweit möglich zu vermeiden, wechselseitiges Verständnis zu fördern und wo möglich, Maßnahmen zur Bewältigung bestehender Konflikte aufzuzeigen (siehe Kapitel Konfliktanalyse | S. 75).
ZIELE
Die Zielfindung baut auf den spezifischen Prägungen und insbesondere auf den Potenzialen des Raumes für die Entwicklung einer multifunktionalen Auenlandschaft sowie auf der Kenntnis der wesentlichen Konflikte auf. Als räumlicher Bezug wurde auf die in der Grundlagenermittlung abgeleiteten, weitgehend homogenen Landschaftsraumeinheiten1 zurückgegriffen.
Potenziale Für diese Landschaftsraumeinheiten lassen sich aus der Analyse der aktuellen Gegebenheiten jeweils spezifische Potenziale ableiten. Folgende thematische Analysen bilden hierzu die Basis:
Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge
-
Gewässerschutz, Grund- und Hochwasserschutz, Bodenschutz
-
spezifische Lebensräume mit Zielarten (Ackerlebensräume, Feucht- und Nasswiesenlebensräume,
Sandlebensräume, Waldränder, Gehölze, Streuobst)
-
Stadtnahe Erholung und wohnumfeldbezogene Erholung
-
Wassererlebnis und Landschaftserlebnis
-
Naturerfahrung
Identität / Kulturlandschaft
-
Ortsränder und Ortsmitten
-
Besonders wertvolle Kulturlandschaft
-
Identitätsstiftung
Leitbilder und Ziele Mit Kenntnis der Potenziale und der Konflikte können Ziele formuliert und Handlungsansätze gefunden werden, um die noch nicht ausgeschöpften Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Entwicklungskonzeptes zu befördern. Diese Ziele wurden für jede Landschaftsraumeinheit gesondert dargelegt. Ausdruck und Zusammenfassung dieser Zielsetzungen sind räumliche Leitbilder als Grundlage für die angestrebte, zukünftige Entwicklung jeder Landschaftsraumeinheit. Die Leitbilder sind als eine „Vision“ bzw. Idealzustand beschrieben, also als ein zukünftiges Bild, wohin sich die Landschaft im Untersuchungsgebiet idealerweise entwickeln sollte.
In der Summe aller Leitbilder der Landschaftsraumeinheiten entsteht ein räumliches Leitbild für die Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (siehe Kapitel Leitbild | S. 93).
ENTWICKLUNGSKONZEPT MIT MASSNAHMEN
Das Entwicklungskonzept umfasst in einem ersten Teil aus der vorangegangenen Analyse ermittelte Maßnahmenkulissen, also Räume in denen aufgrund von Konfliktsituationen, herausragenden Funktionen der Auenlandschaft oder der Sensibilität der Standorte spezifische Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Für diese Kulissen sind die jeweilige Herleitung und Begründung dargelegt sowie der erforderliche Handlungsbedarf beschrieben (siehe Kapitel Entwicklungskonzept | S. 131).
In einem zweiten Teil werden die den Maßnahmenkulissen zuzuordnenden einzelnen Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern beschrieben. Die Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Analyse und des multifunktionalen Ansatzes des Entwicklungskonzeptes in Maßnahmen zum abiotischen und biotischen Landschaftsgefüge, zur Erholung sowie Maßnahmen für die Identität und Kulturlandschaft (siehe Kapitel Maßnahmenblätter | S. 177).
Die Gesamtheit aller Maßnahmen st in einem Maßnahmenplan im Maßstab 1 : 5.000 zusammengefasst dargestellt.
Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise
UMSETZUNG
Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert auf verschiedenen Ebenen die Bereitschaft zum Handeln und ggf. zur Anpassung oder Neuausrichtung vorhandener Instrumente. Eine Beförderung der Umsetzung wird insbesondere gesehen in
- dem städtischen Ökokonto in Verbindung mit Artenschutzmaßnahmen (siehe Kapitel Umsetzung |
Strategie Ökokonto | S. 236)
- der Gestaltung kooperativer Formen der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft (siehe Kapitel
Umsetzung | 5-Punkte-Programm Landwirtschaft | S. 245)
- der Entwicklung neuer Strategien (siehe Kapitel Umsetzung | Strategien zur Unterstützung der
Umsetzung | S. 248)
- die Weiterentwicklung und der Erweiterung des vorhandenen Umsetzungsinstrumentariums (siehe
Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254)
- in initialen Projekten die für die weitere Umsetzung des Entwicklungskonzeptes werben (siehe
Kapitel Aktionsprogramm 2030 | S. 257)
Das Entwicklungskonzept wurde unter Beteiligung maßgeblicher Akteure erstellt. Die Einbindung von Akteuren, die über vertiefte Kennnisse des Raumes, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die dort handelnden Personen verfügen, hilft Wissenslücken zu schließen und die Qualität des Konzeptes zu verbessern. Sie ist Teil eines transparenten Planungsprozesses und Basis zur Beförderung der Akzeptanz der Ziele des Entwicklungskonzeptes und zu dessen Umsetzung. Der Dialog mit dem Auftraggeber, den Landwirten vor Ort, den lokalen Entscheidungsträgern aus Land- und Forstwirtschaft, verschiedenen Fachdienststellen der Stadt Nürnberg, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie der Bürgerschaft erfolgte in unterschiedlichen Beteiligungsformaten. Die jeweils teilnehmenden Stellen sind der nachfolgenden Dokumentation zu entnehmen.
Steuerungsgruppe Zur Steuerung des Planungsprozesses wurde eine Lenkungsgruppe unter Teilnahme von Vertretern und Vertreterinnen von UwA/1 und UwA/3 und dem Planerteam eingerichtet, die die Erstellung des Entwicklungskonzeptes durch regelmäßige Abstimmung begleitet haben.
Informationsgespräche Landwirtschaft Die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes betreffen in vielen Fällen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bereits mit Beginn der Arbeiten und mit Abschluss des Entwicklungskonzept wurden daher mit Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV Kreisverband Nürnberg) als Multiplikatoren, den örtlichen Landwirten sowie den Jagdpächtern die wesentlichen Zielsetzungen und Ergebnisse des Konzeptes diskutiert.
Für die Bürger im Untersuchungsgebiet wurden in jeder Gemarkung Bürgerspaziergänge angeboten. Ziel war an konkreten Orten über das Entwicklungskonzept und dessen Motive zu informieren sowie Erwartungen und Vorstellungen, aber auch Befürchtungen bei den Teilnehmenden abzufragen. Die Ergebnisse aus den vier Spaziergängen sind nachfolgend dargelegt.
Expertenrunden In Form von Expertenrunden zu den Themen Naturschutz, Ökokonto / Artenschutz, Erholung und Wasserwirtschaft sowie Informationsgesprächen zu den Themen Artenschutz mit der Regierung von Mittelfranken und Landwirtschaft mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wurden im Entwicklungskonzept zu berücksichtigende Rahmenbedingungen und spezielle Kenntnisse zum Raum abgerufen sowie wichtige Fragestellungen geklärt. Gleichzeitig wurden die beteiligten Behörden, Vereine und Verbände frühzeitig von dem Entwicklungskonzept und dessen Zielsetzungen in Kenntnis gesetzt. Die Ergebnisse aus den Gesprächen sind nachfolgend dargelegt.
Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft
Vor- und Informationsgespräch Landwirtschaft am 03.+26.07.2017
Teilnehmer: Am 03.07. und am 26.07.2017 fanden einführende Informationsveranstaltun-
-
Vertreter Bayerischer Bauernverband
-
Vertreter der Land- und Forstwirtschaft gen statt mit dem Ziel, Vertreter der Landwirtschaft bereits mit Projektstart
-
Umweltamt, Stadt Nürnberg
über die Zielsetzungen und das beabsichtigte Vorgehen des Entwicklungskon-
-
Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
-
WGF Landschaft, Nürnberg zeptes Multifunktionale Auenlandschaft zu informieren.
-
ifanos concept & planung, Nürnberg
Einleitend wurden seitens der Stadt und der Planer erläutert dass:
- das Entwicklungskonzept ein gemeinsames Projekt der Stadt unter der Federführung des Um-
weltamtes ist, auf zahlreiche Grundlagen aufbaut und weitere in Planung befindliche Grundlagen Berücksichtigung finden werden.
- das Entwicklungskonzept Ausfluss des Masterplans Freiraum ist. In dessen Aktionsplan „Kompak-
tes Grünes Nürnberg 2020“ wurde das Projekt für das nördliche Stadtgebiet als prioritär beurteilt.
- der Begriff „multifunktional“ darauf hinweist, dass neben dem verbreiteten Gemüseanbau diese
Landschaft noch für weitere Themen wie z.B. Wasser, Kultur, Natur und Naherholung wertvoll ist, und damit an die Landschaft seitens der Gesellschaft viele Anforderungen gestellt werden.
- als wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft,
Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft gesehen wird.
- das nördlichen Knoblauchsland das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaf-
tung ist, und deshalb auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen ist.
Wichtige Ergebnisse des Meinungsaustauschs Die Landwirtschaft signalisierte grundsätzlich Interesse in der Mitarbeit. Es soll für den Artenschutz gemeinsam etwas erreicht werden.
-
Gemeinsames Ziel ist die Kulturlandschaft in Nutzung zu halten.
-
Da Maßnahmen zur Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft nur gemeinsam entwickelt und
umgesetzt werden können, ist eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit wichtig. Die in jüngster Vergangenheit seitens des LPV durchgeführte Grabenräumung wird als gutes Beispiel für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landwirtschaft herausgestellt.
-
Das Konzept bietet die Chance der Bewältigung oder Entflechtung vorhandener Konflikte.
-
Es werden bereits freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung von Biodiversität, zum Artenschutz und
zur Umweltbildung durchgeführt. Bei der Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen werden flexible Lösungen, die den Betriebsablauf berücksichtigen, als zwingend erachtet. Eine inhaltliche und zeitliche Flexibilität der Maßnahmen ist dabei bedeutsam.
- Die Landwirtschaft sieht im Flächentausch ein geeignetes Instrument zur Generierung von Flächen
für den Naturschutz.
- Die aktuell praktizierte Naherholung in der Flur wird als weitgehend unproblematisch betrachtet.
Seitens der Landwirtschaft werden das Entwicklungskonzept und dessen Zielstellungen auch skeptisch beurteilt:
-
In der Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzern hat die Produktion von Feldfrüchten Vorrang.
-
In großen Teilen des Gebiets wurden seitens der Landwirtschaft durch Wegebau und Beregnungs-
anlagen hohe Investitionen getätigt, die für die Landwirtschaft und den Gemüsebau ein großes Entwicklungspotenzial bieten.
- Landwirtschaftliche Flächen sind knapp. Der Kauf, insbesondere von hochwertigen landwirt-
schaftlichen Flächen für Ausgleichsflächen der Stadt wird daher äußerst kritisch gesehen. Bei Flächenankäufen sollen deshalb die Belange der Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden.
Bürgerspaziergang Großgründlach am 05.10.2017
STATION 1: BÜRGERAMT NORD BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben.
STATION 2: ALLEE HALLERSCHLOSS KULTURLANDSCHAFT
An Hand von Karten wird der Begriff Kulturlandschaft und die Veränderung der Landschaft zwischen Schloss und Irrgarten erläutert. Das Knoblauchsland ist eine, von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Im Bereich von Großgründlach sind z.B. trotz der intensiven Nutzung historische Landschaftselemente wie Schloss, Allee, Weiher, Mühlbach, Obermühle, Sarkophag
KLEINGRÜNDLACH
4 Kleingründlach
3 Schwemmweiher / Stöckelwiesen
Irrgarten 5
Naturnahe Gründlach 6
2 Allee Hallerschloss Bürgeramt Nord 1
7 Herrenwiese
GROSSGRÜNDLACH
9 Ortsmitte Großgründlach
8 Renaturierte Gründlach
Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen
weitgehend noch erhalten geblieben aber auch die Blickbeziehungen zwischen den Elementen. Auch die Landschaftsnutzung ist in diesem Bereich im Vergleich zu Karten aus dem Jahr 1862 weitgehend unverändert. Daraus kann auf die Bedeutung von historischen Kulturlandschaften für die Gesellschaft und insbesondere für die Bürger vor Ort geschlossen werden. Diese vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch den Menschen angewiesen. Die Anerkennung der kulturlandschaftlichen Leistungen und deren Erhalt sind u.a. Zielsetzungen des Projekts.
Im Umfeld der Station 2 kommen verschiedene Grünlandtypen vor, anhand derer typische Pflanzenarten vorgestellt werden, die jeweils von einem bestimmten Feuchtezustand des Bodens, z.B. frisch, frisch-feucht, feucht oder nass, abhängig sind.
Diskussion Der Wert der Kulturlandschaft und deren Erhalt werden von Großgrünlach mit dem Hallerschloss und den Teilnehmern als positiv bewertet. Es wird aber auch die der St. Laurentius-Kirche ist eines der Postkartenmotive des Knoblauchslandes. Frage aufgeworfen, was mit der Landschaft passiert, wenn die Der Erhalt dieser Kulturlandschaft ist stadtweit von hoher Bedeutung. Landwirte diese nicht mehr bewirtschaften oder pflegen.
Es gibt vor allem Probleme mit Hundehaltern. Der Bereich „Gassi gehen“ ist ein ernst zu nehmendes Problem in Feld und Flur und für den Großgründlach wird stark von extra anreisenden Hundehaltern Artenschutz, das im Rahmen des Entwicklungskonzeptes thematisiert aus dem Raum Erlangen genutzt. Es ist auch oft zu beobachwerden muss. ten, dass Fußgänger und Hundeführer abseits der Wege und über die landwirtschaftlichen Flächen laufen.
Der Herdegenweg zwischen Groß- und Kleingründlach wird auf Grund der Die Auenlandschaft ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für unterschiedlichs- Oberflächenbefestigung mit Asphalt auch von E-Bikes und Mopeds genutzt. te Erholungssuchende. Am Herdegenweg zeigt sich, dass Erholungsnutzung nicht Aus dem Teilnehmerkreis kam die Anregung den Weg wassergebunden herzukonfliktfrei ist. stellen. Weiterhin sollten die vorhandenen Durchlässe saniert werden, um die östlichen Flächen besser zu entwässern.
Von Seiten der Landwirte wird auf die steigenden Pachtpreise durch Flächenkonkurrenz, z.B. Biogasanlagen, hingewiesen. Steigende Pachtpreise durch Flächenkonkurrenz sind bereits Realität. Das Es werden auch Befürchtungen geäußert, dass durch das Entwicklungskonzept sollte hier nicht Entwicklungskonzept Bewirtschaftungseinschränkungen auf verschärfend wirken. die Landwirte zukommen.
Die Grünlandflächen im Umfeld werden derzeit eher extensiv genutzt. Dies geschieht auch auf Grund des relativ feuchten Standortes. Es wird darauf hingewiesen, dass es unter den derzeitigen Bedingungen (Fördermittelanträge, erschwerte Nutzungsbedingungen, wenig Mehrwehrt) immer schwerer wird, die Flächen wirtschaftlich zu nutzen. Es stellt sich langfristig die Frage, wie es dann mit dem "Postkartenmotiv" weitergeht.
STATION 3: SCHWEMMWEIHER / STÖCKELWIESEN BIODIVERSITÄT
An Hand verschiedener Karten werden das Vorgehen des Konzeptes und speziell Erkenntnisse zur Vegetation anhand der im gesamten Bearbeitungsgebiet in den Jahren 2016 und 2017 flächendeckend erhobenen Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erläutert. Aus den hier aufgenommenen Nutzungstypen wie z.B. Wirtschaftswiese, Feuchtwiese, Nasswiese, lassen sich Schlüsse auf die ökologische Wertigkeit einzelner Flächen ziehen.
Anhand der Bodenkarte kann deutlich der Zusammenhang zwischen lokalen Bodenverhältnissen und der Nutzung gezeigt werden. Die Nutzung als Acker oder Grünland ist nicht zufällig, sondern insbesondere abhängig von den lokalen Boden- und Wasserverhältnissen. Feuchte Böden erlauben z.B. keine Ackernutzung.
Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Es wird deutlich, dass das Vorkommen von Brutvögeln im Knoblauchsland an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit Bauland da ausgewie- Bei Planungen ist der Artenschutz heute besonders zu beachten. sen wurde, wo Kiebitze am häufigsten von Bürgern gesehen wurden.
Es wurden von den Teilnehmern Befürchtungen geäußert, dass „ihre“ Land- Aufgabe des Konzeptes ist u.a. die Suche schaft bald nur noch aus Ausgleichsflächen für neue Wohngebiete der Stadt nach geeigneten Ausgleichsmöglichkeiten. Nürnberg besteht.
STATION 4: KLEINGRÜNDLACH
Die Station musste aufgrund kurzfristiger Unzugänglichkeit entfallen.
STATION 5: IRRGARTEN FEUCHTLEBENSRÄUME
An Hand es Irrgartens konnte die Entwicklung von Feuchtlebensräumen und die Bedeutung deren Pflege erläutert werden. Im Umfeld des Irrgartens liegen mehrere Feuchtflächen, z.T. verfüllte Teiche. Diese Flächen haben als Sukzessionsflächen, d.h. als Entwicklungsflächen, eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Besonders wichtig ist an dieser Stelle die Vernetzung von unterschiedlichen Lebensräumen (Sukzessionsflächen, Wiesen, Wald, Wasser). Allerdings stellt sich die Frage nach einer geeigneten Pflege. Bei fehlender Pflege stellt sich langfristig Wald ein und die derzeit vorkommenden Tier- und Pflanzarten werden durch andere Arten verdrängt.
Diskussion Bis in die 1960er Jahre wurde die Sukzessionsfläche als Wiese genutzt, obwohl die Fläche sehr nass ist. Die Bewirtschaftung lohnte nicht mehr und wurde aufgegeben. Es kam vermehrt Schilf auf. Kurzzeitig wurde die Fläche noch als Pferdekoppel genutzt. Nachdem auch diese Nutzung endete, wuchsen Gehölze. Landschaft verändert sich ohne Zutun Für die Teilnehmer stellt sich die Frage, ob man immer alles des Menschen beständig. Um wertvolle Lebensräume langfristig zu erhalten pflegen muss oder ob Landschaftsveränderungen nicht müssen gezielt Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. einfach hingenommen werden sollten.
STATION 6: NATURNAHE GRÜNDLACH MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER
Naturnahe Gewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht überall zu finden. Die Gründlach ist in Teilen noch als naturnah zu bezeichnen. An Hand der Gewässerstrukturgütekarte werden den Teilnehmern die Merkmale und Kriterien von Gewässerstrukturen erläutert. Gewässersäume aus Auwäldern sind u.a. Kennzeichen für naturnahe Fließgewässer. Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern 2017 die Libellenfauna kartiert. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten, die Lebensweise sowie deren Bedeutung als Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern erläutert.
Diskussion Der Waldbestand des Irrgartens sowie die umliegenden Wiesen Die Möglichkeit Natur erfahren zu und Weiher sind für viele der Teilnehmer wichtige Räume können ist für Erwachsene und insbesondere für Kinder von großer Wichtigkeit. für die Naherholung. Es wird berichtet, dass Eltern die hier flache und zugängliche Gründlach gezielt aufsuchen, um ihren Kindern Naturerfahrung zu ermöglichen. Die durch den Wald führenden, nicht ausgebauten Pfade sind häufig die Begrenzung ehemaliger Teiche. Der Wald selbst, obwohl vom Menschen gemacht, wird von einzelnen Teilnehmern als „wild und ursprünglich“ und deshalb als attraktiv empfunden. Die Landschaft wird als schön und erlebnisreich wahrgenommen, als eine Landschaft, die sich in jeder Jahreszeit immer wieder anders darstellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Waldbereichen die erforderliche Verkehrssicherungspflicht den Eigentümern häufig Probleme bereitet.
STATIONEN 7 HERRENWIESE
Am Beispiel der Herrenwiesen wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert. Neben feuchten Lebensräumen kommen auf grundwasserfernen Standorten auch trockene Vegetationstypen wie Mager- und Trockenrasen vor.
STATIONEN 8: RENATURIERTE GRÜNDLACH An der Station 8 wird mit den Teilnehmern die Bedeutung innerörtlicher Gewässerrenaturierungen als Teil des örtlichen Freiraumangebotes und der Gewässererlebbarkeit diskutiert.
STATION 9: ORTSMITTE GROSSGRÜNDLACH
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IM MUSEUM WÄCHTERHAUS
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
- Bei den Bürgern besteht eine Grundskepsis, dass das Konzept der Vorbereitung von Bauflächen
dient.
- Bei den Bürgern besteht eine grundsätzliche Befürchtung, dass durch das Konzepte Einschrän-
kungen oder Auflagen auf die Grundstückseigentümer zukommen.
- Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass sie bei der Pflege und dem Unterhalt von Flächen
unterstützt werden.
- Es wird nochmals auf den Konflikt Naherholung (Hunde, Müll) und Gemüsebau und Landwirtschaft
hingewiesen.
- Es wird keine weitere Erholungserschließung im Bereich des Irrgartens gewünscht.
Die Diskussion in Schlagworten Bauflächen
-
Keine neuen Baugebiete ringsum Gründlach gewünscht
-
Zuzug von vielen neuen Einwohnern befürchtet
-
Neue Gewächshausflächen werden negativ gesehen, da hierfür Ausgleichsflächen gebraucht
werden, die wiederum der Landwirtschaft entzogen werden.
Freizeit
-
Ausufernde Freizeitnutzung befürchtet, z.B. Zunahme Mountainbike
-
Hundeproblematik und Hundetourismus als zentrales Problem
Landwirtschaft und Kulturlandschaft
-
Eigentümer / Nutzer wollen selbst über die Nutzung der Felder bestimmen
-
Erhalt des derzeitigen Zustandes ist Ziel
-
Unterstützung wird erwartet, damit alles so (wertvoll) bleibt wie es ist
-
Die bei vielen vorhandene Vorstellung, wie Landwirtschaft sein soll, ist romantisch verklärt
-
Folgen des Konzeptes für Grundeigentümer schwer einschätzbar
-
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes als wichtiges Ziel
-
Fördern von Zielen, statt Vorschriften erteilen
Einzelmaßnahmen
-
Beseitigung Wasserstau am Herdegenweg
-
Erhalt des Teiches Biotop 1565 sinnvoll, wenn die Feuerwehr Wasser zuleiten muss?
-
Bibermanagement in Großgründach
Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach
Bürgerspaziergang Neunhof am 07.10.2017
STATION 1: DORFPLATZ NEUNHOF Es besteht ein verpflichtender Auftrag der BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
einzelne Gewässer sog. Gewässerpflege- Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben.
STATION 2: LACHGRABEN KULTURLANDSCHAFT
Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862, der Situation heute und der aktuellen Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Die sog. Landgräben, zu denen auch der Lachgraben zählt, wurden schon früh vom Menschen z.B. zur Speisung von Teichen oder Mühlen genutzt. Der Lachgraben ist ein typischer
Kreuzäckerstraße 4 Ochsengraben 6 Gründlach 3
5
7 Reitsport in Neunhof Betrieb Ell Lachgraben 2
Parkplatz am Dorfplatz 1
NEUNHOF
Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen
Es besteht ein verpflichtender Auftrag der Entwässerungsgraben der landwirtschaftlichen Flur und dient in erster Linie EU die Gewässer in einen guten Zustand zurückzuversetzen. Die Stadt Nürnberg der Ableitung von Wasser. Die Fließgewässer wurden teilweise in ihrem Verlauf und das Wasserwirtschaftsamt haben für erheblich verändert und ausgebaut. Der Lachgraben weist in großen Teilen einzelne Gewässer sog. Gewässerpflegebzw. Gewässerentwicklungspläne erstellt. stark veränderte Strukturen auf.
Den Teilnehmern wurde dargelegt, dass das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland zum einen für die Kulturlandschaft als Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum und Vernetzungslinie eine sehr hohe Bedeutung hat. Es wurde erläutert, dass alle Gewässer im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowohl strukturell, als auch hinsichtlich der Wasserqualität in einen „guten Zustand“ versetzt werden sollen. Der Lachgraben ist ein Gewässer 3. Ordnung. Der Unterhalt liegt, wie bei allen Gewässern 3. Ordnung, bei der Stadt Nürnberg.
Menschen z.B. zur Speisung von Teichen oder Mühlen genutzt. Der Lachgraben ist ein typischer Diskussion Aus dem Teilnehmerkreis werden Fragen zur Gewässerstrukturgüte und zur Wasserqualität gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen mehrmals im Jahr kulturbegleitende Bodenproben durchgeführt werden. Der Einsatz von Dünger (z.B. Phosphat) ist teuer und wird deshalb von der Landwirtschaft ausschließlich bedarfsgerecht eingesetzt. Das Wasser aus den Brunnen in Neunhof hat eine gute Wasserqualität.
STATION 3: GRÜNDLACH ÖKOKONTO / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / BIBER
An einer Beispielfläche an der Gründlach wurden die Themen naturschutzfachlicher Ausgleich und Ökokonto erläutert. Für Teile des Gründlachtals stellen die prioritäre Ausgleichskulisse des Eingriffe, z.B. Bebauung, muss der Verursacher als Ausgleich städtischen Ökokontos im nördlichen Stadtgebiet dar. an anderer Stelle Lebensräume für Pflanzen und Tiere Die Umsetzung und die Pflege der schaffen. Dies kann auch vor einem konkreten Bauvorhaben Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit Landwirten vor Ort. erfolgen. Hierbei spricht man von einer Ökokontomaßnahme. Es wurde erläutert, dass die Stadt Nürnberg seit 2005 über ein Ökokonto verfügt, in dem Flächen ökologisch aufgewertet und als zukünftige Ausgleichsflächen für die städtische Bauleitplanung bevorratet und bereitgestellt werden sollen. Diese Themen sind u.a. Gegenstand des Entwicklungskonzeptes.
An einer ehemals vernässte Ackerfläche an der Gründlach wurde gezeigt, wie eine multifunktionale Ausgleichsfläche hergestellt werden kann. Vom Landschaftspflegeverband wurden u.a. Mulden und Gräben als neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere angelegt und der Acker als Wiese eingesät. Die Fläche wird vom Landschaftspflegeverband in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten gemäß den Entwicklungszielen gepflegt. Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass Ausgleichsflächen multifunktional sein können, d.h. eine Maßnahme dient mehreren Zielen gleichzeitig: Schutz von Boden und Grundwasser (Ansaat Wiese), neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Entwicklung Feuchtwiese), Pionierstandorte für Libellen (Umlaufgraben).
Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a. Zeigerarten für die Natürlichkeit von Gewässern. Einzelne Arten weisen auf Pionierstandorte, wie z.B.
offene Böden hin und damit auf das Vorhandensein von Dynamik in der Land- Libellen sind Zeigerarten für die Gewässergüte und das Vorhandensein schaft. Den Teilnehmern werden verschiedene vorkommende Libellenarten und wertvoller dynamischer Prozesse in der Landschaft. deren Lebensraumansprüche erläutert.
Die Station 3 liegt in der Nähe des Biberbaus an der Gründlach. Mit den Teilnehmern wird das Thema intensiv diskutiert.
Am Beispiel der Sooswiesen werden unterschiedliche Entwicklungsziele für Die Formulierung von Entwicklungszielen eine Aue erläutert. Diese können Auwald oder unterschiedliche Wiesennutzun- für die Auenlandschaft Gründlachtal ist wesentlicher Teil des Entwicklungskongen (Feucht- / Nasswiesen) sein. Ohne die Nutzung der Wiesen würde hier im zeptes. Laufe der Zeit ein Wald aufwachsen. Die Mahdhäufigkeit bestimmt bei Wiesen deren Strukturreichtum. Aufgrund des besonderen Mahdregimes hat sich in den Sooswiesen die Flohsegge als Besonderheit angesiedelt.
Diskussion Die Teilnehmer benennen im Zusammenhang mit dem Biber Probleme in der Zuständigkeit zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und der Stadt Nürnberg. Die „Biberproblematik“ ist nicht zentrales Hier ist den Menschen vor Ort nicht immer klar, wer verantwortlich ist. Die Thema des Entwicklungskonzeptes, fließt aber in die Betrachtungen ein. Zusammenarbeit mit dem Biberbeauftragten wird als gut und zielführend bezeichnet.
Die Leistungen des Landschaftspflegeverbandes werden Grabenräumungen schaffen und anerkannt. Es wird vor allem auf die aktuellen Arbeiten an den zerstören aber auch Lebensräume. Für das Entwicklungskonzept ergibt sich Gräben verwiesen, die einerseits für die Landwirtschaft vorteilhieraus eine wichtige Aufgabe. haft sind, da Flächen besser entwässert werden, andererseits auch neue Lebensräume für sog. Pionierarten bieten.
Die Teilnehmer stellen die Frage, ob die Erhöhung des Grün- Insbesondere in Flussauen leistet Grünland einen wichtigen Beitrag zum landanteils für die Landschaft von Vorteil ist, wo doch die Ressourcenschutz. Artenvielfalt der Äcker durch die Regierung von Mittelfranken bestätigt wurde (Bodenbrüter).
Grundsätzlich wird eine flexiblere Handhabung der Ausgleichsflächen als zielführend erachtet, um diese besser in den Produktionsablauf integrieren zu Ausgleichsflächen sollten zukünftig können. Aktuell werden bereits Rotationsbrachen durchgeführt. flexibler gehandhabt werden können.
STATION 4: KREUZÄCKERSTRASSE ERHOLUNG / BRUTVÖGEL
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es auch, sich mit der Naherholung auseinanderzusetzen. Grundlage ist der Masterplan Freiraum. Hier sind für das Gründlachtal Entwicklungsziele wie Landschaftserleben, „Wasserplätze“ oder ein durchgängiges Wegesystem benannt.
Für den Planungsraum liegen Daten zum Vorkommen von bodenbrütenden Vogelarten vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen damit für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feldwege zumeist im Eigentum der Anlieger sind. Der Unterhalt wird nach Bedarf über den Jagdverband geleistet. Das Wegenetz wird als völlig ausreichend bezeichnet, sowohl hinsichtlich Funktion, als auch Ausbauzustand. Ein Es wird darauf hingewiesen, dass Wege zwar öffentlich gewidmet ggf. aber im weiterer Ausbau von Wegen und der Erholungsinfrastruktur privaten Eigentum sind. Dieses ist beim wird nicht befürwortet. Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.
Die Nutzung durch Spaziergänger, Radfahrer oder Reiter stellt bei gegenseitiger Rücksichtnahme aus Sicht der Teilnehmer kein Problem dar. Hunde sind bisher kein großes Problem, werden aber neuerdings vermehrt auch rund um Neunhof festgestellt.
STATION 5: NEUNHOF REITSPORT
Vor allem in Neunhof ist die Pferdehaltung (Pensionspferde) ein zunehmend wichtiger Teil der Landwirtschaft mit Wachstumspotential. Die Pferdehaltung ist auch für die Ökologie im Gründlachtal wichtig, da die Wiesen zur Futtergewinnung in der Regel nur 2-mal jährlich gemäht und nur organisch gedüngt werden. Die Beweidung erfolgt als Umtriebsweide. Diese Nutzungsformen kommen der Zielsetzung einer extensiven Grünlandnutzung im Gründlachtal entgegen. Die Pferdehaltung ist neben einem milchviehhaltenden Betrieb in Großgründlach Aus ökologisch-floristischer Sicht ist die Pferdehaltung für die Auenlandschaft der einzige landwirtschaftliche Zweig im Gründlachtal, der auf Grünlandnut- Gründlachtal positiv zu bewerten. zung angewiesen ist.
STATION 6: OCHSENGRABEN WIESENTYPEN
An der Station 6 wird den Teilnehmern die floristische Vielfalt des Untersuchungsgebietes erläutert. Abhängig von den Boden- und Grundwasserverhältnissen kommen nasse, feuchte und frische Grünlandtypen vor. Besonders der Bereich nördlich von Neunhof ist durch Wiesen geprägt.
STATION 7: BETRIEB FIRMA ELL BLÜHSTREIFEN
Am Gewächshaus der Firma Ell kann den Teilnehmern ein Beispiel von Biotop- Die räumliche Flexibilität ist für die Landwirtschaft wichtige Voraussetzung und Artenschutzmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Flur gezeigt werden. um Biotop- und Artenschutzmaßnahmen in den Betriebsablauf einbinden zu Im Jahr 2017 wurden von verschiedenen Landwirten aus Neunhof in Zusamkönnen. menarbeit mit dem LPV auf insgesamt ca. 3 ha Fläche einjährige Blühstreifen
angelegt. Die Landwirte stellen hierfür Zwickelflächen und Ackerraine zur Verfügung. Das Saatgut und die fachliche Beratung stellt der LPV. Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen der Landwirte.
Mit den Blühstreifen soll als Anreiz und Beispiel anderen Landwirten gezeigt werden, dass auch in der intensiven Gemüsebaulandschaft erfolgreich Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass die Flächen nicht „behördlich“ starr festgelegt werden, sondern dass die Landwirte entsprechend dem Betriebsablauf selbst entscheiden können, wo sie die Maßnahme umsetzen. Aus der Bewirtschaftung ergeben sich immer wieder neue Rest- und Verschnittflächen die geeignet sind.
ABSCHLUSSDISKUSSION IM GEWÄCHSHAUS FIRMA ELL
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Im weiteren Beteiligungsprozess sind die Landfrauen gezielt anzusprechen. Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
- Eine Verbesserung der Agrarstruktur durch eine Flurneuordnung ist weder erforderlich noch
gewünscht. Auch nicht in Bezug auf das Wegenetz. Der freiwillige Flächentausch der Landwirte untereinander ist gängige Praxis und wird als vollkommen hinreichend erachtet.
- Aktuell werden Blühstreifen auf freiwilliger Basis umgesetzt mit dem Ziel, anderen Landwirten mit
gutem Beispiel voranzugehen und diese zur Teilnahme zu motivieren. Die Teilnahme ist dabei von der Möglichkeit der flexiblen Handhabung abhängig. Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, Maßnahmen umzusetzen, sofern diese (für den Betriebsablauf) sinnvoll sind. Die Zusammenarbeit mit dem LPV wird hier positiv bewertet.
- Für das Entwicklungskonzept ist es wichtig, nicht nur mit den Eigentümern, sondern auch mit den
Pächtern der Flächen zu reden.
- Rundwege sind weder erwünscht noch erforderlich, da die Gäste insbesondere die Gaststätten
aufsuchen. Die anschließenden Spaziergänge in die Landschaft sind wenig umfangreich.
- Die Neunhofer verstehen sich durchaus als Gastgeber für Naherholungssuchende aus der Stadt.
Der Tag der offenen Tür wird als Erfolgsmodell bewertet und sehr positiv gesehen. Es gibt auch Führungen durch das Knoblauchsland an denen Betriebe teilnehmen aber auch Führungen die durch die Landwirtschaft organisiert werden. Es sollte darüber hinaus jedoch keine aktive Werbung, z.B. über Wegebeschilderung, Einrichtung von Rundrouten o.ä. gemacht werden.
Die Diskussion in Schlagworten Landwirtschaft
- Landwirtschaftliche Betriebe sind heute starker Flächenkonkurrenz und einem Wachstumsdruck
ausgesetzt
-
Freiwilliger Tausch der Flächen unter den Betrieben ist gängige Praxis
-
Keine Flurneuordnung erforderlich und nicht gewünscht
Wegenetz
-
Es sind keine Asphaltwege erwünscht
-
Flexibilität im Wegenetzt erwünscht
-
Die Neunhofer verstehen sich als „Gastgeber für Erholungssuchende“
-
Tag der offenen Tür ist erfolgreich
-
Keine Rundwege erwünscht
-
Fußläufiger Radius der Gäste um die Gaststätten ist gering
-
Erholung nicht aktiv betreiben / bewerben
Biotop- und Artenschutz
-
Landwirte machen gerne mit, wenn die Maßnahmen sinnvoll und freiwillig sind
-
Blühstreifen sollen andere Landwirte motivieren ebenfalls daran teilzunehmen
-
Ökokontoflächen müssen für die Nachbarflächen verträglich (Beschattung, Samenflug) sein
-
Flächentausch ist für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eine Option
-
Flexibilität für Maßnahmen gewünscht
-
Nicht nur mit den Eigentümern reden, auch die Pächter sind wichtig
-
Zusammenarbeit LPV funktioniert gut
Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof
Bürgerspaziergang Kraftshof am 12.10.2017
STATION 1: PARKPLATZ FRIEDHOF BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben.
STATION 2: IRRHAIN KULTURLANDSCHAFT / IRRHAIN / NAHERHOLUNG
Es werden die Begriff Kulturlandschaft und der Wandel der Landschaft am Irrhain erläutert. Der Irrhain geht zurück bis Der Irrhain ist ein kulturhistorisch bedeutender Ort. Mit seiner wechselhafins 17. Jhd. und war historisch der Veranstaltungsort des ten Geschichte ist er ein Beispiel für den beständigen Wandel der Landschaft. Pegnesischen Blumenordens, die älteste noch bestehende
NEUNHOF
4 Fürreuthweg
Sühnekreuz 5
Kothbrunngraben 3
Grünzug 2 Irrhain Kothbrunngraben 6
Wehrkirche Kraftshof 7 Parkplatz Friedhof 1
KRAFTSHOF
Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen
Literarische Gesellschaft Deutschlands. Es handelt sich um einen ehemals aufwändig gestalteten Garten, der lange Veranstaltungsort des traditionellen Irrhainfestes und damit auch Identifikationspunkt für die Bevölkerung war. Im Laufe der Zeit hat er sich zu einem aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Eichenhain mit über 300-jährigen Eichen und mit Lebensraum für zahlreiche bedrohte Arten entwickelt. Heute gehört der Irrhain dem Freistaat Bayern, und ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Der Irrhain ist im Freiraumnetz der Stadt und darüber hinaus ein wichtiger Zielpunkt, an dem bedeutende Wege wie z.B. ein Wanderweg des Fränkischen Albvereins oder der Landschaftspfad Irrhain – Nordostpark vorbeiführen.
Die Beziehungen zwischen dem Sichtdreieck Irrhain, Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof sowie dem hier noch erlebbaren Freilandgemüsebau stellt eine 1-malige kulturlandschaftliche Situation dar, die zur Auswei- Das Sichtdreieck Irrhain – Wehrkirche sung des Bebauungsplans 4628 geführt hat. Dieser hat zum Kraftshof – Neunhofer Schloss ist eines der Postkartenmotive des Knoblauchs- Ziel, durch Festsetzungen das Sichtdreieck von Bebauung landes. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft ist stadtweit von hoher Bedeutung. freizuhalten und die Flächen für den Freilandgemüsebau zu sichern.
Diskussion Einleitend weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass Kraftshof nicht zum Gründlachtal gehört, und ihrem Verständnis nach auch nicht in die Kulisse des Entwicklungskonzeptes einzubinden ist. Befürchtungen bestehen, dass Kraftshof für den durch die gesamte Stadtent- Durch das Entwicklungskonzept werden wicklung hervorgerufenen Ausgleichsbedarf „herhalten“ muss und die wirt- Nutzungseinschränkungen befürchtet. schaftliche Entwicklung der Gemarkung behindert wird.
Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Grundsätz- Bei der Nutzung der Wege muss bewusst lich lebt man in Eintracht mit den Naherholungssuchenden. gemacht werden, dass sich diese im Eigentum der Teilnehmergemeinschaft Die Naherholung sollte jedoch nicht aktiv entwickelt werden. (TG) befinden und von dieser gepflegt und unterhalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet um Kraftshof seit 1964 flurbereinigt ist, und die Wege sich im Eigentum der Teilnehmergemeinschaft befinden. Die Wege sind öffentlich gewidmet, werden aber von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und Instand gehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt diesen Pflichten bei den eigenen Wegen nicht nachkommt.
In Kraftshof gibt es auch Hundetourismus. Viele Halter fahren das Gebiet gezielt an. Es wird berichtet, dass sich die Probleme in Grenzen halten, da Konsequente Ansprache der Hundebe- seitens der Landwirte die Hundehalter angesprochen werden und ehrenamtlich sitzer, Hinweisschilder und Leinenzwang sind Lösungsansätze bei der Hundepro- Schilder mit dem Hinweis auf Leinenpflicht angebracht wurden. Bei der blematik. Aufstellung von Schildern könnte die Stadt unterstützend wirken.
Für die Teilnehmer ist der Irrhain ein wichtiger Erholungsraum, den sie langjährig kennen. Sie empfinden den aktuellen Zustand als „Schandfleck“. Es wird darauf hingewiesen, dass die aus dem Naturschutz resultierenden Auflagen, wie das teilweise Betretungsverbot (die von Eremiten
bewohnten alten Eichen, dürfen nicht gefällt werden und sind nicht gesichert), als Einschränkung für die Erholungsnutzung gesehen werden. Die Bürger wünschen sich eine Aufwertung des Irrhains.
Die Teilnehmer sehen in dem Bebauungsplan 4628 eine Einschränkung, akzeptieren diesen aber zwischenzeitlich. Sie befürchten, dass durch das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal es wiederum zur Auferlegung von Nutzungseinschränkungen kommt.
STATION 3: KOTHBRUNNGRABEN DIE SEITENGRÄBEN DER GRÜNDLACH
Anhand des Vergleichs von Karten aus dem Jahr 1862 mit der Situation heute und der aktuellen Gewässerstrukturgüte wird den Teilnehmern die Entwicklung der Fließgewässer im Bearbeitungsraum erläutert. Der Kothbrunngraben entspringt im Reichswald und kann, wie viele Gewässer im Knoblauchsland, zeitweise austrocknen. Das ursprünglich mäandrierende Gewässer wurde im Rahmen der Flurbereinigung in den 1960er Jahren über große Strecken begradigt. Dies spiegelt sich in der Gewässerstrukturgütekarte wider. Der Kothbrunngraben weist in großen Teilen stark veränderte Strukturen auf.
Das gesamte Gewässersystem im Knoblauchsland hat zum einen für die Kulturlandschaft als Strukturelement, zum anderen für Pflanzen und Tiere als Lebensraum und Vernetzungslinie eine sehr hohe Bedeutung. Der Kothbrunngraben ist ein Gewässer 3. Ordnung für dessen Unterhalt die Stadt Nürnberg zuständig ist.
Im Untersuchungsgebiet wurde an allen Fließgewässern die Libellenfauna kartiert. Libellen sind u.a. Zeigerarten für den Zustand von Gewässern. Die Blauflügel-Prachtlibelle, eine im Gründlachtal weit verbreitete und typische Art, konnte im Frühjahr mit vielen Individuen in weiten Abschnitten des Grabens nachgewiesen werden. Dies verweist auf eine gute Für eine zielgerichtete Gewässerpflege ist die Kenntnis um die Ansprüche der Wasserqualität. Die Art benötigt teilweise beschattete, aber offene Wasser- an Gräben lebenden Tiere und Pflanzen entscheidend. flächen. Bei späteren Begehungen konnte kein Nachweis mehr gelingen, da über weite Strecken der Graben durch artenarme Gras- und Staudenfluren auf den Böschungen zugewachsen war und keine freie Wasserfläche mehr zur Verfügung stand. In gemähten Abschnitten war das Mahdgut der Uferstreifen nicht entfernt worden und bedeckte die Wasseroberfläche.
Diskussion In Kraftshof besteht die im Zuge der Flurbereinigung in den 1960er Jahren gegründete Teilnehmergemeinschaft weiter. Die Brücke über den Kothbrunngraben wurde mit eigenen Mitteln errichtet. Der Kothbrunngraben wird von der Teilnehmergemeinschaft gepflegt und freigehalten. Bezüglich des Kothbrunngrabens wird seitens der Landwirte und Bürger kein Verbesserungsbedarf gesehen, auch nicht in Hinblick auf den Hochwasserschutz.
STATION 4: FELDWEG ZWISCHEN NEUNHOF UND KRAFTSHOF (ANSTELLE FÜRREUTHWEG) LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT / LANDSCHAFTSBILD
Im Umfeld von Kraftshof kommen vor allem Kiebitz und Feldlerche vor. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die artenschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten. Der Kiebitz ist in Bayern stark gefährdet. Für die Feldlerche stellen die offenen Gemüseanbau- und Ackerflächen mit oft lückiger Vegetation gut geeignete Lebensräume dar. Auch die nicht versiegelten Feldwege mit Säumen sind wichtige Elemente in der Flur.
Die Kartierung zeigt deutlich, dass das Vorkommen der Bodenbrüter an die vorherrschende Nutzung Acker und Gemüsebau gebunden ist. Die Landwirte spielen damit für die Pflege und den Erhalt der Flächen eine bedeutende Rolle.
Diskussion Seitens der Regierung von Mittelfranken wird ein Pilotprojekt Seitens der Landwirtschaft besteht eine zum Artenschutz im Knoblauchsland erstellt. Dies ist den große Bereitschaft, sich an dem für die Teilnehmern bekannt und wird befürwortet. Ziel ist die Erpro- Gemüsebauern im Knoblauchsland konzipierten Modellprojekt zum Artenschutz bung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog der Regierung von Mittelfranken zu beteiligen. dem Ökokonto.
Als äußerst positiv wird empfunden, dass mit diesem Modellprojekt das Bemühen der Landwirtschaft um den Artenschutz erstmals erkannt und geschätzt wird. Als bedeutsam hervorgehoben wird der Ansatz, dass die artenschutzgemäße Bewirtschaftung durch die Landwirte honoriert, und nicht wie sonst üblich, die Landwirtschaft durch Einschränkungen und Auflagen bestraft wird, weil wertvolle Tierarten wie der Kiebitz vorkommen.
Das Gebiet wird von einer Freileitung gequert. Eine mögliche negative Beeinflussung der Bodenbrüter durch diese Leitung wird kurz angesprochen und es wird vereinbart zu prüfen, ob hier eine Erdleitung angebracht und machbar wäre.
Die Landwirte lehnen Ausgleichsflächen auf oder an ihren Feldstücken ab, da sie Ertragsminderung z.B. durch Beschattung der Felder durch Bäume befürchten. Der Ansatz des Modellprojektes der Regierung von Mittelfranken hat hingegen den Ansatz, die Maßnahmen flexibel in den Produktionsablauf zu integrieren, was positiv gewertet wird.
Auch sollen in Kraftshof keine Ausgleichsflächen für Eingriffe, die an anderer Stelle der Stadt verursacht werden, entstehen. Auch hier wird positiv hervorgehoben, dass das Modellprojekt nur für Eingriffe gilt, die durch die Landwirtschaft selbst verursacht werden.
Seitens der Landwirtschaft wird noch darauf hingewiesen, dass die Verbraucher die regionalen Produkte aus dem Knoblauchsland schätzen und hier von den Landwirten viel Öffentlichkeits- bzw. Aufklärungsarbeit betrieben wird.
STATION 5: SÜHNEKREUZ
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
STATION 6: GRÜNZUG KOTHBRUNNGRABEN GEWÄSSER ALS INNERÖRTLICHER GRÜNZUG
Es wird die Bedeutung der Gewässer für die unmittelbar angrenzenden Siedlun- Für Kinder und Jugendliche bietet das gen erläutert. In Boxdorf ist mit dem renaturierten innerörtlichen Abschnitt des landschaftliche Umfeld genügend Naturerfahrungsraum. Kothbrunngrabens, den angrenzenden Spielflächen und mit dem begleitenden Weg ein wertvoller Freiraum für die Bevölkerung entstanden. Es stellt sich die Frage, ob für Kraftshof die Einrichtung eines Spielplatzes oder die Verbesserung des Zugangs zum Kothbrunngraben z.B. in Form eines Wasserplatzes als wünschenswert erachtet wird.
Diskussion Die Beteiligten sind sich einig, dass das landschaftliche Umfeld von Kraftshof für Kinder und Jugendliche viele Möglichkeiten bereithält, Wasser spielerisch zu erleben. Die Flächen östlich und westlich der Kraftshofer Hauptstraße werden aufgrund des starken Durchgangsverkehrs als ungünstig und gefährlich für Aufenthaltsräume eingeschätzt.
STATION 7: WEHRKIRCHE KRAFTSHOF
Die Station musste aus Zeitgründen entfallen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER „WELLNESS SCHEUNE KRAFTSHOF“
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen satt.
- Der in jüngster Vergangenheit stattgefundene Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes
Negativ-Erlebnis für die Dorfgemeinschaft, das immer noch nachwirkt und die Bevölkerung gegenüber Planungsvorhaben sensibilisiert und skeptisch gemacht hat.
-
Es gibt mit Erholungssuchenden Konflikte, die jedoch nicht als gravierend eingestuft werden.
-
Es gibt eine starke Identifikation mit der Landschaft. Diese wird als der „Garten“ der Kraftshofer
Bürger verstanden.
- Der Bebauungsplan 4628 weckt Befürchtungen, dass die Kulturlandschaft im Sinne eines Frei-
landmuseums konserviert werden soll.
- Das Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von der berufsständischen Vertretung
Landwirtschaft mit initiiert und wird sehr positiv gewertet.
- Der Zustand des Irrhains (aufgrund seiner naturschutzfachlichen Zielsetzung) wird als Schandfleck
empfunden. Hier stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Es sollte geprüft werden, ob die Zugänglichkeit des Irrhains verbessert werden kann.
- Eine starke Frequenz von Hunde-Spaziergängern ist vor allem am Waldeingang im Bereich Irrhain
festzustellen. Die Landwirtschaft ist durch ehrenamtlich aufgestellte Hinweisschilder auf Leinenzwang selbst tätig geworden. Dieses Thema wird als ausbaufähig eingeschätzt. Als gutes Beispiel wird Österreich benannt.
- Vereinzelt kommt es zu Konflikten mit Radfahrern und Spaziergängern, die nicht bereit sind
landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf den engen Wegen auszuweichen.
- Es wurde darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nicht nur die
Bonität der Böden entscheidend ist. Naturschutzfachliche Zielsetzungen können sich negativ auf den Verkehrswert und damit die Kreditwürdigkeit auswirken und so die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe stark einschränken.
- Bezüglich der geringeren Brutvogeldichte im nördlichen Anschluss an Kraftshof wird diskutiert, ob
hier eine Erdleitung angebracht und machbar wäre.
- Der Mehrwert von Ausgleichsflächen für die Bürger sollte deutlicher herausgestellt werden.
Die Diskussion in Schlagworten Dorfgemeinschaft
-
Stadterneuerungsprozess war ein einschneidendes negatives Erlebnis
-
Gewisses Misstrauen gegenüber Vorhaben der Stadt vorhanden
-
Starke Identifikation mit der Gemeinde: „Hier sind wir daheim“
-
Angst, als „Freilichtmuseum“ zu enden
Landwirtschaft
- Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken wurde von dem landwirtschaftlichen Berufsstand
initiiert
- Die Auswirkung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf den Verkehrswert von Grundstücken
ist ein wichtiger Aspekt
-
Konflikte mit Erholungssuchenden vorhanden, aber nicht gravierend
-
Hundeschilder „Leinenzwang“ ehrenamtlich aufgestellt, Hinweis auf Österreich als gutes Beispiel
-
Irrhain wird als Schandfleck
empfunden. Was tun?
- Irrhain Zugänglichkeit
verbessern
Biotop- und Artenschutz
- Bäume als Ausgleichsmaß-
nahme werden abgelehnt
- Bessere Bedingungen für
Feldbrüter schaffen durch entfernen der Stromleitung
Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof
Bürgerspaziergang Boxdorf am 19.10.2017
STATION 1: FESTPLATZ BEGRÜSSUNG, VORSTELLUNG, EINFÜHRUNG
Es wird ein kurzer Überblick über den Anlass, die Zielstellung und über die Schwerpunkte des Projektes gegeben.
STATION 2: KOTHBRUNNGRABEN KULTURLANDSCHAFT / MERKMALE NATURNAHER GEWÄSSER / NAHERHOLUNG
Das Knoblauchsland ist eine von Menschen gestaltete und seit langem genutzte Kulturlandschaft. Die Nutzung und vor allem die Siedlungsentwicklung Die Renaturierung des Kothbrunngrabens haben in Boxdorf die Landschaft verändert. Dies wird im Vergleich von Karten wird in der Bevölkerung als gelungen angesehen. aus dem Jahr 1862 mit Karten und von heute deutlich. Während 1862 der
Rotfuchsstraße 3
2 Kothbrunngraben
BOXDORF 1 Festplatz
4
Südlicher Ortsrand Boxdorf
5 Ehemalige Tongrube
Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen
Kothbrunngraben noch weit außerhalb der Ortschaft verlief, liegt er heute mitten in der gewachsenen Siedlung. Hochwässer, die in früheren Zeiten ausschließlich die Felder überschwemmten, bedrohen heute die Siedlungen. Die Veränderung wird auch an Hand der Gewässerstrukturgüte deutlich, die für diesen Bereich als deutlich bis sehr stark verändert eingestuft ist. Der Kothbrunngraben wurde innerorts auch aus Hochwasserschutzgründen renaturiert. Dies führte zu einer Verbesserung der ökologischen Situation und gleichzeitig zur Verbesserung des innerörtlichen Freiraums.
Diskussion Die Teilnehmer betonen, dass die Maßnahmen am Kothbrunngraben sehr gelungen sind. Die Hochwasserproblematik ist Die Multifunktionalität der Gewässermaßnahme in Boxdorf kann beispielgebend weitgehend gelöst und der renaturierte Bereich mit Spielflä- für eine innerörtliche Freiraumentwicklung am Wasser sein. chen wird sehr gut von der Bevölkerung angenommen. Eine höhere Artenvielfalt ist ebenfalls zu bemerken.
STATION 3: ROTFUCHSSTRASSE BIODIVERSITÄT
Für den gesamten Planungsraum wurden die Bodenverhältnisse und die Bodenfunktionen als Hinweis auf mögliche Entwicklungsziele ausgewertet. Im Raum zwischen Boxdorf und Schmalau befindet sich das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens. Hier kommen Böden mit einer vorrangigen Wasserschutzfunk- Die natürlichen Standortverhältnisse zwischen Boxdorf und der Schmalau tion und wechselfeuchte Böden vor, die sonst nur in den Auen sind durch Drainagen verändert, und ermöglichen so ackerbauliche / gärtnerider Fließgewässer zu finden sind. Diese für die Landwirtschaft sche Nutzung. i.d.R. begrenzenden Bodenverhältnisse spiegeln sich jedoch nicht in der Nutzung wieder.
Für den Planungsraum liegen auch Daten zum Vorkommen von Brutvogelarten vor. Für den Raum um Boxdorf sind dies Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche. Diese Daten geben wichtige Hinweise über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Flächen und deren Potenzial als Lebensraum bedrohter Tierarten.
Diskussion Von Seiten teilnehmender Landwirte wird die Landwirtschaft in Boxdorf als stabil und engagiert beschrieben.
Die Freizeitnutzung stellt grundsätzlich kein Problem dar, wenn von allen Nutzern ein Miteinander gepflegt wird. Probleme gibt es allerdings auch in Boxdorf mit Hunden, vor allem zwischen Boxdorf und Großgründlach. In dem Raum werden im Zusammenhang mit den Artenschutzmaßnahmen Schmalau von SÖR 20 Hinweisschilder am Ortsrand von Boxdorf und Schmalau aufgestellt, die Besucher auf die Anleinpflicht und die Beunruhigung von Tieren hinweisen.
Bezgl. Hundeproblematik wird angeregt, die Beschilderung auszuweiten. Beschilderung, Anleinpflicht und ein Hundeauslaufplatz könnten Maßnahmen Weiterhin wird angeregt, an einer geeigneten Stelle einen Hundeauslaufplatz im Umgang mit der „Hundeproblematik“ sein. auszuweisen.
Das Thema Naherholung wird intensiv diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, Bei der Werbung mit dem Knoblauchsdass die Feldwege zumeist im Eigentum der Anlieger bzw. der Teilnehmerge- land soll seitens der Stadt auf die Sensibilität der Landschaft, die besonmeinschaft Flurbereinigung Boxdorf sind. Ein weiterer Ausbau von Wegen oder dere Nutzung und auf das erforderliche die Ausweisung offizieller Radwege wird auf Grund von Haftungsproblemen Besucherverhalten hingewiesen werden. nicht befürwortet.
STATION 4: SÜDLICHER ORTSRAND BOXDORF LANDWIRTSCHAFT / BIODIVERSITÄT
Ein wesentliches Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, ein verträgliches Miteinander von Landwirtschaft, Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft zu entwickeln, wobei das Hauptaugenmerk auf dem naturschutzfachlichen Aspekt liegt. Die Planer weisen darauf hin, dass die Landschaft im nördlichen Knoblauchs- Eine Grundlage für das Entwicklungskonzept ist das 2017 fertiggestellte land das Ergebnis einer seit Jahrhunderten andauernden Bewirtschaftung Agrarstrukturelle Gutachten. durch den Menschen, und deshalb eine Kulturlandschaft ist. Diese Kulturlandschaft ist auch zukünftig auf die Nutzung durch die Landwirtschaft angewiesen. Eine wichtige Grundlage des Konzeptes ist das Agrarstrukturelle Gutachten. Hierin sind u.a. Auswertungen von Befragungen der Landwirte in Boxdorf enthalten.
In der Befragung zum Agrarstrukturellen Gutachten wurde in Boxdorf die Für die Landwirtschaft sind die Aspekte Flexibilität bei der Umsetzung von Bereitschaft zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen oder auch zur Teilnahme Ausgleichsmaßnahmen und das Vorhandensein eines abgestimmten an einer Ökomodellregion als eher gering beantwortet. Vor Ort wurden die Maßnahmenkatalogs wichtige akzeptanz- Themen Artenschutz und Ausgleichsflächen sehr unterschiedlich diskutiert. fördernde Voraussetzungen. Erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz oder zum Naturschutz sollten in erster Linie dort stattfinden wo der Eingriff entsteht. Es sollen flexible und nicht ortsfeste Maßnahmen durchgeführt werden. Hilfreich wäre auch ein abgestimmter Maßnahmenkatalog.
Diskussion Die Landwirte beschreiben Boxdorf als traditionell klassische Landwirtschafts- Die Neuausweisung von Bauland verstärkt den Druck zu Intensivierung auf region. In Boxdorf wird erst seit ca. 40 Jahren Gemüsebau betrieben. Bezgl. den verbliebenen Flächen. Die Sicherung der Freiräume durch bauleitplanerische Gewächshäuser wird kein Bedarf gesehen. Der Markt für Gewächshausproduk- Instrumente wird als nicht zielführend te und auch Hofläden werden als ausgereizt bezeichnet. Es wird integrierter erachtet. Anbau dem Biolandbau vorgezogen.
Es wird auf die bestehende Flächenknappheit hingewiesen. In der Gemarkung Boxdorf gehen durch das neue Baugebiet Boxdorf Nordost landwirtschaftliche Flächen verloren. Ein Bebauungsplan zum Schutz der Landschaft, wie er Bebauungsplan 4628 wird abgelehnt, da Flächen im Geltungsbereich nicht als Kreditsicherheit anerkannt werden, da dort eine, wenn auch nur hypothetische Bebaubarkeit ausgeschlossen sei.
Landschaftsveränderungen finden auch innerhalb der Landwirtschaft statt. Es ist festzustellen, dass neue Pächter im Knoblauchsland auch Maisanbau betreiben, was sowohl aus Sicht der Gemüsebauern (Pachtpreise, Verschattung), als auch aus Sicht der Natur- und Artenvielfalt kontraproduktiv ist. Gegenüber einer naturnahen / Wenn es für ökologisch angepasste Bewirtschaftungsformen ökologischen Bewirtschaftung besteht Aufgeschlossenheit. Ausgleichszahlungen gibt, sind auch Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen denkbar.
STATION 5: EHEMALIGE TONGRUBE BIOTOPVERBUND
Für das Bearbeitungsgebiet wurde flächendeckend der Bestand aufgenommen Herr Fleischmann (Schäfer) soll zu weiteren Veranstaltungen eingeladen und in der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung dargelegt. Die Ergebwerden. nisse dienen u.a. auch der Aufgabe des Entwicklungskonzeptes, Flächen und Strukturen für einen möglichen Biotopverbund zu ermitteln. Biodiversität und Biotopverbund benötigen Trittsteine in der Landschaft. Einen solchen Trittstein könnte die ehemalige Tongrube darstellen. Die Tongrube wird derzeit extensiv mit Schafen beweidet und zeigt in den Randbereichen Ansätze von Magervegetation. Schafbeweidung ist neben der Mahd eine gute Möglichkeit naturschutzfachlich wertvolle Flächen zu pflegen.
ABSCHLUSSDISKUSSION IN DER GASTSTÄTTE „ZUM SEBAST“
Zum Abschluss der Veranstaltung fand mit einigen Teilnehmern eine angeregte Diskussion unterschiedlichster Themen statt.
- Erholungssuchende sind grundsätzlich erwünscht. Es ist jedoch eine Sensibilisierung der Nutzer
erforderlich.
- Intensiv wird nochmals die Problematik mit Hunden thematisiert. Neben dem Problem, dass das
Futter verunreinigt wird und Wildtiere beunruhigt werden, ist damit auch eine „Vermüllung“ der Landschaft verbunden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden. Vorschläge werden gemacht wie z.B. Einführung einer flächendeckenden Leinenpflicht, die auch durchgesetzt wird.
- Das Fahrrad sollte als Verkehrsmittel für die Bevölkerung gestärkt werden, z.B. durch Fahrrad-
abstellplätze und abgestimmte Kennzeichnung von Radwegen.
- Es wird auf den vorhandenen Flächendruck u.a. durch Baulandausweisung hingewiesen, der kaum
Räume für flächenhafte Ausgleichsmaßnahmen lässt.
- Von Seiten der Nutzer wird gewünscht, dass der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Aus-
gleichsflächen erweitert und flexibilisiert wird.
- Irritation besteht dahingehend, dass Ausgleichsmaßnahmen im Raum von verschiedenen Behör-
den unterschiedlich geplant, ausgeführt und gepflegt werden. Eine frühzeitige Abstimmung, auch mit den Landwirten, wird als notwendig erachtet.
- Es besteht Informationsbedarf bezüglich des städtischen Ökokontos und des Modellprojekts zu
den PIK-Maßnahmen der Regierung von Mittelfranken.
Die Diskussion in Schlagworten Landwirtschaft
-
Für Hofläden gibt es kein Ausbaupotenzial, der Absatz ist geregelt
-
Biologischer Anbau wird skeptisch gesehen, Integrierter Anbau und Anreicherung mit biologi-
schen / ökologischen Maßnahmen wird als besserer Weg eingestuft
Bauflächen
- Sinnvolle oder nachvollziehbare Entwicklungen werden akzeptiert (z.B. Behindertenwerkstätten,
bezahlbarer Wohnraum)
-
Wenn Bauflächen entwickelt werden, soll der entstehende Wohnraum bezahlbar sein.
-
Gutes Beispiel: Ansiedlung von Unterglasanbau in Konversionsflächen (München)
-
Erholungssuchende sind bei entsprechender Rücksichtnahme erwünscht
-
Bewusstsein schaffen, dass die TG Boxdorf Eigentümerin der Wege ist und die landwirtschaftliche
Nutzung Priorität hat
-
Konflikte gibt es nur mit wenigen (Erholungssuchenden)
-
Einrichtung von Fahrradabstellplätzen an den Bushaltestellen erwünscht
-
Abstimmung der Radwegekennzeichnung zwischen Stadt und TG Boxdorf
-
Es gibt Hundetourismus dem mit Maßnahmen begegnet werden soll, Schwerpunkt Parkplatz an
der Gründlachbrücke
- Hundeproblem: Verunreinigung von Futter und Lebensmitteln, Beunruhigung von Vögeln und
Hasen
-
Hundeauslaufflächen anbieten und Erfolg bzw. Akzeptanz prüfen
-
In der Schmalau aufgestellte Schilder zum Schutz der Kiebitzsenke als Testlauf zur Anwendung
auch in weiteren Gebieten
Biotop- und Artenschutz
-
Pflege der Hecken durch die TG Boxdorf und den Landschaftspflegeverband
-
Ausgleichsmaßnahmen primär auf der Eingriffsfläche umsetzen
-
Durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen mit den Landwirten abstimmen
-
Ausgleichsmaßnahmen sollten flexibel sein
-
Informationen über das Ökokonto der Stadt und das Modellprojekt zu den PIK-Maßnahmen der
Regierung von Mittelfranken erwünscht
-
Große Akzeptanz der durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen
-
Gewässerpflege aufgrund der Sandablagerungen erwünscht
Ergebnisprotokoll Boxdorf
Landwirtschaft Für Hofläden gibt es kein Ausbaupotenzial, der Absatz ist geregelt Biologischer Anbau wird skeptisch gesehen, Integrierter Anbau und Anreicherung mit biologi schen / ökologischen Maßnahmen wird als besserer Weg eingestuft
Bauflächen
Wenn Bauflächen entwickelt werden, soll der entstehende Wohnraum bezahlbar sein. Gutes Beispiel: Ansiedlung von Unterglasanbau in Konversionsflächen (München)
Bewusstsein schaffen, dass die TG Boxdorf Eigentümerin der Wege ist und die landwirtschaftliche
Konflikte gibt es nur mit wenigen (Erholungssuchenden)
Abstimmung der Radwegekennzeichnung zwischen Stadt und TG Boxdorf
Hundeauslaufflächen anbieten und Erfolg bzw. Akzeptanz prüfen In der Schmalau aufgestellte Schilder zum Schutz der Kiebitzsenke als Testlauf zur Anwendung
Biotop- und Artenschutz Pflege der Hecken durch die TG Boxdorf und den Landschaftspflegeverband Ausgleichsmaßnahmen primär auf der Eingriffsfläche umsetzen
Ausgleichsmaßnahmen sollten flexibel sein Informationen über das Ökokonto der Stadt und das Modellprojekt zu den PIK-Maßnahmen der
Gewässerpflege aufgrund der Sandablagerungen erwünscht
Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf
Modellprojekt Artenschutz im Knoblauchsland am 10.11.2017
ANLASS
Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes „Multifunktionale Auenlandschaft Teilnehmer: Gründlachtal“ sollen potenzielle Artenschutzflächen in den Gründlachauen
- Regierung von Mittelfranken SG 51
lokalisiert und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Die Ergeb- - Umweltamt, Stadt Nürnberg
- Stadtplanungsamt, Stadt Nürnberg
nisse sollen als Arbeitsgrundlage für das gesamtstädtische Artenschutzkonzept - WGF Landschaft, Nürnberg dienen. - ifanos concept & planung, Nürnberg
Die Regierung von Mittelfranken erstellt ein Pilotprojekt zu PIK-Maßnahmen im Knoblauchsland.
Der Termin fand statt, um sich bezüglich der konzeptionellen Planungen im betreffenden Raum und insbesondere zum Thema Artenschutz auszutauschen und mögliche Synergien auszuloten.
DAS GESAMTSTÄDTISCHE ARTENSCHUTZKONZEPT
Bei der Stadt Nürnberg wird aktuell ein gesamtstädtisches Artenschutzkonzept erstellt. Hierzu wurden Kartierungen durchgeführt bzw. sind in der Erstellung.
- Bodenbrüterkartierung: Daten wurden 2013 und 2015 im Auftrag der Stadt Nürnberg / Umweltamt
erhoben (Knoblauchsland Nürnberg)
- Amphibienkartierung: Untersuchung potentieller Laichgebiete (stadtweit) im Auftrag der Stadt
Nürnberg / Umweltamt
- Libellenkartierung: Vergabe im Rahmen des Entwicklungskonzeptes (für den Untersuchungsge-
biet), Fertigstellung Ende 2017
- Maßnahmenkatalog, Fertigstellung Ende 2017
DAS PILOTPROJEKT ZUM ARTENSCHUTZ IM KNOBLAUCHSLAND DER REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Hintergründe des Projektes
- Artenschutz wird häufig als Entwicklungshindernis betrachtet; für städtische Räume wird eine
Vereinfachung gewünscht.
- Die Behörden (Regierungen, Landratsämter) sind mit dem Vollzug des Artenschutzes sowohl in
Antragstellung als auch in der Kontrolle an den Leistungsgrenzen.
Zentrale Zielstellung des Projektes Ziel ist die Erprobung der Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen analog dem Ökokonto. Ansatzpunkt hierzu bietet die Auffassung, dass bei FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes die der betroffenen Art an anderer Stelle zugutekommen können, Stärkung der Population), entgegen zu CEF-Maßnahmen (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriffsgebiet stehen müssen), eine Bevorratung grundsätzlich möglich ist.
Eignung des Knoblauchslandes als Modellprojekt-Kulisse
-
Kulisse ist das gesamte Knoblauchsland (N/Fü/Erl)
-
Artenspektrum klar umrissen (Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenschafstelze)
-
Mit dem Knoblauchsland ist die lokale Population klar umrissen
-
Eingriffssituationen begrenzt auf landwirtschaftliche Vorhaben (Privilegierung)
-
Landwirtschaft ist jung, hat mit weitgehend gesicherte Hofnachfolge, ist aufgeschlossen und will
das Pilotprojekt
- Landwirtschaft im bedeutsamen Knoblauchsland soll zukunftsfähig gehalten werden
Die Konzeption des Projektes
-
Abgrenzung des Pilotgebiets
-
Maßnahmen für die Zielarten
-
Abstimmung mit den Landwirten
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Maßnahmenbewertung (Punktesystem)
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Etablierung „rotierender Systeme“
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Zuständigkeiten (Führung des „Kontos“, Punkteermittlung, Kontrollen, Zeitrahmen)
-
Evaluierung und Übertragbarkeit
Teilnehmer Das Modell ist ausschließlich von Landwirten für Landwirte konzipiert und nicht für Dritte geöffnet, auch nicht für die Stadt Nürnberg. Dies entspricht der Erwartungshaltung der Landwirtschaft.
Maßnahmenbeispiele Die Maßnahmenbeispiele sind mit dem Bayerischen Bauernverband abgestimmt. Die Maßnahmen sind zwingend rotierend. Das Bewertungssystem befindet sich noch in Abstimmung.
Durch die Anwendung eines Wertpunktesystems wird der spezifische Eingriff von der durchgeführten Maßnahme entkoppelt. Dem Landwirt bleibt es selbst überlassen, welche Maßnahmen in seinen Betriebsablauf am sinnvollsten einzugliedern sind und wo. Grundthese ist, dass aufgrund des überschaubaren Artenspektrums davon auszugehen ist, dass alle im Katalog gelisteten Maßnahmen den Populationserhalt der Zielarten befördern.
Die Maßnahmen können vor einem konkreten Eingriff, d.h. vorgezogen durchgeführt werden. Wie sich die Maßnahmen zukünftig im Raum verteilen, ist nicht absehbar.
Finanzierung Da das Modell für die Stadt nicht Die Landwirte finanzieren die Maßnahme selbst (Verzicht auf Deckungsbeioffen ist, ist aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit das Entstehen einer trag). Als Dauer der Durchführung der Maßnahme und die damit verbundene Konkurrenzsituation für die Stadt im Bereich Artenschutz / Bodenbrüter nicht jährliche Ansparung von Wertpunkten sind 10 bis 15 Jahre avisiert. Danach auszuschließen. würden nicht gemakelte Wertpunkte verfallen.
Es ist beabsichtigt, dass die angesparten Wertpunkte unter den Landwirten innerhalb der Kulisse frei handelbar sind. Das System ist im Modellprojekt für Dritte nicht offen (auch nicht für die Stadt Nürnberg).
Sicherung der Maßnahmen / „Makler“ Zur Sicherung der umgesetzten Maßnahmen ist eine externe Führung des „Kontos“ durch einen „Makler“ vorgesehen, der die Wertpunkte und Maßnahmen treuhänderisch verwaltet. Diese Leistung wird ausgeschrieben und im Rahmen des Modellprojektes gefördert. Als Zeitraum sind 3 Jahre avisiert.
Mit dem Makler ist auch eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, an der Flächenkonkurrenz zu sonstigen Artenschutzmaßnahmen frühzeitig abgeklärt werden kann.
Kontrolle der Maßnahmen und des Maßnahmenerfolgs Kontrolliert werden nur die umzusetzenden bzw. umgesetzten Maßnahmen, nicht der reale Erfolg für die Population.
Artenschutzrecht Formal würde wohl für das Modellprojekt in der gesamten Kulisse eine pauschale artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt (Umsetzbarkeit noch ungeklärt).
Weiteres Vorgehen Bisher sind in das Modellprojekt die örtlichen Landwirte nicht eingebunden. Das Modellprojekt könnte ein Umsetzungsinstrument von Zielen im Entwicklungskonzept darstellen.
Expertenunde Ökokonto / Artenschutz am 06.02.2018
ANLASS
Wesentliche Aussagen des Entwicklungskonzeptes beziehen sich auf die Entwicklung von Maßnahmen zur Beförderung der Biodiversität. Hierzu zählen u.a. Maßnahmenvorschläge Teilnehmer:
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
für den Artenschutz, bezogen auf Lebensraumkomplexe und
- WGF Landschaft, Nürnberg
Zielarten, sowie Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale - ifanos concept & planung, Nürnberg innerhalb der prioritären Ausgleichsflächenkulisse des städtischen Ökokontos.
Für den Erfolg des Entwicklungskonzeptes ist es unerlässlich, sich mit den umsetzungsbezogenen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Instrumenten im Vorfeld inhaltlich vertieft und kritisch auseinanderzusetzen.
Mit Mitarbeitern des Umweltamtes (UwA) wurde daher die Praxis im Umgang mit dem rechtlich erforderlichen naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich in der Stadt Nürnberg diskutiert.
ORGANISATION DES ÖKOKONTOS
Die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung von Zielen ist beim Umweltamt UwA/3 angesiedelt. Die Maßnahmenplanung erstellt der Landschaftspflegeverband e.V. (LPV ).
Die fachliche Beurteilung und Anerkennung der geplanten Maßnahmen und ihrer ökologischen Aufwertung erfolgt durch UwA/3 Untere Naturschutzbehörde (UNB).
Der Vollzug (Umsetzung) der Ökokontomaßnahme in landwirtschaftlich geprägten Bereichen liegt beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg.
Das Ökokonto umfasste zum Stand 31.12.2017: 55 ha, wovon 18 ha verfügbar sind. Die Ökokontoflächen verbleiben für die jeweilige Herstellung, Fertigungs- und Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung (KebS) (3-5 Jahre) im Ökokonto. Danach werden sie aus dem Ökokonto in die Dauerpflege in der Abteilung UwA/3 entlassen.
Das Ökokonto ist für die stadteigenen Eingriffe aus der Bauleitplanung offen. Aufgrund der Begrenztheit der Ökokontoflächen wird der Zugriff für Investoren auf das Ökokonto von der Größe des Eingriffs abhängig gemacht.
Neben den prioritären Suchkulissen im nördlichen und südlichen Stadtgebiete, werden weitere ökologische Aufwertungspotenziale in den städtischen Wäldern gesehen.
PROZEDERE ZUR ENTWICKLUNG VON ÖKOKONTOFLÄCHEN
- Die Ökokontoflächen werden in Bestand und Wertigkeit vom UwA/3 gem. Anlage 2 der Kostener-
stattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg beurteilt.
- Durch UwA/3 werden Entwicklungsziele gem. Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung der
Stadt Nürnberg entwickelt und mit dem Landschaftspflegeverband abgestimmt. Die Maßnahmen orientieren sich hierbei auch an den Umsetzungsmöglichkeiten des Landschaftspflegeverbandes. Hierbei muss eine Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von 0,6 und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2 Wertpunkten erreichen. Die Aufwertung um mindestens 0,2 Wertpunkte basiert auf folgenden Erwägungen: ∙ Flächensparen ∙ hohe ökologische Aufwertung und ∙ ökonomische Aspekte (Kosten pro Wertpunkte zwischen 60 und 80 €).
- Die Einstufung der ökologischen Wertfaktoren der Kostenerstattungsbetragssatzung ist vom
Stadtrat beschlossen. Die Änderung der Kostenerstattungsbetragssatzung wird als schwierig erachtet. In begründeten Fällen ist ein Abweichen von den Wertpunkten mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.
- Für jede Maßnahme werden Einzelkosten ermittelt, die dann einem konkreten Eingriff zugeordnet
werden. Die Herstellung von Extensiv- oder Feuchtwiesen sind günstige und damit bei Investoren akzeptierte Maßnahmen. Renaturierungen von Gewässern sind hingegen teuer und gegenüber Verursachern schwerer abbildbar. Eine Mischkalkulation über unterschiedliche Maßnahmen hinweg ist nach der derzeitigen Kostenerstattungsbetragssatzung nicht möglich. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt über den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR).
- Die Kosten der Maßnahmen werden als Mittelrückfluss in den städtischen Haushalt refinanziert
und setzen sich zusammen aus Grunderwerb inkl. Nebenkosten, Herstellung, Fertigungs- und Entwicklungspflege gem. Kostenerstattungsbetragssatzung der Maßnahme und Pflege (3 bis 5 Jahre gem. Kostenerstattungsbeitragssatzung). Die Personalkosten werden nicht rückerstattet.
- Durch die Untere Naturschutzbehörde wird die geplante Maßnahme und ihre ökologische Aufwer-
tung fachlich bestätigt und anerkannt.
KOMBINATION ÖKOKONTOFLÄCHEN MIT ARTENSCHUTZ
- Aktuell wird beim Landesamt für Umwelt eine Arbeitshilfe zur Kombination von naturschutz-
fachlichem Ausgleich und artenschutzrechtlichen Maßnahmen erarbeitet. Diese ist noch nicht öffentlich.
- Die Kombination von Ökokontoflächen mit dem allgemeinen Artenschutz ist möglich. Beim speziel-
len Artenschutz ist die Anerkennung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
- Für kombinierte Artenschutzmaßnahmen kann ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten auf das
Habitat angerechnet werden. Die Anerkennung von Totholzinseln und der Gestaltung naturnaher Waldränder mit 0,2 Wertpunkten ist aktuell in Diskussion mit der Unteren Naturschutzbehörde.
- Die nachträgliche Verbesserung von Ökokontoflächen durch weitere ökologische Aufwertung
sowie Artenschutzmaßnahmen ist möglich, sofern die artenschutzrechtlichen Zielsetzungen den Entwicklungszielen der Ökokontofläche nicht entgegenstehen.
SUCHKULISSE
Die im Stadtgebiet verursachten baurechtlichen Eingriffe sollen auch innerhalb des Stadtgebiets ausgeglichen werden. Die Merkmale bevorzugter Standorte sind: Grundwassernähe, Überschwemmungsgebiete, Grenzertragsböden, Biotopverbund. Die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellten Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundes (Suchkulisse) sind mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung abgestimmt.
FLÄCHENBESCHAFFUNG / SICHERUNG
Seit 2005 erfolgt die Umsetzung des Ökokontos ausschließlich auf stadteigenen Flächen.
Seit 2012 steht der Ankauf von Flächen für das Ökokonto im Fokus. Dieser obliegt dem Liegenschaftsamt.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den ankaufbaren Flächen um private Angebote z.B. bei finanziellen Engpässen oder Betriebsaufgaben. Die Verkaufsbereitschaft war bisher im nördlichen Knoblauchsland bei Grenzertragsstandorten, beispielsweise feuchten und vernässten Äckern / Wiesen, hoch. Aufgrund der aktuellen Zinspolitik ist die Verkaufsbereitschaft im nördlichen Stadtgebiet derzeit gering.
Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt wird in der Regel nicht ausgeübt. Eine Vorkaufsrechtsatzung für Ausgleichsflächen wurde verwaltungsintern bereits diskutiert. Im Ergebnis wurde davon Abstand genommen, da hierdurch die Verkaufsbereitschaft bei den Eigentümern weiter sinken würde.
Das Wasserwirtschaftsamt übt derzeit entlang der Gründlach sein Vorkaufsrecht i.d.R. nicht aus, was es der Stadt ermöglicht diese Flächen zu kaufen.
Grundbucheinträge zur Sicherung von Ökokontomaßnahmen sind bei der Landwirtschaft unbeliebt.
Aktuell kauft das Liegenschaftsamt potenzielle Tauschflächen prioritär für das Bauvorhaben der Stadtumlandbahn auf (Trasse und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen). Diese Flächen stehen in absehbarer Zeit keinen weiteren Zielsetzungen zur Verfügung.
Expertenrunde Wasser am 17.04.2018
Teilnehmer: ANLASS
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Das Entwicklungskonzeptes bezieht sich in wesentlichen Zielsetzungen und - Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Stadt Nürnberg Maßnahmen auf das Gewässersystem der Gründlach. Gewässerentwicklung,
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum,
-pflege sowie Gewässer- und Hochwasserschutz aber auch die Möglichkeiten Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
für die Bevölkerung Wasser zu erleben sind die wesentlichen Aspekte, die in
- Landschaftspflegeverband Nürnberg
der Expertenrunde beleuchtet werden sollen. e.V., Stadt Nürnberg
-
ifanos concept & planung, Nürnberg
-
WGF Landschaft, Nürnberg
BAUSTEIN WASSER AUS DEM INTEGRIERTEN STADTENTWICKLUNGS- KONZEPT „NÜRNBERG AM WASSER“. Seitens der Stadt wurde 2014 der Masterplan Freiraum mit einem vertiefenden Baustein Wasser erstellt. Als Leitbild für die Gründlach wurde eine wassergeprägte Auenlandschaft mit Schwerpunkt auf der Biotopentwicklung, dem Artenschutz, der Wasserrückhaltung (Hochwasserschutz) sowie dem Landschaftserleben mit gewässerbegleitendem Weg entwickelt. Diese Zielsetzungen sind im Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.
GEWÄSSERSTRUKTURGÜTE Die Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer 3. Ordnung aus dem Jahr 2013 vom Büro Dr. Gerhard Brunner entspricht nicht den aktuellsten Richtlinien.
GEWÄSSERPFLEGE- / GEWÄSSERERENTWICKLUNGSPLÄNE Für das Untersuchungsgebiet liegen Gewässerpflegepläne (heute Gewässerentwicklungspläne (GEP)) vor. Die Ergebnisse dieser Pläne sind im Entwicklungskonzept zu berücksichtigen. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wird darauf hingewiesen, dass Gewässerentwicklungspläne i.d.R. mit einer Gültigkeit von 15 Jahren erstellt werden. Gewässerentwicklungspläne mit Erstellungsdaten zwischen 1992 und 2001 sind daher als veraltet zu werten.
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) setzt im Rahmen des Gewässerunterhalts an den Gewässern 3. Ordnung Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen aus den Gewässerentwicklungsplänen um. Gestaltungsmaßnahmen zählen zu den Ausbaumaßnahmen und können nicht im Rahmen des Unterhalts durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden im Rahmen der erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen vom Landschaftspflegeverband durchgeführt. SÖR und UwA unterstützen die Umsetzung finanziell. Grundlage der Umsetzung bleiben die Gewässerentwicklungspläne, auch wenn diese stark veraltet sind.
SÖR benennt als geeigneten Zeitpunkt zur Neuaufstellung der Gewässerentwicklungspläne z.B. den Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in Neunhof. Priorität in Bayern und in der Stadt Nürnberg hat derzeit nicht der Gewässerausbau oder die Umgestaltung, sondern eindeutig der Hochwasserschutz. Auch ein Gewässerentwicklungskonzept für die Gründlach besitzt für das Wasswerwirtschaftsamt aufgrund vorrangiger Hochwasserschutzmaßnahmen derzeit keine Priorität. Gewässerentwicklung bedarf in aller Regel Flächen. Ein grundsätzliches Problem bei der Gewässerentwicklung ist die mangelnde Flächenverfügbarkeit. Für die Flächen im Eigentum des Wasswerwirtschaftsamt sind keine expliziten Entwicklungsziele festgelegt.
UFERRANDSTREIFEN Von allen Teilnehmern werden Uferrandstreifen als wichtige und zielführende Maßnahme für den Gewässerschutz eingestuft. Für die Ufersteifen wird beidseitig des Gewässers eine Mindestbreite von 10 m ab Uferkante als fachlich richtig erachtet. Innerhalb dieser Streifen sollen grundsätzlich keinerlei Nutzungen liegen, auch keine Wege.
ERLENSTERBEN Im Zuge der Unterhaltsmaßnahmen werden auch Grabenräu- Im Entwicklungskonzept soll ein mungen durchgeführt. Hierbei werden Phytophthora befallene naturverträgliches Pflegekonzept für die Bäche und Gräben skizziert sowie Erlen entnommen oder auf den Stock gesetzt, um dem Best-Practice-Beispiele dargestellt werden. Erlensterben zu begegnen. Das Zurückschneiden in Kombination mit einer regelmäßigen Kontrolle der Stockausschläge scheint nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige erfolgversprechende Maßnahme. Künftig ist eine ökologische Grabenpflege erforderlich um die ökologischen Zielsetzungen in den Gründlachauen zu erreichen. Auch Eschen werden aufgrund des Eschentriebsterbens auf den Stock gesetzt.
HOCHWASSER / RETENTION Aktuell findet durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) eine Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete statt. Wann diese zur Verfügung stehen ist nicht bekannt. Für die Hochwasserschutzmaßnahmen Neunhof liegt der Wasserrechtsantrag zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung ist in 2019 zu rechnen. Über die baulichen Maßnahmen hinaus sind keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Regenrückhaltebecken Kraftshof und Neunhof sind derzeit von Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) in Neuberechnung. Für ein ggf. zusätzlich erforderliches Rückhaltebecken wäre eine naturnahe Gestaltung Ziel. Dessen Aufwertbarkeit im Sinne des Ökokontos wäre zu prüfen. Die evtl. anrechenbaren Ökopunkte würden von SUN in Anspruch genommen werden. Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland. Die Düngemittelverordnung (z.B. Ausbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands wie überschwemmte, wassergesättigte Böden) ist einzuhalten.
GRUNDWASSER Laut Aussage des Wasswerwirtschaftsamt ist der chemische Zustand des Grundwassers im Knoblauchsland nicht gut. Dies zeigen Messungen in den Grundwasserbrunnen durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
BIBER ALS LANDSCHAFTSGESTALTER Die Gründlach und in Abschnitten auch die Seitengewässer, sind potenzieller Biberlebensraum. Es wird auf die positiven Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit des Bibers und den Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes hingewiesen. Als eine Möglichkeit des Umgangs mit dem Biber an der Gründlach wird die Beweidung der bereits von biberbedingten Überflutungen betroffenen, landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Flächen benannt. Hierzu müssten Flächen angekauft werden. Der Ankauf gestaltet sich aufgrund der fehlenden Priorität zu Gewässerentwicklung der Gründlach als äußerst schwierig.
Expertenrunde Erholung am 03.05.2018
WEGE UND WEGENETZ Teilnehmer:
- ADFC Nürnberg
Die Flurwege im Knoblauchsland sind für die stadtnahe Erholung von großer
- Pegnesischer Blumenorden
Bedeutung. Besonders wichtig sind eine durchgehende Radverbindung Nord- - Forstbetrieb Nürnberg
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum,
Süd, Ost-West und der „Dreiecksweg“ Neunhof-Irrhain-Kraftshof. Stadt Nürnberg Das Wegenetz soll aus dem vorhandenen Netz qualifiziert werden. Insgesamt - Verkehrsplanungsamt, Stadt Nürnberg
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
gilt es, sich auf wenige, aber wichtige Wege zu beschränken, da die Akzeptanz - ifanos concept & planung, Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
des Freizeitverkehrs bei der Landwirtschaft gering ist.
Die „Sooswiesen“ sind eine der wenigen unberührten Stellen im Knoblauchsland, sehr nass und zumeist nicht begehbar. Es wird dafür plädiert, hier keine Wege vorzusehen, zumal eine Brücke zur Querung der Gründlach erforderlich wäre. Hinzu kommt, dass Wegebau entlang von Gewässern und der Unterhalt dieser Wege schwierig und teuer ist.
Auf die Anschlüsse an die vorhandenen Wanderwege im Reichswald wird hingewiesen. Grundsätzlich sind die im Entwicklungskonzept berücksichtigten Wege auf Aktualität zu prüfen. Eine besondere Bedeutung haben die Wege, die aus den Orten in die Landschaft führen. Diese Zugänge zur Landschaft sollen vertieft berücksichtigt werden.
Ein Wegekonzept mit thematischen Rundwegen (Fußwege) wird positiv gesehen. Wichtig sind Wege, die die Gründlach und den Kothbrunngraben erlebbar Wege müssen nicht zwingend den Gewässern folgen. Aufgrund der machen. Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass im vertiefenden Sensibilität der Gewässerufer wird Baustein Wasser zum gesamtstädtischen Freiraumkonzept eine Ost-West-Ori- seitens des Entwicklungskonzeptes eine Wegeführung, die an markanten Punkten entierung am Fluss vorgesehen ist. An markanten Punkten sollen Aussichtsdie Gründlach tangiert oder quert, punkte und Wasserplätze als Zugänge zum Wasser eingerichtet werden. vorgeschlagen.
RADWEGE Für Nürnberg sind Rad- und Radschnellwegeverbindungen wichtig. Für den Planungsraum ist eine leistungsfähige und alltagstaugliche Nord-Süd Verbindung vorzusehen. Ortsverbindungsstraßen sind heute keine geeigneten Radwege mehr. Es bedarf selbständiger Radwege. Geeignet als Verbindungsachse (Radschnellweg) ist die B4. Eine Verbindung des Planungsraumes und damit des Nürnberg Nordens nach Tennenlohe ist wichtig.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Gebietes für den Norden von Nürnberg ist ausgehend vom Bestand ein Wegenetz zu entwickeln, das die Anbindungen an den Reichswald berücksichtigt und nicht nur an Straßen entlangführt. Der Knoblauchsland 8er ist ein erster Ansatz für eine Einbindung von Landwirtschaft und Direktvermarkter in ein Wegenetz.
WEGEUNTERHALT Bei öffentlich gewidmeten Wegen liegt der Unterhalt bei der Stadt Nürnberg. Im Bereich der erfolgten Flurneuordnungen, insbesondere im Süden des Untersuchungsgebiets, liegt der Unterhalt bei der Teilnehmergemeinschaft. Diese Wege sind jedoch öffentlich nutzbar.
WEGEKENNZEICHNUNG Die Kennzeichnung sollte für neue Wege entsprechend dem Bestand vorgenommen und Informationstafeln nur sehr zurückhaltend verwendet werden. Für die Kennzeichnung wäre der Fränkische Albverein e.V. einzubinden.
Im Wald sind anstelle von angenagelten Schildern an Bäumen nur Abziehmarkierungen zu verwenden. Bei der Umsetzung von Wegekennzeichnungen ist eine frühzeitige Abstimmung der Markierungsstellen mit dem Forstbetrieb und Waldeigentümern bzw. Waldbewirtschaftern anzustrengen, um gegenseitige Behinderungen von Forstbetrieb und Erholungssuchenden zu vermeiden.
STADTUMLANDBAHN (StUB) Für den Verlauf der StUB steht die Trassenführung entlang der B4 fest. Das Planstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Trasse der StUB stellt gleichzeitig die Achse einer Radschnellverbindung dar. Daher sollten beide Projekte im Zusammenhang betrachtet und geplant werden. Insbesondere die Sensibilität des Gebietes westlich Neunhofs ist bei der Bewertung der Trassenführung zu berücksichtigen. Aus Sicht des Entwicklungskonzeptes sollte bei den Planungen zur StUB die Chance genutzt werden, die Kreuzung an der Würzburger Straße zugunsten einer verbesserten Ost-West-Verbindung fußgänger- und fahrradfreundlich auszubauen.
AUSSICHTSPUNKTE Im Entwicklungskonzept sind an markanten Stellen Aussichtspunkte oder Beobachtungsstationen vorgesehen. Aussichtskanzeln werden als schwierig und aufwändig eingeschätzt. Neben den Herstellungskosten sind auch der Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen.
IRRHAIN Der Irrhain stellt ein kulturelles Alleinstellungsmerkmal dar, das im Zuge der Bewerbung Kulturhauptstadt nach außen getragen werden könnte. Wichtig für den Ort und dessen Besucher sind gute Zuwegungen (befestigt) und Ausstattungselemente, wie beispielsweise Bänke. Entsprechende zurückhaltende Maßnahmen wären mit dem Pegnesischen Blumenorden abzustimmen. Zu berücksichtigen ist der Schutzstatus FFH-Gebiet am Irrhain. Dieser Schutzstatus bedeutet in der erforderlichen Verkehrssicherung einen erhöhten Aufwand.
HUNDE Probleme mit freilaufenden Hunden bestehen nicht nur in den landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, sondern auch im Staatsforst. Das Angebot an Freilaufzonen für Hunde wird skeptisch gesehen. Hundehalter könnten dies als Anreiz verstehen. Es besteht die Gefahr, dass die Freilaufzonen vermehrt Hundehalter in das Gebiet ziehen könnten. Der alternative Vorschlag eine Kommunale Satzung zum Thema Freilauf von Hunden zu erlassen gilt als sehr schwierig aber notwendig. Hier ist eine Prüfung erforderlich. Im Gebiet der Schmalau machen Schilder auf das Anleinen von Hunden aufmerksam. Die Beschilderung wurde im Rahmen des Artenschutzes von der Stadt vorgenommen. Diese Schilder haben nur Hinweischarakter.
Expertenrunde Naturschutz am 09.05.2018
BEDEUTUNG DER LANDWIRTSCHAFT
Teilnehmer: Alle Teilnehmer sind der Auffassung, dass im Knoblauchsland eine funktionie-
- Landesbund für Vogelschutz e.V.
rende Landwirtschaft erhalten werden muss. Am Beispiel Kiebitz zeigt sich die Nürnberg
- BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Bereitschaft der Landwirtschaft beim Artenschutz mitzuwirken. Zum Schutz
- Forstbetrieb Nürnberg
werden die Gelege von den Landwirten ausgesteckt. Ohne die Landwirtschaft - Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V., Stadt Nürnberg ist das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal nicht umsetzbar.
-
Umweltamt, Stadt Nürnberg
-
ifanos concept & planung, Nürnberg
-
WGF Landschaft, Nürnberg
Die Landwirte sollen für den Naturschutz sensibilisiert werden. Dies kann durch Positivbeispiele wie die Blühstreifen befördert werden. Der Landschaftspflegeverband wirbt um Verständnis für die Landwirtschaft, da diese insbesondere Flächenentzug befürchtet. Zudem ist der Landschaftspflegeverband auch durch die paritätische Zusammenstellung (Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunalpolitik) auf die freiwillige Mitarbeit der Landwirte angewiesen.
Als Anreize zur weiteren Mitarbeit sollen Förderprogramme (Stadt, Land, Bund, EU) verstärkt genutzt werden.
PFLEGE VON WIESEN
Für die Pflege von Wiesen sollte auch die Möglichkeit der Schafbeweidung über eine Triebweide geprüft werden. Bei der Mahd sollte in jedem Falle ein möglichst später Mahdtermin angestrebt werden. Besondere Pflanzenvorkommen (Orchideen) sollen berücksichtigt werden.
GRABEN- / HECKENPFLEGE
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine ökologische Grabenpflege durchzuführen ist. Bei Pflegemaßnahmen sollen u.a. genügend Totholz und Biotopbäume verbleiben.
VÖGEL
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) weist auf die bestehende Bodenbrüterkartierung im Knoblauchsland als gute Planungsgrundlage für faunistische Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes hin. Für Eisvogel und Wasseramsel gibt es keine systematischen Erfassungen, sondern nur Einzelbeobachtungen an den Sooswiesen oder auch östlich von Großgründlach. Die Gründlach ist für beide Arten potentiell geeignet. Da die Gründlach sehr schmal ist, ist zu erwarten, dass die Reviere sehr lang sind (2 km).
AUSGLEICHSFLÄCHEN
Beim Thema Ausgleichsflächen wird auf das erforderliche Miteinander von Nutzern (Landwirtschaft) und Naturschutz hingewiesen. Im Vordergrund sollen der Erhalt und die Förderung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen stehen. Bei der Generierung von Ausgleichsflächen müssen zukünftig neue Wege beschritten werden. Diesbezüglich sind auch die gültigen Berechnungs- und Bewertungsverfahren zu überprüfen.
GEWÄCHSHÄUSER
Von Seiten der Umweltverbände wird der zunehmende Flächenanteil der Gewächshäuser angesprochen. Der Schutz der Kulturlandschaft sollte Vorrang haben vor weiteren Gewächshausbauten. Die Stadt verweist auf den Abwägungsprozess zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Umweltamt bzgl. der Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland. In diesen sind Anteile für Gewächshäuser definiert.
ERHOLUNG
Von den Teilnehmern wird das Knoblauchsland als stadtnaher Erholungsraum für wichtig angesehen. Der Einbezug der Landwirte wird auch bei dieser Thematik als wichtig erachtet. Die Erholungsinfrastruktur soll sich in erster Linie auf bestehende Wege konzentrieren, da eine Intensivierung entlang von Gewässern vor allem für die Vogelwelt als nachteilig angesehen wird. Punktuelle Querungen oder Antritte ans Wasser sind vertretbar.
Einschränkungen im Vorkommen von Vogelarten ergeben sich durch die Vielzahl der Hunde. Hier müsste Abhilfe geschaffen werden. Seitens der Stadt wird die Möglichkeit einer Leinenempfehlung benannt. Eine Leinenpflicht ist nicht möglich, da diese nicht überwacht werden kann.
Beim Kiebitz ist zu beobachten, dass dieser entgegen der Erwartungen bei Reutles nicht vorkommt. Offenbar ist das Gelände zu trocken und sandig, sowie zu stark durch Hunde beunruhigt.
Zustand und Zukunft des Gemüsebaus am 29.08.2018
CHARAKTER KNOBLAUCHSLAND
Für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist es Ziel, das Knoblauchland langfristig als Gartenbaulandschaft mit Familienbetrieben und in der Teilnehmer:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Vielfalt der Anbaukulturen zu erhalten. Großflächige Siedlungsentwicklungen Forsten
- WGF Landschaft, Nürnberg
widersprechen dieser Zielsetzung genauso wie großflächige Entwicklungen von Gewächshäusern oder Monokulturen.
BETRIEBSSTRUKTUR
Die Betriebe im Knoblauchsland haben im Vergleich mit anderen Gemüseanbaugebieten, wie z.B. Rheinland-Pfalz mit großem Möhrenanbau, eine geringe Flächenausstattung. Die Gartenbaubetriebe im Gebiet sind vital, haben ein hohes Ausbildungsniveau und geklärte Hofnachfolgen. Die wenigen rein landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Mastbullen in Kleingründlach) sind in ihrer Zukunft nicht gesichert.
Trotz Entwicklung der Gewächshauskulturen ist der Freilandanbau stabil und zukunftsträchtig:
-
Freilandbetriebe suchen Anbauflächen und wollen expandieren.
-
In den Freilandanbau (Bewässerungssystem) wurden seitens der Betriebe große Summen inves-
tiert.
- Die Betriebe investieren aktuell in hochwertige Erntemaschinen.
Einzelne Freilandbetriebe ergänzen durch kleinere Gewächshausbauten ihr Sortiment um den Markt besser bedienen zu können.
EIGENTUM / PACHT / BODENMARKT
Die Besitz- und Pachtverhältnisse sind stark zersplittert. Eine Vielzahl der Eigentümer sind keine Bewirtschafter. Der Pachtanteil liegt über 40 %. Die Versuche der Familienbetriebe, die bewirtschafteten Flächen im engeren Hofumfeld zu aggregieren, Pachtanteil laut Agrarstrukturellem sind nur sehr bedingt erfolgreich, da gepachtet werden muss, wo Flächen Gutachten: angeboten werden. In aller Regel liegen die Flächen verstreut auch in anderen Boxdorf ca. 52 % Großgründlach ca. 50 % Gemarkungen. Für die Flächen um Kleingründlach und nördlich Neunhof ist zu Kraftshof ca. 34 % vermuten, dass landwirtschaftliche Betriebe aus den benachbarten Landkrei- Neunhof ca. 37 % sen Flächen angepachtet haben und bewirtschaften.
Der Bodenmarkt im Knoblauchsland allgemein und auch in den vier Gemarkungen ist aufgrund der vielen Flächenansprüchen durch Siedlung, Verkehr oder auch Ausgleichsflächen, aber auch durch die Nachfrage nach energetischen Rohstoffen (Biogas) äußerst angespannt.
-
Für den Gemüsebau besteht im gesamten Gebiet hohe Flächennachfrage.
-
Für den steigenden Trend der Pensionspferdehaltung gibt es eine, wenn auch begrenzte Nachfra-
ge.
- Für Ausgleichsflächen durch landwirtschaftsverursachte Eingriffe z.B. durch Unterkunftsgebäude,
Gewächshäuser, o.ä. gibt es eine begrenzte Nachfrage.
- Für Grünlandflächen außerhalb der Pferdehaltung gibt es aufgrund der gewachsenen Gemüsebau-
struktur keine Nachfrage.
Es besteht ein hoher Pachtdruck der bis in den Landkreis Fürth hinein wirkt, was bei Neuverpachtungen dort zu einer Verdoppelung der Pachtpreise geführt hat (für Äcker von 150 – 200 € pro ha / Jahr auf 400 – 500 € pro ha / Jahr, bei Grünland ca. die Hälfte).
FÖRDERUNG
Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Agrarumweltmaßnahmen haben eine nachhaltige, umwelt- Durch gezielte Ansprach der einzelnen schonende Landbewirtschaftung zum Ziel. In Deutschland Betriebe könnte ggf. die Bereitschaft zur Teilnahme an AUM gesteigert werden. werden Agrarumweltmaßnahmen mit Beteiligung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union (EU) gefördert. In Nürnberg sind Agrarumweltmaßnahmen insgesamt gering nachgefragt. Der Schwerpunkt der Antragsstellung liegt im Nürnberger Süden. Es ist zu vermuten, dass es im Untersuchungsgebiet nur einen Antragsteller gibt.
Die Kenntnis bei den Betrieben um die Förderprogramme ist gegeben. Aufgrund der hohen Deckungsbeiträge im Gemüsebau ist die Teilnahme an Programmen wie dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder dem Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich (VNP) für die Betriebe jedoch nicht lohnend. Hinzu kommt, dass die Antragstellung als bürokratisch und aufwändig empfunden wird.
Greening Sofern Betriebe aus der sog. ersten Säule der EU-Agrarförderung Prämien beziehen ist hiermit eine Koppelung zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden verbunden, das sog. Greening. Dies gilt für landwirtschaftliche Betriebe gleichermaßen wie für gartenbauliche Betriebe. Befreit sind Betriebe des ökologischen Landbaus. Maßnahmen können sein:
-
Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt)
-
Dauergrünlanderhalt
-
Erbringung von im Umweltinteresse genutzten Flächen, sogenannten ökologischen Vorrangflächen
(ÖVF). Hierzu zählen z.B. Brachflächen, Uferrandstreifen, Blühstreifen, Zwischenfrüchte oder Leguminosen.
Im Untersuchungsgebiet spielt diese Form der Umweltleistungen keine Rolle, da viele Betriebe, aus Gründen wie bereits bei den AUM erläutert, keinen Antrag auf Förderung im Rahmen der Ersten Säule stellen.
Kommunales Förderprogramm Beispiel Wasserbüffel in Bayern Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept könnte ggf. ein kommunales Förderprogramm aufgelegt werden. Bei Zahlungen aus der Säule eins ist eine zusätzliche Förderung Extensive Beweidung im Aurachtal aus einem kommunalen Förderprogramm nicht förderschädlich. Landschaftspflegeverband Landkreis
Büffelhof Beuerbach http://www. Bei AUM ist bei gleichem Förderinhalt eine Drittförderung nicht möglich. Hier wäre eine Einzelprü- bueffelhof-beuerbach.de fung erforderlich.
Gewässerrandstreifen Gewässerschutz ist für die Landwirtschaft erklärtes Ziel. Im KULAP ist die Anlage von Uferrandstreifen entlang von Gewässern ein gut honorierter Fördertatbestand. Förderfähig sind Streifen bis zu 30 m Breite, sofern Acker unmittelbar an das Gewässer angrenzt. Trotz attraktiver Rahmenbedingungen ist der Zuspruch der Landwirte gering. Ackerflächenknappheit, hohe Deckungsbeiträge im Gemüsebau oder ein hoher bürokratischer Aufwand könnten hierfür eine Erklärung sein. Die Gründe der Einzelbetriebe wären in gezielten Anfragen zu klären.
GRÜNLANDNUTZUNG
Im Knoblauchsland und im Landkreis Fürth besteht kaum Nachfrage nach Grünlandflächen. Der Landkreis Fürth ist mit 17 % Grünlandanteil der grünlandärmste Landkreis in Bayern mit rückläufiger Tendenz. In den vier Gemarkungen des Entwicklungskonzeptes sind nur drei bis vier Betriebe (Groß- und Kleingründlach) auf Tierhaltung eingestellt. Die Tendenz ist auch hier abnehmend. Bei zunehmendem Rückgang der Rinderbestände stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem frei werdenden Grünland. Grünland über Biogasanlagen energetisch zu verwerten ist bei den Betreibern aufgrund der geringen energetischen Ausbeute kaum möglich. Der Umbruch von Dauergrünland zu Acker ist eine weitere Option. Der Umbruch ist nach Fachgesetzen z.B. in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten untersagt. Außerhalb dieser fachgesetzlichen Kulissen ist jedoch für ökologisch wirtschaftende Betriebe oder für Betriebe die keinen Mehrfachantrag für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmenstellen stellen, der Umbruch erlaubt.
Bei der im Entwicklungskonzept angestrebten Mehrung von Grünland muss, um teure „Entsorgungslösungen“ zu vermeiden, über dessen sinnvolle Verwertung nachgedacht werden.
- Für die Grünlandverwertung wird ein gewisses Potenzial bei Pferdehaltern bzw. bei den Pensi-
onstierhaltungen gesehen.
- Die Beweidung mit Schafen ist grundsätzlich ein denkbarer Weg, jedoch aufgrund der Zerschnei-
dungen im Raum bisher schwierig.
- Für die Erweiterung der Rinderhaltung werden keine Ansatzpunkte gesehen. Die Landwirte im
Untersuchungsgebiet sind auf Tierhaltung weder betrieblich eingerichtet, noch sind sie entsprechend ausgebildet.
Eine Zunahme von Grünlandflächen kann in die Betriebsstrukturen der Gemüsebauern nicht integriert werden. Für die Verwertung des Grünschnittes würde dies bedeuten, dass externe Landwirte, die Tierhaltung oder Biogasanlagen betreiben, gesucht werden müssen und diese die Flächen zukünftig bewirtschaften oder dass die Flächen über Landschaftspflege erhalten werden müssten.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch einen engagierten Kenner Beispiel Wasserbüffel in Bayern
- Beweidungs-Projekt Jettenbach Bund der Weidetierhaltung eine Weidenutzung neu eingeführt wird, z.B. Wasserbüffel
Naturschutz in Bayern e.V. zur Pflege der Auenlandschaft in den feuchten Bereichen. Büffelfleisch und
- Extensive Beweidung im Aurachtal
Landschaftspflegeverband Landkreis Büffelmozarella kann ein interessantes Nischenprodukt darstellen. Extensive Bamberg e.V.
- Büffelhof Beuerbach http://www. Weidenutzung ist durch das Vertragsnaturschutzprogramm förderfähig. Jedoch
bueffelhof-beuerbach.de sind die Investitionen hoch und der Markt ist unsicher.
Bei geeigneten Strukturen und ausreichend Flächen ist auch eine Schafbeweidung denkbar. Allerdings nicht in den Feuchtbereichen. Gewässerschutz ist für die Landwirtschaft erklärtes Ziel. Im KULAP ist die Anlage von Uferrandstrei EXTENSIVIERUNG IM GEMÜSEBAU / ÖKOLANDBAU
ist der Zuspruch der Landwirte gering. Ackerflächenknappheit, hohe Deckungsbeiträge im Gemü Entgegen den Möglichkeiten zur Extensivierung in der Landwirtschaft ist aufgrund der hohen Anforderungen des Handels und der Verbraucher an die Produkte eine Extensivierung im Gemüsebau nicht möglich.
Die einzige Möglichkeit liegt in der Umstellung der Betriebe auf den ökologischen Landbau. Für den ökologisch wirtschaftenden Gemüsebaubetrieb im Knoblauchsland stellen die kleinen Flächen Im Knoblauchsland und im Landkreis Fürth besteht kaum Nachfrage nach Grünlandflächen. Der auf engem Raum sowie die hohe Pachtquote Probleme dar. Die erforderliche Rotation der Früchte Landkreis Fürth ist mit 17 % Grünlandanteil der grünlandärmste Landkreis in Bayern mit rückläufiger zur Gewährleistung verträglicher Fruchtfolgen wird nicht nur durch den Wechsel der Flächen Tendenz. In den vier Gemarkungen des Entwicklungskonzeptes sind nur drei bis vier Betriebe innerbetrieblich, sondern in aller Regel auch durch Wechsel der Flächen unter den Betrieben gelöst. Für ökologisch arbeitende Betriebe entfällt diese Möglichkeit, sofern diese keine ebenfalls ökologisch wirtschaftenden Partner finden. Stellen zu viele Betriebe auf ökologischen Landbau um, besteht die Gefahr, über die Aufnahmemöglichkeiten des Marktes hinaus zu produzieren.
Acker ist eine weitere Option. Der Umbruch ist nach Fachgesetzen z.B. in Überschwemmungsgebie
für ökologisch wirtschaftende Betriebe oder für Betriebe die keinen Mehrfachantrag für flächen- und
Eine Zunahme von Grünlandflächen kann in die Betriebsstrukturen der Gemüsebauern nicht integ riert werden. Für die Verwertung des Grünschnittes würde dies bedeuten, dass externe Landwirte, die
bewirtschaften oder dass die Flächen über Landschaftspflege erhalten werden müssten.
Informationsgespräch Landwirtschaft
Informationsgespräch Landwirtschaft am 06.11.2018
Teilnehmer: Am 06.11.2018 wurden Vertreter der Landwirtschaft über das im Vorentwurf
- Vertreter Bayerischer Bauernverband
vorliegende Entwicklungskonzept informiert. - Vertreter der Land- und Forstwirtschaft aus den Gemarkungen
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
Den Beteiligten wurden der Aufbau und die Inhalte des Entwicklungskonzeptes - Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
- WGF Landschaft, Nürnberg
sowie die Herausforderungen, mit denen sich das Entwicklungskonzept
- ifanos concept & planung, Nürnberg
auseinandersetzt, dargelegt. Diese sind:
- die nachhaltige Nutzung der Landschaft durch Bodenschutz bei Starkregen
und Hochwasser, durch Minimierung von Einträgen ins Gewässer, durch Schaffung und Erhalt von Lebensraumangeboten für Pflanzen und Tiere, insbesondere für Bodenbrüter und Insekten.
- die Stärkung der Lebensqualität durch Angebote für Landschaftserleben und Naherholung und
dadurch Raum für Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche.
- der Erhalt und die Stärkung der Identität, der Fortbestand des Freilandgemüseanbaus oder der
Umgang mit dem zunehmenden Baulanddruck.
Daran anschließend wurde das Leitbild vorgestellt, das für die vier Gemarkungen die wesentlichen Ziele zur Entwicklung einer ökologischen und ressourcenschonenden Nutzung auch bildlich zusammenfasst.
Das Entwicklungskonzept beinhaltet auch konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung, zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Erhalt der Identität. Den Teilnehmern wurden sowohl die konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung spezifischer Biotoptypen und Zielarten als auch die aus Sicht des Entwicklungskonzeptes geeigneten Räume erläutert und dargelegt.
Das Entwicklungskonzept spiegelt das Spannungsfeld zwischen der Bedeutung der Landwirtschaft für die Stadt und der Notwendigkeit, das die Stadt hinreichend Ausgleichsflächen und Flächen für den Artenschutz bereitstellen können muss.
Seitens der Stadt wird dargelegt, dass sich an das fachlich erarbeitete Entwicklungskonzept in Bezug auf Umsetzung eine intensive Maßnahmendiskussion anschließen muss. Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes folgt hierbei dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Ein Erwerb von Flächen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist nicht das prioritäre Ziel der Stadt Nürnberg.
Werkstatt Landwirtschaft
Werkstatt Landwirtschaft am 18.03. und 20.03.2019
Teilnehmer: Am 18. und 20.03.2019 fanden zwei Werkstätten gebündelt für die Gemar-
-
Vertreter Bayerischer Bauernverband
-
Vertreter der Land- und Forstwirtschaft kungen Großgründlach / Boxdorf und Neunhof / Kraftshof statt. Eingeladen
aus den Gemarkungen waren Vertreter aus den Bereichen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei. Den
- Referat für Umwelt und Gesundheit,
Stadt Nürnberg Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden seitens der Planer die Qualitäten des
- Umweltamt, Stadt Nürnberg
Untersuchungsgebiets aufgrund der Ergebnisse der Biotop- und Nutzungsty-
-
Bürgeramt Nord, Stadt Nürnberg
-
WGF Landschaft, Nürnberg penkartierung sowie Ergebnisse zu Artvorkommen anhand spezifischer Tierar-
-
ifanos concept & planung, Nürnberg
tenkartierungen (Vögel, Libellen) erläutert. Bei beiden Veranstaltungen war der Blick auf den Aspekt der Umsetzung des Entwicklungskonzepts gerichtet. Inhalte waren:
-
Vorstellung und Diskussion des Fünf-Punkte-Programms zur Beförderung der Umsetzung
-
Möglicher Beitrag der Landwirtschaft zu einer kooperativen Umsetzung für die wesentlichen
Handlungsschwerpunkte des Entwicklungskonzeptes
Seitens des Umweltamtes wird betont, dass es ausdrücklicher Wunsch der Stadt Nürnberg ist, das Entwicklungskonzept in Kooperation mit der Landwirtschaft umzusetzen.
Instrumentenkasten Seit November 2018 wurden Fünf-Punkte zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes im Sinne eines Instrumentenkastens erarbeitet. Dieser Instrumentekasten beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Ökokontos, zum Flächentausch, Anreizinstrumente zur Unterstützung freiwilliger Maßnahmen und zur Mobilisierung von Fördermitteln. Ausdrücklich erwähnt wird das Angebot des Umweltamtes und des Referates für Umwelt und Gesundheit einen Runden Tisch zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einzurichten. Bei dem vorgestellten Instrumentenkasten (siehe Kapitel Umsetzung | Instrumentenkasten | S. 254) handelt es sich um eine Willensbekundung des Umweltamtes und des Referates für Umwelt und Gesundheit, die noch mit weiteren Ämtern der Stadt Nürnberg abgestimmt werden muss. Auf die Freiwilligkeit bei der Umsetzung auf privaten Flächen sowie auf die Zielsetzung einer höheren Flexibilität bei der Umsetzung durch den vorgestellten Instrumentenkasten wird seitens des Umweltamtes mehrfach verwiesen.
Bereitschaft zur Mitwirkung Schwerpunkte der Entwicklung des Gründlachtals sind
-
die Sicherung der Bodenbrüterbestände
-
die Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur
-
die Verbesserung des Zustandes der Gewässer
Allgemein Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Entwicklungskonzept ist in erster Linie von akzeptablen und in den Betrieb integrierbaren Angeboten und Maßnahmen abhängig. Der Freilandgemüsebau soll in der jetzigen Form erhalten werden.
Es wird die gute Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband gelobt und dafür geworben, diese fortzuführen und zu intensivieren. Aus Sicht der Teilnehmer ist es wichtig, eine Ansprechperson vor Ort zu haben, die als Partner der Landwirtschaft wahrgenommen wird.
Werkstatt Landwirtschaft
Flächenerwerb / Flächentausch Als problematisch wird der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Realisierung ökologischer Ausgleichsflächen angesehen. Bei Flächen unter 1 ha Größe wird bisher der Bauernverband nicht beteiligt. Das Referat für Umwelt und Gesundheit wird prüfen, ob für Grundstücksgeschäfte mit der Landwirtschaft unter einer Größe von 1 ha eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann.
Als ein geeignetes Mittel zur Konfliktentschärfung beim Flächenerwerb wird ein funktionierender Flächentausch angesehen.
Ausgleichsmaßnahmen Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Landwirtschaft abgestimmt werden. Die Anlage und Pflege ist an das Vorkommen von Feldbrütern anzupassen.
Wichtig für die Landwirtschaft ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. Es sollten auch zeitlich befristete Maßnahmen möglich sein. Für Extremsituationen (Futtermangel bei Trockenheit) sollten bei den Maßnahmen Ausnahmen vorgesehen werden.
Ein Vorschlag bezieht sich auf eine Honorierung von ökologischen Leistungen auf Pachtflächen der Stadt Nürnberg über einen geringeren Pachtzins.
Biodiversität Von Seiten der Landwirtschaft könnte eine Förderung der Biodiversität im Zusammenhang mit einer Biotopvernetzung sowie die Förderung von Wildkräutern (Artenauswahl verträglich mit Landwirtschaft) mitgetragen werden. Blühsteifen sind ein gutes und geeignetes Mittel zur Förderung der Artenvielfalt. Bei einer geeigneten Förderung durch die Stadt Nürnberg könnte dieses Mittel ausgebaut werden.
Gewässer Intensiv diskutiert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer. Insgesamt wird sich für ein koordiniertes Gewässermanagement ausgesprochen in das die Gründlach einzubeziehen ist. Es wird vorgeschlagen, Ausgleichsmaßnahmen und Ökokontoflächen an die Gründlach zu legen und mit dem Hochwasserschutz zu kombinieren.
Bei allen geplanten Maßnahmen soll frühzeitig der Dialog mit den Landwirten vor Ort gesucht werden.
Weitere Punkte Wiederholt angesprochen wurden die Problematik freilaufender Hunde für das Brutvogelvorkommen, den Gemüseanbau und die Landwirtschaft insgesamt, das Erfordernis der Einrichtung eines Bibermanagements, die mit dem Freizeitdruck verbundenen Konflikte für die Landwirtschaft und den Artenschutz sowie die Verantwortung für den Artenschutz und die Biodiversität, die bei allen Teilen der Gesellschaft gesehen wird und nicht nur bei der Landwirtschaft.
Chronologie des Beteiligungsprozesses
Chronologie des Beteiligungsprozesses
09.05.2017 - Auftaktveranstaltung
03.07.2017 - Vorgespräch Bayerischer Bauernverband
26.07.2017 - Informationsgespräch Landwirtschaft
05.10.2017 - Bürgerspaziergang Großgründlach
07.10.2017 - Bürgerspaziergang Neunhof
12.10.2017 - Bürgerspaziergang Kraftshof
19.10.2017 - Bürgerspaziergang Boxdorf
10.11.2017 - Informationsaustausch Regierung von Mittelfranken
06.02.2018 - Expertenrunde Ökokonto / Artenschutz
17.04.2018 - Expertenrunde Wasser
03.05.2018 - Expertenrunde Erholung
09.05.2018 - Expertenrunde Naturschutz
29.08.2018 - Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
06.11.2018 - Informationsgespräch Landwirtschaft
18.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Gründlach / Boxdorf
20.03.2019 - Werkstatt Landwirtschaft Neunhof / Kraftshof
Die vorhandenen Grundlagen
Die vorhandenen Grundlagen
Das Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal stützt sich bezüglich der verwendeten Datenbasis im Wesentlichen auf zwei Quellen:
„GRUNDLAGENERMITTLUNG IM GRÜNDLACHTAL“
Im Vorfeld zum Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal wurden im Zuge der „Grundlagenermittlung im Gründlachtal“1 vorhandene städtische und sonstige amtliche Datengrundlagen für das Untersuchungsgebiet zusammenfassend dargestellt. Diese Datenbasis umfasst folgende Themen:
-
Naturraum
-
Topographie
-
Geologie
-
Boden (Bodeneinheiten, Bodenfunktionen)
-
Wasser (Oberflächengewässerverhältnisse, Gewässerstruktur Gewässer 3. Ordnung, Grundwasser-
verhältnisse)
-
Klima, Luft (Lokal klimatische Verhältnisse, Klimaökologische Funktionen)
-
Schutzgebiete und Biodiversität (Natur- und Landschaftsschutz, amtlich kartierte Biotope, Arten-
schutzkartierung, Arten- und Biotopschutz)
-
Fauna (Lebensräume, Brutbestand Bodenbrüter)
-
Landschaftsgeschichte / Historische Entwicklung
-
Nutzungsstruktur
-
Kulturlandschaft und Landschaftsbild
-
Erholung, Landschaftserleben
SPEZIFISCHE KARTIERUNGEN
In 2017 / 2018 wurden zu folgenden Themen ergänzende Kartierungen erstellt:
-
Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung2 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
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Libellenkartierung3 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
-
Erhebung der Grundwasserverhältnisse4 (innerhalb des Untersuchungsgebietes)
-
Amphibienkartierung (Gesamtstadtgebiet)
In Ergänzung zu diesen Datengrundlagen wurden für das Entwicklungskonzept weitere Grundlagen verwendet, die nachfolgend kurz dargestellt werden.
BODENSCHÄTZUNG
Die Bodenschätzung, früher als Reichsbodenschätzung bezeichnet, wurde in den 1920er und 1930er Jahren durchgeführt und beinhaltet die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Acker- und Grünlandböden). Die Bodenschätzung hat nach §1 Bodenschätzungsgesetz von 2007 den Zweck, neben der Schaffung einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Besteuerung, auch eine Basis für die Agrarordnung, den Bodenschutz und für Bodeninformationssysteme darzustellen. Als Informationen aus der Bodenschätzung liegen vor:
- Die Unterscheidung landwirtschaftlich genutzter / nutzbarer Böden von den nicht landwirtschaft-
lich genutzten / nutzbaren Böden
-
Die Kulturarten zum Aufnahmezeitpunkt
-
Die Klassifizierung der Bodenart und die Beschreibung der sonstigen natürlichen Ertragsfaktoren
-
Die Feststellung von Ertragswertzahlen (Verhältniszahlen) aufgrund der natürlichen Ertragsbedin-
gungen
Plan 6: Bodenschätzung
„Die Bodenschätzung erfasst getrennt nach Kulturarten den Bodenaufbau bis 1 m unter Flur. Dazu werden die Flächen im Raster von 20 – 50 m mit Bohrstöcken abgebohrt und nach der Einheitlichkeit der Bodenbeschaffenheit und Bodenqualität als Klassenflächen abgegrenzt und gekennzeichnet“.5 „Auf Grund der Schätzgenauigkeit und der Feinheit des Rasters […] verfügen die untersuchten Gebiete bis heute über eine Bodenerfassung, die in ihrer Exaktheit und Flächendeckung vor der Verfügbarkeit von Satellitenfotos und GPS fast nirgendwo sonst auf der Erde erreicht wurde“.6
Für das Entwicklungskonzept wurden die Bodenarten und die Ertragswertzahlen im Untersuchungsgebiet ausgewertet.
Bodenarten Die Bodenarten sind insbesondere für die Wertigkeit der Böden von hoher Bedeutung. Sandige Böden sind aufgrund der geringen Wasserspeicherfähigkeit und natürlichen Nährstoffarmut für die landwirtschaftliche Nutzung weniger ertragreich als lehmige oder tonige Böden.
Die Bodenart gibt auch Aufschluss über die Pufferfähigkeit des Bodens gegenüber Nähr- und Schadstoffen. So werden Fremdstoffe aus Böden mit einem hohen Sandanteil aufgrund der vielen Hohlräume schnell ins Grundwasser ausgewaschen. Böden mit Lehm- und Tonanteilen können aufgrund der quellfähigen Tonminerale hingegen Nähr- und Schadstoffe gut speichern. Die Auswaschungsgefahr für Nähr- und Schadstoffe ins Grundwasser ist bei diesen Böden geringer.
Ertragswertzahlen Die Ertragswertzahl kennzeichnet die Ertragsfähigkeit der Böden für die landwirtschaftliche Produktion. Sie wird für Acker (Ackerzahl) und Grünland (Grünlandzahl) getrennt ermittelt. Die Skala reicht von 0 bis 100. Je höher die Zahl, desto ertragreicher ist der Boden. Für das Untersuchungsgebiet gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Acker- oder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen als hochwertig.
Verbreitung im Untersuchungsgebiet Aufgrund der geologischen Ausgangsbedingungen der Sandsteinkeuper sind sandige Böden (Sande und schwach lehmige Sande) weit verbreitet. Die aus landwirtschaftlicher Sicht marginalen sandigen Standorte mit Wertzahlen unter 30 finden sich östlich und nördlich Großgründlach und in den Buchäckern südlich Kleingründlach.
Lehmige und stark lehmige Böden (lehmiger Sand und stark lehmige Sande), finden sich großflächig um Großgründlach (insbesondere der Bereich Stöckelwiesen, Herbstwiesen, Himmelreich), im Einzugsgebiet der Gründlach östlich B4 / nördlich Neunhof und um Kraftshof. Insbesondere im Gebiet nördlich von Neunhof und um Kraftshof sind diese Böden mit Wertzahlen über 40 für die Landwirtschaft als hochwertig einzustufen.
Lehmige Böden (Lehm, sandiger Lehm, schwerer Lehm) kommen schwerpunktmäßig in den Sooswiesen westlich Neunhofs und zwischen Lachgraben und Gründlach nördlich Neunhofs vor. Diese Böden weisen im Untersuchungsgebiet mit Ackerzahlen über 50 die höchsten Wertzahlen auf.
ÜBERSICHTSBODENKARTE
Die Übersichtsbodenkarte ist auf den Maßstab 1: 25.000 konzipiert (ÜBK25). Sie basiert auf mehreren Datengrundlagen. Sie bündelt alle verfügbaren, geowissenschaftlichen Themen zum Boden, wie die Geologische Karte 1:25.000, die Bodenschätzungsdaten und die forstlichen Standortkarten auf der Basis der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25). Die Abgrenzung und Beschreibung der Bodeneinheiten wird durch 300 bis 800 Bohrungen im Kartenblatt unterstützt und verifiziert . Die Karte wird laufend fortgeschrieben.
Die Übersichtsbodenkarte weist Bodeneinheiten aus die zwar keine Wertung der Böden zulassen, jedoch Rückschlüsse auf das vorherrschende Wasserregime und eine entsprechende Charakterisierung des Standortes erlauben. Zu berücksichtigen ist hierbei die durch den Maßstab 1:25.000 festgelegte Aussageschärfe.
Nachfolgend sind die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bodeneinheiten unter dem Aspekt des Wasserregimes gebündelt. Die so klassifizierten Böden werden kurz beschrieben.
Plan 7: Übersichtsbodenkarte
Terrestrische Böden - Braunerden Braunerden sind nicht von Grundwasser sondern überwiegend durch Niederschlagswasser beeinflusst, das im Boden versickert. Das Grundwasser liegt in aller Regel weit unter Flur. Braunerden sind der flächenmäßig verbreitetste Bodentyp. Er entwickelt sich aus kalkfreiem, sandigem bis lehmigem Ausgangsgestein. Insbesondere im Bereich der Keupersandsteine sind auf wasserdurchlässigem Ausgangsmaterial lehmige Braunerden entstanden. Braunerden finden sich im Untersuchungsgebiet flächenhaft südlich und südwestlich der Linie Gründlach / Kothbrunngraben sowie entlang der Linie Kraftshof / Neunhof / Reutles.
Zu den Braunerden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzte Bodeneinheiten:
-
1f: Fast ausschl. Braunerde, unter Wald meist podsolig aus Sand (Flugsand)
-
1g: Fast ausschl. Braunerde-Podsol und Podsol aus Sand (Flugsand)
-
22d: Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-Braunerde aus (kiesführen-
dem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), gering verbreitet mit Flugsanddecke
- 22g: Fast ausschl. Braunerde aus Lehm bis Ton (Terrassenablagerung), gering verbreitet aus
Schluff bis Lehm (Deckschicht) über Sand (Terrassenablagerung)
- 422a: Vorherrschend Regosol, gering verbreitet (Acker)Pelosol aus (grusführendem) Sand (Deck-
schicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton (Sedimentgestein)
- 424b: Fast ausschl. Braunerde (pseudovergleyt), unter Wald gering verbreitet podsolig aus (grus-
führendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Schluffsand bis Sandlehm (Sandstein)
Terrestrische Böden - Stauwasserböden Hierzu zählen die Pseudogleye. Diese sind durch zeitweilige Staunässe und Austrocknung geprägt. Pseudogleye sind nicht vom Grundwasser beeinflusst. Ein stauender Untergrund ist Ursache, dass sich zeitweise das versickernde Niederschlagswasser sammelt. Ist der stauende Effekt sehr ausgeprägt, können Pseudogleye Standorte seltener Pflanzen sein. Die weit verbreiteten Pseudogleye sind in aller Regel im Untersuchungsgebiet ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt. Die Pseudogleye westlich Großgründlach sind hingegen Grünlandstandorte.
Zu den stauwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
- 429a: Fast ausschl. Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley aus (grusf.)
Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (Grus-) sand bis Sandlehm (Sandstein), ger. verbreitet über Sandstein
- 429b: Fast ausschließlich Pseudogley und Braunerde-Pseudogley, selten Podsol-Pseudogley
aus (grusführendem) Sand (Deckschicht oder Sandstein) über (grusführendem) Lehm bis Ton (Sedimentgestein)
Terrestrische Böden - In tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden Hierzu zählen die Gley-Braunerden. Diese zählen ebenfalls zu den terrestrischen Böden, können jedoch einen schwachen Grundwassereinfluss oberhalb von 40 cm unter Geländeoberfläche aufweisen. Dieser Bodentyp kommt großflächig im östlichen Gründlachtal vor. Der Bodentyp ist hier weitgehend ackerbaulich oder gärtnerisch genutzt. Ein weiteres Vorkommen findet sich entlang der Gründlach beim Irrgarten westlich Großgründlach.
Zu den in tieferen Schichten grundwasserbeeinflusste Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
- 72d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Sand
(Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
- 73d: vorherrschend Gley-Braunerde, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführendem) Schluff
bis Lehm, selten aus Ton (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
Grundwasserbeeinflusste Böden Hierzu zählen die Gleye. Diese entstehen bei gleichmäßig hoch anstehendem Grundwasser (zeitweilig bis mindestens 40 cm unter Geländeoberfläche) unabhängig vom Ausgangsgestein. Für Ackerbau sind sie aufgrund der nassen Bodenverhältnisse wenig geeignet. Sie eignen sich bei nicht allzu hohem Wasserstand besonders für Mähwiesen. Gegenüber schweren Landmaschinen sind sie sehr verdichtungsempfindlich. Im Untersuchungsgebiet bilden diese Böden ein Netz entlang der Gewässerläufe. Größere Flächen befinden sich im Gliesfeld südlich Großgründlach (oberes Einzugsgebiet Schwalbenzahlgraben) und südöstlich Kraftshofs. Diese Fläche ist heute weitgehend überbaut.
Zu den grundwasserbeeinflussten Böden zählen folgende in der ÜBK ausgegrenzten Bodeneinheiten:
-
72b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Sand (Talsediment)
-
72e: Vorherrschend Gley und Braunerde-Gley, gering verbreitet Pseudogley aus (skelettführen-
dem) Sand (Substrate unterschiedlicher Herkunft); außerhalb rezenter Talbereiche
-
73b: Fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm,
-
selten aus Ton (Talsediment)
-
76a: Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflussten Böden aus (skelettführendem)
Sand (Talsediment) 76b: Bodenkomplex: Gleye u. andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)
Als Sonderstandort ist die ehemalige Tongrube südlich von Boxdorf auskartiert.
GRUNDWASSERFLURABSTAND
Die Stadt Nürnberg verfügt über ein Grundwassermessprogramm. Die Erfassung der Grundwasserstände erfolgt über ein Messstellennetz in einem flexiblen 1 x 1 km-Raster. Insgesamt besteht das Grundwassermessnetz aus rund 230 Messstellen im Stadtgebiet. Dem Entwicklungskonzept stehen die vom Umweltamt der Stadt Nürnberg im Oktober 2016 durchgeführten Stichtagsmessung ermittelten Grundwasserhöhen zur Verfügung. Der hieraus konstruierte Grundwassergleichenplan weist Grundwasserflurabstände unter Geländeoberkante in Meterstufen aus. Eine weitere Differenzierung des Flurabstandes von 0 bis 1 Meter liegt nicht vor.
In weiten Bereichen des Untersuchungsgebiets liegen die Grundwasserabstände unter einem Meter unter der Flur. Die geringeren Grundwasserflurabstände zeichnen sich bandartig entlang der Gründlach, dem Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben sowie flächenhaft im östlichen Gründlachtal nördlich Neunhof, im Gliesfeld südlich Großgründlach und im Bereich der Stöckelwiesen westlich Kleingründlach ab.
Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016)
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE
Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es im Untersuchungsgebiet nicht. Das in der Karte abgebildete Bemessungshochwasser HQ 100 ist vorläufig gesichert. Im Überschwemmungsgebiet gilt ein gesetzliches Umbruchsverbot von Grünland. Die vom HQ 100 überschwemmten Flächen korrespondieren weitgehend mit den Bereichen geringen Grundwasserflurabstandes von 0 bis 1 Meter. Deutlich zeichnet sich im östlichen Gründlachtal das Feinrelief in Form von überschwemmungsfreien „Inseln“ ab.
Der Kothbrunngraben und das Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens im Gliesfeld sind ausschließlich durch das HQ 100 betroffen. Dies gilt auch für das östliche Gründlachtal nördlich der Gründlach.
Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete
FUNKTIONEN DER AUENLANDSCHAFT
Eine Flussaue hat viele Funktionen im Naturhaushalt. Selbstverständliche Funktionen sind die Wasserrückhaltung im Hochwasserfall und der verzögerte Wasserabfluss, sodass die Hochwasserspitzen zugunsten von Unterliegern verringert werden oder die Bereitstellung spezifischer Lebensräume für Pflanzen und Tiere die sich an die Gewässerdynamik angepasst haben und von dieser abhängig sind.
Gleichzeitig haben die Auenlandschaften einen hohen Nutzen für den Menschen. Trotz des Überschwemmungsrisikos sind die Auen aufgrund des Nährstoffreichtums wertvolle Standorte für die Landwirtschaft. Der Effekt, dass Auen Stoffe zurückhalten, macht diese auch zu Filtern um unerwünschte Einträge in die Gewässer zu verhindern. Das Wasser und die Vielgestaltigkeit machen Auenlandschaften für Erholungssuchende spannungsreich und attraktiv.
Im Rahmen der Konfliktanalyse wird das mögliche Konfliktpotential zwischen folgenden Funktionen betrachtet:
-
Biodiversität (Aspekte Habitatdiversität und Artendiversität):
-
Bodenschutz (Aspekte Erosion, Auswaschung, Erhalt von Humus)
-
Gewässerschutz (Aspekte Einträge in Oberflächen- und Grundwasser, Überschwemmung, Gewäs-
serbewirtschaftung, Uferrandflächen)
-
Produktion (Aspekte Standort für Landwirtschaft, Gemüsebau, Sonderkulturen)
-
Lebensqualität (Aspekte Erholung, Freizeitnutzung wie Spazierengehen, Radfahren, Reiten, Hunde
ausführen)
-
Urbane Entwicklung (Aspekte Siedlungsentwicklung Wohnen / Gewerbe / Verkehr)
-
Kulturlandschaft (Aspekte Ortsbild, Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, landwirt-
schaftliche Kulturen)
KONFLIKTANALYSE
Definition Konflikte Die Konfliktanalyse ermittelt und beschreibt Konflikte zwischen den verschiedenen Funktionen der Auenlandschaft Gründlachtal. Hierbei werden die Konflikte wie folgt definiert:
-
Zielkonflikte
-
Gefährdungen
-
Beeinträchtigungen
Zielkonflikte entstehen, wenn zwei oder mehr Ziele der betrachteten Funktionen zueinander in Konkurrenz stehen. Die Verfolgung eines Ziels kann die Verwirklichung eines anderen unmöglich machen, oder zumindest zu einem geringeren Zielerfüllungsgrad führen. Durch die Festlegung einer Rangordnung konkurrierender Ziele können Zielkonflikte entschärft werden. Ausgerichtet an der Entwicklungsstrategie müssen konkurrierende Ziele hierarchisch bewertet werden (Hauptziel – Nebenziel). Nebenziele sind nicht prioritär zu erfüllen, aber immer mit zu beachten.
Gefährdungen Als Gefährdungen werden mögliche Entwicklungen bezeichnet, die die Gefahr in sich bergen, in Zukunft zu Funktionseinbußen der Auenlandschaft zu führen. Diese können derzeit aber weder in der Intensität, noch in den konkreten Auswirkungen eingeschätzt werden.
Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen sind entweder kleinflächige Funktionsverluste oder tolerierbare Funktionseinschränkungen der Auenlandschaft durch die derzeitige Nutzung. Es sind keine grundsätzlichen Interessenkonflikte.
Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Konflikte können sowohl mit, als auch ohne Raumbezug auftreten und sind daher nicht immer zu verorten und in Karten abzubilden. Nicht abbildbare Zielkonflikte, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen sind im Anschluss an alle abbildbaren Konflikte gelistet.
Die Ermittlung der Konflikte Die Konflikte werden über spezifische Merkmale ermittelt und soweit möglich verortet. Für die Konfliktermittlung wurden die Grundlagendaten wie Bodenkarten, Grundwasserflurabstände, Nutzungen, besondere Tier- und Pflanzenlebensräume, Bauleitpläne, Lärmzonen etc. nach spezifischen Merkmalen ausgewertet. Durch graphische Überlagerung der konfliktträchtigen Merkmale, wie z.B. "Ackernutzung im Überschwemmungsgebiet" (Konflikt Erosion) oder "Bauliche Entwicklungen auf Brutstandorten von Bodenbrütern" (Konflikt Brutplatzverlust), können mögliche Konfliktsituationen räumlich verortet werden.
Die zur Konfliktermittlung verwendeten Grundlagen, sowie die zur Überlagerung herangezogenen Merkmale sind jeweils in den Einschüben "Weg der Ermittlung" nachvollziehbar gelistet. Die sich aus den Überlagerungen ergebenden Konflikte sind in einer Karte flächenhaft dargestellt und in der Legende benannt.
Die Konflikte werden jeweils kurz beschrieben und das Ergebnis dargelegt.
Kartendarstellung In allen nachfolgenden Kartendarstellungen wurde der Trassenkorridor der in Planung befindlichen Stadtumlandbahn (StUB) inklusive der mit der StUB gebündelten Trasse für den Radschnellweg, sowie die geplanten Bauflächen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) nachrichtlich aufgenommen.
In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Kartendarstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000 (A3 Format) liegen dem Anhang bei.
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
K1 | ACKER-/GARTENBAULICHE NUTZUNG AUF TROCKENEN BZW. NASSEN STANDORTEN UND AN FLIESSGEWÄSSERN
Kurzbeschreibung Natürlich trockene oder nasse Standorte sind für die Landwirtschaft eingeschränkt ertragreich, bieten aber ein hohes Entwicklungspotential für die Biodiversität. Acker- oder gartenbauliche Nutzung auf solchen Standorten kann zu einem Zielkonflikt mit der Entwicklung vielfältiger und artenreicher Lebensräume führen. Im UG werden die Gleyböden, regelmäßig überschwemmte Bereiche (5-jährliche Hochwasser HQ5), sowie die Kontaktzo- Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (9.13, nen zu den Fließgewässern als entwicklungsfähige Feucht- bzw. Nassstandorte 9.14 gem. KebS) auf: a) HQ 5 betrachtet. Als entwicklungsfähige Trockenstandorte gelten die marginalen b) grundwasserbeeinflussten Standorten Böden auf Sanden oder schwach lehmigen Sanden. gem. ÜBK (Gleye 72b, 72e, 73b, 76b) c) BS Ackerzahl <30 und S,Sl d) BS Ackerzahl <30 und S,Sl auf Ergebnis grundwassernahen Standorten Acker/gartenbauliche Nutzung (KebS In Überlagerung mit der acker- und gartenbaulichen Nutzung lassen sich 9.13, 9.14) mit weniger als 10 m Abstand bezüglich trockener Standorte die Sandgebiete um Reutles und nördlich zu Oberflächengewässern Großgründlach als die flächenmäßig größten Zielkonflikte ausweisen. Darüber hinaus handelt es sich um kleinteilige Gebiete wie z.B. die Schleifwegäcker westlich Neunhof oder die Buckäcker südlich Kleingründlach. Konflikte in regelmäßig überschwemmungsgefährdeten Bereichen befinden sich insbesondere östlich Neunhof zwischen dem Ochsengraben und dem Kothbrunngraben. Größere Konflikte bezüglich grundwassernahen Standorten befinden sich nördlich Neunhof und im Gliesfeld östlich der Schmalau. Gewässerrandstreifen fehlen abschnittsweise entlang des gesamten Gewässernetzes.
Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
K2 | HOCHWERTIGE PRODUKTIONSSTANDORTE VS. POTENZIELL HOHE BIODIVERSITÄT innerhalb der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Kurzbeschreibung Die Schwerpunktgebiete für die Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems sind Teil der Zieldarstellungen des gültigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg. Die Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und des Biotopverbundsystems dar. Möglichkeiten der landschaftlichen Entwicklung bestehen insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Weg der Ermittlung Landschaft. Als weitere Möglichkeit kommen Fördermaßnahmen im Rahmen Intensive Nutzungen (KebS 9.8, 9.13, von Kulturlandschafts- und von Naturschutzprogrammen in Betracht. 9.14) auf hochwertigen Standorten = BS Innerhalb dieser Zielkulisse finden sich hochwertige landwirtschaftliche Ackerzahl ≥ 40 innerhalb des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwick- Flächen. Als hochwertig gelten im regionalen Vergleich Böden, die eine Ackerlung und des Biotopverbundsystems oder Grünlandzahl ≥ 40 aufweisen.
Ergebnis Die landwirtschaftlich hochwertigen Böden innerhalb der Schwerpunktgebiete befinden sich überwiegend im östlichen Gründlachtal nördlich Neunhof. Aufgrund der Ertragsfähigkeit sind diese für den biotischen und abiotischen Ressourcenschutz bedeutsamen Standorte die wertvollsten Produktionsstandorte. Darüber hinaus sind Böden mit einer regional hohen oder sehr hohen natürlichen Ertragsfähigkeit nach BayKompV §9 nicht vorrangig für Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen.
Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
K3 | SIEDLUNG / VERKEHR / LANDWIRTSCHAFT VS. BIBER-LEBENSRAUM
Kurzbeschreibung Der Biber ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und deshalb nach Weg der Ermittlung Überschwemmungsgefährdete Flächen BNatSchG besonders und streng geschützt. Seit der Wiederansiedlung vor 40 (getrennt nach Siedlungsflächen, Jahren vergrößern sich die Bestände zusehends. Seit 2010 ist der Biber im Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Flächen) infolge potenziellen Aufstaus Stadtgebiet Nürnberg zu beobachten. Der Biber verändert an den besiedelten durch Biber (HQ5) Gewässern durch seine Aktivitäten wie Dammbau, Fällen von Bäumen und Un- Tolerierter Lebensraum des Bibers: 50m Puffer entlang der Gründlach oberhalb tergraben flussnaher Bereiche sein Lebensumfeld beständig. Diese meist sehr (östlich) der Oberen Dorfstraße bei Neunhof dynamische Landschaftsgestaltung führt zu einem beachtlichen Habitat- und Artenreichtum in dem von den Biberaktivitäten beeinflussten Bereichen. In den dicht besiedelten Gebieten kommt es durch die Einwanderung der Biber vermehrt zu Konflikten mit den an die Gewässer angrenzenden Nutzungen wie Siedlungen, Verkehr oder Landwirtschaft.
Ergebnis Das Gewässersystem der Gründlach ist grundsätzlich für eine Besiedlung durch den Biber geeignet. Aus bisherigen Biberkonflikten kann abgeleitet werden, dass etwa 90 % der Konflikte weniger als zehn Meter vom Wasser entfernt auftreten7. Für das Entwicklungskonzept wird, unter der Annahme einer möglichen vollständigen Besiedlung des Gründlachsystems, als maximaler Konfliktraum das HQ5 angenommen, da durch das Aufstauen der Gewässer in den randlichen Bereichen das Grundwasser aufgehöht oder Flächen überschwemmt werden. Um die Konflikte zu lösen, hat der Freistaat Bayern das Bibermanagement eingeführt.
Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
K4 | LEBENSQUALITÄT VS. POTENZIELLE BODENBRÜTERLEBENSRÄUME
Kurzbeschreibung Das Knoblauchsland stellt einen Verbreitungsschwerpunkt der Kiebitze in Nordbayern dar. Auch Rebhühner, Wiesenschafstelzen und Feldlerchen finden hier, nicht zuletzt aufgrund der spezifischen landwirtschaftlichen Nutzung, gute Lebensbedingungen. In den Bodenbrüterkartierungen in 2013 und 20158 wurden insgesamt 259 Brutpaare erhoben Weg der Ermittlung Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum und potenzielle Lebensräume abgegrenzt. Die Kartierung bestätigte die Parkplätze von Hundehaltern (Beobachtungen) Bedeutung der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flur als bedeut- Örtliche Hundehalter aus den Siedlungen samer Lebensraum für Bodenbrüter. Gleichzeitig ist diese stadtnahe Landschaft ein beliebter Naherholungsraum für die örtliche Bevölkerung und das nördliche Stadtgebiet.
Ergebnis Konflikte bestehen insbesondere durch Fußgänger und Hundeführer, die abseits der Wege und über die landwirtschaftlichen Flächen laufen. Die gute verkehrliche Erschließung (B4, A73, Würzburger Straße) ermöglicht es Hundehaltern von außerhalb das Gebiet als Auslaufplatz zu nutzen. Störungen an den Brutplätzen und bei der Jungenaufzucht wirken sich z.T. unmittelbar auf den Bruterfolg aus, was einen Rückgang der Bodenbrüter zur Folge haben kann.
Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität
und Produktionsfunktion
K5 | GEPLANTE ÜBERBAUUNG VS. FREIRAUM
Kurzbeschreibung In den Bauleitplänen und den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland sind für das Untersuchungsgebiet die zukünftigen Bauflächenentwicklungen dargelegt. Diese beziehen sich auf Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und als Ergebnis des Agrarstrukturellen Gutachtens (2017), auf einen Gewächshausstandort bei Neunhof. Die Trasse Weg der Ermittlung der geplanten Stadt-Umland-Bahn (StUB) im Bereich der B4 verläuft durch Informationen gem. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne das Gebiet, ist jedoch zum Planungszeitpunkt nicht hinreichend konkretisiert, (in Kraft und im Verfahren),Leitlinien der sodass in die Darstellung nur der Trassenkorridor aufgenommen ist. Von der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland Überbauung auf Flächen mit einer StUB sind gemäß den Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland Ackerzahl gem. BS < 40, sowie einer Ackerzahl ≥ 40 weitere Impulse in den Nürnberger Norden zu erwarten, wenngleich diese nicht die ÖPNV-Erschließung des Knoblauchslandes zum Ziel hat.
Ergebnis Durch die geplante Siedlungsentwicklung werden insgesamt ca. 56,5 ha Freiraum (Gesamtfläche Untersuchungsgebiet 1.450 ha) überbaut (davon 12,5 ha durch Gewächshäuser). Hiervon sind ca. 28 ha hochwertige Böden betroffen (davon 9,4 ha durch Gewächshäuser). Die Überbauung entzieht nicht nur der Landwirtschaft Produktionsflächen, sondern auch der Bevölkerung Freiraum für die Naherholung. Mit dem Entzug landwirtschaftlicher Produktionsflächen steigt in Folge der Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die verbleibenden Parzellen intensiver zu bewirtschaften, z.B. durch Unterglasanbau. Mit zunehmender Verdichtung steigt auch der Erholungsdruck in den verbleibenden Freiräumen.
Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion / Lebensqualität
und Produktionsfunktion
K6 | BAULICHE ENTWICKLUNG VS. BRUTSTANDORTE VON BODENBRÜTERN
Kurzbeschreibung Die Bodenbrüterkartierung bietet eine Momentaufnahme der Brutstandorte aus den Jahren 2013 und 2015. In Überlage- Weg der Ermittlung Erfassung der Brutstandorte von rung mit den geplanten Siedlungsflächenentwicklungen wird Bodenbrütern (2013: ifanos Landschaftdeutlich, dass durch die Bauflächenentwicklungen konkrete sökologie, 2015: ANUVA Stadt- und Umweltplanung / ifanos Landschaftsöko- Brutplätze von Bodenbrütern verloren gehen. Dieser Zielkonlogie) flikt wird durch die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen (in Belange in der Bauleitplanung oder im Zuge des Bauvorha- Kraft und im Verfahren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung Knoblauchsland bens geregelt. Verluste von Brutplätzen können so ggf. durch Minimierungs-, CEF- oder FCS-Maßnahmen kompensiert werden.
Ergebnis Einzelne Brutplatzverluste können durch Anwendung des einschlägigen fachlichen Regelwerks i.d.R. ausgeglichen werden. Der Zielkonflikt ist dann nicht lösbar, wenn sich durch die Verluste der Brutstandorte die ökologische Gesamtsituation für die betroffene Art verschlechtert oder für die erforderliche Kompensation keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Mit zunehmender Bautätigkeit und der damit einhergehenden Verkleinerung der verfügbaren Lebensräume steigt das Konfliktpotenzial zusehends.
Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
K7 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GRUNDWASSERSCHUTZ
Kurzbeschreibung Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS Die Bodenschichten schützen als natürlicher Filter das darunter liegende 9.13, 9.14) Geringer Grundwasserflurabstand (0-1m) Grundwasser gegenüber Stoffeinträgen aus der Atmosphäre oder der Landgem. Grundwasserstandsmessung der nutzung. Vereinfacht lässt sich sagen, je mächtiger die Bodenschicht ist, die Stadt Nürnberg (2016) vom Wasser durchflossen werden muss, desto größer ist deren Reinigungskraft gegenüber Fremdstoffen. Bei grundwassernahen Standorten können, bei gleichem Bodentyp, aufgrund der kurzen Bodenpassage nur wenige Schadstoffe gefiltert werden. Diese Standorte gelten damit als empfindlich und haben eine vorrangige Wasserschutzfunktion. Gemäß ABSP haben intakte Böden mit einem mittleren Flurabstand von weniger als 1,5 m eine Wasserschutzfunktion. Für das Gebiet liegen Auswertungen vor, die Bereiche mit Flurabständen der Kategorien 0-1 m und 1-3 m abgrenzen. Für eine erste Näherung werden für die vorliegende Konfliktanalyse bzgl. der Wasserschutzfunktion die Bereiche mit einem Flurabstand von 0-1m betrachtet und im Folgenden, im Gegensatz zu anderen Einteilungen in der Literatur, als "grundwassernah" benannt.
Ergebnis Acker- oder gartenbauliche Nutzungen sind in der Kultur empfindlich und bezüglich der Nährstoffversorgung anspruchsvoll. Obwohl die Nürnberger Landwirte seit vielen Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen dazu beitragen, den Stickstoffeintrag so weit als möglich zu reduzieren, bleibt die Landwirtschaft Hauptverursacher von Stickstoffeinträgen in die Gewässer und das Grundwasser. Zielkonflikte aufgrund acker- oder gartenbaulicher Nutzungen auf grundwassernahen Standorten ergeben sich nördlich Neunhof (Herbstwiesen), östlich Neunhof (Sooswiesen), entlang des Kothbrunngrabens und im Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens.
Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Produktionsfunktion vs. Wasser- / Bodenschutzfunktion
K8 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ
Kurzbeschreibung Überschwemmungsgebiete gelten aus Sicht des Gewässer- und Bodenschutzes als empfindlich. Bei Hochwasserereignissen kann es zu Erosion durch strömendes Hochwasser kommen und in der Folge zu Fremdstoffeinträgen ins Oberflächenwasser. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist ein Grundsatz der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource. Hierzu gehört u.a. Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, u.a. Weg der Ermittlung durch Berücksichtigung der Wasserverhältnisse sowie der Bodenbedeckung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS möglichst zu vermeiden. Der Erhalt und die Ausdehnung von (Dauer-)Grünland 9.13, 9.14) auf a) Flächen des HQ5 in empfindlichen Lagen, wie zum Beispiel Überschwemmungsgebieten, ist b) Flächen des HQ100 diesbezüglich eine Maßnahme zum Boden- und Grundwasserschutz.
Ergebnis Zielkonflikte bezüglich acker- / gartenbaulicher Nutzung in regelmäßig überschwemmten Bereichen (HQ 5) zeichnen sich insbesondere in den Niederungen östlich Neunhof zwischen Gründlach und Kothbrunngraben und in den Bruckäckern südlich Kleingründlach ab. Weniger konfliktreich ist die acker- / gartenbauliche Nutzung innerhalb des HQ 100 anzusehen, das bedeutend seltener auftritt. Hier sind Gebiete nördlich Neunhof (Herbstwiesen, Lerchenbühl) sowie Bereiche am Kothbrunn- und dem Schwalbenzahlgraben und dessen Einzugsbereich nordwestlich Boxdorf betroffen.
Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
K9 | ACKER- / GARTENBAULICHE NUTZUNG VS. GEWÄSSERSCHUTZ (UFERRANDSTREIFEN)
Kurzbeschreibung Eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe gelangt über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer. Insbesondere der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor, von Pflanzenschutzmitteln, aber auch von feinkörnigen Bodenpartikeln hat negative Folgen für die chemische Zusammensetzung des Wassers und beeinträchtigt die aquatischen Ökosysteme9. Vor allem im Randbereich von Gewässern übernehmen Randstreifen aus Hochstaudenfluren, Gehölzen oder Grünland wichtige Pufferfunktionen und beugen Weg der Ermittlung Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen vor. Säume entlang von Gewässern 9.13, 9.14) mit weniger als 10m Abstand zu Oberflächengewässern tragen damit ganz wesentlich zum Schutz der Oberflächengewässer bei.
Ergebnis Konflikte mit dem Gewässerschutz ergeben sich dann, wenn acker- und gartenbauliche Nutzungen unmittelbar oder mit nicht ausreichendem Abstand an das Gewässer angrenzen. Als Mindestbreite eines wirksamen Uferrandstreifens wird in Anlehnung an die Anforderungen an die Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg9 eine Breite von 10 Metern angesetzt. Fehlende bzw. nicht hinreichend breite Puffersteifen finden sich abschnittsweise an allen Gewässern im Untersuchungsgebiet.
Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Gefährdungen
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
G1 | EINSCHRÄNKUNG VON POTENZIELLEN LEBENSRÄUMEN DURCH BAULICHE ENTWICK- LUNG / BESTAND
Kurzbeschreibung Bodenbrüter zeichnen sich gegenüber vertikalen Strukturen wie Gebäuden, Hecken, Waldränder, Stromleitungen oder gegenüber stark befahrenen Straßen durch ein ausgeprägtes Meideverhalten aus. Für Feldlerche und Rebhuhn werden in der Literatur zwischen 100 m Weg der Ermittlung Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter (stark befahrene Straßen) und 150 m (geschlossene Gehölzkulisse) angegelaut Untersuchungen ifanos (2013/2015) ben10 11, für den Kiebitz mind. 100 m bei geschlossenen Vertikalkulissen bzw. Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter = Puffer von 150m 200-400 m bei stark befahrenen Straßen12. Dies bedeutet, dass die Brutlebensum folgende überbaute Bereiche: räume innerhalb dieser Kulisse als suboptimal einzuschätzen sind und von den Geplante Überbauung gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen Vögeln möglichst gemieden werden. Für das Untersuchungsgebiet wurde die Bestehende Überbauung = Bestehende Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4 einschränkende Wirkung im Mittel mit 150 m angenommen. Einzelne kleine und A73 Schuppen oder Gewächshäuser in der Flur wurden als nicht störend eingestuft.
Ergebnis Bei baulichen Entwicklungen treten neben dem Konflikt des Lebensraumverlustes zusätzlich Einschränkungen für die verbleibenden Lebensräume durch die Kulissenwirkung auf. Die lokale Population muss sich den verringerten Lebensraum teilen oder weniger Brutvögel können siedeln. Wird der Raum zwischen den Kulissen zu klein oder zu stark gekammert, kann dies eine vollständige Entwertung des Lebensraums bedeuten, wie z.B. an den Schleifwegäckern zwischen Neunhof und dem geplanten Gewächshausstandort an der B 4.
Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Beeinträchtigungen
Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität
B1 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH BARRIEREN UND LÄRM
Kurzbeschreibung Die Entwicklung der Stadt Nürnberg zeigt sich in einem deutlichen Wachstum Weg der Ermittlung Barrieren: Bahnlinie, Autobahn, von Großgründlach, aber auch von Boxdorf, Kraftshof und Neunhof. Das Bundesstraße, Stromleitungen Verkehrslärm über 60 dB(A) 55-60 dB(A) gesamte Knoblauchsland ist über Verkehrswege sehr gut erschlossen. Dies unter 55 dB (A) bedeutet gut ausgebaute und hochfrequentierte Straßen wie die A73, A3 und Fluglärm über 60 dB(A) die B4. Hinzu kommt die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg, die das Gebiet im Westen durchschneidet sowie der Flughafen Nürnberg / Albrecht Dürer im Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes. Große Energietrassen verlaufen gebündelt zur A73. In Folge kommt es zu Barrierewirkungen und Zerschneidungen der Landschafts- und Erholungsräume.
Ergebnis Während der Reichswald im Nordosten und Osten für Erholungssuchende gut erreichbar ist, erschweren die Bahn und die A73 im Westen deutlich die Anbindung des Untersuchungsgebiets an das Regnitztal. Der Verkehr und Industrie verursachen Umgebungslärm, der die Erholungsnutzung beeinträchtigt. Der Grenzwert für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in vergleichbaren Situationen wie Parkanlagen oder Kleingärten liegt gem DIN 18005 bei 55 dB (A). Deutlich ausgeprägt sind Beeinträchtigungen entlang der stark frequentierten Straßen und der Start- / Landebahn des Flughafens Nürnberg im Süden. Landschaftlich hochwertige Erholungsräume wie das östliche Gründlachtal sind durch den Umgebungslärm im Landschaftserleben stark beeinträchtigt, während die Kulturlandschaften Irrhain und Irrgarten weitgehend als gering lärmbeeinträchtigt einzustufen sind.
Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Beeinträchtigungen
Urbane Entwicklung vs. Lebensqualität / Kulturlandschaft
B2 | BEEINTRÄCHTIGUNGEN DURCH FEHLENDE VERNETZUNGEN UND EINBINDUNGEN
Kurzbeschreibung Wege - Im Untersuchungsgebiet trifft man südlich der Gründlach auf ein gut, nördlich der Gründlach auf ein weniger gut bzw. weniger dicht ausgebautes landwirtschaftlich genutztes Wegenetz, das in Abschnitten gleichzeitig als Wander- oder Radwegnetz dient. Im Norden (Gemarkungen Großgründlach und Neunhof) hat in der Vergangenheit keine Flurneuordnung stattgefunden, weshalb die Wege i.d.R. schmal und oft uneben und/ oder unterbrochen sind. Ortsränder - Die Ortsränder sind für das Erscheinungsbild des Knoblauchs- Weg der Ermittlung landes und des Gründlachtals und für das Landschaftsbild bedeutsam. Sie Unterbrochene oder fehlende Wegeverbindungen bzw. Querungen sowie bilden Übergänge und verbinden Ort und Landschaft. Die ortsnahen Gärten, fehlender Übergang von Siedlung zu Obstwiesen und Hecken, die historisch die Orte in einen grünen Mantel gehüllt Landschaft (gem. Eigenbeobachtung WGF/ifanos 2017) haben, sind vielfach defizitär ausgebildet.
Ergebnis Wege - Für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flur ist das Wegenetz hinreichend, für die Naherholung fehlen Wegeverbindungen (insbesondere in Ost-West-Richtung), Zugänge in die Landschaft (z.B. Kothbrunngraben bei Boxdorf, Schlottareuthgraben und Gründlach bei Großgründlach) oder attraktive Querungsmöglichkeiten (an der B 4 bei Reutles und an der Würzburger Straße). Ortsränder - Die ersatzlose Überbauung historischer Ortsrandsituationen bedeutet Identitätsverlust und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Insbesondere an neuen Siedlungsrändern ist der Übergang in die Landschaft schwach ausgebildet oder fehlend.
Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen 1 - 9 Nummern der Landschaftsraumeinheiten
Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Nicht abbildbare Zielkonflikte
ZIELKONFLIKTE
Biodiversitätsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- auf den Stock setzen / Entnahme absterbender gewässerbegleitender Erlensäume versus Erhalt
aufgrund Befall mit Phytophtora (Stehen lassen bedeutet Totholz Specht-, Käfer-, Fledermaushabitate; Entfernen bedeutet Jungholz, gesunde Erlen)
Wasserschutzfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Verlust von Pionier-Gewässerlebensräumen durch unterlassene Grabenpflege
Urbane Entwicklung vs. Biodiversitätsfunktion
- Die für den Neubau der StUB benötigten Flächen für die Trasse und für erforderliche Ausgleichs-
flächen stehen in Konkurrenz zu benötigten Flächen für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes.
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Unökologische Grabenräumung und der hierdurch erhöhte Abfluss führt ggf. zur Entwässerung
benachbarter ökologisch wertvoller Feucht- und Nasswiesen
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
- Die Verminderung der Abflussgeschwindigkeit bzw. Erhöhung der Retention kann zur Grundwasse-
raufhöhung / Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen führen.
Produktionsfunktion vs. Lebensqualität
- Wegekonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Wegenutzung und der verstärkten Freizeitnut-
zung bei neuen Ausschilderungen oder verstärkter Bewerbungen der Wege z.B. als Reit-, Rad- oder Wanderwege
Nutzungsauflassung
- Durch Auflassung der landwirtschaftlichen Nutzung (Sooswiesen nördlich und südlich der Gründ-
lach östlich von Neunhof) entwickelt sich der landschaftlich ansprechende und diverse Auenraum langsam zu einem (bibergeprägten) Auwald.
Nicht abbildbare Konflikte, Gefährdungen und Beeinträchtigungen
Nicht abbildbare Gefährdungen und Beeinträchtigungen
GEFÄHRDUNGEN
Produktionsfunktion vs. Biodiversitätsfunktion
- Reduktion der Lebensraumdiversität landwirtschaftlicher Flächen durch eine eingeschränkte,
wenig abwechslungsreiche Fruchtfolge (verkürzte Fruchtfolgen, Energiepflanzenanbau), Verlust verschiedener und auch seltener Nutzpflanzenarten inklusive ihrer Begleitflora und –fauna
- Veränderung der aktuellen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Nutzung mit guten Bedingungen
für die Lebensraumansprüche der Bodenbrüter
- Unbefestigte Feldwege sind innerhalb von Agrarlandschaften wichtige Träger von Kleinstrukturen
und von Standortvielfalt. Gefahr des Verlustes der Standortvielfalt und des Aufbaus von Barrieren für Kleinlebewesen durch den Ausbau von Wegen (Oberfläche, Querschnitt)
Produktionsfunktion vs. Wasserschutzfunktion
- Diffuse Schad- und Nährstoffeinträge gelangen über unterschiedliche Eintragspfade (z.B. Wind,
Abschwemmungen bei Hochwasser oder Starkregen, Drainagen) ins Gewässer und das Grundwasser
Produktionsfunktion vs. Funktion Kulturlandschaft
- Durch eine Spezialisierung auf wenige Kulturen oder durch einen grundsätzlichen Wandel vom
Gemüsebau zu Mais oder Getreide (Verkürzung von Fruchtfolgen, Verminderung der Diversität) bestehen die Gefahren des Identitätsverlustes der Region sowie des vollständigen Wandels der Kulturlandschaft
BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Biodiversitätsfunktion / Wasserschutzfunktion vs. Lebensqualität
- Ausbreitung Mücken durch großflächige Vernässung bei Einschränkung der Entwässerung und
Schaffung von Kleingewässern
Das räumliche Leitbild
DIE WIESENLANDSCHAFT
DIE PARKLANDSCHAFT
Großgründlach DIE SANDIGE LANDSCHAFT
DIE ZERSCHNITTENE DIE INNERÖRTLICHE LANDSCHAFT AUE
Boxdorf
DIE GARTENLANDSCHAFT
DER BOXBERG
Plan 22: Das räumliche Leitbild
LEGENDE
Ackerlebensräume
Wiesenlebensräume
Feuchtlebensräume
Stillgewässerlebensräume
Sandlebensräume
Auenkorridor Gründlach mit Nebengewässern
Besonders wertvolle Kulturlandschaften
Räume für Gehölzentwicklung
Boxwald
Sonderstandort Tongrube
Neunhofer Äcker
DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT Siedlungsfl ächen
Landschaftsraumeinheiten
Neunhof
DIE GARTENLANDSCHAFT
DIE BACHAUE
Kraftshof
Das räumliche Leitbild
Ein räumliches Leitbild ist ein gutes Instrument um Vorstellungen und Zielsetzungen gegenüber den im Planungsraum lebenden Menschen zu kommunizieren. Es beschreibt einen gewünschten zukünftigen Zustand und vermittelt auf einfache und verständliche Art welche Räume durch das Entwicklungskonzept wie entwickelt werden sollen. Planerisch verbindet das Leitbild die Potenzialund Konfliktanalyse mit den erforderlichen Maßnahmen.
Für die Leitbildentwicklung wird auf die in der Grundlagenermittlung1 formulierten Landschaftsraumeinheiten (LRE) zurückgegriffen. Diese sind entsprechend ihrer Herleitung hinsichtlich ihrer natürlichen Ausstattung, der kulturlandschaftlichen Prägung sowie der Nutzungsstruktur als relativ homogen zu betrachten, sodass auch die Zielsetzungen für die Landschaftsraumeinheiten weitgehend einheitlich sind.
Ein griffiger Titel und Signets geben die wesentliche Zielsetzung jeder Landschaftsraumeinheit im Entwicklungskonzept wieder. Die LRE 8 (Gemüseanbau um Boxberg, Neunhof, Kraftshof) und LRE 9 (Boxberg) wurden für das Leitbild zusammengefasst.
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Die Wiesenlandschaft (LRE 1)
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Die sandige Landschaft (LRE 2)
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Die vernetzte Auenlandschaft (LRE 3)
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Die Parklandschaft (LRE 4)
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Die zerschnittene Landschaft (LRE 5)
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Die innerörtliche Aue (LRE 6)
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Die Bachaue (LRE 7)
-
Die Gartenlandschaft (LRE 8+9)
Im Ergebnis liegt ein plakatives gesamträumliches Leitbild für die vier Gemarkungen vor. Nachfolgend sind für jede einzelne Landschaftsraumeinheit die Potenziale, die wesentlichen Konflikte und die sich hieraus abgeleiteten Ziele steckbriefartig zusammengefasst. Als vereinfachtes aber eindrückliches Bild wird ein zukünftiger Idealzustand der Landschaftsraumeinheit beschrieben (Leitbild).
Das Entwicklungskonzept hat die Aufgabe, unterschiedliche Interessen zu integrieren. Diesbezüglich werden im räumlichen Leitbild unterschiedliche Aspekte wie Biotopentwicklung, Artenschutz,verträgliche Naherholung und Naturerfahrung sowie die Kulturlandschaft mit der gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzung zusammengeführt.
Aufgrund der bekannten Vorkommen und / oder der Kenntnis der Standortbedingungen weist das integrierte Zielkonzept entwickelbare Räume für spezifischen Biotoptypen und Artengruppen aus.
Spezifische Biotoptypen
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Segetalflora
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Nass-, Feuchtwiesen
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Sandflora
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Gehölze
Spezifische Zielarten (Die gelisteten Arten sind für den Planungsraum aufgrund seiner Beschaffenheit besonders relevant.)
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Insekten, insbes. Libellen
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Amphibien
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Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
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Haubenlerche (Rote Liste 1 - vom Aussterben bedroht)
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Heckenbrüter
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Eisvogel / Wasseramsel
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Fledermäuse
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Biber
Im Bereich der Erholung werden aufgrund der natürlichen Ausstattung des Gebiets unter Berücksichtigung vorhandener Erholungseinrichtungen für die Naherholung und die Naturerfahrung geeignete Räume und das wesentliche Wegenetz dargestellt.
Aufgrund der Ansammlung herausragender Kulturlandschaftselemente wie Baudenkmale, Gärten, Spuren der historischen Nutzung der Wasserkraft und dem Vorhandensein von kulturhistorisch bedeutsamen Blickbeziehungen, werden besonders wertvolle Kulturlandschaften abgegrenzt.
Die für die spezifischen Biotoptypen, Artengruppen und die für Naherholung geeigneten Räume sowie die wertvollen Kulturlandschaften ergänzen durch Signets das räumliche Leitbild zum integrierten Zielartenkonzept. (Die Legende ist nachfolgend bei den LRE abgebildet.)
Plan 23: Das integrierte Zielkonzept
Die Wiesenlandschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind der hohe Anteil an Wiesen auf grundwasserbeeinflussten Standorten die es zu erhalten und fördern gilt sowie der Kesselgraben als landschaftliche Verbundachse.
Große zusammenhängende Wiesen, wie die Stöckel- und Herbstwiesen oder die Wiesen entlang des Kesselgrabens, durchsetzen die ansonsten ackerbaulich genutzte Flur.
Das Grünland wird produktiv genutzt und steht für ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bereichen mit hoch anstehendem Grundwasser. Die Wiesen sind gute Versickerungsflächen für Regen und speichern das Wasser, sodass es nicht an der Oberfläche abfließt.
Die Kombination von Wiesen und Weiden in unterschiedlichen Feuchtezuständen und Nutzungsintensitäten schafft artenreiche Lebensräume für typische Tiere und Pflanzen wie Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter oder auch bodenbrütende Vogelarten.
Die Stöckelwiesen sind Teil einer historischen Kulturlandschaft im Umfeld des Hallerschlosses. Diese sollen erhalten und gesichert werden.
Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund
POTENZIALE
- Ausstreichende Keuperletten und grundwassernahe Standorte als Voraussetzungen für Feuchtge-
bietskomplexe mit Verbundfunktion im Bereich der Stöckel- und Herbstwiesen
-
Kesselgraben als Verbundelement
-
Hohe Dichte an wertvollen Wiesen im Bereich Stöckelwiesen, in Teilen Schutzstatus nach §30
BNatSchG
-
Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn
-
Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
-
Kesselgraben als landschaftliche Leitlinie
Identität und Kulturlandschaft
-
Historische Ortskerne, Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft
-
Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lage des Hallerschlosses
-
Teil einer historischen Kulturlandschaft
-
Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland)
WESENTLICHE KONFLIKTE
-
Fehlende Gewässerrandstreifen
-
Ackerbauliche Nutzung unmittelbar am Kesselgraben
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
-
Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
-
Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
ZIELE
-
Erhalt und Verbesserung des Kesselgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
-
Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/
-pflanzung Zielarten: Typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Bodenbrüter, Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Erhalt der Streuobstwiesen (nördlich der Herbstwiesen und nordöstlicher Ortsrand von Kleingründ-
lach)
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn
-
Erhalt kleiner Stillgewässer als Lebensräume für wassergebundene Tiergruppen
-
Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit
Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
-
Ermöglichen von Naturerfahrung, Schwerpunkt: Wiesenlebensräume
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
-
Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
-
Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Haller Schlos-
ses
- Erhalt des dörflichen Charakters von Kleingründlach durch angemessene Innenentwicklung
Die sandige Landschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Wesentliches Merkmal der Landschaftsraumeinheit ist die Vielfalt an wechselnden Sand-Bodenarten. Die Standorte sind weitestgehend ackerfähig, mit unterschiedlicher, i.d.R. geringer Ertragsfähigkeit. Die Landschaft ist immer wieder mit kleinen Feldgehölzen durchsetzt. Die marginalen Sandböden haben eine hohe Arten- und Biotopschutzfunktion, die es zu fördern gilt.
Östlich und nordöstlich von Großgründlach kommen großflächig Böden mit einem hohen Sandanteil vor. Deren natürliche Bodenfruchtbarkeit ist gering, ihr Potenzial für den Arten- und Biotopschutz hingegen hoch.
Sand kann Nähr- und Schadstoffe nur wenig binden und deshalb Einträge ins Grundwasser nur schwer zurückhalten. Wiesen, extensiv genutzte Äcker und Feldgehölze schützen deshalb das Grundwasser vor Verunreinigungen.
Wiesen und Äcker auf Sandböden ermöglichen Lebensräume für typische trockenheits- und hitzeverträgliche Pflanzen- und Tierarten, wie Sandgrasnelke, Sandhummeln, Heuschrecken, Tagfalter, Sandlaufkäfer oder seltene Ackerwildkräuter.
Heckenbrütende Vogelarten profitieren von den strukturreichen Waldrändern und Heckenstreifen. Einzelne vorhandenen Waldsplitter werden um trockenheitsliebende Gehölze ergänzt.
Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen
POTENZIALE
-
Mosaik unterschiedlich sandiger sowie grund- und stauwasserbeeinflusster Böden
-
Sandmagerrasen östlich Großgründlach („Himmelreich“) und südlich und östlich Reutles (Biotop
1579-001) Schutzstatus teilweise nach §30 BNatSchG
-
Wäldchen mit Teich im Biotop 1565 als herausragendes Landschaftselement
-
Wald-/ Gehölzinseln
-
Schlottareuthgraben als Verbundelement
-
Brutvorkommen von Feldlerche und Rebhuhn
-
Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
-
Themenweg „Landschaftspfade“
-
Schlottareuthgraben als Grünzäsur und landschaftliche Leitlinie
-
Spielplätze in Ortsrandlage
-
Gastronomie
Identität und Kulturlandschaft
-
Historische Ortskerne und Denkmalgebäude mit Bezug zur umliegenden Landschaft
-
Dorfmuseum
-
Unverbaute und attraktive Ortsränder
WESENTLICHE KONFLIKTE
-
Acker- / gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von
Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen
-
Fehlende Gewässerrandstreifen am Schlottareuthgraben
-
Fehlende Wegeverbindung entlang des Schlottareuthgrabens
-
Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen am nördlichen und südlichen Ortsrand von
Großgründlach
- Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
ZIELE
-
Erhalt und Verbesserung des Schlottareuthgrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
-
Erhalt und Mehrung von mageren Wiesen und Sandmagerrasen auf geeigneten Standorten
Zielarten: typische trockenheits- und hitzeverträgliche Tier- und Pflanzenarten: z.B. Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Sandlaufkäfer, Sand-Grasnelke Armeria, Berg-Sandglöckchen, Raublättrige Schaf-Schwingel
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter
Zielarten: allg. Segetalflora
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Feldlerche, Rebhuhn
- Erhalt und Entwicklung des Teiches Biotop 1565 als Lebensraum für wassergebundene Tiergrup-
pen
-
Mehrung trockenliebender Gehölze
-
Entwicklung der Gehölzränder zu strukturreichen Übergangszonen
Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke), Fledermäuse
-
Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für
-
Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes
unter Einbindung der Gehölzinseln und Aufenthaltsplätze
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
-
Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und
landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Sandlebensräume
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
-
Gliederung des Gebietes durch Gehölzinseln
-
Erhalt der historischen Ortsränder des Altortes Reutles und Ausgestaltung der neuen Ortsränder
als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Erhalt der innerörtlichen Vitalität von Großgründlach und Reutles durch Gestaltung der Dorfmitten
Die vernetzte Auenlandschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Wesentliche Merkmale der Landschaftsraumeinheit sind hoch anstehendes Grundwasser, Stauwasser und Überschwemmungen. Das Mosaik aus Wiesen und Weiden, Gehölzinseln und Gewässerbegleitgehölzen erzeugt den typischen Charakter einer Auenlandschaft. Auf den leicht erhöhten Standorten wird Acker- oder Gartenbau betrieben. Die sensiblen Standortverhältnisse erfordern eine besonders ressourcenschonende Bewirtschaftung. Die naturnahe Landschaft bedingt ein zurückhaltendes Wegenetz.
Die Landschaft nördlich von Neunhof ist reich strukturiert und vielfältig genutzt. Sie wird von der Gründlach und einem Netz von Bächen und Gräben durchzogen. Erlensäume, blütenreichen Wiesen, Weiden, extensive Äcker und Gemüsefelder wechseln sich ab. Hoch anstehendes Grundwasser und Überschwemmungen sind charakteristisch. Die vielfältige Nutzung und der Kontakt zum umgebenden Reichswald ist die Grundlage einer bemerkenswerten Lebensraumvielfalt und eines außergewöhnlichen Naturerlebnisses.
Der Biber als Landschaftsgestalter findet insbesondere im östlichen Teil (Sooswiesen) ein Auskommen in einer sich dynamisch entwickelnden Auenlandschaft. Die hier vorhandenen Nass- und Feuchtwiesen schaffen artenreiche Lebensräume für typische Pflanzen- und Tierarten wie seltene Seggen, Heuschrecken und Tagfalter. Wiesen verbessern die Wasserrückhaltung und schützen bei Hochwasser. Feucht- und Nasswiesen bieten Wiesenbrütern Lebensraum.
Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber
POTENZIALE
-
Naturnahe Gründlach mit Gewässerbegleitgehölzen
-
Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gewässer; in Teilen Schutzstatus
nach §30 BNatSchG
-
Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gewässer
-
Dichtes Gewässernetz der Gründlach und grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte als
Voraussetzungen für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion
-
Biber als „Landschaftsgestalter“
-
Brutvorkommen von Feldlerche, Wiesenschafstelze und Kiebitz
-
Ackerfähige, höher gelegene Bereiche als Lebensräume für Bodenbrüter und Segetalflora
-
Strukturreiche Waldränder als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse
-
Gegliederte und dennoch weitläufige, als naturnah empfundene Landschaft
-
Tor zum Reichswald
-
Vorhandener Themenweg „Landschaftspfade“
-
Reiterhöfe
-
Abschlagsbauwerk Gründlach - Ochsengraben
Identität und Kulturlandschaft
-
Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Gewässer)
-
Fast vollständig frei von Bebauung
-
Große zusammenhängende Wiesen, Pferdekoppeln, dazwischen ackerbauliche Nutzung und
kleinteiliger Gemüseanbau, weitestgehend ohne Unterglasanbau
- Tradierte Landnutzung mit hohem Wissen im Anbau
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig über-
schwemmten Gebieten (HQ5)
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
-
Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
-
Großflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen Ressour-
censchutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems)
- Potenzielle Gefährdung von Verkehrs-, Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die
Tätigkeit des Bibers
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
-
Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbinungen
-
Barrieren und Beeinträchtigung durch B4 und BAB A73
ZIELE
- Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und
Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet.
-
Entwicklung der Gründlach und der Seitengräben mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
-
Erhalt und Entwicklung der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe mit Hochstaudenfluren
und Landröhrichten sowie deren Vernetzung untereinander (auch westlich B4 im Bereich des ehemaligen Laufes des Nonnenbaches) Zielarten: Bodenbrüter, Heckenbrüter, Heuschrecken, Tagfalter, Pflanzenarten (u.a. Großer Wiesenknopf, Seggen, Binsen)
- Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern,
Erhalt und Aufbau eines Netzes von Gewässern Zielarten: Biber, Eisvogel, Wasseramsel, Ringelnatter, Grasfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte, Knoblauchkröte, Libellen (insbesondere der in der Roten Liste Bayern benannten Arten)
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter
Zielarten: standorttypische Segetalflora
-
Sicherung und Schaffung von Lebensraum Bodenbrüter
-
Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur
-
Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter
Einbindung von Wasserplätzen und Aufenthaltsplätzen und Beobachtungsmöglichkeiten
-
Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft und in den Reichswald
-
Ermöglichen von Naturerfahrung, unter Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche und
landwirtschaftlicher Belange. Schwerpunkt: Auenlandschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Freihalten der charakteristischen Offenlandschaft außerhalb der gewässerbegleitenden Gehölze
und Waldrandbereiche zum Schutz des Landschaftsbildes
- Erhalt des Charakters des nördlichen Ortsrandes von Neunhof
Die Parklandschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Wesentliches Merkmal sind die durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten Standorte die es zu fördern gilt. Von Wiesen durchsetzte Wälder, Gehölzinseln und Gewässerbegleitgehölze erzeugen den Charakter einer Parklandschaft, deren Kern die historische Kulturlandschaft um das Hallerschloss bildet.
Westlich von Großgründlach schaffen Wiesen, Wälder und Gehölzinseln eine herrliche Parklandschaft. Die Niederung ist stark durch die Gründlach geprägt. Häufig steht das Grundwasser bis knapp unter Flur. Immer wieder tritt das Wasser über die Ufer und überschwemmt das Gebiet. Mit Wiesenoder Weidenutzung hat sich die Landwirtschaft auf diese wiederkehrenden Ereignisse eingestellt.
Wertvollster Lebensraum ist der ehemalige Irrgarten mit den Mühlweihern, der sich zu einem artenreichen, alten Laubmischwald mit bedeutenden Vogel- und Fledermausvorkommen entwickelt hat.
Das Erscheinungsbild dieser Landschaft steht eng mit dem Hallerschloss in Verbindung. Die Allee zwischen Schlosspark und Irrgarten, das Gedenkmonument auf einem kleinen Hügel, die Mühlen und der dazugehörige Mühlbach sind hiervon sichtbare Zeugnisse.
Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an
POTENZIALE
-
Naturnahe Gründlach mit Wäldern, Gewässerbegleitgehölzen und Teichlandschaft
-
Hohe Dichte an Biotop- und Feuchtbiotopflächen entlang der Gründlach in Teilen Schutzstatus
nach §30 BNatSchG
- Großflächig grund– oder stauwasserbeeinflusste, grundwassernahe Standorte als Voraussetzung
für Feuchtgebietskomplexe mit Verbundfunktion
-
Hohe Dichte an wertvollen Wiesenflächen entlang der Gründlach und des Mühlbaches
-
Vielfältige Kulturlandschaft bietet reiches Kulturerlebnis auf kleinem Raum
-
Reizvolles Landschaftserleben zu jeder Jahreszeit
-
Wohnungsnaher Erholungsraum mit guter Durchwegung
-
Große Bereiche der Gründlach sind gut zugänglich
Identität und Kulturlandschaft
- Historische Kulturlandschaft mit geschichtlichen Zeugnissen und Bezug zu den umliegenden
Siedlungen
- Landschaftsraum zwischen Hallerschloss und Kleingründlach ist als Landschaftsschutzgebiet
gesichert
-
Hoher Anteil an persistenten Landschaftselementen (Grünland, Teiche, Wald)
-
Potenziale
WESENTLICHE KONFLIKTE
-
Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
-
Fehlende Wegeverbindungen
-
Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
ZIELE
- Zulassen der Gewässerdynamik und des Wasserrückhaltes bei gleichzeitigem Stoffrückhalt und
Bodenschutz. Dies wird durch standortangepasste und ressourcenschonende Nutzung gewährleistet
-
Erhalt und Verbesserung der Gewässer mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur
-
Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe und Freihalten von Gehölzaufwuchs/
-pflanzung Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
-
Erhalt des Wasserstandes der zahlreichen Teiche und ihrer Charakteristik
-
Förderung der Habitatqualität für den Eisvogel
-
Erhalt und Entwicklung der Teichgruppe als wertvoller Lebensräume für wassergebundene
Tiergruppen
- Erhalt und Mehrung von temporären, niederschlags- und grundwassergespeisten Gewässern
(Beispiel neue Flutmulden in Kleingründlach) Zielarten: Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil, Große Heidelibelle
- Sicherung standortgerechter Laubmischwälder (Irrgarten, Wald südwestlich Kleingründlach)
Zielarten: Wald- und höhlenbrütende Vogelarten (Mittelspecht, Pirol, Gelbspötter, Gartenbaumläufer)
- Erhalt und Entwicklung der strukturreichen Siedlungs- und Kulturlandschaft als Lebensraum für
Fledermäuse (Wasserfledermaus, Braunes Langohr, Abendsegler)
- Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit
Anschluss an den Erholungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen. Beibehaltung der zurückhaltenden Erschließung des Irrgartens
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
-
Ermöglichen von Naturerfahrung. Schwerpunkt: Wiesenlebensräume Naturerfahrung unter
Beachtung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche
- Pflege des vorhandenen Wegenetzes mit Anschluss an die Aufenthaltsplätze
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft (z.B. Weidewirtschaft, Pferdehaltung)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
- Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext
Hallerschloss / Gedenkstätte / Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach, Abschlagsbauwerke)
Die zerschnittene Landschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Der Schwalbenzahlgraben bildet die wesentliche Landschaftsachse, die es aufzuwerten und deren viele Störungen es zu mindern gilt. Die vorherrschenden durch Grund-, Stauwasser und Überschwemmungen beeinflussten Standorte gilt es zu fördern.
Nördlich des Gewerbegebiets der Schmalau wird spürbar, dass das Knoblauchsland Teil eines dynamisch wachsenden und über Verkehrswege sehr gut erschlossen Ballungsraumes ist. Diese „Stadtlandschaft“ lebt mit den Brüchen im Maßstab der baulichen Entwicklungen sowie den Störungen durch Verkehrswege und Leitungstrassen. Um die verbliebenen Freiräume für die Menschen, Pflanzen und Tiere zu erhalten, müssen Schäden in der Landschaft geheilt sowie verlorene Verbindungen wieder hergestellt werden.
Die Entwicklung des Schwalbenzahlgrabens zu einer starken Landschaftsader mit Wiesen und breiten Staudensäumen ist hierbei besonders bedeutsam. Die Landwirtschaft nimmt auf die speziellen Standortverhältnisse, wie den hohen Grundwasserstand oder Überschwemmungen, Rücksicht und bewirtschaftet die Äcker schonend und mit Blick auf die Verbesserung der Lebensräume für Kiebitz und Feldlerche.
Abb. 14: Tabakanbau Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt
POTENZIALE
-
Schwalbenzahlgraben als durchgängige Feuchtgebietsverbundachse
-
Grund– oder stauwasserbeeinflusste Standorte am Rödelgraben und Schmalaugraben als getrenn-
tes Einzugsgebiet des Schwalbenzahlgrabens
-
Brutvorkommen von Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn
-
Erholungsraum in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten mit Sporteinrichtungen
-
Schwalbenzahlgraben als landschaftliche Leitlinie
-
Attraktiver Weg entlang des Irrgartens
Identität und Kulturlandschaft
-
Landwirtschaftlich genutztes Offenland
-
Schwalbenzahlgraben als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig über-
schwemmten Gebieten (HQ5)
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial
-
Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
-
Vereinzelt fehlende Gewässerrandstreifen
-
Barrieren und Beeinträchtigung durch Bahnlinie, BAB A73 und Stromleitungen
ZIELE
- Ausbilden des Schwalbenzahlgrabens als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotop-
verbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach
- Verbesserung der Strukturgüte von Schmalaugraben und Rödelgraben
Zielarten Libellen: Gemeine Heidelibelle, Weidenjungfer, Kleine Pechlibelle und Südlicher Blaupfeil
-
Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesen und Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung
-
Mehrung extensiv genutzter Wiesen auf geeigneten Standorten, insbesondere entlang des Schwal-
benzahlgrabens Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schwalbenzahlgrabens Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter und Ackerwildkräuter. Erhalt und
Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, allg. Segetalflora
- Aufwerten des großen Tümpels im Wald südwestlich Kleingründlach (Gumetsreuth) bei Parkplatz
A73 und ehemalige Kläranlage
- Entwicklung der Waldränder zu strukturreichen Übergangszonen
Zielarten: Heckenbrüter (Dorn- und Klappergrasmücke)
- Erhalt des auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an den Erho-
lungsraum Irrgarten und die Gründlach mit Aufenthaltsplätzen
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
Die innerörtliche Aue
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Der Grünzug zwischen Würzburger Straße / Gründlach und Mühlbach ist ein wichtiger innerörtlicher Grünzug, der für die Erholung der Bevölkerung von hohem Wert ist und die Siedlungen von Großgründlach und Boxdorf verbindet. Der Mühlbach ist als Zeugnis der historischen Nutzung der Wasserkraft und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten und durch einen attraktiven Platz am Wasser für die Bevölkerung erfahrbar.
Die Gründlach und der Mühlbach verlaufen unmittelbar durch das Siedlungsgebiet von Großgründlach. Hier ist das Gewässer den Menschen ganz nahe. Durch Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern im Oberlauf geht vom Wasser keine Gefahr mehr aus. Die Menschen wenden sich dem Wasser zu und wollen es ungestört erleben.
Der in der Landschaft für Pflanzen und Tiere so wichtige Verbundkorridor der Gründlachaue wird innerorts zusätzlich zu einem wertvollen Grünzug mit Spielgelegenheiten, Streifräumen, Wasserplätzen und fußläufigen Verbindungen hinaus in die Landschaft.
Die innerörtliche Aue ist ein Ort, an dem Kinder aus erster Hand Naturerfahrungen in Wohnortnähe machen können.
Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert
POTENZIALE
-
Grund- oder stauwasserbeeinflusste Böden entlang der Gründlach und des Mühlbachs
-
Gründlach und Mühlbach in vielen Abschnitten mit ausgeprägten Begleitgehölzen
-
Freiraum zwischen Gründlach und Mühlbach als Teil einer durchgängigen Verbundachse
-
Innerörtlicher Verlauf des Mühlbachs als Verbundstruktur
-
Gründlach als durchgehender Grünzug innerhalb von Großgründlach; in Abschnitte mit attraktiver
Wegführung und angegliederten Spielflächen und Festplatz
-
Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach
-
Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft; Anschluss an die weiteren
Erholungsräume Kothbrunngraben und Gründlach
Identität und Kulturlandschaft
-
Historischer Mühlbach mit Abschlagsbauwerk Gründlach - Mühlbach
-
Gründlach und Mühlbach als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden
-
Gefährdung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
-
Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
-
Fehlende Wegeverbindungen
ZIELE
- Entwicklung des Gründlach und des Mühlbachs mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Verbesse-
rung des Struktur- und Lebensraumangebots Zielarten Libellen: Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle
-
Verbesserung der Strukturgüte des Mühlbachs
-
Erhalt der Feucht- und Extensivwiesen
-
Mehrung extensiv genutzter Wiesen zwischen Gründlach und Mühlbach und nördlich des Mühl-
bachs Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter
- Ausbilden des Mühlbachs und der Gründlach als Teil eines funktionierenden Gewässer- und
Feuchtverbundsystems Gründlachtal
-
Entwicklung einer naturbetonten Erholungsfläche
-
Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
-
Ertüchtigung und Aufwertung eines auf die örtliche Erholung ausgerichteten Wegenetzes unter
Einbindung der Freizeiteinrichtungen und des Wasserplatzes
- Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Auelandschaft und Wasserkraft
Identität und Kulturlandschaft
- Erhalt von Mühlbach mit Abschlagsbauwerk
Die Bachaue
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Der Kothbrunngraben ist ein Seitengewässer der Gründlach. Vom Reichswald kommend durchfließt er die Gartenlandschaft nördlich des Flughafens Albrecht Dürer. Inmitten der Gartenbaukulturen ist er hier eine bedeutsame landschaftliche Leitlinie und eine wichtige Verbindung zwischen dem Reichswald und der Gründlach. Im Bereich von Kraftshof ist er ein Bestandteil einer traditionellen Kulturlandschaft mit einzigartigem Orts- und Landschaftsbild.
Vom Reichswald kommend zieht der Kothbrunngraben durch die Gartenbaulandschaft des Knoblauchlandes zur Gründlach. Rechts und links begleitet von einem Band an Wiesen, breiten Hochstaudensäumen und Gehölzen ist der Kothbrunngraben die herausragende Verbundachse in der Gartenlandschaft. Die Wiesen und Säume schützen das Gewässer und bieten Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Pflanzen- und Tierarten wie Weidenröschen, Blutweiderich und Mädesüß, Libellen, Heuschrecken oder Tagfalter.
Durch Renaturierungsmaßnahmen ist in Abschnitten ein geschwungener, vielgestaltiger Bachlauf entstanden, der gleichzeitig das Hochwasserrisiko mindert. In den Orten können die Bewohner ein attraktives Gewässer erleben.
In den Orten Kraftshof und Boxdorf ist er, von Grünflächen begleitet, ein wichtiger innerörtlicher Grünzug.
Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur
POTENZIALE
- Kothbrunngraben mit abschnittsweisen Ufergehölzsäumen und Anschluss an den Reichswald als
durchgängige Feuchtgebietsverbundachse
-
durchgehendes Band an grund- oder stauwasserbeeinflusster Böden
-
naturnahe Ausbildung, steile Uferböschungen und -abbrüche des letzter Abschnitts Kothbrunngra-
bens vor Mündung in die Gründlach potenzieller Lebensraum des Eisvogels
- Kothbrunngraben als durchgehender Grünzug innerhalb von Boxdorf und Kraftshof; in Abschnitten
mit attraktiver Wegführung
-
Angegliederte Spiel- und Sportflächen in Boxdorf
-
Verbindung der Erholungsgebiete Reichswald und Gründlach
-
Vernetzung von Wohnen und Arbeiten mit der umliegenden Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
-
Kulturlandschaft im Sichtdreieck Wehrkirche Kraftshof – Schloss Neunhof – Irrhain
-
Historische Gartenanlage Irrhain
-
Unverbaute und attraktive Ortsränder
-
Kothbrunngraben als identitätsstiftende Leitstruktur
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden und in regelmäßig über-
schwemmten Gebieten (HQ5)
-
Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand
-
Abschnittsweise fehlende Gewässerrandstreifen
-
Kleinflächig hochwertige Produktionstandorte auf für den abiotischen und biotischen ressour-
censchutz bedeutsamen Standorten (Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems)
-
Gefährdung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Tätigkeit des Bibers
-
Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger
-
Unterbrochene Wegführung und fehlende Wegeverbindungen
ZIELE
- Entwicklung des Kothbrunngrabens mit Umfeld als blau-grüne Infrastruktur. Ausbilden des
Kothbrunngraben als Teil eines funktionierenden prozessorientierten Biotopverbundes des Gewässer- und Feuchtverbundsystems Gründlach Zielarten Libellen: Blauflügel-Prachtlibelle, Kleine Pechlibelle und Südliche Blaupfeil Zielarten Amphibien: Grasfrosch Zielarten Vögel: Eisvogel (Unterlauf)
- Weitere Verbesserung der Strukturgüte des Kothbrunngrabens (außerhalb der bereits renaturierten
Abschnitte)
-
Durchgehende Uferrandstreifen/ Grünland entlang des Kothbrunngrabens
-
Erhalt der Extensivwiesen und Mehrung auf geeigneten Standorten
Zielarten: typische Tier- und Pflanzenarten von Wiesen unterschiedlicher Feuchtegradiente: Seggen, Binsen, spezielle Wiesenkräuter, Heuschrecken, Tagfalter.
-
Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur
-
Erhalt und Förderung einer vielgliedrigen Fruchtfolge
-
Erhalt und Ertüchtigung eines auf die stadtnahe Erholung ausgerichteten Wegenetzes mit An-
schluss an die Erholungsräume Gründlach, Reichswald (Irrhain) sowie die Schlösser Kraftshof und Neunhof mit Aufenthaltsplätzen
- Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung des Sichtdreiecks zwischen Wehrkirche Kraftshof, Schloss Neunhof und Irrhain vor
Störungen (rechtskräftiger BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse)
- Erhalt der historischen Ortsränder des Denkmalensembles Kraftshof und Ausgestaltung der neuen
Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft (Freilandgemüsebau)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
Die Gartenlandschaft
LEGENDE Erhalt / Entwicklung spezifischer Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung (gültig für alle Landschaftsraumeinheiten)
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalflora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandflora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifischer Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsflächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
LEITBILD
Die Gartenlandschaft ist im Untersuchungsgebiet das Kerngebiet des großflächigen Gemüseanbaus im Freiland und unter Glas. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und geringe Beschattung der Kulturen gewährleisten die Produktivität. Die Möglichkeiten Biodiversität zu erhöhen, bewegen sich innerhalb des durch die spezifischen Produktionsbedingungen gesteckten Rahmens. Eine Erhöhung der Biodiversität ist dann möglich, wenn sich die erforderlichen Maßnahmen in den Produktionsablauf integrieren lassen und, analog dem Anbau der Kulturen, in den Anbauflächen flexibel umgesetzt werden können.
Die Gartenlandschaft ist das Kerngebiet des großflächigen, traditionellen Gemüseanbaus. Der wertvollste Bereich befindet sich zwischen Kraftshof und Neunhof. Alte Kulturböden, Bewässerungseinrichtungen und ein gutes Wegenetz gewährleisten eine hohe Produktivität.
Der Gemüsebau befördert das Vorkommen bodenbrütender Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche oder Wiesenschafstelze. Der Anbau der Kulturen unterliegt einem ausgeklügelten System. Die kultivierten Flächen wechseln beständig. Zur Förderung der Artenvielfalt und als Nahrung für Insekten wird auf Ackerrandstreifen, auf nicht benötigten Parzellen, Zwickel- oder Verschnittflächen blütenreiches Saatgut ausgebracht oder es verbleiben Einzelflächen als Brachen zeitweise ungenutzt.
Da der Gemüseanbau lichthungrig ist, sind nur wenige Gehölze in der Flur vorhanden. Gehölzmehrung im engeren Umfeld des Boxwalds befördert das Vorkommen heckenbrütender Vogelarten wie des Neuntöters.
Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet
POTENZIALE
-
Mosaik aus ackerfähigen, grundwasserfernen und hochwasserfreien Standorten
-
Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, vereinzelte Vorkommen der Wiesenschafstelze
-
Boxwald als einzige Waldinsel inmitten der Feldflur
-
Ehemalige Tongrube südlich Boxdorf „Am Rabensteig“ – die östliche Böschung ist ein Trittstein für
Sandmagerrasen
-
Strukturreiche Waldränder des Boxbergs als Leitstruktur und Lebensraum für Fledermäuse
-
Wohnungs- und stadtnaher Erholungsraum
-
Irrhain als Tor zum Reichswald
-
Boxwald mit angegliederten Freiflächen (Friedhof, Sportanlagen, Kleingärten) als Erholungsraum
in unmittelbarer Nähe zu Wohnen und Arbeiten
-
Vorhandenes gutes Wegenetz
-
Reiterhöfe und Pferdesport
-
Gaststätten / Direktvermarkter / Ökolandbau
-
Spielplätze an der Tongrube und Spiel- / Festplatz an der Schiestlstraße
-
Ehemalige Tongrube als Zeugnis der Industriekultur
-
Große Landschaftsbereiche mit geringer Verlärmung
Identität und Kulturlandschaft
-
Traditionsreiche und vielgestaltige Freilandgemüsebaulandschaft
-
Historische Ortskerne und Denkmalgebäude und historische Gartenanlage Irrhain mit Bezug zur
umliegenden Landschaft (Kraftshof und Neunhof)
- Unverbaute und attraktive Ortsränder und unverbaute Lagen von Schloss Neunhof und der
Wehrkirche Kraftshof
-
Kulturlandschaft im Sichtdreieck Kraftshof – Neunhof – Irrhain
-
Ehemalige Dampfziegelei Boxdorf
-
Museen
WESENTLICHE KONFLIKTE
- Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Flächen mit Biotopentwicklungspotenzial (Schleifwe-
gäcker)
- Störung von Bodenbrüterlebensräumen durch Spaziergänger. Verlust von Brutstandorten von
Bodenbrütern und Einschränkung deren Lebensräume durch bauliche Entwicklungen
- Verlust an Freiraum durch Bauflächenentwicklungen an nördlichen Ortsrand von Boxdorf östlich
und westlich der B 4, östlich der Schmalau und südlich Kraftshof
-
Fehlender Übergang von Siedlung in die Landschaft
-
Barrieren und Beeinträchtigung durch die B 4
ZIELE
- Erhalt magererer Wiesen und Weiden sowie offener Sandmagerrasen im Bereich der ehemaligen
Tongrube Boxdorf und des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße in Kraftshof. Erhalt der (Sand-) Magerrasen am südlichen Ortseingang von Kraftshof Zielarten: trockenheitstolerante Tier- und Pflanzenarten: Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Arten der Sandgrasnelken-Flur
- Sicherung und Schaffung von Lebensraum für Bodenbrüter
Zielarten: Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze
-
Steigerung der Biodiversität innerhalb der acker- und gartenbaulichen Kulturen
-
Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten
-
Erhalt und Pflege des „Steinacher Weihergrabens“
-
Erhalt und Entwicklung des Boxwaldes, der umliegenden strukturreichen Grünflächen als Lebens-
raum für gehölzbrütende Vogelarten und Fledermäuse
-
Mehrung von Gehölzen in der Feldflur
-
Erhalt eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an die
bedeutenden Landschaftsräume Reichswald, Gründlach, Kothbrunngraben und Boxwald
- Anbindung der bedeutenden Freizeit- und Kulturangebote wie Schlösser, Kirchen, historische Orte,
Spielplätze, Gastronomie und Direktvermarkter
-
Gestaltung attraktiver Zugänge aus den Siedlungen in die Landschaft
-
Ermöglichen von Naturerfahrung; Schwerpunkt: Vom historischen Garten zum ökologisch wertvol-
len Wald
Identität und Kulturlandschaft
- Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Existenz als wichtige Bewahrer der Kulturland-
schaft (z.B. Freilandgemüseanbau)
- Bewirtschaftung durch ressourcenschonende Landwirtschaft im Spektrum der örtlichen traditio-
nellen landwirtschaftlichen Kulturen
-
Erhalt der historischen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft
-
Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung (rechtskräftiger
BP 4628 zur Sicherung des Landschaftsraumes und Sichtachse)
- Erhalt des dörflichen Charakters von Neunhof durch Gestaltung der Dorfmitte und angemessene
Innenentwicklung
- Bündelung des Unterglasanbaus an geeigneten Standorten
KONZEPTIONELLE ANSÄTZE FÜR MASSNAHMEN DES ARTENSCHUTZES UND DES NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZES
Das Entwicklungskonzept soll einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten und substantiell zur Stabilisierung und Zunahme der Biodiversität beitragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das gesamte Gründlachtal mit den Nebengewässern und Gräben ist eine jahrhundertalte von Grünland, Acker- und Erwerbsgartenbau geprägte Kulturlandschaft, die erst durch die Bewirtschaftung in ihrer Vielfalt entstanden und aufrechterhalten wurde und wird.
Um die Ziele des Ressourcenschutzes und des Arten- und Biotopschutzes (inkl. die Zunahme der Biodiversität) zu erreichen, müssen alle Akteure in den Gemarkungen einbezogen werden, um Umsetzungsstrategien zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Museale Schutzkonzepte sind in der Auenlandschaft Gründlachtal nicht zielführend. In allen Landschaftsraumeinheiten sind bei der Ausformulierung von Maßnahmen des Arten-, Natur und Landschaftsschutzes Konzepte des integrativen Prozessschutzes und des Populationsschutzes zu berücksichtigen. In den nachfolgenden umsetzungsorientierten Maßnahmen ist die Anwendung dieser Konzepte beachtet.
Störungsmanagement und Prozessschutz Ziel ist der Erhalt einer hohen Habitatdiversität durch Ermöglichen und Zulassen von dynamischen Prozessen durch Förderung von sich wiederholenden Sukzessionsphasen (Aufrechterhalten der Abfolge: Pionierphasen Phasen der Etablierung und Stabilisierung Rücksetzung auf Pionierbedingungen). Dies bedeutet für:
Sandmagerrasen Mäßiges Störungsregime das offenen, sandigen Boden schafft. Damit werden Bedingungen für Pionierarten der Sandgrasheiden und Sandmagerrasen geschaffen (wie dem Silbergras Corynephorus canescens) und Solitärbienen-Gemeinschaften gefördert. Diese Pionierbedingungen sind für z.B. Silbergras oder auch für Sandlaufkäfer und die Blauflügelige Ödland-Schrecke notwendig (beide sind im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen, das Vorkommen aber möglich).
Gräben und Gewässersäume und feuchte Senken Gräben verbuschen bei mangelnder Pflege und Baumarten, wie Weiden und Erlen, besiedeln relativ schnell die Ufer und beschatten die Gewässer. Ein Großteil der von Staudenfluren vollständig bewachsenen nassen und feuchten, gewässerbegleitenden Böschungen und Randstreifen ist artenarm und wird von nährstoffliebenden Arten wie Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera), Brennnessel (Urtica dioica) und Kletten-Labkraut (Galium aparine) dominiert.
Ein bewachsener/ zugewachsener Standort ist für Pionierarten nicht nutzbar und für Arten, die freie Fließgewässerflächen benötigen, unattraktiv. Eine mehr oder weniger regelmäßige Schaffung von neuen vegetationsfreien/ armen Abschnitten ist für die Aufrechterhaltung der Pionierartenpopulationen (z.B. Libellen) unbedingt erforderlich. Die Knoblauchkröten (eine Zielart des Entwicklungskonzeptes), aber auch Kiebitze benötigen vegetationsfreie oder nicht überschattete Senken ephemerer Gewässer.
In moderater Form ist ein Störungsregime auch zielführend für
- Hecken und Waldsäume die nur durch gelegentliches Auslichten und auf den Stock setzen in ihrer
Funktion und ihrer Diversität aufrechterhalten werden können.
- Grünlandnutzung mit verschiedenen Mahdbereichen.
Populationsschutz Störungsmanagement und Prozessschutz bedeutet auch, sich auf den Erhalt von Populationen zu konzentrieren und nicht auf Individuen. Z.B. muss abgeschätz werden, wann und wie Sukzessionsprozesse neu initiiert werden können, damit Pionierarten Lebensraum haben und gleichzeitig Nicht-Pionierartenbestände erhalten werden.
Ziel des Populationsschutzes ist der Erhalt von Populationen (nicht von Individuen), d.h. die Beseitigung / Beeinträchtigung von Lebensraum für eine Art ist dann möglich, wenn die Population als Ganzes nicht gefährdet ist. Beispiele:
- Ein Teil einer extensiv genutzten Wiese kann gemäht werden, wenn ein anderer noch ungemäht
bleibt und erst zu einem späteren Zeitpunkt gemäht wird; das steigert die Habitatdiversität durch zeitversetzte Mahd.
- Käfer / Fledermäuse / Spechte in abgestorbenen Erlen an der Gründlach: Stehendes Totholz kann
dann entfernt werden, wenn noch genügend abgestorbene Erlen stehen bleiben, um die Populationen nicht zu gefährden.
- Produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK Maßnahmen) auf wechselnden Flächen konzipiert als
ein flexibles Konzept für Populationsschutz (z.B. Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland der Regierung von Mittelfranken): Ein definierter %-Satz an Ackerflächen bleibt eine Zeit lang weniger produktiv z.B. als extensiver Acker, Ackerbrache, Blühstreifen, Lerchenfenster, Kiebitzsenke etc. und wird nach einiger Zeit wieder in die Nutzung genommen. Die PIK-Maßnahmen rotieren und werden dann an anderen Stellen durchgeführt.
ABLEITUNG VON MASSNAHMENKULISSEN UND HANDLUNGSBEDARF
Das Entwicklungskonzept ist ein integratives Konzept, d.h. es behandelt unterschiedliche Aspekte und Nutzungsanforderungen im Raum und versucht diese verträglich zusammenzuführen. Diesbezüglich umfasst das Entwicklungskonzept als Handlungsfelder:
-
die nachhaltige Nutzung der Landschaft: Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge
-
die Lebensqualität in der Stadt: Erholung
-
die Identität des Gebiets und dessen Kulturlandschaft
Soweit möglich wurden anhand spezifischer Kriterien Maßnahmenkulissen abgeleitet, für die aufgrund von Konfliktsituationen, herausragender Funktionen der Auenlandschaft oder einer hohen Sensibilität der Standorte Handlungsbedarf gegeben ist. Die Ableitung basiert auf den Ergebnissen der Analyse der aktuellen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet (Basis vorhandener Daten) und der Konfliktanalyse. Die Maßnahmenkulissen definiern Räume, in denen zugeordnete Maßnahmen fachlich sinnvoll und erfolgsversprechend umgesetzt werden können.
Die der Ableitung zugrunde liegenden Kriterien und die von den Maßnahmen jeweils betroffenen Biotop- und Nutzungstypen sind den einzelnen Maßnahmenkulissen in Textkästchen zugeordnet. Die Ziffern der Biotop- und Nutzungstypen entsprechen der in der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg verwendeten Kodierung.
Maßnahmen, für die keine entsprechende Kulisse abgeleitet werden kann, werden verbal-argumentiv erläutert.
Bei den in den Karten abgegrenzten Maßnahmenkulissen ist die jeweilige Datenschärfe der Ursprungsdaten zu berücksichtigen. Im Falle der Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung handelt es sich z.B. um parzellenscharfe Aussagen, die Grundwasserflurabstände beruhen hingegen auf einem zu flächenhaften Aussagen interpolierten Messnetz, das parzellenscharfe Aussagen nicht erlaubt. Auch für Daten im Maßstab 1. 25.000, wie z.B. die Übersichtsbodenkarte oder die modellierten Überschwemmungsgebiete, sind parzellenscharfe Aussagen nicht möglich. Der Darstellungsmaßstab der Maßnahmenkarten wurde deshalb mit 1: 20.000 gewählt.
In die Karten aufgenommen wurden der Trassenkorridor der geplanten Stadtumlandbahn inkl. der Trasse des geplanten Radschnellwegs. Im Falle einer Maßnahmenentwicklung innerhalb des Trassenkorridors sind die Planungen zu diesen Vorhaben zu beachten.
In den Bericht eingebunden sind verkleinerte Darstellungen. Die Originale im M. 1: 20.000 (A3 Format) liegen dem Anhang bei. Die Maßnahmenkulissen werden jeweils in ihrer Ausgangssituation und dem erforderlichen Handlungsbedarf beschrieben. Das Ergebnis ist nachfolgend in Karten zu den folgenden Themen dargestellt:
Abiotisches und biotisches Landschaftsgefüge
-
Extensive Wiesen und Weiden
-
Sandige Standorte
-
Wasserbeeinflusste Standorte
-
Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren
-
Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwicklung
-
Gehölze, Hecken und Baumreihen
-
Erlebnisräume und Umweltbildung
-
Thematische Rundwege
-
Radrouten
-
Zugänge in die Landschaft
-
Ordnungsmaßnahmen
Identität und Kulturlandschaft
-
Charta Auenlandschaft Gründlachtal
-
Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal
-
Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten
-
Straßenraumgestaltung
-
Historische Kulturlandschaft
Zuordnung von Einzelmaßnahmen Den Maßnahmenkulissen zugeordnet sind über Nummern kodierte Einzelmaßnahmen, die in gesonderten Maßnahmenblättern beschrieben sind (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog | S. 173). Die Maßnahmen gliedern sich entsprechend der Zielsetzung in Erhalt und Entwicklung / Mehrung.
EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB01)
Ausgangslage Schwerpunkt der Wiesennutzung ist das Gebiet nördlich der Gründlach und südlich von Kleingründlach/ Schwalbenzahlgraben.
Feucht- und Nasswiesen sind entlang der Gewässer und in Senken ausgeprägt. Vor allem die Nassund Feuchtwiesen sind für den Ressourcenschutz und den Erhalt der Biodiversität, aber auch für das Landschaftsbild wichtig. Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Aufgrund der Vermarktbarkeit als Pferdefutter werden die extensiven Wiesen BNT 9.1 - 6d-Feuchtwiesen (§30) BNT 9.2 - Sonstige Feuchtwiesen bereits heute nicht mineralisch gedüngt. Ziel ist die Entwicklung und Mehrung BNT 9.4 - Sonstige Mager- und von Extensivwiesen aus Intensivwiesen und der Erhalt der Nass-, Feucht- und Halbtrockenrasen BNT 9.5 - Wiesenbrachen, ruderale Extensivwiesenkomplexe. Wiesen BNT 9.6 - Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) BNT 9.7 - Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen, keine mineralische Düngung) BNT 9.8 - Intensive Wiesen
Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01)
Handlungsbedarf Wiesen sollten ein- bis zweischürig erhalten bzw. entwickelt werden. Zur Steigerung der Habitatdiversität ist die Mahd zeitlich zu versetzen (inkl. Spätmahdflächen). Auf Mulchen und auf Mineral- und Gülledüngung ist zu verzichten. Ggf. ist mäßige Mistdüngung möglich.
Für die Nass- und Feuchtwiesen ist eine Weiterführung der ein- bis zweischürige Mahd (erste Mahd nach dem 15. Juni) oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln zielführend. Für den Erhalt des Wasserhaushalts sollten keine Drainagen und / oder Wiederherstellung von verstopften Drainagen erfolgen.
Für die isolierten Halbtrockenrasen ist ein Freihalten von Gehölzaufwuchs/ -pflanzung und einschürige späte Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen nötig.
Extensive Wiesen sind mit ein- oder zweischüriger Mahd zu erhalten.
Die Intensivwiesen, die im Rahmen des Ökokontos Aufwertepotentiale haben, benötigen zu Beginn der Entwicklungsmaßnahme häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen Kräutern und ggf. Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand).
Sooswiesen südlich Gründlach, Neunhof südlich Lerchenbühl, Neunhof
Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen Abb. 23: 2-schürige Wiese
EXTENSIVE WIESEN UND WEIDEN (AB04 + AB05)
Ausgangslage Kriterien/ Beweidung durch Rotationsbewirtschaftung mit Pferden hat ihren Schwer- Betroffene Biotop- und Nutzungstypen punkt nördlich von Neunhof und nordöstlich Kraftshof. Da die extensive, AB04: BNT 9.10 Intensive Weiden mineraldüngerlose Grünlandnutzung für die Pferdehalter eine wichtige Quelle AB05: Schafbeweidung von Grünfutter ist, sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung BNT 9.9 Extensive Weiden und damit das Gesamtsystem der Gründlachaue. Beweidungskorridor schließt ein: BNT 9.1 – 9.8 und 9.13 Grünland/Acker BNT 9.15, 9.16 Unbewirtschaftete Schafweide gibt es bisher nur als Standweide auf der ehemaligen Tongrube Feldraine mit südlich Boxdorf. Für den Erhalt der Wiesen auf der renaturierten ehemaligen BNT 9.17 -9.18 Bewachsene Feldwege Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete und der stadteigene Rinder/Büffelbeweidung schließt ein: BNT 6.3(*) Röhrichte, Riede, Hochstau- Extensivwiesen zwischen Mühlbach und Gründlach südöstlich Großgründlach den sowie den verschiedenen Nutzugstypen in einem Triftstreifen von Großgründ- BNT 6.4 Gräben BNT 9.1* 6d-Feuchtwiesen lach über Reutles und entlang des Reichswaldes wäre Schafbeweidung eine BNT 9.2 Sonstige Feuchtwiesen Möglichkeit zur Entwicklung und dem Erhalt einer abwechslungsreichen BNT 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen BNT 9.6-9.7 Extensive Wiesen Feld- und Wiesenflur. BNT 9.8 Intensive Wiesen
Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05)
Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung das Ziel haben, die aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln. Für den Erhalt des Feuchtgrünlandes und der Hochstaudenfluren in den biberbeeinflussten Sooswiesen sollte die Initiierung einer Beweidung durch Büffel oder Rinder geprüft werden, da sich bei Nichtbewirtschaftung der Landschaftscharakter der Aue hin zu auenähnlichem Wald verändert und die Feucht- und Nasswiesen und Hochstaudenfluren verschwinden werden.
Handlungsbedarf Beweidung durch Schafe: Die bestehende Standweide der ehemaligen Tongrube „Am Rabensteig“ südlich Boxdorf soll fortgeführt werden. Für die extensive Beweidung (und Triftwege) der vorgeschlagenen Flächen ist ein Schäfer zu finden und die entsprechenden Vereinbarungen mit den Landwirten zu treffen.
Beweidung durch Büffel / Rinder: Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes / Hochstaudenfluren und der Eindämmung der Wiederbewaldung entlang der Gründlach (Sooswiesen) sollte die Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten Rindern geprüft werden (z.B. extensive Standweide).
Für alle Weiden und Wiesen, die in Rotation beweidet werden: Fachgerechte Rotationsmähweide mit Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose und keine oder nur mäßige Düngung mit Mist, keine Verwendung von Gülle.
Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig) Kachetien, Georgien
Abb. 24: Schafbeweidung Abb. 25: Büffelhaltung
MARGINALE SANDIGE STANDORTE (AB02)
Ausgangslage Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Marginale, sandige Standorte mit Ackernutzung, die eine Bodenwertzahl BNT 9.13 Äcker BNT 9.14 Erwerbsgartenbau < 30 haben und die auf grundwasserfernen Standorten mit einem Grundmit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl wasserflurabstand größer 1 m zu finden sind, gibt es vor allem um Groß- und von < 30 (gem. BS), mit hohem Grundwasserflurabstand Kleingründlach, zwischen der Schmalau und Boxdorf und östlich von Neunhof. (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Ziel für diese Flächen ist die Förderung von extensiver Ackernutzung und Stadt Nürnberg, 2016) die Umwandlung in extensive Magerwiesen, vor allem auf den sandigen Flächen um Reutles. Eine Extensivierung der Nutzung ist vor allem für den Erhalt der Lebensräume für Bodenbrüter und die Erhöhung der Habitatdiversität zuträglich. Es ist zu bedenken, dass eine Extensivierung des reinen Freilandgemüseanbaus im Knoblauchsland nur schwer möglich ist (siehe Kapitel Akteursbeteiligung | Informationsaustausch Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Handlungsbedarf Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung: Beschränkungen bei Düngung und Pestizidund Herbizideinsatz zur Förderung der Ackerwildkräuter und Förderung von Ackerrandstreifen.
Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen: Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens bis auf den sandigen Rohboden und Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut z.B. mit Mahdgutübertragung und/ oder Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“ oder Äquivalent sowie Schafbeweidung oder bei Bedarf 1-malige Mahd.
Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02)
WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB03)
Ausgangslage Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Äcker mit sandigen Böden und einem geringen Grundwasserflurabstand haben Umwandlung von BNT 9.13 Äcker | hohe Priorität für eine Umwandlung in extensive Wiesen. Aufgrund deren gerin- BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu Grünland auf: ger Filterkapazität sind diese Flächen kritisch für den Ressourcenschutz. Diese Äcker finden sich nordöstlich und östlich von Neunhof zwischen Gründlach und a) grundwassernahen Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand Nonnenbach / Ziehgraben, sowie zwischen dem Lachgraben und dem Irrhain. <1m (gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) Bodeneinheit 72d, sandig mit geringer Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 5 sind aus Gründen des Filterkapazität (gem. ÜBK) Ressourcenschutzes (Erosion und Abschwemmung) prioritär für die Umwandb) überschwemmten Standorten auf lung in extensive Wiesen und Weiden. Diese Flächen sind vor allem nördlich Flächen des HQ5 von Neunhof, entlang des Lachgrabens und nördlich des Irrhains und in den Hundertbeeten südlich Kleingründlach.
Handlungsbedarf Eine ressourcenschonende Nutzung dieser Standorte ist extensiv genutztes Grünland. Auf stadteigenen Flächen sollte die Nutzung als extensive Wiese durch Ansaat von arten- und krautreicher und standortgerechten Saatgutmischungen initiiert werden. Weitere Bewirtschaftung ist dann 1 bis 2-schürige Mahd und Verzicht auf Düngung.
Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03)
UFERRANDSTREIFEN, GEWÄSSERENTWICKLUNGSSTREIFEN UND HOCHSTAUDENFLUREN (AB06 + AB08)
Ausgangslage Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Hochstaudenfluren kommen im Gebiet schwerpunktmäßig in der Aue der AB06: BNT 6.3, 6.3* Hochstaudenfluren, Gründlach und in kleinerem Umfang auch in den Auen ihrer Nebengewässer Seggenriede, Röhrichtkomplexe vor. Ziel ist es, die Hochstaudenfluren in ihrem Umfang zu erhalten sowie AB08: ihre Wertigkeit zu sichern bzw. wenn möglich zu verbessern. Aktuell sind die BNT 9.13 Äcker vorhandenen Hochstaudenfluren durch Nährstoffeintrag eutrophiert und BNT 9.14 Erwerbsgartenbau BNT 9.8 Intensives Grünland durch die Ausbreitung invasiver Arten wie des Großen Springkrauts (Impatiens glandulifera) beeinträchtigt. a) Priorität 1 - Acker-/gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend und ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 oder auf stadteigenen Grundstücken Bedarf an Uferrandstreifen besteht entlang aller Fließgewässer. Ziel der Ausweisung und Entwicklung von Uferrandstreifen ist es den Eintrag von b) Priorität 2 - Alle Gewässerabschnitte in denen acker-/gartenbauliche Nutzung Nähr- und Fremdstoffen aus benachbarten Flächen zu minimieren und so die näher als 10 m an das Gewässer Gewässerqualität mittel- bis langfristig zu verbessern. heranreicht
c) Erhalt von Uferrandstreifen auf allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist
Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08)
Handlungsbedarf Hochstaudenfluren werden durch regelmäßige, abschnittsweise Mahd unter Abfahrt des Mähgutes gepflegt. Bei Bedarf werden die Flächen entbuscht. In den großflächigen Bereichen in den Sooswiesen sollte die extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln geprüft werden (siehe AB05). Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung (siehe AB09) dient der Sicherung des Wasserhaushaltes der Flächen.
Uferrandstreifen sollen generell entlang aller Fließgewässer ausgewiesen werden. Ziel ist der Erwerb der Flächen. Dabei sollten die im Maßnahmenblatt festgeschriebenen Prioritäten beachtet werden. Auf stadteigenen Flächen kann die Nutzung aufgegeben werden und durch entsprechende Pflege (Mahd, ökologische Grabenpflege, Eigenentwicklung) ein Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen geschaffen werden. Auf anderen Flächen kann durch Nutzungsvereinbarungen Acker in extensives Grünland oder Brache umgewandelt werden. Die Ausbreitung von Neophyten ist zu kontrollieren.
Sooswiesen nördlich der Gründlach, Neunhof Hundertbeete, Großgründlach
Abb. 26: Hochstauden und Seggenried Abb. 27: Seggenried
Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof
GEWÄSSERSCHUTZ, GEWÄSSERPFLEGE UND -ENTWICKLUNG (AB09 + AB10 + AB11)
Ausgangslage Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung: Die im Projektgebiet vorhandenen Gräben sind überwiegend stark bewachsen und zum Teil stark verschilft. Böschungen sind in der Regel artenarm und werden regelmäßig gemäht. Die Entwässerungsfunktion der Gräben ist zum großen Teil eingeschränkt. Deshalb besteht seitens der Landwirtschaft deutliches Interesse an einer Entlandung der Gräben. Verschiedene Abschnitte wurden in den Kriterien/ Betroffene Biotop- und Nutzungstypen letzten Jahren vom LPV entlandet. Die Ergebnisse am unteren Ziehgraben und AB09: BNT 6.1 Naturnahe Fließgewässer, am anschließenden Abschnitt des Nonnenbachs sind besonders vielverspre- BNT 6.3 Röhrichte, Riede, Hochstauden, chend bezogen auf die Vielgestaltigkeit des Gewässerbetts, der Vegetation in BNT 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind und am Gewässer sowie selten vorkommender Libellen-Pionierarten wie z.B. Kleine Pechlibelle, Große Heidelibelle, Gebänderte Heidelibelle mit einzigem AB10: BNT 6.2 Naturnahe Stillgewässer, Fundpunkt und Südlicher Blaupfeil. Dennoch ist ein Konzept für integrierte Altarme, Altwasser ökologische Grabenpflege erforderlich, das hilft die vielfältigen Lebensraum- AB11: funktionen der Gräben zu sichern und zu entwickeln und die Gewässer durch In Geländemulden, vorzugsweise in der Nähe von Fließgewässern Zulassen der Eigenentwicklung aufzuwerten.
Stillgewässer: Gegenwärtig besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel sowie zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und Unterwasservegetation. Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuen- und artenarm. Die Gewässer sind durchweg eutroph. Die gegenwärtige Lebensraumqualität sollte erhalten und wo möglich verbessert werden.
Ephemere Gewässer: Kürzlich angelegte ephemere Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Libellen-, Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten. Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang in Nürnberg seltene Libellen-Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. Ziel ist es die bestehenden ephemeren Gewässer zu erhalten, sowie neue ephemere Gewässer in Mulden der Auen der Fließgewässer anzulegen.
Nach Grabenpflege im Jahr 2016 – Nonnenbach, Neunhof Ablagerung des geräumten Materials direkt neben dem Bach führt zur Bildung Damm zur Straße mit Kalkbruchsteinen befestigt; am gegenüberliegenden Ufer einer Rehne; Material muss abgefahren werden. Verlandungs- und Landröhricht
Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach
Handlungsbedarf Ökologische Grabenpflege: Unterhaltsmaßnahmen sind auf das unbedingte Maß zu beschränken, auf den Einsatz schonender Geräte ist zu achten. Folgende Maßnahmen sind möglich: Böschungsmahd, Sohlkrautung, Gehölzpflege, Bekämpfung von Neophyten. In Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg und in Abwesenheit sonstiger Restriktion kann Eigenentwicklung angestoßen werden. Hierzu dienen Maßnahmen wie Vorlandabtrag, Anlage von Grabentaschen, asymmetrische Aufweitung des Profils und Gestaltung der Böschung, Einbringung von Totholz.
Ein Grabenpflegeplan sollte mit den zuständigen Ämtern SÖR und SUN vereinbart und vom LPV mit örtlichen Landwirten umgesetzt werden. Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden. An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10 Jahre betragen. Durch abschnittsweise Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert.
Stillgewässer: Minimierung der Mahd an den Dämmen, Anstreben eines Mosaiks aus Röhricht, Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen und niedrigwüchsigen Beständen. Erhalt der Schilf- und Röhrichtzonen und der Schwimmblattvegetation. Extensiver Fischbesatz.
Ephemere Gewässer: In bestehenden Gewässern bei Bedarf Teilentlandung (bis zu 50%) mit Entfernung von Gehölz- und Röhrichtaufwuchs. An geeigneten Standorten Anlage flacher, grundwasserunabhängiger Geländemulden.
mit strukturreichen Ufern und Verlandungsbereichen
Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof
GEHÖLZE, HECKEN UND BAUMREIHEN (AB12 + AB13 + AB14)
Ausgangslage Gehölzstreifen und Hecken haben das Ziel der Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von Tierlebensräumen, Windschutz und Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts. Die mit Gehölzen bereicherte Übergänge von Dorf zur Feldflur erhöhen die Attraktivität des Landschaftsbildes und fördern die Artenvielfalt.
Biotop- und Höhlenbäume finden sich vor allem in den angrenzenden Reichswaldbereichen und in den Gehölzinseln am Boxberg, Irrgarten. Stehendes Totholz entsteht außerdem in Erlenbeständen entlang der Gewässer durch Erlen-Phytophthora. Durch den Verlust der Erlen können die Uferböschungen destabilisiert werden. Durch auf den Stock setzen treiben die Erlen neu aus und sichern so die Ufer (siehe Maßnahmen zur ökologischen Grabenpflege und Gewässerentwicklung).
Es gibt nur wenige Streuobstbestände im Gebiet die alle erhalten und wenn möglich erweitert werden sollten. Der größte befindet sich nördlich von Kleingründlach (Herbstwiesen) und wird vom Bund Naturschutz gepflegt. Weitere kleinere Bestände sind am Westrand von Kleingründlach an den Schwemmweihern und zwischen Stöckelwiesen und Brucker Straße. Entwicklungsfähig sind auch kleine Bestände zwischen Gründlach und Lachgraben, Eingang Sooswiesen Süd und am Südrand des Boxbergs.
Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14)
Kriterien/ Handlungsbedarf Betroffene Biotop- und Nutzungstypen Neuanlage von Feldgehölzinseln (lichte Eichen-Birken-Kiefern-Inseln mit AB12: Gehölze, Hecken, Baumreihen breiten Saumbereichen) und Hecken bevorzugt zur Verbreiterung oder im Kulissen für Gehölzmehrung, neue Bauflächen mit Anschluss an die Anschluss bestehender Gehölzstreifen. Landschaft, straßenbegleitend An den Ortsrändern Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und AB13: Biotop- und Höhlenbäume Landschaft aus heimischen, standortgerechten Einzelbäumen, Gebüschen, BNT 1.1 Heimische, standortgerechte Hecken, Baumgruppen. Eine Festsetzung in Bebauungsplänen sollte soweit Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen BNT 2.1 Heimische, standortgerechte möglich erfolgen. Ufergehölzsäume BNT 2.3 Großflächige Feldgehölze, Die Allee / Baumreihe entlang der B4 mit einer Ergänzung der bestehenden Baumhecken Baumreihen erfordert die Berücksichtigung von Synergieeffekten mit der BNT 2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume Stadtumlandbahn. BNT 3.1 Au-/Bruchwald BNT 3.3 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil, Erweiterung und Neuanlage von Streuobstbeständen vor allem in Orts- Mittelwald, Niederwald, Hutewald/ randbereichen und Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der Waldweide B NT 3.4 Forstwirtschaftlich geprägter bereits zwei Streuobstbestände betreut. Modelle der „freien Ernte“ und Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte Kiefern/ Baumpatenschaften sollten angedacht werden. Alle Gehölzpflanzungen und Kiefern-Mischwälder die Gehölzpflege sind mit Artenschutzmaßnahmen zu kombinieren. BNT 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen), Friedhof mit Altbaumbestand Neben dem Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen und dem Belassen von AB14: Streuobst stehendem und liegendem Totholz bei Durchforstungs- und Pflegemaßnahmen BNT 4.1 Extensiv bewirtschaftete (z.B. Grabenpflege), sollen auch die Schaffung von Höhlen für Fledermäuse Streuobstwiesen BNT 4.2 Intensiv bewirtschaftete und Spechte initiiert und gefördert werden (ab ca. 40cm Stammdurchmesser). Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger Baumschnitt)
Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof
WASSERBEEINFLUSSTE STANDORTE (AB15)
Ausgangslage Lehmige Böden besitzen aufgrund der Lehm- bzw. Tonanteile eine bessere Filterkapazität als sandige Böden. Das Grundwasser ist diesbezüglich besser vor Fremdstoffeinträgen geschützt. Ackernutzung auf lehmigen Böden ist in Bezug auf den Grundwasserschutz somit weniger kritisch einzustufen. Um den Grundwasser- Kriterien / Betroffene Biotop- und Nutzungstypen schutz bei geringem Grundwasserflurabstand (geringe Stärke Umwandlung von BNT 9.13 Äcker | BNT 9.14 Erwerbsgartenbau | zu der Deckschicht) dennoch gewährleisten zu können, sind Grünland auf: ressourcenschonende Maßnahmen anzustrengen. a) grundwassernahen Standorten Lehmige Böden mit einem geringen Grundwasserflurabstand mit geringem Grundwasserflurabstand sind nordöstlich Neunhof, östlich und westlich der Oberen <1m (gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) Dorfstraße, anzutreffen. Bodeneinheit 73d, lehmig mit höherer Filterkapazität (gem. ÜBK) Äcker in den Überschwemmungsgebieten des HQ 100 werden b) überschwemmten Standorten auf Flächen des HQ100 statistisch nur einmal in 100 Jahren überschwemmt. Entsprechende Acker- bzw. gartenbaulich genutzte Flächen finden sich nördlich und östlich Neunhof, westlich des Lerchenbühls, in den Buckäckern südlich Kleingründlach, südlich der Würzburger (Gliesfeld, Espan) sowie entlang des Kothbrunngrabens. Hier sind für acker- oder gartenbaulich genutzte Flächen Maßnahmen zur Begrenzung von Bodenerosion und Abschwemmung im Hochwasserfall anzustrengen. Ziel für diese Flächen ist die Förderung einer extensiven Ackernutzung.
Handlungsbedarf Für den Erosionsschutz bei Ackerflächen und im Gemüsebau sind Maßnahmen wie konservierende Bodenbearbeitung (z.B. ganzjährige Bodenbedeckung durch den Anbau von Zwischenfrüchten) oder der ökologische Landbau geeignet. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass der ökologische Landbau sich positiv auf das Bodenleben und den Grundwasserschutz sowie auf Flora und Fauna auswirkt. So ist z.B. die Segetalflora im ökologischen Ackerbau deutlich artenreicher als im konventionellen Landbau und seltene sowie Rote-Liste-Arten treten häufiger auf. Dabei zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Kulturen bzw. Bearbeitungsmethoden im ökologischen Landbau Zielkonflikte mit dem Artenschutz erzeugen können. Durch die erforderliche, teilweise intensive manuelle bzw. mechanische Bodenbearbeitung können sich z.B. negative Auswirkungen auf den Bruterfolg der Bodenbrüter ergeben.
Plan 30: Erholung, Wege und Angebote
Das Knoblauchsland hat neben der Bedeutung als Gemüseanbaugebiet einen hohen Wert als Naherholungsraum für die Gesamtstadt, insbesondere für den Stadtnorden. Im Masterplan Freiraum13 wird allgemein auf die Bedeutung der „Äußeren Landschaften“ als Erholungsräume in guter Erreichbarkeit für die Kernstadtbewohner hingewiesen, sowie auf das Erfordernis, dass die jeweils spezifische Eigenart der „Äußeren Landschaften“ erkennbar bleibt.
Das Knoblauchsland und der Untersuchungsgebiet schöpfen ihre Attraktivität für die Erholung aus dem traditionellen Gemüseanbau, der in den Dörfern noch erlebbaren fränkischen Baukultur und baukulturellen Hinterlassenschaften, sowie die als Spiegelbild der Authentizität wahrgenommenen Gastronomie. Das Knoblauchsland wird als der Garten der Stadt begriffen, in dem man sein Gemüse, das man auf dem Markt oder dem Direktvermarkter kauft, wachsen sehen und dem man als Nahrungsmittel auch vertrauen kann. Dies alles liegt nur einen Spaziergang weit von der Kernstadt entfernt.
Zum Bild des Knoblauchslandes gehört auch, dass es keine „perfekte“, gestaltete Erholungslandschaft ist, sondern dass diese Landschaft „gelebt“ wird, dass sie kleinteilig ist, sich unterscheidet von den großen Agrarlandschaften mit ihren ausgedehnten Anbauflächen. Hinzu kommt, dass das Knoblauchsland trotz intensiver Landwirtschaft mit „Natur“ aufwarten kann. Hierfür stehen z.B. das verzweigte Gewässernetz der Gründlach, die Auenlandschaft im Bereich der Sooswiesen, aber auch der Gemüsebau, der herausragende Bodenbrütervorkommen ermöglicht.
Zum Charme des Gründlachtals gehört auch, dass nicht alle Wege perfekt ausgebaut und beschildert sind, sodass die Erholungssuchenden noch selbst „Entdeckungen“ machen können.
Die „Äußeren Landschaften“ und damit auch das Knoblauchsland haben für das Stadtgebiet die Verantwortung, Erholungsraum, den es in den dicht besiedelten Gebieten in dieser Weite nicht gibt, bereit zu stellen und entsprechend der spezifischen Eigenart in Wert zu setzen und vorsichtig weiter zu gestalten.
Für das Untersuchungsgebiet bedeutet dies, fußend auf den benannten Kernqualitäten, Bewohnern und Gästen ein zurückhaltendes Landschaftserleben zu gewähren. Hierzu gehören ein attraktives, qualifiziertes Wegenetz, die Erlebbarkeit der Landschaft, sowie die Möglichkeit Naturerfahrungen, insbesondere im Themenfeld Wasser zu sammeln. In allen Bereichen besteht hier Handlungsbedarf, der nachfolgend dargelegt wird.
EIGNUNG DER RÄUME FÜR ERHOLUNG
Die unterschiedlichen Landschaftsräume im Untersuchungsgebiet bieten aufgrund ihrer Ausstattung z.B. mit Freizeitinfrastruktur und kulturellen und natürlichen Attraktionen unterschiedliche Erholungsschwerpunkte.
Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem Bibervorkommen und den Anschlüssen an den Sebalder Reichswald besitzt das östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen, das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnis zu bedienen. Einschränkungen des Landschaftserlebens ergeben sich durch den Umgebungslärm der im Norden verlaufenden A3. Die nassen und unerschlossenen Standorte im Bereich der Sooswiesen sind aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sensibel einzustufen und gleichzeitig stark verlärmt. In diesem Gebiet sollten keine zusätzlichen Durchwegungen und sonstige aktive Maßnahmen zur Förderung der Erholungsinfrastruktur nur randlich erfolgen.
Kultur und Kulinarik Die historischen Ortskerne in Verbindung mit den kulturhistorisch herausragenden baulichen Zeugnissen und den historischen Gärten, in Verbindung mit einem Besuch in einer der typischen fränkischen Gaststätten, machen die Orte Großgründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof und Boxdorf zu begehrten Ausflugszielen. Ausgehend von den Ortskernen wäre ein ergänzendes Angebot an kürzeren thematischen Rundrouten für Spaziergänger bereichernd.
Wohnumfeldbezogene Erholung Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Erholungsräume sind für die Anwohner im Untersuchungsgebiet kurzwegig erreichbar. Wichtige Freizeitbeschäftigungen in der freien Landschaft sind Spazierengehen, Reiten, Joggen oder den Hund ausführen. Bei dem Angebot an zukünftigen Freizeitnutzungen ist sowohl der Zuwachs an Senioren als auch die Attraktivität des Knoblauchslandes für junge Familien zu berücksichtigen. Dies bedeutet, die vorhandenen Landschaftsräume als Freizeit- und Naherholungsgebiete leichter zugänglich und noch erlebbarer zu machen sowie diese Erholungsräume stärker untereinander zu vernetzen.
Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald Der Raum um Neunhof besitzt aufgrund der stadtnahen Lage in Verbindung mit verfügbaren Wiesen für Pferdekoppeln und der Nähe zum Reitwegenetz des Sebalder Reichswalds eine sehr hohe Attraktivität für Pferdebesitzer und Reitsporttreibende. Reiten in der freien Landschaft erfolgt auf den Flurwegen. Ein Reitwegenetz ist noch zu entwickeln.
Boxberg Der Boxberg trägt eine der wenigen größeren Waldinseln im Untersuchungsgebiet. Er hat aufgrund seiner singulären Lage und der guten Ausstattung mit Freizeiteinrichtungen eine hohe Bedeutung für das ansonsten wenig strukturierte Umfeld. Er ist ein wichtiger Naherholungsbereich für die angrenzenden Siedlungen. Hier ist insbesondere die Einbindung in das Freiraumnetz bedeutsam.
ERHOLUNGSRAUM WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GROSSGRÜNDLACH
ERHOLUNGSRAUM ERHOLUNGSRAUM REITERLEBNIS KULTUR UND KULINARIK KNOBLAUCHSLAND/REICHSWALD GROSSGRÜNDLACH - HALLERSCHLOSS ERHOLUNGSRAUM ERHOLUNGSRAUM KULTUR UND KULINARIK NATURERLEBNIS GRÜNDLACH REUTLES UND NEBENGEWÄSSER Großgründlach
ERHOLUNGSRAUM WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE GROSSGRÜNDLACH
Neunhof
Boxdorf ERHOLUNGSRAUM SENSIBLER BEREICH WOHNUMFELDBEZOGENE ERHOLUNG GRÜNZÜGE BOXDORF
Kraftshof
ERHOLUNGSRAUM ERHOLUNGSRAUM KULTUR UND KULINARIK BOXBERG NEUNHOF / KRAFTSHOF
Plan 31: Eignung der Räume für Erholung
GRUNDGERÜST BESTEHENDER ERHOLUNGSEINRICHTUNGEN
Ausgangslage Als Basis-Infrastruktur für die Freizeit- und Erholungsnutzung wurden öffentlich zugängliche Spielplätze, Festplätze, Parkanlagen, Kleingärten, Aussichtspunkte oder Ruhebänke sowie kulturhistorisch besondere Gebäude wie Schlösser, Museen oder Kirchen aufgenommen. Als ergänzende Angebote der Landwirtschaft und der gartenbaulichen Betriebe wurden die Direktvermarkter oder Hofläden dargestellt.
Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft kann auf eine vielfältige Freizeitinfrastruktur aufbauen. Diese ist i.d.R. den Wohngebieten zugeordnet. Die Freizeiteinrichtungen werden in Hinblick auf den Versorgungsgrad als hinreichend eingestuft. Für Reutles ist der Bedarf eines wohnungsnahen Spielplatzes festgestellt14.
In der freien Landschaft beschränken sich die Einrichtungen, mit Ausnahme der historischen Gartenanlagen und eines Bolzplatzes nördlich Neunhof, auf Ruhebänke. Bezogen auf die Zielsetzungen der Verbesserung der Erlebbarkeit der Landschaft sowie der Naturerfahrungen, insbesondere im Themenfeld Wasser, fehlen spezifische Erholungseinrichtungen wie Aussichtspunkte, Wasserplätze oder Anknüpfungspunkte für die Umweltbildung.
Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen
ERLEBNISRÄUME UND UMWELTBILDUNG (E02 + E03)
Handlungsbedarf Die bestehenden Orte zum Ausruhen und Verweilen finden sich entweder an besonderen kulturellen Orten oder sind Freizeiteinrichtungen und Freizeitwegen zugeordnet. Bei den bestehenden Orten gilt es, diese zu pflegen und ein attraktives Umfeld zu gestalten wie z.B. durch Ertüchtigung von Belägen, Beschattung, Möblierung.
Ergänzt werden diese Aussichts- und Ruhepunkte durch neue Standorte am geschützten Rande des Reichswaldes nördlich Neunhof mit Blick in das Gründlachtal und einen erhöhten Standort nördlich Kleingründlach mit Blick auf die Kulturlandschaft Haller Schloss.
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist die Förderung des Naturerlebens. Aussichtspunkte sind eine gute Möglichkeit die besonders sensiblen Landschaftsteile zu erleben ohne diese zu beeinträchtigen. Orte, die eine gezielte Beobachtung von besonderen Pflanzen oder Tieren erlauben, oder wo man aus erhöhter Position die Auenlandschaft überblicken kann gibt es bisher nicht.
Als mögliche Standorte bieten sich an: Der Waldrand mit Blick über die nicht zugänglichen Sooswiesen im Osten am Ende eines vorhandenen Wegs, der Boxberg im Westen als Hochpunkt mit Blick auf die Stadtsilhouette, der Eingangsbereich des Irrhains oder die Anhöhe Himmelreich beim Schlottareuthgraben mit Blick über die Sandlandschaft.
Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03)
Bei den Aussichtspunkten sollte berücksichtigt werden:
- Lage möglichst geschützt vor dem Umgebungslärm oder konstruktive Lösung bei vorhandem
Umgebungslärm.
- An die ausgewählten Standort gestalterisch anpasste Lösungen entwickeln, die sich in die Land-
schaft einfügen, z.B. einen Hochsitz oder eine Biberburg als Vorbild.
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und deren Seitengewässer wurde im Freiraumkonzept der Stadt Nürnberg Wasserplätze benannt. Wasserplätze sollen einen einfachen Zugang zum Wasser ermöglichen und spielerisch auf die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für das Gründlachtal hinweisen. Von besonderer Bedeutung ist die Verbesserung der Erlebbarkeit des Wassers als prägendes Element der Auenlandschaft. Als mögliche Standorte werden vorgeschlagen:
- Irrgarten mit dem Thema Wasser + Lebensraum. Es bestehen Ansatzpunkte wie eine „Furt“ an der
Gründlach oder die Weiher. Hier ist eine äußerst behutsame und der Kultur- und Naturlandschaft angemessene Gestaltung erforderlich.
- Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach mit dem Thema Wasser + Mühlen. Hier ist der Einbezug
des Umfeldes (Parkierung, Wegeführung an der Gründlach) unerlässlich.
- Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben mit dem Thema Wasser + Landwirtschaft
Als Impulsprojekt geeignet sind das Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach östlich Großgründlach bzw. die Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach nördlich Neunhof.
Wasserplatz Großgründlach - Mögliches Programm Der Wasserplatz östlich Großgründlach könnte Teil einer Freiraumentwicklung sein, die den Landschaftsraum zwischen Mühlbach und Gründlach für die Bevölkerung als naturnaher Erholungsraum insgesamt aufwertet und das Parken nördlich der Würzburger Straße ordnet. Mit eingebunden werden könnte ein großzügiger Hundeauslaufplatz, der über die Würzburger Straße gut erreichbar ist und für Hundebesitzer ein Angebot darstellt, Hunde frei herumtollen lassen zu können.
Der Wasserplatz selbst ermöglicht den Aufenthalt an der Gründlach und ist der Ort, dem auf die historische und aktuelle Nutzung des Mühlbachs sowie die ökologischen Anforderungen an die Gewässerentwicklung aufmerksam gemacht werden könnte. Der Wasserplatz kann von Großgründlach aus über einen Fußpfad erreicht werden. Die zwischen Gründlach und Mühlbach eingeschlossen Wiesenflächen werden nahturnah entwickelt, stehen jedoch gleichzeitig der extensiven Freizeitnutzung zur Verfügung. In Trupps gepflanzte Bäume spenden Schatten. Entlang der Gewässer werden breite Ufersteifen modellhaft entwickelt und stehen damit vorbildlich für weitere Gewässerabschnitte im Gründlachtal.
Wasserplatz Ochsengraben - Mögliches Programm Dieser Wasserplatz liegt angebunden an einen beliebten Radweg und benachbart zum Bolzplatz nördlich Neunhof. Die landschaftliche Lage erfordert eine zurückhaltende Gestaltung. Ein einfacher Holzsteg, ein kleiner Platz mit Sitzsteinen ermöglicht den Zugang zum Gewässer, große Steine die Querung des Gewässers trockenen Fußes. Mit Ergänzungen wie z.B. einer archimedischen Schraube oder Lupe und Glas kann der Wasserort in die Umweltbildung eingebunden werden:
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Klärung Zugänglichkeit, Nutzungsrechte, Eigentum
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Klärung wasserrechtliche Rahmenbedingungen
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Freiraumgestaltung
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Einbindung in die Umweltbildung der Stadt Nürnberg, didaktisches Konzept
Flankierend zu der gestalterischen Entwicklung bedeutsamer Orte soll eine didaktische Aufbereitung der wahrnehmbaren Naturerlebnisse der Auenlandschaft (Wiesenlandschaften, Sandlandschaften, Nutzung der Wasserkraft, etc.) entwickelt und mit den besonderen Orten (Aussichtspunkte, Wasserorte) verknüpft werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den erforderlichen Bedarf eines Spielplatzes in Reutles an greifbaren Themenstellungen zur Auenlandschaft auszurichten wie z.B. das im Umfeld präsente Thema Sand (Spielplatz „Die Sandhummeln“) und ggf. den Standort in das umweltpädagogische Angebot der Stadt einzubinden.
Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich"
GRUNDGERÜST BESTEHENDER WEGE
Ausgangslage Das Wegenetz im Untersuchungsgebiet ist insgesamt dicht, jedoch qualitativ sehr unterschiedlich. Als Basis für Vorschläge von Routen werden das Radwegenetz, die Wanderwege und die übergeordneten Freiraumverbindungen gemäß aktuellem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan herangezogen. Letztere haben eine hohe Bedeutung für die Stadt, da diese von der Altstadt und erweiterten Innenstadt in die umliegenden Landschaften und Wälder führen.
Entlang der Bundesstraße B4 verläuft zwischen Buch im Süden und Tennenlohe im Norden ein einseitig angebauter, leistungsfähiger Radweg. Diese Trasse ist aktuell Gegenstand einer Machbarkeitsstudie der Stadt Nürnberg für ein Radschnellverbindungsnetz.
Plan 35: Qualitäten bestehender Wege
Die übergeordneten Fernrad- und Wanderwege verlaufen im Regnitztal (Biberttalradweg, Aurach-Weg) und im Sebalder Reichswald (Burgenstraße, Jakobsweg) jeweils außerhalb des Untersuchungsgebietes. Durch das Untersuchungsgebiet führt der durch den Stadttourismus beworbene Radweg Knoblauchsland-8er. Neunhof ist End-/ Startpunkt des Wildmeistersteigs des Fränkischen Albvereins.
Quellen Die Bundesstraße B4 wirkt als starke räumliche Barriere, die Querungen nur
- Freizeitwege Stadt Nürnberg 2014
an spezifischen Punkten über Ampelregelung oder Unterführungen zulässt.
- Übergeordnete Freiraumverbindungen
em. aktuellem FNP der Stadt Nürnberg Auch die Würzburger Straße ist nur an einigen Stellen gefahrenfrei zu queren.
- Wanderwege Fränkischer Albverein
2018 Bei Reutles ist die östliche Auf- und Abfahrt für querende Radfahrer und
- Qualität BNTK KebS
Fußgänger unübersichtlich.
WILDMEISTERSTEIG
WANDERWEGE RADWEGE
ÜBERGEORDNETE FREIRAUMVERBINDUNGEN WEGENETZ RAD- UND WANDERWEGE, HALTESTELLEN ÖPNV Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege
THEMATISCHE RUNDWEGE - DAS PRINZIP
Handlungsbedarf Zur Verbesserung der Erfahrbarkeit der Auenlandschaft und des Landschaftserlebens werden thematische Rundwege vorgeschlagen. Spazierengehen bzw. Wandern ist neben Radfahren und Reiten eine im Knoblauchsland stark nachgefragte Freizeitbeschäftigung.
Die Rundwege stehen unter einer jeweiligen Themenstellung, die den Charakter der Auenlandschaft widerspiegeln und sind auf kleinere, fußläufige Runden ausgelegt, die bei Bedarf über weitere Schleifen verlängert werden können.
Zwischen den Rundwege bestehen Verbindungswege. Diese Verbindungen stellen wichtige „Übergabepunkte“ dar, auf die in der Wegweisung bzw. mit Rundwege
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Rund ums Hallerschloss gestalterischen Mittel hinzuweisen ist.
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Vom Irrgarten zum Irrhain
Die Rundwege und deren Verbindungen erschließen unterschiedliche Land-
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Rund um die Tongrube
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Von Wehrkirche zum Schloss schaftsräume und berühren immer die Ortsmitten, sodass sich eine Verbindung
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Kulturdreieck
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Rund um den Lerchenbühl zwischen Gastronomie und Spaziergang anbietet. Gleichzeitig werden die
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Von Spielplatz zu Spielplatz
wesentlichen Attraktionen, Aussichtspunkte und Wasserorte erschlossen.
Die Routenführung erfolgt weitestgehend auf bestehenden Wegen. In einzelnen Abschnitten sind Lückenschlüsse erforderlich. An den Routen ist an geeigneten Stellen auf das Anleinen der Hunde hinzuweisen.
VON SPIELPLATZ ZU SPIELPLATZ
RUND UMS RUND UM DEN LERCHENBÜHL HALLERSCHLOSS
Übergabepunkt
Verbindungsweg VOM IRRGARTEN ZUM IRRHAIN
VON WEHRKIRCHE ZU SCHLOSS
KULTURDREIECK
RUND UM DIE TONGRUBE
Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip
THEMATISCHE RUNDWEGE (E02)
Handlungsbedarf Durch die Aufbereitung einzelner Themenstellungen können für Bewohner und Gäste die Besonderheiten der Auenlandschaft dargelegt werden. Hierzu sind eine inhaltliche Aufbereitung der einzelnen Attraktionen, die Kennzeichnung der Routen sowie Auf einen durchgehenden Weg entlang der Gründlach wird aus Ressourcendie Bewerbung der Rundwege erforderlich. Den Trend der Digitalisierung gilt es schutzgründen und aus Gründen der zu berücksichtigen. naturschutzfachlichen Zielsetzungen für die Gewässer mit angrenzenden Räumen verzichtet. Stattdessen queren Das Tempo beim gemütlichen Spazierengehen liegt etwa zwischen 2,5 und untereinander in Verbindung stehende Rundrouten die Gräben und Bäche an 4 Kilometern pro Stunde. Damit sind die einzelnen Rundrouten im Mittel mit verschiedenen Stellen und machen damit die Gewässer immer wieder erlebbar. ca. 1 bis 2 Stunden bewältigbar.
Rund ums Hallerschloss (3,6 km) Der Rundweg verbindet die wesentlichen Attraktionen wie Hallerschloss, Dorfmuseum im Wächterhaus, St. Laurentius-Kirche, Wiesenlandschaft, gestaltete Kulturlandschaft mit historischen Spuren und Sichtachsen (Allee, Weiher, Irrgarten, etc.), renaturierte Gründlach, historischer Ortskern Großgründlach auf bestehenden Wegen. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes ist erforderlich.
Vom Irrgarten zum Irrhain (6 km) Der Rundweg verbindet die kulturhistorische Landschaft ums Hallerschloss mit der kulturhistorischen Landschaft Neunhof, Kraftshof, Irrhain entlang der Gründlach und dem Kothbrunngraben. Die Rückfahrt müsste ggf. mit Bus erfolgen. Der Weg verläuft weitestgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss zwischen der Hans-Fellner-Straße in Großgründlach und Am Moosfeldweg in Boxdorf sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes.
Rund um die Tongrube (1,5 km) Darstellung der Industriegeschichte in Verbindung mit naturschutzfachlicher Wertigkeit der Folgelandschaft. Der Weg verläuft weitgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am westlichen Rand der ehemligen Tongrube sowie die Einbindung der Aussichts- und Ruhebank ist erforderlich.
Von Wehrkirche zum Schloss (2,4 km) Der Rundweg verbindet die baukulturellen Attraktionen Wehrkirche Kraftshof und Schloss Neunhof über das Kerngebiet des traditionellen Freilandgemüseanbaus auf bestehenden Wegen und quert den Kothbrunngraben.
Kulturdreieck (4,6 km) Erweiterte Runde zur Rundroute „Von Wehrkirche zum Schloss“ unter Einbezug des Irrhains mit den Aspekten Kulturgeschichte und Naturschutz auf bestehenden Wegen.
Rund um den Lerchenbühl (5 km) Der Rundweg führt durch das naturschutzfachlich hochwertige Gebiet der Auenlandschaft mit Abstecher in die Sooswiesen und weiter zur Besonderheit des Lerchenbühls, einer kaum wahrnehmbare Erhebung. Eine Erweiterungsrunde in den Sebalder Forst ist möglich. Der Weg verläuft weitgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am Ziehgraben und Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke und ggf. des Wasserplatzes sowie eine neue Verbindung nach Großgründlach und zur Route "Von Spielplatz zu Spielplatz" mit Querung B4 sind erforderlich.
Von Spielplatz zu Spielplatz (4,8 km) Eine Familienrunde zu bestehenden Spielplätzen die gleichzeitig entlang des Schlottareuthgraben durch die sandige Landschaft führt. Weitestgehend auf bestehenden Wegen. Lückenschluss am Schlottareuthgraben. Die Einbindung der Aussichts- und Ruhebänke ist erforderlich.
Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen
Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen
RADROUTEN (E02)
Handlungsbedarf Radfahren ist eine der beliebtesten Outdoor-Aktivitäten in Deutschland auch für die Bewohner und Gäste der Auenlandschaft Gründlachtal von großer Bedeutung. Das Rad eignet sich hervorragend, um die Auenlandschaft Grünlachtal in seiner Gesamtheit zu entdecken. Entsprechende Informationen über die Landschaften und der Orte sind zu erarbeiten und in das touristische Marketing der Stadt Nürnberg einzubinden. Hierbei ist der Trend der Digitalisierung zu berücksichtigen. Vorgeschlagen werden zwei thematische Radrouten.
Rund um die Gründlach (14,6 km) Die Radroute „Rund um die Grünlach“ verbindet alle charakteristischen Landschaftsräume, wie diese auch im Leitbild dargelegt sind, und alle vier Orte. Diese Landschaften können in einer großen oder in zwei kleineren Rundrouten durchfahren werden. Die wesentlichen Aussichts-/ Ruhepunkte und Wasserorte sind an der Route angelagert. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen Radwegen oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt Nürnberg.
Plan 40: Radrouten (E02)
Gemüsepfad (12,2 km) Ziel ist, dass insbesondere Gäste den Gemüseanbau im Knoblauchsland im Wechsel der Jahreszeiten miterleben können. Der Pfad verbindet die Direktvermarkter und führt vorbei an dem Freilandgemüseanbau, den Gewächshäusern und Folientunneln und erläutert wissenswertes über die Geschichte des Gemüseanbaus, die dahinterstehenden Familientraditionen, die angebauten Gemüsesorten und die kulturtechnischen Entwicklungen. An dem Pfad befinden sich auch Gastronomiebetriebe, die Zutaten aus dem Knoblauchsland verarbeiten. Die Route verläuft vollständig auf vorhandenen Radwegen oder auf den Trassen der übergeordnete Freiraumverbindungen gem. dem FNP der Stadt Nürnberg.
REITEN
Ausgangslage Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Reiterhöfe und Höfe mit Pensionstierhaltung ansässig. Schwerpunkt ist Neunhof mit vier Betrieben. Reiten ist eine prosperierende Freizeitbeschäftigung, auch im Untersuchungsgebiet.
Zum Reiten werden die im Reichswald gelegenen Reitwege aufgesucht. Beliebte Reitwege sind die Kreuzäckerstraße (begleitende „Reitspur“) als Verbindung in den Neunhofer Forst nach Norden und die Flurwege östlich Kraftshof in den Irrhain und den Kraftshofer Forst Richtung Osten.
Handlungsbedarf Gesonderte Reitwege sind nicht ausgewiesen und auch keine Verbote vorhanden, d.h. die Reiter können gem. dem BayNatSchG auf den hierfür geeigneten Wegen reiten. Das Reiten erfolgt derzeit in der geforderten gegenseitigen Rücksichtnahme, sodass es nach Aussagen der an den Bürgerspaziergängen beteiligten Bürger zu keinen Konflikten mit der gängigen Praxis kommt und kein Handlungsbedarf gesehen wird. Im vorliegendem Entwicklungskonzept Gründlachtal wird diesbezüglich auf Vorschläge zu Reitwegen verzichtet.
Sofern gesamtstädtisch Handlungsbedarf erforderlich ist, wird empfohlen, in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen und den Bayerischen Staatsforsten ein Reitwegekonzept aufzustellen.
ZUGÄNGE IN DIE LANDSCHAFT (E01)
Ausgangslage Die Zugänge zu den Orten sind bedeutende Schnittstellen zwischen dem besiedelten Raum und der umgebenden Landschaft. Die Eingänge in die Dörfer bzw. die Zugänge zur Landschaft sollten leicht auffindbar und weithin sichtbare Orientierung bieten. Diesbezüglich ist die Anlage und Kennzeichnung von Wegen aus den Dörfern in die Landschaft eine der Schlüsselmaßnahmen im Masterplan Freiraum13. Mit dem Sebalder Reichswald schließt ein hochwertiges Erholungsgebiet unmittelbar an das Gründlachtal an. Eine Vielzahl an Wegen gewährleistet die Vernetzung der unterschiedlichen Erholungsräume.
Handlungsbedarf Auf Basis der für die Erholungssuchenden bedeutsamen Wege wird festgelegt welche Siedlungs- bzw. welche Waldzugänge einer Kennzeichnung bedürfen. Für Erholungssuchende sollen z.B. die Zugänge in den Reichswald schon von weitem erkennbar ein. An das gestalterische Kennzeichnung der Zugänge Mittel werden unterschiedliche Anforderung gestellt: Es muss über Größe und
- „Baumtore“ an Siedlungszugängen
Auffälligkeit Orientierung bieten und von weitem sichtbar sein. Es soll einen bevorzugte Baumart Eßkastanie
- „Baumkarrees“ an Waldzugängen
Wiedererkennungswert haben, die Themen der Auenlandschaft aufgreifen bevorzugte Baumart Zitterpappel und sich in die Landschaft einfügen. Entsprechend dieser Anforderungen wurden Bäume als geeignete Mittel zur Kennzeichnung gewählt.
Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01)
ORDNUNGSMASSNAHMEN (E04)
Ausgangslage Die Erholungs- und Freizeitnutzung birgt Konfliktpotenzial mit dem Biotop- und Artenschutz oder mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Für das Untersuchungsgebiet sind dies insbesondere frei laufende Hunde die Störungen der Brutplätze der Bodenbrüter verursachen oder für die Landwirtschaft und den Gemüsebau über Hundekot schädliche Wirkung haben. Die Stadt Nürnberg hat eine Hundehaltungsverordnung erlassen15 die für die freie Flur keinen Leinenzwang beinhaltet, da dieser rechtlich nur schwer vollziehbar ist. Aktuell machen ehrenamtlich oder im Zuge der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen aufgestellte Hinweisschilder punktuell darauf aufmerksam, Hunde anzuleinen.
Handlungsbedarf Zur Verbesserung der Hundeproblematik sollten die bereits durchgeführten Besucherlenkungsmaßnahmen über Hinweisschilder (Hunde bitte anleinen) fortgeführt und ausgeweitet werden (Kostenübernahme durch die Stadt Nürnberg), ergänzt um einen über die Mögliche Maßnahmen Hintergründe aufklärenden Flyer. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten der
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Hinweisschilder
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Flyer Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO-HVO) durch den
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Erweiterung der kommunalen Satzung
Leinenzwang für Hunde auf die Flur geprüft werden.
- Hundeauslaufplätze
Damit sich Hunde ohne Leine austoben können, wird vorgeschlagen, an den von Hundebesitzern und –führern stark frequentierten Parkplätzen (Ausfahrt A73 Eltersdorf, Ausfahrt B4 Reutles und an der Würzburger Straße) Hundeauslaufplätze einzurichten. Bei der Suche nach einem möglichen Standort an der B4 sind die Planungen zur Stadtumlandbahn zu berücksichtigen.
Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04)
Identität und Kulturlandschaft
Plan 43: Identität und Kulturlandschaft
Identität und Kulturlandschaft
Das Knoblauchsland ist ein Jahrhunderte altes traditionelles Gemüsebaugebiet, das seit dem frühen Mittelalter durch Rodung dem Reichswald abgetrotzt wurde. Aufgrund seiner Wertigkeit ist das Knoblauchsland, und damit auch das Untersuchungsgebiet, als bedeutsame Kulturlandschaftseinheit im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen16 beschrieben.
Diesem größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiet Nordbayerns kommt durch die identitätsstiftenden Merkmale wie den historischen Siedlungsspuren, den Baudenkmalen, den Gärten und Parks, den Relikten der Nutzung der Wasserkraft, den typischen Landschaftselementen oder den bedeutenden Sichtbeziehungen als immaterielle Vernetzungen des Raumes eine große Bedeutung zu. Alle Merkmale tragen dazu bei, dass sich die Menschen in ihrer Region wohl fühlen und sich mit ihrer Heimat identifizieren und so die regionale Identität gefördert werden kann. Darüber hinaus ist eine Kulturlandschaft mit erkennbarer und erlebbarer Tradition für den Tourismus wichtig. Eine attraktive Kulturlandschaft ist als sogenannter weicher Standortfaktor auch ein wichtiger Pluspunkt für Nürnberg bei der Werbung um Einwohner und Arbeitsplätze.
Kulturlandschaft ist etwas Lebendiges, das sich entwickelt, weitergegeben und gelebt wird. Durch den schleichenden Verfall, den Verlust des historischen Erbes oder der Tradition kann diese auch abhanden kommen. Um nicht museal zu werden muss sich Kulturlandschaft entwickeln können und sie muss gepflegt und bewahrt werden. „Kultur heißt nutzen, nicht ausbeuten. Kultur heißt überliefern, weitergeben, heißt tradere“17. Mit dem verstärkten großflächigen Anbau unter Glas und dem Trend zur Spezialisierung auf wenige Sorten und Fruchtfolgeglieder trennt die traditionelle, vielgestaltige Kulturlandschaft Knoblauchsland nur noch ein schmaler Grat von einer monofunktionalen gesichtslosen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Region.
Sich über die vorhandenen, gemeinsamen Ziele und Werte bewusst zu werden ist ein wichtiger Schritt um die Kulturlandschaft im Untersuchungsgebiet zu bewahren und zukunftsfähig zu machen. Hierzu können beitragen:
- Eine gemeinsame Erklärung über die Zielsetzungen und Leitlinien zur Auenlandschaft Gründlachtal
seitens der wesentlich handelnden Personen und Institutionen wie der Stadt Nürnberg und den örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretungen
- Eine öffentlichkeitswirksame Darstellung und Würdigung der für den Erhalt der Kulturlandschaft
verantwortlichen Personen und deren Tätigkeiten
- Konkrete Maßnahmen um das baukulturelle Erbe und die regionale Identität zu bewahren
Identität und Kulturlandschaft
CHARTA AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK01)
Ausgangslage Die städtebaulichen und landschaftlichen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet verlaufen gemäß den rechtlichen und sektoralen Zielsetzungen in Abstimmung mit den regionalen und überregionalen Vorgaben. Vereinbarungen über darüber hinausgehende, zukunftsweisende gemeinsame Leitlinien und Zielsetzungen der in der Region handelnden Partner zum Wohle der Kulturlandschaft und zur Beförderung der regionalen Identität gibt es nicht.
Handlungsbedarf In einer „Charta Auenlandschaft Gründlachtal“ kann Position bezogen und können Anregungen für die Erhaltung der Kulturlandschaft gegeben werden. In einer Zielvereinbarung können die wesentlichen gemeinsam getragenen Eckpunkte einer zukünftigen Entwicklung auf Basis des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft Gründlachtal fixiert und der Öffentlichkeit präsentiert werden wie z.B.
- Sicherung und Entwicklung der Auenlandschaft zum Schutz der abiotischen Ressourcen und zur
Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt
- Sicherung und Entwicklung der Gartenbau-Kultur zur Pflege und zur Förderung der regionaltypi-
schen Sorten- und Genvielfalt
-
Sicherung und Entwicklung historischen Gärten und deren immateriellen Bezüge untereinander
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Sicherung und Förderung typischer Kulturlandschaftselemente
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Sicherung und Entwicklung des baukulturellen Erbes
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Sicherung und Entwicklung des Brauchtums
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Sanfte Entwicklung des landschaftlichen Erholungspotentials für Bewohner und Gäste
Identität und Kulturlandschaft
FOTOBUCH AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL (IK02)
Ausgangslage Hinter dem Knoblauchsland und der Auenlandschaft Gründlachtal stehen eine Vielzahl an Personen, deren Geschichte, Wissen und Handeln zum dem geführt haben was heute als Kulturlandschaft in der Region vorgefunden wird. Die Personen und deren mit der Landschaft verbundenen Geschichte, die „Gesichter“, die für die Auenlandschaft und das Knoblauchsland stehen, bleiben häufig nicht nur für Außenstehende verborgen und auch deren Wissen um die Kulturlandschaft geht über die Zeit unmerklich verloren.
Handlungsbedarf Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die Landwirte im nördlichen Knoblauchsland". Ein Fotobuch bietet die Möglichkeit, diese Geschichten und Zusammenhänge über ein künstlerisches Medium festzuhalten und zu erzählen. Kern des Fotobuchs sind ausdrucksstarke, künstlerisch wertvolle Fotos, gut gestaltete Seiten, sorgfältig erzählte Texte, hochwertig gedruckt. In dem Fotobuch kommt die Wertschätzung der Gesellschaft für die Leistung der Menschen, die hinter der Auenlandschaft Gründlachtal stehen, zum Ausdruck, aber auch die Bedeutung, die der Erhalt dieser Kulturlandschaft für die Zukunft hat.
Das Fotobuch
- bringt die Leistungen der Gestalter und Nutzer zum Ausdruck
und würdigt diese
-
ist keine Werbebroschüre, sondern ein künstlerisches Medium
-
portraitiert die Gestalter und Nutzer der Landschaft
-
ist ein Zeitdokument
-
ist von einem professionellen Fotografen mit ausdrucksstarken
Fotos, sorgfältig recherchiert und mit guten Texten gestaltet und hochwertig gedruckt
Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher
Identität und Kulturlandschaft
GESTALTUNGSLEITFADEN ORTSRÄNDER UND ORTSMITTEN (IK03)
Ausgangslage Die Stadt Nürnberg hat im Juli 2017 das Gestaltungshandbuch „Nürnberger Linie“18 für den öffentlichen Raum beschlossen, das Qualitätsstandards definiert (Materialien, Verlegearten und Ausstattungselemente) um eine Einheitlichkeit des öffentlichen Raumes zu gewährleisten. Hierin sind auch die spezifischen Anforderungen der historischen Ortskerne und Dörfer des Untersuchungsgebiets definiert. Nicht beinhaltet sind Gestaltungsbeispiele für private Hausbesitzer für den Umgang mit Gebäuden und deren Gärten sowie für die Ortsrandgestaltung. Im Untersuchungsgebiet sind die historischen Ortsränder weitgehen überformt. Neue Wohn- und Gewerbegebiete werden in aller Regel ohne oder nur mit minimaler Eingrünung realisiert, obwohl ausgeprägte Ortsränder nicht nur das Landschaftsbild bereichern, sondern auch qualitätsvolle Freiräume bilden sowie einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leisten.
Handlungsbedarf Die Wahrung der kulturhistorisch bedeutsamen Bausubstanz, der gewachsenen Ortsmitten und der begrünten Ortsränder ist eine bedeutungsvolle Aufgabe und erfordert großes Engagement, sowohl durch die Stadt als auch durch die privaten Eigentümer. Ergänzend zum bestehenden Gestaltungshandbuch soll das Verständnis für die Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen in der Bevölkerung gefördert werden. Anhand von Vorher-Nachher-Beispielen werden Entscheidungshilfen für den Privateigentümer angeboten, z.B. für ortstypische Sanierung von Gebäudeteilen wie z.B. Fassade, Dach oder auch die Freiflächen- und Ortsrandgestaltung. Für die Umsetzung wird zusätzlich eine Gestaltungsberatung durch qualifizierte Fachplaner empfohlen. Als Anreiz zur Durchführung privater Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hat sich die Aufstellung einer Gestaltungssatzung in Kombination mit einem kommunalen Förderprogramm bewährt.
STRASSENRAUMGESTALTUNG (IK 04)
Ausgangslage Unschätzbares und vor allem unwiederbringliches Gut der Dörfer ist das baukulturelle Erbe, das, je nach Erhalt, einen anschaulichen Blick auf die Ortsgeschichte ermöglicht sowie Einzigartigkeit und Identität schafft. Für die Stadt Nürnberg haben die Ortsmitten der ehemals eigenständigen Dörfer eine ähnliche Stellung wie die Altstadt für das zentrale Stadtgebiet. In den Orten Großgründlach, Kraftshof, Reutles und Neunhof sind die historischen Ortskerne gut erhalten und die Ortsgrundrisse noch deutlich ablesbar. In Boxdorf ist die historische Siedlungsform nur noch rudimentär vorhanden und findet nur in vereinzelter regionaltypischer und historischer Bausubstanz Ausdruck.
Identität und Kulturlandschaft
Handlungsbedarf In Kleingründlach wurden in jüngster Vergangenheit die Arbeiten zum Straßenraum in Verbindung mit Kanalsanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Diesbezüglich besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
In Kraftshof wurde 2013 zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils eine vorbereitende Untersuchung (VU) unter Nennung von Maßnahmen durchgeführt19. Es wird vorgeschlagen, das ausgesetzte Verfahren zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen in der Finanzierung (Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung) wieder aufzunehmen.
Weiterer Handlungsbedarf zur Straßenraumgestaltung in Verbindung mit angrenzenden Räumen wird in Neunhof an der Neunhofer Hauptstraße und an der Unteren Dorfstraße,in Großgründlach im Kreuzungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße sowie in Reutles entlang der Reutleser Straße gesehen. Hier wären vorbereitende Planungen noch zu erstellen.
Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04)
Identität und Kulturlandschaft
HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFT (IK 05)
Ausgangslage Im Untersuchungsgebiet ist noch eine Vielzahl an Zeugnissen der Vergangenheit vorhanden. Die betrifft insbesondere baukulturelle Hinterlassenschaften wie Einzeldenkmale und Denkmal-Ensembles. Ein Vergleich historischer Karten mit der aktuellen Nutzung hat gezeigt, dass historische Baum- / Obstgärten wie sie in der Uraufnahme insbesondere um Kraftshof und Neunhof, aber auch um Klein- und Großgründlach in Ortsnähe verzeichnet sind (insgesamt ca. 23 ha), heute vollständig verschwunden sind. Die wenigen heute vorhandenen Streuobstbestände sind an anderer Stelle gepflanzt. Markante Alleen sind in der Uraufnahme u.a. zwischen Hallerschloss und dem Irrgarten sowie an der Erlanger Straße verzeichnet. Die Allee an der Erlanger Straße ist zwischenzeitlich im Zuge der Ausbaumaßnahmen durch straßenbegleitende Gehölzpflanzungen ersetzt.
Im Untersuchungsgebiet lassen sich zwei Landschafträume abgrenzen in denen eine Mehrzahl historischer Elemente räumlich und funktional zueinander in Beziehung stehen.
Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05)
Identität und Kulturlandschaft
Hallerschloss – Irrgarten Das Hallerschloss ist aufgrund seiner exponierten Lage von Westen weithin einsehbar. Benachbart, in der Niederung der Gründlach befindet sich der Irrgarten, heute ein naturnahes Waldstück. Zwischen Hallerschloss und Irrgarten besteht eine Sichtachse, die durch eine Allee zwischen Schlosspark und Irrgarten betont wird. Der vom Schloss aus tiefer gelegene Irrgarten mit den Weihern, der Obermühle, der kleine Hügel mit dem Sandsteinsarkophag und die umgebenden Wiesen bilden die große räumliche Kulisse um das Schloss. Diese Kulturlandschaft ist gleichzeitig ein ökologisch wertvoller Landschaftsraum.
Das Gebiet ist weder förmlich abgegrenzt, noch findet es in räumlichen Konzepten Niederschlag.
Schloss Neunhof – Wehrkirche Kraftshof – Irrhain Die Bauwerke Schloss und Wehrkirche stehen sich, durch den Kothbrunngraben getrennt, in einem Abstand von ca. 500 m gegenüber. Mit der Parkanlage des Irrhains, der von beiden Bauwerken ebenfalls ca. 500 m entfernt liegt, entsteht ein Sichtdreieck. In Zusammenwirken mit der kleinteiligen traditionellen Gemüsenutzung, die den Raum vollständig erfüllt, entsteht ein 1-maliges Erleben der Kulturlandschaft des Knoblauchslandes auf engstem Raum. Zur Sicherung dieser Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung wurde der Bebauungsplan Nr. 4628 „Knoblauchsland“ aufgestellt. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Freihaltung der Sichtbeziehungen im Planungsgebiet.
Handlungsbedarf Die Öffentlichkeit hat aufgrund der Besonderheit dieser beiden Kulturlandschaften, für den Erhalt des Landschaftsbildes, der Sichtbeziehungen und der historischen Elemente selbst eine hohe Verantwortung. Diese Kulturlandschaften sind vor weiteren Nutzungsbegehrlichkeiten, z.B. durch Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, langfristig zu sichern.
Die historisch weit verbreiteten Baum- und Obstgärten können als Hinweis auf das Erfordernis der Eingrünung der Orte in die Landschaft in Bezug auf Schaffung von Biodiversität und Gestaltung des Landschaftsbildes dienen (siehe AB12), eine Wiederherstellung des historischen Zustandes ist aufgrund der grundlegend veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft, der hohen Anforderungen in der Vermarktung sowie den veränderten Verzehr- und Lagergewohnheiten bei den Verbrauchern, gehingegen nicht zielführend. Vorgeschlagen wird, die Idee einer begleitenden Allee entlang der Erlanger Straße bei erforderlichen Umbaumaßnahmen (z.B. im Zuge des Baus der StUB oder des Radschnellwegs) wieder aufzugreifen (siehe AB12).
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
| Bereich | 9.1 6d-Feuchtwiesen (§30 BNatSchG) 9.2 Sonstige Feuchtwiesen 9.4 Sonstige Mager- und Halbtrockenrasen 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 9.6 Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) 9.7 Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen, keine mineralische Düngung) 9.8 Intensive Wiesen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt der Nass-, Feucht- und Extensivwiesenkomplexe Entwicklung / Mehrung von Extensivwiesen aus Intensivwiesen | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Allgemein für extensive Wiesennutzung - Erhalt: - Ein- bis zweischürige Mahd zur Wiesennutzung erhalten - Dreischürige Mahd befristet (max. 3 Jahre) zur Aushagerung zu Beginn der Maßnahmen möglich - Mahdregime mit zeitlich versetzter Mahd und Spätmahdflächen zur Steigerung der Habitatdiversi- tät - Turnusmäßiges Belassen von ungemähten Bereichen als ein Angebot an Rückzugsgebieten bzw. Regenerationsbereichen u.a. für Amphibien und Insekten - Verzicht auf Mulchen, Nachsaat nur mit krautreichen standortgerechten Wiesenmischungen - Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation. ∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung. ∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist1. ∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff2. - Kontrolle Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose bei Verwendung des Mahdgutes als Futter - Allgemein gilt, dass es nicht „den idealen“ Schnittzeitpunkt gibt. Mahdtermine müssen immer witterungsbedingt und in Abhängigkeit der Entwicklung von Flora und Fauna gebietsspezifisch, jährlich neu bestimmt werden (Zeitraum: Mitte Juni und Ende August) Eine alle 3-5 Jahre vorgenommene Verschiebung des ersten Mahdtermins auf Anfang August trägt dazu bei, das Samenreservoir zu ergänzen VNP H21-H25, H27 und N21/22, KULAP B40, B41 | |||||||||||
| Feuchtwiesen (BNT 9.1, 9.2) - Erhalt: - Ein- bis zweischürige Mahd oder extensive Beweidung mit Rindern / Büffeln maximalem Viehbesatz von 1,40 GV/ha - Erhalt des Wasserhaushalts - keine Entwässerung durch Drainagen und/oder Wiederherstellung von verstopften Drainagen und/oder unsachgemäße Grabenpflege - Erste Mahd nach dem 15. Juni VNP F22-F25 für §30 BNatSchG Flächen 9.1* |
1 Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis). 2 Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ).
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
| Beschreibung der Aktivitäten | Sonstige Halbtrockenrasen (BNT 9.4) - Erhalt: - Einschürige Mahd oder extensive Beweidung mit Schafen (s. Maßnahme AB05) Freihalten von Gehölzaufwuchs / -pflanzung - Erste Mahd nach dem 15. Juni Bemerkung: Die vorhandenen als 9.4 kartierten Flachen (östlich Reutles [Biotop N-1579-001 – 35%] und östlich Kraftshof [Biotop N-1573-001 – 60%] sind stellenweise §30 BNatSchG Flächen; VNP, F22-F25 | |
|---|---|---|
| Extensive Wiesen (BNT 9.5, 9.6, 9.7) - Erhalt: - Ein- bis zweischürige Mahd - Erste Mahd nach dem 15. Juni, bei Wiesenbrütervorkommen spätere Mahdtermine (Juli/August) | ||
| Intensive Wiesen (BNT 9.8) - Entwicklung / Mehrung von extensiven Wiesen: - Zunächst häufigere Mahd zur Aushagerung und ggf. Nachsaat mit typischen Kräutern und ggf. Gräsern (je nach vorhandenem Ausgangsbestand) - Ziel: ein- bis zweischürig ohne Düngung - Aufwertbar für Ökokonto von 0,4 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte | ||
| Grunderwerb | Erwerb von Intensivwiesen im Rahmen des Ökokontos | |
| Lokalisierung | LRE 1 | - Vor allem Bereich Stöckelwiesen und Herbstwiesen – Erhalt der Extensivwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen |
| LRE 2 | - Halbtrockenrasen östlich und südlich Reutles – Erhalt und Mehrung (siehe AB02) Ziel: Durchgehendes Grünland entlang des Schlottareuthgrabens (Herbstwiesen) – Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen | |
| LRE 3 | - Zwischen Lachgraben / Ochsengraben und Gründlach nördlich Neunhof – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen - Nördlich der Gründlach – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen - Östlich Neunhof / Sooswiesen – Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen und Entwick- lung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen (siehe auch AB05 prüfen der Machbarkeit einer Beweidung mit Büffeln / Rindern) | |
| LRE 4 | - Schwerpunkt: Herrenwiesen südöstlich Irrgarten – Erhalt der Extensiv- und Feucht- wiesen | |
| LRE 5 | - Durchgehendes Grünland (meist Intensivwiesen) entlang des Schwalbenzahlgrabens (Schwalbenzahl) – Entwicklung / Mehrung durch Extensivierung von Intensivwiesen | |
| LRE 6 | - Stadteigene Flächen zwischen Mühlbach und Gründlach, dort auch BNT 9.4 Halbtro- ckenrasen (nicht stadteigen) – Erhalt der Extensivwiesen | |
| LRE 7 | - Extensive Wiesen um den Kothbrunngraben in Kraftshof sind Teil der Pferdebewirt- schaftung (siehe auch AB04) – Erhalt durch Fortführung der Nutzung (Mahd und Beweidung) - Extensivwiesen südöstlich Irrhain – Erhalt | |
| LRE 8+9 | - Magerrasen des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße – Erhalt - Magerrasensaum am Ostrand der Schafweide, ehemalige Tongrube Boxdorf – Erhalt durch Beweidung (siehe auch AB05) | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft |
AB 01 | Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung
| zu kombinieren mit | AB02: Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen auf marginalen sandigen Standorten AB03: Umwandlung von Acker zu Grünland auf grundwassernahen und / oder regelmäßig über- schwemmten Standorten AB04: Beweidung durch Pferde AB05: Feuchtwiesen – Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel AB05: Sonstige Halbtrockenrasen – Beweidung durch Schafe Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen3: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen |
|---|---|
| Eignung Ökokonto | Intensivwiesen: Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE aufwertbar von 0,4 Wertpunkten auf max. 0,6; keine Düngung und 2-malige Mahd Bemerkung: die Einteilung in Intensivwiesen und Extensivwiesen ist eine Momentaufnahme 2016 bzw. 2017. Für konkrete Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos wird eine Überprüfung empfohlen. |
AB 02 | Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu
Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte
| Bereich | 9.13, 9.14 gem. KebS mit der Bodenart S, Sl bei einer Ackerzahl von < 30 (gem. BS), mit hohem Grundwasserflurabstand (> 1m, gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Förderung extensiver Ackernutzung inkl. Brachlegung - Beschränkung oder Verzicht von Düngung und Verzicht auf Pestizid- und Herbizideinsatz zur Förderung der Ackerwildkräuter - Förderung von Ackerrandstreifen VNP H11, H12-14 (Bewirtschaftungsruhe vom 15.3. bis 31.9.) | |||||||||||
| Umwandlung von Acker zu Magerwiesen bzw. Magerrasen - Ggf. Abtrag des humosen Oberbodens bis auf den sandigen Rohboden - Ansaat mit blütenreichem Naturraumsaatgut: ∙ z.B. Mahdgutübertragung z.B. Marienberg und Flughafen, Übertrag Diasporengemisch und / oder ∙ Ansaat mit der Saatgutmischung „Sandmagerrasen Sand-Achse Franken“ oder Äquivalent - Schafbeweidung oder 1-malige Mahd bei Bedarf VNP H20 KULAP B28 | ||||||||||||
| Grunderwerb | Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 2 | - Äcker südöstlich Reutles (Schlottareuth) und nördlich und nordöstlich Reutles | ||||||||||
| LRE 5 | - Buckäcker südlich Kleingründlach, westlich des Irrgartens | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Schleifwegäcker westlich Neunhof | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | AB01: Extensive Wiesennutzung AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung / mit Artenschutzkonzept Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen4: - A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte - V17: Extensivierung in Acker- und Grünland –Feldlerche - V18: Extensivierung in Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten in Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | Entwicklung im Sinne des Ökokontos als Ökokontoflächen / AE-Flächen aufwertbar (gem. KebS von 0,2 oder 0,3 Wertpunkten auf 0,6, sonstiger Magerrasen (9.4) ohne Düngung und 1-malige Mahd). Die Umwandlung intensiver in extensive Äcker ist wegen der geringen Aufwertung von 0,1 Wertpunk- ten nur in Ausnahmefällen für das Ökokonto geeignet. |
AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum
| Bereich | Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS) Auf regelmäßig überschwemmten Standorten (innerhalb HQ5); dabei dient die Lage der Fläche innerhalb des HQ5 auch als Hinweis auf mögliche Erosionsanfälligkeit in Abflussrinnen - Priorität 1: grundwassernahe (Grundwasserflurabstand <1m gem. Grundwasserstandsmessung Stadt Nürnberg, 2016), sandige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 72d: sandig) mit hoher Erosionsan- fälligkeit und geringer Filterkapazität - Priorität 2: Sonstige durch regelmäßige Überschwemmung erosionsgefährdete Flächen (HQ5) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Schutz der Ressource Boden vor Erosion und der Ressource Grundwasser vor Fremdstoffeintrag durch Entwicklung / Mehrung von Grünland oder extensiven Äckern | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Für alle Umwandlungen - Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingun- gen passen - Nutzung als extensive Wiese nach AB01 VNP H20, KULAP B28 | |||||||||||
| Grunderwerb | Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 3 | - Äcker nordwestlich, nördlich und östlich Neunhof (Priorität 1 und 2) - Spund, westlich der B4, südlich Gründlach (Priorität 2) | ||||||||||
| LRE 5 | - Buckäcker südlich Kleingründlach (Priorität 2) | |||||||||||
| LRE 7 | - Äcker nördlich (kleine Fläche auch südlich) des Irrhains (Priorität 1 und 2) | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Äcker zwischen Soosweg und Irrhain (Priorität 1 und 2) | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | AB01: Extensive Wiesennutzung Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen5: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes – Wachtel, Wiesenschafstelze - V25: Entwicklung Extensivgrünland – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen |
AB 03 | Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen
zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum
| Eignung Ökokonto | Diese Ressourcenschutz orientierte Maßnahme kann bei Erfüllung der Rahmenbedingungen auch in das Ökokonto eingebucht werden: Aufwertbar von 0,2 / 0,3 Wertpunkten auf maximal 0,6 Wertpunkte, ohne Düngung und Mahd zweimal jährlich. |
|---|
AB 04 | Beweidung durch Pferde
| Bereich | 9.10 Intensive Weiden | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Für alle Weiden (und Wiesen, die in Rotation beweidet werden) - Rotationsmähweide entsprechend der Handreichung „Biotoppflege mit Pferden“ (LUBW; http:// www.lubw.baden-wuerttemberg.de) - Bei artenarmen Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sollte eine Beweidung jeweils das Ziel haben, die aktuell artenarmen Bestände zu artenreichem Grünland zu entwickeln - Mindestens alle zwei Jahre Weidepflege in Form von Nachmahd der Weidereste um fortschreitende Sukzession zu verhindern - Kontrolle / Beseitigung Jakobskreuzkraut und Herbstzeitlose - Nährstoffzufuhr: abhängig vom Standort und dem Zustand der Vegetation. ∙ Auf gut nähstoffversorgten Standorten keine Düngung. ∙ Auf mageren Standorten bei Bedarf Entzugsersatz von P und K mit (Pferde-)Festmist6. ∙ Keine Zugabe von mineralischem Stickstoff7. ∙ Keine Düngung mit Gülle. Evtl. VNP H31 Bemerkungen: - Die als beweidet kartierten Flächen (2016/2017) sind nur Momentaufnahmen da sie meist schon in Rotationsbewirtschaftung sind - Da die extensive Grünlandnutzung) für die Pferdehalter eine wichtige Quelle von Grünfutter ist, sichert die Pferdehaltung die extensive Grünlandnutzung und damit das Gesamtsystem der Gründlachaue | |||||||||||
| Grunderwerb | Nein | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 3 | - nördlich und südlich des Lachgrabens bei Neunhof | ||||||||||
| LRE 4 | - südlich Kleingründlach (kleine Weidefläche) | |||||||||||
| LRE 5 | - Schwalbenzahl, westlich Großgründlach Süd | |||||||||||
| LRE 7 | - Zwischen Kraftshof und Kothbrunngraben und an der Wehrkirche und nördlich Reuthweg | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Kraftshof nördlich Reuthweg und zwischen Boxdorf und Kraftshof am Lachgraben |
6 Mangel an P und K führt i.d.R. zur Verarmung der Bestände und zum Ausfall wertgebender Arten (Briemle, G. (2007): Empfehlungen zu Erhalt und Management von Extensiv- und Biotopgrünland; in Landinfo 2/2007, S. 16-22), wie z.B. dem Großen Wiesenknopf (mdl. Mitteilung P. Mlnarik) (Sanguisorba officinalis). 7 Der Stickstoffeintrag aus der Luft liegt nach UBA mit etwa 10kg N/a * ha (http://gis.uba.de/website/depo1/) deutlich unterhalb der Critical Load für Mähwiesen tiefer und mittlerer Lagen (20-30 kg N/a * ha) (https://www.lfu.bayern.de/luft/schadstoffe_luft/eutrophierung_versauerung/critical_loads/index.htm ).
AB 04 | Beweidung durch Pferde
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Dauerhaft |
|---|---|
| zu kombinieren mit | AB01: Extensive Wiesennutzung (in Kombination mit Pferdefutter) |
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
| Bereich | Ziel Schafbeweidung: 9.9 Extensive Weiden (keine Pferdehaltung, 1 Mutterkuh/ha, 6 - 8 Schafe/ha, je nach Standort) Entwicklung / Mehrung schließt entlang möglicher Triftwege ein: 9.1 – 9.8 und 9.13 Bestehendes Grünland/Acker 9.15 Unbewirtschaftete Feldraine mit magerer Vegetation 9.16 Unbewirtschaftete Feldraine nährstoffliebender Vegetation 9.17 Bewachsene Feldwege mit magerer Vegetation 9.18 Bewachsene Feldwege mit nährstoffliebender Vegetation Ziel Rinder / Büffelbeweidung in ausgewählten Bereichen: 6.3(*) Röhrichte, Riede, Hochstauden 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind 9.1* 6d-Feuchtwiesen 9.2 Sonstige Feuchtwiesen 9.5 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen 9.6 Extensive Wiesen ohne Düngung (max. 2 x mähen) 9.7 Extensive Wiesen mit Düngung (max. 2 x mähen) 9.8 Intensive Wiesen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Beweidung durch Schafe Erhalt: - Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen PIK-Maßnahmen; VNP H31/F31; KULAP B20, B21 Entwicklung / Mehrung: - Identifizierung von Schäfer(n) - Möglichkeit von Triftwegen prüfen - Ausweisung von Pferchplätzen - Vereinbarungen mit Landwirten - Monitoring |
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder / Büffel
| Beschreibung der Aktivitäten | Beweidung durch Büffel / Rinder8 9 10 11 Für den langfristigen Erhalt des Feuchtgrünlandes/ Hochstaudenfluren entlang der Gründlach (Sooswiesen) sollte die Einführung von Nassweide mit Wasserbüffeln oder feuchtigkeitstoleranten Rindern12 geprüft werden (z.B. extensive Standweide). - Identifizierung eines möglichen Bewirtschafters - Haltung von Büffeln zusammen mit Rindern (leichte Robustrassen) ist als Möglichkeit zu prüfen – Wasserbüffel / Galloway könnten eine attraktive Marktnische sein - Unterstützung von Genehmigungen und Nutzungsrechten (insbes. auf Flächen des Wasserwirt- schaftsamts) - Monitoring Bemerkung: Für die Haltung von Wasserbüffeln gibt es keine Förderung, da keine entsprechende Gesetzesgrundlage existiert. Jedoch könnte die Stadt die Halter freiwillig fördern. Die „Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen“ schließt weder Büffel noch Galloway ein. VNP H31 / F31, KULAP B20, B21 | |
|---|---|---|
| Grunderwerb | Nein | |
| Lokalisierung | LRE 1 + 3 | Schafe: - Möglichkeiten eines Triftweges von den Magerwiesen südlich Reutles (Herbstwiesen und Schottareuth) ausgehend entlang des südlichen Randes des Reichswaldes bis BAB-Parkplatz am Augraben-Nord – Entwicklung / Mehrung |
| LRE 3 | Büffel / Rinder (auch Schafe möglich: - In Frage kämen nur die Sooswiesen nördlich und südlich der Gründlach | |
| LRE 5 | Schafe: - Ehemalige renaturierte Kläranlage zwischen Kleingründlach und Hundertbeete, westlich A73 (schwierig zu erreichen) – Entwicklung / Mehrung | |
| LRE 6 | Schafe: - Zwischen Großgründlach und Boxdorf, zwischen Mühlbach und Gründlach (stadteige- ne Flächen Wiesen) – Entwicklung / Mehrung | |
| LRE 8+9 | Schafe: - Tongrube südlich Boxdorf (Am Rabensteig) Standweide – Erhalt | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Schafe: - Sofort – Prüfung ob ein Schäfer Interesse hat, Vereinbarung mit Flächenbewirtschaftern Büffel / Rinder: - Sofort – Entscheidungsfindung |
8 http://tinyurl.com/y9277gvb 9 Zahn, A. & Herzog, F. (2015): Wasserbüffel als Habitatkonstrukteure. – ANLiegen Natur 37(1): Seiten 46 bis 54; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an37105zahn_et_al_2015_wasserbueffel.pdf 10 Zahn, A. (2014): Beweidung mit Wasserbüffeln. – In: Burkart-Aicher, B. et al., Online-Handbuch "Beweidung im Naturschutz", Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), Laufen, www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/handbuchinhalt.htm 11 Zahn, A. & Burkart-Aaicher, B. (2013): Beweidung für Naturschutz und Landschaftspflege – Ein Überblick zum Status Quo in Bayern. – ANLiegen Natur 35: 30–39, Laufen 12 z.B. leichte Robustrassen wie Galloway, Highland, Luing
AB 05 | Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel
| zu kombinieren mit | Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen13: - A7: Entwicklung und Sicherung von extensivem Grünland – Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch - A8: Nassweide in geeigneten Bereichen |
|---|---|
| Eignung Ökokonto | Die Maßnahme ist im Fall der Wanderschäferei bei Ausgangswerten von 0,4 Wertpunkten und kleiner für das Ökokonto geeignet. Bei einer Kombination aus Mahd und temporärer Beweidung werden die Kriterien für extensive Wiesen erfüllt. |
AB 06 | Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röh-
richtkomplexen
| Bereich | 6.3/ 6.3* Röhrichte, Riede, Hochstauden | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | - Regelmäßige, abschnittsweise Mahd - Entbuschung bei Bedarf - Bereich Sooswiesen eventuell extensive Beweidung Rinder / Büffel (siehe AB05) - Sicherung des Wasserhaushaltes (siehe ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung (AB09) | |||||||||||
| Grunderwerb | Nein | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 3 | - Eine Reihe von Flächen entlang der Gründlach und des Lachgrabens. Im Bereich der Hochstaudenfluren rechts der Gründlach (nördlich Spund) wurden 2017 Flutmulden angelegt (LPV Maßnahme) – es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Hochstaudenflu- ren, dominiert vom Großen Springkraut (Neophyt) wieder regenerieren - nördlich des Lerchenbühls am Nonnenbach - Herbstwiesen südöstlich Schießhaus nördlich Neunhof - Sooswiesen, vor allem zwischen A3 und Gründlach (hier großflächig und in Kontakt mit Auwald und Bieber-beeinflussten Bereichen entlang der Gründlach | ||||||||||
| LRE 4 | - südöstlich Kleingründlach / z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach, aufgelassener Weiher südlich Obermühle | |||||||||||
| LRE 5 | - Hundertbeete östlich A73 und Bahnstrecke im Anschluss an kleinere Feuchtgebüsche - Entlang des Schmalaugrabens (Gliesfeld) | |||||||||||
| LRE 6 | - Am Mühlbach in der Fläche zwischen Gründlach und Mühlbach - Zwischen Gründlach und Würzburger Straße, westlich Kleingärten | |||||||||||
| LRE 7 | - Zwischen Wertstoffhof, Boxdorf und Kothbrunngraben | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | AB05: Feuchtwiesen - Beweidung durch Rinder/Büffel AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen14: - A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern, sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc. gefördert bzw. belassen werden - V18: Anlage von Hochstaudenfluren und Steuerung der Sukzession – Feldschwirl - V27: Entwicklung von Schilfröhrichten – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
AB 07 | Fortführung und Ausweitung freiwilliger Maßnahmen
| Bereich | Gesamtes Projektgebiet Landwirtschaftliche Rest- und Verschnittflächen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Entwicklung / Mehrung Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter (Getreideäcker) Fördern der Insektenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Flur Schaffung von Ackerwildkrautstreifen / Brachestreifen | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Auf freiwilliger Basis entstehen seit 2017 im Raum Neunhof in Zusammenarbeit mit dem Landschafts- pflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) Blühstreifen. Auf Initiative einiger Bauern werden auf Restflächen, die sich aus der regulären Bewirtschaftung ergeben einjährige Blühstreifen angelegt. Der LPV unterstützt die Landwirte bei der Auswahl und Beschaffung von Saatgutmischungen. - Die Auswahl des Saatgutes erfolgt nach ökologischen und anbautechnischen Kriterien. Wichtig sind Futtereignung für Bienen, schneller Wuchs und ein hoher Kräuteranteil. - Zu beachten ist, dass aus den Flächen keine Ackerunkräuter verdriftet werden. Dies schmälert die Akzeptanz in der Fläche. - Die Blühstreifen dienen der Artenvielfalt, der Biodiversität, der Biotopvernetzung und insbesondere auch dem Landschaftsbild und dem Landschaftserleben. - Da die Betriebe im Knoblauchsland i.d.R. kleiner als 15 ha sind, müssen sie keine Greening-Auf- lagen erfüllen. Das bedeutet, dass das Anliegen der EU eine höhere Biodiversität in den landwirt- schaftlichen Anbauflächen zu erzielen, im Projektgebiet nur freiwillig umgesetzt werden kann. - Es sollen die Bemühungen der Neunhofer Landwirte von Seiten der Stadt Nürnberg aktiv unterstützt und gefördert werden. Dies kann durch Fortführung des LPV-Projektes oder auch durch ein städtisches Blühstreifenprogramm erfolgen. Als Anreiz ist die Auslobung eines stadtweiten Wettbewerbs denkbar15. | |||||||||||
| Grunderwerb | Nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 bis 9 | Gesamtes Projektgebiet | ||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | --- | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | In Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen für den allg. Artenschutz denkbar, wenn eine Aufwer- tung um 0,2 WP gegeben ist. |
15 Eignung für: „Blühstreifen zur Nützlingsförderung im biologischen Gemüsebau“, Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, 5070 Frick, Schweiz https://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/aktuell/dossiers/plattform-bluehstreifen.html
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
| Bereich | Alle Fließgewässer für die die Stadt Nürnberg unterhaltspflichtig ist: Gewässer III. Ordnung = alle Fließgewässer im UG bis auf die Gründlach (Gew. II). Uferrandstreifen Mindestbreite der Uferrandstreifen zum Schutz vor Nährstoffeinträgen in das Gewässer: 10m beidsei- tig außerhalb bebauter Ortsteile nach BauGB §34, 5m innerhalb bebauter Ortsteile. a) Priorität 1: auf stadteigenen Flächen oder generell ab einer Gewässerstrukturgüte > 4 b) Priorität 2: Alle Gewässerabschnitte in denen acker- / gartenbauliche Nutzung näher als 10m an das Gewässer heranreichen. c) An allen Gewässerabschnitten, in denen bereits Grünland vorhanden ist, wird der Erhalt von Uferrandstreifen empfohlen. d) Obwohl die Stadt Nürnberg nicht für den Unterhalt der Gründlach (Gew. II) zuständig ist, sollte dennoch von ihrer Seite die Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Gründlach unterstützt und ggf. auch durchgeführt werden (Flächenkauf, Bewirtschaftungsvereinbarungen). Gewässerentwicklungsstreifen Gewässerentwicklungsstreifen können auf stadteigenen Flächen, wo genügend Platz vorhanden ist, initiiert werden. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Uferrandstreifen - Auf stadteigenen Flächen: Aufgabe der Nutzung mit dem Ziel der Entwicklung eines Mosaiks aus Pionierflächen, Staudenfluren und Gewässerbegleitgehölzen; Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt und ggf. zunächst ausgehagert, um die Entwicklung artenarmer Brennnessel- oder Springkrautfluren zu beschränken. - Auf anderen Flächen: Abschluss von Nutzungsvereinbarungen, z.B. Umwandlung von Acker in Brache oder extensiv genutztes Grünland - Auf allen Flächen: Kontrolle und Bekämpfung von Neophyten (Indisches Springkraut, Japan-Knöte- rich, Riesen-Bärenklau) - Auf stadteigenen Flächen: Kombination der Maßnahme mit der Maßnahme AB09 (ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung); anstoßen der Eigenentwicklung des Gewässers durch Entfernung von Ufersicherungen | |||||||||||
| Gewässerentwicklungsstreifen auf stadteigenen Flächen Soweit es die Flächengröße und die bestehenden Restriktionen zulassen, wird die Gewässerstruktur verbessert und ggf. durch Entfernung von Ufersicherungen die Eigenentwicklung zugelassen. Entsprechende Maßnahmen zur Eigen- und Gewässerentwicklung sollten bei der Aktualisierung der Gewässerentwicklungskonzepte und Unterhaltspläne vorgesehen werden. Hinweise finden sich im Abschnitt „Beschreibung der Aktivitäten" der AB09. Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind mit dem zu erstellenden Bibermanagementkonzept zu harmonisieren. | ||||||||||||
| Grunderwerb | Wo möglich sollen Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um die Maßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Wo Grunderwerb nicht möglich ist, kann auf dem Uferrandstreifen durch Bewirtschaftungsvereinba- rungen die Nutzung extensiviert, bzw. Acker in Grünland umgewandelt werden (VNP, KULAP). Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen Gründlachtal“ (Kombination der Maßnahmen AB08 und AB09) ein Antrag beim Bayerischen Natur- schutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar. |
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
| Lokalisierung | LRE 1 | Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Dring- lichkeit - Einrichtung von Uferrandstreifen von der Mündung aufwärts bis oberhalb Kleingründ- lach, danach von Kleingründlach grabenaufwärts (analog GEK, 1999) - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): - 2, 17 – 22; (Abschnitte 2 – 7 im Ortsbereich Kleingründlach) |
|---|---|---|
| LRE 2 | Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken, nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend geringste Dringlichkeit - Einrichtung von Uferrandstreifen im acker- / gartenbaulich genutzten Bereich begin- nen Im Ortsbereich von Großgründlach größtenteils verrohrt - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): - 17 – 19 | |
| LRE 3 | Gründlach (oberhalb der Einmündung des Kothbrunngrabens): Länge 6,2km, Unterhalts- pflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerent- wicklungstreifen. Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend; hohe Dringlichkeit - Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen in Bereichen mit angrenzenden Äckern und Gartenbauflächen beginnen - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 3 - GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Dringlichkeit, ab Abschnitt 4 geringer - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 11; sonst durchgehend 4 - GEK: Ausweisung von Uferrandstreifen Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 4 Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe Dringlichkeit - Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 9, 10, 17, 21 und 28; sonst 3 oder 4 Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgra- ben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): 3 oder 4 Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend; rechtsseitig Gewässerbegleitgehölz der Gründlach, linksseitig Ökokontofläche, kein Bedarf für Ausweisung eines Uferrandstreifens |
AB 08 | Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang
von Fließgewässern und Gräben
| Lokalisierung | LRE 4 | Gründlach: Länge 1,8km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen. Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, unterhalb Großgründlach auf der rechten Seite bestehende Pufferfläche (Brachfläche), auf der linken Seite Grünland, niedere Dringlichkeit; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 3, 4 Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, hohe Dringlichkeit oberhalb der Bahnunterführung; unterhalb im Wald verlaufend; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4: 6 im Bereich der Bahnunterführung |
|---|---|---|
| LRE 5 | Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, niedrigere Priorität; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) in folgenden Abschnitten >4 (hohe Priorität): 6 – 10, oberhalb 14; die obersten Abschnitte sind verrohrt - GEK: Zwischen km 0+700 bis km 1+700: Ausweisung von Uferrandstreifen | |
| LRE 6 | Gründlach: Länge 1,4km, Unterhaltspflicht beim WWA, hohe Priorität für die Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen. Mühlbach: Länge1,2km; ganzjährig wasserführend, oberhalb Großgründlach auf der rechten Seite Acker, auf der linken Seite Grünland, mittlere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) <=4 | |
| LRE 7 | Kothbrunngraben: : Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend, hohe Dringlichkeit oberhalb von Boxdorf; Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) 3 - 4, lediglich Unterquerung der B4 in Boxdorf (Abschnitt 14 7) | |
| LRE 8+9 | Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, niedrigere Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008) durchgehend 7; mittlerweile wohl renaturiert; GSK eher 3 oder 4 Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben teilweise schwer zu erkennen; niedrige Dringlichkeit Gewässerstrukturgüte (nach GSK 2008): überwiegend 4 | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhafte Einrichtung von Uferrand- und wo möglich Gewässerentwicklungsstreifen | |
| zu kombinieren mit | AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung AB11: Anlage ephemerer Gewässer A1: Anlage von Stillgewässern – Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch L2: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer Bibermanagement | |
| Eignung Ökokonto | Umwandlung von Acker in Grünland / Hochstaudenflur / Gewässerbegleitgehölze o.ä. Extensivierung bestehenden Grünlands |
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
| Bereich | Alle Fließgewässer III. Ordnung 6.1 Naturnahe Fließgewässer 6.3 Röhrichte, Riede, Hochstauden 6.4 Gräben, die zumindest an den Böschungen verkrautet sind Dabei ist auf Flächen, die der Stadt Nürnberg gehören die Unterhaltspflicht SÖR zugewiesen; während der Gewässerunterhalt auf Flächen im Privatbesitz i.d.R. dem Grundeigentümer überlassen wird. Hier spielt der Landschaftspflegeverband eine wichtige Rolle, der in den letzten Jahren entlang verschiede- ner Bäche in Zusammenarbeit mit den Landwirten umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt hat. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Sicherung, Entwicklung / Mehrung Libellen: geräumte Grabenabschnitte und neu angelegte Gräben bieten Lebensraum für zahlreiche Libellenarten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten16 | Zielsetzung - Sicherung und Entwicklung der vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gräben: Vernetzung, Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat Libellen und andere wassergebundene Arten; insbesondere von Pionierarten, die vegetationsarme Gewässer benötigen - Aufwertung des Gewässers durch Zulassen / Anstoßen lateraler Eigenentwicklung Vorgehen - Extensive und auf das unbedingte Maß beschränkte Grabenunterhaltung - Die Häufigkeit der Grabenpflege ist von der Funktion des jeweiligen Gewässers/ Gewässerabschnitts abhängig. Hochwasserrelevante Gewässer/ Gewässerabschnitte müssen jährlich gepflegt werden. An anderen Abschnitten kann der Pflegeturnus bis zu 10 Jahre betragen. Durch abschnittsweise Grabenpflege wird eine räumlich differenzierte Strukturvielfalt erreicht und gesichert. - Geeigneter Zeitpunkt: ∙ Oktober bis Februar: Rückschnittarbeiten, Auslichten von Gehölzen; ∙ November bis Februar/ März: Reinigung, Entfernen von Laub, Ästen, Abfällen und anderen Abflusshindernissen; ∙ Spätsommer bzw. Herbst: Mahd; ∙ Bei Bedarf sind diese Angaben in Absprache mit dem Umweltamt und der UNB flexibel zu handhaben. - In Abschnitten ohne Uferstreifen ist die Grabenpflege auf den unmittelbaren Grabenbereich beschränkt (Erhalt), in Abschnitten mit Uferstreifen im Besitz der Stadt wird die laterale Eigenent- wicklung des Gewässers zugelassen bzw. angestoßen. Hierbei ist auf vorhandene Zwangspunkte zu achten und die laterale Entwicklung auf ca. je 10m rechts und links des Gewässers zu beschränken (Entwicklung). Alle Aktivitäten zur Gewässerentwicklung sind mit dem zu erstellenden Biberma- nagementkonzept zu harmonisieren. - Erhöhung der Lebensraumfunktion durch biotopgestaltende Maßnahmen (Gestaltung) - Einsatz schonend arbeitender Geräte |
16 S. auch: Bayerisches LfU (2015): Arbeitshilfe: Unterhaltung von Gräben; Gehölzpflege: LUBW (2007): Gehölze an Fließgewässern
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
| Beschreibung der Aktivitäten | Elemente Verschiedene Arbeitsgänge wie Böschungsmahd und Sohlkrautung, Sohlräumung und Gehölzpflege wo immer möglich und vom Aufwand her vertretbar zeitlich trennen und auf mehrere Jahre verteilen, um den jeweiligen Eingriff zu minimieren. Bei Bedarf ist die Kombination der verschiedenen Maßnah- men möglich. - Böschungsmahd: ∙ wenn möglich einseitig im Wechsel und außerhalb von hochwasserrelevanten Abschnitten seltener als 1-mal/Jahr; ∙ nur den unteren Teil der Böschung im Abflussbereich mähen, Inselgruppen stehen lassen, in jedem Fall wertvolle Bestände wie Hochstauden (Mädesüß, Blutweiderich, Wolfstrapp, Gilbwei- derich, Wasserdost, Baldrian etc.) und Seggen stehen lassen; Röhrichtbestände an Gräben ggf. beidseitig mähen um Flugraum für Libellen zu erhalten, auf angrenzenden Pufferstreifen kann das Schilfröhricht stehen bleiben ∙ Mahd zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September (BNatSchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Motormäher, Handsense ∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes - Sohlkrautung: ∙ Nur krauten, wenn der Bewuchs den Abfluss behindert, nur im Stromstrich, Teilbereiche stehen lassen ∙ Gewässersohle möglichst nicht antasten ∙ Zwischen Ende Juli und einschließlich Oktober; Röhricht nur nach dem 30. September (BNat- SchG §39 Abs. 5) mit Mähkorb, Handsense ∙ Entfernung und sachgerechte Entsorgung des Mähgutes, nicht im Gewässer oder auf der Böschung belassen ∙ Ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit integrieren. - Sohlräumung (nur in Ausnahmefällen) ∙ Sedimententnahme zur Wiederherstellung der ursprünglichen Sohle, keine Vertiefung, lediglich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ∙ Nur wenn es Hydraulik (Abfluss) und angrenzende Nutzung erforderlich machen ∙ Ggf. Schutzvorkehrungen für wertvolle Arten (Libellen, Bachmuschel, etc.) mit UNB abstimmen ∙ Räumung auf 20% des Grabens und max. 200m am Stück räumen; Nebeneinander geräumter und ungeräumter Abschnitte, grabenaufwärts räumen ∙ Räumung idealerweise im September / Oktober, per Hand, Mähkorb oder Bagger mit Grabenlöf- fel, keine Grabenfräse ∙ Räumgut zunächst auf der Böschung liegen lassen damit Tiere zurück ins Wasser gelangen können, nach einigen Tagen entfernen; vor Maßnahme Endlagerung klären ∙ Müll und Abfälle fachgerecht aussortieren und entsorgen |
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AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
| Beschreibung der Aktivitäten | - Gehölzpflege ∙ Ziel: Erhalt und Entwicklung vorhandener standortgerechter, altersgemischter Gehölzbestände und Bestandsdynamik; Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht; Entfernung standortuntypi- scher Arten ∙ Umtriebszeit ca. 20 Jahre, je nach Wuchsdynamik; nach 20 Jahren Abnahme der Ufersicherung und Abnahme der Austriebsfähigkeit; Gehölzsäume besitzen zwischen 15 und 20 Jahren optimale ökologische Funktion und größten Artenreichtum ∙ Durchführung im Winterhalbjahr (optimal Dez-Feb); Prüfung auf überwinternde Fledermäuse etc. ∙ Erhalt aller Altersstufen durch kleinräumig abgestufte Pflegemaßnahmen (auf den Stock setzen auf max. 20-50m Länge); Belassen von Totholz und einzelnen Altbäumen ∙ Entnahme gewässerbegleitender Nadelholzbestände ∙ Phytophthora-Befall bei Schwarz-Erlen (Wurzel- und Wurzelhalsfäule): Fällen der befallenen Bäume, Versuche mit Stockausschlägen befallener Bäume sind vielversprechend17; Bei Nach- pflanzung ausschließlich Verwendung resistenter oder toleranter Erlen18 - Bekämpfung von Neophyten ∙ Für die Bekämpfung sind eine spezifische Bewertung und ein Managementkonzept für das Gesamtgebiet empfehlenswert - Gewässerentwicklung (in Abschnitten mit Uferstreifen in Besitz der Stadt Nürnberg) ∙ Vorlandabtrag ∙ Anlage von Grabentaschen 19 ∙ Asymmetrische Aufweitung des Grabenprofils ∙ Asymmetrische Gestaltung der Böschungen ∙ Einbringen von Totholz | |
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| Grunderwerb | Wo möglich sollen Gewässerentwicklungsstreifen von der Stadt erworben werden, um die Gewäs- serentwicklungsmaßnahmen durchzuführen und die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Ggf. ist für ein Gesamtkonzept „Biotopvernetzung Uferstreifen Gründlachtal“ ein Antrag beim Bayeri- schen Naturschutzfonds oder bei der Fernsehlotterie denkbar. | |
| Lokalisierung | LRE 1 | Kesselgraben: Länge 2,2km, nicht dauerhaft wasserführend, deshalb geringere Priorität, unterhalb und oberhalb des Ortsbereiches von Kleingründlach. GEK: Vorlandabtrag auf gesamter Länge außerhalb Ortsbereich Kleingründlach |
| LRE 2 | Schlottareuthgraben: Länge 1,9km, im überwiegenden Teil des Jahresverlaufs trocken, nur im Frühjahr oder nach Starkregen wasserführend; geringste Priorität; bei Bedarf oberhalb des Ortsbereiches von Großgründlach. |
17 Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 39 (5); Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018) 18 Thomas Jung und Markus Blaschke: Phytophthora – Wurzelhalsfäule der Erlen in Bayern, S. 40 (6); Download: www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/w42_die_phytophthora-wurzelhalsfaeule_der_erlen_in_bayern.pdf (10.07.2018) 19 Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbh: Grundsätze einer ökologisch verträglichen Grabenpflege: Vortrag (ohne Datum), Folien 49ff.
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
| Lokalisierung | LRE 3 | Nonnenbach: Länge 1,2km, davon ca. 1km im Stadtgebiet; permanent wasserführend; hohe Priorität. GEK: Aufweitung des Querschnitts, stellenweise Einbau von Sohlschwellen, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen Ziehgraben: Länge 1,9km, oberhalb des Abschnittes 3 temporär wasserführend, in den Abschnitten 1-3 ganzjährig; in den unteren Abschnitten hohe Priorität, ab Abschnitt 4 geringer; GEK: Aufweitung des Querschnitts, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen Augraben Nord: Länge ca. 0,7km, nur temporär wasserführend, zum Teil am Waldrand verlaufend, im unteren Teil entlang der Straße nach Kalchreuth, geringere Priorität Lachgraben: Länge 2,9km, der Abschnitt oberhalb der Zuleitung aus der Gründlach ist während großer Teile des Jahres trocken; unterhalb permanent wasserführend; hier hohe Priorität Ochsengraben: Länge 1,1km, fungiert als Überleitung aus der Gründlach in den Lachgra- ben; während der Sommermonate in großen Teilen trocken, geringere Priorität Entlastungsgraben linke Gründlachaue: Länge ca. 0,2km, ständig wasserführend; regelmäßige Pflege empfohlen |
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| LRE 4 | Mühlbach: Länge 1,1km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpfle- ge, niedere Priorität Flutgraben: Länge 0,4km; ganzjährig wasserführend, geringe Priorität | |
| LRE 5 | Schwalbenzahlgraben: Länge 2,2km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, hohe Priorität; GEK: Querschnittsaufweitung, Änderung der Fließdynamik, Rückbau bzw. Verschluss von Drainagen | |
| LRE 6 | Mühlbach: Länge 1,2km; ganzjährig wasserführend, schnell fließend, bis auf Gehölzpfle- ge, niedere Priorität | |
| LRE 7 | Kothbrunngraben: Länge 3,4km im Stadtgebiet Nürnberg, ganzjährig wasserführend, hohe Priorität oberhalb von Boxdorf | |
| LRE 8+9 | Rödlgraben: Länge 0,25km, ständig wasserführend, weitgehend zwischen Grünland verlaufend, hohe Priorität; Schmalaugraben: Länge 0,7km, Wasserführung unklar, Graben nur teilweise schwer zu erkennen; niedrige Priorität | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort, Vereinbarung eines Grabenpflegeplanes mit SÖR und SUN; Möglicher Umsetzungspartner Landschaftspflegeverband. Für die Umsetzung könnte eine Handreichung oder ein Flyer hilfreich sein, in dem die fachlich einwandfreie und gleichzeitig praktikable Umsetzung verständlich dargelegt ist. |
AB 09 | Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung
| zu kombinieren mit | AB08: Einrichtung von Uferrand- und Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben: In Bereichen mit ausgewiesenen Gewässerentwicklungsstreifen im Besitz der Stadt Nürnberg kann durch Entfernung von Uferverbau und Einbringen von Entwicklungsinitialen laterale Entwicklung zugelassen werden. Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen20: - A4: Wiederherstellung oder Entwicklung der Überschwemmungsdynamik in Auenbereichen (Gelbbauchunke, Kreuzkröte), nach Vorlandabtrag in Kombination mit der Maßnahme Artenschutz- maßnahme A6 im Rahmen von AB02. - FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfledermaus in gewässernahen Bauwerken z.B. an Durchlässen und Brücken entlang der Gräben; dabei ist auf Gefährdung bei hohem Abfluss zu achten; - L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljungfer: Einbringen von Steinen, Totholz in Gewässer mit überwiegend Feinsubstrat; Renaturierung (besonders and größe- ren permanent wasserführenden Gewässern und der Gründlach (Lachgraben, ggf. Nonnenbach) - L2: Verringerung von Stoffeinträgen: Ausweisung von Uferrandstreifen - M2: Unterlassung / Anpassung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (Zielart: Gemeine Bachmuschel – Unio crassus): Begrenzung der Eingriffe in die Gewässersohle, zeitlich versetzte Räumung möglichst kleiner Abschnitte, Anpassung der Räumzeiten an den Lebenszyklus, Untersu- chung des Räumgutes auf Bachmuscheln; - V14: Schaffung / Optimierung von Brutstätten durch Abstechen von Böschungen (Zielart Eisvogel – Alcedo atthis): Erhalt und Abstechen von Böschungen entlang der Gewässer (z. B. unterer Koth- brunngraben kurz vor der Mündung, allerdings ist zum Erreichen der Gründlach das Überfliegen der Würzburger Straße erforderlich; Prüfung möglicher Standorte an der Gründlach in diesem Bereich), Mindesthöhe 1,5-2m, Mindestbreite 2-5m; Anbringen von Ästen als Ansitzwarte; Unterhalt in die Unterhaltungspläne aufnehmen; - V15: Schaffung künstlicher Brutwände, Anlage künstlicher Brutröhren (Zielart Eisvogel – Alcedo - atthis): geeignete Bereiche entlang der Gründlach - Bibermanagement |
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| Eignung Ökokonto | Strukturverbesserung und Eigenentwicklung Fließgewässer Aufwertung von 6.6 (0,2), 6.4 (0,5) zu 6.1 (naturnahe Fließgewässer, 0,8) bei optimaler Durchführung möglich |
AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern
| Bereich | 6.2 Naturnahe Stillgewässer, Altarme, Altwasser | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Zielsetzung Erhalt bzw. Verbesserung der gegenwärtigen Lebensraumqualität Im gegenwärtigen Zustand besitzen die meisten Stillgewässer relativ gut entwickelte Schilfgürtel sowie zumindest z.T. Schwimmblattvegetation (Gelbe Teichrose) und stellenweise Unterwasservegetation. Allerdings sind die Libellengemeinschaften i.d.R. individuenarm und auch nicht sehr artenreich. Die Gewässer sind durchweg eutroph. | |||||||||||
| Maßnahmen - Erhalt der Schilf- und Röhrichtzonen - Mahd der Dämme minimieren und ein Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren, Feuchtgebüschen und niedrigwüchsigen Beständen anstreben - Schwimmblattvegetation erhalten, aber begrenzen um den Sauerstoffaustausch in Wärmeperioden sicher zu stellen - Nur extensiver Fischbesatz Priorität an stadteigenen Flächen | ||||||||||||
| Grunderwerb | nicht elevant | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Weiher westlich der A73: Bewirtschaftet durch einen Verein, ggf. Vereinbarungen zur Verbesserung der Röhrichtstruktur und Dammvegetation | ||||||||||
| LRE 2 | Biotopweiher N-1561: Sicherung des Wasserhaushaltes | |||||||||||
| LRE 3 | Löschteiche nördlich Neunhof: Entnahme der Nadelgehölze am Nordufer, gelegentlich Gehölzsaum im Süden entlang des Lachgrabens ausholzen (Maßnahme AB09) um übermäßige Verschattung zu verhindern Teich am Waldrand westlich Dorfäckerstraße: Privatbesitz, keine Maßnahme | |||||||||||
| LRE 4 | Mühl- und Schwemmweiher bei Kleingründlach: Entwicklung von Landröhricht im Kontakt mit den Weihern (Artenschutzmaßnahme V27) | |||||||||||
| LRE 8+9 | Steinacher Weihergraben: Ab und an Gehölze auslichten um übermäßige Verschattung zu verhindern, Sicherung des Wasserhaushaltes | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort |
AB 10 | Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern
| zu kombinieren mit | Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen21: - A9 / A10: Anlage von Gehölzen und / oder niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch: Um die Ausstattung eines Stillgewässers als potentiellen Lebensraum für den Laubfrosch zu verbessern, sollten im Uferbereich niedrige Sitzwarten (z.B. Hochstaudenfluren oder Rubus-Bestände) etc. gefördert bzw. belassen werden. Optimal besitzen diese Bestände direkten Anschluss an Gehölz- / Heckenstrukturen. Gehölz- und Heckenstrukturen sollten idealerweise auf der Nordseite der Gewässer liegen um deren Beschattung zu vermeiden. - V27: Entwicklung von Schilfröhrichten (Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohrammer): Zulassen der Entwicklung von Landröhrichten im Kontakt zu Gewässern: z.B. westlich des Großen Mühlweihers in Kleingründlach Erhalt des bestehenden Röhrichts im aufgelassenen westlichen Weiher; Im Kontakt zum Großen Mühlweiher, zwischen Großem und Kleinem Schwemmweiher |
|---|---|
| Eignung Ökokonto | Ggf. Entwicklung von Landröhricht im Kontakt zu Stillgewässern. |
AB 11 | Anlage ephemerer Gewässer
| Bereich | In Geländemulden, vorzugsweise in der Nähe von Fließgewässern | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt, Entwicklung / Mehrung Libellen: die kürzlich angelegten ephemeren Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Libellenar- ten; zu nennen sind in diesem Zusammenhang besonders Pionierarten wie der Südliche Blaupfeil und die Kleine Pechlibelle. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Erhalt - Bei Bedarf Teilentlandung bestehender ephemerer Gewässer (bis zu 50%) - Entfernung Gehölze, Röhrichtaufwuchs | |||||||||||
| Entwicklung / Mehrung - Anlage von flachen, grundwasserunabhängigen Geländemulden - Speisung durch Niederschlag, Überlauf aus benachbartem Fließgewässer oder durch oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser | ||||||||||||
| Grunderwerb | erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 3 | - Erhalt: Augraben-Nord und rechts der Gründlach (Höhe Spund) nördlich Boxdorf - Entwicklung / Mehrung: zwischen Gründlach und Lachgraben östlich B4 - Entwicklung / Mehrung: Sooswiesen südlich Gründlach und entlang des Nonnenba- ches | ||||||||||
| LRE 4 | - Erhalt: Privat angelegtes ephemeres Stillgewässer in Kleingründlach nördlich des Mühlbaches (Privatgrund) - Entwicklung / Mehrung: Herrenwiesen zwischen Klein- und Großgründlach | |||||||||||
| LRE 5 | - Entwicklung / Mehrung: wwestlich Bahnstrecke und nördlich Gründlach | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort, durch die Umsetzungspartner Landschaftspflegeverband, Maschinenring Regnitzfranken, SÖR und SUN | |||||||||||
| zu kombinieren mit | Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen22: - A1: Anlage von Stillgewässern - A2: Anlage von Gesteinsschüttungen und Totholzhaufen: Durch Anlage entsprechender Strukturen im Umgriff der Geländemulden werden Tag- und Winterverstecke für verschiedene Amphibienarten angeboten - A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte: Sollte im Umgriff ephemerer Gewässer grabbares Substrat vorhanden sein, wird empfohlen in diesen Bereichen vegetationsarme Fläche bereit zu stellen. | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | Bei entsprechender Aufwertung ist die Maßnahme für das Ökokonto geeignet. |
AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
| Bereich | Kulissen für Gehölzmehrung Neue Bauflächen mit Anschluss an die Landschaft Straßenbegleitend | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Entwicklung / Mehrung Strukturanreicherung in der Flur, Förderung von Tierlebensräumen, Windschutz; Erosionsschutz und Verbesserung des Kleinklimas und des Wasserhaushalts. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Kulisse für Gehölzmehrung - Neuanlage von Feldgehölzinseln mit dem Ziel der Entwicklung lichter Eichen-Birken-Kiefern-Feld- gehölzinseln mit breiten Saumbereichen, bevorzugt Verbreiterung oder im Anschluss bestehender Gehölzstreifen | |||||||||||
| Ortsränder - Schaffung eines Übergangs zwischen Siedlung und Landschaft aus heimischen, standortgerechten Einzelbäumen, Gebüschen, Hecken, Baumgruppen. Gestaltung entsprechend der örtlichen Situation - Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten bei der Pflanzung - Soweit möglich Festsetzung im Bebauungsplan | ||||||||||||
| Allee / Baumreihe an der B4 - Ergänzung der bestsehenden Baumreihen entlang der B4. Ggf. Berücksichtigung von Synergieef- fekten mit der Stadtumlandbahn - Baumartenwahl an Bestand orientieren. Berücksichtigung von Zukunftsbaumarten und der „Straßenbaumliste“ GALK bei der Pflanzenauswahl | ||||||||||||
| Grunderwerb | Für Gehölzmehrung in der Flur Erwerb im Rahmen des Ökokontos | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 2 | - Neuanlage von Hecken / Feldgehölzen südlich Reutles zur Gründlach auf sandigen Standorten und im Anschluss an bestehende Gehölzstreifen. Schaffung eines abschir- menden „Kulisseneffektes“ zur stark befahrenen B4. - Neuanlage eines Feldgehölzes nördlich Reutles an der Stadtgrenze im Anschluss an bestehende Feldgehölzinsel - Baumreihen an der B4, - Einbindung neuer Wohnbauflächen in die Landschaft nördlich und südlich Großgründ- lach (Ortsrandeingrünung) | ||||||||||
| LRE 3 | - Baumreihen an der B4 | |||||||||||
| LRE 5 | - Neuanlage von Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken südlich Würzburger Straße | |||||||||||
| LRE 7 | - Baumreihen an der B4 | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Neuanlage von Gehölzstreifen, Einzelbäumen, Baumgruppen, Hecken im Anschluss oder im Umfeld des Boxbergs - Baumreihen an der B4 - Neuanlage eines Feldgehölzstreifens und Baumreihen zur Einbindung des geplanten Gewächshausparks zwischen B4 und Neunhof - Einbindung neuer Wohnbauflächen und Gewächshäuser südlich Kraftshof (Ortsrand- eingrünung) |
AB 12 | Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Für Gehölzmehrung in der Flur sofort; dauerhaft Bei Ortsrandeinbindung im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens |
|---|---|
| zu kombinieren mit | AB14: Anlage von Streuobstbeständen Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen23: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - FM6: Anlage von arten- und strukturreichen Gehölzsäumen, Waldinnen- und außensäumen - FM11: Anlage von linearer Strukturen – Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfleder- maus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus - V4: Anlage und Optimierung von Nisthabitaten – Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Bluthänfling (Heckenbrüter) - V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmü- cke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrot- schwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrü- tern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling |
| Eignung Ökokonto | Gehölzmehrung in der Flur |
AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen
| Bereich | 2.1 Heimische, standortgerechte Ufergehölzsäume 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 3.1 Au- / Bruchwald 3.3 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil, Mittelwald, Niederwald, Hutewald / Waldweide 3.4 Forstwirtschaftlich geprägter Wald mit überwiegendem Nadelholzanteil, standortgerechte Kiefern / Kiefern-Mischwälder 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen), Friedhof mit Altbaumbe- stand | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | - Erhalt von Biotop- und Höhlenbäumen - Schaffen von Höhlen (ab ca. 40cm Stammdurchmesser für Fledermäuse; Höhleninitialen auch für Spechte) - Belassen von ausreichend Altholz zur Selbstentwicklung - Belassen von stehendem und liegendem Totholz | |||||||||||
| Grunderwerb | nein | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | - Baumhecke zwischen Kleingründlach und A73 | ||||||||||
| LRE 2 | - Feldgehölz zwischen Kleingründlach und Stöckelwiesen - Baumhecken und Wälder nördlich und westlich Reutles - Feldgehölz Biotop N1561 östlich Großgründlach (Bund Naturschutz pflegt dort Obstbäume) | |||||||||||
| LRE 3 | - Randbereiche des Reichswalds - Gewässerbegleitgehölze / Auwaldbereiche entlang der Gründlach, Lach- und Ochsen- graben und Nonnenbach | |||||||||||
| LRE 4 | - Wälder zwischen A73 und Stadtgrenze sdwestlich Kleingründlach mit älteren Kiefern und Eichen - Zwischen Kleingründlach – Obermühle und Großgründlach – Irrgarten zwischen Gründlach und Mühlbach (teils auf ehemaligen Weihern) und kaum bewirtschaftet | |||||||||||
| LRE 5 | - östlich A73 zwischen Hundertbeete und Bahnstrecke teils feuchte Feldgehölze | |||||||||||
| LRE 6 | - Gewässerbegleitgehölze an Mühlbach und Gründlach | |||||||||||
| LRE 7 | - Irrhain - Randbereiche des Reichswalds | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Boxberg - Boxdorf Feldgehölz (Spund) - Neunhof Schlossgarten - Kraftshof Friedhof - Randbereiche des Reichswalds östlich Kraftshof |
AB 13 | Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlenbäumen
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft |
|---|---|
| zu kombinieren mit | AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwicklung Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen24: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - FM2: Fräsen von Baumhöhlen – vor allem Bechsteinfledermaus – alte Laubbaum- und Mischwald- bestände (Alter >100 Jahre, bzw. Bäume mit Brusthöhendurchmesser >45 cm) - FM4: Entwicklung / Förderung von Baumquartieren – Fledermäuse – Altholzbestände des Reichs- waldes - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrot- schwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrü- tern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling - V8: Nutzungsverzicht / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäp- per - V19: Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz / Erhöhung des Strukturreichtums – Spechte – Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Kleinspecht, Grünspecht, Hohltaube |
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet - Als Maßnahme in Kostenerstattungsbetragssatzung nicht enthalten. Als Aufwertung anderer Maßnahmen (bspw. Waldrand) möglich |
AB 14 | Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen
| Bereich | 4.1 Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen 4.2 Intensiv bewirtschaftete Obstgärten (mehrschürig, regelmäßiger Baumschnitt) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Erhalt: - Unterstützung der Arbeit des Bundes Naturschutz, der zwei Streuobstbestände betreut VNP W07; KULAP B57 | |||||||||||
| Entwicklung / Mehrung: - Anlage in Ortsrandbereichen (nicht lokalisiert, da offen und abhängig von der Bereitschaft der Eigentümer und spezifischer Verhandlung mit ihnen) - Ggf. freie Ernte durch Bürger | ||||||||||||
| Grunderwerb | Nein | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | - nördlich Kleingründlach – vom Bund Naturschutz gepflegt – Erhalt - westlicher Rand von Kleingründlach – erweiterungsfähig – Erhalt, Entwicklung / Mehrung - nordöstlich Schwemmweiher am Weiher vor Feldgehölz – Erhalt - Zwischen Stöckelwiesen und Brucker Str. – kleine Fläche – Erhalt, evtl. Entwicklung / Mehrung | ||||||||||
| LRE 3 | - Zwischen Gründlach und Lachgraben – Eingang Sooswiesen Süd - Erhalt, evtl. Entwicklung / Mehrung | |||||||||||
| LRE 8+9 | - südlich Boxberg am Gehölzrand – Erhalt | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort | |||||||||||
| zu kombinieren mit | AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen25: - FM1: Installation von Fledermauskästen – Altholzbestände im Reichswald, insbesondere in der Nähe zu den Gewässersystemen - V5: Anlage von zur Nistanlage geeignete Strukturen (Gestrüppwälle, Reisighaufen) – Dorngrasmü- cke, Gartengrasmücke, Goldammer, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Bluthänfling - V6: Anlage von Nistkästen – Höhlen- und Halbhöhlenbrütern – Dohle, Feldsperling, Gartenrot- schwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Hohltaube, Wasseramsel - V7: Optimierung und Entwicklung von baumbestandenem Offenland – Höhlen- und Halbhöhlenbrü- tern – Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Star, Trauerschnäpper, Wendehals, Bluthänfling | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | Anlage extensiv bewirtschafteter Streuobstwiesen (Entwicklungswert 0,6) im Rahmen des Ökokontos möglich |
AB 15 | Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von
Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten
| Bereich | Acker- / gartenbauliche Flächen (BNT 9.13, 9.14 gem. KebS) - Auf überschwemmungsgefährdeten Standorten (innerhalb HQ100) - Auf grundwassernahen (Grundwasserflurabstand <1m (gem. Grundwasserstandmessung Stadt Nürnberg, 2016), lehmige Standorte (Bodenart gem. ÜBK 73d: lehmig) mit höherer Filterkapazität | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Verbesserter Schutz der Boden- und Wasserressourcen durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | - „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (KULAP B36) - „Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten“ (KULAP B39) - „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ (KULAP B10) - Ansaat von arten- und krautreicher Saatgutmischungen, die zu den jeweiligen Standortbedingun- gen passen - Nutzung als extensive Wiese nach AB01 (VNP H20, KULAP B28) | |||||||||||
| Grunderwerb | Erwerb von Äckern im Rahmen des Ökokontos | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 3 | - Äcker westlich, nördlich und östlich Neunhof nördlich des Lachgrabens bis zum Reichswald (HQ100 und geringer GW-Flurabstand und ÜBK 73d) | ||||||||||
| LRE 5 | - Buckäcker südlich Kleingründlach (HQ100) - Äcker südlich Großgründlach / Würzburger Str. – Espan und Sportfreunde Großgründ- lach (HQ100) | |||||||||||
| LRE 7 | - Äcker entlang des Kothbrunngrabens (HQ100) | |||||||||||
| LRE 8+9 | - Äcker nördlich zwischen Soosweg und Irrhain (HQ100) | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | Zu kombinieren mit folgenden Artenschutzmaßnahmen26: - V17: Extensivierung im Acker- und Grünland – Feldlerche - V18: Extensivierung im Acker- und Grünland – Kiebitz - V24: Entwicklung und Optimierung von Habitaten im Acker und Grünland – Vögel des Kulturlandes - – Wachtel, Wiesenschafstelze - V26: Entwicklung von Brachen – Braunkehlchen, Schwarzkehlchen | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | Derzeit bestehen keine Möglichkeiten zur Anerkennung als Ökokontomaßnahme. Im Kapitel Umset- zung unter "Strategie Ökokonto" und "Instrumentenkasten" sind Möglichkeiten aufgezeigt. |
E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge
| Bereich | Markante Ortseingänge mit Bedeutung im Wegenetz (Rad – Freizeitwege). Zugänge zum Reichswald (Übergänge aus dem Wegenetz Knoblauchsland – Reichswald) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Verbesserung der Auffindbarkeit von Ortszugängen und Zugängen zum Wegenetz im Reichswald für Nutzer der Wander- und Freizeitwege im Knoblauchsland. Schaffung eines Wiedererkennungswertes. Gestaltung attraktiver Zugänge aus der Landschaft in die Siedlungen. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Baumtore am Siedlungsrand - Pflanzung von einer / zwei markanten einheimischen Laubbäumen abhängig von der örtlichen Situation und der Grundstücksverfügbarkeit. Bevorzugte Baumart: Esskastanie , mächtige prägende Erscheinung, Herbstfärbung gelb, steht als wärmeliebende Baumart für die Anpassung an den Klimawandel. Naturerlebnis essbare Früchte (Maronenbraten) - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal. | |||||||||||
| Waldzugänge - Pflanzung von Baumkarees (2x2 Bäume) zur Markierung der Übergänge aus dem Wegenetz des Knoblauchslands in den Reichswald. Bevorzugte Baumart: Zitterpappel, mächtig und markanter Wuchs, Pionierart, steht stellvertretend für die Auenlandschaft und deren Dynamik, auffällige Herbstfärbung, Naturerlebnis Wind, Rauschen. - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal. | ||||||||||||
| Grunderwerb | Grunderwerb nicht zwingend erforderlich, möglich sind auch privatrechtliche Vereinbarungen oder freiwillige Maßnahmen von Grundstückseigentümern. | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Ortseingänge - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (am Kesselgraben) | ||||||||||
| LRE 2 | Ortseingänge - Reutles: Mespelbrunner Straße (Ortseingang) - Reutles: Reutleser Straße / Mespelbrunner Straße - Großgründlach: Ebermannstädter Straße / Hektor-Pömer Straße (Spielplatz) - Großgründlach: Zur Schlottareuth (Ortseingang) - Großgründlach: Volkacher Straße (östlicher Ortseingang) - Großgründlach: Veitshöchheimer Straße Ortseingang neu (Südrand neues Wohnge- biet) | |||||||||||
| LRE 3 | Waldzugänge - Boxdorfer Steig (Anbindung Reutles und Neunhof – Reichswald) (übergeordnete Freiraumverbindung) - Kreuzäckerstraße (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein) - Obere Dorfstraße (Kreisstraße N3) (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Radwander- weg Erlangen-Höchstadt) - Soosweg (Anbindung Neunhof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein, Wildmeistersteig) |
E 01 | Auffindbarkeit / Zugänge
| Lokalisierung | LRE 4 | Ortseingänge - Kleingründlach: Mittelmühlweg (an der Gründlach) - Kleingründlach: Kleingrünlacher Straße (Ortseingang Ost) |
|---|---|---|
| LRE 5 | Ortseingänge - Großgründlach: Würzburger Straße / Haßfurter Straße (Südlicher Ortseingang) | |
| LRE 7 | Ortseingänge - Kraftshof: Moosfeldweg (westlicher Ortseingang) - Kraftshof: Am Knappsteig (westlicher Ortseingang) Waldzugänge - Irrhain (Anbindung Kraftshof – Reichswald) | |
| LRE 8+9 | Ortseingänge - Neunhof: Obere Dorfstraße (nordöstlicher Ortseingang) - Boxdorf: Sacker Straße (südwestlicher Ortseingang) - Boxdorf: Am Knappsteig (östlicher Ortseingang) - Kraftshof: Lachfelder Straße (östlicher Ortseingang) Waldzugänge - Schiestlstraße (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (übergeordnete Freiraumverbin- dung) - Reuthweg (Anbindung Kraftshof – Reichswald) (Wanderweg Fränkischer Albverein) | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |
| zu kombinieren mit | E02: Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes | |
| Eignung Ökokonto | Grundsätzlich auf Stadteigentum geeignet, allerdings geringer Punktwertgewinn. Kombinierbar mit Baumschutzsatzung als Ersatzpflanzungen. |
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
| Bereich | Wegenetz im Untersuchungsgebiet, Aussichtspunkte, Wasserplätze | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Ertüchtigung und Aufwertung eines auf Erholung im Wohnumfeld ausgerichteten Wegenetzes mit Anschluss an Erholungsräume, an Aufenthalts- und Wasserplätze, an die Zugänge zu Siedlungen und zum Reichswald sowie an besondere Landschaften (Irrhain, Irrgarten, Schlösser) und an die Gewässer. Verbesserung der Erlebbarkeit und Erfahrbarkeit von Natur und Wasser durch die Anlage von Aus- sichtspunkten und Wasserplätzen an geeigneten Stellen. Bewusstsein schaffen für die Geschichte und die Entwicklung der Kulturlandschaft und der histori- schen Nutzung von Wasserkraft. Vermittlung von Naturerfahrung: Wasser, naturnahe Gewässer, Wasserlebewesen, Kulturtechnik, vom Mensch geschaffene Gewässer, Sandlebensräume, Waldlebensräume, historische Kulturlandschaften. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Thematischen Rundwege Entwicklung von thematischen Rundwegen, um die natürlichen und kulturellen Besonderheiten der Auenlandschaft herauszustellen. Herstellung eines schlüssigen Wegenetzes. Zugunsten einer möglichst naturnahen Entwicklung an den Gewässern wird auf durchgängige gewässerbegleitende Wege verzichtet. Dies gilt insbesondere für die Gründlach. Die landschaftsbe- zogenen Wege queren jedoch an besonderen und zugänglichen Punkten die Gründlach. An diesen Schnittstellen werden Wasserplätze eingerichtet. - Entwicklung thematischer Rundwege - Festlegen des Routenverlaufs zur Vernetzung interessanter Orte, Aussichtspunkte, Wasserplätze - Ermittlung der Wegequalität (Zielgruppenspezifisch) mit erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen und Lückenschlüssen - Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen) - Entwicklung identitätsstiftender Elemente entlang der Routen (Möblierung, Infotafeln etc.) Entwicklung / Gestaltung von geeigneten Formaten zur Bewerbung (Flyer, digitale Medien) | |||||||||||
| Radrouten - Entwicklung von zwei Radrouten auf bestehenden Wegen, die alle LRE untereinander verbinden - Anbindung der Direktervermarkter und gastronomischer Betriebe sowie interessanter Orte, Aussichtspunkte, Wasserplätze - Einbindung in das touristische marketing der Stadt - Ggf. Entwicklung einer zurückhaltenden Beschilderung (Bündelung mit vorhandenen Systemen) | ||||||||||||
| Anlage / Gestaltung von Aussichtspunkten Aussichtspunkte ermöglichen den Überblick über die Landschaft. Im Entwicklungskonzept sind an ausgewählten Standorten Aussichtspunkte vorgesehen. Die Aussichtspunkte sind nicht standardisiert zu entwickeln, sondern an die jeweilige örtliche Situation anzupassen. Sie sollen sich in die Landschaft einfügen. So könnte z.B. der Aussichtspunkt am Waldrand in den Sooswiesen einem Hochsitz oder eine Biberburg als Vorbild haben, Wasserplätze im Bereich von Stillgewässern sich an Ruhebänken / Angelstegen orientieren. - Genaue Festlegung der Standorte, Ortsbesichtigung - Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Aussichtspunkten mit Umfeldgestaltung und ggf. ergänzender Ausstattung in gleicher Gestaltsprache, hohe Gestaltqualität erforderlich - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität |
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
| Beschreibung der Aktivitäten | Anlage / Gestaltung von Wasserplätzen Wasserplätze ermöglichen an das Wasser heranzutreten und mit Wasser in Berührung zu kommen. Ent- lang der Gründlach finden sich Räume die für deren Einrichtung geeignet sind. Jeder Ort ist individuell, mit eigenen Geschichte, die es zu erzählen und zu entdecken gilt. Damit ist jeder Wasserplatz individuell aus dem Ort heraus zu gestalten. Die Orte eigen sich als Naturerlebnisorte und um Wissen zu vermitteln. - Genaue Festlegung der Standorte, Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen - Ortsbesichtigung - Erstellung / Vergabe einer Planung zu den Wasserplätzen mit Umfeldgestaltung, hohe Gestaltqualität - Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Sukzessive Umsetzung nach Flächenverfügbarkeit und Priorität | |
|---|---|---|
| Grunderwerb | Grunderwerb erforderlich | |
| Lokalisierung | LRE 1 | Wegenetz - Radrouten "Rund um die Gründlach" und "Gemüsepfad" (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Haller- schloss“ (auch LRE 2, 4) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestands- wege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 2, 6) - Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße – Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 4) Aussichtspunkte - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze) |
| LRE 2 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Haller- schloss“ (auch LRE 1, 4) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestands- wege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 6), Lückenschluss Volkacher Straße – Thüngersheimer Straße - Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3) und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen Aussichtspunkte - Reutles: Nördlich Mespelbrunner Straße (an der Stadtgrenze) - Reutles: Reutleser Straße (St. Felicitas Kapelle) - Großgründlach: Verlängerung Volkacher Straße zur B4 (Wäldchen mit Teich) - Großgründlach: Östlicher Ortsrand im Bereich Schlottareuthgraben | |
| LRE 3 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof Nord: „Rund um den Lerchenbühl“, Bestandswege und Lückenschluss am Ziehgraben - Thematischer Weg (Lückenschluss) zum Aussichtspunkt Sooswiesen - Verbindungen auf Bestandswegen zum Rundweg „Von Spielplatz zu Spielplatz“ (LRE 2) und neue Querverbindung mit Querungsmöglichkeit B4 vorsehen Aussichtspunkte - Neunhof: nördlich Untere Dorfstraße (an den Regenrückhaltebecken); östlich Kreuzäckerstraße (an der Stadtgrenze); Sooswiesen (Beobachtungskanzel) Wasserplätze - Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben) - Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Behindertenzentrum) |
E 02 | Rundwege mit Einrichtungen
| Lokalisierung | LRE 4 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg auf Bestandswegen Großgründlach West: „Rund ums Haller- schloss“ (auch LRE 1, 2) - Lückenschluss zur Verknüpfung mit dem Wegenetz Erlangen: Kleingründlacher Straße – Brunnenstraße (Erlangen), (auch LRE 1) Aussichtspunkte - Kleingründlach: Obermühlweg (Schwemmweiher) und Mühlweiher - Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee) Wasserplätze - Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee) |
|---|---|---|
| LRE 6 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Großgründlach Ost: „Von Spielplatz zu Spielplatz“, Bestands- wege und Lückenschluss am Schlottareuthgraben (auch LRE 1, 2); Lückenschluss Hans-Fellner Straße – Himmelreich | |
| LRE 7 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen (auch LRE 8) - Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“, Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 8) - Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege (auch LRE 8) Aussichtspunkte - Boxdorf: Am Weiher - Kraftshof: Am Irrhain | |
| LRE 8+9 | Wegenetz - Radrouten Rund um die Gründlach und Gemüsepfad (in allen LRE) - Thematischer Rundweg Neunhof / Kraftshof Ost: „Kulturdreieck“ auf Bestandswegen (auch LRE 7) - Thematischer Weg Großgründlach – Kraftshof: „Zwischen Gründlach und Irrhain“, Bestandswege und Lückenschluss Verlängerung Moosfeldweg (auch LRE 7) - Thematischer Rundweg Boxdorf Süd: „Rund um die Tongrube“, Bestandswege und Lückenschluss an der Tongrube - Thematischer Weg Neunhof – Kraftshof: „Von Wehrkirche zu Schloss“, Bestandswege (auch LRE 7) - Verbindung auf Bestandswegen zum Rundweg „Rund um den Lerchenbühl“ (LRE 3) - Verbindung auf Bestandswegen zum Kraftshofer Forst (Soosweg, Grenzweg) Aussichtspunkte - Boxdorf: An der Lehmgrube und Am Boxwald | |
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft - unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen, Umsetzungspartner bei den Rundwegen bzw. Begleitbroschüren ist der VGN / Touristikabteilung | |
| zu kombinieren mit | E01: Auffindbarkeit / Zugänge E03: Umweltbildung | |
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
E 03 | Umweltbildung
| Bereich | Wegenetz im Untersuchungsgebiet Aussichtspunkte / Wasserplätze / Spielplatz „Die Sandhummeln“ in Reutles | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Ermöglichen von Naturerfahrung in den Bereichen Historische Kulturlandschaft, Sandlandschaften, Auenlandschaften und Wiesenlandschaften. Vermittlung der naturschutzfachlichen Bedeutung und Vielgestaltigkeit der Auenlandschaft und deren Zusammenspiel mit der landwirtschaftlichen Nutzung. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Neuanlage eines Kinderspielplatzes mit dem Thema Sandlebensräume „Die Sandhummeln“. In Reutles besteht Bedarf für einen wohnungsnah erreichbaren Spielplatz. In der Konzeption des Spielplatzes wäre die räumliche Nähe zu wertvollen Sandlebensräumen zu berücksichtigen und in der Gestaltung des Spielplatzes aktiv einzubringen: - Entwicklung eines Spielplatzes unter dem Motto Sandlebensräume. Entsprechend dem Motto erfolgen die Gestaltung der Anlage und die Ausgestaltung der Spielgeräte - Aufweitung der Örtlichkeit zu einem Ausgangs- und Zielpunkt für „Expeditionen in die Auenland- schaft Gründlachtal“, ggf. Ausstattung mit Aufenthalts- / Schutzraum - Verbinden mit weiteren Örtlichkeiten, die unmittelbare Naturerfahrung und Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen ermöglichen, wie z.B. die Zugänge zum Wasser (Wasser- plätze), Biberburg, Kräuter und Gemüsegärten, landwirtschaftliche Betriebe, etc. - Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt Nürnberg und des Landschaftspflege- verbandes. Herstellen von Vernetzungen zur Umweltstation Nürnberg Die Vermittlung von naturschutzfachlichen Zusammenhängen ist nicht an den Standort Reutles gebunden. Aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs und dem Vorhandensein einer städtischen Fläche nördlich Reutleser Straße im Umfeld des Skaterplatzes erscheinen hier die Voraussetzungen günstig. | |||||||||||
| Naturerlebnis Auenlandschaft Gründlachtal - Didaktische Aufbereitung der jeweils zu vermittelnden Themen für das Gesamtgebiet (siehe E02 Wege und Einrichtungen) - Einbindung in eine Gesamtkonzeption zum Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal | ||||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Naturerfahrung Wiesenlandschaften - Kleingründlach: Zur Hohen Weide (an der Stadtgrenze, Aussichtspunkt E01) | ||||||||||
| LRE 2 | Naturerfahrung Sandlandschaften - Reutles: Neuer Kinderspielplatz „Die Sandhummeln“ am Reutleser Weg | |||||||||||
| LRE 3 | Naturerfahrung Auenlandschaft - Neunhof: Sooswiesen - Neunhof: Kreuzäckerstraße / Gründlach (Ausleitung Ochsengraben) - Boxdorf: nördlich Würzburger Straße (Abschlagsbauwerk Mühlbach) | |||||||||||
| LRE 4 | Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft - Großgründlach: Herdegenweg (an der Schlossallee Hallerschloss – Irrgarten) Naturerfahrung Auenlandschaft - Großgründlach: Am Mühlbach (Irrgarten in Verlängerung der Schlossallee) | |||||||||||
| LRE 8+9 | Naturerfahrung Historische Kulturlandschaft - Kraftshof: Irrhain |
E 03 | Umweltbildung
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft, möglicher Umsetzungspartner Umweltstation Nürnberg |
|---|---|
| zu kombinieren mit | E02: Wege / Einrichtungen |
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
E 04 | Ordnungsmaßnahmen
| Bereich | Gesamtes Projektgebiet | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Lösung / Einschränkung Hundeproblematik: Beunruhigung / Störung Brutvögel, Lebensmittelprodukti- on, Nutzerkonflikte | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Besucherlenkung - Hinweisschilder (Hunde bitte Anleinen, Hinweis auf Artenschutz) - Kottütenspender + Sammler an wichtigen Punkten (regelmäßige Leerung durch SÖR) - Flyer zur Hundeproblematik an frequentierten Orten (Hofläden, Märkte) | |||||||||||
| Einrichten eines öffentlichen Hundeauslaufplatzes - Parkmöglichkeiten für PKW anbieten - Zäunung - Infoschilder | ||||||||||||
| Erweiterung der kommunalen Satzung (HundehaltungsVO – HVO) - Leinenzwang in der Flur - Kontrolle und Durchsetzung des Ordnungsrechtes | ||||||||||||
| Grunderwerb | Ggf. für Hundeauslaufplatz erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Hundeauslaufplatz - An der Ausfahrt A73-Eltersdorf, zwischen Bahnlinie und Kleingründlacher Straße | ||||||||||
| LRE 2 | Hundeauslaufplatz - Am Skaterplatz Reutleser Straße, Parkmöglichkeiten an der Ausfahrt der B4-Reutles unterbinden | |||||||||||
| LRE 3 | Hundeauslaufplatz - Würzburger Straße „Am Himmelreich“ gegenüber | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft – unter Berücksichtigung von Eigentumsverhältnissen | |||||||||||
| zu kombinieren mit | E02: Wege / Einrichtungen | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
IK 01 | Charta Auenlandschaft
| Bereich | Gesamtes Projektgebiet | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Stärkung Identität / Image | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Verständigung auf eine Zielvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und Einwohnern und Bürger- vereinen sowie den örtlichen Landwirten und deren Interessensvertretung auf ein Leitbild der Region, auf ein Rahmenprogramm, das den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien enthält und gemeinsame Entwicklungsziele dokumentiert. Förmliche Unterzeichnung und Veröffentlichung der Charta der Charta innerhalb eines festlichen Rahmens. | |||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 - 9 | Gesamtes Projektgebiet | ||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | IK02: Fotobuch IK03: Gestaltungsleitfaden | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
IK 02 | Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal
| Bereich | Gesamtes Projektgebiet | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Stärkung Identität der Bevölkerung / Beförderung Image des Berufsstandes | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Erstellung eines professionellen künstlerischen Fotobuches über die „Kulturlandschaft und die Landwirte im nördlichen Knoblauchsland“. - Entwicklung eines „Drehbuchs“ zu den Zielen und erwarteten Aussagen des Fotobuchs. Möglicher Ansatz wäre, dass künstlerisch hochwertige Portraits der in der Landwirtschaft agierenden Menschen den Ausgangspunkt des Fotobuches darstellen. Daneben sollten die Highlights der Kulturlandschaft im Fokus stehen. - Auswahl geeigneter Fotographen / Journalisten zur Recherche Hintergründe und Führung von Interviews - Druck / Veröffentlichung | |||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 - 9 | Gesamtes Projektgebiet | ||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | --- | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
IK 03 | Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten
| Bereich | Boxdorf, Großgründlach, Kleingründlach, Reutles, Neunhof, Kraftshof | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Erhalt des dörflichen Charakters durch Gestaltung der Dorfmitten und angemessene Innenentwicklung. Ziel einer ortstypischen Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen im Ortskern. Erhalt der historischen Ortsränder und Ausgestaltung der neuen Ortsränder als harmonischer Übergang in die Landschaft. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Erstellung eines Gestaltungsleitfadens für die ortstypische Gestaltung von vorhandenen und neuen Ortsrändern sowie für die Ortsmitten. - Erarbeitung von Gestaltungsempfehlungen mit Best-Practice Beispielen für die Sanierung und Gestaltung von Straßenräumen, ortstypischer Gebäude und Freiflächen im Ortskern als Beratungs- grundlage - Empfehlungen zur Gestaltung der Ortsränder und Übergangsbereichen in die Landschaft mit Best-Practice Beispielen - Herausarbeitung der lokalen Bautradition und Darstellung typischer historischer Elemente im Verbund mit neuen Materialien als Grundlage für eine mögliche Förderung, ggf. abhängig von einer Gestaltungssatzung | |||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Kleingründlach | ||||||||||
| LRE 2 | Reutles, Großgründlach | |||||||||||
| LRE 3 | Neunhof | |||||||||||
| LRE 4 | Kleingründlach | |||||||||||
| LRE 5 | Großgründlach | |||||||||||
| LRE 6 | Großgründlach | |||||||||||
| LRE 7 | Boxdorf, Kraftshof | |||||||||||
| LRE 8+9 | Boxdorf, Kraftshof, Neunhof | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | IK01: Charta Auenlandschaft Gründlachtal IK 04: Straßenraumgestaltung AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen AB14: Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
IK 04 | Straßenraumgestaltung
| Bereich | Großgründlach, Reutles, Kraftshof, Neunhof | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Gestaltung des Straßenraumes, Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Neuordnung des ruhenden Verkehrs. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | In den historischen Kernbereichen ist es aufgrund der hohen Einzelwertigkeit der Gebäude erforder- lich, das Erscheinungsbild des Umfeldes gestalterisch aufzuwerten, sodass ein harmonischer, dem Ort angemessener Gesamteindruck entsteht und das Dorf insgesamt an Charakter und Lebensqualität gewinnt Einleitung eines Beteiligungsprozesses oder Durchführung von Einzelmaßnahmen Neunhof: - Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung der Ver- kehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität - Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen Gebäuden und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Straßenbegrünung, Reduzierung parkender Autos - Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung, Straßenbegrünung | |||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 2 | Großgründlach Mündungsbereich Großgründlacher Hauptstraße / Volkacher Straße ist platzartig aufgeweitet. Hier befinden sich die Buswartezonen. Der Mühlbach ist durch die Haupt- straße unterbrochen: - Verbesserung der Erfahrbarkeit des Gewässers durch Herstellen einer durchgängigen Wegeverbindung in Ost- und Westrichtung - Platzgestaltung und Aufwertung der Wartebereiche mit Fahrradparkplätzen unter Einbezug des Mühlbachs Reutles Reutleser Straße von Kleingründlach / Gemündener Weg bis Ortsende Reutles-Nord - Niveaugleiche Ausgestaltung von Fahrbahn und Gehweg - Gestaltungsvorschläge für Einfriedungen zum Straßenraum; Beleuchtung - Sitzplatz- und Umfeldgestaltung an der St. Felicitas-Kapelle (siehe E02) | ||||||||||
| LRE 8+9 | Neunhof - Neunhofer Hauptstraße / Untere Dorfstraße: Klare Straßenführung und Verkleinerung der Verkehrsfläche; Umgestaltung des Straßenraums zu einem Platz mit Aufenthalts- qualität - Untere Dorfstraße / Obere Dorfstraße – Soosweg: Großzügiger Dorfplatz mit stattlichen Gebäuden und zurückgesetzter Schlossanlage: stärkere Begrünung, Reduzierung parkender Autos |
IK 04 | Straßenraumgestaltung
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft |
|---|---|
| zu kombinieren mit | IK03: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten |
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
IK 05 | Historische Kulturlandschaft
| Bereich | Zwischen Kleingründlach und Großgründlach und Dreieck Neunhof – Irrhain – Kraftshof | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ziel | Freihalten und Bewahren der besonderen kulturhistorischen Landschaftsteile um das Hallerschloss und um das Sichtdreieck Kraftshof / Wehrkirche – Neunhof / Schloss – Irrhain. | |||||||||||
| Positive Wirkung auf | Boden | Grundwasser | Klimaschutz / -anpassung | Oberflächen- gewässer | Biotopschutz | Artenschutz | Erholung | Kultur / Identität | ||||
| Bodenbrüter | Heckenbrüter | Eisvogel | Amphibien | Libellen | Fledermäuse | |||||||
| Beschreibung der Aktivitäten | Kleingründlach – Großgründlach - Freihalten des Gebietes von weiterer Bebauung, insbesondere im Sichtbereich des Hallerschlosses - Erhalt / Sanierung der identitätsstiftenden Landschaften (Gesamter Landschaftsraum in Kontext Hallerschloss, Gedenkstätte, Irrgarten) mit Sichtbeziehungen und Bauten (Mühle, Mühlbach, Abschlagsbauwerke) Neunhof - Freihalten des Sichtdreiecks Kraftshof – Neunhof – Irrhain von weiterer Bebauung | |||||||||||
| Grunderwerb | nicht erforderlich | |||||||||||
| Lokalisierung | LRE 1 | Kleingründlach – Großgründlach | ||||||||||
| LRE 2 | Kleingründlach – Großgründlach | |||||||||||
| LRE 4 | Kleingründlach – Großgründlach | |||||||||||
| LRE 7 | Neunhof – Kraftshof – Irrhain | |||||||||||
| LRE 8+9 | Neunhof – Kraftshof – Irrhain | |||||||||||
| Umsetzung (zeitlicher Rahmen) | Sofort und dauerhaft | |||||||||||
| zu kombinieren mit | --- | |||||||||||
| Eignung Ökokonto | nicht geeignet |
MASSNAHMENKULISSEN MIT ZUGEORDNETEN MASSNAHMEN
Nachfolgend ist die für die Auenlandschaft Gründlachtal wesentlichen Ziele, die hierfür ermittelten Ziel- bzw. Maßnahmenkulissen sowie die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt:
| Abiotisches / Biotisches Landschaftsgefüge | ||
|---|---|---|
| Nachhaltige Nutzung - Bodenschutz bei Starkregen und Hochwasser - Minimierung von Einträgen ins Gewässer - Lebensraumange- bot für Pflanzen und Tiere | Ziel- / Maßnahmenkulisse | Maßnahme / Maßnahmenblatt |
| Extensive Wiesen und Weiden | AB01, AB04, AB05 | |
| Marginale sandige Standorte | AB02 | |
| Wasserbeeinflusste Standorte | AB03, AB15 | |
| Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren | AB06, AB08 | |
| Gewässerschutz, Gewässerpflege und –entwick- lung | AB09, AB10, AB11 | |
| Gehölze, Hecken und Baumreihen | AB12, AB13, AB14 |
| Erholung | ||
|---|---|---|
| Lebensqualität in der Stadt - Raum für Land- schaftserleben und Naherholung für die Bewohner - Raum für Naturer- fahrung für Kinder und Jugendliche | Ziel- / Maßnahmenkulisse | Maßnahme / Maßnahmenblatt |
| Erlebnisräume und Umweltbildung | E02, E03 | |
| Thematische Rundwege | E02 | |
| Radrouten | E02 | |
| Zugänge in die Landschaft | E01 | |
| Ordnungsmaßnahmen | E04 |
| Identität und Kulturlandschaft | ||
|---|---|---|
| - Stärkung der Identität und des kulturellen Erbes - Fortbestand des Freilandgemüsean- baus | Ziel- / Maßnahmenkulisse | Maßnahme / Maßnahmenblatt |
| Charta Auenlandschaft Gründlachtal | IK01 | |
| Fotobuch Auenlandschaft Gründlachtal | IK02 | |
| Gestaltung Ortsränder und Ortsmitten | IK03 | |
| Straßenraumgestaltung | IK04 | |
| Historische Kulturlandschaft | IK05 |
MASSNAHMENVORSCHLÄGE ARTENSCHUTZ GEMÄSS DER LANDSCHAFTSRAUMEINHEITEN
In den Tabellen Seite 226 ff. sind die Maßnahmenvorschläge zum Artschutz für planungsrelevante Artengruppen den Landschaftsraumeinheiten 1 bis 9 zugeordnet zusammengefasst. Soweit erforderlich sind in einzelnen Fällen spezifische Arten ergänzend benannt. Die Artenschutzmaßnahmen sollten einen Fokus auf die in der nachfolgenden Karten dargestellten Kulissen haben.
Die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete der Bodenbrüter basiert auf den potenziellen Lebensräumen gem. Kartierung ifanos 2013/2015, die außerhalb der durch Kulissenwirkung eingeschränkten Bereiche (150 m) liegen und eigenen Beobachtungen 2017/ 2018. Räume, in denen ein ausgeprägtes Meideverhalten zu erwarten ist, wurden als suboptimale Brutlebensräume gesondert gekennzeichnet.
Für die Fledermäuse und Heckenbrüter liegen keine gesonderten Kartierungen vor. Deswegen basiert die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete, die potenziell geeignete Lebensräume darstellen, auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme von Gebüschen und offenen, gehölzreichen Strukturen und Waldrändern und eigenen Feldbeobachtungen.
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse
Für die Libellen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme:
- Fließgewässerabschnitte mit arten- und individuenreichen Beständen und guten Strukturen; dazu
Bereiche mit seltenen Arten wie der gebänderten Heidelibelle;
- Stillgewässer: Fischweiher mit Verlandungsstrukturen und arten- und individuenreichen Vorkom-
men, vom LPV oder privat angelegte temporäre Stillgewässer / Flutmulden;
- Fischteiche mit individuen- und artenarmen Beständen wurden nicht aufgenommen (Neunhofer
Weiher);
- als Aufwertungsbereiche wurde die übrigen Still- und Fließgewässer gekennzeichnet
Die zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Amphibienkartierung sind sehr lückenhaft und für eine differenzierte Kulissenentwicklung nicht brauchbar. Generell sind aber alle Gewässer und angrenzende Feuchtbereiche und Wälder Zielkulisse für Maßnahmen. Für die Abgrenzung der Schwerpunkträume der Amphibien wurden alle Stillgewässer und angrenzende Feuchtlebensräume herangezogen. Besonders zu erwähnen sind die in 2017-19 angelegten ephemeren Tümpel gute Amphibien/ Molch-Habitate (Beobachtung von Teich und/oder Bergmolch in 2018).
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen
Für die Artengruppen der Magerrasen, Feucht und Naßwiesen erfolgte die Abgrenzung der Schwerpunktgebiete basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahmen:
- Vorkommen von Magerrasen mit Sand-Grasnelke (Armeria elongata), Berg-Sandglöckchen
(Jasione montana) und Raublättriger Schaf-Schwingel (Festuca brevipila) und anderen Arten der Sandgrasheiden
- Vorkommen von zusammenhängenden Feucht- und Naßwiesen (teilweise auch Kleinröhricht) mit
Vorkommen von zahlreichen Binsen und Seggen (östlich Neunhof auch Floh-Segge (Carex pulicaris). Die Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi) und manchmal auch der Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) sind für feuchtere Wiesen typisch. Die vorkommenden Pflanzen haben einen hohen Wasserbedarf, und/oder tolerieren eine gewisse Sauerstoffarmut im Boden. Die Böden sind meist Gleye, Pseudogleye und verwandte Auenböden. Eine Nutzung durch 1- bis 2 schürige Mahd ist essentiell.
Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen
Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen
| Generelle Aussage in den Maßnahmen- blättern | LRE 1 Die Wiesenland- schaft | LRE 2 Die sandige Land- schaft | LRE 3 Die vernetzte Auenlandschaft | |
|---|---|---|---|---|
| Bodenbrüter | - AB01: Extensive Wiese - AB02: extensive Sandstandorte - AB03: Umwandlung Acker in Grünland | - AB01/V25/26: Exten- sivierung / Brachen Braunkehlchen - AB01/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze | - AB01/V25/26: Exten- sivierung / Brachen Braunkehlchen - AB01/02/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/02/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze - tAB02/V25/26: Extensivierung / Brachen Schwarz- kehlchen | - AB01/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Braunkehl- chen - AB01/03/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/03/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze |
| Heckenbrüter | - AB01: Extensive Wiese - AB12: Neuanlage von Gehölzen - AB13: Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlen- bäumen - AB14: Erhalt und Anlage von Streuobstbeständen = V7 Optimierung von baumbestande- nem Offenland | - AB14/V5/6: Optimierung Nistgelegenheiten | - AB12/V4/5/6: Anlage und Optimie- rung von Nisthab- itaten, Nistkästen und geeigneten Strukturen - AB12/13/V7: Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Offenland | - AB12/14/V4/5/6: Anlage und Optimie- rung von Nisthab- itaten, Nistkästen und geeigneten Strukturen - AB12/13/V7: Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Offenland |
| Eisvogel | - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwick- lung | --- | --- | - AB09/V14/15: Schaffung und Optimierung von Brutstatten für den Eisvogel |
AB01/V25/26: Exten AB01/V25/26: Exten Extensivierung / Extensivierung / Extensivierung /
Extensivierung Extensivierung Extensivierung Extensivierung V17/18: Extensivie
Extensivierung / Extensivierung /
und Optimierung Anlage und Optimie und Optimierung
Optimierung von Optimierung von Optimierung von
Offenland Offenland Offenland
Schaffung und Schaffung und Schaffung und Optimierung von Optimierung von Optimierung von
| LRE 4 Die Parklandschaft | LRE 5 Die zerschnittene Landschaft | LRE 6 Die innerörtliche Aue | LRE 7 Die Bachaue | LRE 8 + 9 Die Gartenlandschaft |
|---|---|---|---|---|
| - AB01/V25/26: Exten- sivierung / Brachen Braunkehlchen - AB01/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze | - AB01/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Braunkehl- chen - AB01/02/03/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/02/03/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze - AB02/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Schwarz- kehlchen | - AB01/V25/26: Exten- sivierung / Brachen Braunkehlchen - AB01/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze | - AB01/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Braunkehl- chen - AB01/03/V17/18: Extensivierung Feldlerche / Kiebitz - AB01/03/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze | - AB01/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Braunkehl- chen - AB/01/02/03/ V17/18: Extensivie- rung Feldlerche / Kiebitz - AB/01/02/03/V24: Habitatoptimierung Rebhuhn, Wiesen- schafstelze - AB02/03/V25/26: Extensivierung / Brachen Schwarz- kehlchen |
| --- | - AB12/V4/5/6: Anlage und Optimierung von Nisthabitaten, Nistkästen und geeigneten Struk- turen - AB12/13/V7: Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Offenland | --- | - AB12/14/V4/5/6: Anlage und Optimie- rung von Nisthab- itaten, Nistkästen und geeigneten Strukturen - AB12/13/V7: Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Offenland | - AB12/V4/5/6: Anlage und Optimierung von Nisthabitaten, Nistkästen und geeigneten Struk- turen - AB12/13/V7: Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Offenland |
| - AB09/V14/15: Schaffung und Optimierung von Brutstatten für den Eisvogel | --- | - AB09/V14/15: Schaffung und Optimierung von Brutstatten für den Eisvogel | - AB09/V14/15: Schaffung und Optimierung von Brutstatten für den Eisvogel | --- |
AB01: Extensive AB01/V25/26: Exten AB01/V25/26: Exten Extensivierung / AB02: extensive
Extensivierung Extensivierung Extensivierung
Extensivierung /
AB01: Extensive Optimierung Anlage und Optimie Anlage und Optimie
Optimierung von Optimierung von
Offenland Offenland = V7 Optimierung
nem Offenland
AB09: Ökologische Grabenpflege und Schaffung und Optimierung von
| Generelle Aussage in den Maßnahmen- blättern | LRE 1 Die Wiesenland- schaft | LRE 2 Die sandige Land- schaft | LRE 3 Die vernetzte Auenlandschaft | |
|---|---|---|---|---|
| Andere Vogelarten | - AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen - AB13: Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlen- bäumen | - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen |
| Amphibien (jeweils im Umgriff geeigneter Laichge- wässer) | - AB01: Extensive Wiese (Feucht) - AB02: extensive Sandstandorte - AB03: Umwandlung Acker in Grünland - AB05: Beweidung - AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen - AB08: Uferstreifen - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwick- lung - AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern - AB11: Anlage ephemerer Gewässer entspricht A1 | - AB01/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch | - AB01/A7: Extensivie- rung (Kammmolch, Kleiner Wasser- frosch, Laubfrosch) - AB02/AB11/A6: Anlage vegetati- onsarmer Flächen Kreuzkröte - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch | - AB01/03/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB06/10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/11/A1: Anlage von Stillgewässern - AB11/A2: Anlage von Gesteinschüttungen und Totholzhaufen - AB11/A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte |
von Hochstaudenflu von Hochstaudenflu von Hochstaudenflu von Hochstaudenflu ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl ren – Feldschwirl
Schilfröhrichte – Schilfröhrichte – Schilfröhrichte – Schilfröhrichte –
AB01/A7: Extensivie Extensivierung Extensivierung Extensivierung Extensivierung
schwemmungsdyna
| LRE 4 Die Parklandschaft | LRE 5 Die zerschnittene Landschaft | LRE 6 Die innerörtliche Aue | LRE 7 Die Bachaue | LRE 8 + 9 Die Gartenlandschaft |
|---|---|---|---|---|
| - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB06/V18: Anlage von Hochstaudenflu- ren – Feldschwirl - AB06/V27: Eigenentwicklung Schilfröhrichte – Teichrohrsänger, Blaukehlchen, Blässhuhn, Rohram- mer - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen | - AB13/V6: Nistkästen - AB13/V8/19: Nutzungsverzicht in Gehölzbeständen |
| - AB01/A7: Extensivie- rung (Kammmolch, Kleiner Wasser- frosch, Laubfrosch) - AB06/10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/11/A1: Anlage von Stillgewässern - AB11/A2: Anlage von Gesteinschüttungen und Totholzhaufen - AB11/A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte | - AB01/03/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB02/A11/A6: Anlage vegetati- onsarmer Flächen für die Kreuzkröte in Kombination mit AB09/A4: Wieder- herstellung der Über- schwemmungsdyna- mik in den Auebe- reichen (Kreuzkröte, Gelbbauchunke) - AB05/A8: Nassweide in geeig. Bereichen - AB06/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/11/A1: Anlage von Stillgewässern - AB11/A2: Anlage von Gesteinschüttungen und Totholzhaufen - AB11/A6: Anlage von vegetationsarmen Flächen für die Kreuzkröte | - AB01/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB06/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern | - AB01/03/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB06/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern | - AB01/03/05/A7: Extensivierung (Kammmolch, Klei- ner Wasserfrosch, Laubfrosch) - AB02/A11/A6: Anla- ge vegetationsarmer Flächen Kreuzkröte - AB05/A8: Nassweide in geeigneten Bereichen - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB10/A9/10: Anlage von Gehölzen und niedrigen Sitzwarten für den Laubfrosch |
und Pflege von von Hochstaudenflu Hochstaudenfluren, ren – Feldschwirl
Röhrichtkomplexen Schilfröhrichte –
AB01: Extensive AB01/A7: Extensivie (jeweils im Umgriff Extensivierung Extensivierung AB02: extensive
und Pflege von Hochstaudenfluren,
Röhrichtkomplexen
AB09: Ökologische Grabenpflege und
AB10: Extensive
| Generelle Aussage in den Maßnahmen- blättern | LRE 1 Die Wiesenland- schaft | LRE 2 Die sandige Land- schaft | LRE 3 Die vernetzte Auenlandschaft | |
|---|---|---|---|---|
| Libellen | - AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen - AB08: Uferstreifen - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwick- lung - AB10: Extensive Bewirtschaftung von Stillgewässern - AB11: Anlage ephemerer Gewässer entspricht | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljung- fer - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen |
| Fledermäuse | - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwick- lung - AB12: Neuanlage von Gehölzen entspricht FM6 und FM11 - AB13: Erhalt und Förderung von Biotop- und Höhlen- bäumen | - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfleder- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren |
| Mollusken | - AB09: Ökologische Grabenpflege und Gewässerentwick- lung | --- | --- | - AB09/M2: Gründ- lach: Anpassung von Unterhalts- und Pflegemaßnahmen, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln |
Installation von die Wasserfleder die Wasserfleder die Wasserfleder die Wasserfleder
und Baumhöhlen; Installation von Installation von und Baumhöhlen; und Baumhöhlen;
und Baumhöhlen; und Baumhöhlen;
Pflegemaßnahmen, Pflegemaßnahmen,
| LRE 4 Die Parklandschaft | LRE 5 Die zerschnittene Landschaft | LRE 6 Die innerörtliche Aue | LRE 7 Die Bachaue | LRE 8 + 9 Die Gartenlandschaft |
|---|---|---|---|---|
| - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljung- fer - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljung- fer - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L1: Verbesserung der Substratstruktur potenzieller Habitate der Grünen Keiljung- fer - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen | - AB08/A1: Anlage von Stillgewässern - AB08/09/L2: Ausweisung von Uferrandstreifen |
| - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfleder- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfleder- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfleder- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB09/FM9: Anlage von Quartieren für die Wasserfleder- maus in gewässerna- hen Bauwerken - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren | - AB12/FM1: Installation von Fledermauskästen - AB13/FM1/2/4: Fledermauskästen und Baumhöhlen; Förderung von Baumquartieren |
| - AB09/M2: Gründ- lach: Anpassung von Unterhalts- und Pflegemaßnahmen, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln | --- | - AB09/M2: Gründ- lach: Anpassung von Unterhalts- und Pflegemaßnahmen, Untersuchung des Räumgutes auf Bachmuscheln | --- | --- |
und Pflege von Hochstaudenfluren,
Röhrichtkomplexen
AB09: Ökologische Grabenpflege und
AB10: Extensive
AB09: Ökologische Grabenpflege und Installation von und Baumhöhlen; die Wasserfleder
und Baumhöhlen; Installation von
und Baumhöhlen;
AB09: Ökologische Grabenpflege und
Pflegemaßnahmen,
| Generelle Aussage in den Maßnahmen- blättern | LRE 1 Die Wiesenland- schaft | LRE 2 Die sandige Land- schaft | LRE 3 Die vernetzte Auenlandschaft | |
|---|---|---|---|---|
| Pflanzen | - AB01: Extensive Wiese (feucht & sandig) - AB02: extensive Sandstandorte - AB03: Umwandlung Acker in Grünland - AB05: Beweidung | --- | - Erhalt der Halbtro- ckenrasen östlich und südlich Reutles: - Beweidung, 1-malige Mahd bei Bedarf, mäßige Störung. Arten: z.B. Sand-Grasnelke - Armeria maritima ssp. elongata, BergSandglöckchen - Jasione montana, Raublättrige Schaf-Schwingel - Festuca brevipila) und weitere - Mehrung ist durch Erwerb von sandigen Äckern möglich (südöstlich Reutles) - Triftwege bei Schafbeweidung: Förderung von mage- ren und artenreichen Säumen und Rainen | - Erhalt der Extensiv- und Feuchtwiesen Östlich Neunhof / Sooswiesen (Floh-Segge - Carex pulicaris) - Triftwege bei Schafbeweidung: Förderung von mage- ren und artenreichen Säumen und Rainen |
sensaums am Ost-
Tongrube Boxdorf
| LRE 4 Die Parklandschaft | LRE 5 Die zerschnittene Landschaft | LRE 6 Die innerörtliche Aue | LRE 7 Die Bachaue | LRE 8 + 9 Die Gartenlandschaft |
|---|---|---|---|---|
| --- | --- | - Erhalt der Halbtro- ckenrasen zwischen Mühlbach und Gründlach: Bewei- dung, 1-malige Mahd bei Bedarf, mäßige Störung. Arten: z.B. Sand-Grasnelke - Armeria maritima ssp. elongata, Berg-Sandglöckchen - Jasione montana, Raublättrige Schaf-Schwingel - Festuca brevipila) und weitere | --- | - Erhalt des Magerra- sensaums am Ost- rand der ehemaligen Tongrube Boxdorf - Magerrasen des Spiel- / Festplatzes Schiestlstraße: - Beweidung, 1-ma- lige Mahd, mäßige Störung. Arten: z.B. Sand-Grasnelke - Armeria maritima ssp. elongata, Berg-Sandglöckchen - Jasione montana, Raublättrige Schaf-Schwingel - Festuca brevipila) und weitere |
Pflanzen AB01: Extensive Erhalt der Extensiv-
Östlich Neunhof / AB02: extensive (Floh-Segge - Carex
Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist es u.a. zur Entwicklung des städtischen Ökokontos eine Strategie zu erarbeiten. Diese Strategie soll aufzeigen, wo innerhalb der Schwerpunktgebiete für die Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems, die gleichzeitig die prioritären Ausgleichskulissen im nördlichen Stadtgebiet darstellen, Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale liegen.
Als Ausgleichskulisse wird das im Entwicklungskonzept nachfolgend vorgeschlagene erweiterte Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugrunde gelegt (siehe Kapitel Umsetzung | Strategie Ökokonto, S. 235). Diese erweiterte Kulisse beträgt ca. 455 ha. Gegenüber der Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg bedeutet dies eine Flächenmehrung von 27 ha. Innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes sind ca. 38 ha als Ökokontoflächen und Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen. Diese stehen für weitere Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung, sodass als Suchkulisse für Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ökokontomaßnahmen 417 ha verbleiben. Von den 417 ha befinden sich ca. 38 ha (9 %) im Eigentum der Stadt Nürnberg und ca. 11 ha (3 %) im Eigentum sonstiger öffentlicher Institutionen. Der überwiegende Teil von ca. 368 Hektar (88 %) befindet sich in privatem Eigentum.
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, innerhalb der Kulisse des Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft i.S. v. § 1a Abs. 3 BauGB auszuführen. Hierzu werden Maßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos durchgeführt. Zielmarge der Stadt Nürnberg ist es, ca. 10 ha Maßnahmenflächen im gesamten Stadtgebiet pro Jahr ins Ökokonto einzubuchen.
Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg
POTENZIELL AUFWERTBARE FLÄCHEN
Für das Ökokonto geeignet sind Flächen mit Vegetationstypen, die durch geeignete Maßnahmen um einen Faktor 0,2 (0,2 Wertpunkte je qm) aufgewertet werden können, wobei nach Durchführung von Maßnahmen der Mindestfaktor von 0,6 (0,6 Wertpunkte je qm) erreicht werden soll. Gemäß Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung erfüllen im erweiterten Schwerpunktgebiet folgende Biotop- und Nutzungstypen diese Vorgaben (BNT mit Nrn. laut KebS (Anlage 2):
3.8
6.5
6.6
9.8
9.10
9.11
9.13
9.14
Naturferne Nadelholzforste (0,3) Begradigte und ausgebaute Fluss- und Bachabschnitte und naturferne Stillgewässer (0,3) Ausgebaute Gräben (0,2) Intensive Wiesen (0,4) Intensive Weiden (0,3) Ackerbrachen, mehrjährig (0,4) Intensive Äcker (0,3) Intensiver Erwerbsgartenbau / Gemüseanbau (0,2) Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftentwicklung und des Biotopverbundsystems
Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum
Von den Biotop- und Nutzungstypen sollten gemäß der Empfehlung des Entwicklungskonzeptes extensive Äcker (9.12) und unbewirtschaftete Feldraine (9.16) nicht für Ausgleichsmaßnahmen oder als Ökokontoflächen herangezogen werden, da es sich um Biotop- und Nutzungstypen handelt, die in der Gartenbaulandschaft eine hohe Bedeutung für die Biodiversität haben und als Zielbiotope für eine extensive Landwirtschaft dienen.
Aspekt Eigentum Unter Anwendung der genannten Kriterien ergibt sich innerhalb der Suchkulisse im Gründlachtal ein Aufwertungspotenzial von 226 ha Fläche. Davon befinden sich 10 ha im Eigentum der Stadt Nürnberg und 216 ha in Privateigentum. Zur Deckung des zukünftigen Ausgleichsbedarfs müssen umfangreich private Flächen erworben werden. Betrachtet man die Biotop- und Nutzungstypen der potenziell aufwertbaren privaten Flächen, ist festzustellen, dass es sich bei 97 % der Flächen um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Davon sind wiederum 78 % (163 ha) Acker oder Erwerbsgartenbauflächen, der Rest intensiv genutzte Wiesen oder Weiden.
Die Stadt Nürnberg führt Maßnahmen im Rahmen des Ökokontos nur auf Flächen in städtischem Eigentum durch. Dies bedeutet, dass für Maßnahmen Der Erwerb von Flächen für das Ökokonto des Naturschutzes umfangreich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf einem trifft auf einen überhitzten Bodenmarkt. aufgeheizten Bodenmarkt erworben werden müssen.
- Auf Grund der Flächenknappheit und der Nutzungskonkurrenz zwischen Ackerbau, Gemüsebau
und dem Energiepflanzenanbau steigen die Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen stetig.
- Landwirtschaftliche Flächen sind auch auf Grund der aktuellen Zinspolitik grundsätzlich schwer zu
erwerben.
Aspekt agrarstrukturelle Belange Ein weiteres Kriterium, das bei der Auswahl geeigneter Flächen zu berücksichtigen ist, findet sich im §15 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin heißt es, dass „bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen“.
Die Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gem. § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München, 16. Okt. 2014) erläutern, dass für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden diejenigen sind, die im regionalen Vergleich über dem Durchschnitt des jeweiligen Landkreise oder der kreisfreien Stadt liegen. Für das Stadtgebiet Nürnberg liegt der Durchschnittswert der Ackerzahl bei 40.
Überlagert man die potenziell aufwertbaren Flächen gem. Anlage 2 zur KebS innerhalb des erweiterten Schwerpunktgebietes mit den Ackerzahlen ergibt sich, dass bei den privaten Flächen ca. 50 % mit Ackerzahlen über 40 als besonders geeignet für eine landwirtschaftliche Nutzung anzusehen sind. Diese Flächen liegen fast ausschließlich im östlichen Teil des Schwer- Die landwirtschaftlichen Flächen nördlich punktgebietes. Hier besteht von Seiten der Stadt Nürnberg gleichzeitig ein sehr Neunhof sind ein Schwerpunktgebiet für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnah- großes Interesse Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und für den Ressourcenmen der Stadt und gleichzeitig aufgrund schutz zu entwickeln. der Bonität der Böden für landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet. In der relativ hohen Bodengüte und der damit verbundenen landwirtschaftlichen Bedeutung besteht einer der Hauptkonflikte bei der Umsetzung des Ökokontos.
DISKUSSION MÖGLICHER UMSETZUNGSINSTRUMENTE
Flächenerwerb und Maßnahmendurchführung Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Ökokontomaßnahmen ergeben sich vor allem im Flächenerwerb und in der Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort. Die Stadt kann nur dort Flächen erwerben, wo Verkaufsbereitschaft besteht. Bedingt durch die mehr oder minder Zufälligkeit des Flächenerwerbs entsteht vor Ort oft der Eindruck der Beliebigkeit der Flächenauswahl. Von den Landwirten wird auch kritisiert, dass wertvolles Ackerland erworben wird, das für andere Landwirte durch Kauf oder Zupacht für die Produktion wertvoll sein könnte. Hier Für den Flächenerwerb zugunsten des wäre eine bessere Abstimmung wünschenswert. Durch eine Ökokontos ist eine klare Maßnahmenkonzeption erforderlich auf die sich die räumliche Schwerpunktsetzung, wie im Entwicklungskonzept Landwirtschaft mit ihren Planungen einstellen kann. vorgeschlagen, und eine aktive Werbung um diese Flächen, könnte versucht werden, diese Konflikte zu entschärfen und Akzeptanz für die Zwänge der Stadt zu schaffen.
Der Aufbau, die Führung und Verwaltung des Ökokontos der Stadt Nürnberg sowie die Entwicklung von Zielen ist beim Umweltamt angesiedelt. Die Maßnahmenplanung und der Vollzug (Umsetzung) der Ökokontomaßnahmen liegen beim Landschaftspflegeverband der Stadt Nürnberg. Diese Arbeitsteilung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Hinsichtlich Grundstücksgeschäften wird seitens der Landwirtschaft angeregt, auch bei Flächen unter 1 ha Größe den Bauernverband zu beteiligen. Das Referat für Umwelt und Gesundheit prüft, ob hierfür eine Ombudsstelle eingerichtet werden kann.
Tauschflächen Eine Möglichkeit gezielt Flächen in den Schwerpunkträumen des Entwicklungskonzeptes zu generieren, ist der Tausch von Flächen. Die Stadt Nürnberg sollte verstärkt versuchen, Flächen, die sie an anderer Stelle im Knoblauchsland besitzt oder ankauft, mit Flächen in den Schwerpunkträumen zu tauschen. Beim Der Verzicht auf einen 1:1 Bodenwertausgleich kann die Tauschbereitschaft Flächentausch sollte ggf. auf einen 1 :1 Bodenwertausgleich erhöhen. verzichtet werden um das Tauschziel zu erreichen.
Kulisse Bestand Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Die Schwerpunktgebiete sind Teil der Zieldarstellungen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg zur Landschaftsentwicklung und zum Biotopverbundsystem. Basis der Abgrenzung der entsprechenden Gebiete waren Flächen mit rechtlichem Schutzstatus, ökologisch wertvolle Flächen (§30 BayNatSchG), Biotope, Gewässer, sowie ökologisch wertvolle Böden.
Diese Gebiete stellen räumliche Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Innerhalb der Kulisse wurden im Entwicklungskonzept Maßnahmen erarbeitet, die für naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen und für das Ökokonto geeignet sind. Es handelt sich um die Maßnahmen
-
AB01 Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung,
-
AB02 Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im
Bereich marginaler sandiger Standorte und
- AB 03 Umwandlung von Acker zu Grünland / extensiven Acker auf grundwassernahen und / oder
überschwemmten Standorten
Überlagert man die aufwertbaren privaten Flächen mit den Maßnahmen zeigen sich räumliche Maßnahmenschwerpunkte:
-
im Bereich um Kleingründlach,
-
zwischen Großgründlach und der Erlanger Straße,
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rund um den Lerchenbühl und im Bereich der Herbstwiesen
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sowie nördlich des Irrhains
Es sollte versucht werden, bevorzugt in diesen Bereichen Flächen für das Ökokonto und den naturschutzfachlichen Ausgleich zu generieren und Maßnahmen umzusetzen. So können über das Ökokonto die Ziele des Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden.
Erweiterung Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Das Entwicklungskonzept definiert über die Konflikt- und Potenzialanalyse abgeleitete naturschutzfachliche Maßnahmen (AB01 bis AB11). Diese decken sich inhaltlich mit den Zielsetzungen des städtischen Ökokontos und dessen fachlicher und rechtlicher Grundlage (Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c Baugesetzbuch (BauGB) (KostenerstattungsbetragsS - KostenErstS mit Anlagen).
Aus der räumlichen Konzentration der Maßnahmen im Entwicklungskonzept bestätigt sich zum einen die von der Stadt Nürnberg im Rahmen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan definierte Abgrenzung der Schwerpunktegebiete. Zum anderen ergibt sich eine weitere räumliche Konzentration nordöstlich von Kraftshof zwischen Soosweg und Irrhain für das Gesamtkonzept bedeutsamer Bereiche, die außerhalb dieser Schwerpunktgebiete liegen. Diese umfassen ca. 27 Hektar.
Die Bedeutung dieser Flächen begründet sich:
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In der regelmäßigen Überschwemmung
-
In der Sensibilität der Standorte aufgrund eines geringen Grundwasserflurabstandes
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In dem sehr hohen Vorkommen an Bodenbrüter (Feldlerche, Wiesenschafstelze, Rebhuhn, Kiebitz)
Es wird vorgeschlagen, diese Bereiche bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in die Kulisse „Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des
Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
Quellen: Biotopverbundsystems“ aufzunehmen. Baden-Württemberg Maßnahmenbewertung Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompen- Die Bewertung der Maßnahmen richtet sich in Nürnberg bei Vorhaben nach sationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Baugesetzbuch nach der Anlage 2 der Kostenerstattungsbetragssatzung Landesanstalt für Umweltschutz, 2005 (Biotoptypenbewertung Baden-Württemder Stadt Nürnberg. Als Vorgabe für Ausgleichsmaßnahmen gilt, dass eine berg Bewertungstabelle Planungsmodul Maßnahme mindestens einen ökologischen Wertfaktor mit dem Zielwert von Nutzungsextensivierung von Ackerflächen) 0,6 Wertpunkten je qm und eine durchschnittliche Aufwertungsspanne von 0,2 Wertpunkte je qm erreichen soll. Nordrhein-Westfalen Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, LANUV 2008 Dies bedeutet, dass Maßnahmen wie die Umwandlung einer intensiven Gemüseanbaufläche mit dem Faktor 0,2 in einen extensiven Ökolandbauacker mit Hessen Verordnung über die Durchführung Bewirtschaftung als ökologischer Landbau (0,4 Wertpunkte je qm) oder in eine von Kompensationsmaßnahmen, extensive Schafweide (0,5 Wertpunkte je qm) nicht anrechenbar ist, obwohl Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben eine deutliche Aufwertungsspanne vorliegt. (Kompensationsverordnung – KV): §2 (2): „Kompensationsmaßnahmen können insbesondere auch sein: Maßnahmen zur In Baden-Württemberg (BW), Nordrhein-Westfalen (NRW) oder auch in Hessen Aufwertung landwirtschaftlich genutzter sind z.B. Maßnahmen zur Extensivierung von Acker und Grünland in den ent- Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen“. sprechenden Verordnungen zur Eingriffsregelung vorgesehen. Die Bayerische Kompensationsverordnung sieht ebenfalls Maßnahmen zur Extensivierung von Ackerfläche als Ausgleichsmaßnahmen vor.
Zwar erbringen die Extensivierungsmaßnahmen keine hohen Wertpunkte, können aber im Einzelfall dazu dienen Maßnahmen auf einer, z.B. für den Bodenschutz wichtigen Fläche umzusetzen, ohne die ackerbauliche Nutzung grundsätzlich aufzugeben.
Natur- und Artenschutzmaßnahmen Entsprechend der Anlage 2 der KebS der Stadt Nürnberg kann für kombinierte Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen ein Bonus von 0,1 bis 0,2 Wertpunkten je m² angerechnet werden. Nachdem immer weniger Flächen für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, sollte bei jeder Planung zum naturschutzfachlichen Ausgleich geprüft werden, ob auf gleicher Fläche Maßnahmen zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind und der Bonus gewährt werden kann. Hinweise auf geeignete Flächen und Bei jeder Planung einer naturschutzfach- Maßnahmen liefert das vorliegende Entwicklungskonzept, das lichen Ausgleichsfläche sollte geprüft werden, ob diese mit artenschutzrecht- gesamtstädtisches Artenschutzkonzept der Stadt Nürnberg (in lichen Maßnahmen im Sinne einer multifunktionalen Nutzung gekoppelt Bearbeitung) sowie das Modellprojekt zu PIK-Maßnahmen der werden können. Regierung von Mittelfranken.
Vertragliche Regelungen Die Umsetzung des Ökokontos erfolgt ausschließlich auf stadteigenen Flächen. Der Erwerb von Flächen stellt oft ein sehr großes Hindernis für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dar. Aus den Bürgerspaziergängen und aus den Gesprächen mit den Landwirten wurde deutlich, dass Flächeneigentümer ihre Flächen oft nicht veräußern wollen, aber mit vertraglichen Regelungen evtl. einverstanden wären. Bei privaten Investoren sind Regelungen, die es den Eigentümern ervertragliche Regelungen üblich. In Wallersdorf / Niederbayern wurden z.B. über lauben ihre Flächen zu behalten, könnten die Bereitschaft zur Durchführung von 20 ha Ausgleichsmaßnahmen für einen Bebauungsplan über privatrechtliche Ausgleichsmaßnahmen steigern. und städtebauliche Verträge gesichert.
Wechselnde Flächen Im Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist in § 31 Abs. 2 geregelt, dass „zu den in § 15 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Maßnahmen auf wechselnden Flächen in einer hierfür zuvor festgelegten Flächenkulisse gehören. Eine Referenzfläche ist im Grundbuch zu sichern. Beim Wechsel der Flächen darf die für die Kompensation festgesetzte Gesamtfläche nicht unterschritten werden; die festgelegte Funktion ist beizubehalten“. Die Integration von Ausgleichsmaßnahmen in die Produktionsabläufe wie bei den bereits standardmäßig durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden PIK-Maßnahmen zum Artenschutz könnte ein Anreiz für Flächen könnte eine Möglichkeit sein Landwirte zur Mitarbeit zu gewinnen. Landwirte zur Beteiligung an Naturschutzmaßnahmen sein.
Einrichten eines Ausgleichsfonds Nachdem sich insbesondere die Flächenbeschaffung (Ankauf von Flächen) für naturschutzfachliche Maßnahmen als eines der größten Hindernisse und als konfliktträchtig herausgestellt hat, sollten Instrumente entwickelt werden, die es erlauben, auch auf privaten Flächen naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft umzusetzen. Zur Unterstützung von naturschutzfachlichen Maßnahmen auf wechselnden, nicht stadteigenen Flächen könnte ein „Ausgleichsfonds“ ein geeignetes Mittel sein. Herbei wird von der Stadt Nürnberg ein zweckgebundener Fond verwaltet, der sich u.a. aus Ersatzgeldern der Eingriffsverursacher speist und dessen Mittel zweckgebunden zur Umsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt werden. Mit dem jeweiligen Flächeneigentümer werden die Art der Maßnahme, die bereitzustellenden Flächen und die dauerhafte Pflege vertraglich vereinbart. Aus dem Fonds werden die Anlage und die Pflege der Maßnahmen sowie ggf. Ertragsausfälle finanziert. Zur Absicherung der Maßnahme ist eine Referenzfläche im Grundbuch zu sichern. Die genaue Ausformulierung und Prüfung der Machbarkeit eines solchen Fonds ist Aufgabe weiterer Schritte.
PIK-Maßnahmen Im Rahmen von baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet sind Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten zu erwarten. Für einige Tierarten wie z.B. Brutvögel kann der erforderliche Ausgleich in Form sog. PIK-Maßnahmen durchgeführt werden. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal werden Kulissen mit Eignung für PIK-Maßnahmen definiert und abgegrenzt (siehe Kapitel Maßnahmenkatalog, S.217). Die PIK-Maßnahmen sind ein erprobtes Mittel und Instrument zur Umsetzung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Umweltbehörden werden geeignet Maßnahmen entwickelt, verortet und umgesetzt. Die Maßnahmen können nach den Bedürfnissen des Flächennutzers in den Betriebsablauf und die Flächenbewirtschaftung individuell integriert werden. Auf das Erfordernis einer engen Abstimmung mit den Überlegungen zum Modellprojekt der Regierung von Mittelfranken zu PIK-Maßnahmen wird hingewiesen.
Grünland Die überwiegende Mehrzahl von bereits ausgeführten Maßnahmen zum Ökokonto erfolgte in Form von Extensivierungsmaßnahmen durch Umwandlung von Acker in Grünland. Nachdem im Gründlachtal die Großnutzer von Grünland wie z.B. Milchbauern fehlen, müssen Konzepte zur Grünlandverwertung wie Beweidungskonzepte entwickelt werden Die Mehrung von Grünland als Entwicklungsziel erfordert realistische um auch die Verwertungs-(Entsorgungs)kosten für die Stadt Nürnberg dauer- und bezahlbare Konzepte zur sinnvollen Verwertung. haft gering zu halten.
Das Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal bemüht sich um eine ökologische und ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtals und dessen Umgebung. Hierzu werden im Entwicklungskonzept Ziele und Maßnahmen benannt. Eine Mehrzahl der Maßnahmen ist in ihrer erfolgreichen Umsetzung weiterhin auf landwirtschaftliche Nutzung angewiesen. Primäres Ziel ist die kooperative Umsetzung des Entwicklungskonzeptes mit der Landwirtschaft, um den Charakter und die Identität des Knoblauchslandes zu bewahren.
Bei den Höfen im Knoblauchsland und im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um familiengeführte, gartenbauliche Betriebe. Aufgrund der fast ausschließlichen Ausrichtung als Gemüseproduzenten, die auf kleinen Flächen und engem Raum produzieren müssen, gestaltet sich vor allem die Integration betriebsferner bzw. flächenbeanspruchender Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes, wie z.B. Umwandlung von Acker zu Grünland oder die Anlage von Uferstreifen bzw. Gehölzen schwierig.
Allen Beteiligten ist daran gelegen, für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ein kooperatives Modell zu entwickeln, das einerseits die für die Gesamtstadt wichtigen ökologischen Funktionen befördert und andererseits die Identität des Knoblauchslandes mit den bäuerlichen Betrieben und kleinteiligen Strukturen erhält.
Fortbestand des Freiland-Gemüsebaus Grundlage für eine integrierte Entwicklung des Knoblauchslandes ist der Fortbestand des Freiland-Gemüseanbaues in seiner kleinteiligen Struktur. Dieser historisch gewachsene, traditionelle Gemüseanbau ist in hohem Maße identitätsstiftend und wichtig für die Habitatdiversität, die Bodenbrüter, das Landschaftsbild, die Direktvermarktung und nicht zuletzt für die Naherholung („Wir haben ländliche Natur in unserer Stadt“)
Nachhaltige gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzung Maßnahmen müssen dazu beitragen die landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung zu erhalten, zu sichern und weiterhin attraktiv zu gestalten. Dies bedeutet auch, dass Ressourcenschutz ein zentraler Bestandteil der wirtschaftenden Betriebe sein muss um auch langfristig die Produktionsfunktion zu gewährleisten, z.B. Erosionsschutz, Minimierung von Bodeneintrag in Gewässer, aber auch Lebensraum für Bodenbrüter, Insekten etc.
- ZUSAMMENARBEIT MIT DER LANDWIRTSCHAFT
Ohne intensive und offene Diskussion über die Bereitschaft Maßnahmen des Konzeptes umzusetzen, ohne Kooperation und gemeinsame Formulierung der erforderlichen Rahmenbedingungen, ist das Konzept nur sehr schwierig umsetzbar. Ausfluss dieses Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte eine „Charta Knoblauchsland“ sein, in der die Stadt Nürnberg, die Landbesitzer- und Nutzer und sonstige lokale Interessengemeinschaften gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Grundlagen für ein Rahmenprogramm vereinbaren. Diese Charta muss den gemeinsamen Willen und gemeinsame Prinzipien formulieren.
- VERPACHTUNGSZEITRÄUME VERLÄNGERN
Eine langfristige Verpachtung verschafft den Landwirten Planungssicherheit hinsichtlich Flächenverfügbarkeit, Auswahl der Anbaumethode und der Anbaufrucht. Dies ist für die Betriebsstrukturen insgesamt von großer Bedeutung und schafft bei den Pächtern Vertrauen. Die Stadt Nürnberg sollte daher bei Verpachtung kommunaler landwirtschaftlich nutzbarer Flächen hinsichtlich Verpachtungszeitraum und Kündigungsfrist möglichst langfristig agieren. Das bedeutet, dass stadteigene Flächen, die nicht in den prioritären Maßnahmenbereichen der Schwerpunkträume der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems liegen, möglichst langfristig verpachtet werden sollen. Zielzeitraum wäre mind. 5 Jahre. Durch die langfristigen Pachtverträge kann für das Entwicklungskonzept insgesamt Vertrauen und Akzeptanz gewonnen und gleichzeitig der Bodenmarkt entlastet werden.
- VORRANG ÖRTLICHER NUTZER
Im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes wurde u.a. festgestellt, dass auf Grund des allgemeinen Flächendrucks auf die klassischen Anbauflächen des Knoblauchslandes auch Landwirte aus benachbarten Landkreisen auf den Markt drängen, die keine Gemüsebauern sind. Diese Landwirte bauen bevorzugt Mais oder Getreide an, was bei flächigem Anbau zu einer Verdrängung von Gemüsebauern und damit zur Veränderung des Landschaftsbildes sowie der gewachsenen Identität im Gründlachtal führt.
Mit der Vorgabe, Pachtverträge nur mit ortsansässigen Landwirten zu schließen, leistet die Stadt Nürnberg einen Beitrag zur Sicherung des Knoblauchslandes insgesamt und zur Sicherung der bäuerlichen Strukturen im Speziellen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird.
- FESTLEGUNG DER NUTZUNGSART
Bei den Ortsspaziergängen und vor allem im Gespräch mit dem AELF Fürth wurde deutlich, dass auf Grund des hohen Bedarfs an Energiepflanzen und der damit verbundenen hohen Pachtzahlungen Druck auf die Gemüsebauflächen entsteht. Vereinzelt sind bereits Einflüsse von Biogasanlagen aus der weiteren Umgebung durch den Anbau von Mais und Getreide festzustellen. Die Ausweitung dieser Anbaumethoden führt zu Verdrängungseffekten eingesessener Gemüsebauern und vor allem zu einer grundlegenden Änderung des Erscheinungsbildes und der Strukturen im Knoblauchsland. Dies widerspricht den Zielsetzungen des Konzeptes und damit auch denen der Stadt Nürnberg. Daher soll bei Verpachtung stadteigener, ackerfähiger Flächen außerhalb prioritärer Maßnahmenbereiche der Schwerpunkträume der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems die Nutzung festgeschrieben werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung auch bei Weiterverpachtung oder Nutzungsüberlassung an Dritte beachtet wird.
- PRIORITÄRE RÄUME FÜR AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Im Aktionsprogramm werden für die Maßnahmen AB03 (Umwandlung von Acker zu Grünland auf grundwassernahen und / oder überschwemmten Standorten) und AB08 (Einrichtung von Uferstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben) prioritäre Umsetzungsräume benannt. In den nächsten Jahren sollten insbesondere dort ökologische Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die Konzentration auf kleinere und eindeutig abgegrenzte Räume könnte in den anderen Räumen des Schwerpunktgebietes bis auf weiteres Planungssicherheit für die Landwirte hinsichtlich Flächenverfügbarkeit hergestellt werden.
Zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen soll auch das Instrument des Flächentauschs verstärkt genutzt werden. Mit der Konzentration auf naturschutzfachlich prioritäre Maßnahmen und Flächen kann eine bessere Akzeptanz für das Entwicklungskonzept erreicht werden.
Mit dem Entwicklungskonzept Auenlandschaft Gründlachtal wurden die fachlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Maßnahmen formuliert, um eine ökologische und ressourcenschonende Nutzung des Gründlachtales und dessen Umgebung zu erreichen und für die Gesamtstadt sowohl wertvolle Ökosystemleistungen, als auch eine stadtnahe Versorgung zu sichern.
Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes erfordert eine strategische Herangehensweise, da es bei dem angespannten Bodenmarkt und den in vergangenen Jahren sehr stark gestiegenen Preisen für landwirtschaftlich genutzte Flächen immer schwieriger wird, Maßnahmen, wie sie im Entwicklungskonzept dargelegt sind, umzusetzen.
Die Erarbeitung einer mit den konkurrierenden Aktivitäten abgestimmten Umsetzungsstrategie, z.B. in Form eines ressortübergreifenden Liegenschafts- und Flächenmanagements, ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Auenlandschaft.
Nachfolgend sind, aus den Ergebnissen des Entwicklungskonzeptes abgeleitet, flankierende Strategien skizziert, die bei der Umsetzung unterstützen können.
RUNDE TISCHE LANDWIRTSCHAFT
Das Entwicklungskonzept kann nur im Einvernehmen und in Kooperation der Flächeneigentümer, Bewirschafter und der Stadt Nürnberg erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden. Hierfür sind mit allen Akteuren Runde Tische durchzuführen, in denen Leitlinien und Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung des Entwicklungskonzeptes entwickelt und formuliert werden können. Ergebnis dieses Diskussions- und Kooperationsprozesses könnte die „Charta des Knoblauchslandes“ sein.
Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Akteuren muss z.B. enthalten:
- Die einvernehmliche Feststellung, dass der kleinteilige von Familienbetrieben geprägte Frei-
land-Gartenbau die unabdingbare Grundlage für den städtebaulichen, gesellschaftlichen und ökologischen Wert, seinen Erhalt und die gewünschte Entwicklung des Knoblauchlandes darstellt
- Flexible Lösungen bei erforderlichen Nutzungsauflagen die den Anbauerfordernissen der Landwir-
te gerecht werden
- Für die Landwirte sollte Planungssicherheit insofern hergestellt werden, indem z.B. prioritäre
Bereiche für Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden
- In Bereichen, in denen keine Entwicklungsmaßnahmen avisiert sind, sollen für stadteigene Grund-
stücke langfristige Pachtverträge geschlossen werden
- Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg sollen nur an ansässige Flächennutzer verpachtet
werden
- Zum Erhalt des traditionellen Gemüsebaus sollen Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg nur
unter Vorgabe eines weiteren Gemüseanbaus verpachtet werden
ANPASSUNG DES EINSATZES DES ÖKOKONTOS ZUR UMSETZUNG DES ENTWICKLUNGSKON- ZEPTES
Das Entwicklungskonzept und das städtische Ökokonto stehen in wechselseitiger Abhängigkeit. Einerseits können mit Hilfe des Ökokontos Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes zielgerichtet umgesetzt werden, andererseits sind im Entwicklungskonzept eindeutige Räume und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung im Rahmen des Ökokontos beschrieben. In der Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde deutlich, dass es auf Grund der spezifischen Ausgangslage im Knoblauchsland mit dem starken Gemüsebau und der Flächenknappheit in einzelnen Anwendungskriterien des Ökokontos Anpassungsmöglichkeiten gibt. Durch Anpassung und Nachjustierung einzelner Kriterien kann das Ökokonto zu einem idealen Werkzeug zur Umsetzung von Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes werden.
Es wird empfohlen, die bestehenden Kriterien zur Durchführung und Bewertung von Maßnahmen im Rahmen des städtischen Ökokontos in folgenden Punkten zu prüfen und ggf. anzupassen:
- Anrechnung von landwirtschaftlichen Extensivierungsmaßnahmen wie z.B. die Umwandlung eines
intensiven Gemüseackers in einen extensiven Ökolandbauacker oder der extensiven Schafbeweidung von Grünlandflächen
- Konsequente Prüfung jeder bestehenden und jeder neuen Maßnahme zum Ökokonto, ob gleichzei-
tig Maßnahmen zum Artenschutz sinnvoll und zielführend sind
-
Anrechnung von Kombinationen Natur- und Artenschutz in Form eines Bonussystems
-
Als Option zum Flächenankauf Sicherung von Ökokontomaßnahmen durch privatrechtliche und
städtebauliche Verträge
- Anerkennung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen analog
zu PIK-Maßnahmen im Artenschutz (z.B. von wechselnden Blühstreifen auf den von einem Betrieb bewirtschafteten Flächen)
- Entwicklung alternativer Konzepte wie Beweidung zur bisherigen Praxis der Grünlandmahd bei
weiter zunehmendem Grünlandanteil
-
Flächentausch als Option der Flächenbeschaffung in den Schwerpunktgebieten
-
Einrichten eines Ausgleichsfonds
PROJEKTANTRÄGE UND KOMMUNALE FÖRDERANSÄTZE
Projekt-Antrag zur Unterstützung der Klima-Anpassungsstrategie der Stadt Nürnberg durch Klimaschutzmaßnahmen oder durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Landwirtschaft und Gemüsebau zur Mobilisierung von Mitteln aus Landes-, Bundes-, und / oder EU-Programmen Im Klimafahrplan 2010 - 2050 der Stadt Nürnberg20 sind die Bemühungen der Stadt hinsichtlich der beiden Säulen Klimaschutz und Klimawandel dargelegt. Eine weitere Ausarbeitung der Kapitel „Landwirtschaft, Naturschutz / Biologische Vielfalt und Wasser und Boden“ für den Anpassungsteil des Klimafahrplans Nürnberg 2010-2050 am Beispiel der Auenlandschaft Gründlachtal ist angeraten. Wesentliche Themen wären:
- Sicherung des Regelkreises Bodenwasserhaushalt unter den Bedingungen des Klimawandels
(Bodenbearbeitung, Rückhaltekapazität, Evapotranspiration, Bewässerungstechnologie und -regime, Fruchtfolge, …)
- Stärkung des Bodenschutzes hinsichtlich der Resilienz gegenüber Starkregenereignissen, Über-
schwemmung und Dürre
- Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und deren potenzielle Veränderung; mög-
liche Synergien mit den Anpassungsmaßnahmen in Landwirtschaft, Gartenbau und Boden- und Gewässerschutz
- Entwicklung von Projektvorschlägen für verschiedene Finanzierungsinstrumente auf Landes-,
Bundes- und EU-Ebene
Kommunale Förderprogramme Einerseits werden im Knoblauchsland Agrarumweltmaßnahmen (Kulturlandschaftsprogramm „KU- LAP“, Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich „VNP„) nur in sehr geringem Umfang angenommen. Insbesondere bei Maßnahmen mit geringem Förderumfang wird die Antragstellung als zu aufwändig empfunden und nicht wahrgenommen. Andererseits werden biodiversitätsfördernde Maßnahmen wie Blühstreifen oder die Ansaat von Zwickel- und Restflächen durch die Betriebe als sinnvoll eingestuft und bereits freiwillig umgesetzt. Wie die Praxis zeigt, werden die Ansaaten bei kostenloser Bereitstellung des Saatgutes durch den Landschaftspflegeverband gut angenommen. Die Blühstreifen kommen nicht nur der Natur zu Gute, sondern auch der Bevölkerung, die zwar den Wunsch nach einem grünen, lebenswerten Wohnort und einem vielgestaltigen und ökologisch intakten Wohnumfeld hat, aber im eigenen Garten selbst immer mehr pflegeleichte „Steingärten“ den blütenreichen Staudenbeeten vorzieht.
Die Stadt kann flankierend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten durch finanzielle Anreize in Form kommunaler Förderprogramme Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes befördern. Hierzu zählen Maßnahmen, die die Feldflur und die Dörfer ökologisch und ästhetisch bereichern und die Ziele der Gesamtstadt, wie z.B. die Beförderung der Arten- und Biodiversität, die Anpassungen an den Klimawandel oder die Stärkung der Identität der Orte, unterstützen. Mögliche Themen sind:
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Saatgutbereitstellung für Blühstreifen in der Flur
-
Bereitstellen artenreicher Saatgutmischungen für Privatgärten
-
Förderung der Arten- und Sortenvielfalt in den privaten Gärten
-
Beratungsleistungen für Ökologie im Garten etc.
RAUMBEZOGENE KONZEPTE
Beweidungsmanagement Im Rahmen des Ökokontos und des Ressourcenschutzes verfolgt die Stadt Nürnberg das Ziel, Ackerflächen zu erwerben und diese beispielweise als extensive Grünlandflächen zu entwickeln und zu nutzen. Im Entwicklungskonzept sind mehrere Maßnahmen aufgeführt, die in der Umsetzung eine weitere Mehrung an Grünlandflächen bedeuten. Damit steigt im Untersuchungsgebiet der Grünlandanteil. Nachdem das Knoblauchsland agrarstrukturell kein Grünlandgebiet ist und potentielle Nutzer von Grünfutter fehlen, ist davon auszugehen, dass durch die Mehrung von Grünlandflächen mittelfristig Probleme mit der sinnvollen Verwertung auftreten. Geschlossene Verwertungskreisläufe für das Grünland, z.B. durch Viehhaltung, sind nur in Form der Pferdehaltung gewährleistet und kaum weiter ausbaufähig. Die Rinderhaltung ist ausschließlich in Großgründlach ansässig, mit aktuell rückläufiger Tendenz. Eine Verwertung des Grünschnittes in entfernt liegenden Biogasanlagen oder in Kompostwerken erscheint nicht zielführen und ist zudem teuer.
Daher sind Überlegungen, wie das Grünland zukünftig bewirtschaftet werden kann für eine erfolgreiche Maßnahmenentwicklung zwingend. Im Entwicklungskonzept werden hierfür Beweidungskonzepte mit Schafen oder mit Rindern vorgeschlagen. Beide Konzepte erfordern Projektpartner zu finden, die in der Lage sind diese Aufgabe professionell umzusetzen.
Bei der Schafbeweidung gibt es Ansätze mit einem Wanderschäfer aus dem Norden Nürnbergs sowie mit dem Biodiversitätsprojekt zur Erhaltung der stark bedrohten Rotkopfschafe in Gebersdorf. Mit beiden sind Gespräche über die Beweidungsmöglichkeiten zu führen. Erforderlich erscheint in jedem Fall die Ausweisung und Sicherung von Triftwegen.
Bei der Beweidung mit Rindern oder Büffeln kann nicht auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Hier muss auf die Erfahrung anderer Regionen mit Beweidungskonzepten mit Wasserbüffeln, Auerochsen oder mit feuchtigkeitstoleranten Rinderrassen gebaut werden. Entsprechende Konzepte sollen geprüft werden.
Abgestimmtes Gewässermanagement Die zentralen Funktionen einer Auenlandschaft sind der Wasserrückhalt und die Bereitstellung auentypischer Lebensräume. Gleichzeitig handelt es sich bei den Auen um wertvolle Produktionsstandorte. Es muss deswegen eine Balance zwischen den natürlichen Funktionen und der Nutzung gefunden werden. In diesem Zusammenhang sind die Gräben und Fließgewässer ausschlaggebende Elemente, da sie auf der einen Seite auentypische Lebensräume bieten und auf der anderen Seite durch Entwässerung für die Nutzbarkeit von Flächen sorgen. Ein, dieser Balance gerecht werdendes ökologisches Gewässermanagement ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der Auenfunktionen.
Unter Beachtung der verschiedenen Zuständigkeiten (Stadt: Gewässer III. Ordnung, Wasserwirtschaftsamt Gewässer II. Ordnung) soll ein abgestimmtes Gewässermanagementkonzept beinhalten:
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Neuaufstellung „Gewässerentwicklungskonzept Gründlach“
-
Aktualisierung der Gewässerentwicklungskonzepte für die Nebengewässer III. Ordnung und
Erstellung eines Grabenmanagementkonzeptes
- Einrichtung eines ökologisch orientierten Grabenmanagements zur Sicherung und Beförderung der
vielfältigen Lebensraumfunktionen der Nebengewässer und Gräben im Gründlachtal
- Beteiligung aller wesentlichen Akteure: Umweltamt, Wasserwirtschaftsamt, Servicebetrieb Öffent-
licher Raum, Landschaftspflegverband, Grundbesitzer und Nutzer
Die Gewässerentwicklungskonzepte müssen den existierenden Feuchtbiotopverbund stärken und mit einem effektiven Bibermanagement verknüpft werden. Eine Erweiterung des Grundwassermessprogrammes zur Gewinnung belastbarer Daten, insbesondere in den Grundwasserabständen 0-1 Meter, und zur besseren Abgrenzung von Maßnahmen ist empfehlenswert.
Biber-Management Nürnberg Nord Die Biberpopulation ist entlang der gesamten Gründlach und am Lachgraben östlich von Neunhof präsent. Östlich und westlich der Straße werden die Biberdämme regelmäßig gesenkt oder entfernt, solange dies rechtlich möglich ist, d.h. es sich nicht um eine Biberburg handelt. Der Landschaftspflegeverband Nürnberg führte im August 2018 eine Erhebung von Biberspuren durch (LPV Nürnberg e.V., August 2018) die eine Ausbreitung des Bibers nach Westen dokumentiert. Die Ergebnisse wurden in das Entwicklungskonzept (Konfliktkarten) übernommen. In jüngster Zeit hat ein Biber unterhalb des Zusammenflusses von Gründlach, Lachgraben und Nonnenbach eine Biberburg errichtet. Diese Entwicklung belegt deutlich, dass die Aufstellung eines integrierten Managementkonzeptes dringend erforderlich ist. Über die bestehenden Aktivitäten des Biberberaters hinaus ist es für einen verbesserten Interessensausgleich zwischen Mensch und Wildnis (Biber) nötig:
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Die Biberaktivitäten im gesamten Nürnberger Stadtgebiet regelmäßig zu erfassen
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Für das Knoblauchsland ein Biber-Managementkonzept zu erstellen
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Zu prüfen ob und unter welchen Bedingungen eine Ausbreitung entlang der Gründlach westlich
der Oberen Dorfstraße, am Ochsengraben sowie am Unterlauf des Lachgrabens am besten gemanagt werden kann
- Entlastungsmaßnahmen für angrenzende landwirtschaftliche Flächen zu definieren, die nicht nur
die Vernässung der angrenzenden Flächen reduzieren, sondern auch wertvollen Lebensraum für wertgebende Arten bieten (z.B. „Entlastungsgräben“)
- Ziele und Maßnahmen zwischen Nutzern, lokaler Bevölkerung, Servicebetrieb Öffentlicher Raum -
Wasser, Wasserwirtschaftsamt, Umweltamt, und den Bayrischen Staatsforsten abzustimmen
Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal Im gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg wird die Bedeutung der stadtnahen Natur- und Kulturlandschaften, zu denen auch das Gründlachtal zählt, als Erholungsräume und klimatische Entlastungsräume mit besonderer Bedeutung für die Gesamtstadt hervorgehoben. Diese Räume gilt es in deren Erreichbarkeit, aber auch auf zurückhaltende und behutsame Art hinsichtlich der Erholungsnutzung und in der Erlebbarkeit zu verbessern. Das Entwicklungskonzept benennt hierfür einzelne Maßnahmenbausteine wie z.B. Vorschläge zu Wegeführungen und angelagerten Stationen. Hierbei handelt es sich um Vorschläge, die sowohl in der konkreten Ortswahl als auch in der Gestaltung im Sinne eines „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ weiterentwickelt und umsetzungsfähig vertieft werden müssen. Als Grundlage für das Umsetzungsprojekt „Erlebnis Auenlandschaft Gründlachtal“ wird das, im Entwicklungskonzept dargestellte thematische Rundwegesystem, aufbauend auf vorhandenen Wegen, betrachtet.
Im Weiteren erforderlich ist:
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Die Festlegung der konkreten Wegeführungen der thematischen Routen durch Begehung
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Die Aufnahme des Wegezustandes und die konkrete Festlegung von Ertüchtigungs / Neubaubedarf
unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, Wegerechte und Nutzer
-
Die Berücksichtigung der Hauptanknüpfungspunkte ins Umland
-
Die Ermittlung der genauen Lage der Aussichtspunkte, Beobachtungskanzeln, Ruhebänke und
Wasserplätze entlang der Routen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und der ökologischen Sensibilität des Raumes. Für die Wasserplätze ist eine jeweils dem Ort angepasste Programmatik und Gestaltung zu entwickeln
- Die gestalterische Ausarbeitung der einzelnen Aussichts-, Rastpunkte und Wasserplätze inkl.
Möblierung / Bepflanzung
- Die Erstellung von Infobroschüren, Flyern oder digitalen Produkten
Instrumentenkasten
Instrumentenkasten
Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal und zur Verbesserung des Biotopverbundes sind neben den vorhandenen Instrumenten wie Ökokonto, KU- LAP, VNP weitere Umsetzungsinstrumente erforderlich, bzw. müssen vorhandene Instrumente weiterentwickelt werden. Der Instrumentkasten macht hierzu Vorschläge.
Das Umweltreferat und das Umweltamt sehen die folgenden Instrumente für die Erreichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes als grundsätzlich geeignet an und werden sie weiterentwickeln. Hierzu wird das Umweltamt die notwendigen Schritte unternehmen.
Städtisches Ökokonto (Weiterentwicklung) Das Umweltamt will:
-
Die „institutionelle Sicherung“ als Alternative zum Flächenerwerb nutzen.
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Produktionsintegrierte Maßnahmen auf wechselnden Flächen als Ausgleichsmaßnahmen anerken-
nen.
- Biolandbau auf bisher intensiv genutzten Ackerflächen im Schwerpunktgebiet als Ökokonto-
maßnahmen anerkennen, wenn dabei geeignete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität durchgeführt werden.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Abstimmung mit dem Rechtsamt bezgl. institutioneller Sicherung und produktionsintegrierter
Maßnahmen.
- Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen hinsicht-
lich Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
- Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkataloges zur Anerkennung von geeigneten
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Biolandbau.
Flächentausch / Flächenankauf für Naturschutz (Weiterentwicklung) Das Umweltamt will:
- Die Modalitäten für Flächentausch so anpassen, dass hierdurch die Schaffung von Ausgleichsflä-
chen innerhalb der Schwerpunktgebiete erleichtert wird.
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Verstärkt naturschutzfachlich wertvolle Flächen erwerben.
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Die Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen zur Förderung des Biotopver-
bundes anerkennen.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Mit Kämmerei, Liegenschaftsamt, Landschaftspflegeverband und ggf. weiteren Dienststellen die
Modalitäten des Flächentausches klären. (Ziel: Implementierung dieser Biodiversitätsstrategie in das Strategische Liegenschaftsmanagement, SIM)
- Die Anpassung der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
hinsichtlich Aufwertung bereits naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen vorantreiben.
- Optionen für die Bewertung von Ökosystemleistungen bei der Flächenbewertung prüfen.
Instrumentenkasten
Anreizinstrumente zur Unterstützung von freiwilligen Maßnahmen (Neues Instrument) Das Umweltamt will:
- Ein unbürokratisches kommunales Förderprogramm zur Beförderung der Artenvielfalt und der
Biodiversität in Dorf, Feld und Flur einrichten (Anlage von Blühstreifen, naturschutzfachlich gewünschte Beweidung, etc.).
- Eine digitale Plattform zur privaten Finanzierung (Crowdfunding) freiwilliger Umweltleistungen
einrichten, die die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes befördern.
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
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Einen Katalog förderfähiger Maßnahmen aufstellen.
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Nach Möglichkeit die digitale Plattform in die Dachstrategie "Digitales Nürnberg“ einbinden.
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Das Förderprogramm in die zukünftige Biodiversitätsstrategie einbinden.
Mobilisierung von Fördermitteln: Unterstützung und / oder gemeinsame Beantragung von Projekten (Neues Instrument) Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes müssen zusätzliche Mittel mobilisiert und akquiriert werden. Das Umweltamt verfolgt dabei folgende Schwerpunktthemen:
-
Beweidungskonzept (z.B. Wanderschäfer)
-
Anbau alter, angepasster Kultursorten, ressourcenschonender Anbau
-
Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung
Das Umweltamt wird hierfür folgende erste erforderliche Schritte einleiten:
- Kontakt mit AELF, Bauernverband und Erzeugergemeinschaft bezgl. möglicher gemeinsamer
(Förder)Projekte aufnehmen.
- Einen Projektantrag zur Schnittstelle Umweltamt / Landwirtschaft / Bevölkerung als Teil der
zukünftigen Biodiversitätsstrategie prüfen und initiieren.
"Runder Tisch" Landwirtschaft Das Umweltreferat und das Umweltamt bieten an, zur Verstetigung des Dialoges mit der örtlichen Landwirtschaft und zur weiteren Umsetzung des Entwicklungskonzeptes einen „Runden Tisch“ als regelmäßige Gesprächsplattform einzurichten. Im Rahmen des „Runden Tisches“ können auf kurzem Wege Maßnahmen, Projekte und auch auftretende Probleme besprochen werden. Aus dem umfassenden Portfolio des Entwicklungskonzeptes sollen zunächst folgende Ziele vorangetrieben werden:
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Sicherung der Bodenbrüterbestände
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Verbesserung der Struktur und der Biodiversität in der Flur
-
Verbesserung des Zustandes der Gewässer
Mit dem Aktionsprogramm 2030 sollen die Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes in Schritten vor Ort erkennbar und gleichzeitig in der Stadt für die Gesamtidee geworben werden. Das Entwicklungskonzept ist langfristig ausgelegt. Ein Konzept, das in beständigen Schritten zu einem großen Ganzen vorangetrieben wird. Die erforderliche Akzeptanz für das Entwicklungskonzept ist bei Entscheidungsträgern, Landwirten und Bürgern am besten mit sichtbaren Erfolgen, d.h. mit umgesetzten Maßnahmen, herzustellen. Hierbei finden konfliktfreie bzw. konfliktarme und schnell umsetzbare Maßnahmen leichter Zustimmung.
Das Aktionsprogramm 2030 greift aus dem Entwicklungskonzept Maßnahmen heraus die:
- helfen, die Ziele des Entwicklungskonzeptes im stadtpolitischen und im gesellschaftlichen Handeln
zu verankern
- beispielhaft sind für den Umgang mit den aktuell größten Herausforderungen, nämlich dem
Erhalt des Freilandgemüseanbaus, der Anpassung an den Klimawandel und der Förderung der Biodiversität
-
in naher Zukunft realisierbar sind
-
aufgrund ihrer Strahlkraft das Entwicklungskonzept mit seinen Zielen in die Bevölkerung tragen
und befördern können
Bereits mit den Maßnahmentiteln setzt das Aktionsprogramm eine Zielmarge, sowohl als Ansporn als auch um den Umsetzungserfolg messbar zu machen. In knappen Worten wird das erwartete Ergebnis bei Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2030 skizziert. Die Maßnahmen selbst sind in den jeweiligen Kapiteln des Entwicklungskonzeptes beschrieben. Das Aktionsprogramm ist nicht abschließend und kann durch Aufnahme weiterer Projekte oder durch Zurückstellen benannter Projekte an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Alle im Entwicklungskonzept beschriebenen Maßnahmen werden in den weiteren anstehenden Schritten mit den Beteiligten detailliert abgestimmt.
1 ZIEL 2030 3 HEKTAR BLUMEN FÜR BIENEN UND SCHMETTERLINGE (AB07)
Unter dem Motto „Die Stadt blüht auf“ hat sich die Stadt Nürnberg bis 2030 zum Ziel gesetzt, ein Blühstreifenprogramm aufzulegen, das von der Landwirtschaft gut angenommen wird. Die Gartenbaulandschaft soll so von Blühstreifen durchsetzt werden, die das Landschaftsbild bereichern und die Biodiversität befördern.
Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen
Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen
ZIEL 2030 2 3 X 300 METER LEBENDIGES GEWÄSSER (AB09 - GEWÄSSERENTWICKLUNG)
An Abschnitten des Fließgewässersystems der Gründlach und ihrer permanenten Zufl üsse ist bis 2030 Ziel, die Eigendynamik des Gewässers wiederherzustellen. Hierfür soll ein 10 Meter breiter Uferrandstreifen im Besitz der Stadt oder des Wasserwirtschaftsamtes bereitgestellt werden, der das Gewässer vor Fremdstoff einträgen schützen und die Eigenentwicklung ermöglicht.
Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf
ZIEL 2030 3 3 X 3 TÜMPEL FÜR KRÖTEN, FRÖSCHE UND MOLCHE (AB11)
Bis 2030 sollen auf wenig ertragreichen, gewässernahen Standorten mehrere fl ache Mulden angelegt werden, die sich zeitweise immer wieder mit Niederschlagswasser füllen. Ziel ist, dass die Tümpel von zahlreichen Libellen, Amphibien und anderen gewässertypischen Arten besiedelt werden. Damit sie ihren Charakter behalten müssen die aufwachsenden Gehölze regelmäßig entfernt werden.
Abb. 40: Augraben Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV)
4 ZIEL 2030 3 X 300 METER UFERSTREIFEN FÜR DIE GEWÄSSER (AB08)
Mit Beratung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mit Förderung durch das KULAP / VNP sollen bis 2030 unter Mithilfe der Landwirtschaft modellhaft Uferstreifen zum Schutz von Gewässern ausgewiesen werden. Ziel ist modellhaft zu zeigen, dass durch Uferrandstreifen der Aufwand für den Gewässerunterhalt geringer, die Artenvielfalt erhöht und das Landschaftsbild bereichert werden kann und hierdurch die Anlage von Uferstreifen bei Landwirten auf weiteres Interesse stößt.
Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer21 Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer21
Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer
ZIEL 2030 5 30 RINDER FÜR DIE AUEN | 300 SCHAFE FÜR DIE WIESEN (AB05)
Die Sooswiesen sollen bis 2030 in Grünland umgewandelt und von einem erfahrenen rinderhaltenden Betrieb durch Wasserbüff el oder andere geeignete Rinderrassen gepfl egt werden. Milch, Käse und Fleisch können als Veredelungsprodukte auf regionalen Märkten angeboten werden. Für die trockenen Wiesen zwischen Großgründlach und Neunhof ist es bis 2030 Ziel, diese durch einen Wanderschäfer turnusmäßig beweiden zu lassen. Es ist Ziel, die Produkte als lokale Spezialität in den Gaststätten vor Ort aktiv zu vermarkten, z.B. als "Gründlachtal-Lamm".
Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüff el in den Sooswiesen
Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern
6 ZIEL 2030 3 HEKTAR FÜR DEN ARTENSCHUTZ
Gemeinsam mit der Landwirtschaft sollen bis 2030 Bodenbrüter verstärkt gefördert und geschützt werden. Hierzu entwickelt die Stadt eine unbürokratische und attraktiv gestaltete "Nestschutzprämie" für erbrachte Gelege- und Kückenschutzmaßnahmen.
Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie
ZIEL 2030 7 30 HEKTAR FÜR DIE LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND DAS BIOTOPVERBUNDSYSTEM
Die Stadt Nürnberg setzt sich zum Ziel bis 2030 in einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan die Erweiterung der Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems zugunsten des städtischen Ökokontos zu prüfen. In diesem erweiterten Bereich sollen zukünftig ebenfalls zielgerichtet Flächen erworben / getauscht und die im Konzept beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems
8 ZIEL 2030 AN 3 AUSSICHTSPUNKTEN NATUR BEOBACHTEN
Durch die naturräumliche Ausstattung mit Wiesen und Weiden, strukturreichen Gewässern, dem Bibervorkommen und den Anschlüssen an das Wegenetz des Sebalder Reichswaldes besitzt das östliche Gründlachtal gute Voraussetzungen für das Naturerlebnis. Bis 2030 soll durch eine Herde Wasserbüff el für Besucher eine weitere Attraktion geschaff en werden. Eine vom Autobahnlärm abgeschirmte Beobachtungskanzel am Rande der Sooswiesen soll dann Besuchern einen ungestörten Blick in die Auenlandschaft ermöglichen. Dem Vorbild folgend sollen dann für die Themen „Historische Kulturlandschaft“ und „Sandige Landschaft“ weitere Beobachtungspunkte eingerichtet werden.
Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen
Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben
deren Seitengewässer sollen bis 2030 am Irrgarten, am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach und am Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben Wasserplätze gestaltet werden. Kindern und Erwachsenen kann an diesen Orten die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für die
Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach
Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach
9 ZIEL 2030 AN 3 WASSERPLÄTZEN GEWÄSSER ERLEBEN
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Gründlach und deren Seitengewässer sollen bis 2030 am Irrgarten, am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach und am Abschlagsbauwerk Gründlach / Ochsengraben Wasserplätze gestaltet werden. Kindern und Erwachsenen kann an diesen Orten die kulturelle und ökologische Bedeutung des Wassers für die Auenlandschaft Gründlachtal veranschaulicht werden. Mit der Einbindung in das umweltpädagogische Angebot der Stadt wäre es Ziel, dass die Wasserplätze regelmäßig von Kindern besucht werden.
Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach
Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze
ZIEL 2030 10 3 X 4 BÄUME ALS EINTRITT IN DEN WALD
An wichtigen Wegen sollen bis 2030 die Eintritte in den Reichswald durch Baumkarees bereits von weitem für Fußgänger und Radfahrer gut erkennbar sein.
Abb. 48: Visualisierung Baumkarree
Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees
Identität und Kulturlandschaft
Identität und Kulturlandschaft
11 ZIEL 2030 30 FAMILIEN - EINE KULTURLANDSCHAFT
Ein Fotobuch soll bis 2030 ein Bild der Auenlandschaft Gründlachtal abseits der Hochglanzwerbebroschüren und Klischees zeigen. Hierein sollen der Idealismus der Landwirte und der Wert der Natur- und Kulturlandschaft an sich im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und die Identität der Auenlandschaft soll bildhaft eingefangen werden. Das Fotobuch soll durch Tourismus.Nürnberg beworben werden und über Buchhandlungen bezogen werden können.
Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher
Abkürzungen
Abkürzungen
AELF Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AUM Agrarumweltmaßnahmen B4 Bundesstraße 4 BAB A73 Bundesautobahn A73 BauGB Baugesetzbuch BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBV Bayerischer Bauernverband BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BNT Biotop- und Nutzungstypen BNTK Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung BS Bodenschätzung BW Baden-Württemberg bzgl. bezüglich CEF-Maßnahmen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (continuous ecological functionality-measures)) d.h. das heißt dB (A) Dezibel Ampere DIN DIN-Norm e.V. eingetragener Verein etc. et cetera EU Europäische Union evtl. eventuell FCS-Maßnahmen Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszustandes (favorable conservation status) FFH-Gebiet Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FNP Flächennutzungsplan GALK Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz GEK Gewässerentwicklungskonzept GEP Gewässerentwicklungsplan Ggf. gegebenenfalls GSK Gewässerstrukturkartierung ha Hektar HQ Hochwasser i.d.R. in der Regel Jhd. Jahrhundert KebS Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen km Kilometer KULAP Kulturlandschaftsprogramm LBV Landesbund für Vogelschutz LfU Landesamt für Umwelt
Abkürzungen
LNatSchG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen LPV Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. LRE Landschaftsraumeinheiten LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg m Meter max. maximal N/Fü/Erl Nürnberg, Fürth, Erlangen NRW Nordrhein-Westfalen o.ä. oder ähnliches ÖVF ökologische Vorrangflächen PIK-Maßnahmen Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen SÖR Service öffentlicher Raum Stadt Nürnberg StUB Stadt-Umland-Bahn SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg TG Teilnehmergemeinschaft TK Topographische Karte u.a. unter anderem ÜBK Übersichtsbodenkarte UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde UwA Umweltamt Stadt Nürnberg UwA/1 Umweltamt Stadt Nürnberg Umweltplanung UwA/3 Umweltamt Stadt Nürnberg Untere Naturschutzbehörde VNP Vertragsnaturschutzprogramm VU Vorbereitende Untersuchung z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil
Plan 1: Luftbild Untersuchungsgebiet 8 Plan 2: Route in Großgründlach mit Stationen 20 Plan 3: Route in Neunhof mit Stationen 26 Plan 4: Route in Kraftshof mit Stationen 32 Plan 5: Route in Boxdorf mit Stationen 38 Plan 6: Bodenschätzung 67 Plan 7: Übersichtsbodenkarte 69 Plan 8: Grundwasserflurabstand der Stadt Nürnberg (Stichtagsmessung Oktober 2016) 72 Plan 9: Gundwasserflurabstand (0 - 1 m) und Überschwemmungsgebiete 73 Plan 10: K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 78 Plan 11: K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität 79 Plan 12: K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum 80 Plan 13: K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 81 Plan 14: K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum 82 Plan 15: K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrüter 83 Plan 16: K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz 84 Plan 17: K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz 85 Plan 18: K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) 86 Plan 19: G1 | Einschränkung von potenziellen Lebensräumen durch bauliche Entwicklung / Bestand 87 Plan 20: B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm 88 Plan 21: B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen 89 Plan 22: Das räumliche Leitbild 94 Plan 23: Das integrierte Zielkonzept 97 Plan 24: Extensive Wiesen und Weiden (AB01) 136 Plan 25: Extensive Wiesen und Weiden (AB04 + AB05) 138 Plan 26: Marginale Sandige Standorte (AB02) 140 Plan 27: Wasserbeeinflusste Standorte (AB03) 141 Plan 28: Uferrandstreifen, Gewässerentwicklungsstreifen und Hochstaudenfluren (AB06 + AB08) 142 Plan 29: Gehölze, Hecken und Baumreihen (AB12 + AB13 + AB14) 146 Plan 30: Erholung, Wege und Angebote 150 Plan 31: Eignung der Räume für Erholung 153 Plan 32: Grundgerüst bestehender Erholungseinrichtungen 154 Plan 33: Erlebnisräume und Umweltbildung (E02 + E03) 155 Plan 34: Freiraumkonzept "Wasserplatz Himmelreich" 157 Plan 35: Qualitäten bestehender Wege 158 Plan 36: Grundgerüst bestehender Wege 159 Plan 37: Thematische Rundwege - Das Prinzip 161 Plan 39: Thematische Rundwege (E02) mit Einrichtungen 163 Plan 38: Thematische Rundwege (E02) mit Haltestellen 163 Plan 40: Radrouten (E02) 164
Plan 41: Zugänge in die Landschaft (E01) 166 Plan 42: Ordnungsmaßnahmen (E04) 167 Plan 43: Identität und Kulturlandschaft 168 Plan 44: Gestaltungsleitfaden Ortsränder und Ortsmitten (IK03) und Straßenraumgestaltung (IK 04) 173 Plan 45: Historische Kulturlandschaft (IK 05) 174 Plan 46: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse 223 Plan 47: Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen 224 Plan 48: Schwerpunktgebiete für Artengruppe Pflanzen 225 Plan 49: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg 236 Plan 50: Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum 237 Plan 51: Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 241 Plan 52: Acker- und gartenbaulich genutzte Flächen als Kulisse für Blühstreifen 259 Plan 53: Bereiche zur Entwicklung von Uferstreifen zum Schutz der Gewässer 261 Plan 54: Kulissen für Beweidung mit Schafen oder Rindern 262 Plan 55: Kulisse für die Nestschutzprämie 263 Plan 56: Erweiterungsvorschlag für das Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 264 Plan 57: Aussichts- und Ruhepunkte für Natur beobachten und erleben 265 Plan 58: Mögliche Orte für Wasserplätze 267 Plan 59: Kennzeichnung wichtiger Zugänge durch Baumkarrees 268
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: schematische Darstellung zur Vorgehensweise 14 Abb. 2: Ergebnisprotokoll Großgründlach 25 Abb. 3: Ergebnisprotokoll Neunhof 31 Abb. 4: Ergebnisprotokoll Kraftshof 37 Abb. 5: Ergebnisprotokoll Boxdorf 43 Abb. 6: Kesselgraben nördlich Großgründlach 99 Abb. 7: Stöckelwiesen mit Hallerschloss im Hintergrund 99 Abb. 8: Sandige Böden mit hoher Biotop- und Artenschutzfunktion 103 Abb. 9: Schlottareuthgraben mit begleitendem Wiesenstreifen 103 Abb. 10: Gewässerbegleitgehölze strukturieren und prägen das Gründlachtal 107 Abb. 11: Die Gründlach bietet idealen Lebensraum für den Biber 107 Abb. 12: Blick über den Mühlweiher zum Hallerschloss 111 Abb. 13: Die Herrenwiese beim Irrgarten zeigt einen hohen Grundwasserstand an 111 Abb. 14: Tabakanbau 115 Abb. 15: Landschaftsraum im Einflussbereich der Stadt 115 Abb. 16: Renaturierte Gründlach mit begleitendem Weg 119 Abb. 17: Renaturierte Gründlach zu einem wertvollen Freiraum erweitert 119 Abb. 18: Renaturierter Teilabschnitt des Kothbrunngrabens östlich Boxdorf 123 Abb. 19: Kothbrunngraben in Kraftshof mit Funktion einer Grünzäsur 123 Abb. 20: Über Jahrhunderte wurden fruchtbare Kulturböden geschaffen 127 Abb. 21: Das Gebiet wird flächenhaft künstlich beregnet 127 Abb. 22: 2-schürige Feucht- und Naßwiesen 137 Abb. 23: 2-schürige Wiese 137 Abb. 24: Schafbeweidung 139 Abb. 25: Büffelhaltung 139 Abb. 26: Hochstauden und Seggenried 143 Abb. 28: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof 143 Abb. 27: Seggenried 143 Abb. 29: Uferstreifen nach Pflege - Neunhof 143 Abb. 30: Grabenpflege - Nonnenbach, Neunhof 144 Abb. 31: Großer Schwemmweiher bei Kleingründlach 144 Abb. 32: Großer Mühlweiher bei Kleingründlach 145 Abb. 33: Ephemeres Stillgewässer (2017) - Höhe Spund nördlich Boxdorf, Neunhof 145 Abb. 34: Junges Feldgehölz - Hundertbeete, Großgründlach 147 Abb. 35: Neue Streuobstanlage östlich Neunhof 147 Abb. 36: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher 171 Abb. 37: Visualisierung | Blühstreifen 259 Abb. 38: Lebendiges Gewässer in Großgründlach 260 Abb. 40: Augraben 260
Abbildungsverzeichnis
Abb. 39: Lebendiges Gewässer in Boxdorf 260 Abb. 41: Tümpel bei Neunhof (Mitarbeiter LPV) 260 Abb. 42: Uferstreifen an einem ausgebauten Gewässer 261 Abb. 43: Uferstreifen an einem naturnahen Gewässer 261 Abb. 44: Visualisierung | Wasserbüffel in den Sooswiesen 262 Abb. 45: Visualisierung Beobachtungskanzel Sooswiesen 265 Abb. 46: Visualisierung Wasserplatz an der Ausleitung des Ochsengrabens aus der Gründlach 266 Abb. 47: Wasserplatz Himmelreich am Abschlagsbauwerk Gründlach / Mühlbach 266 Abb. 48: Visualisierung Baumkarree 268 Abb. 49: Ausschnitte aus dem Fotobuch Bestiaux - Un patrimoine français – 1.3.2006 de Yann Arthus-Bertrand, Gérard Larcher 269
Endnoten
Endnoten
1 WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung 2 Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschafts Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung 3 Bank, Peter (2017): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Bericht Libellen. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos concept & planung 4 R & H Umwelt GmbH (2017): Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Hydrogeologische Bewertung. Mit Anlagen 5 Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (Hg.) (2014): 80 Jahre Bodenschätzung in Deutschland, Online verfügbar unter https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20 Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf, zuletzt geprüft am 19.09.2018 6 Wikipedia (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018 7 Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (1. Auflage: 2010; Aktualisierung der Links: 2014): Biber – Baumeister der Wildnis (UmweltWissen – Natur). Online verfügbar unter https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf, zuletzt geprüft am 07.08.2018 8 ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) (Stand 2017): Erfassung von bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt 9 Büro am Fluss e.V. (2015): Gewässerrandstreifen Naturschutz Baden-Württemberg. Hg. v. WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 10 Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation 11 Schlumprecht, Helmut; Dr. Dipl. Biol. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit des Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation 12 Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen. Augsburg. Powerpoint 13 bgmr Landschaftsarchitekten (2014): Masterplan Freiraum. Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ Gesamtstädtisches Freiraumkonzept. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Umweltamt 14 Stadt Nürnberg / Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg 15 Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde. (HundehaltungsVO – HVO), vom Vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https:// www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017 16 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Steckbrief Bedeutsame Kulturlandschaften im Kulturlandschaftsraum. 21 Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Hg. v. Bayererisches Landesamt für Umwelt. 17 Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU), Bundesverband für Natur- und Denkmalschutz, Landschaftsund Brauchtumspflege e. V. (Hg.)(2006): Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft und regionale Identität. Dokumentation der Tagung vom 23.–26.1.2006 auf der Insel Vilm, Putbus, zuletzt geprüft am 21.08.2018
Endnoten
18 SNOW Landschaftsarchitekten (2017): Nürnberger Linie. Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum. Hg. v. Stadt Nürnberg / Stadtplanungsamt, zuletzt geprüft am 21.08.2018 19 Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR / Planungsgruppe Landschaft (2014): Kraftshof Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung und Erneuerung des Ortsteils Kraftshof. Hg. v. Stadt Nürnberg / Wirtschaftsreferat 20 ENERGIEAGENTUR Nordbayern GmbH / Stadt Nürnberg/Umweltamt (2014): Klimafahrplan Nürnberg 2010- 2050. Hg. v. Stadt Nürnberg/ Referat für Umwelt und Gesundheit, zuletzt geprüft am 18.09.2018 21 Schnippering, Eva (2010, Aktualisierung 2014): Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). Online verfügbar unter https://www.lfu. bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/wrrl/doc/arbeitshilfezustand.pdf.
Gesetz / Verordnung
Altnürnberger Landschaft e.V. (Hg.) (1970): Kraftshof. Ein nürnbergisches Dorf mit Herrensitz und Wehrkirche. Altnürnberger Landschaft, Mitteilungen 19. Jahrgang. Nürnberg: Korn und Berg.
Bayerische Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM) in Bayern.
Bayerische Staatsregierung: Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensationsverordnung). BayKompV, vom 07.08.2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U), zuletzt geprüft am 07.08.2018.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Stand: Dezember 2014): Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP). Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) 2015 bis 2019.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), vom Stand: 16.10.2014, zuletzt geprüft am 07.08.2018.
BBodSchG, vom zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 V v. 27.09.2017 I 3465 (17.03.1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf, zuletzt geprüft am 13.08.2018.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (25.06.2002): Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, zuletzt geprüft am 10.08.2018.
Hessen (14.09.2005): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. (Kompensationsverordnung - KV, vom GVBl. I 2005 S. 624 vom 13.09.2005, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft: Leitfaden zur Bewertung der Lärmsituation bei der Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten, vom Fassung vom 10.01.2014, zuletzt geprüft am 23.05.2017.
Schleswig-Holstein (28.03.2017): Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen. (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung
- ÖkokontoVO).
Stadt Nürnberg (14.06.2017): Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Fundstelle: Amtsblatt der Stadt Nürnberg Ausgabe 12/2017, 218-223.
Stadt Nürnberg (38. Nachtrag August 2003): Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde. (HundehaltungsVO – HVO), vom 20.03.2003 (Amtsblatt S. 143). Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/ imperia/md/stadtrecht/dokumente/3/325/325_338.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017.
Stadt Nürnberg: BP 3923 Östlich Brucker Straße und nördlich Reutleser Straße, vom 15.12.1976.
Stadt Nürnberg: BP 3925 Am Mühlbach, vom 06.05.1976.
Stadt Nürnberg: BP 3937 Siedlung an der Hofwiese, vom 10.06.1965; Änderung 31.10.1968.
Stadt Nürnberg: BP 3938 Am Steinacher Kreuz.
Stadt Nürnberg: BP 3939 In Großgründlach am Herdenweg, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: BP 4034 Für das Gebiet zwischen Klaus-Groth-Straße und Grabbestraße, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: BP 4050 Neunhof im Moos.
Stadt Nürnberg: BP 4112 Wohnanlage und Werkstätten für Behinderte in Boxdorf.
Stadt Nürnberg: BP 4148 Für ein gebiet Südl., östlich, der Kitzinger Straße und Veitshöchheimer Straße, Gem. Großgründlach.
Stadt Nürnberg: BP 4174 Für das Gebiet östlich der Veitshöchheimer Straße und beiderseits der verlängerten Volkacher Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4241 Gebiet zwischen Miltenberger und Brucker Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4290 Gewerbegebiet südlich der Steinacher Straße.
Stadt Nürnberg: BP 4403 Behindertenanlage Boxdorf zwischen Würzburger Straße, der Straße am Spund und der Klaus-Groth-Straße, vom 12.11.1999.
Stadt Nürnberg: BP 4447 Gebiet zwischen der Unteren Dorfstraße, dem Irisweg und östlich der Schleifäcker, vom 26.02.2003.
Stadt Nürnberg: BP 4448 Gebiet südlich der Neunhofer Hauptstraße und der Hornwaldstraße und westlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Neunhof - Südwest, vom 17.02.2004.
Stadt Nürnberg: BP 4478 für das Gebiet "Schmalau-West" westlich der Wiesbadener Straße zwischen Würzburger Straße und Steinacher Weg, vom 16.10.2003.
Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 1, vom 09.03.2018.
Stadt Nürnberg: BP 4575 "Schmalau-Ost" 2, vom 1. Fertigung, zuletzt geprüft am 04.12.2018.
Stadt Nürnberg: BP 4612 Östlich der Brucker Straße, vom 19.10.2016.
Stadt Nürnberg: BP 4628 "Knoblauchsland", vom 19.12.2016, 2. Fassung.
Stadt Nürnberg: KostenerstattungsbetragsS Anlage 2, vom 44. Nachtrag August 2006.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (Schreiben vom 13.08.2014): Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Gründlach, Ziehgraben, Nonnenbach, Ochsengraben, Lachgraben, Kothbrunngraben und Schwalbenzahlgraben im Bereich Nürnberg/Nord. Online verfügbar unter http://www.lfu.bayern.de/gdi/download/amtsblatt/Schreiben_WNU001334L14_490.pdf, zuletzt geprüft am 08.12.2016.
Literatur / Internetdokument
agridea (Hg.) (2015): Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge. Wertvolle Nahrungsquellen im Ackerbau.
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Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Legende. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Blatt 01. Hg. v. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Mehr Grün für Nürnberg, zuletzt geprüft am 14.09.2018.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt (2015): Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628. Analyse der Sichtbeziehungen.
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt; Umweltamt: Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4628. 2016-07-27_BP_4628_Analyse_Sichtbeziehungen.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2011): Grundwasserbericht 2011. Daten zur Nürnberger Umwelt / Sonderausgabe. Unter Mitarbeit von Klaus Köppel Gisela Löhr. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltreferat.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2012): Handbuch Klimaanpassung. Bausteine für die Nürnberger Anpassungsstrategie. 800. Aufl., zuletzt geprüft am 14.09.2018.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (2017): Broschüre Faszination Schafe. Mitten in der Großstadt. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt, zuletzt geprüft am 17.01.2018.
Stadt Nürnberg: Fahrradstadtplan. 2015_Radwegeplan_LEG_Quer.FH11. Online verfügbar unter http://online-service.nuernberg.de/Themenstadtplan/VPL_Daten/Fahrradstadtplan/2015_Radwegeplan_LEG_Quer.pdf, zuletzt geprüft am 25.06.2017.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Hg. v. Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (2006): Zustand kleiner Fließgewässer in Nürnberg. Online verfügbar unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/sun/dokumente/sun/fliessgewaesser_2006.pdf, zuletzt geprüft am 21.12.2017.
Stiftung Rheinische Kulturlandschaften (Hg.) (2016): gemeinsam, vielfältig, engagiert. für unsere rheinischen Kulturlandschaften. 2. überarbeitete Auflage, zuletzt geprüft am 15.08.2018.
Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie. Nürnberg.
Studtrucker, Herbert; Mühlhofer, Gudrun Dr. (2016): Potenzialkartierung Ökokonto in Schwerpunktgebieten der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystem im Stadtgebiet Nürnberg. Anhang Karten. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. ifanos-Landschaftsökologie.
Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
Treiber, Gisa (2017): Ersatzgeldprojekt: Nachhaltige Entwicklung der Kultur- und Naturlandschaft im Rednitztal. Laufen (ANLiegen Natur 39(1): online preview). Online verfügbar unter www.anl.bayern.de/publikationen.
VGN GmbH (Hg.) (2015): Knoblauchsland 8er. Online verfügbar unter http://www.vgn.de/radfahren/knoblauchsland8er.pdf, zuletzt geprüft am 23.06.2017.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (2018): Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Gründlach für den Ortsteil Neunhof - Antragskonferenz. Besprechungsniederschrift Nr. 6.5.5 Abs. 4 ADON, zuletzt geprüft am 26.11.2018.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_11_1992. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Gründlach_Anlage_12_1992. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werkgemeinschaft Freiraum (1992): Gewässerpflegeplan Gründlach-Kothbrunngraben. Unter Mitarbeit von Grässle Christoph, Reiff, Gertrud. Hg. v. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg.
Werner, Wildwasser (2009): Merkblatt über den Aufbau der Bodenschätzung. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Steuern.
WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung.
Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschätzung. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=179956628, zuletzt aktualisiert am 02.09.2018, zuletzt geprüft am 19.09.2018.
Wikipedia (Hg.) (2018): Bodenschutz. Online verfügbar unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=178209071, zuletzt aktualisiert am 12.08.2018, zuletzt geprüft am 13.08.2018.
Wissenschaftliche Dienste (Hg.) (2005): Alleen und Alleenstraßen in Deutschland: Historische, kulturelle und militärische Aspekte. Fachbereich XI Geschichte, Zeitgeschichte und Politik (WD 1 - 143/05). Online verfügbar unter https://www.bundestag.de/blob/413718/91e2e224f974d6ea7e1bedac30a1a14a/wd-1-143-05-pdf-data.pdf, zuletzt geprüft am 08.08.2017.
Wuerfel: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen. Hg. v. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Online verfügbar unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/dokumente/20160309_BewertungsverfahrenLandschaftsbildFuerWEA.pdf, zuletzt geprüft am 11.07.2017.
Zahner, Volker: Biberdämme und ihre Wirkung. Hg. v. ANL (ANLiegen Natur 40(2): online preview).
Zopf Dorit (2017): Erhaltung Dauergrünland in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Versuchsbericht. Hg. v. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Aufgaben-Nr.: 25.20), zuletzt geprüft am 27.02.2018.
Manuskript
Bosch&Partner (ANL / LfU Tagung am 23., 24.11.2017): Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Kiebitz. - Erhebungsmethoden, Maßnahmen Umsetzungserfahrungen -. Augsburg. Powerpoint.
ifanos concept & planung (14.02.2018): Hochwasser und Ressourcenschutz.
KleinKe: 2016_02_24_Gewaesserliste_Nürnberg.
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 14.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Großgründlach).
Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (Kartiert am 9. und 15.08.2018): Biberspuren an der Gründlach (Neunhof).
Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit der Feldlerche. Augsburg. PowerPoint-Präsentation.
Schlumprecht, Helmut, Dipl. Biol. Dr. (2016): Relevanzprüfung, Erfassung und Maßnahmen bei Betroffenheit des Rebhuhns. Augsburg. PowerPoint-Präsentation.
Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (12.09.2017): Regenüberlaufbecken Kraftshof.
Stadt Nürnberg / Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) (Simon Drewes): Regenüberlaufbecken Neunhof.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Kothbrunngraben 2.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Mühlbach.
Tiefbauamt Nürnberg (10.10.2012): Gewässerdatenblatt Nonnenbach.
Vortrag
Büttner, Thomas (2006): Verwildertes Land - wuchernde Stadt. Zum Kulturlandschaftsbegriff - seine Herleitung und Verwendung in Theorie und Praxis. Insel Vilm, 19.09.2006.
Gebhard Ulrich: Die Bedeutung von Naturerfahrungen in der Kindheit.
Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Erlensterben durch Phytophtora an Fließgewässern.
Nohl, Werner (2007): Landschaftsbildbewertung - Problemaufriss und weiter führende Überlegungen. Referat auf dem Symposium „Landschaftsbilder zeitgemäß bewerten“. Universität Duisburg-Essen. Essen, 12.11.2007. Online verfügbar unter http://www.landschaftswerkstatt.de/dokumente/Essen1-2007.pdf, zuletzt geprüft am 01.04.2015.
Zeitschriftenaufsatz
Bosch & Partner (Dr. Ingo Hetzel) (Stand 2014 (mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.14)): Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV), zuletzt geprüft am 07.08.2018.
Drechsler, Max (1966): Die Flurbereinigung im Raum Nürnberg-Fürth. Eine umfassende Maßnahme der Raumordnung zwischen Stadt und Land. In: Schriftenreihe für Flurbereinigung (41).
Heller, Hartmut: Eine Zukunft für das Knoblauchsland? Trendbeobachtungen im stadtnahen Gemüsebaugebiet von Nürnberg-Fürth. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft 1978/1979 (Bd. 25/26), S. 115- 145.
Jedicke, Eckhard, Prof. Dr. (2014): Landschaft 2023: Die Probleme wachsen! In: Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (9), S. 261–264. Online verfügbar unter https://www.nul-online.de/artikel.dll/NuL09-14-Inhalt- AK4-261-264-1_NDQ2NDYyMw.PDF?UID=AFB0E2C3BBB0E5EDD88B9EF639A3664A07D4BC8A0E861D, zuletzt geprüft am 22.08.2018.
Lieret, Werner (1988/1989): Der Rückgang der Ziegelindustrie im Umland von Nürnberg. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Bd. 35/36), S. 335–350.
Mühlbauer, Helga (1971): Neuere wirtschaftsgeographische Entwicklungen im Knoblauchsland. In: Mitteilungen der Fränkischen Geographischen Gesellschaft (Band 18), S. 97–109, zuletzt geprüft am 17.10.2017.
Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer: Maßnahmenblatt Extensive Nutzung von Äckern/Acker(rand)streifen.
Rath, Anja (2015): Grünland mit oder ohne Kuh? In: LandInForm 2/2015, S. 52, zuletzt geprüft am 05.02.2018.
Schaper, Friedgard (1976): Wiedereinbürgerung von Bibern - Entwicklung einer Biberkolonie bei Nürnberg. In: Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau (Bd. 2 12/14), S. 281–542.
Schnippering, Eva: Arbeitshilfe, Gewässerunterhaltung: Kleine Gewässer auf dem Weg zum guten Zustand.
Stapf: Umweltatlas Dresden. In: Natur und Landschaft 05/2007, zuletzt geprüft am 07.06.2017.
Stark, Georg (2000): Wie kann ich frei werdendes Grünland sinnvoll nutzen? In: top agrar 10, S. 24–28, zuletzt geprüft am 31.08.2018.
Susanne Isabel Yacoub (2018): Licht im Dickicht. In: Garten + Landschaft (05), S. 36–41.
Gründlachtal
Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft
Karten
FREIZEIT NATUR KULTUR WASSER GEMÜSE AUE
Bodenschätzung 4 Übersichtsbodenkarte 5 Grundwasserflurabstand (Stadt Nürnberg, Stichtagsmessung Oktober 2016) 6 Gundwasser und Überschwemmung 7
K1 | Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten und an Fließgewässern 9 K2 | Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität 10 K3 | Siedlung / Verkehr / Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum 11 K4 | Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume 12 K5 | Geplante Überbauung vs. Freiraum 13 K6 | Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern 14 K7 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz 15 K8 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz 16 K9 | Acker- / gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Uferrandstreifen) 17 G1 | Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung / Bestand 18 B1 | Beeinträchtigungen durch Barrieren und Lärm 19 B2 | Beeinträchtigungen durch fehlende Vernetzungen und Einbindungen 20
Das räumliche Leitbild 22 Das integrierte Zielkonzept 23
Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung (AB01) 25 Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandigfer Standorte (AB02) 26 Beweidung durch Pferde + Beweidung durch Schaffe oder Rinder/Büffel (AB04 + AB05) 28 Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden und Röhrichtkomplexen + Einrichten von Uferrand-/ Gewässerentwicklungsstreifen entlang von Fließgewässern und Gräben (AB06 + AB08) 29 Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen (AB12) 30 Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten (AB15) 31 Erholung 32 Wege 33 Identität / Kulturlandschaft 34
Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse 36 Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen 37 Schwerpunktgebiete für Artengruppen 38
Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete im Eigentum der Stadt Nürnberg 40 Aufwertbare Flächen innerhalb der erweiterten Schwerpunktgebiete in privatem Eigentum 41 Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems 42
Bodenschätzung
Ackerwertzahl Bodenart 20-29 S=Sand
30-34 Sl=schwachlehmigerSand
35-39 lS=lehmigerSand
40-49 SL=starklehmigerSand
ab50 L=Lehm
sL=sandigerLehm lS lS Sl Sl SL SL LT=schwererLehm SL SL Sl Sl lS/LT=lehmigerSandaufschweremLehm lS Sl lS lS lS Sl Sl SL lS lS S S l l Sl Sl SL/T=starklehmigerSandaufTon lS Sl Mo/S=MooraufSand lS Kleingründlach Sl Sl SL Sl lS Sl SL lS lS SL Sl Reutles SL lS Sl Mo/lS=MoorauflehmigemSand lS lS Sl Sl lS lS Mo/S Sl lS SlMo/S lS Sl lS lS Sl SL Sl lS lS Sl SL Sl lS Sl lS Sl Sl lS Sl lS lS SL S S L L S S L L Sl Großgründlach Sl lS SlSl Sl Sl Sl Sl Sl lS lS lS lS lS lS lS lS lS Sl lSSl lS lS lS
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Sl lS
L S Sl SL SL
SL lS
Sl Sl Sl Sl SL lS Sl lS LT Sl S S l l lS Sl lS lS POTENZIALANALYSE Sl lS lS lS lS lS SL Sl SL/T Sl Sl P D r a o t j u e m ktleitung D Pr e o z j e e m kt b le e it r u 2 n 0 g 1 : 8 S.Ziesel|Bearbeitung:C.Hänfling Sl SL Sl lS SL lS Sl lS Sl Sl lS lS Maßstab 1:20.000 Sl SL lS/LT Sl Sl Sl Daten Bodenschätzung Sl sL SL lS lS SL Sl SL
Übersichtsbodenkarte(1:25.000)
Braunerden
Pseudogleye
IntieferenSchichtengrundwasserbeeinflussteBöden
GrundwasserbeeinflussteBöden
BödendurchAufbauvonMassenrohstoffengeprägt,einschließlichrekultivierterFlächen
Gewässer
Nr Bodentyp:Nummergem.Übersichtsbodenkarte
!(
!( 424b 22d
Kleingründlach Reutles
!(
!(
76b !( Stöckel- !( 998 wiesen !( 1f 22d !( 424b
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!( 429a 998 !( 22d !( Hundert- Buck- Irr!( garten Schlotta- 1g 427b beete 73d äcker Herren- reuth !( wiesen !( Herbstwiesen 72b 76a !( !(
Großgründlach
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!( 72d !( 429b 422a 22g Lerchenbühl !( 429b 72d !(
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73b 22d Spund Würz!(burgerStraße
!(
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4 e ß a r st Neunhof s e d Boxdorf u n B Schmalau
Sooswiesen Espan Schleifweg-
!(
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Irrhain !( !( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALEAUENLANDSCHAFT !( 429a ImMoos !( 429b GRÜNDLACHTAL" 933 !( 424b 429b Auftragg. STADTNÜRNBERG !( UMWELTAMT-UMWELTPLANUNG AmRaben- 72e !( steig POTENZIALANALYSE
Boxberg
!(
Kraftshof
429a 1g Datum Dezember2018 !( !( Projektleitung Projektleitung:S.Ziesel|Bearbeitung:C.Hänfling 422a !( 73e !( Maßstab 1:20.000 425a 1f Daten Übersichtsbodenkarte(1:25.000) 37ABAB Herbstwiesen
Grundwasserflurabstand (StadtNürnberg,StichtagsmessungOktober2016)
Flurabstand
0-1m
1-3m
3-5m
5-7m
7-10m
>10m
Gewässer
Kleingründlach Reutles
Stöckelwiesen
Hundert- Irrgarten Buck- Schlottabeete äcker Herren- Großgründlach reuth wiesen Herbstwiesen
Lerchenbühl
e ß a Himmelreich orfstr D Obere
Spund WürzburgerStraße
4 e ß a r st s e d n u B Schmalau
Sooswiesen Espan Schleifwegäcker Neunhof Gliesfeld Boxdorf
Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALEAUENLANDSCHAFT ImMoos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADTNÜRNBERG UMWELTAMT-UMWELTPLANUNG AmRabensteig POTENZIALANALYSE Kraftshof Datum Dezember2018 Projektleitung Projektleitung:S.Ziesel|Bearbeitung:C.Hänfling Maßstab 1:20.000 Daten Grundwasserflurabstand,HQ100,HQ5 37ABAB Herbstwiesen
Boxberg
| ´ | 37ABAB Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu wiesen Himmelreic WürzburgerStraße Espan Gliesfeld Schmalau Boxberg 0 0,25 0,5 1 Kilometer | GrundwasserundÜberschwemmung HQ100 HQ5 GeringerGrundwasserflurabstand(0-1m) lotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALEAUENLANDSCHAFT ImMoos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADTNÜRNBERG UMWELTAMT-UMWELTPLANUNG AmRaben- steig POTENZIALANALYSE Kraftshof Datum Dezember2018 Projektleitung Projektleitung:S.Ziesel|Bearbeitung:C.Hänfling Maßstab 1:20.000 Daten Grundwasserflurabstand,HQ100,HQ5 DSGK: Geobasisdaten©BayerischeVermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Acker-/gartenbauliche auf a) HQ5 b) grunddwasserbeein gem. ÜBK (Gleye, 7 c) RBS Ackerzahl <30 d) RBS Ackerzahl <30 Fehlende Gewässerran mit weniger als 10m Ab 37A BAB Herbstwiesen !( 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- !( wiesen 4 !( 2 Hundert- Irrgarten Buck- Schl beete äcker Herren- Großgründlach reut wiesen !( !( 6 Himmelreich 5 WürzburgerStraße Espan Gliesfeld Schmalau !( 8 Boxberg !( 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K1: Acker-/gartenbauliche Nutzung auf trockenen bzw. nassen Standorten Nutzung (KebS 9.13, 9.14) und an Fließgewässern a) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Flächen des HQ5 flussten Standorten b) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf grundwasserbeeinflussten Böden 2b, 72c, 73b, 76a, 76b) und S, Sl c) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl und S, Sl auf grundwassernahen Standorten auf nicht grundwasserbeeinflussten Standorten dstreifen: Acker-/gartenbauliche Nutzung (KebS 9.13, 9.14) d) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf sandigen Böden mit geringer Ackerzahl stand zu Oberflächengewässern auf grundwassernahen Standorten Fehlende Gewässerrandstreifen Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen otta- h Herbstwiesen Lerchenbühl !( 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s !( e Boxdorf u n d 8 Soosweg B Irrhain !( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT 7 "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten HQ5, Grundwasserflurabstand, Bodenschätzung, Übersichtsbodenkarte, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Intensive Nutzungen ( auf hochwertigen Stan innerhalb des Schwerp 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K2: Hochwertige Produktionsstandorte vs. potenziell hohe Biodiversität KebS 9.8, 9.13, 9.14) dorten = RBS Ackerzahl größer und gleich 40 Hochwertige Standorte innerhalb der Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung unktgebiets für Landschaftsentwicklung Intensive Äcker Intensiver Erwerbsgartenbau Intensivwiesen Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen lotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung, Reichsbodenschätzung, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Überschwemmungsge (getrennt nach Siedlun infolge potenziellen Au Nachrichtlich: Korridor StUB Geplante Baufl 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K3: Siedlung/ Verkehr/ Landwirtschaft vs. Biber-Lebensraum fährdete Flächen gsflächen, Verkehrsflächen, landwirtschaftlichen Flächen) Überschwemmungsgefahr infolge des Aufstaus auf fstaus durch Biber (HQ5) !(! d Verkehrsflächen Siedlungsflächen mit Trasse Radschnellweg landwirtschaftlichen Flächen ächen Hinweise: (Kartierung LPV e.V., Stand 08/2018) R Biberburg !. Fraßspuren Biber Biberdamm Fließende und stehende Gewässer lotta- th HHeerrbbssttwwiieesseenn Lerchenbühl 3 e !(! ß dR !.R !. !.!. fstr a R h !. !. !. D o !( !. ! rd !. !.!.!. !. !. Obere Spund !. R !. !. R !. 4 !.!. Soo!.swiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof !. s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten HQ5, BNTK, Kartierung von Biberspuren DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| !(! !(! 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch 2 beete äcker Herren- Großgründlach reu wiesen Himmelreic !(! 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K4: Lebensqualität vs. potenzielle Bodenbrüterlebensräume Potenzieller Bodenbrüter-Lebensraum !(! Von Hundehaltern frequentierte Parkplätze Örtliche Hundehalter (aus Siedlungen) Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen !(! !(! lotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" !(! Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Informationen gem. Fl (in Kraft und im Verfah Überbauung auf Fläch sowie einer Ackerzahl 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K5: Geplante Überbauung vs. Freiraum ächennutzungsplan, Bebauungspläne ren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung Überbauung durch Siedlung, Gewerbe, o.Ä. en mit einer Ackerzahl gem. RBS kleiner 40, Überbauung durch Gewächshäuser größer oder gleich 40 Hinweis: Grünflächen Ausgleichsflächen Überbauung auf Flächen mit einer Ackerzahl < 40 Ackerzahl größer oder gleich 40 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg lotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Reichsbodenschätzung, Ausgleichsflächen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, Leitlinien der räumlichen Entwicklung, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Erfassung der Brutsta Geplante Überbauung (in Kraft und im Verfah 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sc beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelrei 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K6: Bauliche Entwicklung vs. Brutstandorte von Bodenbrütern ndorte von Bodenbrütern durch ifanos (2014/2015) gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen Verlust von Brutstandorten von Bodenbrütern durch Überbauung ren), Leitlinien der räumlichen Entwicklung Geplante Überbauung mit Gewächshäusern, Gewerbe, Siedlung Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg hlotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a orfstr ch D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Ausgleichsflächen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, Leitlinien der räumlichen Entwicklung, Brutstandorte von Bodenbrütern, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Acker-/gartenbauliche Geringer Grundwasser der Stadt Nürnberg (2 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelreic WürzburgerStraße 6 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K7: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Grundwasserschutz Nutzung (KebS 9.13, 9.14) flurabstand (0-1m) gem. Grundwasserstandsmessung Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit geringem Grundwasserflurabstand 016) Geringer Grundwasserflurabstand Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen lotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" 7 Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Grundwasserflurabstand, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Acker-/gartenbauliche N auf a) Flächen des HQ5 b) Flächen des HQ100 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Schlo beete äcker Herren- Großgründlach reuth 2 wiesen Himmelreich 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K8: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Wasserschutz utzung (KebS 9.13, 9.14) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Flächen des HQ5 Flächen des HQ100 Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen tta- Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos 7 GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten HQ5, HQ100, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Acker-/gartenbauliche weniger als 10m Absta 37A BAB Kesselgraben Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- Flutgraben 4 wiesen Hundert- Irrgarten Buck- Sc beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Schlottareuthg Schwalben- Gründlach zahlgraben Mühlbach Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalaugraben Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | K9: Acker-/gartenbauliche Nutzung vs. Gewässerschutz (Pufferstreifen) Nutzung (KebS 9.13, 9.14) mit nd zu Oberflächengewässern Fehlende Gewässerrandstreifen Oberflächengewässer Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen hlotta- Zieh- th Nonnenbach graben raben Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr Ochsengraben D Spund Obere Gründlach Lachgraben 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Kothbrunn- graben Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos 7 GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: Potenzieller Lebensra Einschränkung poten um folgende überbau Geplante Überbauu Bestehende Überb 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sc beete äcker Herren- Großgründlach re 2 wiesen Himmelrei WürzburgerStraße 6 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | G1: Einschränkung von Brutstandorten durch bauliche Entwicklung/Bestand um für Bodenbrüter laut Untersuchungen ifanos (2014/2015) zieller Lebensräume für Bodenbrüter = Puffer von 150m Potenzieller Lebensraum für Bodenbrüter te Bereiche: Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Gewächshäuser) ng gem. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplänen auung = Bestehende Siedlungsflächen, Verkehrstrassen B4 und A73 Einschränkung potenzieller Lebensräume für Bodenbrüter Siedlungsflächen (Bestand) Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg hlotta- uth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a ch orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Bodenbrüterlebensräume, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| 37A BAB 1 Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sc beete äcker Herren- Großgründlach re 2 wiesen Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | B1: Barrieren und Beeinträchtigungen für die Lebensqualität und Erholung Barrieren Erholungsräume Nachrichtlich: Boxberg Bahnlinie Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Kultur und Kulinarik Autobahn Geplante Bauflächen Bundesstraße Naturerlebnis Gründlach und Nebengewässer Stromleitungen, kleinere Trassen Reiterlebnis Knoblauchsland / Reichswald Stromleitungen Wohnumfeldbezogene Erholung Grünzüge Verkehrslärm Wohnumfeldbezogene Erholung Großgründlach über 60 dB(A) 55-60 dB(A) unter 55 dB (A) Fluglärm Fluglärm über 60 dB(A) hlotta- uth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT 7 "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig KONFLIKTANALYSE Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Erholungsräume, Lärm, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| 37A BAB Herbstwiesen 1 ! ! !! !!!! Kleingründlach ! ! Reutles ! !!! Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen ! ! ! ! !!!!!!!!! ! 8 !!! Himmelreic 8 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau ! !! ! 8 ! ! ! ! Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | B2: Vernetzung und Ortsrandeingrünung 8 !!! Fehlende Querung 8 !!! 8 Unterbrochene Wegeführung Fehlende Wegeverbindung !!!! Fehlender Übergang von Siedlung zu Landschaft Überbauung durch Gewächshäuser, Siedlung, Gewerbe, o.Ä Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg 8 !!! lotta- th Herbstwiesen 8 8 Lerchenbühl 3 !!! 8 !!! 8 e ß 8 a h orfstr 8 !!! 8 !!! 8 D 8 !!! Spund Obere !!!!!!!!! !!!! 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e !! d 8 Soosweg ! Boxdorf u n ! ! B ! ! ! ! 8 !!! 8 Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- KONFLIKTANALYSE steig Kraftshof ! Datum Mai 2019 ! ! ! Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann ! ! Maßstab 1 : 20.000 ! ! !! ! ! Daten Grundlagenermittlung Gründlachtal, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne in Kraft und im Verfahren, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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DAS RÄUMLICHE LEITBILD
Ackerlebensräume
Wiesenlebensräume
DIE WIESENLANDSCHAFT Feuchtlebensräume
Stillgewässerlebensräume
Sandlebensräume
Auenkorridor Gründlach mit Nebengewässern
Besonders wertvolle Kultur- DIE PARKLANDSCHAFT landschaften
Räume für Gehölzentwicklung
Boxwald
Großgründlach DIE SANDIGE LANDSCHAFT Sonderstandort Tongrube
Neunhofer Äcker
Siedlungsfl ächen DIE VERNETZTE AUENLANDSCHAFT
Landschaftsraumeinheiten DIE ZERSCHNITTENE LANDSCHAFT DIE INNERÖRTLICHE AUE
Neunhof
DIE GARTENLANDSCHAFT
Boxdorf
DIE GARTENLANDSCHAFT DIE BACHAUE
DER BOXBERG Kraftshof
DAS INTEGRIERTE ZIELKONZEPT Erhalt / Entwicklung spezifi scher Biotoptypen Erhalt / Entwicklung der Erholungsnutzung
Erhalt / Entwicklung von Lebensräumen Segetalfl ora Naturerfahrung
Ackerlebensräume Nasswiesen Erholung im Wohnumfeld
Wiesenlebensräume Feuchtwiesen Stadtnahe Erholung
Feuchtlebensräume Sandfl ora Kulinarik
Stillgewässerlebensräume Erhalt / Entwicklung spezifi scher Zielarten besonders wertvolle Kulturlandschaften
Sandlebensräume Insekten schlüssiges Wegenetz
Auenkorridor Gründlach Libellen (Still- und Fließgewässer) Sonstiges mit Nebengewässern Amphibien Siedlungsfl ächen Räume für Gehölzentwicklung Bodenbrüter (Kiebitz, Feldlerche, Boxwald Rebhuhn, Wiesenschafstelze)
Sonderstandort Tongrube Heckenbrüter
Neunhofer Äcker Haubenlerche
potenzieller Lebensraum Eisvogel / Wasseramsel Bodenbrüter
| Kriterien: 9.1*, 9.2: Feuchtwiese 9.4: Sonstige Halbtroc 9.5, 9.6, 9.7: Extensive 9.8: Intensive Wiesen (gem. KebS) (9.1*: 6d-Feuchtwiese 37A 1 BAB Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch beete äcker Herren- Großgründlach reut wiesen 2 Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | AB01: Extensive bis mäßig extensive Wiesennutzung n kenrasen ERHALT Wiesen Feuchtwiesen: Ein- bis zweischürige Mahd Sonst. Halbtrockenrasen: Einschürige Mahd Extensive Wiesen: Zweischürige Mahd n (§30)) ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Extensive Wiesen/Feuchtwiesen aus Intensivwiesen ein- bis zweischürige Mahd, ohne Düngung Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen lotta- h Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: 9.13, 9.14 gem. KebS bei einer Ackerzahl vo mit hohem Grundwass Grundwasserstandsm 37A BAB 1 Herbstwiesen Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Großgründlach beete Buck- 2 Sc äcker Herren- re wiesen Himmelreic 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´´ 00 00,,2255 00,,55 11 KKiilloommeetteerr | AB02: Förderung extensiver Ackernutzung oder Umwandlung mit der Bodenart S, Sl von Acker zu Magerwiesen im Bereich marginaler sandiger Standorte n < 30 (gem. RBS), erflurabstand (> 1m, gem. ENTWICKLUNG/ MEHRUNG essung Stadt Nürnberg, 2016) Acker-/gartenbauliche Nutzung auf marginalen Böden: extensive Ackernutzung oder Umwandlung zu Magerwiesen Hinweis: Acker-/gartenbauliche Nutzung auf Standorten mit Ackerzahl <40 Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen hlotta- uth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Reichsbodenschätzung, Grundwasserflurabstand, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: 1) Acker-/gartenbaulich Stadt Nürnberg (Anla 2) Innerhalb HQ5, regel 3) Bodeneinheit 72d, sa gem. Bodenübersicht mit Grundwasserflura 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Schlo 2 beete äcker Herren- Großgründlach reuth wiesen Himmelreich WürzburgerStraße 6 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´´ 00 00,,2255 00,,55 11 KKiilloommeetteerr | AB03: Erwerb oder Tausch von acker- oder gartenbaulich genutzten Flächen genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS zur Entwicklung von Grünland auf Flächen im städtischen Eigentum ge 2)) mäßig überschwemmt ENTWICKLUNG/MEHRUNG ndige Böden mit geringer Filterkapazität skarte auf grundwassernahen Standorten Priorität 1 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf bstand <1m stark erosionsgefährdeten, grundwassernahen, regelmäßig überschwemmten Standorten auf sandigen Böden mit geringer Filterkapazität Priorität 2 - Umwandlung von Acker zu Grünland auf erosionsgefährdeten, regelmäßig überschwemmten Standorte Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen tta- Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos 7 GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte, HQ5 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien AB04: Intensive Weide AB05: Schafbeweidung Beweidungskorridor sc Rinder/Büffelbeweidun 9.2, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8 e Nachrichtlich Korridor StUB m Geplante Bauflä 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- S beete äcker Herren- Großgründlach re wiesen 2 Himmelreich 6 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´´ 00 00,,2255 00,,55 11 KKiilloommeetteerr | BEWEIDUNG n (9.10 gem. KebS) AB04: Beweidung durch Pferde : Extensive Weiden (9.9 gem. KebS); hließt 9.1-9.8, 9.13, 9.15, 9.16, 9.17, 9.18 ein; ERHALT g schließt 6.3(*), 6.4, 9.1*, Beweidung durch Pferde in AB05: Beweidung durch Schafe oder Rinder/Büffel it Trasse Radschnellweg ERHALT chen Fortführung der extensiven Beweidung mit Schafen (ehemalige Tongrube) ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Extensive Beweidung mit Schafen Beweidungskorridor Schafe Extensive Beweidung mit Rindern/Büffeln chlotta- uth Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: AB06: Hochstaudenfl (6.3, 6.3* gem. KebS AB08: Acker-/gartenb a) Priorität 1 - Acker-/ und ab einer Gewässe b) Priorität 2 - Alle Ge näher als 10 m an das c) Erhalt von Uferrand in denen bereits Grünl 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sc beete äcker Herren- Großgründlach reu 2 wiesen Himmelreic 5 6 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´´ 00 00,,2255 00,,55 11 KKiilloommeetteerr | AB06: Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, uren, Seggenriede, Röhrichtkomplexe Seggenrieden und Röhrichtkomplexen Stadt Nürnberg (Anlage 2)) ERHALT auliche Nutzung (9.13, 9.14 gem. KebS) Erhalt und Pflege von Hochstaudenfluren, Seggenrieden, Röhrichtkomplexen gartenbauliche Nutzung direkt an Fließgewässer grenzend AB08: Einrichten von Uferrand-/ Gewässerentwicklungsstreifen entlang von rstrukturgüte > 4 oder auf stadteigenen Grundstücken wässerabschnitte in denen acker-/gartenbauliche Nutzung Fließgewässern und Gräben Gewässer heranreicht ERHALT -/Gewässerentwicklungstreifen auf allen Gewässerabschnitten, and vorhanden ist (gem. KebS 9.8) Erhalt von Uferrand-/Gewässerentwicklungsstreifen, die bereits jetzt Grünland sind ENTWICKLUNG/MEHRUNG Priorität 1 Priorität 2 Fließende und stehende Gewässer Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen hlotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos 7 GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Gewässerstrukturgütekartierung, Eigentum Stadt Nürnberg, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| 37A BAB Herbstwiesen 1 #* Kleingründlach *# #* F Reutles *# Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Großgründlach beete Buck- 2 Sc äcker Herren- reu wiesen !! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !! !! Himmelreic !! 6 !! WürzburgerStraße !! !! 5 !! !! #* !! !! !! *# #* F Espan !! !! *# !! !! !! Gliesfeld !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !!!!!!!!!!!! Schmalau !! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !!!!!!!!!!!!!!!!!! ! ! ! ! !!!!!!!! ! ! ! ! !! !! #* !! !! !! !! !! !! *# #* F !! !! !! *# 8 !! #* Boxberg *# #* F *# 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | AB12: Neuanlage von Gehölzstreifen, Hecken und Baumreihen ENTWICKLUNG/ MEHRUNG Kulisse für Gehölzmehrung Neuanlage von Feldgehölzinseln zur Ortsrandeingrünung !!!!!!!! AB12: Neuanlage von Baumreihen und -hecken, Einzelbäumen, Baumgruppen Hinweis: #* *# #* F Flurdurchgrünung gem. FNP der Stadt Nürnberg *# Nachrichtlich Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen !! !! !! !! !! !! !! !! !! !!!! hlotta- !!!! th !!!! #* !!!! !!!! Herbstwiesen !!!! *# #* F !!!! !!!! *# !!!! !!!! Lerchenbühl !! !! !!!! 3 !!!! e !!!! ß a !!!! h orfstr !!!! !!!! !!!! D Spund Obere !!!! !!!! !!!! !!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !! !! !! !! !!!!!!!! #* 4 Sooswiesen !!!! e Schleifweg- !!!! *# #* F ß !!!! !!!! *# a äcker r st Neunhof !!!! s ! ! ! ! ! ! !! !! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !! !! !! !! *# #* #* F e d 8 Soosweg Boxdorf u n B ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! *# !!!! !!!! !!!! !!!! !!!! !!!! Irrhain !!!! !!!! 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT !!!! !! !! !!!! "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT !! !! !! !! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Im Moos GRÜNDLACHTAL" !! !! !! !! !! !! Auftragg. STADT NÜRNBERG !! !! UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG !! !! !! !! Am Raben- !!!! !!!! #* steig MASSNAHMEN !! !! !! !! !! !! !! !! *# #* F Kraftshof Datum Mai 2019 !! !! !! !! !! !! *# Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! Maßstab 1 : 20.000 !! !! !! !! !! !! !! !! !! Daten BNTK !! !! !! DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Kriterien: 1) Acker-/gartenbaulic Stadt Nürnberg (Anl 2) Innerhalb HQ100 3) Bodeneinheit 73d, l gem. Bodenübersic mit Grundwasserflur 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- wiesen 4 Hundert- Irrgarten Buck- Sch 2 beete äcker Herren- Großgründlach reut wiesen Himmelreic WürzburgerStraße 6 5 Espan Gliesfeld Schmalau 8 Boxberg 9 ´´ 00 00,,2255 00,,55 11 KKiilloommeetteerr | AB15: Extensivierung acker- oder gartenbaulicher Nutzung h genutzte Flächen (9.13, 9.14 gem. KebS zum Schutz von Boden und Grundwasser auf empfindlichen Standorten age 2)) ENTWICKLUNG/MEHRUNG ehmige Böden mit höherer Filterkapazität Angepasste Nutzung (73d) htskarte auf grundwassernahen Standorten abstand <1m Angepasste Nutzung (HQ100) Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen lotta- h Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a h orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s e d 8 Soosweg Boxdorf u n B Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos 7 GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Grundwasserflurabstand, Übersichtsbodenkarte, HQ100 DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| Hinweise Übergeordnete Freirau Wegenetz - Bestand (!!! H Haltestellen des Öffentl ´ Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trass Geplante Baufläche´n 37A BAB Herbstwiesen ´ Rund ums Kleingründlach Reutles Hallerschloss (!!! Stöckel- H wiesen (!!! H (!!! Irrgarten (!!! H V o n S p i e Hundert- Buck- H z u S p i e l beete äcker (!!! Großgründlach Herren- H wiesen Schlo reuth (!!! (!!! H H (!!! H (!!! H Himmelreic (!!! H WürzburgerStraße (!!! Espan ´ H Gliesfeld (!!! H (!!! (!!! Schmalau H H (!!! (!!! H (!!! H H (!!! H Boxberg ´ ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | ERHOLUNG Rundwege und Wegeverbindungen E01: Auffindbarkeit/Zugänge Kulturdreieck mverbindungen (gem. FNP) Baumtore - Siedlung Rund um den Lerchenbühl Baumkarree - Wald Rund um die Tongrube ichen Nahverkehrs Rund ums Hallerschloss E02: Rundwege mit Einrichtungen Vom Irrgarten zum Irrhain Aussichtspunkte, Pflege, Umfeldgestaltung der Aussichts- und Ruhebänke e Radschnellweg Von Spielplatz zu Spielplatz ! Potenzieller Standort Beobachtungskanzel Von Wehrkirche zu Schloss Lückenschlüsse - Vorschlag Gestaltung von Wasserplätzen ´ Verknüpfungen - Bestand E03: Umweltbildung Verknüpfungen - Vorschlag ´ Spielplatz "Die Sandhummeln" ´ E04: Ordnungsmaßnahmen (!!! H Einrichten Hundeauslaufplatz (!!! lplatz H platz tta- ´ Herbstwiesen Rund um den Lerchenbühl Lerchenbühl e ß a h orfstr D Spund Obere ! (!!! H 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker (!!! r (!!! s s t Neunhof H H d e Boxdorf u n B ´ (!!! (!!! Von Wehrkirche H H zum Schloss Zwischen Gründlach (!!! und Irrhain Irrhain H Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos (!!! ´ GRÜNDLACHTAL" H R u n d u m (!!! Kulturdreieck Auftragg. S T A D T N Ü R N B E R G die T on g r ube H U M W E L T A M T - U M WELTPLANUNG MASSNAHMEN Kraftshof Am Raben- (!!! Datum Mai 2019 steig H Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege, Radroute "Knoblauchsland- 8er", Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr ´ DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung ´ ´ |
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| ´ ´ 37A BAB Herbstwiesen ´ !!!!!!! ! ! ! ! ! ! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ! ! R u n d u m s ! ! ! ! ! ! ! !!!! ! ! ! ! ! ! ! St ö c k e H l- allerschloss ! ! !!!!!!!!!! Kleingründlach Reutles ! !!! w i e s e n ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!! H be u e n t d e ert- B äc u k c e k r ! - ! ! ! ! ! ! I ! r ! r ! g a r te n ! ! H ! e ! r ! re ! n ! - !!!! ! ! ! ! ! ! Großgründlach V z o u n S S p p i i e e l ! ! ! ! ! wiesen ! ! Schlo ! ! reuth ! ! ! ! ! ! ´ !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! G ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! l ! ! ! ! i ! ! ! e ! ! ! ! ! s ! ! ! ! f ! W ! e ! ! ! l ü ! ! d ! r ! ! z ! ! ! ! ! b ! ! ! ! ! u ! ! ! r ! ! g ! ! ! e ! ! ! ! r ! ! ! S ! ! ! t ! ! r ! ! a ! ! ! ! ß ! ! ! ! e ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! E ! ! ! ! s ! ! ! p ! ! ! ! a ! ! ! ! ! ! n ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Himmelreich Schmalau Boxberg !! !! ! ! ! !! !! !! !! !!!!!! !! !! ! ! ! ! ´ ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | WEGE Rundwege und Wegeverbindungen Radwege Kulturdreieck !!!!! Auf dem Gemüsepfad Rund um den Lerchenbühl !!!!! Rund um die Gründlach Rund um die Tongrube ´ Verknüpfungen - Bestand Rund ums Hallerschloss Verknüpfungen - Vorschlag ´ Vom Irrgarten zum Irrhain Von Spielplatz zu Spielplatz Hinweise Von Wehrkirche zu Schloss Übergeordnete Freiraumverbindungen (gem. FNP) Lückenschlüsse - Vorschlag Wegenetz - Bestand Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg ´ Geplante Bauflächen !!!!!! ! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ! ! ! ! ! ! !!! lplatz ! platz ! ! ! ! ! ! tta- ! ! ´ !Herbstwiesen ! ! Rund um den Lerchenbühl ! ! ! Lerchenbühl ! ! ! e ! ! ! orfstr a ß ! S p u n d ! ! ! Obere D ! ! ! ! ! B ! ! o ! ! x ! ! d ! ! o ! ! r ! ! f ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 4 B e u ß a n r d s e s t ! !! !! ! ! ! ! ! ! !! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ä S ! ! c c ! ! k h e ! ! le r ! ! if ! ! w ! ! e ! ! g ! ! - ! ! ! !! N ! ! ! e ! ! u ! ! n ! ! ! h ! ! ! o ! ! f ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Sooswiesen ´ !! Von Wehrkirche ! ! ! !!!!!!!!! zum Schloss !! Zwischen Gründlach !! !! und Irrhain !!!!!!!!!!!!!!!! !! !! ! Irrhain ! ! ! Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT ! ! ! ! "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT ! ! ! ! ! ! ! ! s A! t ! m e ! ! i d g ! !R ie ! R !a ! ! b u T ! e ! n o ! n n d ! - ! g ! u r ! ! m u ! ! b ! ! e ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! I ! m ! ! ! M !! o ! os !!!!!!!! ! ! ! ! ! !! ! ! ! K ! ! ! ! ! ! r ! ! a ! ! f ! ! ! t ! s ! ! ! h ! ! o ! ! f ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Kulturdreieck ´ M D A D P u r a a a o t f t ß e t j u e r s n m a k ta g tl b g e . itung G W M S U 1 P Fr T r R M : a E e o A Ü 2 i G i j W r e D 2 0 a N E k 0 E T . u D t 0 L 1 m l N e 0 L T 9 i 0 w A Ü A tu C e R M n g H N g T e T : B v - A S e E U L . r R b M " Z G i i n e W d s E e u L l n T | g B P en e L a A , r W N b U a e n i N t d u G e n r g w : e C g . e A , m Fr a e n iz n eitwege ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ´ ! ! ! ! !!!!!!!!!!!!!!! ! ! ´ ! DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung ! ! ! ! ! !! ! ´ |
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Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg
Hinweise: ERHALT Abschlagsbauwerk Historische Kulturlandschaft mit Blickbeziehungen
Geplante Bauflächen
Gedenkmonument IK05: Historische Kulturlandschaft Industriekultur Blickbeziehungen
Kirche AB14: Erhalt von Streuobstbeständen Schloss / Herrensitz ENTWICKLUNG Garten / Parkanlage IK04: Straßenraumgestaltung (überzeichnet)
37A BAB Nachrichtlich:
(Schlossgarten in Großgründlach nicht öffentlich zugänglich) Herbstwiesen HerausragendeLandschaftselemente und Einbindung der Orte in die Landschaft Bodendenkmäler
!!!!!!!! AB12: Baumreihe beidseits Erlanger Straße
Kleingründlach Denkmal-Ensemble Reutles
Stöckelwiesen
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !!! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! IDENTITÄT / KULTURLANDSCHAFT
!! !! Hundert- Buck- Irrgarten Schlotta- !! !! beete äcker Herren- reuth !! !! wiesen !! !! Herbstwiesen !! !! !! !! !! !!!!!!!!!!!!!!!! !! !! ! !
! Lerchenbühl
! ! !
e ß a Himmelreich orfstr D WürzburgerStraße Obere
!! !! !!
!! !! !! ! ! ! ! !! Spund !! !! !! !! ! ! ! !!!!!!!!!!!!!!!!!
4 e ß a r st s e d n u B Schmalau
!! !! !! !! Espan !! !! !! !! ä S c c k h e le r ifweg ! - !!!!!!! Sooswiesen !! !! Gliesfeld !! !! ! ! ! ! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! ! ! ! ! !!!!!!!!!!!! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !
! ! ! ! ! !! !! !!!!!!!!!!!!!! !! !!!! ! ! ! ! !! Irrhain
Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT GRÜNDLACHTAL" Boxberg Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG
! ! ! ! !! !! !! !! !!
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!!!!!!!! steig !! !! !! !! !! !! !! !! !! !! !!
Am Raben- !! !! !! !!!! !!!!!!!!!! Im !! M
MASSNAHMEN
Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Baukultur und Museen, Bodendenkmal, Baudenkmal, Blickbeziehungen, BNTK
DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
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| 37A BAB Herbstwiesen !( 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- !( wiesen 4 !( 2 Hundert- Irrgarten Buck- Schlot beete äcker Herren- Großgründlach reuth wiesen !( !( 6 Himmelreich 5 WürzburgerStraße Espan Gliesfeld Schmalau !( 8 Boxberg !( 9 A s ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | Schwerpunktgebiete für Artengruppen Vögel und Fledermäuse Schwerpunkt Heckenbrüter und andere Vogelarten Schwerpunkt Bodenbrüter Schwerpunkt Fledermäuse Suboptimale Lebensräume für Bodenbrüter aufgrund Einschränkungen durch geplante und bestehende Überbauung (Puffer 150 m) Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen ta- Herbstwiesen Lerchenbühl !( 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s !( e Boxdorf u n d 8 B Irrhain !( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT 7 "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG m Raben- teig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| d a | o b | r e |
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| 37A BAB Herbstwiesen !( 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- !( wiesen 4 !( 2 Hundert- Irrgarten Buck- Schlotta beete äcker Herren- Großgründlach reuth wiesen !( !( 6 Himmelreich 5 WürzburgerStraße Espan Gliesfeld B Schmalau !( 8 Boxberg !( 9 A st ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | Schwerpunktgebiete für Artengruppen Amphibien und Libellen Amphibien Schwerpunkt Amphibien Libellen Schwerpunkt Libellen Potenzielle Aufwertung Libellen Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen - Herbstwiesen Lerchenbühl !( 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s !( e oxdorf u n d 8 B Irrhain !( Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT 7 "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG m Raben- eig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| 37A BAB Herbstwiesen !( 1 Kleingründlach Reutles Stöckel- !( wiesen 4 !( 2 Hundert- Irrgarten Buck- Schlot beete äcker Herren- Großgründlach reuth wiesen !( !( 6 Himmelreich 5 WürzburgerStraße Espan Gliesfeld Schmalau !( 8 Boxberg !( 9 A s ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | Schwerpunktgebiete für Artengruppen Pflanzen Schwerpunkt Arten der Magerrasen Schwerpunkt Arten der Feucht- und Nasswiesen Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen ta- Lerchenbühl !( 3 e ß a orfstr D Spund Obere 4 Sooswiesen e Schleifweg- ß a äcker r st Neunhof s !( e d 8 Boxdorf u n B Irrhain !( 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG m Raben- teig MASSNAHMEN Kraftshof Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Bodenbrüterlebensräume, BNTK DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| (Aufwertbare Flächen: 9.10, 9.13, 9.14 (gem. 37A BAB Herbstwiesen 9.13 9.8 9.13 Kleingründlach Stöckel- Reutles wiesen 9.13 9.8 Buck- Hundert- Irrgarten äcker Sch beete 9.8 9.13 Herren- re 9 u . wiesen 9.13 9.8 9 9.13 9.13 9. Himmelreic WürzburgerStraße 9.86.5 6.5 Espan Gliesfeld ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | 6.5, 6.6, 9.8, Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete KebS Stadt Nürnberg (Anlage2)) im Eigentum der Stadt Nürnberg 6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte 6.6 Ausgebaute Gräben 9.8 Intensive Wiesen 9.10 Intensive Weiden 9.13 Intensive Äcker 9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Nachrichtlich: Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen 9.13 9.13 9.13 lotta- 8 9.13 th 9.8 9.8 9.13 Herbstwiesen 9.13 .14 6.5 9.13 6.5 9.13 9.8 9.13 9.8 13 9.14 9.13 Lerchenbühl 9.8 9.13 9.13 9.8 e ß h 9 6 . . 8 5 9.13 tr a orfs 9 .13 9. 13 6.5 9.10 S p und 9.139.8 9.8 13ere D 9 . 8 9.14 9 O . b 9.8 9.10 4 Sooswiesen e ß a r 9.14 s e s t Schleifweg- 9.14 9.13 9.13 d äcker Soosweg n u B 9.14 9.14 Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| (Aufwertbare Flächen: 9.10, 9.11, 9.13, 9.14 37A 9.13 9.13 BAB 9.8 Herbstwiese9n.8 9.13 6.59.98.13 9.13 9.13 9.13 9.8 9.13 9.13 9.8 9.13 9.13 Kleingründlach 9.8 9.8Stöckel- 9.13 Reutles wiesen9.8 9.13 9.11 9.8 6.5 9.13 9.13 9.10 9.13 9.8 9.13 6.5 Buck- Hundert- Irrgarten äcker 9.13 Sch beete 9.13 Herren- 9.13 re 9 u .8 6.6 9.8 wiesen 9.8 9.13 9.14 9.13 9.13 9.1 2.5 9.13 6.95.10 9.8 9.14 9.10 9.8 9. Himmelreic 6 9.8 WürzburgerStraße Espan Gliesfeld ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | 3.8, 6.5, 6.6, 9.8, Aufwertbare Flächen innerhalb der Schwerpunktgebiete (gem. KebS)) in privatem Eigentum 3.8 Naturferne Nadelholzforste 6.5 Begradigte und ausgebaute Fluß- und Bachabschnitte 6.6 Ausgebaute Gräben 9.8 Intensive Wiesen 9.10 Intensive Weiden 9.11 Ackerbrachen, mehrjährig 9.13 Intensive Äcker 9.14 Intensiver Erwerbsgartenbau/Gemüseanbau Erweiterte Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Nachrichtlich: 9.14 Korridor StUB mit Trasse Radschnellweg Geplante Bauflächen 9.13 lotta- 9.13 9.10 th 9.8 9.8 9.10 9.10 6.6 6.5 9.13 9.8 9.13Herbstwiesen 9.13 9.139.89.13 4 9.8 9.10 9.8 9.13 9.8 9.10 h1 39. 9 8 .11 9 .8 9. 9 1 . 3 66 1 .. 0 5 5 9 .8 L 9 e .1 r 4 c henb ü 9 . h 1 l 3 9.8 9 .1 6 3 .6 9 9 . . 1 1 4 3 9 . 1 4 9. 9 1 . 0 1 3 9 .1 3 9 . 9 8 . 1 39.8 9 . 1 3 orfst r a ß e 9 .13 9 . 1 0 .5 9 S .1 p 3 u nd 9 .10 9 6 . . 1 5 4 9 .119.8 9 . 1 4 9. 8 9 . 1 3 9 .1 09.13 9 . 1 0 9 9 . . 8 1 0 9 9 .8 .1 3 9 . 1 4 Ob e r e D 9 . 9 8 .1 3 9.8 9.10 9.10 9.13 3.8 4 e 9.13 6.59.10 9.8 9.139.8 9 S .1 o 0 oswiesen ß a r 9.14 9.149.13 9.11 s s t Schleifweg- 9.8 6.5 e d äcker 9.13 Soosweg n u B 9.14 9.13 9.13 9.8 9.14 9.8 6.5 9.139.8 Irrhain Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT 9.14 "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten BNTK, Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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| 37A BAB Herbstwiesen 1 Kleingründlach Stöckel- Reutles wiesen 4 Buck- Hundert- Irrgarten äcker Sc beete Herren- reu 2 wiesen Himmelreich 6 WürzburgerStraße 5 Espan Gliesfeld 8 9 ´ 0 0,25 0,5 1 Kilometer | Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems Bestand Erweiterungsvorschlag hlotta- th Herbstwiesen Lerchenbühl 3 e ß a orfstr D Obere Spund 4 Sooswiesen e ß a r s s t Schleifweg- e d äcker 8 Soosweg n u B Irrhain 7 Projekt ENTWICKLUNGSKONZEPT "MULTIFUNKTIONALE AUENLANDSCHAFT Im Moos GRÜNDLACHTAL" Auftragg. STADT NÜRNBERG UMWELTAMT - UMWELTPLANUNG Am Raben- steig ÖKOKONTO Datum Mai 2019 Projektleitung Projektleitung: S. Ziesel | Bearbeitung: C. Amann Maßstab 1 : 20.000 Daten Freiraumwegeverbindungen, Wanderwge, Freizeitwege, Radroute "Knoblauchsland- 8er" DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung |
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Kartenquellen
Ausgleichsflächen Haltestellen Öffentlicher Nahverkehr Stadt Nürnberg (2016): Ausgleich und Ersatz aus der Bauleitplanung sowie Artenschutzmaßnahmen und Bauleit- OpenStreetMap (2018): Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. planung Dritter. HQ5 Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 5-jährliches Hochwasser. Bemmerlein-Lux, Florian (2018): Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal. Kartierbericht Biotop- und Flächennutzungstypenkartierung Detailpläne. Hg. v. Stadt Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. ifanos HQ100 concept & planung. Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): 100-jährliches Hochwasser.
Bodenbrüterlebensräume Kartierung von Biberspuren ifanos Landschaftsökologie (Dr. Gudrun Mühlhofer) / ANUVA Stadt- und Umweltplanung (2015): Erfassung von LPV Nürnberg e.V. (2018): Kartierung von Biberspuren. bodenbrütenden Vogelarten im Knoblauchsland im Stadtgebiet von Nürnberg. Unter Mitarbeit von Stefanie Bussler, Gaby Töpfer-Hofmann, Dr. Gudrun Mühlhofer. Hg. v. Stadt Nürnberg / Umweltamt. Lärm Bahn Eisenbahnbundesamt (2015): Lärm Eisenbahn. Bodenschätzung Bayerische Vermessungsverwaltung (2018): Reichsbodenschätzung. Leitlinien der räumlichen Entwicklung Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (2017): Knoblauchsland. Leitlinien der räumlichen Entwicklung - Plan. Erholungsräume, Eigentum Stadt Nürnberg, Bestehende Erholungseinrichtungen, Baukultur und Museen, Boden- Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. denkmal, Baudenkmal, Blickbeziehungen, Grundlagenermittlung WGF Landschaft GmbH (2017): Grundlagenermittlung im Gründlachtal. Unter Mitarbeit von Sigrid Ziesel. Hg. v. Stadt Radroute „Knoblauchsland – 8er“ Nürnberg, Umweltamt, Umweltplanung. VGN GmbH (2015): Knoblauchsland-8er.
Flächennutzungsplan Schwerpunktgebiete für Landschaftsentwicklung Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt (2006): Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschafts- Stadt Nürnberg, Umweltamt (2018): Schwerplan. Hg. v. Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg. Stadt Nürnberg / Baureferat. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt punktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems. Nürnberg Nr. 5 vom 08. März 2006, zuletzt geprüft am 14.01.2018. Stadt Nürnberg (2018) Fluglärm Fahrradstadtplan. Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): Fluglärm. Straßenlärm Freiraumverbindungen Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013): Straßenlärm. Stadt Nürnberg (2014): Übergeordnete Freiraumverbindungen. Übersichtsbodenkarte Freizeitwege Bayerisches Landesamt für Umwelt (2018): Übersichtsbodenkarte. Stadt Nürnberg (2014): Freizeitwege. Wanderwege Gewässerstrukturgütekartierung Fränkischer Albverein (2018): Wanderwege. Biologisches Büro Dr. Brunner (2013): Gewässerstrukturgütekartierung der Gewässer dritter Ordnung im Gebiet der Stadt Nürnberg. Unter Mitarbeit von Saskia Horn Brunner. Hg. v. Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Planung und Bau/ Brückenbau, Gruppe Wasserwirtschaft (SÖR/1-B/3).
Grundwasserflurabstand Stadt Nürnberg (2016): Grundwasserstandsmessung. Stichtagsmessung, Oktober 2016.
Auftraggeber:
Bearbeitung durch:
Stadt Nürnberg WGF Landschaft Umweltamt Landschaftsarchitekten GmbH ifanos concept & planung Umweltplanung Vordere Cramergasse 11 Bärenschanzstraße 73 RG Lina-Ammon-Straße 28 90478 Nürnberg 90429 Nürnberg 90471 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de ifanos@ifanos-concept.eu Nürnberg, den 17.05.2019