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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (17.07.2019)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

(SÖR)

17.07.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Widmung 5 Sitzungsvorlage SÖR/139/2019 5 Listen Widmung SÖR/139/2019 9 TOP Ö 2 Rechenberg Grünanlage mit Spielplätzen 16 Sitzungsvorlage SÖR/144/2019 16 Entscheidungsvorlage SÖR/144/2019 20 Rechenberg Rahmenplan Masterplan SÖR/144/2019 24 Rahmenplan mit Entwurfsplanung Vertiefungsbereich SÖR/144/2019 25 Kostenplan SÖR/144/2019 26 TOP Ö 3 Umgestaltung des Jamnitzer Parks 27 Sitzungsvorlage 2. BM/041/2019 27 Antrag_Umgestaltung Jamnitzer Park_Linke Liste 2. BM/041/2019 31 Antrag_Ruhestörung Gostenhof_CSU 2. BM/041/2019 33 Antrag_rechtsfreie Räume Gostenhof_BIA 2. BM/041/2019 34 Sachstandsbericht 2. BM/041/2019 35 Unterschriftenliste Jamnitzer Platz 2. BM/041/2019 41 Erläuterungsbericht Hackl Hofmann 2. BM/041/2019 42 Nürnberger Stadtanzeiger 2. BM/041/2019 46 Entwurfsplan-Vorabzug Stand 14.06.2019 2. BM/041/2019 47 TOP Ö 4 Brückenbericht 48 Sitzungsvorlage 2. BM/024/2019 48 Antrag SPD Erneuerung der Brücken Mausloch und Katzwanger Straße 2. BM/024/2019 52 Antrag SPD Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten 2. BM/024/2019 53 Brückenbericht 2019 2. BM/024/2019 59

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

Sitzungszeit

Mittwoch, 17.07.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung, Teileinziehung und Beschluss

Einziehung von Straßen SÖR/139/2019

- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -

2. Rechenberg Grünanlage mit Spielplätzen Beschluss

Rahmenplan Gesamtkonzept und Entwurfsplanung Bauabschnitt SÖR/144/2019

1-3

zur Sanierung der Grünanlage und Spielplätze

3. Umgestaltung des Jamnitzer Parks Bericht

hier: Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 25.02.2019 2. BM/041/2019

Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 01.07.2019

Antrag der Bürgerinitiative-A vom 04.07.2019

4. Brückenbericht Bericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion "Erneuerung der Brücken 2. BM/024/2019

Mausloch und Katzwanger Straße" und

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion "Unterführungen mit Musik,

Licht und Farbe aufwerten"

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.2019,

öffentlicher Teil

SÖR/139/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 17.07.2019 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff: Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen

- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -

Anlagen: Listen Widmung

Sachverhalt (kurz):

Für neugebaute Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).

Bei bestehenden Straßen und Wegen mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG), bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.

Bei bestehenden Straßen kann es aus Gründen des öffentlichen Wohles erforderlich werden, nachträgliche Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke und -zeiten zu verfügen (Teileinziehung gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.

  2. Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.

  3. Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.

  4. Teileinziehung von öffentlichen Verkehrsflächen Für die in Liste Nr. 4 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen wird die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke oder -zeiten beschränkt (Teileinziehung).

  5. Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 5 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.

Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.

Zu Ortsstraßen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

5533 Mühlhofer Hauptstraße Von der Mühlhofer Hauptstraße (B2) bis zur

Gmkg. Reichelsdorf.

Straßengrundstück: Fl.Nr. 378/49 Gmkg. Reichelsdorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

8397 Am Tucherturm Von der Kehre bis zur Friedenstraße

Straßengrundstücke: Fl.Nr. 540/11, 540/24, T.v. 544/7, T.v. 547 Gmkg. Großreuth h.d.Veste Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu öffentlichen Feld- und Waldwegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

1337-05 Obere Dorfstraße Von der Oberen Dorfstraße (KrN 3) bis zur

Höchststadt.

Straßengrundstück: Fl.Nr. 826/2 Gmkg. Neunhof Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

4957-02 Löwensteinstraße Von der Löwensteinstraße (Teil B) gegenüber

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 145/1738 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4957-03 Löwensteinstraße Von der Löwensteinstraße (Teil B) zwischen den

Weg 4957/05.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 145/1738 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

4957-04 Löwensteinstraße Von der Löwensteinstraße (Teil B) gegenüber

Hs.Nr. 20 und Hs.Nr. 22.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 145/1738 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4957-05 Löwensteinstraße Vom beschränkt-öffentlichen Weg 4957/02 bis zum

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 145/1738 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 9415-01 Zuckermandelweg Von der Ortsstraße "Zuckermandelweg" bis zur

Gmkg. Höfen bei Anwesen Lenkersheimer Straße Hs.Nr. 23.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 640, 98/22, T.v. 116/6 Gmkg. Höfen

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

In eine andere Straßenklasse werden umgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):

4057 Kaufbeurer Straße Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg

Von der Kemptener Straße bis zur Kaufbeurer Straße. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4216 Klingenhofstraße Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg

Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Kieslingstraße Nr. 4127/01 bis zur Klingenhofstraße (= km 0,111). Hinweis: Die Teilstrecke von km 0,111 bis km 0,126 war Bestandteil des Hauptzuges und wurde in die Stichstraße integriert. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4285-01 Königsteiner Straße Aufstufung vom Eigentümerweg zum beschränkt-

Von der Königsteiner Straße bei Anwesen Hs.Nr. 16 bis zur Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 205/10 Gmkg. Laufamholz bei Anwesen Hs.Nr. 18.

Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4285-02 Königsteiner Straße Aufstufung vom Eigentümerweg zum beschränkt-

Von der Königsteiner Straße bei Anwesen Hs.Nr. 19 bis zum Eigentümerweg Neidsteiner Straße Nr. 5631/03.

Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3131-02 Heimgartenweg Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-

Von der Ortstraße Heimgartenweg-Stich C (= km 0,000) bis zur Nordecke des Grundstückes Fl.Nr. 339/144 Gmkg. Gleißhammer (= km 0,019).

Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

3207-02 Herbststraße Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-

Von der Ortsstraße Herbststraße, das ist am Ende der Einfahrt zum Friedhofsparkplatz bis zur Appenzeller Straße, bei der Einmündung in den bestehenden beschränkt-öffentlichen Weg.

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 7924-03 Steinhauserweg Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-

Von der verlängerten Südgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 191/73 Gmkg. Katzwang bis zum Steinhauserweg bei Anwesen Hs.Nr. 91.

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Zusätzlich wird für den bestehenden beschränktöffentlichen Weg der Radfahrverkehr zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung

erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):

0239-01 Appelstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 0641-01 Hintere Bleiweißstraße Zusätzlich zu der bestehenden

Widmungserweiterung wird die Zufahrt von der Irenenstraße bis zum Garagenvorplatz bei Anwesen Hs.Nr. 18 gestattet, das ist ca. 8,00m nordwestlich von der Nordecke des Grundstückes Fl.Nr. 108 Gmkg. Gleißhammer. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3605-01 Houbirggasse Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich die

Anwesen Houbirggasse Hs.Nr. 9 gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4583-01 Kurlandstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der

zugelassen. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Bei der nachstehend aufgeführten Ortsstraße wird eine Teileinziehung durchgeführt (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

2560 Gostenhofer Hauptstraße Von der Bauerngasse bis zur Petzoltstraße (Petra-Kelly-Platz) wird eine Teileinziehung in Form einer dauernden Widmungsbeschränkung für den Fahrverkehr gem. Art. 8 Abs.1 Satz 2 verfügt. Auf diesem Teilstück ist nur noch der Radfahr- und Fußgängerverkehr zugelassen.

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Bei dem nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Weg wird eine

Teileinziehung durchgeführt (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

8875-01 Weikertsgäßchen Von der Königstraße zwischen Anwesen Hs.Nr. 39 und 41 bis zur Nordostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 2204/3 Gmkg. Nürnberg-Lorenz wird eine Teileinziehung in Form einer dauernden Widmungsbeschränkung für den zeitlich begrenzten Lieferverkehr gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 verfügt. Auf dieser Teilstrecke wird nur noch der Fußgängerverkehr gestattet. Von der Theatergasse bis zur Nordostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 2204/3 Gmkg. Nürnberg-Lorenz wird neben dem bestehenden zeitlich beschränkten Lieferverkehr (Zufahrt zum Be- und Entladen von 6- 19 Uhr frei) die Zufahrt zur Garage gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege werden eingezogen

(Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

0806-01 Am Bruckweg Von der Straße "Am Bruckweg" bis zur Südgrenze

wird eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges eingezogen. Die Teilstrecke hat ihre Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die Beteiligten 0806-02 Am Bruckweg Von der Straße "Am Bruckweg" bis zur Südgrenze

wird eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges eingezogen. Die Teilstrecke hat ihre Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Die Beteiligten

SÖR/144/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 17.07.2019 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Rechenberg Grünanlage mit Spielplätzen

Rahmenplan Gesamtkonzept und Entwurfsplanung Bauabschnitt 1-3

zur Sanierung der Grünanlage und Spielplätze

Anlagen: Entscheidungsvorlage Rechenberg Rahmenplan Masterplan Rahmenplan mit Entwurfsplanung Vertiefungsbereich Kostenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Grünanlage Rechenberg ist ein wichtiges Glied in der Verkettung von Grünräumen zwischen dem Erlenstegener Forst und dem Fenitzerplatz. In dieser großzügigen Parkanlage mit wertvollen alten Bäumen, welcher für die angrenzenden Wohngebiete der östlichen Vorstadt ein wichtiger wohnungsnaher Freizeit- und Erholungsraum bildet, sind die Spielbereiche für Kinder- und Jugendliche stark sanierungsbedürftig. Besonders die Verkehrssicherheit der Bastion und der Treppenanlage von der Hardenbergstraße zum Ludwig Feuerbach-Denkmal, besser bekannt als "Philosophenweg", ist nicht mehr gegeben und Gefahr im Verzug.

Um in Zukunft Einzelinterventionen in der Parkanlage besser koordinieren zu können bedarf es einer gesamtheitlichen Konzeption.

Für die gesamte Grünanlage ist ein Masterplan entwickelt worden, der den besonderen Charakter als Ort der Begegnung, Erholung, Spiel und Bewegung sowie der Integration herausstellt.

In diesem Sinne stehen die Erneuerung der verschiedenen Spielbereiche an der Welserstraße und auf dem Plateau und der Aufenthaltsbereich (Bastion) der Rechenberganlage an. Die dringlichste Maßnahme 2020 (Bauabschnitt 1) wird die Herstellung einer wetterfesten Bolzspielfläche an der Welserstraße sein (bisheriger Matschbolzplatz). Die weiteren Bauabschnitte werden im Anschluss realisiert. Für die Gesamtkonzeption wurde im Herbst 2018 eine Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beginn einer einfachen Bürgerbeteiligung durchgeführt. Diese Prozesse wurden im Frühjahr 2019 erfolgreich abgeschlossen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.750.000 € Folgekosten 395.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.750.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Masterplanmittel stehen zur Verfügung und eine Spielplatzablöse aus dem Bebauungsplan Avenariusstraße von 250.000€.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurden bereits bei der Planung in den Leistungsphasen 1-3 berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Werkauschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum begrüßt die Gesamtmaßnahme Rahmenplan Rechenberg und die Entwurfsplanung in den Vertiefungsbereichen/Bauabschnitte 1-3 und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Maßnahme umgesetzt wird. Der Auschuss beschließt, dass auf der Grundlage der Planung (Büro Latz + Partner Stand April 2019) die Maßnahme ausgeführt wird und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Sanierung Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen

Rahmenplan Gesamtkonzept und Entwurfsplanung Bauabschnitt 1-3

zur Sanierung der Grünanlage und Spielplätze

Entscheidungsvorlage

1. Städtebauliche Situation und Bedeutung der Rechenberganlage

Die Rechenberganlage stellt als langgestreckter urbaner, zentral gelegener Parkstreifen einen wichtigen wohnungsnahen Freizeit- und Erholungsraum dar. Sie ist Teil einer Grünachse, die den Fenitzer Platz über den Rechenberg mit dem Erlenstegener Forst verbindet. Besondere Charakteristika des 5,5 ha großen Quartiersparks sind der wertvolle Baumbestand und die außergewöhnliche topographische Situation des Parks. Auf der Bergkuppe befinden sich neben der Sternwarte auch das Ludwig-Feuerbach-Denkmal, ein Spielplatz sowie ein Basketballplatz. Diese in den 60er und 70er Jahren errichteten Spielflächen für Kinder und Jugendliche sind beliebt, bedürfen aber ebenso wie der Aussichtspunkt um den Feuerbach-Kenotaph einer Modernisierung.

Die westlich angrenzenden Gebiete weisen eine dichte Wohnbebauung mit überwiegender Blockrandbebauung, eine überdurchschnittliche Einwohnerdichte sowie einen geringen Anteil an privaten und öffentlichen Grünflächen auf. Besonders für die Bevölkerung im Stadtteil Rennweg ist die Grünanlage zur Erholung äußerst wichtig. Der Rechenberg ist ein wichtiger Kommunikationsraum für alle Generationen; er dient dem Aufenthalt und als Bewegungs- und Erholungsraum für die Stadtbevölkerung im näheren und weiteren Umkreis.

Beteiligung: Es fanden eine jeweils zweiteilige Kinder- und Jugend- sowie eine klassische Bürgerbeteiligung im Herbst 2018 sowie Frühjahr 2019 statt. Außerdem gab es einen Vorortspaziergang mit dem BV Jobst/Erlenstegen.

Rückblick Masterplan Rechenberg: Für die Sanierung des Parks wurden fünf Entwurfsprinzipien herausgearbeitet:

  1. Größe erhalten und herstellen! Die Großzügigkeit der Rechenberganlage ist durch die zum Teil verstellten Sichtachsen nur eingeschränkt wahrnehmbar. Unter Berücksichtigung des wertvollen Baumbestandes werden behutsam einige wenige Gehölze entfernt oder - wo möglich - verpflanzt, um die Weite des Raumes erfahrbar zu machen und Sichtachsen freizustellen.

  2. Ränder aktivieren Die Aktivierung der Ränder schützt in diesem wichtigen wohnungsnahen Freizeit- und Erholungsraum zum einen die großzügigen Rasen- und Wiesenflächen und vernetzt die Anlage gleichzeitig mit den angrenzenden Quartieren.

  3. Ränder aktivieren - Promenaden Die Winterpromenade ist in der kühlen Jahreszeit angenehm besonnt, auf der Sommerpromenade spaziert man in den heißen Monaten sonnengeschützt auf schattigen Wegen.

  4. Wegeverbindungen analysieren Die Rechenberganlage verfügt aktuell über ein in Teilen transitartiges Wegesystem. Es sind vor allem im östlichen Teil der Anlage keine Rundwege möglich, der Park wird durchquert, weniger erlebt. Den Raum barrierefrei zu erschließen ist aufgrund der topographischen Situation kaum möglich, aber die Umgestaltungen haben zum Ziel die Erschließung „barrierefreier“ zu gestalten.

4.1 Wegeverbindungen optimieren Um den Park für alle Besucher erlebbar zu gestalten, werden neue Wegeverbindungen hergestellt und alte verbessert. Ein Wegesystem aus Kreisläufen bietet dem Besucher die Möglichkeit auch kleine Runden durch den Park zu spazieren.

  1. Räume & grüne „Zimmer“ bilden Die Ausbildung von Räumen mit verschiedenen Nutzungsangeboten ermöglicht gleichzeitig die Zonierung nach Nutzungsintensitäten. So ergeben sich beispielsweise hochfrequentierte Spielbereiche neben weniger beanspruchten Wiesenflächen, die z.B. für die Biotopvernetzung wertvolle Bereiche darstellen.

Auf der Grundlage der im Masterplan festgelegten Entwurfsprinzipien wurde im Folgenden für drei Bauabschnitte ein vertiefter Entwurf erstellt.

2. Erläuterung der Planung

Die Rechenberganlage wurde in den 50er-70er Jahren mit klaren gestalterischen Vorgaben gestaltet, die über die Jahre überformt wurden. Trotzdem ist noch erkennbar welche Funktionen die Grünanlage schon damals erfüllt hat. Es war ein Mehrgenerationenraum und Treffpunkt in der Stadt (sozialer Ausgleich), ein Ort der Integration und ein Rückzugsraum zur wohnungsnahen Erholung für die Bevölkerung. Die Sanierung des Parks zielt darauf ab, diese Qualitäten wieder sichtbar zu machen und den Park in der Vereinigung von Urbanität und Natur, Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten, Spiel- und Sport- aber auch Begegnungsorten unter freiem Himmel zu rekonstruieren und weiter zu entwickeln.

Entwurf für 3 Bauabschnitte im Rechenbergpark

Bauabschnitt 1 Welser- und Nettelbeckstraße - Ballspielfläche

Der Rechenbergpark erhält an der Welserstraße einen neuen Parkeingang. Beidseitig von Heckenkörpern gerahmt, führen nördlich und südlich großzügige Promenaden in den Park. In deren Mitte spannt sich eine weitläufige baumüberstandene Fläche auf, die einen Filter zwischen der westlich angrenzenden Fitness- und Aufenthaltsfläche für Jung und Alt und dem östlich anschließenden Ballspielfeld bildet. Durch die Ausarbeitung eines ebenen Ballspielfeldes wird im östlichen Bereich des Spielfeldes in Teilbereichen eine Sitzkante herausbildet. Diese Einfassungsmauer bildet gleichzeitig das Fundament des Ballfangzaunes. Ein neuer lärmmindernder Belag sowie ebenfalls lärmmindernde Materialien für den Ballfangzaun steigern die Sozialverträglichkeit des im BP- Plan NR. 4206 festgesetzten Bolzplatzes zukünftig. Das bestehende Basketballfeld taucht in neuer Lage westlich des Ballfangkäfigs wieder auf. An den Zugängen zum Ballspielfeld ist das Einbringen eines Flachstahlrahmens vorstellbar, der die gesamte Breite der Sitzstufe überspannt und somit gleichzeitig einen Kurzzeit-Wetterschutz bietet. Die Fitness- und Aufenthaltsfläche blendet mit der an den Heckenkörper angelagerten Spielwand den Verkehr der Welserstraße weitestgehend aus. Gleichzeitig fungiert die Wand mit daran befestigten Barren-, Hangel- und Klimm- Elementen als Fitness- oder Parcoursgerät. Zusätzlich schälen sich an einigen Stellen Sitzelemente aus der Mauer, die für die nötige Aufenthaltsqualität sorgen. Um auch Senioren die Möglichkeit der körperlichen Betätigung zu ermöglichen, sind einzelne Fitnessgeräte für ältere Menschen vorgesehen, mit welchen vor allem einfache Arm- und Beinbewegungsübungen möglich sind.

Bauabschnitt 2 Kinderspielbereich auf dem Plateau

Auf dem Plateau des Rechenbergparks erstreckt sich nördlich des großen Rasenovals der neue Kinder- und Kleinkinderspielbereich. Entlang des Rundweges integrieren neue Pflanzflächen aus niedrigen freiwachsenden Hecken sowie pflegeleichte Staudenpflanzungen die Bestandsbäume. Die Zwischenräume bilden die informellen und dennoch dezidierten Zugänge zum neuen Spielbereich. Entlang des Rundweges laden Aufweitungen mit Sitzelementen zum Verweilen ein. Hier kann zum einen das Treiben im

Park beobachtet und gleichsam das Kleinstkinderspiel - betreffende Spielangebote wie bspw. Sandspiel werden am Rand angelagert - beaufsichtigt werden. Eine höhengestaffelte Pflanzung aus niedrigwüchsigen Heckenpflanzen, Staudenbändern und Gräsern bildet eine Filterzone zwischen Spielbereich und Park. Die Pflanzung darf in Teilen betreten werden, ist Teil des Kinderspiels. Gleichzeitig schützt sie den Spielbereich vor Hunden und Radfahrern. Die Spielfläche erweckt den Anschein durch die Pflanzungen hindurch zu diffundieren. Enge und weite Spielbereiche schaffen ruhige und lebendige Aufenthalts- und Spielorte. In enger Zusammenarbeit mit dem Spielplatzplaner Atelier Kellner wurde ein Spielplatzkonzept entwickelt, das thematisch die Nähe zur Sternwarte aufgreift. Als Vorbild dient die Raumfahrt, Raketen starten hier am Boden, werden jedoch gestalterisch abstrahiert. Planeten und Kometen werden spielerisch in Orte zum Bespielen übersetzt. Die Spielangebote entwickeln sich in diesem schlauchförmigen Raum vom Kleinstkinderspiel im Westen über eine Raketenkletterturmlandschaft für größere Kinder hin zu einem Bereich mit Angeboten für alle Altersstufen im Osten. Ein zusammenhängendes gestalterisches Konzept eint die Bereiche. Um trotz Herstellung in Teilbereichen einen funktionieren Park zu realisieren, werden neben Spieleinbauten, Fallschutzoberflächen und Sitzeinfassungen auch die Wege zum Anschluss an den Bestand hergestellt.

Bauabschnitt 3 Bastion

Der Mittelweg in der Rasenfläche (Rodelhang) wird ebenso wie die Bastion rückgebaut. Anschließend wird der neue nördlich gelegene Parkweg (Winterpromenade) sowie der neue Aussichtspunkt um den Feuerbach- Kenotaphen mit Anschluss an die bestehenden Wegeverbindungen hergestellt. Durch den 3m breiten nördlichen Schlechtwetterweg ist eine funktionierende Parkerschließung (Pflegefahrzeuge inbegriffen) hergestellt. Eine großzügige Sitzskulptur unterhalb des Feuerbach-Kenotaphen bildet den Startpunkt des Rodelhanges und stellt gleichzeitig einen neuen weithin sichtbaren Aufenthalts- und Aussichtsbereich auf dem Rechenberg dar. Das neue Sitzmöbel kann auf zwei Höhen besessen werden. Die untere am Weg gelegene Ebene bietet in Teilen die Möglichkeit des Sitzens mit Rückenlehne. Zusätzlich werden in Teilbereichen für eine angenehmeres Sitzen Holzmodule eingelegt. Die großzügigere obere Ebene kann vom Weg aus über ein kleines Treppchen erreicht werden und schließt an die dahinterliegende Wiesenfläche an. Entlang der Promenade am Rodelhang ermöglichen kleine Aufweitungen mit ca. 4 m² großen in den Hang eingeschobenen Podesten das Sitzen und Verweilen alleine oder in kleinen Grüppchen inmitten der Stauden- und Heckenpflanzungen und mit Blick auf den westlichen Teil der Anlage unterhalb des Hanges.

Die Promenade auf der oberen Ebene am großen Wiesenrondell gliedert sich in einen asphaltierten Schlechtwetterweg und wegbegleitende Aufweitungen aus wassergebundener Wegedecke, die sowohl Bestandsbäume integrieren als auch Aufenthaltsbereiche in Form von großzügigen Sitzmöbeln anbieten.

Bauabschnittübergreifend erstrecken sich die Pflanzflächen in Form von Bändern entlang der Promenaden. Bänder aus freiwachsenden hohen oder niedrigwüchsigen sowie geschnittenen Hecken schließen sich höhengestaffelt an die Wege an und schaffen so einen weichen Parkrand. Über allen Pflanzflächen werden Blühgehölze eingestreut sowie zu entnehmende Gehölze durch Blühgehölze ersetzt. Entlang der Promenade erstrecken sich so über den gesamten Park gebänderte, höhengestaffelte Pflanzflächen.

Im Zuge der Erstellung des Entwurfes werden Bauabschnittübergreifend Leitdetails erstellt, die trotz der Realisierung in Teilbereichen die Durchgängigkeit der Planung und Realisierung gewährleisten.

Durch die zwingenden Anschlüsse an den Bestand bzw. der gegebenen Topographie wird eine 100% barrierefreie Erschließung des Raumes nicht möglich werden. Durch die Sanierung werden sämtliche Barrieren entfernt. Der Zugang in allen Teilbereichen der Grünanlage und vor allem der Nutzungsangebote werden gewährleistet sein. Nur die

direkte Wegeverbindung im Park hat ein zu hohes Gefälle um als barrierefrei zu gelten. (am Rodelhang). Dies kann „umgangen“ werden über einen vertretbaren „Umweg“ über den westlichen Teil des Gehweges der Hardenbergstraße. Hier wurde vor allem zugunsten der winterlichen Nutzung (rodeln) und einer geringeren Versiegelung, auf ein aufwendiges Rampenbauwerk verzichtet.

Eine öffentliche Zugänglichkeit für möglichst viele Bevölkerungsteile, wird erreicht, indem man leicht begehbares gesägtes Natursteinpflaster verwendet. Es ist leicht begehbar, auch mit Einschränkungen, und offenbart bei Regen ein schönes Farbspiel.

Biodiversität und insektenfreundliche Planung

Bei der Planung wurden verschiedene Aspekte zur Förderung von Insekten und zur Steigerung der Biodiversität berücksichtigt. Es entstehen extensive Bereiche und abwechslungsreiche Pflanzflächen mit Blühgehölzen, Ansaaten von Wiesenmischungen für Bienen und Insekten und Anpflanzungen von pollen- und nektarspendenden Geophyten, Stauden und Gehölzen.

3. Kosten und weiteres Vorgehen

Die Gesamtbaukosten für die ca. 15.200 m² große Maßnahme in drei Bauabschnitten betragen rd. 2.750.000 €, davon entfallen ca. 2.150.000 € auf Bauleistungen, ca. 600.000 € sind Baunebenleistungen.

Die städtischen Eigenmittel werden aus dem MIP Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt. Hierzu werden vor allem bisher nicht abgerufene Mittel aus dem Masterplan Freiraum verwendet. Zusätzlich wird eine Spielplatzablöse aus dem Bebauungsplan Avenarius Straße von 250.000 € verwendet. Die Folgekosten für die jährliche Pflege erhöhen sich dabei von bisherigen rd. 275.000 € um rd. 120.000 € auf rd. 395.000 €/Jahr im Unterhalt. Diese Steigerung im Unterhalt ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Gründen:

Welserstraße.

Die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist ab März 2020 vorgesehen. Bauabschnitt 2 und 3 sollen 2021-22 folgen. Im Idealfall wird eine gemeinsame Ausschreibung der letzten beiden angestrebt.

Sanierung Grünanlage Rechenberg mit Spielplätzen

Baukosten - Kostenzusammenstellung aktualisiert nach Kostenberechnung

KGr Bezeichnung netto brutto Ges.-brutto
Objektplan Bauanteil gesamt 2.086.000,00 €
1.BA Welserstraße 926.000,00 €
2.BA Spielbereich Plateau 637.000,00 €
3.BA Bastion 523.000,00 €
Straßenumbauanteil 31.500,00 €
Wasseranschlüsse 32.000,00 €
700 Nebenkosten** 600.469,33 €
710 Bauherrenaufgaben 107.869,33 €
711 Projektleitung
Bauverwaltungskosten (4,2 % der Brutto- Herstellungskosten ) 107.869,33 €
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 392.500,00 €
732 Rahmenplan mit Vertiefungsbereiche 1-3 Freianlagen, Honorar Landschaftsarchitekt inklusive Besondere Leistungen 373.000,00 €
733 Besondere Leistungen 19.500,00 €
770 Allgemeine Baunebenkosten 100.100,00 €
Vermessung Geoinformationsdienst 15.500,00 €
Bodenbeprobung 17.800,00 €
Kampfmittelsondierung, erhöhter Bedarf 46.500,00 €
Bürgerbeteiligung inklusive Moderator 17.800,00 €
Bautafel, layout, drucken 2.500,00 €
Gesamtkosten Objektplan 2.749.969,33 €
Gesamtkosten Objektplan gerundet 2.750.000,00 €

Zu sanierende Gesamtfläche Grünanlage: 15.200 m² Gesamtkosten Objektplan gerundet: 2.750.000,00€ Gesamtkosten pro m²: 180,92 €/m²

Aufgestellt: Nürnberg, 01.07.2019 i.A. Gruber (78429)

  1. BM/041/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 17.07.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Umgestaltung des Jamnitzer Parks

hier: Antrag der Stadtratsgruppe Linke Liste vom 25.02.2019

Anlagen: Antrag_Umgestaltung Jamnitzer Park_Linke Liste Antrag_Ruhestörung Gostenhof_CSU Antrag_rechtsfreie Räume Gostenhof_BIA Sachstandsbericht Unterschriftenliste Jamnitzer Platz Erläuterungsbericht Hackl Hofmann Nürnberger Stadtanzeiger Entwurfsplan-Vorabzug Stand 14.06.2019

Sachverhalt (kurz):

Der Jamnitzerplatz ist für Gostenhof eine zentrale Grünanlage. Er ist in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen attraktiven Aufenthaltsort für Jung und Alt. Da der Stadtteil ein Defizit an Frei- und Grünflächen aufweist, ist eine grüne Lunge für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Grünfläche soll daher ab 2021 neu gestaltet werden. Hierzu wurden von Oktober 2018 bis April 2019 verschiedene Beteiligungen durchgeführt, um eine Planung unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche zu erhalten. Der Bericht soll als Zwischeninformation zum aktuellen Planungsstand dienen und die Fragen des Antrags der Linken Liste beantworten.

Die Grünfläche ist Teil des Stadterneuerungsgebiets Nürnberger Weststadt, dessen Ziel es ist, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern. Bund und Freistaat Bayern unterstützen die erforderlichen öffentlichen Investitionen mit Zuschüssen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verschiedene Beteiligungen tragen zur Gleichberechtigung/Gleichstellung und Chancengleichheit bei und eröffnen Einwohnern aus anderen Gesellschaften einen Zugang zu kommunalen Entscheidungsprozessen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

DIP

J

OA, Stpl

LINKS LISTE

LINKE LISTE Nürnberg, Äußere Cramer-Klett-Str. 11-13. 90489 Nürnberg Nürnberg

Äußere Cramer-Klett-Straße 11-13 Herrn Oberbürgermeister 90489 Nürnberg

O B E R S Ü h ü: i_ H iv. EtSTEii

Ulrich Maly Telefon: 0911 -2 87 60 13 Rathausplatz 2 6. FE3. 2019 , www.linke-liste-nürnberg.de ..Nr.. marion-padua@linke-liste-nuernberg.de 90403 Nürnberg F Zut Sti

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.vyt vor /vbsen- ' > . • Men .ur Unieriricyen Nürnberg, den 25. Februar 2019

Antrag an den Stadtplanungsausschuss am 28.3.19 zur Umgestaltung

des Jamnitzer Parks

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister, Seit Oktober 2018 hat das Bürgerbeteiligungsverfahren in der ersten Phase zur Umgestaltung des Jamnitzer Platzes im Stadtteil Gostenhof stattgefunden, dessen Ergebnis nun zusammengeführt und veröffentlicht sind. Die Einbeziehung der (betroffenen) Bürgerinnen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung, gleichzeitig tun sich einige Fragen zum Verfahren auf. Da die ePartizipation anonym online durchgeführt wird, können Wohn- und Lebensmittelpunkt bei einer Beteiligung nicht berücksichtigt werden. Damit stellt sich die Frage, wie viele Beteiligte aus dem betroffenen Stadtteil sind oder aus anderen Stadtteilen oder Städten. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass Immobilienhändlerinnen bei der Beteiligung ihre Interessen bezüglich der Umgestaltung versuchen geltend zu machen. Weiterhin sehen wir es als problematisch an, dass die Durchführung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. Bei einer migrantisch geprägten Bevölkerung des Stadtteils ist dadurch eine Beteiligung an der e-Partizipation schwierig. Über genauere Modalitäten der Stimmwertungen und weitere wesentliche Teile des Beteiligungskonzepts besteht wenig Transparenz und dadurch ist es nicht nachvollziehbar, wie welches Ergebnis in spätere Planungsentscheidungen einfließen. Die Bürgerinitiative „Mietenwahnsinn stoppen!“ hat 330 Unterschriften von Parknutzerinnen gesammelt, die damit ihre Forderungen und Meinungen zu einer Umgestaltung konkretisieren.

Ich stelle folgenden Antraq/Anfraqe an den Stadtplanunqsausschuss:

  1. Ist bei der ePartizipation ersichtlich, in welchem Stadtteil/Stadt die/der Beteiligte wohnhaft ist? Werden Mehrfachnennung ersichtlich? 2. Wie fließen die Umfrageergebnisse in den weiteren Planungsverlauf? Was „muss“ die Architektin berücksichtigen? 3. Werden die 300 gesammelte Unterschriften von Platznutzerinnen in der weiteren Planungsphasse berücksichtigt? Wenn ja, dann wie?

  2. Ist in der bisherigen Bauplanung die Sanierung des Brunnens und ein gebührenfreies öffentliches WC vorgesehen? 5. Bezieht sich das Verbotsschild für Fahrräder und Hunde auf den Kinderspielplatz oder dem gesamten Park? 6. Ist die regelmäßige Polizeipräsenz überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Parks? 7. Die Verwaltung berichtet, warum die Information als auch die Beteiligung der Bürgerbeteiligung nicht mehrsprachig erfolgen kann. 8. Die Verwaltung erläutert die methodische Umsetzung des Beteiligungsverfahrens. Im Besonderen nach welchen Kriterien einzelne Beteiligungen gewichtet werden und welche Beteiligungen sich nach welchem Verfahren konkret durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Padua Stadträtin der Linken Liste

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2

WctM (SbftW'fWS

Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBURGE Telefon: 0911 231-2907 -iO i L. Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg 0 3. JUL! 2019 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de ....Nr.... www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

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OA Zur

Kts. '-.bstt 01.07.2019

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schrift voriegen

Ruhestörungen in Gostenhof- Polizeieinsatz am 28.06.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den regionalen Medien ist zu entnehmen, dass anlässlich eines polizeilichen Einsatzes wegen Ruhestörung am Jamnitzer Platz, am Freitag, den 28.06.2019, eine Gruppe von bis zu 60 Personen aus der „linken Szene" die Einsatzkräfte der Polizei „wüst beschimpft, umringt und abgedrängt" haben soll. Die Einsatzkräfte haben sich zurückgezogen, was in der „linken Szene" als "scheinbarer Sieg" ausgiebig gefeiert wurde.

Das online-Portal nordbayern.de überschreibt seine Berichterstattung mit der Frage: „Ärger in Gostenhof: Hat Polizei vor linker Szene kapituliert?" Der Eindruck, der damit entsteht, ist, dass in Gostenhof ein „rechts­ freier Raum" entstanden bzw. am Entstehen ist. Diesem Umstand ist aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion mit allen Mitteln zu begegnen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelfranken berichten über Häufigkeit und Intensität der Be­ schwerden über Ruhestörungen von Anwohnern des Jamnitzer Platzes sowie konkret über den Ab­ lauf des Einsatzes am Freitag, den 28.06.2019.

Ausgangspunkt der Gruppierung der „linken Szene" war der Berichterstattung zufolge die „Schwarze Katze", ein Treff der „linken Szene". Erhält dieser „Treff" direkte oder indirekte finanzi­ elle Unterstützung seitens der Stadt Nürnberg? Wenn ja, in welcher Höhe?

Fraktionsvorsitzend

A19070100 Polizeieinsatz Jamnitzerplatz.docx

BÜRGERINITIATIVE-A

BIA-Stadtratsgruppe, Postfach 610106, 90221 Nürnberg

Herrn OB StR Ralf Ollerl Dr. Maly Stadtratsgruppe Rathaus-Rathausplatz 2 !STFR 90403 Nürnberg Tel./Fax: 0911/64 61 76

0 8. JULI 2010

e-mail: bia-nuernberg@gmx.de

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Nürnberg, den 4.7.19

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Rechtsfreie Räume in Gostenhof?

Hier: Antrag für den Stadtrat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

von den Anwohnern des Jamnitzer Platzes in Gostenhof soll es verstärkt Beschwerden über zunehmende rücksichtslose Lärmbelästigungen und eine Verlagerung der "Trinkerszene" von Plätzen in der Innenstadt in dieses Wohnquartier geben. Weiter meinen Anwohner, nach Presseberichten, die Polizei hätte den Jamnitzer Platz "aufgegeben", nachdem offensichtlich Personen aus dem linken Spektrum einen Polizeieinsatz am 28.6.19 massiv behindert wie auch Polizisten aggressiv bedrängt haben und die Beamten sich daraufhin zurück zogen.

Wir stellen deshalb für den Stadtrat folgenden

Antrag:

  1. Es wird von der Polizei über die Situation im Bereich Jamnitzer Platz berichtet und wie hier einer ggf. negativen Entwicklung entgegengesteuert werden kann.

  2. Die Verwaltung berichtet von ihren Erkenntnissen aus dem Wohnquartier und ob und wie hier mit den Möglich­ keiten eines "Außendienstes Nürnberg (ADN)" oder anderweitig eine Verbesserung und Beruhigung der Situation erreicht werden kann.

  3. Welche Erkenntnisse gibt es über die "Schwarze Katze", in der sich vermutlich scheinbar gewaltbereite Linksextremisten treffen und wie finanziert sich dieser "Szene-Treff?

M.f.G. Ralf Ollert, StR

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Sachstandsbericht

Der Jamnitzerplatz ist für Gostenhof eine zentrale Grünanlage. Er ist in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen attraktiven Aufenthaltsort für Jung und Alt. Da der Stadtteil ein Defizit an Frei- und Grünflächen aufweist, ist eine grüne Lunge für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Grünfläche soll daher ab 2021 neu gestaltet werden. Der Bericht soll als Zwischeninformation zum aktuellen Planungsstand dienen und die Fragen des Antrags der Linken Liste beantworten.

1. Bürger- und Nutzerbeteiligungen

„Ist bei der ePartizipation ersichtlich, in welchem Stadtteil/Stadt die/der Beteiligte wohnhaft ist?

Werden Mehrfachnennung ersichtlich?“

(1. Frage des Antrags der Linken Liste)

Von Oktober 2018 bis April 2019 wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, um eine Überplanung der Grünanlage unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche zu erzielen. Eine Beteiligungsform war dabei die ePartizipation. Hierbei ist nicht ersichtlich, woher die Teilnehmenden kommen. Grundsätzlich soll mit einem niedrigschwelligen Zugang ohne Registrierung und Anmeldung interessierte NutzerInnen eingeladen werden, sich zu beteiligen. Die Anforderungen einer elektronischen Beteiligung sollten nicht höher definiert werden, als die einer analogen Bürgerbeteiligung. Auch bei Vor- Ort-Veranstaltungen darf durchaus mehr als einmal eine Meinung geäußert werden. Ebenso werden dort weder Zugangsvoraussetzungen festgelegt, noch Personenkontrollen durchgeführt. Sollte es künftig ein Beteiligungsverfahren geben, das diese erhöhten Zugangsvoraussetzungen zwingend benötigt, könnte dies mit der digitalen Beteiligungsplattform realisiert werden.

Mehrfachnennungen sind ersichtlich, wenn der Teilnehmende sich registriert hat. Da die Mehrheit jedoch als "Gast", d.h. ohne Registrierung Beiträge, Kommentare oder Bewertungen einstellt, ist eine Mehrfachnennung nicht ersichtlich. Es spricht grundsätzlich auch gar nichts dagegen, dass Nutzende mehrfach einen konstruktiven Beitrag liefern (mehrere Fragestellungen, mehrere Themen innerhalb einer ePartizipation). Grundsätzlich ist die Menge der Beiträge nicht relevant, denn die ePartizipationsverfahren sind keine Abstimmungen, so dass sich das Problem „häufiges Abstimmen bedeutet Umsetzung“ nicht stellt. Den Teilnehmenden wird immer klar kommuniziert, dass ihre Beiträge in die Planungen einfließen und dem Stadtrat als letzte Entscheidungsinstanz zur ganzheitlichen Beschlussfassung dienen. Gegen „crawler“, also technische Vielfach-Zugriffe auf die Plattform, ist das System gesichert und blockt diese. Bisher ergab die Analyse dieser Zugriffe auch keine fachlichen Beeinflussungen.

„Die Verwaltung erläutert die methodische Umsetzung des Beteiligungsverfahrens. Im Besonderen nach welchen Kriterien einzelne Beteiligungen gewichtet werden und welche Beteiligungen sich nach

welchem Verfahren konkret durchsetzen.“

(8. Frage des Antrags der Linken Liste)

Im Vorfeld zur Beteiligung wurden vier Themencluster gebildet: „Mehr Spiel und Bewegung für Gostenhof", „Mehr Erholung für Gostenhof“, „Mehr Wasser für Gostenhof“ und „Mehr Grün für Gostenhof“. Hierzu wurden die vorhandenen Informationen aufbereitet und online zur Verfügung gestellt. In den Informationen wurden die Beteiligungsspielräume und deren Grenzen deutlich formuliert (Beispiel: Spiel und Bewegung - worauf es zu achten gilt: https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/ dialoge/ein-neues-gesicht-fuer-den-jamnitzerplatz#href=%2Fdialog%2Finformationen%2Fspiel-undbewegung-worauf-es-zu-achten-gilt&container=%23main-content).

Alle Beteiligungsformate - analoge wie dialogische - orientierten sich an diesen Themenclustern. Die Beiträge aus allen Beteiligungsformaten wurden gesammelt, zusammengeführt und gleichwertig gewichtet. Es fand keine Höher- oder Niedriger-Priorisierung einzelner Beteiligungsformate statt. Beiträge und Kommentare wurden mit "Mehr-Augen-Prinzip" (Fachdienststelle, Redaktion/Moderation Stadtinterner Dienstleister ePartizipation) gesichtet und auf Input zu den Clustern durchforstet. So kamen Mehrfachnennungen zustande.

Zwei Beispiele:

Beispiel 1 : Beitrag zum Thema "Mehr Spiel und Bewegung in Gostenhof" vom 18.11.2018: "Mein Vorschlag zu diesem Thema: auf gar keinen Fall ein Café oder Kiosk, der Platz ist eh schon relativ klein und jeder Gastrobereich dehnt sich aller Erfahrung nach immer gerne aus. Auch kein Dixiklo (wie häßlich!), sondern eine von diesen in Nbg. neu erfundenen Litfaßsäulen mit integriertem WC, wie im Innenstadtbereich. Man könnte ja die Sache durch Werbung auf der Außenfassade finanzieren oder auch abwechselnd mtl. einen Künstler/-in oder Kinder/Jugendliche (sinnigerweise aus GoHo) gestalten lassen." In diesem Beitrag steckt 1 x Nennung "contra Cafe/Kiosk", 1 x "pro Toilette".

Beispiel 2: Beitrag zum Thema "Mehr Spiel und Bewegung in Gostenhof vom 13.11.2018: "Spielplatz in die Mitte des Platzes erweitern, dort wo jetzt die freie, staubige Schotterfläche liegt und gleich den Brunnenplatz mit einbeziehen. Es sollte ein großes Spiel-El-Dorado entstehen. Wasserspiele in Richtung Arkaden schieben. Sitzmöglichkeiten unter den Arkaden im Schatten zum Ruhen und Blick auf Wasserspiele. Alle Bäume bleiben, vielleicht noch mit ein paar Platanen ergänzen wie in Frankreich. Ballspielplatz/zone mit Basketball, Tischtennis und Treff zum Chillen. Eingezäunte Beete mit Vogel-, Bienen- und Insektenfutterpflanzen. Bereiche zum Treffen für Gruppen schaffen durch diverse Sitzmöbel." In diesem Beitrag stecken 1 x mehr Spielen, 1 x Wasserspielplatz, 1 x Sitzen unter Rankgerüst, 1 x Bäume erhalten, 1 x mehr Bäume, 1 x pro Basketballfeld, 1 x pro Tischtennisplatten, 1 x mehr (Gruppen) Sitzen/Liegen, 1 x Nährgehölze.

Es fand keine Gewichtung der einzelnen Beiträge statt. Alle Nennungen aus Beiträgen und Kommentaren wurden summiert und dann der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung gestellt. Dabei wurde ebenfalls dokumentiert, aus welchen Beteiligungsverfahren wie viele Beiträge und Input kam. Es setzen sich generell keine Beteiligungen durch.

„Wie fließen die Umfrageergebnisse in den weiteren Planungsverlauf? Was „muss“ die Architektin

berücksichtigen?“

(2. Frage des Antrags der Linken Liste)

Den Beteiligungsformaten vorausgegangen waren Informationsgespräche ab April 2018, die mit Stadtteilmultiplikatoren (Quartiermanagement Weststadt, Stadtteilkoordination, Jugendtreff „Streetla“, Kindergarten Dreieinigkeit, Bürgerverein, Seniorennetzwerk, Polizeiinspektion West, „Runder Tisch Jamnitzerplatz“, Fachdienst Armutsprävention, Stadtteilarbeitskreis, Stadtteilladen Schwarze Katze/Initiative Mietenwahnsinn stoppen) geführt wurden. Im Juli 2018 fand vor Ort ein Aktionstag statt, um den Platznutzern die geplanten Verfahrensschritte der Bürgerbeteiligung bzw. ePartizipation zu erläutern und über die derzeitige Platzsituation zu sprechen. Erste Wünsche und Anregungen wurden bereits hier aufgenommen.

Zur Einbringung von Ideen, Wünschen und Anregungen fand am 18.10.2018 die erste Kinder- und Jugendbeteiligung statt, am 18.10.2018 die erste Bürgerbeteiligung und anschließend wurde für vier Wochen die Onlinebeteiligung freigeschalten. Die zweite Beteiligungsrunde mit Vorstellung des Vorentwurfs folgte für die Kinder- und Jugendlichen am 21.03.2019, für die Bürger am 28.03.2019 und

online stand eine Beteiligungsplattform für zwei Wochen zur Verfügung. Um nochmals gezielt Nutzer vor Ort zu informieren, wurde am 1. April 2019 ein Aktionstag veranstaltet.

Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren für Kinder- und Jugendliche sind einsehbar unter https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/default/files/unit/files/auftaktveranstaltung_jamnitze rplatz_20181018.pdf und die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren Aktionstag, Bürgerveranstaltung und Onlinebeteiligung sind einsehbar unter https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/default/files/unit/files/jamnitzerplatz_auswertung_la yout.pdf

Alle Ergebnisse der Beteiligungen fließen in die Planung ein. Da auf einer begrenzten Fläche nicht alle Wünsche realisiert werden können, wurde versucht, die Themen mit den meisten Nennungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Zur Umsetzung wurden dem Landschaftsarchitekturbüro die veröffentlichten Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Planungsbüro war bei allen Veranstaltungen beteiligt.

„Werden die 300 gesammelten Unterschriften von Platznutzerinnen in der weiteren Planungsphase

berücksichtigt? Wenn ja, dann wie?“

(3. Frage des Antrags der Linken Liste)

Während die städtische Beteiligungsform durch eine offene Fragestellung und damit aktiver Beteiligung gekennzeichnet ist, handelt es sich bei der Anfang März bei SÖR eingegangenen Unterschriftenliste (Blankoliste siehe Anhang) um eine geschlossene Fragestellung mit vorgegebenen Inhalten. Die in den Unterschriftenlisten aufgeführten Themen wurden inhaltlich bereits bei den vorausgegangenen Beteiligungsverfahren erwähnt und in der Planung soweit möglich auch berücksichtigt.

Für die Bürgerveranstaltungen am 18.10.2018 und 21.03.2019 mit anschließenden Onlinebeteilgungen wurden im Umgriff des Jamnitzerplatzes von ca. 400 m Einladungskarten an alle Haushalte verteilt. Um möglichst viele Nutzer am Verfahren zu beteiligen, wurden zusätzlich diejenigen aus der Unterschriftenliste zur zweiten Bürgerveranstaltung am 21.03.2019 eingeladen, mit einer Adresse außerhalb des Verteilungsbereichs der Einladungskarten. 290 Adressen konnten ausgewertet werden, davon wurden an 170 Adressen zusätzlich eine Einladungskarte versandt; 30 davon waren unzustellbar.

„Die Verwaltung berichtet, warum die Information als auch die Beteiligung der Bürgerbeteiligung nicht

mehrsprachig erfolgen kann.“

(7. Frage des Antrags der Linken Liste)

Die Verwaltung bemüht sich bei den zahlreichen Bürgerbeteiligungen möglichst viele Menschen zu erreichen und die beeindruckend große Zahl an TeilnehmerInnen, die sich bei den Veranstaltungen zum Jamnitzerplatz eingebracht haben, zeigt, dass der Informationsmix aus Plakaten, Flyern, Pressemitteilungen, Internetauftritt und Social Media durchaus sein Ziel gefunden hat.

Gemäß dem Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth 2012 leben in Gostenhof Menschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei, Rumänien, Polen, ehem. Jugoslawien, Russland, Griechenland, Italien, Tschechien, Ukraine, Kasachstan, Irak, Afrika, Asien, Amerika und Australien. Bei der Vielzahl der in Gostenhof gesprochenen Sprachen wäre folglich eine Sprachauswahl auch etwas Willkürliches und Ausgrenzendes, da man nie sämtliche im Viertel gesprochene Sprachen berücksichtigen kann. Ein Teil der Menschen mit Migrationshintergrund würde sprachlich nicht berücksichtigt werden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung hat man sich im Vorfeld bewusst, auf die Verwendung der deutschen Sprache verständigt.

Um Kontakt zu nicht Deutsch sprechenden Menschen aufzubauen, wurden auch die Aktionstage am 17.7.2018 und 1.04.2019 vor Ort genutzt und im Anschluss zur 2. Bürgerveranstaltung die Vorentwurfsplanung für vier Wochen im Nachbarschaftshaus Gostenhof als der zentrale Anlaufpunkt für rund 70 Gruppen und Vereine ausgestellt.

2. Bestand und Nutzung

„Bezieht sich das Verbotsschild für Fahrräder und Hunde auf den Kinderspielplatz oder den gesamten

Park?“

(5. Frage des Antrags der Linken Liste)

Die Beschilderung am Spielplatz regelt die Nutzungszeiten der Spielanlage und weist plakativ auf Verbote hin, die für den Spielplatz gelten, aber auch zum Teil auf die gesamte Grünanlage anzuwenden sind. Generell regelt die Grünanlagensatzung (GrünanlS) die Nutzung. Hierbei haben sich die Benutzer so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Thema Radfahren: In der GrünanlS § 4 Allgemeine Verhaltensregeln, Verbote wird in Absatz 4 folgendes geregelt: „In den Grünanlagen ist den Benutzern […] untersagt: […] das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und -flächen, welche durch Beschilderung für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind“.

Thema Hunde: GrünanlS § 5 Mitführen von Hunden, Absatz 4: „Es ist untersagt, Hunde auf Spielanlagen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen und in Pflanzbeeten mitzuführen. Dies gilt auch für den näheren Umgriff der genannten Bereiche.“

Das Verbot zum Radfahren bezieht sich auf die gesamte Grünanlage, das Verbot zum Mitführen von Hunden auf den Spielplatzbereich und dessen nähere Umgebung. Sofern Hunde in der übrigen Grünanlage mitgeführt werden, dürfen andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Hunde dürfen nur an einer höchstens 120 cm langen reißfesten Leine mitgeführt werden.

Wichtiger Punkt bei den durchgeführten Beteiligungen war das Thema „Park für alle und Rücksicht“. Das Thema lag bei den Nennungen bei „Mehr Erholung für Gostenhof“ an Platz zwei. Gerade die Grünanlagensatzung bietet hier die Grundlage für ein rücksichtsvolles Miteinander.

„Ist die regelmäßige Polizeipräsenz überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Parks?“ (6. Frage des Antrags der Linken Liste)

Aufgrund von verschiedenen Anwohnerbeschwerden wurde durch OA bereits 2015 ein "Runder Tisch Jamnitzerplatz" initiiert, an dem neben der Nachbarschaft und dem Bürgerverein Gostenhof auch das Quartiersmanagement, SÖR, das Sozialreferat und die Polizei eingeladen waren. Neben Beschwerden über die Vermüllung des Platzes und einzelner Sachbeschädigungen war auch das Verhalten einzelner Gruppen u.a. aus dem Trinkermilieu Thema des Austausches.

Als Ergebnis wurde neben attraktivitätssteigernden infrastrukturellen und baulichen Maßnahmen im Rahmen der Platzumgestaltung eine Verbesserung der objektiven sowie subjektiven Sicherheit durch "mehr

Licht und Sicht" (Beleuchtungskonzept) festgehalten. Zudem wurde eine Bestreifung durch die Polizei sowie der Sicherheitswacht vereinbart. Auch der Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) zeigt dort regelmäßige Präsenz. Ziel ist es, eine friedliche und respektvolle Nutzung des Jamnitzerplatzes durch alle Gruppen zu ermöglichen.

Im Rahmen des letzten Runden Tisches vom 29.05.2018 wurde zunächst eine Verbesserung der Situation festgestellt, wobei es immer wieder zu Nutzungskonflikten kommt.

Der Jamnitzerplatz wird daher- wie andere Plätze auch, bei denen es vermehrt Beschwerden gibt - in den Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit regelmäßig behandelt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird die Polizei verstärkt ein Augenmerk auf den Platz haben.

3. Vorentwurfsplanung

„Ist in der bisherigen Bauplanung die Sanierung des Brunnens und ein gebührenfreies öffentliches WC

vorgesehen?“

(4. Frage des Antrags der Linken Liste)

Wegen wirtschaftlichen Gründen und unter Berücksichtigung der Wünsche aus den Beteiligungen ist eine Sanierung des bestehenden Brunnens mit stehendem Wasser nicht vorgesehen. Stattdessen wird ein Brunnen vorgeschlagen aus kreisförmig angeordneten Bodendüsen, die das Wasser in unterschiedlich hohen Fontänen emporsprudeln lassen. Der bodengleiche Brunnen ohne stehendes Wasser kann begangen werden und lädt insbesondere in den heißen Sommermonaten auch zum Spielen und Abkühlen ein.

Der Wunsch nach gebührenfreien öffentlichen Toiletten in Grünanlagen wird regelmäßig bei Bürgergesprächen geäußert. Die Kosten für Herstellung und für einen notwendigerweise sehr intensiven, regelmäßigen Unterhalt für Reinigung und Pflege sind so hoch, dass sie derzeit nicht finanzierbar sind. Wegen der hohen finanziellen Belastung werden daher in Grünanlagen nur dort neue Toiletten eingerichtet, wo diese notwendig sind wie z. B. bei dem Seecafé und der Umweltstation am Wöhrder See. Eine konventionelle öffentliche Toilette ist daher nicht geplant. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass es bei der Beteiligung auch Stimmen gegen eine solche Einrichtung gab, beispielsweise wegen einer möglichen Etablierung einer Drogenszene.

Da im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Wunsch nach einer öffentlichen Toilette sehr hoch eingestuft wurde, bietet sich als Alternative die Einrichtung einer "Netten Toilette" an. Diese soll in der Gaststätte „Faulpelz“, Obere Seitenstraße 2 eingerichtet werden. Als weitere Alternative ist das Aufstellen eines Einkabinen-WCs auf KFZ-Stellflächen in der Mittleren Kanalstraße vorgesehen. Ziel ist es hier eine barrierefreie, optisch ansprechende Anlage zu finden, die sich ohne großen Installationsaufwand (kein Wasser, Abwasser, Stromanschluss) installieren lässt. Der Zeitpunkt der Umsetzung und die Kosten (Miete, Kauf, Wartung) sind derzeit noch offen; zunächst ist geplant das Einkabinen-WC über 2 Jahre anzumieten, inkl. Kaufoption, um Erfahrungen im Laufe der Zeit zu gewinnen.

Ergebnisse

Insgesamt wurde die vorgestellte Planung in der zweiten Beteiligungsrunde positiv aufgenommen. Bei den über 80 Kindern von 5 bis 14 Jahren wurde der Plan mit 56 Stimmen (gefällt gut) angenommen. Auch bei den 20 Jugendlichen kam der neue Jamnitzerplatz sehr gut an. Bei der Bürgerveranstaltung konnten die Anwesenden mit Bällen über das Konzept abstimmen, wobei auch hier eine klare Mehrheit eine

positive Aussage traf. Die Ergebnisse sind zu finden unter https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/dialoge/ein-neues-gesicht-fuer-den-jamnitzerplatz#uip-1.

Im beiliegenden Erläuterungsbericht wird auf die Planungsinhalte eingegangen. Wesentliche Anregungen und Änderungswünsche aus der zweiten Beteiligungsrunde wurden in die beiliegende Planung aufgenommen.

Die Grünfläche ist Teil des Stadterneuerungsgebiets Nürnberger Weststadt, dessen Ziel es ist, die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern. Bund und Freistaat Bayern unterstützen die erforderlichen öffentlichen Investitionen mit Zuschüssen.

4. Ausblick

Bis Herbst 2019 wird die endgültige Kostenberechnung inkl. Finanzierungsplanung, das abschließende baufachliche Gutachten und der Förderantrag erstellt, der Entwurfsplan wird gefertigt und der abgestimmte Objektentwurf soll Ende 2019 im SÖR-Werkausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Bis Mitte 2020 ist die Fertigung der technischen Ausführungsplanung terminiert. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im 4. Quartal 2020 erfolgen. Als Baubeginn ist das Frühjahr 2021 vorgesehen. Ende 2021 soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

Während der Bauzeit sollen je nach Baufortschritt Teile des Platzes nutzbar bleiben.

Fortlaufende Informationen sind zu finden unter https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/dialoge/ein-neues-gesicht-fuer-den-jamnitzerplatz#uip-1

Neugestaltung Jamnitzerplatz, Nürnberg

Auftraggeber: Stadt Nürnberg, SÖR

Erläuterungstext zum Entwurf - Vorabzug

Stand: 17.06.2019

Bestandsanalyse

Der Jamnitzerplatz im Stadtteil Gostenhof in Nürnberg entstand Mitte der 1980er Jahren nach vollständigem Abbruch der Bebauung auf einem keilförmigen, städtebaulichen Rasterfeld zwischen Jamnitzerstraße, Obere Seitenstraße, Mittlere Kanalstraße und Unter Seitenstraße. Der seinerzeitige Entwurf schafft einen baumüberstandenen "grünen Platz" als klassizistisch anmutenden Schmuckpark mit zwei Hauptachsen, an deren Kreuzungspunkt der eingetiefte zentrale Brunnenplatz situiert ist. Prägend sind die artensortierten Baumfelder aus Linden und Kastanien, die einem über den ganzen Park gelegten, strengen geometrischem Raster unterworfen sind. Der Parkboden besteht überwiegend aus befestigten Flächen mit wassergebundener Decke und Betonpflaster, sowie einzelnen Rasen- und Gehölzflächen. Die verspielte Formensprache kollidiert mit den nachträglich implantierten Sport- und Spielflächen. Die U-förmige Hecke im Süden ist mittlerweile gerodet worden, der Brunnen ist seit einigen Jahren defekt und dauerhaft stillgelegt. Mit der Neugestaltung des intensiv genutzten Platzes sollen nicht nur die sanierungsbedürftigen Flächen und Ausstattungselemente erneuert und ergänzt, sondern eine grundsätzlich neue Form gefunden werden, die die bestehenden räumlichen Defizite behebt, den vielfältigen Anforderungen der verschieden Nutzergruppen möglichst gut gerecht wird und sozialen Problemen soweit möglich entgegenwirkt. Die wichtige Rolle des Parks für die Freiraumversorgung in Gostenhof soll mit einer identitätsstiftenden Gestaltung unter intensiver Beteiligung der Bürger weiter gestärkt werden.

Gesamtkonzept

Das räumliche Konzept reagiert auf den keilfömigen Zuschnitt des Freiraums mit einem geknickten, sich verjüngenden, platzartigen "Aktions- und Aufenthaltsband" an der Ostseite des Parks zur Mittleren Kanalstraße. Auf diese Weise kann im westlichen Parkteil ein zweites, relativ breites "Grün-, Spiel- und Sportband" entwickelt werden, das verschiedene Nutzungsbereiche wie Spielplatz und Picknickwiese aufnimmt. Eine Querverbindung in Verlängerung der Rohmannstraße gliedert den Park in Nord-Süd-Richtung. Sitzmauern entlang des Platzbandes bilden ein räumliches, vielfältig nutzbares Rückgrat der Struktur und grenzen die verschiedenen Nutzungsbereiche klar ab. Die Neuordnung der Flächen erfolgt unter weitestgehendem Erhalt der wertvollen Bestandbäume, indem alle raumgreifenden Elemente wie z.B. der Brunnenplatz oder auch der Spielplatz in den bestehenden Lichtungen platziert werden.

Aktions- und Aufenthaltsband mit Brunnenplatz

Das Aktions- und Aufenthaltsband wird mit einer Oberfläche aus Pflasterklinker definiert, die sich im Wurzelbereich der Bestandsbäumen flächig auflöst. An der breitesten Stelle des Bandes im Norden wird der Brunnen vorgeschlagen. Er wird gebildet aus kreisförmig angeordneten Bodendüsen, die das Wasser in unterschiedlich hohen Fontänen emporsprudeln lassen. Das auf die Klinkerfläche zurückfallende Wasser wird in der Mitte des Brunnenkreises gesammelt und in das unterirdische Wasserreservoir zurückgeleitet. Die Bodendüsen werden per Zeitschaltuhr mit unterschiedlichem Wasserdruck angesteuert, sodass sich im Zeitablauf ein immer wieder variierendes Fontänenbild ergibt. Der bodengleiche Brunnen ohne stehendes Wasser kann begangen werden und lädt insbesondere in den heißen Sommermonaten auch zum Spielen und Abkühlen ein.

Auf den südlichen Flächen des Bandes werden unterschiedliche, teils besonders kommunikative Sitzgelegenheiten als Sitzlandschaft im Baumschatten angeboten. Neben den kreisförmigen Baumbänken, den Holzdecks und den L-förmige Betonbänken bietet die breite Sitzmauer an der östlichen Kante des Bandes weitere informelle Sitzgelegenheiten. In der Sitzlandschaft können sich Gruppen verschiedenen Alters und Nationalität treffen und kommunizieren, zur Erleichterung des sozialen Zusammenlebens ist durch das weitverteilte Angebot auch eine räumliche Vereinzelung von Gruppen und Individuen möglich.

Grün- und Spielband

Dieses Band wird geprägt durch eine Abfolge von Grün- und Spielbereichen:

Im Norden wird eine leicht erhöhte Parkwiese als einladender grüner Teppich zum Lagern und für Picknick mit Blick zum Brunnen in Szene gesetzt. Mit der Aufkantung zum Platz und der sich daraus ergebenden leichten Flächenneigung wird der Rasen vor Zerstörung durch zu viel Fußverkehr und intensivem Ballspiel bewahrt. Die Bestandslinden werden in den Rasenteppich integriert und bilden, ergänzt durch einige Neupflanzungen, schattige Aufenthaltsbereiche für heiße Sommertage.

Im Herzen des Bandes findet sich der Spielplatz für Kinder aller Altersstufen. Er ist von einem Rahmen aus hohen Gräsern umgeben und somit räumlich etwas abgeschirmt. Die Spielfläche wird durch einen Verbindungsweg in zwei unterschiedlich große Flächen geteilt. Die kleinere wird als Sandfläche angelegt und bietet neben Spielgeräten für die kleineren Kinder auch einen Wasser-Sand-Matsch- Bereich. Die größere Fläche wird aus Holzhäcksel gebildet und mit herausfordernden Spielgeräten für die größeren Kinder ausgestattet. Dem Spielplatz zugeordnet ist ein schattiger Platz unter den Bestandskastanien mit Sitzgelegenheiten für die Eltern und einigen Balancierelementen. Als einheitliches Gestaltungskonzept für die Spielgeräte wird ein System aus grasartig geschwungenen Stahlstützen mit Kletternetzen und integrierten Plattformen auf unterschiedlichen Höhen vorgeschlagen, die untereinander mit Netzbrücken verbunden und nur über verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten erreichbar sind. Herzstück hierbei ist ein hohes Kletternetz mit Rutsche. Weitere Einzelelemente wie Schaukeln und Drehscheiben runden das Spielangebot ab. Auf der angrenzenden Klinkerfläche werden ergänzend noch zwei Bodentrampoline platziert. Der Spielplatz ist komplett mit einem niedrigen Zaun eingefriedet und kann nur über zwei klar definierte Eingänge betreten werden.

Am südlichen Ende des Bandes schließt sich der Spielbereich für Jugendliche und Erwachsene an. Als zentrales Element wird ein Spielfeld aus zwei zusammengelagerten Streetballfeldern vorgeschlagen, das von einer umlaufenden Sitzmauer, die gleichzeitig als Bande dient, umfasst wird. Als weiteres Element wird ein großes Calisthenics-Gerüst für Training, Spiel oder einfach zum „Abhängen“, angeboten. Tischtennisplatten runden das Angebot ab. Darüber hinaus bietet sich auf den Kiesflächen der ungepflasterten Bereiche im Nordosten und Südwesten die Möglichkeit zum Boulespiel.

Vegetationskonzept

Der wertvolle Baumbestand wird weitestgehend erhalten und in die Planung integriert. Die bestehende monotone Artenauswahl aus Kastanien- und Lindenfelder soll durch Ergänzungspflanzungen mit weiteren Laubbaumarten angereichert und aufgelockert werden. Auch an der Mittleren Kanalstraße sollen Baumpflanzungen ergänzt werden, um die Präsenz des Parks im Straßenraum zu stärken. Die bestehenden Schnitthecken im Norden zur Oberen Seitenstraße bleiben erhalten. Die weiten befestigten Flächen an der Jamnitzerstraße werden zugunsten von Wiesenflächen reduziert. Diese werden als Blühwiesen ausgebildet und sollen einen Beitrag für die Artenvielfalt, insbesondere die Insektenwelt leisten. An der westlichen und südlichen Parkkante zum Straßenraum und zu den Stellplätzen wird durch einzelne, überwiegend niedrige Solitärsträucher aus heimischen Arten eine transparente räumliche Abschirmung geschaffen, die gleichzeitig weitere pflanzliche Aspekte in den Park einbringt. Zur Mittleren Kanalstraße im Osten werden Schnitthecken zur Abgrenzung der Stellplätze angeordnet. Die Rahmenpflanzung um den Spielplatz aus Gräsern dient nicht nur der Abschirmung, sondern bildet auch ein ansehnliches Vegetationselement im Herzen des Parks. Gleichzeitig erfüllt sie auch eine wichtige räumliche Funktion als Raumteiler zwischen den verschiedenen Spiel- und Aufenthaltsbereichen und macht den Park somit großzügiger bei vielfältigeren Raumerlebnis. Die Standortbedingungen der Bestandsbäume in den befestigten Flächen könnten durch Lockerung und Öffnung der Stammfußbereiche verbessert werden. Oberflächlich abfließendes Regenwasser soll im Kronenbereich zügig versickert und Baumwurzeln zugänglich gemacht werden.

Stellplätze

Die bestehenden Kfz-Stellpätze bleiben in ihrer jetzigen Lage und Form unverändert erhalten. Ergänzend zu den Fahrradständern im Süden werden weitere Fahrradständer am Spielplatz in der Mitte sowie am Zugang im Norden angeordnet.

Bestandserhalt

Neben den Bestandsbäumen werden zwei Teilabschnitte der bestehenden Stahlpergola im Norden erhalten und in das Konzept integriert. Der bestehende Trinkbrunnen bleibt ebenfalls an Ort und Stelle erhalten. Die Flächen der Kfz-Stellplätze bleiben erhalten. Es erfolgt eine Wiederverwendung der Tragschichten der bestehenden befestigten Flächen für die neuen Flächen.

Bürgerbeteiligung

Die Anregungen aus der 2. Bürgerbeteiligung mit Onlinebeteiligung und Aktionstag wurden abgewogen und soweit möglich in den Entwurf eingearbeitet. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

Durchlässigkeit

IM BLICKPUNKT B Samstag³30.März2019³STADT³Seite35

Abbildung 5

Voll besetzt war auch die zweitenRundederBürgerbeteiligungzur UmgestaltungderSpiel-undGrünanlagerundumdenJamnitzerplatzimgroßenSaal des Nachbarschaftshauses Gostenhof. Christian Hörmann (ganz links) moderierteerneutdieVeranstaltungderStadt. Foto:JoSeuß

Mehrheit gefällt der neue Jamnitzerplatz

Durch die Vorstadtbrille VONJOSEUSS

DassderJamnitzerplatzeinhei- ßesEisenist,daswusstenalle BeteiligtenvonAnfangan.Zuunter- schiedlich sind die Interessen vor Ort, zu klein ist die Fläche, zu be- engt ist die Lage und letztlich zu knapp der Spielraum, um es allen recht zu machen. Angesichts die- ser Ausgangslage muss man der Planerin Stephanie Hackl ein gro- ßes Kompliment machen: Ihr Ent- wurf für die Umgestaltung und Sanierung ordnet den „Jamnitzer“ klar und nachvollziehbar neu, ver- stärkt die Grün-Komponente und Kompliment an die Planerin setzt für alle Nutzergruppen schö- ne Akzente, ob mit einem großen Kletterturm für die Kinder oder mit einem Graffiti-Rand für die Street- ballanlage der Jugendlichen, ob mit kleinen Nischen für Pärchen oder einem runden Fontänenbru- nenfüralle. Die zweite Runde der Bürger- beteiligung hat von allen Nutzer- Kreisen Zustimmung bekommen. Das sollte fürRückenwind sorgen, zumal gewünschte Nachbesserun- gen(mehr Hecken und noch mehr Sitzgruppen) machbar scheinen. Nur: Bei der Toilettenfrage ist die Politikgefragt,aberauchdieAuto- nomenszene vor Ort, die mit einer Kooperation mit der Stadt bewei- sen könnte, dass sie an einem sozialen Miteinander interessiert ist.WäreeinZeichenvonGröße.

GostenhoferGrünanlagesollandersaufgeteiltwerden—MehrHeckenundSitzbänkeinderMittegewünscht

Abbildung 7

VONJOSEUSS

Abbildung 1

Nach einer angeregten, teils hitzigen Diskussion hat nicht zuletzt die Abstimmungderrund100Teilnehmer beiderzweiten Bürgerbeteiligung im Nachbarschaftshaus Gostenhof gezeigt:DiePlänefürdieUmgestaltung desJamnitzerplatzesstoßenbeieiner großenMehrheitauf Beifall.Kritiker wünschen sich mehr Hecken auf der Ostseite und zentrale Sitzbänke, was Planerin Stephanie Hackl nun einarbeitenwill.UngelöstesProblembleibt vorerstdieToiletten-Frage.

Groß war die Spannung im erneut vollbesetzten großen Saal des Nachbarschaftshauses. Doch bevor Landschaftsplanerin Stephanie Hackl ihren Entwurf vorstellte, gab es eine Rückschau auf den im Oktober 2018 gestarteten Beteiligungsprozess des städtischen Servicebetriebs ÖffentlicherRaum(Sör).VorOrtamJamnitzerplatz,beiderDiskussionimNachbarschaftshausundonlineviaE-PartizipationkonntendieBürgerihreWünsche und Ideen für das neue Gesicht der seit 1985 bestehenden, dringend sanierungsbedürftigen Grünanlage einbringen. Dabeizeigtesich:536Leutemachen sichfürmehrErholungstark,485für mehr Grün, 251 für mehr Angebote DerEntwurffürdenneuenJamnitzerplatzsiehteineDreiteilungderFlächemiteinerWiese,demKinderspielplatzinderMitte fürSpielundBewegungund181liegt unddemStreetball-FeldfürJugendlichevor;aufderOstseiteziehtsichvomBrunnenfeldeine„Aktionsfläche“mitvielenneudasThemaWasseramHerzen.Aufge- enSitzgelegenheitenentlang.BäumeundGrünspieleneinewichtigeRolle. F.:HacklHofmannLandschaftsarchitekten/Sör teiltindiesevierBereichehatPlanerin Hackl in Abstimmung mit Sör einen Entwurf für die Umgestaltung entwickelt, der umfangreiche Veränderungen der heutigen Anlage vorsieht. WesentlichisteineneueAufteilung derheuteeherverteiltenAngeboteim „Jamnitzer“.Für daswestliche Areal ist eine Dreiteilung vorgesehen: Im NordenisteinePicknick-Wieseangedacht,die15bis50Zentimeterangehoben werden soll; in die Mitte wird derKinderspielplatzmitgroßemKletterturmundSchaukelnfürKleinkinderundGrößererücken—dieKinderfläche (inklusive zwei Bodentrampolins)sollinsgesamtdreimalsogroß wie bisher werden. Im südlichen BereichsinddieSpiel-undBewegungsfelder für Jugendliche reserviert. NachderPräsentationdesEntwurfskonntenTeilnehmerihreKommentareaufschreiben.EsgabLob,aberauchWünsche: NebenGerätenfürFitnessundPark- ÖffentlicheToiletten,mehrzentraleSitzgelegenheitenund„alleNutzerberücksichtigen“warenHauptpunkte. F.:JoSeuß our-Läufer befindet sich eine große Streetballanlage, die eine niedrige Betonmauer bekommt, die im Rah- tenintegrieren(wieeinetürkischeMi- Ideen,diebiszum14.Aprilauchwie- einOrtsterminstattfinden,denSörje liebäugeltdieStadtmiteinerKneipenmen einer Graffiti-Aktion angemalt rabellenart). der via Internet über www.onlinebe- nachWetterlage kurzfristig anberau- lösungimRahmendesProjekts„Netwerdensoll,wasbeidenJugendlichen BeiderDiskussionunterdersouve- teiligung.nuernberg.de abgegeben menundüberPlakateundverschiede- te Toilette“. Mit dem neuen Pächter schon auf große Begeisterung gesto- ränen Leitung des externen Modera- können,ausgewertetund indenEnt- neMedienbekanntmachenwird. der Gaststätte „Faulpelz“ soll eine ßenist. tors Christian Hörmann meldete sich wurfeingearbeitet.ImAprilsollnoch BiszumSommer2019solleineferti- kostenlose Benutzung zwischen 15 die zahlreich vertretene Autonomen- gePlanungvorliegen,die und 22 Uhr abgesprochen werden. BodenbrunnenmitFontänen SzeneeifrigzuWort.IhreHauptanlie- dann innerhalb der Ver- Interesse gibt es seitens Sör auch an Zueiner„Aktions-undAufenthalts- gen waren das Thema „Öffentliche waltung abgesprochen einerKooperationmitderAutonomenfläche“solldaslanggezogeneBandim Toiletten“, die im Vorfeld von vielen wird. Bis Ende Septem- kneipe „Schwarze Katze“, was dort Osten der Anlage werden. Anstoßend gefordert worden waren, die Verle- berwillSördasKonzept aber bisher auf Ablehnung stößt, so an die Pergola-Fläche ist ein Boden- gung des bisherigen Treffpunkts um den Stadträten vorstel- Höfler. brunnengeplant,womiteinemRadi- die marode Brunnenanlage sowie der len, die dann entschei- „EinepolitischeFrage“ us von 4,50 Meter Wasserfontänen in Wunsch nach mehr Hecken entlang denmüssen,obesweiterdreikonzentrischenKreisenfürRau- der Mittleren Kanalstraße. Planerin verfolgt werden soll. Viele Bürger wünschen sich jedoch schenundErfrischungimSommersor- HacklkonnteinAussichtstellen,dass Erstdannwirdesgenaue eineöffentlicheToiletteamPlatz,die gen sollen. Daran schließen unter- beim weiteren Planungsprozess mehr Kostenberechnungenge- schonvormittagszurVerfügungsteht. schiedlicheBereichemitSitzgelegen- Hecken und zusätzliche Sitzgelegen- ben, betonte Sör-Werk- Höflersiehthiereine„politischeFraheitenan. heiten (für bis zu 70 Menschen) inte- leiter Ronald Höfler. ge“,diederStadtratbeantwortenmüs- EinwichtigesAnliegenistderPlane- griertwerdenkönnen. Wennallesgutläuftund se. Mit rund 200000 Euro rechnet er rindasGrünamPlatz.Vondenbisher SchonwährendderDiskussiongab die Ausschreibungen beisoeinerAnlage—undhohenFol- 108 Bäumen sollen bis auf zwei alle esstarkenApplausfürdieGesamtge- erfolgreich verlaufen, genkosten im Alltag. Trotzdem würerhaltensowieelfneuegepflanztwer- staltung.DiesspiegeltesichamEnde könnteimFrühjahr2021 den viele Gostenhofer einen solchen den.ZudemsindbunteBlumenwiesen auchbeiderAbstimmungmitblauen derUmbaubeginnen. Schritt begrüßen. Die anwesenden angedacht, auf besonderen Wunsch Tischtennisbällen wider: Eine klare Ein großes Thema Stadträte haben diesen Wunsch aufvon Kindern und Jugendlichen will Mehrheit bewertete das Konzept für VonLandschaftsarc4h6itektinStephanieHacklstammt wirdjedochnochdieToi- merksamnotiert. manauchBäumemitessbarenFrüch- gut.NunwerdenalleAnregungenund derEntwurffürdenneuenJamnitzerplatz. F..JoSeuß lettenfrage sein. Derzeit (SieheVorstadtbrillenebenan)

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 6

Abbildung 4

Abbildung 8

ÖÖ 33 Trafo Bestand Obere Seitenstraße Pergola Teilerhalt Trinkbrunnen Bestand 6 Fahrräder Stufe Aufkantung Schnitthecke Sitzstufe Bestand, Pergola Teilerhalt teilw. ergänzt Parkwiese Picknick Neupflanzung Linden Bestand differenzierte Parkbäume Linden Bestand bodengleiches Wasserspiel Tisch-Bank-Kombi Schachbrett barrierefreier Zugang Pflegefahrzeuge ökologisch wertvolle niedrige, freiwachsende Blühsträucher übergeordneter Verbindungsweg B o u le w a ss ergebundene Decke Gräser Bodenhydrant Gartenwasser Sitzrondelle niedrige Einfriedung Wasser-Matsch-Bereich Ahorn Bestand Blühwiese Sand Eingang Spielbereich Vorschlag Standort Nestschaukel Pflegezufahrt Kompost-WC Aktions- und Aufenthaltsband "Parkett" Spieltürme niedrig Straßenbaum Neupflanzung Sky-Swing VIP-Swing 6 Fahrräder Bodentrampolin Ahorn Bestand Eingang Spielbereich Holzhäcksel Litfaßsäule Kastanien Bestand ) e ß a Balancierbalken r Spieltürme hoch t s el Rohrmannstraße pi Whirl S ( e ß a r t S r e e z ß t a n r mi st al a Sitzlandschaft n J Kastanien Bestand a Gruppen K e r e Mittl Gräser Parcouring Tischtennis umlaufende Birke Bestand Sitzmauer Tischtennis Straßenbaum Boule Neupflanzung wassergebundene Decke 2x Streetball Holzdecks Jugend Linden Bestand Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten GmbH AH Marktplatz 18, D-85072 Eichstätt, Tel. 08421 9345-0, Fax -29 14.06.2019 www.hackl-hofmann.de, info@hackl-hofmann.de 300.01 A Linden Bestand Notwasserbrunnen Bestand Nr. Datum Art der Änderung Bearbeiter SÖR/1-G Kartengrundlage/Luftbild/Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Plannummer: Objektschlüssel: ? Gemarkung: Gostenhof Flurnummer: 293 Untere Seitenstraße M 1:200 im Original 6 Fahrräder Neugestaltung Jamnitzerplatz, Nürnberg Grundriss Entwurf Vorabzug bearbeitet Rothemund ..................... Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau gezeichnet SÖR / 1 Weidenhammer SÖR/1-G/1 Nitschke ..................... SÖR/1-G Thea Weber ..................... Nürnberg, .....................
Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten GmbH AH Marktplatz 18, D-85072 Eichstätt, Tel. 08421 9345-0, Fax -29 14.06.2019 www.hackl-hofmann.de, info@hackl-hofmann.de 300.01 A Nr. Datum Art der Änderung Bearbeiter SÖR/1-G Kartengrundlage/Luftbild/Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Plannummer: Objektschlüssel: ? Gemarkung: Gostenhof Flurnummer: 293 M 1:200 im Original Neugestaltung Jamnitzerplatz, Nürnberg Grundriss Entwurf Vorabzug bearbeitet Rothemund ..................... Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau gezeichnet SÖR / 1 Weidenhammer SÖR/1-G/1 Nitschke ..................... SÖR/1-G Thea Weber ..................... Nürnberg, .....................
Kartengrundlage/Luftbild/Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Plannummer: Objektschlüssel: ?
Gemarkung: Gostenhof Flurnummer: 293
M 1:200 im Original
Neugestaltung Jamnitzerplatz, Nürnberg Grundriss Entwurf Vorabzug
bearbeitet Rothemund ..................... Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau SÖR / 1 Weidenhammer Nürnberg, .....................
gezeichnet
SÖR/1-G/1 Nitschke .....................
SÖR/1-G Thea Weber .....................

Abbildung 22

Abbildung 11

Abbildung 24

Abbildung 23

Abbildung 27

Abbildung 16

Abbildung 21

Abbildung 29

Abbildung 10

-Swing

Holzh

Abbildung 20

Abbildung 15

Abbildung 19

Abbildung 25

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 17

Abbildung 9

Abbildung 12

Abbildung 26

Abbildung 28

Nr. Datum Art der Änderung Bear beiter SÖR/1-G

Abbildung 18

  1. BM/024/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 17.07.2019 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Brückenbericht

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion "Erneuerung der Brücken Mausloch und Katzwanger

Straße" und

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion "Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten"

Anlagen: Antrag SPD Erneuerung der Brücken Mausloch und Katzwanger Straße Antrag SPD Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten

Sachverhalt (kurz):

Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Entwicklung des Erhaltungszustandes städtischer Ingenieurbauwerke (speziell von Brücken). Es wird darüber hinaus eingegangen auf:

Musik, Licht und Farbe aufwerten

Brücken Mausloch (DB) und Katzwanger Straße (Stadt Nürnberg)

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf absehbare Zeit weiterhin ein hoher Investitionsbedarf und Personalbedarf zum nachhaltigen Erhalt der Bauwerke erforderlich ist.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abhängig von der Festlegung der Ansätze des MIP bei den Haushaltsberatungen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SPD ÖÖ 44

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

OBERöunuci uvicto t ein An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg G 7. DEZ 7D1R Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 07.12.2018 Raschke

Erneuerung der Brücken „Mausloch“ und Katzwanger Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach unseren Informationen plant die Deutsche Bahn die Brücke in der Minervastraße („Mausloch“) bis zum Jahr 2023 zu erneuern. Dazu ist offensichtlich geplant, die Ver­ bindung zur Katzwanger Straße für den Zeitraum des Baus (ca. 2 Jahre) ganz bzw. teilweise zu sperren. In diesem Zusammenhang erwägt offensichtlich die Stadt, die vor 15 Jahren teilsanierte Brücke über dem Rangierbahnhof in der Katzwanger Straße einer Generalsanierung zu unterziehen. Davon wären die ÖPNV-Verbindungen erheb­ lich betroffen. Ebenso wäre der Zugang zu Lidl nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich. Sollte in diesem Zeitraum auch noch der Neubau der Hafenbrücken fallen, wären auch hier die verkehrlichen Konsequenzen erheblich.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die geplanten Brückenbaumaßnahmen Mausloch und Katzwanger Straße, die Auswirkungen auf den ÖPNV und die Erreichbarkeit des Einzelhandelsgeschäfts Lidl.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

SPD

spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRÖÖAK T I44ON www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

_ WöMto)

OBEKBURGEf ;v.b!w i t-.T SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister 2 7. FEB. 2019 A.....Nr..... der Stadt Nürnberg 1 Zw StoHungnahrtie Dr. Ulrich Maly 2.M /ijr m. 4 ^-Svroct >/or A^sen- Rathaus V ewig Vorlagen . 90403 Nürnberg VT 5 Arit’wort zur Untar- • z.w.V aohrtft vwtegan

Nürnberg, 27. Februar 2019 Kir/Liberova

Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Thema „Gestaltung von öffentlichen Flächen“ liegt uns als SPD-Stadtratsfraktion besonders am Herzen, denn schön gestaltete Orte steigern enorm die Wohnqualität und das Sicherheitsgefühl in der Stadt. Vor allem die Gestaltung der Unterführungen kann zu einem Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort beitragen. Einige Studien belegen, dass schön gestaltete Räume auch gleichzeitig einen Schutz vor Vandalismus mit sich bringen. So versuchen viele Kommunen bei der Gestaltung ihrer Brückenunterführungen kreativ zu sein und auch in Nürnberg wurde mit den Plänen zur Aufwertung des Karl-Bröger-Tunnels zuletzt dieser Weg beschritten. Vorbildcharakter könnte in diesem Zusammenhang die Stadt Augsburg haben, die bei der Gestaltung der Unterführungen sowohl mit für die Stadt wichtigen Botschaften z.B. zum Fahrradverkehr oder zur gesellschaftlichen Vielfalt und Toleranz wie auch mit Musik versucht, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Diese Idee finden wir gut und auch für Nürnberg erstrebenswert und stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über die bisherigen Erfahrungen mit der Gestaltung von Unterführungen. 2. Die Verwaltung prüft, ob ein Pilot mit der Gestaltung der Unterführungen z.B. am Celtistunnel oder am Marientunnel mit Kunst, Botschaften, Licht und Musik möglich wäre und zeigt Finanzierungsbedarfe und -möglichkeiten auf. Insbesondere soll auch über die Finanzierung der Beispiele aus Augsburg berichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende Stadtratsfraktion Nürnberg Anlage: Fotos der Augsburger Unterführungen SPD

Brückenbericht der Stadt Nürnberg

zur Entwicklung des Erhaltungszustandes der Ingenieurbauwerke

als wesentlicher Teil des städtischen Infrastrukturvermögens

Beantwortung der Anträge der SPD-Stadtratsfraktion

Erneuerung Brücken Mausloch und Katzwanger Straße und

Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten

Inhalt

0 Vorwort S. 3

1 Bestandsübersicht S. 4

1.1 Anlagenbestand S. 4

1.2 Zugänge und Abgänge S. 5

2 Arbeitsprogramm 2018 (Rückblick) S. 6

2.1 Investitionen S. 6

2.2 Unterhalt S. 7

3 Bauwerkszustandsbericht S. 9

3.1 Bewertung der vorhandenen Bausubstanz (Beurteilungssystem mit Darstellung der Veränderungen ggü. den Vorjahren) S. 9

3.1.1 Altersstruktur der Brücken S. 9

3.1.2 Zustandsbewertung der Brücken S. 12

4 Sachstand Erneuerung der Hafenbrücken S. 14

5 Gabionenkonstruktionen im Stadtgebiet Nürnberg S. 15

6 Beantwortung des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 27.02.2019 – Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten S.16

7 Beantwortung des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 07.12.2018 – Erneuerung der Brücken Mausloch (DB) und Katzwanger Straße (Stadt Nürnberg) S. 18

8 Ergebnisse Kreativworkshop vom Dezember 2018 S. 19

9 Investitionsprogramm und Vorausschau S. 20

10 Zusammenfassung und Ausblick S. 24

0 Vorwort

Allgemein

Ziel des jährlichen Brückenberichts ist es, den Bauwerksbestand und dessen Zustandsentwicklung zu dokumentieren, Veränderungen festzuhalten und daraus sinnvolle Maßnahmen abzuleiten, wie das wertvolle Infrastrukturvermögen nachhaltig erhalten und bedarfsgerecht entwickelt werden kann.

Jährlich gegenüber gestellte Veränderungen des bewerteten Bauwerksbestandes (Brücken) zeigen, ob die im Berichtszeitraum umgesetzten Maßnahmen tendenziell ausreichend sind, um dem allgemeinen Verfall des Anlagevermögens gezielt entgegenzuwirken.

1 Bestandsübersicht

1.1 Anlagenbestand

Ingenieurbauwerke entsprechend der Kategorien nach DIN 1076.

Anlagen des Brückenunterhalts prüfpflichtig nach DIN 1076 Anzahl Bestandveränderungen
Zugänge (+) Abgänge (-)
zum Vorjahr
Brücken Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegen- des Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr beträgt. Eben- falls darin enthalten ist die Straßenbahnunterpflasterstrecke in der Allersberger Straße 290 Bauwerke mit rund 126 Tsd. m² Brückenfläche +1/-1
Verkehrszeichenbrücken Verkehrszeichenbrücken sind Tragkonstruktionen, an denen Schilder/Zeichengeber über dem Verkehrsraum befestigt wer- den. Zu den Verkehrszeichenbrücken zählen auch entspre- chende Tragkonstruktionen mit einseitiger oder beidseitiger Auskragung sowie Konstruktionen, die portalartig ganz oder teilweise über die Fahrbahn reichen. 33 Bauwerke +0/-0
Trogbauwerke Trogbauwerke sind Stützbauwerke (auch Rampenbauwerke) und/oder Grundwasserwannen, die aus Stützwänden mit ei- ner geschlossenen Sohle bestehen. werden unter Stütz- bauwerken ge- führt
Stützbauwerke Stützbauwerke sind Ingenieurbauwerke, die eine Stützfunk- tion gegenüber dem Erdreich, dem Straßenkörper oder Ge- wässer ausüben und eine sichtbare Höhe von 1,50 m oder mehr aufweisen. ca. 15,9 km (+0,1 km) +1/-0
Lärmschutzbauwerke Lärmschutzbauwerke sind Wände mit der Funktion von Lärm- schirmen, die eine sichtbare Höhe von 2,00 m oder mehr auf- weisen. 53 Bauwerke mit ca. 26,1 km Länge +2/-0
Sonstige Ingenieurbauwerke Als sonstige Ingenieurbauwerke gelten insbesondere alle Bau- werke, für die ein Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist, wie z.B. Rohr- oder Bandstraßenbrücken, Treppenanlagen, Parkhäuser, u. a. 1 Parkhaus, 1 Parkplatz und 81 Treppen- anlagen +0/-0

Anlagen des Brückenunterhalts

prüfpflichtig nach DIN 1076

1.2 Zugänge und Abgänge

Die Tabelle zeigt die Veränderungen im Fachbereich Brückenunterhalt. Dabei wurden auch im Rahmen des laufenden Bauwerksunterhalts Vertragsverhältnisse und der Anlagenbestand geklärt und bereinigt.

Bauwerksname Zugänge (+)/
Abgänge (-)
Brücken Brücke Klenzestraße über die DB  Ersatzneubau +1/-1 *1
Verkehrszeichenbrücken keine Veränderungen +0/-0
Stützbauwerke Stützmauer Schweinauer Straße südl. der DB  Neuzuordnung der Stützwand als Ingenieurbauwerk +1/-0
Lärmschutzbauwerke Lärmschutzwand entlang der SWT zur Ausfahrt Höfener Spange  Neubau im Zuge Umsetzung B-Plan Lärmschutzwand südlich der Höfener Spange  Neubau im Zuge Umsetzung B-Plan +1/-0 +1/-0
Sonstige Ingenieurbauwerke keine Veränderungen +0/-0

*1 keine Bestandsveränderung, da das bisherige Bauwerk ersetzt wurde

2 Arbeitsprogramm 2018 (Rückblick)

2.1 Investitionen

Die folgende Liste führt nachrichtlich die Maßnahmen auf, welche im Investitionsprogramm des Vorjahres als geplant verzeichnet waren, die inzwischen aber soweit hergestellt sind, dass eine Verkehrsfreigabe erfolgen konnte:

Bauwerk Durchgeführte Maßnahmen
Brücke Klenzestraße über die DB Erneuerung des alten, maroden Bau- werkes als denkmalgerechte Replik Kosten: 4,1 Mio. €
Brücke Linzer Straße über Hafenbahn (Schwerlastroute) Erneuerung der Abdichtung, Betonsa- nierung mit Risseverpressung Kosten: 0,5 Mio. €

2.2 Unterhalt

Der Brückenunterhalt ist für den Erhalt und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bauwerke verantwortlich. Aktuell stehen dafür rund 1,3 Mio. EUR zur Verfügung, die in zahlreichen Unterhaltsmaßnahmen aufgehen. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Maßnahmen des letzten Berichtszeitraums gegeben.

Bauwerk Durchgeführte Maßnahmen
Schleifersteg Änderung des Belagssystems Kosten: 80.000,- EUR
Brücken Fürther Straße über den Frankenschnellweg Montage von Sicherungsnetzen zur Wahrung der Verkehrssicherungs- pflicht Kosten: 15.000,- EUR
Tiergärtnertor Denkmalgerechte Oberflächenin- standsetzung der Brücke Kosten: 130.000,- EUR
Fuß- und Radwegbrücken im Stadtgebiet Nachrechnung von Fußgängerbrü- cken zur Gewährleistung des Winter- dienstbetriebes bzw. der Überfahrt von Nutzfahrzeugen des SÖR Kosten: 75.000,- EUR (Block 2 und 3)
Stützwand Am Ölberg Statische Ertüchtigung der denkmal- geschützten Stützwand Kosten: 100.000,- EUR
Verkehrszeichenbrücken Am Plärrer Bauausführung zur Erneuerung von 3 und Wegfall von 4 Verkehrszeichen- brücken Kosten: 995.000,- EUR (Finanzierung investiv)
Äußere Stadtgrabenstützmauer am Maxtorgraben Notmaßnahme mittels Hilfsabstüt- zung infolge Schiefstellung der Wand Kosten: 35.000,- EUR
Trog und Stützwände Sigmundstraße Neuerrichtung von erforderlichen Ab- sturzsicherungen (Geländer) Kosten: 35.000,- EUR (Abschnitt 2 und 3)
Fußgängerunterführung Kontumazgarten Graffitientfernung in der Unterfüh- rung und an den angrenzenden Stütz- wänden/Spielgeräten Kosten: 16.000,- EUR
Honorare für externe Bauwerksprüfungen, Gutachten und Planungsleistungen Kosten: 250.000,- EUR

3 Bauwerkszustandsbericht

3.1 Bewertung der vorhandenen Bausubstanz (Beurteilungssystem)

Der Zustand der Bauwerke wird auf Basis der RI-EBW-Prüf (Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076) erfasst. Alle Mängel und Schäden werden hier über das deutschlandweit verwendete Programm „SIB-Bauwerke“ konstruktionsabhängig bezüglich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Das zugrundeliegende Notensystem reicht im schlechtesten Fall bis zu Zustandsnote 4. Dabei gibt das Programm Schadensbeschreibungen vor, denen entsprechend gewichtete Schadensbenotungen zu Grunde liegen.

Abbildung 30

Die RI-EBW-PRÜF kommentiert (auszugsweise)

Notenbereich 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand)

„Die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt.“ … „Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.“

Notenbereich 3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand)

„Die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und / oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt.“ … „Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.“ (ggf. kurzfristige Sperrung notwendig).

3.1.1 Altersstruktur der Brücken

Das Alter der Brücken, ausgewertet nach bauzeitlich hergestellten Brückenflächen, wird nachfolgend dargestellt. Dabei wurde das Herstellungsjahr bisher bei sanierten Brücken beibehalten, nur bei Abbruch und Neubau änderte sich die Altersstruktur. (Programmbedingt ist neu, dass sich auch bei einer Erneuerung des Überbaus und gleichzeitiger Beibehaltung des Unterbaus das im Diagramm dargestellte Alter des Gesamtbauwerkes maßgeblich wird.) könnte man auch unter Hinweise mit Spiegelstrich erläutern!

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Herstellungsjahr 1* 2* 3*,4*,5* 6*

Diagramm 1: Altersstruktur der Brücken bezogen auf die bauzeitlich hergestellten Brückenflächen

Ergänzende Informationen:

1* 1935 bis 1939: Der Schwerpunkt liegt bei den ehemaligen Straßenbahnunterpflasterstrecken (Allersberger Straße bis Münchener Straße) und der Brücke Beuthener Straße über die Hans-Kalb- Straße mit insgesamt 7.828 qm Brückenüberbauflächen.

2* 1965 bis 1969: Schwerpunkt waren die Brücken an den Ringstraßen

3* Eingemeindungen ursprünglich eigenständiger Gebietskörperschaften führten jeweils zu einem wachsenden Betreuungsbestand von Infrastrukturvermögen. 1972 war mit der „großen Eingemeindung“ und einem Flächenzuwachs von 45,1 km² das größte Wachstum des Nürnberger Stadtgebietes zu verzeichnen.

4* 1967 bis 1975: Schwerpunkt waren die Brücken im Zuge der Neuanlage des Wöhrder Sees

5* 1968 bis 1975: Die Stadt Nürnberg und der Bund bauen die Brücken über den Main-Donau-Kanal mit 33.171 qm Brückenflächen. Die Bauwerke wurden von der Stadt Nürnberg übernommen. Der Bund hat nach Fertigstellung der Bauwerke seinen Anteil der Unterhalts- und Erneuerungskosten abgelöst. Allein im Zeitraum von 1970 bis 1974 wurden 25.467 m² Brückenflächen hergestellt. In diese Zeit fallen auch die großen Brückenbaumaßnahmen im Zuge der Hafenstraße.

6* Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) führten dazu, dass zum 1. Januar 1994 10 überwiegend ältere Brücken unterschiedlichster Bauzeit mit einer Überbaufläche von rund 3.600 m² aus dem Unterhalt der Bahn auf die Stadt Nürnberg übertragen wurden.

Diese Auswertung zeigt:

 Rückblickend verlief die Infrastrukturentwicklung nicht kontinuierlich, sondern mit deutlich ausgeprägten Investitionsspitzen.

 Ein Großteil der Brücken (Quantität nach Flächen der Überbauten) ist bereits zwischen 30 und 60 Jahre alt.

 Viele Bauwerke wurden nicht von der Stadt (DB, Eingemeindungsbereiche, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) hergestellt.

 Der Betreuungsumfang ist aktuell am Höchsten, sowohl im Hinblick auf die Zahl der Bauwerke als auch auf die Brückenfläche.

 Änderungen zum Brückenbericht des Vorjahres resultieren aus den Zu- und Abgängen, wie unter Punkt 1.2 dargestellt. Darüber hinaus erfolgte bei einigen Bauwerken die Nacherfassung im Programmsystem SIB-Bauwerke und damit die Aktualisierung des Baujahres erst 2-3 Jahre nach Fertigstellung/Verkehrsfreigabe des Bauwerkes. (Bsp. 3 Brücken Einsteinring über den Entengraben)

3.1.2 Zustandsbewertung der Brücken

Für die stadteigenen Brücken wird nachfolgend der mängel- und schadensabhängige Bauwerkszustand vergleichend zu den beiden Vorjahren (2016 und 2017) dargestellt.

Die Brückenbauwerke mit Spannungsrisskorrosionsproblematik sind darin enthalten (Bauwerke ohne Ankündigungsverhalten wurden separat herausgestellt, Bauwerke mit Ankündigungsverhalten sind in den jeweiligen Säulen berücksichtigt).

Entwicklung der Zustandsnoten 2016/2017/2018

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sehr gut gut befriedigend ausreichend nicht ungenügend SRK ohne ausreichend Ankündigung

Zustandsnote 2016/2017/2018

SRK = Spannungsrisskorrosion

Diagramm 2: Darstellung der Flächenanteile aller Brückenbauwerke mit Zuordnung zu den jeweiligen Zustandsnoten (je Notenstufe linke Säule 2016, mittlere Säule 2017 und rechte Säule 2018 dargestellt) Entsprechend dem Prüfturnus von 6 Jahren (Hauptprüfungen) wird jedes Jahr nur etwa 1/6 der Brücken grundlegend neu bewertet.

Diese Auswertung zeigt:

 Rund 33% (im Vorjahr 35%) der ausgewerteten Brückenmasse haben erhebliche Mängel oder Schäden, die umgehend zu beheben sind.  31 (im Vorjahr 32) Brücken mit nicht ausreichendem und ungenügendem Zustand und 3 Brücken mit fehlendem Ankündigungsverhalten müssen umgehend instand gesetzt bzw. erneuert werden.  Ein erheblicher Anteil der Brücken weist bereits nur einen ausreichenden Bauwerkszustand auf (Zustandsnote 2,5-2,9). Davon tendiert bereits ein hoher Anteil mit einer Zustandsnote von 2,8- 2,9 zu einem nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Seit Beginn der Aufzeichnungen 2011 war die Brückenmasse der grundlegend zu sanierenden Bauwerke stetig angewachsen, die letzten drei Brückenberichte dokumentieren erstmalig eine Stagnation! Da aber derzeit große Brücken wie Hügelstraße, Rothenburger Straße und Konrad-Adenauer-Brücke in der Sanierung sind und auch die Hafenbrücken in der Erneuerungsplanung deutlich fortgeschritten sind, ist hier eine signifikante Zustandsverbesserung bei der entscheidenden Brückenflächenbetrachtung zu erwarten.

Hinweise:

den turnusmäßig dokumentierten Bauwerkszustand kaum einen Einfluss. Dabei kann es sogar vorkommen, dass Bauwerke wegen akuter Schäden ad hoc gesperrt werden mussten (z.B. wegen morscher Bohlenbeläge). Durch die kurzfristig veranlasste Instandsetzung liegt dieses Schadensbild bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung nicht mehr vor. Solche Maßnahmen erfasst diese Auswertung nicht. Zudem verbessern zahlreiche Maßnahmen aus dem laufenden Unterhalt die Zustandsnoten nur marginal. Grund dafür ist die meist nur geringe Brückenfläche der instand gesetzten Bauwerke.

ger sind, z. B. Tiergarten, N-Ergie, Hochbauamt etc. berücksichtigt. Dies wurde mit dem aktuellen Brückenbericht bereinigt.

Teilbauwerke gewählt, jetzt zum dritten Mal wurde zum besseren Verständnis die Anzahl an Brückenbauwerken dargestellt. Ab sofort sind daher immer die einzelnen Zustandsnoten direkt miteinander vergleichbar. Der Anlagenbestand unter 1.1 ist somit bei den Darstellungen der Altersstruktur und der Zustandsnoten deckungsgleich. Durch die Zusammenlegung der Teilbauwerke (z.B. getrennte Überbauten) zu einem Brückenbauwerk gibt es jedoch leichte Unschärfen bei der Zustandsnote, da aus den Einzelnoten der Teilbauwerke eine Durchschnittsnote für das Gesamtbauwerk gebildet wurde; an der Aussagekraft der Zustandsnoten hat sich dabei nichts geändert.

4 Sachstand Erneuerung der Hafenbrücken

Die Brücken Frankenschnellweg (FSW) über den Main-Donau-Kanal (MDK) und die Südwesttangente (SWT), Hafenstraße über die Südwesttangente (SWT) und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal (MDK) sind schnellstmöglich abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen.

Seit Mai 2017 sind zwei Ingenieurgemeinschaften, je eine für den Bereich Brücke Frankenschnellweg und eine für den Bereich Brücken Hafenstraße, mit der Planung der Ersatzneubauten beauftragt. Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Planung der Verkehrsanlagen wurde im Verkehrsausschuss am 03. Mai 2018 beschlossen. Die Planung der Brücken wurde am 25. Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen. Die Entwurfsplanungen befinden sich in den letzten Zügen und sollen in Kürze fertiggestellt sein. Auch die zum Kreuz Hafen dringend notwendige Sanierung des Brückenbauwerks BW 1.200 vom Frankenschnellweg zur Südwesttangente soll kurzfristig geplant und ausgeführt werden.

Ein Prüfingenieur prüft derzeit die Entwurfsplanung der Brückenbauwerke. Seit Frühjahr 2018 arbeitet ein Lärmgutachter an den erforderlichen Unterlagen zur Planfeststellung. Die Hauptbaugrunderkundungen sind abgeschlossen und die Geotechnischen Berichte erstellt. Ein Lufthygienegutachten und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurden beauftragt. Ein Sicherheitsaudit für die Verkehrsanlagen wird ausgeschrieben.

Bushaltestellen im Bereich Hafenstraße / Finkenbrunn müssen barrierefrei ausgebaut werden. Die Planung dazu wird durch die Projektgruppe erstellt. Auch eine Ersatzzufahrt zum Betonwerk von Berger Beton muss geplant werden. Abstimmungen mit den Eigentümern haben Änderungsbedarfe ergeben, so dass nun eine grundsätzlich neue Variante ausgeplant wird. Für die Feuerwache 4 ist für den Brückenbau und vorweg den Bau eines Spartendükers ein Ersatzparkplatz herzustellen. Dieser wurde durch die Projektgruppe geplant, die erforderlichen Genehmigungen eingeholt und die Ausschreibung, Vergabe und Bauoberleitung durchgeführt.

Für den Ersatz der Brücken ist aufgrund der zu erwartenden temporären Verkehrsverlagerungen ein Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken erforderlich. Für die Brücke Frankenschnellweg wird eine Umweltverträglichkeitsstudie mit Prüfung durchgeführt. Bis Herbst 2019 ist vorgesehen, die Entwurfsplanung mit der Einreichung des Feststellungsentwurfs bei der Regierung von Mittelfranken weitgehend abzuschließen. Um keine Zeit zu verlieren soll nach Abgabe des Feststellungsentwurfs umgehend mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Die im Bereich Hafenstraße erforderlichen Behelfsbrücken sollen möglichst in 2020 vorweg hergestellt werden. Auch dadurch sollen Verzögerungen vermieden werden.

Der Projektfortschritt wird regelmäßig durch verschiedene Informationsveranstaltungen bei den Hafenbetrieben und den Bürgern vor Ort, durch Broschüren und einem aktuellen Internetauftritt kommuniziert. Interviews bei Funk und Presse ergänzen die Information der Öffentlichkeit. Zum Abschluss der Entwurfsplanung zur Vorbereitung der Planfeststellung fanden im Mai 2019 umfangreiche Bürgerinformationsveranstaltungen statt.

5 Gabionenkonstruktionen im Stadtgebiet Nürnberg

In den letzten Jahren haben sich Gabionen als Stützwand- und Lärmschutzkonstruktionen rasant ausgebreitet und prägen damit auch ein Stück weit das Stadtgebiet. Gabionen wurden bisher verstärkt als Stützwand- und Lärmschutzkonstruktionen an Autobahnen eingesetzt, heute immer mehr als Lärmschutz bei der Entwicklung von neuen Baugebieten. Als Beispiel dient das neu entwickelte Baugebiet an der Erlanger Straße Thon Am Wegfeld. Dort wurden sogar die Gabionen mit eingesetzten Glaselementen versehen, um die Fläche noch weiter aufzulockern und transparenter zu gestalten.

Formal gelten Gabionen als Ingenieurbauwerke, wenn bestimmte Höhen der Konstruktion erreicht werden. Bei Lärmschutzbauwerken sind dies 2,0 m, bei Stützwänden 1,50 m sichtbarer Höhe. In der DIN 1076 wurden diese Bauwerke seit kurzem als prüfpflichtige Anlagen eingestuft und bedürfen daher der besonderen Begutachtung.

Die Auswahl der Füllstoffe ist besonders wichtig, da diese frost- und tausalzbeständig ausgeführt werden müssen. Die Körbe können werksbefüllt geliefert oder auch vor Ort befüllt werden. Die Körbe als solches müssen verzinkt ausgeführt werden, um gegen Korrosion dauerhaft geschützt zu sein.

Fazit: Da es sich noch um eine relativ neue Konstruktionsart handelt fehlt grundsätzlich die Langzeiterfahrung. Im Normalfall ist von einer Lebensdauer von 50 Jahren auszugehen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich diese Ansätze aus der Ablöseberechnungsverordnung (ABBV) bestätigen. Bei der neuen Anlage ist noch kein aufwändigerer Unterhaltsbedarf zu verzeichnen.

Abbildung 31

Bild: Gabionenstützwand Erlanger Straße (stadtauswärtige Fahrtrichtung)

6 Beantwortung des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 27.02.2019 – Unterführungen mit Musik, Licht und Farbe aufwerten

Im Stadtgebiet betreut SÖR rund 18 Fußgängerunterführungen. Etliche Unterführungen davon wurden in den 60-er/70-er Jahren in Massivbauweise errichtet und z.T. mit Fliesenbelag an der Wand ausgekleidet. Die in der breiten Öffentlichkeit bekannten und als dunkel und unheimlich wahrgenommenen Unterführungen (z.B. Karl-Bröger-Tunnel, Celtistunnel, Marientunnel etc.) liegen alle in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn, lediglich der Fliesenbelag an der Wand, Bodenbelag und die Beleuchtung liegen in der Zuständigkeit der Stadt. Dabei ist es grundsätzliches Bestreben die Unterführungen freundlich und hell zu gestalten und diese dauerhaft als solche wahrzunehmen. Dies wird durch regelmäßige Unterhaltsarbeiten erreicht. (Reinigung der Wandflächen, Austausch der Beleuchtung mit LED-technik etc.)

In diesem Jahr wurden erstmals 100.000 EUR aus einem Sonderprogramm finanziert, die dazu verwendet werden sollen, Unterführungen im Stadtgebiet von Graffitis zu befreien. Bis zum Jahresende sollen je nach Mittelverbrauch verschiedene Unterführungen im Stadtgebiet gereinigt werden. Im Fokus dabei stehen:

Wie lange die Wirkung der Maßnahmen anhält, bleibt abzuwarten. Es ist leider ein gesellschaftliches Problem, dass auch schön gestaltete Wandflächen immer wieder dem Vandalismus zum Opfer fallen.

Als Beispiel wäre hier die Unterführung am Kontumazgarten zu nennen, die trotz künstlerischer Wandgestaltung umfangreich beschmiert wurde und mit einem hohen finanziellen Aufwand von rd. 16.000 EUR wieder gereinigt werden musste und bereits nach wenigen Wochen wieder beschmiert wurde.

Die Stadt unternimmt viele Anstrengungen Unterführungen aufzuwerten. Dabei wurden bereits Projekte mit der Technischen Hochschule Nürnberg, Fakultät Design umgesetzt. Im Rahmen eines vorgezogenen Studentenwettbewerbs konnte so die Unterführung an der Wöhrder Wiese, angrenzend an die Adenauerbrücke, ansprechender gestaltet werden. Des Weiteren nimmt die Stadt am Runden Tisch „streetart“ teil, und stellt abgestimmte Flächen auf Anfrage zur Verfügung, die dann von jungen Künstlern gestaltet werden. Hier sind im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung 2025 etliche Vorhaben geplant.

Mit Anregungen aus der Kinderversammlung konnte in 2018 erfolgreich die Gestaltung der Unterführung in Boxdorf umgesetzt werden. Die Kinder haben mit großem Eifer mitgeholfen und die Gestaltung zu „ihrem“ Projekt gemacht.

Weitere Projekte werden derzeit vorbereitet. Als größtes Projekt gilt die Aufwertung des Karl-Bröger-Tunnels. Zusammen mit dem Künstler Winfried Baumann wird der Urentwurf „Extension“ von 1997 nun vollendet. Das Konzept wird ergänzt um die Beleuchtung des Brunnens am Willy-Prölß-Platz und die Beleuchtung der Bodenskulptur (Schlussstein) am nördlichen Tunnelportal sowie die Lichtbänder im Tunnel. Als

zusätzliche künstlerische Komponenten sollen gestaltete Wandtafeln, in der Wand eingesetzte Fliesenpartien sowie farbige Bodenquerbänder zum Einsatz kommen. Die Gesamtkosten sind mit rd. 326.000 EUR veranschlagt. Dieses Projekt wird finanziert über die Städtebauförderung, die Sparkassenstiftung und aus Eigenanteilen der Stadt. Hier lagen besondere Rahmenbedingungen vor, die eine geförderte Projektabwicklung überhaupt erst ermöglichten.

Fazit: Der Abstimmungsaufwand sowie der personelle Aufwand für die Erarbeitung/Betreuung von umsetzungsreifen Unterführungsgestaltungen ist ganz erheblich. Dies ist auch keine Kernaufgabe bei der Bauwerksbetreuung. Hier müssen Prämissen auf Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht incl. genormter regelmäßiger Bauwerkskontrollen und daraus resultierender Unterhaltsarbeiten bestehen. Zudem sind Neugestaltungen mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand verbunden.

Inwieweit auch bei über den Karl-Bröger-Tunnel hinausgehenden Unterführungen Gestaltungsveränderungen finanzierbar und personell bewältigbar sind, ist derzeit nicht absehbar. Derzeit stehen keine Mittel und Personalressourcen für weitere ähnlich geartete Projekte zur Verfügung.

7 Beantwortung des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 07.12.2018 – Erneuerung der Brücken Mausloch (DB) und Katzwanger Straße (Stadt Nürnberg)

Seitens der Deutschen Bahn wird die Erneuerung der EÜ Julius-Loßmann-Straße („Mausloch“) geplant. Als kreuzungsbedingte Maßnahme wird hierbei ebenfalls der Straßenquerschnitt und Kreuzungsbereich der Julius-Loßmann-Straße bzw. Katzwanger Straße angepasst werden. Die im Zuge der Katzwanger Straße nördlich folgende Brücke über die Gleise des Rangierbahnhofs („Rangierbahnhofbrücke“) wurde 1972 errichtet und muss aufgrund von schadhaft eingebautem Stahl (Spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl) ebenfalls mittelfristig erneuert werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen kommt es voraussichtlich zu keinen größeren zeitlichen Überschneidungen zwischen den Maßnahmen am Mausloch und dem Projekt Hafenbrücken (voraussichtliche Bauzeit 2021 bis 2024).

Im Rahmen einer aktuell zu beauftragenden Machbarkeitsuntersuchung zur Erneuerung der Rangierbahnhofbrücke werden mögliche Wechselwirkungen und Synergien bei der zeitlichen Abwicklung der beiden Baumaßnahmen am Mausloch untersucht. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowieso erforderliche Sperrungen durch die Maßnahme der DB bestmöglich auch durch Maßnahmen an der Rangierbahnhofbrücke genutzt werden können. (Teilweise) Sperrungen werden sich hierbei nicht komplett vermeiden lassen, wobei versucht wird, die Beeinträchtigungen für die Betroffenen auf einem Minimum zu halten.

Auch werden im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer (MIV, ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer) während der Bauzeit und im Endzustand betrachtet. Alternative Trassen für den ÖPNV, in diesem Fall vorrangig die Straßenbahn, werden bereits diskutiert. Die Bedeutung der verkehrlichen Konsequenzen aus den oben beschriebenen Maßnahmen ist somit bekannt.

Sobald Ergebnisse/Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie vorliegen, wird über diese im zuständige Ausschuss berichtet.

8 Ergebnisse Kreativworkshop vom Dezember 2018

Im Bereich des Ingenieurbaus sind Projekte regelmäßig mit einem hohen und langandauernden projektspezifischen Bearbeitungsaufwand verbunden. Das betreute Infrastrukturvermögen stellt dabei einen enormen Wert dar. Aufgrund des im Bericht dargestellten Erhaltungszustandes ist es evident, ständig die beeinflussbaren Prozessabläufe zu verbessern. Dabei ist präventiv für den Substanzerhalt die Qualität des Bauwerksunterhalts zu intensivieren.

Personelle, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen stehen in enger Beziehung. Dabei kann jeder dieser Bausteine bezüglich der Produktivität zu einem Engpass führen, der die Produktivität einschränkt. Daher war der Workshop 2018 darauf angelegt, ausgehend vom Ziel, den Bauwerkserhaltungszustand auf ein angemessenes Niveau zu heben, sich aber nicht zu sehr von diesen Rahmenbedingungen einschränken zu lassen.

Der Kreativworkshop des Sachgebietes Brückenbau und Wasserwirtschaft fand im Dezember unter externer Moderation in Parsberg statt. In zwei Tagen wurde viel über Ziele, Aufgaben, Potentiale, Perspektiven, Schnittstellen, Nutzen, Anlagen- und Projektverantwortliche, Betreibersicht, Personalbedarf etc. gebrütet, diskutiert und nachgedacht.

Im Ergebnis ist Folgendes festzuhalten:

einheit Brückenbau und Wasserwirtschaft ist für die Zielerreichung wichtig.

(Bsp.: Wartungs- und Überwachungszyklen, Erhaltungsmanagement, Auftragswesen, Einbeziehung Werkbetrieb, Konzernleistungen der Stadt Nürnberg, Einkauf von Leistungen, Vertragswesen)

ausgebaut werden. (Bsp.: Finanzmittel müssen in Richtung Unterhalt umgeschichtet werden)

In einem ersten Schritt wird eine neue Organisationseinheit „Zentrale Aufgaben“ mit Querschnittsfunktion innerhalb des Brückenbaus initiiert. Leistungen die dort erbracht werden sind u. a.:

(Vorkalkulation, Bedarfsplanung, Rahmenterminplanung, Machbarkeitsstudien, Gutachten usw.)

leistungen) mit Budgetbewirtschaftung

tation von Leistungsständen

Dies wird mittelfristig zu einer Entlastung bei allen sachbearbeitenden Mitarbeitern in den jeweiligen Gruppen und zu einer qualitativen Verbesserung führen. Um den Effekt zu erzielen, dass am Ende Spürbares bei den Bauwerken ankommt, ist dies ein erster wichtiger Schritt. Weitere Schritte folgen.

Mit der Umsetzung dieser verbesserten Organisationsstruktur wurde bereits begonnen. Es wurde eine Ingenieurstelle bewilligt und eine halbe Verwaltungsstelle in Aussicht gestellt.

9 Investitionsprogramm und Vorausschau

Für die Brückenbaupauschale sind 2019 3,0 Mio. EUR im MIP eingestellt. Außerdem sind im Investitionsprogramm Maßnahmen gelistet, die über den BIC-Prozess vorprojektiert, aber noch nicht finanziert sind, oder bei denen eine Finanzierung noch zu beantragen ist.

Die aus investiven Mitteln zu finanzierenden Maßnahmen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Diese Tabellen sind als Prioritätenliste zur Abarbeitung der anstehenden Brückenbaumaßnahmen zu verstehen:

Brückenbauwerke mit Spannungsrissproblematik (außerhalb der Notenkategorien) Brückenbauwerke, die aktuell mit Note 3,0 oder schlechter bewertet sind Brückenbauwerke, die aktuell mit Note 2,5 – 2,9 bewertet sind Investition ist aus anderen Gründen bzw. für andere Ingenieurbauwerke notwendig

Maßnahmen, die in Vorjahren gelistet waren, aber aktuell noch in der Bauphase sind
Beschreibung Voraussichtliche Kosten in EUR
Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal Sanierung 5.100.000,-
Brücke Hügelstraße über die Südwesttangente Sanierung 4.000.000,-
Maßnahmen, die in 2019 begonnen wurden bzw. beginnen sollen
Beschreibung Voraussichtliche Kosten in EUR
Prinzregentenufer Brüstung, Geländer, Betoninstandsetzung 460.000,-
Brücke Rothenburger Straße über den Main-Donau-Kanal, Sanierung 6.400.000,-
Adenauer-Brücke (Wöhrder Talübergang), Sanierung mit Umbau der Übergangskonstruktionen einschließlich Auflagerbank 6.900.000,-
Maßnahmen 2020 – 2022
Beschreibung Voraussichtliche Kosten in EUR
Abbruch und Neubau Brücke Frankenschnellweg über die Südwesttangente und den Main- Donau-Kanal (Ost und West) wegen Spannungsrisskorrosion 203 Mio. einschließlich der flankierenden Maß- nahmen
Abbruch und Neubau Brücke Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal wegen Spannungs- risskorrosion
Abbruch und Neubau Brücke Hafenstraße über die Südwesttangente wegen Spannungs- risskorrosion
Stadtgrabenstützmauer Abschnittsweise Sanierung 10.250.000,- (auf 12 Jahre ver- teilt!)
Brücke Günthersbühler Str. über die Bahn Abbruch 750.000,-
Brücke Karl-Schönleben-Straße über den Graben Langwasserwiese Erneuerung der Platte 500.000,-
Stützwände und Treppen Cheruskerstraße bei S-Bahnstation Sanierung 500.000,-
Gleißhammerstraße über den Ablauf des Zeltnerweihers Ersatzneubau 1.500.000,-
Gleißhammerstraße über die Bahn, Ersatzneubau 1.000.000,-
Brücke Münchener Straße über die DB (westliche Hälfte), Abriss und Ersatzneubau (Hinweis: Bahn hat ein kreuzungsrechtliches Verlangen.) 5.500.000,-
2 Brücken Stadenstraße über die Bahn, Abbruch 700.000,-
Brücke Rothenburger Straße über die Südwest-Tangente, Ersatzneubau 6.100.000,-
Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke über den Wöhrder See Abdichtung, Kappen, Betoninstandsetzung, Geländererneuerung etc. 21.000.000,-
Johannisbrücke über die Pegnitz Fassadensanierung, Brüstung, Kanzeln, Ansicht 900.000,-
Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Abdichtung, Kappen, Betoninstandsetzung 2. Bauabschnitt 1.500.000,-
Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz Sanierung 2.100.000,-
Maßnahmen 2020 – 2022 (Fortsetzung)
Beschreibung Voraussichtliche Kosten in EUR
Neutorbrücke über den Stadtgraben, Ersatzneubau 1.600.000,-
Gustav-Adolf-Brücke über die Bahn, Sanierung 1.500.000,-
Trogbauwerk Sigmundstraße Teilbauwerke 3 und 4 Abdichtung, Betoninstandsetzung 2.100.000,-
Brücke Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße Denkmalgerechte Sanierung des Tragsystems 1.300.000,-
Fußgängerbrücke über die Von-der-Thann-Straße Instandsetzung östl. Wiederlager, Auflager, etc. 250.000,-
Spitalbrücke über die Pegnitz Korrosionsschutz, Lager, Neue Ortbetonplatte, Geländer 300.000,-
Brücke Löwenberger Straße über den Langwassergraben Ersatzneubau 350.000,-
Brücke Hafenstraße über die Bahn Sanierung 2.000.000,-
Ersatzneubau der Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof (Bauwerk mit Span- nungsrißproblematik) 25.000.000,-
Brücke Neuwerksteg mit Sanierung der Wehranlage Neuwerk 1.500.000,-
Sanierung Brücke Münchener Straße über die U-Bahn 2.500.000,-
Lederersteg (Teilbauwerk 1, Pegnitz) Ersatzneubau 500.000,-
Brücke Fürther Tor über den Stadtgraben Abdichtung, Sandsteinsanierung 1.250.000,-
Brücke Frankenschnellweg über die Sigmundstraße Sanierung und Verbreiterung im Zuge des kreuzungsfreien Ausbaues Frankenschnellweg 4.700.000,-
Brücke Abfahrt Frankenschnellweg zur Südwesttangente in Richtung Feucht Sanierung im Zuge der Erneuerung der Hafenbrücken 2.500.000,-
Brücke Klaus-Groth-Straße über den Kothbrunngraben (Am Weiher Boxdorf) Ersatzneubau 710.000,-
Brücke Alte Reutstraße über den Bucher Landgraben Betonsanierung, Abdichtung, Kappen 100.000,-
Brücke Hans-Fallada-Straße über den Langwassergraben Sanierung und Teilrückbau mit ökologischem Gewässerausbau 350.000,-
Durchlass Goldbach in der Tullnau und unter der Ostendstraße Sanierung und Teilrückbau mit ökologischem Gewässerausbau (Hochwasserschutz) 1.500.000,-
Maßnahmen 2020 – 2022 (Fortsetzung)
Fußgängerunterführung südlich der Adenauer Brücke Sanierung Bodenplatte 150.000,-
Brücke Erlanger Straße über den Georg-Ziegler-Weg (östl. Überbau) Betoninstandsetzung, Abdichtung 500.000,-
Rad-/Gehwegbrücke über den Nordring Neubau 1.500.000,-
Brücken über den Gaulnhofener Graben, Neubau von 2 Bauwerken im Rahmen der Umsetzung des B-Planes Eichenlöhlein 130.000,-
Trogbauwerk Julius-Loßmann-Straße gemeinsam mit Beteiligung an DB-Brücke (Mausloch) 10.000.000,-

Hinweise:

sollen. Es stehen jedoch viele weitere Maßnahmen im Brückenbau an, so dass es darüber hinaus eine Warteliste gibt (Investitionsstau).

phase).

korrosionsgefährdeten Spannstählen steht außerhalb des sonstigen Bauprogrammes und wird durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe gesteuert.

gungsverhalten sind bis auf die Brücke Rothenburger Str. über die Südwesttangente noch nicht berücksichtigt.

Unabhängig vom Investitionsvolumen liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich der Sanierung von Brücken. Wie den Tabellen zu entnehmen ist, fließen die Investitionen aber nicht ausschließlich in Brücken mit schlechter Zustandsnote.

10 Zusammenfassung und Ausblick

Das vergangene Jahr hat rückwirkend große Anstrengungen für alle beteiligten Akteure bedeutet. Vor allem im Hinblick auf Planungsleistungen werden zahlreiche weitere Großprojekte vorbereitet. Hinzu kommen die in der Öffentlichkeit nicht sichtbaren Beiträge für Machbarkeitsstudien und Förderanträge (z.B. für die neue Straßenbahntrasse durch das Brunnecker Areal „Neulichtenreuth“, die Erneuerungen der Eisenbahnüberführungen „Mausloch“ und am Thumenberger Weg).

Die Entwicklung des Bauwerkserhaltungszustands stagniert auf dem Niveau der beiden Vorjahre. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der Aufwand bei Baumaßnahmen im Ingenieurbau in folgenden Themen besonders gestiegen ist:

zwischen gibt es beispielsweise kaum noch Bauwerke, bei denen eine eigene Anlage zur Regenwasserbehandlung fehlt.

gleichzeitig von mehreren Funktionen überlagert ist. Im Fall des geplanten Bauvorhabens Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz entstehen z. B. Flächenkonflikte u.a. mit den Themen Überschwemmungsgebiet, Erholung, Biotop, landwirtschaftl. Nutzung, Lage für Umleitungsverkehr, etc. entsprechender Ausgleich wird erforderlich, ist aber gleichzeitig auch schwieriger.

und nachvollziehbar darzulegen und zu erläutern. Dabei versteht sich SÖR nicht als Einbahnstraße, sondern versucht auch Anregungen und Wünsche der Bürger in die jeweilige Planung zu integrieren.

Baustellen in Verkehrsräumen. Dies führt dazu, dass der Verkehr stärker eingeschränkt oder noch kleinteiliger gebaut werden muss, oder sogar beides.

Das Sachgebiet Brückenbau und Wasserwirtschaft wirkt den gestiegenen Anforderungen aus Umweltschutz, Kompensationsbedarf, Öffentlichkeitsbeteiligung, verkehrliche Abhängigkeiten, usw. entgegen. Ein Ergebnis des durchgeführten Kreativworkshops ist, dass eine neue Organisationseinheit „Zentrale Aufgaben“ eingerichtet wird. Die Arbeiten, die dort erledigt werden, entlasten die sachbearbeitenden Ingenieure und Techniker künftig u. a. zu Gunsten der o. g. Themen.

Ein Problem ist auch mehr und mehr im Fachkräftemangel zu sehen. Im Brückenunterhalt konnte z. B. erst nach über einem Jahr eine Ingenieurstelle besetzt werden. Bei einer Bautechnikerstelle hat ein erstes Ausschreibungsverfahren noch kein Ergebnis gebracht.

Einen weiteren Fokus wird der Brückenbau im Bereich Bauwerksunterhalt auf die Thematik „Lebenszyklusbetrachtung“ legen. Ziel ist es u.a. betriebliche Belange in den Vordergrund zu stellen. Es muss künftig mehr Unterhalt am Bauwerk - bedarfsgerecht - ankommen (z.B. kontinuierliche Reinigung von Brückeneinläufen, Wartung von Übergangskonstruktionen, regelmäßige Erneuerung des Korrosionsschutzes, etc.)

Das Sachgebiet Brückenbau und Wasserwirtschaft geht damit aktiv alle Problemfelder an, die im beeinflussbaren Wirkungsbereich liegen.

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