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← Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (27.06.2019)

Beilage Sachverhaltsdarstellung Campus Maiach

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 27.06.2019

Beilage

Realisierung von Schulbaumaßnahmen: Neubau Mittelschule und Grundschule mit

Kombieinrichtung an der Maiacher Straße

Vorweggestellt: Wechselwirkung Mittelschulneubau und Grundschulen der Südstadt

Auf dem ehemaligen Vereinsgelände des SV 73 Nürnberg Süd in Nürnberg Maiach/Werderau soll ein gemeinsamer Schulcampus mit zwei schulrechtlich eigenständigen Schulen samt Betreuungsangeboten entstehen: einerseits der Neubau einer Mittelschule, andererseits der Ersatzneubau für die bereits bestehende wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Grundschule Maiach sowie für den Hort Maiacher Straße. Durch den Mittelschulneubau (Arbeitstitel Mittelschule Süd) im Stadtteil Werderau soll ermöglicht werden, die derzeit bestehende Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule am Herschelplatz aufzulösen und die Schülerschaft vollständig dem Mittelschulneubau in Maiach/Werderau zuzuführen. Nach dem Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule aus dem Bestandsschulhaus am Herschelplatz kann nicht nur eine räumliche Entlastung für die im Bestandsgebäude befindliche Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule herbeigeführt werden, sondern zusätzlich auch eine Entlastung und teilweise eine räumliche Gesamtverbesserung von Grundschulen in der Nürnberger Südstadt (GS Kopernikusschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule und GS Sperberschule) erreicht werden. Weiterhin soll über den Neubau der Mittelschule Süd eine Lösung für die Mittelschulen allgemein im Nürnberger Süden erzielt werden.

Schulausschussbehandlung vom 16.12.2016

Bereits im Schulausschuss am 16.12.2016 wurden die Mengengerüste in Bezug auf die Bauvorhaben Schulen Maiacher Straße vorgestellt. Der Betreuungsteil wurde damals nur nachrichtlich dargestellt. Eine fachliche Entscheidung dazu wurde zu gegebener Zeit im Ausschuss in Aussicht gestellt. Die Zustimmung des Schulausschusses zum vorgestellten Mengengerüst der Schule wurde für das Bauvorhaben gegeben, verbunden mit dem Auftrag mögliche Synergieeffekte zu beachten.

Entwicklungen der Jahre 2017 - 2019

Die Raumprogramme für Mittelschule und Grundschule wurden in einer Umbruchssituation konzipiert. So wurde die Mittelschule auf Basis einer Vorgriffslösung (zusätzliche 25 qm je Klasse bei besonderen pädagogischen Anforderungen) bis zur Veröffentlichung der Flächenbandbreiten (September 2017 für Grundschulen, August 2018 für Mittelschulen) aufgesetzt. Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu beplanen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt. Die Jahre 2018 und 2019 waren durch die intensive Betreuungskonzeption von Schulbereich und Jugendamt geprägt. Die Betreuungsform ‚Kombimodell‘ wurde auf Ebene der Ministerien hinsichtlich der Zugrundelegung einschlägiger Raumnotwendigkeiten und Raumansprüche (hinsichtlich Flächen als auch Zuschussanerkennung) entwickelt. Die Stadt Nürnberg befand sich damit in einem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch eigener Innovation bei gleichzeitig hohem Zeitdruck für die Realisierung der Maßnahme und den (nur) schrittweise entstehenden staatlichen Neuvorgaben. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat "Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung" vom 11.02.2019 in Verbindung mit dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter; hier: Kombieinrichtungen" vom 22.03.2019 liegen gesicherte Rahmenbedingungen für die Kommunen vor.

Jugendhilfe- und Schulausschussbehandlung am 27.06.2019

Die Raumkonzeptionen wurden für beide Schulen der Staatlichen Schulaufsicht zur Begutachtung vorgelegt. Für die Mittelschule wurde die Konzeption im Jahr 2017 in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken zu einem für die Stadt Nürnberg sehr positiven Ergebnis (hohe Raumanerkennung damit keine „Lernfabrik“ entsteht) gebracht. Für die Grundschule wurde von der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken am 26.03.2019 das Signal gegeben, dass die Raumkonzeption für das Betreuungskonzept des Kombimodells auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Schulkomplex in maximaler Höhe (74% des Summenraumprogrammes eines Hortes) vorbehaltlich der finalen Prüfung aus heutiger staatlicher Sicht vertretbar erscheint. Mit diesem Bericht sollen die Raumkonzeptionen (Besonderheiten der Konzepte, Betreuung und Synergieeffekte) dargestellt werden. Hinsichtlich der Raumdetails wird auf die Anlage verwiesen.

Neubau Mittelschule Süd (6-Züge und 2 M-10-Klassen; 32 Klassen)

Regionale Gegebenheiten in der Nürnberger Südstadt

Die bestehende Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule liegt in der Nürnberger Südstadt, einem laut Sozialraumanalyse des Amts für Stadtforschung und Statistik (siehe M485) sozial angespannten Quartier (Typ 2). Prägend ist demnach ein stark überdurchschnittlicher Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Haushalte sowie die markant über dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Indikatoren zur sozialen Anspannung. Im Vergleich zur Gesamtstadt ist der Arbeitslosenanteil (SGB II) sowie der Arbeitslosenanteil der 15 bis unter 25-Jährigen (SGB II) überdurchschnittlich hoch. Bei Haushalten mit Kind(ern) ist der Anteil an Alleinerziehenden sowie Bedarfsgemeinschaften überdurchschnittlich hoch. Gleichzeitig handelt es sich um einen stark verdichteten urbanen Raum, dessen Wohnungs- und Gebäudebestand überwiegend aus älterer Bausubstanz besteht. Typisch für Sozialräume des Typ 2 ist zudem die geringe Wohnbindung mit einem überdurchschnittlichen Anteil der Wohndauer bis 5 Jahre. Mehrere namhafte deutsche Großbetriebe haben ihre Fertigungsstätten im unmittelbaren Umfeld der Schule. Die Schülerschaft profitiert jedoch wenig von den großen Betrieben, da die Eltern häufig selbst keine duale Ausbildung durchlaufen haben und angelernt tätig sind. In vielen Fällen ist dies auch das Ziel der Eltern für ihre Kinder. Die Schule versucht dem entgegenzuwirken und den Eltern und Schülern die duale Ausbildung als zukunftsorientierten und grundlegenden Start in ein existenzsicherndes Berufsleben aufzuzeigen.

Schulkonzept der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule

Der Arbeit an der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule liegt ein ganzheitlich-pädagogisches Konzept zugrunde, bei dem die Schule nicht als Institution, sondern als LEBENSraum erfahren wird, in dem sich alle Beteiligten wohlfühlen können. Ausgehend von dieser Situation wird ein einzigartiges pädagogisches Schulgebäude für die Mittelschule Süd mit 23 Klassen im gebunden Ganztag und 9 Halbtagsklassen entstehen. Grundlage des Konzeptes sind drei Säulen: 1 Lebensreife: Aufgrund der schwierigen Ausgangslage der Schüler (s. o.) ist die Schule darum bemüht, die fehlende Chancengerechtigkeit auszugleichen sowie Perspektiven aufzuzeigen und größtmögliche Mündigkeit zu ermöglichen. Dies gelingt der Schule durch diverse soziale Projekte wie beispielsweise Streitschlichter, Schülerlotsen, Vitaminchecker, Schülerfirmen, interkulturelles Training und vieles mehr. 2 Schulreife: Durch zahlreiche pädagogische Maßnahmen (Teamteaching, offener und gebundener Ganztag, individuelle Förderung, klassenübergreifender Unterricht, Trainingsraum) ist die Schule bemüht, möglichst viele Schüler im Schonraum „Schule“ zu einem erfolgreichen Abschluss der Schullaufbahn zu verhelfen. 3 Ausbildungsreife: Die Schülerschaft soll durch eine Reihe von Angeboten (Berufsorientierungsbüro, individueller beruflicher Orientierungsfahrplan, Mentoren- Programme, Kooperationen mit örtlichen Betrieben, Schülerfirmen, ...) notwendige Schlüsselqualifikationen erlangen, um einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu meistern. Das Unterstützungsprogramm der Schule beginnt in der 5. Jahrgangsstufe, mündet in der individuellen und begründeten Berufswahl der 9./10. Jahrgangsstufe und ist darauf

ausgerichtet, eine möglichst hohe Ausbildungs- und dementsprechend geringe Quote von Schülern ohne Anschlussperspektive zu erzielen

Raumprogramm Neubau Mittelschule

Mit dem Neubau „auf der grünen Wiese“ ergibt sich die Chance auf Grundlage der oben skizzierten besonderen Rahmenbedingungen und Entwicklungsprozesse die pädagogische Konzeption funktional, räumlich und inhaltlich bedarfsgerecht aufzusetzen. Konkret ergibt sich hinsichtlich eines zu konzipierenden Schulneubaus einer dann 6-zügigen Schule mit bis zu 800 Mittelschülern ein an den besonderen Anforderungen orientiertes Raum- und Flächenkonzept, das zum Teil über den für eine entsprechende Mittelschule vorgesehenen Raumbedarf hinausgeht und zudem funktional die zu leistende pädagogische Arbeit unterstützen soll. Die persönlich vorgestellte Konzeption für die Mittelschule Süd wurde im Ergebnis mit einem staatlichen fiktiven Raumprogramm beantwortet, das die seitens der Stadt gesehen Notwendigkeiten anerkennt und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bei formaler Antragsstellung als genehmigungsfähig in Aussicht stellt.

Gruppenräume Das pädagogische Konzept der neuen Mittelschule Süd sieht jeweils zwischen 2 allgemeinen Unterrichtsräumen einen Gruppenraum vor. Das bedeutet, dass für die Mittelschule Süd insgesamt 16 Gruppenräume erforderlich wären. Die zunehmende Heterogenität bedingt durch Migrationshintergrund, Flüchtlingsbeschulung, unterschiedliche Lernniveaus, inklusiv zu beschulende Schüler mit Handicap oder Teil-/Leistungsstörungen sowie Hochbegabte erfordern im Lernalltag differenziertes Eingehen auf den Einzelnen, Methodenvielfalt, offene Unterrichtformen, lernzieldifferentes Unterrichten, Kleingruppenarbeit u.v.m. Zudem führt der gestärkte Elternwille dazu, dass die Mittelschule - im Bereich der Inklusion - immer mehr Aufgaben der Förderzentren übernehmen muss. Unterstützt wird differenzierendes Lernen u.a. durch Gruppenräume, die in Verbindung zu den Klassenzimmern stehen, die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei Klassen- /Gruppenteilung und schnelle Rückmeldungen zur Lerngestaltung ermöglichen. Von den insgesamt erforderlichen 16 Gruppenräumen sollen deshalb 12 Gruppenräume aus dem Raumprogramm Halbtag und 4 Gruppenräume aus dem Raumprogramm Ganztag (Doppelnutzung) geschaffen werden. Teile der Lehrmittelflächen sind integriert in den Gruppenräumen geplant.

Lernwerkstätten Nach eingehendem Dialog mit der Regierung von Mittelfranken sind 3 Lernwerkstätten als Ergänzung des schulischen Raumangebotes geplant.

Lernwerkstatt I ist für die 5. und 6. Klassen im mathematisch/naturwissenschaftlich Bereich mit 66 qm vorgesehen. In dieser Lernwerkstatt sollen die im neuen LehrplanPlus (Einführung an Mittelschulen zum Schuljahr 2017/2018) geforderten kompetenzorientierten und bereichsübergreifend angelegten Bildungsprozesse vermittelt werden. Um optimale Bedingungen für eigenaktives, individuelles und kooperatives Lernen nachhaltig zu schaffen, ist eine Lernwerkstatt zwingend erforderlich. Zusätzlich können in Lernwerkstätten die durch die Inklusion erforderlichen zusätzlichen Förderbedarfe umgesetzt werden.

Lernwerkstatt II ist für die 7. -10. Klassen mit 40 qm vorgesehen. Diese Lernwerkstatt soll als Berufsorientierungszentrum ausgestattet werden. Die Berufsorientierung spielt in der Mittelschule eine zentrale Rolle. Aufgrund des Schulprofils ist es das Ziel der Schule die Schüler in adäquate Ausbildungsberufe zu vermitteln. Daher beginnt das Berufsorientierungsangebot bereits in der 5. Jahrgangsstufe. Gebündelt im Berufsorientierungszentrum laufen alle Informationen zusammen und können von Schülern, Eltern, Lehrkräften und außerschulischen Partnern abgerufen werden. Ein niedrigschwelliges Berufsberatungsangebot als Knotenpunkt der Berufsorientierung hilft Schülern, passgenau und individuell bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit Praktikum, Bewerbung und Einstellungsverfahren. Die Eltern haben die Möglichkeit ebenfalls einen Termin im BO-Zentrum zu vereinbaren und sich über die Perspektiven ihres Kindes zu informieren. Das BO-Zentrum hat sich durch seine individuelle Beratung bereits bewährt und stellt eine wichtige Säule im Schulalltag dar. Durch zusätzliche PC-Arbeitsplätze sollen

weitere Angebote für Bewerbungsrecherche, das Schreiben von Bewerbungen und ein Raum für Bewerbungstraining geschaffen werden.

Lernwerkstatt III ist vorrangig für die Lernbereiche „soziales Leben, Gewaltprävention und Inklusion“ vorgesehen. Eine Nebennutzung als Seminarraum wird für möglich erachtet.

Jahrgangsstufentreffs Die Ganztagsschule mit ihren Lern- und Lebensbereichen erfordert zur Identifikation mit dem Umfeld und zur Entstehung eines Zusammengehörigkeitsgefühls für die Schülerinnen und Schüler überschaubare Raumzusammenhänge, die ihnen ein „Heimatgefühl“ vermitteln. Zu diesen überschaubaren Zusammenhängen im Nahbereich der Ganztagsflächen gehören feste Mitarbeiterräume für die zuständigen betreuenden Lehrkräfte. Für jede Jahrgangsstufe wurde deshalb ein Jahrgangsstufentreff mit 20 qm eingeplant. Dort sind organisatorische Absprachen und Beratungsgespräche ebenso möglich wie auch die rasche Kontaktaufnahme zwischen Lehrkräften, Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten. Zudem werden die Jahrgangsstufentreffs ausgestattet mit jahrgangsstufenorientiertem Material, das für jede Lehrkraft zugänglich ist.

Betreuung (gebundener Ganztag) Für die geplante 6-zügigen Mittelschule (inkl. 2 M-Züge) sind nach damaliger und aktueller konzeptionellen Planungen 4,5 Züge (= 23 Klassen) im gebundenen Ganztag vorgesehen. Die Ganztagsbereiche (ausgenommen Küche und Speisesaal) sollen in die Jahrgangsstufenbereiche 5/6 und Jahrgangsstufenbereich 7-10 jeweils integriert werden.

Differenzierungsflächen Die gebundene Ganztagschule ist für alle Beteiligten der Schulfamilie ganztägiger Lern- und Lebensort, für einen Teil der Schülerinnen und Schüler der Ausgleich für eine zuhause oft nicht (mehr) existente familiäre Atmosphäre mit einer als positiv empfundenen, angenehmen und anregenden Umgebung, in der gemeinsame Aktivitäten (Reden, Spielen, kreatives Gestalten, Musik hören, gemeinsame Projekte besprechen, etc.) möglich sind. Für die verschiedenen Aktivitäten in Klein- und Großgruppen, aber auch für Rückzug und Ruhe sollen jahrgangsstufenbezogen Funktionsbereiche, ein Raum für Großspiele, ein Atelier sowie ein „Wohnzimmer“ als sozialer Treffpunkt und geeigneter Kommunikationsort der Ganztagsschüler sorgen. Insgesamt wird für 23 Klassen im gebundenen Ganztag ein Differenzierungsbereich im Umfang von 602 qm eingeplant. Diese unterteilen sich wie folgt:

Differenzierungsflächen Jahrgangsstufenbereich Jahrgangsstufenbereich
5-6 7-10
Differenzierungsräume 2 Differenzierungsräume mit je 20 qm 2 Differenzierungsräume mit je 25 qm
„Wohnzimmer“ klein 30 qm groß 70 qm klein 30 qm groß 70 qm
Großspieleraum 70 qm 92 qm
Atelier 40 qm 40 qm
Ruheraum 20 qm 20 qm
Trainingsraum 30 qm
SUMME 602 qm

Differenzierungsräume Die zusätzlichen Differenzierungsräume im Bereich Ganztag können zum einen zur individuellen Lernförderung und für ein selbständiges Lernen und Vertiefen in den Studierzeiten genutzt werden und zum anderen auch als Räume für z.B. AG´s dienen. Zusätzlich werden die Differenzierungsräume auch als Gruppenräume im Regelunterrichtsbereich genutzt.

„Wohnzimmer“ Im „Wohnzimmer“ soll den Schülern in angenehmer Atmosphäre das Gefühl eines Zuhauses vermittelt werden. Es soll für die Kinder ein Beispiel von positiver Wohnumgebung als ein zwangloser Begegnungsort geschaffen werden. Das „Wohnzimmer“ soll, wie im privaten Gebrauch auch, als Raum für Treffen, gemeinsame Spiele, Kochen, usw. genutzt werden.

Raum für Großspiele Der Raum für Großspiele soll zum einen Flächen für z. B. Kicker und Billard und zum anderen für Bewegungsmöglichkeiten bieten.

Atelier Da die Fachräume (Werken und Textilarbeit) bei einer Ganztagsschule auch nachmittags ausgelastet sind, soll durch ein Atelier für die Schüler die Möglichkeit geschaffen werden, auch nachmittags kreativ beim Basteln und Heimwerken tätig zu sein.

Ruheraum In einem rhythmisierten Ganztagsbetrieb muss ein besonderer Wert auf Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten gelegt werden. In den Ruheräumen soll den Kindern die Möglichkeit zum Ausruhen, Schlafen und Nachdenken gegeben werden.

Time-out-Raum / Trainingsraum Unterrichtsstörungen liegen immer multiple Ursachen zugrunde. Diese zu finden und dem Schüler zu helfen ist Hauptaufgabe des Trainingsraumes. Die Trainingsraummethode befähigt den Schüler den Eigenanteil seines (Fehl-) Verhaltens zu erkennen, Konsequenzen zu überdenken und sich selbst zu kontrollieren. Die Schüler werden deeskalierend aus der Konfliktsituation (z.B. im Klassenzimmer) herausgenommen und im Trainingsraum beraten. Die derzeitige Praxis zeigt deutlich, dass ein entsprechend ausgestattetes Zimmer vonnöten ist. Erfahrungsgemäß ist gerade die „Wartezone“ räumlich großzügig zu bemessen und einsehbar zu planen.

Bibliotheksflächen Die Förderung der Sprach- und Lesekompetenz ist angesichts der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Quote am Schulstandort: 86%) beständige Aufgabe aller Lehrkräfte. Am Lern- und Lebensort Ganztagsschule kommt den im Ganztagsbereich integrierten Bibliotheksräumen (Ort für Integrationshilfe, Deutschförderung in der Freizeit, eigenverantwortliches Recherchieren/Arbeiten, Leseprojekte) als Rückzugsbereich mit Bildungsqualität ein noch höherer Wirkungsgrad als an Schulen mit ausschließlich Regelbetrieb zu. Die aktuell von Schülern geführte und verwaltete Schulbibliothek-AG könnte dann professionell in eigenen Räumlichkeiten weitergeführt und ausgebaut werden.

Aufgrund der Bedeutung der Sprach- und Leseförderung gerade in der Ganztagsschule sollen die Flächen für die Schülerbibliothek/en im Ganztagsbereich für die Jahrgangsstufen 5/6 (40 qm) bzw. für die Jahrgangsstufen 7-10 (47 qm) zusätzlich zu Halbtagsflächen für Bibliothekszwecke geplant werden.

Beratungszentrum Die zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten bedürfen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes und schülerorientierten Beratungsangebotes, welche einen reibungslosen Schulablauf gewährleisten. Ziel ist es die (Mittel-)Schulfähigkeit aller Schüler zu gewährleisten, dies im Sinne der vom Ministerium eingeforderten Umsetzung der Inklusion an der Mittelschule. In im Schuljahr 2016/17 belegen aufwendige Screenings, dass ca. 74% (86 von 116 Schülern) der Schülerschaft der 5. Jahrgangsstufe Tendenzen zu Verhaltensauffälligkeiten (verbale & körperliche Gewalt, motorische Unruhe, kognitive Einschränkungen...) zeigen. Die Ursachen für diese komplexen und fachübergreifenden Defizite sind vielfältig. Die Schule begegnet diesen Defiziten mit einem vernetzten, zukunftsorientierten Beratungszentrum, welches einen ganzheitlichen Lösungsansatz anbietet:

Abbildung 1

Jede dieser Beratungseinheiten benötigt dringend einen eigenständigen Raum; notwendigerweise sind diese Einheiten nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich vernetzt (siehe obige Abbildung). Den intensiven und dem Datenschutz unterliegenden Gesprächen muss mit adäquatem Platz- und Raumangebot begegnet werden. Im Detail begründet sich dieser zusätzliche Raumbedarf wie folgt:  Der Time-out-Raum / Trainingsraum: siehe Betreuungsflächen  Beratungsraum Jugendsozialarbeit an Schulen Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftliche Lebensgestaltung verbessert werden. Im Unterrichtsalltag hat sie neben der Einzelfallarbeit auch eine präventive Funktion. Bei einer zu erwartenden Gesamtschülerzahl von 800 Schülern, sollten entsprechende Räumlichkeiten für zwei Jugendsozialarbeiter geschaffen werden.  Beratungsraum Schulpsychologie Das umfassende Beratungs-, Unterstützungs- und Diagnoseangebot der Schulpsychologie ist für Eltern, Schüler und Lehrpersonal ein wichtiger Pfeiler der Beratung. Der Raum des Schulpsychologen muss aus Gründen des Datenschutzes (Archivierung von Anamnesen und sensiblen Daten) eigenständig und mit den anderen Beratungsräumen vernetzt sein. Außerdem ist eine vertrauensfördernde Gesprächsumgebung, die sich deutlich von anderen schulischen Räumen abhebt, für die anspruchsvolle Arbeit zwingend.  Beratungsraum Förderlehrer In unterschiedlichen Diagnoseverfahren zur Feststellung schulischer Defizite und individueller Stärken ist ein eigener Unterrichtsraum für förderdiagnostische Einzelgespräche unumgänglich. Die individuellen Förderpläne werden in Klein- und Kleinstgruppen, in Absprache mit dem

Klassenlehrer und parallel zum Unterricht, umgesetzt. Außerdem stellt der Förderlehrer die Nahtstelle zwischen Klassenleitung, Trainingsraum und weiterer Beratungsangebote dar. Daher ist der Raum im Beratungszentrum zu situieren. Für die Umsetzung der vom Ministerium eingeforderten inklusiven Beschulung ist zwingend der oben beschriebene Raumbedarf erforderlich.  Beratungsraum Schulberatung Die Schulberatung unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch pädagogische und psychologische Erkenntnisse und Methoden. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Schüler zu fördern. Die Schulberatung ist aber auch eine Vertrauensperson für Schüler/Lehrer und bildet eine Gelenkfunktion. Dies zeigt sich insbesondere durch die Einbindung in schullaufbahnrelevante Entscheidungen. Sie wird aber auch bei bedeutsamen Entscheidungen und bei der Verhängung schwerwiegenden Ordnungsmaßnahmen hinzugezogen. Diagnostische und o.a. Tätigkeiten erfordern einen eigenen, abgeschlossenen Raum innerhalb des Beratungszentrums.  Elternsprechzimmer Im Beratungskontext sind die Eltern ein wesentlicher Bestandteil, um die erfolgreiche Umsetzung der im Vorfeld geschilderten Beratungsergebnisse zu gewährleisten. Das Elternsprechzimmer ist somit (auch räumlich) substantieller Bestandteil des Beratungszentrums. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Beratungszentrum in oben beschriebener Form entscheidend für eine erfolgreiche Beschulung an dem geplanten Schulstandort in Gegenwart und Zukunft ist.

Seminarraum (als Nebennutzung der Lernwerkstatt III) Die jetzige Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule ist bereits Partnerschule der Lehrerbildung in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg, zudem Seminarschule für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern für die Mittelschule. Die Ausbildungstage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes begründen den zusätzlichen Bedarf eines Seminarraumes. Einer Schule dieser Größenordnung, die nach den Prinzipien moderner Pädagogik konzipiert, gebaut und umgesetzt wird, wird bei der zukünftigen Lehrerbildung eine große Bedeutung zukommen.

Spindflächen Alle für die Ganztagsschule angemeldeten Schülerinnen und Schüler müssen den Großteil ihrer Schulmaterialien und Kleidungsstücke für den ganzen Tag (Sport, Freizeit, Kälte- und Nässeschutz) mit sich führen und brauchen dafür im Schulhaus je Schüler/-in eine adäquate, sichere Aufbewahrungsmöglichkeit. Um die AUR nicht mit dieser Funktion zu belasten, soll für alle Schülerinnen und Schüler der MS Süd die Möglichkeit zum Aufstellen von Spinden an geeigneten Standorten vor den allgemeinen Unterrichtsräumen bestehen. Schülergarderoben (Spinde) können dabei aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen nicht offen in den Fluren (nicht genehmigungsfähige Nebenflächen) untergebracht werden. In den Planungen wurde für jeden Schüler die Fläche für ein Spindfach (Breite 40 cm, Tiefe 50 cm und Höhe 100 cm) eingeplant. Ab Jahrgangsstufe 5 wird davon ausgegangen, dass jeweils 2 Spinde übereinandergestapelt werden können. Es ist folglich eine Fläche von etwa 53 qm zu berücksichtigen.

Ersatzbau Grundschule Maiach (3zügige Grundschule mit 150 Betreuungsplätzen als

Kombieinrichtung im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung)

Vorbemerkung Rahmenbedingungen

In einem eigenen Baukörper, der verbunden sein könnte mit einem gemeinsam mit der Mittelschule zu nutzendem Gebäudeteil für die Mittagsverpflegung für Schüler/innen der Grund- und Mittelschule, soll eine dreizügige Grundschule (für bis zu 300 Schulkinder) mit integriertem Betreuungsbereich für Kooperative Ganztagsbildung von Schule und Jugendhilfe für bis zu 150 Schulkinder als Kombieinrichtung entstehen. Die zunehmende Heterogenität (Migrationshintergrund, unterschiedliche Lernniveaus, inklusiv zu beschulende Kinder, Hochbegabte) erfordert insbesondere an Schulen in großstädtischen Ballungsräumen im Lernalltag differenzierendes Eingehen auf den Einzelnen, Methodenvielfalt, wie offene Unterrichtsformen, lernzieldifferentes Unterrichten, Kleingruppenarbeit, das durch ein entsprechendes auf diese Anforderungen ausgerichtetes Raumangebot unterstützt wird. Im Schuljahr 2018/2019 betrugt die Quote der Kinder mit Migrationshintergrund an der GS Maiach 80%.

Raumprogramm Neubau Grundschule Maiach

Für die Planung der GS Maiach wurden die Flächenbandbreiten (Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.09.2017) zugrunde gelegt. Obgleich die Stadt Nürnberg nicht pauschal die Realisierung der für jeden Raumbereich maximalen Flächenbandbreite bei zukünftigen Neubaumaßnahmen vorsieht, wird bei der GS Maiach der Grenzbereich für die maximal möglichen Flächen der Flächenbandbreiten in allen Bereichen planerisch annähernd erreicht.

Fünfter Gruppenraum und Zusammenlegung von Gruppenräumen mit Lehrmittelflächen Unterstützt wird differenzierendes Lernen u.a. durch Gruppenräume, die zwischen den Allgemeinen Unterrichtsräumen situiert werden sollen und so die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei Klassen- /Gruppenteilung und schnelle Rückmeldungen zur Lerngestaltung ermöglichen. Aufgrund der wachsenden Anforderungen für Differenzierung und als pädagogische Reaktion auf Heterogenität sollen Gruppen- und Differenzierungsräume um Lehrmittelflächen erweitert werden, um auf die für Förderung und Differenzierung erforderlichen Lernmaterialien schnell zugreifen zu können. Für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße sind vier gleich große Gruppenräume (je einer pro Jahrgangsstufe) einschließlich anteiliger Lehrmittelfläche mit einer Größe von je 30 qm geplant. Ein fünfter Gruppenraum soll als „Kompetenzraum Sprachförderung“ spezifisch für den Sprachförderbedarf an der Schule ausgerüstet und genutzt werden. Gemäß dem Lehrplan Plus für Bayerische Grundschulen sind Sprachverstehen und Sprachhandlungsfähigkeit grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung zu einem selbstbewussten, sozial aktiven und an Bildung interessiertem Menschen in der deutschsprachigen Umgebung. Das Erlernen von Sprache ist eines der wichtigsten Bildungsziele und unabdingbare Voraussetzung für den schulischen Erfolg in allen Fächern und für die berufliche Zukunft der Schülerinnen und Schüler. Ein optimales Unterrichten der deutschen Sprache als Zweitsprache fördert unter anderem die transkulturelle Identität und die Akzeptanz der Lebenssituation im Einflussbereich mehrerer Kulturen und ist somit zentral für eine gelingende Integration. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit und Wichtigkeit von Kooperationen und Projekten zur Sprachstanddiagnostik (z. B. Profilanalyse mit Tonaufnahmen von Interviews) und Sprachförderung (in Kleingruppen- und in Einzelförderung) mit anderen Institutionen, beispielsweise der Friedrich-Alexander-Universität (PIK – Projekt der Regierung von Mittelfranken) oder den Kindergärten (Vorkurs Deutsch 240) im Schulsprengel, hingewiesen werden. Diese sind vor allem im Bereich Zweitspracherwerb/ Fremdspracherwerb äußerst gewinnbringend, jedoch auch nur dann verwirklichbar, wenn bestimmte räumlich Gegebenheiten (Störungsfreiheit, sichere Lagerung von Materialien, Unterlagen, technischen Geräten, etc.) vorausgesetzt werden können. Der Gruppenraum „Kompetenzraum Sprachförderung“ wird für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße mit einer Größe von 40 qm geplant.

Lernwerkstatt mit dem thematischen Schwerpunkt MINT Deutschland gehört weltweit zu den führenden Standorten in Wissenschaft, Forschung und Technologie. Zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes werden dringend qualifizierte Fachkräfte im Besonderen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)

benötigt. Das Fundament muss bereits in der Grundschule gelegt werden. Die Maiacher Schule liegt im Nürnberger Süd-Westen, in einem Stadtteil begrenzt durch Frankenschnellweg, Südwesttangente und Nopitschstraße. Die Werderau bietet wenige Möglichkeiten zum aktiven Forschen, Ausprobieren und Experimentieren. Die Kinder verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in beengten Wohnverhältnissen. Durch die kompetenzorientierte Arbeit in der MINT-Lernwerkstatt wird die naturwissenschaftliche Arbeits- und Denkweise der weiterführenden Schulen im Bereich der Naturwissenschaften bereits an der Grundschule angebahnt. Dies trägt zu einem fließenden Übergang bei. Eine Kooperation mit den weiterführenden Schulen ist auch mit den höheren Jahrgangsstufen wünschenswert, z. B.: Projektarbeit P-Seminar der Gymnasien.

Raum für Förderlehrkraft Wegen der Heterogenität der Schülerschaft und dem individuellen Förderbedarf vieler Schülerinnen und Schüler wird für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße mit einem Arbeitsraum mit 24 qm für eine Förderlehrkraft geplant.

Bibliothek (für Sprachförderung im Unterricht und in der Kombieinrichtung) Die sprachlichen Kompetenzen in der Fremd-, Zweit- oder Muttersprache, die durch Leseerziehung gefördert werden können, sind offensichtlich. Nicht nur beim Fach „Deutsch als Zweitsprache“ finden sich im Lehrplan Plus als zu erwerbende Kompetenzen das Verfügen über Leseerfahrung, Lesefertigkeiten, Lesefähigkeiten und das Erschließen und Präsentieren von Texten. Auch das Fach Deutsch nennt klassenübergreifend die Leseerziehung, also die Erziehung zum Buch, das elementare Sammeln von Leseerfahrung, das Wecken von Interesse und Neugier auf Literatur und unterschiedliche Textarten und Medien (Hörtexte, Sachtexte, Lieder, Filme) die Förderung der allgemeinen Lesemotivation als zentrale und fächerübergreifende Bildungsziele. Die Leseerziehung stellt also zweifellos einen der wesentlichsten Aspekte zur Sprachförderung dar. Die Einrichtung einer Bibliothek (mit den entsprechenden Ausstattungsmerkmalen, wie beispielsweise ausreichend Stell- und Arbeitsflächen, passendes Mobiliar zur Erlangung einer familiären Wohlfühlatmosphäre und eine weitreichende mediale Ausstattung) ist somit unverzichtbar, um neben elementaren fachübergreifenden Kompetenzen insbesondere Förder- und Entwicklungsziele vor allem im Hinblick auf die Lesekompetenz zu fördern. Für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße wird mit einem Bibliotheksraum von 38 qm geplant, der die Leseförderung in den Bereichen Selbstlernen, Gruppen- und Projektarbeit im Unterricht und im Betreuungsbereich der Kombieinrichtung gewährleistet und unterstützt.

JaS-Büro Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftliche Lebensgestaltung verbessert werden. Im Unterrichtsalltag hat sie neben der Einzelfallarbeit auch eine präventive Funktion. Für die Arbeit an dem Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße, an der seit dem Schuljahr 2017/2018 eine JaS-Fachkraft eingesetzt ist, soll deshalb ein JaS-Büros mit 24 qm realisiert werden.

Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung in Kombination Jugendhilfe und Schule Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu planen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt.

Als Planungsgrundlage für die aufeinander abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung werden die Einwohner- und Schülerhochrechnungen herangezogen. Die wachsende Stadtgesellschaft mit Ausweisung neuer Bau- und Nachverdichtungsareale, Zuwächse in der Geburtenstatistik der letzten Jahre, aber auch quantitative und qualitativ veränderte Anforderungen und Bedarfe der Schulkindbetreuung verlangen in Nürnberg eine integrierte und gesamtstädtische Planung von Schule und Jugendhilfe. Der Geschäftsbereich Schule und das Referat für Jugend, Familie und Soziales haben sich für die Altersgruppe der Grundschulkinder auf eine Gesamtbetreuungsquote von 80 % für den Grundschulsprengel Maiach verständigt. Bei bis zu 300 Grundschulkindern ergibt dies einen Betreuungsbedarf von 240 Plätzen. Im Schulsprengel gibt es Bestandshorte, die erhalten bleiben sollen. Mit den Horten in der Dianastraße 42 (40 Plätze) und An der Marterlach 28 (50 Plätze), die beide in freier Trägerschaft sind, stehen für 30% der Grundschulkinder bereits 90 Plätze zur Verfügung. Das bestehende Angebot soll durch eine 50%-ige Betreuung in Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe am Schulcampus ergänzt werden, sodass für insgesamt 80% der Grundschulkinder ein ganztätiges Bildungs- und Betreuungsangebot besteht. Der gemäß Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung zu erwartende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der bis 2025 umgesetzt sein soll, wurde der Planung bereits zu Grunde gelegt.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden, über den Ersatzbau der Grundschule Maiach ein in Bau und Betrieb staatlich gefördertes kooperatives Modell von Schule und Jugendhilfe („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Dabei reduziert sich bei der hier geplanten Kombieinrichtung die „Hort-Gesamtfläche“ um ca. 26% im Vergleich zu einer konventionellen additiven Planung. Mit der Umsetzung dieser Variante will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb wie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf Grundlage der staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele:  Familienfreundliches Angebot  Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung)  Inklusion  Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung  Gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen. Bezogen auf das an der GS Maiach für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst wird die Kombieinrichtung mit insgesamt 150 Plätzen in zwei gleichwertigen Clustern mit je 75 Plätzen umgesetzt.

Grundlage der Kooperativen Ganztagsbildung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

Die Kooperative Ganztagsbildung ist eine Weiterentwicklung des sogenannten Kombimodells. An den vormittags stattfindenden Halbtagsunterricht der Grundschule schließt die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung an. Die Kooperative Ganztagsbildung entspricht daher einer Kindertageseinrichtung (§ 22 SGB VIII) und wird nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt (BayKiBiG) gefördert und finanziert.

Mit der Planung und dem Bau einer Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung betritt die Stadt Nürnberg Neuland. Neben den rechtlichen Aspekten (z.B. gesetzliche Aufsichtspflicht, besonders schützenswertes Alter der Kinder, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) sind pädagogische Aspekte (vor allem gemeinsamer Erziehungs- und Bildungsauftrag) von Bedeutung. Die Stadt Nürnberg hat erkannt, dass dies in einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe besonders gut gelingen kann. Dabei hat die Stadt Nürnberg das Ziel seine Ressourcen (z.B. Fläche, Betriebskosten) effizient einzusetzen und ein zukunftsfähiges (mehrfunktionales und wandelbares) Gebäude zu errichten, das Innovation ermöglicht. Gleichzeitig müssen aber auch die einzelnen Bereiche (z.B. Grundschule, Betreuung) selbständig arbeiten und funktionieren können. Damit muss das Gebäude eine innere Logik für die einzelnen Bereiche sowie die gesamte Nutzung (Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung) aufweisen. Um diese Zielvorstellungen umzusetzen, ist ein funktional aufeinander bezogenes Raum- und Flächenprogramm im Innen- und Außenbereich unabdingbar. Das Gebäude-, Raum- und Freiflächenkonzept für die Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung orientiert sich an den Zielen und Anforderungen des pädagogischen Konzepts der Grundschule mit Schulkinderbetreuung sowie der räumlichen Anforderungen einer BayKiBiG-Förderung in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe, sowie an den Bedarfen von fachlicher Zusammenarbeit zum Wohl der anvertrauten Schulkinder und an der gemeinsamen Nutzung von definierten Flächen und Räumen. Gebäudearchitektur, Raum- und Flächenarrangement soll insofern die Funktionen von Bildung und Betreuung, Erziehung und Förderung unterstützen und eine Umgebung gestalten, in der Kinder im Grundschulalter sich optimal entwickeln und bilden können aber auch gut betreut fühlen. Die Kinder und Erwachsenen sollen sich in allen Bereichen des Hauses wohlfühlen können, die Lehrkräfte der Schule und die Fachkräfte der Jugendhilfe müssen effizient arbeiten und niederschwellig kooperieren können. Die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung von Kindern erfordert ein quantitativ und qualitativ angemessenes Raumprogramm für die Grundschule und das Betreuungsangebot, das die notwendigen Verbindungen im Gebäude schafft für räumliche und pädagogische Kooperationen. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe (kooperative Ganztagesbildung) wird durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt. Beispielsweise werden Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung und für Förderung am Nachmittag genutzt oder Betreuungsräume stehen auch für pädagogische Maßnahmen aus dem Unterrichtsbereich am Vormittag zur Verfügung. Die einzelnen Räume und Aufenthaltsbereiche im Gebäude und in den Freiflächen haben zwar eine prioritäre Nutzungszuordnung (z.B. Klassenzimmer – Schule; Betreuungsraum - Jugendhilfe), allerdings stehen sie dem jeweils anderen Bereich auch zur bedarfsorientiert Verfügung. Grundsätzlich stehen beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume ganztägig zur Verfügung.

Gruppenhauptraum mit pädagogischer Küche In jedem Cluster ist der zentrale Treffpunkt der Gruppenhauptraum mit pädagogischer Küche. Der große Gruppenhauptraum verfügt über eine Einbauküche damit die pädagogischen Fachkräfte zusammen mit den Kindern den Snack am Nachmittag zubereiten können. Zudem ist insbesondere in der Großstadt das Thema „Gesunde Ernährung“ von besonderer Wichtigkeit. Daher soll in den Kombimodellen mit den Kindern gemeinsam gekocht werden, um ihnen den Umgang mit Lebensmitteln und eine gesunde Ernährung beizubringen.

Gruppenhaupträume In jedem Kombi-Cluster sind zwei eigene Gruppenhaupträume mit je 30 qm notwendig mit verschiedenen Funktionen: „Lesen, Schmökern und Tischspiele“, „Forschen und Entdecken“, „Rollenspielzimmer“ sowie „Bauspiele und Tischspiele“. Für die Bildung, Betreuung und Erziehung

sind diese Räume besonders wichtig für die Kinder, da diese die Räume selbständig und selbstverantwortlich nutzen können. Dadurch lernen sie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Gruppennebenräume In jedem Kombi-Cluster sind zwei eigene Gruppennebenräume mit je 25 qm notwendig mit verschiedenen Funktionen: „Medien“, „Mädchenzimmer“, „Jungenzimmer“ sowie „Rückzugsmöglichkeit, Snoozelen und Inklusion“. Im Gegensatz zu den Gruppenhaupträumen bieten die etwas kleineren Gruppennebenräume die Möglichkeit durch kleinere Gruppen genutzt zu werden.

Kreativraum In jedem Cluster ist ein Kreativraum notwendig, der durch die Kinder niederschwellig, d.h. auch selbständig und eigenverantwortlich genutzt werden kann. Es soll einen Kreativraum für gröbere Arbeiten als „Werkstatt“ und einen Kreativraum für kleinere Arbeiten als „Atelier“ eingerichtet werden. Der schulische Werkraum und der Textilarbeitsraum können synergetisch vom Kombimodell mitgenutzt werden, aber einen eigenen Kreativraum je Cluster pädagogisch nicht ersetzen.

Multifunktions- und Bewegungsraum In jedem Kombi-Cluster ist ein eigener Multifunktions- und Bewegungsraum unerlässlich. In diesem Raum haben die Kinder nicht nur die Möglichkeit sich zu bewegen und ihre körperliche Energie abzubauen, sondern sie können diesen Raum vor allem selbstbestimmt nutzen. In der langjährigen Erfahrung der Stadt Nürnberg als Träger von Horten zeigt sich, dass dieser Multifunktions- und Bewegungsraum für die Entwicklung der Kinder von zentraler Bedeutung ist. Im Sinne der Demokratieerziehung finden in vielen Horten Kinderparlamente in den Einrichtungen statt.

Lager für Multifunktions- und Bewegungsraum Da der Multifunktions- und Bewegungsraum vielseitig genutzt wird, müssen entsprechende Lagerflächen direkt angrenzend vorgehalten werden. In der Regel sind 10 qm hierfür als Mindestgröße vorzusehen.

Lagerraum für das Cluster Zusätzlich zum Lager für den Multifunktions- und Bewegungsraum muss ein zentraler Lagerraum in jedem Cluster vorgehalten werden. In diesem Lager werden die verschiedenen Materialen gelagert, die für die pädagogischen Angebote im Cluster benötigt werden. Da die pädagogischen Fachkräfte die Aufsichtspflicht dauerhaft sicherstellen müssen, ist der Lagerraum direkt im Kombi-Cluster vorzusehen und kann nicht zentralisiert werden.

Personalraum Da die pädagogischen Fachkräfte die Aufsichtspflicht dauerhaft sicherstellen müssen, sind die Personalräume im Kombi-Cluster untergebracht. Der Personalraum dient nicht nur als Pausenraum und für die Vorbereitungszeit, sondern auch für Elterngespräche

Leitungszimmer Das Leitungszimmer wird im Bereich der Schulverwaltung, möglichst neben der Schulleitung, untergebracht. Dadurch soll eine enge Kommunikation und Kooperation ermöglicht werden.

Synergetische Nutzungen von schulischen Räumen Die zentrale Grundidee der Kombieinrichtung ist die gemeinsame Nutzung von Räumen durch Schule und Jugendhilfe. Die Synergetische Nutzung schulischer Räume durch die Jugendhilfe umfasst die Allgemeinen Unterrichtsräume (Klassenzimmern), die schulischen Gruppenräume, den Küchen- und Speisenbereich sowie den Mehrzweckraum, den Musiksaal, den Erste-Hilfe-Raum, das Elternsprechzimmer und den Bibliotheksraum.

Grundsätzlich stehen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude im Kombimodell den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung. Dies bedeutet auch, dass eine schulische Nutzung der Räume der Kombieinrichtung am Vormittag möglich ist.

Synergien zwischen Mittelschule und Grundschule

Durch die Errichtung beider Schulgebäude, Grund- und Mittelschule, auf einem Gelände soll ein Schulcampus entstehen, der im Bereich der Infrastruktur (z.B. Küche/Essensversorgung, Sportflächennutzung, Hausmanagement) Synergien ermöglicht.

EDV

Durch die Mitnutzung eines der EDV-Räume der Mittelschule auf einen eigenen EDV-Raum in der GS verzichtet werden.

Gemeinsame Produktionsküche

Gesunde Pausenverpflegung und eine Mittagsverpflegung nach DGE-Standard sind wichtige ernährungsphysiologische Elemente an einer Schule mit einem hohen Anteil an gebundenem Ganztag (bis zu etwa 180 Essensteilnehmer der Grundschule und 575 Essensteilnehmer der Mittelschule). Um die Qualität der Mittags- und Pausenverpflegung gewährleisten zu können wird eine Zubereitungsküche als zweckmäßig angesehen, die im vor-Ort-Dialog mit der Schule und Kombieinrichtung die Rahmenbedingungen für die Schulverpflegung umsetzt (gesunde Ernährung, Berücksichtigung herkunftsbedingter Essgewohnheiten, sättigende Mahlzeiten, Qualitätsmanagement, u.a.). Aufgrund der Bedeutung der Schulverpflegung für das Schulprofil sollen die über das Flächenbudget für eine Anlieferungsküche hinausgehenden Flächen angesetzt werden.

Getrennte Speisesäle

Für den Speisesaal wurde eine Fläche im Umfang von rund 138 qm für die Grundschule und rund 287 qm für die Mittelschule eingeplant. Bei den Speisesaalplanungen ist die Stadt Nürnberg von einem 3-Schichtbetrieb ausgegangen. Die Einnahme des Mittagessens soll schulartgetrennt erfolgen mit jeweils eigenen Speiseflächen für Grundschule und Mittelschule.

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