zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 27.06.2019
Sachverhalt
Realisierung von Schulbaumaßnahmen: Neubau Mittelschule und Grundschule mit
Kombieinrichtung an der Maiacher Straße
Auf dem ehemaligen Vereinsgelände des SV 73 Nürnberg Süd in Nürnberg Maiach/Werderau soll ein gemeinsamer Schulcampus mit zwei schulrechtlich eigenständigen Schulen samt Betreuungsangeboten entstehen: einerseits der Neubau einer Mittelschule, andererseits der Ersatzneubau für die bereits bestehende wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Grundschule Maiach sowie für den Hort Maiacher Straße. Durch den Mittelschulneubau (Arbeitstitel Mittelschule Süd) im Stadtteil Werderau soll ermöglicht werden, die derzeit bestehende Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule am Herschelplatz aufzulösen und die Schülerschaft vollständig dem Mittelschulneubau in Maiach/Werderau zuzuführen. Nach dem Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule aus dem Bestandsschulhaus am Herschelplatz kann nicht nur eine räumliche Entlastung für die im Bestandsgebäude befindliche Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule herbeigeführt werden, sondern zusätzlich auch eine Entlastung und teilweise eine räumliche Gesamtverbesserung von Grundschulen in der Nürnberger Südstadt (GS Kopernikusschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule und GS Sperberschule) erreicht werden. Weiterhin soll über den Neubau der Mittelschule Süd eine Lösung für die Mittelschulen allgemein im Nürnberger Süden erzielt werden.
Entwicklungen der Jahre 2017 - 2019
Die Raumprogramme für Mittelschule und Grundschule wurden in einer Umbruchssituation konzipiert. So wurde die Mittelschule auf Basis einer Vorgriffslösung (zusätzliche 25 qm je Klasse bei besonderen pädagogischen Anforderungen) bis zur Veröffentlichung der Flächenbandbreiten (September 2017 für Grundschulen, August 2018 für Mittelschulen) aufgesetzt. Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu planen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt. Die Jahre 2018 und 2019 waren durch die intensive Betreuungskonzeption von Schulbereich und Jugendamt geprägt. Die Betreuungsform ‚Kombimodell‘ wurde auf Ebene der Ministerien hinsichtlich der Zugrundelegung einschlägiger Raumnotwendigkeiten und Raumansprüche (hinsichtlich Flächen als auch Zuschussanerkennung) entwickelt. Die Stadt Nürnberg befand sich damit in einem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch eigener Innovation bei gleichzeitig hohem Zeitdruck für die Realisierung der Maßnahme und den (nur) schrittweise entstehenden staatlichen Neuvorgaben. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat "Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung" vom 11.02.2019 in Verbindung mit dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter; hier: Kombieinrichtungen" vom 22.03.2019 liegen gesicherte Rahmenbedingungen für die Kommunen vor.
Die Raumkonzeptionen wurden für beide Schulen der Staatlichen Schulaufsicht zur Begutachtung vorgelegt. Für die Mittelschule wurde die Konzeption im Jahr 2017 in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken zu einem für die Stadt Nürnberg sehr positiven Ergebnis (hohe Raumanerkennung damit keine „Lernfabrik“ entsteht) gebracht. Für die Grundschule wurde von der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken am 26.03.2019 das Signal gegeben, dass die Raumkonzeption für das Betreuungskonzept des Kombimodells auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Schulkomplex in maximaler Höhe (74% des Summenraumprogrammes eines Hortes) vorbehaltlich der finalen Prüfung aus heutiger staatlicher Sicht vertretbar erscheint.
Mit diesem Bericht sollen die Raumkonzeptionen (Besonderheiten der Konzepte, Betreuung und Synergieeffekte) dargestellt werden. Hinsichtlich der Raumdetails wird auf die Anlage verwiesen.
Neubau Mittelschule Süd (6-Züge und 2 M-10-Klassen; 32 Klassen)
Mit dem Neubau „auf der grünen Wiese“ ergibt sich die Chance die pädagogische Konzeption der Mittelschule funktional, räumlich und inhaltlich bedarfsgerecht aufzusetzen. Konkret ergibt sich hinsichtlich eines zu konzipierenden Schulneubaus einer dann 6-zügigen Schule mit bis zu 800 Mittelschülern ein an den besonderen Anforderungen orientiertes Raum- und Flächenkonzept, das zum Teil über den für eine entsprechende Mittelschule vorgesehenen Raumbedarf hinausgeht und zudem funktional die zu leistende pädagogische Arbeit unterstützen soll. Die Darstellung des Raumprogramms der Mittelschule ist den Beilagen Änderungen_Beilage_Sachverhaltsdarstellung Campus Maiach, Funktionsschema Mittelschule und Raumprogramm Mittelschule zu entnehmen.
Ersatzbau Grundschule Maiach
In einem eigenen Baukörper, der verbunden sein könnte mit einem gemeinsam mit der Mittelschule zu nutzendem Gebäudeteil für die Mittagsverpflegung für Schüler/innen der Grund- und Mittelschule, soll eine dreizügige Grundschule (für bis zu 300 Schulkinder) mit integriertem Betreuungsbereich für Kooperative Ganztagsbildung von Schule und Jugendhilfe für bis zu 150 Schulkinder als Kombieinrichtung entstehen.
Für die Planung der GS Maiach wurden die Flächenbandbreiten (Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.09.2017) zugrunde gelegt. Obgleich die Stadt Nürnberg nicht pauschal die Realisierung der für jeden Raumbereich maximalen Flächenbandbreite bei zukünftigen Neubaumaßnahmen vorsieht, wird bei der GS Maiach der Grenzbereich für die maximal möglichen Flächen der Flächenbandbreiten in allen Bereichen planerisch annähernd erreicht.
Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden, über den Ersatzbau der Grundschule Maiach ein in Bau und Betrieb staatlich gefördertes kooperatives Modell von Schule und Jugendhilfe („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Dabei reduziert sich bei der hier geplanten Kombieinrichtung die „Hort-Gesamtfläche“ um ca. 26% im Vergleich zu einer konventionellen additiven Planung. Mit der Umsetzung dieser Variante will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb wie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf Grundlage der staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele: Familienfreundliches Angebot, Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung), Inklusion, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung und gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe
Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen. Bezogen auf das an der GS Maiach für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst wird die Kombieinrichtung mit insgesamt 150 Plätzen in zwei gleichwertigen Clustern mit je 75 Plätzen umgesetzt.
Grundlage der Kooperativen Ganztagsbildung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Die Kooperative Ganztagsbildung ist eine Weiterentwicklung des sogenannten Kombimodells. An den vormittags stattfindenden Halbtagsunterricht der Grundschule schließt die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung an. Die Kooperative Ganztagsbildung entspricht daher einer Kindertageseinrichtung (§ 22 SGB VIII) und wird nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt (BayKiBiG) gefördert und finanziert.
Die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung von Kindern erfordert ein quantitativ und qualitativ angemessenes Raumprogramm für die Grundschule und das Betreuungsangebot, das die notwendigen Verbindungen im Gebäude schafft für räumliche und pädagogische Kooperationen. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe (kooperative Ganztagesbildung) wird durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt. Beispielsweise werden Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung und für Förderung am Nachmittag genutzt oder Betreuungsräume stehen auch für pädagogische Maßnahmen aus dem Unterrichtsbereich am Vormittag zur Verfügung. Die einzelnen Räume und Aufenthaltsbereiche im Gebäude und in den Freiflächen haben zwar eine prioritäre Nutzungszuordnung (z.B. Klassenzimmer – Schule; Betreuungsraum - Jugendhilfe), allerdings stehen sie dem jeweils anderen Bereich auch bedarfsorientiert zur Verfügung. Grundsätzlich stehen beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume ganztägig zur Verfügung.
Die genaue Darstellung des Raumkonzeptes, des Raumprogramms und des Funktionsschemas sind den Beilagen Änderungen Beilage Sachverhaltsdarstellung Campus Maiach, Funktionsschema Grundschule mit Kombieinrichtung und Raumprogramm Grundschule mit Kombieinrichtung zu entnehmen.
Synergien zwischen Mittelschule und Grundschule
Durch die Errichtung beider Schulgebäude, Grund- und Mittelschule, auf einem Gelände soll ein Schulcampus entstehen, der im Bereich der Infrastruktur (z.B. Küche/Essensversorgung, Sportflächennutzung, Hausmanagement) Synergien ermöglicht. Durch die Mitnutzung eines der EDV- Räume der Mittelschule auf einen eigenen EDV-Raum in der GS verzichtet werden. Es solle eine gemeinsame Produktionsküche für Mittelschule und Grundschule geben. Die Speiseflächen werden schulartgetrennt errichtet und genutzt. Die genaue Darstellung ist den Beilagen zu entnehmen.