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← Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (27.06.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Gemeinsame Sitzung des

Jugendhilfeausschusses und

Schulausschusses

27.06.2019

TAGESORDNUNG

Sitzung

Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 27.06.2019, 14:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1 ESF-Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier:

Abschlussbericht zum Projekt Perspektiven im Quartier aus der J/027/2019

ersten Förderperiode 2015 – 2018

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

2 Starke-Familien-Gesetz: Änderungen im Bildungs- und

Teilhabepaket J/028/2019

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

3 Übergang Kindergarten - Grundschule

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

4 Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum

Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im J/030/2019

Grundschulalter

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

5 Realisierung von Schulbaumaßnahmen:

Neubau Mittelschule und Grundschule mit Kombieinrichtung an J/031/2019

der Maiacher Straße

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

6 Werkstattbericht "Kooperative Ganztagsbildung" an der GS

Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße J/032/2019

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

7 Fortschreibung 2019: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung

für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung J/033/2019

(Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für Grundschulkinder in

Nürnberg“

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

8 Abgebaute Spielgeräte ersetzen

hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 26.02.2019 J/034/2019

Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss

9 Verlängerung des Modellprojekts "Mittlere Ebene an beruflichen

Schulen" - Konzept für nachhaltige Schulentwicklung um ein J/035/2019

Schuljahr (2019/20)

Gremien: Schulausschuss

10 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2018,

öffentlicher Teil

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

11 Mitteilungen

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

12 Auflagen

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

ESF-Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier: Abschlussbericht zum Projekt

Perspektiven im Quartier aus der ersten Förderperiode 2015 – 2018

Anlagen: Sachverhalt_PQ-Abschlussbericht_Kurzfassung Beilage_PQ-Abschlussbericht

Bericht:

Mit dem Projekt "Perspektiven im Quartier" wird in Nürnberg das ESF-Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ umgesetzt. Perspektiven im Quartier ist Bestandteil des Nürnberger Modells Übergang Schule – Beruf.

Mit Perspektiven im Quartier werden junge Menschen im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB VIII (Jugend-sozialarbeit) im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren unterstützt, wenn diese bei ihrer beruflichen Integration in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind und von den gängigen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden.

Nach einer ersten Zwischenbilanz im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulauschuss am 22.06.2017 wird nach vier Jahren Projektlaufzeit im Abschlussbericht Bilanz der ersten Förderphase gezogen. Am 1. Januar 2019 begann eine zweite Förderperiode, in der das Projekt unverändert bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt wird.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht geht insbesondere auf die Vielfältigkeit von Lebenslagen (Migration, Geschlecht, Bildung, soziale Situation etc.) junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren am Übergang Schule - Beruf ein.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

NOA

BgA-Bildungsbüro

Zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- u. Schulausschusses am 27.06.2019

ESF-Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier: Abschlussbericht zum Projekt

Perspektiven im Quartier aus der ersten Förderperiode 2015 – 2018 - Kurzfassung

Der Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt ist für junge Menschen ein wichtiger Meilenstein in ihrer Biografie und für ihre berufliche und gesellschaftliche Integration von hoher Bedeutung. Seit sich der Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren deutlich entspannt hat, finden heute auch die sogenannten schwächeren Jugendlichen leichter einen Ausbildungsplatz. Dennoch bleiben weiterhin zu viele junge Menschen ohne Berufsausbildung und gehören damit zum Teil auch dauerhaft zu einer von Arbeitslosigkeit bedrohten oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen lebenden Bevölkerungsgruppe.

Mit dem ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werden junge Menschen unterstützt, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, sodass sie bei ihrer beruflichen Integration in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.

Die Stadt Nürnberg beteiligt sich an dem Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier mit dem Projekt Perspektiven im Quartier und hat die Noris-Arbeit gGmbH (NOA) mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Die Koordinierung des Projektes liegt beim Jugendamt. Auf der lokalen Ebene ist Perspektiven im Quartier Bestandteil des Nürnberger Modells Übergang Schule – Berufliche Ausbildung.

Die erste Förderperiode von JUGEND STÄRKEN im Quartier umfasste den Zeitraum 2015 bis 2018. Im Januar 2019 startete eine zweite Förderperiode, in der das Projekt nahtlos und unverändert bis zum 30. Juni 2022 fortgesetzt werden kann. Dieser Bericht zieht eine Bilanz der ersten Förderperiode von 2015 bis 2018.

Projektrahmen

Zur Zielgruppe des Programms gehören insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahren, die sich weder in Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Beschäftigung befinden, deren schulische oder berufliche Ausbildung zu scheitern droht oder schon abgebrochen wurde, die Schulverweigerer sind oder denen auf Grund ihres Migrationshintergrundes oder ihres Bildungsabschlusses oder anderer individueller Hinderungsgründe der Einstieg in die Berufsausbildung oder Arbeitswelt nicht nachhaltig gelingt.

Die Projektförderung zielt auf Gebiete des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbare Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf (soziale Brennpunkte). Auf Basis sozialer Indikatoren (Jugendarbeitslosigkeit, SGB-II-Leistungsbezug, Hilfen zur Erziehung und Jugendhilfe im Strafverfahren) wurden anfangs die Stadtviertel Gostenhof/Muggenhof, St. Leonhard/Schweinau und Teile der Südstadt als Fördergebiete ausgewählt. Im Projektverlauf konnten noch angrenzende Viertel und neue Gebiete in Maxfeld, Schoppershof und Rangierbahnhof-Siedlung/Langwasser aufgenommen werden.

Zur Zielerreichung des Programms kommen vier methodische Bausteine zum Tragen. Zentraler Baustein ist das Case Management, als intensive und langfristig angelegte sozialpädagogische Einzelfallhilfe und Begleitung. Unterstützt wird das Case Management durch die methodischen Bausteine aufsuchende Arbeit, niedrigschwellige Beratung / Clearing und die Durchführung von Mikroprojekten.

Die wichtigsten Eckpunkte für die Zielvorgabe des Programms lauten: Über vier Jahre Projektlaufzeit nehmen 800 Jugendliche und junge Erwachsene an den durchgeführten Bausteinen teil. Mindestens 50 % der Teilnehmenden haben ihren Wohnsitz innerhalb der Fördergebiete und mindestens 55 % der Teilnehmenden werden in schulische oder berufliche Bildung, Beschäftigung oder berufsvorbereitende Maßnahmen vermittelt.

Projektinhalt

Perspektiven im Quartier ist ein Angebot aus dem Arbeitsfeld der Jugendberufshilfe, das sich als einzelfallbezogene, langfristig angelegte Unterstützung und Begleitung junger Menschen auf dem Weg zur beruflichen Integration versteht. Das Projekt konzentriert sich auf die Altersgruppe 14 bis 27 Jahre und agiert schnell und flexibel. Die Beratung gestaltet sich bedarfsorientiert und ergebnisoffen, die Projektteilnehmenden bestimmen die Inhalte, das Beratungstempo und den Beratungsumfang mit. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und sanktionsfrei. Terminversäumnisse führen nicht zum Ausschluss, wenn eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert wird.

Mit Einwilligung der jungen Menschen arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte im Case Management nach einem ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass je nach Bedarf zuerst der bisherige Lebensweg, die aktuelle Lebenslage, die familiäre Situation, Herkunft, Bildung u.v.m. analysiert werden. Parallel dazu muss ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Im zweiten Schritt geht es darum, die passgenauen Hilfen und Unterstützungen zu finden und umzusetzen. Dazu werden z.B. Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, die Stärken und Schwächen gemeinsam mit den Jugendlichen analysiert, die berufliche Orientierung intensiviert, Bewerbungsverfahren eingeübt, Werte und Umgangsformen vermittelt und gemeinsam individuelle Berufs- und Lebenswegplanungen entwickelt.

Projektumsetzung

In der Startphase bereiteten die Förderrichtlinien bei der Projektumsetzung einige unvorhersehbare organisatorische und verwaltungstechnische Schwierigkeiten, die über Änderungsanträge aber im Laufe des zweiten Projektjahres beseitigt werden konnten. Die Änderungsanträge sahen eine Reduzierung der anvisierten Teilnehmerzahl von ursprünglich 900 auf 800 Personen, die Erweiterung der Fördergebiete und den Verzicht auf die Umsetzung von Mikroprojekten vor.

Insbesondere in der ersten Projektphase wurde das Projekt Perspektiven im Quartier in vielen Netzwerktreffen auf Stadtteilebene und in Gremien (z.B. AK Jugendberufshilfe, AK SchuleWirtschaft oder Trägerkreis Übergangsmanagement) vorgestellt und beworben. Praktische Kooperation findet z.B. mit der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, dem ASD und anderen sozialen Diensten und Einrichtungen oder dem Jobcenter und der Berufsberatung statt.

Bis zum Ende der ersten Förderperiode im Dezember 2018 sind 767 Jugendliche und junge Erwachsene in das Projekt eingetreten. Davon waren 58 % männlich und 83 % hatten einen Migrationshintergrund. Als stärkste Altersgruppe sind die Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren (39 %) vertreten. Im Rahmen der Netzwerkarbeit mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sind insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger, deren Anschlussperspektive gefährdet erscheint, Zielgruppe des Projektes. Die Altersgruppe 18 bis 21 Jahre ist mit 36 % im Projekt vertreten. Zu dieser Altersgruppe gehören insbesondere berufsschulpflichtige junge Menschen. Arbeitslose und sonstige Nichterwerbstätige gehören vorwiegend zur Altersgruppe 21 bis 26 Jahre. Das sind 22 % der Projektteilnehmenden.

Zum Zeitpunkt ihres Projekteintritts sind 31 % der teilnehmenden Jugendlichen nicht erwerbstätig, allerdings auch nicht arbeitslos gemeldet und auch nicht mehr Schülerin/Schüler einer allgemeinbildenden Schule. Eine Schule besuchen bei ihrem Projekteintritt ebenfalls 31 % und 15 % sind zu diesem Zeitpunkt bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.

Der Zugang zum Projekt erfolgt zu 75 % über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern. Davon kommt der größte Anteil (20 %) über die Berufsberatung und das Jobcenter. Großen Anteil am Zugang zum Projekt hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit 16 % und die anschlussorientierten Maßnahmen aus dem Nürnberger Modell Übergang Schule - Berufliche Ausbildung mit 11 %. Auf eine Vielzahl von Kooperationspartnern, vom Allgemeinen Sozialdienst, Offenen Angeboten der Jugendarbeit bis zu Treffpunkt e.V., verteilen sich insgesamt 29 % der Zugänge.

Die Dauer der Projektteilnahme umfasst Zeiträume von wenigen Wochen bis zu drei Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer im Projekt liegt bei neun Monaten. Die Kontakthäufigkeit reicht von wenigen Einzelgesprächen bis zu 40 Kontakten oder 30 Beratungsstunden. Dauer und Intensität sind davon abhängig, ob es sich um Clearingfälle handelt, in denen das Projekt primär eine Lotsenfunktion übernimmt, oder ob es sich um das zeitaufwändige Case Management handelt.

Die Anforderung, dass mindestens 50 % der teilnehmenden jungen Menschen ihren Wohnsitz in einem Fördergebiet hat, wurde dank der Fördergebietserweiterung mit 71 % eindeutig erfüllt.

Insgesamt konnten 53 % der 767 teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine weiterführende Schule, eine schulische oder berufliche Ausbildung, eine Berufsvorbereitung oder in eine Beschäftigung vermittelt werden.

Finanzbericht

Für die vier Jahre Projektlaufzeit wurden Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro angesetzt. Die Zuwendungshöhe aus ESF-Mitteln beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 600.000 Euro. Die endgültige Abrechnung lag bei Redaktionsschluss dieses Berichts (15.05.2019) noch nicht vor, mit einer Fördersumme knapp unter 600.000 Euro kann aber gerechnet werden. Die Kofinanzierung erfolgt über einen städtischen Zuschuss an die NOA.

Fazit und Ausblick

Das Case Management auf Basis der Arbeitsprinzipien und Methoden der Jugendhilfe hat sich als ein leistungsstarkes Unterstützungssystem für junge Menschen am Übergang und beim Wiedereinstieg in berufliche Ausbildung und Beschäftigung bewährt. Die Zugangszahlen zum Projekt bestätigen den Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung. Eine vertiefte sozialpädagogische Betreuung für schulabsente Jugendliche, analog z.B. des früheren Programms Schulverweigerung - Die 2. Chance (2008 - 2014), ist mit den vorhandenen Projektressourcen aber nicht umsetzbar.

Auch langfristige Betreuungen und Begleitungen führen zu Vermittlungserfolgen in Ausbildung oder Beschäftigung. Die frühzeitige und systematische Kontaktaufnahme zu „gefährdeten“ Jugendlichen verringert die Gefahr, dass diese „verloren“ gehen. Die systematische Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen ist ein Erfolgsfaktor für die berufliche Integration junger Menschen.

In der zweiten Förderphase 2019 – 2022 sollen 600 neue Jugendliche und junge Erwachsene in das Projekt aufgenommen werden und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Förderperiode können bei Bedarf weiterbetreut werden. Außerdem wird die erfolgreiche Kooperation mit Jobcenter U25 und der Berufsberatung der Arbeitsagentur mit der neuen Anlaufstelle in der Jugendberufsagentur weiter vertieft.

Zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am 27.06.2019

ESF-Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier: Abschlussbericht zum Projekt

Perspektiven im Quartier aus der ersten Förderperiode 2015 – 2018

Der Abschlussbericht knüpft an den Zwischenbericht an, der am 22. Juni 2017 im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgestellt wurde und den Förderrahmen, die Inhalte sowie den Verlauf der ersten Projektphase vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 umfassend dokumentierte. Der Abschlussbericht beschreibt primär die Ergebnisse des Gesamtzeitraums bis zum Projektende der ersten Förderphase am 31.12.2018.

In der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 – 2020 wurde die vorausgegangene Initiative der Bundesregierung JUGEND STÄRKEN mit dem Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier fortgesetzt. Federführend sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zuständig. Das Programm war ursprünglich auf vier Jahre von (2015 - 2018) angelegt. Im Januar 2019 startete eine 2. Förderphase für den Zeitraum bis 30.06.2022 und reicht damit bis in die kommende ESF-Förderperiode (2021 - 2028) hinein. Mit der Förderung von jährlich 150.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds werden bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes abgedeckt. Die Stadt Nürnberg trägt im Rahmen der Kofinanzierung die verbleibenden 50 % als Eigenanteil. Über die 2. Förderphase des Programms wird auch zukünftig im Jugendhilfeausschuss berichtet.

Mit dem Projekt Perspektiven im Quartier (PQ) setzt die Noris-Arbeit gGmbH (NOA) im Auftrag der Stadt Nürnberg das Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier um. Das Projekt ist in das Regionale Übergangsmanagement der Stadt Nürnberg eingebunden und Bestandteil des Nürnberger Modells Übergang Schule – Berufliche Ausbildung.

1. Programmumsetzung

JUGEND STÄRKEN im Quartier richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene1 bis 27 Jahre, die auf Grundlage des § 13 SGB VIII Unterstützung bei ihrer sozialen und beruflichen Integration benötigen. Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen, die von den allgemeinen Angeboten der schulischen und beruflichen Bildung, der Grundsicherung und der Arbeitsförderung nicht (mehr) erreicht werden, die sich diesen Angeboten entziehen oder bei denen diese Angebote auf Grund ihrer Problemlage und Lebenssituation nicht erfolgreich verlaufen sind.2

Die Beratung und Betreuung der teilnehmenden Personen soll in der Regel nach 18 Monate abgeschlossen sein. Als niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot steht das Projekt jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aber auch länger und wiederholt offen. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn Jugendliche den Kontakt zum Projekt ruhen lassen und auf Kontaktbemühungen der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht reagieren, später dann aber doch eine erneute Unterstützung wünschen. Auch Jugendliche, die bereits in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung vermittelt wurden und diese wieder abbrechen, können jederzeit in das Projekt zurückkommen und betreut, beraten und weiter begleitet werden.

Voraussetzung für die Projektteilnahme ist eine Einwilligungserklärung der Jugendlichen zur Erhebung und Speicherung persönlicher Daten und die Weitergabe dieser Daten zu Evaluationszwecken an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Datenverwaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer läuft über eine Onlineplattform, die vom

1 Wenn in diesem Bericht von Jugendlichen gesprochen wird, ist damit immer die gesamte Zielgruppe sozial benachteiligter junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren gemeint. 2 Förderrichtlinie Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier", 2014.

Programmgeber zur Verfügung gestellt wird. Um weitere für das lokale Übergangsmanagement relevante Informationen zu erhalten, werden zusätzliche Informationen über die Jugendlichen durch das PQ-Projektteam der NOA erhoben, zum Beispiel Kontaktdichte, Zugang zum Projekt und Netzwerkpartner.

Um die Förderrichtlinien des Programms besser umsetzen zu können wurden nach dem ersten Projektjahr über Änderungsanträge einige Anpassungen für die Projektumsetzung vorgenommen:

 Reduzierung des Zielindikators von 900 auf 800 Projektteilnehmende,  Infolgedessen: Anpassung des Ergebnisindikators von 495 auf 440 Vermittlungen in ein schulisches oder berufliches Bildungsangebot oder eine Beschäftigung,  Erweiterung der Fördergebiete, um den lokalen Bedürfnissen besser gerecht zu werden und die Quote von mindestens 50 % Teilnehmenden aus den Fördergebieten erreichen zu können,  Verzicht auf den methodischen Baustein ‚Mikroprojekte‘, der sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen verwaltungstechnisch kaum umsetzen ließ.

In Nürnberg kommen demnach die folgenden drei methodischen Bausteine des Programms zum Tragen:  Baustein 1: Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe),  Baustein 2: Aufsuchende Jugendsozialarbeit (Mobile Beratung),  Baustein 3: Niedrigschwellige/s Beratung/Clearing (Anlaufstelle mit Lotsenfunktion, in der Jugendliche auch Erstberatungen erhalten).

Das Programm wendet sich insbesondere an junge Menschen aus sechs Fördergebieten:  Gostenhof/Muggenhof,  St. Leonhard/Schweinau,  Gibitzenhof/Steinbühl/Galgenhof/St. Peter (Südstadt),  Nordstadt/Maxfeld,  Nordostbahnhof (Schoppershof)  Langwasser/Rangierbahnhof-Siedlung.

Abbildung 1

(Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth)

2. Projektinhalte

Perspektiven im Quartier ist ein Angebot der Jugendberufshilfe, das junge Menschen auf ihrem Weg zur beruflichen Integration unterstützt und begleitet. In der Regel handelt es sich bei den

teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen um Personen, die auf dem Ausbildungsund Beschäftigungsmarkt mit ungünstigen Startchancen zu kämpfen haben oder eine schulische oder duale Ausbildung bereits abgebrochen haben. Sie werden häufig als ausbildungsunreif, unmotiviert oder arbeitsmarktfern eingestuft. In der Tat weisen viele der Jugendlichen Defizite in den Bereichen Motivation, Selbstorganisation und Sozialkompetenz auf. Etliche Jugendliche sind bereits wegen Schulabsentismus aufgefallen. Allerdings sind dies in der Regel nicht die Ursachen für ihre ungünstigen Startchancen, sondern Symptome einer schwierigen und mit Brüchen versehenen Biografie. Oft sind die Projektteilnehmenden mit Mehrfachproblemlagen behaftet. Das primäre Ziel des Projektes ist die Aufnahme einer schulischen oder dualen Berufsausbildung, einer Berufsvorbereitungsmaßnahme oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch ein Schulabschluss oder der Besuch einer weiterführenden Schule wird angestrebt. Jugendliche, die sich aus den Bildungs- und Beschäftigungssystem entfernt haben, sollen an die gängigen Systeme herangeführt und sozial und beruflich reintegriert werden. Besonders schwierig gestaltet sich die Reintegration bei schulverweigernden Jugendlichen. Diese Zielgruppe benötigt eine besonders intensive Betreuung über aufsuchende Arbeit und ergänzende Angebote wie zum Beispiel Förderunterricht oder Erziehungshilfe. In der vorhergehenden ESF-Förderperiode standen solche Ressourcen mit dem Programm Schulverweigerung - Die 2. Chance von 2008 bis 2014 zur Verfügung. Mit Perspektiven im Quartier ist das allerdings in dem erforderlichen Umfang nicht leistbar.

In der Programmumsetzung wird mit drei methodischen Bausteinen der sozialen Arbeit auf besondere Lebensumstände der jungen Menschen eingegangen:

Aufsuchende Jugendsozialarbeit

Über den Baustein Aufsuchende Jugendsozialarbeit werden insbesondere Erstkontakte zu Jugendlichen an Schulen, in Jugendeinrichtungen und bei Berufsbildungsmessen aufgebaut. Mit diesem Arbeitsansatz werden Personen erreicht, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichsten Gründen keinen Zugang zur beruflichen Integration gefunden oder sich dieser entzogen haben. Auch Personen, die nach einer längeren „Auszeit“ Probleme bei der Wiederannäherung an die Arbeitswelt, das Berufsbildungs- oder Jugendhilfesystem haben, werden über diesen Zugang erreicht. Bei längerer Teilnahmedauer gehören auch Hausbesuche, Begleitung zu Behörden und anderen Beratungsstellen dazu. Aus Kapazitätsgründen ist dieser Ansatz nur in begrenztem Umfang möglich. Für eine regelmäßige oder dauerhafte Präsenz in Jugendeinrichtungen, Parks und an jugendtypischen Platzen reichen die Personalressourcen in dem Projekt allerdings nicht aus.

Niedrigschwellige Beratung / Clearing

Eine ungezwungene und sanktionsfreie Beratungssituation, ein offenes Ohr und das Fachwissen der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind für viele junge Menschen häufig der Türöffner für die Annahme einer Unterstützungsleistung. Über die niedrigschwellige Beratung findet in erster Linie eine Berufsorientierung statt, Bewerbungsunterlagen werden optimiert, kurzfristige und schnelle oder temporäre Beratungen werden durchgeführt oder es findet eine Anleitung zur Internetrecherche und den Umgang mit Onlineplattformen der Berufsorientierung und Jobsuche statt. Für viele ist diese erste Abklärung des individuellen Unterstützungsbedarfs der Eintritt in das zeitaufwendige und intensive Case Management. Manche brauchen nur einen passenden Anstoß, um selbst wieder aktiv zu werden. Hier geht es primär um die Bewertung der individuellen Lebenssituation und eine Vermittlung zu anderen Beratungseinrichtungen. Im Rahmen eines Clearings übernimmt die Fachkraft eine Lotsenfunktion.

Case Management

Der Schwerpunkt der Arbeit von Perspektiven im Quartier liegt im Case Management. Im Ergebnis sollen die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit gestärkt, ihre individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenverantwortung ausgebaut, ihre Resilienz erhöht und der Einstieg in eine Berufsausbildung ermöglicht werden. Nach einer Erstberatung und Bestandsaufnahme und mit Einwilligung der jungen Menschen arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte des Projekts nach einem ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass je nach Bedarf der bisherige Lebensweg, die aktuelle Lebenslage, die familiäre Situation, Herkunft, Bildung u.v.m. analysiert

werden. Diese erste Phase ist stark mit dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses verknüpft. Im zweiten Schritt geht es dann darum, die passgenauen Hilfen und Unterstützungen zu finden und umzusetzen. Dazu werden z. B. Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, die Stärken und Schwächen gemeinsam mit den Jugendlichen analysiert, die berufliche Orientierung intensiviert, Bewerbungsverfahren eingeübt, Werte und Umgangsformen vermittelt und gemeinsam individuelle Berufs- und Lebenswegplanungen entwickelt. 60 % der Teilnehmenden haben am Case Management teilgenommen. Eine umfangreichere Beschreibung der Projektinhalte wurde im Zwischenbericht für den Projektzeitraum 2015 - 2016 (S. 8 ff.) vorgenommen. Der Bericht wurde am 22.06.2017 im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgestellt.

3. Bewertung der programmspezifischen Ergebnisindikatoren

a) Anzahl der zu erreichenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Zwischen Januar 2015 und Dezember 2018 haben insgesamt 767 junge Menschen an dem Projekt teilgenommen. Damit wurden 96 % des verbindlichen Zielwertes von 800 Personen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf am Übergang Schule-Beruf erreicht. Dieser hohe Zielwert konnte insbesondere aus folgenden Gründen erreicht werden: Das Projekt konnte mit dem gleichen Träger und teilweise gleichem Personal auf das ebenfalls niedrigschwellige Vorläuferprojekt Kompetenzagentur aufbauen und die Arbeit fast nahtlos weiterführen. Kontakte zur Zielgruppe mussten nicht mühsam aufgebaut, sondern konnten im Großen und Ganzen weitergeführt werden. Das erfahrene Team musste sich nicht neu in die Thematik einarbeiten, war teilweise bei den Netzwerkpartnern bekannt und mit den regionalen Gegebenheiten im Übergangsbereich vertraut. Die zentrale Anlaufstelle im Südstadtforum mit der nahen U-Bahnhaltestelle Aufseßplatz konnte von allen Nürnberger Stadtteilen relativ gut erreicht werden. Wie die Kompetenzagentur war auch Perspektiven im Quartier von Anfang an in das Regionale Übergangsmanagement der Stadt Nürnberg eingebunden.

b) Vermittlungsquote in schulische/berufliche Bildung oder Beschäftigung3

Das Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier sah laut Förderrichtlinie eine Vermittlungsquote in Bildung oder Beschäftigung von 55 % vor. In Nürnberg konnten 405 Jugendlichen (53 %) in eine schulische/berufliche Bildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Diese Erfolgsquote ist deshalb beachtenswert, weil Nürnberg bereits über ein sehr gutes Übergangsmanagement und ein dichtes und gut abgestimmtes Förderangebot (Nürnberger Modell Übergang Schule – Berufliche Ausbildung) zur beruflichen Integration junger Menschen verfügt. In das Projekt PQ werden deshalb keine Jugendlichen aufgenommen, die sich bereits in einer Berufsorientierungsmaßnahme mit sozialpädagogischer Betreuung oder einem anderen Projekt des städtischen Übergangsmanagements befinden. Dadurch können doppelte Förderungen vermieden werden.

c) Teilnahmequote aus den bewilligten Fördergebieten

Mindestens 50 % der teilnehmenden jungen Menschen sollen ihren Wohnsitz innerhalb der bewilligten Fördergebiete haben. Bis zur Erweiterung der Fördergebiete erfüllten nur knapp 40 % der teilnehmenden jungen Menschen diese Förderrichtlinie. Mit der Ausweitung der bewilligten Gebiete und der Hinzunahme von drei weiteren Wohngebieten konnte dieser Anteil auf 71 % gesteigert werden. Damit konnte die wirkliche Bedarfslage in Nürnberg deutlich besser abgebildet werden. Andererseits macht der Wert von 29 % Teilnehmenden, die nicht in einem der Fördergebiete wohnt, deutlich, dass sich der berufsorientierte Beratungs- und Unterstützungsbedarf nicht auf bestimmte Stadtteile reduzieren lässt.

3 Als erfolgreiche Vermittlung wird die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme (z.B. schulische/duale Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Schulbesuch) gewertet, wenn sich der Teilnehmer bei Projekteintritt nicht in einer schulischen/beruflichen Bildung befand. Als Vermittlung in Beschäftigung (auch Minijob) zählt nur, wenn der Teilnehmer bei Projekteintritt arbeitslos oder nichterwerbstätig (auch Schüler) war.

Wohnorte der Teilnehmenden absolut in %

Gostenhof/ Muggenhof 92 12 St.Leonhard/ Schweinau 113 15 Südstadt 224 29 Nordstadt, Maxfeld 31 4 Nordostbahnhof 17 2 Langwasser, Rangierbahnhof-Siedlung 69 9

Nicht Zielgebiet 221 29

Summe 767

4. Detaillierte Teilnahmeauswertung

Situation der Teilnehmenden bei Projekteintritt

Zum Zeitpunkt ihres Projekteintritts waren 311 (41 %) der Teilnehmenden unter 18 Jahren, davon 19 Personen unter 15 Jahren. Der Anteil der 18 bis unter 21-jährigen mit 277 jungen Menschen betrug 36 % und 179 Personen (23 %) waren mindestens 21 Jahre alt. Zu 58 % waren die Teilnehmenden männlich und 83 % hatten einen Migrationshintergrund. Die ausländischen Jugendlichen kommen aus über 70 verschiedenen Ländern. Herkunftsländer sind insbesondere Türkei, Griechenland, Irak, Afghanistan, Italien, Syrien und Rumänien. Der Anteil der Teilnehmer/innen mit Fluchterfahrung hat in den vier Projektjahren kontinuierlich zugenommen. Ihr Anteil an den Personen mit Migrationshintergrund im Projekt liegt bei 20 %, davon sind über 80 % männliche Jugendliche.

Altersgruppen 12% 2% unter 15 Jahren 11% 15 bis unter 18 Jahren 39% 18 bis unter 21 Jahren 21 bis unter 23 Jahren 23 bis unter 27 Jahren 36%

Als besonderes Problem hat sich auch die Suche nach einer eigenen Wohnung herauskristallisiert. Insgesamt waren 60 Personen (8 %) obdachlos oder von Ausgrenzung am Wohnungsmarkt betroffen.

Perspektiven im Quartier hat einen hohen Bekanntheitsgrad und eine hohe Akzeptanz im Handlungsfeld des Nürnberger Übergangssystems erlangt und wird als verlässlicher Kooperationspartner geschätzt. Das zeigt sich z. B. an den Zugangswegen der Jugendlichen zum Projekt. Als Angebot der Jugendhilfe ist es an der Nahtstelle zu anderen Angeboten der Jugendhilfe sowie zu Schulen, der Arbeitsvermittlung und der Grundsicherung angesiedelt. Diese Institutionen arbeiten bereits mit den Jugendlichen und können aus ihrer fachlichen Kompetenz heraus den Bedarf an weitergehender beruflicher Beratung und Begleitung gut einschätzen. In der Regel reichen ihre Ressourcen für eine lange und intensive Integrationsbegleitung nicht aus, oder ihre Zuständigkeit endet z. B. aus formalen Gründen.

Insgesamt war beim Projekteintritt von 579 Jugendlichen (75 %) ein Kooperationspartner eingebunden, 188 Jugendliche kamen aus Eigeninitiative, über Anregungen von Freunden, Familienmitgliedern oder Öffentlichkeitsarbeit.

 Etwa 29 % standen vorher im Kontakt zu den vielfältigen anderen Angeboten der Sozialen Arbeit (z. B. Allgemeiner Sozialdienst, Ambulante Intensive Begleitung, Offene Jugendarbeit, Straffälligen- oder Flüchtlingshilfe etc.).  Über die Berufsberatung der Arbeitsagentur und das Jobcenter sowie die Aktivierungsmaßnahme Spurwechsel (Beratungsgutschein der Arbeitsagentur) fand jeder fünfte Jugendliche (absolut 156) den Weg zu PQ.  Die Teilnahmeakquise an den Schulen läuft vor allem in Abstimmung mit den Fachkräften der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Über dieses Netzwerk fanden über 16 % der Teilnehmenden zu PQ. Sie kommen vor allem aus den Abgangsklassen bzw. aus dem letzten Schulbesuchsjahr an Mittelschulen, sowie von den Berufsschulen (z. B. JoA-Klassen) und den Berufsfachschulen (wenn die Probezeit nicht bestanden wird).  Wenn die maximale Betreuungszeit in den beiden anschlussorientierten städtischen Angeboten SCHLAU und QUAPO oder dem Bundesprogramm BerEb ausläuft und die Teilnehmenden noch Beratungsbedarf aufweisen, können sie bei PQ aufgenommen und weiter beraten werden. Jeder zehnte Teilnehmende kam über diesen Kooperationsweg zu Perspektiven im Quartier.

Durch die gute Netzwerkarbeit konnte bei vielen Jugendlichen ein "Abtauchen" und "verloren gehen" verhindert werden.

Zugang über: (n = 767)

120; 82; 11%

Eigenständig, Familie/Freunde, sonstige, unbekannt 25%

Berufsberatung / Jobcenter / Spurwechsel

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Schlau / Quapo

Sonstige Kooperationspartner 221; 29%

Zum Zeitpunkt des Projekteintritts waren 241 Personen (31 %) weder in einem schulischen oder beruflichen Bildungsangebot noch waren sie erwerbstätig und auch nicht arbeitslos gemeldet. Damit erreichte das Projekt junge Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr innerhalb der gängigen Regelsysteme befanden. Knapp 237 Jugendliche waren bei Projekteintritt noch Schülerinnen oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule. In der Regel handelte es sich dabei um Jugendliche aus den Abgangsklassen der Mittelschulen. Arbeitslos gemeldet waren bei ihrem Projekteintritt 114 Jugendliche (15 %). 106 Jugendliche befanden sich in schulischer, außerbetrieblicher oder betrieblicher Berufsausbildung. Das waren hauptsächlich Personen, bei denen die Gefahr bestand, dass sie ihre Probezeit an einer Berufsfachschule nicht bestehen würden oder bei denen der Abbruch der dualen Ausbildung drohte. 69 (9 %) Jugendliche gingen einer Beschäftigung nach, davon hatte über die Hälfte nur einen Minijob.

Status bei Projekteintritt (n = 767)

nicht erwerbstätig (nicht Schüler und 241; 31% nicht arbeitslos gemeldet)

Schüler/in einer allgemeinbildenden Schule 237; 31%

arbeitslos (gemeldet)

berufliche Ausbildung od. Berufsvorbereitung

erwerbstätig

Die Teilnahmedauer der Jugendlichen richtet sich nach den Bedürfnissen und individuellen Möglichkeiten der jungen Menschen. Die durchschnittliche Teilnahmedauer lag bei neun Monaten. Eine lange Verweildauer im Projekt kann zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Person spezifische Vermittlungshemmnisse aufweist, Schwierigkeiten hat, sich zielstrebig auf den Prozess der beruflichen Integration einzulassen oder die aktuelle Lebenslage und persönliche Verpflichtungen einen schnelleren Integrationsprozess behindern. Ein Zusammenhang von Alter und Teilnahmedauer ist nicht erkennbar. Der Durchschnittswert von neun Monaten spiegelt sich auch in den drei Altersgruppen unter 18 Jahren (9,3 Monate), 18 bis 21 Jahre (9,1 Monate) und über 21 Jahre (8,5 Monate) mit geringen Abweichungen wider. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die noch keinen Schulabschluss hatten, maximal den Mittelschulabschluss vorweisen konnten oder mit Mittlerer Reife in das Projekt eintraten, waren im Durchschnitt neun Monate dabei. Bei wenigen Teilnehmenden (26) mit höherem Schulabschluss sank die durchschnittliche Teilnahmedauer auf sechs Monate. Die hohe Anzahl von Jugendlichen mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten ist damit zu erklären, dass nach 17 Monaten Projektteilnahme jene Jugendlichen abgemeldet werden, zu denen über einen längeren Zeitraum kein Kontakt mehr herstellbar war. Das traf auf insgesamt 132 von 245 Personen zu.

Teilnahmedauer in Monaten Anzahl in %
unter 1 23 3
1 bis unter 3 86 11
3 bis unter 6 158 21
6 bis unter 9 127 17
9 bis unter 12 109 14
12 bis unter 18 245 32
18 und länger 19 2
767 100

Eine lange Teilnahmedauer sagt noch nichts über die Kontaktdichte und den Stundenumfang der Beratung und Betreuung aus. Im Durchschnitt haben die Jugendlichen etwa 12 Beratungseinheiten genutzt. Die Schwankungsbreite ist dabei sehr groß. Bei 53 % summierten sich die Kontakte auf bis zu 10 Beratungen, bei 29 % kam es bis zu 20, bei 18 % über 20 Beratungseinheiten.

Während 94 % der Teilnehmenden mindestens den Baustein Clearing / niedrigschwellige Beratung in Anspruch nahmen, ließen sich 55 % auch auf die intensive Beratung und Begleitung des Case Managements ein. Clearinggespräche, in denen das Projektteam primär eine Lotsenfunktion übernimmt, werden in der Regel in zwei bis vier Stunden abgewickelt. Für intensives Case Management sind tendenziell über zehn Stunden erforderlich.

5. Vermittlung in schulische/berufliche Bildung oder Beschäftigung

Der Erfolg des Projektes zeigt sich daran, ob sich die individuelle Situation der jungen Menschen durch die Projektteilnahme allgemein verbessert hat und insbesondere daran, inwieweit die Teilnehmenden ein schulisches oder berufliches Bildungsangebot oder eine Beschäftigung nach Projektende aufnehmen konnten (Definition von Vermittlung, siehe Seite 4). Von den 767 Projektteilnehmenden haben innerhalb der vier Jahre Projektlaufzeit 405 junge Menschen eine schulische/berufliche Bildung oder eine Beschäftigung aufgenommen. Damit liegt die Vermittlungsquote aller 767 Projektteilnehmenden bei 53 %. 78 % der Vermittlungen führten in ein schulisches/berufliches Bildungsangebot. 22 % haben eine Beschäftigung (inkl. Minijob) aufgenommen.

Detaillierte Auswertung der Daten

Von den 405 Vermittelten benötigten über 50 % (216) weniger als acht Monate Projektteilnahme. 104 Jugendliche brauchten 12 Monate bis es zu einer Vermittlung kam. Bei 85 Jugendlichen gelang die Vermittlung erst mit über 12-monatiger Teilnahme.

Neben der Teilnahmedauer wirkt sich auch die Beratungsintensität (Kontaktdichte) auf den Vermittlungserfolg aus. Jugendliche, die auf zehn bis zwanzig Beratungsstunden kamen, erzielten deutlich bessere Vermittlungsquoten als die mit einer geringeren Kontaktdichte. Auch das Alter spielte eine Rolle. Die Integrationsquote sinkt mit zunehmendem Alter. Die unter 18-jährigen wurden mit 57 % am häufigsten vermittelt. Die mittlere Altersstufe bis unter 21 Jahre konnte mit 53 %, die Älteren noch zu 46 % vermittelt werden.

Von den jungen Menschen mit einem Mittleren Bildungsabschluss (Realschule, M-Zug) konnten 60 % erfolgreich vermittelt werden. Jugendliche mit maximal Mittelschulabschluss fanden noch zu 52 % einen Anschluss. Wer bei Projekteintritt noch keinen Schulabschluss vorweisen konnte, wurde zu 50 %, insbesondere in eine weiterführende Schule oder Ausbildung, vermittelt.

Mit 57 % Erfolgsquote war auch die Vermittlung der 120 bei Projekteintritt arbeitslos gemeldeten Teilnehmenden positiv. 39 Jugendliche nahmen ein schulisches/berufliches Bildungsangebot an, 29 fanden eine Beschäftigung. Die Vermittlung von Jugendlichen mit Fluchterfahrung gestaltet sich recht schwierig. Besonders Sprachprobleme und ein ungewisser Aufenthaltsstatus sind hier die Haupthemmnisse. Dennoch fanden 49 % von ihnen einen Anschluss. Die meisten haben ein schulisches Bildungsangebot aufgenommen, relativ wenige nahmen eine Beschäftigung auf.

Einen geringen Einfluss auf die Vermittlung hatte das Geschlecht der Teilnehmenden. Die weiblichen Teilnehmerinnen lagen knapp über dem Durchschnitt, sie konnten zu 80 % in ein Bildungsangebot und zu 20 % in eine Beschäftigung integriert werden. Bei den männlichen Teilnehmenden fällt die Integration in ein schulisches/berufliches Bildungsangebot mit 75 % um fünf Prozentpunkte geringer aus. Ihre Vermittlung in Beschäftigung lag dementsprechend bei 25 %.

Einschätzung des Integrationsprozesses durch programmspezifische Austrittsfragen

Nicht jede Teilnahme konnte mit einer Integration in eine Ausbildung oder Beschäftigung erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch können Einschätzungen über den weitergehenden Integrationsprozess der Jugendlichen gemacht werden. Anhand einiger Austrittsfragen am Ende der Projektteilnahme lässt sich eine Verbesserung der individuellen Ausgangslage bei etwa 68 % der jungen Menschen festhalten, auch wenn (noch) kein Anschluss in ein Bildungsangebot oder eine Beschäftigung gelungen ist. In vielen Fällen nutzten die Jugendlichen zudem nur die Lotsenfunktion des Projektes, ohne einen konkreten Vermittlungswunsch in ein Bildungsangebot oder eine Beschäftigung geäußert zu haben. Dennoch bleiben über 30 %, bei denen der Integrationsprozess offensichtlich noch nicht zu einem positiven Ende geführt hat.

Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von neun Monaten im Projekt sind vor allem die Teilnehmenden, die erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 in das Projekt eingetreten sind, noch nicht vermittelt worden. Sie können aber auch in der zweiten Förderperiode seit Januar 2019 weiter unterstützt werden.

6. Finanzbericht

Für die vier Jahre Projektlaufzeit wurden von der Stadt Nürnberg Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro angesetzt. Die Zuwendungshöhe aus ESF-Mitteln beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 600.000 Euro. Mit der Förderung konnte ein Projektteam, bestehend aus vier Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, finanziert werden. Über eine Restkostenpauschale werden weitere Aufwendungen (Verwaltung- und Sachausgaben) abgedeckt. Nachdem der abschließende Verwendungsnachweis fristgerecht beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht wurde, liegt eine endgültige Prüfung zum Redaktionsschluss dieses Berichts (15.05.2019) noch nicht vor. Bisher wurden 559.000 Euro (93 % der Förderquote) erstattet. Der Kassenstand weist zu diesem Zeitpunkt noch ein Minus von 39.000 Euro nicht ausgezahlter Fördermittel aus. Mit einer Gesamtfördersumme von knapp unter 600.000 Euro kann gerechnet werden. Die Kofinanzierung, zur Abdeckung der Gesamtkosten, erfolgt ausschließlich über einen städtischen Zuschuss an die NOA.

7. Schlussbemerkungen

 Die hohe Teilnehmerzahl von 767 jungen Menschen zeigt, wie wichtig das Projekt im Nürnberger Übergangssystem ist.  Die Kombination von Aufsuchender Arbeit, Clearing, niedrigschwelliger Beratung und Case Management, als niedrigschwelliges und sanktionsfreies Angebot der Jugendhilfe, erweist sich als leistungsstarkes Unterstützungssystem für junge Menschen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt bzw. beim Wiedereinstieg aus der Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit in berufliche Ausbildung und Beschäftigung.  Die Vermittlungsquote von 53 % belegt, wie erfolgreich das Beratungsangebot umgesetzt werden konnte. Inwieweit bei den verbliebenen 47 % eine Vermittlung noch nicht gelungen ist oder ob es sich um eine formlose Beendigung (Kontaktabbruch) durch die teilnehmende Person handelte, lässt sich aus der Datenlage nicht eindeutig ablesen.  Eine vertiefte sozialpädagogische Betreuung für schulabsente Jugendliche, analog des Programms Schulverweigerung - Die 2. Chance (2008 - 2014), ist mit den vorhandenen Projektressourcen nicht umsetzbar.  Das Tempo der Jugendlichen, ihren Integrationsweg in ein Bildungsangebot oder eine Beschäftigung zu gehen, ist sehr unterschiedlich. Das Projekt hat aber gezeigt, dass sich auch eine lange Teilnahmedauer positiv auf den Integrationsprozess auswirkt.  Das Nürnberger Übergangssystem ist sehr gut vernetzt und arbeitet erfolgreich zusammen.  Die Möglichkeit, durch Änderungsanträge während der Förderperiode Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen, haben sich positiv auf den Projektverlauf ausgewirkt. Mit der Beantragung zur Fortsetzung des Programms kann das Projekt Perspektiven im Quartier auch in der 2. Förderperiode von Januar 2019 bis Juni 2022 durchgeführt werden.  Für weitere dreieinhalb Jahre kann das Projekt mit jährlich bis zu 150.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds weitergefördert werden.  In der dreieinhalbjährigen zweiten Förderphase von Januar 2019 bis Juni 2022 sollen 600 neue Jugendliche und junge Erwachsene in das Projekt aufgenommen werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Förderperiode können bei Bedarf weiterbetreut werden.

 Die erfolgreiche Kooperation mit Jobcenter U25 und der Berufsberatung der Arbeitsagentur soll mit der neuen Anlaufstelle in der Jugendberufsagentur weiter vertieft werden. Von der direkten Kontaktaufnahme und den kurzen Wegen werden insbesondere auch jene Jugendlichen profitieren, für die eine schnelle und unkomplizierte Anliegensklärung erforderlich ist oder die mit längerfristigen Terminplanungen Schwierigkeiten haben.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Starke-Familien-Gesetz: Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket

Anlagen: Sachverhalt_Starke_Familien_Gesetz Anlage _Inanspruchnahme_BUT_Leistungen

Bericht: Das Starke-Familien-Gesetz bewirkt ab dem 01.08.2019 Änderungen im Leistungsbereich, im Antragsverfahren und beim Abrechnungsverfahren im Bildungs- und Teilhabepaket. Die anstehenden Änderungen und ihre geplante Umsetzung werden in der Vorlage dargestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 180.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 180.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bildungs- und Teilhabepaket wirkt finanzieller Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen entgegen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

J

SchA

Jobcenter Nürnberg

Starke-Familien-Gesetz:

Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket ab 01. August 2019

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ ab dem 01.08.2019 inhaltlich und insbesondere im Hinblick auf eine erleichterte Inanspruchnahme weiterentwickelt und verbessert werden. Die Änderungen betreffen die Bereiche

In dieser Vorlage werden die Änderungen vorgestellt und dargelegt, wie die Umsetzung in der Verwaltung nach jetzigem Stand der Dinge erfolgen wird.

1. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1.1 Änderungen bei den Leistungen

1.1.1 Wegfall des Eigenanteils in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen bei gemeinschaftlicher

Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II und § 34 Abs. 6 SGB XII)

Mit dieser Änderung wird eine langjährige Forderung von allen, die an der Ausgabe und Abrechnung des Mittagessens in Kita und Schule beteiligt sind, erfüllt. Durch den Wegfall des Eigenanteils entsteht eine deutliche Entlastung, da der Eigenanteil vom Personal der Kita oder der Schule bzw. der Mittagsbetreuung nicht mehr extra eingesammelt und abgerechnet werden muss.

Außerdem ergibt sich natürlich eine Verbesserung der Leistung für die Berechtigten, was sich positiv auf die Inanspruchnahme auswirken dürfte, da in manchen Fällen der zu leistende Eigenanteil ein Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme war.

1.1.2 Erhöhung des persönlichen Schulbedarfs von 100 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr sowie jährliche Fortschreibung der Beträge (§ 28 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 34 Abs. 3 und

3a SGB XII neu und § 34 Abs. 3 SGB XII)

Auch hier wird eine seit langem geforderte Anpassung umgesetzt. Die Beträge reichten bisher bei weitem nicht für den tatsächlichen Schulbedarf aus und wurden auch nicht fortgeschrieben.

Zugleich wurde nun konkret geregelt, welche Beträge bei erstmaliger Aufnahme in einer Schule nach den gesetzlichen Auszahlungsstichtagen zu gewähren sind. (Stichtage: 01.09. 100 Euro und 01.02. 50 Euro)

1.1.3 Erhöhung der Leistungen für Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in der Ge

meinschaft von monatlich 10 Euro auf 15 Euro (§ 28 Abs. 7 SBG II und § 34 Abs. 7

SGB XII)

Eine Erhöhung des Betrages war im Regierungsentwurf zur Gesetzesänderung noch nicht vorgesehen, obwohl für viele Aktivitäten monatliche Kosten von mehr als 10 Euro anfallen. Vom Bundestag wurde nun auf Anregung des Bundesrats eine Erhöhung der monatlichen Leistung auf 15 Euro beschlossen. Diese 15 Euro können nach dem neuen Gesetzestext pauschal berücksichtigt werden, sofern den Leistungsberechtigten tatsächliche Aufwendungen entstehen.

Die Erhöhung des Betrags und die Gewährung als Pauschale sollen eine höhere Inanspruchnahme der Leistung bewirken.

1.1.4 Wegfall des Eigenanteils in Höhe von 5 Euro monatlich bei der Schülerbeförderung

(§ 28 Abs. 4 SGB II und § 34 Abs. 4 SGB XII)

Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 so vereinbart. Es soll auch bei Verwendung einer Schülerfahrkarte für „private“ Fahrten kein Anteil mehr aus dem Regelsatz beigesteuert werden müssen.

In Nürnberg wird der Eigenanteil aus Gleichbehandlungsgründen schon bisher nicht erhoben, da bei Ausgabe von Schülerfahrkarten an Leistungsempfänger durch den 3. BM/PCS ebenfalls kein Eigenanteil verlangt wird.

Wegen der Schulwegkostenfreiheit in Bayern werden für diese Leistung nur sehr wenige Anträge gestellt. Daran wird sich durch das Starke-Familien-Gesetz nichts ändern

1.1.5 Klarstellung bei der Lernförderung, dass eine Versetzungsgefährdung nicht mehr

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist (§ 28 Abs. 5 SGB II und § 34 Abs. 5

SGB XII)

Hier geht es nicht um eine monetäre Erhöhung der Leistung, wohl aber um eine inhaltiche Ausweitung. Durch die Aufnahme dieser klarstellenden Regelung soll ermöglicht werden, dass auch vor dem 2. Schulhalbjahr Lernförderung gewährt werden kann. Es genügt ein im Verhältnis zu den wesentlichen Lernzielen nicht ausreichendes Leistungsniveau.

Die Verwaltung hat dies in Nürnberg in Absprache mit dem Schulbereich schon bisher in Einzelfällen großzügig gehandhabt. Die Klarstellung im Starke-Eltern-Gesetz bestätigt diese Haltung und wird mit den Schulen, die den Antrag auf Lernförderung befürworten müssen, im regelmäßigen Jour Fixe auch so kommuniziert.

1.2 Änderungen beim Antragsverfahren

Bislang sind die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für alle Leistungsberechtigten aus allen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG, BKGG) beim Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe (DLZ BuT) des Sozialamtes zu beantragen.

Durch die Gesetzesänderung sind die Leistungen für Ausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie soziale und kulturelle Teilhabe künftig vom Antrag auf SGB-II- Leistungen und vom Antrag auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII mit umfasst, d.h. sie werden „automatisch“ zugleich mit der Antragstellung der anspruchsbegründenden Leistung beantragt. Lediglich die Leistung für die Lernförderung muss noch extra beantragt werden. (Änderung der §§ 37 SGB II und 44 SGB XII)

Bei der Entscheidung über den Grundantrag wird auch über die Leistungen der Schulpauschale vom Jobcenter oder vom Sozialamt mitentschieden.

Die übrigen mitbeantragten Leistungen werden aber gemäß der Gesetzesbegründung (Drs. 17/19 zu § 41 Abs. 3 SGB II) gesondert bewilligt.

Eine Verwaltungsentscheidung über diese Teile des Antrags wird deshalb zunächst nicht getrofffen, und es ist dafür auch meistens erforderlich, weitere Daten zu erheben.

Diese Änderung verpflichtet die Jobcenter deshalb, im ALG-II-Bewilligungsbescheid darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über diese Leistungen gesondert erfolgt (wenn in dem Antrag bereits alle nötigen Angaben enthalten sind) beziehungsweise darauf hinzuweisen, dass die mitbeantragten Leistungen noch durch ergänzende Angaben geltend gemacht werden können.

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nach der Gesetzesbegründung weiterhin ein gesonderter Antrag für die BuT- Leistungen erfoderlich.

Im Rechtskreis Kinderzuschlag und/oder Wohngeld entfällt lediglich die Schriftformerfordernis des Antrags, nicht jedoch der Antrag selbst (§ 9 BKGG).

Durch die Änderungen beim Antragsverfahren soll die Inanspruchnahme der Leistungen erhöht und das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

1.3 Änderungen bei der Abrechnung

1.3.1 Neue Verfahrensmöglichkeit für Schulen zur Abrechnung eintägiger Ausflüge

Im Gesetz (§ 29 Abs. 6 SGB II und § 34a Abs. 7 SGB XII) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Leistungen für eintägige Ausflüge gesammelt an eine Schule ausgezahlt werden können, wenn die Schule dies 1. beim örtlich zuständigen Träger beantragt und 2. die Leistungen vorab verauslagt und 3. sich die Leistungsberechtigung von den Schülerinnen und Schülern nachweisen lässt.

Abweichend von der örtlichen Zuständigkeit soll in diesem Fall der Träger für alle Schülerinnen und Schüler zuständig sein, der im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Schule liegt und nicht der Leistungsträger am Wohnort des Kindes (§ 98 Abs. 1a SGB XII und § 36 Abs. 3 neu SGB II).

Dies soll die Erbringung von Leistungen für eintägige Schulausflüge vereinfachen.

1.3.2 Einführung der Möglichkeit der Geldzahlung bzw. Pauschalierung für alle Leistungen

(§ 29 Abs. 1 SGB II und § 34 Abs. 2 SGB XII)

Bisher gab es lediglich die Möglichkeit, die Leistungen als Direktzahlung an die Leistungserbringer oder als Sach- und Dienstleistung zu gewähren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurde nun der Weg der Geldleistung an die Leistungsempfänger eröffnet und auch die Möglichkeit, Leistungen pauschal mit den Anbietern abzurechnen.

Auch hierdurch soll die Inanspruchnahme der Leistungen erhöht werden.

Über die jeweilige Form der Leistungserbringung entscheiden aber die kommunalen Träger.

2. Umsetzung der Änderungen in der Verwaltung (DLZ BuT)

2.1 Änderungen bei den Leistungen

Folgende Änderungen bei den Leistungen werden von der Verwaltung zum Stichtag 01.08.2019 umgesetzt:

Die Kooperationspartner (Kitas und Schulen) wurden bzw. werden über die Veränderungen informiert.

2.2 Änderungen beim Antragsverfahren

2.2.1 Rechtskreis SGB II

Bisher läuft die Antragstellung und Bearbeitung im DLZ BuT wie folgt ab:

Variante 1: Persönliche Antragstellung

Die Antragstellenden sprechen mit ihrem Leistungsbescheid vor. Die Mitarbeitenden erfassen die Daten sowie den Antrag direkt im PC. Ein Ausfüllen des Antrags durch die Antragstellenden ist nicht notwendig. Nach einer Beratung wird die Leistung für den kompletten Bewilligungszeitraum sofort durch die Ausgabe von Gutscheinen erbracht. Eine weitere Vorsprache ist nicht mehr erforderlich. Auch ein kostenaufwändiger Postversand der Gutscheine entfällt.

Variante 2: Antragstellung per Post oder Online

Das Antragsformular muss hier von den Antragstellenden selbst ausgefüllt und an das DLZ BuT versandt werden. Es ist bei verschiedenen Stellen im Stadtgebiet erhältlich oder kann direkt von der Homepage des DLZ BuT ausgedruckt werden. Ebenso ist es möglich, das Formblatt online am PC auszufüllen und über das Kontaktformular der Homepage zu versenden. Alternativ ist auch die Antragstellung per Fax möglich. In jedem Fall muss noch eine Kopie/ein Scan des Sozialleistungsbescheids mit versandt werden. Nach Eingang der Unterlagen im DLZ BuT erfolgt die Erfassung im Programm und die Gutscheine werden per Post versandt.

Der weit überwiegende Teil der Antragstellenden bevorzugt die Variante 1.

Aufgrund der Gesetzesbegründung (siehe unter Punkt 1.2) ist eine Änderung des bisherigen Verfahrens nicht hilfreich und nicht erforderlich. Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII/4. Kapitel beantragen zwar nicht mehr im DLZ BuT, geben dort aber zusätzliche Angaben an und bekommen die Leistung bewilligt. Für die anderen Rechtskreise bleibt es beim bestehenden Verfahren der Antragstellung.

Die Gründe für diesen Verfahrensvorschlag sind:

Erstens sind regelmäßig noch weitere Angaben für die Bearbeitung erforderlich (z. B. welche Kita bzw. Schule/Klasse besucht wird), die dem Jobcenter nicht vorliegen und die gesondert zum SGB- II-Antrag erhoben werden müssen.

Zweitens würde die im DLZ BuT bisher stattfindende Beratung zu den verschiedenen Leistungen und Einsatzmöglichkeiten komplett wegfallen und die Kundinnen und Kunden würden die Gutscheine auch bei Erstantragstellung ohne vorherige Informationen per Post übersandt bekommen. Dies würde sicher nicht zu einer Erhöhung der Inanspruchnahme beitragen.

Drittens würde eine Rückübertragung der Leistungserbringung an das Jobcenter keine Mittel für die BuT-Bearbeitung bei der Stadt Nürnberg freisetzen, da die Verwaltungskosten des DLZ BuT durch den Bund erstattet werden und diese Gelder dann dem Jobcenter zufließen würden.

Viertens würde eine Rückgabe an das Jobcenter auch dem Aspekt der Leistungsgewährung aus einer Hand für alle Rechtskreise widersprechen, der ein wichtiger Grund für die Einführung des DLZ BuT war (zentrale Anlaufstelle, Vermeidung von Doppelstrukturen).

Die bisherige Art der Leistungsgewährung sollte daher über den 01.08.2019 hinaus zunächst beibehalten werden.

Die Jobcenter nehmen einen entsprechenden Hinweis in ihre Bescheide auf, dass die Antragstellung auf BuT-Leistungen mit dem SGB II-Antrag erfolgt ist und dass die Leistungsgewährung gesondert durch die Stadt Nürnberg erfolgt. Die technischen Voraussetzungen für diesen Hinweis werden durch die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern zur Verfügung gestellt.

Der Wegfall der gesonderten Antragstellung bewirkt in jedem Fall, dass künftig auch für SGB II- Kundinnen und Kunden die Leistungen rückwirkend ab Bescheidbeginn gewährt werden können und nicht erst ab Vorsprache im DLZ BuT.

Eine Umstellung des Verfahrens bei den Leistungsberechtigten nach dem SGB II nach dem 01.08.2019 ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verwaltung wird die Entwicklung in Absprache mit dem Jobcenter beobachten und Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen heranziehen.

2.2.2 Rechtskreis SGB XII

Im Rechtskreis SGB XII stellt sich die neue Situation wie folgt dar:

Im 4. Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) ist ebenfalls kein gesonderter Antrag für die Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erforderlich. Auch hier gelten sinngemäß die Ausführungen zum Rechtskreis SGB II. Die Leistung wird rückwirkend ab Bescheidbeginn gewährt werden.

Im 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt - HLU) und bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig (siehe Ausführungen zum Punkt 1.2 Änderungen beim Antragsverfahren).

Um auch für diesen Personenkreis eine Gleichbehandlung herzustellen, wird in die jeweiligen Leistungsanträge für Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem AsylBLG ein Passus aufgenommen, dass gleichzeitig auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt werden. Somit ist gewährleistet, dass auch dieser Personenkreis bei einer späteren Vorsprache im DLZ BuT ab Bescheidbeginn Leistungen erhalten kann.

Dies ist umso wichtiger, da gerade der Personenkreis der Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfahrungsgemäß mehr Zeit benötigt, um zusätzliche Leistungsansprüche zu realisieren.

Die Art der Leistungsgewährung sollte auch hier beibehalten werden (siehe Ausführungen unter Punkt 2.2.1).

2.2.3 Rechtskreis Wohngeld/Kinderzuschlag

Im Rechtskreis Wohngeld/Kinderzuschlag ist weiterhin ein Antrag notwendig. Somit ändert sich für diesen Personenkreis grundsätzlich nichts. Hier können bisher schon rückwirkend Leistungen gewährt werden.

Wohngeldempfänger erhalten ein Beiblatt zum Wohngeldbescheid, in dem auf die Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe hingewiesen wird.

Im Kinderzuschlagsbescheid ist ebenfalls ein entsprechender Hinweis enthalten.

2.2.4 Resümee

Festzuhalten bleibt, dass durch die Gesetzesänderung nunmehr erstmals die Möglichkeit besteht, die verschiedenen Rechtskreise bezüglich der rückwirkenden Leistungsgewährung gleich zu behandeln. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass einige die Leistungen rückwirkend bekamen, andere aber nicht.

Somit führen die Änderungen beim Antragsverfahren zu einer Verbesserung für die Kundinnen und Kunden.

Die bisherige Art der Leistungsgewährung im DLZ BuT soll vorerst beibehalten werden, allerdings wird eine Veränderung der Verfahren nach dem 01.08.2019 im Benehmen mit dem Jobcenter und den zuständigen Abteilungen im Sozialamt geprüft und ggf. anhand der eigenen Erfahrungen und Beispielen aus anderen Kommunen umgesetzt..

2.3 Änderungen bei der Abrechnung

2.3.1 Neue Verfahrensmöglichkeit für Schulen zur Abrechnung von eintägigen Ausflügen

Schulen sollen künftig eintägige Ausflüge selbst gesammelt mit dem DLZ BuT abrechnen können. Diese Möglichkeit soll, wie unter Punkt 1.3.1 bereits dargestellt, die Erbringung der Leistung vereinfachen.

Allerdings muss dazu die Schule von den Schülerinnen und Schülern selbst den Nachweis der Leistungsberechtigung prüfen.

Das ist nach Auffassung der Verwaltung aus mehreren Gründen problematisch.

Die Schule (Lehrer/in oder Schulsekretariat) müsste den zugrundeliegenden Leistungsbescheid vorgelegt bekommen. Das würde bedeuten

über der Schule offenlegen muss; es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass zahlreiche Familien das nicht wollen würden und deshalb auf die Beantragung verzichten würden.

können, ob er zutrefffend und gültig ist, und das für jeden Rechtskreis.

Schüler/innen verzeichnet sind und müsste anhand dieser Verzeichnisse dann mit dem Sozialamt abrechnen.

Beim bisher praktizierten Verfahren wird an die Eltern ein Paket an Ausflugsgutscheinen für den gesamten Bewilligungszeitraum ausgegeben. Sobald ein Ausflug ansteht, geben die Eltern ihrem Kind einen Gutschein mit, den das Kind in der Schule abgibt. Für die Schule besteht dann die Sicherheit, dass die Kosten vom Sozialamt übernommen werden und sie können den Gutschein beim DLZ BuT einreichen. Die in der Gesetzesbegründung für die Änderung genannten Einzelanträge für jeden Ausflug sind bereits jetzt beim Nürnberger Verfahren nicht notwendig. Die Schulen können die Gutscheine mit einer Sammelabrechnung einreichen.

Die Abgabe eines Gutscheins, auf dem lediglich der Name des Kindes genannt wird, ist mit Sicherheit für die Leistungsberechtigten einfacher als die Abgabe eines Leistungsbescheides, aus dem die Art des Leistungsbezugs hervorgeht und in dem die persönlichen Daten aller Familienmitglieder sowie die Höhe des jeweiligen Einkommens ersichtlich sind.

Die Verwaltung wird diese Verfahrensmöglichkeit deshalb zunächst nicht umzusetzen und beim bisherigen Verfahren bleiben. Mit der Schulverwaltung werden dennoch Gespräche aufgenommen, um die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Verfahrens auszuloten. Evtl. kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Vereinfachung durch eine Pauschalierung der eintägigen Ausflüge erfolgen (siehe Punkt 2.3.2)

2.3.2 Möglichkeit der Geldzahlung/Pauschalierung für alle Leistungen

Derzeit ist unklar, was der Gesetzgeber unter „Pauschalierung“ versteht, und entsprechende ministerielle Schreiben, die eine Auslegung und Erläuterung bringen könnten, gibt es noch nicht.

Die unter § 28 Abs. 7 Satz 1 verwendete Formulierung „Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt ...“ ist interpretationsbedürftig. So könnte vermutet werden, dass die Leistungsberechtigten diesen Betrag pro Monat für die Dauer der Sozialleistung überwiesen bekommen, unabhängig davon, ob eine Aktivität stattfindet oder nicht. Ein Schreiben des Deutschen Städtetags vom 04.04.2019 legt jedoch mit der Aussage: „Dass in Zukunft der Nachweis über die Teilnahme an einer gesetzlich festgelegten Aktivität für den Bezug der Leistung ausreicht.“ nahe, dass ein entsprechender Nachweis gebracht werden muss.

Bei der Pauschalierung von Abrechnungen stellen sich weitere Fragen. Bedeutet Pauschalierung das Überweisen von im Vorfeld vereinbarten Summen für einen bestimmten Zeitraum, die dann am Ende dieses Zeitraums abgerechnet werden müssen oder besteht die Möglichkeit ggf. überschüssig geleistete Zahlungen beim Leistungserbringer zukünftig für Kinder mit BuT-Anspruch zu verwenden.

Eine Schlussfolgerung, wie sich die Leistungserbringung und die Abrechnung bei den Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe verändern werden, lässt sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht ziehen. Hierzu müssen die Vollzugshinweise für Jobcenter (AMS), die das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu den Änderungen in der BuT-Gesetzgebung herausgeben wird, abgewartet werden.

2.4 Exkurs: Freiwillige Leistung Mittagessen der Stadt Nürnberg

Der Wegfall des Eigenanteils in Höhe von 1 Euro beim Mittagessen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen führt dazu, dass ebenso die freiwillig seit 2011 vonn der Stadt Nürnberg gewährte Leistung Mittagessen für Kita-Gebührenbefreite und Pflegekinder nach SGB VIII angepasst werden muss.

Dies führt zu erhöhten Kosten in Höhe von ca. 180.000 Euro, die von der Verwaltung im Rahmen der Zuschüsse des Sozialamtes für den Haushalt 2020 angemeldet wurden.

3. Bewertung aus der Sicht der Verwaltung

Etliche der verwaltungsmäßigen Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz wurden in der Stadt Nürnberg durch die Bündelung aller Leistungen und aller Leistungsberechtigten in einem DLZ BuT und durch das sehr einfache Verfahren der „Sammelabrechnung“ aller Gutscheine, die ein Leistungserbringer eingenommen hat, bereits vorher schon praktiziert. Die vom Gesetzgeber erwartete Verwaltungsvereinfachung durch die Gesetzesänderung wird sich deshalb in Nürnberg nicht wesentlich auswirken und auch keine nennenswerten Einsparungen in der Verwaltung zur Folge haben.

Ob und wie Pauschalierungen oder Geldzahlungen sinnvoll bzw. umsetzbar sind und dies ggf. zu Einsparungen führt, muss noch abgewartet werden. Die Verwaltung wird über die Entwicklung berichten.

Die größte und wichtigste Verbesserung durch das Starke-Familien-Gesetz besteht in der Erhöhung der Leistungen, die aus der Sicht der Verwaltung notwendig und sinnvoll ist.

Es bleibt zu hoffen, dass die Intention des Gesetzgebers eintritt, durch die verbesserten Leistungen und die Verwaltungsvereinfachung eine signifikante Erhöhung der Inanspruchnahme zu erreichen, auch wenn in der Stadt Nürnberg schon eine vergleichsweise sehr gute Reichweite des BuT- Pakets erreicht werden konnte.

Eine weitere Zunahme der Leistungsberechtigten ist durch die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises beim Kinderzuschlag in zwei Stufen ab 01.07.2019 und 01.01.2020 und beim Wohngeld ab 01.01.2020 zusätzlich noch zu erwarten.

Glossar

Das Starke-Familien-Gesetz heißt „mit vollem Namen“: Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltuung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz)

Juni 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Inanspruchnahme der BuT-Leistungen nach Rechtskreisen und Leistungen: Zeitraum Januar - Dezember 2018 *Leistungsberechtigte, für die Gutscheine ausgestellt wurden und deren Gültigkeitszeitraum den Monat enthält

2018 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
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Insgesamt SBG II SGB XII BKGG AsylbLG freiw. Leist. 10.556 121 4 .357 845 838 10.723 120 4.277 849 931 10.647 121 4 .266 827 1 .004 10.578 119 4 .280 813 1 .040 10.603 117 4 .310 790 1 .082 10.815 124 4 .573 822 1 .135 10.557 119 4 .411 791 1 .141 10.466 105 4 .479 788 1 .070 10.739 118 4 .521 842 505 10.694 123 4 .580 862 636 10.352 122 4 .380 845 661 10.161 119 4 .362 821 740
Gesamt 16.717 16.900 16.865 16.830 16.902 17.469 17.019 16.908 16.725 16.895 16.360 16.203
darunter Ausflüge SBG II SGB XII BKGG AsylbLG 10.249 115 3 .932 827 10.060 116 4 .014 781 9 .963 116 4 .001 754 9 .861 112 4 .015 742 9 .762 111 4 .009 721 9 .786 117 4 .219 722 9 .627 114 4 .077 721 9 .237 100 4 .050 679 9 .755 113 4 .208 763 9 .848 119 4 .279 798 9 .687 119 4 .105 773 9 .485 116 4 .087 747
Gesamt 15.123 14.971 14.834 14.730 14.603 14.844 14.539 14.066 14.839 15.044 14.684 14.435
darunter Mittagessen SBG II SGB XII BKGG AsylbLG freiw. Leist. 8 .396 98 3 .027 772 853 8 .200 100 3 .053 728 931 8 .071 102 3 .036 684 1 .004 7 .933 99 3 .024 681 1 .040 7 .809 97 2 .983 658 1 .072 7 .805 103 3 .125 663 1 .135 7 .692 99 3 .037 666 1 .141 7 .481 86 3 .061 642 1 .070 8 .117 96 3 .329 713 505 8 .196 104 3 .416 739 636 8 .047 102 3 .259 725 661 7 .880 100 3 .226 701 740
Gesamt 13.146 13.012 12.897 12.777 12.619 12.831 12.635 12.340 12.760 13.091 12.794 12.647
darunter Teilhabe SBG II SGB XII BKGG AsylbLG 9 .843 114 3 .874 652 9 .689 114 3 .954 635 9 .614 115 3 .933 625 9 .572 112 3 .925 628 9 .522 109 3 .947 626 9 .804 117 4 .230 662 9 .477 111 4 .027 630 9 .621 101 4 .178 655 9 .855 113 4 .216 676 9 .811 117 4 .268 690 9 .495 113 4 .079 667 9 .311 111 4 .043 649
Gesamt 14.483 14.392 14.287 14.237 14.204 14.813 14.245 14.555 14.860 14.886 14.354 14.114

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Übergang Kindergarten - Grundschule

Anlagen: Sachverhalt_Uebergang Kiga GS Bericht_Uebergang Kiga GS Fragebogen Grundschulen Fragebogen Kindertageseinrichtungen

Bericht: Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein bedeutsamer Entwicklungsschritt junger Familien. Mit dem Steuerungskreis sowie dem Konzept "Gemeinsam leicht starten" hat die Stadt Nürnberg ein Angebot verstetigt, das zum Ziel hat flächendeckend und systematisch die Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern.

Zur Weiterentwicklung der Untersützungsangebote im Übergang wurde eine Bestandserhebung (Monitoring) bei Grundschulen und Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Befragung und die Weiterentwicklung des Programms dar.

Damit wird vor allem folgende Leitlinie für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung untersützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Übergang ist eine Herausforderung für alle Kinder und Familien unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3.BM/SchA

Staatliches Schulamt

Bildungsbüro

Übergang Kindergarten – Grundschule

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein bedeutsamer Entwicklungsschritt junger Familien und hat in Nürnberg seit vielen Jahrzehnten einen hohen Stellenwert. Mit dem kommunalen Konzept „Gemeinsam leicht starten“ wurde ein Angebot verstetigt, das zum Ziel hat flächendeckend und systematisch die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule vor Ort im Sprengel zu verbessern. Es zeigte sich, dass das Ziel der flächendeckenden Umsetzung des Programms mit dem bestehenden Konzept jedoch nur schwer zu erreichen ist und sich auch unabhängig davon zahlreiche Kooperationen bildeten. Der Steuerungskreis Übergang Kindergarten – Grundschule entschied daher, dass eine Bestandserhebung (Monitoring) zum Übergang Kindergarten – Grundschule in der Stadt Nürnberg notwendig ist. Ziel war herauszufinden, welche Angebote in den jeweiligen Grundschulsprengeln zum Übergang angeboten werden und damit die Frage zu beantworten „Wo steht die Stadt Nürnberg beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule?“

Das Monitoring bestand aus zwei einzelnen Befragungen, einer Befragung der Kindertageseinrichtungen und einer Befragung der Grundschulen. Dadurch konnten beide Perspektiven, die der Jugendhilfe und die der Schule, erhoben werden. Die Fragebögen wurden Ende November 2018 versandt und für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ähnlich gestaltet.

Das zentrale und wichtigste Ergebnis der Befragung ist, dass in jedem Grundschulsprengel ein Angebot im Übergang besteht. Der hohe Anteil an hoher Kooperationsdichte bei den angegebenen Kooperationen von den Grundschulen zeigt zudem, dass das Angebot im Übergang in fast zwei Dritteln der Fälle vielfältig ist und über ein Mindestmaß hinausgeht. Angebote der Elterninformation (Elterninfoblätter und Elterninfoveranstaltungen) und Angebote aus dem Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ sind in Nürnberg flächendeckend vorhanden. Die subjektive Bewertung der Kooperationen durch die Grundschulen legt die Vermutung nahe, dass Grundschulen grundsätzlich zufrieden mit der Quantität und Qualität der Kooperation am Übergang sind. Dies erklärt, dass das Programm „Gemeinsam leicht starten“ auch deshalb nicht nachgefragt wird, weil kein Bedarf besteht beziehungsweise subjektiv dies nicht als Bedarf empfunden wird.

Im April 2019 wurden in der Sitzung des Steuerungskreises Übergang Kindergarten – Grundschule die Ergebnisse besprochen. Die Zielsetzung des Steuerungskreises, eine Verstetigung der Kooperation in allen Nürnberger Grundschulsprengeln zu erreichen, ist nach den vorliegenden Ergebnissen größtenteils erreicht. Der Steuerungskreis stellte fest, dass es offenbar keinen Bedarf mehr nach dem Fortbildungsangebot gibt, sowohl im Basis-Modul als auch im Follow-Up-Modul. Es wird in Zukunft keine Konzeptfortbildung mehr geben. Stattdessen sollen die Leitungen der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vor Ort mit einer Tool-Box Übergang Kindergarten – Grundschule (Arbeitstitel) bei der Kooperation unterstützt werden.

Bericht

Übergang Kindergarten – Grundschule

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein bedeutsamer Entwicklungsschritt junger Familien. Eine erfolgreiche Bewältigung des Übergangs stärkt die Kompetenzen, auch zur Bewältigung weiterer Übergänge, z. B. in die weiterführende Schule oder in den Beruf. Daher ist ein gelingender Übergang von Bedeutung für die gesamte Lebensspanne des Kindes. Grundschule und Kindertageseinrichtung haben einen expliziten gesetzlichen Auftrag eng zusammenzuarbeiten und den Übergang zu gestalten (siehe Art. 7 BayEUG und Art. 15 BayKiBiG). Dem Transitionsansatz entsprechend, der auch Grundlage der bayerischen Bildungspläne ist, müssen vom Kind und seinen Eltern Entwicklungsaufgaben auf drei verschiedenen Ebenen bewältigt werden. Auf der individuellen Ebene muss das Kind in seine neue Rolle als Schulkind hineinfinden und auch die Eltern müssen ihre veränderte Rolle als Eltern eines Schulkindes annehmen. Auf der interaktionalen Ebene muss das Schulkind innerhalb der Klasse neue Beziehungen aufbauen und in der Familie verändern sich Rollen. Auf der kontextuellen Ebene müssen die zwei zentralen Lebensbereiche Familie und Schule miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden (z. B. Urlaubsplanung und Schulferien).

Der Übergangsthematik wird in Nürnberg seit vielen Jahrzehnten ein hoher Stellenwert eingeräumt. Im Jahr 2011 entstand in gemeinsamer Verantwortung des Staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg, des Geschäftsbereichs Schule und Sport und des Jugendamts ein „Steuerungskreis Übergang Kindergarten – Grundschule“ in Kooperation und unter Beteiligung der freigemeinnützigen und sonstigen Träger und des Bildungsbüros. Zielsetzung des Steuerungskreises war die Verstetigung der Kooperation in allen Nürnberger Grundschulsprengel durch Initiierung und Bildung von verlässlichen Sprengel-Netzen, bestehend aus der jeweiligen Grundschule und den umliegenden Kindertageseinrichtungen.

Ein Element im Übergang ist der Vorkurs Deutsch 240, der als Landesprogramm an allen Nürnberger Grundschulsprengeln angeboten wird. Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, bei allen Kindern den Sprachstand zu erheben. Bei Feststellung eines Unterstützungsbedarfs wird die Teilnahme am Vorkurs Deutsch 240 empfohlen. Das Konzept basiert auf der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule, da der Kurs aus zwei Teilen besteht. Er beginnt eineinhalb Jahre vor der Einschulung. Im ersten halben Jahr wird der Kurs von der Kindertageseinrichtung und im Vorschuljahr von der Schule durchgeführt. Ziel des Vorkurses ist die Sprachförderung, weshalb die Gestaltung des Übergangs eher ein positiver Nebeneffekt ist.

Mit dem kommunalen Konzept „Gemeinsam leicht starten“ wurde ein Angebot verstetigt, das zum Ziel hat flächendeckend und systematisch die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule vor Ort im Sprengel zu verbessern. Es sollen verlässliche Sprengel-Netzwerke gebildet werden, die aus der jeweiligen Grundschule und den umliegenden Kindertageseinrichtungen bestehen. Diesen steht ganzjährig ein ausgebildetes Trainerinnentandem zur Seite. Gemeinsam werden Angebote zum Thema Einschulung für Kinder und Eltern initiiert und die Fachkräfte stehen den Eltern bei Fragen zur Verfügung. Seit 2006 haben insgesamt 14 Grundschulen (jeweils mit den umliegenden Kindergärten) am Programm teilgenommen. Weitere zwei Grundschulen wurden über das Fortbildungsprogramm der Familienfreundlichen Schule erreicht. Es zeigte sich, dass das Ziel der flächendeckenden Umsetzung des Programms mit dem bestehenden Konzept jedoch nur schwer zu erreichen ist und sich auch unabhängig davon zahlreiche Kooperationen bildeten. Daher wurde bereits im Schuljahr 2016/2017 das Programm verkürzt bzw. in einer zeitlich gestrafften Variante angeboten. Nachdem im Schuljahr 2016/17 noch drei Schulstandorte das Programm nutzen, nahm im Schuljahr 2017/2018 ein Schulstandort teil. Schulstandorte, die bereits am Programm teilnahmen, äußerten zudem den Wunsch nach einer „Nachbetreuung“. Deshalb wurde das Programm modularisiert angeboten. In einem Basis-Modul wird das bisherige Programm in einer gekürzten Version angeboten. In einem Follow-Up-Modul wird den Standorten, die bisher teilnahmen, eine Nachbetreuung und Reflexion angeboten. Dieses Angebot nutzten im Schuljahr 2017/2018 zwei Schulstandorte und im Schuljahr

2018/2019 einer. Im Austausch mit einzelnen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zeigte sich, dass das Programm „Gemeinsam leicht starten“ kaum bekannt ist, die Kooperation mit der jeweiligen Grundschule oder Kindertageseinrichtung aber als gut bezeichnet wird.

Der Steuerungskreis „Übergang Kindergarten – Grundschule“ entschied daher, dass eine Bestandserhebung (Monitoring) zum Übergang Kindergarten – Grundschule in der Stadt Nürnberg notwendig ist. Ziel ist herauszufinden, welche Angebote in den jeweiligen Grundschulsprengeln zum Übergang angeboten werden. Das Monitoring soll die Frage beantworten „Wo steht die Stadt Nürnberg beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule?“ Auf dieser Grundlage sollen die Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Schulen und Kindertageseinrichtungen anschließend ziel- und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Bestandserhebung der Angebote im Übergang Kindergarten – Grundschule

Das Monitoring bestand aus zwei einzelnen Befragungen, einer Befragung der Kindertageseinrichtungen und einer Befragung der Grundschulen. Dadurch konnten beide Perspektiven, die der Jugendhilfe und der Schule, erhoben werden.

Die Befragung der Kindertageseinrichtungen wurde mit einer Befragung zum Thema „Migration und Integration“ kombiniert, um den Aufwand für die Einrichtungen und die Administration der Befragung möglichst gering zu halten. Der Kita-Fragebogen wurde Ende November 2018 an alle Kindertageseinrichtungen im Bereich der Regelförderung (Kinder im Alter von ca. drei bis sechs Jahren) postalisch versandt. Die Einrichtungen erhielten den Fragebogen in dreifacher Ausfertigung, falls sie mit mehr als einer Grundschule kooperieren.

Die Befragung der Grundschulen wurde Ende November 2018 über das Staatliche Schulamt als digitales Formular per Mail an alle staatlichen Grundschulen versandt. Die Befragung beschränkte sich auf staatliche Grundschulen. In jedem Schulsprengel befinden sich mehrere Kindergärten. Zugunsten eines geringeren Befragungsaufwandes für die jeweilige Grundschule und einen dadurch erhofften höheren Rücklauf an Fragebögen wurde entschieden, die Befragung auf drei Kindergärten zu beschränken. Die befragten Grundschulen konnten die drei Kindergärten frei wählen.

Die Fragebögen der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind ähnlich gestaltet. In einem ersten Teil werden die Angebote zum Übergang abgefragt. Dabei werden drei Bereiche unterschieden: der Bereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern, der Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ und der Bereich der fachlichen Kooperation. Auf Grundlage der bestehenden Konzepte zum Übergang wurde die Liste der Angebote erstellt. Da das Programm „Gemeinsam leicht starten“ den Fokus auf gemeinsame Eltern-Kind-Nachmittage legt, wurde hierzu noch die Anzahl und die Themen abgefragt. In einem folgenden Textfeld konnten die Einrichtungen noch weitere Angebote nennen, die nicht zu den genannten Punkten passen. Besonders wichtig war dem Steuerungskreis bei der Konzipierung der Befragung auch eine subjektive Einschätzung der Qualität der Kooperation zu erheben. Bei der Frage „Die Kooperation mit der Grundschule/dem Kindergarten ist aus unserer Sicht“ konnte eine Einschätzung auf einer 5-stufigen Skala von sehr gut bis sehr schlecht abgegeben werden. Zum Abschluss hatten die Einrichtungen noch die Möglichkeiten in einem Textfeld „Anregungen zur Weiterentwicklung sowie Anmerkungen und weitere Informationen“ abzugeben.

Bei den Fragebögen der Grundschulen kam eine Rückmeldung von 51 staatlichen Grundschulen, was einer Rücklaufquote von 100 % entspricht. In den Fragebögen wurden Angaben zu 144 Kooperationen mit 142 unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen (ca. 47 % aller Kindertageseinrichtungen) gemacht. Basis der Auswertung ist jeweils die einzelne Kooperation „Grundschule X mit Kindertageseinrichtung Y“, somit 144 Kooperationen.

Bei den Fragebögen der Kindertageseinrichtungen kam eine Rückmeldung von 227 Einrichtungen, was einer Rücklaufquote von etwa 75 % entspricht. Darunter waren 52 kommunale Einrichtungen (Rücklauf 91 %) und 175 Einrichtungen in freier Trägerschaft (Rücklauf 71 %). Die Kindertageseinrichtungen machten Angaben zu allen staatlichen Grundschulen. Insgesamt können als Basis zur Auswertung Angaben zu 273 einzelnen Kooperationen genutzt werden.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Angaben zu den verschiedenen Angeboten am Übergang zeigen, welche Angebote weit verbreitet sind und welche eher eine Ausnahme darstellen. Im Bereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern werden in 87 % aller von den Grundschulen angegebenen Kooperationen Elterninfoveranstaltungen und in 85 % Elterninfoblätter zur Einschulung bzw. zum Übergang angeboten. Externe Angebote zum Übergang spielen hingegen eine geringe Rolle und werden lediglich in 10 % aller von den Grundschulen angebenden Kooperationen und 12 % aller von den Kindertageseinrichtungen angegebenen Kooperationen angeboten. Gemeinsame Eltern-Kind-Nachmittage, wie im Übergangskonzept „Gemeinsam leicht starten“ vorgesehen, finden in 44 % aller von den Grundschulen angebenden Kooperationen und 24 % aller von den Kindertageseinrichtungen angegebenen Kooperationen statt. Eltern-Kind-Nachmittage werden demnach zwar nicht flächendeckend angeboten, sind als Angebotsform jedoch in vielen Kooperationen fest verankert.

Im Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ ist der „Schnupperunterricht“ beziehungsweise der Besuch und die Hospitation der Kinder in der Schule das häufigste Angebot und wird in 98 % aller von den Grundschulen angebenden Kooperationen und 80 % aller von den Kindertageseinrichtungen angegebenen Kooperationen angeboten. Außerdem finden sehr häufig Besuche der Lehrkraft im Kindergarten sowie eine Schulhaus-Rallye beziehungsweise eine Besichtigung des Schulhauses statt. Diese drei Angebotsformen finden fast flächendeckend in Nürnberg statt.

Im Bereich der fachlichen Kooperation sind in über 90 % der von den Grundschulen angegebenen Kooperationen die Verfahren rund um den Übergang Kindergarten – Grundschule geregelt, die Kooperationspartner benannt und es finden regelmäßige Treffen zur Abstimmung zwischen Schule und Kindergarten statt. Eine schriftlich fixierte und verbindliche Absprache, also eine gemeinsame Konzeption und Kooperationsvereinbarung, besteht in der Hälfte der Kooperationen, die von den Grundschulen angegeben wurden, und in einem Viertel der Kooperationen, die von Kindertageseinrichtungen angeben wurden. Schriftliche Konzeptionen und Kooperationsvereinbarungen sind demnach zwar nicht flächendeckend vorhanden, aber ein fester Bestandteil von Kooperationen.

Da das Programm „Gemeinsam leicht starten“ einen klaren Fokus auf gemeinsame Eltern-Kind- Nachmittage setzt, wurden hierzu noch die Anzahl und die Themen abgefragt. Hierzu gab es von Grundschulen Rückmeldungen in 56 Fällen und von Kindertageseinrichtungen in 61 Fällen. Die Grundschulen gaben an, dass in 28,6 % der Fälle ein, in 21,4 % der Fälle zwei und in 50 % der Fälle mehr als zwei Eltern-Kind-Nachmittage stattfinden. Alle drei genannten Themenbereiche haben einzeln hohe Häufigkeiten: 74,1 % Wahrnehmung und Mathematik, 82,8 % Sprache und 84,5 % Schulmaterialien und Schulhausbesichtigung. In 61,4 % der von den Grundschulen benannten Fälle sind alle drei Themen Gegenstand der Eltern-Kind-Nachmittage. Die Angaben der Kindertageseinrichtungen ähneln den Angaben der Grundschulen. In 31,1 % der Fälle wird ein, in 27,9 % der Fälle werden zwei und in 41 % der Fälle mehr als zwei Eltern-Kind-Nachmittage angeboten. Auch hier haben die drei Themen einzeln hohe Häufigkeiten: 76,7 % Wahrnehmung und Mathematik, 83,3 % Sprache und 86,7 % Schulmaterialien und Schulhausbesichtigung. In 66,7 % der von den Kindertageseinrichtungen benannten Fällen sind alle drei Themen Gegenstand der Eltern-Kind- Nachmittage.

Um eine Aussage über den Umfang der Kooperationen treffen zu können, wurde auf Basis der Angaben die Kooperationsdichte gemessen. Hierzu wurden zwei Items „Hohe Kooperationsdichte“ und „Geringe Kooperationsdichte“ gebildet. Eine hohe Kooperationsdichte liegt dann vor, wenn die Summe der einzelnen Angebote im Bereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern bei mindestens 3 liegt und gleichzeitig die Summe der einzelnen Angebote im Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ bei mindestens 3 liegt und gleichzeitig die Summe im Bereich der fachlichen Kooperation bei mindestens 4 liegt. Eine geringe Kooperationsdichte liegt dann vor, wenn die Gesamtsumme aus den Bereichen der Erziehungspartnerschaft, „Kinder lernen Schule kennen“ und der fachlichen Kooperation höchstens bei 4 liegt.

Die von den Grundschulen angegebenen Kooperationen weisen in 57,6 % der Fälle eine hohe Kooperationsdichte und in 0,7 % der Fälle eine geringe Kooperationsdichte auf. Die von den Kindertageseinrichtungen angegebenen Kooperationen weisen in 20,5 % der Fälle eine hohe Kooperationsdichte und in 22,0 % der Fälle eine geringe Kooperationsdichte auf. Bei den 60 Kooperationen der Kindertageseinrichtungen mit einer geringeren Kooperationsdichte handelt es sich um 53 unterschiedliche Einrichtungen. Es handelt sich dabei zu 41 % um kleine Einrichtungen mit unter 50 Plätzen. Die geringere Kooperationsdichte ist wahrscheinlich durch die geringe Anzahl an Kindern zu erklären, die jährlich in die Schule wechseln. Des Weiteren handelt es sich zu 32 % um Einrichtungen, die mehrere Fragebögen ausgefüllt haben und mit einer anderen Grundschule teilweise intensiv kooperieren. In weiteren 8 Fällen handelt es sich um Einrichtungen, die nach einem besonderen pädagogischen Konzept arbeiten und Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet aufnehmen. In einem Fall wurde die Einrichtung erst wenige Monate vorher eröffnet. Werden die benannten Einrichtungen abgezogen, liegt der prozentuale Anteil der geringen Kooperationsdichte bei 3,6 % aller Kooperationen von Kindertageseinrichtungen.

Bei der Frage „Die Kooperation mit der Grundschule/dem Kindergarten ist aus unserer Sicht“ konnte eine Einschätzung auf einer 5-stufigen Skala von sehr gut bis sehr schlecht abgegeben werden. Ein direkter Vergleich der Antworten von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen ist nicht zulässig, weil es sich um zwei verschiedene Befragungen handelt und die Aussagen nicht zu denselben Kooperationen gemacht wurden. Allerdings zeigt sich dennoch, dass sich die subjektive Einschätzung von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen unterscheidet. Von den Grundschulen bewerteten 92,2 % die jeweilige Kooperation als sehr gut oder gut, 5,6 % als mittel, 2,1 % als eher schlecht und keine als sehr schlecht. Von den Kindertageseinrichtungen bewerteten 29,5 % die jeweilige Kooperation als sehr gut oder gut, 25,1 % als mittel, 12 % als eher schlecht und 3,5 % als sehr schlecht.

Einordnung und Interpretation der Ergebnisse

Ziel der Befragung war herauszufinden, wo die Stadt Nürnberg beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule steht und welche Angebote angeboten werden. Das zentrale und wichtigste Ergebnis der Befragung ist, dass in jedem Grundschulsprengel ein Angebot im Übergang besteht. Der hohe Anteil an hoher Kooperationsdichte bei den angegebenen Kooperationen von den Grundschulen zeigt, zudem, dass das Angebot im Übergang in fast zwei Dritteln der Fälle vielfältig ist und über ein Mindestmaß hinausgeht.

Im Angebotsbereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern sind die Angebote der Elterninformation (Elterninfoblätter und Elterninfoveranstaltungen) flächendeckend vorhanden. Dies kann dahingehend interpretiert werden, dass in jedem Sprengel die Informationen den Eltern zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse zu den Eltern-Kind-Nachmittagen zeigen, dass sie ein etabliertes Angebot im Übergang sind, auch wenn sie noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Wenn Eltern-Kind-Nachmittage angeboten werden, dann werden auch meist alle drei Themenbereiche behandelt. Die Ergebnisse können dahingehend interpretiert werden, dass einerseits das Konzept der Eltern-Kind-Nachmittage, wie es „Gemeinsam leicht starten“ vorsieht, akzeptiert und umgesetzt wird. Andererseits bedeutet dies auch, dass wenn Eltern-Kind-Nachmittage stattfinden, sie auch tatsächlich entsprechend der vorgesehenen Konzeption stattfinden, also das Konzept somit funktioniert und seine Berechtigung hat.

Aus dem Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ sind Angebote flächendeckend in Nürnberg vorhanden. In 81,3 % der von den Grundschulen angegebenen Kooperationen finden mindestens drei Angebote aus diesem Bereich statt. Dies kann dahingehend interpretiert werden, dass auf diesen Bereich besonders die Grundschulen einen Fokus legen. Bekräftigt wird diese Einschätzung dadurch, dass die drei sehr häufigen Angebote Schulhaus-Rallye, Besuch der Lehrkraft und Schnupperunterricht nur durch beziehungsweise in Kooperation mit den Grundschulen angeboten werden können.

Die Fachliche Kooperation umfasst nach Angabe der Grundschulen in 91,7 % der Fälle und nach Angabe der Kindertageseinrichtungen in 58,9 % der Fälle mindestens drei Bestandteile. Dass die Kooperationspartner benannt sind, wurde sehr häufig genannt. Hingegen sind schriftliche

Vereinbarungen nur in der Hälfte bzw. einem Viertel der Kooperationen vorhanden. Dies lässt darauf schließen, dass Grundschule und Kindergarten im Stadtteil sich gegenseitig kennen. Es lässt auch darauf schließen, dass beide miteinander kooperieren, zusammenarbeiten und den Übergang gestalten. Allerdings ist diese Kooperation nicht schriftlich festgehalten.

Die Auswertung der Kooperationsdichte zeigt, dass eine geringe Kooperationsdichte kaum vorhanden ist oder entsprechend erklärbar ist. Der Anteil an Kooperationen mit einer hohen Kooperationsdichte ist mit 57,6 % bei den Grundschulen und 20,5 % bei den Kindertageseinrichtungen hoch. Der niedrige Anteil an nicht-erklärbarer geringer Kooperationsdichte und der hohe Anteil an hoher Kooperationsdichte zeigt, dass die Kooperationen vor Ort in vielen Fällen über ein Mindestmaß deutlich hinausgehen und fest etabliert sind.

Die subjektive Bewertung der Kooperationen durch Grundschule und Kindertageseinrichtung unterscheiden sich, auch wenn sie nicht direkt miteinander verglichen werden können. Das Ergebnis legt die Vermutung nahe, dass Grundschulen grundsätzlich zufrieden mit der Quantität und Qualität der Kooperation am Übergang sind. Dies erklärt, dass das Programm „Gemeinsam leicht starten“ auch deshalb nicht nachgefragt wird, weil kein Bedarf besteht beziehungsweise subjektiv dies nicht als Bedarf empfunden wird. Die Gegenüberstellung der Bewertungen aus der jeweiligen Perspektive von Grundschule und Kindertageseinrichtung lässt vermuten, dass eine unterschiedliche Erwartungshaltung an die Quantität und Qualität der Kooperation besteht. Wenn die Erwartung von Kindertageseinrichtungen eine höhere ist als von den Grundschulen, könnte dies erklären, warum die Gesamtbewertung schlechter ausfällt. Ein Nachweis hierfür ist allerdings aus dieser Befragung nicht zu gewinnen.

Weiterentwicklung des Programms „Gemeinsam leicht starten“

Die Ausgangslage der Bestandserhebung war die fehlenden Nachfrage nach dem Programm „Gemeinsam leicht starten“. Die Befragung soll dazu genutzt werden, das Programm und die Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Schulen und Kindertageseinrichtungen zielund bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. In der Sitzung des Steuerungskreises Übergang Kindergarten

Steuerungskreises, eine Verstetigung der Kooperation in allen Nürnberger Grundschulsprengeln zu erreichen, ist nach den vorliegenden Ergebnissen größtenteils erreicht. Der Steuerungskreis stellte fest, dass es offenbar keinen Bedarf mehr nach dem Fortbildungsangebot gibt, sowohl im Basis-Modul als auch im Follow-Up-Modul. Es wird in Zukunft keine Konzeptfortbildung mehr geben. Stattdessen sollen die Leitungen der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vor Ort mit Material unterstützt werden. Hierzu soll eine Art „Tool-Box Übergang Kindergarten - Grundschule“ (Arbeitstitel) entstehen. Diese enthält neben einer Vorlage zur Kooperationsvereinbarung auch Checklisten, Leitfäden und Konzepte zu verschiedenen Angeboten (z. B. Eltern-Kind-Nachmittage, Schulhaus- Ralley). Es soll einerseits eine konkret nutzbare Arbeitshilfe für die Praxis vor Ort sein und andererseits eine Dokumentation von Vereinbarungen und Absprachen ermöglichen. Der Steuerungskreis hat sich zum Ziel gesetzt diese Materialsammlung fertigzustellen und den Grundschul- und Kindertageseinrichtungsleitungen zur Verfügung zu stellen.

Fragebogen Monitoring: Übergang Kindergarten

Grundschule

Abbildung 2

Sehr geehrte Schulleitungen der Nürnberger Grundschulen,

diese Befragung wird vom Jugendamt der Stadt Nürnberg in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg durchgeführt, ausgewertet und verantwortet. Die Befragung wird unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Das Monitoring besteht dabei aus zwei Teilen: Der Befragung der Kindergärten und der Befragung der Grundschulen. Die Befragung der Kindergärten erfolgt zeitgleich und wird mit einer anderen Befragung verknüpft. Der Ihnen vorliegende Fragebogen zur Befragung der Grundschulen richtet sich an Sie als Schulleitung einer Nürnberger Grundschule.

Wichtig: Diese Erhebung ist keine Evaluation des „Vorkurs Deutsch 240“. Bitte konzentrieren Sie sich bei der Beantwortung auf Angebote ihrer Grundschule, die für alle Kinder angeboten werden. Es geht um die grundsätzliche Kooperation mit den Kindergärten im Themenbereich Übergang.

In jedem Schulsprengel befinden sich mehrere Kindergärten. Wir bitten Sie daher sich in dieser Erhebung auf drei Kindergärten zu beschränken. Dabei können Sie die Kindergärten auswählen, die aus Ihrer Sicht am wichtigsten sind. Dies kann der größte oder kleinste Kindergarten im Sprengel sein, es kann der Kindergarten sein mit dem Sie am meisten kooperieren oder überhaupt nicht kooperieren. Sollten Sie weniger als drei Kindergärten in Ihrem Schulsprengel haben, beschränken Sie sich auf diese. Die Ergebnisse werden wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Ausfüllhinweise: Der Fragebogen ist als Word-Datei mit einem Passwort geschützt. Es kann sein, dass Sie zunächst die Bearbeitung aktivieren müssen. Hierzu wählen Sie in der Menü-Leiste oben „Ansicht“ aus und klicken auf „Dokument bearbeiten“. Sie können nur die freigegebenen Formularfelder nutzen. Es gibt drei verschiedene Formularfelder: Drop-Down-Liste, Textfeld und Kästchen. Bei einer Drop-Down-Liste (z.B. Auswahl Ihrer Grundschule) klicken sie auf den Pfeil und wählen ein Element aus. In einem Textfeld (z.B. Angabe Kindergärten oder Anregungen) können Sie einen freien Text eingeben. Die Kästchen wählen sie mit einem Mausklick aus, es ist dann angekreuzt. Möchten Sie das Kreuz wieder entfernen, klicken Sie einfach nochmals auf das Kästchen. Am Ende speichern Sie den Fragebogen bitte als Datei ab und senden ihn per Mail an thomas.etterer@stadt.nuernberg.de

Schicken Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen bitte bis spätestens 30. Dezember 2018 per Mail an das Jugendamt der Stadt Nürnberg zurück.

Bei Rückfragen zur Befragung steht Ihnen im Jugendamt Thomas Etterer (Koordinator Jugendhilfe- Schule) als Ansprechpartner zur Verfügung (Kontakt: thomas.etterer@stadt.nuernberg.de oder Telefon 09 11 / 2 31-1 46 67).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Fragebogen Monitoring: Übergang Kindergarten Grundschule

Bitte Ihre Grundschule auswählen: Wählen Sie Ihre Grundschule aus.

Kooperierende Kindergärten: Bitte beschränken Sie sich auf die drei aus Ihrer Sicht am wichtigsten Kindergärten ihres Schulsprengels. Kindergarten wird folgend als KiGa abgekürzt. KiGa A) KiGa B) KiGa C) Name und Straße von Name und Straße von Name und Straße von Kindergarten A Kindergarten B Kindergarten C.

Beim Übergang Kindergarten zur Grundschule, macht unsere Grundschule folgende Angebote in Kooperation mit … KiGa KiGa KiGa A B C
Im Bereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern:
Elterninfoblätter zur Einschulung bzw. zum Übergang ☐ ☐ ☐
Elterninfoveranstaltungen ☐ ☐ ☐
Informelle Elterntreffen, z. B. Elternstammtisch ☐ ☐ ☐
Feste und Feiern mit KiGa gemeinsam ☐ ☐ ☐
Eltern-Kind-Nachmittage mit KiGa gemeinsam ☐ ☐ ☐
Falls ja, bitte Anzahl angeben: Falls ja, bitte Themen angeben:  Wahrnehmung und Mathematik  Sprache  Schulmaterialien und Schulhausbesichtigung Anzahl ☐ ☐ ☐ Anzahl ☐ ☐ ☐ Anzahl ☐ ☐ ☐
Elterngespräche und -beratung gemeinsam mit Kindergarten-Erzieher/Erzieherin ☐ ☐ ☐
Externe Angebote zum Übergang z.B. Projekt Schultüte ☐ ☐ ☐
Im Bereich „Kinder lernen Schule kennen“
Schulhaus-Rallye, Besichtigung des Schulhauses ☐ ☐ ☐
Besuche der Lehrkraft im Kindergarten ☐ ☐ ☐
„Schnupperunterricht“, Besuch und Hospitation der Kinder in der Schule ☐ ☐ ☐
Mobile Lernwerkstatt, gemeinsames Vormittagsangebot mit Lehrkraft ☐ ☐ ☐
Schulkinder als Tutoren / Paten ☐ ☐ ☐
Erzieherin / Erzieher besucht im 1. Schulhalbjahr ehemalige Kinder ☐ ☐ ☐
KiGa A KiGa B KiGa C
Im Bereich der Fachlichen Kooperation
Gemeinsames Verständnis von Schulfähigkeit ist abgestimmt ☐ ☐ ☐
Kooperationspartner sind benannt ☐ ☐ ☐
Verfahren rund um den „Übergang Kindergarten – Grundschule“ sind geregelt ☐ ☐ ☐
Gemeinsame Konzeption besteht und Kooperationsvereinbarung ist vorhanden ☐ ☐ ☐
Regelmäßige Treffen zur Abstimmung zwischen Schule und KiGa ☐ ☐ ☐

Diese Angebote haben wir, die sich aber von den oben genannten unterscheiden: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Die Kooperation mit den Kindergärten ist aus unserer Sicht:

Sehr gut Eher gut Mittel Eher schlecht Sehr schlecht

☐ ☐ ☐ ☐
☐ ☐ ☐ ☐

KiGa A ☐

KiGA B ☐

KiGA C ☐ ☐ ☐ ☐ ☐

Anregungen zur Weiterentwicklung aus der Praxis sowie Anmerkungen und

weitere Informationen: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Zur Verwertbarkeit der Befragung ist es wichtig, dass Sie uns den Fragenbogen möglichst vollständig ausgefüllt zurücksenden. Bitte prüfen Sie dahingehend nochmals abschließend Ihre Angaben.

Bitte speichern Sie diese Datei zunächst ab und senden diese dann per Mail an

thomas.etterer@stadt.nuernberg.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

FRAGEBOGEN TEIL B) ÜBERGANG KINDERGARTEN – GRUNDSCHULE

Abbildung 3

Der Fragebogen liegt Ihnen in dreifacher Aus-

fertigung vor. Nutzen Sie diese, wenn Sie mit

mehr als einer Grundschule am Übergang Kin-

dergarten – Grundschule zusammenarbeiten.

Wenn Sie mit mehr als drei Grundschulen ko-

operieren sollten, dann beschränken Sie sich

bitte auf die aus Ihrer Sicht drei wichtigsten

Grundschulen.

KOOPERATIONS-GRUNDSCHULE NR. 1 (BITTE NAME DER SCHULE ANGEBEN):

BEIM ÜBERGANG MACHT UNSERE EINRICHTUNG FOLGENDE ANGEBOTE:
Wichtig: Die Erhebung ist keine Evaluation des „Vorkurs Deutsch 240“. Bitte konzentrieren Sie sich bei der Beantwortung auf Angebote Ihrer Einrichtung, die für alle Kinder angeboten werden. Es geht um die grundsätzliche Kooperation mit der Grundschule im Themenbereich Übergang.
Im Bereich der Erziehungspartnerschaft mit Eltern (Bitte Angebote Ihrer Einrichtung ankreuzen):
o Elterninfoblätter zur Einschulung bzw. zum Übergang
o Elterninfoveranstaltungen
o Informelle Elterntreffen, z.B. Elternstammtisch
o Feste und Feiern mit Grundschule gemeinsam
o Eltern-Kind-Nachmittage (mit Grundschule gemeinsam) Falls ja, bitte Anzahl und Themen angeben: Anzahl: o Ein o Zwei o Mehr als Zwei Wahrnehmung und Schulmaterialien und Schulhaus- Themen: o o Sprache o Mathematik besichtigung
o Elterngespräche und -beratung gemeinsam mit Lehrkraft
o Externe Angebote zum Übergang, z.B. Projekt Schultüte
Im Bereich „Kinder lernen Schule kennen“
o Schulhaus-Rallye, Besichtigung des Schulhauses
o Besuche der Lehrkraft im Kindergarten
o „Schnupperunterricht“, Besuch und Hospitation der Kinder in der Schule
o Mobile Lernwerkstatt, gemeinsames Vormittagsangebot mit Lehrkraft
o Schulkinder als Tutoren/Paten
o Erzieherin/Erzieher besucht im 1. Schulhalbjahr ehemalige Kinder
Im Bereich der Fachlichen Kooperation
o Gemeinsames Verständnis von Schulfähigkeit ist abgestimmt
o Kooperationspartner sind benannt
o Verfahren rund um den „Übergang Kindergarten – Grundschule“ sind geregelt
o Gemeinsame Konzeption besteht und Kooperationsvereinbarung ist vorhanden
o Regelmäßige Treffen zur Abstimmung zwischen Kita und Schule

Weitere Angebote, die nicht zu den oben genannten Punkten passen:

DIE KOOPERATION MIT DER GRUNDSCHULE IST AUS UNSERER SICHT:
Sehr gut Eher gut Mittel Eher schlecht Sehr schlecht
o o o o o

ANREGUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG SOWIE ANMERKUNGEN UND WEITERE

INFORMATIONEN:

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen

Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter

Anlagen: Sachverhalt_Investition_Kombieinrichtung FMS Investition_Kombieinrichtung 11.02.2019 KMS_Investition_Kombieinrichtung 22.03.2019

Bericht: Wie im Nürnberger Weg vereinbart, entwickelten beide Geschäftsbereiche zusammen anhand des Neubaus der Grundschule Maiach erstmals ein Kombimodell mit einem entsprechenden Raumprogamm für Kombieinrichtungen. Mit dem Schreiben vom 11. Februar 2019 teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Grundsätze der Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen mit. Demnach ist für Kombieinrichtungen die Fläche im Umfang von 65-75% der Fläche eines vergleichbaren Hortes anzusetzen. Mit dem Schreiben vom 22. März 2019 teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit, dass die Investitionskostenförderung grundsätzlich möglich ist, unabhängig von Modellprojekten. Auf Grundlage dieser beiden Schreiben werden das Referat für Jugend, Familie und Soziales und der Geschäftsbereich Schule und Sport weitere gemeinsame Schulund Hortbauten als Kombieinrichtung planen.

Damit wird vor allem folgende Leitlinie für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung untersützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung stehen für alle Kinder und Familien unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft zur Verfügung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3.BM/SchA

Staatliches Schulamt

Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen

Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter

Mit dem „Nürnberger Weg“ entwickelten das Referat für Jugend, Familie und Soziales und der Geschäftsbereich Schule und Sport gemeinsam eine abgestimmte Konzeption für die Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern in Nürnberg. Ein Bestandteil des Nürnberger Wegs ist der gemeinsame Bau von Schule und Hort, der einerseits Verbesserungen (z.B. Qualität und Funktionen) ermöglicht und andererseits im Vergleich zu solitären Bauten Einspareffekte erzielt, bei gleichzeitiger Gewährleistung der räumlichen Qualität und ausreichender Fläche für Bildung, Betreuung und Erziehung.

Wie im Nürnberger Weg vereinbart, entwickelten beide Geschäftsbereiche zusammen anhand des Neubaus der Grundschule Maiach erstmals ein Kombimodell mit einem entsprechenden Raumprogramm für Kombieinrichtungen. Die Planung erfolgte zunächst auf Grundlage der neuen Regelungen der staatlichen Schulbauförderung (Flächenbandbreiten) und wurde in dieser Form der Regierung von Mittelfranken zur Stellungnahme vorgelegt. Im weiteren Verlauf wurde die Planung des gemeinsamen Schul- und Hortgebäudes förderrechtlich in „Schule“ und „Kindertageseinrichtung“ unterteilt. Nachdem sich die zuständigen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie Unterricht und Kultus mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat abstimmten, wurde mit den Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 11. Februar 2019 sowie dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. März 2019 eine Entscheidungsgrundlage für eine gemeinsame Investitionskostenförderung geschaffen.

Mit dem Schreiben vom 11. Februar 2019 (siehe Beilage FMS Investition Kombieinrichtung 11.02.2019) teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit, dass von einer Verstetigung der Angebotsform Kombieinrichtung auszugehen ist. Im Zusammenhang mit dem geplanten Rechtsanspruch ab 2025 komme der Kombieinrichtung eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung von Schule und Jugendhilfe. Durch die gemeinsame Nutzung des Gebäudes entstehen bei der Fläche Synergieeffekte im Umfang von 35 % des Summenraumprogramms eines vergleichbaren Hortes. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den Schulflächen pauschal nochmals 65 % der Fläche eines Hortes förderfähig sind. Im begründeten Einzelfall besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Überschreitung der Fläche um bis zu 10 %, sodass dann bis zu 75 % der Fläche eines Hortes förderfähig wären. Diese Förderlogik zeigt sich am Beispiel der Grundschule Maiach mit einer Kombieinrichtung mit 150 Plätzen. Grundsätzlich stehen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude dem der Schule und dem Hort ganztägig zur Verfügung. Der gemeinsame Bau von Schule und Hort als Kombieinrichtung ermöglicht die synergetische Nutzung der Allgemeinen Unterrichtsräume (Klassenzimmern), der schulischen Gruppenräume, des Küchen- und Speisenbereichs sowie des schulischen Mehrzweckraums, des Musiksaals, des Erste-Hilfe-Raums, das Elternsprechzimmers, des Bibliotheksraums und der Lernwerkstatt. Für den Hort sind darüber hinaus Räume im Umfang von 603 qm notwendig. Im Vergleich hierzu sieht das Summenraumprogramm für einen klassischen solitären Hort mit 150 Plätzen insgesamt 817 qm vor. Durch die synergetische Nutzung der schulischen Räume ergibt sich eine Flächenersparnis von 214 qm. Das Raumprogramm des Kombimodells entspricht somit ca. 74 % des Summenraumprogramms des Hortes. Am Standort Maiach wurde die Förderfähigkeit des geplanten Raumprogramms seitens der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt.

Mit Schreiben vom 22. März 2019 (Siehe Beilage KMS Investition Kombieinrichtung 22.03.2019) teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit, dass die Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen grundsätzlich möglich ist. Die Teilnahme an einem Modellprojekt (z.B. Kooperative Ganztagsbildung) ist keine Voraussetzung. Eine Kombieinrichtung liegt dann vor, „wenn

das Ganztagsangebot in einem von Schule und Ganztagsangebot gemeinsam genutzten Gebäude und auf Grundlage einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII betrieben wird, gemäß BayKiBiG gefördert wird sowie auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung und eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts mit der Schule kooperiert.“

Die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung von Kindern erfordert ein quantitativ und qualitativ angemessenes Raumprogramm für die Grundschule und das Betreuungsangebot, das die notwendigen Verbindungen im Gebäude schafft für räumliche und pädagogische Kooperationen. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe in der Kombieinrichtung wird durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt. Beispielsweise werden Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung und für Förderung am Nachmittag genutzt oder Betreuungsräume stehen auch für pädagogische Maßnahmen aus dem Unterrichtsbereich am Vormittag zur Verfügung. Die einzelnen Räume und Aufenthaltsbereiche im Gebäude und in den Freiflächen haben zwar eine prioritäre Nutzungszuordnung (z.B. Klassenzimmer – Schule; Betreuungsraum - Jugendhilfe), allerdings stehen sie dem jeweils anderen Bereich auch bedarfsorientiert zur Verfügung. Grundsätzlich stehen beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume ganztägig zur Verfügung.

Mit den neu geschaffenen Regelungen zur Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen, können das Referat für Jugend, Familie und Soziales und der Geschäftsbereich Schule und Sport weitere gemeinsame Schul- und Hortbauten als Kombieinrichtung planen. Im jährlich aktualisierten Masterplan sind die verschiedenen Schulstandorte dargestellt, an denen in Zukunft eine Kombieinrichtung realisiert werden soll. Grundsätzlich sind sich Jugendamt und Geschäftsbereich Schule und Sport darüber einig, dass bei Kombieinrichtungen ab einer Größe von 100 Plätzen eine Binnendifferenzierung (sogenannte Clusterung) unerlässlich ist. Dies bedeutet, dass innerhalb des Schulgebäudes mehrere ins sich geschlossene Einheiten von Schule und Hort entstehen, um den kindlichen Bedürfnissen zu entsprechen. Das einzelne Kombieinrichtungs-Cluster muss Orientierung bieten und die pädagogischen Fachkräfte müssen eine förderliche Beziehung zu den Kindern aufbauen können, um die einzelnen Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern. An der Grundschule Maiach entstehen beispielsweise zwei gemeinsame Schul- und Hortcluster mit jeweils 75 Plätzen. Die einzelnen Cluster werden eng zusammenarbeiten und benötigen seitens des Hortes eine eigene Leitung.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

ABDRUCK

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

II. An die Regierungen in Bayern

per E-Mail

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 22.03.2019 IV.8 – BO 4207 – 6a. 029 842 Telefon: 089 2186 2606 Name: Herr Rißmann

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grund-

schulalter;

hier: Kombieinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit FMS vom 11. Februar 2019 Az. 62 – FV 6700 – 5/39 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFLH) Regelungen zur Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen getroffen.

Von Seiten der Damen und Herren Ganztagskoordinatoren haben uns Rückfragen erreicht, unter welchen Voraussetzungen ein Ganztagsangebot als Kombieinrichtung betrachtet und entsprechend gefördert werden kann. Hierzu können wir Ihnen in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Folgendes mitteilen:

Eine Investitionskostenförderung für Kombieinrichtungen kommt in Betracht, wenn das Ganztagsangebot

Gebäude und

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

wird,

meinsamen pädagogischen Konzepts mit der Schule kooperiert. Schulische Ganztagsangebote gemäß Art. 6 Abs. 4 BayEUG sowie Mittagsbetreuungen gemäß Art. 31 Abs. 3 BayEUG genügen diesen Anforderungen nicht.

Gegenwärtig und in Zukunft werden im Bereich der Kombieinrichtungen eine Reihe von Modellvorhaben durchgeführt (z. B.: Innovative Projektschulen in der Landeshauptstadt München; Kooperative Ganztagsbildung in der Landeshauptstadt München; offene Ganztagsangebote in Kombination von Jugendhilfe und Schule; 50 Modelle gemäß Beschluss des Ministerrats vom September 2018). Die Flächen von Kombieinrichtungen, die nicht an einem dieser Modellvorhaben teilnehmen, können ebenfalls gemäß den Grundsätzen des FMS vom 11. Februar 2019 gefördert werden, sofern die Kombieinrichtung ansonsten den o. g. Anforderungen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Rißmann Ministerialrat

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Beschluss

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Realisierung von Schulbaumaßnahmen:

Neubau Mittelschule und Grundschule mit Kombieinrichtung an der Maiacher Straße

Sachverhalt (kurz): Auf dem ehemaligen Vereinsgelädne des SV 73 Nürnberg Süd in Nürnberg Maiach/Werderaau soll ein gemeinsamer Schulcampus mit zwei schulrechtlich eigenständigen Schulen samt Betreuungsangeboten entstehen: einerseits der Neubnau einer Mittelschule, andererseits der Ersatzneubau für die bereits bestehendende wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Grundschule Maiach sowie für den Hort Maiacher Straße. Der Bericht stellt die konzeptionellen Grundlagen der beiden Schulen sowie deren Funktionsschemata und Raumprogramme vor. Mit der Plaung und dem Bau Grundschule Maiach mit 150 Plätzen Kombieinrichtung betritt die Stadt Nürnberg Neuland in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe (kooperative Ganztagsbildung) wird durch gemeinsachftlich nutzbare Raumarrangements dargestellt. Mit dem Bau der Kombieinrichtung reduziert sich die "Betreuungsfläche" um ca. 26% im Vergleich zu einer konventionellen additiven Planung. Grundlage der Kombieinrichtung ist das SGB VIII, das BayKiBig, der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan sowie der absehbare Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter ab 2025. Damit werden vor allem folgende Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungsund Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung untersützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot steht allen Familien im Schulsprengel zur Verfügung, unabhägnig von sozialer oder kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. V/J

Beschlussvorschlag (JHA und SchulA): Der Jugendhilfe- und Schulausschuss nimmt die vorgelegten pädagogischen Konzepte und Raumplanungen für die Grundschule Maiacher Straße mit Kombieinrichtung (Kooperation Jugendhilfe-Schule) am Schulstandort Maiacher Str. zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt diese pädagogischen Konzepte für die Prüfung der wirtschaftlichsten Realisierungsform zu Grunde zu legen.

Beschlussvorschlag (SchulA): Der Schulausschuss nimmt die vorgelegten pädagogischen Konzepte und Raumplanungen für die Mittelschule am Schulstandort Maiacher Str. zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt diese pädagogischen Konzepte für die Prüfung der wirtschaftlichsten Realisierungsform zu Grunde zu legen.

Realisierung von Schulbaumaßnahmen: Neubau Mittelschule und Grundschule mit

Kombieinrichtung an der Maiacher Straße

Auf dem ehemaligen Vereinsgelände des SV 73 Nürnberg Süd in Nürnberg Maiach/Werderau soll ein gemeinsamer Schulcampus mit zwei schulrechtlich eigenständigen Schulen samt Betreuungsangeboten entstehen: einerseits der Neubau einer Mittelschule, andererseits der Ersatzneubau für die bereits bestehende wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Grundschule Maiach sowie für den Hort Maiacher Straße. Durch den Mittelschulneubau (Arbeitstitel Mittelschule Süd) im Stadtteil Werderau soll ermöglicht werden, die derzeit bestehende Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule am Herschelplatz aufzulösen und die Schülerschaft vollständig dem Mittelschulneubau in Maiach/Werderau zuzuführen. Nach dem Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule aus dem Bestandsschulhaus am Herschelplatz kann nicht nur eine räumliche Entlastung für die im Bestandsgebäude befindliche Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule herbeigeführt werden, sondern zusätzlich auch eine Entlastung und teilweise eine räumliche Gesamtverbesserung von Grundschulen in der Nürnberger Südstadt (GS Kopernikusschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule und GS Sperberschule) erreicht werden. Weiterhin soll über den Neubau der Mittelschule Süd eine Lösung für die Mittelschulen allgemein im Nürnberger Süden erzielt werden.

Entwicklungen der Jahre 2017 - 2019

Die Raumprogramme für Mittelschule und Grundschule wurden in einer Umbruchssituation konzipiert. So wurde die Mittelschule auf Basis einer Vorgriffslösung (zusätzliche 25 qm je Klasse bei besonderen pädagogischen Anforderungen) bis zur Veröffentlichung der Flächenbandbreiten (September 2017 für Grundschulen, August 2018 für Mittelschulen) aufgesetzt. Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu planen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt. Die Jahre 2018 und 2019 waren durch die intensive Betreuungskonzeption von Schulbereich und Jugendamt geprägt. Die Betreuungsform ‚Kombimodell‘ wurde auf Ebene der Ministerien hinsichtlich der Zugrundelegung einschlägiger Raumnotwendigkeiten und Raumansprüche (hinsichtlich Flächen als auch Zuschussanerkennung) entwickelt. Die Stadt Nürnberg befand sich damit in einem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch eigener Innovation bei gleichzeitig hohem Zeitdruck für die Realisierung der Maßnahme und den (nur) schrittweise entstehenden staatlichen Neuvorgaben. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat "Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung" vom 11.02.2019 in Verbindung mit dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter; hier: Kombieinrichtungen" vom 22.03.2019 liegen gesicherte Rahmenbedingungen für die Kommunen vor.

Die Raumkonzeptionen wurden für beide Schulen der Staatlichen Schulaufsicht zur Begutachtung vorgelegt. Für die Mittelschule wurde die Konzeption im Jahr 2017 in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken zu einem für die Stadt Nürnberg sehr positiven Ergebnis (hohe Raumanerkennung damit keine „Lernfabrik“ entsteht) gebracht. Für die Grundschule wurde von der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken am 26.03.2019 das Signal gegeben, dass die Raumkonzeption für das Betreuungskonzept des Kombimodells auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Schulkomplex in maximaler Höhe (74% des Summenraumprogrammes eines Hortes) vorbehaltlich der finalen Prüfung aus heutiger staatlicher Sicht vertretbar erscheint.

Mit diesem Bericht sollen die Raumkonzeptionen (Besonderheiten der Konzepte, Betreuung und Synergieeffekte) dargestellt werden. Hinsichtlich der Raumdetails wird auf die Anlage verwiesen.

Neubau Mittelschule Süd (6-Züge und 2 M-10-Klassen; 32 Klassen)

Mit dem Neubau „auf der grünen Wiese“ ergibt sich die Chance die pädagogische Konzeption der Mittelschule funktional, räumlich und inhaltlich bedarfsgerecht aufzusetzen. Konkret ergibt sich hinsichtlich eines zu konzipierenden Schulneubaus einer dann 6-zügigen Schule mit bis zu 800 Mittelschülern ein an den besonderen Anforderungen orientiertes Raum- und Flächenkonzept, das zum Teil über den für eine entsprechende Mittelschule vorgesehenen Raumbedarf hinausgeht und zudem funktional die zu leistende pädagogische Arbeit unterstützen soll. Die Darstellung des Raumprogramms der Mittelschule ist den Beilagen Änderungen_Beilage_Sachverhaltsdarstellung Campus Maiach, Funktionsschema Mittelschule und Raumprogramm Mittelschule zu entnehmen.

Ersatzbau Grundschule Maiach

In einem eigenen Baukörper, der verbunden sein könnte mit einem gemeinsam mit der Mittelschule zu nutzendem Gebäudeteil für die Mittagsverpflegung für Schüler/innen der Grund- und Mittelschule, soll eine dreizügige Grundschule (für bis zu 300 Schulkinder) mit integriertem Betreuungsbereich für Kooperative Ganztagsbildung von Schule und Jugendhilfe für bis zu 150 Schulkinder als Kombieinrichtung entstehen.

Für die Planung der GS Maiach wurden die Flächenbandbreiten (Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.09.2017) zugrunde gelegt. Obgleich die Stadt Nürnberg nicht pauschal die Realisierung der für jeden Raumbereich maximalen Flächenbandbreite bei zukünftigen Neubaumaßnahmen vorsieht, wird bei der GS Maiach der Grenzbereich für die maximal möglichen Flächen der Flächenbandbreiten in allen Bereichen planerisch annähernd erreicht.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden, über den Ersatzbau der Grundschule Maiach ein in Bau und Betrieb staatlich gefördertes kooperatives Modell von Schule und Jugendhilfe („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Dabei reduziert sich bei der hier geplanten Kombieinrichtung die „Hort-Gesamtfläche“ um ca. 26% im Vergleich zu einer konventionellen additiven Planung. Mit der Umsetzung dieser Variante will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb wie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf Grundlage der staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele: Familienfreundliches Angebot, Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung), Inklusion, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung und gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe

Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen. Bezogen auf das an der GS Maiach für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst wird die Kombieinrichtung mit insgesamt 150 Plätzen in zwei gleichwertigen Clustern mit je 75 Plätzen umgesetzt.

Grundlage der Kooperativen Ganztagsbildung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Die Kooperative Ganztagsbildung ist eine Weiterentwicklung des sogenannten Kombimodells. An den vormittags stattfindenden Halbtagsunterricht der Grundschule schließt die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung an. Die Kooperative Ganztagsbildung entspricht daher einer Kindertageseinrichtung (§ 22 SGB VIII) und wird nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt (BayKiBiG) gefördert und finanziert.

Die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung von Kindern erfordert ein quantitativ und qualitativ angemessenes Raumprogramm für die Grundschule und das Betreuungsangebot, das die notwendigen Verbindungen im Gebäude schafft für räumliche und pädagogische Kooperationen. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe (kooperative Ganztagesbildung) wird durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt. Beispielsweise werden Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung und für Förderung am Nachmittag genutzt oder Betreuungsräume stehen auch für pädagogische Maßnahmen aus dem Unterrichtsbereich am Vormittag zur Verfügung. Die einzelnen Räume und Aufenthaltsbereiche im Gebäude und in den Freiflächen haben zwar eine prioritäre Nutzungszuordnung (z.B. Klassenzimmer – Schule; Betreuungsraum - Jugendhilfe), allerdings stehen sie dem jeweils anderen Bereich auch bedarfsorientiert zur Verfügung. Grundsätzlich stehen beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume ganztägig zur Verfügung.

Die genaue Darstellung des Raumkonzeptes, des Raumprogramms und des Funktionsschemas sind den Beilagen Änderungen Beilage Sachverhaltsdarstellung Campus Maiach, Funktionsschema Grundschule mit Kombieinrichtung und Raumprogramm Grundschule mit Kombieinrichtung zu entnehmen.

Synergien zwischen Mittelschule und Grundschule

Durch die Errichtung beider Schulgebäude, Grund- und Mittelschule, auf einem Gelände soll ein Schulcampus entstehen, der im Bereich der Infrastruktur (z.B. Küche/Essensversorgung, Sportflächennutzung, Hausmanagement) Synergien ermöglicht. Durch die Mitnutzung eines der EDV- Räume der Mittelschule auf einen eigenen EDV-Raum in der GS verzichtet werden. Es solle eine gemeinsame Produktionsküche für Mittelschule und Grundschule geben. Die Speiseflächen werden schulartgetrennt errichtet und genutzt. Die genaue Darstellung ist den Beilagen zu entnehmen.

Beilage

Realisierung von Schulbaumaßnahmen: Neubau Mittelschule und Grundschule mit

Kombieinrichtung an der Maiacher Straße

Vorweggestellt: Wechselwirkung Mittelschulneubau und Grundschulen der Südstadt

Auf dem ehemaligen Vereinsgelände des SV 73 Nürnberg Süd in Nürnberg Maiach/Werderau soll ein gemeinsamer Schulcampus mit zwei schulrechtlich eigenständigen Schulen samt Betreuungsangeboten entstehen: einerseits der Neubau einer Mittelschule, andererseits der Ersatzneubau für die bereits bestehende wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Grundschule Maiach sowie für den Hort Maiacher Straße. Durch den Mittelschulneubau (Arbeitstitel Mittelschule Süd) im Stadtteil Werderau soll ermöglicht werden, die derzeit bestehende Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule am Herschelplatz aufzulösen und die Schülerschaft vollständig dem Mittelschulneubau in Maiach/Werderau zuzuführen. Nach dem Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule aus dem Bestandsschulhaus am Herschelplatz kann nicht nur eine räumliche Entlastung für die im Bestandsgebäude befindliche Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule herbeigeführt werden, sondern zusätzlich auch eine Entlastung und teilweise eine räumliche Gesamtverbesserung von Grundschulen in der Nürnberger Südstadt (GS Kopernikusschule, GS Holzgartenschule, GS Wiesenschule und GS Sperberschule) erreicht werden. Weiterhin soll über den Neubau der Mittelschule Süd eine Lösung für die Mittelschulen allgemein im Nürnberger Süden erzielt werden.

Schulausschussbehandlung vom 16.12.2016

Bereits im Schulausschuss am 16.12.2016 wurden die Mengengerüste in Bezug auf die Bauvorhaben Schulen Maiacher Straße vorgestellt. Der Betreuungsteil wurde damals nur nachrichtlich dargestellt. Eine fachliche Entscheidung dazu wurde zu gegebener Zeit im Ausschuss in Aussicht gestellt. Die Zustimmung des Schulausschusses zum vorgestellten Mengengerüst der Schule wurde für das Bauvorhaben gegeben, verbunden mit dem Auftrag mögliche Synergieeffekte zu beachten.

Entwicklungen der Jahre 2017 - 2019

Die Raumprogramme für Mittelschule und Grundschule wurden in einer Umbruchssituation konzipiert. So wurde die Mittelschule auf Basis einer Vorgriffslösung (zusätzliche 25 qm je Klasse bei besonderen pädagogischen Anforderungen) bis zur Veröffentlichung der Flächenbandbreiten (September 2017 für Grundschulen, August 2018 für Mittelschulen) aufgesetzt. Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu beplanen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt. Die Jahre 2018 und 2019 waren durch die intensive Betreuungskonzeption von Schulbereich und Jugendamt geprägt. Die Betreuungsform ‚Kombimodell‘ wurde auf Ebene der Ministerien hinsichtlich der Zugrundelegung einschlägiger Raumnotwendigkeiten und Raumansprüche (hinsichtlich Flächen als auch Zuschussanerkennung) entwickelt. Die Stadt Nürnberg befand sich damit in einem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch eigener Innovation bei gleichzeitig hohem Zeitdruck für die Realisierung der Maßnahme und den (nur) schrittweise entstehenden staatlichen Neuvorgaben. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat "Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung" vom 11.02.2019 in Verbindung mit dem Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter; hier: Kombieinrichtungen" vom 22.03.2019 liegen gesicherte Rahmenbedingungen für die Kommunen vor.

Jugendhilfe- und Schulausschussbehandlung am 27.06.2019

Die Raumkonzeptionen wurden für beide Schulen der Staatlichen Schulaufsicht zur Begutachtung vorgelegt. Für die Mittelschule wurde die Konzeption im Jahr 2017 in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken zu einem für die Stadt Nürnberg sehr positiven Ergebnis (hohe Raumanerkennung damit keine „Lernfabrik“ entsteht) gebracht. Für die Grundschule wurde von der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken am 26.03.2019 das Signal gegeben, dass die Raumkonzeption für das Betreuungskonzept des Kombimodells auf Grund der besonderen Gegebenheiten am Schulkomplex in maximaler Höhe (74% des Summenraumprogrammes eines Hortes) vorbehaltlich der finalen Prüfung aus heutiger staatlicher Sicht vertretbar erscheint. Mit diesem Bericht sollen die Raumkonzeptionen (Besonderheiten der Konzepte, Betreuung und Synergieeffekte) dargestellt werden. Hinsichtlich der Raumdetails wird auf die Anlage verwiesen.

Neubau Mittelschule Süd (6-Züge und 2 M-10-Klassen; 32 Klassen)

Regionale Gegebenheiten in der Nürnberger Südstadt

Die bestehende Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule liegt in der Nürnberger Südstadt, einem laut Sozialraumanalyse des Amts für Stadtforschung und Statistik (siehe M485) sozial angespannten Quartier (Typ 2). Prägend ist demnach ein stark überdurchschnittlicher Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Haushalte sowie die markant über dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Indikatoren zur sozialen Anspannung. Im Vergleich zur Gesamtstadt ist der Arbeitslosenanteil (SGB II) sowie der Arbeitslosenanteil der 15 bis unter 25-Jährigen (SGB II) überdurchschnittlich hoch. Bei Haushalten mit Kind(ern) ist der Anteil an Alleinerziehenden sowie Bedarfsgemeinschaften überdurchschnittlich hoch. Gleichzeitig handelt es sich um einen stark verdichteten urbanen Raum, dessen Wohnungs- und Gebäudebestand überwiegend aus älterer Bausubstanz besteht. Typisch für Sozialräume des Typ 2 ist zudem die geringe Wohnbindung mit einem überdurchschnittlichen Anteil der Wohndauer bis 5 Jahre. Mehrere namhafte deutsche Großbetriebe haben ihre Fertigungsstätten im unmittelbaren Umfeld der Schule. Die Schülerschaft profitiert jedoch wenig von den großen Betrieben, da die Eltern häufig selbst keine duale Ausbildung durchlaufen haben und angelernt tätig sind. In vielen Fällen ist dies auch das Ziel der Eltern für ihre Kinder. Die Schule versucht dem entgegenzuwirken und den Eltern und Schülern die duale Ausbildung als zukunftsorientierten und grundlegenden Start in ein existenzsicherndes Berufsleben aufzuzeigen.

Schulkonzept der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule

Der Arbeit an der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule liegt ein ganzheitlich-pädagogisches Konzept zugrunde, bei dem die Schule nicht als Institution, sondern als LEBENSraum erfahren wird, in dem sich alle Beteiligten wohlfühlen können. Ausgehend von dieser Situation wird ein einzigartiges pädagogisches Schulgebäude für die Mittelschule Süd mit 23 Klassen im gebunden Ganztag und 9 Halbtagsklassen entstehen. Grundlage des Konzeptes sind drei Säulen: 1 Lebensreife: Aufgrund der schwierigen Ausgangslage der Schüler (s. o.) ist die Schule darum bemüht, die fehlende Chancengerechtigkeit auszugleichen sowie Perspektiven aufzuzeigen und größtmögliche Mündigkeit zu ermöglichen. Dies gelingt der Schule durch diverse soziale Projekte wie beispielsweise Streitschlichter, Schülerlotsen, Vitaminchecker, Schülerfirmen, interkulturelles Training und vieles mehr. 2 Schulreife: Durch zahlreiche pädagogische Maßnahmen (Teamteaching, offener und gebundener Ganztag, individuelle Förderung, klassenübergreifender Unterricht, Trainingsraum) ist die Schule bemüht, möglichst viele Schüler im Schonraum „Schule“ zu einem erfolgreichen Abschluss der Schullaufbahn zu verhelfen. 3 Ausbildungsreife: Die Schülerschaft soll durch eine Reihe von Angeboten (Berufsorientierungsbüro, individueller beruflicher Orientierungsfahrplan, Mentoren- Programme, Kooperationen mit örtlichen Betrieben, Schülerfirmen, ...) notwendige Schlüsselqualifikationen erlangen, um einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu meistern. Das Unterstützungsprogramm der Schule beginnt in der 5. Jahrgangsstufe, mündet in der individuellen und begründeten Berufswahl der 9./10. Jahrgangsstufe und ist darauf

ausgerichtet, eine möglichst hohe Ausbildungs- und dementsprechend geringe Quote von Schülern ohne Anschlussperspektive zu erzielen

Raumprogramm Neubau Mittelschule

Mit dem Neubau „auf der grünen Wiese“ ergibt sich die Chance auf Grundlage der oben skizzierten besonderen Rahmenbedingungen und Entwicklungsprozesse die pädagogische Konzeption funktional, räumlich und inhaltlich bedarfsgerecht aufzusetzen. Konkret ergibt sich hinsichtlich eines zu konzipierenden Schulneubaus einer dann 6-zügigen Schule mit bis zu 800 Mittelschülern ein an den besonderen Anforderungen orientiertes Raum- und Flächenkonzept, das zum Teil über den für eine entsprechende Mittelschule vorgesehenen Raumbedarf hinausgeht und zudem funktional die zu leistende pädagogische Arbeit unterstützen soll. Die persönlich vorgestellte Konzeption für die Mittelschule Süd wurde im Ergebnis mit einem staatlichen fiktiven Raumprogramm beantwortet, das die seitens der Stadt gesehen Notwendigkeiten anerkennt und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bei formaler Antragsstellung als genehmigungsfähig in Aussicht stellt.

Gruppenräume Das pädagogische Konzept der neuen Mittelschule Süd sieht jeweils zwischen 2 allgemeinen Unterrichtsräumen einen Gruppenraum vor. Das bedeutet, dass für die Mittelschule Süd insgesamt 16 Gruppenräume erforderlich wären. Die zunehmende Heterogenität bedingt durch Migrationshintergrund, Flüchtlingsbeschulung, unterschiedliche Lernniveaus, inklusiv zu beschulende Schüler mit Handicap oder Teil-/Leistungsstörungen sowie Hochbegabte erfordern im Lernalltag differenziertes Eingehen auf den Einzelnen, Methodenvielfalt, offene Unterrichtformen, lernzieldifferentes Unterrichten, Kleingruppenarbeit u.v.m. Zudem führt der gestärkte Elternwille dazu, dass die Mittelschule - im Bereich der Inklusion - immer mehr Aufgaben der Förderzentren übernehmen muss. Unterstützt wird differenzierendes Lernen u.a. durch Gruppenräume, die in Verbindung zu den Klassenzimmern stehen, die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei Klassen- /Gruppenteilung und schnelle Rückmeldungen zur Lerngestaltung ermöglichen. Von den insgesamt erforderlichen 16 Gruppenräumen sollen deshalb 12 Gruppenräume aus dem Raumprogramm Halbtag und 4 Gruppenräume aus dem Raumprogramm Ganztag (Doppelnutzung) geschaffen werden. Teile der Lehrmittelflächen sind integriert in den Gruppenräumen geplant.

Lernwerkstätten Nach eingehendem Dialog mit der Regierung von Mittelfranken sind 3 Lernwerkstätten als Ergänzung des schulischen Raumangebotes geplant.

Lernwerkstatt I ist für die 5. und 6. Klassen im mathematisch/naturwissenschaftlich Bereich mit 66 qm vorgesehen. In dieser Lernwerkstatt sollen die im neuen LehrplanPlus (Einführung an Mittelschulen zum Schuljahr 2017/2018) geforderten kompetenzorientierten und bereichsübergreifend angelegten Bildungsprozesse vermittelt werden. Um optimale Bedingungen für eigenaktives, individuelles und kooperatives Lernen nachhaltig zu schaffen, ist eine Lernwerkstatt zwingend erforderlich. Zusätzlich können in Lernwerkstätten die durch die Inklusion erforderlichen zusätzlichen Förderbedarfe umgesetzt werden.

Lernwerkstatt II ist für die 7. -10. Klassen mit 40 qm vorgesehen. Diese Lernwerkstatt soll als Berufsorientierungszentrum ausgestattet werden. Die Berufsorientierung spielt in der Mittelschule eine zentrale Rolle. Aufgrund des Schulprofils ist es das Ziel der Schule die Schüler in adäquate Ausbildungsberufe zu vermitteln. Daher beginnt das Berufsorientierungsangebot bereits in der 5. Jahrgangsstufe. Gebündelt im Berufsorientierungszentrum laufen alle Informationen zusammen und können von Schülern, Eltern, Lehrkräften und außerschulischen Partnern abgerufen werden. Ein niedrigschwelliges Berufsberatungsangebot als Knotenpunkt der Berufsorientierung hilft Schülern, passgenau und individuell bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit Praktikum, Bewerbung und Einstellungsverfahren. Die Eltern haben die Möglichkeit ebenfalls einen Termin im BO-Zentrum zu vereinbaren und sich über die Perspektiven ihres Kindes zu informieren. Das BO-Zentrum hat sich durch seine individuelle Beratung bereits bewährt und stellt eine wichtige Säule im Schulalltag dar. Durch zusätzliche PC-Arbeitsplätze sollen

weitere Angebote für Bewerbungsrecherche, das Schreiben von Bewerbungen und ein Raum für Bewerbungstraining geschaffen werden.

Lernwerkstatt III ist vorrangig für die Lernbereiche „soziales Leben, Gewaltprävention und Inklusion“ vorgesehen. Eine Nebennutzung als Seminarraum wird für möglich erachtet.

Jahrgangsstufentreffs Die Ganztagsschule mit ihren Lern- und Lebensbereichen erfordert zur Identifikation mit dem Umfeld und zur Entstehung eines Zusammengehörigkeitsgefühls für die Schülerinnen und Schüler überschaubare Raumzusammenhänge, die ihnen ein „Heimatgefühl“ vermitteln. Zu diesen überschaubaren Zusammenhängen im Nahbereich der Ganztagsflächen gehören feste Mitarbeiterräume für die zuständigen betreuenden Lehrkräfte. Für jede Jahrgangsstufe wurde deshalb ein Jahrgangsstufentreff mit 20 qm eingeplant. Dort sind organisatorische Absprachen und Beratungsgespräche ebenso möglich wie auch die rasche Kontaktaufnahme zwischen Lehrkräften, Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten. Zudem werden die Jahrgangsstufentreffs ausgestattet mit jahrgangsstufenorientiertem Material, das für jede Lehrkraft zugänglich ist.

Betreuung (gebundener Ganztag) Für die geplante 6-zügigen Mittelschule (inkl. 2 M-Züge) sind nach damaliger und aktueller konzeptionellen Planungen 4,5 Züge (= 23 Klassen) im gebundenen Ganztag vorgesehen. Die Ganztagsbereiche (ausgenommen Küche und Speisesaal) sollen in die Jahrgangsstufenbereiche 5/6 und Jahrgangsstufenbereich 7-10 jeweils integriert werden.

Differenzierungsflächen Die gebundene Ganztagschule ist für alle Beteiligten der Schulfamilie ganztägiger Lern- und Lebensort, für einen Teil der Schülerinnen und Schüler der Ausgleich für eine zuhause oft nicht (mehr) existente familiäre Atmosphäre mit einer als positiv empfundenen, angenehmen und anregenden Umgebung, in der gemeinsame Aktivitäten (Reden, Spielen, kreatives Gestalten, Musik hören, gemeinsame Projekte besprechen, etc.) möglich sind. Für die verschiedenen Aktivitäten in Klein- und Großgruppen, aber auch für Rückzug und Ruhe sollen jahrgangsstufenbezogen Funktionsbereiche, ein Raum für Großspiele, ein Atelier sowie ein „Wohnzimmer“ als sozialer Treffpunkt und geeigneter Kommunikationsort der Ganztagsschüler sorgen. Insgesamt wird für 23 Klassen im gebundenen Ganztag ein Differenzierungsbereich im Umfang von 602 qm eingeplant. Diese unterteilen sich wie folgt:

Differenzierungsflächen Jahrgangsstufenbereich Jahrgangsstufenbereich
5-6 7-10
Differenzierungsräume 2 Differenzierungsräume mit je 20 qm 2 Differenzierungsräume mit je 25 qm
„Wohnzimmer“ klein 30 qm groß 70 qm klein 30 qm groß 70 qm
Großspieleraum 70 qm 92 qm
Atelier 40 qm 40 qm
Ruheraum 20 qm 20 qm
Trainingsraum 30 qm
SUMME 602 qm

Differenzierungsräume Die zusätzlichen Differenzierungsräume im Bereich Ganztag können zum einen zur individuellen Lernförderung und für ein selbständiges Lernen und Vertiefen in den Studierzeiten genutzt werden und zum anderen auch als Räume für z.B. AG´s dienen. Zusätzlich werden die Differenzierungsräume auch als Gruppenräume im Regelunterrichtsbereich genutzt.

„Wohnzimmer“ Im „Wohnzimmer“ soll den Schülern in angenehmer Atmosphäre das Gefühl eines Zuhauses vermittelt werden. Es soll für die Kinder ein Beispiel von positiver Wohnumgebung als ein zwangloser Begegnungsort geschaffen werden. Das „Wohnzimmer“ soll, wie im privaten Gebrauch auch, als Raum für Treffen, gemeinsame Spiele, Kochen, usw. genutzt werden.

Raum für Großspiele Der Raum für Großspiele soll zum einen Flächen für z. B. Kicker und Billard und zum anderen für Bewegungsmöglichkeiten bieten.

Atelier Da die Fachräume (Werken und Textilarbeit) bei einer Ganztagsschule auch nachmittags ausgelastet sind, soll durch ein Atelier für die Schüler die Möglichkeit geschaffen werden, auch nachmittags kreativ beim Basteln und Heimwerken tätig zu sein.

Ruheraum In einem rhythmisierten Ganztagsbetrieb muss ein besonderer Wert auf Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten gelegt werden. In den Ruheräumen soll den Kindern die Möglichkeit zum Ausruhen, Schlafen und Nachdenken gegeben werden.

Time-out-Raum / Trainingsraum Unterrichtsstörungen liegen immer multiple Ursachen zugrunde. Diese zu finden und dem Schüler zu helfen ist Hauptaufgabe des Trainingsraumes. Die Trainingsraummethode befähigt den Schüler den Eigenanteil seines (Fehl-) Verhaltens zu erkennen, Konsequenzen zu überdenken und sich selbst zu kontrollieren. Die Schüler werden deeskalierend aus der Konfliktsituation (z.B. im Klassenzimmer) herausgenommen und im Trainingsraum beraten. Die derzeitige Praxis zeigt deutlich, dass ein entsprechend ausgestattetes Zimmer vonnöten ist. Erfahrungsgemäß ist gerade die „Wartezone“ räumlich großzügig zu bemessen und einsehbar zu planen.

Bibliotheksflächen Die Förderung der Sprach- und Lesekompetenz ist angesichts der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Quote am Schulstandort: 86%) beständige Aufgabe aller Lehrkräfte. Am Lern- und Lebensort Ganztagsschule kommt den im Ganztagsbereich integrierten Bibliotheksräumen (Ort für Integrationshilfe, Deutschförderung in der Freizeit, eigenverantwortliches Recherchieren/Arbeiten, Leseprojekte) als Rückzugsbereich mit Bildungsqualität ein noch höherer Wirkungsgrad als an Schulen mit ausschließlich Regelbetrieb zu. Die aktuell von Schülern geführte und verwaltete Schulbibliothek-AG könnte dann professionell in eigenen Räumlichkeiten weitergeführt und ausgebaut werden.

Aufgrund der Bedeutung der Sprach- und Leseförderung gerade in der Ganztagsschule sollen die Flächen für die Schülerbibliothek/en im Ganztagsbereich für die Jahrgangsstufen 5/6 (40 qm) bzw. für die Jahrgangsstufen 7-10 (47 qm) zusätzlich zu Halbtagsflächen für Bibliothekszwecke geplant werden.

Beratungszentrum Die zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten bedürfen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes und schülerorientierten Beratungsangebotes, welche einen reibungslosen Schulablauf gewährleisten. Ziel ist es die (Mittel-)Schulfähigkeit aller Schüler zu gewährleisten, dies im Sinne der vom Ministerium eingeforderten Umsetzung der Inklusion an der Mittelschule. In im Schuljahr 2016/17 belegen aufwendige Screenings, dass ca. 74% (86 von 116 Schülern) der Schülerschaft der 5. Jahrgangsstufe Tendenzen zu Verhaltensauffälligkeiten (verbale & körperliche Gewalt, motorische Unruhe, kognitive Einschränkungen...) zeigen. Die Ursachen für diese komplexen und fachübergreifenden Defizite sind vielfältig. Die Schule begegnet diesen Defiziten mit einem vernetzten, zukunftsorientierten Beratungszentrum, welches einen ganzheitlichen Lösungsansatz anbietet:

Abbildung 4

Jede dieser Beratungseinheiten benötigt dringend einen eigenständigen Raum; notwendigerweise sind diese Einheiten nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich vernetzt (siehe obige Abbildung). Den intensiven und dem Datenschutz unterliegenden Gesprächen muss mit adäquatem Platz- und Raumangebot begegnet werden. Im Detail begründet sich dieser zusätzliche Raumbedarf wie folgt:  Der Time-out-Raum / Trainingsraum: siehe Betreuungsflächen  Beratungsraum Jugendsozialarbeit an Schulen Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftliche Lebensgestaltung verbessert werden. Im Unterrichtsalltag hat sie neben der Einzelfallarbeit auch eine präventive Funktion. Bei einer zu erwartenden Gesamtschülerzahl von 800 Schülern, sollten entsprechende Räumlichkeiten für zwei Jugendsozialarbeiter geschaffen werden.  Beratungsraum Schulpsychologie Das umfassende Beratungs-, Unterstützungs- und Diagnoseangebot der Schulpsychologie ist für Eltern, Schüler und Lehrpersonal ein wichtiger Pfeiler der Beratung. Der Raum des Schulpsychologen muss aus Gründen des Datenschutzes (Archivierung von Anamnesen und sensiblen Daten) eigenständig und mit den anderen Beratungsräumen vernetzt sein. Außerdem ist eine vertrauensfördernde Gesprächsumgebung, die sich deutlich von anderen schulischen Räumen abhebt, für die anspruchsvolle Arbeit zwingend.  Beratungsraum Förderlehrer In unterschiedlichen Diagnoseverfahren zur Feststellung schulischer Defizite und individueller Stärken ist ein eigener Unterrichtsraum für förderdiagnostische Einzelgespräche unumgänglich. Die individuellen Förderpläne werden in Klein- und Kleinstgruppen, in Absprache mit dem

Klassenlehrer und parallel zum Unterricht, umgesetzt. Außerdem stellt der Förderlehrer die Nahtstelle zwischen Klassenleitung, Trainingsraum und weiterer Beratungsangebote dar. Daher ist der Raum im Beratungszentrum zu situieren. Für die Umsetzung der vom Ministerium eingeforderten inklusiven Beschulung ist zwingend der oben beschriebene Raumbedarf erforderlich.  Beratungsraum Schulberatung Die Schulberatung unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch pädagogische und psychologische Erkenntnisse und Methoden. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Schüler zu fördern. Die Schulberatung ist aber auch eine Vertrauensperson für Schüler/Lehrer und bildet eine Gelenkfunktion. Dies zeigt sich insbesondere durch die Einbindung in schullaufbahnrelevante Entscheidungen. Sie wird aber auch bei bedeutsamen Entscheidungen und bei der Verhängung schwerwiegenden Ordnungsmaßnahmen hinzugezogen. Diagnostische und o.a. Tätigkeiten erfordern einen eigenen, abgeschlossenen Raum innerhalb des Beratungszentrums.  Elternsprechzimmer Im Beratungskontext sind die Eltern ein wesentlicher Bestandteil, um die erfolgreiche Umsetzung der im Vorfeld geschilderten Beratungsergebnisse zu gewährleisten. Das Elternsprechzimmer ist somit (auch räumlich) substantieller Bestandteil des Beratungszentrums. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Beratungszentrum in oben beschriebener Form entscheidend für eine erfolgreiche Beschulung an dem geplanten Schulstandort in Gegenwart und Zukunft ist.

Seminarraum (als Nebennutzung der Lernwerkstatt III) Die jetzige Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule ist bereits Partnerschule der Lehrerbildung in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg, zudem Seminarschule für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern für die Mittelschule. Die Ausbildungstage im Rahmen des Vorbereitungsdienstes begründen den zusätzlichen Bedarf eines Seminarraumes. Einer Schule dieser Größenordnung, die nach den Prinzipien moderner Pädagogik konzipiert, gebaut und umgesetzt wird, wird bei der zukünftigen Lehrerbildung eine große Bedeutung zukommen.

Spindflächen Alle für die Ganztagsschule angemeldeten Schülerinnen und Schüler müssen den Großteil ihrer Schulmaterialien und Kleidungsstücke für den ganzen Tag (Sport, Freizeit, Kälte- und Nässeschutz) mit sich führen und brauchen dafür im Schulhaus je Schüler/-in eine adäquate, sichere Aufbewahrungsmöglichkeit. Um die AUR nicht mit dieser Funktion zu belasten, soll für alle Schülerinnen und Schüler der MS Süd die Möglichkeit zum Aufstellen von Spinden an geeigneten Standorten vor den allgemeinen Unterrichtsräumen bestehen. Schülergarderoben (Spinde) können dabei aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen nicht offen in den Fluren (nicht genehmigungsfähige Nebenflächen) untergebracht werden. In den Planungen wurde für jeden Schüler die Fläche für ein Spindfach (Breite 40 cm, Tiefe 50 cm und Höhe 100 cm) eingeplant. Ab Jahrgangsstufe 5 wird davon ausgegangen, dass jeweils 2 Spinde übereinandergestapelt werden können. Es ist folglich eine Fläche von etwa 53 qm zu berücksichtigen.

Ersatzbau Grundschule Maiach (3zügige Grundschule mit 150 Betreuungsplätzen als

Kombieinrichtung im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung)

Vorbemerkung Rahmenbedingungen

In einem eigenen Baukörper, der verbunden sein könnte mit einem gemeinsam mit der Mittelschule zu nutzendem Gebäudeteil für die Mittagsverpflegung für Schüler/innen der Grund- und Mittelschule, soll eine dreizügige Grundschule (für bis zu 300 Schulkinder) mit integriertem Betreuungsbereich für Kooperative Ganztagsbildung von Schule und Jugendhilfe für bis zu 150 Schulkinder als Kombieinrichtung entstehen. Die zunehmende Heterogenität (Migrationshintergrund, unterschiedliche Lernniveaus, inklusiv zu beschulende Kinder, Hochbegabte) erfordert insbesondere an Schulen in großstädtischen Ballungsräumen im Lernalltag differenzierendes Eingehen auf den Einzelnen, Methodenvielfalt, wie offene Unterrichtsformen, lernzieldifferentes Unterrichten, Kleingruppenarbeit, das durch ein entsprechendes auf diese Anforderungen ausgerichtetes Raumangebot unterstützt wird. Im Schuljahr 2018/2019 betrugt die Quote der Kinder mit Migrationshintergrund an der GS Maiach 80%.

Raumprogramm Neubau Grundschule Maiach

Für die Planung der GS Maiach wurden die Flächenbandbreiten (Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.09.2017) zugrunde gelegt. Obgleich die Stadt Nürnberg nicht pauschal die Realisierung der für jeden Raumbereich maximalen Flächenbandbreite bei zukünftigen Neubaumaßnahmen vorsieht, wird bei der GS Maiach der Grenzbereich für die maximal möglichen Flächen der Flächenbandbreiten in allen Bereichen planerisch annähernd erreicht.

Fünfter Gruppenraum und Zusammenlegung von Gruppenräumen mit Lehrmittelflächen Unterstützt wird differenzierendes Lernen u.a. durch Gruppenräume, die zwischen den Allgemeinen Unterrichtsräumen situiert werden sollen und so die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei Klassen- /Gruppenteilung und schnelle Rückmeldungen zur Lerngestaltung ermöglichen. Aufgrund der wachsenden Anforderungen für Differenzierung und als pädagogische Reaktion auf Heterogenität sollen Gruppen- und Differenzierungsräume um Lehrmittelflächen erweitert werden, um auf die für Förderung und Differenzierung erforderlichen Lernmaterialien schnell zugreifen zu können. Für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße sind vier gleich große Gruppenräume (je einer pro Jahrgangsstufe) einschließlich anteiliger Lehrmittelfläche mit einer Größe von je 30 qm geplant. Ein fünfter Gruppenraum soll als „Kompetenzraum Sprachförderung“ spezifisch für den Sprachförderbedarf an der Schule ausgerüstet und genutzt werden. Gemäß dem Lehrplan Plus für Bayerische Grundschulen sind Sprachverstehen und Sprachhandlungsfähigkeit grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung zu einem selbstbewussten, sozial aktiven und an Bildung interessiertem Menschen in der deutschsprachigen Umgebung. Das Erlernen von Sprache ist eines der wichtigsten Bildungsziele und unabdingbare Voraussetzung für den schulischen Erfolg in allen Fächern und für die berufliche Zukunft der Schülerinnen und Schüler. Ein optimales Unterrichten der deutschen Sprache als Zweitsprache fördert unter anderem die transkulturelle Identität und die Akzeptanz der Lebenssituation im Einflussbereich mehrerer Kulturen und ist somit zentral für eine gelingende Integration. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit und Wichtigkeit von Kooperationen und Projekten zur Sprachstanddiagnostik (z. B. Profilanalyse mit Tonaufnahmen von Interviews) und Sprachförderung (in Kleingruppen- und in Einzelförderung) mit anderen Institutionen, beispielsweise der Friedrich-Alexander-Universität (PIK – Projekt der Regierung von Mittelfranken) oder den Kindergärten (Vorkurs Deutsch 240) im Schulsprengel, hingewiesen werden. Diese sind vor allem im Bereich Zweitspracherwerb/ Fremdspracherwerb äußerst gewinnbringend, jedoch auch nur dann verwirklichbar, wenn bestimmte räumlich Gegebenheiten (Störungsfreiheit, sichere Lagerung von Materialien, Unterlagen, technischen Geräten, etc.) vorausgesetzt werden können. Der Gruppenraum „Kompetenzraum Sprachförderung“ wird für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße mit einer Größe von 40 qm geplant.

Lernwerkstatt mit dem thematischen Schwerpunkt MINT Deutschland gehört weltweit zu den führenden Standorten in Wissenschaft, Forschung und Technologie. Zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes werden dringend qualifizierte Fachkräfte im Besonderen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)

benötigt. Das Fundament muss bereits in der Grundschule gelegt werden. Die Maiacher Schule liegt im Nürnberger Süd-Westen, in einem Stadtteil begrenzt durch Frankenschnellweg, Südwesttangente und Nopitschstraße. Die Werderau bietet wenige Möglichkeiten zum aktiven Forschen, Ausprobieren und Experimentieren. Die Kinder verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in beengten Wohnverhältnissen. Durch die kompetenzorientierte Arbeit in der MINT-Lernwerkstatt wird die naturwissenschaftliche Arbeits- und Denkweise der weiterführenden Schulen im Bereich der Naturwissenschaften bereits an der Grundschule angebahnt. Dies trägt zu einem fließenden Übergang bei. Eine Kooperation mit den weiterführenden Schulen ist auch mit den höheren Jahrgangsstufen wünschenswert, z. B.: Projektarbeit P-Seminar der Gymnasien.

Raum für Förderlehrkraft Wegen der Heterogenität der Schülerschaft und dem individuellen Förderbedarf vieler Schülerinnen und Schüler wird für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße mit einem Arbeitsraum mit 24 qm für eine Förderlehrkraft geplant.

Bibliothek (für Sprachförderung im Unterricht und in der Kombieinrichtung) Die sprachlichen Kompetenzen in der Fremd-, Zweit- oder Muttersprache, die durch Leseerziehung gefördert werden können, sind offensichtlich. Nicht nur beim Fach „Deutsch als Zweitsprache“ finden sich im Lehrplan Plus als zu erwerbende Kompetenzen das Verfügen über Leseerfahrung, Lesefertigkeiten, Lesefähigkeiten und das Erschließen und Präsentieren von Texten. Auch das Fach Deutsch nennt klassenübergreifend die Leseerziehung, also die Erziehung zum Buch, das elementare Sammeln von Leseerfahrung, das Wecken von Interesse und Neugier auf Literatur und unterschiedliche Textarten und Medien (Hörtexte, Sachtexte, Lieder, Filme) die Förderung der allgemeinen Lesemotivation als zentrale und fächerübergreifende Bildungsziele. Die Leseerziehung stellt also zweifellos einen der wesentlichsten Aspekte zur Sprachförderung dar. Die Einrichtung einer Bibliothek (mit den entsprechenden Ausstattungsmerkmalen, wie beispielsweise ausreichend Stell- und Arbeitsflächen, passendes Mobiliar zur Erlangung einer familiären Wohlfühlatmosphäre und eine weitreichende mediale Ausstattung) ist somit unverzichtbar, um neben elementaren fachübergreifenden Kompetenzen insbesondere Förder- und Entwicklungsziele vor allem im Hinblick auf die Lesekompetenz zu fördern. Für den Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße wird mit einem Bibliotheksraum von 38 qm geplant, der die Leseförderung in den Bereichen Selbstlernen, Gruppen- und Projektarbeit im Unterricht und im Betreuungsbereich der Kombieinrichtung gewährleistet und unterstützt.

JaS-Büro Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftliche Lebensgestaltung verbessert werden. Im Unterrichtsalltag hat sie neben der Einzelfallarbeit auch eine präventive Funktion. Für die Arbeit an dem Standort Grundschule Nürnberg Maiacher Straße, an der seit dem Schuljahr 2017/2018 eine JaS-Fachkraft eingesetzt ist, soll deshalb ein JaS-Büros mit 24 qm realisiert werden.

Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung in Kombination Jugendhilfe und Schule Bei Grundschulneubauten in der Stadt Nürnberg muss der bis 2025 vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter berücksichtigt werden. Dafür ist, bezogen auf das erforderliche Mengengerüst, die entsprechende Betriebsform infrastrukturell zu planen. Schul- und Jugendhilfebereich haben sich dafür mit dem sog. „Nürnberger Weg“ (siehe auch: Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1: „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“) auf eine gemeinsame Konzeption verständigt.

Als Planungsgrundlage für die aufeinander abgestimmte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung werden die Einwohner- und Schülerhochrechnungen herangezogen. Die wachsende Stadtgesellschaft mit Ausweisung neuer Bau- und Nachverdichtungsareale, Zuwächse in der Geburtenstatistik der letzten Jahre, aber auch quantitative und qualitativ veränderte Anforderungen und Bedarfe der Schulkindbetreuung verlangen in Nürnberg eine integrierte und gesamtstädtische Planung von Schule und Jugendhilfe. Der Geschäftsbereich Schule und das Referat für Jugend, Familie und Soziales haben sich für die Altersgruppe der Grundschulkinder auf eine Gesamtbetreuungsquote von 80 % für den Grundschulsprengel Maiach verständigt. Bei bis zu 300 Grundschulkindern ergibt dies einen Betreuungsbedarf von 240 Plätzen. Im Schulsprengel gibt es Bestandshorte, die erhalten bleiben sollen. Mit den Horten in der Dianastraße 42 (40 Plätze) und An der Marterlach 28 (50 Plätze), die beide in freier Trägerschaft sind, stehen für 30% der Grundschulkinder bereits 90 Plätze zur Verfügung. Das bestehende Angebot soll durch eine 50%-ige Betreuung in Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe am Schulcampus ergänzt werden, sodass für insgesamt 80% der Grundschulkinder ein ganztätiges Bildungs- und Betreuungsangebot besteht. Der gemäß Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung zu erwartende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der bis 2025 umgesetzt sein soll, wurde der Planung bereits zu Grunde gelegt.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden, über den Ersatzbau der Grundschule Maiach ein in Bau und Betrieb staatlich gefördertes kooperatives Modell von Schule und Jugendhilfe („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Dabei reduziert sich bei der hier geplanten Kombieinrichtung die „Hort-Gesamtfläche“ um ca. 26% im Vergleich zu einer konventionellen additiven Planung. Mit der Umsetzung dieser Variante will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb wie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf Grundlage der staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele:  Familienfreundliches Angebot  Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung)  Inklusion  Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung  Gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen. Bezogen auf das an der GS Maiach für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst wird die Kombieinrichtung mit insgesamt 150 Plätzen in zwei gleichwertigen Clustern mit je 75 Plätzen umgesetzt.

Grundlage der Kooperativen Ganztagsbildung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

Die Kooperative Ganztagsbildung ist eine Weiterentwicklung des sogenannten Kombimodells. An den vormittags stattfindenden Halbtagsunterricht der Grundschule schließt die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung an. Die Kooperative Ganztagsbildung entspricht daher einer Kindertageseinrichtung (§ 22 SGB VIII) und wird nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzt (BayKiBiG) gefördert und finanziert.

Mit der Planung und dem Bau einer Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung betritt die Stadt Nürnberg Neuland. Neben den rechtlichen Aspekten (z.B. gesetzliche Aufsichtspflicht, besonders schützenswertes Alter der Kinder, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) sind pädagogische Aspekte (vor allem gemeinsamer Erziehungs- und Bildungsauftrag) von Bedeutung. Die Stadt Nürnberg hat erkannt, dass dies in einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe besonders gut gelingen kann. Dabei hat die Stadt Nürnberg das Ziel seine Ressourcen (z.B. Fläche, Betriebskosten) effizient einzusetzen und ein zukunftsfähiges (mehrfunktionales und wandelbares) Gebäude zu errichten, das Innovation ermöglicht. Gleichzeitig müssen aber auch die einzelnen Bereiche (z.B. Grundschule, Betreuung) selbständig arbeiten und funktionieren können. Damit muss das Gebäude eine innere Logik für die einzelnen Bereiche sowie die gesamte Nutzung (Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung) aufweisen. Um diese Zielvorstellungen umzusetzen, ist ein funktional aufeinander bezogenes Raum- und Flächenprogramm im Innen- und Außenbereich unabdingbar. Das Gebäude-, Raum- und Freiflächenkonzept für die Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung orientiert sich an den Zielen und Anforderungen des pädagogischen Konzepts der Grundschule mit Schulkinderbetreuung sowie der räumlichen Anforderungen einer BayKiBiG-Förderung in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe, sowie an den Bedarfen von fachlicher Zusammenarbeit zum Wohl der anvertrauten Schulkinder und an der gemeinsamen Nutzung von definierten Flächen und Räumen. Gebäudearchitektur, Raum- und Flächenarrangement soll insofern die Funktionen von Bildung und Betreuung, Erziehung und Förderung unterstützen und eine Umgebung gestalten, in der Kinder im Grundschulalter sich optimal entwickeln und bilden können aber auch gut betreut fühlen. Die Kinder und Erwachsenen sollen sich in allen Bereichen des Hauses wohlfühlen können, die Lehrkräfte der Schule und die Fachkräfte der Jugendhilfe müssen effizient arbeiten und niederschwellig kooperieren können. Die Bildung, Betreuung und individuelle Förderung von Kindern erfordert ein quantitativ und qualitativ angemessenes Raumprogramm für die Grundschule und das Betreuungsangebot, das die notwendigen Verbindungen im Gebäude schafft für räumliche und pädagogische Kooperationen. Die Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe (kooperative Ganztagesbildung) wird durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt. Beispielsweise werden Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung und für Förderung am Nachmittag genutzt oder Betreuungsräume stehen auch für pädagogische Maßnahmen aus dem Unterrichtsbereich am Vormittag zur Verfügung. Die einzelnen Räume und Aufenthaltsbereiche im Gebäude und in den Freiflächen haben zwar eine prioritäre Nutzungszuordnung (z.B. Klassenzimmer – Schule; Betreuungsraum - Jugendhilfe), allerdings stehen sie dem jeweils anderen Bereich auch zur bedarfsorientiert Verfügung. Grundsätzlich stehen beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume ganztägig zur Verfügung.

Gruppenhauptraum mit pädagogischer Küche In jedem Cluster ist der zentrale Treffpunkt der Gruppenhauptraum mit pädagogischer Küche. Der große Gruppenhauptraum verfügt über eine Einbauküche damit die pädagogischen Fachkräfte zusammen mit den Kindern den Snack am Nachmittag zubereiten können. Zudem ist insbesondere in der Großstadt das Thema „Gesunde Ernährung“ von besonderer Wichtigkeit. Daher soll in den Kombimodellen mit den Kindern gemeinsam gekocht werden, um ihnen den Umgang mit Lebensmitteln und eine gesunde Ernährung beizubringen.

Gruppenhaupträume In jedem Kombi-Cluster sind zwei eigene Gruppenhaupträume mit je 30 qm notwendig mit verschiedenen Funktionen: „Lesen, Schmökern und Tischspiele“, „Forschen und Entdecken“, „Rollenspielzimmer“ sowie „Bauspiele und Tischspiele“. Für die Bildung, Betreuung und Erziehung

sind diese Räume besonders wichtig für die Kinder, da diese die Räume selbständig und selbstverantwortlich nutzen können. Dadurch lernen sie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.

Gruppennebenräume In jedem Kombi-Cluster sind zwei eigene Gruppennebenräume mit je 25 qm notwendig mit verschiedenen Funktionen: „Medien“, „Mädchenzimmer“, „Jungenzimmer“ sowie „Rückzugsmöglichkeit, Snoozelen und Inklusion“. Im Gegensatz zu den Gruppenhaupträumen bieten die etwas kleineren Gruppennebenräume die Möglichkeit durch kleinere Gruppen genutzt zu werden.

Kreativraum In jedem Cluster ist ein Kreativraum notwendig, der durch die Kinder niederschwellig, d.h. auch selbständig und eigenverantwortlich genutzt werden kann. Es soll einen Kreativraum für gröbere Arbeiten als „Werkstatt“ und einen Kreativraum für kleinere Arbeiten als „Atelier“ eingerichtet werden. Der schulische Werkraum und der Textilarbeitsraum können synergetisch vom Kombimodell mitgenutzt werden, aber einen eigenen Kreativraum je Cluster pädagogisch nicht ersetzen.

Multifunktions- und Bewegungsraum In jedem Kombi-Cluster ist ein eigener Multifunktions- und Bewegungsraum unerlässlich. In diesem Raum haben die Kinder nicht nur die Möglichkeit sich zu bewegen und ihre körperliche Energie abzubauen, sondern sie können diesen Raum vor allem selbstbestimmt nutzen. In der langjährigen Erfahrung der Stadt Nürnberg als Träger von Horten zeigt sich, dass dieser Multifunktions- und Bewegungsraum für die Entwicklung der Kinder von zentraler Bedeutung ist. Im Sinne der Demokratieerziehung finden in vielen Horten Kinderparlamente in den Einrichtungen statt.

Lager für Multifunktions- und Bewegungsraum Da der Multifunktions- und Bewegungsraum vielseitig genutzt wird, müssen entsprechende Lagerflächen direkt angrenzend vorgehalten werden. In der Regel sind 10 qm hierfür als Mindestgröße vorzusehen.

Lagerraum für das Cluster Zusätzlich zum Lager für den Multifunktions- und Bewegungsraum muss ein zentraler Lagerraum in jedem Cluster vorgehalten werden. In diesem Lager werden die verschiedenen Materialen gelagert, die für die pädagogischen Angebote im Cluster benötigt werden. Da die pädagogischen Fachkräfte die Aufsichtspflicht dauerhaft sicherstellen müssen, ist der Lagerraum direkt im Kombi-Cluster vorzusehen und kann nicht zentralisiert werden.

Personalraum Da die pädagogischen Fachkräfte die Aufsichtspflicht dauerhaft sicherstellen müssen, sind die Personalräume im Kombi-Cluster untergebracht. Der Personalraum dient nicht nur als Pausenraum und für die Vorbereitungszeit, sondern auch für Elterngespräche

Leitungszimmer Das Leitungszimmer wird im Bereich der Schulverwaltung, möglichst neben der Schulleitung, untergebracht. Dadurch soll eine enge Kommunikation und Kooperation ermöglicht werden.

Synergetische Nutzungen von schulischen Räumen Die zentrale Grundidee der Kombieinrichtung ist die gemeinsame Nutzung von Räumen durch Schule und Jugendhilfe. Die Synergetische Nutzung schulischer Räume durch die Jugendhilfe umfasst die Allgemeinen Unterrichtsräume (Klassenzimmern), die schulischen Gruppenräume, den Küchen- und Speisenbereich sowie den Mehrzweckraum, den Musiksaal, den Erste-Hilfe-Raum, das Elternsprechzimmer und den Bibliotheksraum.

Grundsätzlich stehen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude im Kombimodell den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung. Dies bedeutet auch, dass eine schulische Nutzung der Räume der Kombieinrichtung am Vormittag möglich ist.

Synergien zwischen Mittelschule und Grundschule

Durch die Errichtung beider Schulgebäude, Grund- und Mittelschule, auf einem Gelände soll ein Schulcampus entstehen, der im Bereich der Infrastruktur (z.B. Küche/Essensversorgung, Sportflächennutzung, Hausmanagement) Synergien ermöglicht.

EDV

Durch die Mitnutzung eines der EDV-Räume der Mittelschule auf einen eigenen EDV-Raum in der GS verzichtet werden.

Gemeinsame Produktionsküche

Gesunde Pausenverpflegung und eine Mittagsverpflegung nach DGE-Standard sind wichtige ernährungsphysiologische Elemente an einer Schule mit einem hohen Anteil an gebundenem Ganztag (bis zu etwa 180 Essensteilnehmer der Grundschule und 575 Essensteilnehmer der Mittelschule). Um die Qualität der Mittags- und Pausenverpflegung gewährleisten zu können wird eine Zubereitungsküche als zweckmäßig angesehen, die im vor-Ort-Dialog mit der Schule und Kombieinrichtung die Rahmenbedingungen für die Schulverpflegung umsetzt (gesunde Ernährung, Berücksichtigung herkunftsbedingter Essgewohnheiten, sättigende Mahlzeiten, Qualitätsmanagement, u.a.). Aufgrund der Bedeutung der Schulverpflegung für das Schulprofil sollen die über das Flächenbudget für eine Anlieferungsküche hinausgehenden Flächen angesetzt werden.

Getrennte Speisesäle

Für den Speisesaal wurde eine Fläche im Umfang von rund 138 qm für die Grundschule und rund 287 qm für die Mittelschule eingeplant. Bei den Speisesaalplanungen ist die Stadt Nürnberg von einem 3-Schichtbetrieb ausgegangen. Die Einnahme des Mittagessens soll schulartgetrennt erfolgen mit jeweils eigenen Speiseflächen für Grundschule und Mittelschule.

Funktionsschema MS Süd Stand: 13. 02. 2019

Unterrichtsbereich II:

Unterrichtsbereich I: Fachunterrichtsbereich I Fachunterrichts-

Jahrgangsstufenbereiche 7 - 10

Jahrgangstufenbereiche 5/6 bereich II

  1. Jahrgang + 8 M 8 AUR (8/66 qm), 2 GRU(1/30, 1/20), 2 Diff.-Raum (2/25);

Jahrgangsstufen- treff LK7 (20 qm)

8. Jahrgang (8 R + 8 GT) 4 AUR (4/66 qm), 2 GRU (1/30, 1/20);
Jahrgangsstufen- treff LK 8 (20 qm)

Werken Hauswirtschaft I + II

LMF 18 qm
5. Jahrgang 6 AUR (6/66qm), 2 GRU (1/30, 1/20), 1 Diff.- Raum (20 qm);
EDV- Raum III (58 qm)
Lernwerkstatt I (1/66 qm)
Jahrgangsstufen- treff LK 5(20 qm) B ibliothek (40 qm)

PCB/Naturwissensch. 2 Lehrsäle (2/75 qm) Physik-Sammlung (33 qm); Physik-Vorbe- reitung (33qm), 1 Säureraum (5 qm);

EDV-Raum II (1/ 60 qm) EDV – NR II (1/16 qm)

LMF 30 qm
Ganztagsbereich Jahrgänge 7 -10 WZ 70 qm, WZ 30 qm, Groß- spiele 92 qm , Atelier 40 qm, Ruheraum 20 qm;
Bibliothek (47 qm)

2 Werkräume (2/75 (2/130 qm ), z.B. qm), 2 Sammlungen 2 Lehrküchen (2/55 (2/33 qm) qm), 2 Speiseräume mit Garderobe (2/45 qm), 2 Vorratsräume (2/15 qm), 2 Hausarbeitsräume (2/15 qm)

  1. Jahrgang 6 A U R ( 6 / 6 6 q m ) , 2 GRU (1/30, 1/20), 1 Diff.- Raum (20 qm);

Jahrgangsstufen- treff LK 6 (20 qm)

Kunsterziehung 2 Zeichensäle (1/75, 1/66 qm), 2 Samm- lungen (2/33 qm)

Textilarbeit 2 Textilarbeitsräume (2/60 qm), 2 Samm- lungen (2/24 qm)

9. Jahrgang/II und

  1. Jahrgang/I (9 R + 9 GT) 4 AUR (4/66 qm), 2 GRU (1/30, 1/20);

Jahrgangsstufen- treff LK 9 (20 qm)

10. Jahrgang

4 AUR (4/66 qm), EDV- Raum I 2 GRU (1/30, 1/20);

Ganztagsbereich

(1/60 qm) Lernwerkstatt II

Jahrgangs- stufentreff LK 10 (20 qm)

Jahrgänge 5/6

EDV – NR I (1/16 qm) BO-Kompetenzzentrum WZ 70 qm, WZ 30 qm, /SMV (40 qm) Großspiele 70 qm; Atelier 40 qm, Ruheraum 20 qm;

Verwaltung

Beratungszentrum - Sekretariat (40 qm) B i b l i o t h ek

Mensa/Küche/Pausen- - Konrektorat (27 qm) - L e hrerzimmer mit Garderobe

verkauf - JaS-Büro (24 qm) - weiterer V.-Raum (18 qm) u n d T e e k ü c h e ( 1 6 3 q m )

men (156 qm MS + 96 - Elternsprechzimmer (12 qm) -Archivraum (25 qm) B i b liotheksfunktion (2/30 qm) F u n k t i o n a l ü b er das Gebäude qm GS) - Raum FöL/Schulberatung verteilte Infrastruktur:

gut erreichbar aus der GS

qm) -Time-out-Raum (30 qm) - Schülertoiletten

qm) - Putzmittelräume, pro

Musiksaal (1/75 qm) Abstellfläche Musik (20 qm)

Pausenhalle

gaben MS/GS (16 qm + 10 qm); (375 qm + 94qm

Mehrzweckräume I+II MZR (2/89 qm)
Stuhllager (35 qm)

Pausenhof Verkehrsfläche) Allgemeiner Bereich

(4000 qm)

qm (20 qm) Hallensport Freisport - Grünes Klassenzimmer ment (12 qm) - Abstellräume (126 qm)

(3-fach + 1-fach) Außenanlagen - Lager Reinigung (10 qm)

Außenbereich (50 qm) im EG/UG

EG/UG;

MS Maiach - tabellarische Flächenzusammenstellung

für 32 Klassen im Halbtag, davon 23 Klassen im gebundenen Ganztag ÖÖ 55

Stand: 25.03.2019

Berechnungsgrundlage Halbtag

Mittelschule: 6zügige Schule mit 30 Klassen Die hier veranschlagten Flächen sind bisher NICHT von der Regierung von Mittelfranken zusätzlich 2-M-10-Klassen schulaufsichtlich genehmigt. Im Rahmen der Verbescheidung kann es zu einer Reduzierung der --> insgesamt 32 Klassen (26 x 32 = 832 Schüler) Hinweis: genehmigungsfähigen Flächen kommen.

Berechnungsgrundlage Ganztag

23 Klassen im gebundenen Ganztag (26 x 23 = 598 Schüler)

RAUMLISTE ÜBERSICHT

Raumbezeichnung funktionale Belegung Einzel- und Gesamtgrößen
Allgemeiner Unterrichtsbetrieb 2.112 qm
Klassenzimmer
AUR 5. Klasse 66,00 qm
AUR 5. Klasse GT 66,00 qm
AUR 5. Klasse GT 66,00 qm
AUR 5. Klasse GT 66,00 qm
AUR 5. Klasse GT 66,00 qm
AUR 5. Klasse GT 66,00 qm
AUR 6. Klasse 66,00 qm
AUR 6. Klasse GT 66,00 qm
AUR 6. Klasse GT 66,00 qm
AUR 6. Klasse GT 66,00 qm
AUR 6. Klasse GT 66,00 qm
AUR 6. Klasse GT 66,00 qm
AUR 7. Klasse 66,00 qm
AUR 7. Klasse 66,00 qm
AUR 7. Klasse GT 66,00 qm
AUR 7. Klasse GT 66,00 qm
AUR 7. Klasse GT 66,00 qm
AUR 7. Klasse GT 66,00 qm
AUR 8. Klasse 66,00 qm
AUR 8. Klasse 66,00 qm
AUR 8. Klasse GT 66,00 qm
AUR 8. Klasse GT 66,00 qm
AUR 8. Klasse GT 66,00 qm
AUR 8. Klasse GT 66,00 qm
AUR 9. Klasse 66,00 qm
AUR 9. Klasse 66,00 qm
AUR 9. Klasse GT 66,00 qm
AUR 9. Klasse GT 66,00 qm
AUR 9. Klasse GT 66,00 qm
AUR 9. Klasse GT 66,00 qm
AUR 10. Klasse 66,00 qm
AUR 10. Klasse GT 66,00 qm
Gruppenräume 300,00 qm
GRU für 5. Jahrgangsstufe 30,00 qm
GRU für 5. Jahrgangsstufe 20,00 qm
GRU für 6. Jahrgangsstufe 30,00 qm
GRU für 6. Jahrgangsstufe 20,00 qm
GRU für 7. Jahrgangsstufe +8M 30,00 qm
GRU für 7. Jahrgangsstufe +8M 20,00 qm
GRU für 8. Jahrgangsstufe 30,00 qm
GRU für 8. Jahrgangsstufe 20,00 qm
GRU für 9. Jahrgangsstufe 30,00 qm
GRU für 9. Jahrgangsstufe 20,00 qm
GRU für 9. u 10. Jahrgangsstufe 30,00 qm
GRU für 9. u 10. Jahrgangsstufe 20,00 qm
Mehrzweckräume 178,00 qm
Mehrzweckraum 89,00 qm
Mehrzweckraum 89,00 qm
Lehrmittel 48,00 qm
Lehrmittel (gesamt) Lehrmittelfläche 30,00 qm
Lehrmittelfläche 18,00 qm
Informatik 210,00 qm
EDV-Räume Fachunterrichtsbereich I EDV 60,00 qm
Fachunterrichtsbereich II EDV 60,00 qm
Fachunterrichtsbereich III EDV 58,00 qm
EDV-Nebenraum Fachunterrichtsbereich I EDV-NR 16,00 qm
Fachunterrichtsbereich II EDV-NR 16,00 qm
Physik/Chemie/Biologie 221,00 qm
Physik
Physik-Lehrsaal Fachunterrichtsbereich II Physik 75,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Physik 75,00 qm
Physik Sammlung (gesamt) Fachunterrichtsbereich II Physik Sammlung 33,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Physik Vorbereitung 33,00 qm
Chemie Die Schulbauempfehlungen sehen für Mittelschulen keine eigenständigen Chemie- und Biologieräume vor (KEINE Lehrsäle!)
Säureraum (gesamt) Fachunterrichtsbereich II Chemie Säureraum 5,00 qm
Musischer Bereich (Musik, Textil, Werken, Kunst) 666,00 qm
Musik
Musiksaal Musik 75,00 qm
Kunsterziehung
Zeichensaal Fachunterrichtsbereich I Zeichensaal 75,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Zeichensaal 66,00 qm
Sammlung Fachunterrichtsbereich I Zeichensaal NR 33,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Zeichensaal NR 33,00 qm
Werken
Werkraum - 75 qm Fachunterrichtsbereich I Werken 75,00 qm
Fachunterrichtsbereich I Werken 75,00 qm
Sammlung - 33 qm Fachunterrichtsbereich I Werken NR 33,00 qm
Lager- und Maschinenraum Fachbereich I Werken NR 33,00 qm
Textilarbeit
Textilarbeit - 60 qm Fachunterrichtsbereich I Textil 60,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Textil 60,00 qm
Sammlung - 24 qm Fachunterrichtsbereich I Textil NR 24,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Textil 24,00 qm
Hauswirtschaft 260,00 qm
2 x 130 qm z.B. aufgeteilt in: 2 Lehrküchen (2 x 55 qm), 2 Speiseräume (2 x 45 qm) mit Garderobe, 2 Vorratsräume (2 x 15 qm), 2 Hausarbeitsräume (2 x 15 qm) Fachunterrichtsbereich I Hauswirtschaft 130,00 qm
Fachunterrichtsbereich II Hauswirtschaft 130,00 qm
Bibliothek und Räume für Lehrkräfte 235,00 qm
Lehrerzimmer mit Garderobe und Teeküche 163,00 qm
Silentiumraum I (mit Bib.) 30,00 qm
Silentiumraum II (mit Bib.) 30,00 qm
Kopierraum 12,00 qm
Beratungszentrum 78,00 qm
Elternsprechzimmer 12,00 qm
Förderlehrer 42,00 qm
Schulberatung/Schulpyschologie 24,00 qm
Verwaltung 186,00 qm
Schulleiterzimmer 28,00 qm
Sekretariat 40,00 qm
Konrektorat 27,00 qm
weiterer Verwaltungsraum für Förderlehrerin 18,00 qm
Erste-Hilfe-Raum 10,00 qm
Dienstzimmer HM (Hausmanagement) 12,00 qm
Pausenverkauf MS 16,00 qm
wird NICHT mit dem Pausenverkauf (PV) der MS zusammengelegt, eigenständiger Raum, jedoch in räumlicher Nähe zum PV der MS und zur gemeinsamen Küche von MS und GS Pausenverkauf GS 10,00 qm
Archivraum 25,00 qm
Allgemeiner Bereich 719,75 qm
Lager Reinigung 10,00 qm
Putzmittelräume pro Stockwerk pro Stockwerk 5 qm
Hausmeisterwerkstatt 24,00 qm
Raum Reinigungspersonal 20,00 qm
Hausmeister Lager im EG/UG 16,00 qm
Abstellräume
Abstellräume Abstellraum bei Musik 20,00 qm
Allg. Bereich Abstellfläche 126,00 qm
Stuhllager Stuhllager 35,00 qm
Pausenhalle
Pausenfläche (375 qm) inkl. 25% Verkehrsfläche mit 93,75m² (= NNF) --> 468,75 qm Pausenhalle 468,75 qm
Sonstiges 188,00 qm
Lernwerkstatt I Lernwerkstatt I Jahrgangstufenbereich5/6 66,00 qm
Lernwerkstatt II - BO-Kompetenzraum Lernwerkstatt II BO-Kompetenzzentrum 40,00 qm
Lernwerkstatt III Seminarraum 58,00 qm
JaS-Büro JaS-Büro 24,00 qm
gebundener Ganztag 1.514,40 m²
Jahrgangsstufentreff
Jahrgangsstufentreff LK5 20,00 qm
Jahrgangsstufentreff LK6 20,00 qm
Jahrgangsstufentreff LK7 20,00 qm
Jahrgangsstufentreff LK8 20,00 qm
Jahrgangsstufentreff LK9 20,00 qm
Jahrgangsstufentreff LK10 20,00 qm
Bibliothek Ganztag
Bibliothek Jahrgangsstufenbereich 5/6 40,00 qm
Bibliothek Jahrgangsstufenbereich 7/10 47,00 qm
Differenzierung Ganztag
Differenzierungsfläche für 5. Klasse 20,00 qm
Differenzierungsfläche für 6. Klasse 20,00 qm
Differenzierungsfläche für 7. Klasse + 8 M 25,00 qm
Differenzierungsfläche für 7. Klasse + 8 M 25,00 qm
Ganztagsbereich 5/6 WZ (groß) 70,00 qm
Ganztagsbereich 5/6 WZ (klein) 30,00 qm
Ganztagsbereich 5/6 Großspiele 70,00 qm
Ganztagsbereich 5/6 Atelier 40,00 qm
Ganztagsbereich 5/6 Ruheraum 20,00 qm
Ganztagsbereich 7-10 WZ (groß) 70,00 qm
Ganztagsbereich 7-10 WZ (klein) 30,00 qm
Ganztagsbereich 7-10 Großspiele 92,00 qm
Ganztagsbereich 7-10 Atelier 40,00 qm
Ganztagsbereich 7-10 Ruheraum 20,00 qm
Time-out-Raum 30,00 qm
Küche mit Nebenraum: 23 Klassen MS (156 qm) + 180 ET aus GS (96 qm) = 252 qm Produktionsküche 252,00 qm
Speisesaal 23 Klassen Speisesaal 287,00 qm
Erweiterung der Gänge/Pausenhalle für Spinde 32 Klassen Spindflächen 166,40 qm
Gesamtsumme aller Innenflächen: 6.916,15 qm
Außenbereich Gesamtsumme aller Aussenflächen: 4.697,5 qm ohne Flächen für Abstellräume Wintergeräte und Müllplatz
Pausenfläche
Pausenhof 4000,00 qm der Pausenhof (PH) wird sowohl von den Schul- als auch den zu betreuenden Kindern genutzt; es wurde zur Berechnung des PH-Bedarfs die Anzahl der zu unterrichtenden Schüler angesetzt, da diese die Zahl der zu betreuenden Kinder übersteigt und die Nutzung des PH`s durch die Schüler einer höheren Gleichzeitigkeit unterliegt als einer Nutzung durch die zu betreuenden Kinder - dementsprechend muss ausreichend PH-Fläche für die punktuelle hohe Nutzungsfrequenz (Pausen) vorgehalten werden; in die Fläche von 4.000m² integriert sind etwaige Spielgeräte sowie die Fläche für ein "grünes Klassenzimmer"
Verkehrsübungsplatz der GS Linierung auf dem Pausenhof der MS
1 Schulgarten (gesamt) Schulgarten 100,00 qm
Parkmöglichkeiten
gemein-same Flächen- ausführung mit der GS PKW-Stellplätze 300,00 qm = 24 Stellplätze
Behindertenstellplätze 17,50 qm = 1 Stellplatz
Fahrradstellplätze: Schüler: zur Hälfte überdacht Lehrer: überdacht und abschließbar 166,00 qm = 128 Absteller
Rollerstellplätze zur Hälfte überdacht 64,00 qm motorisierte Roller; Anzahl kann nicht benannt werden, da 2m² pro AUR vorgesehen sind ohne Angabe einer Anzahl von Stellplätzen
Abstellräume außen
Hausmeister Gerätelager Hausmeister Gerätelager 50,00 qm
Abstellräume für Wintergeräte Zusammenlegung mit den Bedarfen der Grundschule; Größen müssen durch den Bieter ermittelt und angegeben werden
Müllplatz

Hinweise: Die hier dargestellten Flächen sind (bis auf einige wenige Ausnahmen) Hauptnutzflächen; darüber hinaus sind Nebennutzflächen wie sanitäre Einrichtungen (Lehrer, Betreuer, Schüler, Besucher) oder Putzmittelkammern funktional über das Gebäude zu verteilen.

Bezogen auf die genutzten Toiletten für die Schulkinder und Lehrpersonal wurden die Bestimmungen der AMEV angewendet.

Toiletten nach AMEV - Hinweis: eine entsprechende Verteilung der Toiletten auf die Anzahl der Stockwerke wird vorausgesetzt

20 - 25 Toiletten für Schülertoiletten Schülerinnen 832 Schüler, 60% weibliche, 60% männliche 10 - 13 Toiletten für die Toiletten werden sowohl von den Schul- als auch den zu Schüler betreuenden Kindern genutzt; es wurde zur Berechnung des Toilettenbedarfs die Anzahl der zu unterrichtenden Schüler angesetzt, da diese die Zahl der zu betreuenden Kinder übersteigt und die Nutzung der Schülertoiletten einer hohen Gleichzeitigkeit unterliegt - dementsprechend müssen ausreichend Toiletten für die punktuelle hohe Nutzungsfrequenz (Pausen) vorgehalten werden 20 - 25 Urinale für Schüler 9 Toiletten für 135 Lehrer und sonstiges Personal, 60% weibliche, 60% Lehrertoiletten weibliche Be- männliche ( = 81 weibliche, 81 männliche Personen) Toiletten maximal 1 Stockwerk vom ständigen Arbeitsplatz enfernt (ASR 5.2 Abs.1) 9 Toilette für männliche Beschäftigte hohe Gleichzeitige Nutzung bei Klassenlehrern --> 83 Personen (60% = 49,80 --> 50 Personen) niedrige gleichzeitige Nutzung beim übrigen Personal --> 52 Personen (60% = 31,2 --> 32 Personen)

9 Urinale für männliche Beschäftigte Behinderten-Toiletten mindestens 1 nahe am Aufzug

Funktionsschema für den Neubau GS Maiach (3zügige GS für bis zu 300 SuS mit Kooperativer Ganztagsbildung Schule/Jugendhilfe für 150 Schulkinder) (Stand: 20.12.2018)

Abbildung 9

Abbildung 11

Allgemeiner Unterrichtsbereich mit Klassen- und Gruppenräumen. Je zwei Jahrgangsstufenbereichen zugeordnete Kooperative Ganztagsbildungs-Module (Koop GTB Cluster I + II)

Abbildung 10

Jahrgangsstufe 2 Jahrgangsstufe 3

Fachunterrichtsbereich 3 AUR (3/66 qm), 3 AUR (3/66 qm), 1 GRU mit integrierter 1 GRU mit integrierter Werkraum ( 75 qm), LMF (30 qm) LMF (30 qm) Sammlungsraum Bibliothekraum Werken (33 qm) (38 qm)

Koop GTB (Cluster I) Koop GTB (Cluster II)

Textilarbeit (60 qm) , GHR I mit pädagogischer Küche (50 1 GRU (Sprachförderung) GHR II mit pädagogischer Küche Sammlungsraum Textil- qm), GHR 1 (30 qm), GHR 2 (30 qm), mit integrierter LMF 50 qm, GHR 3 (30 qm), GHR 4 (30 arbeit (24 qm) GNR 1+2 (2/25 qm), Multifunktions- (40 qm) qm), GNR 3+4 (2/25 qm),

Mittagsverpflegung

raum A (66 qm), Lager MFR (10 qm), Multifunktionsraum B (66 qm), Lager Kreativraum A (20 qm), Personal- Büro Fö-L (24 qm) MFR (10 qm), Kreativraum B (20 qm), und Pausenverkauf raum A (19,5 qm), Lager A mit Perso- Personalraum B (19,5 qm), Lager B (Verpflegungsmodule nalspinden (15 qm),Hauswirtschafts- Lernwerkstatt Schwer- mit Personalspinden (15 qm), Küche und Pausenraum (15 qm), Elternwartebereich; punkt MINT (75 qm) Elternwartebereich; verkauf gemeinsam mit MS Süd)

Jahrgangsstufe 1 Jahrgangsstufe 4

Küche mit Nebenräumen 3 AUR (3/66 qm), 3 AUR (3/66 qm), (96 qm), Speisefläche GS 1 GRU mit integrierter 1 GRU mit integrierter ( 138 qm) aufgeteilt in 2 LMF (30 qm) LMF (30 qm) Räume mit Mindestgröße

funktional über das Gebäude

50 qm , Pausenverkauf

verteilte, gemeinsam genutzte

Erste Hilfe- Raum (10 qm) Verwaltung Schule: Sekretariat (25 qm), Schulleitung (24 qm), Konrektor (20 qm), Archivraum (16 qm); Räume für Lehrkräfte: Lehrerzimmer ( 65 qm), Silentiumraum (20 qm), Kopierraum (10 qm);

Infrastruktur: (anteilig 10 qm);

Schüler - Toiletten

Personal - Toiletten

4 Garderobenräume

Putzmittelräume (pro Stockwerk 5 qm)

Elternsprech- JaS-Büro zimmer (20 qm) (24 qm)

Mehrzweckraum/MZR (90 qm) P a u s e n h a l l e (150 qm) Eingang Grundschule und Kooperative Ganztags-

Abbildung 5

Abbildung 7

Allgemeiner Stuhllager

Abbildung 6

Bereich: (27 qm)

Abbildung 8

(91 qm)

Reinigungsper- (mit Schulgarten und „Grünes sonal (13 qm) Klassenzimmer“) Freisport

gung (10 qm) bildung im EG/UG

Raumliste Grundschule an der Maiacher Straße

Stand: 25.03.2019; SchA, J

Berechnungsgrundlage Halbtag

Grundschule: 12 Klassen (ca. max. 300 Kinder) Hinweis: Die hier veranschlagten Flächen sind bisher NICHT von der Regierung von Mittelfranken schulaufsichtlich bzw. hortaufsichtlich genehmigt. Im Rahmen der Verbescheidung kann es zu Berechnungsgrundlage Ganztag einer Reduzierung der genehmigungsfähigen Flächen kommen. Teilnehmer Ganztag: 150 (Achtung: Essensteilnehmer ca. 180) Schichtbetrieb: 3

RAUMLISTE ÜBERSICHT

Einzel- und Sachaufwands-

Raumbezeichnung Anzahl Bemerkung

Gesamtgröße in m² Träger

Unterrichtsbereich (Flächenbandbreite 1.290 - 1.524 m²) 1.408,00

Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Klassenzimmer 1 66,00 SchA Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche 1 30,00 SchA Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche 1 30,00 SchA Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche 1 30,00 SchA Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche 1 30,00 SchA Gruppenraum inkl. Lehrmittelfläche 1 40,00 SchA Mehrzweckraum 1 90,00 SchA Musiksaal 1 75,00 SchA Werkraum 1 75,00 SchA Werknebenraum 1 33,00 SchA Textilarbeit 1 60,00 SchA Textilarbeit Nebenraum 1 24,00 SchA Lernwerkstatt - Schwerpunkt MINT 1 75,00 SchA Raum Förderlehrerin 1 24,00 SchA

Arbeitsbereich päd.Personal (Flächenbandbreite 135 - 175 m²) 147,00

Lehrerzimmer 1 65,00 SchA Silentiumraum 1 20,00 SchA Bibliotheksraum (Ausgestaltung als Lesezimmer) 1 38,00 SchA JaS-Büro 1 24,00 SchA

Verwaltungsbereich (Flächenbandbreite 109 - 131 m²) 109,00

Sekretariat 1 25,00 SchA Büro Schulleitung 1 24,00 SchA Büro Konrektor 1 20,00 SchA Erste-Hilfe-Raum 1 10,00 SchA Elternsprechzimmer 1 20,00 SchA Kopierraum 1 10,00 SchA

Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (Flächenbandbreite 206 - 274 m²) 344,50 OHNE 10m² Pausenverkauf, aber mit NNF (damit rechnerisch über FFB) Reinigungspersonal 13,00 SchA

12 Klassen --> 300 Schüler (25 Schüler je Klasse) gem. § 2 Abs. 3 SchulbauVO soll jede Schule über eine geschlossene Pausenhoffläche verfügen. Bei Schulen bis 400 Schüler sollen 0,5 qm je Schüler, vorgesehen werden. Pausenhalle (150 qm) 300 Schüler * 0,5 qm = 150 qm inkl. 25% Verkehrsfläche mit 37,5 qm (= NNF) --> 187,5 qm 150 qm (HNF)

zzgl. 25 % Verkehrsflächenzuschlus --> 37,5 qm

187,50 SchA --> Gesamtfläche Pausenhalle 187,5 qm (HNF + VF) Stuhllager 27,00 SchA

diese 10 m² werden dem Pausenverkauf für die GS im

gemeinsamen Verpflegungsbereich für Mittel- und

Grundschule zugeschlagen, jedoch NICHT mit dem

Pausenverkauf der MS räumlich zusammengelegt;

damit baulich NICHT in der Fläche der Grundschule

Pausenverkauf 10,00 SchA enthalten Archiv Schule 16,00 SchA Abstellflächen Schule 91,00 SchA NNF Lager Reinigung 10,00 SchA NNF, im EG oder UG

Küchen- und Speisebereich (ausgelegt auf ca. 180 ET) 137,70 OHNE Fläche Küchenbereich, da bei MS eingerechnet Küchenbereich für eine Zubereitungsküche 96,00 SchA wird mit der Küchenfläche der MS zusammengelegt, aber eigene Aussgabe für GS getrennt von MS Speisebereich 137,70 SchA aufgeteilt in 2 Räume, Mindestgröße 50 qm Raumfläche

Gesamtsumme Innenflächen schulischer Bereich 2.146,20

kooperative Ganztagsbildung 890,00 = Gesamtsumme Innenflächen Betreuungsbereich

Cluster I

GHR I mit pädagogischer Küche (Cluster I) 50,00 J Pädagogische Küche GHR 1 (Cluster I) 30,00 J Tischspiele, Lesen und Schmökern GHR 2 (Cluster I) 30,00 J Forschen und Entdecken GNR 1 (Cluster I) 25,00 J Medienkompetenz GNR 2 (Cluster I) 25,00 J Mädchenzimmer Kreativraum A (Cluster I) 20,00 J gröbere Arbeiten (Holz, Ton) Multifunktionsraum A (Cluster I) 66,00 J freie Bewegung und Tanz Lager f. Multi. A (Cluster I) 10,00 J direkt angrenzend Lager A (Cluster I) 15,00 J Lagerraum Personalraum A (Cluster I) 19,50 J Personalraum Elternwartebereich (Cluster I) N.N. J in Verkehrsfläche Cluster I integriert Personal-WC (zwei WC mit Waschbecken) 7,00 J Behinderten-WC (auch als Besucher-WC nutzbar) 7,00 J Dusche 2,00 J Kann in Behinderten-WC integriert werden

Cluster II

GHR II mit pädagogischer Küche (Cluster II) 50,00 J Pädagogische Küche GHR 3 (Cluster II) 30,00 J Rollenspielzimmer GHR 4 (Cluster II) 30,00 J Bauspiele und Tischspiele GNR 3 (Cluster II) 25,00 J Jungenzimmer Rückzugsmöglichkeit und Snoozelen als Intensivraum zur GNR 4 (Cluster II) 25,00 J Inklusion Kreativraum B (Cluster II) 20,00 J Atelier (Malen, Zeichnen) Multifunktionsraum B (Cluster II) 66,00 J Großspielgeräte, sportliche Aktivitäten Lager f. Multi. B (Cluster II) 10,00 J direkt angrenzend Lager B (Cluster II) 15,00 J Lagerraum mit Personalspinden Personalraum B (Cluster II) 19,50 J Personalraum Elternwartebereich (Cluster II) N.N. J in Verkehrsfläche Cluster II integriert Personal-WC (zwei WC mit Waschbecken) Mindestangebot vor 7,00 J Behinderten-WC (auch als Besucher-WC nutzbar) Ort je Cluster 7,00 J Dusche 2,00 J Kann in Behinderten-WC integriert werden

gemeinsame Flächen beider Cluster (I und II)

Leitung Koop. GTB (für Cluster I u. II) 22,00 J Leiterinnenzimmer; verortet im Verwaltungsbereich der Schule Hauswirtschaftsraum (für Cluster I u. II) 15,00 J NNF; Verortet in Cluster I (siehe Funktionsschema) Garderobenraum Jahrgang 1 60,00 J&SchA Garderobenraum Jahrgang 2 60,00 J&SchA Garderobenraum Jahrgang 3 60,00 J&SchA Garderobenraum Jahrgang 4 60,00 J&SchA

Gesamtsumme Innenflächen schulischer und Betreuungsbereich 3.036,20

Aussenflächen 1.856,40 = Gesamtsumme Aussenflächen

Pausenhof 1.500,00 für 12 Klassen (300 Kinder; 5m² pro Kind*) * der Pausenhof (PH) wird sowohl von den Kindern im Schulbetrieb als auch von den zu betreuenden Kindern am Nachmittags genutzt; es wurde zur Berechnung des PH-Flächen-Bedarfs die Anzahl der zu unterrichtenden Schüler angesetzt, da diese die Zahl der zu betreuenden Kinder übersteigt und die Nutzung des PH`s durch die Schüler einer höheren Gleichzeitigkeit unterliegt als einer Nutzung durch die zu betreuenden Kinder - dementsprechend muss ausreichend PH-Fläche für die punktuelle hohe Nutzungsfrequenz (Pausen) vorgehalten werden;

In die Fläche von 1.500m² integriert sind etwaige Spielgeräte sowie die Fläche für ein "grünes Klassenzimmer".

zusätzlich über die 1.500m² hinaus müssen noch folgende Flächen

"+"

eingeplant werden:

Schulgarten 100,00 Pkw Stellplätze 112,50 9 Stellplätze für den schulischen Bereich (0,75 pro AUR) 17,50 1 Behindertenstellplatz 3 Stellplätze für den Betreuungsbereich Fahrradstellplätze Schüler: zur Hälfte überdacht gemeinsame Lehrer: überdacht und abschließbar Flächenausführung 62,40 48 Absteller (4 pro AUR) mit der MS für Tretroller (nicht motorisiert); Anzahl kann nicht benannt werden, da 2m² pro AUR vorgesehen sind ohne Angabe Rollerstellplätze zur Hälfte überdacht 24,00 einer Anzahl von Bügeln Außenlager Hausmeister Zusammenlegung mit den Bedarfen der Mittelschule; Größen müssen durch den Bieter ermittelt Müllplatz und angegeben werden Lager für Außenspielgeräte 40,00 J Verkehrsübungsplatz Linierung auf dem Pausenhof der MS

Toiletten nach AMEV - Hinweis: eine entsprechende Verteilung der Toiletten auf die Anzahl der Stockwerke wird vorausgesetzt Schülertoiletten (die Toiletten werden sowohl von den Schul- als auch den zu betreuenden 7 - 9 Toiletten für Kindern genutzt; es wurde zur Berechnung des Toilettenbedarfs die Anzahl der zu Schülerinnen 300 Schüler, 60% weibliche, 60% männliche unterrichtenden Schüler angesetzt, da diese die Zahl der zu betreuenden Kinder übersteigt 4 - 5 Toiletten für und die Nutzung der Schülertoiletten einer hohen Gleichzeitigkeit unterliegt - Schüler dementsprechend müssen ausreichend Toiletten für die punktuelle hohe Nutzungsfrequenz 7 - 9 Urinale für (Pausen) vorgehalten werden) Schüler 24 Lehrerinnen, 1 Sekretärin, 1 JaS-Mitarbeiterin, 4 Toiletten für OHNE Toiletten für Erzieher/innen weibliche Be- (hohe Gleichzeitigkeit ist gem. AMEV nur bei den hier kein Verhältnis 60% zu 60% m/w, da in GS kaum Lehrertoiletten schäftigte Klassenlehrer/innen gegeben) männliches Personal beschäftigt ist 1 Toilette für Toiletten maximal 1 Stockwerk vom ständigen Arbeitsplatz enfernt männliche (ASR 5.2 Abs.1) Beschäftigte 1 Urinal für männliche Beschäftigte mindestens 1 nahe Behinderten-Toiletten am Aufzug

Hinweise: Die hier dargestellten Flächen sind (bis auf einige wenige Ausnahmen) Hauptnutzflächen; darüber hinaus sind Nebennutzflächen wie sanitäre Einrichtungen (Lehrer, Betreuer, Schüler, Besucher) oder Putzmittelkammern funktional über das Gebäude zu verteilen. Für den Ganztagsbereich sind neben den synergetisch genutzten Sanitärbereichen für die Schulkinder in jedem Cluster eine Dusche, ein Personal-WC (zwei WC und Waschbecken) und ein Behinderten-WC (das auch als Besucher-WC genutzt werden kann) notwendig. Eine Hallenkapazität wird schwerpunktmäßig der Grundschule zugeordnet und steht zur Nutzung für den Betreuungsbereich zur Verfügung.

Garderoben:

Da bei Garderoben keine Doppelstruktur (Schulgarderoben und Ganztagsgarderoben) vorgehalten werden soll, wären aus Sicht von J und SchA 4 Jahrgangs-Garderobenräume die bestmögliche Lösung. Konkret bedeutet dies, dass für jede Jahrgangsstufe ein eigener Garderobenraum mit einer Ganztagsgarderoben-Ausstattung (inkl. Büchertaschenfächer) gebaut wird. Diese Garderobenräume müssen im Zwischenbereich zwischen den Jahrgangsstufenclustern und den Ganztagsclustern angesiedelt und so gestaltet sein, dass die Aufsichtspflicht vom Ganztagscluster aus gewährleistet werden kann und die Garderobenräume nah an den Jahrgangsstufenclustern sind und von diesen aus ebenfalls gut die Aufsichtspflicht gewährleistet werden kann.

Es gilt das Prinzip „1 Jahrgangsstufe – 1 Garderobenraum“. Jeder Garderobenraum wird mit 75 + X Ganztagsgarderobenplätzen ausgestattet. Das „+ X“ ist erforderlich, weil nicht alle Klassen gleich groß sind und Schwankungen durchaus möglich sein können. Daher muss ein entsprechender Puffer eingeplant werden. Das „+ X“ wird von J und SchA auf 5 Plätze mit abschließbaren Büchertaschenfächern festgelegt. Bei diesen 5 Garderobenplätzen sollen die Büchertaschenfächer abschließbar sein, um größere Gegenstände (z.B. Musikinstrumente) sicher aufbewahren zu können.

Insgesamt ist also von 80 abschließbaren Garderoben auszugehen, davon 75 Garderoben zur Unterbringung von Schulranzen, Jacke, Turnbeutel, Fahrradhelm, Keinteilen (Mütze, Handschuhe, etc.) sowie 5 größere Garderoben für die genannte Ausstattung inkl. etwaiger größerer Musikinstrumente o.ä. sperriger Gegenstände.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Werkstattbericht "Kooperative Ganztagsbildung" an der GS Gretel-Bergmann-Schule mit

Hort Bertolt-Brecht-Straße

Anlagen: Sachverhalt_KoopGTB Gebuehren-Uebersicht_KoopGTB

Bericht: Das Modellprojekt "Kooperative Ganztabildung" bietet neue Möglickeiten der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich am Modellprojekt ab dem Schuljahr 2019/2020 mit dem ersten Standort Gretel-Bergmann-Schule.

Der Bericht stellt die konzeptionelle Entwicklung des Angebots am Standort dar. Es werden die verschiedenen Betreuungspakete beschrieben sowie die zentralen Bestandteile der Kooperation von Grundschule und Hort skizziert.

Damit werden vor allem folgende Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungsund Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung untersützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung ist zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat noch nicht abschließend geklärt (siehe Sachverhaltsdarstellung). Ziel des Modells ist die Finanzierungslast und dessen Verteilung zwischen Kommune und Land zu ermitteln.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Beantragung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot steht allen Familien im Schulsprengel zur Verfügung, unabhägnig von sozialer oder kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Staatliches Schulamt

Werkstattbericht „Kooperative Ganztagsbildung“ an der GS Gretel-Bergmann-Schule

mit Hort Bertolt-Brecht-Straße

In der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses am 29. November 2018 wurde über die Interessensbekundung und Anmeldung der Grundschule Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße als ersten Standort für das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ berichtet. Seit Beginn des Projekts im Juli 2018 erfolgte die weitere inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung in einer gemeinsamen Projektstruktur von Jugendamt, Staatlichem Schulamt, Geschäftsbereich Schule und Sport, Amt für Allgemeinbildende Schulen, Schulleitung und Hortleitung sowie unter Einbeziehung der vor Ort tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte. Dabei wurden zunächst die Grundsätze sowie der organisatorische Rahmen miteinander entwickelt und vereinbart. Teilweise war eine intensive und grundsätzliche Abstimmung zwischen den drei beteiligten Ämtern notwendig, um den strukturellen, finanziellen und organisatorischen Rahmen festzulegen. Die Ausgestaltung des Rahmens mit pädagogischen Konzepten und Inhalten erfolgt durch die vor Ort tätigen Pädagoginnen und Pädagogen in einem gemeinsamen Gremium von Schule und Hort. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg finanzierte eine externe Begleitung (Coaching) der Schul- und Hortleitung.

Im Januar 2019 fand ein gemeinsamer Besuch der Grundschule am Pfanzeltplatz in München statt, die als erster Modellstandort die Kooperative Ganztagsbildung umsetzt. Der intensive Austausch zu den Erfahrungen und Planungen wurde für die Konzipierung und Entwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung am Standort Gretel-Bergmann-Schule genutzt. Dadurch kann das Konzept an der Gretel-Bergmann-Schule bereits von den Erfahrungen der Grundschule am Pfanzeltplatz profitieren.

Die Betreuungspakete

Die Kooperative Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße bietet den Familien im Schulhaus Gretel-Bergmann-Schule in Zukunft drei verschiedene Betreuungspakete aus einer Hand an. Die Betreuungsstruktur am Schulstandort Zugspitzstraße bleibt erhalten und wird nicht verändert. Die Mittagsbetreuung am Standort Zugspitzstraße wird auch im Schuljahr 2019/2020 weiterbestehen. Die Mittagsbetreuung durch die gfi gGmbH am Standort Gretel- Bergmann-Schule wird zum Ende des Schuljahrs 2018/19 eingestellt bzw. in die Kooperative Ganztagsbildung überführt. Die Familien erhalten zukünftig folgende Betreuungspakete zur Auswahl:

A) Hort-Klassik B) Mittagshort C) Gebundener Ganztag
Frühbetreuung Optional Optional Optional
ab 6.30 Uhr
Schule am Halbtagsschule Halbtagsschule Rhythmisierter Unterricht
Vormittag
Mittagspause Mittagessen (verbindlich) Freispiel Hausaufgabenzeit Päd. Hortangebote Kernzeit bis 15.30 Uhr Mittagessen (verbindlich) Freispiel Mittagessen (verbindlich)
Bis 14.00 Uhr Rhythmisierter Unterricht Schulpflicht (Mo-Do) bis 15.30 Uhr
Bis 15.30 Uhr 1-mal pro Woche bis 15.30 Uhr
Bis 16.00 Uhr Projektangebote Freispiel Hortpädagogik Optional
Bis 16.30 Uhr
Bis 17.00 Uhr
Bis 17.30 Uhr
Ferien- Optional Optional Optional
betreuung

Die Festlegung auf ein Betreuungspaket erfolgt verbindlich für ein Schuljahr. Innerhalb des Schuljahres kann nicht zwischen den Betreuungspaketen gewechselt werden. Änderungen der Buchungszeiten sind entsprechend der bisherigen Möglichkeiten auch unterjährig möglich. Weiterhin haben Eltern auch die Möglichkeit andere externe Angebote (z. B. Haus für Kinder) zu nutzen.

A) Hort-Klassik

Dieses Angebot entspricht dem bisherigen Angebot des Horts Bertolt-Brecht-Straße. Hort-Klassik schließt direkt an den Halbtags-Unterricht an, wird von Montag bis Freitag angeboten und an gebuchten Tagen ist die Teilnahme verpflichtend. Er findet entsprechend der pädagogischen Kernzeiten bis mindestens 15.30 Uhr statt (bei 5 gebuchten Tagen an mindestens 4 Tagen pro Woche) und die Mindestbuchungszeit sowie weitere Regelungen nach Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) gelten. Hort-Klassik bildet, betreut und erzieht die Kinder als Kindertageseinrichtung auf Grundlage des Bayerischen Erziehungsund Bildungsplans. Er schließt ein Mittagessen (verbindliche Teilnahme), einen Snack am Nachmittag, Getränke, Freispiel, Hausaufgabenbetreuung, hortpädagogische Angebote zur Bildung und Förderung sowie Angebote zur Freizeitgestaltung ein. Die Bildung, Betreuung und Erziehung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher). Schulkinder der Gretel-Bergmann-Schule, die während der Unterrichtszeit regulär am Standort Bertolt- Brecht-Straße unterrichtet werden und kein Betreuungsangebot oder den gebundenen Ganztag ohne Randzeitenbetreuung besuchen, haben die Möglichkeit den Hort-Klassik in den Schulferien zu besuchen. Die Besuchsgebühren des Hort-Klassik werden entsprechend eines Kinderhortes erhoben (§ 3 Abs. 1 Punkt 3 und § 3 Abs. 2 KitaGebS; Stand 9. Juli 2018); siehe Beilage Gebührenübersicht KoopGTB.

B) Mittagshort

Der Mittagshort entwickelt die bisherige Mittagsbetreuung im Schulhaus Gretel-Bergmann-Schule zu einem Angebot weiter, das einen möglichen Rechtsanspruch erfüllt. Die Kinder werden in den bestehenden Hort integriert und profitieren von einer höheren Betreuungsqualität durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) sowie vom Hortangebot. Der Mittagshort findet direkt an den Halbtags-Unterricht anschließend bis 14.00 Uhr statt und bietet eine hohe Flexibilität. Die Teilnahme ist an 2, 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche möglich und kann an einem Tag bis 15.30 Uhr verlängert werden. Wie bisher sind die Wochentage für ein Jahr festzulegen und die tatsächliche Teilnahme notwendig. Eine Mindestbuchungszeit gibt es nicht. Ergänzend wird eine Frühbetreuung und eine Ferienbetreuung angeboten. Der Mittagshort schließt ein Mittagessen (verbindliche Teilnahme), Getränke sowie Freispiel ein. Die Bildung, Betreuung und Erziehung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher). Für den Besuch des Mittagshorts werden Besuchsgebühren entsprechend der Integrierten Ganztagsbildung Michael-Ende-Schule erhoben, verbunden mit der Ferienregelung von Kinderhorten (§ 3 Abs. 1 Punkt 4 und § 3 Abs. 4 Satz 1 KitaGebS, Stand 09.07.2018); siehe Beilage Gebührenübersicht KoopGTB.

C) Gebundene Ganztagsschule

An der Gretel-Bergmann-Schule wird im Schulhaus Bertolt-Brecht-Straße im kommenden sowie im darauffolgenden Schuljahr für die 1. und 3. Jahrgangsstufe jeweils eine gebundene Ganztagsklasse eingerichtet, sodass ab dem Schuljahr 2020/2021 ein kompletter gebundener Ganztagszug besteht. Der Hort Bertolt-Brecht-Straße ist Kooperationspartner der gebundenen Ganztagsschule. Im gebundenen Ganztag ist der Aufenthalt in der Schule durchgehend strukturiert und die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schüler stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang, sie werden rhythmisiert gestaltet. Im gebundenen Ganztag erstreckt sich die Schulpflicht auf die gesamte Unterrichtszeit, die von Montag bis Donnerstag um 15.30 Uhr und am Freitag zur Mittagszeit endet. Die kooperative gebundene Ganztagsbildung bildet, betreut und erzieht die Kinder durch gemeinsame Angebote im Zusammenwirken von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften des Horts. Sie beinhaltet die Möglichkeit eine Früh-, Spät- und Ferienbetreuung im Hort. Außer den Kosten für die Mittagsverpflegung ist der Besuch des gebundenen Ganztags in den Schulpflicht-Zeiten (bis 15.30 Uhr bzw. Freitagmittag) kostenlos. Für die zusätzlich gebuchten Betreuungszeiten werden Besuchsgebühren entsprechend der Integrierten Ganztagsbildung Michael-

Ende-Schule erhoben, verbunden mit der Ferienregelung von Kinderhorten (§ 3 Abs. 1 Punkt 4 und § 3 Abs. 4 Satz 1 KitaGebS, Stand 9. Juli 2018); siehe Beilage Gebührenübersicht KoopGTB.

Deutschklassen

Zum Schuljahr 2018/2019 wurden die Übergangsklassen zu Deutschklassen weiterentwickelt. An der Gretel-Bergmann-Schule werden Deutschklassen für Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet angeboten. Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen grundsätzlich zunächst eine Deutschklasse bevor sie die Regelschule besuchen. Die Stundentafel der Deutschklassen sieht in allen Jahrgangsstufen unter anderem den Bereich „Sprach- und Lernpraxis“ vor, in dem die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt werden. Im Schuljahr 2018/2019 übernahm die gfi gGmbH die Sprach- und Lernpraxis der Deutschklassen am Standort. Im Rahmen der Konzipierung der Kooperativen Ganztagsbildung wurden verschiedene Lösungswege entwickelt und geprüft, ob der Hort Bertolt-Brecht-Straße als Kooperationspartner die Sprach- und Lernpraxis der Deutschklassen übernehmen kann. Für den notwendigen Einsatz von pädagogischen Fachkräften des Hortes ist die Pauschalfinanzierung allerdings nicht ausreichend. Daher kann der Hort Bertolt-Brecht-Straße derzeit die Sprach- und Lernpraxis nicht übernehmen. Die gfi gGmbH wird auch im Schuljahr 2019/2020 Kooperationspartner der Deutschklassen sein. Ziel ist es die Deutschklassen möglichst eng in die bestehenden Strukturen einzubinden. Die Kinder der Deutschklassen haben in der Kooperativen Ganztagsbildung die Möglichkeit eine Anschlussbetreuung sowie eine Früh- und Ferienbetreuung zu buchen.

Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Kooperativen Ganztagsbildung

Die gebundene Ganztagsschule als Bestandteil der Kooperativen Ganztagsbildung hat das Ziel die Bildung, Erziehung und Betreuung durch Grundschule und Hort gemeinsam zu gestalten und zu verantworten. In den gebundenen Ganztagsklassen sollen eine feste pädagogische Fachkraft (Erzieherin oder Erzieher) als Klassenfachkraft und die Klassenlehrkraft ein Tandem bilden. Sie planen gemeinsame Angebote und tauschen sich über die Entwicklungsaufgaben der einzelnen Kinder aus. Beispielsweise wird einmal wöchentlich eine Schulstunde von Tandemlehrkraft und Tandemfachkraft gemeinsam gestaltet (Kein Regelunterricht). Oder die Fachkraft begleitet den Regelunterricht der Lehrkraft unterstützend.

Offene Schul- und Hort-AGs In der Modellphase können die zusätzlichen Lehrerwochenstunden des gebundenen Ganztags flexibel eingesetzt werden, sodass eine enge Kooperation möglich ist. An zwei Nachmittagen in der Woche werden im Zeitraum von 14.00 bis 15.30 Uhr Schul-AGs und Hort-AGs angeboten. Die Schul-AGs werden durch Lehrkräfte im Rahmen des gebundenen Ganztags organisiert und verantwortet, die Hort-AGs werden im Rahmen des Hort-Angebots durch pädagogische Fachkräfte organisiert und verantwortet. Die AGs finden verbindlich statt und werden gegenseitig für die Kinder geöffnet. Dies ermöglicht eine Kooperation und Verzahnung von Hortangebot mit gebundenem Ganztag, sodass nicht nur die Fachkräfte und Lehrkräfte zusammenarbeiten, sondern auch die Kinder aus Hort und gebundenem Ganztag sich in gemeinsamen Angeboten begegnen. Da Partizipation in der ganztägigen Bildung und Betreuung einen hohen Stellenwert hat, werden die Kinder aktiv in die Planung und Durchführung eingebunden. Die Angebote orientieren sich an den Interessen und Bedarfen der Kinder.

Mittagszeit Der Hort Bertolt-Brecht-Straße übernimmt als Kooperationspartner im gebundenen Ganztag die Mittagszeit und die pädagogische Begleitung des Mittagessens der Kinder. Die Kinder des gebundenen Ganztags haben dadurch die Möglichkeit im Anschluss an das Mittagessen die Räume und Angebote des Hortes zum Freispiel und zur Freizeitgestaltung zu nutzen. Die Angebote Mittagshort, Hort-Klassik und gebundene Ganztagsschule vernetzen sich und ermöglichen die Begegnung und die Pflege von Freundschaften unabhängig des gebuchten Betreuungspaketes.

Studierzeit Ein grundsätzliches und zentrales Ziel der Ganztagsschule ist die klare Strukturierung des kindlichen und familiären Alltags: Schulzeit ist Schulzeit und Freizeit ist Freizeit. Daher ist ein Ziel der

Kooperativen Ganztagsbildung, dass die schulischen Aufgaben (einschließlich Lernen) am Ende des Schultags erledigt sind. Im Modellprojekt sollen entsprechende Konzepte der Studierzeit als Alternative zu Hausaufgaben im gebundenen Ganztag sowie in Hort-Klassik entwickelt werden.

Eckdaten, Anmeldezahlen und Versorgungsquoten

Die staatliche Sprengelgrundschule Gretel-Bergmann-Schule hat zwei Standorte. Der Standort Zugspitzstraße hat im kommenden Schuljahr voraussichtlich 222 Kindern und bleibt in seiner Betreuungsstruktur mit Hort und Mittagsbetreuung erhalten. Der Standort Gretel-Bergmann-Schule in der Bertolt-Brecht-Straße wird in die Kooperative Ganztagsbildung überführt. Im kommenden Schuljahr werden 278 Kinder in 13 Klassen unterrichtet. 30 Kinder (11 %) werden weiterhin extern mit Hortplätzen versorgt und 169 Kinder (61%) nutzen die Kooperative Ganztagsbildung, was einer Gesamtbetreuungsquote von 72% entspricht. Von den Kindern der Kooperativen Ganztagsbildung sind 110 (40%) im Hort-Klassik, 13 (5 %) im Mittagshort und 46 (17 %) im Gebundener Ganztag mit einer 1. und einer 3. Klasse. Ein Drittel der Kinder im gebundenen Ganztag hat eine Randzeiten- oder Ferienbetreuung hinzugebucht. In 2 Deutschklassen werden zusätzlich etwa 40 Kinder unterrichtet.

Finanzierung

Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung erfolgt als Modellprojekt durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung war die Kooperationsvereinbarung und damit die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt. Ziel des Modellprojektes ist unter anderem die Ermittlung der Verteilung der Finanzierungslast in der Kooperativen Ganztagsbildung zwischen Kommune und Land. Die Grundzüge der Finanzierung können allerdings bereits dargestellt werden.

Die Betreuungspakete Hort-Klassik und Mittagshort sollen über die Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden. Dabei ist eine Pauschalisierung des Buchungszeitfaktors geplant. Analog der regulären BayKiBiG-Förderung werden diese Betreuungspakete jeweils etwa zur Hälfte von Kommune und Freistaat finanziert. Der gebundene Ganztag wird entsprechend der Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten mit Lehrerwochenstunden und einem Budget ausgestattet sein. Die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung für Kinder des gebundenen Ganztags im Hort wird ebenfalls über das BayKiBiG mittels eines pauschalisierten Buchungszeitfaktors gefördert werden.

Für die Erhebung der Besuchsgebühren ist eine Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) notwendig, die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.06.2019 erfolgen soll.

Im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens wurde für die Leitung eine Freistellung vom Kinderdienst (1,0 VK Erzieherin/Erzieher) beantragt, die durch die Pauschalisierung der BayKiBiG-Förderung gedeckt wird. Zusätzlich sind für den gebundenen Ganztag weitere 0,59 VK von pädagogischen Fachkräften (Erzieherin/Erzieher) für die Mittagszeit und Angebote notwendig, die vollständig über das Budget des gebundenen Ganztags gedeckt sind.

Anhang

Besuchsgebühren „Kooperative Ganztagsbildung“ an der GS Gretel-Bergmann-Schule

mit Hort Bertolt-Brecht-Straße

Die Besuchsgebühren orientieren sich an den bestehenden Regelungen in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS). Die benannten Stellen beziehen sich auf die Fassung vom 09. Juli 2018 und können sich durch die geplante Änderung der KitaGebS zum 27. Juni 2019, die durch die Kooperative Ganztagsbildung notwendig ist, verschieben. Zur besseren Darstellung werden an dieser Stelle die wöchentlichen Buchungszeiten dargestellt. Um die tägliche Buchungszeit zu ermitteln, die in der KitaGebS angegeben ist, wird die wöchentliche Buchungszeit durch den Faktor 5 geteilt.

A) Hort-Klassik

Die Besuchsgebühren des Hort-Klassik werden entsprechend eines Kinderhortes erhoben, analog § 3 Abs. 1 Punkt 3 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 09. Juli 2018). Die Besuchsgebühr richtet sich nach der wöchentlichen Buchungsdauer, also der Addition aller Betreuungsstunden in der Woche. Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, ist für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 5,- €), analog KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1. Die monatliche Besuchsgebühren betragen für Hort-Klassik:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 20 Stunden monatlich 125,- € 130,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 20 bis 25 Stunden monatlich 130,- € 135,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 25 bis 30 Stunden monatlich 135,- € 140,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 30 bis 35 Stunden monatlich 140,- € 145,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 35 bis 40 Stunden monatlich 145,- € 150,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 40 bis 45 Stunden monatlich 150,- € 155,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 45 bis 50 Stunden monatlich 155,- € 155,- €

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

Ausschließliche Buchung von Ferienzeiten Schulkinder der Gretel-Bergmann-Schule, die während der Unterrichtszeit regulär am Standort Bertolt- Brecht-Straße unterrichtet werden und kein Betreuungsangebot oder den gebundenen Ganztag ohne Randzeitenbetreuung besuchen, haben die Möglichkeit den Hort-Klassik in den Schulferien zu besuchen. Für den Besuch des Hort-Klassik ausschließlich in den Schulferien werden einmalig Besuchsgebühren entsprechend § 3 Abs. 2 Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 09. Juli 2018) erhoben, die sich nach der Anzahl der gebuchten Ferienwochen (Mindestbuchungszeit: zwei Wochen) richten:

Bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen einmalig 100,- €
Jede weitere volle Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen einmalig 50,- €

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

B) Mittagshort

Für den Besuch des Mittagshorts werden Besuchsgebühren entsprechend der Integrierten Ganztagsbildung Michael-Ende-Schule erhoben, analog § 3 Abs. 1 Punkt 4 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018). Zur Ermittlung der Besuchsgebühr werden alle Betreuungsstunden zusammengezählt und die wöchentliche Nutzungsdauer ermittelt. Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, findet für den Mittagshort KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1 Anwendung, wodurch für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 15,- €) ist. Die monatliche Besuchsgebühren betragen:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 10 Stunden monatlich 70,- € 85,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 10 bis 15 Stunden monatlich* 85,- € 100,- €
* Eine Buchung von mehr als 15 Stunden wöchentlich ist theoretisch nicht möglich.

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

C) Gebundene Ganztagsschule

Für die zusätzlich gebuchten Betreuungszeiten im Anschluss an den gebundenen Ganztag werden Besuchsgebühren entsprechend der Integrierten Ganztagsbildung Michael-Ende-Schule erhoben, analog § 3 Abs. 1 Punkt 4 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018). Zur Ermittlung der Besuchsgebühr werden alle Betreuungsstunden zusammengezählt und die wöchentliche Nutzungsdauer ermittelt. Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, findet KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1 Anwendung, wodurch für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 15,- €) ist. Die monatliche Besuchsgebühren betragen:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 10 Stunden monatlich 70,- € 85,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 10 bis 15 Stunden monatlich 85,- € 100,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 15 bis 20 Stunden monatlich* 100,- €* 115,- €*
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 20 bis 25 Stunden monatlich** 115,- €** 130,- €**
* Eine Buchung von mehr als 15 Stunden wöchentlich ist unwahrscheinlich. ** Eine Buchung von mehr als 25 Stunden wöchentlich ist theoretisch nicht möglich.

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Beschluss

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fortschreibung 2019: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und

ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für

Grundschulkinder in Nürnberg„

Anlagen: Sachverhalt_Masterplan 2019 A-Maßnahmenliste_Masterplan 2019

Sachverhalt (kurz): Seit 2014 dient der vom Geschäftsbereich Schule & Sport und des Referats für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte Masterplan als kommunales Planungsinstrument für den bedarfs-gerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Nürnberger Grundschulkinder. Der sog. „Nürnberger Weg“ bildet die Grundlage der weiteren Planungen.

Die diesjährige (Teil-)Fortschreibung des Masterplans konzentriert sich auf die Überprüfung und dort wo nötig erforderliche Aktualisierung der laufenden A-Maßnahmenplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Betreuung für Grundschulkinder. Eine umfassende Fortschreibung der Planungsdatenbasis des Masterplans einschließlich der indikatorengestützten Überprüfung und Priorisierung der Handlungsbedarfe in allen Grundschulsprengeln soll dann im nächsten Jahr wieder erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, das bis dahin auch nähere Informationen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruches im SGB VIII sowie zum weiteren Ausbau der Ganztagsschulen in Bayern vorliegen werden, auf Basis dessen dann auch die Ausbauziele und Ausbaustrategie im Zusammenspiel der Angebote von Schule und Jugendhilfe überprüft und die Planungen entsprechend fortgeschrieben werden können. Des Weiteren wird bis zur nächsten Fortschreibung der Statusbericht der A-Maßnahmen (bereits mit BIC / MIP Status) mit neuem Layout und angepassten Begrifflichkeiten zu den neuen Umsetzungsmodellen ganztägiger Angebote überarbeitet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC und MIP-Anmeldungen

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- bzw. MIP- Verfahren einzuspeisen. 2020 soll dann eine umfassende Fortschreibung auf Basis einer aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungs- und Schülerprognose sowie der bis dahin bekannten Rahmenbedingungen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter mit Bericht im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss erfolgen.

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 27.06.2019

Fortschreibung 2019: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und

ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für Grund-

schulkinder in Nürnberg“

1. Einleitung: Ziele und Gegenstand des Berichtes

Die diesjährige (Teil-)Fortschreibung des Masterplans konzentriert sich auf die Überprüfung und teils erforderliche Aktualisierung der laufenden A-Maßnahmenplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (siehe Beilage A-Maßnahmenliste). Berücksichtigung finden die aktuellen Annahmen vom Stadtplanungsamt zu den Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie die Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose vom Amt für Stadtforschung und Statistik.

Eine umfassende Fortschreibung der Planungsdatenbasis des Masterplans einschließlich der indikatorengestützten Überprüfung und Priorisierung der Handlungsbedarfe in allen Grundschulsprengeln soll im nächsten Jahr wieder erfolgen. Hierzu wird auch das Amt für Stadtforschung und Statistik im Herbst 2019 die Annahmen zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung (altersspezifische Verhaltensparameter in Bezug auf Geburten- und Wanderungen) überarbeiten und eine entsprechende Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose als neue Planungsgrundlage vorlegen. Ggf. werden sich auf Basis der neuen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung auch kleinräumige Veränderungen in Bezug auf die Ausbaubedarfe ergeben. Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass bis zur nächsten Fortschreibung 2020 nähere Informationen zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruches für Grundschulkinder im SGB VIII sowie zum weiteren Ausbau der Ganztagsschulen in Bayern vorliegen werden. Auf Basis dessen gilt es dann die Ausbauziele und Ausbaustrategie für Nürnberg im Zusammenspiel der Angebote von Schule und Jugendhilfe zu überprüfen und die Planungen entsprechend fortzuschrieben. Des Weiteren wird bis zur nächsten Fortschreibung der Statusbericht der A- Maßnahmen (bereits mit BIC / MIP Status) mit neuem Layout und angepassten Begrifflichkeiten zu den neuen Umsetzungsmodellen zur Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich überarbeitet.

2. Aktueller Stand und Perspektiven zur Schulraumentwicklung

Die Entwicklung der Schülerzahlen lässt aufgrund des sehr dynamischen Bevölkerungswachstums an öffentlichen Grundschulen bis zum Jahr 2026 von jenseits 18.000 Schülerinnen und Schülern ausgehen. Dies wurde bereits in den vorangegangenen Fortschreibungen berichtet und gilt auch unverändert für den aktuellen Bericht. Die Masterplanfortschreibung 2018 hat die kleinräumigen Entwicklungen und lokalen Gebietszusammenhänge beleuchtet, so dass in diesem Bericht nur auf die Veränderungen in den Bereichen eingegangen wird. In der A-Maßnahmenliste (siehe Beilage A-Maßnahmenliste) werden die jeweiligen Daten und angepassten Planungen im Detail dargestellt.

Nürnberger Westen

 Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung durch das Quellegelände sind Sprengeländerungen im Bereich der GS Wandererschule und der neuen GS West notwendig. Ursprünglich war man bei der GS West von einer 3-zügigen Grundschule ausgegangen, durch die Steigerung des Schülerpotentials wird nun auf dem Gelände der Schule für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken/Paul-Ritter- Schule eine 4-zügige Grundschule mit den entsprechenden Betreuungskapazitäten geplant.  Um den Schulstandort GS Knauerschule entlasten zu können wird eine Sprengelanpassung in Richtung GS Reutersbrunnenschule erforderlich. Der Schulstandort GS Reutersbrunnenschule muss nach dem Auszug der Berufsschule 5 als 6-zügiger Grundschulstandort mit entsprechenden Betreuungskapazitäten ertüchtigt werden (Erweiterung der Planungen um einen Zug).  Bei der GS Ossietzkyschule zeichnet sich aufgrund der Schülerprognose unter Berücksichtigung der Ü-Klassen eine beginnende 3-Zügigkeit ab, aufgrund des Raummangels vor allem im Bereich der Mittelschule und der zu erwartenden Schülerzahlen dort ist ein Erweiterungsbau notwendig. Es

wird geprüft, ob dieser auf dem Gelände des angrenzenden SG Victoria möglich ist. Somit wird dieser Standort neu in die A-Maßnahmenliste aufgenommen.

Nürnberger Norden

 Auf dem Gelände der Dr.-Theo-Schöller-Schule ist ein Anbau auf dem Lehrerparkplatz von Nöten, da hier bei der Bebauung des GfK- und Radloff-Geländes steigenden Schülerzahlen an der Grundschule und an der Mittelschule zu erwarten sind.

Nürnberger Süden

 Am Herschelplatz wird der Interimscontainer mit 8 AUR und Betreuung zum Schuljahresbeginn 2019/2020 fertiggestellt. Die Raumkapazitäten dienen der sehr angespannten Situation der GS und MS Herschelplatz. Nach dem Neubau der MS Maiacher Straße in der Werderau wird der Schulbestand am Herschelplatz zum reinen Grundschulstandort. Das reicht aber zur Entlastung der hochverdichteten Südstadt noch nicht aus. Aufgrund räumlicher Grenzen an den Standorten GS Wiesenschule, GS Kopernikusschule und GS Holzgartenschule wird ein weiterer neuer Schulstandort für eine 3-zügige GS Süd benötigt. Zur temporären Überbrückung des Raummangels an den Grundschulen in der Südstadt wird ein Interimscontainer an der GS Kopernikusschule geplant.  Als Standort für die neue GS Süd kann nach Auszug der B 14 teilweise das Gebäude in der Schönweißstr. 7 dienen. Die dort vorhandenen B 4 verbleibt im Gebäudekomplex.  An der GS Scharrerschule ist aufgrund der Bautätigkeit im Umfeld („Auto Krauss-Gelände“) eine Schulerweiterung um 2 Züge/8-Klassen und um Kapazitäten für den Betreuungsbedarf erforderlich. Diese Erweiterung unter Berücksichtigung des Bestands ist nur durch einen neuen Standort für die MS Scharrerschule darstellbar. Der Standort für eine neue MS Ost ist leider noch nicht gefunden, es wäre das Gelände der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät denkbar, daher ist eine Interimslösung für die Scharrerschule inklusive Betreuung am Gelände zu entwickeln.  Der Neubau einer 5-zügigen Grundschule im neuen Stadtviertel Lichtenreuth im Bereich des früheren Südbahnhofs/Brunecker Str. ermöglicht neben der Versorgung des neuen Stadtteils (Modul I + II) eine teilweise Entlastung der angrenzenden Südstadtgrundschulen.

Nürnberger Osten

 Eine Baumassenstudie am Grundstück Dependance Siedlerstraße (GS Zerzabelshof) soll zeigen inwieweit ein Erweiterungsbau/ Ersatzneubau um ein bis zwei Züge für die Schule und die entsprechenden Betreuungskapazitäten möglich ist. Die gewachsenen Betreuungsstrukturen im Sprengel und die MiB am Standort Viatisstraße sollen erhalten bleiben.

  1. Aktueller Stand und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Für das laufende Schuljahr stehen mit Ende des Jahres 2018 für rund 15.900 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen 7.138 Hortplätze sowie 642 Plätze in Zentralhorten zur Verfügung. Somit besteht aktuell eine Hort-Versorgungsquote von rund 49 %.

Weiterhin stehen Nürnberger Grundschulkindern schulische Betreuungsangebote in Form von Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung:  2.627 Plätze in Gruppen der Mittagsbetreuung (regulär + verlängert)  220 Plätze im gebundenen Ganztag (GS Scharrerschule; GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt). Die Plätze der integrierten Ganztagsbildung an der GS Michael-Ende-Schule sind bei den Hortzahlen erfasst.  183 Plätze im offenen Ganztag (GS Ambergerschule und GS Hegelschule)

Damit werden rd. 3.030 (19%) Schülerinnen und Schüler über schulische Angebote betreut. Insgesamt steht somit aktuell für 68 % der Grundschulkinder ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungsund Erziehungsangebot zur Verfügung. Obwohl zusätzliche Plätze geschaffen wurden, sinkt die Gesamtversorgungsquote im Vergleich zum Vorjahr wegen der starken Zunahme an Grundschulkindern insgesamt.

Bis die genauen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs im SGB VIII sowie zum weiteren Ausbau der Ganztagsschulen in Bayern bekannt sind, haben die im „Nürnberger Weg“1 festgelegten Ausbauziele sowie die bereits auf den Weg gebrachten Planungen zunächst einmal weiter Bestand. Ziel ist eine Versorgungsquote von 80% zu erreichen, wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird. Dies ist zum einen erforderlich, um auch in den nächsten Jahren bis zur Einführung des Rechtsanspruches den hohen Nachfragedruck bedarfsgerecht bedienen zu können. Und zum anderen gilt es, eine gute Ausgangsbasis zur Erfüllung des neuen Rechtsanspruchs durch den weiteren Ausbau frühzeitig zu schaffen2.

Bei der Entwicklung neuer Schulstandorte oder größerer baulicher Erweiterungsvorhaben mit einer langfristigen Realisierungsperspektive wird bereits jetzt der ab 2025 geplante Rechtsanspruch bei den Planungen zugrunde gelegt (=90% Versorgungsquote). Bei ausgewählten neuen Schulsprengeln (siehe z.B. die aktuellen Planungen zum Tiefen Feld, dem Brunecker-Areal oder der neuen Grundschule West), bei denen das Ganztagsbetreuungsangebot komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot (ohne ergänzende Horte im Sprengelgebiet) realisiert werden3 soll, wird die Versorgung dauerhaft sichergestellt indem eine 100%ige Versorgung realisiert wird.

4. Ergebnisse der Fortschreibung

Beilage 7.3 „Fortschreibung der A-Maßnahmen (2019)“ enthält eine aktualisierte Beschreibung der Ausgangssituation und des Handlungsbedarfs, der Maßnahmenart und angestrebten Zielgrößen, der Verantwortlichkeiten und des aktuellen Planungsstandes aller bisherigen mit der A-Kategorie priorisierten Umsetzungsmaßnahmen. Unter Punkt „2. Aktueller Stand und Perspektiven zur Schulraumentwicklung“ wurden bereits die Standorte mit Veränderungen gegenüber dem Planungsstand von 2018 benannt.

Seit dem letzten Bericht wurden auf Landesebene neue Rahmenbedingungen zur Investitionskostenförderung für den Bau gemeinsamer Ganztagesangebote von Jugendhilfe und Schule als Kombieinrichtungen verabredet (siehe auch TOP 4 „Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung“). Parallel dazu wurde mit der Kooperativen Ganztagsbildung ein neues Betriebsmodell als Modellprojekt eingeführt (siehe auch TOP 6 „Werkstattbericht ‚Kooperative Ganztagsbildung‘ an der GS Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt- Brecht-Straße“ im selbigen Ausschuss). Diese Neuerungen sowohl im Bereich der Investitionen als auch im Betrieb von Einrichtungen wurden bei der Aktualisierung der A-Maßnahmenliste bereits berücksichtigt. In der A-Maßnahmenliste beschreiben die Begriffe Kombimodell und Kombieinrichtung den Investitionsbereich. An einzelnen Standorten wird darüber hinaus die geplante Betriebsform mit den Begriffen der Kooperative Ganztagsbildung und den Varianten Hort-Klassik/Mittagshort sowie gebundene Ganztagsschule beschrieben.

1 Näheres hierzu siehe Bericht „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ im gemein. Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2017 2 Detaillierte Informationen zu den Ausbauplanungen im Hortbereich siehe auch Bericht „Jugendhilfeplanung 2019: Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsplanung bis 2026“ im Jugendhilfeausschuss vom 11.04.2019 3 Näheres hierzu siehe Bericht „Fortschreibung 2018: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für Grundschulkinder in Nürnberg““ im gemein. Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 28.06.2018

5. Fazit und weitere Fortschreibung

Die bedarfsgerechte Versorgung von Grundschulkindern mit ganztägigen Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsangeboten bleibt eine gesamtstädtische Herausforderung für die nächsten Jahre: Der Ausbaubedarf nach Räumen für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung wird weiter zunehmen. Neue Modelle zur Umsetzung in Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe werden entwickelt und realisiert. Die geschäftsbereichsübergreifende gemeinsame Planung (Masterplan + Nürnberger Weg) bildet eine solide Grundlage, um dem zukünftigen Rechtsanspruch mit einem qualitativ hochwertigen Angebot gerecht zu werden. Ziel ist ein familienfreundliches, qualitätsvolles und inklusives Ganztagsbetreuungsangebot in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe. Im nächsten Jahr gilt es auf Basis einer aktualisierten Planungsdatenbasis (Fortschreibung der Schülerprognose auf Basis der kleinräumigen Wohnraum- und Bevölkerungsentwicklung) und im Abgleich mit den bis dahin hoffentlich bekannten Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im SGB VIII sowie dem Ausbau der Ganztagsschulen in Bayern die Ausbauziele und Ausbaustrategien für die weiterführenden BIC- und MIP-Planungen fortzuschreiben und dem Jugendhilfe- und Schulausschuss mit der jeweiligen Fortschreibung zum Beschluss vorzulegen.

Stand Mai 2019

zur Sitzung des gemeins. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 27.06.2019

Fortschreibung A-Maßnahmen 2019

Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste

Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste:  Die folgende A-Maßnahmenliste fasst die Ergebnisse der diesjährigen Fortschreibung zum Masterplan für „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule, Kombieinrichtungen) für Grundschulkinder in Nürnberg“ zusammen.  Die Darstellung der A-Maßnahmen erfolgt dabei in der Chronologie ihrer Behandlung im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss. Zunächst werden also die A-Maßnahmen aus dem Jahr 2014, folgend die in der Fortschreibung 2015, 2017, 2018 neu hinzukommenden und 2019 aktualisierten A-Maßnahmen einschließlich der geplanten Schulneubauten vorgestellt.  A-Maßnahmen, die bereits realisiert wurden und solche, die mit dem Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung sind, wurden aus der A-Kategorie zurückgestuft und dementsprechend auch aus der A-Maßnahmenliste entfernt (entsprechende Veränderungen siehe auch Informationen im Sachverhalt/Beilage 7.1.).

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Schule“:  In der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ werden für den Schulbereich zunächst die aktuellen Schülerzahlen (Schuljahr 2018/2019) und die Schülerprognose für das Jahr 2026 beschrieben. Die Prognose der Schülerzahlen erfolgt unter Berücksichtigung künftiger Sprengelzuschnitte, die sich aufgrund der Schulraumentwicklungsplanung an vielen Standorten ändern werden. Dies gilt insbesondere für Schulstandorte die im Umgriff von Schulraumerweiterungen oder Schulneubauten verortet sind. Ergänzend werden die aktuellen Raumkapazitäten für Klassen im Schulgebäude dargestellt und der Bedarf an Klassen im Abgleich zwischen Schülerprognose und vorhandenem Raumangebot abgeleitet.  In der Spalte „Maßnahmeart und angestrebte Zielgröße“ werden für den Schulbereich die Planungen zur Schulraumentwicklung sowie zum Ganztagsangebot auf Basis des formulierten Handlungsbedarfs konkretisiert. Unter der Überschrift „Angestrebte Zielgröße“ wird die Anzahl erwartbarer Klassen am Schulstandort für das Jahr 2026 sowie Eckdaten zur Planung schulischer Ganztagsangebote bzw. von Ganztagsangeboten in der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (Kombieinrichtung) benannt. Um für die Bewältigung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs im Zeitverlauf die notwendige Flexibilität gewährleisten zu können, plant der Geschäftsbereich Schule und Sport bei den anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten von Grundschulen die Unterrichtsflächen in der Größe, dass eine Beschulung von Klassen bis zu der durch den Migrationsteiler bedingten Obergrenze von 25 Schülern möglich ist. Dies bedeutet, dass in einer 4-zügigen Grundschule mit 16 Klassen Flächen zur Verfügung stehen, die eine Unterrichtung von bis zu 400 Kindern ermöglichen. Bei allen anderen Schulen, die baulich unverändert bleiben, wird künftig mit einem Klassenteiler von 23 Schülerinnen und Schülern geplant. Flächen für Ganztagsangebote (Kombieinrichtung) werden ebenfalls für die am Schulstandort maximal mögliche Schülerzahl geplant.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“:  Mit Blick auf die Mittagsbetreuung werden in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ das aktuelle Angebot und die Versorgungssituation in Bezug auf die bisherige Zielstellung einer 20%igen- Versorgungsquote dargestellt.  Etwaige Veränderungen z.B. im Zuge der Einführung offener Ganztagsangebote, werden in der Spalte „Maßnahmeart und angestrebte Zielgröße“ beschrieben.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“:  Für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“ wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ zunächst einmal die aktuelle Versorgungssituation durch Horte im laufenden Schuljahr beschrieben.  Der ausgewiesene Fehlbedarf beziffert den über die Bestandshorte hinausgehenden Bedarf an ganztägigen Betreuungsangebote im Schulsprengel. Bei allen bereits laufenden Planungen mit kurz- und mittelfristiger Realisierungsperspektive gilt nach wie vor das Ziel 60 Prozent Horte + 20 Prozent schulische Betreuungsangebote. Bei Planungen mit einer langfristigen Realisierungsperspektive wird bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt – Ziel=90%-Versorgungsquote im Sprengel (-> nähere Informationen hierzu auch siehe Sachverhalt/Beilage 7.1).  In der Spalte „Maßnahmeart und angestrebte Zielgröße“ werden die erforderlichen Planungen für Horte bzw. Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) beschrieben.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Spielhöfe“: Ergänzend zu den Darstellungen der Bedarfs- und Planungssituation zur Grundschulkinderbetreuung werden die Spielhöfe in die Betrachtung des Masterplanes mit einbezogen. Spielhöfe sind von den Planungen direkt betroffen: Bei Schulneubauten sollten diese direkt mit geplant werden, bei Um- bzw. Erweiterungsbauten gilt es, deren Bestand zu sichern bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen.

A-Maßnahmen (seit Masterplan 2014)

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich- Planungsstand
nummer keiten
8 Max-Beckmann-Schule Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung künftiger/neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 16 Regelklassen 369 Schüler/-innen SJ 26/27 16 Regelklassen 350 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Kapazitäten: 13 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend. Schulerweiterung um 4 Klassen. Schule: Maßnahmenart Im Bestandsgebäude kann der prognostizierte Raumbedarf für das Jahr 2026 nicht gedeckt werden. Somit ist ein An-/Erweiterungsbau um einen Zug zu planen. Zuständigkeit wurde SchA übertragen, BANOS ist nur noch begleitend tätig. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten für 16 Klassen S (alleine) BIC-Phase 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 30 % (=110 Plätze) Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: Reduzierung auf 20%-ige Mittagsbetreuungsquote (=70 Plätze), ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in adäquaten Umfang als Offener Ganztag.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 44 % / 162 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 2 Gruppen (bei 60 % Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung Kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen (ab Schuljahr 19/20):  Prüfung Verlängerung Interimscontainer: Der 1-gruppige Interimscontainer wird aktuell als Zentralhort für Kinder aus Reichelsdorf genutzt (+10 Plätze)  Betreuung mit Transport im Hort Krakauer Str. 6 (+28 Plätze)  Aufstockung der Betreuungskapazitäten im HFK Worzeldorfer Hauptstr. 6 (+5 Plätze) Langfristig: Anmeldung der Erweiterungsoption/Red-Box (2-3 Gruppen) am Standort Van-Gogh-Straße 1 zur langfristigen Bedienung steigender Bedarfe aufgrund des neuen Rechtsanspruchs ab 2025 J (alleine) BIC-Anmeldung
Spielhof: Spielhof vorhanden; Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbedarf berücksichtigen
11 Henry-Dunant-Schule Punktzahl Schulbereich: 11 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 16 Regelklassen 417 Schüler/-innen (+ 4 IKON-Klassen) SJ 26/27 20 Regelklassen 460 Schüler/-innen* * Durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Tiefen Feld verändert sich der Sprengelzuschnitt, wonach künftig ein Teilgebiet des heutigen Sprengels der Henry-Dunant-Schule dem künftigen Sprengel „Tiefes Feld“ zugeordnet wird. In der oben genannten Schülerprognose ist diese Entwicklung bereits berücksichtigt. Kapazitäten im Schulhaus Kapazitäten: 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend. Schulerweiterung um 4 Klassen. Schule: Maßnahmenart Der Schulstandort soll unter Berücksichtigung des Neubaus einer 4- zügigen Grundschule für das Tiefe Feld künftig als 5-zügige Grundschule betrieben werden (durch Erweiterungsbau um 1 Zug; die vier an der Jakob-Muth-Schule ausgelagerten IKON-Klassen sind hierbei nicht berücksichtigt). Bisher war an dem Standort ein Hort mit 125 Plätzen geplant. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (u.a. neuer Rechtsanspruch ab 2025, neue Ganztagsmodelle, neue Investitionskostenförderung Kombimodell) haben sich die Planungsvoraussetzungen geändert. Für nicht durch Bestandshorte bzw. bereits geplante Hortkapazitäten gedeckte Betreuungsbedarfe wird folgendes Gesamtkonzept realisiert: 300 Plätze Ganztag im Kombimodell (Kooperative Ganztagsbildung) am Campus: Davon ein Zug (100 Plätze) als gebundene Ganztagsschule und zwei Züge (200 Plätze) als Hort- Klassik/Mittagshort. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten für 20 Klassen für 500 Schüler/-innen am Standort Dunantschule (ohne IKON-Klassen an der Jakob-Muth-Schule). S+J (gemeinsam) BIC-Phase 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 4,6 % / 19 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 34 % / 140 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 136 Plätze / 5-6 Gruppen (bei 460 Schüler-/innen und 60%-Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung Ganztagsangebote siehe auch oben/Schule Neubau HfK mit 2 Hortgruppen (50 Plätze) in der Züricher Str. Standort Elsa-Brandström-Str. 43: Die ursprünglichen 2 Kiga Gruppen wiederherstellen, die zwischenzeitlich als 1 Kiga und 1 Hort temporär genutzt werden.
Spielhof: Spielhof vorhanden Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule / Ganztag Spielhof: Spielhof erhalten bzw. entsprechende Ersatzmaßnahmen, Ersatzstandorte und Ausstattung Spielhof berücksichtigen und mitplanen. Die Grünfläche vor dem Haupteingang der Schule sollte unabhängig von den geplanten Baumaßnahmen mit Spielgeräten für die öffentliche Nutzung umgestaltet werden. Aufgrund der geplanten Wohnbebauung auf diesem Standort kann diese Maßnahme vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die vorgesehene Wohnbebauung auf dem derzeitigen Schulstandort löst zusätzlich zum Spielhof einen Bedarf für einen öffentlichen Spielplatz in angemessener Größe und Lage aus. Dieser Spielplatz ist bei den weiteren Planungen neben dem Erhalt des Spielhofes zu berücksichtigen.
12 Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdorfer Schulgasse Punktzahl Schulbereich: 8 Punktzahl Hortbereich: 12 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 18 Klassen 407 Schüler/-innen SJ 26/27 18 Klassen 430 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Aktuelle Kapazitäten: 15 Grundschulklassen Standort-Erich-Kästner-Schule:11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 4 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das aktuell vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Zusätzlich besteht ein Sanierungsbedarf. Schule: Maßnahmenart Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau am Standort Erich- Kästner-Schule. Angestrebte Zielgröße Für den Standort wird eine 5-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 14 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen S (alleine) J (alleine) Bisher keine BIC- Freigabe BIC-Phase 6
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 26,3 % / 107 Plätze  Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114  Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schulgasse 11 Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Die Mittagsbetreuung/offener Ganztag am Standort Reichelsdorfer Schulgasse wäre dann unter Berücksichtigung des Hortbestandes im Zuge eines Neubaus an der Erich-Kästner-Schule zu verorten. Die dadurch freiwerdenden Raumkapazitäten am Standort Reichelsdorfer Schulgasse können dann für Klassenbedarfe genutzt werden.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 24 % / 98 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 160 Plätze / 6-7 Gruppen (bei 430 Schüler/-innen und 60 % Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung  Ersatz- und Erweiterungsneubau (Bestand = 13 Plätze +62 Plätze = 3 Gruppen) auf dem Schulhof Reichelsdorfer Schulgasse  Planung: KiGa Im Steinlach: Erweiterung um 15 Hortplätze  Planung Hort: Dollnsteiner Str. (5 Gruppen) -> dann rd. 70 % Versorgungsquote
Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Sanierungsbedarf bzw. Bedarf für Verbesserung des Spielangebots vorhanden. Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Generalsanierung und Erweiterung Spielhof (am Schulhauptstandort) geplant aber zunächst zurückgestellt bis Schul- und Hortmaßnahmen abgeschlossen. Eventuell Zusammenlegung der Maßnahmen Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant.
19 GS Ziegelstein Punktzahl Schulbereich: 8 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 16 Klassen 392 Schüler/-innen SJ 26/27 18 Klassen 400 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Aktuelle Kapazitäten: 16 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend aber auch keine Schulerweiterung möglich (deshalb keine A-Maßnahme) Schule: Maßnahmenart Am Standort ist keine bauliche Erweiterungsmaßnahme möglich: Entlastung soll über die angrenzenden GS Konrad-Groß-Schule und GS Buchenbühl erfolgen. Angestrebte Zielgröße 16 Klassen J (alleine) BIC-Phase 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 25 % / 98 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag 20%-ige Mittagsbetreuungsquote, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in adäquaten Umfang als Offener Ganztag.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 47,2 % / 185 Plätze Fehlbedarf bis 2026: (bei 400 Schüler/-innen und 60% Versorgungsquote)  Fehlbedarf zur Schülerzahl in 2026: 55 Plätze  Ersatzbedarf Heroldsberger Weg 4: 20 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau 3-gruppiger Hort auf dem Grundstück Hugo-Distler-Straße -> dann rd. 60 % Versorgungsquote
Spielhof: Spielhof vorhanden Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Keine Maßnahmen am öffentlichen Spielhof derzeit in Planung. Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung berücksichtigen
22 GS Wahlerschule Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 10 Klassen 208 Schüler/-innen SJ 26/27 12 Klassen 280 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Aktuelle Kapazitäten: 12 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Schulhaus hat Kapazitäten für 12 Klassen. Da am Standort Wahlerschule zusätzlich 4 Partnerklassen der Jakob- Muth-Schule unterrichtet werden, werden zusätzliche Flächen benötigt. Schule: Maßnahmenart Erweiterungsbau mit Konzept/Umsetzung als „Campus der Begegnung“ Die Wahlerschule ist Schule mit dem Schulprofil Inklusion und Lernort für 4 Partnerklassen der Jakob-Muth-Schule (Förderschule der Lebenshilfe). Geplant wird ein Erweiterungsbau am Schulstandort (angestrebte Zielgröße: 3-zügige Schule mit Kapazitäten für 12 Regelklassen plus 4 Partnerklassen). Die beiden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) werden um 135 Plätze am Campus im Kombimodell (Kooperative Ganztagsbildung) sowie eine HPT für die Kinder der Partnerklassen ergänzt. Auf dem "Campus der Begegnung" (Planungstitel für das pädagogische Konzept) für Kinder mit und ohne Handicap wird zusätzlich ein inklusives Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) entstehen. Das Haus für Kinder wird um zwei SVE-Gruppen des Förderzentrums an der Bärenschanze mit ganztägigem Angebot ergänzt. Die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote am Campus aus einer Hand wird angestrebt. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten für 12 Regelklassen und 4 Partnerklassen S+J (gemeinsam) BIC-Phase 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 15,4 % / 32 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag siehe oben
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 58,2 % / 121 Plätze Fehlbedarf bis 2026: (bei 280 Schüler/-innen) 50 Plätze / 2 Gruppen (bei 60 % Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung s.o.
Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhofbelagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung berücksichtigen
25 GS Insel Schütt Punktezahl Schulbereich: 4 Punktezahl Hortbereich: 7 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 12 Klassen 240 Schüler/-innen davon 80 Schüler geb. Ganztag SJ 26/27 12 Klassen 270 Schüler/-innen davon 80 Schüler geb. Ganztag Kapazitäten im Schulhaus Aktuelle Kapazitäten:12 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Sanierungsbedarf Fassade; soll im Rahmen von KIP-S erfolgen und ist somit keine A-Maßnahme (weil nicht relevant für MIP) Hort (ohne Ganztagszug): Aktuelle Versorgungsquote: 17,9 % / 43 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Plätze / 2 - 3 Gruppen; abhängig von der zukünftigen MiB (bei 60 % Versorgungsquote) Schule: Maßnahmenart Im Rahmen von KIP-S wird eine Fassadensanierung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden bereits erstellt. Planungen zur Maßnahme: Auslagerung der Grundschule Insel Schütt (ohne Hort) an den Standort der Grundschule Bartholomäusschule (Flächen im Schulhaus und Containeranlage) Geplanter Ablauf der Maßnahme: 1. Quartal 2020 Sanierung der Turnhalle, Auslagerung der Grundschule ab Sommer 2020 bis 2021 Die Mittelschule verbleibt während der Sanierungsarbeiten im Schulhaus. Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse Langfristig: Hortersatzneubau + Erweiterung des Horts am Schulgelände (nach abgeschlossenen Sanierung KIP-S) inklusive Interimslösung für Hortgruppen während der Sanierung. S J (alleine) Sanierung KIP-S BIC-Phase 2
31 Martin-Luther-King-Schule Punktzahl Schulbereich: 7 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 7 Klassen 125 Schüler/-innen SJ 26/27 11 Klassen 210 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Das Schulhaus hat nach Auszug Hort Kapazitäten für 12 Grundschulklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Nach Auszug Hort bestehen ausreichend Raumkapazitäten. Schule: Maßnahmenart Sanierung der Räumlichkeiten nach Auszug Hort Zuständigkeit wurde SchA übertragen, BANOS ist nur noch begleitend tätig. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten für 12 Regelklassen S (alleine) Derzeit keine BIC- Anmeldung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 0% / 0 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Bei Auszug Hort würden für die Betreuung zwei Räume (70 qm und 81 qm) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Ganztagsbetreuung siehe unten/Hort
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 72 % / 90 Plätze Fehlbedarf bis 2026*: 36 Plätze / 1-2 Gruppen (bei 210 Schüler/-innen) + 90 Plätze Ersatz für den bestehenden Hort in der Schule + am Standort gibt es keine Mittagsbetreuung bzw. weitere Ganztagsangebote an der Schule. *Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Hortbaus am Standort wird für die Planung bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%-Versorgungsquote im Sprengel). Im Schulsprengel sind zudem nach 2026 weitere Wohnbauaktivitäten zu erwarten, was wiederum zu einem Anstieg der Nachfragen führen wird. Hort / Ganztagsbetreuung Planung: 8 Gruppen (Ersatz- und Erweiterungsbau Am Bruckweg) J (alleine) BIC-Phase 1
Spielhof: Vorhanden Spielhof: erhalten
34 Friedrich Hegel-Schule Punktzahl Schulbereich: 12 Punktzahl Hortbereich: 12 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 19 Klassen 425 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merianschule SJ 26/27 24 Klassen 500 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merianschule Kapazitäten im Schulhaus Das Schulhaus hat mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Kapazitäten für 20 Regelklassen und 4 Partnerklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten reichen auch mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts nicht aus. Die zusätzlichen zu erwartenden vier Klassen müssen im 2. Bauabschnitt berücksichtigt werden. Schule: Maßnahmenart 1. BA: bereits in Bauausführung (beinhaltet schulische Raumbedarfe und Nutzung als Interim für Offenen Ganztag) 2. BA: restlicher Teil schulische Erweiterung und Betreuung Angestrebte Zielgröße 6 zügige Grundschule + 4 Partnerklassen Merianschule Ganztägige Schulkinderbetreuung: a) 150 Hortplätze im 1. Bauabschnitt b) bis zu 200 Plätze in 2 Zügen gebundene Ganztagstagschule als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) im 2. Bauabschnitt. Einer der beiden Züge im gebundenen Ganztag wird der Zug sein, der mit den 4 Partnerklassen der Merianschule bereits zusammenarbeitet. Somit entwickelt sich dieses Modell zu einem inklusiven Partnerklassen-Ganztagsmodell weiter. c) 150 Plätze Hort-Klassik/Mittagshort als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) im 2. Bauabschnitt d) Darüber hinaus soll der 2. BA eine Verpflegungslösung (Küche) für alle Teilnehmenden der ganztägigen Schulkinderbetreuung auf dem Schulcampus realisieren. S+J (gemeinsam) BIC-Phase 6 (1. Bauabschnitt) BIC-Phase 3 (2. Bauabschnitt)
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: offener Ganztag: 125 Schüler Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung (Versorgung ohne Merianschule) Aktuelle Versorgungsquote: 31 % / 130 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 170 Plätze / 7 Gruppen (bei 60% Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung s.o.
Spielhof: Vorhanden, Erweiterungs- und Sanierungsbedarf Spielhof: Wird im Zuge der Pausenhofbelagssanierung in 2018 / 2019 neu mit eingerichtet. Ist bereits im Bau.
39 GS Paniersplatz Punktzahl Schulbereich: 4 Punktzahl Hortbereich: 7 Hort: Prognose Schülerzahlen 2026: 8 Regelklassen: 200 Schüler/-innen + 4 Ü-Klassen Aktuelle Versorgungsquote: 27 % / 57 Plätze Fehlbedarf bis 2026 (ohne Ü-Klassen): 63 Plätze / 2,5 Gruppen (bei 60 % Versorgungsquote) Hort: Planung: 50 Plätze / 2 Gruppen Bayreuther Str. 1 J (alleine) Vorplanung
42 Reutersbrunnenschule Punktzahl Schulbereich: 12 Punktzahl Hortbereich: 7 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 20 Klassen 401 Schüler/-innen SJ 26/27 24 Klassen 460-560 Schüler/-innen* * Durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule am Standort Paul- Ritter-Schule verändern sich die Sprengelzuschnitte, wonach ein Teilgebiet des Sprengels der Knauer-Schule zum heutigen Sprengel der Reutersbrunnenschule zugeordnet wird. Je nach Raumkapazität am Standort der Reutersbrunnenschule sollen weitere Entlastungseffekte zu den Schüleranstiegen im Sprengel der Knauerschule sowie der Dr. Theo-Schöller-Schule geschaffen werden. Kapazitäten im Schulhaus 16 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das aktuell vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Schule: Maßnahmenart Nach Auszug der Berufsschule 5 und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes ist ein 6-zügiger Schulbetrieb (angestrebte Zielgröße: 24 Klassen) mit Betreuungsangebot gemäß der Konzeption „Nürnberger Weg“ geplant (voraussichtlich ab 2022/23). Ein entsprechendes Betreuungskonzept wird entwickelt. Die vorhandene Mittagsbetreuung (2 Gruppen) muss quantitativ im zukünftigen Betreuungsangebot berücksichtigt werden. Langfristig ist die Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände der Deutschherrnstraße (BIC- Stempel liegt bereits vor) angedacht, sodass die im Gebäude der Reutersbrunnenschule liegende Sporthalle umgewidmet/umgebaut werden kann und zusätzliche Raumressourcen zur Verfügung stehen. Für Entlastung des Standorts soll darüber hinaus anteilig auch der Neubau der GS West sorgen. Aktuelle Planung: Kapazitäten für 24 Klassen; eine abschließende Begutachtung der Raumpotenziale unter Einbezug der Räumlichkeiten der B5, angrenzender Grundstücke (z.B. alte Feuerwache) sowie der Unterbringung von Raumbedarfen zur Ganztagsbetreuung steht noch aus. Angestrebte Zielgröße 6 Züge (24 Klassen, ca. 560 Schüler-/innen); Ganztägige Schulkinderbetreuung Aufgrund neuer Ganztagsmodelle und neuer Investitionskostenförderung müssen unter Berücksichtigung der Bestandshorte (=231 Plätze) 300 Plätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) am Campus entstehen. S+J (gemeinsam) BIC-Phase 1
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 7 % / 30 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung *Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive am Standort wird für die Planung bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%-Versorgungsquote im Sprengel). Aktuelle Versorgungsquote: 57,6 % / 231 Plätze Fehlbedarf bis 2026:  270 Plätze / 11 Gruppen (bei 560 Schüler/-innen) (bei 90 % Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung s.o. Planungen Kombieinrichtung
Spielhof: Spielhof vorhanden, Angebotsverbesserung wurde durch Spenden über das Programm „Aus 1 mach 3“ in 2017 erweitert. Spielhof Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung berücksichtigen, Spielhof erhalten
47 Scharrerschule Punktzahl Schulbereich: 12 Punktzahl Hortbereich: 12 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 16 Klassen 352 Schüler/-innen SJ 26/27 20 Klassen 480 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Aktuelle Kapazitäten: 12 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot reicht nicht aus, Schulerweiterung um 8 Klassen nötig (aktuelles Raumdefizit von 4 Klassen + 4 Klassen Mehrbedarf Neubaugebiet Auto-Krauss) Schule: Maßnahmenart Neubau einer Mittelschule im Osten Nürnbergs, welche die bisherigen MS-Standorte MS-Scharrerschule und MS Thusneldaschule ersetzt und deren Entwicklung zu reinen Grundschulstandorten ermöglicht. Nach Auszug der MS aus dem Bestand der Scharrerschule erfolgt eine Schulerweiterung der GS auf 5-Zügigkeit. Unter Berücksichtigung der gewachsenen Betreuungsstruktur ist das Betreuungsangebot als Kombieinrichtung (kooperative Ganztagsbildung) am Campus entsprechend zu konzipieren. Problem: Standort und Ressourcen für die neue Mittelschule sind noch nicht gefunden. Daher wird für Schule und Betreuung eine Interimslösung erforderlich. Angestrebte Zielgröße Erweiterungsbau für 5. Zug; 4 Züge im Kombieinrichtung (bis zu max. 400 Plätzen) + 1 Zug im Halbtagsbetrieb mit externem Hort (40 Plätze) S+J (gemeinsam) Zurückstufung auf BIC-Phase 1, da neue Sachlage für Interim zu planen ist
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: 60 Kinder im geb. Ganztag Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote (ohne geb. Ganztag): 29 % / 102 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive der Schulraumentwicklung am Standort wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%-Versorgungsquote im Sprengel). Unter Berücksichtigung des künftigen Hortangebots (abzüglich 55 Plätze Scharrerstr. 33; geht in Kombieinrichtung der Grundschule auf) besteht demnach ein Fehlbedarf von rd. 400 Plätzen, die über 4 Züge Kombieinrichtung angeboten werden. Hort / Ganztagsbetreuung Der Hort in der Schlossstr. (40 Plätze/2 Gruppen) soll erhalten bleiben. Planung 4 Züge / Kombieinrichtung (bis max. 400 Ganztagsplätze) im Zuge der Schulraumerweiterung (s.o.); -> Versorgungsquote: rd. 90 %
Spielhof: Spielhof vorhanden; Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbedarf berücksichtigen, ggf. Spielhofneuplanung mit berücksichtigen
54 Ludwig-Uhland-Schule Punktzahl Schulbereich: 7 Punktzahl Hortbereich: 7 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 16 Klassen 353 Schüler/-innen SJ 26/27 16 Klassen 370 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Kapazität: 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Anteiliger Raumbedarf für Grundschule und erheblicher Raumbedarf für Mittelschule sowie Sanierungsbedarf der Kleinhallen. Schule: Maßnahmenart Anteiliger Raummangel GS und akuter Raummangel MS: Um dem Raummangel der Mittelschule Rechnung zu tragen soll für die GS ein Neubau am Standort errichtet werden, so dass die MS im Bestandsgebäude adäquat untergebracht werden kann. Derzeit findet die Sanierung/Umbau der Kleinhallen für den Ausbau des Ganztags der Mittelschule und für die Unterbringung der Mittagsbetreuung der Grundschule statt. Angestrebte Zielgröße 16 Klassen S (alleine) BIC-Phase 6
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 31 % / 108 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag 20%-ige Mittagsbetreuungsquote, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in adäquaten Umfang Offener Ganztag.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 45,3 % / 160 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 62 Plätze / 2,5 Gruppen -> bei 60 % Versorgungsquote; aber insgesamt hoher Nachfragedruck in der Nordstadt (über 60 %) Hort / Ganztagsbetreuung • Starker Sanierungsbedarf des Bodens in der Kindertageseinrichtung Grünewaldstr. 18a (80 Plätze) zwingend erforderlich • Generalsanierung der Grünewaldstr. 18 a + Neubau (Erweiterung Hort: von 3 auf 6 Hortgruppen); Kindergarten: von 2 auf 5; Krippe: 3 Gruppen) J (alleine) BIC-Phase 2
Spielhof: Spielhof vorhanden; aber dringender Generalsanierungsbedarf Spielhof Generalsanierung des Spielhofs wegen Baumaßnahmen vorläufig zurückgestellt.
56 Friedrich-Wanderer-Schule Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 22 Klassen 525 Schüler/-innen SJ 26/27 16 Klassen 400 Schüler/-innen* * Durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule am Standort Paul-Ritter-Schule verändern sich die Sprengelzuschnitte, wonach ein Teilgebiet der Friederich-Wanderer-Schule zum künftig neuen Schulsprengel der GS West zugeordnet wird. Diese Entwicklung ist bereits in der Schülerprognose berücksichtigt. Kapazitäten im Schulhaus 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Ohne einen Grundschulneubau würde es im Sprengel zu einer erheblichen Schulraumnot kommen. Entlastung wird geschaffen über GS Neubau West am Standort der Paul- Ritter-Schule. Bis zum Schulneubau erfolgt am Standort Friedrich-Wanderer-Schule eine Interimslösung durch kurzfristige Aufstockung der Raumkapazitäten (Container am Standort). Zudem ist am Standort Friedrich-Wanderer-Schule eine Schulraumerweiterung um einen Zug aufgrund der neuen Planungsdaten zur Wohnraumschaffung auf dem Quelle- Areal von Nöten. Maßnahmenart Interimscontainer und Neubau Aufgrund steigender Schülerzahlen im Nürnberger Westen wächst der Schulstandort kurzfristig auf 7 (28 Klassen) Züge an. Trotz Auflösung von Fachunterrichtsräumen bzw. Doppelnutzungen im Haus und eine Raumerweiterung durch einen Modulfestanbau wird noch eine Interimscontainerlösung zum Schuljahr 2020/21 zusätzliche Räume für 4 Klassen und 3 Hortgruppen benötigt. Außerdem wurde in der Pausenhalle durch Abtrennung einer Fläche ein Notraum für die Kurzgruppen der Mittagsbetreuung erstellt, nachdem alle originären Mittagsbetreuungsräume zu Klassenzimmern umgewandelt werden mussten. Die Langgruppen der Mittagsbetreuung werden weiterhin an die GS Gebersdorf geshuttelt. Mit Bezug des Neubaus der GS West soll der Schulstandort Wanderer auf eine 4-zügige Grundschule (16 Klassen) mit entsprechenden Betreuungskapazitäten zurückgeführt werden S+J (gemeinsam) Aufgrund der Dringlichkeit außerhalb des BIC-Verfahrens
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 9,3 % / 49 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung  Aktuelle Versorgungsquote: 51,4 % / 270 Plätze Fehlbedarf bis 2026:  Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive am Standort wird für die Planung bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%- Versorgungsquote im Sprengel), demnach besteht ein Fehlbedarf von rd. 125 Plätzen.  Durch die kurzfristige Aufstockung auf 7 Züge / = ca. 600 Schüler (s.o.) wird jedoch eine zwischenzeitliche Versorgungslücke von 3-4 Hortgruppen entstehen, für die eine Interimslösung am Schulstandort bereit bereitgestellt werden muss (Zeitraum: vorauss. 2018- 2026). Hort / Ganztagsbetreuung Ersatzneubau Hort (6 Gruppen), d.h. Ersatz für 3 Gruppen Container + Unterbringung der bisherigen 3 Gruppen aus dem Schulgebäude. (Inbetriebnahme spätestens zum 31.05.2023, wenn Mietvertrag des Containers ausläuft!) Interimslösung für Aufstockung auf 7 Züge: - 3-4 Hortgruppen in Interimscontainer + weitere Nutzung der 60 Hortplätze im Gebäude der Wandererschule, bis Neubau der Schule im Nürnberger Westen erfolgt ist. Kurzeitige Engpässe in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Hortersatzneubaus müssen über Zentralhorte aufgefangen werden. Neubau HFK Quelle-Areal (3 Hortgruppen)
Spielhof: Spielhof vorhanden; Spielgeräte wurden zu einem großen Teil in 2018 / 2019 aufgrund von Gebäudeerweiterungen ersatzlos abgebaut. Daher seitdem aufgrund der abgebauten Spielgeräte kein Spielhof mehr. Bedarf jedoch vorhanden. Spielhof: Planung Erweiterung musste deshalb vorerst zurückgestellt werden Prüfung inwieweit ein Spielhof wieder hergestellt werden kann.
60 Gretel-Bergmann-Schule / Dependance Zugspitzstraße Punktzahl Schulbereich: 6 Punktzahl Hortbereich: 7 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 24 Klassen 517 Schüler/-innen + Ü-Klassen SJ 26/27 22 Klassen 480 Schüler/-innen + 6 Ü-Klassen Kapazitäten im Schulhaus Standort Bertolt-Brecht-Straße Kapazitäten 16 Klassen Standort Zugspitzstraße Kapazitäten 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Ehemals Standort Karl-Schönleben-Straße: Sanierungsbedürftiges Schulgebäude wurde im Zuge des Neubaus BBS-Gesamt erneuert und im Herbst 2017 eröffnet (damit wird der Standort von der A-Kategorie auf die B-Kategorie zurückgestuft). Standort Zugspitzstr.: Schulersatzneubau nach Brand; der 2. Bauabschnitt steht noch aus. Maßnahmenart Schulersatzneubau nach Brand (Standort Zugspitzstr.) Baufertigstellung 1. Bauabschnitt: 09/2019 Planung 2. Bauabschnitt Angestrebte Zielgröße für die Dependance Zugspitzstraße noch offen in Abhängigkeit zur Schülerzahlenentwicklung S+J (gemeinsam) 1. BA: abgeschlossen 2. BA: gem. Prio-Liste B- Maßnahme derzeit keine BIC- Anmeldung geplant BIC-Phase 1
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 11,4 %/ 59 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Gretel-Bergmann-Schule wird ab dem SJ 2019/2020 in das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ integriert.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 57,4 % / 297 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Kein Fehlbedarf bei 60 % Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung • Ersatzneubau Kiho Karl-Schönleben-Straße (8 Gruppen) wurde im Rahmen des Schulneubaus Dep. Karl-Schönleben-Str. am Standort Bertolt-Brecht-Straße. umgesetzt. Weiterentwicklung des Standortes Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße als Standort im Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ • Weitere Planung: Hort Zugspitzstraße (bisher 42 Plätze) wird in das Schulgebäude umgesetzt und entsprechend der Schulgröße aufgestockt um 58 Plätze auf 4 Gruppen. -> dann 72,5 % Versorgungsquote
Spielhof: Zugspitzstraße: Spielhof vorhanden, wurde 2017 durch ein neues Spielgerät verbessert Gretel-Bergmann-Schule: Spielhof vorhanden Spielhof: Spielhof erhalten abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbedarf berücksichtigen, ggf. Spielhofneuplanung mit berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich- Planungsstand
nummer keiten
32 Maiacher Grundschule Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 12 Klassen 244 Schüler/-innen SJ 26/27 12 Klassen 230 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Kapazitäten 12 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Schulhaus ist stark sanierungsbedürftig. Neubau der Grundschule zusammen mit dem Kombi-Hort auf einem Schulgelände mit Neubau Mittelschule Süd. Maßnahmenart Ersatzneubau 3 zügige Grundschule mit Betreuung als Kombieinrichtung (Hort-Klassik/Mittagshort) für 150 Kinder. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten: 12 Klassen S+J (gemeinsam) ÖPP/ BIC-Phase 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 14 % / 34 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 53 % / 129 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Ersatz / Umwandlung Bestand Hort und MiB in 150 Plätze Kombieinrichtung im Zuge des Ersatzneubaus am Schulstandort Hort / Ganztagsbetreuung Ersatzneu des kommunalen Horts auf dem Schulgelände als Kombieinrichtung mit 150 in Hort-Klassik/Mittagshort im Zuge der schulischen Baumaßnahme (s.o.). Die Horte in der Dianastraße 42 (40 Plätze) und An der Marterlach 28 (50 Plätze) mit insgesamt 90 Plätzen bleiben bestehen.
Spielhof: Spielhof vorhanden, Bedarf vorhanden Spielhof: Spielhof im Zuge der Neuplanung erhalten bzw. neu mit einplanen
21 Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule Punktzahl Schulbereich: 10 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 19 Klassen 391 Schüler/-innen SJ 26/27 20 Klassen 560 Schüler/-innen* * In der Schülerprognose berücksichtigt sind neue Sprengelzuschnitte mit der Zuteilung von Teilgebieten der Wiesen- und Kopernikusschule zum Sprengel der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule. Durch die neuen Sprengelzuschnitte sollen Schülerzuwächse an den Standorten Wiesenschule und Kopernikusschule Richtung Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule verlagert werden, weil dort keine Ausweitungen der Raumkapazitäten mehr möglich sind. Kapazitäten im Schulhaus Kapazitäten 20 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Die im Schulhaus vorhandenen Kapazitäten sind nicht ausreichend zur Deckung der Raumbedarfe für die Grund- und Mittelschule. Auch nach Auszug der Mittelschule Süd können am Standort die Raumbedarfe für eine integrierte Lösung von Grundschule und Betreuung auf dem Campus nicht bedient werden. Die insgesamt stark steigenden Schülerzahlen in der Südstadt (und die ohnehin schon sehr vollen Schulen) erfordern neben dem Neubau der Grundschule am Brunecker-Areal noch einen weiteren Grundschulstandort im Süden. Maßnahmenart Nach Auszug der Mittelschule (abhängig Fertigstellung Maiach = neuer Zielort der Mittelschule): Umbau und Sanierung für Grundschulnutzung (Beginn der Umsetzung vorauss. 2023/24; Dauer 1-2 Jahre). Am Standort ist ein Gesamtbetreuungskonzept auf dem Schulgelände als Kombieinrichtung anzudenken, weil für zusätzliche Horte im Grundschulsprengel keine Grundstücke/Mietobjekte mehr verfügbar sind. Unter der Prämisse einer integrierten Planung von Schule und Betreuung am Campus ist der Betrieb einer 5-zügigen Grundschule mit 3 Zügen als Kombieinrichtung und 2 Zügen im Halbtagsbetrieb möglich. Bis zum Auszug der Mittelschule gemeinsame Interimslösung (für 8 Klassen + Hortbedarf) mit Containern am Schulstandort. Die Belegung erfolgt mit Schülern der Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule. Zur Abdeckung der offenen Bedarfe (Schule + Betreuung) wird in der Nürnberger Südstadt ein Standort für eine neue Grundschule Süd gesucht. Angestrebte Zielgröße Kapazitäten: 20 Klassen (460 max. 500 Schüler-/innen) davon 3 Züge als Kombieinrichtung (bis zu max. 300 Plätze) + 2 Züge im Halbtagsbetrieb mit externen Horten. S+J (gemeinsam) BIC-Phase 3 für den Neubau der MS Sanierung Bestand ist derzeit nicht im BIC-Verfahren
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 12 % / 47 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Künftige Bedienung über Kombieinrichtung
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 48 % / 186 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive der Schulraumentwicklung am Standort wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%-Versorgungsquote im Sprengel). Unter Berücksichtigung des bestehenden Hortangebots besteht demnach ein Fehlbedarf von 270 Plätzen (bei 500 Schüler- /innen). Hort / Ganztagsbetreuung s.o.
Spielhof: War vorhanden und hatte dringenden Sanierungsbedarf Sanierungsvorhaben wurde zurückgestellt; Alle Spielgeräte wurden in 2019 vollständig abgebaut zugunsten des Containerstandorts für Hort. Spielhof wurde deshalb aufgelöst. Dringender Bedarf jedoch vorhanden. Spielhof: Spielhofsanierung wurde zurückgestellt bis alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Spielhof muss nach Abschluss aller Maßnahmen wieder hergestellt werden.
41 Regenbogenschule Punktzahl Schulbereich: 2,5 Punktzahl Hortbereich: 7 Hort Aktuelle Versorgungsquote: 24 % / 40 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 80 Plätze / 3 Gruppen (bei 200 Schüler/-innen in 2026) (bei 60 % Versorgungsquote) Hort Neubau auf dem Schulgrundstück (3 Gruppen) J (alleine) BIC-Phase 0
14 GS Nürnberg-Eibach Punktzahl Schulbereich: 12 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 17 Regelklassen 386 Schüler/-innen SJ 26/27 17 Regelklassen 370 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Standort Eibach: 10 Klassen Standort Hopfengarten 6 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf 70er-Jahre Bau am Standort Eibach sanierungsbedürftig und zusätzlich als Interim für SSW angedacht. Maßnahmenart Neubau einer 3-zügigen Grundschule (angestrebte Zielgröße: 12 Klassen; Zeitschiene 3-4 Jahre) zuzüglich eines Raumangebots zur Verlagerung der DFK-Klassen aus der GS Helene-von-Foster- Schule. Als Grundschulstandort mit Dependance Hopfengartenweg (6 Klassen) ist die GS Eibach 4,5-zügig. Schulisches Ganztagsbetreuungsangebot für die Regelschüler in Abstimmung mit bereits geplanten Hortkapazitäten und unter Beibehaltung der MiB am Hopfengartenweg. Angestrebte Zielgröße Ingesamt 18 Klassen Standort Eibach 12 Klassen (+4-5 DFK-Klassen) Standort Hopfengartenweg 5-6 Klassen S+J (gemeinsam) BIC-Phase 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 17,7 % / 70 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Im schulischen Neubau werden für 20% der Schulkinder 60 Plätze in Mittagsbetreuung geschaffen, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Umwandlung in Kurzgruppen Offenen Ganztag.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 41 % / 161 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive der Schulraumentwicklung am Standort wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt (=90%-Versorgungsquote im Sprengel). Unter Berücksichtigung des bestehenden Hortangebots besteht demnach ein Fehlbedarf von 170 Plätzen. Hort / Ganztagsbetreuung Der Standort Hopfengartenweg bliebt in der bestehenden Betreuungsstruktur erhalten. Für den Standort Eibach (Fürreuthweg) wurde als Versorgungsziel 90% festgelegt, die sich zusammensetzen aus 70% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung oder Kurzgruppen Offener Ganztag). Bei 300 Schulkindern ergibt sich bei 70% Versorgung ein Hortbedarf von 210 Hortplätze. Die bestehenden Einrichtungen freier Träger (50 Plätze) bleiben erhalten. Der kommunale Zentralhort Ahornstraße (75 Plätze) übernimmt perspektivisch die Versorgung der GS Eibach-Fürreuthweg, unter der Voraussetzung der Verlängerung der Baugenehmigung. Es besteht dann noch ein Fehlbedarf von 85 Hortplätzen, der über einen Neubau auf dem Campus abgedeckt wird. Auf dem Campus Fürreuthweg wird ein 5-gruppiger Hort errichtet, der in ein 3- gruppiges „Hort-Modul“ (75 Plätze) und in ein 2-gruppiges „DFK- Hort-Modul“ unterteilt ist. Das „DFK-Hort-Modul“ ist ein Hort am Förderzentrum am Standort Fürreuthweg für die Kinder der DFK mit 36 DFK-Hortplätze. Dies entspricht einer DFK-Betreuungsquote von 50%, was auf Grundlage der bisherigen Nutzung des Hortangebotes in der Hinterhofstraße ausreichend ist. Durch das gemeinsame Hortangebot für Regel-Grundschulkinder und DFK-Kinder am Campus entsteht ein neues inklusives Angebot. Der Hort am Förderzentrum Hinterhofstraße wird dann nicht mehr durch die DFK-Kinder genutzt. Er steht als ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot perspektivisch dem Förderzentrum Eva- Seligmann-Schule zur Verfügung. Ziel ist ein entsprechendes gemeinsames Konzept der Eva-Seligmann-Schule mit dem Hort am Förderzentrum Hinterhofstraße zu entwickeln.
Spielhof Fürreuthweg: Spielhof vorhanden Hopfengartenweg: Spielhof vorhanden Spielhof Spielhöfe erhalten bzw. abhängig von den Maßnahmen Ersatzbeschaffung
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich Planungsstand
nummer -keiten
9 Theodor-Billroth-Schule Punktzahl Schulbereich: 2,5 Punktzahl Hortbereich: 9 Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 18 % / 50 Plätze (übrige Bedarfsdeckung aktuell über MiB=110 Plätze) Fehlbedarf bis 2026: 112 Plätze / 5 Gruppen (bei 60 % Versorgungsquote) (bei 270 Schüler/-innen in 2026) Hort: Bisher keine konkreten Hort-Standortplanungen, aktueller Planungsstand: Grundstücksuche über DLZ-Kita-Ausbau, LA, Stpl + Bedarfsmeldung bei StPl für das Neubaugebiet südl. der Schule J (alleine) Vorprüfung
10 GS Bismarckstraße Punktzahl Schulbereich: 3 Punktzahl Hortbereich: 9 Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 41 % / 154 Plätze aktuell Bedarfsdeckung über Zentralhorte Fehlbedarf bis 2026: 122 Plätze / 5 Gruppen aufgrund Schülerwachstum und Ersatzbedarf von 10 Plätzen in der Schoppershofstr. 80 (bei 60 % Versorgungsquote) (bei 460 Schüler/-innen in 2026) Hort: Perspektivisch Überführung ZH Welserstr. in Regelhort (dann 60%); für weitere Betreuungsbedarfe gibt es noch keine konkreten Hort- Standortplanungen. aktueller Planungsstand: Grundstücksuche über DLZ-Kita-Ausbau, LA, Stpl J (alleine) Vorprüfung
43 Schule Großgründlach Punktzahl Schulbereich: 2 Punktzahl Hortbereich: 8 Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 21,7 % / 35 Plätze Fehlbedarf bis 2026: Rechnerisch: 2-3 Gruppen (bei 170 Schüler/-innen in 2026 und 60 % Versorgungsquote); Aktuelle Versorgung über MiB + Angebote in angrenzenden Stadtgebieten (Erlangen/St. Kunigund!) Hort: Die ursprünglich angedachte Planung von 3 Hortgruppen in einem Haus für Kinder lässt sich nicht realisieren. Abhängig der Planung zur neuen Grundschule Knoblauchsland sind die Betreuungsbedarfe neu zu eruieren und ggf. weitere Standortlösungen für eine Hortbetreuung zu suchen. J (alleine) Vorprüfung
62 Bartholomäus-Schule Punktzahl Schulbereich: 4,5 Punktzahl Hortbereich: 9 Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 34 % / 102 Plätze (+Mitversorgung Zentralhort Veilhofstr.) Fehlbedarf bis 2026: Zur Entlastung der Grundschule Bismarckstraße wird der Sprengelzuschnitt geändert (Zuordnung eines Teilgebietes vom Sprengel Bismarck zum Sprengel der Bartholomäus-Schule). Zur Abdeckung des damit verbundenen Schüleranstieges sollen am Standort Bartholomäus-Schule die Räume der Musikschule und ggf. der Ü-Klassen langfristig genutzt werden. = zusätzlicher Hortbedarf i.H.v. 4-5 Gruppen (bei 350 Schüler- /innen und 60% Versorgungsquote) Von der ursprünglichen Planung (siehe Masterplan 2017) am Standort Bedarfe der Grundschulen Laufamholz, Theodor- Billroth-Schule und Thusnelda Grundschule zu bedienen wird abgesehen, da sich zwischenzeitlich anderweitige Lösungsoptionen im Nürnberg Osten ergeben haben (siehe Standorte Laufamholz und Thusnelda-Schule). Hort: Perspektivisch Überführung ZH Veilhofstr. in Regelhort (dann 58%) S+J (gemeinsam) Vorprüfung
55 GS Zerzabelshof Dep. Siedlerstr. Punktzahl Schulbereich: 12 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 17 Regelklassen 399 Schüler/-innen SJ 26/27 20-24 Regelklassen 500-600 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Kapazitäten Viatisstraße 8 Klassen Kapazitäten Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Es fehlen Kapazitäten für etwa 4-8 Klassen (1-2 Züge, u.a. wg. Neubaugebiet Regensburger-Straße). Maßnahmenart Erweiterung um 4-8 Klassen an der Dependance Siedlerstraße Angestrebte Zielgröße Insgesamt 20-24 Klassen Kapazitäten Viatisstraße 8 Klassen Kapazitäten Siedlerstraße 12-16 Klassen Beauftragung Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Baumasse auf dem Grundstück Siedlerstraße für Schule + Betreuung. als Kombieinrichtung für die Regelschüler an der Dependance Siedlerstraße unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel und unter Beibehaltung der MiB am Standort Viatisstraße. S+J (gemeinsam) Zurückstufung auf BIC-Phase 0 – erneute Anmeldung erforderlich
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 24% / 96 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten. Mittagsbetreuung an der Dependance Siedler wird Kombieinrichtung.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 56 % / 223 Plätze Fehlbedarf bis 2026 (bezogen auf 20 Regelklassen):  107 Plätze / 4 Gruppen (incl. Ersatzbedarf 30 wegfallende Plätze HfK Regensburger Str.) (bei 60%Versorgungsquote)  260 Plätze / 10-11 Gruppen (incl. Ersatzbedarf 30 wegfallende Plätze HfK Regensburger Str.) (bei 90%Versorgungsquote) Bei Planungen für 24 Regelklassen erhöhen sich die Betreuungsbedarfe entsprechend. Hort / Ganztagsbetreuung Planung: Dientzenhofer Str. (2 Gruppen) Planung: Eckenstr. (2 Gruppen) Offener Fehlbedarf: Bei 20 Klassen: rd. 150 Plätze (bei 90% Versorgung) Bei 24 Klassen: rd. 240 Plätze (bei 90% Versorgung) Prüfauftrag: Bedarfsdeckung über Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) am Standort Siedlerstraße abhängig der Ausbaugrößen (1 bzw. 2 Züge).
Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Erweiterung Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule: erhalten. Erweiterung des Spielangebots in 2018 umgesetzt.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich Planungsstand
nummer -keiten
37 Konrad-Groß-Grundschule Punktzahl Schulbereich: 7 Punktzahl Hortbereich: 5 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 10 Regelklassen 191 Schüler/-innen SJ 26/27 12 Regelklassen 260 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zur Entlastung der Grundschule Bismarckstraße wird der Sprengelzuschnitt geändert (Zuordnung eines Teilgebietes vom Sprengel Bismarck Richtung Konrad-Groß-Schule). Zudem besteht Entlastungsbedarf für die GS Ziegelstein. Zur Abdeckung des damit verbundenen Schülerzahlanstiegs reichen die Raumkapazitäten nicht aus. Auch im Mittelschulbereich besteht Raumbedarf + Raumbedarfe für die Kooperation mit der Merianschule (Partnerklassen). Unklar sind zum heutigen Zeitpunkt zudem die Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklung am Marienberg. Maßnahmenart Schulerweiterungsbau um 1-2 Züge für die Grundschule plus weiterer Bedarf für den Mittelschulbereich und die Mittelschulstufe des FÖZ Merianstraße + Anpassung des Ganztagsbetreuungsangebots unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel nach dem „Nürnberger Weg“. Angestrebte Zielgröße Insgesamt: 12-16 Klassen S+J (gemeinsam) Vorplanung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Keine Mittagsbetreuung; dafür gebundener Ganztag: 80 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Abhängig vom künftigen Betreuungskonzept am Standort, welches noch nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln ist.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 40 % / 75 Plätze Fehlbedarf bis 2026:  33 Plätze / 1-2 Gruppen (bei 60%-Versorgungsquote und 80 Plätzen geb. Ganztag)  80 Plätze / 3 Gruppen (bei 60%-Versorgungsquote/ohne geb. Ganztag) Hort / Ganztagsbetreuung Prüfen: Bedarfsdeckung auf dem Schulgelände. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: Erhalten; Bedarf an einer Verbesserung des Spielangebots
45 Astrid-Lindgren-Schule Punktzahl Schulbereich: 10 Punktzahl Hortbereich: 7 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 9 Regelklassen 160 Schüler/-innen SJ 26/27 8 Regelklassen 200 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumbedarf kann am Standort gedeckt werden; es besteht allerdings umfassender Sanierungsbedarf. Maßnahmenart Sanierung / oder ggf. Neubau der Astrid-Lindgren-Schule nach Umzug der Förderschule an die Salzbrunner Str. Angestrebte Zielgröße Insgesamt 8 Klassen S- (alleine) J (alleine) BIC-Phase 1 Vorprüfung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 9,4 % / 15 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag 20%-ige Mittagsbetreuungsquote, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in adäquaten Umfang als Offener Ganztag. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 69 % / 110 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 10 Plätze (bei 60% Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung Der geplante Ersatzerweiterungsbau des Hortes am Förderzentrum in der Glogauer Str wird an dem Standort nicht umgesetzt. Die Schulkindbetreuung soll am künftigen Schulstandort Salzbrunner Str. realisiert werden. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“
Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf Spielhof: Derzeit noch keine Planungen.
33 Grundschule Laufamholz Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 8 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 13 Regelklassen 306 Schüler/-innen SJ 26/27 16 Regelklassen 360 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 12 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 1 Zug (4 Klassen). Maßnahmenart Schulerweiterung um einen Zug; Das Grundstück Moritzberger Straße 29, Gemarkung Laufamholz, Flurnummer 5/1 wurde angekauft Abstimmung Betreuungskonzept unter Berücksichtigung des aktuellen Hortbestandes; Erstellung eines Raumprogramms Angestrebte Zielgröße Insgesamt 16 Klassen S + J (gemeinsam) BIC-Phase 1
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 35 % / 107 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung soll an den Standort zurückgeholt werden. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 42,5 % / 130 Plätze Fehlbedarf bis 2026: 86 Plätze / 3-4 Gruppen (bei 60%-Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“. Abhängig Betreuungskonzept/Möglichkeiten vor Ort (s.o.)
Spielhof: vorhanden Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbeschaffung mit einplanen.

Neue Grundschulen

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich- Planungsstand
nummer keiten
Neu Grundschule Forchheimer Str. Schule Ausgangssituation Der Strukturplan Thon-Wetzendorf sieht verschiedene Neubaugebiete vor. Von den Auswirkungen dieser Neubaugebiete sind folgende Grundschulsprengel betroffen:  GS Thoner Espan  GS Wahlerschule  GS Dr. Theo-Schöller-Schule  GS St. Johannis Handlungsbedarf Der erwartete Schüleranstieg kann über die bestehenden vier Sprengelgrundschulen im Bereich nicht gedeckt werden. Durch die FNP-Änderung im Knoblauchsland sind weitere Neubauaktivitäten zu erwarten, die den Versorgungsdruck in der Nordstadt noch weiter erhöhen werden. Maßnahmenart Planungen für eine 4-zügige Grundschule Bis zur Fertigstellung des Schulneubaus an der Forchheimer Str. werden zwischenzeitliche Schülerzahlenanstiege + Betreuungsbedarfe am Standort der GS Thoner Espan aufgefangen (Nutzung der bisherigen Schulcontainer und des alten Bestandshauses; Voraussetzung dafür ist die zeitnahe Fertigstellung des neuen Schulgebäudes Thoner Espan und der damit verbundene Auszug der Schüler-/innen aus dem bisherigen Bestandsschulhaus und den Schulcontainern). Angestrebte Zielgröße: 4 Züge / 16 Klassen (360-400 Schüler/-innen) Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, das nordwestliche Stadtgebiet künftig in mindestens sechs Sprengelgebiete (GS Thoner Espan, GS Wahlerschule, GS Dr.-Theo-Schöller, GS St. Johannis und zusätzlich GS Forchheimer Straße + GS Knoblauchsland) zu unterteilen. S+J (gemeinsam) BIC-Phase 2
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs- angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage- Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 4-zügigen Grundschule = max. bis zu 400 Schüler- /innen = max. bis zu 400 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen
Neu Grundschule Südbahnhof / Brunecker Areal Schule Ausgangssituation Der Stadtplanungsausschuss hat in der Sitzung vom 28.04.2016 die Einleitung des Bauplanungsverfahrens für das Gesamtareal Lichtenreuth beschlossen. Das Areal soll in ein gemischtes Stadtquartier (Wohnraum, Dienstleitungen, Nahversorgung, Gewerbe und Grünflächen) umgewandelt werden. Die zu erwartende Schülerzahl macht eine neue Grundschule für das Wohnquartier Lichtenreuth notwendig. Zudem soll der neue Schulstandort durch entsprechend angepasste Sprengelzuschnitte zur Entlastung der GS Sperberschule beitragen (diese soll nach Fertigstellung des GS-Neubaus Südbahnhof/Brunnecker Str. nur noch 12 Grundschulklassen unterrichtet werden. Die dann freiwerdenden Räumlichkeiten werden von der MS Sperberschule dringend benötigt und nachgenutzt). Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Entlastungsbedarfe angrenzender Schulstandorte ist es geplant eine 5-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung als Kombieinrichtung zu errichten. Maßnahmenart Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth im Bereich des früheren Südbahnhofs/Brunecker Str. ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule erforderlich, die neben der Versorgung des neuen Stadtteils (Modul I + Modul II) eine (Teil-)Entlastung der Südstadtgrundschulen ermöglicht Angestrebte Zielgröße: 5 Züge / 500 Schüler/-innen S+J (gemeinsam) BIC-Phase 1
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs- angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage- Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler- /innen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen
Neu Grundschule Tiefes Feld Schule Ausgangssituation Im Westen des Stadtgebietes werden die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung in den Neubaugebieten (Tiefes Feld, ATV-Gelände an der Wallensteiner Straße und Züricher Straße) besonders sichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist es geplant, das Gebiet künftig in acht Sprengelgebiete (GS Henry-Dunant- Schule, GS Knauerschule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS Michael-Ende-Schule, GS Friedrich-Wanderer-Schule und GS Georg-Paul-Amberger und neu GS Tiefes Feld) neu zu unterteilen. Die zu erwartende Schülerzahl macht eine eigene Sprengelschule für das Wohnquartier notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist es geplant eine 4- zügige Grundschule zu errichten. Maßnahmenart Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Betreuungsangebot gemäß der Konzeption „Nürnberger Weg“. Aus wirtschaftlichen Gründen könnte sich eine Umsetzung für die Grundschule und ein Gymnasium (sog. "Demographie-Gymnasium“ an nebeneinanderliegenden Standorten anbieten). Angestrebte Zielgröße: 16 Klassen 4 Züge/ 370 – max. 400 Schüler/-innen S+J (gemeinsam) BIC-Phase 1
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs- angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage- Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 4-zügigen Grundschule = max. bis zu 400 Schüler- /innen = max. bis zu 400 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen
Neu Grundschule West (am Standort Paul-Ritter- Schule) Schule Ausgangssituation Im Nürnberger Westen steigen die Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungszuwächse stark an. Betroffen davon sind insb. die Friedrich-Wanderer-Schule und die Reutersbrunnenschule. Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot an beiden Schulstandorten ist nicht ausreichend. Es bedarf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürnberger Westen. Maßnahmenart Zur Entlastung der bestehenden Grundschulstandorte im Nürnberger Westen (GS Wandererschule, GS Reutersbrunnenschule) soll eine neue 4-zügige Grundschule (angestrebte Zielgröße: 16 Klassen) mit Betreuungsangebot (gemäß „Nürnberger Weg“) gebaut werden. Angestrebte Zielgröße: 16 Klassen 4 Züge / 400 Schüler/-innen S+J (gemeinsam) Maßnahme ausserhalb des BIC- Verfahrens, da die Realisierung mit Bezirk von Mittelfranken
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs- angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage- Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 4-zügigen Grundschule = max. bis zu 400 Schüler- /innen = max. bis zu 400 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen

Neue Grundschulen (Fortschreibung Masterplan 2018)

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich- Planungsstand
nummer keiten
Neu Grundschule Süd Schule Ausgangssituation Die stark steigenden Schülerzahlen in der Südstadt (und die ohnehin schon sehr vollen Schulen) erfordern neben dem Neubau der Grundschule am Brunecker-Areal noch einen weiteren Grundschulstandort im Süden. Handlungsbedarf Schaffung zusätzlicher Schulräume an einem neuen Standort. Maßnahmenart Eine Entlastung der Grundschulen der Nürnberger Südstadt über den Neubau der GS Brunecker Str/Lichtenreuth ist nur teilweise gegeben (siehe GS Südbahnhof/Brunecker Areal). Auch der Auszug der MS Herschel aus dem Bestandsgebäude bringt keine Entlastung. Es muss daher eine weitere Grundschule in der Nürnberger Südstadt errichtet werden. Vorgesehener Standort: Schönweißstraße (nach Auszug von B14) Angestrebte Zielgröße: 3-zügig S+J (gemeinsam) Vorprüfung
Hort / Ganztagsbetreuung Abhängig von der Größe des künftigen Schulstandortes. Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs-angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedienung der Betreuungsbedarfe am Schulcampus. Bedarf bei einer 3-zügigen Grundschule = max. bis zu 300 Schüler- /innen = max. bis zu 300 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung), abhängig von der tatsächlichen Größe der zukünftigen GS Süd.
Spielhof In Planung berücksichtigen
Neu Grundschule Knoblauchland Schule Ausgangssituation Durch die FNP-Änderung im Knoblauchsland sind weitere Neubauaktivitäten zu erwarten, die den Versorgungsdruck im Nürnberger Norden noch weiter erhöhen werden. Zudem besteht Entlastungsdruck für die Bestandsschulen in der Nordstadt. Handlungsbedarf Schaffung zusätzlicher Schulräume Maßnahmenart Aufgrund der sich abzeichnenden Bautätigkeit südlich der Erlanger Straße im Bereich Buch/Almoshof wird der Neubau von Schulräumen erforderlich sein. Ob der Schulneubau dann an dem Schulgebäude in Almoshof und Buch zusätzlich errichtet wird, muss geprüft werden. Die neuen GS Kapazitäten im Knoblauchsland sollen mindestens dreizügig geführt werden. Die endgültige Größe hängt aber von den FNP- Entwicklungen im Nürnberger Knoblauchsland ab. Aktuell: Standortprüfung in Abstimmung mit Stpl. Angestrebte Zielgröße: mindestens 3-zügig S+J (gemeinsam) Vorprüfung
Hort / Ganztagsbetreuung Abhängig von der Größe des künftigen Schulstandortes. Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungs-angebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel). Hort / Ganztagsbetreuung Bedienung der Betreuungsbedarfe am Schulcampus. Bedarf bei einer 3-zügigen Grundschule = max. bis zu 300 Schüler- /innen = max. bis zu 300 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung), abhängig von der tatsächlichen Größe der zukünftigen GS Knoblauchsland.
Spielhof In Planung berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Maßnahmeart und angestrebte Zielgrößen Verantwortlich Planungsstand
nummer -keiten
38 Carl-von-Ossiezky- Grundschule Punktzahl Schulbereich: 9 Punktzahl Hortbereich: 9 Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung neuer Sprengelgrenzen) SJ 18/19 8 Regelklassen 166 Schüler/-innen SJ 26/27 10-12 Regelklassen 210 Schüler/-innen Kapazitäten im Schulhaus Insgesamt 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Beginnende 3-Zügigkeit an der Grundschule unter Berücksichtigung der Ü-Klassen und der Raummangel der Mittelschule machen einen Erweiterungsbau erforderlich. Ob dieser auf dem angrenzenden Gelände des SG Victoria möglich ist, wird geprüft. Maßnahmenart Schulerweiterungsbau um bis zu 1 Zug für die Grundschule plus weiterer Bedarf für den Mittelschulbereich + Anpassung des Ganztagsbetreuungsangebots unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel nach dem „Nürnberger Weg“. Angestrebte Zielgröße Insgesamt: 10-12 Klassen S+J (gemeinsam) Vorplanung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 9 % / 17 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Abhängig vom der Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 27 % / 50 Plätze Fehlbedarf bis 2026:  75 Plätze / 3 Gruppen (bei 60%-Versorgungsquote)  140 Plätze / 5-6 Gruppen (bei 90%-Versorgungsquote) Hort / Ganztagsbetreuung Unter Berücksichtigung des Hortbestandes (=50 Plätze) sowie der Planung Erweiterung um 25 Plätze Ossietzkystr. 2 + 50 Plätze Fuggerstr./Kollwitzstr. gilt es für weitere Betreuungsbedarfe Richtung Rechtsanspruch ein Betreuungskonzept am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln. Bei einem Schulerweiterungsbau auf dem angrenzenden Gelände des SG Victoria muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Zielkonflikten betreffend die Nutzung der Räumlichkeiten der „alten Bertha“ für Jugendhilfezwecke kommt, Dort ist aktuell ein Ausweichstandort der Jugendschutzschutzstelle des KJND untergebracht.
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: erhalten

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Abgebaute Spielgeräte ersetzen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.02.2019

Anlagen: Sachverhalt_Spielhoefe Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 26.02.2019

Bericht: Spielhöfe sind wichtige Spielflächenpotentiale für Kinder, Jugendliche und Familien. Viele Spielgeräte auf Spielhöfen sind in die Jahre gekommen und es stehen größere Reperaturen oder Ersatzbeschaffungen an. Dieser Zwischenbericht wurde in Zusammenarbeit von 3.BM/Geschäftsbereich Schule, J, SÖR, BANOS, DIP und Stk erstellt. Aufgrund der hohen Komplexität werden aktuell die Prozesse, Schnittstellen und Zuständigkeiten der beteiligten Dienststellen bezogen auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Spielhöfen untersucht und weiterentwickelt mit dem Ziel einer endgültigen Klärung der Zuständigkeiten, verbunden mit den entsprechend zugeordneten Finanzmitteln. Um konkret vor Ort schnellstmöglich zu helfen, wurde ein sofortiges Notfallprogramm aufgestellt und auf den Weg gebracht. Dadurch kann bereits im Herbst 2019 Ersatz für Spielgeräte auf zwei Spielhöfen beschafft und eingebaut werden.

Damit werden vor allem folgende Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vorschläge zur Finanzierung sind der Vorlage zu entnehmen, die Anmeldung der Mittel erfolgt im regulären Verfahren

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Spielhöfe sind für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3.BM/Geschäftsbereich Schule

2.BM/ SÖR, BANOS

Ref. I/II, DIP, Stk

Zwischenbericht – Abgebaute Spielgeräte auf Spielhöfen

Hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Februar 2019

Kinder und Jugendliche müssen spielen, sich austoben und ihre Umwelt erforschen, um sich gesund entwickeln zu können. Hierfür müssen sie Lebensbedingungen vorfinden, die ihnen ausreichend Raum und Gelegenheit zum Spielen bieten. In einer dichtgebauten Stadt wie Nürnberg wird es immer schwieriger Areale zu finden, die sich als Spielorte eignen. Bestehende Flächenressourcen wie zum Beispiel Schulhöfe sind so weit wie möglich als Spielflächenpotentiale im wohnungsnahen Bereich zu nutzen.

Im Februar 2019 wurde von der SPD-Stadtratsfraktion ein Antrag bezüglich des Ersatzes von abgebauten Spielgeräten auf Spielflächen gestellt. Insbesondere war hier eine Übersicht von betroffenen Spielflächen, die Prüfung eines Notfall-Topfes und die Weiterentwicklung von Schnittstellen der beteiligten Dienststellen bei Unterhaltsfragen angefragt. Diese Vorlage stellt einen Zwischenbericht dar und konzentriert sich insbesondere auf Spielhöfe. Daher werden im Folgenden zuerst einige Hintergründe zu Spielhöfen dargestellt und dann die Fragestellungen des Antrags beantwortet. Dieser Zwischenbericht wurde in Zusammenarbeit von 3.BM/Geschäftsbereich Schule, J, SÖR, BANOS, DIP und Stk erstellt. Aufgrund der hohen Komplexität werden aktuell die Prozesse, Schnittstellen und Zuständigkeiten der beteiligten Dienststellen bezogen auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Spielhöfen untersucht und weiterentwickelt. Ziel ist eine endgültige Klärung der Zuständigkeiten, verbunden mit den entsprechend zugeordneten Finanzmitteln, um den Nürnberger Kindern möglichst viele qualitativ hochwertige Spiel- und Freizeitmöglichkeiten zu bieten. Um den von Abbau von Spielgeräten konkret betroffenen Kindern und Familien vor Ort schnellstmöglich zu helfen, wurde ein sofortiges Notfallprogramm aufgestellt und auf den Weg gebracht. Dadurch kann wie im Folgenden dargestellt bereits im Herbst 2019 Ersatz für Spielgeräte auf zwei Spielhöfen beschafft und eingebaut werden.

Ausgangslage

Die Idee, Schulhöfe auch für das Spielen freizugeben, hat in Nürnberg Tradition. Grundlage der Öffnung von Schulhöfen sind die Beschlüsse des Schul- und Kulturausschusses von 1955 und 1966. Allerdings wurde deutlich, dass Flächen jungen Menschen nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern auch für das Spielen gestaltet werden müssen. So können sie sowohl in Unterricht, Pause und Freizeit das Bewegungsverhalten, die motorische Entwicklung sowie das Sozialverhalten von Mädchen und Jungen fördern. Im Zuge des 1989 aufgestellten Rahmenplans „Spielen in der Stadt“ entstand die Konzeptidee „Schulhofumgestaltung“ und es folgte 1991 der erste Spielhof in Nürnberg am Schulstandort Knauerstraße als Modellmaßnahme. Das Spielhofkonzept wurde verfeinert und ist 2006 in der Broschüre „Spielhöfe in Nürnberg - Ideen, Planungen, Ergebnisse, Materialien“ erschienen. Die konzeptionelle Grundlage liegt mit der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008) vor. Das Spielhofkonzept ist ein Erfolgsmodell, so dass es heute 60 Spielhöfe in Nürnberg gibt. Diese bieten jungen Menschen über das Stadtgebiet verteilt an vertrauten Orten wichtige Spiel-, Aktions- und Bewegungsräume. Damit ein Schulhof zum Spielhof wird, ist eine Umgestaltung unter Beteiligung Heranwachsender nötig. Spielhöfe bieten mindestens drei unterschiedliche Spielangebote und werden an Werktagen Kindern (in der Regel bis 14 Jahre) zugänglich gemacht.

Grundsätzlich sind verschiedene Begriffe voneinander zu unterscheiden: Öffentliche Spielplätze in Grünanlagen (Kleinkinderspielplatz, Kinderspielplatz und Aktionsflächen) sind öffentliche Flächen, die meistens durch Hinweisschilder gekennzeichnet und als Spielplätze ausgewiesen sind. Sie befinden sich im öffentlichen Raum und werden von SÖR betreut. Die Planung erfolgt gemeinsam mit dem Jugendamt und unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen. Öffentliche Spielplätze sind nicht Gegenstand dieses Berichts.

Öffentliche Schulhöfe sind Außenflächen einer allgemeinbildenden Schule, die gemäß der Beschlusslage des Nürnberger Stadtrates der Allgemeinheit zugänglich sind. Die öffentliche Nutzung erfolgt in der Regel in den Sommermonaten (1. April bis 31. Oktober) von Montag bis Samstag bis 21 Uhr und in den Wintermonaten (1. November bis 31. März) von Montag bis Samstag bis 18 Uhr. Da es sich um Außenflächen von allgemeinbildenden Schulen handelt, ist die jeweils zuständige hausverwaltende Einheit (HVE-Schule oder BANOS) für die Betreuung verantwortlich. Spielhöfe sind öffentliche Schulhöfe, die unter Beteiligung der Zielgruppe umgestaltet werden. Ein Spielhof verfügt über mindestens drei unterschiedliche Spielfunktionen. Weil es sich dabei um Außenflächen der Schule handelt, werden die Spielhöfe von den jeweils zuständigen hausverwaltenden Einheiten (HVE-Schule oder BANOS) betreut. Die Planung und Entwicklung der Schulhöfe erfolgt unter Beteiligung der Heranwachsenden durch das Jugendamt.

Am 18.06.2015 wurde zuletzt im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss über Spielhöfe in Nürnberg berichtet, worauf hiermit verwiesen wird. In der damaligen Vorlage wurden u.a. Regelungen des Betriebes und des Verfahrens der Umwandlung eines Schulhofes in einen Spielhof ausführlich vorgestellt.

Für die Umwandlung bzw. für Neugestaltung und Generalsanierungen von Spielhöfen stehen die einschlägigen MIP-Ansätze zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Spielgeräte auf Spielhöfen regelmäßig unterhalten werden. Je nach Alter und Zustand der einzelnen Geräte sind hierbei größere Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen notwendig. Wie zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.02.2019 am Beispiel Knauerschule berichtet, stehen die Mittel für den Unterhalt der Spielhöfe bisher nicht ausreichend zur Verfügung.

1) Übersicht abgebauter Spielgeräte auf Spielhöfen

Spielgeräte auf Spielhöfen werden regelmäßig auf ihren Zustand kontrolliert und bei Bedarf Geräte repariert. Marode Spielgeräte, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, müssen ganz oder teilweise demontiert und ersetzt werden. Da ein Spielhof Bestandteil der Schulanlage ist, liegt die Zuständigkeit für den Unterhalt und die Verantwortung für die entsprechenden Unterhaltsmittel bei der hausverwaltenden Einheit, bei HVE-Schule oder BANOS. Laut HVE-Schule und BANOS übersteigen die Unterhaltsbedarfe die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel. Daher konnten Ersatzbeschaffungen von größeren Spielgeräten nicht erfolgen und diese mussten ersatzlos ganz oder teilweise abgebaut werden.

Die folgende Aufstellung von SÖR stellt die aktuellen Bedarfe auf Spielhöfen und ausstehende Maßnahmen dar. Aus Gründen der Vollständigkeit sind im Teil B auch Maßnahmen auf Schulhöfen benannt, die keine Spielhöfe sind.

A) Sanierungsbedürftige Objekte auf Spielhöfen

Objekt Gerät Zustand Arbeiten Bemerkung
Gerät Arbeiten
Ambergerschule Kombigerät aus gesperrt Ersatz-
Robinie mit Rutsche beschaffung
Beckmannstr. Schule Klettergerät Ersatz-
beschaffung
Bismarckstr. Basketballständer Ersatz-
beschaffung
Bauernfeindschule Verrostete alte Original Lok gesperrt Reparatur / Wirtschaftlichkeit der Reparatur derzeit in der Prüfung
Ersatz noch
offen
Dunantstr. Robiniengeräte Reparatur
Fischbacher Hauptstr Schule Turm Ersatz- beschaffung
Herschelplatz 1 Unterstände entfernt Ersatz-
beschaffung
Hummelsteiner Schule Klettergerät Ersatz- beschaffung Angebotseinholung durch SÖR/2-W/9 läuft, siehe Punkt 2 der Vorlage

Verrostete alte

Original Lok

Wirtschaftlichkeit der Reparatur derzeit in

der Prüfung

Hummelsteiner

Schule

Ersatz-

beschaffung

Angebotseinholung durch SÖR/2-W/9

läuft, siehe Punkt 2 der Vorlage

Gerät Zustand Bemerkung
Objekt Arbeiten
Klettergeräte und Beläge entfernt Angemeldet für Generalsanierung; HVE muss mit Asphalt- u. Kanalsanierung in Vorleistung gehen
Hummelsteiner General-
Schule sanierung
Kombigeräte entfernt Ersatzbeschaffungen durch SÖR/1-G läuft bereits, siehe Punkt 2 der Vorlage
Ersatz-
Knauerstr. 20
beschaffung
2 Stk Klettergeräte entfernt Ersatz-
Motterstr. 3 Schule
beschaffung
Neunhofer Hauptstr. 73 Schule Reck und Barren Ersatz- beschaffung
Schnieglingerstr. Basketballständer Ersatz-
Schule beschaffung
Schweinauerstr. 20 Kletterhaus entfernt Ersatz-
Schule beschaffung
Thusneldastr. 2 Stk Drehscheiben entfernt Ersatz-
Schule beschaffung
Thusneldastr. Ballfangzaun
Teilsanierung
Schule
Spielgeräte und Beläge Für Generalsanierung angemeldet, aufgrund Bautätigkeit bis auf weiteres verschoben
General-
Uhlandschule
sanierung
Wiesenstr. 68 2 Stk Klettergeräte Ersatz-
Schule beschaffung

B) Sanierungsbedürftige Objekte sonstiger Schulhöfe

Objekt Gerät Zustand Arbeiten
Bemerkung
Eichstätterstr. 11 Schule Klettergerät Ersatz- beschaffung
Jean Paul Platz Schule Kunststofffläche und Klettergerät General- sanierung Beläge und Gerät marode,
Generalsanierung erforderlich
Schultheißalee 1 Schule Basketballständer Ersatz- beschaffung
Tetzelgasse 20 Runde Holzpodeste Ersatz- beschaffung / Reparatur

2) Notfallprogramm Ersatz Spielgeräte auf Spielhöfen

Die Finanzierung des Ersatzes abgebauter Spielgeräte auf Spielhöfen hat sich in der Spielhof- bzw. Spielplatzdiskussion als Hauptproblempunkt herausgestellt, für die schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss. Zur Finanzierung der unter Punkt 1 genannten Maßnahmen wurde deshalb im Jahr 2019 ein sofortiges Notfallprogramm aufgelegt und mit entsprechender Finanzierung als „Notfall-Topf“ ausgestattet.

Die Mittel werden SÖR in Absprache mit der HVE Schule zur Verfügung gestellt. Die Ersatzmaßnahmen werden federführend durch SÖR in Abstimmung mit der HVE Schule und J durchgeführt. Um möglichst schnell die Thematik anzugehen, ist geplant, dass SÖR die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausschreibung an eine Garten- und Landschaftsbaufirma vergibt. Zur Koordination der Ausschreibung und Überwachung der Leistungserbringung der Firma wird eine budgetfinanzierte Ingenieurstelle, voraussichtlich für den Zeitraum 01.09.2019 bis 31.12.2020, benötigt. Die budgetfinanzierte Stelle wird über den bei Stk eingerichteten „Notfall-Topf“ finanziert. Wegen baukonjunkturell bedingter langer Lieferzeiten und witterungsbedingter Umstände kann nur ein Teil dieser Ersatzmaßnahmen bereits im Jahr 2019 durchgeführt werden. Aus diesem Grunde wird deshalb für das Jahr 2020 im Rahmen der MIP-Fortschreibung für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Spielplätzen und Spielhöfen eine Pauschale im Geschäftsbereich 2. BM/SÖR in Höhe von 500.000 € beantragt. In Anbetracht der Ausweitung von Spielplätzen und Spielhöfen und der

Tatsache, dass die bereits aufgestellten Spielgeräte am Ende ihrer Nutzungsdauer angekommen sind, soll diese Pauschale im MIP-Zeitraum 2020 bis 2023 jährlich in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt werden. Somit dürfte sichergestellt sein, dass in den nächsten Jahren eine sinnvolle Ersatzbeschaffung möglich ist.

Wie bereits erwähnt ist SÖR bemüht, in Absprache mit dem Jugendamt und der HVE-Schule, noch in 2019 mögliche Ersatzbeschaffungen in den Spielhöfen durchzuführen. Als "Notfallmaßnahmen" können zwei Anlagen bearbeitet werden: In der Schule Hummelsteiner Weg wird ein neues Klettergerät mit Fallschutz eingebaut. Von zwei Herstellern wurden Angebote eingeholt, die dann in einer kleinen Nutzerbeteiligung vorgestellt werden. Anschließend erfolgt die Beauftragung. Die Kosten betragen ca. 45.000 € und werden durch die Mittelbereitstellung der HVE-Schule finanziert. In der Knauerschule werden zwei Klettergeräte nach Abstimmung mit dem Elternbeirat und der Schulleitung eingebaut. Die Kosten betragen ca. 160.000 € und wurden durch eine Aufstockung der Spielhofpauschale, die der Stadtkämmerer im Rahmen einer dringlichen Anordnung genehmigt hat, finanziert. Die beiden Maßnahmen sollen bereits im Herbst 2019 umgesetzt werden. Aufgrund der baukonjunkturellen sehr langen Lieferzeiten ist eine schnellere Umsetzung nicht möglich. Sollten witterungsbedingte Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Lieferung auftreten oder keine Fachfirma zum Einbau zur Verfügung stehen, erfolgt der Einbau im Frühjahr 2020. Weitere Maßnahmen sind wegen der fehlenden Kapazitäten beim SÖR nicht möglich. Die weiteren Ersatzbeschaffungen werden ab 2020, wie eben dargestellt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und personellen Ressourcen abgearbeitet.

3) Klärung von Zuständigkeiten und Schnittstellen bei Unterhaltsfragen

Mit der Beantwortung der Fragestellung eines „Notfall-Topfs“ (siehe Punkt 2) wird in einem ersten Schritt eine vernünftige Lösung zum schnellstmöglichen Ersatz der Spielgeräte vorgeschlagen.

Als zweiter Schritt werden die Zuständigkeiten klar geregelt und definiert. Hierzu wird derzeit eine Schnittstellenanalyse von DIP durchgeführt. Laut Stk können erst nach Klärung dieser endgültigen Zuständigkeiten die entsprechenden Finanzmittel zugeordnet werden. DIP fasst den aktuellen Stand wie folgt zusammen: Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Planung und den Unterhalt der öffentlichen Spielplätze beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR). Eine Ausnahme bilden die sogenannten Spielhöfe, d.h. umgestaltete Schulhöfe, die mindestens drei unterschiedliche Spielangebote bieten und an Werktagen Kindern (in der Regel bis 14 Jahre) zugänglich gemacht werden. Da der Schulhof Bestandteil der Schulanlage ist, liegt die Zuständigkeit für den Unterhalt hier derzeit bei der entsprechenden hausverwaltenden Einheit, d.h. HVE-Schule bzw. Bürgeramt Nord, Ost, Süd (BANOS) mit der Verantwortung für die entsprechenden Unterhaltsmittel. Für neue Spielhöfe und Generalsanierungen steht eine investive Spielhofpauschale zur Verfügung, die von SÖR in Absprache mit J verplant wird. Für die wegen des Alters der Spielgeräte auf Spielhöfen notwendigen Ersatzbeschaffungen standen bislang keine Mittel zur Verfügung. Kurzfristig werden für dringende Ersatzbeschaffungen Notfall-Mittel bereitgestellt, sodass bereits mit der Umsetzung erster Austauschmaßnahmen begonnen werden konnte. Der dafür identifizierte zusätzliche Personalbedarf bei SÖR wird mittels einer Budgetfinanzierten Beschäftigung realisiert. Für einen Großteil der derzeit 60 Spielhöfe wurden auf der Basis eines Musterkontrakts sogenannte „Spielhofkontrakte“ zwischen den beteiligten Dienststellen vereinbart. Darin sind die jeweiligen Zuständigkeiten für den laufenden Betrieb und die Finanzierung eines Spielhofes grundsätzlich geregelt. Ob und inwieweit diese Festlegungen aktuell noch Bestand haben und (noch) reibungsfreie Abläufe gewährleisten, wird derzeit in einer Ist-Aufnahme im Detail geprüft. Entsprechende Anpassungen in der Finanz- und Ressourcenzuordnung sind auf Basis der ersten Erkenntnisse bereits absehbar. Dies wird im Anschluss an die Ist-Aufnahme in einem Soll-Konzept zur künftigen Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beschrieben.

SÖR wird mit der HVE Schule eine schriftliche Vereinbarung über die Art der Tätigkeiten, die SÖR auf den Schulhöfen im Auftrag der HVE Schule übernimmt, und die dazugehörenden Abläufe schließen. Mit BANOS besteht bereits eine schriftliche Vereinbarung. Aufgrund der Vielzahl der Akteure und Komplexität ist es nicht möglich, bereits ein endgültiges Ergebnis im Ausschuss zu präsentieren. In

einem der nächsten Ausschüsse wird über die Klärung der Zuständigkeiten und Schnittstellen beim Unterhalt von Spielhöfen berichtet werden.

SPD

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratstraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg 'hi ( An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 26. Februar 2019 Arabackyj/Soldner

Abgebaute Spielgeräte ersetzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die aktuelle Diskussion um die Spielhof- bzw, Spielplatz-Finanzierung in Nürnberg führt derzeit wieder zu Verunsicherungen bei vielen beteiligten Akteuren. Dabei geht es sowohl um die Zuständigkeit für die jeweiligen Spielflächen, welche unterschiedlich interpretiert wird, als auch um die Frage von den unterschiedlichen Finanzierungstöpfen für Neugestaltung bzw. Instandhaltung. Dabei werden oft Fakten geschaffen, indem z.B. Spielgeräte abgebaut, aber diese dann nicht zeitnah ersetzt werden. Das offensichtlich nicht klar geregelte Vorgehen der Verwaltung darf aber nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden, die den erforderlichen Platz und die dazugehörigen Spielgeräte zum Spielen brauchen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

  1. Die Verwaltung gibt eine Übersicht, wie viele Spielgeräte auf Spielhöfen und Spielplätzen abgebaut und bisher nicht ersetzt wurden. 2. Es wird ein „Notfall-Topf eingerichtet, der noch in 2019 diese Spielgeräte ersetzt. 3. Die Verwaltung berichtet, wie die Schnittstellenproblematik innerhalb der Zuständigkeit und die jeweilige Finanzierung künftig strukturell vernünftig gelöst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 27.06.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Verlängerung des Modellprojekts "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" - Konzept für

nachhaltige Schulentwicklung um ein Schuljahr (2019/20)

Anlagen: MEBS-Sachverhalt MEBS-Evaluation_I MEBS - Leitfäden_KEG_Pilotschulen

Sachverhalt (kurz): Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre anberaumte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 zum Schuljahr 2016/17 eingeführt. Ein Zwischen-bericht erfolgte im Schulausschuss am 23.02.2018. Durch die Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger Bildungs- und Schulentwicklungspolitik an den Projektschulen entstanden. Da einige Prozessschritte noch nicht abgeschlossen werden konnten, wird eine einjährige Verlängerung des Modellversuchs beantragt. Die Verlängerung ermöglicht die Erreichung folgender Ziele:

eingeführten MEBS-Strukturen an den Pilotschulen unter Einbindung aller Beteiligten (Schulleitung, MEBS-Team, örtliche Personalvertretung, Kollegium)

Vorbehalten und Einbringen von Verbesserungen (zweiter Durchlauf des PDCA-Zyklus).

Entscheidungsgrundlage für weitere interessierte B-Schulen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die finanziellen Auswirkungen haben sich im Vergleich zum Schulausschuss vom 15.07.2016 leicht verändert (Erhöhung der durchschn. Personalkosten des "Musterlehrers" zwischen den Jahren 2016 und 2019; Anzahl der Lehrkräfte an den vier Schulen). Eine Bezuschussung ist gem. Art. 57a BayEUG nur staatlichen Schulen vorbehalten. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 157.900 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 157900 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stk/l in Kenntnis gesetzt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref I/II, Stk

Ref I/II, DIP/I-II

Beschlussvorschlag: Verlängerung des Modellprojekts "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" - Konzept für nachhaltige Schulentwicklung um ein Schuljahr (2019/20).

Modellprojekt „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) –

Konzept für nachhaltige Schulentwicklung

- Antrag auf Verlängerung des Modellprojekts um ein Schuljahr (2019/20) –

(inkl. Beantwortung der Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.03.19, insbesondere die Fragen 1., 2. und 4. des Antrages)

1 Historie des Modellprojekts

Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre anberaumte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 zum Schuljahr 2016/17 eingeführt. Das Modellprojekt verwirklicht an den vier Pilotschulen zwei Ziele:  MEBS leistet einen zentralen Beitrag für nachhaltige Schul- und Qualitätsentwicklung, wovon die Schülerschaft und die Kollegien profitieren.  MEBS erreicht durch mehr strukturierte Kommunikation eine positive Wirkung im Bereich Personalentwicklung (Mitarbeiterzufriedenheit / fachliches und pädagogisches Können der Lehrkräfte / Mitarbeitergesundheit). Dabei werden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt:  Die durch die AdO an die Schulleitung gebundenen Führungsaufgaben, z. B. Beurteilung der Mitarbeiter/-innen und das Führen von Mitarbeitergesprächen sind durch das Einführen der Mittleren Ebene nicht berührt.  Die Einbettung in eine von NQS geprägte Schulkultur und eine aufgaben- und sachverantwortliche Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags werden als integrale Voraussetzung gesehen.  Alle Phasen des Modellprojekts werden den beteiligten Kollegien der Schulen transparent dargestellt und von ihnen mehrheitlich verabschiedet.  Die städtischen Modellschulen sind dazu bereit, ihre Erfahrungen hinsichtlich einer generellen Übertragbarkeit auf andere Schulen/Schularten zu reflektieren und zu dokumentieren. Die örtlichen Personalvertretungen wirken bei der Erreichung obiger Ziele aktiv mit.

Die Notwendigkeit von MEBS ergibt sich aus den zusätzlichen Anforderungen an eine eigenverantwortliche Schule (vgl. Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayEUG). Schulen übernehmen einen überwiegenden Teil der Steuerung in Eigenverantwortung. Grundprinzip ist dabei die datengestützte, evidenzbasierte Wirkungsorientierung. Das Nürnberger Qualitätsmanagement (NQS) an Schulen gibt diesen eine Handlungssystematik und eine strukturelle Basis vor. Somit ist es kontinuierlich möglich über eine Qualitätsroutine (PDCA -Zyklus) die Wirkung unterrichtlichen Handelns auf die Schul- und Unterrichtsqualität in den Berufsund Fachbereichen als datengestützte Steuerungsgrundlage heranziehen zu können. Die Mittlere Ebene ist neben der Schulleitung die Hauptverantwortliche für diesen Qualitätsprozess an der Schule. Die durch Mittlere Ebene gesteuerte, umfassende Partizipation des Gesamtkollegiums an einem wertschätzenden Schulentwicklungsprozess sowie die sinnvolle Integration und Verbesserung von Verwaltungsroutinen schaffen Zukunftsfähigkeit.

Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch den Lehrstuhl von Prof. Dr. Wilbers1. IPSN flankiert die an den Pilotschulen geleistete Arbeit durch ein integriertes und auf die Projektphasen abgestimmtes Fortbildungskonzept für die MEBS-Mitglieder.

Ein Zwischenbericht erfolgte im Schulausschuss am 23.02.2018.

1 Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

2 Beteiligte Schulen

Auf die Darstellung der bisher am Projekt beteiligten Pilotschulen B1, B2, B4 und B10 wird an dieser Stelle verzichtet, da dies bereits im Erstantrag des Jahres 2016 und im Zwischenbericht des Jahres 2018 erfolgte.

3 Umsetzungsphasen und Strukturelemente von MEBS

Die erste Phase der MEBS-Arbeit war geprägt durch ein intensives Arbeiten an schulspezifischen Kommunikations- und Schulentwicklungskonzepten mit dem Fokus, die Mittlere Ebene für die jeweilige Schule passend, stärker in den Schulentwicklungsprozess einzubinden (vgl. Zwischenbericht, SchulA, 23.02.2018). Auf dieser Basis starteten die Pilotschulen in die zweite Phase. Nun galt es für alle Projektschulen verbindliche Rahmenbedingungen zu erarbeiten.2

Die Pilotschulen einigten sich einstimmig auf folgende profilgebende Eckpunkte für die MEBS-Schulen der Stadt Nürnberg:

Profil der Mittleren Ebene (MEBS) an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg

Die Mittlere Ebene übernimmt schulspezifische Aufgaben. Daneben stellen sich schulübergreifend

für die Mittlere Ebene die folgenden Aufgaben:

  1. Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitäts-

managements für berufliche Schulen (NQS): Die mittlere Ebene ist verantwortlich für die Ent-

wicklung der Ausbildungsqualität in ihrem Bereich. Sie steuert daher die bereichsspezifischen

NQS-Prozesse, d. h. sie stellt sicher, dass der Qualitätsregelkreis (Plan, Do, Check und Act) in je-

dem Schuljahr durchlaufen wird und die ihm eigenen Planungs-, Prüf- und Reflexionsprozesse

ausgelöst werden. Die mittlere Ebene ist nicht nur verantwortlich für die Unterrichtsentwicklung

in ihrem Bereich, sondern wirkt an der Entwicklung der gesamten Schule mit.

  1. Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich: Die mittlere Ebene fördert die Lehrkräfte

in ihrem Bereich. Sie verantwortet Kollegiale Entwicklungsgespräche (KEG) zur professionellen

Entwicklung der Lehrkraft in ihrem Team bzw. der Teams und ihren Lehrkräften. Die mittlere

Ebene wirkt an der Auswahl von Lehrkräften, die in einem bestimmten Bereich tätig sein sollen,

mit. Die Einarbeitung, der Wiedereinstieg, der Ausstieg der Lehrkräfte eines Bereichs wird von

der mittleren Ebene koordiniert.

Ebermannstadt, 27.4.2018

Die Steigerung der Ausbildungsqualität wird durch die strikte Orientierung am Qualitätsregelkreis in den Schulbereichen (Berufs- oder Fachbereichen) erreicht. Darüber hinaus wird auf die Erarbeitung und Realisierung der gesamtschulischen Ziele hingewirkt, dies allerdings noch in einem begrenzten Ausmaß (vgl. 5 Evaluation) Die klare Festlegung der Prozessverantwortlichkeit sowie der Prozessgestaltung forciert und unterstützt die Entwicklung von zukunftsorientierten und durch die Lehrpläne definierten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Durch die routinemäßige Überprüfung der Wirksamkeit des pädagogischen Handelns ist eine Anpassung an die sich permanent verändernden Rahmenbedingungen des

2 Startpunkt: 26. und 27.04.2018; Strategietreffen auf Burg Feuerstein (MEBS-Teams, die Schulleitungen der beteiligten Pilotschulen, Prof. Wilbers sowie Vertreter/-innen von SchB und IPSN)

Unterrichtens schnell und direkt möglich. Mit der Mittleren Ebene wird an den Schulen sichergestellt, dass Unterrichtsentwicklung in den Fach- und Berufsbereichen „flächendeckend greift“. Die Vertreter/-innen der Mittlere Ebene sind daher der Motor für die Umsetzung und Anpassung der pädagogischen Konzepte innerhalb der jeweiligen Schulbereiche und unterstützen gleichwohl den Entwicklungsprozess der gesamten Schule. Die Dokumentation der verfolgten Ziele, Maßnahmen und Evaluationsergebnisse von MEBS erfolgt über das jährliche NQS-Portfolio.

Die unter Punkt Zwei festgelegten Faktoren zielen darauf ab, alle in den Schul-/Berufs- und Fachbereichen arbeitenden Lehrkräfte in ihrer pädagogischen Entwicklung gezielt und nachhaltig zu unterstützen. Sie bilden den Rahmen für das pädagogische Handeln an den Schulen. Außerdem werden, im Sinne eines Wissensmanagementsystems, Routinen und Prozesse eingeführt, die dazu dienen, innerhalb des Bereichs, aber auch der Schule als Gesamtorganisation, strukturiert pädagogisch nutzbares Fach- und Handlungswissen aufzubauen, zu verbreiten und es zu erhalten. Aus dem Evaluationsbericht ergibt sich, dass es im weiteren Verlauf des MEBS-Prozesses notwendig ist, den Aufbau einer Wissensmanagementsystematik verstärkt voranzutreiben.

Zur strukturierten Förderung aller Lehrkräfte im Schulbereich wird das „Kollegiale Entwicklungsgespräch“ (KEG) etabliert. Das KEG kann als Einzelgespräch (Lehrkraft und Vertreter/-in der Mittleren Ebene) oder als Teamgespräch geführt werden. Kennzeichen des KEG sind:

 Die Mitglieder der Mittleren Ebene führen mit den Lehrkräften ihres Bereichs Kollegiale Entwicklungsgespräche.  KEG sind in allen Schulen verbindlich anzubieten, dies erfolgt i. d. R. durch die Mitglieder der Mittleren Ebene. KEG ist ein systematisches Kommunikationsformat zur Verbesserung der Unterrichtsqualität in den Bereichen.  Die Pilotschulen definieren unter Mitwirkung der örtlichen Personalvertretungen, Inhalt und Aufbau der KEG-Gespräche.  Das KEG findet mindestens einmal pro Schuljahr statt.  Gesprächsergebnisse und Beschlüsse (Maßnahmen) der Individual-KEG werden zwischen den Beteiligten vertraulich behandelt. Die Art und Speicherung der Dokumentation regeln (nach Vorgabe der Datenschutzbestimmungen) die Profilschulen. Der Zugriff ist auf die jeweils gesprächsführenden MEBS-Mitglieder beschränkt, Details regeln die Profilschulen.  Die Umsetzung von Ergebnissen sowie der dazu notwendige zeitliche Rahmen werden im KEG für alle Beteiligten festgelegt.  Bereichsbedingte sowie für die Erreichung der Schulziele relevante Themen, die sich aus den KE-Gesprächen ergeben, können durch die Mitglieder der Mittleren Ebene komprimiert und einzelfallunabhängig mit der Schulleitung besprochen werden.  Führungsaufgaben im Sinne von Mitarbeitergesprächen (MAG), BEM-Gesprächen und Beurteilungsgesprächen gem. AdO werden nicht wahrgenommen.

Alle Pilotschulen haben inzwischen auf ihre Schulkultur abgestimmte KE-Gesprächsleitfäden entwickelt und über die jeweiligen Abteilungen/Bereiche harmonisiert. Die Kernbereiche der KE-Gespräche der jeweiligen Schulen sind dem Anhang zu entnehmen (Anlage I: 2019-06-27 MEBS – Leitfäden_KEG_Pilotschulen.docx).

An den Schulen B1 und B4 startete der erste Durchlauf nach den Faschingsferien 2019, bei der B2 und der B10 begannen die KEG im ersten Halbjahr des Schuljahres 2018/19. B1, B2, B4 führen Einzelgespräche, B10 Teamgespräche.

Die dritte Phase des Modellversuches steht im Zeichen der Evaluation der MEBS-Prozesse. Die Ergebnisse bilden dann – streng nach dem Qualitätsregelkreis – die Basis für ein Prüfen, Überdenken und Anpassen des bisher Erreichten. Der dadurch notwendige Kulturwandel im Umgang mit derartig nachhaltig angelegten Prozessen erfordert Zeit, manchmal auch Geduld.

Parallel zu den Arbeiten an den Projektschulen finden in Zusammenarbeit mit IPSN in dieser Phase verstärkt und kontinuierlich unterstützende Maßnahmen statt. MEBS-Mitglieder werden auf das mit den neuen Aufgaben einhergehende, geänderte Rollenverständnis ihrer Tätigkeit vorbereitet3. In regelmäßig stattfindenden Netzwerk-Treffen werden aktuelle Fragestellungen zur Sicherung der spezifischen Qualitätsroutinen dargestellt, diskutiert und abgeglichen. Zusätzlich können sich MEBS-Mitglieder bei der Erstellung der KE-Gesprächsleitfäden und deren Umsetzung durch IPSN coachen lassen. Die Verschränkung der Aktivitäten an den Schulen mit den Unterstützungsmaßnahmen durch IPSN ist eine an die Kultur der Schulen angepasste, essenzielle Gelingensbedingung des gesamten Einführungsprozesses von MEBS. Wichtig ist hierbei, dass strukturelle und dauerhafte Unterstützungsmaßnahmen für die Mitglieder der Mittleren Ebene vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dringend notwendig sind und u. a. zu einem höheren Professionalisierungsgrad des MEBS-Prozesses und dem Ausbau einer respektvollen Feedbackkultur hin zur lernenden Schule führen würden. Ziel ist es im weiteren Verlauf überprüfbare Routinen zu schaffen, durch die eine gezielte Personalentwicklung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Unterrichts und der Initiierung eines Kulturwandels (Änderung des Kommunikationsverhaltens, Partizipation an pädagogischen Entwicklungs- und Innovationsprozessen) an den Schulen unterstützt wird.

4 Berichtsstand der Schulen

Alle Pilotschulen sind verpflichtet, am Ende eines jeden Projektjahres fragengeleitete Zwischenberichte zu erstellen und diese bei SchB einzureichen. Die Zwischenberichte haben das Ziel, einen Überblick über den Stand der aktuellen Prozessfortschritte zu erhalten. Darüber hinaus werden noch zu bewältigende Arbeitsschritte und Fortbildungsbedarfe offengelegt. Die Ergebnisse dienen als Basis für das weitere gemeinsame Vorgehen sowie der Erstellung der Schulausschussvorlage. Die Zwischenberichte werden allen Pilotschulen zur Verfügung gestellt.

Die für diesen Schulausschussbericht von den Pilotschulen vorgezogen angefertigten vier- bis sechsseitigen Zwischenberichte zeigen überblicksartig und zusammenfassend folgendes Bild:

 Arbeitsweise des MEBS-Teams Die MEBS-Teams trafen sich in allen Schulen regelmäßig. Schulleitung und örtlicher Personalrat (Teilnahme an den MEBS-Sitzungen und/oder über Monatsgespräche) werden in Entscheidungen einbezogen, das Kollegium in Berufsbereichs-, Schulentwicklungs- oder Lehrerkonferenzen

Eineinhalbtägige Fortbildungsmaßnahme für MEBS-Teammitglieder zum Thema „Laterale Führung“; 15./16.02.19, Referenten: Kerstin Schimura und Martin Weidner

über den aktuellen Stand des Prozesses informiert bzw. über Workshops direkt daran beteiligt. MEBS-Mitglieder sind in einem hohen Maße Mitglieder in den NQS-Teams der Schulen.

 Ziele und Zielerreichung Die Bandbreite der Ziele und deren Zielerreichung orientiert sich an den unter Gliederungspunkt 3 dargestellten Strukturelementen von MEBS. Zum Beispiel an der Etablierung und professionellen Handhabung des Qualitätsprozesses einschließlich der entsprechenden Unterstützungsinitiativen. Alle Schulen sind mit der Implementierung und Erprobung der MEBS-Prozesse beschäftigt, da wiederum liegt im Schuljahr 2018/19 der zeitliche wie inhaltliche Arbeitsschwerpunkt bei der Gestaltung der KEG-Entwicklung und der erstmaligen Durchführung. Des Weiteren werden Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklungsziele genannt (z. B. Weiterentwicklung eines abteilungsübergreifenden Einsatzrasters, Erstellung von Schüler/-innen-Informationsgeheften, Erstellung von Onboarding- und Offboarding-Maßnahmenkatalogen). Es ist festzustellen, dass v. a. an abteilungsbezogenen Zielen gearbeitet wird, die notwendige Ausrichtung der Prozesse auf die Schulziele wird aufgrund des großen zeitlich Anspruchs bei der Gestaltung der KEG-Prozesse noch als verbesserungswürdig dargestellt (vgl. auch Evaluationsergebnisse). Als Erfolgsfaktor für die Zielerreichung der MEBS-Prozesse wird das Vorhandensein eines vertrauensvollen Schulklimas genannt.  Unterrichtsentwicklung Genanntes Ziel der Schulentwicklung ist eine systematische Ausbildungsentwicklung mit einer hohen Unterrichtsqualität, vergleichbaren Anforderungen und praxisorientierten Inhalten. Die durch MEBS eingeführte, engere pädagogische Absprache des didaktischen und methodischen Vorgehens zwischen den Lehrkräfte-Teams zeigt bei allen Schulen einen erhöhten Umsetzungserfolg, was interne Umfragen im Kollegium und der Schülerschaft bereits bestätigen. Die Motivation steigt, da Lehrkräfte kompetenzorientiert eingesetzt werden und neue Unterrichtskonzepte erarbeiten und erproben. Gleichzeitig werden vergleichbare Standards für die Erstellung von Unterrichtsunterlagen oder Leistungsnachweisen entwickelt, die zu transparenten, gerechten und lehrkraftunabhängigen Anforderungen zum Wohl der Schüler/-innen führen. Eine diesen Prozess erleichternde Stundenplanung wird zum Teil durch die örtlichen PR auf ihre Zielausrichtung (Verbesserung der Unterrichtsqualität bei ausgeglichener Belastung der Lehrkräfte) überprüft. Strukturierte Onboarding-Prozesse führen zu einer schnelleren pädagogischen Angleichung von neuen Kollegen/-innen an das fachlich-didaktische Niveau der jeweiligen Abteilung.  Organisations- und Personalentwicklung Die durch den MEBS-Prozess angestoßenen verwaltungstechnische Umstrukturierungen führen bei einer Schule zu einer deutlichen Entlastung aller Betroffenen (v. a. Lehrkräfte, Sekretariat). Bei allen Projektschulen fließen die Erkenntnisse aus den KE-Gesprächen und den MEBS-Teamsitzungen in die Stunden- und Blockplanungen ein. In einigen Schulen werden MEBS-Mitglieder bei der Anbahnung von Neueinstellungen von der Schulleitung beratend hinzugezogen. Neuen Lehrkräften werden bereits bei allen Schulen erfahrene, mit ausgearbeiteten Onboarding-Unterlagen ausgestattete Mentoren zur Seite gestellt (vgl. Unterrichtsentwicklung). Bei Offboarding soll ein strukturierter und geplanter Wissenstransfer erfolgen. Checklisten, die diesen Prozess unterstützen sollen, sind in der Erprobung. Die in den KE-Gesprächen formulierten, individuellen oder teamorientierten Fortbildungsbedarfe sollen gebündelt und mit der Schulleitung und IPSN abgestimmt werden. Es ist zu erkennen, dass die Entscheidungsprozesse näher am Kollegium und der Berufspraxis orientiert sind.

 Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG) Als Hauptziel des KEGs wird neben der individuellen, fachlichen Weiterentwicklung der Lehrkräfte, eine langfristige, sinnvolle Personalplanung und eine kontinuierliche Verbesserung der Ausbildungsqualität genannt. KEG wird als eine nachhaltige Möglichkeit dargestellt, Unterrichtentwicklung und Beschäftigungsstrategie zu kombinieren. Schulentwicklung wird auf eine breite Basis gestellt, es führt zu einer verbesserten internen Kommunikation. Im KEG soll die Arbeit der Kollegin/des Kollegen in einer wertschätzenden Gesprächsatmosphäre gewürdigt werden. Der zentrale Punkt der Gespräche ist der aktuelle und geplante Unterricht sowie die teamorientierte Weiterentwicklung der pädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte. Fortbildungsbedarf, Ausstattung des Klassenzimmers und erforderliche Lehrmittel werden erörtert. Dabei soll die/der Berufsbereichsbetreuer/-in auch die Gesundheit, die Arbeitsbelastung und Arbeitszufriedenheit im Blick haben. Die Rahmenbedingungen des KEG wurden in allen Schulen durch die Mitglieder der Mittleren Ebene in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Mitgliedern des Schulentwicklungsteams und des örtlichen Personalrates erstellt.  NQS und MEBS Die MEBS-Mitglieder sind meist Mitglied des NQS-Teams. Die Ideen aus den Bereichen werden von den MEBS-Mitgliedern in die Schulentwicklungsprozesse gebracht. Die neue, veränderte Rolle der NQS-Teams ist bei MEBS unbedingt zu überarbeiten. Wie bereits dargestellt, gewinnen Abteilungsziele im Verantwortungsbereich der MEBS an Bedeutung. Die Entwicklung der Gesamtschule zu steuern, ist die zentrale Aufgabe des NQS- Teams.  SchB – IPSN Die Projektsteuerung durch SchB und die unterstützenden, zielgerichteten Fortbildungen, v.a. zur „lateralen Führung“ bei IPSN werden würdigend hervorgehoben. Dauerhaft werden am Bedarf der einzelnen Schulen orientierte Unterstützungsmaßnahmen gefordert sowie ein regelmäßiger Austausch der Mitglieder der MEBS-Ebene, um gemeinsame Standards zu erarbeiten, aber auch, um über die unterschiedlichen Herausforderungen an den jeweiligen Pilotschulen zu diskutieren.

5 Evaluation

In der Sitzung der MEBS-Leitungsebene4 am 14.05.2018 stellte Prof. Wilbers ein zweistufiges Evaluationskonzept vor:

4 Teilnehmende: Prof. Wilbers, Dr. Greubel, B1/D; B2/D, B4/D; B10/D, SchB/D, SchB/DV, IPSN/DV

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

In einem ersten Schritt werden Schulleitungen und Bereichsleitungen, im zweiten Schritt, neben der bereits genannter Gruppe, auch die Lehrkräfte der Pilotschulen befragt. Der zeitlich versetzten Einbindung der Lehrkräfte lagen folgende Überlegung zugrunde: Die Befragung der Lehrkräfte kann nicht in der Evaluation I erfolgen, da KE-Gespräche zum geplanten Zeitpunkt noch nicht flächendeckend durchgeführt und Prozesse des Wissensmanagementsystems noch nicht vollständig eingeführt sind.

Auf die Initiative des Stufenpersonalrates (SchB)5 wurde in Absprache mit Prof. Wilbers und den Schulleitungen, eine erste Online-Befragung der Lehrkräfte der B2 und B10 in die Evaluationsphase I vorgezogen. Dies war möglich, da B2 (Vorerfahrungen aus „Profil 21“) und B10 (Team-KEG) KEG spätestens zu Beginn des Schuljahres 2018/19 durchführten, die Kollegien bereits Erfahrungen gesammelt hatten.

Die Evaluationsergebnisse sind der anhängenden Präsentation von Prof. Wilbers auf Basis der Befragung aller Schulleitungen und MEBS-Mitglieder durch Dr. Greubel und der Online-Befragung der Lehrkräfte an B2 und B10 zusammenfassend zu entnehmen (Anlage II: 2019-06-27 – MEBS-Evaluation_I.pptx)

6 Ressourcen

Das Modellprojekt MEBS wurde vom Schulausschuss am 15.07.2016 im Rahmen des vorhandenen Stellendeckels im Bereich Lehrkräfte befristet für drei Jahre beschlossen. Alle vier Pilotschulen sind an einer Fortführung von MEBS interessiert. Es wird deshalb beantragt, das Modellprojekt Mittlere Ebene um ein Schuljahr zu verlängern. Die Berechnungsgrundlagen für die benötigten Mittel entsprechen jenen aus 2016.6

Beschlussfassung des PR-SchB mit den Örtlichen Personalvertretern; Sitzung vom 04.12.2018 sowie Sitzung 08.01.19: PR-SchB mit IPSN/DV und SchB/DV 6 An Ressourcen sind analog den Regelungen der erweiterten Schulleitung des Freistaats Bayern je 2 Anrechnungsstunden pro 14 Lehrkräfte vorgesehen. Dabei gelten die ersten 14 Köpfe an jeder Schule als bereits durch die Schulleitung „abgedeckt“.

Die zeitliche Honorierung ist wie bisher vorrangig auf die Personen der Mittleren Ebene zu verteilen, steht aber auch IPSN zur Entwicklung und Durchführung einschlägiger Fortbildungskonzepte zur Verfügung.

Berechnung (Stand der Lehrkräfte: 20.10.2018): B1: 74 Lehrkräfte - B2 (nur BS): 61 Lehrkräfte - B4: 69 Lehrkräfte - B10: 76 Lehrkräfte (LK)

280 LK – (4 x 14) = 224 LK - 224 LK : 14 = 16 Lehrerwochenstunden (LWS) x 2 Anrechnungsstd. = 32 LWS 32 LWS : 24 LWS (Unterrichtspflichtzeit) = 1,33 VZ-Stellen

Die Personalkosten betragen somit 157.861,32 € p. a. (1 x Vollzeit-Lehrkraft in A13/A14: 118.396 €; Grundlage: durchschnittliche Personalkosten 2019). Eine Stellenneuschaffung ist nicht erforderlich; die Stellen können aus dem bestehenden Stellenplan für Lehrkräfte gedeckt werden. Eine Refinanzierung im Rahmen der staatlichen Lehrpersonalbezuschussung wird weiterhin eingefordert. Die Bezuschussung wurde jedoch von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 10.04.2019 für das Schuljahr 2016/17 abgelehnt. Begründung: Die Gewinnung von Anrechnungsstunden ist gem. Art. 57a BayEUG staatlichen Schulen vorbehalten.

7. MEBS – eine Investition für die Zukunft

Durch die Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger Bildungsund Schulentwicklungspolitik an den Schulen B1, B2, B4 und B10 entstanden. Um diesen Weg weiter zu verfolgen, ist es unter anderem notwendig, die neuen Aufgabengebiete der Mitglieder der Mittleren Ebene in schulspezifische Tätigkeitsbeschreibungen zu fassen7. Darüber hinaus ist zu klären, nach welchen klaren Anforderungskriterien die MEBS-Mitglieder in Zukunft ausgewählt bzw. legitimiert werden. Im Modellversuch sind je nach Pilotschule unterschiedliche Verfahren angewandt worden. Eine abgestimmte Verfahrensweise erscheint aus Gründen der Legitimität der MEBS-Teammitglieder sinnvoll und notwendig, aber auch um gegenüber den Kollegien eine transparente Verteilung der Anrechnungsstunden zu gewährleisten. Diese Anrechnungsstunden werden aufgrund der hohen Belastungen der Mitglieder der Mittleren Ebene gerade in der Einführungsphase der neuen Prozesse gemäß Evaluationsberichten als nicht ausreichend beschrieben. Des Weiteren ist v. a. festzuhalten, dass MEBS dazu beiträgt, die bisherige Qualitätsarbeit an den Nürnberger beruflichen Schulen, insbesondere die Unterrichtsentwicklung in den Berufs- und Fachbereichen zu verändern und zu verbessern. MEBS ist kein „Alternativprodukt“ zum bisher gelebten NQS, vielmehr ist es ein integraler, prozessgesteuerter Bestandteil der Nürnberger Qualitätsarbeit mit dem Ziel, die Unterrichtsqualität evidenzbasiert weiter zu steigern und alle Lehrkräfte in den Schulentwicklungsprozess ihrer Bereiche einzubinden. Damit ist die „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ ein Gesamtsystem für die zukünftige Schulentwicklung mit den oben dargestellten Eckpunkten. Das kollegiale Entwicklungsgespräch (KEG) ist dabei ein wertvoller Bestandteil. Mit einer einjährigen Verlängerung des Modellversuchs werden folgende Ziele angestrebt:  Beteiligung aller Lehrkräfte am Evaluationsprozess (Teil II)  Gesamtbewertung des Modellprojektes und Beschlussfassung zum Beibehalt der eingeführten MEBS-Strukturen an den Pilotschulen unter Einbindung aller Beteiligten (Schulleitung, MEBS- Team, örtliche Personalvertretung, Kollegium)

7 Diese Tätigkeitsbeschreibungen sind unabhängig von den bisher üblichen Funktionsstellenbeschreibungen an den Schulen gestaltbar.

 Vertiefung der durch MEBS initiierten Schulentwicklungsprozesse, nach Klärung von Vorbehalten und Einbringen von Verbesserungen (zweiter Durchlauf des PDCA-Zyklus).  Durch die Evaluationsergebnisse geschaffene Evidenz haben weitere interessierte B-Schulen eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.  Klare Datenlage für die Abstimmung im Schulausschuss über eine langfristige Einführung einer Mittleren Ebene an den (beruflichen) Schulen der Stadt Nürnberg (Abschlussbericht).

Abschließend lässt sich feststellen, dass unter Einbeziehung der bisher vorliegenden Ergebnisse aus den Pilotschulen MEBS, als Konzept für eine nachhaltige Schulentwicklung, ein erfolgreicher Schritt in Richtung einer eigenverantwortlichen Schule ist, die sich kontinuierlich auf neue pädagogische Herausforderungen einstellen kann. Daher beantragen alle vier Pilotschulen eine Weiterführung der Mittleren Ebene, auch um nach Abschluss der Pilotphase, die eingeführten Strukturen erhalten und an einer permanenten Weiterentwicklung arbeiten zu können. Die Einführung von MEBS an weiteren Schulen setzt einen Beschluss der betreffenden Lehrerkonferenz voraus. Bislang beantragte noch kein weiteres Direktorat die Einführung der Mittleren Ebene. Gleichwohl sind bereits mehrere Schulen am Konzept der Mittleren Ebene interessiert. Aufgrund der Ergebnisse des Evaluationsberichtes erscheint es darüber hinaus sinnvoll, zukünftige Mitglieder der Mittleren Ebene durch gezielte Schulungen z. B. im Bereich Gesprächsführung, Moderationstechniken, laterale Führung und Zeitmanagement vorab auf ihre neue Rolle vorzubereiten.

  1. Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

zum 01.08.2019

Für Staatliche Schulen in Bayern gelten für die „Erweiterte Schulleitung“ die Bedingungen des Art. 57a Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Mit der Gesetzesänderung des BayEUG zum 01.08.2019 wird der obige Artikel um einen Absatz 5 erweitert. Dieser lautet: „(5) 1An kommunalen Schulen kann durch Entscheidung des Schulträgers eine erweiterte Schulleitung eingerichtet werden. 2Die Abs. 1 bis 3 gelten entsprechend.“8 Somit ist es – Beschluss des Gesetzes und Entscheidung des kommunalen Schulträgers vorausgesetzt – zukünftig auch kommunalen Schulen möglich, Modelle der „erweiterten Schulleitung“ einzuführen und an der staatlichen Lehrpersonalbezuschussung zu partizipieren.

9. Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Schulausschuss erhält ein Evaluationsergebnis, das klar aufzeigt, ob und in welchem Maße MEBS zur datengestützten evidenzbasierten Schulsteuerung beiträgt. Der Schul- und Jugendhilfeausschuss begutachtet die Verlängerung des Modellprojekts „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) um ein Jahr. Der Schul- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Beibehaltung der Ausstattung mit Lehrerstellen wie vorgeschlagen.

8 vgl. Anlage zur Verbandsanhörung vom 28.01.2019; S. 10

ÖÖ 99 Anlage II MEBS: Evaluation Runde 1 Übersicht über die Ergebnisse Prof. Dr. Karl Wilbers Nürnberg, 30.4.2019 1

Nürnberg, 30.4.2019 1

Abbildung 16

Abbildung 17

Schulleitungen

2

3 Methodische Anmerkungen  Persönliche Interviews der Schulleitungen  Durchführung: Dr. Greubel  Leitfadengestützte Interviews  Transkription (F4)  Strukturierende Inhaltsanalyse Mayring (mit Hilfe von MaxQDA)  Hier nur sehr kurze Darstellung 3

Schulleitungen: Verstärkung der Förderung der Lehrkräfte  Erarbeitung von Prozessen für Auswahl, Einarbeitung, Ausstieg von Lehrkräften  Unterschiedliche Instrumente entwickelt  Positive Entwicklungen 4

Schulleitungen: Einschätzung zur Veränderung der Ausbildungsqualität  Qualitativ hochwertigeres Qualitätsmanagement  Höheres Verantwortungsbewusstsein der Bereichsleitungen  Ausbau respektvolle Feedbackkultur  Schaffung größerer Transparenz  Verbesserung Schulklima  Entwicklung hin zur lernenden Schule 5

Schulleitungen: Einschätzung der Situation der Bereichsleitungen  Gefahr von Rollenkonflikten  Gefahr der Überlastung  Weiterbildung für neue Aufgaben notwendig  Ressourcensituation  Hohe Belastung der Bereichsleitungen  Gewährte Anrechnungsstunden nicht ausreichend 6

Schulleitungen: Einschätzung von KEG  Individualorientierte Deutung  Unterschiedliche Realisierungsformen  Unterschiedliche Implementierungsgrade  Unterschiedliche Verpflichtung zur Teilnahme  Keine Unterrichtsbesuche vorgesehen  Unterschiedliches Verhältnis zur Zielvereinbarung  Teamorientierte Deutung des KEG  Dreistufiges Gespräch (entlang PDCA)  Keine größeren Varianten da an einer Schule 7

Bereichs-/Teamleitungen

8

9 Methodische Anmerkungen  Anonyme Online-Befragung Bereichs-/Teamleitungen  Durchführung mit Hilfe von Unipark (BSI-zertifizierte Onlineplattform)  Durchgeführt wie ursprünglich geplant  32 Teilnehmende, mittlere Bearbeitungszeit (Median) 41 min.  Feldzeit: 28.02.2019 – 19.03.2019 (Reminder am 13.3.2019)  16 Bereichsleitungen (B1, B2, B4, B10), 14 Teamleitungen (B10) 9

Bereichs-/Teamleitungen: Verständnis von MEBS  Ausdifferenziertes & klares Verständnis  Orientiert an Feuerstein-Leitlinien  Neutral/positiv geladene Beschreibung  Allgemeine Beschreibung & schulspezifische Varianten  Z.T. unterschiedliche Profilierung von MEBS  Schwerpunkt „Entwicklung meines Bereichs“ (mit Ausnahmen)  „Entwicklung der gesamten Schule“ oft schwach ausgeprägt (mit wenigen Ausnahmen)  „Administration“ wichtige Teilaufgabe, aber nicht dominant (wenige Ausnahmen) 10

Bereichs-/Teamleitungen: Verständnis von KEG: Erfahrung & Verständnis  Eigeneinschätzung der Erfahrung mit KEG  Schulspezifische Unterschiede bei der Erfahrungen (Sehr erfahren – kaum erfahren)  Insgesamt erfahrungsgesättigte Aussagen (ca. 60% ziemlich/außerordentlich erfahren)  Verständnis des KEG  Klar ausdifferenziertes Verständnis  Positive/neutrale Beschreibung  Individualisierte Deutung vs. Teamdeutung 11

Bereichs-/Teamleitungen: Verständnis von KEG: Individualisierte Bedeutung  Klare Abgrenzung zum MA-Gespräch („vertraute Ebene“, „Gespräch auf Augenhöhe“)  Starke Bedeutung der individuellen Förderung der Lehrkraft („Gespräch mit einem Kollegen auf Augenhöhe. Wertschätzend herauszufinden wie sich der Kollege momentan im Gefüge der Schule/BB sieht (mit Rückblick auf die Vergangenheit) und vor allem wie er sich sieht in der Zukunft, (mebs) soll mit seinen zuerkannten Kompetenzen und Ressourcen dem Kollegen mögliche Entwicklungspotenziale aufzeigen“)  Klare prozedurale Regelung, einschließlich Frequenz 12

Bereichs-/Teamleitungen: Verständnis von KEG: Teamdeutung  KEG = „Teamsitzungen“, „Fachsitzungen“  Primäres Ziel: Entwicklung Unterricht & Gewährleistung Partizipation („gemeinsamen Weiterentwicklung des Faches zur Erreichung einer hohen Ausbildungs- und Unterrichtsqualität, sowie einer hohen Beteiligung (Partizipation) aller beteiligten Lehrkräfte“)  Definition überwiegend über den Prozess („Das KEG findet mindestens drei mal im Jahr statt und ersetzt die Fachgruppensitzung. In einem ersten KEG werden Ziele erstellt, die dann im 2. KEG überprüft werden und der aktuelle Stand wird erfragt. Im 3. KEG sollten die Ziele erreicht sein und die für das kommende SJ erstellt werden. Weiterhin wird beispielsweise Fortbildungsbedarf, Neuanschaffungen etc. besprochen.“)  Klare prozedurale Regelung, einschließlich Frequenz 13

Bereichs-/Teamleitungen: Themen im KEG  KEG in Teamdeutung  Fokus: Fachlich-didaktische Fragen  Schwerpunktthemen Fachliche/Fachwissenschaftliche Fragen, zum Beispiel fachliche Grundlagen des  Unterrichts Didaktische/pädagogische Fragen, zum Beispiel Didaktische Jahresplanung   KEG in Individualdeutung  Fokus: Individuelle Förderung der Lehrkraft  Schwerpunktthemen Individuelle Planung des Unterrichtseinsatzes (!)  Individuelle Stärken und Schwächen der einzelnen Lehrkraft  Didaktische/pädagogische Fragen, zum Beispiel Didaktische Jahresplanung   Insgesamt weniger stark ausgeprägt: Ziele und Maßnahmen in anderen Bereichen/Teams bzw. auf der Ebene der gesamten Schule 14

Bereichs- und Teamleitungen: Einschätzung der Sinnhaftigkeit von KEG Gar nicht sinnvoll Kaum Mittelmäßig Ziemlich sinnvoll Außerordentlich sinnvoll 15

Bereichs-/Teamleitungen: Mitwirkung an Personalarbeit  IST-Situation  Einarbeitung von Lehrkräften (4,2)  Personalentwicklung, zum Beispiel Planung der Fortbildung (3,6)  Planung des Einsatzes von Lehrkräften (3,3)  Wiedereinstieg von Lehrkräften (3,0)  Ausstieg von Lehrkräften (2,6)  Auswahl von Lehrkräften (1,9)  SOLL-Situation  Beteiligung an allen o.g. Bereichen erwünscht 16

Bereichs-/Teamleitungen: Fortbildungsbedarfe, Herausforderungen und Sicherung Ausb.-Qualität  Fortbildungsbedarfe  Laterale Führung  Gesprächsführung  ‚Schwierige Gespräche‘  …  Herausforderungen bei der Entwicklung der Unterrichtsqualität  Starke bereichsspezifische Antworten  Sehr heterogen  Sicherung der Ausbildungsqualität durch MEBS  Definition von Qualitätszielen im Bereich (4,2)  Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen im Bereich (4,0)  Implementierung erfolgreicher Maßnahmen im Bereich (4,0)  Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele im Bereich (3,8) 17

Bereichs-/Teamleitungen: Sinnhaftigkeit von NQS (unabhängig von MEBS) 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Gar nicht sinnvoll Kaum sinnvoll mittelmäßig sinnvoll ziemlich sinnvoll außerordentlich sinnvoll 18

Bereichs-/Teamleitungen: Zustimmungswerte  MEBS erscheint mir insgesamt wichtig für die Schule (4,3)  Mit der Einführung von MEBS arbeiten wir intensiver zusammen bzw. werden das in Zukunft tun (4,0)  Ich erwarte, dass sich durch MEBS die Qualität des Unterrichts in unserem Bereich verbessert (4,0)  Durch MEBS wird die Arbeit im Qualitätsmanagement (NQS) zielführender (4,0)  Durch MEBS hat sich die Unterstützung von Lehrkräften in unserem Bereich verbessert bzw. wird sich voraussichtlich verbessern (3,9)  Ich erwarte, dass durch MEBS letztlich auch die Schülerinnen und Schüler besser werden (3,3)  MEBS hat schon jetzt dazu beigetragen, dass ich mich in der Schule wohler fühle, oder wird wahrscheinlich es in Zukunft tun 19 (3,2)

Bereichs-/Teamleitungen: Schulnote für MEBS 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 5 6 20

Lehrkräfte (B2 & B10)

21

22 Methodische Anmerkungen  Anonyme Online-Befragung Lehrkräfte B2 & B10  Ursprünglich nicht geplant, kurzfristig ergänzt  70 Teilnehmende insgesamt  26 Lehrkräfte B2  44 von 51 Lehrkräfte B10  Mittlere Bearbeitungszeit (Median): 20 min.  Feldzeit: 28.02.2019 – 19.03.2019 (Reminder am 13.3.)  Durchführung mit Hilfe von Unipark (BSI-zertifizierte Onlineplattform) 22

Lehrkräfte: KEG Verständnis und Erfahrungen  Verständnis: Individualorientierte Deutung  Überwiegend abgeklärtes Verständnis  Positive/neutrale Konnotation  Verständnis: Teamorientierte Deutung  Heterogene Aussagen, uneinheitliche Deutung des Konzepts  Ca. ¼ der Stimmen negativ konnotiert, nicht Konzept Feuerstein entsprechend, einige laute Stimmen („alles nach oben gemeldet“, „offensichtlicher Unfug“)  Überwiegend neutrale, einige positive Beschreibungen, die auf Fachgruppensitzung abheben  Sehr hohe Übereinstimmung mit Fachgruppensitzungen („Umbenennung der Fachgruppensitzungen in KEG“)  Erfahrungsgesättige Urteile (über 90% mindestens mittelmäßige Erfahrungen mit KEG) 23

Lehrkräfte: KEG-Themen  Individualdeutung  Fokus: Individuelle Förderung der Lehrkraft  Schwerpunktthemen Individuelle Herausforderungen der Lehrkraft  Individuelle Planung des Unterrichtseinsatzes  Individuelle Stärken und Schwächen der Lehrkraft   Teamdeutung  Fokus: Didaktisch-fachliche Fragen  Schwerpunktthemen Fachliche/Fachwissenschaftliche Fragen  Didaktische/pädagogische Fragen  24

Lehrkräfte: Sinnhaftigkeit KEG Teamdeutung (3,1) Individualdeutung (4,0) Gar nicht sinnvoll Kaum sinnvoll Gar nicht sinnvoll Kaum sinnvoll Mittelmäßig sinnvoll Ziemlich sinnvoll Mittelmäßig sinnvoll Ziemlich sinnvoll Außerordentlich sinnvoll Außerordentlich sinnvoll 25

Lehrkräfte: Reflexion der Sinnhaftigkeit: Individualorientierte Deutung des KEG  Wird als eigenständiges Instrument neben NQS wahrgenommen  Hohe Funktionalität („Viele Vorteile, wenig Nachteile“)  Individuelle Förderung („Jeder Lehrer ist anders und seine Stärken bzw. Schwächen woanders. Um die Potentiale bestmöglich zu nutzen halte ich es für sinnvoll so ein Gespräch durchzuführen. … Auch bietet das Gespräch Raum für Themen die z.B. auf einer Fachkonferenz nie zur Sprache kommen werden. Bspw. persönliche Kritik an der Abteilungsleitung oder andere Meinung bei der Ausrichtung der Abteilung etc.“) („Das Gespräch bietet die Möglichkeit in ruhigem, konzentriertem Rahmen Dinge zu klären, die für die Entwicklung des Unterrichts und der Lehrerpersönlichkeit wichtig sind und für die im normalen Schulalltag sonst meist keine Zeit ist.“) 26

Lehrkräfte: Reflexion der Sinnhaftigkeit: Teamorientierte Deutung des KEG  Wird überwiegend nicht als neues Instrument wahrgenommen  Wird als ‚Überarbeitung‘ der Fachgruppensitzungen wahrgenommen  Funktionalität überwiegend positiv („Lehrer sollen keine Einzelkämpfer sein. Im normalen Unterrichtsalltag geht es leicht unter, dass man sich die Zeit nimmt um sich ordentlich abzusprechen in vielerlei Hinsicht. An einem KEG ist es gewährleistet, dass auch alle Lehrer einer Fachgruppe anwesend sind um sich austauschen zu können. Dies erleichtert eine gemeinsame Arbeit“)  Stärkere Systematisierung der Fachgruppensitzungen polarisiert: Überwiegend positive Einschätzung, einige negative Aussagen („unnötiger Mehraufwand durch Protokolle und Rapport“)  Einzelne prinzipielle Vorbehalte („Kontrollsystem“) 27

Lehrkräfte: Bewertung von NQS (ohne MEBS) 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Gar nicht sinnvoll Kaum sinnvoll Mittelmäßig sinnvoll Ziemlich sinnvoll Außerordentlich sinnvoll  Signifikante Unterschiede zwischen Schulen  Schulübergreifend hohe Parallelität in der Beantwortung zur Einschätzung von KEG, MEBS und NQS 28

Lehrkräfte: Zustimmung zu Aussagen  MEBS erscheint mir insgesamt wichtig für die Schule (64%)*  Ich erwarte, dass sich durch MEBS die Qualität des Unterrichts in unserem Bereich verbessert (51%)  Durch MEBS wird die Arbeit im Qualitätsmanagement (NQS) zielführender (45%)  Mit der Einführung von MEBS arbeiten wir intensiver zusammen bzw. werden das in Zukunft tun (45%)  Durch MEBS hat sich die Unterstützung von Lehrkräften in unserem Bereich verbessert bzw. wird sich voraussichtlich verbessern (35%)  Ich erwarte, dass durch MEBS letztlich auch die Schülerinnen und Schüler besser werden (33%)  MEBS hat schon jetzt dazu beigetragen, dass ich mich in der Schule wohler fühle, oder wird wahrscheinlich es in Zukunft tun (24%)  Ich halte MEBS für eine Fehlentwicklung (16%) * Prozentanteile „ziemlich richtig“, „völlig richtig“, signifikante Unterschiede zwischen den Schulen 29

Lehrkräfte: MEBS-Schulnote 25 20 15 10 5 0 1 2 3 4 5 6  Signifikante Unterschiede zwischen Schulen  Schulübergreifend hohe Parallelität in der Beantwortung zur Einschätzung von MEBS, NQS, KEG 30

Ausblick

31

32 MEBS-Evaluation – Runde 2  Teil 1 – Qualitative Interviews der Schulleitungen (Dr. Greubel)  (Themenbereiche aufgrund Runde 1 noch zu fixieren)  Teil 2 – Online-Befragung Bereichsleitungen  (Themenbereiche aufgrund Runde 1 noch zu fixieren)  Teil 3 – Online-Befragung Lehrkräfte (nur involvierte) 32

Gesprächsleitfäden/Unterlagen zur Durchführung des Kollegialen Entwicklungsge-

sprächs (KEG)1

Abbildung 18

1 B1, B2, B4 führen KEG als Einzelgespräche; B10 als Teamgespräche

Einladung zum Kollegialen Entwicklungsgespräch (KEG)

mit dem Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter

am: ................................... Zimmer: ................... Zeit: von ................ bis..............

Mitarbeiter/in
Name:
Unterrichtseinsatz:
Besondere Verant- wortlichkeiten und Aufgaben:
Anmerkungen (z.B. Teilzeit):

Nürnberg, den ................. ......................................................................... Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter

Was soll mit dem KEG erreicht werden?

o Mitarbeiter/in und Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter klären und vereinbaren (Jahres-) Ziele. o Die Zielerreichung (vorhergehende Ziele) wird überprüft und Ursachen für Abweichung (positive / negative) werden analysiert. o Durch gegenseitiges Feedback soll die Zusammenarbeit reflektiert und verbessert werden. o Die Entwicklung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters im Bereich wird betrachtet und Entwicklungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. o Reflexion der eigenen Tätigkeit und des eigenen Wirkens über das Kennen lernen der gegenseitigen Sichtweisen (Fremdsicht) o Klärung der Rahmenbedingungen, die zur Erreichung der Ziele notwendig sind.

Checkliste: Gesprächsinhalte

A – Arbeitsklima

 Wie fühle ich mich im Kollegium?  Wie empfinde ich die Zusammenarbeit mit  Was ist mir besonders wichtig? den Kollegen?  Was ärgert mich besonders?  Wie empfinde ich die Zusammenarbeit mit dem Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter?

 Was möchte ich ändern?

B – Reflexion meiner Arbeit

1. Zielerreichung (evtl. Bezug: Letztes KEG evtl. mit Zielvereinbarung)

 Was waren meine Erfolge?  Was ist mir weniger gut gelungen?  Was sind meine Stärken?  Was sind meine Schwächen?

 Gibt es neue Herausforderungen, denen ich mich stellen will/muss?

2. Unterricht und Klassenleitung

 Wie zufrieden bin ich mit der Qualität meines Unterrichts (fachlich/pädagogisch/Lernergebnis)?  Wie bewerte ich die Arbeitsbedingungen in meinen Klassen (Motivation/Disziplin d. Schüler, Ausstat- tung der Räume, Lehr- und Lernmittel)?  Wie verhalte ich mich in Stresssituationen? Achte ich auf meine Gesundheit?  Wie schätze ich meine Arbeit im Bezug auf die Schulentwicklung/Qualitätsentwicklung im Bereich ein?  Wie gelingt mir mein persönliches QM (Konsequenzen aus den Feedbacks der Schüler/Kollegen)?  Wie stark behindert die Klassenleitertätigkeit meinen Unterricht?  Ich habe genügend Gestaltungsmöglichkeiten in meinem Unterricht? Mein Unterricht überfordert/unter- fordert mich!

 Welche Veränderungs- /Optimierungsmöglichkeiten sehe ich in meinem Unterricht?

3. Kooperationen mit Kollegen und Betrieben

 Wie stark engagiere ich mich im Bereich/im Lehrerteam?  Was läuft gut/schlecht bei der Zusammenarbeit im Bereich/mit den Betrieben?  Welche Probleme müssen gelöst werden?

 Welche Veränderungs- /Optimierungsmöglichkeiten sehe ich bei den Kooperationen?

4. Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten

 Welche Erwartungen habe ich im Bezug auf meinen Unterrichtseinsatz?  Welchen Qualifizierungsbedarf (Fortbildung, Praktikum) habe ich für meinen Unterrichtsbereich?  Welche Unterstützung brauche ich dringend?  Möchte ich mehr Verantwortung übernehmen?  Möchte ich mich beruflich weiterentwickeln (z.B. Schulentwicklung, neue Aufgaben)?  Nutze ich meine Potenziale?

 Welche Professionalisierungen /Veränderungen sind erforderlich/strebe ich an?

C – Zielklärung

 In welchen Bereichen erkenne ich Handlungsbedarf?  Welche Zielsetzungen ergeben sich aus der Situationsanalyse?  Welche persönlichen Ziele leite ich aus den NQS-Jahreszielen des Bereichs bzw. der Schule ab?  Welche persönlichen Ziele setze ich mir?  Welche Unterstützung wünsche ich mir? Von wem?

Meine persönliche Zielsetzung

Welcher Kategorie könnte ich mein Ziel zuordnen?
Leistungsziele (z.B. Aufgaben, Ergebnisse, Pro- jekte, Qualität, neue Themen-felder, neue Berufsfelder , Fortbildungen, Praktika, ... ) Verhaltensziele (z.B. Kommunikations- und Konflikt- verhalten, Engagement, Kooperationsbereitschaft, Hilfsbe- reitschaft, ...) Entwicklungsziele (z.B. Weiterbildung, neue Aufga- ben, ...)

Name: .............................................................................. Datum: ........................

Zielvereinbarung zum KEG

Folgende verbindliche Zielvereinbarung wurde heute geschlossen:

Zielvereinbarungen

(Ziele = Zustand in der Zukunft, zumutbar, eindeutig formuliert, SMART)

Leistungsziel(e): Maßnahmen (auch Unterstützungen!) Erreicht wenn ...
(z.B. Aufgaben, Ergebnisse, Qualität, fachli-
che und pädagogische Updates ..)
Verhaltensziel(e):
(z.B. Kommunikations- und Konfliktverhalten,
Führungsstil , Serviceorientierung ..)
Entwicklungsziel(e):
(z.B. Weiterbildung, neue Aufgaben ..)

Feedback zum KEG (beide Gesprächspartner)

 Wie empfand ich das Gespräch?  Meine Zufriedenheit mit dem Verlauf des Gesprächs (Offenheit, Fairness ...)?  Meine Zufriedenheit mit dem Gesprächsergebnis?  Offene Fragen? Mitarbeiter/in Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter

Nürnberg, den
Unterschrift: Mitarbeiter/in Unterschrift: Abteilungsleiter/Fachrichtungsleiter

 Nächster geplanter Gesprächstermin:.......................................................................  Kopie an Mitarbeiter/in, Original (ohne Vorbereitungsblätter) zu den Unterlagen des Abteilungsleiters/Fachrichtungsleiters.  Diese Niederschrift ist vertraulich! Sie wird nicht Bestandteil der Personalakte. Sie dient als Grundlage für das nächste KEG und wird danach vernichtet.

Gesprächsleitfaden KEG an der B4

Reflexion des letzten Schuljahres: Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vor- Schlussfolgerungen / Hand- lungsfelder Fachlich, persönlich, organisato- risch
schläge des/r Kollegen* für das fol-
gende Schuljahr hinsichtlich:
: h c I hinsichtlich der Rahmenbedingungen in meinem persönlichen Umfeld z. B. - Berücksichtigung bestimmter Zeitslots wegen familiä- rem Betreuungsbedarf (Kinder, Angehörige, …) - Entlastungen, z.B. wegen Krankheiten, beruflichen Sondersituationen (Kommissarische Tätigkeiten, Be- rufseinsteiger*, Engagement im Förderverein, im Per- sonalrat, im NQS, im Bereich der EDV, …) - -
Sonstiges - -

Reflexion des letzten

Schuljahres:

Schlussfolgerungen / Hand-

lungsfelder

Fachlich, persönlich, organisato-

risch

Reflexion des letzten Schuljahres: Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vor- schläge des/r Kollegen* für das folgende Schuljahr hinsichtlich: Schlussfolgerungen / Handlungs- felder Fachlich, persönlich organisato- risch
: n e s s a l K e i d d n u h c I hinsichtlich des berufsbereichsüber- greifenden Einsatzes bzw. hinsicht- lich des Fächereinsatzes innerhalb des „Stamm-BB“ z. B. - Favorisierung/Ausschluss bestimmter Fächer/Fächerkombinationen - Favorisierung des Einsatzes in bestimm- ten Jahrgangsstufen/Berufsbereichen - -
hinsichtlich der fachlichen Anforde- rungen z. B. - Wunsch nach wiederholtem Einsatz in Fächern, die bereits im Vorjahr unterrich- tet wurden - Wunsch nach wiederholtem Einsatz in Jahrgangsstufen, in denen bereits im Vorjahr unterrichtet wurden - Verschieben des Einsatzes in bestimm- ten Jahrgangsstufen - Vermeidung von Überforderung bzw. Un- terforderung… - -
Sonstiges: - -

Reflexion des letzten

Schuljahres:

Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vor-

schläge des/r Kollegen* für das folgende

Schuljahr hinsichtlich:

Schlussfolgerungen / Handlungs-

felder

Fachlich, persönlich organisato-

risch

Reflexion des letzten Schuljahres: Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vor- schläge des/r Kollegen* für das folgende Schuljahr hinsichtlich: Schlussfolgerungen / Handlungsfelder Fachlich, persönlich organisatorisch
: B B m i m a e T s a d d n u h c I hinsichtlich der Teamstruktur im Be- rufsbereich (Zusammenarbeit mit Kollegen) z. B. - Präferenzen zur Bildung von Klas- senteams - Wechsel zwischen den Lehrerteams,… Wechsel des Berufsbereichs - -
hinsichtlich der Arbeit der Berufsbe- reichsbetreuung z. B. - Intensivierung der fachlichen Zusam- menarbeit - Intensivierung der pädagogischen Zu- sammenarbeit - Wunsch nach kollegialer Hospitation durch die Berufsbereichsbetreuung - Bessere Arbeitsteilung - Intensivierung von Fortbildungen - Vorschläge für Fortbildungsthemen - -
Sonstiges: - -

Reflexion des letzten

Schuljahres:

Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vor-

schläge des/r Kollegen* für das folgende

Schuljahr hinsichtlich:

Schlussfolgerungen / Handlungsfelder

Fachlich, persönlich organisatorisch

Reflexion des letzten Schuljahres: Denkbare Wünsche/Anregungen/ Vorschläge Schlussfolgerungen / Handlungsfelder Fachlich, persönlich organisatorisch
des/r Kollegen* für das folgende Schuljahr hin-
sichtlich:
: 4 B e i d d n u h c I hinsichtlich der Arbeit der Schullei- tung z. B. - Verbesserung des Informationsflusses - Veröffentlichungen von Ausschreibungen - Mitarbeitergespräch - Kommunikation zwischen Schulleitung und Kollegen* - Wunsch zum Schulwechsel -
hinsichtlich der organisatorischen Rahmenbedingungen an der B4 z. B. - Regelungen zu Pausenaufsicht - Unterrichtszeiten - Pausenregelungen -
Meine Entwicklung an der B4 z. B. - Formulierung von künftig angestrebten Aufgaben und Funktionen an B4 -
Sonstiges: -

Reflexion des letzten

Schuljahres:

Schlussfolgerungen / Handlungsfelder

Fachlich, persönlich organisatorisch

Einladung: Vorschlag Themenliste Kollegiales Entwicklungsgespräch

Reflexion des letzten Schuljahres:

hinsichtlich der Rahmenbedingungen in meinem persönlichen Umfeld z. B. - Berücksichtigung bestimmter Zeitslots wegen familiärem Betreuungsbedarf (Kinder, Angehörige, …) - Entlastungen, z.B. wegen Krankheiten, beruflichen Sondersituationen (Kommissarische Tätigkeiten, Berufs- einsteiger*, Engagement im Förderverein, im Personalrat, im NQS, im Bereich der EDV, …)

hinsichtlich des berufsbereichsübergreifenden Einsatzes bzw. hinsichtlich des Fächereinsat- zes innerhalb des „Stamm-BB“ z. B. - Favorisierung/Ausschluss bestimmter Fächer/Fächerkombinationen; - Favorisierung des Einsatzes in bestimmten Jahrgangsstufen/Berufsbereichen

hinsichtlich der fachlichen Anforderungen z. B. - Wunsch nach wiederholtem Einsatz in Fächern, die bereits im Vorjahr unterrichtet wurden - Wunsch nach wiederholtem Einsatz in Jahrgangsstufen, in denen bereits im Vorjahr unterrichtet wurde - Verschieben des Einsatzes in bestimmten Jahrgangsstufen - Vermeidung von Überforderung bzw. Unterforderung …

hinsichtlich der Teamstruktur im Berufsbereich (Zusammenarbeit mit Kollegen) z. B. - Präferenzen zur Bildung von Klassenteams - Wechsel zwischen den Lehrerteams … - Wechsel des Berufsbereichs

hinsichtlich der Arbeit der Berufsbereichsbetreuung z. B. - Intensivierung der fachlichen Zusammenarbeit - Intensivierung der pädagogischen Zusammenarbeit - Wunsch nach kollegialer Hospitation durch die Berufsbereichsbetreuung - Bessere Arbeitsteilung - Intensivierung von Fortbildungen - Vorschläge für Fortbildungsthemen

hinsichtlich der Arbeit der Schulleitung z. B. - Verbesserung des Informationsflusses - Veröffentlichungen von Ausschreibungen - Mitarbeitergespräch - Kommunikation zwischen Schulleitung und Kollegen* - Wunsch zum Schulwechsel

hinsichtlich der organisatorischen Rahmenbedingungen an der B4 z. B. - Regelungen zu Pausenaufsicht - Unterrichtszeiten - Pausenregelungen

Meine Entwicklung an der B4 z. B.

Gesprächsleitfaden KEG an der B4

Stand 29.04.2019

Dokumentation des 1. kollegialen Entwicklungsgesprächs (KEG)

Fachgruppe:________________________________________________ Datum:_________________________

Herausforderungen/Schwerpunkte Ausbil- dungs- entwick- lung Personal- entwick- lung Maßnahmen/Umsetzung Verantwort- lich/Wer? Zeitschiene/Bis wann?

Dokumentation des 2. kollegialen Entwicklungsgesprächs (KEG)

Fachgruppe:________________________________________________ Datum:_________________________

Zwischenstand: ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________

Dokumentation des 3. kollegialen Entwicklungsgesprächs (KEG)

Fachgruppe:________________________________________________ Datum:_________________________

Endstand und Reflexion: ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________________________

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