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Sitzung gesamt öffentlich -Stand 26.06.2019
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
26.06.2019
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente 4
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg 4
Sitzungsvorlage Rpr/009/2018 4
Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Rpr/009/2018
8
Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Rpr/009/2018 47
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 155
Sitzungsvorlage Rpr/010/2018 155
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg 158
Sitzungsvorlage Rpr/011/2018 158
Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen
Rpr/011/2018
162
Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg Rpr/011/2018 288
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 391
Sitzungsvorlage Rpr/012/2018 391
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
394
Sitzungsvorlage Rpr/013/2018 394
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
397
Sitzungsvorlage Rpr/014/2018 397
TOP Ö 7 Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg 400
Bericht Ref.I/II/103/2019 400
Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick Ref.I/II/103/2019 404
TOP Ö 8 Digitale Stadtverwaltung 410
Sitzungsvorlage DIP/046/2019 410
Sachverhalt digitale Stadtverwaltung DIP/046/2019 413
Anlage Konzept_Digitale_Stadtverwaltung DIP/046/2019 417
IT-Sollkonzept DIP/046/2019 483
TOP Ö 9 Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg 633
Bericht 3. BM/053/2019 633
0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce 3. BM/053/2019 637
0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen 3. BM/053/2019 638
1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531 3. BM/053/2019 640
2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019 3. BM/053/2019 649
2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII 3. BM/053/2019 651
2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen 3. BM/053/2019 656
2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce 3. BM/053/2019 660
2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 663
2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 665
2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS 3. BM/053/2019 667
TOP Ö 10 Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg 669
Sitzungsvorlage SpS/024/2019 669
Entscheidungsvorlage SpS/024/2019 673
Antrag CSU-Fraktion vom 12.03.2018 SpS/024/2019 699
Antrag CSU-Fraktion vom 27.11.2018 SpS/024/2019 701
2
Antrag CSU-Fraktion vom 17.12.2018 SpS/024/2019 702
Antrag CSU-Fraktion vom 06.05.2019 SpS/024/2019 703
Antrag SPD-Fraktion vom 03.08.2018 SpS/024/2019 704
Antrag SPD-Fraktion vom 20.12.2018 SpS/024/2019 705
* TOP Ö 10.1 Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg 706
Sitzungsvorlage SpS/033/2019 706
Entscheidungsvorlage SpS/033/2019 709
* TOP Ö 10.2 Sport- und Veranstaltungshalle für bis zu 4.000 Zuschauer 714
Sitzungsvorlage 3. BM/054/2019 714
Lageplan Tillypark 3. BM/054/2019 718
Luftbild Tillypark 3. BM/054/2019 719
Sachverhalt 3. BM/054/2019 720
TOP Ö 11 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP), 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
724
Sitzungsvorlage Stpl/089/2019 724
Entscheidungsvorlage Stpl/089/2019 728
FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 730
Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 731
Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 732
Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019 Stpl/089/2019 741
TOP Ö 12 Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des
OBM
765
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 765
3
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Beschlussvorlage
Rpr/009/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg
(Anlage) vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des
Abschlusses 2016 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 1Ö 1
4
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
5
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
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Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 9.251.899.788,11 Euro.
Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 122.188.880,16 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2016 festgestellt.
7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-3/3/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2016
der Stadt Nürnberg
Mai 2019
Ö 1Ö 1
8
Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2016 DER STADT NÜRNBERG 5
1.1 Einführung 5
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.3 Vermögens- und Ertragslage 6
1.3.1 Vermögenslage 6
1.3.2 Ertragslage 11
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 12
1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 12
1.4.2 Organisation und Buchführung 13
1.4.3 Konsolidierungssoftware 14
1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 14
1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten
Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse 16
1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung 18
1.4.7 Kapitalkonsolidierung 18
1.4.8 Schuldenkonsolidierung 22
1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 24
1.4.10 Zwischenergebniseliminierung 25
1.4.11 At-Equity-Konsolidierung 26
1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im Konsolidierungsbericht 28
1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 29
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 32
9
Anlagenverzeichnis Seite 3 von 39
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016
Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte
Vermögensrechnung
Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg
Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg
10
Seite 4 von 39 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ASN Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg
FSN Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung
HGB Handelsgesetzbuch
KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung Doppik
NOA Noris-Arbeit Nürnberg
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad Eigenbetrieb NürnbergBad
NüSt Eigenbetrieb NürnbergStift
SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
wbg wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
wbg-K wbg-Kommunal GmbH
11
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 39
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt
Nürnberg gemäß Art. 102a GO sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen
konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte erstmalig mit
Wirkung zum 31.12.2016.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit
den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalu nternehmen oder in privater
Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung
wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie
über das komplette Auf gabenspektrum der Kommune ermöglich t. Hierbei werden alle daran
beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Nürnberg als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach
Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzu-
führen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2016 wäre somit der 30.06.2018
als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Aufgrund der Neuartigkeit und Komplexität der Ma-
terie sowie der teilweise unzureichenden Dokumentation der in die Prüfung einzubeziehenden
Unterlagen musste die Dauer für die Prüftätigkeiten bis Ende Januar 2019 verlängert werden.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde erstmals zum 31.12.2016 erstellt. Dafür war implizit
auch die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Ur-
sprünglich war die Aufstellung eines Probeabschlusses zum 31.12.2015 geplant. Dieses Pro-
jekt konnte aber aus Zeitgründen sowie aufgrund fehlender Datenlieferungen von Tochterun-
ternehmen nicht vollumfänglich verwirklicht werden. Die in diesem Zusammenhang geleisteten
Vorarbeiten sind in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 eingeflossen.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2016 gliedert
sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik)
Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik)
Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik)
12
Seite 6 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Für die ebenfalls in § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik geforderte Kapitalflussrechnung wurde
von der Regierung von Mittelfranken eine Fristverlängerung für die erstmalige Aufnahme bis
zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2017 erteilt. Eine Eigenkapitalübersicht nach
§ 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik wurde für das Jahr 2016 allerdings nicht vorgelegt.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
die Überleitung der Konten der Einzelabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse in den Po-
sitionenplan für den konsolidierten Jahresabschluss (Kontenmapping),
die Plausibilisierung der Konsolidierungspakete und die korrekte Übernahme in die Soft-
ware für den konsolidierten Jahresabschluss,
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die
Fortschreibung des Eigenkapitals sowie
die At-Equity-Konsolidierung.
Darüber hinaus wurden die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsoli-
dierung in Stichproben geprüft. Da die Werte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 den Cha-
rakter eines Probeabschlusses haben, haben wir unsere Prüfung hauptsächlich auf die Kon-
solidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf
die konzerninternen Liefer - und Leistungsbeziehungen zur Konzernmutter (Stadt Nürnberg)
gerichtet. In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016
gezeigt:
13
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 39
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
A. Anlagevermögen 7.973.893.211,04 7.824.775.600,88
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.791,90 212.319.608,98
1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.248,89 15.001.434,99
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456,40 174.166.815,00
3. Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
1.287.498,24 1.041.635,36
4. Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588,37 22.109.723,63
II. Sachanlagen 6.878.780.407,95 6.787.834.021,74
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
232.347.636,99 247.759.847,37
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
2.251.659.126,16 2.205.764.899,19
3. Infrastrukturvermögen 3.153.029.212,83 3.105.039.660,45
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.934,88 11.705.273,82
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731,49 476.441.256,56
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.839,82 234.503.521,76
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.638,62 136.135.301,08
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 396.716.287,16 370.484.261,51
III. Finanzanlagen 883.773.011,19 824.621.970,16
1. Sondervermögen 6.700.000,00 1,00
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.894.055,59 2.894.055,59
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 628.221.921,64 629.393.441,96
4. Sonstige Beteiligungen 10.316.860,27 14.880.202,28
5. Ausleihungen 78.203.156,34 83.860.618,43
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017,35 93.593.650,90
B. Umlaufvermögen 1.234.295.010,76 1.144.378.639,90
I. Vorräte 163.700.765,88 144.271.826,07
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 49.906.788,78 50.435.307,33
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige
Erzeugnisse und Leistungen
37.933.297,44 39.020.056,34
A. Eigenkapital 1.494.380.337,50 1.459.244.076,78
I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 742.388.516,50 814.140.728,96
II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
564.342,64 142.585,23
III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 107.975.094,96 92.539.256,58
IV. Ergebnisvortrag -37.484.745,73 1.645.444,53
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 122.188.880,16 0,00
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
192.151.789,49 184.179.602,00
VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 366.596.459,48 366.596.459,48
VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten 1.698.936.943,56 1.616.188.396,55
I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.396.669.082,56 1.315.851.104,93
II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten
225.436.607,97 224.085.953,30
III. Sonstige Sonderposten 11.297.734,03 10.282.655,32
IV. Gebührenausgleich 65.533.519,00 65.968.683,00
C. Rückstellungen 2.467.271.425,30 2.461.231.770,21
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2.017.945.227,71 2.027.183.021,13
II. Umweltrückstellungen 29.366.276,00 42.258.427,00
III. Instandhaltungsrückstellungen 29.038.042,62 27.344.895,19
IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen
2.954.107,58 2.822.616,61
V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts-
und Widerspruchsverfahren
0,00 30.800,00
VI. Sonstige Rückstellungen 387.967.771,39 361.592.010,28
14
Seite 8 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und
bebaute)
75.800.966,46 54.693.697,25
4. Sonstige Vorräte 35.985,50 121.069,40
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 23.727,70 1.695,75
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
689.679.144,28 664.360.605,57
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
190.701.295,92 182.635.799,14
2. Privatrechtliche Forderungen 354.046.501,51 317.888.447,27
3. Sonstige Vermögensgegenstände 73.388.554,83 115.876.937,63
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
25.412.728,73 22.072.761,90
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
46.130.063,29 25.886.659,63
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 5.000.000,00
IV. Liquide Mittel 380.915.100,60 330.746.208,26
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.711.566,31 62.601.555,56
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 3.552.696.590,76 3.458.970.406,75
I. Anleihen 80.446.486,93 81.104.188,50
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.684.791.473,37 2.639.731.324,95
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
42.514.660,67 28.049.408,26
IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
91.313.146,41 72.582.250,14
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 295.933.342,80 311.768.944,95
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 37.976.449,74 37.374.264,91
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 319.721.030,84 288.360.025,04
E. Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.490,99 36.121.146,05
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
15
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 39
Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung zum 31.12.2016
konzentriert, da die Werte zum 01.01.2016 lediglich aus dem vorläufigen Probeabschluss ab-
geleitet und damit nicht vollumfänglich vergleichbar sind.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso-
lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind
die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buch-
werten angesetzt. Zudem wurde der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), ob-
wohl in den Konsolidierungskreis ei nbezogen, aufgrund des zum Zeitpunkt der Gesamtab-
schlusserstellung fehlenden Einzelabschlusses zum 31.12.2016 nicht vollkonsolidiert.
Eine detaillierte Aufstellung, wie sich die konsolidierte Vermögensrechnung aus den einzelnen
Konzernunternehmen zusammensetzt, ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Des Weiteren fin-
det sich in der Anlage eine Gegenüberstellung der Summenbilanz und der konsolidierten Ver-
mögensrechnung (Anlage 2). Die Summenbilanz weist die gemeldeten Bilanzpositionen – ba-
sierend auf den jeweiligen Einzelabschlüssen – aus. Sie bildet die Grundlage für die darauf-
folgenden konzernrelevanten Buchungen, um die konzerninternen Verflechtungen zu eliminie-
ren.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg maßgeblich durch das
Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 7.974 Mio. Euro bzw.
86,19 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1.234 Mio. Euro (13,34 %) und
auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 44 Mio. Euro (0,47 %).
Die Hälfte des Konzern -Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (52,20 %). Nimmt
man den Teilkonzern StWN hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen
bereits über mehr als drei Viertel des Anlagevermögens (76,55 %). Das Anlagevermögen setzt
sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung Anlagevermögen
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.792 2,65
Sachanlagen 6.878.780.408 86,27
Finanzanlagen 883.773.011 11,08
Summe Anlagevermögen 7.973.893.211 100,00
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (86,27 %).
Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.119 Mio. Euro bzw.
74,42 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs-
gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN
entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die VAG bzw. die N-ERGIE AG und damit
auf Fahrzeuge für den Personen - und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und
Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und
Stromerzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil-
konzern StWN. Deren Anteil beträgt 87,86 % der gesamten Konzern -Finanzanlagen. Nicht
enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen.
Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenstän-
den und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die
Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit 122 Mio. Euro
die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Bei der
16
Seite 10 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
StWN sind u.a. die Anteile an der infra fürth verkehr service gmbH, Fürth (ehemals Städte -
Bus-Gesellschaft Fürth Nürnberg mbH, Fürth) enthalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 211 Mio. Euro. Darin enthalten
ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 17 Mio. Euro, der
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht werthaltig ist.
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
Zusammensetzung Passivseite
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Eigenkapital 1.494.380.338 16,15
Sonderposten 1.698.936.944 18,36
Rückstellungen 2.467.271.425 26,67
Verbindlichkeiten 3.552.696.591 38,40
Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.491 0,42
Summe Passivseite Konzernbilanz 9.251.899.788 100,00
Das Eigenkapital beläuft sich auf 16,15 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist allerdings,
dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe
von 192 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde
Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist.
Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf
14,08 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli-
dierung in Höhe von 367 Mio. Euro enthalten. Überwiegend handelt es sich dabei um thesau-
rierte (einbehaltene) Gewinne der vollkonsolidierten Eigenbetriebe ASN und SUN bzw. der
Teilkonzerne StWN und wbg.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.018 Mio.
Euro (81,79 %) und davon 96,22 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die
Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für
Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlus ser-
stellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Infolgedessen wurden die Pensi-
onsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum
Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die
Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.553 Mio. Euro. Der
Großteil, 2.685 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen.
17
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 39
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die ko nsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016
gezeigt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 875.313.016,88
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 486.677.470,95
3 + Sonstige Transfererträge 5.879.550,83
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.663.123.881,75
5 + Auflösung von Sonderposten 63.868.199,03
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 209.061.981,81
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 358.494.040,98
8 + Sonstige ordentliche Erträge 81.760.874,23
9 + Aktivierte Eigenleistungen 102.288.215,29
10 +/- Bestandsveränderungen 10.101.265,04
S1 = Ordentliche Gesamterträge 5.856.568.496,79
11 - Personalaufwendungen 1.247.993.094,81
12 - Versorgungsaufwendungen 126.966.939,03
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.665.122.945,47
14 - Bilanzielle Abschreibungen 320.337.155,29
15 - Transferaufwendungen 825.432.798,67
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 489.845.216,97
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 5.675.698.150,24
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 180.870.346,55
17 + Finanzerträge 75.022.841,06
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 7.574.446,50
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 122.646.521,34
20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus
assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB)
7.590,52
S4 = Gesamtfinanzergebnis -40.056.824,30
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 140.813.522,25
21 + Außerordentliche Erträge 17.089.953,69
22 - Außerordentliche Aufwendungen 8.259.742,65
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 8.830.211,04
S7 = Gesamtjahresergebnis 149.643.733,29
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -27.454.853,13
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 122.188.880,16
18
Seite 12 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 122,19 Mio. Euro wurde 2016 auf Ebene des
„Konzerns“ Stadt Nürnberg ein positives Ergebnis erzielt. Dieses positive Ergebnis wurde
maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro beeinflusst.
Diesen stehen ordentliche Gesamtaufwendungen von knapp 5,7 Mrd. Euro entgegen. Das
hieraus resultierende Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 180,87 Mio. Euro wird
jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von 40 ,06 Mio. Euro. Somit ver-
bleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 140,81 Mio. Euro. Unter Hinzurechnung
des außerordentlichen Gesamtergebnisses (8,83 Mio. Euro) sowie durch Abzug des den an-
deren Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses resultiert letztlich der obe n genannte
Jahresüberschuss.
Die ordentlichen Gesamterträge ( 5,8 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil
(62,5 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,7 Mrd. Euro) zusammen. Hier sind
unter anderem die Erträge bei der StWN mit verantwortlich. Des Weiteren wären hier auch die
bei der Kernstadt erwirtschafteten Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (875,31 Mio.
Euro) bzw. Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (486 ,68 Mio. Euro) zu nennen. Für die
ordentlichen Gesamt aufwendungen (5,7 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (2,7 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,2 Mrd. Euro) ur-
sächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 40,06 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons-
tige Finanzaufwendungen in Höhe von 122,65 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die
Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 82,60 Mio. Euro überkompensieren.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2016 einen Über-
schuss von 8,83 Mio. Euro aus.
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses dargestellt. Hier wird unter anderem nach den jeweiligen Konsolidierungsarten differen-
ziert. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im Anschluss die im
Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2016
1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresab-
schlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon-
solidierte Jahresabschluss 2016 demnach bis spätestens 31. Oktober 2017 aufgestellt und
dem Stadtrat vorgelegt werde müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Tatsäch-
lich wurde der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg erst im April 2018 fertigge-
stellt und am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die
Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen
konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat.
19
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 39
1.4.2 Organisation und Buchführung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Kämmerei der Stadt Nürnberg erstellt.
Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer
Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab-
schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb-
ständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune
und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon-
solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, z.B. zu Höhe und Art der Beteiligung, Ge-
sellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen. 1
Seitens der Stadt Nürnberg wurden für die in den konsolidierten Jahresabschluss einbezoge-
nen nachgeordneten Unternehmen beziehu ngsweise Teilkonzerne – mit Ausnahme des Ei-
genbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) – die wesentlichen Daten er-
mittelt und in Form des Erhebungsbogens festgehalten.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen
sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten
Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus
dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter-
gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt
grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen
sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten
mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkon-
solidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schu ldenkonsolidierung, Aufwands- und
Ertragskonsolidierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen (z.B. Bezu-
schussung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung der Um-
satzsteuer, konzerninterne Sachverhalte, wie zum B eispiel Versorgungsbezüge oder auch
ÖPP-Projekte) zu klären.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden . Vielmehr
hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung
entwickelten intern en Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf
Microsoft Excel-Basis erstellt worden. Ohne Unterstützung der Stadtkämmerei wären diese für
das Rechnungsprüfungsamt in weiten Teilen nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen. Auf
Nachfrage wurden entsprechende Auskünfte und Erläuterungen zwar bereitwillig erteilt. Eine
eigenständige Erarbeitung war dem Rechnungsprüfungsamt allerdings in angemessener Zeit
nicht möglich, so dass es stark auf weitergehende mündliche Besprechungen und Erläuterun-
gen angewiesen war . Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung müssen die
Buchführung – und damit auch die begründenden Unterlagen – so beschaffen sein, dass sie
einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Ge-
schäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Geschäftsvorfälle müs-
sen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Vor diesem Hintergrund war
die vorgelegte Dokumentation aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes in weiten Teilen unzu-
reichend. Auf die Nachhaltigkeit der Dokumentation und erforderliche Verbesserungen wurde
die Stadtkämmerei hingewiesen.
1 Vgl. Bayerischer Konsolidierungsleitfaden Tz 25.
20
Seite 14 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, eine Gesamtabschlussrichtlinie zu er-
stellen, da diese bislang nicht vorliegt. Die Gesamtabschlussrichtlinie regelt den organisatori-
schen Ablauf sowie fachliche Themen zur Konsolidierung und zum Berichtswesen. In ihr kann
unter anderem die Ausübung bestehender Wahlrechte, der Konsolidierungskreis sowie der
Kontenrahmen und der Berichtsumfang festgelegt werden.
1.4.3 Konsolidierungssoftware
Das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen für eine IT -gestützte Buchführung. Hierbei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger
kommunaler Buchführung zu beachten.
Für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird die Software „Doppik al dente!“
der hallobtf! GmbH Köln eingesetzt. Die Software ist nach dem IDW Prüfungsstandard PS 880
zertifiziert. Die Bescheinigung wurde von der Meyerink & Gell er GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 27. Januar 2017 ausgestellt. Der Bescheinigung
lagen die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit der Buch-
führung und die jeweiligen landesrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (Art. 102a GO und §§
88 ff. KommHV-Doppik) zugrunde. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen er-
möglicht das eingesetzte Softwareprodukt eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung entsprechende Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses.
1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art . 102a
Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlu sses
einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga-
benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2016 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen ,
brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen wer den, wenn sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung ein er untergeordneten Bedeutung dient das
vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs-
schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Die untergeordnete Bedeutung
liegt insbesondere dann vor , wenn die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Bi-
lanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller gewichte-
ten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht ( vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierung s-
leitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungs-
pflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis
95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen.
Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg
von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb-
lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein
Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen ( vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden
21
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 39
Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der
Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un-
tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol-
gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ-
ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen.
Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss
aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
Konsolidierungskreis
Kumulierte An-
teile an der Kon-
zern-Bilanz-
summe
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) 48,7 %
zzgl. Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN 74,2 %
zzgl. Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN 81,0 %
zzgl. Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 86,8 %
zzgl. Wohnungsbaugesellschaft (wbg) - TEILKONZERN 92,5 %
zzgl. Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 94,4 %
zzgl. NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 96,2 %
zzgl. Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 97,1 %
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie-
rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger miteinbezogen, die gemäß dem
oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach eigentlich nur von untergeordneter
Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift
(NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA).
Wie auch im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2016 (S. 10) erläutert
wird, erfolgte „die Aufstellung des ersten konsolidierten Jahresabschlusses ohne Daten des
Eigenbetriebes SÖR, da zur Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch kein Einzel-
abschluss des SÖR vorla g. Somit fehlen entsprechende Daten für die Konsolidierung. Im
Laufe der Prüfung wurden folgende Kennzahlen von SÖR für das Jahr 2016 gemeldet: Bilanz-
summe: 59,49 Mio. Euro, Eigenkapital 4,48 Mio. Euro, Jahresüberschuss 7,07 Mio. Euro. Auf-
grund der Größenordnung der Bilanzsumme wäre die Einbeziehung in den Konsolidierungs-
kreis zwar nicht erforderlich gewesen. Aus Gründen der Transparenz wurde aber die Entschei-
dung getroffen, alle Eigenbetriebe – und damit auch SÖR – in den Konsolidierungskreis mit
aufzunehmen.
22
Seite 16 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen
Abschlüsse
1.4.5.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune
mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
verbunden. Analog § 317 Abs. 3 HGB sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses
auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbe-
sondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317
Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2016 wurde vom Rechnungspr üfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die
für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge-
halten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger w urden von Wirtschaftsprüfern ge-
prüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der
einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhalts-
punkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.
1.4.5.2 Prüfung des Kontenmappings
Grundlage für den konsolidierten Jahresabschluss ist ein Summenabschluss aller dem Kon-
solidierungskreis angehörenden Aufgabenträger.
Die Kommune und ihre nachgeordneten Aufgabenträger arbeiten nach unterschiedlichen
Rechnungslegungsvorschriften (zum Beispiel KommHV-Doppik, HGB, EBV) mit unterschied-
licher Strukturierung und Tiefe ihrer Rechnungslegung. Im konsolidierten Jahresabschluss
wird jedoch ein einheitlicher Konzern -Kontenplan verwendet. Dabei handelt es sich um den
Positionenplan bzw. Positionenrahmen. Es war daher erforderlich, mittels sogenannter Über-
leitungstabellen die einzelnen Konten der zu berücksichtigenden Aufgabenträger in den ein-
heitlichen Positionenrahmen zu überführen. Zugrunde gelegt wurde hierbei der bayernwe it
geltende Positionenplan.
Im Vorfeld der eigentlichen Gesamtabschlusserstellung wurden die Einzelkonten der Kernver-
waltung sowie der nachgeordneten Aufgabenträger den Positionen lt. Positionenplan mittels
einer Excel-Aufstellung zugeordnet (Kontenmapping) und entsprechende Überleitungstabel-
len erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung zwischen der Stadtkämmerei und den nachgeordne-
ten Aufgabenträgern.
Im Rahmen der Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt das Kontenmapping der vollkonsoli-
dierten Gesellschaften angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass alle Konten der jeweiligen
Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse erfasst und entsprechenden Positionen zugeordnet wur-
den. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen laut Positionenplan konnte nachvollzogen
werden.
23
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 39
Die zugrundeliegenden Einzel- bzw. Teilkonzernabschüsse der im Rahmen der Vollkonsoli-
dierung einbezogenen Unternehmen waren grundsätzlich „vor Gewinnverwendung“ aufgestellt
worden. Dies gilt nicht für die NOA beziehungsweise den StWN-Teilkonzern. Deren Einzelab-
schlüsse waren „nach Gewinnverwendung“ aufgestellt worden. Für Zwecke des konsolidierten
Jahresabschlusses war eine Vereinheitlichung erforderlich. Dazu wurden seitens der Stadt-
kämmerei für die NOA und den StWN-Teilkonzern die entsprechenden Jahresabschlussposi-
tionen (insbesondere die Eigenkapitalkonten) übergeleitet, so dass analog zu den anderen
vollkonsolidierten Gesellschaften der Ausweis ebenfalls „nach Ergebnisverwendung“ erfolgt.
Dies entspricht auch der Vorgabe des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens, denn Anlagen
drei und vier (konsolidierte Ergebnis- beziehungsweise Vermögensrechnung) stellen ebenfalls
auf die Situation „vor Ergebnisverwendung“ ab.
Für Zwecke des Konsolidierun gsprogramms „doppik al dente“ wurden im Anschluss die be-
trieblichen Konten der Einzel- beziehungsweise Teilkonzernabschlüsse mit Hilfe von Konten-
übersetzungstabellen den Konten des Positionenplans zugeordnet. Die Prüfung dieser Kon-
tenübersetzungstabellen hat keine Auffälligkeiten ergeben.
Die Überleitung der entsprechenden Konten zum 31.12.2016 konnte weitestgehend nachvoll-
zogen werden. Soweit einzelne Kontenzuordnungen fehlerhaft waren, wird dies für 2017 kor-
rigiert. Beispielsweise wurden bei der NOI Forderungen in Höhe von 762 TEuro zum
31.12.2016 und 1.226 TEuro zum 01.01.2016 als öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewie-
sen, obwohl diese gegenüber der Stadt Nürnberg beziehungsweise anderen Konzernunter-
nehmen bestehen und aus Arbeitserlösen oder Verlustübernahmen resultieren. Künftig wer-
den diese Konten der Konzernbilanzposition „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“
zugeordnet.
1.4.5.3 Prüfung der Erfassung der Meldedaten
Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussda-
ten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine
effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei
der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen realisiert.
Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgabenträger versendet.
Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere
folgende Positionen abgefragt:
Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag,
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer - und Leistungsbeziehungen mit anderen
vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag,
Aufwendungen und Erträge aus Lieferungen und Leistungen innerh alb des „Konzerns“
Stadt Nürnberg,
aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen.
Soweit Unstimmigkeiten in den gemeldeten Daten zwischen zwei Aufgabenträgern offenbar
wurden, wurde seitens der Stadtkämmerei versucht, diese durch Nachfragen bei den jeweili-
gen Aufgabenträgern zu klären und die Reporting Packages entsprechend anzupassen. Ins-
besondere bei den Beziehungen zwischen den Töchtern des StWN-Konzerns und den ande-
ren vollkonsolidierten Unternehmen ist dies nur teilweise gelungen.
24
Seite 18 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig waren, konnte vo m Rech-
nungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Durch den Abgleich mit den Daten aus den Einzel-
abschlüssen wurde versucht, die gemeldeten Daten in Bezug auf Plausibilität zu prüfen. Bei
einzelnen Gesellschaften, wie zum Beispiel NOA und NOI war festzustellen, dass die Report-
ing Packages hinsichtlich der gemeldeten konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten
unvollständig waren (siehe unten). Soweit Teilkonzerne, wie zum Beispiel StWN betroffen wa-
ren, konnten die gemeldeten Werte vom Rechnungsprüfungsamt nicht auf Plausibilität geprüft
werden. Der Grund hierfür lag darin, dass die Meldungen zwar auf Ebene der Einzelgesell-
schaften erfolgt sind, für den Gesamtabschluss wird aber der Teilkonzernabschluss zugrunde
gelegt. Aus diesem sind Lieferungen und Leistungen einzelner Gesellschaften nicht mehr er-
sichtlich.
Das Rechnungsprüfungsamt hatte deshalb empfohlen, dass Wirtschaftsprüfer der jeweiligen
Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprüfung
auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Reporting Packages bestätigen. Zum 31.12.2016
konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Dies soll erstmals zum 31.12.2017 erfolgen.
1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung
Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses sind die Einzel- und Teilkonzernabschlüsse
der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger. Um diese in die Konsolidierungssoft-
ware „doppik al dente“ einspielen zu können, wu rden, wie oben dargestellt, Microsoft Excel -
gestützte Konsolidierungspakete vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass diese Konsolidierungs-
pakete korrekt in die Software übernommen worden waren.
1.4.7 Kapitalkonsolidierung
1.4.7.1 Grundlagen
In der Bilanz der Stadt Nürnberg werden die Beteiligungen der Tochtergesellschaften ausge-
wiesen. Diese spiegeln letztlich den Anteil der Stadt an den Vermögenswerten und Schulden
dieser Tochterunternehmen wider. Da im Rahmen der Vollkonsolidierung die Tochtergesell-
schaften mit ihren Vermögenswerten und Schulden vollständig, also zu 100 % in die konsoli-
dierte Vermögensrechnung eingehen, müssen im Gegenzug die Beteiligungen im konsolidier-
ten Jahresabschluss eliminiert werden, um eine Doppelerfassung zu vermeiden.2 Deshalb wird
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB der Beteiligungsbuch-
wert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem
anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern).
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Ko nsolidierungsleitfaden Bayern in Verbindung mit
§ 301 Abs. 1 HGB grundsätzlich auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewer-
tungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird davon ausgegan-
gen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidierenden nachgeord-
neten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Son-
derposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Nach § 301 Abs. 1 Satz
2 i. V. m. Abs. 2 HGB sind diese im konsolidierten Jahresabschluss mit ihren Zeitwerten zum
Erstkonsolierungszeitpunkt (01.01.2016) anzusetzen und vorhandene stille Reserven und
2 Würde keine Kapitalkonsolidierung vorgenommen, wäre das Vermögen der Tochtergesellschaft doppelt erfasst:
zum einen durch den Wert der Beteiligung, zum anderen durch die Einbeziehung der Vermögensgegenstände
und Schulden der Tochtergesellschaft im Rahmen des Summenabschlusses.
25
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 39
Lasten aufzudecken. Tz 70 des Konsolidie rungsleitfadens Bayern eröffnet jedoch ein Wahl-
recht, auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten zu verzichten. Die Stadt Nürnberg
hat diese Erleichterungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Damit wurden im konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg statt der Zeitwerte die Buchwerte zugrunde gelegt.
Bei der Erstkonsolidierung, also der erstmaligen Verrechnung von Beteiligungsbuchwert und
Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträger, stehen sich die Werte in der Regel nicht in
gleicher Höhe gegenüber, so dass sich Unter schiedsbeträge ergeben. Ist der Beteiligungs-
buchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, liegt ein
aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) vor . Ist der Beteiligungsbuchwert
niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag darzustel-
len.
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus
den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge)
sowie den passiven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Er-
gänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbeson-
dere die Thüga AG als Gesellschafter in der N-ERGIE AG im StWN -Konzern). Rechentech-
nisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt
Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen.
1.4.7.2 Feststellungen zur Kapitalkonsolidierung im konsolidierten Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Die Kapitalkonsolidierung wurde für alle vollkonsolidierten Gesellschaften mit Ausnahme von
SÖR durchgeführt. Auf die Einbeziehung von SÖR wurde verzichtet, da zum Zeitpunkt der
Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses noch kein geprüfter Jahresabschluss für
den Eigenbetrieb zum 31.12.2016 vorlag. In den Folgejahren ist SÖR jedoch mit einzubezie-
hen.
Der konsolidierte Jahresabschluss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016
aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung ist daher erstmalig zum Beginn des Konzerngeschäfts-
jahres (01.01.2016) vorzunehmen ( Erstkonsolidierung). Dies ist zutreffend erfolgt. Zum
31.12.2016 wurde dann die Folgekonsolidierung durchgeführt.
Aktiver Unterschiedsbetrag
Im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt haben sich für einige Gesellschaften aktive Un-
terschiedsbeträge ergeben, da der jeweilige Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg zum
Erstkonsolidierungszeitpunkt größer als das Eigenkapital der betreffenden Tochtergesell-
schaften war. Diese Unterschiedsbeträge sind als Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen.
Im Einzelnen stellen sie sich wie folgt dar:
26
Seite 20 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Geschäfts- oder Firmenwert
(GoF) auf Ebene "Konzern" Stadt
beziehungsweise aus den Teil-
konzernabschlüssen
01.01.2016
(Erstkonsolidie-
rung)
31.12.2016
(Folgekonsolidie-
rung)
Veränderung
Euro Euro Euro
Klinikum 15.867.190,56 12.693.752,45 -3.173.438,11
NOI 1.014.096,78 811.277,42 -202.819,36
NüSt 4.766.781,21 3.813.424,97 -953.356,24
GoF aus der Vollkonsolidierung 21.648.068,55 17.318.454,84 -4.329.613,71
Klinikum 422.137,00 139.987,00 -282.150,00
StWN 38.365,08 20.568,53 -17.796,55
wbg 1.153,00 578,00 -575,00
GoF aus den Teilkonzernab-
schlüssen 461.655,08 161.133,53 -300.521,55
Summe GoF 22.109.723,63 17.479.588,37 -4.630.135,26
Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von 21,65 Mio.
Euro ermittelt und als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Des Weiteren resultieren Ge-
schäfts- oder Firmenwerte aus den Teilkonzernabschlüssen des Klinikums, der STWN sowie
der wbg in Höhe von 462 TEuro.
Die im Rahmen der Vollkonsolidierung ermittelten aktiven Unterschiedsbeträge von 21,65 Mio.
Euro werden als Geschäfts - oder Firmenwert ausgewiesen und über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben. Zum 31.12.1016 beträgt der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Voll-
konsolidierung 17,32 Mio. Euro.
Die Unterschiedsbeträge zum 01.01.2016, aus denen sich der angesetzte Geschäfts - oder
Firmenwert ermittelt, resultieren beim Klinikum und NüSt daraus, dass in der Vergangenheit
auf Ebene des Klinikums beziehungsweise NüSt Verluste erzielt wurden. Diese Verluste ha-
ben sich aber noch nicht im Beteiligungsansatz der Stadt auf Ebene des Einzelabschusses
durch Abschreibung niedergeschlagen. Auch die NOI erwirtschaftet regelmäßig Verluste, die
dann zeitversetzt durch die Stadt ausgeglichen werden. Da der Verlust 2015 zum Ze itpunkt
der Erstkonsolidierung noch nicht ausgeglichen war, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbe-
trag.
Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich bei den Unterschiedsbeträ-
gen aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 21,65 Mio. Euro zum 01.01.2016 beziehungs-
weise 17,32 Mio. Euro zum 31.12.2016 nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert, da keine
Werthaltigkeit gegeben ist. Ein Vermögensgegenstand liegt gerade nicht vor. Stattdessen ist
von einem lediglich technischen aktiven Unterschiedsbetrag auszugehen. Dieser ist nach Auf-
fassung des Rechnungsprüfungsamtes dem Konzerngewinn- beziehungsweise -verlustvor-
trag zuzuordnen3.
Im Gegenzug ist auch die Abschreibung in Höhe von 4,33 Mio. Euro unzutreffend, da kein
Vermögensgegengenstand vorliegt.
3 Vgl. auch WP-Handbuch, G, Tz 435.
27
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 39
Passiver Unterschiedsbetrag
Des Weiteren werden im konsolidierten Jahresabschluss passive Unterschiedsbeträge aus-
gewiesen. Passive Unterschiedsbeträge entstehen, wenn der jeweilige Beteiligungsbuchwert
bei der Stadt Nürnberg zum Erstkonsolidierungszeitpunkt kleiner als das Eigenkapital der be-
treffenden Tochtergesellschaften war. Diese werden als Unterschiedsbeträge aus der Kapital-
konsolidierung beim Eigenkapital ausgewiesen. Im Einzelnen entfallen diese auf folgende
Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne:
Unterschiedsbetrag aus der Kapi-
talkonsolidierung
01.01.2016 31.12.20164
Euro Euro
ASN 22.416.287,85 22.416.287,85
FSN 5.442.716,71 5.442.716,71
NOA 1.168.186,90 1.168.186,90
NüBad 3.037.016,03 3.037.016,03
StWN 239.629.195,21 239.629.195,21
SUN 45.127.092,93 45.127.092,93
wbg 49.775.963,85 49.775.963,85
Summe 366.596.459,48 366.596.459,48
Für den Eigenbetrieb NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio.
Euro ermittelt. Dazu wurde dem Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg das Eigenkapital
in der Bilanz von NüBad gegenübergestellt. Allerdings wurde bei NüBad auch der Sonderpos-
ten für Investitionszuschüsse in Höhe von 4,46 Mio. Euro dem Eigenkapital zugeordnet. Dies
ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes unzutreffend, da es sich bei dem Sonder-
posten für Investitionszuschüsse um keine Eigenkapitalposition handelt und diese Position da-
mit auch nicht in die Kapitalkonsolidierung einzubeziehen ist.
Stadt Nürnberg TEuro
Ansatz Sondervermögen 2.181
abzüglich Eigenkapital NüBad -754
Zwischensumme 1.424
abzüglich Sonderposten für Investitionszuschüsse -4.464
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung laut konsolidierten
Jahresabschluss
-3.037
Ohne Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse hätte sich ein aktiver
Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Dies ist auf in der Vergangenheit
erzielte Verluste zurückzuführen. Somit wäre auch der passive Unterschiedsbetrag analog zu
den oben dargestellten aktiven Unterschiedsbeträgen dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvor-
trag zuzuordnen.
4 Da die Vorussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB nicht erfüllt waren, war der passive Unterschiedsbetrag unver-
ändert beizubehalten.
28
Seite 22 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Die passiven Unterschiedsbeträge für die Eigenbetriebe ASN und SUN sowie für die Teilkon-
zerne StWN und wbg resultieren aus Gewinnen, die in der Vergangenheit vor erstmaliger Auf-
stellung eines Konzernabschlusses erwirtschaftet wurden. Da keine Ausschüttung der Ge-
winne erfolgte, wurden erhebliche Rücklagen angesammelt. Die betreffenden Unterschieds-
beträge haben Eigenkapital-Charakter. Vergleichbar ist die Situation bei der NOA. Das Rech-
nungsprüfungsamt empfiehlt daher, die auf diese Gesellschaften entfallenden Unterschieds-
beträge – in Summe 356,95 Mio. Euro – erfolgsneutral in die Rücklagen des Konzerns umzu-
gliedern, da es sich um erwirtschaftetes Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit han-
delt. Zwar wird ein Konzernabschluss erst für 2016 erstellt, die Konzernzugehörigkeit bestand
aber schon länger.
Auch beim Eigenbetrieb FSN ist das Eigenkapital höher als der Ansatz des Sondervermögens
bei der Stadt, obwohl der FSN regelmäßig Verluste erwirtschaftet, die teilweise durch Verlust-
ausgleichszahlungen der Stadt, teilweise durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wer-
den. Die Rücklagen wurden in der Vergangenheit aus Kapitalzuschüssen gebildet. Der Aus-
weis als passiver Unterschiedsbetrag sollte daher beibehalten werden.
1.4.8 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger
bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkei-
ten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung so-
genannte Aufrechnungsdifferenzen entstehen. Diese sind durch Kon solidierungsbuchungen
zu beseitigen bzw. unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schulden-
konsolidierung“ auszuweisen.
Die Stadt Nürnberg hat für Abstimmungszwecke eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro
zugrunde gelegt. Sind die Differenzen zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern
kleiner als 100 TEuro, wird auf eine weitere Aufklärung verzichtet. Die Unterschiedsbeträge
werden als „Differenzen aus Schuldenkonsolidierung“ in der Bilanz ausgewiesen, je nach Vor-
zeichen als „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. als „sonstige Verbindlichkeiten“. Sofern
die Differenz größer als 100 TEuro ist, müssen die Einzelbeträge aufgeklärt und bereinigt wer-
den, bis der Wesentlichkeitsbetrag unterschritten ist.
Der konsolidierte Jahresabschl uss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016
aufgestellt. Mit der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses ist implizit auch die Auf-
stellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 verbunden.
Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Lie fer- und Leistungsbeziehungen zwischen den
vollkonsolidierten Aufgabenträgern hat sich das Rechnungsprüfungsamt bei der erstmaligen
Prüfung der Schuldenkonsolidierung auf Stichproben beschränkt. Dabei bleibt festzustellen:
Forderungen und Verbindlichkeiten
Bei einzelnen Gesellschaften wurden nicht alle konzerninternen Forderungen und Verbindlich-
keiten eliminiert, da die Meldungen lt. Reporting Package unvollständig waren. Zu nennen sind
beispielsweise konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten der NOA bzw. der NOI ge-
genüber der Stadt in Höhe von 288 TEuro bzw. 118 TEuro bzw. Sonderposten in der Bilanz
des Eigenbetriebes NüSt aus erhaltenen Zuwendungen für den Bau einer Interimsküche in
Höhe von 430 TEuro.
29
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 39
Immaterielle Vermögensgegenstände aus Zuwendungen
Im konsolidierten Jahresabschluss 2016 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögens-
gegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 174,17 Mio. Euro
ausgewiesen (Stand zum 01.01.2016: 176,14 Mio. Euro). Hiervon entfallen Poste n in Höhe
von rd. 47 Mio. Euro auf Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg an Konzernunternehmen aus-
gereicht hat. Nach den Festlegungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
sind aktuelle Zuwendungen, das heißt Investitionszuschüsse ab dem Geschä ftsjahr 2016 im
Rahmen der Datenmeldungen zu erfassen und zu konsolidieren. Auf die Ermittlung der Altbe-
stände wurde auch aufgrund von Empfehlungen eines externen Beraters verzichtet. Begrün-
det wurde das Vorgehen mit der Möglichkeit, im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz
auf Bewertungsanpassungen zu verzichten. Dieser Vorgehensweise kann nach Ansicht des
Rechnungsprüfungsamtes nicht gefolgt werden, da der Bestand der immateriellen Vermö-
gensgegenstände in der konsolidierten Vermögensrechnung deutlich zu hoch ausgewiesen
wird.
In der Eröffnungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung werden somit geleistete Zu-
wendungen in einer Höhe von rund 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf Zuwendungen der
Kernstadt an diverse Tochterunternehmen entfallen. Die wese ntlichen Posten betreffen mit
40,52 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit 5,21 Mio. Euro die wbg. Dazu sind noch klei-
nere Posten gegenüber FSN, NüSt und der N-ERGIE Netz GmbH enthalten.
Bei Eliminierung dieser immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen
würde sich im Ergebnis der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände in der Eröff-
nungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung um ca. 47 Mio. Euro auf rund 127 Mio.
Euro reduzieren.
Konsolidierung der Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und der wbg-Kommunal
GmbH
Die wbg-Kommunal GmbH (wbg-K) übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistun-
gen und ist zudem teilweise als Auftragnehmerin im Rahmen von ÖPP-Projekten für den Bau
von Schulen verantwortlich. Die wbg-K wurde mit dem Zweck gegründet, die Stadt Nürnberg
bei der Umsetzung von Bauvorhaben zu unterstützen und insbesondere das städtische Hoch-
bauamt zu entlasten. Da die wbg-K im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausschließlich für die
Stadt Nürnberg tätig ist, erfolgte die Einbeziehung in den Konzernabschluss unter der fiktiven
Annahme, dass die wbg-K gleichzusetzen ist mit einer städtischen Dienststelle. Aufgrund des-
sen wurden unter anderem die gegenseitigen Leistungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen
sowie die erfassten Vermögenswerte um einen Gewinnanteil entlastet. Nach Ansicht des
Rechnungsprüfungsamtes wäre es jedoch sachgerechter, die konzerninternen Erfassungen
unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer und weiterer Kostenbestandteile auszuweisen, da
es sich bei diesen Zahlungsströmen nicht um konzerninterne Umsätze handelt. Für den kon-
solidierten Jahresabschluss 2017 sollte eine Anpassung der Vorgehensweise vorgenommen
werden.
Nicht eingehaltene Toleranzgrenzen
Die StWN wird aufbauend auf ihrem Teilkonzernabschluss in den konsolidierten Jahresab-
schluss der Stadt einbezogen. Für Zwecke der Schuldenkonsolidierung ist jedoch auf die Lie-
fer- und Leistungsbeziehungen der einzelnen StWN-Tochtergesellschaften zu den jeweiligen
städtischen Gesellschaften abzustellen. Für einzelne Liefer - und Leistungsbeziehungen
konnte die Toleranzgrenze von 100 TEuro nicht eingehalten werden. Es ergaben sich verein-
zelt deutlich höhere Differenzen, die nicht aufgeklärt werden konnten.
30
Seite 24 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Darstellung der Differenzen aus Schuldenkonsolidierung von mehr als 100 TEuro zum
31.12.2016:
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der
Schuldenkonsolidierung
31.12.2016
Euro
implea N-ERGIE Immobilien – wbg 857.422,73
N-ERGIE AG – Stadt 1.220.015,20
Summe 2.077.437,93
Zwischen der Stadt und der N-ERGIE AG bzw. der StWN-Tochter implea N-ERGIE Immoblien
und der wbg bestanden in Summe Abweichungen zwischen den konzerninternen Forderungen
und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,08 Mio. Euro. Diese Differenzen konnten trotz umfangrei-
cher Anstrengungen nicht weiter aufgeklärt werden. Sie sind in der Bilanzpositi on „sonstige
Vermögensgegenstände“ enthalten.
1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesell-
schaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen
und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, das heißt nicht in
den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Wie bereits im Rahmen der Schuldenkonsolidierung festgestellt, resultieren aus den internen
Liefer- und Leistungsbeziehungen einerseits zwischen der Stadt und ihren Tochterunterneh-
men sowie andererseits zwischen dem Teilkonzern StWN und deren Tochterunternehmen
nicht aufklärbare Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, die über der To-
leranzgrenze von 100 TEuro liegen. So sind unter anderem sonstige betriebliche Erträge aus-
gewiesen, denen kein entsprechender Aufwand gegenübersteht. Darunter fallen insbesondere
folgende nicht aufklärbare Differenzen:
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der Aufwands-
und Ertragskonsolidierung
31.12.2016
Euro
N-ERGIE AG – Stadt 1.117.095,80
implea N-ERGIE Immobilien – wbg 148.750,05
N-ERGIE AG – Stadt 221.285,56
N-ERGIE AG – Normia 104.478,52
VAG – Stadt 763.106,04
Summe 2.354.715,97
Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen, denen kein entspre-
chender Ertrag gegenübersteht. Der Ausweis dieser Differenzen erfolgt unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen.
31
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 39
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der Aufwands-
und Ertragskonsolidierung
31.12.2016
Euro
Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) – Stadt 148.423,66
N-ERGIE AG – SUN 116.510,72
Summe 264.934,38
Die Differenzen aus den Liefer-und Leistungsbeziehungen zwischen den Töchtern des Stadt-
werkekonzerns einerseits und der Stadt Nürnberg beziehungsweise ihren vollkonsolidierten
Töchtern andererseits konnten im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 trotz
vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden. Diese betreffen vorwiegend die Ver-
brauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich, die bei der N-ERGIE
AG über das Buchungssystem SAP IS-U5 gebucht werden. Zudem hat die Stadt bei der NOA
ein Projekt (FIM2) bezuschusst. Die entsprechenden Buchungen auf Konzernabschlussebene
sind unzutreffend erfolgt, so dass sich in 2016 ein zu hoher Aufwand (210 TEuro) ergeben hat.
Die wbg-K übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistungen und ist zudem teilweise
als Auftragnehmer im Rahmen von ÖPP -Projekten für den Bau von Schulen verantwortlich.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungsbeziehungen wurden bei der Erstellung
des konsolidierten Jahresabschlusses eliminiert. Hierbei ka m es in einem geringen Umfang
jedoch auch zu fehlerhaften Buchungen, die im Ergebnis dazu führen, dass die Erträge und
Aufwendungen in der konsolidierten Ergebnisrechnung jeweils um rund 500 TEuro zu niedrig
ausgewiesen werden.
1.4.10 Zwischenergebniseliminierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die
ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den kon-
solidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinander be-
ruhen. Aus der Sicht des Konzerns als einem wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen sind
Gewinne, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Unternehmen entstehen (Zwi-
schengewinne), so lange noch nicht realisiert, bis die Lieferung oder Leistung den Kreis der in
die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen verlassen hat. Dasselbe gilt für Verluste aus
konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Dies erfolgt im Rahmen der Zwischenergebni-
seliminierung.
Mit Verweis auf Tz 49 des Konsolidierungsleitfadens wurde auf die Zwischenergebniskonsoli-
dierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeutung ist ( vgl. Seite 16 unter Tz
4.2.2.1.2. Anhang Konzernabschluss) bzw. Sachverhalte vor dem 01.01.2016 betroffen sind.
Die Frage, ob auch Zwischener gebnisse aus der Zeit vor der erstmaligen Aufstellung eines
Konzernabschlusses eliminiert werden müssen , ist bislang nicht abschließend geklärt. Dies
geht aus dem Konsolidierungsleitfaden nicht hervor. In der Literatur ist diese Thematik umstrit-
ten. Teilweise geht die Kommentarliteratur zum HGB für Fälle, in denen erstmalig ein Teilkon-
zernabschluss erstellt bzw. sich der Konsolidierungskreis auf bisher nicht konsolidierte Kon-
zernunternehmen ausdehnt, grundsätzlich davon aus, dass auch Zwischenergebnisse aus
Vorjahren zu eliminieren sind. Allerdings sei es zulässig, diese im ersten Konzernabschluss
erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag oder den Gewinnrücklagen zu verrechnen, um eine
5 SAP IS-U (Industry Solutions for Utilities) ist ein SAP Modul u.a. für Versorgungsunternehmen.
32
Seite 26 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
übermäßige Belastung des Konzernergebnisses zu vermeiden.6 Andere Quellen hingegen leh-
nen eine Zwischenergebniseliminierung für Gewinne und Verluste aus der Vorkonzernzeit ab,
da vor der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis ein einheitliches Unternehmen im Sinne
des § 297 Abs. 3 Satz 1 gar nicht bestanden habe.7
Welche Auffassung auch für den kommunalen Gesamtabschluss anwendbar sein wird, ist der-
zeit offen. Es wird zwar eine Konkretisierung des Leitfadens erwartet; unklar ist derzeit aller-
dings, wann diese erfolgen und welche Auffassung dann seitens des Bayerischen Staatsmi-
nisteriums des Inneren (BayStMI) vertreten wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, die Konkretisierungen abzu-
warten. Auch weiterhin wird auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden können,
wenn die Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung
sind. Um diese Erleichterungsvorschrift gegebenenfalls in Anspruch nehmen zu können, soll-
ten die Zwischenergebnisse aus bedeutsamen Transaktionen der Vergangenheit (zum Bei-
spiel konzerninterne Anteils- oder Grundstücksübertragungen) ermittelt werden. Derzeit kann
die Höhe möglicher Zwischengewinne aus Vorjahren nicht realistisch beurteilt werden. Aller-
dings wurden allein in 2015 die Anteile der StWN an der wbg konzernintern an die wbg Im-
mohold GmbH & Co . KG weiterveräußert. Daraus resultierte ein konzerninterne r Veräuße-
rungsgewinn von 80,1 Mio. Euro, der aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes durchaus be-
deutsam ist.
1.4.11 At-Equity-Konsolidierung
1.4.11.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt Nürnberg einen
maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens
20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Ver-
mögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und
Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahres-
abschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem as-
soziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen
Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen (vgl. Tz
98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsoli-
dierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der
Buchwert, d. h. üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital
des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter-
schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs.
1 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag
aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At-Equity-Methode
ist also erfolgsneutral (vergleiche Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Be-
rücksichtigung des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
6 Vgl. Beck’scher Bilanzkommentar § 304 Rz. 65; WP-Handbuch, G Rz. 548.
7 Vgl. ADS, § 304 HGB, Rz. 120ff.
33
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 39
planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge sowie Abschreibungen auf aktive Un-
terschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert) und etwaiger Zu - beziehungsweise außer-
planmäßiger Abschreibungen (vergleiche Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
1.4.11.2 Erstmalige Anwendung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Nürnberg Flughafen GmbH
wurde zum 01.01.2016 dur chgeführt. Dabei wurde auf die Wertansätze zum 01.01.2016 ab-
gestellt.
Laut Konsolidierungsleitfaden ist für die erstmalige Anwendung der At-Equity-Bilanzierung auf
die Wertansätze zu dem Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Kommune erstmals maßgeblichen
Einfluss über den in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger
erlangt hat (Tz 102). Sowohl der Flughafen Nürnberg als auch die MesseNürnberg wurden
Anfang der 1950er Jahre gegründet. Demnach hätten grundsätzlich die Wertansätze von da-
mals zugrunde gelegt und für die Folgejahre fortgeschrieben werden müssen. Da die entspre-
chenden Informationen nur noch rudimentär vorliegen und die Wertermittlung sehr aufwendig
wäre, wurde, wie oben bereits dargestellt, der 01.01.2016 zugrunde gelegt.
Dieses Vorgehen entspricht der Vereinfachungsmöglichkeit des Handbuchs der Wirtschafts-
prüfer. Demnach können in diesen Fällen § 301 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB analog angewandt
werden, mit der Folge, dass die Bewertung auf den Beginn des Konzern-Geschäftsjahres vor-
genommen werden kann, in dem das assoziierte Unternehmen erstmals nach der At -Equity-
Methode einbezogen wird. Dies ist der 01.01.2016.
1.4.11.3 Bewertung
Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürn-
berg GmbH stellt sich im Konzernabschluss wie folgt dar:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
NürnbergMesse Group
anteiliges Eigenkapital 78.174.164,88
Geschäfts- oder Firmenwert 5.162.234,92 83.336.399,80
Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02
Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82
Fortschreibung 2016
Jahresergebnis NürnbergMesse GmbH (anteilig) 6.722.355,04
Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an-
teilig)
852.091,46
Summe Kernstadt 31.12.2016 121.994.264,32
Gemäß § 312 Abs. 6 HGB sind im Rahmen der At -Equity-Bilanzierung für die Ermittlung der
Wertansätze die Teilkonzernabschlüsse zugrunde zu legen. Für die NürnbergMesse Group
wurde aber bei der Erstkonsolidierung zum einen irrtümlich auf Einzelabschlusswerte der
NürnbergMesse GmbH abgestellt. Dies war der Fall beim Jahresergebnis. Zum anderen wur-
den beim Eigenkapital die nichtbeherrschenden Anteile in Höhe von 370 TEuro nicht in die
34
Seite 28 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Wertermittlung einbezogen. Im Ergebnis hat sich daher ein zu hoher Geschäfts- oder Firmen-
wert ergeben. Der Geschäfts - oder Firmenwert ist im Rahmen der Folgekonsolidierung auf-
wandswirksam über fünf Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibung ist im Buchungssystem
nicht durchgeführt worden. Da die Fehler gegenläufig sind, ist die absolute Auswirkung e her
gering. Bei der Nürnberg Flughafen GmbH ist die Wertermittlung zutreffend erfolgt.
Richtigerweise hätten sich folgende Wertansätze ergeben:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
NürnbergMesse Group
anteiliges Eigenkapital 78.359.198,05
Geschäfts- oder Firmenwert 4.977.201,75 83.336.399,80
Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02
Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82
Fortschreibung 2016
Jahresergebnis NürnbergMesse Group (anteilig) 7.716.746,75
Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an-
teilig)
852.091,46
Abzüglich Abschreibung des Geschäfts- oder Fir-
menwertes der NürnbergMesse GmbH
-995.440,35
Summe Kernstadt 31.12.2016 121.993.215,68
Für das Jahr 2017 sind die Wertansätze entsprechend zu korrigieren und die Abschreibung
aus 2016 nachzuholen.
1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im
Konsolidierungsbericht
Der Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss enthält ausführliche Angaben zur Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses sowie zu erforderlichen Erläuterungen im Konsoli-
dierungsbericht (§ 90 KommHV-Doppik). Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresab-
schlusses weist das Rechnungsprüfungsamt auf die folgenden Sachverhalte hin:
Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Kapitalflussrec hnung zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV -Doppik). Diese wird gemäß einer Ausnahmegenehmigung der Regie-
rung von Mittelfranken erstmalig für den konsolidierten Jahresabschluss 2017 erstellt.
Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Eigenkapitalübersicht zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV -Doppik). Auf die Eigenkapitalübersicht findet der DRS Nr. 7 entspre-
chend Anwendung. Die erforderliche Eigenkapitalübersicht wurde im konsolidierten Jah-
resabschluss 2016 nicht erstellt und ist ebenso wie die Kapitalflussrechnung im Folgeab-
schluss zu ergänzen.
35
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 39
Gemäß § 90 KommHV -Doppik ist dem konsolidierten Jahresabschluss ein Konsolidierungs-
bericht beizufügen. Dieser Bericht umfasst eine Erläuterung des konsolidierten Jahresab-
schlusses sowie den Gesamtüberblick und einen Ausbl ick auf die künftige Entwicklung. Hin-
sichtlich der Erläuterungen im Konsolidierungsbericht weist das Rechnungsprüfungsamt auf
die folgenden Sachverhalte hin:
Der Konsolidierungsbericht soll Erläuterungen zu Abweichungen von Bilanzierungs - und
Bewertungsmethoden samt Begründung enthalten, darüber hinaus ist deren Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen. Der Konsolidierungs-
bericht enthält hierzu Angaben über einige wesentliche Sachverhalte, wie beispielsweise
Unterschiede bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen oder zur Bildung von Son-
derposten. Die weiterführenden Angaben zu unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden sind jedoch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes relativ allgemein und
knapp gehalten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt für die Folgeabschlüsse eine de-
tailliertere Darstellung (z.B. Angabe von unterschiedlichen Nutzungsdauern bei Gebäu-
den) der Unterschiede und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage. Auf eine betragsmäßige Darstellung kann dabei gemäß den Angaben im Leitfaden
verzichtet werden.
Der Konsolidierungsbericht soll Angaben zu Namen, Sitz und Rechtsform der einbezoge-
nen Aufgabenträger sowie Art und Höhe der Beteiligung enthalten. Darüber hinaus sind
Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zu-
sammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO sowie die Er-
tragslage/Kreditaufnahmen in den Bericht aufzunehmen. Dies betrifft sowohl die einbezo-
genen nachgeordneten Aufgabenträger als auch die nicht bzw. nur zu (fortgeführten) An-
schaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Gesellschaften,
soweit der Stadt Nürnberg mindestens der zwanzigste Teil der Anteile gehört. Der Konso-
lidierungsbericht enthält hierzu nicht alle Angaben, es wird jedoch auf den Beteiligungs-
bericht der Stadt Nürnberg verwiesen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Betei-
ligungsbericht als weiteren Bestandteil dem konsolidierten Jahresabschluss gemäß § 88
Satz 2 KommHV-Doppik beizufügen.
1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie-
dergegeben:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 wurde am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31.10.2017) nicht eingehalten. Hinge-
wiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im
Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten
Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt.
Die vorgelegte Dokumentation war in weiten Teilen unzureichend. Für die Prüfung war
das Rechnungsprüfungsamt deshalb stark auf weitergehende Erläuterungen und mündli-
che Besprechungen angewiesen.
Der Konsolidierungskreis wurde zutreffend festgelegt. Freiwillig in den Konsolidierungs-
kreis einbezogen wurde unter anderem auch der Eigenbetrieb SÖR. Da zum 31.12.2016
noch kein Einzelabschluss von SÖR vorlag, blieb dieser im vorgelegten Gesamtabschluss
unberücksichtigt.
36
Seite 30 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Die Überleitung der Einzel - und Teilkonzernabschlüsse auf den Positionenplan des Ge-
samtabschlusses ist größtenteils zutreffend erfolgt. Soweit einzelne Kontenzuordnungen
fehlerhaft waren, erfolgt deren Korrektur für 2017.
Aus der Kapitalkonsolidierung (Vollkonsolidierung) wird zum 31.12.2016 ein aktiver Un-
terschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe 17,32 Mio. Euro (01.01.2016:
21,65 Mio. Euro) ausgewiesen. Dieser betrifft den Teilkonzern Klinikum sowie die NOI und
NüSt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes liegt mangels Werthaltigkeit kein Ge-
schäfts- oder Firmenwert vor. Es handelt sich lediglich um einen technischen aktiven Un-
terschiedsbetrag, da sich die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaften auf Einzelab-
schlussebene der Stadt noch nicht niedergeschlagen haben. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt, diesen Unterschiedsbetrag künftig d em Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag
zuzuordnen. Da keine Werthaltigkeit des Geschäfts - oder Firmenwerts gegeben ist, ist
auch die sich daraus ergebende Abschreibung unzutreffend. Im Ergebnis ist daher das
Konzernergebnis um 4,33 Mio. Euro zu niedrig.
Für NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ermittelt.
Die Wertermittlung war unzutreffend. Tatsächlich würde sich ein aktiver Unterschiedsbe-
trag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Da dieser auf in der Vergangenheit erzielte
Verluste zurückzuführen ist, wäre auch dieser dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag
zuzuordnen.
Der passive Unterschiedsbetrag resultiert in Höhe von 356,95 Mio. Euro aus einbehalte-
nen Gewinnen vor dem 01.01.2016 und hat Eigenkapital-Charakter. Das Rechnungsprü-
fungsamt empfiehlt die Umgliederung dieses Betrags in die Rücklagen.
Einzelne Reporting Packages waren hinsichtlich der gemeldeten Forderungen und Ver-
bindlichkeiten unvollständig (rund 840 TEuro).
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden nur aktuelle Investitionszuschüsse elimi-
niert. In der Konzern-Eröffnungsbilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände und
Sonderposten in Höhe von ca. 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf konzerninterne Zuwen-
dungen der Stadt Nürnberg an Tochtergesellschaften zurückzuführen sind. Da diese Zu-
wendungen nicht in die Schuldenkonsolidierung einbezogen wurden, werden die entspre-
chenden Bilanzpositionen um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
Bei konzerninternen Bauträgerleistungen der wbg -K für die Stadt wurden die aktivierten
Eigenleistungen ohne Umsatzsteuer (Nettoausweis) ausgewiesen, da die wbg-K wie eine
stadtinterne Dienststelle behandelt wurde. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte
aber ein Bruttoausweis erfolgen, da die Umsatzsteuer den Konsolidierungskreis verlässt.
Für die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im
Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses eine Toleranzgrenze von 100 TEuro pro
konzerninterner Leistungsbeziehung festgelegt. Unterhalb dieser Toleranzgrenze waren
Abweichungen zwischen Forder ungen und Verbindli chkeiten beziehungsweise Aufwen-
dungen und Erträgen nicht aufzuklären. Vereinzelt ergaben sich aber deutlich höhere Dif-
ferenzen, die trotz vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden konnten. Diese re-
sultieren insbesondere aus den Gas -, Strom-, Wasser- und Fernwärmelieferungen des
StWN-Teilkonzerns an die Stadt beziehungsweise deren Töchter (ohne StWN). Sie be-
laufen sich für die Schuldenkonsolidierung auf 2,08 Mio. Euro (Ausweis als sonstige Ver-
mögensgegenstände) und für die Aufwands - und Ertragskonsolidierung auf 2,35 Mio.
Euro (sonstige betriebliche Erträge) bzw. 265 TEuro (sonstige betriebliche Aufwendun-
gen).
37
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 39
Vereinzelt kam es zu fehlerhaften Buchungen auf Gesamtabschlussebene, wodurch das
konsolidierte Jahresergebnis um rund 200 TEuro zu niedrig ausgewiesen wurde.
Auf die Eliminierung der laufenden Zwischenergebnisse wurde mit Verweis auf die unter-
geordnete Bedeutung verzichtet. Nicht abschließend geklärt ist, ob auch Zwischenergeb-
nisse aus der Zeit vor dem 01.01.2016 zu eliminieren sind . Der Konsolidierungsleitfaden
äußert sich hierzu nicht. In der Literatur ist die Auffassung uneinheitlich. Zwar wird eine
Konkretisierung des Konsolidierungsleitfadens erwartet, der Zeitpunkt ist aber noch offen.
Die Konkretisierung bleibt abzuwarten. Sollten schließlich die Zwischenergebnisse aus
der Zeit vor dem 01.01.2016 eliminiert werden müssen, kann deren Höhe zum jetzigen
Zeitpunkt nicht realistisch beurteilt werden. Allerdings wurden allein in 2015 aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes bedeutsame Gewinne aus konzerninternen Anteilsveräuße-
rungen von rund 80 Mio. Euro erzielt.
Als assoziierte Unternehmen wurden die NürnbergMesse GmbH sow ie die Flughafen
Nürnberg GmbH A t-Equity in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen. Bei der
Wertermittlung für die NürnbergMesse GmbH wurde n statt auf die Konzernabschluss-
werte auf die Einzelabschlusswerte abgestellt sowie die nichtbeherrschten Anteile nicht
einbezogen. Des Weiteren wurde die Abschreibung des sich ergebenden Geschäfts- oder
Firmenwerts nicht durchgeführt. Da die Fehler gegenläufig sind, wirken sie sich auf den
Bilanzansatz kaum aus. Durch die nicht durchgeführte Abschreibung auf den Geschäfts-
oder Firmenwert ist jedoch das konsolidierte Jahresergebnis um ca. 995 TEuro zu hoch.
Diese Abschreibung ist in 2017 nachzuholen.
Die erforderliche Eigenkapitalübersicht war nicht beigefügt. Sie ist im Folgeabschluss zu
ergänzen.
Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Aufstellung einer Gesamtab-
schlussrichtlinie.
38
Seite 32 von 39 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 wurde gemäß Art. 103 GO durchge-
führt. Die Schwerpunkte der Pr üfung waren die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die
Überleitung der Konten in den Positionenplan des konsolidierten Jahresabschlusses (Konten-
mapping) sowie die Prüfung der Plausibilität und die Übernahme der Konsolidierungspakete
in die Konsolidierungssoftware. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung
die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die
At-Equity-Konsolidierung begutachtet.
Innerhalb der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands -/Ertragskonsolidierung hat das
Rechnungsprüfungsamt die Prüfung auf Stichproben von wesentlichen konzerninternen Lie-
fer- und Leistungsbeziehungen und Konsolidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt.
In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden. Insbesondere kann das Rech-
nungsprüfungsamt keine abschließende Aussage zur Vollständigkeit der von den Konzernge-
sellschaften gemeldeten Daten treffen, da das Rechnungsprüfungsamt entsprechende Bestä-
tigungen über Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldedaten der Wirtschaftsprüfer der jewei-
ligen Tochtergesellschaften nicht vorlagen. Dies soll erstmalig zum 31.12.2017 erfolgen.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 1.6 zusammengefasst. Unter
Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem
Prüfungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg entspricht mit Ausnahme der
oben getroffenen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt mit Ausnahme des noch nicht
in die Konsolidierung einbezogenen Eigenbetriebs SÖR ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürn-
berg“.
Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit-
telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss
2016 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 25.06.2019
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 60)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
39
Anlage 1 Seite 33 von 39
Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016
Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
AKTIVA 4.610.543.271 161.433.364 30.404.376 644.040.554 2.524.721 11.280.731 49.582.036 37.777.086 2.524.027.783 619.103.921 561.181.944 9.251.899.788
Anlagevermögen 4.162.725.221 152.341.606 38.155.678 546.714.109 422.233 8.969.268 48.648.804 34.405.335 1.941.107.245 611.570.094 428.833.619 7.973.893.212
Immat. Vermögengensgegenstände 198.862.882 4.957 0 1.667.045 13.952 222.607 4.471 82.205 9.396.372 859.886 225.414 211.339.792
Konzessionen, DV-Lizenzen, Sonst.
Rechte 5.400.971 4.957 0 1.527.058 13.952 222.607 4.471 82.205 8.088.306 859.886 224.836 16.429.249
Gel. Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 176.143.456
Anzahlungen auf immat. Verm.gegenst. 0 0 0 0 0 0 0 0 1.287.498 0 0 1.287.498
Geschäfts- oder Firmenwert 17.318.455 0 0 139.987 0 0 0 0 20.569 0 578 17.479.588
Sachanlagen 3.755.353.494 92.336.649 38.155.678 543.984.222 408.281 8.595.759 48.644.333 34.323.130 1.363.719.580 564.933.230 428.326.054 6.878.780.409
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 212.799.673 0 0 1.460.538 0 0 0 0 18.087.278 0 148 232.347.637
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 1.180.975.394 26.502.083 35.801.874 429.297.201 71.977 5.132.065 42.919.314 32.392.435 111.519.208 0 387.047.576 2.251.659.126
Infrastrukturvermögen 1.576.380.739 61.189.427 0 -1.775 0 0 0 0 984.057.496 531.403.325 0 3.153.029.213
Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.693.371 0 0 158.656 0 0 0 0 1.703.904 0 4 12.555.935
Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler 466.422.731 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 466.422.731
Maschinen/techn. Anlagen/Fahrzeuge 37.630.605 3.865.584 1.657.812 48.002.481 86.845 277.288 3.742.666 632.105 125.370.516 5.092.938 0 226.358.840
Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.350.818 698.535 421.369 52.113.613 249.459 749.202 1.946.034 1.183.893 29.257.190 2.431.631 1.288.894 139.690.639
Gel. Anzahlungen und Anlagen im Bau 221.100.162 81.019 274.623 12.953.508 0 2.437.204 36.319 114.697 93.723.987 26.005.336 39.989.432 396.716.287
Finanzanlagen 208.508.845 60.000.000 0 1.062.842 0 150.902 0 0 567.991.293 45.776.978 282.151 883.773.011
Sondervermögen 6.700.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.700.000
Anteile an verb. Unternehmen 1.480.740 0 0 0 0 0 0 0 1.413.314 1 0 2.894.056
Anteile an assoz. Unternehmen 121.994.264 0 0 207.282 0 0 0 0 506.020.375 0 0 628.221.922
Sonstige Beteiligungen 2.808.095 0 0 0 0 5.001 0 0 7.297.415 0 0 10.110.511
Ausleihungen 27.661.387 0 0 855.559 0 145.901 0 0 3.687.530 45.776.977 206.350 78.333.705
Wertpapiere des Anlagevermögens 47.864.359 60.000.000 0 0 0 0 0 0 49.572.659 0 75.801 157.512.819
40
Seite 34 von 39 Anlage 1
Vorräte 49.317.657 0 0 14.864.561 100.548 226.287 65.884 92.119 46.607.324 3.351.716 49.074.671 163.700.766
RHB-Stoffe 257.696 0 0 8.957.369 100.548 113.251 65.884 92.119 36.968.207 3.351.716 0 49.906.789
Unfert./Fert. Erz./Leist. 521.723 0 0 5.907.192 0 111.789 0 0 9.639.117 0 21.753.476 37.933.297
Grundstücke als Vorräte 48.538.238 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27.262.728 75.800.966
Sonstige Vorräte 0 0 0 0 0 1.247 0 0 0 0 34.738 35.986
Geleistete Anz. auf Vorräte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23.728 23.728
Forderungen/sonst. VG 153.606.182 2.957.221 152.263 121.247.673 1.782.196 1.717.958 431.610 1.962.993 400.379.718 2.987.855 2.453.473 689.679.144
öffentl.-rechtl. Forderungen/
Ford.a aus Transferleistungen 85.778.063 2.534.714 0 99.349.855 0 894.686 0 0 0 2.143.979 0 190.701.296
Privatrechtliche Forderungen 3.967.654 86.151 135.938 19.770.815 386.212 131.196 379.575 1.877.834 325.526.518 0 1.784.608 354.046.502
Sonstige Vermögensgegenstände 11.332.602 151.201 16.326 1.850.923 1.395.985 692.076 31.424 85.159 57.020.353 143.641 668.865 73.388.555
Ford. gegen verb. Unt./Bet. 6.398.017 184.939 0 276.080 0 0 20.610 0 17.832.847 700.235 0 25.412.729
Ford. gegen öffentl. Bereich 46.129.846 217 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46.130.063
Wertpapiere des UV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Liquide Mittel 173.534.896 6.118.434 1.549.522 4.117.504 430.143 1.213.306 423.263 1.552.179 126.864.909 1.110.955 63.999.989 380.915.101
Aktive Rechnungsabgrenzung 34.826.074 857 310 1.074.129 0 46.024 9.220 26.189 7.604.551 17.440 106.772 43.711.566
41
Anlage 1 Seite 35 von 39
Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
PASSIVA 5.341.496.233 136.335.468 21.268.751 575.348.409 1.576.102 6.371.232 39.825.168 21.384.077 2.096.903.608 572.013.364 439.377.376 9.251.899.788
Eigenkapital 1.302.228.548 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 1.494.380.338
Allgemeine Rücklage 742.388.517 0 0 0 0 0 0 0 0 0 742.388.517
Rücklagen aus nicht
ertragswirksam aufzu. 564.343 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 564.343
Ergebnis-/Gewinnrücklagen 107.975.095 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 107.975.095
Ergebnisvortrag -37.484.746 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -37.484.746
Jahresergebnis 122.188.880 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 122.188.880
APO für Anteile and. Gter 0 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 192.151.789
UB aus Kap.konsolidierung 366.596.459 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 366.596.459
Sonderposten 962.104.659 40.869.012 0 359.548.504 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 155.675.390 0 1.698.936.944
SoPo aus Zuwendung 814.351.920 0 0 359.548.279 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 42.029.506 0 1.396.669.083
SoPo aus Beiträgen 136.455.005 0 0 225 0 0 0 0 0 88.981.377 0 225.436.608
sonstige Sonderposten 11.297.734 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.297.734
Gebührenausgleich 0 40.869.012 0 0 0 0 0 0 0 24.664.507 0 65.533.519
Rückstellungen 1.475.254.376 32.405.325 15.900 98.665.982 508.422 1.218.090 1.421.482 5.034.187 766.808.207 61.560.274 24.379.181 2.467.271.425
Rückstellungen f. Pensionen 1.430.890.296 4.079.566 0 31.570.890 52.919 504.450 150.418 2.946.482 510.700.790 31.306.233 5.743.183 2.017.945.228
Umweltrückstellungen 6.797.500 18.105.776 0 0 0 0 0 0 4.463.000 0 0 29.366.276
Instandhaltungs-Rückst. 13.574.221 0 0 6.767.961 0 0 0 0 247.000 5.259.000 3.189.860 29.038.043
RSt Finanzausgleich/Steuern 1.487.179 0 0 555.723 161.436 0 0 0 370.192 0 379.578 2.954.108
RSt. drohende Verpfl. Aus
Bürgschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 22.505.181 10.219.983 15.900 59.771.408 294.067 713.640 1.271.064 2.087.705 251.027.225 24.995.041 15.066.559 387.967.771
Verbindlichkeiten 1.576.200.503 63.061.131 21.242.851 115.841.235 1.064.394 3.742.802 38.322.686 11.438.152 953.322.321 353.793.256 414.677.259 3.552.706.590
Anleihen 80.000.000 0 0 0 0 0 0 0 446.487 0 0 80.446.487
Verbk. aus Invest.krediten 1.205.947.938 59.466.947 10.559.246 42.616.117 0 3.002.040 37.471.540 9.728.845 599.450.544 348.126.790 368.421.467 2.684.791.473
Verbk. aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 27.749.318 0 0 5.155.561 0 0 0 0 0 0 9.609.782 42.514.661
Verbk. die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 80.899.537 0 10.413.609 0 0 0 0 0 0 0 0 91.313.146
Verbk. aus Lieferung/Leistung 33.080.730 3.374.760 69.605 18.313.867 445.716 385.655 368.741 679.288 229.938.319 3.291.470 5.985.192 295.933.343
Verbk. aus Transferleistung 2.479.125 0 0 35.239.695 0 0 0 257.630 0 0 0 37.976.450
Sonstige Verbindlichkeiten 146.043.855 219.424 200.391 14.515.996 618.678 355.107 482.405 772.390 123.486.972 2.374.996 30.660.818 319.731.031
PRAP 25.708.147 0 10.000 1.292.688 3.286 3.127 91.000 45.582 10.155.281 984.444 320.937 38.614.491
42
Seite 36 von 39 Anlage 2
Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte Vermö-
gensrechnung
Summenbilanz
Buchungen auf
Konzernebene
konsolidierte
Vermögens-
rechnung
EUR EUR EUR
AKTIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788
Anlagevermögen 8.351.493.237 -377.600.026 7.973.893.211
Immaterielle Vermögensgegenstände 195.924.582 15.415.210 211.339.792
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 0 16.429.249
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 178.046.701 -1.903.245 176.143.456
Anzahlungen auf immaterielle Vemögensgenstände 1.287.498 0 1.287.498
Geschäfts- oder Firmenwert 161.133 17.318.455 17.479.588
Sachanlagen 6.866.624.514 12.155.894 6.878.780.408
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 232.347.637 0 232.347.637
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.249.394.563 2.264.563 2.251.659.126
Infrastrukturvermögen 3.153.030.987 -1.775 3.153.029.213
Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.935 0 12.555.935
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731 0 466.422.731
Maschinen und teschnische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.840 0 226.358.840
Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.639 0 139.690.639
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 386.823.182 9.893.105 396.716.287
Finanzanlagen 1.288.944.141 -405.171.130 883.773.011
Sondervermögen 32.832.224 -26.132.224 6.700.000
Anteile an verbundenen Unternehmen 297.419.784 -294.525.729 2.894.056
Anteile an assoziierten Unternehmen 683.128.397 -54.906.476 628.221.922
Sonstige Beteiligungen 10.316.860 0 10.316.860
Ausleihungen 107.809.858 -29.606.701 78.203.156
Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017 0 157.437.017
Umlaufvermögen 1.374.426.202 -140.131.192 1.234.295.011
Vorräte 187.891.016 -24.190.251 163.700.766
Roh-, Hilfes- und Betriebsstoffe, Waren 49.906.789 0 49.906.789
Unfertige/Fertige Erzeugnisse und Leistungen 61.701.725 -23.768.427 37.933.297
Grundstücke als Vorräte 75.840.914 -39.947 75.800.966
Sonstige Vorräte 35.986 0 35.986
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 405.604 -381.876 23.728
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 805.620.085 -115.940.941 689.679.144
öffentlich-rechtliche Forderungen 192.015.887 -1.314.591 190.701.296
privatrechtliche Forderungen 365.971.094 -11.924.592 354.046.502
sonstige Vermögensgegenstände 114.255.003 -40.866.449 73.388.555
Forderungen gegen verb. Unternehmen, Beteiligungen 87.232.211 -61.819.482 25.412.729
Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 46.145.891 -15.827 46.130.063
Wertpapiere des Umalaufvermögens 0 0 0
Liquide Mittel 380.915.101 0 380.915.101
Aktive Rechnungsbabgrenzung 44.016.045 -304.479 43.711.566
43
Anlage 2 Seite 37 von 39
Sumenbilanz
Buchungen auf
Konzernebene
konsoliderte
Vermögens-
rechnung
EUR EUR EUR
PASSIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788
Eigenkapital 1.830.037.150 -335.656.813 1.494.380.338
Allgemeine Rücklagen 998.675.603 -256.287.086 742.388.517
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden 89.366.423 -88.802.081 564.343
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 388.191.090 -280.215.996 107.975.095
Ergebnisvortrag 43.402.566 -80.887.312 -37.484.746
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 118.249.678 3.939.202 122.188.880
Ausgleichsposten für andere Gesellschafter 192.151.789 0 192.151.789
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0 366.596.459 366.596.459
Sonderposten 1.701.886.217 -2.949.274 1.698.936.944
Sonderposten aus Zuwendungen 1.399.617.309 -2.948.226 1.396.669.083
Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 225.437.656 -1.048 225.436.608
Sonstige Sonderposten 11.297.734 0 11.297.734
Gebührenausgleich 65.533.519 0 65.533.519
Rückstellungen 2.528.846.954 -61.575.529 2.467.271.425
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl. 2.066.229.260 -48.284.032 2.017.945.228
Umweltrückstellungen 29.366.276 0 29.366.276
Instandhaltungsrückstellungen 30.737.292 -1.699.250 29.038.043
Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuern 6.162.433 -3.208.325 2.954.108
Rückstellungen für drohende Verpflicht. aus Bürgschaften 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 396.351.694 -8.383.922 387.967.771
Verbindlichkeiten 3.669.308.239 -116.611.649 3.552.696.591
Anleihen 80.446.487 0 80.446.487
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.692.395.310 -7.603.837 2.684.791.473
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.089.910 -49.575.249 42.514.661
Verbindlichk., die Kreditaufnahmen wirtsch. geichkommen 91.313.146 0 91.313.146
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 333.249.754 -37.316.411 295.933.343
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 38.415.994 -439.545 37.976.450
Sonstige Verbindlichkeiten 341.397.638 -21.676.607 319.721.031
Passive Rechnungsabgrenzung 39.856.923 -1.242.432 38.614.491
44
Seite 38 von 39 Anlage 3
Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg
45
Anlage 4 Seite 39 von 39
Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg
46
Stadt Nürnberg
Konsolidierter Jahresabschluss
2016
Ö 1Ö 1
47
Vorwort
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Die Stadt als Ganzes – eine Premiere mit
gutem Ergebnis
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrates,
liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Jahr können wir Ihnen erstmals einen konsoli-
dierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg präsentie-
ren – damit ist die Stadt Nürnberg hier nicht nur Vorrei-
terin unter den bayerischen Großstädten, sie brachte
sich auch intensiv in die Ausgestaltung der gesetzlichen
Grundlagen im Rahmen des sog. Modellprojekts zum
konsolidierten Jahresabschlusses beim Bayerischen
Staatsministerium des Innern ein.
Dieses Zahlenwerk schafft die Transparenz über das
komplette städtische Aufgabenspektrum, die durch die
weitreichende Aufgabenübertragung an Eigenbetriebe,
Kommunalunternehmen und Gesellschaften privater
Rechtsform etwas in den Hintergrund geraten ist: Die
Stadt mit allen ihren Töchtern wird als einheitliche Orga-
nisationseinheit dargestellt, wirtschaftliche Verflechtun-
gen und „konzerninterne“ Umsätze werden herausge-
rechnet.
Das erste konsolidierte Jahresergebnis fällt mit einem
Überschuss von 122,2 Mio. € in 2016 sehr zufriedenstel-
lend aus.
Gründe für das gute Ergebnis sind neben gut en Steu-
ererträgen der Kernstadt z. B. auch der gesetzliche An-
stieg des Diskontierungssatzes für Pensionsrückstellun-
gen bei nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzie-
renden Töchtern.
Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut-
ter mit 846 Mio. € verbreitert sich, z.B. durch Rücklagen-
ansammlung bei den Töchtern, auf 1,49 Mrd. €.
Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch-
tern, insb. der StWN, der wbg und dem Klinikum das
Thema Investitionen stark im Fokus. Das Anlagevermö-
gen erhöhte si ch im Vergleich zum Jahresbeginn um
149,12 Mio. €. Aufgrund des Finanzierungsbedarfs be-
trägt die Nettoneuverschuldung inkl. der ÖPP/ÖÖP-Pro-
jekte in 2016 63,79 Mio. €, davon bei der Kernstadt
59,9 Mio. €. Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und
kreditähnlichen Verbindlichkeiten beträgt damit Ende
2016 2,86 Mrd. € und ist damit etwa doppelt so hoch als
bei der Kernstadt mit 1,36 Mrd. €.
Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in
den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben - nicht
nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den
großen Tochtergesellschaften.
Eine wichtige Rolle kommt hier den Steuererträgen zu,
die immerhin 15 % der gesamten ordentlichen Erträge
stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsitua-
tion im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des
„Konzerns“ sind. Auch im Jahr 2017 erreichte die Gewer-
besteuer einen guten Wert von 446,8 (6,8 Mio. € über
Plan), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag
mit 297,4 Mio. € ebenfalls weit über dem Plan von
284 Mio. €.
So wünschen wir uns allen, dass die wirtschaftliche Ent-
wicklung weiterhin so positiv verläuft, und Ihnen viel
Spaß bei der Lektüre.
Nürnberg, im April 2018
Dr. Ulrich Maly Harald Riedel
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Dr. Ulrich Maly Harald Riedel
48
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................... VI
Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................................... VIII
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................ IX
Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI
1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2
3 Der Konzern Stadt Nürnberg ......................................................................................................................... 6
3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 6
3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 6
3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 6
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 9
4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 13
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 13
4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 13
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 13
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 14
Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 15
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 15
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 15
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 15
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 16
At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 16
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 17
Aktiva ................................................................................................................................... 17
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 17
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 17
A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 18
A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25
B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 27
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 31
49
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IV
B. IV. Liquide Mittel ........................................................................................................................ 32
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 33
Passiva................................................................................................................................. 34
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 34
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 34
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 35
A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 36
A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 37
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 38
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 39
4.2.3.2.2 B. Sonderposten .............................................................................................................. 40
B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 40
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 41
B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 41
B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 42
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 43
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 43
C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 44
C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 44
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 45
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährv erträgen und
verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46
C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 46
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48
D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 50
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 51
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 52
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 53
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 54
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 54
50
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
V
Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 54
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 55
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 56
Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 57
Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 58
Auflösung von Sonderposten ......................................................................................................... 59
Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 60
Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 61
Bestandsveränderungen ................................................................................................................ 62
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 63
Personal- und Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 64
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 66
Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................................................ 66
Transferaufwendungen .................................................................................................................. 68
Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 69
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 70
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 72
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 73
Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode
einbezogenen Aufgabenträger ................................................................................................................ 74
4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 75
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 75
Lagebericht .......................................................................................................................... 76
4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 76
4.2.4.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 77
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 79
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 81
4.2.5 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 82
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode ...... 82
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Per spektiven und
Risiken……………………………………………………………………………………………………………...82
Ziele und Strategien ............................................................................................................. 86
Anlagen ................................................................................................................................................................. XV
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen ............................................... XIX
Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt .............................................................................. XX
51
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VI
Abkürzungsverzeichnis
ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt
AQUA AquaOpta GmbH
ASN Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg
AsylBewLG Asylbewerberleistungsgesetz
ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BaumSchVO Baumschutzverordnung
BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern
BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie)
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EStG Einkommensteuergesetz
FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH
FSN Franken Stadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KAG Kommunalabgabengesetz
KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH
KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkonzern)
KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
KommHV-Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der
Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch-
führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik)
KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg
MDN MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH
Messe NürnbergMesse GmbH
NERGI N-ERGIE Aktiengesellschaft
NOA Noris Arbeit gGmbH
52
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VII
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad NürnbergBad
NüSt NürnbergStift
ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft
ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft
PPP Public Private Partnership (Öffentlich-private Partnerschaft)
SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern)
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
VOIP Voice Over Internet Protocol (Sprachübertragung über Internetprotokoll)
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern)
53
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abbildungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 7
Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 54
Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 63
Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger ....................................... XV
Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI
Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg ....................................................................................................... XVII
Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ............................................................................. XVII
Abbildung 8: Teilkonzern wbg ............................................................................................................................ XVIII
54
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Tabellenverzeichnis
________________________________________________________________________________
IX
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016 ........... 2
Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016 ................................................ 3
Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201 .............................. 5
Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen ........................................................................................................ 12
Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen ........................................ 74
Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 75
Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 81
Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ..................................................... XIX
Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ................................................. XIX
Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“
............................................................................................................................................................................. XXI
55
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XI
Glossar – Begriffserläuterungen
At- Equity-Konsolidierung
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge-
genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jah-
resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die
Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung
unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie-
sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i.V.m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsolidierten Jah-
resabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise die
Anschaffungskosten der Beteiligung.
Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt
Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt
(s. auch unter „Konsolidierungskreis“).
Bei der Erstkonsolidierung (s. dort) wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufga-
benträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidie-
rungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV -Doppik) und
anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der
Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung
des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,
planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),
etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen letzteren sind
zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten
resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Erstkonsolidierung
Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, bei der Stadt
Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung
(s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf.
erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“).
56
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XII
Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital di eses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge-
ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus-
zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, s o ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge).
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo-
sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträ-
gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem-
der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellschafter der N-ERGIE AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch
wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt
als Konzernmutter ausgewiesen.
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage
der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs
wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenk apital des voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten
und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih-
ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und
damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, welches von
der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich.
Kettenkonsolidierung
Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder
Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli-
dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teilkonzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive das von
den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesellschaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächste
Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplette Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei
der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich die Aus-
gleichposten für Anteile anderer Gesellschafter.
Konsolidierungskreis
Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art 102a Abs. 1 Satz
1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidierungs-
leitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der
Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend
eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Stadt liegt gemäß Tz 28 Konsoli dierungsleitfaden
Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,
57
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIII
sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig
Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages
oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
bestimmen.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf
die Möglichkeit eines solchen an.
Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Stadt un-
terliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen wer-
den, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträ-
ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, d enen inner-
halb des „Konzerns“ der Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema wird ein
Aufgabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn insb. die nach der Beteiligungsquote
der Stadt gewichtete Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5% der Gesamtsumme aller
gewichteten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden
Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche
zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt
sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbeteiligung von 20 %
bis 50 % am sog. assozi ierten Unternehmen hält und einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt
oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso-
lidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachge-
ordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu
konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen
der Schuldenkonsolidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen be-
seitigt bzw. unter dem entsp rechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen
sind.
Unterschiedsbetrag
Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die
Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungsbuch-
wert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus
der Kapitalkonsolidierung) darzustellen.
58
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIV
Der aktive Unte rschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird bei der Stadt Nürnberg gemäß DRS 4 über 5
Jahre abgeschrieben.
Ein passiver Unterschiedsbetrag ist als eigene Position innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen und entstand bei
der Stadt durch die Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem im Regelfall schon längere Zeit
zurückliegenden Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt.
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort), die Schuldenkonsolidierung (s. dort), die Zwi-
schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort). Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss
einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftliche Verflechtungen und Leistungsbeziehungen zwi-
schen Stadt und Aufgabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden. (vgl.
Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungs-
kreis“.
Zwischenergebniskonsolidierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil-
weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu-
beziehenden Aufgabenträger oder d iesen untereinander beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung sind
die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen-
ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um-
laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli-
dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tz 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
59
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Einleitung
_________________________________________________________________________________
1
1 Einleitung
Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung
sind gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1
KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus-
führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den
konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO,
Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon-
solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri-
schen Staatsministerium des Innern.
Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es,
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom-
mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän-
digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli-
cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh-
men) und der rechtlich unselbständigen Organisati-
onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar-
zustellen, als ob es sich um ein einziges Unte r-
nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist
sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu-
naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger
übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach-
tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines
konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi-
ges Bild über die Vermögens -, Finanz - und Er-
tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle-
gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium
des Innern eines der Kernziele der Reform des kom-
munalen Haushaltsrechts.
Nach Art. 102a GO sind Gemei nden, die ihr Haus-
haltswesen auf die doppelte kommunale Buchfüh-
rung umgestellt haben, verpflichtet , ab dem fünften
Haushaltsjahr nach deren Einführung auch einen
konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, nicht je-
doch vor dem 01. Januar 2012. Gesetzliche Detailre-
gelungen zur Umsetzung waren allerdings erst nach
Abschluss des sog. Modellprojekts des BayStMI im
Jahr 2014 verfügbar – in Form des sog. Konsolidie-
rungsleitfadens. Die Stadt Nürnberg brachte sich
sehr intensiv in dieses Modellprojekt und die Erarbei-
tung des Leitfadens ein. Mit den konkreten Vorarbei-
ten für den Abschluss konnte jedoch erst nach der
offiziellen Veröffentlichung dieses Leitfadens für den
konsolidierten Jahresabschluss begonnen werden.
Daher beantragte die Stadt Nürnberg bei der Regie-
rung von Mittelfranken eine Ausnahmegenehmigung
zur Fristverlängerung für die erstmalige Aufstellung
des konsolidierten Jahresabschlusses zum Bilanz-
stichtag 31.12.2016. Diese wurde mit Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 30.04.2012 und
12.01.2015 erteilt. Für die Beifügung der Kapital-
flussrechnung wurde eine weitere Fristverlängerung
bis zum konsolidierten Jahresabschluss 2017 erteilt
(02.03.2015).
60
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
2
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Tabellarisch werden im Folgenden der Einzelab-
schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), de r
Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung
und de r konsolidierte Jahresabschluss des „Kon-
zerns“ Stadt Nürnberg anhand der wesentlichen Bi-
lanzpositionen gegenübergestellt, um einen Ein-
druck über die finanziellen Dimensionen der Rechen-
werke im Vergleich zu vermitteln.
Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016
Das Volumen der Vermögensrechnung des „Kon-
zerns“ Stadt Nürnberg verdoppelt sich im Vergleich
zur Kernverwaltung der Stadt Nürnberg und der Jah-
resüberschuss vervierfacht sich gegenüber dem Ein-
zelabschluss. Die absoluten und prozentualen Ver-
änderungen zwischen dem Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg und dem „Konzern “ Stadt Nürnberg
zeigt Tabelle 2.
Einzelabschluss
Stadt Nürnberg
(Kernverwaltung)
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
„Konzern“ Stadt
Nürnberg in Mio. €
Aktiva 4.937,28 4.610,54 9.251,90
Anlagevermögen 4.467,47 4.162,73 7.973,89
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.931,27 3.954,22 7.090
davon Finanzanlagen 536,20 208,51 883,77
Umlaufvermögen 434,96 376,46 1.234,30
Aktive Rechnungsabgrenzung 34,86 34,83 43,71
Passiva 4.937,28 5.341,50 9.251,90
Eigenkapital 846,00 1.302,23 1.494,38
davon: Jahresüberschuss 29,39 24,68 122,19
Sonderposten 962,11 962,10 1.698,94
Rückstellungen 1.476,54 1.475,25 2.467,27
Verbindlichkeiten 1.625,68 1.576,20 3.552,70
Passive Rechnungsabgrenzung 26,95 25,71 38,61
61
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
3
Veränderungen
Stadt Nürnberg Einzelabschluss – „Konzern“ Stadt Nürnberg
Absolut in Mio. € In %
Aktiva 4.315 87,39 %
Anlagevermögen 3.506 78,49 %
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.159 80,35 %
davon Finanzanlagen 348 64,82 %
Umlaufvermögen 799 183,77 %
Aktive Rechnungsabgrenzung 9 25,39 %
Passiva 4.315 87,39 %
Eigenkapital 648 76,64 %
davon Jahresüberschuss 93 315,75 %
Sonderposten 737 76,58 %
Rückstellungen 991 67,10 %
Verbindlichkeiten 1.927 118,54 %
Passive Rechnungsabgrenzung 12 43,27 %
Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016
Das Anlagevermögen steigt im konsolidierten Jah-
resabschluss um 4.315 Mio. €, was 87,39 % in Rela-
tion zum Einzelabschluss Kernhaushalt entspricht.
Besonders gravierend um 183,77 % erhöht sich das
Umlaufvermögen mit 799 Mio. €. Durch den Einbe-
zug nachgeordneter Aufgabenträger wird auch deren
Anlage- und Umlaufvermögen im konsolidierten Jah-
resabschluss berücksichtigt und führt zu höheren
Ansätzen in der Bilanz. Beispielsweise kann hier das
Anlagevermögen von StWN (1.941,11 Mio. €), SUN
(611,57 Mio. €) oder ASN ( 152,34 Mio. € ) und das
Umlaufvermögen vom Klinikum (140,23 Mio. € - insb.
Forderungen), StWN ( 573,85 Mio. €) und wbg
(115,53 Mio. €) genannt werden. Auf die Einzelposi-
tionen wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen.
Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um
648 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem
Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung
um 76,64 % entspricht und insb. aus dem Einbezug
des StWN -Konzern resultiert (vgl. Erläuterung zu
den Positionen A.VI und A.VII).
Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die
Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss
um 737 Mio. € (76,58 %) vor allem durch die Bilanz-
positionen vom Klinikum (359,55 Mio. €) sowie StWN
(174,47 Mio. € ). Die Rückstellungen steigen um
62
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
4
991 Mio. €, entspricht 67,10 %, und resultiert über-
wiegend aus dem Ansatz der Rückstellungen der
StWN (766,81 Mio. €).
Korrespondierend mit der Erhöhung des Anlagever-
mögens haben sich auch die Verbindlichkeiten um
1.927 Mio. € oder 118,54 % erhöht. Diese Steigerung
auf mehr als das Doppelte basiert vor allem auf den
Verbindlichkeiten der StWN ( 953,32 Mio. € ), wbg
(414,68 Mio. €) und SUN ( 353,79 Mio. €). Zwar be-
trägt die Verschuldung bei den Investitionskredi-
ten (mit den Anleihen) und den kreditähnlichen
Verbindlichkeiten, wie den ÖPP - und ÖÖP -Pro-
jekten zum 31.12. 2016 2,86 Mrd. € und ist damit
etwa doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit
1,36 Mrd. €. Die Nettoneuverschuldung in diesem
Kontext liegt bei 63,13 Mio. € , (entsprechend
2,26 %). Dem stehen jedoch erhebliche vermö-
gensseitige Zuwächse allein beim Anlagevermö-
gen i. H. v. 149,12 Mio. € (entsprechend 1,91 %) ge-
genüber, so dass sich e in respektabler Eigenfinan-
zierungsanteil von 57,66 % ergibt – die Stadt und ihre
Töchter konnten also über die Hälfte der Vermögens-
mehrungen aus eigener Kraft stemmen.
Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein
Jahresüberschuss von 122,19 Mio. €, dieser liegt
somit 93 Mio. € höher als der Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg, was einer Steigerung von 315,75 %
entspricht. Die Einzeldaten zur Ergebnisrechnung
der Stadt Nürnberg (Einzelabschluss), der Stadt
Nürnberg Kernverwaltung konsolidiert und zum
„Konzern Stadt Nürnberg“ finden sich in Tabelle 10.
Nachfolgend werden die Veränderungen zwischen
dem Einzelabschluss der Kernverwaltung und d ie
Werte für diesen Bereich nach der K onsolidierung
zum 31.12.2016 dargestellt (vgl. Tabelle 3). Diese
Veränderungen zeigen an, wie stark die Bilanzpositi-
onen der Kernstadt von konzerninternen Verflech-
tungen betroffen sind.
:
63
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
5
Veränderungen
Stadt Nürnberg Einzelabschluss – Stadt Nürnberg -
Kernverwaltung konsolidiert
Absolut in Mio. € In %
Aktiva -326 -6,62 %
Anlagevermögen -305 -6,82 %
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 23 0,58 %
davon Finanzanlagen -328 -61,11 %
Umlaufvermögen -59 -13,45 %
Aktive Rechnungsabgrenzung 0 -0,09 %
Passiva 404 8,19 %
Eigenkapital 456 53,93 %
davon: Jahresüberschuss -5 -16,03 %
Sonderposten 0 0,00 %
Rückstellungen -1 0,09 %
Verbindlichkeiten -49 -3,04 %
Passive Rechnungsabgrenzung -1 -4,60 %
Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201
Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab-
schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung
Stadt Nürnberg weist eine Verringerung um
326 Mio. € auf, was einem Anteil von 6,62 % ent-
spricht. Dies ist insbesondere auf die konzernin-
terne Eliminierung der Anteilswerte der Konzern-
töchter in den Finanzanlagen im Rahmen der Ka-
pitalkonsolidierung (s. Glossar) zurückzuführen. Ge-
genläufig wirken sich die bei der Stadt als Konzern-
mutter ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte
des Konzerns aus (17,32 Mio. €). Die Veränderung
im Umlaufvermögen ergibt sich aus der Eliminie-
rung konzerninterner Forderungen um 18,35 Mio. €.
Das nach der Kapitalkonsolidierung verbleibende Ei-
genkapital des Konzerns wird komplett bei der Kern-
stadt ausgewiesen, dadurch steigt dieses in dieser
isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den
Sonderposten und Rückstellungen ergaben sich nur
geringfügige Veränderungen. Bei den Verbindlich-
keiten wurde aus konzerninternen Verflechtungen
101,33 Mio. € eliminiert.
Aufgrund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns
ausgeglichenen Bewegungen, stimmen in der isolier-
ten Betrachtung der k onsolidierten Kernverwaltung
die Summen von Aktiv - und Passivseite nicht über-
ein.
Die Einzelpositionen der Vermögens- und Ergebnis-
rechnung sowie künftige E ntwicklungen werden in
4.2.3 dargestellt.
64
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Der Konzern Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
6
3 Der Konzern Stadt Nürnberg
3.1 Allgemeines
Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler
Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über-
tragen und steht damit im Zentrum eines relativ um-
fangreichreichen Beziehungsgeflechts von Eigenbe-
trieben, Kommunalunternehmen, Gesellschaften in
privater Rechtsform und auch Stiftungen.
Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti-
schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu-
fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über 215
Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungsbericht gibt
einen ausführlichen Überblick über die einze lnen
Aufgabenträger in den unterschiedlichen Aufgaben-
bereichen. Der Fokus liegt dabei auf der Einzeldar-
stellung der Aufgabenträger und deren Aufgabener-
füllung und nicht auf der zusammenfassenden Ge-
samtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im Gegen-
satz zum ko nsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO, §§ 88ff KommHV - Doppik und den ent-
sprechenden Vorschriften des HGB (§§ 300ff HGB).
Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö-
gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka-
pital sowie das Gesamtergebnis unter Eliminierung
konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga-
benverlagerung ein umfassende s Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen
Aufgabenbereich dargestellt.
3.2 Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises
ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver-
selbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn-
berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli-
dierten Jahre sabschluss einzubeziehen sind. Be-
trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei
die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon-
zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga-
benträger die zugehörigen „Töchter“.
3.2.1 Einbeziehungsarten
Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses des „Konzerns“ Stadt Nürnberg, ist festzulegen,
welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art
102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs-
form in die Aufstellung des Jahresabschlusses ein-
bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka-
pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor
allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune
auf die Aufgabenträger ab.
Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli-
dierung, der Konsolidierung „ At-Equity“ oder „ At
Cost“, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er-
folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern-
verwaltung abnimmt:
65
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
7
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis
Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter
immer voll zu konsolidieren.
Vollkonsolidierung
Im Falle eines beherrschenden Einflusses der
Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträ-
ger ist zwingend eine Vollkonsolidierung durchzu-
führen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender
Einfluss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz
1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesell-
schafter) zusteht,
sie das Recht hat die Mehrheit der Mitglieder
des die Finanz - und Geschäftspolitik bestim-
menden Verwaltungs-, Leitungs - oder Auf-
sichtsorgans zu b estellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten
Aufgabenträger geschlossenen Beherr-
schungsvertrages oder auf Grund einer Be-
stimmung in der Satzung das Recht zusteht die
Finanz- und Geschä ftspolitik zu bestimmen
oder
bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit
der Risiken und Chancen des Zweckbetriebes
trägt.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung
eines beherrschenden Ein flusses, sondern lediglich
auf die Möglichkeit eines solchen, an.
Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen
der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage in den
Konzernabschluss d.h. mit sämtlichen Vermögens-
gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech-
nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch al s
„verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll-
konsolidierung um fasst die sog. Kapitalkonsolidie-
rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile
anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie-
rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, Tz 46). Zu den Begriffen vgl.
Glossar.
At Equity-Konsolidierung
Als weitere Konsolidierungsart existiert die Konsoli-
dierung „At-Equity“. Eine Konsolidierung „At -Equity“
erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbe-
teiligung von 20 % bis 50% am assoziierten Unter-
nehmen hält und ein en maßgeblichen Einfluss
ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens
Stellung
der Unter-
nehmen
Intensität
der Bezie-
hung
Einbezie-
hungsart
VOLLKONSOLIDIERUNG
AT-EQUITY KONSOLIDIE-
RUNG
AT COST (zu Buchwer-
ten ohne Konsolidie-
rung)
Verbundene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen
Beteiligungen
Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg
Beherrschender Einfluss
Maßgeblicher
Einfluss
Dauer-
hafte Ver-
bindung
66
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
8
ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zu-
stehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidi erungsleitfaden Bay-
ern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz
zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidie-
rung tatsächlich ausgeübt werden.
Von den At -Equity kon solidierten Aufgabenträgern
werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht
die kompletten Schulden und das komplette Vermö-
gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und de r
Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi-
lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich-
tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi-
scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity-
Wert des sog. assoziierten Aufgabenträger wird un-
ter den Finanzanlagen in der k onsolidierten Vermö-
gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen
Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1
Satz 1 HGB, s. auch Glossar).
At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung
Liegt weder ein beherrschender noch e in maß-
geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf-
gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf-
fungskosten bewertete Beteiligung in den kon soli-
dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen
einbezogen. D er Beteiligungsbuchwert dieses Auf-
gabenträgers wird also wie im Einzelabschluss un-
verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli-
dierten Jahresabschluss übernommen.
67
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
9
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Fest-
legung des Konsolidierungskreises für eine Gesell-
schaft zunächst festgestellt, dass s ie dem Grunde
nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzube-
ziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeord-
neten Aufgabenträgers, der einem beherrschen den
Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs.
2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten
Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser
für die Vermittlung eines den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von
untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konso-
lidierungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom
BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Auf-
gabenträger von untergeordneter Bedeutung“ heran-
gezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefil-
tert, die für den „Konzern“ Stadt Nürnberg eine unter-
geordnete Bedeutung aufweisen.
Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung
wird nach dem Schema auf die Bilanzsumme, die
Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellun-
gen, das Anlagevermögen sowie auf den Betriebs-
aufwand1 abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint
dabei als Beurteilungskriterium am umfassendsten
und damit am geeignetsten. In diesem Sinne können
nachgeordnete Aufgabenträger dann als von unter-
geordneter Bedeutung eingeschätzt werden, wenn
die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete
Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens je-
weils 5 % der Gesamtsumme aller gewichteten Bi-
lanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht
(vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern
sowie die detailliertere Beschreibung unter Anlage
1).
Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehr-
schluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, wel-
che zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten
Konzernbilanzsumme aufweisen Ab diesem Wert
von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein we-
sentlicher Informationszuwachs mehr.
Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung w ären
die Eigenbetriebe Nürnberg Stift und NürnbergBad,
ebenso wie die Gesellschaften Noris Arbeit gGmbH
und Noris inklusion gGmbH an sich nicht einbezie-
hungspflichtig. Um in jedem Fall den Rechtsträger
Stadt Nürnberg umfassend abzubilden, werden je-
doch die beiden oben genannten Eigenbetriebe auf
freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbezogen.
Darüber hinaus werde n auch die beiden Gesell-
schaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion
gGmbH auf Grund Ihrer Nähe zur Stadt Nürnberg
freiwillig einbezogen. Nicht einzubeziehen sind da-
gegen alle Stiftungen und Zweckverbände an denen
die Stadt Nürnberg beteiligt ist.
Die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses er-
folgte ohne Daten des Eigenbetriebes SÖR, da zu r
Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch
kein Einzelabschluss des SÖR vorlag. Somit fehlen
entsprechende Daten für die Konsolidierung.
At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die
Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbe-
zogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97% und
50 %).
Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die
Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen
Einfluss besitzt, bzw. bei denen von einer unterge-
ordneten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß
Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tz 33 und 34 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB
nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berück-
sichtigt.
Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichti-
gen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsoli-
dierungskreis zu prüfen, um Änderungen in den Be-
teiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können.
Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg auf
Grund von Wesentlichkeits- und Konsolidierungsas-
pekten umfasst insgesamt 19 voll zu konsolidierende
sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligun-
gen und ist der Übersichtlichkeit wegen so darge-
stellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg
jeweils nur der Teilkonzern als Gesamtes, ohne die
einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (s. Ab-
bildung 2):
1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätig-
keit
1
68
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
10
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtige Beteiligungen Stadt Nürnberg
In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung
der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit
den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter-
gesellschaften.
Tabelle 4 führt im Folgenden alle Gesellschaften des
Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei-
genkapital und Jahresergebnis 2016 auf:
Vollkonsolidiert
At Equity
nicht konsolidiert
Zweckverbände
Zweckverband Kom-
munale Ver-kehrs-
überwachung
Zweckverband Was-
serversorgung
Schwarzachgruppe
Zweckverband Tier-
körperbeseitigung
Nordbayern
Zweckverband HfM
(01.10.15-30.09.16)
Stadt Nürnberg
Eigenbetriebe
Stadtentwässe-
rung und Um-
weltanalytik
(SUN)
Servicebetrieb
öffentlicher
Raum Nürnberg
(SÖR)
Abfallwirtschaft
und Stadtreini-
gungsbetrieb
Nürnberg (ASN)
NürnbergBad
(NüBad)
Franken Stadion
Nürnberg (FSN)
NürnbergStift
(NüSt)
Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform
Städtische Werke Nürn-
berg GmbH (StWN) -
TEILKONZERN
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg (Kh) -
TEILKONZERN
noris inklusion gGmbH
Noris Arbeit gGmbH
wbg Immohold Ver-
waltungs-GmbH
Wohnungsbaugesell-
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg) -
TEILKONZERN
NürnbergMesse GmbH
Flughafen Nürnberg
GmbH
Gesellschaft für kultu -
relle Freiräume mbH
afk-Aus-.Fortb.Kanäle
GmbH f.elektr.Medien
EnergieRegioN GmbH
Zollhof Betreiber GmbH
Hafen Nürnberg -Roth
GmbH
Klee-Center GmbH
Existenzgründungs-
zentrum
Stadion-Nürnberg-Betriebs
GmbH
Kultur u. Freizeittreff
der Lebenshilfe und
der noris inklusion
gGmbH
Projektentwicklungs-
gesellschaft St. Leon-
hard-Nord
NOA.kommunal GmbH
NürnbergStift Service
GmbH
IGZ Innovations - und
Gründerzentrum Nürn-
berg-Fürth-Erlangen
GmbH
KSVN Klärschlamm -
verwertung Region
Nürnberg GmbH
WISO-Führungskräfte-
Akademie (WFA)
Multimedia Akade mie
Nürnberg GmbH i. L.
Landesgewerbean-
stalt Bayern Nürn-
berg
Heilig-Geist-Spital
Stiftung
Findel- und Waisen -
hausstiftungen
Kost-Pocher’sche
Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stif-
tung
Klein’sche Brennma-
terialienstiftung
Wallner’sche Blinden
und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Ma-
thes Wohltätigkeits-
stiftung
Stiftungen
69
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
11
Konsolidierungskreis
Beteili-
gungs-
quote
in %
Eigenkapital 2016
in €
Jahresergebnis 2016
in €
Kernstadt 100,00 1.302.228.548 24.681.251
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 0 35.539.500
Frankenstadion (FSN) 100,00 0 -1.661.469
Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 0 -5.888.373
Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 0 486.977
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR) 100,00 liegt nicht vor liegt nicht vor
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 100,00
0 4.499.745
Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 0 5.704.147
Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00
im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten
Klinikum Nürnberg Medical School
GmbH 100,00
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitati-
onszentrum GmbH 50,00
ABC AmbulantesBehand-
lungsCentrum GmbH 100,00
Krankenhäuser Nürnberger Land
GmbH 100,00
KDL Krankenhaus -Dienstleistungs-
gesellschaft mbH 100,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 0 -5.253.919
noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 0 -182.547
Städtische Werke (StWN) - Teilkon-
zern 100,00
192.151.789 19.666.639
Fränkische Energie -Gesellschaft
mbH 100,00
im StWN-Teilkonzern enthalten im StWN-Teilkonzern enthal-ten
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00
KVN Kommunaler Versicherungs-
dienst Nürnberg GmbH 100,00
N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20
N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00
Überlandwerk Schäftersheim
GmbH & Co. KG 100,00
Überlandwerk Schäftersheim Ver-
waltungs GmbH 100,00
70
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
12
Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen
Aqua Opta GmbH 100,00
N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00
N-ERGIE IT GmbH 100,00
MDN Main-Donau Netzgesellschaft
mbH 100,00
N-ERGIE Service GmbH 100,00
N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00
N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00
N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00
N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co.
KG 100,00
N-ERGIE Sonne und Wind GmbH &
Co. KG 100,00
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof
GmbH & Co. KG 62,40
Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn
GmbH & Co. KG 67,10
wbg - Teilkonzern 100,00 0 44.596.927
wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00
im WBG-Teilkonzern enthalten im WBG-Teilkonzern enthalten
NAG Nürnberger Aufbaugesell-
schaft mbH 100,00
Fränkische Wohnungsbaugesell-
schaft mbH 100,00
NORIMA Immobilien Dienstleistun-
gen GmbH 100,00
IS ImmoSolution GmbH 100,00
WBG KOMMUNAL GmbH 100,00
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00
NürnbergMesse 49,97
Flughafen 50,00
71
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Erstkonsolidierung
13
4 Konsolidierter Jahresabschluss
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
Die Stadt Nürnberg“ stellt zum 31.12.2016 erstmalig
einen konsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO auf.
Dieser gliedert sich laut Tz 6 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern grundsätzlich in eine konsolidierte Ver-
mögensrechnung und eine konsolidierte Ergebnis-
rechnung (§ 88 KommHV-Doppik).
Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt
Nürnberg zum 31.12.2016 ist implizit die Erstellung
einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 notwendig. Zu diesem Stichtag werden
erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili-
gen Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger aufgerechnet. Dieser als Erstkonsolidierung
(vgl. Glossar) bezeichnete Vorgang ist grundsätzlich
erfolgsneutral. In den meisten Fällen gel angen die
Tochteraufgabenträger selten durch Erwerb ins kom-
munale Umfeld, sondern entstanden oftmals durch
die Ausgliederung aus der Kernverwaltung zeitlich
weit vor Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz
der Konzernmutter Stadt zum 01.01.2005 . Somit
fehlt regelmäßig eine Ausgliederungsbilanz, weshalb
als Zeitpunkt der Wertermittlung der Beteiligungs-
buchwerte und des anteiligen Eigenkapitals auf den
01.01.2016 als Stichtag der Eröffnungsbilanz des
konsolidierten Jahresabschlusses abgestellt wurde.
4.2 Konsolidierungsbericht
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den
handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo-
genen verselbstständigten Aufgabenbereiche und
dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam-
men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit
der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie
unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen
weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der
Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom
Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es
hier zu starken Differenzierung en kommt und sich
hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im
Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab-
schlusses stellt.
Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon-
solidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürn-
berg bildet ebenso wie im Einzelabschluss grund-
sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung
kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie –
BewertR, AllMBl v. 20.10.2008), des Bayerischen
Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg-
ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh-
nen sich generell an die Regelungen des Handels -
und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der
Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen
Rahmenvorschriften der GO und KommHV -Doppik
aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so
dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein-
heitlichungen verzichtet werden kann.
Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis
einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je-
weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er-
forderlich.
Die Glied erung der Jahresabschlüsse der verselb-
ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der
Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung
gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht.
Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter
nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif-
ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent-
sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen-
dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefer
gegliederten Struktur des Positionenplan s, z. B. bei
den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in
diesen Fällen wurde eine Zuordnung zu r summen-
mäßig überwiegenden Position vorgenommen.
72
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
14
Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon-
solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren
Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller
Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie-
rung nicht vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz
und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die
für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der
KommHV-Doppik.
Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen
bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der
Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie
kein Gehalts - oder Rententrend berücksichtigt. Bei
den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes zum Stichtag 31.12.2016 mit einem
variablen Zins in Höhe von 4,01 % zu rechnen und
ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den
Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %).
Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be-
rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun-
gen im Sinne von Gehalts - und Rententrends orien-
tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am
zu erwartenden Erfüllungsbetrag.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An-
schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei-
bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut-
zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri-
elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72
Abs.4 KommHV -Doppik ein Ansatzverbot – sofern
solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind,
werden diese eliminiert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
nach Anschaffungs - und Herstellungskosten. Den
Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens
stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo-
bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab-
schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver-
einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering-
wertigen Wirtschaftsgüter (GWG) , die zum Teil im
Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbuc ht wer-
den (Eigenbetriebe, StWN) , zum Teil wurde aber
auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil-
dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli-
nikum). Des Weiteren erfolgten keine Anpassung bei
Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini-
tion von Herstellungskosten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba-
ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti-
gung Rechnung getragen.
Eine bei den städtischen Töchtern im Einzelab-
schluss vorgenommene Netto -Bilanzierung von be-
zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver-
mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel
6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse
grundsätzlich als Sonderposten ausgewiesen und
mit den Abschreibungssätzen der zugehörigen An-
lage erfolgswirksam aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe-
trag ausgewiesen
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie-
rung der konzerninternen Beziehungen, um eine n
der gemäß der Einheitstheorie den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Überblick über die
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten.
Entsprechend Tz 41 - 44 und Tz 70 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern
StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse
abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell-
ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Sta dt
Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab-
schlüsse dar.
Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden -
und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je-
doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften
der Teilkonzerne durchgeführt.
Eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des
DRS 2 wird erst mit dem konsolidierten Jahresab-
schluss 2017 aufgestellt, da für 2016 eine Befreiung
durch die Regierung von M ittelfranken, gemäß
Schreiben vom 12.01.2015 und E-Mail vom
02.03.2015, besteht.
73
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
15
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsoli-
dierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischen-
ergebniseliminierung sowie die Aufwands - und Er-
tragskonsolidierung. Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwi-
schen der Stadt Nürnberg und den in den konsoli-
dierten Jahresabschlus s einbezogenen Aufgaben-
trägern eliminiert und sonstige interne Verfle chtun-
gen zwischen Kommune und Aufgabenträgern vor
Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge
Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich
nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs-
methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge-
hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit-
faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven
und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn-
berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An-
spruch (s.o.).
Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne
(d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen
Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter
Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s.
Glossar) softwaregestützt.
Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg
höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Auf-
gabenträgers, so wird dieser aktive Unterschieds-
betrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen
und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl.
auch Tzn 81 -83 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen-
kapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital-
konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre-
chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der
Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind
(vgl. § 309 HGB).
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung
Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal-
len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne
Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö-
gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab-
schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar).
Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird
grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung
verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu-
tung ist.
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden
aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden
Bayern).
Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah-
men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz
von Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen
zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer
als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge-
klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits-
betrag unterschritten wird.
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei-
tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli-
dierenden Unternehmens zu einer maximalen
Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen
74
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
16
muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt-
lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass
bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ-
gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen
im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be-
ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit
den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An-
forderung des maximalen Anteils von 5 % von Diffe-
renzen zu Bilanz - und Ergebnisrechnungssummen
im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich-
keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt.
Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3.
Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden,
sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be-
findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91
Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi-
lanzposition „Sonstige Ve rmögensgegenstände“
(Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich-
keiten“ ausgewiesen.
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern si nd
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi-
nieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind
nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit nicht in den konsolidierten
Jahresabschluss einbezogenen Dritten resultieren.
Auch bei der Aufwands - und Ertragskonsolidierung
geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits-
grenze von 100.000 € pro Intercompany -Beziehung
aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3.
Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf-
hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch-
ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach-
geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf-
wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des
Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden
zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg
hat diese Vereinfachungsmöglichkeit nicht explizit in
Anspruch genommen, sondern weist bei Differenzen
über der regulären Wesentlichkeitsgrenze in be-
stimmten Sonderfällen, d.h. bei einzelnen wirtschaft-
lichen Verflechtungen mit dem StWN-Konzern, dann
den höheren Differenzbetrag unter der entsprechen-
den Ergebnisrechnungsposition (sonstige ordentli-
che Erträge /Aufwendungen) aus.
At Equity-Konsolidierung
Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver-
einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die
Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah-
ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi-
lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf-
gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer-
den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten
Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens-
rechnung wird unter einem besonderen Posten mit
entsprechender Bezeichnung unter den Finanzanla-
gen ausgewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB und
Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Auch im Rahmen der Konsolidierung At -Equity wer-
den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts-
oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von 5
Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern i. V. m. Tz 82 und 83 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein pas-
siver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den
Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden
(vgl. Anm. 82 – 84,104 Konsolidierungsleitfaden
Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1.
75
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
17
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung
Aktiva
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 15.001.435
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 174.166.815
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.287.498 1.041.635
Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588 22.109.724
Summe 211.339.792 212.319.609
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögens gegen-
stände“ verringerte sich im Vergleich zur Eröffnungs-
bilanz um 0,98 Mio. €.
Die Position „Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige
Rechte“ betrifft insb. die StWN und die Kernstadt
(8,1 Mio. € bzw. 5,4 Mio. €), die Erhöhung um
1,43 Mio. € erklärt sich überwiegend durch Zugänge
bei der Kernstadt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände aus ge-
leisteten Zuwendungen betreffen ausschließlich die
Kernstadt und stiegen um 1,98 Mio. €. Hierbei han-
delt es sich vor allem um die Bezuschussung freige-
meinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen.
Der Geschäfts - oder Firmenwert entfällt mit
17,48 Mio. € überwiegend auf den bei der Kernstadt
ausgewiesenen aktivischen Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkonsolidierung. Aufgrund der Ab-
schreibung über fünf Jahre verringerte er sich im Ver-
gleich zur Eröffnungsbilanz um 4,3 Mio. €. Der Ge-
samtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäfts- o. Firmenwert
auf Ebene „Konzern“
Stadt bzw. aus dem Teil-
konzernabschluss
31.12.2016
€
Klinikum 12.833.739,45
NOI 811.277,42
NüSt 3.813.424,97
StWN 20.568,53
wbg 578,00
Summe 17.479.588,37
76
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
18
A. II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 212.799.673
228.256.361
Klinikum 1.460.538
1.460.538
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 18.087.278
18.042.801
wbg 148
148
Klinikum 1.460.538
1.460.538
Summe 232.347.637
247.759.847
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ei-
nen Rückgang in Höhe von 15,41 Mio. €.
Dieser resultiert in erster Linie aus Umbuchungsvor-
gängen in das Umlaufvermögen bei der Kernstadt
(15,5 Mio. €). Es handelt sich hierbei um Grundstü-
cke, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung die-
nen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-
1512.5-25). Zur Vermarktung bestimmt wurden
Ackerflächen im Wert von 0,62 Mio. € und sonst ige
unbebaute Grundstücken in Höhe von 13,46 Mio. €.
Bei der wbg werden unbebaute Grundstücke grund-
sätzlich im Uml aufvermögen (vgl. B. I.3) ausgewie-
sen, da die se im Regelfall zu r Weiterveräußerung
bestimmt sind.
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.180.975.394
1.134.653.399
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 111.519.208
120.668.820
wbg 387.047.576
387.211.983
Klinikum 429.297.201
415.530.365
Summe 2.251.659.126
1.180.975.394
Auch die Erhöhung bei den bebauten Grundstücken
ist vor allem auf die Kernstadt zurückzuführen. Als
größte Posten sind neben der Fertigstellung der Kul-
turwerkstatt AEG (14,37 Mio. €) vor allem Zugänge
im Bereich Kinde rtageseinrichtungen und Schulen
zu konstatieren, z. B. Michael -Ende-Schule (23,62
Mio. €) und Viatisschule mit Hort (7,68 Mio. €).
77
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
19
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.576.380.739
1.565.250.968
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 984.057.496
984.057.496
Abfallwirtschaft (ASN) 61.189.427
71.411.910
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 531.403.325
544.273.277
Summe 3.153.029.213
3.105.039.660
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan-
lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet eine Steige-
rung i. H . v. 47,99 Mio. €. Diese resultiert insb. aus
der Erhöhung bei den StWN. Im Bereich N-ERGIE
AG wurden hier Erneuerungs- und Erweiterungs-
maßnahmen für Erzeugungs -, Gewinnungs -, Be-
zugs- und Verteilungsanlagen vorgenommen, im Be-
reich VAG ist hier der Fahrweg „Thon bis Am Weg-
feld“ aktiviert worden. Bei der Kernstadt stehen den
weiterhin hohen Zugängen bei Brücken, Straßen,
Gleisanlagen etc. Abschreib ungen und Wertberich-
tungen aus Abgängen gegenüber. In Summe ergibt
sich eine Erhöhung von 59,95 Mio. €. Bei ASN und
SUN hingegen ver ringert sich das Infrastrukturver-
mögen hauptsächlich infolge von Abschreibungen
(10,22 Mio. € bzw. 12,87 Mio. €.
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 10.693.371
10.835.034
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.703.904
632.088
Klinikum 158.656
238.148
Summe 12.555.935
11.705.274
Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden gibt
es im Vergleich zur Anfangsbilanz nur eine geringfü-
gige Erhöhung des Bestands ( 0,85 Mio. €), die sich
aus einer Zunahme bei der Kernstadt i. H. v.
0,14 Mio. € ergibt.
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (nur Kernstadt) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe 466.422.731
476.441.257
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler betreffen
ausschließlich die Kernstadt. Hier werden bzw. wur-
den, zur Überprüfung der Ansätze in der Eröffnungs-
bilanz, Inventuren für alle noch offenen Teilbereiche
durchgeführt. Die Revision dauert noch an. Der
Schwerpunkt 2016 lag im Bereich der sehr umfang-
reichen Graphischen Sammlung sowie d en Inkuna-
beln und Zimelien der Stadtbibliothek Nürnberg. Die
Revisionsergebnisse führten zu einem Rückgang
des Bestands in Höhe von 10,02 Mio. €.
78
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
20
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 37.630.605
38.474.300
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 125.370.516
133.786.354
Klinikum 48.002.481
45.503.799
Summe 226.358.840
234.503.522
Insgesamt um 8,14 Mio. € verringert hat sich die Bi-
lanzposition „Maschinen und technische Anlagen ,
Fahrzeuge“. Bei der Kernstadt sind zwar insb. im
Bereich der Betriebsvorrichtungen Wertsteigerungen
zu verzeichnen (z. B. Installation der Wasser - und
Energieversorgungssysteme am ne uen Personen-
schifffahrtshafen Main -Donau-Kanal (1,75 Mio. €),
Brandmeldeanlagen Trassen/Tiefbau (0,73 Mio. €)).
Doch den Zugängen stehen insg. höhere Anlagenab-
gänge und Abschreibungen gegenüber, so dass sich
die Position hier um 0,84 Mio. € verringert.
Bei der StWN ergibt sich die Reduktion um
8,42 Mio. € hauptsächlich aufgrund von Abschrei-
bungen
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 49.350.818
44.931.830
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 29.257.190
32.346.995
Klinikum 52.113.613
49.778.095
Summe 139.690.639
136.135.301
Im Bereich der Betriebs - und Geschäftsausstattung
erhöht sich die Bilanzposition um 3,56 Mio. €. Be-
gründet ist dies durch die Kernstadt, hier wurde die
VoIP Telekommunikationsinfrastruktur (1,70 Mio. €)
beschafft und erheblich im Schul - und Bildungsbe-
reich investiert.
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 221.100.162
221.941.624
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 93.723.987
77.823.544
Klinikum 12.953.508
25.813.856
Summe 396.716.287
370.484.262
79
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
21
Die Bilanzposition „Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau “ erhöhte sich zum Vorjahr um 26,23
Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchungen auf-
grund Fertigstellung in die Bilanzpositionen „Bebaute
Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“ und „Infra-
strukturvermögen“ entgegen.
Im Bereich der Kernstadt finden sich in den Zugän-
gen vor allem große, sich über Jahre erstreckende
Investitionsvorhaben wie bspw. der U -Bahn-Bau
(U3), der kreuzungsfreie Ausbau Frankenschnellweg
sowie die Umbaumaßnahme Hochschule für Musik.
Die Zugänge bei den StWN ergeben sich vor allem
für Anzahlungen der VAG für 21 U-Bahnfahrzeuge.
A. III. Finanzanlagen
A.III.1 Sondervermögen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 6.700.000
1
Summe 6.700.000
1
Sondervermögen existieren nur bei der Kernstadt -
hier wird bis zur Einbeziehung in den konsolidierten
Jahresabschluss noch die Kapitaleinlage in den Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
ausgewiesen, die durch die Umwandlung eines Teils
des Trägerdarlehens in Eigenkapital in 2016 zu-
stande kam.
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.480.740
1.480.740
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.413.314
1.413.314
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1
1
Summe 2.894.056 2.894.056
Anteile an verbundenen Unternehmen verbleiben
nach der Kapitalkonsolidierung noch bei der Kern-
stadt und den StWN , die aufgrund der Wesentlich-
keitskriterien nicht in den Konsolidierungskreis auf-
genommen wurden. Bei der Kernstadt sind hier Un-
ternehmen, wie die Stadion Betriebs-GmbH und das
Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum enthal-
ten, bei den StWN diverse Photovoltaikkraftwerke
und Windparks.
80
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
22
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 121.994.264
114.419.818
Klinikum 207.282
184.873
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 506.020.375
514.788.751
Summe 628.221.922
629.393.442
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen
werden einerseits die Buchwerte der At-Equity kon-
solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH
und Flughafen Nürnberg GmbH ausgewiesen. Die
Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung
(vgl. Glossar) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7
dargestellt. Die Wertveränderung zum 31.12.2016
entspricht den anteiligen nicht ausgeschütteten Ei-
genkapitalveränderungen. Auch die At-Equity in den
jeweiligen Teilkonzernabschluss der städtischen
Töchter Klinikum und den StWN einbezogenen Un-
ternehmensanteile werden hier ausgewiesen . Hier-
bei handelt es sich z.B. um die SAPV Team Nürn-
berg GmbH (Klinikum) und die Thüga Holding GmbH
& Co KGaA sowie diverse windenergie- und gaser-
zeugende-Unternehmen und Stadtwerke bei den
StWN.
A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 2.808.095 2.800.095
Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.001 105.213
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.297.415 11.768.545
wbg 206.350 206.350
Summe 10.316.860 14.880.202
Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis-
tieren insb. bei den StWN, hier sind z. B. die M-Net
Telekommunikations GmbH München sowie die SY-
NECO GmbH & Co KG i. L enthalten. Bei der Kern-
stadt ist hier insb. die Einlage in die Stiftung Staats-
theater Nürnberg relevant (2,5 Mio. €).
81
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
23
A.III.5 Ausleihungen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 27.661.387 36.261.417
Klinikum 855.559 747.929
Noris inklusion gGmbH (NOI) 145.901 156.819
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.687.530 5.132.807
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.776.977 41.500.690
wbg 75.801 60.958
Summe 78.203.156 83.860.618
Die Ausleihungen entfallen insb. auf den Eigenbe-
trieb SUN (45,78 Mio. €). Dabei handelt es sich insb.
um den sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzie-
rung des Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzei-
tigen Beendigung der grenzüberschreitende Lea-
sing-Transaktionen (Cross-Border-Leasing) für Anla-
gen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs
(StEB) im Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegen-
satz zum A -Anteil aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen A ufhebungsent-
schädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B -Erfül-
lungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den
Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit
Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abge-
kürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor
bleibt. Im Einzelabschluss des SUN wurde eine Be-
wertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet ,
deren Voraussetzungen jedoch im konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt nicht vorliegen.
Bei der Kernstadt handelt es sich insb. um eine Dar-
lehensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR
für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi-
gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul-
den von der Stadt an SÖR im Rahmen der Eigenbe-
triebsgründung im Jahr 2010 . Die Abnahme d ieser
Ausleihung gegenüber d er Eröffnungsbilanz resul-
tiert aus der Umwandlung von 6,7 Mio. € in Eigenka-
pital des Eigenbetriebs. Folglich war dieser Betrag
von den Ausleihungen in die Finanzanlagen umzu-
buchen (siehe auch Bilanzposition A. III. 1. Sonder-
vermögen).
Konzernintern eliminiert wurden 14,61 Mio. € aus
der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber
dem Klinikum Nürnberg aus der Auflösung des Son-
dervermögens im Jahr 2010 sowie 15,00 Mio. € aus
einem von der wbg an die StWN ausgereichten Dar-
lehen mit zehnjähriger Laufzeit bis Ende 2019.
82
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_____________________________________________________________________________________________________
24
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 47.864.359 44.036.215
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 60.000.000 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.572.659 49.557.436
Summe 157.437.017 93.593.651
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der
Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld-
anlagen bei de n rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Beim
ASN wurden Gebührenüberschüsse entsprechend
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur Vermei-
dung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung im
nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anleihen
der Sparkassenorganisation in Höhe von 60 Mio. €
angelegt. Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpa-
piersondervermögen (M ischfonds auf Basis von
Renten und Aktien) mit einem Marktwert zum
31.12.2016 von 77,4 Mio. € enthalten, die teilweise
zur Absicherung von Altersteilzeitwertguthaben ver-
pfändet wurden.
83
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
25
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen
Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen-
stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver-
brauch oder zur Weiterveräußerung bes timmt sind
oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen.
Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö-
gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar-
mittel umgewandelt werden können und nicht dazu
bestimmt sind, längerfristig zu dienen.
B. I. Vorräte
B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 257.696 273.602
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 8.957.369 8.534.325
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100.548 104.239
Noris inklusion gGmbH (NOI) 113.251 112.629
Nürnberg Bad (NüBad) 65.884 71.717
Nürnberg Stift (NüSt) 92.119 77.404
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 36.968.207 37.989.174
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.351.716 3.272.219
wbg 0 0
Summe 49.906.789 50.435.307
Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht
verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver-
arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge-
ringfügige Schwankungen vor allem beim Klinikum
(Mehrung von 0,42 Mio. €) und StWN (Verringerung
i. H. v. 1,02 Mio. €).
84
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
26
B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug-
nisse und Leistungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 521.723 536.163
Klinikum 5.907.192 5.670.454
Noris inklusion gGmbH (NOI) 111.789 114.445
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.639.117 7.620.561
wbg 21.753.476 25.078.433
Summe 37.933.297 39.020.056
Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun-
gen“ ist eine Verminderung von 1,09 Mio. € zu ver-
zeichnen. Diese ergeben sich im Wesentlichen durch
eine Erhöhung bei StWN (2,02 Mio. €) und eine Ver-
minderung bei der wbg (3,32 Mio. €).
B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 48.538.238 34.945.350
wbg 27.262.728 19.748.347
Summe 75.800.966 54.693.697
Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -
1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern-
den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter-
veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo-
sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord-
nen. Nur wbg und Kernstadt hielten 2016 solche
Grundstücke. Bei der Kernstadt erhöhte sich der Be-
stand im Vergleich zum Vorjahr um 13,59 Mio. € auf-
grund von Umbuchungen aus dem Anlagevermögen
nach einem Vermarktungsbeschluss (s. A.II.1). Den
Zugängen (18,07 Mio. €) stehen Abgänge aus Ver-
kauf in Höhe von 4,48 Mio. € gegenüber. Bei der wbg
sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebau-
ten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen
und fertige n Bauten enthalten. Für ÖÖP -Projekte
wird das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB ange-
wendet und die Zinsen für die Projektfinanzierungen
mit zu den Herstellungskosten aktiviert.
85
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
27
B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.247 3.384
wbg 34.738 117.686
Summe 35.986 121.069
„Sonstige Vorräte“ werden nur bei NOI und der wbg
vorgehalten. Die Position verringert sich um 0,09
Mio. €.
B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
wbg 23.728 1.696
Summe 23.728 1.696
Die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen auf Vor-
räte“ (ausschließlich bei der wbg vorhanden) erhöht
sich um 0,02 Mio. €.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B.II.1. Öffentlich -rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 85.778.063 84.367.755
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.534.714 2.165.456
Klinikum 99.349.855 92.288.927
Noris inklusion gGmbH (NOI) 894.686 825.752
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.143.979 2.987.909
Summe 190.701.296 182.635.799
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun-
gen und Forderungen aus Transferleistungen “ sind
insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen
zusammengefasst. Summenmäßig größere Beträge
sind nur beim Klinikum und der Kernstadt zu konsta-
tieren. Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um
86
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
28
1,41 Mio. € im Wesentlichen auf die Zunahme bei
Steuer- und G ebührenforderungen (zusammen rd.
1,0 Mio. €) zurückzuführen.
Das Klinikum verzeichnet vor allem höhere Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen an Kranken-
kassen und sonstige öffentliche Träger, insgesamt
erhöht sich die Position um 7,06 Mio. €.
B.II.2. Privatrechtliche Forderungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 3.967.654 3.305.255
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 86.151 0
Frankenstadion (FSN) 135.938 275.546
Klinikum 19.770.815 19.394.112
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 386.212 237.751
Noris inklusion gGmbH (NOI) 131.196 166.509
Nürnberg Bad (NüBad) 379.575 335.884
Nürnberg Stift (NüSt) 1.877.834 1.984.608
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 325.526.518 290.789.171
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
wbg 1.784.608 1.399.612
Summe 354.046.502 317.888.447
Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen
um 36,16 Mio. € ist vor allem den StWN geschuldet,
hier nahmen die Forderungen, insb. aus der Ver-
brauchsabgrenzung, um 42,97 Mio. € zu.
87
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
29
B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 11.332.602 32.972.114
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 151.201 1.330.158
Frankenstadion (FSN) 16.326 20.489
Klinikum 1.850.923 5.070.642
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.395.985 447.751
Noris inklusion gGmbH (NOI) 692.076 98.453
Nürnberg Bad (NüBad) 31.424 175.150
Nürnberg Stift (NüSt) 85.159 147.401
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 57.020.353 74.233.197
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 143.641 359.042
wbg 668.865 1.022.541
Summe 73.388.555 115.876.938
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abg e-
laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be-
reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener-
stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen.
Zum Vorjahr verringert sich die Position um
42,49 Mio. €.
Bei der Kernstadt hängt die Abnahme (gesamt
21,64 Mio. € ) vorwiegend damit zusammen, dass
2015 hier 17,4 Mio. € Abgrenzungen von Erstattun-
gen aus dem Asylbe werberleistungsgesetz bzw. für
die Unterbringung von Asylbewerbern sowie 3,2 Mio.
€ an Beteiligungserträgen enthalten waren, die 2016
aufgelöst wurden.
Beim Klinikum verringert sich die Position um 3,22
Mio. € und bei den StWN um 17,21 Mio. €.
Außerdem werden die Differenzen aus der Schul-
denkonsolidierung, d.h. nicht durch Konsolidie-
rungsmaßbuchungen zu beseitigende Abweichun-
gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ-
gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande-
ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite
unter der Position „Sonstige Ver mögensgegen-
stände“ aus gewiesen. Die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 weist einen Betrag von 2,28 Mio. €. aus,
zum 31.12.2016 verbleiben auf dieser Position
2,59 Mio. €, entsprechend 0,38 % der Verbindlichkei-
ten und sind damit unwesentlich.
Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe
von 40,87 Mio. € eliminiert, der im Wesentlichen auf
den Freistellungsanspruch der Stadt gegenüber dem
Kommunalunternehmen Klinikum aus Pensionsrück-
stellungen in Höhe von 41,5 Mio. € entfällt.
88
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
30
B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 6.398.017 5.141.877
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 184.939 59
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 276.080 42.000
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 577
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 20.610 9.900
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 17.832.847 16.225.123
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 700.235 653.227
wbg 0 0
Summe 25.412.729 22.072.762
Die zusammengefasste Position der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen erhöht sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 3,34 Mio. € . Bei der Kernstadt vermehren
sich die Forderungen um 1,26 Mio. €.
B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 46.129.846 25.886.656
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 217 0
Klinikum 0 4
Summe 46.130.063 25.886.660
Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf-
fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind nur
bei der Kernstadt und bei ASN Beträge enthalten,
insgesamt 46,13 Mio. €. Dies bedeutet eine Steige-
rung um 20,24 Mio. €, die im Wesentlichen bei der
Kernstadt zu verzeichnen ist. Hier sind vor allem die
gestiegenen Forderungen gegenüber dem Land ein-
schlägig (+24 Mio. €), insb. höhere Forderungen auf
Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz und für die Unterbringung von Asylbewerbern.
89
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
31
Demgegenüber steht die Abnahme der Forderungen
gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbän-
den (-6,1 Mio. €) , vorwiegend dadurch zu erklären,
dass im Jahr 2016 Gastschulbeiträge größtenteils zu
einem früheren Zeitpunkt gebucht wurden und zum
Bilanzstichtag ausgeglichen waren. Im Jahr 2015
waren diese dagegen zum Bilanzstichtag noch offen.
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Klinikum 0,00 5.000.000,00
Summe 0,00 5.000.000,00
Unter der Position „Wertpapiere des Umlaufvermö-
gens“ waren nur zum 01.01.2016 Beträge beim Kli-
nikum enthalten (5,0 Mio. €).
90
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
32
B. IV. Liquide Mittel
Liquide Mittel 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 173.534.896,44 63.724.666,23
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 6.118.433,77 87.529.516,96
Frankenstadion (FSN) 1.549.522,16 885.928,83
Klinikum 4.117.504,29 10.240.860,81
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 430.142,77 326.181,83
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.213.305,97 1.607.853,14
Nürnberg Bad (NüBad) 423.262,96 223.309,04
Nürnberg Stift (NüSt) 1.552.179,45 1.626.356,14
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 126.864.908,62 114.868.275,52
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.110.955,04 351.505,31
wbg 63.999.989,13 49.361.754,45
Summe 380.915.100,60 330.746.208,26
Die Position „Liquide Mittel“ beträgt zum 31.12.2016
insgesamt 380,9 Mio. € und hat sich damit um
50,2 Mio. € erhöht. Die größten Posten bilden die
Kernstadt (173,5 Mio. €), die StWN (126,9 Mio. €)
und die wbg (64,0 Mio. €).
Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum
31.12.2016 im Vergleich zu 2015 um über
100 Mi o. € erhöht. Damit spiegelt sich zum einem
auch in der Bilanz die sehr gute Entwicklung bei den
Steuereinzahlungen und den Zuweisungen und Er-
stattungen wieder. Zum anderen haben auch Geld-
anlagen der Eigenbetriebe und der verbundenen Un-
ternehmen bei der Stadtkasse im Rahmen des Cash-
Poolings die liquiden Mittel über den Jahreswechsel
deutlich erhöht . Die korrespondierenden Forderun-
gen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der
Schuldenkonsolidierung eliminiert.
91
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
33
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 34.826.074,09 52.386.333,07
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 857,16 6.000,00
Frankenstadion (FSN) 310,00 0,00
Klinikum 1.074.129,23 992.460,16
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0,00 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 46.023,74 38.964,78
Nürnberg Bad (NüBad) 9.220,42 9.369,93
Nürnberg Stift (NüSt) 26.188,84 28.907,71
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.604.550,98 9.065.702,20
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17.439,76 17.570,97
wbg 106.772,09 56.246,74
Summe 43.711.566,31 62.601.555,56
Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ verrin-
gerte sich zum 31.12.2016 insgesamt um
18,9 Mio. €. Unter dieser Position sind Ausgaben er-
fasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wur-
den, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen dar-
stellen.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
34,8 Mio. €. Der Rechnungsabgrenzungsposten ent-
hält vor allem die Sozialhilfeleis tungen nach dem
SGB XII (insb. die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) und nach dem SGB II (Grundsi-
cherung für Arbeitssuchende) sowie den kommuna-
len Anteil für Leistungen der Unterkunft und Heizung,
einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und
Teilhabe, die im Dezember 2016 im Voraus für den
Monat Januar 2017 ausbezahlt wurden. Ebenso ist
die bereits Ende 2016 ausbezahlte Beamtenbesol-
dung für Januar 2017 enthalten, sowie sonstige Vo-
rauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen,
Mieten und Mitgliedsbeiträge.
Bei den StWN sind hier im Wesentlichen Aufwendun-
gen für Preisabsicherungen, Aufwendungen aus ei-
nem Servicevertrag sowie Provisionen enthalten.
92
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
34
Passiva
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital
Eigenkapital 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.302.228.548 1.275.064.475
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602
Summe 1.494.380.338 1.459.244.077
Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital-
konsolidierung (vgl. Glossar) zum Zeitpunkt der Erst-
konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs-
buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be-
steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten
Jahresabschlusses vor allem auf das Basiskapital
der Kernstadt, sowie die passiven Unterschiedsbe-
träge (vgl. Glossar) und die Minderheitenanteile
aus dem StWN-Teilkonzern.
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe 742.388.517 814.140.729
Die Nettoposition respektive das Basiskapital bezieht
sich rein auf die Kernstadt und beläuft sich zum
31.12.2016 auf 742,39 Mio. € und hat sich damit im
Vergleich zum Jahresbeginn um 71,75 Mio. € ver-
mindert. Dies resultiert aus Korrekturen des Basiska-
pitals insb. aus der Revision der Kunstgegenstände.
Die erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapitals
wurde entsprechend AllMBl. Nr. 4/2013 Tz 6.2. nach
Ablauf der Frist nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik
vorgenommen.
93
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
35
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen-
dungen/Kapitalrücklagen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Summe 564.343 142.585
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen/Kapitalrücklagen resultieren aus Ka-
pitalrücklagen beim Klinikum, NüBad und StWN. Von
ursprünglich gemeldeten 89,37 Mio. € verblieben
nach der Kapitalkonsolidierung lediglich 0,56 Mio. €.
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Summe 107.975.095 92.539.257
Die Position Erg ebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
hat sich 2016 um 15,44 Mio. € verändert, resultierend
aus Ergebnisverwendungsbuchungen aus den Ein-
zel- und Teilkonzernabschlüssen 2015.
Hier kommt vor allem eine Erhöhung bei der wbg mit
ca. 15,6 Mio. € zum Tragen. Bei SUN wurde eine Er-
höhung um 5,5 Mio. € gemeldet. Bei der Kernstadt
ergibt insb. aus der Umbuchung der kameralen Min-
destrücklage in Höhe von 13 Mio. € ins Basiskapital
(siehe dort) eine Verringerung um 5,4 Mio. €. Ein ho-
her Anteil entfällt auch auf die StWN, hier war aber
nur eine marginale Änderung zu verzeichnen.
Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil-
konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf-
ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo-
gen:
94
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
36
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilkonzern-
abschluss (vor Konsolidierung)
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 86.563.343 91.939.158
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 3.031.883 3.031.883
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.153.404 1.122.404
Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 156.961.485 157.181.293
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.091.799 39.640.837
wbg 95.165.003 79.615.504
Summe 388.191.090 372.755.252
Im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
wurde bei der Kapitalkonsolidierung ein Betrag von
280,22 Mio. € eliminiert.
A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe -37.484.746 1.645.445
Der Ergebnisvortrag verändert sich 2016 um 39,13
Mio. €. Der negative Betrag zum 31.12.2016 kommt
zustande, indem aus den im Rahmen der Erstkonso-
lidierung (01.01.2016) bei der Kapitalkonsolidierung
eliminierten Werte n (69,73 Mio. €), anschließend
zum 31.12.2016 in den Einzel- bzw. Teilkonzernab-
schlüssen der wbg, der StWN und des SUN Beträge
in die Rücklagen eingestellt wurden und damit aus
dem Ergebnisvortrag herausgebucht wurden. Z um
31.12.2016 wurd en aus dem Ergebnisvortrag
80,89 Mio. € konsolidiert.
Gemeldet wurden u rsprünglich unten genannte Er-
gebnisvorträge – die Beträge zum 01.01.2016 ent-
halten neben den in den Jahresabschlüssen zum
31.12.2015 ausgewiesenen Ergebnisvorträgen je-
weils auch die Ja hresergebnisse 2015, da der kon-
solidierte Jahresabschluss der Stadt grundsätzlich
aus den Werten vor Ergebnisverwendung aufgestellt
wird. Der Verlustvortrag der Kernstadt enthält derzeit
grundsätzlich nur die Ergebnisse der Kostendecker
Friedhofsverwaltung und Marktamt.
95
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
37
Ergebnisvortrag im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konso-
lidierung)
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt (inkl. Ergebnisverwendung 2016) -13.827.896 -5.706.495
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.299.555 19.299.555
Frankenstadion (FSN) 0 -4.408.930
Klinikum -25.475.301 -25.475.301
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.136 33.273
Noris inklusion gGmbH (NOI) -292.646 -292.646
Nürnberg Bad (NüBad) 5.330.414 -1.417.586
Nürnberg Stift (NüSt) -4.981.443 -4.981.443
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 62.800.095 72.927.848
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 5.450.962
wbg 548.651 15.946.588
Summe 43.402.566 71.375.826
A.V Jahresergebnis
A.V Jahresübersc
huss/Jahresfehlbetrag
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Summe 122.188.880 0
Auf Konzernebene ergab sich für 2016 ein Jahres-
überschuss von 122,19 Mio. €. Ursächlich waren
hier insb. die Überschüsse im Einzel- bzw. Konzern-
abschluss bei den StWN, dem ASN und der Kern-
stadt sowie der wbg. Verluste entstanden insb. beim
Klinikum und dem Eigenbetrieb NüBad. Bei den
StWN ergab sich ein Überschuss insb. aufgrund der
gesetzlichen Steigerung des Di skontierungssatzes
bei den Pensionsrückstellungen. Beim ASN kamen
Erträge aus der Teilauflösung der Rückstellung für
den Ausgleich von Gebührenschwankungen aus
dem vorherigen Gebührenzeitraum sowie der Depo-
nierückstellung aufgrund eines neuen Gutachtens
(12,6 Mio. €) zum Tragen. Bei der Kernstadt war vor
allem ein sehr hohes Gewerbesteueraufkommen für
den Überschuss verantwortlich sowie höhere Anteile
an der Einkommensteuer und Schlüsselzuweisun-
gen.
96
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
38
Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet:
Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2016 €
Kernstadt 29.385.723
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132
Frankenstadion (FSN) -1.907.166
Klinikum -4.656.693
Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587
Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371
Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010
Nürnberg Stift (NüSt) -357.032
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496
wbg 17.679.904
Summe 118.249.678
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän-
derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2016 um
3,94 Mio. €, aus der Equity -Konsolidierung resultie-
ren dabei 7,57 Mio. €.
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Klinikum 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602
wbg 0 0
Summe 192.151.789 184.179.602
Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell-
schafter ist lediglich bei den StWN relevant. Da hier
Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt-
werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG
97
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
39
39,8 % der N-ERGIE AG), wird der nach der Kapital-
konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell-
schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert
ausgewiesen.
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 0 0
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 22.416.288 22.416.288
Frankenstadion (FSN) 5.442.717 5.442.717
Klinikum 0 0
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.168.187 1.168.187
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 3.037.016 3.037.016
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 239.629.195 239.629.195
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.127.093 45.127.093
wbg 49.775.964 49.775.964
Summe 366.596.459 366.596.459
Passive Unterschiedsbeträge kommen dadu rch zu-
stande, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kern-
stadt kleiner als das anteilige Eigenkapital ist und
ergaben sich insb. beim ASN und SUN sowie bei der
wbg und den StWN. Die Gründung bzw. Aufgaben-
übertragung in Bezug auf die nachgeordneten Auf-
gabenträger durch die Kernstadt erfolgten schon vor
längerer Zeit, ohne dass ein konsolidierter Jahresab-
schluss aufgestellt wurde. Dadurch haben die Toch-
tergesellschaften der Kernstadt im Laufe der Zeit in
erheblichem Maß e Rücklagen angesammelt.
Dadurch ist das anteilige Eigenkapital über die ur-
sprüngliche Kapitaleinlage gestiegen. Grundlage der
Erstkonsolidierung sind die Werte zum Zeitpunkt der
Einbeziehung, also gehen die Rücklagen mit in die
Konsolidierung ein und können einen negativen Un-
terschiedsbetrag ver ursachen. Ein solcher Unter-
schiedsbetrag hat Eigenkapitalcharakter und wird in
einem separaten Posten ausgewiesen . (vgl. auch
Glossar).
98
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
40
4.2.3.2.2 B. Sonderposten
B.I Sonderposten aus Zuwendungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 814.351.920 729.177.339
Klinikum 359.548.279 361.876.408
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.407.213 184.479
Nürnberg Stift (NüSt) 4.866.156 4.643.411
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 174.466.009 176.268.094
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 42.029.506 43.701.374
Summe 1.396.669.083 1.315.851.105
Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun-
gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um
80,82 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kern-
stadt (814,35 Mio. €), das Klinikum (359,55 Mio. €)
und die StWN (174,47 Mio. €).
Die Steigerung um 85,17 Mio. € bei der Kernstadt
resultiert insbesondere aus de n Revisionsergebnis-
sen der Kunst- und Sammlungsgegenstände. Soweit
für diese Objekte ein Nachweis unentgeltlichen Er-
werbs durch Schenkung oder Nachlass Dritter vor-
lag, wurde ein korrespondierender Sonderposten ge-
bildet, insg. 74,53 Mio. €. Darüber hinaus wurden Zu-
weisungen vom Bund für den Ausbau der verschie-
denen Kindertageseinrichtungen (6,73 Mio. €) sowie
2,74 Mio. € für die Kulturwerkstatt AEG passiviert.
Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um
2,33 Mio. €. Der Sonderposten wurde gemäß
§ 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach
dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentli-
chen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Fi-
nanzierung des Anlagevermögens dienen.
Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu-
schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An-
schlussverstärkungen, hier war ein Rückgang um
1,80 Mio. € zu verzeichnen.
Bei SUN handelt es sich im Wesentlichen um Staats-
zuschüsse und verrechnete Abwasser- und Nieder-
schlagswasserabgaben.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
99
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
41
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 136.455.005 135.385.688
Klinikum 225 0
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 88.981.377 88.700.265
Summe 225.436.608 224.085.953
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen
und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich ein Anstieg um
1,35 Mio. €.
Die Kernstadt weist den größten Posten aus, dieser
hat sich um 1,07 Mio. € geringfügig erhöht und ent-
hält Sonderposten aus Beiträgen ( Wertminderung
durch Abschreibungen von 2,84 Mio. €) sowie Son-
derposten aus Kostenerstattungen (Wertsteigerung
i. H. v. 3,91 Mio. € , u.a. aus Kostenerstattungen für
den Ausbau des Personenschifffahrtshafens
(0,95 Mio. €) und aus städtebaulichen Verträgen
(2,65 Mio. €)).
Bei SUN wird ein Betrag in Höhe von 88,98 Mio. €
aus satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs -
und Verbesserungsbeiträgen ausgewiesen, hier hat
sich der Posten um 0,28 Mio. € erhöht. Im Jahr 2016
wurden Passivierungen i. H. v. 3,56 Mio. € infolge der
Übereignung von Mischwasser- und Regenwasser-
kanälen im Rahmen von Erschließungsverträgen
durchgeführt (z. B. Cebal -Areal, Hansapark, Höfles
Ost), aufgelöst wurden 3,28 Mio. € aufgrund der Ab-
schreibung.
Es wurde kein Betrag konzernintern eliminiert.
B.III Sonstige Sonderposten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 11.297.734 10.282.655
Summe 11.297.734 10.282.655
Die Position „Sonstige Sonderposten“ weist zum Bi-
lanzstichtag einen Betrag in Höhe von 11,30 Mio. €
auf und hat sich damit um 1,02 Mio. € verändert. Die-
ser Betrag resultiert allein aus der Kernstadt und
enthält auch die Sonderposten für nicht verwendete
zweckgebundene Mittel, wie Stellplatz- und Kinder-
spielplatzablösungen, Ablösungen für Öko -Aus-
gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bay-
NatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der
BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozialimmo-
bilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwende-
ten zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe
in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit aus-
gewiesen.
100
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
42
B.IV Gebührenausgleich
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 40.869.012 54.524.768
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.664.507 11.443.915
Summe 65.533.519 65.968.683
Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich-
tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit-
raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als
„Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset-
zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR).
Daher werden unter dieser Bilanzposition die bei den
Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten Rückstel-
lungen für Gebührenschwankungen bzw. Gebühren-
rückzahlungen dargestellt. Dieser Posten verzeich-
net eine Veränderung um 0,44 Mio. €.
101
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
43
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun-
gen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.430.890.296 1.413.683.798
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.079.566 4.022.139
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 31.570.890 38.685.769
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 52.919 38.541
Noris inklusion gGmbH (NOI) 504.450 721.182
Nürnberg Bad (NüBad) 150.418 198.797
Nürnberg Stift (NüSt) 2.946.482 3.454.124
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 510.700.790 527.143.208
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 31.306.233 33.336.267
wbg 5.743.183 5.899.196
Summe 2.017.945.228 2.027.183.021
Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn-
liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag
um 9,24 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
1.430,89 Mio. €. Bei der Kernstadt werden die Pen-
sionsrückstellungen für aktive Beamti nnen und Be-
amte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie die Rückstellungen für Versorgungsempfän-
gerinnen und Versorgungsempfänger und ehemalige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe einer
versicherungsmathematischen Rechensoftware er-
mittelt. Der Rückstellungsbestand 2016 ist gegen-
über 2015 vor allem wegen der Erhöhung der Ver-
sorgungsbezüge zum 01.03.2016 (2,3 %) deutlich
angestiegen. Ebenso sind enthalten d ie Pensions-
rückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfäl-
len (d.h. für ehemalige städtische Beamtinnen und
Beamte, die bei einem anderen Dienst herrn in die
Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an-
teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er-
statten muss). Bei den zugrundeliegenden Personal-
fällen handelt es sich überwiegend um Polizeibe-
amte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatli-
chung der Polizei am 01.10.1974 städtische Be-
dienstete waren.
Den zweitgrößten Posten bilden StWN mit
510,70 Mio. €. Dieser Wert hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 7,98 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist
das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-
reditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften“, welches am 17. März 2016 in Kraft ge-
treten ist. Im Zuge des Gesetzes wur de § 253 HGB
hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Al-
tersversorgungsverpflichtungen geändert und der
Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die
handelsrechtliche Abzinsung von Pension srückstel-
lungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre
verlängert.
102
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
44
C.II Umweltrückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 6.797.500 6.092.500
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 18.105.776 31.696.927
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.463.000 4.469.000
Summe 29.366.276 42.258.427
Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi-
lanzstichtag um 12,89 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet hier der ASN mit 18,11
Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivierung und
die Nachsorge der Deponien, hier wurden 2016 auf-
grund eines neuen Gutachtens für die Stilllegungs -
und Nachsorgekosten der Deponie Nürnberg -Süd
und Altdeponie Nürnberg-Nord die bisherige jährli-
che K ostensteigerung (3,45%) auf jährlich 2,45%
p.a. gesenkt. Die Senkung der Kostensteigerung so-
wie vor allem der Wegfall der Maßnahme Abdichtung
der Bauschuttdeponie führten zu einer Teilauflösung
der Rückstellung von 13,60 Mio. €.
C.III Instandhaltungsrückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 13.574.221 11.442.414
Klinikum 6.767.961 6.729.961
Nürnberg Stift (NüSt) 0 500.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 247.000 294.000
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.259.000 5.890.500
wbg 3.189.860 2.488.020
Summe 29.038.043 27.344.895
Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat
sich zum Bilanzstichtag um 1,69 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
13,57 Mio. €. Die zum Jahresabschluss 201 5 gebil-
deten Rückstellungen für unterlassene Instandhal-
tung im Bereich Tiefbau wurden anhand der tatsäch-
lichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in
2016 beurteilt und im Jahresabschluss 2016 bu-
chungsmäßig abgewickelt. Die neu gebildeten Rück-
stellungen sind durch die Hochbau -Baupauschale
103
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
45
und das Tiefbau -Jahresbauprogramm be legt. Auf-
grund des Verbleibs des Verkehrsinf rastrukturver-
mögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der kor-
respondierenden Instandhaltungs rückstellungen
weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung
der Instandhaltungsmaßnahmen zuständigen Eigen-
betrieb SÖR.
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und
von Steuerschuldverhältnissen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.487.179 992.254
Klinikum 555.723 719.053
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 161.436 199.078
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 370.192 551.123
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 271.171
wbg 379.578 89.938
Summe 2.954.108 2.822.617
Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi-
nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“
hat sich zum Bilanzstichtag um 0,13 Mio. € verän-
dert.
Hier bildet ebenfalls die Kernstadt den größten Pos-
ten mit 1,49 Mio. €. Unter dieser Position werden die
Bezirksumlagerückstellung, Rückstellungen für
Steuer vom Einkommen und Ertrag sowie „Umsatz-
steuernachholungen“ erfasst. Die Bezirksumlage-
rückstellung stellt den größten Anteil innerhalb die-
ses Postens dar. Hier wurde eine Rückstellung auf-
grund der voraussichtlich höheren Belastung der
Stadt durch die Bezirksumlage 2018 in Höhe von
0,9 Mio. € gebildet.
104
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
46
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg-
schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäf-
ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 30.800
Summe 0 30.800
Auf der Position “Rückstellungen für drohende Ver-
pflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen
und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängige
Gerichts- und Widerspruchsverfahren” wurde zum
31.12.2016 kein Betrag ausgewiesen.
C.VI Sonstige Rückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 22.505.181 23.021.052
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 10.219.983 11.127.193
Frankenstadion (FSN) 15.900 17.900
Klinikum 59.771.408 48.722.112
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 294.067 280.475
Noris inklusion gGmbH (NOI) 713.640 1.202.850
Nürnberg Bad (NüBad) 1.271.064 697.752
Nürnberg Stift (NüSt) 2.087.705 1.882.500
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 251.027.225 242.333.154
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.995.041 23.703.345
wbg 15.066.559 8.603.677
Summe 387.967.771 361.592.010
Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum
Bilanzstichtag um 26,38 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet hier StWN mit
251,03 Mio. €. Hierunter fallen ungewisse Verpflich-
tungen aus dem Personalbereich ( Jubiläumsver-
pflichtungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit
und Beihilfen) sowie Rückstellungen für besondere
105
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
47
wirtschaftliche Risiken und drohende Verluste, Ab-
schreibungsverpflichtungen, Sanierungs - und Wie-
derherstellungskosten, Verbindlichkeiten aus aus-
stehenden Rechnungen und Schadenersatzleistun-
gen. Insb. sind hier zum 31.12.2016 103,29 Mio. €
Drohverlustrückstellungen aus Stromliefer- und
Speichernutzungsverträgen enthalten.
106
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
48
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten
D.I Anleihen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 80.000.000 80.000.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 446.487 1.104.189
Summe 80.446.487 81.104.189
Die Veränderung auf dieser Position beträgt insge-
samt 0,66 Mio. €, die allein aus Tilgungen bei den
Namensgewinnschuldverschreibungen der StWN re-
sultiert. Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai
2013 zusammen mit der Stadt Würzburg ausgege-
ben, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu er-
schließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im
Berichtsjahr keine Veränderungen. Es wurde kein
Betrag konzernintern eliminiert.
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.205.947.938 1.166.064.728
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 59.466.947 70.779.621
Frankenstadion (FSN) 10.559.246 11.565.482
Klinikum 42.616.117 45.640.065
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.002.040 3.033.547
Nürnberg Bad (NüBad) 37.471.540 37.047.183
Nürnberg Stift (NüSt) 9.728.845 10.182.124
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 599.450.544 579.968.628
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 348.126.790 362.883.460
wbg 368.421.467 352.566.488
Summe 2.684.791.473 2.639.731.325
107
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
49
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten hat sich
zum Vorjahr um 45,06 Mio. € verändert. Eine Schul-
denaufnahme war aufgrund der hohen Investitions-
bedarfe nicht vermeidbar. Den größten Anteil bilden
hier die Kernstadt, die Stadtwerke, die wbg und
SUN. Der N-ERGIE AG-Teilkonzern tätigte Investiti-
onen in Höhe von 109.320 T€ v.a. in Erneuerungs-u.
Erweiterungsmaßnahmen für diverse Anlagen. Die
VAG hat in 2016 Anzahlungen zur Beschaffung von
21 U-Bahnzügen geleistet. Von der hierfür bestehen-
den Zwischenfinanzierung wurde bis zum
31.12.2016 47 Mio. € abgerufen. Zur Unterstützung
der Finanzierung der U -Bahn-Züge gewährt die
Stadt Nürnberg eine städtische Bürgschaf t in Höhe
von bis zu 160 Mio. €. Die wbg investierte in den Bau
und die Fertigstellung von Neubauwohnungen. SUN
tätigte Investitionen in die Abwasserreinigung und
-ableitung. Eliminiert wurde ein Betrag in Höhe von
7,60 Mio. € aus den von der Stadt an die wbg ausge-
reichten Wohnungsbaudarlehen.
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 27.749.318 12.456.181
Klinikum 5.155.561 921.691
wbg 9.609.782 14.671.536
Summe 42.514.661 28.049.408
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung erhöhten sich insgesamt um 14,47 Mio. €.
Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe
von 49,58 Mio. € eliminiert, davon fällt bei der Kern-
stadt ein Betrag in Höhe von 41,17 Mio. € an, insb.
aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und das
Klinikum geführten Cash -Pooling-Kontokorrentkon-
ten.
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 80.899.537 61.587.009
Frankenstadion (FSN) 10.413.609 10.995.241
Summe 91.313.146 72.582.250
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen , erhöhten sich insgesamt
um 18,73 Mio. €. Diese Veränderung betrifft zum
Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese Posi-
tion Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen, Leib-
renten und sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
Letztere dominieren betragsmäßig und enthalten
zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Be-
reitstellung von städtischen Räumlichkei ten. Des
108
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
50
Weiteren sind unter dieser Position die kreditähnli-
chen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit
Einredeverzicht im Rahmen von Public Private
Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schul-
bereich ausgewiesen: Hierbei verkauft der private
Auftragnehmer seine Forderungen aus der Bauleis-
tung respektive den Investitionskosten gegenüber
der Stadt Nürnberg an die finanzierende Bank.
Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderun-
gen einredefrei, was sie dazu verpflichtet, den Be-
standteil des Leistungsentgeltes für die Investition
entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten -
oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzierungsge-
staltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form de r Fi-
nanzierung ermöglicht es den Banken aufgrund des
bestehenden AAA -Ratings der öffent lichen Hand
kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben.
Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes
für Betriebsleistungen wird hingegen direkt von der
Stadt Nürnberg aufwandswir ksam an den privaten
Auftragnehmer ausgezahlt. Im Jahr 2016 wurde die
Michael-Ende-Schule in St. Leonhard fertiggestellt
und das entsprechende kreditähnliche Rechtsge-
schäft wirksam (24,2 Mio. €).
Beim FSN handelt es sich hier um einen „Investiti-
onskredit“ im Rahmen des Kfw -Infrastrukturpro-
gramms: Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außer-
halb des kommunalen Haushalts und der haushalts-
rechtlichen Berücksichtigung, der speziell für die Fi-
nanzierung des Umbaus des Stadions für die Fuß-
ball-WM 2006 aufgenommen wurde.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 33.080.730 50.596.121
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.374.760 4.138.275
Frankenstadion (FSN) 69.605 168.446
Klinikum 18.313.867 18.041.456
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 445.716 408.958
Noris inklusion gGmbH (NOI) 385.655 350.361
Nürnberg Bad (NüBad) 368.741 824.364
Nürnberg Stift (NüSt) 679.288 108.014
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 229.938.319 228.656.823
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.291.470 3.408.362
wbg 5.985.192 5.067.766
Summe 295.933.343 311.768.945
Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“ verringerte sich um 15,84 Mio. € . Die
Veränderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine
Reduzierung bei der Kernstadt um 17,52 Mio. € und
resultiert im Wesentlichen aus dem Ausgleich einer
109
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
51
bereits 2015 erfassten Verbindlichkeit für den Zu-
schuss an das Staatstheater Nürnberg von
18,8 Mio. €.
Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe
von 36,43 Mio. € eliminiert. Davon entfallen auf die
Kernstadt 5,70 Mio. €, auf das Klinikum 8,89 Mio. €,
auf die StWN 16,27 Mio. €, auf NüSt 1,57 Mio. € und
auf SUN 2,96 Mio. €.
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 2.479.125 3.240.062
Klinikum 35.239.695 33.868.242
Nürnberg Stift (NüSt) 257.630 265.961
Summe 37.976.450 37.374.265
Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun-
gen“ erhöhte sich um 0,60 Mio. €.
Wertmäßig dominieren hier mit 35,24 Mio. € Verbind-
lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi-
nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter
diese Position vorwiegend zum Stichtag 31.12.2016
noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hil-
fen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber
dem Jobcenter und aus der Obdachlosen - und
Flüchtlingshilfe.
Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus
nichtöffentlicher Förderung“, hier werden die bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck-
entsprechend verwendeten Spenden und Zuwen-
dungen Dritter ausgewiesen.
Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in
Höhe von 0,02 Mio. € bei der Kernstadt.
110
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
52
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 146.043.855 139.020.875
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 219.424 1.343.350
Frankenstadion (FSN) 200.391 533.981
Klinikum 14.515.996 15.410.598
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 618.678 1.081.740
Noris inklusion gGmbH (NOI) 355.107 242.650
Nürnberg Bad (NüBad) 472.405 550.455
Nürnberg Stift (NüSt) 772.390 1.219.703
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 123.486.972 96.872.654
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.374.996 3.467.784
wbg 30.660.818 28.616.234
Summe 319.721.031 288.360.025
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten “ er-
höhte sich um 31,36 Mio. € . Die Kernstadt mit
146,04 Mio. € und die StWN mit 123,49 Mio. € bilden
hier die größten Posten.
Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die
„Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus
Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive
Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei
Aktivierung der Anlage wird dann der zuge hörige
Sonderposten passiviert, die Verbin dlichkeit ist im
Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der
antizipative Rechnungsabgrenzungsposten unter
welchem solchen Ausgaben erfasst sind, die nach
dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab-
schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen.
Bei den StWN sind hier vor allem Strom - und Ener-
giesteuerverbindlichkeiten enthalten.
Insgesamt wurden hier konzernintern 7,70 Mio. € eli-
miniert. Davon fielen bei der Kernstadt 2,47 Mio. € ,
beim Klinikum 0,01 Mio. €, bei den StWN 0,11 Mio. €
und bei der NOI 3,55 Mio. € an.
Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung
auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige
Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu
B.II.3). Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist
einen Betrag von 9,31 Mio. € aus. Dieser relativ hohe
Betrag resultiert aus den nicht vollständig vorliegen-
den Werten der Forderungen und Verbindlichkeiten
des StWN-Konzerns zum 31.12.2015 und ist daher
nicht aussagekräftig. Zum 31.12.2016 verbleiben auf
dieser Position 0,56 Mio. €, entsprechend 0,02 % der
Verbindlichkeiten, und sind damit unwesentlich.
111
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
53
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 25.708.147 23.922.964
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 10.000 0
Klinikum 1.292.688 828.803
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 3.286 879
Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.127 973.092
Nürnberg Bad (NüBad) 91.000 68.000
Nürnberg Stift (NüSt) 45.582 24.571
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.155.281 8.715.229
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 984.444 1.264.677
wbg 320.937 322.931
Summe 38.614.491 36.121.146
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Die Position erhöhte sich ins-
gesamt um 2,49 Mio. € . Den größten Posten bildet
hier die Kernstadt (25,71 Mio. €) und beinhaltet vor-
wiegend die Gebühren der Kindertagesstätten
(6,65 Mio. €) und die Vorauszahlungen der Gewer-
besteuer. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungs-
anforderungen von Unternehmen, die ein vom Ka-
lenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Neu hinzugekommen sind Abgrenzungen der Meis-
tersingerhalle in Höhe von ca. 2,8 Mio. €. Die Anmie-
tungen erfolgen häufig ein Jahr im Voraus und wer-
den mit Rechnungsstellung verbucht. Konzernintern
wurde ein Betrag in Höhe von 0,36 Mio. € eliminiert.
112
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge
Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg
Die Erträge des Konzerns Stadt Nürnberg setzen
sich zum 31.12.2016 folgendermaßen zusammen:
Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte als größ-
ten Anteil entfallen 63 %, gefolgt von Steuern und
ähnlichen Abgaben (15 %), Zuwendungen und allge-
meine Umlagen (8 %), Kostenerstattungen und Um-
lagen (6 %), privatrechtliche Leistungsentgelte (4 %),
aktivierte Eigenleistungen (2 %) sowie als kleinsten
Anteil mit je 1 % die sonstigen ordentlichen Erträge
und die Auflösung von Sonderposten. Auf die Einzel-
positionen je Beteiligung wird im Folgenden näher
eingegangen.
Steuern und Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben
Ist 2016
in €
Kernstadt 875.313.017
Summe 875.313.017
Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern-
stadt an. Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2016
auf 875,31 Mio. €.
Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle
der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer. Des Weiteren sind in den
Steuererträgen der Gemeindeanteil an der Umsatz-
steuer, die Grundsteuer sowie Hunde- und Zweit-
wohnungssteuer enthalten.
Steuern und ähnliche
Abgaben (875,3 Mio. €)
15%
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen (486,7
Mio. €)
8%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte (3.663,6 Mio. €)
63%
Auflösung von
Sonderposten (63,9 Mio. €)
1%
Privatrechtliche
Leistungsentgelte 208,5 Mio. €)
4%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (359,0 Mio. €)
6%
Sonstige ordentliche
Erträge (81,8 Mio. €)
1%
Aktivierte Eigenleistungen
(102,3 Mio. €)
2%
113
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Steuern und Abgaben
_____________________________________________________________________________________________________
55
Durch die Ertrags- und Aufwandskonsolidierung wur-
den 4,65 Mio. €, entsprechend 0,53 % des ursprüng-
lichen Gesamtbetrags, an Steuererträgen eliminiert.
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 456.107.755 0,94
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 77.248 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 25.318.858 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 4.121.977 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 103.959 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 422.896 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 524.777 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 0 0,00
Summe 486.677.471 100
Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla-
gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ-
gen der Kernstadt (93,7 %). Hier sind die wesentli-
chen Bestandteile der konsolidiert 456,11 Mio. €, die
Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom
Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen
vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom
Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal. Elimi-
niert im Rahmen der Aufwands -/Ertragskonsolidie-
rung wurden lediglich 0,13 Mio. €.
In geringerem Umfang (25,32 Mio. €) fallen noch Zu-
wendungen beim Klinikum Nürnberg an, hierbei
handelt es sich um investive Fördermittel nach dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Pau-
schal- und Einzelförde rungen, die sowohl ertrags -
als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Aufwendun-
gen) gebucht werden und somit ergebnisneutral
sind.
114
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Sonstige Transfererträge Ist 2016 in €
Kernstadt 5.879.551
Summe 5.879.551
Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der
Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun-
gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie
Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen
freier Träger im Rahmen der Spit zabrechnung an-
hand der tatsächlichen Belegungszahlen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus öffentlich -rechtlichen Leistungs-
entgelten
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 61.710.382 0,02
Abfallwirtschaftsbetrieb
(ASN)
77.416.121 0,02
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 531.171.989 0,15
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 9.146 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 3.850.747 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 28.106.762 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 2.883.749.695 0,79
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 77.109.040 0,02
wbg 0 0,00
Summe 3.663.123.882 100
115
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
57
Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte
entfielen hauptsächlich auf die Umsatzerlöse aus
Gas-, Wasser- und Stromlieferungen bei den StWN
(insb. N-ERGIE AG) (78,7 %). Auch die Fahrpreis-
entgelte der VAG sind hier mit 140,94 Mio. € enthal-
ten. Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN
60,85 Mio. €.
Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent-
gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen)
ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von
14,5 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich
aus. Eliminiert wurden hier 4,44 Mio. €.
Auf die Kernstadt entfiel nur ein relativ geringer An-
teil (Verpflegungsgebühren für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge , Verwaltungsgebühren, Gebüh-
ren für öffentlich-rechtliche Nutzungen, Auslagener-
sätze). Der konzernintern eliminierte Betrag ist hier
mit 10,33 Mio. € relativ hoch.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus privatrechtlichen Leistungsent-
gelten
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 40.218.270 0,19
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.205.492 0,02
Frankenstadion (FSN) 1.508.590 0,01
Klinikum 26.480.654 0,13
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.417.438 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.720.477 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 131.640 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 1.008.293 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.234 0,00
wbg 129.352.892 0,62
Summe 209.061.982 100
Privatrechtliche Leistungsentgelte werden vor allem
bei der wbg erzielt (61,9 %). Hierbei handelt es sich
um Mieten. Konzernintern wurden hier 0,76 Mio. €
eliminiert. Auf die Kernstadt entfallen immerhin
19,2 %, die sich aus Mieterträgen und sonstigen pri-
vatrechtlichen Leistungsentgelten, z. B. der Miete für
Lichtwellenleiter im Telekommunikationsnetz zusam-
mensetzen.
Beim Klinikum fallen 12,7 % an, in geringem Umfang
resultieren diese aus Vermietungserträgen. Den
Hauptanteil stellen Erlöse für Zytostatika dar, welche
im Klinikum hergestellt und dann für ambulante Be-
handlungen über Apotheken etc. an Patienten abge-
geben werden.
116
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
58
Kostenerstattungen und Umlagen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 323.017.374 0,90
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 137.185 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 18.491.537 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 14.371.891 0,04
Nürnberg Bad (NüBad) 59.354 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 1.130.086 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 559.577 0,00
wbg 727.037 0,00
Summe 358.494.041 100
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen wiede-
rum fallen fast ausschließlich bei der Kernstadt an.
Dabei handelt es sich aktuell vor allem um die Erstat-
tungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft, auch
zur Unterbringung von Flüchtlingen, sowie Erstattun-
gen vom Land für Transferleistungen, die insb. die
Erstattungen nach dem AsylbewLG und zur Flücht-
lingsunterbringung enthalten. Ebenso finden sich
hier Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän-
den (Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung bei
Kindern und Jugendlichen aus anderen Gemeinden,
Gastschulbeiträge) sowie Erstattungen vom Bezirk
für Hilfen zur Erziehung . Bei der Ertragskonsolidie-
rung wurden 10,95 Mio. €. aus konzerninternen Um-
sätzen herausgerechnet.
In geringem Umfang fallen Kostenerstattungen beim
Klinikum an, insb. Ausgleichszahlungen aus dem
Ausgleichsfonds nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbil-
dende Krankenhäuser sowie bei der Noris inklusion
gGmbH für Maßnahmepauschalen im Arbeitsbe-
reich bzw. in Wohnheimen und Fachleistungsstun-
den im Ambulant Betreuten Wohnen.
117
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
59
Auflösung von Sonderposten
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten
aus Zuwendungen ist nur in der Kernstadt und dem
Klinikum relevant. Hierbei handelt es sich um die
insb. ratierliche Auflösung von Investitionszuschüs-
sen aus vorvergangenen Jahren über die Nutzungs-
bzw. Bindungsdauer der Anlage.
Auflösung von Sonderposten Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 41.418.617 0,65
Klinikum 22.449.582 0,35
Summe 63.868.199 100
118
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
60
Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträge n liegen die
Schwerpunkte bei der Kernstadt (37,1 %) sowie den
StWN (31,1 %) und dem ASN (15,7 %).
Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei-
bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus
der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für
Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten und
für Verlustausgleiche enthalten. Der konzernintern
bereinigte Betrag ist mit 36,95 Mio. €, entsprechend
52,82 % der ursprünglichen städtischen Erträge,
sehr hoch, da hier die gesamte Konzessionsabgabe
eliminiert wird.
Bei den Stadtwerken bilden Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen und Erträge aus abge-
schriebenen Forderungen den Schwerpunkt in die-
ser Position. 15,7 % entfallen auf Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (Teilauflösung der
Deponierückstellung aufgrund eines neuen Gutach-
tens (132,6 Mio. €) beim ASN.
Die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags -
und Aufwandskonsolidierung, d.h. nicht bereinigte
Aufrechnungsdifferenzen sind zwischen zwei konso-
lidierten Gesellschaften, unter den sonstigen or-
dentlichen Erträgen auszuweisen. Diese betragen
insg. 2,93 Mio. € und damit 0,05 % der ordentlichen
Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen insb. auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und dem StWN-
Konzern. Aufwandsseitig werden die se Differenzen
unter den sonstigen ordentlichen A ufwendungen
ausgewiesen (s.u.).
Sonstige ordentliche Erträge Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 30.304.215 0,37
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 12.838.877 0,16
Frankenstadion (FSN) 178 0,00
Klinikum 5.470.891 0,07
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 51.120 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 77.743 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 15.661 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 695.986 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 25.400.836 0,31
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.354.831 0,05
wbg 2.550.538 0,03
Summe 81.760.874 100
119
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
61
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen entfallen überwie-
gend auf die StWN (68,6 %) und entstehen z. B. aus
der Herstellung von Strom- und Gasleitungen der N-
ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ERGIE AG.
Aktivierte Eigenleistungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016
Kernstadt 5.373.326 0,05
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 202 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 633.263 0,01
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 780 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.963 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 25.677 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 70.193.017 0,69
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.593.681 0,03
wbg 23.452.306 0,23
Summe 102.288.215 100
120
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
62
Bestandsveränderungen
Bestandsveränderung kommen fast aus schließlich
bei der wbg vor (96,4 %). Hier werden nicht nur Mie-
ten und Nebenkosten bis zur Abrechnung ausgewie-
sen, sondern vor allem auch die Investitionen im
Rahmen der ÖÖP-Projekte mit der Stadt bis zur Fer-
tigstellung und Übergabe an diese.
Bestandsveränderungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016
Kernstadt 12.417 0,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 855.403 0,08
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) -2.035 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -498.020 -0,05
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 9.733.499 0,96
Summe 10.101.265 100
121
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg
In der konsolidierten Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg fallen 47 % der Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen, 22 % für Personal, 14 % für
Transferaufwendungen, 9 % für sonstige ordentliche
Aufwendungen, 6 % für bilanzielle Abschreibungen
und 2 % für Versorgungsaufwendungen an. Die Pos-
ten werden im Folgenden je Beteiligung dargestellt
und die größten Werte näher erläutert.
Personalaufwendungen
(1.248,0 Mio. €)
22%
Versorgungsaufwen
dungen (127,0 Mio.
€)
2%Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
(2.665,1 Mio. €)
47%
Bilanzielle
Abschreibungen
(321,5 Mio. €)
6%
Transferaufwendung
en (825,4 Mio. €)
14%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
(489,8 Mio. €)
9%
122
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 479.158.947 0,38
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 21.339.319 0,02
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum) 386.798.069 0,31
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.095.634 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 13.324.276 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 3.871.680 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 18.583.277 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 280.024.775 0,22
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.681.726 0,01
wbg 18.115.391 0,01
Summe 1.247.993.095 100
Die Personalaufwendungen entfallen hauptsächlich
auf die Kernstadt (38,4 %), das Klinikum (31,0 %)
und die StWN (22,4 %).
123
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Versorgungsaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 89.157.777 0,70
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.105.462 0,01
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 20.154.135 0,16
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 303.201 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.044.521 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.719.835 0,08
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.482.007 0,03
wbg 0 0,00
Summe 126.966.939 100
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen
und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der
Kernstadt. Ein nennenswerter Anteil bezieht sich
ansonsten noch auf das Klinikum (15,9 %) für Al-
tersversorgungsaufwendungen.
124
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen
31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 200.385.704 0,08
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 16.826.325 0,01
Frankenstadion (FSN) 181.366 0,00
Klinikum 123.697.029 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.757.010 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.722.667 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 1.735.695 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.381.265 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.270.168.510 0,85
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 15.263.748 0,01
wbg 31.003.626 0,01
Summe 2.665.122.945 100
Der Schwerpunkt bei den Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen liegt bei den StWN (85,2 %).
Bei den StWN fallen hier vor allem Beträge für Gas,
Einsatzstoffe der Wärmeerzeugung und andere be-
zogene Leistungen an. Herauskonsolidiert wurden
5,54 Mio. € (v.a. Neutralisation Verlustausgleich
2014, Veränderungen bei Gewerbesteuerrückstel-
lungen).
Bei der Kernstadt und dem Klinikum fallen, auch auf-
grund hoher Eliminierungsbeträge nur relativ geringe
Anteile an (7,5 % und 4,6 %). Beim Klinikum sind
hier die gesamten Aufwendungen für den Kranken-
hausbetrieb enthalten , eliminiert wurden
12,13 Mio. €.
41,59 Mio. €, entsprechend 17,19 %, wurden bei der
Kernstadt vor allem für Aufwendungen für Gas,
Strom und Wasser sowie Fahrkarten herauskonsoli-
diert. Nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben
bei der Kernstadt überwiegend Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen als Erstattung an den Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(67,0 Mio. €), für Instandhaltungsrückstellungen
(9,6 Mio. €) und für Gebäudereinigung (7,5 Mio. €).
Der Eliminierungsbetrag bei SUN beträgt 4,82 Mio. €
(hauptsächlich Aufwendungen für Straßenentwässe-
rung).
Bilanzielle Abschreibungen
125
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Bilanzielle Abschreibungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 105.937.521 0,33
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.911.016 0,04
Frankenstadion (FSN) 2.491.103 0,01
Klinikum 33.277.889 0,10
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 127.763 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 660.058 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 2.667.237 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 1.744.656 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 121.350.729 0,38
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.731.653 0,08
wbg 13.437.529 0,04
Summe 320.337.155 100
Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhaltet
Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun-
gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal-
len auf die StWN ( 37,88 %) und die Kernstadt
(33,07 %). Ansonsten ergeben sich noch 10,39 % für
das Klinikum.
126
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen 31.12.2016 € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 824.431.128 1,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.931 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 94.900 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 66.641 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 94.466 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 536.037 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 133.265 0,00
wbg 72.430 0,00
Summe 825.432.799 100
Die Transferaufwendungen fallen hauptsächlich bei
der Kernstadt an. Sie werden unterschieden in So-
zialtransferaufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und
in weitere Transferaufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Auch di e Bezirksumlage hat, entspre-
chend d er Aufgabensc hwerpunkte des Bezirks , im
Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben.
Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B.
die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf-
grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen
außerhalb des Sozialbereichs.
Herauskonsolidiert wurden insgesamt 13,33 Mio. €
(entsprechend 1,57 % der städtischen Transferauf-
wendungen), u. a. die Verlustausgleiche an städti-
sche Töchter und Eigenbetriebe.
127
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 95.655.964 0,20
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.198.600 0,00
Frankenstadion (FSN) 91.193 0,00
Klinikum 56.918.357 0,12
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.897.405 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.818.298 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 525.495 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 5.672.148 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 263.322.888 0,54
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.881.276 0,02
wbg 52.863.593 0,11
Summe 489.845.217 100
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen
überwiegend auf die StWN (53,8 %) sowie in gerin-
gerem Umfang auf die Kernstadt (19,5 %), das Klini-
kum (11,6 %) und die wbg (10,8 %).
Bei den StWN wurden hierunter vor allem die Netz-
nutzungsentgelte (188 Mio. €) verbucht. Konzern-
technisch eliminiert wurden 34,34 Mio. €, (entspre-
chend 11,36 % der ursprünglichen Aufwendungen
der StWN), hauptsächlich die an die Kernstadt ge-
leistete Konzessionsabgabe.
Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von
Fördermitteln in die Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen
um die Vergütung von Leistungen Dritter (v. a. Auf-
wendungen für Sicherheitsdienste und externes Per-
sonal) sowie Miet- und Pachtaufwendungen für Im-
mobilien. Diese sind 2016 insb. auf die v ermehrten
Aufwendungen für Miet - und Nebenkosten der Ob-
dachlosenunterkünfte, vor allem für die Unterbrin-
gung von anerkannten Asylbewerbern in kommuna-
len Unterkünften (sog. Fehlbeleger) zurückzuführen.
Hier ergaben sich durch die Konsolidierung nur ge-
ringe Veränderungen (1,36 Mio. €).
Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der
Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die
aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be-
tragen insg. 1,59 Mio. € und sind insbesondere auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN
zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die auf-
wandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der
Höhe der gesamten ordentlichen Aufwendungen, mit
0,03 % nur eine untergeordnete Rolle.
128
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Finanzerträge und Erträge aus assoziierten
Aufgabenträgern
31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 21.598.407 0,26
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 98.639 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 33.504 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 648 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 90 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 9 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.687 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 56.319.901 0,68
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.503.920 0,04
wbg 1.039.483 0,01
Summe 82.597.288 100
Auch die Finanzerträge im konsolidierten Jahresab-
schluss haben ihren Ursprung insb. bei den StWN
(68,2 %), hierbei handelt es sich überwiegend um
Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen, z. B.
führte die N-ERGIE AG einen Jahresüberschuss
2016 von 70,2 Mio. € an die StWN ab.
Die Kernstadt hat einen Anteil von 26,1 %, darin
sind vor allem E rträge aus der V erzinsung der Ge-
werbesteuer enthalten sowie die Gewinnanteile aus
Beteiligungen (insb. Sparkasse und Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum
Nürnberg). Ebenso wurden hier die Erträge aus den
assoziierten Aufgabenträgern, respektive der Ergeb-
nisanteile der NürnbergMesse GmbH und der Flug-
hafen Nürnberg GmbH i. H. v. 7,6 Mio. € mit einge-
rechnet.
129
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 41.730.315 0,34
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.931.814 0,04
Frankenstadion (FSN) 916.975 0,01
Klinikum 4.538.647 0,04
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.743 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 78.243 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 779.729 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 388.614 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 48.026.050 0,39
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 12.493.985 0,10
wbg 8.754.408 0,07
Summe 122.646.521 100
Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen
liegt der Anteil der StWN mit 39,2 % nur knapp über
dem der Kernstadt mit 34,0 %. Die StWN weisen hier
neben Zinsaufwendungen an Kreditinstitute auch die
Zinsen für Pensionsverpflichtungen aus. Bei der
Kernstadt sind unter dieser Position neben Aufwen-
dungen aus Erstattungszinsen vor allem die Zinsauf-
wendungen für Investitionskredite abgebildet.
130
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 1.699.761 0,10
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 83.313 0,00
Frankenstadion (FSN) 510.401 0,03
Klinikum 1.725.235 0,10
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 77.153 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 197.471 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 66.979 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 72.261 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.614.671 0,62
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 28.123 0,00
wbg 2.014.585 0,12
Summe 17.089.954 100
Die außerordentlichen Erträge sind ebenfalls über-
wiegend den StWN zuzurechnen (62,1 %), daneben
weisen wbg (11,8 %), Kernstadt (9,9 %) und Klinikum
(10,1 %) noch nennenswerte Anteile auf.
Bei den StWN und der Kernstadt sind hier vor allem
periodenfremde Erträge und Schadenersatzleistun-
gen verbucht. Beim Klinikum handelt es sich über-
wiegend um periodenfremde Erträge sowie di e er-
tragswirksame Auflösung des passiven Unter-
schiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung im
Konzernabschluss des Klinikums. Der Unterschieds-
betrag wurde 2006 durch den Kauf der Krankenhäu-
ser Nürnberg Land (KNL) in Höhe von 9,38 Mio. €
gebildet und wird um die jeweiligen Jahresfehlbe-
träge aus dem Einzelabschluss der KNL vermindert.
Bei der wbg sind hier überwiegend Erstattungen aus
Versicherungsschäden bei der Rohrreinigung ge-
bucht..
131
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 1.514.484 0,18
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.108 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 1.440.153 0,17
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 37.481 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 7.068 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 60.937 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 137.514 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 5.034.562 0,61
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 26.436 0,00
Summe 8.259.743 100
Auch d ie außerordentlichen Aufwendungen fallen
größtenteils in die Sphäre der StWN (61,0 %).
Darüber hinaus wurden bei Kernstadt (18,3 %) und
Klinikum (17,4 %) noch erwähnenswerte Anteile
gebucht. Bei allen drei Betrieben handelt es sich
vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen.
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er-
gebnis
31.12.2016
€
Anteil 2016
%
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -27.454.853 100
Summe -27.454.853 100
Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech-
nendes Ergebnis“ ist lediglich bei den StWN ein Wert
ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entnah-
men aus und Einstellungen in die Minderheitenan-
teile (Thüga AG).
132
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden
_____________________________________________________________________________________________________
74
Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode einbezo-
genen Aufgabenträger
Im Folgenden wer den die Unterschiedsbeträge aus
der Erstkonsolidierung der nach der Equity-Methode
einbezogenen Aufgabenträger NürnbergMesse
GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH dargestellt.
Bei der Messe entstand ein Geschäfts- oder Firmen-
wert von 5,16 Mio. €, bei der Flugha fen GmbH ein
passiver Unterschiedsbetrag von 14,12 Mio. €. Au-
ßerdem werden hier e ntsprechend Tz 108 und 122
Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden und
das Anlagevermögen der nach der Equity -Methode
einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um Rück-
schlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit im
Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen Auf-
gabenbereiche zu ermöglichen.
Beteili-
gungsquote
in %
Geschäfts/Firmenwert
(+) / Passiver Unter-
schiedsbetrag ( -) bei
der Erstkonsolidierung
Anteilige Verbindlich-
keiten zum 31.12.2016
in €
Anteiliges Anlagever-
mögen zum
31.12.2016 in €
NürnbergMesse 49,97% 5.162.234,92 75.322.393,29 163.367.151,48
Flughafen Nürn-
berg 50,00% -14.121.600,92 30.006.996,17 82.760.895,48
Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen
In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der
dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der
Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe
von 75,3 Mio . € zu berücksichtigen, was bei einem
anteiligen Anlagevermögen von 163,4 Mio. € nur ca.
46,1 % entspricht und womit deutlich wird, dass der
Verschuldung entsprechende Vermögenswerte ge-
genüberstehen.
Beim Flughafen bestehen zum 31.1 2.2016 anteilige
Verbindlichkeiten in Höhe von 30,0 Mio. €, was bei
einem anteiligen Anlagevermögen von 82,7 Mio. €
einen Anteil von 36,2 % ergibt.
133
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
75
4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen
Die in Tabelle 6 aufgeführten Zahlen der d urch-
schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
wurden aus den Einzelabsch lüssen/Teilkonzernab-
schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege-
ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäf-tigten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Kernstadt 8.510
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11 415
Frankenstadion (FSN) 0 02
Klinikum 6.758 Vollkraftanteile (VK)
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 182
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 296
Nürnberg Bad (NüBad) 2 VK 72 VK
Nürnberg Stift (NüSt) 370 VK
Städtische Werke Nürnberg
(StWN) 0 4.281
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 19 369
wbg 0 275
Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird
auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Dienststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit-
nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant.
134
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
76
Lagebericht
Da der konsolidierte Jahresabschluss zum
31.12.2016 erstmals aufgestellt wird, lässt sich die
wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzern s
nur zum Stichtag betrachten. Vergleichszahlen exis-
tieren lediglich in der konsolidierten Vermögensrech-
nung zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
(01.01.2016). Die Kapitalflussrechnung wird erst-
mals für den konsolidierten Jahresabschluss 2017
erstellt. Die Mittelherkunft und -verwendung der liqui-
den Mittel kann daher nur mit Hilfe der konsolidierten
Vermögensrechnung beurteilt werden.
4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage
Das Anlagevermögen erhöhte sich 2016 insg. um
149,12 Mio. €. Das Sachanlagevermögen veränderte
sich im Berichtsjahr um 90,95 Mio. €, was insb. auf
die Fertigstellung von Schulen, Kindertagesstätten
und Kultureinrichtungen bei der Kernstadt als auch
auf Infrastrukturmaßnahmen bei der N-ERGIE (Er-
neuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen für Erzeu-
gungs-, Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanla-
gen) und d er VAG (Thon -Wegfeld) zurückzuführen
ist.
Bei den Finanzanlagen beträgt die Erhöhung in 2016
90,95 Mio. €, dies ergibt sich insb. aus einer Wertpa-
pieranlage bei ASN (60 Mio.€).
Die Vorräte stiegen 2016 um 19,43 Mio. € vor allem
aufgrund von Grundstücken im Umlaufvermögen bei
der Stadt (13,59 Mio. €).
Die Forderungen erhöhten sich um 25,32 Mio. €, vor-
wiegend bei den StWN und dem Klinikum im Bereich
der privatrechtlichen Forderungen.
Liquide Mittel erhöhten sich konzernweit um
50,17 Mio. €, insb. durch eine Steigerung bei der
Kernstadt.
Das Eigenkapital verändert sich um 50,17 Mio. €, da-
bei entfallen auf den Gesamt -Jahresüberschuss
122,19 Mio. €, die Allgemeine Rücklage (Nettoposi-
tion) der Kernstadt verringerte sich um 71,75 Mio. €,
Ergebnis- und Gewinnrückl agen stiegen um
15,44 Mio. € und der Ergebnisvortrag verringerte sich
um 39,13 Mio. € durch Umbuchungen in die Rückla-
gen.
Bei den Sonderposten war ein Anstieg um
82,75 Mio. € festzustellen, d er überwiegend der
Kernstadt zuzurechnen ist (87,26 Mio. €).
Die Rückstellungen stiegen um insg. 6,04 Mio. €, wo-
bei eine Verringerung bei den Pensionsrückstellun-
gen (9,24 Mio. €, insb. StWN) und den Umweltrück-
stellungen (12,89 Mio. €; insb. ASN) durch eine Er-
höhung bei den sonstigen Rückstellungen
(26,38 Mio. €, ins b. StWN, Klinikum und wbg) kom-
pensiert wurde.
Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich aufgrund der
starken Investitionstätigkeit eine Steigerung von
93,73 Mio. €, welche überwiegend auf die Kernstadt
entfällt (63,24 Mio. €), gefolgt von den StWN
(46,72 Mio. €). Im Rahmen der Schuldenkonsolidie-
rung wurden hierbei 41,17 Mio. € aus dem Bilanzwert
der Kernstadt eliminiert, bei den StWN 16,38 Mio. €,
insb. die Verbindlichkeit aus einem Darlehen der wbg
(15 Mio. €).
Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan-
spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist
gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an
dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens-/Finanz
und Ertragslage nicht -betragsmäßig darzustellen .
Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Verzicht auf
die Umbewertung von Pensionsrückstellungen ent-
sprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Durch einen Verzicht auf die ansonsten gemäß 6.6.2
BewertR vorzunehmende höhere Diskontierung mit
6% sowie die Beibehaltung des Einbezugs von künf-
tigen Preis - und Kostensteigerungen werden die
Pensionsrückstellungen im konsolidierten Jahresab-
schluss der Stadt wesentlich höher ausgewiesen.
Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf-
gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht
auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei
der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern ) wirken sich unter der Prämisse, dass
stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts-
prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann po-
sitive Unterschiedsbeträge, d.h. ein Geschäfts- oder
Firmenwert häufiger vorkommt bzw. höher ausfällt,
135
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
77
passive Unterschiedsbeträge hingegen seltener und
kleiner sind. Aufgrund der Abschreibung des Ge-
schäfts- oder Firmenwerts über 5 Jahre erfolgt hier
zwar eine kurzfristig höhere Belastung der konsoli-
dierten Ergebnisrechnung, jedoch keine dauerhafte
Erhöhung des Konzernvermögens.
Kennzahlen zur Vermögenslage
Konsolidierter Abschluss
31.12.2016
Kernstadt
31.12.2016
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanz-
summe
16,2 % 16,7 %
Fremdkapitalquote Fremdkapital/Bilanz-
summe
65,1 % 62,8 %
Anlagendeckung Langfristiges Kapital/An-
lagevermögen
101,2 % 102,8 %
Hierbei zeigt sich, dass im Konzern insgesamt ähnli-
che Verhältnisse wie bei der Kernstadt in Bezug auf
die wesentlichen Bilanzkennzahlen herrschen. Mit
der Eigenkapitalquote von 16,2 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschi edlichen
kommunalen Rechnungslegungsvorschriften in den
verschiedenen Bundesländern eher im unteren
Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung
(Stuttgart 49 %, Frankfurt 44% und Essen 1 %).
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, liegt über der kritischen 100 %-Marke. Als lang-
fristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonder-
posten, Pensions- und Beihilferückstellungen, Inves-
titionskredite und kreditähnliche Verbindlichkeiten
angesetzt.
4.2.4.2.2 Ertragslage
Der Jahresüberschuss in Höhe von 122,19 Mio. €,
entstand insb. aus den Überschüssen bei den StWN
(43,98 Mio. € ), dem ASN ( 32,03 Mio. €) und der
Kernstadt (29,39 Mio. €) . Auch die wbg trug zum
Überschuss bei, während das Klinikum und die steu-
erfinanzierten Eigenbetriebe sowie verlustaus-
gleichsabhängigen Beschäftigungsgese llschaften
Defizite aufweisen.
Bei der Kernstadt war vor allem ein sehr hohes Ge-
werbesteueraufkommen für den Überschuss verant-
wortlich sowie höhere Anteile an der Einkommens-
teuer und Schlüsselzuweisungen.
Beim ASN kamen neben Erträgen aus der Teilauflö-
sung der Rückstellung für den Ausgleich von Gebüh-
renschwankungen aus de m vorherigen Gebühren-
zeitraum auch Erträge aus der Deponierückstellung
aufgrund eines neuen Gutachtens (13,6 Mio. €) zum
Tragen. Der aus dem Konzernabschluss der StWN
in den konsolidierten Jahresabsch luss der Stadt
übergegangene Überschuss resultiert insb. aus dem
gestiegenen Diskontierungszins der Pensionsrück-
stellungen.
Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte
sich das Konzernergebnis zum 31.12.2016 um 3,94
Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen die
Elimination der Verlustausgleichszahlungen der
Stadt und der Gewinnabführung der wbg an die
StWN sowie die Gewinnbeiträge der At -Equity kon-
solidierten Unternehmen.
Im Folgenden werden die gemeldeten ursprüngli-
chen Jahresergebnisse der konsolidierten Unterneh-
men dargestellt:
136
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
78
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2016
Kernstadt 29.385.723
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132
Frankenstadion (FSN) -1.907.166
Klinikum -4.656.693
Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587
Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371
Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010
Nürnberg Stift (NüSt) -357.032
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496
wbg 17.679.904
Kennzahlen zur Ertragslage
Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen:
Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2016
Kernstadt
31.12.2016
Aufwandsdeckungsgrad
(ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendun-
gen)
103,2 % 102,9 %
Steuerquote
(Steuererträge/ordentliche Erträge) 14,9 % 46,2 %
Personalintensität
(Personal- und Versorgungsaufwendungen/
ordentliche Aufwendungen)
24,2 % 30,8 %
Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwendun-
gen)
2,2 % 2,3%
Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur
Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der
Zinslastquote aber auch grundlegende Unter-
schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist
137
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
79
überdurchschnittlich – hier bedingt de r Dienstleis-
tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei
etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktur
bei geringem Personaleinsatz. Die Abweichung bei
der Steuerquote ergibt sich aus der breiteren Be-
zugsbasis dieser nur bei der Kernstadt gebuchten Er-
tragsart.
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna-
len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht
durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal-
tung, sondern es werden vie le kommunalen Aufga-
ben außerhalb der Kernverwaltung durch selbststän-
dige Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe
wahrgenommen. Im Folgenden werden die einzel-
nen Aufgabenfelder kurz dargestellt.
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Strom-, Gas- und Was-
serversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ERGIE
AG
Umsatzerlöse Strom
2.105.975 T€
Umsatzerlöse Erdgas
480.183 T€
Umsatzerlöse Wasser
61.748 T€
Anteil der erneuerbaren
Energien an ges. Stromer-
zeugung: 30,0%
48.390 Stromerzeugungs-
anlagen
Investitionen des N-ER-
GIE Teilkonzerns in
Höhe von 109.320 T€
v.a. in Erneuerungs- und
Erweiterungsmaßnah-
men für Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Be-
zugsanlagen sowie Ver-
teilungsanlagen.
Wärmeversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ERGIE
AG
Umsatzerlöse Fernwärme
89.714 T€
Öffentlicher Personen-
nahverkehr
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. Verkehrs-
aktiengesellschaft
(VAG)
214 ÖPNV-Fahrten pro Per-
son
Fahrgäste pro Jahr: 150
Mio.
Fahrgeldeinnahmen:
126.853 T€
Erwerb von 21 U-Bahn-
zügen im Wert von
157.859 T€ (netto)
Investitionen in umwelt-
freundliche Technologien
(Volumen: 73.637 T€)
138
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
80
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Wohnraumversorgung
und
-bewirtschaftung
wbg-Gruppe
Umsatzerlöse 153.843 T€
Durchschnittsmiete pro
Quadratmeter Wohnfläche:
5,95 EUR
Ca. 18.000 Mietwohnungen
Bau und Fertigstellung
von Neubauwohnungen,
insgesamt 47 Neubau-
wohnungen in der Ingol-
städter Straße und Nan-
senstraße
Gesundheitsversorgung Klinikum Nürnberg
Umsatzerlöse 582,4 Mio. €
Fallzahlen vollstationär:
109.181
Investitionsumfang
39.139 T€; wesentlichste
bauliche Maßnahme: Sa-
nierung und Erweiterung
von Haus 57
Verwertung und Beseiti-
gung von Abfällen
Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung (ASN)
Gesamtmenge Sperrmüll:
3.785 t
Gesamte Müllmenge:
253.173 t
Abfallgebühr 0,049 €/Liter
Sicherung bislang aufge-
laufener Schadenser-
satzansprüche ggü.
LKW-Kartell und fakultati-
ver Ausschlussgrund für
die Kartellanten im
Vergabeverfahren
Ableitung und Reini-
gung des Abwassers
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik (SUN)
Abwassergebühren pro m³:
Schmutzwasser 2,02 €/m³
Niederschlagswasser 0,65
€/m³
Anschluss an städt. Kanali-
sation: 536.525 Einwohner
Länge Kanalnetz: 1.471 Km
Abwassermenge: 67,0 Mio
m³
Investitionen in
- Abwasserreinigung ge-
samt 1.514 T€, v.a. Er-
tüchtigung der Schlamm-
faulungsanlage
- Abwasserableitung ge-
samt 10.370 T€, v.a. Ka-
nalauswechslungen und
Kanalbau
Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt)
Auslastung: 90,2 %
Max. belegbare Plätze: 938
Einführung einer neuen
Verwaltungssoftware
Vorbereitung auf die Um-
stellung von Pflegestufen
auf Pflegegrade zum
01.01.2017
Erfolgreiche Umsetzung
Pflegestärkungsgesetz II
Betrieb der Schwimm-
bäder NürnbergBad (NüBad)
Umsatzerlöse: 5.611 T€
Städtischer Zuschuss je Be-
sucher: 6,29 €
Investitionen in Höhe von
2.032 T€
139
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
81
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Sicherstellung des lau-
fenden wirtschaftlichen
Betriebs des Max-Mor-
lock-Stadions
Eigenbetrieb Fran-
kenstadion Nürnberg
Abschreibungen: 2.491 T€
So. betr. Aufwendungen:
518 T€
Umfangreiche Baumaß-
nahmen zur Sanierung
Stahlbeton-Konstruktion,
Brand- und Blitzschutz.
Teilhabe in Nürnberg –
Angebote für erwach-
sene Menschen mit Be-
hinderung in Nürnberg
Noris inklusion gGmbH
(NOI)
Quote schwerbehinderte
Mitarbeiter gem. §154 SGB
IX: 100 %
Energetische Sanierung
der Flachdächer in den
Werken Süd und Nord
Ende 2016: Beginn An-
gebot „SUSA – Sicher
und Selbstbestimmt Al-
tern“; Beginn Bautätigkeit
für inklusive Kindertages-
stätte
Arbeitsmarktliche und
soziale Integration von
arbeitslosen Jugendli-
chen und Erwachsenen
Noris Arbeit gGmbH
(NOA)
Umsatzerlöse 11,492 Mio. €
Personen mit Ausbildungs-
bzw. Arbeitsvertrag: 197
Teilnehmer im Rahmen von
Arbeitsgelegenheiten: 270
Umzug des Stammhau-
ses von der Fichtestraße
in die Allersberger Straße
Umzug der Betriebsstätte
für den Umweltservice in
die Gutenstetter Straße
Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden
Weitere Details über den verselbstständigten Aufga-
benbereich können den Lageberichten der einzelnen
Beteiligungen entnommen werden.
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich,
dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgest ellt
ist, um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzu-
stellen.
Die Ertragslage 2016 war sehr zufriedenstellend, es
konnte ein Überschuss von 122,19 Mio. € erwirt-
schaftet werden. N ach der Kapitalkonsolidierung
sind noch Gewinn-/Ergebnisrücklagen in Höhe von
107,98 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in
Höhe von 366,60 Mio. € vorhanden.
Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage-
vermögen ist durch langfr istiges Kapital finanziert .
Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen
konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In-
vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen
der Zukunft zu begegnen. Daher stehen dem Anstieg
der Verschuldung (+2,71 %) in annähernd gleicher
Höhe vermögensseitige Zuwächse gegenüber
(2,67 %). Eine cashflowseitige Betrachtung wird ab
dem Abschlussjahr 2017 vorgenommen.
140
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
82
4.2.5 Künftige Entwicklung
Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein-
zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie-
ben beschrieben.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode
Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen bei kei-
ner Beteiligung nach dem Schluss der Konsolidie-
rungsperiode vor.
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risi-
ken
Im Folgenden werden Aussagen zur Entwicklung
von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaft-
liche Perspektiven und Risiken der Kernstadt, der
einzelnen Beteiligungsunt ernehmen und Eigenbe-
triebe dargestellt:
Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt
Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen
wirtschaftlichen und politischen Lage, insb. aus der
Entwicklung der Steuererträge. Die finanziellen Be-
lastungen für die Kommunen aus dem Flüchtlingszu-
zug werden nur zum Teil durch entsprechende Aus-
gleichsleistungen von Bund und Land kompensiert.
Auch gerade bei den meist nicht separat ausweisba-
ren Kosten der Integration, z. B. für Kita -Plätze und
Bildung/Beschulung kommen weitere Mehrbelastun-
gen auf die Stadt zu. Ein weiteres Risiko für künftige
Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal -
und Versorgungsaufwendungen, die sich im Haus-
haltsplan für 2018 auf 619,46 Mio. € gesteigert haben
und d amit nunmehr 31,38 % der ordentlichen Auf-
wendungen des Gesamthaushalts einnehmen. Auch
aus Richtung der städtischen Töchter ergeben sich
nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf die von der
Stadt zu leistenden Transferaufwendungen, so z. B.
beim Klinikum sowie bei den StWN. Finanzielle Risi-
ken für die Zukunft birgt weiterhin der immense In-
vestitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2018-
2021 musste das hohe Niveau des Investitionsvolu-
mens respektive den städtischen Mitteln wieder ein-
mal gesteigert werden - gerade für das Jahr 2018 ist
ein neuer Höchststand an Netto-Investitionsauszah-
lungen zu verkraften und für 2019 ist keine Entlas-
tung abzusehen. Etliche Maßnahmen wurden immer
wieder verschoben, nun sind diese Investitionen, ge-
rade im Bereich von Schulen und Verkehrsinfrastruk-
tur in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen.
Insgesamt ergibt sich im Rahmen einer Simulations-
rechnung des Finanzreferats für den Zeitraum von
2017 bis 2026 eine Finanzierungslücke - je nach ge-
troffenen Annahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von
ca. 725 Mio. €. Damit wäre ein Anstieg der Verschul-
dung der Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca.
1,3 Mrd. € auf dann über 2 Mrd. € verbunden. Und
dies alles unter der Voraussetzung, dass die Einnah-
meentwicklung tatsächlich so kontinuierlich positiv ist
wie in der Simulationsrechnung angenommen. Eine
deutliche konjunkturelle Abkühlung ode r gar eine
echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steuerrückgän-
gen würde die Situation noch deutlich verschärfen.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si-
mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass
die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge-
kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v.
38 Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen
sind durch entsprechende Erträge zu decken.
Um gegen diese vorgenannten Risiken gerüstet zu
sein, ist der eingeschlagene Sparkurs weiter zu füh-
ren. 2016 wurde ein Sparparket zur Haushaltskonso-
lidierung i. H. v. 20 Mio. € aufgelegt und schon in wei-
ten Teilen umgesetzt. Auch die Einnahmeseite
141
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
83
wurde gestärkt: Nach reiflicher Überlegung be-
schloss der Stadtrat, zur Finanzierung des immen-
sen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der Grund -
und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr 2018.
noris inklusion gGmbH (NOI): Die konjunkturellen
Risiken werden derzeit als gering betrachtet. Auch
die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar für
den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, welche
die Haupterlöse des Unternehmens noris inklusion
gGmbH bilden, werden aktuell als gering erachtet.
Die Marktrisiken sind u nverändert zum Vor jahr und
zweigeteilt zu sehen: Bei den „internen“ Kunden
(Menschen mit Behinderung) mit den durch die Poli-
tik geregelten Zugängen sowie deren deutlich gestie-
genen Ansprüchen und auf der betrieblichen Seite
die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter Zeit
immer stärkeren globalen Problematiken der interna-
tionalen Geschäftsbeziehungen und nicht mehr an
den Standort gebundenen Finanzinvestoren.
Noris Arbeit gGmbH (NOA) : Die Finanzlage der
NOA ist gesichert. Das Finanzmanagement ist da-
rauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der
Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen inner-
halb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liqui-
ditätsversorgung des Unternehmens erfolgt aktuell
und zukünftig über da s städtische Finanzmanage-
ment. Risiken li egen im schnellen Wachstum. Die
NOA konnte im letzten Jahr viele neue Aufträge ak-
quirieren, musste dafür aber auch viel Personal ein-
stellen. Da die Dauer der Aufträge und der Arbeits-
verträge nicht immer homogenisierbar waren, könnte
für einen Teil der Bele gschaft eine Unterauslastung
entstehen. Es besteht eine gewisse Abhängigkeit
von öffentlichen Haushalten, die die wirtschaftliche
Situation der NOA stark beeinflussen können.
wbg: Die Unternehmensgruppe wird auch in den
nächsten Jahren ihren Immobilienstand weiter nach-
haltig bewirtschaften und entwickeln. Mit der Weiter-
entwicklung und Erweiterung des Portfolios im Rah-
men der geplanten Investitionsstrategie stellt sich die
wbg auf die unverändert hohe Nachfrage nach be-
zahlbarem, demografisch angepasstem und energe-
tisch effizientem Wohnraum ein. Im Bereich der Miet-
wohnungen herrscht weiterhin eine hohe Nachfrage
– vor allem auch nach preisgünstigem Wohnraum für
die Gruppe der einkommensschwächeren Haus-
halte. Die urbane Gesellschaft ändert sich u. a. durch
zunehmende Altersarmut, eine älter werdende Be-
völkerung, eine steigende Anzahl von Single -Haus-
halten mit gleichzeitig höherem Flächenbedarf und
durch Zuwanderung. Die demographische Entwick-
lung Nürnbergs zeigt, dass in absehbarer Zeit der
Bedarf an barrierefreiem und altengerechtem Wohn-
raum steigt. Die zunehmende Digitalisierung geht mit
technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Veränderungen einher. Auf diese Veränderungen
muss die Wohnungswirtschaft reagieren und mögli-
che Potenziale heben. Themenbereiche sind u. a.
die Digitalisierung von Prozessen, Assistenzsys-
teme, Services und das Internet. Für die Unterneh-
mensgruppe waren keine bestandsgefährdenden Ri-
siken erkennbar und bestehen nach derzeitigem
Kenntnisstand auch nicht für den Prognosezeitraum
und die überschaubare Zukunft.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Da die
Gebühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung
gem. KAG kostendeckend vorkalkuliert werden, sind
betriebsgefährdende wirtschaftliche Risiken des Ei-
genbetriebs nahezu ausgeschlossen.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) : Wirtschaftliche
Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind
beim Eigenbetrieb ASN auf die in der GO zugelasse-
nen Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft
gilt der Anschluss - u. Benutzungszwang uneinge-
schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten;
für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen
Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren
nach dem KAG besteht für den ASN kein wirtschaft-
liches Risiko.
Klinikum: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
für Akutkrankenhäuser werden im Wesentlichen
durch drei Faktoren beeinflusst: Entwicklung der
Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleis-
tungen, Entwicklung der staatlich regulierten Leis-
tungsvergütungen einschließlich der Investitionsför-
derung und Entwicklung der krankenhausrelevanten
Kostenarten. Der erste Faktor, die allgemeine Kran-
kenhausnachfrage, wird insbesondere durch lang-
fristige demographische Trends sowie den medizini-
schen Fortschritt beeinflusst. Während die demogra-
phische Komponente durch eine zunehmend älter
werdende Bevölkerung verbunden mit einer regional
zunehmenden Bevölkerungszahl ehe r in Richtung
zunehmende Krankenhausinanspruchnahme wirkt,
kann der medizinische Fortschritt in beide Richtun-
gen wirken. Im Gegensatz hierzu steht die Entwick-
lung bei den Leistungsvergütungen. Der für die Erlö-
sentwicklung besonders relevante Landesbasisfal l-
wert erhöhte sich in Bayern - unter Berücksichtigung
142
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
84
der Ausgleiche - im Jahr 2016 von 3.255,50 € auf
3.312,00 €. Diese Erhöhung entspricht einer Steige-
rung von 1,7 % und liegt damit, wie bereits im Vor-
jahr, unterhalb der durchschnittlichen Kostenent-
wicklung, insbesondere unterhalb der Zunahme der
Personalaufwendungen auf Grund der Tarifab-
schlüsse für das Jahr 2016. Hinzu kommt der 2013
zur Verbesserung der Finanzierungssituation der
Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag in
Höhe von 0,8 % auf die we sentlichen Entgeltarten.
Die Investitionsfinanzierung durch d en Freistaat ist
weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson-
dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das
zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei-
chend, um die erforderlichen ba ulichen Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. In Bayern
hat sich die jährliche Investitionsfinanzierung im Ver-
hältnis zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser in
den letzten 15 Jahren von rund 8 % auf unter 4 %
halbiert. Um eine hohes Niveau d er Versorgungs-
qualität sicherzustellen, wurde im Rahmen des me-
dizinischen Risikomanagements ein umfangreiches
Bündel an Maßnahmen und Instrumenten etabliert.
Alle Maßnahmen im Bereich des klinischen Risiko-
managements werden durch eine Steuerungsgruppe
abgestimmt, permanent weiterentwickelt, mit dem
Qualitätsmanagement koordiniert und ergänzt.
Städtische Werke Nürnberg (StWN): Das Ergebnis
der StWN wird weitestgehend von den Einzelergeb-
nissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG
bestimmt und damit auch die Risiken und Chancen.
Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Unter-
nehmen des StWN -Konzerns wird auch in Zukunft
sehr stark von politischen Zielsetzungen und wettbe-
werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Nach
wie vor ergeben sich Risiken aus der unveränderten
Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Andererseits bie-
tet der aktuell niedrige Marktzins die Chance, die In-
vestitionskosten und den damit verbundenen Zins-
aufwand aus der Kreditaufnahme zu minimieren.
Energieversorgung: Die Energiewende und die gra-
vierenden Änderungen des Energiemarkts werden
weiter voranschreiten. Das Geschäftsfeld erneuer-
bare Energien wird aufgrund der bestehenden ge-
setzgeberischen Unsicherheiten und des wirtschaft-
lich schwierigeren Umfe lds weiter konsolidiert. Es
werden lediglich laufende Projekte mit besonders ho-
her Rentabilität weiterverfolgt. Der Fokus liegt hierbei
in der Region und auf Modellen mit regionaler Betei-
ligung vor allem im Bereich der Photovoltaik. Zudem
wurde 2017 ein ge plantes Windprojekt begonnen
und abgeschlossen. Die veränderte Energieproduk-
tion und -nachfrage, die Digitalisierung der Energie-
wirtschaft, der Aufbau eines neuen Energieinforma-
tionsnetzes sowie europäische Entwicklungen stel-
len den bisherigen Marktprozess vor neue Heraus-
forderungen. Neben einer effizienten und reibungs-
losen Belieferung und Abrechnung von Energie steht
auch verstärkt ein Informations- und Datenaustausch
zur Wahrung der Systemsicherheit im Blickpunkt.
Darüber hinaus entstehen neue Geschäftsf elder,
beispielsweise im Bereich intelligenter Messsys-
teme, intelligenter Netze oder des Lastmanage-
ments, die durch standardisierte und elektronische
Marktkommunikation zu ermöglichen und zu beglei-
ten sind. Ein weiteres neues Geschäftsfeld stellt die
sogenannte Reststruktur-Poolung der N-ERGIE dar,
die bundesweit zu den ersten Anbietern hierfür ge-
hört: Experten der N-ERGIE ermitteln einen Algorith-
mus für die optimale Kombination aus den von den
Stadtwerken zur Verfügung gestellten Reststruktu-
ren. Diese bestmögliche Zusammensetzung der ge-
bündelten Reststrukturen schreibt die N-ERGIE am
Markt aus und erzielt so für die bei der Ausschrei-
bung berücksichtigten Stadtwerke Preisvorteile. Im
Privatkundensegment wird der Primärenergiever-
brauch voraussichtlich weiter zurückgehen, was vor
allem auf die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Energie-
einsparverordnung) und die zunehmende Eigener-
zeugung im Strombereich zurückzuführen ist. Dieser
rückläufigen Entwicklung im Kerngeschäft begegnet
die N-ERGIE durch neue, innovative Dien stleistun-
gen, bei denen die Dezentralität weiter an Bedeutung
gewinnt, da viele regenerative Erzeugungskapazitä-
ten direkt beim Kunden installiert werden. Dieser
Trend wird sich in Zukunft mit Unterstützung neuer
Technologien (z. B. Stromspeicher) fortsetze n.
Marktrisiken im Vertrieb ergeben sich aus dem Prog-
noserisiko sowie dem Mengen - und Strukturrisiko,
die aus dem abweichenden Verbrauchsverhalten
von Kunden in Verbindung mit veränderten Preisen
resultieren. In der Beschaffung bestehen Chancen
und Risiken durch die Portfoliobewirtschaftung und
durch Preisschwankungen bei den Handelswaren.
Aufgrund der Gefahr der Nichterfüllung von vertrag-
lichen Verpflichtungen seitens der Lieferanten ent-
stehen sogenannte Adressausfallrisiken. Weitere Ri-
siken resultieren au s den Beteiligungen der N-ER-
GIE. Die Chancen-/Risikosituation ist hier insbeson-
dere abhängig von Marktentwicklungen und regula-
torischen Entscheidungen.
143
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
85
Verkehrsbetrieb: Der Aufsichtsrat genehmigte mit
dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017
Investitionen von 34,5 Mio. €. Davon entfallen 5,8 %
auf die Sparte U -Bahn, 56,8 % auf den
Geschäftsbereich Fahrweg, 13,0 % auf den Bereich
Straßenbahn, 9,6 % auf den Bereich Bus und 14,8 %
auf sonstige Projekte. Die Neubeschaffung der U -
Bahn-Fahrzeuge erfolgt im Wesen tlichen durch
Fremdfinanzierung. Im Rahmen der Beschaffung
werden Infrastrukturanpassungen in den
Werkstätten notwendig sein, um bei
Instandhaltungsmaßnahmen eine optimale
Bearbeitungsmöglichkeit gewährleisten zu können.
Wesentliche Risiken ergeben sich aus der
allgemeinen Reduzierung der ÖPNV -Zuschüsse
durch den Bund und der Verringerung der
Landesmittel des Freistaats Bayern. Das größte
Risikopotential der VAG r esultiert a us der
Entwicklung der Verkehrs erlöse, die von der
Entwicklung der Fahrgastzahlen und der
Erlöszuscheidung im VGN abhängen. Letztere wird
basierend auf der turnusmäßig ermittelten Nachfrage
im Verkehrsverbund durch ein mathematisches
Verfahren f estgelegt und in den Verbundgremien
abgestimmt. Die Nachfrage und damit die
Fahrgastzahlen werden vom Verkehrsangebot, dem
Tarifniveau und -angebot sowie äußeren Faktoren
wie zum Beispiel den Benzinpreisen, der
Bevölkerungsentwicklung, den verkehrs politischen
Maßnahmen oder den Verbundraumerweiterungen
beeinflusst. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der
rückwirkenden Korrektur der zunächst nur vorläufig
zugeschiedenen Verkehrserlöse, da die
Endabrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgt. Eine Korre ktur wirkt sich nicht nur im
Abrechnungsjahr aus, sondern hat auch Einfluss auf
die Ergebnisse der Folgejahre und den aktuellen
Einnahmenaufteilungsschlüssel des VGN. Zur
Steigerung der Kundennachfrage und um die
Erlössituation der VAG nachhaltig zu verb essern,
wurden in einer Arbeits gruppe mit Vertretern des
VGN und der Stadt Nürnberg attraktivitätssteigernde
Tarifmaßnahmen entwickelt, die zum Teil bereits im
Berichtsjahr umgesetzt wurden und deren
Fortsetzung für die darauffolgenden Jahre
angedacht ist.
Für die Eigenbetriebe Nürnberg Bad (NüBad),
Nürnberg Stift (NüSt) und Frankenstadion (FSN)
liegen keine Angaben vor.
144
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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86
Ziele und Strategien
Abfallwirtschaftsbetrieb ( ASN): Ziel des ASN ist
die Stabilität der Gebühren zu gewährleisten und
eine mögliche Gebührensenkung zu ermöglichen,
sofern es die wirtschaftliche und finanzielle Lage zu-
lässt.
Klinikum: Das Klinikum strebt weiterhin ein qualifi-
ziertes Wachstum an. Die Zielplanung 2034 stellt die
Grundlage für die bauliche Entwicklung des Klini-
kums in den nächsten 20 Jahren dar und definiert
wesentliche Leitplanken hierfür. Als erste konkrete
Einzelmaßnahmen sind die Errichtung eines Eltern -
Kind-Zentrums am Klinikum Süd sowie die Errich-
tung von Neubauten für die psychiatrischen Kliniken
am Klinikum Nord vorgesehen. Ende 2015 wurde
das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet, wel-
ches umfangreiche Änderungen hinsichtlich der ver-
gütungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Akut-
krankenhäuser beinhaltet. Die im Gesetz vorgesehe-
nen Änderungen werden in den kommenden Jahren
sukzessive umgesetzt. Die wesentlichen wirtschaft-
lich relevanten Themenfelder sind beispielsweise die
Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Leis-
tungsvergütung, Ersatz des bisherigen und zeitlich
befristeten Versorgungszuschlags durch e inen dau-
erhaften Pflegezuschlag sowie Neuauflage eines
mehrjährigen Pflegeförderprogramms. Eine ab-
schließende Einschätzung der wirtschaftlichen Aus-
wirkungen dieser gesetzlich en Änderungen auf das
Klinikum Nürnberg kann zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht vorgenommen werden, da zu vielen Sach-
verhalten in den kommenden Jahren Konkretisierun-
gen, insbesondere durch den Ge meinsamen Bun-
desausschuss und durch Vereinbarungen zwischen
den Selbstverwaltungspartnern, erfolgen müssen.
Mit Begleitung durch einen externen Berater wurde
ein Maßnahmenbündel zur dauerhaften Senkung der
Kostenbasis erarbeitet.
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Neben den bisherigen
Leistungen beschäftigungsorientierte B eratung und
Coaching, berufliche Qual ifizierung, befristete Be-
schäftigung sowie Vermittlung in Ausbildung und
dauerhafte Beschäftigung ist die NOA zwischenzeit-
lich als Träger von Integrationssprachkursen des
BAMF zugelassen. Damit werden Menschen mit
Fluchthintergrund eine neue Zielgruppe für die Pro-
jektarbeit der NOA.
Noris inklusion gGmbH (NOI): Ziel der noris inklu-
sion gGmbH ist es, die „Eckpunkte 2020“ fortzufüh-
ren: Diese bestehen vor allem in der Akzeptanz für
diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Sicher-
stellung der dafür nötigen Finanzmittel und die
schrittweise Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit.
Nürnberg Bad ( NüBad): Ziel des Eigenbetriebs
NüBad ist es ein sozialverträgliches Schwimmen zu
ermöglichen.
wbg: Um auf die hohe Nachfrage nach bezahlbarem,
demografisch angepasstem und energetisch effizi-
entem Wohnraum zu reagieren, verfolgt die wbg fol-
gende Ziele und Strategien: Zur Stärkung des Woh-
nungsmarktes und um auf die Anforderungen in der
Zukunft vorbereitet zu sein, reagiert die wbg bereits
mit verschiedenen Neubaumaßnahmen und ist damit
fest in die strategischen Planungen der Stadt Nürn-
berg unter Beteiligung der lokalen Wohnungswirt-
schaft eingebunden. Für die Modernisierungen und
Umbauten sind in den nächs ten fünf Jahren Ausga-
ben von über 119 Mio. € geplant. Zusätzlich wird die
wbg verstärkt Investitionen in den Neubau tätigen mit
dem Ziel der Schaffung von etwa 1.450 neuen Woh-
nungen in den nächsten Jahren. Herausforderung
wird hier vor allem sein, die Bala nce zwischen den
gestiegenen Baukosten und der Bereitstellung von
günstigem Wohnraum zu bewerkstelligen.
Städtische Werke Nürnberg ( StWN): Die Ge-
schäfts- und Ergebnisentwicklung der Unternehmen
im StWN-Konzern wird weiterhin sehr stark durch die
jeweiligen politischen Zielsetzungen und wettbe-
werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Die
Prognose für das Konzernergebnis des nächsten
Jahres sieht daher trotz der geplanten Maßnahmen
zur Effizienzsteigerung keine wesentlichen Entlas-
tungen vor. Zudem wird si ch der Effekt aus der An-
passung des Zinssatzes für die Pensionsrückstellun-
gen, anders als in 2016, ergebnisbelastend auswir-
ken.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik ( SUN): Die
Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die
Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist
ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art.
87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im
Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich, bspw. übernimmt das Labor
145
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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87
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitä-
ten im Werkbereich Umweltanalytik Leistungen für
andere Kommunen und rechnet diese kostende-
ckend ab. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für
Kooperationen auf der Basis öffentlich -rechtlicher
Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zu-
sammenarbeit). In diesem Sinn werden Vereinbarun-
gen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von sat-
zungsgemäßen Aufgaben , wie Abwasserreinigung
geschlossen, so z. B. geschehen mit dem Gewerbe-
park Nürnberg-Feucht.
Für die Eigenbetriebe Nürnberg Stift ( NüSt) und
Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor.
146
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XV
Anlagen
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be-
deutung“ des BayStMI
Abbildung 4 und Abbildung 5 zeigen den Konsolidie-
rungskreis der Stadt Nürnberg aufgelistet anhand
der Verbindlichkeiten (erste Säule) und der Bilanz-
summe ( zweite Sä ule) sowie deren Bedeutung für
den Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg.
Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger
Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von
nachgeordneter Bedeutung“ des Bay StMI wird jähr-
lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt.
In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver-
bindlichkeiten, Eigenkapital, Anla gevermögen, Be-
triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem
Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben-
träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie-
ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit
den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi-
lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite-
rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge-
wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge-
samtsumme der Position aller einbezogenen nach-
geordneten Aufgabenträger , bspw. die gewichtete
Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn-
berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge-
nen Aufgabenträger.
Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi-
lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück-
stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand
im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde
nach konsolidierun gspflichtigen Aufgabenträger er-
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
Kommune (Konzernmutter)
Städtische Werke Nürnberg GmbH…
Kommunalunternehmen Klinikum…
Eigenbetrieb SUN
wbg - TEILKONZERN
Eigenbetrieb ASN
NürnbergMesse GmbH -…
Flughafen Nürnberg GmbH -…
Eigenbetrieb SÖR - Zahlen 2014!
Eigenbetrieb NüBad
Eigenbetrieb FSN
Eigenbetrieb NüSt
Heilig-Geist-Spital Stiftung
noris inklusion gGmbH (vormals:…
Findel- und Waisenhausstiftungen
Noris Arbeit gGmbH (NOA)
Kost-Pocher’sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Klee-Center GmbH…
Zweckverband Kommunale…
Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH
Klein’sche Brennmaterialienstiftung
Zweckverband Wasserversorgung…
IGZ Innovations- und Gründerzentrum…
Rudolf und Berta Mathes…
Zweckverband Tierkörperbeseitigung…
NürnbergStift Service GmbH
147
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVI
rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz-
summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech-
nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen
und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt
(analog für alle weiteren Positionen).
Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli-
dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer
aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, da
die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den
Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die-
ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird.
Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren
nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher
Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei-
ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind.
Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
148
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVII
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne
Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klinikum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlichkeitsgründen
werden nur die in den jeweiligen Teilkonzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Unternehmen aufgeführt, nicht
die wegen untergeordneter Bedeutung unberücksichtigt gebliebenen Gesellschaften.
Klinikum Nürnberg Service
GmbH
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg
A.R.Z. Ambulantes Rehabilita ti-
onszentrum Nürnberg GmbH
ABC Ambulantes Behandlungs-
centrum GmbH
Krankenhäuser Nürnberger
Land GmbH
KDL Krankenhaus -Dienstleis-
tungsgesellschaft mbH
Klinikum Nürnberg Medical
School GmbH
Überlandwerk Schäftersheim Verwal-
tungs GmbH
Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Nürnberg mbH (wbg)
FEG Fränkische Energie -Ge-
sellschaft mbH
VAG Verkehrs -Aktiengesell-
schaft
N-ERGIE Aktiengesellschaft
(N-ERGIE AG)
KVN Kommunaler Versicherungs-
dienst Nürnberg GmbH
MDN Main -Donau Netzgesellschaft
mbH
N-ERGIE Immobilien GmbH
N-ERGIE Service GmbH
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN)
Überlandwerk Schäftersheim GmbH &
Co. KG
N-ERGIE Effizienz GmbH
N-ERGIE IT GmbH
N-ERGIE Kundenservice GmbH
AquaOpta GmbH
N-ERGIE Regenerativ GmbH
N-ERGIE Kraftwerke GmbH
N-ERGIE Sonne und Wind
GmbH & Co. KG
N-ERGIE Solarstrom GmbH &
Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Weißen-
bronn GmbH & Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof
GmbH & Co. KG
Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg
Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH
149
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVIII
Abbildung 8: Teilkonzern wbg
Nürnberger Aufbaugesellschaft
mbH (NAG)
Fränkische Wohnungsbaugesell-
schaft mbH
IS IMMO Solution GmbH
impleaPlus GmbH
NORIMA Immobilien Dienstleistungen
GmbH
WBG Kommunal GmbH
wbg Immohold GmbH & Co. KG
Wohnungsbaugesell-
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg)
wbg Beteiligungs GmbH
150
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XIX
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf
die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger
ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch
für das Jahr 201 5 wie folgt ermittelt: Zunächst wur-
den die 13 un mittelbaren Aufgabenträger der Stadt
Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen,
den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden
bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit-
telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili-
gungen, in die Betrachtung einbezogen.
Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll
zu konsolidierender Aufgabenträger (in €)
Forderungen 752.056.959
Verbindlichkeiten 3.536.263.280
Ordentliche Erträge 6.040.640.775
Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413
Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“
Ausgehend von 19 Aufgabenträgern ergeben sich
maximal 342 Leistungsbeziehungen3 intern im Kon-
zern Stadt Nürnberg.
Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung
zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter
5 % liegen muss, ergibt sich b ei der Annahme einer
Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal-
gesamtdifferenz von 34,2 Mio. € 4. Im Folgenden
wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig-
keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung
überprüft. Die Übersicht kann Tabelle 9 entnommen
werden.
3 342 = 19 Beteiligungen*18 Beteiligungen, da keine Leistungsbeziehung
mit sich selbst bestehen kann.
4 Maximaldifferenz 34,2 Mio € = 342 Leistungsbeziehungen*100.000 €.
Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“
Bilanz und Ergebnisrechnung
Wesentlichkeitsgrenze
(bezogen auf Leistungsbezie-
hungen von zwei Aufgaben-
trägern - ohne vorherige Ver-
rechnung!)
max. Summe der
Differenzen
Verhältnis zu Bi-
lanz und Ergebnis-
rechnung
Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55%
Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97%
Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
151
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XX
Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt
Ergebnisrechnung 31.12.2016
Position Stadt Nürnberg –
Einzelabschluss-
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
„Konzern Stadt
Nürnberg“
in Mio. €
Steuern und ähnliche Abgaben 881,6 875,31 875,31
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 456,24 456,11 486,68
Sonstige Transfererträge 5,91 5,88 5,88
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64,80 61,71 3.663,12
Auflösung von Sonderposten 49,02 41,42 63,87
Privatrechtliche Leistungsentgelte 43,94 40,22 209,06
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 338,01 323,02 358,49
Sonstige ordentliche Erträge 64,01 30,30 81,76
Aktivierte Eigenleistungen 4,54 5,37 102,29
Bestandsveränderungen 0,01 0,01 10,10
Ordentliche Gesamterträge 1.908,08 1.839,35 5.856,57
Personalaufwendungen 479,12 479,16 1.247,99
Versorgungsaufwendungen 91,76 89,16 126,97
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 241,16 200,39 2.665,12
Bilanzielle Abschreibungen 103,82 105,94 320,34
Transferaufwendungen 846,94 824,43 825,43
Sonstige ordentliche Aufwendungen 91,89 95,66 489,85
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.854,69 1.794,73 5.675,70
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 53,39 44,63 180,87
Finanzerträge 8,32 14,02 75,02
Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 5,78 7,57 7,57
152
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXI
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41,8 41,73 122,65
Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderun-
gen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4)
HGB)
0,00 0,01
Gesamtfinanzergebnis 27,7 -20,13 -40,06
Ordentliches Gesamtergebnis 25,54 24,50 140,81
Außerordentliche Erträge 5,45 1,70 17,09
Außerordentliche Aufwendungen 1,74 1,51 8,26
Außerordentliches Gesamtergebnis 3,71 0,19 8,83
Gesamtjahresergebnis 29,39 24,68 149,64
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er-
gebnis 0,00 27,45
Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag 29,39 24,68 122,19
Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“
153
154
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/010/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der
Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2Ö 2
155
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
156
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
157
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Rpr/011/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen
Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage) vom 15.05.2019
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2017 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
158
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
159
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
160
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 5.030.101.705,13 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 32.072.235,10 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2017 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2017 festgestellt.
161
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-4/2/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017
der Stadt Nürnberg
und der
Jahresabschlüsse 2017
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Mai 2019
Ö 3Ö 3
162
Seite 2 von 126 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2017 DER STADT NÜRNBERG 5
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung 5
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 7
1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen 7
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 8
1.3.3 Ergebnisrechnung 49
1.3.4 Finanzrechnung 66
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 70
1.3.6 Bürgschaften 71
1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017 72
1.3.8 Anhang 73
1.3.9 Rechenschaftsbericht 73
2 JAHRESABSCHLÜSSE 2017 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 74
2.1 Vorbemerkungen 74
2.2 Jahresabschlüsse 2017 75
2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017 77
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87
163
Anlagenverzeichnis Seite 3 von 126
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr
2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
164
Seite 4 von 126 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AFB Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
AO Abgabenordnung
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
BayVersRücklG Gesetz über die Bildung von Ver sorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern
BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
BewertR Bewertungsrichtlinien
BIC Bauinvestitionscontrolling
BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
EStG Einkommensteuergesetz
FAG Finanzausgleichsgesetz
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
KiTa Kindertagesstätte
KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
KommKR Kommunaler Kontenrahmen Bayern
KVÜ Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VVKommH-Syst-Doppik Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den
Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
165
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 126
1 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un-
terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel-
lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion
Nürnberg, NürnbergBad sowie der Jahresabschluss 2016 des Servicebetriebs Öffentlicher
Raum Nürnberg sind bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2018 begutachtet
und vom Stadtrat am 12.12.2018 festgestellt worden. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt
den Bericht über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2017 vorgelegt. Zudem
wurden darin die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen
der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 – dargestellt, die
Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss vom 07.12.2018 statt. In der An-
lage 1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals genannt.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2017 der
Stadt Nürnberg selbst sowie der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zwecks abschließen-
der Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
In Anlage 2 und Anlage 3 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum städtischen Abschluss 2017 werden nachfolgend dargestellt.
Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprü-
fungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Abschnitt 2 des vorliegenden Berichts beinhaltet die Prüfung der kaufmännischen Jahresab-
schlüsse 2017 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Abschnitt 3 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2017 hat die Stadt Nürnberg eine Haus-
haltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung ist am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen und der Regierung von
Mittelfranken mit Schreiben vom 02.12.2016 vorgelegt worden. Formelle und zeitliche Vorga-
ben wurden beachtet. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen von Art. 63 Abs. 1 und
2 GO. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 08.03.2017.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 20.02.2017 die nach der Gemeinde-
ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung v orgesehenen Kre-
ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Auflagen erteilt.
166
Seite 6 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Wie im Vorjahr legte die Regierung in ihren Nebenbestimmungen zur Haushaltssatzung fest,
dass zusätzliche Erträge/Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer-
beteiligung nur zur Verbesserung des Jahresergebnisses verwendet werden dürfen.
Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurd e die Neuschaffung von Personalstellen jeweils
auf höchstens 30 Stellen begrenzt. Als Ausnahmen wurden Stellenneuschaffungen für Schu-
len und Kindertagesstätten, Unterbringung/Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen so-
wie Stellen, welche durch Ersatzleistungen gedeckt werden können bestimmt.
Des Weiteren wurde für das Jahr 2017 im Rahmen einer Globalkonsolidierung ein nicht im
Haushaltsplan veranschlagter Betrag von 10 Mio. Euro zur außerordentlichen Schuldentilgung
festgesetzt.
Die Regierung von Mittelfranken sieht den Haushalt des Jahres 2017 im Fokus des weiteren
Anstiegs der Verschuldung kritisch. Statt der im Jahr 2014 angekündigten und begonnenen
Schuldenverringerung stellt die Rechtsaufsicht eine Steigerung der Nettokreditaufnahme fest.
Als problematisch wird gewertet, dass der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt nur unter
Heranziehung von Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Regierung stellt fest, dass im
Hinblick auf den negativen Saldo des Gesamthaushaltes weiterhin Entnahmen liquider Kas-
senmittel herangezogen werden müssen. Die Regierung befürchtet hier Auswirkungen für die
Aufstellung nachfolgender Haushalte.
Die Rechtsaufsicht bemängelt, dass festgesetzte Stellendeckelungen (insbesondere bei frei-
willigen Aufgaben) wiederholt überschritten wurden und droht der Stadt bei weiteren Verstö-
ßen eine entsprechende Sanktionierung an.
Im Hinblick auf die o.g. hohe Verschuldung der Stadt sind nach Auffassung der Regierung
künftige Investitionsvorhaben kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich Erfüllung der Pflichtauf-
gaben und Finanzierung freiwilliger Leistung zu gewichten.
Mit Schreiben vom 28.02.2017 wurden die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzel-
stadträte über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Im Jahr 201 7 war eine Haushaltsnachtragssatzung erforderlich. Diese Nachtragshaushalts-
satzung wurde vom Stadtrat am 2 5.10.2017 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 25 vom
13.12.2017 bekanntgegeben. Die Nachtragssatzung wurde der Regierung mit Schreiben vom
06.11.2017 angezeigt, welche keine Einwände gegen die Nachtragssatzung erhob. Die Not-
wendigkeit des Nachtragshaushalts wurde mit notwendigen Haushaltsanpassungen im Zu-
sammenhang mit dem Teilwiederaufbau der Kindertagesstätte Reutersbrunner Straße (Brand-
schaden) und einem Investitionszuschuss für einen Grundstücksaufkauf der „Zollhof Betreiber
GmbH“ begründet. Die Ansatzveränderungen waren im Finanzhaushalt saldoneutral und wur-
den durch zweckgebundene Mehreinzahlu ngen sowie Einsparungen von Grunderwerbsmit-
teln des Liegenschaftsamtes gedeckt. Eine Veränderung des genehmigten Kreditvolumens
und der Verpflichtungsermächtigungen war nicht erforderlich. Der Nachtragshaushalt unterlag
damit nicht der Genehmigungspflicht gegenüber der Rechtsaufsicht.
167
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 126
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017
1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler-
gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht
nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Dop-
pik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerha fte Ausnah-
megenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einst-
weilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und
die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt
Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemein-
den und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
(KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren
abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.20 14 befristete Ausnahmegenehmigung für
die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsglie-
derung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die
produktorientierte Haushaltsgliederung.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisiert der BKPV im Bereich des Kas-
senwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte
(durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein-
heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt mittelfristig über die Einführung
eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems erreichen. Bei Buchungen über Vor-
verfahren müssen zudem allgemeine Zahlungsanordnungen zu Beginn des Kalenderjahres
von den anordnenden Dienststellen angefordert werden (§ 36 KommHV-Doppik). Hinsichtlich
der erforderlichen Kassenanordnungen für Einzahlungen (Annahmeanordnungen) wurde mit
Dienstanweisung des Kassen- und Steueramtes vom 11.02.2014 eine „Allgemeine Zahlungs-
anordnung“ i.S. des § 36 KommHV-Doppik für mehrere Forderungsarten zugelassen.
In diesem Zusammenhang hat das Rechnungsprüfungsamt bereits mehrmals darauf hinge-
wiesen, dass gemäß § 34 KommHV-Doppik auch Anordnungen zu erteilen sind, wenn Bu-
chungen vorzunehmen sind, die das Ergebnis in den Büchern ändern und sich nicht in Verbin-
dung mit einer Zahlung ergeben ( Buchungsanordnungen). Die von der Stadtkämmerei getä-
tigten Jahresabschlussbuchungen sind demzufolge entsprechend anzuordnen. Für die Bu-
chungsanordnungen sind zudem Regelungen in einer Dienstanweisung zu treffen. Es ist si-
cherzustellen, dass Anordnungsbefugte nicht mit der Buchführung betraut werden. Eine ent-
sprechende Dienstanweisung wurde mit Datum vom 11.08.2015 durch das Kassen- und Steu-
eramt erlassen.
168
Seite 8 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Langfristig
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 3.970.976 78,9 3.931.267 79,6 39.709 1,0
Finanzanlagen 546.809 10,9 536.199 10,9 10.610 2,0
4.517.785 89,8 4.467.466 90,5 50.319 1,1
Kurzfristig
Vorräte 38.359 0,8 49.318 1,0 -10.959 -22,2
Forderungen 178.729 3,6 212.104 4,3 -33.375 -15,7
Flüssige Mittel 260.429 5,1 173.535 3,5 86.894 50,1
Rechnungsabgrenzungsposten 34.800 0,7 34.855 0,7 -55 -0,2
512.317 10,2 469.812 9,5 42.505 9,0
Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9
PASSIVA
Langfristig
Eigenkapital 807.482 16,0 846.001 17,1 -38.519 -4,6
Sonderposten 994.865 19,8 962.106 19,5 32.759 3,4
Rückstellungen 1.478.567 29,4 1.437.688 29,1 40.879 2,8
Verbindlichkeiten 1.407.380 28,0 1.366.847 27,7 40.533 3,0
4.688.294 93,2 4.612.642 93,4 75.652 1,6
Kurzfristig
Rückstellungen 64.821 1,3 38.849 0,8 25.972 66,9
Verbindlichkeiten 248.152 4,9 258.837 5,3 -10.685 -4,1
Rechnungsabgrenzungsposten 28.835 0,6 26.950 0,5 1.885 7,0
341.808 6,8 324.636 6,6 17.172 5,3
Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9
31.12.201631.12.2017 Veränderung
Im Berichtsjahr stieg die Bilanzsumme um 92,82 Mio. Euro oder 1,9 % auf 5,0 Mrd. Euro, da-
bei stieg das Anlagevermögen um 50,32 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg insbesondere
aufgrund gestiegener liquiden Mittel um 42,5 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich
der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück-
stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten
(v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
169
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 126
Mit einem Anteil von 16,0 % (im Vorjahr: 17,1 %) an der Bilanzsumme stellt sich die Eigenka-
pitalausstattung der Stadt nach den auch noch in diesem Berichtsjahr vorgenommenen, in-
venturbedingten umfangreichen wertmäßigen Korrekturen bei den Kunstgegegnständen und
den Archivalien des Stadtarec hivsals trotz eines positiven Jahresergebnisses von 32,1 Mio.
Euro leicht schwächer gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei sank das Eigenkapital 2017 gegen-
über dem Vorjahr um 4,6 % auf 807,48 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Ei-
genkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden,
was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der
Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Lizenzen 16.498,00 52.804,00
EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
178.517.512,00 178.046.701,00
Summe 183.541.644,00 183.447.672,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr geringfügig um
94 TEuro bzw. 0,1 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 13,94 Mio. Euro und Zu-
schreibungen in Höhe von 27 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen
in Höhe von 13,88 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 341 TEuro auf 5,01 Mio. Euro verringert. Die we-
sentlichen Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf SAP -Komponenten und auf das
Dokumentenmanagementsystem.
Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Investiti-
onszuschüssen in Höhe von 11,88 Mio. Euro beinhalten analog zu den Vorjahren mit
10,03 Mio. Euro im Wesentlichen Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin-
derbetreuungseinrichtungen (u.a. KiTa Krakauer Straße, KiTa Körnerstraße, KiTa Frauenholz-
straße, KiTa Halskestraße, Kinderhort Laufamholzstraße). Weitere wesentliche Zugänge ent-
fallen mit 788 TEuro auf Investitionszuschüsse zur Eigentumsförde rung, mit 700 TEuro auf
Zuwendungen an die Autobahndirektion Nordbayern und mit 210 TEuro auf Investitionszu-
schüsse an Sportvereine.
170
Seite 10 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
II. Sachanlagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein-
gebrauch
1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49
6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
Summe 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 39,62 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im
Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Dies betrifft sowohl den Ge-
bäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) als auch das Inf-
rastrukturvermögen (insbesondere U -Bahn- und Straßenbau). Demgegenüber hat sich der
Wertansatz der Kunstgegenstände aufgrund von umfangreichen Korrekturen im Bereich Stadt-
archiv signifikant verringert.
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag
31.12.2017 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkäm-
merei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchge-
führt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in
regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventur-
richtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finan zausschuss vom 20.03.2019
beschlossen wurde. Mit den Inventuren soll noch in der ersten Hälfte des Jahres 2019 begon-
nen werden.
Nach § 70 Abs. 2 S.1 KommHV-Doppik können Vermögensgegenstände des Sachanlagever-
mögens, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeu-
tung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt wer-
den, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur ge-
ringen Veränderungen unterliegt (Festwert). Jedoch ist auch hier in der Regel alle drei Jahre
eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und der Festwert entsprechend anzupas-
sen. Die Stadt macht von dieser Vereinfachungsregelung im Bereich Schulbücher und Medi-
enbestand Stadtbibliothek Gebrauch. Die letzte Überprüfung der Festwerte erfolgte im Jahres-
abschluss 2010 (Schulbücher). Ergänzend zur körperlichen Bestandsaufnahme der Vermö-
gensgegenstände des Sachanlagevermögens ist auch die Wertermittlung der Festwerte zu
prüfen und ggf. anzupassen. Hierm it zusammenhängende Korrekturen sind für den JA 2018
vorgesehen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind
aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
171
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 126
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Grünflächen 18.480.156,72 17.758.433,93
Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56
Wald, Forst 20.454.727,35 20.454.772,35
Sonstige unbebaute Grundstücke 146.553.337,85 144.648.564,25
Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30
Summe 216.794.305,07 212.799.673,39
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich
insgesamt um 3,99 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 6,96 Mio. Euro Wert-
minderungen durch Abgänge (2,96 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus Grundstückskäufen im Rah-
men des Umlegungsverfahrens „Züricher Straße“ (4,97 Mio. Euro). Darüber hinaus waren Zu-
gänge in Höhe von 1,35 Mio. Euro innerhalb der Anlagenklasse „Ackerland“ zu verzeichnen.
Die Abgänge des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf die Entnahme von Grundstücken
im Rahmen eines Beteiligungserwerbs zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden
Grundstücke als Sacheinlage an die WBG Nürnberg Beteiligung GmbH übertragen.
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Kinderbetreuungseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00
Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00
Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00
Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00
Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00
Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41
Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be-
richtsjahr um 74,86 Mio. Euro bzw. 6,3 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 103,69 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
(6,14 Mio. Euro) und Abschreibungen (22,69 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstel-
lung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von
103,69 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 91,15 Mio. Euro
auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, mit 7,56 Mio. Euro auf Sonstige Bauten und
mit 1,80 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude.
172
Seite 12 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 75,55 Mio.
Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertiggestellten großen Baumaß-
nahmen Johann -Pachelbel-Realschule/Staatliche FOS (47,81 Mio. Euro) und Gretel -Berg-
mann-Grundschule (23,96 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden weitere Baumaßnahmen/Bau-
abschnitte an Berufsschulen, der Adam-Kraft-Realschule und der Grundschule Thoner Espan
im Berichtsjahr fertiggestellt.
Die wesentlichen Zugänge im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (insgesamt
15,6 Mio. Euro) entfallen auf die beiden Kinderhorte in Holzbauweise in Altenfurt (3,13 Mio.
Euro) und Neunhof (3,06 Mio. Euro) und die Kindertagesstätte in der van -Gogh-Straße
(3,71 Mio. Euro).
Zugänge im Bereich der „sonstigen Bauten“ entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen in der
Kulturwerkstatt „Auf AEG“, in der Stadtbibliothek/Luitpoldhaus und im Tiergarten (Wüstenhaus und
Delfinarium).
Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von
bebauten Grundstücken und dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge-
meingebrauch
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40
Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö-
gens 529.260.314,39 486.872.439,47
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00
Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00
Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhten sich ins-
gesamt um 55,93 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
Euro
Anfangsbestand 01.01.2017 1.576.380.738,87
+ Zugänge/Nachaktivierungen 28.893.273,80
- Abgänge 384.015,71
+/- Umbuchungen 77.716.532,81
- Abschreibungen 50.295.114,34
+ Zuschreibungen 1.197,74
Endbestand 31.12.2017 1.632.312.613,17
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in Vorjahren begonnenen
Baumaßnahmen in Höhe von 106,61 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen mit rd. 77 Mio. Euro
auf den Geschäftbereich U -Bahn und hierbei insbesondere auf die U -Bahn-Linie 3. Im B e-
richtsjahr wurde der Bauabschnitt 3 mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring mit
173
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 126
den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden Wen-
deanlage in Betrieb genommen.
Die weiteren Zugänge entfallen unter anderem mit 1, 93 Mio. Euro auf Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens, mit 2,32 Mio. Euro auf Brücken, mit 8,06 Mio. Euro auf sonst. Bauten
des Infrastrukturvermögens und mit 15,26 Mio. Euro auf die Unterposition Stra-
ßen/Wege/Plätze.
Innerhalb der Anlagenklasse „Sonst. Bauten Infrastrukturvermögen“ waren insbesondere die
Außenanlagen der Pachelbel- und Bergmann-Schulen als wesentliche Zugänge zu verzeich-
nen. Darüber hinaus wurden auch weitere Außenanlagen von Kinderbetreuungseinrichtungen,
Spielplätze und Spielhöfe im Berichtsjahr erfasst.
Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zu-
gänge in Höhe von 15,26 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgen-
den Baumaßnahmen fertiggestellt: Bahnhofsplatz/Taxistand (1,42 Mio. Euro), Bahnhofsstraße
(959 TEuro), Hermann-Kesten-Ring (503 TEuro), Gleiwitzer Straße/A6 (420 TEuro), Bielefel-
der Straße (555 TEuro), Kieslingstraße (454 TEuro).
Die Abschreibungen haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 2,07 Mio. Euro
auf 50,30 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
10.492.426,00 10.693.371,00
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 201 TEuro. Hier-
bei stehen den Zugängen in Höhe von 13 TEuro Abschreibungen in Höhe von 214 TEuro ge-
genüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen ausschließlich auf Herstellungskosten im Rahmen
der Baumaßnahme Heilig-Geist-Haus.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Kunstgegenstände 384.675.727,64 465.724.586,56
Baudenkmäler 698.144,93 698.144,93
Summe 385.373.872,57 466.422.731,49
Die bereits in den Vorjahren begonnenen Revisionsarbeiten bzgl. des vollständigen Nachwei-
ses und der Bewertung der bilanzierten Kunstgegenstände waren zum Prüfungszeitpunkt wei-
terhin nicht abgeschlossen. Insbesondere steht noch die Inventarisierung und Bewertung der
graphischen Sammlung aus. Die weiteren Erkennt nisse der Inventarisierung werden fortlau-
fend in den Folgeabschlüssen verarbeitet.
Im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahres-
abschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und
Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen
174
Seite 14 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren
Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den
städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig
und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus
wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertung sbeschränkungen bemängelt,
was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag
die abschließende Stellungnahme der Stadtkämmerei zu den einzelnen Textziffern des BKPV-
Berichtes zwar noch nicht vor, jedoch wurde berei ts begonnen die Wertgutachten der wert-
vollsten Kunstobjekte ausgehend von einem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten
grundlegend zu überarbeiten und zu ergänzen. Die endgültige Wertermittlung soll im JA 2019
abgeschlossen sein.
Die Archivalien des Stadtarchivs wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz mit einem Ge-
samtwert von 89,54 Mio. Euro erfasst. Zur damaligen Wertermittlung wurden die vorhandenen
Bestände in verschiedenen Gruppen zusammengefasst (Archivalien der reichsstädti schen
Zeit, Urkunden, Amtsbücher, Akten, Fotos, Plakate, Sammlungen etc.) und mit Durchschnitts-
werten bewertet. Auch diese Wertermittlung wurde vom BKPV im Rahmen der überörtlichen
Prüfung als nicht angemessen eingestuft, da es sich bei dem überwiegenden T eil der Be-
stände des Stadtarchivs um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt keine Anschaffungs-
kosten entstanden sind und zudem die Einstufung als Kunstgegenstand nicht zutreffend ist.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahres abschlüsse 2010 bis
2016 festgestellt, dass aus überörtlicher Prüfungserfahrung im interkommunalen Vergleich
städtische und staatliche Archive in der Regel in der Bilanz mit dem Erinnerungswert angesetzt
werden. Aufgrund dessen wurde der Wertansatz der Ver mögensgegenstände des Stadtar-
chivs im JA 2017 signifikant verringert. In diesem Zusammenhang wurden die Wertansätze für
Archivalien der reichsstädtischen Zeit (36,25 Mio. Euro), Archivalien des 19./20. Jahrhunderts
(24,0 Mio. Euro) sowie Sammlungen (Plakate, Fotos, Postkarten etc., 26,4 Mio. Euro) aus dem
städtischen Anlagevermögen entnommen. Für einzeln bewertete Objekte (Urkunden, Stamm-
bücher etc.) mit einem Einzelwert über 250 TEuro und Bibliotheksgut in Höhe von 388 TEuro
stehen die abschließenden Wertermittlungen noch aus.
Die bilanzierten Kunstgegenstände im städtischen Vermögen haben sich nach den vorange-
henden Ausführungen revisionsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 81,05 Mio. Euro bzw.
17,38 % verringert. Im Rahmen der Generalrevision wurden zudem die bisher überwiegend in
Sammelanlagen ausgewiesenen Kunstgegenstände einzeln in der Anlagenbuchhaltung er-
fasst.
Im Geschäftsjahr 2017 waren insgesamt Zugänge von Kunstobjekten in Höhe von 404 TEuro
und Nachaktivierungen in Höhe von 5,20 Mio. Euro zu ver zeichnen. Die Nachaktivierungen
betreffen die Erfassung der bislang nicht im Anlagevermögen enthaltenen Objekte der Holz-
schuherkapelle auf dem Johannisfriedhof (Flügelaltar, Nische mit Grablegung Christi, Ma-
donna mit Jesuskind). Die weiteren Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf Kunstge-
genstände/Sammlungsobjekte für städtische Museen und Ausstellungen (u.a. Spielzeugmu-
seum, Museum Industriekultur, Kunstvilla).
175
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 126
Zu 6. Fahrzeuge
Fahrzeuge 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Pkw 600.376,00 796.387,00
Lkw 221.509,00 237.078,00
Spezialfahrzeuge 4.941.425,00 4.867.912,00
Sonstige Fahrzeuge 880.994,00 855.393,00
Summe 6.644.304,00 6.756.770,00
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 112 TEuro bzw. 1,7 %. Hier-
bei stehen den Zugängen in Höhe von 1,94 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibun-
gen in Höhe von 2,05 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 8 TEuro gegenüber.
Die Zugänge entfallen unter anderem mit 1,34 Mio. Euro auf den Fuhrpark der Feuerwehr (2
Drehleiterfahrzeuge, 5 Kommandowagen) und mit 201 TEuro auf zwei Bestattungswagen.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Maschinen und Anlagen 5.113.853,00 5.410.059,00
Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00
Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86
GWG 10.758.799,00 9.994.557,00
Summe 84.838.931,93 80.224.652,86
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstat-
tung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,61 Mio.
Euro auf 84,84 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang-
reiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungs-
einrichtungen und Schulen (insbesondere Johann -Pachelbel-Realschule und Gretel -Berg-
mann-Schule). Innerhalb der Anlagenklasse „technische Anlagen“ entfallen die wesentlichen
Zugänge auf den BOS-Funk und die integrierte Leitstelle der Feuerwehr.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffunskosten im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmelde empfangsanlage und dem Ausbau des
Schwachstromkabelnetzes (insgesamt 1,92 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden mit einem Gesamtvolumen von 5,84 Mio. Euro
beschafft (Vorjahr: 5,12 Mio. Euro).
176
Seite 16 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Zu 8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
195.140.365,89 213.565.968,27
Der Bilanzposten Anlagen im Bau verringerte sich um 18,43 Mio. Euro. Hierbei stehen den
Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 80,38 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau-
maßnahmen in Höhe von 98,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen im Wesentlichen mit 17,08 Mio. Euro auf Baumaß-
nahmen im U-Bahn-Bereich (u.a. Erweiterung der U-Bahn-Linie 3 mit den Bauabschnitten 2.1
und 2.2 im Südwesten zwischen Gustav -Adolf-Straße und Großreuth bzw. Klein-
reuth/Schweinau und Gebersdorf ), mit 10,48 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1,
mit 9,82 Mio. Euro auf die Generalsanierung der Hochschule für Musik und mit 3,82 Mio. Euro
auf die Baumaßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg“. Weitere wesentliche
Posten entfallen auf Baumaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (u.a.
Kinderhort Königshammerstraße, Kinderhort Neue Hegelstraße, Kinderhort For sthofstraße,
Familienzentrum Rothenburger Straße) und auf Baumaßnahmen im Straßen - und Brücken-
bau.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre-
chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen im Wes entlichen auf die
Baumaßnahmen im Geschäftsbereich U -Bahn, hier wurden Gesamtherstellungskosten in
Höhe von rd. 74. Mio. Euro den entsprechenden Anlageklassen zugeordnet. Im Berichtsjahr
wurde der Bauabschnitt 3 im Nordwesten mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring
mit den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden
Wendeanlage in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurden analog zu den Vorjahren auch
im Berichtsjahr wieder zahlreiche Investitionsmaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen,
Schulen und im Straßenbau abgeschlossen.
Der weiterhin hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe In-
vestitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Die wesentlichen Posten im Bestand zum 31.12.2017
entfallen mit rd. 50 Mio. Euro auf Baumaßnahmen im U-Bahn-Bereich, mit 35,92 Mio. Euro auf
die Hochschule für Musik, mit 29,25 Mio. Euro auf die Maßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau
Frankenschnellweg“ und mit 14,42 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1. Neben wei-
teren Ba ukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind zum 31.12.2017 als
weitere wesentliche Baumaßnahmen die Generalsanierung des Künstlerhauses, der 2. Bau-
abschnitt des Z-Baus, die Umgestaltung des Wöhrder Sees/Norikusbucht und die vorbereiten-
den Planungen zur Generalsanierung der Zeppelintribüne zu nennen.
III. Finanzanlagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-
vermögen
454.353.087,84 446.066.105,65
2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68
3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04
4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64
Summe 546.808.577,57 536.199.053,01
177
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 126
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verbundene Unternehmen 305.915.666,96 296.006.468,87
Beteiligungen 117.229.912,41 117.227.412,41
Sondervermögen 31.207.508,47 32.832.224,37
Summe 454.353.087,84 446.066.105,65
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 296.006.468,87 Euro
Zugänge 13.826.818,82 Euro
Abschreibung -3.917.620,73 Euro
Stand am 31.12.2017 305.915.666,96 Euro
Der Zugang in Höhe von 13,83 Mio. Euro betrifft die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-
B). Die Stadt Nürnberg hat zum 01.01.2017 eine n Geschäftsanteil in Höhe von 12.250 Euro
(49%) an der wbg-B erworben. Verkäuferin war die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunterneh-
men (wbg). Im Nachgang wurden von Seiten der Stadt Nürnberg Grundstücke mit einem Ge-
samtwert von 13,81 Mio. Euro in die Gesellsch aft eingebracht. Ziel der wbg -B ist es, diese
Grundstücke zu bebauen und daraus entsprechende Mieterträge bzw. Verkaufserlöse zu ge-
nerieren. Die Einbringung der Grundstücke ist zum Verkehrswert erfolgt. Dieser wurde durch
ein Gutachten nachgewiesen und als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert.
Die Abschreibung betrifft das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Zum 31.12.2017
wurde aufgrund dauernder Wertminderung eine Abschreibung in Höhe von 3,92 Mio. Euro
vorgenommen. Grund ist die unbefriedigende Ergebnissituation des Klinikums.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist nach wie vor ungeklärt. Im
Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser die
Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungswertes in 2010 im Zusammenhang mit der
Einbringung des Sondervermögens unzutreffend war, da sich durch den Vorgang der Ertrags-
wert nicht erhöht habe. Folgt man der Auffassung des BKPV, würde sich der Beteiligungswert
des Klinikums auf nur 15,339 Mio. Euro und in Folge die Position „Beteiligungen“ auf nur
242,671 Mio. Euro belaufen. Sie wäre damit um 63,245 Mio. Euro zu hoch. Dem gegenüber
steht aber das Gutachten des Beratungsunternehmens, so dass der Wertansatz u.E. zu Recht
erfolgt ist. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus.
178
Seite 18 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 117.227.412,41 Euro
Zugänge 2.501,00 Euro
Abgänge -1,00 Euro
Stand am 31.12.2017 117.229.912,41 Euro
Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Gesellschaft Partnerschaften Deutschland – Bera-
ter der öffentlichen Hand GmbH mit 2.500 Euro beteiligt.
Unter den Beteiligungen sind auch die Zweckverbände erfasst. Da diese über keine Eigenka-
pitalausstattung verfügen, werden sie mit dem Erinnerungswert von 1,00 Euro bilanziert. Im
Vorjahr war der Zweckverband Stadt -Umland-Bahn Nürnberg -Erlangen-Herzogenaurach
(ZV StUB), der in 2016 gegründet worden war, nicht angesetzt. Dies wurde zum 31.12.2017
nachgeholt.
Die Abgänge betreffen die Anteile an der Multimedia Akademie Nürnberg GmbH (4,7 %). Da
das Liquidationsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, wurde die Gesellschaft aus-
gebucht.
Sondervermögen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 32.832.224,37 Euro
Abgänge -999.022,20 Euro
Abschreibung -625.693,70 Euro
Stand am 31.12.2017 31.207.508,47 Euro
Die Veränderung des Buchwerts betrifft das Sondervermögen NürnbergStift. Zum einen wurde
in 2017 ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen. Die Entnahme erfolgte im
Vorgriff auf die Übertragung der Immobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der Ver-
staatlichung der Hochschule für Musik. Zum anderen erfolgte aufgrund der aufgelaufenen Ver-
luste in der Vergangenheit sowie der aktuellen Ergebnissituation eine außerplanmäßige Ab-
schreibung wegen dauernder Wertminderung.
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der
Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV
im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit
der Einlage hat, ist die korrespondierende Erhöhu ng des Sondervermögens umstritten und
derzeit in Klärung.
179
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 126
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen
Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen
thesaurierenden Spezialfonds. Im Berichtsjahr wurden Anteile im Wert von 3,22 Mio. Euro er-
worben. Die Versorgungsrücklage ist zum 31.12.201 7 mit den Anschaffungskosten in Höhe
von 34,86 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.201 7 betrug 47,82 Mio.
Euro.
Die Versorgungsrücklage umfasst neben den Anteilen für Beamte der Stadt Nürnberg selbst
auch die Anteile für die Beamten der Eigenbetriebe, des Klinikums Nürnberg und des Staatsthe-
aters Nürnberg, da sich deren Versorgungsanspruch gegen die Stadt Nürnberg richtet. Die Stadt
Nürnberg erhält hierfür entsprechende Erstattungen von ihren Betrieben (2017: 96 TEuro; 2016:
89 TEuro).
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han-
delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen-
betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Aus dem Bestand der Darlehen zum 31.12.2017 ha-
ben wir stichprobenartig die Darlehenszu- und -abgänge geprüft.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus
der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte
eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen
umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig
um 900 TEuro jährlich.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens-
forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2017 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu-
ziert. Zugleich wurden in 201 7 drei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 5 00 TEuro neu
ausgereicht, um den Bau neuer Mietwohnungen zu finanzieren. Zum 31.12.2017 belaufen sie
sich in Summe auf 14,02 Mio. Euro.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der
Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2017 beläuft sich der Bestand an
verkauften Darlehensforderungen auf 2,12 Mio. Euro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vor-
jahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 514 TEuro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften,
Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Si e sind zum 31.12.2017 mit 5,85 Mio. Euro in der
Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,5 Mio. Euro, das über
180
Seite 20 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung
abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2017 ein Ertrag von 95 TEuro.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rohstoffe 117.573,00 120.184,50
Betriebsstoffe 48.157,29 46.813,66
Fertige Erzeugnisse und Waren 488.526,81 612.420,86
Grundstücke des Umlaufvermögens 37.704.159,04 48.538.238,18
Summe 38.358.416,14 49.317.657,20
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh - und Betriebsstoffe in Höhe von insge-
samt 166 TEuro. Wie in den Jahren zuvor setzen sich diese zusammen aus Lagerbeständen
der Feuerwehr und des Hochbauamtes. Die im Freien gelagerten Baumaterialien des Hoch-
bauamtes sind nach wie vor einer kontinuierlichen wertmäßigen Minderung durch witterungs-
bedingten Verschleiß ausgesetzt.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 489 TEuro handelt es sich
zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs,
der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers
beinhalten die Vorräte der Kunsthalle sowie der Kunstvilla. Wie schon im Vorjahr wurden bei
der Kunsthalle Abgänge in Höhe von rund 20 TEuro und bei der Kunstvilla von knapp 3 TEuro
nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Folglich mussten entsprechende Inventurdifferenzen ge-
bucht werden. Beim Stadtarchiv verminderte sich der wertmäßige Bestand durch die erforder-
liche Abwertung von Altbeständen sogar um rund 103 TEuro. Seit dem Jahr 2015 sind bei den
Handelswaren zusätzlich die Bestände der Friedhofsverwaltung ausgewiesen. Diese belaufen
sich für 2017 auf knapp 95 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche.
Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM
(Materialwirtschaft) abgebildet.
Im Gegensatz zu den Vorjahren reduzierte sich diese Bilanzposition in 2017 wieder um
10,96 Mio. Euro auf 38,36 Mio. Euro. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf
die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sol-
len nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiter-
veräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2017 eine
Abnahme von 10,83 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs von Grundstücken.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von
5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von
10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma-
terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah-
men seiner überörtlichen Prüfung bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwi-
derte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-Doppik noch BewertR eine Definition
des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretie-
ren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblic h.
Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
181
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 126
Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine
schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle
liegen vor.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
2.778.390,65 3.864.321,70
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen
23.448.332,27 23.669.643,06
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus
Transferleistungen
22.524.067,92 49.738.692,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71
Summe 178.729.050,59 212.104.577,23
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange-
setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe um 33,38 Mio. Euro. Gemäß
dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2017 Ein-
zel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe
aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum
31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,42 Mio. Euro auf insgesamt 48,72 Mio. Euro ab.
Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,69 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf
die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichts jahr uneinbringli-
che Forderungen in Höhe von 1,91 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 2,64 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (13,39 Mio. Euro), Beiträgen
(2,11 Mio. Euro), Steuern (43,70 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderun-
gen (1,55 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um
21,49 Mio. Euro ab. Das lag hauptsächlich am Rückgang der Steuerforderungen um
25,49 Mio. Euro. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgte unter anderem durch ein Unternehmen im
Rahmen der Gewerbesteuer der Ausgleich von Nachforderungen aus früheren Veranlagungs-
zeiträumen im Umfang von 20,32 Mio. Euro. Die geringeren Steuerforderungen wurden jedoch
zum Teil kompensiert durch im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegene KiTa-Gebühren
(+4,02 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 nun auch Verpflegungsgebühren im Zu-
sammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den
Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilan zstichtag in Höhe von 43,93 Mio. Euro
erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 201 7 eine Gesamthöhe von
51,80 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver-
mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2017 einen Gesamtsaldo von ins-
gesamt 2,78 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um
1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von
0,26 Mio. Euro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal-
ten. Diese b elaufen sich in Summe auf 17,73 Mio. Euro (Vorjahr: 12,61 Mio. Euro ). Ent-
sprechende Zuwächse finden sich bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+3,04 Mio.
Euro), der Noris -Arbeit gGmbH (+1,65 Mio. Euro ) sowie vom NürnbergStift (+996 TEuro).
182
Seite 22 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Dem steht di e Abnahme beim Eigenbetrieb NürnbergBad ( -410 TEuro) gegenüber. Trotz
der in Summe höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten (+5,28 Mio. Euro ) und
einer ausstehenden Zahlung der N-Ergie AG im Rahmen der Konzessionsabgabe für das
vierte Quartal 2017 in Höhe von 2,90 Mio. Euro nahmen die hier ausgewiesenen Forderun-
gen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe wieder ab. Die Abnahme beträgt in 2017 insge-
samt 221 TEuro (Vorjahr: Anstieg um 5,17 Mio. Euro). Der Grund hierfür liegt im Rückgang
der Forderungen gegen Sondervermögen um 7,61 Mio. Euro . Während Ende 2016 noch
die von den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg an die Stadt zu leistenden Verwaltungskostenerstattungen offen waren,
wurden diese im Jahr 2017 größtenteils bereits im Laufe des Jahres geleistet .
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen sanken im
Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 27,21 Mio. Euro auf 22,52 Mio. Euro. Im Gegensatz
zum Vorjahr reduzierten sich die Forderungen gegen das Land im Zusammenhang mit den
Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG ) nun wieder um
19,64 Mio. Euro. Auch die Forderungen ge gen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nah-
men nun wieder um 9,10 Mio. Euro ab. Während Ende 2016 die Forderungen gegen die Main-
Donau Netzgesellschaft mbH sowie die N-Ergie AG aus den Konzessionsabgaben im Zusam-
menhang mit Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen für das vierte Quartal Ende 2016
noch nicht beglichen waren, wurden die entsprechenden Posten des Jahres 2017 bereits un-
terjährig beglichen. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich größtenteils um
Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öf-
fentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch We rtkorrekturen gemäß dem
städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich
Ende des Jahres 2017 auf rund 713 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Trans-
ferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Z weifelhaftstellungen in
Höhe von 963 TEuro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) führte wie schon
in den Vorjahren auch für 2017 in sechs Fällen zu Abweichungen. Hier wurden wieder Posten
aus dem Jahr 2017 fälschlicherweise n ach 2018 abgeleitet. Die Abweichungen zwischen
Hauptbuch und Nebenbuch sind in folgender Übersicht dargestellt:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP PSCD)
Betragsmäßige
Abweichung
22010001 Gebührenforderungen 11.095.210,30 11.093.735,47 1.474,83
22110001 Beitrags- und sonstige öffentlich-
rechtliche Forderungen
749.785,56 747.360,81 2.424,75
22210001 Steuerforderungen 87.628.375,27 87.622.755,56 5.619,71
23000001 Forderungen aus (sonstigen) Leis-
tungen
1.259.002,02 1.255.413,59 3.588,43
25100001 Forderungen gegen das Land 4.342,12 3.447,85 894,27
25800001 Forderungen gegen übrige Berei-
che (nur Transfer)
5.104.824,30 5.104.926,93 102,63
Des Weiteren wurden bezüglich kreditorischer Debitoren in insgesamt sieben Fällen Abwei-
chungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch festgestellt. Die im Nebenbuch (SAP Debito-
ren) ermittelten kreditorischen Debitoren in Summe von 1.116.803,15 Euro wurden im Haupt-
buch (SAP FI) nicht in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Der Grund hierfür liegt
183
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 126
laut Aussage der Stadtkämmerei in einer im System nicht abgespielten Umgliederungsmappe.
Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgenden Sachkonten:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP Debitor)
22010000 Gebührenforderungen 0,00 9.966,18
22110000 Beitrags- und sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen
0,00 32.213,50
23000000 Forderungen aus (sonstigen) Leistungen 0,00 1.043.383,67
25000000 Forderungen gegen den Bund 0,00 661,98
25100000 Forderungen gegen das Land 0,00 747,50
25200000 Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindever-
bände
0,00 29.773,32
25600000 Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonder-
rechnung
0,00 57,00
Summe 0,00 1.116.803,15
Die bilanzielle Erfassung der Forderungen aus dem Vollzug der Jugend - und Sozialhilfe ein-
schließlich Grundsicherung befindet sich weiterhin in einem Optimierungsprozess. Nachdem
im Bereich der Gebühren für Kindertageseinrichtungen bereits seit September 2015 bei allen
städtischen KiTas die Betreuungsgebühren mittels SAP verwaltet werden, sind hier ab dem
Jahr 2017 nun auch die Verpflegungsgebühren enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59
Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07
Umsatzsteuerforderungen 1.457.761,89 2.010.413,50
Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00
Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55
Summe 69.223.262,19 52.582.734,71
Die Forderungen gegen Mitarbeiter enthalten hauptsächlich Rückforderungen aufgrund von
Überzahlungen (137 TEuro). Im Vergleich zum Vorjahr nahm diese Position wieder um
1,05 Mio. Euro ab. Die Ende 2016 offenen Forderungen aus der Abschlagszahlung an die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern aus Personalkostenerstattungen für Gestellungs-
kräfte wurden Anfang 2017 ausgeglichen.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus
der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren-
zungsbuchungen für Erträge, die noch im Berichtsjahr realisiert werden, allerdings erst im
Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen sie nun wieder um
17,76 Mio. Euro auf 63,92 Mio. Euro zu. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr begründet sich
unter anderem durch den in 2017 erstmalig abgegrenzten Freistellungsanspruch der Stadt
Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg für die Beihilfeleistungen in Höhe von insgesamt
184
Seite 24 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
9,54 Mio. Euro. Zudem waren Kostenerstattungen vom Land im Rahmen des Asylbewerber-
leistungsgesetzes für das vierte Quartal 2017 in Höhe von 5,46 Mio. Euro sowie Beteiligungs-
erträge für das vierte Quartal 2017 von 3,51 Mio. Euro abgegrenzt. Diese umfassten Anteile
an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuerumlage. Ende 2016 entfällt der
betragsmäßig bedeutsamste Posten der antizipativen Rechnungsabg renzung mit 40,98 Mio.
Euro auf den seit 2015 vorhandenen und anteilig für 2016 und 2017 angepassten Freistel-
lungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Dieser Posten bezieht
sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter
und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort
abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls Pensionsrückstellungen gebildet werden. Weitere be-
deutsame Posten entfallen auf Erträge aus Ge bühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen
sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegen ständen
analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro)
sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen.
Die durchlaufenden Gelder enthalten nach wie vor hauptsächlich Altforderungen des Jugend-
amtes sowie von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden.
Die für das Jahr 2017 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen
Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil-
weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge-
schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die
betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un-
ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe m it insgesamt
662 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober-
kasse für die unterschiedlichen Arten der Ausbildungsförderung von 218 TEuro sowie die Wei-
terleitung der Gelder im Rahmen der einkommensorientierten Förder ung von 177 TEuro zu
nennen.
IV. Liquide Mittel 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56
Summe 260.429.314,31 173.534.896,44
Im Kassenbestand ist der Barbestand der Stadtkasse mit rd. 486 TEuro enthalten. Die Hand-
vorschüsse wurden mit rd. 226 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 209 TEuro bilan-
ziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den liquiden
Mitteln mit rd. 1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind auf einem zum Jahreswechsel noch
nicht ausgeglichenen Verrechnungskonto -8 TEuro aus dem Bereich des Gesundheitsamtes
berücksichtigt.
Der Bilanzposten Bankguthaben setzt sich aus den Festge ldanlagen in Höhe von insgesamt
rd. 106,5 Mio. Euro sowie den Guthaben auf den verschiedenen Geschäftskonten von rd.
153 Mio. Euro zusammen. Die im Vorjahr als Beanstandung noch im Kassenbestand enthal-
tenen sonstigen Girokonten (Schulen, Jugendamt, Mietkautionen) sind nunmehr im Bestand
der Geschäftskonten (rd. 0,5 TEuro) bilanziert. Für im Bereich des Jugendamtes geführte Gi-
rokonten wies die Abstimmung mit dem betreffenden Kreditinstitut eine Abweichung von
6.474,98 Euro auf. Ursache war hier, dass Buchungen zum Jahresende versehentlich in das
185
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 126
Jahr 2018 vorgenommen wurden. Der Saldo der Bankguthaben zum 31.12.2017 wurde somit
um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Disagio 501.048,99 594.512,96
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar
2018 15.407.476,85 14.735.728,87
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78
4. Leistungen nach dem SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98
Summe 34.800.315,71 34.855.034,69
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine
Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten
festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende
Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich
beeinflusst wird.
Die Höhe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist mit 34,8 Mio. Euro nahezu unverän-
dert zum Vorjahr. So konnte der moderate Anstieg der vorschüssig gezahlten Bezüge durch
einen Rückgang bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten kompensiert wer-
den.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar
2018 wurde wie üblich der auf das Klinikum, das Staatstheater und die Eigenbetriebe entfal-
lende Anteil von insgesamt 323 TEuro sowie der auf die verbundenen Unternehmen (N -
ERGIE, Sp, StWN, VAG) entfallende Anteil von 111 TEuro umgebucht und als Forderung ge-
gen diese Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält Leis-
tungen, die im Dezember 2017 (PROSOZ -Läufe vom 21.12. und 28.12.2017) im Voraus für
den Monat Januar 2018 ausbezahlt wurden.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref-
fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen
Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2017 angeforderten Mittel für Januar 2018.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde der im Jahr 2015 gebildete
und in 2016 fälschlicherweise nochmal abgegrenzte Betrag für Leistungen an Asylbewerber
nun aufgelöst. Neben zahlreichen kleineren Posten waren in diesem Posten i nsbesondere
nachstehende, Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
Barauszahlungen des Sozialamtes für Januar 2018 rd. 138 TEuro
BKPV Jahresbeitrag 2018 rd. 110 TEuro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2017 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
186
Seite 26 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92
II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt-
schaftsbehörde)
-2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe 807.481.614,56 846.001.045,22
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
I. Basiskapital 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen
Stiftungen
3.742.504,53 2.458.803,37
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts-
fähigen Stiftungen
2.114.607,61 2.005.634,24
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht-
rechtsfähigen Stiftungen
1.416.912,69 1.661.103,95
Summe 673.859.911,19 744.223.992,92
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt verringerte sich aufgrund von mehreren erfolgsneutralen Korrekturbu-
chungen per Saldo um 71,61 Mio. Euro auf 649,81 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 mussten
Archivalien des Stadtarchivs als Korrektur zur Eröffnungsbilanz ausgebucht werden. Laut Gut-
achten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind die hierfür angesetzten Durch-
schnittswerte nicht angemessen, da es sich um Massenschriftgut ohne Anschaffungskosten
handelt. Dadurch reduzierte sich das Basiskapital aus dem Abgang dieser Vermögenswerte
letztlich um 86,65 Mio. Euro. Dieser Abnahme des Basiskapitals standen Zunahmen aus der
Nachaktivierung von Anlagevermögen im Bereich der Kunstgegenstände der Holzschuherka-
pelle in Höhe von 5,20 Mio. Euro sowie aufgrund von Grundstücksbereinigungen im Summe
von 302 TEuro entgegen. Des Weiteren resultierte hier ein zusätzlicher Anstieg um 9,54 Mio.
Euro aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistellungsanspruchs bezüglich der für
das Kommunalunternehmen Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen für die dorthin
abgeordneten aktiven Beamten beziehungsweise der ehemals dorthin abgeordneten Beamten
im Ruhestand. Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten Pensionsrückstellun-
gen bilden, obwohl tatsächlich das Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt erstattet.
Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstellung steht also eine Forderung gegenüber dem
Klinikum entgegen.
187
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 126
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe-
triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staa tstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt
auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied
im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich auf Grund einer Kapitalertragssteuererstattung bei der Stiftung
Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur geringfügig um 198,50 Euro auf 15.783.032,14 Euro.
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen erhöhte sich bei diesem Bilanzposten bei
neun Stiftungen um 1.283.701,16 Euro auf insgesamt 3.742.504,53 Euro.
Bei den Stiftungen „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte, der Margarete-
Weigel-Stiftung sowie der Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung erhöhte sich das Basiskapital
auf Grund einer Steuererstattung (insgesamt 739,11 Euro).
Des Weiteren wurden nachfolgende Zustiftungen vorgenommen:
Stiftung Euro
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 800.000,00
Erich und Grete Berwind Stiftung 212.777,27
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 50.000,00
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 100.000,00
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 100.000,00
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 20.184,78
Zu 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 108.973,37 Euro auf 2.114.607,61 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb
von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu.
Hinsichtlich der Zuführungen aus der Kapitalerhaltungsrücklage wird auf die Ausführungen zu
diesem Bilanzposten verwiesen.
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten reduzierte sich um 244.191,26 Euro auf 1.416.912,69 Euro. Die Verände-
rung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen
Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie die tatsächlich realisier-
ten Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über
pari, entsprechend der den stiftungsrechtl ichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik
gebildet wurden.
188
Seite 28 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
II. Rücklagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker
(Friedhofsverwaltung)
628.780,84 676.382,32
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun-
gen
470.421,08 382.539,55
Summe 135.709.800,11 103.573.563,23
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2017 auf ei-
nen Stand von 134,61 Mio. Euro. Die Erhöhung um 32,10 Mio. Euro entspricht dem positiven
Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb-
licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in
2017 in Höhe von 32,10 Mio. Euro zuzuordnen ist ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen
Stiftungen (+293 TEuro), der Kostendecker Marktamt ( -292 TEuro) und Friedhofsverwaltung
(-25 TEuro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage in Höhe von 676 TEuro wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngol-
derlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht ver-
brauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die
Zahngolderlöse einer satzungsm äßigen Zweckbindung unterliegen. In 2017 nahmen diese
Mittel um knapp 48 TEuro ab.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 87.881,53 Euro auf 470.421,08 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un-
schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins-
gesamt wurden so rd. 197 TEuro aus den Teiljahresergebnissen eingestellt. Aus Mitteln der
Rücklage wurden rd. 109 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet.
Durch vollständig vorgenommene oben genannte Einstellungen konnte in 2017 für alle der 28
nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Bei
der im Jahr 2015 neu ge gründeten Erich und Grete Berwind Stiftung wurde der bei Bildung
der Rücklage ausgewiesene Fehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt. Im der Stiftung zugrun-
deliegenden Nachlass befand sich eine Wohnimmobilie, welche instandgesetzt werden
musste, was dazu führte, dass im Jahr 2016 die Einnahmen die Ausgaben nicht ausgleichen
konnten. Inzwischen ist die Immobilie vermietet, so dass Mittel zur Ausrichtung und zur Sicher-
stellung des Kapitalerhalts erwirtschaftet werden konnten.
III. Verlustvortrag 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und
Landwirtschaftsbehörde)
-2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93
189
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 126
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in
2017 um knapp 292 TEuro auf 2,09 Mio. Euro. Ein Verlustvortrag für den externen Kostende-
cker Friedhofsverwaltung musste für das Jahr 2017 nicht ausgewiesen werden aufgrund eines
bilanziellen Gewinnes von 22 TEuro. Der hier entstandene originäre Verlust in Höhe von
25 TEuro wurde mit der Umbuchung aus der Sonderrücklage für Zahngolderlöse (knapp
48 TEuro) verrechnet.
B. Sonderposten
B. Sonderposten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58
2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03
Summe 994.865.089,51 962.105.932,07
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 32,76 Mio. Euro bzw. 3,4 %.
Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 88,93 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe
von 50,43 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 5,75 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonder-
posten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um
33,46 Mio. Euro auf 847,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 82,07 Mio.
Euro Wertminderungen durch Auflösungen (43,07 Mio. Euro) und Abgänge (5,55 Mio. Euro)
gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten
mit 600,75 Mio. Euro auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 112,70 Mio.
Euro auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres
als bedeutsame Posten mit rd. 45 Mio. Euro Fördermittel nach dem GVFG (Gesetz über Fi-
nanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) und dem
BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern), insbesondere für
die Fertigstellung des Bauabschnittes 3 (Nordwesten) der U-Bahn-Linie 3 mit den Bahnhöfen
Klinikum Nord und Nordwestring, den zugehörigen Tunnelstrecken und der angrenzenden
Wendeanlage. Die weiteren Zugänge entfallen mit 15,25 Mio. Euro auf Zuweisungen nach Art.
10 FAG (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) und mit 7,77 Mio.
Euro auf die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG.
Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 3,57 Mio. Euro bzw. 3,3 % auf
104,85 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder und Straßen-
ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 1,88 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in
Höhe von 5,45 Mio. Euro gegenüber. Seit dem Jahresabschluss 2011 werden Erschließungs-
und Straßenausbaubeiträge als Sammelanlagen einzelnen Anlageklassen zugeordnet (Stra-
ßengrundstück, Straßenkörper, Begleitgrün und Beleuchtung), eine Zuordnung zu e inzelnen
Vermögensgegenständen bzw. Straßen erfolgte bislang jedoch nicht. Eine Korrektur dieser
Vorgehensweise ist in den Folgeabschlüssen geplant (rückwirkend zum 01.01.2012).
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen verringerten sich im abgelaufenen Gesc häftsjahr
nur geringfügig um 21 TEuro auf 28,02 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von
190
Seite 30 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1,80 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 1,82 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche
Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteil igungen von privaten
Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von städtebauli-
chen Verträgen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens
zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den ge förderten Vermögensgegenstän-
den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er-
öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons-
tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüf ung des städtischen Grundvermögens
konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge-
genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in
den Vorjahren erheblich vermindert werden. Zum 31.12.20 17 werden noch Altbestände aus
der kameralen Vermögensrechnung in Höhe von 3,59 Mio. Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 418 TEuro Kostenbeteiligungen
nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 10,15 Mio. Euro Sonderpos-
ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge-
bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs-
flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von So-
zialimmobilien.
C. Rückstellungen
C. Rückstellungen 31.12.2017
Euro
31.1.2016
Euro
1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene
Unternehmen
9.133.000,00 13.347.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik
29.876.097,60 1.142.454,44
Summe 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. In Summe belaufen
sich die Rückstellungen auf 1,54 Mrd. Euro und sind damit um 66,85 Mio. Euro höher als per
Ende 2016. Dies entspricht einem Anstieg um 4,53 %.
191
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 126
Dem Anstieg bei den Pensions - und Beihilfe-/Urlaubsrückstellungen (+39,28 Mio. Euro bzw.
+6,93 Mio. Euro) sowie den sonstigen Rückstellungen (+25,99 Mio. Euro) steht ein Rückgang
bei den Rückstellungen für Altersteilzeit (-5,35 Mio. Euro) gegenüber.
Der größte Teil der Rückstellungen entfällt auf die Pensionsrückstellungen (82,33 %), gefolgt
von den Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen (13,03 %).
Zu 1. Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rückstellung für aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 390.853.880,00 383.928.778,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 43.350.687,00 44.605.773,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 370.110.840,00 354.874.159,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig-
ten
1.453.046,00 1.569.395,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im
Ruhestand
63.223.651,00 67.719.226,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in 2017 in Summe um 39,28 Mio. Euro bzw. um
3,19 %. Für die Berechnung war neben der Erhöhung der Versorgungsbezüge zum
01.01.2017 (2,0 %) auch die Erhöhung zum 01.01.2018 (2,35 %) zu berücksichtigen.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten
und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zu satzversorgung). Zudem
wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei
der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b BeamtVG als frühere Dienstherrin für ehemalige
Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind
diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte
von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den
Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige
städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung
(KVÜ) gewechselte Beamte.
Des Weiteren enthalten sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehema-
ligen Klinikums -Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit
diese Mitarbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber
dem Klinikum an den Pensionszahlungen.
Des Weiteren enthalten sind Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen
Klinikums-Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit diese Mit-
arbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber dem
Klinikum an den Pensionszahlungen. Diese Verpflichtung beläuft sich zum 31.12.2017 auf
340.000 Euro.
192
Seite 32 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Einzelnen entfallen die Pensionsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
Pensionsrückstellungen nach Beschäftigungsgrup-
pen
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.227.352.477,00 1.186.817.752,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli-
zei bzw. zur KVÜ gewechselt)
43.010.687,00 44.326.273,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern
340.000,00 279.500,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser
Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hi lfe der
zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler nach dem Teilwertverfahren mit
dem Barwert unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heu-
beck’schen Richttafeln (2005G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR
ein Zinssatz vo n 6 % (entsprechend den Vorgaben des EStG ) zugrunde gelegt. Zukünftige
Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensions-
verpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen
Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-
mitarbeiter wurden aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zur KVÜ ge-
wechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutach-
ten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit-
arbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt
Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensionszahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde
vertraglich vereinbart, dass sich das Klinik um an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt
wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in
den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2017 auf 50,53 Mio. Euro. Die
Veränderung gegenüber de m Vorjahr (+10,31 Mio. Euro) ist maßgeblich auf die erstmalige
Berücksichtigung der Beihilferückstellungen zurückzuführen. Für diese gelten die Regelungen
zu den Pensionsrückstellungen analog.
Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Z usatzversorgung von Arbeit-
nehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden
Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes
sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00
Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00
Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00
Summe 8.624.331,00 13.978.861,00
193
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 126
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema-
tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er-
zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Die Gesamthöhe der Rückstellungen ist weiterhin stark rückläufig ( -5,35 Mio. Euro bzw. -
38 %). Verantwortlich dafür zeichnet wie in den Vorjahren der T arifbereich. Dort sind gemäß
Tarifvertrag Altersteilzeitverträge nur noch in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
und im Übrigen im Rahmen einer Quote möglich. Nachdem diese Quote bei der Stadt weiterhin
überschritten ist, konnten in 2017 keine neuen Altersteizeitverträge abgeschlossen werden.
Gegenläufig ist der Trend im Beamten- und Lehrbereich. Dort kann Altersteilzeit künftig leichter
beantragt werden, so dass dort wieder vermehrt neue Verträge abgeschlossen wurden.
Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen
Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte
76.150.297,00 74.801.074,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte Lehrkräfte
47.497.990,00 45.542.598,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.705.972,00 2.898.382,00
Zwischensumme Beihilferückstellungen 192.571.651,00 185.487.910,00
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,17
Zwischensumme Urlaubsrückstellungen 8.518.842,17 8.671.087,59
Summe 201.090.493,17 194.158.997,59
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver-
sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus
dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den
Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten
drei Jahre). Auch in 2017 sind die Beihilferückste llungen erneut gestiegen und zwar um
7,08 Mio. Euro bzw. 3,82 % (im Vorjahr: 8,16 Mio. Euro bzw. 4,60 %).
194
Seite 34 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
Beihilferückstel-
lung
Beihilferückstellung
Euro
Veränderung zum Vorjahr
Euro
Veränderung
zum Vorjahr %
2013 166.312.357,00 6.727.549,00 4,22
2014 171.319.486,00 5.007.129,00 3,01
2015 177.331.590,00 6.012.104,00 3,51
2016 185.487.910,00 8.156.320,00 4,60
2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,82
Die Urlaubsrückstellungen sind um 421 TEuro gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Ar-
beitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen wurden erstmalig auch Einmalzahlun-
gen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berück-
sichtigt.
Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 14,12 Mio. Euro betreffen mit 8,21 Mio. Euro
den Hoch- und mit 5,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der
Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vor-
gelegt. Die zugrunde liegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge
fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt
werden. Der Anstieg der Rückst ellungen um 542 TEuro ist im Wesentlichen auf die Auswei-
tung der zugrundeliegenden Hochbaupauschale zurückzuführen. Im Tiefbaubereich wurden
einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kosten-
schätzung im Jahresabschluss 2017 neu bewertet.
Zu 5. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um
130 TEuro auf 6,67 Mio. Euro. Aufgrund von begonnenen Maßnahmen und einer aktualisier-
ten Kostenschätzung konnte die Rückstellung für Sanierungsarbeiten in der Flachslander
Straße in Großreuth entsprechend reduziert werden.
Beim Großteil der weiteren Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen
weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an . Die Wertansätze der Rückstel-
lungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2018 in Höhe von 942 TEuro
bleibt bestehen. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs auch in 2 019 erwartungsgemäß besser
entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist für dieses Jahr ebenfalls mit einer Nachzahlung zu
rechnen. Die Rückstellung wurde daher aufwandswirksam um die zu erwartende Nachzahlung
in Höhe von 588.000 Euro erhöht.
195
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 126
Zu 7. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 703 TEuro. Sie entfallen zu 201 TEuro auf voraus-
sichtliche Umsatzsteuernachzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art und umfassen vor-
wiegend die Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung. In den Umsatz steuerrückstellungen sind
Zinsen in Höhe von 57 TEuro enthalten.
Für zu erwartende Ertragsteuernachzahlungen der Jahre 2014 bis 2017 wurden 502 TEuro
zurückgestellt. Davon entfallen auf die Betriebe gewerblicher Art „Krematorium“ 63 TEuro, „Be-
stattung“ 214 TEuro sowie „Theaterparkhaus“ 225 TEuro.
Zugleich bestehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 179 TEuro, die unter der Position
„sonstige Vermögensgegenstände“ aktiviert wurden und die Veranlagungszeiträume 2015 bis
2017 betreffen. Davon entfallen 159 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Personenschiff-
fahrt“ und 20 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Bestattung“.
Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt
(591 TEuro), andererseits das Jugend- und Sozialamt (60 TEuro).
Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige
Verfahren ermittelt. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 307 TEuro auf 591 TEuro er-
höht. Davon betreffen 131 TEuro die mangelhafte Ausführung der Delfinlagune/Manatihaus.
Die Rückstellung dafür beläuft sich nunmehr auf 199 TEuro. Dieser Betrag wird sich voraus-
sichtlich in 2018 um weitere 80 TEuro erhöhen.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser
Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von
145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg-
schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2017 wurden unter der Bilanz
Bürgschaften in Höhe von 215 Mio. Euro (-21 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Abnahme bei den
Bürgschaften resultiert insbesondere aus der Rückabwicklung von Bürgschaftsverpflichtungen
für die wbg kommunal GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel-Bergmann-Schule,
Grundschule und Hort Dependance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. Euro).
Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli-
chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
noris inklusion gGmbH für 2016 0,00 1.282.000,00
noris inklusion gGmbH für 2017 455.000,00 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 6.632.000,00 12.065.000,00
Franken-Stadion Nürnberg 2.046.000,00 0,00
Summe 9.133.000,00 13.347.000,00
196
Seite 36 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurden 455 TEuro zurückgestellt. Im Vor-
jahr waren für den Verlustausgleich 1,28 Mio. Euro zurückgestellt worden, obwohl sich der
Verlust der noris inklusion in 2016 nur auf 166 TEuro belief. In 2017 wurden daher 1,12 Mio.
Euro ertragswirksam aufgelöst. Die verbleibenden 166 TEuro konnten in die Position „Verbind-
lichkeiten“ umgegliedert werden, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss zur Ver-
lustübernahme zwischenzeitlich erfolgt ist.
Die Verlustausgleichsrückstellung SÖR in Höhe von 12,07 Mio. Euro zum 31.12.2016 hat sich
um 5,43 Mio. Euro reduziert. Zwischenzeitlich stehen die Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015
fest. Da für diese Jahre Gewinne ausgewiesen wurden, mit dene n der Jahresverlust 2010
ausgeglichen werden kann, konnte die Verlustausgleichsrückstellung teilweise aufgelöst wer-
den. Sie umfasst zum 31.12.2017 nur noch die Verluste für 2011 und 2012.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,05 Mio. Euro für den Eigenbetrieb FSN.
Dieser betrifft den Verlust des Jahres 2017. Zwar erfolgt der Verlustausgleich grundsätzlich
unterjährig. Für 2017 waren diese Finanzmittel seitens FSN noch nicht abgerufen worden;
daher war eine Rückstellung zu bilden.
Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen hatte sich im Vergleich zum Jahr 2016 um
rd. 25 TEuro auf rd. 121 TEuro erhöht.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über-
schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1
Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht ver-
wendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten.
Bei einer Stiftung bestanden noch betragsmäßig geringe Zweckausrichtungsrückstellungen,
welche bereits im Jahr 2015 gebildet worden waren. Diese wären im Jahr 2017 innerhalb der
o.g. Frist auszureichen gewesen.
Bei 19 Stiftungen wurde ein höherer End- als der Anfangsbestand bilanziert. Bei 9 Stiftungen
ergab sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz ein niedrigerer Betrag. Bei 7 Stiftungen war kein
Anfangsbestand ausgewiesen.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest-
gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung
erstmals auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht
vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2017 eine Rückstellung in
Höhe von 26 TEuro gebildet.
197
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 126
Zu 12. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 31.12.2017
Euro
31.1.2016
Euro
Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße
21
60.000,00 66.000,00
Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über
dem Nennwert (über pari)
65.990,08 132.517,54
Überörtliche Prüfungskosten BKPV 572.507,82 943.936,90
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zu Eigenkapital-
ausstattung SÖR
6.700.000,00 0,00
Ausstehende Rechnungen 5.233.000,00 0,00
Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff.
644.600,00 0,00
Drohende Steuerrückzahlung 16.600.000,00 0,00
Summe 29.876.097,90 1.142.454,44
Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 60 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem
Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist
über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen.
Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sons tigen Rückstellungen von
66 TEuro enthalten.
Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft mit 432 TEuro die zwischenzeitlich abge-
schlossene Prüfung für die Jahre 2010 bis 2016. 140 TEuro wurden für die zukünftig turnus-
mäßig wieder anstehende über örtliche Prüfung zurückgestellt und betreffen den Veranla-
gungszeitraum 2017.
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen-
kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber,
ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung
noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips eine entsprechende Rückstellung gebil-
det.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und di e darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend
zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Be teiligungsbuchwerts unzutref-
fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Eine abschließende Klä-
rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips hätte aber
auch für diesen Sachverhalt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet wer-
den müssen. Zum 31.12.2017 hätte sich diese auf ca. 60 Mio. Euro belaufen. Nach Rückspra-
che mit der Stadtkämmerei wird die Rückstellungsbildung in 2018 nachgeholt.
Des Weiteren wurden 5,23 Mio. Euro an Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gebil-
det. Diese betreffen zum einen die ausste henden Rechnungen des Be ihilfecenters in Höhe
von 2,08 Mio. Euro sowie einen Ausgleichsanspruch der VAG für den U-Bahnbauwerksunter-
halt in Höhe von 3,15 Mio. Euro.
198
Seite 38 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
In den sonstigen Rückstellungen sind weiterhin Verpflichtungen aus dem Abbau von Zeitgut-
haben ausscheidender Mitarbeiter enthalten. Dem Abbau liegen entsprechende Vereinbarun-
gen zugrunde.
Die drohenden Steuerrückzahlungen betreffen die Gewerbesteuer eines Unternehme ns. Der
Steuerschuldner hat Einspruch gegen die zugrundeliegenden Gewerbesteuermessbescheide
beim Finanzamt München eingelegt. Aufgrund dessen besteht insbesondere für den Veranla-
gungszeitraum 2007 das Risiko, dass sich der Zerlegungsanteil am Gewerbesteuermessb e-
trag für die Stadt Nürnberg erheblich verringert (mögliche Steuerrückzahlung. ca. 10,7 Mio.
Euro, Zinsen ca. 5,9 Mio. Euro).
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen
mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat-
ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben.
Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun-
gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Investitionskredite
ο vom Land 3.197,71 3.730,69
ο von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
ο vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.176.903.363,69 1.205.947.938,09
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55
Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 3,2 TEuro betreffen ein Darlehen des Bay-
erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch
Saldenmitteilung nachgewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erfolgte nominell ein Schuldenab-
bau, da der für In vestitionen im Bereich von Schulprojekten notwendige Finanzbedarf größ-
tenteils über ÖPP-Projekte gedeckt wurde. Der Gesamtbetrag von 938 Mio. Euro betrifft Dar-
lehen verschiedener Bankinstitute und ist, bis auf einen Betrag von 500 TEuro, anhand von
Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen . Dieser Betrag ist dadurch entstanden,
dass eine am 31.12.2017 fällige Tilgungszahlung erst am 02.01.2018 vom städtischen Konto
eingezogen wurde.
199
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 126
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um
rd. 51,15 Mio. Euro auf nunmehr 239,22 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolu-
men handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese
Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
2017 wurden ein Kassenkredit über 20 Mio. Euro aufgenommen. Der durch die Haushaltssat-
zung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenk-
redite von 280 Mio. Euro wurde damit eingehalten. Zum Bilanzstichtag bestand kein Kassen-
kredit.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich-
tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit-
tels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö-
gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 89,30 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten
der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der
rechtsfähigen Stiftungen aus. De r Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen -
und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif-
tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2017 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen
Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit
den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus-
halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2005:
HJ
Schuldenstand
01.01.
Mio. Euro
Netto-Neuver-
schuldung
Mio. Euro
Schuldenstand
31.12.
Mio. Euro
Veränderung
in %
2005 936,3 10,5 946,8 +1,1
2006 946,8 -7,5 939,3 -0,8
2007 939,3 25,3 964,6 +2,7
2008 964,6 41,1 1.005,7 +4,3
2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9
2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
200
Seite 40 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt zwar
um 29,0 Mio. Euro zurückgegangen, dieser Rückgang wurde jedoch durch einen Anstieg der
kreditähnlichen ÖPP -Verbindlichkeiten um 70,1 Mio. Euro überkompensiert. Unter Berück-
sichtigung der ÖPP -Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt somit
1.404,8 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist für die kommenden
Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.
Umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der
außerordentlich hohen Investitionsplanungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilli-
gen Leistungen sind deshalb, auch im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, unab-
dingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden -Vergleich deutscher Großstädte aufge-
stellt. Die Vergleichsdaten der Jahre 2015 und 2016 wurden dabei der Veröffentlichungen der
deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Für 2017 hat erstmals das Statistische Bun-
desamt einen bundesweiten Vergleich der Kommunalverschuldung veröffentlicht. Grundlage
für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Ei-
genbetriebe).
Schulden 2015 Schulden 2016 Schulden 2017
Euro
pro
Einw.
2015
Euro
pro
Einw.
2016
Euro
pro
Einw.
2017
München 815.882.000 766.902.000 725.107.000 567 528 493
Nürnberg 1.320.569.000 1.432.523.000 1.404.848.000 2.622 2.807 2.736
Augsburg 343.918.000 317.623.000 407.469.000 1.214 1.105 1.400
Regensburg 134.536.000 126.279.000 112.877.000. 937 859 754
Ingolstadt 17.639.000 13.002.000. 10.132.000 134 98 75
Würzburg 222.951.000 232.449.000 226.399.000. 1.796 1.852 1.795
Fürth 239.071.000 233.852.000 223.372.000 1.954 1.874 1.775
Erlangen 145.008.000 154.638.000 154.186.000 1.358 1.412 1.399
Hannover 1.410.389.228 1.497.558.000 1.672.237.986 2.713 2.814 3.138
Braunschweig 69.981.193 61.653.000 55.621.996 282 245 225
Dortmund 2.339.329.000 3.194.499.000 2.372.394.927 4.022 5.450 4.052
Essen 3.310.630.000 3.660.412.000 3.342.838.450 5.738 6.283 5.737
Leipzig 701.852.000 648.166.000 580.187.539 1.280 1.156 1.008
Dresden 4.828.000 5.083.000 0 9 9 0
Frankfurt 1.571.447.544 1.506.964.906 1.410.535.595 2.168 2.057 1.901
Kassel 482.640.807 454.605.757 606.775.642 2.472 2.296 3.046
Stuttgart 31.385.000 58.313.000 21.281.008 51 93 34
Mannheim 486.293.000 492.724.000 498.485.634 1.612 1.619 1.637
Mainz 1.224.400.000 1.198.100.000 1.180.067.343 5.886 5.711 5.511
Ludwigshafen 1.134.900.000 1.139.300.000 1.164.668.615 6.904 6.917 6.958
201
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 126
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und
hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. So entspricht
die Verschuldung der Stadt Nürnberg in etwa der Summe der addierten Schulden der Städte
München, Augsburg und Fürth. Die Pro -Kopf-Verschuldung in Nürnberg ist ca. 5 1/2 mal so
hoch wie in München und fast doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein-
den bundesweit 47,53 Mrd. Euro, was zum 31.12.2017 einer Verschuldung von 1.685 Euro je
Einwohner entspricht. Mit einer entsprechenden Verschuldung von 2.736 Euro pro Einwohner
gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschul-
deten Städten. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen noch ein höheres Schuldenniveau aus.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung gep lant
wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich weiterhin das Schluss-
licht bildet und im bundesweiten Vergleich weiter zurückfallen wird.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom-
men
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22
Leibrentenverpflichtungen 307.883,74 323.358,61
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23
Summe 150.477.124,72 80.899.537,06
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich
vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jed es Darlehen
eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 468 TEuro zurückgegangen, der Stand zum
31.12.2017 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er-
folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag 4 Leib-
rentenverpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 04.11.2016 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt
am 20.10.2016 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2017.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 20 kredit-
ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public -
Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Der Anstieg dieser
Verbindlichkeiten um rund 70 Mio. Euro ist auf die Fertigstellung zweier Projekte zurückzufüh-
ren (75,5 Mio. Euro). Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle
Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung der neuen Projekte und der laufenden Tilgung
ergab sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 147,95 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nach-
gewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten
ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In-
standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im
Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (107 TEuro).
202
Seite 42 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 29.013.139,59 34.799.548,85
2. verbundenen Unternehmen 7.079.710,50 1.397.864,86
3. Beteiligungen 13.378,00 991,75
4. Sondervermögen 3.295.640,83 3.308.688,19
5. ausländischen Kreditoren 133.031,54 181.640,81
Summe 39.534.900,46 39.688.734,46
Die Bestände zum 31.12.2017 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum
Vorjahr um 154 TEuro gesunken. Lediglich bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen
Kreditoren war eine bedeutsame Abnahme um 5,78 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies wird al-
lerdings weitgehend kompensiert durch die gestiegenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen. Hier erhöhten sich die Verbindlichkeiten um 5,68 Mio. Euro. Zum
Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2017 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2017 rund 3.300 Kreditoren (Vorjahr knapp 3.100) aus-
gewiesen. Im Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
inländischen Kreditoren von 29,01 Mio. Euro sind unter anderem zwei Baukostenzuschüsse
für den Bau von Kindertageseinrichtungen von zusammen 2,46 Mio. Euro enthalten. Weitere
Verbindlichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe belaufen sich auf 2,23 Mio. Euro. Für den Schul-
bereich werden zum 31.12.2017 Zahlungsverpflichtungen von 2,22 Mio. Euro ausgewiesen.
Im Rahmen des U -Bahnbaus waren Ende 2017 bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt 2,24 Mio. Euro an Verbindlich-
keiten vorhanden. Gegenüber dem Vorjahr (5,97 Mio. Euro) ist die Summe der hier im Zu-
sammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,73 Mio. Euro gesunken.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men
Dieser Bilanzposten stieg im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 5,68 Mio. Euro.
Dies ist unter anderem auf die hier ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG in Höhe von 4,0 Mio. Euro zurückzuführen. Hiervon entfal-
len 2,94 Mio. Euro auf Modernisierungsarbeiten für die U-Bahn. Weitere Verbindlichkeiten be-
standen gegenüber der N-Ergie AG in Höhe von 1,58 Mio. Euro sowie der Noris-Arbeit gGmbH
(817 TEuro). Ende 2017 waren in dieser Position zudem noch Verbindlichkeiten aus der Ver-
lustübernahme der noris inklusion aus dem Jahr 2016 verbucht. Diese belaufen sich jedoch
im Gegensatz zu den hohen Beträgen der Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen
aus früheren Jahren für 2017 auf nur noch 166 TEuro.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 13 TEuro sind größtenteils Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Nürnberg Messe GmbH ausgewiesen. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber der
Flughafen Nürnberg GmbH sowie der Hafen Nü rnberg-Roth GmbH enthalten.
203
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 126
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Zum Bilanzstichtag 2017 sind hier wie auch im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber dem Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,34 Mio. Euro vorhanden
(u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2017 in
Höhe von 763 TEuro). Darüber hinaus sind hier die regelmäßig resultierenden Verbindlichkei-
ten gegenüber NürnbergBad von 1,78 Mio. Euro ausgewiesen. Auf die Benutzung der Hallen-
bäder im Jahr 2017 im Rahmen des Schulschwimmens entfallen hier 1,55 Mio. Euro.
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito-
ren
In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen für den Bau einer Pho-
tovoltaikanlage in Höhe von 50 TEuro im Rahmen der kommunalen Entwicklungspolitik ent-
halten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen und aus-
ländischen Kreditoren sowie be i den sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag
31.12.2017 im Nebenbuch (SAP Kreditoren) debitorische Kreditoren in Summe von
635.650,10 Euro ermittelt. Diese wurden allerdings im Hauptbuch (SAP FI) nicht in die sonsti-
gen Vermögensgegenstände umgegliedert. Der Grund hierfür liegt laut Aussage der Stadt-
kämmerei wie auch bei den Forderungen in der im System nicht abgespielten Umgliederungs-
mappe. Stellt man die im Forderungsbereich nicht umgegliederten kreditorischen Debitoren in
Summe von 1.116.803,15 Euro gegenüber, sind in der Folge sowohl die Forderungen, als
auch die Verbindlichkeiten um insgesamt 481.153,05 Euro zu niedrig ausgewiesen, wodurch
die Bilanz entsprechend verkürzt wird. Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgen-
den Sachkonten:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP Kreditor)
44100000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (In-
land)
0,00 147.468,11
44500000 Verbindlichkeiten. aus Lieferung und Leistung
(Ausland)
0,00 186,00
45400000 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 0,00 226,66
45700000 Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern 0,00 479.146,30
45710000 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 0,00 2.794,30
45800000 Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten 0,00 5.828,73
Summe 0,00 635.650,10
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
2.171.059,75 2.503.573,88
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten
enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt
es sich wie im Vorjahr zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbere ich sowie im
Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Ver-
gleich zum Vorjahr um knapp 333 TEuro ab.
204
Seite 44 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 50.089.073,29 70.319.100,14
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn-
steuer
3.002.358,26 2.976.155,32
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25
4. Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81
5. Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42
7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei-
chen
8.392.937,21 8.516.987,74
8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und
Zuweisungen
5.243.743,16 4.715.117,25
9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33
10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85
11. Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56
12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25
13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52
14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29
15. Clearingkonten 2.172,63 1.341,86
Summe 117.062.860,70 147.725.751,79
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo
ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz
unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und
Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß-
nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2017 ausge-
wiesene Saldo in Höhe von 50,09 Mio. Euro (Vorjahr: 70,32 Mio. Euro) entfällt mit 1,88 Mio.
Euro (Vorjahr: 1,20 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 48,21 Mio.
Euro (Vorjahr: 69,12 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Bund beinhalten im Wesentlichen För-
dermittel für den zweiten Bauabschnitt am Kulturzentrum Z-Bau.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 20,91 Mio. Euro auf 48,21 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Fer-
tigstellung des Bauabschnitts 3 Nordwesten (zwischen Klinikum Nürnberg und Nordwestring)
der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen. Die weiteren Bauabschnitte ( Südwesten mit Großreuth,
Kleinreuth und Gebersdorf) werden nach dem GVFG und dem BayÖPNVG gefördert. Zum
31.12.2017 werden in diesem Zusammenhang Fördermittel in Höhe von rund 42 Mio. Euro
ausgewiesen, hiervon hat die Stadt im Berichtszeitraum Zuwendungen in Höhe von 6,2 Mio.
Euro erhalten.
205
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 126
Die weiteren Fördermittel des Landes entfallen unter anderem auf Zuwendungen für die Hoch-
schule für Musik (2,38 Mio. Euro) und die Feuerwache 1 (1,39 Mio. Euro) sowie mit 1,51 Mio.
Euro auf Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und
Schulen).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An-
gestellten und Arbeitern für Dezember 201 7. Des Weiteren werden hier zu einem kleineren
Teil noch Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern ausgewiesen.
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Rei se- und
Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu
erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern werden über spezielle Abstimmkonten in
sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeld-
konten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum Bilanzstichtag größtenteils aus Ver-
wahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gege nsatz
zum Vorjahr reduzierte er sich zum 31.12.2017 wieder bedeutsam um 7,45 Mio. Euro auf
6,26 Mio. Euro. Ende 2016 waren hier noch Konzessionsabgaben der Main-Donau Netzge-
sellschaft und der N-Ergie AG bezüglich Strom, Gas sowie für Wärme und Wasser des vierten
Quartals 2016 in Summe von 9,13 Mio. Euro vorhanden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 je-
doch waren nur die Konzessionsabgaben der N -Ergie AG für das vierte Quartal 2017
(2,90 Mio. Euro) noch nicht ausgeglichen.
Wie bereits bei den Forderungen und in dieser Bilanzposition in den beiden Vorjahren darge-
stellt wurde, war auch bei den Durchlaufdebitoren die Abstimmung zwischen dem Hauptbuch
und dem Nebenbuch für 2017 nicht möglich, da hier wieder Posten aus dem Jahr 2017 fälsch-
licherweise nach 2018 abgeleitet wurden. Während im Nebenbuch (SAP PSCD) kreditorische
Posten in Höhe von 2.658.504,02 Euro verbucht sind, beläuft sich der kreditorische Saldo im
Hauptbuch (SAP FI) auf 2.665.620,49 Euro, wodurch eine Abweichung von 7.116,47 Euro re-
sultiert.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Analog zu den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem
wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Un-
terhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Kulturbereich (Fränki-
sche Galerie). Zudem sind Sicherheitseinbehalte für Neubaumaßnahmen im Jugendhilfebe-
reich zu nennen.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2017 knapp 8.700 Aufwandspositionen periodisch
abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizi-
pativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2017 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um
5,62 Mio. Euro auf insgesamt 20,89 Mio. Euro ab.
206
Seite 46 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Vorjahr wurden hier unter anderem noch Beteiligungsbeträge hauptsächlich aufgrund des
Anteils an der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal 2016 in Höhe von insgesamt
3,31 Mio. Euro abgegrenzt. Die Beteiligungsbeträge aus 2017 hingegen wurden bereits unter-
jährig ausgeglichen, wodurch sich der Saldo zum 31.12.2017 entsprechend reduzierte. Ende
2017 sind allerdings Posten im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 6,77 Mio. Euro abgegrenzt. Wie in den Vorjahren sind
in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe
von 6,10 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 223 TEuro höher als noch im Jahr 2016
(5,88 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus inv estiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem
Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten
sich im Berichtsjahr geringfügig um 124 TEuro auf 8,39 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 5,47 Mio. Euro im Wesentlichen
erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für
Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden mit 1,78 Mio. Euro
Zuwendungen der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg und der Bayerischen Landesstif-
tung für die Hochschule für Musik ausgewiesen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2017 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich
für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
Spenden ist wie im Vorjahr nochmals um 529 TEuro auf 5,24 Mio. Euro gestiegen. Der Zu-
wachs erklärt sich unter anderem durch Zuführung von Nachlässen, die für den Tier garten
bestimmt sind (355 TEuro), sowie von EU-Mitteln im Rahmen des Erasmus -Programms für
Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (333 TEuro). Bei den bislang vereinnahm-
ten Mitteln sind zudem noch nennenswerte Spenden für das Spielzeugmuseum und für den
Tiergarten enthalten.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der
Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er-
folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren
Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus
Sonderposten“. Diese entfallen mit 2,36 Mio. Euro auf noch nicht z u Sonderposten umge-
buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 552 TEuro auf Ablösebeträge für Stell-
plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlun-
gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge-
reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie-
senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf insgesamt 4,87 Mio. Euro. Die
Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayeri-
schen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den ge-
nannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe
207
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 126
gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen
verwendet werden. Für das Jahr 2017 beträgt die Summe der Tilgungen 78 TEuro. Hier wur-
den allerdings zwei Tilgungsraten von zusammen rund 17 TEuro nicht berücksichtigt. Dies
muss im Jahr 2018 nachgeholt werden.
Zu 11. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen
Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral.
Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon-
ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2017 um
1,75 Mio. Euro auf insgesamt 6,57 Mio. Euro (Vorjahr: 4,82 Mio. Euro).
Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2017 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrech-
nungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpfle ge in Höhe von nach
wie vor 1,64 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündel-
gelder (710 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (926 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistun-
gen (351 TEuro). Seit dem Jahr 2016 ist hier auch das Verrechnungskonto für Girokonten von
Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (414 TEuro), eine wesentliche
Einflussgröße. Mit ursächlich für den Anstieg des Gesamtsaldos sind allerdings auch die Ver-
rechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen (980 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach-
kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech-
ter auf anderen Bilanz -/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen stammen
Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände sollten
nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt und die betreffenden Verrechnungskonten, sofern
möglich, im Anschluss geschlossen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen
Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen
infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine
Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachver halte mehr gewährleisten können.
Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe- oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskon-
ten Showsoft und Kulturinfo) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende sys-
temseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der
Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun endlich
auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bishe-
rigen Verrechnungskonto letztlich bere inigt werden können und künftig eine transparentere
Erfassung im System erfolgen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon-
ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo-
kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen
dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereini-
gung der Posten notwendig erscheint.
208
Seite 48 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre-
chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten
vorhanden. Auch deswegen hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Verg leich zum Vor-
jahr nochmals um 565 TEuro auf nun sogar 6,10 Mio. Euro erhöht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Ge-
samtsaldo stieg im Berichtsjahr um 76 TEuro auf 820 TEuro.
Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam-
menhang mit Pfändungen.
Zu 15. Clearingkonten
Hier werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsverkehr dargestellt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
28.834.737,79 26.950.540,98
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (10,63 Mio. Euro), Ge-
bühren für Kindertagesstätten (6,39 Mio. Euro) und Leistungen von SHA (2,09 Mio. Euro). Bei
der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Un-
ternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr ge bildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das
Haushaltsjahr 2017 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
209
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 126
1.3.3 Ergebnisrechnung
2017 2016
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 927.777.947,53 881.598.456,95 46.179.490,58 5,2
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 473.891.425,98 456.235.600,71 17.655.825,27 3,9
3 Sonstige Transfererträge 5.960.672,22 5.912.800,00 47.872,22 0,8
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 68.439.196,53 64.799.880,63 3.639.315,90 5,6
5 Auflösung von Sonderposten 51.399.267,10 49.016.953,20 2.382.313,90 4,9
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 44.548.342,59 43.943.718,56 604.624,03 1,4
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 347.214.487,46 338.005.403,40 9.209.084,06 2,7
8 Sonstige ordentliche Erträge 81.773.389,92 64.006.487,95 17.766.901,97 27,8
9 Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22 590.051,02 13,0
10 Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35 16.029,64 129,1
Ordentliche Erträge 2.006.165.130,56 1.908.073.621,97 98.091.508,59 5,1
11 Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76 34.920.450,37 7,3
12 Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29 1.636.001,40 1,8
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 248.693.475,85 241.163.638,67 7.529.837,18 3,1
14 Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 103.815.432,88 9.136.072,90 8,8
15 Transferaufwendungen 846.562.754,44 846.939.558,80 -376.804,36 0,0
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 91.892.711,28 41.791.618,32 45,5
Ordentliche Aufwendungen 1.949.336.189,49 1.854.699.013,68 94.637.175,81 5,1
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 56.828.941,07 53.374.608,29 3.454.332,78 6,5
17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86 10.195.444,60 72,3
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54 9.344.615,15 22,4
Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68 850.829,45 3,1
Ordentliches Jahresergebnis 29.980.277,84 25.675.115,61 4.305.162,23 16,8
19 Außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91 -1.759.754,69 -32,3
20 Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97 -141.105,01 -8,1
Außerordentliches Ergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94 -1.618.649,68 -43,6
Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55 2.686.512,55 9,1
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Mit einem Jahresüberschuss von 32,07 Mio. Euro wurde 2017 erneut ein positives Ergebnis
erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um rund 2,69 Mio. Euro. Ur-
sächlich hierfür war insbesondere die Ergebnisverbesserung bei der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit von 3,45 Mio. Euro. Während das Finanzergebnis (+0,85 Mio. Euro) in etwa gleich-
blieb, verschlechterte sich das außerordentliche Ergebnis (-1,62 Mio. Euro) im Vergleich zum
Vorjahr.
Im Berichtsjahr sind sowohl die ordentlichen Erträge (+98,09 Mio. Euro) als auch die ordentli-
chen Aufwendungen (+94,64 Mio. Euro) angestiegen. Der Anstieg der ordentlichen Erträge
war dabei insbesondere auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+11,02 Mio. Euro ), höhere
210
Seite 50 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Einkommensteueranteile (+22,07 Mio. Euro ), gestiegene Umsatzsteueranteile (+12,97 Mio.
Euro) sowie die 19,26 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Die höheren
ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Personalaufwendungen
(+34,92 Mio. Euro) sowie um 41,79 Mio. Euro gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen.
Das städtische Finanzergebnis ( -26,85 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes
grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+0,85 Mio. Euro) konnte
insbesondere durch höhere Finanzerträge (+10,20 Mio. Euro) erzielt werden. Dieser Anstieg
war insbesondere auf höhere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuer nach § 233 AO
(+11,87 Mio. Euro) zurückzuführen.
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2017 weist zwar wieder einen positiven
Saldo von 2,09 Mio. Euro aus, im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies aber einer Ergebnis-
verschlechterung von rd. 1,62 Mio. Euro . Zurückzuführen ist dies insbesondere auf einen
Rückgang der periodenfremden Erträge.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der
Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2017 ausgewiesen. Die Summe
der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2017 den gesamten Jahresüber-
schuss von 32,07 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 29,39 Mio. Euro), wie in nachfolgen-
der Übersicht zu sehen ist:
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -22.009.799,06 -17.268.865,48
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -149.145.739,92 -136.136.954,88
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -166.455.235,44 -149.540.102,34
Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat
I) -12.230.296,76 -5.470.209,00
Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) 3.091.361,35 2.698.147,20
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III) -14.071.010,84 -12.307.871,24
Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.820.991,84 -59.966.994,28
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -366.604.458,81 -369.663.733,87
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -42.719.065,23 -36.826.850,72
Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -8.790.143,93 -15.721.342,77
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 871.827.615,58 829.590.499,93
Gesamt 32.072.235,10 29.385.722,55
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb-
nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge-
samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbe i
wurde für das Jahr 2017 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse
wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge sowie ein großer Teil der Erträge aus Zu-
wendungen und allgemeinen Umlagen beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäfts bereichs-
übergreifendes“ ausgewiesen werden.
211
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 126
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung näher beleuch-
tet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches rund die
Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und
Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Er-
stattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
46,25%
23,62%
3,41%
2,22%
17,31%
7,19%
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen und allgemeine
Umlagen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
212
Seite 52 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1 Steuern und ähnliche Abgaben
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
je Einwohner
in Euro
2017
Stadt
2017
LD1
Grundsteuer A 295.206,88 284.603,59 0,56 0,45
Grundsteuer B 115.170.077,07 115.279.584,57 224,11 211,98
Gewerbesteuer 446.790.860,84 435.767.541,99 908,18 1231,68
Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer 297.360.837,00 275.292.041,00 582,63 703,42
Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer 64.276.810,00 51.304.707,00 129,21 135,83
Umsatzsteuerhärteausgleich 1.180.420,00 1.180.420,00 --- ---
Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen 2.703.735,74 2.489.558,80 5,23 5,29
Summe 927.777.947,53 881.598.456,95 1.849,92 2.288,65
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,2 % der städtischen Steuerer-
träge ergeben. 2017 stiegen die städtischen Steuererträge um rund 5,2 %. Der bestehende
Rückstand zum Pro -Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte konnte
dadurch um rund 145 Euro verringert werden.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus der Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatz-
steuer und Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den baye-
rischen kreisfreien Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2017 ist im Vergleich zu ver-
gleichbaren bayerischen Städten überproportional um rund 2,5 % angestiegen. Für 2018 kann
erfreulicherweise mit weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden.
So sind zum Buchungsstand 07.03.2019 Erträge von 469,88 Mio. Euro (+23,09 Mio. Euro) in
der Ergebnisrechnung 2018 ausgewiesen.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grund-
steuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei dem Umsatzsteueranteil und den sonsti-
gen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen
Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer auch im Jahr
2017 unter dem Landesdurchschnitt.
1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw ohner, Ergebnisse der Jahres-
rechnungsstatistik
213
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 126
Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe-
sätze 20172 20163 2017 LD4
Realsteuerkraft5
Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12
Grundsteuer B 42,08 43,16 40,47
Gewerbesteuer 195,36 195,27 261,24
insgesamt 237,61 238,61 301,83
Finanzkraft6 1174 1135 1255
Hebesätze7
Grundsteuer A 332 332 400
Grundsteuer B 535 535 522
Gewerbesteuer 447 447 468
Aufgrund des Anstiegs der Einwohnerzahl, führten die weiter ansteigenden Gewerbesteuerer-
träge zu keiner höheren Realsteuerkraft als im Vorjahr. Die durchschnittliche Realsteuerkraft
der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner konnte deshalb weiterhin nicht
erreicht werden.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und
die Umsatzsteuerbeteil igung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken-
hausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der über-
durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1438) und Regensburg (1344) ein Rück-
stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Allerdings konnte dieser Rückstand durch den
Anstieg der Finanzkraft (+39 Punkte) im Berichtsjahr verringert werden, weil der landesweite
Durchschnitt, insbesondere aufgrund des Rückgangs der Finanzkraft von Ingolstadt (1160),
gleichgeblieben ist.
Die Realsteuerhebesätze blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Außer bei der 2012
angehobenen Grundsteuer B liegen die Hebesätze jeweils unter dem Landesdurchschnitt der
bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Aufgrund des weiterhin hohen Investi-
tionsbedarfs wurde allerdings der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2018 auf 467 v. H. an-
gehoben, so dass dann dieser in etwa dem Landesdurchschnitt entspricht.
2 Ergebnisse der Finanzrechnung
3 Ergebnisse der Finanzrechnung
4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
5 Grundbeträge in Euro je Einwohner
6 in Euro je Einwohner
7 in v. H.
214
Seite 54 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2017
Euro
2016
Euro
Schlüsselzuweisungen 200.337.328,00 181.073.660,00
Verwaltungsaufwand 18.253.374,30 16.747.060,60
Grunderwerbsteuer 31.028.133,93 29.749.969,61
Familienleistungsausgleich 21.818.328,00 21.743.449,00
Gesundheitsamt 3.885.591,20 3.810.434,80
Öffentlicher Personennahverkehr 4.195.483,25 4.144.891,41
Kraftfahrzeugsteuer 7.545.900,00 7.545.900,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 81.262.107,26 86.397.088,99
Schülerbeförderung 4.691.444,00 4.538.140,00
Kindertageseinrichtungen 56.912.210,51 55.912.148,33
Belastungsausgleich Hartz IV 12.655.132,00 15.451.897,00
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 31.306.393,53 29.120.960,97
Summe 473.891.425,98 456.235.600,71
Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 17,66 Mio.
Euro ist insbesondere auf die um 7,85 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzu-
führen. Daneben waren noch nennenswerte Ertragszuwächse bei der Grunderwerbssteuer zu
verzeichnen, während die Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal und den Be-
lastungsausgleich Hartz IV zurückgegangen sind.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen ist dabei auf eine erneute Erhöhung der zu verteilen-
den Schlüsselmasse zurückzuführen, von welcher alle Gemeinden profitieren. So erhöhten
sich die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel 2017 um rund 4,1 % auf
knapp 3,36 Mrd. Euro. Auch bei den Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer ergab sich
aufgrund der hohen Umsätze am Immobilienmarkt eine Ertragssteigerung (+1,28 Mio. Euro).
Nachdem bei den Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal in 2016 hohe Nach-
zahlungen aus Vorjahren enthalten waren, fielen diese Erträge im Berichtsjahr um 5,13 Mio.
Euro geringer aus. Auch beim Belastungsausgleich Harz IV waren Mindererträge (-2,80 Mio.
Euro) zu verzeichnen, welche allerdings im Zusammenhang mit geringeren Aufwendungen in
diesem Bereich gesehen werden müssen.
Keine erwähnenswerten Veränderungen waren 2017 bei den anderen Zuweisungen und all-
gemeinen Umlagen zu verzeichnen.
215
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 126
3 Sonstige Transfererträge 2017
Euro
2016
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 2.942.156,94 2.800.899,26
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 2.650.337,76 2.776.159,18
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 368.177,52 335.741,56
Summe 5.960.672,22 5.912.800,00
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt,
Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge 2017 bewegen sich in etwa auf Vorjahresni-
veau (+48 TEuro).
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2017
Euro
2016
Euro
Verwaltungsgebühren 19.924.570,23 19.703.831,43
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 22.124.837,55 19.872.258,34
Bestattungsgebühren 3.007.704,17 2.752.285,46
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 4.781.478,18 5.584.543,59
Eintrittsgelder 9.947.712,48 9.462.902,43
Sonstige Benutzungsgebühren 8.652.893,92 7.424.059,38
Summe 68.439.196,53 64.799.880,63
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd.
3,64 Mio. Euro. Diese Steigerung beruht insbesondere auf Mehrerträge n bei den Gebühren
für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie höheren sonstigen Benutzungsgebühren. Bis auf die
Wohn- und Verpflegungsgebühren, bei denen ein Rückgang von rd. 803 TEuro zu verzeichnen
war, erfolgte bei den weiteren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ein moderater Anstieg
der Erträge.
Ursache für den Anstieg bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzungen (+2,25 Mio.
Euro) waren insbesondere höhere Beiträge für Kinderbetreuung, vor allem Gebühren für Kin-
derhorte (+0,76 Mio. Euro). Daneben sind auch noch um 0,73 Mio. Euro gestiegene Erträge
bei der Friedhofsverwaltung erwähnenswert.
Im Gegensatz dazu ergaben sich bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-803 TEuro) Er-
tragsrückgänge. Verantwortlich für diesen Ertragsrückgang war insbesondere der Rückgang
der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Da die Aufwendungen für
Asylbewerber vollständig erstattet werden, stehen diesen Mindererträgen auch entsprechende
Minderaufwendungen gegenüber.
Ursache für den moderaten Anstieg der Eintrittsgelder waren insbesondere höhere Erträge
beim Tiergarten. So konnte mit rund 1,1 Mio. Besuchern das drittbeste Ergebnis in der Ge-
schichte erzielt werden, was im Vergleich zum Vorjahr einen Besucheranstieg von 4,4 % ent-
spricht. Die höheren Erträge bei den sonstigen Benutzungsgebühren sind weitgehend auf die
erstmals erhobenen Elternentgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten von rd. 1,06 Mio.
Euro zurückzuführen.
216
Seite 56 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
5 Auflösung von Sonderposten 2017
Euro
2016
Euro
Zuwendungen 43.917.904,57 41.418.616,78
Beiträge 5.407.808,77 5.357.795,82
Kostenerstattungen 1.778.197,76 1.837.301,60
sonstige Sonderposten 295.356,00 403.239,00
Summe 51.399.267,10 49.016.953,20
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An-
lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden
Investitionen.
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2017
Euro
2016
Euro
Erträge aus Verkauf 7.096.697,56 6.689.171,75
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 20.972.505,33 21.786.440,20
Werbeerträge 1.562.894,10 1.574.063,48
Ersatzleistungen 3.366.349,18 2.873.021,68
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.888.203,67 1.671.083,24
Teilnehmerbeiträge 5.564.037,59 5.289.113,60
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.097.655,16 4.060.824,61
Summe 44.548.342,59 43.943.718,56
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten moderat
angestiegen (+605 TEuro). Bis auf die Werbeerträge sowie die Miet -/Pachterträge inkl. Erb-
bauzinsen trugen alle Positionen zu diesem Anstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte
bei.
Der Ertragsrückgang bei den Miet- und Pachterträgen inkl. Erbbauzinsen resultiert insbeson-
dere aus geringeren Miet- und Pachterträgen aus der Immobilienverwaltung (-1,07 Mio. Euro).
Bei den Werbeerträgen war erneut ein Rückgang (-71 TEuro) zu verzeichnen. Nachdem schon
seit Jahren sinkende Werbeerträge festgestellt werden, wurde im Vorjahr explizit auf diesen
Trend hingewiesen. Die Bemühungen diesen Trend zu stoppen waren allerdings bislang nicht
erfolgreich.
Die Erträge aus Verkauf trugen mit rund 407 TEuro zum Ertragsanstieg der privatrechtlichen
Leistungsentgelte bei. Maßgeblichen Anteil hieran hatten entsprechende Mehreinnahmen bei
der Friedhofsverwaltung. Die höheren Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen resul-
tieren aus dem Silvestival 2017. Da dieses nur alle 2 Jahre stattfindet, sind unter dieser Posi-
tion Schwankungen im Bereich von ca. 140 TEuro üblich.
217
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 126
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2017
Euro
2016
Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 41.788.511,65 40.259.687,26
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 14.623.124,05 14.182.453,61
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 66.308.266,90 47.776.661,90
o sonstige 652.445,75 597.903,14
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 86.698.385,90 130.156.279,34
o Kinderbetreuung 3.977.600,00 4.009.300,00
o sonstige 8.190.862,67 4.617.112,06
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 14.635.596,94 14.665.978,53
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 28.931.152,92 18.987.292,17
Kostenersatz für Jobcenter 9.707.236,72 9.537.763,68
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 695.609,67 757.740,54
o Klinikum 6.664.567,07 6.465.569,28
o Eigenbetriebe (SUN, ASN, NüSt, FSN, NüBad, SÖR) 5.404.792,39 6.186.139,05
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.127.922,00 9.127.929,00
o Sonderrechnungen 2.662.571,05 3.272.907,01
o Staatstheater Nürnberg 711.109,15 789.421,12
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 46.434.732,63 26.615.265,71
Summe 347.214.487,46 338.005.403,40
Der Anstieg bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von rd. 9,21 Mio.
Euro ist insbesondere auf höhere Erstattungen des Bundes im Bereich der Kosten der Unter-
kunft (SGB II), Erstattungen von Sozialleistungen durch den Bezirk sowie gestiegene andere
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen zurückzuführen. Dem gegenüber stehen
geringere Erträge aus Erstattungen von Sozialleistungen für Asylbewerber durch das Land (-
43,46 Mio. Euro).
Der Anstieg der Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft (SGB II) i. H. v. rund
18,53 Mio. Euro resultiert insbesondere aus dem Umstand, dass der Bund 2017 eine sechs-
prozentige Zusatzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten von anerkannten Ge-
flüchteten übernimmt.
Die Erstattungen des Landes sind insgesamt um ca. 39,92 Mio. Euro zurückgegangen. Ursa-
che für diese Mindereinnahmen war ein Rückgang der Anzahl der Leistungsbezieher nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da Aufwendungen für diesen Personenkreis vollständig
erstattet werden, sanken die Erträge aus der Kostenerstattung für Asylbewerber entspre-
chend. Die Mehrerträge bei den sonstigen Erstattungen vom Land beruhen insbesondere auf
periodenfremden Erträgen von 1,50 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Personalkostener-
stattungen der Jahre 2014 bis 2016 für die städtische/staatliche Wirtschaftsschule.
218
Seite 58 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Die Erstattungen vom Bezirk ergaben im Vergleich zum Vorjahr Mehrerträge von 9,94 Mio.
Euro, was insbesondere auf weiter steigende Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen ist. Bei den anderen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich ebenfalls nennenswerte Ertragszu-
wächse von rund 19,82 Mio. Euro. Hauptursache für diesen Anst ieg waren Gebührenerstat-
tungen für anerkannte Flüchtlinge , die noch in Sammelunterkünften untergebracht sind
(+19,88 Mio. Euro).
8 Sonstige ordentliche Erträge 2017
Euro
2016
Euro
Konzessionsabgabe 38.922.908,28 36.660.077,37
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 13.779.621,35 5.862.008,34
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel-
lungen 16.847.569,62 9.273.693,24
Aktivierte Bauzeitzinsen 83.181,89 851.017,00
andere sonstige ordentliche Erträge 12.142.122,62 11.356.468,11
Umsatzsteuerkorrektur ILV -2.013,84 3.223,89
Summe 81.773.389,92 64.006.487,95
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 17,77 Mio. Euro angestiegen. Die höheren
Erträge resultieren insbesondere aus Mehrerträgen aus dem Abgang von Vermögensgegen -
ständen (+7,92 Mio. Euro), welche insbesondere auf Ertragsmehrungen aus Grundstücksver-
käufen (+8,24 Mio. Euro) beruhen. Maßgeblichen Einfluss hatte hier der Verkauf des soge-
nannten „Tafelgeländes“.
Außerdem konnten die Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen um ca.
7,57 Mio. Euro gesteigert werden, was größtenteils auf die Auflösung einer Rückstellung für
Verluste des Eigenbetriebs SÖR (5,43 Mio. Euro) zurückzuführen war. Außerdem war noch
ein Anstieg der erhaltenen Konzessionsabgaben um rd. 2,26 Mio. Euro festzustellen.
9 Aktivierte Eigenleistungen 2017
Euro
2016
Euro
Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem
Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
10 Bestandsveränderungen 2017
Euro
2016
Euro
Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35
Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf
Warenmehrungen in den Beständen der städtischen Läger bei den Museen. Die Höhe der
erzielten Erträge bewegt sich weiterhin im üblichen Schwankungsbereich.
219
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 126
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver-
sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 74,6 % der ge-
samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 94,64 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere
die weiter ansteigenden Personal - und Versorgungsaufwendungen (+36,56 Mio. Euro). Die
sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhten sich um ca. 41,82 Mio. Euro. Bei den Trans-
feraufwendungen konnte der Anstieg gestoppt werde n, diese bewegen sich in etwa auf Vor-
jahresniveau.
11 Personalaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalaufwendungen um rd. 34,92 Mio. Euro auf nun-
mehr 514,04 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür waren insbesondere die Besoldungser-
höhung zum 01.01.2017 um 2,0 % sowie die Tariferhöhung von 2,35 % zum 01.02.2017.
12 Versorgungsaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29
Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,64 Mio. Euro ist insbesondere auf höhere
Zuführungen zu Pensionsrückrückstellungen (+5,45 Mio. Euro) zurückzuführen.
31,16%
12,76%
5,79%
43,43%
6,86%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
OrdentlichelAufwendungen
220
Seite 60 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Stellen
Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK
2017 30.06.2017 30.06.2016
Kämmereihaushalt
Beamte 2.633,67 2.567,10 2.786,12
Tarifbeschäftigte 4.624,02 4.509,74 5.064,37
Lohnbeschäftigte 0 7,76 10,80
Stellen insgesamt 7.257,69 7.084,60 7.861,29
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Beamte 18,44 18,51 18,65
Tarifbeschäftigte 350,00 343,21 380,77
Stellen insgesamt 368,44 361,72 399,42
NürnbergStift
Beamte 7,39 6,39 7,26
Tarifbeschäftigte 404,88 439,58 460,11
Lohnbeschäftigte 0 2,00 2,00
Stellen insgesamt 412,27 445,97 469,37
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
Beamte 10,45 9,51 13,00
Tarifbeschäftigte 404,17 395,20 426,91
Stellen insgesamt 414,62 404,71 439,91
NürnbergBad
Beamte 2,00 2,00 2,00
Tarifbeschäftigte 74,34 75,81 82,69
Stellen insgesamt 76,34 77,81 84,69
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
Beamte 67,14 59,61 70,76
Tarifbeschäftigte 840,85 834,73 874,90
Stellen insgesamt 907,99 894,34 945,66
Klinikum
Beamte 33,36 35,71 37,52
Staatstheater
Beamte 5,00 4,80 5,00
Gesamtsumme 9.475,71 9.309,66 10.242,86
Im Zeitraum vom 30.06.2016 bis 30.06.2017 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll-
kraftstellen (VK) um 166,05 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2017 weist inkl. der dem Klinikum
und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 10.242,86 VK aus und hat sich damit
im Vergleich zum Vorjahr um 197,97 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren, neben dem
weiteren Ausbau der Kinderbetreuung (+59,78 VK), insbesondere Stellenschaffungen im Ein-
wohnermeldeamt (+15,00 VK) , beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
(+18,01 VK) sowie beim Jobcenter Nürnberg (+12,00 VK).
221
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 126
Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 2017
Euro
2016
Euro
Stadt je Einwohner 1.113 1.084
LD je Einwohner 1.213 1.170
Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personal-
ausgaben je Einwohner auch 2017 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Wäh-
rend sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personal-
ausgaben je Einwohner um rd. 3,68 % erhöhten, lag die Steigerungsrate der städtischen Per-
sonalausgaben lediglich bei 2,68 %. Der Anstieg der Personalkosten war neben der Besol-
dungs- und Tariferhöhung (+2,0%/+2,35%) insbesondere auf bayernweit notwendige Stellen-
schaffungen im Zuge des Bevölkerungszuwachses zurückzuführen.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017
Euro
2016
Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 6.360.459,94 8.921.743,16
Energie, Wasser, Abwasser 20.389.999,90 20.568.817,34
Gebäudeunterhalt 34.818.945,77 32.687.544,07
Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.596.949,76 3.460.270,08
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 28.594.069,92 27.878.437,77
Zuführung zu Rückstellungen 14.259.048,76 14.492.845,50
Schulische Aufwendungen 16.509.091,19 15.391.426,13
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5.673.191,60 5.656.499,37
Kostenerstattungen 117.491.719,01 112.106.055,25
Summe 248.693.475,85 241.163.638,67
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 7,53 Mio.
Euro (+3,1 %) auf 248,69 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren der
Anstieg der Kostenerstattungen um rund 5,39 Mio. Euro, Mehraufwendungen für den Gebäu-
deunterhalt (+2,13 Mio. Euro ) sowie höhere Aufwendungen für den Unterhalt unbebauter
Grundstücke (+1,14 Mio. Euro).
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,39 Mio. Euro) beruht insbesondere
auf rund 2,93 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR für den Unterhalt von Infrastrukturein-
richtungen sowie im Bereich der Berufsintegrationsklassen, wo aufgrund einer höheren Anzahl
von Berufsintegrationsjahresklassen die Aufwendungen entsprechend anstiegen.
Ursache für die um rund 2,13 Mio. Euro angestiegenen Aufwendungen für den Gebäudeun-
terhalt waren insbesondere höhere konsumtive Bestandteile von MIP-Maßnahmen sowie hö-
here Aufwendungen im Zuge der Modernisierung von Gebäudetechnik.
8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner gemäß Ver-
öffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
222
Seite 62 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Gegensatz dazu war bei den Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf ein
Rückgang von ca. 2,56 Mio. Euro feststellbar. Ursache hierfür war insbesondere, dass die
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zum einen aufgrund gerin-
gerer Fallzahlen zurückgegangen sind und außerdem im Be richtsjahr die Aufwendungen für
den Betrieb der Notunterkunft in der Tillystraße als „Mietnebenkosten“ sowie unter den „sons-
tigen Aufwendungen“ ausgewiesen wurden.
14 Planmäßige Abschreibungen 2017
Euro
2016
Euro
Forderungen 1.907.646,49 2.628.217,72
Immaterielle Vermögensgegenstände 13.875.821,15 12.811.375,14
Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 22.911.386,52 21.692.844,00
Infrastrukturvermögen 50.293.666,79 48.227.064,67
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.907.951,13 4.255.749,30
Fahrzeuge 2.045.276,37 2.073.369,55
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.204.713,36 6.416.635,84
Geringwertige Wirtschaftsgüter 5.165.764,51 4.819.486,55
Wertpapiere und Finanzanlagen 4.639.279,46 880.590,11
Summe 112.951.505,78 103.815.432,88
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,14 Mio. Euro
angestiegen. Maßgeblichen Anteil daran haben die Abschreibungen auf Wertpapiere und Fi-
nanzanlagen (+3,76 Mio. Euro). Daneben sind in Folge des hohen Investitionsniveaus die Ab-
schreibungen auf das Infrastrukturvermögen (+2,12 Mio. Euro) angestiegen. Den größten An-
teil daran hatten im Berichtsjahr die Abschreibungen auf das U -Bahn-Infrastrukturvermögen
mit 31,60 Mio. Euro.
Während im Vorjahr bei den Abschreibungen auf Wertpapiere lediglich eine Wertkorrektur bei
NürnbergStift durchzuführen war, musste im Berichtsjahr zusätzlich beim Klinikum , aufgrund
früherer Verluste, eine Wertkorrektur von 3,91 Mio. Euro vorgenommen werden.
15 Transferaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 136.547.950,30 130.995.595,12
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 19.168.396,00 18.768.396,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 9.943.606,71 21.311.372,95
Krankenhausumlage 10.510.259,00 10.085.982,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 138.058.934,55 126.635.845,00
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB
XII)
57.119.240,51 55.197.288,07
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 5.339.724,96 5.128.784,88
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 8.569.250,71
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 14.344.116,24 11.760.620,26
Asylbewerberleistungen 93.100.570,53 129.803.586,24
Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 5.304.333,70
223
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 126
15 Transferaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Jugendhilfe 84.316.561,36 77.161.297,62
Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) 36.370.288,83 33.946.017,10
Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) 34.811.562,17 32.976.130,90
Bezirksumlage 166.767.342,13 159.322.887,23
Zuführung verschiedene Rückstellungen 4.014.235,98 3.826.731,18
sonstige Transferleistungen 23.181.603,84 21.516.882,70
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -280.000,00 -5.371.442,86
Summe 846.562.754,44 846.939.558,80
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Transferaufwendungen mit rd. 846,56 Mio. Euro
nahezu unverändert. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Grundsicherung
für Arbeitssuchende (+11,42 Mio. Euro), den Jugendhilfeleistungen (+7,15 Mio. Euro) sowie
den Zuschüssen an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+5,55 Mio. Euro). Kompensiert wur-
den diese Mehraufwendungen insbesondere durch geringere Zuschüsse an kommunale Son-
derrechnungen und Minderaufwendungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen ist insbesondere auf
den anhaltenden Ausbau der Kinderbetreuung zurückzuführen. So sind die Zuschüsse für
Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Vergleich zum Vorjahr um rund 24,10 Mio.
Euro angestieg en. Im Gegensatz dazu ergab sich bei den Zuschüsse n an die kommunale n
Sonderrechnungen ein deutlich er Rückgang ( -11,37 Mio. Euro ) auf nunmehr 9,94 Mio.
Euro. Diese Minderaufwendungen sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass im Be-
richtsjahr weder eine weitere Bareinlage für den Flughafen erforderlich war, noch Verlust-
ausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad und FSN erfolgten .
Maßgeblich verantwortlich für die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende (SGB II) um rund 11,42 Mio. Euro waren steigende Unterkunftskosten für anerkannte
Asylbewerber. Da für diesen Personenkreis nur im begrenzten Umfang geeigneter Wohnraum
zur Verfügung steht, sind zahlreiche Asylberechtigte weiterhin als sogenannte „Fehlbeleger“
in den Asylbewerberunterkünften untergebracht. Für diesen Personenkreis müssen deshalb
die festgelegten Unterbringungssätze im Rahmen der SGB II Leistungen übernommen wer-
den.
Während die Aufwendungen für die Hilfe zur Gesundheit aufgrund der allgemein steigenden
Lebenserwartung und dem F ortschritt in der Medizin weiter angestiegen sind (+2,58 Mio.
Euro), war bei der Hilfe zur Pflege ein Rückgang der Aufwendungen um rd. 1,37 Mio. Euro zu
verzeichnen. Ausschlaggebend für diesen Rückgang war maßgeblich das sogenannte
Pflegestärkungsgesetz II I. Demnach erhalten ab 01.01.2017 insbesondere Personen mit
demenziellen Erkrankungen, die im Rahmen der alten Regelungen keinen Anspruch auf eine
Pflegestufe hatten und durch die Städte im Rahmen der sogenannten Pflegestufe „0“ versorgt
wurden, nunmehr einen Pflegegrad und sind damit nach dem SGB XI leistungsberechtigt.
Nach einigen Jahren eines hohen Anstiegs sind die Aufwendungen für Asylbewerber im Be-
richtsjahr erstmals wieder gesunken (-36,70 Mio. Euro ). Dies ist insbesondere darin begrün-
det, dass die Asylanträge einer Vielzahl der im Vorjahr Leistungsberechtigten zwischenzeitlich
bearbeitet wurden. Da die Aufwendungen für Asylbewerber v om Freistaat Bayern erstattet
224
Seite 64 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
werden, stehen diesen Minderaufwendungen jedoch auch Mindererträge gegenüber, so dass
sich hierdurch keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben.
Jugendhilfe 2017
Euro
2016
Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 17.047.973,79 15.704.226,96
Leistungen in Einrichtungen 67.268.587,57 61.457.070,66
Summe 84.316.561,36 77.161.297,62
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 7,15 Mio. Euro
weiter angestiegen. Dabei ergab sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von
Einrichtungen ein Mehraufwand von 1,34 Mio. Euro (+8,5%), die Leistungen in Einrichtungen
erhöhten sich um rund 5,81 Mio. Euro .
Der Anstieg der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ist neben der allgemeinen Kosten-
steigerung auf höhere Fallzahlen zurückzuführen. Maßgeblich für den Anstieg der Leistungen
in Einrichtungen um rund 9,5 % waren vor allem höhere Aufwendungen für die Übernahme
von Gebühren für Krippen, Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte. Verursacht wurden
diese, da ab dem Berichtsjahr unter dieser Position Leistungen für Personen mit Anspruch auf
SGB II Anspruch ausgewiesen werden, welche im Vorjahr noch im Rahmen der flankierenden
Maßnahmen im SGB II Bereich gebucht wurden.
Aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer sind auch die Gewerbesteuerumlagen an-
gestiegen (+4,26 Mio. Euro). Daneben führte eine um 7,44 Mio. Euro erhöhte Bezirksumlage
zu höheren Transferaufwendungen.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 55.815.375,43 44.197.728,85
Geschäftsaufwendungen 29.587.948,83 29.035.314,82
Aufwendungen für Beiträge 7.134.113,64 6.917.059,53
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö-
gensgegenständen und Sachanlagen
4.020.405,36 2.036.835,46
Verluste aus Finanzanlagen 46.137,05 12.116,34
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen -784.854,17 2.289.856,86
Betriebliche Steueraufwendungen 729.090,77 748.706,60
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 801.601,74 747.384,85
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 36.334.510,95 5.907.707,97
Summe 133.684.329,60 91.892.711,28
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 41,79 Mio. Euro
angestiegen. Ausschlaggebend für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um
30,43 Mio. Euro erhöhte andere sonstige Aufwendungen. Daneben stiegen die Aufwendungen
für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+1 1,62 Mio. Euro) sowie der Aufwand
aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen (+1,98 Mio.
Euro) an. Ein Rückgang war dagegen be i den Einzel - und Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen (-3,07 Mio. Euro) zu verzeichnen.
225
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 126
Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen
waren insbesondere die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+29,08 Mio. Euro)
verantwortlich. Diese Mehraufwendungen beruhen vor allem auf eine drohende Gewerbesteu-
errückzahlung (16,60 Mio. Euro) sowie ausstehende Rechnungen für Beihilfe, Erstattungen an
die VAG und überlaufende Zeitguthaben von Beschäftigten.
Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um
11,62 Mio. Euro war maßgeblich auf höhere Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die
Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften
(+8,85 Mio. Euro) zurückzuführen. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen kann hier
für das Folgejahr mit einem leichten Rückgang der Aufwendungen gerechnet werden. So be-
tragen diese für 2018 (Buchungsstand: 06.02.2019) 23,60 Mio. Euro, was einen Rückgang
von rund 3,52 Mio. Euro bedeuten würde.
Auch beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sach-
anlagen waren Mehraufwendungen (+1,98 Mio. Euro) festzustellen. Verantwortlich hierfür wa-
ren vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang bebauter Grundstücke
(+2,88 Mio. Euro), welche auf dem Neubau einer Grundschule und eines Kinderhortes beru-
hen.
Bei Einzel - und Pauschalwertberichtigungen waren dagegen Minderaufwendungen von
3,07 Mio. Euro festzustellen.
1.3.3.3 Finanzergebnis
Finanzergebnis 2017
Euro
2016
Euro
Zinserträge 1.251.399,24 1.300.485,77
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 17.767.770,27 5.897.613,18
Gewinnanteile aus Beteiligungen 5.110.316,03 5.759.615,53
Sonstige Finanzerträge 165.857,92 1.142.184,38
17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86
Zinsaufwendungen 28.727.438,42 30.559.338,63
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 174.766,40 259.470,03
Zinsaufwand für Kassenkredite -24.432,73 14.470,34
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 22.245.668,00 10.733.020,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.566,60 233.092,54
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54
Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen
ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan-
zergebnis um 0,85 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 10,20 Mio. Eur o
auf rd. 24,30 Mio. Euro angestiegen sind, stiegen die Zinsen und ähnliche Aufwendungen
um 9,35 Mio. Euro.
Ursache für die weiter gestiegenen Finanzerträge sind ausschließlich höhere Erträge aus der
Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (+11,87 Mio. Euro). Bei den weiteren Finan-
zerträgen waren jeweils Rückgänge festzustellen. Die sonstigen Finanzerträge bewegen sich,
trotz des enormen Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr, im langjährigen Durchschnitt. Der
226
Seite 66 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
diesjährige Ertragsrückgang beruht dabei auf einen im Vorjahr zu berücksichtigenden Einzel-
fall, welcher zur Festsetzung von Aussetzungszinsen i. H. v. 0,85 Mio. Euro führte.
Obwohl insbesondere bei den Zinsaufwendungen ein erneuter Rückgang von 1,83 Mio. Euro
festzustellen war, sind die Zinsen und ähnli che Aufwendungen insgesamt um rund 9,35 Mio.
Euro auf nunmehr 51,14 Mio. Euro angestiegen. Urs ächlich hierfür waren die um rd.
11,51 Mio. Euro höheren Zinsaufwendungen für Gewerbesteuererstattungen. Erwähnenswert
ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zinsen die Aufnahme von Kassenkrediten zu ei-
nem Zinsertrag von rd. 24 TEuro führte.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
Außerordentliches Jahresergebnis 2017
Euro
2016
Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 474.141,02 247.948,77
periodenfremde Erträge 3.216.312,20 5.202.259,14
19 außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 191.595,14 108.178,74
periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 1.631.422,23
20 außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97
außerordentliches Jahresergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94
Die außerordentlichen Erträge sind im Vergleich zu 2016 um rd. 1,76 Mio. Euro zurückgegan-
gen. Dies ist insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen, welche
durch fehlende Verwaltungskostenerstattungen für Vorjahre (im Vorjahr 2,09 Mio. Euro) be-
dingt waren.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein leichter Rückgang von 141 TEuro zu ver-
zeichnen, was auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis-
teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch
für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk-
same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ-
tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der
KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren
Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus-
haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich
des Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal-
den für Ein - und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus-
haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre-
dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
227
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 126
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
Finanzrechnung 31.12.2017
TEuro
31.12.2016
TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +185.472 +66.354
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -74.313 -61.917
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -35.728 +35.691
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
+75.431 +40.128
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -2.543 +15.226
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
+72.888 +55.354
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +117.658 +62.304
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +190.546 +117.658
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 72,89 Mio. Euro auf 190,55 Mio.
Euro gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Wie auch im Vorjahr stieg der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Be-
richtsjahr nochmals um 119,12 Mio. Euro auf 18 5,47 Mio. Euro . Dieser Einzahlungsüber-
schuss resultiert aus einem Zuwachs der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um
161,58 Mio. Euro, dem eine Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
um 42,46 Mio. Euro entgegensteht. Auf Seiten der Einzahlungen sind die größten Zuwächse
bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (+68,39 Mio. Euro). Hier erhöhten sich die
Gewerbesteuerzahlungen um 29,09 Mio. Euro oder auch die Anteile an der Einkommensteuer
um 25,67 Mio. Euro sowie an der Umsatzsteuer um 13,69 Mio. Euro. Zudem erhöhten sich die
Schlüsselzuweisungen wie schon in den Vorjahren nochmals um 19,26 Mio. Euro. Des Wei-
teren stiegen die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte um 2,75 Mio. Euro (unter anderem
im Bereich der Jugendhilfe). Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen stiegen in
Summe um 36,85 Mio. Euro. Wie im Vorjahr sind hierbei hauptsächlich die Zunahmen bei den
Erstattungen vom Bund für Hartz IV (+18,48 Mio. Euro) sowie von den Eigenbetrieben der
Stadt Nü rnberg im Rahmen der Verwal tungskostenerstattungen (+14,15 Mio. Euro ) aus-
schlaggebend. Im Zusammenhang mit der Erstattung von Asylbewerberleistungen werden
Mehreinzahlungen vom sonstigen öffentlichen Bereich (u.a. Jobcenter Nürnberg) (+23,16 Mio.
Euro, hauptsächlich für Unterkunftskosten) jedoch durch entsprechende Mindereinzahlungen
vom Land (-23,09 Mio. Euro) weitgehend kompensiert. Bei den sonstigen Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit war im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder eine Erhöhung um
35,68 Mio. Euro festzustellen. Dieser Anstieg ist zum einen auf gestiegene Einzahlungen bei
den Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser (+17,61 Mio. Euro) zurückzu-
führen. Die in 2016 bei den Einzahlungen für Konzessionsabgaben fehlenden Posten für das
vierte Quartal 2016 (9,39 Mio. Euro) sind nun bei den entsprechenden Einzahlungen des Jah-
res 2017 enthalten. Zum anderen resultieren die höheren Einzahlungen aus laufender Verwal-
tungstätigkeit aus Mehre inzahlungen im Rahmen der Verzinsung von Nachforderungen,
hauptsächlich im Bereich der Gewerbesteuer gemäß § 233a EStG (Einkommensteuergesetz)
(+17,27 Mio. Euro). Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden wesent-
lich durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänge r beeinflusst. Der
Anstieg im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 16,54 Mio. Euro resultiert aus der Besoldungs-
erhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Zudem erhöhten sich die
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Summe um 4,43 Mio. Euro. Dies lag unter
anderem an den gestiegenen Allgemeinen Erstattungen an den Eigenbetrieb Servicebetrieb
228
Seite 68 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Öffentlicher Raum Nürnberg (+3,27 Mio. Euro). Eine weitere Zunahme ist wie in den Vorjahren
im Transferbereich zu finden (+5,61 Mio. Euro). Innerhalb dieses Finanzfonds gab es aller-
dings wieder teilweise große Veränderungen in 2017. So nahmen unter anderem d ie Zu-
schüsse an kommunale Sonderrechnungen hauptsächlich aufgrund geringerer Verlustausglei-
che für städtische Beteiligungen um 11,92 Mio. Euro ab. Die Zuschüsse für soziale oder ähn-
liche Einrichtungen hingegen erhöhten sich nochmals um 5,07 Mio. Euro. Dabei handelt es
sich wie in den Vorjahren größtenteils um Zahlungen von Personal - und Betriebskostenzu-
schüssen an freie Träger von KiTas. Die Asylbewerberleistungen reduzierten sich im Gegen-
satz zum Vorjahr nun wieder um 32,78 Mio. Euro. Die Auszahlungen im Rahmen der Abrech-
nung mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich Leistungen für Unterkunft und Heizung ge-
mäß § 22 Abs. 1 SGB II stiegen jedoch um 18,70 Mio. Euro an. Die Auszahlungen der Gewer-
besteuerumlage nahmen wie schon im Vorjahr nochmals um 17,97 Mio. Euro zu. Die Bezirks-
umlage stieg um 7,44 Mio. Euro. Neben den Transferauszahlungen verzeichneten auch die
sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 6,82 Mio.
Euro, der im Wesentlichen aus gestiegenen Mieten und Nebenkosten für Flüchtlingsunter-
künfte resultiert. Des Weiteren nahmen die Zinszahlungen im Rahmen von Gewerbesteuerer-
stattungen um 9,06 Mio. Euro zu.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich im Berichtsjahr von 61,92 Mio.
Euro um 12,40 Mio. Euro auf insgesamt 74,31 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit in Summe sogar um 777 TEuro ab. Die Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit stiegen im Gegensatz zum Vorjahr allerdings insgesamt um 11,62 Mio.
Euro. Dies lag zum einen an höheren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
(+7,67 Mio. Euro), was unter anderem aus dem Umlegungsverfahren für die Züricher Straße
(4,97 Mio. Euro) sowie aus dem Kauf von Grundstücken im Stadtteil Schniegling (3,55 Mio.
Euro) resultiert. Zum anderen erhöhten sich au ch die Auszahlungen für Baumaßnahmen in
Summe um 4,13 Mio. Euro. Hier wären die jeweiligen Leistungen für den Neubau der Feuer-
wache 1 (9,22 Mio. Euro) hervorzuheben. Für bewegliches Vermögen wurden in 2017 insge-
samt 1,58 Mio. Euro mehr ausgezahlt. Das lag zu einem bedeutenden Teil an neu beschaffter
Schulausstattung. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich um
2,37 Mio. Euro auf 22,28 Mio. Euro. Hierbei entfällt rund die Hälfte dieser Auszahlungen auf
Baukostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen. Rund 9,03 Mio. Euro der Investitionsför-
dermaßnahmen wurden für die Bautätigkeiten bei der Hochschule für Musik gewährt.
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Gegensatz zu den Vorjahren nun ein
Auszahlungsüberschuss zu verzeichnen, da mehr Kredite getilgt als aufgenommen wurden.
Dieser Auszahlungsüberschuss beträgt für das Jahr 2017 35,73 Mio. Euro (Vorjahr: Einzah-
lungsüberschuss 35,69 Mio. Euro).
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 201 7 auf
insgesamt -2,54 Mio. Euro. Darin sind Ein- und Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von
Kassenkrediten (jeweils 54,93 Mio. Euro ) sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise
durchlaufende Posten (jeweils rund 4,1 Mrd. Euro) enthalten. Letztgenannte Posten werden
auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung verteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2017 war festzustel-
len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber-
schuss von 185,47 Mio. Euro um 122,38 Mio. Euro über dem Planwert blieb. Dies lag haupt-
sächlich an höher als erwartet ausgefallenen Steuern (+40,23 Mio. Euro ), Zuwendungen
(+13,44 Mio. Euro), Kostenerstattungen (+18,80 Mio. Euro) sowie um 20,33 Mio. Euro höher
ausgefallenen sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um 23,54 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier wa-
ren unter anderem die Transferauszahlungen ( -17,86 Mio. Euro) und die sonstigen Auszah-
lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ( -11,08 Mio. Euro) niedriger als geplant. Auch im
229
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 126
Rahmen der Investitionstätigkeit kam es zu einer bedeutsamen Abweichung zwischen Plan -
und Ist -Werten. Beim Saldo aus Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss um
53,50 Mio. Euro unter dem Plan-Wert. Das lag hauptsächlich daran, dass die Auszahlungen
für Baumaßnahmen um 41,28 Mio. Euro sowie die Auszahlungen für Investitionsförderungs-
maßnahmen um 10,07 Mio. Euro unter dem Ansatz blieben.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen - und Steueramt gemeldet wurde,
und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan-
den. Für das Jahr 2017 beträgt diese knapp 20 TEuro. Darüber hinaus mussten im Gegensatz
zu den Vorjahren nun keine weiteren Abweichungen in der Finanzrechnung mehr festgestellt
werden.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen
des Jahresabschlusses des Jahres 2017 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Ge-
schäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der
Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositi-
onsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war fe stzustellen, dass die einzelnen
Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanz-
positionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnun-
gen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres
2017 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den
gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 190,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht
zu sehen ist.
Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -26.624.664,37 -62.794.783,23
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -145.015.503,68 -183.646.353,51
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -119.085.508,87 -282.079.563,73
Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat
I)
7.103.330,49 601.181.017,42
Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) -2.900.610,35 69.601.599,85
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III)
-11.649.097,82 -24.023.799,85
Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.280.788,97 -90.458.002,03
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V)
-355.864.170,63 -483.674.613,93
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -39.496.949,95 -80.037.779,84
Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -13.868.624,30 -28.873.360,20
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 958.228.325,85 682.463.875,23
Gesamt 190.545.737,40 117.658.236,18
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer-
auszahlungen mit 543,85 Mio. Euro (Vorjahr: 554,13 Mio. Euro ) wieder die maßgebliche
Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in
Höhe von 946,47 Mio. Euro (Vorjahr: 878,09 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun-
gen aus Zuwendungen (61 % von 470,41 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemei-
nes/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 276,77 Mio.
Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
230
Seite 70 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Durch die Haushaltssatzung 2017 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun-
gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 410.731.000 Euro fest-
gesetzt. Die Regierung von Mittelfranken bestimmte in ihrem Genehmigungsbescheid, dass
die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden
dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn,
die Sc hulen und Kindertagesstätten, sowie für den kreuzungsfreien Ausbau des Franken-
schnellweges (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
605.725.000 Euro bzw. 317.128.000 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
173.043.693 Euro (=28,6 %) bzw. 93.187.654 Euro (=29,4 %) – ohne o.g. genehmigte
Ausnahmen –
freigegeben.
Im Vorjahr wurden 6,0 % des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 17.11.2016, die VE – ohne die genehmigten
Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Auflage der
Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze
wurden 24,9 % freigegeben.
231
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 126
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg-
schaften, und zwar nach Anzahl und Bürgschaftssummen:
HJ
Stand 31.12.2017
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Anzahl
Verpflichtungsbe-
trag
Mio. Euro Mio. Euro
2000 49 247,618 273,967
2001 59 290,661 304,819
2002 62 339,414 354,806
2003 76 395,790 410,617
2004 81 387,934 412,229
2005 85 412,869 459,197
2006 77 233,574 266,723
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
Wie bereits im Jahr 2016 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen
einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann bei der VAG.
Auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg entfallen rd. 65 % der ursprünglich verbürgten Ge-
samtbeträge.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti-
onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan-
den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft
erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des
Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet-
verhältnissen nicht immer gemeldet bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt musste hier im
Jahr 2017 aus fünf Einzelbürgschaften mit einem Gesamtbetrag von 3.543,97 Euro eintreten.
232
Seite 72 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Ansonsten wurde die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 aus keinen weiteren Bürgschaftsverhält-
nissen in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes 201 7 hätten auf Grund nicht ausge-
schöpfter Mittelansätze folgende Haushaltsreste gebildet werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 39.610.804 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,8 % /
sonstige konsumtive Aufwendungen 3,2 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 332.682.482 Euro
Durch dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters vom 15.08.2018 (K5- und I1-Teilbud-
gets) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 28.09.2018 (I2-Teilbudget) wurden nach-
folgend aufgeführte Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2018 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 31.750.796 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,7 % /
sonstige konsumtive Aufwendungen 3,3 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 319.846.008 Euro
Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge-
bildet werden.
Die Entscheidung zur Übertragung von Budgetresten liegt gemäß Budgethandbu ch (am
28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in Zuständigkeit des Ältestenrates und Finanz-
ausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2 -Budget (Investitionen für MIP -
Maßnahmen) nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die im Budgethandbuch
festgelegte Regelung nicht einschlägig wäre. Die Übertragung bzw. der Einzug von Resten
des I2-Teilbudgets (Investitionen für MIP-Maßnahmen) wurde daher durch o.g. Verfügung des
Stadtkämmerers vom 28.09.2018 genehmigt . In den Vorjahren wur de die Übertragung auch
solcher Mittelansätze noch gemäß Art. 37 Abs. 3 GO über dringliche Anordnung des Oberbür-
germeisters dem Stadtrat vorgelegt.
In den Regelungen der Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr 8.5) kommt nach
Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht eindeutig zum Ausdruck, dass Reste aus dem I2-
Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Das Rechnungsprüfungsamt sieht hier den Be-
darf einer deutlicheren Abgrenzung. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang gekärt werden,
ob der Stadtrat über den Einzug von nicht in Anspruch genommenen Mittelansätzen von im-
merhin rd. 12,7 Mio. Euro zu informieren wäre.
233
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 126
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der
Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
234
Seite 74 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
2 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
2.1 Vorbemerkungen
Im Prüfungsjahr 2017 wurde eine neue rechtsfä hige allgemeine Stiftung gegründet, welche
von der Stadt Nürnberg kommunal verwaltet wird. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen er-
folgte keine Neugründung.
Damit bestanden zum Jahresende 28 nichtrechtsfähige und 23 selbständige, rechtsfähige Stif-
tungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes ge-
führt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Findel- und Waisenhausstiftungen
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kost-Pocher`sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Heinrich Gröschel Stiftung
Heinz und Inge Tschech Stiftung
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Rudolf Volland Stiftung
Leo und Trude Denecke Stiftung
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
235
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 75 von 126
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2017 über ein Eigenkapital von insgesamt rd. 266 Mio. Euro
(Vorjahr rd. 260 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten 2017 Ausrich-
tungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca. 4,8 Mio. Euro erwirtschaftet werden.
Haushaltssatzung, Haushaltspläne
Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG ( Bayerisches Stiftungs-
gesetz) und in sinngemäßer A nwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2017 eigene Haus-
haltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaus-
haltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2016 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus-
haltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2017 der kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (Gruppe
A), die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielten, wurde die rechtsaufsi chtliche
Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 07.02.2017 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
2.2 Jahresabschlüsse 2017
Die Berichte des BKPV über die im Jahr 2018 durchgeführt e stiftungsrechtliche Prüfung der
Stiftungen der Kategorien B und C lagen dem Rechnungsprüfungsamt zum Zeitpunkt der ört-
lichen Prüfung noch nicht vor.
Die Prüfberichte des BKPV (vom 22.03.2018) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse
2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg bereits eingegan-
gen. In diesen Berichten wurden rein stiftungsspezifische Feststellungen des vorherigen Be-
richts (15.10.2010) als erledigt betrachtet und keine neuen Prüfungsfeststellungen (stiftungs-
spezifisch) getroffen. Vom BKPV getroffene Feststellungen zum gesamtstädtischen Jahresab-
schluss treffen auch auf die A -Stiftungen zu, da diese zwar über jeweils eigene Rechnungs-
kreis bilanziert, aber ansonsten nach den gleichen Grundsätzen wie der städti sche Gesamt-
haushalt geführt werden.
Hinsichtlich der unerledigten Feststellungen der örtlichen Prüfung der Vorjahre zu den Miet -
und Pachtverhältnissen wird auf die im Jahr 2018 durchgeführte Schwerpunktprüfung des
Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2018 zur externen Verwaltung städtischer Immobilien
verwiesen.
236
Seite 76 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Für die Stiftungen der Gruppe A erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse
2017 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungs-
prüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord-
nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise
und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu-
nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2017
Euro
Bilanzsumme zum
31.12.2016
Euro
Jahresergebnis
2017
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 44.580.637,84 481.437,88
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 4.117.065,24 103.488,02
Georg Matthias und Karoline
Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.426.896,32 1.328.011,08 55.505,81
Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 12.533.214,74 58.173,08
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 3.556.644,46 92.333,51
Johanna Sofie Wallner`sche Blin-
den- und Stipendienstiftung
190.720,63 190.816,64 1.554,83
Rudolf und Berta Mathes Wohltä-
tigkeitsstiftung
794.078,02 792.526,22 6.487,85
Summe 67.368.396,81 67.098.916,22 798.980,98
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
237
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 77 von 126
2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres-
abschlüsse der Stiftungen der Gruppe A ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresab-
schlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags-
lage der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden müsste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die
gemäß § 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung die-
ses berechneten Wertes kann der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichts-
jahr erwirtschaftet betrachtet werden. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so
wäre der Anfangsbestand des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland
indexiert und mit dem Jahresendbestand verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsaus-
gleich wäre ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Da bei
allen Stiftungen der Kapitalerhalt über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungs-
rücklage möglich war, musste diese Berechnung nicht durchgeführt werden.
Einzelfeststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen
des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Ebenso entsprachen die Daten der Bilanzen
den Werten der Saldenbilanzen, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden.
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschreibungen
Die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö-
gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab-
gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den
im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt sowie durch externe Immobi-
lienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse
werden von den Immobilienverwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür
Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufg eführt werden. Die
Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen beim Liebenschaftsamt ein und
sind dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen. Die fachliche Prüfung der Abrechnung
wurde für das Geschäftsjahr 2017 durch das Liegenschaftsamt als Fachdienststelle zeitverzö-
gert vorgenommen. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde durch das Liegenschaftsamt der Ver-
merk vom 12.12.2018 mit der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der
Abrechnung des externen Verwalters übermittelt.
238
Seite 78 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
Hinsichtlich der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus den Vorjahren wurde in-
zwischen für das Bilanzjahr 2017 (Abrechnung des Mietjahres 2016) durch das Liegenschafts-
amt eine Datei erzeugt und an die Stiftungsverwaltung übermittelt. Diese Datei enthielt detail-
lierte Informationen über die aus den jeweiligen einzelnen Mietverhältnissen resultierenden
Erträge sowie Rückstände. Die entsprechenden Buchungen in die Finanzsoftware wurden von
der Stiftungsverwaltung abgeglichen.
Wertpapiere
Im Bereich der nichtrechtsfähigen Stiftungen entsprach das Verfahren zur Bewertung des
Wertpapierbestandes der für die A-Stiftungen praktizierten Vorgehensweise. Es wurden bei
den nichtrechtsfähigen Stiftungen vier Stiftungen als Stichprobe selektiert und bei diesen aus-
führlich und vollständig der ausgewiesene Wertpapierbestand geprüft. Bestandteil dieser Prü-
fung war die korrekte Aktivierung, Ermittlung des Ertrages bzw. Verlustes aus dem Abgang
von Finanzanlagen sowie die Abwertungen und Zuschreibungen. Außerdem wurde die Bildung
und Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Wertpapiere, welche über -pari erworben
wurden geprüft.
Überwiegend werden dieselben Finanzanlagen wie bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vor-
gehalten. Bei den untersuchten Stiftungen wurde der gesamte Wertpapierbestand geprüft und
keine Fehler festgestellt. Des Weiteren wurden in der von der Stiftungsverwaltung aus der
Wertpapierkartei generierten Aufstellung keine offensichtlichen Fehler festgestellt. Das Rech-
nungsprüfungsamt geht hier aus einem systembezogenen Ansatz davon aus, dass in den Bi-
lanzen 2017 der A-Stiftungen die korrekten Werte für den vorgehaltenen Wertpapierbestand
ausgewiesen werden.
Maßgebend für Finanzanlagen im Bereich der A-Stiftungen war bisher, dass diese gemäß Art.
20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag
erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von
Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht
ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016
sieht das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr die Rege-
lungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Mi-
nisterium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für nicht zu beanstanden,
wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden bei-
gemischt werden“.
Weiterhin sind in den Wertpapierdepots bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen
deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken Sparkassen etc.) enthalten. Andere
vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erscheinen au-
genscheinlich ausreichend sicher (z.B. Anleihe eines großen Sportartikelherstellers). Die Stif-
tungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzan-
lage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) dokumentiert.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst-
betriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt abgewi-
ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon-
tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo
muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü-
fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der
Stadt und den Stiftungen vor.
239
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 79 von 126
Die in der städtischen Buchhaltung per 31.12.2017 insgesamt aufgeführten Werte der liquiden
Mittel in Höhe von 2.593.927,14 Euro stimmten mit der Summe aller A-Stiftungen überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2017 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des
Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (7.623,87 Euro).
Stiftung
Liquide Mittel zum
31.12.2017
Euro
Liquide Mittel zum
31.12.2016
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung9 2.014.234,49 2.241.565,39
Findel- und Waisenhausstiftungen 78.244,99 101.142,74
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn-
materialienstiftung
164.012,12 111.187,69
Kost-Pocher`sche Stiftung 201.332,90 61.927,43
Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen-
dienstiftung
17.090,68 17.101,43
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08
Summe 2.601.551,01 2.666.589,79
Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu-
ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Alterna-
tive kurzfristige und sichere Anlagen der liquiden Mittel wären nicht wirtschaftlich möglich ge-
wesen (nur geringe Zinserträge bei hohem Verwaltungsaufwand).
Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Stiftungen
Für die Jahresabschlüsse 2017 wurde für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des
Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung
der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
WB Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen/ Abschreibungen GuV.
Für das Sachanlagevermögen der Stiftung ergaben sich Veränderungen bei den geringwerti-
gen Wirtschaftsgütern in Folge des Erwerbes von Büromöbeln.
Die Brandmeldezentrale der Mauthalle musste im Jahr 2017 wegen eines Defektes erneuert
werden. Um den Brandschutz wieder sicherzustellen war der Einbau einer neuen Anlage not-
wendig. Insgesamt muss der Brandschutz in der Mauthalle erweitert werden. Die alte Brand-
meldezentrale lies diese Erweiterung jedoch nicht zu, weshalb bei der nunmehr neu eingebau-
ten Brandmeldeanlage die notwendige K apazitätserhöhung berücksichtigt wurde. Die Stif-
tungsverwaltung vertrat hier die Auffassung, dass erst mit der Abnahme der Erweiterung auch
die Brandmeldezentrale als fertiggestellte Brandschutzanlage einzustellen wäre und solange
als „Anlage Bau“ zu bilanzieren wäre. Die Brandmeldezentrale ging bereits im Jahr 2017 mit
9 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbetrie-
bes in Höhe von 7.623,87 Euro und den liquiden Mitteln beim Kassen - und Steueramt in Höhe von
2.006.610,62 Euro zusammen.
240
Seite 80 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
den vorhandenen Installationen in Betrieb und wäre daher als fertiggestellt zu buchen gewe-
sen. Als in Betrieb gegangene Anlage wären bereits im Jahr 2017 entsprechende Abschrei-
bungen vorzunehmen gewesen. Die Abschreibung des Jahres 2017 ist entsprechend nachzu-
holen.
Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital
Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren zum 31.12. keine Kapitalerhaltungsrücklage aus.
Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Wie in vor-
herigen Prüfberichten ausgeführt, handelt es sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen
von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital
(Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittilgungen erhöhen demzufolge die Zu-
führungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den aktiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung
(Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellungen, welche b etragsmäßig anhand
der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage ermittelt werden, abgebaut bzw. soll in Zukunft durch diese Einstellungen auf-
gelöst werden.
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde 2017 ein Jahresgewinn in Höhe von 481.437,88 Euro ausgewiesen. Im Jahr 2016
war ein höheres Jahresergebnis von 584.174,93 Euro erzielt worden. Damit wurde das Jah-
resergebnis 2017 um 102.739,05 Euro niedriger ausgewiesen (ca. 17,6 %). Hierbei betrug der
Rückgang bei den Erträgen rd. 54,9 TEuro (ca. 1,8 %) und die Steigerung bei den Aufwen-
dungen rd. 47,9 TEuro (ca. 2,0 %).
Insgesamt wurde ein um rd. 288,2 TEuro besseres Ergebnis erzielt, als bei der Aufstellung
des Haushaltes ursprünglich prognostiziert. Die vorgelegte Ergebnisrechnung der Stiftungs-
verwaltung beinhaltet einen Zahlenvergleich zwischen Ist - und Planwerten des Jahres 2017,
welcher in Teilen fehlerhafte Differenzen ausweist.
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr werden nachfolgend kurz skizziert.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Miet - und Pachterträge aus der Bewirtschaftung der
Immobilien um rd. 114,1 TEuro gesteigert werden.
In Relation zum Vorjahr wurden rd.147,0 TEuro weniger an Erträgen aus dem Abgang von
Finanzanlagen erzielt. Bei den Zinserträgen ist hier festzustellen, dass der Rückgang an Zins-
erträgen von rd. 27,9 TEuro damit begründet werden kann, dass festverzinsliche Wertpapiere
fällig wurden und die freigewordenen Mittel nicht mehr zu den früheren günstigen Zinskonditi-
onen angelegt werden konnten.
Die Veränderungen des außerordentlichen Ergebnisses liegen um rd. 57,5 TEuro niedriger als
der Vorjahreswert.
Insgesamt wurden rd. 843,1 TEuro Aufwendungen für Ausrichtungen gebucht und damit rd.
19,9 TEuro weniger als im Vorjahr.
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalrücklage wur-
den die korrekten Daten aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berechnungen
hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 479.257,88 Euro ergeben.
241
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 81 von 126
Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern, als stiftungsspezifi-
scher Son derfall, zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig
wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19. 323,89 Euro erhöht.
Der aktive Bilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ reduzierte sich somit zum 31.12. 2017
von 1.775.745,49 Euro um 413.065,20 Euro auf 1.315.811,50 Euro. Insgesamt ist das Rech-
nungsprüfungsamt der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsv ermögens im Bilanzjahr
2017 als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (43.369,2 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (43.620,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (843,1 TEuro).
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi-
talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 591,9 TEuro absolut berechnet
(Vorjahr 580,3 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 43.620,4 TEuro einer
Rentabilität von rd. 1,4 % (Vorjahr. 1,8 %) entspricht. Dies entspricht (auch den Berechnungen
der Stiftungsverwaltung. Damit verschlechterte sich die Rentabilitä t der Stiftung um rd.
11,6 TEuro bzw. ca. 0,4 %-Punkte. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr
bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (2,0 %) nicht voll decken. Auch lag die
berechnete Rentabilität unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 183,2 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 168,5 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus-
richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus-
gereicht.
Findel- und Waisenhausstiftungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 110.430,48 Euro um
12.385,27 Euro auf 122.815,75 Euro.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage einen Betrag von 103.488,02 Euro.
Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage im Jahr auf 2017 resultierte aus der Überfüh-
rung in das Basiskapital in Höhe von 91.102,75 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der
Zuführung in Höhe von 103.488,02 Euro aus dem Jahresergebnis.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 4.139,1 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 4.063,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 206,6 TEuro).
242
Seite 82 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 282,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand von rd. 4.063,1 TEuro einer Rentabilität von rd. 7,0 % entspricht. In ihren Erläuterun-
gen führte die Stiftungsverwaltung eine Rentabilität von 6,83 % auf. Die Abweichung begrün-
det sich in geringen Rundungsdifferenzen.
Die im Vergleich zum Vorjahr festzustellende Verschlechterung der Rentabilität von 8,2 % auf
nunmehr 7,0 % war hauptsächlich auf die niedrigeren Miet- und Pachterträge (um rd.
4,6 TEuro), den höheren Verlusten aus dem Abgang von Finanzanlagen (um rd. 7,7 TEuro)
sowie dem niedrigeren Zinsergebnis (um rd. 4,2 TEuro) zurückzuführen.
Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität von 7,0 % (Rückgang 1,2 %-Punkte) ist die Leis-
tungsfähigkeit der Stiftung immer noch positiv zu bewerten. Im Vergleich zur erreichten Ren-
tabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungszeitraum bei ca. 1,5 % und die Steige-
rung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren aus zurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 26,5 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 18,8 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung verminderte sich von 55.242,41 Euro um
5.121,25 Euro auf 50.121,16 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 59.790,00 Euro (Erwerb von Anlagevermö-
gen) und der steuerlich höchstmöglichen Zuführung v on 54.668,75 Euro aus dem Jahreser-
gebnis.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 54.668,75 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah-
resergebnis in voller Höhe eingestellt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 1.307,0 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 1.266,9 TEuro), zuzüglich der Ausrichtungsmittel (110,8 TEuro). Für
die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapita lerhalt und zur Ausrichtung ver-
wendet werden) somit mit rd. 150,9 TEuro (Vorjahr 107,2 TEuro) absolut berechnet, was in
Relation zum Anfangsbestand von rd. 1.266,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 11,9 % (Vorjahr
8,7 %) entspricht. Die Rentabilität hat sich gegenüber dem Vorjahr somit um ca. 43,7 TEuro
(3,2%-Punkte) verbessert. Wesentlich waren hier im Vergleich zum Vorjahr die Steigerung der
Erträge aus Erbbauzinsen um rd. 55,9 TEuro.
243
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 83 von 126
Im Hinblick auf die ermittelte Renta bilität ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung positiv zu be-
werten. Im Vergleich zur erreichten Rentabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungs-
zeitraum bei ca. 1,5 % und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 56,9 TEuro vorhanden.
Hiervon wurden rd. 50,8 TEuro ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wur-
den in Höhe von rd. 110,8 TEuro gebildet. Die noch vorhandenen Mittel aus dem Jahr 2016 in
Höhe von 6.056,42 Euro wären im Jahr 2018 auszureichen.
Kost-Pocher`sche Stiftung
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 55.135,49 Euro um
22.526,37 Euro auf 77.661,86 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 22.677,73 Euro (Erwerb von Anlagevermö-
gen) und der o.g. vollen höchstm öglichen Zuführung von 45.204,10 Euro aus dem Jahreser-
gebnis.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 45.204,10 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah-
resergebnis in voller Höhe eingestellt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (12.531,1 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (12.461,6 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd.
82,6 TEuro.
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 152,1 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand des Eigenkapitals von rd. 12.461,6 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht.
Somit lag der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (7,8 %) um ca. 6,6 %-Punkte nied-
riger.
Zurückzuführen war der Rückgang der Rentabilität wesentlich darauf, dass im Vorjahr das
Ergebnis des V erkaufes eines stiftungseigenen Anwesens (171,8 TEuro) enthalten war und
Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen (rd. 10,6 TEuro) zu verzeichnen waren. Auch
konnten freigewordene Mittel nicht mehr mit der früher erreichbaren hohen Verzinsung ange-
legt werden, was zu einem Rückgang der Zinserträge (rd. 7,1 TEuro) führte.
Damit lag die ermittelte Rentabilität unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zins-
satz von ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
244
Seite 84 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel inne rhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 9,4 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 18,3 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
Fritz-Hintermayr Stiftung
Kapitalerhalt
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage von 33.418,03 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi-
talerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 42.469, 36 Euro um
29.069,87 Euro auf 71.539,23 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 4.348,16 Euro (Erwerb von Anlagevermögen)
und der o.g. höchstmöglichen Zuführung von 33.418,03 Euro.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12. 2017 (3.386,4 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (3.428,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 52,1 TEuro). Für die
Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt u nd zur Ausrichtung zu ve r-
wenden sind) somit mit rd. 10,2 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 3.428,3 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,3 % entspricht. Im
Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) sank die Rentabilität um ca. 2,5 %-Punkte.
Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren im Ver-
gleich zum Vorjahr um rd. 26,8 TEuro niedrigere Zinserträge, rd. 36,4 TEuro niedrigere Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um rd. 15,3 TEuro höhere Verluste aus Abgän-
gen an Finanzanlagen. Die nicht realisierten Kursverluste der Finanzanlagen werden bei End-
fälligkeit neutralisiert, da hier eine Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes erfolgt.
Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert,
lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von
ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 N r. 5 AO i.V.m. AEAO (zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung
vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 29,4 TEuro vorhanden.
Diese wurden v ollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 31,0 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
245
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 85 von 126
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung Stiftung
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.554,83 Euro ermittelt. Dieser
Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt
werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als erwirtschaftet bewertet werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 13 .091,50 Euro um 764,64 Euro
auf 13.856,14 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung
in das Basiskapital in Höhe von 790,19 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. steu-
erlich höchstmöglichen Zuführung von 1.554,83 Euro.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (186,3 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe-
stand (185,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 1,2 TEuro).
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit rd. 2,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 185,2 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht. Somit
verschlechterte sich der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) um ca. 1,6 %-
Punkte auf das Niveau des Jahres 2015. Wesentlich ursächlich für die im Vergleich zum Vor-
jahr geringere Rentabilität waren hauptsächlich um rd . 2,3 TEuro niedrigere Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, um 0,7 TEuro niedrigere Zinserträge sowie rd. 2,1 TEuro hö-
here Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen.
Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert,
lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von
ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 1.246,36 Euro vorhan-
den. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden
in Höhe von rd. 453,31 Euro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus-
richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus-
gereicht.
246
Seite 86 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 6.415,33 Euro ermittelt. Dieser
Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage von 27.390,22 Euro um 15.767,24 Euro auf
33.805,55 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Eine Übertragung in
das Basiskapital auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2017 nicht
statt.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (rd. 774,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangs-
bestand (rd. 770,7 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 13,1 TEuro.
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit rd. 17,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 770,7 TEuro, einer Rentabilität von rd. 2,2 % (Vorjahr 3,2 %)
entspricht. Im Wesentlichen resultierte diese Veränderung daraus, dass rd. 4,3 TEuro weniger
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erzielt wurden und rd. 2,3 TEuro höhere Auf-
wendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke anfielen. Auch schlugen um rd. 1,5 TEuro
höhere Erstattungen an die Stiftungsverwaltung zu Buche.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die aus den Vorperioden vorhandene Zweckausrichtungsrückstellung in Höhe von rd.
18,5 TEuro wurde vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe
von rd. 6,6 TEuro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der nicht
ausgereichte Betrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von ca. 5,1 TEuro war in o.g. durchgeführten
Ausrichtungen enthalten, so dass für die Jahre 2016 und 2017 von einer zeitnahen Ausrich-
tung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellung ausgegangen werden kann.
247
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 126
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfä-
higen, von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen wurden gemäß der Art. 103 und Art.
106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung (im Einzelnen in den beiden, dem Rechnungsprüfungsausschuss
vorgelegten Berichten zum Jahresabschluss 2017 wiedergegeben) kann festgestellt werden,
dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gese-
hen eingehalten wurden.
Die Ergebnisse weiterer wichtiger Teilinventuren der städtisch en Kunstgegenstände und Ar-
chivalien sind im Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg eingearbeitet worden. Auch die
restlichen Überprüfungen und Anpassungen werden vom Rechnungsprüfungsamt in der Pro-
jektarbeit begleitet. Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Restinventuren vermittelt
der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Mit einem Jahresgewinn von ca. 32,1 Mio. Euro im Jahresabschluss 2017 konnte nac h dem
Vorjahresgewinn von 29,4 Mio. Euro wieder ein deutlich positives Jahresergebnis erzielt wer-
den. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt in 2017 um 41 Mio. Euro auf
1,405 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere
Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin große Anstrengungen zu wirksa-
men Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsa usschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO zu erteilen.
Nürnberg, 25.06.2019
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 60)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
248
Seite 88 von 126 Anlage 1
Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts - und Wirt-
schaftsjahr 2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2017 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
o Immobilienverwaltung – Liegenschaftsamt
o Lebensmittelüberwachung – Ordnungsamt
o Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr
o Schülerbeförderung beruflicher Schulen – Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
o Sachaufwand staatlicher und städtischer Realschulen und Gymnasien – Amt für All-
gemeinbildende Schulen
o Wirtschaftsführung Tafelhalle – KunstKulturQuartier
o Soziale Integration/Nürnberg-Pass – Amt für Existenzsicherung und soziale Integra-
tion – Sozialamt
o Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertagesstätten – Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien – Jugendamt
o Tagespflege – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
o Personenschifffahrtshafen – Amt für Wirtschaftsförderung
o Verwendung der Edelmetallerlöse – Friedhofsverwaltung
o Follow-up-Prüfung der Marktgebühren– Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
o Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg (Art. 5) –
Referat für Umwelt und Gesundheit, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und
Soziales
o Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM
o Prüfung der Abwicklung der Versorgungslasten zwischen der Stadt Nürnberg und
dem Klinikum Nürnberg
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IuK-Prüfungen
o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten
o Begleitende Prüfung der DMS-Einführung und SAP-Datenarchivierung
o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-
Rechnung
249
Anlage 1 Seite 89 von 126
o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung
o Anwendergruppe Vergabemanagementsystem
o Vergabeprüfungen IuK
Technische Prüfungen
o Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg
o Kostenprüfungen im BIC-Prozess
o VOF- und VOB-Vergabeprüfungen
o Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen
bzw. Beteiligungen)
Klinikums-Prüfung
o Jahresabschluss 2017 – Prüfung/Analyse
Prüfung der Eigenbetriebe
o Prüfung und Analyse der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe
o Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handels mit Badenebenartikeln –
NüBad
o Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Toilettenanlagen – SÖR
o Vergabeprüfungen
Prüfung Staatstheater Nürnberg
o Jahresabschlussprüfung 2016/2017
Auftragsprüfungen
o Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2017 in verschiedenen externen
Einrichtungen (EMN, HdH e.V. u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für
Korruptionsprävention“
Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen
250
Seite 90 von 126 Anlage 2
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A. Anlagevermögen 4.517.784.608,38 4.467.466.025,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183.541.644,00 183.447.672,00
II. Sachanlagen 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49
6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen in Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
III. Finanzanlagen 546.808.577,57 536.199.053,01
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 454.353.087,84 446.066.105,65
2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68
3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04
4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64
B. Umlaufvermögen 477.516.781,04 434.957.130,87
I. Vorräte 38.358.416,14 49.317.657,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.729.050,59 212.104.577,23
1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 23.448.332,27 23.669.643,06
Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen
davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 17.725.893,33 12.450.195,44
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 22.524.067,92 49.738.692,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 260.429.314,31 173.534.896,44
1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 34.800.315,71 34.855.034,69
S U M M E D E R A K T I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78
A K T I V A 31.12.201631.12.2017in € in €
251
Anlage 2 Seite 91 von 126
A. Eigenkapital 807.481.614,56 846.001.045,22
I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92
1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37
5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95
II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23
1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 628.780,84 676.382,32
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 470.421,08 382.539,55
III. Verlustvortrag -2.088.096,74 -1.796.510,93
B. Sonderposten 994.865.089,51 962.105.932,07
1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58
2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03
C. Rückstellungen 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26
1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44
D. Verbindlichkeiten 1.655.532.783,51 1.625.684.296,25
1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
davon: Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69
Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 89.304.165,81 68.552.581,55
mögen und rechtsfähigen Stiftungen
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 150.477.124,72 80.899.537,06
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.534.900,46 39.688.734,46
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88
6. Sonstige Verbindlichkeiten 117.062.860,70 147.725.751,79
E. Passive Rechnungsabgrenzung 28.834.737,79 26.950.540,98
S U M M E DER P A S S I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78
P A S S I V A 31.12.2016in €31.12.2017in €
252
Seite 92 von 126 Anlage 2
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Ergebnisrechnung IST
Haushaltsjahr
2017
Ansatz
Haushalts-
jahr
2017
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2016
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -927.777.947,53 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -881.598.456,95 21.537.647,53
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -473.891.425,98 -456.982.617,28 75.368,00 -456.907.249,28 -456.235.600,71 16.984.176,70
3 + Sonstige Transfererträge -5.960.672,22 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -5.912.800,00 -578.027,78
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -68.439.196,53 -64.417.278,25 0,00 -64.417.278,25 -64.799.880,63 4.021.918,28
5 + Auflösung von Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 0,00 -49.521.977,77 -49.016.953,20 1.877.289,33
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 0,00 -41.659.328,53 -43.943.718,56 2.889.014,06
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -347.214.487,46 -352.118.173,10 447.214,82 -351.670.958,28 -338.005.403,40 -4.456.470,82
8 + Sonstige ordentliche Erträge -81.773.389,92 -46.056.094,00 0,00 -46.056.094,00 -64.006.487,95 35.717.295,92
9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.131.954,24 -3.945.954,00 0,00 -3.945.954,00 -4.541.903,22 1.186.000,24
10 +/- Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 0,00 -10.000,00 -12.417,35 18.446,99
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.006.165.130,56 -1.927.490.422,93 522.582,82 -1.926.967.840,11 -1.908.073.621,97 79.197.290,45
11 - Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 766.020,02 507.537.007,93 479.121.569,76 -6.505.012,20
12 - Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 0,00 84.363.100,00 91.766.102,29 -9.039.003,69
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 248.693.475,85 234.552.532,05 17.914.101,32 252.466.633,37 241.163.638,67 3.773.157,52
14 - Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 20.000,00 105.024.253,50 103.815.432,88 -7.927.252,28
15 - Transferaufwendungen 846.562.754,44 868.925.777,25 185.679,80 869.111.457,05 846.939.558,80 22.548.702,61
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 122.567.117,08 20.496.012,04 143.063.129,12 91.892.711,28 9.378.799,52
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.949.336.189,49 1.922.183.767,79 39.381.813,18 1.961.565.580,97 1.854.699.013,68 12.229.391,48
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -56.828.941,07 -5.306.655,14 39.904.396,00 34.597.740,86 -53.374.608,29 91.426.681,93
17 + Finanzerträge -24.295.343,46 -21.863.930,23 0,00 -21.863.930,23 -14.099.898,86 2.431.413,23
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 36.133.284,00 0,00 36.133.284,00 41.799.391,54 -15.010.722,69
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 26.848.663,23 14.269.353,77 0,00 14.269.353,77 27.699.492,68 -12.579.309,46
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -29.980.277,84 8.962.698,63 39.904.396,00 48.867.094,63 -25.675.115,61 78.847.372,47
19 + Außerordentliche Erträge -3.690.453,22 -199.621,94 0,00 -199.621,94 -5.450.207,91 3.490.831,28
20 - Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 36.200,00 180.000,00 216.200,00 1.739.600,97 -1.382.295,96
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -2.091.957,26 -163.421,94 180.000,00 16.578,06 -3.710.606,94 2.108.535,32
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -32.072.235,10 8.799.276,69 40.084.396,00 48.883.672,69 -29.385.722,55 80.955.907,79
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
253
Anlage 2 Seite 93 von 126
Finanzrechnung zum 31.12.2017
Finanzrechnung IST
Haushaltsjahr
2017
Ansatz
Haushalts-
jahr
2017
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2016
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -946.472.502,65 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -878.085.933,98 40.232.202,65
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -470.405.330,09 -456.967.237,28 75.368,00 -456.891.869,28 -452.907.339,49 13.513.460,81
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.009.505,94 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -6.007.503,15 -529.194,06
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -67.889.994,51 -64.387.278,25 0,00 -64.387.278,25 -65.136.922,72 3.502.716,26
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.416.010,31 -41.370.690,97 0,00 -41.370.690,97 -44.051.770,89 3.045.319,34
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -370.990.458,36 -352.198.553,10 447.214,82 -351.751.338,28 -334.143.263,95 19.239.120,08
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -86.901.095,51 -66.575.293,50 0,00 -66.575.293,50 -51.220.721,42 20.325.802,01
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.263.011,59 -1.232.815,99 0,00 -1.232.815,99 -1.218.426,95 30.195,60
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.994.347.908,96 -1.895.510.869,09 522.582,82 -1.894.988.286,27 -1.832.771.882,55 99.359.622,69
9 - Personalauszahlungen 468.252.397,69 473.421.774,04 998.701,99 474.420.476,03 452.838.678,81 6.168.078,34
10 - Versorgungsauszahlungen 107.297.932,78 105.312.000,00 0,00 105.312.000,00 106.171.346,48 -1.985.932,78
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 238.935.439,69 246.155.828,72 27.497.546,85 273.653.375,57 234.504.387,36 34.717.935,88
12 - Transferauszahlungen 848.846.237,73 866.705.777,25 185.679,80 866.891.457,05 843.233.503,68 18.045.219,32
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 93.681.158,09 104.763.731,48 10.859.884,54 115.623.616,02 86.861.687,76 21.942.457,93
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 51.862.925,48 36.054.984,00 0,00 36.054.984,00 42.807.782,56 -15.807.941,48
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.808.876.091,46 1.832.414.095,49 39.541.813,18 1.871.955.908,67 1.766.417.386,65 63.079.817,21
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -185.471.817,50 -63.096.773,60 40.064.396,00 -23.032.377,60 -66.354.495,90 162.439.439,90
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 0,00 -55.109.100,00 -56.478.398,43 2.003.518,29
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -7.436.190,88 -3.866.000,00 0,00 -3.866.000,00 -6.795.881,85 3.570.190,88
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 0,00 -6.577.000,00 -15.596.714,58 7.495.033,43
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 0,00 -3.961.000,00 -4.288.936,23 312.222,66
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.374.252,48 -2.595.000,00 0,00 -2.595.000,00 -2.885.818,34 -220.747,52
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -85.268.317,74 -72.108.100,00 0,00 -72.108.100,00 -86.045.749,43 13.160.217,74
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 12.038.536,31 5.055.276,00 16.236.332,12 21.291.608,12 4.372.460,14 9.253.071,81
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 103.001.055,55 144.258.867,36 231.877.318,65 376.136.186,01 98.871.514,04 273.135.130,46
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 13.322.000,00 20.922.293,00 34.244.293,00 14.342.230,35 18.325.902,03
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 5.841.032,93 4.136.700,00 12.251,18 4.148.951,18 5.174.696,50 -1.692.081,75
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 22.282.653,18 32.352.724,00 23.472.527,95 55.825.251,95 24.650.479,92 33.542.598,77
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 500.000,00 800.000,00 0,00 800.000,00 551.760,00 300.000,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 159.581.668,94 199.925.567,36 292.520.722,90 492.446.290,26 147.963.140,95 332.864.621,32
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 74.313.351,20 127.817.467,36 292.520.722,90 420.338.190,26 61.917.391,52 346.024.839,06
S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) -111.158.466,30 64.720.693,76 332.585.118,90 397.305.812,66 -4.437.104,38 508.464.278,96
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 78.544.574,40 61.660.000,00 0,00 61.660.000,00 69.693.440,43 -16.884.574,40
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 7.183.385,10 7.544.000,00 0,00 7.544.000,00 4.191.949,05 360.614,90
S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 85.727.959,50 69.204.000,00 0,00 69.204.000,00 73.885.389,48 -16.523.959,50
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 35.727.959,50 -56.700.000,00 0,00 -56.700.000,00 -35.691.260,77 -92.427.959,50
S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -75.430.506,80 8.020.693,76 332.585.118,90 340.605.812,66 -40.128.365,15 416.036.319,46
28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 0,00 -162.335.885,00 -39.800.500,00 -107.404.866,37
31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 0,00 162.335.885,00 39.800.500,00 107.404.866,37
32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.134.827.280,81 0,00 0,00 0,00 -6.404.146.333,11 4.134.827.280,81
33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.137.370.286,39 0,00 0,00 0,00 6.388.920.030,95 -4.137.370.286,39
S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 2.543.005,58 0,00 0,00 0,00 -15.226.302,16 -2.543.005,58
34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 0,00 -30.000.000,00 -62.303.568,87 87.658.236,18
S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06
35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
254
Seite 94 von 126 Anlage 2
Forderungsspiegel zum 31.12.2017
Arten der Forderungen Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
01.01.2017
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/i
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 82.249.185,57 -21.494.188,01 60.754.997,56 0,00 0,00 60.754.997,56
1.1 Gebührenforderungen 9.388.418,02 4.001.828,22 13.390.246,24 0,00 0,00 13.390.246,24
1.2 Beitragsforderungen 2.322.741,21 -207.748,04 2.114.993,17 0,00 0,00 2.114.993,17
1.3 Steuerforderungen 69.188.009,47 -25.490.736,14 43.697.273,33 0,00 0,00 43.697.273,33
1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 1.350.016,87 202.467,95 1.552.484,82 0,00 0,00 1.552.484,82
2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.864.321,70 -1.085.931,05 2.778.390,65 0,00 0,00 2.778.390,65
3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 23.669.643,06 -221.310,79 23.448.332,27 0,00 0,00 23.448.332,27
3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.231.161,35 7.376.459,60 12.607.620,95 0,00 0,00 12.607.620,95
3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 7.764,74 11.400,83 19.165,57 0,00 0,00 19.165,57
3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 18.268.000,99 -7.609.171,22 10.658.829,77 0,00 0,00 10.658.829,77
3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 162.715,98 0,00 162.715,98 0,00 0,00 162.715,98
4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 49.738.692,19 -27.214.624,27 22.524.067,92 0,00 0,00 22.524.067,92
5. sonstige Vermögensgegenstände 52.582.734,71 16.640.527,48 69.223.262,19 0,00 0,00 69.223.262,19
Summe aller Forderungen 212.104.577,23 -33.375.526,64 178.729.050,59 0,00 0,00 178.729.050,59
255
Anlage 2 Seite 95 von 126
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2017
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.205.947.938,09 -29.044.574,40 143.893.532,51 208.527.405,95 824.482.425,23 1.176.903.363,69
2.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 vom Land 3.730,69 -532,98 532,98 2.131,92 532,81 3.197,71
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.6 vom Kreditmarkt 1.017.877.034,57 -80.200.019,93 134.718.977,91 171.829.187,55 631.128.849,18 937.677.014,64
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 188.067.172,83 51.155.978,51 9.174.021,62 36.696.086,48 193.353.043,24 239.223.151,34
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 68.918.760,97 20.464.713,22 89.383.474,19 0,00 0,00 89.383.474,19
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 366.179,42 -286.871,04 79.308,38 0,00 0,00 79.308,38
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 68.552.581,55 20.751.584,26 89.304.165,81 0,00 0,00 89.304.165,81
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 80.899.537,06 69.577.587,66 150.477.124,72
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 2.585.437,22 -467.954,87 2.117.482,35
4.2 Leibrentenverträge 323.358,61 -15.474,87 307.883,74
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 77.990.741,23 70.061.017,40 148.051.758,63
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 39.688.734,46 -153.834,00 39.534.900,46
5.1 von Sondervermögen 3.308.688,19 -13.047,36 3.295.640,83
5,2 von verbundenen Unternehmen 1.397.864,86 5.681.845,64 7.079.710,50
5.3 von Beteiligungen 991,75 12.386,25 13.378,00
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 34.799.548,85 -5.786.409,26 29.013.139,59
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 181.640,81 -48.609,27 133.031,54
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.503.573,88 -332.514,13 2.171.059,75
7. Sonstige Verbindlichkeiten 147.725.751,79 -30.662.891,09 117.062.860,70
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 70.319.100,14 -20.230.026,85 50.089.073,29
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 77.406.651,65 -10.432.864,24 66.973.787,41
8. Summe Verbindlichkeiten 1.625.684.296,25 29.848.487,26 1.655.532.783,51
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 433.048.246,92 -36.950.878,57 396.097.368,35
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 10.358.620,00 -578.560,00 9.780.060,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2017: 11,2 Mio. €).
256
Seite 96 von 126 Anlage 2
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 2) Nachaktivie-
rungen
Endstand Anfangsstand Abschreibungen
im GJ
Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand
01.01.2017 + - + / - + 31.12.2017 01.01.2017 + - + / - + + 31.12.2017 01.01.2017 31.12.2017
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 277.895.686,00 12.795.647,88 -256.663,51 1.148.210,83 0,00 291.582.881,20 -94.448.014,00 -13.875.821,15 256.626,51 -1.511,56 0,00 27.483,00 -108.041.237,20 183.447.672,00 183.541.644,00
II. Sachanlagen 6.090.983.061,95 224.094.201,59 -101.704.997,58 -1.186.876,87 5.625.283,92 6.217.810.673,01 -2.343.163.761,74 -92.528.758,68 5.313.943,49 1.511,56 -418,57 1.197,74 -2.430.376.286,20 3.747.819.300,21 3.787.434.386,81
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 212.886.338,65 6.764.123,11 -2.961.137,94 12.499,76 182.302,98 216.884.126,56 -86.665,26 -3.156,23 0,00 0,00 0,00 0,00 -89.821,49 212.799.673,39 216.794.305,07
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.785.087.649,70 86.448.298,32 -8.933.234,41 16.791.538,41 98.576,57 1.879.492.828,59 -604.112.255,37 -22.694.913,05 2.797.520,94 354.805,64 -418,57 0,00 -623.655.260,41 1.180.975.394,33 1.255.837.568,18
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.084.961.184,33 28.748.895,43 -959.981,76 77.717.636,73 144.378,37 3.190.612.113,10 -1.508.580.445,46 -50.295.114,34 575.966,05 -1.103,92 0,00 1.197,74 -1.558.299.499,93 1.576.380.738,87 1.632.312.613,17
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.671.438,28 12.760,57 0,00 0,00 0,00 12.684.198,85 -1.978.067,28 -213.705,57 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.191.772,85 10.693.371,00 10.492.426,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 466.422.731,49 404.040,08 -86.653.000,00 80,00 5.200.021,00 385.373.872,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 466.422.731,49 385.373.872,57
6. Fahrzeuge 31.065.556,02 1.744.221,64 -303.129,97 196.419,73 1,00 32.703.068,42 -24.308.786,02 -2.045.276,37 295.297,97 0,00 0,00 0,00 -26.058.764,42 6.756.770,00 6.644.304,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.254.805,05 13.744.732,75 -1.636.332,12 2.828.667,17 0,00 260.191.872,85 -175.024.709,19 -12.121.430,27 1.386.977,15 -352.577,61 0,00 0,00 -186.111.739,92 70.230.095,86 74.080.132,93
8. GWG, Tiere 39.067.390,16 5.841.705,64 -258.181,38 77.307,76 4,00 44.728.226,18 -29.072.833,16 -5.155.162,85 258.181,38 387,45 0,00 0,00 -33.969.427,18 9.994.557,00 10.758.799,00
9. Anlagen in Bau 213.565.968,27 80.385.424,05 0,00 -98.811.026,43 0,00 195.140.365,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 213.565.968,27 195.140.365,89
III. Finanzanlagen 606.886.274,06 23.371.312,03 -7.973.570,89 568,82 1,00 622.284.585,02 -70.687.221,05 -5.018.137,07 95.965,03 0,00 0,00 133.385,64 -75.476.007,45 536.199.053,01 546.808.577,57
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 512.997.955,33 13.828.750,00 -999.023,20 568,82 1,00 525.828.251,95 -66.931.849,68 -4.639.279,46 95.965,03 0,00 0,00 0,00 -71.475.164,11 446.066.105,65 454.353.087,84
1) 1)
2. Wertpapiere 17.231.685,68 5.825.714,11 -4.283.935,38 0,00 0,00 18.773.464,41 -1.013.946,00 -378.857,61 0,00 0,00 0,00 38.672,16 -1.354.131,45 16.217.739,68 17.419.332,96
3. Versorgungsrücklage 31.646.619,04 3.216.847,92 0,00 0,00 0,00 34.863.466,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.646.619,04 34.863.466,96
4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 45.010.014,01 500.000,00 -2.690.612,31 0,00 0,00 42.819.401,70 -2.741.425,37 0,00 0,00 0,00 0,00 94.713,48 -2.646.711,89 42.268.588,64 40.172.689,81
Summe Anlagevermögen 6.975.765.022,01 260.261.161,50 -109.935.231,98 -38.097,22 5.625.284,92 7.131.678.139,23 -2.508.298.996,79 -111.422.716,90 5.666.535,03 0,00 -418,57 162.066,38 -2.613.893.530,85 4.467.466.025,22 4.517.784.608,38
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs-
gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
2) Der Saldo von -38.097,22 €, der sich aus der Umbuchungsspalte ergibt, resultiert aus der Umbuchung von Grundstücken, die nicht dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Kommune dienen (z. B. zur Weiterveräußerung bestimmte Grundstücke), ins Umlaufvermögen.
ANLAGENSPIEGEL
Buchwerte
257
Anlage 2 Seite 97 von 126
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2017
Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum
31.12.2015
Stand zum
31.12.2016
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 792.946.439,73 721.417.400,26 -71.608.286,98 649.809.113,28
2. Ergebnis-Rücklage 99.259.370,44 102.514.641,36 32.095.956,83 134.610.598,19
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -13.827.896,22 -1.796.510,93 -291.585,81 -2.088.096,74
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.413.683.798,00 1.430.890.296,00 41.008.850,00 1.471.899.146,00
1.1. Pensionsverpflichtungen 1.214.921.475,00 1.231.423.525,00 39.279.639,00 1.270.703.164,00
Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 194.827.061,00 201.325.920,00 15.260.468,00 216.586.388,00
Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 180.610.939,00 177.400.274,00 7.724.398,00 185.124.672,00
Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 1.822.631,00 1.569.395,00 -116.349,00 1.453.046,00
Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 379.998.946,00 383.928.778,00 6.925.102,00 390.853.880,00
Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 46.291.920,00 44.605.773,00 -1.255.086,00 43.350.687,00
Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 340.045.284,00 354.874.159,00 15.236.681,00 370.110.840,00
Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 71.324.694,00 67.719.226,00 -4.495.575,00 63.223.651,00
1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 198.762.323,00 199.466.771,00 1.729.211,00 201.195.982,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 3.318.571,00 2.551.711,00 -373.066,00 2.178.645,00
Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.580.976,00 1.720.303,00 188.822,00 1.909.125,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 16.531.186,00 9.706.847,00 -5.170.286,00 4.536.561,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 37.414.745,00 39.343.191,00 2.982.208,00 42.325.399,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 22.189.571,00 22.835.495,00 994.308,00 23.829.803,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 72.755.055,00 74.801.074,00 1.349.223,00 76.150.297,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 41.651.331,00 45.542.598,00 1.955.392,00 47.497.990,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 82.747,00 67.170,00 -4.980,00 62.190,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 3.238.141,00 2.898.382,00 -192.410,00 2.705.972,00
2. Altlasten 6.092.500,00 6.797.500,00 -130.000,00 6.667.500,00
3. Unterlassenene Instandhaltung 11.442.414,00 13.574.221,00 542.430,00 14.116.651,00
4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 992.253,82 1.487.178,65 746.043,29 2.233.221,94
5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 440.297,17 489.369,26 306.832,81 796.202,07
6. Sonstige Rückstellungen 22.860.755,31 23.297.811,35 24.376.947,40 47.674.758,75
Rückstellungen für Urlaub Beamte 2.712.716,24 2.970.699,41 250.130,29 3.220.829,70
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.537.385,12 5.700.388,18 -402.375,71 5.298.012,47
Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 12.345.000,00 13.347.000,00 -4.214.000,00 9.133.000,00
Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 85.739,08 95.202,30 25.440,07 120.642,37
Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 71.020,29 42.067,02 -15.890,71 26.176,31
Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 2.108.894,58 1.142.454,44 28.733.643,46 29.876.097,90
7. Summe aller Rückstellungen 1.455.512.018,30 1.476.536.376,26 66.851.103,50 1.543.387.479,76
258
259
Anlage 3 Seite 99 von 126
Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 41.158.049,50 40.369.870,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.752,00 7.106,00
II. Sachanlagen 28.425.159,72 28.765.930,04
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.944.537,34 2.944.537,34
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 25.253.353,63 25.634.278,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 32.309,00 34.922,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 346,00 500,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 111,00 306,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.179,00 1.428,00
9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.365,68 0,00
III. Finanzanlagen 12.727.137,78 11.596.834,54
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 12.727.137,78 11.596.687,23
3. Ausleihungen 0,00 147,31
B. Umlaufvermögen 2.151.764,01 2.435.005,03
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.529,52 193.439,64
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.984,85 19.955,08
davon zweifelhafte Forderungen 2.554,83 2.950,60
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 14.612,51 8.523,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 118.932,16 164.961,37
III. Liquide Mittel 2.014.234,49 2.241.565,39
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 7.623,87 19.816,55
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 2.006.610,62 2.221.748,84
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 16,68 16,74
D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 1.315.811,50 1.775.745,49
SUMME DER AKTIVA 44.625.641,69 44.580.637,84
260
Seite 100 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 43.369.192,13 43.620.419,79
I. Basiskapital 41.414.800,13 41.596.649,79
1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 10.000,00 10.000,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.044.118,50 6.024.794,61
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.444.105,95 4.645.279,50
II. Rücklagen 0,00 0,00
1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00
III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 1.954.392,00 2.023.770,00
1. Sonderposten aus Zuwendungen 1.133.946,00 1.176.558,00
2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00
3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00
4. Sonstige Sonderposten 819.325,00 846.091,00
B. Rückstellungen 498.001,65 509.639,45
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 168.537,22 183.243,58
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 288.000,00 269.000,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 41.464,43 57.395,87
C. Verbindlichkeiten 758.242,91 449.540,60
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 372.610,79 391.934,68
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.316,50 22.001,32
3. Sonstige Verbindlichkeiten 366.315,62 35.604,60
D. Passive Rechnungsabgrenzung 205,00 1.038,00
SUMME DER PASSIVA 44.625.641,69 44.580.637,84
261
Anlage 3 Seite 101 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
51410000 Zuweisungen vom Land 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90-
54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 199.962,35- 175.000- 207.299,53- 24.962,35
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.900.218,09- 1.838.400- 1.787.758,90- 61.818,09
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 36.377,54- 37.400- 34.909,37- 1.022,46-
54120100 Erbbauzinsen (230) 44.206,82- 44.000- 44.002,89- 206,82
54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.181.353,88- 2.095.400- 2.074.559,77- 85.953,88
54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 500- 349,81- 500,00-
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 500- 349,81- 500,00-
51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.745,00- 4.745- 4.747,00-
51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.867,00- 37.867- 37.869,00-
55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.766,00- 26.766- 26.768,00-
** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.378,00- 69.378- 69.384,00-
55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 151,84- 100- 220,72- 51,84
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 200,00- 147.229,50- 200,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 30.991,90- 28.100- 5.137,00- 2.891,90
55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 269.000,00- 226.300,00- 269.000,00
58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 10.997,93- 11.401,47- 10.997,93
** + Sonstige ordentliche Erträge 311.341,67- 28.200- 390.288,69- 283.141,67
*** = Ordentliche Erträge 2.570.313,65- 2.202.478- 2.542.862,17- 367.835,65
60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91
** - Personalaufwendungen Aktiv 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91
60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 3.682,95 6.000 3.499,74 2.317,05
60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 10.321,45 12.000 9.557,26 1.678,55
60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.009,62 5.200 4.186,86 1.190,38
64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 200,00
64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 3.086,24 2.900 2.816,91 186,24-
64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.734,99 1.500 2.796,88 234,99-
** - Personalaufwendungen Passiv 22.835,25 27.800 22.857,65 4.964,75
62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 2.218,84 3.000 1.805,21 781,16
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 21.795,50 17.200 16.588,16 4.595,50-
62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 45.129,70 52.200 30.375,42 7.070,30
62270000 Aufwendungen für Wasser 3.467,92 4.000 3.586,00 532,08
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 4.020,20 4.000 4.020,20 20,20-
62280100 Abwasser - Schmutzwasser (220) 26.847,33 24.400 25.545,92 2.447,33-
62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 86,75 86,75-
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 235.410,90 290.000 217.928,35 54.589,10
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 49.910,22 160.500 79.295,83 110.589,78
62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 448,21 53,10 448,21-
62320320 Unterhalt der Wälder 9.520,25 5.000 19.072,55 4.520,25-
62320410 Grabpflege 347,46 500 347,46 152,54
62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 1.822,66 8.000 6.177,34
62340000 Unterhalt für Maschinen/techn. Anlagen 933,50 1.846,41 933,50-
62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00
62370010 Gebäudereinigung (dezentral) 828,31
62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 20.873,81 21.000 20.700,39 126,19
62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 19.403,32 19.400 19.403,32 3,32-
62370300 Kaminkehrergebühren (230) 401,27
62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 547,46 100 100,25 447,46-
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.054,90 7.054,90-
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 288.000,00 269.000,00 288.000,00-
62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 210.481,50 247.400 207.679,01 36.918,50
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.056,32 2.100 2.056,32 43,68
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 963.876,75 872.300 934.133,48 91.576,75-
64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 1.290,74
94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.354,00 1.354 1.353,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 380.925,00 380.925 380.921,00
94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.613,00 2.613 2.614,00
94106000 AfA Fahrzeuge 154,00 154 153,00
94107000 AfA Betriebs- u.Geschäftsausstattung 195,00 672 194,00 477,00
94108000 AfA GWG's 534,60 477,00 534,60-
** - Abschreibungen 385.775,60 385.718 387.002,74 57,60-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 395.321,00 219.000 439.080,00 176.321,00-
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 462.441,96 457.300 496.669,08 5.141,96-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 14.706,36- 99.736,54- 14.706,36
** - Transferaufwendungen 843.056,60 676.300 836.012,54 166.756,60-
64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00-
64230000 Gebühren 2.616,00 2.616,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 178,50 200 249,60 21,50
64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 100 1.114,80 100,00
64270200 Kosten für ärztliche Untersuchungen 200 200,00
64310100 Bürobedarf 21,59 200 219,13 178,41
64330000 Zeitungen und Fachliteratur 595,06 600 605,17 4,94
64350000 Fernmeldegebühren 1.715,34 1.800 1.703,67 84,66
64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00-
64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 762,20 600 1.059,51 162,20-
64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 20.953,02 22.200 17.683,08 1.246,98
64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 500 500,00
64390700 Transportkosten, Umzugskosten 16.026,27 20.000 35.602,16 3.973,73
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.199,08 3.309,56 3.199,08-
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 9.238,91 9.077,06 9.238,91-
64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81-
64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.013,95 900 958,20 113,95-
64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 1.329,00- 1.329,00
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 26.395,90 28.100 562,10 1.704,10
64710200 Grundsteuer (dezentral) 71.514,20 71.500 71.514,20 14,20-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 15.060,46 15.400 16.387,85 339,54
64990000 Vermischte Aufwendungen 25,12 100 450,96 74,88
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 171.628,41 166.000 164.138,86 5.628,41-
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.443.538,70 2.195.118 2.398.676,53 248.420,70-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 126.774,95- 7.360,00- 144.185,64- 119.414,95
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 57.659,02 292.200- 329.734,28- 349.859,02-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 404.644,31- 40.000- 45.426,25- 364.644,31
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.527,60- 300- 1.238,80- 1.227,60
** + Finanzerträge 348.512,89- 332.500- 376.399,33- 16.012,89
65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45
** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45
**** = Finanzergebnis 345.052,34- 329.000- 372.920,22- 16.052,34
***** = Ordentliches Jahresergebnis 471.827,29- 336.360- 517.105,86- 135.467,29
59119000 Andere außerordentliche Erträge 0,35-
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 20.663,03- 75.056,79- 20.663,03
** + Außerordentliche Erträge 20.663,03- 75.057,14- 20.663,03
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 11.052,44 7.988,07 11.052,44-
** - Außerordentliche Aufwendungen 11.052,44 7.988,07 11.052,44-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 9.610,59- 67.069,07- 9.610,59
****** = Jahresergebnis vor ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
******* = Ergebnis nach ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
262
Seite 102 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
263
Anlage 3 Seite 103 von 126
Findel- und Waisenhausstiftungen
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 4.016.319,18 3.952.715,03
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.553.759,79 2.553.828,79
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.508,00 2.233.577,00
III. Finanzanlagen 1.462.559,39 1.398.886,24
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.462.559,39 1.398.886,24
B. Umlaufvermögen 146.241,43 164.350,21
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.996,44 63.207,47
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 60.652,55 55.863,58
III. Liquide Mittel 78.244,99 101.142,74
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 78.244,99 101.142,74
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 4.162.560,61 4.117.065,24
264
Seite 104 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 4.139.134,93 4.063.145,51
I. Basiskapital 4.016.319,18 3.952.715,03
1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.119.183,85 1.028.081,10
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -46.482,77 -18.984,17
II. Rücklagen 122.815,75 110.430,48
1. Kapitalerhaltungsrücklage 122.815,75 110.430,48
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 22.729,88 38.066,67
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.760,75 26.530,98
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00
4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.969,13 11.535,69
C. Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 4.162.560,61 4.117.065,24
265
Anlage 3 Seite 105 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 76.618,13- 74.100- 74.355,54- 2.518,13
54120100 Erbbauzinsen (230) 234.400,19- 232.100- 232.077,11- 2.300,19
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 311.043,88- 306.200- 306.458,21- 4.843,88
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.100,00-
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 10.572,25- 8.000- 10.120,60- 2.572,25
** + Sonstige ordentliche Erträge 10.572,25- 8.000- 13.220,60- 2.572,25
*** = Ordentliche Erträge 321.616,13- 314.200- 319.678,81- 7.416,13
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 14.425,15 23.800 28.004,94 9.374,85
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 6.900 6.900,00
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.146,90 7.146,90-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.247,29 14.400 12.345,88 1.152,71
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.570,40 2.600 2.570,40 29,60
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 37.389,74 47.700 42.921,22 10.310,26
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 69,00 100 70,00 31,00
** - Abschreibungen 69,00 100 70,00 31,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 214.334,57 193.800 241.527,91 20.534,57-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.770,23- 42.146,30- 7.770,23
** - Transferaufwendungen 206.564,34 193.800 199.381,61 12.764,34-
64230000 Gebühren 2.594,00 2.594,00-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 137,55 200 157,93 62,45
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 7.978,25 8.000 283,60 21,75
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 3.005,69 3.200 5.328,00 194,31
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.715,49 11.400 5.769,53 2.315,49-
*** = Ordentliche Aufwendungen 257.738,57 253.000 248.142,36 4.738,57-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 63.877,56- 61.200- 71.536,45- 2.677,56
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 7.384,30 34.600- 40.979,60- 41.984,30-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 46.994,76- 2.700- 2.775,75- 44.294,76
** + Finanzerträge 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46
*** = Finanzergebnis 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46
***** = Ordentliches Jahresergebnis 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
****** = Jahresergebnis vor ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
******* = Ergebnis nach ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
266
Seite 106 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 294.739,00 69,00 294.808,00 2.233.508,00 2.233.577,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 294.739,00 69,00 0,00 0,00 294.808,00 2.553.759,79 2.553.828,79
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24
Zwischensumme: 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 0,00 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 0,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24
G e s a m t s u m m e 4.353.404,95 689.150,00 597.978,25 0,00 4.444.576,70 400.689,92 27.711,60 144,00 0,00 428.257,52 4.016.319,18 3.952.715,03
267
Anlage 3 Seite 107 von 126
Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 1.256.914,19 1.211.623,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19
III. Finanzanlagen 778.960,00 733.669,44
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 778.960,00 733.669,44
B. Umlaufvermögen 168.473,13 116.347,65
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96
III. Liquide Mittel 164.012,12 111.187,69
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 164.012,12 111.187,69
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.509,00 39,80
SUMME DER AKTIVA 1.426.896,32 1.328.011,08
268
Seite 108 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 1.307.035,35 1.266.866,04
I. Basiskapital 1.256.914,19 1.211.623,63
1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 538.181,13 478.391,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -20.843,60 -6.344,16
II. Rücklagen 50.121,16 55.242,41
1. Kapitalerhaltungsrücklage 50.121,16 55.242,41
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 119.234,97 61.145,04
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.809,09 56.903,62
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.425,88 4.241,42
C. Verbindlichkeiten 626,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 626,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.426.896,32 1.328.011,08
269
Anlage 3 Seite 109 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 750,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 750,00-
54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 101.625,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 101.625,00-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 837,06- 2.976,00- 837,06
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.576,00- 9.137,70- 2.576,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 3.413,06- 12.113,70- 3.413,06
*** = Ordentliche Erträge 160.913,06- 157.500- 114.488,70- 3.413,06
62320410 Grabpflege 400,37 200 459,87 200,37-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 6.874,80 5.600 5.617,53 1.274,80-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 7.275,17 5.800 6.077,40 1.475,17-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 50.847,20 109.800 43.334,00 58.952,80
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 59.905,47 30.050,78 59.905,47-
** - Transferaufwendungen 110.752,67 109.800 73.384,78 952,67-
64230000 Gebühren 2.576,00 2.576,00-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 234,52
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 760,46 1.000 2.788,00 239,54
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.336,46 1.000 3.022,52 2.336,46-
*** = Ordentliche Aufwendungen 121.364,30 116.600 82.484,70 4.764,30-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 39.548,76- 40.900- 32.004,00- 1.351,24-
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 2.869,48 11.400- 14.638,90- 14.269,48-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 18.826,53- 3.200- 3.177,61- 15.626,53
** + Finanzerträge 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05
*** = Finanzergebnis 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05
***** = Ordentliches Jahresergebnis 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
****** = Jahresergebnis vor ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
******* = Ergebnis nach ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
270
Seite 110 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 801.520,40 204.790,00 144.162,94 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44
Zwischensumme: 801.520,40 204.790,00 144.162,94 0,00 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44
G e s a m t s u m m e 1.279.474,59 204.790,00 144.162,94 0,00 1.340.101,65 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 1.256.914,19 1.211.623,63
271
Anlage 3 Seite 111 von 126
Kost-Pocher’sche Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 12.453.452,60 12.406.484,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.918.700,00
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.918.700,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.533.552,60 3.487.784,99
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.533.552,60 3.487.784,99
B. Umlaufvermögen 257.028,64 126.729,75
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.695,74 64.802,32
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.993,50 5.993,50
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 37.958,04 47.064,62
III. Liquide Mittel 201.332,90 61.927,43
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 201.332,90 61.927,43
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 12.710.481,24 12.533.214,74
272
Seite 112 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 12.531.114,46 12.461.620,48
I. Basiskapital 12.453.452,60 12.406.484,99
1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 63.805,65 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 737.539,42 714.861,69
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.533.462,09 1.572.977,86
II. Rücklagen 77.661,86 55.135,49
1. Kapitalerhaltungsrücklage 77.661,86 55.135,49
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 44.051,20 47.771,59
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.338,37 9.443,56
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 25.712,83 38.328,03
C. Verbindlichkeiten 135.315,58 23.822,67
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500,00 1.150,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 134.815,58 22.672,67
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 12.710.481,24 12.533.214,74
273
Anlage 3 Seite 113 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 550,00-
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 800,00-
54120100 Erbbauzinsen (230) 35.475,40- 35.500- 35.475,40- 24,60-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.475,40- 35.500- 36.825,40- 24,60-
55110000 Veräuß.von Grundstücken und Gebäuden 251.000,00-
55110001 Veräuß. v. Grundstücken u. Gebäuden 251.000,00
55402000 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 171.843,98-
55402001 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 1.200,00- 1.200,00
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.363,98- 9.300,00- 2.363,98
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 21.362,03- 19.100- 12.780,00- 2.262,03
** + Sonstige ordentliche Erträge 24.926,01- 19.100- 193.923,98- 5.826,01
*** = Ordentliche Erträge 60.401,41- 54.600- 230.749,38- 5.801,41
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 16,61
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 289,90
62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 773,24
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 333,20
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 12.303,08 16.900 17.380,04 4.596,92
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 12.303,08 16.900 18.792,99 4.596,92
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 27,00
** - Abschreibungen 27,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 73.738,55 73.500 71.052,81 238,55-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 8.894,81 9.443,56 8.894,81-
** - Transferaufwendungen 82.633,36 73.500 80.496,37 9.133,36-
64230000 Gebühren 972,00 972,00-
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 17,77
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 10.985,03 19.100 328,00 8.114,97
64710200 Grundsteuer (dezentral) 509,04
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 8.746,83 8.800 11.302,84 53,17
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.703,86 27.900 12.157,65 7.196,14
*** = Ordentliche Aufwendungen 115.640,30 118.300 111.474,01 2.659,70
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 55.238,89 63.700 119.275,37- 8.461,11
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 16.034,64 70.100- 85.225,34- 86.134,64-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 129.446,61- 34.700- 35.293,11- 94.746,61
** + Finanzerträge 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97
*** = Finanzergebnis 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97
***** = Ordentliches Jahresergebnis 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
****** = Jahresergebnis vor ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
******* = Ergebnis nach ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
274
Seite 114 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 9.428.659,00 1.200,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 9.428.659,00 1.200,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99
Zwischensumme: 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 0,00 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 0,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99
G e s a m t s u m m e 13.025.648,59 1.548.073,41 1.448.621,05 0,00 13.125.100,95 619.163,60 52.540,75 56,00 0,00 671.648,35 12.453.452,60 12.406.484,99
275
Anlage 3 Seite 115 von 126
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in €
A. Anlagevermögen 3.314.853,90 3.385.818,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.314.853,90 3.385.818,26
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.314.853,90 3.385.818,26
B. Umlaufvermögen 143.164,40 170.826,20
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17
III. Liquide Mittel 108.997,88 108.275,03
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 108.997,88 108.275,03
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 3.458.018,30 3.556.644,46
276
Seite 116 von 126 Anlage 3
P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in €
A. Eigenkapital 3.386.393,13 3.428.287,62
I. Basiskapital 3.314.853,90 3.385.818,26
1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 572.992,20 568.644,04
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 5.891,70 81.204,22
II. Rücklagen 71.539,23 42.469,36
1. Kapitalerhaltungsrücklage 71.539,23 42.469,36
III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 36.025,17 90.914,44
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 31.029,37 29.439,97
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 4.995,80 61.474,47
C. Verbindlichkeiten 35.600,00 37.442,40
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.150,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 35.600,00 36.292,40
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 3.458.018,30 3.556.644,46
277
Anlage 3 Seite 117 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 4.866,20- 9.720,00- 4.866,20
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 70.465,84- 70.500- 34.048,69- 34,16-
** + Sonstige ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04
*** = Ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04
62320410 Grabpflege 751,89 700 674,54 51,89-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 9.555,27 9.000 8.436,92 555,27-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 10.307,16 9.700 9.111,46 607,16-
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 50.507,60 36.700 50.666,00 13.807,60-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 1.589,40 11.596,68 1.589,40-
** - Transferaufwendungen 52.097,00 36.700 62.262,68 15.397,00-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 16.416,56 70.500 1.117,24 54.083,44
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 13.987,17 14.200 22.476,28 212,83
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.403,73 84.700 23.593,52 54.296,27
*** = Ordentliche Aufwendungen 92.807,89 131.100 94.967,66 38.292,11
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 17.475,85 60.600 51.198,97 43.124,15
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 8.199,23 36.300- 99.830,80- 44.499,23-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 118.008,59- 50.100- 36.786,37- 67.908,59
** + Finanzerträge 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36
*** = Finanzergebnis 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36
***** = Ordentliches Jahresergebnis 92.333,51- 25.800- 85.418,20- 66.533,51
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 40,00
** - Außerordentliche Aufwendungen 40,00
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 40,00
****** = Jahresergebnis vor ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
******* = Ergebnis nach ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
278
Seite 118 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
Zwischensumme: 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
G e s a m t s u m m e 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
279
Anlage 3 Seite 119 von 126
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 172.471,30 172.150,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 172.471,30 172.150,31
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 172.471,30 172.150,31
B. Umlaufvermögen 18.249,33 18.666,33
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90
III. Liquide Mittel 17.090,68 17.101,43
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.090,68 17.101,43
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 190.720,63 190.816,64
280
Seite 120 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 186.327,44 185.241,81
I. Basiskapital 172.471,30 172.150,31
1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 11.567,32 10.777,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 700,58 1.169,78
II. Rücklagen 13.856,14 13.091,50
1. Kapitalerhaltungsrücklage 13.856,14 13.091,50
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 4.393,19 5.574,83
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 453,31 1.246,36
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.939,88 4.328,47
C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 190.720,63 190.816,64
281
Anlage 3 Seite 121 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz /Ist 2017
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
** + Sonstige ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
*** = Ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
62320410 Grabpflege 139,00 200 139,00 61,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 184,75 100 109,29 84,75-
* * - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 323,75 300 248,29 23,75-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 2.000,00 1.300 700,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 793,05- 1.246,36 793,05
** - Transferaufwendungen 1.206,95 1.300 1.246,36 93,05
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 2.152,31 2.200 73,80 47,69
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung
§74KommHV 1.763,72 1.500 2.170,36 263,72-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.916,03 3.700 2.244,16 216,03-
*** = Ordentliche Aufwendungen 5.446,73 5.300 3.738,81 146,73-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 3.294,42 3.100 716,19- 194,42-
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 948,22 3.300- 3.614,20- 4.248,22-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 5.797,47- 1.300- 2.019,67- 4497,47
** + Finanzerträge 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25
*** = Finanzergebnis 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25
***** = Ordentliches Jahresergebnis 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
****** = Jahresergebnis vor ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
******* = Ergebnis nach ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
282
Seite 122 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 182.667,50 67.942,50 67.152,31 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 10.986,39 172.471,30 172.150,31
Zwischensumme: 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31
G e s a m t s u m m e 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31
283
Anlage 3 Seite 123 von 126
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 735.853,60 736.670,08
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 597.258,70 605.820,70
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 597.258,70 605.820,70
III. Finanzanlagen 138.594,90 130.849,38
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 138.594,90 130.849,38
B. Umlaufvermögen 58.224,42 55.856,14
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06
III. Liquide Mittel 27.557,03 25.390,08
1. Kassenbestand 9.919,08 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.637,95 25.390,08
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 794.078,02 792.526,22
284
Seite 124 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 774.896,92 770.736,07
I. Basiskapital 741.091,37 743.345,85
1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -5.137,58 -2.883,10
II. Rücklagen 33.805,55 27.390,22
1. Kapitalerhaltungsrücklage 33.805,55 27.390,22
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 9.262,02 21.790,15
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.551,20 18.471,83
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.710,82 3.318,32
C. Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 794.078,02 792.526,22
285
Anlage 3 Seite 125 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 72,52- 72,52
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 1.130,00- 5.338,25- 1.130,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 1.202,52- 5.338,25- 1.202,52
*** = Ordentliche Erträge 56.410,68- 55.900- 60.546,41- 510,68
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 4.450,97 15.400 6.569,23 10.949,03
62320410 Grabpflege 338,80 300 332,75 38,80-
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 17.156,34 17.600 14.808,04 443,66
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.654,77 2.500 2.204,21 1.154,77-
62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.093,99 2.100 2.054,95 6,01
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 27.694,87 37.900 25.969,18 10.205,13
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
** - Abschreibungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 25.020,00 6.600 5.800,00 18.420,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 11.920,63- 7.614,67 11.920,63
** - Transferaufwendungen 13.099,37 6.600 13.414,67 6.499,37-
64230000 Gebühren 1.130,00 1.130,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 4,90 9,50 4,90-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 661,36
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 522,50 800 1.812,10 277,50
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.657,40 800 2.482,96 857,40-
*** = Ordentliche Aufwendungen 51.013,64 53.900 50.429,81 2.886,36
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 5.397,04- 2.000- 10.116,60- 3.397,04
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 956,91 600- 1.554,14- 1.556,91-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 3.850,88- 1.200- 1.604,98- 2.650,88
** + Finanzerträge 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97
*** = Finanzergebnis 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97
***** = Ordentliches Jahresergebnis 8.291,01- 3.800- 13.275,72- 4.491,01
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 750,93-
** + Außerordentliche Erträge 750,93-
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 1.803,16 1.555,00 1.803,16-
** - Außerordentliche Aufwendungen 1.803,16 1.555,00 1.803,16-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 1.803,16 804,07 1.803,16-
****** = Jahresergebnis vor ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
******* = Ergebnis nach ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
286
Seite 126 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 89.460,60 8.562,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 89.460,60 8.562,00 0,00 0,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
2. Wertpapiere 140.692,67 40.000,00 29.927,48 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 12.170,29 138.594,90 130.849,38
Zwischensumme: 110.566,55 40.000,00 29.927,48 0,00 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 0,00 12.170,29 138.594,90 130.849,38
G e s a m t s u m m e 805.847,85 40.000,00 29.927,48 0,00 846.046,49 99.303,89 11.309,80 420,80 0,00 110.192,89 735.853,60 736.670,08
287
Jahresabschluss
2017
Anhang
Ö 3Ö 3
288
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 6
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 6
Änderungen der Bilanzstruktur ................................................................................................................................ 7
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 7
AKTIVA ............................................................................................................................................................... 7
A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 7
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 7
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 7
A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 8
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................................... 10
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 10
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ...................................................... 10
4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 11
6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 12
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstattung ..................................................... 12
8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 12
A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 13
1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 15
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 16
3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 18
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 18
4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 18
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 19
B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 19
B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 19
Vorräte ........................................................................................................................................... 19
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 20
1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 20
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 20
289
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 21
3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 21
3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 21
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 22
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 22
5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 23
Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 23
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 24
7. Wertpapiere des Umlaufvermögens .......................................................................................... 24
B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 24
1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 24
C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 25
ARAP: Disagio ............................................................................................................................... 25
ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ................................................................... 25
ARAP ............................................................................................................................................. 26
PASSIVA .......................................................................................................................................................... 27
A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 27
A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 27
A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 28
A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 29
A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 29
B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 30
1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 30
2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 32
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 32
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 32
5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 33
C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 33
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen ...................................................................................... 34
2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen .......................................................................................... 35
290
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
4. – 11. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 36
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 38
1. Anleihen ..................................................................................................................................... 38
2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 39
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 39
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 41
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 42
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 43
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 43
7. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 44
Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................ 44
E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 45
Passive Rechnungsabgrenzung .................................................................................................... 45
Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 52
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 53
Erträge .............................................................................................................................................................. 54
Aufwendungen .................................................................................................................................................. 62
Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 73
Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 77
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 78
Ertragslage ....................................................................................................................................................... 79
Vermögenslage ................................................................................................................................................. 84
Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 85
Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 87
Prognosebericht .................................................................................................................................................... 91
Risikobericht .......................................................................................................................................................... 91
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 ................................................................................................................. 93
291
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
292
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
_________________________________________________________________________________
6
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO)
unter Beachtung der ergänzenden Regelungen der
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-
Doppik) erstellt.
In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren
Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden
mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge-
sondert beschrieben.
Die Haushaltssatzung 201 7 wurde am 17.11.2016
vom Stadtrat besc hlossen und mit Schreiben vom
02.12.2016 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re-
gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom
20.02.2017. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts-
blatt Nr. 5 vom 08.03.2017.
Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den
Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Am 25.10.2017 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags-
haushaltssatzung beschlossen und mit Schrei ben
vom 06.11.2017 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge-
legt. Nachdem diese gegen die 1. Nachtragshaus-
haltssatzung keine Einwände erhob, erfolgte die Be-
kanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2017.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der
Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs- und Be-
wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun-
gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz
wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und
Bewertung kommunalen Ver mögens“ (Bewertungs-
richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay-
erischen Staatsministerium des Innern angewendet.
Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de-
ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im
Einzelnen wertmäßig 150 € netto nicht übersteigen
(geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde verzichtet (§
71 Abs. 4 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR).
Die zugrundegelegten Aktivierungsgrundsätze der
BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege-
lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist
zu aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert dar-
gestellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirt-
schaftliche Eigentum. Vermögensgegenstände wer-
den nach der Brutto- Methode angesetzt, d. h. Ver-
mögensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert
inklusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse wer-
den als Sonderposten passiviert und analog des zu-
gehörigen Anlagengutes aufgelöst.
Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa-
chungsverfahren angewandt:
• Festbewertung: z. B. für den Medienbestand der
Stadtbibliothek
• Gruppenbewertung nach Wertgruppen: z. B. für
Sammlungen in Museen
• Individuelle Sammelbewertung: z. B. für Fach-
räume, Turnhallenaus stattungen und Musikin-
strumente der Schulen
293
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
_________________________________________________________________________________
7
Änderungen der Bilanzstruktur
In der Bilanzstruktur der Stadt Nürnberg wurde seit
der Erst ellung des Jahresabschlusses 20 16 eine
Umgliederung eines Kontos in eine andere Bilanzpo-
sition vorgenommen. Die Änderungen werden nach
§ 80 Abs. 2 S. 2 KommHV-Doppik wie folgt erläutert
und begründet: Das Konto „Schulgirokonten Spar-
kasse (Bestände)“ wurde zu „Girokonten außerh.
SAP Sparkasse (Schule, Stiftung)“ umbenannt und
innerhalb der Position „Liquide Mittel“ (Aktiva B. IV.)
von dem Posten „Kassenbestand“ auf den Posten
„Bankguthaben“ umgegliedert. Die Umgliederung ist
erfolgt, da auf dem Konto Bankguthaben ausgewie-
sen werden. Der Vorjahreswert zum 31.12.2016
wurde angepasst, um eine Vergleichbarkeit der be-
troffenen Positionen zu gewährleisten.
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen-
stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen-
den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un-
terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er-
läutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK
Immaterielle Vermögensgegen-
stände aus geleisteten Zuwendun-
gen
Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf-
gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des
Zuschusses, ansonsten 10 Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Lizenzen 16.498,00 52.804,00
EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwen-
dungen 178.517.512,00 178.046.701,00
Summe 183.541.644,00 183.447.672,00
294
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
8
Die Bilanzposition immaterielle Vermögensgegen-
stände erhöhte sich im Vorjahresvergleich insgesamt
marginal um rd. 94 TEUR.
Der Bestandsminderung im Bereich Lizenzen be-
gründet sich in den Wertberichtungen durch Ab-
schreibungen sowie Umbuchungen hin zur Anlagen-
klasse EDV-Software.
Die Wertsteigerung im Bereich EDV -Software (0,34
Mio. €) resultiert insb. in der Anschaffung neuer EDV-
Software für SAP -/ESS-/MSS; Partitionslizenzen
Oracle; Software für das Dokumentenmanagement -
und eCall-Notrufsystems.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen aus
geleisteten Zuwendungen liegt der Schwerpunkt wei-
terhin in der Bezuschussung freigemeinnütziger Trä-
ger von Kindertageseinrichtungen im Gesamtvolu-
men von 11,88 Mio. €. u.a. für die Kita‘s Krakauerstr.
36 (2,27 Mio. €), Körnerstr. 53 (1,23 Mio. €), Laufam-
holzstr. 351 (1,03 Mio. €), Halskestr. 11, (0,96 Mio.
€), Frauenholzstr. 10 (0,89 Mio. €), Braillestr. 27
(0,87 Mio. €) und Klingenhofstr. 6 (0,60 Mio. €).
Die ausgereichten Investitionszuschüsse für gemein-
nützige Vereine zur Stärkung des Breitensports be-
liefen sich auf 0,21 Mio. €.
Weiterhin wurde ein Baukostenzuschuss für den ge-
meinschaftlichen Umbau der höhenfreien Kreuzung
der BAB A6/AS Langwasser/Gleiwitzer Str. in Höhe
von 0,70 Mio. € an die Autobahndirektion Nor dbay-
ern geleistet.
Die Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung
betrugen 0,79 Mio. €.
Den Zugängen bei der Position immaterielle Vermö-
gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen im
Wert von 11,88 Mio. € stehen Wertberichti gungen
durch Abschreibungen (11,41 Mio. €) gegenüber.
A. II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstü-
cke und grundstücks-
gleiche Rechte
Ansatz zu Anschaffungskosten.
Primat der Anschaffungs- und Herstellungskosten (§77 Abs. 1 KommHV-Doppik).
Als maßgebliche Rechtsgrundlagen gelten die BayGO, die KommHV-Doppik und die Be-
wertR zur KommHV-Doppik. Soweit in den kommunalgesetzlichen Grundlagen keine Re-
gelungen getroffen sind, fanden gem. Ziffer 1.1.1 BewertR die handelsrechtlichen Vor-
schriften und Grundsätze sinngemäße Anwendung.
Für die Grundstücke mit nicht ermittelbaren bzw. nicht ansetzbaren Anschaffungskosten
(z.B. Währung nicht in DM oder Euro) wurden subsidiär Ersat zwerte entsprechend der
Bewertungsrichtlinie unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
i.V.m Nr. 1.1.1 BewertR) ermittelt. Hierfür wurde zur Bestimmung der Nutzungsart jedes
einzelne Flurstück anhand der vorhandenen Luftbilder des Geoinformationssystems der
Stadt Nürnberg überprüft. Soweit erforderlich, wurden die Erschließungskostenbeitrags-
unterlagen für die maßgeblichen Flurstücke recherchiert und in digitalisierter Form archi-
viert.
Bei den außermärkischen Flurstücken wurden für die Ersatzbewertung die erteilten Bo-
denrichtwertauskünfte herangezogen. Hiervon betroffen waren ausschließlich Flächen
landwirtschaftlicher Nutzung. Konnten bei den zuständigen Gutachterausschüssen we-
der aktuelle noch historische Bodenrichtwerte in Erfahrung gebracht werden, wurde der
vom Statistischen Landesamt des Freistaates Bayern veröffentlichte durchschnittliche
Kaufwert für Ackerflächen des betroffenen Landkreises auf den Bewertungsstichtag rück-
indiziert.
295
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
9
Die Bewertung von Arealen mit Verdacht auf Altlastenablagerung basiert auf Grundlage
einer umfassenden Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der Umweltbehörde.
Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Ansatz zu (fortgeführten) AHK
Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei-
genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer-
tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver-
mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der
Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen
hergestellt.
Die Bewertung der Grundstücksflächen erfolgt analog der Vorgehensweise zu den „un-
bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten“.
Infrastrukturvermögen
und Sachanlagen im
Gemeingebrauch
Ansatz primär auf Basis der AHK
Die Ersatzbewertung der Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be-
wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg.
Berücksichtigt wurde hierbei, dass für das Stadtgebiet nahezu flächendeckend Boden-
richtwerte vorliegen, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffent-
licht sind.
Da nicht für jede Gemarkung, insbesondere im Innenstadtbereich, ein Bodenrichtwert für
Ackerland vorliegt, wurde von einer ersatzweisen Bewertung von Grund und Boden nach
Anlage 1 Nr. 16 zur BewertR (BRW landwirtschaftlicher Flächen) abgewichen. Die Basis
für dieses Vorgehen gibt der Wertansatz der Anlage 1 zur Bewertungsrichtlinie.
Sofern kein Bodenrichtwert für Ackerland vorliegt, orientiert sich die Ersatzwertbewertung
der Gemeinbedarfsflächen mit Infrastrukturnutzung einheitlich an der Bewertung von
Grünflächen. Hierzu wurde der niedrigste Bodenrichtwert der Gemarkung ermitte lt und
mit 20 v. H. (vergleichbar mit Grünflächen) für das Infrastrukturvermögen angesetzt.
Mit diesem Vorgehen wurde sowohl dem Vorsichtsprinzip, als auch der Notwendigkeit
einer rechtskonformen und stetigen Bewertung Rechnung getragen und zugleich eine
überhöhte oder übertrieben unterschätzende Wertdarstellung für Gemeinbedarfsflächen
mit Infrastrukturnutzung vermieden.
Bauten auf fremden
Grund und Boden
Ansatz zu fortgeführten AHK
Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei-
genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer-
tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver-
mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der
Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen
hergestellt.
Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet:
- AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar)
- Versicherungswert (wenn bekannt) mit Abschlag von 50 %
- Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger entsprechend festgelegter
Wertegruppen
- Erinnerungswert (1 €)
Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK
296
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
10
Maschinen und tech-ni-
sche Anlagen sowie
Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
Ansatz zu fortgeführten AHK
Anlagen in Bau Ansatz zu AHK
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Grünflächen 18.480.156,72
17.758.433,93
Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56
Wald, Forsten 20.454.727,35 20.454.772,35
Sonstige unbebaute Grundstücke 146.307.453,56 144.402.823,88
Natur- und Landschaftsschutzgebiete 245.884,29 245.740,37
Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30
Summe 216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertageseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00
Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00
Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00
Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00
Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00
Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41
Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 529.260.314,39 486.872.439,47
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00
Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00
Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremden Grund und Boden
Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
297
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
11
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler
Kunstgegenstände 384.675.727,64
465.724.586,56
Baudenkmäler 698.144,93
698.144,93
Summe 385.373.872,57
466.422.731,49
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
einen plus in Höhe von 3,99 Mio. €. Der
Wertzuwachs resultiert vor allem aus der
Neuordnung der Grundstücke im eingeleiteten
Umlegungsverfahren für das Bauentwicklungsgebiet
Züricher Straße.
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund-
stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
75,86 Mio. € ist, entsprechend den Vorjahren, auf die
hohen Investitionen im Bildungsbereich zurückzufüh-
ren.
Im Bereich der Kind estageseinrichtungen (11,56
Mio. €) wurden im Wesentlichen fertiggestellt: KiTa
Haus für Kinder (3,71 Mio. €), KiHo Neunhof (3,06
Mio. €), KiHo Hermann- Kolb-Str. (3,13 Mio. €), Ju-
gendtreff Karl-Schönleben-Str. (1,58 Mio. €).
Den Zugängen (7,74 Mio. €) und Umbuchungen
(7,86 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abgän-
gen in Höhe von 1,23 Mio. € (u.a. Rückbau KiHo in
Containerbauweise „Am Thoner Espan“) und Ab-
schreibungen i. H. v. 2,81 Mio. gegenüber.
Die Wertsteigerung im Schulbereich (65,93 Mio. €)
gründet insb. in der Fertigstellung der Gretel -Berg-
mann-Grundschule inkl. Hort (23,96 Mio. €) und der
Johann-Pachelbel-Realschule mit staatlicher Fach-
oberschule II (47,81 Mio. €).
Den Zugängen (70,78 Mio. €) und Umbuchungen
(4,77 Mio. €) stehen Wertberichtigung en aus Ab-
schreibungen (7,90 Mio. €) und ein Abgang in Höhe
von 1,72 Mio. € (Abriss der Dependance VS
Zugspitzstraße) gegenüber.
Die Investitionen zur Pos. Verwaltungsgebäude fin-
den sich insb. in der Generalsanierung des Verwal-
tungsgebäudes Unschlittplatz (1,10 Mio. €) und der
Verbesserung des baulichen Brandschutzes, ver-
bunden mit Umbaumaßnahmen Rathaus Haupt-
markt 18 (0,26 Mio. €), Hochbauamt Marientorgra-
ben (0,24 Mio. €).
Den Zugängen (1,10 Mio. €) und Umbuchungen
(0,69 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen i. H. v. 1,57 Mio. € gegenüber
Die Wertsteigerung zur Pos. Betriebsgebäude i. H. v.
0,85 Mio. € ist insb. auf die Rückübertragung des Ge-
bäudes Veilhofstr. 34 (1,08 Mio. €) aus dem Betriebs-
vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) in
das bilanzielle Vermögen der Stadt Nürnberg (Kern-
stadt) im Vorgriff auf die Übertragung auf den Frei-
staat Bayern zum Betrieb einer Hochschule für Musik
zurückzuführen.
Die Pos. Sonstige Bauten (-1,58 Mio. €) und bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ( -1,93
Mio. €) zeigen eine leicht rückläufige Wirkung auf-
grund der Wertberichtigungen aus Abschreibungen
und Anlagenabgängen.
Ein Datenabgleich mit der städt. Gebäuderaumdatei
(GerDa) führte zu einer Überprüfung des Bestandes
„sonstige Bauten“ und der aus der Vermögensrech-
nung übernommenen Objektwerte.
Der Investitionsschwerpunkt lag im Bereich sonstige
Bauten bei den Bauvorhaben im Tiergarten mit der
Fertigstellung des Wüstenhauses (0,97 Mio. €) und
des Delphinarium II (1,07 Mio. €); den Baumaßnah-
men an der Kulturwerkstatt AEG (1,17 Mio. €) und
dem Luitpoldhaus Stadtbibliothek (0,72 Mio. €).
Den Zugängen (3,74 Mio. €), Umbuchungen (3,82
Mio. €) und Zugang aus Na chaktivierung i. H. v. 99
TEUR (Turm Frauentormauer) stehen Wertberichti-
gungen aus Abschreibungen (7,83 Mio. €) und Anla-
genabgänge i.H.v. 1,41 Mio. € entgegen. Aus dem
Bestand genommen wurden wg. Abriss die Haus-
meisterwohnung und Fahrradhalle Berthold- Brecht-
Schule (0,66 Mio. €), die Sportstätten Maiacher Str.
4-6 (0,42 Mio. €) sowie Abgänge aus Bestandskor-
rektur GerDa i. H. v. 0,33 Mio. €.
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen, Sachanla-
gen im Gemeingebrauch verzeichnet eine Steige-
rung i. H. v. 55,93 Mio. € insbesondere aufgrund Fer-
298
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
12
tigstellung der U -Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nord-
westring und der Generalsanierung des U-Bahnhofs
Scharfreiterring (0,84 Mio. €).
In das Anlagevermögen aufgenommen wurden u.a.
die Außenanlagen der neu gebauten und fertigstell-
ten Schulen Gretel-Bergmann (1,02 Mio. €) und Jo-
hann-Pachelbel-Realschule/staatl. Fachoberschule
II (2,53 Mio. €) und der Grünanlage mit Spielplatz am
Kontumazgarten (0,83 Mio. €).
Den Zugängen (28,75 Mio. €) und Umbuchungen
(77,72 Mio. €) stehen Wertberic htigungen aus Ab-
schreibungen (49,72 Mio. €) und Anlagenabgänge in
Höhe von 0,96 Mio. € (u.a. unentgeltliche Übereig-
nung FlNrn 692/78 und 692/79 an die BRD für A73
Nbg-Hafen-Feucht; Rückbau/Erneuerung von Licht-
signalanlagen; Messungen/Arrondierungen im
Grundstücksverkehr) gegenüber.
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich-
net einen Rückgang in Höhe von 81,05 Mio. €.
Die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz bilanzierten
Schätzwerte zu den Archivalien der reichsstädti-
schen Zeit (36,25 Mio. €), Archivalien des 19. und 20.
Jhrd. (24 Mio. €) und den Sammlungen, bestehend
aus Plänen, Plakaten, Postkarten (26,40 Mio. €)
konnten im Rahmen der Revision nicht bestätigt wer-
den. Die bilanzierten Vermögensgegenstände wurde
daher zum Jahresabschluss 2017 dem Anlage nbe-
stand entnommen.
Nachaktiviert wurde das Inventar der Holzschuher-
kapelle auf dem Johannesfriedhof in Höhe von 5,2
Mio. €. Es handelt sich hierbei u.a. um einen Altar
aus zu Zeiten von Veit Stoß und um eine Bewei-
nungsgruppe aus der Werkstatt von Adam Kraft.
Die Revision Kunst- und Sammlungsgegenstände ist
noch nicht abgeschlossen.
Um die Wertansätze der Eröffnungsbilanz hinrei-
chend begründen zu können, werden in allen noch
offenen Teilbereichen weiterhin Inventuren durchge-
führt.
Bis zum Abschluss de r Überprüfung wird diese Bi-
lanzposition auch in den künftigen Jahren Verände-
rungen erfahren.
6. Fahrzeuge 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstat-
tung
Maschinen 5.113.853,00 5.410.059,00
Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00
Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86
Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 10.758.799,00 9.994.557,00
Summe 84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen im Bau 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
Die Anlagenklassen Fahrzeuge (-0,1 Mio. €) und Ma-
schinen (-0,30 Mio. €) entwickelten sich rückläufig,
da die Wertberichtigungen aus Abschreibungen und
Abgängen die Wertsteigerungen aus Zugängen und
Umbuchungen übersteigen.
Auch die Bilanzposition Betriebsvorrichtungen ver-
zeichnet, trotz hoher Investiti onen für den Ausbau
299
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
13
der Fernmeldenetzinfrastruktur (1,02 Mio. €) und der
Brandmeldesysteme Tiefbau/Trassen (0,76 Mio. €)
einen Rückgang in Höhe von 0,77 Mio. €.
Den Zugängen (2,35 Mio. €) und Umbuchungen
(1,05 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen und Abgängen i. H. v. 4,17 Mio. € ge-
genüber.
Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen die Pos. Be-
triebs- und Geschäftsausstattung (+4,73 Mio. €) und
die Pos. Geringwertige Wirtschaftsgüter (+0,76 Mio.
€). Begründet ist dies mit der Erstausstattung der neu
gebauten staatl. Realschule/Fachoberschule II Jo-
hann-Pachelbel und der Gretel -Bergmann-Grund-
schule inkl. Hortbetrieb.
Die Anlagenklasse Anlagen im Bau mindert sich auf-
grund Fertigstellung größerer Bauvorhaben (u.a. U -
Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nordwestring) um 18,43
Mio. €.
Den Zugängen (64,29 Mio. €) stehen Umbuchungen
(-98,81 Mio. €) entgegen.
In den Zugängen finden sich vor allem große, sich
über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben, kreu-
zungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (3,82 Mio.
€), Umbaum aßnahme Hochschule für Musik (9,82
Mio. €), dem Neubau Feuerwache 1 (10,48 Mio. €),
Ausbau U3/Südwest (10,33 Mio. €), Fahrtrep-
pen/Funktechnik (1,46 Mio. €); Neubau KiHo Hegel-
straße (1,40 Mio. €); Zusatzprogramm KiHo Königs-
hammerstr. (2,57 Mio. €), Neubau KiHo Forsthofstr.
(1,20 Mio. €); 3. BA Künstlerhaus (1,10 Mio. €); Neu-
bau Turnhalle Zugspitzstr. (0,81 Mio. €), Aufsockung
Neubau Adam-Kraft-Realschule (0,63 Mio. €); Nori-
kusbucht Wöhrder See (1,74 Mio. €).
Die Umbuchungen ( -98,81 Mio. €) korrespondieren
mit den Zugängen bei den Bilanzpositionen Bebaute
Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte und Infra-
strukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch).
A. III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unter nehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage, ggf. vermindert um Abschreibun-
gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte
Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung )
zum Erinnerungswert von 1 €
Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen
Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten
Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um
Abschreibungen
1. Verbundene Unternehmen
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2017)
31.12.2017
€
31.12.2016
€
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-
Fürth-Erlangen GmbH
56,34 20.000,00 20.000,00
Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 78.583.665,53 82.501.286,26
NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
300
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
14
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00
noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28
NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80
Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00
wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 40,00 5.040.000,00 5.040.000,00
WBG Nürnberg Beteiligung GmbH 49,00 13.826.818,82 0,00
Summe 305.915.666,96 296.006.468,87
Die Stadt Nürnberg hat in 2017 einen Anteil an der
WBG Nürnberg Beteiligung GmbH erworben. Der
Beteiligungsbuchwert setzt sich aus einer Kapitalein-
lage in Höhe von 12.250 € und Sacheinlagen (Grund-
stücke) in Höhe von 13,8 Mio. € zusammen.
Bei der Beteiligung am Kommunalunternehmen Kli-
nikum Nürnberg war in 2017 eine Abschreibung in
Höhe von 3,9 Mio. € aufgrund voraussichtlich dauer-
hafter Wertminderung erforderlich.
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2017)
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt-
ronische Medien 1,00 255,65 255,65
EnergieRegioN GmbH 5,00 1.250,00 1.250,00
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02
Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00
Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00
Multimedia Akademie Nürnberg GmbH i.L. --- 0,00 1,00
NürnbergMesse GmbH 49,969 83.336.399,8 83.336.399,8
Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli-
chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 0,00
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin-
zipien“ 5.000,00 5.000,00
Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00
301
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
15
WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94
Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00
Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-
alarmierung --- 1,00 1,00
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00
Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
(KVÜ) --- 1,00 1,00
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken ---
1,00 1,00
Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 0,00
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ---
1,00 1,00
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn-
berg
--- 1,00 1,00
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach-
gruppe --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren
Schwarzachthal --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob-
lauchslandes --- 1,00 1,00
Summe 117.229.912,41 117.227.412,41
Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Partner-
schaften Deutschland - Berater der öffentlichen
Hand GmbH beteiligt (Anteilswert 2.500 €).
Außerdem wurde der Zweckverband Stadt -Umland-
Bahn nachaktiviert; mangels Kapitaleinlage mit 1 €.
Bei der Multimedia Akademie wurde das Liquidati-
onsverfahren in 2017 abgeschlossen. Folglich wurde
der Buchwert (Erinnerungswert von 1 €) ausgebucht.
1. Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00
302
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
16
Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00
NürnbergBad (NüBad) 2.181.102,24 2.181.102,24
NürnbergStift (NüSt) 16.046.164,23 17.670.880,13
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00
Summe 31.207.508,47 32.832.224,37
Der Buchwert des Eigenbetriebs NürnbergStift hat
sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € verringert.
Begründet ist dies dadurch, dass eine außerplanmä-
ßige Abschreibung i. H. v. 722 T€ entsprechend des
Verlusts 201 2 aufgrund von voraussichtlich dauer-
hafter Wertminderung vorgenommen wurde. Die
restliche Buchwertreduzierung (999 T€) beruht auf
der Entnahme des Gebäudes Veilhofstr. 34 inkl. ver-
einbartem Grundstücksanteil aus dem Betriebsver-
mögen des Eigenbetriebs NürnbergStift durch die
Stadt Nürnberg. Die Immobilie wurde für die Nutzung
als Hochschule für Musik generalsaniert; dabei wur-
den die anfallenden Baukosten im Kernhaushalt ver-
bucht (sind bislang unter den Anlagen im Bau aus-
gewiesen). Die Entnahme der Immobilie aus dem
Betriebsvermögen des Eigenbetriebs erfolgte im
Vorgriff zu der Übertragung der generalsanierten Im-
mobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der
Verstaatlichung der Hochschule für Musik . Die
999 T€ entsprechen dem Saldo zwischen den Buch-
werten von Grundstück und Gebäude und des Son-
derpostens in den Büchern des NürnbergStift zum
31.08.2017.
2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte“
1.315.460,74
1.293.895,32
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.348.069,86 563.825,91
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 946.732,38 954.189,58
Otto Lauterbach-Stiftung 1.348.811,95 1.351.493,60
Marie-Hack-Stiftung 3.675.808,45 3.784.695,80
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 80.822,00 81.265,30
Andreas-Winterbauer-Stiftung 245.312,92 236.205,62
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1.076.199,25 1.081.079,30
Andreas-Staudt-Stiftung 192.225,23 190.993,23
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 65.864,00 65.548,20
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.051.530,05 1.060.885,96
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 274.757,60 278.240,90
303
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
17
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 89.928,60 92.053,10
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 97.896,26 47.605,00
Auxiliar-Stiftung 139.115,00 142.095,30
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 322.052,00 302.061,60
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 119.951,95 122.524,80
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 123.361,90 123.583,00
Margarete-Weigel-Stiftung 541.293,27 527.959,30
Leonhard Wagner Stiftung 231.559,35 236.569,30
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 137.602,20 138.759,00
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 775.634,60 755.701,20
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 142.851,85 49.384,39
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 603.615,40 516.221,59
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 434.560,34 397.350,73
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 50.211,53 50.211,53
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 40.553,00 41.947,50
Erich und Grete Berwind Stiftung 1.947.551,28 1.731.393,62
Summe 17.419.332,96 16.217.739,68
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der
rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich
von 2016 auf 2017 um 1.200 T€ auf rd.
17.419 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird
auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge-
stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge-
winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb-
nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden
sind.
Die Zugänge in 2017 betragen insgesamt rd. 5.826
T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl-
liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage
von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich
dienen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von ins-
gesamt rund 1.283 T€ als Zustiftung ins Grund-
stockvermögen verschiedener nichtrechtsfähiger
Stiftungen eingebracht und in Wertpapiere ange-
legt.
Die Abgänge belaufen sich auf rd. 4.285 T€ (zu An-
schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei -
bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 379 T€ und buchmäßige Zu-
schreibungen in Höhe von ca. 39 T€ getätigt.
Aus fälligen Wertpapieren und Aktienverkäufen
wurden insgesamt Kursgewinne i. H. v. ca. 35 T€
und Kursverluste i. H. v. rd. 46 T€ realisiert.
.
304
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
18
3. Versorgungsrücklage 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.863.450,43 31.646.617,95
Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 16,53 1,09
Summe 34.863.466,96 31.646.619,04
Die von der Stadt Nürnberg nach dem BayVers-
RücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Be-
träge werden in Anteile am Bayerischen Pensions-
fonds - einem thesaurierenden Spezialfonds - ange-
legt. Zum 31.12.201 7 waren noch 16,53 € anzule-
gen, ab 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver-
pflichtung mehr zur Anlage
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00
Summe 6.993.240,00 6.993.240,00
Bei den „Ausleihungen an verbundene Unterneh-
men“ ist ein Darlehen an das Kommunalunterneh-
men Klinikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt
wird.
4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Ausleihungen an Sondervermögen 11.200.000,00 12.100.000,00
Summe 11.200.000,00 12.100.000,00
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es
sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei-
genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be-
triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge-
hörigen Schulden von der Stadt an SÖR im Rahmen
der Eigenbetriebsgründung. Die Darlehensforderung
reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten
Tilgungsraten.
305
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
19
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verkaufte Darlehensforderungen 2.117.482,26 2.585.437,13
Sonstige vergebene Darlehensforderungen 19.861.467,55 20.589.411,51
Genossenschaftsanteile 500,00 500,00
Summe 21.979.449,81 23.175.348,64
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins-
verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh-
nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver-
kauft wurden. Im Forderungskaufvertrag wurde ver-
einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle-
hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und
Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von
der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und
den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt.
Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge-
bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich-
keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be-
rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer-
den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der
Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen
gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der
zum Bilanzstichtag ausgewiesene Bestand der ver-
kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten
Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert.
Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun-
gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar-
lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le-
hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu-
zierung des Bestandes um kumuliert 0,7 Mio. € ge-
genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun-
gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un-
verzinsliches Darlehen.
Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs-
genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
Vorräte 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Roh-, Hilfs - und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Er-
zeugnisse 654.257,10 779.419,02
Grundstücke 37.704.159,04 48.538.238,18
Summe 38.358.416,14 49.317.657,20
306
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
20
Die Bestandsveränderung der Pos. Roh -, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeug-
nisse (-125 T€) ist vor allem dem Inventur ergebnis
2017 beim Stadtarchiv (-104 T€) geschuldet.
Im Zuge der Revision wurde der Lagerbestand an
Katalogen, Prospekten u.ä. auf seine Verwendbar-
keit hin überprüft. Altbestände wurden tlw. entsorgt.
Die Bewertung der Restbestände nach dem stren-
gen Niederstwertprinzip überprüft.
Der Bilanzposition Grundstücke des Umlau fvermö-
gens sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der
dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d.
BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4- 1512.5-25). Im
Haushaltsjahr 2017 wurde keine Umbuchung aus
dem Anlagenvermögen in das Umlaufvermögen vor-
genommen. Der Jahresendbestand 2016 bzw. An-
fangsbestand 2017 reduzierte s ich aufgrund Anla-
genabgänge um 10,87 Mio. €.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Abgabenforderungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Gebührenforderungen 13.390.246,24 9.388.418,02
Beitragsforderungen 2.114.993,17 2.322.741,21
Steuerforderungen 43.697.273,33 69.188.009,47
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.552.484,82 1.350.016,87
Summe 60.754.997,56 82.249.185,57
Die Außenstände bei Abgabenforderungen verrin-
gern sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 21,5
Mio. €. Dies ist im Wesentlichen mit einem Rückgang
der Steuerforderungen um 25,5 Mio. € bei einer Zu-
nahme der Gebührenforderungen um 4 Mio. € zu er-
klären. Einzelwertberichtigungen kritischer Forde-
rungen (Insolvenzanmeldung des Schuldners bzw.
langjähriger Außenstand) als auch Pauschalwertbe-
richtigungen des restlichen Forderungsbes tands
sind hierbei berücksichtigt.
Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti-
gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be-
richtsjahr auf einen Betrag von rund 44 Mio. € und
verringerten sich somit gegenüber dem Vorjahr um
1,77 Mio. €. Bei den Gebührenforderungen wurden
1,7 Mio. €, bei den Beitragsforderungen 0, 7 Mio. €
und bei den sonstigen öf fentlich-rechtlichen Forde-
rungen 0,3 Mio.€ wertberichtigt.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70
Summe 2.778.390,65 3.864.321,70
307
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
21
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen
aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein-
barungen u.v.m.) haben sich im Vergleich zum Vor -
jahr um rund 1,09 Mio. € verringert. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3
Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.872.764,81 1.186.772,58
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 6.534.856,14 3.494.388,77
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.200.000,00 550.000,00
Summe 12.607.620,95 5.231.161,35
Im Bereich der Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen ist eine Zunahme des Forderungsbe-
stands um 7,37 Mio. € zu verzeichnen. Neben den
zum Stichtag höheren Forderungen bei den Konto-
korrentkonten war die Entwicklung ü berwiegend ei-
ner jahresübergreifenden Abwicklung der für das 4.
Quartal 2017 von der N-Ergie zu zahlenden Konzes-
sionsabgabe geschuldet .
3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Beteiligungen 19.165,57 7.764,74
Summe 19.165,57 7.764,74
3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Sondervermögen 1.667.792,58 9.862.194,32
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 3.551.955,79 2.556.057,07
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 5.439.081,40 5.849.749,60
Summe 10.658.829,77 18.268.000,99
Die Position „Forderungen gegen Sondervermögen“
verringerte sich um 7,6 Mio. €. Dabei nahmen die
Forderungen gegen Sondervermögen i. e. S. wegen
der nun größtenteils periodengerechten Abwicklung
308
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
22
der Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt um
8,1 Mio. € ab. Die Kontokorrentkonten der weiteren
Eigenbetriebe sowie die „Liquiden Mittel SÖR 2010“
sind aufgrund des Saldos unter den Verbindlichkei-
ten ausgewiesen.
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 162.715,98 162.715,98
Summe 162.715,98 162.715,98
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen den Bund 804.414,82 549.711,24
Forderungen gegen das Land 6.222.069,02 25.862.259,55
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 7.246.382,82 6.798.401,06
Forderungen gegenüber Zweckverbänden 207.041,65 830.629,25
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 53.421,81 87.279,93
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 2.925.863,50 12.017.392,64
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 157.121,70 127.297,24
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 5.620.973,19 4.136.373,02
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent-
lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -713.220,59 -670.651,74
Summe 22.524.067,92 49.738.692,19
Nachdem die Gesamtforderungen gegenüber dem
öffentlichen Bereich im Vergleich 2016/2017 um 20
Mio. € zugenommen hatten, ist zum Bilanzstichtag
31.12.2017 wieder ein Rückgang um über 27 Mio. €
zu verzeichnen. Es verringerten sich im Wesentli-
chen die Forderungen gegenüber dem Land ( -19,6
Mio. €) und die Forderungen gegenüber sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen ( -9,1 Mio. €) . Dies
begründet sich auf – im Vergleich zu den offenen
Posten 2016 – geringere ausstehende Erstattungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die
Ende 2017 bereits ausgeglichenen Forderungen aus
Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und
Wasser in 2017
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be-
reich der sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun-
gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich
für 2017 auf 0,7 Mio. €.
309
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
23
5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59
Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 1.457.761,89 2.010.413,20
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00
Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00
Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55
Summe 69.223.262,19 52.582.734,71
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Mio. €.
Stark schwankend sind hier unter anderem die „An-
deren sonstige Vermögensgegenstände “, diese ist
im Anschluss näher erläutert.
Unter der Position „Forderungen g egen Mitarbeiter“
werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Überzahlun-
gen aus laufenden Bezügen und Rückforderungen
aus Überzahlungen ausgewiesen . Hier ergibt sich
wegen einer erst 2017 ausgeglichenen Personalkos-
tenerstattung aus dem Jahr 2016 im Bereich Vor-
schüsse ein Rückgang um rund 1,1 Mio. €.
Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan-
tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich-
tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen
Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren-
zung) 63.924.064,56 46.164.750,47
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.604,85 1.554,85
Schadensersatzforderungen 0,00 0,00
Verrechnungskonten u. ä. 12,43 5.446,75
Summe 64.235.681,84 46.481.752,07
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge-
schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz-
stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han-
delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren
310
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
24
und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat-
tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Die
Position stieg zum Bil anzstichtag 31.12.2017 um
17,7 Mio. € im Vergleich zu 2016, im Vergleich zu
2015 aber verringerte sie sich um 1,1 Mio. €.
Seit 2015 ist in der Position der Freistellungsan-
spruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunter-
nehmen Klinikum enthalten. 2017 erhöhte sich hier
der Bestand u.a. aufgrund der im Rahmen der Kor-
rektur zur Eröffnungsbilanz nachzuholenden Bilan-
zierung eines Freistellungsanspruchs für die Beihil-
feverpflichtungen i. H. v. 9,5 Mio. €. Weitere wesent-
liche Gründe für den höheren Bestand sind die A b-
grenzung von Erstattungen gemäß AsylbewLG (rund
5,5 Mio. €) sowie von Beteiligungserträgen (3,5 Mio.
€).
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
B. IV. Liquide Mittel
1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
Bankbestand (Zahlungsverkehr) 152.539.033,12 35.531.517,56
Bankbestand (Festgelder) 106.500.512,34 136.750.000,00
Summe 260.429.314,31 173.534.896,44
Die liquiden Mittel zum 31.12.2017 haben sich im
Vergleich zu 2016 um rund 87 Mio. € erhöht Damit
spiegelt sich in der Bilanz die weiterhin sehr gute Ent-
wicklung bei den Steuereinzahlungen und den Zu-
weisungen und Erstattungen wieder (siehe auch die
Erläuterung zur Finanzrechnung ). Die Zahlungsfä-
higkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg war im Jahr
2017 stets gewährleistet und sichergestellt.
311
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
25
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. ARAP: Disagio 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Disagio 501.048,99 594.512,96
Summe 501.048,99 594.512,96
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte
Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 15.407.476,85 14.735.728,87
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10
Summe 31.407.457,64 29.692.779,75
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig
ausbezahlte Bezüge“ enthält die Besoldung, die ver-
mögenswirksamen Leistungen sowie die Pfändun-
gen für Januar 2018, die bereits im Dezember 201 7
ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem
Klinikum und dem Staatstheater verauslagten Be-
züge wurden jeweils als Forderungen in die Bilanz
eingestellt und sind in der aktiven Rechnungsab-
grenzung nicht enthalten.
Die Position „ Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe-
leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2017 die So-
zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem-
ber 2017 im Voraus für den Monat Januar 2018 aus-
bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um-
fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen
zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten
und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die Einrichtung des Kontos „Vorschüssig ausge-
zahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ war im Zusam-
menhang mit der Einführung von „Hartz IV“ zum
01.01.2005 notwendig. Über dieses Konto wurden
die Zahlungen an das Jobcenter Nürnberg-Stadt ab-
gegrenzt, die im Dezember 201 7 fällig waren, tat-
sächlich aber bereits Leistungen für Januar 2018
darstellen. Leistungen nach dem SGB II beinhalten
die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der kom-
munale Anteil, den die Stadt Nürnberg an die Bunde-
sagentur für Arbeit erstattet, ist auf folgende Leistun-
gen begrenzt: Leistungen für Unterkunft und Hei -
zung, einmalige Beihilfen, wie Erstausstattung für die
Wohnung und Bekleidung und Leistungen für den
Schulbedarf (Bildung und Teilhabe).
312
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
26
C. ARAP 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98
Summe 2.891.809,08 4.567.741,98
Unter dieser Position sind Ausgaben erfasst, die vor
dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst
nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwie-
gend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für
Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mit-
gliedsbeiträge. Aufgrund der Vielzahl an abgren-
zungsrelevanten Fä llen bei der Stadt Nürnberg
wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfü-
gigkeitsgrenze in den Allgemeinen Finanzwirt-
schaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB)
festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhalten auf
eine Aktivierung verzichtet, bei denen der abzugren-
zende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und es
sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmäßig wie-
derkehrende Beträge handelt, die das Jahreserge b-
nis nicht we sentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3)
AFB).
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die sonstigen
akiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,7
Mio. € reduziert. Es wurden unter anderem summen-
mäßig geringere Abgrenzungen für Barauszahlun-
gen des Sozialamts (-0,9 Mio. €) sowie für Erstattun-
gen vom Land (-0,2 Mio. €) vorgenommen.
313
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
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27
PASSIVA
A. Eigenkapital
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital beläuft sich zum Jahr 2017 auf 649,81
Mio. € und hat sich damit im Saldo um 71,61 Mio. € ver-
mindert. Dies resultiert vor allem aus den nachfolgenden
Sachverhalten:
Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände wurde
die Erfassung der bisher nicht inventarisierten Kunstob-
jekte der Holzschuherkapelle auf dem St. Johannisfried-
hof nachgeholt (+ 5,2 Mio. €).
Hingegen wurden 86,7 Mio. € an Archivalien des Stadt-
archivs als Korrektur der Eröffnungsbilanz ausgebucht.
Die hier angesetzten Durchschnit tswerte wurden vom
BKPV als nicht angemessen eingestuft wurden, da es
sich um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt
keine Anschaffungskosten entstanden sind.
9,5 Mio. € Mehrung im Basiskapital wiederum resultieren
aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistel-
lungsanspruchs bzgl. der für das Kommunalunterneh-
men Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen
für die dorthin abgeordneten aktiven Beamten bzw. der
ehemals dorthin abgeordneten Beamten im Ruhestand.
Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten
Pensionsrückstellungen bilden, obwohl tatsächlich das
Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt er-
stattet. Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstel-
lung steht also eine Forderung gegenüber dem Klinikum
gegenüber.
Bei der Korrektur des Basiskapitals ist zu beachten,
dass nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik die Frist für
eine erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapi tals zwar
bereits abgelaufen ist; hiervon darf jedoch in begründe-
ten Ausnahmefällen abgewichen werden.
1. – 6. Basiskapital
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungs-
rücklage) 993.542,44 898.018,96
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95
Summe 673.859.911,19 744.223.992,92
314
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
28
Alle Korrekturen der Eröffnungsbilanz wurden er-
folgsneutral verbucht und bewirken daher eine An-
passung des Eigenkapitals ohne Auswirkung in der
Ergebnisrechnung. Im Kapitel „Korrekturen zur Er-
öffnungsbilanz“ sind die einzelnen Vorgänge noch
extra aufgeführt.
Die Stadt Nürnberg verwaltet ihre Versorgungsrück-
lage selbst, da sie kein Mitglied im Bayerischen Ver-
sorgungsverband ist. Sie bildet auch die Versor-
gungsrücklage für die Beamten der Eigenbetriebe
und des Klinikums sowie der Stiftung "Staatstheater
Nürnberg" und erhält von diesen einen entsprechen-
den Zuschuss hierfür. Dieser belief sich in 201 7 auf
insgesamt 95,5 T€. Diese Zuschüsse sind als Kapi-
talzuschuss zu behandeln und werden unter der Ei-
genkapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer
Pensionsfonds/ Versorgu ngsrücklage)“ ausgewie-
sen.
Bei der Heinrich und Amalie Lang-Stiftung erfolgte
in 2017 eine Zustiftung in Höhe von 800 T€, die
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung erhielt
eine Zustiftung von 50 T€, die Werner und Elisabeth
Krauß Stiftung und die Aldolf-und-Gertraud Müller-
Stiftung jeweils 100 T€, die Erwin-und-Monika-Telle-
Stiftung rd. 20 T€ und die Erich und Grete Berwind
Stiftung rd. 213 T€.
Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück-
lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba-
siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa-
pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla-
gen in Höhe von ca. 109 T€, um die reale Kapitaler-
haltung (Inflationsausgleich) sicherzustellen.
Die Position „Ergebnisse aus Vermögensumschich-
tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs-
verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu-
sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen
der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt
wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs-
gewinne bzw. -verluste zum Bil anzstichtag abgebil-
det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs-
verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1
Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali-
sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen-
sumschichtungen.
A. II. Rücklagen
1. - 2. Rücklagen
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
Sonderrücklage für Zahngolderlöse 628.780,84 676.382,32
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 470.421,08 382.539,55
Summe 135.709.800,11 103.573.563,23
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten
Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. In 2017
hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jah-
resergebnisses 2017 aufgrund des durch die „Kern-
stadt“ erwirtschafteten Jahresüberschusses um 32,1
Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die Zusam-
mensetzung des Jahresüberschusses finden sich in
den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV.
„Jahresergebnis“.
In die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried-
hofsverwaltung wurden in 2016 erstmals die aus
Zahngolderlösen der Vorjahre realisierten und noch
nicht verbrauchten Mittel aus dem Verlustvortrag der
315
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
29
Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolder-
löse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterlie-
gen. 2017 verringerte s ich hier der Bestand um
47,6 T€, da die aus den Zahngolderlösen gebunde-
nen Mittel abgenommen haben.
Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi-
talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen.
Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Ka-
pitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stif-
tungen erhöhte sich in 2017 um 87,9 T€ auf insge-
samt 470,4 T€. Im Rahmen der Ergebnisverwen-
dung erfolgten Zuführungen von insgesamt
197,9 T€. Gleichzeitig erfolgten Entnahmen in Höhe
von 110,0 T€ für Investitionen in festverzinsliche
Wertpapiere. Die Verrechnung mit dem Basiskapital
erfolgte bei der Position „Zuführungen aus der Er-
gebnisrücklage“ (siehe Erläuterung zu Position Pas-
siva A. I.).
A. III. Verlustvortrag
Verlustvortrag
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93
In 2017 entstand ein dem Gebührenrechner Markt-
amt zugeordneter Verlust von rd. 291,6 T€, der des-
sen Verlustvertrag erhöhte. Beim externen Kosten-
decker Friedhofsverwaltung ergab sich 2017 im end-
gültigen Bilanzausweis erstmals seit Jahren ein ge-
ringer Überschuss (vgl. unter A. IV. und B.III).
A. IV. Jahresergebnis
Jahresergebnis
31.12.2017
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
31.12.2016
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55
Im Haushaltsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss
in Höhe von rund 32,1 Mio. € erwirtschaftet, welcher
sich wie folgt zusammensetzt:
316
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
30
Jahresergebnis
31.12.2017
€
(„-„ = Defizit)
31.12.2016
€
(„-„ = Defizit)
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und
Friedhofsverwaltung)
32.095.956,83 30.708.420,11
Nichtrechtsfähige Stiftungen 292.849,09 422.684,02
Externer Kostendecker Marktamt -291.585,81 15.949,29
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -24.985,01 -1.761.330,87
Summe 32.072.235,10 29.385.722,55
Der bei der Friedhofsverwaltung originär entstan-
dene Verlust von 24.985 € verwandelte sich durch
die Umbuchung aus der Zahngoldrücklage (siehe
unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von 47.601,48 € in
einen nominellen Überschuss von 22.616 €, der un-
ter den Sonderposten aus Gebührenausgleich (s.
B.3.) auszuweisen ist.
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der
Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen
Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über-
nahme der Altbestände aus der Vermögensrech-
nung konnte diese Zuordnung aus technischen
Gründen teilweise nicht erfolgen.
1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 112.696.421,54 112.642.368,54
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 600.745.071,64 570.417.718,56
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein-
deverbänden 994.332,40 994.526,40
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 9.685,83 19.623,83
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be-
reichen 6.323,83 6.629,83
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech-
nungen 2.096.858,96 2.078.863,96
317
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
31
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son-
derrechnungen 3.983.737,79 3.854.899,79
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 19.393.666,78 18.476.066,95
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 97.015.933,92 95.161.737,64
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 10.869.393,08 10.699.484,08
Summe 847.811.425,77 814.351.919,58
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen
verzeichnet einen Anstieg um 33,46 Mio. €.
Die Wertsteigerung ist insbesondere auf die Erhö-
hung der Sonderposten aus Zuweisungen vom Land
(30,33 Mio. €) zurückführen. Insgesamt wur den
71,78 Mio. € an Fördermittel des Landes verein-
nahmt, insbesondere für den Ausbau der U-Bahninf-
rastruktur U3, Klinikum Nord und Nordwestring
(43,99 Mio. €), Zuweisungen für den Ausbau von Kin-
dertageseinrichtungen (8,21 Mio. €) und Schulen
(6,93 Mio. €).
Fertiggestellt wurden u.a. die Kindertageseinrich-
tungen Muggenhofer Str. 118 (1,13 Mio. €), Hopfen-
gartenweg 25 (1 Mio. €), Krakauer Str. 36 (0,95 Mio.
€), Kinderhort Hermann-Kolb-Str. 53 c (0,50 Mio. €)
und Zentralhort Welserstr. 25 (0,58 Mio. €). Im Be-
reich Schulen u.a. Neubau Gretel-Bergmann-Grund-
schule (1 Mio. €), Michael -Ende- Schule (2 Mio. €),
FÖZ Paul-Moor-Schule (1,87 Mio. €).
Die Investitionspauschale betrug 7,77 Mio. €.
Den Zugängen aus Zuweisungen des Landes in
Höhe von 71,78 Mio. € stehen Wertberichtigungen
aus Abgang (6,12 Mio. €) und Abschreibungen
(35,33 Mio. €) entgegen.
Die Zuweisungen vom Bund hingegen blieben im
Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Für den
Ausbau an Kindertageseinrichtungen gingen Förder-
mittel in Höhe von 3,61 Mio. € zu, u.a. für das KiJH
Muggenhofer Str. 118 und dessen Außenanlage
(0,63 Mio. €), KiTa Am Fernmeldeturm 5 (0,64 Mio.
€) und für die KiTa Wandererstr. 163 (0,46 Mio. €).
Den Zugängen aus Zuweisungen des Bundes (+4,42
Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abschrei-
bung in Höhe von 4,37 Mio. € entgegen.
Die Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen
erhöhte sich zum Vorjahr marginal um 18 TEUR. Den
Zugängen in Höhe von 157 TEUR (inklusive Baukos-
tenzuschuss in Höhe von 140 TEUR für die Hoch-
schule für Musik) stehen Wertberichtigungen in Höhe
von 139 TEUR entgegen.
Im Bereich sonst. öffentliche Sonderrechnungen
(+0,13 Mio. €) führte u.a. ein Zuschuss für die Kultur-
werkstatt AEG (0,26 Mio. €) und ein Baukostenzu-
schuss für das Wüstenhaus (0,12 Mio. €) zur Wert-
erhöhung dieser Position. An Zuschüssen wurden
insg. 0,49 Mio. € vereinnahmt. Diesen stehen Wert-
berichtigungen aus Abschreibungen (0,36 Mio. €)
entgegen.
An Zuwendungen von privaten Unternehmen wurden
insb. unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken für
das Infrastrukturvermögen (insg. 0,89 Mio. €) sowie
eine Sachspende (Kunstwerk „Anton von Rieppel“) in
Höhe von 0,1 Mio. € passiviert.
Die Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ er-
höht sich unter Berücksichtigung der Wertberichti-
gungen um 1,85 Mio. €. Die Wertsteigerung beinhal-
tet Investitionszuschüsse und Spendengelder u. a.
für die Kulturwerkstatt AEG (1 Mio. €), d as Niedrig-
energie-/Spielhaus Megilo (0,49 Mio. €) und den
Tiergarten (0,27 Mio. € u.a. für das Bauprojekt Bart-
geiervoliere, das Wüstenhaus und Kleinfahrzeuge)
sowie 0,53 Mio. € an Sonderposten unentgeltlich zu-
gegangener Kunst- und Sammlungsgegenstände.
Für die Neugestaltung des Aufseßplatzes wurden
EU-Fördermitteln i. H. v. 0,53 Mio. € vereinnahmt.
Vermindert um die lineare Auflösung geförderter Ver-
mögensgegenstände (0,36 Mio. €) ermittelt sich eine
Bestandserhöhung bei der Pos. „Zuwendungen von
der EU“ i. H. v. 0,17 Mio. €.
318
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
32
2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
Die Wertminderung der Pos. Sonderposten aus Bei-
trägen (-3,57 Mio. €) begründet sich hauptsächlich in
den Wertberichtigungen durch Abschreibungen
(5,34 Mio. €). Die vereinnahmten Investitionsförde-
rungen i. H. v. 1,88 Mio. € finden sich insbesondere
im Grun dstücks- und Liegenschaftsverkehr (Er-
schließungskostenbeiträge u.a.)
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Beiträgen 22.616,47 0,00
Der Sonderposten aus Gebührenausgleich wurde für
den Externen Kostendecker Friedhof gebildet.
Hier wird der Überschuss von 22.616 €, ausgewie-
sen, der sich aus dem originär entstandene Verlust
von 24.985 € nach Umbuchung aus der Zahngold-
rücklage (siehe unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von
47.601,48 € ergeben hat.
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 906.268,00 957.974,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 205.407,40 204.081,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Ge-
meindeverbänden 171.125,00 180.375,00
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 19.002,00 26.601,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli-
chen Bereichen 115.523,00 36.791,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Son-
derrechnungen 2.715.424,20 2.767.383,00
319
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
33
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli-
chen Sonderrechnungen 3.757.936,10 3.885.663,10
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unterneh-
men 18.319.860,63 18.773.444,71
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 1.805.343,99 1.204.550,26
Summe 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige Sonderposten 3.592.439,59 3.887.795,59
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 418.114,00 0,00
Sonderposten für nicht verwendete Mittel 10.154.533,94 7.409.938,44
Summe 14.165.087,53 11.297.734,03
Der Rückgang der Pos. „Sonstige Sonderposten“
i. H. v. 0,30 Mio. € resultiert aus den Wertberichtigun-
gen durch Abschreibungen.
Sonderposten für Kostenerstattungsbeträge nach
dem §135 a-c BauGB (Maßnahmen für den Natur-
schutz) wurden 2017 erstmals gebildet. Für die Maß-
nahme „Ausgleich und Ersatzmaßnahme Agnes -
Gerlach-Ring wurden 0,42 Mio.€ vereinnahmt.
Bei der Position „Sonderposten für nicht verwendete
Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel.
Im Einzelnen sind dies Stellplatz - und Kinderspiel-
platzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflä-
chen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG,
Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO
und aus dem Verkauf von Sozi al-immobilien. Nicht
enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge-
bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick-
lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
C. Rückstellungen
320
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
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34
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 1.453.046,00 1.569.395,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 390.853.880,00 383.928.778,00
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 43.350.687,00 44.605.773,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 370.110.840,00 354.874.159,00
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 63.223.651,00 67.719.226,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen
und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellungen
für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar-
beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun-
gen mit Hilfe einer versicherungsma thematischen
Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist
der Rückstellungsbestand 2017 gegenüber 2016 vor
allem wegen der zu berücksichtigenden Besoldungs-
erhöhungen zum 01.01.2017 (2,0 %) und zum
01.01.2018 (2,35 %) deutlich angestiegen.
Die Pensio nsrückstellung für die Beteiligungen an
Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be-
amte/Beamtinnen, die bei einem anderen Dienst -
herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die
die Stadt anteilig nach Dienstzeit einen Teil der Ver-
sorgung erstatten muss) wurden wie im Vorjahr
durch eigene Berechnungen ermittelt und fortge -
schrieben. Bei den zugrundeliegenden Personalfäl-
len handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte
(bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung
der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete
waren.
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00
Summe 8.624.331,00 13.978.861,00
321
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
35
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand
der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit-
fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Im Beamten- und Lehrer-
bereich ist der Trend zu beobachten, dass wieder
vermehrt neue Altersteilzeitverträge abgeschlossen
werden, im Jahr 2017 z.B. waren es alleine 20 neue
Verträge (nach 17 neuen Verträgen in 2016). Im Ta-
rifbereich wären in 2017 hingegen Altersteilzeitver-
träge nur in Restrukturierungs- und Stellenabbaube-
reichen und im Übrigen im Rahmen einer Quote
möglich gewesen (gemäß dem Tarifvertrag TV
FlexAZ). Nachdem diese Quote bei der Stadt auch in
2017 weiterhin überschritten wurde, war der Ab-
schluss neuer Altersteilzeitverträge im Tarifbereich
nicht möglich. Daher gehen hier die ATZ- Rückstel-
lungen beständig zurück.
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.150.297,00 74.801.074,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr-
kräfte 47.497.990,00 45.542.598,00
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh-
mer 2.705.972,00 2.898.382,00
Rückstellung für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41
Rückstellung für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,18
Summe 201.090.493,17 194.158.997,59
Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als
prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw.
Versorgungsrückstellungen, wobei sich die zugrun-
deliegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pen-
sions- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils
angefallenen Beihilfeaufwendungen pro Be schäftig-
tengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) er-
geben. Analog zu den Pensionsrückstellungen sind
damit auch die Beihilf erückstellungen in 201 7 (im
Vergleich zu 2016) angestiegen.
Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs-
tage ermittelt und bewertet.
322
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
36
4. – 11. Aufwandsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV -
Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44
Summe 62.969.491,59 36.974.992,67
Die zum Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstel-
lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich
Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchfüh-
rung der einzelnen Maßnahmen in 2017 beurteilt und
im Jahresabschluss 201 7 buchungsmäßig abgewi-
ckelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsi nfra-
strukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bil-
dung der korrespondierenden Instandhaltungs rück-
stellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu-
ständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die neu gebildeten Rückstellu ngen i. H. v. ca.
14,12 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maß nahmen konnten in 201 7 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits
2016 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2017 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 2018 vorgenommen werden soll. Die Steigerung
der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im
Vergleich zu 2016 liegt überwiegend an der Auswei-
tung der zugrundeliegenden Hochbau -Baupau-
schale (+0,5 Mio. €).
Die Altlastenrückstellungen sind wertmäßig im Ver-
gleich zum Bilanzstichtag 2016 um ca. 130.000 € ge-
sunken. Dieser Rückgang liegt an dem Altlastenfall
Flachslander Straße, bei dem aktuell eine Pilotsanie-
rung durchgeführt wird.
Weiterhin wurde im Jahresabschluss 2017 geprüft,
ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage
2019 gebildet werden muss. Mit der errechneten Um-
lagekraft der Stadt Nürnberg 2019 (vornehmlich aus
den Steuererträgen 2017 sowie der Schlüsselzuwei-
sung 2018) und der Information, da ss die Umlage-
kraft 2019 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfran-
ken um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber
2018 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass
die Stadt Nürnberg einen leicht überproportionalen
Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande-
ren mittelfränkisch en Gebietskörperschaften auf-
weist. Damit konnte eine Rückstellung aufgrund der
voraussichtlich höheren Belastung der Stadt durch
die Bezirksumlage 2019 in Höhe von 0,6 Mio. € ge-
bildet werden.
323
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
37
In den Jahren seit 20 12 mussten folgende Bezirks-
umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge -
leistet werden:
2017 2016 2015 2014 2013 2012
Bezirksumlagezahlungen
(in T€) 166.767 159.323 152.454 151.964 139.818 145.435
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk-
same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi -
nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte
um ca. 22 T€ auf 202 T€ gesenkt werden. Diese Sen-
kung resultiert vor allem aus den geleisteten Nach-
zahlungen in 2017 an die Finanzverwaltung.
In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen für die Betriebe gewerblicher Art „Theaterpark-
haus“, „Bestattungsdienst“, „Krematorium“ und „Per-
sonenschifffahrt“ insg. voraussichtlich noch ca. 502
T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital-
ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an.
Beim BgA „Bestattungsdienst“ musste erstmals eine
Steuerrückstellung in Höhe von 214 T€ im Jahresab-
schluss 2017 erfasst werden, bei BgA „Theaterpark-
haus“ war eine Aufstockung der Rückstellung in
Höhe von 73 T€ erforderlich. Bei den BgA’s „Krema-
torium“ und „Personenschifffahrtshafen“ allerdings
konnte der Rü ckstellungsbestand durch entspre-
chende Zahlungen an das Finanzamt in 2017 deut-
lich reduziert werden (um 107 T€).
Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur-
den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im
Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts-
barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi-
alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos
der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor-
genommen. Der Rückstellungsbestand 2017 ist we-
gen einer größeren Anzahl von neuen Rechtsstreitig-
keiten (insb. im Bereich des Baurechtes) gegenüber
dem Bestand 2016 stark angestiegen (307 T€).
Die im Jahresabschluss 2016 eingestellte Rückstel-
lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion
2016 (1.282 T€) konnte im Abschluss 2017 zum Teil
aufgelöst werden (in Höhe von 1.116 T€), da der tat-
sächliche Verlust 2016 nur 166 T€ betragen hat. Der
Verlust 2016 wurde wieder auf Verbindlichkeit ge-
genüber verbundenen Unternehmen umgebucht
(siehe Bilanzposition Passiva D. 4 „Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen “), da für den Aus-
gleich des Verlustes eine entsprechende Beschluss-
fassung bzw. Willensbekundung durch die Stadt
Nürnberg als Alleingesellschafterin vorliegt. Für den
erwarteten Verlust 2017 der noris inklusi on wurde
wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung i n
Höhe von 455 T€ vorgemerkt. Die Rückstellung für
den Eigenbetrieb SÖR ( Verluste aus den Jahren
2010 bis 2012 in Höhe von 12,1 Mio €, gebildet zum
Jahresabschluss 2014), wurde um 5,4 Mio. € redu-
ziert, da der SÖR-Verlust des Jahres 2010 durch po-
sitive Jahresergebnisse 2013 bis 2015 ausgeglichen
werden konnten und somit diesbezüglich keine Inan-
spruchnahme der Stadt mehr erfolgen wird.
Ebenfalls im Jahresabschluss 2017 musst e aller-
dings noch eine Verlustausgleichsrückstellung für
den Eigenbetrieb FSN in Höhe von 2,1 Mio. € gebil-
det werden, da aufgrund der Liquiditätssituation eine
hohe Wahrscheinlichkeit der Auszahlung in 2018 be-
steht.
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei-
ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü -
fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver-
brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel -
lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu-
weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab-
hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren
Schwankungsbreite.
In 20 17 wurde wieder eine Rückstellung für nicht
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana-
loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im
Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzsti chtag
31.12.2017 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte
bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 26
324
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
38
T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2017 auszu-
schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag
31.12.2016 noch vorhandene Leistungsentgeltrest
aus 2016 i. H. v. ca. 42 T€ für die Stadt wurde auf
das neue Leistungsentgeltvolumen 201 7 angerech-
net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die
Beschäftigten ausgezahlt.
Bei den sonstigen Rückstellungen nach
§ 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende
Sachverhalte zu berücksichtigen:
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück-
stellungen in Höhe von ca. 66 T€ zu bilden, da ein
Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen
Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft
wurden. Die Kapitalrückzahlu ng erfolgt jedoch zum
Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit
des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil-
dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der
entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah-
resabschluss 2016 ca. 133 T€ und war dementspre-
chend um ca. 67 T€ zu verringern.
Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von
Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss,
der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi-
lanziert wurde, kon nte zeitanteilig um weitere 6 T€
auf 60 T€ reduziert werden.
Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der
überörtlichen Rechnungsprüfung konnte um 371 T€
in 2017 auf 573 T€ reduziert werden, da entspre-
chende Zahlungen an den BKPV aus der Rückstel-
lung bezahlt wurden.
Außerdem wurden für folgende Sachverhalte neue
Rückstellungen in 2017 gebildet:
• Ausstehende Abrechnungen vom Beihilfe-
Center Erlangen wegen Bearbeitungsrück-
stau (2,1 Mio. €)
• Ausstehende Abrechnung der VAG wegen
des U-Bahnunterhaltes (3,2 Mio. €)
• Drohende Nichtaktivierbarkeit der SÖR -Ei-
genkapitalausstattung (Umwandlung Trä-
gerdarlehen in Eigenkapital, 6,7 Mio. €)
• Überlaufende Zeitguthaben einzelner Mitar-
beiter/-innen (0,6 Mio. €)
• Drohende Rückzahlungsverpflichtung für
Gewerbesteuerzahlungen samt Zinsen
(16,6 Mio. €)
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der
Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio.
€) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel-
len zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen bei dieser Position.
325
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
39
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69
Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55
Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier
hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden.
Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten (vgl. D.3.) ergibt sich aller-
dings aufgrund der Fertigstellung der Gretel-Berg-
mann- und der Johann-Pachelbel-Schule mit einem
Volumen von 75 Mio. € ein gesamter Schuldenstand
in Höhe von 1.405 Mio. € (Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h.
Nettoneuverschuldung 41 Mio. €).
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die
Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen
kreditorischen Saldo aufweisen.
Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un-
ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen“ nachfolgend im Detail:
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 0,00 0,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 22.048.129,33 10.368.655,11
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 9.371.537,63 5.785.957,86
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN) 37.467.475,20 29.913.784,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
(FSN) 512.768,16 887.003,60
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 512.652,97 562.796,86
Kontokorrentkonto Messe Nürnberg 0,00 0,00
326
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
40
Kontokorrentkonto NürnbergStift-Service GmbH 4.106,56 8,10
Kontokorrentkonto Zweckverband Kommunale Verkehrsüber-
wachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 122.531,97 179.489,74
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 304.331,59 177.548,47
Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 10.000.000,00
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 10.366,44 7.199,40
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 10.000,00 0,00
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 8.210,22 0,00
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 33.761,49 0,00
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 8.440,39 0,00
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 2.000,00 0,00
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 1.125,18 0,00
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (KVÜ) 1.500.000,00 1.500.000,00
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.006.610,62 2.221.748,84
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 78.244,99 101.142,74
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 164.012,12 111.187,69
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 201.332,90 61.927,43
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 17.090,68 17.101,43
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 11.220.173,49 2.115.828,21
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 53.914,83 472.345,16
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 31.775,33 23.914,98
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er-
langen-Nürnberg
15.078,57 15.943,04
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 64.619,91 80.326,70
327
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
41
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 177.518,77 306.959,55
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 35.821,79 44.937,20
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 101.002,35 87.661,64
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 218.332,04 15.381,13
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 19.983,16 5.056,39
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 33.000,89 21.082,97
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 11.582,61 -10.984,15
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 16.678,33 0,00
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 251.063,68 227.446,32
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 320.732,94 377.883,13
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 37.040,39 52.548,61
Liquide Mittel SÖR 2010 2.184.482,46 2.660.998,15
Summe 89.304.165,81 68.552.581,55
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver-
bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver-
mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22
Leibrentenverträge 307.883,74 323.358,61
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23
Summe 150.477.124,72 80.899.537,06
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle-
hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi-
tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen
verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati-
onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An-
hang unter der o. a. Bilanzposition.
Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus
Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert
328
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
42
entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin-
dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für
Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2017) durch
das Bundesministerium der Finanzen vom 4 . No-
vember 2016.
Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts-
geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der
mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich-
keiten erfasst. Diese Verbindlichkeiten (Saldo zum
31.12.2017: 106,7 T€, Vorjahr: 123,5 T€), sind
dadurch entstanden, dass die Mieter auf ihre Kosten
Instandhaltungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an
den Mietobjekten vorgenommen haben und dafür als
Gegenleistung die Räumlichkeiten über einen fest-
gelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Des Weiteren sind unter dieser Position die kredit-
ähnlichen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit
Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Part-
nership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich
ausgewiesen (Stand zum 31.12.201 6:
148 Mio. €, Vorjahr: 77,9 Mio. €). Hierbei verkauft der
private Auftragnehmer seine Forderungen aus der
Bauleistung respektive den Investitionskosten ge-
genüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende
Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese
Forderungen einredefrei, was sie dazu verpflichtet,
den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Inves-
tition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Ra-
ten- oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzie-
rungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form
der Finanzierung ermöglicht es den Banken auf-
grund des bes tehenden AAA -Ratings der öffent li-
chen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu
vergeben. Der Bestandtei l des monatlichen Leis-
tungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen
direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk sam an
den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte für folgende
fertiggestellte Schulen wurden 2017 wirksam:
- Johann-Pachelbel-Schule (53,4 Mio. €)
- Gretel-Bergmann-Schule (22,2 Mio. €
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -15.386,09 -12.593,97
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 29.028.525,68 34.812.142,82
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene
Unternehmen) 7.079.710,50 1.397.864,86
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun-
gen) 13.378,00 991,75
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver-
mögen) 3.295.640,83 3.308.688,19
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 133.031,54 181.640,81
Summe 39.534.900,46 39.688.734,46
329
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
43
Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen (LuL) ist zum Stichtag
31.12.2017 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken
(rund -0,2 Mio. €). Im Einzelnen sind die Verbindlich-
keiten aus LuL ( Inland) um 5,8 Mio. € gesunken ,
Grund ist unter anderem geringere offene Posten für
Tiefbauprojekte (-2,4 Mio. €) sowie für die Kosten der
Unterkunft in kommunalen Gemeinschaftsunterkünf-
ten (-2,9 Mio. €)
Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun-
dene Unternehmen ) stieg dagegen zum Stichtag
31.12.2017 um 5,7 Mio. €, dies ist insb. mit höheren
offenen Posten für Projekte der VAG- bzw. NOA
(+4,0 Mio. € bzw. +0,8 Mio. €) und gegenüber der N-
Ergie (+1,6 Mio. €) zu begründen. Dem gegenüber
stehen gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber der
wbg Kommunal GmbH (-0,7 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen)
und (Ausland) bewegen sich auf Vorjahresniveau.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88
Summe 2.171.059,75 2.503.573,88
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We-
sentlichen handelt es sich hierbei um zum Stichtag
31.12.2017 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten
gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo-
sen- und Flüchtlingshilfe.
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 1.877.784,91 1.196.240,00
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 48.211.288,38 69.122.860,14
Summe 50.089.073,29 70.319.100,14
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land
aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment
wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die
Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen.
Die Gründe für die Zunahme der Verbindlichkeiten
aus Förderung gegen den Bund um 0,7 Mio.€ finden
sich u.a. bei bereits gezahlten Zuwendungen für die
laufenden Maßnahme 2. Bauabschnitt Z -Bau (1,1
Mio. €).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen
das Land“ verringerte sich zum Stichtag 31.12.2017
sich um rund 21 Mio. €. Dies resultiert im Wesentli-
chen aus der Passivierung der Finanzierungsbeteili-
gung des Landes nach dem Bayerischen Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
Bayern (BayÖPNVG) für den Ausbau der U -Bahnli-
nie 3, Abschnitt 3 Nordwest.
330
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
44
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 3.002.358,26 2.976.155,32
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25
Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81
Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20
Sonstige Verbindlichkeiten 57.520.620,55 60.483.690,21
Clearingkonten 2.172,63 1.341,86
Summe 66.973.787,41 77.406.651,65
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 10,4 Mio. € gesunken.
Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter“ wer-
den im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Reise-
kostenersätzen und anderen Erstattungen ausge-
wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa-
ren.
Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gel-
dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu-
ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und
Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht.
Diese verringerten sich zum Bilanzstichtag
31.12.2017 gegenüber 2016 um rund 7,5 Mio. €.
Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich
wie folgt aufschlüsseln:
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 8.392.937,21 8.516.987,74
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 5.243.743,16 4.715.117,25
Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85
Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56
Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25
331
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
45
Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52
Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29
Summe 57.520.620,55 60.483.690,21
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs-
posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem
Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab-
schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt
Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen
an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind.
Diese Position ist um rund 5,6 Mio. € im Vergleich
zum Vorjahr gesunken. Dies wurde durch perioden-
gerechteren Zahlungsfluss, unter anderem im Be-
reich Hochbau, bei den Beteiligungsbeiträgen (Ge-
werbesteuer) sowie bei Gehaltszahlungen erreicht.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas-
sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr nicht wesentlich geändert.
Die Zunahme bei den Verbindlichkeiten aus zweck-
gebundenen Mitteln um 0,5 Mio. € liegt u. a. an Aus-
schüttungen an den T iergarten im Rahmen von
Nachlässen.
Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten und die Ver-
bindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder be-
wegen sich in 2017 auf dem Vorjahresniveau.
Über Verrechnungskonten werden solche Sachver-
halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt
abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig-
lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 28.834.737,79 26.950.540,98
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine um 1,88 Mio. €
höhere Abgrenzungsposition erfasst. Große Sum-
men sind enthalten für die Gebühren der Kinderta-
gesstätten ( 6,39 Mio. €) und die Vorauszahlungen
der Gewerbesteuer (10,63 Mio. €). Dabei handelt es
sich um Vorauszahlungsanforderungen v on Unter-
nehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes
Geschäftsjahr besitzen.
In 2017 ebenfalls als passiver Rechnungsabgren-
zungsposten enthalten sind Kita -Verpflegungsent-
gelte für 2018 i. H. von 2,19 Mio. €.
332
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
46
Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben
können
Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi-
lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventualverbindlichkeite n) anzugeben
(§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
Eventualverbindlichkeiten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Bürgschaften:
- Wohnungs- und Siedlungswesen
- Handel, Industrie und Gewerbe
- Soziales
- Sonstiges
Summe
21.176.000,18
171.353.735,68
2.657.194,01
19.537.100,52
214.724.030,52
21.714.511,32
172.129.786,04
22.258.779,63
20.269.042,78
236.372.119,77
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver-
hältnis begründen:
Handel, Industrie und Gewerbe
1.644.935,68
1.906.666,72
Weitere Haftungsübernahmen:1
• Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
• Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
• Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten-
den Bodenverunreinigungen.
• Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par-
tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF -
Satzung)
Summe
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
Gesamtsumme 216.368.966,20 238.278.786,49
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht möglich. Daher wird hierfür
nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
333
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
47
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von
Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde-
nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er-
geben.
Die Abnahme bei den Bürgschaften im Bereich „So-
ziales“ resultiert insb. aus der Rückabwicklung von
Bürgschaftsverpflichtungen für die WBG Kommunal
GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel -
Bergmann-Schule, Grundschule und Hort Depen-
dance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. €) Siehe hierzu
auch unter D.3 - kreditähnliche Verpflichtungen.
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö-
gensgegenstände notwendig ist
Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver-
mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§
86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik) liegen nicht vor,
da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert-
minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der
Schlussbilanz 2017 für unterlassene Instandhaltung
eine Rückstellung i.H.v. rund 14,1 Mio. € enthalten.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
Die Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsge-
schäften zum 31.12.201 7 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3).
Art 01.01.2017
€
Zugang
€
Abnahme
€
31.12.2017
€
Leibrenten aus Grundstücksgeschäf-
ten 323.358,61 - 15.474,87 307.883,74
Mietaufrechnungen 123.473,06 - 16.7822,92 106.650,14
Verkaufte Darlehen 2.585.437,22 - 467.954,87 2.117.482,35
ÖPP-Projekt Schulen 77.867.268,17 77.261.225,42 7.183.385,10 147.945.108,49
Summe 80.899.537,06 77.261.225,42 7.683.637,67 150.477.124,72
334
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
48
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die
nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
sind:
Art Jährliche Belastung
€
Vertragsdatum Laufzeit
Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss
732.179,00
29.07.1999
30 Jahre
Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) –
Übernahme von 50 % des laufenden
Geschäftsbedarfs
36.800,00
04.01.2002
(26.03.1968/
24.11.1982)
Auf unbestimmte Zeit
10 Erbbaurechte 635.724,03 diverse i. d. R. 99 Jahre
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in
der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver-
mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein
wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb-
baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte
wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we-
der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge-
schmälert.
Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü-
cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind
jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge-
meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau-
grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge
über
• gewerbliche Grundstücke mit einer Grund-
fläche von ca. 160.000 m²,
• Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
vereine mit einer G rundfläche von ca.
555.000 m²
• Grundstücke für die Nutzung durch Kinder-
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000
m²
Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts
(zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund-
stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Eins chrän-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß-
brauch) ergeben.
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV -
Doppik
Am 31. Dezember 2017 waren bei der Stadt (ohne
Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe)
insgesamt durchschnittlich 11.028 Personen be-
schäftigt, davon durchschnittlich 8.100 Arbeitnehmer
und 2.928 Beamte.
f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa-
gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind -
Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12
KommHV-Doppik)
Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar-
beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse
der Bayerischen Gemeinden an und berechnet,
überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten
335
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
49
Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren-
ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be-
trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es wer den
nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/-
innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs-
kasse abgeführt. Im Jahr 2017 handelte es sich hier-
bei um eine Gesamtsumme von ca. 17,5 Mio. €.
Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen-
den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu-
erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens-
wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
ses.
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg:
Dr. Maly, Ulrich (SPD)
Weitere Bürgermeister:
2. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
3. Bürgermeister: Dr. Gsell, Klemens (CSU)
336
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
50
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2017)
Partei Familienname Vorname
Partei Familienname Vorname
SPD Ahmed Nasser
CSU Christ Alexander
SPD Arabackyj Claudia
CSU Dr. Gsell Klemens
SPD Bär Eva
CSU Dr. Heimbucher Otto
SPD Bauer Sonja
CSU Heinemann Rita
SPD Bieswanger Jasmin
CSU Henning Werner
SPD Dr. Blaschke Ulrich
CSU Höffkes Max
SPD Blumenstetter Renate
CSU König Marcus
SPD Brehm Thorsten
CSU Krieglstein Andreas
SPD Dix Harald
CSU Prof. Dr. Lipfert Cornelia
SPD Fernandez Rivera Antonio
CSU Loos Andrea
SPD Gradl Lorenz
CSU Müller Max
SPD Groh Gerhard
CSU Pirner Thomas
SPD Gsänger Werner
CSU Regitz Barbara
SPD Härtel Elke
CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram
SPD Dr. Hüttinger Daniela
CSU Schuh Konrad
SPD Karambatsos Claudia
CSU Sendner Kilian
SPD Kayser Christine
CSU Thiel Joachim
SPD Kir Aynur
GRÜNE Bielmeier Andrea
SPD Kontsek Martina
GRÜNE Friedel Andrea
SPD Liberova Diana
GRÜNE Krannich-Pöhler Monika
SPD Meissner Fabian
GRÜNE Leo Elke
SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele
GRÜNE Mletzko Joachim
SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja
GRÜNE Walthelm Britta
SPD Raschke Gerald
LINKE Bahadir Özlem
SPD Russo Hans
LINKE Padua Marion
SPD Soldner Ilka
LINKE Schüller Titus
SPD Strohhacker Katja
BIA Luft Fridrich
SPD Vogel Christian
BIA Ollert Ralf
SPD Wojciechowski Anita
FWN Dr. Beck Hartmut
SPD Yilmaz Yasemin
FWN Dörfler Jürgen
SPD Zadek Ruth
ÖDP Gehrke Jan
CSU Alesik Aliki
ÖDP Schrollinger Thomas
CSU Bälz Claudia
FDP Dr. Alberternst Christiane
CSU Böhm Kerstin
Guten Grosse-Grollmann Stephan
337
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
51
CSU Buchsbaum Helmine
PIRATEN Bengl Michael
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für allgemeine Verwaltung: Wolfgang Köhler (bis 30.04.2017)
Finanzreferat (bis 30.04.2017)
Seit 01.05.2017:
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation:
Harald Riedel
Umweltreferat: Dr. Peter Pluschke
Kulturreferat: Prof. Dr. Julia Lehner
Referat für Jugend, Familie und Soziales Reiner Prölß
Baureferat: Daniel F. Ulrich
Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von
Bauzeitzinsen wahr.
.
338
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
_____________________________________________________________________________________________________
52
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Folgende notwendige Korrekturen von Bilanzpositio-
nen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und werden
daher erfolgsneutral verbucht, d. h. direkt mit dem Ei-
genkapital, respektive Basiskapital, verrechnet:
Position
Auswirkungen auf das Eigenkapital
€
Anlagenabgang Stadtarchiv - Massenschriftgut -86.653.000
Freistellungsanspruch gegen das Klinikum Nürnberg aus der
Erstattung von Beihilfeleistungen 9.543.065
Nachinventarisierung der Kunstgegenstände Holzschuher-
kapelle 5.200.021
Bereinigungen aufgrund Gebäude-Raum-Datenbank/Grund-
stücksbereinigungen 301.627
Summe Eigenkapitaländerung/Verminderung Basiskapi-
tal Stadt Nürnberg
-71.608.286,98
Siehe zu den Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch unter Bilanzposition Passiva A. I. „Basiskapital“.
339
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
53
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jah-
resüberschuss i. H. v. 32,1 Mio. € ab. Im ursprüngli-
chen Plan wurde mit einem Fehlbetrag von 8,8 Mio.
€ gerechnet.
Der Überschuss wird im Rahmen der Ergebnisver-
wendung in die Ergebnisrücklage eingestellt (berei-
nigt um bilanzierende Einheiten).
Die Gewerbesteuer überstieg mit 447 Mio. € am
Ende deutlich den Planwert von 440 Mio. € und noch
mehr das Vorjahresergebnis von 436 Mio. €. Auch
beim Einkommensteueranteil (2 97 Mio. € statt ge-
planten 284 Mio. €) wurden überplanmäßige Erträge
erzielt, sowie der Vorjahreswert von 275 Mio. € weit
übertroffen.
Daraus wird deutlich, dass der seit 2009 anhaltend
positive Trend bei der Gewerbesteuer nur 2014 mit
einem Rückgang von 40,2 Mio. € unterbrochen
wurde.
Während die Erträge aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer seit 2010 kontinuierlich anstei-
gen, unterliegen die Erträge aus Schlüsselzuweisun-
gen starken Schwankungen. Auch hier wurde 201 7
wieder ein Spitzenwert erzielt.
Die Bezirksumlage stieg in 2017 weiter auf 167 Mio.
€ an.
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei-
ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs-
fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs-
fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be-
urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge
sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen
und außerordentlichen Positionen bereinigt.
In 2017 sind die ordentlichen Erträge gegenüber
dem Vorjahr um 5,1 % oder 98,1 Mio. € gestiegen.
Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige-
rung von 94,6 Mio. €, entsprechend ebenfalls 5,1 %
auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Auf-
wanddeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche
Aufwendungen) in Höhe von 102,9 %. Da diese
Kennzahl über 100% liegt, konnten die ordentlichen
Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge
gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl
ebenfalls bei 102,9 %.
380
291
352 354
379
424
384 390
436 447
203 191 182 192 210 228 243 262 275 297
105 169 135 161148 181 153 173 181 200
110 98 124 132 145 140 152 152 159 167
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. Euro
Gewerbesteuer
Einkommensteuer-
anteil
Schlüsselzuweisun
g
Bezirksumlage
340
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen
der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet:
Erträge
Steuererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Grundsteuer A -295.206,88 -260.000,00 -284.603,59
Grundsteuer B -115.170.077,07 -114.000.000,00 -115.279.584,57
Gewerbesteuer -446.790.860,84 -440.000.000,00 -435.767.541,99
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -297.360.837,00 -284.000.000,00 -275.292.041,00
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -64.276.810,00 -64.500.000,00 -51.304.707,00
Härtefallausgleich Gewerbesteuer -1.180.420,00 -1.180.300,00 -1.180.420,00
Hundesteuer -1.746.252,22 -1.600.000,00 -1.676.161,26
Zweitwohnungssteuer -957.483,52 -700.000,00 -813.397,54
Summe -927.777.947,53 -906.240.300,00 -881.598.456,95
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2017 auf
927,8 Mio. € und liegen damit 21,5 Mio. € über dem
Planwert von 906 Mio. €. Gegenüber dem Ist des
Vorjahres konnte ein erfreuliches Plus von 46,2 Mio.
€ erzielt werden.
Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe-
steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn-
berg begründet: Dem Planwert von 440,0 Mio. € ste-
hen tatsächliche Erträge in Höhe von 446,8 Mio. €
gegenüber, das bedeutet ein Plus von 6,8 Mio. €. Im
Vergleich zu 2016 haben sich die Gewerbesteuerer-
träge sogar um 11,0 Mio. € erhöht. Der seit 2009 an-
haltende positive Trend bei der Gewerbesteuer
wurde nur durch eine Konjunkturdelle im Jahr 2014
unterbrochen.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer hat sich erneut, sowohl gegenüber dem Vor-
jahr (+ 22,1 Mio. €, respektive + 8,0 %), als auch ge-
genüber der Planung (+ 13,4 Mio. €), deut lich ver-
bessert und überschreitet den im letzten Jahr erziel-
ten Wert von 275,3 Mio. € mit einem neuen Höchst-
wert von 297,4 Mio. €.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde
der Planwert um 0,2 Mio. € unterschritten, das Vor-
jahresergebnis hingegen um 13,0 Mio. € übertroffen.
Beim Umsatzsteuer-Härtefallausgleich ergab sich im
Vergleich zur Planung eine Punktlandung und auch
im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 keine
Änderung.
Die Erträge aus der Grundsteuer B übertrafen den
Plan um 1,2 Mio. €und bewe gt sich damit etwa auf
341
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Vorjahresniveau. Grundsteuer A, Hunde- und Zweit-
wohnungssteuer liegen geringfügig über den Plan -
und Vorjahreswerten.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische
Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit
1999. Die erste Tabelle zeigt die absoluten Werte der
einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der
Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich im Verlauf
deutliche Unterschiede. Insgesamt haben sich die
Steuererträge um 63,6 % erhöht. Die Umsatzsteuer
ist durch politische Sondereffekte überproportional
gestiegen.
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
342
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Wie bereits im Jahresabschluss 2016 ist auch 2017
bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen
ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 17,7 Mio. €
(3,9 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres
2016 und
16,9 Mio. € (3,7 %) über dem Plan.
Die Schlüsselzuweisungen fielen um 8,2 Mio. € hö-
her aus als geplant, im Vergleich zum Vorjahr war
sogar ein Anstieg um 19,3 Mio. € zu verzeichnen. Ur-
sächlich hierfür war insbesondere die erneute Stei-
gerung der zu verteil enden Schlüsselmasse: Lag
diese bayernweit für 2016 noch bei 3,227 Milliarden
€, betrug sie für 2017 3,358 Milliarden €, was einem
Anstieg von 4,1% entspricht.
Beim Einkommensteuerersatz (Familienleis-
tungsausgleich) beträgt das Ist für das Jahr 2017
21,8 Mio. €, das sind 0,1 Mio. € mehr als 2016. Der
Planansatz lag bei 20,7 Mio. €.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder-
werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,3
Mio. € höher ausgefallen, der Planwert konnte um
1,5 Mio. € übertroffen werden. Der Grund hierfür liegt
in den aktuell hohen Umsätzen am Immobilienmarkt.
Mit den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“
beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er-
träge fielen 2017 um 1,0 Mio. € höher als im Vorjahr
aus, erreichten jedoch nicht den in der Planung an-
genommenen Wert.
343
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
57
Die hohen Mehrerträge gegenüber dem Plan im Be-
reich der Zuweisungen für Kita -/Schulbetrieb
(+ 4,8 Mio. €) lassen sich im Wesentlic hen auf die
Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreu-
ungspersonal zurückführen. Hier sind Mehrerträge
gegenüber dem Plan in Höhe von 4,3 Mio. €, gegen-
über dem Vorjahr aber
5,1 Mio. € weniger zu verzeichnen. In 2016 waren
hier sehr hohen Nachzahlunge n aus Vorjahren, vor
allem im Bereich der Berufsschulen (+ 10,6 Mio. €
gegenüber dem Plan), aber auch im Bereich der Kin-
dertageseinrichtungen (+ 2,9 Mio. €) zu verzeichnen.
Bei den „ Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen,
Spenden“ gingen mehr Erträge ein als ge plant.
Diese Positionen schwanken im Allgemeinen sehr
stark. Gegenüber dem Ist 2016 wurden Mehrerträge
in Höhe von 3,7 Mio. € realisiert, was vor allem an
höheren Erträgen aus der Förderung vom Bund für
die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen
liegt (1,9 Mio. €).
Bei den sonstigen Transfererträgen haben sich im
Vergleich zum Plan geringfügige Mindererträge er-
geben. Dies ist u. a. auf Erstattungen für die Unter-
bringung von Asylbewerbern sowie Rückforderun-
gen von Kindert ageseinrichtungen freier Träger im
Rahmen der Spitzabrechnung anhand der tatsächli-
chen Belegungszahlen zurückzuführen.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Schlüsselzuweisungen vom Land -200.337.328,00 -192.100.000,00 -181.073.660,00
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.253.374,30 -18.252.100,00 -16.747.060,60
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -31.028.133,93 -29.500.000,00 -29.749.969,61
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich)
-21.818.328,00 -20.700.000,00 -21.743.449,00
Zuweisungen vom Land -23.668.311,40 -22.995.912,00 -25.129.009,22
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV)
-12.655.132,00 -15.000.000,00 -15.451.897,00
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -56.912.210,51 -59.442.400,00 -55.912.148,33
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -87.609.937,26 -82.845.220,00 -92.566.672,99
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -21.608.670,58 -16.146.985,28 -17.861.733,96
Summe -473.891.425,98 -456.982.617,28 -456.235.600,71
Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
344
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
58
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.597.429,80 -1.282.500,00 -1.388.682,52
Sonstige Ersatzleistungen avE -263.937,55 -335.000,00 -330.631,38
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener-
satz. iE -1.530.386,13 -2.024.000,00 -1.579.870,86
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -1.017.614,40 -833.600,00 -1.143.821,22
Sonstiges -1.551.304,34 -2.063.600,00 -1.469.546,86
Summe -5.960.672,22 -6.538.700,00 -5.912.552,84
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich- rechtlich
und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden.
Die Leistungsentgelte fielen um 6,9 Mio. € höher aus
als geplant, das Rechnungsergebnis 2016 überstie-
gen sie um 4,2 Mio. €.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
bewegen sich die realisierten Erträge um 4,0 Mio. €
über dem Planwert, gegenüber dem Vorjahr wurden
3,6 Mio. € mehr eingenommen:
Bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzun-
gen wurden aufgrund einer moderaten Gebührener-
höhung 1,2 Mio. € mehr an Beiträgen für Kinderta-
gesbetreuung als 2016 erzielt. Beim Brandschutz
konnten, z. B. durch Durchführung von Lehrgängen
mit externen Teilnehmern Mehrerträge gegenüber
dem Vorjahr von insg. 0,3 Mio. € generiert werden
und auch bei der Fr iedhofsverwaltung wurden hier
2017 0,7 Mio. € mehr eingenommen.
Aufgrund der neuen einheitlichen Regelung der Ver-
pflegung in Kindertagesstätten wurden 2017 erst-
mals Elternentgelte zur Verpflegung i. H. v. ca. 1,1
Mio. € eingenommen – ausgewiesen unter den
„Sonstigen öffentlich-rechtlichen Entgelten“, die noch
nicht geplant werden konnten.
Gegenüber dem Plan wurde bei den Verwaltungsge-
bühren ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt, z. B. im
Bereich des Ordnungsamts (Konzessionierung von
Spielstätten), im Auslä nder-/Staatsangehörigkeits-
wesen und im Meldewesen/Passangelegenheiten.
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wur-
den überplanmäßige Erträge in Höhe von 2,9 Mio. €
erzielt, die z. B. aus zusätzlichen Mieterträgen (+ 0,8
Mio. €) und Verkaufserträgen (+ 0,4 Mio. € - z. B. bei
Frh) und sonstigen privatrechtlichen Ersatzleistun-
gen (+ 0,5 Mio. €, z. B. Kopierkosten im Schulbe-
reich) herrühren. Aus den privatrechtlichen Ersatz-
leistungen speist sich auch überwiegend das Plus
gegenüber dem Rechnungsergebnis 2016 i. H. v. 0,6
Mio. € – beispielhaft wäre hier der Personenschiff-
fahrtshafen mit der in 2017 neu in Kraft getretenen
Stromabnahmeverpflichtung zu nennen (0,2 Mio. €).
Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-68.439.196,53 -64.417.278,25 -64.799.880,63
Verwaltungsgebühren -19.924.570,23 -18.572.941,00 -19.703.831,43
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -22.124.837,55 -22.017.809,25 -19.872.258,34
345
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
59
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -3.007.704,17 -3.226.000,00 -2.752.285,46
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -4.781.478,18 -4.291.100,00 -5.584.543,59
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -9.947.712,48 -9.191.096,00 -9.462.902,43
Elternentgelte Ganztagesbetreuung -24.360,10
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -8.652.893,92 -7.118.332,00 -7.399.699,28
Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 -43.943.718,56
Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.747.638,17 -3.332.803,00 -3.568.157,97
Miet- und Pachterträge -17.956.246,16 -17.185.733,44 -18.913.816,71
Erbbauzinsen -2.992.497,05 -2.916.941,77 -2.849.639,49
Ersatzleistungen -3.366.349,18 -2.327.075,00 -2.873.021,68
Privatrechtliche Eintrittsgelder -1.660.552,85 -1.425.465,00 -1.417.083,60
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -5.564.037,59 -5.312.755,00 -5.289.113,60
Sonstige privatrechtliche Entgelte -9.261.021,59 -9.158.555,32 -9.032.885,51
Summe -112.987.539,12 -106.076.606,78 -108.743.599,19
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen in
2017 gegenüber 2016 um 9,2 Mio. € (+ 2,7 %). Der Plan-
wert wurde hingegen um 4,9 Mio. € unterschritten.
Die Erträge aus Erstattungen vom Bund lagen um
7,4 Mio. € unter dem Plan, gegenüber dem Vorjahr wur-
den Mehrerträge in Höhe von 20,6 Mio. € erzielt. Grund
hierfür sind insb. Abweichungen bei den Erstattungen für
die Kosten der Unterkunft zur Unterbringung von Flücht-
lingen (- 4,5 Mio. € ggü. Plan bzw. + 18,5 Mio. € ggü.
2016). Der Bund gewährt hier eine sechsprozentige Zu-
satzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten
von anerkannten Geflüchteten.
Bei den Erstattungen vom Land findet sich die gravie-
rendste Abweichung bei der Position „Erstattungen für
Transferleistungen“: Von hier verbuchten 91,0 Mio. € im
Ist 2017 entfallen 86,7 Mio. € auf die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (Vorjahr:
121,1 Mio. €) und 0,2 Mio. € auf Erstattungen zur Flücht-
lingsunterbringung (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Bei diesen bei-
den Sachverhalten beträgt der Rückgang gegenüber
dem Plan insgesamt 14,4 Mio. €, der gegenüber dem
Vorjahr 43,3 Mio. € und erklärt damit die Gesamtabwei-
chung in der Position „Erstattungen vom Land“.
Diese Zahlen spiegeln wider, dass nun die Anzahl der
der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz mit der Bearbeitung der Asylanträge wieder
sinkt, nachdem sich die extreme Zunahme bei den
Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 insb. im Jahr 2016
in den Zahlen des Rechnungswesens niedergeschlagen
hatte. Die Erträge aus Kostenerstattungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz korrespondieren mit ent-
sprechenden Aufwendungen für Asylbewerber im Trans-
ferleistungsbereich. Die Erstattungsquote für diese Auf-
wendungen beträgt nahezu 100 %.
346
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
60
Bei den Erstattungen von Gemeinden/Gemeindever-
bänden waren insgesamt 2,0 Mio. € mehr als geplant zu
verzeichnen, insb. bei den Gastschulbeiträgen wurde
der Planwert um 0,6 Mio. € übertroffen. Im Vergleich zum
Vorjahr wurden 1,2 Mio. € weniger erzielt, dies lag vor
allem daran, dass der Realsteuerausgleich des Gewer-
beparks Nürnberg- Feucht-Wendelstein 2017 nur
0,1 Mio. € statt 0,9 Mio. € im Vorjahr betrug.
Die Erstattungen vom Bezirk liegen um 11,7 Mio. €
über dem Planansatz und 9,9 Mio. € über dem Vorjah-
reswert. Dies ist insb. auf Erstattungen für Hilfen zur Er-
ziehung zurückzuführen (jeweils + 5,4 Mio. € ggü. Plan
und Vorjahr): Diese Erträge in 2017 stellen zeitverzö-
gerte Erstattungen für die Jahre 2015 bis 2016 dar. Dies
gilt ebenso für die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII,
deren Erstattungen 6,2 Mio. € über dem Plan und 3,5
Mio. € über dem Vorjahreswert liegen.
Die Erstattungen von Zweckverbänden, kommuna-
len Sonderrechnungen enthalten vor allem den Aus-
gleich der vermehrten Aufwendungen für Miete und Ne-
benkosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl-
bewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften,
sog. Fehlbelegern (siehe sonstige ordentliche Aufwen-
dungen).
Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh-
men u. a.“ handelt es sich um Kostenerstattungen von
öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht
überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so-
wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein-
nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungsergeb-
nisses 2017 dieser Position machen bspw. die Erstattun-
gen von der Zentralen Abrechnungsstelle der Kranken-
kassen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuer-
wehr für die Durchführung der Alarmierung des Ret-
tungsdienstes aus (4,7 Mio. €). In Bezug auf den Plan
ergaben sich Mehrerträge von 2,0 Mio. €, im Vergleich
zum Vorjahr wurden in dieser Position rund 0,1 Mio. €
mehr erzielt.
Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
die Verwaltungsk ostenerstattungen der Eigenbetriebe
an die Stadt.
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Erstattungen vom Bund -123.372.348,35 -130.796.142,16 -102.816.705,91
Erstattungen vom Land -98.866.848,57 -112.737.921,33 -138.782.691,40
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän-
den -19.086.558,05 -17.116.774,95 -20.247.227,68
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -28.931.152,92 -17.271.400,00 -18.987.292,17
Erstattungen von Zweckverbände, kommunalen
Sonderrechnungen -42.859.064,17 -43.018.734,34 -22.487.456,86
Erstattungen vom NürnbergStift -229.322,02 -284.403,96 -268.916,09
Erstattungen vom ASN -801.574,44 -733.255,50 -714.551,36
Erstattungen vom Klinikum -6.664.567,07 -5.752.800,00 -6.465.569,28
Erstattungen von SUN -1.830.470,85 -1.682.005,58 -1.741.926,45
Erstattungen von NürnbergBad -386.508,19 -197.908,02 -486.723,31
347
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
61
Erstattungen vom FSN -146.486,56 -121.296,00 -328.257,48
Erstattungen von SÖR -2.010.430,33 -2.463.221,00 -2.645.764,36
VKE Eigenbetriebe -9.127.922,00 -9.127.912,00 -9.127.929,00
Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.190.124,79 -10.182.548,26 -12.114.970,93
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -711.109,15 -631.850,00 -789.421,12
Summe -347.214.487,46 -352.118.173,10 -338.005.403,40
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos-
ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange-
nen Jahren, sind gegenüber 2016 gestiegen (+ 1,9
Mio. €). Steigende Investitionen, die wiederum zu hö-
heren Abschreibungen führen, korrelieren mit der
Höhe der Auflösung der Sonderposten für erhaltene
Investitionszuwendungen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge stiegen gegen-
über dem Vorjahr um 17,8 Mio. €.
Dies ist vor allem auf Erträge aus dem Verkauf un-
bebauter Grundstücke im Umlaufvermögens über
dem Buchwert, insb. des sog. Tafelgeländes zur
Wohnbebauung zurückzuführen (10,6 Mio. €), die in
der Position „Sonstiges“ enthalten sind. Die weiteren
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenstän-
den, Zuschreibungen und Nachaktivierungen betra-
gen 3,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €).
Des Weiteren sind in dieser Position Erträge aus der
Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (außer
Personalrückstellungen) in Höhe von 14,8 Mio. €
(Vorjahr: 7,5 Mio. €) enthalten. Darunter fallen u. a.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für In-
standhaltung, für Prozessrisiken, für Altla sten und
Verlustausgleiche. Hier fällt 2017 ins Gewicht, dass
hier 5,4 Mio. € für den Verlust 2010 beim Eigenbe-
trieb SÖR aufgrund positiver Ergebnisse in den letz-
ten Jahren aufgelöst werden konnten. Wie die Er-
träge aus der Neutralisation von Rückstellungen ent-
ziehen sich auch die Erträge aus der Auflösung/Her-
absetzung von Rückstellungen weitgehend einer
Planung.
2017 konnten höhere Erträge aus der Konzessions-
abgabe (+ 2,3 Mio.) im Vergleich zu 2016 generiert
werden - im Plan wurde jedoch hier noch von einem
etwas höheren Wert ausgegangen (- 1,0 Mio. €). Bei
den Ausgleichszahlungen aus Umlegungsverfahren
wurde der Planwert, wie bereits im Vorjahr, nicht er-
reicht.
Der Posten „Sonstiges“ beinhaltet vor allem Er-
träge aus der Auflösung von Rückstellungen (rd.
16,2 Mio. €) sowie investive Erträge (im Wesentli-
chen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermö-
gen) in Höhe von rd. 14 Mio. €. In diesen Bereichen
ist die Planung naturgemäß schwierig. In 2017 wur-
den im Ist insgesamt 31,9 Mio. € erzielt, i m Vorjahr
wurden jedoch lediglich 17 Mio. € realisiert. Daraus
ist die hohe Schwankungsbreite dieser Erträge er-
sichtlich.
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Erträge aus Auflösung Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 -49.016.953,20
Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
348
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -649.140,90 -230.580,00 -477.522,50
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -3.438.217,35 -2.025.800,00 -2.633.031,92
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr-
verträge usw. -488.227,80 -611.000,00 -297.383,97
Erträge aus Ausgleichszahlungen -87.223,92 -1.500.000,00 -32.783,92
Konzessionsabgabe -38.922.908,28 -39.900.000,00 -36.660.077,37
Aktivierte Bauzeitzinsen -83.181,89 -328.000,00 -851.017,00
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung -6.180.111,98 -60.000,00 -6.043.706,81
Sonstiges -31.924.377,80 -1.400.714,00 -17.010.964,46
Summe -81.773.389,92 -46.056.094,00 -64.006.487,95
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen
jährlichen Schwankungen. Grund hierfür sind die da-
rin enthaltenen aktivierten Eigenleistungen für Hono-
rare. Diese sind nur schwer planbar, da erst nach Ab-
schluss einer Maßnahme die Honorarabrechnung
durchgeführt wird, was sich teilweise auch Jahre hin-
ziehen kann, wenn z.B. Rechtsstreitigkeiten beste-
hen.
Die Erträge aus der Bestandsveränderung von Vor-
räten resultieren aus Bestandsmehrungen anlässlich
durchgeführter Inventuren bei Lagerbeständen z. B.
von Katalogen, Plakaten etc. bei den städtischen
Museen. Hier können die Bestände jährlich variieren.
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sind insgesamt um 36,6 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr gestiegen, gegenüber der Planung beträgt der
Anstieg 16,3 Mio. €. Hiervon entfallen 34,9 Mio. €
bzw. 7,3 Mio. € auf die Personalaufwendungen für
aktive Mitarbeiter . Bei den Versorgungsaufwen-
dungen entstanden überplanmäßige Aufwendungen
in Höhe von 9,0 Mio. € (Veränderung gegenüber
dem Vorjahr: + 1,6 Mio. €).
Personalaufwendungen:
Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe-
sondere Mehraufwendungen gegenüber 2016 bei
den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 12,2 Mio. €
entstanden. Der Anstieg gegenüber 2016 ist auf die
Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+ 2,35 % ab
Februar 2017), die Besoldungserhöhung bei den Be-
amten(+ 2,00 % ab Januar 2017) sowie Stellenschaf-
fungen zurückzuführen.
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.131.954,24 -3.945.954,00 -4.541.903,22
Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 -12.417,35
Kommentiert [h1]: Anruf Hr. Eißler: Bitte ab 2016 Text zu Bestands-
veränderungen verständlicher formulieren, z. B. 1. Satz: Entnahmen aus
städtischen Lägern sind keine Erträge aus BV, sondern Aufwendungen. Au-
ßerdem: Der reine Ankauf von Lagerbeständen (hier die Altsandsteine) be-
wirkt keinen Ertrag sondern nur eine Mehrung, die sich am Bilanzstichtag
ergibt, evtl. etwas klarer formulieren. Für 2015 hat er aber keinen Ände-
rungsbedarf als notwendig angesehen.
349
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge
und Vergütungen jedoch 4,4 Mio. € unter der dem
Planwert für 2017. Dies ist vor allem auf die deutliche
Unterschreitung des Planwerts der Vergütung für Ar-
beitnehmer zurückzuführen. Bei der Ermittlung die-
ses Planwertes wurden u.a. d ie Stellenschaffungen
für 2017 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stel-
len konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden.
Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“
beinhaltet im Wesentlichen die Veränderung der
Rückstellungen für Altersteilzeit. Diese sind seit Jah-
ren rückläufig, da zunehmend ATZ-Verträge von An-
gestellten auslaufen und Neuverträge derzeit nur von
Beamten oder verbeamteten Lehrern abgeschlossen
werden können (wegen entgegenstehender tarifver-
traglicher Regelung für Angestellte). Der insgesamt
negative Betrag ergibt sich aus den Neutralisationen
wegen der sukzessiven Auflösung der Altersteilzeit-
rückstellung; diese fallen jedoch von Jahr zu Jahr ge-
ringer aus.
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Vorjahr um 19,3 Mio. € höher aus, da im Jahresab-
schluss 2017 nicht nur die Besoldungserhöhungen
zum 01.01.2017 um 2,0 % zu verarbeiten war, son-
dern auch die im Bayerischen Gesetz - und Verord-
nungsblatt vom 18. Juli 2017 veröffentliche Erhö-
hung zum 01.01.2018 um 2,35 %. Zum Bilanzstich-
tag 31.12.2016 waren für die Aktiven hingegen keine
Besoldungserhöhung zu berücksichtigen gewesen.
In der Planung 2017 konnte nur von einer einstufigen
Besoldungserhöhung ausgegangen werden, daher
ergab si ch hier eine Planüberschreitung von 8,6
Mio. €.
Da die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil
der Pensionsrückstellungen definiert sind, führte die
nur einstufige geplante Besoldungserhöhung auch
bei den Beihilferückstellungen der Aktiven zu einem
Mehraufwand gegenüber der Planung von 1,9
Mio. €.
Versorgungsaufwendungen:
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger .
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen er-
höhten sich hier um 8,2 Mio. € gegenüber dem Plan
2017 und um 5,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die-
ser Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht überwie-
gend auf einem leicht höheren Zuwachs der Versor-
gungszahlungen in 2017.
Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak-
tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu-
sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
22,9 Mio. € und gegenüber dem Plan 19,8 Mio. €
mehr aufgewendet werden.
Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 479.121.569,76
Bezüge Beamte 79.113.488,71 78.551.679,76 76.348.475,56
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 74.392.729,27 72.562.954,76 71.248.130,28
Vergütungen Arbeitnehmer 226.841.445,37 234.638.512,04 221.165.091,77
Weitere Vergütungen 8.446.690,09 7.434.058,55 7.873.701,21
Sonstige Rückstellungen für Aktive -5.522.666,13 -6.270.000,00 -7.059.839,04
Beiträge Versorgungskassen 17.475.221,86 16.861.593,74 17.010.863,66
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 45.966.809,41 44.503.047,38 44.373.284,75
Beihilfen für Aktive 7.763.310,55 9.403.352,21 9.562.427,57
350
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 51.166.927,00 42.596.048,39 31.858.214,00
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 8.398.064,00 6.489.741,08 6.741.220,00
Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 91.766.102,29
Neutralisation Versorgung/Beihilfen -101.868.360,06 -101.656.900,00 -100.268.518,79
Versorgung Beamte und Lehrkräfte 83.163.710,52 82.895.000,00 80.541.402,91
Versorgung Arbeitnehmer 9.048.782,37 9.406.000,00 9.403.955,95
Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.075.635,80 13.025.000,00 13.995.807,43
Zuführ./Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 78.320.355,55 70.115.000,00 72.871.895,00
Zuführ./Aufl. Beihilferückst. Versorgung 11.661.979,51 10.579.000,00 15.221.559,79
Summe Personal - und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt 607.444.123,82 591.134.087,91 570.887.672,05
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al-
tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind
durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit-
punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen)
starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu-
führung zu Pensionsrückstellungen 2017 wegen der
zu berücksichtigenden Besoldungserhöhungen für die
Jahre 2017 und 2018 besonders hoch aus, auch 2013
beispielsweise war diese Besonderheit gegeben.
Bei den Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung wird
der Rückgang aufgrund der Änderungen der gesetzli-
chen/tarifvertraglichen Rahmenbedingungen seit dem
Jahr 2010 sehr deutlich, mittlerweile beträgt die Zufüh-
rung weit unter 1 Mio. €.
Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung
der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert abge-
bildet.
351
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
Sachaufwendungen und
Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um
7,4 Mio. €. Der Planwert wurde um 14,1 Mio. € über-
schritten.
Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge-
brauchsgegenstände“ fällt der Betrieb der erweiter-
ten Notunterkunft Tillystr. 40 um rd. 2,1 Mio. € gerin-
ger als im Vorjahr aus, da diese ab 2017 nun über-
wiegend in den Mietaufwendungen unter den „Sons-
tigen ordentlichen Aufwendungen“ ausgewiesen
wird.
Bei der Position Strom, Gas, Wasser/Abwasser
wurden die Planwerte um 2,1 Mio. € unterschritt en.
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und
Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund
der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der
Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gliederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser
Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst.
Dies ergibt sich aus teilweise geringeren Ver-
brauchsmengen sowie einer günstigeren Preisent-
wicklung. Im Bereich „Gebäudeunterhalt, - technik“
sind Einsparungen gegenüber dem Plan in Höhe von
6,0 Mio. € und Mehraufwendungen gegenüber dem
Ist 2016 in Höhe von 2,1 Mio. € ersichtlich. Die Min-
deraufwendungen gegenüber dem Plan sind vorwie-
gend bei der Baupauschale aufgrund von Rückstän-
den bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstan-
den.
Unter der Position „Unterhalt sonstiges Grundver-
mögen“ wurden Planwert und Vorjahreswert insb.
wegen höherer Grünunterhaltsaufwendungen sowie
75
86
64
86
70
80
73
125
110 113 105
129
10 13 8
23
6 8 2 6 1 1 1 1
0
25
50
75
100
125
150
Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017
281 285 299 315 295 301 312 333 349 356 377 389
in Mio. €
Zuführung Pensionsrückstellungen
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
352
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
höherer konsumtiver Bestandteile von MIP-Maßnah-
men im Tiefbau um insg. 0,6 Mio. € bzw. 1,2 Mio. €
überschritten.
Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet
69,9 Mio. € im Ist 2017 für den Servicebetrieb Öffent-
licher Raum (SÖR) zur Finanzierung des operativen
Betriebs im Bereich des „Grau- und Grün“-Infrastruk-
turvermögens der Stadt. Diese Position stieg gegen-
über 2016 um 2,9 Mio. €, entsprechend 4,4 %, u. a.
aufgrund von Kostensteigerun gen, insb. im Perso-
nalbereich.
Der Planwert wurde bei den „Erstattungen für Dritte“
insgesamt um 3,1 Mio. € nicht eingehalten. Dies ist
insb. auf die Erstattungen für Abfindungen an Bund,
Land und Gemeinden zurückzuführen (+ 1,1 Mio. €
gegenüber dem Plan). Auch die Erstattungen an Ge-
meinden für Heimunterbringung lagen 1,3 Mio. €
über dem Planwert und 1,2 Mio. € über dem
Damit wurde auch der Vorjahreswert bei den „Erstat-
tungen für Dritte“ um insgesamt 5,4 Mio. € über-
schritten. Neben der Steigerung bei der Erstattung
an SÖR sind hier noch 0,9 Mio. € erhöhte Erstattun-
gen an übrige Bereiche im Produkt 231100 enthal-
ten, die aufgrund der gestiegenen Anzahl der
BerufsIntegrationsJahres-Klassen (zur Förderung
insbes. sprachlicher Defizite) angefallen sind. Je-
doch stehen diesen grundsätzlich entsprechende Er-
stattungen vom Land gegenüber.
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 248.693.507,31 234.552.532,05 241.312.086,62
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.360.491,40 6.719.776,55 9.070.191,11
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.389.999,90 22.485.249,66 20.568.817,34
Gebäudeunterhalt, -technik 33.416.834,34 39.444.014,66 31.319.312,39
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.999.061,19 5.376.519,50 4.828.501,76
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 28.069.431,53 27.652.461,62 27.336.952,75
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 21.611.742,76 20.751.759,60 20.161.247,48
Erstattungen an Dritte 117.491.719,01 114.405.621,55 112.106.055,25
Sonstiges 15.354.227,18 -2.282.871,09 15.921.008,54
Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 103.815.432,88
Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In-
standhaltungsrückstellung (Ist 2017: 14,1 Mio. €) und
zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist 2017:
0,1 Mio. €) enthalten, die mangels valider Werte
nicht geplant werden. Der mit - 2,3 Mio. € negative
Planwert der Position
„Sonstiges“ resultiert aus der Globalkonsolidierung
(2017: 3,8 Mio. €), die zentral haushaltsentlastend
ist, stellvertretend für Haushaltsverbesserungen im
Ist unter den jeweiligen verschiedenen Ertrags - und
Aufwandspositionen. Die Abweichung zum Vorjahr
bei „Sonstiges“ ( - 0,6 Mio. €) ist insbesondere auf
niedrigere Zuführungen zu den Altlastenrückstellun-
gen zurückzuführen.
Die Position Abschreibungen beinhaltet Abschrei-
bungen auf Forderungen und Abschreibungen auf
Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sachan-
lagevermögen haben auch in 2017 gegenüber dem
353
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Vorjahr in Folge des hohen Investitionsniveaus wei-
ter zugenommen und steigen auf einen Wert von
nunmehr 106,4 Mio. € an. Das sind 6,1 Mio. € mehr
als 2016. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen
stiegen um 3,8 Mio. €, da 2017 wieder sowohl beim
Eigenbetrieb NürnbergStift (0,7 Mio. €), als auch
beim Klinikum 2012 (3,9 Mio. €) frühere Verluste ent-
sprechend der Ausgleichsregelungen nach der Ei-
genbetriebs- bzw. der Kommunalunternehmensver-
ordnung als voraussichtlich dauernde Wertminde-
rung berücksichtigt werden mussten. 2016 wurde le-
diglich eine Wertkorrektur beim NürnbergStift i. H. v.
0,9 Mio. € vorgenommen.
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
insgesamt 846.562.754,44 868.925.777,25 846.939.558,80
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in
Sozialtransferaufwendungen und in weitere Trans-
feraufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwen-
dungen mit einem Volumen von 547 Mio. € (Vorjahr:
555 Mio. €) repräsentiert ca. 28 % der gesamten or-
dentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzuaddie-
ren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum-
lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga-
ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit
insgesamt 714 Mio. € (Vorjahr: ebenfalls 714 Mio. €)
rd. 37 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürn-
berger Stadthaushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 130 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Aus-
gleichszahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteu-
erumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter
und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund ge-
setzlicher und sozialer Verpflichtungen, die aller-
dings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zu-
weisungen an das Land u.a. im Rahmen der Kran-
kenhausumlage. In der unten aufgeführten tabellari-
schen Darstellung und in den nachfolgenden Erläu-
terungen beinhaltet dieser Block auch die oben an-
gesprochene Bezirksumlage.
Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus ge-
setzlicher oder vertraglicher Verpflichtung stieg
gegenüber dem Vorjahreswert um 4,6 Mio. €, diese
Position steigt seit Jahren aufgrund des anhaltenden
Platzausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier
Träger nachhaltig an. Der Anstieg überschritt die Pla-
nung um 2,9 Mio. €.
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung (SGB XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,1
Mio. € oder 3,5 %. Gegenüber dem Plan blieb der
Wert um 3,8 Mio. € unter den Erwartungen zurück.
Die Kosten der Grundsicherung werden seit 2014 zu
100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Er-
träge aus Kostenerstattungen und Umlagen“).
Unter den sonstigen Hilfen wurden 3,5 Mio. € weni-
ger als im Vorjahr ausgegeben, der Planwert um 2,6
Mio. € unterschritten. Dies ist insbesondere auf die
Sozialtrans-
feraufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an sozi-
ale Einrichtungen
Weitere Trans-
feraufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerum-
lage, Kranken-
hausumlage Bezirksumlage
354
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Sozialberatung von Flüchtlingen in kommunalen Un-
terkünften zurückzuführen - hier wurden mit dem Zu-
rückgehen der Belegung von Gemeinschaftsunter-
künften 3,7 Mio. € weniger als 2016, 2,7 M io. € we-
niger als geplant aufgewendet.
Bei den Familien - und Jugendhilfen stiegen die
Aufwendungen im Vergleich zu 2016 um 7,2 Mio. €,
respektive 9,3 %, liegen aber 7,0 Mio. € unter dem
Planwert. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr re-
sultiert daraus, das s die Übernahme von Kinderbe-
treuungskosten (Besuchsgebühren KiTa, Mittagsbe-
treuung etc.) nun auch für Personen mit Anspruch
auf SGB II hier ausgewiesen wird. Früher wurden
diese abweichend als Flankierende Maßnahmen im
SGB II gebucht. Im Plan 2017 waren hö here Mittel
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veran-
schlagt. Durch die stark rückläufigen Fallzahlen wur-
den diese nicht ausgeschöpft.
Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem
Vorjahr 32,8 Mio. € bzw. 27 % weniger aufgewendet
worden, der Planansatz wurde um 10,7 Mio. € unter-
schritten. Dies ist darin begründet, dass die Asylan-
träge einer Vielzahl der 2016 leistungsberechtigen
Asylbewerber mittlerweile bearbeitet wurden. Ge-
rade auch die Kosten der Unterkunft in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften gingen mit Beendigung
der Asylverfahren um 20,8 Mio. € bzw. 27 % zurück.
Die erbrachten Leistungen werden in voller Höhe
vom Land erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge
aus Kostenerstattungen und Umlagen“).
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar-
beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II
v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) stiegen gegen-
über dem Vorjahr um 11,4 Mio. € (+ 9,0 %) und lagen
mit 138,1 Mio. € fast genau auf Planungsniveau.
Die Bezirksumlage stieg 2017 gegenüber dem Vor-
jahr spürbar an (+ 7,4 Mio. €, d. h. + 4,7 %). Im Ver-
gleich zur Planung ergibt sich ein Delta von
0,9 Mio. €.
Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art 1/4) 119.731.796,21 116.809.569,12 115.105.109,92
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art 5) 16.816.154,09 17.184.022,00 15.890.485,20
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter (SGB XII) 62.458.965,47 66.225.000,00 60.326.072,95
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 10.140.000,00 8.569.250,71
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 15.067.328,81 12.884.500,00 12.080.495,64
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 8.856.699,99 11.493.000,00 12.401.289,34
Familien- und Jugendhilfe 84.316.561,36 90.628.100,00 77.161.297,62
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 88.707.107,07 99.403.000,00 121.460.910,49
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.058.934,55 138.165.518,30 126.635.845,00
Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 6.530.500,00 5.304.333,70
Sonstige 84.166,89 145.000,00 124.223,52
355
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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69
Summe 547.346.075,77 569.608.209,42 555.059.314,09
Weitere Transferaufwendungen
Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten
50,3 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus ge-
setzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen ent-
stehen, z. B. an das Staatstheater (19,2 Mio. €), an
das Germanische Nationalmuseum oder an die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,5 Mio. €
die Krankenhausumlage enthalten.
Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe
und verbundene Unternehmen “ ist um 7,2 Mio. €
niedriger als im Vorjahr, und 8,4 Mio. € unter Plan
ausgefallen. Hierin sind die für das Jahr 2017 gezahl-
ten Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad
und FSN sowie die Auszahlungen der in Vorjahren
zurückgestellten Verluste der noris inklusion gGmbH
enthalten. Der im Plan noch als Verlustausgleich an
die Umweltanalytik bei SUN geführte Betrag von
1,8 Mio. € wird im Ist unter den Kostenerstattungen
ausgewiesen. Außerdem musste der für die StWN
eingeplante Ausgleich von 4 Mio. € nicht verwendet
werden. Im Ist 2016 war hier noch eine Bareinlage
aus dem Konsortialvertrag Flughafen in Höhe von
5 Mio. € enthalten, in 2017 fällt diese nicht mehr an.
Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die Zufüh-
rungen zu Verlustausgleichsrückstellungen der städ-
tischen Töchter. Hier waren 2017 0,5 Mio. € für die
noris inklusion gGmbH zu berücksichtigen.
Infolge der deutlich höheren Erträge aus der Gewer-
besteuer steigerte sich auch die Gewerbesteuerum-
lage im Vergleich zur Planung. Sie beträgt in 2017
71,2 Mio. € und liegt damit um 3,3 Mio. € über dem
Planwert. Das Ist 2016 belief sich auf 66,9 Mio. €.
Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus-
gleiche) 50.251.992,69 50.263.372,83 48.392.094,30
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun-
dene Unternehmen 9.502.256,87 15.811.195,00 14.698.384,00
Gewerbesteuerumlage 71.181.851,00 67.920.000,00 66.922.148,00
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0,00 0 0,00
Bezirksumlagei 166.767.342,13 165.323.000,00 159.322.887,23
Zuführungen zu sonst. Rückstellungen 1.513.235,98 2.544.731,18
Summe 299.216.678,67 299.317.567,83 291.880.244,71
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen über-
schreiten den Planwert um 11,1 Mio. €, oder 9 %.
Gegenüber dem Ist 2016 fielen sie um 41,8 Mio. €,
entsprechend 45 % höher aus.
356
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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70
Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel kon-
sumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht
aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veran-
schlagten Investitionen (dort gesondert ausgewie-
sen). Hier ist ein Minderaufwand gegenüber dem
Plan in Höhe von 3,8 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr
eine Steigerung von 0,7 Mio. €, ersichtlich.
Der Anstieg bei der Position „ Miet- und Pachtauf-
wendungen für Immobilien, Erbbauzins “ gegen-
über 2016 (+ 10,0 Mio. €, entsprechend 34,0 %) ist
auf vermehrte Aufwendungen für Miete und Neben-
kosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl-
bewerbern in kommunalen Unterkünften (Fehlbele-
gern). Diese Mietkosten werden der Stadt Nürnberg
erstattet (siehe Kostenerstattungen von kommunale
Sonderrechnungen). Im Plan waren diese Mietkos-
ten mit 4,5 Mio. € höher veranschlagt.
Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter war
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,2 Mio. €
zu verzeichnen, der u.a. auf Betreuungsleistungen
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie
Stadt- und Verkehrsplanung entfällt – der Planwert
wurde um 0,1 Mio. € unterschritten.
Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen
im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in
2017 kaum Beträge benötigt.
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fal-
len z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermö-
gensgegenständen, die nicht geplant werden kön-
nen. Das Ist 2017 betrug hierfür 4,0 Mio. €. Im Vor-
jahr fielen hier nur 2,0 Mio. € an. Auch die Einstellung
in die Einzelwertberichtigung von Forderungen ist
schlecht planbar. In diesem Jahr war die Auflösung
höher als die Neueinstellung (-0,9 Mio. €), im Vorjahr
entstanden hier Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Den
größten Umfang nehmen in diesem Jahr die Zufüh-
rungen zu den sonstigen Rückstellungen mit 29,4
Mio. € ein (Vorjahr 0,3 Mio. €). Hierin wurden u.a.
eine drohende Gewerbesteuerrückzahlung (16,6
Mio. €), ausstehende Rechnun gen, z.B. für Beihilfe
und Erstattungen an die VAG sowie überlaufende
Zeitguthaben von Mitarbeitern berücksichtigt.
Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städtischer
Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind
ebenfalls unter den sonstigen ordentl ichen Aufwen-
dungen enthalten.
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.196.536,88 4.151.985,60 3.345.939,75
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.109.678,13 2.117.000,00 1.992.767,90
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 7.172.178,60 11.072.000,00 6.563.730,51
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 39.486.340,75 45.865.493,22 29.475.954,96
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.144.612,14 3.601.426,43 2.844.806,40
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.465.984,66 1.300.000,00 1.422.904,40
Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.109.144,69 4.635.825,00 2.681.937,61
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 4.771.468,67 5.065.825,90 3.946.069,66
Vergütungen für Leistungen Dritter 9.998.622,72 10.096.660,14 12.203.575,79
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.052.531,38 6.293.340,23 5.861.488,38
357
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 17.480,00 7.987.000,00 15.760,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.159.750,98 20.380.560,56 21.537.775,92
Summe 133.684.329,60 122.567.117,08 91.892.711,28
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 0,9 Mio. €, entspre-
chend 3 %, besser aus als im Vorjahr und um 12,6
Mio. € schlechter als im Plan 2017.
Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis
gegenüber dem Plan sind höhere Aufwendungen
aus Erstattungszinsen aus de r Gewerbesteuer
(+ 15,7 Mio. €, entsprechend + 242 %), gegenüber
dem Vorjahr stieg diese Position um 11,5 Mio. € (+
107 %).
Im Gegenzug stiegen die Erträge aus der Verzin-
sung der Gewerbe-/und Umsatzsteuer um 2,8 Mio.
€ (+19 %) im Vergleich zum Plan bzw. 11,9 Mio. € im
Vergleich zu 2016 (+200 %).
Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre-
dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier
sind 0,7 Mio. € weniger angefallen als geplant und
sogar 1,8 Mio. € weniger als im Vorjahr (- 6 %). Auch
in 2017 ermögl ichte das anhaltend niedrige Zinsni-
veau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzin-
sen den Zinsaufwand für Investitionskredite trotz der
hohen Investitionssummen stabil zu halten bzw. so-
gar zu senken.
Aufgrund des starken Anstiegs der Gewerbesteuer -
Erstattungszinsen stieg die Zinslastquote jedoch ins-
gesamt von 2,3 % auf 2,6 %.
Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen ist
2017 und 2016 jeweils eine Gewinnausschüttung der
Sparkasse i. H. v. 3,3 Mio. € enthalten. Die Ausschüt-
tung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüber-
wachung im Großraum Nürnberg betrug in beiden
Jahren 1,8 Mio. €.
Finanzergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Finanzerträge
davon:
-24.295.343,46 -21.863.930,23 -14.099.898,86
Zinserträge -1.251.398,24 -1.232.830,23 -1.300.485,77
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.135.780,84 -5.431.100,00 -5.781.948,53
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -17.795.924,79 -15.000.000,00 -5.918.429,13
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -112.239,59 -200.000,00 -1.099.035,43
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
51.144.006,69 36.133.284,00 41.799.391,54
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb.
an Kreditinstitute 28.727.438,42 29.432.840,00 30.559.338,63
358
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 22.245.668,00 6.500.000,00 10.733.020,00
Sonstige Zinsaufwendungen 170.900,27 200.444,00 507.032,91
Summe 26.848.663,23 14.269.353,77 27.699.492,68
Außerordentliches Ergebnis
Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge-
staltet sich die Planung naturgemäß schwierig. Die
periodenfremden Erträge 201 7 enthalten insb.
2,4 Mio. € aus Konzessionsabgaben für Strom, Gas
und Wasser für 2016.
Unter den periodenfremden Aufwendungen 2017 ist
die Spitzabrechnung Straßenentwässerungsanteil
2016 i. H. v. 0,7 Mio. € enthalten.
Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Erträge -451.257,50 -474.141,02 -97.721,94
Periodenfremde Erträge -3.216.312,20 -101.900,00 -5.202.259,14
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen 191.595,14 21.000,00 108.178,74
Periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 15.200,00 1.631.422,23
Summe -2.091.957,26 -163.421,94 -3.710.606,94
359
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
73
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Finanzrechnung (in €) Ist 2017
Plan 2017
(+ Reste 2016)
Ist 2016
Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit -185.471.817,50 -23.032.377,60 -66.354.495,90
+ Einzahlungen Investitionszuweisungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 -56.478.398,43
+ Einzahlungen Investitionsbeiträge -7.436.190,88 -3.866.000,00 -6.795.881,85
+ Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 -15.596.714,58
+ Veräußerung von Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 -4.288.936,23
+ Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.374.252,48 -2.595.000,00 -2.885.818,34
= Einzahlungen Investitionstätigkeit -85.268.317,74 -72.108.100,00 -86.045.749,43
- Auszahlungen Erwerb Grundstücke 12.038.536,31 21.291.608,12 4.372.460,14
- Auszahlungen für Baumaßnahmen 103.001.055,55 376.136.186,01 98.871.514,04
- Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 34.244.293,00 14.342.230,35
- Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 5.841.032,93 4.148.951,18 5.174.696,5
- Investitionsförderungsmaßnahmen 22.282.653,18 55.825.251,95 24.650.479,92
- Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 500.000,00 800.000,00 551.760,00
= Auszahlungen Investitionstätigkeit 159.581.668,94 492.446.290,26 147.963.140,95
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 74.313.351,20 420.338.190,26 61.917.391,52
= Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe-
trag -111.158.466,30 397.305.812,66 -4.437.104,38
+ Aufnahme von Krediten für Investitionen -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25
+ Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän-
gen 0,00 0,00 0,00
= Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25
- Tilgung von Krediten aus Investitionen 78.544.574,40 61.660.000,00 69.693.440,43
360
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
74
- Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 7.183.385,10 7.544.000,00 4.191.949,05
= Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit 85.727.959,50 69.204.000,00 73.885.389,48
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 35.727.959,50 -56.700.000,00 -35.691.260,77
= Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe-
trag -75.430.506,80 340.605.812,66 -40.128.365,15
+ Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
- Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
= Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
+ Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 -39.800.500,00
- Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 39.800.500,00
+ Einzahlungen durchlaufende Posten -4.134.827.280,81 0,00 -6.404.146.333,11
- Auszahlungen durchlaufende Posten 4.137.370.286,39 0,00 6.388.920.030,95
= Saldo aus nicht haushaltswirksamen
Vorgängen 2.543.005,58 0,00 -15.226.302,16
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 -62.303.568,87
= Endbestand an Finanzmitteln -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18
+ Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser-
ven 0,00 0,00 0,00
= Endbestand an Liquiditätsreserven -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit 201 7 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 20 16
deutlich um ca. 119,1,0 Mio. € auf 185,5 Mio. €, was
in etwa dem 2,8- fachen Wert des Vorjahres ent-
spricht. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwal-
tungstätigkeit konnten im Vergleich mit 2016 außer-
ordentlich stark gesteigert werden (um ca. 161,6 Mio.
€), was u.a. an folgenden Faktoren lag:
• Mehr Steuereinzahlungen (Gewerbesteuer
+29,1 Mio. €, Gemeindeanteil an der Einkom-
mens- und Umsatzsteuer +39,4 Mio. €) sowie
mehr Schlüsselzuweisungen (+19,2 Mio. €).
• Mehr Erstattungen vom Bund im SGB II -Be-
reich (+18,4 Mio. €), bei der Konzessionsab-
gabe (+17,6 Mio. €), der Verzinsung der Ge-
werbesteuer (+17,3 Mio. €) und bei den Ver-
waltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe
(+14,1 Mio. €)
361
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
75
Im Vergleich dazu entwickelten sich die laufenden
Auszahlungen „nur“ um ca. 42,5 Mio. € nach oben.
Bei den Personal - und Versorgungsauszahlungen
war im Vergleich zu 2016 eine Steigerung von insg.
ca. 16,5 Mio. € zu verzeichnen, was auf die Besol-
dungserhöhung der Beamten zum 01.01.2017 (+2,0
%) sowie auf die Tariferhöhung der Angestellten zum
01.02.2017 (2,35 %) zurückzuführen war. Der An-
stieg bei den Auszahlungen für Sach- und Dienstleis-
tungen war hingegen mit ca. 4,4 Mio. € wesentlich
geringer und entspricht in etwa der allgemeinen Teu-
erungsrate 2017. Die Zinsen sind vor allem wegen
der Mehrauszahlungen an Erstattungszinsen der
Gewerbesteuer stark angestiegen (+9,1 Mio. €). Die
Transferauszahlungen sind um ca. 6 Mio. € gewach-
sen, bedingt v.a. durch die Bezirk sumlage. Bei den
sonstigen Auszahlungen gab es eine Steigerung ge-
genüber 2016 um ca. 7,0 Mio. €, welche nahezu voll-
ständig durch Mehrauszahlungen an Mie-
ten/Mietnebenkosten für Flüchtlingsunterkünfte ver-
ursacht wurde. Gleichzeitig sind aber auch die Er-
stattungen im Asylbereich gewachsen (siehe Erläu-
terungen zu den Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit).
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig-
keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen
Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der
Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
war in 2017 so außergewöhnlich hoch, dass selbst
nach Abzug der ordentlichen Tilgungen noch ca. 100
Mio. € als Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln für
die getätigten Investitionen 2017 vorhanden war. So-
mit konnte der komplette Eigenmittelanteil der Stadt
für die Investitionen 201 7 in Höhe von 74,3 Mio. €
damit finanziert werden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist somit im
Berichtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der
um 12,4 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahres-
wert (61,9 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der In-
vestitionstätigkeit sanken dabei im Vergleich zu 2016
nur leicht um ca. 0,8 Mio. €, wobei hier durchaus
auch größere Schwankungen von Jahr zu Jahr mög-
lich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuwei-
sungen und – zuschüsse naturgemäß von Jahr zu
Jahr einer relativen Schwankungsbreite, da der Ab-
ruf von Fördermitteln von der Anzahl der förderfähi-
gen Baumaßnahmen und dem jeweiligen Baufort-
schritt abhängt.
Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite
die Mittelabflüsse für den Erwerb von Grundstücken
und für Baumaßnahmen gegenüber dem Rech-
nungsergebnis 2016 um 7,7 Mio. € bzw. um 4,1 Mio.
€. So konnten in 2017 z.B. Grundstücksgeschäfte im
Rahmen von Umlegungsverfahren zur Stadtentwick-
lung durchgeführt werden. Bei den Auszahlungen für
Baumaßnahmen waren beispielhaft Mehrauszahlun-
gen im Vergleich zu 2016 im Bereich der Feuerwehr
vorhanden (wegen dem Neubau der Feuerwache 1).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im
Berichtsjahr -35,7 Mio. €, d.h. es wurde n per Saldo
im Berichtsjahr 35,7 Mio. € mehr Kredite getilgt als
neu aufgenommen. In der Planung 2017 wurde hin-
gegen noch mit einer Nettoneuverschuldung von
56,7 Mio. € gerechnet.
Der sog. „Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen“ bildet insbesondere die nicht haushaltswirk-
samen Ein- und Auszahlungen ab, wie z.B. aus dem
Liquiditätsmanagement (Kassenkredite) oder durch-
laufende Gelder.
Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln
wurden die Bestände auf den jeweiligen Be -
standskonten der Bilanzpo sitionen Liquide Mittel,
Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten
herangezogen.
362
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
Nürnberg, den '
STADT NÜRNBERG
(Dr. Ulrich Maly)
Oberbürgermeister
363
77
Rechenschaftsbericht
zum
Jahresabschluss
2017
364
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
78
Lage der Stadt Nürnberg
Geographische Lage
Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund
der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der
Region. Nach der Einwohnerzahl (5 33.873 im Mai
2018 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in
Bayern und die vierzehntgrößte in Deutschland.
Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und
Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen
ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen
Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu-
ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg
wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005
durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den
Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge-
nommen wurde. Die Europäische Metropolregion
Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen
sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als
auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi-
scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro-
päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts-
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähig keit,
sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern.
Wirtschaftsstruktur
Seit den siebziger Jahren entwickelte sich Nürnberg
zum Dienstleistungszentrum mit hohen Anteilen von
produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung,
Planung, Markt- und Verbraucherforschung. Aktuell
sind über drei Viertel (79,3 %) aller in Nürnberg sozi-
alversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleis-
tungssektor tätig. Im Vergleich der großen deutschen
Städte ist jedoch Nürnbergs Beschäftigtenanteil im
Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe im-
mer noch bemerkenswert hoch.
Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit
hoher Einkaufszentralität. Das Güterverk ehrszent-
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale
Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Ex port-
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt,
wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro-
päischen Wirtschaftsraum profitiert. Begünstigt
durch die verkehrsgeografische Lage ist Nürn berg
traditioneller Standort von Betrieben aus dem Ver-
kehrs- und Logistiksektor mit zukunftsweisen den
Modellprojekten der Kommunikations- und Verkehrs-
wirtschaft.
Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in
den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr-
stechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Automati-
sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden
Firmen wie Bosch, Conti Temic, Diehl, Leoni, MAN
und Siemens. Die hier stark vertretenen Kfz-Elektro-
nikunternehmen profitieren vom Vormarsch der
Elektronik im Automobilbau. Darüber hinaus ist
Nürnberg ein bedeutendes Zentrum des industriellen
Tiefdrucks in Europa. Traditionell stark ist auch die
Schreibgeräteindustrie mit Firmen wie Faber-Castell
(Stein bei Nürn berg), LYRA und Staedtler und die
Nahrungs- und Genussmittelindustrie ( Nürnberger
Lebkuchen, Nürnberger Bratwürste).
Arbeitsmarkt
Der Wirtschaftsstandort Nürnberg entwickelt sich po-
sitiv und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und
Arbeitsort. In keinem Jahr zuvor gab es im Stadtge-
biet so viele sozialver sicherungspflichtig Beschäf-
tigte wie aktuell ( 308.322 SVB im Dezember 201 7).
Über die Hälfte (52,8%) der Männer und Frauen, die
in Nürnberg arbeiten, wohnen nicht hier, sondern
sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeut-
licht die wichtige Arbeitsmarktfunktion Nürnbergs
weit über die Stadtgrenzen hinaus für Nordbayern.
Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu Bayern hoch
- im bundesweiten Vergleich der 20 größten deut-
schen Städte hat Nürnberg jedoch eine gute Posi-
tion. Dies gilt besonders im Vergleich mit anderen
großen klassischen Produktionsstandorten die einen
ähnlichen Strukturwandel wie Nürnberg durchge-
macht haben. Die Arbeitslosenquote im Stadtgebiet
ist mit 5,3 % im Juli 201 8 eine der niedrigsten seit
Mitte der 90er Jahre (Vorjahre: Juli 2017 5,8%, Juli
2016 6,3%, Juli 201 5 7,0%. (Quelle: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit).
365
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
79
Ertragslage
Nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bestim-
mungsgrößen des Jahres überschusses i. H. v.
32,1 Mio. € und die zugrundeliegenden Ursachen
auf. Für weitere Details sei auf den Anhang zum Jah-
resabschluss (Abschnitt Ergebnisrechnung) verwie-
sen.
in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -,
Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Gewerbesteuer -446,8 -440,0 -435,8
Einkommensteueranteil -297,4 -284,0 -275,3
Schlüsselzuweisungen -200,3 -192,1 -181,1
Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu-
ungspersonal.)
-81,3 -77,0 -86,4
Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -31,0 -29,5 -29,7
Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -91,0 -106,2 -134,2
Erträge aus dem Abgang von Vermögen -13,7 0 -5,9
Bezüge und Vergütungen 388,8 393,19 376,6
Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh-
rung/Auflösung)
129,5 112,7 104,7
Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen -
Art 1
119,6 116,8 115,1
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung
(KdU) (§ 22 I SGB II)
135,5 135,7 116,9
Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl.
Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich
Neutralisationen
9,5 15,8 14,7
Abschreibungen auf Finanzanlagen 4,6 0 0,9
Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech-
nik
33,4 39,4 31,3
Bezirksumlage 166,8 165,3 159,3
Gewerbesteuerumlage 71,2 67,9 66,9
366
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
80
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisver-
wendung 134,6 Mio. € (2016: 102,5 Mio. €). Sie dient
dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge.
Abbildung 1 veranschaulicht die Entwicklung von
Jahresergebnis und Ergebnisrücklage seit 2005.
Hierbei wird erkennbar, dass seit 2005 dreimal
(2007, 2009 und 2014) Fehlbeträge erwirtschaftet
wurden, die aber durch die Überschüsse durch eine
Rücklagenentnahme ausgeglichen werden konnten.
2016 war die Ergebnisrücklage wieder über dem
Stand von 2012 und konnte 2017 weiter gesteigert
werden.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Durchschnittlicher Anteil
der Steuern pro Einwoh-
ner
Steuern/ Einwohnerzahl 1.743
€/EW
1.665
€/EW
1.555
€/EW
1.524
€/EW
1.579
€/EW
1.469
€/EW
1.359
€/EW
Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 46,3 % 46,2 % 47,7 % 49,4 % 50,2 % 50,4 % 48,9 %
Anteil der Schlüsselzu-
weisungen pro Einwohner
Schlüsselzuweisungen/ Ein-
wohnerzahl
376
€/EW
342
€/EW
329
€/EW
297
€/EW
352
€/EW
292
€/EW
316
€/EW
Anteil der Schlüsselzu-
weisungen an den or-
dentlichen Erträgen
Schlüsselzuweisungen/ or-
dentliche Erträge 10,0% 9,6 % 9,5 % 10,1 % 11,2 % 10,0 % 11,4 %
14
-3
3
-18
13 16 19 17
-27
7
29 32
56
69 62 64
49
65
81
102
118
91
99 103
135
-40
-20
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Millionen €
Jahresergebnis
(Überschuss =
+)
Ergebnisrücklag
e (nach
Ergebnisverw.)
367
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
81
Zuwendungsquote Zuweisungen/ ordentliche
Erträge 23,6 % 23,9 % 25,3 % 23,8 % 25,5 % 24,4 % 26,1 %
Anteil der Bezirksumlage
pro Einwohner
Bezirksumlage/
Einwohnerzahl
313
€/EW
294
€/EW
301
€/EW
289
€/EW
272
€/EW
286
€/EW
258
€/EW
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass m it ca.
50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu-
tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel-
len. 2016 wurde hier der bisher niedrigste Anteil er-
reicht, selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert
48 %. Der nochmalige Rückgang der Quote gegen-
über 2015 war trotz höherer absoluter Steuererträge
auf die stark erhöhten Kostenerstattungen und Zu-
weisungen aufgrund der gestiegenen Flüchtlings-
zahlen zurückzuführen. 2017 erhöhte sich die Quote
nur geringfügig. Die im 2-Jahresturnus auf und ab os-
zilierenden Schlüsselzuweisungen werden auch in
den korrespondierenden Kennzahlen erkennbar.
Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im
Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die
stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant
gebliebener Umlage zurückzuführen.
Kennzahlen zu Aufwendungen
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Aufwandsde-
ckungsgrad
ordentliche Erträge/ ordentli-
che Aufwendungen
102,9 % 102,9 % 102,3 % 99,1 % 102,2 % 102,8 % 103,2 %
Transferaufwands-
quote
Transferaufwand/ ordentli-
che Aufwendungen
43,4 % 45,7 % 42,8 % 43,1 % 41,4 % 44,4 % 41,8 %
Personalintensität =
Personalaufwands-
quote
Personalaufwendungen/ or-
dentliche Aufwendungen
31,2 % 30,8 % 32,7 % 33,2 % 34,7 % 31,7 % 33,5 %
Durchschnittliche
Abschreibungs-
quote des Sachan-
lagevermögens/ Im-
materiellen Vermö-
gens
Abschreibungen auf immate-
rielles Vermögen und Sach-
anlagevermögen/ immateri-
elles Vermögen und Sach-
anlagevermögen
2,7 % 2,6 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,9 % 2,7 %
Abschreibungsent-
lastung
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten/ Ab-
schreibungen auf Anlagever-
mögen (ohne Finanzanlagen
48,3 % 48,9 % 49,0 % 48,0% 47,1 % 49,6 % 47,7 %
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die
ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen
abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah-
resüberschusses ist diese Kennzahl 201 7 weiterhin
über der 100 %-Marke, auf gleichem Niveau wie
2016; nur 2014 war diese aufgrund des Fehlbetrags
unterschritten.
Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach-
haltig die 40 %-Marke. 2012 erhöhte sich die Quote
nochmals aufgrund des überproportionalen Anstiegs
der Transferaufwendungen (z.B. Verlustausgleichs-
rückstellungen, Bezirksumlage etc.). Der Rückgang
2015 trotz erheblicher Steigerung der Transferauf-
wendungen im Vergleich zum Vorjahr war auf den
starken Anstieg anderer Aufwandsarten, insb. der
368
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
82
Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen
(Flüchtlingsunterbringung) und der Abschreibung en
auf Finanzanlagen zurückzuführen , 2016 traten
diese Sachverhalte wieder in den Hintergrund und
damit stieg die Quote wieder etwas an . 2017 hinge-
gen gingen die Transferaufwendungen im Verhältnis
etwas zurück.
Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er-
stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die
Quote ist besonders sensibel bzgl. der Entwicklung
der Rückstellungen: 2013 und 2011 stieg sie insb.
aufgrund erhöhter Rückstellungszuführungen –
2012. 2014 und 2016 war die Quote entsprechend
geringerer Rückstellungszuführungen rückläufig.
2016 kamen erhöhte Transferaufwendungen hinzu,
die den relativen Anteil der Personalaufwendungen
verringerten. 2017 kamen wiederum neben Besol-
dungserhöhungen und Stellenschaffungen auch er-
höhte Rückstellungszuführungen zum Tragen , die
Quote erhöhte sich wieder.
Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach-
anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt,
um welchen Betrag sich das städtische Anlagever-
mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre-
chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008
fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf
2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf-
grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie-
genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab-
schreibungen auf 2,5 % zurück, seit 2016 steigt die
Quote nun wieder geringfügig, aber kontinuierlich an.
Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in-
wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch
Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert
werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie-
rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert
steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio-
nen (z.B. U-Bahn) an, wie z. B. im Jahr 2010 . 2013
hingegen war der Förderungsanteil der neu aktivier-
ten Anlagen nur gering, wodurch die Quote zurück-
ging. 2014 und 2015 stieg sie wieder geringfügig an,
seit 2016 geht sie wieder leicht zurück.
Zinsaufwand
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Zinsaufwand pro
Einwohner
Zinsaufwand/ Einwoh-
nerzahl
96
€/EW
79
€/EW
76
€/EW
89
€/EW
88
€/EW
97
€/EW
105
€/EW
Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-
träge
5,5 % 4,7 % 4,9 % 5,9 % 5,6 % 6,6 % 7,8 %
Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-
che Aufwendungen
2,6 % 2,3% 2,4 % 2,9 % 2,9 % 3,4 % 3,9 %
Der Zinsaufwand pro Einwohner erreichte 2011 den
höchsten Stand seit 2008. Ursache hierfür war der
sehr hohe Zinsaufwand von rund 54 Mio. €, dessen
Steigerung jedoch vorwiegend auf die 2011 stark ge-
stiegenen Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu-
rückzuführen ist. 2012 gingen letztere auf Normal-
maß zurück und damit auch diese Kennzahl. 2013
hatte das niedrige Zinsniveau eine weitere Verringe-
rung zur Folge. 2015 konnte durch das historisch
niedrige Zinsniveau die Kennzahl deutlich auf einen
Tiefstand gebracht werden. 2014, 2016 und auch
2017 jedoch glichen stark gestiegene Erstattungszin-
sen aus Gewerbesteuer die Verringerung bei den
Kreditzinsen mehr als aus, so dass eine, 2017 sogar
deutliche Steigerung der Kennzahl zustande kam.
Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver-
wendung für Zinsen dar. 2012 konnte dieser bereits
369
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
83
deutlich gesenkt werden. Ursächlich hierfür ist einer-
seits der um ca. 5 Mio. € gesunkene Zinsaufwand im
Zähler, sowie andererseits eine Steigerung um ca.
54 Mio. € bei den S teuererträgen im Nenner. 2013
verstärkte sich dieser Effekt nochmals, so dass der
bis dahin niedrigste Wert der Zins -Steuerquote aus
dem Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % noch weit untertrof-
fen werden konnte. 2014 schlug hier jedoch der Ein-
bruch der Gewerbesteuer sowie der Anstieg der Er-
stattungszinsen aus Gewerbesteuer zu Buche, so
dass die Kennzahl trotz weiter gesunkenem Durch-
schnittszins für Investitionskredite wieder anstieg.
2015 hingegen konnte die Zins-Steuerquote den be-
reits niedrigen Wert aus 2013 unter treffen, da nicht
nur die Zinsaufwendungen zurückgingen, sondern
auch die Steuererträge insgesamt wieder etwas an-
stiegen. 2016 lieferte mit weiter gestiegenen Steu-
ererträgen den bisher niedrigsten Wert seit 2005 –
2017 wurde der Anstieg bei den Steuererträ gen
durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer -Erstat-
tungszinsen jedoch überkompensier t und führte zu
einer deutlichen Erhöhung.
Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der
weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In-
vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder die ge-
stiegenen Gewerbesteuer -Erstattungszinsen be-
merkbar.
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge (inkl. Finanzerträge)
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung
der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Er-
tragsarten:
46%
23%
6%
17%
4%
2% 1%
1%
Steuern
Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüsse
Leistungsentgelte
Erträge
Kostenerstattungen,
Kostenumlagen
Sonstige ordentliche
Erträge
Erträge Auflösung
Sonderposten
370
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
84
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen)
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Reinvestitionsquote Bruttoinvestitionsaus-
zahlungen/ Jahresab-
schreibungen
144 % 142 % 151 % 149 % 166 % 148 % 174 %
Sachanlagen-Son-
derpostenquote
Sonderposten/ Sach-
anlagevermögen
25,1
%
24,5
%
22,5
%
23,3
%
22,9
%
27,2
%
25,5
%
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen
bewegt sich 201 7 immer noch leicht unter dem Ni-
veau von 2015 und 2014. In den Jahren 2005/ 2006
betrug diese Kennzahl jedoch nur 133 %/ 139 %.
Den höchsten Wert wies bisher das Jahr 2010 mit
201% auf.
Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die,
durch die Abschreibungen verursachten, Wertminde-
rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt
damit einen Indikator für den Substanzerhalt dar.
Hier werden die Auswirkunge n des in den letzten
Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich
26%
5%
12%
6%
42%
7%
2%
Personalaufwendung
en Aktiv
Personalaufwendung
en Passiv
Transferaufwendung
en
Aufwendungen f.
Sach- u.
Dienstleistungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
371
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
85
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re-
investition von Abschreibungen hinaus betreibt.
Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie
viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt
Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi-
nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die
Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei-
bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten ausgeglichen. 2012 übertraf diese Quote so-
gar den bislang höchsten Wert aus dem Jahr 2008
(26,5 %). Wie bereits in den Jahre n 2011 und 2016
zeigt auch das Jahr 2017, dass diese Kennzahl nicht
synchron zur Kennzahl Abschreib ungsentlastung
(s.o.) verlaufen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivie-
rung nicht abzuschreibendem, nur teilweise geför-
dertem Anlagevermögen (bebaute Grundstücke, s.
Bilanzposition Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermö-
gen steigen ohne dass die Abschreibungen steigen,
und damit die Sachanlagen-Sonderpostenquote
sinkt, ohne dass die Abschreibungsentlastung sinkt.
2015 hingegen sank der Bestand der Sonderposten
aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der
Überprüfung der Grundstücksbestände. Die Sonder-
posten waren insb. Gegenstand der 2015 abgewi-
ckelten dritten Tranche. 2012 bis 2014 verliefen die
beiden Quoten kongruent
.
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Eigenkapital-
quote I
Eigenkapital (ohne Stif-
tungen)/ Bilanzsumme
15,6 % 16,7 % 18,4 % 16,0 % 16,8 % 5,0 % 4,6 %
Eigenkapital-
quote II
(Eigenkapital + Sonder-
posten)/ Bilanzsumme
35,1 % 36,2 % 36,7 % 48,4 % 48,1 % 30,8 % 28,3 %
Anlagende-
ckung
Langfristiges Kapital/
Anlagevermögen
103,8
%
103,3
%
101,9
%
101,1
%
101,2
%
101,3
%
101,7
%
Die Eigenkapitalquote stieg 2013 eklatant aufgrund
der Korrekturen im Basiskapital im Rahmen der 1.
Tranche der Revision des Grundstückbestands und
der Zuführung des Jahresüberschusses. 2014
musste ein geringfügiger Rückgang hingenommen
werden, da zwar das Basiskapital nochmal s leicht
nach oben korrigiert werden konnte (2. Tranche Re-
vision Grundstücksbestand abzüglich Korrekturen
bei der Position Kunstgegenstände), die Bilanz-
summe entsprechend der Erhöhungen bei Rückstel-
lungen und Verbindlichkeiten aber wesentlich stärker
stieg. 2015 hingegen legte das Basiskapital aufgrund
der dritten und letzten Tranche der Revision des
Grundstückbestands noch einmal deutlich zu. 2016
schließlich schlug wieder die Bildung von Sonder-
posten im Bereich der Kunstgegenstände negativ zu
Buche, 2017 die Korrektur der Wertansätze im Be-
reich des Stadtarchivs.
Mit der Eigenkapitalquote von 15,6 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu-
nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver -
schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich
von Stä dten vergleichbarer Größen ordnung. In
diesem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas
höheren Eigenkapitalquote von 23,4 % zum
31.12.2016. Hingegen hatten 2016 die Städte
Hannover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von
69,19 % bzw. 81,29 %. Die Städte Essen und
Wuppertal, die bislang als Beispiel für niedri gere
Eigenkapitalquoten herange zogen wurden , weisen
nun zum 31.12.2016 ein negatives Eigenkapital auf.
372
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
86
Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der
Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges
freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse-
rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen
der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn-
bar.
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit l angfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, stieg 2007 geringfügig, aber sukzessive an und
hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschritten.
Seitdem ist der Zielwert von mindestens 100 % auch
in 2017 erfüllt. Als langfristiges Kapital werden das
Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen sowie Kredit- und kreditähnliche Ver-
bindlichkeiten angesetzt.
Die Passivseite der Bilanz der Stadt N ürnberg wird
veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2016
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier
hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden.
Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten ergibt sich aufgrund der
Fertigstellung der Gretel-Bergmann- und d er Jo-
hann-Pachelbel-Schule mit einem Volumen von 75
Mio. € ein Schuldenstand in Höhe von 1. 405 Mio. €
(Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h. Nettoneuverschuldung 41
Mio. €). Die folgende Grafik veranschaulicht den An-
stieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investiti-
onsfinanzierung seit 2001. 2012 konnte die Entwick-
lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent-
schuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine
Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen
Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
Dies wird in 2017 insbesondere in den Zahlen des
Kernhaushaltes deutlich.
.
Basiskapital Stadt ;
15,12% Ergebnisrücklage;
2,68%
Eigenkapital
nichtrechtsfähige
Stiftungen+
Kostendecker;
0,48%
Verlustvortrag
Gebührenhaushalte;
-0,04%
Sonderposten;
19,78%
Rückstellungen;
30,68%
Verbindlichkeiten
aus Krediten,
Anleihen; 26,76%
Weitere
Verbindlichkeiten
und Passive
Rechnungsab-
grenzung; 6,23%
373
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
87
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und
die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin-
den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad in
Jahren
(Fremdkapital - Liquide
Mittel - kurzfristige Forde-
rungen)/ Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
16 41 141 66 31 25 91
Eigenfinanzierungsan-
teil der Investitionen I
in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/ In-
vestitionsauszahlungen
119 45 10 28 53 64 19
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen II (unter Berück-
sichtigung investiver
Einzahlungen) in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
254 107 27 58 111 194 37
374
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
88
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen III (II nach De-
ckung ordentlicher
Tilgungen) in %
(Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit - or-
dentliche Tilgun-
gen)/Cashflow aus Inves-
titionstätigkeit
79 45 -21 -13 19 32 -13
Tilgungsquote (or-
dentliche Tilgungen
und Sondertilgun-
gen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
42 105 288 140 95 50 170
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek-
tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver-
hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter
der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre
konstant bleibenden Cashflows aus laufender Ver-
waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver-
wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver-
zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul-
den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse
zu tilgen. Damit ist der Wert umso positiver, je nied-
riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi-
lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer.
2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem
geringen Cashflows aus laufender Verwaltungstätig-
keit den zweitsc hlechtesten Wert der letzten sechs
Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in 2009
mit 194 Jahren. 2017 weist nun mit 16 Jahren den
besten Wert seit 2005 aus- bisher lag der beste Wert
lag bei 25 Jahren im Jahr 2012. Di e extremen
Schwankungen machen die beschränkte Aussage-
kraft dieser Kennzahl deutlich.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt
dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi-
nanzmittelüberschüssen finanziert werden können
und setzt daher den Cashflow aus laufender Verwal-
tungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Investiti-
onsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt relativ
stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei
bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions-
maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert
werden.
Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum
Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt
so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi-
nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich
durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die-
ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept
der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde,
dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun-
gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und
bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich
die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier-
durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne-
gativer Saldo dieser Größe, wie er 201 5 mit - 21 %
(bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorliegt, zeigt
an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In-
vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins-
besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit. 2017 hingegen konnte bei
hohem Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
und sehr niedrigem Cashflow aus Investitionstätig-
keit mit 79 % der beste Wert bisher erreicht werden
und übersteigt damit die guten Werte von 2012 und
2016.
Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf,
als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an-
gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran-
schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen-
finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die
enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g.
Werte über die letzten Jahre wider:
375
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
89
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin-
kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til-
gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit
feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis-
tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge-
mäß des Konzepts der dauernden Leistungsfähigkeit
steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem
Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem
Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die
Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen.
2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til-
gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in
deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und
2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp
die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss
verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondert il-
gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil-
gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode-
rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den
schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017
hingegen lieferte auch hier mi t 42 % ein Spitzene r-
gebnis.
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si-
cherstellung der Liquidität sind Bestandteil der Kas-
senaufgaben. Im Rahmen der Liquiditäts planung
und Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation
kommt hierbei auch die Aufnahme von Kassenkredi-
ten in Betracht. Dabei handelt es sich um kurzfristige
Finanzmittel zur Überbrückung von Liquiditätseng-
pässen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzt e
Höchstbetrag für Kassenkredite liegt seit 2009 un-
verändert bei 280 Mio. Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli-
chen Laufzeiten entweder als Tages - oder Festgel-
der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei
Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das
derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris-
tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins-
belastungen drohen.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im
Jahr 2017 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
160,00
180,00
200,00
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. Euro
Cashflow aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
ordentliche
Tilgungen
376
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
90
die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi-
ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf-
nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie
die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel-
len Marktzinsen.
Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas-
senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre-
ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto
der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch-
schnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2017
377
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
91
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2018 wurde ein Über-
schuss von 28,5 Mio. € geplant – ob die Stadt Nürn-
berg diesen Überschuss erreichen wird oder eher ein
schlechteres Ergebnis erzielen wird, ist offen. Zumin-
dest besteht für die Gewerbesteuer wieder begrün-
dete Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 469 Mio. €
erreicht werden kann. Auch bei der Einkommen-
steuer ist damit zu rechnen, dass der Planansatz er-
reicht oder übertroffen wird. Somit werden vor allem
die Entwicklungen im Aufwandsbereich für das Jah-
resergebnis entscheidend sein.
Für das Jahr 201 8 wird nach der Liquiditätsplanung
und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlun-
gen mit weiterhin stabilen Bedingungen und einer
insgesamt guten Liquidität gerechnet. Die Aufnahme
der Kassenkredite ist hinsichtlich ihrer Höhe insge-
samt rückläufig, aber auf Grund der besonderen
Zinssituation werden sie dennoch weiter in Anspruch
genommen. Insgesamt ist Vorsorge getroffen, dass
die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten Kas-
senkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsverpflichtun-
gen jederzeit erfüllen kann.
Risikobericht
Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg
resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaft-
lichen und politischen Lage.
Es ist weiterhin darauf zu dringen, dass die finanziel-
len Belastungen für die Kommunen aus dem Flücht-
lingszuzug, insb. auch die Kosten der Integration, z.
B. für Kita-Plätze und Bildung/Beschulung durch ent-
sprechende Ausgleichsleistungen von Bund und
Land kompensiert werden.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2019 auf 666,8 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be-
reichen waren in den letzten Jahren und sind weiter-
hin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Perso-
nal notwendig . Damit nimmt der Personalhaushalt
nunmehr 3 2,7 % der ordentlichen Aufwendungen
des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres-
planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die
Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur
wenig flexibel reagieren.
Hinsichtlich der städtischen Töchter hat sich die Ge-
samtrisikolage seit dem letzten Berichtsstichtag wei-
ter entspannt, es gibt jedoch weiterhin nicht unerheb-
liche Risiken mit Auswirkung auf die städtischen
Transferaufwendungen. Nicht mehr betroffen ist der
Flughafen (Wettbewerbsumfeld und wirtschaftlich e
Situation von Fluggesellschaften). Aufgrund der ein-
geleiteten Maßnahmen, vor allem jedoch aufgrund
des wirtschaftlichen Umfeldes hat sich der Flughafen
im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr erneut ope-
rativ deutlich besser entwickelt.
Im bundesweiten Vergleich gehörte der Flughafen
mit einem Rekord-Zuwachs um 20,1 % auf 4,19 Mil-
lionen Passagiere zu den prozentual am stärksten
wachsenden Flughäfen und konnte so seinen einge-
schlagenen Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen.
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gewinn nach
Steuern in Höhe von 2,67 Mio. € auf (Vorjahr: 1,7
Mio. €) und liegt damit über der Planung und dem
Vorjahr (+ 962 T€). Auch für 2018 zeichnet sich er-
neut eine positive Entwicklung ab.
Die Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hat in
ihren K onzerngesellschaften (N-ERGIE, VAG) wei-
terhin erheblichen Finanzierungsbedarf. Zum einen
sind auf Ebene der N -ERGIE bei zunehmendem
Wettbewerbsdruck, insbesondere im Netzbereich,
große Investitionen im Zusammenhang mit der Ener-
giewende zu finanzieren, zum anderen ergibt sich
auch bei der VAG Finanzierungsbedarf im dreistelli-
gen Millionenbereich. Im Rahmen des öffentlichen
Auftrages der VAG werden derzeit neue U-Bahn Zü-
gen (4- Wagen-Gliederzug) für den Betrieb der U -
Bahn-Linie U 1 beschafft. Die neuen U -Bahn Züge
dienen dem Ersatz der bislang eingesetzten Trieb-
378
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
92
wagen, deren Weiterbetrieb aufgrund der hohen Le-
bensdauer nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Finanzie-
rung der Ersatzbeschaffung sowie weiterer notwen-
diger Investitionen in ortsfeste Infrastruktur und den
Fuhrpark stellt die VAG vor große Herausforderun-
gen.
Die Stadt Nürnberg unterstützt der Finanzierung der
U-Bahnzüge durch eine EU -beihilferechtskonforme
städtische Bürgschaft und trägt dem Kapitalbedarf im
StWN - Teilkonzern durch eine Kapital- und Liquidi-
tätsstärkung aus dem „Konzern Stadt“ heraus Rech-
nung.
Etwas angespannter als zuletzt stellt sich die Situa-
tion beim Klinikum Nürnberg dar. Das Klinikum
(Kommunalunternehmen) schließt das Geschäfts-
jahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 8,39
Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von rund 4,24 Mio.
€) ab. Damit liegt das Jahresergebnis gegenüber
dem Wirtschaftsplan spürbar schlechter als geplant.
Der Wirtschaftsplan 2017 hatte zunächst einen Jah-
resfehlbetrag in Höhe von 0,25 Mio. € ausgewiesen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich in 2016 eine
Änderung der Regelung zur Ermittlung des handels-
rechtlichen Rechnungszinses für Pensionsrückstel-
lungen kurzfristig positiv ausgewirkt hat.
Eine große wirtschaftliche Herausforderung für das
Klinikum Nür nberg stellt weiterhin die mittel - und
langfristige Sicherstellung der finanziellen Hand-
lungsfähigkeit dar. Vor dem Hintergrund des investiv
bedingten erheblichen Liquiditätsbedarfs der kom-
menden Jahre, zählt hierzu insbesondere, eine aus-
reichende Innenfinanzierung zu gewährleisten und
den Fremdfinanzierungsbedarf auf ein tragfähiges
Niveau zu begrenzen. Um auch mittel- und langfristig
finanziell handlungsfähig zu bleiben, ist die in der
Vergangenheit angestrebte „Schwarze Null“ auf-
grund der hohen eigenfina nzierten Investitionsbe-
darfe zukünftig nicht mehr ausreichend, um sicher-
zustellen, dass das Klinikum wirtschaftlich aus eige-
ner Kraft seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Im MIP 2019-2022 musste das hohe Niveau des In-
vestitionsvolumens respektive den städtischen Mit-
teln wieder einmal um 16,0 % gesteigert werden- für
alle Jahre dies MIP -Zeitraums sind neue Höchst-
stände an Netto- Investitionsauszahlungen zu ver-
kraften, insgesamt über 832 Mio. € und für die nä-
here Zukunft ist keine Entlastung abzusehen. Etliche
Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun
sind diese Investitionen, gerade im Bereich von
Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächsten
Jahren endgültig zu bewältigen. Insgesamt ergibt
sich im Rahmen einer Simulationsrechnung des Fi-
nanzreferats für den Zeitraum von 2017 bis 2026
eine Finanzierungslücke - je nach getroffenen An-
nahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von ca. 725 Mio.
€. Damit wäre ein Anstieg der Verschuldung der
Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca. 1,3 Mrd. € auf
dann über 2 Mrd. € verbunden - eine Entwicklung,
die aus heutiger Sicht nur schwer zu akzeptieren ist.
Und dies alles unter der Voraussetzung, dass die
Einnahmeentwicklung tatsächlich so kontinuierlich
positiv ist wie in der Simulationsrechnung angenom-
men. Eine deutliche konjunkturelle Abkühlung oder
gar eine echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steu-
errückgängen würde die Situation noch verschärfen.
Hohe Investitionen wi rken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si-
mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass
die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge-
kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v. 38
Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen
sind durch entsprechende Erträge zu decken.
Um diese Risiken auf der Ausgabenseite zu vermin-
dern, ist auch künftig sparsam zu wirtschaften und
zudem im Rahmen des laufenden Controllingprozes-
ses die Kostenkontrolle zu intensivieren. Auch die
Einnahmeseite wurde gestärkt: Nach reiflicher Über-
legung beschloss der Stadtrat, zur Finanzierung des
immensen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der
Grund- und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr
2018.
379
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
93
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
Von der Stadtkämmerei werden folgende 23 rechts-
fähige und 28 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal-
tet. Im Jahr 2017 wurde eine neue Stiftung gegrün-
det.
Bezeichnung
Buchungs-
kreis/Finanz-
kreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Rechtsfähige Kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339
Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890
Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921
Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948
Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809
Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg 2404 2044 1961
Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001
Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002
Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-
Stift
2412 204C 2016
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004
Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013
380
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
94
Bezeichnung
Bu-
chungs-
kreis/
Finanz-
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
ht "
1000 001A 2000
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954
Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962
Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977
Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007
Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008
Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009
Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015
Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015
381
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
95
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka-
pital in TEUR zum 31.12.2017 (nach der Ergebnis-
verwendung) ausgewiesen.
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De-
tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnom-men
werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im
Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumu-
liert erläutert.
Stiftung
Aktiva 2017 Passiva 2017
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.626 2.014 43.369 481 758
Findel- und Waisenhaus-
stiftungen 4.162 78 4.139 103 1
Klein’sche Brennmateria-
lenstiftung 1.427 164 1.307 56 1
Kost-Pocher’sche Stiftung 12.710 201 12.531 58 135
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458 109 3.386 92 36
Wallner’sche Blinden- und
Stipendienstiftung 191 17 186 2 0
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung 794 28 775 7 10
Sigmund-Schuckert-Stif-
tung 165.535 13.982 153.324 4.987 7.249
Stiftung Lokalstudienfonds 4.278 54 4.257 53 0
Stiftung für Bildung und Un-
terricht 1.087 32 1.064 4 15
Stiftung zur Förderung der
Sechsten Fakultät der Uni-
versität Erlangen-Nürnberg 209 15 205 2 0
Heinrich Gröschel Stiftung 2.559 65 2.514 22 32
Dr. Hans und Dr. Elisabeth
Birkner Stiftung 2.414 177 2.364 32 39
Heinz und Inge Tschech
Stiftung 477 36 450 5 10
Rudolf Volland Stiftung 1.687 101 1.594 16 39
Leo und Trude Denecke
Stiftung 529 218 321 0 192
Max und Rosemarie Hüb-
schmann Stiftung 73 20 56 1 17
Frieda und Helmut Schwei-
mer Stiftung 780 33 757 4 19
Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung 128 12 118 1 8
382
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
96
Rudolf und Eberhard Bauer
Stiftung 209 17 209 0 0
Friedrich Freiherr von Hal-
ler’sche Forschungsstiftung 1.950 251 1.707 17 223
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 8.222 321 7.931 94 220
Bäume für Nürnberg Stif-
tung 196 37 162 1 13
Summe rechtsfähige Stif-
tungen 257.701 17.982 242.726 6.038 9.017
Stiftung Aktiva 2017 Passiva 2017
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mit-tel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Nichtrechtsfähige Stiftun-
gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heinrich und Amalie Lang-
Stiftung 1.372 15 1.365 11 0
Eberhard und Fanny Er-
mann'sche Stiftung 963 15 959 6 0
Otto Lauterbach-
Stiftung 1.403 40 1.371 13 20
Marie-Hack-Stiftung 8.317 236 8.155 127 92
Fritz und Eugenie Übelhör
Stiftung 95 14 94 1 0
Andreas-Winterbauer-Stif-
tung 610 30 585 5 16
Kunst- und
Kulturstiftung der Nürnber-
ger
Nachrichten 1.117 30 1.092 9 16
Andreas-Staudt-
Stiftung 209 14 208 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif-
tung 77 10 75 1 0
Johann und Liselotte Lehner
Stiftung
Nürnberg 1.336 42 1.319 18 0
Emil und Lydia
Kudrnac-Stiftung 288 10 286 2 0
Späth-Falk-Hammerbacher-
Stiftung Nürnberg 98 7 97 1 0
Bärbel Schröder und Claus
Schmidt Stiftung 102 3 101 0 1
Auxiliar-Stiftung 152 12 152 1 0
Gustav Riedner – Karl
Weißmann – Stipendienstif-
tung 341 18 341 12 0
383
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
97
Barbara, Dr. Wilhelm
und Klara Doni
Stiftung 128 7 127 1 0
Altstadtfreunde
Nürnberg Stiftung 137 11 133 3 3
Margarete-Weigel-Stiftung 1.063 39 1.047 14 9
Leonhard Wagner Stiftung 249 15 244 2 3
Marie und Hugo Lemnitzer
Stiftung 148 10 147 1 1
Ernst und Berta Wurzer Stif-
tung 917 60 864 6 31
Werner und Elisabeth Krauß
Stiftung 151 6 149 1 1
Adolf-und-Gertraud-Müller-
Stiftung 621 12 612 5 0
Stiftung „Nürnberg – Stadt
des Friedens
und der
Menschenrechte“ 1.359 33 1.341 16 10
Erwin-und-Monika-
Telle-Stiftung 454 17 448 27 1
Dorothea-Herzog-Kulturstif-
tung 52 1 52 0 0
Stiftung Jürgen Wolff
für Emanzipation und Kultur 43 3 42 0 0
Erich und Grete
Berwind Stiftung 2.145 48 2.122 9 21
Summe
nichtrechtsfähige Stiftun-
gen 23.947 758 23.528 293 225
Summe insgesamt nicht-
rechtsfähige und rechtsfä-
hige Stiftungen 281.648 18.740 266.254 6.331 9.242
2. Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka-
pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein
guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse
der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver-
zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie
gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis-
ses zum Ei genkapital der Stiftung zum Jah resende
wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem
marktüblichen Zins für langfristige Kapitalanlagen lie-
gen. Sofern dieses Ziel im Jahresabschluss 2017 bei
einzelnen Stiftungen nicht erreicht wurde, ist dies ins-
besondere auf buchmäßige Abwertungen von Wert-
papieren zurückzuführen. Diese neutralisieren sich in
aller Regel bei Fäl ligkeit des Wertpapiers, da eine
Rückzahlung zu 100 % erfolgt. Bei manchen Stiftun-
gen weicht die Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr
deutlich nach oben ab. Dies ist in der Regel auf au-
ßergewöhnliche Vorgänge wie Zustiftungen im Be-
richtsjahr zurückzuführen.
Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis
des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen
(AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen,
384
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
98
denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage-
vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei
den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler-
haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten
ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist.
Stiftung
Eigenkapital-
rentabilität 2017
Anlagende-
ckungsgrad 2017
(EK/AV)
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 1,36% 102,18%
Findel- und Waisenhausstiftungen 6,83% 103,06%
Klein’sche Brennmaterialenstiftung 11,55% 103,99%
Kost-Pocher’sche Stiftung 1,21% 100,62%
Fritz-Hintermayr-Stiftung 0,30% 102,16%
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 1,23% 108,03%
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2,23% 105,31%
Sigmund-Schuckert-Stiftung 5,80% 102,21%
Stiftung Lokalstudienfonds 0,98% 101,52%
Stiftung für Bildung und Unterricht 0,62% 101,04%
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürn-
berg 1,52% 106,51%
Heinrich Gröschel Stiftung 5,25% 101,64%
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 5,51% 107,48%
Heinz und Inge Tschech Stiftung 5,41% 102,68%
Rudolf Volland Stiftung 1,54% 101,22%
Leo und Trude Denecke Stiftung 37,89% 103,66%
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2,97% 105,25%
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -1,81% 102,14%
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung -4,39% 101,91%
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 0,42% 236,81%
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 1,99% 101,09%
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 2,91%
102,11%
Bäume für Nürnberg Stiftung 0,25% 102,75%
Summe rechtsfähige Stiftungen 4,46% 102,78%
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 59,21% 101,22%
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 0,86% 101,31%
Otto Lauterbach-Stiftung 0,92% 101,67%
Marie-Hack-Stiftung 1,30% 105,10%
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1,02% 115,85%
Andreas-Winterbauer-Stiftung 2,41% 104,94%
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 0,84% 101,42%
Andreas-Staudt-Stiftung 1,85% 108,01%
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1,94% 114,58%
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 0,85% 103,51%
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 0,40% 103,95%
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 0,39% 108,38%
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 49,04% 103,16%
Auxiliar-Stiftung 1,38% 109,23%
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 4,35% 105,90%
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung -0,41% 105,51%
385
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
99
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -0,11% 108,21%
Margarete-Weigel-Stiftung 3,13% 103,25%
Leonhard Wagner Stiftung -0,02% 105,46%
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1,01% 106,80%
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1,07% 101,81%
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 65,06% 104,55%
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 15,39% 101,39%
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 2,19% 101,91%
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 11,03% 103,02%
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,81% 102,61%
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -1,24% 104,77%
Erich und Grete Berwind Stiftung 10,72% 101,55%
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 6,73% 103,53%
Summe alle Stiftungen 4,66% 102,85%
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich-
tungen für 2017 und 2016 aus.
2017 sind insgesamt 7.196 Anträge mit einem Aus-
zahlungsvolumen in Höhe von 4.765 TEUR bearbei-
tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der
einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckaus-
richtungsstatistik 2016/2017“.
Stiftungsausrichtungen und
Zuschüsse
Anzahl
in T€
Anzahl
in T€
Abweichung
Abweichung in
%
(gerundet)
2017 2017 2016 2016 (in T€)
1. Stiftungsgaben 6.762 2.687 6.735 2.598 + 89 + 3 %
2. Stipendien 277 411 324 517 - 106 - 20 %
3. Zuschüsse an
Institutionen
157 1.667 131 1.542 + 125 + 8 %
Summe 7.196 4.765 7.190 4.657 + 108 + 2 %
386
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
100
4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs -
verwaltung
Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter
bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge-
sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün-
dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte,
Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser
Beratung.
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All-
gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD;
J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen
Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die
Anzahl der Beratungen gemäß obiger Tabelle betref-
fen rein die der Stiftungsverwaltung.
Stiftungsberatungen*
der Stiftungsverwaltung
Anzahl
Beratungsgesprä-
che
2017
Anzahl
Beratungs-ge-
spräche
2016
Abweichung
Abweichung
in %
(gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu-
gründer und Spendenwillige 15 20 - 5 - 25 %
2. Beratung von Stipendien-
antragstellern 288 320 - 32 - 10 %
3. Beratung von bedürftigen
Antragstellern 1.760 1.700 + 60 + 3 %
4. Zuschussanträge
von Institutionen 183 170 + 13 + 8 %
387
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
101
5. Zweckausrichtungsstatistik 2016/2017
388
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
102
389
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
103
390
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/012/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2017 der Stadt
Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 4Ö 4
391
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
392
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
393
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/013/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss
ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage, siehe TOP Ö 3)
vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2017 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 5Ö 5
394
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
395
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2017:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2017
Euro
Jahresergebnis
2017
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 481.437,88
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 103.488,02
Georg Matthias und Karoline Klein`sche
Brennmaterialienstiftung
1.426.890,32 55.505,81
Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 58.173,08
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 92.333,51
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und
Stipendienstiftung
190.720,63 1.554,83
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
794.078,02 6.487,85
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2017 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses werden gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt.
396
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/014/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
397
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
398
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
399
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Ref.I/II/103/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg
Anlagen:
Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick
Bericht:
Als Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg berichtet das Klinikum Nürnberg aktuell über
die Grundzüge seiner Geschäftspolitik und zukünftige strategische Herausforderungen.
Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der höchsten
Versorgungsstufe und gleichzeitig das größte Krankenhaus in Bayern. Für die Stadt Nürnberg
nimmt es deren Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im
Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wahr. Vorgestellt werden das Klinikum, dessen
strategische Überlegungen und Aktivitäten zur langfristigen Wahrnehmung seines Auftrags
sowie wesentliche Rahmenbedingungen.
Seit September 2017 besteht der Vorstand des Klinikums Nürnberg in seiner Struktur aus vier
Vorständen, dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Medizin und Entwicklung, dem
Vorstand Personal und Patientenversorgung sowie dem Vorstand Infrastruktur und Finanzen.
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Achim Jockwig, und weitere Vorstände werden in der
Sitzung anwesend sein.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 7Ö 7
400
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Klinikum bietet Daseinsvorsorge im Krankheitsfall für alle Menschen in
und um Nürnberg. Geschlechts- und altersspezifische Bedürfnisse sowie
interkulturelle Aspekte werden berücksichtigt.
401
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
OBM
402
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
Seite 4 von 4
403
Klinikum Nürnberg
– Kennzahlen und Überblick
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick
Ö 7Ö 7
404
Das Klinikum Nürnberg
7.000 Mitarbeiter
100.000 stationäre Patienten
105.000 ambulante Patienten
42 Kliniken, Institute und
medizinische Abteilungen
560 Millionen Euro Umsatz
> 550 Auszubildende
Seite 2Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick
2 Standorte der Maximalversorgung
Klinikum Nürnberg Nord 1.249 Betten
Klinikum Nürnberg Süd 957 Betten
Kinderklinik Neumarkt 10 Betten als Außenstelle
405
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
(Anstalt des öffentlichen Rechts, Gewährträger: Stadt Nürnberg)
Krankenhäuser
Nürnberger Land
GmbH
- Lauf
- Altdorf
Krankenhaus-
dienstleistungs-
gesellschaft mbH
Ambulantes
Behandlungs
Centrum GmbH
A.R.Z. Ambulantes
Rehazentrum
gGmbH
SAPV
Spezialisierte
Ambulante
Palliative Versor-
gung GmbH
Klinikum
Nürnberg
Medical School
GmbH
Klinikum
Nürnberg
Service-GmbH
100 %
100 %
100 %
50 %
35 %
100 % 100 %
Das Klinikum Nürnberg
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 3
Tochtergesellschaften
406
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 4
Standort Nord
Schwerpunkte:
• Onkologische Erkrankungen
• Chronische Erkrankungen
• Nerven- und Augenerkrankungen
• Seelische Gesundheit
• Medizinische Spezialitäten
• Medizinische und pflegerische Grund- und
Intensivversorgung
Standort Süd
Schwerpunkte:
• Herz-Gefäß-Erkrankungen
• Eltern-Kind
• Trauma- und Notfallmedizin
• Bewegungsapparat
• Medizinische Spezialitäten
• Medizinische und pflegerische Grund- und
Intensivversorgung
Bayerns größtes Krankenhaus ist mit all seinen Fachrichtungen jederzeit für die Bevölkerung da!
Bayerns größtes Krankenhaus
Das Klinikum Nürnberg
407
Interdisziplinäre Zentren
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 5
Medizinische Kompetenz
• Herz -Gefäß -Zentrum (HGZ):
Gefäßchirurgie, Herzchirurgie und Kardiologie
unter einem Dach
• Interdisziplinäres Onkologisches Zentrum (IOZ):
Koordiniert alle onkologisch tätigen Kliniken,
Institute und Organzentren
• Eltern -Kind -Zentrum (EKiZ):
Zusammenschluss der Geburtshilfe, Kinderklinik,
Kinderchirurgie und KJP
• Zentrum für Altersmedizin (ZfA) :
Bundesweites Leuchtturmprojekt speziell
für ältere, multimorbide Patienten.
• Die Zentrale Notaufnahme zählt zu den
größten und leistungsfähigsten in Deutschland.
408
Struktur seit 09/2017
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 6
Der Vorstand des Klinikums Nürnberg
Vorstandsvorsitzender
Prof. Dr. Achim Jockwig
Vorstand Medizin und
Entwicklung
Univ. -Prof. Dr. Dr. Günter
Niklewski
Vorstand Personal und
Patientenversorgung
Peter Schuh
Vorstand Infrastruktur und
Finanzen
Dr. Andreas Becke
Vorstand
409
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
DIP/046/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Sachverhalt (kurz):
Bereits im Jahr 2017 war der Themenkomplex "Digitalisierung" Schwerpunktthema der
Jahrestagung der Dienststellenleitungen der Stadtverwaltung.
Die hierbei entwickelten Handlungsfelder wurden in Arbeitspakete aufgegliedert, welche im
Rahmen des Strategieprojekts "Digitalisietung/IT" ausgearbeitet wurden.
Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden wiederum den einzelnen Handlungsfeldern
zugeordnet. So entstand nachfolgendes Konzept "Digitale Stadtverwaltung", welches als
Leitfanden für zukünftige "Digitalisierungsprojekte" bei der Stadtverwaltung Verwendung finden
soll.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Vermutlich Mehrkosten von 7 Mio. € in 2020 bis etwa 16 Mio. € im Jahr 2025. Die
benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt
und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 8Ö 8
410
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II bis Ref. VII
411
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen
die Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.
Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die
Umsetzung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken.
412
Seite 1 von 4
Digitale Stadtverwaltung
Anlagen: - digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
- IT-Sollkonzept
I. 1. Sachverhalt
Am 24.10.2017 wurde im Personal- und Organisationsausschuss die Initiierung der drei Strategie-
projekte „Personal“, „Digitalisierung / IT“ und „Organisation DIP“ beim Referat für Finanzen, IT und
Organisation beschlossen. Mit dem vorliegenden Konzept zur digitalen Stadtverwaltung und dem
„Sollkonzept IT“ werden die wesentlichen Ergebnisse des Strategieprojektes 2 „Digitalisierung / IT“
vorgestellt bzw. zum Beschluss vorgelegt.
Bereits bei der Projektinitiierung wurde klar, dass eine leistungsfähige, innovative und agile IT -Or-
ganisation bei der Stadt Nürnberg unverzichtbar für die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist.
Ebenso wurde aber auch schnell klar, dass sich die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen
der Digitalisierung keineswegs auf die IT b eschränken. Daher wurden innerhalb des Pr ojektes die
Handlungsstränge „digitale Stadtverwaltung“ und „IT-Strategie und Konzept“ eng verzahnt, parallel
und komplementär bearbeitet.
Für die Digitalisierung der Stadtverwaltung wurden folgende Handlungsfelder identifiziert und stra-
tegische Ziele sowie Leitlinien formuliert. Weiterhin sind in dem Konzept erforderliche Maßnahmen
zur Umsetzung beschrieben:
Umgang mit Veränderung,
Kundenperspektive,
Mitarbeitende und Führungskräfte,
IT-Infrastruktur,
Prozess- und Organisationsmanagement,
Regelungen und Rahmenbedingungen.
Für die Erstellung eines zukunftsgerichteten Sollkonzeptes für die IT-Organisation (DIP/IT) wurde
ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, das neben der Strategie und dem Sollkonzept ein
Audit vorzunehmen sowie einen Migrationsplan zu erstellen hatte, der vom gegenwärtigen Stand
eine Überleitung zum Sollkonzept ermöglichen sollte.
Für das IT-Konzept ergaben sich folgende Handlungsfelder, die jeweils mit Status Quo, Zielen und
Sollstrukturen beschrieben wurden:
IT-Serviceportfolio
IT-Projektportfolio
IT-Betriebsmodell
IT-Kompetenzen
Das vom Beratungsunternehmen vorgeschlagene und innerhalb Ref. I/II abgestimmte IT-Sollkon-
zept war ein Kernthema der Behandlung im Personal- und Organisationsausschuss am 21.5.2019
und ist vollständig als Anlage beifügt. Es sieht einen umfassenden Umbau von DIP/IT vor, um die
zukünftigen Herausforderungen vor dem Hintergrund von Digitalisierung, demografischer Entwick-
lung und der Situation am Arbeitsmarkt bewältigen zu können.
Die Umsetzung dieses IT-Sollkonzeptes ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche
Digitalisierung der Verwaltung. Die dazu erforderlichen Schritte sind in einem Migrationspfad eben-
Ö 8Ö 8
413
Seite 2 von 4
falls definiert. Da bei den bisherigen Strukturen, Prozessen und Kapazitäten ein erheblicher Verän-
derungsbedarf besteht, wird die Dauer des „Umbaus“ der zentralen IT der Stadt Nürnberg auf etwa
2 Jahre geschätzt.
Die dazu notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden im Personal -
und Organisationsausschuss am 21.5.2019 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird die Rea-
lisierung dieses Konzepts und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen unmittelbar ange-
hen.
Das heute vorgelegte Konzept zur digitalen Stadtverwaltung steht demgegenüber sowohl im Kon-
text zum Strategieprojekt 1 „Personal“ als auch zum Strategieprojekt 3 „Organisation DIP“ . Insbe-
sondere ist es eine Basiskomponente der von WiF koordinierten Dachstrategie „Digitales Nürn-
berg“. Diese wird in Form eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), bei dem alle
Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg beteiligt sind, erarbeitet.
Aufgabe des Strategieprojektes „Digitalisierung / IT“ war zum einen, für die digitale Stadtverwaltung
strategische Aussagen und Leitlinien zu definieren. Zum anderen sollte aufgezeigt werden, mit wel-
chen konkreten Maßnahmen die Verwaltung sich auf dieses Zielbild hin entwickeln soll und kann.
Daneben sollte insbesondere eine enge Verzah nung mit dem INSEK „Digitales Nürnberg“ stattfin-
den, um die Kompatibilität zu gewährleisten und Doppelarbeiten auszuschließen.
Der Weg zur digitalen Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt bereits betreten. Es gibt bei der
Stadt Nürnberg ein gutes Fundament, welches in den vergangenen Ja hren geschaffen wurde. Auf
den bisherigen Erfolgen und Vorgehensweisen setzen die Maßnahmen zur Digitalisierung der Stadt-
verwaltung auf.
Dieser Weg zur digitalen Stadtverwaltung muss jedoch als Kulturwandel verstanden werden, der ein
„digitales Denken“ voraussetzt. Die bereits laufenden und geplanten Vorhaben sowie Maßnahmen
wurden daraufhin überprüft und angepasst.
Für die digitale Stadtverwaltung wurden bereits im Rahmen der Jahrestagung der Dienststellenlei-
tungen der Stadtverwaltung im Jahr 2017 erste Handlungsfelder identifiziert.
Um für die Stadt Nürnberg passgenaue strategische Ziele und Leitsätze zu entwickeln, wurden of-
fene Fragestellungen in Form definierter Arbeitspakete von internen und externen Beteiligten bear-
beitet und diskutiert. Be teiligt waren neben Fachleuten aus verschiedenen Dienststellen auch ex-
terne Experten.
Begleitend zur Erarbeitung der Arbeitspakete in verschiedenen Arbeitsgruppen und den laufenden
Abstimmungen mit dem INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ fanden weitere Formate zur Wissensan-
reicherung statt, etwa der Austausch mit anderen Städten (z.B. Darmstadt, München, Leipzig).
So wurde gemeinsam mit der Vitako, dem Bundesverband kommunaler IT-Dienstleister, im Novem-
ber 2018 in Nürnberg eine erfolgreiche Regionalkonferenz zum Thema „Digitale Agenda in Kommu-
nen“ veranstaltet, auf der best Practices, offene Fragen und Lösungsansätze vorgestellt und disku-
tiert wurden.Teilnehmerkreis waren Gemeinden und Interessierte Unternehmen aus Bayern.
Zudem sollte auch die junge Generation von Mitarbeitenden bei der Stadt Nürnberg mit in die Ent-
wicklung der Digitalisierungsstrategie einbezogen werden. Hierzu wurde im Frühjahr 2019 ein Work-
shop mit den Nachwuchskräften der Stadt Nürnberg durchgeführt. Dabei wurde speziell die Gene-
ration der „digital Natives“ angesprochen. Ihnen wurden die bisherigen Ergebnisse und Ideen vor-
gestellt. Gemeinsam wurden weitere Ideen und Wünsche erarbeitet, diskutiert und vom Projektteam
in die Konzeptausarbeitung aufgenommen.
414
Seite 3 von 4
Die so erarbeiteten und innerha lb der Stadtverwaltung breit diskutierten Kernaussagen bilden den
strategischen Teil des vorliegenden Konzeptes. Er soll Leitlinien für zukünftige Digitalisierungsmaß-
nahmen vorgeben. Anhand dieser Leitlinien sollen die einzelnen Fachdienststellen mit Unter stüt-
zung des Amtes für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation ihre fachspezifischen Digitalisie-
rungsstrategien und -vorhaben entwickeln und durchführen.
Nach der Konzeptionsphase ge ht es nun an die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie . Hierfür
wird sich das Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (DIP) neu aufstellen, damit es als
Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung wirken kann.
Das Konzept setzt bei den derzeitig bereits laufenden Maßnahmen an, definie rt aber bereits einen
groben weiteren Fahrplan, der sich – als eine Erfordernis der Digitalisierung – dynamisch entwickeln
muss.
Um den den technischen und organisatorischen Zusammenhalt der Stadt Nürnberg sicher zu stellen
übernimmt DIP die Rolle des Integrators bei fach- und organisationsübergreifenden Themenfeldern.
Für die fachlichen Digitalisierungsstrategien kann DIP aber nur Berater, Impulsgeber und Wegbe-
reiter werden.
Die Geschäftsbereiche und Fachdienststellen sind gefordert, ihre Rolle und ihren Weg in die digitale
Zukunft der Stadt Nürnberg zu definieren und zu beschreiten. Das vorliegende Konzept kann und
soll nicht mehr und nicht weniger als die Voraussetzungen dafür schaffen.
Es kann nur erfolgreich sein, wenn die Digitalisierung einen verbindlich hohen Stellenwert bei der
Entwicklung der Verwaltung der Stadt Nürnberg hat. Daher wird der Stadtrat gebeten, das vorlie-
gende Konzept „digital.stadt.nürnberg“ zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen die
Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.
Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die Umset-
zung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken.
II. Herrn Ref. I/II
III. Stadtrat
Nürnberg, 29.05.2019
Amt für Digitalisierung,
IT und Prozessmanagement
(77954)
415
Seite 4 von 4
Abdruck:
2. BM
3. BM
Ref. III
Ref. IV
Ref. V
Ref. VI
Ref. VII
Pr
StA
416
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
digital.stadt.nürnberg
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Version 1.03
Stand: 11.06.2019
Ö 8Ö 8
417
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
2
1 Zusammenfassung ........................................................................................................................................................ 3
2 Digitale Stadtverwaltung .............................................................................................................................................. 5
2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung .............................................................................. 5
2.2 Ziel der Strategie ................................................................................................................................................... 6
2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg .............................................................................................. 6
3 Handlungsfelder und Zielsetzungen ........................................................................................................................... 8
3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung .................................................................................................. 10
3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive ............................................................................................................. 12
3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte ................................................................................... 14
3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur ..................................................................................................................... 15
3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement ........................................................................ 18
3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen ............................................................................ 20
3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung ................................................................................................. 23
4 Umsetzung der Strategie ........................................................................................................................................... 24
4.1 <digital.heute> .................................................................................................................................................... 25
4.2 <digital.normal>.................................................................................................................................................. 30
4.3 <digital.vernetzt> ................................................................................................................................................ 36
4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap) ................................................................................................................... 42
4.5 Personal- und Sachmittel .................................................................................................................................. 43
4.6 Weiteres Vorgehen ............................................................................................................................................ 45
Glossar .................................................................................................................................................................................... 46
Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................................ 50
Anhang A: Steckbriefe <digital.heute> ................................................................................................................................ 51
Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation ......................................................................... 63
418
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
3
1 Zusammenfassung
Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen an die Stadtverwaltung1 Nürnberg und erfordert so-
wohl eine Anpassung der Organisation als auch der Denk- und Arbeitsweise von Führungskräften und Mitarbeiten-
den.
Aufbauend auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen aus den Umwälzungen, die die Digitalisierung in Wirt-
schaft und Gesellschaft mit sich bringt, werden in dem vorliegenden Konzept Handlungsfelder definiert, um die
Chancen der Digitalisierung aufzugreifen und Nutzen daraus zu ziehen sowie unerwünschte Begleiterscheinungen
zu minimieren.
Dabei sind es keineswegs die konkreten technischen Möglichkeiten, die den Schwerpunkt ausmachen, sondern die
Gesamtwirkung der Digitalisierung der Gesellschaft auf die Stadtverwaltung als Organisation und ihre Funktion für
die Stadtgesellschaft. Die Digitalisierung Nürnbergs im Gemeinwesen bildet den Schwerpunkt der Dachstrategie
„digitales Nürnberg“, die in Form eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet wird. Das vor-
liegende Konzept konzentriert sich mit der digitalen Stadtverwaltung auf eine der unverzichtbaren Grundlagen
hierfür. Es ist somit nicht isoliert, sondern als integraler Teil der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ zu ver-
stehen.
Die identifizierten Handlungsfelder sind:
Umgang mit Veränderung,
Kundenperspektive,
Mitarbeitende und Führungskräfte,
IT-Infrastruktur,
Prozess- und Organisationsmanagement,
Regelungen und Rahmenbedingungen.
In der Folge werden hieraus strategische Ziele und Leitlinien abgeleitet. Sie geben die Richtung vor, die die Stadt-
verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung einschlagen und konsequent verfolgen muss oder will.
Für die digitale Transformation der Stadtverwaltung bedeutet das insbesondere, dass Arbeitsorganisation sowie
die Prozessausgestaltung an den Anforderungen der Kunden ausgerichtet und die hierfür erforderlichen Prozesse
optimal IT-unterstützt ausgestaltet werden müssen. Die im Leitbild der Stadt genannten Zielsetzungen sind nach
wie vor gültig, werden aber ergänzt um die Ziele und Handlungsfelder, die im INSEK „Digitales Nürnberg“ definiert
werden.
Parallel dazu müssen die städtischen Mitarbeitenden in die Lage versetzt werden, in diesen Prozessen mit den er-
forderlichen Freiräumen im Interesse der Kunden zu agieren. Die Digitalisierung bedeutet einen Paradigmenwech-
sel, der nur erfolgreich gemeistert werden kann, wenn er von einem Kulturwandel positiv begleitet wird.
1 Unter Stadtverwaltung wird das umfassende Dienstleistungsangebot der Stadt – unabhängig ob Pflichtaufgabe oder freiwil-
lige Leistung – verstanden. Die „digitale Stadtverwaltung“ arbeitet nicht ausschließlich digital, sondern schöpft das Potential der
Digitalisierung dort aus, wo es sinnvoll und gewollt ist.
419
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
4
Die Umsetzung der vorliegenden Strategie kann nur gelingen, wenn sie von allen Fachdienststellen und den Quer-
schnittsdienststellen gemeinsam getragen wird. Während Grundlagen durch das Referat für Finanzen, Personal,
IT und Organisation geschaffen werden müssen, sind die konkreten fachlichen Digitalisierungskonzepte in Form
eigener Fachstrategien zu entwickeln. Hier kann der Querschnitt die Rahmenbedingungen schaffen, beraten und
unterstützen. Die Umsetzung selbst muss in den Fachbereichen geschehen.
Diesem Gedankengang folgend, werden drei Programme definiert:
<digital.heute> mit dem Fokus auf bereits laufende Aktivitäten,
<digital.normal>, um die digitale Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung zu etablieren,
<digital.vernetzt> für die Unterstützung und Umsetzung der Fachstrategien.
Während das Programm <digital.heute> im Wesentlichen eine Klammer um die bereits laufenden Aktivitäten bil-
det, bedürfen die anderen Programme noch einer Vorbereitungsphase, weil sich sowohl das Amt für Digitalisie-
rung, IT und Prozessorganisation (DIP) als auch das Personalamt (PA) im Rahmen der Strategieprojekte und der
Umsetzung ihrer Ergebnisse selbst in die Lage versetzen muss, die benötigten Unterstützungsleistungen auch er-
bringen zu können.
Die Umsetzung dieser Strategie und damit die Bewältigung der technologiegetriebenen gesellschaftlichen Verän-
derungen stellt die größte Herausforderung seit langer Zeit für die Stadtverwaltung dar. Sie erfordert einen nach-
haltig hohen Einsatz, ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft, Kreativität und Managementkompetenz aller
daran Beteiligten. Daneben sind die Unterstützung des Stadtrates und der Stadtspitze sowie hohe Investitionen
und finanzielle Aufwendungen zur Bewältigung dieser Herausforderung unabdingbar. Das Gelingen des Vorhabens
ermöglicht es der Stadtverwaltung die Chancen der Digitalisierung, die tiefgreifende gesellschaftliche Veränderun-
gen mit sich bringt, zu nutzen. Damit erhält sie ihre Handlungsfähigkeit und somit das Vertrauen der Bürgerschaft
in eine moderne Stadtverwaltung.
420
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
5
2 Digitale Stadtverwaltung
2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung
Nürnberg wird auch in Zukunft „bunter, älter und größer“2. Neben der stetigen Urbanisierung der Gesellschaft,
dem demografischen Wandel sowie den Folgen von Energiewende und Migrationsbewegungen sind auch Auswir-
kungen der Digitalisierung im Alltag bereits spürbar.
Die Kraft und Dynamik dieser Entwicklung wird in Begriffen wie „digitaler Tsunami, digitale Revolution, digitales
Zeitalter“ deutlich. Zeitgleich erreicht die Entwicklung durch die Vernetzung von Prozessen, Systemen, Daten und
Dingen eine neue Qualität. Es werden nicht mehr nur möglichst viele Computer, Sensoren und Maschinen mitei-
nander vernetzt. Auch die damit entstehenden Schnittstellen selbst sind Gegenstand der computerbasierten Au-
tomatisierung: Im „Internet of Everything“ interagieren Maschinen, Bauteile, Autos, Ampeln ohne weiteres
menschliches Zutun miteinander. Hinzu kommt, dass Technologien, die in enger Verbindung zur Digitalisierung ste-
hen – Schlagworte sind Big Data, künstliche Intelligenz; Robotik oder Miniaturisierung –, in ihrem Zusammenwirken
die Dynamik weiter befeuern.
Politik und Verwaltung müssen hier den verfügbaren Gestaltungsspielraum nutzen, um die bereits laufende digitale
Transformation der Stadtgesellschaft positiv zu beeinflussen. Ziele und Handlungsfelder hierzu werden in dem ge-
schäftsbereichsübergreifend besetzten INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ im Rahmen der Entwicklung der Dach-
strategie erarbeitet. Klar ist allerdings bereits heute:
Für eine positive Entwicklung der Digitalisierung unserer Stadtgesellschaft ist eine digitale Transformation3 der
Stadtverwaltung mit ihren vielfältigen Aufgaben Voraussetzung und Herausforderung zugleich. Wesentlich ist da-
bei, die Rahmenbedingungen der Veränderungen klug mit zu gestalten, denn aufgrund der auch in Zukunft zu er-
wartenden knappen öffentlichen Ressourcen müssen alle Handlungsspielräume genutzt werden, um die verän-
derte und teils steigende Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können. Alle
Akteure in der Stadtverwaltung müssen bereit und in der Lage sein, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und
ihre Herausforderungen zu bewältigen.
2 „Bunter“ bezieht sich auf die größere Vielfalt von Menschengruppen durch Zuwanderung, „älter“ auf den demographischen
Wandel und „größer“ auf das Bevölkerungswachstum in Nürnberg. (Vgl. u.a. Pietzcker 2012, S. 2; https://www.nuern-
berg.de/internet/stadtportal/bevoelkerungsprognose.html Stand Mai 2019)
3 Gemeint ist der Übergang in eine Gesellschaft, in der die digitalen Veränderungen akzeptiert und normal geworden sind.
421
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
6
2.2 Ziel der Strategie
Die im vorliegenden Konzept formulierte Strategie „Digitale Stadtverwaltung“ beschreibt die wesentlichen Hand-
lungsfelder für einen erfolgreichen Weg der Stadt Nürnberg in die digitale Zukunft. Sie formuliert hierin strategische
Zielsetzungen, die als Orientierung, Richtungs- und Impulsgeber für das konkrete Handeln im Rahmen des Trans-
formationsprozesses dienen sollen.
Mit den Programmen zur Umsetzung der Strategie beinhaltet dieses Konzept eine Beschreibung vorgesehener
Maßnahmen, mit denen die Fachbereiche in die Lage versetzt werden sollen, ihren Beitrag zum „Digitalen Nürn-
berg“ zu definieren und umzusetzen.
2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg
Die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes für die digitale Stadtverwaltung liegt im Verantwortungsbereich
des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation (Ref. I/II). Ref. I/II sieht es diesbezüglich als seine Kernauf-
gabe für die nächsten Jahre an, die Stadtverwaltung mit ihren Dienststellen und Einrichtungen zu unterstützen bei
ihrem Weg, den digitalen Wandel zu verstehen und die vorhandenen Gestaltungsspielräume bestmöglich zu nut-
zen.
Die Geschäftsbereiche und Dienststellen der Stadtverwaltung müssen hierzu die Auswirkungen der digitalen Trans-
formation auf das Leistungsspektrum sowie die veränderten Anforderungen der Kundinnen und Kunden verstehen
und entsprechende Lösungsansätze für sich entwickeln und vollziehen. Ref. I/II fungiert dabei als gesamtstädti-
scher, zentraler Partner für die Geschäftsbereiche und Dienststellen rund um Organisationsfragen, neue bzw. ver-
änderte Arbeitsformen und -prozesse sowie IT-Themen. Darüber hinaus übernimmt es federführend die Rolle des
IT-Strategen im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dies umfasst die Unterstützung und Beratung der
Fachbereiche bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer (digitalen) Fachstrategien.
Die vorliegende Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung ist integraler Bestandteil des InSEK „Digitales Nürn-
berg“. Für die Koordination der digitalen Stadtverwaltung ist Ref. I/II bzw. DIP der zentrale Ansprechpartner/Koor-
dinator. Ref. VII und Ref. I/II stimmen sich hinsichtlich der Konsistenz von „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadt-
verwaltung“ ab. Die Stadtverwaltung muss sich, als wesentlicher Aspekt eines Gemeinwesens, mit ihrem Konzept
für eine digitale Verwaltung einbringen und widerspiegeln. Das folgende Schaubild zeigt schematisch die Verzah-
nung der beiden Aktivitäten.
422
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
7
Abb. 1: Strukturelle Verzahnung von Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadtverwaltung“
Die Digitale Transformation erfordert sowohl eine intensive organisatorische Betrachtung der bisherigen Abläufe
als auch die Bereitstellung lösungsorientierter IT-Leistungen auf Basis leistungsfähiger Informations- und Kommu-
nikationsinfrastrukturen. Die gemeinsame Betrachtung und Gestaltung von Prozessen und IT ist dabei unerlässlich.
Abb. 2: Aufgaben des Ref. I/II im Rahmen der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
Dienstleistungs-
angebot nach
innen
interner Treiber
der
Digitalisierung
von
Verwaltungs-
prozessen
Rahmen-
bedingungen
der
Digitalisierung
setzen
Dienstleistungs-
angebot nach
aussen
I n f r a st r u k t u r
digitale Stadtverwaltung
Bürgerschaft, Unternehmen, Wissenschaft, Com-
munity
F a c h s t r a t e g i e n
Stadtgesellschaft
Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
423
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
8
3 Handlungsfelder und Zielsetzungen
Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist heute nur schwer vorherzusagen. Klar ist aber, dass sich die Geschwin-
digkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen durch die Digitalisierung immer noch erhöht4. So ist die
durchschnittliche „Lebensdauer“ von Unternehmen drastisch kürzer als noch vor wenigen Jahren5. EU, Bund und
Länder haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die öffentliche Verwaltung „fit für die
Digitalisierung“ zu machen. Dennoch hat der Abstand gegenüber der Wirtschaft in Bezug auf den Reifegrad der
Digitalisierung weiter zugenommen6.
Die öffentliche Verwaltung ist von jeher auf Stabilität und Verlässlichkeit ausgelegt. Sie wird die Veränderungsge-
schwindigkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht erreichen können. Andererseits muss sie als
Anker einer funktionierenden, rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung die Anschluss- und Kommunikationsfähig-
keit mit der Bevölkerung erhalten, um den demokratisch legitimierten Gestaltungsauftrag der Politik erfüllen zu
können.
Deshalb ist es unverzichtbar, sich als Kommunalverwaltung weit über die heutigen technischen Aspekte mit den
grundlegenden Fragen der Veränderung von Arbeits- und Sichtweisen konstruktiv auseinanderzusetzen. Im Fol-
genden werden die Handlungsfelder hergeleitet, die sich aus heutiger Sicht für die erfolgreiche „digitale Transfor-
mation“ der Verwaltung ergeben.
Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft in immer kürzeren Innovationszyklen. Diese Entwicklung wird weiter
anhalten, was zu Unwägbarkeiten und Unsicherheit führt. Was heute richtig erscheint, kann sich morgen als falsch
herausstellen. Wir müssen lernen, damit umzugehen. Es geht nicht darum, aus einem derzeitigen stabilen Zustand
in einen anderen stabilen Zustand zu gelangen, sondern den Prozess der andauernden Veränderung unter ver-
gleichsweise unsicheren Annahmen zu beherrschen. Nicht die Unsicherheit zu beseitigen versuchen, sondern sie
zu bewältigen, lautet die Devise. Der bewusste Umgang mit Veränderung definiert das umfassende erste Hand-
lungsfeld.
Dabei stehen die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs mit ihren Erwartungen und
Anforderungen im Mittelpunkt. Aus ihrer Perspektive muss die Stadtverwaltung ihre Leistungen gestalten. Auch
neue Formate müssen erprobt und angewendet werden, um den „Perspektivwechsel“ tatsächlich vorzunehmen.
Die Kundenperspektive bildet das zweite große Handlungsfeld.
Für die Mitarbeitenden verändert sich die Arbeitswelt: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut
ist, wird morgen seine Bedeutung vielleicht verloren haben7. Eigenverantwortung weiter stärken und die erhöhte
Bereitschaft Wissen zu teilen sind wesentliche Elemente einer guten Arbeitskultur im Zeitalter der Digitalisierung8.
Den Führungskräften in der Verwaltung kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sind als Change-Ma-
nager, Coach und Vorbild künftig deutlich stärker gefragt. Auch das beste Fachwissen genügt hier nicht. Personal
ist das dritte Handlungsfeld der Strategie zur digitalen Stadtverwaltung.
4 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 19.
5 Vgl. https://boerse.ard.de/boersenwissen/boersengeschichte-n/s-und-p-immer-schnellerer-wandel100.html, 2017.
6 Vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/digitale-agenda.html (Stand Mai 2019).
7 Vgl. Daheim & Wintermann 2016, S. 17f.
8 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 14.
424
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
9
Digitalisierung ist nicht nur IT, aber ohne IT gibt es keine Digitalisierung. Deshalb spielt die IT eine unverzichtbare
Rolle. Derzeit wird mit externer Unterstützung intensiv daran gearbeitet, die IT der Stadt Nürnberg auf Dauer
schneller, flexibler und stärker zu machen, damit sie den steigenden Anforderungen u.a. an Mobilität, Kommuni-
kation und Sicherheit gerecht werden kann. Die Informationstechnik selbst stellt Handlungsfeld 4 dar.
Prozesse und IT künftig immer zusammen zu denken und zu gestalten, ist bereits im neuen Namen der Dienststelle
DIP verankert. Serviceorientierung und die Möglichkeiten der Automatisierung stellen neue Anforderungen an die
Ausgestaltung der Prozesse. Das Prozess- und Organisationsmanagement definiert das fünfte Handlungsfeld.
Schließlich sind unsere internen Regelungen in die Jahre gekommen. Vieles, was früher selbstverständlich war, ist
heute nicht mehr zeitgemäß. Weniger Regeln und diese dafür gut und wirksam zu gestalten ist die konsequente
Antwort auf den zunehmenden Abstand zwischen „vorschriftsmäßigem Handeln“ und einer bedarfsgerechten,
funktionierenden Verwaltung. Ausreichend Handlungsspielräume ermöglichen Flexibilität und Geschwindigkeit.
Das führt zum sechsten Handlungsfeld: Regelungen und Rahmenbedingungen.
Abb 3: Überblick und Zusammenhang der Handlungsfelder
425
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
10
3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung
Die VUCA-Welt
„Die Welt in 100 Jahren“, herausgegeben von Arthur Bremer, ist eine Zukunftsvision aus dem Jahr 1910. Sie be-
schreibt das Jahr 2010 aus einer Perspektive, in der eine ähnliche technologische Aufbruchsstimmung herrschte
wie heute. Vieles wird darin zutreffend vorhergesagt: Ein Telefonapparat im Westentaschenformat, drahtlose Bild-
übertragung, die Nutzung des Luftraums als Verkehrsfläche, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder
die Einigung Europas. Aber in vielen Einschätzungen lagen die Autoren auch völlig falsch. So wurde etwa beschrie-
ben, dass es im Jahr 2010 keine Straßenlaternen mehr gäbe, weil die Häuser mit einer selbstleuchtenden Radium-
Farbe bestrichen seien, oder freischwebende Wohnräume in 2000 m über den Feldern der deutschen Kolonien in
Afrika... Und wichtige Entwicklungen sind überhaupt nicht thematisiert worden: Zwei Weltkriege, Umweltver-
schmutzung, Computer oder Gentechnik, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wir trauen uns heute nicht, eine Prognose für die nächsten 100 Jahre abzugeben. Wir sind schon mit den nächsten
10 Jahren überfordert: Die Generation der „digital natives“ legt heute zunehmend weniger Wert auf ein eigenes
Auto. Benutzen statt besitzen, heißt die Devise. Aber wird das auch noch so sein, wenn sie 40 sind? Wir wissen es
nicht. Während Eltern heranwachsender Kinder sich mit Facebook beschäftigen, sind diese längst zu Instagram
weitergezogen. Was hat Bestand, was nicht? Ist die Blockchain-Technologie vielleicht das Radium unserer Zeit:
Nützlich für einen bestimmten Einsatzzweck, aber in einer euphorischen Sicht völlig überschätzt?
Für eine solche Welt der Unsicherheit und Unbestimmtheit wurde in den 1990er Jahren der Begriff „VUCA-World“
geprägt. VUCA steht für Volatility, Uncertainty, Complexity & Ambiguity (Flüchtigkeit, Unsicherheit, Komplexität
und Mehrdeutigkeit)9. Wie kann eine öffentliche Verwaltung damit umgehen, deren Paradigma Stabilität und Ver-
lässlichkeit darstellt?
Die intelligente Antwort auf die Herausforderungen der VUCA-Welt wird im sogenannten VOPA-Prinzip gesehen.
VOPA steht für Vernetzung, Offenheit, Partizipation, Agilität. Konsequent an diesen Prinzipien ausgerichtet, kann
eine Organisation lernen, ihre Entscheidungs-, Organisations- und Handlungsstrukturen schneller und flexibler zu
gestalten. Für Unternehmen entscheidet dieser Kulturwandel oft über das Überleben in einem sich dramatisch
verändernden Marktumfeld10.
Auch für die Fachbereiche der Stadt Nürnberg, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, wird dieser Kulturwandel
entscheidend sein, um mit ihren Angeboten attraktiv zu bleiben. Und selbst in den Bereichen, in denen (vermeint-
lich) kein Wettbewerbsdruck herrscht, wie etwa im Ordnungs- oder Planungsbereich, verändert sich die Umwelt
derart schnell, dass die traditionellen Denk- und Arbeitsweisen einer Verwaltung zunehmend zu einer Belastung in
der Kommunikation mit den anderen Akteuren der Gesellschaft werden.
9 Vgl. Scheller 2017, S. 20ff.
10 Vgl. https://www.steinbeis-bmi.de/blog/vopa-die-antwort-auf-vuka-teil-1.html (Stand Mai 2019)
426
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
11
Von der Veränderung der Routine zur Routine der Veränderung
Die technologischen und in der Folge auch die gesellschaftlichen Veränderungen finden schneller statt, als die Ver-
waltung sie nachvollziehen oder gar antizipieren kann. Daraus lassen sich gleich drei notwendige Paradigmenwech-
sel ableiten:
Während sich Routineprozesse immer mehr automatisieren lassen, werden Veränderungsprozesse im-
mer häufiger auftreten. Es ist zu vermuten, dass bereits in einigen Jahren der personelle Arbeitsaufwand,
der in Veränderungsprozesse investiert werden muss, in der Gesamtsumme den (menschlichen) Arbeits-
aufwand übersteigt, der für Routineprozesse aufzuwenden ist11.
Wir brauchen die Fähigkeit zu springen. Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Entwicklungsschritt der Di-
gitalisierung mitmachen können. Sie muss dafür aber in der Lage sein, auf neuen Entwicklungen aufsetzen
zu können, auch wenn diese nicht den nächsten Schritt in einer evolutionären Abfolge darstellen. Das er-
fordert den Mut zu experimentieren, aber auch den Mut, etwas zu beenden, wenn es sich überholt hat.
Statt flächendeckender Standard-Lösungen für IT-Infrastruktur wird es zu einer Mehr-Generationen-IT-
Architektur kommen müssen, weil es nicht mehr möglich ist, ein System für die gesamte Verwaltung zu
etablieren, bevor eine völlig neue Generation von Anwendungen ihre Einsatzmöglichkeiten sucht.
Vor dem Hintergrund dieser anstehenden Paradigmenwechsel ist der kompetente und insbesondere effiziente
Umgang mit Veränderungsprozessen eine Aufgabe, die sich durch alle Bereiche der Verwaltung und durch alle Di-
gitalisierungsvorhaben zieht.
3.1.1 Strategische Ziele zum Umgang mit Veränderungen
Um Veränderungen als Chance zu begreifen und den Wandel aktiv gestalten zu können, werden folgende strate-
gischen Ziele für den Umgang mit Veränderung gesetzt:
Methoden zur effizienten Steuerung und Begleitung von Veränderungen sind etabliert,
Veränderungsprozesse werden als Normalfall und nicht als Ausnahmefall behandelt,
Prozesse sind grundsätzlich für die digitale Bearbeitung ausgelegt. Analoge Anforderungen werden, falls
erforderlich, daraus abgeleitet („digital-first-Prinzip“),
Führungskräfte und Projektverantwortliche gestalten und begleiten Veränderungsprozesse systematisch
und kompetent,
Mitarbeitende sind gegenüber Veränderungen aufgeschlossen, weil sie die mit den Veränderungen ver-
bundenen Chancen für sich und die Stadt Nürnberg schätzen.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen definiert, die zum Erreichen dieser strategi-
schen Ziele dienen.
11 Vgl. Balka et al. 2018, S. 6.
427
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
12
3.1.2 Leitlinien für Veränderungsprozesse
Trotz der angestrebten Routine werden Veränderungsprozesse immer zu Verunsicherungen und Fragen führen.
Deshalb sollen sie sich im Rahmen folgender Leitlinien bewegen:
Wir begreifen Veränderung als Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung und gehen mit Risiken be-
wusst um,
Wir erproben Neues stets zum Wohl der Allgemeinheit ohne dabei die berechtigten Interessen Einzelner
zu missachten,
Wir akzeptieren, dass wir dabei Fehler machen und lernen daraus,
Wir fördern Vertrauen durch Offenheit und Transparenz,
Wir gehen auf Unsicherheiten und Vorbehalte bei Veränderungen ein,
Agilität ist der Schlüssel um Veränderungsanforderungen zu bewältigen,
Veränderung ist anstrengend – Veränderungsprozesse können nur erfolgreich sein, wenn sie mit genü-
gend Energie versorgt werden,
Wir unterstützen diejenigen, die Veränderung positiv mitgestalten,
Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung und die Rechtssicherheit immer sicher – sie sind
der Anker in dem Kontinuum der Veränderung.
3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive
„Sehr geehrte Frau S. , das unter dem o.a. Aktenzeichen eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde ge-
mäß § 37 (1) Satz 2 OWiG, obwohl hinreichender Tatverdacht besteht, im pflichtgemäßen Ermessen eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen ...“
Was sich fast wie Satire liest, ist tatsächlich der Originaltext eines ‚behördlichen’ Schreibens. Wer, ohne Ausbildung
in Verwaltungsrecht, spricht eine solche Sprache?
Oft verstehen wir als Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Verwaltung nicht mehr – im wörtlichen wie im über-
tragenen Sinn12. Und wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Zugang zu ihrer Stadt Nürnberg ver-
lieren, wird sie ihren Anspruch auf eine gesellschaftliche Wirkung einbüßen. Wenn gesellschaftliche Diskussionen
und Aktivitäten im Netz ohne die Einbeziehung der Stadtverwaltung stattfinden13, dann wird nicht die Bevölkerung,
sondern die Verwaltung abgehängt.
12 Vgl. Fluck 2017
13 Bsp: in Internet-Foren wird über das Reichsparteitagsgelände diskutiert. Die Stadt Nürnberg kann hier nur die Deutungshoheit
behalten, wenn sie selbst partizipiert!
428
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
13
Die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einzunehmen und die unterschiedlichen Le-
benslagen und deren Anforderungen als Maßstab für die Qualität der Leistungen der Stadt Nürnberg zu erheben,
sind Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Beziehung zwischen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft.
Nur das direkte Einbeziehen der Kunden in den Gestaltungsprozess kommunaler Angebote und andere noch zu
entwickelnde Instrumente können diesen Blick schärfen und der Kundenperspektive Geltung verschaffen. „Digital
Labs“ und „Think-Tanks“ könnten zum Beispiel geeignete Formate sein, die, wenn sie in der Verwaltungspraxis
etabliert werden, eine aktive Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen. So kann Transparenz im Verwaltungshan-
deln gefördert und unterstützt werden.
Dabei wird die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nicht nur digital sein. „Digital
first“ heißt nicht „digital only“. Im Gegenteil: Die Digitalisierung ermöglicht es, sich auf zwei Kanäle zu konzentrieren:
die digitalen Angebote einerseits und den persönlichen Kontakt auf Augenhöhe andererseits. Die Stadt Nürnberg
soll auch künftig ein Gesicht aus Fleisch und Blut haben. Nicht aus Mangel an Vertrauen in die Technologie, sondern
als Konsequenz des Selbstverständnisses der Stadt Nürnberg und ihrer Beziehung zur Bürgerschaft.
3.2.1 strategische Handlungsfeldziele
Prozesse werden aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger neu gestaltet,
Bürgerinnen und Bürger sind systematisch aktiv in den Gestaltungsprozess kommunaler Dienstleistun-
gen eingebunden,
Die digitalen Angebote verfolgen nach Möglichkeit die Prinzipien „Once-Only“ und „One-Stop-Govern-
ment“. Dazu wird verstärkt mit Dritten zusammengearbeitet (Partnern, anderen öffentlichen Stellen).
3.2.2 Leitlinien
Wir orientieren uns an Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger statt an organisatorischen Gegebenhei-
ten,
User Experience ist Qualitätsmaßstab für Bürgerdienste,
Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen folgt grundsätzlich dem 2-Kanal-
Prinzip: digital und persönlich.
429
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
14
3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte
Während der digitale Service der Verwaltung rund um die Uhr zur Verfügung steht, tun dies die Mitarbeitenden,
Fach- und Führungskräfte der Stadtverwaltung nicht. Sie möchten ihre individuelle Arbeits- und Erreichbarkeitszeit
auf einen Konsens zwischen den dienstlichen Anforderungen und den privaten Ansprüchen ausrichten14.
Die Arbeitswelt wird sich grundlegend verändern: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut ist,
könnte morgen seine Bedeutung vielleicht schon verloren haben15. Digitalisierung heißt aber nicht, dass Fachkräfte
nicht mehr benötigt werden. Durch die Digitalisierung von Prozessen werden Mitarbeitende, Fach- und Führungs-
kräfte von Routinetätigkeiten entlastet16. Dies bietet die Chance, mehr Zeit in komplexere Aufgaben zu investieren
und sich weiter zu qualifizieren.
Lernbereitschaft, eigenverantwortliches Arbeiten, Problemlösungs- und soziale Kompetenzen sind in der digitalen
Welt Schlüsselqualifikationen17. Hieraus ergeben sich flachere Hierarchien und verstärktes Arbeiten im Team. Eine
Führungskultur im klassischen Hierarchiedenken ist nicht mehr zukunftsfähig18.
Der kompetente Umgang mit digitalen Werkzeugen ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und kein herausra-
gendes Merkmal mehr. Die Arbeitsplätze werden weniger ortsgebunden. Klare Regelungen bezüglich der „Nicht-
Erreichbarkeit“, den Arbeitszeitregelungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind hierzu nötig19.
3.3.1 Attraktive Arbeitgeberin Stadt Nürnberg
Mitarbeitende und Führungskräfte müssen bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg die bestmöglichen Rahmenbe-
dingungen vorfinden. Vor dem Hintergrund des sich immer schärfer abzeichnenden Fachkräftemangels und des
dadurch entstehenden Wettbewerbs, ist dies eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalge-
winnung und -bindung. Nur wenn es gelingt, auch in Zukunft geeignetes Personal zu gewinnen und zu halten, kann
den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich begegnet werden.
14 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 32ff und 73ff.
15 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 5 und 152.
16 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 47 und 69f.
17 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 70 und Daheim et al. 2017, S. 13ff.
18 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 13ff.
19 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 119ff; Daheim et al. 2017, S. 13ff und Daheim & Wintermann 2016,
S. 13.
430
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
15
3.3.2 Strategische Handlungsfeldziele
Trotz der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen neuen An-
forderungen, hat sich die Stadtverwaltung folgende Ziele in Bezug auf das Personal (Mitarbeitende, Fach- und Füh-
rungskräfte) gesetzt.
Moderne Instrumente der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung sind etabliert,
Mitarbeitende identifizieren sich mit der Stadt Nürnberg und arbeiten engagiert, kompetent und gerne
für ihre Arbeitgeberin,
Die Beschäftigten erhalten ihren Fähigkeiten und Aufgaben entsprechende Verantwortung und Frei-
räume,
Zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden hat sich eine starke Vertrauensbasis etabliert,
Führungskräfte können die Veränderungsprozesse, die die Digitalisierung mit sich bringt, kompetent be-
gleiten und mit den Mitarbeitenden gemeinsam etablieren.
3.3.3 Leitlinien
Wir gestalten die Arbeitszeit so flexibel wie möglich und so strukturiert wie nötig,
Wir überwinden organisatorische Grenzen der Kommunikation und vernetzen uns,
Wir teilen Wissen und holen es aktiv ein,
Wir lernen und nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um uns auf neue Herausforde-
rungen und Anforderungen vorzubereiten,
Wir kennen die Risiken einer Vermischung von Arbeit und Privatleben und respektieren deren individu-
elle Grenzen.
3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur
Die IT ist das erste, was mit Digitalisierung in Verbindung gebracht wird. Sie ist die Grundlage und der Treiber für
Veränderungen. Veränderte Erwartungen an Abläufe oder die Arbeitsumgebung wurden durch neue Möglichkei-
ten der Informationstechnologie aufgebaut und müssen in der IT der Stadtverwaltung entsprechend angepasst
werden, um Veränderungen in der Verwaltung vorantreiben zu können.
Die Geschwindigkeit von Neuentwicklungen wird weiter zunehmen und neue Technologiegenerationen werden
bestehende verdrängen, bevor sie sich etablieren konnten20. Die Vernetzung und Verknüpfung von Daten bietet
20 Vgl. OECD 2019, S. 40.
431
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
16
neue Möglichkeiten und schafft neue Werte, weshalb die Unterstützung der Vernetzung und des automatisierten
Datenaustauschs von immer größerer Bedeutung wird21.
Es geht zukünftig nicht mehr nur um Informationsaustausch, sondern auch um gemeinsamen, bedarfsgerechten
und leicht steuerbaren Zugriff auf bzw. Vernetzung von Informationen. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Fokus
der digitalen Verwaltung im Aufbau neuartiger Informations- und Kommunikationsarchitekturen. Es wird eine IT-
Strategie benötigt, die der Digitalisierungsstrategie folgt. Sie wird wesentliche strukturelle Änderungen sowohl in
der IT-Infrastruktur als auch im IT-Service beinhalten, um die zukünftigen Anforderungen zu bedienen und dabei
gleichzeitig das erforderliche Maß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Mobile Endgeräte müssen, je nach Einsatzbereich den erforderlichen Funktionsumfang bereitstellen, stets verfüg-
bar sein und ortsungebunden zuver-
lässig betrieben werden können. In
diesem Sinne müssen auch flexible
Möglichkeiten der Kommunikation
zur Verfügung gestellt werden. Der
Zielkonflikt zwischen einer offenen
und diskriminierungsfreien Nutzung
aller zur Aufgabenerfüllung benötig-
ten Formate, Kommunikationskanäle
und Dienste einerseits und der Auf-
rechterhaltung der erforderlichen In-
formationssicherheit andererseits
muss intelligent aufgelöst werden.
Abb. 4: Arbeitsplatz – heute und morgen
Dementsprechend sind Neuerungen in der IT nötig. Jedoch wird auch der tägliche Betrieb weiterhin viel Zeit in
Anspruch nehmen, da die städtische IT für das Funktionieren der Verwaltung sorgt. Ohne eine funktionierende IT-
Infrastruktur wäre die Stadt Nürnberg nicht mehr handlungsfähig. Die öffentliche Ordnung ließe sich nicht mehr
aufrechterhalten. Einen funktionierenden „manuellen Plan B“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Entsprechend
bedeutend ist es, die Verfügbarkeit der IT sicherzustellen.
3.4.1 Strategische Ziele:
Für eine zukunftsfähige Unterstützung der Digitalisierung durch die IT und die Beibehaltung der Handlungsfähig-
keit der Stadtverwaltung werden folgende strategische Ziele gesetzt:
DIP/IT ist kompetenter und leistungsfähiger Partner und Wegbereiter der Digitalisierung für die Dienst-
stellen der Stadt Nürnberg,
Die technischen Lösungen sind robust, mobil, sicher, vernetzt und intuitiv nutzbar,
Der Datenaustausch zwischen Mitarbeitenden untereinander, Mitarbeitenden und Bürgerinnen und
Bürgern sowie Mitarbeitenden und anderen Externen erfolgt sicher, zuverlässig und komfortabel,
21 Vgl. Hulverscheidt & Schmieder 2019.
432
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
17
Mobilität, User Experience und multilaterale Kommunikation sind die Grundsätze bei der Weiterent-
wicklung der IT-Infrastruktur,
Verwaltungsaufgaben werden durchgängig elektronisch und medienbruchfrei bearbeitet,
Daten sind von hoher Qualität, in dem sie korrekt, aktuell und authentisch sind,
Der Schutz der Privatsphäre ist nach bestem Stand sichergestellt,
Daten werden, soweit sie veröffentlicht werden dürfen, für die Nutzung freigegeben, bei kommerzieller
Nutzung unter Einforderung eines fairen Anteils der Wertschöpfung.
3.4.2 Leitlinien:
Um die strategischen Ziele erreichen zu können, sollten neue Projekte und Maßnahmen sich im Rahmen der fol-
genden Leitlinien bewegen:
Integration ist Pflicht: Keine Silos22, keine Inseln,
Usability vor Funktionsumfang: Benutzeroberflächen sollen schlank und einfach bedienbar sein,
IT-Nutzung so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig,
Automatisierbarkeit immer mitdenken,
Mobil zu 100%: Mobile Arbeitsplätze werden so gestaltet, dass möglichst alle anfallenden Aufgaben erle-
digt werden können,
Eine Datenrichtlinie steckt einen Handlungsrahmen ab, um Daten einen (Mehr-)Wert zu geben,
Daten gehören der Stadt Nürnberg, nicht einzelnen Dienststellen,
Daten sind grundsätzlich verwaltungsintern für alle frei und mehrfach verwendbar, es sei denn, ihre Nut-
zung ist aus Schutzgründen nicht zulässig (z.B. personenbezogene Daten),
Daten sollen möglichst automatisiert entstehen und nicht manuell erhoben werden.
22 Als „Silo“ wird hier ein isolierter Datenbestand bezeichnet, der über keine Schnittstellen verfügt und auch in berechtigten Situ-
ationen keinen Datenaustausch ermöglicht.
433
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
18
Exkurs: Datenschutz und Informationssicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten nimmt gerade in der öffentlichen Verwaltung einen besonders ho-
hen Stellenwert ein. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Einrichtungen vertrauen darauf,
dass die öffentliche Hand besonders sorgsam mit den Daten umgeht. So wird die digitale Stadtverwaltung
nicht jede Nutzung zulassen können und dürfen, die im Zeitalter von „Big Data“ möglich und – im Sinne einer
effizienten Nutzung – vielleicht sogar sinnvoll wäre. Gleichwohl können und müssen aber Regelungen hin-
terfragt werden, die sich in der Gesellschaft längst als obsolet herausgestellt haben. Mit dem Einverständnis
der Betroffen für eine Weiterverwendung ihrer Daten lassen sich viele Ansätze des „Once-Only“-Prinzips
umsetzen.
Die Anforderungen an die Informationssicherheit steigen insbesondere durch die Öffnung der Netze, die
Ausbreitung des „Internet der Dinge“ und durch immer ausgefeiltere und professionellere Angriffsszenarien
rasant an. Diesen Herausforderungen muss konsequent begegnet werden, auch in der Erkenntnis, dass es
eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Strategien und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines der öf-
fentlichen Hand angemessen hohen Sicherheitsniveaus werden gesondert betrachtet. Im Rahmen der Di-
gitalisierung ist die Informationssicherheit daher kein eigenständiges Ziel, sondern eine Rahmenbedingung.
Ziel ist es, das erforderliche Sicherheitsniveau mit möglichst wenig Einschränkungen in der Nutzbarkeit der
Technologien zu erreichen.
3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement
Digitalisierung ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen „Elektrifizierung“ bestehender Prozesse und Organi-
sationsformen. Sie setzt bei den tatsächlichen Anforderungen an und erfordert, Prozesse unabhängig von Zustän-
digkeitsgrenzen und hierarchischen Strukturen neu zu gestalten23. Mit der Digitalisierung sind auch Chancen zur
Vereinfachung gegeben. Die Prüfung, ob Prozesse oder Prozessteile noch in der bisherigen Form erforderlich sind,
muss konsequent und durchgängig erfolgen.
Auch wird der Wandel von eindimensionalen zu mehrdimensionalen Organisationsformen ermöglicht. Die erfor-
derliche Flexibilität und Agilität braucht weniger zentrale und starre, sondern mehr flach organisierte und adaptive
Strukturen, verbunden mit richtigen Rahmenvorgaben und Steuerung24. Die jeweils geeignete Organisationsform
ist von fachspezifischen Anforderungen und dem Aufgabenspektrum abhängig. In diesem Zusammenhang gilt es
Regelungen zu finden, die die notwendige Verantwortung für die Aufgabenerfüllung klar definieren und verbindlich
23 Vgl. http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/Informatik--Grundlagen/digitalisie-
rung/index.html?searchterm=Digita (Stand Mai 2019).
24 Vgl. Daheim et al. 2017 S. 10.
434
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
19
festschreiben. Wenn Aufgaben über Zuständigkeitsgrenzen hinweg wahrgenommen werden, müssen auch die Zu-
ständigkeitsgrenzen selbst hinterfragt werden. Das Denken und Arbeiten in den „Silos“ des Aufgabengliederungs-
planes muss einer kooperativen, ganzheitlichen Betrachtung der Aufgabenerledigung weichen.
Die Digitalisierung bringt eine Vielzahl von Innovationen hervor. Es ist nicht Anspruch der Stadtverwaltung, sämtli-
che Entwicklungen zu adaptieren. Die kurzen Innovationszyklen und komplexen Aufgabenstellungen erfordern
aber, sich mit Themen frühzeitig auseinander zu setzen, experimentell auf ihren Nutzen für die Stadtverwaltung zu
evaluieren und Erfahrungswissen zu sammeln. Im Rahmen zu definierender Experimentierräume können innova-
tive Lösungsansätze schnell, unbürokratisch und ergebnisoffen u.a. in Pilotprojekten „ausprobiert“ werden. Ein
Scheitern wird dabei nicht als Fehler verstanden, sondern als Chance, aus wertvollen Erfahrungen zu lernen. Dies
muss Teil der Verwaltungskultur werden. Für solche Experimentierräume gibt es in allen Geschäftsbereichen Be-
darf.
Die Fachdienststellen und Eigenbetriebe haben die verantwortliche Aufgabe, die digitale Transformation ihrer Or-
ganisation zu erreichen. Hierbei werden sie von Ref.I/II unterstützt. Für die Dienststellen wird es erforderlich sein,
im eigenen Haus „Kümmerer“ und Ansprechpartner für das Thema Digitalisierung zu benennen, die die spezifi-
schen Herausforderungen ihres Fachbereichs kennen und mit den Dienstleistungen des Querschnitts in Überein-
stimmung bringen.
3.5.1 Strategische Ziele:
Für das Handlungsfeld Prozess- und Organisationsmanagement sind folgende strategische Ziele aufgestellt wor-
den:
Entwicklung hin zu einer lernenden Organisation wird konsequent verfolgt, z.B. durch Multiplikation/Kom-
munikation von Best Practice und Lessons Learned-Beispielen in die Stadtverwaltung hinein,
Moderne Arbeitsplätze mit weitgehend digitalisierten Abläufen, neuen Werkzeugen, verstärkter digitaler
Kooperation und Kommunikation sind bereitgestellt,
Prozessoptimierung geschieht unter Berücksichtigung aller technischen Möglichkeiten,
Aufbauorganisation orientiert sich an Prozessen und nicht umgekehrt. Kommunikation erfolgt analog zu
Prozessen über Bereichsgrenzen hinweg,
Entscheidungen werden möglichst am Ort der Wertschöpfung getroffen. Die Entscheidungsprozesse sind
so kurz wie möglich,
Die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch mit externen
Partnern, wird strukturell gefördert,
Professionelles Projekt- und Prozess-Know-How steht in ausreichender Kapazität zur Verfügung,
Fachliche IT-Koordinatoren sind in den Fachdienststellen etabliert.
3.5.2 Leitlinien zur Prozessgestaltung:
Um eine optimale Prozessgestaltung durchführen zu können und diese im Sinne der strategischen Ziele zu gestal-
ten, sollten die entstehenden Prozesse folgenden Leitlinien folgen:
Umfassend und integriert
o Ende-zu-Ende-Betrachtung ist der Grundsatz,
o Die Kombination aus fachlicher, organisatorischer und technischer Sicht ist berücksichtigt,
435
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
20
o Prozesse werden bereichsübergreifend gedacht.
verankert und nachhaltig
o Verantwortlichkeiten und Rollen sind klar definiert,
o Klare Zielsetzung, transparent, mit etabliertem Prozessmanagement,
o Prozessbeschreibungen sind transparent und allen zugänglich,
o Ganzheitliche Steuerung durch Etablierung eines Reifegradmodells,
o Berücksichtigung des erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriffs (Geschwindigkeit, Flexibilität und
Qualität neben der Kosteneffizienz).
kundenorientiert und wertschöpfend
o messbar, schlank, mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger,
o Konsequente Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse,
o die User Experience steht dabei im Fokus.
innovativ und serviceorientiert
o Serviceorientierte Aufgabenteilung statt funktionsorientiertem Workflow,
o Differenzierte Blickwinkel: Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende, Automatisierung,
o Technische Möglichkeiten werden soweit möglich genutzt.
3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen
„Wollen“, „Können“ und „Dürfen“ sind die zentralen Voraussetzungen für jeden Umsetzungsprozess. Im Folgen-
den werden diesbezügliche Ziele, Leitlinien und Anforderungen beschrieben, die sich sowohl auf die Ausgestaltung
der digitalen Stadtverwaltung, als auch auf den Transformationsprozess selbst beziehen.
3.6.1 Bereitschaft und Umsetzungskraft
Die digitale Transformation der Stadtverwaltung kann nur gelingen, wenn sie
auf die notwendige Offenheit und Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten trifft,
von allen Führungskräften unterstützt,
von der obersten Leitungsebene aktiv eingefordert und
mit ausreichend Energie ausgestaltet wird.
Das mag zunächst selbstverständlich klingen. Es handelt sich aber um kritische Erfolgsfaktoren, die in der Praxis oft
vernachlässigt werden. Nicht selten scheitern große Initiativen, weil ihnen letztlich die „Energie“ ausgeht.
3.6.2 Ressourcen
Ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Qualifikation und ausreichende finanzielle Mittel müs-
sen für die Zukunft bereitstehen, um die Digitalisierungsvorhaben auch umsetzen zu können.
436
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
21
An dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ändert auch die Digitalisierung nichts. Absehbar ist jedoch, dass es zunächst
erheblicher Investitionen bedarf, um langfristig einen wirtschaftlichen Nutzen erkennbar zu machen. Experimen-
tieren und wirtschaftliches Handeln schließen sich auch keineswegs aus: Jedes innovative Unternehmen muss Ver-
fahren oder Produkte testen und evaluieren, bevor aus vielen Versuchen ein Erfolgsmodell wird
3.6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Nicht nur die Technik hat sich hinsichtlich der Digitalisierung und E-Government über die Jahre geändert, sondern
auch das Recht. Mittlerweile vom Bremser zum Treiber des Transformationsprozesses gewandelt schreibt u.a. das
Bayerische E-Government-Gesetz25 die elektronische Prozessabwicklung sogar explizit vor.
Auch der Bund hat neben seinem E-Government-Gesetz mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen26 (OZG) Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistun-
gen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und einen Portalverbund sowie Servicekonten nor-
miert. Diese grundlegenden Regelungen für das Verwaltungsverfahren werden zunehmend auch in den Fachge-
setzen umgesetzt.
Parallel werden die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Algorithmen und eines dadurch möglichen au-
tomatisierten Verwaltungsaktes erarbeitet.
Anhand dieser gesetzlichen Grundlagen sind auch städtische Vorschriften und Dienstvereinbarungen zu überprü-
fen und zu ändern. Ziel ist es dabei insbesondere, dass möglichst viele Verwaltungsverfahren online-fähig werden
und in Zukunft medienbruchfrei abgewickelt werden können.
3.6.4 Strategische Handlungsfeldziele:
Die Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewußt und bringen die digitale Transformation aktiv
voran.
Die zur Umsetzung benötigten Ressourcen stehen auf langfristige Sicht zur Verfügung.
Städtische Regelungen sind überprüft und angepasst. Dazu müssen wir:
o Hemmnisse und Hindernisse zur Digitalisierung aufspüren,
o auf die Anforderungen der digitalen Stadtverwaltung so anpassen, dass sie
o digitales Arbeiten nicht nur zulassen, sondern einfordern.
hinderliche gesetzliche Regelungen werden erkannt und Anpassung initiiert.
3.6.5 Leitlinien:
Der Begriff Wirtschaftlichkeit bezieht Chancen, Umsetzungsaufwand und –Geschwindigkeit mit ein.
25 siehe www.gesetze-bayern.de
26 siehe www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html
437
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
22
Künftige Regelungen27 sollen einen definierten Gestaltungsspielraum eröffnen und Experimente zulas-
sen.
Künftige Regelungen sollen so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig formuliert werden.
Sie geben Orientierung und Anleitung, aber sie bevormunden nicht, wo es nicht nötig ist.
27 verwaltungsinterne Regelungen und Regelungen des Ortsrechts
438
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
23
3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung
Aus den strategischen Zielen und Leitlinien der beschriebenen Handlungsfelder lassen sich folgende Prinzipien
ableiten:
Die digitale Stadtverwaltung ist
für Bürgerinnen und Bürger
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die digitale Stadtverwaltung richtet sich an den Bedürfnissen
und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs
aus und nicht primär an den technischen Möglichkeiten.
digital und persönlich
Die Stadt Nürnberg bietet die Wahl zwischen digitalen Angeboten und dem persönlichen Kontakt
von Mensch zu Mensch.
innovativ und agil
Die Stadtverwaltung ist neuen technischen und sozialen Entwicklungen gegenüber aufgeschlos-
sen. Sie sucht die Chancen und bewertet die Risiken. Sie geht mit Veränderungen routiniert um.
kompetent und verlässlich
Die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg arbeiten engagiert, gerne und kompetent in der digitalen
Stadtverwaltung. Mit dem Einsatz digitaler Technologien behält diese die Zuverlässigkeit und
Rechtssicherheit, die die Bürger von ihrer Stadt Nürnberg erwarten.
vertrauensfördernd und transparent
Gute Zusammenarbeit benötigt Vertrauen. Die Digitalisierung soll es fördern und erhalten. Ent-
scheidungswege und –kriterien werden, auch bei automatisierten Abläufen, stets nachvollzieh-
bar bleiben.
dem Schutz der Privatsphäre verpflichtet
Der Schutz der Privatsphäre als Grundrecht nimmt im Rahmen der digitalen Stadtverwaltung ei-
nen besonderen Stellenwert ein.
integraler T eil des digitalen Nürnberg
Die digitale Stadtverwaltung bildet eine infrastrukturelle umfassende, strategische Grundlage für
kommunales Handeln im Rahmen der Stadtentwicklung Nürnbergs
439
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
24
4 Umsetzung der Strategie
Die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie bedeutet einen Paradigmenwechsel für die gesamte Stadtverwaltung.
Es ist daher ein breit gefächerter Ansatz erforderlich, damit die eingeleiteten Maßnahmen und Projekte ihre ange-
strebte Wirkung möglichst gut entfalten können. Gleichzeitig ist eine Fokussierung auf Schlüsselthemen notwendig,
um die verfügbaren Möglichkeiten optimal einzusetzen.
Zur Umsetzung der Strategie werden drei Programme definiert:
<digital.heute>
fasst die Digitalisierungsvorhaben zusammen, die bereits in Betrieb oder einem fortgeschrittenem Pro-
jektstadium befinden, sowie Maßnahmen, die unmittelbar angegangen werden sollen und noch in 2019
wirksam werden,
<digital.normal>
Digitales Arbeiten soll der Normalfall in der Stadtverwaltung werden. Dieses Programm enthält die Maß-
nahmen, die notwendig sind, damit die Stadtverwaltung auch künftig zeitgemäß arbeitet,
<digital.vernetzt>
setzt die Stadtverwaltung in den gesellschaftlichen Kontext des Digitalen Nürnberg.
Die Initialisierung, Koordinierung und Fortschreibung der digitalen Stadtverwaltung sowie der daraus abgeleiteten
Programme erfolgt durch ein einzurichtendes Programm-Büro bei der DIP-Leitung (CDO).
Vom planen zur Umsetzung: KANBAN als eine Methode des agilen Projektmanagements
440
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
25
4.1 <digital.heute>
Die Entwicklung zur digitalen Stadtverwaltung beginnt in Nürnberg nicht bei Null. Bereits in den letzten Jahren wur-
den zahlreiche wegweisende Projekte durchgeführt, die Nürnberg zu den führenden der deutschen Städte im
eGovernment28 zählen lassen. Im Folgenden werden zunächst exemplarisch einige aktuelle bereits erfolgreich um-
gesetzte Vorhaben beschrieben. Anschließend sind Projekte dargestellt, an denen derzeit intensiv gearbeitet wird.
Schließlich werden noch Maßnahmen benannt, die unmittelbar in Vorbereitung sind und in diesem Jahr noch zum
Einsatz kommen sollen.
Bereits im praktischen Einsatz bewährt haben sich insbesondere:
Online-Beantragungen mit universeller eGovernment-Plattform
Aktuell (Stand: Mai 2019) stehen für 235 unterschiedliche Bürgeranliegen interaktive Online-Angebote
rund um die Uhr zur Verfügung. Im Gegensatz zu reinen „Download-Formularen“ sind diese Assistenten-
gestützten Web-Anwendungen – je nach konkretem Bedarf - mit elektronischer Unterschrift und/oder
Online-Bezahlfunktion ausgestattet und können Anträge oder Aufträge medienbruchfrei bis zur zuständi-
gen Sachbearbeitung leiten. Sehr gut nachgefragt werden z.B. die angebotenen Online-Assistenten zum
Bewohnerparken, der Meldebescheinigung, der Urkundenbestellung beim Standesamt oder der Aus-
kunft aus der Bodenrichtwertkarte. In Zusammenhang mit dem Bürgerportal „Mein Nürnberg“ lässt sich
auch der elektronische Kanal zu den Bürgerinnen und Bürgern realisieren. (siehe unten).
Online-Terminreservierung
In zahlreichen Dienststellen der Stadt Nürnberg können Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Online-Ter-
minreservierung Wartezeiten vermeiden. Dieser Dienst wird sehr gut angenommen und trägt somit so-
wohl zum Komfort für Bürgerinnen und Bürger als auch zur Planungssicherheit für die Ämter der Stadt
Nürnberg bei.
ePartizipation
Für ausgewählte Themen werden seit 2015 Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern über die zentrale
Beteiligungsplattform onlinebeteiligung.nuernberg.de eingeholt. Pro Jahr werden zwischen zwei und vier
neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl von Mobilitätsstationen im
Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof.
(Weitere Informationen in Anhang A.1)
digitale Gremienarbeit
Die 2018 neu eingeführte zweite Generation des elektronischen Ratsinformationssystems ermöglicht eine
digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten. Eine verbesserte Such-funktionalität und
zusätzliche informative Inhalte erhöhen die Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger.
(Weitere Informationen in Anhang A.2)
28: Quelle: McKinsey & Co: Studie „Die kommunale E-Government-Landschaft in Deutschland“, 2012.
441
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
26
Kita-Portal Nürnberg
Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für
Kinder mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren statt. In der Endausbaustufe sollen über das Kita-Portal Info-,
Such- und Anmeldevorgänge für Kita-Plätze in allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen bequem online
abgewickelt werden können. Zudem profitieren Eltern durch eine deutlich höhere Transparenz des An-
meldeprozesses.
(Weitere Informationen in Anhang A.3)
Online-Module Kfz-Zulassung
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bür-
gerinnen und Bürger unter anderem Termine vereinbaren, Kennzeichen reservieren oder ihr Fahrzeug
abmelden können. Ab 2019/2020 soll auch die Neuanmeldung von Fahrzeugen online durchgeführt wer-
den können.
(Weitere Informationen in Anhang A.4)
WLAN-Ausbau
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher können sich in Nürnberg bereits an vielen
Standorten in das freie WLAN #nue_freewifi einwählen, zum Beispiel rund um den Hauptmarkt. Durch
eine Bündelung des WLAN-Ausbaus in der Initiative WLAN 2020 soll die WLAN-Vernetzung der städti-
schen Verwaltungsgebäude mit zusätzlicher Dynamik vorangetrieben werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.5)
DMS-Einführung
Mit der Fabasoft eGov-Suite steht der Stadt Nürnberg ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur
Verfügung, das eine einheitliche, strukturierte sowie rechts- und revisionssichere Aktenführung ermög-
licht. Durch eine integrierte Workflow-Komponente ergibt sich zudem die Möglichkeit, Geschäftsprozesse
zu digitalisieren und zu optimieren.
(Weitere Informationen in Anhang A.6)
Derzeit in der Projektphase befinden sich:
digitales Langzeit-Archiv
Mit dem Einsatz eines digitalen Langzeitarchivs wird das Stadtarchiv künftig auch archivwürdige digitale
Unterlagen sichern, erhalten, erschließen und Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung bereitstellen. Ein
entsprechendes System soll noch im Jahr 2019 eingeführt werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.7)
442
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
27
„virtuelle Schatzkammer“
Durch den Aufbau einer „virtuellen Schatzkammer“ will die Stadtbibliothek einen weltweiten und dauer-
haften Zugang zu den in der Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalge-
schichtlich bedeutenden Schriften in digitaler Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer
Dienststellen ermöglichen.
(Weitere Informationen in Anhang A.8)
Digitalisierung an Nürnbergs Schulen
Durch die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen
Zeitalter“ soll der Schulbereich in die Lage versetzt werden, den Nürnberger Schülerinnen und Schülern
die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Möglichkeiten
zu vermitteln. Die Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes (Aus- und Fortbildung, techn. Ausstattung,
WLAN, Anbindung an Glasfasernetz) ist in vollem Gange und soll bis 2026 abgeschlossen werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.9)
eRecruiting
Schon lange auf der Wunschliste, wird es in Kürze möglich sein, sich online bei der Stadt Nürnberg zu be-
werben. Damit geht auch eine systematische Unterstützung bei der internen Bearbeitung einher, was
Stellenbesetzungsverfahren deutlich beschleunigen wird. Im Rahmen des Strategieprojektes „Personal“
hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit DIP/IT die Beauftragung zur Einrichtung einer eRecruiting-
Plattform für die Stadt Nürnberg erteilt. Diese Plattform wird derzeit eingerichtet und soll noch in diesem
Jahr ihren Betrieb aufnehmen.
eBeschaffung: eVergabe, eBestellung, eRechnung
Die Beschaffung umfasst alle Prozesse zur Versorgung der Bedarfsträger mit benötigten Lieferungen und
Dienstleistungen. Beschaffungsprozesse sind in der Regel gleichartig und massenhaft ablaufende Vor-
gänge mit erheblicher finanzieller und personeller Kapazitätsbindung, die für eine Umsetzung in einem
durchgängigen elektronischen Prozess prädestiniert sind. Neben den bereits in Betrieb befindlichen An-
wendungen eVergabe und eBestellung wird derzeit intensiv an der Umsetzung der eRechnung gearbei-
tet.
(Weitere Informationen in Anhang A.10)
Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg
Mit einem digitalen Kommunikationskonzept will der Bildungscampus Nürnberg bestehende Kunden-
gruppen festigen und vor allem neue und junge erschließen, die bislang mit Print-Kommunikationsinstru-
menten kaum mehr erreicht wurden. Über ein Reifegradmodell sollen die Digitalaktivitäten für die beiden
Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ künftig gesteuert werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.11)
Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde
Bis April 2020 soll das an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsan-
gebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im Bürgerportal „Mein Nürnberg“ angeboten werden, zum
Beispiel die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse.
443
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
28
(Weitere Informationen in Anhang A.12)
Weitere Vorhaben, die noch in diesem Jahr zum Einsatz gebracht oder zumindest begonnen werden sollen:
Konsolidierung des Auskunftsportals (Kundenperspektive; IT-Infrastruktur)
Als gemeinsame Grundlage der verschiedenen Auskunftskanäle (www.nürnberg.de, Telefon-Auskunft
und Bürger-Informationszentrum) werden die bisher unterschiedlichen Quellen zu einer gemeinsamen
Datenbasis konsolidiert.
Führungskräfteentwicklung (Mitarbeitende und Führungskräfte)
Das Personalamt überarbeitet derzeit die gesamtstädtische Führungskräfteentwicklung, mit der zukünf-
tige, neue und erfahrene Führungskräfte gleichermaßen in ihrem täglichen Handeln unterstützt werden
sollen. Bereits ab Herbst 2019 wird das Personalamt einen Kurs für Abteilungs- und Dienststellenleitungen,
die ab dem 01.01.2018 erstmalig eine Führungsposition eingenommen haben, anbieten. Um die Füh-
rungskräfte beim für die Digitalisierung notwendigen Kulturwandel zu unterstützen, wird das in vier Pha-
sen unterteilte Qualifizierungsprogramm auch die Themen „Teams fördern“, „Veränderung managen“
sowie „Prozesse gestalten“ umfassen.
IT-gestütztes Wissensmanagement (Mitarbeitende und Führungskräfte)
Fach- und Prozesswissen, das im Arbeitsalltag nicht ständig benötigt wird, soll in einer leicht zugänglichen
Form verfügbar gemacht werden. Dazu bietet sich der Aufbau eines Wikis an. Gebündelte Redaktion und
Moderation stellen Qualität und Umfang sicher. Im Rahmen einer Erprobung soll ein zukunftsfähiger Nuk-
leus ausgebildet werden, der in den Fachdienststellen weiter ausgebaut wird.
Messenger-Erprobung (Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur)
Einführung eines Messenger-Dienstes für dienstliche Zwecke. Derzeit wird ein Pilotbetrieb vorbereitet. Bei
positiver Erfahrung soll dieser Dienst verwaltungsweit bereitgestellt werden.
Mobiler Arbeitsplatz (IT-Infrastruktur; Mitarbeitende und Führungskräfte)
Vom Schreibtisch zum Tablet und zurück - Neue Technologien ermöglichen das Arbeiten in der gewohn-
ten Benutzerumgebung auf jedem Endgerät. So wird mobiles Arbeiten effizient. Noch in diesem Jahr soll
ein erster Pilotversuch gestartet werden.
Beschleunigte Bereitstellung von IT-Services innerhalb der Stadtverwaltung ( IT-Infrastruktur)
Auf Einzelfall-Freigaben für die Nutzung allgemein verfügbarer IT-Services soll verzichtet werden, wo dies
unter Einhaltung der Informationssicherheit möglich ist: Etwa beim Internet-Zugang, telefonischen Umlei-
tungen auf Mobiltelefone, Nutzung von Apps auf dienstlichen Mobilgeräten usw.
444
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
29
Aufbau und Bereitstellen eines Innovationslabors (Umgang mit Veränderung)
Es besteht aus (physischen) Räumen, die zum kreativen Denken inspirieren, den Technologien, die dort
vorgestellt und „ausprobiert“ werden können, sowie der Moderation durch geschultes Personal, welches
die Technologien und die Methoden des Design Thinking beherrscht. Neben dem Aufbau eigener physi-
scher und auch virtueller Innovationsräume bietet sich auch an, Kooperationen mit bestehenden Innova-
tionslabors, etwa dem JOSEPHS®, zu suchen.
Rahmendienstvereinbarung „Digitale Stadtverwaltung“ (Regelungen und Rahmenbedingungen)
Mit der Personalvertretung soll eine Rahmendienstvereinbarung zur Umsetzung der Digitalisierung bei
der Stadt Nürnberg abgeschlossen werden. Damit wird eine Grundlage für die Weiterentwicklung der
Stadtverwaltung im digitalen Zeitalter geschaffen und alle Mitarbeitenden können sich darauf verlassen,
von der Digitalisierung zu profitieren.
445
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
30
4.2 <digital.normal>
In diesem Programm finden sich die Maßnahmen, die dazu führen, dass „digital“ in der Stadtverwaltung der Nor-
malfall wird. Es beinhaltet auch Vorhaben, die bereits laufen, aber durch die strukturierte programmatische Bear-
beitung neue Impulse erfahren. Das Programm umfasst sieben Kernthemen, zu denen sich mehrere Einzelmaß-
nahmen bündeln lassen.
#digiReady: Fit für die Digitalisierung werden,
#digiFach: Fachstrategien der Dienststellen,
#digiKom: digitale Außenkommunikation,
#digiCol: Förderung der elektronischen Zusammenarbeit,
#digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung,
#digiProc: digitale Umsetzung der (verwaltungs-)internen Unterstützungsprozesse,
#digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes.
4.2.1 #digiReady: Digitale Fitness herstellen (Umgang mit Veränderung)
Der „digitale Reifegrad“, also die organisatorische, technische und mentale Vorbereitung auf die Veränderungen
durch die Digitalisierung ist in den Dienststellen der Stadt Nürnberg sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während ei-
nige Vorreiter bereits ihre fachspezifischen Digitalisierungsstrategien umsetzen, sind anderen Orts oftmals selbst
die bereits bestehenden digitalen Möglichkeiten und Angebote in der Sachbearbeitung nicht ausreichend bekannt.
Eine breit angelegte Informations- und Kommunikationsinitiative wird die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten
und strategischen Zielsetzungen in die operativen Einheiten tragen. Nur so kann die notwendige Offenheit und
Veränderungsbereitschaft in der Mitarbeiterschaft der Stadt Nürnberg auf eine breite Basis gestellt werden.
Bereits durchgeführte Veranstaltungen in einzelnen Fachbereichen wie „Digital-Tage“ in modernen Formaten wie
„Barcamps“, haben sich als sehr wertvoll und zielführend erwiesen. Ergänzt um Praxisbeispiele „zum Anfassen“
sollen nicht nur Offenheit und Kreativität gefördert werden, sondern auch die bereits bestehenden Möglichkeiten
der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
4.2.2 #digiFach: Entwicklung von Fachstrategien unter dem Dach „Digitales Nürnberg“
(Umgang mit Veränderung)
Möglichst rasch sollen die Dienststellen bei der Erstellung ihrer spezifischen Fachstrategie zur Digitalisierung Un-
terstützung von DIP erhalten.
446
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
31
Analog zu anderen strategischen Managementprozessen verstehen wir unter einer digitalen Fachstrategie
ein strategisches Zielbild, das auf den Zielen der digitalen Stadtverwaltung aufsetzt (interne Wirkung) und
die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ trägt (Wirkung in die Stadtgesellschaft),
ein Maßnahmenpaket, welches die Erreichung des Zielbildes ermöglicht und
einen regelmäßig zu aktualisierenden Aktionsplan, um die beschriebenen Maßnahmen konsequent um-
zusetzen.
Um den Aspekt der dienststellenübergreifenden Prozesse von Beginn an intensiv mit zu betrachten, werden die
Dienststellen nicht separat, sondern, nach strukturell ähnlichem Aufgabenprofil gegliedert. Auf diese Weise lassen
sich innere Zusammenhänge in den digitalen Fachstrategien erkennen, abbilden und gemeinsam gestalten. Ein
Wissenstransfer zwischen den Dienststellen kann bei der Strategieentwicklung mit Unterstützung von DIP zielge-
richtet stattfinden. Durch die Bildung von Profilen können somit Synergien leichter nutzbar gemacht werden. Fol-
gende Profile29 („Cluster“) sind derzeit angedacht:
Ordnung und Sicherheit,
Dienst am Menschen,
Bildungsauftrag,
Öffentlicher Raum,
Angebote im Wettbewerb,
Querschnittsaufgaben.
Um die Dienststellen bei der Erstellung der spezifischen Fachstrategien zu unterstützen, sollten insbesondere fol-
gende Maßnahmen durchgeführt werden:
Etablierung von Fachliche IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen,
Durchführung von „Digitaltagen“ für alle o.g. Cluster,
Verankerung der Kundenperspektive in den Aktionsplan,
Ein fachbereichsspezifisches Normenscreening, um ggf. regulatorische Hemmnisse (insb. Im Ortsrecht)
frühzeitig erkennen und beseitigen zu können.
Die fachlichen IT-Koordinatoren haben die Aufgabe, die digitale Fachstrategien in den Dienststellen mit zu erstellen
und deren Umsetzung voran zu bringen. Dazu müssen sie einerseits die Aufgabenstellungen des Fachbereiches gut
kennen, andererseits über die erforderliche Neugier, digitale Affinität und Fantasie verfügen, um genügend Offen-
heit in den Gestaltungsprozess einzubringen. Als verantwortliche Koordinatoren steuern sie und treiben sie den
Digitalisierungsprozess in unmittelbarem Auftrag der Dienststellenleitungen voran.
29 Dabei ist zu berücksichtigen, dass etliche Dienststellen Aufgaben aus mehreren Profilen zu erfüllen haben. Sie sind somit meh-
reren Clustern zuzuordnen. In diesen Fällen wird deren Fachstrategie die Anforderungen von mehreren Clustern zu berücksichti-
gen haben.
447
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
32
Zunächst ist angedacht, je Cluster eine Person als fachliche IT-Koordinatorin/fachlicher IT-Koordinator zu etablieren.
Sie sollen vor Ort in den betreffenden Dienststellen / Geschäftsbereichen tätig sein.
Angedacht ist, für jedes der Cluster ein oder mehrere „Digitaltage“ zu veranstalten, wie dies in einigen Dienststellen
und Geschäftsbereichen bereits erfolgreich praktiziert wurde. Diese Vorreiter nehmen dabei mit ihren Erfahrungen
und Ideen eine Schlüsselrolle ein. Sie können wertvolle „Best Practice“-Erfahrungen in den Gesamtprozess einbrin-
gen.
Um die Kundenperspektive in den Gestaltungsprozess einzubeziehen, werden unterschiedliche Methoden er-
probt: Das Bürgerpanel, das Personas-Konzept, Design Thinking und Service-Design.
Das Konzept eines Bürgerpanels sieht vor, für eine konkrete Design- und Prozessentwicklungsphase Bürgerinnen
und Bürger einzuladen, um in einem innovativen Format (z.B. Barcamp) Vorstellungen, Anforderungen und Lö-
sungsideen zu skizzieren sowie prototypische Realisierungen mit realen Anwendern zu evaluieren.
Die Persona stellt einen Prototyp für eine Gruppe von Nutzern dar, mit konkret ausgeprägten Eigenschaften und
einem konkreten Nutzungsverhalten30. Personas werden stellvertretend für echte Nutzer herangezogen, um aus
deren Perspektive Bedürfnisse, Anforderungen formulieren und Ergebnisse zielgruppenspezifisch bewerten zu
können.
4.2.3 #digiKom: Digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft
(Kundenperspektive)
Die digitale Kommunikation stellt einen Umsetzungsschwerpunkt für die nächsten Jahre dar. Folgende Vorhaben
haben hier eine Schlüsselfunktion:
die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG),
Ausbau und Etablierung von „Mein Nürnberg“ als Servicekonto und zentrale Registrierungs- und Authen-
tifizierungskomponente für alle städtischen Dienstleistungen,
Ausbau der Social-Media-Aktivitäten und Etablierung neuer Informations- und Kommunikationswege und
-formate zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft.
Nach dem Online-Zugangs-Gesetz sind bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienste Online zur Verfügung zu stellen.
Zwar ist Nürnberg im bundesweiten Vergleich hier mit weit vorne31, aber um nachhaltigen Nutzen für Bürgerinnen
und Bürger sowie die Verwaltung zu erzeugen, müssen die relevanten Prozesse nicht nur mit einer Online-Oberflä-
che ausgestattet werden, sondern systematisch bis in die Verarbeitungsprozesse medienbruchfrei abgearbeitet
werden können. Hier ist noch erheblicher Handlungsbedarf. (siehe Anhang B.1)
„Mein Nürnberg“, das für Privatpersonen und Organisationen verfügbare Servicekonto im Internetangebot der
Stadt Nürnberg, soll als gerne und häufig genutzte Einrichtung für möglichst alle Online-Dienstleistungen der Stadt
Nürnberg ausgebaut werden. Perspektivisch könnten alle Angebote des Konzerns Stadt Nürnberg (z.B. N-Ergie, Kli-
nikum, VGN) integriert werden.
30 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Persona_(Mensch-Computer-Interaktion) (Stand Mai 2019).
31 Quelle: Eigene Analyse.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
33
Die Nutzung von „Mein Nürnberg“ bleibt derzeit deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Hier gilt es, die Attrak-
tivität des Angebotsportfolios deutlich zu steigern, Nutzungsanreize zu schaffen und mit geeigneten Marketing-
maßnahmen den Bekanntheits- und Nutzungsgrad signifikant zu verbessern. Tel Aviv gilt hier als leuchtendes Vor-
bild, wo es gelungen ist, weit mehr als die Hälfte der Einwohner als Nutzer der kommunalen Plattform „DigiTel“ zu
gewinnen32.(siehe Anhang B.2)
Neben dem Ausbau der Social-Media-Aktivitäten werden auch neue Informations- und Kommunikationswege
und -formate (z.B. sprachgesteuerte Bot-Systeme) zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft künftig er-
probt werden. Ziel ist es, mobiler, schneller und dezentraler zu informieren und kommunizieren. Die Federführung
im Bereich der digitalen Bürgerkommunikation liegt beim Presseamt. Um die erforderliche Qualität in der Außen-
wirkung der Stadt Nürnberg sicher zu stellen, verfolgt das Presseamt den Ansatz, die Dienststellen selbst in die Lage
zu versetzen, Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit schnell, zielorientiert und professionell vor-
nehmen zu können.
Dazu müssen insbesondere auch die funktionalen (Bilderdatenbank, Video-Streaming) und organisatorischen (me-
dientechnische Fachkompetenz) Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden.
Die digitale Kommunikation soll jedoch nicht der einzige Kommunikationskanal zu den Bürgerinnen und Bürgern
werden. Die angestrebte 2-Kanal-Strategie sieht dabei den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch als ent-
scheidendes Merkmal einer bürgernahen Verwaltung an. Dieser Aspekt wird im Programm <digital.vernetzt> nä-
her betrachtet.
4.2.4 #digiCol: Unterstützung der elektronischen Zusammenarbeit
(Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur)
Für eine moderne Unternehmenskommunikation und gemeinsames Arbeiten in Teams gibt es heute andere
Werkzeuge und Plattformen als die klassische E-Mail. Solche Werkzeuge zur Unterstützung von Projekt- und Team-
arbeit sollen erprobt und bereitgestellt werden.
Das DMS verfügt bereits über eine Standardfunktionalität zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten und
steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für weitergehende Funktionalitäten gibt es unterschiedliche Plattfor-
men (z.B. „Slack“, „Teams“ u.a.). Allerdings wird bewusst darauf verzichtet, ein Werkzeug als einheitlichen Standard
für die gesamte Stadtverwaltung auszuwählen, weil gerade in diesem Bereich die Innovationsgeschwindigkeit im
Markt sehr hoch ist. Dies wird vermutlich dazu führen, dass mehrere Systeme mit ähnlicher Funktion gleichzeitig
genutzt werden, was die Zusammenarbeit behindern könnte. Deshalb wird es nach einer Phase der Verbreiterung
auch wieder zu einer Konsolidierungsphase kommen, sei es aufgrund der Marktentwicklung oder eigenen Konso-
lidierungserfordernissen.
Elektronische Workflow-Systeme bilden formale Prozesse ab. SAP, DMS, die Online-Plattform „Mein Nürnberg“
und verschiedene Fachverfahren verfügen über Workflow-Komponenten, die es ermöglichen, Prozesse vollständig
elektronisch abzubilden. Aus Sicht der Anwender ist allerdings die Bedienung mehrerer unterschiedlicher Work-
flow-Systeme eine mentale Last, die in der IT-Architektur bei der Lösungserstellung künftig stärker berücksichtigt
werden muss.
32 Vgl. https://smartregiobasel.ch/news/digi-tel-aviv--die-brger-app, 2018.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
34
4.2.5 #digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung
(IT-Infrastruktur; Prozess- und Organisationsmanagement)
Ohne eine vollständig elektronische Aufbewahrung der Dokumentation des Verwaltungshandelns ist die digitale
Transformation nicht möglich. Papier als Langzeitspeicher ist nicht mehr tauglich. Auch wenn der klassische Akten-
begriff in Zeiten des „Big Data“ mehr und mehr in Frage gestellt wird, ist die Verwaltung verpflichtet, ihr Handeln
nachvollziehbar und überprüfbar zu dokumentieren. Datenbanken, einfache Dateiablagen, E-Mail-Archive oder
Kollaborationswerkzeuge können eine gut strukturierte und vollständige elektronische Dokumentation nicht ge-
währleisten. Ein fachverfahrensunabhängiges, strukturiertes Ablage- und Recherchesystem, wie es das bei der
Stadt Nürnberg eingesetzte Dokumentenmanagement-System (DMS) bietet, ist auch in Zeiten von „Big Data“ un-
verzichtbar.
In Bezug auf die Einführung der elektronischen Aktenführung ist die Stadt Nürnberg im Vergleich zu anderen Städ-
ten recht weit. So werden aktuell über 1,2 Mio. Akten im städtischen DMS gehalten. Dennoch muss die Vervoll-
ständigung der elektronischen Aktenablage forciert werden. Dabei gilt es insbesondere, die hybriden und individu-
ellen Ablagestrukturen der Sachbearbeitung zu konsolidieren.
4.2.6 #digiProc: Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse (Prozess- und Organisationsmanagement)
Zusätzlich zu den Prozessen, die im Rahmen der Umsetzung des OZG zu digitalisieren sind, gehört auch noch die
Umsetzung der dienststellenübergreifenden, verwaltungsinternen Prozesse zum Pflichtprogramm einer digitalen
Stadtverwaltung. Fortbildungen, Mittelbeantragungen, Stellenbesetzungsverfahren usw. werden heute noch nicht
medienbruchfrei elektronisch bearbeitet. Diese Prozesse müssen im Rahmen des Programms <digital.normal> di-
gitalisiert werden.
Die Gestaltung von Prozessen wird sich in der digitalisierten Welt grundlegend verändern. Wo bislang vor allem die
Effizienz im Routinefall als Designziel im Vordergrund stand, muss die Prozessgestaltung in Zukunft folgende As-
pekte berücksichtigen:
Die Kundenperspektive mit der „User Experience“ als Maßstab,
Die nachhaltige Prozessoptimierung, welche die Geschwindigkeit, Flexibilität und Qualität neben Kosten-
effizienz in einem erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriff berücksichtigt,
Die abteilungs-, dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifende Optimierung der Prozesse mit den
neuen technologischen Möglichkeiten,
Die Serviceorientierung aus Sicht der beteiligten Mitarbeitenden,
Die exakte Beschreibbarkeit aus Sicht möglicher Automatisierung.
Um dies bestmöglich zu unterstützen, sind strukturierte Methoden auf Basis agiler Prinzipien noch zu entwickeln,
um die Effizienz des Gestaltungsvorgangs selbst zu gewährleisten.
Um diese neuen Methoden der Prozessgestaltung zu evaluieren und ggf. zu verbessern, sollen zunächst geeignete
Beispielprozesse grundlegend neu entwickelt werden.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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4.2.7 #digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes (Regelungen und Rahmenbedingungen)
Beginnend mit der Allgemeinen Dienstordnung (ADON) der Stadt Nürnberg sind eine ganze Reihe innerdienstli-
cher Vorschriften grundsätzlich zu überarbeiten. Konsequent ausgerichtet an den oben aufgeführten strategi-
schen Zielen und Leitlinien werden diese überprüft und reformiert. Dabei sollen weniger, dafür aber anwendbare
Regelungen entstehen, die die digitale Bearbeitung als Regelfall betrachten.
Darüber hinaus muss auch das Ortsrecht dort angepasst werden, wo es eine digitale Bearbeitung erschwert oder
sogar verhindert. Im Rahmen der Erarbeitung der Fachstrategien ist hierfür ein sog. „Normenscreening“ vorgese-
hen.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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4.3 <digital.vernetzt>
Das Programm <digital.vernetzt> greift die längerfristige Perspektive auf, in der die Stadtverwaltung als Teil der
Stadtgesellschaft an den „Communities“ partizipiert. Es wird sich deshalb mit der Entwicklung der Gesellschaft
und der Verwaltung verändern und erweitern. Dennoch sind unter dieser Überschrift schon heute konkrete Maß-
nahmen zu fassen. Mit einigen wurde bereits begonnen, einige sollen bereits ab 2020 beginnen.
Während <digital.normal> federführend von den Querschnittsdienststellen vorangetrieben wird, kann die Quer-
schnittsverwaltung bei <digital.vernetzt> nur unterstützend und koordinierend wirken. Hier sind die Dienststellen
und Fachbereiche gefordert, neue Wege zu definieren, um im Gesamtkontext der Stadtgesellschaft die Funktion
der Stadtverwaltung zu bestimmen und zu erfüllen. Das Programm <digital.vernetzt> ist daher besonders eng
verzahnt mit Prozess und Ergebnis der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“.
konkret benennbare und geplante Maßnahmen:
o Reputationsmanagement,
o Innovative IT,
o Datenrichtlinie,
o Anpassung der Netztopologie,
o Social Intranet,
o Pilotierung des Once-Only-Prinzips.
weitergehende Maßnahmenpakete, die im Rahmen der Entwicklung der Fachstrategien und der Dach-
strategie Digitales Nürnberg zu konkretisieren sind:
o Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Fachstrategien,
o Übergreifendes Datenmanagement,
o Maßnahmen zur Organisationsentwicklung.
4.3.1 Reputationsmanagement
Ein guter Ruf im Internet ist in Zeiten des Web 2.0 und wachsender Social-Media Plattformen wichtiger denn je.
Das gilt natürlich auch für eine kommunale Stadtverwaltung. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber oder Tou-
risten, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger, informieren sich auf Tourismus-, Recruiting- oder Bewertungs-
plattformen über Dienstleistungen und Angebote der Kommune und finden dort bewertende "Testimonials" von
Menschen, die die Leistung der städtischen Verwaltung öffentlich kommentieren. Schlechte Bewertungen oder
sogar falsche Information können der Stadt schaden, z.B. Interessierte bei der Bewerbung abschrecken oder ins-
gesamt das Bild einer für die Bürgerinnen und Bürger sorgenden Stadtverwaltung beeinträchtigen.
Wir müssen unsere (Online-)Reputation selbst steuern und dürfen solche Bewertungen auf Dauer nicht unbeant-
wortet lassen. Dazu sind zwei wesentliche Schritte notwendig:
Regelmäßiges Monitoring mit modernen Online-Tools, um "Bewertungen / Kommentare" auf den wich-
tigen Plattformen zu finden (Google, Xing, LinkedIN, Facebook, usw.),
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
37
Aktive Präsenz auf den Plattformen mit eigenen Aktionen. Das könnte die Beantragung der Löschung von
verleumderischen Kommentaren, die Kommentierung negativer Kommentare oder die Unterstützung
positiver Einträge sein.
4.3.2 Innovative IT
Um die Fachdienststellen optimal in der Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu können, sind um-
fangreiche Veränderungen33 im Bereich der zentralen IT-Organisation bei DIP nötig. Im Rahmen des IT-Sollkonzep-
tes werden hierzu drei Schwerpunkte gebildet:
Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Personalkapazität,
Modernisierung der Betriebs-, Projekt- und Managementprozesse,
technologische Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen IT-Architektur.
Die erforderliche Personalkapazität wird einerseits durch einen Zuwachs an internen Stellen für IT-Fachpersonal,
aber insbesondere durch die wesentlich verstärkte Inanspruchnahme externer Dienstleistungen erfolgen (z.B. Pro-
jekt- und Unterstützungsleistungen sowie Cloud-Leistungen in unterschiedlichen Ausprägungen).
Die Modernisierung der Prozesse beinhaltet Strukturen für eine intensivere, partnerschaftliche Zusammenarbeit
mit den Fachdienststellen und eine engere Verzahnung mit der Prozessorganisation.
Die technologische Weiterentwicklung der IT-Architektur lässt mehr Spielraum für innovative Ansätze und intensi-
viert die Nutzung von Lösungsplattformen zur Beherrschung der zunehmenden Komplexität.
In einem ersten Schritt sind die vorhandenen Infrastruktur-Anwendungen (SAP, DMS, CMS, GIS und der Plattform
für Online-Dienste) zielgerichtet zu integrieren. Ausgangspunkt ist dabei eine Ziel-Architektur, die die künftigen An-
forderungen schneller und effizienter bereitstellen hilft, als dies heute der Fall ist.
Abb 5: IT-Architektur-Schema
33 siehe „Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg“
technische Integrationsschicht
Bedienoberfläche
Identitätsmanement
Schnittstellen nach außen
Arbeitsplatz-Integrationsschicht
SAP
DMS
Fach-
anwen-
dungen
Fachoberfläche
Kommunikation
Ablaufsteuerung
Zusammenarbeit
Wissens-
management
Automati-
sierung
GIS
CMS
Online-
Plattform
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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Auf diese Weise werden auch Möglichkeiten geschaffen, innovative Ansätze, etwa im Bereich der robotergestütz-
ten Prozessautomatisierung (RPA), Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (z.B. Chatbots), einem innovativen
Datenmanagement oder der koordinierten Nutzung von IoT-Systemen zu evaluieren und in die Gesamtarchitek-
tur zu integrieren.
Exkurs: Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg
Im Rahmen des Strategieprojektes 2 wurde ein externes Beratungskonsortium (arf GmbH und Accenture)
mit der Entwicklung eines strategischen IT-Konzeptes beauftragt. Ziel war es, ein zukunftsfähiges Gesamt-
konzept zu entwickeln, sowie einen Migrationspfad dahin, ausgehend vom gegenwärtigen Zustand aufzu-
zeigen.
Im Ergebnis liegt ein Sollkonzept und ein Umsetzungsplan vor, mit dem DIP/IT sich vom „IT-Lieferanten“ zu
einem strategischen Partner und Wegbereiter für die Fachdienststellen entwickeln soll. Dies ist unabdingbar
für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes zur digitalen Stadtverwaltung, aber auch für sich genom-
men eine große Herausforderung.
Das Konzept umfasst die Handlungsfelder,
- Kundenorientierung,
- Projektportfolio,
- IT-Architektur-Management,
- IT-Servicemanagement,
- Projektmanagement,
- organisatorische Entwicklung.
Das Umsetzungsprogramm ist auf etwa 2 Jahre veranschlagt. Während der „Umbauphase“ wird der lau-
fende Betrieb die höchste Priorität haben müssen und Innovationen noch an den Begrenzungen der derzei-
tigen Kapazitäten orientiert bleiben müssen.
4.3.3 Weiterentwicklung des städtischen Datennetzes
Die Anforderungen an organisationsübergreifender Kommunikation sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen
und werden weiter rasant steigen. Umgekehrt sind auch die Sicherheitsanforderungen, aufgrund verstärkt auftre-
tender und immer ausgefeilter werdender Angriffsmuster, immer komplexer geworden (siehe Exkurs auf Seite 18).
Benötigt wird daher eine geänderte Netzwerkstruktur, die unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung
trägt: Die derzeitige einstufige Trennung zwischen dem „gefährlichen“ Internet und dem als „sicher“ eingestuften
internen Netzwerk muss zu einer Multi-Zonen-Struktur weiterentwickelt werden, bei der es möglich ist, externe
Zugriffe im Rahmen der Zusammenarbeit mit dritten zulassen zu können, ohne den besonderen Schutzbedarf ins-
besondere personenbezogener Datenbestände zu vernachlässigen.
454
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
39
4.3.4 Social Intranet
„Ein Social Intranet ist eine Softwareplattform, die den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in Unter-
nehmen fördern soll. Wie ein Intranet ist es nur für einen bestimmten Personenkreis verfügbar und kann unab-
hängig vom öffentlichen Netz benutzt werden. Es ergänzt das klassische Intranet jedoch um Elemente der Sozia-
len Netzwerke.“34
Das Intranet als Informations-Plattform für Mitarbeitende sowohl in Bezug auf Funktionalität und Inhalt, als auch
in Bezug auf die Unterstützung der Zusammenarbeit nicht mehr zeitgemäß. Moderne Ansätze gehen hier deut-
lich weiter, wobei unterschiedliche Lösungsansätze konkurrieren. Hier stehen etwa Reichweite und Sicherheitsan-
forderungen sowie Fragen der IT-Gesamtarchitektur im Fokus.
Gemeinsam mit dem Presseamt, welches dafür zuständig ist, soll in einem ersten Schritt ein Konzept erarbeitet
werden, wie das Intranet zukünftig einen wesentlich höheren Beitrag zur organisationsübergreifenden Zusam-
menarbeit leisten kann.
4.3.5 Das „Once-Only-Prinzip“
Unter dem „Once-Only-Prinzip“ wird verstanden, dass jemand seine persönlichen Daten bei einer Einrichtung der
Stadt Nürnberg nur einmal angibt und diese bei weiteren Vorgängen genutzt werden können35. Das erfolgt stets
auf freiwilliger Basis, bietet aber eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger und enthält die Chance auf
Effizienzerhöhung bei der Bearbeitung durch die Verwaltung.
Aus der Perspektive von Bürgerinnen und Bürger soll das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ beispielhaft umgesetzt
werden. Die Lebenslage „erwachsen werden, sich im Leben einrichten“ eignet sich hierfür besonders gut: Die Ziel-
gruppe sind junge Menschen, die über eine hohe Online-Affinität verfügen, in der genannten Lebenslage relativ
viele Behördenkontakte haben und über eine hohe Gestaltungsbereitschaft verfügen. Sie sollen aktiv in den Ge-
staltungsprozess einbezogen werden.
Weiterentwickelt werden kann dieser Ansatz anschließend mit der Lebenslage „junge Familie“ – aus Anwender-
sicht würde dies den Erwartungen an eine moderne Stadtverwaltung am ehesten gerecht werden.
4.3.6 Datenmanagement
Daten sind wertvoll. Um den damit erzielbaren Mehrwert für die Stadtverwaltung, aber auch für die Bürgerinnen
und Bürger erschließen zu können, aber auch um unberechtigte Nutzung oder Missbrauch zu verhindern, wird
ein integriertes Datenmanagement aufgebaut. Dies besteht aus den folgenden Komponenten:
einer für alle Fachbereiche der Stadt Nürnberg verbindliche Datenrichtlinie,
ein fachbereichsübergreifendes Management verwertbarer Daten unter Beachtung des Datenschutzes
und der Informationssicherheit,
der technischen Integrationsschicht, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen effi-
zient und sicher zu ermöglichen.
34 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Intranet (Stand Mai 2019).
35 Vgl. https://www.bundesdruckerei.de/de/Newsroom/Pressemitteilungen/Beim-Once-only-Prinzip-muessen-Buerger-die-
Hoheit-ueber-ihre-Daten-behalten 2018.
455
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
40
Die Datenrichtlinie beschreibt Rahmenbedingungen der Erzeugung, Speicherung und Verwendung von Daten
durch Einrichtungen der Stadt Nürnberg oder Dritten. „Open Data“ ist hierbei nur ein Aspekt, den es zu beachten
gilt. Daneben spielen der Nachweis der Echtheit und Korrektheit der Daten, Nutzungsbeschränkungen sowie
kommerzielle Aspekte eine entscheidende Rolle.
Damit Daten nicht nur bereichsspezifisch nutzbar sind, müssen die übergreifenden Aspekte der Verarbeitung von
Daten im Sinne der o.g. Richtlinie gewährleistet werden. Hierfür wird ein organisatorisches Konzept erarbeitet.
Mittels einer technischen Integrationsschicht wird die übergreifende Nutzung dezentral gepflegter Daten ermög-
licht. Anstelle einer „zentralen Datenbank“ werden hierbei die Datenbestände über automatisierte Systeme (sog.
„Bots“) miteinander vernetzt.
Besondere Bedeutung hat dabei die Geo-Referenzierung, d.h. der Ortsbezug von Detaildaten. Die hierfür vom
Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) bereitgestellte Geodateninfrastruktur und der Geodaten-Ser-
vice werden künftig eine weit größere Rolle spielen, als dies bislang schon der Fall ist. Dementsprechend muss
diese Technik weiter ausgebaut werden.
4.3.7 Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Strategien der Fachbereiche
Neben den generischen Maßnahmen, die die gesamte Stadtverwaltung adressieren, wird DIP die in den Dienst-
stellen erarbeiteten Fachstrategien bestmöglich unterstützen.
Daher ist vorgesehen, die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten signifikant zu erhöhen, indem ver-
stärkt auf Leistungen Dritter zurückgegriffen wird und damit mehr eigene Personalkapazität für Innovationspro-
jekte eingesetzt werden kann. Abb. 7 stellt die vorgesehene Entwicklung der Projektkapazität dar.
Um die Zusammenarbeit mit den Dienststellen bei der Entwicklung von Lösungen – insbesondere auch im Um-
feld der Digitalisierung – möglichst effizient zu gestalten, wird sich DIP so organisieren, dass die Betrachtung von
Prozessen und IT optimal verzahnt erfolgen kann.
Dienststellen und Fachbereiche werden bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten vorankommen: Es gibt bereits jetzt Vorreiter, die mit ihren Digitalisierungsansätzen bundes-
weit große Beachtung finden. Der Großteil der Dienststellen und Fachbereiche wird sich entlang ihrer internen
und äußeren Gegebenheiten in einem mittleren Tempo digital entwickeln und es wird auch „Nachzügler“ geben,
die, aus welchen Gründen auch immer, sich relativ spät mit der Umsetzung der für sie relevanten Fachstrategien
beschäftigen.
Diesen unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten Rechnung tragend, setzt sich die Querschnittsverwal-
tung (Organisation/IT, Personal, Finanzen) die folgenden Schwerpunkte:
Die Pioniere zu fördern, in dem Hemmnisse beseitigt werden (insbesondere Kapazitätsengpässe im
Querschnitt).
Dienststellen strukturiert zu begleiten, indem DIP Handlungsempfehlungen und Unterstützungsleistun-
gen sowie vor allem die notwendigen projektbezogenen Personalkapazitäten fachbereich- aber auch
DIP-seitig verpflichtend bereitstellt.
Um die begrenzten Kapazitäten am wirkungsvollsten einsetzen zu können, ist die Bereitstellung der erforderli-
chen Ressourcen (Finanzmittel, Prozess- und IT-Unterstützung) zu priorisieren.
456
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
41
4.3.8 Maßnahmen zur Organisationsentwicklung
Die Querschnittsverwaltung kann die organisatorische Entwicklung in den Fachbereichen nicht vorgeben. Sie
kann und muss jedoch durch Herstellen geeigneter Rahmenbedingungen (wie z.B. gemeinsame Organisationsleit-
linien) und Beratung, Diskussion und Überzeugungsarbeit den erforderlichen Paradigmenwechsel unterstützen.
Dazu werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
Prozessdenken verankern:
In den Dienststellen ist die Haltung und das Know-how stärker zu entwickeln, wie Prozesse künftig –
auch übergreifend und durchgängig – ausgestaltet werden können und sollten,
Teamstrukturen fördern:
Selbstorganisation und Ergebnisverantwortung in Teams zu etablieren, erfordert Mut und methodisches
Wissen,
Hierarchische Denkweisen überprüfen und anpassen:
Regelmäßige Fortbildungs- und Coaching-Maßnahmen für Führungskräfte sollen dazu beitragen, traditi-
onelles Führungsverhalten auf die Erfordernisse der Digitalisierung hin nachhaltig zu verändern,
Interdisziplinäre Zusammenarbeit forcieren:
Damit Lösungsorientierung das Zuständigkeitsprinzip überwinden kann, müssen organisationsübergrei-
fende Prozesse nicht nur ermöglicht werden, sondern aktiv eingefordert und verbindlich vorgegeben
werden,
Digitalisierungsrendite realisieren:
Unbestritten muss für eine erfolgreiche Digitalisierung kräftig investiert werden. Allerdings ist es wirt-
schaftlich notwendig, veraltete Vorgehensweisen und Leistungen perspektivisch zurück zu bauen. So
sieht das 2-Kanal-Prinzip den digitalen und persönlichen Kontakt vor. Fax, Papier oder auch das Telefon
als Kanal können entsprechend reduziert werden.
457
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
42
4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap)
Zu Beginn der Umsetzung liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten und damit auch der Ressourceneinsatz bei der
Entwicklung von DIP als Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung. Das betrifft das Pro-
zessmanagement ebenso wie die IT. Der IT-Maßnahmenstau muss strukturell bewältigt werden können, damit
neue Ideen eine Chance auf Verwirklichung haben. Methodenkompetenz in Bezug auf Prozessdesign, agile Ar-
beitsformen und eine optimierte Aufgabenverteilung müssen noch auf- und ausgebaut werden.
Zu dem Programm <digital.heute> zählen Maßnahmen, die sich bereits in Bearbeitung befinden oder sofort be-
gonnen werden. Das Programm beinhaltet Maßnahmen, die trotz der Schwerpunktsetzung auf die Veränderun-
gen innerhalb DIP geleistet werden können und soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein.
Das Programm <digital.normal> beinhaltet bereits laufende Aktivitäten (z.B. E-Government, E-Akte). Es wird ab
2020 zunehmend ausgebaut und mit dann verfügbaren Kapazitäten versehen. Bis 2025 soll es weitestgehend
abgeschlossen sein.
<digital.vernetzt> beinhaltet ebenfalls einige Aktivitäten, die bereits unmittelbar anstehen. Ab 2021 wird es einen
breiten Raum einnehmen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Unterstützung der Dienststellen zur Umsetzung ih-
rer Fachstrategien. Ein Abschluss des Programmes ist derzeit noch nicht planbar.
Abb 6: Roadmap digital.stadt.nürnberg
2019 2020 2021 2025
digital.heute
Online-Assistenten
Terminreservierung
ePartizipation
Gremienarbeit
Kita-Portal
Langzeit-Archiv
Dig. an Schulen
eRecruiting
neuer Behörden-
wegweiser
digital.normal
Fachstrategien
entwickeln
Bürger-
kommunikation
E-Akte
vervollständigen
el.
Zusammenarbeit
Regeln
überarbeiten
digital.vernetzt
Reputationsmanagement
Innovative IT
Social Intranet
Once-Only-Prinzip
Fachstrategien umsetzen
Datenmanagement
Organisationsentwicklung
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
43
4.5 Personal- und Sachmittel
4.5.1 Personal für die Arbeit an Digitalisierungsprojekten
Um die Dienststellen optimal bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu kön-
nen, müssen bei DIP zunächst die Grundlagen geschaffen oder deutlich verbessert werden. Sowohl technische als
auch methodische Kompetenzen, Strukturen und Ressourcen sind derzeit noch nicht auf die künftige Rolle als Part-
ner und Wegbereiter vorbereitet. Darum wird in den Jahren 2019 und 2020 ein hoher Anteil der für Innovations-
projekte verfügbaren Projektkapazität im Aufbau der eigenen Kompetenzen und Ressourcen gebunden sein. Die
verbleibenden Kapazitäten werden im Wesentlichen für die bereits definierten IT-Maßnahmen sowie die oben ge-
nannten Programme <digital.heute> und <digital.normal> benötigt.
Durch Ausnutzen einer sog. „Sourcingstrategie“, d.h. die Inanspruchnahme von mehr und höherwertigen Dienst-
leistungen Dritter, sollen mittelfristig die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten deutlich angehoben
werden. Da im Zuge der Umsetzung des IT-Sollkonzeptes der „Eigenbedarf“ für DIP sinkt, steht zunehmend mehr
Projektkapazität für Dienststellenprojekte zur Verfügung, sodass die Digitalisierungsstrategien der Dienststellen sei-
tens DIP zunehmend besser unterstützt werden können. Die folgende Grafik veranschaulicht die angestrebte Ent-
wicklung.
Abb. 7: angestrebte Entwicklung der für die Digitalisierung einzusetzenden Personalkapazität
Zudem werden die fachlichen IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen die digitalen Aktivitäten aus Sicht der
Fachdienststellen anstoßen, koordinieren und in Zusammenarbeit mit DIP die Umsetzung unterstützen.
4.5.2 Finanzbedarf
Im vorliegenden Konzept wird davon ausgegangen, dass die bereits zum Haushalt 2019 erfolgte Stellenschaffung
für die Umsetzung der Digitalisierung mittelfristig nicht in erforderlichem Ausmaß erhöht werden kann. Um den-
noch eine ausreichend hohe Wirkung erzielen zu können, muss verstärkt Dienstleistung zugekauft werden. Das
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2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
angestrebte Entwicklung der Projektkapazität
DIP Eigenbedarf digital.heute digital.normal digital.vernetzt
459
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
44
betrifft insbesondere den IT-Bereich mit dem hohen Bedarf an IT-Fachkräften in einem äußerst schwierigen Ar-
beitsmarkt. Mit dem Zukauf von Dienstleistungen erhöhen sich die Sachkosten in erheblichem Umfang.
Nicht ausreichend vorhandene Projektkapazitäten müssen zunächst durch Zukauf von Projektleistungen abge-
deckt werden. Wenn es gelingt, in den kommenden fünf Jahren jährlich etwa 10 - 15 % der für den laufenden Be-
trieb gebundenen Personalkapazitäten für Projektarbeit zur Verfügung zu stellen, indem sie durch Zukauf externer
Leistungen36 entlastet wird, ist mit einer Mehrung von etwa 3,5 Mio € (brutto) in 2020 bis zu 13 Mio. € (brutto)
jährlich im Jahr 2025 zu rechnen. Dabei wird von Ausgaben für zugekaufte Projektleistungen im Umfang von bis zu
3 Mio € jährlich und Leistungen im IT-Betrieb von etwa 10 Mio. € jährlich ausgegangen.
Abb. 8 erforderliche Entwicklung der bei DIP verfügbaren Personalkapazität für Projektarbeit
Die Sachkosten für Projekte der Dienststellen sind hierbei noch nicht berücksichtigt und müssen gesondert finan-
ziert werden. Der Finanzbedarf für diese Projekte kann erst valide geschätzt werden, wenn die jeweiligen Fachstra-
tegien ausgearbeitet und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt sind.
Diesem Aufwand gegenüber steht letztlich der Wert der Erhaltung der Handlungsfähigkeit und des Vertrauens der
Bürgerschaft in die Stadtverwaltung, der Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und der Bewältigung der
Herausforderungen die durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen entstehen. Nur so lassen sich
die Nutzenpotenziale der Digitalisierung erschließen und damit die dringend benötigten Produktivitätsverbesse-
rungen erreichen, um mit den knapper werdenden personellen Ressourcen die Leistungsfähigkeit und Verlässlich-
keit der Stadtverwaltung nachhaltig aufrecht zu erhalten.
Die benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt und zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden.
36 Zukauf von Leistungen über den derzeitigen Umfang hinaus.
eigenes Personal
Betrieb
eigenes Personal
Projektarbeit
Zukauf Projektarbeit
Zukauf Betrieb
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Projekt- und Betriebskapazität bei DIP
(qualitative Veranschaulichung)
eigenes Personal zugekaufte Leistung
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
45
4.6 Weiteres Vorgehen
Das Programm <digital.heute> bedarf keiner besonderen Initialisierung. Es beinhaltet Maßnahmen, die bereits
aktiv bearbeitet werden oder im Rahmen der Strategieprojekte zeitnah umgesetzt werden.
Für das Programm <digital.normal> gilt:
Die bereits laufenden Vorhaben werden ohne Unterbrechung weitergeführt,
Die konkrete Umsetzungsplanung des Programmes (Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Kapazitäten)
wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse aus den Strategieprojekten von Ref. I/II in den
kommenden Monaten erarbeitet,
Das Programm startet, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, voraussichtlich im 2. Quartal
2020.
Auch das Programm <digital.vernetzt> enthält Maßnahmen, die zunächst unverändert weitergeführt oder bereits
beschlossen sind. Diese Maßnahmen werden wie vorgesehen weitergeführt. Parallel zur Initialisierung von <digi-
tal.normal> werden die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Programmes geschaffen, insbesondere die be-
nötigten Personalkapazitäten bereitgestellt und die benötigten Haushaltsmittel. Es startet, sobald die Vorausset-
zungen dafür vorliegen. Voraussichtlich Anfang 2021.
Die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen und Programme sind aus aktuellen Überlegungen und Gege-
benheiten entwickelt worden und sind nicht als abschließend anzusehen. Die Strategie wird sich im Laufe der Zeit
weiterentwickeln und die abgeleiteten Programme werden entsprechend fortgeschrieben.
Nürnberg, den 11.06.2019
Amt für Digitalisierung, IT
und Prozessorganisation
461
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
46
Glossar
Agilität:
„Agilität ist die Gewandtheit, Wendigkeit oder Beweglichkeit von Organisationen und Personen bzw. in Strukturen
und Prozessen. Man reagiert flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse und neue Anforderungen. Man ist, etwa in
Bezug auf Veränderungen, nicht nur reaktiv, sondern auch proaktiv.“ (Quelle: https://wirtschaftslexikon.ga-
bler.de/definition/agilitaet-99882/version-368852)
Bar Camp:
Workshop-Methode, bei der vor der Veranstaltung kein festes Programm entwickelt wird, sondern die Teilnehmer
selbst spontan z.B. Vorträge, Workshops oder Unterhaltungen durchführen. (vgl. https://www.event-
brite.de/blog/barcamp-methode-definition-ablauf-regeln/)
Big Data:
„Big Data beschreibt Datenbestände, die aufgrund ihres Umfangs, Unterschiedlichkeit oder ihrer Schnelllebigkeit
nur begrenzt durch aktuelle Datenbanken und Daten-Management-Tools verarbeitet werden können.“ (Quelle:
http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Datenmanagement/Datenmanage-
ment--Konzepte-des/Big-Data/index.html/?searchterm=big data)
Bot-System:
System von Programmen, das sich wiederholende Aufgaben ohne menschliche Interaktion abarbeitet (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bot).
CMS:
Content-Management-Systeme sind Software-Systeme, welche die Erstellung, Speicherung und Publikation von
Inhalten unterstützen. Die Ausgabe der Inhalte ist dabei über das Web oder über Printmedien möglich. Ihr elemen-
tares Charakteristikum ist die Trennung von Inhalt und Form (medienneutrale Speicherung). (Quelle: http://enzyk-
lopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Informationsmanagement/Informationsmanage-
ment--Konzepte-des/Content-Management-System-/index.html/?searchterm=cms)
Design-Thinking:
Methode, bei der Bedürfnisse von Nutzern im Zentrum stehen und bei der nutzerorientierte Erfindungen entwi-
ckelt werden (vgl. https://hpi-academy.de/design-thinking/was-ist-design-thinking.html).
Digital First:
„digital-first“ weist darauf hin, dass bei einer Neuausrichtung z.B. von Prozessen zuerst der digitale Kanal ausge-
baut werden soll und andere Kanäle zweitrangig betrachtet werden.
Digital Lab:
Physischer oder virtueller Raum, in dem digitale Ideen in einem geschützten Umfeld getestet und umgesetzt wer-
den können (vgl. https://www.etventure.de/digital-lab/).
Digital only:
Der Begriff beschreibt, dass der digitale Zugang der einzige Zugang ist, der zur Verfügung steht.
462
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
47
Digitalisierung:
Digitalisierung wird hier als Synonym für den Begriff „Digitale Transformation“ verwendet und bezeichnet den
durch Informationstechnologien hervorgerufenen Wandel der Gesellschaft und der Verwaltung. Sie betrifft die Ge-
samtheit aller Produkte, Prozesse und Denkweisen, ausgerichtet an den Möglichkeiten moderner Informations-
technik.
DMS:
Dokumentenmanagementsystem, eine Software zur elektronischen Verwaltung von Schriftgut (https://de.wikipe-
dia.org/wiki/Dokumentenmanagement).
Geodateninfrastruktur:
Eine standardübergreifende Vernetzung raumbezogener Daten (Geodaten) auf der Basis von Internetdiensten.
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen für die Gewinnung, Auswertung und Anwendung von Geoinfor-
mationen in öffentlichen Verwaltungen, Wirtschaft, Wissenschaft und im privaten Bereich.
GIS:
Geographische Informationssysteme erfassen, speichern, prüfen, manipulieren, integrieren, analysieren
Daten, die sich auf räumliche Objekte beziehen und stellen diese Daten dar.
Internet der Dinge:
„Internet der Dinge“ (engl. „Internet of Things“ oder kurz IoT) – „bezeichnet die Idee eines erweiterten Internet,
welches neben klassischen Rechnern und mobilen Endgeräten auch beliebige physische Gegenstände mittels Sen-
soren und Aktuatoren in seine Infrastruktur einbindet und so zu Anbietern bzw. Konsumenten verschiedenster digi-
taler Dienste macht.“ (Quelle: http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-metho-
den/Rechnernetz/Internet/Internet-der-Dinge/index.html/?searchterm=internet der dinge)
Internet of Everything:
Abgeleitet aus dem Begriff „Internet of Things“, welches das Phänomen der Vernetzung scheinbar banaler Gegen-
stände beschreibt, weitet sich dieser Begriff auf Menschen und Prozesse aus und versucht zu umschreiben, dass es
überhaupt keine Schranken der Vernetzung mehr gibt. (Vgl. https://www.itwissen.info/IoE-Internet-of-everyth-
ing.html)
Künstliche Intelligenz:
„Künstliche Intelligenz soll Maschinen in die Lage versetzen, menschliche Tätigkeiten zu übernehmen. Dabei soll
das menschliche Gedächtnis, sein Lernverhalten und seine Entwicklung nachgebildet werden.“ (Quelle: http://en-
zyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/KI-und-Softcomputing/Kunstliche-In-
telligenz/index.html/?searchterm=künstliche Intelligenz)
Lernende Organisation:
d.h. Fähigkeit, Veränderungen wahrzunehmen, sich schnell und flexibel auf die notwendigen Anpassungen einzu-
lassen und das Verwaltungshandeln zukunftsorientiert auszurichten
Miniaturisierung:
Herstellung immer kleinerer technischer Komponenten
Normenscreening:
Systematische Überprüfung verwaltungsrechtlicher Vorschriften
463
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
48
Once-Only-Prinzip:
Engl. „nur-einmal“ – Der Begriff steht für Erleichterungen in Bezug auf die Dateneingabe, die nur einmal
erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können.
One-Stop-Government:
Engl., „Ein-Stopp-Verwaltung“ – Der Begriff beschreibt das Prinzip, nach dem für einen Verwaltungsvorgang nur
ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist.
Open Data:
„Der Begriff „Open Data” (deutsch offene Daten) beschreibt ein Konzept, bei dem diese maschinenlesbaren und
strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von jedermann frei verwendet, nach-
genutzt und verbreitet werden können. Die Nutzung dieser offenen Daten darf laut der Open-Definition nur einge-
schränkt werden, um den Ursprung durch Quellennennung und die Offenheit der in ihnen enthaltenen Informatio-
nen sicherzustellen. Diese offenen Daten dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten oder Daten, die dem Da-
tenschutz unterliegen, beinhalten. Open Data folgt hier der Maxime der „Hackerethik“: öffentliche Daten nützen,
private Daten schützen. Im Gegensatz zu bereits verarbeiteten und meist rechtlich geschützten Informationen han-
delt es sich bei diesen Daten oft nicht nur um Text- oder Bildmaterial, sondern um Tabellen, Karten oder Datenban-
ken. In diesem Zusammenhang wird auch von „Rohdaten” gesprochen, die als Grundlage für die letztendlich auf-
bereitete Information dienen. Diese Daten können aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft stam-
men: Geodaten, Kulturdaten, Daten aus Wissenschaft und Forschung sowie Wetter- und Umweltdaten.“ (Quelle:
https://www.kas.de/wf/de/71.15333)
Ortsrecht:
Ortsrecht (Synonym Kommunalrecht oder Stadtrecht): „Das „Nürnberger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom
Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.“ Quelle:
https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/.
Reifegradmodell:
Mit Hilfe von Reifegradmodellen wird die Arbeitsweise von Unternehmen oder Projekten vor allem bei der Ent-
wicklung von Software und Systemen bewertet. Die Modelle bieten dabei eine Unterteilung in unterschiedliche
Reifegrade. Die Reifegrade werden als Vergleichswert (Benchmark) für die Reife eines Unternehmens verwendet.
(Quelle: http://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/is-management/Systementwick-
lung/reifegradmodelle)
Robotik:
„Die Robotik oder Robotertechnik beschäftigt sich mit dem Entwurf, der Gestaltung, der Steuerung, der Produktion
und dem Betrieb von Robotern, z.B. von Industrie- oder Servicerobotern.“ (Quelle: https://wirtschaftslexikon.gab-
ler.de/definition/robotik-54198)
SAP:
Ist eine Enterprise-Resource-Planning Software. Diese unterstützt Organisationen bei der Planung und Steuerung
von Ressourcen, wie z.B. Kapital, Personal oder Betriebsmittel.
Service-Design:
Dienstleistungsgestaltungsprozess aus Kundenperspektive.
Serviceorientierung:
ausliefern der gefragten Leistung von einer Stelle aus. Für die Serviceerbringung werden ggf. weitere Services in
Anspruch genommen, nicht jedoch unvollständige Teilergebnisse übergeben.
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Testimonial:
„zu Werbezwecken (in einer Anzeige, einem Prospekt o. Ä.) verwendetes Empfehlungsschreiben eines zufriedenen
Kunden, besonders eines Prominenten“ (Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Testimonial)
Think-Tank:
auch Denkfabrik genannt, ist ein Konzept bei dem sich interdisziplinäre Teams sich mit zukunftsorientierten Frage-
stellungen auseinandersetzen (vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/corporate-think-tank-54074)
Usability:
„Fähigkeit eines Techniksystems, sich durch eine simple und intuitive Anwendung an die jeweiligen Nutzerbedürf-
nisse anzugleichen“ (Quelle: https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/usability)
User Experience:
„Wahrnehmungen und Reaktionen einer Person, die aus der tatsächlichen und/oder der erwarteten Benutzung
eines Produkts, eines Systems oder einer Dienstleistung resultieren. [...] Dies umfasst alle Emotionen, Vorstellun-
gen, Vorlieben, Wahrnehmungen, physiologischen und psychologischen Reaktionen, Verhaltensweisen und Leis-
tungen, die sich vor, während und nach der Nutzung ergeben.“ (DIN ISO 9241-210)
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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Quellenverzeichnis
Balka, K.; Daub, M. & Pflanzer A. (2018). Automatisierung im öffentlichen Sektor. Bessere Prozesse für Behörden,
schnellere Abläufe für Bürger. McKinsey & Company.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017). Weißbuch: Arbeiten 4.0. Berlin: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales.
Daheim, C.; Korn, J. & Wintermann, O. (2017). Mittelstand in der digitalen Transformation. Warum der Wandel
nur mit einer neuen Arbeitskultur gelingen kann. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.
Daheim, C.; Wintermann, O. (2017). 2050: Die Zukunft der Arbeit. Ergebnisse einer internationalen Delphi-Studie
des Millennium Project. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.
Fluck, H. R.(2017). 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion. In Ekkehard Felder, Friedemann Vogel
(Hrsg.), Handbuch Sprache im Recht (S. 425–440). Berlin, Boston: De Gruyter.
Hulverscheidt, C.; Schmieder, J. (2019). Vernetzung ist alles. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/daten-
daten-daten-vernetzung-ist-alles-1.4280540).
OECD (2019). OECD Employment Outlook 2019: The Future of Work. Paris: OECD Publishing.
Pietzcker, E. (2012). Alter, Migration und Gesundheit. Leitfaden und Projektdokumentation aus dem Mehrgenera-
tionenhaus Nürnberg-Schweinau. Nürnberg. (https://www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/doku-
mente/programmhefte/leitfaden_alter_migration_gesundheit.pdf)
Scheller, T. (2017). Auf dem Weg zur agilen Organisation. München: Verlag Franz Vahlen GmbH.
466
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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Anhang A: Steckbriefe <digital.heute>
A.1 ePartizipation
Status: in Betrieb seit 2013
Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf der zentralen Beteiligungsplattform on-
linebeteiligung.nuernberg.de durch. Es ist das Ziel der ePartizipation für ausgewählte Themen Anregungen von Bürgerinnen
und Bürgern einzuholen, die Akzeptanz des jeweiligen Vorhabens zu fördern, die Entscheidungsgrundlage für die politischen
Gremien zu verbessern und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten.
Seit 2013 werden pro Jahr zwischen zwei und vier neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl
von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof. Im Jahr 2018 wurde auf
den Seiten der laufenden ePartizipationen eine Besucherzahl von insgesamt 9.430 erreicht, wobei ca. 31.000 Aktionen (z.B.
Seite ansehen, Beiträge schreiben, Beiträge kommentieren, etc.) ausgeführt wurden.
Bei der Durchführung der ePartizipationen hat sich die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit von Bürgermeisteramt,
Presseamt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation besonders bewährt und dient als Vorbild für agile
Teams, die in der Stadtverwaltung künftig vermehrt zum Einsatz kommen sollen.
Das Aufgabenspektrum des Teams reicht von Beratung, Konzeption, Öffentlichkeitsarbeit, bis hin zu Moderation und Redakti-
onsunterstützung. Ein 2x pro Jahr tagender Steuerungskreis, bestehend aus den persönlichen Mitarbeitenden der Referenten
sowie weiteren Know-how-Trägern, sichert den stadtweiten Informationsfluss und die strategische Ausrichtung.
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung werden auch 2019 vier neue ePartizipationen, u.a. zum Thema „Mein digitales Nürn-
berg“ und zur Neukonzeption des Gemeinschaftshauses Langwasser, durchgeführt.
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A.2 Digitale Gremienarbeit
Status: in Betrieb seit 2018
Im Jahr 2018 wurde das zuvor eingesetzte elektronische Ratsinformationssystem nach 16-jährigem Betrieb durch ein neues
Ratsinformationssystem abgelöst, das eine digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten ermöglicht.
Im Rahmen des Projekts konnten auch die Arbeitsprozesse beschleunigt und transparenter gestaltet werden. So ermöglicht
das neue System die elektronische Abbildung der Abläufe, von der Erstellung einer Vorlage bis zum Beschluss. Schnittstellen
zum Dokumentenmanagementsystem und zu SAP sollen in Zukunft zudem eine medienbruchfreie Aktenablage und Abrech-
nung ermöglichen.
Die Stadträtinnen und Stadträte können das neue System auf mobilen Endgeräten nutzen und dies auch, wenn zum Beispiel
unterwegs keine Internetverbindung verfügbar ist. Dies führt letztendlich zu einer Ersparnis von Druck- und Versandkosten,
die bis zur Einführung des neuen Systems ca. 80.000 Euro pro Jahr betrugen.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger, von denen bereits das abgelöste System gut angenommen wurde, ergeben sich Vorteile.
Durch eine verbesserte Suchfunktion und tiefergehende Informationen, zum Beispiel über die Zusammensetzung der einzel-
nen Gremien, konnte die Nutzerfreundlichkeit weiter gesteigert werden.
Derzeit sind im neuen Ratsinformationssystem bereits ca. 100.000 Dokumente eingestellt.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.3 Kita-Portal Nürnberg
Status: in Betrieb - weitere Umsetzung geplant bis 2021
Ziel des Projekts ist die Einführung eines trägerübergreifenden Kita-Portals für Nürnberg, das künftig als online-gestütztes Sys-
tem zur Suche, Vergabe und Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) dienen soll.
Das System soll im Endausbau alle Träger und somit knapp 500 Nürnberger Kindertageseinrichtungen umfassen.
Durch das Kita-Portal kann die Benutzerfreundlichkeit für Familien im Vergleich zum alten Anmeldeverfahren (Anmeldung für
Eltern nur dezentral über die die jeweilige Einrichtung möglich) deutlich gesteigert werden, da der Info-, Such- sowie Anmel-
devorgang für einen Kita-Platz in allen Nürnberger Einrichtungen (Endausbau) bequem online abgewickelt werden kann. Zu-
dem wird durch das Portal der Anmeldeprozess für die Eltern deutlich transparenter.
Durch die zentrale Stammdatenbank wird der Aufwand für den Anmeldeprozess deutlich reduziert, da die Anmeldedaten
durch die Eltern nur noch zentral im Kita-Portal gepflegt werden müssen. Doppelt- und Mehrfachanmeldungen können zudem
sofort festgestellt und bereinigt werden, was auch verwaltungsseitig den Aufwand reduziert.
Die zentrale Pflege der Daten führt ferner zu einer genaueren und schnelleren Ermittlung der tatsächlichen Nachfrage nach
Kita-Plätzen. Auf dieser Datenbasis lässt sich die Bedarfs- und Jugendhilfeplanung durch die Verwaltung weiter optimieren.
Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für Kinder mit Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren statt. Die Anmeldung für die Altersgruppen 3-6 Jahre (Kindergarten) und 6-10 Jahre (Kinderhort) wird im
Jahrestakt bis 2021 freigeschaltet.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.4 Online-Module Kfz-Zulassung
Status: in Betrieb - weiterer Umsetzungsschritt 2019 / 2020 geplant
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bürgerinnen und Bürger
folgende Leistungen abrufen können:
Fahrzeug-Abmeldung,
Fahrzeug-Wiederzulassung,
Terminvereinbarung,
Kennzeichenreservierung,
Bankbriefauskunft,
Feinstaubplakette,
Halterauskunft.
Großer Beliebtheit erfreuen sich die Module zur Termin- und Kennzeichenreservierung, die durchgängig digital abgewickelt
werden. Eine weitere Sachbearbeitung durch die Beschäftigten der Kfz-Zulassungsbehörde ist also nicht erforderlich. Gleiches
gilt für die Bankbriefauskunft, über die der Eingang von Zulassungsbescheinigungen abgerufen werden kann, die als Finanzie-
rungssicherheit bei einer Bank hinterlegt sind.
Für Abfragen zu einem Fahrzeughalter (Halterauskunft) und zum Erhalt einer Feinstaubplakette können Online-Anträge ge-
stellt werden. Bei beiden Vorgängen schließt sich nach dem Eingang des Online-Antrags die manuelle Bearbeitung durch die
Kfz-Zulassungsbehörde an.
Als direkt fahrzeugbezogene Leistungen lassen sich von den Kundinnen und Kunden derzeit die Fahrzeug-Abmeldung und die
Wiederzulassung online initialisieren. Hier ist jeweils der elektronische Personalausweis erforderlich. In beiden Fällen ist nach
der Antragstellung eine Sachbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich, die teils mit erheblichem Aufwand
verbunden ist. Am Gesamtaufkommen der Kfz-Zulassungsbehörde haben die beiden bundesweit eingesetzten Module derzeit
jedoch nur einen Anteil von deutlich unter 1%.
Die Einführung eines Online-Moduls für die Leistung „Fahrzeug-Neuanmeldung“ ist für die Jahre 2019 / 2020 geplant.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.5 WLAN-Ausbau
Status: in Umsetzung (s. Initiative WLAN 2020)
Die städtische Verwaltung beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Einführung von freiem WLAN sowohl in Ämtern und Be-
hörden als auch im öffentlichen Raum (City WLAN). Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besucherinnen und Besuchern
soll an möglichst vielen Orten in Nürnberg die Möglichkeit gegeben werden, sich über den in der ganzen Stadt einheitlichen
WLAN Netzwerknamen #nue_freewifi kostenlos und anonym mit dem Internet zu verbinden.
Neben der Steigerung der Standortattraktivität durch freies WLAN bietet der WLAN-Ausbau, gerade in städtischen Gebäuden,
noch weitere Vorteile. So lassen sich zum Beispiel zusätzlich technische Netze zur Steuerung der Haustechnik oder Netze für
Mobiltelefone, die an die städtische Telefonanlage angebunden sind, einrichten. In Zukunft wird in der Gebäudeautomation
die Einbindung von IoT("Internet of things")-Geräten oder auch Feldgeräten per Funk ein sehr relevantes Thema werden, da
damit u.a. eine kostengünstige Aufrüstung von Bestandsgebäuden möglich wird.
Der WLAN-Ausbau in städtischen Gebäuden ist mittlerweile in der Initiative WLAN 2020 gebündelt, um die WLAN-Vernetzung
mit zusätzlicher Dynamik voranzutreiben. Die WLAN-Projekte aller Dienststellen werden im Rahmen der Initiative zentral ge-
plant und finanziert. Hiervon ausgenommen sind aufgrund ihrer Größe der Schulbereich sowie das Jugendamt, deren WLAN-
Projekte separat finanziert und geplant werden. Hierbei wird es darum gehen, dass alle Einrichtungen, die künftig an den Start
gehen, entsprechend ausgestattet sind und Bestandseinrichtungen nachgerüstet werden.
Freies WLAN im öffentlichen Raum wird aktuell rund um den Hauptmarkt angeboten. Zusätzlich steht Besucherinnen und
Besuchern sowie Mitarbeitenden freies WLAN mittlerweile in 71 städtischen Gebäuden, z.B. in der Kfz-Anmeldung am
Rathenauplatz oder im Einwohneramt, zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2019 sollen noch viele weitere Standorte angebun-
den werden, wie zum Beispiel die Meistersingerhalle.
Die Nutzungszahlen von #nue_freewifi steigen mit dem Ausbau kontinuierlich an. So konnte im März 2019 ein Tagesdurch-
schnittswert von 964 gleichzeitig eingeloggten Nutzerinnen und Nutzern festgestellt werden (vgl. April 2018: 323 gleichzeitig
eingeloggte Nutzerinnen und Nutzer).
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.6 DMS-Einführung
Status: in Betrieb - DMS Basis-Rollout in Umsetzung
Bei der Stadt Nürnberg steht mit dem Produkt eGov-Suite der Firma Fabasoft ein Dokumentenmanagementsystem zur Ver-
fügung, das von den Dienststellen der Stadt Nürnberg als Basis-Infrastruktur für eine einheitliche, strukturierte, rechts- und
revisionssichere elektronische Aktenführung genutzt werden kann. Durch die Möglichkeit des DMS auch Geschäftsprozesse
elektronisch abzubilden und abzuwickeln, bietet sich zudem die Chance einer Optimierung, vor allem wenn auch Fachsoftware
der Dienststellen integriert wird.
Seit Beginn der Einführung wurden im Rahmen zahlreicher fachlicher Projekte, z.B. im Vormund- und Beistandschaftswesen
beim Jugendamt oder der Kfz-Zulassung beim Ordnungsamt, ca. 2.200 städtische Mitarbeitende an das DMS angeschlossen.
Insgesamt wurden ca. 10 Millionen Dokumente in 1,2 Millionen elektronischen Akten abgelegt oder erzeugt. Zudem wurden
zahlreiche Fachverfahren, wie z.B. PROSOZ beim Jugendamt oder IKOL-KFZ beim Ordnungsamt, an das DMS angeschlossen
und ermöglichen eine rein elektronische und medienbruchfreie Bearbeitung von Geschäftsprozessen.
Seit 2018 wird neben den rein fachlich orientierten DMS-Projekten der sogenannte DMS Basis-Rollout durchgeführt. Dessen
Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden DMS-Basis-Infrastruktur durch eine zügige und standardisierte Anbindung
aller Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe im fachneutralen Aufgabenbereich.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.7 Digitales Langzeitarchiv
Status: in Umsetzung bis 2019
Im Zuge der Digitalisierung liegen die bei der Verwaltungsarbeit entstehenden digitalen Daten zunehmend ausschließlich in
Fachverfahren vor und die Aktenführung erfolgt vermehrt digital im künftig stadtweit strategisch ausgerollten Dokumenten-
managementsystem (DMS).
Endet die Aufbewahrungsfrist digitaler Unterlagen, sind diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Datenschutzes aus
den jeweiligen Systemen auszusondern und dem Stadtarchiv anzubieten. Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich verpflichtet, archiv-
würdige digitale Unterlagen ebenso wie z. B. Papierakten dem Stadtarchiv zu übergeben, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen
und für die Benutzung auch durch Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.
Beispiele für digitale Unterlagen, die sich bereits in der Verantwortung des Stadtarchivs befinden und gesichert sind, aber in
Ermangelung eines entsprechenden Systems aktuell noch nicht langzeitarchiviert werden können, sind:
Digitale Bauakten (z. B. Brücken- und Straßenbauakten, Wasserwirtschaftsakten),
Unstrukturierte Daten (z.B. Dateiablagen des Staatstheaters oder des Projektbüros BgA),
Digitale Fotografien, Tonaufnahmen und audiovisuelles Archivgut, z. B. Tonaufnahmen der Stadtrats- und Ausschuss-
sitzungen 1999-2014 oder Zeitzeugeninterviews (z.B. Oral History Projekt des Stadtarchivs zur Migration).
Unmittelbar bevor stehen verschiedene Übernahmen digitaler Unterlagen, wie z. B. Einwohnermelde- und Passdaten (ca. 1,5
Mio. strukturierte Dateien seit 1982) oder digitale Ausländerakten aus dem DMS (ca. 6.000 Akten).
Ziel des Projekts zur Digitalen Langzeitarchivierung, welches 2016 gestartet wurde, war daher zunächst die Auswahl einer kon-
kreten Soft- und Hardwarelösung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Systemlandschaft des Stadtarchivs und der
städtischen IT. Insbesondere sollte im Rahmen des Projekts auch geklärt werden, wie künftig Daten aus dem städtischen Do-
kumentenmanagementsystem in das digitale Langzeitarchiv übertragen werden können. Im Anschluss an das Projekt gilt es,
die Schnittstellen (z.B. DMS, Gewerberegister GEWAN, Melderegister MESO etc.) zum ausgewählten Archivierungssystem zu
realisieren.
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde 2018 die Entscheidung getroffen, sich der etablierten Verbundlösung DIPS.kom-
munal anzuschließen. Die Lösung wurde bereits erfolgreich getestet und soll noch im Laufe dieses Jahres eingeführt und pro-
duktiv gesetzt werden.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.8 Virtuelle Schatzkammer
Status: in Umsetzung ab 2019
Die Historisch-Wissenschaftliche Stadtbibliothek verfügt seit der Eröffnung der Bibliothek im Zentrum über ein Ausstellungs-
kabinett. Die Aura wertvoller Originale können den Besucherinnen und Besuchern in Ausstellungen erfahren und viele Aus-
stellungen, wie z. B. zur Naturforscherin Sybilla Merian waren Publikumsmagneten. Längst hat sich jedoch das Digitalisat als
Surrogat seiner Vorlage etabliert und gilt unter Forschenden und Kultur- sowie Geschichtsinteressierten als selbstverständli-
ches Angebot und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt bei der Bewilligung von Projektanträgen voraus, dass die
betroffenen Quellen frei und dauerhaft im Netz bereitgestellt werden.
Gegenwärtig ist die Stadtbibliothek mit den wertvollen alten Drucken und Handschriften mit Unikatcharakter im Internet nicht
präsent. Ziel ist es eine „virtuelle Schatzkammer“ aufzubauen, die einen weltweiten und dauerhaften Zugang zu den in der
Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalgeschichtlich bedeutenden Schriften in digitaler
Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer Dienststellen ermöglicht.
Des Weiteren sollen die Katalogisierung der rund 400.000 Magazinmedien, die noch nicht einmal zur Hälfte erfasst sind, be-
schleunigt und ausgewählte Objekte als Digitalisate in einer signifikanten und für die Zielgruppen attraktiven Menge als bedeu-
tender Teil des Nürnberger Kulturerbes im Internet präsentiert werden.
Die Einrichtung einer virtuellen Schatzkammer ist vor allem auch im Umfeld der Kulturhauptstadtbewerbung ein nicht zu un-
terschätzender Bewerbungsfaktor, die die historische Bedeutung der Stadt Nürnberg und ihrer Region in ihren verschiedenen
Facetten am Beispiel der in der Stadtbibliothek vor Ort erhaltenen Originale erfahrbar und sichtbar macht.
Der Auf- und Ausbau einer solchen „virtuellen Schatzkammer“ ist eine dauerhafte Aufgabe, die Kapazitäten in der Fotostelle,
der Restaurierung (Detailprüfung, Schadensdokumentation, Restaurierungen) und der Katalogisierung (kein Digitalisat ohne
beschreibende und strukturierende Metadaten) bindet. Benötigt werden zusätzliche Personalkapazitäten, die ab Anfang 2019
bereitgestellt werden sowie eine adäquate Ausstattung der Fotostelle, die eine produktive Digitalisierung der wertvollen alten
Drucke und Handschriften mit Unikatcharakter schonend erlaubt. Zum anderen wird eine zusätzliche Software eingesetzt, die
Volldigitalisate und Metadaten miteinander verknüpft und im Internet präsentiert.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.9 Digitalisierung an Nürnbergs Schulen
Status: in Umsetzung bis 2026
Anfang 2017 wurde vom Stadtrat die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im
Digitalen Zeitalter“ beschlossen. Ein zentrales Ziel der Strategie ist es, den Schulbereich in die Lage zu versetzen, den Nürnber-
ger Schülerinnen und Schülern die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Mög-
lichkeiten zu vermitteln.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport und seine pädagogischen Ämter sowie das IPSN verfolgen bei der Umsetzung der Stra-
tegie einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Lehreraus- und -fortbildung, auch die Ausstattung der Schulen mit Hard- und
Software sowie Investitionen in die Infrastruktur umfasst. So werden für die ca. 65.000 Schülerinnen und Schüler und ca. 5000
Lehrkräfte in 143 Schulen u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Veränderungen des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie,
Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genü-
gen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume
an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts,
Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichti-
gung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz,
Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen,
Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist derweil in vollem Gange. So konnten zum Beispiel bereits 45 Schulstandorte an das Glas-
fasernetz der Stadt Nürnberg angebunden werden (weitere 32 Standorte befinden sich in der Umsetzung). Auch wurden be-
reits Rahmenverträge, zum Beispiel für interaktive Tafelsysteme oder Beamer und Dokumentenkameras abgeschlossen, aus
denen für die Schulen Leistungen abgerufen werden können (siehe „standardisierter Warenkorb“).
Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung bis zum Jahr 2026 abzuschließen.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.10 eBeschaffung – eVergabe, eBestellung, eRechnung
Status: in Umsetzung
Im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung wird zunehmend mehr Wert auf eine ganzheitliche Ende-zu-Ende-Be-
trachtung von Prozessen gelegt, auch über Dienststellen- oder Referatsgrenzen hinweg. Dabei zeigt sich, dass der Beschaf-
fungsprozess nicht mit der Bestellung beginnt und auch nicht mit der Lieferung endet, sondern Teil eines übergreifenden
Gesamtprozesses ist, der auch als Purchase-to-Pay oder Procure-to-Pay bezeichnet wird. Dieser Prozess umfasst alle Aktivitä-
ten von der Bestellanforderung bis zur Bezahlung.
Bereits in Benutzung befindet sich die eVergabe, bei der der Prozess formaler Ausschreibungen von der Veröffentlichung bis
zur Vergabe online durchgeführt wird. Die Nutzung dieses Dienstes soll sukzessive auf alle beschaffenden Bereiche der Stadt-
verwaltung ausgedehnt werden.
Mit dem EKV-Shop und dem SAP Modul Material Management sind bereits heute Instrumente für eine Bestellanlage in SAP
im Einsatz, die das Potential haben, zu einem stadtweit standardisierten Beschaffungssystem von der Bestellanforderung,
Bestellgenehmigung, Bestellanlage und -übermittlung weiterentwickelt zu werden. Budgetverantwortliche erhalten damit
direkt im SAP-System eine frühzeitige und umfassende Steuerungsmöglichkeit über den Mitteleinsatz und eingehende Rech-
nungen können anhand eines Bestellbezugs in SAP schneller und einfacher bearbeitet werden. Wenn haushaltsrechtlich ein-
mal die Bestellgenehmigung als Anordnung und die Buchung des Wareneingangs als Feststellung anerkannt werden, könnte
ein solches System eines Tages auch für Direktbuchungen von eingehenden Rechnungen eingesetzt werden.
Durch die EU-Richtlinie RL 2014/55/EU und das Bayerische E-Government-Gesetz sind öffentliche Auftraggeber in Bayern ab
dem 18.04.2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Die Stadt Nürn-
berg arbeitet seit Oktober 2016 im Rahmen eines eigenen eRechnungsprojekts für die gesamte Stadtverwaltung einschließlich
der Eigenbetriebe an der Umsetzung.
Weitere Ziele des Digitalisierungsprojekts sind Effizienzsteigerungen durch eine Ersparnis von Dateneingaben, die Reduktion
des Papiereinsatzes, die Beschleunigung der Rechnungsfreigabe, eine digitale Aufrufmöglichkeit von Rechnungsdokumenten
durch eine elektronische Archivierung sowie eine insgesamt höhere Qualität und Transparenz des Gesamtprozesses.
Die Projektinitialisierung und die Grundinstallation des eRechnungs-Tools (VIM) wurden bereits erfolgreich abgeschlossen.
Noch im Laufe des Jahres 2019 werden die Workflows fachlich konzipiert, Tests durchgeführt und organisatorische Festlegun-
gen getroffen. Anfang 2020 soll mit einem Pilotbetrieb begonnen werden. Parallel dazu starten die Schulungen für die Anwen-
derinnen und Anwender des neuen Systems, welches stadtweit ab Mitte 2020 produktiv gesetzt werden soll.
Mit der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung wird der Abrechnungsprozess aktuell grundlegend digitalisiert.
Um eine durchgängige Prozesskette aufzubauen, ist jedoch ein größerer Ansatz über den gesamten Purchase-to-Pay-Prozess
erforderlich, der die volle Wirkungsfähigkeit der IT zur Entfaltung bringt.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.11 Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg
Status: in Umsetzung ab 2019
Der Bildungscampus Nürnberg (BCN) ist mit Bildungszentrum (BZ) und Stadtbibliothek (StB) eine Dienststelle, die freiwillige
Leistungen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge anbietet und somit im Wettbewerb steht. Kundenbedarfe müssen
deshalb schneller und zielgerichteter erschlossen werden. Kundenorientierung wird von dem Hintergrund der Digitalisierung
zur Kundenzentrierung. Mit einer detaillierten Zielgruppensegmentierung mit Hilfe von Personas-Profilen und UX (=User Ex-
perience)-Tools können punktgenaue Bildungsangebote für spezifische Kundenbedürfnisse geschnürt werden und über digi-
tale Kommunikationskonzepte crossmedial und individualisiert den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden.
Eine professionelle Kundenkommunikation und deren Steuerung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den BCN, da nur
dadurch Einnahmen für den BCN erwirtschaftet werden können. Digitale und analoge Kommunikation ist in der Alltagswelt
selbstverständlich und wird auch für kommunale Leistungen erwartet. Der Anteil der Bevölkerung, die nur über Print-Medien
erreicht wird, sinkt stetig. Der BCN wird deshalb verstärkt ab Mitte 2019 mit einem digitalen Kommunikationskonzept beste-
hende Kundengruppen festigen und vor allem neue und junge Zielgruppen – die „digitale natives“ – erschließen, die bislang
mit Print-Kommunikationsinstrumenten kaum mehr erreicht wurden.
In Kooperation mit Experten hat der BCN ein digitales Kundenkommunikationskonzept entwickelt, das über ein Reifegradmo-
dell die Digitalaktivitäten für die beiden Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ selbst steuern kann.
Die Funktionsweise des bereits erprobten Modells sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über SEA (=Search-
Engine-Advertising), Banner- und Facebook-Werbung auf die reichweitenstarken Websites der Dienststellen aufmerksam ge-
macht werden, um einen gezielten Website-Besuch zu initiieren.
Voraussetzung für den Erfolg ist, dass der Inhalt der Internetseiten suchmaschinenoptimiert ist und die Usability, z. B. Seiten-
geschwindigkeit, URL-Struktur und Responsivität, gegeben ist. Denn alles was Suchmaschinen nicht finden, ist in der digitalen
Welt nicht existent. Suchergebnisse sind personalisiert, was bedeutet, dass auf Basis verschiedenster Faktoren bei der Suche
nach dem gleichen Suchbegriff unterschiedliche Ergebnisse erscheinen können, je nach geografischen Standort, Endgerät oder
Such- und Browser Historie. Durch Analyseprogramme und das sog. „Retargeting“ werden Werbemaßnahmen optimiert und
die sog. Konversionsraten gesteigert. Ein professionelles Newsletter-Angebot und das sog. „Micro Influencer Marketing“ er-
gänzen das digitale Kommunikationsmodell.
Dieses digitale Kundenkommunikationsmodell kann jeder Zeit auch auf andere Dienststellen der Stadt übertragen werden.
Mit den zur Verfügung gestellten Personalressourcen kann der BCN als stadtinternes Kompetenzzentrum für digitale Kunden-
kommunikation – neben dem städtischen Presseamt – Hilfestellung zum Aufbau eines passgenauen Konzeptes auch für an-
dere Dienststellen geben.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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A.12 Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde
Status: in Umsetzung bis 2020
Seit Februar 2019 wird in Zusammenarbeit zwischen dem Einwohneramt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessor-
ganisation das Projekt „Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde“ durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, ein an den
Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsangebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im
Bürgerportal „Mein Nürnberg“ anzubieten.
Dies bedeutet, dass künftig alle der ca. 130.000 (Stand 11/2018) in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer alle
Leistungen der Ausländerbehörde, wie z.B. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse (ca. 17.500 Fälle pro Jahr) oder die
Prüfung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen (ca. 3.600 Fälle pro Jahr), über „Mein Nürnberg“ abrufen können.
Durch eine konsequent kundenorientierte Ausrichtung der angebotenen Dienstleistungen sollen zudem die Arbeitsabläufe
und Prozesse beschleunigt und die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöht werden. Neben Verbesserungen der Quali-
tät und des Kundenservice soll zudem die Attraktivität der Arbeitsbedingungen bei der Ausländerbehörde gesteigert werden.
Im Rahmen der Projektarbeit werden zudem neue Formen der kollaborativen und agilen Zusammenarbeit erprobt, die für
künftige Projekte als „Blaupausen“ dienen sollen.
Das Projekt soll bis zum 30.04.2020 abgeschlossen sein.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation
B.1 Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes
Status: in Planung
Ausgangssituation
„Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes fol-
genden Kalenderjahres (d.h. 31.12.2022, Anm. der Red.) ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwal-
tungsportale anzubieten (§ 1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetz - OZG). Es verpflichtet auch die Kommunen im Rahmen
ihrer Zuständigkeit.
Basis der Umsetzung ist der „OZG Leistungskatalog“ des Bundes mit priorisierten 575 Leistungsbündeln, die eine un-
terschiedliche Anzahl von Einzelleistungen enthalten. Die Priorisierungen wurden auf Basis einer TOP 100 Bürgerstu-
die, einer TOP 100 Wirtschaftsstudie, der Häufigkeit von Anrufen bei der Behördenrufnummer D115, Vorgaben der
EU und weiteren Datenquellen vorgenommen.
Für die Stadt Nürnberg wurden daraus bisher über 800 Leistungen ermittelt und es wird von ca. 250 weiteren dort
nicht enthaltenen Leistungen ausgegangen, die umzusetzen sind.
Die folgende „Roadmap“ bildet grob die Umsetzungsschritte ab, soweit dies aktuell planbar ist. Sie enthält noch etli-
che Unwägbarkeiten wie die letztendliche Zahl der Verwaltungsleistungen, Komplexität sowie rechtliche und techni-
sche Umsetzbarkeit der einzelnen Verwaltungsleistungen, Vorgaben von Bund und Freistaat Bayern, rechtliche Än-
derungen, Verwertbarkeit der Ergebnisse aus Bundes- und Landesprojekten, weitere Anforderungen von Bund und
Freistaat Bayern, etc.
Herangehensweise, Verantwortung und Mitwirkung
Die Umsetzung des OZG in einer sowohl für die Bürgerschaft als auch die Verwaltung nutzbringenden Art und Weise
ist eine außerordentlich anspruchsvolle und gleichzeitig unverzichtbare Aufgabe. Ein bloßes Anbieten elektronisch
abrufbarer Formulare könnte vielleicht die formalen Anforderungen des OZG erfüllen, würde seiner Intention aber
in keiner Weise gerecht werden. Es ist deshalb vorgesehen, die gelisteten Leistungen mit Online-Assistenten umzu-
setzen und zumindest elektronisch anschlussfähig an die stadtinternen Prozesse zu gestalten. Soweit möglich, ist
auch eine direkte Prozesskopplung an die jeweilige Fachanwendung vorgesehen.
Die Federführung für dieses Vorhaben liegt beim E-Government-Büro (DIP/IT-EGB). Die Herausforderung kann aber
nur bewältigt werden, wenn die jeweils zuständigen Fachdienststellen jeweils ihren notwendigen fachlichen Beitrag
leisten. Insofern ist mit dem Beschluss zur Umsetzung des vorliegenden Konzeptes auch eine Mitwirkungspflicht der
Fachdienststellen verbunden.
Die Vielzahl der umzusetzenden Maßnahmen bedingt ein außerordentlich auf Effizienz ausgelegtes Vorgehen. Daher
sollen bei der Analyse der Einzelleistungen die Zuordnung zu Lebenslagen und die Querbeziehungen zu anderen
Fachbereichen erfasst und dokumentiert werden. Die Umsetzung der Leistungen soll allerdings dienststellenweise
erfolgen, damit der Realisierungsprozess auch für die Dienststellen gut strukturiert und planbar wird.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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Umsetzungsplanung
2019 2020 2021 2022
Nachhaltigkeit
Durch gesetzliche Änderungen, Leistungsanpassungen oder Verbesserungen entstehen dauerhaft Aufwände in der
Pflege der Online-Dienste. Erfahrungsgemäß wird sich daher der Projektaufwand im Laufe der Umsetzung hin zu ei-
nem Pflegeaufwand verschieben, aber insgesamt nicht geringer werden. Verringern werden sich jedoch die Auf-
wände für Ein- und Ausgangspost, Papiervordrucke, das Erstellen von Rechnungen und Buchungen, manuelle Daten-
erfassung, sowie Liege- und Transportzeiten.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung sind:
• konsequente strategische Ausrichtung
Die Stadt Nürnberg bietet erfolgreich bereits rund 250 Online-Dienste an. Das Angebot wird laufend erweitert.
Der zusätzliche beschleunigte Ausbau basierend auf dem OZG-Katalog und seinen Priorisierungen bis 2022 wird
damit synchronisiert und von der jeweiligen Dienststelle fachlich vorbereitet und koordiniert.
• systematische Berücksichtigung von Kunden- und Mitarbeiterperspektive
Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfordert Kreativität, Kooperation und Akzeptanz aller beteiligten
Mitarbeitenden und Führungskräfte. Sie brauchen dazu Information, Anleitung, Ermutigung und Freiräume, um
Prozesse neu zu denken und erproben. Die Beteiligten müssen den Mehrwert erkennen, statt Befürchtungen
wegen evtl. Fehler, Gesetzesverstößen oder Stellenkürzungen zu hegen.
Durch aktive Information über das Angebot der Stadtverwaltung, einfache, mobil nutzbare und sichere Online-
Dienste wird der Mehrwert sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung erkennbar.
Nutzungsanreize erhöhen Akzeptanz und Nutzungszahlen.
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 1 und 2 (sowie 3 und 4) 602
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 3 (sowie 4) 189
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 4 33
Anpassung bereits digitalisierter Leistungen an OZG-Vorgaben ca. 250
und Übernahme in Mein Nürnberg mit Gastzugang
Leistungen, die im OZG-Katalog fehlen (mit Priorität noch zu ermitteln) ca. 250
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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• schlanke und effiziente Organisation in der Umsetzung
DIP ist zentraler Ansprechpartner und Berater der Dienststellen bei Prozessorganisation und technischer Umset-
zung. Bisher verteilte Kompetenzen und Zuständigkeiten der technischen Umsetzung bei DIP/IT werden gebün-
delt. Die Umsetzung folgt einer 80/20-Regel, d.h. nicht jeder selten vorkommende Spezialfall muss sofort im On-
line-Angebot abgebildet werden.
• Prozesse werden neu gedacht
Verwaltungsleistungen werden vor der technischen Umsetzung analysiert, kunden- und mitarbeiterorientiert
vereinfacht und neugestaltet.
Prozessergebnisse aus OZG-Projekten des Bundes und des Freistaates Bayern werden zur technischen Umset-
zung übernommen.
Formulare zum Herunterladen und Ausdruck werden ersetzt durch Online-Dienste, neue Formulare werden
nicht mehr erstellt.
• Recht
Das Bundes-, Landes- und Ortsrecht lassen die Digitalisierung der Leistungen zu. Das städtische Ortsrecht wird
hinsichtlich entbehrlicher Formvorschriften und Hindernisse einer Digitalisierung überarbeitet.
• Technische Infrastruktur
Die vorhandene Online-Plattform, insb. „Mein Nürnberg“ mit Servicekonto und Serviceplattform, elektronische
Identität, E-Payment, etc. sind für die Stadtverwaltung verbindlicher Standard. Proprietäre Online-Funktionalitä-
ten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
• Information, Kommunikation und Marketing extern und intern
Verfügbare elektronische Angebote, Nutzenpotenziale, Nutzungsanreize werden extern und extern intensiv
kommuniziert. Das Vorgehen, die vorhandene technische Infrastruktur, DIP-Leistungen, Nutzenpotenziale wer-
den top down bei Dienststellen kommuniziert.
• Finanzen, Personal
Um die gesetzliche Verpflichtung und den eignen Anspruch der Digitalisierung der Stadtverwaltung zu erfüllen
werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Darüberhinaus können für die
Umsetzung extern zu beschaffende Dienstleistungen und Produkte in Anspruch genommen werden.
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Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
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B.2 Mein Nürnberg 2026
Status: in Planung
Mit der Plattform „Mein Nürnberg“ steht eine Registrierungs- und Kommunikationsplattform zur Verfügung, die
auch den Anforderungen an eine sichere rechtsverbindliche Online-Abwicklung genügt. Diese wird z.B. im Rahmen
der Weiterentwicklung der Bürgerkommunikation der Ausländerbehörde (EP/2) zur bidirektionalen Kommunikation
in komplexen Situationen des Aufenthaltsrechts eingesetzt.
Das Servicekonto schöpft damit jedoch seine Potentiale nicht aus. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Online-
Plattformen in der Gesellschaft kann auf dieser Basis eine Identifikation mit der Stadt Nürnberg erreicht werden. So
ist es der Stadt Tel Aviv gelungen, mit geeigneten Angeboten eine Bindung der Bevölkerung an ihre kommunale Platt-
form „DigiTel“ zu erreichen, die als beispielhaft gilt. (siehe z.B. https://youtu.be/w9_mnbcLKto )
Voraussetzung für eine Identifikation der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit dieser Platt-
form ist, dass sie deutlich über das umfassende Angebot städtischer Leistungen hinausgeht. Idealerweise sollten auch
Angebote der kommunalen Unternehmen (VGN, N-Ergie, Klinikum) oder anderer Behörden und öffentlicher Einrich-
tungen mit einbezogen werden. Dass eine organisationsübergreifende, regionale Kooperation durchaus gelingen
kann, zeigt das Beispiel „Kita-Portal“, bei dem neben dem Jugendamt der Stadt Nürnberg die meisten freien Träger
von Kindertagesstätten in Nürnberg beteiligt sind.
Um dieser Vorstellung näher zu kommen, müssen das Angebot ausgebaut, Nutzungsanreize geschaffen und Hürden
abgebaut werden. Je mehr Bürgerinnen und Bürger mit diesem Angebot erreicht werden können, desto leichter ge-
lingt es, weitere Partner zu gewinnen.
„Mein Nürnberg“ ist bereits heute ein integraler Teil des Internet-Auftritts der Stadt Nürnberg. Seine Potenziale kann
es aber nur erschließen, wenn es gelingt, möglichst viele Nutzer zu gewinnen.
482
Wir bedanken uns bei der Stadt Nürnberg für die
gute, kooperative Zusammenarbeit.
SOLLKONZEPT
NEUER ANSATZ FÜR DIE IT
DER STADT NÜRNBERG
1
Ö 8Ö 8
483
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 1 von 149
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 1
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ......... 3
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ............. 6
1 Aufgabenstellung und Projektvorgehen ................................ ................................ . 8
1.1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung ..................................................................... 8
1.2 Projektrahmen und -vorgehen ...................................................................................... 9
2 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................... 12
3 IT Serviceportfolio ................................ ................................ ............................... 14
3.1 IT Serviceportfolio ........................................................................................................ 17
3.1.1 Strukturierung IT Serviceportfolio ............................................................................... 17
3.1.2 IT-Servicekatalog .......................................................................................................... 21
3.1.3 Steuerung der Veränderung am IT-Serviceportfolio / Plattformen ............................ 25
3.2 Kostenmanagement ..................................................................................................... 27
4 IT Projektportfolio ................................ ................................ ............................... 29
4.1 Maßnahmenplanung ................................................................................................... 29
4.1.1 Anmeldeprozess, Bearbeitung, Genehmigung ............................................................ 29
4.1.2 (Ressourcen-)Planung .................................................................................................. 37
4.2 Maßnahmendurchführung .......................................................................................... 43
4.2.1 Rolle Projektleitung in der Zusammenarbeit ............................................................... 43
4.2.2 Zusammenarbeit mit Fachbereichen bzw. DIP/1 ........................................................ 46
4.2.3 Qualitätsmanagement ................................................................................................. 48
4.3 Maßnahmensteuerung ................................................................................................ 52
4.3.1 Projektportfolio- und Programmmanagement............................................................ 52
4.4 Agile und iterative Innovations- und Entwicklungsmethoden .................................... 55
5 IT Betriebsmodell ................................ ................................ ................................ 58
5.1 Kundenmanagement ................................................................................................... 60
5.2 Architekturmanagement ............................................................................................. 66
5.3 Lieferantenbeziehungsmanagement ........................................................................... 72
5.4 Governancestruktur ..................................................................................................... 75
5.5 Aufbauorganisation ..................................................................................................... 81
5.6 Weitere Bereiche des IT-Betriebsmodells ................................................................... 91
2
484
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 2 von 149
5.6.1 Service Entwicklung ..................................................................................................... 91
5.6.1.1 Analyse .................................................................................................... 91
5.6.1.2 Design ...................................................................................................... 91
5.6.1.3 Build ......................................................................................................... 92
5.6.1.4 Test .......................................................................................................... 92
5.6.1.5 Change-Management .............................................................................. 92
5.6.1.6 Release & Deploy Management .............................................................. 94
5.6.2 Service Management & Operations ............................................................................ 95
5.6.2.1 Incident Management ............................................................................. 95
5.6.2.2 Problem Management ............................................................................ 96
5.6.2.3 Access Management ............................................................................... 99
5.6.2.4 Service Request Management ................................................................ 99
5.6.2.5 Service Reporting .................................................................................. 100
5.6.2.6 Asset & Config Management ................................................................ 101
5.6.2.7 Availability Management ...................................................................... 101
5.6.2.8 Technical Security Management ........................................................... 101
5.6.3 IT-Management ......................................................................................................... 102
5.6.3.1 IT-Performance-Management ............................................................... 102
5.6.3.2 Qualitätsmanagement........................................................................... 104
5.6.3.3 Wissensmanagement ............................................................................ 105
5.6.3.4 Risikomanagement ................................................................................ 105
5.6.3.5 Finanzmanagement ............................................................................... 105
5.6.3.6 IT-Sicherheitsmanagement ................................................................... 106
6 IT Kompetenzen ................................ ................................ ................................ 107
6.1 IT-Rollen und -Skills .................................................................................................... 108
6.2 Personalgewinnung ................................................................................................... 135
6.3 Personalentwicklung und -bindung ........................................................................... 136
6.4 Kultur, Führung, Zusammenarbeit und Change ........................................................ 141
7 Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ............................ 146
3
485
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 3 von 149
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Betrachtungswinkel im Projekt .............................................................................. 10
Abbildung 2: Projektvorgehen und -planung .............................................................................. 11
Abbildung 3: Themenfelder der IT-Strategie und des Sollkonzepts ............................................ 12
Abbildung 4: Im Fokus stehende Handlungsfelder bei der Umsetzung ...................................... 13
Abbildung 5: IT-Serviceportfolio - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen ......... 14
Abbildung 6: Begriffserläuterung "Kunde".................................................................................. 16
Abbildung 7: Elemente und Beziehung zwischen IT-Services ..................................................... 19
Abbildung 8: Beispiel einer Struktur anhand IT-Basisservices .................................................... 22
Abbildung 9: Beispiel IT-Services anhand kommunaler Aufgabenstruktur ................................ 22
Abbildung 10: Einsatz von Plattformen ....................................................................................... 26
Abbildung 11: Kosten pro Service ............................................................................................... 27
Abbildung 12: IT-Projektportfolio - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen ....... 29
Abbildung 13: Sollprozess der Maßnahmenanmeldung und Projektdurchführung ................... 30
Abbildung 14: Zusammenarbeit der Bereiche IT und Organisation/Prozesse ............................ 34
Abbildung 15: Struktur des IT-Budgets (Schematische Darstellung zum Sollzustand) ............... 38
Abbildung 16: Softwareauswahl - Auszug ................................................................................... 39
Abbildung 17: Verhältnis gebundene und freie Ausgaben (Zielbild) .......................................... 40
Abbildung 18: Zusammenhang zwischen Priorisierung und Projektsteckbrief ........................... 41
Abbildung 19: Priorisierung nach Dringlichkeit und strategischen Zielen .................................. 41
Abbildung 20: Prozess Maßnahmenplanung inkl. Fastlane ........................................................ 42
Abbildung 22: Zusammenarbeit Kunde und IT............................................................................ 47
Abbildung 23: Unterscheidung Portfolio, Programm, Projekt - Schematische Darstellung ....... 52
Abbildung 24: Takt für Berichtserstattung und Steuerungssitzungen in Programmen .............. 53
Abbildung 25: Verortung PMO, Informationsfluss und Zusammenspiel der einzelnen Bereiche
..................................................................................................................................................... 54
Abbildung 26: Innovations - und Entwicklungsmethoden - Kernergebnisse, Nutzenargumente
und Maßnahmen ......................................................................................................................... 55
Abbildung 27: Nutzerzentriertes und interdisziplinäres gestalten ............................................. 56
Abbildung 28: Vorgehensmodell im Innovationslabor ............................................................... 57
Abbildung 29: IT Betriebsmodell Stadt Nürnberg ....................................................................... 58
4
486
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 4 von 149
Abbildung 30: Kundenmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen ... 60
Abbildung 31: Kundencenter als Schnittstelle zwischen IT und Dienststelle/ Geschäftsbereich 61
Abbildung 32: Architekturmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
..................................................................................................................................................... 66
Abbildung 33:Vorgehen und Methoden Innovationsmanagement ............................................ 68
Abbildung 34: Relevante Technologietrends für die Stadt Nürnberg ......................................... 68
Abbildung 35: Lieferantenbeziehungsmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und
Maßnahmen ................................................................................................................................ 72
Abbildung 36: Entscheidungsmatrix zur Identifikation des passenden Sourcingmodells .......... 72
Abbildung 37: Überblick Gestaltungsaspekte bei Vergabeverfahren ......................................... 73
Abbildung 38: Wirkungsbereich und Zusammenspiel der Boards- und Gremien ....................... 76
Abbildung 39: IT-Board ............................................................................................................... 77
Abbildung 40: Portfolio & Projekt & IT-Service Gremium ........................................................... 78
Abbildung 41: Architektur und Innovation Instanz ..................................................................... 79
Abbildung 42: Sicherheit und Compliance Instanz...................................................................... 79
Abbildung 43: Lieferantenbeziehungsinstanz ............................................................................. 80
Abbildung 44: Aufbauorganisation - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen ..... 81
Abbildung 45: Personalbedarfe in DIP/IT durch neue Aufbauorganisation ................................ 82
Abbildung 46: Aufbauorganisation ............................................................................................. 82
Abbildung 47: Aufbauorganisation - Schritt 1 ............................................................................. 85
Abbildung 48: Aufbauorganisation - Schritt 2 ............................................................................. 88
Abbildung 49: Umfang Informationssicherheit ........................................................................... 89
Abbildung 50: ISMS Managementprinzipien .............................................................................. 90
Abbildung 51 : Empfehlung zur organisatorischen Aufstellung der IT -Sicherheit nach BSI
Standard ...................................................................................................................................... 90
Abbildung 52: Prozess Incidentmanagement ............................................................................. 96
Abbildung 53: Prozess Problemmanagement ............................................................................. 97
Abbildung 54: Prozess Service Request ...................................................................................... 99
Abbildung 55: IT-Kompetenzen - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen ........ 107
Abbildung 56: Neue bzw. veränderte Rollen im IT Betriebsmodell .......................................... 108
Abbildung 57: Kompetenzmodell für Rollen und Stellen .......................................................... 132
Abbildung 58: Erstellungsprozess für die rollenbasierte Stellenbeschreibung ......................... 132
5
487
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 5 von 149
Abbildung 59: Fachkarrieren - Beispiel der Systematik der Landeshauptstadt München ........ 134
Abbildung 60: Systematik des Zusammenspiels von IT -Rollen/ Skills und Personalgewinnung/ -
entwicklung ............................................................................................................................... 140
Abbildung 61: Thesen für ein Change-Konzept ......................................................................... 141
Abbildung 62: Tuckmann-Modell .............................................................................................. 142
Abbildung 63: Rolle der Führungskraft im Tuckmann-Modell .................................................. 142
Abbildung 64: Teamworkshops - Vorgehen .............................................................................. 143
Abbildung 65: Teamworkshops - Beispiele für den kreativen Teil ............................................ 144
Abbildung 66: Regelungen zur Führung und Zusammenarbeit ................................................ 145
6
488
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 6 von 149
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Klassen IT-Services ...................................................................................................... 18
Tabelle 2: IT-Service Attribute ..................................................................................................... 19
Tabelle 3: IT-Anwendung Attribute ............................................................................................. 20
Tabelle 4: IT-Infrastrukturelement Attribute .............................................................................. 21
Tabelle 5: IT-Servicekatalog Attribute ......................................................................................... 24
Tabelle 6: IT-Funktionen des Kundencenters .............................................................................. 64
Tabelle 7: Vertragsformen Vor- und Nachteile ........................................................................... 74
Tabelle 8: Checkliste RFC ............................................................................................................. 94
Tabelle 9: KPIs Performancemanagement ................................................................................ 103
Tabelle 10: Rollensteckbrief "Kundenmanager (Bedarfsmanagement)" .................................. 110
Tabelle 11: Rollensteckbrief "Applikation Manager (Anwendungsbetreuung)" ....................... 111
Tabelle 12: Rollensteckbrief "Service Manager (Servicemanagement)" .................................. 112
Tabelle 13: Rollensteckbrief "Service Catalogue Manager" ...................................................... 113
Tabelle 14: Rollensteckbrief "Strategy Manager" ..................................................................... 114
Tabelle 15: Rollensteckbrief "Enterprise Architekt" ................................................................. 115
Tabelle 16: Rollensteckbrief "Programmmanager" .................................................................. 116
Tabelle 17: Rollensteckbrief "Projektmanager" ........................................................................ 117
Tabelle 18: Rollensteckbrief "IT Architekt" ............................................................................... 118
Tabelle 19: Rollensteckbrief "Testmanager" ............................................................................. 119
Tabelle 20: Rollensteckbrief "Change Manager" ...................................................................... 120
Tabelle 21: Rollensteckbrief "Leitung Service Management & Operations" ............................ 121
Tabelle 22: Rollensteckbrief "Incidentmanager" ...................................................................... 122
Tabelle 23: Rollensteckbrief "Service Desk Manager" .............................................................. 123
Tabelle 24: Rollensteckbrief "Service Level Analyst" ................................................................ 124
Tabelle 25: Rollensteckbrief "Capacity & Availibity Manager" ................................................. 125
Tabelle 26: Rollensteckbrief "Technical Security Manager" ..................................................... 126
Tabelle 27: Rollensteckbrief "Performance- / Qualitätsmanager" ........................................... 127
Tabelle 28: Rollensteckbrief "IT Risk Manager" ........................................................................ 128
Tabelle 29: Rollensteckbrief "IT Sourcing Manager"................................................................. 129
7
489
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
Seite 7 von 149
Tabelle 30: Rollensteckbrief "IT Lieferantenmanager" ............................................................. 130
8
490
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
1 Aufgabenstellung und Projektvorgehen
Seite 8 von 149
1 Aufgabenstellung und Projektvorgehen
1.1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung
Mit den Grundsatzentscheidungen zur Umstrukturierung der Geschäftsbereiche Organisation,
Personal und IT sowie Finanzen und der Gründung einer auf Digitalisierung, IT und Prozessor-
ganisation spezialisierten Dienststelle (DIP) soll die digitale Transformation der Stadt Nürnberg
erfolgreich vorangebracht werden.
Im Rahmen des Strategieprojektes „Digitalisierung / IT“ sollen
eine IT-Strategie entwickelt werden,
das Delta zwischen Ist -Zustand und zukünftig geforderter Aufstellung des DIP/IT -
Bereiches in Bezug auf die strategische Ausrichtung ermittelt und geschlossen werden
und
die Umsetzung initiiert werden.
Sowohl die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge von Digitalisierung und
demografischem Wandel als auch innerstädtische Veränderunge n sind für die Stadt Nürnberg
Anlass, die zentralen IT -Services auf die zukünftigen Herausforderungen auszurichten. Die Be-
sonderheit der Aufgabenstellung ergibt sich daraus, dass die Anforderungen der Fachdienst-
stellen an die IT einem starken Wandel unterliegen und strukturelle Veränderungen bei der IT-
Landschaft, den zentralen IT -Services und den Fachdienststellen erfordern, während sich die
zentralen IT-Services selbst mit den technologischen Herausforderungen durch die Digitalisie-
rung und durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt im Zuge der demografischen Entwicklung
für die Zukunft verändern müssen.
Kennzeichnend für den Wandel im Zuge von Digitalisierung und Demografie sind grundlegende
Veränderungen der sozialen Umwelten, die eine Stadtverwaltung auf v erschiedensten Ebenen
erreichen und für die Antworten gefunden werden müssen. Oberste Maxime dabei ist, die
Veränderungen aus einer aktiven gestalterischen Rolle anzugehen und nicht als Objekt tech-
nologischer Entwicklungen aus einer passiven Position herau s reagieren zu müssen. Damit ist
die wesentliche Herausforderung für die Stadt Nürnberg bereits angedeutet: Die digitale
Transformation ist kein reines Technikprojekt , sondern betrifft alle Stakeholder der Stadt
Nürnberg auf Seiten der Bürgerinnen und Bürg er, der Stadtspitze/ Politik, in den Fachberei-
chen und in den Bereichen Organisation, Personal und IT.
Kern der digitalen Transformation ist unter anderem, dass IT -Maßnahmen nicht mehr als iso-
lierter Beitrag zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit einzelne r Geschäftsprozesse verstanden
werden, sondern als ein Kernfaktor bei der (digitalen) Transformation ganzer Geschäftsmodel-
le, also einer modernen und wirtschaftlichen Gestaltung der kommunalen Dienstleistungen für
die Bürgerschaft und die Unternehmen der Stadt.
Auf der einen Seite der digitalen Transformation steht eine Binnensicht, die sich mit der Digita-
lisierung von Verwaltungsprozessen beschäftigt. Hierbei sind neben der technischen Realisie-
9
491
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
1 Aufgabenstellung und Projektvorgehen
Seite 9 von 149
rung Fragen zu den veränderten Arbeitsaufgaben der Belegschaft ebenso zu klären wie die sich
daraus ergebenden organisatorischen Anpassungsbedarfe, insbesondere veränderte Rollen
zwischen zentralen IT-Services und Fachbereichen, sowie neue bzw. geänderte Anforderungen
an die Qualifikation der Beschäftigten. Auf der anderen Seite (Außenperspektive) begegnet die
Stadt Nürnberg einer sich rasch verändernden Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger
sowie daraus abgeleitet der eigenen Fachbereiche, die als sogenannte Digital Natives eine zu-
nehmende digitale Verfügbarkeit der Verwaltung erwarten und sich darüber hinaus neue inno-
vative digitale Angebote wünschen.
Über allem stehen technologische Entwicklungen, die nicht oder nur in geringem Maße selbst
beeinflusst werden können. Dabei stellt sich neben der Frage des fachlichen „Mithaltens“ auch
die der fortschreitenden Gefährdungsexposition, die sich durch die Digitalisierung vormals
analoger Prozesse ergibt und für die entsprechende Vorkehrungen bei allen IT -Services getrof-
fen werden müssen.
1.2 Projektrahmen und -vorgehen
Der Projektrahmen lässt sich in drei Bereiche untergliedern. Kern des Auftrags war es für und
mit DIP-IT eine zukunftsgerichtete IT Strategie zu erarbeiten, in einem Audit die aktuelle Situa-
tion zu analysieren und daraufhin ein Sollkonzept für DIP/IT mit Migrationspfad (Umsetzungs-
planung) zu erarbeiten.
Hierbei hat man den Blick auch über die Grenzen von DIP/IT gerichtet und insbesondere die
zukünftige Zusammenarbeit mit DIP/1 und den Fachdienststellen aber auch etablierten IT -
Serviceleistern und IT-Betreibern im hier vorliegenden Sollkonzept berücksichtigt.
Abbildung 1: Betrachtungswinkel im Projekt
10
492
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
1 Aufgabenstellung und Projektvorgehen
Seite 10 von 149
Im Fokus der Sollkonzeption steht die Neuaufstellung der bestehenden zentralen IT bei DIP auf
dem Weg zu einem besseren Dienstleister für die Fachdienststellen. Eine weitere parallellau-
fende Zentralisierung aktuell dezentraler IT Bereiche (bspw. Schul-IT) würde die Komplexität zu
stark erhöhen und wird erst nach der Umsetzung final bewertet.
Das Projekt hat sich in 4 Phasen untergliedert:
Phase 1: Abstimmung und Feinplanung des Projekts
Phase 2: Erarbeitung der IT Strategie
Phase 3: Erstellung Sollkonzept inkl. IT Audit
Phase 4: Erstellung eines Migrationspfades
Abbildung 2: Projektvorgehen und -planung
Insgesamt sind im Projekt vier Ergebnisdokumentationen entstanden:
IT Strategie
Auditbericht
Sollkonzept (hier vorliegendes Dokument)
Migrationspfad, inkl. Maßnahmenblätter
Beim Vorgehen wurden zahlreiche Beteiligungsformate wie Interviews, Dienststellen-
workshops, Zielbildworkshops, Kreativ- und Audittreffen durchgeführt. Eine Aufstellung hierzu
findet sich im Auditbericht.
11
493
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
2 Zusammenfassung
Seite 11 von 149
2 Zusammenfassung
Im Rahmen der IT Strategie wurden für das Sollkonzept insbesondere folgende vier Themen-
felder identifiziert die maßgeblich die IT Leistung der Stadt Nürnberg beeinflussen.
Abbildung 3: Themenfelder der IT-Strategie und des Sollkonzepts
Im vorliegenden Dokument wird genau auf diese vier Themenfelder detailliert eingegangen.
Ziel ist eine schrittweise Erhöhung der IT Leistung. Eine n achhaltige Verbesserung der IT Lei-
stung in der Stadt Nürnberg hilft Konflikte zwische n Fachseite und IT zu vermeiden, um ge-
meinsam die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Ziel ist es die IT zunächst als
zuverlässigen Dienstleister aufzustellen mit der Vision das DIP in absehbarer Zeit anerkannter
Partner der Dienststellen und Geschäftsbereiche sein wird.
Übergreifend kann man folgende fünf Kernergebnisse für die Neuaufstellung der IT aus dem
folgenden Konzept ableiten:
1. Die Kundenorientierung wird intensiviert
2. Die Projektarbeit wird umgebaut
3. Die Organisation wird teamorientiert entwickelt
4. Das Thema IT-Architektur wird fokussiert und strukturell verankert
5. IT Services werden klar definiert und standardisiert
12
494
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
2 Zusammenfassung
Seite 12 von 149
Im Kern entstehen hierdurch vier Handlungsfelder die bei der Umsetzung im Fokus stehen:
Abbildung 4: Im Fokus stehende Handlungsfelder bei der Umsetzung
Hierzu wird die IT strukturell neu aufgestellt, u.a. wird das IT Management gestärkt, ein IT -
Projektleiterpool etabliert und Kundencenter als alleiniger Zugangskanal für die Kunden eta-
bliert.
13
495
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 13 von 149
3 IT Serviceportfolio
IT-Serviceportfolio ist die Sammlung der IT Services, bestehend aus Produkten (Hardware und
Software) und Personalressourcen, die eingesetzt werden, um die Leistung für Bürger, Unter-
nehmen, Beschäftigte der Stadt zu erbringen bzw. zu unterstützen
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen der
folgenden Unterkapitel zusammen:
Abbildung 5: IT-Serviceportfolio - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Dieses Kapitel beschreibt das IT -Serviceportfolio, als eines der Elemente, die die IT Leistung
beeinflussen und daher in der IT Strategie behandelt wurden. Für ein einheitliches Verständnis
sind im Folgenden die wesentlichen Begriffe in Bezug auf das IT -Serviceportfolio definiert. Die
Definitionen orientieren sich an den aktuellen Industriestandards und Frameworks für IT -
Servicemanagement und Projektmanagement: ITIL® 2011 Edition, COBIT v5, IT4IT, Prince 2 und
PMP.
IT-Anwendung
Eine IT-Anwendung ist ein Software Produkt, eine individuell entwickelte Software oder eine
Kombination aus beiden, die zur Unterstützung von Geschäftsprozessen verwendet wird. Sie
stellt Funktionalitäten bereit, welche die manuelle Arbeit von Anwendern erleichtern oder
gesamte Ges chäftsprozesse automatisieren. Synonyme für IT -Anwendung sind Anwendung,
Applikation, IT-Verfahren oder IT-Fachverfahren.
Beispiele: Abrechnung-Feuerwehreinsätze (IMS), elektronische Akte, Auto-Cad LT, Mobile Apps
für Bürger oder Unternehmen
14
496
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 14 von 149
IT-Fachverfahren
Ein Fachverfahren ist eine IT -Anwendung, mit deren Hilfe Verwaltungsprozesse aus einem
begrenzten fachlichen Aufgabenbereich durch IT unterstützt werden.
Beispiele: Rechnungswesen, Abfallwirtschaft Behälterverwaltung
IT-Infrastrukturelement
Ein IT-Infrastrukturelement ist die Gesamtheit aller Gebäude Kommunikationsdienste (Netz-
werk, Server, Client, Sicherheit) mit der zugehörigen Hardware und Software, die von Anwen-
dungen genutzt bzw. benötigt wird.
Beispiele: Rechenzentrum, Identity & Access Management, Virenschutz
IT-Plattform
Eine IT-Plattform ist eine Sammlung von Infrastrukturelementen und Anwendungen, die von
einer Vielzahl von Anwendungen oder Fachverfahren als eine einheitliche Basis genutzt wird.
Beispiele: Content Management System, SAP, E-Government, Cloud-Infrastruktur
IT-Service
Ein IT-Service ist die Kombination von Anwendungen, Infrastrukturelementen und Ressourcen
(Personal, Gebäude, Energie etc.) mit dem Ziel, dem Kunden bei seine, angestrebten Ergebnis
zu unterschützen und somi t einen kundenorientierten Mehrwert zu generieren. IT-Services
können dem Kunden in Kombination mit weiteren Leistungsarten (z.B. Strategieentwicklung,
Konzeption, Beratung, technische Bereitstellung, Support, usw.) angeboten werden.
Beispiele: Arbeitsplat z, Dokumentenmanagement, Einwohnermeldewesen jeweils in Verbin-
dung mit dem Service Desk zur Behandlung von Störungen und Anfragen
IT-Service Owner
Der IT-Service Owner ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und Entwicklung eines
IT-Services und das Einhalten der Prozesse und Regelungen im Hinblick auf dessen Lebenszy-
klus. Er tritt als Verhandlungspartner für das Kundenmanagement auf. Wenn Änderungen am
bestehenden IT-Service gewünscht sind oder die Servicequalität bzw. das Serviceversprechen
nicht eingehalten wird, ist er die Ansprechperson.
15
497
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 15 von 149
Kunde
Der Begriff Kunde ist in der Stadt Nürnberg durch mehrere Personengruppen geprägt (Bürger,
Unternehmen, Verwaltung, Politik). Im Fall der IT der Stadt Nürnberg bezeichnen wir die Nut-
zer, Nutzervertreter und Key-User der IT-Services als Kunden.
Abbildung 6: Begriffserläuterung "Kunde"
IT-Serviceportfolio
Das IT-Serviceportfolio ist die Sammlung aller IT -Services, die eingesetzt werden, um die Lei-
stungen für Bürger, Unternehmen, Beschäftigte der Stadt und weiterer Kunden zu erbringen
bzw. zu unterstützen. Es deckt den Bedarf an IT -Leistungen der Kunden ab und erfüllt die An-
forderungen der Anwender an die IT. Ein Teil dieser IT -Services sind für den Kunden über den
Servicekatalog und dem hinterlegten Serviceversprechen sichtbar, wohingegen andere für den
Kunden nicht sichtbar sind ( Tabelle 1). Die Qualität des IT -Serviceportfolios (Funktionsumfang
und funktionale Eignung der Anwendungen, Antwortzeiten, Durchsatz, Usability, Sicherheit
etc.) und die damit erzeugte IT -Leistung wirken sich direkt auf die Leistung der Verwaltung
gegenüber den Bürgern und Unternehmen aus. Dementsprech end wichtig ist es, dass das IT -
Serviceportfolio den aktuellen und zukünftigen Bedarf abdeckt und Änderungen am IT -
Serviceportfolio geplant und kontrolliert durchgeführt werden, um die IT -Leistung zu erhalten
oder zu verbessern. IT-Leistung drückt sich nicht nur über den Umfang und die Qualität der IT -
Services aus, sondern auch über die Kosten, die mit den IT -Services verbunden sind. Ein weite-
res Element zum Management der IT -Serviceportfolios ist daher die Etablierung eines Kosten-
managements, um das Kosten / Nutzen Verhältnis für einzelne IT -Services, Gruppen von IT -
Services und das ganze IT -Serviceportfolio zu ermitteln und Veränderungen am IT -
Serviceportfolio auch unter diesem Aspekt strategisch zu steuern.
16
498
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 16 von 149
3.1 IT Serviceportfolio
3.1.1 Strukturierung IT Serviceportfolio
Aufgrund der Größe des IT -Serviceportfolios werden die IT -Services in verschiedene Klassen
eingeteilt. Grundlegende Ziele für die Verbesserung der IT Leistung sowie dazu passende Stra-
tegien werden pro Klasse definiert und nur wo erforderlich auf B asis einzelner IT-Services. Bei-
spielsweise Standardisierung und Konsolidierung für die Infrastruktur und Plattform Services.
Somit lassen sich die Abhängigkeiten der IT -Services untereinander besser verwalten sowie
Risiken und Probleme leichter identifizieren.
KLASSE BESCHREIBUNG
Infrastrukturservices Services rund um technische Infrastruktur oder technische Komponenten, die
nicht direkt von Anwendern verwendet werden, sondern integriert sind bzw.
genutzt werden durch Services der „höheren“ Klassen.
Beispiele: RZ Infrastruktur, Netzwerk, Server, Storage, Client, Identity &
Access Management, Directory Server, Virenschutz, Web Server,
Firewall, Virtualisierung, Cloud IaaS Lösungen
Plattformservices Services rund um wiederverwendbare Softwareprodukte (Middleware), die
nicht direkt von Anwendern verwendet werden, sondern integriert sind bzw.
genutzt werden durch Anwendungsservices.
Beispiele: Datenbank, Applikation Server, Portal Server, Middleware, SAP
Basis, Content Management, Intranet, Massendruck, Scanning,
Archivierung, BI/Analytics, Cloud PaaS
Anwendungsservices Services rund um Softwareprodukte, individuelle Lösungen und Kombi-
nationen aus beidem, die von Anwendern genutzt werden. Aufgrund
der Breite dieser Klasse werden die folgenden Unterklassen verwendet.
Basisservices Services rund um Softwareprodukte für die Abwicklung von Büroarbeiten,
Kommunikation und zur Unterstützung der Zusammenarbeit, die praktisch
jeder Anwender nutzt.
Beispiele: Arbeitsplatz, Telefonie, Videokonferenz, Messenger, Kalender, E-
Mail, Office, Browser, Dateiablage, Cloud SaaS
Querschnittsservices Services rund um Softwareprodukte, individuelle Lösungen und Kombinatio-
nen aus beidem zur Unterstützung von internen Abläufen und nicht fachspe-
zifischen Prozessen die eine breite Gruppe von Anwendern nutzt.
Beispiele: Dokumentenmanagement, Dokumentenaustausch, Berichtswe-
sen und Analysen, Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Rei-
semanagement, Raumplanung, elektronische Bezahlung, Cloud
SaaS
17
499
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 17 von 149
Fachspezifische Ser-
vices
Services rund um Softwareprodukte, individuelle Lösungen und Kombinatio-
nen aus beidem zur Unterstützung von internen Abläufen und fachspezifi-
schen Prozessen die eine spezielle Gruppe von Anwendern nutzt.
Beispiele: Einwohnermeldewesen, Führerschein, Funds achenverwaltung,
Jugendfürsorge, Stadtplanung, CAD für Bauvorhaben
Betriebsservices Services rund um Softwareprodukte, individuelle Lösungen und Kombinatio-
nen aus beidem zur Unterstützung des Betriebs der übrigen Services.
Beispiele: System Monitoring, Sicherheitsüberwachung, Softwarevertei-
lung, Backup & Restore, Service Desk
Entwicklungsservices Services rund um Softwareprodukte, individuelle Lösungen und Kombinatio-
nen aus beidem zur Unterstützung der Entwicklung und Einführung von Ser-
vices.
Beispiele: Projektplanung, Code Repository, Tests, Defect Tracking, Ent-
wicklungswerkzeuge, Build & Deployment, Software Paketierung
Tabelle 1: Klassen IT-Services
Für die operative Steuerung ist eine aussagekräftige CMDB etabliert. Die CMDB enthält Infor-
mationen, die bei der Beurteilung und Behebung von Störungen und Problemen helfen. Für die
strategische Steuerung ist ein Enterprise -Architecture-Management (EAM) implementiert, mit
dem die Auswirkungen von Änderungen an bestehenden IT -Services auf die IT -Architektur
ersichtlich werden. Die hohe Zahl an IT -Anwendungen und deren Zusammenspiel mit Ge-
schäftsprozessen haben zu einem komplexen Geflecht geführt, dass eine s olche Architektur
nur mit einer entsprechenden Tool-Unterstützung (CMDB) zu managen ist. Um dies zu gewähr-
leisten gibt es eine Zuweisung von Verantwortlichkeiten und eine Definition der benötigten
Informationen zu den Konfigurationselementen, die zur Erbri ngung von IT -Services und der
strategischen Steuerung erforderlich sind. In Abbildung 7 sind die Elemente und Beziehungen
zwischen IT-Services, Anwendungen und Infrastrukturelementen abgebildet, welche für die IT -
Nürnberg relevant sind. In Tabelle 2 bis Tabelle 5 sind die benötigten Attribute der Elemente
dargestellt.
Diese Informationen dienen der
Koordinierung aller Konfigurationsänderungen, die sich direkt oder indirekt auf die IT -
Services auswirken,
Darstellung und Kommunikation der Auswirkungen von Änderungen an den IT-Services,
Unterstützung, dass ein aktueller Inventarbestand für alle Komponenten vorhanden ist,
Unterstützung des LifeCycle Managements.
18
500
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
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Abbildung 7: Elemente und Beziehung zwischen IT-Services
IT-SERVICE ATTRIBUTE
IT-Servicename Name des IT-Service
IT-Service-ID ID des IT-Service
Servicekategorie Fachliche Zuordnung – Anhang
Serviceportfolio Technische Zuordnung – Tabelle 1
gültig ab Datum, ab wann der Service verfügbar ist
Leistungsbeschreibung Beschreibung der Leistungen des IT-Service
Servicevarianten Beschreibung der Varianten
Servicekomponenten IT-Anwendungen die für den IT-Service benötigt werden
Serviceowner Name des Serviceowner
Servicestatus geplant
in Entwicklung/Beschaffung
aktiv - neu
aktiv - etabliert
aktiv - veraltet
aktiv - abgekündigt
aktiv - in Ablöse
abgelöst
Tabelle 2: IT-Service Attribute
19
501
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
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IT-ANWENDUNG ATTRIBUTE
IT-Anwendungsname Name der Anwendung
IT-Anwendungs-ID ID der IT-Anwendung
Beschreibung Beschreibung der Anwendung
Unterstützter IT-Service Service ID(s)
IT-Infrastrukturelement IT-Infrastrukturelemente ID(s)
Anzahl Anwender Anzahl der Anwender
Herkunft Standardsoftware
angepasste Standardsoftware
Individualsoftware (eigenerstellt)
Individualsoftware (fremderstellt)
Lizenzmodell closed source - lizenzkostenpflichtig
closed source - freeware
open source - lizenzkostenpflichtig
open source - freeware
Pflege fremd
fremd - Stadt Nürnberg beteiligt
Stadt Nürnberg
ungepflegt
Wartungsende Ende der Wartung (Support)
Anwendungskomplexität gering
mittel
hoch
Frontend kein Frontend
Fat Client
Web-Frontend
Datenablage Datenbank auf DB-Server
Datenbank auf File-Server
Dateien lokal auf Client
Dokumentationsstatus fachlich dokumentiert
technisch dokumentiert
betriebsfertig dokumentiert
Tabelle 3: IT-Anwendung Attribute
20
502
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
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IT-INFRASTRUKTURELEMENT ATTRIBUTE
IT-Infrastrukturelementname Name des IT-Infrastrukturelements
IT-Infrastrukturelement-ID ID des IT-Infrastrukturelements
Beschreibung Beschreibung des IT-Infrastrukturelements
Vorgänger Name des IT-Infrastrukturelements Vorgängers
Nachfolger Name des IT-Infrastrukturelements Nachfolgers
Wird verwendet von ID der IT-Infrastrukturelemente welche das IT-Infrastrukturelement
verwenden
Produktiv von Produktiv von
Produktiv bis Produktiv bis
Geeignet für Schnittstelle Ja
Nein
Anwendungskomponente ID der IT-Anwendungskomponenten die das IT-Infrastrukturelement
verwenden
Tabelle 4: IT-Infrastrukturelement Attribute
3.1.2 IT-Servicekatalog
Über einen IT -Servicekatalog als Teil des Serviceportfolios wird allen Stakeholdern deutlich
aufgezeigt, welche Leistungen die IT erbringt und was die Kunden erwarten und anfor-
dern/bestellen können. Der IT -Servicekatalog ist ein zentrales Element bei der Vereinbarung
von Leistungen zwischen der IT und dem Kunden.
Der IT-Servicekatalog enthält alle IT -Services, die den Kunden der Stadt Nürnberg angeboten
werden, also auch die IT -Services die sich „außerhalb“ der IT befinden (z.B. Providermanage-
ment durch das Presseamt, Schul-IT und Feuerwehr). Ob sich ein IT-Service „außerhalb“ der IT
befindet, ist im IT -Servicekatalog ersichtlich (Servicebereitsteller). Um die Abhängigkeiten zwi-
schen der dezentralen und der zentralen IT dabei so gering wie möglich zu halten, sind dezen-
trale IT-Services mit einer geringeren Anzahl an Attributen hinterlegt (Servicename, Service ID,
Servicebereitsteller, Beschreibung, Servicebereitstellung). Die Verantwortung über die Aktuali-
tät dieser Informationen liegt beim Servicebereitsteller.
Der Servicekatalog existiert in zwei Versionen. Einer ö ffentlichen Fassung mit allen Informatio-
nen, die der Kunde benötigt und einer nicht öffentlichen Fassung, welche für die strategische
Steuerung des IT Serviceportfolios genutzt wird (Reifegrad, Kosten, Liefermodell, Servicevari-
anten). In dieser nicht öffen tlichen Fassung befinden sich die für den Kunden nicht sichtbaren
IT-Services (z.B. Infrastrukturservices, Plattformservices) und deren Beziehungen zu den An-
21
503
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 21 von 149
wendungen und technischen Komponenten. Diese werden entweder durch OLAs (intern) oder
durch UCs (extern) sichergestellt.
Die Vorgehensweise zur Bestellung eines IT -Services ist für den Kunden aus dem IT -
Servicekatlog ersichtlich.
Ein Beispiel für die Struktur eines IT -Servicekatalogs anhand von Servicekategorien (IT -
Basisservices und kommunaler Aufgabenstruktur) ist in den folgenden beiden dargestellt.
Abbildung 8: Beispiel einer Struktur anhand IT-Basisservices
Abbildung 9: Beispiel IT-Services anhand kommunaler Aufgabenstruktur
Beispiel für eine typische Struktur eines IT -Services sind folgende Attribute: Servicename, Ser-
vice-ID, Servicekategorie, Serviceportfolio, gültig ab, Servicebereitsteller (zentrale IT/ dezentra-
le IT), Leistungsbeschreibung, Servicevarianten, Leistungseinheit, Serviceo wner, Service -
Bereitstellung, Servicebetrieb und Servicestatus. Folgend sind die Serviceattribute an dem
Beispiel einer Kollaborationssoftware dargestellt.
22
504
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 22 von 149
IT-SERVICEKATALOG ATTRIBUTE
Servicename Durchführung von Videokonferenzen, Instant Messaging und die
gemeinsame Onlinebearbeitung von Dokumenten
Service-ID SID-001
Servicekategorie Groupware-Services
Serviceportfolioklasse Querschnittservice
gültig ab 01.02.2019
Servicebereitsteller zentrale IT
Servicevarianten Variante 1:
Einsatz am IT-Arbeitsplatz
Variante 2:
Einsatz in einem Konferenzraum
Leistungseinheit Als Leistungseinheiten gelten die einzelnen Nutzerkonten und die
Anzahl der Konferenzräume.
Serviceowner Hr. Mustermann / Bereich XY
Servicebereitstellung Beauftragungs-
verfahren
Die Beauftragung zur Bereitstellung des Service
erfolgt direkt durch die Nutzer(innen) und nicht
durch die Produktionssteuerung. Die Nutzerin
bzw. der Nutzer stellt dazu eine entsprechende
Aufgabe im Change Management Tool ein.
Bereitstellungs-
dauer
Die Bereitstellungsdauer stellt sich unterschieden
nach Servicevarianten wie folgt dar:
- Variante 1: 10 Arbeitstage
- Variante 2: 20 Arbeitstage
Zulieferung des
Auftraggebers
Für die Bereitstellung des Services sind folgende
Zulieferungen des Auftraggebers erforderlich:
- Beantragung und Genehmigung eines Re-
quests im Tool
Transitionsver-
fahren
Nach Bereitstellung des Service wird der Service
an den Auftraggeber übergeben. Die Übergabe
der Zugangsdaten ist nicht notwendig, da die
Authentifizierung mittels des AD Kontos der An-
wender(innen) erfolgt. Nach der Übergabe des
Service wird die Aufgabe als erfolgreich ausge-
führt im Change Management Tool zurück-
gemeldet.
Abnahmever-
fahren
Der Auftraggeber bestätigt den ordnungsgemä-
ßen Erhalt der Lieferung und Leistung
23
505
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 23 von 149
Servicebetrieb Wiederkehren-
de Betriebs-
aufgaben
- Einspielen von Patches: Nach den Vorgaben
des Herstellers werden aktuelle Patches ge-
testet und installiert
- Systemüberwachung (insb. CPU, I/O, Arbeits-
speicher, Festplattenspeicher) auf Basis von
Schwellenwerten und automatisierte Einlei-
tung geeigneter Maßnahmen bei Verletzung
dieser Schwellenwerte.
- Incident-Bearbeitung (3rd Level Support): Im
Rahmen der Incident-Bearbeitung wird die
Fehleranalyse sowie die Entstörung aktiv
durchgeführt.
- Durchführung eines Health Checks mit Spe-
zialisten des Herstellers (einmal pro Jahr)
- Durchführung des True-up-Verfahrens, bei
dem der Lizenzierungsstand mit den benötig-
ten Server-Lizenzen abgeglichen wird (jeweils
am Jahresende).
Betriebszeiten Mo-So.; 00:00-24:00
Servicezeiten Mo.-Fr.; 09:00-15:00 Uhr
Verfügbarkeit > 97,5 %
Aufgrund der darunterliegenden Services Server,
Virtualisierung, Storage und LAN kann es zu nega-
tiven Aus-wirkungen auf die hier angegebene
Serviceverfügbarkeit kommen.
Wiederinbe-
triebnahmezei-
ten/ Kritikalität
Nach einem Ausfall kann der Service innerhalb 1
Arbeitstages wiederhergestellt werden. Dies gilt
unter der Voraussetzung, dass die benötigten
Zulieferungen (Hardware, Betriebssystem, SAN,
Netzanbindung) sowie ein Backup der Daten
verfügbar sind
Reaktionszeiten
bei Störungen
60 Minuten währen der Servicezeit
Wartungsfen-
ster
Wartungsbedingte Betriebsunterbrechungen
werden nach Möglichkeit mit geplanten Betriebs-
unterbrechungen weiterer beteiligter Services
zusammengelegt.
Standard Ser-
vice Requests
Es sind keine Standard Service Requests vorgese-
hen
Servicestatus angekündigt
Tabelle 5: IT-Servicekatalog Attribute
24
506
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 24 von 149
Zur Erstellung des Servicekatalogs und zur Koordinierung der Schnittstellen bei der Definition
der IT-Services ist ein Servicekatalogmanagement in der IT mit folgenden Schwerpunkten eta-
bliert.
Ziel:
Erstellung und Verwaltung einer einheitlichen Datenbasis konsistenter , aktueller und
vollständiger Informationen zu allen bereitgestellten IT-Services
Bereitstellung des Servicekataloges für alle Endbenutzer (kundenspezifischer Teil) und
den IT internen Servicekatalog
Beschreibung:
Entwicklung und Pflege von Richtlinien, Prinzipien und Definitionen von IT-Services
Service-Definitionen abstimmen und dokumentieren
Erstellung und Pflege des Servicekataloges auf Grundlage der aktuellen Preisliste
Sicherstellung, dass die Servicekataloginformationen an der IT -Strategie und den ge-
schäftlichen Prioritäten ausgerichtet sind
Kernaufgabe:
Periodische Überprüfung des Servicekataloges
Aufnahme neuer/ geänderter IT-Services in Abstimmung mit Service Owner
Qualitätssicherung und Pflege des Servicekataloges
Verantwortlichkeit:
Servicekatalogmanagement
3.1.3 Steuerung der Veränderung am IT-Serviceportfolio / Plattformen
Fachbereiche und IT entwickeln vorrausschauend Ziele und Strategien, arbeiten dabei zusam-
men, informieren sich gegenseitig und sorgen dafür, dass die Strategien zueinander passen
bzw. zusammenwirken. Bedarf der Fachbereiche werden frühzeitig erhoben, priorisiert und die
in der IT erforderlichen Fähigkeiten, Ressourcen, Lösungen etc. festgelegt und abgestimmt. Der
Fachbereich „akzeptiert“ Strategien, Initiativen und Maßnahmen der IT, um die IT Leistung zu
erhalten oder zu verbesse rn (auch wenn dabei keine zusätzliche Funktionalität für die Kunden
entsteht). Die IT identifiziert Potenziale und Trends bei neuen Technologien und entwickelt
zusammen mit dem Fachbereich oder intern Innovationen und Ideen für deren zukünftigen
Einsatz.
25
507
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 25 von 149
Abgleitet aus den verschiedenen Zielen ergeben sich für die einzelnen Services strategische
Ziele anhand derer sich das Serviceportfolio weiterentwickelt. Strategische Ziele für einzelne
IT-Services sind
Stabilisierung des IT-Services
Neuer Service benötigt
Wartung und Pflege des IT -Service bei stabilen oder sinkenden Kosten und stabiler oder
steigender Servicequalität
Umfangreicher Ausbau (Service/Plattform)
Durch Folgelösung ersetzen
Durch Alternativlösung ersetzen oder wird nicht mehr benötigt
Ersetzen durch Alternativlösung oder auf neue Technologie/Plattform (mit Parallelbetrieb)
Durch den Einsatz von Plattformen mit wiederverwendbaren Lösungskomponenten werden
die strategischen Ziele (z. B. Servicequalität, Kosten, Betriebsexzellenz, Wertsch öpfung, Ge-
schwindigkeit) unterstützt, die IT Landschaft vereinfacht und alternative Sourcing Modelle
ermöglicht. Bei Veränderungen des IT -Serviceportfolios im größeren Umfang und zur Konsoli-
dierung von redundanten Lösungen wird das Potenzial für die Nutzun g von bestehenden oder
die Etablierung von neuen Plattformen durch das EAM geprüft.
Abbildung 10: Einsatz von Plattformen
26
508
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 26 von 149
Für einen nachhaltigen und erfolgreichen Einsatz von Lösungsplattformen und wiederver-
wendbaren Services (Basisfunktionen, Querschnittsfunktionen) sind die Bedarfe der Fachberei-
che sowie deren Bereitschaft zur Standardisierung bekannt. Rahmenbedingungen für den Ein-
satz von Plattformen sind:
Leistungsfähigkeit und Kompetenzen i n der IT während der Entwicklung und dem Betrieb
der Plattform
Steuerung mit Blick auf Etablierung und „Maximierung“ der Verwendung der Plattform
(z.B. „SAP First Strategie“ inkl. Konsolidierung bestehender Anwendungen auf SAP im
Rahmen des Lifecycle Managements)
Planung, Strategie und Roadmap für die mittel- und langfristige Entwicklung der Plattform
3.2 Kostenmanagement
Durch die Ermittlung und Zuordnung von Kosten zu IT Services ist ein Kostenmanagement eta-
bliert. Die Grundlage dafür bildet im ersten Schritt eine Klassifizierung der Kosten und im zwei-
ten Schritt eine Zuordnung der Kosten zu den erbrachten Services. Sofern keine direkte Zuord-
nung möglich ist, wird eine Verteilung auf die beteiligten Services anhand einer verur-
sachungsgerechten Kostenzuordnung definiert. Bei der direkten Zuordnung der Kosten werden
die Beziehungen zwischen IT -Service, IT-Anwendung und Infrastrukturelement aus der CMDB
als Basis verwendet. Bei der Zuordnung der Kosten über eine Verteilung kann eine Zuteilung
über Serviceklassen zur Vereinfachung stattfinden. Die Analyse von historischen Kosten und
deren Entwicklung wird zur zukünftigen Planung und Optimierung genutzt.
Abbildung 11: Kosten pro Service
Die Kostenerhebung zu Hardware, Software, Rechen zentrum, und Infrastruktur findet als Ein-
zelkosten die direkt zugeordnet werden können oder über einen allgemeinen Verrechnungs-
satz (Schätzwert) statt. Aufwändige interne Leistungsverrechnungen sind nicht vorgesehen.
Die Kosten von zu Aktivitäten in den Be reichen IT -Sicherheit, Servicemanagement und IT -
Management werden entweder über einen allgemeinen Verrechnungssatz oder eine „Rate
Card“ verrechnet, welche Kostensätze für die verschiedenen Rollen enthält (Entwickler, Tester
Architekt, Projektleiter, Administrator, Service Desk Agent etc.). Für Aktivitäten ist es sinnvoll,
diese auf einer geeigneten Detailebene festzulegen (z. B. Bearbeitung von Anrufen/Meldungen
27
509
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
3 IT Serviceportfolio
Seite 27 von 149
im Service Desk, Administration und Betrieb von Desktops, Management von Anwendungen,
Überwachung der Infrastruktur, Behebung von Störungen und Problemen etc.).
Alle Kosten werden den jeweiligen IT -Services soweit wie möglich direkt zugeordnet oder falls
sich Kosten nicht aufteilen lassen über eine „verbrauchsgerechte“ Verteilung. Falls Kosten auf-
grund fehlender Informationen oder Unsicherheiten bei der Datenqualität vorliegen können
Kosten geschätzt werden.
Die Personalkosten werden wie folgt erhoben:
Personenbedarf in Personentage für die Realisierung der Services über Kostenstellen
Personalbedarf in Personentage für den Betrieb der Services
Bei personen- und insbesondere leistungsbezogenen Daten kommt dem Datenschutz ein be-
sonders hoher Stellenwert zu. Ein Tool zur Zeiterfassung der Mitarbeiter ist implementiert. Es
findet ausschließlich eine Kostenerhebung pro Kostenstelle statt. Eine Zuordnung von einzel-
nen Mitarbeitern auf eine Kostenstelle ist nicht möglich.
Die Kosten werden als Indikator zur Steuerung und Identifizierung von Kostentreibern sowie
als Grundlage für Sourcingentscheidungen verwendet. Typische Kostentreiber sind Lizenz und
Personalkosten. Aus diesem Grund ist ein Fokus auf die Erhebung der Personalkosten gelegt
worden. Die Lizenzkosten sind über die Softwarekosten und über die CMDB direkt zuord-
nungsbar.
28
510
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 28 von 149
4 IT Projektportfolio
Das IT Projektportfolio stellt die Gesamtheit aller Projekte und Maßnahmen der IT zur Erbrin-
gung der IT Leistung und zur Unterstützung der strategischen Ziele der Stadt Nürnberg dar. Sie
beinhaltet alle Initiativen sowie die entsprechenden finanziellen und p ersonellen Ressourcen
für die Veränderung und die Neuentwicklung von IT Services.
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen der
folgenden Unterkapitel zusammen.
Abbildung 12: IT-Projektportfolio - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
4.1 Maßnahmenplanung
4.1.1 Anmeldeprozess, Bearbeitung, Genehmigung
In der folgenden Abbildung ist der Sollprozess für die Anmeldung einer Maßnahme bis zur Ge-
nehmigung einer Maßnahme und dem Start der Realisierung skizziert.
29
511
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Abbildung 13: Sollprozess der Maßnahmenanmeldung und Projektdurchführung
30512
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 30 von 149
Der Prozess startet mit der Phase Bedarfsmeldung auf Basis eines Projektsteckbriefs . Die Be-
darfsmeldung soll dazu dienen die Bedarfe und verfolgte Ideen zu behandeln. Die z uständigen
Kundenmanager (im Kundencenter ) und Bedarfsträgern in den Dienststellen (repräsentiert
durch die Fachliche Koordinierungsstelle) beschreiben Ihre Bedarfsmeldungen anhand eines
Steckbriefs. Wir empfehlen folgenden Aufbau:
< NAME DER MASSNAHME >
Dienststelle / Bedarfsträger
Ansprechpartner
Datum der Einreichung
VOM BEDARFSTRÄGER / DIENSTSTELLE ZU BEFÜLLEN
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
(sehr hoch / hoch / mittel /
niedrig)
sehr hoch = Kritisch für Aufgabenerfüllung /
Systemerhaltung
hoch = Geschäftsprozess kann stark reduziert
werden (>50%)
mittel = Geschäftsprozess kann reduziert werden
>30%)
niedrig = Geschäftsprozess kann reduziert wer-
den (<30%)
Nutzen der Maßnahme:
Begründung:
Inhaltliche Beschreibung der umzusetzenden Funktionalitäten/Inhalte
Betroffene Fachbereiche
Fachliche Risiken
31
513
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 31 von 149
Dringlichkeit
(sehr hoch / hoch / mittel /
niedrig)
sehr hoch = Kritisch für Aufgabenerfüllung /
Systemerhaltung
hoch = Geschäftsprozess kann stark reduziert
werden (>50%)
mittel = Geschäftsprozess kann reduziert werden
>30%)
niedrig = Geschäftsprozess kann reduziert wer-
den (<30%)
Dringlichkeit:
Begründung:
Termin und Voraussetzungen Gewünschter Termin für die Bereitstellung:
Begründung:
Umsetzungsvoraussetzung:
Begründung:
VON DIP/IT ZU BEFÜLLEN:
Art der Maßnahme
☐ Maßnahme / gesetzlich verpflichtend
☐ Maßnahme / fachlich gewünscht
☐ Änderung / gesetzlich verpflichtend
☐ Änderung / fachlich gewünscht
☐ Innovation
☐ Life-Cycle
☐ Betrieb
Betroffene Serviceklasse
☐ Infrastrukturservices
☐ Plattformservices
☐ Betriebsservices
☐ Entwicklungsservices
☐ Basisservices
☐ Querschnittservices
☐ Fachspezifische Services
32
514
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 32 von 149
Unterstützt folgende strategische Ziele
☐ Betriebsexzellenz
☐ Servicequalität
☐ Kundenfokus
☐ Management der Kosten
☐ Management der Dienstleisterbeziehung
☐ Wertschöpfung durch IT
☐ Entwicklung von Kompetenzen
☐ Transparenz
☐ Ausrichtung Fachbereiche und IT
☐ Geschwindigkeit der Einführung
Dringlichkeit
(sehr hoch / hoch / mittel /
niedrig)
sehr hoch = Kritisch für Aufgabenerfüllung /
Systemerhaltung
hoch = Geschäftsprozess kann stark reduziert
werden (>50%)
mittel = Geschäftsprozess kann reduziert werden
>30%)
niedrig = Geschäftsprozess kann reduziert wer-
den (<30%)
Dringlichkeit:
Begründung:
Abhängigkeiten/Schnittstellen intern/extern (fachlich/technisch) die von anderen geschaf-
fen/erfüllt werden müssen (Haupt-Produkte/Beteiligte Produkte)
Betroffene Fachbereiche (IT Einschätzung)
Risiken (IT)
Aufwand
☐ 1-5 PT
☐ 6-10 PT
☐ 11-50 PT
☐ 51-100 PT
☐ 101-200 PT
☐ >200 PT
☐ Nicht schätzbar / Begründung:
33
515
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Kompetenzen in der IT für Umsetzung vorhanden:
☐ Ja
☐ Nein
Begründung nur bei „Nein“:
Exkurs: Zusammenarbeit der Bereiche IT und Organisation/Prozesse
Die Kundencenter sind die „Anlaufstelle“ innerhalb der IT für die jeweiligen Dienststellen. Im
Bereich DIP/1 sind die Bereichsbetreuer Ansprechpartner den Dienststellen.
Abbildung 14: Zusammenarbeit der Bereiche IT und Organisation/Prozesse
Bedarfe bzw. Ideen der Dienststellen sind in Zeiten der Digitalisierung nicht eindeutig trenn-
bar in IT und Prozesse, sondern müssen in den meisten Fällen gemeinsam betrachtet werden.
Es ist erfolgsentscheidend, dass die beiden DIP-Bereiche eng zusammenarbeiten und von den
Dienststellen als Team wahrgenommen werden.
Für die Dienststellen bilden die beiden Ansprechpartner (Kundenmanager in DIP/IT, Be-
reichsbetreuer in DIP/1) gemeinsam das Bedarfsmanagement. Die von der Dienststelle kom-
munizierten Bedarfe bzw. Ideen werden gemeinsam bewertet und erarbeitet.
34
516
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 34 von 149
Die Steckbriefe werden im Anschluss durch die IT Leitung in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern
aus dem Bereich IT-Management anhand von Kriterien (bspw. Relevanz für die Stadt Nürnberg,
Übereinstimmung mit de r IT-Strategie, Potenzial für übergreifende Synergien, Realisierbarkeit
mit den vorhandenen Ressourcen bzw. Skills) bewertet und ein Entscheidungsvorschlag in das
Portfolio & Projekt & IT-Service Gremium gegeben.
Nur Bedarfsmeldungen/ Steckbriefe, die dur ch das Gremium freigegeben werden, werden als
Maßnahmen „eingestellt“ und im weiteren Prozess behandelt
Der nächste Prozessschritt ist die Erstellung des Lösungsplans. Dieser wird durch einen IT -
Architekten (Kundencenter) erstellt. Die fachliche Koordinier ungsstelle gibt Feedback zum
Lösungsplan. Der Lösungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Lösungsskizze
Leistungs- und Funktionsumfang, Mengengerüste, Qualitätsattribute der Lösung / der
Services (Sicherheit, Performanz, Benutzerfreundlichk eit), Integration in die beste-
hende IT-Landschaft, Nutzung von vorhandenen Elementen
Empfehlung zur Lieferstrategie
Erweiterung eines bestehenden IT -Services, Einsatz einer vorhandenen IT -
Lösungsplattform (wie bspw. SAP oder DMS), Realisierung auf Basis vo n Standardpro-
dukten, Individualprodukt/-entwicklung
Schätzung des Aufwands und Zeitplans für die Realisierung und Einführung inkl. der
Kalkulationsannahmen sowie Bedarfe an Ressourcen bzw. Skills
Der erarbeitete Lösungsplan wird durch die Architektur & Inn ovation Instanz qualitätsgesi-
chert. Dabei werden folgende Fragen geprüft:
Erfüllt die Lösungsskizze die Kundenerwartungen?
Welche Auswirkungen hat die Lösungsskizze auf die IT-Landschaft (IT-Serviceportfolio,
Architekturen, IT-Prozesse) der Stadt Nürnberg?
Ist die Lösungsskizze in Bezug auf Projektgröße, Kompetenzen und Realitätsnähe ver-
ständlich und technisch umsetzbar?
Gibt es vorhandene Maßnahmen oder Anwendungen, die für Synergien genutzt wer-
den können?
Je nach Entscheidung des Gremiums muss der Lösungs plan überarbeitet werden. Zu diesem
Zeitpunkt kann es erforderlich sein, Markterkundungen bzw. Proof of Concept-Arbeiten durch-
zuführen, um die Lieferstrategie festzulegen.
35
517
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 35 von 149
Im nächsten Schritt wird der Lösungsplan durch das Portfolio & Projekt & IT -Service Gremium
qualitätsgesichert. Dabei werden folgende Fragen geprüft:
Kann die skizzierte Lösung mit den Ressourcen und dem Sourcing Modellen der Stadt
Nürnberg umgesetzt werden?
Welche Risiken bestehen für die Umsetzung der Lösung?
Hat die Dienststelle / der Geschäftsbereich die nötigen Ressourcen und Kompetenzen
(Skills) um das Vorhaben zu unterstützen?
Mit erfolgreicher Prüfung gibt das Gremium die Unterlagen frei und entscheidet über den Pro-
jektstart.
Ist der Lösungsplan und die Lieferstrategie bestätigt so wird in die Phase Lösungskonzeption
gewechselt. In dieser Phase wird das Fach - bzw. IT-Feinkonzept durch einen Lösungsarchitek-
ten bzw. dem Projektleiter (Kundencenter) in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter in der
Fachlichen Koordinierungsstelle in der Dienststelle erstellt. Dabei sind Umfang und Schwer-
punkte abhängig von der definierten Lieferstrategie (bspw. ein Konzept für eine Lösung auf
Basis eines Standardprodukts hat einen anderen Umfang und andere Schwerpunkte als ein
Konzept für eine Lösung auf Basis einer Individualentwicklung auf Basis einer Plattform).
Darüber hinaus sollte ein Abgleich der Lösungskonzeption mit den betroffenen Bebauungsplä-
nen (z.B. Plattform - und Enterprisearchitektur) und eine Aktualisierung des Lösungsplans
(Aufwandsschätzung, Zeit- und Ressourcenplan, Risikobewertung) erfolgen. Sollte sich in die-
ser Phase herausstellen, dass die ursprüngliche Lieferstrategie angepasst werden muss, so
muss der angepasste Lösungsplan erneut durch die Architektur & Innovation Instanz qualitä ts-
gesichert und bestätigt werden.
Die Verantwortung für das Maßnahmenmanagement liegt nach dem IT -Betriebsmodell beim
Bereich IT-Management.
Durch dieses beschriebene Vorgehen werden die Bedarfe in einer strukturierten Form doku-
mentiert und entsprechende Entscheidungen getroffen. Die Projektsteckbriefe können für eine
mittel- und langfristige Planung (bspw. der IT -Strategie, Architektur - und Bebauungspläne,
Entwicklung des Serviceportfolios, Personal- und Skillplanung, Sourcingstrategien, Entwicklung
von Budgets) genutzt werden.
Entscheidungen können schneller und mit besserer Qualität getroffen werden, da Prüfungen in
relevanten Gremien durchgeführt werden.
Die Dokumentation der Informationen aus allen Phasen ist Basis für erfolgreiche und transpa-
rente Maßnahmen. Ebenso ist das dokumentierte Vorgehen auch für zukünftige Maßnahmen
nutzbar. Empfohlen wird der Aufbau eines Tools mit allen Lösungsplänen, Berichten von
Markterkundungen und durchgeführten Proof of Concepts, etc. Diese s Tool wird auch für Pro-
jekte mit reiner Prozessbetrachtung genutzt.
36
518
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
Seite 36 von 149
4.1.2 (Ressourcen-)Planung
Die IT hat die Verantwortung für die Steuerung der gesamten IT -Projektressourcen (Personal,
Sachkosten, etc.), d.h. für die Kalkulation, Beantragung im Haushalt, Verwaltung bzw. Bewirt-
schaftung und ggf. Stellung von Nachträgen.
Ein Teil der IT Ressourcen wird für die Abwicklung und Aufrechterhaltung des laufenden Be-
triebs der IT -Services eingesetzt. Die Abteilung IT im DIP ist für die jährliche Planung dieses
Teilbereichs und die Einbringung in den Haushalt verantwortlich.
Ein weiterer Anteil der IT Ressourcen wird für die Entwicklung bzw. Veränderung der IT -
Services im Rahmen von Maßnahmen und Projekten eingesetzt. Maßnahmen und Projekte
können:
einen ausschließlichen IT-Bedarf adressieren (z. B. Erneuerung der Server Infrastruktur)
einen IT -Bedarf als Ausgangspunkt haben, der fachliche Beteiligung bzw. Unterstützung
erfordert (SAP Releasewechsel, der Veränderungen für die Anwender bedeutet)
einen fachlichen Bedarf als Ausgangspunkt haben, der Ent wicklungen bzw. Änderungen in
der IT erfordert (Einführung einer neuen Fachanwendung)
Maßnahmen und Projekte mit rein fachlichem Umfang ohne Auswirkungen auf die IT sind für
die weitere Betrachtung nicht relevant.
Im Rahmen der Maßnahmenplanung erstellt di e Abteilung IT für den IT -Anteil eine Schätzung
der für die IT anfallenden Ressourcen. Sollten Nachträge für das IT -Budget (auch notwendige
Personalressourcen) erforderlich sein, so erstellt die IT eine entsprechende Bewertung und
bringt den Nachtrag entsp rechend ein. Dabei kann berücksichtigt werden, dass in anderen
Bereichen weniger IT -Budget verbraucht wird. Ein Ausgleich sollte aber nicht ohne entspre-
chende Bewertung stattfinden. Sollte ein Nachtrag nicht möglich sein und ist ein Budgetüber-
trag aus ande ren Bereichen nicht möglich, so gilt das Prinzip „one in, one out “, d.h. w enn ein
Projekt unterjährig (politisch) priorisiert wird, muss die Ressourcenfrage geklärt werden bzw.
ein anderes Projekt nachrangig priorisiert werden. Auch wenn das IT -Budget in S umme nicht
überschritten wird, muss ggf. aufgrund der Zweckgebundenheit der Mittel (z. B. eine Maß-
nahme ist über Plan, eine andere unter Plan) die Umschichtung von Budgets zwischen DIP und
Kämmerei geklärt werden.
Eingeplant werden zukünftig Ressourcen (Kontingente) für:
den laufenden Betrieb
das LifeCycle-Management zur mittel - und langfristigen Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebs
Innovationen (digitaler Fördertopf, fester zu definierender Betrag bspw. in Höhe von 0,5
Mio. Euro)
Änderungen bzw. Change Requests, die bekannt sind oder mit denen aufgrund der Erfah-
rung vergangener Jahre zu rechnen ist
eine Kapazität für Maßnahmen und Projekte
37
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Die Kapazität für Maßnahmen und Projekte wird in der Regel zu einem Großteil durch bereits
laufende oder für das Jahr anstehende Maßnahmen bzw. Projekte ausgeschöpft sein. Da sich
im Laufe des Jahres Änderungen und Verschiebungen bei der Priorität ergeben können, sollten
alle Maßnahmen bzw. Projekte als Abrufe aus dieser Kapazität verwaltet werden.
Über den Zustand des IT-Budgets inkl. Personalressourcen und den Verbrauch wird in regel-
mäßigen Abständen berichtet.
Die folgende Abbildung zeigt einen Überblick über die Struktur des IT-Budgets:
Abbildung 15: Struktur des IT-Budgets (Schematische Darstellung zum Sollzustand)
Eine Aufteilung des Budgets könnte im Zielzustand folgendermaßen aussehen:
Betrieb ....................................................... 30 %
LifeCycle-Management ............................. 15 %
Änderungen bzw. Change Requests ......... 20 %
Innovationen ............................................... 5 %
Maßnahmen und Projekte ........................ 30 %
Diese Aufteilung ist beispielhaft und abhängig von den getroffenen Sourcingentscheidungen im
Rahmen der Umsetzung, diese ist wiederum Abhängig von Änderungen der IT Strategie, die
wiederum abhängig ist von den Business Strategien. Somit wird klar, dass Kontingente im
Rahmen der Budget- und Ressourcenplanung nicht einmalig bestimmt werden sollten, sondern
mindestens jährlich neu skaliert werden müssen.
Die Ressourcenplanung für Maßnahmen und Projekte deckt den einmaligen Aufwand der Ent-
wicklung bzw. Veränderung der IT -Services ab. Ferner deckt sie den Aufwand ab, der für die
Einführung und den Betrieb der IT -Services in dem Jahr (oder, je nach Zeitpunkt, dem Folge-
jahr) anfällt. Die Maßnahme bzw. das Projekt ist dafür verantwortlich, die jährlich anfallenden
Kosten für Betrieb, LifeCycle -Management und regelmäßige bzw. bekannte Änderungen aus-
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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zuweisen. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, diese Kosten bei den folgenden Planungen zu
berücksichtigen.
Um diesen oben beschriebenen Prozess zu unterstützen empfehlen wir ein Maßnahmen - bzw.
Projekt- und Ressourcenplanungstool, welches hilft mehr Transparenz bei den Entscheidungs-
trägern zu schaffen. Verantwortlich hierfür ist eine Person/ Rolle im Bereich IT-Management
(vgl. auch Kapitel IT Betriebsmodell).
Folgende Tabelle zeigt einen Auszug an möglichen Tools die sowohl für die Maßnahmenpla-
nung, als auch in der S tabstelle Projektportfolio- und Programmmanagement als ein integrier-
tes Projekttool genutzt werden können.
Abbildung 16: Softwareauswahl - Auszug
Ziel der Teilnehmer des Workshops Projektportfolio zum Sollkonzept war es mittel- bis langfri-
stig das Verhältnis von gebundenen zu freien Ausgaben zu verändern, um mehr Kapazitäten
für zukunftsgerichtete, innovative Maßnahmen zu erhalten.
39
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Abbildung 17: Verhältnis gebundene und freie Ausgaben (Zielbild)
Folgende Punkte wurden hierbei berücksichtigt:
Betriebsausgaben von 2019 bis 2022 senken
Life-Cycle-Management wird steigen
Änderungen sinken mit Ziel: mehr Änderungen mit weniger Aufwand
Innovationen aktuell gegen 0 steigen auf 5%
Bei den Planungen der nächsten Jahre sollten diese Ziele Berücksichtigung finden. Neben
Richtwerten für Umfang und % -Aufteilung zwischen gebundenen/ freien Ressourcen, sollten
strategische Vorgaben für die Priorisierung von Maßnahmen vorgenommen werden. Beispiel:
Eine Maßna hme zur Automatisierung/ Digitalisierung hat höhere Priorität als ein neues Fea-
ture, um den Komfort bei der Bearbeitung zu verbessern.
Änderungen in diesem Ausmaß hätten entsprechend hohen Einfluss auf das Sourcing und müs-
sten in der Sourcingstrategie mittelfristig berücksichtigt werden.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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KRITERIEN FÜR DIE PR IORISIERUNG DER MAßN AHMEN BEI DER PLANUN G BZW. GENEHMI-
GUNG
Die Priorisierung sollte zukünftig immer in Kombination der strategischen Ziele und der Dring-
lichkeit erfolgen. Diese Attribute werden bereits sehr frühzeitig im Projektsteckbrief adressiert.
Abbildung 18: Zusammenhang zwischen Priorisierung und Projektsteckbrief
Bei der Priorisierung spielen die in der IT -Strategie getroffenen Festlegungen eine zentrale
Rolle. Ziele/ Attribute mit hoher Wichtigkeit sollten einen höheren Faktor besitzen als andere
Attribute. Die Abbildung unten zeigt unseren Vorschlag für eine Priorisierungsmatrix , die
Dringlichkeit und strategische Ziele entsprechend berücksichtigt.
Abbildung 19: Priorisierung nach Dringlichkeit und strategischen Zielen
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4 IT Projektportfolio
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Die Ergebnisse der Priorisierung dürfen nicht wie bisher im Verborgenen bleiben, sondern
müssen transparent gemacht und kommuniziert werden.
MAßNAHMENERHEBUNG
Die IT erhebt proaktiv den Bedarf ihrer Kunden über das Kundenmanagement, über ein Stu-
fenmodell wird der Prozess zur Umsetzung transparent abgebildet. Das Ziel ist, dass der Bedarf
frühestmöglich erkannt wird, um für die IT sowie für die Fachbereiche eine langfristige Planung
zu gewährleisten (siehe Abbildung).
Abbildung 20: Prozess Maßnahmenplanung inkl. Fastlane
Bei begründetem dringendem Bedarf (Betriebsfähigkeit, gesetzliche oder politische Forderung)
ist bei bestehenden Detailgrad (Projektsteckbrief) eine Überspringung von Stufe 1 und Stufe 2
möglich (‚Fastlane‘).
Wenn andere Maßnahmen aufgrund der dringenden neuen Maßnahme der ‚Fastlane‘ zurück-
gestellt werden muss dies direkt an die Betroffenen Dienststellen kommuniziert werden, eine
eventuell notwendige Eskalation erfolgt im Streitfall über das IT Board hin zur Referentenrun-
de.
Bei Änderungen, Störungen und Verzögerungen erfolgt generell eine Neupriorisierung durch
das IT-Management, darüber wird wiederum in den entsprechenden Gremien informiert.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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REDUZIERUNG DES MAßNAHMENSTAUS
Kurzfristig kann der Maßnahmenstau nicht durch eigene Ressourcen abgebaut werden (natür-
lich auch nicht durch eine andere Art der Planung und Priorisierung).
Die Maßnahmen sind in der Menge zu begrenzen (Abfrage bei den Dienststellen ob der Bedarf
noch besteht, bzw. wie akut und notwendig dieser ist, mit entsprechender Anpassung des Um-
setzungszeitpunkts) und sollten zusätzlich durch geeignete Sourcingstrategien (siehe Kapitel IT
Betriebsmodell) aufgefangen werden, um (nicht nur) gesetzlich notwendige und hoch priori-
sierte Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.
4.2 Maßnahmendurchführung
4.2.1 Rolle Projektleitung in der Zusammenarbeit
Ein guter Projektleiter achtet auf Details, erkennt Probleme und findet Lösungen. Führungs-
stark treibt er Projekte trotz unterschiedlicher Interessen voran.
Sehr gut organisiert und ein Multi-Tasking-Talent
Der Unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem zum Scheitern verurteilten Pro-
jekt liegt häufig darin, wie gut ein Projektleiter sich organisieren kann. Täglich muss er es
aufs Neue unterschiedliche Aufgaben vorantreiben. Ein schlechtes Zeichen wäre, wenn er
mehr mit der Informationsbeschaffung als mit dem Projektmanagement selbst beschäftigt
ist.
Verantwortung übernehmen und kompetent führen
Projektleiter machen ihren Job dann gut, wenn alle an einem Projekt Beteiligten - Mitar-
beiter, Externe und Dienstleister - sich engagieren und Verantwortung übernehmen. Gute
Projektleiter müssen Risiken und Probleme rechtzeitig erkennen und lösen. Sie inspirieren
ihr Team, gemeinsam ein Ziel zu erreichen.
Herausragend kommunizieren
Projektleiter sollten permanent sicherstellen, dass alle Mitwirkenden die Anforderungen
und Ziele verstanden haben und wissen, was von ihnen erwartet wird. Projektleiter müs-
sen alle Mitarbeiter auf dem Laufenden halten und ihnen Neuigkeiten mitteilen: Egal, ob
es sich dabei um Projektveränderungen, gute oder schlechte Nachrichten handelt.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Verhandlungsstark auftreten
Projektleiter müssen Überzeugungsarbeit leisten, wenn am Projekt Beteiligte andere In-
teressen verfolgen oder schlichtweg anderer Meinung sind. Ein guter Projektleiter nimmt
sich Zeit, um den Standpu nkt der anderen zu verstehen und zu erkennen, mit welchen
Verhandlungsschritten sich das Projekt vorantreiben lässt. Wer die Beziehung zu Stake-
holdern aufs Spiel setzt, wird häufig scheitern.
Auf jedes Detail achten
Wer ein Projekt erfolgreich managen möchte, muss alle Details im Blick behalten, auch die
kleinen. Denn vermeintliche Kleinigkeiten können große Auswirkungen auf den Projektver-
lauf haben und den Zeitplan oder das Budget ins Wanken bringen.
Probleme erkennen und lösen
Nur selten verläuft bei eine m Projekt alles glatt, Probleme und Hürden gehören dazu. Ob
ein Projektleiter sein Handwerk versteht, sieht man daran, ob er Probleme erkennt und
wie er mit ihnen umgeht.
IT-Kenntnisse mitbringen
Auch wenn ein Projektleiter nicht selbst programmiert, sollt e er ein Verständnis für die
Programme, Software und Plattformen mitbringen, die zum Einsatz kommen. Er sollte
selbst Teilaufgaben des Projekts zu übernehmen. Schließt man sie erfolgreich ab, ver-
schafft einem den Respekt beim Team. Respekt, von dem man bei der Arbeit als Projekt-
leiter profitiert.
Die Rolle des Projektleiters ist klar zu definieren. Dazu gehören entsprechende Aufgaben und
ein Skillprofil, die jeder Projektleiter erfüllen sollte bzw. gezielt dahin entwickelt werden soll.
Die Schlüsselkompet enzen für einen Projektleiter können in folgende vier Kategorien unter-
gliedert werden:
FACH-
KOMPETENZ
METHODEN-
KOMPETENZ
PERSÖNLICHE
KOMPETENZ
SOZIALE
KOMPETENZ
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Fachkompetenz Hiermit ist das Fachwissen gemeint, das in Ausbildung, Studium, Wei-
terbildung und Selbststudium erworben wird. Hierzu zählen theoreti-
sches Wissen und Erfahrungswissen, das insbesondere mit langjähri-
gem Verbleib in der Organisation stetig wächst und dazu befähigt
schnelle und wertvolle Entscheidungen zu treffen.
Methodenkompetenz Methodenwissen hilft dabei das Fachwissen leichter und zielgerichte-
ter anzuwenden. Hierunter zählen Themen wie Zeitmanagement,
Kommunikationsmethoden, Moderationstechniken, IT -Anwendungen
und Projektmanagement.
Persönliche Kompe-
tenz
Die persönlichen Kompetenzen sind ein Teil der „Soft Skills“ eines Pro-
jektleiters. Hierzu zählen zentrale Kompetenzen, wie Selbstvertrauen
bzw. Selbstreflektion, glaubwürdiges Auftreten, selbstständiges Arbei-
ten, Motivation bzw. Leistungsbereitschaft, vernetzt es Denken, unter-
nehmerisches Denken, Veränderungsbereitschaft und Stressbewälti-
gung.
Soziale Kompetenz Die sozialen Kompetenzen sind ein weiterer Teil der „Soft Skills“ eines
Projektleiters. Hierzu zählen zentrale Kompetenzen, wie kommunikati-
ve Kompetenz, Konfliktfähigkeit bzw. Kritikfähigkeit, Empathie bzw.
emotionale Intelligenz, Teamfähigkeit bzw. Kooperation, Problemlöse-
fähigkeit, Führungskompetenz, situative Handlungsfähigkeit und Über-
zeugungsfähigkeit.
Neben der Rolle des Projektleiters ist allgeme in ein Projektmanagementstandard bzw. Regeln
für das Projektmanagement zu definieren. Hierzu sollte sich optimaler Weise an einem der
etablierten Projektmanagementstandards (bspw. IPMA, PRINCE2, PMBOK von PMI) orientiert
werden. Dabei sollte zukunftsgerich tet der Projektmanagementansatz hybrid, d.h. eine Mi-
schung aus klassischen und agilen Ansätzen, gewählt werden.
Die Standards und entsprechende Tools für die Projektarbeit (Regelungen und Konzepte) sind
zu aktualisieren, zur Verfügung zu stellen und den Mi tarbeitenden zu kommunizieren, um den
Einsatz auszuweiten und zu fördern.
Letztendlich muss mit den oben beschriebenen Definitionen auch die Qualifizierung darauf
ausgerichtet werden. Eine zielgerichtete Ausrichtung kann durch die Etablierung von Fachkar-
rieren verfolgt werden (si ehe Kapitel IT Kompetenzen). Als Basis müssen aus den Definitionen
entsprechende Kompetenzen bzw. Skills abgeleitet werden.
Wir empfehlen einen Pool aus Projektleitern innerhalb der IT zu etablieren, die 100% Ihrer Zeit
für Projekttätigkeiten einsetzen. Projektleiter mit parallelen Linienaufgaben wird es jedoch
weiterhin geben, die geschätzten Projekttage des Projektleiters sollten ‚ehrlich‘ berücks ichtigt
werden, ggf. müssen dann zumindest ‚zeitweise‘ die Linienaufgaben übertragen werden.
Dies gilt es auch für die Projektteammitglieder zu berücksichtigen die mehr als 10% Ihrer Ar-
beitszeit für die Projektarbeit verwenden. Projekte müssen in der Kapa zitätsplanung von
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Dienststellen, DIP/1 und DIP/IT berücksichtigt werden. Die Kapazitätsplanungen/ -freigaben
sind vor Projektstart zu erstellen und sind eine weitere Voraussetzung für die finale Projekt-
freigabe durch die Gremien.
4.2.2 Zusammenarbeit mit Fachbereichen bzw. DIP/1
Bei der Erarbeitung der Szenarien für die Zusammenarbeit zwischen DIP/IT, DIP/1 und Dienst-
stellen müssen auch im Strategieprojekt 3 aus Sicht der IT u.a. folgende Fragen beantwor tet
werden:
Wie sieht die Aufgabenteilung im Prozessmanagement zwischen Dienststellen und
DIP bei der Stadt Nürnberg zukünftig aus? (ausschließlich Thema SP 3)
Wie soll das übergreifende Portfolio - und Programm management zukünftig ausse-
hen? (IT-Vorschlag, vgl. Kapitel Projektportfolio- und Programmmanagement)
Wie sieht die ideale Zusammenarbeit zwischen DIP/IT, DIP/1 und den Dienststellen
aus? (IT-Vorschlag, vgl. Exkurs im Kapitel Maßnahmenplanung)
Es bietet sich aus Sicht der IT insbesondere die Projektarbeit ‚in kombinierten Teamstrukturen‘
an.
DIP/IT trägt im Kern die Verantwortung für die technische (Teil -)Projektleitung, das
technische Anforderungsmanagement, die IT-Lösungs- und Architekturberatung.
bei DIP/1 liegt im Kern die Verantwortung für die Geschäftsprozessanaly-
se, -optimierung und das Veränderungsmanagement.
Wichtig ist hierbei, dass DIP/IT und DIP/1 kompatible Standards für die Projektarbeit nutzen,
um nach außen als eine Einheit wahrgenommen werden. Eine organisatorische Zusammenfüh-
rung ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der IT nicht notwendig.
Im Strategieprojekt 2 liefern wir im Kapitel IT Betriebsmodell die Rollen und Aufgaben der IT
Organisation. Hier wird auch unser Verständnis zum zukünftigen Kundenmanagement und den
Aufgaben in den Kundencentern beschrieben.
Die Dienststelle DIP sollte als Chance verstanden werden, um künftig Maßnahmen bzw. Projek-
te besser vorzubereiten und durchzuführen. Dabei können die Themen IT, Prozesse und Orga-
nisation gut vernetzt werden. Je nach Projektart (stadtweites Projekt, Projekt mit Fachfokus,
SAP-Projekt, Projekt mit Fokus Di gitalisierung, …) müssen die Projektrollen auf Seiten von Pro-
jekt- bzw. Programmsteuerung, der Abteilung DIP/1, den Fachbereichen (Dienststellen), ggf.
der Querschnittsverwaltung und DIP/IT unterschiedlich wahrgenommen werden.
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Abbildung 21: Zusammenarbeit Kunde und IT
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4.2.3 Qualitätsmanagement
BERICHTSWESEN UND FORTSCHRITTSKONTROLLE
Die Projektsteuerung erfordert regelmäßige Statusberichte, die qualitative und quantitative
Aussagen zum Projektfortschritt machen. D urch Regelmäßigkeit und kurze Abstände der Be-
richterstellung lassen sich aufkommende Risiken im Projekt frühzeitig erkennen und geeignete
Gegenmaßnahmen zeitnah einleiten. Durch die Etablierung eines strukturierten Status -
Berichtswesens, eingebettet in die vorhandenen bzw. neuen Kommunikations - und Gremi-
enstrukturen der Stadt Nürnberg, ist ein adäquater Kommunikationsfluss über den Status des
Projekts im Rahmen der definierten Projektorganisation gegeben.
STATUSRUNDE
Wir empfehlen die Etablierung einer Sta tusrunde besetzt aus dem Team Projektmanagement
im Bereich IT Management (vgl. Aufbauorganisation) und der IT -Leitung zur Vorbereitung von
Entscheidungen im Portfolio-, Projekt- und IT Servicegremium.
Statusrunden dienen der Abstimmung des inhaltlichen Projektfortschritts, der Lösung von Kon-
flikten (Ressourcen, Zeit, etc.) und der Kontrolle des Projektplans sowie dem Risikomanage-
ment (Abstimmung von Projektergebnissen, Projektfortschrittskontrolle bzw. Meilensteintren-
danalyse, Zeit - und Budgetkontrolle, Risikobewertung, Maßnahmendefinition), jedoch nicht
der inhaltlichen Abstimmung von übergreifenden Fachinhalten im Rahmen der Projektarbeit
(integrative Themen).
Aufgrund der Zeit, die in den Statusrunde n zur Verfügung steht, ist es notwendig Unterlagen
durch die Projektverantwortlichen entscheidungsreif aufzubereiten, so dass zu jedem Ent-
scheidungspunkt ein Vorschlag vorliegt.
Zentrales Element in der Statusrunde ist der Statusbericht. Der Statusbericht dient der Fort-
schrittskontrolle und sollte Aussagen zu folgenden Aspekten beinhalten:
zeitlicher Status des (Teil-)Projekts inkl. Fertigstellungsgrade
Budgetstatus des (Teil-)Projekts (Budget, Ist-Aufwände, Restaufwandsschätzungen)
Erreichbarkeit der Meile nsteine sowie einzuleitende Maßnahmen bei deren Gefähr-
dung
abgeschlossene, laufende und geplante Aktivitäten bzw. Arbeitsschritte
anstehende Entscheidungen und Aufträge aus vorherigen Sitzungen
identifizierte Risiken und deren Bewertung
notwendige Scopeänderungen (ggf. resultierend aus Ressourcenkonflikten)
Ressourcensituation, -bedarf und -auslastung
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In der Statusrunde werden die kritischen Punkte behandelt. In diesen Fällen sind im Rahmen
des Eskalationsmanagements immer Maßnahmen vorzuschlagen, die Entsc heidungen der Pro-
jektleitung ermöglichen (z.B. für das Ressourcen- oder Änderungsmanagement, vgl. unten).
RESSOURCENMANAGEMENT
Das Ressourcenmanagement dient der zeitgerechten und adäquaten Bereitstellung von inter-
nen und externen Personalressourcen, der benötigten Infrastruktur sowie der Beschaffung von
Materialien. Es beinhaltet die Planung der für das Projekt benötigten Mitarbeiter und be-
schreibt die Anforderungen an ihre Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Statusrunde ist der zentra-
le Ort zur Aufnahme von Anforderungen an und zur Kommunikation von Entscheidungen des
Ressourcenmanagements.
ÄNDERUNGSMANAGEMENT
Das Änderungsmanagement ist in der Statusrunde von besonderer Bedeutung. Es beinhaltet
die Erfassung, Abschätzung, Genehmigung, Planung und Überwach ung von Änderungen des
Projektplans oder – in Einzelfällen (v.a. bei Zusatzleistungen) – der Projektdefinition und des
Projektplans.
Änderungen zentral zu verwalten ist wichtig, um insbesondere die zeitlichen Aspekte und
Auswirkungen zu berücksichtigen so wie Kosten und Nutzen der Änderungen für die Stadt
Nürnberg als Entscheidungsgrundlage umfassend zu dokumentieren.
Während der Projektlaufzeit können sich aus verschiedenen Gründen neue Anforderungen,
Zusatzanforderungen und Änderungen der Anforderungen ge genüber der zugrunde liegenden
Leistungsbeschreibung, der daraus entwickelten Projektdefinition und der aktuellen Projekt-
planung ergeben.
Wir empfehlen hierbei diese (möglichen) Änderungen frühzeitig auf dem Schriftweg durch
Änderungsanträge offen zu legen.
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Der Prozess der Änderung kann folgendermaßen aussehen:
Dokumentation
Identifikation und Dokumentation der Änderung in einer festgelegten Form. (Definition
der Anforderung, Begründung/ Nutzen, Auswirkungen falls Anforderung nicht umgesetzt
wird)
Kommunikation
Information aller an der Änderung beteiligter Personen
Bewertung durch Statusrunde
Welche Auswirkungen hat die Änderung auf weitere Projektteile oder andere Projek-
te?
Planung: Schätzung des Arbeitsaufwandes und des Einflusses auf die Projektp lanung,
insbes. Budget und Meilensteine
Entscheidung durch die Statusrunde.
Kommunikation
Information an alle von der Änderung Betroffenen
Durchführung
Bereitstellung der Ressourcen bzw. Kompetenzen, Anpassung des Projektplans, Umset-
zung durch die Projektverantwortlichen
RISIKOMANAGEMENT
Die Prozesse des Risikomanagements befassen sich mit der Durchführung des Risikomanage-
ments innerhalb des Projektes. Das Risikomanagement umfasst die folgenden Schritte:
Risikoidentifikation
qualitative und quantitative Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung)
Planung von Maßnahmen zur Risikoverhinderung
Risikoverfolgung
Risk Review in der Projektstatusrunde
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FREIGABE VON ARBEITSSTÄNDEN IN PROJEKTEN UND ABNAHME VON PROJEKTEN
Die Statusrunden, die nen auch der Freigabe von Arbeitsständen/ Meilensteinen in Projekten
bzw. der Abnahme von kleineren Maßnahmen bzw. Projekten
Der Freigabeprozess hat eine wesentliche Bedeutung im Projektmanagement.
Die Freigabe der Arbeitsstände zu den Meilensteinen dient der Vollständigkeit der Arbeiten
und damit der Abstimmung zwischen allen am Projekt beteiligten Parteien über die (vertrags-
gemäße) Leistungserfüllung. Damit können Projektverzögerungen und Mehrkosten vermieden
bzw. rechtzeitig identifiziert werden.
Der Freigabeprozess wird dokumentiert.
In Großprojekten (bspw. Einführung SAP S/4 HANA) können rechtlich bindende Freigaben nicht
durch die Statusrunde erfolgen, die Freigabe muss separat im Projekt angestrebt werden. Es-
kalationen gehen bei Großprojekten direkt ins Portfolio-, Projekt- und IT-Servicegremium.
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4.3 Maßnahmensteuerung
4.3.1 Projektportfolio- und Programmmanagement
Ein Programm ist eine Zusammenfassung von mehreren Projekten, die untereinander abhän-
gig sind. Alle Projekte in einem Programm dienen dazu, ein üb ergeordnetes Ziel zu erreichen.
Programme sind somit zeitlich begrenzt, ebenso wie Projekte.
Das Projektportfoliomanagement (auch Portfoliomanagement) hat das Ziel eine optimale
Mischung aus Projekten zu schaffen, damit die Organisationsziele optimal verfo lgt werden. Als
Aufgaben hat das Projektportfoliomanagement eine Bewertung von beantragten Projekten
durchzuführen, die begrenzten Ressourcen (Mitarbeiter, Zeit, Geld) zu managen, Projekte zu
priorisieren und den Fortschritt aller Programme und Projekte zu überwachen. Das Portfo-
liomanagement ist somit eine dauerhafte Aufgabe.
Abbildung 22: Unterscheidung Portfolio, Programm, Projekt - Schematische Darstellung
Um ein erfolgreiches Portfolio- bzw. Programmmanagement zu etablieren sollten einige Punk-
te berücksichtigt werden.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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Programme erfordern eine intensive Steuerung. Aufgrund von Komplexität und Umfang der
Aufgaben braucht ein Programmleiter eine Unterstützung, die von einer zentral verantwortli-
chen Stelle kommt. Hierzu sollt e ein PMO etabliert werden, das in der Regel aus mehreren
Personen besteht. Die Aufgaben eines Programmbüros sind folgende:
Definieren und verbreiten der Spezialitäten des jeweiligen Programmes
Ausbilden der Projektleiter speziell für das jeweilige Programm
Unterstützen der Projektleiter bei der Verwaltung der Projekte
Einfordern aller Aktionen und Daten zu den Statusterminen
Sicherstellen der Datenqualität aus den Projekten
Aufbereiten von Berichten für verschiedene Gremien
Ausarbeiten von Szenarien in Problemfällen
Vorbereiten und Durchführen von Steuerungsmeetings
Um umfangreiche Programme zu steuern ist eine Vielzahl an Informationen aus den Projekten
notwendig, die gleichzeitig verarbeitet werden müssen. Es muss ein Takt definiert werden, mit
dem die Termine sichergestellt werden können und alle Informationen in notwendiger Qualität
geliefert werden können.
Abbildung 23: Takt für Berichtserstattung und Steuerungssitzungen in Programmen
Für die Steuerung eines Programms s ind passende Projektstrukturen festzulegen. Das bedeu-
tet für jedes Projekt ist eine Planstruktur anzulegen, die dem Programm ermöglicht die zeitli-
chen und inhaltlichen Abhängigkeiten zwischen den Projekten wiedergeben zu können. Dafür
sind die wichtigsten Meilensteine in den Projekten notwendig, die im Anschluss zur Überwa-
chung des Programms genutzt werden können.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
4 IT Projektportfolio
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Des Weiteren sind die Schnittstellen zwischen den Projekten zu definieren. Zeitliche Eckdaten
ändern sich sowohl „top-down“ als auch „bottom-up“. Das Steuerungsgremium erlässt teilwei-
se bestimmte Meilensteine, die in den Projekten vorzusehen sind („top -down“) und umge-
kehrt ändern sich zeitliche Eckdaten im Projekt, die wiederum Auswirkungen auf das Pro-
gramm hat („bottom-up“). Hierfür sind die Schnittstellen zwischen den Projekten unerlässlich.
Zur besseren Planung und Steuerung ist einer leistungsfähigen Software notwendig. Insbe-
sondere die Verknüpfung zwischen den Projekten und die Abbildung der Abhängigkeiten wer-
den hierdurch unterstützt. Ebenso die unter dem Thema Qualitätsmanagement beschriebenen
Kennzahlen, Methoden und Prozesse.
Exkurs: Verortung PMO, Informationsfluss und Zusammenspiel der einzelnen Bereiche
Abbildung 24: Verortung PMO, Informationsfluss und Zusammenspiel der einzelnen Bereiche
Die oben dargestellte Abbildung zeigt, an welchen Stellen die einzelnen Rollen ange siedelt
sind und wie der Informationsfluss und das Zusammenspiel funktioniert.
Der Projektmanager übernimmt die Leitung von Projekten für die Umsetzung von Anforde-
rungen der Dienststellen etc. innerhalb der IT. Bei größeren Projekten ist dem Projektmana-
ger eine Projektunterstützung an die Seite zu stellen (bspw. für organisatorischen Angele-
genheiten, Aufbereitung von Daten, Vorbereitung von Statusberichten).
Der Projektmanager berichtet über Projektfortschritt, Risiken, Eskalationsthemen an „Pro-
jektmanagement und Methodik“ im IT Management. „Projektmanagement und Methodik“
ist ein Bereich im IT -Management, der das IT Portfolio steuert bzw. den IT -Leiter bei der
Steuerung unterstützt. Das „Projektmanagement und Methodik“ konsolidiert und bereitet
Daten für de n IT -Leiter zu allen Projekten und Maßnahmen in der IT auf. „Projektmanage-
ment und Methodik“ konsolidiert die Daten zu IT-Projekten und liefert diese dem PMO.
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Themen, die innerhalb der IT eskaliert werden müssen bzw. IT übergreifend abgestimmt
werden müssen, werden durch den IT -Leiter in das Portfolio & Projekte & IT -Service Gremi-
um getragen. Ist eine Eskalation auf höherer Ebene notwendig so werden diese durch den IT-
Leiter in das IT Board eingebracht.
Das PMO ist in der Stabstelle Portfolio - und Programmmanagement angesiedelt und unter-
stützt den Portfolio- und Programmmanager (bspw. Zusammentragen der Daten zu einzelnen
Projekten aus IT und Organisation/Prozesse, Auswertung der Daten, Vorbereitung von Ter-
minen). Der Portfolio - und Programmmanager steuert d as Portfolio des DIP und informiert
den DIP-Leiter über den Status des Portfolios und der einzelnen Programme.
4.4 Agile und iterative Innovations- und Entwicklungsmethoden
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen zum
Thema Innovationsmanagement zusammen.
Abbildung 25: Innovations- und Entwicklungsmethoden - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Die IT der Stadt Nürnberg setzt bei Betriebsprojekten, Infrastrukturprojekten, bei Chan ges an
bestehenden Services und bei großen Roll -Outs von Fremdprodukten (z.B. Office 2016, Win-
dows 10) ein klassisches an Wasserfall orientiertes Vorgehen ein. Bei Digitalisierungsvorha-
ben, bei denen ein Ergebnis zu Projektbeginn sehr schwer zu definieren ist und der Fokus auf
dem Endnutzer liegt, werden agile und interaktive Methoden verwendet (Abbildung 26).
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4 IT Projektportfolio
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Abbildung 26: Nutzerzentriertes und interdisziplinäres gestalten
Dafür werden in einem TEAM die Herausforderungen und Problemstellungen aus Endnutzer-
sicht beleuchtet. Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich, aus Prozessoptimierung und der IT
bilden dieses interdisziplinäre Team. ENDNUTZER, die von neuen Lösungen profitieren bringen
Bedarfe ein und geben Feedback zu den Ergebnissen. Durch ein Eco -System an PARTNERN
(Technologie Unternehmen, Universitäten, Start -Ups) werden Innovationen durch externe
Expertise und Fähigkeiten gefördert.
Neue Fähigkeiten (vgl. Kapitel IT Kompetenzen) und Räume unterstützen den initialen Aufbau
der eigenen Innovationskultur. In einem Innova tions-Labor können die Teams in 1 -2 Wochen
die Iteration entwickeln und einen ersten Prototypen am Kunden testen ( Abbildung 27). Ein
Prototyp kann dabei a uch eine Website oder eine Idee in Papierform darstellen, die mit dem
Endkunden besprochen wird. Danach führen mehrere Iterationen durch die Entwicklung und
mittels einer Kommunikationssoftware wird das Arbeiten von verschiedenen Standorten un-
terstützt. In regelmäßigen Reviews wird den Fachbereichen der aktuelle Stand der Entwicklung
präsentiert und diese haben die Möglichkeit ihre Anregungen einzubringen.
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Abbildung 27: Vorgehensmodell im Innovationslabor
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5 IT Betriebsmodell
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5 IT Betriebsmodell
Dieses Kapitel beschreibt das IT -Betriebsmodell, als eines der Elemente, die die IT Leistung
entscheidend beeinflussen. Einige Bereiche des IT -Betriebsmodells wurden in den Kapiteln IT
Projektportfolio und IT Serviceportfolio schon betrach tet. I m Auditworkshop zum IT -
Betriebsmodell sind folgende Schwerpunkte für das Sollkonzept definiert worden.
Kundenmanagement
Architektur- und Innovationsmanagement (Enterprise Architecture Planning)
Lieferantenbeziehungsmanagement
Governancestruktur
Aufbauorganisation
Ein IT -Betriebsmodell ist die Kombination aus Prozessen, Rollen, Steuerungs -/ Gover-
nancestrukturen und Organisationsform, welche für Planung, Design, Entwicklung, Einführung
und Betrieb von IT Services erforderlich sind. Das IT-Betriebsmodell beeinflusst maßgeblich die
Effektivität und Effizienz der Arbeitsabläufe, Produkt -/ Ergebnisqualität, Risiken, Aufwand so-
wie Kosten. Das auf die Stadt Nürnberg angepasste Betriebsmodell orientiert sich an den aktu-
ellen Industriestandards und Frameworks für IT-Servicemanagement und Projektmanagement.
Diese sind ITIL® 2011 Edition, COBIT v5, IT4IT, Prince 2 und PMP. Das Betriebsmodell besteht
aus den Bereichen Kundenmanagement, Service Strategie, Service Entwicklung, Service Ma-
nagement & Operations, IT-Management und Lieferantenbeziehungsmanagement.
Abbildung 28: IT Betriebsmodell Stadt Nürnberg
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Kundenmanagement Das Kundenmanagement regelt und koordiniert die Interaktion mit
dem Kunden. Der Kunde kann innerhalb der Stadt Nürnberg liegen
(z.B. Dienststellen), aber auch außerhalb der Organisation (z.B. Bür-
gerinnen und Bürger oder Unternehmen). Die drei zentralen Aufga-
ben des Kundenmanagements sind das Bedarfsmanagement, die
Anwendungsbetreuung und das Servicemanagement.
Service Strategie Im Rahmen der Service Strategie wird festgelegt, wie sich das Port-
folio der IT -Services mittel - und langfristig verändert und welche
Fähigkeiten, Hilfsmittel sowie Ressourcen die IT benötigt, um diese
Veränderungen umzusetzen. Im Vordergrund der IT -Strategie steht
die bestmögliche und wirtschaftliche Unterstützung der geschäftli-
chen Prioritäten und Prozesse der Stadt durch die IT. Ausgangs-
punkt für die Service Strategie sind die „Geschäftsstrategien“, inklu-
sive der Initiativen zur Digitalisierung der Dienststel-
len/Geschäftsbereiche die auf der Nachfrage der Kunden (Bürger
und Unternehmen aber auch andere Verwaltungsbereiche) nach IT-
Services beruhen.
Service Entwicklung Service Entwicklung beschreibt den Prozess der Entwicklung von IT -
Services und Lösungen auf Grundlage vorher definierten Anforde-
rungen. Dies umfasst nicht nur die Entwicklung/ Konzeption von
neuen IT -Services, sondern auch die Verbesserung oder die Ände-
rung von bereits vorhandenen Services.
Service Management &
Operations
Service Management & Operations regelt die zuverlässige Bereit-
stellung von IT-Services sowie die kontinuierliche Verbesserung der
Qualität und Effizienz dieser. Im Verantwortungsbereich des Service
Managements fällt die Sicherstellung, dass Servicelevels oder das
Serviceversprechen erfüllt werden und die dauerhafte Gewährlei-
stung der Lieferfähigkeit der IT Organisation. Service Operations
umfasst die Arbeiten zur operativen Bereitstellung von Services
sowie die Sicherstellung der Qualität und eine effiziente Handha-
bung von Incidents.
IT-Management IT-Management stellt die entsprechenden Rahmenbedingungen
sicher, damit die IT einer Organisation befähigt wird, ihre definier-
ten Aufgaben zu erfüllen. Im Zentrum steht hierbei die Planung und
Steuerung sowie stetige Verbesserung der Leistungen innerhalb der
IT, die Erhebung und Kontrolle von Finanz - und Leistungskennzah-
len sowie weitere Querschnittsaufgaben mit Blick auf Qualität, Risi-
ken und Ressourcenentwicklung (insbesondere Personal).
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Lieferantenbeziehungsma-
nagement
Das Lieferant enbeziehungsmanagement ist verantwortlich für die
übergreifende Zusammenarbeit mit den Dienstleistern der IT. Dazu
gehören die Begleitung des Einkaufsprozesses, die Strategie, um die
bestehenden Ressourcen und Möglichkeiten der IT effizient und
wirtschaftlich durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten zu unter-
stützen sowie die regelmäßige Prüfung und Bewertung der Leistun-
gen der Lieferanten.
IT-Governance und Organi-
sationsstruktur (Aufbauor-
ganisation)
IT-Governance beschreibt die Entscheidungsprozesse und di e Orga-
nisationsstrukturen zur Sicherstellung, dass die IT die Unterneh-
mensstrategie und -ziele unterstützten kann.
5.1 Kundenmanagement
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen zum
Thema Kundenmanagement zusammen.
Abbildung 29: Kundenmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Um die Leistungserbringung gegenüber den Dienststellen/ Geschäftsbereichen zu gewährlei-
sten, die zukünftigen Bedarfe frühzeitig zu erheben und Syner gien zu schaffen wurde die Or-
ganisation der IT der Stadt Nürnberg angepasst (siehe auch Kapitel Aufbauorganisation). In
dieser sind Kundencenter für die L eistungserbringung gegenüber den Dienststellen/ Ge-
schäftsbereichen verantwortlich (Single Point of contact) . Sie greifen dabei auf Leistungen der
Querschnittsbereiche „Infrastruktur, Querschnittliche Anwendung (Email, Kalender,
Groupware) und Plattformen“ und „Querschnittsaufgaben“ zurück. Um den Besonderheiten
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der Dienststellen/ Geschäftsbereichen gerecht zu werden , erfolgte der Zuschnitt der Kun-
dencenter unter der Berücksichtigung der fachlichen Gemeinsamkeiten und der Anzahl der zu
betreuenden Anwender und Anwen dungen. Über den IT -Service Desk werden alle Incidents
und Service Request zentral erfasst und erste Hilfestellung geleistet und gegebenenfalls die
weitere Bearbeitung in den nachgelagerten Einheiten koordiniert.
Abbildung 30: Kundencenter als Schnittstelle zwischen IT und Dienststelle/ Geschäftsbereich
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Die Kundencenter sind jeweils für die IT -Kernprozesse Bedarfsmanagement, Anwendungsbe-
treuung und Servicemanagement verantwortlich. Eine Spezifizier ung dieser IT -Kernprozesse
befindet sich im Anhang.
Bedarfsmanagement Aufnahme der Bedarfe mit Betrachtung der Geschäftsprozesse
Identifizierung von relevanten Informationen aus den Dienst-
stellen/ Geschäftsbereichen für die Priorisierung von IT -
Maßnahmen
Proaktive Beratung der Geschäftsbereiche und Dienststellen
Weiterentwicklung und Verbesserung der IT -Leistungen und
stetiger Austausch mit Stakeholdern, um die Qualität der IT -
Leistungen sicherzustellen und zu verbessern
Anwendungsbetreuung Betreuung der Applikationen in Bezug auf Funktionalität und
Wartung
Bewertung der fachlichen Anforderungen
Entwicklung der Lösung gemeinsam mit dem Bereich Infrastruk-
tur
Übergang von Entwicklung in den Betrieb
Servicemanagement Analyse und Überwachung der Umsetzung von Serviceänderun-
gen
Benachrichtigung über Änderungen an bestehenden Services
Performancemessung (Serviceversprechen)
Feedback von den Nutzern sammeln und einfordern
Die Anwendungsbetreuung wird erst in einem zweiten Schritt nach erfolgreicher Erprobun g in
den Kundencentern fest zugeordnet (vgl. Aufbauorganisation)
62
544
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Ein Kundencenter verantwortet damit für die kundenspezifischen IT -Services jeweils die fol-
genden IT-Funktionen (alle weiteren IT-Services verantworten die Querschnittsbereiche):
FUNKTION AUFGABENBESCHREIBUNG
Kundenmanagement Aufnahme der Bedarfe und Anforderungen mit Betrachtung
der Geschäftsprozesse
Identifizierung von relevanten Informationen aus den
Dienststellen/ Geschäftsbereichen für die Priorisierung von
IT-Maßnahmen
Proaktive Beratung der Geschäftsbereiche und Dienststellen
Weiterentwicklung und Verbesserung der IT-Leistungen und
stetiger Austausch mit Stakeholdern, um die Qualität der IT-
Leistungen sicherzustellen und zu verbessern
Erstellung von Grobdesigns bei neuen Anforderungen der
Dienststelle
Anforderungsmanagement Erhebung der Nicht-funktionalen- und technischen Anforde-
rungen sowie die Definition, Analyse, Spezifikation und Vali-
dierung der Kundenanforderungen.
IT-Sicherheit Planung, Definition, Entwurf, Bereitstellung und Pflege der
operativen IT-Sicherheit unter Einhaltung der städtischen
Sicherheitsrichtlinien
Projekt Management Planung und Steuerung von Projekten (IT-Projekte bzw. IT-
Teil bei Fachprojekten)
Statusberichterstellung für das IT-Gremium zu IT-Projekten
Anwendungsbetreuung (ggf.
erst im zweiten Schritt nach
erfolgreicher Erprobung)
Management von Anwendungen und Bereitstellung der IT-
Services über ihren gesamten Lebenszyklus. Dazu gehört
Problem-Management, Change-Management, Release-
Management, Second- / Third-Level-Support (Incident-
Management), Betriebskoordination, Planung, Durchfüh-
rung Systemwartung, Releasewechsel und Kapazitätserwei-
terung.
Fallbezogene Abstimmungen (ggf. konfliktäre Änderungen
Maßnahme/ Projekt/ Wartung) mit Maßnahme/ Projekt,
Testmanagement und Fachseite (Dienststelle/ Geschäftsbe-
reich)
IT-Lösungs- und Architekturbe-
ratung
Festlegung der Liefer- und Lösungsstrategie
Verantwortlich für die technische Spezifikation der Lösun-
gen
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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FUNKTION AUFGABENBESCHREIBUNG
Servicemanagement und ope-
ratives Lieferantenmanage-
ment
Analyse und Überwachung der Umsetzung von Serviceände-
rungen
Analyse und Überwachung der Lieferantenleistungen
Benachrichtigung über Änderungen an bestehenden Ser-
vices
Performancemessung
Feedback von den Nutzern sammeln und einfordern
Tabelle 6: IT-Funktionen des Kundencenters
Auf Seiten der Dienststellen sind entsprechende Rollen etabliert, welche die Schnittstelle zur IT
bilden. Die Detaillierung und Ausprägung dieser Rollen stehen in Abhängigkeit zur Größe der
Dienststelle/ Geschäftsbereich. Eine verhältnismäßig kleine Dienst stelle wird nicht alle Rollen
ausfüllen und beispielsweise kann auch ein definierter Ansprechpartner mit einer Vertretung
ausreichend sein. Typische Rollen in den Dienststellen/ Geschäftsbereichen mit Relevanz zur IT
sind:
Business Manager
Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsideen, Pflege der Geschäftsbeziehungen zu
den Kunden (Bürger, Unternehmen, Partner) des Referats bzw. Eigenbetriebs
Facharchitekt
Modellierung, Dokumentation, Verifikation, Bewertung etc. fachlicher (Ziel-) Architekturen
Fachanalyst
Erhebung, Modellierung, Priorisierung, Spezifikation, Verifikation, Verwaltung von Anfor-
derungen und Anforderungsänderungen
Key-IT-Service User
Anwender mit tiefer Erfahrung im Umgang mit den IT -Services zur Ausführung der Ge-
schäftsprozesse, die als Ansprechpartner für andere Anwender genutzt werden.
IT-Service User
Anwender der IT-Services
Projekt Manager
Projektleitung für rein fachliche Maßnahmen/ Projekte oder in sinnvoller Zusammenarbeit
mit IT-Projektleitern für Maßnahmen/ Projekte mit Anteilen auf Seiten der Referate bzw.
Eigenbetriebe und der IT
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben, Größen und Organisationsstrukturen der Dienststel-
len gibt es Unterschiede in der Ausprägung und Besetzung dieser Rollen. In kleineren Dienst-
stellen sind mehrere Rollen von einer Person besetzt. Die Zuweisung ist durch die jeweilige
Dienststelle in Abstimmung mit der IT erfolgt.
Des Weiteren besitzt jede Dienststelle bzw. jeder Geschäftsbereich bzw. jedes Cluster (je nach
Größe festzulegen) eine Fachliche Koordi nierungsstelle (FKS), in der die Facharchitekten,
Fachanalysten und die Projektleitung für Fachprojekte bzw. den fachlichen Anteil von IT -
Projekten angesiedelt sind, welche die folgenden Aufgaben wahrnimmt.
Qualitätssicherung (Prüfung/ Test, Freigabe/ Abna hme) von Konzepten, Lösungen, An-
wendungen.
Aufnehmen, bündeln und priorisieren von Anforderungen, übergreifend über alle nutzen-
den Abteilungen im Rahmen der Anforderungserhebung.
Bearbeitung komplexer Anfragen im Rahmen der Anwenderbetreuung (Fachlicher 2n d-
Level Support).
Ansprechpartner im Sinne der Koordination der ausführenden Einheiten im Kundencenter.
Darunter fallen Planung und Koordinierung der Systemwartung, Erstellung und Koordinie-
rung der Änderungsaufträge (CRs), Prüfung von Änderungen und fachliche Tests, fachliche
Abnahme von Änderungen, Prüfung dass die angeforderten Änderungen im Geschäftspro-
zess zur Anwendung kommen.
Steuerung/ Koordinierung von Maßnahmen. Darunter fallen Analyse und Prüfung von
Anforderungen und Konzepten, Steuerung der Entw icklung und Optimierung der Lösungs-
konzepte, Mitwirkung bei Entwicklung und Optimierung der Anwendungen sowie Steue-
rung und Planung der internen Ressourcen (Abnahmetest, Rollout, Schulung).
Unterstützung bei der Erstellung der Business Strategie der Dienst stellen/ Geschäftsberei-
che durch Bedarfserhebung in den Abteilungen, Informationen zu Produktentwicklungen,
gemeinsame Bewertung von Produktentwicklungen mit der IT, Abstimmung der Business
Strategie mit der IT -Strategie (inkl. Mitwirkung), übergreifendes Geschäftsprozessma-
nagement, Mitwirkung bei der Erstellung von technischen Roadmaps für die wichtigen
Anwendungen, Erstellung der fachlichen Roadmaps im Hinblick auf die Weiterentwicklung
der Businessprozesse (abgestellt auf die Business Strategie) und Einb ringen von Maßnah-
men.
Planung von Budgets für Maßnahmen, Projekte und Roadmap Aktivitäten.
65
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Vertreter aller fachlichen Koordinierungsstellen treffen sich halbjährlich zusammen mit der IT
(IT-Management, Kundemanagement und IT -Architektur) um den Fortschri tt, die Planung so-
wie die aktuelle Priorisierung der Maßnahmen zu erörtern.
Vorstellung dienststellenübergreifender Vorhaben (Plattformen)
Vorstellung und Diskussion einer gesamtstädtischen Digitalisierung
Vorstellung neuer IT-Services
Vorstellung und Dis kussion von Normen und Standards für den Einsatz der IT in der
Stadtverwaltung
5.2 Architekturmanagement
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen zum
Thema Architekturmanagement zusammen:
Abbildung 31: Architekturmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Zur Steuerung und Kontrolle der IT -Architektur und der Anwendungslandschaft ist die CMDB
vollständig ergänzt und aktualisiert worden. Auf Basis des IST -Zustandes und der Informatio-
nen aus dem Bedarfsmanagement wurde ein Soll -Bebauungsplan (Zielzustand der IT -
Architektur) ergänzt. Dieser besteht aus einer Anzahl von Teilplänen, bedingt durch die unter-
schiedlichen Aufgaben der Dienststellen und Geschäftsbere iche sowie durch die fachlichen
Domänen (z.B. pro Dienststelle, Geschäftsbereich, für DMS, für SAP, Arbeitsplatz).
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Grundlage ist die Erhebung der aktuellen und zukünftigen Anforderungen bei den Dienststel-
len. Durch den Soll-Bebauungsplan werden die folgenden Fragestellungen beantwortet:
Welche Dienststelle/Geschäftsbereich hat zukünftig welchen Bedarf an IT-Services?
Welche Anforderungen treffen auf mehrere Dienststellen/ Geschäftsbereiche zu?
Welche speziellen Anforderungen haben einzelne Dienststellen/ Geschäftsbereiche
(Hochverfügbarkeit etc.)? Worin sind diese speziellen Anforderungen begründet?
Welche IT -Services der Dienststellen/ Geschäftsbereiche (extern/intern) werden
durch welche IT-Lösungen realisiert?
Welchen Status (ablösen, beibehalten, absch alten, anstehende Veränderung) und
„technischen Zustand“ (Herstellersupport, Sicherheitsrisiken, Stabilität) haben die IT -
Lösungen?
Wie werden IT -Services durch Konsolidierung und Standardisierung wirtschaftlicher
erbracht?
Wie werden Risiken (auslaufende Technologien/ Produkte, Sicherheitslücken, Techno-
logy Debt) im IT-Serviceportfolio adressiert?
Im Zuge der Soll -Bebauung wurde der Abbau der Altlasten systematisch geplant und umge-
setzt. Dazu wurde in einem ersten Schritt ein Verantwortlicher definiert, d er die Sammlung
und Bereitstellung der nötigen Informationen koordiniert. Insbesondere wurden, in Kooperati-
on mit den Fachbereichen, die Lücken in der Dokumentation dieser Anwendungen geschlos-
sen. Danach sollten die Anwendungen nach ihrer Funktion klassifi ziert und bei Bedarf und
Möglichkeit konsolidiert werden. Eine Lösung für diese Problematik ist die Identifizierung von
weiteren Plattformen zur Bündelung von Anwendungen in „Anwendungsfamilien“ mit gleicher
Architektur.
Mit Hilfe dieser Informationen wird eine Klassifizierung der Anwendung (nach Merkmalen wie:
kritisch für Leistungsfähigkeit, Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, Erfüllung politischer Auftrag,
Automatisierung interner Prozesse, Unterstützung) und die Zuordnung zu einer Fach - oder
Querschnittsdomäne erfolgen. Anhand der Zuteilung können Synergien identifiziert und im
Soll-Bebauungsplan berücksichtigt werden.
In Verbindung mit dem Soll -Bebauungsplan werden Richtlinien für LifeCycle -Management
Maßnahmen, Herstellerunabhängigkeit, Kaufsoftware sowie den Einsatz von SAP und weiteren
Plattformen definiert.
Für die Umsetzung der Soll -Bebauungspläne sollten mit den Dienststellen und Eigenbetrieben
Roadmaps erstellt werden, um Abhängigkeiten und Schnittstellen vollständig zu erfassen und
die Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Aus den Roadmaps ergeben sich Maßnahmen/ Projekte
oder Changes. Bei der Priorisierung der Maßnahmen/ Projekte sollten die Kritikalität der be-
troffenen Anwendungen und Systeme sowie die mit dem aktuellen Zustand verbundenen Risi-
ken (kein Herstellersupport, bekannte Sicherheitslücken etc.) berücksichtigt werden. Bei Digi-
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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talisierungsvorhaben, bei denen ein Ergebnis zu Projektbeginn sehr schwer zu definieren ist
und der Fokus auf dem Endnutzer liegt, werden agile und interaktive Methoden ve rwendet
(siehe Anhang: Agile Entwicklungsmethoden und ihre Mythen). Dafür wird ein Innovationsla-
bor (siehe Sollkonzept IT-Serviceportfolio) mit folgender Methodik verwendet.
Abbildung 32:Vorgehen und Methoden Innovationsmanagement
Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sind für die Stadt Nürnberg neue Methoden
und Technologien von Bedeutung. Die sich wandelnde Technologielandschaft fördert neue
Erwartungen der Gesellschaft und hat einen starken Einflu ss auf die Arbeits - und Lebensweise
der Bürger. Im Folgenden sind die für die Stadt Nürnberg relevanten Technologietrends darge-
stellt.
Abbildung 33: Relevante Technologietrends für die Stadt Nürnberg
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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Digital Analytics
Digital Analytics umfasst das Sammeln, Messen, die Analyse, Visualisierung und Interpretation
von digitalen Daten, die das Verhalten von Nutzern auf Webs eiten, mobilen Seiten und mobi-
len Apps zeigen.
Potential: Hoch
Anwendungsgebiet: Kampagnenmanagement und gezielte Nutzerauswertung von
Besuchern von Stadtwebseiten.
Mögliche Anwendungsfälle: Bereitstellung einer Plattform für Analytics für Dienststellen
(datenschutzkonform) und Geschäftsbereiche mit einem Inter-
netauftritt.
Software as a Service (SaaS)
Vor Allem der Bereich Anwendungssoftware als Dienstleistung (Software as a Service, kurz
SaaS) wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter werden einen ähnlich hohen Anspruch an die IT der Stadt Nürnberg wie an die Apps auf
ihrem Smartphone haben. Für die IT hat SaaS den Vorteil, dass die lokale Software -Installation
und die damit verknüpfte Bereitstellung von Ressourcen entfallen.
Potential: Hoch
Anwendungsgebiet: Bei IT -Services mit User Interface die auch mobil verwendet
werden sollte Mobile First gelten.
Mögliche Anwendungsfälle: Aufnahme von SaaS IT -Services wie Office365 oder Skype for
Business in den Servicekatalog.
Platform as a Service (PaaS)
PaaS i st eine Plattform, die das Erstellen von Anwendungen und Diensten über das Internet
ermöglicht. PaaS-Dienste werden im Internet gehostet und vom Benutzer über den Webbrow-
ser abgerufen. Die Zielgruppe von PaaS sind vor allem System -Architekten und Entwickler,
weniger Endnutzer. Die Software-Programmierung wird damit deutlich erleichtert und be-
schleunigt, weil Entwickler die notwendige Infrastruktur nicht selbst implementieren und be-
reitstellen müssen.
Potential: Gering
Anwendungsgebiet: Aktuell entwickelt die Stadt Nürnberg keine e igenen Anwen-
dungen. Allerdings wäre eine PaaS bei der Entwicklung von
Apps und Chatbots sinnvoll. Beis piele für PaaS -Plattformen
sind die App Engine von Google, Microsofts Windows Azure
oder force.com von Salesforce.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Infrastructure as a Service (IaaS)
IaaS bildet die unterste Ebene im Cloud -Computing. Den Nutzern wird dabei eine IT -
Infrastruktur wie etwa Server oder Archivierungs - und Backup-Systeme über das Internet zur
Verfügung gestellt. Rechner, Storage, Netzwerke und andere Ressourcen werden als vi rtuali-
sierte Dienste angeboten.
Potential: Hoch
Anwendungsgebiet: Für die Stadt Nürnberg ist dieser Service ein virtuelles und ei-
genes Rechenzentrum, bei dem sie sich um die physikalische
Hardware nicht kümmern muss. Beispiele für IaaS sind die vir-
tuellen Server der Amazon Elastic Compute Cloud (EC2) oder
der Dienst Infrastructure-as-a-Service von Fujitsu.
Robotic Process Automation
Robotic Process Automation (RPA) ist die Verwendung von Software zur Automatisierung von
repetitiven Aufgaben, die auf Desktop -Computern ausgeführt werden, z. B. das Kopieren und
Einfügen von Kontaktdetails über mehrere Systeme hinweg. RPA nutzt Prozessabläufe, um die
Arbeitsautomatisierung zu maximieren. Codierungskenntnisse und Expertise sind nur im mini-
malen Umfang erforderlich.
Potential: Hoch
Anwendungsgebiet: Für alle repetitiven wiederkehrenden Aufgaben in der Verwal-
tung und in der IT. Erprobung über einen Prototyp im Innovati-
onslabor möglich. Beispiele für RPA Software sind blueprism
und Pega.
DevOps
DevOps ist eine Sammlung von Praktiken und Techniken und Arbeitsmethoden die s ich auf die
Wertschöpfung und Produktivität der Software, Lieferung und Betrieb konzentriert. Eines der
zentralen Wesensmerkmale eines DevOps-Modells ist, dass die Entwicklungs - und Operations-
Teams nicht mehr isoliert voneinander arbeiten. Dabei kommen Praktiken zur Automatisierung
von traditionell manuellen, zeitaufwendigen Prozessen zum Einsatz. Der verwendete Techno-
logie-Stack und die genutzten Tools ermöglichen eine schnelle und zuverlässige Ausführung
und Weiterentwicklung von Anwendungen.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Bei den folgenden Methoden handelt es sich um DevOps Best Practices:
Continuous Integration (CI)
Continuous Integration ist eine Praxis in der Software -Entwicklung, bei der Entwickler
alle Codeänderungen regelmäßig in einem zentralen Repository zusammenführen.
Diese Änderungen werden dann automatisiert erstellt und getestet.
Continuous Delivery (CD)
Fortlaufende Bereitstellung ist eine Softwareentwicklungsmethode, bei der Codeän-
derungen automatisch erstellt, getestet und für eine Produktionsversion vorbereitet
werden. Die CD ist eine Erweiterung der Contin uous Integration. Dabei werden alle
Codeänderungen nach dem Entwurf in einer Test - und/oder Produktionsumgebung
bereitgestellt.
Microservices
Die Microservice -Architektur basiert darauf, Anwendungen auf Basis viele r kleiner
Services aufzubauen. Jeder Service durchläuft seine eigenen Prozesse und kommuni-
ziert mit anderen Services mittels eines einfachen Mechanismus über eine eindeutig
definierte Schnittstelle, üblicherweise eine HTTP-basierte API.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit über Teamstrukturen hinweg ist
ein wesentliches Merkmal einer funktionierenden DevOps-Unternehmenskultur.
Potential: Niedrig
Anwendungsgebiet: Aktuell findet keine Softwareentwicklung in der IT d er Stadt
Nürnberg statt.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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5.3 Lieferantenbeziehungsmanagement
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen zum
Thema Lieferantenbeziehungsmanagement zusammen.
Abbildung 34: Lieferantenbeziehungsmanagement - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Ein strategisches Lieferantenbeziehungsmanagement in der IT erstellt auf Basis der Ser-
vicestrategie und dem Architekturmanagement regelmäßig eine Sourcingstrategie und be-
trachtet mit der jeweiligen IT -Einheit die Möglichkeiten über das Sourcing von Leistungen.
Entscheidungen zum Sourcing sind aufgrund von Ausschreibungsvorgaben und Vertragsrecht
ein komplexer Prozess. Mit Hilfe einer Entscheidungsmatrix werden diese im ersten Schritt
reduziert und die Leitplanken für den Einsatz der verschiedenen Liefermodelle gesetzt.
Abbildung 35: Entscheidungsmatrix zur Identifikation des passenden Sourcingmodells
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Das strategische Lieferantenbeziehungsmanagement identifiziert zusammen mit dem operati-
ven Lieferantebeziehungsmanagement aus den Kundencentern bevorzugte Sourcing -Partner.
Die zentrale Beschaffung sowie das strategische und operativer Lieferantenmanagement füh-
ren einen stetigen Erfahrungsaustausch zu den vergangenen Ausschreibungen und zu den ak-
tuellen Lieferanten. Ferner sollten Vorgehensweisen abgeleitet werden, die für zukünftige
Vergaben genutzt werden können (Abbildung 36 und Tabelle 7).
Abbildung 36: Überblick Gestaltungsaspekte bei Vergabeverfahren
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555
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Folgende Tabelle zeigt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Vertragsformen:
VERTRAGSFORM VORTEILE NACHTEILE
Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)
(Rahmenvertrag ohne Bindung
für Einzelabrufe)
+ Steuerung durch AG
+ Einfache Leistungsbeschrei-
bung
+ Einfache Beschaffung
- Verantwortung (Leistung,
Aufwand, Risiken, Qualität,
Zeit) beim AG
- AÜ Risiko
- Hoher Steuerungsaufwand
- Begrenzte Skalierung
Dienstleistung T&M
(Rahmenvertrag ohne Bindung
für Einzelabrufe)
+ Steuerung durch AG
+ Einfache Leistungsbeschrei-
bung
+ Einfache Beschaffung
- Verantwortung (Leistung,
Aufwand, Risiken, Qualität,
Zeit) beim AG
- Hoher Steuerungsaufwand
- Begrenzte Skalierung
Dienstleistung zum Festpreis
(Rahmenvertrag ohne Bindung
für Einzelabrufe, Einzelvertrag)
+ Geteilte Verantwortung
+ Geringer Steuerungsaufwand
+ Gute Skalierung
- Aufwändige Leistungsbe-
schreibung
- Definition Erfolgs- und Ab-
nahmekriterien
- Leistungskontrolle
Gewerk zum Festpreis
(Rahmenvertrag ohne Bindung
für einzelne Gewerke, Einzelver-
trag)
+ Geteilte Verantwortung
(Schwerpunkt beim AN)
+ Moderater Steuerungsauf-
wand
+ Gute Skalierung
- Aufwändige Leistungsbe-
schreibung
- Vorgaben (Architektur,
Technologien, Zusammen-
arbeit, Mitwirkung etc.)
- Definition Erfolgs- und Ab-
nahmekriterien
- Aufwändige Beschaffung
- Leistungskontrolle
- Steuerungsfähigkeit (Pro-
zesse & Rollen)
Outsourcing (inkl. Infrastruktur)
(Einzelvertrag mit Servicekata-
log)
+ Verantwortung beim AN
+ Moderater Steuerungsauf-
wand
+ Gute Skalierung
- Aufwändige Leistungsbe-
schreibung
- Vorgaben (Architektur,
Technologien, Zusammen-
arbeit, Mitwirkung etc.)
- Definition Servicekatalog,
SLAs
- Aufwändige Beschaffung
- Leistungskontrolle
- Steuerungsfähigkeit (Pro-
zesse und Rollen)
- Bindung überlängeren Zeit-
raum
Tabelle 7: Vertragsformen Vor- und Nachteile
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Ein Beispiel dafür ist die Festl egung von Kriterien die „schlechte Vergaben“ verhindern oder
zumindest reduzieren sollen (z. B. Teststellungen über einen längeren Zeitraum, Referenzbesu-
che oder Pönalen des externen Dienstleisters bzw. Lieferanten bei Nicht -Erreichen bestimmter
Qualitätsstufen oder Meilensteine innerhalb der zugesagten Zeitrahmen).
Des Weiteren sind freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen für Beschaffungen
unter den Schwellenwerten gesetzlich zulässig und halten den Aufwand für die dafür qualifi-
zierten IT -Leistungen in Grenzen. Diese Erfahrungen sind in einem „Leitfaden für Vergaben“
beschrieben, der von der zentralen Vergabestelle und dem strategischen Lieferantenmanage-
ment regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht wird.
Bei der Beschaffung wird vom strategischen Lieferantenmanagement und der Enterprise Archi-
tektur geprüft, ob es sinnvoll ist, eine anstehende Ausschreibung auf einen erweiterten Nut-
zungskreis auszudehnen (auch für interne IT Provider wie Presseamt, Geo, etc.) bzw. dies als
Option zu ermögliche n. Auch wenn dadurch für den initialen Bedarfsträger der Aufwand und
die Dauer größer werden, so ist das im Kontext der gesamten Stadt Nürnberg die sinnvollere
Lösung. Es besteht die Möglichkeit, stadtweit nutzbare Lizenzen zu beschaffen, oder auch
Nachkäufe zu tätigen, die ggf. durch einen Folgebeschluss initiiert werden.
Ferner werden Rahmenverträge genutzt, um sowohl Dienstleistungen als auch Gewerke abzu-
wickeln. Dazu wird der Umfang des Gewerks nicht schon in der ursprünglichen Ausschreibung
beschrieben. Es ist ausreichend die Rahmenbedingungen für mögliche Gewerke zu definieren
(z.B. welche Technologien zum Einsatz kommen, welche Art von Leistungen das Gewerk um-
fassen soll, wie das Vorgehen zur Erstellung eines Angebots für ein Gewerk ist). Rahmenverträ-
ge können für ein Volumen abgeschlossen werden, das höher ist als die letztendlich abgerufe-
nen Leistungen. Mit diesem Vorgehen hat die Stadt Nürnberg eine höhere Flexibilität, um auf
nicht vorhersehbare Anforderungen zu reagieren
5.4 Governancestruktur
Die Einbindung aller relevanten Interessensgruppen und eine abgestimmte Steuerung erfolgt
über eine Gremienstruktur. Die vorhandenen Gremien und Boards wurden an die neue Organi-
sationsstruktur angepasst.
Die Steuerung der IT findet an verschiedenen Stellen bez ogen auf die unterschiedlichen Pro-
zesse statt. Für eine effektive und effiziente Steuerung sind in der Regel unterschiedliche Teil-
nehmerkreise erforderlich. Dementsprechend sind Gremien und Boards etabliert, die in der
jeweils erforderlichen Zusammensetzun g diese Steuerungsaufgaben wahrnehmen. Wir emp-
fehlen die Einrichtung der folgenden Boards und Instanzen, die sich als eine sinnvolle Struktur
zur Steuerung von IT-Organisationen mit der Größe der Stadt Nürnberg erwiesen haben.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Abbildung 37: Wirkungsbereich und Zusammenspiel der Boards- und Gremien
Die Boards richten ihre standardisierte Agenda an den Aufgaben aus, alle Dokumente werden
den Teilnehmern drei Tage vor dem Termin zugesendet. Entscheidungen, die in dem jeweiligen
Gremium nicht getroffen werden können, werden eskaliert, die Eskalationspunkte sind auf den
folgenden Abbildungen festgelegt. Um den Kundenbezug zu gewährleisten werden im IT Board
bei Bedarf Vertreter der FKS (Fachliche Koordinierungsstelle) der Dienstste llen/ Geschäftsbe-
reiche eingeladen.
Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Gremien, deren Teilnehmer sowie Aufgaben
sind für jedes einzelne Gremium im Folgenden beschrieben. Hierbei werden folgende Inhalte
betrachtet: Teilnehmerkreis, Frequenz, V erantwortlichkeiten, Input, Output , Aufgaben und
Eskalationswege.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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IT BOARD
Das IT Board ist das höchste Gremium für IT Fragen und ist besetzt mit allen Top Führungskräf-
ten des DIP.
Abbildung 38: IT-Board
Zukünftig sollte ei n Vertreter des IT Boards jeweils bei Ausschuss-Vorlagen in anderen Stadt-
ratsausschüssen verpflichtend beteiligt werden. Ein hoher Prozentsatz an Entscheidungen hat
heute in irgendeiner Weise mit IT/Digitalisierung zu tun. In vergleichbaren öffentlichen Ge-
bietskörperschaften wurde mittlerweile ein eigener IT Ausschuss etabliert.
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PORTFOLIO & PROJEKT & IT-SERVICE GREMIUM
Das Portfolio & Projekt & IT -Service Gremium ist das zentrale Gremium der IT dort werden
Entscheidungen zum Leistungsumfang, Priorisierungen, Risikominimierung, Konfliktlösung, etc.
gebündelt diskutiert und entschieden.
Abbildung 39: Portfolio & Projekt & IT-Service Gremium
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ARCHITEKTUR UND INNOVATION INSTANZ
Die Architektur und Innovation Instanz definiert die Architektur-Standards und -Roadmaps mit
dem Ziel bestmögliche Synergien bei der (Zusammen)Arbeit zu erzielen und ist die zentrale
Instanz, um Innovationen anzustoßen.
Abbildung 40: Architektur und Innovation Instanz
SICHERHEIT UND COMPLIANCE INSTANZ
Der Sicherheitsbeauftrage als Instanz im Gremienmodell sorgt für die Einhaltung der Compli-
ance.
Abbildung 41: Sicherheit und Compliance Instanz
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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LIEFERANTENBEZIEHUNGSINSTANZ
Die Lieferantenbeziehungsinstanz als Hüterin des Sourcingmodells, steuert und bewertet Un-
derpinning Contract (UC) und kümmert sich um das Relationship Management.
Abbildung 42: Lieferantenbeziehungsinstanz
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5.5 Aufbauorganisation
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen zum
Thema Aufbauorganisation zusammen.
Abbildung 43: Aufbauorganisation - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Die neu geschaffene Diens tstelle DIP (Digitalisierung, IT und Prozesse) ist dem Referat I/II (Fi-
nanzen, Personal, IT und Organisation) zugeordnet. Die Dienststelle DIP vereint die beiden
Themen Organisation/Prozesse (DIP/1) und DIP/IT. Die Aufbauorganisation der Dienststelle DIP
wird im Strategieprojekt 3 definiert. Im Folgenden wird die Aufbauorganisation der IT näher
erläutert und Empfehlungen für bisher in der IT verortete Thematiken (Informationssicherheit)
getroffen.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
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Folgende Personalbedarfe müssen für DIP/IT für die im Folg enden weiter erläuterte neue Auf-
bauorganisation geschaffen werden:
Abbildung 44: Personalbedarfe in DIP/IT durch neue Aufbauorganisation
Abbildung 45: Aufbauorganisation
Für die Top -Führungskräfte werden die Rollendefinitionen in diesem Kapitel aus Sicht der IT
beschrieben, weitere wichtige, sich verändernde IT Rollen, finden sich im Kapitel IT Kompeten-
zen:
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Chief Digital Officer (CDO) – Leiter der Dienststelle DIP
Diese Rollendefinition ist Umfang vom Strategieprojekt 3, wir gehen Stand heute von folgen-
den Aufgaben aus:
Zentrale Governance Instanz von IT und Prozessen
Treiber für Digitale Transformation
Erstellung der übergreifenden Digitalisierungsstrategie abgeleitet aus der „Business-
strategie“ der Stadt Nürnberg
Identifikation von Potentialen der Digitalisierung
Sicherstellung Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Nürnberg im Bereich der Dig italen An-
gebote
Verantwortlich für Digitalisierungsprozesse und -strategien für die Stadt Nürnberg
Erarbeitung neuer Geschäftsmodelle
Schaffung effizienter Strukturen in Bezug auf die Digitalisierung
Leitung Organisation und Prozesse (DIP/1)
Diese Rollendefinition ist Umfang vom Strategieprojekt 3, wir gehen Stand heute von folgen-
den Aufgaben aus:
Zuständig für die zunehmende Prozessorientierung in Zeiten steigender Verände-
rungsdynamik
Aufbau Prozessmanagement und dessen stetige Weiterentwicklung (Lean, agil)
Stadtweites Management der Anforderungen der Dienststellen zum Thema Pro-
zessoptimierung (Automation, etc.)
Sparringspartner der Dienststellen zu notwendigen Anpassungen der Aufbauorganisa-
tion (resultierend aus den Prozessoptimierungen)
IT-Leitung
Die IT wird durch den IT -Leiter/die IT-Leiterin geführt. Er ist für die gesamte IT -Struktur in der
Stadt Nürnberg zuständig. Der IT -Leiter stellt die oberste Verantwortlichkeit im IT -Bereich dar
und ist verantwortlich für das Management der IT P erformance. Eine der Kernaufgaben stellt
die stetige Verbesserung der IT Abläufe – bspw. effiziente Arbeitsabläufe, neue Bestätigungs-
felder – insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen der Digitalisierungsstrategie
dar. Er trägt die Verantwortung f ür eine innovative IT -Architektur, d.h. dass technische Neue-
rungen betrachtet, auf ihr Potential geprüft und rechtzeitig implementiert werden. Zudem
muss er sicherstellen, dass ein funktionierendes und einwandfreies Tagesgeschäft vorhanden
ist, d.h. besteh ende Hardware und Software müssen gewartet und überprüft werden. Zudem
ist der verantwortlich für die Planung und Realisierung von IT-Projekten.
83
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Die neue Aufbauorganisation wird sich schrittweise weiterentwickeln, deshalb bilden wir im
Folgenden zwei aufeinander aufbauende Organisationsempfehlungen ab.
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Abbildung 46: Aufbauorganisation - Schritt 1
85567
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5 IT Betriebsmodell
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IT Management
Der Bereich IT Management untergliedert sich in 4 Teams.
Das Team Enterprise Architektur umfasst das Enterprise Architekturmanagement, des Innova-
tionsmanagement/ Innovationslabor und die IT Strategie.
Für den Aufbau des Innovationslabors ist zu nächst eine Vollzeitkraft vorgesehen, im Zielzu-
stand werden dort 4 weitere Mitarbeiter rekrutiert aus dem IT -Bestand jeweils zeitlich befri-
stet mitarbeiten.
Das Team Servicemanagement umfasst das Service Katalog Management, das Performance-
und Qualitätsma nagement, das s trategisches Lieferantenmanagement, das Personalmanage-
ment, Grundsatzfragen und die Technologieberatung des GPR.
Weiterhin sind die Teams Projektmanagement und IT -Sicherheit dem Bereich IT Management
zugeordnet. Sie arbeiten für alle anderen IT-Bereiche. Vorteil der Bündelung im Bereich IT Ma-
nagement sind der geregelte Austausch zu good practices zur kontinuierlichen Verbesserung
und die bessere Steuerung der Kapazitäten.
Kundencenter
Die Kundencenter sind für die Leistungserbringung gegenüber den Dienststellen/ Geschäftsbe-
reichen verantwortlich.
Im Kundencenter werden die Funktionen Kundenmanagement/ Anforderungsmanagement, IT-
Sicherheit, Projektmanagement, Anwendungsbetreuung (nach Erprobung in Schritt zwei), IT -
Lösungs- und Architekturberatung sowie Servicemanagement und operatives Lieferantenma-
nagement wahrgenommen.
Wir empfehlen die Kundencenter an den Clustern , welche in der digitalen Stadtverwaltung
definiert wurden auszurichten . Durch diese auf die Kunden hin optimierte Organisation we r-
den Aufgaben von ehemals Kundenmanagement, Anwendungsbetreuung, etc. in den Kun-
dencentern gebündelt.
Servicebereiche
Wir empfehlen für den Bereich SAP einen eigenen Bereich zu bilden. Das Competence Center
SAP spiegelt die Querschnittsfunktionen der SAP-Plattform über alle Bereiche der Stadt wider.
Darüber hinaus gibt es vier weitere kundenorientierte Servicebereiche: „Service Desk | An-
wenderbetreuung“, „Fachverfahren“, „DMS“ und das „eGovernmentbüro (EGB)“. Wir empfeh-
len aufgrund der anstehenden Aufgaben rund um das Onlinezugangsgesetz das eGovernment-
büro zumindest bis 2022 in seiner jetzigen Aufstellung zu belassen.
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568
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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System Services und Infrastructure
Aus den drei Bereichen Systemmanagement, Systembetrieb und Netze und Infrastruktur wer-
den zwei Bereiche ( Competence Center System Services und Competence Center Infra-
structure). Die ehemaligen Bereiche IT-4 und IT-5 werden zu dem CC System Services ver-
schmolzen und geben die RZ Infrastruktur an das CC Infrastructure ab. Zum CC System Services
hinzu kommt das Team Workplace Management (strategische und zentrale Aufgaben der An-
wenderbetreuung).
In Schritt 2 teilt sich der Servicebereich „Fachverfahren“ nach erfolgreicher Erprobung auf. Das
Thema „Anwendungsbetreuung“ wird in die Kundencenter integriert. Das verbleibende Thema
„Entwicklung und Test“ wird das Competence Center Development & Test.
Darüber hinaus werden die beiden Ser vicebereiche „DMS“ und „EGB“ in die Logik der Compe-
tence Center überführt und auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtet:
DMS Competence Center Dokumenten- & Datenmanagement
EGB Competence Center Online-Services
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Abbildung 47: Aufbauorganisation - Schritt 2
88570
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Informationssicherheit
Das Thema Informationssicherheit war bisher in der IT angesiedelt. Um den Empfehlungen des
IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu folgen, ist
die zentrale Rolle für das Thema Informationssicherheit (der Informationssicherheitsbeauftrag-
te (ISB) und dessen Informationssicherheits -Management-Team) auf „Geschäftsführungsebe-
ne“ zuzuordnen. Deshalb empfehlen wir dieses Thema dort als Stabstelle außerhalb der IT
anzusiedeln.
Durch eine enge Verzahnung mit dem Thema Datenschutz empfiehlt es sich eine gemeinsame
Stabstelle Datenschutz und IT -Sicherheit zu schaffen. Informationssicherheit hat das Ziel, In-
formationen jeglicher Art und Herkunft zu schützen. Dabei können I nformationen auf Papier,
in IT-Systemen oder auch in den Köpfen der Benutzer gespeichert sein. IT -Sicherheit als Teil-
menge der Informationssicherheit konzentriert sich auf den Schutz elektronisch gespeicherter
Informationen und deren Verarbeitung.
Abbildung 48: Umfang Informationssicherheit
Grundlage für die Ausgestaltung der Informationssicherheit geben die BSI Standards, ein wich-
tiger Teil dieser Standards (BSI Standard 200 -1) regelt die Ausgestaltung der Managementsy-
steme für Informationssicherheit (ISMS)
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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Abbildung 49: ISMS Managementprinzipien
In den Standards werden auch Empfehlungen zur organisatorischen Ausgestaltung gegeben.
Die Stadt Nürnberg fällt in die Kategorie einer großen Institutio n, weshalb wir wie eingangs im
Kapitel beschrieben eine Stabstelle auf Leitungsebene empfehlen.
Abbildung 50: Empfehlung zur organisatorischen Aufstellung der IT-Sicherheit nach BSI Standard
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572
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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5.6 Weitere Bereiche des IT-Betriebsmodells
5.6.1 Service Entwicklung
5.6.1.1 Analyse
BESCHREIBUNG
Im Vordergrund stehen die Analyse sowie die Spezifizierung in Bezug auf die Technologie oder
die Anwendung. Von den identifizierten Anforderungen aller relevanten Stakeholder werden
entsprechende Anwendungsfälle konzipiert.
NÄCHSTE SCHRITTE
Für die Priorisierung und Planung von neuen oder geänderten IT -Services ist es notwendig,
dass Informationen über Aufwand und Mehrwert für jede Änderung transparent sind. Hierzu
ist es notwendig einen standard isierten Prozess zu etablieren, der alle relevanten Informatio-
nen einholt. Dazu gehören geschätzter Aufwand, betroffene IT -Services, Schnittstellen und die
Abstimmung mit den Stakeholdern. Dafür benötigt es eine aussagekräftigte CMDB, ein Archi-
tekturmanagement und definierte Schnittstellen zu den Dienststellen/ Geschäftsbereichen.
5.6.1.2 Design
BESCHREIBUNG
In der Design -Phase wird ein detaillierter IT -Lösungsentwurf erstellt, der auf den vorher defi-
nierten Anforderungen an Qualität und Leistung basiert. Dabei können die Anforderungen aus
unterschiedlichen Gründen entstehen. Anforderungen können z.B. aufgrund von neuen Tech-
nologien entstehen, sich aus der Stadtstrategie ableiten oder sich aus Kundenanforderungen
ergeben. Im Nachgang wird dieser Entwurf (Prototyp) mit Nutzern getestet, die Testergebnisse
evaluiert und Anpassungen am Design werden bei Bedarf vorgenommen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Es ist zu definieren, ab welchem Umfang ein neuer oder geänderter IT -Service vor Implemen-
tierung als Prototyp konzipiert werden muss. Es muss ein Standard für das Design -Konzept
definiert werden, damit auf einer vergleichbaren Basis entschieden werden kann ob und mit
welcher Priorität der geänderte IT-Service umgesetzt wird.
91
573
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 91 von 149
5.6.1.3 Build
BESCHREIBUNG
Auf Basis der funktionalen und techn ischen Spezifikationen wird eine technische Lösung er-
stellt und entsprechend konfiguriert.
NÄCHSTE SCHRITTE:
Für die Entwicklung von IT -Services sind einheitliche Standards definiert. Hierzu gehörten u. a.
einheitliche Standards zu den Codes sowie auch Pe rformance Anforderungen von IT -Services.
Hierunter fällt auch eine einheitliche Dokumentation der Entwicklung, damit neugewonnene
Erkenntnisse aus der Entwicklung für die zukünftige Entwicklung von IT -Services zur Verfügung
stehen.
5.6.1.4 Test
BESCHREIBUNG
Es wird überprüft, ob die erstellte Lösung den Qualitäts - und Leistungsanforderungen ent-
spricht.
NÄCHSTE SCHRITTE
Um einen einheitlichen und standardisierten Prozess zum Test eines IT -Services zu etablieren
ist zunächst zu definieren, welche Liefergegenständ e innerhalb der Test -Phase anzufertigen
sind. Für jeden Test sind entsprechend der Testansatz, das Testszenario, die Testkonditionen
und die erwarteten Testergebnisse zu definieren.
5.6.1.5 Change-Management
BESCHREIBUNG
Das Change-Management (bzw. Veränderungsm anagement) stellt die Kontrolle von Verände-
rungen innerhalb der IT sicher. Ebenfalls zum Aufgabenspektrum gehören die effiziente Ab-
wicklung der Veränderungen sowie die Minimierung von Risiken für die laufende IT.
92
574
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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NÄCHSTE SCHRITTE
Viele Änderungen an den b estehenden IT-Services sind derzeit in der IT -Maßnahmenplanung
integriert. Für eine Nicht-Standard-Änderung (Change) an einem bestehenden IT -Service der
ein IT -Infrastrukturelement betrifft (z.B. Aufbau eines virtuellen Servers oder Bereitstellung
einer Schnittstelle) ist ein separater Prozess einzuführen. Über diesen Prozess wird sicherge-
stellt, dass die Änderung mit allen relevanten Stakeholdern abgestimmt ist sowie die Implika-
tionen auf den Geschäftsprozess und Kosten transparent gemacht werden.
Ziel:
Sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Änderungen kontrolliert, überwacht und im-
plementiert werden, wobei die angebotenen IT-Services so wenig wie möglich gestört
werden
Um auf sich ändernden Geschäftsanforderungen des Kunden zu reagieren und Vorfäl-
le, Unterbrechungen und Nacharbeit zu reduzieren
Aufgaben Change Management:
Änderungsanforderung erfassen und klassifizieren (RFC). Beurteilung und Bewertung
von RFCs auf relevante Interessenbereiche, geschäftliche Begründung, Auswirkungen,
Kosten, Nutzen und Risiko
Sicherstellung, dass alle relevanten Stakeholder der Änderung zugestimmt haben
Entwicklung eines Rollback -Plans, um die Live -Umgebung auf den Zustand vor dem
Ändern (Anwendungen, Komponenten und Daten) zurückzusetzen.
Ein Change kann durch fachliche An forderungen oder technische Änderungen benötigt wer-
den. Fachliche Anforderungen werden über das Kundenmanagement erhoben und bewertet.
Wird für die Umsetzung ein Change benötigt, ist vom Kundenmanagement in Unterstützung
mit der betroffenen IT -Abteilung ein RFC zu erstellen. Wird von den IT -Bereichen ein Change
benötigt, ist dieser vom jeweiligen Bereich zu erstellen (Tabelle 8).
Inhalte Beschreibung
ID Eindeutige ID des RFCs
Datum Datum der Einreichung
Bedarfsträger Initiator des Changes
Change-Owner Change Ersteller innerhalb der IT
Change-Priorität Sehr hoch; Hoch; Normal; Gering
Beschreibung - Zusammenfassende Beschreibung
- Grund für die Durchführung des Changes
- Kosten
93
575
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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- Nutzen
- Folgen, falls der Change nicht implementiert wird
- Dienststelle/Geschäftsbereiche die vom Change betroffen sind
- IT-Services, die vom Change betroffen sind
- IT-Infrastrukturkomponenten, die vom Change betroffen sind
Risiken - Erkannte Risiken
- Zu treffende Gegenmaßnahmen
- Roll-back-Plan
Zeitplan / Ressourcen - Vorgesehener Zeitplan für Implementierung
- Geschätzte Ressourcen für Implementierung (Personell / Kosten)
Tabelle 8: Checkliste RFC
Nach Erstellung des Changes wird dieser dem Portfolio & Projekt & IT -Service Gremium zur
Genehmigung oder Ablehnung vorgelegt. Bei der Entscheidung werden folgende Kriterien be-
achtet:
Datum der Genehmigung / Ablehnung
Beteiligte Personen
Vom Gremium vergebene Priorität
Ggf. Restriktionen
Ggf. Gründe für die Ablehnung des RFC
Nach der Genehmigung des RFC wird die Umsetzung des Changes durch den Change Owner
verantwortet.
5.6.1.6 Release & Deploy Management
BESCHREIBUNG
Das Release und Deploy Management plant die entsprechende Umsetzung bzw. Bereitstellung
in die Produktionsumgebung. Hierzu gehört auch die Abstimmung der Release- und Implemen-
tierungspläne mit allen relevanten Stakeholdern. Zentrale Aufgaben sind die Planung, Steue-
rung und Kontrolle sowie das Ausro llen von Releases. Zusätzlich wird sichergestellt, dass alle
erforderlichen Dokumentationen vorliegen (wie z.B. Pflege der CMDB).
NÄCHSTE SCHRITTE
Der Betriebsübergang und eine genaue Abgrenzung des zu liefernden Produktes werden der-
zeit nicht abgegrenzt und definiert. Dies führt zu einem Mehraufwand, insbesondere für die IT.
Demnach sind für alle zukünftigen Änderungen der IT-Services im Vorfeld Abnahmekriterien zu
definieren.
94
576
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 94 von 149
5.6.2 Service Management & Operations
5.6.2.1 Incident Management
BESCHREIBUNG
Das Incident Management beschreibt den Prozess der Reaktion auf Störungen oder Sicher-
heitsvorfälle. Sie beschreibt auch die entsprechenden Maßnahmen und Prozesse, um diese
Störungen oder Sicherheitsvorfälle zu beseitigen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Ein toolgestütztes Incident M anagement ist in der Stadt Nürnberg bereits vorhanden. Durch
die Toolunterstützung kann sichergestellt werden, dass der Supportprozess eingehalten wird.
Die bestehenden Supportprozesse sind auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen. Darüber
hinaus können zusätzliche Anwendungsfälle identifiziert werden.
Ziel:
Schnellstmögliche Wiederherstellung des IT -Services und Minimierung der nachteili-
gen Auswirkungen auf den Betrieb aufgrund von Vorfällen in der IT-Umgebung
Aufgaben Incident Management (Service Desk):
Incident im Incidenttool protokollieren, Datums- / Zeitstempel zuweisen
Incident kategorisieren (Omnitracker) und an die entsprechende IT -Abteilung weiter-
leiten
Priorisierung des Incidents innerhalb der IT -Abteilung und Durchführung einer Erst-
diagnose. Wenn der Incident falsch zugewiesen wurde, Weiterleitung an die richtige
IT-Abteilung.
Falls erforderlich, Eskalation des Vorfalls an das IT-Management.
Abbildung 51: Prozess Incidentmanagement
95
577
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 95 von 149
Die für die Bearbeitung von Incidents verantwortlichen Mitarbeitenden sind drei Ebenen zuge-
ordnet. In der ersten Ebene ( Level 1 Support ) wird die Störung im Service Desk erfasst und
versucht, eine Lösung für den Anwender zu finden. Ist dies nicht möglich, wird der Incident an
das zuständige Kundencenter weitergeleitet (Level 2 Support). Ist auch hier keine Lösung mög-
lich, werden Spezialisten aus den Competence Entern oder externe Lieferanten hinzugezogen
(Level 3 Support).
Jede Ebene, die eine Störung weit erleitet, verfolgt deren Bearbeitung bis zu einer Rückmel-
dung. Sie überprüft, ob damit eine Lösung gefunden werden kann, und informiert den Verant-
wortlichen auf dem nächsten Level. Zum Ende des Prozesses übermittelt der Level 1 -Kontakt
die Lösung an den Anwender und lässt sich von ihm die Behebung der Störung bestätigen.
5.6.2.2 Problem Management
BESCHREIBUNG
Beim Problem Management, steht im Vergleich zum Incident Management, die permanente
Lösung von sich wiederholenden Störungen (Incidents) im Fokus. Die Ver meidung von In-
cidents kann hierbei durch reaktive und auch präventive Maßnahmen erreicht werden.
NÄCHSTE SCHRITTE
Für Incidents ist ein Prozess zu definieren, ab welchem Zeitpunkt oder welcher Häufigkeit ein
Übergang ins Problem-Management durchgeführt werden soll.
Der Problem -Management-Prozess ermöglicht die Analyse und dauerhafte Beseitigung von
Problemen an IT -Services. Damit sollen Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden,
bevor (wiederholt) Störungen auftreten (z. B. die Überschreitung des gen utzten Volumens
eines Speichermediums im E-Mail-Server). Bei Störungen, für die eine Übergangslösung gefun-
den wurde, wird die Ursache des Problems identifiziert und dauerhaft behoben. Das bei der
Analyse gesammelte Wissen wird in einer Wissensdatenbank dokumentiert, um zukünftig ge-
meldete Incidents schneller zu lösen.
Treten mehrere Störungen auf, die auf das gleiche Problem zurückgeführt werden, stellt der
Problem-Management Prozess sicher, dass nicht die einzelnen Störungen, sondern die ge-
meinsame Ursache zentral behoben wird.
Abbildung 52: Prozess Problemmanagement
96
578
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 96 von 149
Proaktive Problem-Identifikation
Ziel: Die generelle Verfügbarkeit von IT-Services zu verbessern, indem Probleme proaktiv iden-
tifiziert werden. Das proaktive P roblem Management zielt darauf ab, Problem e zu ermitteln
und/oder Workarounds bereitzustellen, bevor (weitere) Incidents auftreten.
Verantwortung: KC – Servicemanagement / Anwenderbetreuung oder Querschnitt
Problem-Kategorisierung und -Priorisierung
Ziel: Aufzeichnen und Priorisieren eines Problems mit angemessener Sorgfalt, um eine rasche
und effektive Lösung zu ermöglichen.
Verantwortung: Servicemanagement
Problemdiagnose und -lösung
Ziel: Identifizieren der einem Problem zugrundeliegenden Ursache und Ini tiieren der Lösung.
Sofern benötigt, wird ein vorläufiger Workaround zur Verfügung gestellt.
Verantwortung: Servicemanagement / Betroffene IT Einheit (Anwenderbetreuung, Quer-
schnitt, Infrastruktur...)
Problem-Abschluss und -Auswertung
Ziel: Sicherstellen, dass – nach einer erfolgreichen Problemlösung – eine Beschreibung der
Lösungshistorie vorliegt.
Verantwortung: Servicemanagement / Betroffene IT Einheit (Anwenderbetreuung, Quer-
schnitt, Infrastruktur...)
Ist das Problem gelöst, werden die zugeordneten Störungen über den Incident -Management
Prozess als gelöst gemeldet. Der Problem-Management-Prozess und die Organisation zur Be-
handlung der Probleme ist analog zum Incident -Management Prozess für Level 2 und Level 3
aufgebaut. Hinzu kommt die Pflege der Wis sensdatenbank. Um den Problem -Management-
Prozess zu steuer n sind stadtweit Kennzahlen definiert (z. B. Anzahl der Incidents, Anzahl der
Probleme, Anzahl der Einträge in der Wissensdatenbank).
97
579
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 97 von 149
5.6.2.3 Access Management
BESCHREIBUNG
Das Access Management innerh alb einer Organisation ist verantwortlich für die zentrale Ver-
waltung der entsprechenden Zugriffsberechtigungen auf unterschiedliche Systeme und Appli-
kationen sowie die dazugehörige Authentifizierung und Autorisierung der User.
NÄCHSTE SCHRITTE
Nach aktue llem Stand gibt es hierbei innerhalb der Stadt Nürnberg derzeit keine Probleme.
Potenzielle Automatisierungsmöglichkeiten sind innerhalb dieses Prozesses zu prüfen.
5.6.2.4 Service Request Management
BESCHREIBUNG
Service Request Management stellt Nutzern einen K anal zur Verfügung, um Anfragen zu Stan-
dard-Services von einem definierten Service -Katalog mit vorab definierten Berechtigungen zu
beantragen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Ein Service Request ermöglich t es Leistungen aus dem IT -Servicekatalog der Stadt Nürnberg
anzufordern und allgemeine Benutzeranfragen zu bearbeiten. Der Anwender startet den Pro-
zess durch eine Anfrage per Telefon oder E-Mail bei dem für ihn zuständigen Kontaktpunkt der
IT. Diese sind die jeweiligen Ansprechpartner im Kundencenter.
Abbildung 53: Prozess Service Request
98
580
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 98 von 149
Ein Service Request und die Organisation zur Behandlung der Anfragen ist analog zum In-
cident-Management Prozess aufgebaut. Für die Durchführung und Nachverfolgung sollte eben-
falls der Omnitracker eingesetzt werden.
Request-Erfassung und -Kategorisierung
Ziel: Aufzeichnen und Kategorisieren von Service Requests mit angemessener Sorgfalt sowie
Überprüfung der Berechtigung des Anfordernden, um eine rasche und effektive Bearbeitung
zu ermöglichen.
Verantwortung: Kundenmanagement / Anforderungsmanagement
Ausführung des Request
Ziel: Ein Service Request soll innerhalb der vereinbarten Zeit bearbeitet werden
Verantwortung: Kundenmanagement
Request-Überwachung und -Eskalation
Ziel: Der Bearbeitungsstand offener Service Requests soll laufend verfolgt werden, so dass bei
zu langen Lösungszeiten rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Verantwortung: Servicemanagement
Request-Abschluss und -Auswertung
Ziel: Vor dem Schließen eines Service Requests soll dieser einer Qualitätskontrolle unterzogen
werden. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass der Request tatsächlich ausgeführt wor-
den ist und dass alle Informationen zur Beschreibung der Ausführung in ausreichendem Detail
dokumentiert sind. Zusätzlich sollen eventuelle Erkenntnisse aus der Ausführung des Requests
für die Bearbeitung künftiger Aufträge nutzbar gemacht werden.
Verantwortung: Servicemanagement
5.6.2.5 Service Reporting
BESCHREIBUNG
Durch das Service Reporting wird ermöglicht sich jederzeit übe r die Performance und Entwick-
lung von IT -Services einen Überblick zu verschaffen. Es dient ebenfalls als Instrument für die
effektive Steuerung von Leistung und Personal.
NÄCHSTE SCHRITTE
Derzeit existiert kein Reporting hinsichtlich Performance und Entwi cklung von IT -Services. Für
jeden einzelnen IT -Service sind zur Leistungsverrechnung sowie auch zur Performanceanalyse
Kennzahlen zu definieren.
99
581
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 99 von 149
5.6.2.6 Asset & Config Management
BESCHREIBUNG
Das Asset und Config Management konsolidiert alle Informationen zu Konf igurationselemen-
ten (CI) sowie die Beziehungen zueinander, die für die Erbringung von IT -Services benötigt
werden.
NÄCHSTE SCHRITTE
Die Basis für Asset & Config Management ist eine aktuelle und gepflegte CMDB. Zunächst ist zu
definieren welche Attribute und Informationen zwingend bei Konfigurationselementen hinter-
legt sein müssen. Im Nachgang sind alle Konfigurationselemente zu aktualisieren und entspre-
chende Abhängigkeiten zu hinterlegen. Damit auch zukünftig sichergestellt ist, dass die CMDB
auf dem aktu ellsten Stand ist, sind Prozesse und Verantwortlichkeiten zu definieren, die si-
cherstellen, dass die Pflege zukünftig nicht vernachlässigt wird.
5.6.2.7 Availability Management
BESCHREIBUNG
Das Availability Management stellt die Verfügbarkeit von IT -Services sicher. Die Verfügbarkei-
ten der einzelnen IT -Services sind hierbei im Einklang mit der Notwendig zur Erfüllung der Ge-
schäftsprozesse zu definieren. Hierbei sind auch zukünftige Änderungen zu berücksichtigen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Für jeden IT -Service ist ein Plan hinsichtlich der Verfügbarkeiten, basierend auf den Anforde-
rungen der Dienststellen/ Geschäftsbereiche, zu erstellen. Um Transparenz für die Anspruchs-
steller hinsichtlich der Verfügb arkeiten und die Kosten für die Erweiterung von Verfügbarkei-
ten zu stellen, sind auch hier die Kostentreiber zu identifizieren und zu kommunizieren.
5.6.2.8 Technical Security Management
BESCHREIBUNG
Das Technical Security Management ist verantwortlich für alle Prozesse hinsichtlich der über-
greifenden Informationssicherheit sowie die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben über
100
582
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 100 von 149
alle IT-Systeme und IT-Services hinweg. Es definiert Richtlinien zur Einhaltung der IT-Sicherheit,
die Eskalationswege sowie auch die Handlung bei Verstößen gegen die IT-Sicherheit.
NÄCHSTE SCHRITTE
Es wurde in der Vergangenheit bereits ein IT -Sicherheitskonzept erstellt, jedoch nicht abge-
stimmt und entsprechend kommuniziert. Dieses Konzept ist zu aktualisieren, abzustimmen und
zu kommunizieren.
5.6.3 IT-Management
5.6.3.1 IT-Performance-Management
BESCHREIBUNG
Das IT-Performance Management gibt einen Überblick über die gesamte Performance der IT.
Es misst, überwacht und berichtet über die aktuelle Performance aller IT -Services und IT -
Komponenten innerhalb der Organisation. Es konsolidiert alle Kennzahlen innerhalb der IT und
unterstützt durch die Bereitstellung oder Anfertigung von Reports das Management bei Ent-
scheidungen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Derzeit gibt es kein IT -Performance Management innerhalb der Stadt Nürnberg. Um dies für
die Zukunft sicherzustellen ist die Verantwortlichkeit hierfür festzulegen. Die Grundlage für IT -
Performance-Management sind IT-Kennzahlen. Diese sind in der Stadt derzeit nur rudimentär
definiert und werden nur punktuell ausgew ertet. Im ersten Schritt sind alle vorhandenen
Kennzahlen zu konsolidieren und im Nachgang entsprechende KPIs festzulegen.
Incident Management
Prozessziel KPI
Schnellstmögliche Wiederherstellung
des IT-Services und Minimierung der
nachteiligen Auswirkungen auf den
Betrieb aufgrund von Vorfällen in der IT-
Umgebung
Anzahl der Incidents in jeder Phase (z. B. protokolliert,
laufende Arbeiten, abgeschlossen usw.)
Anzahl der Vorfälle nach Kategorie (vgl. Kategorien Omni-
tracker)
Anzahl und Prozent der Incidents die falsch zugewiesen
wurden (Ziel < 5 %)
101
583
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 101 von 149
Den Lebenszyklus aller Incidents zu
verwalten
Prozent der Vorfälle, die innerhalb der vereinbarten Reak-
tionszeit behandelt wurden (die Ziele für die Reaktionszeit
von Vorfällen können im Serviceversprechen angegeben
werden (Ziel > 90%)
Anzahl aller Incidents (ermittelt und gelöst) und Kennzah-
len (pro Service und Serviceportfolio)
Durchschnittliche Auflösungszeit für Incidents
Anzahl und Prozent der Incidents, die am Service Desk
verarbeitet wurden (First Level Auflösung) (Ziel > 60%)
Problem Management
Prozessziel KPI
Ermittlung der Hauptursachen von Pro-
blemen (die sich auf den IT-Service
auswirken) und Bestimmen der erfor-
derlichen Korrektur, um ein erneutes
Auftreten von Incidents zu verhindern
Anzahl der erfassten Probleme
Anzahl und Prozent der Probleme, die gelöst wurden
Anzahl der erkannten Problemtrends
Minimierung von wiederkehrenden
Incidents (Probleme, die nicht verhin-
dert werden können)
Durchschnittliche Downtime bei Ausfällen
Durchschnittliche Wiederherstellungszeit bei Ausfällen
Durchschnittliche Zeit für Analyse bei Ausfällen
Service Request
Prozessziel KPI
Bereitstellung eines Kanals, über den
Benutzer Service Requests anfordern
können
Anzahl der Service Requests
Prozent der Standard-Requests im Vergleich zu nicht stan-
dardmäßigen Anforderungen <10%
Durchschnittliche Zeit für die Bearbeitung einer Service
Request
Anzahl der ausstehenden Service Requests
Anzahl und Prozent der Serviceanfragen innerhalb des
vereinbarten Bereitstellungszeitraums (Ziel > 90%)
Grad der Kundenzufriedenheit bei der Bearbeitung von
Serviceanfragen (Ziel> 90%)
Service Katalog Management
Bereitstellung und Verwaltung einer
einheitlichen Quelle konsistenter Infor-
mationen zu allen IT-Services, die für
das Unternehmen bereitgestellt werden
Der Servicekatalog existiert und wurde in den letzten 12
Monaten formal aktualisiert und veröffentlicht
Genauigkeit der im Katalog dargestellten Dienste (Name,
Typ, Beschreibung, Serviceversprechen) (Ziel = 100%)
Kundenwahrnehmung und Zufriedenheit mit den IT-
Services (Ziel > 80%)
Tabelle 9: KPIs Performancemanagement
102
584
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
Seite 102 von 149
5.6.3.2 Qualitätsmanagement
BESCHREIBUNG
Das Qualitätsmanagement ist verantwortlich für die Sicherstellung und Einhaltung der Quali-
tätsstandards innerhalb der IT sowie für Projekte und Maßnahmen.
NÄCHSTE SCHRITTE
Die Rolle des Qualitätsmanagers, der die Qualität in den Projekten sicherstellt, sollte ab einer
bestimmten Größe (>1000 PT) eingeführt werden.
Hierfür sind die Verantwortlichkeiten und Aktivitäten des Qualitätsmanagers zu definieren.
Aufgaben des Qualitätsmanagers auf dem Projekt sind:
Qualitätssicherung
Sicherung der Einhaltung des Qualitätsplans
Prüfung der Einhaltung von Vorgaben und Prozessen
Erstellung eines Quali tätsplans mit einer Übersicht der zu erstellenden Artefakte,
Termine und Reviewer
Kommunikation des „Zustands der Qualität“ in den Prozessen an Stakehol-
der/Auftraggeber
Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Artefakten und Pro-
zessen
Einbringen von Wissen und Erfahrungen aus anderen Maßnahmen
In kleinen, mittleren und großen Maßnahmen kann die Rolle des Qualitätsmanagers durch ein
Projektmitglied (nicht der Projektleitung) übernommen werden. Für sehr große und kritische
Projekte übern immt eine dedizierte Ressource die Rolle des Qualitätsmanagers für ein oder
mehrere Projekte.
Neben der Rolle des Qualitätsmanagers sollte zur Qualitätssicherung der Ergebnisdokumente,
Artefakte (Code) und Prozesse ein Ergebnisdokument „Qualitätsplan“ eingeführt werden.
Der Qualitätsplan beinhaltet unter anderem einen Reviewprozess, eine Auflistung aller Ergeb-
nisdokumente, Termine bzw. Meilensteine und Verantwortlichkeiten. Gesamtverantwortlich
für den Qualitätsplan ist der Qualitätsmanager. Daher sollte d ie Einführung des Qualitätsplans
mit der Einführung der Rolle Qualitätsmanager erfolgen.
Zur Überprüfung der Einhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der IT -Prozesse ist das
Qualitätsmanagement einzuführen. Das Qualitätsmanagement sollte in Zusammenarb eit mit
den Prozessverantwortlichen regelmäßige Audits/ Assessment zu den Prozessen durchführen
und Feedbacks zu den Prozessen einholen, um die Prozesse kontinuierlich zu verbessern.
103
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
5 IT Betriebsmodell
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5.6.3.3 Wissensmanagement
BESCHREIBUNG
Das Wissensmanagement stellt sicher, dass einmal erworbenes Know -how innerhalb der Or-
ganisation bestehen bleibt, für andere bekannt gemacht werden und Mitarbeiter bei der Pro-
duktivität und der Entscheidungsfindung unterstützt.
NÄCHSTE SCHRITTE
Bisher ist kein übergreifendes Konzept zum Wissensma nagement vorhanden. Es ist ein über-
greifendes Konzept zum Wissensmanagement zu erstellen. Für jede Organisationseinheit ist
dieses Konzept im Nachgang umzusetzen. Das Wissensmanagement stellt sicher, dass das vor-
handene Wissen für andere Organisationseinheiten zugänglich ist sowie dass diese Informatio-
nen stets aktuell gehalten werden.
5.6.3.4 Risikomanagement
BESCHREIBUNG
Das Risikomanagement koordiniert alle Aktivitäten innerhalb der Organisation zu Risiken. Hier-
zu gehört insbesondere Risikobewertung, die Behan dlung von Risiken, die Risikoakzeptanz
sowie die Kommunikation hinsichtlich von Risiken.
NÄCHSTE SCHRITTE
Innerhalb der Organisation müssen standardisierte Prozesse hinsichtlich der Identifizierung,
Kontrolle und dem Reporting von Risiken etabliert werden. Hierbei geht ebenfalls um die Iden-
tifikation von Risiken, welche regelmäßig überprüft und kommuniziert werden müssen.
5.6.3.5 Finanzmanagement
BESCHREIBUNG
Das Finanzmanagement ist verantwortlich für die Haushaltsplanung und die Steuerung des IT
Budgets. Hierzu gehören insbesondere die IT-Ressourcenplanung und -controlling.
104
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NÄCHSTE SCHRITTE
Basis für ein funktionierendes Finanzmanagement sind Kennzahlen sowie entsprechend trans-
parente Kostenstrukturen und Kostentreiber. Solche Kennzahlen sind derzeit nicht zen tral vor-
handen. Es ist eine zentrale Stelle einzurichten, die alle Finanzkennzahlen konsolidiert und
übergreifende Kennzahlen für die unterschiedlichen Stakeholder definiert.
5.6.3.6 IT-Sicherheitsmanagement
BESCHREIBUNG:
IT-Sicherheitsmanagement stellt sicher, dass alle Güter, Informationen, Daten und IT -Services
eines Unternehmens jederzeit hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
geschützt sind.
NÄCHSTE SCHRITTE:
In der Stadt Nürnberg ist ein Information Security Management System zu integrieren mit dem
Ziel Verfahren und Regeln innerhalb der Stadt Nürnberg zu etablieren, um die Informationssi-
cherheit dauerhaft zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten sowie fortlaufend zu ver-
bessern. Der ISMS Ansatz sollte die vom Bundesamt für Informationssicherheit entwickelten
Vorgehensweisen und Maßnahmen zum Grundschutz von IT Systemen (BSI -Grundschutz) ver-
folgen. Diese zielen auf das Erreichen eines ausreichenden Schutzniveaus für die IT -Systeme
bei normalem Schutzbedarf. Sie empfehlen wei terhin eine detaillierte Risikoanalyse für Berei-
che mit einem höheren Schutzbedarf. Diese Risikoanalyse sollte nach der Norm ISO 27001
konzipiert werden, um die teilweise hohen Sicherheitsanforderungen der Stadt Nürnberg zu
adressieren. Die Verbindung von BSI Grundschutz und der ISO Norm wird auch in anderen
Verwaltungsbereichen (Bundes- und Kommunalebene) praktiziert und kann als Best Practice
angesehen werden.
105
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 105 von 149
6 IT Kompetenzen
Nachfolgende Abbildung fasst die Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen d er
folgenden Unterkapitel zusammen.
Abbildung 54: IT-Kompetenzen - Kernergebnisse, Nutzenargumente und Maßnahmen
Über Kompetenzen in der IT, das Wissen, die Erfahrung und die Fähigkeiten der Mitarbeiten-
den sowie die Kultur de r Zusammenar beit können Defizite ausgeglichen werden , die in den
anderen drei Bereichen auftreten. Kompetentes Personal erzeugt gute Leistung, auch wenn
Prozesse, Rollen und Steuerungsstrukturen nicht optimal etabliert sind. Sie setzen erfolgreich
Projekte um trotz der typischen Herausforderungen und Risiken. Ihre Leistungen beim Betrieb
der IT Services kompensieren Schwächen in der Lösung bzw. bei den Produkten.
Kompetenzen in der IT beziehen sich nicht nur auf IT Wissensbereiche (Produkte, Lösungen,
Technologien, Methoden oder Prozesse). Es ist ebenso ein adäquates Maß an Fachwissen und
Verständnis der Fachbereiche notwendig, um sinnvoll unterstützen und beraten zu können,
ohne dabei den Dienststellen/Geschäftsbereichen in dessen Hoheitsbereich reinzureden.
Die Kompetenzen der IT müssen ständig entwickelt werden, um mit den Veränderungen in der
IT Welt und dem Umfeld der Fachbereiche mitzuhalten, die der technologische Wandel, die
Megatrends unserer Gesellschaft und die Digitalisierung mit sich bringen.
106
588
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 106 von 149
6.1 IT-Rollen und -Skills
Im Kapitel IT Betriebsmodell sind die Prozesse beschrieben worden, wie IT -Services definiert,
geplant, umgesetzt und betrieben werden. Einhergehend mit den Prozessen sind neue Rollen
definiert bzw. vorhandene Rollen anders auszuprägen.
In der folgenden Abbildung wurde auf Basis des IT Betriebmodells die Rollen identifiziert, die
neu zu definieren sind bzw. vorhandene Rollen, die künftig einen entscheidend anderen
Aufgabenumfang haben (rot umrandet):
Abbildung 55: Neue bzw. veränderte Rollen im IT Betriebsmodell
107
589
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 107 von 149
Zu ausgewählten Prozessen wurden in der obigen Abbildung in rot die jeweilige Rolle ergänzt.
Für jede dieser Rollen folgen auf den nächsten Seiten exemplarische Rollenbeschreibungen 1.
Jede der Rollenbeschreibungen gliedert sich wie folgt:
Beschreibung (Kurze Beschreibung der Rolle)
Hauptverantwortlichkeiten (Beschreibung der wesentlichen Aktivitäten, die die Rolle
durchführt / verantwortet)
Wissen, Skills (Aufzählung des benötigten fach lichen Wissens, aber auch von Soft -
Skills, die für die Rolle notwendig sind)
Erfahrung (Nennung von benötigten Erfahrungen für die Wahrnehmung der Aufga-
ben)
Kernergebnisse (kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse, die die Rolle
erzielen soll)
Beschrieben werden hier die Managementpositionen, für Mitarbeiter die zu - bzw. mitarbei-
ten oder sich auf diese Positionen hin entwickeln wo llen (Thema Fachkarrieren, sieh e Ende
dieses Kapitels) müssen die Rollen entsprechend angepasst werden.
Bei allen nac hfolgenden Rollensteckbriefen wurde auf die Hauptskills fokussiert, selbstver-
ständlich sollten idealerweise auch Kundenmanager, Servicemanager, Projektmanager, etc. ein
ausgeprägtes IT -Wissen und Verständnis haben, um in Zusammenarbeit mit den Mitarbei-
ter(innen) im IT-Betrieb zielgerichtet zusammenzuarbeiten.
1 Diese Rollenbeschreibungen können als Basis für die Umsetzung dienen – sollten aber nochmals wäh-
rend der Umsetzung geprüft und auf Tätigkeitsebene weiter detailliert werden.
108
590
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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KUNDENMANAGER (BEDARFSMANAGEMENT)
BESCHREIBUNG Identifizierung von Anforderungen aus den Geschäftsbereichen sowie von tech-
nologischen Entwicklungen
Etablierung und Steuerung der IT -gestützten Geschä ftsprozesse zur Verbesse-
rung der operativen Leistungen der IT der Stadt
Geschäftsprozesse in die damit zusammenhängenden IT -Komponenten abbilden,
um die Identifizierung von Anforderungen an die Technologie zu ermöglichen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Aufnahme der Bedarfe mit Betrachtung der Geschäftsprozesse
Identifizierung von relevanten Informationen aus den Dienststel-
len/Geschäftsbereichen für die Priorisierung von IT-Maßnahmen
Proaktive Beratung der Geschäftsbereiche und Dienststellen
Weiterentwicklung un d Verbesserung der IT -Leistungen und stetiger Austausch
mit Stakeholdern, um die Qualität der IT -Leistungen sicherzustellen und zu ver-
bessern
WISSEN, SKILLS Starke Kommunikations-, Präsentations- und Führungskompetenzen,
Priorisierungsfähigkeiten, Sehr gute Kenntnis zu den städtischen IT-Services
ERFAHRUNG Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Management von Beziehungen zu Dienststel-
len/ Geschäftsbereichen
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Vollständigkeit/ Exaktheit bei der Erfassung von Geschäftsanforderungen
Zuordnung von Geschäftsprozessen zu IT-Services/ IT-Komponenten
Tabelle 10: Rollensteckbrief "Kundenmanager (Bedarfsmanagement)"
109
591
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 109 von 149
APPLIKATION MANAGER (ANWENDUNGSBETREUUNG)
BESCHREIBUNG Auswirkungen auf IT-Komponenten durch Veränderungen in den Geschäftspro-
zessen quantifizieren und bewerten
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Betreuung und Weiterentwicklung der Applikationen in Bezug auf Funktionalität
und Wartung
Bewertung der fachlichen Anforderungen
Entwicklung der Lösung gemeinsam mit dem Bereich Infrastruktur
Sicherstellung des Übergangs von Entwicklung in den Betrieb
WISSEN, SKILLS Expertenwissen zu den zu betreuenden Applikationen
Gute Kenntnisse der angebotenen IT-Services im ‚eigenen‘ Kundencenter
Gute Kenntnisse im Bereich IT Architektur
Gute Kenntnisse der städtischen IT-Infrastruktur
Kommunikations- und Projektmanagementfähigkeiten (Organisation und Pla-
nung)
Abstraktionsvermögen und Kundenverständnis
ERFAHRUNG Ab 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung Applikation Manager, vorher Anwen-
dungsbetreuer
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Betreuung und Weiterentwicklung der Applikationen im Zuständigkeitsbereich
auf dem aktuellen Stand der Technik. Pflege der Attribute in der CMDB.
Tabelle 11: Rollensteckbrief "Applikation Manager (Anwendungsbetreuung)"
110
592
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 110 von 149
SERVICE-MANAGER (SERVICEMANAGEMENT)
BESCHREIBUNG Erstellung von Serviceversprechen mit den Dienststellen
Erwartungen und Zufriedenheit der Nutzer kennen
Sicherstellen, dass vereinbarte Leistungen bedarfsgerecht erbracht werden
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Analyse und Überwachung der Umsetzung von Serviceänderungen
Benachrichtigung über Änderungen an bestehenden Services
Performancemessung (Serviceversprechen)
Feedback von den Nutzern sammeln und einfordern
WISSEN, SKILLS Starke Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten
Starke Kundenorientierung
ERFAHRUNG Starke Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten
Starke Kundenorientierung
Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Beziehungen zu internen
Geschäftskunden
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Die Kunden (Dienststellen/ Geschäftsbereiche) kennen die Services der IT der
Stadt Nürnberg und sind damit zufrieden.
Tabelle 12: Rollensteckbrief "Service Manager (Servicemanagement)"
111
593
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 111 von 149
SERVICE CATALOGUE MANAGER
BESCHREIBUNG Bereitstellung und Verwaltung des Servicekatalogs der alle IT-Services beinhaltet,
die für die Organisation bereitgestellt werden
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Definition und Pflege von Richtlinien, Grundsätzen und Definitionen von Service
Packages
Vereinbarung und Definition von Service -Definitionen mit allen relevanten Par-
teien
Pflege des Servicekatalogs mit allen bereitgestellten Services
Gewährleistung der Konsistenz zwischen dem Servicekatalog und dem gesamten
Serviceportfolio
WISSEN, SKILLS Gute Kenntnisse über IT-Services und -Arbeitsabläufe
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Ein aktueller und aktualisierter Servicekatalog ist gepflegt, wobei SLAs (im Sinne
von Serviceversprechen) und OLAs genau dokumentiert werden
Tabelle 13: Rollensteckbrief "Service Catalogue Manager"
112
594
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 112 von 149
STRATEGY MANAGER
BESCHREIBUNG Verantwortlich für die Entwicklung einer allgemeinen IT -Strategie, die auf die in
den Business Strategien festgelegten Ergebnisse ausgerichtet ist
Planen des IT-Budgets (Kontingente), um die Ausrichtung auf strategische Initia-
tiven / Ziele sicherzustellen
Sicherstellung, dass die Nachfrage mit den jährlichen Investitionsplänen und der
IT-Strategie übereinstimmt
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Übersetzung der Business Strategie in eine Technologiestrategie und Sicherstel-
lung, dass die von den Dienststellen/Geschäftsbereichen benötigten neuen Funk-
tionen unterstützt werden
IT-Strategie erstellen, artikulieren und kommunizieren
Ausrichtung der IT-Roadmap und der Strategien der IT -Organisation an den An-
forderungen der Dienststellen/Geschäftsbereiche
Beurteilung des Budgetbedarfs und Vorbereitung des Budgets entsprechend den
strategischen Initiativen / Zielen
Beurteilung und Sicherstellung , dass die Nachfrage den Investitionsplänen und
der IT-Strategie entspricht
WISSEN, SKILLS Fundierte Kenntnisse in der Entwicklung, Lieferung, Durchführung und Verwal-
tung von Dienstleistungen
Starke strategische Planungsfähigkeiten
ERFAHRUNG Über 4 Jahre Erfahrung in den Bereichen IT -Strategie, IT -Governance, IT -
Maßnahmenplanung und Priorisierung
UNI/Master – 4. QE
KERNERGEBNISSE IT-Strategie und Roadmap der IT-Initiativen werden regelmäßig veröffentlicht
Aktuelle und aktualisierte IT-Investitions- und Betriebsplanung ist vorhanden
Jährliche Nachfrage entspricht der IT-Strategie
Tabelle 14: Rollensteckbrief "Strategy Manager"
113
595
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 113 von 149
ENTERPRISE ARCHITEKT
BESCHREIBUNG Verantwortlich für die allgemeinen Standards und die Richtung der Architektur
für die ‚Gesamtstadt‘ Nürnberg. Erstellen und Verwalten der EA -Governance und
des IT-Frameworks.
Kontinuierlicher Verbesserung der IT-Leistung
Entwicklung der Leitplanken und Standards für den Einsatz von IT in der Stadt
Nürnberg
Planung der Veränderungen am IT-Serviceportfolio
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Analysieren der Branchen - und Technologietrends sowie Best Practices, um die
beste IT - und EA -Ausrichtung für die Stadt Nürnberg zu bestimmen. Definieren
und verwalten der EA-Prinzipien, Richtlinien und Standards.
Definition und Überprüfung von Architektur-Prinzipien, Richtlinien und Standards
Regelmäßige Entwicklung eines Zielzustanden der IT-Architektur (alle 5 Jahre)
Entwicklung einer Roadmap mit IT-Initiativen, um den Zielzustand zu erreichen
WISSEN, SKILLS Ein klares Verständnis der Architekturstandards der Stadt Nürnberg
Hervorragende Kenntnisse zu Branchentrends und Anforderungen einer Groß-
stadtverwaltung
Strategisches und innovatives Handeln
ERFAHRUNG Mindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung als IT-Architekt
UNI/Master – 4. QE
KERNERGEBNISSE Erstellung und Fortschreibung der EA-Roadmap
Dokumentierte Richtlinien und Standards im Einklang mit führenden Praktiken
für alle Technologien, die in der IT der Stadt Nürnberg verwendet werden
Tabelle 15: Rollensteckbrief "Enterprise Architekt"
114
596
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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PROGRAMMMANGER
BESCHREIBUNG Einrichten und Verwalten von Programmen (bspw. Konzeption und Einführung
SAP S/4 HANA) in mehreren Bereichen der Organisation, um alle Aktivitäten
innerhalb der vereinbarten Zeit- und Qualitätsanforderungen zu erfüllen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Koordination von Programmen mit dem Ziel sicherzustellen, dass Zeit -, Kosten-
und Qualitätsanforderungen erfüllt werden
Implementierung einer effektiven Programmorganisation, inkl. Review- und
Reporting-strukturen
Programmauswertungen durchführen
Enge Zusammenarbeit mit Projektmanagern
WISSEN, SKILLS Außergewöhnliche Erfolgsbilanz bei der termingerechten, zeitlichen und budget-
gerechten Bereitstellung von Projekten
Erfahrung in der Verwaltung mehrerer und komplexer Projekte nach Qualität,
Zeit und Budget
ERFAHRUNG Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Programmmanagement
UNI/Master – 4. QE
KERNERGEBNISSE Portfolio- und Lieferplan für alle neuen und erweiterten Funktionen, Produkte
und Dienstleistungen
Effektive Kommunikation besteht sowohl innerhalb als auch außerhalb des Pro-
jektteams
Tabelle 16: Rollensteckbrief "Programmmanager"
115
597
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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PROJEKTMANAGER
BESCHREIBUNG Leitung interner und ausgelagerter Projekte von der Projektinitiierung bis zum
Übergang in den Betrieb, um Projekte termingerecht und im Rahmen des Bud-
gets zu realisieren und die gewünschten Geschäftsziele zu erreichen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Erstellung von Projektplänen sowie Initiierung des Projekts: Definition des Pro-
jektumfangs, Kalkulation, Ressourcen, Definition von Rollen und Verantwortlich-
keiten
Überwachung und Steuerung der Projektausführung durch alle Phasen (Analyse,
Design, Build, Test und Überführung in den Betrieb)
Festlegung von einer Projekt Governance zur Herstellung von Führungsaufgaben
und Prozessen zur Entscheidungsfindung
Erstellung von Projektberichte, inklusive Mitwirkung am übergeordneten Pro-
gramm und Dokumentation bis zum Projektabschluss
WISSEN, SKILLS Starke Erfolgsbilanz bei der termingerechten, zeitlichen und budgetgerechten
Bereitstellung von Projekten
Fähigkeit, Beziehungen zu internen Geschäftskunden zu verwalten
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung im IT-Projektmanagement
FH/Bachelor - 3 QE
UNI/Master – 4. QE (hohe Komplexität, Größe des Projekts)
KERNERGEBNISSE Projekte werden effektiv verwaltet, sodass sie pünktlich, budgetgerecht und auf
dem erwarteten Qualitätsniveau sind
Tabelle 17: Rollensteckbrief "Projektmanager"
116
598
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 116 von 149
IT ARCHITEKT
BESCHREIBUNG Erstellung, basierend auf den funktionalen Spezifikationen , eines detaillierten IT-
Lösungs- / Service -Designs, um die Anforderungen an Qualität, Leistung und
technische Einschränkungen zu erfüllen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Erstellung von detaillierten Prozessdesigns, die für den täglichen Betrieb des
neuen Dienstes erforderlich sind
Sicherstellung, dass die erstellten Entwürfe der architektonischen Roadmap
entsprechen und die Entwicklung, Ausführung sowie der Betrieb des Services
unterstützt wird
Qualitätssicherung und Freigabe der detaillierten Designs von Unternehmen.
Sicherstellung, dass detaillierte Designs mit den übergeordneten Designs über-
einstimmen und auf die Anforderungen der funktionalen Spezifikationen zurück-
zuführen sind
WISSEN, SKILLS Kenntnis des durchgängigen Entwicklungsprozesses
Nachgewiesene technische Eignung in e iner oder mehreren Anwendungsberei-
chen
Kenntnis der Geschäftsprozesse und ihrer Verbindung zur Technologie
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung im technischen Design
FH/Bachelor - 3 QE
UNI/Master – 4. QE (bei hoher Komplexität)
KERNERGEBNISSE Technisches Design, das den IT -Standards de r Organisation entspricht und ver-
einbarte Serviceeffekte liefert
Tabelle 18: Rollensteckbrief "IT Architekt"
117
599
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 117 von 149
TESTMANAGER
BESCHREIBUNG Sicherstellung, dass Lösungen den Qualitäts -, Performance-, Architektur und
Funktionsanforderung entsprechen
Sicherstellung, dass Tests effektiv geplant, überwacht und durchgeführt werden
Sicherstellung, dass die notwendigen Kernaktivitäten des Testing -Frameworks
strukturiert und konsistent abgeschlossen werden
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Verantwortlich für alle Testphasen: Modul -, System -, Integrations - und Funkti-
onstests und -abnahme
Sicherstellen, dass alle erforderlichen Testergebnisse erstellt werden, einschließ-
lich Testansatz, Testszenarien, Bedingungen und erwartete Ergebnisse, Testskrip-
te und Test-Kontrollblätter, Testabnahme und Prüfung Qualitätssicherung
Einbindung aller relevanten Stakeholder und Organisation der erforderlichen
Abnahmen
Verwaltung der Testumgebungen und der Testdaten
WISSEN, SKILLS Kenntnisse über Testmethoden und -standards
Verständnis für automatisierte Testwerkzeuge
Kenntnisse über Qualitätsstandards und -verfahren
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Testerfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Defekte werden frühzeitig erkannt und der fehlerfreie Dienst ist nach der erfor-
derlichen Abnahme für die Live-Bereitstellung bereit
Tabelle 19: Rollensteckbrief "Testmanager"
118
600
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 118 von 149
CHANGE MANAGER
BESCHREIBUNG Sicherstellung, dass die vorgeschlagenen IT-Changes kontrolliert und überwacht
implementiert werden, wobei die angebotenen Dienste so wenig wie möglich
gestört werden
Reaktion auf die sich ändernden Geschäftsanforderungen der Kunden , wobei der
Nutzen maximiert wird und Incidents, Unterbrechungen und Nacharbeiten redu-
ziert werden
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Effiziente und zeitnahe Handhabung von IT-Changes bei gleichzeitiger Minimie-
rung der Auswirkungen von IT-Changes auf die Servicequalität
Erstellung von Change-Anfragen
Prüfung der wichtigsten IT-Change-Anforderungen
Genehmigung der wichtiges Change-Anforderungen und/oder Sicherstellung,
dass alle IT-Changes von allen relevanten Teams unterzeichnet wurden
Koordination der Umsetzung von Change-Anforderungen
Sicherstellung, dass Prozesse für die K ommunikation von IT-Changes vorhanden
sind
Sicherstellung, dass alle IT-Changes von allen relevanten Teams genehmigt wur-
den
WISSEN, SKILLS Unternehmerisches Bewusstsein für die Auswirkungen von Veränderungen
Wissen über Change-Management-Tools (z. B. Remedy; FootPrints)
Gutes Bewusstsein für geschäftliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre relevante IT-Change Management-Erfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Änderungen werden frühzeitig eingeleitet zum höchstmöglichen Nutzen.
Tabelle 20: Rollensteckbrief "Change Manager"
119
601
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 119 von 149
LEITUNG SERVICE MANAGEMENT & OPERATIONS
BESCHREIBUNG Leitung, Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aktivitäten im Zusammenhang
mit dem Service Management, Service Integration und Technical Operations
Verantwortlich für den täglichen Servicebetrieb und die Performance
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Tägliche Serviceverfahren verwalten, Komponenten von Standarddiensten von
einem definierten Service beziehen und bereitstellen
Servicevorgänge mit den angegebenen Serviceversprechen vergleichen
Bereitstellung und Pflege einheitlicher Quellen mit konsistenten Informationen
an alle in der Organisation bereitgestellten IT Services
Überwachen, messen, berich ten und überprüfen der aktuellen Leistung von
Services und Komponenten in der IT -Umgebung und Sicherstellung der Entspre-
chung der geschäftlichen Anforderungen
Eskalations-, Überprüfungs - und Genehmigungsinstanz für wichtige Fragen und
Entscheidungen für das gesamte Service Management
WISSEN, SKILLS Umfangreiche Kenntnisse der IT -Service Management-Prozesse und Erfahrung in
der Optimierung dieser Prozesse
Erfahrung in der Leitung von funktionsübergreifenden Teams und der Verwal-
tung von Beziehungen zu Kunden
Erprobte Führungs- und Managementskills
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung in IT Service Management & Operations
Mindestens 5 Jahre Managementerfahrung
UNI/Master – 4 QE
KERNERGEBNISSE Bereitstellung von IT-Services gemäß der vereinbarten Serviceversprechen
Verbesserung der Bereitstellung von IT-Services
Tabelle 21: Rollensteckbrief "Leitung Service Management & Operations"
120
602
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 120 von 149
INCIDENTMANAGER
BESCHREIBUNG Verwaltung aller Vorfälle und Sicherstellung, dass sie zufriedenstellend gelöst
werden
Sicherstellung, dass normale Dienste so schnell wie möglich wiederhergestellt
werden und negative Auswirkungen auf den Betrieb aufgrund von Vorfällen in
der IT-Umgebung minimiert werden
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Vorfälle identifizieren, protokollieren, kategorisieren, priorisieren und beheben
sowie bei Bedarf ein „Problem“
Prozess und Verfahren des Incident Managements entwickeln und verwalten
Erstellung von geeigneten Managementinformationen zum Berichten der Per-
formance des Incident Managements
Überwachung der Wirksamkeit des Incident Managements und Verbesserungs-
vorschläge identifizieren
Verwaltung von Major Incidents
WISSEN, SKILLS Gute Kenntnisse der ITIL -Service „Delivery-Prozesse“ (vorzugsweise mit formaler
Zertifizierung)
Gute Kenntnisse der Tools für das Incident Management
Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Incident-Management-Erfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Alle Vorfälle werden erfasst und aufgezeichnet
Gewährleistung einer effektiven Lösung von Service Vorfällen im Live -Betrieb mit
Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen
Tabelle 22: Rollensteckbrief "Incidentmanager"
121
603
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 121 von 149
SERVICE DESK MANAGER
BESCHREIBUNG Planung, Leitung und Koordination des Betriebs des Service Desks
Sicherstellung der Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle für die Lösung von
Vorfällen, die kontinuierliche Überwachung von Produktivsystemen und die
Verarbeitung aller Trouble-Tickets im Zusammenhang mit Fehlern und Vorfällen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Bereitstellung eines Kanals für berechtigte Benutzer, um Standarddienste anzu-
fordern und zu erhalten, für die ein vordefinierter Genehmigungs - und Qualifizie-
rungsprozess vorhanden ist
Sicherstellung, dass Trouble-Tickets durch Priorisierung, Erfassung von Vorfällen,
Erkennung, Isolation, Lösung und Nachverfolgung an vereinbarte Service -Levels
adressiert werden.
Vergewisserung, dass für jede Service -Verpflichtung ein definierter und abge-
stimmter Kriteriensat z gilt, anhand dessen die Bereitschaft von Go / No -Go für
den neuen oder erweiterten Service bewertet wird
Entwickelung und Verwaltung von formalen Verfahren für das Service Request
Management und das Access Management, um Konsistenz und Produktivität zu
gewährleisten
Analyse der Service Desk -Leistung mithilfe von statistischen Methoden und Be-
richtsmethoden und Sicherstellung der Kundenzufriedenheit
WISSEN, SKILLS Kenntnis der Prozesse, Verfahren und Richtlinien von Service Request Manage-
ment und Service Desk
Gutes Verständnis der Tools für Serviceentwicklung, -verwaltung und -bedienung
ERFAHRUNG Mindestens 3 Jahre einschlägige IT-Serviceerbringung und Betriebserfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Erfüllung der Anforderungen erfolgt zeitnah
Zugriff wird korrekt und zeitnah gewährt
Tabelle 23: Rollensteckbrief "Service Desk Manager"
122
604
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 122 von 149
SERVICE LEVEL ANALYST
BESCHREIBUNG Prüfung der Serviceleistungen anhand der angegebenen Serviceversprechen
Präsentation der Kennzahlen zur Serviceleistung an die wichtigsten Stakeholder
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Definition und Erstellung eines allgemeinen Frameworks zur Servicemessung zur
Bestimmung der Effizient von Services
Definition und Verwaltung eines Gesamtzeitplans für das Service Monitoring &
Reporting
Definition und Verwaltung Dashboards zur Erfassung Auswertung der gesamten
Service Performance
Definition potentieller Verbesserungsmöglichkeiten für Services
WISSEN, SKILLS Geschäftsbewusstsein über die Auswirkungen von Service -Levels und damit ver-
bundenen Ausfällen
Starke Dokumentationsfähigkeiten und die Fähigkeit Daten stichhaltig zusam-
menzufassen
Fähigkeit mit der Geschäftsleitung in Verbindung zu treten
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Service Management Funktion
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Das Service Performance Reporting wird zeitnah mit umfassenden und schlüssi-
gen Analysen präsentiert
Tabelle 24: Rollensteckbrief "Service Level Analyst"
123
605
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 123 von 149
CAPACITY & AVAILIBITY MANAGER
BESCHREIBUNG Sicherstellung, dass die Servicekapazität und -verfügbarkeit den aktuellen und
zukünftigen vereinbarten Anforderungen entspricht oder diese übertrifft
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Verwaltung der täglichen Kapazitäts - und Verfügbarkeitsanforderungen von
Services
Sicherstellung, dass die Kundenanforderungen korrekt in realistische Kapazitäts -
und Verfügbarkeitsziele übersetzt werden
Sicherstellung, dass alle Risiken hinsichtlich Kapazität und Verfügbarkeit erkannt
und angemessen behandelt werden
Erstellung und Pflege eines aktuellen Kapazitätsplans
Unterstützung bei der Diagnose und Lösung von Incidents und Problems in Bezug
auf Kapazität und Verfügbarkeit
Modellierung der Kapazität und Verfügbarkeit, um bei der Auswahl von geeigne-
ten Gegenmaßnahmen zu helfen, die Auswirkungen zukünftiger Änderungen zu
bewerten und potenzielle Verbesserungen zu identifizieren
WISSEN, SKILLS Gute Kenntnisse der ITIL Capacity & Availability Management-Prozesse
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Capacity & Availability Management
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE IT-Kapazität ist immer gemäß den vereinbarten Geschäftsanforderungen vor-
handen
Die Verfügbarkeit der Dienste entspricht oder übertrifft die aktuellen und zu-
künftigen vereinbarten Geschäftsanforderungen
Tabelle 25: Rollensteckbrief "Capacity & Availibity Manager"
124
606
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 124 von 149
TECHNICAL SECURITY MANAGER
BESCHREIBUNG Verantwortung für die Implementierung, das Betriebsmanagement und das Ei-
gentum aller technischen Sicherheitsbereiche
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren in Rechenzentren, Netz-
werken, Datenbanken und Anwendungen
Gewährleistung einer effizienten Benutzer- und Zugriffsverwaltung gemäß dem
Zugriffsprofil
Gewährleistung der Überprüfung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
Identifizierung, Untersuchung und Meldung mutmaßlicher Verstöße und Über-
prüfung der Ergebnisse mit den wichtigsten Interessengruppen
Koordination des Krisenmanagements mit den relevanten Stakeholdern
Input für die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien
WISSEN, SKILLS Kenntnisse über Netzwerke, Firewalls, Proxies und sicherheitstechnische Risiken
im Zusammenhang mit wichtigen Plattformen
Kenntnisse der Datenbank- und Anwendungssicherheit
ERFAHRUNG Mind. 2 Jahre Erfahrung im Bereich IT-Sicherheit
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Sicherstellung und Durchsetzung von Sicherheitsverfahren auf operativer techni-
scher Ebene
Tabelle 26: Rollensteckbrief "Technical Security Manager"
125
607
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 125 von 149
PERFORMANCE-/ QUALITÄTSMANAGER
BESCHREIBUNG Definition, Dokumentation und Weiterentwicklung der IT -Performance/ Qualität
durch Aufbereitung von Berichten, Kennzahlen, etc. an die IT -Leitung und Gremi-
en.
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Owner des IT -Berichterstattungs- / Dashboarding-Prozesses der Stadt Nürnberg,
um sicherzustellen, dass die Informationen für die Entscheidung der Leitungs-
kräfte genau und zeitnah sind
Verantwortlich für die Verwaltung, Dokumentation und Wartung der Tools zum
Performancemanagement (d.h. Benutzer einrichten, Gruppenseiten erstellen)
Zusammenarbeit mit den IT Führungskräften , um sicherzustellen, dass d ie erho-
benen und dokumentierten Aktivitäten, Probleme und Risiken verfolgt und eska-
liert werden
Erstellen und Fortschreibung definierter Inhalte für verschiedene Governance -
Foren, z.B. IT-Board, Portfolio & Projekt & IT-Service Gremium
WISSEN, SKILLS Starke Kommunikationsfähigkeiten (schriftlich und mündlich) und zwischen-
menschliche Fähigkeiten
Expertenwissen zur Datenanalyse
ERFAHRUNG Datenanalyse-Fähigkeiten mit mehr als 3 Jahren einschlägiger Erfahrung
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Management-Informationsberichte, die zeitnah erstellt werden und alle not-
wendigen KPIs der IT der Stadt Nürnberg umfassend abdecken
Tabelle 27: Rollensteckbrief "Performance- / Qualitätsmanager"
126
608
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 126 von 149
IT RISK MANAGER
BESCHREIBUNG Führung, Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten zur Sicherstellung der
Sicherheit (Anwendung und Infrastruktur) und der Compliance innerhalb der
gesamten IT
Sicherstellung, dass alle IT -Services den gesetzlichen Rahmenbedingungen ent-
sprechen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Einhaltung von Richtlinien, Standards und Verfahren, um eine nachweisbare
regulatorische Kontrolle sicherzustellen
Kontrolle und Steuerung der Sicherheitsü berwachung und -verfolgung, ein-
schließlich der Aufbewahrung hinreichender Dokumentationen
Planung von Risiko- und Compliance -Audits, Überprüfung der Ergebnisse des
Audit-Prozesses. Kommunikation von Compliance-Probleme an Verantwortliche
zur Untersuchung und Lösung
Konzeption, Implementierung und Pflege eines Risikoregister: Ergebnisse in zen-
trale Berichte / zentrales Dashboard einbringen
Festlegung von Kontrollmechanismen für Anwendungs - und Infrastruktursicher-
heit
WISSEN, SKILLS Zukunftsorientiert und strategisch ausgerichtet, mit Blick auf mögliche Risiken,
rechtliche und Compliance-Konsequenzen
Gute Kenntnisse in Risikobereichen (regulatorisch, operativ, Informations risiken,
Technologierisiken, …)
Gute Kenntnisse der Kontrollmechanismen für Anwendungen und Infrastruktur
ERFAHRUNG Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Risikomanagement
FH/Bachelor - 3 QE
ggf. UNI/Master – 4. QE (je nach Ausprägung der Verantwortung)
KERNERGEBNISSE Es gibt robuste Informationsschutzrichtlinien
Eine Reihe von Prozessen, die angewendet werden, um das Risiko zu steuern,
Abweichungen zu erkennen und Abhilfemaßnahmen / -minderungen sicherzu-
stellen
Sicherheitsvorfälle (Anwendungs- und Infrastruktursicherheit) werden minimiert
Tabelle 28: Rollensteckbrief "IT Risk Manager"
127
609
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 127 von 149
IT SOURCING MANAGER
BESCHREIBUNG Etablierung einer übergreifenden Sourcing -Strategie und das Konzept für die
Umsetzung
Sicherstellung, dass bei der Beschaffung von IT -Services das erforderliche Fach -,
Produkt- und Dienstleistungswissen berücksichtigt wird
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Identifizierung der wichtigste Stakeholder für die Sourcing-Strategie
Identifizierung der Möglichkeiten und Potenziale für die Geschäftsprozesse sowie
die IT
Entwicklung einer Sourcing-Strategie für die Stadt Nürnberg sowie Entscheidun-
gen über das Outsourcing von Leistungen
Identifizierung von bevorzugten Sourcing-Partnern
WISSEN, SKILLS Expertenwissen in Bezug auf Technologiebeschaffung und Vertragsverhandlun-
gen
Bewährte Verhandlungsfähigkeiten
ERFAHRUNG Mindestens 4 Jahre Erfahrung im Bereich Sourcing
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Dienstleistungen werden auf konsistente Art und Weise bezogen, indem auf
Fachwissen und spezifisches Produkt - / Dienstleistungswissen z urückgegriffen
wird
Tabelle 29: Rollensteckbrief "IT Sourcing Manager"
128
610
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 128 von 149
IT LIEFERANTENMANAGER
BESCHREIBUNG Management der Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Lieferanten einschließ-
lich Vertragsänderungen
HAUPTVERANT-
WORTLICHKEITEN
Verwalten der bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten
Lieferantenbeziehungs-Governance festlegen (Rollen und Verantwortlichkeiten)
Definition von SLAs und OLAs, zusammen mit den Bedarfsträgern
Überprüfung der Lieferantenleistungen anhand der definierten SLAs und OLAs
Input für Lieferantenauswahl geben und Festlegung der Auswahlkriterien und
Bewertung potenzieller Lieferanten
WISSEN, SKILLS Expertenwissen in Bezug auf Beschaffung und Vertragsverhandlungen
Bewährte Verhandlungsfähigkeiten
ERFAHRUNG Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Supplier Relationship Management
FH/Bachelor - 3 QE
KERNERGEBNISSE Die Lieferantenbeziehung wird effektiv und effizient verwaltet, um den Unter-
nehmenswert zu maximieren und das Betriebsris iko für Dienstleistungen zu mi-
nimieren
Tabelle 30: Rollensteckbrief "IT Lieferantenmanager"
129
611
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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Die rollenbasierten IT -Stellen sind Grundlage für das Kompetenzmanagement, die Qualifizie-
rungsoffensive und die IT-Fachkarrieren.
Der zukünftige Aufbau einer vollständigen Rollenbeschreibung hat zwei Komponenten, den
Allgemeinen Teil, der sich an den oben beschriebenen Kurzbeschreibungen ausrichten wird
und den Teil spezielle Tätigkeiten, der die Unterschiede für die Eingruppierung beschreibt.
ALLGEMEINER TEIL DER ROLLENBESCHREIBUNG
Kurzbeschreibung
Arbeitsvorgang und Grundtätigkeiten der Rolle
Erforderliche grundlegende Fachkenntnisse
SPEZIELLE TÄTIGKEITEN
Beschreibung der Unterschiede für die möglichen Eingruppierungen (bspw. IT-Projektleiter E11 bis
E14)
Die vollständigen IT-Rollenbeschreibungen sind somit wie folgt aufgebaut:
1. Kurzbeschreibung der IT-Rolle
In der Kurzbeschreibung wird die jeweilige IT -Rolle innerhalb des Gesamtzusammenhangs
beschrieben. Darüber hinaus werden wichtige Verantwortlichkeiten, Schnittstellen und
Prozesse genannt.
2. Arbeitsvorgang und Grundtätigkeiten der IT-Rolle
Jede IT-Rolle enthält nur einen Arbeitsvorgang. In diesem werden die wesentlichen Tätig-
keiten und Teiltätigkeiten aufgefüh rt. Nur wenn alle hier aufgeführten Tätigkeiten wahr-
genommen werden, kann die Stelle durch diese IT-Rolle beschrieben werden.
3. Erforderliche grundlegende Fachkenntnisse
Es werden alle Fachkenntnisse aufgeführt, die - unabhängig von der Positionierung inn er-
halb der Bewertungsbandbreite - mindestens vorhanden sein müssen.
4. Bewertungsbandbreite
Es werden die speziellen Tätigkeiten und ggf. zusätzliche Fachkenntnisse, welche den ent-
sprechenden Tarifmerkmalen und der damit verbundenen Bewertung zugeordnet si nd,
abgebildet.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 130 von 149
Ergänzend zur IT -Rollenbeschreibung wird jeder Bewertungsstufe einer IT -Rolle ein Kompe-
tenzanforderungsprofil (vgl. Abbildung unten) zugeordnet. Dieses beschreibt die Kompetenzen
(z. B. Entscheidungsfähigkeit) und das jeweilige Kompetenzni veau (z. B. ausgeprägt). Das Kom-
petenzanforderungsprofil ist nicht bewertungsrelevant.
Abbildung 56: Kompetenzmodell für Rollen und Stellen
Folgende Grafik zeigt das systematische Zusammenspiel zwischen Rollenbeschreibung, Kompe-
tenzanforderung je Rolle, Rollenbewertung auf Basis des Kompetenzanforderungsniveaus und
der daraus resultierenden rollenbasierten Stellenbildung und -beschreibung.
Abbildung 57: Erstellungsprozess für die rollenbasierte Stellenbeschreibung
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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IT-FACHKARRIEREN
Für mindestens folgende Bereiche sollten Fachkarrieren (inkl. interner Wechselmöglichkeiten,
bspw. von Design hin zu Projektmanagement) etabliert werden:
IT Projektmanagement
IT Architektur
IT Servicemanagement
Besonders in diesen Bereichen wird es zukünftig immer schwieriger werden am Markt geeig-
netes Personal zu finden. Auf diese drei Bereiche sollte bis zur Etablierung der Fachkarrieren
auch der Schulungsschwerpunkt gelegt werden.
IT-Fachkarrieren sind eine Abfolge v on Positionen einer IT -fachlichen Ausrichtung (Technolo-
gie, Design/Architektur technisch, Design/Architektur fachlich, IT -Servicemanagement, IT -
Projektmanagement), die für die Personen mit der Bewältigung schwierigerer Aufgaben sowie
einer Zunahme an Gesta ltungsmöglichkeit und Wirkungskreis, Verantwortung, Ansehen und
Bezahlung verbunden ist. Die IT -Rollen und ihre Kompetenzanforderungsprofile sind u.a.
Grundlagen für die Planung von IT-Fachkarriereschritten.
IT-Fachkarrieren sind eine Erweiterung der heuti gen Karrieremöglichkeiten. Alle vorhandenen
Möglichkeiten wie z.B. die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle bleiben auch außer-
halbdefinierter IT -Fachkarrierepfade erhalten. IT -Fachkarrieren stehen grundsätzlich allen IT -
Mitarbeitern entsprechend ihrer Eignung offen.
Auf der Grundlage der IT-Personalbedarfsplanung hat die Arbeitgeberin die Möglichkeit, durch
gezielte Gestaltung des Angebots an IT -Fachkarrieren anforderungsgerecht Beschäftigte in
ihren Kompetenzen zu entwickeln. Die IT -Beschäftigen bekommen im Gegenzug Klarheit, wel-
che Kompetenzen sie – ihren Neigungen entsprechend – ausbauen können.
Die Möglichkeiten für IT -Fachkarrieren werden insbesondere durch die Gesamtheit und Struk-
tur der Anforderungen der IT-Aufgaben definiert. Daher müssen IT-Fachkarrieren, -pfade und –
schritte im Rahmen der (strategischen) IT -Personalplanung durch DIP und das Personalamt so
beplant werden, dass die in Aussicht gestellten IT -Fachkarriereschritte auch tatsächlich ge-
macht werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Mitarbeiter die erforderli-
chen Qualifizierungen erfolgreich durchläuft und es sichergestellt ist, dass Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung des betreffenden Mitarbeiters eine Beförderung bzw. Höhergruppie-
rung rechtfertigen. Nur damit werden IT -Fachkarrieren ein attraktives Angebot für IT -
Beschäftigte und ggf. externe Bewerber/innen. In diesem Zusammenhang sind vorab auch die
Zuständigkeiten und Detailschnittstellen zwischen dem DIP und dem Personalamt zu regeln.
In den anderen Bereich en in denen (noch) keine Fachkarrieren etabliert werden sollte eine
Spezialistenförderung mit linearen Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden.
Wir empfehlen der Stadt Nürnberg sich an den Erfahrungen der Landeshauptstadt München
auszurichten und sich an den dort etablierten IT -Fachkarrieren zu orientieren. Die Landes-
hauptstadt München hat über Jahre Erfahrungen mit IT -Fachkarrieren, Spezialistenförderung,
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 132 von 149
einem IT -Qualifizierungscurriculum, etc. gesammelt. Hierzu sollte der interkommunale und
interkollegiale Austausch mit der LHM genutzt werden.
Abbildung 58: Fachkarrieren - Beispiel der Systematik der Landeshauptstadt München
Die obige Grafik zeigt die Systematik der Fachkarrieren bei der Landeshauptstadt München.
Für die Stadt Nürnberg empfehlen wir mit der Blauen (Architekt) und der Grünen (Projektlei-
ter) Fachkarriere zu starten. Die blaue Fachkarriere zeigt die Entwicklungsperspektive vom
Servicemitarbeiter, über Fachanalysten hin zum Facharchitekten , die notwendigen Qua lifizie-
rungsbedarfe für die jeweiligen Entwicklungsschritte sind im unteren Bereich dargestellt.
133
615
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 133 von 149
6.2 Personalgewinnung
Empfehlung an das Strategieprojekt 1:
Erstellung und schrittweise Umsetzung eines Personalgewinnungs'konzeptes' mit bspw. fol-
genden Schwerpunkten:
Personalbedarfsbestimmung
Nutzung eRecruiting
Optimierung Stellenausschreibungsprozess
Umgang mit Mangelberufen
Nachwuchskräftegewinnung – Innovatives Ausbildungsmanagement und Hochschulmar-
keting
Öffnung des Verwaltungsdienstes – insbesondere Umgang mit Freiberuflern und Freelan-
cern
‚aktives Headhunting‘
Weiteres Forcieren der Nutzung von Big Data (bspw. Targeting zu Aktivierung von passiven
Kandidaten, Web Analytics um Verhaltensmuster von Bewerbern zu verfolgen), für direkte
Anspreche potentieller Bewerber im Netz
Die IT (internes Personalmanagement der IT u nd Führungskräfte) liefert die Rollen, meldet
rechtzeitig Personalbedarfe an und unterstützt kooperativ bei der zielgenauen Stellenaus-
schreibung.
134
616
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 134 von 149
6.3 Personalentwicklung und -bindung
Neben der im vorherigen Kapitel bereits beschriebenen Personalgewinnung sind die Themen
Personalentwicklung und -bindung ein wichtiger Faktor dauerhaft gutes IT Personal an die
Stadt Nürnberg zu binden. Die Professionalisierung der Personalgewinnung und der P ersonal-
bindung ist der Schlüssel die IT der Stadt Nürnberg auch nach Ausscheiden der Babyboomer -
Generation aufrechterhalten zu können.
Zur Erhöhung der Personalbindung sind u.a. folgende Ansätze zu verfolgen:
Es sind attraktivere und marktgerechtere Vergütungen bzw. Arbeitsmodelle zu gestal-
ten. Hierzu ist es wichtig neben den Möglichkeiten des TVöD, weitere Regelungen zur au-
ßertariflichen Beschäftigung und zum Umgang mit Freiberuflern (kurzfristige Arbeitsspit-
zen) zu erarbeiten.
Zudem sind verbesser te Eingruppierungen und Karriereperspektiven für IT -Fachkräfte,
bspw. für Bachelor of Science Absolventen, zu ermöglichen. Dies kann u.a. durch IT -
Fachkarrieren (siehe oben unter IT-Rollen und -Skills) realisiert werden.
Die Arbeitsplatzqualität ist zu erh öhen. Hierzu sollten die Möglichkeiten der Telearbeit
ausgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, das Know-How
in der Organisation sicherzustellen, Beurlaubungszeiten verkürzen zu können, konzentrier-
tes Arbeiten zu fördern und somit die Produktivität zu erhöhen.
Die Jobzufriedenheit ist zu erhöhen , u.a. durch die Intensivierung der Befragung zur
Jobzufriedenheit, um Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Die Führungskultur ist zu verbessern, u.a. durch den Ausbau des Angebots an Schu lungen
für Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte.
135
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 135 von 149
QUALIFIZIERUNG
Ein zentraler Bestandteil der Personalentwicklung ist die Qualifizierung der Beschäftigten.
Qualifizierung kann in unterschiedlichen Weisen ausgeprägt sein. Bei der Stadt Nürnberg ist
Qualifizierung im Sinne von
Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen
Hospitation
Unterstützung von berufsbegleitendem Studieren
zu unterscheiden.
Die oben beschriebenen Punkte sind alle auf die fachliche Ausbildung eines Beschäftigten aus-
gelegt. Darüber hinaus sind für die Qualifizierung und bei dem jeweiligen Karriereweg auch
folgende Themen zu berücksichtigen und einzuschließen:
Soziale Kompetenz
Neben der reinen fachlichen Kompetenz ist die soziale Kompetenz ein gleichgewichte-
ter Faktor. Es sind in d ie jeweilige Entwicklung eines Beschäftigten auch entsprechen-
de Bausteine für Entwicklung der sozialen Kompetenz (Kommunikationstraining,
Grundregeln der Zusammenarbeit, Selbst- und Zeitmanagement, etc.) einzubauen.
Führungsqualitäten für Führungspositionen
Insbesondere bei Führungspositionen kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinzu: Füh-
rungsqualitäten.
Mit Führungsqualitäten verbinden wir folgende Zielvorstellungen:
Den Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiter/innen über Führung und Zu-
sammenarbeit intensivieren,
die Dialogbereitschaft und Dialogfähigkeit generell stärken, Ziele vereinbaren
Rückmeldung über das subjektiv wahrgenommene Führungsverhalten von den
Mitarbeiter/innen erhalten,
Führungsverhalten verbessern, ein gegenseitiges Verständnis sowie ein vertrau-
ensvolles und positives Betriebsklima schaffen und erhalten.
Weitere dringend notwendige Führungskompetenzen/ -qualitäten sind Manage-
mentfähigkeiten, Proz essmanagement/-denken und Changemanagementfähi g-
keiten.
136
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 136 von 149
Die Personalentwicklung und daraus kommend die Personalbindung wird nur funktionieren,
wenn dabei folgende Punkte berücksichtigt werden:
Entwicklungsperspektiven
Wie bereits oben erwähnt, müssen künf tig verstärkt Entwicklungsperspektiven gebo-
ten werden, damit ein Beschäftigter auch weiß welche Möglichkeiten bestehen. Die
Entwicklungsperspektive ist durch oben genannte IT-Fachkarrieren gegeben.
Verbindlichkeit und Zielvereinbarungen
Für die Personalen twicklung eines Beschäftigten ist Verbindlichkeit notwendig. Ab-
stimmungen zwischen Führungskraft und Beschäftigten muss festgehalten werden
und im Nachgang auch eingehalten werden. Zielvereinbarungen bauen auf den Kom-
petenzanforderungen für die Entwicklungsschritte (bspw. Fachkarrieren) auf, die Ziele
sollten eng mit diesen Anforderungen verknüpft werden. Darüber hinaus spielen auch
Punkte der sozialen Kompetenz und der Mitwirkung bei der kontinuierlichen Verbes-
serung des Arbeitsumfeldes eine wichtige Rolle bei der Vereinbarung.
Schaffung von „Freiräumen“
Für Personalentwicklung muss Zeit eingeplant sein. Das gilt sowohl für den Beschäftig-
ten als auch für die Führungskraft. Der Beschäftigte muss den Freiraum haben, um
bspw. Fortbildungen zu machen und um Gel erntes auch im Betrieb auszuprobieren
(wenn es bspw. nicht um das Tagesgeschäft geht). Auch die Führungskraft benötigt
entsprechende Zeitressourcen, um sich adäquat mit seinem Beschäftigten auseinan-
derzusetzen.
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 137 von 149
Die Zusammenarbeit bei Personalthemen zwisc hen IT und Personalamt bzw. DIP/1 ist ein ent-
scheidender Faktor und muss künftig optimiert werden. Insbesondere in folgenden Themen ist
eine engere Zusammenarbeit notwendig:
Transparenz in der Zusammenarbeit
Es ist eine engere Zusammenarb eit zwischen DIP u nd Personalamt zu verfolgen. Es
muss bspw. eine engere Abstimmung bei Stellenbewertungen verfolgt werden. Bisher
sind die Hintergründe von Stellenbewertungen der IT intransparent. Hierfür ist ein
Prozess mit dem Personalamt/ DIP abzustimmen, um eine offene und transparente
Kommunikation zu etablieren.
Definition von Schulungsangeboten (nicht nur für die Fachkarrieren)
Es sind gemeinsame Konzepte zur Personalqualifizierung zu entwickeln. Insbesondere
ist hier ein gemeinsames Schulungsangebot zu definieren. Hi erbei ist festzulegen wel-
che „allgemeingültigen“ Schulungen (bspw. Projektmanagement, Seminare für Füh-
rungskräfte) benötigt werden und welche IT-spezifischen Schulungen (bspw. ITIL, agile
Entwicklungsmethoden, IT Projektmanagement) ergänzend benötigt werden.
Karriereberater
In den Workshops ist die Notwendigkeit zur Etablierung eines „Karriereberaters“ er-
arbeitet worden, d.h. der jeweilige IT Beschäftigte hat einen festen Ansprechpartner
im Personalamt für Karrierefragen. Ziel ist hier, dass der IT Beschäft igte gezielt bera-
ten und durch seine Karriere „gesteuert“ wird. Es finden regelmäßige Gespräche zwi-
schen IT Beschäftigten und Karriereberater statt, in welchen beleuchtet wird: Wo
steht der IT Beschäftigte? Was sind mögliche Optionen, um weiter zu kommen? Wel-
che Qualifizierungsangebote können wahrgenommen werden, um sich schneller ent-
wickeln zu können?
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 138 von 149
ZUSAMMENFASSUNG
Die Systematik des Zusammenspiels von IT-Rollen/ Skills, Personalgewinnung und -entwicklung
zeigt folgende Grafik:
Abbildung 59: Systematik des Zusammenspiels von IT-Rollen/ Skills und Personalgewinnung/ -entwicklung
Die Stadt Nürnberg muss im ersten Schritt betrachten welche Kernkompetenzen sie hat und
wieso dies die Kernkompetenzen sind. Dies ist Grundlage für Schritt zwei – der Definition der
Kernkompetenzen, die die Stadt Nürnberg künftig benötigt. Aus unserer Sicht sind dies insbe-
sondere folgende Kernkompetenzen:
Architekturmanagement
IT Servicemanagement (an ITIL orientiert)
Entwicklung (klassisches Vorgehen, bspw. V -Modell, und agiles bzw. iteratives Vorge-
hen)
Kundenmanagement (Problemlösung aus Kundensicht über Methoden wie Design
Thinking)
Lieferantenmanagement (Sourcing)
Nach der Definition der Kernkompetenzen ist durch die IT entsprechende Personalgewinnung
und -entwicklung zu betreiben. Bei der Entwicklung der Kernkompetenzen sind insbesondere
folgende Punkte zu berücksichtigen:
Strategische Ziele
Entwicklung des Bedarfs
Marktveränderungen
Altersstruktur der Beschäftigten
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621
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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In der Personalen twicklung ist ein rollenbasiertes Qualifizierungsangebot zu konzeptionieren
und zu etablieren. Dies soll eine zielgenauere Qualifizierung ermöglichen. Zudem soll hiermit
ein weitestgehend einheitliches Qualifizierungsniveau auf Rollenebene geschaffen werde n,
d.h. mehrere Beschäftigte, die die gleiche Rolle wahrnehmen, sollen auf einem Level der Quali-
fikation stehen.
Für Rollen für die man keine ausreichenden Kompetenzen/ Skills hat und auch kurzfristig nicht
schaffen kann sind, entsprechende Dienstleister und Sourcingmodelle auszuwählen.
6.4 Kultur, Führung, Zusammenarbeit und Change
CHANGE-MANAGEMENT
Der Fokus im Changemanagement liegt auf der Veränderung von Verhalten und Einstellungen
von Menschen. Ziel ist die Erreichung von Akzeptanz für die Veränderung selbst. Das heißt in
der Konsequenz: Im Rahmen des „Changes“ sind alle Maßnahmen darauf gerichtet, (beteilig-
te/betroffene) Menschen zu informieren, zu involvieren, zu befähigen, zu begleiten und in die
Verantwortung zu nehmen!
Das heißt auch, dass eine große Übereinstimmung der wichtigsten Akteure darüber bestehen
MUSS, welches Verhalten/ welche Einstellungen geändert werden sollen und wie der Idealzu-
stand aussehen soll!
Informieren, involvieren, befähigen, begleiten und in die Verantwortung nehmen – ein gutes
Change-Konzept muss folgende Thesen berücksichtigen.
Abbildung 60: Thesen für ein Change-Konzept
140
622
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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TUCKMANN-MODELL
Im Rahmen der Umsetzung werden sich Strukturen ändern, Teams neuformieren. Jedes Team
durchläuft nach dem Tuckmann Modell vier Phasen der Teambildung:
Abbildung 61: Tuckmann-Modell
Die Rolle der Führungskraft verändert sich und sein Verhalten idealerweise in Abhängigkeit der
Phase, in der sich das Team gerade befindet.
PHASE
FORMING STORMING NORMING PERFORMING
WAS PASSIERT IN-
HALTLICH?
Ziele vorgeben
viele Informationen geben
Zielklärung, Visionkonkre-
tisierung
Rollenklärung
Konfliktmediation
Beziehungsarbeit
Führungskraft zieht sich
zurück und unterstützt nur
noch
unterstützende Konfliktlö-
sung
Führungskraft steht bei
Bedarf zur Verfügung
Kontakt halten
WAS PASSIERT EMO-
TIONAL?
neugierig, abwartend
motiviert, bereit,
seinen Platz finden
sich kennen lernen
Macht, Widerstände
Konflikt als Chance
Problem - Lösungsdenken
Selbstbewusstsein
Vertrauen
Sicherheit
Starkes Vertrauen
Verständnis ohne Worte,
Unterstützung ohne Worte
hohe Zuverlässigkeit
hohe Identität
Abbildung 62: Rolle der Führungskraft im Tuckmann-Modell
141
623
STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
Seite 141 von 149
TEAMBUILDING
Wir empfehlen im Rahmen der Umsetzung auf allen Ebenen (Top -Führungskräfte DIP, Füh-
rungskräfte IT, Teams/Sachgebiete) moderierte Teamworkshops durchzuführen, um schnell
Klarheit über die gemeinsamen Ziele und notwendige Maßnahmen zu erhalten.
Abbildung 63: Teamworkshops - Vorgehen
142
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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TEAMWORKSHOPS – KREATIVER TEIL
Hierbei empfehlen wir auch einen kreativen Teil für ein Teambuilding vorzusehen. Ideal sind
hierbei Übungen bei den mehrere Gruppen am Gesamterfolg des Teams arbeiten.
Bei der ‚Übung‘ Impulsreaktion/Kettenreaktion trägt jedes einzelne Team seinen Teil zum
Gesamterfolg bei. Alle arbeiten an einem gemeinsamen Ziel!
Jedes Team ist verantwortlich für seinen eigenen Bauabschnitt. Alle einzelnen Bereiche
sind wichtig für den Erfolg der gesamten Kettenreaktion.
Die Übergänge/Schnittstellen sind dabei die eigentliche Herausforderung. Hier müssen die
einzelnen Teams miteinander kommunizieren und eine geeignete Lösung finden.
Am Ende zählt nur das Ergebnis.
Abbildung 64: Teamworkshops - Beispiele für den kreativen Teil
143
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
6 IT Kompetenzen
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Führung
Um die Kultur in der IT zu optimieren sind Regelungen zur Führung und Zusammenarbeit not-
wendig, die mindestens die aufgezählten 7 Punkte umfassen sollten.
Abbildung 65: Regelungen zur Führung und Zusammenarbeit
Diese Themen sollten durch weitere stadtweiten Grundsätzen die in Strategieprojekt 1 erarbei-
tet werden ergänzt werden, um einen einheitlichen stadtweiten Standard zu gewährleisten.
144
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
7 Anlagenverzeichnis
Seite 144 von 149
7 Anlagenverzeichnis
Anlage 1: IT-Kernprozess Bedarfsmanagement ........................................................................ 147
Anlage 2: IT-Kernprozess Anwendungsbetreuung .................................................................... 148
Anlage 3: IT-Kernprozess Servicemanagement ......................................................................... 149
145
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
7 Anlagenverzeichnis
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IT-Kernprozess Bedarfsmanagement
Anlage 1: IT-Kernprozess Bedarfsmanagement
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7 Anlagenverzeichnis
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IT-Kernprozess Anwendungsbetreuung
Anlage 2: IT-Kernprozess Anwendungsbetreuung
147
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
7 Anlagenverzeichnis
Seite 147 von 149
IT-Kernprozess Servicemanagement
Anlage 3: IT-Kernprozess Servicemanagement
148
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
7 Anlagenverzeichnis
Seite 148 von 149
Agile Entwicklungsmethoden
Eine agile Arbeitsweise hilft einer Stadtverwaltung, sich für die Zukunft zu position ieren und
Chancen zu realisieren. Anpassungen sind in kurzen Entwicklungszyklen möglich. Regelmäßige
Feedbackrunden stellen eine Produktentwicklung sicher, die sich an den Vorstellungen der
Fachbereiche orientiert und diese zu Beginn berücksichtigt.
Potenzielle Vorteile einer agilen Arbeitsweise
Schnellere Markteinführung durch wertmaximierende und inkrementelle Vorgehens-
weise
Steigende Transparenz und Sichtbarkeit durch aussagekräftiges Reporting
Verbesserte Möglichkeiten, unklare oder sich verändernde Anf orderungen zu adres-
sieren
Vermindertes Risiko und geringere Kosten durch frühes und häufiges Feedback aus
Tests und Kundenreviews
Verbesserte Zusammenarbeit aufgrund kurzer Kommunikationswege und regelmäßi-
ger Kommunikation interdisziplinärer Teams aus Management, IT und Anwendern
Aufgrund dieser potentiellen großen Vorteile für Unternehmen wird das Wort Agile sehr oft in
unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet und für Marketingzwecken gänzlich zweckent-
fremdet. Im Folgenden stellen wir wesentliche Kerneigenschaften dar.
Agile ist mehr als eine Methode, die nur angewendet werden muss
Oft wird Scrum oder einzelne agile Praktiken wie tägliche Stand-ups mit agiler Entwicklung
gleichgesetzt. Doch Agile ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl verschiedener Ansätze:
Scrum, Kanban, Extreme Programming (XP) die sich nach den zwölf Prinzipien 2 des agilen
Manifests richten. Das Ziel ist es diese zwölf Prinzipien und Werte müssen in der Unter-
nehmenskultur zu verankern. Dafür benötigt es eine Anpassung in den Proze ssen, Unter-
nehmensstruktur, Kultur und in den Fähigkeiten der Mitarbeiter. Anpassung an Prozessen
und der Unternehmensstruktur sind kurzfristig umzusetzen. Eine Veränderung der Fähig-
2 Die 12 agilen Prinzipien: 1. Zufriedenstellung des Kunden durch frühe und kontinuierliche Auslieferung
von wertvoller Software; 2. Agile Prozesse nutzen Veränderung en zum Wettbewerbsvorteil des Kunden;
3. Lieferung von funktionierender Software in regelmäßigen, bevorzugt kurzen Zeitspannen; 4. Nahezu
tägliche Zusammenarbeit von Fachexperten und Entwicklern während des Projektes; 5. Bereitstellung
des Umfeldes und de r Unterstützung, welche von motivierten Individuen für die Aufgabenerfüllung
benötigt wird; 6. Informationsübertragung nach Möglichkeit im Gespräch von Angesicht zu Angesicht; 7.
Als wichtigstes Fortschrittsmaß gilt die Funktionsfähigkeit der Software; 8. Einhalten eines gleichmäßi-
gen Arbeitstempos von Auftraggebern, Entwicklern und Benutzern für eine nachhaltige Entwicklung; 9.
Ständiges Augenmerk auf technische Exzellenz und gutes Design; 10. Einfachheit ist essenziell; 11. Die
besten Architekturen, Anfor derungen und Designs entstehen in selbstorganisierten Teams; 12.
Selbstreflexion der Teams über das eigene Verhalten zur Anpassung im Hinblick auf Steigerung der Ef-
fektivität
149
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STADT NÜRNBERG Neuer Ansatz für die IT
7 Anlagenverzeichnis
Seite 149 von 149
keit sowie der Kultur sind nur mittel bis langfristig möglich und sollten durch ein Verände-
rungsmanagement begleitet werden.
Durch agile Methoden werden Teams nicht schneller
Die Entwicklungszeit zu reduzieren, ist einer der häufigsten Gründe, warum agile Entwick-
lungsmethoden eingesetzt werden sollen. Damit liegt allerdings von Beginn an ein Miss-
verständnis vor. Agile bedeutet nicht schneller zu liefern, sondern öfters. Geschwindigkeit
im agilen Kontext bedeutet: Prioritäten richtig setzten, kontinuierlich wertvolles Feedback
sammeln und bewusst auf unnötige Dinge zu verzichten. Dafür benötigt es eine intensive
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Fachbereich und ein Mandat für die IT sowie
Eskalationswege für die Fachbereiche.
Agile bedeutet klare Prozesse und aussagekräftige Dokumentation
Oft wird Agile mit ungesteuerter K reativität oder „einfach Machen“ gleichgesetzt. Dabei
verlangt das agile Vorgehen das genaue Gegenteil. Agile ist ein diszipliniertes Vorgehen,
um kontinuierlich Software zu liefern sowie ein ständiges Streben nach technischer Exzel-
lenz und gutem Design. W er wirklich agil sein will, muss unablässig testen, Feedback
sammeln, regelmäßig Produktverbesserungen versenden und ständig den vorhandenen
Projektplan anpassen. Dass mit agilen Projektmethoden keine Dokumentation mehr er-
forderlich ist beruht auf der Fehl interpretation des agilen Manifests, das besagt: "Eine
funktionierende Software ist wichtiger als eine umfassende Dokumentation". Das bedeu-
tet jedoch nicht, auf Dokumentation zu verzichten. Die Dokumentation wird genauso wie
jede andere Aufgabe behandelt. Er ist aber keine starre Vorgabe und kann priorisiert wer-
den.
Agile ist der nicht einzige Weg zur Digitalisierung
Bezogen auf die Digitalisierung ist Agile aktuell das Trendwort. Es ist jedoch nur ein Ansatz,
IT-Services zu entwickeln, neben vielen gleic hwertigen Ansätzen. Es sollte kein Ansatz
dogmatisch verfolgt werden. Ein Wasserfallansatz eignet sich etwa, wenn man in einem
vorhersehbaren, änderungsgeringen Umfeld arbeitet, in dem Kundenanforderungen von
Anfang an klar und stabil sind. Nur wenn das ni cht der Fall ist, ist ein agiler Ansatz zu be-
vorzugen.
Anlage 4: Agile Entwicklungsmethoden richtig interpretiert
150
632
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
3. BM/053/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Anträge der FDP vom 10.12.2018 "Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau
im E-Commerce" sowie vom 05.02.2019 "Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg"
Anlagen:
0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce
0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen
1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531
2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019
2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII
2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen
2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce
2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr
2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr
2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS
Bericht:
Die duale Erstausbildung und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in innovativen
Berufen, die für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von großer Bedeutung sind, ist ein
wesentlicher Standortfaktor für Nürnberger Unternehmen. Gleichzeitig ist die Einrichtung
entsprechender Fachsprengel an den Berufsschulen der Stadt essenziell für ein modernes und
zukunftsweisenden Berufsschulwesen vor Ort.
Die Stadt Nürnberg unternimmt große Anstrengungen, die beruflichen Schulen strukturell
(Kompetenzzentrenbildung), baulich (Neubau bzw. Sanierung von Schulgebäuden), fachlich
und pädagogisch zukunftsweisend zu gestalten. Die Ansiedelung neuer innovativer
Ausbildungsberufe an den städtischen Berufsschulen ist dazu ebenso notwendig.
Dienstleistungsberufe, IT-Berufe, z. B. der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-
Commerce, ist als zukunftsweisender Beruf für Betriebe mit Online-Handel sehr interessant.
Die Berufsschule 6 hatte sich für diesen Beruf beworben, wurde aber als Fachsprengelstandort
nicht berücksichtigt.
Ö 9Ö 9
633
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
634
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Bericht bezieht sich auf die systemisch-strukturelle Organisation der
dualen Erstausbildung. Es gibt keine Aspekte, die konkrete Personengruppen
betreffen und damit Diversity-Relevanz besitzen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
635
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
Seite 4 von 4
636
Ö 9Ö 9
637
Alexander Liebel
Mitglied des Nürnberger Stadtrates
Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148
E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de ǀ www.fdp-nuernberg.de
FDP-Stadtrat Alexander Liebel . Rathausplatz 2 . 90403 Nürnberg
Herr Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
5. Februar 2019
Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
berufliche Schulen, angesiedelt an der Nahtstelle zwischen Bildungs - und Wirtschaftssystem ,
sind für Kommunen ein wichtiger Standortfaktor. Aus Umfragen auf Bundesebene weiß man,
dass das Vorhandensein von ausgebildeten Fachkräften und leistungsfähigen beruflichen
Schulen für Unternehmen wichtige Kriterien von Standortentscheidungen sind.
Ohne Zweifel sind die Nürnberger beruflichen Schulen derzeit in hohem Maße leistungsfähig.
Um dies auch für die Zukunft zu gewährleisten , bedarf es erheblicher Anstrengungen in die
personelle und sächliche Ausstattung unserer Schulen.
Darüber hinaus ist es insbesondere aus zwei Gründen unerlässlich, in Nürnberg standort-
relevante B erufe beschulen zu könn en. Zum einen ist es für Unternehmen erfahrungsgemäß
leichter, neue Auszubildende zu gewinnen, wenn die Berufsschule vor Ort besucht werden
kann. Zusätzlich fördert es auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Zum anderen ist es
für die Berufsschulen wichtig, sich stets mit den modernsten Ausbildungsberufen
auseinandersetzen zu können, um das Leistungsniveau halten bzw. noch steigern zu können.
Da bei mir in den vergangenen Jahren der Eindruck entstanden ist, dass an Nürnberger
Berufsschulen zukunftsträchtige Berufe nicht beschult werden dürfen, stelle ich zur Behandlung
im zuständigen Ausschuss folgenden
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638
-2-
Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148
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Antrag:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Ausbildungsberufe seit dem Schuljahr 2003/2004 neu
geschaffen bzw. neu geordnet wurden, und welche Auswirkungen auf die Nürnberger
Berufsschulen durch die damit verbundenen Fachsprengelbildungen bzw. -änderungen
festzustellen waren.
2. Die Verwaltung berichtet über künftige, bereits jetzt bekannte Änderungen von
Fachsprengeln durch die Regierung von Mittelfranken.
3. Die Verwaltung berichtet, welche neuen Ausbildungsberufe in Planung sind und welche
bereits bestehenden Ausbildungsberufe neu geordnet werden sollen (über einen
Zeithorizont von fünf Jahren).
4. Die Verwaltung berichtet, wie viele Auszubildende in Nürnberger Ausbildungsbetrieben
nicht an Nürnberger Berufsschulen beschult werden.
Freundliche Grüße
Alexander Liebel
Stadtrat
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Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce
(Antrag der FDP vom 10.12.2018)
Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg
(Antrag der FDP vom 05.02.2019)
hier: Sachverhalt
Wirtschaft im Wandel = Ausbildungsberufe im Wandel
Die Ausbildungsinhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) sind bun-
desweit geregelt. Die für den jeweiligen Beruf einschlägigen Ausbildungsordnungen (mit den jewei-
ligen Ausbildungsrahmenplänen als Anlagen umfassen die zeitliche und sachliche Gliederung der
betrieblichen Ausbildung) gelten in allen Bundesländern. Für den schulischen Teil der Ausbildung
werden auf der Basis der Ausbildungsordnung Rahmenlehrpläne von der KMK verfasst. Diese die-
nen den Kultusministerien der Länder als Basis für die Ausarbeitung eigener Lehrpläne.
Der Motor für die regelmäßige Überarbeitung der Berufsbilder ist der wirtschaftliche Wandel.
Durchschnittlich alle zehn Jahre werden die Ausbildungsberufe auf der Ebene des Bundesinstituts
für Berufsbildung (BIBB) neugeordnet, d. h. grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus schlagen
Veränderungen in der Realwirtschaft unmittelbar auf das duale Ausbildungssystem durch: Berufe
mit bundesweit nur noch sehr wenigen Auszubildenden werden aufgehoben bzw. neue Berufsbil-
der in Wachstumsbranchen geschaffen.
Die Schülerzahlen an den Berufsschulen hängen unmittelbar von der Beschäftigungssituation und
den Fachkräftebedarfen der Ausbildungsunternehmen in den jeweiligen Branchen am Standort ab.
Strukturelle und konjunkturelle Veränderungen in der Wirtschaft beeinflussen die Schülerzahlen in
der dualen Ausbildung sofort.
Die Entscheidungen darüber, welcher Ausbildungsberuf an welchem Berufsschulstandort beschult
wird, obliegt dem StMUK. Je nach (erwarteter) Auszubildendenzahl werden in der Regel über-/re-
gionale Sprengel (sog. Fachsprengel) eingerichtet oder Grundsprengel vorgesehen, d. h. der Aus-
bildungsberuf wird an jeder Berufsschule beschult. Städte und Landkreise können sich mit ihren
Berufsschulen für die Fachsprengel neuer Berufe bewerben.
Nachfolgend wird zunächst ein Überblick über die aktuellen Ausbildungsberufe an Nürnbergs Be-
rufsschulen sowie die dafür erforderlichen langfristigen Investitionen (u. a. Schulbau) aus Sicht des
Schulbereichs gegeben. Der Standortfaktor berufliche Erstausbildung wird von Seiten des Wirt-
schaftsreferats beschrieben. Ref. VII gibt Einblick in Zukunftsbranchen und Ausbildungsneigung
Nürnberger Betriebe. Im Anschluss wird die Vergabepraxis von Ausbildungsberufen an Berufs-
schulen beleuchtet und abschließend speziell die Attraktivität des Ausbildungsberufs E-Com-
merce-Kaufmann/-frau für Nürnberg eingeordnet.
ÜBERBLICK DUALE AUSBILDUNG IN NÜRNBERG
Ausbildungsberufe und Kompetenzzentren an den städtischen Berufsschulen in Nürnberg
Die Zahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) be-
trug im Jahr 2018 deutschlandweit 326. Davon werden an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg
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aktuell 102 Berufe ausgebildet, darunter sechs Berufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten1 und
fünf Berufe mit verschiedenen Fachrichtungen2 (s. Anlage 1: Flyer „Berufsschulen“).
In den Jahren 2010 bis 2015 wurde in der Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, die beruflichen Schu-
len als Kompetenzzentren neu auszurichten. Im Ergebnis konnte eine klare fachliche Gliederung in
Kompetenzzentren erreicht werden mit Schulgrößen, die die Leitung der jeweiligen Institution hin-
sichtlich der Aufgabenbewältigung sicherstellen und die Komplexität der Direktorate im Rahmen
halten bzw. begrenzen3.
Schülerzahlenentwicklung (duale Ausbildung) in Nürnberg und Bayern (gesamt)
Die Schüler/-innen in der dualen Ausbildung in Nürnberg liegen aktuell4 bei 15.091 und nahmen im
Vergleich zum Schuljahr 2017/18 um 0,46% ab (Schuljahr 2017/18: 15.160 Schüler/-innen). Bay-
ernweit verbleibt die Schülerzahl an den Berufsschulen (ohne Berücksichtigung der Berufsintegra-
tionsklassen) relativ konstant: Im Schuljahr 2018/19 verzeichnete das StMUK ein Plus von 0,3% im
Vergleich zum Vorjahr.5
Damit bestätigt sich ein Trend, der bereits in den letzten fünf Jahren zu beobachten war: Der Anteil
der mittelfränkischen Schüler/-innen in Fachklassen blieb mit einem 14%-Anteil an den bayernwei-
ten Ausbildungszahlen stabil. Jedoch ist innerhalb Mittelfrankens ein Umverteilungseffekt zuguns-
ten staatlicher Berufsschulen festzustellen: Die kommunalen Berufsschulen Nürnbergs beschulten
1 z. B. an der B2: Kfz-Mechatroniker mit den Schwerpunkten Karosserietechnik, Motorradtechnik, Nutzfahr-
zeugtechnik, Pkw-Technik sowie System- und Hochvolttechnik (DBFH)
2 z. B. an der B1: Elektroniker mit den Fachrichtungen (FT) Energie-/Gebäudetechnik, FT Informations- und
Telekommunikationstechnik, FT Automatisierungstechnik, FT Betriebstechnik, FT Gebäude - und Infrastruk-
turtechnik, FT Geräte und Systeme, FT Maschinen- und Antriebstechnik
3 vgl. dazu Schulausschuss vom 19.10.2012
4 Stand: 20.10.2018
5 Schülerzahlen an Berufsschulen in Bayern (ohne BIK) im Schuljahr 2018/19 insgesamt 251.394 (vorläufige
Zahlen)
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im Schuljahr 2013/14 noch einen Anteil von 49% der Auszubildenden in Fachklassen, im Schuljahr
2017/18 waren es nur noch 45% (s. nachstehende Tabelle).6
SCHÜLERZAHLEN in Fachklassen SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14
BY 236.212 191.206 189.227 191.912 197.315
MFR - staatl. Berufsschulen 18.032 14.258 13.892 14.026 14.456
MFR - komm. Berufsschulen 14.915 12.695 12.878 13.370 13.855
MFR – staatl. + komm. BS 32.947 26.953 26.770 27.396 28.311
in % in % in % in % in %
Anteil der mfr. BS an bay. BS 14% 14% 14% 14% 14%
Anteil der komm. BS in MFR an mfr. BS 45% 47% 48% 49% 49%
Auszubildende der Nürnberger Betriebe an auswärtigen Berufsschulen
In Abhängigkeit von den Grund- und Fachsprengeln für die jeweiligen Ausbildungsberufe besu-
chen Berufsschüler/-innen der Nürnberger Unternehmen entweder die städtischen Berufsschulen
vor Ort oder Berufsschulen anderer Städte bzw. Landkreise. Ein finanzieller Ausgleich für die Be-
schulung der Auszubildenden wird in Form von Gastschulbeiträgen durch die Kommunen und
Landkreise geleistet.
Im Schuljahr 2017/18 meldeten die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 2.191 Berufs-
schüler/-innen7 an den Geschäftsbereich Schule in Nürnberg. Die endgültige Zahl der auswärtig
beschulten Auszubildenden aus den Nürnberger Betrieben für das laufende Schuljahr liegt noch
nicht vor.
Investitionen: Neu-/Umbauten sowie Generalsanierungen an den beruflichen Schulen
Investitionsentscheidungen für Schulhausneubauten bzw. -sanierungen haben einen besonders
langen Planungshorizont. Gleichzeitig sind adäquat ausgestattete Unterrichtsräume notwendige
Bedingung für professionelles Unterrichten.
Schulhausneubauten/-umbauten – Meilensteine für Nürnberger Berufsschulen:
Berufs-
schule
Standorte Maßnahmen Bemerkungen
Zeitraum/Bezug/Fertigstellung
B9 BBZ Neubau „Bürowirtschaftliches Zentrum“ 2013
B3 BBZ Umbau der Fachräume für Bäcker/Kondito-
ren sowie Fleischer, Fleischereifachverkauf
2018
B10 Hansapark Neue Räumlichkeiten im Mietgebäude nach
Auszug der Johann-Pachelbel-Realschule
2018
B7 Äußere Bayreuther
Straße 61
Sanierung des Mietgebäudes nach Auszug
der B10
2019
B5 offen Neue Räumlichkeiten in Planung
B14 offen Neue Räumlichkeiten in Planung
B8 Sulzbacher Straße
102
Generalsanierung in Planung
B13 Pilotystraße 4 Generalsanierung nach Interimsnutzung in Planung
6 Quelle: "Berufliche Schulen in Bayern", Landesamt für Statistik Bayern. Für das SJ 2018/19 liegen noch
keine endgültigen Zahlen vor.
7 Die Zahl der auswärtig beschulten Auszubildenden aus Nürnberg hielt sich über die letzten Schuljahre rela-
tiv konstant bei durchschnittlich 2.112 Berufsschülern/-innen.
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Moderne Schulhäuser bzw. Fachräume wurden entweder bereits bezogen (B3, B9, B10) oder sind
in Planung (B5, B7, B14, B8, B13). Unabhängig von anstehenden Neu-/Umbauten wird die Moder-
nisierung von Fachunterrichtsräumen, insbesondere auch hinsichtlich der IT-Ausstattung an allen
Direktoraten mit großem Einsatz finanzieller Mittel von der Stadt Nürnberg vorangetrieben. Parallel
dazu qualifizieren sich Lehrkräfte mit viel Engagement. Medienkonzepte und Curricula werden von
den Berufsschulen erstellt und umgesetzt.
Diese Anstrengungen werden von der Stadt Nürnberg unternommen, um die Berufsausbildung an
den städtischen Berufsschulen stets aktuell, auf einem fachlich hohen wie auch pädagogisch sehr
kompetenten Niveau zu platzieren.
Auch die Strukturen der staatlichen beruflichen Schulen in Mittelfranken wurden in den letzten Jah-
ren weiterentwickelt. Beispielsweise entstand neu das Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim.
Staatliche Berufsschulen wurden aber auch zu beruflichen Schulzentren ausgebaut, z. B. das Be-
rufliche Schulzentrum Lauf.
ZUKUNFTSBRANCHEN UND AUSBILDUNGSNEIGUNG
Die duale Ausbildung als Standortfaktor für die Stadt Nürnberg
Voraussetzung für eine dem Wirtschaftsstandort Nürnberg adäquate berufliche Erstausbildung von
Fachkräften ist die Verbindung von Tradition und Innovation. Dazu gehören neben etablierten Aus-
bildungsangeboten, moderne und innovative Berufe in jenen Branchen und Beschäftigungszwei-
gen, die den Fachkräftebedarf in der Stadt in den nächsten Dekaden sichert.
Folgende Aspekte der in der Stellungnahme von Ref. VII dargelegten Sachverhalte seien an dieser
Stelle herausgegriffen und betont (s. Anlage 2):
Berufsschulen wirken gleicherweise wie Hochschulen als strategischer Standortfaktor und be-
einflussen die Entscheidung, ob sich Betriebe neu ansiedeln (S. 1).
Im Fachkräfte-Monitor 2016 – befragt wurden Nürnberger Betriebe in Zukunftsbranchen –
zeigte sich, dass sich die Branchen Verkehr- und Logistik, die Informations- und Kommunikati-
onswirtschaft sowie der Sektor Energie und Umwelt in Nürnberg vom Fachkräftemangel betrof-
fen fühlen bzw. bereits nachweisbare Engpässe vorliegen (S. 3).
Die Ausbildungsquote Nürnberger Unternehmen liegt höher als die durchschnittliche Ausbil-
dungsquote vergleichbar großer Städte (mit mehr als 350.000 Einwohnern) im Inland (S. 4).
Neu geschaffene Ausbildungsberufe, Neuordnungen sowie Fachsprengeländerungen
Alle innovativen, neuen Ausbildungsberufe wie sie auf Seite 3 der Stellungnahme von Ref. VII auf-
geführt werden (Ausbildungsberufe: Kaufmann/-frau im E-Commerce, IT-Ausbildungsberufe, Per-
sonaldienstleistungskaufmann/-frau, Dialog-Kaufmann/-frau), wurden in den letzten Jahren an
staatlichen Berufsschulen außerhalb Nürnbergs eingerichtet, obwohl sich die Nürnberger Berufs-
schulen für diese neuen Berufe interessierten und dafür bewarben.
Aktuell liegen der Schulverwaltung keine Schreiben bzw. Mitteilungen der Regierung von Mittel-
franken bezüglich Sprengeländerungen vor. Die letzte Sprengeländerung brachte 2018 die Teilung
des Fachsprengels für Automobilkaufleute mit sich. Bis dahin hatte die B4 den mittelfränkischen
Fachsprengel ab Jahrgangsstufe 11 inne. Die neue Regelung bringt eine Fachsprengelbildung ab
Jahrgangsstufe 10 durchgängig an der Staatlichen Berufsschule 1 in Ansbach für die Landkreise
Ansbach, Neustadt an der Aisch und Schwabach mit sich. Für alle weiteren Landkreise und Städte
in Mittelfranken ist weiterhin die B4 Nürnberg zuständig.
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Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen
Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen einerseits eine Routine der Anpassung der Ausbil-
dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Andererseits sind sie gleichzeitig Zeit-
punkte, zu welchen bei starken Veränderungen der Schülerzahlen überprüft wird, ob die Berufs-
schulstandorte erweitert oder reduziert werden sollten.
In folgenden Ausbildungsberufen stehen in den nächsten Jahren Neuordnungen an:
Ausbildungsberufe Zeitrahmen Änderungen in den Ausbildungsinhalten
Kaufmann/-frau im Groß-
und Außenhandel
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2020
Künftige Anforderungen: Fortschreitende Digitali-
sierung und wachsende Bedeutung des E-Com-
merce, Projektmanagement,
Beruf mit Ausdifferenzierung in die Fachrichtungen
„Großhandel“ und „Außenhandel“
Bankkaufmann/-frau
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2020
Künftige Anforderungen: Digitalisierung, Kommuni-
kationskompetenz, Handlungsfeld Kundenbezie-
hungen, veränderte rechtliche Rahmenbedingun-
gen, neues Lernfeld „Versicherungen“ geplant
Steuerfachangestellte/-r
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2021
Künftige Anforderungen: Digitalisierung, betriebs-
wirtschaftliche Auswertungen und Analysen,
Selbstorganisation, Projektmanagement, Kommu-
nikationskompetenz
IT-Berufe:
Informations- und Telekom-
munikationssystem-Elektro-
niker/-in,
Fachinformatiker/-in,
Informations- und Telekom-
munikationssystem-Kauf-
mann/-frau,
Informatikkaufmann/-frau
(derzeit nicht in Nürnberg
angeboten)
Änderungsverordnung
(Stufe 1 der Novellie-
rung der IT-Berufe
zum 01.08.2018)
In allen vier Berufen:
Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommuni-
zieren“: Erweiterung mit Bezug auf digitale Medien
Berufsbildposition 5.4: Ergänzung um „IT-Sicher-
heit“ und Erweiterung der Richtlernziele
sowie Ergänzung der Prüfungsanforderungen zur
IT-Sicherheit
IT-System-Elektroniker/-in: Erweiterung Berufsbild-
position 7.4 „Netzwerke“
Fachinformatiker/-in: Ergänzung Berufsbildposition
6.2 „Programmerstellung und –dokumentation“
Fachinformatiker/-in (FR Systemintegration): Er-
gänzung Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“
IT-Systemkaufmann/-frau: Erweiterung der Berufs-
bildposition 8.2 „Konzeption“
Neuordnung ange-
kündigt zum
01.08.2020 aber bis-
lang noch offen
Inhaltliche und strukturelle Überarbeitung, insbe-
sondere bezüglich: IT-Security, Virtualisierung,
Cloud-Computing, Big Data, Mobil Computing
Zurückliegend betrachtet hatten sich Nürnberger Berufsschulen stets darum bemüht, duale Partner
in der Ausbildung neuer Berufe für die Ausbildungsunternehmen zu werden: Beispielhaft seien hier
die Bewerbungen der B14 für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-frau, die
der B4 für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Dialogmarketing und die Bewerbung der B6
für den innovativen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce genannt. An allen berufli-
chen Direktoraten hätten diese Ausbildungsberufe sehr gut in das „Portfolio“ des jeweiligen Kom-
petenzzentrums gepasst.
Auch Neuordnungen in den zurückliegenden Jahren zogen Fachsprengeländerungen nach sich,
die die Nürnberger Berufsschulen betrafen. Hierzu wird auf die Übersicht in der Anlage verwie-
sen.8
8 Das Gesamtverzeichnis der Ausbildungsberufe wird beim BiBB geführt, vgl. dazu
https://www.bibb.de/de/65925.php
644
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AUSBILDUNGSBERUF KAUFMANN/-FRAU IM E-COMMERCE
Der neue und innovative Ausbildungsberuf: Kaufmann/-frau im E-Commerce
Die "Digitalisierung der Wirtschaft" bringt weitreichende Veränderungen für alle Bereiche und Bran-
chen mit sich. Vertriebskanäle ändern sich. Einzel-/Groß- und Außenhandel in klassischer Form
und der Online-Handel werden von vielen Unternehmen parallel als „Multi-Channel“ betrieben.
Der deutsche Onlinehandel wuchs im Jahr 2018 auf ein Volumen von 53,4 Mrd. Euro und damit im
Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mrd. Euro. Eine weitere Zunahme des Online-Handels wird für viele
Produktgruppen im Handel mit Unternehmen und Endverbrauchern prognostiziert.
Neben den aktuell laufenden Anpassungen der Lerninhalte in den klassischen Handelsberufen so-
wie in den IT-Berufen trat zum 01.08.2018 der speziell für den Online-Handel konzipierte Ausbil-
dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in Kraft. Neue Tätigkeitsfelder mit wertschöpfungsstu-
fenüberschreitenden Prozessen und Geschäftsmodellen bildeten sich im Bereich Online-Handel
heraus. Die klassischen Ausbildungsberufe passten nur noch sehr bedingt zu den erforderlichen
neuen Anforderungen, Inhalten und Arbeitsweisen. Deshalb wird die dynamische Expansion des
E-Commerce auch über neue berufliche Entwicklungswege in der Aus- und Fortbildung abgebildet.
Mit dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce erwerben Auszubildende in Unterneh-
men des Einzel-, Groß- und Außenhandels eine auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kauf-
männische Qualifikation. Aber auch für andere Branchen, wie z. B. Touristik-Unternehmen, Dienst-
leistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, kann der neue Beruf infrage
kommen. Die Ausbildungsinhalte umfassen:
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe können jahrgangsbezogen abgerufen werden unter:
https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_occupations_by_year/2018
645
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Vertriebskanäle des E-Commerce beurteilen, auswählen und einsetzen: z. B.: Online-
Vertriebskanäle auswählen, Prozessabläufe analysieren, Nutzerverhalten auswerten, Wett-
bewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutz beachten, Kooperation mit Dienstleistern
Waren- oder Dienstleistungssortimente für den E-Commerce konzipieren, online be-
wirtschaften und weiterentwickeln: z. B.: Produktdaten beschaffen, Produkte kategori-
sieren und einstellen, Angebotsregeln festlegen, Bezahlsysteme auswählen, Testmethoden
anwenden und auswerten.
Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anwenden: z. B.: Projekte planen,
umsetzen und auswerten, IuK-Strukturen nutzen, Projektabläufe und -ergebnisse doku-
mentieren, englischsprachige Infos auswerten, in agilen Strukturen arbeiten.
Kundenkommunikation gestalten: z. B.: Situationsgerecht und zielorientiert kommunizie-
ren, Kommunikationskanäle beurteilen und auswählen, Kundenanliegen aufnehmen und
bearbeiten, Datenschutz beachten.
Kennzahlenbasierte Instrumente der kaufmännischen Steuerung im E-Commerce
einsetzen: z. B.: KLR-Ergebnisse analysieren, Sortimentskennzahlen ermitteln und bewer-
ten, Statistiken auswerten, Kundenwertanalysen durchführen, Kennzahlenanalyse bei Re-
klamationen durchführen.
Maßnahmen des Onlinemarketings vorbereiten und durchführen: z. B.: Zielgruppen-
und produktgruppengerechte Maßnahmen entwickeln, Online-Instrumente nutzen und Wer-
bung ausspielen, Customer Journey planen und optimieren, Wettbewerber beobachten.
Online-Waren- und Dienstleistungsverträge anbahnen: z. B.: Kundendaten und Zah-
lungsdaten benutzerfreundlich erheben, Zahlungsausfälle vermeiden, Bezahlverfahren be-
reitstellen, Kunden die Auftragsdaten übersichtlich darstellen.
Online-Waren- und Dienstleistungsverträge abwickeln: z. B.: Kunden über das Zustan-
dekommen des Vertrags informieren, bei Störungen Maßnahmen für die Vertragserfüllung
ergreifen, Rückabwicklungsprozesse organisieren
Die schulischen Lernfelder spiegeln die Kompetenzen, die die Auszubildenden in Handelsunter-
nehmen erwerben, um als Fachkräfte nach ihrer Erstausbildung in den entsprechenden Abteilun-
gen der Betriebe einsetzbar zu sein:
Schulische Lernfelder:
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Seite 8 von 9
Sehr lange schon hatten Unternehmen und Verbände deshalb einen neuen Ausbildungsberuf ge-
fordert, der diesem Trend folgt. Im August 2018 trat die am 13.12.2017 veröffentlichte Verordnung
für den neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce in Kraft.
In Bayern wurde der neue Ausbildungsberuf an folgenden Berufsschulstandorten in jedem Regie-
rungsbezirk neu eingerichtet: Neuburg an der Donau, Dachau, Regen, Sulzbach-Rosenberg, Lich-
tenfels, Fürth, Karlstadt und Lauingen an der Donau.
Auch die B6 hatte sich als Kompetenzzentrum für Handel, Medien und Marketing mit Schreiben
vom 03.08.2016 für die Ausbildung der E-Commerce-Kaufleute beworben (vgl. Anlage 4) und die
Mitarbeit sowohl bei der Ausarbeitung des KMK-Rahmenlehrplans als auch die Besetzung des
bayerischen Lehrplanausschusses mit einer Lehrkraft mit höchster Expertise aus der B6 angebo-
ten. Gleichzeitig verfügt die Schule über eine Fachraumausstattung, die den Ansprüchen des Aus-
bildungsberufs Kaufmann/-frau im E-Commerce in hohem Maße gerecht wird. Dennoch erhielt die
B6 mit KMS vom 12.04.2018 eine Absage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus. Die Standortauswahl Fürth (für Mittelfranken) wurde von Seiten des StMUK gegenüber der
Stadt Nürnberg nicht begründet. Im kultusministeriellen Schreiben vom 12.04.2018 wurde aller-
dings herausgestellt, dass bei steigenden Schülerzahlen im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im
E-Commerce eine Ausweitung der Berufsschulstandorte vorgesehen sei.
647
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Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken vom 28.05.2019 ist die Ausweitung der Berufs-
schulstandorte von Seiten des StMUK derzeit allerdings nicht geplant.
Im laufenden Schuljahr sind bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken insgesamt 28 Ausbildungsver-
hältnisse registriert, davon sieben aus Nürnberger Unternehmen (Stand 01.02.2019). Die IHK Mit-
telfranken rechnet für das kommende Ausbildungsjahr mit einer steigenden Auszubildendenzahl:
Bereits bis zum 16.05.2019 wurden 17 neue Ausbildungsverträge registriert, neun davon angemel-
det von Nürnberger Ausbildungsbetrieben. Erfahrungsgemäß sind bis Mitte Mai etwa ein Drittel der
Neuverträge bei der zuständigen Stelle erfasst. Es kann also mit einer steigenden Zahl von Ausbil-
dungsplätzen insgesamt und in Nürnberger Betrieben im nächsten Ausbildungsjahr gerechnet wer-
den. Der neue Ausbildungsberuf hat ein hohes Potenzial, weitere Zuwächse werden in den kom-
menden Jahren erwartet.
Bundesweit spricht man von einem gelungenen Start des neuen Ausbildungsberufs. Bereits im
ersten Ausbildungsjahr wurden 1.300 Ausbildungsverträge geschlossen. Erwartet waren etwa 300
Neuverträge. Damit „landete“ der neue Beruf auf Anhieb auf Platz 78 von derzeit 326 Ausbildungs-
berufen. Allein in Bayern starteten 288 Auszubildende ihre duale Ausbildung.
FAZIT
In der Gesamtschau bleibt festzuhalten:
Die Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen eine Routine der Anpassung der Ausbil-
dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Sie sind für eine qualitativ gute Ausbil-
dung unabdingbar.
Neuordnungen von Ausbildungsberufsbildern sind gleichzeitig Zeitpunkte, zu welchen bei star-
ken Veränderungen der Ausbildungszahlen überprüft wird, ob die Zahl der Berufsschulstand-
orte reduziert bzw. erhöht werden sollte. Über Veränderungen bei den Beschulungsstandorten
entscheidet das StMUK.
Berufsschulen werden von Unternehmen wie auch von den Städten und Landkreise selbst als
strategischer Standortfaktor wahrgenommen. Die Frage, welche Berufe vor Ort ausgebildet
werden, spielt für die Gebietskörperschaften eine beutende Rolle. Die Berufsschulen der Land-
kreise und Städte stehen deshalb mitunter in direktem Wettbewerb, wenn es um die Zuteilung
und Veränderung von Fachsprengeln geht.
Die Berufsschulen in Nürnberg sind mit einem Angebot von 102 Ausbildungsberufen gut aufge-
stellt. Aktuell passen Fachkräftebedarfe (s. Stellungnahme Ref. VII) und die Angebote der Be-
rufsschulen gut zueinander.
Innerhalb Mittelfrankens ist eine Umverteilung der Anzahl an Auszubildenden in Fachklassen
zu beobachten. Innerhalb von fünf Jahren ist der Anteil der in Nürnberg beschulten „Lehrlinge“
von 49% auf 45% gesunken.
Städtische Berufsschulen haben sich in den letzten Jahren wiederholt um die Beschulung
neuer Ausbildungsberufe beworben, die bestens zum Profil des jeweiligen beruflichen Kompe-
tenzzentrums passen. Sie kamen jedoch meist nicht zum Zug. Die beigefügte Übersicht „Neue/
neu geordnete Berufe, Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkun-
gen auf Nürnberger Berufsschulen“ informiert dazu im Detail.
Anlagen
Anlage 1: Flyer "Berufsschulen", SchB
Anlage 2: Stellungnahme Ref. VII „Duales Ausbildungssystem in Nürnberg“ v. 28.05.2019
Anlage 3: Tabelle: Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen mit
Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen
Anlage 4: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben SchB an die Reg. v. MFR vom 03.08.2016
Anlage 5: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben der Reg. v. MFR vom 13.09.2016
Anlage 6: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben des StMUK vom 12.04.2018
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Druck-, Foto- und
Medienberufe
•Medientechnologe/-in
-Druck
-Weiterverarbeitung
•Fotograf/-in
•Mediengestalter/-in für
Digital- und Printmedien
Fachrichtungen:
-Beratung & Planung
-Gestaltung & Technik
-Konzeption & Visualisierung
Berufliche Schule
Direktorat 8
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8797
-8798
Telefax 0911 231-8799
E-Mail b8@stadt.nuernberg.de
Internet www.b8-nuernberg.de
Gesundheitsberufe, Natur-
wissenschaftliche Berufe, BIK
•Medizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Tiermedizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Zahnmedizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Augenoptiker/-in
•Chemielaborant/-in
•Chemielaborjungwerker/-in
•Pharmazeutisch-kauf-
männische/-r Angestellte/-r
•Zahntechniker/-in
•Berufsfachschule für
Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistenten und
-assistentinnen
Berufliche Schule
Direktorat 9
Wieselerstraße 3
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-10750
Telefax 0911 231-10755
E-Mail b9@stadt.nuernberg.de
Internet www.b9.nuernberg.de
Kaufmännische Berufe:
Büroberufe,
verwaltungsorientierte
Berufe, BIK
•Kaufmann/-frau für
Büromanagement
•Wagner/-in
•Zimmerer/Zimmerin
•Berufsfachschule für Farb-
und Raumgestaltung
•Berufsfachschule für
Bautechnik
Berufliche Schule
Direktorat 14
Schönweißstraße 7
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-3945
Telefax 0911 231-3946
E-Mail b14@stadt.nuernberg.de
Internet www.b14nuernberg.de
Kaufmännische Berufe in den
Bereichen Spedition/Logistik,
Tourismus und Recht :
•Kauffrau/-mann für Spedition
und Logistikdienstleistungen
•Fachkraft für Kurier-,
Express- und
Postdienstleistungen
•Kauffrau/-mann für Kurier-,
Express- und
Postdienstleistungen
•Tourismuskaufmann/-frau
•Kauffrau/-mann für Tourismus
und Freizeit
•Kauffrau/-mann für Verkehrs-
service
•Rechtsanwalts-
fachangestellte/-r
•Notarfachangestellte/-r 10. Jgst.
•Patentanwalts-
fachangestellte/-r 10. Jgst.
Kaufmännische Berufe,
BVJ im Bereich Lager/Logistik
Außenstelle der B 14
Sulzbacher Str. 102
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-31055
Telefax 0911 231-31056
•Fachlagerist/-in
•Fachkraft für Lagerlogistik
•BVJ Lagerlogistik
•Sozialversicherungs-
fachangestellte/-r
•Verwaltungsfachangestellte/-r
•Berufsfachschule für Büroberufe
Berufliche Schule
Direktorat 11
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8856
Telefax 0911 231-8857
E-Mail b11@stadt.nuernberg.de
Internet www.b11.nuernberg.de
Bau-, Maler-, Holzberufe
BGJ, BIK, Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JoA)
•Ausbaufacharbeiter/-in
•Bauten- und Objekt-
beschichter/-in
•Bauhoffacharbeiter/-in
•Bauwerksmechaniker/-in
•Bauwerksabdichter/-in
•Bauzeichner/-in
•Beton- und
Stahlbetonbauer/-in
•BGJ Holztechnik
•BGJ Zimmerer/Zimmerin
•Bootsbauer/-in
•Böttcher/-in
•Estrichleger/-in
•Fahrzeuglackierer/-in
•Fliesen-, Platten- und
Mosaikleger/-in
•Feuerungs- und
Schornsteinbauer/-in
•Gleisbauer/-in
•Hochbaufacharbeiter/-in
•Holzmechaniker/-in
•Kanalbauer/-in
•Lackierer/-in (Holz und Metall)
•Maler/-in und Lackierer/-in
•Maurer/-in
•Rohrleitungsbauer/-in
•Schreiner/-in, Tischler/-in
•Straßenbauer/-in
•Stuckateur/-in
•Tiefbaufacharbeiter/-in
•Trockenbaumonteur/-in
Amt für
Berufliche Schulen
Berufsschulen
der Stadt Nürnberg
Ausbildungsberufe und
berufliche Kompetenzzentren
2019
Impressum:
Herausgeber: Stadt Nürnberg – Amt für Berufliche Schulen
Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg
Druck: Druckerei noris inklusion gGmbH
Dorfäckerstr. 37, 90427 Nürnberg
Stand: Januar 2019
Auflage: 2.000
Berufliche Schule
Direktorat 5
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8759
-8760
Telefax 0911 231-8761
E-Mail b5@stadt.nuernberg.de
Internet www.b5-nuernberg.de
Berufe
•Florist/-in
•Friseur/-in
•Berufsfachschule für
Bekleidung
•Berufsfachschule für
bekleidungstechnische
Assistenten
Berufsvorbereitung
einschließlich
Berufsintegrationsklassen
verschiedene Berufsfelder
BVJ /s, BIK/Vs, BIK(s)
s. Veröffentlichung
„Berufsvorbereitung“
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JoA)
Berufliche Schule
Direktorat 6
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8777
-8780
Telefax 0911 231-8781
E-Mail b6@stadt.nuernberg.de
Internet www.b6-nuernberg.de
Berufsschule Plus
für nicht-technische Berufe
Berufsabschluss und
Fachhochschulreife
Kaufm. Berufe, BVJ, BIK
•Buchhändler/-in
•Kauffrau/-mann im
Einzelhandel
•Gestalter/-in für visuelles
Marketing
•Verkäufer/-in
•Kauffrau/-mann für Marketing-
Kommunikation
•Medienkauffrau/-mann für
Digital und Print
•Fotomedienfachfrau/-mann
•BVJ Handel
Ö 9Ö 9
649
Berufliche Schule
Direktorat 4
Schönweißstraße 7
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-3948
Telefax 0911 231-3947
E-Mail b4@stadt.nuernberg.de
Internet www.b4.nuernberg.de
Kaufmannsberufe:
Berufe der Absatz- und
Kreditwirtschaft,
der Industrie und
der Kundenberatung,
BGA Handel und
Dienstleistungen, BIK
•Automobilkauffrau/-mann
•Bankkauffrau/-mann
•BGA Handel und
Dienstleistungen
•Fachangestellte/-r für Markt-
und Sozialforschung
•Fachangestellte/-r in steuer- und
wirtschaftsberatenden
Berufen
•Industriekauffrau/-mann
•Kauffrau/-mann im Groß- und
Außenhandel
•Kauffrau/-mann für
Versicherungen und Finanzen
Kfz-Berufe
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8732
Telefax 0911 231-8742
•Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Fachrichtungen:
-Karosserietechnik
-Pkw-Technik
-Motorradtechnik
-Nutzfahrzeugtechnik
-System- und Hochvolttechnik
•Mechaniker/-in für Land- und
Baumaschinentechnik
•Karosserie- und Fahrzeugbau-
mechaniker/-in
Fachrichtungen:
-Karosserieinstandhaltungs-
technik
-Karosserie- und Fahrzeug-
bautechnik
•Zweiradmechatroniker/-in
Fachrichtungen:
-Fahrradtechnik
-Motorradtechnik
•Fahrradmonteur/-in
•Mechaniker/-in für Reifen- und
Vulkanisierungstechnik
Berufliche Schule
Direktorat 3
Deumentenstr. 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8752
Telefax 0911 231-15159
E-Mail b3@stadt.nuernberg.de
Internet www.b3-nbg.de
Nahrungs-/ Gastronomie-
berufe, BVJ, BIK, JoA
•Bäcker/-in
•BVJ Gastronomie/Hotellerie/
Lebensmittelhandwerk
•Fachkraft im Gastgewerbe
•Fachkraft für System-
Gastronomie
•Fleischer/-in
•Hotelfachfrau/-mann
•Hotelkauffrau/-mann (10. Jgst.)
•Koch/Köchin
•Konditor/-in
•Restaurantfachfrau/-mann
•Fachverkäufer/-in im
Lebensmittelhandwerk
Schwerpunkt: Bäckerei,
Konditorei, Fleischerei
Berufliche Schule
Direktorat 2
Fürther Straße 77
90429 Nürnberg
Telefon 0911 231-3951
-3952
Telefax 0911 231-3953
E-Mail
b2-fue@stadt.nuernberg.de
Internet www.b2.nuernberg.de
Berufsschule Plus
für technische Berufe
Berufsabschluss und
Fachhochschulreife
Metallberufe, BIK
•Fachkraft für Metalltechnik
Fachrichtungen:
-Montagetechnik
-Zerspanungstechnik
•Feinwerkmechaniker/-in
Fachrichtungen:
-Feinmechanik
-Maschinenbau
-Werkzeugbau
-Zerspanungstechnik
•Fertigungsmechaniker/-in
•Gießereimechaniker/-in
•Industriemechaniker/-in
•Maschinen- und Anlagen-
führer/-in
•Oberflächenbeschichter/-in
•Stanz- und Umform-
mechaniker/-in
•Technische/-r Systemplaner/-in
Fachrichtungen:
-Stahl- und Metallbau
-Versorgungs- und
Ausrüstungstechnik
-Elektrotechnische Systeme
•Technische/-r Produkt-
Designer/-in
Fachrichtungen:
-Maschinen- und Anlagen-
konstruktion
-Produktgestaltung und
Konstruktion
•Werkzeugmechaniker/-in
•Verfahrensmechaniker/-in für
Beschichtungstechnik
•Zerspanungsmechaniker/-in
•Berufsfachschule für
Fertigungstechnik
Verkehrsberufe
•Eisenbahner/-in im Betriebsdienst
•Fachkraft im Fahrbetrieb
Weitere
Informationsblätter des
Amts für Berufliche
Schulen
•Berufsvorbereitung
•Berufsfachschulen
•Wirtschaftsschule
•Berufsgrundschuljahr (BGJ)
In dieser Veröffentlichung
werden Klassenformen der
Berufsvorbereitung sowie
Berufsfachschulen auf-
geführt. Details entnehmen
Sie bitte den einschlägigen
Flyern. Nicht aufgeführt
sind Schularten der
beruflichen Weiterbildung
wie Fachschulen (auch
Meister- bzw.
Technikerschule) und
Fachakademien.
Wer muss sich anmelden?
An den städtischen Berufsschulen Nürnbergs müssen sich alle
berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Ausbildungs-
vertrag anmelden. Bei Jugendlichen mit betrieblichem Ausbildungs-
verhältnis ist nicht der Wohnort, sondern der Sitz des Betriebes für
den Beschulungsort maßgeblich.
Bei nicht im Flyer aufgeführten Ausbildungsberufen ist davon
auszugehen, dass ein sogenannter Fachsprengel eingerichtet ist und
eine Berufsschule außerhalb Nürnbergs zuständig ist.
Sowohl die Schülerin bzw. der Schüler als auch gegebenenfalls
Erziehungsberechtigte und der Arbeitgeber tragen für die
rechtzeitige Anmeldung Rechnung. Im Rahmen eines Ausbildungs-
verhältnisses ist der Betrieb dazu verpflichtet, berufsschulpflichtige
Jugendliche für den Berufsschulunterricht frei zu stellen.
Berufsschulberechtigte (z. B. Jugendliche mit betrieblic hem
Ausbildungsvertrag und Hochschulzugangsberechtigung) können
am Berufsschulunterricht teilnehmen. Die Anmeldefristen gelten
analog.
Bis wann muss man sich anmelden?
Alle Jugendlichen mit Ausbildungsvertrag, die in Nürnberg
berufsschulpflichtig sind, müssen sich umgehend nach Abschluss
eines Ausbildungsvertrags bis zum 02.08.2019 am für sie
zuständigen Direktorat anmelden. Die zuständige Berufssc hule
entnehmen Sie den nebenstehenden Listen.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sollten sich
bereits bis zum 26.07.2019 für ein Berufsgrundschuljahr oder eine
Klassenform der Berufsvorbereitung anmelden. Hinweise dazu gibt
eine eigene Veröffentlichung.
Wenn bis Anfang September 2019 von der beruflichen Schule keine
Mitteilung über den genauen Unterrichtsbeginn und -ort erfolgt ist
oder der Ausbildungsvertrag erst später abgeschlossen wird, hat
umgehend Meldung an die zuständige Berufsschule zu erfolgen.
Die genauen Öffnungszeiten der Sekretariate in den Sommerferien
entnehmen Sie bitte der Schulhomepage.
Die Stadt Nürnberg legt großen Wert auf die Unterrichtsqualität
ihrer beruflichen Bildungsgänge. Damit im Vorfeld insbesondere die
räumlichen, personellen und organisatorischen Rahmen-
bedingungen geschaffen werden können, bitten wir dringendum
frühzeitige Anmeldung.
Wann beginnt der Unterricht?
Unterrichtsbeginn ist im Schuljahr 2019/20 der 10.09.2019. Die
berufsbezogenen Einschulungstage können im Einzelfall et was
später oder früher liegen und werden bei Anmeldung mitgeteilt.
ZUORDNUNG DER
AUSBILDUNGSBERUFE
ZU DEN
BERUFSSCHULEN DER
STADT NÜRNBERG
Berufliche Schule
Direktorat 1
Augustenstraße 30
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-2601
Telefax 0911 231-8901
E-Mail b1@stadt.nuernberg.de
Internet www.b1-nuernberg.de
Elektro- und
Bau-Metall-Berufe, BVJ
•Anlagenmechaniker/-in
Sanitär-, Heizungs-, Klima-
technik (HWK)
•Anlagenmechaniker/-in (IHK)
•Elektroanlagenmonteur/-in
•Elektroniker/-in
Fachrichtung:
-Energie- und Gebäudetechnik
-Informations- und
Telekommunikationstechnik
•Elektroniker/-in für
-Automatisierungstechnik
-Betriebstechnik
-Gebäude- und Infrastruktur-
systeme
-Geräte und Systeme
-Maschinen- und Antriebs-
technik
•Fachkraft für Metalltechnik
Fachrichtungen:
-Konstruktionstechnik
-Metallgestaltung
•Industrie-Elektriker/-in
Fachrichtungen:
-Betriebstechnik
-Geräte und Systeme
•Klempner/-in (= Flaschner/-in)
•Konstruktionsmechaniker/-in
•Mechatroniker/-in
•Metallbauer/-in
Fachrichtungen:
-Konstruktionstechnik
-Metallgestaltung
•Berufsfachschule für
technische Assistenten für
Informatik
650
Ö 9Ö 9
651
652
653
654
655
Stand: 31.05. 2019 Seite 1 von 4
Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen
Verlust, Verlagerung, Hinzugewinn eines Fachsprengels, Verkleinerung, Vergrößerung eines Fachsprengels an den Berufsschulen
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Anlagenmechaniker (26702) zum SJ 2005/06
neu; vorher
Grundsprengel B1
B1 11.-13. Jgst. Gunzenhausen Aufstellung StMUK
Elektroniker Fachrichtung
Automatisierungstechnik
zum SJ 2005/06
neu
B1 × 11.-13. Jgst.
Weiden
lt. E-mail Reg. v. Mfr /
Kilgenstein 07.04./12.04.2005
Elektron. Fachrichtung
Informations- und
Telekommunikations-
technik
zum SJ 2005/06
neu
B1 × 11.-13. Jgst.
BS Elektr.Anlagen- und
Gebäudetechnik
Bergsonstr. 109, 81245
München
BKM Reg. V. Mfr. Gz. 530.2 - 5204
- 5/05
Informationselektroniker -
Bürosystemtechnik
zum SJ 2007/08
neu geordnet;
vorher B1
B1 10.+11.Klasse in Bayreuth
12.-13. Klasse in Straubing
Info von Reg.v.Mfr., eingeholt von D. Kuschel
Fluggeräteelektroniker zum SJ 2014/15
neuer Sprengel in
Bayern
B1 × Pfaffenhofen an der Ilm Info eingeholt von B. Palm am
01.0.2014
Elektroniker für Informations- und
Systemtechnik
zum SJ 2015/16
neuer Sprengel
in Bayern
B1 Staatliche Berufsschule
Lauingen
Reg.v. Mfr. Vom 02.11.2011
Gz: 44.1-5204-5/05
Informationselektroniker -
Geräte- u. Systemtechnik
zum SJ 2005/06
neu geordnet;
vorher B1
B1 Bayreuth http://www.schule-oberfranken.de
/index.php?sid=8969fc0b65b4de3a
2bc43d5552078a78&page
=41&sprengelabfrage=1&bernr=332
IT-Systemelektroniker Nächste
Neuordnung steht
zum 01.08.2020 an.
B1 ? Fürth/Erlangen Gespräch mit Herrn Leis (Reg. V.
Mfr.) am 12.11.2014
Produktionstechnologe 2018 neuer Sprengel
in Bayern
B1/B2 × Berufsschulzentrum Wiesau (bisher nur außerbayerische
Fachsprengelschule)
Neuer Landesfachsprengel in
Bayern; Schreiben der Reg. Mfr. vom
13.04.2018 Az RMF-SG44-5204-2-
14-3
Ö 9Ö 9
656
Stand: 31.05. 2019 Seite 2 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Graveur, Metallbildner Ab SJ 2014/15 B2 Vorher Bayernsprengel; jetzt Süddeutschland-Sprengel in
Pforzheim (Baden-
Württemberg)
Problem: Minderklassenbeschulung
an der B2
Fachkraft für Metalltechnik,
Schwerpunkt Montagetechnik
Ab SJ 2018/19 B2 Verlagert an Heimatberufsschule Bisher Beschulung im Sprengel Fertigungsmechaniker, jetzt
Beschulung mit
Industriemechanikern an der
Heimatberufsschule möglich!
Regierung MFR hat mittlerweile
angeordnet, dass diese Schüler
weiterhin im Sprengel
Fertigungsmechaniker in einer
Extraklasse an der B2 beschult
werden!
Kaufleute für Dialogmarketing 2006 B4 × BS Forchheim Viele Schülerinnen und Schüler kommen aus Nürnberger
Ausbildungsbetrieben
Fachangestellte für Markt- und
Sozialforschung
Ab 01.08.2006 B4 B4 (Sprengel Bayern, Sachsen) Thüringen beantragt Jährlich in Form von Minderklassen
Automobilkaufleute 2016 B4 B4-Sprengel bisher ab 11. Jahrgangsstufe gesamt Mfr, ab
2018 ab der 10.
Jahrgangsstufe durchgängig
an BS Ansbach (LKR
Ansbach, WUG, NEA und
Stadt Ansbach und
Schwabach)
Je 2 Klassen in Jahrgangsstufe 11
und 12 weniger an B4
Gärtner (Friedhofsgärtnerei,
Staudengärtnerei,
Zierpflanzenbau)
Seit 2003/2004 B5 B5-Verlust: Bildung eines Fachsprengels
für die Beschulung von
Auszubildenden des Berufs
Gärtner/Gärtnerin –
Fachrichtungen
Regierungsschreiben vom
17.06.2004, 530.1-5204-11/04, Herr
Leis
Bekanntmachung der Reg. Mfr. im
Mittelfränkischen Amtsblatt
657
Stand: 31.05. 2019 Seite 3 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Friedhofsgärtnerei,
Gemüsebau, Staudengärtnerei
und Zierpflanzenbau –
Jahrgangsstufen 11 und 12
(Fachstufe) an der Staatlichen
Berufsschule I Fürth mit
Wirkung ab 01.08.2004
530.2-5204-11/04
Verwaltungsvereinbarung zur
Interkommunalen Zusammenarbeit
Maßschneider (Schwerpunkte
Damen und Herren)
Seit 2006/2007 B5-Verlust Verlagerung an das Staatliche
Berufliche Schulzentrum
Alfons Goppel Schweinfurt
Textilreiniger Ab 2018/2019 B5 B5-Verlust des Bayernsprengels:
Verlagerung an die Frankfurter
Schule für Bekleidung und
Mode
Mail vom 09.09.2016 und 12.09.2016
Bilaterale Vereinbarung zur
Beschulung von Auszubildenden mit
Beschäftigungsort in Bayern im
anerkannten Ausbildungsberuf
„Textilreiniger/Textilreinigerin in
Hessen
KMS vom 13.09.2016
VI.3-BS9401.1-1/90/2
Medientechnologe Siebdruck 2012 B6 Fachsprengel Nordbayern Jahrgangsstufe 11/12 wurde in
Landessprengel umgewandelt
– Standort München
Siebdrucker waren unter 30
Auszubildende in Gesamtbayern
gesunken – Minderklassen an den
Standorten, München erhielt
Zuschlag für Landessprengel
E-Commerce-Kaufmann Ab 01.08.2018 B6 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Mittelfranken)
Maurer und Beton- und
Stahlbetonbauer
Ab 2004/05 B11 Verlegung der Fachsprengelbeschulung nach
Lauf
Zur Stärkung des ländlichen Raumes
(größere Schülerzahlen vorher in
Nürnberg)
Rohrleitungsbauer Ab 2005 B11 11. und 12. Klassen aus Baden-Württemberg sowie 12.
Klassen aus dem Saarland
658
Stand: 31.05. 2019 Seite 4 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Trockenbauer Ab 2010 B11 Erweiterung des Fachsprengels um Schwaben
Bauwerksabdichter Ab 2010 B11 Erweiterung des Fachsprengels um Thüringen,
Hamburg, Berlin und Sachsen
Nur geringe Schülerzahlen in
Deutschland. Immer mehr
Bundesländer geben auf und
schicken nach Nürnberg (ein zügig,
kleine Klasse)
Personaldienstleistungs-
kaufmann
2008 B14 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Ober-/Unter-
/Mittelfranken und Oberpfalz)
Kaufmann/frau für Tourismus und
Freizeit
2014 B14 von Gunzenhausen nach Nürnberg von der Regierung gem. Art. 43 Abs. 5 BayEUG angeordnete
Gastschulverhältnisse
Notarfachangestellte
2016 B14 10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12.
Klasse Beschulung in München
(Gastschulanordnung) (RS v.
26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 –
7a.69045)
Patentanwaltsfachangestellte
2016 B14 10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12.
Klasse: Beschulung in München
(Gastschulanordnung) (RS v.
26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 –
7a.69045)
659
Ö 9Ö 9
660
661
662
...
Briefanschrift
Postfach 6 06, 91511 Ansbach
Frachtanschrift
Promenade 27, 91522 Ansbach
Dienstgebäude
Promenade 27
Weitere Gebäudeteile
F Flügelbau
Th Thörmerhaus
Weiteres Dienstgebäude
Bischof-Meiser-Str. 2/4
Telefon 0981 53-0
Telefax 0981 53-1206 und 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Internet
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestellen Schlossplatz
oder Bahnhof der Stadt- und
Regionallinien
Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler,
herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im
Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des
Rahmenlehrplans.
Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand
bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten:
Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi-
um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord-
nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer
Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft.
In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer-
den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens
mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti-
schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs-
ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August
2016 stattgefunden.
Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des
Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord-
nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch
Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß
mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-
Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil-
dungsberuf ist für August 2018 geplant.
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach
per E-Mail
Amt f. berufl. Schulen
und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg
Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben)
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de
RMF-SG42.1-5204-2-1-2
Herr Kühner
Telefon / Fax
0981 53-
Erreichbarkeit
Promenade 27
Datum
1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016
Ö 9Ö 9
663
- 2 -
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be-
rufsschule 6 Nürnberg.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über
mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen
werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rudolf Rager
Ltd. Regierungsschuldirektor
664
...
Briefanschrift
Postfach 6 06, 91511 Ansbach
Frachtanschrift
Promenade 27, 91522 Ansbach
Dienstgebäude
Promenade 27
Weitere Gebäudeteile
F Flügelbau
Th Thörmerhaus
Weiteres Dienstgebäude
Bischof-Meiser-Str. 2/4
Telefon 0981 53-0
Telefax 0981 53-1206 und 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Internet
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestellen Schlossplatz
oder Bahnhof der Stadt- und
Regionallinien
Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler,
herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im
Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des
Rahmenlehrplans.
Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand
bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten:
Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi-
um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord-
nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer
Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft.
In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer-
den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens
mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti-
schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs-
ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August
2016 stattgefunden.
Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des
Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord-
nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch
Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß
mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-
Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil-
dungsberuf ist für August 2018 geplant.
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach
per E-Mail
Amt f. berufl. Schulen
und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg
Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben)
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de
RMF-SG42.1-5204-2-1-2
Herr Kühner
Telefon / Fax
0981 53-
Erreichbarkeit
Promenade 27
Datum
1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016
Ö 9Ö 9
665
- 2 -
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be-
rufsschule 6 Nürnberg.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über
mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen
werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rudolf Rager
Ltd. Regierungsschuldirektor
666
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Städtische Berufsschule 6 Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 12.04.2018
VI.4-BO9220.15-1/29/26 Telefon: 089 2186 2739
Name: Frau Urlberger
Beschulung des Ausbildungsberufs „Kaufmann/-frau im
E-Commerce“ ab dem Schuljahr 2018/19
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Bewerbung als Beschulungsstandort im neuen Ausbil-
dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce ab dem Schuljahr 2018/19.
Die Anzahl der motivierten und geeigneten Berufsschulen für die Beschu-
lung ist derart groß, dass eine Auswahl getroffen werden musste. Leider
konnte die Städtische Berufsschule 6 Nürnberg keine Berücksichtigung fin-
den. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Dennoch möchten wir Sie ermutigen, Aktivitäten rund um das Zukunftsthe-
ma E-Commerce an Ihrer Schule weiter zu intensivieren. Auch in den Lehr-
plänen der Kaufleute im Einzelhandel sowie demnächst auch bei den Kauf-
leuten für Groß- und Außenhandel wird das Thema E-Commerce in den
nächsten Jahren immer mehr Bedeutung gewinnen. Sollte die Schülerzahl-
entwicklung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in
den kommenden Jahren positiv sein, ist eine Ausweitung der Beschulungs-
standorte vorgesehen.
Ö 9Ö 9
667
- 2 -
Wir bitten Sie, den Sachaufwandsträger der Schule über den Inhalt dieses
Schreibens zu informieren. Die Regierung von Mittelfranken erhält einen
Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. German Denneborg
Ministerialdirigent
668
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SpS/024/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 12.07.2019 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Stadtrat 24.07.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Antrag CSU-Fraktion vom 12.03.2018
Antrag CSU-Fraktion vom 27.11.2018
Antrag CSU-Fraktion vom 17.12.2018
Antrag CSU-Fraktion vom 06.05.2019
Antrag SPD-Fraktion vom 03.08.2018
Antrag SPD-Fraktion vom 20.12.2018
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg unterstützt und fördert den Sport in seinen verschiedenen Facetten, vom
Breitensport an der Basis als Grundlage aller Überlegungen bis zum Spitzensport. Damit diese
Unterstützungsmaßnahmen bestmöglich wirken und ineinandergreifen können, ist eine
strategische Steuerung dieser Maßnahmen im Sinne einer übergeordneten Sportstrategie und
auf Basis belastbarer Entscheidungsgrundlagen notwendig.
Im Folgenden soll der aktuelle Stand der Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in
Nürnberg dargestellt sowie Maßnahmen abgeleitet werden, die zur erfolgreichen
Weiterentwicklung der städtischen Sportstrategie nötig scheinen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 10Ö 10
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/024/2019
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Abstimmung erfolgt sobald Bedarfe konkretisiert
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja s. Sachverhaltsdarstellung
670
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/024/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
671
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/024/2019
Seite 4 von 4
Empfehlungsvorschlag:
Die Sportkommission empfiehlt aus fachlicher Sicht dem Stadtrat, dass dieser die Ausrichtung
und Überlegungen der Sport-Agenda befürwortet und die Verwaltung beauftragt, die
Konzeptionierung derselben weiterzuführen und für die einzelnen dargestellten baulichen
Maßnahmen jeweils gesonderte, fundierte Entscheidungsgrundlagen (einschließlich
Finanzierung) in den Stadtrat zur Entscheidung einzubringen.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 12.07.2019 wird zum Beschluss erhoben.
672
1
Anlage 1
Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg
Anträge der CSU-Fraktion vom 12.03.2018, 27.11.2018, 17.12.2018 und 06.05.2019
Anträge der SPD-Fraktion vom 03.08.2018 und 20.12.2018
A: Einleitung
Gesundheitsförderung und Steigerung der Lebensqualität durch Bewegung, Teilhabe und
Sozialisation durch den Verein sowie Repräsentation und Vorbildwirkung durch den Leis-
tungssport: die Chancen, die der Sport unserer Stadtgesellschaft bietet, sind enorm. Aus die-
sem Grund unterstützt und fördert die Stadt Nürnberg den Sport in seinen verschiedenen Fa-
cetten, vom Breitensport an der Basis als Grundlage aller Überlegungen bis zum Spitzen-
sport. Damit diese Unterstützungsmaßnahmen bestmöglich wirken und ineinandergreifen
können, ist eine strategische Steuerung dieser Maßnahmen im Sinne einer übergeordneten
Sportstrategie und auf Basis belastbarer Entscheidungsgrundlagen notwendig.
Um ausreichend Sport treiben zu können, braucht es eine geeignete Infrastruktur an Sport-
stätten vor Ort. In der Stadt werden also Schwimmbäder, Sport-, und Spielplätze sowie aus-
reichend öffentliche Grünanlagen benötigt, in denen Menschen sich sportlich betätigen oder
bewegen können. Zahlreiche Nürnberger Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur
Versorgung der Bevölkerung mit Sportinfrastruktur, allerdings sind diese meist auch auf
durch die öffentliche Hand betriebene Sportstätten, insbesondere Turnhallen, angewiesen.
Sportstätten sind dabei wichtige Orte des Zusammentreffens verschiedener Bevölkerungs-
gruppen und Orte des sozialen Miteinanders. Die Etablierung, Anbindung und zukunftsge-
richtete Weiterentwicklung von Sportstätten im regionalen Kontext sind auch Impulsgeber für
gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten (z.B. Barrierefreiheit) und Teil der Infrastruktur für
Gesundheitsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Insofern kommt der kommunalen
Sportinfrastruktur eine erhebliche Bedeutung in der gesellschaftlichen Entwicklung zu.
Auf leistungssportlicher Ebene können die Spitzenathletinnen und -athleten national und in-
ternational nur bestehen, wenn ihnen Einrichtungen für Training und Wettkampf zur Verfü-
gung stehen, die höchsten internationalen Ansprüchen genügen. Da die Trainingsstätten
überwiegend in kommunaler Trägerschaft liegen, kommt der kommunalen Sportinfrastruktur
daher ebenfalls für den Spitzensport eine besondere Bedeutung zu.
Im Folgenden soll der aktuelle Stand der Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport
in Nürnberg dargestellt sowie Maßnahmen abgeleitet werden, die zur erfolgreichen Weiter-
entwicklung der städtischen Sportstrategie nötig scheinen.
B: Breitensport
1. Ist-Situation des Breitensports
Städtische Sportanlagen
Aktuell gibt es in Nürnberg insgesamt 113 durch den SportService vermietete städtische
Sporthallen an insgesamt 83 Schulen bzw. Standorten. Dazu kommen zwei Mehrzweckhal-
len in Großgründlach, die direkt vom Bürgeramt Nord, sowie deren zwei in Fischbach bzw.
Katzwang, die direkt vom Bürgeramt Ost vermietet werden. Darüber hinaus stehen den Nut-
zern insgesamt 16 Naturrasenplätze und zwei Kunstrasenplätze zur Verfügung.
Der Bedarf an Nutzungszeiten in den städtischen Sporthallen und den städtischen Freisport-
anlagen übersteigt allerdings das bereitstehende Angebot an freien Zeiten. Die Auslastung
Ö 10Ö 10
673
2
der Hallen für die periodische Nutzung geht, zumindest die größeren Hallen betreffend, ge-
gen 100 %, auch die Plätze haben nur noch eine geringe Aufnahmekapazität.
Im Zuge eines Berichts an die Sportkommission am 30. November 2018 wurde dargestellt,
dass die Sporthallenlandschaft der Stadt Nürnberg in den letzten Jahren eine deutliche Ver-
besserung erfahren hat. Im Rahmen von Schulbaumaßnahmen wurden von 2006 bis ein-
schließlich 2018 30 Übungseinheiten neu errichtet. Unter Berücksichtigung der vorher beste-
henden und ersetzten Sporthallen sind in dieser Zeit 18 zusätzliche Einheiten hinzugekom-
men. In den nächsten fünf bis zehn Jahren werden nach heutigem Kenntnisstand weitere 25
Übungseinheiten neu errichtet, so dass nochmals mit 14 zusätzlichen Einheiten zu rechnen
ist.
Bei den durch Neubauten ersetzten Hallen handelt es sich bei den 1-fach Turnhallen über-
wiegend um „Kleinhallen“, die der regulären Größe einer 1-fach Turnhalle (27 m x 15 m)
nicht entsprochen hatten. Somit führten die Neubauten nicht nur zu einer Erhöhung der
Sporthallenzahl, sondern auch zu einer flächenmäßigen Steigerung im Hallensportbereich.
Es ist vorgesehen, bereits bei der Planung die künftige Schwerpunktnutzung (vgl. z.B. Uh-
landhalle: Fechten, Paul-Moor-Schule: Basketball) zu berücksichtigen und die Hallen ent-
sprechend auszustatten.
Aufgrund des Bedarfs von Sportvereinen ohne eigene Sportanlagen an städtischen Frei-
sportflächen, sollte bei zukünftigen Schulbauplanungen berücksichtigt werden, die schuli-
schen Sportplätze grundsätzlich auch Vereinen zur Verfügung stellen zu können. Bei den
Planungen zum Schulzentrum Südwest und jenen zur Maiacher Straße sind diese Überle-
gungen bereits ebenso eingeflossen, wie bei den Planungen im Bereich des Tiefen Feldes
(Neubau jeweils eines Sportplatzes). Dabei favorisiert die Verwaltung Kunstrasenfelder ohne
Granulat (EU Verordnung „Mikroplastik“), da diese eine deutlich höhere Auslastbarkeit auf-
weisen als Naturrasenfelder.
Vereinssportanlagen
Die Nürnberger Sportvereine betreiben derzeit 229 Spielfelder verschiedenster Größe, davon
112 Spielfelder über 5 400 qm. Diese Zahl ist seit 2014 relativ konstant. Von den insgesamt
50 Sporthallen mit einer Fläche über 405 m² in Nürnberg sind 36 Hallen in kommunaler
Hand, 14 Hallen werden von Sportvereinen betrieben. Die Anzahl der Sporthallen ab 405 qm
im Vereinsbetrieb ist seit 2014 unverändert. Die Anzahl der Sporthallen /-räume unter 405
qm konnte seit 2014 insgesamt um 9 Hallen/Räume erweitert werden.
Die Standorte am Reichelsdorfer Keller (Radrennbahn; ggf. Ersatz durch Velodrom), am
Krugsportplatz (Groß- und Kleinspielfeld) sowie an der Maiacher Straße (3 Sporthallen und 2
Spielfelder; ggf. Ersatz im Rahmen des Schulneubaus) sind dem Vereinsbetrieb in den ver-
gangenen Jahren verloren gegangen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass vereinseigene Sporthallen in den Abendstunden
durch eigene Angebote sehr gut ausgelastet sind. Dagegen sind, wie einzelne Anfragen oder
auch Besuche bei Vereinen zeigen, auf einzelnen Sportplätzen durchaus noch freie Zeiten
vorhanden.
Insbesondere in den Zeiten Montag bis Freitag bis 16 Uhr verfügen viele Vereine über freie
Sporthallen- bzw. Sportplatzkapazitäten. Die Auslastung am Vormittag und am frühen Nach-
mittag könnte möglicherweise durch Kooperationen mit Schulen, Kitas oder durch Sportan-
gebote für bestimmte Zielgruppen verbessert werden.
Sport im öffentlichen Raum
Ein hoher Prozentanteil (69%) der gesamten sportlichen Betätigung von Menschen, die min-
destens einmal wöchentlich Sport treiben, wird nicht organisiert durchgeführt. Dabei liegen
Radfahren und Schwimmen auf den ersten beiden Rängen, gefolgt von Jogging, Gymnastik,
Wandern und Fitness. Der SportService unterstützt diesen Trend durch die Bereitstellung
674
3
von Jedermann-Sportplätzen, die Reservierung von Zeiten für den Jedermannsport auf städ-
tischen Sportanlagen, bei entsprechender Witterung die Vorbereitung einer Rodelbahn und
das Spuren von Langlaufloipen am Silbersee, auf der Wöhrder Wiese und im Marienberg-
Park sowie die Freigabe und Pflege von definierten Eisflächen. Die Laufstrecken mit Kilome-
terangaben rund um den Wöhrder See, im Pegnitztal West, in Langwasser, im Stadtpark, im
Westpark, im Faberpark, Rednitztal, Luitpoldhain sowie am Dutzendteich und im Volkspark
Marienberg erfreuen sich intensiver Nutzung. Gleiches gilt für die Bewegungsparks im Pegni-
tztal West, im Stadtpark, in Langwasser, Eibach, Erlenstegen und Reichelsdorf. Ein weiterer
Bewegungspark wurde am Südufer des Wöhrder Sees im Frühjahr 2018 eröffnet. Zuneh-
mend nachgefragt werden außerdem Geräte für Calisthenics bzw. Street Workout, also Trai-
ningsformen mit Einsatz des Körpergewichts. Auch hierfür laufen die Bauvorbereitungen ei-
ner Anlage am Nordufer des Wöhrder Sees.
In der Stadt Nürnberg ist darüber hinaus eine sehr divers aufgestellte Trendsportlandschaft
erkennbar. Die verschiedenen Trendsportszenen reichen von bereits etablierten Sportarten
wie Rapid Surfing (s. dazu nachstehend Thema Dauerwelle e.V.), Skateboarden oder Boul-
dern über in jüngerer Vergangenheit aufgekommene wie Calisthenics oder eSport bis hin zu
(noch) eher unbekannten wie Discgolf. Insgesamt stellen Trendsportarten einen beachtlichen
Teil der von der Nürnberger Bevölkerung betriebenen Sportarten dar, die neben den Ver-
einssportarten ebenfalls in den Überlegungen zur Sportentwicklung und Sportförderung eine
Rolle spielen sollten. Im Rahmen einer Trendsportanalyse wird derzeit mit Hilfe von Exper-
teninterviews und Umfragen versucht, sich der Frage zu nähern, welche relevanten Trend-
sportszenen in Nürnberg vorhanden sind und welche Bedarfe für die Sportinfrastruktur sich
daraus ergeben. Vielfach wird dies neue Gestaltungen des öffentlichen Grünbereichs erfor-
dern. Daneben wird sich in erster Priorität auch die Frage stellen, welche der Sportarten in
die Vereinsstruktur eingebunden werden können. Nicht alle Trends müssen durch städtische
Infrastruktur bedient werden.
Bezüglich der Größe der Szenen heben sich die etablierten Sportarten heraus. Skateboar-
den und BMX/ Mountainbike sowie Klettern und Bouldern scheinen in Nürnberg die größten
Szenen zu stellen. Parkour ist wohl die nächstgrößte ‚echte‘ Szene in Nürnberg. Diese zeich-
nen sich durch eine Organisationsform aus, die zwar nicht mit der klassischen Organisation
eines Sportvereins vergleichbar ist, aber trotzdem gewisse Strukturen und untereinander
auch eine gute Vernetzung vorweist. In diesem Zusammenhang wäre zusätzlich eSport als
Trendsportszene zu nennen. Die Positionierung der Stadt, ob eSport als Sport definiert und
dementsprechend behandelt wird, steht allerdings noch aus.
2. Für den Breitensport nötige Sportstättenentwicklungsplanung – Steuerungsmög-
lichkeiten und weitere Vorgehensweisen
Grundlagen
Die Sportanlagen für den organisierten Sport gliedern sich in Nürnberg im Wesentlichen in
Vereinssportstätten und städtische Sportstätten (Schulsportanlagen + Bezirksportanlagen).
Darüber hinaus findet Sport und Bewegung zu einem großen Anteil im öffentlichen Raum
statt. Ergänzend sind die kommerziellen Sportstätten (z.B. Fitness, Tennis, Squash, Klettern)
zu erwähnen, auf die jedoch im Anschluss nicht gesondert eingegangen wird.
Städtische Sportanlagen
Städtische Schulsportanlangen – insbesondere Turnhallen - werden werktags am Morgen
bis in die Nachmittagsstunden von Schulen belegt, am Abend von den Sportvereinen und
anderen Nutzergruppen gemietet. Neue städtische Sportanlagen entstehen im Zuge des
Schulbaus, ihre Größe ist weitestgehend an die Schulbauförderung geknüpft.
Die Anzahl benötigter Schulen und Schulturnhallen hängt mit der Schülerzahl in Nürnberg
und somit indirekt mit der Einwohnerzahl zusammen, so dass eine Grundversorgung für die
Einwohner „automatisch“ gesichert ist. Die nominelle Auslastung in den Abendstunden liegt
675
4
bei nahezu 100 Prozent (siehe SpK im Dezember 2018), was ein deutliches Anzeichen dafür
ist, dass hier zusätzliche Bedarfe von Seiten der Sportvereine bestehen.
Steuerungsmöglichkeiten über den Schulbau hinaus ergeben sich über die Bereitstellung zu-
sätzlicher Gelder für zusätzliche Hallenelemente. Ein Bau von anderen als Schul-Sporthal-
len ist von städtischer Seite gegenwärtig grundsätzlich nicht vorgesehen, so dass hier die
gestalterischen Einflussmöglichkeiten im Sinne des Sports begrenzt sind. Weitere Entwick-
lungsmöglichkeiten ergeben sich durch eine Optimierung der Auslastung. Auf Grundlage ei-
ner Überprüfung der Realnutzung können versteckte Potenziale erkannt werden.
Ergänzend werden von der Kommune Bäder und Bezirkssportanlagen sowie Eisflächen in
der Arena Nürnberger Versicherung vorgehalten. Weitere besondere städtische Sportflächen
sind das Max-Morlock-Stadion und der Dutzendteich.
Im Folgenden sind mögliche zukünftige Maßnahmen in diesem Bereich aufgeführt:
Bestandserhebung der städtischen Sporthallen (Ausrüstung, Linierung, Barrierefreiheit,
Sanierungsgrad, Anwohnersituation, Parkplätze u.a.), mit dem Ziel wichtige Grundlagen-
daten für weitere Maßnahmen und bereitzustellende Gelder für Sanierungsmaßnahmen
zu erhalten
Überprüfung der Realnutzung der Schulsportstätten in den Abendstunden anhand von
Kontrollen mit dem Fokus auf Mehrfachturnhallen, mit dem Ziel der Optimierung der Aus-
lastung
Abfrage der Sportvereine über zusätzliche Bedarfe an städtischen Sportflächen, mit dem
Ziel, genauere Aussagen über die gegenwärtige Bedarfslage zu erhalten
Prüfung der Öffnung von Freisportfeldern an Schulen (z.B. Martin-Behaim-Gymnasium)
für Vereinsnutzung in schulfreien Zeiten, mit dem Ziel, den Bedarfsdruck von Seiten der
Sportvereine zu verringern
Erstellung eines Konzepts, welches verschiedene sportartspezifische Schwerpunkte in
bestimmten Sporthallen in Nürnberg vorsieht, insbesondere bei Hallenneubauten unter
Einbindung der regionalen Vereine, mit dem Ziel der Ressourcenbündelung
Abstimmung von Möglichkeiten zur Errichtung städtischer Sportstätten über den Schul-
bau hinaus, mit dem Ziel, ggf. Mehrbedarfe durch die steigende Bevölkerung abzudecken
Vereinssportanlagen
Im Flächennutzungsplan der Stadt (FNP) sind Grünflächen mit der besonderen Zweckbe-
stimmung Sportanlage gesichert. Auf den meisten dieser Flächen sind Vereinssportflächen
angesiedelt. Sportvereine stellen den Großteil der Sportanlagen und bilden somit das Rück-
grat der sportlichen Infrastruktur in Nürnberg. 89 Vereine betreiben und unterhalten eigene
Sportanlagen im Stadtgebiet.
Weitere Vorbehaltsflächen für den Sport sind nur in äußerst geringem Umfang vorhanden
und gegenwärtig aufgrund deren Lage und anderen Rahmenbedingungen kaum nutzbar.
Dies führt u.a. zu dem Problem, dass die Nachfrage einzelner Vereine nach eigenen Ansied-
lungsmöglichkeiten in den letzten Jahren nicht befriedigt werden konnte. Zu nennen sind
insbesondere Migrantenvereine mit gefestigter Struktur und Vereine mit neuen Sportarten
(z.B. American Football).
Bzgl. der Entwicklungsplanung der Sportflächen der Vereine kann die Stadtverwaltung
grundsätzlich zunächst nur auf Vereinsentwicklungen reagieren. Zum Beispiel rufen Insol-
venzen oder Fusionen neue (Fehl-) Bedarfe von Vereinsseite hervor. So bestehen zunächst
kaum direkte Steuerungsmöglichkeiten.
676
5
SpS versucht deshalb, auf indirektem Wege z.B. Insolvenzen von Vereinen frühzeitig zu er-
kennen und vorzubeugen (Analyse der Vereinskennzahlen) und so einer Aufgabe / einem
dauerhaften Verlust von Sportanlagen entgegenzuwirken.
Im Folgenden sind mögliche zukünftig Maßnahmen in diesem Bereich aufgeführt:
Erhebung der Auslastung der Vereinsportstätten mit dem Ziel, Potenziale in diesem Be-
reich zu erkennen
Verbesserung der Auslastung der Vereinssportanlagen durch Vermietung an Schulen,
mit dem Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Schulsport und der fi-
nanziellen Lage der Sportvereine mit eigenen Sportanlagen
Systematische Abfrage der Erweiterungsbedarfe bei Sportvereinen mit eigenen Sportan-
lagen, mit dem Ziel, wachstumsfähige Sportvereine zu unterstützen und deren Bedarfe
im Idealfall mit städtischen Anforderungen (Schulen) zu vereinen
Konzept zur Förderung der Nutzung von Vereinssportanlagen durch externe Sportver-
eine nach dem Prinzip des Bäderzuschusses, mit dem Ziel, die Anmietung anderer Ver-
einssportstätten attraktiver zu machen
Abstimmung eines Konzepts zur besseren Verankerung des Sports in der Stadtentwick-
lung, mit dem Ziel, ein Wachstum der Vereinsanlagen entsprechend dem Bevölkerungs-
wachstum zu erreichen (u.a. Vorbehaltsflächen für den Sport) und Sportflächen vor der
Umwandlung in Wohnbauflächen zu schützen.
Bewegung und Sport im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum stehen den Bürgerinnen und Bürgern Spielplätze, Bolzplätze, Skatean-
lagen und öffentliche Grünflächen für Bewegungsaktivitäten zur Verfügung. Die Planung und
der Unterhalt der Flächen obliegt J und SÖR. Der Rahmenplan „Spielen in der Stadt“ liefert
Richtwerte zur Vorhaltung von Flächen in m² pro Einwohner und einen Ausbauplan für Spiel-
und Bolzplätze. Steuerungsmöglichkeiten durch die Sportverwaltung bestehen indirekt durch
das aktive Einbringen von Interessen des Sports in bestehende Verfahren. SpS bringt sich
durch die Ausschilderung von Laufstrecken, in der Planung von Bewegungsparks und in der
Ausstattung mit Geräten für den Trendsport in aktuell anfallende (Aus-)Baumaßnahmen von
öffentlichen Grünflächen ein. Durch die begrenzten Personalressourcen, fehlende Informati-
onen und die wachsende Anzahl an anstehenden Maßnahmen gelingt dies nicht immer im
erforderlichen Umfang.
Im Folgenden sind mögliche zukünftig Maßnahmen in diesem Bereich aufgeführt:
Erstellung eines Konzepts für den Trendsport in der Stadt, mit dem Ziel, relevante Sze-
nen über eine Bedarfsermittlung zu identifizieren und passende Trendsportangebote für
die verschiedenen Zielgruppen bereit zu stellen
Nutzungsüberprüfung der Bewegungsparks in der Stadt und ggf. Erstellung eines Kon-
zepts zum Ausbau, mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung an Fitnessgeräten
für Jedermann zu erreichen
Diskussion über Bewegung und Sport im öffentlichen Raum als eigene Entwicklungsauf-
gabe in der Stadtverwaltung, mit dem Ziel, den Stellenwert der Bewegung im öffentlichen
Raum zu stärken
677
6
Übergreifende Themenstellungen
Die in den Jahren 2008/2009 durchgeführte Sportstättenentwicklungsplanung hat wichtige
Anhaltspunkte für die Sportstättenbedarfe in Nürnberg geliefert. Eine strukturierte Verknüp-
fung der Empfehlungen mit Steuermechanismen der Stadtentwicklung ist nur eingeschränkt
gelungen. Seitdem ist die Stadt gewachsen, die Rahmenbedingungen und Herausforderun-
gen (z.B. Wohnungsbau) haben sich verändert. Dementsprechend besteht die Notwendigkeit
einer Aktualisierung der Bedarfslage in der Sportstättenentwicklung.
Die stetig wachsenden Anforderungen von Seiten der Politik, der Stadtplanung (Beteiligung
an Bebauungsplanverfahren, Instruktionen zu Grundstücken, Neubauten von Schulsportstät-
ten, Beteiligungsverfahren bei Grünflächen) und der Sportvereine (Fusionen, Insolvenzen,
Bauvorhaben) erfordern eine starke Konzentration der Personalressourcen der Sportverwal-
tung auf die Sportstättenentwicklungsplanung.
Im Folgenden sind mögliche zukünftige Maßnahmen aufgeführt:
Einbindung der Sportstätten in das städtische Geoinformationssystem, mit dem Ziel einer
verbesserten Analyse der Sportstättensituation in Nürnberg
Neuauflage der Sportentwicklungsplanung, mit dem Ziel der Aktualisierung der Bedarfe
Konzept zur Verbesserung der Verknüpfung der Sportstättenentwicklungsplanung mit
Planungen der Stadtentwicklung, insbesondere für Vereinssportstätten und im öffentli-
chen Raum
3. Konkretisierung der Vorhaben für Bedarfe des Breitensports
Allgemein
Unter Berücksichtigung der bei SpS eingehenden Anfragen von Sportvereinen, Sportverbän-
den und sonstigen Nutzern (Organisationen und Privatpersonen) lässt sich ein Bedarf an
Zweifachhallen (810 qm), in denen Basketball trainiert und wettkampfmäßig gespielt, sowie
an Dreifachhallen (1215 qm), in denen vor allem Handball und Hockey wettkampfmäßig trai-
niert werden kann, konstatieren. Darüber hinaus besteht ein Bedarf an Dreifachhallen mit Tri-
bünen, in denen Handball, Hockey sowie Basketball auf Wettkampfspielfeldern vor Zuschau-
ern bis maximal 199 Besuchern gespielt werden kann. Für die Rhythmische Sportgymnastik
werden Sporthallen mit einer Höhe von mindestens 10 Metern benötigt.
Darüber hinaus sind dem SportService aktuell nur zwei Standorte bekannt, an denen behin-
dertengerecht Sport betrieben werden kann. Zum einen sind dies die Vierfach- und Einfach-
halle im Berufsbildungszentrum (BBZ) und zum anderen die Dreifach- und Zweifachhalle in
der Bertolt-Brecht-Schule. Bei künftigen Neubauten ist deshalb unbedingt auf eine bafrriere-
freie Ausgestaltung der Sporthallen (insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer in der
Sportart Basketball), sowohl bei Einfach- als auch Zweifach- und Großsporthallen zu achten.
Eine Einschränkung bei der Überlassung stellen fehlende Funktionsräume und Trainingsbe-
leuchtung auf den städtischen Sportanlagen dar. So stehen auf der Sportanlage Muggenhof
zwar drei Rasenplätze, aber nur zwei Umkleideräume zur Verfügung. Außerdem verfügt nur
ein Platz über eine Trainingsbeleuchtung. Auf der Sportanlage Zeppelinfeld stehen insge-
samt vier Plätze, aber ebenfalls nur zwei Umkleideräume zur Verfügung. Der Stadion-Ne-
benplatz 3 verfügt über keine eigenen Umkleiden, die Sportlerinnen und Sportler sind auf Ka-
binen auf den beiden Stadion-Nebenplätzen 1 und 2 und der Sportanlage Zeppelinfeld ange-
wiesen (dort sind die Umkleiden in der Regel aber belegt). Sanierungsmaßnahmen der Ge-
bäude sind als nächstes auf den Stadionnebenplätzen und der Sportanlage Gibitzenhof vor-
gesehen.
678
7
Auf den Sportplätzen Deutschherrnwiese und Steinplatte kann in den Wintermonaten wegen
fehlender Trainingsbeleuchtung abends nicht trainiert werden, so dass eine Konzentration
auf den Plätzen stattfinden muss, die über eine Trainingsbeleuchtung verfügen.
Aufgrund der beim SportService eingehenden Anfragen von Sportvereinen und sonstigen
Nutzern gibt es Bedarfe an weiteren städtischen Sportplätzen insbesondere für Fußball, aber
auch für American Football. Aktuell liegen Interessensbekundungen der Vereine KSD
Croatia, KSD Hajduk, Megas Alexandros, TSV Maccabi, Türkspor, Nürnberg Rams sowie
zweier neu gegründeter Footballvereine vor, die derzeit bearbeitet werden und zum Teil be-
friedigt werden konnten. Darüber hinaus liegen dem SportService konkrete Nachfragen nach
Möglichkeiten für eigene Sportanlagen vor.
Die Vereine TSV Kornburg, TSV Katzwang und SC Worzeldorf haben dem SportService ge-
genüber den Wunsch geäußert, ihre Freisportflächen aufgrund von Kapazitätsengpässen er-
weitern zu wollen. Aufgrund der ansonsten fehlenden Vorbehaltsflächen zur sportlichen Nut-
zung scheint dies aktuell allerdings nur im Fall des TSV Kornburg durchführbar.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass mit einer wachsenden Stadtbevölkerung auch
der Bedarf an organisiertem Sport und damit auch an Vereinssportflächen steigt. Es beste-
hen derzeit nahezu keine Vorbehaltsflächen, die zur (vereins-)sportlichen Nutzung geeignet
wären. Zusätzlich zu den Bemühungen um eine Optimierung der Auslastung der bestehen-
den Anlagen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die Vereinssportanlagen perspekti-
visch in ihrer Fläche zu erweitern bzw. zusätzliche Vereinsstandorte in unterversorgten Ge-
bieten zu installieren.
Im öffentlichen Raum ist die Ausstattung der Trendsportszenen mit Sportstätten ausbaufä-
hig. Im Bereich Skateboard/ BMX beispielsweise steht zwar grundsätzlich eine ausreichende
Anzahl an Sportstätten zur Verfügung. Da diese allerdings größtenteils baufällig sind bzw.
qualitativ schlecht geplant wurden, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Unter anderem
die beiden Skateparks am Schweinauer Buck und an der Bauernfeindstraße sind nach Rück-
meldungen aus der Szene zwar vom Standort her optimal, aber aufgrund mangelnder Quali-
tät quasi nicht nutzbar. Weitere aus den Szenen kommunizierte Bedarfe bestehen in Form
einer Trendsport- und einer Kletterhalle inklusive Außenkletterflächen (s. unten).
Infrastrukturell erfüllen städtische Grünflächen in immer stärker zunehmendem Maße ge-
sundheitliche und soziale Funktionen. Aktuellen Untersuchungen zufolge finden etwa drei
Viertel aller Sportaktivitäten nicht in den explizit für den Sport vorgehaltenen Sportanlagen
statt, sondern abseits im Grünen, auf Wiesen, Wegen, Flüssen und Seen. Aus diesem Grund
ist es von enormer Bedeutung, Sportentwicklung als Teil der Stadtentwicklung zu begreifen
und entsprechend planerisch zu integrieren und zu berücksichtigen. Sportvereine und -ver-
bände können dabei wichtige Partner sein.
Konkrete Vereinsplanungen
Die Nürnberger Sportvereine stellen sich durch zukunftsorientierte Maßnahmen auf die
wachsende Stadt ein. Nachfolgend sind exemplarisch die großen Maßnahmen aufgeführt,
die über eine Sanierung vorhandener Sportanlagen hinausgehen.
Bereits beantragte und somit in der Umsetzung befindliche große Maßnahmen:
Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429:
Einhausung Kurzwaffenschießstand. Durch eine Einhausung der Schießstände soll
der Immissionsschutz und die Sicherheit der Anlage verbessert werden.
Yachtclub Nürnberg:
Neubau des Vereins- und Bootshauses
679
8
ASC Boxdorf 1933 e.V.:
umfassende Sanierung einer von der Stadt übernommenen Mehrzweckhalle.
TSV 1846 Nürnberg:
Umbau Waldsportanlage Erlenstegen. In diesem Zuge werden Dach, EG und UG des
Vereinsheims sowie die das Rasenspielfeld saniert und ein Lichthof gebaut.
Sportvereinigung Mögeldorf 2000:
Der Verein plant den Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit acht Kabi-
nen.
Hockey Gesellschaft Nürnberg:
Zur Weiterentwicklung des Vereins soll eine energetische Sanierung des Vereins-
heims sowie eine Umwandlung des bisherigen Rasenplatzes in einen Kunstrasen-
platz inkl. Trainingsbeleuchtung durchgeführt werden.
SG Nürnberg Fürth 1883 e.V.:
Der Großfeldtennenplatz soll in einen Großfeldkunstrasenplatz umgewandelt werden.
Insbesondere für die ständig wachsende Fußballabteilung ist eine Erweiterung des
Platzangebotes erforderlich.
TSV Kornburg 1932 e.V.:
Umbau des B-Platzes zu Kunstrasenplatz und Neubau eines Rasenplatzes
SC Nürnberg 04 e.V. Maxvorstadt:
Umstellung auf LED-Beleuchtung und Modernisierung Heizung
SC Worzeldorf 1949 e.V.:
Umrüstung Flutlichtanlage auf LED Technik
Post-SV Nürnberg e.V.:
Sanierung/Erneuerung Tennisplätze Sportpark Ebensee Allwetterplatz
Konkret geplant, aber noch nicht in der Umsetzung befindliche große Vorhaben:
TSV Altenfurt e.V. Verlagerung Sportgelände
ATV Frankonia Nürnberg e.V. Ausbau Standort Wacholderweg
NHTC e.V. Bau Trainingszentrum mit Hockey-/Tennishalle
DAV + Luftflotte Bau Kletterzentrum
ASC Boxdorf 1933 e.V. Neubau (Vereinsheim, Kabinentrakt)
Sportvereinigung Mögeldorf 2000 Bau Kita und Sanitärräume
Kletterzentrum mit Tanzsportzentrum (Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.18)
Im Rahmen der Sitzung der Sportkommission am 30.11.2018 wurde über die gemeinsamen
Planungen des Deutschen Alpenvereins Sektion Nürnberg e.V. und der Nürnberger Luftflotte
des Prinzen Karneval e.V. berichtet sowie eine städtische Förderung des Projekts mit 45 %
der zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln der Sportförderung beschlossen.
Entstehen soll hier auf dem ehemaligen Krugsportplatz an der Christoph-Weiß-Straße ein
Kletterzentrum des DAV mit insgesamt 2 400 qm Seil- und Boulder-Kletterfläche (indoor und
outdoor) sowie flankierende Infrastruktur wie Räumlichkeiten für Verwaltung, Verleih und zur
Ausrüstungslagerung, ein kleiner Shop, ein kleines Bistro sowie ein attraktiver Outdoor-Be-
reich. Auf Basis von Erhebungen und Erfahrungswerten geht der DAV davon aus, dass in
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Nürnberg derzeit maximal die Hälfte des Bedarfs an Seil-Kletteranlage/-flächen gedeckt ist.
Hier besteht also infrastruktureller Handlungsbedarf.
In die Planungen der Freisportfläche des ehemaligen Krugsportplatzes ist auch ein Neubau
für die Luftflotte e. V. aufzunehmen. Dieser Verein ist Mitglied im BLSV als Tanzsportverein.
Er hat das Erbbaurecht der DJK Bayern erworben und das alte Vereinsheim saniert und
umgebaut. Um das Gelände insgesamt sinnvoll nutzen zu können mit Wohnbau, Kletterhalle
und Tanzsport ist eine Verlagerung der Luftflotte nötig. Über die Ablöse und eine Lösung der
Verlagerungskosten wird derzeit verhandelt. Für den Tanzsport soll eine Trainingshalle als
Einfachhalle mit etwa 400 qm sowie Nebenräume (Geräteräume, Verwaltung, Gemein-
schaftsraum, kleine Küche für interne Versorgung) entstehen
Für das Projekt kann derzeit von Kosten in Höhe von rund sechs bis sieben Millionen Euro
ausgegangen werden. Hiervon werden nach aktueller Kalkulation etwa 1,4 Millionen Euro
aus der städtischen Sportförderung gedeckt. Der DAV wird keine staatlichen Zuschüsse er-
halten. Zur Prüfung eines Anspruchs der Nürnberger Luftflotte des Prinzen Karneval e.V. auf
eine staatliche Förderung besteht Kontakt zum BLSV. Sollte die Förderfähigkeit dieser Teil-
maßnahme positiv beschieden werden, kann von einem staatlichen Zuschuss in Höhe von
etwa 200 000 Euro ausgegangen werden.
Die wbg hat zwischenzeitlich die Federführung im Projekt für die städtebauliche Umsetzung
übernommen, da im nördlichen Bereich der Anlage eine Wohnbaufläche entstehen soll. Sie
führt die verschiedenen Planstände im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zusammen. Teil
der Studie werden auch spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, Baugrunduntersuchun-
gen sowie ein Lärmschutzgutachten sein.
Um eine wirtschaftliche Basis für den Grundstücksverkauf an die wbg herzustellen, ist bis
Ende II. Quartal 2019 eine Grundstückswertermittlung, die LA derzeit vorbereitet, durchzu-
führen.
Nach Einschätzung des Baureferats ist davon auszugehen, dass eine Änderung des Bebau-
ungsplans nicht notwendig ist, da § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) Anwendung finden sollte. Darüber hinaus kann das Er-
satzgebäude voraussichtlich unabhängig des Standorts des Bestandsgebäudes errichtet
werden. Dies ermöglicht es, zunächst den Gebäudeteil für den Verein Nürnberger Luftflotte
des Prinzen Karneval e.V. zu errichten und erst im Anschluss das Bestandsgebäude abzu-
reißen, um die Kletterhalle zu bauen. Somit wäre der Vereinsbetrieb der Nürnberger Luft-
flotte des Prinzen Karneval e.V. auch während der Bauphase gesichert. Verbindliche Aussa-
gen hierzu können allerdings erst auf Grundlage der Machbarkeitsstudie getroffen werden.
Eine umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2019,
nach Abschluss der Machbarkeitsstudie. Eine Vorabinformation erfolgt im Stadtteilmagazin.
Der aktuelle Meilensteinplan der wbg sieht die Vergabe der Planungsleistungen für Mitte
2020, den Baubeginn für das IV. Quartal 2021 und den Abschluss der vereinsbezogenen
baulichen Maßnahmen für das IV. Quartal 2022 vor.
Ein Teilaspekt des Projektes war ursprünglich die Fläche westlich der Sportfläche unter den
Bäumen bis zum Ring. Hier sollten städtische Anforderungen sowie Wünsche des DAV und
Bedarfe aus nicht im Verein organisierten Trendsportszenen, vor allem aus dem Bereich
BMX, aufgenommen werden. SpS arbeitet gerade an einer Bedarfsanalyse zum Thema
Trendsport. Da hierzu viele Fragen noch ganz am Anfang stehen wurde dieser Teil aus dem
Projekt Krugsportplatz ausgegliedert.
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Trendsporthalle
Verschiedene Trendsportarten (z.B. Skateboard, BMX, Parcour, Bouldern, Fitnessbereich)
melden einen Bedarf an einer überdachten Trainingsmöglichkeit für den Winter bzw.
schlechtes Wetter. Hier finden Überlegungen statt, diese Sportarten in einer Trendsporthalle
zu kombinieren, wie es beispielsweise in Ingolstadt mit der Trendsporthalle „neun“ der Fall
ist, wo der örtliche Stadtjugendring die Halle betreibt.
Der zunächst angedachte Plan, die Trendsporthalle an das geplante DAV-Kletterzentrum am
ehemaligen Gelände der DJK Bayern anzuschließen, scheint nach Einschätzung der Projekt-
beteiligten nicht mit der insgesamt benötigten Fläche vereinbar zu sein. Möchte man in die
Trendsporthalle auch Skateboarden und BMX integrieren, müssten hierfür mindestens 1 000
qm Fläche zzgl. Erschließung usw. zur Verfügung stehen.
Neben der Standortfrage steht hier vor allem auch die Betreiberfrage im Raum. Sowohl die
Stadt Nürnberg in Form des Jugendamts als auch der Kreisjugendring kommen hierfür nach
ersten Prüfungen nicht in Frage. Eventuell könnte ein Sportverein den Betrieb übernehmen,
der Post SV ist hier grundsätzlich nicht abgeneigt. Auch gibt es Überlegungen bestehende
Tennishallen umzuwandeln. Die Federführung für dieses Projekt gemäß Antrag der SPD
wurde Referat V übertragen.
Surfer-Welle (Antrag der CSU-Fraktion vom 17.12.18)
Surfen ist in Nürnberg überraschend prominent vertreten mit dem Sportler des Jahres 2015
Sebastian Steudtner, mehrfacher Gewinner des Big Wave Awards im Wellensurfen.
Daneben gibt es eine größere Sportlerszene. Ca. 100 Personen haben sich in einem Sport-
verein zusammen organisiert und die Idee einer festen Welle für „Rapid Surfing“ zusammen
mit Partnern an den Universitäten ER, BT und Innsbruck entwickelt. Der Verein Nürnberger
Dauerwelle e.V. besteht seit 2012 und beabsichtigt, im Bereich Fuchsloch seitlich der Peg-
nitz einen Wellenkanal für eine „Stehende Welle“ zu errichten und zu betreiben. Im Zuge
dessen ist der Verein auch mit dem Kanuverein und den Naturfreunden in Kontakt, um eine
möglichst hohe Attraktivität der Anlage für alle Gewässerbenutzer zu gewährleisten. Ur-
sprünglich bestand die Planung, mit einer technischen Vorrichtung die Staustufe am Auslauf
des Wöhrder Sees zu nutzen. Das hätte eine sehr günstige Variante ergeben. Aus diversen
Gründen konnte dort die Genehmigung nicht erteilt werden und nach anderen Überlegungen
kam die Variante einer eigenen Ableitung und eines entsprechenden Flussumbaus im Be-
reich Fuchsloch auf.
Wie im Umweltausschuss berichtet, wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung für das
Vorhaben mit Bescheid des Umweltamtes vom 29.06.2017 erteilt. Mit dem Plangenehmi-
gungsbescheid wurden auch die für das Vorhaben notwendigen Gewässerbenutzungser-
laubnisse erteilt. Die übrigen notwendigen öffentlich-rechtlichen Gestattungen werden durch
die Plangenehmigung ohnehin konzentriert, so dass mit dem Bescheid alle notwendigen öf-
fentlich-rechtlichen Gestattungen für das Vorhaben erteilt worden sind. Die erteilten Geneh-
migungen sind inzwischen unanfechtbar geworden.
Die Plangenehmigung enthält allerdings verschiedene aufschiebende Bedingungen (z.B.
Stellplatznachweis, Sicherheitskonzept), die von Seiten des Vorhabenträgers erfüllt werden
müssen, bevor von der Plangenehmigung Gebrauch gemacht und mit dem Bau der Ste-
hende Welle tatsächlich begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden zahlreiche Aufla-
gen formuliert (z.B. ökologische Baubegleitung zur Bewahrung des Landschaftsschutzge-
biets, Lärmschutz), welche vom Vorhabenträger bei Bau und Betrieb der Anlage zu beachten
sind.
Die privatrechtlichen Vereinbarungen für die Nutzung der staatlichen und städtischen Grund-
stücke, die durch das Vorhaben beansprucht werden, sind noch abzuschließen. Sowohl das
Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg als auch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg haben
frühzeitig im Verfahren erklärt, dass die Bereitschaft zum Abschluss der notwendigen Verein-
barungen besteht.
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Der Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. ist nunmehr bestrebt, die für einen Baubeginn not-
wendigen Bedingungen zu erfüllen und die für den Bau notwendigen Gelder zu akquirieren.
Durch die o.g. Verlagerung und die damit nötigen massiven Erdbauarbeiten und anderen
technischen wie ökologischen Anforderungen hat sich das Bauvolumen von ursprünglich un-
ter 500 000 Euro auf inzwischen 1,5 Mio. Euro verdreifacht. Der Freistaat Bayern hat eine
Sonder-Förderung in Höhe von 250 000 Euro in Aussicht gestellt.
Der Verein ist jetzt Mitglied im BLSV, um daneben die Regelförderfähigkeit zu erlangen. Da
es noch keinen Landesverband für Surfen gibt, hat er sich dem Landesverband Kanu ange-
schlossen. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist darüber hinaus ein städtischer Zu-
schuss notwendig. Da der Verein seit nunmehr sieben Jahren besteht, sollte bei der Förde-
rung auf das städtische Kriterium einer vierjährigen Zugehörigkeit zum BLSV verzichtet wer-
den. Dann könnte die Förderung über den üblichen Investitionszuschuss ermöglicht werden.
Die Nürnberger Dauerwelle würde eine stimmige Ergänzung zum Vereinszentrum für Klet-
tern und Tanzsport und den trendsportlichen Möglichkeiten an der Christoph-Weiß-Straße (s.
oben) bieten und ein gut erreichbares Zentrum für den Trendsport unter Einbindung ver-
schiedener Sportvereine in Nürnberg schaffen.
C: Leistungssport in Nürnberg
1. Ist-Situation des Leistungssports
Nürnberg in der Bundesliga
Eine breite Palette von Vereinsmannschaften vertritt die Stadt Nürnberg in einer Vielzahl von
Sportarten auf höchster nationaler Ebene.
Im Jahr 2018 waren insgesamt 16 Nürnberger Teams, allen voran natürlich der 1. FC Nürn-
berg e.V. im Fußball sowie die Thomas Sabo Ice Tigers im Eishockey, in der höchsten Liga
ihrer Altersklasse aktiv. Darunter tummeln sich weitere zwölf Mannschaften in den zweiten
Bundesligen.
Bundesstützpunkte
Bundesstützpunkte sind Trainingsstätten mit entsprechender Ausstattung, hochqualifizier-
tem, hauptamtlichem Trainerpersonal sowie leistungsstarken Trainingsgruppen für ein sport-
artspezifisches Hochleistungstraining. An den Bundesstützpunkten wird im täglichen Trai-
ningsprozess die Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes umgesetzt. Die Partner
Verein, Landesfachverband und Spitzenverband arbeiten eng und zielorientiert zusammen.
Durchgeführt wird ein tägliches lokales, ein regelmäßiges regionales und/oder zentrales Trai-
ning von Kaderathletinnen und -athleten.
In Nürnberg befinden sich aktuell Bundesstützpunkte in folgenden Sportarten:
Taekwondo (Anerkennung bis 2024)
Radsport: Bahn Ausdauer und Mountainbike (Anerkennung bis 2024)
Ringen (Anerkennung bis 2020)
Triathlon (Anerkennung bis 2020)
Gerade in der Sportart Taekwondo gilt der Leistungssportstandort Nürnberg seit Jahren als
Talentschmiede. Um die Leistungsfähigkeit weiter auszubauen, ist im Umfeld der Bertolt-
Brecht-Schule in Langwasser ein Neubau für den Bundesstützpunkt Taekwondo entstanden.
Dieser wurde im Januar 2019 eröffnet und bietet den Sportlerinnen und Sportlern künftig ide-
ale Trainingsbedingungen. Die Anforderungen der weiteren Bundesstützpunkte sind Kapitel
2 zu entnehmen.
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Eine hervorragende Entwicklung im Bereich der Nachwuchs- und Kaderathleten hat die
Sportart Triathlon in Nürnberg genommen. Triathlon besteht aus 3 Teilsportarten, die zum
Teil in Nürnberg mit sehr guten Trainingsbedingungen ausgestattet sind. Dies betrifft den Be-
reich Schwimmen im 50-m-Becken in Langwasser. Probleme bereitet hier das Fehlen einer
Freiwasseranlage. Aus Sicht des Sportes könnte eine solche zugängliche Freiwasseranlage
nur für die Athleten des Triathlons im Bereich des Großen Dutzendteichs geschaffen werden.
Derzeit unbefriedigend ist die Trainingssituation im Winter für den Radsportteil der Triathle-
ten. Hier ist jedoch mit dem Velodrom und der Beteiligung des Triathlon-Spitzenverbandes
an der Konzeption eine Abhilfe in Aussicht. Eventuell kann in diesem Gebäude auch die feh-
lende Wintertrainingsstätte für die Laufsportbereiche (insbesondere Sprint- und Schnellkraft-
übungen) ausgeglichen werden.
Landesleistungszentren
Landesleistungszentren sind Sportstätten für zentrale Maßnahmen der Sportfachverbände
eines Bundeslandes zur Nachwuchsförderung für Kaderathletinnen und -athleten. Die Be-
nennung der Landesleistungszentren für Bayern ist im Laufe des Jahres 2019 zu erwarten.
Olympiastützpunkt Regionalzentrum Nordbayern
Der Olympiastützpunkt (OSP) Bayern befindet sich in München. Das Regionalzentrum Met-
ropolregion Nürnberg gibt es seit 2010. Es ist an der Bertolt-Brecht-Schule beheimatet.
Die zentrale Aufgabe liegt in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung in
den Servicebereichen (u.a. Training, medizinische Begleitung, Physiotherapie, Laufbahnbe-
ratung) für die Spitzensportlerinnen und -sportler und Nachwuchskader in den olympischen
und paralympischen Disziplinen im täglichen Training und bei zentralen Maßnahmen der
Verbände.
Das Klinikum Süd und die weiteren Partner im Bereich des Gesundheitsmanagements sind
seit Jahren Kooperationspartner des OSP Bayern. Ziel ist eine ganzheitliche Betreuung der
Athletinnen und Athleten. Das Klinikum Süd bzw. das Institut für Sportmedizin am Klinikum
Nürnberg ist offizielles medizinisches Behandlungs- und Versorgungszentrum für die Berei-
che Innere Medizin, Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Sportorthopädie und Sporttraumato-
logie. Die Bereiche Sportpsychologie und Trainingswissenschaften werden über die OSP-
Zentrale in München betreut.
Die Partnerschaft besteht aus monatlichen Besuchen im Training und durch garantierte
Schnellversorgung im Akutfall in der Notaufnahme und garantiert schnelle Terminvereinba-
rung. Somit ist eine optimale medizinische und präventive Versorgung und Behandlung ge-
währleistet.
Alle Athletinnen und Athleten, egal welchen Kaderstatus sie haben, erhalten eine jährliche
vollumfängliche Sportuntersuchung mit Leistungsdiagnostik. Dem Institut angeschlossenen
ist das ambulante Rehazentrum mit physio- und sporttherapeutischer Betreuung bei Verlet-
zungen.
Haus der Athleten
Das Internat Haus der Athleten beherbergt Sportlerinnen und Sportler ab einem Alter von 14
Jahren und ist mit seiner intensiven pädagogischen Betreuung in Verbindung mit der Bertolt-
Brecht-Schule ein wichtiges Element der Infrastruktur des Nachwuchsleistungssports. In
Nürnberg gibt es derzeit die Möglichkeit, für 37 geförderte Plätze im ehemaligen Priesterse-
minar Sankt Paul eine mit staatlichen Mitteln unterstützte vergünstigte Unterbringung für
Leistungssportlerinnen und -sportler im Nachwuchsbereich zu bekommen. Vor einem Jahr
gab der 1. FCN mit seinem Nachwuchsleistungszentrum die Kooperation mit dem Haus der
Athleten auf. Seither bemüht sich die Verwaltung die damit freigewordenen Kapazitäten über
anderweitige Belegungen (Blockschülerinnen und -schüler) wirtschaftlich zu vergeben.
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Gleichzeitig laufen Anträge bei den Ministerien die Zahl der OSP-förderfähigen Plätze für
Nordbayern zu erhöhen. Durch die neuen Bundesstützpunkte erhöht sich die Zahl der mögli-
chen Eliteschülerinnen und -schüler in Nürnberg. Mittelfristig wird der Bedarf die 37 Plätze
übersteigen (s. auch Teil B).
Eliteschule des Sports
Mit dem Ziel einer bestmöglichen Förderung der sportlichen und schulischen Laufbahn von
sportlich besonders begabten Jugendlichen wird an der Bertolt-Brecht-Schule (BBS), Elite-
schule des Sports und Eliteschule des Fußballs, die Möglichkeit gegeben, die schulische
Ausbildung individuell zu flexibilisieren und somit optimal mit den sportlichen Trainingsum-
fängen zu verbinden. In jeder Schulart (Gymnasium, Realschule und Mittelschule) und in je-
der Jahrgangsstufe gibt es eine Leistungssportklasse mit Schülerinnen und Schülern aus al-
len angebotenen Sportarten. Mit der Staatliche Fachoberschule besteht eine Kooperation.
Aktuell befinden sich folgende Sportfachverbände im Projekt:
Badminton, Fechten (Säbel), Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Radsport (MTB, BMX,
Straße, Bahn), Ringen, Schwimmen, Taekwondo, Triathlon sowie Fußball (Jungen und Mäd-
chen)
Bis 2022 werden sich im Zuge des laufenden Neubaus der Bertolt-Brecht-Schule die Bedin-
gungen, auch für den Leistungssport deutlich verbessern. Es entstehen dann eine Dreifach-
und eine Vierfachsporthalle, vier Kraft- und Gymnastikräume, ein Videoanalyseraum sowie
zwei Fahrradwerkstätten für Triathlon und Radsport.
Partnerhochschulen des Spitzensports
Kaderathletinnen und -athleten, die ein Studium beginnen möchten oder bereits ein Studium
aufgenommen haben, finden durch die Partnerhochschulen des Spitzensports die Gelegen-
heit, neben dem zeitintensiven Training eine Hochschule zu besuchen. Durch entsprechende
Kooperationsabkommen können die Sportlerinnen und Sportler von einigen Sonderregelun-
gen bzgl. Prüfungen und Studienzeiten Gebrauch machen, um eine optimale Vereinbarkeit
von Studium und Sport zu erreichen. Eine Flexibilisierung und Individualisierung der Studien-
planung ist möglich.
Folgende Hochschulen bieten Kooperationen für Athletinnen und Athleten der Leistungs-
stützpunkte an, teilweise sind Quotenregelungen für Bundeskaderathletinnen und -athleten
bei zulassungsbeschränkten Studienfächer möglich:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg
Georg Simon Ohm, Hochschule Ansbach, Hochschule für angewandtes Management Er-
ding, Standorte Treuchtlingen und Neumarkt/Opf., FernUniversität Hagen
In den nächsten Jahren wird außerdem im Umfeld der Bertolt-Brecht-Schule im Nürnberger
Südosten eine eigenständige Universität Nürnberg entstehen, so dass das Umfeld nicht nur
für Schüler und Schülerinnen im Leistungssport interessant ist, sondern vor allem auch für
Studierende im Leistungssport.
Besondere Sportstätten für Wettkampfveranstaltungen des Spitzensports
Stadion Nürnberg
Von besonderer Bedeutung für Nürnberg ist das Stadion. Neben den Heimspielen des 1. FC
Nürnberg wurden dort bereits Spiele der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2006™ und des
Confederations Cup 2005 ausgetragen. Darüber hinaus fanden dort EM- und WM-Qualifikati-
onsspiele im Fußball sowie mehrere Deutsche Leichtathletik Meisterschaften statt (s. auch
Teil B). Um auch künftig Austragungsort von Fußballländerspielen sein zu können, ist aller-
dings ein Modernisierungsbedarf gegeben.
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Arena Nürnberger Versicherung
Neben dem Stadion hat sich die Arena Nürnberger Versicherung als bedeutende Sportstätte
etabliert. Sie dient den Nürnberg Ice Tigers und dem Handballclub Erlangen (HCE) als Trai-
nings- und Wettkampfhalle. 2001 war sie Spielort der Eishockey WM. Als Multifunktionsa-
rena beherbergte sie im vergangenen Jahr insgesamt 115 Events, davon 60 Sport- und 55
sonstige Veranstaltungen (Konzert, Show, Messe).
Berufsbildungszentrum (BBZ)
Wichtige Säule in Sportstättenlandschaft Nürnbergs insbesondere für Basketball, aber auch
für weitere Ballsportarten, den Tanzsport und die Rhythmische Sportgymnastik ist das BBZ
(Vierfachhalle und Einfachhalle), das aber mit seinen Kapazitäten für den Spitzensport zu-
nehmend an seine Grenzen stößt und zudem generalsanierungsbedürftig ist (s. auch Teil B).
Eventsporthalle am Flughafen
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2018 die Leichtbauhalle (Eventpalast) am Flughafen erwor-
ben. Die Halle diente als Ersatzstandort für die gesperrte Vierfachhalle am Berliner Platz
(BBZ) und wird nach wie vor als Veranstaltungshalle für Basketball und Hockey genutzt. Das
Festmietverhältnis für den Standort läuft bis zum 28.02.2023. Danach geht das Mietverhält-
nis auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende weiter.
Alternativ muss die Halle an einen anderen Standort verbracht werden.
Neben den oben erwähnten Hallen ist noch die Ballspielhalle Altenfurt für (Sport-)Veranstal-
tungen mit mehr als 199 Zuschauer geeignet
1. FCN Trainingsgelände / insbesondere Tennisgelände
Im Bereich Tennis ist in Nürnberg nach dem erfolgten Abstieg des Tennis-Clubs 1. FC Nürn-
berg e.V. aus der Tennisbundesliga noch immer eine sehr gehobene Amateursportszene zu
beobachten.
Im Nachwuchsbereich gibt es einige Kaderathletinnen und -athleten und auch eine Unterstüt-
zung durch den Verband. Dies führte zwar nicht zu einer offiziellen Anerkennung im Bereich
der Bundesstützpunkte, wird aber auch innerhalb des Bayerischen Tennisverbandes als
Stützpunkt Nord geführt. Dafür ist das Trainingsgelände des Tennis-Clubs 1. FC Nürnberg
e.V. auch sehr gut geeignet. Dieses Gelände erfuhr eine Verbesserung einerseits durch In-
vestitionen des Vereins aber auch im Bereich der Zuschauerinfrastruktur für das WTA Ten-
nisturnier. Das Gelände wurde Jahr für Jahr auch mit der Unterstützung der Stadt Nürnberg
und dem Freistaat Bayern verbessert. Es ist jetzt geeignet für die Durchführung gehobener
Tennisveranstaltungen auf nationaler oder beschränkt internationaler Ebene. Dennoch ist
eine Fortsetzung dieses Turniers in Gefahr. Die Preisgeldklasse, in der das WTA Turnier bis-
her stattgefunden hat, bleibt jetzt aktuell zwar bestehen, jedoch hat der Hauptsponsor „Nürn-
berger Versicherung“ angekündigt sich nach 2019 zurückzuziehen. Somit entsteht für eine
eventuelle Fortführung der Serie eine Finanzierungslücke in Höhe von mehreren einhundert-
tausend Euro. Eine Initiative der Metropolregion unternimmt jetzt den Versuch, die fehlende
Summe aufzubringen und die Veranstaltung somit in der Stadt zu halten.
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Leistungssportzentrum Südost
Der Großteil der leistungssportlichen Infrastruktur konnte im Leistungssportzentrum Südost
räumlich konzentriert werden (s. Karte). Dies ermöglicht ein effektives Zusammenarbeiten
der Einrichtungen des Leistungssports.
Hockey
Das Gelände des Nürnberger Hockey- und Tennis-Clubs (NHTC) e.V. an der Siedlerstraße
wurde in der Vergangenheit als Bundesligastandort auch für einige wenige Länderspiele aus-
gewählt. Sportlich ist das Gelände durchaus für Feldhockey geeignet, hat jedoch als Veran-
staltungsort Nachteile im Bereich der Erschließung insbesondere der Parkplätze. Insbeson-
dere fehlt unmittelbar am Gelände die Möglichkeit einer Wintertrainingsstätte.
Innerhalb des NHTC wird derzeit lebhaft über eine Neuausrichtung des gesamten Geländes
diskutiert. Erste Vorüberlegungen zeigen, dass es technisch sehr wohl realisierbar erscheint.
Die Mitgliederversammlung des NHTC hat die Vorstandschaft beauftragt, Neubauvarianten
zu entwickeln. Dafür sind allerdings externe Finanzquellen zu erschließen. Finanzierungsge-
spräche werden aktuell geführt.
Hilfreich wäre es gewesen, wenn sich der Bayerische Hockeybund für den Standort Nürn-
berg als Bundesstützpunkt Bayern ausgesprochen hätte. Angesichts der derzeitigen Kader-
zahlen vor allem im Nachwuchsbereich und bei den Herren wäre dies wohl auch gerechtfer-
tigt gewesen. Auch der Deutsche Hockeybund sah den Standort Nürnberg als Standort für
den Bundesstützpunkt Bayern favorisiert, konnte sich jedoch nicht gegen das Votum im Prä-
sidium des Bayerischen Hockeybundes durchsetzen. Sollte sich in München in absehbarer
Zeit keine Entwicklung für den Bundesstützpunkt Bayern ergeben, dann wären gegebenen-
falls die Pläne in Zusammenarbeit Stadt und NHTC wiederaufzunehmen.
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2. Leistungssportkonzept und Schwerpunktsportarten
Städtische Maßnahmen zur Unterstützung des Leistungssports müssen zielgerichtet einge-
setzt werden, um effektiv wirken zu können. Hierzu ist es wichtig, Nürnbergs Schwerpunkt-
sportarten des Leistungssportkonzepts zu definieren. Den in diesem Zuge ausgewählten
Sportarten mit der vielversprechendsten Perspektive am Standort Nürnberg müssen in der
Folge, nimmt man die Spitzensportförderung ernst, bestmögliche Rahmenbedingungen er-
möglicht werden.
Bei Planung und Bau neuer Hallen sind die Belange des Leistungs- und Spitzensports zu be-
rücksichtigen. Um dies besser umsetzen zu können, wird versucht, Sportarten mit speziellen
Bedarfen, die über die Anforderungen des Schulsports hinausgehen, in spezifisch ausgerüs-
teten Sporthallen zu konzentrieren (z.B. Fechten in der Uhlandschule).
Erforderliche Nutzungszeiten in den Sportstätten sollten den Spitzenverbänden dann auch
ausreichend und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Wunsch der Verbände ist,
dies auch für Seminarräume für Lehrgangs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Unterbrin-
gungsmöglichkeiten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulungen und gegebe-
nenfalls Nebenkosten wie Reinigungsmaßnahmen und Schließdienste in Ferienzeiten zu er-
möglichen.
Auch der leistungssportliche Betrieb in den Stützpunkten verursacht Kosten. Hinsichtlich der
Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren wird abzuwarten sein, welche Ergebnisse
die Verhandlungen zur Kostenbeteiligung von Bund und Land bringen. Im Fall des BSP
Taekwondo übernimmt die Stadt die technische Betreuung und einen Teil der Betriebskos-
ten.
Darüber hinaus werden Fahrtkosten für Wettkämpfe von Mannschaften der beiden oberen
Amateurligen bezuschusst.
Durch das Team Nürnberg wird versucht, die Förderung des Nachwuchsbereichs des Leis-
tungssports unter Einbindung regionaler Partner aus der Wirtschaft auf eine breitere Basis zu
stellen. Ergänzt wird dies im Bereich von Spitzensportlern durch den „Goldenen Ring“, der
auf privater Initiative Sportlerinnen und Sportlern mit realistischen Chancen auf eine Teil-
nahme an den Olympischen Spielen eine dauerhafte Unterstützung gewährt.
Schwerpunktprofile
Im Rahmen des 2. Zwischenberichts zum Leistungs- und Spitzensport in der Stadt Nürnberg
aus der Sportkommission vom 6. Juli 2018 wurde bereits eine erste Bewertung und Ein-
schätzung verschiedener Sportarten vorgenommen, ohne schon eine finale Empfehlung zu
Schwerpunktsportarten geben zu können. Hierzu waren und sind noch weitere Gespräche
mit Verbands- und Vereinsvertreterinnen und -vertretern aus den Sportarten mit Potenzial
notwendig.
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund des derzeitigen Diskussionstandes bringt die Verwaltung folgenden Vorschlag ein,
der in der nächsten Sportkommission vertieft beraten werden soll:
Für die Festlegung der Schwerpunktsportarten in Nürnberg wird ein Raster herangezogen,
das die Überprüfung zulässt, ob Sportarten dazukommen oder herausfallen:
Eine Schwerpunktsportart muss zwingend eines der folgenden Attribute aufweisen:
BSP in der Stadt (betrifft: Taekwondo, Triathlon, Radsport, Ringen)
Sportarten mit Potential:
Auszeichnung erfolgreicher Vereinsarbeit durch unterstützende Maßnahmen mit Lan-
destrainern und gegebenenfalls Attributen wie Nachwuchsleistungsstützpunkt oder
Landesleistungsstützpunkt: In Nürnberg sind dies derzeit die Sportarten Rhythmische
Sportgymnastik, Badminton, Fechten, Wasserball und Tennis. Hinzukommen könnte
in der nächsten Zeit noch Moderner Fünfkampf.
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Mannschaft in einer der höchsten Spielklassen in Sportarten mit hoher medialer
Reichweite oder olympischen Erfolgsaussichten: (Fußball, Basketball, Handball (Ko-
operation mit dem HC Erlangen), Eishockey und Feldhockey)
Sportarten die Großsportveranstaltungen generieren (Motorsport, Beachvolleyball,
Tanzen)
Offen und in Klärung durch Rücksprache mit den Verbänden ist noch die Sportart Golf, da
auch hier in der Vergangenheit eine unterstützende Maßnahme mit Trainern und eine Auf-
nahme in die Eliteschule des Sports möglich war.
Generell zu klären ist die Frage des Stützpunktes Schwimmen und die Rolle des Schwim-
mens in Nürnberg. Grundsätzlich hat Schwimmen in Nürnberg eine hohe sportliche Chance,
was ja in vergangenen Zeiten auch zu Olympiasiegerinnen aus Nürnberg führte.
Zudem ist derzeit wieder das überragende Engagement der Schwimmsportvereine im Rah-
men der SG Mittelfranken hervorzuheben. Andererseits ist der Verband noch immer mit sei-
nen Traineraktivitäten ganz stark auf Erlangen ausgerichtet. Ob Schwimmen also als
Schwerpunktsportart mit Potential gesehen werden kann, ist noch abzuklären.
Alle anderen Sportarten sind im Bereich des Breitensports natürlich mit der notwendigen För-
derung und Unterstützung für die Durchführung gehobenen Amateursports im Blickpunkt der
Stadt Nürnberg. Ein besonderes Augenmerk sollte hier zum einen auch immer auf den soge-
nannten Trendsportarten liegen, die sich schnell entwickeln und etablieren können und zum
anderen die Wassersportarten am Dutzendteich, Rudern und Segeln.
Zudem beobachtet die Verwaltung genau, ob eventuell bei einzelnen Sportarten im Bereich
der Paralympics eine zusätzliche Schwerpunktsetzung sinnvoll ist. Bislang sind jedoch die
Sportarten mit Schwerpunkt auch die Sportarten, in denen paralympische Sportler im Leis-
tungssportbereich auftauchen.
Für die ausgewählten Sportarten sollten nach Möglichkeit auch hochwertige Wettkampffor-
mate gefunden werden, im Rahmen derer sich die jeweilige Sportart in Nürnberg und Nürn-
berg mit den Sportarten international präsentieren kann.
Hierzu wird auf die Vorlage „Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürn-
berg“ verwiesen.
Auswirkung einer Schwerpunktfestsetzung
Die Unterstützung von Schwerpunktsportarten beziehen sich sowohl auf die Förderung in-
vestiver Maßnahmen als auch auf den Betrieb und ggf. auch kostenfreie und priorisierte Be-
reitstellung von Sportstätten. Auch die finanzielle Förderung über beispielsweise erhöhte
Reisekostenzuschüsse zu Wettkämpfen, sowie die Unterstützung bei der Talentsuche und -
förderung und der Dualen Karriere sind relevant. Aufgrund der Bedeutung der letztgenannten
Aufgabe mit dem Ziel, den „Drop-out“ potentieller Leistungssportler und -sportlerinnen zu re-
duzieren, ist eine Unterstützung der Stadt Nürnberg an dieser Stelle unerlässlich, wenn das
Thema Leistungs- und Spitzensport zielgerichtet im Interesse der Stadt eingesetzt werden
soll.
Weiterhin sind hierfür und zur weiteren Entwicklung auch personelle und finanzielle Ressour-
cen erforderlich. Diese werden zum einen benötigt, um das Konzept Leistungs- und Spitzen-
sport in der Verwaltung weiterzuführen, den Austausch zu forcieren und Festlegungen umzu-
setzen.
Auch beim Betrieb der mit dem Leistungs- und Spitzensport verbundenen Einrichtungen hat
eine Festlegung der Schwerpunktsportarten weitreichende Folgen. So erhalten dann Athle-
tinnen und Athleten den Vorzug bei der Belegung der Klassen in der Bertolt-Brecht-Schule
und die Leistungen des Olympiastützpunkt Regionalzentrum Nordbayern werden verstärkt in
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den Schwerpunktsportarten genauso zur Verfügung gestellt, wie die des Instituts für Sport-
medizin am Klinikum Süd.
Letztlich haben sich die Förderinitiativen Team Nürnberg und Goldener Ring in Nürnberg fest
etabliert. Dieser positive Umstand bedeutet aber auch gleichzeitig, dass für eine Versteti-
gung des Erreichten bzw. für eine Ausweitung dieser Förderinstrumente zusätzliche perso-
nelle Ressourcen geschaffen werden müssten.
3. Bauliche Maßnahmen zu Bedarfen des Leistungssports (Sachstandsdarstellung)
Ertüchtigung BBZ
Die Vierfachhalle BBZ war ursprünglich als die Ballsporthalle für die Nürnberger Leistungs-
sportvereine gedacht. Hier waren lange Jahre die Handballerinnen des 1. FCN und auch die
damaligen Bundesligaspieler von Tuspo Nürnberg beheimatet. Die (feste) Haupttribüne hatte
ursprünglich eine maximale Zuschauerkapazität für 1306 Personen. Diese Zahl hat sich seit
2017 durch den aus Sicherheitsgründen erfolgten Abbau der 1. Sitzreihe um 90 Personen
reduziert. In den 1980er Jahren wurden mobile Zusatztribünen (sog. Teleskop-Tribünen; ur-
sprünglich insgesamt 10 Elemente, 4 große und 6 kleine Blöcke) angeschafft, die die Zu-
schauerzahl um bis zu 700 Personen erweitert haben.
Vor Ihrer Schließung Ende August 2018 war sie Heimat des Nürnberg Falcons BC. Aber
auch weitere Wettbewerbe im Badminton, Hallenhockey, Hallenfußball, Tanzsport und der
Rhythmischen Sportgymnastik fanden regelmäßig dort statt und sollen nun nach Abschluss
der Sanierungsarbeiten auch wieder dort stattfinden. Die statische Ertüchtigung der Wand-
verkleidung wurde im Dezember 2018 abgeschlossen und die Vierfachhalle konnte wieder
für den Schul- und Vereinssport freigegeben werden. Allerdings ist die Halle nun nicht mehr
für Hockey geeignet, da die neue Wandverkleidung nicht mit Ballfangnetzen geschützt ist.
Im Rahmen einer im Weiteren anstehenden Generalsanierung der Turnhallen im BBZ sind
die Dachkonstruktion sowie die Dachhaut zu ertüchtigen, entsprechende RWA-Anlagen sind
einzubauen. Der Einbau einer ballwurfsicheren Decke, einer neuen Beleuchtung, einer
neuen Trennvorhanganlage sowie ein neuer Sportboden sind geplant. Auch die WC-Anla-
gen, Duschen und Umkleiden sind zu sanieren, die Fluchtwege sind zu prüfen.
Die Maßnahme hat in der Referentenrunde im Januar 2019 den BIC-Stempel erhalten. Die
voraussichtliche Dauer des VgV-Verfahrens für Architekten- und Ingenieurleistungen beträgt
ein halbes Jahr. Ein Generalsanierungsbeginn im Jahr 2021 wird angestrebt. Dies setzt eine
MIP-Aufnahme im Jahr 2020 voraus. Unabhängig von der Generalsanierung stellt sich die
Frage, ob das BBZ die bisherige Funktion als Heimat für die Leistungssportvereine weiterhin
beibehalten soll.
Da die maximale Zuschauerzahl ohnedies nur mit den sehr problematischen mobilen Zusatz-
tribünen erreichbar war und die künftige Verwendung der mobilen Zusatztribünen gemäß
BoB eine Erweiterung der Fluchtwege erfordern würde, die sehr schwierig und kostenauf-
wändig zu realisieren wäre, sollen die mobilen Zusatztribünen grundsätzlich künftig nicht
mehr verwendet werden. Dies bedeutet für das BBZ, dass dort lediglich eine Zuschauerka-
pazität bis zu 1 216 Zuschauer möglich bleiben soll. Das wäre genau der ideale Rahmen,
z.B. für die Nachwuchsturniere in allen Sportarten oder aber die Hallenhockeymannschaften
in Nürnberg. Auch Tanzsport und andere Veranstaltungen des Leistungssports mit mittlerem
Zuschauerinteresse könnten dort nach wie vor abgehalten werden.
Die Fluchtwege sollten so bemessen sein, dass bei Einzelveranstaltungen (im Moment Tanz-
sport an 2 Tagen im Jahr) sich ca. 250 Personen im Hallenbereich aufhalten können.
Nicht behoben werden können die infrastrukturellen Nachteile der Halle bezüglich der Park-
platzsituation.
Die Befriedigung der Nachfrage für Sportveranstaltungen mit bis zu 600 – 700 Zuschauern
wäre dann allerdings auch nur teilweise im BBZ möglich, denn es gibt eine ganze Reihe von
690
19
Veranstaltungen, die bislang mit erheblichen Zuschauerrestriktionen belegt werden mussten.
Insbesondere die vielen Fußballturniere, aber auch Jugendmeisterschaften und der regelmä-
ßige Spielbetrieb in mittleren Spielklassen zeigen, dass in Nürnberg weitere Hallenkapazitä-
ten mit Zuschauern bis zu 600 Personen an vielen Wochenenden belegt werden könnten.
Daher ist weiterhin die Überlegung, anlässlich der Errichtung einer neuen Schulsporthalle
oder einer separaten Multifunktionshalle eine solche Zuschauerkapazität mit einzuplanen.
Eine solche Halle, die bei den zusätzlichen Gymnasien, die für Nürnberg angedacht sind, un-
tergebracht werden könnte, wird derzeit geprüft. Neben der reinen Platzfrage sind natürlich
Kriterien wie ÖPNV-Anbindung usw. bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Haus der Athleten
Nachteilig an der gegenwärtigen Konzeption ist die weite räumliche Trennung von Schule
und Haus der Athleten. Die WBG verfügt neben dem zukünftigen Standort der BBS über ein
Modul im Baugebiet Langwasser T, das für das Haus der Athleten ideal wäre. Erste Kosten-
annahmen zeigen, dass eine Errichtung durch die WBG und Vermietung an die Stadt Nürn-
berg zu Konditionen erfolgen kann, die zumindest gleichwertig zu den bislang von der Kirche
geforderten Mietzinsen im ehemaligen Seminar Sankt Paul sind. Die Gespräche mit der
WBG werden zeitnah fortgesetzt und dem Stadtrat wird eine Konzeption für die Anmietung
eines solchen Gebäudes nach dem Auslaufen des Mietvertrages in Sankt Paul (2023) vorge-
legt werden.
Radsport/Triathlon (Anträge der CSU-Fraktion vom 12.03.2018 und vom 27.11.18 sowie
Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.18)
Der Bundesstützpunkt der Sportart Radsport mit den Schwerpunkten Kurzzeit, Ausdauer so-
wie Mountainbike am Standort Nürnberg verfügt aktuell über eine Anerkennung bis 2024.
Das Stützpunkttraining fand bislang am Reichelsdorfer Keller statt. Diese über 100 Jahre alte
Sportstätte musste allerdings aufgrund fehlender Zukunftsfähigkeit hinsichtlich Bausubstanz
und Ausrichtung der Anlage aufgegeben werden. Ihr Abriss wird 2019 stattfinden.
Um weiterhin längerfristig erfolgsorientiert im Radsport arbeiten zu können, sind intakte, den
internationalen Normen angepasste Sportstätten unabdingbar. Eine Hallenradrennbahn mit
den olympischen Ausmaßen (250 m) ist hier als Grundvoraussetzung zu sehen. Eine Rad-
sporthalle in Nürnberg wäre der zentrale Bahnstützpunkt des Landesverbandes Bayern für
alle Altersklassen und würde als Haupttrainingsstätte aller Radsportlerinnen und Radsportler
aus Bayern bzw. Süddeutschland, insbesondere aber für die Radsportler der Eliteschule des
Sports in Nürnberg dienen. Neben dem täglichen Training der Nachwuchssportler des Lan-
des und der bayerischen Vereine werden die Bundes-Kaderathletinnen und -athleten (OK,
PK, NK1) am Stützpunkttraining regelmäßig teilnehmen. Gleichzeitig können bei entspre-
chenden Rahmenbedingungen bis zu 50 zentrale Maßnahmentage jährlich durchgeführt wer-
den.
Der Standort Nürnberg wurde zudem zum 1. Januar 2019 als Bundesstützpunkt Triathlon zu-
nächst bis 2020 anerkannt. Auch aus dieser Entwicklung lässt sich ein Bedarf nach einer
ganzjährig nutzbaren Trainingsstätte für den Radsport ableiten, der die Anforderungen des
Bundesstützpunkts Radsport ergänzt, in die Planung und Priorisierung des Projekts einge-
flossen ist und in eine gemeinsame Antragsstellung münden soll.
Die geplante Sportstätte sieht eine Dimensionierung von 128 m Länge, 80 m Breite und 16 m
Höhe vor. Es soll eine überdachte 250-m-Holzbahn mit ca. 1.000 Besucherplätzen und wei-
teren 1.500 Stehplätzen im Innenraum geschaffen werden. Im Innenraum werden im allge-
meinen Betrieb zwei Multifunktionssportfelder für allgemeines Training insbesondere der
Radsportlerinnen und Radsportler, aber auch nutzbar für weitere Sportarten, errichtet wer-
den, darüber hinaus ein Kraftraum und ein Gymnastikraum sowie Räume für physiothera-
peutische Behandlungen, ein Seminarraum, einige einfache Übernachtungsmöglichkeiten für
Lehrgangsteilnehmer sowie ein Materiallager zum Unterstellen der Fahrräder und Lagerung
von Gebrauchsmaterialien.
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Das Velodrom soll auf einem Grundstück des Sportparks Langwasser in Altenfurt entstehen.
Die Stadt Nürnberg befindet sich seit längerem in Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern,
vertreten durch die Immobilien Bayern (ImBy), zum Kauf der Flächen des Sportparks Lang-
wasser. Leider erweisen sich die staatlichen Entscheidungswege als sehr zeitaufwendig.
Anschließend soll dem Verein Sportplatz 1903 e.V. eine etwa 2,3 Hektar große Teilfläche im
Erbbaurecht zur Errichtung eines Velodroms zur Verfügung gestellt werden. Die Baurecht-
schaffung scheint nach Einschätzung des Baureferats realistisch, der Vorbescheid ist fach-
lich positiv begutachtet und die Vorbereitungen für die Baugenehmigung werden derzeit ab-
gestimmt.
Die Investitionskosten des Bauprojekts belaufen sich voraussichtlich auf etwa 27 Millionen
Euro brutto. Der Verein Sportplatz 1903 e.V. hat vor diesem Hintergrund sein Grundstück in
der Kellerstraße verkauft. Unter Einsatz des Erlöses in Höhe von rund 7 Millionen Euro, dem
Vorsteuerabzug und mit Hilfe öffentlicher Fördermittel soll das Velodrom errichtet werden.
Für eine positive Entscheidungsfindung zur Beteiligung des Bundes ist neben den üblichen
Bauunterlagen auch eine umfassende Beschreibung und Begründung der sportfachlichen
Notwendigkeit vorzulegen. Die Verbände haben diese Bedarfsanalyse zeitgerecht erstellt.
Zielsetzung dabei ist, durch das Velodrom die Zahl der Kaderathletinnen und -athleten zu er-
höhen, so dass mittelfristig eine 30%ige Auslastung der Sportstätte durch Bundeskaderathle-
tinnen und -athleten angestrebt wird. Die Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des
Bundes für das Jahr 2020 ist zum 10. April 2019 durch die Träger der Maßnahme, Stadt
Nürnberg und Verein Sportplatz 1903 e.V. eingereicht worden.
Seitens des Freistaats Bayern gibt es positive Signale bezüglich einer Förderung des Lan-
des, sofern die Maßnahme auf Bundesebene als förderfähig bewertet wird. Als Doppelstütz-
punkt gibt es Signale einer Förderung von 40 % durch das Land. Im Rahmen der Antrags-
stellungen wird von einer gemeinsamen Förderung der Maßnahme durch Bund und Land in
Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten ausgegangen. Im Bund ist eine Entscheidung aller-
dings noch nicht absehbar.
Daneben strebt der Verein eine Sonderförderung für den Zuschauerbereich der Sportveran-
staltungshalle an.
Selbst bei entsprechender Förderung durch Bund und Land scheint die Finanzierung der
Maßnahme derzeit noch nicht gesichert. Auch bei erfolgreicher Kostensenkung kann davon
ausgegangen werden, dass die Baumaßnahme nur mit städtischer Unterstützung zu finan-
zieren sein wird. Da auch im erheblichen Zeitumfang Sportler der örtlichen Radsportvereine
dort trainieren werden und dies unabhängig vom Bundes- und Landeskader, wäre eine ähnli-
che Überlegung wie beim Bundesstützpunkt Taekwondo angemessen. Die übliche Investiti-
onsförderung von 45 % der förderfähigen Kosten ist jedoch angesichts der begrenzten Nut-
zungszeiten für den örtlichen Amateursport nicht angemessen. Da eine jährliche Zuwendung
für den Betrieb in fünfstelliger Höhe nötig sein wird, ist eine Zielgröße von 20% der förderfä-
higen Kosten für die Investition angestrebt. Dies wird jedoch nicht durch die Pauschale für
Investitionsförderung der Sportvereine möglich sein und sollte als Sonderförderung einmalig
in den Haushalt aufgenommen werden.
Der Verein Sportplatz 1903 e.V. wird sich um den Sportbetrieb kümmern. Teile des Betriebs
des Velodroms sollen aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen des Vereins und
zur Gewährleistung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Hallenbetriebes voraussichtlich
auf einen Dritten übertragen werden. Betriebseinnahmen sind aufgrund von Zuschüssen des
Bundes und Landes für das jeweilige Stützpunkttraining (wie bei anderen Stützpunkten auch)
sowie aus den Vermietungserlösen für Vereine und Privatfahrer zu erwarten.
Das Velodrom wird als Trainingsstätte des Leistungssports nach Einschätzung des Vereins
nicht kostendeckend betrieben werden können. Es wird voraussichtlich ein jährliches Defizit
692
21
entstehen. Hier besteht die Erwartung, den nachhaltigen Betrieb des Velodroms durch einen
Betriebskostenzuschuss der Stadt Nürnberg in wohl fünfstelliger Höhe zu gewährleisten.
Nach den Entscheidungen in Berlin und München wird die Verwaltung dem Stadtrat konkrete
Vorschläge auf der Grundlage der vorstehend zitierten Annahmen vorlegen.
Mountainbike
Mountainbike wird im Raum Nürnberg vor allem im Reichswald an den so genannten Zabo-
Trails ausgeübt. Hier sieht sich der Forst aufgrund bestehender Gesetze großem Druck aus-
gesetzt, die Anlage zu beseitigen. Eine Möglichkeit, die Zabo-Trails zu erhalten, wäre die
Überführung der Trails in eine Vereinsfläche mit entsprechendem Träger und die gleichzei-
tige Schaffung einer Ausgleichsfläche Wald. Dies würde alleine einen sechsstelligen Betrag
erforderlich machen, für den keine Finanzierung erkennbar ist. Daher muss eine neue An-
lage geschaffen werden, die mindestens gleichwertig ist, da sich die Zabo-Trails auch auf-
grund ihrer langen Tradition einer großen Beliebtheit erfreuen und daher schwer zu ersetzen
sein werden. Als Ziel steht hier die Überführung der organisierten MTB-Szene zu einer offizi-
ellen Anlage.
Als ein möglicher Standort für eine MTB- bzw. Dirtbike-Strecke wurde von Aktiven der Szene
der ehemalige B-Platz der DJK Bayern in der Pegnitzaue bei St. Johannis vorgeschlagen.
Aufgrund des Überschwemmungsgebiets ist dieser Standort noch zu prüfen. Vorteilhaft an
dieser Lösung wäre die Möglichkeit, dass der DAV, der ebenfalls eine Mountainbike-Abtei-
lung unterhält, den Betrieb der Anlage übernehmen könnte.
Daneben wird auch nach Ausgleichsflächen am hohen Bühl sowie rund um Stromtrassen ge-
sucht.
BMX
Die Zabo-Trails sind auch für die BMX-Fahrerinnen und -Fahrer eine wichtige Örtlichkeit. Al-
lerdings ist, wie bereits erläutert, die rechtliche Situation zur Nutzung dieser Fläche umstrit-
ten. Als Ausgleich plant die Stadt auf Initiative des Jugendamts eine neue BMX-Anlage.
Diese hat jedoch wohl wenig zu tun mit den leistungssportlichen Aktivitäten des BDR bzw.
der olympischen Disziplinen. Die Anlage muss auf jeden Fall genau auf die Bedürfnisse der
Zielgruppe ausgerichtet werden. Vor allem muss hierbei geklärt werden, ob es eine reine
BMX-Anlage werden soll oder eine für den gesamten Rollsport (also auch Skateboard, Scoo-
ter, Inliner, Longboard), da dies jeweils anderer Planung und Ausrichtung bedarf. Die neue
Anlage sollte allerdings nicht die alten Anlagen ersetzen wollen, sondern vielmehr eine Er-
gänzung zu den bestehenden Anlagen darstellen.
Auch hier ist der Bedarf einer Halle anzuführen, wie er bereits im Punkt „Trendsporthalle“
dargestellt wurde. Die BMX- sowie die gesamte Rollsport-Szene benötigt dringend eine über-
dachte Trainingsmöglichkeit für den Winter bzw. schlechtes Wetter. Die Standort- und Betrei-
berfrage dieser Halle ist allerdings noch nicht geklärt.
Eishockey (Anträge der SPD-Fraktion vom 03.08.18 und vom 20.12.18)
Der Bedarf an Eisflächen durch Vereine, Schulen und im öffentlichen Eislauf ist in den letz-
ten Jahren sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport deutlich gestiegen. Eine Bedarfs-
abfrage bei den eissporttreibenden Vereinen hat gezeigt, dass doppelt so viele Kontingent-
stunden nachgefragt werden als verfügbar sind. Mit dem EHC 80 Nürnberg und dem Profi-
club, den THOMAS SABO Ice Tigers, ist Nürnberg im Nachwuchsbereich stark leistungsori-
entiert. Um den am Standort Nürnberg eingeschlagenen Weg weiter zielführend, mit einer
allumfassenden durchgehenden altersstrukturellen Leistungsentwicklung, fortführen zu kön-
nen, soll ein Nachwuchs-/Eliteleistungszentrum sowie ein Profileistungszentrum entstehen.
Für diese Entwicklung sind, neben den bereits zur Verfügung gestellten und von der Stadt
geförderten Kontingenten, zusätzliche Eiszeiten nötig.
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Bisherige Konzeption
Aufgrund des hinterlegten Bedarfs aus allen Ebenen des Eissports, auch der Eiskunstlauf ist
hier zu erwähnen, wurde der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten hohe Priorität eingeräumt.
Nach einem Gespräch mit den Eigentümern der Arena beim OB wurde eine Konzeption ent-
wickelt, die die engen vertraglichen Bindungen aus dem Erbbaurechtsvertrag mit der Arena
berücksichtigen sollte.
Die Planungen für eine neue Trainingshalle für den Amateur-Eissport wurden seitens der
Verwaltung in den letzten Jahren konsequent verfolgt. Eine städtische Fläche an der Tiroler
Straße, südlich des Z-Baus, wurde auf ihre Eignung überprüft. Es erscheint aber im Wege
der Konkretisierung der Planungen sehr schwer, dort eine Halle zu platzieren. Das Grund-
stück hat eine ganze Reihe Einschränkungen. So ist z. B. durch die frühere Nutzung im Be-
reich der amerikanischen Streitkräfte die Bodenverunreinigung noch immer nicht vollständig
beseitigt und bedarf noch mehrere Jahre der entsprechenden Lüftung. Die Zugänglichkeit zu
diesen Maßnahmen stellt natürlich eine Einschränkung für die Versiegelung dar. Deshalb
kann es notwendig sein, die ganze Halle auf Stelzen zu errichten, was bei der Wirtschaftlich-
keit ein erhebliches Problem darstellt. Zudem ist die Fläche sehr beengt und notwendige Ne-
benflächen für die Vereine bzw. auch die Unterbringung von Umkleiden usw. werden allen-
falls auf dem Dach des Gebäudes untergebracht werden können. Insgesamt kommt damit
eine relativ schwierige Baustellensituation zusammen, die auch bei den Kosten einiges an
Mehraufwand verursachen wird. Andererseits wäre der Standort sehr gut geeignet, da er
stadtnah und vor allen Dingen künftig auch ÖPNV mäßig sehr gut erschlossen liegt. Auf-
grund der Einschränkungen muss allerdings über andere Optionen im Umfeld nochmals dis-
kutiert werden.
Durch die Zusammenfassung der Amateur-Eissportaktivitäten an einem neuen Standort
hätte die bisherige Kapazität im Bereich der Nebenhalle der Arena aufgegeben werden kön-
nen. Diese hätte für die Ballsportarten als neue Heimat zusammen mit dem Hauptgebäude
der Arena als zukünftiger Spitzensportstandort entstehen sollen. Mit der Firmengruppe Bögl
als Erbbaurechtsnehmer waren daher intensive Verhandlungen seit längerer Zeit im Gange.
Diese sollten die technischen Fragen klären und eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnung ergeben.
Neue Konzeption nötig
Mit Mail vom 17.04.2019 teilte der Vertreter der Firmengruppe Bögl jedoch mit, man müsse
das Projekt aufgrund von verschiedenen Unsicherheiten zurückstellen und werde das derzeit
nicht weiter betreiben.
Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Entscheidung der Stadt.
Als Konstante gilt, dass für Amateur- und Schulsport zu wenige Eisflächen vorhanden sind.
Ferner ist gerade vor dem Hintergrund des erstarkten Basketballs in Nürnberg und der Rin-
ger in der Bundesliga die Frage einer zweiten etwas kleineren Multifunktionshalle zu stellen.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 ergab einen entsprechenden Bedarf. Mögliche Nut-
zerbereiche sind die Sportarten Basketball, Handball (insbesondere Frauen), Hallenhockey,
Ringen und eventuell Volleyball. Daher ist die räumliche Verbindung beider Projekte zu über-
legen. Aus Sicht der Sportverwaltung wäre eine Situierung im Norden der Stadt ideal. Zur
Vorbereitung der nächsten Schritte wäre daher eine Machbarkeitsstudie nötig, die Fragen
des Bedarfs, der Situierung und der Betreiberschaft zu untersuchen hätte.
Basketball (+ ggf. weitere) (Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.18 und der CSU-Frak-
tion vom 06.05.19)
Auch für eine Ballsporthalle wird in der Folge eine Neukonzeptionierung erforderlich. Der
überraschende Aufstieg der Nürnberg Falcons in die 1. Basketball Bundesliga erzeugt kurz-
fristig einen Bedarf nach einer geeigneten Spielstätte mit Zuschauereinrichtungen für 3 500
bis 4 000 Personen. Für weitere Ausführungen zur Sachlage sei auf die Vorlage zur Sitzung
des Stadtrats am 22. Mai 2019 verwiesen. Demnach soll für fünf Jahre eine temporäre Halle
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23
am Stadion (auf dem Parkplatz S1) errichtet werden, wo neben Sportveranstaltungen (insbe-
sondere Basketball) weitere Messe- und Kulturveranstaltungen untergebracht werden sollen.
Unabhängig von den Überlegungen einer kleineren Multifunktionshalle gibt es beim NBC seit
einiger Zeit Überlegungen, eine eigene Trainingshalle zu entwickeln, die sowohl von den
Profis der Bundesliga als auch von sämtlichen Teams im Nachwuchsbereich nutzbar ist. Ziel
ist es, den Basketballstandort Nürnberg weiterzuentwickeln und mittelfristig auch den NBC in
der BBL zu etablieren. Hierfür stellt das Vorhandensein einer eigenen Trainingshalle eine Li-
zenzanforderung dar. Eine entsprechende Halle würde allerdings auch zum Großteil (i.d.R.
von 14 bis 18 Uhr) durch Jugendmannschaften genutzt. Standort und Finanzierung sind der-
zeit noch nicht geklärt.
Ringen
Der Bundesstützpunkt der Sportart Ringen am Standort Nürnberg verfügt aktuell über eine
Anerkennung bis 2020. Das Stützpunkttraining findet in der Sportstätte des SV St. Johannis
07 e.V., Zeisigweg 70, statt.
Vor dem Hintergrund der leistungssportlichen Voraussetzungen, deren Optimierung auch im
Interesse der städtischen Gesamtkonzeptionierung bezüglich der Sportinfrastruktur liegt,
aber auch im Hinblick auf einen zukunftsfähigen Vereinsbetrieb bedürfen die Sportstätten
des Vereins einer Sanierung und Neukonzeptionierung.
Bezüglich des Stützpunkttrainings sieht es der Bundesverband als essentielle Vorausset-
zung zur nachhaltigen Sicherung der leistungssportlichen Strukturen an, die Infrastruktur des
Bundesstützpunkts vereinsunabhängig darzustellen. Sofern sich der Verband zum Standort
Nürnberg bekennt, wäre eine Lösung vergleichbar mit dem Bundesstützpunkt Taekwondo im
Umfeld der Bertolt-Brecht-Schule zu prüfen.
Im Hinblick auf den Vereinsbetrieb sowie die Bundesligawettkämpfe des SV St. Johannis 07
e.V. wird aktuell im Dialog mit dem Verein nach einem zweckmäßigen und wirtschaftlich ver-
träglichen Weg der Weiterentwicklung der Sportstätte gesucht. Die Vor- und Nachteile der
Konzentration der verschiedenen Bereiche an einem zentralen Vereinsstandort oder der Nut-
zung bereits bestehender städtischer Infrastruktur für den einen oder anderen (Teil-)Bereich
müssen dabei abgewogen werden
Leichtathletik
Wie bereits im Rahmen der Sitzung der Sportkommission am 30.11.2018 berichtet, hat Fürth
seine Anerkennung als Bundesstützpunkt aktuell verloren. Nichtsdestotrotz soll das Trai-
ningszentrum Nordbayern erhalten bleiben. Auch an einer Nutzung des Stadions für natio-
nale und internationale Veranstaltungen ist der Verband grundsätzlich interessiert.
Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist allerdings nur zu rechtfertigen, wenn dieser auch
eine entsprechende Nutzung widerfährt. Im Zuge der Entwicklung eines Konzepts für Groß-
sportveranstaltungen für die Stadt Nürnberg muss demnach auch die Frage beantwortet wer-
den, welche Rolle die Sportart Leichtathletik in den Gesamtüberlegungen spielt.
Fußball
Die Alternative zur Beibehaltung der Rundlaufbahn im Max-Morlock-Stadion ist dessen Um-
wandlung in ein reines Fußballstadion. Dies würde die Vermarktungsmöglichkeiten des Sta-
dions im Rahmen von Fußballspielen erhöhen. Im Rahmen der nicht erfolgreichen Bewer-
bung der Stadt als Ausrichtungsort der EM 2024 wurde dem Stadion ebenfalls Modernisie-
rungsbedarf beschieden.
Fechten
Fechten in Nürnberg wurde inzwischen aufgrund der hervorragenden Jugendarbeit des
Fechterring Nürnberg e.V. vom Deutschen Fechter-Bund (DFB) als Zentrum für Nachwuchs-
leistungssport (ZfNWLS) für Säbelfechten ausgezeichnet. Schwerpunkt der örtlichen Trai-
ningsmöglichkeiten ist die 3-fach-Sporthalle an der Uhlandschule in der mit Hilfe der Zu-
kunftsstiftung der Sparkasse vor einigen Jahren die technischen Voraussetzungen des
Fechtsports eingerichtet wurden. Um das Training und die Kooperation mit der Eliteschule
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des Sports zu verbessern, ist auch vorgesehen, in einer der Turnhallen an der Eliteschule
des Sports im Neubau ebenfalls dauerhaft technische Anschlüsse für Fechten einzubauen.
Ob daneben noch eine dritte spezialisierte Trainingshalle im Westen der Stadt notwendig
sein wird, ist derzeit eher unwahrscheinlich. Die Konzeption für das zusätzliche Gymnasium
im Bereich der Schulen auf dem Tiefen Feld könnte diese jedoch abdecken.
Rhythmische Sportgymnastik
Ebenfalls einen deutlichen Aufschwung aufgrund einer Vereinsaktivität, die dann durch den
Verband massiv unterstützt und gefördert wurde, nahm die Sportart Rhythmische Sportgym-
nastik. Die in Nürnberg aktive Landestrainerin hat mit den von ihr unterstützten Vereinen
eine Großzahl von jungen Talenten gefördert, die inzwischen auch an der Bertolt-Brecht-Eli-
teschule des Sports als Partner aktiv sind. Vonseiten des Verbandes wird gerade aktuell (auf
Basis der Gespräche der vergangenen Jahre) der Wunsch nach einem eigenen Landesleis-
tungszentrum in Nürnberg artikuliert. Der Verband hat sich festgelegt, im bayerischen Kon-
zept für Landesleistungszentren und sich für Nürnberg als Standort entschieden. Die Ge-
spräche sollen in den nächsten Wochen aufgenommen werden.
Badminton
Ebenfalls große Anstrengungen im Jugendbereich hat der Badmintonsport unternommen.
Zahlreiche Talente sind bereits in Nürnberg entdeckt worden. Dies ist auch ein Verdienst der
örtlichen Vereine aber auch des Verbandes, der hier mit Trainerkapazitäten aktiv ist. Auch
hier soll die derzeit in Fertigstellung begriffene 2-fach-Halle an der Zugspitzschule eine neue
Konzentration ermöglichen. Ferner sind die Hallen der BBS auch für die Anforderungen des
Badmintonsports ausgerichtet.
Leistungssportzentrum Südost
Viele der beschriebenen Maßnahmen wären im Leistungssportzentrum Südost angesiedelt
und würden die dortige leistungssportliche Infrastruktur weiter optimieren (s. Karte; geplante
Maßnahmen kursiv).
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D: Konzept für Großsportveranstaltungen in der Stadt Nürnberg
Ein attraktives Portfolio von Großsportveranstaltungen kann für eine Kommune eine Vielzahl
von positiven Effekten haben. Bislang wurde dieses Thema allerdings aus Mangel an perso-
nellen und finanziellen Ressourcen kaum aktiv gestaltet, sondern es konnte nur auf Initiati-
ven von Vereinen oder Veranstaltern reagiert werden.
Durch eine aktive Akquise von Veranstaltungen allerdings können die Effekte im Sinne der
gesamtstrategischen Ausrichtung der Stadt Nürnberg gelenkt werden. Darüber hinaus sollten
Großsportveranstaltungen als Teil einer städtischen Sportstrategie durchgeführt werden. Um
sich diesem Thema zu nähern, wurde die Hochschule für angewandtes Management Isma-
ning im Dezember 2017 von der Stadt Nürnberg mit der Durchführung eines Gutachtens be-
auftragt, das als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Akquise
von Großsportveranstaltungen in Nürnberg dienen soll (s. dazu auch den TOP „Verstärktes
Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg“).
E: Folgen in der organisatorischen Ausrichtung des SpS
Die dargelegte Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg ist Ergebnis
der Stärkung der Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des SportService. Diese wird
künftig auch strukturell durch die Verlagerung des operativen Flächenmanagements zur HVE
Schule und Sport verstärkt betont.
Eine entsprechende Justierung der Ausrichtung ist eine wichtige und richtige Reaktion auf
die komplexen Herausforderungen, denen sich die Sportverwaltung gegenübersieht (z.B.
Sportentwicklung als Querschnittsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung, Versorgung der
wachsenden Stadtbevölkerung mit Sportinfrastruktur und Sporträumen, Verzahnung von
Sportverein und Stadtentwicklung, Sport als Teil des Stadtmarketings) und mit denen gleich-
zeitig aber auch enorme Chancen zur Gestaltung einer attraktiven Stadtgesellschaft einher-
gehen.
Um diese Chancen nutzen zu können, bedarf es belastbarer Entscheidungsgrundlagen (z.B.
Neuauflage der Sportentwicklungsplanung) und eines hohen Koordinierungsaufwands (z.B.
Sport als Teil der Stadtentwicklung) und dementsprechend der Bereitstellung angemessener
finanzieller und personeller Ressourcen.
F: Beschlussvorschlag
Der Stadtrat befürwortet die Ausrichtung und Überlegungen der Sport-Agenda und beauf-
tragt die Verwaltung, die Konzeptionierung derselben weiterzuführen und für die einzelnen
dargestellten baulichen Maßnahmen jeweils gesonderte, fundierte Entscheidungsgrundlagen
(einschließlich Finanzierung) in den Stadtrat zur Entscheidung einzubringen.
Diversity-Relevanz
Die dargestellten Maßnahmen dienen in erster Linie der Optimierung des Breiten- und Lei-
stungssportangebots der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevöl-
kerungsgruppen offensteht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der Nürnberger Sportvereine
kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden.
Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Unter-
suchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Ver-
gleich zur Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:
697
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- Weniger Frauen als Männer sind in Sportvereinen organisiert.
- Im Hinblick auf die Altersstruktur ist der Organisationsgrad der Kinder zwischen 7 und
15 Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportak-
tivität im Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die
Sportaktivität im Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe
Alter hinein wieder an.
- Hinsichtlich der Schulbildung ist der Anteil der Sportvereinsmitglieder mit Hauptschul-
abschluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglie-
der ohne Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit
höheren Schulabschlüssen.
- Betrachtet man den Organisationsgrad nach dem monatlichen Haushaltseinkommen,
dann ist bei Haushalten unter 1 000 Euro Netto-Monatseinkommen der Anteil der
Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 Euro Netto-Mo-
natseinkommen weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.
- Der Anteil an Sportvereinsmitgliedern unter der nichtdeutschen Bevölkerung liegt
niedriger als bei den Deutschen.
Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unter-
schiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings
hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird
kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein auch für aktuell noch unterrepräsen-
tierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.
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Beschlussvorlage
SpS/033/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 12.07.2019 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Stadtrat 24.07.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Ein attraktives Portfolio von Großsportveranstaltungen kann für eine Kommune eine Vielzahl
von positiven Effekten haben. Bislang wurde dieses Thema allerdings aus Mangel an
personellen und finanziellen Ressourcen nicht aktiv gestaltet, sondern es konnte nur auf
Initiativen von Vereinen oder Veranstaltern reagiert werden.
Durch eine aktive Akquise von Veranstaltungen könnten die Effekte im Sinne der
gesamtstrategischen Ausrichtung der Stadt Nürnberg gelenkt werden. Darüber hinaus sollten
Großsportveranstaltungen als Teil einer städtischen Sportstrategie (s. dazu auch die Sport-
Agenda der Stadt Nürnberg) durchgeführt werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 50.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 50.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 10.1Ö 10.1
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/033/2019
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Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja auf Konzeptionierungsebene noch ohne Diversity-Relevanz
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
707
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/033/2019
Seite 3 von 3
Empfehlungsvorschlag:
Die Sportkommission empfiehlt aus fachlicher Sicht dem Stadtrat, dass die Verwaltung
beauftragt wird, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als Basis für eine
strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundausrichtung
weiterzuentwickeln und zu schärfen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förderung
und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe von 50
000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per
Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 12.07.2019 wird zum Beschluss erhoben.
708
- 2 -
Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg
Ein attraktives Portfolio von Großsportveranstaltungen kann für eine Kommune eine Vielzahl von
positiven Effekten haben. Bislang wurde dieses Thema allerdings aus Mangel an personellen und
finanziellen Ressourcen mit der Ausnahme des Radrennens Rund um die Nürnberger Altstadt
nicht aktiv gestaltet, sondern es konnte nur auf Initiativen von Vereinen oder Veranstaltern reagiert
werden.
Durch eine aktive Akquise von Veranstaltungen könnten die Effekte im Sinne der gesamtstrategi-
schen Ausrichtung der Stadt Nürnberg gelenkt werden. Darüber hinaus sollten Großsportveranstal-
tungen als Teil einer städtischen Sportstrategie (s. dazu auch die Sport-Agenda der Stadt Nürn-
berg) durchgeführt werden. Um sich diesem Thema zu nähern, wurde die Hochschule für ange-
wandtes Management Ismaning im Dezember 2017 von der Stadt Nürnberg mit der Durchführung
eines Gutachtens beauftragt, das als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in Bezug
auf die Akquise von Großsportveranstaltungen in Nürnberg dienen soll und folgende Grundaussa-
gen liefert:
in Nürnberg ist eine akzeptable Großsportrepräsentanz vorhanden, die aber noch deutlich
ausgebaut werden kann
hierzu muss eine Sportstrategie aufgestellt und insbesondere auf eine aktive Akquise von
Veranstaltungen umgestellt werden
Grundlage für diese Umstellung ist die grundsätzliche Bereitschaft und der politische Wille,
Großsportveranstaltungen als Mittel zum Imagegewinn einzusetzen
bei entsprechender Entscheidung hierfür ist es erforderlich, Finanzmittel einzustellen, der
Umfang hängt von den angestrebten Veranstaltungen ab
darüber hinaus ist in diesem Fall auch Personal nach Ansicht der Gutachter im Umfang von
zwei Stellen zur Unterstützung der Veranstalter und zur aktiven Akquise von Events erfor-
derlich
es fehlt an Veranstaltungsorten, insbesondere bei Hallenkapazitäten um die 3 000 Zu-
schauerinnen und Zuschauer
die Modernisierung des Max-Morlock-Stadions wird dringend empfohlen
die akquirierten Veranstaltungen sollten von hoher Qualität sein und überregionale bis in-
ternationale Bedeutung genießen
die Auswahl der Veranstaltungen sollte sich an den Imagezielen der Stadt orientieren
die Veranstaltungen sollten aufgrund der Imageziele der Stadt insbesondere die jüngere
Zielgruppe bis 29 Jahre im Fokus haben
die Veranstaltungen sollten in erster Linie für die Bewohner der Stadt und der Region at-
traktiv sein, darüber hinaus für Gäste interessant und für das Sponsoring von Unternehmen
grundsätzlich geeignet
der Schwerpunkt sollte auf Veranstaltungen als Zuschauerevent ausgerichtet sein
die durchzuführen Veranstaltungen sollten über das gesamte Jahr verteilt sein
es sollten vorwiegend wiederkehrende, aber auch etwa zwei einmalige Veranstaltungen pro
Jahr in verschiedenen Sportarten durchgeführt werden
Großveranstaltungen sollten insbesondere auch im öffentlichen Raum durchgeführt werden
Als Ergebnis dieser Überlegungen werden Großsportveranstaltungen aufgeführt, die aufgrund vor-
gegebener Kriterien (Ökonomische Effekte, Image, Innovation, Beliebtheit der Sportart, Lebens-
qualität, Nachhaltigkeit, Außenwirkung) vorgeschlagen wurden (siehe Bericht Sportkommission
vom 30. November 2018).
Das Gutachten bescheinigt dem Standort Nürnberg also großes Potential für hochwertige Groß-
sportveranstaltungen. Dies unterstreichen auch die stetigen Anfragen von Veranstaltern.
Ö 10.1Ö 10.1
709
- 2 -
- 3 -
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden bereits der Sportkommission vertieft vorgestellt und an-
schließend in einem Fachgespräch mit Stadtspitze, CTZ und Sportverwaltung intensiv diskutiert.
Man kam dabei zu einer ähnlichen Einschätzung und empfahl, die Chancen offensiv anzugehen.
Zur Information des Stadtrates sollen im Folgenden Chancen sowie Möglichkeiten aufgezeigt wer-
den, sich dem Thema Großsportveranstaltungen strukturiert zu nähern.
I. Chancen
Die Chancen eines verstärkten Engagements für Großsportveranstaltungen liegen im tou-
ristisch-ökonomischen, aber auch im sozialen und sportlichen Bereich. Im Einzelnen wäre
hier zu nennen:
Begeisterung für Sport bei der Stadtbevölkerung wecken und damit positive Effekte
für die Gesundheit etc. auslösen
Gemeinschaftsgefühl in der Bevölkerung wecken und damit zum Ausgleich in der
Gesellschaft beitragen
Spitzensportler als Botschafter Nürnbergs in der Region halten
Unmittelbare Wertschöpfung durch Veranstaltungen erzielen und damit verbundene
Arbeitsplätze schaffen
Zuschauer/-innen und Teilnehmer/-innen und damit Kaufkraft in die Stadt bringen
Touristische Effekte auslösen
Stadtmarketing mit Wirkung auf bislang schwer erreichte Zielgruppen (junge Fach-
kräfte, internationale Reichweite, …)
Modernere, innovativere, dynamischere Gestaltung des städtischen Images
II. Elemente eines städtischen Konzepts für Großsportveranstaltungen
Im Sinne einer strukturierten Vorgehensweise ist es wichtig, ein sportliches Profil der Stadt
Nürnberg zunächst klar herauszuarbeiten und anschließend zu schärfen. Folgende Facet-
ten sollten dabei berücksichtigt werden:
1. Veranstaltungen in den Schwerpunktsportarten des Leistungssportkonzeptes
Zentrales Element eines Veranstaltungskonzepts sollten die Schwerpunktsportarten
des Leistungssportkonzepts sein. Im Rahmen des 2. Zwischenberichts zum Leis-
tungs- und Spitzensport in der Stadt Nürnberg aus der Sportkommission vom 6. Juli
2018 wurde bereits eine erste Bewertung und Einschätzung verschiedener Sportar-
ten vorgenommen, ohne schon eine finale Empfehlung zu Schwerpunktsportarten
geben zu können. Hierzu waren in der Folge noch weitere Gespräche mit Ver-
bands- und Vereinsvertreterinnen und -vertretern aus den Sportarten mit Potenzial
notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht zur Sport-Agenda ver-
wiesen.
Für die Schwerpunksportarten des Leistungssportkonzepts sollten nach Möglichkeit
hochwertige Wettkampfformate gefunden werden, im Rahmen derer sich die jewei-
lige Sportart in Nürnberg und Nürnberg mit den Sportarten international präsentie-
ren kann. Auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur sowie ein finanziel-
les städtisches Engagement ist an dieser Stelle zu empfehlen.
2. Veranstaltungen mit großer medialer Reichweite
Veranstaltungen mit öffentlicher Medienwirksamkeit sollten gehalten und erweitert
werden. Hierzu zählen das WTA-Turnier, der Techniker Beach Cup, das Norisring-
rennen sowie die Deutschen Leichtathletik Meisterschaften. Es handelt sich dabei
710
- 3 -
- 4 -
um Veranstaltungen von hoher Qualität. Dies wurde auch im Rahmen des Gutach-
tens der Hochschule für angewandtes Management Ismaning bestätigt. In diesem
Zusammenhang wäre auch eine weitere, derzeit allerdings nicht durchgeführte, Ver-
anstaltung mit 25-jähriger Historie zu nennen, das Radrennen Rund um die Nürn-
berger Altstadt.
Aktuell liegen der Verwaltung, wie im Rahmen der Sitzung der Sportkommission am
30. November 2018 berichtet, konkrete Interessenbekundungen der Veranstalter
der Deutschland Tour sowie des Techniker Beach Cups vor.
Bezüglich der Deutschland Tour hat die Referentenrunde am 9. April 2019 grünes
Licht für Verhandlungen mit dem Veranstalter gegeben. Ziel dabei ist die Ankunft
der Finaletappe 2020 in Nürnberg und bei Bewährung eine Wiederholung in drei bis
fünf Jahren, um das Radsportprofil der Stadt zu schärfen.
Für den Beach Cup wird ab nächstem Jahr neben der kostenfreien Nutzung des
Hauptmarkts auch eine Veranstalterpauschale in Höhe von 10 000 Euro aufgerufen.
Im Fall des Techniker Beach Cups ist eine zeitnahe Positionierung der Stadt Nürn-
berg, im positiven Fall unter Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, gefordert.
3. Teilnehmerevents
Neben Zuschauerevents sollten auch breitensportliche Teilnehmerevents weiterhin
Teil des Veranstaltungsportfolios sein. Bereits etablierte Veranstaltungen dieser Ka-
tegorie sind der B2Run sowie der Stadtlauf. Auch ein Jedermannradrennen wurde
lange Jahre erfolgreich in Nürnberg durchgeführt. Attraktiv wäre in dieser Hinsicht
ein städtisches Engagement beim Metropolmarathon. Diesbezügliche Gespräche
mit der Stadt Fürth über eine gemeinsame Veranstaltung sind im Laufen.
Ziel sollte auch die Realisierung von trendigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel
Tough Mudder, sein.
4. Rundenwettbewerbe
Um höchstklassige Rundenwettkämpfe (nach Möglichkeit Bundesliga) in den vier
Mannschaftssportarten mit der größten medialen Reichweite (Fußball, Eishockey,
Handball und Basketball) zu ermöglichen, sollte eine geeignete Sportinfrastruktur
zur Verfügung gestellt werden. In dieser Hinsicht besteht derzeit ein gewisser Hand-
lungsbedarf (Modernisierung Max-Morlock-Stadion, Ballspielhalle, Eissporthalle).
Sind die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden, so muss es das Ziel sein,
neben dem Ligabetrieb regelmäßig auch internationale Begegnungen (z.B. Länder-
spiele) in diesen Sportarten nach Nürnberg zu holen.
5. Veranstaltungen zur Erschließung der Zielgruppe U30
Vor allem im Hinblick auf die städtischen Imageziele sollten Veranstaltungen für
eine Zielgruppe U30 konzipiert und akquiriert werden. Hier liefert das bereits er-
wähnte „Gutachten zur Durchführung von Großsportveranstaltungen in der Stadt
Nürnberg“ praktische Leitlinien und Empfehlungen. In erster Linie liegt der Fokus
hier auf dem Bereich Trendsport (z.B. eSport, Skaten, BMX), aber auch bereits
durchgeführten Veranstaltungen wie dem Red Bull District Ride, den Deutschen
Leichtathletik Meisterschaften oder dem Techniker Beach Cup wird eine hohe Affini-
tät seitens der gewünschten Zielgruppe attestiert. Auch die Durchführung einer Ma-
rathonveranstaltung erscheint vor diesem Hintergrund erstrebenswert.
6. Veranstaltungen zur Stärkung der örtlichen Vereine und Szenen
Eine übergeordnete Zielsetzung einer Strategie für Sportveranstaltungen sollte die
Stärkung und Einbindung der örtlichen Vereine und Szenen sein. Darüber hinaus
ergibt sich aktuell auch die Möglichkeit, durch attraktive Sportveranstaltungen (z.B.
711
- 4 -
- 5 -
Partnerstädteturnier, Tag der Vereine) Nürnbergs Bewerbung zur Kulturhauptstadt
Europas 2025 aufzuwerten und für eine entsprechende Nachhaltigkeit der Bewer-
bung zu sorgen. Zwei der zentralen Elemente der Bewerbung „Gemeinschaft“ („en-
gaging Community – Miteinander als Ziel“) und „Spiel“ (exploring Reality – Welt als
Aufgabe“) erfahren durch den Sport eine ideale Verkörperung.
III. Rahmenbedingungen
1. Akzeptanz in der Bevölkerung
Die Zahl der Großsportveranstaltungen sollte insgesamt nicht inflationär erhöht,
sondern durch zwei bis drei qualitativ hochwertige Veranstaltungen pro Jahr ergänzt
werden. Dabei ist eine Verteilung der Veranstaltungsorte über das gesamte Stadt-
gebiet anzustreben. Der Hauptmarkt darf dabei maximal zwei bis drei Sportveran-
staltungen pro Jahr erleben.
2. Ausgewogene Jahresplanung
Es sollte eine bessere Verteilung der Großsportveranstaltungen über das Jahr an-
gestrebt werden, da derzeit der Fokus auf Veranstaltungen in den Sommermonaten
liegt. Darüber hinaus sollten vorwiegend wiederkehrende, aber auch etwa zwei ein-
malige Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen Sportarten durchgeführt werden.
3. Infrastruktur für Veranstaltungen
Essentiell für die sportliche Entwicklungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in allen Berei-
chen, so auch beim Thema Großsportveranstaltungen, ist eine geeignete Infrastruk-
tur. Ein Maßnahmenpaket zur Optimierung der leistungs- und breitensportlichen Inf-
rastruktur wurde im Rahmen der Sport-Agenda vorgelegt.
Auch der öffentliche Raum sollte dabei in verträglicher Art und Weise einbezogen
werden. Dabei geht es auch darum, geeignete Veranstaltungsflächen zu definieren
bzw. einzurichten, feste Laufstrecken zu installieren und den genehmigenden
Dienststellen einen Leitfaden zur Priorisierung der Anfragen von Veranstaltern an
die Hand zu geben. Im Idealfall erfahren Veranstalter dabei eine zentrale Begleitung
des Genehmigungsverfahrens seitens der Stadt.
Aktuelle Beispiele zeigen allerdings, dass Ausrichter in Nürnberg vor teilweise
enorme bürokratische Hürden mit extremem Koordinierungsaufwand gestellt wer-
den. Hier besteht Verbesserungsbedarf, um ein Ermöglichungsklima zu erzeugen
und als attraktiver Veranstaltungsstandort wahrgenommen zu werden.
4. Ressourcen
a) Finanziell
Zur Akquise bzw. Durchführung von Veranstaltungen und als Invest in das
Zielerreichungsversprechen geeigneter Events ist ein entsprechendes Ver-
anstaltungsbudget notwendig. Um Großsportveranstaltungen mit spürbarem
Effekt bezüglich Bekanntheitsgrad und Image durchführen zu können, stel-
len vergleichbare Städte jährlich 2 000 000 Euro bereit, die durch den Stadt-
rat durch Einzelfallentscheidungen freigegeben werden.
Darüber hinaus sollte der Sportverwaltung ein Sockelbudget in Höhe von
50 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um Veranstaltungen
binden, sowie kleinere und mittelgroße Veranstaltungen als (soziale) Grund-
lage des Veranstaltungskonzepts, durchführen zu können.
712
- 5 -
b) Personell
„Im Bereich der Verwaltungsinterna sollte Nürnberg in jedem Fall das Perso-
nal für Großsportveranstaltungen erhöhen, um künftig gezieltere Maßnah-
men durchführen zu können. Eine Erhöhung [von derzeit 0,2 VZÄ (Vollzeit-
äquivalente)] auf 1,5 VZÄ ist hierbei sinnvoll (in Stuttgart sind es im Ver-
gleich 4 + FSJler)“ [Haupt, T., Mayer, H. & Seitz, P. (2018). Gutachten für
die Durchführung von Großsportveranstaltungen in Nürnberg. Hochschule
für angewandtes Management. Unveröffentlicht.]. Als ersten Schritt zur Fort-
führung der Konzeptarbeit und Umsetzung erster Maßnahmen wurde beim
SportService eine halbe Stelle „Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Großsport-
veranstaltungen und Spitzensport“ geschaffen, die voraussichtlich im dritten
Quartal 2019 besetzt werden und sich dann zu etwa 0,25 VZÄ dem Bereich
Großsportveranstaltungen widmen kann.
IV. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als
Basis für eine strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundaus-
richtung weiterzuentwickeln und zu schärfen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förde-
rung und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe
von 50 000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per
Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren.
713
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
3. BM/054/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sport- und Veranstaltungshalle für bis zu 4.000 Zuschauer
Anlagen:
Lageplan Tillypark
Luftbild Tillypark
Sachverhalt
Bericht:
Bereits seit vielen Jahren ist in Nürnberg die Diskussion im Gange, dass eine
Veranstaltungshalle mit Schwerpunkt Sport für ca. 4.000 Zuschauer fehlt. Die Arena
Nürnberger Versicherung deckt das Segment darüber mit bis zu 8.000 Besucherkapazität ab
und darunter gab es bislang nur das BBZ, das mit festen Zuschauerplätzen von ca. 1.200 und
Zusatztribüne von gesamt bis zu 1.900 Personen aufwarten konnte. Derzeit gibt es lediglich
den ehem. „eventpalast“ als Sportstätte mit einer Kapazität von 1.500 Personen am Flughafen.
Es wird eine Multifunktionshalle am Tillypark vorgeschlagen. Die Nutzung soll für Sport, später
ggf. auch für Kultur und Kongresse mit einem Zuschauervolumen von bis 4.000 Personen, mit
allen dauerhaften Anforderungen an Brandschutz und sonstigen Erfordernissen vorgesehen
werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 10.2Ö 10.2
714
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/054/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Entsprechende Beträge werden bei Vorliegen im Rahmen des
Kämmereipaketes in die Haushaltsberatungen eingebracht
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die dargestellte Planung dient vorrangig der Optimierung der Voraussetzung
für Sport- und Kulturveranstaltungen in einem Segment für 4.000
Zuschauer/innen und steht allen Bevölkerungsgruppen offen.
715
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/054/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM
Ref. I/II
Ref. VI
716
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/054/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Errichtung einer Halle von
4.000 Zuschauern mit der Schwerpunktnutzung Sport und der Möglichkeit einer Auslastung
durch Konzerte und Kongresse zu betreiben. Für den Betrieb ist ein organisatorischer und
inhaltlicher Vorschlag zu erarbeiten. Eine wirtschaftliche Unterstützung der Falcons Nürnberg
durch die Stadt für ein Jahr zur Überbrückung bis zur Errichtung der Halle wird akzeptiert.
717
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718
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719
Sport- und Veranstaltungshalle für bis zu 4.000 Zuschauer
Ausgangslage:
Bereits seit vielen Jahren ist in Nürnberg die Diskussion im Gange, dass eine Veranstaltungshalle mit
Schwerpunkt Sport für ca. 4.000 Zuschauer fehlt. Die Arena Nürnberger Versicherung deckt das
Segment darüber mit bis zu 8.000 Besucherkapazität ab und darunter gab es bislang nur das BBZ, das
mit festen Zuschauerplätzen von ca. 1.200 und Zusatztribüne von gesamt bis zu ca. 1.900 Personen
aufwarten konnte. Derzeit gibt es lediglich den ehem. „eventpalast“ als Sportstätte mit einer
Kapazität von 1.500 Personen am Flughafen.
Nutzer für eine Halle der Kategorie bis 4.000 Personen im Rundenbetrieb sind die Ballsportarten mit
1. oder 2. Bundesliga in Nürnberg: Basketball Falcons, Handball-Damen, Hockey Damen und Herren,
Futsal und ggfs. Volleyball aus der Region. Außerdem ist eine Nutzung der NBBL (Nachwuchs
Basketball Bundesliga) mit den Tornados Franken und der aufstrebenden Handball-
Männermannschaft des HBC Nürnberg denkbar. Dazu kommen die Ringer der Johannis-Grizzlys und
die Tanz-Formation der 1. Bundesliga des TSC RGC Nürnberg. Die Zielgruppe sportlich sind ferner
überregionale Meisterschaften und (internationale) Events z.B. in den Schwerpunktsportarten der
Stadt mit Fechten, Badminton, Rhythmische Sportgymnastik und Taekwondo bzw. Judo. Dazu
kommen Konzertveranstaltungen und Kongresse als Auslastung.
Mit Gutachten der Pfaller Ingenieure vom 30.07.2009 legte der Sportbereich eine
Machbarkeitsstudie für eine solche Halle vor. Zielsetzung für die Halle war: „…Die Halle soll hierfür
alle Anforderungen der jeweiligen Verbände erfüllen, so dass hochklassige Wettkämpfe, sowie TV-
Übertragungen durchgeführt werden können. Adäquate gastronomische Versorgung und Catering
soll sichergestellt werden können….“ (Pfaller S. 4). Vorgesehener Standort war u.a. das heutige
Baugebiet neben der Bertolt-Brecht-Schule. Die Planungen scheiterten an der fehlenden
Verfügbarkeit eines Standortes.
In der Folgezeit wurde das Konzept einer neuen Amateur-Eissport-Arena und des Umbaus der
Nebenhalle der Arena Nürnberger Versicherung verfolgt (s. S 22f der Stadtratsvorlage Sportagenda).
Auch dies ist mangels Bereitschaft des Partners nicht weiter zu führen.
Zuletzt war die Errichtung einer Schnellbauhalle auf S1 am Max-Morlock-Stadion im Stadtrat
vorgestellt worden (s. Vorlage zum 23.05.2019). Der Verwaltung war der Auftrag mitgegeben
worden, nach alternativen Standorten und ggfs. Konzepten zu suchen. Daraus resultiert der nun
vorgelegte Vorschlag
Unterschiedliche Hallentypen
a) Massivbau
Das Konzept an der Arena Nürnberger Versicherung hätte einen massiven Betonbau vorgesehen mit
einer Sportfläche von 44 x 28m. Bezüglich der Höhe war das Ziel von mindestens 10m lichte Höhe,
was aber noch wegen der Sichtachsenproblematik ungesichert war.
b) Temporärer Zeltbau
Dies war die Grundlage für den Vorschlag am Max-Morlock-Stadion. Dort sollte für 5 Jahre eine
mobile Halle mit einer Sportfläche von 28 x 15 Metern für Basketball errichtet werden, die bei Bedarf
auf 44 x 20 Meter für andere Sportarten hätte erweitert werden können. Es war eine lichte Höhe von
11m vorgesehen.
c) Dauerhafter Hallenbau in Industriebauweise (Stahl, ggf. Holz)
Ö 10.2Ö 10.2
720
Die temporäre Halle kann mit entsprechender Brandschutzvorkehrung, Belüftung und Isolierung
auch als dauerhafte Halle errichtet werden. Dabei können auch die Standardmaße von (mit
Sicherheitsabstand) 50 x 28m und 10m lichter Höhe eingehalten werden. Offen sind jedoch
bauordnungsrechtliche Fragen.
Standortalternative Sportplatz Tillystraße:
Aufgrund der Stadtratssitzung vom 22. Mai 2019 wurden seitens der Verwaltung noch eine Reihe
anderer Standorte überprüft. Sie scheiterten bis auf einen an Anforderungen der Verfügbarkeit
(Eigentum), der Erschließung, der Nachbarverträglichkeit, der Größe oder des Baurechtes. Lediglich
der Sportplatz an der Tillystraße bietet eine belastbare Alternative zum Stadionstandort. Er ist im
Eigentum der Stadt. Lageplan s. Anlage…
Der derzeitige langfristige Mieter, die SG Nürnberg-Fürth, verfügt durch die Fusion mit dem SC
Viktoria über zwei Anlagen für Fußball und Leichtathletik im gleichen Stadtquartier. Sie hatte daher
Rückgabebereitschaft bereits signalisiert. Eine Verwendung für einen anderen Verein ist
problematisch. Der Standort ist ein isolierter Sportplatz mit alter Laufbahn und
sanierungsbedürftigen Umkleidemöglichkeiten. Eine Erweiterung um Vereinsheim und weiteren
Sportflächen (B-Platz, Hartplatz, Jugendspielflächen) ist nicht möglich. Zudem ist der Stadtsektor
ausreichend mit Fußballangeboten versorgt.
Für eine Nutzung des Geländes als Sport- und Eventhalle spricht, dass der Standort für eine
Sporthalle planungsrechtlich als Innenbereich zu beurteilen ist. Eine Sportnutzung ist dort zulässig.
Dank der bestehenden Infrastruktur ist die verkehrliche Anbindung als gut einzuschätzen: Mehrere
U-Bahn- sowie die S-Bahn-Haltestelle Schweinau sind fußläufig erreichbar, ebenso die Ringbuslinien.
Auch eine gute Verbindung in die Nachbarstadt Fürth ist vorhanden. Der Bedarf von bis zu. 350
Stellplätzen (8.750qm Fläche) plus Flächen für Busse und Stellplatzanlagen für Fahrradverkehr
könnten an diesem Standort verwirklicht werden. Ein Verkehrsgutachten ist für eine reine
Sportnutzung mit bis zu 4.000 Besuchern nicht erforderlich. Eine Erschließung des Geländes für den
motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Straße „Am Tillypark“ mit kurzem Weg zum Ring ist
herstellbar. Insgesamt zeichnet sich der Standort durch seine günstige Lage im Stadtgebiet aus.
Die immissionsschutztechnische Verträglichkeit mit der Nachbarschaft (im nördlichen Gebiet
liegende Wohnnutzung) scheint aufgrund der Randlage der Halle zu den sensiblen Nutzungen
realisierbar. Ein Prognosegutachten wird hier genaue Klärung schaffen können.
Die exakte Lage der Sporthalle auf der jetzigen Sportplatzfläche unterliegt noch einer gewissen
Flexibilität und kann so nach den kleinteiligen Nutzungserfordernissen angepasst werden.
Am Standort Tillystraße kann die Halle dauerhaft in der oben beschriebenen Version c) errichtet
werden. Nachteilig ist, dass die Synergien zur Messe und zum Stadion wegfallen. Temporär kann dort
für die Bauzeit der Schulsport des Schulzentrums Südwest abgedeckt werden. Hauptziel ist aber die
Nutzung durch Sport und Veranstaltungen.
Stadion S1
Der zunächst priorisierte Hallenstandort Stadion S1 befindet sich innerhalb des Flächendenkmals
„Volkspark Dutzendteich, ehemaliges Reichsparteitagsgelände“ sowie in unmittelbarer Nähe zu den
unter Einzeldenkmalschutz stehenden Bauteilen des Fußballstadions (Haupttribüne) und des Stadion-
Freibads. Nach nochmaliger intensiver Prüfung hat sich der Standort als städtebaulich diffizil
erwiesen. Hinzu kommt die bereits heute hohe Veranstaltungsdichte im Stadion-Dutzendteich-Areal
721
sowie die damit verbundene Belastung für die Bevölkerung durch lärmintensive Veranstaltungen.
Zudem würden Entwicklungsperspektiven für den 1. FCN im Umfeld des Stadions bei einer längeren
Nutzungszeit der Halle (über die ursprünglich geprüften fünf Jahre hinaus) möglicherweise
beeinträchtigt.
Zwischenfazit und Lizenz Falcons
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine dauerhafte Lösung des Hallenproblems erreicht werden. Daher
wird vorgeschlagen die Halle Typ c) auf dem Sportgelände Tillypark weiter zu verfolgen. Das löst aber
die Frage nach der Unterbringung der Falcons in der nächsten Spielzeit aus. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage (15.06.19) war seitens der BBL noch immer keine Aussage erfolgt. Damit
sind alle bisherigen Zeitpläne gem. Vorlage vom 23. Mai 2019 für die kurzfristige Halle mit
Betriebsbeginn Ende Oktober um einen Monat mindestens verzögert. Ein erheblicher Teil der Saison
muss daher auswärts gespielt werden. Dafür und für das ganze Jahr stünde die Bamberger
Congress+event GmbH zur Verfügung. Das hat aber Auswirkungen auf den geplanten Etat der
Falcons. Einmalig ist es möglich dieses Defizit über die Stadt Nürnberg auszugleichen.
Dieser Defizitausgleich stellt eine freiwillige Leistung dar und würde ein einmaliger Ersatz für Kosten,
die den Falcons durch das notwendige Ausweichen nach Bamberg entstehen, und damit auch eine
einmalige Ausnahme im Rahmen der Sportförderrichtlinien in Form einer Sonderfinanzierung sein.
Als Gründe für diesen Kostenersatz, soweit von den Falcons begründet nachgewiesen, könnten u.a.
erhöhte Mietkosten, erhöhte Fahrt- und Trainingskosten und entgangene Einnahmen geltend
gemacht werden.
Insgesamt wird der Hallenbau unabhängig vom Ausgang des Lizenzierungsverfahrens weiter
betrieben wie nachfolgend beschrieben.
Weiteres Vorgehen
Am 14.06.19 einigten sich die Vertreter von 2. BM, 3.BM, Ref I/II, Ref VI und wbg auf folgenden
Vorschlag:
Es wird eine Multifunktionshalle am Tillypark vorgeschlagen. Die Nutzung soll für Sport, später ggf.
auch für Kultur und Kongresse mit einem Zuschauervolumen von bis 4.000 Personen, mit allen
dauerhaften Anforderungen an Brandschutz und sonstigen Erfordernissen vorgesehen werden.
Die Halle wird konzipiert als Infrastruktur, die an Drittveranstalter aus dem Sport-, Kultur- und
Eventbereich vermietet wird. Damit hat sie deutliche Überschneidungen zum Geschäftsmodell der
Meistersingerhalle. Eine mögliche Betreibergesellschaft ist daher eine zu gründende selbständige
wirtschaftliche Einheit „Veranstaltungsinfrastruktur der Stadt“ mit dem Kern Meistersingerhalle und
neuer Sporthalle. In einer konzernweiten Arbeitsgruppe der Stadt bestehend aus 3. BM, Finanz-,
Bauverwaltung, Stadion BG, WBG und Kultur/MSH unter Federführung des Sportbereiches sollen
Details des Konzeptes erstellt werden. Die Arbeitsgruppe tagte bereits in den Pfingstferien.
Die Ausschreibung und Errichtung erfolgt im Bauauftragsmodell durch die WGB-K. Die Halle muss
zum 30.09.2020 zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt über den MIP. Es wird von einem
unteren zweistelligen Millionenbetrag ausgegangen.
Damit ist auch die in S. 23 der Sportagenda beschrieben Koppelung mit einer Eissporthalle hinfällig.
722
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Ausschreibung und Errichtung einer Halle von 4.000
Zuschauern mit der Schwerpunktnutzung Sport und der Möglichkeit einer Auslastung durch Konzerte
und Kongresse zu betreiben. Für den Betrieb ist ein organisatorischer und inhaltlicher Vorschlag zu
erarbeiten. Eine wirtschaftliche Unterstützung der Falcons Nürnberg durch die Stadt für ein Jahr zur
Überbrückung bis zur Errichtung der Halle wird akzeptiert.
723
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/089/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 04.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019
Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019
Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019
Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019
Sachverhalt (kurz):
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage "Fuchsloch", Pegnitztal und
Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung
wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 4543 A "AEG-Nordareal" eingeleitet.
Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche dar. Die
im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher gleichzeitig der FNP zu ändern (Darstellung als
gemischte Baufläche). Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Die entstandenen
Planungskosten sollen anteilig von den Investoren übernommen werden
Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 11Ö 11
724
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ermittelt.
725
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
726
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01
vom 30.04.2019) bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur
Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.04.2019,
der Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichtes vom 29.04.2019 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort
und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und
Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 04.06.2019 beschließt der
Stadtrat
1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01 vom
30.04.2019)
bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten
2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.4.2019, der
Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichts vom 29.04.2019 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der
Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereiene (AGBV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Bau GB ortsüblich bekannt zu machen.
727
1
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Nach Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 werden die ehemaligen Produktionsge-
bäude nördlich der Muggenhofer Straße untergenutzt. Künstler und Handwerker haben die be-
stehenden Gebäude temporär gemietet. Die Freiflächen werden als PKW-Stellplätze und Lager-
fläche genutzt oder liegen brach. Im Zentrum des Planungsgebiets befindet sich eine Wohn-
siedlung.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbau-
fläche dar.
Das Plangebiet befindet sich derzeit größtenteils im bauplanungsrechtlichen Innenbereich im
Sinne des §34 BauGB.
Die Wohnbauflächen sind im Besitz verschiedener privater Eigentümer und einer
Wohnbaugenossenschaft, ein Großteil der gewerblichen Bauflächen sind im Besitz einer
Entwicklungsgesellschaft.
Planung
Das aus einem Workshop mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern und verschiedenen
städtischen Dienststellen entstandene Konzept diente als Basis für den von dem Architektur-
büro Gehl (Kopenhagen) erarbeiteten Rahmenplan. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die
Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Das Gebiet zwischen Muggenhofer
Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und Kleingartenanlage „Fuchsloch“ soll
als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist ein Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung
von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung.
Der ca. 13 ha große Bereich liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist wahrschein-
lich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene unver-
siegelte Teilfläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen.
Prüfung von Planungsalternativen
Im Änderungsbereich besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht für gewerbliche Nutzungen.
Die derzeitige Nutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort eine geringe
Marktnachfrage als klassischer Gewerbestandort besteht. Es ist daher nicht sinnvoll am Ziel
einer gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche festzuhalten.
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die aktuellen FNP-
Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, in denen auch Wohnbebauung möglich ist.
Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung des
hohen Wohnbedarfes sowie der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Verfahren
Die für den Bereich geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden.
Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 4543 A ist daher gleichzeitig auch der FNP zu ändern.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren.
Ö 11Ö 11
728
2
Kosten
Die entstehenden Planungskosten sollen anteilig vom Investor übernommen werden.
Zeitliche Umsetzung
Die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(fOeB) sollen im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 04.06.2019 begutachtet und im Stadtrat am
26.06.2019 beschlossen werden. Die Einleitung und fOeB für den B-Plan Nr. 4543 A soll im AfS
am 04.06.2019 beschlossen werden. Die fOeB wird anschließend für das FNP-
Änderungsverfahren und das B-Planverfahren parallel durchgeführt.
Fazit
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Quartiers im Be-
reich nördlich der Muggenhofer Straße zu schaffen, wird die Einleitung des FNP-
Änderungsverfahrens empfohlen. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit dem B-Planverfah-
ren Nr. 4543 A erfolgen.
Die Nach- bzw. Umnutzung von Brachflächen und untergenutzten Gewerbeflächen entspricht
dem Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ sowie dem eines sparsamen Flächenverbrauchs.
729
Stadtplanungsamt
29. Änderung Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Nürnberg, 30.04.2019
Änderungsbereich
Zeichenerklärung
FNP29 - U - 01
Leiter Stadtplanungsamt
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
0 100 200 300 400 500
N
M 1 : 10 000
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
gez. Dengler
Ö 11Ö 11
730
U
U
T
T
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Ü LB
L
L
L
E
Stadtplanungsamt
wirksamer FNP: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße (29. AE)
Nürnberg, 30.04.2019
Bereich der 29. Änderung
Zeichenerklärung
FNP29 - B - 00
Leiter Stadtplanungsamt
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
0 100 200 300 400 500
N
M 1 : 10 000
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
gez. Dengler
Ö 11Ö 11
731
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
BEGRÜNDUNG
Vorentwurf
Stand: 30.04.2019
Ö 11Ö 11
732
2
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 3
I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: 3
I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 3
I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 3
I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 4
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 5
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5
I.3.2.2. Fachplanungsrecht 6
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 6
I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 7
I.4.1. KONZEPT 7
I.4.2. VERKEHR 7
I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 7
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7
I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG 8
I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 8
I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 8
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 8
I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 9
I.5.3. FLÄCHENBILANZ 9
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG: 9
I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 9
II. UMWELTBERICHT (Stand 29.04.2019) als gesonderter Textteil
III. ANLAGEN
IV. QUELLENANGABEN
733
3
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG:
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und
Kleingartenanlage „Fuchsloch“ ist nach der Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 als
Gewerbefläche untergenutzt und soll als Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung von
Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung entwickelt werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den zu entwickelnden Bereich gewerbliche Bau-
fläche dar.
Zur Festsetzung der neuen Nutzungen wird der Bebauungsplan Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“
gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Für die in Aussicht genommenen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Vorausset-
zungen des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach der Bebauungsplan (B -Plan) aus dem Flächennut-
zungsplan zu entwickeln ist, nicht gegeben. Damit wird auch eine Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch
(BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634),
und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. No-
vember 2017 (BGBI. I S. 3786).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnatur -
schutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Arti-
kel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, und des
Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS
791-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604) geändert wor-
den ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung
des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen
gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.2.2. VERFAHRENSABLAUF
- EINLEITUNGSBESCHLUSS
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
734
4
- ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH
Lage im Stadtgebiet
Der Änderungsbereich befindet sich in der westlichen Außenstadt, Gemarkung Höfen, zwi-
schen der Muggenhofer Straße im Süden und dem Pegnitztal im Norden. Er wird im Westen
von der Bahnlinie Nürnberg Ost -Großmarkt und im Osten von der Verlängerung der
Raabstraße und der Kleingartenanlage „Fuchsloch“ begrenzt.
Der Änderungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ca. 13 ha groß.
Anders als im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“, sind die
Kleingärten an der Bahntrasse im Norden nicht eingeschlossen.
Topographie
Das Gebiet weist kaum Höhenunterschiede auf, es wird aber von dem ca. 5 m erhöhten Bahn-
damm im Südwesten eingefasst. Dieser Höhenunterschied verliert sich entlang der Trasse in
Richtung Nordwesten. Das sich im Norden anschließende Pegnitztal fällt um ca. 10 m ab.
Gegenwärtige Nutzung und Baustruktur
Im südlichen Zentrum des Änderungsgebietes entlang der Flotowstraße und Brucknerstraße
befindet sich ein 2,2 ha großes Wohngebiet, geprägt von Einfamilienhäusern und Geschoss-
wohnungsbauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Umrandet wird die Wohnbebau-
ung von Gewerbebauten der ehemaligen Hausgeräteproduktionsstätte und großen versiegel-
ten Flächen.
Westlich des Wohngebietes liegt ein einstöckiges Gewerbegebäude, das verschi edene Ge-
werbebetrieben wie Fitness Studio, Türenhersteller und Spielhallenausstattung beinhaltet.
735
5
Östlich des Wohngebietes an der Muggenhofer Straße befindet sich das achtstöckige Büro-
gebäude „Business Terminal West“. Im westlichen Zentrum werden Parkflächen für einen Au-
tohändler genutzt. Im Nördlichen Teil des Gebiets haben sich in der ehemaligen Produktions-
stätte von Elektrogeräten als Zwischennutzung Künstler mit Werkstätten und Kleinbetriebe an-
gesiedelt. Um die ehemalige Produktionsstätte herum befinden sich große brachliegende Flä-
chen, Lagerflächen und Flächen, die als Parkflächen genutzt werden. Das ehemalige Pforten-
gebäude des Produktionsgeländes wird als kleines Tages Café genutzt. Der Blickfang im Ge-
biet ist der „lange Dahlmann“. Dieses ehemalige Förderband überspannt das AEG Süd- und
Nordareal.
Umgebung
Südlich angrenzend an den Änderungsbereich liegt das AEG Südareal. Nach der Produktions-
aufgabe ist dort ein kulturell, gewerblich und industriell genutztes Quartier entstanden. Im Os-
ten schließt sich ein Sportplatz, die Geschwister Scholl Realschule, eine Kindertagesstätte und
die Kleingartenanlage „Fuchsloch“ an den Änderungsbereich an. Nördlich des Areals beginnt
das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West. An der nordwestlichen Gebietsgrenze liegt die
Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt und dieser vorgelagert eine Kleingartenanlage. Westlich
der Bahntrasse befindet sich die Faulschlammeindickung und die Sauersofferzeugungsanlage
des Klärwerks I. Südlich des Klärwerks auf dem ehemaligen VAG Gelände Fuchsstraße/Adolf-
Braun-Straße entsteht ein neues Wohnquartier.
Vorbelastungen
Das Änderungsgebiet liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist mit umweltgefähr-
denden Stoffen belastet.
Im Rahmen der Neubebauung wird der belastete Boden abgetragen.
Die durch das benachbarte Klärwerk entstehenden Emissionen werden im Laufe des Verfah-
rens ermittelt.
Verkehr
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Muggenhofer Straße. Über die Fürther Straße
besteht eine Anbindung zur U -Bahn. Das Gebiet ist an das Radwegenetz angebunden. Ge-
mäß beschlossenem Nahverkehrsentwicklungsplan der St adt Nürnberg wird eine Reaktivie-
rung der Ringbahn für den Personenverkehr mittel- bis langfristig angestrebt.
Natur und Landschaft
Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene Brach-
fläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.03.2018 in Kraft ge-
tretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, a n die die Bauleitplanung anzupas-
sen ist:
- In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht
zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
- Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten aus-
zuweisen (3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot).
- Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächende-
ckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 Soziales).
- In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leistungs-
fähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang
zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrieren (2.2.8 Inte-
grierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen).
736
6
Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeits-
plätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gü-
tern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingun-
gen).
- Bei der räumlichen Entwicklung Bayerns sollen die unterschiedlichen Ansprüche aller Bevöl-
kerungsgruppen berücksichtigt werden (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung).
- Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).
- Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).
Regionalplan Region Nürnberg (RP 7)
Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele
und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):
- Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung,
insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen und
des Mittelzentrums Schwabach, hingewirkt werden (3.2.2 Wohnungswesen).
- Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die Erschließung durch öffent-
liche Personennahverkehrsmittel - insbesondere Schienenverkehrsmittel - geachtet werden
(4.1.8. Verkehrsleitbild).
- Das regionale Grundkonzept für den Radverkehr soll so ausgebildet werden, dass eine Ver-
bindung der Orte miteinander und ein lückenloser Netzcharakter der Radwege entsteht
(4.5.2.2. Radverkehr).
Bebauungspläne und Zulässigkeit von Bauvorhaben
Im Änderungsbereich gibt es mehrere rechtsverbindliche einfache Bebauungspläne mit Fest-
setzungen zu Maß der Nutzung , überbaubarer Fläche, S traßenverkehrsfläche und öffentli-
chem Grün. Diese sind Katasterblatt Nr. 96 und Nr. 97 zusammengefasst. Sie sind in Teilbe-
reichen von der städtebaulichen Entwicklung überholt.
Für den Großteil des Änderungsb ereichs besteht Bau recht auf der Grundlage von
§ 34 BauGB. Im nördlichen Änderungsbereich wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach
§ 35 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan Nr. 4543 nördlich der Fürther Straße, südöstlich der Bahnlinie Nürnberg
Ost-Großmarkt, südwestlich der Pegnitz und westlich der Raabstraße verfügt über einen Auf-
stellungsbeschluss. Er wurde am 23.2.2006 eingeleitet.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
Stadterneuerungsgebiet
Der zu ändernde Bereich liegt im förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebiet „Weststadt“
(Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau). Es besteht die sanierungsrecht-
liche Genehmigungspflicht gem. § 144 Abs. 1 BauGB, außerdem steht der Stadt Nürnberg ein
allgemeines Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Baulandbeschluss
In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Stadtrat den Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg
gefasst. Nach einer ersten Änderung gilt derzeit die Textversion des Baulandbeschlusses der
Stadt Nürnberg, Stand 18.10.2017. Der Beschluss enthält die Anforderungen der Stadt unter
anderem hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus, der Grünflächenausstattung, der sozi-
alen Infrastruktureinrichtungen und der Erschließung.
737
7
Masterplan Freiraum
Das im Februar 2014 fertig gestellte Gutachten Masterplan Freiraum besteht aus dem Leit-
bild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept.
Dieses stellt die Grundlage für die Nürnberger Freiraumplanung dar und ist als Konzept im
Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für
das AEG Nordareal wird im Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" mit dem Ziel
„Grün Plus“ eine nicht konkretisierte Freiflächennutzung als Zwischennutzung formuliert.
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt
Das INSEK Weststadt ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß des
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu verstehen. Es soll einen Or ientierungsrahmen für die zukünftige
Entwicklung der Weststadt sowie für die Umsetzung von konkreten Projekten und Maßnahmen
bieten. Der Aktionsplan fasst die Strategischen Projekte zum INSEK Weststadt zusammen.
Für das AEG Nordareal sieht das Grün-/ Freiraumkonzept einen neuen Park auf dem AEG
Nordareal vor. Zur Profilierung des Wohnstandorts soll neues Wohnen auf dem AEG Nordge-
lände geschaffen werden. Gewerbeansiedlung auf dem Nordareal soll zur Profilierung des
Gewerbestandorts beitragen. Das Quartier soll geöffnet und an den Pegnitzraum angebunden
werden.
Eigentumsverhältnisse
Die Gewerbeflächen sind größtenteils im Besitz einer Entwicklungsgesellschaft. Einige wenige
Gewerbeflächen gehören einem Automobilkonzern bzw. einer Immobilienverwaltungsgesell-
schaft. Die bestehenden Einfamilienhäuser sind in Privateigentum, der Geschoßwohnungsbau
im Eigentum einer Wohnungsbaugenossenschaft.
I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1. KONZEPT
Aus einem Workshop zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern sowie ver-
schiedenen städtischen Dienststellen ist ein Konzept zur Entwicklung des AEG Nordareals
entstanden. Aus diesem Konzept hat das Architekturbüro Gehl (Kopenhagen) einen Rahmen-
plan erarbeitet. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die erforderlichen Bau-
leitplanverfahren
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitzauen und
Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist eine
Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung.
I.4.2. VERKEHR
Ziel der Verkehrsplanung ist es, Wegebeziehungen zu verknüpfen und einen fußgänger- und
radfahrerfreundlichen Verkehr zu entwickeln. Die Haupterschließung erfolgt über die Muggen-
hofer Straße. Die innere Gebietserschließung erfolgt durch einen Erschließungsring, der an
die Muggenhofer Straße angebunde n ist. Neue Radwege werden mit r egionalen Radwegen
verbunden.
I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG
Ein zusammenhängender grüner Freiraum bildet den Mittelpunkt des Quartiers. Ein zentraler
Quartiersplatz, der an die Haupt fahrradrichtung angebunden ist, schafft den Übergang vom
Urbanen zum grünen Rand des Entwurfsgebiets. Der zentrale Platz nimmt mit 5000 m 2 die
Hälfte des geplanten öffentlichen Freiraums von insgesamt 1 ha ein.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse verschiedener Be-
völkerungsgruppen in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob eine Planung
738
8
bestimmte Personengruppen in besonderer Weise betrifft (z.B. Männer , Frauen und Andere,
ältere und jüngere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderungen, Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlicher beruflicher Stellung und Einkom-
men). Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG
Die Standortfestlegung wurde maßgeblich von der Tatsache bestimmt, dass nach dem Ende
der Hausgeräteproduktion auf dem Gelände eine innerstädtische Brachfläche entstanden ist.
Ohne eine städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals würde eine nicht entwickelte bzw.
mindergenutzte Restfläche verbleiben.
Das Gesamtgebiet ist hervorragend geeignet, um die städtischen Siedlungsflächenbedarfe für
Wohnen, Gewerbe und Grünflächen zumindest teilweise abzudecken. Dabei wird der gesetz-
lichen Zielformulierung „Innen - vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen (siehe
§ 1 Abs. 5 BauGB)
I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht
für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die Unternutzung lässt den Schluss zu,
dass dafür an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll
an einer überwiegend gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche zwischen Muggenhofer
Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitztal und Bahntrasse Nürnberg Ost -Großmarkt
festzuhalten.
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die wirksamen FNP-
Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich ist.
Durch die Umnutzung des zentralen , innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung
des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus zu
entwickelnde Festsetzung als Urbanes Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen
Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Sport.
Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw.
reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.
Keine der denkbaren Planungsalternativen (z.B. Darstellung als Wohnbaufl äche, als Fläche
für Gemeinbedarf, als Grünfläche) für das Gebiet ist geeignet, die städtischen Flächenbedarfe
in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städtischen Ziele
beizutragen.
Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und schonen-
den Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das Ziel
eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen.
Ein Verzicht auf Entwicklung und damit die Beibehaltung des bestehenden Zustands (Nullva-
riante), würde bedeuten, dass das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer
Lage im Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden könnte.
I.5. INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist
der betreffende Bereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt . Die Flächen mit
bestehender Wohnnutzung (Brucknerstraße/ Flotowstraße) sind als Wohnbauflächen darge-
stellt. Der nö rdliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgese-
hene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdenden Stoffe “ ver-
sehen.
739
9
wirksamer FNP, Ausschnitt Änderungsbereich mit Umgebung ohne Maßstab
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt
I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen aus denen Mischgebiete oder Urbane
Gebiete entwickelt werden können.
Da Teile des Änderungsbereiches erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein
können, wird die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht
auf erhebliche Belast ung durch umweltgefährdende Stoffe“ beibehalten, die auf weiterge-
hende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgela-
gerten Planungsebenen hinweisen soll.
Für den zusammenhängenden grünen Freiraum mit zentralem Quartiersplatz wird überlagernd
„Bereich für Grünflächenentwicklung“ dargestellt.
I.5.3. FLÄCHENBILANZ
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Die Abwägung erfolgt nach Ermittlung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange im
Rahmen des weiteren Verfahrens.
Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und mögliche Ausgleichsmaßnah-
men sind dem Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung zu entnehmen.
I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
wird im weiteren Verfahren ergänzt
Nürnberg, 30.04.2019
Stadtplanungsamt
gez. Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
740
Luftbildausschnitt im Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung:
Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
29. Änderung des Flächennutzungs plans der
Stadt Nürnberg mit integriertem Landschafta-
plan –
Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 29.04.2019
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
©Stadt Nürnberg 2018
Ö 11Ö 11
741
2
Inhalt
1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3
1.1 Ziele der FNP-Änderung / Darstellungen ................................ ............................ 3
1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 3
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umwel tzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 7
2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 7
2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............... 8
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .... 9
2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ ...... 9
2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ ............ 9
2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 10
2.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ........ 10
2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 11
2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 11
2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 12
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 13
2.7 Luft, Licht, Wärme und Strahlung, Erschütterungen ................................ .......... 13
2.8 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 14
2.9 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 15
2.10 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ......................... 15
2.11 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 15
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 16
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleic h nachteiliger
Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 16
5. Gebiete von gem einschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 16
6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 16
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 17
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 18
9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 18
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlage(n):
742
3
1. Einle itung
Die 29. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) mit dem Be-
bauungsplan-Verfahren Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“ durchgeführt. Mit diesem Verfahren
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Entwicklung
eines neues Stadtquartieres mit Wohn-, Gewerbe-, und Gastronomienutzungen und Frei-
flächen bzw. Stadtplätzen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Haushaltsgeräteher-
stellers AEG.
Der Änderungsbereich der FNP-Änderung ist ca. 13 ha groß.
Ausschnitt aus dem wirksame n Flächennutzungs-
plan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan, Stadt Nürnberg
Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bo-
denordnung Stand 2001
Landschaftsplan: Stadt Nürnberg Umweltamt
1.1 Ziele de r FNP -Änderung / Darstellung en
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
ist der Änderungsbereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Flächen
mit bestehender Wohnnutzung (Brucknerstr aße/ Flotowstraße) sind als Wohn bauflächen
dargestellt. Der nördliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung
vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende
Stoffe“ versehen.
Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen im gesamten Änderungsbereich,
da die Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, das gesamte Areal als Fläche mit kleinteiliger Nut-
zungsmischung zu entwickeln. Die gemischten Bauflächen sollen mit der Darstellung „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“ überlagert werden. Die Kennz eichnung „Für baul iche
Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefähr-
dende Stoffe“ soll beibehalten werden.
1.2 Plangrundlagen
• Die Umgebung des Änderungsbereichs ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan (FNP) folgendermaßen dargestellt: Die östlich angren-
zende Grünfläche (Kleingärten) ist im FNP mit dem Planzeichen „für bauliche Nutzung
743
4
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belas-
tet sind“ gekennzeichnet. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend sind weitere
Gewerbliche Bauflächen (AEG -Südgelände) dargestellt. Die westlich angrenzenden
Kleingärten entlang der Ringbahn sind Bestandteil von gewidmeten Bahnflächen und
der Rahmenvereinbarung zur Flächenentwicklung der Konversi onsflächen der Bahn.
Weiterhin verlaufen entlang der Ringbahn laut FNP eine Hauptverbundachse für das
Biotopverbundsystem „magere Trockenstandorte“ und eine übergeordnete Freiraum-
verbindung, die von der Rothenburger Straße kommend an das Pegnitztal anschli eßt.
Nördlich angrenzend sind die Pegnitzaue, die Böschung und der Bereich oberhalb der
Böschung als Grünfläche dargestellt, überlagert mit dem Landschaftsschutzgebiet Peg-
nitztal-West (Nr. N(S)-01b) und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Eine
übergeordnete Freiraumverbindung verläuft am Südufer parallel zur Pegnitz in Ost -
West-Richtung überhalb der Böschungskante und verbindet den Wegeführung von
Fürth über den Fuchslochsteg bis zur Johann-Sebastian-Bach-Straße.
• Nach § 1a BauGB und den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms (LEP)
Bayern 2013 soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgangen werden, d.h.
der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben wer-
den. Das vorliegende Projekt dient der Umsetzung dieses Ziels.
• Dem Grundsatz des Artikels 1a des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend sind
nachteilige Beeinträchtigungen der Gewässer, insbesondere auch des Grundwassers,
zu vermeiden.
• Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist schädlichen Umweltein-
wirkungen und Gefahren auch durch räumliche Planung wie der Anordnun g der ver-
schiedenen Baugebiete zu begegnen (§ 50 BImSchG).
• Im Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) ist der angrenzende
Auebereich der Pegnitz ( Zielkarte 3 „Landschaft und Erhol ung“, 20. Änderung) als
Landschaftsschutzgebiet und Regionaler Grünzug dargestellt. In der Begründungs-
karte 1 (Ökologisch -funktionelle Raumgliederung) ist der Änderungsbereich als städ-
tisch-industriell genutzt dargestellt. Die Zielkarte 2 (Siedlung und Versorgung) stellt den
Bestand im Änderungsbereich als Gewerbliche Baufläche dar. Ziele werden nicht vor-
gegeben.
• Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich der FNP-Änderung:
BBP 4543 (im Verfahren, Aufstellungsbeschluss 02/2006)
• Im Rahmen des Grün- und Freiraum Konzeptes Weststadt (Planungsgruppe Land-
schaft, 2012) wurden umfassende Entwicklungs - und Maßnahmenvorschläge für den
Änderungsbereich und den angrenzenden Uferbereich der Pegnitz gemacht, die u.a.
die Herstellung einer Verbindung für Fußgänger in Nord-Südrichtung und Verknüpfung
der dicht bebauten Gebiete (Stadtteil Muggenhof) mit dem Pegnitztal beinhalten. Wei-
tere Maßnahmenvorschläge sind u.a. die Verzahnung der neunen Bebauung mit dem
Pegnitztal, die Neuanlage einer großen öffentlichen Grünfläche (abgestimmt auf die
Neubebauung) und die Gestaltung von Stadtplätzen und verkehrsberuhigten Straßen-
räumen.
• Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Land-
schaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vo rläufig gesi-
cherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Untersu-
chungsbereich nicht vorhanden. Ca. 60 m n ordöstlich des Änderungsbereiches liegt
das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz (HQ 100) ; das Landschafts-
schutzgebiet „Pegnitztal West“ (LSG-00536.07) beginnt bereits in ca. 20 m Entfernung
vom Änderungsbereich.
• Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Die westlich außerhalb des Planungsgebiets liegenden Gehölzbestände auf dem Ring-
bahndamm sind in der Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg von der Fürther Straße
bis zur Abzweigung des Ringbahnablegers als Biotope (Biotop-Nr.: N -1080-001 bis
744
5
004, Gehölze an der Bahnlinie zwischen Fürther Straße und Wetzendorf) erfasst. Bei
der Erfassung am 24.07.2006 standen sie unter dem Schutz des Art. 13e und 13d Bay-
NatSchG.
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften (§ 30 des Bundesnaturschutzgesetzes
und Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) wären Teilflächen der Biotope, die
damals unter dem Schutz des Art. 13d BayNatSchG (z.B. wärmeliebende Säume) ge-
fallen sind, weiterhin gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Weiterhin ist der nördlich angrenzende Gehölzbestand in der Stadtbiotopkartierung als
Biotop-Nr.: N-1083-001 (Grünanlage und Gehölze am „Fuchsloch“ in Muggendorf) er-
fasst. Auch dieser Biotop war bei der Erfassung am 25.07.2006 gemäß Art. 13d und
13e BayNatSchG geschützt. Die damals nach Art. 13e BayNatSchG g eschützten Be-
reiche (z.B. Gehölze) haben nach heutiger Gesetzeslage keinen S chutzstatus mehr,
die damals nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Flächen schon (s.o.).
• Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) hat im Jahr 2009
eine unversiegelte Fläche im nordwestlichen Planungsbereich als „lokal bedeutsamen
Lebensraum“ (Trockenstandort) bewertet. (vgl. Übersichtskarte naturschutzrechtliche
und fachliche Grundlagen s.u.). Durch die derzeitige Nutzung als Lagerplatz für Schütt-
güter ist dieser Bereich dementsprechend beeinträchtigt bzw. nicht mehr vorhanden
• Natura 2000-Gebiete (FFH und/oder SPA)1 sind im Untersuchungsbereich und dessen
näherer Umgebung nicht vorhanden.
1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Gebiete der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Specially Protected Areas)
745
6
Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen, Umweltamt Nürnberg 2009
Geltungsbereich aus dem 2006 eingeleiteten, früheren B-Plan-Verfahren
Ergänzung Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung (Büro Klebe)
746
7
2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umw eltzus tands
(Basiss ze nario ) s ow ie Bew ertung der Umw elt -
a usw irk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Änderung Nr. 29 des Flächennutzungsplanes die Umweltbelange gem. §
1 Abs. 6 und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen
berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prog-
nose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche 2
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Das Plangebiet liegt zwischen der Muggenhofer Straße und der Pegnitzaue im Stadtteil
Muggenhof. Im Westen grenzen die Ringbahn sowie eine Kleingartensiedlung an den Gel-
tungsbereich an. Im Osten grenzen die Kleingartensiedlung „Am Fuchsloch“ sowie Sport-
anlagen der Realschule an den Änderungsbereich an.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 13 ha, darauf stehen gewerbliche Bau-
ten, die derzeit v.a. als Ateliers und Werkstätten sowie als Lager- bzw. Logistikhallen ge-
nutzt werden. Fast 90 % des Plangebietes sind überbaut bzw. versiegelt. Die verbleiben-
den unversiegelten Bereiche (ca. 10 %) sind meist mit Gehölzen oder mit Ruderalvegeta-
tion bewachsen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land - und forstwirtschaftlich genutzten oder natur-
belassenen Flächen sowie natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwand-
lung in Siedlungs-, Verkehrs- und/oder Grünflächen. Es handelt sich hier vielmehr um eine
Umnutzung bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen in einer derzeit mit diversen Zwi-
schennutzungen belegten Gewerbebrache (Maßnahme der Innenentwicklung) . Erhebli-
che Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher nicht erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist Teil der durch jüngere Ablagerungen der Pegnitz überformten Keuper-
landschaft. Die geologische Grundlage im Änderungsbereich (quartäre Terrassensa nde
der Pegnitz über Gesteinen des Sandsteinkeu pers) sind durch die urbane Struktur stark
überformt (künstliche Aufschüttung / Altablagerung / Deponie). Die Böden im Änderungs-
bereich sind – wie große Teile des Nürnberger Stadtgebiets – stark anthropogen überformt
und versiegelt. Die oben beschriebene, starke Versiegelung beeinträchtigt die Bodenfunk-
tionen massiv.
Genauere Angaben zu den vorgefundenen Altlasten, den Ergebnissen bisheriger Untersu-
chungen, den bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und den noch ausstehenden
Gutachten sind dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4543 A zu entnehmen.
2 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
747
8
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Neudarstellung als gemischte Baufläche wird der maximal mögliche Versiege-
lungsgrad im Vergleich zur wirksamen Darstellung als gewerbliche Baufläche nicht erhöht.
Im Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße erfolgt eine Umwidmung zur gemischten
Baufläche. Eine Erhöhung der GRZ (durch einen B-Plan oder im Rahmen einer veränder-
ten Beurteilung nach § 34 BauGB) ist dadurch mittel- bis langfristig grundsätzlich möglich.
Durch die Darstellung als gemischte Baufläche mit den zusätzlichen (schwimmenden)
Planzeichen: „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Be-
lastung durch umweltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird
zum einen die Versorgung der Baufläche mit Grünflächen (unversiegelte Bereiche) ange-
strebt und zum anderen der Hinweis gegeben, dass bei der Umsetzung der Baumaßnah-
men mit einer entspr echenden Schadstoffbelastung der Böden und den daraus resultie-
renden Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden muss. Aufgrund der vorhandenen (fast
vollflächigen) Versiegelung und der bekannten Bodenbelastung ist von einer deutlichen
Vorbelastung auszugehen.
Da durch die Neudarstellung als Bauflächen ausgewiesene und bereits bebaute und er-
schlossene Flächen einer Wiedernutzung zugeführt werden können, handelt es sich um
eine Flächenrecyclingmaßnahme, die grundsätzlich für das Schutzgut Boden günstig zu
bewerten ist. Damit wird der Bedarf an bislang unbebauter Fläche reduziert und dem Bo-
denschutzgebot nach § 1a BauGB (sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden) in größerem Umfange entsprochen.
Die Planungsauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind daher als nicht erheblich ein-
zustufen. Eine Ausnahme bildet der Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße; hier
kann die Umwidmung von Wohnbaufläche zu gemischter Baufläche zu erheblichen Aus-
wirkungen führen.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Es sind keine Wassers chutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete von der Änderung
betroffen. Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden, die Pegni-
tzaue grenzt jedoch unmittelbar im Nordosten an. Die Pegnitz ist hier Gewässer I. Ordnung;
ihre Aue prägt die Topogr aphie der gesamten Stadt Nürnberg und dient als wichtiger Er-
holungsraum von gesamtstädtischer Bedeutung.
Der Änderungsbereich ist bereits stark versiegelt (s.o.) und wird aktuell im Mischsystem
entwässert, so dass die Grundwasserneubildung im Gebiet fast vollständig unterbrochen
ist. Weiterhin ist eine Vorbelastung des Grundwassers mit Schadstoffen nicht auszuschlie-
ßen (teilweise erhöhte LHKW-Konzentrationen, die aber in keinem unmittelbaren Zusam-
menhang mit der Altdeponie stehen, außerdem Arsen- und PAK-Belastungen).
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Während der Bauphase sind keine negativen Auswir kungen auf den Wasserhaushalt zu
erwarten, da die Böden bereits stark versiegelt sind und weder dem Wasserrückhalt noch
der Grundwasserneubildung dienen. Durch die aktuell vorhandene, fast vollständige Ver-
siegelung im Änderungsbereich wird Niederschlagswasser der direkten Grund - oder Bo-
denwasseranreicherung entzogen. Der baurechtlich zulässige Versiegelungsgrad wird im
Vergleich zur rechtswirksamen Darstellung nicht erhöht (s.o.). Durch die Planzeichen: „Für
748
9
bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um-
weltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ (s.o.) wird eine auf B-
Plan-Ebene (durch Festsetzungen zu Altlastensanierung und Grünflächen) zu konkretisie-
rende Eingriffsminimierung auch hinsichtlich des Schutzgutes Wasser vorbereitet. Da ge-
mäß bereits durchgeführter Untersuchungen vom Sanierungsbedarf großer Teilbereiche
des anstehenden Bodens innerhalb der Änderungsfläche auszugehen ist, die auch Abdich-
tungsmaßnahmen beinhalten, bleibt eine dauerhafte Versiegelung in den tieferen Boden-
schichten dieser Teilbereiche bestehen, welche die Grundwasserneubildung unterbinden.
Im Rahmen der Sanierung sind jedoch auch hinsichtlich der Grundwasserqualität Verbes-
serungen zu erwarten.
Bis zum Vorliegen nähe rer Informationen zur Entwässerung des geplanten Baugebiets
kann noch keine abschließende Einschätzung der Planungsauswirkungen auf den Wa s-
serhaushalt getroffen werden.
2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Da der Änderungsbereich größtenteils versiegelt ist, bestehen kaum bewachsene Flächen.
Es sind nur kleinflächig Gehölze, Brachflächen und Flächen mit durchlässigen Belägen
vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (Brucknerstrasse, Flotowstrasse)
befinden sich Hausgärten mit hohem Gehölzanteil. Insgesamt wird die Bedeutung des Än-
derungsbereiches für das Schutzgut Vegetation aufgrund des hohen Versiegelungsgrades
als gering ein gestuft. Lediglich die oben angesprochenen, kleinflächig vorhandenen Ge-
hölzbereiche sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Vegetation.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Gegenüber der wirksamen Darstellung kann lediglich im Bereich der bestehenden Wohn-
baufläche der Versiegelungsgrad erhöht und dadurch Vegetation entfernt werden. Durch
das zusätzliche (schwimmende) Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird
eine Erhöhung des Anteils an Vegetationsflächen im Vergleich zum Bestand und zur Pla-
nung laut wirksamem FNP angestrebt; für große Teile des Plangebiets stellt dies hinsicht-
lich der Vegetation und der biologischen Vielfalt eine Aufwertung im Vergleich zum rechts-
wirksamen FNP dar. Geplante Eingriffe in die Gehölzbestände und erforderliche Baumro-
dungen müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Ver-
ringerungs-, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Insgesamt sind
die Beeinträchtigungen der Vegetation durch die Umwidmung zu einer gemischten Bauflä-
che als nicht erheblich einzustufen.
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Der Änderungsbereich ist Teil der dicht bebauten Innenstadtbereiche in Muggenhof und
weist aufgrund der dominierenden gewerblichen Nutzung kaum Habitate für Tierarten auf.
Bereits im Jahr 2010 wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das Än-
derungsgebiet und den südlich angrenzenden Bereich (AEG Süd) erarbeitet. Im Rahmen
des parallel zur F NP-Änderung durchgeführten B-Planverfahrens Nr. 4543 A wird diese
nun aktualisiert.
749
10
Auswirkungen / Prognose
Welche Tierarten durch die Planänderung betroffen sein könnten, kann daher noch nicht
abschließend festgestellt werden. Die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beauf-
tragte saP wird nach der Bestandaufnahme und Bewertung der Tierbestände bzw. deren,
durch die Änderung verursachten Beeinträchtigungen entsprechende Verringerungs- und
Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen vorgeben, um etwaige Eingriffe zu kompensie-
ren.
Durch die Umwidmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio-
diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien
Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Leb ensräume (s. Kap. 2.4.1/ 2.4.2) gegeben.
Durch die Umwi dmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Im Planungsgebiet sind aufgrund der ehemaligen und bestehenden Nutzungen nur wenige,
das Untersuchungsgebiet prägende Einzelbäume, Gehölzbestände und Vegetationsstruk-
turen vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung sind Hausgärten mit vielen
Gehölzen vorhanden. Der dichte Gehölzbestand entlang der nordöstlichen Grenze des Än-
derungsbereichs schirmt den Bereich zur Pegnitz hin ab, und wirkt auch optisch in das
Gebiet hinein. Die Pegnitzaue als lineare Großstruktur prägt das gesamte Stadtgebiet und
stellt eine grüne Verbindung von Nürnberg nach Fürth dar. Die südlich und östlich angren-
zenden Bereiche sind – ebenso wie die weitere städtische Umgebung zwischen Fürth und
Nürnberg - städtisch geprägt und durch einen Wechsel von Wohn- und Gewerbenutzungen
sowie durch die Fürther Straße und die Maximilianstraße gekennzeichnet. Im Westen
schließt die Ringbahn an das Planungsgebiet an. Die Bedeutung des Änderungsbereichs
selbst für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist insgesamt als gering einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- betriebsbedingte Auswirkungen
Baubedingt entstehen temporäre Beeinträchtigungen des Ortsbildes durch Baustellenein-
richtungen, Lagerflächen und Baumaschinen.
Betriebsbedingt sind keine negativen Veränderungen zu befürchten, da der dichte Gehölz-
bestand am Südrand der Pegnitzaue eine gute Einsehbarkeit der gemischten Baufläche
von den Erholungs- und Grünflächen in der Aue aus verhindert. Über die Darstellung „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“ wird zudem eine Durchgrünung der Baufläche angeregt,
die sich positiv auf das das Orts- bzw. Landschaftsbild auswirken würde.
Aufgrund der insgesamt geringen Bedeutung des Bestandes für das Schutzgut Landschaft,
der schlechten Einsehbarkeit der Baukörper vom Pegnitztal aus und der zu erwartenden
Verbesserungen sind die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Landschafts- und Orts-
bild als nicht erheblich zu bewerten.
750
11
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Eine Erholungsnutzung ist im Planungsgebiet derzeit nicht möglich. Auch eine Durchque-
rungsmöglichkeit des Gebietes fehlt.
Beim Pegnitztal - West, an dessen Südrand der Änderungsbereich (das ehemalige AEG-
Areal) angrenzt, handelt es sich um einen überör tlich bedeutsamen, naturnahen Erho-
lungsraum. Das Pegnitztal stellt einen linearen Erholungsraum von gesamtstädtischer Be-
deutung dar, es stellt auch eine gute, Fuß- und Radwegeverbindung von Nürnberg nach
Fürth dar. Der Erholungsraum und die Wegeverbindungen sind stark frequentiert.
Der Fuchslochsteg bietet eine wichtige Rad- und Fußweganbindung durch die Querungs-
möglichkeit der Pegnitz und den Anschluß an die gute Fuß- und Radwegeverbindung am
Nordufer. Weiter östlich fehlt eine direkte Querverbindung für F ußgänger vom Pegnitztal
zu den stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Stadtteilen Muggenhof.und
Eberhardshof.
Die Fuß- und Radwegverbindung entlang des Südufers ist von übergeordneter Bedeutung
und verbindet den Fuchlochsteg mit dem Kinderspielplatz Fuchsloch in der Johann-Sebas-
tian-Bach-Straße. Derzeit existiert keine weitere durchgängige Verbindung bis zur Brücke
am Nordwestring.
Im Westen und Osten grenzen Kleingartensiedlungen an den Änderungsbereich an.
Weiter östlich entlang der Uferterrassen liegen das Klärwerk II, ein kleiner Allwettersport-
platz mit Laufbahn des Zentrums für Hörgeschädigte und ein kleiner Spielplatz. Die Ge-
ruchsbelastung des Klärwerks stellt eine Vorbelastung für die Erholungsnutzung am Peg-
nitz-Südufer dar.
Die Gärten der bestehenden Wohnbebauung im Bereich Brucknerstraße / Flotowstraße
werden derzeit von den Bewohnern der dortigen Häuser für die Erholung genutzt. Mit den
Pegnitzauen im Bereich des Westbades stehen großflächige Erholungsflächen mit Liege-
wiesen, Bolzplätzen, Grillgelegenheiten sowie für Spaziergänge mit und ohne Hund zur
Verfügung, die jedoch aufgrund einer fehlenden direkten Querungsmöglichkeit nur über
den Fuchslochsteg erreichbar sind.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Während der Bauphase kommt es zu Beeinträchtigungen der innerhalb des Änderungsbe-
reiches liegenden Hausgärten der bestehenden Wohnbebauung und den direkt angren-
zenden Kleingärten durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahrzeugen, die je-
doch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Der Hauptteil des Änderungsbereiches
hat derzeit keine Bedeutung für die Erholungsnutzung, deshalb sind keine Beeinträchti-
gungen zu erwarten.
Durch die geplanten Grünflächen innerhalb des Änderungsbereiches (Planzeichen: „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“), die im Rahmen des parallel erstellten B ebauungspla-
nes näher definiert werden, soll die geplante Bebauung an das Pegnitztal anschließen und
Durchgangsmöglichkeiten bieten, um von der Mug genhoferstraße aus ins Pegnit ztal zu
gelangen. Bei der Anlage der Grünflächen müssen die Vorbelastungen durch die Deponie
und daraus resultierende Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden (Planzeichen: „ Für
bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um-
weltgefährdende Stoffe“).
751
12
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Erholungseignung des Plangebietes im
Vergleich zur Bestandssituation zwar deutlich aufgewertet wird, dass aber durch die Um-
nutzung des Gebietes (Gemischte Baufläche statt Gewerbliche Baufläche) auch ein großer
zusätzlicher Bedarf an privaten und öffentlichen Erholungsflächen generiert wird. Auf FNP-
Ebene können die zu schaffenden Grünflächen maßstabsbedingt nicht dargestellt werden,
über das Planzeichen „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird die Schaffung von Grün-
flächen jedoch planerisch vorbereitet.
Erhebliche negative Auswirkungen werden daher nicht erwartet.
2.6.2 Lärm
• Baubedingte Auswirkungen (hier: Baulärm)
Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gemischter Bauflä che entstehen
keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Lärmemis-
sionen, so dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind.
• Verkehrslärm
Ausgangssituation
Von außen auf das Gebiet einwirkender Lärm ist im vorl iegenden Fall voraussichtlich ein
eher untergeordnetes Problem: Straßenverkehrslärm entsteht durch die nicht besonders
stark befahrene Muggenhofer Straße. Die stark befahrene Fürther Straße hat voraussicht-
lich aufgrund ihrer Entfernung zum Änderungsbereich und der dazwischen liegenden Ge-
bäude keine Auswirkungen auf den Änderungsbereich.
Gleiches gilt hinsichtlich des Schienenverkehrslärms der offen über der Fürther Straße ge-
führten U-Bahn sowie für den Betriebslärm der U-Bahnstation Eberhardshof.
An der Westgrenze des Änderungsbereichs entsteht Lärm durch die Ringbahn, der jedoch
aufgrund der geringen Zugfrequenz nur selten auftritt.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Änderung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz-Verkehr der neuen Bewohner sowie An-
lieferungsverkehr. Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird
weniger Anlieferverkehr (Schwerlastverkehr) und mehr Individualverkehr (Kfz-Verkehr) ge-
neriert. Im Bereich der Wohnbaufläche sind keine Veränderungen zu erwarten.
Zum B-Plan-Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Schallschutzgutachten er-
stellt, auf deren Grundlage die Lärmimmissionen und- Emissionen untersucht und entspre-
chende Vorschläge für im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht. Bei
Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu befürch-
ten.
• Gewerbelärm
Ausgangssituation
Vorhandene Emittenten von Gewerbelärm in der Umgebung des geplanten Quartiers sind
das nordwestlich gelegene Klärwerk I , verschiedene Gewerbebetriebe in einer Halle am
südwestlichen Rand des Planungsgebiets, die evtl. bestehen bleiben, diverse gastronomi-
sche und kulturelle Einrichtungen sowie Büro -, Einzelhandels- und Hochschulnutzungen
im AEG-Südgelände und verschiedene Firmen im Bürogebäude Muggenhofer Str. 136.
Auswirkungen / Prognose
Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird die gemischte Bau-
fläche aufgrund des geringeren Gewerbeanteil weniger Lärm nach außen emittieren, zu-
752
13
dem sind die für auf das Gebiet einwirkende Lärmimmissionen relevanten Grenzwerte ge-
ringer. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt, welches die
Lärmeinwirkung auf das Plangebiet und auf die dort unter anderem vorgesehenen und be-
stehenden Wohnnutzungen untersucht. In diesem Gutachten werden dann Vorschläge für
im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht um gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse im und in der näheren Umgebung des Änderungsbereiches zu gewähr-
leisten. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen
zu befürchten.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG:
Störfallbetriebe sind in der Umgebung des Änderungsbereiches nicht vorhanden.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Eine bau- oder betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle
und Katastrophen ist daher nicht gegeben.
2.7 Luft , Licht, Wärme und S trahlung, Erschütterungen
Ausgangssituation
Die Luftqualität im Änderungsbereich ist – v.a. in den Sommermonaten - (wie für städtische
Bereiche in der Umgebung großer Verkehrstrassen typisch) voraussichtlich durch Ab-
gasemissionen beeinträchtigt, wird aber andererseits durch die Frischluftzufuhr aus der
Pegnitzaue verbessert.
Die Geruchsbelästigung durch die benachbarte Kläranlage (Klärwerk I) wurde im Rahmen
eines Geruchsgutachtens näher untersucht (Ingenieurbüro Rau in Zusammenarbeit
mit DEKRA In dustrial GmbH, 07.09.2012). Demnach wird der relevante Richtwert nach
GIRL für Wohn- und Mischgebiete (10% Geruchsstundenhäufigkeit) im Istzustand der Klär-
anlage nur im westlichen Randbereich des Geltungsbereich überschritten.3 Da diese Mes-
sergebnisse jedoch aufgrund der verwendeten Ausgangsannahmen und Messtechniken
einer deutlichen Unschärfe unterliegen, wurden zusätzlich 10 orientierende Einzelbege-
hungen bei verschiedenen Windrichtungen durchgeführt, um über die konkrete Geruchs-
wahrnehmung so genannte Ge ruchswahrnehmungsgrenzen abzuleiten. Die dabei ermit-
telten Grenzen der Geruchsbe lastung liegen deutlich weiter westlich und tangieren den
Geltungsbereich nicht. Außerdem wurde eine Geruchsprognose für den Planfall gerechnet,
dass Maßnahmen zur Geruchsreduzierung an zwei sehr geruchintensive Quellen im Klär-
werk I durchgeführt werden (Abschaltung Faulstufe III, Geruchsreduzierung am Abluftwä-
scher der Schlammstapelung), deren Umsetzung laut Gutachten bis Ende 2015 geplant
war. In diesem Fall reicht die Überschreitung der Richtwerte kaum über die ca. 250m west-
lich des Geltungsbereichs gelegene Adolf-Braun-Straße hinaus.
Ob diese Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt wurden, ist nicht bekannt.
Aufgrund der größeren Entfernung des östlich des Plangebietes gelegenen Klärwerks II
sowie der Hauptwindrichtung (West), sind Überschreitungen der Gren zwerte von Ge-
ruchsimmissionen nicht zu erwarten. Die Erstellung eines Geruchsgutachtens für das Klär-
werk II ist daher nicht notwendig.
3 Dies betrifft jedoch nur die Geruchsemissionen des Klärwerks I.
753
14
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen/
Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gem ischter Baufläche entstehen
keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Beeinträch-
tigungen durch Staubanreicherung in der Luft, Verkehrsabgase u nd Erschütterungen, so
dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind.
Ob die geplante Bebauung einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität haben wird, lässt
sich erst nach Fertigstellung eines im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erstel-
lenden Verkehrsgutachtens beurteilen. Geruchsbelastungen im Änderungsbereich durch
das Klärwerk I können anhand des vorliegenden Gutachtens ausgeschlossen werden; be-
züglich des Klärwerks II sind aufgrund der Entfernung und der Hauptwindrichtung keine
Belastungen zu erwarten.
Durch die geplante Mischnutzung der Änderungsfläche ist nicht mit der Entstehung von
elektromagnetischen Feldern, Strahlungen oder Wärmeentwicklungen zu rechnen. Im wei-
teren Umfeld der geplanten Bebauung sind keine bestehenden A nlagen oder Einrichtun-
gen bekannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der geplanten Nutzung erzeugen könn-
ten. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen verändert sich durch
die Umwidmung in eine gemischte Baufläche nicht.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Für das Schutzgut Klima ist im Planungsbereich, da es sich um ein bebautes Gebiet mit
hohem Versiegelungsgrad handelt, eine Vorbelastungssituation gegeben. Im Stadtklima-
gutachten Nürnberg (2014) ist der Änderungsbereich als Siedlungsfläche mit ungünstiger
bioklimatischer Situation dargestellt. Die Wohn baufläche im Bereich der Brucknerstraße
mit den zugehörigen Gärten ist als Siedlungsbereich mit weniger günstiger bis günstiger
bioklimatischer Situation dargestellt, die Pegnitzaue als Ausgleichsraum mit sehr hoher bi-
oklimatischer Bedeutung.
Laut der Klimafunktionskarte im Stadtklimagutachten fungiert das westliche Pegnitztal als
Kaltluftleitbahn. Der Westfriedhof, der im Norden daran anschließt, unterstützt die Leitbahn
zusätzlich. Die Kaltluft kann über diese Grün- und Freiflächen rund um die Pegnitz fast bis
zum Stadtkern vordringen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Das Kleinklima über den Flächen im Planungsgebiet wird sich durch die Änderung positiv
verändern, da der Versiegelungsgrad im Vergleich zu einer gewerblichen Baufläche ver-
ringert wird und durch das Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ die planeri-
schen Voraussetzungen für neue Vegetationsflächen geschaffen werden, die im Vergleich
zu den derzeit fast vollständig versiegelten Flächen eine deutliche Verbesserung darstel-
len. Dadurch wird die Evapotranspiration im Änderungsbereich deutlich erhöht, was zu ei-
ner Erhöhung der Luftfeuchte und zu einer Verringerung der Temperaturspitzen im Tages-
und Jahresgang führt. Durch die geplanten Grünflächen werden Vorschläge des Stadtkli-
magutachtens (Erhöhung des Vegetationsanteils, Entsiegelung) umgesetzt. Durch die ge-
plante Bebauung wird die im Stadtklimagutachten dargestellte Kaltluftleitbahn im Pegnitztal
nicht beeinträchtigt.
Die geplante Umnutzung führt voraussichtlich nicht zu einer relevanten zusätzlichen CO2
- Belastung der Atmosphäre; d.h. im Vergleich zur bisher dargestellten gewerblichen Bau-
fläche ist eine zusätzliche CO2 -Belastung nicht zu erwarten.
754
15
Aussagen zu einer vorsorgenden Planung in Bezug auf die zu erwartenden klimatis chen
Veränderungen werden zum Entwurf ergänzt.
Die Auswirkungen der Planung können noch nicht abschließend beurteilt werden.
2.9 Abfall 4
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist derzeit durch massive Altablagerungen und entsprechende Bodenbe-
lastungen geprägt (s. Kap. 2.2).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Bezüglich der während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind keine Besonderheiten zu er-
warten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefähr-
dungen ausgeschlossen und eine möglichst energiesp arende und ressourcenschonende
Entsorgung sichergestellt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig im Bereich des geplanten Stadtquartiers anfallenden Abfällen handelt
es sich um gewöhnlichen Hausmüll und gewöhnliche Abfälle aus Büro- und Gastronomie-
nutzungen, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. , es sind keine erheblichen
Eingriffe zu erwarten.
2.10 Kultur - und Sachgüter
Ausgangssituation
Laut dem bayerischen Denkmalatlas sind Bau - oder Bodendenkmäler im Änderungsbe-
reich des FNP nicht vorhanden. Im Bereich der angrenzenden weiten Flussaue und an-
grenzenden Terrassen und somit auch im Änderungsbereich ist aber mit jungpaläolithi-
schen, mittelpaläolithischen und/oder spätpaläolithischen Funden zu rechnen. Ca. 200 m
flussaufwärts liegt als Le sefund frühmittelalterliche Keramik vor. D er Änderungsbereich
liegt im Bereich einer möglichen, derzei t nicht lokalisierten, frühmit telalterlichen Besied-
lung.
Auswirkungen / Prognose
Die Fläche muss als Verdachtsfläche für Bodendenkmäler eingeordnet werde n. Bei Bo-
deneingriffen werden deshalb Untersuchungsmaßnahmen erforderlich. Die Details sind im
weiteren Verfahren zu klären.
2.11 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen
Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B.
zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der Grundwasserneubildu ng. Dar-
über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu erheblich negativen Auswirkungen führen,
werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
755
16
3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung /
Nullva ria nte
Angesichts der aktuellen , schon seit längerer Zeit bestehenden Unternutzung ist davon
auszugehen, dass für großflächige Gewerbenutzungen an diesem Standort eine geringe
Marktnachfrage besteht (s. Kap. 6). Somit wäre ein Verzicht auf die Änderung des FNP mit
einer Beibehaltung des bestehenden Zustands gleichzusetzen, d.h. die Umsetzung einer
gewerblichen Entwicklung über einen Bebauungsplan ist an diesem Standort als unwahr-
scheinlich einzustufen . Wenn die Fläche im aktuell bestehenden Zustand verbleiben
würde, würden sich hinsichtlich der oben beschriebenen Kriterien bzw. Schutzgüter keine
nennenswerten Veränderungen ergeben, denn eine durch die Unternutzung bedingte Ve-
getationsentwicklung im Rahmen von Sukzessionsprozessen wird durch den hohen Ver-
siegelungsgrad weitgehend verhindert. Die Altlastenproblematik würde ungelöst und die
entsprechenden Belastungen von Boden und Grundwasser bestehen bleiben.
Zudem könnte das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer Lage im
Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden.
4. Ma ßna hme n zur Ve rme idung, Verrin gerung und zum
Aus gle ich na chteiliger Umw elta usw irk unge n
Erste Vorschläge für Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -verringerung sind im Ka-
pitel 2 zu den jeweiligen Kriterien bzw. Schutzgütern aufgeführt. Detaillierte Vermeidungs-
, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens Nr. 4543 A zu definieren.
Die artenschutzrechtlichen Anforderungen werden auf der Ebene des parallel erstellten
Bebauungsplanes untersucht. Dazu wird derzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prü-
fung (saP) erstellt.
5. Ge bie te von gem einsc ha ftlic her Be deutung (Fauna -Flor a-
Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne
des Bundesnatursc hutzge setzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
6. Ge prüfte Alternative n
Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Bau-
recht für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die aktuelle und schon seit län-
gerer Zeit bestehende Unternutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort
eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll, am Ziel einer gewerbli-
chen Nutzung für den gesamten Nordteil des ehemaligen AEG-Geländes festzuhalten (Flä-
che zwischen Ringbahn, Pegnitzaue, Muggenhofer Straße und dem Sportplatz sowie den
Kleingärten an der Nicolaistraße).
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, übe r die wirksamen
FNP-Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich
ist. Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur De-
ckung des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu entwickelnde Festset zung als Urbanes
756
17
Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Ver-
sorgung, Bildung, Kultur und Sport.
Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw.
reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.
Keine der denkbaren Planungsalternativen für das Gebiet (z.B. Darstellung als Wohnbau-
fläche, als Fläche für Gemeinbedarf, als Grünfläche) ist geeignet, die städtischen Flächen-
bedarfe in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städti-
schen Ziele beizutragen.
Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und scho-
nenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das
Ziel eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen.
Die geplanten Nutzungen können auch nic ht alternativ an anderer Stelle im Stadtgebiet
verortet werden. Die Gegenüberstellung der flächenrelevanten Nachfrage mit den vorhan-
denen Potentialfläch en (Bauflächenkataster, Baulückenkataster, Nachverdichtungskon-
zepte) zeigt vielmehr, dass kumulativ die Ausschöpfung aller vorhandenen Innenentwick-
lungspotentiale und die Umnutzung von brachgefallenen Arealen erforderlich ist. Auch für
alle anderen verfügb aren Konversionsflächen vergleichbarer Größe im Innenbereich fin-
den bereits Planungen statt, um die oben genannten hohen Bedarfe zu decken.
Aufgrund dieser städtebaulichen Beurteilung der verschiedenen Alternativen, die im Er-
gebnis zu der nun im Rahmen der FNP -Änderung weiterverfolgten Lösung führte, wurde
eine Prüfung der Umweltauswirkungen für keine der Planungsalternativen durchgeführt.
7. Me thodik / Hinw eis e a uf Sc hw ie rigkeite n und
Kenntnislücke n
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung
Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es
werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht und Maß-
nahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringe-
rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt, soweit dies auf Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung möglich ist.
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran-
gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
• Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan , Stadt
Nürnberg
• Stadtklimagutachten (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012), Amt für Wohnen
und Stadtentwicklung Nürnberg
• Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept 5 (INSEK) „W eststadt“ (2012) , Amt für Wohnen und
Stadtentwicklung Nürnberg
• Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012) , Stadt Nürnberg Umweltamt / Planungsgruppe
Landschaft Nürnberg
5 wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt
757
18
• Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996), Stadt Nürnberg Umwelt-
amt
• Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung), Bayer. Landesamt für Umwelt
• Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977), Bay. Geolo-
gisches Landesamt
• Geländebegehungen (Umweltbelange) am 05.11.2018, 26.11.2018 , 29.11.2019 und
28.03.2019
• AEG-Nordareal Nürnberg, Orientierende Altlasten - und Baugrunduntersuchung, Gutachten
(30.06.2014), LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Nürnb erg
Kenntnislücken:
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bestehen keine nennenswerten Kennt-
nislücken.
Im Umweltbericht zum parallel erstellten Bebauungsplans werden zum Entwurf noch ab-
schließende Aussagen zu den Umweltbelangen Lärmimmissione n, planinduziertes Ver-
kehrsaufkommen, Artenschutz, Entwässerung, Luftbelastung, Mobilitätskonzept, Energie-
konzept, Sanierung/Altlasten/Deponie ergänzt.
8. Ma ßna hme n zur Übe rw achung (Monitoring)
Der Status des Flächennutzungs- und Landschaftsplans als vorbereitender Bauleitplan be-
dingt, dass die konkreten Umweltauswirkungen der Planung erst auf den oben genannten
nachfolgenden Planungsebenen in ausreichender Detailschärfe überprüfbar sind. Auch
Aussagen zu sinnvollen Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der jewei ls vorgesehenen Aus-
gleichsmaßnahmen können erst nach Zuordnung und konkreterer Planung der Ausgleichs-
flächen und –maßnahmen getroffen werden.
Näheres zum Monitoring ist daher auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzu-
legen (vgl. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4543 A).
9. Zusa mme nfass ung
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind im Änderungsbereich großflächig Gewerb-
liche Bauflächen und kleinflächig Wohnbauflächen dargestellt. Im Rahmen der geplanten
Änderung werden beide Bereiche als Gemi schte Baufläche dargestellt . Die gemischten
Bauflächen sollen mit der Darstellung „Bereich für Grünflächenentwicklung“ überlagert wer-
den. Die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf
erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe“ soll beibehalten werden.
Ziel ist die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum auf bereits stark versiegelten Flä-
chen in Kombination mit gewerblichen, kulturellen und gastronomischen Nutzungen.
Relevante Eingriffe in den Naturhaushalt und Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter wur-
den im vorliegenden Umweltbericht - soweit im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung
erforderlich und zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich - beschrieben und bewertet. Erheb-
liche Auswirkungen durch die Umwidmung zu gemischter Baufläche sind nach derzeitigem
Stand nur im Hinblick auf das Kriterium Boden und dort nur in Bezug auf den relativ kleinen,
im wirksamen FNP als Wohnbaufläche dargestellten Teilbereich zu erwarten. B ezüglich
758
19
der Kriterien Klima und Kultur - und Sachgüter kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Aussage hinsichtlich der Erheblichkeit getroffen werden.
Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungs-
amt und dem Umweltamt Nürnberg erstellt. Er stellt die ersten Ergebnisse der gem. § 2 (4)
BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtig-
ten Änderungen der FNP-Darstellungen dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren
fortgeschrieben.
Die durchgeführte Umweltprüfung stellt dabei ausschließlich auf die geplante Änderung der
FNP-Darstellungen ab. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten
Auswirkungen, die das geplante Bebauungsplanverfahren verursacht und die in dessen
Rahmen zu ermitteln sind.
Nürnberg, den 29.04.2019
Verfasser:
759
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
20
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes -
entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll v erringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Boden-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspru ch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen s ind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Frei -
flächen im Außenbereich. Gemäß dem
Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt-
schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden.
Insbesondere hochwertige Böden sollen nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang fü r
andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind historisch gew achsene Kulturlandschaf-
ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei -
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna-
tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einfü hrung
des getrennten Gebührenmaßstabs für
Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In-
SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leit -
linien für künftige gesamtstädtische Planun-
gen und Konzepte in Bezug auf die Gemein-
schaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung pr üft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor -
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts -
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge-
regelt. Aussagen zum Natura 2000 -Konzept
der EU finden sich in den §§ 31 bis 36
BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe-
ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab-
wägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 4).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs-
schwerpunkt: Berücksichtigung der As pekte
des Artenschutzes und des Biotopverbunds
sowie des Ziels der Erhaltung v on Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie-
rung von Verkehrswegen und der Auswei-
sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
760
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
21
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Biot op-
verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktio nsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kr aft ge-
treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und
-auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete
gegen eine Zunahme des Lärms schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen im bau -/immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sport -
anlagenlärmschutzverordnung bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref-
fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenn tnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht -
linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks-
feste und Kirchweihen Anwendung finden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozial -
adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun-
gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
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Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
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§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge-
setzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahme-
nübersicht des bestehenden Luftreinhalte -/
Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fort-
schreibung (2010) und deren jeweiliger Um-
setzungsstand, sowie weitere (geplante)
relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BI mSchV; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünfl ächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öf fentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2 017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplaneris che Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gem. § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanu ng. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder K atastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ bes chlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli-
maschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst -
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
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Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
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Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Gru nd-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökologi-
schen Funktionen für das Nürnb erger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions - und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werden. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive er-
gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des Stadtklimagutachtens werden Umset-
zungsstrategien entwickelt.
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