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Sitzung gesamt öffentlich mit Nachreichungen

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 26.06.2019 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg 6 Sitzungsvorlage Rpr/009/2018 6 Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Rpr/009/2018 10 Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Rpr/009/2018 49 TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 157 Sitzungsvorlage Rpr/010/2018 157 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg 160 Sitzungsvorlage Rpr/011/2018 160 Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen Rpr/011/2018 164 Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg Rpr/011/2018 290 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 393 Sitzungsvorlage Rpr/012/2018 393 TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 396 Sitzungsvorlage Rpr/013/2018 396 TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 399 Sitzungsvorlage Rpr/014/2018 399 TOP Ö 7 Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg 402 Bericht Ref.I/II/103/2019 402 Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick Ref.I/II/103/2019 406 TOP Ö 8 Digitale Stadtverwaltung 412 Sitzungsvorlage DIP/046/2019 412 Sachverhalt digitale Stadtverwaltung DIP/046/2019 415 Anlage Konzept_Digitale_Stadtverwaltung DIP/046/2019 419 TOP Ö 9 Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg 485 Bericht 3. BM/053/2019 485 0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce 3. BM/053/2019 489 0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen 3. BM/053/2019 490 1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531 3. BM/053/2019 492 2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019 3. BM/053/2019 501 2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII 3. BM/053/2019 503 2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen 3. BM/053/2019 508 2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce 3. BM/053/2019 512 2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 515 2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 517 2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS 3. BM/053/2019 519 * TOP Ö 10.1 Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg 521 Sitzungsvorlage SpS/033/2019 521 Entscheidungsvorlage SpS/033/2019 524 2 TOP Ö 11 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße 529 Sitzungsvorlage Stpl/089/2019 529 Entscheidungsvorlage Stpl/089/2019 533 FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 535 Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 536 Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 537 Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019 Stpl/089/2019 546 TOP Ö 12 Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM 570 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 570 3 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 26.06.2019, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/009/2018 2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/010/2018 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/011/2018 4. Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/012/2018 4 5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/013/2018 6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO) Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs- ausschusses Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr Beschluss Rpr/014/2018 7. Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg Riedel, Harald Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Achim Jockwig; Klinikum Nürnberg Bericht Ref.I/II/103/2019 8. Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung Riedel, Harald Beschluss DIP/046/2019 9. Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg hier: Anträge der FDP vom 10.12.2018 sowie vom 05.02.2019 Gsell, Klemens, Dr. Bericht 3. BM/053/2019 10. Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg (wird zurückgezogen und in der SportK am 12.07.2019 behandelt) Gsell, Klemens, Dr. Zurückgezogen SpS/024/2019 11. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/089/2019 12. Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM 13. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2019, öffentlicher Teil 5 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Rpr/009/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg Anlagen: Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg (Anlage) vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2016 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 1Ö 1 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 7 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 8 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 9.251.899.788,11 Euro. Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 122.188.880,16 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 festgestellt. 9 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-3/3/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019 öffentlich über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg Mai 2019 Ö 1Ö 1 10 Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2016 DER STADT NÜRNBERG 5 1.1 Einführung 5 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5 1.3 Vermögens- und Ertragslage 6 1.3.1 Vermögenslage 6 1.3.2 Ertragslage 11 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 12 1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 12 1.4.2 Organisation und Buchführung 13 1.4.3 Konsolidierungssoftware 14 1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 14 1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse 16 1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung 18 1.4.7 Kapitalkonsolidierung 18 1.4.8 Schuldenkonsolidierung 22 1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 24 1.4.10 Zwischenergebniseliminierung 25 1.4.11 At-Equity-Konsolidierung 26 1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im Konsolidierungsbericht 28 1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 29 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 32 11 Anlagenverzeichnis Seite 3 von 39 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016 Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte Vermögensrechnung Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg 12 Seite 4 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ASN Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg FSN Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg GO Gemeindeordnung HGB Handelsgesetzbuch KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung Doppik NOA Noris-Arbeit Nürnberg NOI noris inklusion gGmbH NüBad Eigenbetrieb NürnbergBad NüSt Eigenbetrieb NürnbergStift SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg wbg wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen wbg-K wbg-Kommunal GmbH 13 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 39 1 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1.1 Einführung Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a GO sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte erstmalig mit Wirkung zum 31.12.2016. Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalu nternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Auf gabenspektrum der Kommune ermöglich t. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet. 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzu- führen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2016 wäre somit der 30.06.2018 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Aufgrund der Neuartigkeit und Komplexität der Ma- terie sowie der teilweise unzureichenden Dokumentation der in die Prüfung einzubeziehenden Unterlagen musste die Dauer für die Prüftätigkeiten bis Ende Januar 2019 verlängert werden. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde erstmals zum 31.12.2016 erstellt. Dafür war implizit auch die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Ur- sprünglich war die Aufstellung eines Probeabschlusses zum 31.12.2015 geplant. Dieses Pro- jekt konnte aber aus Zeitgründen sowie aufgrund fehlender Datenlieferungen von Tochterun- ternehmen nicht vollumfänglich verwirklicht werden. Die in diesem Zusammenhang geleisteten Vorarbeiten sind in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 eingeflossen. Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2016 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:  Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik)  Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV- Doppik)  Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV- Doppik) 14 Seite 6 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Für die ebenfalls in § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik geforderte Kapitalflussrechnung wurde von der Regierung von Mittelfranken eine Fristverlängerung für die erstmalige Aufnahme bis zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2017 erteilt. Eine Eigenkapitalübersicht nach § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik wurde für das Jahr 2016 allerdings nicht vorgelegt. Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren  die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,  die Überleitung der Konten der Einzelabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse in den Po- sitionenplan für den konsolidierten Jahresabschluss (Kontenmapping),  die Plausibilisierung der Konsolidierungspakete und die korrekte Übernahme in die Soft- ware für den konsolidierten Jahresabschluss,  im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie  die At-Equity-Konsolidierung. Darüber hinaus wurden die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsoli- dierung in Stichproben geprüft. Da die Werte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 den Cha- rakter eines Probeabschlusses haben, haben wir unsere Prüfung hauptsächlich auf die Kon- solidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die konzerninternen Liefer - und Leistungsbeziehungen zur Konzernmutter (Stadt Nürnberg) gerichtet. In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden. 1.3 Vermögens- und Ertragslage 1.3.1 Vermögenslage Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 gezeigt: 15 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 39 AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2016 EUR 01.01.2016 EUR Bilanzposten 31.12.2016 EUR 01.01.2016 EUR A. Anlagevermögen 7.973.893.211,04 7.824.775.600,88 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.791,90 212.319.608,98 1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.248,89 15.001.434,99 2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456,40 174.166.815,00 3. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.287.498,24 1.041.635,36 4. Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588,37 22.109.723,63 II. Sachanlagen 6.878.780.407,95 6.787.834.021,74 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 232.347.636,99 247.759.847,37 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.251.659.126,16 2.205.764.899,19 3. Infrastrukturvermögen 3.153.029.212,83 3.105.039.660,45 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.934,88 11.705.273,82 5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731,49 476.441.256,56 6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.839,82 234.503.521,76 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.638,62 136.135.301,08 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 396.716.287,16 370.484.261,51 III. Finanzanlagen 883.773.011,19 824.621.970,16 1. Sondervermögen 6.700.000,00 1,00 2. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.894.055,59 2.894.055,59 3. Anteile an assoziierten Unternehmen 628.221.921,64 629.393.441,96 4. Sonstige Beteiligungen 10.316.860,27 14.880.202,28 5. Ausleihungen 78.203.156,34 83.860.618,43 6. Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017,35 93.593.650,90 B. Umlaufvermögen 1.234.295.010,76 1.144.378.639,90 I. Vorräte 163.700.765,88 144.271.826,07 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 49.906.788,78 50.435.307,33 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeugnisse und Leistungen 37.933.297,44 39.020.056,34 A. Eigenkapital 1.494.380.337,50 1.459.244.076,78 I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 742.388.516,50 814.140.728,96 II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen 564.342,64 142.585,23 III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 107.975.094,96 92.539.256,58 IV. Ergebnisvortrag -37.484.745,73 1.645.444,53 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 122.188.880,16 0,00 VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 192.151.789,49 184.179.602,00 VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 366.596.459,48 366.596.459,48 VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 B. Sonderposten 1.698.936.943,56 1.616.188.396,55 I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.396.669.082,56 1.315.851.104,93 II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 225.436.607,97 224.085.953,30 III. Sonstige Sonderposten 11.297.734,03 10.282.655,32 IV. Gebührenausgleich 65.533.519,00 65.968.683,00 C. Rückstellungen 2.467.271.425,30 2.461.231.770,21 I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.017.945.227,71 2.027.183.021,13 II. Umweltrückstellungen 29.366.276,00 42.258.427,00 III. Instandhaltungsrückstellungen 29.038.042,62 27.344.895,19 IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.954.107,58 2.822.616,61 V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 0,00 30.800,00 VI. Sonstige Rückstellungen 387.967.771,39 361.592.010,28 16 Seite 8 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2016 EUR 01.01.2016 EUR Bilanzposten 31.12.2016 EUR 01.01.2016 EUR 3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 75.800.966,46 54.693.697,25 4. Sonstige Vorräte 35.985,50 121.069,40 5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 23.727,70 1.695,75 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 689.679.144,28 664.360.605,57 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 190.701.295,92 182.635.799,14 2. Privatrechtliche Forderungen 354.046.501,51 317.888.447,27 3. Sonstige Vermögensgegenstände 73.388.554,83 115.876.937,63 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 25.412.728,73 22.072.761,90 5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 46.130.063,29 25.886.659,63 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 5.000.000,00 IV. Liquide Mittel 380.915.100,60 330.746.208,26 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.711.566,31 62.601.555,56 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 3.552.696.590,76 3.458.970.406,75 I. Anleihen 80.446.486,93 81.104.188,50 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.684.791.473,37 2.639.731.324,95 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 42.514.660,67 28.049.408,26 IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 91.313.146,41 72.582.250,14 V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 295.933.342,80 311.768.944,95 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 37.976.449,74 37.374.264,91 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 319.721.030,84 288.360.025,04 E. Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.490,99 36.121.146,05 Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34 Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh) 17 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 39 Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung zum 31.12.2016 konzentriert, da die Werte zum 01.01.2016 lediglich aus dem vorläufigen Probeabschluss ab- geleitet und damit nicht vollumfänglich vergleichbar sind. Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso- lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buch- werten angesetzt. Zudem wurde der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), ob- wohl in den Konsolidierungskreis ei nbezogen, aufgrund des zum Zeitpunkt der Gesamtab- schlusserstellung fehlenden Einzelabschlusses zum 31.12.2016 nicht vollkonsolidiert. Eine detaillierte Aufstellung, wie sich die konsolidierte Vermögensrechnung aus den einzelnen Konzernunternehmen zusammensetzt, ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Des Weiteren fin- det sich in der Anlage eine Gegenüberstellung der Summenbilanz und der konsolidierten Ver- mögensrechnung (Anlage 2). Die Summenbilanz weist die gemeldeten Bilanzpositionen – ba- sierend auf den jeweiligen Einzelabschlüssen – aus. Sie bildet die Grundlage für die darauf- folgenden konzernrelevanten Buchungen, um die konzerninternen Verflechtungen zu eliminie- ren. Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 7.974 Mio. Euro bzw. 86,19 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1.234 Mio. Euro (13,34 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 44 Mio. Euro (0,47 %). Die Hälfte des Konzern -Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (52,20 %). Nimmt man den Teilkonzern StWN hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über mehr als drei Viertel des Anlagevermögens (76,55 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung Anlagevermögen „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.792 2,65 Sachanlagen 6.878.780.408 86,27 Finanzanlagen 883.773.011 11,08 Summe Anlagevermögen 7.973.893.211 100,00 Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (86,27 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.119 Mio. Euro bzw. 74,42 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs- gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die VAG bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen - und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten. Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil- konzern StWN. Deren Anteil beträgt 87,86 % der gesamten Konzern -Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenstän- den und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit 122 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Bei der 18 Seite 10 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg StWN sind u.a. die Anteile an der infra fürth verkehr service gmbH, Fürth (ehemals Städte - Bus-Gesellschaft Fürth Nürnberg mbH, Fürth) enthalten. Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 211 Mio. Euro. Darin enthalten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 17 Mio. Euro, der aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht werthaltig ist. Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar: Zusammensetzung Passivseite „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Eigenkapital 1.494.380.338 16,15 Sonderposten 1.698.936.944 18,36 Rückstellungen 2.467.271.425 26,67 Verbindlichkeiten 3.552.696.591 38,40 Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.491 0,42 Summe Passivseite Konzernbilanz 9.251.899.788 100,00 Das Eigenkapital beläuft sich auf 16,15 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von 192 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 14,08 %. Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli- dierung in Höhe von 367 Mio. Euro enthalten. Überwiegend handelt es sich dabei um thesau- rierte (einbehaltene) Gewinne der vollkonsolidierten Eigenbetriebe ASN und SUN bzw. der Teilkonzerne StWN und wbg. Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.018 Mio. Euro (81,79 %) und davon 96,22 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlus ser- stellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Infolgedessen wurden die Pensi- onsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet. Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.553 Mio. Euro. Der Großteil, 2.685 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. 19 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 39 1.3.2 Ertragslage Im Folgenden wird die ko nsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 gezeigt: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres Euro 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 875.313.016,88 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 486.677.470,95 3 + Sonstige Transfererträge 5.879.550,83 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.663.123.881,75 5 + Auflösung von Sonderposten 63.868.199,03 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 209.061.981,81 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 358.494.040,98 8 + Sonstige ordentliche Erträge 81.760.874,23 9 + Aktivierte Eigenleistungen 102.288.215,29 10 +/- Bestandsveränderungen 10.101.265,04 S1 = Ordentliche Gesamterträge 5.856.568.496,79 11 - Personalaufwendungen 1.247.993.094,81 12 - Versorgungsaufwendungen 126.966.939,03 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.665.122.945,47 14 - Bilanzielle Abschreibungen 320.337.155,29 15 - Transferaufwendungen 825.432.798,67 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 489.845.216,97 S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 5.675.698.150,24 S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 180.870.346,55 17 + Finanzerträge 75.022.841,06 18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 7.574.446,50 19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 122.646.521,34 20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 7.590,52 S4 = Gesamtfinanzergebnis -40.056.824,30 S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 140.813.522,25 21 + Außerordentliche Erträge 17.089.953,69 22 - Außerordentliche Aufwendungen 8.259.742,65 S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 8.830.211,04 S7 = Gesamtjahresergebnis 149.643.733,29 23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -27.454.853,13 24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 122.188.880,16 20 Seite 12 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 122,19 Mio. Euro wurde 2016 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg ein positives Ergebnis erzielt. Dieses positive Ergebnis wurde maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro beeinflusst. Diesen stehen ordentliche Gesamtaufwendungen von knapp 5,7 Mrd. Euro entgegen. Das hieraus resultierende Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 180,87 Mio. Euro wird jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von 40 ,06 Mio. Euro. Somit ver- bleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 140,81 Mio. Euro. Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses (8,83 Mio. Euro) sowie durch Abzug des den an- deren Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses resultiert letztlich der obe n genannte Jahresüberschuss. Die ordentlichen Gesamterträge ( 5,8 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil (62,5 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,7 Mrd. Euro) zusammen. Hier sind unter anderem die Erträge bei der StWN mit verantwortlich. Des Weiteren wären hier auch die bei der Kernstadt erwirtschafteten Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (875,31 Mio. Euro) bzw. Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (486 ,68 Mio. Euro) zu nennen. Für die ordentlichen Gesamt aufwendungen (5,7 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2,7 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,2 Mrd. Euro) ur- sächlich. Das negative Gesamtfinanzergebnis von 40,06 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons- tige Finanzaufwendungen in Höhe von 122,65 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 82,60 Mio. Euro überkompensieren. Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2016 einen Über- schuss von 8,83 Mio. Euro aus. Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus- ses dargestellt. Hier wird unter anderem nach den jeweiligen Konsolidierungsarten differen- ziert. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im Anschluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt. 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab- schlusses 2016 1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresab- schlusses Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon- solidierte Jahresabschluss 2016 demnach bis spätestens 31. Oktober 2017 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werde müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Tatsäch- lich wurde der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg erst im April 2018 fertigge- stellt und am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat. 21 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 39 1.4.2 Organisation und Buchführung Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Kämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab- schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb- ständigten Aufgabenträger. Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon- solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, z.B. zu Höhe und Art der Beteiligung, Ge- sellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen. 1 Seitens der Stadt Nürnberg wurden für die in den konsolidierten Jahresabschluss einbezoge- nen nachgeordneten Unternehmen beziehu ngsweise Teilkonzerne – mit Ausnahme des Ei- genbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) – die wesentlichen Daten er- mittelt und in Form des Erhebungsbogens festgehalten. Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter- gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkon- solidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schu ldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen (z.B. Bezu- schussung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung der Um- satzsteuer, konzerninterne Sachverhalte, wie zum B eispiel Versorgungsbezüge oder auch ÖPP-Projekte) zu klären. Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden . Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung entwickelten intern en Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden. Ohne Unterstützung der Stadtkämmerei wären diese für das Rechnungsprüfungsamt in weiten Teilen nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen. Auf Nachfrage wurden entsprechende Auskünfte und Erläuterungen zwar bereitwillig erteilt. Eine eigenständige Erarbeitung war dem Rechnungsprüfungsamt allerdings in angemessener Zeit nicht möglich, so dass es stark auf weitergehende mündliche Besprechungen und Erläuterun- gen angewiesen war . Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung müssen die Buchführung – und damit auch die begründenden Unterlagen – so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Ge- schäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Geschäftsvorfälle müs- sen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Vor diesem Hintergrund war die vorgelegte Dokumentation aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes in weiten Teilen unzu- reichend. Auf die Nachhaltigkeit der Dokumentation und erforderliche Verbesserungen wurde die Stadtkämmerei hingewiesen. 1 Vgl. Bayerischer Konsolidierungsleitfaden Tz 25. 22 Seite 14 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Des Weiteren empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, eine Gesamtabschlussrichtlinie zu er- stellen, da diese bislang nicht vorliegt. Die Gesamtabschlussrichtlinie regelt den organisatori- schen Ablauf sowie fachliche Themen zur Konsolidierung und zum Berichtswesen. In ihr kann unter anderem die Ausübung bestehender Wahlrechte, der Konsolidierungskreis sowie der Kontenrahmen und der Berichtsumfang festgelegt werden. 1.4.3 Konsolidierungssoftware Das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedin- gungen für eine IT -gestützte Buchführung. Hierbei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger kommunaler Buchführung zu beachten. Für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird die Software „Doppik al dente!“ der hallobtf! GmbH Köln eingesetzt. Die Software ist nach dem IDW Prüfungsstandard PS 880 zertifiziert. Die Bescheinigung wurde von der Meyerink & Gell er GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 27. Januar 2017 ausgestellt. Der Bescheinigung lagen die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit der Buch- führung und die jeweiligen landesrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (Art. 102a GO und §§ 88 ff. KommHV-Doppik) zugrunde. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen er- möglicht das eingesetzte Softwareprodukt eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung entsprechende Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses. 1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs- kreis Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art . 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlu sses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga- benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2016 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit- faden Bayern). Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen , brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen wer den, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon- solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung ein er untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs- schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Die untergeordnete Bedeutung liegt insbesondere dann vor , wenn die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Bi- lanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller gewichte- ten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht ( vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierung s- leitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungs- pflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen. Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb- lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen ( vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden 23 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 39 Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un- tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol- gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ- ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt. Konsolidierungskreis Kumulierte An- teile an der Kon- zern-Bilanz- summe Stadt Nürnberg (Konzernmutter) 48,7 % zzgl. Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN 74,2 % zzgl. Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN 81,0 % zzgl. Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 86,8 % zzgl. Wohnungsbaugesellschaft (wbg) - TEILKONZERN 92,5 % zzgl. Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 94,4 % zzgl. NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 96,2 % zzgl. Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 97,1 % Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie- rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach eigentlich nur von untergeordneter Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Wie auch im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2016 (S. 10) erläutert wird, erfolgte „die Aufstellung des ersten konsolidierten Jahresabschlusses ohne Daten des Eigenbetriebes SÖR, da zur Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch kein Einzel- abschluss des SÖR vorla g. Somit fehlen entsprechende Daten für die Konsolidierung. Im Laufe der Prüfung wurden folgende Kennzahlen von SÖR für das Jahr 2016 gemeldet: Bilanz- summe: 59,49 Mio. Euro, Eigenkapital 4,48 Mio. Euro, Jahresüberschuss 7,07 Mio. Euro. Auf- grund der Größenordnung der Bilanzsumme wäre die Einbeziehung in den Konsolidierungs- kreis zwar nicht erforderlich gewesen. Aus Gründen der Transparenz wurde aber die Entschei- dung getroffen, alle Eigenbetriebe – und damit auch SÖR – in den Konsolidierungskreis mit aufzunehmen. 24 Seite 16 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse 1.4.5.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge- nen Aufgabenträger Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 HGB sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbe- sondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen. Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2016 wurde vom Rechnungspr üfungs- amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge- halten wurden. Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger w urden von Wirtschaftsprüfern ge- prüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhalts- punkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung. 1.4.5.2 Prüfung des Kontenmappings Grundlage für den konsolidierten Jahresabschluss ist ein Summenabschluss aller dem Kon- solidierungskreis angehörenden Aufgabenträger. Die Kommune und ihre nachgeordneten Aufgabenträger arbeiten nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften (zum Beispiel KommHV-Doppik, HGB, EBV) mit unterschied- licher Strukturierung und Tiefe ihrer Rechnungslegung. Im konsolidierten Jahresabschluss wird jedoch ein einheitlicher Konzern -Kontenplan verwendet. Dabei handelt es sich um den Positionenplan bzw. Positionenrahmen. Es war daher erforderlich, mittels sogenannter Über- leitungstabellen die einzelnen Konten der zu berücksichtigenden Aufgabenträger in den ein- heitlichen Positionenrahmen zu überführen. Zugrunde gelegt wurde hierbei der bayernwe it geltende Positionenplan. Im Vorfeld der eigentlichen Gesamtabschlusserstellung wurden die Einzelkonten der Kernver- waltung sowie der nachgeordneten Aufgabenträger den Positionen lt. Positionenplan mittels einer Excel-Aufstellung zugeordnet (Kontenmapping) und entsprechende Überleitungstabel- len erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung zwischen der Stadtkämmerei und den nachgeordne- ten Aufgabenträgern. Im Rahmen der Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt das Kontenmapping der vollkonsoli- dierten Gesellschaften angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass alle Konten der jeweiligen Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse erfasst und entsprechenden Positionen zugeordnet wur- den. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen laut Positionenplan konnte nachvollzogen werden. 25 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 39 Die zugrundeliegenden Einzel- bzw. Teilkonzernabschüsse der im Rahmen der Vollkonsoli- dierung einbezogenen Unternehmen waren grundsätzlich „vor Gewinnverwendung“ aufgestellt worden. Dies gilt nicht für die NOA beziehungsweise den StWN-Teilkonzern. Deren Einzelab- schlüsse waren „nach Gewinnverwendung“ aufgestellt worden. Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses war eine Vereinheitlichung erforderlich. Dazu wurden seitens der Stadt- kämmerei für die NOA und den StWN-Teilkonzern die entsprechenden Jahresabschlussposi- tionen (insbesondere die Eigenkapitalkonten) übergeleitet, so dass analog zu den anderen vollkonsolidierten Gesellschaften der Ausweis ebenfalls „nach Ergebnisverwendung“ erfolgt. Dies entspricht auch der Vorgabe des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens, denn Anlagen drei und vier (konsolidierte Ergebnis- beziehungsweise Vermögensrechnung) stellen ebenfalls auf die Situation „vor Ergebnisverwendung“ ab. Für Zwecke des Konsolidierun gsprogramms „doppik al dente“ wurden im Anschluss die be- trieblichen Konten der Einzel- beziehungsweise Teilkonzernabschlüsse mit Hilfe von Konten- übersetzungstabellen den Konten des Positionenplans zugeordnet. Die Prüfung dieser Kon- tenübersetzungstabellen hat keine Auffälligkeiten ergeben. Die Überleitung der entsprechenden Konten zum 31.12.2016 konnte weitestgehend nachvoll- zogen werden. Soweit einzelne Kontenzuordnungen fehlerhaft waren, wird dies für 2017 kor- rigiert. Beispielsweise wurden bei der NOI Forderungen in Höhe von 762 TEuro zum 31.12.2016 und 1.226 TEuro zum 01.01.2016 als öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewie- sen, obwohl diese gegenüber der Stadt Nürnberg beziehungsweise anderen Konzernunter- nehmen bestehen und aus Arbeitserlösen oder Verlustübernahmen resultieren. Künftig wer- den diese Konten der Konzernbilanzposition „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ zugeordnet. 1.4.5.3 Prüfung der Erfassung der Meldedaten Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussda- ten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen realisiert. Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgabenträger versendet. Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere folgende Positionen abgefragt:  Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag,  Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer - und Leistungsbeziehungen mit anderen vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag,  Aufwendungen und Erträge aus Lieferungen und Leistungen innerh alb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg,  aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen. Soweit Unstimmigkeiten in den gemeldeten Daten zwischen zwei Aufgabenträgern offenbar wurden, wurde seitens der Stadtkämmerei versucht, diese durch Nachfragen bei den jeweili- gen Aufgabenträgern zu klären und die Reporting Packages entsprechend anzupassen. Ins- besondere bei den Beziehungen zwischen den Töchtern des StWN-Konzerns und den ande- ren vollkonsolidierten Unternehmen ist dies nur teilweise gelungen. 26 Seite 18 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig waren, konnte vo m Rech- nungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Durch den Abgleich mit den Daten aus den Einzel- abschlüssen wurde versucht, die gemeldeten Daten in Bezug auf Plausibilität zu prüfen. Bei einzelnen Gesellschaften, wie zum Beispiel NOA und NOI war festzustellen, dass die Report- ing Packages hinsichtlich der gemeldeten konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten unvollständig waren (siehe unten). Soweit Teilkonzerne, wie zum Beispiel StWN betroffen wa- ren, konnten die gemeldeten Werte vom Rechnungsprüfungsamt nicht auf Plausibilität geprüft werden. Der Grund hierfür lag darin, dass die Meldungen zwar auf Ebene der Einzelgesell- schaften erfolgt sind, für den Gesamtabschluss wird aber der Teilkonzernabschluss zugrunde gelegt. Aus diesem sind Lieferungen und Leistungen einzelner Gesellschaften nicht mehr er- sichtlich. Das Rechnungsprüfungsamt hatte deshalb empfohlen, dass Wirtschaftsprüfer der jeweiligen Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprüfung auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Reporting Packages bestätigen. Zum 31.12.2016 konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Dies soll erstmals zum 31.12.2017 erfolgen. 1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses sind die Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger. Um diese in die Konsolidierungssoft- ware „doppik al dente“ einspielen zu können, wu rden, wie oben dargestellt, Microsoft Excel - gestützte Konsolidierungspakete vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass diese Konsolidierungs- pakete korrekt in die Software übernommen worden waren. 1.4.7 Kapitalkonsolidierung 1.4.7.1 Grundlagen In der Bilanz der Stadt Nürnberg werden die Beteiligungen der Tochtergesellschaften ausge- wiesen. Diese spiegeln letztlich den Anteil der Stadt an den Vermögenswerten und Schulden dieser Tochterunternehmen wider. Da im Rahmen der Vollkonsolidierung die Tochtergesell- schaften mit ihren Vermögenswerten und Schulden vollständig, also zu 100 % in die konsoli- dierte Vermögensrechnung eingehen, müssen im Gegenzug die Beteiligungen im konsolidier- ten Jahresabschluss eliminiert werden, um eine Doppelerfassung zu vermeiden.2 Deshalb wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB der Beteiligungsbuch- wert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfa- den Bayern). Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Ko nsolidierungsleitfaden Bayern in Verbindung mit § 301 Abs. 1 HGB grundsätzlich auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewer- tungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird davon ausgegan- gen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidierenden nachgeord- neten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Son- derposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Nach § 301 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 HGB sind diese im konsolidierten Jahresabschluss mit ihren Zeitwerten zum Erstkonsolierungszeitpunkt (01.01.2016) anzusetzen und vorhandene stille Reserven und 2 Würde keine Kapitalkonsolidierung vorgenommen, wäre das Vermögen der Tochtergesellschaft doppelt erfasst: zum einen durch den Wert der Beteiligung, zum anderen durch die Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden der Tochtergesellschaft im Rahmen des Summenabschlusses. 27 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 39 Lasten aufzudecken. Tz 70 des Konsolidie rungsleitfadens Bayern eröffnet jedoch ein Wahl- recht, auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten zu verzichten. Die Stadt Nürnberg hat diese Erleichterungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Damit wurden im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg statt der Zeitwerte die Buchwerte zugrunde gelegt. Bei der Erstkonsolidierung, also der erstmaligen Verrechnung von Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträger, stehen sich die Werte in der Regel nicht in gleicher Höhe gegenüber, so dass sich Unter schiedsbeträge ergeben. Ist der Beteiligungs- buchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, liegt ein aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) vor . Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag darzustel- len. Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Er- gänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbeson- dere die Thüga AG als Gesellschafter in der N-ERGIE AG im StWN -Konzern). Rechentech- nisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen. 1.4.7.2 Feststellungen zur Kapitalkonsolidierung im konsolidierten Jah- resabschluss der Stadt Nürnberg Die Kapitalkonsolidierung wurde für alle vollkonsolidierten Gesellschaften mit Ausnahme von SÖR durchgeführt. Auf die Einbeziehung von SÖR wurde verzichtet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses noch kein geprüfter Jahresabschluss für den Eigenbetrieb zum 31.12.2016 vorlag. In den Folgejahren ist SÖR jedoch mit einzubezie- hen. Der konsolidierte Jahresabschluss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016 aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung ist daher erstmalig zum Beginn des Konzerngeschäfts- jahres (01.01.2016) vorzunehmen ( Erstkonsolidierung). Dies ist zutreffend erfolgt. Zum 31.12.2016 wurde dann die Folgekonsolidierung durchgeführt. Aktiver Unterschiedsbetrag Im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt haben sich für einige Gesellschaften aktive Un- terschiedsbeträge ergeben, da der jeweilige Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg zum Erstkonsolidierungszeitpunkt größer als das Eigenkapital der betreffenden Tochtergesell- schaften war. Diese Unterschiedsbeträge sind als Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen. Im Einzelnen stellen sie sich wie folgt dar: 28 Seite 20 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) auf Ebene "Konzern" Stadt beziehungsweise aus den Teil- konzernabschlüssen 01.01.2016 (Erstkonsolidie- rung) 31.12.2016 (Folgekonsolidie- rung) Veränderung Euro Euro Euro Klinikum 15.867.190,56 12.693.752,45 -3.173.438,11 NOI 1.014.096,78 811.277,42 -202.819,36 NüSt 4.766.781,21 3.813.424,97 -953.356,24 GoF aus der Vollkonsolidierung 21.648.068,55 17.318.454,84 -4.329.613,71 Klinikum 422.137,00 139.987,00 -282.150,00 StWN 38.365,08 20.568,53 -17.796,55 wbg 1.153,00 578,00 -575,00 GoF aus den Teilkonzernab- schlüssen 461.655,08 161.133,53 -300.521,55 Summe GoF 22.109.723,63 17.479.588,37 -4.630.135,26 Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von 21,65 Mio. Euro ermittelt und als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Des Weiteren resultieren Ge- schäfts- oder Firmenwerte aus den Teilkonzernabschlüssen des Klinikums, der STWN sowie der wbg in Höhe von 462 TEuro. Die im Rahmen der Vollkonsolidierung ermittelten aktiven Unterschiedsbeträge von 21,65 Mio. Euro werden als Geschäfts - oder Firmenwert ausgewiesen und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Zum 31.12.1016 beträgt der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Voll- konsolidierung 17,32 Mio. Euro. Die Unterschiedsbeträge zum 01.01.2016, aus denen sich der angesetzte Geschäfts - oder Firmenwert ermittelt, resultieren beim Klinikum und NüSt daraus, dass in der Vergangenheit auf Ebene des Klinikums beziehungsweise NüSt Verluste erzielt wurden. Diese Verluste ha- ben sich aber noch nicht im Beteiligungsansatz der Stadt auf Ebene des Einzelabschusses durch Abschreibung niedergeschlagen. Auch die NOI erwirtschaftet regelmäßig Verluste, die dann zeitversetzt durch die Stadt ausgeglichen werden. Da der Verlust 2015 zum Ze itpunkt der Erstkonsolidierung noch nicht ausgeglichen war, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbe- trag. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich bei den Unterschiedsbeträ- gen aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 21,65 Mio. Euro zum 01.01.2016 beziehungs- weise 17,32 Mio. Euro zum 31.12.2016 nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert, da keine Werthaltigkeit gegeben ist. Ein Vermögensgegenstand liegt gerade nicht vor. Stattdessen ist von einem lediglich technischen aktiven Unterschiedsbetrag auszugehen. Dieser ist nach Auf- fassung des Rechnungsprüfungsamtes dem Konzerngewinn- beziehungsweise -verlustvor- trag zuzuordnen3. Im Gegenzug ist auch die Abschreibung in Höhe von 4,33 Mio. Euro unzutreffend, da kein Vermögensgegengenstand vorliegt. 3 Vgl. auch WP-Handbuch, G, Tz 435. 29 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 39 Passiver Unterschiedsbetrag Des Weiteren werden im konsolidierten Jahresabschluss passive Unterschiedsbeträge aus- gewiesen. Passive Unterschiedsbeträge entstehen, wenn der jeweilige Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg zum Erstkonsolidierungszeitpunkt kleiner als das Eigenkapital der be- treffenden Tochtergesellschaften war. Diese werden als Unterschiedsbeträge aus der Kapital- konsolidierung beim Eigenkapital ausgewiesen. Im Einzelnen entfallen diese auf folgende Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne: Unterschiedsbetrag aus der Kapi- talkonsolidierung 01.01.2016 31.12.20164 Euro Euro ASN 22.416.287,85 22.416.287,85 FSN 5.442.716,71 5.442.716,71 NOA 1.168.186,90 1.168.186,90 NüBad 3.037.016,03 3.037.016,03 StWN 239.629.195,21 239.629.195,21 SUN 45.127.092,93 45.127.092,93 wbg 49.775.963,85 49.775.963,85 Summe 366.596.459,48 366.596.459,48 Für den Eigenbetrieb NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ermittelt. Dazu wurde dem Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg das Eigenkapital in der Bilanz von NüBad gegenübergestellt. Allerdings wurde bei NüBad auch der Sonderpos- ten für Investitionszuschüsse in Höhe von 4,46 Mio. Euro dem Eigenkapital zugeordnet. Dies ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes unzutreffend, da es sich bei dem Sonder- posten für Investitionszuschüsse um keine Eigenkapitalposition handelt und diese Position da- mit auch nicht in die Kapitalkonsolidierung einzubeziehen ist. Stadt Nürnberg TEuro Ansatz Sondervermögen 2.181 abzüglich Eigenkapital NüBad -754 Zwischensumme 1.424 abzüglich Sonderposten für Investitionszuschüsse -4.464 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung laut konsolidierten Jahresabschluss -3.037 Ohne Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse hätte sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Dies ist auf in der Vergangenheit erzielte Verluste zurückzuführen. Somit wäre auch der passive Unterschiedsbetrag analog zu den oben dargestellten aktiven Unterschiedsbeträgen dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvor- trag zuzuordnen. 4 Da die Vorussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB nicht erfüllt waren, war der passive Unterschiedsbetrag unver- ändert beizubehalten. 30 Seite 22 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die passiven Unterschiedsbeträge für die Eigenbetriebe ASN und SUN sowie für die Teilkon- zerne StWN und wbg resultieren aus Gewinnen, die in der Vergangenheit vor erstmaliger Auf- stellung eines Konzernabschlusses erwirtschaftet wurden. Da keine Ausschüttung der Ge- winne erfolgte, wurden erhebliche Rücklagen angesammelt. Die betreffenden Unterschieds- beträge haben Eigenkapital-Charakter. Vergleichbar ist die Situation bei der NOA. Das Rech- nungsprüfungsamt empfiehlt daher, die auf diese Gesellschaften entfallenden Unterschieds- beträge – in Summe 356,95 Mio. Euro – erfolgsneutral in die Rücklagen des Konzerns umzu- gliedern, da es sich um erwirtschaftetes Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit han- delt. Zwar wird ein Konzernabschluss erst für 2016 erstellt, die Konzernzugehörigkeit bestand aber schon länger. Auch beim Eigenbetrieb FSN ist das Eigenkapital höher als der Ansatz des Sondervermögens bei der Stadt, obwohl der FSN regelmäßig Verluste erwirtschaftet, die teilweise durch Verlust- ausgleichszahlungen der Stadt, teilweise durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wer- den. Die Rücklagen wurden in der Vergangenheit aus Kapitalzuschüssen gebildet. Der Aus- weis als passiver Unterschiedsbetrag sollte daher beibehalten werden. 1.4.8 Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkei- ten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung so- genannte Aufrechnungsdifferenzen entstehen. Diese sind durch Kon solidierungsbuchungen zu beseitigen bzw. unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schulden- konsolidierung“ auszuweisen. Die Stadt Nürnberg hat für Abstimmungszwecke eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro zugrunde gelegt. Sind die Differenzen zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern kleiner als 100 TEuro, wird auf eine weitere Aufklärung verzichtet. Die Unterschiedsbeträge werden als „Differenzen aus Schuldenkonsolidierung“ in der Bilanz ausgewiesen, je nach Vor- zeichen als „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. als „sonstige Verbindlichkeiten“. Sofern die Differenz größer als 100 TEuro ist, müssen die Einzelbeträge aufgeklärt und bereinigt wer- den, bis der Wesentlichkeitsbetrag unterschritten ist. Der konsolidierte Jahresabschl uss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016 aufgestellt. Mit der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses ist implizit auch die Auf- stellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 verbunden. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Lie fer- und Leistungsbeziehungen zwischen den vollkonsolidierten Aufgabenträgern hat sich das Rechnungsprüfungsamt bei der erstmaligen Prüfung der Schuldenkonsolidierung auf Stichproben beschränkt. Dabei bleibt festzustellen: Forderungen und Verbindlichkeiten Bei einzelnen Gesellschaften wurden nicht alle konzerninternen Forderungen und Verbindlich- keiten eliminiert, da die Meldungen lt. Reporting Package unvollständig waren. Zu nennen sind beispielsweise konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten der NOA bzw. der NOI ge- genüber der Stadt in Höhe von 288 TEuro bzw. 118 TEuro bzw. Sonderposten in der Bilanz des Eigenbetriebes NüSt aus erhaltenen Zuwendungen für den Bau einer Interimsküche in Höhe von 430 TEuro. 31 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 39 Immaterielle Vermögensgegenstände aus Zuwendungen Im konsolidierten Jahresabschluss 2016 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögens- gegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 174,17 Mio. Euro ausgewiesen (Stand zum 01.01.2016: 176,14 Mio. Euro). Hiervon entfallen Poste n in Höhe von rd. 47 Mio. Euro auf Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg an Konzernunternehmen aus- gereicht hat. Nach den Festlegungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind aktuelle Zuwendungen, das heißt Investitionszuschüsse ab dem Geschä ftsjahr 2016 im Rahmen der Datenmeldungen zu erfassen und zu konsolidieren. Auf die Ermittlung der Altbe- stände wurde auch aufgrund von Empfehlungen eines externen Beraters verzichtet. Begrün- det wurde das Vorgehen mit der Möglichkeit, im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf Bewertungsanpassungen zu verzichten. Dieser Vorgehensweise kann nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht gefolgt werden, da der Bestand der immateriellen Vermö- gensgegenstände in der konsolidierten Vermögensrechnung deutlich zu hoch ausgewiesen wird. In der Eröffnungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung werden somit geleistete Zu- wendungen in einer Höhe von rund 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf Zuwendungen der Kernstadt an diverse Tochterunternehmen entfallen. Die wese ntlichen Posten betreffen mit 40,52 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit 5,21 Mio. Euro die wbg. Dazu sind noch klei- nere Posten gegenüber FSN, NüSt und der N-ERGIE Netz GmbH enthalten. Bei Eliminierung dieser immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen würde sich im Ergebnis der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände in der Eröff- nungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung um ca. 47 Mio. Euro auf rund 127 Mio. Euro reduzieren. Konsolidierung der Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und der wbg-Kommunal GmbH Die wbg-Kommunal GmbH (wbg-K) übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistun- gen und ist zudem teilweise als Auftragnehmerin im Rahmen von ÖPP-Projekten für den Bau von Schulen verantwortlich. Die wbg-K wurde mit dem Zweck gegründet, die Stadt Nürnberg bei der Umsetzung von Bauvorhaben zu unterstützen und insbesondere das städtische Hoch- bauamt zu entlasten. Da die wbg-K im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausschließlich für die Stadt Nürnberg tätig ist, erfolgte die Einbeziehung in den Konzernabschluss unter der fiktiven Annahme, dass die wbg-K gleichzusetzen ist mit einer städtischen Dienststelle. Aufgrund des- sen wurden unter anderem die gegenseitigen Leistungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sowie die erfassten Vermögenswerte um einen Gewinnanteil entlastet. Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes wäre es jedoch sachgerechter, die konzerninternen Erfassungen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer und weiterer Kostenbestandteile auszuweisen, da es sich bei diesen Zahlungsströmen nicht um konzerninterne Umsätze handelt. Für den kon- solidierten Jahresabschluss 2017 sollte eine Anpassung der Vorgehensweise vorgenommen werden. Nicht eingehaltene Toleranzgrenzen Die StWN wird aufbauend auf ihrem Teilkonzernabschluss in den konsolidierten Jahresab- schluss der Stadt einbezogen. Für Zwecke der Schuldenkonsolidierung ist jedoch auf die Lie- fer- und Leistungsbeziehungen der einzelnen StWN-Tochtergesellschaften zu den jeweiligen städtischen Gesellschaften abzustellen. Für einzelne Liefer - und Leistungsbeziehungen konnte die Toleranzgrenze von 100 TEuro nicht eingehalten werden. Es ergaben sich verein- zelt deutlich höhere Differenzen, die nicht aufgeklärt werden konnten. 32 Seite 24 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Darstellung der Differenzen aus Schuldenkonsolidierung von mehr als 100 TEuro zum 31.12.2016: Liefer- und Leistungsbeziehung Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung 31.12.2016 Euro implea N-ERGIE Immobilien – wbg 857.422,73 N-ERGIE AG – Stadt 1.220.015,20 Summe 2.077.437,93 Zwischen der Stadt und der N-ERGIE AG bzw. der StWN-Tochter implea N-ERGIE Immoblien und der wbg bestanden in Summe Abweichungen zwischen den konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,08 Mio. Euro. Diese Differenzen konnten trotz umfangrei- cher Anstrengungen nicht weiter aufgeklärt werden. Sie sind in der Bilanzpositi on „sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten. 1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesell- schaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, das heißt nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Wie bereits im Rahmen der Schuldenkonsolidierung festgestellt, resultieren aus den internen Liefer- und Leistungsbeziehungen einerseits zwischen der Stadt und ihren Tochterunterneh- men sowie andererseits zwischen dem Teilkonzern StWN und deren Tochterunternehmen nicht aufklärbare Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, die über der To- leranzgrenze von 100 TEuro liegen. So sind unter anderem sonstige betriebliche Erträge aus- gewiesen, denen kein entsprechender Aufwand gegenübersteht. Darunter fallen insbesondere folgende nicht aufklärbare Differenzen: Liefer- und Leistungsbeziehung Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung 31.12.2016 Euro N-ERGIE AG – Stadt 1.117.095,80 implea N-ERGIE Immobilien – wbg 148.750,05 N-ERGIE AG – Stadt 221.285,56 N-ERGIE AG – Normia 104.478,52 VAG – Stadt 763.106,04 Summe 2.354.715,97 Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen, denen kein entspre- chender Ertrag gegenübersteht. Der Ausweis dieser Differenzen erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 33 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 39 Liefer- und Leistungsbeziehung Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung 31.12.2016 Euro Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) – Stadt 148.423,66 N-ERGIE AG – SUN 116.510,72 Summe 264.934,38 Die Differenzen aus den Liefer-und Leistungsbeziehungen zwischen den Töchtern des Stadt- werkekonzerns einerseits und der Stadt Nürnberg beziehungsweise ihren vollkonsolidierten Töchtern andererseits konnten im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 trotz vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden. Diese betreffen vorwiegend die Ver- brauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich, die bei der N-ERGIE AG über das Buchungssystem SAP IS-U5 gebucht werden. Zudem hat die Stadt bei der NOA ein Projekt (FIM2) bezuschusst. Die entsprechenden Buchungen auf Konzernabschlussebene sind unzutreffend erfolgt, so dass sich in 2016 ein zu hoher Aufwand (210 TEuro) ergeben hat. Die wbg-K übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistungen und ist zudem teilweise als Auftragnehmer im Rahmen von ÖPP -Projekten für den Bau von Schulen verantwortlich. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungsbeziehungen wurden bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses eliminiert. Hierbei ka m es in einem geringen Umfang jedoch auch zu fehlerhaften Buchungen, die im Ergebnis dazu führen, dass die Erträge und Aufwendungen in der konsolidierten Ergebnisrechnung jeweils um rund 500 TEuro zu niedrig ausgewiesen werden. 1.4.10 Zwischenergebniseliminierung In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den kon- solidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinander be- ruhen. Aus der Sicht des Konzerns als einem wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen sind Gewinne, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Unternehmen entstehen (Zwi- schengewinne), so lange noch nicht realisiert, bis die Lieferung oder Leistung den Kreis der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen verlassen hat. Dasselbe gilt für Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Dies erfolgt im Rahmen der Zwischenergebni- seliminierung. Mit Verweis auf Tz 49 des Konsolidierungsleitfadens wurde auf die Zwischenergebniskonsoli- dierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeutung ist ( vgl. Seite 16 unter Tz 4.2.2.1.2. Anhang Konzernabschluss) bzw. Sachverhalte vor dem 01.01.2016 betroffen sind. Die Frage, ob auch Zwischener gebnisse aus der Zeit vor der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses eliminiert werden müssen , ist bislang nicht abschließend geklärt. Dies geht aus dem Konsolidierungsleitfaden nicht hervor. In der Literatur ist diese Thematik umstrit- ten. Teilweise geht die Kommentarliteratur zum HGB für Fälle, in denen erstmalig ein Teilkon- zernabschluss erstellt bzw. sich der Konsolidierungskreis auf bisher nicht konsolidierte Kon- zernunternehmen ausdehnt, grundsätzlich davon aus, dass auch Zwischenergebnisse aus Vorjahren zu eliminieren sind. Allerdings sei es zulässig, diese im ersten Konzernabschluss erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag oder den Gewinnrücklagen zu verrechnen, um eine 5 SAP IS-U (Industry Solutions for Utilities) ist ein SAP Modul u.a. für Versorgungsunternehmen. 34 Seite 26 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg übermäßige Belastung des Konzernergebnisses zu vermeiden.6 Andere Quellen hingegen leh- nen eine Zwischenergebniseliminierung für Gewinne und Verluste aus der Vorkonzernzeit ab, da vor der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis ein einheitliches Unternehmen im Sinne des § 297 Abs. 3 Satz 1 gar nicht bestanden habe.7 Welche Auffassung auch für den kommunalen Gesamtabschluss anwendbar sein wird, ist der- zeit offen. Es wird zwar eine Konkretisierung des Leitfadens erwartet; unklar ist derzeit aller- dings, wann diese erfolgen und welche Auffassung dann seitens des Bayerischen Staatsmi- nisteriums des Inneren (BayStMI) vertreten wird. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, die Konkretisierungen abzu- warten. Auch weiterhin wird auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden können, wenn die Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Um diese Erleichterungsvorschrift gegebenenfalls in Anspruch nehmen zu können, soll- ten die Zwischenergebnisse aus bedeutsamen Transaktionen der Vergangenheit (zum Bei- spiel konzerninterne Anteils- oder Grundstücksübertragungen) ermittelt werden. Derzeit kann die Höhe möglicher Zwischengewinne aus Vorjahren nicht realistisch beurteilt werden. Aller- dings wurden allein in 2015 die Anteile der StWN an der wbg konzernintern an die wbg Im- mohold GmbH & Co . KG weiterveräußert. Daraus resultierte ein konzerninterne r Veräuße- rungsgewinn von 80,1 Mio. Euro, der aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes durchaus be- deutsam ist. 1.4.11 At-Equity-Konsolidierung 1.4.11.1 Grundlagen Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung. Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Ver- mögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahres- abschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem as- soziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsoli- dierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter- schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At-Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vergleiche Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Be- rücksichtigung des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen, 6 Vgl. Beck’scher Bilanzkommentar § 304 Rz. 65; WP-Handbuch, G Rz. 548. 7 Vgl. ADS, § 304 HGB, Rz. 120ff. 35 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 39 planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge sowie Abschreibungen auf aktive Un- terschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert) und etwaiger Zu - beziehungsweise außer- planmäßiger Abschreibungen (vergleiche Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern). 1.4.11.2 Erstmalige Anwendung Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Nürnberg Flughafen GmbH wurde zum 01.01.2016 dur chgeführt. Dabei wurde auf die Wertansätze zum 01.01.2016 ab- gestellt. Laut Konsolidierungsleitfaden ist für die erstmalige Anwendung der At-Equity-Bilanzierung auf die Wertansätze zu dem Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Kommune erstmals maßgeblichen Einfluss über den in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger erlangt hat (Tz 102). Sowohl der Flughafen Nürnberg als auch die MesseNürnberg wurden Anfang der 1950er Jahre gegründet. Demnach hätten grundsätzlich die Wertansätze von da- mals zugrunde gelegt und für die Folgejahre fortgeschrieben werden müssen. Da die entspre- chenden Informationen nur noch rudimentär vorliegen und die Wertermittlung sehr aufwendig wäre, wurde, wie oben bereits dargestellt, der 01.01.2016 zugrunde gelegt. Dieses Vorgehen entspricht der Vereinfachungsmöglichkeit des Handbuchs der Wirtschafts- prüfer. Demnach können in diesen Fällen § 301 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB analog angewandt werden, mit der Folge, dass die Bewertung auf den Beginn des Konzern-Geschäftsjahres vor- genommen werden kann, in dem das assoziierte Unternehmen erstmals nach der At -Equity- Methode einbezogen wird. Dies ist der 01.01.2016. 1.4.11.3 Bewertung Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürn- berg GmbH stellt sich im Konzernabschluss wie folgt dar: Anteile Kernstadt At-Equity-Wertansatz Euro Euro NürnbergMesse Group anteiliges Eigenkapital 78.174.164,88 Geschäfts- oder Firmenwert 5.162.234,92 83.336.399,80 Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02 Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82 Fortschreibung 2016 Jahresergebnis NürnbergMesse GmbH (anteilig) 6.722.355,04 Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an- teilig) 852.091,46 Summe Kernstadt 31.12.2016 121.994.264,32 Gemäß § 312 Abs. 6 HGB sind im Rahmen der At -Equity-Bilanzierung für die Ermittlung der Wertansätze die Teilkonzernabschlüsse zugrunde zu legen. Für die NürnbergMesse Group wurde aber bei der Erstkonsolidierung zum einen irrtümlich auf Einzelabschlusswerte der NürnbergMesse GmbH abgestellt. Dies war der Fall beim Jahresergebnis. Zum anderen wur- den beim Eigenkapital die nichtbeherrschenden Anteile in Höhe von 370 TEuro nicht in die 36 Seite 28 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Wertermittlung einbezogen. Im Ergebnis hat sich daher ein zu hoher Geschäfts- oder Firmen- wert ergeben. Der Geschäfts - oder Firmenwert ist im Rahmen der Folgekonsolidierung auf- wandswirksam über fünf Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibung ist im Buchungssystem nicht durchgeführt worden. Da die Fehler gegenläufig sind, ist die absolute Auswirkung e her gering. Bei der Nürnberg Flughafen GmbH ist die Wertermittlung zutreffend erfolgt. Richtigerweise hätten sich folgende Wertansätze ergeben: Anteile Kernstadt At-Equity-Wertansatz Euro Euro NürnbergMesse Group anteiliges Eigenkapital 78.359.198,05 Geschäfts- oder Firmenwert 4.977.201,75 83.336.399,80 Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02 Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82 Fortschreibung 2016 Jahresergebnis NürnbergMesse Group (anteilig) 7.716.746,75 Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an- teilig) 852.091,46 Abzüglich Abschreibung des Geschäfts- oder Fir- menwertes der NürnbergMesse GmbH -995.440,35 Summe Kernstadt 31.12.2016 121.993.215,68 Für das Jahr 2017 sind die Wertansätze entsprechend zu korrigieren und die Abschreibung aus 2016 nachzuholen. 1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im Konsolidierungsbericht Der Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss enthält ausführliche Angaben zur Erstel- lung des konsolidierten Jahresabschlusses sowie zu erforderlichen Erläuterungen im Konsoli- dierungsbericht (§ 90 KommHV-Doppik). Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresab- schlusses weist das Rechnungsprüfungsamt auf die folgenden Sachverhalte hin:  Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Kapitalflussrec hnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV -Doppik). Diese wird gemäß einer Ausnahmegenehmigung der Regie- rung von Mittelfranken erstmalig für den konsolidierten Jahresabschluss 2017 erstellt.  Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Eigenkapitalübersicht zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV -Doppik). Auf die Eigenkapitalübersicht findet der DRS Nr. 7 entspre- chend Anwendung. Die erforderliche Eigenkapitalübersicht wurde im konsolidierten Jah- resabschluss 2016 nicht erstellt und ist ebenso wie die Kapitalflussrechnung im Folgeab- schluss zu ergänzen. 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 39 Gemäß § 90 KommHV -Doppik ist dem konsolidierten Jahresabschluss ein Konsolidierungs- bericht beizufügen. Dieser Bericht umfasst eine Erläuterung des konsolidierten Jahresab- schlusses sowie den Gesamtüberblick und einen Ausbl ick auf die künftige Entwicklung. Hin- sichtlich der Erläuterungen im Konsolidierungsbericht weist das Rechnungsprüfungsamt auf die folgenden Sachverhalte hin:  Der Konsolidierungsbericht soll Erläuterungen zu Abweichungen von Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden samt Begründung enthalten, darüber hinaus ist deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen. Der Konsolidierungs- bericht enthält hierzu Angaben über einige wesentliche Sachverhalte, wie beispielsweise Unterschiede bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen oder zur Bildung von Son- derposten. Die weiterführenden Angaben zu unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden sind jedoch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes relativ allgemein und knapp gehalten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt für die Folgeabschlüsse eine de- tailliertere Darstellung (z.B. Angabe von unterschiedlichen Nutzungsdauern bei Gebäu- den) der Unterschiede und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Auf eine betragsmäßige Darstellung kann dabei gemäß den Angaben im Leitfaden verzichtet werden.  Der Konsolidierungsbericht soll Angaben zu Namen, Sitz und Rechtsform der einbezoge- nen Aufgabenträger sowie Art und Höhe der Beteiligung enthalten. Darüber hinaus sind Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zu- sammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO sowie die Er- tragslage/Kreditaufnahmen in den Bericht aufzunehmen. Dies betrifft sowohl die einbezo- genen nachgeordneten Aufgabenträger als auch die nicht bzw. nur zu (fortgeführten) An- schaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Gesellschaften, soweit der Stadt Nürnberg mindestens der zwanzigste Teil der Anteile gehört. Der Konso- lidierungsbericht enthält hierzu nicht alle Angaben, es wird jedoch auf den Beteiligungs- bericht der Stadt Nürnberg verwiesen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Betei- ligungsbericht als weiteren Bestandteil dem konsolidierten Jahresabschluss gemäß § 88 Satz 2 KommHV-Doppik beizufügen. 1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie- dergegeben:  Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 wurde am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt. Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31.10.2017) nicht eingehalten. Hinge- wiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt.  Die vorgelegte Dokumentation war in weiten Teilen unzureichend. Für die Prüfung war das Rechnungsprüfungsamt deshalb stark auf weitergehende Erläuterungen und mündli- che Besprechungen angewiesen.  Der Konsolidierungskreis wurde zutreffend festgelegt. Freiwillig in den Konsolidierungs- kreis einbezogen wurde unter anderem auch der Eigenbetrieb SÖR. Da zum 31.12.2016 noch kein Einzelabschluss von SÖR vorlag, blieb dieser im vorgelegten Gesamtabschluss unberücksichtigt. 38 Seite 30 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg  Die Überleitung der Einzel - und Teilkonzernabschlüsse auf den Positionenplan des Ge- samtabschlusses ist größtenteils zutreffend erfolgt. Soweit einzelne Kontenzuordnungen fehlerhaft waren, erfolgt deren Korrektur für 2017.  Aus der Kapitalkonsolidierung (Vollkonsolidierung) wird zum 31.12.2016 ein aktiver Un- terschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe 17,32 Mio. Euro (01.01.2016: 21,65 Mio. Euro) ausgewiesen. Dieser betrifft den Teilkonzern Klinikum sowie die NOI und NüSt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes liegt mangels Werthaltigkeit kein Ge- schäfts- oder Firmenwert vor. Es handelt sich lediglich um einen technischen aktiven Un- terschiedsbetrag, da sich die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaften auf Einzelab- schlussebene der Stadt noch nicht niedergeschlagen haben. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, diesen Unterschiedsbetrag künftig d em Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag zuzuordnen. Da keine Werthaltigkeit des Geschäfts - oder Firmenwerts gegeben ist, ist auch die sich daraus ergebende Abschreibung unzutreffend. Im Ergebnis ist daher das Konzernergebnis um 4,33 Mio. Euro zu niedrig.  Für NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ermittelt. Die Wertermittlung war unzutreffend. Tatsächlich würde sich ein aktiver Unterschiedsbe- trag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Da dieser auf in der Vergangenheit erzielte Verluste zurückzuführen ist, wäre auch dieser dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag zuzuordnen.  Der passive Unterschiedsbetrag resultiert in Höhe von 356,95 Mio. Euro aus einbehalte- nen Gewinnen vor dem 01.01.2016 und hat Eigenkapital-Charakter. Das Rechnungsprü- fungsamt empfiehlt die Umgliederung dieses Betrags in die Rücklagen.  Einzelne Reporting Packages waren hinsichtlich der gemeldeten Forderungen und Ver- bindlichkeiten unvollständig (rund 840 TEuro).  Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden nur aktuelle Investitionszuschüsse elimi- niert. In der Konzern-Eröffnungsbilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände und Sonderposten in Höhe von ca. 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf konzerninterne Zuwen- dungen der Stadt Nürnberg an Tochtergesellschaften zurückzuführen sind. Da diese Zu- wendungen nicht in die Schuldenkonsolidierung einbezogen wurden, werden die entspre- chenden Bilanzpositionen um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.  Bei konzerninternen Bauträgerleistungen der wbg -K für die Stadt wurden die aktivierten Eigenleistungen ohne Umsatzsteuer (Nettoausweis) ausgewiesen, da die wbg-K wie eine stadtinterne Dienststelle behandelt wurde. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte aber ein Bruttoausweis erfolgen, da die Umsatzsteuer den Konsolidierungskreis verlässt.  Für die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses eine Toleranzgrenze von 100 TEuro pro konzerninterner Leistungsbeziehung festgelegt. Unterhalb dieser Toleranzgrenze waren Abweichungen zwischen Forder ungen und Verbindli chkeiten beziehungsweise Aufwen- dungen und Erträgen nicht aufzuklären. Vereinzelt ergaben sich aber deutlich höhere Dif- ferenzen, die trotz vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden konnten. Diese re- sultieren insbesondere aus den Gas -, Strom-, Wasser- und Fernwärmelieferungen des StWN-Teilkonzerns an die Stadt beziehungsweise deren Töchter (ohne StWN). Sie be- laufen sich für die Schuldenkonsolidierung auf 2,08 Mio. Euro (Ausweis als sonstige Ver- mögensgegenstände) und für die Aufwands - und Ertragskonsolidierung auf 2,35 Mio. Euro (sonstige betriebliche Erträge) bzw. 265 TEuro (sonstige betriebliche Aufwendun- gen). 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 39  Vereinzelt kam es zu fehlerhaften Buchungen auf Gesamtabschlussebene, wodurch das konsolidierte Jahresergebnis um rund 200 TEuro zu niedrig ausgewiesen wurde.  Auf die Eliminierung der laufenden Zwischenergebnisse wurde mit Verweis auf die unter- geordnete Bedeutung verzichtet. Nicht abschließend geklärt ist, ob auch Zwischenergeb- nisse aus der Zeit vor dem 01.01.2016 zu eliminieren sind . Der Konsolidierungsleitfaden äußert sich hierzu nicht. In der Literatur ist die Auffassung uneinheitlich. Zwar wird eine Konkretisierung des Konsolidierungsleitfadens erwartet, der Zeitpunkt ist aber noch offen. Die Konkretisierung bleibt abzuwarten. Sollten schließlich die Zwischenergebnisse aus der Zeit vor dem 01.01.2016 eliminiert werden müssen, kann deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch beurteilt werden. Allerdings wurden allein in 2015 aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bedeutsame Gewinne aus konzerninternen Anteilsveräuße- rungen von rund 80 Mio. Euro erzielt.  Als assoziierte Unternehmen wurden die NürnbergMesse GmbH sow ie die Flughafen Nürnberg GmbH A t-Equity in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen. Bei der Wertermittlung für die NürnbergMesse GmbH wurde n statt auf die Konzernabschluss- werte auf die Einzelabschlusswerte abgestellt sowie die nichtbeherrschten Anteile nicht einbezogen. Des Weiteren wurde die Abschreibung des sich ergebenden Geschäfts- oder Firmenwerts nicht durchgeführt. Da die Fehler gegenläufig sind, wirken sie sich auf den Bilanzansatz kaum aus. Durch die nicht durchgeführte Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert ist jedoch das konsolidierte Jahresergebnis um ca. 995 TEuro zu hoch. Diese Abschreibung ist in 2017 nachzuholen.  Die erforderliche Eigenkapitalübersicht war nicht beigefügt. Sie ist im Folgeabschluss zu ergänzen.  Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Aufstellung einer Gesamtab- schlussrichtlinie. 40 Seite 32 von 39 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 wurde gemäß Art. 103 GO durchge- führt. Die Schwerpunkte der Pr üfung waren die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Überleitung der Konten in den Positionenplan des konsolidierten Jahresabschlusses (Konten- mapping) sowie die Prüfung der Plausibilität und die Übernahme der Konsolidierungspakete in die Konsolidierungssoftware. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die At-Equity-Konsolidierung begutachtet. Innerhalb der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands -/Ertragskonsolidierung hat das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung auf Stichproben von wesentlichen konzerninternen Lie- fer- und Leistungsbeziehungen und Konsolidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt. In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden. Insbesondere kann das Rech- nungsprüfungsamt keine abschließende Aussage zur Vollständigkeit der von den Konzernge- sellschaften gemeldeten Daten treffen, da das Rechnungsprüfungsamt entsprechende Bestä- tigungen über Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldedaten der Wirtschaftsprüfer der jewei- ligen Tochtergesellschaften nicht vorlagen. Dies soll erstmalig zum 31.12.2017 erfolgen. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 1.6 zusammengefasst. Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prüfungsergebnis: Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg entspricht mit Ausnahme der oben getroffenen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt mit Ausnahme des noch nicht in die Konsolidierung einbezogenen Eigenbetriebs SÖR ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürn- berg“. Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit- telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2016 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 21.06.2019 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 60) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 41 Anlage 1 Seite 33 von 39 Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016 Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR AKTIVA 4.610.543.271 161.433.364 30.404.376 644.040.554 2.524.721 11.280.731 49.582.036 37.777.086 2.524.027.783 619.103.921 561.181.944 9.251.899.788 Anlagevermögen 4.162.725.221 152.341.606 38.155.678 546.714.109 422.233 8.969.268 48.648.804 34.405.335 1.941.107.245 611.570.094 428.833.619 7.973.893.212 Immat. Vermögengensgegenstände 198.862.882 4.957 0 1.667.045 13.952 222.607 4.471 82.205 9.396.372 859.886 225.414 211.339.792 Konzessionen, DV-Lizenzen, Sonst. Rechte 5.400.971 4.957 0 1.527.058 13.952 222.607 4.471 82.205 8.088.306 859.886 224.836 16.429.249 Gel. Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 176.143.456 Anzahlungen auf immat. Verm.gegenst. 0 0 0 0 0 0 0 0 1.287.498 0 0 1.287.498 Geschäfts- oder Firmenwert 17.318.455 0 0 139.987 0 0 0 0 20.569 0 578 17.479.588 Sachanlagen 3.755.353.494 92.336.649 38.155.678 543.984.222 408.281 8.595.759 48.644.333 34.323.130 1.363.719.580 564.933.230 428.326.054 6.878.780.409 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 212.799.673 0 0 1.460.538 0 0 0 0 18.087.278 0 148 232.347.637 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.180.975.394 26.502.083 35.801.874 429.297.201 71.977 5.132.065 42.919.314 32.392.435 111.519.208 0 387.047.576 2.251.659.126 Infrastrukturvermögen 1.576.380.739 61.189.427 0 -1.775 0 0 0 0 984.057.496 531.403.325 0 3.153.029.213 Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.693.371 0 0 158.656 0 0 0 0 1.703.904 0 4 12.555.935 Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler 466.422.731 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 466.422.731 Maschinen/techn. Anlagen/Fahrzeuge 37.630.605 3.865.584 1.657.812 48.002.481 86.845 277.288 3.742.666 632.105 125.370.516 5.092.938 0 226.358.840 Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.350.818 698.535 421.369 52.113.613 249.459 749.202 1.946.034 1.183.893 29.257.190 2.431.631 1.288.894 139.690.639 Gel. Anzahlungen und Anlagen im Bau 221.100.162 81.019 274.623 12.953.508 0 2.437.204 36.319 114.697 93.723.987 26.005.336 39.989.432 396.716.287 Finanzanlagen 208.508.845 60.000.000 0 1.062.842 0 150.902 0 0 567.991.293 45.776.978 282.151 883.773.011 Sondervermögen 6.700.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.700.000 Anteile an verb. Unternehmen 1.480.740 0 0 0 0 0 0 0 1.413.314 1 0 2.894.056 Anteile an assoz. Unternehmen 121.994.264 0 0 207.282 0 0 0 0 506.020.375 0 0 628.221.922 Sonstige Beteiligungen 2.808.095 0 0 0 0 5.001 0 0 7.297.415 0 0 10.110.511 Ausleihungen 27.661.387 0 0 855.559 0 145.901 0 0 3.687.530 45.776.977 206.350 78.333.705 Wertpapiere des Anlagevermögens 47.864.359 60.000.000 0 0 0 0 0 0 49.572.659 0 75.801 157.512.819 42 Seite 34 von 39 Anlage 1 Vorräte 49.317.657 0 0 14.864.561 100.548 226.287 65.884 92.119 46.607.324 3.351.716 49.074.671 163.700.766 RHB-Stoffe 257.696 0 0 8.957.369 100.548 113.251 65.884 92.119 36.968.207 3.351.716 0 49.906.789 Unfert./Fert. Erz./Leist. 521.723 0 0 5.907.192 0 111.789 0 0 9.639.117 0 21.753.476 37.933.297 Grundstücke als Vorräte 48.538.238 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27.262.728 75.800.966 Sonstige Vorräte 0 0 0 0 0 1.247 0 0 0 0 34.738 35.986 Geleistete Anz. auf Vorräte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23.728 23.728 Forderungen/sonst. VG 153.606.182 2.957.221 152.263 121.247.673 1.782.196 1.717.958 431.610 1.962.993 400.379.718 2.987.855 2.453.473 689.679.144 öffentl.-rechtl. Forderungen/ Ford.a aus Transferleistungen 85.778.063 2.534.714 0 99.349.855 0 894.686 0 0 0 2.143.979 0 190.701.296 Privatrechtliche Forderungen 3.967.654 86.151 135.938 19.770.815 386.212 131.196 379.575 1.877.834 325.526.518 0 1.784.608 354.046.502 Sonstige Vermögensgegenstände 11.332.602 151.201 16.326 1.850.923 1.395.985 692.076 31.424 85.159 57.020.353 143.641 668.865 73.388.555 Ford. gegen verb. Unt./Bet. 6.398.017 184.939 0 276.080 0 0 20.610 0 17.832.847 700.235 0 25.412.729 Ford. gegen öffentl. Bereich 46.129.846 217 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46.130.063 Wertpapiere des UV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Liquide Mittel 173.534.896 6.118.434 1.549.522 4.117.504 430.143 1.213.306 423.263 1.552.179 126.864.909 1.110.955 63.999.989 380.915.101 Aktive Rechnungsabgrenzung 34.826.074 857 310 1.074.129 0 46.024 9.220 26.189 7.604.551 17.440 106.772 43.711.566 43 Anlage 1 Seite 35 von 39 Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR PASSIVA 5.341.496.233 136.335.468 21.268.751 575.348.409 1.576.102 6.371.232 39.825.168 21.384.077 2.096.903.608 572.013.364 439.377.376 9.251.899.788 Eigenkapital 1.302.228.548 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 1.494.380.338 Allgemeine Rücklage 742.388.517 0 0 0 0 0 0 0 0 0 742.388.517 Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzu. 564.343 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 564.343 Ergebnis-/Gewinnrücklagen 107.975.095 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 107.975.095 Ergebnisvortrag -37.484.746 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -37.484.746 Jahresergebnis 122.188.880 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 122.188.880 APO für Anteile and. Gter 0 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 192.151.789 UB aus Kap.konsolidierung 366.596.459 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 366.596.459 Sonderposten 962.104.659 40.869.012 0 359.548.504 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 155.675.390 0 1.698.936.944 SoPo aus Zuwendung 814.351.920 0 0 359.548.279 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 42.029.506 0 1.396.669.083 SoPo aus Beiträgen 136.455.005 0 0 225 0 0 0 0 0 88.981.377 0 225.436.608 sonstige Sonderposten 11.297.734 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.297.734 Gebührenausgleich 0 40.869.012 0 0 0 0 0 0 0 24.664.507 0 65.533.519 Rückstellungen 1.475.254.376 32.405.325 15.900 98.665.982 508.422 1.218.090 1.421.482 5.034.187 766.808.207 61.560.274 24.379.181 2.467.271.425 Rückstellungen f. Pensionen 1.430.890.296 4.079.566 0 31.570.890 52.919 504.450 150.418 2.946.482 510.700.790 31.306.233 5.743.183 2.017.945.228 Umweltrückstellungen 6.797.500 18.105.776 0 0 0 0 0 0 4.463.000 0 0 29.366.276 Instandhaltungs-Rückst. 13.574.221 0 0 6.767.961 0 0 0 0 247.000 5.259.000 3.189.860 29.038.043 RSt Finanzausgleich/Steuern 1.487.179 0 0 555.723 161.436 0 0 0 370.192 0 379.578 2.954.108 RSt. drohende Verpfl. Aus Bürgschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Rückstellungen 22.505.181 10.219.983 15.900 59.771.408 294.067 713.640 1.271.064 2.087.705 251.027.225 24.995.041 15.066.559 387.967.771 Verbindlichkeiten 1.576.200.503 63.061.131 21.242.851 115.841.235 1.064.394 3.742.802 38.322.686 11.438.152 953.322.321 353.793.256 414.677.259 3.552.706.590 Anleihen 80.000.000 0 0 0 0 0 0 0 446.487 0 0 80.446.487 Verbk. aus Invest.krediten 1.205.947.938 59.466.947 10.559.246 42.616.117 0 3.002.040 37.471.540 9.728.845 599.450.544 348.126.790 368.421.467 2.684.791.473 Verbk. aus Krediten zur Liquiditätssicherung 27.749.318 0 0 5.155.561 0 0 0 0 0 0 9.609.782 42.514.661 Verbk. die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 80.899.537 0 10.413.609 0 0 0 0 0 0 0 0 91.313.146 Verbk. aus Lieferung/Leistung 33.080.730 3.374.760 69.605 18.313.867 445.716 385.655 368.741 679.288 229.938.319 3.291.470 5.985.192 295.933.343 Verbk. aus Transferleistung 2.479.125 0 0 35.239.695 0 0 0 257.630 0 0 0 37.976.450 Sonstige Verbindlichkeiten 146.043.855 219.424 200.391 14.515.996 618.678 355.107 482.405 772.390 123.486.972 2.374.996 30.660.818 319.731.031 PRAP 25.708.147 0 10.000 1.292.688 3.286 3.127 91.000 45.582 10.155.281 984.444 320.937 38.614.491 44 Seite 36 von 39 Anlage 2 Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte Vermö- gensrechnung Summenbilanz Buchungen auf Konzernebene konsolidierte Vermögens- rechnung EUR EUR EUR AKTIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788 Anlagevermögen 8.351.493.237 -377.600.026 7.973.893.211 Immaterielle Vermögensgegenstände 195.924.582 15.415.210 211.339.792 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 0 16.429.249 Geleistete Zuwendungen für Investitionen 178.046.701 -1.903.245 176.143.456 Anzahlungen auf immaterielle Vemögensgenstände 1.287.498 0 1.287.498 Geschäfts- oder Firmenwert 161.133 17.318.455 17.479.588 Sachanlagen 6.866.624.514 12.155.894 6.878.780.408 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 232.347.637 0 232.347.637 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.249.394.563 2.264.563 2.251.659.126 Infrastrukturvermögen 3.153.030.987 -1.775 3.153.029.213 Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.935 0 12.555.935 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731 0 466.422.731 Maschinen und teschnische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.840 0 226.358.840 Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.639 0 139.690.639 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 386.823.182 9.893.105 396.716.287 Finanzanlagen 1.288.944.141 -405.171.130 883.773.011 Sondervermögen 32.832.224 -26.132.224 6.700.000 Anteile an verbundenen Unternehmen 297.419.784 -294.525.729 2.894.056 Anteile an assoziierten Unternehmen 683.128.397 -54.906.476 628.221.922 Sonstige Beteiligungen 10.316.860 0 10.316.860 Ausleihungen 107.809.858 -29.606.701 78.203.156 Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017 0 157.437.017 Umlaufvermögen 1.374.426.202 -140.131.192 1.234.295.011 Vorräte 187.891.016 -24.190.251 163.700.766 Roh-, Hilfes- und Betriebsstoffe, Waren 49.906.789 0 49.906.789 Unfertige/Fertige Erzeugnisse und Leistungen 61.701.725 -23.768.427 37.933.297 Grundstücke als Vorräte 75.840.914 -39.947 75.800.966 Sonstige Vorräte 35.986 0 35.986 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 405.604 -381.876 23.728 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 805.620.085 -115.940.941 689.679.144 öffentlich-rechtliche Forderungen 192.015.887 -1.314.591 190.701.296 privatrechtliche Forderungen 365.971.094 -11.924.592 354.046.502 sonstige Vermögensgegenstände 114.255.003 -40.866.449 73.388.555 Forderungen gegen verb. Unternehmen, Beteiligungen 87.232.211 -61.819.482 25.412.729 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 46.145.891 -15.827 46.130.063 Wertpapiere des Umalaufvermögens 0 0 0 Liquide Mittel 380.915.101 0 380.915.101 Aktive Rechnungsbabgrenzung 44.016.045 -304.479 43.711.566 45 Anlage 2 Seite 37 von 39 Sumenbilanz Buchungen auf Konzernebene konsoliderte Vermögens- rechnung EUR EUR EUR PASSIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788 Eigenkapital 1.830.037.150 -335.656.813 1.494.380.338 Allgemeine Rücklagen 998.675.603 -256.287.086 742.388.517 Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden 89.366.423 -88.802.081 564.343 Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 388.191.090 -280.215.996 107.975.095 Ergebnisvortrag 43.402.566 -80.887.312 -37.484.746 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 118.249.678 3.939.202 122.188.880 Ausgleichsposten für andere Gesellschafter 192.151.789 0 192.151.789 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0 366.596.459 366.596.459 Sonderposten 1.701.886.217 -2.949.274 1.698.936.944 Sonderposten aus Zuwendungen 1.399.617.309 -2.948.226 1.396.669.083 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 225.437.656 -1.048 225.436.608 Sonstige Sonderposten 11.297.734 0 11.297.734 Gebührenausgleich 65.533.519 0 65.533.519 Rückstellungen 2.528.846.954 -61.575.529 2.467.271.425 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl. 2.066.229.260 -48.284.032 2.017.945.228 Umweltrückstellungen 29.366.276 0 29.366.276 Instandhaltungsrückstellungen 30.737.292 -1.699.250 29.038.043 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuern 6.162.433 -3.208.325 2.954.108 Rückstellungen für drohende Verpflicht. aus Bürgschaften 0 0 0 Sonstige Rückstellungen 396.351.694 -8.383.922 387.967.771 Verbindlichkeiten 3.669.308.239 -116.611.649 3.552.696.591 Anleihen 80.446.487 0 80.446.487 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.692.395.310 -7.603.837 2.684.791.473 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.089.910 -49.575.249 42.514.661 Verbindlichk., die Kreditaufnahmen wirtsch. geichkommen 91.313.146 0 91.313.146 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 333.249.754 -37.316.411 295.933.343 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 38.415.994 -439.545 37.976.450 Sonstige Verbindlichkeiten 341.397.638 -21.676.607 319.721.031 Passive Rechnungsabgrenzung 39.856.923 -1.242.432 38.614.491 46 Seite 38 von 39 Anlage 3 Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg 47 Anlage 4 Seite 39 von 39 Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg 48 Stadt Nürnberg Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Ö 1Ö 1 49 Vorwort Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Die Stadt als Ganzes – eine Premiere mit gutem Ergebnis Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrates, liebe Leserinnen und Leser, in diesem Jahr können wir Ihnen erstmals einen konsoli- dierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg präsentie- ren – damit ist die Stadt Nürnberg hier nicht nur Vorrei- terin unter den bayerischen Großstädten, sie brachte sich auch intensiv in die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des sog. Modellprojekts zum konsolidierten Jahresabschlusses beim Bayerischen Staatsministerium des Innern ein. Dieses Zahlenwerk schafft die Transparenz über das komplette städtische Aufgabenspektrum, die durch die weitreichende Aufgabenübertragung an Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen und Gesellschaften privater Rechtsform etwas in den Hintergrund geraten ist: Die Stadt mit allen ihren Töchtern wird als einheitliche Orga- nisationseinheit dargestellt, wirtschaftliche Verflechtun- gen und „konzerninterne“ Umsätze werden herausge- rechnet. Das erste konsolidierte Jahresergebnis fällt mit einem Überschuss von 122,2 Mio. € in 2016 sehr zufriedenstel- lend aus. Gründe für das gute Ergebnis sind neben gut en Steu- ererträgen der Kernstadt z. B. auch der gesetzliche An- stieg des Diskontierungssatzes für Pensionsrückstellun- gen bei nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzie- renden Töchtern. Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut- ter mit 846 Mio. € verbreitert sich, z.B. durch Rücklagen- ansammlung bei den Töchtern, auf 1,49 Mrd. €. Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch- tern, insb. der StWN, der wbg und dem Klinikum das Thema Investitionen stark im Fokus. Das Anlagevermö- gen erhöhte si ch im Vergleich zum Jahresbeginn um 149,12 Mio. €. Aufgrund des Finanzierungsbedarfs be- trägt die Nettoneuverschuldung inkl. der ÖPP/ÖÖP-Pro- jekte in 2016 63,79 Mio. €, davon bei der Kernstadt 59,9 Mio. €. Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und kreditähnlichen Verbindlichkeiten beträgt damit Ende 2016 2,86 Mrd. € und ist damit etwa doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit 1,36 Mrd. €. Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben - nicht nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den großen Tochtergesellschaften. Eine wichtige Rolle kommt hier den Steuererträgen zu, die immerhin 15 % der gesamten ordentlichen Erträge stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsitua- tion im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des „Konzerns“ sind. Auch im Jahr 2017 erreichte die Gewer- besteuer einen guten Wert von 446,8 (6,8 Mio. € über Plan), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag mit 297,4 Mio. € ebenfalls weit über dem Plan von 284 Mio. €. So wünschen wir uns allen, dass die wirtschaftliche Ent- wicklung weiterhin so positiv verläuft, und Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Nürnberg, im April 2018 Dr. Ulrich Maly Harald Riedel Oberbürgermeister Stadtkämmerer Oberbürgermeister Stadtkämmerer Dr. Ulrich Maly Harald Riedel 50 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ III Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................... VI Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................................... VIII Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................ IX Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI 1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2 3 Der Konzern Stadt Nürnberg ......................................................................................................................... 6 3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 6 3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 6 3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 6 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 9 4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 13 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 13 4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 13 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 13 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 14 Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 15 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 15 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 15 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 15 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 16 At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 16 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 17 Aktiva ................................................................................................................................... 17 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 17 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 17 A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 18 A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25 B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 27 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 31 51 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ IV B. IV. Liquide Mittel ........................................................................................................................ 32 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 33 Passiva................................................................................................................................. 34 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 34 A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 34 A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35 A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 35 A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 36 A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 37 A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 38 A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 39 4.2.3.2.2 B. Sonderposten .............................................................................................................. 40 B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 40 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 41 B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 41 B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 42 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 43 C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 43 C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 44 C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 44 C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 45 C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährv erträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46 C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 46 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48 D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48 D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48 D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49 D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49 D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 50 D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 51 D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 52 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 53 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 54 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 54 52 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ V Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 54 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 55 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 56 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 57 Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 58 Auflösung von Sonderposten ......................................................................................................... 59 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 60 Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 61 Bestandsveränderungen ................................................................................................................ 62 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 63 Personal- und Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 64 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 66 Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................................................ 66 Transferaufwendungen .................................................................................................................. 68 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 69 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 70 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 72 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 73 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode einbezogenen Aufgabenträger ................................................................................................................ 74 4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 75 Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 75 Lagebericht .......................................................................................................................... 76 4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 76 4.2.4.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 77 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 79 Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 81 4.2.5 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 82 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode ...... 82 Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Per spektiven und Risiken……………………………………………………………………………………………………………...82 Ziele und Strategien ............................................................................................................. 86 Anlagen ................................................................................................................................................................. XV Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen ............................................... XIX Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt .............................................................................. XX 53 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VI Abkürzungsverzeichnis ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH AllMBl Allgemeines Ministerialblatt AQUA AquaOpta GmbH ASN Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg AsylBewLG Asylbewerberleistungsgesetz ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BaumSchVO Baumschutzverordnung BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie) BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EStG Einkommensteuergesetz FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH FSN Franken Stadion Nürnberg GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern HGB Handelsgesetzbuch KAG Kommunalabgabengesetz KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkonzern) KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KommHV-Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch- führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik) KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg MDN MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH Messe NürnbergMesse GmbH NERGI N-ERGIE Aktiengesellschaft NOA Noris Arbeit gGmbH 54 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VII NOI noris inklusion gGmbH NüBad NürnbergBad NüSt NürnbergStift ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft PPP Public Private Partnership (Öffentlich-private Partnerschaft) SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern) SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft VOIP Voice Over Internet Protocol (Sprachübertragung über Internetprotokoll) wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern) 55 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Abbildungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VIII Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 7 Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 54 Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 63 Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger ....................................... XV Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg ....................................................................................................... XVII Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ............................................................................. XVII Abbildung 8: Teilkonzern wbg ............................................................................................................................ XVIII 56 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Tabellenverzeichnis ________________________________________________________________________________ IX Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016 ........... 2 Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016 ................................................ 3 Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201 .............................. 5 Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen ........................................................................................................ 12 Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen ........................................ 74 Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 75 Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 81 Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ..................................................... XIX Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ................................................. XIX Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“ ............................................................................................................................................................................. XXI 57 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Glossar _________________________________________________________________________________ XI Glossar – Begriffserläuterungen At- Equity-Konsolidierung Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge- genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jah- resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie- sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i.V.m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsolidierten Jah- resabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt (s. auch unter „Konsolidierungskreis“). Bei der Erstkonsolidierung (s. dort) wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufga- benträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidie- rungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV -Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung  des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,  planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,  planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),  etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen letzteren sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Erstkonsolidierung Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, bei der Stadt Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung (s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf. erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“). 58 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Glossar _________________________________________________________________________________ XII Kapitalkonsolidierung Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital di eses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge- ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus- zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, s o ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge). Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo- sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträ- gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem- der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellschafter der N-ERGIE AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenk apital des voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih- ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, welches von der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich. Kettenkonsolidierung Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli- dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teilkonzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive das von den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesellschaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächste Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplette Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich die Aus- gleichposten für Anteile anderer Gesellschafter. Konsolidierungskreis Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidierungs- leitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen. Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Stadt liegt gemäß Tz 28 Konsoli dierungsleitfaden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn  ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht, 59 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Glossar _________________________________________________________________________________ XIII  sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,  ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf die Möglichkeit eines solchen an. Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Stadt un- terliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen wer- den, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträ- ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, d enen inner- halb des „Konzerns“ der Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema wird ein Aufgabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn insb. die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5% der Gesamtsumme aller gewichteten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr. Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbeteiligung von 20 % bis 50 % am sog. assozi ierten Unternehmen hält und einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungs- leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso- lidierung tatsächlich ausgeübt werden. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachge- ordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen be- seitigt bzw. unter dem entsp rechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen sind. Unterschiedsbetrag Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungsbuch- wert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen. 60 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Glossar _________________________________________________________________________________ XIV Der aktive Unte rschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird bei der Stadt Nürnberg gemäß DRS 4 über 5 Jahre abgeschrieben. Ein passiver Unterschiedsbetrag ist als eigene Position innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen und entstand bei der Stadt durch die Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem im Regelfall schon längere Zeit zurückliegenden Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt. Vollkonsolidierung Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort), die Schuldenkonsolidierung (s. dort), die Zwi- schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort). Durch diese Konsolidierungs- maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftliche Verflechtungen und Leistungsbeziehungen zwi- schen Stadt und Aufgabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden. (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungs- kreis“. Zwischenergebniskonsolidierung In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil- weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu- beziehenden Aufgabenträger oder d iesen untereinander beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung sind die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen- ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um- laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli- dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tz 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern). 61 Konsolidierter Jahresabschluss2016 Einleitung _________________________________________________________________________________ 1 1 Einleitung Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung sind gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus- führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon- solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri- schen Staatsministerium des Innern. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom- mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän- digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli- cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh- men) und der rechtlich unselbständigen Organisati- onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar- zustellen, als ob es sich um ein einziges Unte r- nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu- naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach- tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi- ges Bild über die Vermögens -, Finanz - und Er- tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle- gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium des Innern eines der Kernziele der Reform des kom- munalen Haushaltsrechts. Nach Art. 102a GO sind Gemei nden, die ihr Haus- haltswesen auf die doppelte kommunale Buchfüh- rung umgestellt haben, verpflichtet , ab dem fünften Haushaltsjahr nach deren Einführung auch einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, nicht je- doch vor dem 01. Januar 2012. Gesetzliche Detailre- gelungen zur Umsetzung waren allerdings erst nach Abschluss des sog. Modellprojekts des BayStMI im Jahr 2014 verfügbar – in Form des sog. Konsolidie- rungsleitfadens. Die Stadt Nürnberg brachte sich sehr intensiv in dieses Modellprojekt und die Erarbei- tung des Leitfadens ein. Mit den konkreten Vorarbei- ten für den Abschluss konnte jedoch erst nach der offiziellen Veröffentlichung dieses Leitfadens für den konsolidierten Jahresabschluss begonnen werden. Daher beantragte die Stadt Nürnberg bei der Regie- rung von Mittelfranken eine Ausnahmegenehmigung zur Fristverlängerung für die erstmalige Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses zum Bilanz- stichtag 31.12.2016. Diese wurde mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 30.04.2012 und 12.01.2015 erteilt. Für die Beifügung der Kapital- flussrechnung wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum konsolidierten Jahresabschluss 2017 erteilt (02.03.2015). 62 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 2 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah- resabschluss der Stadt Nürnberg Tabellarisch werden im Folgenden der Einzelab- schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), de r Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung und de r konsolidierte Jahresabschluss des „Kon- zerns“ Stadt Nürnberg anhand der wesentlichen Bi- lanzpositionen gegenübergestellt, um einen Ein- druck über die finanziellen Dimensionen der Rechen- werke im Vergleich zu vermitteln. Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016 Das Volumen der Vermögensrechnung des „Kon- zerns“ Stadt Nürnberg verdoppelt sich im Vergleich zur Kernverwaltung der Stadt Nürnberg und der Jah- resüberschuss vervierfacht sich gegenüber dem Ein- zelabschluss. Die absoluten und prozentualen Ver- änderungen zwischen dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg und dem „Konzern “ Stadt Nürnberg zeigt Tabelle 2. Einzelabschluss Stadt Nürnberg (Kernverwaltung) in Mio. € Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert – in Mio. € „Konzern“ Stadt Nürnberg in Mio. € Aktiva 4.937,28 4.610,54 9.251,90 Anlagevermögen 4.467,47 4.162,73 7.973,89 davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.931,27 3.954,22 7.090 davon Finanzanlagen 536,20 208,51 883,77 Umlaufvermögen 434,96 376,46 1.234,30 Aktive Rechnungsabgrenzung 34,86 34,83 43,71 Passiva 4.937,28 5.341,50 9.251,90 Eigenkapital 846,00 1.302,23 1.494,38 davon: Jahresüberschuss 29,39 24,68 122,19 Sonderposten 962,11 962,10 1.698,94 Rückstellungen 1.476,54 1.475,25 2.467,27 Verbindlichkeiten 1.625,68 1.576,20 3.552,70 Passive Rechnungsabgrenzung 26,95 25,71 38,61 63 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 3 Veränderungen Stadt Nürnberg Einzelabschluss – „Konzern“ Stadt Nürnberg Absolut in Mio. € In % Aktiva 4.315 87,39 % Anlagevermögen 3.506 78,49 % davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.159 80,35 % davon Finanzanlagen 348 64,82 % Umlaufvermögen 799 183,77 % Aktive Rechnungsabgrenzung 9 25,39 % Passiva 4.315 87,39 % Eigenkapital 648 76,64 % davon Jahresüberschuss 93 315,75 % Sonderposten 737 76,58 % Rückstellungen 991 67,10 % Verbindlichkeiten 1.927 118,54 % Passive Rechnungsabgrenzung 12 43,27 % Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016 Das Anlagevermögen steigt im konsolidierten Jah- resabschluss um 4.315 Mio. €, was 87,39 % in Rela- tion zum Einzelabschluss Kernhaushalt entspricht. Besonders gravierend um 183,77 % erhöht sich das Umlaufvermögen mit 799 Mio. €. Durch den Einbe- zug nachgeordneter Aufgabenträger wird auch deren Anlage- und Umlaufvermögen im konsolidierten Jah- resabschluss berücksichtigt und führt zu höheren Ansätzen in der Bilanz. Beispielsweise kann hier das Anlagevermögen von StWN (1.941,11 Mio. €), SUN (611,57 Mio. €) oder ASN ( 152,34 Mio. € ) und das Umlaufvermögen vom Klinikum (140,23 Mio. € - insb. Forderungen), StWN ( 573,85 Mio. €) und wbg (115,53 Mio. €) genannt werden. Auf die Einzelposi- tionen wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen. Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um 648 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung um 76,64 % entspricht und insb. aus dem Einbezug des StWN -Konzern resultiert (vgl. Erläuterung zu den Positionen A.VI und A.VII). Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss um 737 Mio. € (76,58 %) vor allem durch die Bilanz- positionen vom Klinikum (359,55 Mio. €) sowie StWN (174,47 Mio. € ). Die Rückstellungen steigen um 64 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 4 991 Mio. €, entspricht 67,10 %, und resultiert über- wiegend aus dem Ansatz der Rückstellungen der StWN (766,81 Mio. €). Korrespondierend mit der Erhöhung des Anlagever- mögens haben sich auch die Verbindlichkeiten um 1.927 Mio. € oder 118,54 % erhöht. Diese Steigerung auf mehr als das Doppelte basiert vor allem auf den Verbindlichkeiten der StWN ( 953,32 Mio. € ), wbg (414,68 Mio. €) und SUN ( 353,79 Mio. €). Zwar be- trägt die Verschuldung bei den Investitionskredi- ten (mit den Anleihen) und den kreditähnlichen Verbindlichkeiten, wie den ÖPP - und ÖÖP -Pro- jekten zum 31.12. 2016 2,86 Mrd. € und ist damit etwa doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit 1,36 Mrd. €. Die Nettoneuverschuldung in diesem Kontext liegt bei 63,13 Mio. € , (entsprechend 2,26 %). Dem stehen jedoch erhebliche vermö- gensseitige Zuwächse allein beim Anlagevermö- gen i. H. v. 149,12 Mio. € (entsprechend 1,91 %) ge- genüber, so dass sich e in respektabler Eigenfinan- zierungsanteil von 57,66 % ergibt – die Stadt und ihre Töchter konnten also über die Hälfte der Vermögens- mehrungen aus eigener Kraft stemmen. Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein Jahresüberschuss von 122,19 Mio. €, dieser liegt somit 93 Mio. € höher als der Einzelabschluss der Stadt Nürnberg, was einer Steigerung von 315,75 % entspricht. Die Einzeldaten zur Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg (Einzelabschluss), der Stadt Nürnberg Kernverwaltung konsolidiert und zum „Konzern Stadt Nürnberg“ finden sich in Tabelle 10. Nachfolgend werden die Veränderungen zwischen dem Einzelabschluss der Kernverwaltung und d ie Werte für diesen Bereich nach der K onsolidierung zum 31.12.2016 dargestellt (vgl. Tabelle 3). Diese Veränderungen zeigen an, wie stark die Bilanzpositi- onen der Kernstadt von konzerninternen Verflech- tungen betroffen sind. : 65 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 5 Veränderungen Stadt Nürnberg Einzelabschluss – Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert Absolut in Mio. € In % Aktiva -326 -6,62 % Anlagevermögen -305 -6,82 % davon Sachanlagen/ immaterielles AV 23 0,58 % davon Finanzanlagen -328 -61,11 % Umlaufvermögen -59 -13,45 % Aktive Rechnungsabgrenzung 0 -0,09 % Passiva 404 8,19 % Eigenkapital 456 53,93 % davon: Jahresüberschuss -5 -16,03 % Sonderposten 0 0,00 % Rückstellungen -1 0,09 % Verbindlichkeiten -49 -3,04 % Passive Rechnungsabgrenzung -1 -4,60 % Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201 Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab- schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung Stadt Nürnberg weist eine Verringerung um 326 Mio. € auf, was einem Anteil von 6,62 % ent- spricht. Dies ist insbesondere auf die konzernin- terne Eliminierung der Anteilswerte der Konzern- töchter in den Finanzanlagen im Rahmen der Ka- pitalkonsolidierung (s. Glossar) zurückzuführen. Ge- genläufig wirken sich die bei der Stadt als Konzern- mutter ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte des Konzerns aus (17,32 Mio. €). Die Veränderung im Umlaufvermögen ergibt sich aus der Eliminie- rung konzerninterner Forderungen um 18,35 Mio. €. Das nach der Kapitalkonsolidierung verbleibende Ei- genkapital des Konzerns wird komplett bei der Kern- stadt ausgewiesen, dadurch steigt dieses in dieser isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den Sonderposten und Rückstellungen ergaben sich nur geringfügige Veränderungen. Bei den Verbindlich- keiten wurde aus konzerninternen Verflechtungen 101,33 Mio. € eliminiert. Aufgrund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns ausgeglichenen Bewegungen, stimmen in der isolier- ten Betrachtung der k onsolidierten Kernverwaltung die Summen von Aktiv - und Passivseite nicht über- ein. Die Einzelpositionen der Vermögens- und Ergebnis- rechnung sowie künftige E ntwicklungen werden in 4.2.3 dargestellt. 66 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Der Konzern Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 6 3 Der Konzern Stadt Nürnberg 3.1 Allgemeines Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über- tragen und steht damit im Zentrum eines relativ um- fangreichreichen Beziehungsgeflechts von Eigenbe- trieben, Kommunalunternehmen, Gesellschaften in privater Rechtsform und auch Stiftungen. Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti- schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu- fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über 215 Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungsbericht gibt einen ausführlichen Überblick über die einze lnen Aufgabenträger in den unterschiedlichen Aufgaben- bereichen. Der Fokus liegt dabei auf der Einzeldar- stellung der Aufgabenträger und deren Aufgabener- füllung und nicht auf der zusammenfassenden Ge- samtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im Gegen- satz zum ko nsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, §§ 88ff KommHV - Doppik und den ent- sprechenden Vorschriften des HGB (§§ 300ff HGB). Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö- gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka- pital sowie das Gesamtergebnis unter Eliminierung konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga- benverlagerung ein umfassende s Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen Aufgabenbereich dargestellt. 3.2 Konsolidierungskreis Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver- selbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn- berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli- dierten Jahre sabschluss einzubeziehen sind. Be- trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon- zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga- benträger die zugehörigen „Töchter“. 3.2.1 Einbeziehungsarten Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus- ses des „Konzerns“ Stadt Nürnberg, ist festzulegen, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs- form in die Aufstellung des Jahresabschlusses ein- bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka- pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune auf die Aufgabenträger ab. Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli- dierung, der Konsolidierung „ At-Equity“ oder „ At Cost“, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er- folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern- verwaltung abnimmt: 67 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 7 Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter immer voll zu konsolidieren. Vollkonsolidierung Im Falle eines beherrschenden Einflusses der Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträ- ger ist zwingend eine Vollkonsolidierung durchzu- führen. Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn  ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesell- schafter) zusteht,  sie das Recht hat die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz - und Geschäftspolitik bestim- menden Verwaltungs-, Leitungs - oder Auf- sichtsorgans zu b estellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,  ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherr- schungsvertrages oder auf Grund einer Be- stimmung in der Satzung das Recht zusteht die Finanz- und Geschä ftspolitik zu bestimmen oder  bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen des Zweckbetriebes trägt. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Ein flusses, sondern lediglich auf die Möglichkeit eines solchen, an. Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage in den Konzernabschluss d.h. mit sämtlichen Vermögens- gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech- nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch al s „verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll- konsolidierung um fasst die sog. Kapitalkonsolidie- rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie- rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie- rungsleitfaden Bayern, Tz 46). Zu den Begriffen vgl. Glossar. At Equity-Konsolidierung Als weitere Konsolidierungsart existiert die Konsoli- dierung „At-Equity“. Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbe- teiligung von 20 % bis 50% am assoziierten Unter- nehmen hält und ein en maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens Stellung der Unter- nehmen Intensität der Bezie- hung Einbezie- hungsart VOLLKONSOLIDIERUNG AT-EQUITY KONSOLIDIE- RUNG AT COST (zu Buchwer- ten ohne Konsolidie- rung) Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Beteiligungen Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg Beherrschender Einfluss Maßgeblicher Einfluss Dauer- hafte Ver- bindung 68 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 8 ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zu- stehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidi erungsleitfaden Bay- ern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidie- rung tatsächlich ausgeübt werden. Von den At -Equity kon solidierten Aufgabenträgern werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht die kompletten Schulden und das komplette Vermö- gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und de r Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi- lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich- tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi- scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity- Wert des sog. assoziierten Aufgabenträger wird un- ter den Finanzanlagen in der k onsolidierten Vermö- gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB, s. auch Glossar). At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung Liegt weder ein beherrschender noch e in maß- geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf- gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf- fungskosten bewertete Beteiligung in den kon soli- dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen einbezogen. D er Beteiligungsbuchwert dieses Auf- gabenträgers wird also wie im Einzelabschluss un- verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli- dierten Jahresabschluss übernommen. 69 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 9 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Fest- legung des Konsolidierungskreises für eine Gesell- schaft zunächst festgestellt, dass s ie dem Grunde nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzube- ziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeord- neten Aufgabenträgers, der einem beherrschen den Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechenden Bildes der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konso- lidierungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Auf- gabenträger von untergeordneter Bedeutung“ heran- gezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefil- tert, die für den „Konzern“ Stadt Nürnberg eine unter- geordnete Bedeutung aufweisen. Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung wird nach dem Schema auf die Bilanzsumme, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellun- gen, das Anlagevermögen sowie auf den Betriebs- aufwand1 abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint dabei als Beurteilungskriterium am umfassendsten und damit am geeignetsten. In diesem Sinne können nachgeordnete Aufgabenträger dann als von unter- geordneter Bedeutung eingeschätzt werden, wenn die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens je- weils 5 % der Gesamtsumme aller gewichteten Bi- lanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern sowie die detailliertere Beschreibung unter Anlage 1). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehr- schluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, wel- che zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein we- sentlicher Informationszuwachs mehr. Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung w ären die Eigenbetriebe Nürnberg Stift und NürnbergBad, ebenso wie die Gesellschaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion gGmbH an sich nicht einbezie- hungspflichtig. Um in jedem Fall den Rechtsträger Stadt Nürnberg umfassend abzubilden, werden je- doch die beiden oben genannten Eigenbetriebe auf freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbezogen. Darüber hinaus werde n auch die beiden Gesell- schaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion gGmbH auf Grund Ihrer Nähe zur Stadt Nürnberg freiwillig einbezogen. Nicht einzubeziehen sind da- gegen alle Stiftungen und Zweckverbände an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist. Die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses er- folgte ohne Daten des Eigenbetriebes SÖR, da zu r Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch kein Einzelabschluss des SÖR vorlag. Somit fehlen entsprechende Daten für die Konsolidierung. At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbe- zogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97% und 50 %). Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss besitzt, bzw. bei denen von einer unterge- ordneten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tz 33 und 34 Konsoli- dierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berück- sichtigt. Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichti- gen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsoli- dierungskreis zu prüfen, um Änderungen in den Be- teiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können. Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg auf Grund von Wesentlichkeits- und Konsolidierungsas- pekten umfasst insgesamt 19 voll zu konsolidierende sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligun- gen und ist der Übersichtlichkeit wegen so darge- stellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg jeweils nur der Teilkonzern als Gesamtes, ohne die einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (s. Ab- bildung 2): 1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätig- keit 1 70 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 10 Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtige Beteiligungen Stadt Nürnberg In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter- gesellschaften. Tabelle 4 führt im Folgenden alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei- genkapital und Jahresergebnis 2016 auf: Vollkonsolidiert At Equity nicht konsolidiert Zweckverbände Zweckverband Kom- munale Ver-kehrs- überwachung Zweckverband Was- serversorgung Schwarzachgruppe Zweckverband Tier- körperbeseitigung Nordbayern Zweckverband HfM (01.10.15-30.09.16) Stadt Nürnberg Eigenbetriebe Stadtentwässe- rung und Um- weltanalytik (SUN) Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Abfallwirtschaft und Stadtreini- gungsbetrieb Nürnberg (ASN) NürnbergBad (NüBad) Franken Stadion Nürnberg (FSN) NürnbergStift (NüSt) Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform Städtische Werke Nürn- berg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN noris inklusion gGmbH Noris Arbeit gGmbH wbg Immohold Ver- waltungs-GmbH Wohnungsbaugesell- schaft der Stadt Nürn- berg mbH (wbg) - TEILKONZERN NürnbergMesse GmbH Flughafen Nürnberg GmbH Gesellschaft für kultu - relle Freiräume mbH afk-Aus-.Fortb.Kanäle GmbH f.elektr.Medien EnergieRegioN GmbH Zollhof Betreiber GmbH Hafen Nürnberg -Roth GmbH Klee-Center GmbH Existenzgründungs- zentrum Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH Kultur u. Freizeittreff der Lebenshilfe und der noris inklusion gGmbH Projektentwicklungs- gesellschaft St. Leon- hard-Nord NOA.kommunal GmbH NürnbergStift Service GmbH IGZ Innovations - und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH KSVN Klärschlamm - verwertung Region Nürnberg GmbH WISO-Führungskräfte- Akademie (WFA) Multimedia Akade mie Nürnberg GmbH i. L. Landesgewerbean- stalt Bayern Nürn- berg Heilig-Geist-Spital Stiftung Findel- und Waisen - hausstiftungen Kost-Pocher’sche Stiftung Fritz-Hintermayr-Stif- tung Klein’sche Brennma- terialienstiftung Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätigkeits- stiftung Stiftungen 71 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 11 Konsolidierungskreis Beteili- gungs- quote in % Eigenkapital 2016 in € Jahresergebnis 2016 in € Kernstadt 100,00 1.302.228.548 24.681.251 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 0 35.539.500 Frankenstadion (FSN) 100,00 0 -1.661.469 Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 0 -5.888.373 Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 0 486.977 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 100,00 liegt nicht vor liegt nicht vor Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100,00 0 4.499.745 Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 0 5.704.147 Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00 im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 100,00 A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitati- onszentrum GmbH 50,00 ABC AmbulantesBehand- lungsCentrum GmbH 100,00 Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH 100,00 KDL Krankenhaus -Dienstleistungs- gesellschaft mbH 100,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 0 -5.253.919 noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 0 -182.547 Städtische Werke (StWN) - Teilkon- zern 100,00 192.151.789 19.666.639 Fränkische Energie -Gesellschaft mbH 100,00 im StWN-Teilkonzern enthalten im StWN-Teilkonzern enthal-ten VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00 KVN Kommunaler Versicherungs- dienst Nürnberg GmbH 100,00 N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20 N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00 Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG 100,00 Überlandwerk Schäftersheim Ver- waltungs GmbH 100,00 72 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 12 Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen Aqua Opta GmbH 100,00 N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00 N-ERGIE IT GmbH 100,00 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH 100,00 N-ERGIE Service GmbH 100,00 N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00 N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00 N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00 N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG 100,00 N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG 100,00 Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH & Co. KG 62,40 Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn GmbH & Co. KG 67,10 wbg - Teilkonzern 100,00 0 44.596.927 wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00 im WBG-Teilkonzern enthalten im WBG-Teilkonzern enthalten NAG Nürnberger Aufbaugesell- schaft mbH 100,00 Fränkische Wohnungsbaugesell- schaft mbH 100,00 NORIMA Immobilien Dienstleistun- gen GmbH 100,00 IS ImmoSolution GmbH 100,00 WBG KOMMUNAL GmbH 100,00 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00 NürnbergMesse 49,97 Flughafen 50,00 73 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Erstkonsolidierung 13 4 Konsolidierter Jahresabschluss 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 Die Stadt Nürnberg“ stellt zum 31.12.2016 erstmalig einen konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO auf. Dieser gliedert sich laut Tz 6 Konsolidierungsleitfa- den Bayern grundsätzlich in eine konsolidierte Ver- mögensrechnung und eine konsolidierte Ergebnis- rechnung (§ 88 KommHV-Doppik). Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 ist implizit die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Zu diesem Stichtag werden erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili- gen Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ- ger aufgerechnet. Dieser als Erstkonsolidierung (vgl. Glossar) bezeichnete Vorgang ist grundsätzlich erfolgsneutral. In den meisten Fällen gel angen die Tochteraufgabenträger selten durch Erwerb ins kom- munale Umfeld, sondern entstanden oftmals durch die Ausgliederung aus der Kernverwaltung zeitlich weit vor Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz der Konzernmutter Stadt zum 01.01.2005 . Somit fehlt regelmäßig eine Ausgliederungsbilanz, weshalb als Zeitpunkt der Wertermittlung der Beteiligungs- buchwerte und des anteiligen Eigenkapitals auf den 01.01.2016 als Stichtag der Eröffnungsbilanz des konsolidierten Jahresabschlusses abgestellt wurde. 4.2 Konsolidierungsbericht 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo- genen verselbstständigten Aufgabenbereiche und dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam- men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es hier zu starken Differenzierung en kommt und sich hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab- schlusses stellt. Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon- solidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürn- berg bildet ebenso wie im Einzelabschluss grund- sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie – BewertR, AllMBl v. 20.10.2008), des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg- ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh- nen sich generell an die Regelungen des Handels - und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen Rahmenvorschriften der GO und KommHV -Doppik aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein- heitlichungen verzichtet werden kann. Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je- weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er- forderlich. Die Glied erung der Jahresabschlüsse der verselb- ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht. Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif- ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent- sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel- lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen- dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefer gegliederten Struktur des Positionenplan s, z. B. bei den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in diesen Fällen wurde eine Zuordnung zu r summen- mäßig überwiegenden Position vorgenommen. 74 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Bilanzierung- und Bewertungsmethoden 14 Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon- solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie- rung nicht vorgenommen. Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der KommHV-Doppik. Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie kein Gehalts - oder Rententrend berücksichtigt. Bei den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetzes zum Stichtag 31.12.2016 mit einem variablen Zins in Höhe von 4,01 % zu rechnen und ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %). Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be- rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun- gen im Sinne von Gehalts - und Rententrends orien- tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am zu erwartenden Erfüllungsbetrag. Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An- schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei- bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut- zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri- elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72 Abs.4 KommHV -Doppik ein Ansatzverbot – sofern solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind, werden diese eliminiert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte nach Anschaffungs - und Herstellungskosten. Den Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo- bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab- schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver- einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering- wertigen Wirtschaftsgüter (GWG) , die zum Teil im Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbuc ht wer- den (Eigenbetriebe, StWN) , zum Teil wurde aber auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil- dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli- nikum). Des Weiteren erfolgten keine Anpassung bei Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini- tion von Herstellungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba- ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti- gung Rechnung getragen. Eine bei den städtischen Töchtern im Einzelab- schluss vorgenommene Netto -Bilanzierung von be- zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver- mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel 6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse grundsätzlich als Sonderposten ausgewiesen und mit den Abschreibungssätzen der zugehörigen An- lage erfolgswirksam aufgelöst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe- trag ausgewiesen 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie- rung der konzerninternen Beziehungen, um eine n der gemäß der Einheitstheorie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten. Entsprechend Tz 41 - 44 und Tz 70 Konsolidierungs- leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell- ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Sta dt Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab- schlüsse dar. Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden - und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je- doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften der Teilkonzerne durchgeführt. Eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2 wird erst mit dem konsolidierten Jahresab- schluss 2017 aufgestellt, da für 2016 eine Befreiung durch die Regierung von M ittelfranken, gemäß Schreiben vom 12.01.2015 und E-Mail vom 02.03.2015, besteht. 75 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden 15 Vollkonsolidierung Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsoli- dierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischen- ergebniseliminierung sowie die Aufwands - und Er- tragskonsolidierung. Durch diese Konsolidierungs- maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwi- schen der Stadt Nürnberg und den in den konsoli- dierten Jahresabschlus s einbezogenen Aufgaben- trägern eliminiert und sonstige interne Verfle chtun- gen zwischen Kommune und Aufgabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleit- faden Bayern). 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs- methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge- hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit- faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn- berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An- spruch (s.o.). Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne (d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s. Glossar) softwaregestützt. Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Auf- gabenträgers, so wird dieser aktive Unterschieds- betrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl. auch Tzn 81 -83 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen- kapital, so ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital- konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre- chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden, wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali- sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon- solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga- benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. § 309 HGB). 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal- len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö- gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab- schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar). Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu- tung ist. 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung Forderungen und Schulden zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah- men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz von Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge- klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits- betrag unterschritten wird. Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei- tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli- dierenden Unternehmens zu einer maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen 76 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden 16 muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt- lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ- gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be- ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An- forderung des maximalen Anteils von 5 % von Diffe- renzen zu Bilanz - und Ergebnisrechnungssummen im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich- keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt. Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3. Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden, sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be- findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91 Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi- lanzposition „Sonstige Ve rmögensgegenstände“ (Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich- keiten“ ausgewiesen. 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern si nd Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi- nieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten resultieren. Auch bei der Aufwands - und Ertragskonsolidierung geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits- grenze von 100.000 € pro Intercompany -Beziehung aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3. Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf- hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch- ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach- geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf- wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg hat diese Vereinfachungsmöglichkeit nicht explizit in Anspruch genommen, sondern weist bei Differenzen über der regulären Wesentlichkeitsgrenze in be- stimmten Sonderfällen, d.h. bei einzelnen wirtschaft- lichen Verflechtungen mit dem StWN-Konzern, dann den höheren Differenzbetrag unter der entsprechen- den Ergebnisrechnungsposition (sonstige ordentli- che Erträge /Aufwendungen) aus. At Equity-Konsolidierung Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver- einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah- ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi- lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf- gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer- den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens- rechnung wird unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung unter den Finanzanla- gen ausgewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB und Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Auch im Rahmen der Konsolidierung At -Equity wer- den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts- oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidierungs- leitfaden Bayern i. V. m. Tz 82 und 83 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein pas- siver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden (vgl. Anm. 82 – 84,104 Konsolidierungsleitfaden Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1. 77 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 17 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung Aktiva 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2016 € 01.01.2016 € Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 15.001.435 Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 174.166.815 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.287.498 1.041.635 Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588 22.109.724 Summe 211.339.792 212.319.609 Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögens gegen- stände“ verringerte sich im Vergleich zur Eröffnungs- bilanz um 0,98 Mio. €. Die Position „Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte“ betrifft insb. die StWN und die Kernstadt (8,1 Mio. € bzw. 5,4 Mio. €), die Erhöhung um 1,43 Mio. € erklärt sich überwiegend durch Zugänge bei der Kernstadt. Die immateriellen Vermögensgegenstände aus ge- leisteten Zuwendungen betreffen ausschließlich die Kernstadt und stiegen um 1,98 Mio. €. Hierbei han- delt es sich vor allem um die Bezuschussung freige- meinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen. Der Geschäfts - oder Firmenwert entfällt mit 17,48 Mio. € überwiegend auf den bei der Kernstadt ausgewiesenen aktivischen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Aufgrund der Ab- schreibung über fünf Jahre verringerte er sich im Ver- gleich zur Eröffnungsbilanz um 4,3 Mio. €. Der Ge- samtbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Geschäfts- o. Firmenwert auf Ebene „Konzern“ Stadt bzw. aus dem Teil- konzernabschluss 31.12.2016 € Klinikum 12.833.739,45 NOI 811.277,42 NüSt 3.813.424,97 StWN 20.568,53 wbg 578,00 Summe 17.479.588,37 78 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 18 A. II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 212.799.673 228.256.361 Klinikum 1.460.538 1.460.538 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 18.087.278 18.042.801 wbg 148 148 Klinikum 1.460.538 1.460.538 Summe 232.347.637 247.759.847 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ei- nen Rückgang in Höhe von 15,41 Mio. €. Dieser resultiert in erster Linie aus Umbuchungsvor- gängen in das Umlaufvermögen bei der Kernstadt (15,5 Mio. €). Es handelt sich hierbei um Grundstü- cke, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung die- nen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4- 1512.5-25). Zur Vermarktung bestimmt wurden Ackerflächen im Wert von 0,62 Mio. € und sonst ige unbebaute Grundstücken in Höhe von 13,46 Mio. €. Bei der wbg werden unbebaute Grundstücke grund- sätzlich im Uml aufvermögen (vgl. B. I.3) ausgewie- sen, da die se im Regelfall zu r Weiterveräußerung bestimmt sind. 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 1.180.975.394 1.134.653.399 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 111.519.208 120.668.820 wbg 387.047.576 387.211.983 Klinikum 429.297.201 415.530.365 Summe 2.251.659.126 1.180.975.394 Auch die Erhöhung bei den bebauten Grundstücken ist vor allem auf die Kernstadt zurückzuführen. Als größte Posten sind neben der Fertigstellung der Kul- turwerkstatt AEG (14,37 Mio. €) vor allem Zugänge im Bereich Kinde rtageseinrichtungen und Schulen zu konstatieren, z. B. Michael -Ende-Schule (23,62 Mio. €) und Viatisschule mit Hort (7,68 Mio. €). 79 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 19 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 1.576.380.739 1.565.250.968 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 984.057.496 984.057.496 Abfallwirtschaft (ASN) 61.189.427 71.411.910 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 531.403.325 544.273.277 Summe 3.153.029.213 3.105.039.660 Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan- lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet eine Steige- rung i. H . v. 47,99 Mio. €. Diese resultiert insb. aus der Erhöhung bei den StWN. Im Bereich N-ERGIE AG wurden hier Erneuerungs- und Erweiterungs- maßnahmen für Erzeugungs -, Gewinnungs -, Be- zugs- und Verteilungsanlagen vorgenommen, im Be- reich VAG ist hier der Fahrweg „Thon bis Am Weg- feld“ aktiviert worden. Bei der Kernstadt stehen den weiterhin hohen Zugängen bei Brücken, Straßen, Gleisanlagen etc. Abschreib ungen und Wertberich- tungen aus Abgängen gegenüber. In Summe ergibt sich eine Erhöhung von 59,95 Mio. €. Bei ASN und SUN hingegen ver ringert sich das Infrastrukturver- mögen hauptsächlich infolge von Abschreibungen (10,22 Mio. € bzw. 12,87 Mio. €. 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 10.693.371 10.835.034 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.703.904 632.088 Klinikum 158.656 238.148 Summe 12.555.935 11.705.274 Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden gibt es im Vergleich zur Anfangsbilanz nur eine geringfü- gige Erhöhung des Bestands ( 0,85 Mio. €), die sich aus einer Zunahme bei der Kernstadt i. H. v. 0,14 Mio. € ergibt. 5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (nur Kernstadt) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Summe 466.422.731 476.441.257 Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler betreffen ausschließlich die Kernstadt. Hier werden bzw. wur- den, zur Überprüfung der Ansätze in der Eröffnungs- bilanz, Inventuren für alle noch offenen Teilbereiche durchgeführt. Die Revision dauert noch an. Der Schwerpunkt 2016 lag im Bereich der sehr umfang- reichen Graphischen Sammlung sowie d en Inkuna- beln und Zimelien der Stadtbibliothek Nürnberg. Die Revisionsergebnisse führten zu einem Rückgang des Bestands in Höhe von 10,02 Mio. €. 80 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 20 6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 37.630.605 38.474.300 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 125.370.516 133.786.354 Klinikum 48.002.481 45.503.799 Summe 226.358.840 234.503.522 Insgesamt um 8,14 Mio. € verringert hat sich die Bi- lanzposition „Maschinen und technische Anlagen , Fahrzeuge“. Bei der Kernstadt sind zwar insb. im Bereich der Betriebsvorrichtungen Wertsteigerungen zu verzeichnen (z. B. Installation der Wasser - und Energieversorgungssysteme am ne uen Personen- schifffahrtshafen Main -Donau-Kanal (1,75 Mio. €), Brandmeldeanlagen Trassen/Tiefbau (0,73 Mio. €)). Doch den Zugängen stehen insg. höhere Anlagenab- gänge und Abschreibungen gegenüber, so dass sich die Position hier um 0,84 Mio. € verringert. Bei der StWN ergibt sich die Reduktion um 8,42 Mio. € hauptsächlich aufgrund von Abschrei- bungen 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 49.350.818 44.931.830 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 29.257.190 32.346.995 Klinikum 52.113.613 49.778.095 Summe 139.690.639 136.135.301 Im Bereich der Betriebs - und Geschäftsausstattung erhöht sich die Bilanzposition um 3,56 Mio. €. Be- gründet ist dies durch die Kernstadt, hier wurde die VoIP Telekommunikationsinfrastruktur (1,70 Mio. €) beschafft und erheblich im Schul - und Bildungsbe- reich investiert. 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 221.100.162 221.941.624 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 93.723.987 77.823.544 Klinikum 12.953.508 25.813.856 Summe 396.716.287 370.484.262 81 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 21 Die Bilanzposition „Geleistete Anzahlungen und An- lagen im Bau “ erhöhte sich zum Vorjahr um 26,23 Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchungen auf- grund Fertigstellung in die Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“ und „Infra- strukturvermögen“ entgegen. Im Bereich der Kernstadt finden sich in den Zugän- gen vor allem große, sich über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben wie bspw. der U -Bahn-Bau (U3), der kreuzungsfreie Ausbau Frankenschnellweg sowie die Umbaumaßnahme Hochschule für Musik. Die Zugänge bei den StWN ergeben sich vor allem für Anzahlungen der VAG für 21 U-Bahnfahrzeuge. A. III. Finanzanlagen A.III.1 Sondervermögen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 6.700.000 1 Summe 6.700.000 1 Sondervermögen existieren nur bei der Kernstadt - hier wird bis zur Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss noch die Kapitaleinlage in den Ei- genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) ausgewiesen, die durch die Umwandlung eines Teils des Trägerdarlehens in Eigenkapital in 2016 zu- stande kam. A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 1.480.740 1.480.740 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.413.314 1.413.314 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1 1 Summe 2.894.056 2.894.056 Anteile an verbundenen Unternehmen verbleiben nach der Kapitalkonsolidierung noch bei der Kern- stadt und den StWN , die aufgrund der Wesentlich- keitskriterien nicht in den Konsolidierungskreis auf- genommen wurden. Bei der Kernstadt sind hier Un- ternehmen, wie die Stadion Betriebs-GmbH und das Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum enthal- ten, bei den StWN diverse Photovoltaikkraftwerke und Windparks. 82 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 22 A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 121.994.264 114.419.818 Klinikum 207.282 184.873 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 506.020.375 514.788.751 Summe 628.221.922 629.393.442 Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen werden einerseits die Buchwerte der At-Equity kon- solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung (vgl. Glossar) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7 dargestellt. Die Wertveränderung zum 31.12.2016 entspricht den anteiligen nicht ausgeschütteten Ei- genkapitalveränderungen. Auch die At-Equity in den jeweiligen Teilkonzernabschluss der städtischen Töchter Klinikum und den StWN einbezogenen Un- ternehmensanteile werden hier ausgewiesen . Hier- bei handelt es sich z.B. um die SAPV Team Nürn- berg GmbH (Klinikum) und die Thüga Holding GmbH & Co KGaA sowie diverse windenergie- und gaser- zeugende-Unternehmen und Stadtwerke bei den StWN. A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 2.808.095 2.800.095 Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.001 105.213 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.297.415 11.768.545 wbg 206.350 206.350 Summe 10.316.860 14.880.202 Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis- tieren insb. bei den StWN, hier sind z. B. die M-Net Telekommunikations GmbH München sowie die SY- NECO GmbH & Co KG i. L enthalten. Bei der Kern- stadt ist hier insb. die Einlage in die Stiftung Staats- theater Nürnberg relevant (2,5 Mio. €). 83 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 23 A.III.5 Ausleihungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 27.661.387 36.261.417 Klinikum 855.559 747.929 Noris inklusion gGmbH (NOI) 145.901 156.819 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.687.530 5.132.807 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.776.977 41.500.690 wbg 75.801 60.958 Summe 78.203.156 83.860.618 Die Ausleihungen entfallen insb. auf den Eigenbe- trieb SUN (45,78 Mio. €). Dabei handelt es sich insb. um den sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzie- rung des Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzei- tigen Beendigung der grenzüberschreitende Lea- sing-Transaktionen (Cross-Border-Leasing) für Anla- gen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) im Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegen- satz zum A -Anteil aufrechterhalten, da eine vorzei- tige Beendigung mit erheblichen A ufhebungsent- schädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B -Erfül- lungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abge- kürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Im Einzelabschluss des SUN wurde eine Be- wertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet , deren Voraussetzungen jedoch im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt nicht vorliegen. Bei der Kernstadt handelt es sich insb. um eine Dar- lehensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi- gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul- den von der Stadt an SÖR im Rahmen der Eigenbe- triebsgründung im Jahr 2010 . Die Abnahme d ieser Ausleihung gegenüber d er Eröffnungsbilanz resul- tiert aus der Umwandlung von 6,7 Mio. € in Eigenka- pital des Eigenbetriebs. Folglich war dieser Betrag von den Ausleihungen in die Finanzanlagen umzu- buchen (siehe auch Bilanzposition A. III. 1. Sonder- vermögen). Konzernintern eliminiert wurden 14,61 Mio. € aus der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber dem Klinikum Nürnberg aus der Auflösung des Son- dervermögens im Jahr 2010 sowie 15,00 Mio. € aus einem von der wbg an die StWN ausgereichten Dar- lehen mit zehnjähriger Laufzeit bis Ende 2019. 84 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Anlagevermögen _____________________________________________________________________________________________________ 24 A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 47.864.359 44.036.215 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 60.000.000 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.572.659 49.557.436 Summe 157.437.017 93.593.651 Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld- anlagen bei de n rechtlich unselbständigen Stiftun- gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Beim ASN wurden Gebührenüberschüsse entsprechend des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur Vermei- dung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anleihen der Sparkassenorganisation in Höhe von 60 Mio. € angelegt. Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpa- piersondervermögen (M ischfonds auf Basis von Renten und Aktien) mit einem Marktwert zum 31.12.2016 von 77,4 Mio. € enthalten, die teilweise zur Absicherung von Altersteilzeitwertguthaben ver- pfändet wurden. 85 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 25 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen- stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver- brauch oder zur Weiterveräußerung bes timmt sind oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen. Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö- gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar- mittel umgewandelt werden können und nicht dazu bestimmt sind, längerfristig zu dienen. B. I. Vorräte B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 257.696 273.602 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 8.957.369 8.534.325 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100.548 104.239 Noris inklusion gGmbH (NOI) 113.251 112.629 Nürnberg Bad (NüBad) 65.884 71.717 Nürnberg Stift (NüSt) 92.119 77.404 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 36.968.207 37.989.174 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.351.716 3.272.219 wbg 0 0 Summe 49.906.789 50.435.307 Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver- arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge- ringfügige Schwankungen vor allem beim Klinikum (Mehrung von 0,42 Mio. €) und StWN (Verringerung i. H. v. 1,02 Mio. €). 86 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 26 B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug- nisse und Leistungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 521.723 536.163 Klinikum 5.907.192 5.670.454 Noris inklusion gGmbH (NOI) 111.789 114.445 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.639.117 7.620.561 wbg 21.753.476 25.078.433 Summe 37.933.297 39.020.056 Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun- gen“ ist eine Verminderung von 1,09 Mio. € zu ver- zeichnen. Diese ergeben sich im Wesentlichen durch eine Erhöhung bei StWN (2,02 Mio. €) und eine Ver- minderung bei der wbg (3,32 Mio. €). B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 48.538.238 34.945.350 wbg 27.262.728 19.748.347 Summe 75.800.966 54.693.697 Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 - 1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern- den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter- veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo- sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord- nen. Nur wbg und Kernstadt hielten 2016 solche Grundstücke. Bei der Kernstadt erhöhte sich der Be- stand im Vergleich zum Vorjahr um 13,59 Mio. € auf- grund von Umbuchungen aus dem Anlagevermögen nach einem Vermarktungsbeschluss (s. A.II.1). Den Zugängen (18,07 Mio. €) stehen Abgänge aus Ver- kauf in Höhe von 4,48 Mio. € gegenüber. Bei der wbg sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebau- ten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen und fertige n Bauten enthalten. Für ÖÖP -Projekte wird das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB ange- wendet und die Zinsen für die Projektfinanzierungen mit zu den Herstellungskosten aktiviert. 87 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 27 B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 € Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.247 3.384 wbg 34.738 117.686 Summe 35.986 121.069 „Sonstige Vorräte“ werden nur bei NOI und der wbg vorgehalten. Die Position verringert sich um 0,09 Mio. €. B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 € wbg 23.728 1.696 Summe 23.728 1.696 Die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen auf Vor- räte“ (ausschließlich bei der wbg vorhanden) erhöht sich um 0,02 Mio. €. B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B.II.1. Öffentlich -rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 85.778.063 84.367.755 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.534.714 2.165.456 Klinikum 99.349.855 92.288.927 Noris inklusion gGmbH (NOI) 894.686 825.752 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.143.979 2.987.909 Summe 190.701.296 182.635.799 Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun- gen und Forderungen aus Transferleistungen “ sind insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen zusammengefasst. Summenmäßig größere Beträge sind nur beim Klinikum und der Kernstadt zu konsta- tieren. Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um 88 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Forderungen _____________________________________________________________________________________________________ 28 1,41 Mio. € im Wesentlichen auf die Zunahme bei Steuer- und G ebührenforderungen (zusammen rd. 1,0 Mio. €) zurückzuführen. Das Klinikum verzeichnet vor allem höhere Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen an Kranken- kassen und sonstige öffentliche Träger, insgesamt erhöht sich die Position um 7,06 Mio. €. B.II.2. Privatrechtliche Forderungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 3.967.654 3.305.255 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 86.151 0 Frankenstadion (FSN) 135.938 275.546 Klinikum 19.770.815 19.394.112 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 386.212 237.751 Noris inklusion gGmbH (NOI) 131.196 166.509 Nürnberg Bad (NüBad) 379.575 335.884 Nürnberg Stift (NüSt) 1.877.834 1.984.608 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 325.526.518 290.789.171 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 wbg 1.784.608 1.399.612 Summe 354.046.502 317.888.447 Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen um 36,16 Mio. € ist vor allem den StWN geschuldet, hier nahmen die Forderungen, insb. aus der Ver- brauchsabgrenzung, um 42,97 Mio. € zu. 89 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Forderungen _____________________________________________________________________________________________________ 29 B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 11.332.602 32.972.114 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 151.201 1.330.158 Frankenstadion (FSN) 16.326 20.489 Klinikum 1.850.923 5.070.642 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.395.985 447.751 Noris inklusion gGmbH (NOI) 692.076 98.453 Nürnberg Bad (NüBad) 31.424 175.150 Nürnberg Stift (NüSt) 85.159 147.401 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 57.020.353 74.233.197 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 143.641 359.042 wbg 668.865 1.022.541 Summe 73.388.555 115.876.938 Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abg e- laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be- reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener- stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen. Zum Vorjahr verringert sich die Position um 42,49 Mio. €. Bei der Kernstadt hängt die Abnahme (gesamt 21,64 Mio. € ) vorwiegend damit zusammen, dass 2015 hier 17,4 Mio. € Abgrenzungen von Erstattun- gen aus dem Asylbe werberleistungsgesetz bzw. für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie 3,2 Mio. € an Beteiligungserträgen enthalten waren, die 2016 aufgelöst wurden. Beim Klinikum verringert sich die Position um 3,22 Mio. € und bei den StWN um 17,21 Mio. €. Außerdem werden die Differenzen aus der Schul- denkonsolidierung, d.h. nicht durch Konsolidie- rungsmaßbuchungen zu beseitigende Abweichun- gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ- gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande- ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite unter der Position „Sonstige Ver mögensgegen- stände“ aus gewiesen. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist einen Betrag von 2,28 Mio. €. aus, zum 31.12.2016 verbleiben auf dieser Position 2,59 Mio. €, entsprechend 0,38 % der Verbindlichkei- ten und sind damit unwesentlich. Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 40,87 Mio. € eliminiert, der im Wesentlichen auf den Freistellungsanspruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunternehmen Klinikum aus Pensionsrück- stellungen in Höhe von 41,5 Mio. € entfällt. 90 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen –Forderungen _____________________________________________________________________________________________________ 30 B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 6.398.017 5.141.877 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 184.939 59 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 276.080 42.000 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 577 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 20.610 9.900 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 17.832.847 16.225.123 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 700.235 653.227 wbg 0 0 Summe 25.412.729 22.072.762 Die zusammengefasste Position der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen erhöht sich im Vergleich zum Vor- jahr um 3,34 Mio. € . Bei der Kernstadt vermehren sich die Forderungen um 1,26 Mio. €. B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 46.129.846 25.886.656 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 217 0 Klinikum 0 4 Summe 46.130.063 25.886.660 Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf- fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind nur bei der Kernstadt und bei ASN Beträge enthalten, insgesamt 46,13 Mio. €. Dies bedeutet eine Steige- rung um 20,24 Mio. €, die im Wesentlichen bei der Kernstadt zu verzeichnen ist. Hier sind vor allem die gestiegenen Forderungen gegenüber dem Land ein- schlägig (+24 Mio. €), insb. höhere Forderungen auf Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz und für die Unterbringung von Asylbewerbern. 91 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 31 Demgegenüber steht die Abnahme der Forderungen gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbän- den (-6,1 Mio. €) , vorwiegend dadurch zu erklären, dass im Jahr 2016 Gastschulbeiträge größtenteils zu einem früheren Zeitpunkt gebucht wurden und zum Bilanzstichtag ausgeglichen waren. Im Jahr 2015 waren diese dagegen zum Bilanzstichtag noch offen. B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2016 € 01.01.2016 € Klinikum 0,00 5.000.000,00 Summe 0,00 5.000.000,00 Unter der Position „Wertpapiere des Umlaufvermö- gens“ waren nur zum 01.01.2016 Beträge beim Kli- nikum enthalten (5,0 Mio. €). 92 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 32 B. IV. Liquide Mittel Liquide Mittel 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 173.534.896,44 63.724.666,23 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 6.118.433,77 87.529.516,96 Frankenstadion (FSN) 1.549.522,16 885.928,83 Klinikum 4.117.504,29 10.240.860,81 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 430.142,77 326.181,83 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.213.305,97 1.607.853,14 Nürnberg Bad (NüBad) 423.262,96 223.309,04 Nürnberg Stift (NüSt) 1.552.179,45 1.626.356,14 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 126.864.908,62 114.868.275,52 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.110.955,04 351.505,31 wbg 63.999.989,13 49.361.754,45 Summe 380.915.100,60 330.746.208,26 Die Position „Liquide Mittel“ beträgt zum 31.12.2016 insgesamt 380,9 Mio. € und hat sich damit um 50,2 Mio. € erhöht. Die größten Posten bilden die Kernstadt (173,5 Mio. €), die StWN (126,9 Mio. €) und die wbg (64,0 Mio. €). Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum 31.12.2016 im Vergleich zu 2015 um über 100 Mi o. € erhöht. Damit spiegelt sich zum einem auch in der Bilanz die sehr gute Entwicklung bei den Steuereinzahlungen und den Zuweisungen und Er- stattungen wieder. Zum anderen haben auch Geld- anlagen der Eigenbetriebe und der verbundenen Un- ternehmen bei der Stadtkasse im Rahmen des Cash- Poolings die liquiden Mittel über den Jahreswechsel deutlich erhöht . Die korrespondierenden Forderun- gen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. 93 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 33 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 34.826.074,09 52.386.333,07 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 857,16 6.000,00 Frankenstadion (FSN) 310,00 0,00 Klinikum 1.074.129,23 992.460,16 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0,00 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 46.023,74 38.964,78 Nürnberg Bad (NüBad) 9.220,42 9.369,93 Nürnberg Stift (NüSt) 26.188,84 28.907,71 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.604.550,98 9.065.702,20 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17.439,76 17.570,97 wbg 106.772,09 56.246,74 Summe 43.711.566,31 62.601.555,56 Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ verrin- gerte sich zum 31.12.2016 insgesamt um 18,9 Mio. €. Unter dieser Position sind Ausgaben er- fasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wur- den, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen dar- stellen. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 34,8 Mio. €. Der Rechnungsabgrenzungsposten ent- hält vor allem die Sozialhilfeleis tungen nach dem SGB XII (insb. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach dem SGB II (Grundsi- cherung für Arbeitssuchende) sowie den kommuna- len Anteil für Leistungen der Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im Dezember 2016 im Voraus für den Monat Januar 2017 ausbezahlt wurden. Ebenso ist die bereits Ende 2016 ausbezahlte Beamtenbesol- dung für Januar 2017 enthalten, sowie sonstige Vo- rauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten und Mitgliedsbeiträge. Bei den StWN sind hier im Wesentlichen Aufwendun- gen für Preisabsicherungen, Aufwendungen aus ei- nem Servicevertrag sowie Provisionen enthalten. 94 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 34 Passiva 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital Eigenkapital 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 1.302.228.548 1.275.064.475 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602 Summe 1.494.380.338 1.459.244.077 Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ- ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital- konsolidierung (vgl. Glossar) zum Zeitpunkt der Erst- konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs- buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be- steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses vor allem auf das Basiskapital der Kernstadt, sowie die passiven Unterschiedsbe- träge (vgl. Glossar) und die Minderheitenanteile aus dem StWN-Teilkonzern. A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Summe 742.388.517 814.140.729 Die Nettoposition respektive das Basiskapital bezieht sich rein auf die Kernstadt und beläuft sich zum 31.12.2016 auf 742,39 Mio. € und hat sich damit im Vergleich zum Jahresbeginn um 71,75 Mio. € ver- mindert. Dies resultiert aus Korrekturen des Basiska- pitals insb. aus der Revision der Kunstgegenstände. Die erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapitals wurde entsprechend AllMBl. Nr. 4/2013 Tz 6.2. nach Ablauf der Frist nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik vorgenommen. 95 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 35 A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen- dungen/Kapitalrücklagen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Summe 564.343 142.585 Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen resultieren aus Ka- pitalrücklagen beim Klinikum, NüBad und StWN. Von ursprünglich gemeldeten 89,37 Mio. € verblieben nach der Kapitalkonsolidierung lediglich 0,56 Mio. €. A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Summe 107.975.095 92.539.257 Die Position Erg ebnisrücklagen/Gewinnrücklagen hat sich 2016 um 15,44 Mio. € verändert, resultierend aus Ergebnisverwendungsbuchungen aus den Ein- zel- und Teilkonzernabschlüssen 2015. Hier kommt vor allem eine Erhöhung bei der wbg mit ca. 15,6 Mio. € zum Tragen. Bei SUN wurde eine Er- höhung um 5,5 Mio. € gemeldet. Bei der Kernstadt ergibt insb. aus der Umbuchung der kameralen Min- destrücklage in Höhe von 13 Mio. € ins Basiskapital (siehe dort) eine Verringerung um 5,4 Mio. €. Ein ho- her Anteil entfällt auch auf die StWN, hier war aber nur eine marginale Änderung zu verzeichnen. Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil- konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf- ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo- gen: 96 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 36 Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilkonzern- abschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 86.563.343 91.939.158 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 3.031.883 3.031.883 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.153.404 1.122.404 Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174 Nürnberg Bad (NüBad) 0 0 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 156.961.485 157.181.293 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.091.799 39.640.837 wbg 95.165.003 79.615.504 Summe 388.191.090 372.755.252 Im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 wurde bei der Kapitalkonsolidierung ein Betrag von 280,22 Mio. € eliminiert. A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2016 € 01.01.2016 € Summe -37.484.746 1.645.445 Der Ergebnisvortrag verändert sich 2016 um 39,13 Mio. €. Der negative Betrag zum 31.12.2016 kommt zustande, indem aus den im Rahmen der Erstkonso- lidierung (01.01.2016) bei der Kapitalkonsolidierung eliminierten Werte n (69,73 Mio. €), anschließend zum 31.12.2016 in den Einzel- bzw. Teilkonzernab- schlüssen der wbg, der StWN und des SUN Beträge in die Rücklagen eingestellt wurden und damit aus dem Ergebnisvortrag herausgebucht wurden. Z um 31.12.2016 wurd en aus dem Ergebnisvortrag 80,89 Mio. € konsolidiert. Gemeldet wurden u rsprünglich unten genannte Er- gebnisvorträge – die Beträge zum 01.01.2016 ent- halten neben den in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2015 ausgewiesenen Ergebnisvorträgen je- weils auch die Ja hresergebnisse 2015, da der kon- solidierte Jahresabschluss der Stadt grundsätzlich aus den Werten vor Ergebnisverwendung aufgestellt wird. Der Verlustvortrag der Kernstadt enthält derzeit grundsätzlich nur die Ergebnisse der Kostendecker Friedhofsverwaltung und Marktamt. 97 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 37 Ergebnisvortrag im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konso- lidierung) 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt (inkl. Ergebnisverwendung 2016) -13.827.896 -5.706.495 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.299.555 19.299.555 Frankenstadion (FSN) 0 -4.408.930 Klinikum -25.475.301 -25.475.301 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.136 33.273 Noris inklusion gGmbH (NOI) -292.646 -292.646 Nürnberg Bad (NüBad) 5.330.414 -1.417.586 Nürnberg Stift (NüSt) -4.981.443 -4.981.443 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 62.800.095 72.927.848 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 5.450.962 wbg 548.651 15.946.588 Summe 43.402.566 71.375.826 A.V Jahresergebnis A.V Jahresübersc huss/Jahresfehlbetrag 31.12.2016 € 01.01.2016 € Summe 122.188.880 0 Auf Konzernebene ergab sich für 2016 ein Jahres- überschuss von 122,19 Mio. €. Ursächlich waren hier insb. die Überschüsse im Einzel- bzw. Konzern- abschluss bei den StWN, dem ASN und der Kern- stadt sowie der wbg. Verluste entstanden insb. beim Klinikum und dem Eigenbetrieb NüBad. Bei den StWN ergab sich ein Überschuss insb. aufgrund der gesetzlichen Steigerung des Di skontierungssatzes bei den Pensionsrückstellungen. Beim ASN kamen Erträge aus der Teilauflösung der Rückstellung für den Ausgleich von Gebührenschwankungen aus dem vorherigen Gebührenzeitraum sowie der Depo- nierückstellung aufgrund eines neuen Gutachtens (12,6 Mio. €) zum Tragen. Bei der Kernstadt war vor allem ein sehr hohes Gewerbesteueraufkommen für den Überschuss verantwortlich sowie höhere Anteile an der Einkommensteuer und Schlüsselzuweisun- gen. 98 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 38 Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet: Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2016 € Kernstadt 29.385.723 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132 Frankenstadion (FSN) -1.907.166 Klinikum -4.656.693 Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587 Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371 Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010 Nürnberg Stift (NüSt) -357.032 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496 wbg 17.679.904 Summe 118.249.678 Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän- derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2016 um 3,94 Mio. €, aus der Equity -Konsolidierung resultie- ren dabei 7,57 Mio. €. A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2016 € 01.01.2016 € Klinikum 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602 wbg 0 0 Summe 192.151.789 184.179.602 Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell- schafter ist lediglich bei den StWN relevant. Da hier Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt- werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG 99 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 39 39,8 % der N-ERGIE AG), wird der nach der Kapital- konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell- schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen. A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2016 € 01.01.2016 € Kernstadt 0 0 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 22.416.288 22.416.288 Frankenstadion (FSN) 5.442.717 5.442.717 Klinikum 0 0 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.168.187 1.168.187 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 3.037.016 3.037.016 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 239.629.195 239.629.195 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.127.093 45.127.093 wbg 49.775.964 49.775.964 Summe 366.596.459 366.596.459 Passive Unterschiedsbeträge kommen dadu rch zu- stande, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kern- stadt kleiner als das anteilige Eigenkapital ist und ergaben sich insb. beim ASN und SUN sowie bei der wbg und den StWN. Die Gründung bzw. Aufgaben- übertragung in Bezug auf die nachgeordneten Auf- gabenträger durch die Kernstadt erfolgten schon vor längerer Zeit, ohne dass ein konsolidierter Jahresab- schluss aufgestellt wurde. Dadurch haben die Toch- tergesellschaften der Kernstadt im Laufe der Zeit in erheblichem Maß e Rücklagen angesammelt. Dadurch ist das anteilige Eigenkapital über die ur- sprüngliche Kapitaleinlage gestiegen. Grundlage der Erstkonsolidierung sind die Werte zum Zeitpunkt der Einbeziehung, also gehen die Rücklagen mit in die Konsolidierung ein und können einen negativen Un- terschiedsbetrag ver ursachen. Ein solcher Unter- schiedsbetrag hat Eigenkapitalcharakter und wird in einem separaten Posten ausgewiesen . (vgl. auch Glossar). 100 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 40 4.2.3.2.2 B. Sonderposten B.I Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 814.351.920 729.177.339 Klinikum 359.548.279 361.876.408 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.407.213 184.479 Nürnberg Stift (NüSt) 4.866.156 4.643.411 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 174.466.009 176.268.094 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 42.029.506 43.701.374 Summe 1.396.669.083 1.315.851.105 Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun- gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um 80,82 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kern- stadt (814,35 Mio. €), das Klinikum (359,55 Mio. €) und die StWN (174,47 Mio. €). Die Steigerung um 85,17 Mio. € bei der Kernstadt resultiert insbesondere aus de n Revisionsergebnis- sen der Kunst- und Sammlungsgegenstände. Soweit für diese Objekte ein Nachweis unentgeltlichen Er- werbs durch Schenkung oder Nachlass Dritter vor- lag, wurde ein korrespondierender Sonderposten ge- bildet, insg. 74,53 Mio. €. Darüber hinaus wurden Zu- weisungen vom Bund für den Ausbau der verschie- denen Kindertageseinrichtungen (6,73 Mio. €) sowie 2,74 Mio. € für die Kulturwerkstatt AEG passiviert. Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um 2,33 Mio. €. Der Sonderposten wurde gemäß § 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentli- chen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Fi- nanzierung des Anlagevermögens dienen. Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu- schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An- schlussverstärkungen, hier war ein Rückgang um 1,80 Mio. € zu verzeichnen. Bei SUN handelt es sich im Wesentlichen um Staats- zuschüsse und verrechnete Abwasser- und Nieder- schlagswasserabgaben. Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert. 101 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 41 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 136.455.005 135.385.688 Klinikum 225 0 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 88.981.377 88.700.265 Summe 225.436.608 224.085.953 Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich ein Anstieg um 1,35 Mio. €. Die Kernstadt weist den größten Posten aus, dieser hat sich um 1,07 Mio. € geringfügig erhöht und ent- hält Sonderposten aus Beiträgen ( Wertminderung durch Abschreibungen von 2,84 Mio. €) sowie Son- derposten aus Kostenerstattungen (Wertsteigerung i. H. v. 3,91 Mio. € , u.a. aus Kostenerstattungen für den Ausbau des Personenschifffahrtshafens (0,95 Mio. €) und aus städtebaulichen Verträgen (2,65 Mio. €)). Bei SUN wird ein Betrag in Höhe von 88,98 Mio. € aus satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs - und Verbesserungsbeiträgen ausgewiesen, hier hat sich der Posten um 0,28 Mio. € erhöht. Im Jahr 2016 wurden Passivierungen i. H. v. 3,56 Mio. € infolge der Übereignung von Mischwasser- und Regenwasser- kanälen im Rahmen von Erschließungsverträgen durchgeführt (z. B. Cebal -Areal, Hansapark, Höfles Ost), aufgelöst wurden 3,28 Mio. € aufgrund der Ab- schreibung. Es wurde kein Betrag konzernintern eliminiert. B.III Sonstige Sonderposten 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 11.297.734 10.282.655 Summe 11.297.734 10.282.655 Die Position „Sonstige Sonderposten“ weist zum Bi- lanzstichtag einen Betrag in Höhe von 11,30 Mio. € auf und hat sich damit um 1,02 Mio. € verändert. Die- ser Betrag resultiert allein aus der Kernstadt und enthält auch die Sonderposten für nicht verwendete zweckgebundene Mittel, wie Stellplatz- und Kinder- spielplatzablösungen, Ablösungen für Öko -Aus- gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bay- NatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozialimmo- bilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwende- ten zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit aus- gewiesen. 102 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 42 B.IV Gebührenausgleich 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 40.869.012 54.524.768 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.664.507 11.443.915 Summe 65.533.519 65.968.683 Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich- tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit- raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset- zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR). Daher werden unter dieser Bilanzposition die bei den Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten Rückstel- lungen für Gebührenschwankungen bzw. Gebühren- rückzahlungen dargestellt. Dieser Posten verzeich- net eine Veränderung um 0,44 Mio. €. 103 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 43 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun- gen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 1.430.890.296 1.413.683.798 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.079.566 4.022.139 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 31.570.890 38.685.769 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 52.919 38.541 Noris inklusion gGmbH (NOI) 504.450 721.182 Nürnberg Bad (NüBad) 150.418 198.797 Nürnberg Stift (NüSt) 2.946.482 3.454.124 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 510.700.790 527.143.208 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 31.306.233 33.336.267 wbg 5.743.183 5.899.196 Summe 2.017.945.228 2.027.183.021 Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn- liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 9,24 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 1.430,89 Mio. €. Bei der Kernstadt werden die Pen- sionsrückstellungen für aktive Beamti nnen und Be- amte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rückstellungen für Versorgungsempfän- gerinnen und Versorgungsempfänger und ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware er- mittelt. Der Rückstellungsbestand 2016 ist gegen- über 2015 vor allem wegen der Erhöhung der Ver- sorgungsbezüge zum 01.03.2016 (2,3 %) deutlich angestiegen. Ebenso sind enthalten d ie Pensions- rückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfäl- len (d.h. für ehemalige städtische Beamtinnen und Beamte, die bei einem anderen Dienst herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an- teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er- statten muss). Bei den zugrundeliegenden Personal- fällen handelt es sich überwiegend um Polizeibe- amte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatli- chung der Polizei am 01.10.1974 städtische Be- dienstete waren. Den zweitgrößten Posten bilden StWN mit 510,70 Mio. €. Dieser Wert hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,98 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk- reditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“, welches am 17. März 2016 in Kraft ge- treten ist. Im Zuge des Gesetzes wur de § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pension srückstel- lungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. 104 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 44 C.II Umweltrückstellungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 6.797.500 6.092.500 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 18.105.776 31.696.927 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.463.000 4.469.000 Summe 29.366.276 42.258.427 Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi- lanzstichtag um 12,89 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet hier der ASN mit 18,11 Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivierung und die Nachsorge der Deponien, hier wurden 2016 auf- grund eines neuen Gutachtens für die Stilllegungs - und Nachsorgekosten der Deponie Nürnberg -Süd und Altdeponie Nürnberg-Nord die bisherige jährli- che K ostensteigerung (3,45%) auf jährlich 2,45% p.a. gesenkt. Die Senkung der Kostensteigerung so- wie vor allem der Wegfall der Maßnahme Abdichtung der Bauschuttdeponie führten zu einer Teilauflösung der Rückstellung von 13,60 Mio. €. C.III Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 13.574.221 11.442.414 Klinikum 6.767.961 6.729.961 Nürnberg Stift (NüSt) 0 500.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 247.000 294.000 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.259.000 5.890.500 wbg 3.189.860 2.488.020 Summe 29.038.043 27.344.895 Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 1,69 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 13,57 Mio. €. Die zum Jahresabschluss 201 5 gebil- deten Rückstellungen für unterlassene Instandhal- tung im Bereich Tiefbau wurden anhand der tatsäch- lichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2016 beurteilt und im Jahresabschluss 2016 bu- chungsmäßig abgewickelt. Die neu gebildeten Rück- stellungen sind durch die Hochbau -Baupauschale 105 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 45 und das Tiefbau -Jahresbauprogramm be legt. Auf- grund des Verbleibs des Verkehrsinf rastrukturver- mögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der kor- respondierenden Instandhaltungs rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zuständigen Eigen- betrieb SÖR. C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 1.487.179 992.254 Klinikum 555.723 719.053 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 161.436 199.078 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 370.192 551.123 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 271.171 wbg 379.578 89.938 Summe 2.954.108 2.822.617 Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi- nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 0,13 Mio. € verän- dert. Hier bildet ebenfalls die Kernstadt den größten Pos- ten mit 1,49 Mio. €. Unter dieser Position werden die Bezirksumlagerückstellung, Rückstellungen für Steuer vom Einkommen und Ertrag sowie „Umsatz- steuernachholungen“ erfasst. Die Bezirksumlage- rückstellung stellt den größten Anteil innerhalb die- ses Postens dar. Hier wurde eine Rückstellung auf- grund der voraussichtlich höheren Belastung der Stadt durch die Bezirksumlage 2018 in Höhe von 0,9 Mio. € gebildet. 106 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 46 C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg- schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäf- ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 30.800 Summe 0 30.800 Auf der Position “Rückstellungen für drohende Ver- pflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängige Gerichts- und Widerspruchsverfahren” wurde zum 31.12.2016 kein Betrag ausgewiesen. C.VI Sonstige Rückstellungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 22.505.181 23.021.052 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 10.219.983 11.127.193 Frankenstadion (FSN) 15.900 17.900 Klinikum 59.771.408 48.722.112 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 294.067 280.475 Noris inklusion gGmbH (NOI) 713.640 1.202.850 Nürnberg Bad (NüBad) 1.271.064 697.752 Nürnberg Stift (NüSt) 2.087.705 1.882.500 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 251.027.225 242.333.154 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.995.041 23.703.345 wbg 15.066.559 8.603.677 Summe 387.967.771 361.592.010 Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 26,38 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet hier StWN mit 251,03 Mio. €. Hierunter fallen ungewisse Verpflich- tungen aus dem Personalbereich ( Jubiläumsver- pflichtungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen) sowie Rückstellungen für besondere 107 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 47 wirtschaftliche Risiken und drohende Verluste, Ab- schreibungsverpflichtungen, Sanierungs - und Wie- derherstellungskosten, Verbindlichkeiten aus aus- stehenden Rechnungen und Schadenersatzleistun- gen. Insb. sind hier zum 31.12.2016 103,29 Mio. € Drohverlustrückstellungen aus Stromliefer- und Speichernutzungsverträgen enthalten. 108 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 48 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten D.I Anleihen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 80.000.000 80.000.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 446.487 1.104.189 Summe 80.446.487 81.104.189 Die Veränderung auf dieser Position beträgt insge- samt 0,66 Mio. €, die allein aus Tilgungen bei den Namensgewinnschuldverschreibungen der StWN re- sultiert. Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai 2013 zusammen mit der Stadt Würzburg ausgege- ben, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu er- schließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen. Es wurde kein Betrag konzernintern eliminiert. D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 1.205.947.938 1.166.064.728 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 59.466.947 70.779.621 Frankenstadion (FSN) 10.559.246 11.565.482 Klinikum 42.616.117 45.640.065 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.002.040 3.033.547 Nürnberg Bad (NüBad) 37.471.540 37.047.183 Nürnberg Stift (NüSt) 9.728.845 10.182.124 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 599.450.544 579.968.628 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 348.126.790 362.883.460 wbg 368.421.467 352.566.488 Summe 2.684.791.473 2.639.731.325 109 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 49 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten hat sich zum Vorjahr um 45,06 Mio. € verändert. Eine Schul- denaufnahme war aufgrund der hohen Investitions- bedarfe nicht vermeidbar. Den größten Anteil bilden hier die Kernstadt, die Stadtwerke, die wbg und SUN. Der N-ERGIE AG-Teilkonzern tätigte Investiti- onen in Höhe von 109.320 T€ v.a. in Erneuerungs-u. Erweiterungsmaßnahmen für diverse Anlagen. Die VAG hat in 2016 Anzahlungen zur Beschaffung von 21 U-Bahnzügen geleistet. Von der hierfür bestehen- den Zwischenfinanzierung wurde bis zum 31.12.2016 47 Mio. € abgerufen. Zur Unterstützung der Finanzierung der U -Bahn-Züge gewährt die Stadt Nürnberg eine städtische Bürgschaf t in Höhe von bis zu 160 Mio. €. Die wbg investierte in den Bau und die Fertigstellung von Neubauwohnungen. SUN tätigte Investitionen in die Abwasserreinigung und -ableitung. Eliminiert wurde ein Betrag in Höhe von 7,60 Mio. € aus den von der Stadt an die wbg ausge- reichten Wohnungsbaudarlehen. D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 27.749.318 12.456.181 Klinikum 5.155.561 921.691 wbg 9.609.782 14.671.536 Summe 42.514.661 28.049.408 Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- cherung erhöhten sich insgesamt um 14,47 Mio. €. Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe von 49,58 Mio. € eliminiert, davon fällt bei der Kern- stadt ein Betrag in Höhe von 41,17 Mio. € an, insb. aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und das Klinikum geführten Cash -Pooling-Kontokorrentkon- ten. D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 80.899.537 61.587.009 Frankenstadion (FSN) 10.413.609 10.995.241 Summe 91.313.146 72.582.250 Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen , erhöhten sich insgesamt um 18,73 Mio. €. Diese Veränderung betrifft zum Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese Posi- tion Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen, Leib- renten und sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Letztere dominieren betragsmäßig und enthalten zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Be- reitstellung von städtischen Räumlichkei ten. Des 110 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 50 Weiteren sind unter dieser Position die kreditähnli- chen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schul- bereich ausgewiesen: Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderungen aus der Bauleis- tung respektive den Investitionskosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderun- gen einredefrei, was sie dazu verpflichtet, den Be- standteil des Leistungsentgeltes für die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten - oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzierungsge- staltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form de r Fi- nanzierung ermöglicht es den Banken aufgrund des bestehenden AAA -Ratings der öffent lichen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswir ksam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Im Jahr 2016 wurde die Michael-Ende-Schule in St. Leonhard fertiggestellt und das entsprechende kreditähnliche Rechtsge- schäft wirksam (24,2 Mio. €). Beim FSN handelt es sich hier um einen „Investiti- onskredit“ im Rahmen des Kfw -Infrastrukturpro- gramms: Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außer- halb des kommunalen Haushalts und der haushalts- rechtlichen Berücksichtigung, der speziell für die Fi- nanzierung des Umbaus des Stadions für die Fuß- ball-WM 2006 aufgenommen wurde. Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert. D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 33.080.730 50.596.121 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.374.760 4.138.275 Frankenstadion (FSN) 69.605 168.446 Klinikum 18.313.867 18.041.456 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 445.716 408.958 Noris inklusion gGmbH (NOI) 385.655 350.361 Nürnberg Bad (NüBad) 368.741 824.364 Nürnberg Stift (NüSt) 679.288 108.014 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 229.938.319 228.656.823 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.291.470 3.408.362 wbg 5.985.192 5.067.766 Summe 295.933.343 311.768.945 Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verringerte sich um 15,84 Mio. € . Die Veränderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine Reduzierung bei der Kernstadt um 17,52 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Ausgleich einer 111 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 51 bereits 2015 erfassten Verbindlichkeit für den Zu- schuss an das Staatstheater Nürnberg von 18,8 Mio. €. Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 36,43 Mio. € eliminiert. Davon entfallen auf die Kernstadt 5,70 Mio. €, auf das Klinikum 8,89 Mio. €, auf die StWN 16,27 Mio. €, auf NüSt 1,57 Mio. € und auf SUN 2,96 Mio. €. D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 2.479.125 3.240.062 Klinikum 35.239.695 33.868.242 Nürnberg Stift (NüSt) 257.630 265.961 Summe 37.976.450 37.374.265 Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen“ erhöhte sich um 0,60 Mio. €. Wertmäßig dominieren hier mit 35,24 Mio. € Verbind- lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi- nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter diese Position vorwiegend zum Stichtag 31.12.2016 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hil- fen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlosen - und Flüchtlingshilfe. Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“, hier werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck- entsprechend verwendeten Spenden und Zuwen- dungen Dritter ausgewiesen. Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in Höhe von 0,02 Mio. € bei der Kernstadt. 112 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 52 D.VII Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 146.043.855 139.020.875 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 219.424 1.343.350 Frankenstadion (FSN) 200.391 533.981 Klinikum 14.515.996 15.410.598 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 618.678 1.081.740 Noris inklusion gGmbH (NOI) 355.107 242.650 Nürnberg Bad (NüBad) 472.405 550.455 Nürnberg Stift (NüSt) 772.390 1.219.703 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 123.486.972 96.872.654 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.374.996 3.467.784 wbg 30.660.818 28.616.234 Summe 319.721.031 288.360.025 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten “ er- höhte sich um 31,36 Mio. € . Die Kernstadt mit 146,04 Mio. € und die StWN mit 123,49 Mio. € bilden hier die größten Posten. Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei Aktivierung der Anlage wird dann der zuge hörige Sonderposten passiviert, die Verbin dlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der antizipative Rechnungsabgrenzungsposten unter welchem solchen Ausgaben erfasst sind, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab- schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei den StWN sind hier vor allem Strom - und Ener- giesteuerverbindlichkeiten enthalten. Insgesamt wurden hier konzernintern 7,70 Mio. € eli- miniert. Davon fielen bei der Kernstadt 2,47 Mio. € , beim Klinikum 0,01 Mio. €, bei den StWN 0,11 Mio. € und bei der NOI 3,55 Mio. € an. Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu B.II.3). Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist einen Betrag von 9,31 Mio. € aus. Dieser relativ hohe Betrag resultiert aus den nicht vollständig vorliegen- den Werten der Forderungen und Verbindlichkeiten des StWN-Konzerns zum 31.12.2015 und ist daher nicht aussagekräftig. Zum 31.12.2016 verbleiben auf dieser Position 0,56 Mio. €, entsprechend 0,02 % der Verbindlichkeiten, und sind damit unwesentlich. 113 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 53 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) 01.01.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Kernstadt 25.708.147 23.922.964 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 10.000 0 Klinikum 1.292.688 828.803 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 3.286 879 Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.127 973.092 Nürnberg Bad (NüBad) 91.000 68.000 Nürnberg Stift (NüSt) 45.582 24.571 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.155.281 8.715.229 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 984.444 1.264.677 wbg 320.937 322.931 Summe 38.614.491 36.121.146 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position erhöhte sich ins- gesamt um 2,49 Mio. € . Den größten Posten bildet hier die Kernstadt (25,71 Mio. €) und beinhaltet vor- wiegend die Gebühren der Kindertagesstätten (6,65 Mio. €) und die Vorauszahlungen der Gewer- besteuer. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungs- anforderungen von Unternehmen, die ein vom Ka- lenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Neu hinzugekommen sind Abgrenzungen der Meis- tersingerhalle in Höhe von ca. 2,8 Mio. €. Die Anmie- tungen erfolgen häufig ein Jahr im Voraus und wer- den mit Rechnungsstellung verbucht. Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von 0,36 Mio. € eliminiert. 114 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg Die Erträge des Konzerns Stadt Nürnberg setzen sich zum 31.12.2016 folgendermaßen zusammen: Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte als größ- ten Anteil entfallen 63 %, gefolgt von Steuern und ähnlichen Abgaben (15 %), Zuwendungen und allge- meine Umlagen (8 %), Kostenerstattungen und Um- lagen (6 %), privatrechtliche Leistungsentgelte (4 %), aktivierte Eigenleistungen (2 %) sowie als kleinsten Anteil mit je 1 % die sonstigen ordentlichen Erträge und die Auflösung von Sonderposten. Auf die Einzel- positionen je Beteiligung wird im Folgenden näher eingegangen. Steuern und Abgaben Steuern und ähnliche Abgaben Ist 2016 in € Kernstadt 875.313.017 Summe 875.313.017 Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern- stadt an. Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2016 auf 875,31 Mio. €. Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Des Weiteren sind in den Steuererträgen der Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer, die Grundsteuer sowie Hunde- und Zweit- wohnungssteuer enthalten. Steuern und ähnliche Abgaben (875,3 Mio. €) 15% Zuwendungen und allgemeine Umlagen (486,7 Mio. €) 8% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (3.663,6 Mio. €) 63% Auflösung von Sonderposten (63,9 Mio. €) 1% Privatrechtliche Leistungsentgelte 208,5 Mio. €) 4% Kostenerstattungen und Kostenumlagen (359,0 Mio. €) 6% Sonstige ordentliche Erträge (81,8 Mio. €) 1% Aktivierte Eigenleistungen (102,3 Mio. €) 2% 115 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Steuern und Abgaben _____________________________________________________________________________________________________ 55 Durch die Ertrags- und Aufwandskonsolidierung wur- den 4,65 Mio. €, entsprechend 0,53 % des ursprüng- lichen Gesamtbetrags, an Steuererträgen eliminiert. Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 456.107.755 0,94 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 77.248 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 25.318.858 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 4.121.977 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 103.959 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 422.896 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 524.777 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00 wbg 0 0,00 Summe 486.677.471 100 Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla- gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ- gen der Kernstadt (93,7 %). Hier sind die wesentli- chen Bestandteile der konsolidiert 456,11 Mio. €, die Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal. Elimi- niert im Rahmen der Aufwands -/Ertragskonsolidie- rung wurden lediglich 0,13 Mio. €. In geringerem Umfang (25,32 Mio. €) fallen noch Zu- wendungen beim Klinikum Nürnberg an, hierbei handelt es sich um investive Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Pau- schal- und Einzelförde rungen, die sowohl ertrags - als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Aufwendun- gen) gebucht werden und somit ergebnisneutral sind. 116 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge _____________________________________________________________________________________________________ 56 Sonstige Transfererträge Ist 2016 in € Kernstadt 5.879.551 Summe 5.879.551 Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun- gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen freier Träger im Rahmen der Spit zabrechnung an- hand der tatsächlichen Belegungszahlen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Erträge aus öffentlich -rechtlichen Leistungs- entgelten Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 61.710.382 0,02 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 77.416.121 0,02 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 531.171.989 0,15 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 9.146 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 3.850.747 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 28.106.762 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 2.883.749.695 0,79 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 77.109.040 0,02 wbg 0 0,00 Summe 3.663.123.882 100 117 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 57 Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte entfielen hauptsächlich auf die Umsatzerlöse aus Gas-, Wasser- und Stromlieferungen bei den StWN (insb. N-ERGIE AG) (78,7 %). Auch die Fahrpreis- entgelte der VAG sind hier mit 140,94 Mio. € enthal- ten. Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN 60,85 Mio. €. Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent- gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen) ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von 14,5 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich aus. Eliminiert wurden hier 4,44 Mio. €. Auf die Kernstadt entfiel nur ein relativ geringer An- teil (Verpflegungsgebühren für unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge , Verwaltungsgebühren, Gebüh- ren für öffentlich-rechtliche Nutzungen, Auslagener- sätze). Der konzernintern eliminierte Betrag ist hier mit 10,33 Mio. € relativ hoch. Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus privatrechtlichen Leistungsent- gelten Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 40.218.270 0,19 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.205.492 0,02 Frankenstadion (FSN) 1.508.590 0,01 Klinikum 26.480.654 0,13 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.417.438 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.720.477 0,01 Nürnberg Bad (NüBad) 131.640 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 1.008.293 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.234 0,00 wbg 129.352.892 0,62 Summe 209.061.982 100 Privatrechtliche Leistungsentgelte werden vor allem bei der wbg erzielt (61,9 %). Hierbei handelt es sich um Mieten. Konzernintern wurden hier 0,76 Mio. € eliminiert. Auf die Kernstadt entfallen immerhin 19,2 %, die sich aus Mieterträgen und sonstigen pri- vatrechtlichen Leistungsentgelten, z. B. der Miete für Lichtwellenleiter im Telekommunikationsnetz zusam- mensetzen. Beim Klinikum fallen 12,7 % an, in geringem Umfang resultieren diese aus Vermietungserträgen. Den Hauptanteil stellen Erlöse für Zytostatika dar, welche im Klinikum hergestellt und dann für ambulante Be- handlungen über Apotheken etc. an Patienten abge- geben werden. 118 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 58 Kostenerstattungen und Umlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 323.017.374 0,90 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 137.185 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 18.491.537 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 14.371.891 0,04 Nürnberg Bad (NüBad) 59.354 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 1.130.086 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 559.577 0,00 wbg 727.037 0,00 Summe 358.494.041 100 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen wiede- rum fallen fast ausschließlich bei der Kernstadt an. Dabei handelt es sich aktuell vor allem um die Erstat- tungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft, auch zur Unterbringung von Flüchtlingen, sowie Erstattun- gen vom Land für Transferleistungen, die insb. die Erstattungen nach dem AsylbewLG und zur Flücht- lingsunterbringung enthalten. Ebenso finden sich hier Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- den (Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen aus anderen Gemeinden, Gastschulbeiträge) sowie Erstattungen vom Bezirk für Hilfen zur Erziehung . Bei der Ertragskonsolidie- rung wurden 10,95 Mio. €. aus konzerninternen Um- sätzen herausgerechnet. In geringem Umfang fallen Kostenerstattungen beim Klinikum an, insb. Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbil- dende Krankenhäuser sowie bei der Noris inklusion gGmbH für Maßnahmepauschalen im Arbeitsbe- reich bzw. in Wohnheimen und Fachleistungsstun- den im Ambulant Betreuten Wohnen. 119 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 59 Auflösung von Sonderposten Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ist nur in der Kernstadt und dem Klinikum relevant. Hierbei handelt es sich um die insb. ratierliche Auflösung von Investitionszuschüs- sen aus vorvergangenen Jahren über die Nutzungs- bzw. Bindungsdauer der Anlage. Auflösung von Sonderposten Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 41.418.617 0,65 Klinikum 22.449.582 0,35 Summe 63.868.199 100 120 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 60 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträge n liegen die Schwerpunkte bei der Kernstadt (37,1 %) sowie den StWN (31,1 %) und dem ASN (15,7 %). Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei- bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten und für Verlustausgleiche enthalten. Der konzernintern bereinigte Betrag ist mit 36,95 Mio. €, entsprechend 52,82 % der ursprünglichen städtischen Erträge, sehr hoch, da hier die gesamte Konzessionsabgabe eliminiert wird. Bei den Stadtwerken bilden Erträge aus der Auflö- sung von Rückstellungen und Erträge aus abge- schriebenen Forderungen den Schwerpunkt in die- ser Position. 15,7 % entfallen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Teilauflösung der Deponierückstellung aufgrund eines neuen Gutach- tens (132,6 Mio. €) beim ASN. Die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags - und Aufwandskonsolidierung, d.h. nicht bereinigte Aufrechnungsdifferenzen sind zwischen zwei konso- lidierten Gesellschaften, unter den sonstigen or- dentlichen Erträgen auszuweisen. Diese betragen insg. 2,93 Mio. € und damit 0,05 % der ordentlichen Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen insb. auf Differenzen zwischen der Kernstadt und dem StWN- Konzern. Aufwandsseitig werden die se Differenzen unter den sonstigen ordentlichen A ufwendungen ausgewiesen (s.u.). Sonstige ordentliche Erträge Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 30.304.215 0,37 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 12.838.877 0,16 Frankenstadion (FSN) 178 0,00 Klinikum 5.470.891 0,07 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 51.120 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 77.743 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 15.661 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 695.986 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 25.400.836 0,31 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.354.831 0,05 wbg 2.550.538 0,03 Summe 81.760.874 100 121 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen _____________________________________________________________________________________________________ 61 Aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen entfallen überwie- gend auf die StWN (68,6 %) und entstehen z. B. aus der Herstellung von Strom- und Gasleitungen der N- ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ERGIE AG. Aktivierte Eigenleistungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016 Kernstadt 5.373.326 0,05 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 202 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 633.263 0,01 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 780 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.963 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 25.677 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 70.193.017 0,69 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.593.681 0,03 wbg 23.452.306 0,23 Summe 102.288.215 100 122 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen _____________________________________________________________________________________________________ 62 Bestandsveränderungen Bestandsveränderung kommen fast aus schließlich bei der wbg vor (96,4 %). Hier werden nicht nur Mie- ten und Nebenkosten bis zur Abrechnung ausgewie- sen, sondern vor allem auch die Investitionen im Rahmen der ÖÖP-Projekte mit der Stadt bis zur Fer- tigstellung und Übergabe an diese. Bestandsveränderungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016 Kernstadt 12.417 0,00 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 855.403 0,08 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) -2.035 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) -498.020 -0,05 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00 wbg 9.733.499 0,96 Summe 10.101.265 100 123 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen _____________________________________________________________________________________________________ 63 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg In der konsolidierten Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg fallen 47 % der Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, 22 % für Personal, 14 % für Transferaufwendungen, 9 % für sonstige ordentliche Aufwendungen, 6 % für bilanzielle Abschreibungen und 2 % für Versorgungsaufwendungen an. Die Pos- ten werden im Folgenden je Beteiligung dargestellt und die größten Werte näher erläutert. Personalaufwendungen (1.248,0 Mio. €) 22% Versorgungsaufwen dungen (127,0 Mio. €) 2%Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2.665,1 Mio. €) 47% Bilanzielle Abschreibungen (321,5 Mio. €) 6% Transferaufwendung en (825,4 Mio. €) 14% Sonstige ordentliche Aufwendungen (489,8 Mio. €) 9% 124 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen _____________________________________________________________________________________________________ 64 Personal- und Versorgungsaufwendungen Personalaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 479.158.947 0,38 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 21.339.319 0,02 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum) 386.798.069 0,31 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.095.634 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 13.324.276 0,01 Nürnberg Bad (NüBad) 3.871.680 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 18.583.277 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 280.024.775 0,22 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.681.726 0,01 wbg 18.115.391 0,01 Summe 1.247.993.095 100 Die Personalaufwendungen entfallen hauptsächlich auf die Kernstadt (38,4 %), das Klinikum (31,0 %) und die StWN (22,4 %). 125 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 Versorgungsaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 89.157.777 0,70 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.105.462 0,01 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 20.154.135 0,16 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 303.201 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.044.521 0,02 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.719.835 0,08 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.482.007 0,03 wbg 0 0,00 Summe 126.966.939 100 Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie- gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der Kernstadt. Ein nennenswerter Anteil bezieht sich ansonsten noch auf das Klinikum (15,9 %) für Al- tersversorgungsaufwendungen. 126 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 200.385.704 0,08 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 16.826.325 0,01 Frankenstadion (FSN) 181.366 0,00 Klinikum 123.697.029 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.757.010 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.722.667 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 1.735.695 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.381.265 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.270.168.510 0,85 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 15.263.748 0,01 wbg 31.003.626 0,01 Summe 2.665.122.945 100 Der Schwerpunkt bei den Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen liegt bei den StWN (85,2 %). Bei den StWN fallen hier vor allem Beträge für Gas, Einsatzstoffe der Wärmeerzeugung und andere be- zogene Leistungen an. Herauskonsolidiert wurden 5,54 Mio. € (v.a. Neutralisation Verlustausgleich 2014, Veränderungen bei Gewerbesteuerrückstel- lungen). Bei der Kernstadt und dem Klinikum fallen, auch auf- grund hoher Eliminierungsbeträge nur relativ geringe Anteile an (7,5 % und 4,6 %). Beim Klinikum sind hier die gesamten Aufwendungen für den Kranken- hausbetrieb enthalten , eliminiert wurden 12,13 Mio. €. 41,59 Mio. €, entsprechend 17,19 %, wurden bei der Kernstadt vor allem für Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser sowie Fahrkarten herauskonsoli- diert. Nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben bei der Kernstadt überwiegend Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen als Erstattung an den Ei- genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum (67,0 Mio. €), für Instandhaltungsrückstellungen (9,6 Mio. €) und für Gebäudereinigung (7,5 Mio. €). Der Eliminierungsbetrag bei SUN beträgt 4,82 Mio. € (hauptsächlich Aufwendungen für Straßenentwässe- rung). Bilanzielle Abschreibungen 127 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Bilanzielle Abschreibungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 105.937.521 0,33 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.911.016 0,04 Frankenstadion (FSN) 2.491.103 0,01 Klinikum 33.277.889 0,10 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 127.763 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 660.058 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 2.667.237 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 1.744.656 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 121.350.729 0,38 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.731.653 0,08 wbg 13.437.529 0,04 Summe 320.337.155 100 Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhaltet Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun- gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal- len auf die StWN ( 37,88 %) und die Kernstadt (33,07 %). Ansonsten ergeben sich noch 10,39 % für das Klinikum. 128 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Transferaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Transferaufwendungen Transferaufwendungen 31.12.2016 € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 824.431.128 1,00 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.931 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 94.900 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 66.641 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 94.466 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 536.037 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 133.265 0,00 wbg 72.430 0,00 Summe 825.432.799 100 Die Transferaufwendungen fallen hauptsächlich bei der Kernstadt an. Sie werden unterschieden in So- zialtransferaufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und in weitere Transferaufwendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter- kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun- gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta- gesstätten. Auch di e Bezirksumlage hat, entspre- chend d er Aufgabensc hwerpunkte des Bezirks , im Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben. Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B. die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf- grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen außerhalb des Sozialbereichs. Herauskonsolidiert wurden insgesamt 13,33 Mio. € (entsprechend 1,57 % der städtischen Transferauf- wendungen), u. a. die Verlustausgleiche an städti- sche Töchter und Eigenbetriebe. 129 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Transferaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 95.655.964 0,20 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.198.600 0,00 Frankenstadion (FSN) 91.193 0,00 Klinikum 56.918.357 0,12 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.897.405 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.818.298 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 525.495 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 5.672.148 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 263.322.888 0,54 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.881.276 0,02 wbg 52.863.593 0,11 Summe 489.845.217 100 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen überwiegend auf die StWN (53,8 %) sowie in gerin- gerem Umfang auf die Kernstadt (19,5 %), das Klini- kum (11,6 %) und die wbg (10,8 %). Bei den StWN wurden hierunter vor allem die Netz- nutzungsentgelte (188 Mio. €) verbucht. Konzern- technisch eliminiert wurden 34,34 Mio. €, (entspre- chend 11,36 % der ursprünglichen Aufwendungen der StWN), hauptsächlich die an die Kernstadt ge- leistete Konzessionsabgabe. Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von Fördermitteln in die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um die Vergütung von Leistungen Dritter (v. a. Auf- wendungen für Sicherheitsdienste und externes Per- sonal) sowie Miet- und Pachtaufwendungen für Im- mobilien. Diese sind 2016 insb. auf die v ermehrten Aufwendungen für Miet - und Nebenkosten der Ob- dachlosenunterkünfte, vor allem für die Unterbrin- gung von anerkannten Asylbewerbern in kommuna- len Unterkünften (sog. Fehlbeleger) zurückzuführen. Hier ergaben sich durch die Konsolidierung nur ge- ringe Veränderungen (1,36 Mio. €). Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be- tragen insg. 1,59 Mio. € und sind insbesondere auf Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die auf- wandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der Höhe der gesamten ordentlichen Aufwendungen, mit 0,03 % nur eine untergeordnete Rolle. 130 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen Finanzerträge und Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 21.598.407 0,26 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 98.639 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 33.504 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 648 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 90 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 9 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.687 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 56.319.901 0,68 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.503.920 0,04 wbg 1.039.483 0,01 Summe 82.597.288 100 Auch die Finanzerträge im konsolidierten Jahresab- schluss haben ihren Ursprung insb. bei den StWN (68,2 %), hierbei handelt es sich überwiegend um Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen, z. B. führte die N-ERGIE AG einen Jahresüberschuss 2016 von 70,2 Mio. € an die StWN ab. Die Kernstadt hat einen Anteil von 26,1 %, darin sind vor allem E rträge aus der V erzinsung der Ge- werbesteuer enthalten sowie die Gewinnanteile aus Beteiligungen (insb. Sparkasse und Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg). Ebenso wurden hier die Erträge aus den assoziierten Aufgabenträgern, respektive der Ergeb- nisanteile der NürnbergMesse GmbH und der Flug- hafen Nürnberg GmbH i. H. v. 7,6 Mio. € mit einge- rechnet. 131 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 41.730.315 0,34 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.931.814 0,04 Frankenstadion (FSN) 916.975 0,01 Klinikum 4.538.647 0,04 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.743 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 78.243 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 779.729 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 388.614 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 48.026.050 0,39 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 12.493.985 0,10 wbg 8.754.408 0,07 Summe 122.646.521 100 Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen liegt der Anteil der StWN mit 39,2 % nur knapp über dem der Kernstadt mit 34,0 %. Die StWN weisen hier neben Zinsaufwendungen an Kreditinstitute auch die Zinsen für Pensionsverpflichtungen aus. Bei der Kernstadt sind unter dieser Position neben Aufwen- dungen aus Erstattungszinsen vor allem die Zinsauf- wendungen für Investitionskredite abgebildet. 132 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 1.699.761 0,10 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 83.313 0,00 Frankenstadion (FSN) 510.401 0,03 Klinikum 1.725.235 0,10 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 77.153 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 197.471 0,01 Nürnberg Bad (NüBad) 66.979 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 72.261 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.614.671 0,62 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 28.123 0,00 wbg 2.014.585 0,12 Summe 17.089.954 100 Die außerordentlichen Erträge sind ebenfalls über- wiegend den StWN zuzurechnen (62,1 %), daneben weisen wbg (11,8 %), Kernstadt (9,9 %) und Klinikum (10,1 %) noch nennenswerte Anteile auf. Bei den StWN und der Kernstadt sind hier vor allem periodenfremde Erträge und Schadenersatzleistun- gen verbucht. Beim Klinikum handelt es sich über- wiegend um periodenfremde Erträge sowie di e er- tragswirksame Auflösung des passiven Unter- schiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung im Konzernabschluss des Klinikums. Der Unterschieds- betrag wurde 2006 durch den Kauf der Krankenhäu- ser Nürnberg Land (KNL) in Höhe von 9,38 Mio. € gebildet und wird um die jeweiligen Jahresfehlbe- träge aus dem Einzelabschluss der KNL vermindert. Bei der wbg sind hier überwiegend Erstattungen aus Versicherungsschäden bei der Rohrreinigung ge- bucht.. 133 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 73 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016 Kernstadt 1.514.484 0,18 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.108 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 Klinikum 1.440.153 0,17 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 37.481 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 7.068 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 60.937 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 137.514 0,02 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 5.034.562 0,61 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00 wbg 26.436 0,00 Summe 8.259.743 100 Auch d ie außerordentlichen Aufwendungen fallen größtenteils in die Sphäre der StWN (61,0 %). Darüber hinaus wurden bei Kernstadt (18,3 %) und Klinikum (17,4 %) noch erwähnenswerte Anteile gebucht. Bei allen drei Betrieben handelt es sich vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen. 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er- gebnis 31.12.2016 € Anteil 2016 % Städtische Werke Nürnberg (StWN) -27.454.853 100 Summe -27.454.853 100 Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech- nendes Ergebnis“ ist lediglich bei den StWN ein Wert ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entnah- men aus und Einstellungen in die Minderheitenan- teile (Thüga AG). 134 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden _____________________________________________________________________________________________________ 74 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode einbezo- genen Aufgabenträger Im Folgenden wer den die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung der nach der Equity-Methode einbezogenen Aufgabenträger NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH dargestellt. Bei der Messe entstand ein Geschäfts- oder Firmen- wert von 5,16 Mio. €, bei der Flugha fen GmbH ein passiver Unterschiedsbetrag von 14,12 Mio. €. Au- ßerdem werden hier e ntsprechend Tz 108 und 122 Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden und das Anlagevermögen der nach der Equity -Methode einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um Rück- schlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit im Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen Auf- gabenbereiche zu ermöglichen. Beteili- gungsquote in % Geschäfts/Firmenwert (+) / Passiver Unter- schiedsbetrag ( -) bei der Erstkonsolidierung Anteilige Verbindlich- keiten zum 31.12.2016 in € Anteiliges Anlagever- mögen zum 31.12.2016 in € NürnbergMesse 49,97% 5.162.234,92 75.322.393,29 163.367.151,48 Flughafen Nürn- berg 50,00% -14.121.600,92 30.006.996,17 82.760.895,48 Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli- dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 75,3 Mio . € zu berücksichtigen, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 163,4 Mio. € nur ca. 46,1 % entspricht und womit deutlich wird, dass der Verschuldung entsprechende Vermögenswerte ge- genüberstehen. Beim Flughafen bestehen zum 31.1 2.2016 anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 30,0 Mio. €, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 82,7 Mio. € einen Anteil von 36,2 % ergibt. 135 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 75 4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen Die in Tabelle 6 aufgeführten Zahlen der d urch- schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer wurden aus den Einzelabsch lüssen/Teilkonzernab- schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege- ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäf-tigten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Kernstadt 8.510 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11 415 Frankenstadion (FSN) 0 02 Klinikum 6.758 Vollkraftanteile (VK) Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 182 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 296 Nürnberg Bad (NüBad) 2 VK 72 VK Nürnberg Stift (NüSt) 370 VK Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 4.281 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 19 369 wbg 0 275 Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. 2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Dienststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit- nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant. 136 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 76 Lagebericht Da der konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2016 erstmals aufgestellt wird, lässt sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzern s nur zum Stichtag betrachten. Vergleichszahlen exis- tieren lediglich in der konsolidierten Vermögensrech- nung zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz (01.01.2016). Die Kapitalflussrechnung wird erst- mals für den konsolidierten Jahresabschluss 2017 erstellt. Die Mittelherkunft und -verwendung der liqui- den Mittel kann daher nur mit Hilfe der konsolidierten Vermögensrechnung beurteilt werden. 4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen erhöhte sich 2016 insg. um 149,12 Mio. €. Das Sachanlagevermögen veränderte sich im Berichtsjahr um 90,95 Mio. €, was insb. auf die Fertigstellung von Schulen, Kindertagesstätten und Kultureinrichtungen bei der Kernstadt als auch auf Infrastrukturmaßnahmen bei der N-ERGIE (Er- neuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen für Erzeu- gungs-, Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanla- gen) und d er VAG (Thon -Wegfeld) zurückzuführen ist. Bei den Finanzanlagen beträgt die Erhöhung in 2016 90,95 Mio. €, dies ergibt sich insb. aus einer Wertpa- pieranlage bei ASN (60 Mio.€). Die Vorräte stiegen 2016 um 19,43 Mio. € vor allem aufgrund von Grundstücken im Umlaufvermögen bei der Stadt (13,59 Mio. €). Die Forderungen erhöhten sich um 25,32 Mio. €, vor- wiegend bei den StWN und dem Klinikum im Bereich der privatrechtlichen Forderungen. Liquide Mittel erhöhten sich konzernweit um 50,17 Mio. €, insb. durch eine Steigerung bei der Kernstadt. Das Eigenkapital verändert sich um 50,17 Mio. €, da- bei entfallen auf den Gesamt -Jahresüberschuss 122,19 Mio. €, die Allgemeine Rücklage (Nettoposi- tion) der Kernstadt verringerte sich um 71,75 Mio. €, Ergebnis- und Gewinnrückl agen stiegen um 15,44 Mio. € und der Ergebnisvortrag verringerte sich um 39,13 Mio. € durch Umbuchungen in die Rückla- gen. Bei den Sonderposten war ein Anstieg um 82,75 Mio. € festzustellen, d er überwiegend der Kernstadt zuzurechnen ist (87,26 Mio. €). Die Rückstellungen stiegen um insg. 6,04 Mio. €, wo- bei eine Verringerung bei den Pensionsrückstellun- gen (9,24 Mio. €, insb. StWN) und den Umweltrück- stellungen (12,89 Mio. €; insb. ASN) durch eine Er- höhung bei den sonstigen Rückstellungen (26,38 Mio. €, ins b. StWN, Klinikum und wbg) kom- pensiert wurde. Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich aufgrund der starken Investitionstätigkeit eine Steigerung von 93,73 Mio. €, welche überwiegend auf die Kernstadt entfällt (63,24 Mio. €), gefolgt von den StWN (46,72 Mio. €). Im Rahmen der Schuldenkonsolidie- rung wurden hierbei 41,17 Mio. € aus dem Bilanzwert der Kernstadt eliminiert, bei den StWN 16,38 Mio. €, insb. die Verbindlichkeit aus einem Darlehen der wbg (15 Mio. €). Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan- spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens-/Finanz und Ertragslage nicht -betragsmäßig darzustellen . Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Verzicht auf die Umbewertung von Pensionsrückstellungen ent- sprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Durch einen Verzicht auf die ansonsten gemäß 6.6.2 BewertR vorzunehmende höhere Diskontierung mit 6% sowie die Beibehaltung des Einbezugs von künf- tigen Preis - und Kostensteigerungen werden die Pensionsrückstellungen im konsolidierten Jahresab- schluss der Stadt wesentlich höher ausgewiesen. Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf- gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa- den Bayern ) wirken sich unter der Prämisse, dass stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts- prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 Kon- solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann po- sitive Unterschiedsbeträge, d.h. ein Geschäfts- oder Firmenwert häufiger vorkommt bzw. höher ausfällt, 137 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 77 passive Unterschiedsbeträge hingegen seltener und kleiner sind. Aufgrund der Abschreibung des Ge- schäfts- oder Firmenwerts über 5 Jahre erfolgt hier zwar eine kurzfristig höhere Belastung der konsoli- dierten Ergebnisrechnung, jedoch keine dauerhafte Erhöhung des Konzernvermögens. Kennzahlen zur Vermögenslage Konsolidierter Abschluss 31.12.2016 Kernstadt 31.12.2016 Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanz- summe 16,2 % 16,7 % Fremdkapitalquote Fremdkapital/Bilanz- summe 65,1 % 62,8 % Anlagendeckung Langfristiges Kapital/An- lagevermögen 101,2 % 102,8 % Hierbei zeigt sich, dass im Konzern insgesamt ähnli- che Verhältnisse wie bei der Kernstadt in Bezug auf die wesentlichen Bilanzkennzahlen herrschen. Mit der Eigenkapitalquote von 16,2 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschi edlichen kommunalen Rechnungslegungsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung (Stuttgart 49 %, Frankfurt 44% und Essen 1 %). Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar- stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt ist, liegt über der kritischen 100 %-Marke. Als lang- fristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonder- posten, Pensions- und Beihilferückstellungen, Inves- titionskredite und kreditähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. 4.2.4.2.2 Ertragslage Der Jahresüberschuss in Höhe von 122,19 Mio. €, entstand insb. aus den Überschüssen bei den StWN (43,98 Mio. € ), dem ASN ( 32,03 Mio. €) und der Kernstadt (29,39 Mio. €) . Auch die wbg trug zum Überschuss bei, während das Klinikum und die steu- erfinanzierten Eigenbetriebe sowie verlustaus- gleichsabhängigen Beschäftigungsgese llschaften Defizite aufweisen. Bei der Kernstadt war vor allem ein sehr hohes Ge- werbesteueraufkommen für den Überschuss verant- wortlich sowie höhere Anteile an der Einkommens- teuer und Schlüsselzuweisungen. Beim ASN kamen neben Erträgen aus der Teilauflö- sung der Rückstellung für den Ausgleich von Gebüh- renschwankungen aus de m vorherigen Gebühren- zeitraum auch Erträge aus der Deponierückstellung aufgrund eines neuen Gutachtens (13,6 Mio. €) zum Tragen. Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den konsolidierten Jahresabsch luss der Stadt übergegangene Überschuss resultiert insb. aus dem gestiegenen Diskontierungszins der Pensionsrück- stellungen. Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte sich das Konzernergebnis zum 31.12.2016 um 3,94 Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen die Elimination der Verlustausgleichszahlungen der Stadt und der Gewinnabführung der wbg an die StWN sowie die Gewinnbeiträge der At -Equity kon- solidierten Unternehmen. Im Folgenden werden die gemeldeten ursprüngli- chen Jahresergebnisse der konsolidierten Unterneh- men dargestellt: 138 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 78 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2016 Kernstadt 29.385.723 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132 Frankenstadion (FSN) -1.907.166 Klinikum -4.656.693 Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587 Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371 Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010 Nürnberg Stift (NüSt) -357.032 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496 wbg 17.679.904 Kennzahlen zur Ertragslage Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen: Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2016 Kernstadt 31.12.2016 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendun- gen) 103,2 % 102,9 % Steuerquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 14,9 % 46,2 % Personalintensität (Personal- und Versorgungsaufwendungen/ ordentliche Aufwendungen) 24,2 % 30,8 % Zinslastquote (Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwendun- gen) 2,2 % 2,3% Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der Zinslastquote aber auch grundlegende Unter- schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist 139 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 79 überdurchschnittlich – hier bedingt de r Dienstleis- tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktur bei geringem Personaleinsatz. Die Abweichung bei der Steuerquote ergibt sich aus der breiteren Be- zugsbasis dieser nur bei der Kernstadt gebuchten Er- tragsart. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna- len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal- tung, sondern es werden vie le kommunalen Aufga- ben außerhalb der Kernverwaltung durch selbststän- dige Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe wahrgenommen. Im Folgenden werden die einzel- nen Aufgabenfelder kurz dargestellt. AUFGABENFELD VERSELBSTSTÄN- DIGTER AUFGABEN- BEREICH KENNZAHLEN 2016 WESENTLICHES MERKMAL GE- SCHÄFTSVERLAUF 2016 Strom-, Gas- und Was- serversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ERGIE AG Umsatzerlöse Strom 2.105.975 T€ Umsatzerlöse Erdgas 480.183 T€ Umsatzerlöse Wasser 61.748 T€ Anteil der erneuerbaren Energien an ges. Stromer- zeugung: 30,0% 48.390 Stromerzeugungs- anlagen Investitionen des N-ER- GIE Teilkonzerns in Höhe von 109.320 T€ v.a. in Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnah- men für Erzeugungs-, Gewinnungs- und Be- zugsanlagen sowie Ver- teilungsanlagen. Wärmeversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ERGIE AG Umsatzerlöse Fernwärme 89.714 T€ Öffentlicher Personen- nahverkehr Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. Verkehrs- aktiengesellschaft (VAG) 214 ÖPNV-Fahrten pro Per- son Fahrgäste pro Jahr: 150 Mio. Fahrgeldeinnahmen: 126.853 T€ Erwerb von 21 U-Bahn- zügen im Wert von 157.859 T€ (netto) Investitionen in umwelt- freundliche Technologien (Volumen: 73.637 T€) 140 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 80 AUFGABENFELD VERSELBSTSTÄN- DIGTER AUFGABEN- BEREICH KENNZAHLEN 2016 WESENTLICHES MERKMAL GE- SCHÄFTSVERLAUF 2016 Wohnraumversorgung und -bewirtschaftung wbg-Gruppe Umsatzerlöse 153.843 T€ Durchschnittsmiete pro Quadratmeter Wohnfläche: 5,95 EUR Ca. 18.000 Mietwohnungen Bau und Fertigstellung von Neubauwohnungen, insgesamt 47 Neubau- wohnungen in der Ingol- städter Straße und Nan- senstraße Gesundheitsversorgung Klinikum Nürnberg Umsatzerlöse 582,4 Mio. € Fallzahlen vollstationär: 109.181 Investitionsumfang 39.139 T€; wesentlichste bauliche Maßnahme: Sa- nierung und Erweiterung von Haus 57 Verwertung und Beseiti- gung von Abfällen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (ASN) Gesamtmenge Sperrmüll: 3.785 t Gesamte Müllmenge: 253.173 t Abfallgebühr 0,049 €/Liter Sicherung bislang aufge- laufener Schadenser- satzansprüche ggü. LKW-Kartell und fakultati- ver Ausschlussgrund für die Kartellanten im Vergabeverfahren Ableitung und Reini- gung des Abwassers Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) Abwassergebühren pro m³: Schmutzwasser 2,02 €/m³ Niederschlagswasser 0,65 €/m³ Anschluss an städt. Kanali- sation: 536.525 Einwohner Länge Kanalnetz: 1.471 Km Abwassermenge: 67,0 Mio m³ Investitionen in - Abwasserreinigung ge- samt 1.514 T€, v.a. Er- tüchtigung der Schlamm- faulungsanlage - Abwasserableitung ge- samt 10.370 T€, v.a. Ka- nalauswechslungen und Kanalbau Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt) Auslastung: 90,2 % Max. belegbare Plätze: 938 Einführung einer neuen Verwaltungssoftware Vorbereitung auf die Um- stellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 01.01.2017 Erfolgreiche Umsetzung Pflegestärkungsgesetz II Betrieb der Schwimm- bäder NürnbergBad (NüBad) Umsatzerlöse: 5.611 T€ Städtischer Zuschuss je Be- sucher: 6,29 € Investitionen in Höhe von 2.032 T€ 141 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 81 AUFGABENFELD VERSELBSTSTÄN- DIGTER AUFGABEN- BEREICH KENNZAHLEN 2016 WESENTLICHES MERKMAL GE- SCHÄFTSVERLAUF 2016 Sicherstellung des lau- fenden wirtschaftlichen Betriebs des Max-Mor- lock-Stadions Eigenbetrieb Fran- kenstadion Nürnberg Abschreibungen: 2.491 T€ So. betr. Aufwendungen: 518 T€ Umfangreiche Baumaß- nahmen zur Sanierung Stahlbeton-Konstruktion, Brand- und Blitzschutz. Teilhabe in Nürnberg – Angebote für erwach- sene Menschen mit Be- hinderung in Nürnberg Noris inklusion gGmbH (NOI) Quote schwerbehinderte Mitarbeiter gem. §154 SGB IX: 100 % Energetische Sanierung der Flachdächer in den Werken Süd und Nord Ende 2016: Beginn An- gebot „SUSA – Sicher und Selbstbestimmt Al- tern“; Beginn Bautätigkeit für inklusive Kindertages- stätte Arbeitsmarktliche und soziale Integration von arbeitslosen Jugendli- chen und Erwachsenen Noris Arbeit gGmbH (NOA) Umsatzerlöse 11,492 Mio. € Personen mit Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag: 197 Teilnehmer im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten: 270 Umzug des Stammhau- ses von der Fichtestraße in die Allersberger Straße Umzug der Betriebsstätte für den Umweltservice in die Gutenstetter Straße Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden Weitere Details über den verselbstständigten Aufga- benbereich können den Lageberichten der einzelnen Beteiligungen entnommen werden. Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich, dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgest ellt ist, um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzu- stellen. Die Ertragslage 2016 war sehr zufriedenstellend, es konnte ein Überschuss von 122,19 Mio. € erwirt- schaftet werden. N ach der Kapitalkonsolidierung sind noch Gewinn-/Ergebnisrücklagen in Höhe von 107,98 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in Höhe von 366,60 Mio. € vorhanden. Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage- vermögen ist durch langfr istiges Kapital finanziert . Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In- vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Daher stehen dem Anstieg der Verschuldung (+2,71 %) in annähernd gleicher Höhe vermögensseitige Zuwächse gegenüber (2,67 %). Eine cashflowseitige Betrachtung wird ab dem Abschlussjahr 2017 vorgenommen. 142 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 82 4.2.5 Künftige Entwicklung Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein- zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie- ben beschrieben. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen bei kei- ner Beteiligung nach dem Schluss der Konsolidie- rungsperiode vor. Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risi- ken Im Folgenden werden Aussagen zur Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaft- liche Perspektiven und Risiken der Kernstadt, der einzelnen Beteiligungsunt ernehmen und Eigenbe- triebe dargestellt: Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Lage, insb. aus der Entwicklung der Steuererträge. Die finanziellen Be- lastungen für die Kommunen aus dem Flüchtlingszu- zug werden nur zum Teil durch entsprechende Aus- gleichsleistungen von Bund und Land kompensiert. Auch gerade bei den meist nicht separat ausweisba- ren Kosten der Integration, z. B. für Kita -Plätze und Bildung/Beschulung kommen weitere Mehrbelastun- gen auf die Stadt zu. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal - und Versorgungsaufwendungen, die sich im Haus- haltsplan für 2018 auf 619,46 Mio. € gesteigert haben und d amit nunmehr 31,38 % der ordentlichen Auf- wendungen des Gesamthaushalts einnehmen. Auch aus Richtung der städtischen Töchter ergeben sich nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf die von der Stadt zu leistenden Transferaufwendungen, so z. B. beim Klinikum sowie bei den StWN. Finanzielle Risi- ken für die Zukunft birgt weiterhin der immense In- vestitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2018- 2021 musste das hohe Niveau des Investitionsvolu- mens respektive den städtischen Mitteln wieder ein- mal gesteigert werden - gerade für das Jahr 2018 ist ein neuer Höchststand an Netto-Investitionsauszah- lungen zu verkraften und für 2019 ist keine Entlas- tung abzusehen. Etliche Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun sind diese Investitionen, ge- rade im Bereich von Schulen und Verkehrsinfrastruk- tur in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen. Insgesamt ergibt sich im Rahmen einer Simulations- rechnung des Finanzreferats für den Zeitraum von 2017 bis 2026 eine Finanzierungslücke - je nach ge- troffenen Annahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von ca. 725 Mio. €. Damit wäre ein Anstieg der Verschul- dung der Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca. 1,3 Mrd. € auf dann über 2 Mrd. € verbunden. Und dies alles unter der Voraussetzung, dass die Einnah- meentwicklung tatsächlich so kontinuierlich positiv ist wie in der Simulationsrechnung angenommen. Eine deutliche konjunkturelle Abkühlung ode r gar eine echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steuerrückgän- gen würde die Situation noch deutlich verschärfen. Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si- mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge- kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v. 38 Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen sind durch entsprechende Erträge zu decken. Um gegen diese vorgenannten Risiken gerüstet zu sein, ist der eingeschlagene Sparkurs weiter zu füh- ren. 2016 wurde ein Sparparket zur Haushaltskonso- lidierung i. H. v. 20 Mio. € aufgelegt und schon in wei- ten Teilen umgesetzt. Auch die Einnahmeseite 143 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 83 wurde gestärkt: Nach reiflicher Überlegung be- schloss der Stadtrat, zur Finanzierung des immen- sen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der Grund - und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr 2018. noris inklusion gGmbH (NOI): Die konjunkturellen Risiken werden derzeit als gering betrachtet. Auch die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar für den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, welche die Haupterlöse des Unternehmens noris inklusion gGmbH bilden, werden aktuell als gering erachtet. Die Marktrisiken sind u nverändert zum Vor jahr und zweigeteilt zu sehen: Bei den „internen“ Kunden (Menschen mit Behinderung) mit den durch die Poli- tik geregelten Zugängen sowie deren deutlich gestie- genen Ansprüchen und auf der betrieblichen Seite die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter Zeit immer stärkeren globalen Problematiken der interna- tionalen Geschäftsbeziehungen und nicht mehr an den Standort gebundenen Finanzinvestoren. Noris Arbeit gGmbH (NOA) : Die Finanzlage der NOA ist gesichert. Das Finanzmanagement ist da- rauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen inner- halb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liqui- ditätsversorgung des Unternehmens erfolgt aktuell und zukünftig über da s städtische Finanzmanage- ment. Risiken li egen im schnellen Wachstum. Die NOA konnte im letzten Jahr viele neue Aufträge ak- quirieren, musste dafür aber auch viel Personal ein- stellen. Da die Dauer der Aufträge und der Arbeits- verträge nicht immer homogenisierbar waren, könnte für einen Teil der Bele gschaft eine Unterauslastung entstehen. Es besteht eine gewisse Abhängigkeit von öffentlichen Haushalten, die die wirtschaftliche Situation der NOA stark beeinflussen können. wbg: Die Unternehmensgruppe wird auch in den nächsten Jahren ihren Immobilienstand weiter nach- haltig bewirtschaften und entwickeln. Mit der Weiter- entwicklung und Erweiterung des Portfolios im Rah- men der geplanten Investitionsstrategie stellt sich die wbg auf die unverändert hohe Nachfrage nach be- zahlbarem, demografisch angepasstem und energe- tisch effizientem Wohnraum ein. Im Bereich der Miet- wohnungen herrscht weiterhin eine hohe Nachfrage – vor allem auch nach preisgünstigem Wohnraum für die Gruppe der einkommensschwächeren Haus- halte. Die urbane Gesellschaft ändert sich u. a. durch zunehmende Altersarmut, eine älter werdende Be- völkerung, eine steigende Anzahl von Single -Haus- halten mit gleichzeitig höherem Flächenbedarf und durch Zuwanderung. Die demographische Entwick- lung Nürnbergs zeigt, dass in absehbarer Zeit der Bedarf an barrierefreiem und altengerechtem Wohn- raum steigt. Die zunehmende Digitalisierung geht mit technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen einher. Auf diese Veränderungen muss die Wohnungswirtschaft reagieren und mögli- che Potenziale heben. Themenbereiche sind u. a. die Digitalisierung von Prozessen, Assistenzsys- teme, Services und das Internet. Für die Unterneh- mensgruppe waren keine bestandsgefährdenden Ri- siken erkennbar und bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand auch nicht für den Prognosezeitraum und die überschaubare Zukunft. Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Da die Gebühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung gem. KAG kostendeckend vorkalkuliert werden, sind betriebsgefährdende wirtschaftliche Risiken des Ei- genbetriebs nahezu ausgeschlossen. Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) : Wirtschaftliche Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der GO zugelasse- nen Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss - u. Benutzungszwang uneinge- schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem KAG besteht für den ASN kein wirtschaft- liches Risiko. Klinikum: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Akutkrankenhäuser werden im Wesentlichen durch drei Faktoren beeinflusst: Entwicklung der Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleis- tungen, Entwicklung der staatlich regulierten Leis- tungsvergütungen einschließlich der Investitionsför- derung und Entwicklung der krankenhausrelevanten Kostenarten. Der erste Faktor, die allgemeine Kran- kenhausnachfrage, wird insbesondere durch lang- fristige demographische Trends sowie den medizini- schen Fortschritt beeinflusst. Während die demogra- phische Komponente durch eine zunehmend älter werdende Bevölkerung verbunden mit einer regional zunehmenden Bevölkerungszahl ehe r in Richtung zunehmende Krankenhausinanspruchnahme wirkt, kann der medizinische Fortschritt in beide Richtun- gen wirken. Im Gegensatz hierzu steht die Entwick- lung bei den Leistungsvergütungen. Der für die Erlö- sentwicklung besonders relevante Landesbasisfal l- wert erhöhte sich in Bayern - unter Berücksichtigung 144 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 84 der Ausgleiche - im Jahr 2016 von 3.255,50 € auf 3.312,00 €. Diese Erhöhung entspricht einer Steige- rung von 1,7 % und liegt damit, wie bereits im Vor- jahr, unterhalb der durchschnittlichen Kostenent- wicklung, insbesondere unterhalb der Zunahme der Personalaufwendungen auf Grund der Tarifab- schlüsse für das Jahr 2016. Hinzu kommt der 2013 zur Verbesserung der Finanzierungssituation der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 % auf die we sentlichen Entgeltarten. Die Investitionsfinanzierung durch d en Freistaat ist weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson- dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei- chend, um die erforderlichen ba ulichen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. In Bayern hat sich die jährliche Investitionsfinanzierung im Ver- hältnis zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser in den letzten 15 Jahren von rund 8 % auf unter 4 % halbiert. Um eine hohes Niveau d er Versorgungs- qualität sicherzustellen, wurde im Rahmen des me- dizinischen Risikomanagements ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen und Instrumenten etabliert. Alle Maßnahmen im Bereich des klinischen Risiko- managements werden durch eine Steuerungsgruppe abgestimmt, permanent weiterentwickelt, mit dem Qualitätsmanagement koordiniert und ergänzt. Städtische Werke Nürnberg (StWN): Das Ergebnis der StWN wird weitestgehend von den Einzelergeb- nissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt und damit auch die Risiken und Chancen. Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Unter- nehmen des StWN -Konzerns wird auch in Zukunft sehr stark von politischen Zielsetzungen und wettbe- werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Nach wie vor ergeben sich Risiken aus der unveränderten Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Andererseits bie- tet der aktuell niedrige Marktzins die Chance, die In- vestitionskosten und den damit verbundenen Zins- aufwand aus der Kreditaufnahme zu minimieren. Energieversorgung: Die Energiewende und die gra- vierenden Änderungen des Energiemarkts werden weiter voranschreiten. Das Geschäftsfeld erneuer- bare Energien wird aufgrund der bestehenden ge- setzgeberischen Unsicherheiten und des wirtschaft- lich schwierigeren Umfe lds weiter konsolidiert. Es werden lediglich laufende Projekte mit besonders ho- her Rentabilität weiterverfolgt. Der Fokus liegt hierbei in der Region und auf Modellen mit regionaler Betei- ligung vor allem im Bereich der Photovoltaik. Zudem wurde 2017 ein ge plantes Windprojekt begonnen und abgeschlossen. Die veränderte Energieproduk- tion und -nachfrage, die Digitalisierung der Energie- wirtschaft, der Aufbau eines neuen Energieinforma- tionsnetzes sowie europäische Entwicklungen stel- len den bisherigen Marktprozess vor neue Heraus- forderungen. Neben einer effizienten und reibungs- losen Belieferung und Abrechnung von Energie steht auch verstärkt ein Informations- und Datenaustausch zur Wahrung der Systemsicherheit im Blickpunkt. Darüber hinaus entstehen neue Geschäftsf elder, beispielsweise im Bereich intelligenter Messsys- teme, intelligenter Netze oder des Lastmanage- ments, die durch standardisierte und elektronische Marktkommunikation zu ermöglichen und zu beglei- ten sind. Ein weiteres neues Geschäftsfeld stellt die sogenannte Reststruktur-Poolung der N-ERGIE dar, die bundesweit zu den ersten Anbietern hierfür ge- hört: Experten der N-ERGIE ermitteln einen Algorith- mus für die optimale Kombination aus den von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Reststruktu- ren. Diese bestmögliche Zusammensetzung der ge- bündelten Reststrukturen schreibt die N-ERGIE am Markt aus und erzielt so für die bei der Ausschrei- bung berücksichtigten Stadtwerke Preisvorteile. Im Privatkundensegment wird der Primärenergiever- brauch voraussichtlich weiter zurückgehen, was vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Energie- einsparverordnung) und die zunehmende Eigener- zeugung im Strombereich zurückzuführen ist. Dieser rückläufigen Entwicklung im Kerngeschäft begegnet die N-ERGIE durch neue, innovative Dien stleistun- gen, bei denen die Dezentralität weiter an Bedeutung gewinnt, da viele regenerative Erzeugungskapazitä- ten direkt beim Kunden installiert werden. Dieser Trend wird sich in Zukunft mit Unterstützung neuer Technologien (z. B. Stromspeicher) fortsetze n. Marktrisiken im Vertrieb ergeben sich aus dem Prog- noserisiko sowie dem Mengen - und Strukturrisiko, die aus dem abweichenden Verbrauchsverhalten von Kunden in Verbindung mit veränderten Preisen resultieren. In der Beschaffung bestehen Chancen und Risiken durch die Portfoliobewirtschaftung und durch Preisschwankungen bei den Handelswaren. Aufgrund der Gefahr der Nichterfüllung von vertrag- lichen Verpflichtungen seitens der Lieferanten ent- stehen sogenannte Adressausfallrisiken. Weitere Ri- siken resultieren au s den Beteiligungen der N-ER- GIE. Die Chancen-/Risikosituation ist hier insbeson- dere abhängig von Marktentwicklungen und regula- torischen Entscheidungen. 145 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 85 Verkehrsbetrieb: Der Aufsichtsrat genehmigte mit dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017 Investitionen von 34,5 Mio. €. Davon entfallen 5,8 % auf die Sparte U -Bahn, 56,8 % auf den Geschäftsbereich Fahrweg, 13,0 % auf den Bereich Straßenbahn, 9,6 % auf den Bereich Bus und 14,8 % auf sonstige Projekte. Die Neubeschaffung der U - Bahn-Fahrzeuge erfolgt im Wesen tlichen durch Fremdfinanzierung. Im Rahmen der Beschaffung werden Infrastrukturanpassungen in den Werkstätten notwendig sein, um bei Instandhaltungsmaßnahmen eine optimale Bearbeitungsmöglichkeit gewährleisten zu können. Wesentliche Risiken ergeben sich aus der allgemeinen Reduzierung der ÖPNV -Zuschüsse durch den Bund und der Verringerung der Landesmittel des Freistaats Bayern. Das größte Risikopotential der VAG r esultiert a us der Entwicklung der Verkehrs erlöse, die von der Entwicklung der Fahrgastzahlen und der Erlöszuscheidung im VGN abhängen. Letztere wird basierend auf der turnusmäßig ermittelten Nachfrage im Verkehrsverbund durch ein mathematisches Verfahren f estgelegt und in den Verbundgremien abgestimmt. Die Nachfrage und damit die Fahrgastzahlen werden vom Verkehrsangebot, dem Tarifniveau und -angebot sowie äußeren Faktoren wie zum Beispiel den Benzinpreisen, der Bevölkerungsentwicklung, den verkehrs politischen Maßnahmen oder den Verbundraumerweiterungen beeinflusst. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der rückwirkenden Korrektur der zunächst nur vorläufig zugeschiedenen Verkehrserlöse, da die Endabrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine Korre ktur wirkt sich nicht nur im Abrechnungsjahr aus, sondern hat auch Einfluss auf die Ergebnisse der Folgejahre und den aktuellen Einnahmenaufteilungsschlüssel des VGN. Zur Steigerung der Kundennachfrage und um die Erlössituation der VAG nachhaltig zu verb essern, wurden in einer Arbeits gruppe mit Vertretern des VGN und der Stadt Nürnberg attraktivitätssteigernde Tarifmaßnahmen entwickelt, die zum Teil bereits im Berichtsjahr umgesetzt wurden und deren Fortsetzung für die darauffolgenden Jahre angedacht ist. Für die Eigenbetriebe Nürnberg Bad (NüBad), Nürnberg Stift (NüSt) und Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor. 146 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 86 Ziele und Strategien Abfallwirtschaftsbetrieb ( ASN): Ziel des ASN ist die Stabilität der Gebühren zu gewährleisten und eine mögliche Gebührensenkung zu ermöglichen, sofern es die wirtschaftliche und finanzielle Lage zu- lässt. Klinikum: Das Klinikum strebt weiterhin ein qualifi- ziertes Wachstum an. Die Zielplanung 2034 stellt die Grundlage für die bauliche Entwicklung des Klini- kums in den nächsten 20 Jahren dar und definiert wesentliche Leitplanken hierfür. Als erste konkrete Einzelmaßnahmen sind die Errichtung eines Eltern - Kind-Zentrums am Klinikum Süd sowie die Errich- tung von Neubauten für die psychiatrischen Kliniken am Klinikum Nord vorgesehen. Ende 2015 wurde das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet, wel- ches umfangreiche Änderungen hinsichtlich der ver- gütungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Akut- krankenhäuser beinhaltet. Die im Gesetz vorgesehe- nen Änderungen werden in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt. Die wesentlichen wirtschaft- lich relevanten Themenfelder sind beispielsweise die Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Leis- tungsvergütung, Ersatz des bisherigen und zeitlich befristeten Versorgungszuschlags durch e inen dau- erhaften Pflegezuschlag sowie Neuauflage eines mehrjährigen Pflegeförderprogramms. Eine ab- schließende Einschätzung der wirtschaftlichen Aus- wirkungen dieser gesetzlich en Änderungen auf das Klinikum Nürnberg kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden, da zu vielen Sach- verhalten in den kommenden Jahren Konkretisierun- gen, insbesondere durch den Ge meinsamen Bun- desausschuss und durch Vereinbarungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern, erfolgen müssen. Mit Begleitung durch einen externen Berater wurde ein Maßnahmenbündel zur dauerhaften Senkung der Kostenbasis erarbeitet. Noris Arbeit gGmbH (NOA): Neben den bisherigen Leistungen beschäftigungsorientierte B eratung und Coaching, berufliche Qual ifizierung, befristete Be- schäftigung sowie Vermittlung in Ausbildung und dauerhafte Beschäftigung ist die NOA zwischenzeit- lich als Träger von Integrationssprachkursen des BAMF zugelassen. Damit werden Menschen mit Fluchthintergrund eine neue Zielgruppe für die Pro- jektarbeit der NOA. Noris inklusion gGmbH (NOI): Ziel der noris inklu- sion gGmbH ist es, die „Eckpunkte 2020“ fortzufüh- ren: Diese bestehen vor allem in der Akzeptanz für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Sicher- stellung der dafür nötigen Finanzmittel und die schrittweise Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Nürnberg Bad ( NüBad): Ziel des Eigenbetriebs NüBad ist es ein sozialverträgliches Schwimmen zu ermöglichen. wbg: Um auf die hohe Nachfrage nach bezahlbarem, demografisch angepasstem und energetisch effizi- entem Wohnraum zu reagieren, verfolgt die wbg fol- gende Ziele und Strategien: Zur Stärkung des Woh- nungsmarktes und um auf die Anforderungen in der Zukunft vorbereitet zu sein, reagiert die wbg bereits mit verschiedenen Neubaumaßnahmen und ist damit fest in die strategischen Planungen der Stadt Nürn- berg unter Beteiligung der lokalen Wohnungswirt- schaft eingebunden. Für die Modernisierungen und Umbauten sind in den nächs ten fünf Jahren Ausga- ben von über 119 Mio. € geplant. Zusätzlich wird die wbg verstärkt Investitionen in den Neubau tätigen mit dem Ziel der Schaffung von etwa 1.450 neuen Woh- nungen in den nächsten Jahren. Herausforderung wird hier vor allem sein, die Bala nce zwischen den gestiegenen Baukosten und der Bereitstellung von günstigem Wohnraum zu bewerkstelligen. Städtische Werke Nürnberg ( StWN): Die Ge- schäfts- und Ergebnisentwicklung der Unternehmen im StWN-Konzern wird weiterhin sehr stark durch die jeweiligen politischen Zielsetzungen und wettbe- werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Die Prognose für das Konzernergebnis des nächsten Jahres sieht daher trotz der geplanten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung keine wesentlichen Entlas- tungen vor. Zudem wird si ch der Effekt aus der An- passung des Zinssatzes für die Pensionsrückstellun- gen, anders als in 2016, ergebnisbelastend auswir- ken. Stadtentwässerung/Umweltanalytik ( SUN): Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli- chen Grenzen möglich, bspw. übernimmt das Labor 147 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 87 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitä- ten im Werkbereich Umweltanalytik Leistungen für andere Kommunen und rechnet diese kostende- ckend ab. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich -rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zu- sammenarbeit). In diesem Sinn werden Vereinbarun- gen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von sat- zungsgemäßen Aufgaben , wie Abwasserreinigung geschlossen, so z. B. geschehen mit dem Gewerbe- park Nürnberg-Feucht. Für die Eigenbetriebe Nürnberg Stift ( NüSt) und Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor. 148 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XV Anlagen Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be- deutung“ des BayStMI Abbildung 4 und Abbildung 5 zeigen den Konsolidie- rungskreis der Stadt Nürnberg aufgelistet anhand der Verbindlichkeiten (erste Säule) und der Bilanz- summe ( zweite Sä ule) sowie deren Bedeutung für den Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg. Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des Bay StMI wird jähr- lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt. In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver- bindlichkeiten, Eigenkapital, Anla gevermögen, Be- triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben- träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie- ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi- lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite- rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge- wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge- samtsumme der Position aller einbezogenen nach- geordneten Aufgabenträger , bspw. die gewichtete Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn- berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge- nen Aufgabenträger. Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi- lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück- stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde nach konsolidierun gspflichtigen Aufgabenträger er- 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% Kommune (Konzernmutter) Städtische Werke Nürnberg GmbH… Kommunalunternehmen Klinikum… Eigenbetrieb SUN wbg - TEILKONZERN Eigenbetrieb ASN NürnbergMesse GmbH -… Flughafen Nürnberg GmbH -… Eigenbetrieb SÖR - Zahlen 2014! Eigenbetrieb NüBad Eigenbetrieb FSN Eigenbetrieb NüSt Heilig-Geist-Spital Stiftung noris inklusion gGmbH (vormals:… Findel- und Waisenhausstiftungen Noris Arbeit gGmbH (NOA) Kost-Pocher’sche Stiftung Fritz-Hintermayr-Stiftung Hafen Nürnberg-Roth GmbH Klee-Center GmbH… Zweckverband Kommunale… Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH Klein’sche Brennmaterialienstiftung Zweckverband Wasserversorgung… IGZ Innovations- und Gründerzentrum… Rudolf und Berta Mathes… Zweckverband Tierkörperbeseitigung… NürnbergStift Service GmbH 149 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVI rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz- summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech- nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt (analog für alle weiteren Positionen). Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli- dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, da die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die- ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird. Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei- ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind. Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger 50,0% 55,0% 60,0% 65,0% 70,0% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% 150 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVII Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klinikum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlichkeitsgründen werden nur die in den jeweiligen Teilkonzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Unternehmen aufgeführt, nicht die wegen untergeordneter Bedeutung unberücksichtigt gebliebenen Gesellschaften. Klinikum Nürnberg Service GmbH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg A.R.Z. Ambulantes Rehabilita ti- onszentrum Nürnberg GmbH ABC Ambulantes Behandlungs- centrum GmbH Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KDL Krankenhaus -Dienstleis- tungsgesellschaft mbH Klinikum Nürnberg Medical School GmbH Überlandwerk Schäftersheim Verwal- tungs GmbH Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (wbg) FEG Fränkische Energie -Ge- sellschaft mbH VAG Verkehrs -Aktiengesell- schaft N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE AG) KVN Kommunaler Versicherungs- dienst Nürnberg GmbH MDN Main -Donau Netzgesellschaft mbH N-ERGIE Immobilien GmbH N-ERGIE Service GmbH Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG N-ERGIE Effizienz GmbH N-ERGIE IT GmbH N-ERGIE Kundenservice GmbH AquaOpta GmbH N-ERGIE Regenerativ GmbH N-ERGIE Kraftwerke GmbH N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG Photovoltaikkraftwerk Weißen- bronn GmbH & Co. KG Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH & Co. KG Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH 151 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVIII Abbildung 8: Teilkonzern wbg Nürnberger Aufbaugesellschaft mbH (NAG) Fränkische Wohnungsbaugesell- schaft mbH IS IMMO Solution GmbH impleaPlus GmbH NORIMA Immobilien Dienstleistungen GmbH WBG Kommunal GmbH wbg Immohold GmbH & Co. KG Wohnungsbaugesell- schaft der Stadt Nürn- berg mbH (wbg) wbg Beteiligungs GmbH 152 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XIX Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch für das Jahr 201 5 wie folgt ermittelt: Zunächst wur- den die 13 un mittelbaren Aufgabenträger der Stadt Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen, den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit- telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili- gungen, in die Betrachtung einbezogen. Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll zu konsolidierender Aufgabenträger (in €) Forderungen 752.056.959 Verbindlichkeiten 3.536.263.280 Ordentliche Erträge 6.040.640.775 Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413 Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ Ausgehend von 19 Aufgabenträgern ergeben sich maximal 342 Leistungsbeziehungen3 intern im Kon- zern Stadt Nürnberg. Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen muss, ergibt sich b ei der Annahme einer Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal- gesamtdifferenz von 34,2 Mio. € 4. Im Folgenden wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig- keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung überprüft. Die Übersicht kann Tabelle 9 entnommen werden. 3 342 = 19 Beteiligungen*18 Beteiligungen, da keine Leistungsbeziehung mit sich selbst bestehen kann. 4 Maximaldifferenz 34,2 Mio € = 342 Leistungsbeziehungen*100.000 €. Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ Bilanz und Ergebnisrechnung Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf Leistungsbezie- hungen von zwei Aufgaben- trägern - ohne vorherige Ver- rechnung!) max. Summe der Differenzen Verhältnis zu Bi- lanz und Ergebnis- rechnung Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55% Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97% Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% 153 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XX Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt Ergebnisrechnung 31.12.2016 Position Stadt Nürnberg – Einzelabschluss- in Mio. € Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert – in Mio. € „Konzern Stadt Nürnberg“ in Mio. € Steuern und ähnliche Abgaben 881,6 875,31 875,31 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 456,24 456,11 486,68 Sonstige Transfererträge 5,91 5,88 5,88 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64,80 61,71 3.663,12 Auflösung von Sonderposten 49,02 41,42 63,87 Privatrechtliche Leistungsentgelte 43,94 40,22 209,06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 338,01 323,02 358,49 Sonstige ordentliche Erträge 64,01 30,30 81,76 Aktivierte Eigenleistungen 4,54 5,37 102,29 Bestandsveränderungen 0,01 0,01 10,10 Ordentliche Gesamterträge 1.908,08 1.839,35 5.856,57 Personalaufwendungen 479,12 479,16 1.247,99 Versorgungsaufwendungen 91,76 89,16 126,97 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 241,16 200,39 2.665,12 Bilanzielle Abschreibungen 103,82 105,94 320,34 Transferaufwendungen 846,94 824,43 825,43 Sonstige ordentliche Aufwendungen 91,89 95,66 489,85 Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.854,69 1.794,73 5.675,70 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 53,39 44,63 180,87 Finanzerträge 8,32 14,02 75,02 Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 5,78 7,57 7,57 154 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXI Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41,8 41,73 122,65 Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderun- gen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 0,00 0,01 Gesamtfinanzergebnis 27,7 -20,13 -40,06 Ordentliches Gesamtergebnis 25,54 24,50 140,81 Außerordentliche Erträge 5,45 1,70 17,09 Außerordentliche Aufwendungen 1,74 1,51 8,26 Außerordentliches Gesamtergebnis 3,71 0,19 8,83 Gesamtjahresergebnis 29,39 24,68 149,64 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er- gebnis 0,00 27,45 Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag 29,39 24,68 122,19 Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“ 155 156 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/010/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2Ö 2 157 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 158 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 159 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Rpr/011/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg Anlagen: Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage) vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2017 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 3Ö 3 160 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 161 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 162 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 5.030.101.705,13 Euro. Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 32.072.235,10 Euro und wird behandelt entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2017 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2017 festgestellt. 163 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-4/2/1 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019 öffentlich über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Mai 2019 Ö 3Ö 3 164 Seite 2 von 126 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLUSS 2017 DER STADT NÜRNBERG 5 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5 1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung 5 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 7 1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen 7 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 8 1.3.3 Ergebnisrechnung 49 1.3.4 Finanzrechnung 66 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 70 1.3.6 Bürgschaften 71 1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017 72 1.3.8 Anhang 73 1.3.9 Rechenschaftsbericht 73 2 JAHRESABSCHLÜSSE 2017 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 74 2.1 Vorbemerkungen 74 2.2 Jahresabschlüsse 2017 75 2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017 77 3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87 165 Anlagenverzeichnis Seite 3 von 126 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 166 Seite 4 von 126 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung AFB Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg AO Abgabenordnung AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern BayVersRücklG Gesetz über die Bildung von Ver sorgungsrücklagen im Freistaat Bayern BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz BewertR Bewertungsrichtlinien BIC Bauinvestitionscontrolling BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband EStG Einkommensteuergesetz FAG Finanzausgleichsgesetz GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter KiTa Kindertagesstätte KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik KommKR Kommunaler Kontenrahmen Bayern KVÜ Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VVKommH-Syst-Doppik Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung 167 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 126 1 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un- terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel- lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Die Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie der Jahresabschluss 2016 des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2018 begutachtet und vom Stadtrat am 12.12.2018 festgestellt worden. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2017 vorgelegt. Zudem wurden darin die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss vom 07.12.2018 statt. In der An- lage 1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals genannt. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg selbst sowie der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zwecks abschließen- der Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung. In Anlage 2 und Anlage 3 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt. Die Prüfungsergebnisse zum städtischen Abschluss 2017 werden nachfolgend dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprü- fungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Abschnitt 2 des vorliegenden Berichts beinhaltet die Prüfung der kaufmännischen Jahresab- schlüsse 2017 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Abschnitt 3 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2017 hat die Stadt Nürnberg eine Haus- haltssatzung erlassen. Die Haushaltssatzung ist am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen und der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 02.12.2016 vorgelegt worden. Formelle und zeitliche Vorga- ben wurden beachtet. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen von Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 08.03.2017. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 20.02.2017 die nach der Gemeinde- ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung v orgesehenen Kre- ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Auflagen erteilt. 168 Seite 6 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Wie im Vorjahr legte die Regierung in ihren Nebenbestimmungen zur Haushaltssatzung fest, dass zusätzliche Erträge/Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer- beteiligung nur zur Verbesserung des Jahresergebnisses verwendet werden dürfen. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurd e die Neuschaffung von Personalstellen jeweils auf höchstens 30 Stellen begrenzt. Als Ausnahmen wurden Stellenneuschaffungen für Schu- len und Kindertagesstätten, Unterbringung/Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen so- wie Stellen, welche durch Ersatzleistungen gedeckt werden können bestimmt. Des Weiteren wurde für das Jahr 2017 im Rahmen einer Globalkonsolidierung ein nicht im Haushaltsplan veranschlagter Betrag von 10 Mio. Euro zur außerordentlichen Schuldentilgung festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken sieht den Haushalt des Jahres 2017 im Fokus des weiteren Anstiegs der Verschuldung kritisch. Statt der im Jahr 2014 angekündigten und begonnenen Schuldenverringerung stellt die Rechtsaufsicht eine Steigerung der Nettokreditaufnahme fest. Als problematisch wird gewertet, dass der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt nur unter Heranziehung von Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Regierung stellt fest, dass im Hinblick auf den negativen Saldo des Gesamthaushaltes weiterhin Entnahmen liquider Kas- senmittel herangezogen werden müssen. Die Regierung befürchtet hier Auswirkungen für die Aufstellung nachfolgender Haushalte. Die Rechtsaufsicht bemängelt, dass festgesetzte Stellendeckelungen (insbesondere bei frei- willigen Aufgaben) wiederholt überschritten wurden und droht der Stadt bei weiteren Verstö- ßen eine entsprechende Sanktionierung an. Im Hinblick auf die o.g. hohe Verschuldung der Stadt sind nach Auffassung der Regierung künftige Investitionsvorhaben kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich Erfüllung der Pflichtauf- gaben und Finanzierung freiwilliger Leistung zu gewichten. Mit Schreiben vom 28.02.2017 wurden die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzel- stadträte über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert. Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Im Jahr 201 7 war eine Haushaltsnachtragssatzung erforderlich. Diese Nachtragshaushalts- satzung wurde vom Stadtrat am 2 5.10.2017 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2017 bekanntgegeben. Die Nachtragssatzung wurde der Regierung mit Schreiben vom 06.11.2017 angezeigt, welche keine Einwände gegen die Nachtragssatzung erhob. Die Not- wendigkeit des Nachtragshaushalts wurde mit notwendigen Haushaltsanpassungen im Zu- sammenhang mit dem Teilwiederaufbau der Kindertagesstätte Reutersbrunner Straße (Brand- schaden) und einem Investitionszuschuss für einen Grundstücksaufkauf der „Zollhof Betreiber GmbH“ begründet. Die Ansatzveränderungen waren im Finanzhaushalt saldoneutral und wur- den durch zweckgebundene Mehreinzahlu ngen sowie Einsparungen von Grunderwerbsmit- teln des Liegenschaftsamtes gedeckt. Eine Veränderung des genehmigten Kreditvolumens und der Verpflichtungsermächtigungen war nicht erforderlich. Der Nachtragshaushalt unterlag damit nicht der Genehmigungspflicht gegenüber der Rechtsaufsicht. 169 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 126 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler- gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Dop- pik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerha fte Ausnah- megenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einst- weilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemein- den und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.20 14 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsglie- derung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisiert der BKPV im Bereich des Kas- senwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist. Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein- heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt mittelfristig über die Einführung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems erreichen. Bei Buchungen über Vor- verfahren müssen zudem allgemeine Zahlungsanordnungen zu Beginn des Kalenderjahres von den anordnenden Dienststellen angefordert werden (§ 36 KommHV-Doppik). Hinsichtlich der erforderlichen Kassenanordnungen für Einzahlungen (Annahmeanordnungen) wurde mit Dienstanweisung des Kassen- und Steueramtes vom 11.02.2014 eine „Allgemeine Zahlungs- anordnung“ i.S. des § 36 KommHV-Doppik für mehrere Forderungsarten zugelassen. In diesem Zusammenhang hat das Rechnungsprüfungsamt bereits mehrmals darauf hinge- wiesen, dass gemäß § 34 KommHV-Doppik auch Anordnungen zu erteilen sind, wenn Bu- chungen vorzunehmen sind, die das Ergebnis in den Büchern ändern und sich nicht in Verbin- dung mit einer Zahlung ergeben ( Buchungsanordnungen). Die von der Stadtkämmerei getä- tigten Jahresabschlussbuchungen sind demzufolge entsprechend anzuordnen. Für die Bu- chungsanordnungen sind zudem Regelungen in einer Dienstanweisung zu treffen. Es ist si- cherzustellen, dass Anordnungsbefugte nicht mit der Buchführung betraut werden. Eine ent- sprechende Dienstanweisung wurde mit Datum vom 11.08.2015 durch das Kassen- und Steu- eramt erlassen. 170 Seite 8 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 1.3.2.1 Bilanzaufbau TEUR % TEUR % TEUR % AKTIVA Langfristig Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 3.970.976 78,9 3.931.267 79,6 39.709 1,0 Finanzanlagen 546.809 10,9 536.199 10,9 10.610 2,0 4.517.785 89,8 4.467.466 90,5 50.319 1,1 Kurzfristig Vorräte 38.359 0,8 49.318 1,0 -10.959 -22,2 Forderungen 178.729 3,6 212.104 4,3 -33.375 -15,7 Flüssige Mittel 260.429 5,1 173.535 3,5 86.894 50,1 Rechnungsabgrenzungsposten 34.800 0,7 34.855 0,7 -55 -0,2 512.317 10,2 469.812 9,5 42.505 9,0 Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9 PASSIVA Langfristig Eigenkapital 807.482 16,0 846.001 17,1 -38.519 -4,6 Sonderposten 994.865 19,8 962.106 19,5 32.759 3,4 Rückstellungen 1.478.567 29,4 1.437.688 29,1 40.879 2,8 Verbindlichkeiten 1.407.380 28,0 1.366.847 27,7 40.533 3,0 4.688.294 93,2 4.612.642 93,4 75.652 1,6 Kurzfristig Rückstellungen 64.821 1,3 38.849 0,8 25.972 66,9 Verbindlichkeiten 248.152 4,9 258.837 5,3 -10.685 -4,1 Rechnungsabgrenzungsposten 28.835 0,6 26.950 0,5 1.885 7,0 341.808 6,8 324.636 6,6 17.172 5,3 Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9 31.12.201631.12.2017 Veränderung Im Berichtsjahr stieg die Bilanzsumme um 92,82 Mio. Euro oder 1,9 % auf 5,0 Mrd. Euro, da- bei stieg das Anlagevermögen um 50,32 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg insbesondere aufgrund gestiegener liquiden Mittel um 42,5 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite. Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück- stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital. 171 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 126 Mit einem Anteil von 16,0 % (im Vorjahr: 17,1 %) an der Bilanzsumme stellt sich die Eigenka- pitalausstattung der Stadt nach den auch noch in diesem Berichtsjahr vorgenommenen, in- venturbedingten umfangreichen wertmäßigen Korrekturen bei den Kunstgegegnständen und den Archivalien des Stadtarec hivsals trotz eines positiven Jahresergebnisses von 32,1 Mio. Euro leicht schwächer gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei sank das Eigenkapital 2017 gegen- über dem Vorjahr um 4,6 % auf 807,48 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Ei- genkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde. 1.3.2.2 Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Lizenzen 16.498,00 52.804,00 EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 178.517.512,00 178.046.701,00 Summe 183.541.644,00 183.447.672,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr geringfügig um 94 TEuro bzw. 0,1 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 13,94 Mio. Euro und Zu- schreibungen in Höhe von 27 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 13,88 Mio. Euro gegenüber. Die Unterposition EDV-Software hat sich um 341 TEuro auf 5,01 Mio. Euro verringert. Die we- sentlichen Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf SAP -Komponenten und auf das Dokumentenmanagementsystem. Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Investiti- onszuschüssen in Höhe von 11,88 Mio. Euro beinhalten analog zu den Vorjahren mit 10,03 Mio. Euro im Wesentlichen Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin- derbetreuungseinrichtungen (u.a. KiTa Krakauer Straße, KiTa Körnerstraße, KiTa Frauenholz- straße, KiTa Halskestraße, Kinderhort Laufamholzstraße). Weitere wesentliche Zugänge ent- fallen mit 788 TEuro auf Investitionszuschüsse zur Eigentumsförde rung, mit 700 TEuro auf Zuwendungen an die Autobahndirektion Nordbayern und mit 210 TEuro auf Investitionszu- schüsse an Sportvereine. 172 Seite 10 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg II. Sachanlagen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 216.794.305,07 212.799.673,39 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49 6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 84.838.931,93 80.224.652,86 8. Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27 Summe 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21 Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 39,62 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Dies betrifft sowohl den Ge- bäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) als auch das Inf- rastrukturvermögen (insbesondere U -Bahn- und Straßenbau). Demgegenüber hat sich der Wertansatz der Kunstgegenstände aufgrund von umfangreichen Korrekturen im Bereich Stadt- archiv signifikant verringert. Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag 31.12.2017 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkäm- merei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchge- führt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventur- richtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finan zausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Mit den Inventuren soll noch in der ersten Hälfte des Jahres 2019 begon- nen werden. Nach § 70 Abs. 2 S.1 KommHV-Doppik können Vermögensgegenstände des Sachanlagever- mögens, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeu- tung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt wer- den, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur ge- ringen Veränderungen unterliegt (Festwert). Jedoch ist auch hier in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und der Festwert entsprechend anzupas- sen. Die Stadt macht von dieser Vereinfachungsregelung im Bereich Schulbücher und Medi- enbestand Stadtbibliothek Gebrauch. Die letzte Überprüfung der Festwerte erfolgte im Jahres- abschluss 2010 (Schulbücher). Ergänzend zur körperlichen Bestandsaufnahme der Vermö- gensgegenstände des Sachanlagevermögens ist auch die Wertermittlung der Festwerte zu prüfen und ggf. anzupassen. Hierm it zusammenhängende Korrekturen sind für den JA 2018 vorgesehen. Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich. 173 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 126 Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Grünflächen 18.480.156,72 17.758.433,93 Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56 Wald, Forst 20.454.727,35 20.454.772,35 Sonstige unbebaute Grundstücke 146.553.337,85 144.648.564,25 Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30 Summe 216.794.305,07 212.799.673,39 Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 3,99 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 6,96 Mio. Euro Wert- minderungen durch Abgänge (2,96 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus Grundstückskäufen im Rah- men des Umlegungsverfahrens „Züricher Straße“ (4,97 Mio. Euro). Darüber hinaus waren Zu- gänge in Höhe von 1,35 Mio. Euro innerhalb der Anlagenklasse „Ackerland“ zu verzeichnen. Die Abgänge des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf die Entnahme von Grundstücken im Rahmen eines Beteiligungserwerbs zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden Grundstücke als Sacheinlage an die WBG Nürnberg Beteiligung GmbH übertragen. Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Kinderbetreuungseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00 Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00 Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00 Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00 Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00 Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41 Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33 Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be- richtsjahr um 74,86 Mio. Euro bzw. 6,3 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 103,69 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (6,14 Mio. Euro) und Abschreibungen (22,69 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr waren Zugänge in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstel- lung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 103,69 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 91,15 Mio. Euro auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, mit 7,56 Mio. Euro auf Sonstige Bauten und mit 1,80 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude. 174 Seite 12 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 75,55 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertiggestellten großen Baumaß- nahmen Johann -Pachelbel-Realschule/Staatliche FOS (47,81 Mio. Euro) und Gretel -Berg- mann-Grundschule (23,96 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden weitere Baumaßnahmen/Bau- abschnitte an Berufsschulen, der Adam-Kraft-Realschule und der Grundschule Thoner Espan im Berichtsjahr fertiggestellt. Die wesentlichen Zugänge im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (insgesamt 15,6 Mio. Euro) entfallen auf die beiden Kinderhorte in Holzbauweise in Altenfurt (3,13 Mio. Euro) und Neunhof (3,06 Mio. Euro) und die Kindertagesstätte in der van -Gogh-Straße (3,71 Mio. Euro). Zugänge im Bereich der „sonstigen Bauten“ entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen in der Kulturwerkstatt „Auf AEG“, in der Stadtbibliothek/Luitpoldhaus und im Tiergarten (Wüstenhaus und Delfinarium). Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken und dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen. Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40 Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö- gens 529.260.314,39 486.872.439,47 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00 Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00 Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87 Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhten sich ins- gesamt um 55,93 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt: Euro Anfangsbestand 01.01.2017 1.576.380.738,87 + Zugänge/Nachaktivierungen 28.893.273,80 - Abgänge 384.015,71 +/- Umbuchungen 77.716.532,81 - Abschreibungen 50.295.114,34 + Zuschreibungen 1.197,74 Endbestand 31.12.2017 1.632.312.613,17 Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 106,61 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen mit rd. 77 Mio. Euro auf den Geschäftbereich U -Bahn und hierbei insbesondere auf die U -Bahn-Linie 3. Im B e- richtsjahr wurde der Bauabschnitt 3 mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring mit 175 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 126 den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden Wen- deanlage in Betrieb genommen. Die weiteren Zugänge entfallen unter anderem mit 1, 93 Mio. Euro auf Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, mit 2,32 Mio. Euro auf Brücken, mit 8,06 Mio. Euro auf sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens und mit 15,26 Mio. Euro auf die Unterposition Stra- ßen/Wege/Plätze. Innerhalb der Anlagenklasse „Sonst. Bauten Infrastrukturvermögen“ waren insbesondere die Außenanlagen der Pachelbel- und Bergmann-Schulen als wesentliche Zugänge zu verzeich- nen. Darüber hinaus wurden auch weitere Außenanlagen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätze und Spielhöfe im Berichtsjahr erfasst. Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zu- gänge in Höhe von 15,26 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgen- den Baumaßnahmen fertiggestellt: Bahnhofsplatz/Taxistand (1,42 Mio. Euro), Bahnhofsstraße (959 TEuro), Hermann-Kesten-Ring (503 TEuro), Gleiwitzer Straße/A6 (420 TEuro), Bielefel- der Straße (555 TEuro), Kieslingstraße (454 TEuro). Die Abschreibungen haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 2,07 Mio. Euro auf 50,30 Mio. Euro erhöht. Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 10.492.426,00 10.693.371,00 Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 201 TEuro. Hier- bei stehen den Zugängen in Höhe von 13 TEuro Abschreibungen in Höhe von 214 TEuro ge- genüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen ausschließlich auf Herstellungskosten im Rahmen der Baumaßnahme Heilig-Geist-Haus. Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Kunstgegenstände 384.675.727,64 465.724.586,56 Baudenkmäler 698.144,93 698.144,93 Summe 385.373.872,57 466.422.731,49 Die bereits in den Vorjahren begonnenen Revisionsarbeiten bzgl. des vollständigen Nachwei- ses und der Bewertung der bilanzierten Kunstgegenstände waren zum Prüfungszeitpunkt wei- terhin nicht abgeschlossen. Insbesondere steht noch die Inventarisierung und Bewertung der graphischen Sammlung aus. Die weiteren Erkennt nisse der Inventarisierung werden fortlau- fend in den Folgeabschlüssen verarbeitet. Im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahres- abschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen 176 Seite 14 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertung sbeschränkungen bemängelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag die abschließende Stellungnahme der Stadtkämmerei zu den einzelnen Textziffern des BKPV- Berichtes zwar noch nicht vor, jedoch wurde berei ts begonnen die Wertgutachten der wert- vollsten Kunstobjekte ausgehend von einem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten grundlegend zu überarbeiten und zu ergänzen. Die endgültige Wertermittlung soll im JA 2019 abgeschlossen sein. Die Archivalien des Stadtarchivs wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz mit einem Ge- samtwert von 89,54 Mio. Euro erfasst. Zur damaligen Wertermittlung wurden die vorhandenen Bestände in verschiedenen Gruppen zusammengefasst (Archivalien der reichsstädti schen Zeit, Urkunden, Amtsbücher, Akten, Fotos, Plakate, Sammlungen etc.) und mit Durchschnitts- werten bewertet. Auch diese Wertermittlung wurde vom BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung als nicht angemessen eingestuft, da es sich bei dem überwiegenden T eil der Be- stände des Stadtarchivs um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt keine Anschaffungs- kosten entstanden sind und zudem die Einstufung als Kunstgegenstand nicht zutreffend ist. Darüber hinaus wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahres abschlüsse 2010 bis 2016 festgestellt, dass aus überörtlicher Prüfungserfahrung im interkommunalen Vergleich städtische und staatliche Archive in der Regel in der Bilanz mit dem Erinnerungswert angesetzt werden. Aufgrund dessen wurde der Wertansatz der Ver mögensgegenstände des Stadtar- chivs im JA 2017 signifikant verringert. In diesem Zusammenhang wurden die Wertansätze für Archivalien der reichsstädtischen Zeit (36,25 Mio. Euro), Archivalien des 19./20. Jahrhunderts (24,0 Mio. Euro) sowie Sammlungen (Plakate, Fotos, Postkarten etc., 26,4 Mio. Euro) aus dem städtischen Anlagevermögen entnommen. Für einzeln bewertete Objekte (Urkunden, Stamm- bücher etc.) mit einem Einzelwert über 250 TEuro und Bibliotheksgut in Höhe von 388 TEuro stehen die abschließenden Wertermittlungen noch aus. Die bilanzierten Kunstgegenstände im städtischen Vermögen haben sich nach den vorange- henden Ausführungen revisionsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 81,05 Mio. Euro bzw. 17,38 % verringert. Im Rahmen der Generalrevision wurden zudem die bisher überwiegend in Sammelanlagen ausgewiesenen Kunstgegenstände einzeln in der Anlagenbuchhaltung er- fasst. Im Geschäftsjahr 2017 waren insgesamt Zugänge von Kunstobjekten in Höhe von 404 TEuro und Nachaktivierungen in Höhe von 5,20 Mio. Euro zu ver zeichnen. Die Nachaktivierungen betreffen die Erfassung der bislang nicht im Anlagevermögen enthaltenen Objekte der Holz- schuherkapelle auf dem Johannisfriedhof (Flügelaltar, Nische mit Grablegung Christi, Ma- donna mit Jesuskind). Die weiteren Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf Kunstge- genstände/Sammlungsobjekte für städtische Museen und Ausstellungen (u.a. Spielzeugmu- seum, Museum Industriekultur, Kunstvilla). 177 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 126 Zu 6. Fahrzeuge Fahrzeuge 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Pkw 600.376,00 796.387,00 Lkw 221.509,00 237.078,00 Spezialfahrzeuge 4.941.425,00 4.867.912,00 Sonstige Fahrzeuge 880.994,00 855.393,00 Summe 6.644.304,00 6.756.770,00 Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 112 TEuro bzw. 1,7 %. Hier- bei stehen den Zugängen in Höhe von 1,94 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibun- gen in Höhe von 2,05 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 8 TEuro gegenüber. Die Zugänge entfallen unter anderem mit 1,34 Mio. Euro auf den Fuhrpark der Feuerwehr (2 Drehleiterfahrzeuge, 5 Kommandowagen) und mit 201 TEuro auf zwei Bestattungswagen. Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Maschinen und Anlagen 5.113.853,00 5.410.059,00 Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00 Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86 GWG 10.758.799,00 9.994.557,00 Summe 84.838.931,93 80.224.652,86 Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstat- tung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,61 Mio. Euro auf 84,84 Mio. Euro. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang- reiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungs- einrichtungen und Schulen (insbesondere Johann -Pachelbel-Realschule und Gretel -Berg- mann-Schule). Innerhalb der Anlagenklasse „technische Anlagen“ entfallen die wesentlichen Zugänge auf den BOS-Funk und die integrierte Leitstelle der Feuerwehr. Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffunskosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmelde empfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes (insgesamt 1,92 Mio. Euro) zu verzeichnen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden mit einem Gesamtvolumen von 5,84 Mio. Euro beschafft (Vorjahr: 5,12 Mio. Euro). 178 Seite 16 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Zu 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 195.140.365,89 213.565.968,27 Der Bilanzposten Anlagen im Bau verringerte sich um 18,43 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 80,38 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau- maßnahmen in Höhe von 98,81 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen im Wesentlichen mit 17,08 Mio. Euro auf Baumaß- nahmen im U-Bahn-Bereich (u.a. Erweiterung der U-Bahn-Linie 3 mit den Bauabschnitten 2.1 und 2.2 im Südwesten zwischen Gustav -Adolf-Straße und Großreuth bzw. Klein- reuth/Schweinau und Gebersdorf ), mit 10,48 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1, mit 9,82 Mio. Euro auf die Generalsanierung der Hochschule für Musik und mit 3,82 Mio. Euro auf die Baumaßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg“. Weitere wesentliche Posten entfallen auf Baumaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (u.a. Kinderhort Königshammerstraße, Kinderhort Neue Hegelstraße, Kinderhort For sthofstraße, Familienzentrum Rothenburger Straße) und auf Baumaßnahmen im Straßen - und Brücken- bau. Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre- chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen im Wes entlichen auf die Baumaßnahmen im Geschäftsbereich U -Bahn, hier wurden Gesamtherstellungskosten in Höhe von rd. 74. Mio. Euro den entsprechenden Anlageklassen zugeordnet. Im Berichtsjahr wurde der Bauabschnitt 3 im Nordwesten mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring mit den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden Wendeanlage in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurden analog zu den Vorjahren auch im Berichtsjahr wieder zahlreiche Investitionsmaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und im Straßenbau abgeschlossen. Der weiterhin hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe In- vestitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Die wesentlichen Posten im Bestand zum 31.12.2017 entfallen mit rd. 50 Mio. Euro auf Baumaßnahmen im U-Bahn-Bereich, mit 35,92 Mio. Euro auf die Hochschule für Musik, mit 29,25 Mio. Euro auf die Maßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg“ und mit 14,42 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1. Neben wei- teren Ba ukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind zum 31.12.2017 als weitere wesentliche Baumaßnahmen die Generalsanierung des Künstlerhauses, der 2. Bau- abschnitt des Z-Baus, die Umgestaltung des Wöhrder Sees/Norikusbucht und die vorbereiten- den Planungen zur Generalsanierung der Zeppelintribüne zu nennen. III. Finanzanlagen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen 454.353.087,84 446.066.105,65 2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68 3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04 4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64 Summe 546.808.577,57 536.199.053,01 179 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 126 Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Verbundene Unternehmen 305.915.666,96 296.006.468,87 Beteiligungen 117.229.912,41 117.227.412,41 Sondervermögen 31.207.508,47 32.832.224,37 Summe 454.353.087,84 446.066.105,65 Verbundene Unternehmen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2016 296.006.468,87 Euro Zugänge 13.826.818,82 Euro Abschreibung -3.917.620,73 Euro Stand am 31.12.2017 305.915.666,96 Euro Der Zugang in Höhe von 13,83 Mio. Euro betrifft die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg- B). Die Stadt Nürnberg hat zum 01.01.2017 eine n Geschäftsanteil in Höhe von 12.250 Euro (49%) an der wbg-B erworben. Verkäuferin war die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunterneh- men (wbg). Im Nachgang wurden von Seiten der Stadt Nürnberg Grundstücke mit einem Ge- samtwert von 13,81 Mio. Euro in die Gesellsch aft eingebracht. Ziel der wbg -B ist es, diese Grundstücke zu bebauen und daraus entsprechende Mieterträge bzw. Verkaufserlöse zu ge- nerieren. Die Einbringung der Grundstücke ist zum Verkehrswert erfolgt. Dieser wurde durch ein Gutachten nachgewiesen und als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibung betrifft das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Zum 31.12.2017 wurde aufgrund dauernder Wertminderung eine Abschreibung in Höhe von 3,92 Mio. Euro vorgenommen. Grund ist die unbefriedigende Ergebnissituation des Klinikums. Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist nach wie vor ungeklärt. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungswertes in 2010 im Zusammenhang mit der Einbringung des Sondervermögens unzutreffend war, da sich durch den Vorgang der Ertrags- wert nicht erhöht habe. Folgt man der Auffassung des BKPV, würde sich der Beteiligungswert des Klinikums auf nur 15,339 Mio. Euro und in Folge die Position „Beteiligungen“ auf nur 242,671 Mio. Euro belaufen. Sie wäre damit um 63,245 Mio. Euro zu hoch. Dem gegenüber steht aber das Gutachten des Beratungsunternehmens, so dass der Wertansatz u.E. zu Recht erfolgt ist. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. 180 Seite 18 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Beteiligungen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2016 117.227.412,41 Euro Zugänge 2.501,00 Euro Abgänge -1,00 Euro Stand am 31.12.2017 117.229.912,41 Euro Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Gesellschaft Partnerschaften Deutschland – Bera- ter der öffentlichen Hand GmbH mit 2.500 Euro beteiligt. Unter den Beteiligungen sind auch die Zweckverbände erfasst. Da diese über keine Eigenka- pitalausstattung verfügen, werden sie mit dem Erinnerungswert von 1,00 Euro bilanziert. Im Vorjahr war der Zweckverband Stadt -Umland-Bahn Nürnberg -Erlangen-Herzogenaurach (ZV StUB), der in 2016 gegründet worden war, nicht angesetzt. Dies wurde zum 31.12.2017 nachgeholt. Die Abgänge betreffen die Anteile an der Multimedia Akademie Nürnberg GmbH (4,7 %). Da das Liquidationsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, wurde die Gesellschaft aus- gebucht. Sondervermögen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2016 32.832.224,37 Euro Abgänge -999.022,20 Euro Abschreibung -625.693,70 Euro Stand am 31.12.2017 31.207.508,47 Euro Die Veränderung des Buchwerts betrifft das Sondervermögen NürnbergStift. Zum einen wurde in 2017 ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen. Die Entnahme erfolgte im Vorgriff auf die Übertragung der Immobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der Ver- staatlichung der Hochschule für Musik. Zum anderen erfolgte aufgrund der aufgelaufenen Ver- luste in der Vergangenheit sowie der aktuellen Ergebnissituation eine außerplanmäßige Ab- schreibung wegen dauernder Wertminderung. Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage hat, ist die korrespondierende Erhöhu ng des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. 181 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 126 Zu 2. Wertpapiere Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen. Zu 3. Versorgungsrücklage Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds. Im Berichtsjahr wurden Anteile im Wert von 3,22 Mio. Euro er- worben. Die Versorgungsrücklage ist zum 31.12.201 7 mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,86 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.201 7 betrug 47,82 Mio. Euro. Die Versorgungsrücklage umfasst neben den Anteilen für Beamte der Stadt Nürnberg selbst auch die Anteile für die Beamten der Eigenbetriebe, des Klinikums Nürnberg und des Staatsthe- aters Nürnberg, da sich deren Versorgungsanspruch gegen die Stadt Nürnberg richtet. Die Stadt Nürnberg erhält hierfür entsprechende Erstattungen von ihren Betrieben (2017: 96 TEuro; 2016: 89 TEuro). Zu 4. Ausleihungen Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han- delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen- betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Aus dem Bestand der Darlehen zum 31.12.2017 ha- ben wir stichprobenartig die Darlehenszu- und -abgänge geprüft. Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010. Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens- forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen. Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2017 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu- ziert. Zugleich wurden in 201 7 drei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 5 00 TEuro neu ausgereicht, um den Bau neuer Mietwohnungen zu finanzieren. Zum 31.12.2017 belaufen sie sich in Summe auf 14,02 Mio. Euro. Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2017 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 2,12 Mio. Euro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vor- jahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 514 TEuro. Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Si e sind zum 31.12.2017 mit 5,85 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,5 Mio. Euro, das über 182 Seite 20 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2017 ein Ertrag von 95 TEuro. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Rohstoffe 117.573,00 120.184,50 Betriebsstoffe 48.157,29 46.813,66 Fertige Erzeugnisse und Waren 488.526,81 612.420,86 Grundstücke des Umlaufvermögens 37.704.159,04 48.538.238,18 Summe 38.358.416,14 49.317.657,20 Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh - und Betriebsstoffe in Höhe von insge- samt 166 TEuro. Wie in den Jahren zuvor setzen sich diese zusammen aus Lagerbeständen der Feuerwehr und des Hochbauamtes. Die im Freien gelagerten Baumaterialien des Hoch- bauamtes sind nach wie vor einer kontinuierlichen wertmäßigen Minderung durch witterungs- bedingten Verschleiß ausgesetzt. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 489 TEuro handelt es sich zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle sowie der Kunstvilla. Wie schon im Vorjahr wurden bei der Kunsthalle Abgänge in Höhe von rund 20 TEuro und bei der Kunstvilla von knapp 3 TEuro nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Folglich mussten entsprechende Inventurdifferenzen ge- bucht werden. Beim Stadtarchiv verminderte sich der wertmäßige Bestand durch die erforder- liche Abwertung von Altbeständen sogar um rund 103 TEuro. Seit dem Jahr 2015 sind bei den Handelswaren zusätzlich die Bestände der Friedhofsverwaltung ausgewiesen. Diese belaufen sich für 2017 auf knapp 95 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Im Gegensatz zu den Vorjahren reduzierte sich diese Bilanzposition in 2017 wieder um 10,96 Mio. Euro auf 38,36 Mio. Euro. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sol- len nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiter- veräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2017 eine Abnahme von 10,83 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs von Grundstücken. In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma- terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah- men seiner überörtlichen Prüfung bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwi- derte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretie- ren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblic h. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst. 183 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 126 Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 2.778.390,65 3.864.321,70 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 23.448.332,27 23.669.643,06 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen 22.524.067,92 49.738.692,19 5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71 Summe 178.729.050,59 212.104.577,23 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange- setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe um 33,38 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2017 Ein- zel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,42 Mio. Euro auf insgesamt 48,72 Mio. Euro ab. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,69 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichts jahr uneinbringli- che Forderungen in Höhe von 1,91 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 2,64 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (13,39 Mio. Euro), Beiträgen (2,11 Mio. Euro), Steuern (43,70 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderun- gen (1,55 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 21,49 Mio. Euro ab. Das lag hauptsächlich am Rückgang der Steuerforderungen um 25,49 Mio. Euro. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgte unter anderem durch ein Unternehmen im Rahmen der Gewerbesteuer der Ausgleich von Nachforderungen aus früheren Veranlagungs- zeiträumen im Umfang von 20,32 Mio. Euro. Die geringeren Steuerforderungen wurden jedoch zum Teil kompensiert durch im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegene KiTa-Gebühren (+4,02 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 nun auch Verpflegungsgebühren im Zu- sammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilan zstichtag in Höhe von 43,93 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 201 7 eine Gesamthöhe von 51,80 Mio. Euro. Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver- mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2017 einen Gesamtsaldo von ins- gesamt 2,78 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 0,26 Mio. Euro. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon- tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal- ten. Diese b elaufen sich in Summe auf 17,73 Mio. Euro (Vorjahr: 12,61 Mio. Euro ). Ent- sprechende Zuwächse finden sich bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+3,04 Mio. Euro), der Noris -Arbeit gGmbH (+1,65 Mio. Euro ) sowie vom NürnbergStift (+996 TEuro). 184 Seite 22 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Dem steht di e Abnahme beim Eigenbetrieb NürnbergBad ( -410 TEuro) gegenüber. Trotz der in Summe höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten (+5,28 Mio. Euro ) und einer ausstehenden Zahlung der N-Ergie AG im Rahmen der Konzessionsabgabe für das vierte Quartal 2017 in Höhe von 2,90 Mio. Euro nahmen die hier ausgewiesenen Forderun- gen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe wieder ab. Die Abnahme beträgt in 2017 insge- samt 221 TEuro (Vorjahr: Anstieg um 5,17 Mio. Euro). Der Grund hierfür liegt im Rückgang der Forderungen gegen Sondervermögen um 7,61 Mio. Euro . Während Ende 2016 noch die von den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirt- schaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg an die Stadt zu leistenden Verwaltungskostenerstattungen offen waren, wurden diese im Jahr 2017 größtenteils bereits im Laufe des Jahres geleistet . Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen sanken im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 27,21 Mio. Euro auf 22,52 Mio. Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich die Forderungen gegen das Land im Zusammenhang mit den Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG ) nun wieder um 19,64 Mio. Euro. Auch die Forderungen ge gen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nah- men nun wieder um 9,10 Mio. Euro ab. Während Ende 2016 die Forderungen gegen die Main- Donau Netzgesellschaft mbH sowie die N-Ergie AG aus den Konzessionsabgaben im Zusam- menhang mit Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen für das vierte Quartal Ende 2016 noch nicht beglichen waren, wurden die entsprechenden Posten des Jahres 2017 bereits un- terjährig beglichen. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich größtenteils um Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öf- fentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch We rtkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2017 auf rund 713 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Trans- ferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Z weifelhaftstellungen in Höhe von 963 TEuro. Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) führte wie schon in den Vorjahren auch für 2017 in sechs Fällen zu Abweichungen. Hier wurden wieder Posten aus dem Jahr 2017 fälschlicherweise n ach 2018 abgeleitet. Die Abweichungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch sind in folgender Übersicht dargestellt: Sachkonto Hauptbuch (SAP FI) Nebenbuch (SAP PSCD) Betragsmäßige Abweichung 22010001 Gebührenforderungen 11.095.210,30 11.093.735,47 1.474,83 22110001 Beitrags- und sonstige öffentlich- rechtliche Forderungen 749.785,56 747.360,81 2.424,75 22210001 Steuerforderungen 87.628.375,27 87.622.755,56 5.619,71 23000001 Forderungen aus (sonstigen) Leis- tungen 1.259.002,02 1.255.413,59 3.588,43 25100001 Forderungen gegen das Land 4.342,12 3.447,85 894,27 25800001 Forderungen gegen übrige Berei- che (nur Transfer) 5.104.824,30 5.104.926,93 102,63 Des Weiteren wurden bezüglich kreditorischer Debitoren in insgesamt sieben Fällen Abwei- chungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch festgestellt. Die im Nebenbuch (SAP Debito- ren) ermittelten kreditorischen Debitoren in Summe von 1.116.803,15 Euro wurden im Haupt- buch (SAP FI) nicht in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Der Grund hierfür liegt 185 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 126 laut Aussage der Stadtkämmerei in einer im System nicht abgespielten Umgliederungsmappe. Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgenden Sachkonten: Sachkonto Hauptbuch (SAP FI) Nebenbuch (SAP Debitor) 22010000 Gebührenforderungen 0,00 9.966,18 22110000 Beitrags- und sonstige öffentlich-rechtliche Forde- rungen 0,00 32.213,50 23000000 Forderungen aus (sonstigen) Leistungen 0,00 1.043.383,67 25000000 Forderungen gegen den Bund 0,00 661,98 25100000 Forderungen gegen das Land 0,00 747,50 25200000 Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindever- bände 0,00 29.773,32 25600000 Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonder- rechnung 0,00 57,00 Summe 0,00 1.116.803,15 Die bilanzielle Erfassung der Forderungen aus dem Vollzug der Jugend - und Sozialhilfe ein- schließlich Grundsicherung befindet sich weiterhin in einem Optimierungsprozess. Nachdem im Bereich der Gebühren für Kindertageseinrichtungen bereits seit September 2015 bei allen städtischen KiTas die Betreuungsgebühren mittels SAP verwaltet werden, sind hier ab dem Jahr 2017 nun auch die Verpflegungsgebühren enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59 Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07 Umsatzsteuerforderungen 1.457.761,89 2.010.413,50 Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00 Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55 Summe 69.223.262,19 52.582.734,71 Die Forderungen gegen Mitarbeiter enthalten hauptsächlich Rückforderungen aufgrund von Überzahlungen (137 TEuro). Im Vergleich zum Vorjahr nahm diese Position wieder um 1,05 Mio. Euro ab. Die Ende 2016 offenen Forderungen aus der Abschlagszahlung an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern aus Personalkostenerstattungen für Gestellungs- kräfte wurden Anfang 2017 ausgeglichen. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren- zungsbuchungen für Erträge, die noch im Berichtsjahr realisiert werden, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen sie nun wieder um 17,76 Mio. Euro auf 63,92 Mio. Euro zu. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr begründet sich unter anderem durch den in 2017 erstmalig abgegrenzten Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg für die Beihilfeleistungen in Höhe von insgesamt 186 Seite 24 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 9,54 Mio. Euro. Zudem waren Kostenerstattungen vom Land im Rahmen des Asylbewerber- leistungsgesetzes für das vierte Quartal 2017 in Höhe von 5,46 Mio. Euro sowie Beteiligungs- erträge für das vierte Quartal 2017 von 3,51 Mio. Euro abgegrenzt. Diese umfassten Anteile an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuerumlage. Ende 2016 entfällt der betragsmäßig bedeutsamste Posten der antizipativen Rechnungsabg renzung mit 40,98 Mio. Euro auf den seit 2015 vorhandenen und anteilig für 2016 und 2017 angepassten Freistel- lungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Dieser Posten bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls Pensionsrückstellungen gebildet werden. Weitere be- deutsame Posten entfallen auf Erträge aus Ge bühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegen ständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen. Die durchlaufenden Gelder enthalten nach wie vor hauptsächlich Altforderungen des Jugend- amtes sowie von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Die für das Jahr 2017 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen. Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil- weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge- schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un- ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe m it insgesamt 662 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober- kasse für die unterschiedlichen Arten der Ausbildungsförderung von 218 TEuro sowie die Wei- terleitung der Gelder im Rahmen der einkommensorientierten Förder ung von 177 TEuro zu nennen. IV. Liquide Mittel 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88 2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56 Summe 260.429.314,31 173.534.896,44 Im Kassenbestand ist der Barbestand der Stadtkasse mit rd. 486 TEuro enthalten. Die Hand- vorschüsse wurden mit rd. 226 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 209 TEuro bilan- ziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den liquiden Mitteln mit rd. 1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind auf einem zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichenen Verrechnungskonto -8 TEuro aus dem Bereich des Gesundheitsamtes berücksichtigt. Der Bilanzposten Bankguthaben setzt sich aus den Festge ldanlagen in Höhe von insgesamt rd. 106,5 Mio. Euro sowie den Guthaben auf den verschiedenen Geschäftskonten von rd. 153 Mio. Euro zusammen. Die im Vorjahr als Beanstandung noch im Kassenbestand enthal- tenen sonstigen Girokonten (Schulen, Jugendamt, Mietkautionen) sind nunmehr im Bestand der Geschäftskonten (rd. 0,5 TEuro) bilanziert. Für im Bereich des Jugendamtes geführte Gi- rokonten wies die Abstimmung mit dem betreffenden Kreditinstitut eine Abweichung von 6.474,98 Euro auf. Ursache war hier, dass Buchungen zum Jahresende versehentlich in das 187 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 126 Jahr 2018 vorgenommen wurden. Der Saldo der Bankguthaben zum 31.12.2017 wurde somit um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Disagio 501.048,99 594.512,96 2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2018 15.407.476,85 14.735.728,87 3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78 4. Leistungen nach dem SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10 5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98 Summe 34.800.315,71 34.855.034,69 Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird. Die Höhe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist mit 34,8 Mio. Euro nahezu unverän- dert zum Vorjahr. So konnte der moderate Anstieg der vorschüssig gezahlten Bezüge durch einen Rückgang bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten kompensiert wer- den. Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2018 wurde wie üblich der auf das Klinikum, das Staatstheater und die Eigenbetriebe entfal- lende Anteil von insgesamt 323 TEuro sowie der auf die verbundenen Unternehmen (N - ERGIE, Sp, StWN, VAG) entfallende Anteil von 111 TEuro umgebucht und als Forderung ge- gen diese Unternehmen ausgewiesen. Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält Leis- tungen, die im Dezember 2017 (PROSOZ -Läufe vom 21.12. und 28.12.2017) im Voraus für den Monat Januar 2018 ausbezahlt wurden. Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref- fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2017 angeforderten Mittel für Januar 2018. Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde der im Jahr 2015 gebildete und in 2016 fälschlicherweise nochmal abgegrenzte Betrag für Leistungen an Asylbewerber nun aufgelöst. Neben zahlreichen kleineren Posten waren in diesem Posten i nsbesondere nachstehende, Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten: Barauszahlungen des Sozialamtes für Januar 2018 rd. 138 TEuro BKPV Jahresbeitrag 2018 rd. 110 TEuro Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2017 gebildeten ak- tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst. 188 Seite 26 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1.3.2.3 Passivseite A. Eigenkapital A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92 II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23 III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde) -2.088.096,74 -1.796.510,93 Summe 807.481.614,56 846.001.045,22 Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung: I. Basiskapital 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95 Summe 673.859.911,19 744.223.992,92 Zu 1. Basiskapital Stadt Das Basiskapital Stadt verringerte sich aufgrund von mehreren erfolgsneutralen Korrekturbu- chungen per Saldo um 71,61 Mio. Euro auf 649,81 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 mussten Archivalien des Stadtarchivs als Korrektur zur Eröffnungsbilanz ausgebucht werden. Laut Gut- achten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind die hierfür angesetzten Durch- schnittswerte nicht angemessen, da es sich um Massenschriftgut ohne Anschaffungskosten handelt. Dadurch reduzierte sich das Basiskapital aus dem Abgang dieser Vermögenswerte letztlich um 86,65 Mio. Euro. Dieser Abnahme des Basiskapitals standen Zunahmen aus der Nachaktivierung von Anlagevermögen im Bereich der Kunstgegenstände der Holzschuherka- pelle in Höhe von 5,20 Mio. Euro sowie aufgrund von Grundstücksbereinigungen im Summe von 302 TEuro entgegen. Des Weiteren resultierte hier ein zusätzlicher Anstieg um 9,54 Mio. Euro aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistellungsanspruchs bezüglich der für das Kommunalunternehmen Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen für die dorthin abgeordneten aktiven Beamten beziehungsweise der ehemals dorthin abgeordneten Beamten im Ruhestand. Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten Pensionsrückstellun- gen bilden, obwohl tatsächlich das Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt erstattet. Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstellung steht also eine Forderung gegenüber dem Klinikum entgegen. 189 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 126 Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe- triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staa tstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst. Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich auf Grund einer Kapitalertragssteuererstattung bei der Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur geringfügig um 198,50 Euro auf 15.783.032,14 Euro. Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen Das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen erhöhte sich bei diesem Bilanzposten bei neun Stiftungen um 1.283.701,16 Euro auf insgesamt 3.742.504,53 Euro. Bei den Stiftungen „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte, der Margarete- Weigel-Stiftung sowie der Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung erhöhte sich das Basiskapital auf Grund einer Steuererstattung (insgesamt 739,11 Euro). Des Weiteren wurden nachfolgende Zustiftungen vorgenommen: Stiftung Euro Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 800.000,00 Erich und Grete Berwind Stiftung 212.777,27 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 50.000,00 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 100.000,00 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 100.000,00 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 20.184,78 Zu 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 108.973,37 Euro auf 2.114.607,61 Euro. Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu. Hinsichtlich der Zuführungen aus der Kapitalerhaltungsrücklage wird auf die Ausführungen zu diesem Bilanzposten verwiesen. Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten reduzierte sich um 244.191,26 Euro auf 1.416.912,69 Euro. Die Verände- rung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie die tatsächlich realisier- ten Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über pari, entsprechend der den stiftungsrechtl ichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik gebildet wurden. 190 Seite 28 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg II. Rücklagen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 628.780,84 676.382,32 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen 470.421,08 382.539,55 Summe 135.709.800,11 103.573.563,23 Zu 1. Ergebnisrücklage Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2017 auf ei- nen Stand von 134,61 Mio. Euro. Die Erhöhung um 32,10 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb- licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in 2017 in Höhe von 32,10 Mio. Euro zuzuordnen ist ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+293 TEuro), der Kostendecker Marktamt ( -292 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-25 TEuro). Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) Diese Sonderrücklage in Höhe von 676 TEuro wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngol- derlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht ver- brauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsm äßigen Zweckbindung unterliegen. In 2017 nahmen diese Mittel um knapp 48 TEuro ab. Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 87.881,53 Euro auf 470.421,08 Euro. Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un- schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins- gesamt wurden so rd. 197 TEuro aus den Teiljahresergebnissen eingestellt. Aus Mitteln der Rücklage wurden rd. 109 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Durch vollständig vorgenommene oben genannte Einstellungen konnte in 2017 für alle der 28 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Bei der im Jahr 2015 neu ge gründeten Erich und Grete Berwind Stiftung wurde der bei Bildung der Rücklage ausgewiesene Fehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt. Im der Stiftung zugrun- deliegenden Nachlass befand sich eine Wohnimmobilie, welche instandgesetzt werden musste, was dazu führte, dass im Jahr 2016 die Einnahmen die Ausgaben nicht ausgleichen konnten. Inzwischen ist die Immobilie vermietet, so dass Mittel zur Ausrichtung und zur Sicher- stellung des Kapitalerhalts erwirtschaftet werden konnten. III. Verlustvortrag 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) -2.088.096,74 -1.796.510,93 Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93 191 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 126 Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in 2017 um knapp 292 TEuro auf 2,09 Mio. Euro. Ein Verlustvortrag für den externen Kostende- cker Friedhofsverwaltung musste für das Jahr 2017 nicht ausgewiesen werden aufgrund eines bilanziellen Gewinnes von 22 TEuro. Der hier entstandene originäre Verlust in Höhe von 25 TEuro wurde mit der Umbuchung aus der Sonderrücklage für Zahngolderlöse (knapp 48 TEuro) verrechnet. B. Sonderposten B. Sonderposten 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58 2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07 5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03 Summe 994.865.089,51 962.105.932,07 Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 32,76 Mio. Euro bzw. 3,4 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 88,93 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 50,43 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 5,75 Mio. Euro. Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonder- posten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um 33,46 Mio. Euro auf 847,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 82,07 Mio. Euro Wertminderungen durch Auflösungen (43,07 Mio. Euro) und Abgänge (5,55 Mio. Euro) gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 600,75 Mio. Euro auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 112,70 Mio. Euro auf Investitionszuschüsse des Bundes. Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres als bedeutsame Posten mit rd. 45 Mio. Euro Fördermittel nach dem GVFG (Gesetz über Fi- nanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) und dem BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern), insbesondere für die Fertigstellung des Bauabschnittes 3 (Nordwesten) der U-Bahn-Linie 3 mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring, den zugehörigen Tunnelstrecken und der angrenzenden Wendeanlage. Die weiteren Zugänge entfallen mit 15,25 Mio. Euro auf Zuweisungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) und mit 7,77 Mio. Euro auf die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 3,57 Mio. Euro bzw. 3,3 % auf 104,85 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder und Straßen- ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 1,88 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 5,45 Mio. Euro gegenüber. Seit dem Jahresabschluss 2011 werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge als Sammelanlagen einzelnen Anlageklassen zugeordnet (Stra- ßengrundstück, Straßenkörper, Begleitgrün und Beleuchtung), eine Zuordnung zu e inzelnen Vermögensgegenständen bzw. Straßen erfolgte bislang jedoch nicht. Eine Korrektur dieser Vorgehensweise ist in den Folgeabschlüssen geplant (rückwirkend zum 01.01.2012). Die Sonderposten aus Kostenerstattungen verringerten sich im abgelaufenen Gesc häftsjahr nur geringfügig um 21 TEuro auf 28,02 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 192 Seite 30 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1,80 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 1,82 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteil igungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von städtebauli- chen Verträgen. Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den ge förderten Vermögensgegenstän- den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er- öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons- tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüf ung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge- genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Zum 31.12.20 17 werden noch Altbestände aus der kameralen Vermögensrechnung in Höhe von 3,59 Mio. Euro ausgewiesen. Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 418 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 10,15 Mio. Euro Sonderpos- ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge- bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs- flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von So- zialimmobilien. C. Rückstellungen C. Rückstellungen 31.12.2017 Euro 31.1.2016 Euro 1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00 5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00 6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00 7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00 10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30 11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 29.876.097,60 1.142.454,44 Summe 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26 Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,54 Mrd. Euro und sind damit um 66,85 Mio. Euro höher als per Ende 2016. Dies entspricht einem Anstieg um 4,53 %. 193 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 126 Dem Anstieg bei den Pensions - und Beihilfe-/Urlaubsrückstellungen (+39,28 Mio. Euro bzw. +6,93 Mio. Euro) sowie den sonstigen Rückstellungen (+25,99 Mio. Euro) steht ein Rückgang bei den Rückstellungen für Altersteilzeit (-5,35 Mio. Euro) gegenüber. Der größte Teil der Rückstellungen entfällt auf die Pensionsrückstellungen (82,33 %), gefolgt von den Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen (13,03 %). Zu 1. Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Rückstellung für aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00 Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00 Rückstellung für Beamte im Ruhestand 390.853.880,00 383.928.778,00 Rückstellung für ehemals städtische Beamte 43.350.687,00 44.605.773,00 Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 370.110.840,00 354.874.159,00 Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten 1.453.046,00 1.569.395,00 Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand 63.223.651,00 67.719.226,00 Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00 Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in 2017 in Summe um 39,28 Mio. Euro bzw. um 3,19 %. Für die Berechnung war neben der Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2017 (2,0 %) auch die Erhöhung zum 01.01.2018 (2,35 %) zu berücksichtigen. Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zu satzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt. Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b BeamtVG als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung (KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren enthalten sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehema- ligen Klinikums -Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit diese Mitarbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber dem Klinikum an den Pensionszahlungen. Des Weiteren enthalten sind Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit diese Mit- arbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber dem Klinikum an den Pensionszahlungen. Diese Verpflichtung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 340.000 Euro. 194 Seite 32 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Im Einzelnen entfallen die Pensionsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen: Pensionsrückstellungen nach Beschäftigungsgrup- pen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.227.352.477,00 1.186.817.752,00 Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zur KVÜ gewechselt) 43.010.687,00 44.326.273,00 Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern 340.000,00 279.500,00 Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00 Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hi lfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler nach dem Teilwertverfahren mit dem Barwert unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heu- beck’schen Richttafeln (2005G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz vo n 6 % (entsprechend den Vorgaben des EStG ) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensions- verpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet. Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- mitarbeiter wurden aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zur KVÜ ge- wechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutach- ten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit- arbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensionszahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinik um an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2017 auf 50,53 Mio. Euro. Die Veränderung gegenüber de m Vorjahr (+10,31 Mio. Euro) ist maßgeblich auf die erstmalige Berücksichtigung der Beihilferückstellungen zurückzuführen. Für diese gelten die Regelungen zu den Pensionsrückstellungen analog. Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Z usatzversorgung von Arbeit- nehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht. Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00 Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00 Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00 Summe 8.624.331,00 13.978.861,00 195 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 126 Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema- tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er- zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Die Gesamthöhe der Rückstellungen ist weiterhin stark rückläufig ( -5,35 Mio. Euro bzw. - 38 %). Verantwortlich dafür zeichnet wie in den Vorjahren der T arifbereich. Dort sind gemäß Tarifvertrag Altersteilzeitverträge nur noch in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen und im Übrigen im Rahmen einer Quote möglich. Nachdem diese Quote bei der Stadt weiterhin überschritten ist, konnten in 2017 keine neuen Altersteizeitverträge abgeschlossen werden. Gegenläufig ist der Trend im Beamten- und Lehrbereich. Dort kann Altersteilzeit künftig leichter beantragt werden, so dass dort wieder vermehrt neue Verträge abgeschlossen wurden. Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte 76.150.297,00 74.801.074,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte 47.497.990,00 45.542.598,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.705.972,00 2.898.382,00 Zwischensumme Beihilferückstellungen 192.571.651,00 185.487.910,00 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,17 Zwischensumme Urlaubsrückstellungen 8.518.842,17 8.671.087,59 Summe 201.090.493,17 194.158.997,59 Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver- sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). Auch in 2017 sind die Beihilferückste llungen erneut gestiegen und zwar um 7,08 Mio. Euro bzw. 3,82 % (im Vorjahr: 8,16 Mio. Euro bzw. 4,60 %). 196 Seite 34 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf: Beihilferückstel- lung Beihilferückstellung Euro Veränderung zum Vorjahr Euro Veränderung zum Vorjahr % 2013 166.312.357,00 6.727.549,00 4,22 2014 171.319.486,00 5.007.129,00 3,01 2015 177.331.590,00 6.012.104,00 3,51 2016 185.487.910,00 8.156.320,00 4,60 2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,82 Die Urlaubsrückstellungen sind um 421 TEuro gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Ar- beitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen wurden erstmalig auch Einmalzahlun- gen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berück- sichtigt. Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 14,12 Mio. Euro betreffen mit 8,21 Mio. Euro den Hoch- und mit 5,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vor- gelegt. Die zugrunde liegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Anstieg der Rückst ellungen um 542 TEuro ist im Wesentlichen auf die Auswei- tung der zugrundeliegenden Hochbaupauschale zurückzuführen. Im Tiefbaubereich wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kosten- schätzung im Jahresabschluss 2017 neu bewertet. Zu 5. Rückstellungen für Altlasten Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um 130 TEuro auf 6,67 Mio. Euro. Aufgrund von begonnenen Maßnahmen und einer aktualisier- ten Kostenschätzung konnte die Rückstellung für Sanierungsarbeiten in der Flachslander Straße in Großreuth entsprechend reduziert werden. Beim Großteil der weiteren Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an . Die Wertansätze der Rückstel- lungen wurden in diesen Fällen beibehalten. Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2018 in Höhe von 942 TEuro bleibt bestehen. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs auch in 2 019 erwartungsgemäß besser entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist für dieses Jahr ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen. Die Rückstellung wurde daher aufwandswirksam um die zu erwartende Nachzahlung in Höhe von 588.000 Euro erhöht. 197 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 126 Zu 7. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 703 TEuro. Sie entfallen zu 201 TEuro auf voraus- sichtliche Umsatzsteuernachzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art und umfassen vor- wiegend die Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung. In den Umsatz steuerrückstellungen sind Zinsen in Höhe von 57 TEuro enthalten. Für zu erwartende Ertragsteuernachzahlungen der Jahre 2014 bis 2017 wurden 502 TEuro zurückgestellt. Davon entfallen auf die Betriebe gewerblicher Art „Krematorium“ 63 TEuro, „Be- stattung“ 214 TEuro sowie „Theaterparkhaus“ 225 TEuro. Zugleich bestehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 179 TEuro, die unter der Position „sonstige Vermögensgegenstände“ aktiviert wurden und die Veranlagungszeiträume 2015 bis 2017 betreffen. Davon entfallen 159 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Personenschiff- fahrt“ und 20 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Bestattung“. Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (591 TEuro), andererseits das Jugend- und Sozialamt (60 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 307 TEuro auf 591 TEuro er- höht. Davon betreffen 131 TEuro die mangelhafte Ausführung der Delfinlagune/Manatihaus. Die Rückstellung dafür beläuft sich nunmehr auf 199 TEuro. Dieser Betrag wird sich voraus- sichtlich in 2018 um weitere 80 TEuro erhöhen. Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser. Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg- schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2017 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 215 Mio. Euro (-21 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Abnahme bei den Bürgschaften resultiert insbesondere aus der Rückabwicklung von Bürgschaftsverpflichtungen für die wbg kommunal GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel-Bergmann-Schule, Grundschule und Hort Dependance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. Euro). Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli- chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen: Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro noris inklusion gGmbH für 2016 0,00 1.282.000,00 noris inklusion gGmbH für 2017 455.000,00 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 6.632.000,00 12.065.000,00 Franken-Stadion Nürnberg 2.046.000,00 0,00 Summe 9.133.000,00 13.347.000,00 198 Seite 36 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurden 455 TEuro zurückgestellt. Im Vor- jahr waren für den Verlustausgleich 1,28 Mio. Euro zurückgestellt worden, obwohl sich der Verlust der noris inklusion in 2016 nur auf 166 TEuro belief. In 2017 wurden daher 1,12 Mio. Euro ertragswirksam aufgelöst. Die verbleibenden 166 TEuro konnten in die Position „Verbind- lichkeiten“ umgegliedert werden, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss zur Ver- lustübernahme zwischenzeitlich erfolgt ist. Die Verlustausgleichsrückstellung SÖR in Höhe von 12,07 Mio. Euro zum 31.12.2016 hat sich um 5,43 Mio. Euro reduziert. Zwischenzeitlich stehen die Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015 fest. Da für diese Jahre Gewinne ausgewiesen wurden, mit dene n der Jahresverlust 2010 ausgeglichen werden kann, konnte die Verlustausgleichsrückstellung teilweise aufgelöst wer- den. Sie umfasst zum 31.12.2017 nur noch die Verluste für 2011 und 2012. Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,05 Mio. Euro für den Eigenbetrieb FSN. Dieser betrifft den Verlust des Jahres 2017. Zwar erfolgt der Verlustausgleich grundsätzlich unterjährig. Für 2017 waren diese Finanzmittel seitens FSN noch nicht abgerufen worden; daher war eine Rückstellung zu bilden. Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen hatte sich im Vergleich zum Jahr 2016 um rd. 25 TEuro auf rd. 121 TEuro erhöht. Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über- schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht ver- wendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Bei einer Stiftung bestanden noch betragsmäßig geringe Zweckausrichtungsrückstellungen, welche bereits im Jahr 2015 gebildet worden waren. Diese wären im Jahr 2017 innerhalb der o.g. Frist auszureichen gewesen. Bei 19 Stiftungen wurde ein höherer End- als der Anfangsbestand bilanziert. Bei 9 Stiftungen ergab sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz ein niedrigerer Betrag. Bei 7 Stiftungen war kein Anfangsbestand ausgewiesen. Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest- gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung erstmals auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2017 eine Rückstellung in Höhe von 26 TEuro gebildet. 199 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 126 Zu 12. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.12.2017 Euro 31.1.2016 Euro Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße 21 60.000,00 66.000,00 Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über dem Nennwert (über pari) 65.990,08 132.517,54 Überörtliche Prüfungskosten BKPV 572.507,82 943.936,90 Auswirkungen BKPV-Feststellungen zu Eigenkapital- ausstattung SÖR 6.700.000,00 0,00 Ausstehende Rechnungen 5.233.000,00 0,00 Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff. 644.600,00 0,00 Drohende Steuerrückzahlung 16.600.000,00 0,00 Summe 29.876.097,90 1.142.454,44 Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 60 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sons tigen Rückstellungen von 66 TEuro enthalten. Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft mit 432 TEuro die zwischenzeitlich abge- schlossene Prüfung für die Jahre 2010 bis 2016. 140 TEuro wurden für die zukünftig turnus- mäßig wieder anstehende über örtliche Prüfung zurückgestellt und betreffen den Veranla- gungszeitraum 2017. In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen- kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips eine entsprechende Rückstellung gebil- det. Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und di e darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Be teiligungsbuchwerts unzutref- fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Eine abschließende Klä- rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips hätte aber auch für diesen Sachverhalt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet wer- den müssen. Zum 31.12.2017 hätte sich diese auf ca. 60 Mio. Euro belaufen. Nach Rückspra- che mit der Stadtkämmerei wird die Rückstellungsbildung in 2018 nachgeholt. Des Weiteren wurden 5,23 Mio. Euro an Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gebil- det. Diese betreffen zum einen die ausste henden Rechnungen des Be ihilfecenters in Höhe von 2,08 Mio. Euro sowie einen Ausgleichsanspruch der VAG für den U-Bahnbauwerksunter- halt in Höhe von 3,15 Mio. Euro. 200 Seite 38 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg In den sonstigen Rückstellungen sind weiterhin Verpflichtungen aus dem Abbau von Zeitgut- haben ausscheidender Mitarbeiter enthalten. Dem Abbau liegen entsprechende Vereinbarun- gen zugrunde. Die drohenden Steuerrückzahlungen betreffen die Gewerbesteuer eines Unternehme ns. Der Steuerschuldner hat Einspruch gegen die zugrundeliegenden Gewerbesteuermessbescheide beim Finanzamt München eingelegt. Aufgrund dessen besteht insbesondere für den Veranla- gungszeitraum 2007 das Risiko, dass sich der Zerlegungsanteil am Gewerbesteuermessb e- trag für die Stadt Nürnberg erheblich verringert (mögliche Steuerrückzahlung. ca. 10,7 Mio. Euro, Zinsen ca. 5,9 Mio. Euro). D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat- ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun- gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Investitionskredite ο vom Land 3.197,71 3.730,69 ο von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57 ο vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83 Kassenkredite 0,00 0,00 Zwischensumme 1.176.903.363,69 1.205.947.938,09 Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42 Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55 Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06 Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 3,2 TEuro betreffen ein Darlehen des Bay- erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erfolgte nominell ein Schuldenab- bau, da der für In vestitionen im Bereich von Schulprojekten notwendige Finanzbedarf größ- tenteils über ÖPP-Projekte gedeckt wurde. Der Gesamtbetrag von 938 Mio. Euro betrifft Dar- lehen verschiedener Bankinstitute und ist, bis auf einen Betrag von 500 TEuro, anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen . Dieser Betrag ist dadurch entstanden, dass eine am 31.12.2017 fällige Tilgungszahlung erst am 02.01.2018 vom städtischen Konto eingezogen wurde. 201 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 126 Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um rd. 51,15 Mio. Euro auf nunmehr 239,22 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolu- men handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen. 2017 wurden ein Kassenkredit über 20 Mio. Euro aufgenommen. Der durch die Haushaltssat- zung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenk- redite von 280 Mio. Euro wurde damit eingehalten. Zum Bilanzstichtag bestand kein Kassen- kredit. Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich- tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit- tels Kontoauszüge. Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö- gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 89,30 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. De r Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen - und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif- tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2017 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt. Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“. Kreditwirtschaft Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus- halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2005: HJ Schuldenstand 01.01. Mio. Euro Netto-Neuver- schuldung Mio. Euro Schuldenstand 31.12. Mio. Euro Veränderung in % 2005 936,3 10,5 946,8 +1,1 2006 946,8 -7,5 939,3 -0,8 2007 939,3 25,3 964,6 +2,7 2008 964,6 41,1 1.005,7 +4,3 2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9 2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7 2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8 2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2 2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7 2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4 2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8 2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2 2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3 202 Seite 40 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt zwar um 29,0 Mio. Euro zurückgegangen, dieser Rückgang wurde jedoch durch einen Anstieg der kreditähnlichen ÖPP -Verbindlichkeiten um 70,1 Mio. Euro überkompensiert. Unter Berück- sichtigung der ÖPP -Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt somit 1.404,8 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. Umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilli- gen Leistungen sind deshalb, auch im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, unab- dingbar. Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden -Vergleich deutscher Großstädte aufge- stellt. Die Vergleichsdaten der Jahre 2015 und 2016 wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Für 2017 hat erstmals das Statistische Bun- desamt einen bundesweiten Vergleich der Kommunalverschuldung veröffentlicht. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Ei- genbetriebe). Schulden 2015 Schulden 2016 Schulden 2017 Euro pro Einw. 2015 Euro pro Einw. 2016 Euro pro Einw. 2017 München 815.882.000 766.902.000 725.107.000 567 528 493 Nürnberg 1.320.569.000 1.432.523.000 1.404.848.000 2.622 2.807 2.736 Augsburg 343.918.000 317.623.000 407.469.000 1.214 1.105 1.400 Regensburg 134.536.000 126.279.000 112.877.000. 937 859 754 Ingolstadt 17.639.000 13.002.000. 10.132.000 134 98 75 Würzburg 222.951.000 232.449.000 226.399.000. 1.796 1.852 1.795 Fürth 239.071.000 233.852.000 223.372.000 1.954 1.874 1.775 Erlangen 145.008.000 154.638.000 154.186.000 1.358 1.412 1.399 Hannover 1.410.389.228 1.497.558.000 1.672.237.986 2.713 2.814 3.138 Braunschweig 69.981.193 61.653.000 55.621.996 282 245 225 Dortmund 2.339.329.000 3.194.499.000 2.372.394.927 4.022 5.450 4.052 Essen 3.310.630.000 3.660.412.000 3.342.838.450 5.738 6.283 5.737 Leipzig 701.852.000 648.166.000 580.187.539 1.280 1.156 1.008 Dresden 4.828.000 5.083.000 0 9 9 0 Frankfurt 1.571.447.544 1.506.964.906 1.410.535.595 2.168 2.057 1.901 Kassel 482.640.807 454.605.757 606.775.642 2.472 2.296 3.046 Stuttgart 31.385.000 58.313.000 21.281.008 51 93 34 Mannheim 486.293.000 492.724.000 498.485.634 1.612 1.619 1.637 Mainz 1.224.400.000 1.198.100.000 1.180.067.343 5.886 5.711 5.511 Ludwigshafen 1.134.900.000 1.139.300.000 1.164.668.615 6.904 6.917 6.958 203 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 126 Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. So entspricht die Verschuldung der Stadt Nürnberg in etwa der Summe der addierten Schulden der Städte München, Augsburg und Fürth. Die Pro -Kopf-Verschuldung in Nürnberg ist ca. 5 1/2 mal so hoch wie in München und fast doppelt so hoch wie in Augsburg. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein- den bundesweit 47,53 Mrd. Euro, was zum 31.12.2017 einer Verschuldung von 1.685 Euro je Einwohner entspricht. Mit einer entsprechenden Verschuldung von 2.736 Euro pro Einwohner gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschul- deten Städten. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen noch ein höheres Schuldenniveau aus. Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung gep lant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich weiterhin das Schluss- licht bildet und im bundesweiten Vergleich weiter zurückfallen wird. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- men 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22 Leibrentenverpflichtungen 307.883,74 323.358,61 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23 Summe 150.477.124,72 80.899.537,06 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jed es Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 468 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2017 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er- folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag 4 Leib- rentenverpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.11.2016 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 20.10.2016 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2017. Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 20 kredit- ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public - Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Der Anstieg dieser Verbindlichkeiten um rund 70 Mio. Euro ist auf die Fertigstellung zweier Projekte zurückzufüh- ren (75,5 Mio. Euro). Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung der neuen Projekte und der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 147,95 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nach- gewiesen ist. Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In- standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (107 TEuro). 204 Seite 42 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro gegenüber 1. inländischen Kreditoren 29.013.139,59 34.799.548,85 2. verbundenen Unternehmen 7.079.710,50 1.397.864,86 3. Beteiligungen 13.378,00 991,75 4. Sondervermögen 3.295.640,83 3.308.688,19 5. ausländischen Kreditoren 133.031,54 181.640,81 Summe 39.534.900,46 39.688.734,46 Die Bestände zum 31.12.2017 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 154 TEuro gesunken. Lediglich bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren war eine bedeutsame Abnahme um 5,78 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies wird al- lerdings weitgehend kompensiert durch die gestiegenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Hier erhöhten sich die Verbindlichkeiten um 5,68 Mio. Euro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2017 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren In diesem Posten werden zum 31.12.2017 rund 3.300 Kreditoren (Vorjahr knapp 3.100) aus- gewiesen. Im Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren von 29,01 Mio. Euro sind unter anderem zwei Baukostenzuschüsse für den Bau von Kindertageseinrichtungen von zusammen 2,46 Mio. Euro enthalten. Weitere Verbindlichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe belaufen sich auf 2,23 Mio. Euro. Für den Schul- bereich werden zum 31.12.2017 Zahlungsverpflichtungen von 2,22 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rahmen des U -Bahnbaus waren Ende 2017 bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt 2,24 Mio. Euro an Verbindlich- keiten vorhanden. Gegenüber dem Vorjahr (5,97 Mio. Euro) ist die Summe der hier im Zu- sammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,73 Mio. Euro gesunken. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh- men Dieser Bilanzposten stieg im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 5,68 Mio. Euro. Dies ist unter anderem auf die hier ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG in Höhe von 4,0 Mio. Euro zurückzuführen. Hiervon entfal- len 2,94 Mio. Euro auf Modernisierungsarbeiten für die U-Bahn. Weitere Verbindlichkeiten be- standen gegenüber der N-Ergie AG in Höhe von 1,58 Mio. Euro sowie der Noris-Arbeit gGmbH (817 TEuro). Ende 2017 waren in dieser Position zudem noch Verbindlichkeiten aus der Ver- lustübernahme der noris inklusion aus dem Jahr 2016 verbucht. Diese belaufen sich jedoch im Gegensatz zu den hohen Beträgen der Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen aus früheren Jahren für 2017 auf nur noch 166 TEuro. Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen Im Saldo in Höhe von 13 TEuro sind größtenteils Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nürnberg Messe GmbH ausgewiesen. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber der Flughafen Nürnberg GmbH sowie der Hafen Nü rnberg-Roth GmbH enthalten. 205 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 126 Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen Zum Bilanzstichtag 2017 sind hier wie auch im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber dem Ei- genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,34 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2017 in Höhe von 763 TEuro). Darüber hinaus sind hier die regelmäßig resultierenden Verbindlichkei- ten gegenüber NürnbergBad von 1,78 Mio. Euro ausgewiesen. Auf die Benutzung der Hallen- bäder im Jahr 2017 im Rahmen des Schulschwimmens entfallen hier 1,55 Mio. Euro. Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito- ren In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen für den Bau einer Pho- tovoltaikanlage in Höhe von 50 TEuro im Rahmen der kommunalen Entwicklungspolitik ent- halten. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen und aus- ländischen Kreditoren sowie be i den sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2017 im Nebenbuch (SAP Kreditoren) debitorische Kreditoren in Summe von 635.650,10 Euro ermittelt. Diese wurden allerdings im Hauptbuch (SAP FI) nicht in die sonsti- gen Vermögensgegenstände umgegliedert. Der Grund hierfür liegt laut Aussage der Stadt- kämmerei wie auch bei den Forderungen in der im System nicht abgespielten Umgliederungs- mappe. Stellt man die im Forderungsbereich nicht umgegliederten kreditorischen Debitoren in Summe von 1.116.803,15 Euro gegenüber, sind in der Folge sowohl die Forderungen, als auch die Verbindlichkeiten um insgesamt 481.153,05 Euro zu niedrig ausgewiesen, wodurch die Bilanz entsprechend verkürzt wird. Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgen- den Sachkonten: Sachkonto Hauptbuch (SAP FI) Nebenbuch (SAP Kreditor) 44100000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (In- land) 0,00 147.468,11 44500000 Verbindlichkeiten. aus Lieferung und Leistung (Ausland) 0,00 186,00 45400000 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 0,00 226,66 45700000 Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern 0,00 479.146,30 45710000 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 0,00 2.794,30 45800000 Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten 0,00 5.828,73 Summe 0,00 635.650,10 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 2.171.059,75 2.503.573,88 Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich wie im Vorjahr zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbere ich sowie im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Ver- gleich zum Vorjahr um knapp 333 TEuro ab. 206 Seite 44 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 50.089.073,29 70.319.100,14 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer 3.002.358,26 2.976.155,32 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25 4. Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81 5. Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen 8.392.937,21 8.516.987,74 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen 5.243.743,16 4.715.117,25 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85 11. Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29 15. Clearingkonten 2.172,63 1.341,86 Summe 117.062.860,70 147.725.751,79 Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß- nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2017 ausge- wiesene Saldo in Höhe von 50,09 Mio. Euro (Vorjahr: 70,32 Mio. Euro) entfällt mit 1,88 Mio. Euro (Vorjahr: 1,20 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 48,21 Mio. Euro (Vorjahr: 69,12 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Bund beinhalten im Wesentlichen För- dermittel für den zweiten Bauabschnitt am Kulturzentrum Z-Bau. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor- jahr um 20,91 Mio. Euro auf 48,21 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Fer- tigstellung des Bauabschnitts 3 Nordwesten (zwischen Klinikum Nürnberg und Nordwestring) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen. Die weiteren Bauabschnitte ( Südwesten mit Großreuth, Kleinreuth und Gebersdorf) werden nach dem GVFG und dem BayÖPNVG gefördert. Zum 31.12.2017 werden in diesem Zusammenhang Fördermittel in Höhe von rund 42 Mio. Euro ausgewiesen, hiervon hat die Stadt im Berichtszeitraum Zuwendungen in Höhe von 6,2 Mio. Euro erhalten. 207 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 126 Die weiteren Fördermittel des Landes entfallen unter anderem auf Zuwendungen für die Hoch- schule für Musik (2,38 Mio. Euro) und die Feuerwache 1 (1,39 Mio. Euro) sowie mit 1,51 Mio. Euro auf Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen). Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An- gestellten und Arbeitern für Dezember 201 7. Des Weiteren werden hier zu einem kleineren Teil noch Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern ausgewiesen. Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Rei se- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind. Zu 4. Durchlaufende Gelder Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeld- konten sowie Spendenkonten. Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum Bilanzstichtag größtenteils aus Ver- wahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gege nsatz zum Vorjahr reduzierte er sich zum 31.12.2017 wieder bedeutsam um 7,45 Mio. Euro auf 6,26 Mio. Euro. Ende 2016 waren hier noch Konzessionsabgaben der Main-Donau Netzge- sellschaft und der N-Ergie AG bezüglich Strom, Gas sowie für Wärme und Wasser des vierten Quartals 2016 in Summe von 9,13 Mio. Euro vorhanden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 je- doch waren nur die Konzessionsabgaben der N -Ergie AG für das vierte Quartal 2017 (2,90 Mio. Euro) noch nicht ausgeglichen. Wie bereits bei den Forderungen und in dieser Bilanzposition in den beiden Vorjahren darge- stellt wurde, war auch bei den Durchlaufdebitoren die Abstimmung zwischen dem Hauptbuch und dem Nebenbuch für 2017 nicht möglich, da hier wieder Posten aus dem Jahr 2017 fälsch- licherweise nach 2018 abgeleitet wurden. Während im Nebenbuch (SAP PSCD) kreditorische Posten in Höhe von 2.658.504,02 Euro verbucht sind, beläuft sich der kreditorische Saldo im Hauptbuch (SAP FI) auf 2.665.620,49 Euro, wodurch eine Abweichung von 7.116,47 Euro re- sultiert. Zu 5. Sicherheitseinbehalte Analog zu den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Un- terhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Kulturbereich (Fränki- sche Galerie). Zudem sind Sicherheitseinbehalte für Neubaumaßnahmen im Jugendhilfebe- reich zu nennen. Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2017 knapp 8.700 Aufwandspositionen periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizi- pativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2017 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 5,62 Mio. Euro auf insgesamt 20,89 Mio. Euro ab. 208 Seite 46 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Im Vorjahr wurden hier unter anderem noch Beteiligungsbeträge hauptsächlich aufgrund des Anteils an der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal 2016 in Höhe von insgesamt 3,31 Mio. Euro abgegrenzt. Die Beteiligungsbeträge aus 2017 hingegen wurden bereits unter- jährig ausgeglichen, wodurch sich der Saldo zum 31.12.2017 entsprechend reduzierte. Ende 2017 sind allerdings Posten im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 6,77 Mio. Euro abgegrenzt. Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 6,10 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 223 TEuro höher als noch im Jahr 2016 (5,88 Mio. Euro). Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen Die Verbindlichkeiten aus inv estiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten sich im Berichtsjahr geringfügig um 124 TEuro auf 8,39 Mio. Euro. Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 5,47 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden mit 1,78 Mio. Euro Zuwendungen der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg und der Bayerischen Landesstif- tung für die Hochschule für Musik ausgewiesen. Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen Die bis zum Bilanzstichtag 2017 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden ist wie im Vorjahr nochmals um 529 TEuro auf 5,24 Mio. Euro gestiegen. Der Zu- wachs erklärt sich unter anderem durch Zuführung von Nachlässen, die für den Tier garten bestimmt sind (355 TEuro), sowie von EU-Mitteln im Rahmen des Erasmus -Programms für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (333 TEuro). Bei den bislang vereinnahm- ten Mitteln sind zudem noch nennenswerte Spenden für das Spielzeugmuseum und für den Tiergarten enthalten. Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er- folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein. Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 2,36 Mio. Euro auf noch nicht z u Sonderposten umge- buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 552 TEuro auf Ablösebeträge für Stell- plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlun- gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken. Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge- reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie- senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf insgesamt 4,87 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayeri- schen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den ge- nannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe 209 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 126 gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Für das Jahr 2017 beträgt die Summe der Tilgungen 78 TEuro. Hier wur- den allerdings zwei Tilgungsraten von zusammen rund 17 TEuro nicht berücksichtigt. Dies muss im Jahr 2018 nachgeholt werden. Zu 11. Verrechnungskonten Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon- ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2017 um 1,75 Mio. Euro auf insgesamt 6,57 Mio. Euro (Vorjahr: 4,82 Mio. Euro). Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2017 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrech- nungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpfle ge in Höhe von nach wie vor 1,64 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündel- gelder (710 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (926 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistun- gen (351 TEuro). Seit dem Jahr 2016 ist hier auch das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (414 TEuro), eine wesentliche Einflussgröße. Mit ursächlich für den Anstieg des Gesamtsaldos sind allerdings auch die Ver- rechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen (980 TEuro). Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach- kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech- ter auf anderen Bilanz -/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände sollten nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt und die betreffenden Verrechnungskonten, sofern möglich, im Anschluss geschlossen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachver halte mehr gewährleisten können. Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe- oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskon- ten Showsoft und Kulturinfo) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende sys- temseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun endlich auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bishe- rigen Verrechnungskonto letztlich bere inigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon- ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo- kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereini- gung der Posten notwendig erscheint. 210 Seite 48 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre- chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Auch deswegen hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Verg leich zum Vor- jahr nochmals um 565 TEuro auf nun sogar 6,10 Mio. Euro erhöht. Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Ge- samtsaldo stieg im Berichtsjahr um 76 TEuro auf 820 TEuro. Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam- menhang mit Pfändungen. Zu 15. Clearingkonten Hier werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsverkehr dargestellt. E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro 28.834.737,79 26.950.540,98 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (10,63 Mio. Euro), Ge- bühren für Kindertagesstätten (6,39 Mio. Euro) und Leistungen von SHA (2,09 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Un- ternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Die im Vorjahr ge bildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2017 betrafen, ertragswirksam aufgelöst. 211 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 126 1.3.3 Ergebnisrechnung 2017 2016 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 927.777.947,53 881.598.456,95 46.179.490,58 5,2 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 473.891.425,98 456.235.600,71 17.655.825,27 3,9 3 Sonstige Transfererträge 5.960.672,22 5.912.800,00 47.872,22 0,8 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 68.439.196,53 64.799.880,63 3.639.315,90 5,6 5 Auflösung von Sonderposten 51.399.267,10 49.016.953,20 2.382.313,90 4,9 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 44.548.342,59 43.943.718,56 604.624,03 1,4 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 347.214.487,46 338.005.403,40 9.209.084,06 2,7 8 Sonstige ordentliche Erträge 81.773.389,92 64.006.487,95 17.766.901,97 27,8 9 Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22 590.051,02 13,0 10 Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35 16.029,64 129,1 Ordentliche Erträge 2.006.165.130,56 1.908.073.621,97 98.091.508,59 5,1 11 Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76 34.920.450,37 7,3 12 Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29 1.636.001,40 1,8 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 248.693.475,85 241.163.638,67 7.529.837,18 3,1 14 Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 103.815.432,88 9.136.072,90 8,8 15 Transferaufwendungen 846.562.754,44 846.939.558,80 -376.804,36 0,0 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 91.892.711,28 41.791.618,32 45,5 Ordentliche Aufwendungen 1.949.336.189,49 1.854.699.013,68 94.637.175,81 5,1 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 56.828.941,07 53.374.608,29 3.454.332,78 6,5 17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86 10.195.444,60 72,3 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54 9.344.615,15 22,4 Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68 850.829,45 3,1 Ordentliches Jahresergebnis 29.980.277,84 25.675.115,61 4.305.162,23 16,8 19 Außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91 -1.759.754,69 -32,3 20 Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97 -141.105,01 -8,1 Außerordentliches Ergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94 -1.618.649,68 -43,6 Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55 2.686.512,55 9,1 Veränderung Gesamtergebnisrechnung Mit einem Jahresüberschuss von 32,07 Mio. Euro wurde 2017 erneut ein positives Ergebnis erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um rund 2,69 Mio. Euro. Ur- sächlich hierfür war insbesondere die Ergebnisverbesserung bei der laufenden Verwaltungs- tätigkeit von 3,45 Mio. Euro. Während das Finanzergebnis (+0,85 Mio. Euro) in etwa gleich- blieb, verschlechterte sich das außerordentliche Ergebnis (-1,62 Mio. Euro) im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr sind sowohl die ordentlichen Erträge (+98,09 Mio. Euro) als auch die ordentli- chen Aufwendungen (+94,64 Mio. Euro) angestiegen. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+11,02 Mio. Euro ), höhere 212 Seite 50 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Einkommensteueranteile (+22,07 Mio. Euro ), gestiegene Umsatzsteueranteile (+12,97 Mio. Euro) sowie die 19,26 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Die höheren ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Personalaufwendungen (+34,92 Mio. Euro) sowie um 41,79 Mio. Euro gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendun- gen. Das städtische Finanzergebnis ( -26,85 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+0,85 Mio. Euro) konnte insbesondere durch höhere Finanzerträge (+10,20 Mio. Euro) erzielt werden. Dieser Anstieg war insbesondere auf höhere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuer nach § 233 AO (+11,87 Mio. Euro) zurückzuführen. Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2017 weist zwar wieder einen positiven Saldo von 2,09 Mio. Euro aus, im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies aber einer Ergebnis- verschlechterung von rd. 1,62 Mio. Euro . Zurückzuführen ist dies insbesondere auf einen Rückgang der periodenfremden Erträge. Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2017 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2017 den gesamten Jahresüber- schuss von 32,07 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 29,39 Mio. Euro), wie in nachfolgen- der Übersicht zu sehen ist: Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -22.009.799,06 -17.268.865,48 Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -149.145.739,92 -136.136.954,88 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -166.455.235,44 -149.540.102,34 Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat I) -12.230.296,76 -5.470.209,00 Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) 3.091.361,35 2.698.147,20 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -14.071.010,84 -12.307.871,24 Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.820.991,84 -59.966.994,28 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -366.604.458,81 -369.663.733,87 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -42.719.065,23 -36.826.850,72 Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -8.790.143,93 -15.721.342,77 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 871.827.615,58 829.590.499,93 Gesamt 32.072.235,10 29.385.722,55 Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb- nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge- samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbe i wurde für das Jahr 2017 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge sowie ein großer Teil der Erträge aus Zu- wendungen und allgemeinen Umlagen beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäfts bereichs- übergreifendes“ ausgewiesen werden. 213 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 126 Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung näher beleuch- tet. 1.3.3.1 Ordentliche Erträge Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Er- stattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte. 46,25% 23,62% 3,41% 2,22% 17,31% 7,19% Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Ordentliche Erträge 214 Seite 52 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1 Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro je Einwohner in Euro 2017 Stadt 2017 LD1 Grundsteuer A 295.206,88 284.603,59 0,56 0,45 Grundsteuer B 115.170.077,07 115.279.584,57 224,11 211,98 Gewerbesteuer 446.790.860,84 435.767.541,99 908,18 1231,68 Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer 297.360.837,00 275.292.041,00 582,63 703,42 Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer 64.276.810,00 51.304.707,00 129,21 135,83 Umsatzsteuerhärteausgleich 1.180.420,00 1.180.420,00 --- --- Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 2.703.735,74 2.489.558,80 5,23 5,29 Summe 927.777.947,53 881.598.456,95 1.849,92 2.288,65 Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein- deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,2 % der städtischen Steuerer- träge ergeben. 2017 stiegen die städtischen Steuererträge um rund 5,2 %. Der bestehende Rückstand zum Pro -Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte konnte dadurch um rund 145 Euro verringert werden. Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus der Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatz- steuer und Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den baye- rischen kreisfreien Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2017 ist im Vergleich zu ver- gleichbaren bayerischen Städten überproportional um rund 2,5 % angestiegen. Für 2018 kann erfreulicherweise mit weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 07.03.2019 Erträge von 469,88 Mio. Euro (+23,09 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2018 ausgewiesen. Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grund- steuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei dem Umsatzsteueranteil und den sonsti- gen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer auch im Jahr 2017 unter dem Landesdurchschnitt. 1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw ohner, Ergebnisse der Jahres- rechnungsstatistik 215 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 126 Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe- sätze 20172 20163 2017 LD4 Realsteuerkraft5 Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12 Grundsteuer B 42,08 43,16 40,47 Gewerbesteuer 195,36 195,27 261,24 insgesamt 237,61 238,61 301,83 Finanzkraft6 1174 1135 1255 Hebesätze7 Grundsteuer A 332 332 400 Grundsteuer B 535 535 522 Gewerbesteuer 447 447 468 Aufgrund des Anstiegs der Einwohnerzahl, führten die weiter ansteigenden Gewerbesteuerer- träge zu keiner höheren Realsteuerkraft als im Vorjahr. Die durchschnittliche Realsteuerkraft der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner konnte deshalb weiterhin nicht erreicht werden. Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und die Umsatzsteuerbeteil igung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken- hausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der über- durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1438) und Regensburg (1344) ein Rück- stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Allerdings konnte dieser Rückstand durch den Anstieg der Finanzkraft (+39 Punkte) im Berichtsjahr verringert werden, weil der landesweite Durchschnitt, insbesondere aufgrund des Rückgangs der Finanzkraft von Ingolstadt (1160), gleichgeblieben ist. Die Realsteuerhebesätze blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Außer bei der 2012 angehobenen Grundsteuer B liegen die Hebesätze jeweils unter dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Aufgrund des weiterhin hohen Investi- tionsbedarfs wurde allerdings der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2018 auf 467 v. H. an- gehoben, so dass dann dieser in etwa dem Landesdurchschnitt entspricht. 2 Ergebnisse der Finanzrechnung 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 5 Grundbeträge in Euro je Einwohner 6 in Euro je Einwohner 7 in v. H. 216 Seite 54 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2017 Euro 2016 Euro Schlüsselzuweisungen 200.337.328,00 181.073.660,00 Verwaltungsaufwand 18.253.374,30 16.747.060,60 Grunderwerbsteuer 31.028.133,93 29.749.969,61 Familienleistungsausgleich 21.818.328,00 21.743.449,00 Gesundheitsamt 3.885.591,20 3.810.434,80 Öffentlicher Personennahverkehr 4.195.483,25 4.144.891,41 Kraftfahrzeugsteuer 7.545.900,00 7.545.900,00 Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 81.262.107,26 86.397.088,99 Schülerbeförderung 4.691.444,00 4.538.140,00 Kindertageseinrichtungen 56.912.210,51 55.912.148,33 Belastungsausgleich Hartz IV 12.655.132,00 15.451.897,00 sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 31.306.393,53 29.120.960,97 Summe 473.891.425,98 456.235.600,71 Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 17,66 Mio. Euro ist insbesondere auf die um 7,85 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzu- führen. Daneben waren noch nennenswerte Ertragszuwächse bei der Grunderwerbssteuer zu verzeichnen, während die Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal und den Be- lastungsausgleich Hartz IV zurückgegangen sind. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen ist dabei auf eine erneute Erhöhung der zu verteilen- den Schlüsselmasse zurückzuführen, von welcher alle Gemeinden profitieren. So erhöhten sich die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel 2017 um rund 4,1 % auf knapp 3,36 Mrd. Euro. Auch bei den Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer ergab sich aufgrund der hohen Umsätze am Immobilienmarkt eine Ertragssteigerung (+1,28 Mio. Euro). Nachdem bei den Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal in 2016 hohe Nach- zahlungen aus Vorjahren enthalten waren, fielen diese Erträge im Berichtsjahr um 5,13 Mio. Euro geringer aus. Auch beim Belastungsausgleich Harz IV waren Mindererträge (-2,80 Mio. Euro) zu verzeichnen, welche allerdings im Zusammenhang mit geringeren Aufwendungen in diesem Bereich gesehen werden müssen. Keine erwähnenswerten Veränderungen waren 2017 bei den anderen Zuweisungen und all- gemeinen Umlagen zu verzeichnen. 217 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 126 3 Sonstige Transfererträge 2017 Euro 2016 Euro Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 2.942.156,94 2.800.899,26 Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 2.650.337,76 2.776.159,18 Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 368.177,52 335.741,56 Summe 5.960.672,22 5.912.800,00 Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge 2017 bewegen sich in etwa auf Vorjahresni- veau (+48 TEuro). 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2017 Euro 2016 Euro Verwaltungsgebühren 19.924.570,23 19.703.831,43 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 22.124.837,55 19.872.258,34 Bestattungsgebühren 3.007.704,17 2.752.285,46 Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 4.781.478,18 5.584.543,59 Eintrittsgelder 9.947.712,48 9.462.902,43 Sonstige Benutzungsgebühren 8.652.893,92 7.424.059,38 Summe 68.439.196,53 64.799.880,63 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 3,64 Mio. Euro. Diese Steigerung beruht insbesondere auf Mehrerträge n bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie höheren sonstigen Benutzungsgebühren. Bis auf die Wohn- und Verpflegungsgebühren, bei denen ein Rückgang von rd. 803 TEuro zu verzeichnen war, erfolgte bei den weiteren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ein moderater Anstieg der Erträge. Ursache für den Anstieg bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzungen (+2,25 Mio. Euro) waren insbesondere höhere Beiträge für Kinderbetreuung, vor allem Gebühren für Kin- derhorte (+0,76 Mio. Euro). Daneben sind auch noch um 0,73 Mio. Euro gestiegene Erträge bei der Friedhofsverwaltung erwähnenswert. Im Gegensatz dazu ergaben sich bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-803 TEuro) Er- tragsrückgänge. Verantwortlich für diesen Ertragsrückgang war insbesondere der Rückgang der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Da die Aufwendungen für Asylbewerber vollständig erstattet werden, stehen diesen Mindererträgen auch entsprechende Minderaufwendungen gegenüber. Ursache für den moderaten Anstieg der Eintrittsgelder waren insbesondere höhere Erträge beim Tiergarten. So konnte mit rund 1,1 Mio. Besuchern das drittbeste Ergebnis in der Ge- schichte erzielt werden, was im Vergleich zum Vorjahr einen Besucheranstieg von 4,4 % ent- spricht. Die höheren Erträge bei den sonstigen Benutzungsgebühren sind weitgehend auf die erstmals erhobenen Elternentgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten von rd. 1,06 Mio. Euro zurückzuführen. 218 Seite 56 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 5 Auflösung von Sonderposten 2017 Euro 2016 Euro Zuwendungen 43.917.904,57 41.418.616,78 Beiträge 5.407.808,77 5.357.795,82 Kostenerstattungen 1.778.197,76 1.837.301,60 sonstige Sonderposten 295.356,00 403.239,00 Summe 51.399.267,10 49.016.953,20 Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An- lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen. 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2017 Euro 2016 Euro Erträge aus Verkauf 7.096.697,56 6.689.171,75 Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 20.972.505,33 21.786.440,20 Werbeerträge 1.562.894,10 1.574.063,48 Ersatzleistungen 3.366.349,18 2.873.021,68 Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.888.203,67 1.671.083,24 Teilnehmerbeiträge 5.564.037,59 5.289.113,60 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.097.655,16 4.060.824,61 Summe 44.548.342,59 43.943.718,56 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten moderat angestiegen (+605 TEuro). Bis auf die Werbeerträge sowie die Miet -/Pachterträge inkl. Erb- bauzinsen trugen alle Positionen zu diesem Anstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte bei. Der Ertragsrückgang bei den Miet- und Pachterträgen inkl. Erbbauzinsen resultiert insbeson- dere aus geringeren Miet- und Pachterträgen aus der Immobilienverwaltung (-1,07 Mio. Euro). Bei den Werbeerträgen war erneut ein Rückgang (-71 TEuro) zu verzeichnen. Nachdem schon seit Jahren sinkende Werbeerträge festgestellt werden, wurde im Vorjahr explizit auf diesen Trend hingewiesen. Die Bemühungen diesen Trend zu stoppen waren allerdings bislang nicht erfolgreich. Die Erträge aus Verkauf trugen mit rund 407 TEuro zum Ertragsanstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte bei. Maßgeblichen Anteil hieran hatten entsprechende Mehreinnahmen bei der Friedhofsverwaltung. Die höheren Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen resul- tieren aus dem Silvestival 2017. Da dieses nur alle 2 Jahre stattfindet, sind unter dieser Posi- tion Schwankungen im Bereich von ca. 140 TEuro üblich. 219 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 126 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2017 Euro 2016 Euro Erstattung vom Bund o Grundsicherung im Alter 41.788.511,65 40.259.687,26 o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 14.623.124,05 14.182.453,61 o Kosten der Unterkunft (SGB II) 66.308.266,90 47.776.661,90 o sonstige 652.445,75 597.903,14 Erstattung vom Land o Sozialleistungen für Asylbewerber 86.698.385,90 130.156.279,34 o Kinderbetreuung 3.977.600,00 4.009.300,00 o sonstige 8.190.862,67 4.617.112,06 Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 14.635.596,94 14.665.978,53 Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 28.931.152,92 18.987.292,17 Kostenersatz für Jobcenter 9.707.236,72 9.537.763,68 Erstattungen o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 695.609,67 757.740,54 o Klinikum 6.664.567,07 6.465.569,28 o Eigenbetriebe (SUN, ASN, NüSt, FSN, NüBad, SÖR) 5.404.792,39 6.186.139,05 o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.127.922,00 9.127.929,00 o Sonderrechnungen 2.662.571,05 3.272.907,01 o Staatstheater Nürnberg 711.109,15 789.421,12 andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 46.434.732,63 26.615.265,71 Summe 347.214.487,46 338.005.403,40 Der Anstieg bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von rd. 9,21 Mio. Euro ist insbesondere auf höhere Erstattungen des Bundes im Bereich der Kosten der Unter- kunft (SGB II), Erstattungen von Sozialleistungen durch den Bezirk sowie gestiegene andere Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen zurückzuführen. Dem gegenüber stehen geringere Erträge aus Erstattungen von Sozialleistungen für Asylbewerber durch das Land (- 43,46 Mio. Euro). Der Anstieg der Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft (SGB II) i. H. v. rund 18,53 Mio. Euro resultiert insbesondere aus dem Umstand, dass der Bund 2017 eine sechs- prozentige Zusatzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten von anerkannten Ge- flüchteten übernimmt. Die Erstattungen des Landes sind insgesamt um ca. 39,92 Mio. Euro zurückgegangen. Ursa- che für diese Mindereinnahmen war ein Rückgang der Anzahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da Aufwendungen für diesen Personenkreis vollständig erstattet werden, sanken die Erträge aus der Kostenerstattung für Asylbewerber entspre- chend. Die Mehrerträge bei den sonstigen Erstattungen vom Land beruhen insbesondere auf periodenfremden Erträgen von 1,50 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Personalkostener- stattungen der Jahre 2014 bis 2016 für die städtische/staatliche Wirtschaftsschule. 220 Seite 58 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Die Erstattungen vom Bezirk ergaben im Vergleich zum Vorjahr Mehrerträge von 9,94 Mio. Euro, was insbesondere auf weiter steigende Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen ist. Bei den anderen Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich ebenfalls nennenswerte Ertragszu- wächse von rund 19,82 Mio. Euro. Hauptursache für diesen Anst ieg waren Gebührenerstat- tungen für anerkannte Flüchtlinge , die noch in Sammelunterkünften untergebracht sind (+19,88 Mio. Euro). 8 Sonstige ordentliche Erträge 2017 Euro 2016 Euro Konzessionsabgabe 38.922.908,28 36.660.077,37 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 13.779.621,35 5.862.008,34 Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen 16.847.569,62 9.273.693,24 Aktivierte Bauzeitzinsen 83.181,89 851.017,00 andere sonstige ordentliche Erträge 12.142.122,62 11.356.468,11 Umsatzsteuerkorrektur ILV -2.013,84 3.223,89 Summe 81.773.389,92 64.006.487,95 Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 17,77 Mio. Euro angestiegen. Die höheren Erträge resultieren insbesondere aus Mehrerträgen aus dem Abgang von Vermögensgegen - ständen (+7,92 Mio. Euro), welche insbesondere auf Ertragsmehrungen aus Grundstücksver- käufen (+8,24 Mio. Euro) beruhen. Maßgeblichen Einfluss hatte hier der Verkauf des soge- nannten „Tafelgeländes“. Außerdem konnten die Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen um ca. 7,57 Mio. Euro gesteigert werden, was größtenteils auf die Auflösung einer Rückstellung für Verluste des Eigenbetriebs SÖR (5,43 Mio. Euro) zurückzuführen war. Außerdem war noch ein Anstieg der erhaltenen Konzessionsabgaben um rd. 2,26 Mio. Euro festzustellen. 9 Aktivierte Eigenleistungen 2017 Euro 2016 Euro Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft. 10 Bestandsveränderungen 2017 Euro 2016 Euro Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35 Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf Warenmehrungen in den Beständen der städtischen Läger bei den Museen. Die Höhe der erzielten Erträge bewegt sich weiterhin im üblichen Schwankungsbereich. 221 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 126 1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver- sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 74,6 % der ge- samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 94,64 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere die weiter ansteigenden Personal - und Versorgungsaufwendungen (+36,56 Mio. Euro). Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhten sich um ca. 41,82 Mio. Euro. Bei den Trans- feraufwendungen konnte der Anstieg gestoppt werde n, diese bewegen sich in etwa auf Vor- jahresniveau. 11 Personalaufwendungen 2017 Euro 2016 Euro Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalaufwendungen um rd. 34,92 Mio. Euro auf nun- mehr 514,04 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür waren insbesondere die Besoldungser- höhung zum 01.01.2017 um 2,0 % sowie die Tariferhöhung von 2,35 % zum 01.02.2017. 12 Versorgungsaufwendungen 2017 Euro 2016 Euro Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29 Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,64 Mio. Euro ist insbesondere auf höhere Zuführungen zu Pensionsrückrückstellungen (+5,45 Mio. Euro) zurückzuführen. 31,16% 12,76% 5,79% 43,43% 6,86% Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen OrdentlichelAufwendungen 222 Seite 60 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2017 30.06.2017 30.06.2016 Kämmereihaushalt Beamte 2.633,67 2.567,10 2.786,12 Tarifbeschäftigte 4.624,02 4.509,74 5.064,37 Lohnbeschäftigte 0 7,76 10,80 Stellen insgesamt 7.257,69 7.084,60 7.861,29 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Beamte 18,44 18,51 18,65 Tarifbeschäftigte 350,00 343,21 380,77 Stellen insgesamt 368,44 361,72 399,42 NürnbergStift Beamte 7,39 6,39 7,26 Tarifbeschäftigte 404,88 439,58 460,11 Lohnbeschäftigte 0 2,00 2,00 Stellen insgesamt 412,27 445,97 469,37 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beamte 10,45 9,51 13,00 Tarifbeschäftigte 404,17 395,20 426,91 Stellen insgesamt 414,62 404,71 439,91 NürnbergBad Beamte 2,00 2,00 2,00 Tarifbeschäftigte 74,34 75,81 82,69 Stellen insgesamt 76,34 77,81 84,69 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Beamte 67,14 59,61 70,76 Tarifbeschäftigte 840,85 834,73 874,90 Stellen insgesamt 907,99 894,34 945,66 Klinikum Beamte 33,36 35,71 37,52 Staatstheater Beamte 5,00 4,80 5,00 Gesamtsumme 9.475,71 9.309,66 10.242,86 Im Zeitraum vom 30.06.2016 bis 30.06.2017 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll- kraftstellen (VK) um 166,05 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2017 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 10.242,86 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 197,97 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren, neben dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung (+59,78 VK), insbesondere Stellenschaffungen im Ein- wohnermeldeamt (+15,00 VK) , beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (+18,01 VK) sowie beim Jobcenter Nürnberg (+12,00 VK). 223 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 126 Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 2017 Euro 2016 Euro Stadt je Einwohner 1.113 1.084 LD je Einwohner 1.213 1.170 Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personal- ausgaben je Einwohner auch 2017 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Wäh- rend sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personal- ausgaben je Einwohner um rd. 3,68 % erhöhten, lag die Steigerungsrate der städtischen Per- sonalausgaben lediglich bei 2,68 %. Der Anstieg der Personalkosten war neben der Besol- dungs- und Tariferhöhung (+2,0%/+2,35%) insbesondere auf bayernweit notwendige Stellen- schaffungen im Zuge des Bevölkerungszuwachses zurückzuführen. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 Euro 2016 Euro Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 6.360.459,94 8.921.743,16 Energie, Wasser, Abwasser 20.389.999,90 20.568.817,34 Gebäudeunterhalt 34.818.945,77 32.687.544,07 Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.596.949,76 3.460.270,08 Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 28.594.069,92 27.878.437,77 Zuführung zu Rückstellungen 14.259.048,76 14.492.845,50 Schulische Aufwendungen 16.509.091,19 15.391.426,13 Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5.673.191,60 5.656.499,37 Kostenerstattungen 117.491.719,01 112.106.055,25 Summe 248.693.475,85 241.163.638,67 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 7,53 Mio. Euro (+3,1 %) auf 248,69 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren der Anstieg der Kostenerstattungen um rund 5,39 Mio. Euro, Mehraufwendungen für den Gebäu- deunterhalt (+2,13 Mio. Euro ) sowie höhere Aufwendungen für den Unterhalt unbebauter Grundstücke (+1,14 Mio. Euro). Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,39 Mio. Euro) beruht insbesondere auf rund 2,93 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR für den Unterhalt von Infrastrukturein- richtungen sowie im Bereich der Berufsintegrationsklassen, wo aufgrund einer höheren Anzahl von Berufsintegrationsjahresklassen die Aufwendungen entsprechend anstiegen. Ursache für die um rund 2,13 Mio. Euro angestiegenen Aufwendungen für den Gebäudeun- terhalt waren insbesondere höhere konsumtive Bestandteile von MIP-Maßnahmen sowie hö- here Aufwendungen im Zuge der Modernisierung von Gebäudetechnik. 8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner gemäß Ver- öffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 224 Seite 62 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Im Gegensatz dazu war bei den Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf ein Rückgang von ca. 2,56 Mio. Euro feststellbar. Ursache hierfür war insbesondere, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zum einen aufgrund gerin- gerer Fallzahlen zurückgegangen sind und außerdem im Be richtsjahr die Aufwendungen für den Betrieb der Notunterkunft in der Tillystraße als „Mietnebenkosten“ sowie unter den „sons- tigen Aufwendungen“ ausgewiesen wurden. 14 Planmäßige Abschreibungen 2017 Euro 2016 Euro Forderungen 1.907.646,49 2.628.217,72 Immaterielle Vermögensgegenstände 13.875.821,15 12.811.375,14 Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 22.911.386,52 21.692.844,00 Infrastrukturvermögen 50.293.666,79 48.227.064,67 Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.907.951,13 4.255.749,30 Fahrzeuge 2.045.276,37 2.073.369,55 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.204.713,36 6.416.635,84 Geringwertige Wirtschaftsgüter 5.165.764,51 4.819.486,55 Wertpapiere und Finanzanlagen 4.639.279,46 880.590,11 Summe 112.951.505,78 103.815.432,88 Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,14 Mio. Euro angestiegen. Maßgeblichen Anteil daran haben die Abschreibungen auf Wertpapiere und Fi- nanzanlagen (+3,76 Mio. Euro). Daneben sind in Folge des hohen Investitionsniveaus die Ab- schreibungen auf das Infrastrukturvermögen (+2,12 Mio. Euro) angestiegen. Den größten An- teil daran hatten im Berichtsjahr die Abschreibungen auf das U -Bahn-Infrastrukturvermögen mit 31,60 Mio. Euro. Während im Vorjahr bei den Abschreibungen auf Wertpapiere lediglich eine Wertkorrektur bei NürnbergStift durchzuführen war, musste im Berichtsjahr zusätzlich beim Klinikum , aufgrund früherer Verluste, eine Wertkorrektur von 3,91 Mio. Euro vorgenommen werden. 15 Transferaufwendungen 2017 Euro 2016 Euro Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 136.547.950,30 130.995.595,12 Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 19.168.396,00 18.768.396,00 Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 9.943.606,71 21.311.372,95 Krankenhausumlage 10.510.259,00 10.085.982,00 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 138.058.934,55 126.635.845,00 Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 57.119.240,51 55.197.288,07 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 5.339.724,96 5.128.784,88 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 8.569.250,71 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 14.344.116,24 11.760.620,26 Asylbewerberleistungen 93.100.570,53 129.803.586,24 Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 5.304.333,70 225 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 126 15 Transferaufwendungen 2017 Euro 2016 Euro Jugendhilfe 84.316.561,36 77.161.297,62 Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) 36.370.288,83 33.946.017,10 Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) 34.811.562,17 32.976.130,90 Bezirksumlage 166.767.342,13 159.322.887,23 Zuführung verschiedene Rückstellungen 4.014.235,98 3.826.731,18 sonstige Transferleistungen 23.181.603,84 21.516.882,70 Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -280.000,00 -5.371.442,86 Summe 846.562.754,44 846.939.558,80 Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Transferaufwendungen mit rd. 846,56 Mio. Euro nahezu unverändert. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (+11,42 Mio. Euro), den Jugendhilfeleistungen (+7,15 Mio. Euro) sowie den Zuschüssen an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+5,55 Mio. Euro). Kompensiert wur- den diese Mehraufwendungen insbesondere durch geringere Zuschüsse an kommunale Son- derrechnungen und Minderaufwendungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz. Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen ist insbesondere auf den anhaltenden Ausbau der Kinderbetreuung zurückzuführen. So sind die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Vergleich zum Vorjahr um rund 24,10 Mio. Euro angestieg en. Im Gegensatz dazu ergab sich bei den Zuschüsse n an die kommunale n Sonderrechnungen ein deutlich er Rückgang ( -11,37 Mio. Euro ) auf nunmehr 9,94 Mio. Euro. Diese Minderaufwendungen sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass im Be- richtsjahr weder eine weitere Bareinlage für den Flughafen erforderlich war, noch Verlust- ausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad und FSN erfolgten . Maßgeblich verantwortlich für die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssu- chende (SGB II) um rund 11,42 Mio. Euro waren steigende Unterkunftskosten für anerkannte Asylbewerber. Da für diesen Personenkreis nur im begrenzten Umfang geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, sind zahlreiche Asylberechtigte weiterhin als sogenannte „Fehlbeleger“ in den Asylbewerberunterkünften untergebracht. Für diesen Personenkreis müssen deshalb die festgelegten Unterbringungssätze im Rahmen der SGB II Leistungen übernommen wer- den. Während die Aufwendungen für die Hilfe zur Gesundheit aufgrund der allgemein steigenden Lebenserwartung und dem F ortschritt in der Medizin weiter angestiegen sind (+2,58 Mio. Euro), war bei der Hilfe zur Pflege ein Rückgang der Aufwendungen um rd. 1,37 Mio. Euro zu verzeichnen. Ausschlaggebend für diesen Rückgang war maßgeblich das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II I. Demnach erhalten ab 01.01.2017 insbesondere Personen mit demenziellen Erkrankungen, die im Rahmen der alten Regelungen keinen Anspruch auf eine Pflegestufe hatten und durch die Städte im Rahmen der sogenannten Pflegestufe „0“ versorgt wurden, nunmehr einen Pflegegrad und sind damit nach dem SGB XI leistungsberechtigt. Nach einigen Jahren eines hohen Anstiegs sind die Aufwendungen für Asylbewerber im Be- richtsjahr erstmals wieder gesunken (-36,70 Mio. Euro ). Dies ist insbesondere darin begrün- det, dass die Asylanträge einer Vielzahl der im Vorjahr Leistungsberechtigten zwischenzeitlich bearbeitet wurden. Da die Aufwendungen für Asylbewerber v om Freistaat Bayern erstattet 226 Seite 64 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg werden, stehen diesen Minderaufwendungen jedoch auch Mindererträge gegenüber, so dass sich hierdurch keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben. Jugendhilfe 2017 Euro 2016 Euro Leistungen außerhalb von Einrichtungen 17.047.973,79 15.704.226,96 Leistungen in Einrichtungen 67.268.587,57 61.457.070,66 Summe 84.316.561,36 77.161.297,62 Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 7,15 Mio. Euro weiter angestiegen. Dabei ergab sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ein Mehraufwand von 1,34 Mio. Euro (+8,5%), die Leistungen in Einrichtungen erhöhten sich um rund 5,81 Mio. Euro . Der Anstieg der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ist neben der allgemeinen Kosten- steigerung auf höhere Fallzahlen zurückzuführen. Maßgeblich für den Anstieg der Leistungen in Einrichtungen um rund 9,5 % waren vor allem höhere Aufwendungen für die Übernahme von Gebühren für Krippen, Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte. Verursacht wurden diese, da ab dem Berichtsjahr unter dieser Position Leistungen für Personen mit Anspruch auf SGB II Anspruch ausgewiesen werden, welche im Vorjahr noch im Rahmen der flankierenden Maßnahmen im SGB II Bereich gebucht wurden. Aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer sind auch die Gewerbesteuerumlagen an- gestiegen (+4,26 Mio. Euro). Daneben führte eine um 7,44 Mio. Euro erhöhte Bezirksumlage zu höheren Transferaufwendungen. 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2017 Euro 2016 Euro Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 55.815.375,43 44.197.728,85 Geschäftsaufwendungen 29.587.948,83 29.035.314,82 Aufwendungen für Beiträge 7.134.113,64 6.917.059,53 Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen 4.020.405,36 2.036.835,46 Verluste aus Finanzanlagen 46.137,05 12.116,34 Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen -784.854,17 2.289.856,86 Betriebliche Steueraufwendungen 729.090,77 748.706,60 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 801.601,74 747.384,85 andere sonstige ordentliche Aufwendungen 36.334.510,95 5.907.707,97 Summe 133.684.329,60 91.892.711,28 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 41,79 Mio. Euro angestiegen. Ausschlaggebend für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 30,43 Mio. Euro erhöhte andere sonstige Aufwendungen. Daneben stiegen die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+1 1,62 Mio. Euro) sowie der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen (+1,98 Mio. Euro) an. Ein Rückgang war dagegen be i den Einzel - und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen (-3,07 Mio. Euro) zu verzeichnen. 227 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 126 Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen waren insbesondere die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+29,08 Mio. Euro) verantwortlich. Diese Mehraufwendungen beruhen vor allem auf eine drohende Gewerbesteu- errückzahlung (16,60 Mio. Euro) sowie ausstehende Rechnungen für Beihilfe, Erstattungen an die VAG und überlaufende Zeitguthaben von Beschäftigten. Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um 11,62 Mio. Euro war maßgeblich auf höhere Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (+8,85 Mio. Euro) zurückzuführen. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen kann hier für das Folgejahr mit einem leichten Rückgang der Aufwendungen gerechnet werden. So be- tragen diese für 2018 (Buchungsstand: 06.02.2019) 23,60 Mio. Euro, was einen Rückgang von rund 3,52 Mio. Euro bedeuten würde. Auch beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sach- anlagen waren Mehraufwendungen (+1,98 Mio. Euro) festzustellen. Verantwortlich hierfür wa- ren vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang bebauter Grundstücke (+2,88 Mio. Euro), welche auf dem Neubau einer Grundschule und eines Kinderhortes beru- hen. Bei Einzel - und Pauschalwertberichtigungen waren dagegen Minderaufwendungen von 3,07 Mio. Euro festzustellen. 1.3.3.3 Finanzergebnis Finanzergebnis 2017 Euro 2016 Euro Zinserträge 1.251.399,24 1.300.485,77 Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 17.767.770,27 5.897.613,18 Gewinnanteile aus Beteiligungen 5.110.316,03 5.759.615,53 Sonstige Finanzerträge 165.857,92 1.142.184,38 17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86 Zinsaufwendungen 28.727.438,42 30.559.338,63 Sonstige Kreditbeschaffungskosten 174.766,40 259.470,03 Zinsaufwand für Kassenkredite -24.432,73 14.470,34 Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 22.245.668,00 10.733.020,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.566,60 233.092,54 18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54 Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68 Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan- zergebnis um 0,85 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 10,20 Mio. Eur o auf rd. 24,30 Mio. Euro angestiegen sind, stiegen die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 9,35 Mio. Euro. Ursache für die weiter gestiegenen Finanzerträge sind ausschließlich höhere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (+11,87 Mio. Euro). Bei den weiteren Finan- zerträgen waren jeweils Rückgänge festzustellen. Die sonstigen Finanzerträge bewegen sich, trotz des enormen Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr, im langjährigen Durchschnitt. Der 228 Seite 66 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg diesjährige Ertragsrückgang beruht dabei auf einen im Vorjahr zu berücksichtigenden Einzel- fall, welcher zur Festsetzung von Aussetzungszinsen i. H. v. 0,85 Mio. Euro führte. Obwohl insbesondere bei den Zinsaufwendungen ein erneuter Rückgang von 1,83 Mio. Euro festzustellen war, sind die Zinsen und ähnli che Aufwendungen insgesamt um rund 9,35 Mio. Euro auf nunmehr 51,14 Mio. Euro angestiegen. Urs ächlich hierfür waren die um rd. 11,51 Mio. Euro höheren Zinsaufwendungen für Gewerbesteuererstattungen. Erwähnenswert ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zinsen die Aufnahme von Kassenkrediten zu ei- nem Zinsertrag von rd. 24 TEuro führte. 1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis Außerordentliches Jahresergebnis 2017 Euro 2016 Euro Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Erträge 474.141,02 247.948,77 periodenfremde Erträge 3.216.312,20 5.202.259,14 19 außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91 Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen 191.595,14 108.178,74 periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 1.631.422,23 20 außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97 außerordentliches Jahresergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94 Die außerordentlichen Erträge sind im Vergleich zu 2016 um rd. 1,76 Mio. Euro zurückgegan- gen. Dies ist insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen, welche durch fehlende Verwaltungskostenerstattungen für Vorjahre (im Vorjahr 2,09 Mio. Euro) be- dingt waren. Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein leichter Rückgang von 141 TEuro zu ver- zeichnen, was auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist. 1.3.4 Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis- teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk- same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ- tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder). Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal- tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus- haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich des Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal- den für Ein - und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus- haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre- dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt. 229 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 126 Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar: Finanzrechnung 31.12.2017 TEuro 31.12.2016 TEuro +/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +185.472 +66.354 +/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -74.313 -61.917 +/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -35.728 +35.691 = Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge +75.431 +40.128 +/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -2.543 +15.226 = Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge +72.888 +55.354 +/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +117.658 +62.304 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode +190.546 +117.658 Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 72,89 Mio. Euro auf 190,55 Mio. Euro gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend: Wie auch im Vorjahr stieg der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Be- richtsjahr nochmals um 119,12 Mio. Euro auf 18 5,47 Mio. Euro . Dieser Einzahlungsüber- schuss resultiert aus einem Zuwachs der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 161,58 Mio. Euro, dem eine Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 42,46 Mio. Euro entgegensteht. Auf Seiten der Einzahlungen sind die größten Zuwächse bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (+68,39 Mio. Euro). Hier erhöhten sich die Gewerbesteuerzahlungen um 29,09 Mio. Euro oder auch die Anteile an der Einkommensteuer um 25,67 Mio. Euro sowie an der Umsatzsteuer um 13,69 Mio. Euro. Zudem erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen wie schon in den Vorjahren nochmals um 19,26 Mio. Euro. Des Wei- teren stiegen die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte um 2,75 Mio. Euro (unter anderem im Bereich der Jugendhilfe). Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen stiegen in Summe um 36,85 Mio. Euro. Wie im Vorjahr sind hierbei hauptsächlich die Zunahmen bei den Erstattungen vom Bund für Hartz IV (+18,48 Mio. Euro) sowie von den Eigenbetrieben der Stadt Nü rnberg im Rahmen der Verwal tungskostenerstattungen (+14,15 Mio. Euro ) aus- schlaggebend. Im Zusammenhang mit der Erstattung von Asylbewerberleistungen werden Mehreinzahlungen vom sonstigen öffentlichen Bereich (u.a. Jobcenter Nürnberg) (+23,16 Mio. Euro, hauptsächlich für Unterkunftskosten) jedoch durch entsprechende Mindereinzahlungen vom Land (-23,09 Mio. Euro) weitgehend kompensiert. Bei den sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder eine Erhöhung um 35,68 Mio. Euro festzustellen. Dieser Anstieg ist zum einen auf gestiegene Einzahlungen bei den Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser (+17,61 Mio. Euro) zurückzu- führen. Die in 2016 bei den Einzahlungen für Konzessionsabgaben fehlenden Posten für das vierte Quartal 2016 (9,39 Mio. Euro) sind nun bei den entsprechenden Einzahlungen des Jah- res 2017 enthalten. Zum anderen resultieren die höheren Einzahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit aus Mehre inzahlungen im Rahmen der Verzinsung von Nachforderungen, hauptsächlich im Bereich der Gewerbesteuer gemäß § 233a EStG (Einkommensteuergesetz) (+17,27 Mio. Euro). Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden wesent- lich durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänge r beeinflusst. Der Anstieg im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 16,54 Mio. Euro resultiert aus der Besoldungs- erhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Zudem erhöhten sich die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Summe um 4,43 Mio. Euro. Dies lag unter anderem an den gestiegenen Allgemeinen Erstattungen an den Eigenbetrieb Servicebetrieb 230 Seite 68 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Öffentlicher Raum Nürnberg (+3,27 Mio. Euro). Eine weitere Zunahme ist wie in den Vorjahren im Transferbereich zu finden (+5,61 Mio. Euro). Innerhalb dieses Finanzfonds gab es aller- dings wieder teilweise große Veränderungen in 2017. So nahmen unter anderem d ie Zu- schüsse an kommunale Sonderrechnungen hauptsächlich aufgrund geringerer Verlustausglei- che für städtische Beteiligungen um 11,92 Mio. Euro ab. Die Zuschüsse für soziale oder ähn- liche Einrichtungen hingegen erhöhten sich nochmals um 5,07 Mio. Euro. Dabei handelt es sich wie in den Vorjahren größtenteils um Zahlungen von Personal - und Betriebskostenzu- schüssen an freie Träger von KiTas. Die Asylbewerberleistungen reduzierten sich im Gegen- satz zum Vorjahr nun wieder um 32,78 Mio. Euro. Die Auszahlungen im Rahmen der Abrech- nung mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich Leistungen für Unterkunft und Heizung ge- mäß § 22 Abs. 1 SGB II stiegen jedoch um 18,70 Mio. Euro an. Die Auszahlungen der Gewer- besteuerumlage nahmen wie schon im Vorjahr nochmals um 17,97 Mio. Euro zu. Die Bezirks- umlage stieg um 7,44 Mio. Euro. Neben den Transferauszahlungen verzeichneten auch die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 6,82 Mio. Euro, der im Wesentlichen aus gestiegenen Mieten und Nebenkosten für Flüchtlingsunter- künfte resultiert. Des Weiteren nahmen die Zinszahlungen im Rahmen von Gewerbesteuerer- stattungen um 9,06 Mio. Euro zu. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich im Berichtsjahr von 61,92 Mio. Euro um 12,40 Mio. Euro auf insgesamt 74,31 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe sogar um 777 TEuro ab. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen im Gegensatz zum Vorjahr allerdings insgesamt um 11,62 Mio. Euro. Dies lag zum einen an höheren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken (+7,67 Mio. Euro), was unter anderem aus dem Umlegungsverfahren für die Züricher Straße (4,97 Mio. Euro) sowie aus dem Kauf von Grundstücken im Stadtteil Schniegling (3,55 Mio. Euro) resultiert. Zum anderen erhöhten sich au ch die Auszahlungen für Baumaßnahmen in Summe um 4,13 Mio. Euro. Hier wären die jeweiligen Leistungen für den Neubau der Feuer- wache 1 (9,22 Mio. Euro) hervorzuheben. Für bewegliches Vermögen wurden in 2017 insge- samt 1,58 Mio. Euro mehr ausgezahlt. Das lag zu einem bedeutenden Teil an neu beschaffter Schulausstattung. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich um 2,37 Mio. Euro auf 22,28 Mio. Euro. Hierbei entfällt rund die Hälfte dieser Auszahlungen auf Baukostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen. Rund 9,03 Mio. Euro der Investitionsför- dermaßnahmen wurden für die Bautätigkeiten bei der Hochschule für Musik gewährt. Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Gegensatz zu den Vorjahren nun ein Auszahlungsüberschuss zu verzeichnen, da mehr Kredite getilgt als aufgenommen wurden. Dieser Auszahlungsüberschuss beträgt für das Jahr 2017 35,73 Mio. Euro (Vorjahr: Einzah- lungsüberschuss 35,69 Mio. Euro). Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 201 7 auf insgesamt -2,54 Mio. Euro. Darin sind Ein- und Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von Kassenkrediten (jeweils 54,93 Mio. Euro ) sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten (jeweils rund 4,1 Mrd. Euro) enthalten. Letztgenannte Posten werden auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung verteilt. Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2017 war festzustel- len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber- schuss von 185,47 Mio. Euro um 122,38 Mio. Euro über dem Planwert blieb. Dies lag haupt- sächlich an höher als erwartet ausgefallenen Steuern (+40,23 Mio. Euro ), Zuwendungen (+13,44 Mio. Euro), Kostenerstattungen (+18,80 Mio. Euro) sowie um 20,33 Mio. Euro höher ausgefallenen sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um 23,54 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier wa- ren unter anderem die Transferauszahlungen ( -17,86 Mio. Euro) und die sonstigen Auszah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ( -11,08 Mio. Euro) niedriger als geplant. Auch im 231 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 126 Rahmen der Investitionstätigkeit kam es zu einer bedeutsamen Abweichung zwischen Plan - und Ist -Werten. Beim Saldo aus Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss um 53,50 Mio. Euro unter dem Plan-Wert. Das lag hauptsächlich daran, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 41,28 Mio. Euro sowie die Auszahlungen für Investitionsförderungs- maßnahmen um 10,07 Mio. Euro unter dem Ansatz blieben. Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen - und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan- den. Für das Jahr 2017 beträgt diese knapp 20 TEuro. Darüber hinaus mussten im Gegensatz zu den Vorjahren nun keine weiteren Abweichungen in der Finanzrechnung mehr festgestellt werden. Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2017 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Ge- schäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositi- onsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war fe stzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanz- positionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnun- gen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2017 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 190,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist. Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2017 Euro 31.12.2016 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -26.624.664,37 -62.794.783,23 Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -145.015.503,68 -183.646.353,51 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -119.085.508,87 -282.079.563,73 Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat I) 7.103.330,49 601.181.017,42 Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) -2.900.610,35 69.601.599,85 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -11.649.097,82 -24.023.799,85 Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.280.788,97 -90.458.002,03 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -355.864.170,63 -483.674.613,93 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -39.496.949,95 -80.037.779,84 Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -13.868.624,30 -28.873.360,20 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 958.228.325,85 682.463.875,23 Gesamt 190.545.737,40 117.658.236,18 Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer- auszahlungen mit 543,85 Mio. Euro (Vorjahr: 554,13 Mio. Euro ) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 946,47 Mio. Euro (Vorjahr: 878,09 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun- gen aus Zuwendungen (61 % von 470,41 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemei- nes/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 276,77 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe. 232 Seite 70 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Durch die Haushaltssatzung 2017 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun- gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 410.731.000 Euro fest- gesetzt. Die Regierung von Mittelfranken bestimmte in ihrem Genehmigungsbescheid, dass die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Sc hulen und Kindertagesstätten, sowie für den kreuzungsfreien Ausbau des Franken- schnellweges (genehmigte Ausnahmen). Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt 605.725.000 Euro bzw. 317.128.000 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – zur Verfügung. Hiervon wurden 173.043.693 Euro (=28,6 %) bzw. 93.187.654 Euro (=29,4 %) – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – freigegeben. Im Vorjahr wurden 6,0 % des Gesamtbetrages freigegeben. Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 17.11.2016, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Auflage der Regierung von Mittelfranken entsprochen. Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 24,9 % freigegeben. 233 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 126 1.3.6 Bürgschaften Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg- schaften, und zwar nach Anzahl und Bürgschaftssummen: HJ Stand 31.12.2017 urspr. verbürgter Gesamtbetrag Anzahl Verpflichtungsbe- trag Mio. Euro Mio. Euro 2000 49 247,618 273,967 2001 59 290,661 304,819 2002 62 339,414 354,806 2003 76 395,790 410,617 2004 81 387,934 412,229 2005 85 412,869 459,197 2006 77 233,574 266,723 2007 75 217,418 247,240 2008 74 204,356 243,911 2009 74 193,616 243,564 2010 71 170,794 211,064 2011 60 155,321 202,822 2012 58 137,253 192,520 2013 52 114,418 177,309 2014 44 102,751 174,429 2015 45 316,056 367,218 2016 34 238,279 265,395 2017 32 216,369 245,875 Wie bereits im Jahr 2016 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann bei der VAG. Auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg entfallen rd. 65 % der ursprünglich verbürgten Ge- samtbeträge. Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti- onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan- den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet- verhältnissen nicht immer gemeldet bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt musste hier im Jahr 2017 aus fünf Einzelbürgschaften mit einem Gesamtbetrag von 3.543,97 Euro eintreten. 234 Seite 72 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Ansonsten wurde die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 aus keinen weiteren Bürgschaftsverhält- nissen in Anspruch genommen. 1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017 Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes 201 7 hätten auf Grund nicht ausge- schöpfter Mittelansätze folgende Haushaltsreste gebildet werden können: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 39.610.804 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,8 % / sonstige konsumtive Aufwendungen 3,2 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 332.682.482 Euro Durch dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters vom 15.08.2018 (K5- und I1-Teilbud- gets) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 28.09.2018 (I2-Teilbudget) wurden nach- folgend aufgeführte Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2018 übertragen: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 31.750.796 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,7 % / sonstige konsumtive Aufwendungen 3,3 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 319.846.008 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge- bildet werden. Die Entscheidung zur Übertragung von Budgetresten liegt gemäß Budgethandbu ch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in Zuständigkeit des Ältestenrates und Finanz- ausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2 -Budget (Investitionen für MIP - Maßnahmen) nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die im Budgethandbuch festgelegte Regelung nicht einschlägig wäre. Die Übertragung bzw. der Einzug von Resten des I2-Teilbudgets (Investitionen für MIP-Maßnahmen) wurde daher durch o.g. Verfügung des Stadtkämmerers vom 28.09.2018 genehmigt . In den Vorjahren wur de die Übertragung auch solcher Mittelansätze noch gemäß Art. 37 Abs. 3 GO über dringliche Anordnung des Oberbür- germeisters dem Stadtrat vorgelegt. In den Regelungen der Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr 8.5) kommt nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht eindeutig zum Ausdruck, dass Reste aus dem I2- Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Das Rechnungsprüfungsamt sieht hier den Be- darf einer deutlicheren Abgrenzung. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang gekärt werden, ob der Stadtrat über den Einzug von nicht in Anspruch genommenen Mittelansätzen von im- merhin rd. 12,7 Mio. Euro zu informieren wäre. 235 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 126 1.3.8 Anhang Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik. 1.3.9 Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik. 236 Seite 74 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 2 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommu- nalen Stiftungen 2.1 Vorbemerkungen Im Prüfungsjahr 2017 wurde eine neue rechtsfä hige allgemeine Stiftung gegründet, welche von der Stadt Nürnberg kommunal verwaltet wird. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen er- folgte keine Neugründung. Damit bestanden zum Jahresende 28 nichtrechtsfähige und 23 selbständige, rechtsfähige Stif- tungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes ge- führt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet. Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert: Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen  Heilig-Geist-Spital-Stiftung  Findel- und Waisenhausstiftungen  Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung  Kost-Pocher`sche Stiftung  Fritz-Hintermayr-Stiftung  Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung  Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind  Sigmund-Schuckert-Stiftung  Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg  Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg  Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg  Heinrich Gröschel Stiftung  Heinz und Inge Tschech Stiftung  Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung  Rudolf Volland Stiftung  Leo und Trude Denecke Stiftung  Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 237 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 75 von 126  Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung  Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung  Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind  Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg  Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung  Bäume für Nürnberg Stiftung Die Stiftungen verfügten per 31.12.2017 über ein Eigenkapital von insgesamt rd. 266 Mio. Euro (Vorjahr rd. 260 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten 2017 Ausrich- tungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca. 4,8 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Haushaltssatzung, Haushaltspläne Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG ( Bayerisches Stiftungs- gesetz) und in sinngemäßer A nwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2017 eigene Haus- haltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaus- haltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2016 beschlossen. Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus- haltspläne aufgestellt worden. Für die Haushaltssatzungen 2017 der kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (Gruppe A), die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielten, wurde die rechtsaufsi chtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 07.02.2017 bestätigt. Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen. 2.2 Jahresabschlüsse 2017 Die Berichte des BKPV über die im Jahr 2018 durchgeführt e stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C lagen dem Rechnungsprüfungsamt zum Zeitpunkt der ört- lichen Prüfung noch nicht vor. Die Prüfberichte des BKPV (vom 22.03.2018) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg bereits eingegan- gen. In diesen Berichten wurden rein stiftungsspezifische Feststellungen des vorherigen Be- richts (15.10.2010) als erledigt betrachtet und keine neuen Prüfungsfeststellungen (stiftungs- spezifisch) getroffen. Vom BKPV getroffene Feststellungen zum gesamtstädtischen Jahresab- schluss treffen auch auf die A -Stiftungen zu, da diese zwar über jeweils eigene Rechnungs- kreis bilanziert, aber ansonsten nach den gleichen Grundsätzen wie der städti sche Gesamt- haushalt geführt werden. Hinsichtlich der unerledigten Feststellungen der örtlichen Prüfung der Vorjahre zu den Miet - und Pachtverhältnissen wird auf die im Jahr 2018 durchgeführte Schwerpunktprüfung des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2018 zur externen Verwaltung städtischer Immobilien verwiesen. 238 Seite 76 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Für die Stiftungen der Gruppe A erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2017 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungs- prüfungsamt. Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord- nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu- nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt. Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2017 Euro Bilanzsumme zum 31.12.2016 Euro Jahresergebnis 2017 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 44.580.637,84 481.437,88 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 4.117.065,24 103.488,02 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.426.896,32 1.328.011,08 55.505,81 Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 12.533.214,74 58.173,08 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 3.556.644,46 92.333,51 Johanna Sofie Wallner`sche Blin- den- und Stipendienstiftung 190.720,63 190.816,64 1.554,83 Rudolf und Berta Mathes Wohltä- tigkeitsstiftung 794.078,02 792.526,22 6.487,85 Summe 67.368.396,81 67.098.916,22 798.980,98 Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat. 239 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 77 von 126 2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017 Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres- abschlüsse der Stiftungen der Gruppe A ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresab- schlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags- lage der Stiftungen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden müsste. Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß § 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung die- ses berechneten Wertes kann der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichts- jahr erwirtschaftet betrachtet werden. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre der Anfangsbestand des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland indexiert und mit dem Jahresendbestand verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsaus- gleich wäre ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Da bei allen Stiftungen der Kapitalerhalt über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungs- rücklage möglich war, musste diese Berechnung nicht durchgeführt werden. Einzelfeststellungen Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Ebenso entsprachen die Daten der Bilanzen den Werten der Saldenbilanzen, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden. Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschreibungen Die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö- gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab- gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt sowie durch externe Immobi- lienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse werden von den Immobilienverwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufg eführt werden. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen beim Liebenschaftsamt ein und sind dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen. Die fachliche Prüfung der Abrechnung wurde für das Geschäftsjahr 2017 durch das Liegenschaftsamt als Fachdienststelle zeitverzö- gert vorgenommen. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde durch das Liegenschaftsamt der Ver- merk vom 12.12.2018 mit der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung des externen Verwalters übermittelt. 240 Seite 78 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt Hinsichtlich der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus den Vorjahren wurde in- zwischen für das Bilanzjahr 2017 (Abrechnung des Mietjahres 2016) durch das Liegenschafts- amt eine Datei erzeugt und an die Stiftungsverwaltung übermittelt. Diese Datei enthielt detail- lierte Informationen über die aus den jeweiligen einzelnen Mietverhältnissen resultierenden Erträge sowie Rückstände. Die entsprechenden Buchungen in die Finanzsoftware wurden von der Stiftungsverwaltung abgeglichen. Wertpapiere Im Bereich der nichtrechtsfähigen Stiftungen entsprach das Verfahren zur Bewertung des Wertpapierbestandes der für die A-Stiftungen praktizierten Vorgehensweise. Es wurden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vier Stiftungen als Stichprobe selektiert und bei diesen aus- führlich und vollständig der ausgewiesene Wertpapierbestand geprüft. Bestandteil dieser Prü- fung war die korrekte Aktivierung, Ermittlung des Ertrages bzw. Verlustes aus dem Abgang von Finanzanlagen sowie die Abwertungen und Zuschreibungen. Außerdem wurde die Bildung und Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Wertpapiere, welche über -pari erworben wurden geprüft. Überwiegend werden dieselben Finanzanlagen wie bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vor- gehalten. Bei den untersuchten Stiftungen wurde der gesamte Wertpapierbestand geprüft und keine Fehler festgestellt. Des Weiteren wurden in der von der Stiftungsverwaltung aus der Wertpapierkartei generierten Aufstellung keine offensichtlichen Fehler festgestellt. Das Rech- nungsprüfungsamt geht hier aus einem systembezogenen Ansatz davon aus, dass in den Bi- lanzen 2017 der A-Stiftungen die korrekten Werte für den vorgehaltenen Wertpapierbestand ausgewiesen werden. Maßgebend für Finanzanlagen im Bereich der A-Stiftungen war bisher, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 sieht das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr die Rege- lungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Mi- nisterium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für nicht zu beanstanden, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden bei- gemischt werden“. Weiterhin sind in den Wertpapierdepots bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erscheinen au- genscheinlich ausreichend sicher (z.B. Anleihe eines großen Sportartikelherstellers). Die Stif- tungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzan- lage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) dokumentiert. Liquide Mittel Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst- betriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt abgewi- ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon- tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü- fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor. 241 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 79 von 126 Die in der städtischen Buchhaltung per 31.12.2017 insgesamt aufgeführten Werte der liquiden Mittel in Höhe von 2.593.927,14 Euro stimmten mit der Summe aller A-Stiftungen überein. Für das Bankguthaben zum 31.12.2017 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (7.623,87 Euro). Stiftung Liquide Mittel zum 31.12.2017 Euro Liquide Mittel zum 31.12.2016 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung9 2.014.234,49 2.241.565,39 Findel- und Waisenhausstiftungen 78.244,99 101.142,74 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn- materialienstiftung 164.012,12 111.187,69 Kost-Pocher`sche Stiftung 201.332,90 61.927,43 Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen- dienstiftung 17.090,68 17.101,43 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08 Summe 2.601.551,01 2.666.589,79 Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu- ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Alterna- tive kurzfristige und sichere Anlagen der liquiden Mittel wären nicht wirtschaftlich möglich ge- wesen (nur geringe Zinserträge bei hohem Verwaltungsaufwand). Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Stiftungen Für die Jahresabschlüsse 2017 wurde für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft. Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg WB Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen/ Abschreibungen GuV. Für das Sachanlagevermögen der Stiftung ergaben sich Veränderungen bei den geringwerti- gen Wirtschaftsgütern in Folge des Erwerbes von Büromöbeln. Die Brandmeldezentrale der Mauthalle musste im Jahr 2017 wegen eines Defektes erneuert werden. Um den Brandschutz wieder sicherzustellen war der Einbau einer neuen Anlage not- wendig. Insgesamt muss der Brandschutz in der Mauthalle erweitert werden. Die alte Brand- meldezentrale lies diese Erweiterung jedoch nicht zu, weshalb bei der nunmehr neu eingebau- ten Brandmeldeanlage die notwendige K apazitätserhöhung berücksichtigt wurde. Die Stif- tungsverwaltung vertrat hier die Auffassung, dass erst mit der Abnahme der Erweiterung auch die Brandmeldezentrale als fertiggestellte Brandschutzanlage einzustellen wäre und solange als „Anlage Bau“ zu bilanzieren wäre. Die Brandmeldezentrale ging bereits im Jahr 2017 mit 9 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbetrie- bes in Höhe von 7.623,87 Euro und den liquiden Mitteln beim Kassen - und Steueramt in Höhe von 2.006.610,62 Euro zusammen. 242 Seite 80 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen den vorhandenen Installationen in Betrieb und wäre daher als fertiggestellt zu buchen gewe- sen. Als in Betrieb gegangene Anlage wären bereits im Jahr 2017 entsprechende Abschrei- bungen vorzunehmen gewesen. Die Abschreibung des Jahres 2017 ist entsprechend nachzu- holen. Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren zum 31.12. keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Wie in vor- herigen Prüfberichten ausgeführt, handelt es sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittilgungen erhöhen demzufolge die Zu- führungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den aktiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung (Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellungen, welche b etragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage ermittelt werden, abgebaut bzw. soll in Zukunft durch diese Einstellungen auf- gelöst werden. Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde 2017 ein Jahresgewinn in Höhe von 481.437,88 Euro ausgewiesen. Im Jahr 2016 war ein höheres Jahresergebnis von 584.174,93 Euro erzielt worden. Damit wurde das Jah- resergebnis 2017 um 102.739,05 Euro niedriger ausgewiesen (ca. 17,6 %). Hierbei betrug der Rückgang bei den Erträgen rd. 54,9 TEuro (ca. 1,8 %) und die Steigerung bei den Aufwen- dungen rd. 47,9 TEuro (ca. 2,0 %). Insgesamt wurde ein um rd. 288,2 TEuro besseres Ergebnis erzielt, als bei der Aufstellung des Haushaltes ursprünglich prognostiziert. Die vorgelegte Ergebnisrechnung der Stiftungs- verwaltung beinhaltet einen Zahlenvergleich zwischen Ist - und Planwerten des Jahres 2017, welcher in Teilen fehlerhafte Differenzen ausweist. Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr werden nachfolgend kurz skizziert. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Miet - und Pachterträge aus der Bewirtschaftung der Immobilien um rd. 114,1 TEuro gesteigert werden. In Relation zum Vorjahr wurden rd.147,0 TEuro weniger an Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen erzielt. Bei den Zinserträgen ist hier festzustellen, dass der Rückgang an Zins- erträgen von rd. 27,9 TEuro damit begründet werden kann, dass festverzinsliche Wertpapiere fällig wurden und die freigewordenen Mittel nicht mehr zu den früheren günstigen Zinskonditi- onen angelegt werden konnten. Die Veränderungen des außerordentlichen Ergebnisses liegen um rd. 57,5 TEuro niedriger als der Vorjahreswert. Insgesamt wurden rd. 843,1 TEuro Aufwendungen für Ausrichtungen gebucht und damit rd. 19,9 TEuro weniger als im Vorjahr. Kapitalerhalt In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalrücklage wur- den die korrekten Daten aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berechnungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 479.257,88 Euro ergeben. 243 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 81 von 126 Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern, als stiftungsspezifi- scher Son derfall, zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19. 323,89 Euro erhöht. Der aktive Bilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ reduzierte sich somit zum 31.12. 2017 von 1.775.745,49 Euro um 413.065,20 Euro auf 1.315.811,50 Euro. Insgesamt ist das Rech- nungsprüfungsamt der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsv ermögens im Bilanzjahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden kann. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (43.369,2 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (43.620,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (843,1 TEuro). Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi- talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 591,9 TEuro absolut berechnet (Vorjahr 580,3 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 43.620,4 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,4 % (Vorjahr. 1,8 %) entspricht. Dies entspricht (auch den Berechnungen der Stiftungsverwaltung. Damit verschlechterte sich die Rentabilitä t der Stiftung um rd. 11,6 TEuro bzw. ca. 0,4 %-Punkte. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (2,0 %) nicht voll decken. Auch lag die berechnete Rentabilität unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 183,2 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 168,5 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus- richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus- gereicht. Findel- und Waisenhausstiftungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 110.430,48 Euro um 12.385,27 Euro auf 122.815,75 Euro. Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage einen Betrag von 103.488,02 Euro. Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage im Jahr auf 2017 resultierte aus der Überfüh- rung in das Basiskapital in Höhe von 91.102,75 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der Zuführung in Höhe von 103.488,02 Euro aus dem Jahresergebnis. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 4.139,1 TEuro) und dem ausgewiese- nen Anfangsbestand (rd. 4.063,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 206,6 TEuro). 244 Seite 82 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 282,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs- bestand von rd. 4.063,1 TEuro einer Rentabilität von rd. 7,0 % entspricht. In ihren Erläuterun- gen führte die Stiftungsverwaltung eine Rentabilität von 6,83 % auf. Die Abweichung begrün- det sich in geringen Rundungsdifferenzen. Die im Vergleich zum Vorjahr festzustellende Verschlechterung der Rentabilität von 8,2 % auf nunmehr 7,0 % war hauptsächlich auf die niedrigeren Miet- und Pachterträge (um rd. 4,6 TEuro), den höheren Verlusten aus dem Abgang von Finanzanlagen (um rd. 7,7 TEuro) sowie dem niedrigeren Zinsergebnis (um rd. 4,2 TEuro) zurückzuführen. Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität von 7,0 % (Rückgang 1,2 %-Punkte) ist die Leis- tungsfähigkeit der Stiftung immer noch positiv zu bewerten. Im Vergleich zur erreichten Ren- tabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungszeitraum bei ca. 1,5 % und die Steige- rung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren aus zurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 26,5 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 18,8 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich- tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge- reicht. Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung verminderte sich von 55.242,41 Euro um 5.121,25 Euro auf 50.121,16 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 59.790,00 Euro (Erwerb von Anlagevermö- gen) und der steuerlich höchstmöglichen Zuführung v on 54.668,75 Euro aus dem Jahreser- gebnis. Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 54.668,75 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah- resergebnis in voller Höhe eingestellt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 1.307,0 TEuro) und dem ausgewiese- nen Anfangsbestand (rd. 1.266,9 TEuro), zuzüglich der Ausrichtungsmittel (110,8 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapita lerhalt und zur Ausrichtung ver- wendet werden) somit mit rd. 150,9 TEuro (Vorjahr 107,2 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 1.266,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 11,9 % (Vorjahr 8,7 %) entspricht. Die Rentabilität hat sich gegenüber dem Vorjahr somit um ca. 43,7 TEuro (3,2%-Punkte) verbessert. Wesentlich waren hier im Vergleich zum Vorjahr die Steigerung der Erträge aus Erbbauzinsen um rd. 55,9 TEuro. 245 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 83 von 126 Im Hinblick auf die ermittelte Renta bilität ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung positiv zu be- werten. Im Vergleich zur erreichten Rentabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungs- zeitraum bei ca. 1,5 % und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 56,9 TEuro vorhanden. Hiervon wurden rd. 50,8 TEuro ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wur- den in Höhe von rd. 110,8 TEuro gebildet. Die noch vorhandenen Mittel aus dem Jahr 2016 in Höhe von 6.056,42 Euro wären im Jahr 2018 auszureichen. Kost-Pocher`sche Stiftung Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 55.135,49 Euro um 22.526,37 Euro auf 77.661,86 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 22.677,73 Euro (Erwerb von Anlagevermö- gen) und der o.g. vollen höchstm öglichen Zuführung von 45.204,10 Euro aus dem Jahreser- gebnis. Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 45.204,10 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah- resergebnis in voller Höhe eingestellt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (12.531,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (12.461,6 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd. 82,6 TEuro. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 152,1 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs- bestand des Eigenkapitals von rd. 12.461,6 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht. Somit lag der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (7,8 %) um ca. 6,6 %-Punkte nied- riger. Zurückzuführen war der Rückgang der Rentabilität wesentlich darauf, dass im Vorjahr das Ergebnis des V erkaufes eines stiftungseigenen Anwesens (171,8 TEuro) enthalten war und Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen (rd. 10,6 TEuro) zu verzeichnen waren. Auch konnten freigewordene Mittel nicht mehr mit der früher erreichbaren hohen Verzinsung ange- legt werden, was zu einem Rückgang der Zinserträge (rd. 7,1 TEuro) führte. Damit lag die ermittelte Rentabilität unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zins- satz von ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %. 246 Seite 84 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel inne rhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 9,4 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 18,3 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich- tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge- reicht. Fritz-Hintermayr Stiftung Kapitalerhalt Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von 33.418,03 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi- talerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 42.469, 36 Euro um 29.069,87 Euro auf 71.539,23 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 4.348,16 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. höchstmöglichen Zuführung von 33.418,03 Euro. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12. 2017 (3.386,4 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.428,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 52,1 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt u nd zur Ausrichtung zu ve r- wenden sind) somit mit rd. 10,2 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand des Eigenkapitals von rd. 3.428,3 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,3 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) sank die Rentabilität um ca. 2,5 %-Punkte. Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren im Ver- gleich zum Vorjahr um rd. 26,8 TEuro niedrigere Zinserträge, rd. 36,4 TEuro niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um rd. 15,3 TEuro höhere Verluste aus Abgän- gen an Finanzanlagen. Die nicht realisierten Kursverluste der Finanzanlagen werden bei End- fälligkeit neutralisiert, da hier eine Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes erfolgt. Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert, lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 N r. 5 AO i.V.m. AEAO (zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 29,4 TEuro vorhanden. Diese wurden v ollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 31,0 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich- tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge- reicht. 247 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 85 von 126 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung Stiftung Kapitalerhalt Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.554,83 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als erwirtschaftet bewertet werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 13 .091,50 Euro um 764,64 Euro auf 13.856,14 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 790,19 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. steu- erlich höchstmöglichen Zuführung von 1.554,83 Euro. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (186,3 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe- stand (185,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 1,2 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 2,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand des Eigenkapitals von rd. 185,2 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht. Somit verschlechterte sich der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) um ca. 1,6 %- Punkte auf das Niveau des Jahres 2015. Wesentlich ursächlich für die im Vergleich zum Vor- jahr geringere Rentabilität waren hauptsächlich um rd . 2,3 TEuro niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, um 0,7 TEuro niedrigere Zinserträge sowie rd. 2,1 TEuro hö- here Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert, lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 1.246,36 Euro vorhan- den. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 453,31 Euro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus- richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus- gereicht. 248 Seite 86 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Kapitalerhalt Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 6.415,33 Euro ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage von 27.390,22 Euro um 15.767,24 Euro auf 33.805,55 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Eine Übertragung in das Basiskapital auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2017 nicht statt. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (rd. 774,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangs- bestand (rd. 770,7 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 13,1 TEuro. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 17,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand des Eigenkapitals von rd. 770,7 TEuro, einer Rentabilität von rd. 2,2 % (Vorjahr 3,2 %) entspricht. Im Wesentlichen resultierte diese Veränderung daraus, dass rd. 4,3 TEuro weniger Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erzielt wurden und rd. 2,3 TEuro höhere Auf- wendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke anfielen. Auch schlugen um rd. 1,5 TEuro höhere Erstattungen an die Stiftungsverwaltung zu Buche. Zweckausrichtungsrückstellung Die aus den Vorperioden vorhandene Zweckausrichtungsrückstellung in Höhe von rd. 18,5 TEuro wurde vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von rd. 6,6 TEuro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der nicht ausgereichte Betrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von ca. 5,1 TEuro war in o.g. durchgeführten Ausrichtungen enthalten, so dass für die Jahre 2016 und 2017 von einer zeitnahen Ausrich- tung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellung ausgegangen werden kann. 249 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 126 3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfä- higen, von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen wurden gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung (im Einzelnen in den beiden, dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Berichten zum Jahresabschluss 2017 wiedergegeben) kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gese- hen eingehalten wurden. Die Ergebnisse weiterer wichtiger Teilinventuren der städtisch en Kunstgegenstände und Ar- chivalien sind im Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg eingearbeitet worden. Auch die restlichen Überprüfungen und Anpassungen werden vom Rechnungsprüfungsamt in der Pro- jektarbeit begleitet. Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Restinventuren vermittelt der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mit einem Jahresgewinn von ca. 32,1 Mio. Euro im Jahresabschluss 2017 konnte nac h dem Vorjahresgewinn von 29,4 Mio. Euro wieder ein deutlich positives Jahresergebnis erzielt wer- den. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt in 2017 um 41 Mio. Euro auf 1,405 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin große Anstrengungen zu wirksa- men Haushaltsverbesserungen erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand- lung im Rechnungsprüfungsa usschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 21.06.2019 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 60) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 250 Seite 88 von 126 Anlage 1 Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts - und Wirt- schaftsjahr 2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes  Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2017 der Stadt  Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen o Immobilienverwaltung – Liegenschaftsamt o Lebensmittelüberwachung – Ordnungsamt o Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr o Schülerbeförderung beruflicher Schulen – Geschäftsbereich 3. Bürgermeister o Sachaufwand staatlicher und städtischer Realschulen und Gymnasien – Amt für All- gemeinbildende Schulen o Wirtschaftsführung Tafelhalle – KunstKulturQuartier o Soziale Integration/Nürnberg-Pass – Amt für Existenzsicherung und soziale Integra- tion – Sozialamt o Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertagesstätten – Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien – Jugendamt o Tagespflege – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt o Personenschifffahrtshafen – Amt für Wirtschaftsförderung o Verwendung der Edelmetallerlöse – Friedhofsverwaltung o Follow-up-Prüfung der Marktgebühren– Marktamt und Landwirtschaftsbehörde o Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg (Art. 5) – Referat für Umwelt und Gesundheit, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und Soziales o Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM o Prüfung der Abwicklung der Versorgungslasten zwischen der Stadt Nürnberg und dem Klinikum Nürnberg  Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen  Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)  IuK-Prüfungen o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten o Begleitende Prüfung der DMS-Einführung und SAP-Datenarchivierung o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e- Rechnung 251 Anlage 1 Seite 89 von 126 o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung o Anwendergruppe Vergabemanagementsystem o Vergabeprüfungen IuK  Technische Prüfungen o Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg o Kostenprüfungen im BIC-Prozess o VOF- und VOB-Vergabeprüfungen o Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH  Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen)  Klinikums-Prüfung o Jahresabschluss 2017 – Prüfung/Analyse  Prüfung der Eigenbetriebe o Prüfung und Analyse der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe o Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handels mit Badenebenartikeln – NüBad o Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Toilettenanlagen – SÖR o Vergabeprüfungen  Prüfung Staatstheater Nürnberg o Jahresabschlussprüfung 2016/2017  Auftragsprüfungen o Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2017 in verschiedenen externen Einrichtungen (EMN, HdH e.V. u.a.)  Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse  Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention“  Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen 252 Seite 90 von 126 Anlage 2 Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A. Anlagevermögen 4.517.784.608,38 4.467.466.025,22 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183.541.644,00 183.447.672,00 II. Sachanlagen 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 216.794.305,07 212.799.673,39 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49 6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 84.838.931,93 80.224.652,86 8. Anlagen in Bau 195.140.365,89 213.565.968,27 III. Finanzanlagen 546.808.577,57 536.199.053,01 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 454.353.087,84 446.066.105,65 2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68 3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04 4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64 B. Umlaufvermögen 477.516.781,04 434.957.130,87 I. Vorräte 38.358.416,14 49.317.657,20 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.729.050,59 212.104.577,23 1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 23.448.332,27 23.669.643,06 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 17.725.893,33 12.450.195,44 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 22.524.067,92 49.738.692,19 5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 260.429.314,31 173.534.896,44 1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88 2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 34.800.315,71 34.855.034,69 S U M M E D E R A K T I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78 A K T I V A 31.12.201631.12.2017in € in € 253 Anlage 2 Seite 91 von 126 A. Eigenkapital 807.481.614,56 846.001.045,22 I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92 1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95 II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23 1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36 2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 628.780,84 676.382,32 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 470.421,08 382.539,55 III. Verlustvortrag -2.088.096,74 -1.796.510,93 B. Sonderposten 994.865.089,51 962.105.932,07 1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58 2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07 5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03 C. Rückstellungen 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26 1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00 5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00 6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00 7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00 10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30 11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44 D. Verbindlichkeiten 1.655.532.783,51 1.625.684.296,25 1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06 davon: Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69 Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83 Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 89.304.165,81 68.552.581,55 mögen und rechtsfähigen Stiftungen 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 150.477.124,72 80.899.537,06 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.534.900,46 39.688.734,46 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88 6. Sonstige Verbindlichkeiten 117.062.860,70 147.725.751,79 E. Passive Rechnungsabgrenzung 28.834.737,79 26.950.540,98 S U M M E DER P A S S I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78 P A S S I V A 31.12.2016in €31.12.2017in € 254 Seite 92 von 126 Anlage 2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Ergebnisrechnung IST Haushaltsjahr 2017 Ansatz Haushalts- jahr 2017 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2016 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -927.777.947,53 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -881.598.456,95 21.537.647,53 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -473.891.425,98 -456.982.617,28 75.368,00 -456.907.249,28 -456.235.600,71 16.984.176,70 3 + Sonstige Transfererträge -5.960.672,22 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -5.912.800,00 -578.027,78 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -68.439.196,53 -64.417.278,25 0,00 -64.417.278,25 -64.799.880,63 4.021.918,28 5 + Auflösung von Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 0,00 -49.521.977,77 -49.016.953,20 1.877.289,33 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 0,00 -41.659.328,53 -43.943.718,56 2.889.014,06 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -347.214.487,46 -352.118.173,10 447.214,82 -351.670.958,28 -338.005.403,40 -4.456.470,82 8 + Sonstige ordentliche Erträge -81.773.389,92 -46.056.094,00 0,00 -46.056.094,00 -64.006.487,95 35.717.295,92 9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.131.954,24 -3.945.954,00 0,00 -3.945.954,00 -4.541.903,22 1.186.000,24 10 +/- Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 0,00 -10.000,00 -12.417,35 18.446,99 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.006.165.130,56 -1.927.490.422,93 522.582,82 -1.926.967.840,11 -1.908.073.621,97 79.197.290,45 11 - Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 766.020,02 507.537.007,93 479.121.569,76 -6.505.012,20 12 - Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 0,00 84.363.100,00 91.766.102,29 -9.039.003,69 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 248.693.475,85 234.552.532,05 17.914.101,32 252.466.633,37 241.163.638,67 3.773.157,52 14 - Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 20.000,00 105.024.253,50 103.815.432,88 -7.927.252,28 15 - Transferaufwendungen 846.562.754,44 868.925.777,25 185.679,80 869.111.457,05 846.939.558,80 22.548.702,61 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 122.567.117,08 20.496.012,04 143.063.129,12 91.892.711,28 9.378.799,52 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.949.336.189,49 1.922.183.767,79 39.381.813,18 1.961.565.580,97 1.854.699.013,68 12.229.391,48 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -56.828.941,07 -5.306.655,14 39.904.396,00 34.597.740,86 -53.374.608,29 91.426.681,93 17 + Finanzerträge -24.295.343,46 -21.863.930,23 0,00 -21.863.930,23 -14.099.898,86 2.431.413,23 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 36.133.284,00 0,00 36.133.284,00 41.799.391,54 -15.010.722,69 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 26.848.663,23 14.269.353,77 0,00 14.269.353,77 27.699.492,68 -12.579.309,46 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -29.980.277,84 8.962.698,63 39.904.396,00 48.867.094,63 -25.675.115,61 78.847.372,47 19 + Außerordentliche Erträge -3.690.453,22 -199.621,94 0,00 -199.621,94 -5.450.207,91 3.490.831,28 20 - Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 36.200,00 180.000,00 216.200,00 1.739.600,97 -1.382.295,96 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -2.091.957,26 -163.421,94 180.000,00 16.578,06 -3.710.606,94 2.108.535,32 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -32.072.235,10 8.799.276,69 40.084.396,00 48.883.672,69 -29.385.722,55 80.955.907,79 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken). 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes. 255 Anlage 2 Seite 93 von 126 Finanzrechnung zum 31.12.2017 Finanzrechnung IST Haushaltsjahr 2017 Ansatz Haushalts- jahr 2017 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2016 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -946.472.502,65 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -878.085.933,98 40.232.202,65 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -470.405.330,09 -456.967.237,28 75.368,00 -456.891.869,28 -452.907.339,49 13.513.460,81 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.009.505,94 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -6.007.503,15 -529.194,06 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -67.889.994,51 -64.387.278,25 0,00 -64.387.278,25 -65.136.922,72 3.502.716,26 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.416.010,31 -41.370.690,97 0,00 -41.370.690,97 -44.051.770,89 3.045.319,34 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -370.990.458,36 -352.198.553,10 447.214,82 -351.751.338,28 -334.143.263,95 19.239.120,08 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -86.901.095,51 -66.575.293,50 0,00 -66.575.293,50 -51.220.721,42 20.325.802,01 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.263.011,59 -1.232.815,99 0,00 -1.232.815,99 -1.218.426,95 30.195,60 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.994.347.908,96 -1.895.510.869,09 522.582,82 -1.894.988.286,27 -1.832.771.882,55 99.359.622,69 9 - Personalauszahlungen 468.252.397,69 473.421.774,04 998.701,99 474.420.476,03 452.838.678,81 6.168.078,34 10 - Versorgungsauszahlungen 107.297.932,78 105.312.000,00 0,00 105.312.000,00 106.171.346,48 -1.985.932,78 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 238.935.439,69 246.155.828,72 27.497.546,85 273.653.375,57 234.504.387,36 34.717.935,88 12 - Transferauszahlungen 848.846.237,73 866.705.777,25 185.679,80 866.891.457,05 843.233.503,68 18.045.219,32 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 93.681.158,09 104.763.731,48 10.859.884,54 115.623.616,02 86.861.687,76 21.942.457,93 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 51.862.925,48 36.054.984,00 0,00 36.054.984,00 42.807.782,56 -15.807.941,48 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.808.876.091,46 1.832.414.095,49 39.541.813,18 1.871.955.908,67 1.766.417.386,65 63.079.817,21 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -185.471.817,50 -63.096.773,60 40.064.396,00 -23.032.377,60 -66.354.495,90 162.439.439,90 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 0,00 -55.109.100,00 -56.478.398,43 2.003.518,29 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -7.436.190,88 -3.866.000,00 0,00 -3.866.000,00 -6.795.881,85 3.570.190,88 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 0,00 -6.577.000,00 -15.596.714,58 7.495.033,43 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 0,00 -3.961.000,00 -4.288.936,23 312.222,66 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.374.252,48 -2.595.000,00 0,00 -2.595.000,00 -2.885.818,34 -220.747,52 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -85.268.317,74 -72.108.100,00 0,00 -72.108.100,00 -86.045.749,43 13.160.217,74 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 12.038.536,31 5.055.276,00 16.236.332,12 21.291.608,12 4.372.460,14 9.253.071,81 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 103.001.055,55 144.258.867,36 231.877.318,65 376.136.186,01 98.871.514,04 273.135.130,46 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 13.322.000,00 20.922.293,00 34.244.293,00 14.342.230,35 18.325.902,03 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 5.841.032,93 4.136.700,00 12.251,18 4.148.951,18 5.174.696,50 -1.692.081,75 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 22.282.653,18 32.352.724,00 23.472.527,95 55.825.251,95 24.650.479,92 33.542.598,77 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 500.000,00 800.000,00 0,00 800.000,00 551.760,00 300.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 159.581.668,94 199.925.567,36 292.520.722,90 492.446.290,26 147.963.140,95 332.864.621,32 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 74.313.351,20 127.817.467,36 292.520.722,90 420.338.190,26 61.917.391,52 346.024.839,06 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) -111.158.466,30 64.720.693,76 332.585.118,90 397.305.812,66 -4.437.104,38 508.464.278,96 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 78.544.574,40 61.660.000,00 0,00 61.660.000,00 69.693.440,43 -16.884.574,40 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 7.183.385,10 7.544.000,00 0,00 7.544.000,00 4.191.949,05 360.614,90 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 85.727.959,50 69.204.000,00 0,00 69.204.000,00 73.885.389,48 -16.523.959,50 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 35.727.959,50 -56.700.000,00 0,00 -56.700.000,00 -35.691.260,77 -92.427.959,50 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -75.430.506,80 8.020.693,76 332.585.118,90 340.605.812,66 -40.128.365,15 416.036.319,46 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 0,00 -162.335.885,00 -39.800.500,00 -107.404.866,37 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 0,00 162.335.885,00 39.800.500,00 107.404.866,37 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.134.827.280,81 0,00 0,00 0,00 -6.404.146.333,11 4.134.827.280,81 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.137.370.286,39 0,00 0,00 0,00 6.388.920.030,95 -4.137.370.286,39 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 2.543.005,58 0,00 0,00 0,00 -15.226.302,16 -2.543.005,58 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 0,00 -30.000.000,00 -62.303.568,87 87.658.236,18 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste) und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. 256 Seite 94 von 126 Anlage 2 Forderungsspiegel zum 31.12.2017 Arten der Forderungen Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2017 Veränderung im Haushaltsjahr +/i mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 82.249.185,57 -21.494.188,01 60.754.997,56 0,00 0,00 60.754.997,56 1.1 Gebührenforderungen 9.388.418,02 4.001.828,22 13.390.246,24 0,00 0,00 13.390.246,24 1.2 Beitragsforderungen 2.322.741,21 -207.748,04 2.114.993,17 0,00 0,00 2.114.993,17 1.3 Steuerforderungen 69.188.009,47 -25.490.736,14 43.697.273,33 0,00 0,00 43.697.273,33 1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 1.350.016,87 202.467,95 1.552.484,82 0,00 0,00 1.552.484,82 2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.864.321,70 -1.085.931,05 2.778.390,65 0,00 0,00 2.778.390,65 3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 23.669.643,06 -221.310,79 23.448.332,27 0,00 0,00 23.448.332,27 3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.231.161,35 7.376.459,60 12.607.620,95 0,00 0,00 12.607.620,95 3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 7.764,74 11.400,83 19.165,57 0,00 0,00 19.165,57 3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 18.268.000,99 -7.609.171,22 10.658.829,77 0,00 0,00 10.658.829,77 3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 162.715,98 0,00 162.715,98 0,00 0,00 162.715,98 4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 49.738.692,19 -27.214.624,27 22.524.067,92 0,00 0,00 22.524.067,92 5. sonstige Vermögensgegenstände 52.582.734,71 16.640.527,48 69.223.262,19 0,00 0,00 69.223.262,19 Summe aller Forderungen 212.104.577,23 -33.375.526,64 178.729.050,59 0,00 0,00 178.729.050,59 257 Anlage 2 Seite 95 von 126 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017 Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2017 Veränderung im Haushaltsjahr +/- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000.000,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.205.947.938,09 -29.044.574,40 143.893.532,51 208.527.405,95 824.482.425,23 1.176.903.363,69 2.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 vom Land 3.730,69 -532,98 532,98 2.131,92 532,81 3.197,71 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.6 vom Kreditmarkt 1.017.877.034,57 -80.200.019,93 134.718.977,91 171.829.187,55 631.128.849,18 937.677.014,64 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 188.067.172,83 51.155.978,51 9.174.021,62 36.696.086,48 193.353.043,24 239.223.151,34 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 68.918.760,97 20.464.713,22 89.383.474,19 0,00 0,00 89.383.474,19 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 366.179,42 -286.871,04 79.308,38 0,00 0,00 79.308,38 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 68.552.581,55 20.751.584,26 89.304.165,81 0,00 0,00 89.304.165,81 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 80.899.537,06 69.577.587,66 150.477.124,72 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 2.585.437,22 -467.954,87 2.117.482,35 4.2 Leibrentenverträge 323.358,61 -15.474,87 307.883,74 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 77.990.741,23 70.061.017,40 148.051.758,63 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 39.688.734,46 -153.834,00 39.534.900,46 5.1 von Sondervermögen 3.308.688,19 -13.047,36 3.295.640,83 5,2 von verbundenen Unternehmen 1.397.864,86 5.681.845,64 7.079.710,50 5.3 von Beteiligungen 991,75 12.386,25 13.378,00 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 34.799.548,85 -5.786.409,26 29.013.139,59 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 181.640,81 -48.609,27 133.031,54 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.503.573,88 -332.514,13 2.171.059,75 7. Sonstige Verbindlichkeiten 147.725.751,79 -30.662.891,09 117.062.860,70 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 70.319.100,14 -20.230.026,85 50.089.073,29 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 77.406.651,65 -10.432.864,24 66.973.787,41 8. Summe Verbindlichkeiten 1.625.684.296,25 29.848.487,26 1.655.532.783,51 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 433.048.246,92 -36.950.878,57 396.097.368,35 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 10.358.620,00 -578.560,00 9.780.060,00 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2017: 11,2 Mio. €). 258 Seite 96 von 126 Anlage 2 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 2) Nachaktivie- rungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand 01.01.2017 + - + / - + 31.12.2017 01.01.2017 + - + / - + + 31.12.2017 01.01.2017 31.12.2017 in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 277.895.686,00 12.795.647,88 -256.663,51 1.148.210,83 0,00 291.582.881,20 -94.448.014,00 -13.875.821,15 256.626,51 -1.511,56 0,00 27.483,00 -108.041.237,20 183.447.672,00 183.541.644,00 II. Sachanlagen 6.090.983.061,95 224.094.201,59 -101.704.997,58 -1.186.876,87 5.625.283,92 6.217.810.673,01 -2.343.163.761,74 -92.528.758,68 5.313.943,49 1.511,56 -418,57 1.197,74 -2.430.376.286,20 3.747.819.300,21 3.787.434.386,81 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 212.886.338,65 6.764.123,11 -2.961.137,94 12.499,76 182.302,98 216.884.126,56 -86.665,26 -3.156,23 0,00 0,00 0,00 0,00 -89.821,49 212.799.673,39 216.794.305,07 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.785.087.649,70 86.448.298,32 -8.933.234,41 16.791.538,41 98.576,57 1.879.492.828,59 -604.112.255,37 -22.694.913,05 2.797.520,94 354.805,64 -418,57 0,00 -623.655.260,41 1.180.975.394,33 1.255.837.568,18 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.084.961.184,33 28.748.895,43 -959.981,76 77.717.636,73 144.378,37 3.190.612.113,10 -1.508.580.445,46 -50.295.114,34 575.966,05 -1.103,92 0,00 1.197,74 -1.558.299.499,93 1.576.380.738,87 1.632.312.613,17 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.671.438,28 12.760,57 0,00 0,00 0,00 12.684.198,85 -1.978.067,28 -213.705,57 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.191.772,85 10.693.371,00 10.492.426,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 466.422.731,49 404.040,08 -86.653.000,00 80,00 5.200.021,00 385.373.872,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 466.422.731,49 385.373.872,57 6. Fahrzeuge 31.065.556,02 1.744.221,64 -303.129,97 196.419,73 1,00 32.703.068,42 -24.308.786,02 -2.045.276,37 295.297,97 0,00 0,00 0,00 -26.058.764,42 6.756.770,00 6.644.304,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.254.805,05 13.744.732,75 -1.636.332,12 2.828.667,17 0,00 260.191.872,85 -175.024.709,19 -12.121.430,27 1.386.977,15 -352.577,61 0,00 0,00 -186.111.739,92 70.230.095,86 74.080.132,93 8. GWG, Tiere 39.067.390,16 5.841.705,64 -258.181,38 77.307,76 4,00 44.728.226,18 -29.072.833,16 -5.155.162,85 258.181,38 387,45 0,00 0,00 -33.969.427,18 9.994.557,00 10.758.799,00 9. Anlagen in Bau 213.565.968,27 80.385.424,05 0,00 -98.811.026,43 0,00 195.140.365,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 213.565.968,27 195.140.365,89 III. Finanzanlagen 606.886.274,06 23.371.312,03 -7.973.570,89 568,82 1,00 622.284.585,02 -70.687.221,05 -5.018.137,07 95.965,03 0,00 0,00 133.385,64 -75.476.007,45 536.199.053,01 546.808.577,57 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 512.997.955,33 13.828.750,00 -999.023,20 568,82 1,00 525.828.251,95 -66.931.849,68 -4.639.279,46 95.965,03 0,00 0,00 0,00 -71.475.164,11 446.066.105,65 454.353.087,84 1) 1) 2. Wertpapiere 17.231.685,68 5.825.714,11 -4.283.935,38 0,00 0,00 18.773.464,41 -1.013.946,00 -378.857,61 0,00 0,00 0,00 38.672,16 -1.354.131,45 16.217.739,68 17.419.332,96 3. Versorgungsrücklage 31.646.619,04 3.216.847,92 0,00 0,00 0,00 34.863.466,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.646.619,04 34.863.466,96 4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 45.010.014,01 500.000,00 -2.690.612,31 0,00 0,00 42.819.401,70 -2.741.425,37 0,00 0,00 0,00 0,00 94.713,48 -2.646.711,89 42.268.588,64 40.172.689,81 Summe Anlagevermögen 6.975.765.022,01 260.261.161,50 -109.935.231,98 -38.097,22 5.625.284,92 7.131.678.139,23 -2.508.298.996,79 -111.422.716,90 5.666.535,03 0,00 -418,57 162.066,38 -2.613.893.530,85 4.467.466.025,22 4.517.784.608,38 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs- gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 2) Der Saldo von -38.097,22 €, der sich aus der Umbuchungsspalte ergibt, resultiert aus der Umbuchung von Grundstücken, die nicht dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Kommune dienen (z. B. zur Weiterveräußerung bestimmte Grundstücke), ins Umlaufvermögen. ANLAGENSPIEGEL Buchwerte 259 Anlage 2 Seite 97 von 126 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2017 Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum 31.12.2015 Stand zum 31.12.2016 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2017 EUR EUR EUR EUR 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 792.946.439,73 721.417.400,26 -71.608.286,98 649.809.113,28 2. Ergebnis-Rücklage 99.259.370,44 102.514.641,36 32.095.956,83 134.610.598,19 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -13.827.896,22 -1.796.510,93 -291.585,81 -2.088.096,74 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.413.683.798,00 1.430.890.296,00 41.008.850,00 1.471.899.146,00 1.1. Pensionsverpflichtungen 1.214.921.475,00 1.231.423.525,00 39.279.639,00 1.270.703.164,00 Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 194.827.061,00 201.325.920,00 15.260.468,00 216.586.388,00 Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 180.610.939,00 177.400.274,00 7.724.398,00 185.124.672,00 Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 1.822.631,00 1.569.395,00 -116.349,00 1.453.046,00 Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 379.998.946,00 383.928.778,00 6.925.102,00 390.853.880,00 Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 46.291.920,00 44.605.773,00 -1.255.086,00 43.350.687,00 Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 340.045.284,00 354.874.159,00 15.236.681,00 370.110.840,00 Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 71.324.694,00 67.719.226,00 -4.495.575,00 63.223.651,00 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 198.762.323,00 199.466.771,00 1.729.211,00 201.195.982,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 3.318.571,00 2.551.711,00 -373.066,00 2.178.645,00 Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.580.976,00 1.720.303,00 188.822,00 1.909.125,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 16.531.186,00 9.706.847,00 -5.170.286,00 4.536.561,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte 37.414.745,00 39.343.191,00 2.982.208,00 42.325.399,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 22.189.571,00 22.835.495,00 994.308,00 23.829.803,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 72.755.055,00 74.801.074,00 1.349.223,00 76.150.297,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 41.651.331,00 45.542.598,00 1.955.392,00 47.497.990,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 82.747,00 67.170,00 -4.980,00 62.190,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 3.238.141,00 2.898.382,00 -192.410,00 2.705.972,00 2. Altlasten 6.092.500,00 6.797.500,00 -130.000,00 6.667.500,00 3. Unterlassenene Instandhaltung 11.442.414,00 13.574.221,00 542.430,00 14.116.651,00 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 992.253,82 1.487.178,65 746.043,29 2.233.221,94 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 440.297,17 489.369,26 306.832,81 796.202,07 6. Sonstige Rückstellungen 22.860.755,31 23.297.811,35 24.376.947,40 47.674.758,75 Rückstellungen für Urlaub Beamte 2.712.716,24 2.970.699,41 250.130,29 3.220.829,70 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.537.385,12 5.700.388,18 -402.375,71 5.298.012,47 Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 12.345.000,00 13.347.000,00 -4.214.000,00 9.133.000,00 Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 85.739,08 95.202,30 25.440,07 120.642,37 Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 71.020,29 42.067,02 -15.890,71 26.176,31 Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 2.108.894,58 1.142.454,44 28.733.643,46 29.876.097,90 7. Summe aller Rückstellungen 1.455.512.018,30 1.476.536.376,26 66.851.103,50 1.543.387.479,76 260 261 Anlage 3 Seite 99 von 126 Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 41.158.049,50 40.369.870,58 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.752,00 7.106,00 II. Sachanlagen 28.425.159,72 28.765.930,04 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.944.537,34 2.944.537,34 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 25.253.353,63 25.634.278,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 32.309,00 34.922,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 346,00 500,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 111,00 306,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.179,00 1.428,00 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.365,68 0,00 III. Finanzanlagen 12.727.137,78 11.596.834,54 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 12.727.137,78 11.596.687,23 3. Ausleihungen 0,00 147,31 B. Umlaufvermögen 2.151.764,01 2.435.005,03 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.529,52 193.439,64 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.984,85 19.955,08 davon zweifelhafte Forderungen 2.554,83 2.950,60 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 14.612,51 8.523,19 5. Sonstige Vermögensgegenstände 118.932,16 164.961,37 III. Liquide Mittel 2.014.234,49 2.241.565,39 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 7.623,87 19.816,55 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 2.006.610,62 2.221.748,84 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 16,68 16,74 D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 1.315.811,50 1.775.745,49 SUMME DER AKTIVA 44.625.641,69 44.580.637,84 262 Seite 100 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 43.369.192,13 43.620.419,79 I. Basiskapital 41.414.800,13 41.596.649,79 1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 10.000,00 10.000,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.044.118,50 6.024.794,61 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.444.105,95 4.645.279,50 II. Rücklagen 0,00 0,00 1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00 III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 1.954.392,00 2.023.770,00 1. Sonderposten aus Zuwendungen 1.133.946,00 1.176.558,00 2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00 4. Sonstige Sonderposten 819.325,00 846.091,00 B. Rückstellungen 498.001,65 509.639,45 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 168.537,22 183.243,58 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 288.000,00 269.000,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 41.464,43 57.395,87 C. Verbindlichkeiten 758.242,91 449.540,60 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 372.610,79 391.934,68 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.316,50 22.001,32 3. Sonstige Verbindlichkeiten 366.315,62 35.604,60 D. Passive Rechnungsabgrenzung 205,00 1.038,00 SUMME DER PASSIVA 44.625.641,69 44.580.637,84 263 Anlage 3 Seite 101 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 51410000 Zuweisungen vom Land 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90- 54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 199.962,35- 175.000- 207.299,53- 24.962,35 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.900.218,09- 1.838.400- 1.787.758,90- 61.818,09 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 36.377,54- 37.400- 34.909,37- 1.022,46- 54120100 Erbbauzinsen (230) 44.206,82- 44.000- 44.002,89- 206,82 54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.181.353,88- 2.095.400- 2.074.559,77- 85.953,88 54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 500- 349,81- 500,00- ** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 500- 349,81- 500,00- 51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.745,00- 4.745- 4.747,00- 51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.867,00- 37.867- 37.869,00- 55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.766,00- 26.766- 26.768,00- ** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.378,00- 69.378- 69.384,00- 55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 151,84- 100- 220,72- 51,84 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 200,00- 147.229,50- 200,00 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 30.991,90- 28.100- 5.137,00- 2.891,90 55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 269.000,00- 226.300,00- 269.000,00 58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 10.997,93- 11.401,47- 10.997,93 ** + Sonstige ordentliche Erträge 311.341,67- 28.200- 390.288,69- 283.141,67 *** = Ordentliche Erträge 2.570.313,65- 2.202.478- 2.542.862,17- 367.835,65 60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91 ** - Personalaufwendungen Aktiv 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91 60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 3.682,95 6.000 3.499,74 2.317,05 60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 10.321,45 12.000 9.557,26 1.678,55 60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.009,62 5.200 4.186,86 1.190,38 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 200,00 64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 3.086,24 2.900 2.816,91 186,24- 64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.734,99 1.500 2.796,88 234,99- ** - Personalaufwendungen Passiv 22.835,25 27.800 22.857,65 4.964,75 62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 2.218,84 3.000 1.805,21 781,16 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 21.795,50 17.200 16.588,16 4.595,50- 62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 45.129,70 52.200 30.375,42 7.070,30 62270000 Aufwendungen für Wasser 3.467,92 4.000 3.586,00 532,08 62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 4.020,20 4.000 4.020,20 20,20- 62280100 Abwasser - Schmutzwasser (220) 26.847,33 24.400 25.545,92 2.447,33- 62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 86,75 86,75- 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 235.410,90 290.000 217.928,35 54.589,10 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 49.910,22 160.500 79.295,83 110.589,78 62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 448,21 53,10 448,21- 62320320 Unterhalt der Wälder 9.520,25 5.000 19.072,55 4.520,25- 62320410 Grabpflege 347,46 500 347,46 152,54 62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 1.822,66 8.000 6.177,34 62340000 Unterhalt für Maschinen/techn. Anlagen 933,50 1.846,41 933,50- 62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00 62370010 Gebäudereinigung (dezentral) 828,31 62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 20.873,81 21.000 20.700,39 126,19 62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 19.403,32 19.400 19.403,32 3,32- 62370300 Kaminkehrergebühren (230) 401,27 62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 547,46 100 100,25 447,46- 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.054,90 7.054,90- 62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 288.000,00 269.000,00 288.000,00- 62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 210.481,50 247.400 207.679,01 36.918,50 62570200 Erstattung private Unternehmen 2.056,32 2.100 2.056,32 43,68 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 963.876,75 872.300 934.133,48 91.576,75- 64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 1.290,74 94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.354,00 1.354 1.353,00 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 380.925,00 380.925 380.921,00 94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.613,00 2.613 2.614,00 94106000 AfA Fahrzeuge 154,00 154 153,00 94107000 AfA Betriebs- u.Geschäftsausstattung 195,00 672 194,00 477,00 94108000 AfA GWG's 534,60 477,00 534,60- ** - Abschreibungen 385.775,60 385.718 387.002,74 57,60- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 395.321,00 219.000 439.080,00 176.321,00- 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 462.441,96 457.300 496.669,08 5.141,96- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 14.706,36- 99.736,54- 14.706,36 ** - Transferaufwendungen 843.056,60 676.300 836.012,54 166.756,60- 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00- 64230000 Gebühren 2.616,00 2.616,00- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 178,50 200 249,60 21,50 64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 100 1.114,80 100,00 64270200 Kosten für ärztliche Untersuchungen 200 200,00 64310100 Bürobedarf 21,59 200 219,13 178,41 64330000 Zeitungen und Fachliteratur 595,06 600 605,17 4,94 64350000 Fernmeldegebühren 1.715,34 1.800 1.703,67 84,66 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00- 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 762,20 600 1.059,51 162,20- 64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 20.953,02 22.200 17.683,08 1.246,98 64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 500 500,00 64390700 Transportkosten, Umzugskosten 16.026,27 20.000 35.602,16 3.973,73 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.199,08 3.309,56 3.199,08- 64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 9.238,91 9.077,06 9.238,91- 64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81- 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.013,95 900 958,20 113,95- 64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 1.329,00- 1.329,00 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 26.395,90 28.100 562,10 1.704,10 64710200 Grundsteuer (dezentral) 71.514,20 71.500 71.514,20 14,20- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 15.060,46 15.400 16.387,85 339,54 64990000 Vermischte Aufwendungen 25,12 100 450,96 74,88 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 171.628,41 166.000 164.138,86 5.628,41- *** = Ordentliche Aufwendungen 2.443.538,70 2.195.118 2.398.676,53 248.420,70- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 126.774,95- 7.360,00- 144.185,64- 119.414,95 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 57.659,02 292.200- 329.734,28- 349.859,02- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 404.644,31- 40.000- 45.426,25- 364.644,31 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.527,60- 300- 1.238,80- 1.227,60 ** + Finanzerträge 348.512,89- 332.500- 376.399,33- 16.012,89 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45 ** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45 **** = Finanzergebnis 345.052,34- 329.000- 372.920,22- 16.052,34 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 471.827,29- 336.360- 517.105,86- 135.467,29 59119000 Andere außerordentliche Erträge 0,35- 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 20.663,03- 75.056,79- 20.663,03 ** + Außerordentliche Erträge 20.663,03- 75.057,14- 20.663,03 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 11.052,44 7.988,07 11.052,44- ** - Außerordentliche Aufwendungen 11.052,44 7.988,07 11.052,44- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 9.610,59- 67.069,07- 9.610,59 ****** = Jahresergebnis vor ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88 ******* = Ergebnis nach ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88 264 Seite 102 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 265 Anlage 3 Seite 103 von 126 Findel- und Waisenhausstiftungen Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 4.016.319,18 3.952.715,03 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 2.553.759,79 2.553.828,79 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.508,00 2.233.577,00 III. Finanzanlagen 1.462.559,39 1.398.886,24 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.462.559,39 1.398.886,24 B. Umlaufvermögen 146.241,43 164.350,21 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.996,44 63.207,47 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 60.652,55 55.863,58 III. Liquide Mittel 78.244,99 101.142,74 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 78.244,99 101.142,74 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 4.162.560,61 4.117.065,24 266 Seite 104 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 4.139.134,93 4.063.145,51 I. Basiskapital 4.016.319,18 3.952.715,03 1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.119.183,85 1.028.081,10 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -46.482,77 -18.984,17 II. Rücklagen 122.815,75 110.430,48 1. Kapitalerhaltungsrücklage 122.815,75 110.430,48 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 22.729,88 38.066,67 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.760,75 26.530,98 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.969,13 11.535,69 C. Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 4.162.560,61 4.117.065,24 267 Anlage 3 Seite 105 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 76.618,13- 74.100- 74.355,54- 2.518,13 54120100 Erbbauzinsen (230) 234.400,19- 232.100- 232.077,11- 2.300,19 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 311.043,88- 306.200- 306.458,21- 4.843,88 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.100,00- 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 10.572,25- 8.000- 10.120,60- 2.572,25 ** + Sonstige ordentliche Erträge 10.572,25- 8.000- 13.220,60- 2.572,25 *** = Ordentliche Erträge 321.616,13- 314.200- 319.678,81- 7.416,13 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 14.425,15 23.800 28.004,94 9.374,85 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 6.900 6.900,00 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.146,90 7.146,90- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.247,29 14.400 12.345,88 1.152,71 62570200 Erstattung private Unternehmen 2.570,40 2.600 2.570,40 29,60 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 37.389,74 47.700 42.921,22 10.310,26 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 69,00 100 70,00 31,00 ** - Abschreibungen 69,00 100 70,00 31,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 214.334,57 193.800 241.527,91 20.534,57- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.770,23- 42.146,30- 7.770,23 ** - Transferaufwendungen 206.564,34 193.800 199.381,61 12.764,34- 64230000 Gebühren 2.594,00 2.594,00- 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 137,55 200 157,93 62,45 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 7.978,25 8.000 283,60 21,75 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 3.005,69 3.200 5.328,00 194,31 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.715,49 11.400 5.769,53 2.315,49- *** = Ordentliche Aufwendungen 257.738,57 253.000 248.142,36 4.738,57- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 63.877,56- 61.200- 71.536,45- 2.677,56 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 7.384,30 34.600- 40.979,60- 41.984,30- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 46.994,76- 2.700- 2.775,75- 44.294,76 ** + Finanzerträge 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46 *** = Finanzergebnis 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02 ****** = Jahresergebnis vor ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02 ******* = Ergebnis nach ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02 268 Seite 106 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 294.739,00 69,00 294.808,00 2.233.508,00 2.233.577,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 294.739,00 69,00 0,00 0,00 294.808,00 2.553.759,79 2.553.828,79 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24 Zwischensumme: 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 0,00 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 0,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24 G e s a m t s u m m e 4.353.404,95 689.150,00 597.978,25 0,00 4.444.576,70 400.689,92 27.711,60 144,00 0,00 428.257,52 4.016.319,18 3.952.715,03 269 Anlage 3 Seite 107 von 126 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 1.256.914,19 1.211.623,63 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 III. Finanzanlagen 778.960,00 733.669,44 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 778.960,00 733.669,44 B. Umlaufvermögen 168.473,13 116.347,65 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96 III. Liquide Mittel 164.012,12 111.187,69 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 164.012,12 111.187,69 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.509,00 39,80 SUMME DER AKTIVA 1.426.896,32 1.328.011,08 270 Seite 108 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 1.307.035,35 1.266.866,04 I. Basiskapital 1.256.914,19 1.211.623,63 1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 538.181,13 478.391,13 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -20.843,60 -6.344,16 II. Rücklagen 50.121,16 55.242,41 1. Kapitalerhaltungsrücklage 50.121,16 55.242,41 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 119.234,97 61.145,04 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.809,09 56.903,62 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.425,88 4.241,42 C. Verbindlichkeiten 626,00 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 626,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 1.426.896,32 1.328.011,08 271 Anlage 3 Seite 109 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 750,00- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 750,00- 54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 101.625,00- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 101.625,00- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 837,06- 2.976,00- 837,06 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.576,00- 9.137,70- 2.576,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 3.413,06- 12.113,70- 3.413,06 *** = Ordentliche Erträge 160.913,06- 157.500- 114.488,70- 3.413,06 62320410 Grabpflege 400,37 200 459,87 200,37- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 6.874,80 5.600 5.617,53 1.274,80- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 7.275,17 5.800 6.077,40 1.475,17- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 50.847,20 109.800 43.334,00 58.952,80 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 59.905,47 30.050,78 59.905,47- ** - Transferaufwendungen 110.752,67 109.800 73.384,78 952,67- 64230000 Gebühren 2.576,00 2.576,00- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 234,52 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 760,46 1.000 2.788,00 239,54 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.336,46 1.000 3.022,52 2.336,46- *** = Ordentliche Aufwendungen 121.364,30 116.600 82.484,70 4.764,30- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 39.548,76- 40.900- 32.004,00- 1.351,24- 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 2.869,48 11.400- 14.638,90- 14.269,48- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 18.826,53- 3.200- 3.177,61- 15.626,53 ** + Finanzerträge 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05 *** = Finanzergebnis 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81 ****** = Jahresergebnis vor ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81 ******* = Ergebnis nach ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81 272 Seite 110 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 801.520,40 204.790,00 144.162,94 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44 Zwischensumme: 801.520,40 204.790,00 144.162,94 0,00 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44 G e s a m t s u m m e 1.279.474,59 204.790,00 144.162,94 0,00 1.340.101,65 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 1.256.914,19 1.211.623,63 273 Anlage 3 Seite 111 von 126 Kost-Pocher’sche Stiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 12.453.452,60 12.406.484,99 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.918.700,00 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.918.700,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00 6. Fahrzeuge 0,00 0,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.533.552,60 3.487.784,99 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.533.552,60 3.487.784,99 B. Umlaufvermögen 257.028,64 126.729,75 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.695,74 64.802,32 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.993,50 5.993,50 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20 5. Sonstige Vermögensgegenstände 37.958,04 47.064,62 III. Liquide Mittel 201.332,90 61.927,43 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 201.332,90 61.927,43 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 12.710.481,24 12.533.214,74 274 Seite 112 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 12.531.114,46 12.461.620,48 I. Basiskapital 12.453.452,60 12.406.484,99 1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 63.805,65 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 737.539,42 714.861,69 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.533.462,09 1.572.977,86 II. Rücklagen 77.661,86 55.135,49 1. Kapitalerhaltungsrücklage 77.661,86 55.135,49 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 44.051,20 47.771,59 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.338,37 9.443,56 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 25.712,83 38.328,03 C. Verbindlichkeiten 135.315,58 23.822,67 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500,00 1.150,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 134.815,58 22.672,67 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 12.710.481,24 12.533.214,74 275 Anlage 3 Seite 113 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 550,00- 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 800,00- 54120100 Erbbauzinsen (230) 35.475,40- 35.500- 35.475,40- 24,60- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.475,40- 35.500- 36.825,40- 24,60- 55110000 Veräuß.von Grundstücken und Gebäuden 251.000,00- 55110001 Veräuß. v. Grundstücken u. Gebäuden 251.000,00 55402000 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 171.843,98- 55402001 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 1.200,00- 1.200,00 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.363,98- 9.300,00- 2.363,98 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 21.362,03- 19.100- 12.780,00- 2.262,03 ** + Sonstige ordentliche Erträge 24.926,01- 19.100- 193.923,98- 5.826,01 *** = Ordentliche Erträge 60.401,41- 54.600- 230.749,38- 5.801,41 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 16,61 62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 289,90 62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 773,24 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 333,20 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 12.303,08 16.900 17.380,04 4.596,92 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 12.303,08 16.900 18.792,99 4.596,92 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 27,00 ** - Abschreibungen 27,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 73.738,55 73.500 71.052,81 238,55- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 8.894,81 9.443,56 8.894,81- ** - Transferaufwendungen 82.633,36 73.500 80.496,37 9.133,36- 64230000 Gebühren 972,00 972,00- 64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 17,77 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 10.985,03 19.100 328,00 8.114,97 64710200 Grundsteuer (dezentral) 509,04 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 8.746,83 8.800 11.302,84 53,17 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.703,86 27.900 12.157,65 7.196,14 *** = Ordentliche Aufwendungen 115.640,30 118.300 111.474,01 2.659,70 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 55.238,89 63.700 119.275,37- 8.461,11 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 16.034,64 70.100- 85.225,34- 86.134,64- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 129.446,61- 34.700- 35.293,11- 94.746,61 ** + Finanzerträge 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97 *** = Finanzergebnis 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08 ****** = Jahresergebnis vor ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08 ******* = Ergebnis nach ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08 276 Seite 114 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.428.659,00 1.200,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 9.428.659,00 1.200,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99 Zwischensumme: 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 0,00 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 0,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99 G e s a m t s u m m e 13.025.648,59 1.548.073,41 1.448.621,05 0,00 13.125.100,95 619.163,60 52.540,75 56,00 0,00 671.648,35 12.453.452,60 12.406.484,99 277 Anlage 3 Seite 115 von 126 Fritz-Hintermayr-Stiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 3.314.853,90 3.385.818,26 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.314.853,90 3.385.818,26 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.314.853,90 3.385.818,26 B. Umlaufvermögen 143.164,40 170.826,20 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17 III. Liquide Mittel 108.997,88 108.275,03 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 108.997,88 108.275,03 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 3.458.018,30 3.556.644,46 278 Seite 116 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 3.386.393,13 3.428.287,62 I. Basiskapital 3.314.853,90 3.385.818,26 1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 572.992,20 568.644,04 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 5.891,70 81.204,22 II. Rücklagen 71.539,23 42.469,36 1. Kapitalerhaltungsrücklage 71.539,23 42.469,36 III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 36.025,17 90.914,44 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 31.029,37 29.439,97 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 4.995,80 61.474,47 C. Verbindlichkeiten 35.600,00 37.442,40 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.150,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 35.600,00 36.292,40 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 3.458.018,30 3.556.644,46 279 Anlage 3 Seite 117 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 4.866,20- 9.720,00- 4.866,20 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 70.465,84- 70.500- 34.048,69- 34,16- ** + Sonstige ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04 *** = Ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04 62320410 Grabpflege 751,89 700 674,54 51,89- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 9.555,27 9.000 8.436,92 555,27- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 10.307,16 9.700 9.111,46 607,16- 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 50.507,60 36.700 50.666,00 13.807,60- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 1.589,40 11.596,68 1.589,40- ** - Transferaufwendungen 52.097,00 36.700 62.262,68 15.397,00- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 16.416,56 70.500 1.117,24 54.083,44 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 13.987,17 14.200 22.476,28 212,83 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.403,73 84.700 23.593,52 54.296,27 *** = Ordentliche Aufwendungen 92.807,89 131.100 94.967,66 38.292,11 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 17.475,85 60.600 51.198,97 43.124,15 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 8.199,23 36.300- 99.830,80- 44.499,23- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 118.008,59- 50.100- 36.786,37- 67.908,59 ** + Finanzerträge 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36 *** = Finanzergebnis 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 92.333,51- 25.800- 85.418,20- 66.533,51 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 40,00 ** - Außerordentliche Aufwendungen 40,00 *** = Außerordentliches Jahresergebnis 40,00 ****** = Jahresergebnis vor ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51 ******* = Ergebnis nach ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51 280 Seite 118 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26 Zwischensumme: 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26 G e s a m t s u m m e 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26 281 Anlage 3 Seite 119 von 126 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 172.471,30 172.150,31 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 172.471,30 172.150,31 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 172.471,30 172.150,31 B. Umlaufvermögen 18.249,33 18.666,33 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90 III. Liquide Mittel 17.090,68 17.101,43 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.090,68 17.101,43 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 190.720,63 190.816,64 282 Seite 120 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 186.327,44 185.241,81 I. Basiskapital 172.471,30 172.150,31 1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 11.567,32 10.777,13 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 700,58 1.169,78 II. Rücklagen 13.856,14 13.091,50 1. Kapitalerhaltungsrücklage 13.856,14 13.091,50 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 4.393,19 5.574,83 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 453,31 1.246,36 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.939,88 4.328,47 C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 190.720,63 190.816,64 283 Anlage 3 Seite 121 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz /Ist 2017 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69- ** + Sonstige ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69- *** = Ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69- 62320410 Grabpflege 139,00 200 139,00  61,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 184,75 100 109,29  84,75- * * - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 323,75 300 248,29  23,75- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 2.000,00 1.300 700,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 793,05- 1.246,36  793,05 ** - Transferaufwendungen 1.206,95 1.300 1.246,36  93,05 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 2.152,31 2.200 73,80  47,69 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 1.763,72 1.500 2.170,36  263,72- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.916,03 3.700 2.244,16  216,03- *** = Ordentliche Aufwendungen 5.446,73 5.300 3.738,81  146,73- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 3.294,42 3.100 716,19- 194,42- 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 948,22 3.300- 3.614,20- 4.248,22- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 5.797,47- 1.300- 2.019,67- 4497,47 ** + Finanzerträge 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25 *** = Finanzergebnis 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83 ****** = Jahresergebnis vor ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83 ******* = Ergebnis nach ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83 284 Seite 122 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 182.667,50 67.942,50 67.152,31 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 10.986,39 172.471,30 172.150,31 Zwischensumme: 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31 G e s a m t s u m m e 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31 285 Anlage 3 Seite 123 von 126 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Anlagevermögen 735.853,60 736.670,08 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 597.258,70 605.820,70 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 597.258,70 605.820,70 III. Finanzanlagen 138.594,90 130.849,38 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 138.594,90 130.849,38 B. Umlaufvermögen 58.224,42 55.856,14 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06 III. Liquide Mittel 27.557,03 25.390,08 1. Kassenbestand 9.919,08 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.637,95 25.390,08 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 794.078,02 792.526,22 286 Seite 124 von 126 Anlage 3 P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in € A. Eigenkapital 774.896,92 770.736,07 I. Basiskapital 741.091,37 743.345,85 1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -5.137,58 -2.883,10 II. Rücklagen 33.805,55 27.390,22 1. Kapitalerhaltungsrücklage 33.805,55 27.390,22 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 9.262,02 21.790,15 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.551,20 18.471,83 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.710,82 3.318,32 C. Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 794.078,02 792.526,22 287 Anlage 3 Seite 125 von 126 Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 72,52- 72,52 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 1.130,00- 5.338,25- 1.130,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 1.202,52- 5.338,25- 1.202,52 *** = Ordentliche Erträge 56.410,68- 55.900- 60.546,41- 510,68 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 4.450,97 15.400 6.569,23 10.949,03 62320410 Grabpflege 338,80 300 332,75 38,80- 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 17.156,34 17.600 14.808,04 443,66 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.654,77 2.500 2.204,21 1.154,77- 62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.093,99 2.100 2.054,95 6,01 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 27.694,87 37.900 25.969,18 10.205,13 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00 ** - Abschreibungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 25.020,00 6.600 5.800,00 18.420,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 11.920,63- 7.614,67 11.920,63 ** - Transferaufwendungen 13.099,37 6.600 13.414,67 6.499,37- 64230000 Gebühren 1.130,00 1.130,00- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 4,90 9,50 4,90- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 661,36 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 522,50 800 1.812,10 277,50 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.657,40 800 2.482,96 857,40- *** = Ordentliche Aufwendungen 51.013,64 53.900 50.429,81 2.886,36 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 5.397,04- 2.000- 10.116,60- 3.397,04 57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 956,91 600- 1.554,14- 1.556,91- 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 3.850,88- 1.200- 1.604,98- 2.650,88 ** + Finanzerträge 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97 *** = Finanzergebnis 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 8.291,01- 3.800- 13.275,72- 4.491,01 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 750,93- ** + Außerordentliche Erträge 750,93- 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 1.803,16 1.555,00 1.803,16- ** - Außerordentliche Aufwendungen 1.803,16 1.555,00 1.803,16- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 1.803,16 804,07 1.803,16- ****** = Jahresergebnis vor ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85 ******* = Ergebnis nach ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85 288 Seite 126 von 126 Anlage 3 Anlagenspiegel zum 31.12.2017 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 89.460,60 8.562,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 89.460,60 8.562,00 0,00 0,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 2. Wertpapiere 140.692,67 40.000,00 29.927,48 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 12.170,29 138.594,90 130.849,38 Zwischensumme: 110.566,55 40.000,00 29.927,48 0,00 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 0,00 12.170,29 138.594,90 130.849,38 G e s a m t s u m m e 805.847,85 40.000,00 29.927,48 0,00 846.046,49 99.303,89 11.309,80 420,80 0,00 110.192,89 735.853,60 736.670,08 289 Jahresabschluss 2017 Anhang Ö 3Ö 3 290 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 6 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 6 Änderungen der Bilanzstruktur ................................................................................................................................ 7 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 7 AKTIVA ............................................................................................................................................................... 7 A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 7 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 7 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 7 A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 8 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................................... 10 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 10 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ...................................................... 10 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 11 6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 12 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstattung ..................................................... 12 8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 12 A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 13 1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 15 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 16 3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 18 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 18 4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 18 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 19 B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 19 B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 19 Vorräte ........................................................................................................................................... 19 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 20 1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 20 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 20 291 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 21 3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 21 3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 21 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 22 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 22 5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 23 Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 23 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 24 7. Wertpapiere des Umlaufvermögens .......................................................................................... 24 B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 24 1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 24 C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 25 ARAP: Disagio ............................................................................................................................... 25 ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ................................................................... 25 ARAP ............................................................................................................................................. 26 PASSIVA .......................................................................................................................................................... 27 A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 27 A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 27 A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 28 A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 29 A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 29 B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 30 1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 30 2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 32 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 32 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 32 5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 33 C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 33 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen ...................................................................................... 34 2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen .......................................................................................... 35 292 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 4. – 11. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 36 D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 38 1. Anleihen ..................................................................................................................................... 38 2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 39 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 39 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 41 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 42 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 43 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 43 7. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 44 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................ 44 E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 45 Passive Rechnungsabgrenzung .................................................................................................... 45 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 52 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 53 Erträge .............................................................................................................................................................. 54 Aufwendungen .................................................................................................................................................. 62 Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 73 Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 77 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 78 Ertragslage ....................................................................................................................................................... 79 Vermögenslage ................................................................................................................................................. 84 Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 85 Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 87 Prognosebericht .................................................................................................................................................... 91 Risikobericht .......................................................................................................................................................... 91 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 ................................................................................................................. 93 293 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 294 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _________________________________________________________________________________ 6 Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV- Doppik) erstellt. In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge- sondert beschrieben. Die Haushaltssatzung 201 7 wurde am 17.11.2016 vom Stadtrat besc hlossen und mit Schreiben vom 02.12.2016 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re- gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom 20.02.2017. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts- blatt Nr. 5 vom 08.03.2017. Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres. Am 25.10.2017 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags- haushaltssatzung beschlossen und mit Schrei ben vom 06.11.2017 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge- legt. Nachdem diese gegen die 1. Nachtragshaus- haltssatzung keine Einwände erhob, erfolgte die Be- kanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2017. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs- und Be- wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun- gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Ver mögens“ (Bewertungs- richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay- erischen Staatsministerium des Innern angewendet. Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de- ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im Einzelnen wertmäßig 150 € netto nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde verzichtet (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR). Die zugrundegelegten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege- lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist zu aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert dar- gestellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirt- schaftliche Eigentum. Vermögensgegenstände wer- den nach der Brutto- Methode angesetzt, d. h. Ver- mögensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert inklusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse wer- den als Sonderposten passiviert und analog des zu- gehörigen Anlagengutes aufgelöst. Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa- chungsverfahren angewandt: • Festbewertung: z. B. für den Medienbestand der Stadtbibliothek • Gruppenbewertung nach Wertgruppen: z. B. für Sammlungen in Museen • Individuelle Sammelbewertung: z. B. für Fach- räume, Turnhallenaus stattungen und Musikin- strumente der Schulen 295 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage _________________________________________________________________________________ 7 Änderungen der Bilanzstruktur In der Bilanzstruktur der Stadt Nürnberg wurde seit der Erst ellung des Jahresabschlusses 20 16 eine Umgliederung eines Kontos in eine andere Bilanzpo- sition vorgenommen. Die Änderungen werden nach § 80 Abs. 2 S. 2 KommHV-Doppik wie folgt erläutert und begründet: Das Konto „Schulgirokonten Spar- kasse (Bestände)“ wurde zu „Girokonten außerh. SAP Sparkasse (Schule, Stiftung)“ umbenannt und innerhalb der Position „Liquide Mittel“ (Aktiva B. IV.) von dem Posten „Kassenbestand“ auf den Posten „Bankguthaben“ umgegliedert. Die Umgliederung ist erfolgt, da auf dem Konto Bankguthaben ausgewie- sen werden. Der Vorjahreswert zum 31.12.2016 wurde angepasst, um eine Vergleichbarkeit der be- troffenen Positionen zu gewährleisten. Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen- stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen- den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un- terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er- läutert. AKTIVA A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK Immaterielle Vermögensgegen- stände aus geleisteten Zuwendun- gen Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf- gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des Zuschusses, ansonsten 10 Jahre) Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017 € 31.12.2016 € Lizenzen 16.498,00 52.804,00 EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwen- dungen 178.517.512,00 178.046.701,00 Summe 183.541.644,00 183.447.672,00 296 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 8 Die Bilanzposition immaterielle Vermögensgegen- stände erhöhte sich im Vorjahresvergleich insgesamt marginal um rd. 94 TEUR. Der Bestandsminderung im Bereich Lizenzen be- gründet sich in den Wertberichtungen durch Ab- schreibungen sowie Umbuchungen hin zur Anlagen- klasse EDV-Software. Die Wertsteigerung im Bereich EDV -Software (0,34 Mio. €) resultiert insb. in der Anschaffung neuer EDV- Software für SAP -/ESS-/MSS; Partitionslizenzen Oracle; Software für das Dokumentenmanagement - und eCall-Notrufsystems. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen aus geleisteten Zuwendungen liegt der Schwerpunkt wei- terhin in der Bezuschussung freigemeinnütziger Trä- ger von Kindertageseinrichtungen im Gesamtvolu- men von 11,88 Mio. €. u.a. für die Kita‘s Krakauerstr. 36 (2,27 Mio. €), Körnerstr. 53 (1,23 Mio. €), Laufam- holzstr. 351 (1,03 Mio. €), Halskestr. 11, (0,96 Mio. €), Frauenholzstr. 10 (0,89 Mio. €), Braillestr. 27 (0,87 Mio. €) und Klingenhofstr. 6 (0,60 Mio. €). Die ausgereichten Investitionszuschüsse für gemein- nützige Vereine zur Stärkung des Breitensports be- liefen sich auf 0,21 Mio. €. Weiterhin wurde ein Baukostenzuschuss für den ge- meinschaftlichen Umbau der höhenfreien Kreuzung der BAB A6/AS Langwasser/Gleiwitzer Str. in Höhe von 0,70 Mio. € an die Autobahndirektion Nor dbay- ern geleistet. Die Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung betrugen 0,79 Mio. €. Den Zugängen bei der Position immaterielle Vermö- gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen im Wert von 11,88 Mio. € stehen Wertberichti gungen durch Abschreibungen (11,41 Mio. €) gegenüber. A. II. Sachanlagen Unbebaute Grundstü- cke und grundstücks- gleiche Rechte Ansatz zu Anschaffungskosten. Primat der Anschaffungs- und Herstellungskosten (§77 Abs. 1 KommHV-Doppik). Als maßgebliche Rechtsgrundlagen gelten die BayGO, die KommHV-Doppik und die Be- wertR zur KommHV-Doppik. Soweit in den kommunalgesetzlichen Grundlagen keine Re- gelungen getroffen sind, fanden gem. Ziffer 1.1.1 BewertR die handelsrechtlichen Vor- schriften und Grundsätze sinngemäße Anwendung. Für die Grundstücke mit nicht ermittelbaren bzw. nicht ansetzbaren Anschaffungskosten (z.B. Währung nicht in DM oder Euro) wurden subsidiär Ersat zwerte entsprechend der Bewertungsrichtlinie unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m Nr. 1.1.1 BewertR) ermittelt. Hierfür wurde zur Bestimmung der Nutzungsart jedes einzelne Flurstück anhand der vorhandenen Luftbilder des Geoinformationssystems der Stadt Nürnberg überprüft. Soweit erforderlich, wurden die Erschließungskostenbeitrags- unterlagen für die maßgeblichen Flurstücke recherchiert und in digitalisierter Form archi- viert. Bei den außermärkischen Flurstücken wurden für die Ersatzbewertung die erteilten Bo- denrichtwertauskünfte herangezogen. Hiervon betroffen waren ausschließlich Flächen landwirtschaftlicher Nutzung. Konnten bei den zuständigen Gutachterausschüssen we- der aktuelle noch historische Bodenrichtwerte in Erfahrung gebracht werden, wurde der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Bayern veröffentlichte durchschnittliche Kaufwert für Ackerflächen des betroffenen Landkreises auf den Bewertungsstichtag rück- indiziert. 297 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 9 Die Bewertung von Arealen mit Verdacht auf Altlastenablagerung basiert auf Grundlage einer umfassenden Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der Umweltbehörde. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Ansatz zu (fortgeführten) AHK Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei- genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer- tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver- mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen hergestellt. Die Bewertung der Grundstücksflächen erfolgt analog der Vorgehensweise zu den „un- bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten“. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Ansatz primär auf Basis der AHK Die Ersatzbewertung der Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be- wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg. Berücksichtigt wurde hierbei, dass für das Stadtgebiet nahezu flächendeckend Boden- richtwerte vorliegen, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffent- licht sind. Da nicht für jede Gemarkung, insbesondere im Innenstadtbereich, ein Bodenrichtwert für Ackerland vorliegt, wurde von einer ersatzweisen Bewertung von Grund und Boden nach Anlage 1 Nr. 16 zur BewertR (BRW landwirtschaftlicher Flächen) abgewichen. Die Basis für dieses Vorgehen gibt der Wertansatz der Anlage 1 zur Bewertungsrichtlinie. Sofern kein Bodenrichtwert für Ackerland vorliegt, orientiert sich die Ersatzwertbewertung der Gemeinbedarfsflächen mit Infrastrukturnutzung einheitlich an der Bewertung von Grünflächen. Hierzu wurde der niedrigste Bodenrichtwert der Gemarkung ermitte lt und mit 20 v. H. (vergleichbar mit Grünflächen) für das Infrastrukturvermögen angesetzt. Mit diesem Vorgehen wurde sowohl dem Vorsichtsprinzip, als auch der Notwendigkeit einer rechtskonformen und stetigen Bewertung Rechnung getragen und zugleich eine überhöhte oder übertrieben unterschätzende Wertdarstellung für Gemeinbedarfsflächen mit Infrastrukturnutzung vermieden. Bauten auf fremden Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei- genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer- tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver- mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen hergestellt. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet: - AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar) - Versicherungswert (wenn bekannt) mit Abschlag von 50 % - Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger entsprechend festgelegter Wertegruppen - Erinnerungswert (1 €) Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK 298 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 10 Maschinen und tech-ni- sche Anlagen sowie Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Ansatz zu fortgeführten AHK Anlagen in Bau Ansatz zu AHK 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2017 € 31.12.2016 € Grünflächen 18.480.156,72 17.758.433,93 Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56 Wald, Forsten 20.454.727,35 20.454.772,35 Sonstige unbebaute Grundstücke 146.307.453,56 144.402.823,88 Natur- und Landschaftsschutzgebiete 245.884,29 245.740,37 Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30 Summe 216.794.305,07 212.799.673,39 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kindertageseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00 Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00 Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00 Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00 Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00 Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41 Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge- brauch) Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 529.260.314,39 486.872.439,47 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00 Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00 Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87 4. Bauten auf fremden Grund und Boden Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00 299 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 11 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler Kunstgegenstände 384.675.727,64 465.724.586,56 Baudenkmäler 698.144,93 698.144,93 Summe 385.373.872,57 466.422.731,49 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo einen plus in Höhe von 3,99 Mio. €. Der Wertzuwachs resultiert vor allem aus der Neuordnung der Grundstücke im eingeleiteten Umlegungsverfahren für das Bauentwicklungsgebiet Züricher Straße. Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund- stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von 75,86 Mio. € ist, entsprechend den Vorjahren, auf die hohen Investitionen im Bildungsbereich zurückzufüh- ren. Im Bereich der Kind estageseinrichtungen (11,56 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertiggestellt: KiTa Haus für Kinder (3,71 Mio. €), KiHo Neunhof (3,06 Mio. €), KiHo Hermann- Kolb-Str. (3,13 Mio. €), Ju- gendtreff Karl-Schönleben-Str. (1,58 Mio. €). Den Zugängen (7,74 Mio. €) und Umbuchungen (7,86 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abgän- gen in Höhe von 1,23 Mio. € (u.a. Rückbau KiHo in Containerbauweise „Am Thoner Espan“) und Ab- schreibungen i. H. v. 2,81 Mio. gegenüber. Die Wertsteigerung im Schulbereich (65,93 Mio. €) gründet insb. in der Fertigstellung der Gretel -Berg- mann-Grundschule inkl. Hort (23,96 Mio. €) und der Johann-Pachelbel-Realschule mit staatlicher Fach- oberschule II (47,81 Mio. €). Den Zugängen (70,78 Mio. €) und Umbuchungen (4,77 Mio. €) stehen Wertberichtigung en aus Ab- schreibungen (7,90 Mio. €) und ein Abgang in Höhe von 1,72 Mio. € (Abriss der Dependance VS Zugspitzstraße) gegenüber. Die Investitionen zur Pos. Verwaltungsgebäude fin- den sich insb. in der Generalsanierung des Verwal- tungsgebäudes Unschlittplatz (1,10 Mio. €) und der Verbesserung des baulichen Brandschutzes, ver- bunden mit Umbaumaßnahmen Rathaus Haupt- markt 18 (0,26 Mio. €), Hochbauamt Marientorgra- ben (0,24 Mio. €). Den Zugängen (1,10 Mio. €) und Umbuchungen (0,69 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen i. H. v. 1,57 Mio. € gegenüber Die Wertsteigerung zur Pos. Betriebsgebäude i. H. v. 0,85 Mio. € ist insb. auf die Rückübertragung des Ge- bäudes Veilhofstr. 34 (1,08 Mio. €) aus dem Betriebs- vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) in das bilanzielle Vermögen der Stadt Nürnberg (Kern- stadt) im Vorgriff auf die Übertragung auf den Frei- staat Bayern zum Betrieb einer Hochschule für Musik zurückzuführen. Die Pos. Sonstige Bauten (-1,58 Mio. €) und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ( -1,93 Mio. €) zeigen eine leicht rückläufige Wirkung auf- grund der Wertberichtigungen aus Abschreibungen und Anlagenabgängen. Ein Datenabgleich mit der städt. Gebäuderaumdatei (GerDa) führte zu einer Überprüfung des Bestandes „sonstige Bauten“ und der aus der Vermögensrech- nung übernommenen Objektwerte. Der Investitionsschwerpunkt lag im Bereich sonstige Bauten bei den Bauvorhaben im Tiergarten mit der Fertigstellung des Wüstenhauses (0,97 Mio. €) und des Delphinarium II (1,07 Mio. €); den Baumaßnah- men an der Kulturwerkstatt AEG (1,17 Mio. €) und dem Luitpoldhaus Stadtbibliothek (0,72 Mio. €). Den Zugängen (3,74 Mio. €), Umbuchungen (3,82 Mio. €) und Zugang aus Na chaktivierung i. H. v. 99 TEUR (Turm Frauentormauer) stehen Wertberichti- gungen aus Abschreibungen (7,83 Mio. €) und Anla- genabgänge i.H.v. 1,41 Mio. € entgegen. Aus dem Bestand genommen wurden wg. Abriss die Haus- meisterwohnung und Fahrradhalle Berthold- Brecht- Schule (0,66 Mio. €), die Sportstätten Maiacher Str. 4-6 (0,42 Mio. €) sowie Abgänge aus Bestandskor- rektur GerDa i. H. v. 0,33 Mio. €. Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen, Sachanla- gen im Gemeingebrauch verzeichnet eine Steige- rung i. H. v. 55,93 Mio. € insbesondere aufgrund Fer- 300 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 12 tigstellung der U -Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nord- westring und der Generalsanierung des U-Bahnhofs Scharfreiterring (0,84 Mio. €). In das Anlagevermögen aufgenommen wurden u.a. die Außenanlagen der neu gebauten und fertigstell- ten Schulen Gretel-Bergmann (1,02 Mio. €) und Jo- hann-Pachelbel-Realschule/staatl. Fachoberschule II (2,53 Mio. €) und der Grünanlage mit Spielplatz am Kontumazgarten (0,83 Mio. €). Den Zugängen (28,75 Mio. €) und Umbuchungen (77,72 Mio. €) stehen Wertberic htigungen aus Ab- schreibungen (49,72 Mio. €) und Anlagenabgänge in Höhe von 0,96 Mio. € (u.a. unentgeltliche Übereig- nung FlNrn 692/78 und 692/79 an die BRD für A73 Nbg-Hafen-Feucht; Rückbau/Erneuerung von Licht- signalanlagen; Messungen/Arrondierungen im Grundstücksverkehr) gegenüber. Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich- net einen Rückgang in Höhe von 81,05 Mio. €. Die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz bilanzierten Schätzwerte zu den Archivalien der reichsstädti- schen Zeit (36,25 Mio. €), Archivalien des 19. und 20. Jhrd. (24 Mio. €) und den Sammlungen, bestehend aus Plänen, Plakaten, Postkarten (26,40 Mio. €) konnten im Rahmen der Revision nicht bestätigt wer- den. Die bilanzierten Vermögensgegenstände wurde daher zum Jahresabschluss 2017 dem Anlage nbe- stand entnommen. Nachaktiviert wurde das Inventar der Holzschuher- kapelle auf dem Johannesfriedhof in Höhe von 5,2 Mio. €. Es handelt sich hierbei u.a. um einen Altar aus zu Zeiten von Veit Stoß und um eine Bewei- nungsgruppe aus der Werkstatt von Adam Kraft. Die Revision Kunst- und Sammlungsgegenstände ist noch nicht abgeschlossen. Um die Wertansätze der Eröffnungsbilanz hinrei- chend begründen zu können, werden in allen noch offenen Teilbereichen weiterhin Inventuren durchge- führt. Bis zum Abschluss de r Überprüfung wird diese Bi- lanzposition auch in den künftigen Jahren Verände- rungen erfahren. 6. Fahrzeuge 31.12.2017 € 31.12.2016 € Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstat- tung Maschinen 5.113.853,00 5.410.059,00 Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00 Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86 Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 10.758.799,00 9.994.557,00 Summe 84.838.931,93 80.224.652,86 8. Anlagen im Bau 31.12.2017 € 31.12.2016 € Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27 Die Anlagenklassen Fahrzeuge (-0,1 Mio. €) und Ma- schinen (-0,30 Mio. €) entwickelten sich rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschreibungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus Zugängen und Umbuchungen übersteigen. Auch die Bilanzposition Betriebsvorrichtungen ver- zeichnet, trotz hoher Investiti onen für den Ausbau 301 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 13 der Fernmeldenetzinfrastruktur (1,02 Mio. €) und der Brandmeldesysteme Tiefbau/Trassen (0,76 Mio. €) einen Rückgang in Höhe von 0,77 Mio. €. Den Zugängen (2,35 Mio. €) und Umbuchungen (1,05 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen und Abgängen i. H. v. 4,17 Mio. € ge- genüber. Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen die Pos. Be- triebs- und Geschäftsausstattung (+4,73 Mio. €) und die Pos. Geringwertige Wirtschaftsgüter (+0,76 Mio. €). Begründet ist dies mit der Erstausstattung der neu gebauten staatl. Realschule/Fachoberschule II Jo- hann-Pachelbel und der Gretel -Bergmann-Grund- schule inkl. Hortbetrieb. Die Anlagenklasse Anlagen im Bau mindert sich auf- grund Fertigstellung größerer Bauvorhaben (u.a. U - Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nordwestring) um 18,43 Mio. €. Den Zugängen (64,29 Mio. €) stehen Umbuchungen (-98,81 Mio. €) entgegen. In den Zugängen finden sich vor allem große, sich über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben, kreu- zungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (3,82 Mio. €), Umbaum aßnahme Hochschule für Musik (9,82 Mio. €), dem Neubau Feuerwache 1 (10,48 Mio. €), Ausbau U3/Südwest (10,33 Mio. €), Fahrtrep- pen/Funktechnik (1,46 Mio. €); Neubau KiHo Hegel- straße (1,40 Mio. €); Zusatzprogramm KiHo Königs- hammerstr. (2,57 Mio. €), Neubau KiHo Forsthofstr. (1,20 Mio. €); 3. BA Künstlerhaus (1,10 Mio. €); Neu- bau Turnhalle Zugspitzstr. (0,81 Mio. €), Aufsockung Neubau Adam-Kraft-Realschule (0,63 Mio. €); Nori- kusbucht Wöhrder See (1,74 Mio. €). Die Umbuchungen ( -98,81 Mio. €) korrespondieren mit den Zugängen bei den Bilanzpositionen Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte und Infra- strukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge- brauch). A. III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unter nehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage, ggf. vermindert um Abschreibun- gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung ) zum Erinnerungswert von 1 € Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um Abschreibungen 1. Verbundene Unternehmen Anteilsbesitz in % (31.12.2017) 31.12.2017 € 31.12.2016 € IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg- Fürth-Erlangen GmbH 56,34 20.000,00 20.000,00 Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00 Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 78.583.665,53 82.501.286,26 NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 302 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 14 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00 noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28 NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80 Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 40,00 5.040.000,00 5.040.000,00 WBG Nürnberg Beteiligung GmbH 49,00 13.826.818,82 0,00 Summe 305.915.666,96 296.006.468,87 Die Stadt Nürnberg hat in 2017 einen Anteil an der WBG Nürnberg Beteiligung GmbH erworben. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus einer Kapitalein- lage in Höhe von 12.250 € und Sacheinlagen (Grund- stücke) in Höhe von 13,8 Mio. € zusammen. Bei der Beteiligung am Kommunalunternehmen Kli- nikum Nürnberg war in 2017 eine Abschreibung in Höhe von 3,9 Mio. € aufgrund voraussichtlich dauer- hafter Wertminderung erforderlich. 1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) Anteilsbesitz in % (31.12.2017) 31.12.2017 € 31.12.2016 € Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt- ronische Medien 1,00 255,65 255,65 EnergieRegioN GmbH 5,00 1.250,00 1.250,00 Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02 Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00 Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00 Multimedia Akademie Nürnberg GmbH i.L. --- 0,00 1,00 NürnbergMesse GmbH 49,969 83.336.399,8 83.336.399,8 Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli- chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 0,00 Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin- zipien“ 5.000,00 5.000,00 Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00 303 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 15 WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94 Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00 Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr- alarmierung --- 1,00 1,00 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00 Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00 Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) --- 1,00 1,00 Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 0,00 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern --- 1,00 1,00 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn- berg --- 1,00 1,00 Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach- gruppe --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachthal --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob- lauchslandes --- 1,00 1,00 Summe 117.229.912,41 117.227.412,41 Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Partner- schaften Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH beteiligt (Anteilswert 2.500 €). Außerdem wurde der Zweckverband Stadt -Umland- Bahn nachaktiviert; mangels Kapitaleinlage mit 1 €. Bei der Multimedia Akademie wurde das Liquidati- onsverfahren in 2017 abgeschlossen. Folglich wurde der Buchwert (Erinnerungswert von 1 €) ausgebucht. 1. Sondervermögen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00 Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00 304 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 16 Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00 NürnbergBad (NüBad) 2.181.102,24 2.181.102,24 NürnbergStift (NüSt) 16.046.164,23 17.670.880,13 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00 Summe 31.207.508,47 32.832.224,37 Der Buchwert des Eigenbetriebs NürnbergStift hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € verringert. Begründet ist dies dadurch, dass eine außerplanmä- ßige Abschreibung i. H. v. 722 T€ entsprechend des Verlusts 201 2 aufgrund von voraussichtlich dauer- hafter Wertminderung vorgenommen wurde. Die restliche Buchwertreduzierung (999 T€) beruht auf der Entnahme des Gebäudes Veilhofstr. 34 inkl. ver- einbartem Grundstücksanteil aus dem Betriebsver- mögen des Eigenbetriebs NürnbergStift durch die Stadt Nürnberg. Die Immobilie wurde für die Nutzung als Hochschule für Musik generalsaniert; dabei wur- den die anfallenden Baukosten im Kernhaushalt ver- bucht (sind bislang unter den Anlagen im Bau aus- gewiesen). Die Entnahme der Immobilie aus dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebs erfolgte im Vorgriff zu der Übertragung der generalsanierten Im- mobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der Verstaatlichung der Hochschule für Musik . Die 999 T€ entsprechen dem Saldo zwischen den Buch- werten von Grundstück und Gebäude und des Son- derpostens in den Büchern des NürnbergStift zum 31.08.2017. 2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2017 € 31.12.2016 € Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- rechte“ 1.315.460,74 1.293.895,32 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.348.069,86 563.825,91 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 946.732,38 954.189,58 Otto Lauterbach-Stiftung 1.348.811,95 1.351.493,60 Marie-Hack-Stiftung 3.675.808,45 3.784.695,80 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 80.822,00 81.265,30 Andreas-Winterbauer-Stiftung 245.312,92 236.205,62 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1.076.199,25 1.081.079,30 Andreas-Staudt-Stiftung 192.225,23 190.993,23 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 65.864,00 65.548,20 Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.051.530,05 1.060.885,96 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 274.757,60 278.240,90 305 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 17 Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 89.928,60 92.053,10 Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 97.896,26 47.605,00 Auxiliar-Stiftung 139.115,00 142.095,30 Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 322.052,00 302.061,60 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 119.951,95 122.524,80 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 123.361,90 123.583,00 Margarete-Weigel-Stiftung 541.293,27 527.959,30 Leonhard Wagner Stiftung 231.559,35 236.569,30 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 137.602,20 138.759,00 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 775.634,60 755.701,20 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 142.851,85 49.384,39 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 603.615,40 516.221,59 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 434.560,34 397.350,73 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 50.211,53 50.211,53 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 40.553,00 41.947,50 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.947.551,28 1.731.393,62 Summe 17.419.332,96 16.217.739,68 Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich von 2016 auf 2017 um 1.200 T€ auf rd. 17.419 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge- stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge- winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb- nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden sind. Die Zugänge in 2017 betragen insgesamt rd. 5.826 T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl- liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich dienen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von ins- gesamt rund 1.283 T€ als Zustiftung ins Grund- stockvermögen verschiedener nichtrechtsfähiger Stiftungen eingebracht und in Wertpapiere ange- legt. Die Abgänge belaufen sich auf rd. 4.285 T€ (zu An- schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei - bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz- stichtag in Höhe von 379 T€ und buchmäßige Zu- schreibungen in Höhe von ca. 39 T€ getätigt. Aus fälligen Wertpapieren und Aktienverkäufen wurden insgesamt Kursgewinne i. H. v. ca. 35 T€ und Kursverluste i. H. v. rd. 46 T€ realisiert. . 306 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 18 3. Versorgungsrücklage 31.12.2017 € 31.12.2016 € Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.863.450,43 31.646.617,95 Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 16,53 1,09 Summe 34.863.466,96 31.646.619,04 Die von der Stadt Nürnberg nach dem BayVers- RücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Be- träge werden in Anteile am Bayerischen Pensions- fonds - einem thesaurierenden Spezialfonds - ange- legt. Zum 31.12.201 7 waren noch 16,53 € anzule- gen, ab 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver- pflichtung mehr zur Anlage 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00 Summe 6.993.240,00 6.993.240,00 Bei den „Ausleihungen an verbundene Unterneh- men“ ist ein Darlehen an das Kommunalunterneh- men Klinikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird. 4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Ausleihungen an Sondervermögen 11.200.000,00 12.100.000,00 Summe 11.200.000,00 12.100.000,00 Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei- genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be- triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge- hörigen Schulden von der Stadt an SÖR im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darlehensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten Tilgungsraten. 307 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 19 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2017 € 31.12.2016 € Verkaufte Darlehensforderungen 2.117.482,26 2.585.437,13 Sonstige vergebene Darlehensforderungen 19.861.467,55 20.589.411,51 Genossenschaftsanteile 500,00 500,00 Summe 21.979.449,81 23.175.348,64 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins- verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh- nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver- kauft wurden. Im Forderungskaufvertrag wurde ver- einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle- hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt. Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge- bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich- keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be- rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer- den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Bestand der ver- kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert. Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun- gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar- lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le- hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu- zierung des Bestandes um kumuliert 0,7 Mio. € ge- genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun- gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un- verzinsliches Darlehen. Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs- genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €. B. Umlaufvermögen B. I. Vorräte Vorräte 31.12.2017 € 31.12.2016 € Roh-, Hilfs - und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Er- zeugnisse 654.257,10 779.419,02 Grundstücke 37.704.159,04 48.538.238,18 Summe 38.358.416,14 49.317.657,20 308 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 20 Die Bestandsveränderung der Pos. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeug- nisse (-125 T€) ist vor allem dem Inventur ergebnis 2017 beim Stadtarchiv (-104 T€) geschuldet. Im Zuge der Revision wurde der Lagerbestand an Katalogen, Prospekten u.ä. auf seine Verwendbar- keit hin überprüft. Altbestände wurden tlw. entsorgt. Die Bewertung der Restbestände nach dem stren- gen Niederstwertprinzip überprüft. Der Bilanzposition Grundstücke des Umlau fvermö- gens sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4- 1512.5-25). Im Haushaltsjahr 2017 wurde keine Umbuchung aus dem Anlagenvermögen in das Umlaufvermögen vor- genommen. Der Jahresendbestand 2016 bzw. An- fangsbestand 2017 reduzierte s ich aufgrund Anla- genabgänge um 10,87 Mio. €. B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Abgabenforderungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Gebührenforderungen 13.390.246,24 9.388.418,02 Beitragsforderungen 2.114.993,17 2.322.741,21 Steuerforderungen 43.697.273,33 69.188.009,47 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.552.484,82 1.350.016,87 Summe 60.754.997,56 82.249.185,57 Die Außenstände bei Abgabenforderungen verrin- gern sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 21,5 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen mit einem Rückgang der Steuerforderungen um 25,5 Mio. € bei einer Zu- nahme der Gebührenforderungen um 4 Mio. € zu er- klären. Einzelwertberichtigungen kritischer Forde- rungen (Insolvenzanmeldung des Schuldners bzw. langjähriger Außenstand) als auch Pauschalwertbe- richtigungen des restlichen Forderungsbes tands sind hierbei berücksichtigt. Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti- gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be- richtsjahr auf einen Betrag von rund 44 Mio. € und verringerten sich somit gegenüber dem Vorjahr um 1,77 Mio. €. Bei den Gebührenforderungen wurden 1,7 Mio. €, bei den Beitragsforderungen 0, 7 Mio. € und bei den sonstigen öf fentlich-rechtlichen Forde- rungen 0,3 Mio.€ wertberichtigt. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70 Summe 2.778.390,65 3.864.321,70 309 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 21 Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein- barungen u.v.m.) haben sich im Vergleich zum Vor - jahr um rund 1,09 Mio. € verringert. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.872.764,81 1.186.772,58 Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 6.534.856,14 3.494.388,77 Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.200.000,00 550.000,00 Summe 12.607.620,95 5.231.161,35 Im Bereich der Forderungen gegen verbundene Un- ternehmen ist eine Zunahme des Forderungsbe- stands um 7,37 Mio. € zu verzeichnen. Neben den zum Stichtag höheren Forderungen bei den Konto- korrentkonten war die Entwicklung ü berwiegend ei- ner jahresübergreifenden Abwicklung der für das 4. Quartal 2017 von der N-Ergie zu zahlenden Konzes- sionsabgabe geschuldet . 3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Forderungen gegen Beteiligungen 19.165,57 7.764,74 Summe 19.165,57 7.764,74 3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Forderungen gegen Sondervermögen 1.667.792,58 9.862.194,32 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 3.551.955,79 2.556.057,07 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 5.439.081,40 5.849.749,60 Summe 10.658.829,77 18.268.000,99 Die Position „Forderungen gegen Sondervermögen“ verringerte sich um 7,6 Mio. €. Dabei nahmen die Forderungen gegen Sondervermögen i. e. S. wegen der nun größtenteils periodengerechten Abwicklung 310 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 22 der Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt um 8,1 Mio. € ab. Die Kontokorrentkonten der weiteren Eigenbetriebe sowie die „Liquiden Mittel SÖR 2010“ sind aufgrund des Saldos unter den Verbindlichkei- ten ausgewiesen. 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu- nale Arbeitsgemeinschaften 31.12.2017 € 31.12.2016 € Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 162.715,98 162.715,98 Summe 162.715,98 162.715,98 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Forderungen gegen den Bund 804.414,82 549.711,24 Forderungen gegen das Land 6.222.069,02 25.862.259,55 Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 7.246.382,82 6.798.401,06 Forderungen gegenüber Zweckverbänden 207.041,65 830.629,25 Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 53.421,81 87.279,93 Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 2.925.863,50 12.017.392,64 Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 157.121,70 127.297,24 Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 5.620.973,19 4.136.373,02 Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent- lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -713.220,59 -670.651,74 Summe 22.524.067,92 49.738.692,19 Nachdem die Gesamtforderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich im Vergleich 2016/2017 um 20 Mio. € zugenommen hatten, ist zum Bilanzstichtag 31.12.2017 wieder ein Rückgang um über 27 Mio. € zu verzeichnen. Es verringerten sich im Wesentli- chen die Forderungen gegenüber dem Land ( -19,6 Mio. €) und die Forderungen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen ( -9,1 Mio. €) . Dies begründet sich auf – im Vergleich zu den offenen Posten 2016 – geringere ausstehende Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Ende 2017 bereits ausgeglichenen Forderungen aus Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser in 2017 Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be- reich der sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun- gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich für 2017 auf 0,7 Mio. €. 311 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 23 5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 € 31.12.2016 € Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59 Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07 Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 1.457.761,89 2.010.413,20 Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00 Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00 Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55 Summe 69.223.262,19 52.582.734,71 Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Mio. €. Stark schwankend sind hier unter anderem die „An- deren sonstige Vermögensgegenstände “, diese ist im Anschluss näher erläutert. Unter der Position „Forderungen g egen Mitarbeiter“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Überzahlun- gen aus laufenden Bezügen und Rückforderungen aus Überzahlungen ausgewiesen . Hier ergibt sich wegen einer erst 2017 ausgeglichenen Personalkos- tenerstattung aus dem Jahr 2016 im Bereich Vor- schüsse ein Rückgang um rund 1,1 Mio. €. Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan- tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich- tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 € 31.12.2016 € Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren- zung) 63.924.064,56 46.164.750,47 Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00 Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.604,85 1.554,85 Schadensersatzforderungen 0,00 0,00 Verrechnungskonten u. ä. 12,43 5.446,75 Summe 64.235.681,84 46.481.752,07 „Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge- schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge- schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz- stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han- delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren 312 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 24 und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat- tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Die Position stieg zum Bil anzstichtag 31.12.2017 um 17,7 Mio. € im Vergleich zu 2016, im Vergleich zu 2015 aber verringerte sie sich um 1,1 Mio. €. Seit 2015 ist in der Position der Freistellungsan- spruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunter- nehmen Klinikum enthalten. 2017 erhöhte sich hier der Bestand u.a. aufgrund der im Rahmen der Kor- rektur zur Eröffnungsbilanz nachzuholenden Bilan- zierung eines Freistellungsanspruchs für die Beihil- feverpflichtungen i. H. v. 9,5 Mio. €. Weitere wesent- liche Gründe für den höheren Bestand sind die A b- grenzung von Erstattungen gemäß AsylbewLG (rund 5,5 Mio. €) sowie von Beteiligungserträgen (3,5 Mio. €). B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2017 € 31.12.2016 € Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 B. IV. Liquide Mittel 1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2017 € 31.12.2016 € Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88 Bankbestand (Zahlungsverkehr) 152.539.033,12 35.531.517,56 Bankbestand (Festgelder) 106.500.512,34 136.750.000,00 Summe 260.429.314,31 173.534.896,44 Die liquiden Mittel zum 31.12.2017 haben sich im Vergleich zu 2016 um rund 87 Mio. € erhöht Damit spiegelt sich in der Bilanz die weiterhin sehr gute Ent- wicklung bei den Steuereinzahlungen und den Zu- weisungen und Erstattungen wieder (siehe auch die Erläuterung zur Finanzrechnung ). Die Zahlungsfä- higkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg war im Jahr 2017 stets gewährleistet und sichergestellt. 313 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 25 C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. ARAP: Disagio 31.12.2017 € 31.12.2016 € Disagio 501.048,99 594.512,96 Summe 501.048,99 594.512,96 Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben. C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 15.407.476,85 14.735.728,87 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10 Summe 31.407.457,64 29.692.779,75 Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig ausbezahlte Bezüge“ enthält die Besoldung, die ver- mögenswirksamen Leistungen sowie die Pfändun- gen für Januar 2018, die bereits im Dezember 201 7 ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staatstheater verauslagten Be- züge wurden jeweils als Forderungen in die Bilanz eingestellt und sind in der aktiven Rechnungsab- grenzung nicht enthalten. Die Position „ Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe- leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2017 die So- zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem- ber 2017 im Voraus für den Monat Januar 2018 aus- bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um- fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behin- derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen. Die Einrichtung des Kontos „Vorschüssig ausge- zahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ war im Zusam- menhang mit der Einführung von „Hartz IV“ zum 01.01.2005 notwendig. Über dieses Konto wurden die Zahlungen an das Jobcenter Nürnberg-Stadt ab- gegrenzt, die im Dezember 201 7 fällig waren, tat- sächlich aber bereits Leistungen für Januar 2018 darstellen. Leistungen nach dem SGB II beinhalten die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der kom- munale Anteil, den die Stadt Nürnberg an die Bunde- sagentur für Arbeit erstattet, ist auf folgende Leistun- gen begrenzt: Leistungen für Unterkunft und Hei - zung, einmalige Beihilfen, wie Erstausstattung für die Wohnung und Bekleidung und Leistungen für den Schulbedarf (Bildung und Teilhabe). 314 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 26 C. ARAP 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98 Summe 2.891.809,08 4.567.741,98 Unter dieser Position sind Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwie- gend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mit- gliedsbeiträge. Aufgrund der Vielzahl an abgren- zungsrelevanten Fä llen bei der Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfü- gigkeitsgrenze in den Allgemeinen Finanzwirt- schaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhalten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der abzugren- zende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und es sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmäßig wie- derkehrende Beträge handelt, die das Jahreserge b- nis nicht we sentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die sonstigen akiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,7 Mio. € reduziert. Es wurden unter anderem summen- mäßig geringere Abgrenzungen für Barauszahlun- gen des Sozialamts (-0,9 Mio. €) sowie für Erstattun- gen vom Land (-0,2 Mio. €) vorgenommen. 315 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 27 PASSIVA A. Eigenkapital A. I. Basiskapital Das Basiskapital beläuft sich zum Jahr 2017 auf 649,81 Mio. € und hat sich damit im Saldo um 71,61 Mio. € ver- mindert. Dies resultiert vor allem aus den nachfolgenden Sachverhalten: Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände wurde die Erfassung der bisher nicht inventarisierten Kunstob- jekte der Holzschuherkapelle auf dem St. Johannisfried- hof nachgeholt (+ 5,2 Mio. €). Hingegen wurden 86,7 Mio. € an Archivalien des Stadt- archivs als Korrektur der Eröffnungsbilanz ausgebucht. Die hier angesetzten Durchschnit tswerte wurden vom BKPV als nicht angemessen eingestuft wurden, da es sich um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt keine Anschaffungskosten entstanden sind. 9,5 Mio. € Mehrung im Basiskapital wiederum resultieren aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistel- lungsanspruchs bzgl. der für das Kommunalunterneh- men Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen für die dorthin abgeordneten aktiven Beamten bzw. der ehemals dorthin abgeordneten Beamten im Ruhestand. Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten Pensionsrückstellungen bilden, obwohl tatsächlich das Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt er- stattet. Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstel- lung steht also eine Forderung gegenüber dem Klinikum gegenüber. Bei der Korrektur des Basiskapitals ist zu beachten, dass nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik die Frist für eine erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapi tals zwar bereits abgelaufen ist; hiervon darf jedoch in begründe- ten Ausnahmefällen abgewichen werden. 1. – 6. Basiskapital 31.12.2017 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26 Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungs- rücklage) 993.542,44 898.018,96 Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14 Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37 Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24 Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95 Summe 673.859.911,19 744.223.992,92 316 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 28 Alle Korrekturen der Eröffnungsbilanz wurden er- folgsneutral verbucht und bewirken daher eine An- passung des Eigenkapitals ohne Auswirkung in der Ergebnisrechnung. Im Kapitel „Korrekturen zur Er- öffnungsbilanz“ sind die einzelnen Vorgänge noch extra aufgeführt. Die Stadt Nürnberg verwaltet ihre Versorgungsrück- lage selbst, da sie kein Mitglied im Bayerischen Ver- sorgungsverband ist. Sie bildet auch die Versor- gungsrücklage für die Beamten der Eigenbetriebe und des Klinikums sowie der Stiftung "Staatstheater Nürnberg" und erhält von diesen einen entsprechen- den Zuschuss hierfür. Dieser belief sich in 201 7 auf insgesamt 95,5 T€. Diese Zuschüsse sind als Kapi- talzuschuss zu behandeln und werden unter der Ei- genkapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgu ngsrücklage)“ ausgewie- sen. Bei der Heinrich und Amalie Lang-Stiftung erfolgte in 2017 eine Zustiftung in Höhe von 800 T€, die Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung erhielt eine Zustiftung von 50 T€, die Werner und Elisabeth Krauß Stiftung und die Aldolf-und-Gertraud Müller- Stiftung jeweils 100 T€, die Erwin-und-Monika-Telle- Stiftung rd. 20 T€ und die Erich und Grete Berwind Stiftung rd. 213 T€. Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück- lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba- siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa- pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla- gen in Höhe von ca. 109 T€, um die reale Kapitaler- haltung (Inflationsausgleich) sicherzustellen. Die Position „Ergebnisse aus Vermögensumschich- tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs- verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu- sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs- gewinne bzw. -verluste zum Bil anzstichtag abgebil- det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs- verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali- sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen- sumschichtungen. A. II. Rücklagen 1. - 2. Rücklagen 31.12.2017 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36 Sonderrücklage für Zahngolderlöse 628.780,84 676.382,32 Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 470.421,08 382.539,55 Summe 135.709.800,11 103.573.563,23 Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. In 2017 hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jah- resergebnisses 2017 aufgrund des durch die „Kern- stadt“ erwirtschafteten Jahresüberschusses um 32,1 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die Zusam- mensetzung des Jahresüberschusses finden sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV. „Jahresergebnis“. In die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried- hofsverwaltung wurden in 2016 erstmals die aus Zahngolderlösen der Vorjahre realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel aus dem Verlustvortrag der 317 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 29 Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolder- löse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterlie- gen. 2017 verringerte s ich hier der Bestand um 47,6 T€, da die aus den Zahngolderlösen gebunde- nen Mittel abgenommen haben. Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi- talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen. Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Ka- pitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stif- tungen erhöhte sich in 2017 um 87,9 T€ auf insge- samt 470,4 T€. Im Rahmen der Ergebnisverwen- dung erfolgten Zuführungen von insgesamt 197,9 T€. Gleichzeitig erfolgten Entnahmen in Höhe von 110,0 T€ für Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere. Die Verrechnung mit dem Basiskapital erfolgte bei der Position „Zuführungen aus der Er- gebnisrücklage“ (siehe Erläuterung zu Position Pas- siva A. I.). A. III. Verlustvortrag Verlustvortrag 31.12.2017 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2016 € (nach Ergebnisver- wendung) Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -2.088.096,74 -1.796.510,93 Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93 In 2017 entstand ein dem Gebührenrechner Markt- amt zugeordneter Verlust von rd. 291,6 T€, der des- sen Verlustvertrag erhöhte. Beim externen Kosten- decker Friedhofsverwaltung ergab sich 2017 im end- gültigen Bilanzausweis erstmals seit Jahren ein ge- ringer Überschuss (vgl. unter A. IV. und B.III). A. IV. Jahresergebnis Jahresergebnis 31.12.2017 € (vor Ergebnisverwen- dung) 31.12.2016 € (vor Ergebnisverwen- dung) Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55 Im Haushaltsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 32,1 Mio. € erwirtschaftet, welcher sich wie folgt zusammensetzt: 318 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 30 Jahresergebnis 31.12.2017 € („-„ = Defizit) 31.12.2016 € („-„ = Defizit) „Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und Friedhofsverwaltung) 32.095.956,83 30.708.420,11 Nichtrechtsfähige Stiftungen 292.849,09 422.684,02 Externer Kostendecker Marktamt -291.585,81 15.949,29 Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -24.985,01 -1.761.330,87 Summe 32.072.235,10 29.385.722,55 Der bei der Friedhofsverwaltung originär entstan- dene Verlust von 24.985 € verwandelte sich durch die Umbuchung aus der Zahngoldrücklage (siehe unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von 47.601,48 € in einen nominellen Überschuss von 22.616 €, der un- ter den Sonderposten aus Gebührenausgleich (s. B.3.) auszuweisen ist. B. Sonderposten Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über- nahme der Altbestände aus der Vermögensrech- nung konnte diese Zuordnung aus technischen Gründen teilweise nicht erfolgen. 1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 112.696.421,54 112.642.368,54 Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 600.745.071,64 570.417.718,56 Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein- deverbänden 994.332,40 994.526,40 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 9.685,83 19.623,83 Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be- reichen 6.323,83 6.629,83 Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech- nungen 2.096.858,96 2.078.863,96 319 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 31 Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son- derrechnungen 3.983.737,79 3.854.899,79 Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 19.393.666,78 18.476.066,95 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 97.015.933,92 95.161.737,64 Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 10.869.393,08 10.699.484,08 Summe 847.811.425,77 814.351.919,58 Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen verzeichnet einen Anstieg um 33,46 Mio. €. Die Wertsteigerung ist insbesondere auf die Erhö- hung der Sonderposten aus Zuweisungen vom Land (30,33 Mio. €) zurückführen. Insgesamt wur den 71,78 Mio. € an Fördermittel des Landes verein- nahmt, insbesondere für den Ausbau der U-Bahninf- rastruktur U3, Klinikum Nord und Nordwestring (43,99 Mio. €), Zuweisungen für den Ausbau von Kin- dertageseinrichtungen (8,21 Mio. €) und Schulen (6,93 Mio. €). Fertiggestellt wurden u.a. die Kindertageseinrich- tungen Muggenhofer Str. 118 (1,13 Mio. €), Hopfen- gartenweg 25 (1 Mio. €), Krakauer Str. 36 (0,95 Mio. €), Kinderhort Hermann-Kolb-Str. 53 c (0,50 Mio. €) und Zentralhort Welserstr. 25 (0,58 Mio. €). Im Be- reich Schulen u.a. Neubau Gretel-Bergmann-Grund- schule (1 Mio. €), Michael -Ende- Schule (2 Mio. €), FÖZ Paul-Moor-Schule (1,87 Mio. €). Die Investitionspauschale betrug 7,77 Mio. €. Den Zugängen aus Zuweisungen des Landes in Höhe von 71,78 Mio. € stehen Wertberichtigungen aus Abgang (6,12 Mio. €) und Abschreibungen (35,33 Mio. €) entgegen. Die Zuweisungen vom Bund hingegen blieben im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Für den Ausbau an Kindertageseinrichtungen gingen Förder- mittel in Höhe von 3,61 Mio. € zu, u.a. für das KiJH Muggenhofer Str. 118 und dessen Außenanlage (0,63 Mio. €), KiTa Am Fernmeldeturm 5 (0,64 Mio. €) und für die KiTa Wandererstr. 163 (0,46 Mio. €). Den Zugängen aus Zuweisungen des Bundes (+4,42 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abschrei- bung in Höhe von 4,37 Mio. € entgegen. Die Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen erhöhte sich zum Vorjahr marginal um 18 TEUR. Den Zugängen in Höhe von 157 TEUR (inklusive Baukos- tenzuschuss in Höhe von 140 TEUR für die Hoch- schule für Musik) stehen Wertberichtigungen in Höhe von 139 TEUR entgegen. Im Bereich sonst. öffentliche Sonderrechnungen (+0,13 Mio. €) führte u.a. ein Zuschuss für die Kultur- werkstatt AEG (0,26 Mio. €) und ein Baukostenzu- schuss für das Wüstenhaus (0,12 Mio. €) zur Wert- erhöhung dieser Position. An Zuschüssen wurden insg. 0,49 Mio. € vereinnahmt. Diesen stehen Wert- berichtigungen aus Abschreibungen (0,36 Mio. €) entgegen. An Zuwendungen von privaten Unternehmen wurden insb. unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken für das Infrastrukturvermögen (insg. 0,89 Mio. €) sowie eine Sachspende (Kunstwerk „Anton von Rieppel“) in Höhe von 0,1 Mio. € passiviert. Die Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ er- höht sich unter Berücksichtigung der Wertberichti- gungen um 1,85 Mio. €. Die Wertsteigerung beinhal- tet Investitionszuschüsse und Spendengelder u. a. für die Kulturwerkstatt AEG (1 Mio. €), d as Niedrig- energie-/Spielhaus Megilo (0,49 Mio. €) und den Tiergarten (0,27 Mio. € u.a. für das Bauprojekt Bart- geiervoliere, das Wüstenhaus und Kleinfahrzeuge) sowie 0,53 Mio. € an Sonderposten unentgeltlich zu- gegangener Kunst- und Sammlungsgegenstände. Für die Neugestaltung des Aufseßplatzes wurden EU-Fördermitteln i. H. v. 0,53 Mio. € vereinnahmt. Vermindert um die lineare Auflösung geförderter Ver- mögensgegenstände (0,36 Mio. €) ermittelt sich eine Bestandserhöhung bei der Pos. „Zuwendungen von der EU“ i. H. v. 0,17 Mio. €. 320 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 32 2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39 Die Wertminderung der Pos. Sonderposten aus Bei- trägen (-3,57 Mio. €) begründet sich hauptsächlich in den Wertberichtigungen durch Abschreibungen (5,34 Mio. €). Die vereinnahmten Investitionsförde- rungen i. H. v. 1,88 Mio. € finden sich insbesondere im Grun dstücks- und Liegenschaftsverkehr (Er- schließungskostenbeiträge u.a.) 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonderposten aus Beiträgen 22.616,47 0,00 Der Sonderposten aus Gebührenausgleich wurde für den Externen Kostendecker Friedhof gebildet. Hier wird der Überschuss von 22.616 €, ausgewie- sen, der sich aus dem originär entstandene Verlust von 24.985 € nach Umbuchung aus der Zahngold- rücklage (siehe unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von 47.601,48 € ergeben hat. 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 906.268,00 957.974,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 205.407,40 204.081,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Ge- meindeverbänden 171.125,00 180.375,00 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 19.002,00 26.601,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli- chen Bereichen 115.523,00 36.791,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Son- derrechnungen 2.715.424,20 2.767.383,00 321 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 33 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli- chen Sonderrechnungen 3.757.936,10 3.885.663,10 Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unterneh- men 18.319.860,63 18.773.444,71 Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 1.805.343,99 1.204.550,26 Summe 28.015.890,32 28.036.863,07 5. Sonstige Sonderposten 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonstige Sonderposten 3.592.439,59 3.887.795,59 Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 418.114,00 0,00 Sonderposten für nicht verwendete Mittel 10.154.533,94 7.409.938,44 Summe 14.165.087,53 11.297.734,03 Der Rückgang der Pos. „Sonstige Sonderposten“ i. H. v. 0,30 Mio. € resultiert aus den Wertberichtigun- gen durch Abschreibungen. Sonderposten für Kostenerstattungsbeträge nach dem §135 a-c BauGB (Maßnahmen für den Natur- schutz) wurden 2017 erstmals gebildet. Für die Maß- nahme „Ausgleich und Ersatzmaßnahme Agnes - Gerlach-Ring wurden 0,42 Mio.€ vereinnahmt. Bei der Position „Sonderposten für nicht verwendete Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Einzelnen sind dies Stellplatz - und Kinderspiel- platzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflä- chen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozi al-immobilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge- bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick- lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. C. Rückstellungen 322 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 34 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00 Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 1.453.046,00 1.569.395,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 390.853.880,00 383.928.778,00 Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 43.350.687,00 44.605.773,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 370.110.840,00 354.874.159,00 Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 63.223.651,00 67.719.226,00 Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00 Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellungen für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar- beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun- gen mit Hilfe einer versicherungsma thematischen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist der Rückstellungsbestand 2017 gegenüber 2016 vor allem wegen der zu berücksichtigenden Besoldungs- erhöhungen zum 01.01.2017 (2,0 %) und zum 01.01.2018 (2,35 %) deutlich angestiegen. Die Pensio nsrückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be- amte/Beamtinnen, die bei einem anderen Dienst - herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt anteilig nach Dienstzeit einen Teil der Ver- sorgung erstatten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene Berechnungen ermittelt und fortge - schrieben. Bei den zugrundeliegenden Personalfäl- len handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017 € 31.12.2016 € Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00 Summe 8.624.331,00 13.978.861,00 323 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 35 Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit- fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Im Beamten- und Lehrer- bereich ist der Trend zu beobachten, dass wieder vermehrt neue Altersteilzeitverträge abgeschlossen werden, im Jahr 2017 z.B. waren es alleine 20 neue Verträge (nach 17 neuen Verträgen in 2016). Im Ta- rifbereich wären in 2017 hingegen Altersteilzeitver- träge nur in Restrukturierungs- und Stellenabbaube- reichen und im Übrigen im Rahmen einer Quote möglich gewesen (gemäß dem Tarifvertrag TV FlexAZ). Nachdem diese Quote bei der Stadt auch in 2017 weiterhin überschritten wurde, war der Ab- schluss neuer Altersteilzeitverträge im Tarifbereich nicht möglich. Daher gehen hier die ATZ- Rückstel- lungen beständig zurück. 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.150.297,00 74.801.074,00 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr- kräfte 47.497.990,00 45.542.598,00 Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh- mer 2.705.972,00 2.898.382,00 Rückstellung für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41 Rückstellung für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,18 Summe 201.090.493,17 194.158.997,59 Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Versorgungsrückstellungen, wobei sich die zugrun- deliegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pen- sions- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils angefallenen Beihilfeaufwendungen pro Be schäftig- tengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) er- geben. Analog zu den Pensionsrückstellungen sind damit auch die Beihilf erückstellungen in 201 7 (im Vergleich zu 2016) angestiegen. Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi- lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs- tage ermittelt und bewertet. 324 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 36 4. – 11. Aufwandsrückstellungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00 Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00 Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00 Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65 Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26 Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30 Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV - Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44 Summe 62.969.491,59 36.974.992,67 Die zum Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstel- lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchfüh- rung der einzelnen Maßnahmen in 2017 beurteilt und im Jahresabschluss 201 7 buchungsmäßig abgewi- ckelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsi nfra- strukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bil- dung der korrespondierenden Instandhaltungs rück- stellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu- ständigen Eigenbetrieb SÖR. Die neu gebildeten Rückstellu ngen i. H. v. ca. 14,12 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- grundeliegenden Maß nahmen konnten in 201 7 in- folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits 2016 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- schluss 2017 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung nun 2018 vorgenommen werden soll. Die Steigerung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im Vergleich zu 2016 liegt überwiegend an der Auswei- tung der zugrundeliegenden Hochbau -Baupau- schale (+0,5 Mio. €). Die Altlastenrückstellungen sind wertmäßig im Ver- gleich zum Bilanzstichtag 2016 um ca. 130.000 € ge- sunken. Dieser Rückgang liegt an dem Altlastenfall Flachslander Straße, bei dem aktuell eine Pilotsanie- rung durchgeführt wird. Weiterhin wurde im Jahresabschluss 2017 geprüft, ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2019 gebildet werden muss. Mit der errechneten Um- lagekraft der Stadt Nürnberg 2019 (vornehmlich aus den Steuererträgen 2017 sowie der Schlüsselzuwei- sung 2018) und der Information, da ss die Umlage- kraft 2019 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfran- ken um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber 2018 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass die Stadt Nürnberg einen leicht überproportionalen Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande- ren mittelfränkisch en Gebietskörperschaften auf- weist. Damit konnte eine Rückstellung aufgrund der voraussichtlich höheren Belastung der Stadt durch die Bezirksumlage 2019 in Höhe von 0,6 Mio. € ge- bildet werden. 325 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 37 In den Jahren seit 20 12 mussten folgende Bezirks- umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge - leistet werden: 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Bezirksumlagezahlungen (in T€) 166.767 159.323 152.454 151.964 139.818 145.435 Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk- same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi - nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte um ca. 22 T€ auf 202 T€ gesenkt werden. Diese Sen- kung resultiert vor allem aus den geleisteten Nach- zahlungen in 2017 an die Finanzverwaltung. In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen für die Betriebe gewerblicher Art „Theaterpark- haus“, „Bestattungsdienst“, „Krematorium“ und „Per- sonenschifffahrt“ insg. voraussichtlich noch ca. 502 T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital- ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an. Beim BgA „Bestattungsdienst“ musste erstmals eine Steuerrückstellung in Höhe von 214 T€ im Jahresab- schluss 2017 erfasst werden, bei BgA „Theaterpark- haus“ war eine Aufstockung der Rückstellung in Höhe von 73 T€ erforderlich. Bei den BgA’s „Krema- torium“ und „Personenschifffahrtshafen“ allerdings konnte der Rü ckstellungsbestand durch entspre- chende Zahlungen an das Finanzamt in 2017 deut- lich reduziert werden (um 107 T€). Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur- den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts- barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi- alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor- genommen. Der Rückstellungsbestand 2017 ist we- gen einer größeren Anzahl von neuen Rechtsstreitig- keiten (insb. im Bereich des Baurechtes) gegenüber dem Bestand 2016 stark angestiegen (307 T€). Die im Jahresabschluss 2016 eingestellte Rückstel- lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion 2016 (1.282 T€) konnte im Abschluss 2017 zum Teil aufgelöst werden (in Höhe von 1.116 T€), da der tat- sächliche Verlust 2016 nur 166 T€ betragen hat. Der Verlust 2016 wurde wieder auf Verbindlichkeit ge- genüber verbundenen Unternehmen umgebucht (siehe Bilanzposition Passiva D. 4 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen “), da für den Aus- gleich des Verlustes eine entsprechende Beschluss- fassung bzw. Willensbekundung durch die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin vorliegt. Für den erwarteten Verlust 2017 der noris inklusi on wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung i n Höhe von 455 T€ vorgemerkt. Die Rückstellung für den Eigenbetrieb SÖR ( Verluste aus den Jahren 2010 bis 2012 in Höhe von 12,1 Mio €, gebildet zum Jahresabschluss 2014), wurde um 5,4 Mio. € redu- ziert, da der SÖR-Verlust des Jahres 2010 durch po- sitive Jahresergebnisse 2013 bis 2015 ausgeglichen werden konnten und somit diesbezüglich keine Inan- spruchnahme der Stadt mehr erfolgen wird. Ebenfalls im Jahresabschluss 2017 musst e aller- dings noch eine Verlustausgleichsrückstellung für den Eigenbetrieb FSN in Höhe von 2,1 Mio. € gebil- det werden, da aufgrund der Liquiditätssituation eine hohe Wahrscheinlichkeit der Auszahlung in 2018 be- steht. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei- ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü - fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver- brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel - lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu- weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab- hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren Schwankungsbreite. In 20 17 wurde wieder eine Rückstellung für nicht ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana- loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzsti chtag 31.12.2017 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 26 326 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 38 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2017 auszu- schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 noch vorhandene Leistungsentgeltrest aus 2016 i. H. v. ca. 42 T€ für die Stadt wurde auf das neue Leistungsentgeltvolumen 201 7 angerech- net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die Beschäftigten ausgezahlt. Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück- stellungen in Höhe von ca. 66 T€ zu bilden, da ein Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft wurden. Die Kapitalrückzahlu ng erfolgt jedoch zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil- dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah- resabschluss 2016 ca. 133 T€ und war dementspre- chend um ca. 67 T€ zu verringern. Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss, der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi- lanziert wurde, kon nte zeitanteilig um weitere 6 T€ auf 60 T€ reduziert werden. Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der überörtlichen Rechnungsprüfung konnte um 371 T€ in 2017 auf 573 T€ reduziert werden, da entspre- chende Zahlungen an den BKPV aus der Rückstel- lung bezahlt wurden. Außerdem wurden für folgende Sachverhalte neue Rückstellungen in 2017 gebildet: • Ausstehende Abrechnungen vom Beihilfe- Center Erlangen wegen Bearbeitungsrück- stau (2,1 Mio. €) • Ausstehende Abrechnung der VAG wegen des U-Bahnunterhaltes (3,2 Mio. €) • Drohende Nichtaktivierbarkeit der SÖR -Ei- genkapitalausstattung (Umwandlung Trä- gerdarlehen in Eigenkapital, 6,7 Mio. €) • Überlaufende Zeitguthaben einzelner Mitar- beiter/-innen (0,6 Mio. €) • Drohende Rückzahlungsverpflichtung für Gewerbesteuerzahlungen samt Zinsen (16,6 Mio. €) D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio. €) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel- len zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen bei dieser Position. 327 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 39 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017 € 31.12.2016 € Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69 Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83 Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42 Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun- gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55 Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden. Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten (vgl. D.3.) ergibt sich aller- dings aufgrund der Fertigstellung der Gretel-Berg- mann- und der Johann-Pachelbel-Schule mit einem Volumen von 75 Mio. € ein gesamter Schuldenstand in Höhe von 1.405 Mio. € (Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h. Nettoneuverschuldung 41 Mio. €). Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un- ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen“ nachfolgend im Detail: 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde- nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 0,00 0,00 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- weltanalytik (SUN) 22.048.129,33 10.368.655,11 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 9.371.537,63 5.785.957,86 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 37.467.475,20 29.913.784,00 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) 512.768,16 887.003,60 Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 512.652,97 562.796,86 Kontokorrentkonto Messe Nürnberg 0,00 0,00 328 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 40 Kontokorrentkonto NürnbergStift-Service GmbH 4.106,56 8,10 Kontokorrentkonto Zweckverband Kommunale Verkehrsüber- wachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 122.531,97 179.489,74 Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 304.331,59 177.548,47 Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 10.000.000,00 Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 10.366,44 7.199,40 Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 10.000,00 0,00 Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 8.210,22 0,00 Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 33.761,49 0,00 Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 8.440,39 0,00 Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 2.000,00 0,00 Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 1.125,18 0,00 Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 1.500.000,00 1.500.000,00 Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.006.610,62 2.221.748,84 Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 78.244,99 101.142,74 Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 164.012,12 111.187,69 Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 201.332,90 61.927,43 Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03 Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 17.090,68 17.101,43 Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08 Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 11.220.173,49 2.115.828,21 Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 53.914,83 472.345,16 Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 31.775,33 23.914,98 Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er- langen-Nürnberg 15.078,57 15.943,04 Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 64.619,91 80.326,70 329 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 41 Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 177.518,77 306.959,55 Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 35.821,79 44.937,20 Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 101.002,35 87.661,64 Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 218.332,04 15.381,13 Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 19.983,16 5.056,39 Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 33.000,89 21.082,97 Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 11.582,61 -10.984,15 Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 16.678,33 0,00 Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 251.063,68 227.446,32 Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 320.732,94 377.883,13 Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 37.040,39 52.548,61 Liquide Mittel SÖR 2010 2.184.482,46 2.660.998,15 Summe 89.304.165,81 68.552.581,55 Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22 Leibrentenverträge 307.883,74 323.358,61 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23 Summe 150.477.124,72 80.899.537,06 Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle- hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi- tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati- onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An- hang unter der o. a. Bilanzposition. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert 330 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 42 entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin- dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2017) durch das Bundesministerium der Finanzen vom 4 . No- vember 2016. Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts- geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich- keiten erfasst. Diese Verbindlichkeiten (Saldo zum 31.12.2017: 106,7 T€, Vorjahr: 123,5 T€), sind dadurch entstanden, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhaltungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Mietobjekten vorgenommen haben und dafür als Gegenleistung die Räumlichkeiten über einen fest- gelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Des Weiteren sind unter dieser Position die kredit- ähnlichen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Part- nership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich ausgewiesen (Stand zum 31.12.201 6: 148 Mio. €, Vorjahr: 77,9 Mio. €). Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderungen aus der Bauleistung respektive den Investitionskosten ge- genüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu verpflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Inves- tition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Ra- ten- oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzie- rungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Banken auf- grund des bes tehenden AAA -Ratings der öffent li- chen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben. Der Bestandtei l des monatlichen Leis- tungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte für folgende fertiggestellte Schulen wurden 2017 wirksam: - Johann-Pachelbel-Schule (53,4 Mio. €) - Gretel-Bergmann-Schule (22,2 Mio. € 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2017 € 31.12.2016 € Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -15.386,09 -12.593,97 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 29.028.525,68 34.812.142,82 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene Unternehmen) 7.079.710,50 1.397.864,86 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun- gen) 13.378,00 991,75 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver- mögen) 3.295.640,83 3.308.688,19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 133.031,54 181.640,81 Summe 39.534.900,46 39.688.734,46 331 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 43 Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen (LuL) ist zum Stichtag 31.12.2017 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (rund -0,2 Mio. €). Im Einzelnen sind die Verbindlich- keiten aus LuL ( Inland) um 5,8 Mio. € gesunken , Grund ist unter anderem geringere offene Posten für Tiefbauprojekte (-2,4 Mio. €) sowie für die Kosten der Unterkunft in kommunalen Gemeinschaftsunterkünf- ten (-2,9 Mio. €) Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun- dene Unternehmen ) stieg dagegen zum Stichtag 31.12.2017 um 5,7 Mio. €, dies ist insb. mit höheren offenen Posten für Projekte der VAG- bzw. NOA (+4,0 Mio. € bzw. +0,8 Mio. €) und gegenüber der N- Ergie (+1,6 Mio. €) zu begründen. Dem gegenüber stehen gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber der wbg Kommunal GmbH (-0,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen) und (Ausland) bewegen sich auf Vorjahresniveau. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017 € 31.12.2016 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88 Summe 2.171.059,75 2.503.573,88 Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We- sentlichen handelt es sich hierbei um zum Stichtag 31.12.2017 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo- sen- und Flüchtlingshilfe. 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För- derung 31.12.2017 € 31.12.2016 € Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 1.877.784,91 1.196.240,00 Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 48.211.288,38 69.122.860,14 Summe 50.089.073,29 70.319.100,14 Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Die Gründe für die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund um 0,7 Mio.€ finden sich u.a. bei bereits gezahlten Zuwendungen für die laufenden Maßnahme 2. Bauabschnitt Z -Bau (1,1 Mio. €). Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land“ verringerte sich zum Stichtag 31.12.2017 sich um rund 21 Mio. €. Dies resultiert im Wesentli- chen aus der Passivierung der Finanzierungsbeteili- gung des Landes nach dem Bayerischen Gemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) für den Ausbau der U -Bahnli- nie 3, Abschnitt 3 Nordwest. 332 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 44 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich 31.12.2017 € 31.12.2016 € Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 3.002.358,26 2.976.155,32 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25 Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81 Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20 Sonstige Verbindlichkeiten 57.520.620,55 60.483.690,21 Clearingkonten 2.172,63 1.341,86 Summe 66.973.787,41 77.406.651,65 Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- genüber dem Vorjahr um 10,4 Mio. € gesunken. Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter“ wer- den im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Reise- kostenersätzen und anderen Erstattungen ausge- wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa- ren. Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gel- dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu- ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Diese verringerten sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 gegenüber 2016 um rund 7,5 Mio. €. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich wie folgt aufschlüsseln: 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017 € 31.12.2016 € Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42 Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 8.392.937,21 8.516.987,74 Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 5.243.743,16 4.715.117,25 Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33 Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85 Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25 333 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 45 Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52 Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29 Summe 57.520.620,55 60.483.690,21 Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs- posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab- schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind. Diese Position ist um rund 5,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies wurde durch perioden- gerechteren Zahlungsfluss, unter anderem im Be- reich Hochbau, bei den Beteiligungsbeiträgen (Ge- werbesteuer) sowie bei Gehaltszahlungen erreicht. Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau- maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas- sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Die Zunahme bei den Verbindlichkeiten aus zweck- gebundenen Mitteln um 0,5 Mio. € liegt u. a. an Aus- schüttungen an den T iergarten im Rahmen von Nachlässen. Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten und die Ver- bindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder be- wegen sich in 2017 auf dem Vorjahresniveau. Über Verrechnungskonten werden solche Sachver- halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig- lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt. E. Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017 € 31.12.2016 € Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 28.834.737,79 26.950.540,98 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine um 1,88 Mio. € höhere Abgrenzungsposition erfasst. Große Sum- men sind enthalten für die Gebühren der Kinderta- gesstätten ( 6,39 Mio. €) und die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer (10,63 Mio. €). Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen v on Unter- nehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. In 2017 ebenfalls als passiver Rechnungsabgren- zungsposten enthalten sind Kita -Verpflegungsent- gelte für 2018 i. H. von 2,19 Mio. €. 334 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 46 Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi- lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön- nen (sog. Eventualverbindlichkeite n) anzugeben (§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik). Eventualverbindlichkeiten 31.12.2017 € 31.12.2016 € Bürgschaften: - Wohnungs- und Siedlungswesen - Handel, Industrie und Gewerbe - Soziales - Sonstiges Summe 21.176.000,18 171.353.735,68 2.657.194,01 19.537.100,52 214.724.030,52 21.714.511,32 172.129.786,04 22.258.779,63 20.269.042,78 236.372.119,77 Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver- hältnis begründen: Handel, Industrie und Gewerbe 1.644.935,68 1.906.666,72 Weitere Haftungsübernahmen:1 • Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau- rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz • Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh- nungen zur Unterbringung von Obdachlosen • Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli- chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten- den Bodenverunreinigungen. • Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver- bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par- tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF - Satzung) Summe 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Gesamtsumme 216.368.966,20 238.278.786,49 1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht möglich. Daher wird hierfür nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt. 335 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 47 Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde- nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er- geben. Die Abnahme bei den Bürgschaften im Bereich „So- ziales“ resultiert insb. aus der Rückabwicklung von Bürgschaftsverpflichtungen für die WBG Kommunal GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel - Bergmann-Schule, Grundschule und Hort Depen- dance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. €) Siehe hierzu auch unter D.3 - kreditähnliche Verpflichtungen. b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern keine Wertminderung der betroffenen Vermö- gensgegenstände notwendig ist Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver- mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§ 86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik) liegen nicht vor, da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert- minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der Schlussbilanz 2017 für unterlassene Instandhaltung eine Rückstellung i.H.v. rund 14,1 Mio. € enthalten. c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts- geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop- pik) Die Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften zum 31.12.201 7 ergeben sich aus der Bi- lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3). Art 01.01.2017 € Zugang € Abnahme € 31.12.2017 € Leibrenten aus Grundstücksgeschäf- ten 323.358,61 - 15.474,87 307.883,74 Mietaufrechnungen 123.473,06 - 16.7822,92 106.650,14 Verkaufte Darlehen 2.585.437,22 - 467.954,87 2.117.482,35 ÖPP-Projekt Schulen 77.867.268,17 77.261.225,42 7.183.385,10 147.945.108,49 Summe 80.899.537,06 77.261.225,42 7.683.637,67 150.477.124,72 336 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 48 Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen sind: Art Jährliche Belastung € Vertragsdatum Laufzeit Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss 732.179,00 29.07.1999 30 Jahre Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) – Übernahme von 50 % des laufenden Geschäftsbedarfs 36.800,00 04.01.2002 (26.03.1968/ 24.11.1982) Auf unbestimmte Zeit 10 Erbbaurechte 635.724,03 diverse i. d. R. 99 Jahre d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun- gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau- ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik) Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver- mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb- baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we- der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge- schmälert. Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü- cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge- meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung. Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau- grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge über • gewerbliche Grundstücke mit einer Grund- fläche von ca. 160.000 m², • Grundstücke für die Nutzung durch Sport- vereine mit einer G rundfläche von ca. 555.000 m² • Grundstücke für die Nutzung durch Kinder- gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m² Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts (zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund- stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Eins chrän- kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B. eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß- brauch) ergeben. e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV - Doppik Am 31. Dezember 2017 waren bei der Stadt (ohne Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe) insgesamt durchschnittlich 11.028 Personen be- schäftigt, davon durchschnittlich 8.100 Arbeitnehmer und 2.928 Beamte. f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa- gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind - Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12 KommHV-Doppik) Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar- beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden an und berechnet, überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten 337 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 49 Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren- ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be- trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es wer den nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/- innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs- kasse abgeführt. Im Jahr 2017 handelte es sich hier- bei um eine Gesamtsumme von ca. 17,5 Mio. €. Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen- den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu- erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens- wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus- ses. g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis- tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik) Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg: Dr. Maly, Ulrich (SPD) Weitere Bürgermeister: 2. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD) 3. Bürgermeister: Dr. Gsell, Klemens (CSU) 338 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 50 Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2017) Partei Familienname Vorname Partei Familienname Vorname SPD Ahmed Nasser CSU Christ Alexander SPD Arabackyj Claudia CSU Dr. Gsell Klemens SPD Bär Eva CSU Dr. Heimbucher Otto SPD Bauer Sonja CSU Heinemann Rita SPD Bieswanger Jasmin CSU Henning Werner SPD Dr. Blaschke Ulrich CSU Höffkes Max SPD Blumenstetter Renate CSU König Marcus SPD Brehm Thorsten CSU Krieglstein Andreas SPD Dix Harald CSU Prof. Dr. Lipfert Cornelia SPD Fernandez Rivera Antonio CSU Loos Andrea SPD Gradl Lorenz CSU Müller Max SPD Groh Gerhard CSU Pirner Thomas SPD Gsänger Werner CSU Regitz Barbara SPD Härtel Elke CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram SPD Dr. Hüttinger Daniela CSU Schuh Konrad SPD Karambatsos Claudia CSU Sendner Kilian SPD Kayser Christine CSU Thiel Joachim SPD Kir Aynur GRÜNE Bielmeier Andrea SPD Kontsek Martina GRÜNE Friedel Andrea SPD Liberova Diana GRÜNE Krannich-Pöhler Monika SPD Meissner Fabian GRÜNE Leo Elke SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Mletzko Joachim SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja GRÜNE Walthelm Britta SPD Raschke Gerald LINKE Bahadir Özlem SPD Russo Hans LINKE Padua Marion SPD Soldner Ilka LINKE Schüller Titus SPD Strohhacker Katja BIA Luft Fridrich SPD Vogel Christian BIA Ollert Ralf SPD Wojciechowski Anita FWN Dr. Beck Hartmut SPD Yilmaz Yasemin FWN Dörfler Jürgen SPD Zadek Ruth ÖDP Gehrke Jan CSU Alesik Aliki ÖDP Schrollinger Thomas CSU Bälz Claudia FDP Dr. Alberternst Christiane CSU Böhm Kerstin Guten Grosse-Grollmann Stephan 339 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 51 CSU Buchsbaum Helmine PIRATEN Bengl Michael Berufsmäßige Stadtratsmitglieder: Referat für allgemeine Verwaltung: Wolfgang Köhler (bis 30.04.2017) Finanzreferat (bis 30.04.2017) Seit 01.05.2017: Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation: Harald Riedel Umweltreferat: Dr. Peter Pluschke Kulturreferat: Prof. Dr. Julia Lehner Referat für Jugend, Familie und Soziales Reiner Prölß Baureferat: Daniel F. Ulrich Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas Ortssprecher: Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer h) Weitere Angaben Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr. . 340 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz _____________________________________________________________________________________________________ 52 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz Folgende notwendige Korrekturen von Bilanzpositio- nen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und werden daher erfolgsneutral verbucht, d. h. direkt mit dem Ei- genkapital, respektive Basiskapital, verrechnet: Position Auswirkungen auf das Eigenkapital € Anlagenabgang Stadtarchiv - Massenschriftgut -86.653.000 Freistellungsanspruch gegen das Klinikum Nürnberg aus der Erstattung von Beihilfeleistungen 9.543.065 Nachinventarisierung der Kunstgegenstände Holzschuher- kapelle 5.200.021 Bereinigungen aufgrund Gebäude-Raum-Datenbank/Grund- stücksbereinigungen 301.627 Summe Eigenkapitaländerung/Verminderung Basiskapi- tal Stadt Nürnberg -71.608.286,98 Siehe zu den Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch unter Bilanzposition Passiva A. I. „Basiskapital“. 341 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 53 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jah- resüberschuss i. H. v. 32,1 Mio. € ab. Im ursprüngli- chen Plan wurde mit einem Fehlbetrag von 8,8 Mio. € gerechnet. Der Überschuss wird im Rahmen der Ergebnisver- wendung in die Ergebnisrücklage eingestellt (berei- nigt um bilanzierende Einheiten). Die Gewerbesteuer überstieg mit 447 Mio. € am Ende deutlich den Planwert von 440 Mio. € und noch mehr das Vorjahresergebnis von 436 Mio. €. Auch beim Einkommensteueranteil (2 97 Mio. € statt ge- planten 284 Mio. €) wurden überplanmäßige Erträge erzielt, sowie der Vorjahreswert von 275 Mio. € weit übertroffen. Daraus wird deutlich, dass der seit 2009 anhaltend positive Trend bei der Gewerbesteuer nur 2014 mit einem Rückgang von 40,2 Mio. € unterbrochen wurde. Während die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer seit 2010 kontinuierlich anstei- gen, unterliegen die Erträge aus Schlüsselzuweisun- gen starken Schwankungen. Auch hier wurde 201 7 wieder ein Spitzenwert erzielt. Die Bezirksumlage stieg in 2017 weiter auf 167 Mio. € an. Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen- dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei- ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs- fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs- fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be- urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen und außerordentlichen Positionen bereinigt. In 2017 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 5,1 % oder 98,1 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige- rung von 94,6 Mio. €, entsprechend ebenfalls 5,1 % auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Auf- wanddeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 102,9 %. Da diese Kennzahl über 100% liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl ebenfalls bei 102,9 %. 380 291 352 354 379 424 384 390 436 447 203 191 182 192 210 228 243 262 275 297 105 169 135 161148 181 153 173 181 200 110 98 124 132 145 140 152 152 159 167 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Mio. Euro Gewerbesteuer Einkommensteuer- anteil Schlüsselzuweisun g Bezirksumlage 342 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet: Erträge Steuererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Grundsteuer A -295.206,88 -260.000,00 -284.603,59 Grundsteuer B -115.170.077,07 -114.000.000,00 -115.279.584,57 Gewerbesteuer -446.790.860,84 -440.000.000,00 -435.767.541,99 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -297.360.837,00 -284.000.000,00 -275.292.041,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -64.276.810,00 -64.500.000,00 -51.304.707,00 Härtefallausgleich Gewerbesteuer -1.180.420,00 -1.180.300,00 -1.180.420,00 Hundesteuer -1.746.252,22 -1.600.000,00 -1.676.161,26 Zweitwohnungssteuer -957.483,52 -700.000,00 -813.397,54 Summe -927.777.947,53 -906.240.300,00 -881.598.456,95 Steuererträge Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2017 auf 927,8 Mio. € und liegen damit 21,5 Mio. € über dem Planwert von 906 Mio. €. Gegenüber dem Ist des Vorjahres konnte ein erfreuliches Plus von 46,2 Mio. € erzielt werden. Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe- steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn- berg begründet: Dem Planwert von 440,0 Mio. € ste- hen tatsächliche Erträge in Höhe von 446,8 Mio. € gegenüber, das bedeutet ein Plus von 6,8 Mio. €. Im Vergleich zu 2016 haben sich die Gewerbesteuerer- träge sogar um 11,0 Mio. € erhöht. Der seit 2009 an- haltende positive Trend bei der Gewerbesteuer wurde nur durch eine Konjunkturdelle im Jahr 2014 unterbrochen. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommens- teuer hat sich erneut, sowohl gegenüber dem Vor- jahr (+ 22,1 Mio. €, respektive + 8,0 %), als auch ge- genüber der Planung (+ 13,4 Mio. €), deut lich ver- bessert und überschreitet den im letzten Jahr erziel- ten Wert von 275,3 Mio. € mit einem neuen Höchst- wert von 297,4 Mio. €. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde der Planwert um 0,2 Mio. € unterschritten, das Vor- jahresergebnis hingegen um 13,0 Mio. € übertroffen. Beim Umsatzsteuer-Härtefallausgleich ergab sich im Vergleich zur Planung eine Punktlandung und auch im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 keine Änderung. Die Erträge aus der Grundsteuer B übertrafen den Plan um 1,2 Mio. €und bewe gt sich damit etwa auf 343 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 55 Vorjahresniveau. Grundsteuer A, Hunde- und Zweit- wohnungssteuer liegen geringfügig über den Plan - und Vorjahreswerten. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die absoluten Werte der einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich im Verlauf deutliche Unterschiede. Insgesamt haben sich die Steuererträge um 63,6 % erhöht. Die Umsatzsteuer ist durch politische Sondereffekte überproportional gestiegen. Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut 344 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 56 Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Wie bereits im Jahresabschluss 2016 ist auch 2017 bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 17,7 Mio. € (3,9 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016 und 16,9 Mio. € (3,7 %) über dem Plan. Die Schlüsselzuweisungen fielen um 8,2 Mio. € hö- her aus als geplant, im Vergleich zum Vorjahr war sogar ein Anstieg um 19,3 Mio. € zu verzeichnen. Ur- sächlich hierfür war insbesondere die erneute Stei- gerung der zu verteil enden Schlüsselmasse: Lag diese bayernweit für 2016 noch bei 3,227 Milliarden €, betrug sie für 2017 3,358 Milliarden €, was einem Anstieg von 4,1% entspricht. Beim Einkommensteuerersatz (Familienleis- tungsausgleich) beträgt das Ist für das Jahr 2017 21,8 Mio. €, das sind 0,1 Mio. € mehr als 2016. Der Planansatz lag bei 20,7 Mio. €. Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder- werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mio. € höher ausgefallen, der Planwert konnte um 1,5 Mio. € übertroffen werden. Der Grund hierfür liegt in den aktuell hohen Umsätzen am Immobilienmarkt. Mit den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er- träge fielen 2017 um 1,0 Mio. € höher als im Vorjahr aus, erreichten jedoch nicht den in der Planung an- genommenen Wert. 345 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 57 Die hohen Mehrerträge gegenüber dem Plan im Be- reich der Zuweisungen für Kita -/Schulbetrieb (+ 4,8 Mio. €) lassen sich im Wesentlic hen auf die Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreu- ungspersonal zurückführen. Hier sind Mehrerträge gegenüber dem Plan in Höhe von 4,3 Mio. €, gegen- über dem Vorjahr aber 5,1 Mio. € weniger zu verzeichnen. In 2016 waren hier sehr hohen Nachzahlunge n aus Vorjahren, vor allem im Bereich der Berufsschulen (+ 10,6 Mio. € gegenüber dem Plan), aber auch im Bereich der Kin- dertageseinrichtungen (+ 2,9 Mio. €) zu verzeichnen. Bei den „ Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden“ gingen mehr Erträge ein als ge plant. Diese Positionen schwanken im Allgemeinen sehr stark. Gegenüber dem Ist 2016 wurden Mehrerträge in Höhe von 3,7 Mio. € realisiert, was vor allem an höheren Erträgen aus der Förderung vom Bund für die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen liegt (1,9 Mio. €). Bei den sonstigen Transfererträgen haben sich im Vergleich zum Plan geringfügige Mindererträge er- geben. Dies ist u. a. auf Erstattungen für die Unter- bringung von Asylbewerbern sowie Rückforderun- gen von Kindert ageseinrichtungen freier Träger im Rahmen der Spitzabrechnung anhand der tatsächli- chen Belegungszahlen zurückzuführen. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Schlüsselzuweisungen vom Land -200.337.328,00 -192.100.000,00 -181.073.660,00 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.253.374,30 -18.252.100,00 -16.747.060,60 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -31.028.133,93 -29.500.000,00 -29.749.969,61 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -21.818.328,00 -20.700.000,00 -21.743.449,00 Zuweisungen vom Land -23.668.311,40 -22.995.912,00 -25.129.009,22 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -12.655.132,00 -15.000.000,00 -15.451.897,00 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -56.912.210,51 -59.442.400,00 -55.912.148,33 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -87.609.937,26 -82.845.220,00 -92.566.672,99 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -21.608.670,58 -16.146.985,28 -17.861.733,96 Summe -473.891.425,98 -456.982.617,28 -456.235.600,71 Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 346 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 58 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.597.429,80 -1.282.500,00 -1.388.682,52 Sonstige Ersatzleistungen avE -263.937,55 -335.000,00 -330.631,38 Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener- satz. iE -1.530.386,13 -2.024.000,00 -1.579.870,86 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -1.017.614,40 -833.600,00 -1.143.821,22 Sonstiges -1.551.304,34 -2.063.600,00 -1.469.546,86 Summe -5.960.672,22 -6.538.700,00 -5.912.552,84 Leistungsentgelte Die Leistungsentgelte werden in öffentlich- rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. Die Leistungsentgelte fielen um 6,9 Mio. € höher aus als geplant, das Rechnungsergebnis 2016 überstie- gen sie um 4,2 Mio. €. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich die realisierten Erträge um 4,0 Mio. € über dem Planwert, gegenüber dem Vorjahr wurden 3,6 Mio. € mehr eingenommen: Bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzun- gen wurden aufgrund einer moderaten Gebührener- höhung 1,2 Mio. € mehr an Beiträgen für Kinderta- gesbetreuung als 2016 erzielt. Beim Brandschutz konnten, z. B. durch Durchführung von Lehrgängen mit externen Teilnehmern Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr von insg. 0,3 Mio. € generiert werden und auch bei der Fr iedhofsverwaltung wurden hier 2017 0,7 Mio. € mehr eingenommen. Aufgrund der neuen einheitlichen Regelung der Ver- pflegung in Kindertagesstätten wurden 2017 erst- mals Elternentgelte zur Verpflegung i. H. v. ca. 1,1 Mio. € eingenommen – ausgewiesen unter den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Entgelten“, die noch nicht geplant werden konnten. Gegenüber dem Plan wurde bei den Verwaltungsge- bühren ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt, z. B. im Bereich des Ordnungsamts (Konzessionierung von Spielstätten), im Auslä nder-/Staatsangehörigkeits- wesen und im Meldewesen/Passangelegenheiten. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wur- den überplanmäßige Erträge in Höhe von 2,9 Mio. € erzielt, die z. B. aus zusätzlichen Mieterträgen (+ 0,8 Mio. €) und Verkaufserträgen (+ 0,4 Mio. € - z. B. bei Frh) und sonstigen privatrechtlichen Ersatzleistun- gen (+ 0,5 Mio. €, z. B. Kopierkosten im Schulbe- reich) herrühren. Aus den privatrechtlichen Ersatz- leistungen speist sich auch überwiegend das Plus gegenüber dem Rechnungsergebnis 2016 i. H. v. 0,6 Mio. € – beispielhaft wäre hier der Personenschiff- fahrtshafen mit der in 2017 neu in Kraft getretenen Stromabnahmeverpflichtung zu nennen (0,2 Mio. €). Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte davon: -68.439.196,53 -64.417.278,25 -64.799.880,63 Verwaltungsgebühren -19.924.570,23 -18.572.941,00 -19.703.831,43 Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -22.124.837,55 -22.017.809,25 -19.872.258,34 347 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 59 Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -3.007.704,17 -3.226.000,00 -2.752.285,46 Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -4.781.478,18 -4.291.100,00 -5.584.543,59 Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -9.947.712,48 -9.191.096,00 -9.462.902,43 Elternentgelte Ganztagesbetreuung -24.360,10 Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -8.652.893,92 -7.118.332,00 -7.399.699,28 Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 -43.943.718,56 Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.747.638,17 -3.332.803,00 -3.568.157,97 Miet- und Pachterträge -17.956.246,16 -17.185.733,44 -18.913.816,71 Erbbauzinsen -2.992.497,05 -2.916.941,77 -2.849.639,49 Ersatzleistungen -3.366.349,18 -2.327.075,00 -2.873.021,68 Privatrechtliche Eintrittsgelder -1.660.552,85 -1.425.465,00 -1.417.083,60 Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -5.564.037,59 -5.312.755,00 -5.289.113,60 Sonstige privatrechtliche Entgelte -9.261.021,59 -9.158.555,32 -9.032.885,51 Summe -112.987.539,12 -106.076.606,78 -108.743.599,19 Kostenerstattungen und Umlagen Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen in 2017 gegenüber 2016 um 9,2 Mio. € (+ 2,7 %). Der Plan- wert wurde hingegen um 4,9 Mio. € unterschritten. Die Erträge aus Erstattungen vom Bund lagen um 7,4 Mio. € unter dem Plan, gegenüber dem Vorjahr wur- den Mehrerträge in Höhe von 20,6 Mio. € erzielt. Grund hierfür sind insb. Abweichungen bei den Erstattungen für die Kosten der Unterkunft zur Unterbringung von Flücht- lingen (- 4,5 Mio. € ggü. Plan bzw. + 18,5 Mio. € ggü. 2016). Der Bund gewährt hier eine sechsprozentige Zu- satzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten von anerkannten Geflüchteten. Bei den Erstattungen vom Land findet sich die gravie- rendste Abweichung bei der Position „Erstattungen für Transferleistungen“: Von hier verbuchten 91,0 Mio. € im Ist 2017 entfallen 86,7 Mio. € auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Vorjahr: 121,1 Mio. €) und 0,2 Mio. € auf Erstattungen zur Flücht- lingsunterbringung (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Bei diesen bei- den Sachverhalten beträgt der Rückgang gegenüber dem Plan insgesamt 14,4 Mio. €, der gegenüber dem Vorjahr 43,3 Mio. € und erklärt damit die Gesamtabwei- chung in der Position „Erstattungen vom Land“. Diese Zahlen spiegeln wider, dass nun die Anzahl der der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz mit der Bearbeitung der Asylanträge wieder sinkt, nachdem sich die extreme Zunahme bei den Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 insb. im Jahr 2016 in den Zahlen des Rechnungswesens niedergeschlagen hatte. Die Erträge aus Kostenerstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz korrespondieren mit ent- sprechenden Aufwendungen für Asylbewerber im Trans- ferleistungsbereich. Die Erstattungsquote für diese Auf- wendungen beträgt nahezu 100 %. 348 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 60 Bei den Erstattungen von Gemeinden/Gemeindever- bänden waren insgesamt 2,0 Mio. € mehr als geplant zu verzeichnen, insb. bei den Gastschulbeiträgen wurde der Planwert um 0,6 Mio. € übertroffen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 1,2 Mio. € weniger erzielt, dies lag vor allem daran, dass der Realsteuerausgleich des Gewer- beparks Nürnberg- Feucht-Wendelstein 2017 nur 0,1 Mio. € statt 0,9 Mio. € im Vorjahr betrug. Die Erstattungen vom Bezirk liegen um 11,7 Mio. € über dem Planansatz und 9,9 Mio. € über dem Vorjah- reswert. Dies ist insb. auf Erstattungen für Hilfen zur Er- ziehung zurückzuführen (jeweils + 5,4 Mio. € ggü. Plan und Vorjahr): Diese Erträge in 2017 stellen zeitverzö- gerte Erstattungen für die Jahre 2015 bis 2016 dar. Dies gilt ebenso für die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, deren Erstattungen 6,2 Mio. € über dem Plan und 3,5 Mio. € über dem Vorjahreswert liegen. Die Erstattungen von Zweckverbänden, kommuna- len Sonderrechnungen enthalten vor allem den Aus- gleich der vermehrten Aufwendungen für Miete und Ne- benkosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl- bewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, sog. Fehlbelegern (siehe sonstige ordentliche Aufwen- dungen). Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh- men u. a.“ handelt es sich um Kostenerstattungen von öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so- wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein- nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungsergeb- nisses 2017 dieser Position machen bspw. die Erstattun- gen von der Zentralen Abrechnungsstelle der Kranken- kassen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuer- wehr für die Durchführung der Alarmierung des Ret- tungsdienstes aus (4,7 Mio. €). In Bezug auf den Plan ergaben sich Mehrerträge von 2,0 Mio. €, im Vergleich zum Vorjahr wurden in dieser Position rund 0,1 Mio. € mehr erzielt. Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um die Verwaltungsk ostenerstattungen der Eigenbetriebe an die Stadt. Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Erstattungen vom Bund -123.372.348,35 -130.796.142,16 -102.816.705,91 Erstattungen vom Land -98.866.848,57 -112.737.921,33 -138.782.691,40 Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän- den -19.086.558,05 -17.116.774,95 -20.247.227,68 Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -28.931.152,92 -17.271.400,00 -18.987.292,17 Erstattungen von Zweckverbände, kommunalen Sonderrechnungen -42.859.064,17 -43.018.734,34 -22.487.456,86 Erstattungen vom NürnbergStift -229.322,02 -284.403,96 -268.916,09 Erstattungen vom ASN -801.574,44 -733.255,50 -714.551,36 Erstattungen vom Klinikum -6.664.567,07 -5.752.800,00 -6.465.569,28 Erstattungen von SUN -1.830.470,85 -1.682.005,58 -1.741.926,45 Erstattungen von NürnbergBad -386.508,19 -197.908,02 -486.723,31 349 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 61 Erstattungen vom FSN -146.486,56 -121.296,00 -328.257,48 Erstattungen von SÖR -2.010.430,33 -2.463.221,00 -2.645.764,36 VKE Eigenbetriebe -9.127.922,00 -9.127.912,00 -9.127.929,00 Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.190.124,79 -10.182.548,26 -12.114.970,93 Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -711.109,15 -631.850,00 -789.421,12 Summe -347.214.487,46 -352.118.173,10 -338.005.403,40 Sonstige ordentliche Erträge Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos- ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange- nen Jahren, sind gegenüber 2016 gestiegen (+ 1,9 Mio. €). Steigende Investitionen, die wiederum zu hö- heren Abschreibungen führen, korrelieren mit der Höhe der Auflösung der Sonderposten für erhaltene Investitionszuwendungen. Die sonstigen ordentlichen Erträge stiegen gegen- über dem Vorjahr um 17,8 Mio. €. Dies ist vor allem auf Erträge aus dem Verkauf un- bebauter Grundstücke im Umlaufvermögens über dem Buchwert, insb. des sog. Tafelgeländes zur Wohnbebauung zurückzuführen (10,6 Mio. €), die in der Position „Sonstiges“ enthalten sind. Die weiteren Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenstän- den, Zuschreibungen und Nachaktivierungen betra- gen 3,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €). Des Weiteren sind in dieser Position Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (außer Personalrückstellungen) in Höhe von 14,8 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) enthalten. Darunter fallen u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für In- standhaltung, für Prozessrisiken, für Altla sten und Verlustausgleiche. Hier fällt 2017 ins Gewicht, dass hier 5,4 Mio. € für den Verlust 2010 beim Eigenbe- trieb SÖR aufgrund positiver Ergebnisse in den letz- ten Jahren aufgelöst werden konnten. Wie die Er- träge aus der Neutralisation von Rückstellungen ent- ziehen sich auch die Erträge aus der Auflösung/Her- absetzung von Rückstellungen weitgehend einer Planung. 2017 konnten höhere Erträge aus der Konzessions- abgabe (+ 2,3 Mio.) im Vergleich zu 2016 generiert werden - im Plan wurde jedoch hier noch von einem etwas höheren Wert ausgegangen (- 1,0 Mio. €). Bei den Ausgleichszahlungen aus Umlegungsverfahren wurde der Planwert, wie bereits im Vorjahr, nicht er- reicht. Der Posten „Sonstiges“ beinhaltet vor allem Er- träge aus der Auflösung von Rückstellungen (rd. 16,2 Mio. €) sowie investive Erträge (im Wesentli- chen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermö- gen) in Höhe von rd. 14 Mio. €. In diesen Bereichen ist die Planung naturgemäß schwierig. In 2017 wur- den im Ist insgesamt 31,9 Mio. € erzielt, i m Vorjahr wurden jedoch lediglich 17 Mio. € realisiert. Daraus ist die hohe Schwankungsbreite dieser Erträge er- sichtlich. Erträge aus der Auflösung Sonderposten (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Erträge aus Auflösung Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 -49.016.953,20 Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 350 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -649.140,90 -230.580,00 -477.522,50 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -3.438.217,35 -2.025.800,00 -2.633.031,92 Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr- verträge usw. -488.227,80 -611.000,00 -297.383,97 Erträge aus Ausgleichszahlungen -87.223,92 -1.500.000,00 -32.783,92 Konzessionsabgabe -38.922.908,28 -39.900.000,00 -36.660.077,37 Aktivierte Bauzeitzinsen -83.181,89 -328.000,00 -851.017,00 Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung -6.180.111,98 -60.000,00 -6.043.706,81 Sonstiges -31.924.377,80 -1.400.714,00 -17.010.964,46 Summe -81.773.389,92 -46.056.094,00 -64.006.487,95 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen. Grund hierfür sind die da- rin enthaltenen aktivierten Eigenleistungen für Hono- rare. Diese sind nur schwer planbar, da erst nach Ab- schluss einer Maßnahme die Honorarabrechnung durchgeführt wird, was sich teilweise auch Jahre hin- ziehen kann, wenn z.B. Rechtsstreitigkeiten beste- hen. Die Erträge aus der Bestandsveränderung von Vor- räten resultieren aus Bestandsmehrungen anlässlich durchgeführter Inventuren bei Lagerbeständen z. B. von Katalogen, Plakaten etc. bei den städtischen Museen. Hier können die Bestände jährlich variieren. Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insgesamt um 36,6 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr gestiegen, gegenüber der Planung beträgt der Anstieg 16,3 Mio. €. Hiervon entfallen 34,9 Mio. € bzw. 7,3 Mio. € auf die Personalaufwendungen für aktive Mitarbeiter . Bei den Versorgungsaufwen- dungen entstanden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 9,0 Mio. € (Veränderung gegenüber dem Vorjahr: + 1,6 Mio. €). Personalaufwendungen: Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe- sondere Mehraufwendungen gegenüber 2016 bei den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 12,2 Mio. € entstanden. Der Anstieg gegenüber 2016 ist auf die Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+ 2,35 % ab Februar 2017), die Besoldungserhöhung bei den Be- amten(+ 2,00 % ab Januar 2017) sowie Stellenschaf- fungen zurückzuführen. Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.131.954,24 -3.945.954,00 -4.541.903,22 Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 -12.417,35 Kommentiert [h1]: Anruf Hr. Eißler: Bitte ab 2016 Text zu Bestands- veränderungen verständlicher formulieren, z. B. 1. Satz: Entnahmen aus städtischen Lägern sind keine Erträge aus BV, sondern Aufwendungen. Au- ßerdem: Der reine Ankauf von Lagerbeständen (hier die Altsandsteine) be- wirkt keinen Ertrag sondern nur eine Mehrung, die sich am Bilanzstichtag ergibt, evtl. etwas klarer formulieren. Für 2015 hat er aber keinen Ände- rungsbedarf als notwendig angesehen. 351 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 63 Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen jedoch 4,4 Mio. € unter der dem Planwert für 2017. Dies ist vor allem auf die deutliche Unterschreitung des Planwerts der Vergütung für Ar- beitnehmer zurückzuführen. Bei der Ermittlung die- ses Planwertes wurden u.a. d ie Stellenschaffungen für 2017 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stel- len konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ beinhaltet im Wesentlichen die Veränderung der Rückstellungen für Altersteilzeit. Diese sind seit Jah- ren rückläufig, da zunehmend ATZ-Verträge von An- gestellten auslaufen und Neuverträge derzeit nur von Beamten oder verbeamteten Lehrern abgeschlossen werden können (wegen entgegenstehender tarifver- traglicher Regelung für Angestellte). Der insgesamt negative Betrag ergibt sich aus den Neutralisationen wegen der sukzessiven Auflösung der Altersteilzeit- rückstellung; diese fallen jedoch von Jahr zu Jahr ge- ringer aus. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr um 19,3 Mio. € höher aus, da im Jahresab- schluss 2017 nicht nur die Besoldungserhöhungen zum 01.01.2017 um 2,0 % zu verarbeiten war, son- dern auch die im Bayerischen Gesetz - und Verord- nungsblatt vom 18. Juli 2017 veröffentliche Erhö- hung zum 01.01.2018 um 2,35 %. Zum Bilanzstich- tag 31.12.2016 waren für die Aktiven hingegen keine Besoldungserhöhung zu berücksichtigen gewesen. In der Planung 2017 konnte nur von einer einstufigen Besoldungserhöhung ausgegangen werden, daher ergab si ch hier eine Planüberschreitung von 8,6 Mio. €. Da die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen definiert sind, führte die nur einstufige geplante Besoldungserhöhung auch bei den Beihilferückstellungen der Aktiven zu einem Mehraufwand gegenüber der Planung von 1,9 Mio. €. Versorgungsaufwendungen: Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie- gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger . Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen er- höhten sich hier um 8,2 Mio. € gegenüber dem Plan 2017 und um 5,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die- ser Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht überwie- gend auf einem leicht höheren Zuwachs der Versor- gungszahlungen in 2017. Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak- tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu- sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 22,9 Mio. € und gegenüber dem Plan 19,8 Mio. € mehr aufgewendet werden. Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 479.121.569,76 Bezüge Beamte 79.113.488,71 78.551.679,76 76.348.475,56 Bezüge Beamte-Lehrkräfte 74.392.729,27 72.562.954,76 71.248.130,28 Vergütungen Arbeitnehmer 226.841.445,37 234.638.512,04 221.165.091,77 Weitere Vergütungen 8.446.690,09 7.434.058,55 7.873.701,21 Sonstige Rückstellungen für Aktive -5.522.666,13 -6.270.000,00 -7.059.839,04 Beiträge Versorgungskassen 17.475.221,86 16.861.593,74 17.010.863,66 AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 45.966.809,41 44.503.047,38 44.373.284,75 Beihilfen für Aktive 7.763.310,55 9.403.352,21 9.562.427,57 352 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 64 Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 51.166.927,00 42.596.048,39 31.858.214,00 Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 8.398.064,00 6.489.741,08 6.741.220,00 Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 91.766.102,29 Neutralisation Versorgung/Beihilfen -101.868.360,06 -101.656.900,00 -100.268.518,79 Versorgung Beamte und Lehrkräfte 83.163.710,52 82.895.000,00 80.541.402,91 Versorgung Arbeitnehmer 9.048.782,37 9.406.000,00 9.403.955,95 Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.075.635,80 13.025.000,00 13.995.807,43 Zuführ./Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 78.320.355,55 70.115.000,00 72.871.895,00 Zuführ./Aufl. Beihilferückst. Versorgung 11.661.979,51 10.579.000,00 15.221.559,79 Summe Personal - und Versorgungsaufwen- dungen insgesamt 607.444.123,82 591.134.087,91 570.887.672,05 Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al- tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit- punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen) starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu- führung zu Pensionsrückstellungen 2017 wegen der zu berücksichtigenden Besoldungserhöhungen für die Jahre 2017 und 2018 besonders hoch aus, auch 2013 beispielsweise war diese Besonderheit gegeben. Bei den Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung wird der Rückgang aufgrund der Änderungen der gesetzli- chen/tarifvertraglichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2010 sehr deutlich, mittlerweile beträgt die Zufüh- rung weit unter 1 Mio. €. Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert abge- bildet. 353 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun- gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio. €. Der Planwert wurde um 14,1 Mio. € über- schritten. Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge- brauchsgegenstände“ fällt der Betrieb der erweiter- ten Notunterkunft Tillystr. 40 um rd. 2,1 Mio. € gerin- ger als im Vorjahr aus, da diese ab 2017 nun über- wiegend in den Mietaufwendungen unter den „Sons- tigen ordentlichen Aufwendungen“ ausgewiesen wird. Bei der Position Strom, Gas, Wasser/Abwasser wurden die Planwerte um 2,1 Mio. € unterschritt en. 2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gliederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. Dies ergibt sich aus teilweise geringeren Ver- brauchsmengen sowie einer günstigeren Preisent- wicklung. Im Bereich „Gebäudeunterhalt, - technik“ sind Einsparungen gegenüber dem Plan in Höhe von 6,0 Mio. € und Mehraufwendungen gegenüber dem Ist 2016 in Höhe von 2,1 Mio. € ersichtlich. Die Min- deraufwendungen gegenüber dem Plan sind vorwie- gend bei der Baupauschale aufgrund von Rückstän- den bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstan- den. Unter der Position „Unterhalt sonstiges Grundver- mögen“ wurden Planwert und Vorjahreswert insb. wegen höherer Grünunterhaltsaufwendungen sowie 75 86 64 86 70 80 73 125 110 113 105 129 10 13 8 23 6 8 2 6 1 1 1 1 0 25 50 75 100 125 150 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 281 285 299 315 295 301 312 333 349 356 377 389 in Mio. € Zuführung Pensionsrückstellungen Zuführung Altersteilzeitrückstellungen 354 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 höherer konsumtiver Bestandteile von MIP-Maßnah- men im Tiefbau um insg. 0,6 Mio. € bzw. 1,2 Mio. € überschritten. Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet 69,9 Mio. € im Ist 2017 für den Servicebetrieb Öffent- licher Raum (SÖR) zur Finanzierung des operativen Betriebs im Bereich des „Grau- und Grün“-Infrastruk- turvermögens der Stadt. Diese Position stieg gegen- über 2016 um 2,9 Mio. €, entsprechend 4,4 %, u. a. aufgrund von Kostensteigerun gen, insb. im Perso- nalbereich. Der Planwert wurde bei den „Erstattungen für Dritte“ insgesamt um 3,1 Mio. € nicht eingehalten. Dies ist insb. auf die Erstattungen für Abfindungen an Bund, Land und Gemeinden zurückzuführen (+ 1,1 Mio. € gegenüber dem Plan). Auch die Erstattungen an Ge- meinden für Heimunterbringung lagen 1,3 Mio. € über dem Planwert und 1,2 Mio. € über dem Damit wurde auch der Vorjahreswert bei den „Erstat- tungen für Dritte“ um insgesamt 5,4 Mio. € über- schritten. Neben der Steigerung bei der Erstattung an SÖR sind hier noch 0,9 Mio. € erhöhte Erstattun- gen an übrige Bereiche im Produkt 231100 enthal- ten, die aufgrund der gestiegenen Anzahl der BerufsIntegrationsJahres-Klassen (zur Förderung insbes. sprachlicher Defizite) angefallen sind. Je- doch stehen diesen grundsätzlich entsprechende Er- stattungen vom Land gegenüber. Sachaufwendungen und Abschreibungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 248.693.507,31 234.552.532,05 241.312.086,62 Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.360.491,40 6.719.776,55 9.070.191,11 Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.389.999,90 22.485.249,66 20.568.817,34 Gebäudeunterhalt, -technik 33.416.834,34 39.444.014,66 31.319.312,39 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.999.061,19 5.376.519,50 4.828.501,76 Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 28.069.431,53 27.652.461,62 27.336.952,75 Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 21.611.742,76 20.751.759,60 20.161.247,48 Erstattungen an Dritte 117.491.719,01 114.405.621,55 112.106.055,25 Sonstiges 15.354.227,18 -2.282.871,09 15.921.008,54 Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 103.815.432,88 Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- standhaltungsrückstellung (Ist 2017: 14,1 Mio. €) und zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist 2017: 0,1 Mio. €) enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant werden. Der mit - 2,3 Mio. € negative Planwert der Position „Sonstiges“ resultiert aus der Globalkonsolidierung (2017: 3,8 Mio. €), die zentral haushaltsentlastend ist, stellvertretend für Haushaltsverbesserungen im Ist unter den jeweiligen verschiedenen Ertrags - und Aufwandspositionen. Die Abweichung zum Vorjahr bei „Sonstiges“ ( - 0,6 Mio. €) ist insbesondere auf niedrigere Zuführungen zu den Altlastenrückstellun- gen zurückzuführen. Die Position Abschreibungen beinhaltet Abschrei- bungen auf Forderungen und Abschreibungen auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sachan- lagevermögen haben auch in 2017 gegenüber dem 355 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Vorjahr in Folge des hohen Investitionsniveaus wei- ter zugenommen und steigen auf einen Wert von nunmehr 106,4 Mio. € an. Das sind 6,1 Mio. € mehr als 2016. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen stiegen um 3,8 Mio. €, da 2017 wieder sowohl beim Eigenbetrieb NürnbergStift (0,7 Mio. €), als auch beim Klinikum 2012 (3,9 Mio. €) frühere Verluste ent- sprechend der Ausgleichsregelungen nach der Ei- genbetriebs- bzw. der Kommunalunternehmensver- ordnung als voraussichtlich dauernde Wertminde- rung berücksichtigt werden mussten. 2016 wurde le- diglich eine Wertkorrektur beim NürnbergStift i. H. v. 0,9 Mio. € vorgenommen. Transferaufwendungen Transferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 insgesamt 846.562.754,44 868.925.777,25 846.939.558,80 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden unterschieden in Sozialtransferaufwendungen und in weitere Trans- feraufwendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter- kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun- gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta- gesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwen- dungen mit einem Volumen von 547 Mio. € (Vorjahr: 555 Mio. €) repräsentiert ca. 28 % der gesamten or- dentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzuaddie- ren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum- lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga- ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 714 Mio. € (Vorjahr: ebenfalls 714 Mio. €) rd. 37 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürn- berger Stadthaushalts dar. Die weiteren Transferaufwendungen mit 130 Mio. € (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Aus- gleichszahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteu- erumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund ge- setzlicher und sozialer Verpflichtungen, die aller- dings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zu- weisungen an das Land u.a. im Rahmen der Kran- kenhausumlage. In der unten aufgeführten tabellari- schen Darstellung und in den nachfolgenden Erläu- terungen beinhaltet dieser Block auch die oben an- gesprochene Bezirksumlage. Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus ge- setzlicher oder vertraglicher Verpflichtung stieg gegenüber dem Vorjahreswert um 4,6 Mio. €, diese Position steigt seit Jahren aufgrund des anhaltenden Platzausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier Träger nachhaltig an. Der Anstieg überschritt die Pla- nung um 2,9 Mio. €. Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung (SGB XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. € oder 3,5 %. Gegenüber dem Plan blieb der Wert um 3,8 Mio. € unter den Erwartungen zurück. Die Kosten der Grundsicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Er- träge aus Kostenerstattungen und Umlagen“). Unter den sonstigen Hilfen wurden 3,5 Mio. € weni- ger als im Vorjahr ausgegeben, der Planwert um 2,6 Mio. € unterschritten. Dies ist insbesondere auf die Sozialtrans- feraufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an sozi- ale Einrichtungen Weitere Trans- feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerum- lage, Kranken- hausumlage Bezirksumlage 356 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Sozialberatung von Flüchtlingen in kommunalen Un- terkünften zurückzuführen - hier wurden mit dem Zu- rückgehen der Belegung von Gemeinschaftsunter- künften 3,7 Mio. € weniger als 2016, 2,7 M io. € we- niger als geplant aufgewendet. Bei den Familien - und Jugendhilfen stiegen die Aufwendungen im Vergleich zu 2016 um 7,2 Mio. €, respektive 9,3 %, liegen aber 7,0 Mio. € unter dem Planwert. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr re- sultiert daraus, das s die Übernahme von Kinderbe- treuungskosten (Besuchsgebühren KiTa, Mittagsbe- treuung etc.) nun auch für Personen mit Anspruch auf SGB II hier ausgewiesen wird. Früher wurden diese abweichend als Flankierende Maßnahmen im SGB II gebucht. Im Plan 2017 waren hö here Mittel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veran- schlagt. Durch die stark rückläufigen Fallzahlen wur- den diese nicht ausgeschöpft. Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vorjahr 32,8 Mio. € bzw. 27 % weniger aufgewendet worden, der Planansatz wurde um 10,7 Mio. € unter- schritten. Dies ist darin begründet, dass die Asylan- träge einer Vielzahl der 2016 leistungsberechtigen Asylbewerber mittlerweile bearbeitet wurden. Ge- rade auch die Kosten der Unterkunft in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gingen mit Beendigung der Asylverfahren um 20,8 Mio. € bzw. 27 % zurück. Die erbrachten Leistungen werden in voller Höhe vom Land erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen“). Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar- beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) stiegen gegen- über dem Vorjahr um 11,4 Mio. € (+ 9,0 %) und lagen mit 138,1 Mio. € fast genau auf Planungsniveau. Die Bezirksumlage stieg 2017 gegenüber dem Vor- jahr spürbar an (+ 7,4 Mio. €, d. h. + 4,7 %). Im Ver- gleich zur Planung ergibt sich ein Delta von 0,9 Mio. €. Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art 1/4) 119.731.796,21 116.809.569,12 115.105.109,92 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art 5) 16.816.154,09 17.184.022,00 15.890.485,20 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 62.458.965,47 66.225.000,00 60.326.072,95 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 10.140.000,00 8.569.250,71 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 15.067.328,81 12.884.500,00 12.080.495,64 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 8.856.699,99 11.493.000,00 12.401.289,34 Familien- und Jugendhilfe 84.316.561,36 90.628.100,00 77.161.297,62 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 88.707.107,07 99.403.000,00 121.460.910,49 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.058.934,55 138.165.518,30 126.635.845,00 Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 6.530.500,00 5.304.333,70 Sonstige 84.166,89 145.000,00 124.223,52 357 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Summe 547.346.075,77 569.608.209,42 555.059.314,09 Weitere Transferaufwendungen Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten 50,3 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus ge- setzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen ent- stehen, z. B. an das Staatstheater (19,2 Mio. €), an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,5 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen “ ist um 7,2 Mio. € niedriger als im Vorjahr, und 8,4 Mio. € unter Plan ausgefallen. Hierin sind die für das Jahr 2017 gezahl- ten Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad und FSN sowie die Auszahlungen der in Vorjahren zurückgestellten Verluste der noris inklusion gGmbH enthalten. Der im Plan noch als Verlustausgleich an die Umweltanalytik bei SUN geführte Betrag von 1,8 Mio. € wird im Ist unter den Kostenerstattungen ausgewiesen. Außerdem musste der für die StWN eingeplante Ausgleich von 4 Mio. € nicht verwendet werden. Im Ist 2016 war hier noch eine Bareinlage aus dem Konsortialvertrag Flughafen in Höhe von 5 Mio. € enthalten, in 2017 fällt diese nicht mehr an. Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die Zufüh- rungen zu Verlustausgleichsrückstellungen der städ- tischen Töchter. Hier waren 2017 0,5 Mio. € für die noris inklusion gGmbH zu berücksichtigen. Infolge der deutlich höheren Erträge aus der Gewer- besteuer steigerte sich auch die Gewerbesteuerum- lage im Vergleich zur Planung. Sie beträgt in 2017 71,2 Mio. € und liegt damit um 3,3 Mio. € über dem Planwert. Das Ist 2016 belief sich auf 66,9 Mio. €. Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus- gleiche) 50.251.992,69 50.263.372,83 48.392.094,30 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun- dene Unternehmen 9.502.256,87 15.811.195,00 14.698.384,00 Gewerbesteuerumlage 71.181.851,00 67.920.000,00 66.922.148,00 Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0,00 0 0,00 Bezirksumlagei 166.767.342,13 165.323.000,00 159.322.887,23 Zuführungen zu sonst. Rückstellungen 1.513.235,98 2.544.731,18 Summe 299.216.678,67 299.317.567,83 291.880.244,71 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen über- schreiten den Planwert um 11,1 Mio. €, oder 9 %. Gegenüber dem Ist 2016 fielen sie um 41,8 Mio. €, entsprechend 45 % höher aus. 358 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel kon- sumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veran- schlagten Investitionen (dort gesondert ausgewie- sen). Hier ist ein Minderaufwand gegenüber dem Plan in Höhe von 3,8 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,7 Mio. €, ersichtlich. Der Anstieg bei der Position „ Miet- und Pachtauf- wendungen für Immobilien, Erbbauzins “ gegen- über 2016 (+ 10,0 Mio. €, entsprechend 34,0 %) ist auf vermehrte Aufwendungen für Miete und Neben- kosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl- bewerbern in kommunalen Unterkünften (Fehlbele- gern). Diese Mietkosten werden der Stadt Nürnberg erstattet (siehe Kostenerstattungen von kommunale Sonderrechnungen). Im Plan waren diese Mietkos- ten mit 4,5 Mio. € höher veranschlagt. Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter war gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,2 Mio. € zu verzeichnen, der u.a. auf Betreuungsleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Stadt- und Verkehrsplanung entfällt – der Planwert wurde um 0,1 Mio. € unterschritten. Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2017 kaum Beträge benötigt. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fal- len z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermö- gensgegenständen, die nicht geplant werden kön- nen. Das Ist 2017 betrug hierfür 4,0 Mio. €. Im Vor- jahr fielen hier nur 2,0 Mio. € an. Auch die Einstellung in die Einzelwertberichtigung von Forderungen ist schlecht planbar. In diesem Jahr war die Auflösung höher als die Neueinstellung (-0,9 Mio. €), im Vorjahr entstanden hier Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Den größten Umfang nehmen in diesem Jahr die Zufüh- rungen zu den sonstigen Rückstellungen mit 29,4 Mio. € ein (Vorjahr 0,3 Mio. €). Hierin wurden u.a. eine drohende Gewerbesteuerrückzahlung (16,6 Mio. €), ausstehende Rechnun gen, z.B. für Beihilfe und Erstattungen an die VAG sowie überlaufende Zeitguthaben von Mitarbeitern berücksichtigt. Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städtischer Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind ebenfalls unter den sonstigen ordentl ichen Aufwen- dungen enthalten. Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.196.536,88 4.151.985,60 3.345.939,75 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.109.678,13 2.117.000,00 1.992.767,90 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 7.172.178,60 11.072.000,00 6.563.730,51 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 39.486.340,75 45.865.493,22 29.475.954,96 Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.144.612,14 3.601.426,43 2.844.806,40 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.465.984,66 1.300.000,00 1.422.904,40 Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.109.144,69 4.635.825,00 2.681.937,61 Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 4.771.468,67 5.065.825,90 3.946.069,66 Vergütungen für Leistungen Dritter 9.998.622,72 10.096.660,14 12.203.575,79 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.052.531,38 6.293.340,23 5.861.488,38 359 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 17.480,00 7.987.000,00 15.760,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.159.750,98 20.380.560,56 21.537.775,92 Summe 133.684.329,60 122.567.117,08 91.892.711,28 Finanzergebnis Das Finanzergebnis fällt um 0,9 Mio. €, entspre- chend 3 %, besser aus als im Vorjahr und um 12,6 Mio. € schlechter als im Plan 2017. Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis gegenüber dem Plan sind höhere Aufwendungen aus Erstattungszinsen aus de r Gewerbesteuer (+ 15,7 Mio. €, entsprechend + 242 %), gegenüber dem Vorjahr stieg diese Position um 11,5 Mio. € (+ 107 %). Im Gegenzug stiegen die Erträge aus der Verzin- sung der Gewerbe-/und Umsatzsteuer um 2,8 Mio. € (+19 %) im Vergleich zum Plan bzw. 11,9 Mio. € im Vergleich zu 2016 (+200 %). Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre- dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier sind 0,7 Mio. € weniger angefallen als geplant und sogar 1,8 Mio. € weniger als im Vorjahr (- 6 %). Auch in 2017 ermögl ichte das anhaltend niedrige Zinsni- veau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzin- sen den Zinsaufwand für Investitionskredite trotz der hohen Investitionssummen stabil zu halten bzw. so- gar zu senken. Aufgrund des starken Anstiegs der Gewerbesteuer - Erstattungszinsen stieg die Zinslastquote jedoch ins- gesamt von 2,3 % auf 2,6 %. Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen ist 2017 und 2016 jeweils eine Gewinnausschüttung der Sparkasse i. H. v. 3,3 Mio. € enthalten. Die Ausschüt- tung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüber- wachung im Großraum Nürnberg betrug in beiden Jahren 1,8 Mio. €. Finanzergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Finanzerträge davon: -24.295.343,46 -21.863.930,23 -14.099.898,86 Zinserträge -1.251.398,24 -1.232.830,23 -1.300.485,77 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.135.780,84 -5.431.100,00 -5.781.948,53 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -17.795.924,79 -15.000.000,00 -5.918.429,13 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -112.239,59 -200.000,00 -1.099.035,43 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 51.144.006,69 36.133.284,00 41.799.391,54 Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb. an Kreditinstitute 28.727.438,42 29.432.840,00 30.559.338,63 360 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 22.245.668,00 6.500.000,00 10.733.020,00 Sonstige Zinsaufwendungen 170.900,27 200.444,00 507.032,91 Summe 26.848.663,23 14.269.353,77 27.699.492,68 Außerordentliches Ergebnis Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge- staltet sich die Planung naturgemäß schwierig. Die periodenfremden Erträge 201 7 enthalten insb. 2,4 Mio. € aus Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser für 2016. Unter den periodenfremden Aufwendungen 2017 ist die Spitzabrechnung Straßenentwässerungsanteil 2016 i. H. v. 0,7 Mio. € enthalten. Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Erträge -451.257,50 -474.141,02 -97.721,94 Periodenfremde Erträge -3.216.312,20 -101.900,00 -5.202.259,14 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Aufwendungen 191.595,14 21.000,00 108.178,74 Periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 15.200,00 1.631.422,23 Summe -2.091.957,26 -163.421,94 -3.710.606,94 361 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 73 Erläuterungen zur Finanzrechnung Finanzrechnung (in €) Ist 2017 Plan 2017 (+ Reste 2016) Ist 2016 Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit -185.471.817,50 -23.032.377,60 -66.354.495,90 + Einzahlungen Investitionszuweisungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 -56.478.398,43 + Einzahlungen Investitionsbeiträge -7.436.190,88 -3.866.000,00 -6.795.881,85 + Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 -15.596.714,58 + Veräußerung von Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 -4.288.936,23 + Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.374.252,48 -2.595.000,00 -2.885.818,34 = Einzahlungen Investitionstätigkeit -85.268.317,74 -72.108.100,00 -86.045.749,43 - Auszahlungen Erwerb Grundstücke 12.038.536,31 21.291.608,12 4.372.460,14 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 103.001.055,55 376.136.186,01 98.871.514,04 - Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 34.244.293,00 14.342.230,35 - Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 5.841.032,93 4.148.951,18 5.174.696,5 - Investitionsförderungsmaßnahmen 22.282.653,18 55.825.251,95 24.650.479,92 - Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 500.000,00 800.000,00 551.760,00 = Auszahlungen Investitionstätigkeit 159.581.668,94 492.446.290,26 147.963.140,95 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 74.313.351,20 420.338.190,26 61.917.391,52 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe- trag -111.158.466,30 397.305.812,66 -4.437.104,38 + Aufnahme von Krediten für Investitionen -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 + Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän- gen 0,00 0,00 0,00 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 - Tilgung von Krediten aus Investitionen 78.544.574,40 61.660.000,00 69.693.440,43 362 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 74 - Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 7.183.385,10 7.544.000,00 4.191.949,05 = Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keit 85.727.959,50 69.204.000,00 73.885.389,48 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 35.727.959,50 -56.700.000,00 -35.691.260,77 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe- trag -75.430.506,80 340.605.812,66 -40.128.365,15 + Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 - Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 = Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 + Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 -39.800.500,00 - Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 39.800.500,00 + Einzahlungen durchlaufende Posten -4.134.827.280,81 0,00 -6.404.146.333,11 - Auszahlungen durchlaufende Posten 4.137.370.286,39 0,00 6.388.920.030,95 = Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen 2.543.005,58 0,00 -15.226.302,16 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 -62.303.568,87 = Endbestand an Finanzmitteln -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18 + Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser- ven 0,00 0,00 0,00 = Endbestand an Liquiditätsreserven -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18 Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit 201 7 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 20 16 deutlich um ca. 119,1,0 Mio. € auf 185,5 Mio. €, was in etwa dem 2,8- fachen Wert des Vorjahres ent- spricht. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwal- tungstätigkeit konnten im Vergleich mit 2016 außer- ordentlich stark gesteigert werden (um ca. 161,6 Mio. €), was u.a. an folgenden Faktoren lag: • Mehr Steuereinzahlungen (Gewerbesteuer +29,1 Mio. €, Gemeindeanteil an der Einkom- mens- und Umsatzsteuer +39,4 Mio. €) sowie mehr Schlüsselzuweisungen (+19,2 Mio. €). • Mehr Erstattungen vom Bund im SGB II -Be- reich (+18,4 Mio. €), bei der Konzessionsab- gabe (+17,6 Mio. €), der Verzinsung der Ge- werbesteuer (+17,3 Mio. €) und bei den Ver- waltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe (+14,1 Mio. €) 363 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 75 Im Vergleich dazu entwickelten sich die laufenden Auszahlungen „nur“ um ca. 42,5 Mio. € nach oben. Bei den Personal - und Versorgungsauszahlungen war im Vergleich zu 2016 eine Steigerung von insg. ca. 16,5 Mio. € zu verzeichnen, was auf die Besol- dungserhöhung der Beamten zum 01.01.2017 (+2,0 %) sowie auf die Tariferhöhung der Angestellten zum 01.02.2017 (2,35 %) zurückzuführen war. Der An- stieg bei den Auszahlungen für Sach- und Dienstleis- tungen war hingegen mit ca. 4,4 Mio. € wesentlich geringer und entspricht in etwa der allgemeinen Teu- erungsrate 2017. Die Zinsen sind vor allem wegen der Mehrauszahlungen an Erstattungszinsen der Gewerbesteuer stark angestiegen (+9,1 Mio. €). Die Transferauszahlungen sind um ca. 6 Mio. € gewach- sen, bedingt v.a. durch die Bezirk sumlage. Bei den sonstigen Auszahlungen gab es eine Steigerung ge- genüber 2016 um ca. 7,0 Mio. €, welche nahezu voll- ständig durch Mehrauszahlungen an Mie- ten/Mietnebenkosten für Flüchtlingsunterkünfte ver- ursacht wurde. Gleichzeitig sind aber auch die Er- stattungen im Asylbereich gewachsen (siehe Erläu- terungen zu den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit). Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig- keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit war in 2017 so außergewöhnlich hoch, dass selbst nach Abzug der ordentlichen Tilgungen noch ca. 100 Mio. € als Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten Investitionen 2017 vorhanden war. So- mit konnte der komplette Eigenmittelanteil der Stadt für die Investitionen 201 7 in Höhe von 74,3 Mio. € damit finanziert werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist somit im Berichtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um 12,4 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahres- wert (61,9 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der In- vestitionstätigkeit sanken dabei im Vergleich zu 2016 nur leicht um ca. 0,8 Mio. €, wobei hier durchaus auch größere Schwankungen von Jahr zu Jahr mög- lich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuwei- sungen und – zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer relativen Schwankungsbreite, da der Ab- ruf von Fördermitteln von der Anzahl der förderfähi- gen Baumaßnahmen und dem jeweiligen Baufort- schritt abhängt. Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite die Mittelabflüsse für den Erwerb von Grundstücken und für Baumaßnahmen gegenüber dem Rech- nungsergebnis 2016 um 7,7 Mio. € bzw. um 4,1 Mio. €. So konnten in 2017 z.B. Grundstücksgeschäfte im Rahmen von Umlegungsverfahren zur Stadtentwick- lung durchgeführt werden. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen waren beispielhaft Mehrauszahlun- gen im Vergleich zu 2016 im Bereich der Feuerwehr vorhanden (wegen dem Neubau der Feuerwache 1). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr -35,7 Mio. €, d.h. es wurde n per Saldo im Berichtsjahr 35,7 Mio. € mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen. In der Planung 2017 wurde hin- gegen noch mit einer Nettoneuverschuldung von 56,7 Mio. € gerechnet. Der sog. „Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor- gängen“ bildet insbesondere die nicht haushaltswirk- samen Ein- und Auszahlungen ab, wie z.B. aus dem Liquiditätsmanagement (Kassenkredite) oder durch- laufende Gelder. Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln wurden die Bestände auf den jeweiligen Be - standskonten der Bilanzpo sitionen Liquide Mittel, Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten herangezogen. 364 Anhang zum Jahresabschluss 2017 Finanzrechnung Nürnberg, den ' STADT NÜRNBERG (Dr. Ulrich Maly) Oberbürgermeister 365 77 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 366 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 78 Lage der Stadt Nürnberg Geographische Lage Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der Region. Nach der Einwohnerzahl (5 33.873 im Mai 2018 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutschland. Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu- ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge- nommen wurde. Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi- scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro- päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts- wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähig keit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern. Wirtschaftsstruktur Seit den siebziger Jahren entwickelte sich Nürnberg zum Dienstleistungszentrum mit hohen Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Markt- und Verbraucherforschung. Aktuell sind über drei Viertel (79,3 %) aller in Nürnberg sozi- alversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleis- tungssektor tätig. Im Vergleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürnbergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe im- mer noch bemerkenswert hoch. Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit hoher Einkaufszentralität. Das Güterverk ehrszent- rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Ex port- quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt, wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro- päischen Wirtschaftsraum profitiert. Begünstigt durch die verkehrsgeografische Lage ist Nürn berg traditioneller Standort von Betrieben aus dem Ver- kehrs- und Logistiksektor mit zukunftsweisen den Modellprojekten der Kommunikations- und Verkehrs- wirtschaft. Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr- stechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Automati- sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden Firmen wie Bosch, Conti Temic, Diehl, Leoni, MAN und Siemens. Die hier stark vertretenen Kfz-Elektro- nikunternehmen profitieren vom Vormarsch der Elektronik im Automobilbau. Darüber hinaus ist Nürnberg ein bedeutendes Zentrum des industriellen Tiefdrucks in Europa. Traditionell stark ist auch die Schreibgeräteindustrie mit Firmen wie Faber-Castell (Stein bei Nürn berg), LYRA und Staedtler und die Nahrungs- und Genussmittelindustrie ( Nürnberger Lebkuchen, Nürnberger Bratwürste). Arbeitsmarkt Der Wirtschaftsstandort Nürnberg entwickelt sich po- sitiv und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort. In keinem Jahr zuvor gab es im Stadtge- biet so viele sozialver sicherungspflichtig Beschäf- tigte wie aktuell ( 308.322 SVB im Dezember 201 7). Über die Hälfte (52,8%) der Männer und Frauen, die in Nürnberg arbeiten, wohnen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeut- licht die wichtige Arbeitsmarktfunktion Nürnbergs weit über die Stadtgrenzen hinaus für Nordbayern. Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu Bayern hoch - im bundesweiten Vergleich der 20 größten deut- schen Städte hat Nürnberg jedoch eine gute Posi- tion. Dies gilt besonders im Vergleich mit anderen großen klassischen Produktionsstandorten die einen ähnlichen Strukturwandel wie Nürnberg durchge- macht haben. Die Arbeitslosenquote im Stadtgebiet ist mit 5,3 % im Juli 201 8 eine der niedrigsten seit Mitte der 90er Jahre (Vorjahre: Juli 2017 5,8%, Juli 2016 6,3%, Juli 201 5 7,0%. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). 367 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 79 Ertragslage Nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bestim- mungsgrößen des Jahres überschusses i. H. v. 32,1 Mio. € und die zugrundeliegenden Ursachen auf. Für weitere Details sei auf den Anhang zum Jah- resabschluss (Abschnitt Ergebnisrechnung) verwie- sen. in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -, Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016 Gewerbesteuer -446,8 -440,0 -435,8 Einkommensteueranteil -297,4 -284,0 -275,3 Schlüsselzuweisungen -200,3 -192,1 -181,1 Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu- ungspersonal.) -81,3 -77,0 -86,4 Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -31,0 -29,5 -29,7 Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -91,0 -106,2 -134,2 Erträge aus dem Abgang von Vermögen -13,7 0 -5,9 Bezüge und Vergütungen 388,8 393,19 376,6 Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh- rung/Auflösung) 129,5 112,7 104,7 Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen - Art 1 119,6 116,8 115,1 Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 135,5 135,7 116,9 Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl. Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich Neutralisationen 9,5 15,8 14,7 Abschreibungen auf Finanzanlagen 4,6 0 0,9 Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech- nik 33,4 39,4 31,3 Bezirksumlage 166,8 165,3 159,3 Gewerbesteuerumlage 71,2 67,9 66,9 368 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 80 Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisver- wendung 134,6 Mio. € (2016: 102,5 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Abbildung 1 veranschaulicht die Entwicklung von Jahresergebnis und Ergebnisrücklage seit 2005. Hierbei wird erkennbar, dass seit 2005 dreimal (2007, 2009 und 2014) Fehlbeträge erwirtschaftet wurden, die aber durch die Überschüsse durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden konnten. 2016 war die Ergebnisrücklage wieder über dem Stand von 2012 und konnte 2017 weiter gesteigert werden. Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage Kennzahlen zur Ertragslage Steuern und Umlagen Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Durchschnittlicher Anteil der Steuern pro Einwoh- ner Steuern/ Einwohnerzahl 1.743 €/EW 1.665 €/EW 1.555 €/EW 1.524 €/EW 1.579 €/EW 1.469 €/EW 1.359 €/EW Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 46,3 % 46,2 % 47,7 % 49,4 % 50,2 % 50,4 % 48,9 % Anteil der Schlüsselzu- weisungen pro Einwohner Schlüsselzuweisungen/ Ein- wohnerzahl 376 €/EW 342 €/EW 329 €/EW 297 €/EW 352 €/EW 292 €/EW 316 €/EW Anteil der Schlüsselzu- weisungen an den or- dentlichen Erträgen Schlüsselzuweisungen/ or- dentliche Erträge 10,0% 9,6 % 9,5 % 10,1 % 11,2 % 10,0 % 11,4 % 14 -3 3 -18 13 16 19 17 -27 7 29 32 56 69 62 64 49 65 81 102 118 91 99 103 135 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Millionen € Jahresergebnis (Überschuss = +) Ergebnisrücklag e (nach Ergebnisverw.) 369 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 81 Zuwendungsquote Zuweisungen/ ordentliche Erträge 23,6 % 23,9 % 25,3 % 23,8 % 25,5 % 24,4 % 26,1 % Anteil der Bezirksumlage pro Einwohner Bezirksumlage/ Einwohnerzahl 313 €/EW 294 €/EW 301 €/EW 289 €/EW 272 €/EW 286 €/EW 258 €/EW Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass m it ca. 50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu- tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel- len. 2016 wurde hier der bisher niedrigste Anteil er- reicht, selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert 48 %. Der nochmalige Rückgang der Quote gegen- über 2015 war trotz höherer absoluter Steuererträge auf die stark erhöhten Kostenerstattungen und Zu- weisungen aufgrund der gestiegenen Flüchtlings- zahlen zurückzuführen. 2017 erhöhte sich die Quote nur geringfügig. Die im 2-Jahresturnus auf und ab os- zilierenden Schlüsselzuweisungen werden auch in den korrespondierenden Kennzahlen erkennbar. Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant gebliebener Umlage zurückzuführen. Kennzahlen zu Aufwendungen Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Aufwandsde- ckungsgrad ordentliche Erträge/ ordentli- che Aufwendungen 102,9 % 102,9 % 102,3 % 99,1 % 102,2 % 102,8 % 103,2 % Transferaufwands- quote Transferaufwand/ ordentli- che Aufwendungen 43,4 % 45,7 % 42,8 % 43,1 % 41,4 % 44,4 % 41,8 % Personalintensität = Personalaufwands- quote Personalaufwendungen/ or- dentliche Aufwendungen 31,2 % 30,8 % 32,7 % 33,2 % 34,7 % 31,7 % 33,5 % Durchschnittliche Abschreibungs- quote des Sachan- lagevermögens/ Im- materiellen Vermö- gens Abschreibungen auf immate- rielles Vermögen und Sach- anlagevermögen/ immateri- elles Vermögen und Sach- anlagevermögen 2,7 % 2,6 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,9 % 2,7 % Abschreibungsent- lastung Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Ab- schreibungen auf Anlagever- mögen (ohne Finanzanlagen 48,3 % 48,9 % 49,0 % 48,0% 47,1 % 49,6 % 47,7 % Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah- resüberschusses ist diese Kennzahl 201 7 weiterhin über der 100 %-Marke, auf gleichem Niveau wie 2016; nur 2014 war diese aufgrund des Fehlbetrags unterschritten. Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach- haltig die 40 %-Marke. 2012 erhöhte sich die Quote nochmals aufgrund des überproportionalen Anstiegs der Transferaufwendungen (z.B. Verlustausgleichs- rückstellungen, Bezirksumlage etc.). Der Rückgang 2015 trotz erheblicher Steigerung der Transferauf- wendungen im Vergleich zum Vorjahr war auf den starken Anstieg anderer Aufwandsarten, insb. der 370 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 82 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen (Flüchtlingsunterbringung) und der Abschreibung en auf Finanzanlagen zurückzuführen , 2016 traten diese Sachverhalte wieder in den Hintergrund und damit stieg die Quote wieder etwas an . 2017 hinge- gen gingen die Transferaufwendungen im Verhältnis etwas zurück. Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er- stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die Quote ist besonders sensibel bzgl. der Entwicklung der Rückstellungen: 2013 und 2011 stieg sie insb. aufgrund erhöhter Rückstellungszuführungen – 2012. 2014 und 2016 war die Quote entsprechend geringerer Rückstellungszuführungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferaufwendungen hinzu, die den relativen Anteil der Personalaufwendungen verringerten. 2017 kamen wiederum neben Besol- dungserhöhungen und Stellenschaffungen auch er- höhte Rückstellungszuführungen zum Tragen , die Quote erhöhte sich wieder. Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach- anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt, um welchen Betrag sich das städtische Anlagever- mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre- chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008 fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf 2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf- grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie- genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab- schreibungen auf 2,5 % zurück, seit 2016 steigt die Quote nun wieder geringfügig, aber kontinuierlich an. Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in- wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie- rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio- nen (z.B. U-Bahn) an, wie z. B. im Jahr 2010 . 2013 hingegen war der Förderungsanteil der neu aktivier- ten Anlagen nur gering, wodurch die Quote zurück- ging. 2014 und 2015 stieg sie wieder geringfügig an, seit 2016 geht sie wieder leicht zurück. Zinsaufwand Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Zinsaufwand pro Einwohner Zinsaufwand/ Einwoh- nerzahl 96 €/EW 79 €/EW 76 €/EW 89 €/EW 88 €/EW 97 €/EW 105 €/EW Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer- träge 5,5 % 4,7 % 4,9 % 5,9 % 5,6 % 6,6 % 7,8 % Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli- che Aufwendungen 2,6 % 2,3% 2,4 % 2,9 % 2,9 % 3,4 % 3,9 % Der Zinsaufwand pro Einwohner erreichte 2011 den höchsten Stand seit 2008. Ursache hierfür war der sehr hohe Zinsaufwand von rund 54 Mio. €, dessen Steigerung jedoch vorwiegend auf die 2011 stark ge- stiegenen Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu- rückzuführen ist. 2012 gingen letztere auf Normal- maß zurück und damit auch diese Kennzahl. 2013 hatte das niedrige Zinsniveau eine weitere Verringe- rung zur Folge. 2015 konnte durch das historisch niedrige Zinsniveau die Kennzahl deutlich auf einen Tiefstand gebracht werden. 2014, 2016 und auch 2017 jedoch glichen stark gestiegene Erstattungszin- sen aus Gewerbesteuer die Verringerung bei den Kreditzinsen mehr als aus, so dass eine, 2017 sogar deutliche Steigerung der Kennzahl zustande kam. Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver- wendung für Zinsen dar. 2012 konnte dieser bereits 371 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 83 deutlich gesenkt werden. Ursächlich hierfür ist einer- seits der um ca. 5 Mio. € gesunkene Zinsaufwand im Zähler, sowie andererseits eine Steigerung um ca. 54 Mio. € bei den S teuererträgen im Nenner. 2013 verstärkte sich dieser Effekt nochmals, so dass der bis dahin niedrigste Wert der Zins -Steuerquote aus dem Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % noch weit untertrof- fen werden konnte. 2014 schlug hier jedoch der Ein- bruch der Gewerbesteuer sowie der Anstieg der Er- stattungszinsen aus Gewerbesteuer zu Buche, so dass die Kennzahl trotz weiter gesunkenem Durch- schnittszins für Investitionskredite wieder anstieg. 2015 hingegen konnte die Zins-Steuerquote den be- reits niedrigen Wert aus 2013 unter treffen, da nicht nur die Zinsaufwendungen zurückgingen, sondern auch die Steuererträge insgesamt wieder etwas an- stiegen. 2016 lieferte mit weiter gestiegenen Steu- ererträgen den bisher niedrigsten Wert seit 2005 – 2017 wurde der Anstieg bei den Steuererträ gen durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer -Erstat- tungszinsen jedoch überkompensier t und führte zu einer deutlichen Erhöhung. Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In- vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder die ge- stiegenen Gewerbesteuer -Erstattungszinsen be- merkbar. Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge (inkl. Finanzerträge) Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Er- tragsarten: 46% 23% 6% 17% 4% 2% 1% 1% Steuern Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse Leistungsentgelte Erträge Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Erträge Auflösung Sonderposten 372 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 84 Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen) Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar: Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Reinvestitionsquote Bruttoinvestitionsaus- zahlungen/ Jahresab- schreibungen 144 % 142 % 151 % 149 % 166 % 148 % 174 % Sachanlagen-Son- derpostenquote Sonderposten/ Sach- anlagevermögen 25,1 % 24,5 % 22,5 % 23,3 % 22,9 % 27,2 % 25,5 % Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen bewegt sich 201 7 immer noch leicht unter dem Ni- veau von 2015 und 2014. In den Jahren 2005/ 2006 betrug diese Kennzahl jedoch nur 133 %/ 139 %. Den höchsten Wert wies bisher das Jahr 2010 mit 201% auf. Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die, durch die Abschreibungen verursachten, Wertminde- rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt damit einen Indikator für den Substanzerhalt dar. Hier werden die Auswirkunge n des in den letzten Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich 26% 5% 12% 6% 42% 7% 2% Personalaufwendung en Aktiv Personalaufwendung en Passiv Transferaufwendung en Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen 373 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 85 – d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn- berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re- investition von Abschreibungen hinaus betreibt. Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi- nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei- bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder- posten ausgeglichen. 2012 übertraf diese Quote so- gar den bislang höchsten Wert aus dem Jahr 2008 (26,5 %). Wie bereits in den Jahre n 2011 und 2016 zeigt auch das Jahr 2017, dass diese Kennzahl nicht synchron zur Kennzahl Abschreib ungsentlastung (s.o.) verlaufen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivie- rung nicht abzuschreibendem, nur teilweise geför- dertem Anlagevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposition Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermö- gen steigen ohne dass die Abschreibungen steigen, und damit die Sachanlagen-Sonderpostenquote sinkt, ohne dass die Abschreibungsentlastung sinkt. 2015 hingegen sank der Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grundstücksbestände. Die Sonder- posten waren insb. Gegenstand der 2015 abgewi- ckelten dritten Tranche. 2012 bis 2014 verliefen die beiden Quoten kongruent . Finanzierungslage Kennzahlen zur Finanzierungslage Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Eigenkapital- quote I Eigenkapital (ohne Stif- tungen)/ Bilanzsumme 15,6 % 16,7 % 18,4 % 16,0 % 16,8 % 5,0 % 4,6 % Eigenkapital- quote II (Eigenkapital + Sonder- posten)/ Bilanzsumme 35,1 % 36,2 % 36,7 % 48,4 % 48,1 % 30,8 % 28,3 % Anlagende- ckung Langfristiges Kapital/ Anlagevermögen 103,8 % 103,3 % 101,9 % 101,1 % 101,2 % 101,3 % 101,7 % Die Eigenkapitalquote stieg 2013 eklatant aufgrund der Korrekturen im Basiskapital im Rahmen der 1. Tranche der Revision des Grundstückbestands und der Zuführung des Jahresüberschusses. 2014 musste ein geringfügiger Rückgang hingenommen werden, da zwar das Basiskapital nochmal s leicht nach oben korrigiert werden konnte (2. Tranche Re- vision Grundstücksbestand abzüglich Korrekturen bei der Position Kunstgegenstände), die Bilanz- summe entsprechend der Erhöhungen bei Rückstel- lungen und Verbindlichkeiten aber wesentlich stärker stieg. 2015 hingegen legte das Basiskapital aufgrund der dritten und letzten Tranche der Revision des Grundstückbestands noch einmal deutlich zu. 2016 schließlich schlug wieder die Bildung von Sonder- posten im Bereich der Kunstgegenstände negativ zu Buche, 2017 die Korrektur der Wertansätze im Be- reich des Stadtarchivs. Mit der Eigenkapitalquote von 15,6 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu- nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver - schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Stä dten vergleichbarer Größen ordnung. In diesem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas höheren Eigenkapitalquote von 23,4 % zum 31.12.2016. Hingegen hatten 2016 die Städte Hannover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 69,19 % bzw. 81,29 %. Die Städte Essen und Wuppertal, die bislang als Beispiel für niedri gere Eigenkapitalquoten herange zogen wurden , weisen nun zum 31.12.2016 ein negatives Eigenkapital auf. 374 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 86 Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse- rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn- bar. Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar- stellt, inwieweit l angfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt ist, stieg 2007 geringfügig, aber sukzessive an und hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschritten. Seitdem ist der Zielwert von mindestens 100 % auch in 2017 erfüllt. Als langfristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Beihilfe- rückstellungen sowie Kredit- und kreditähnliche Ver- bindlichkeiten angesetzt. Die Passivseite der Bilanz der Stadt N ürnberg wird veranschaulicht durch Abbildung 4. Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2016 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden. Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten ergibt sich aufgrund der Fertigstellung der Gretel-Bergmann- und d er Jo- hann-Pachelbel-Schule mit einem Volumen von 75 Mio. € ein Schuldenstand in Höhe von 1. 405 Mio. € (Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h. Nettoneuverschuldung 41 Mio. €). Die folgende Grafik veranschaulicht den An- stieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investiti- onsfinanzierung seit 2001. 2012 konnte die Entwick- lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent- schuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar. Dies wird in 2017 insbesondere in den Zahlen des Kernhaushaltes deutlich. . Basiskapital Stadt ; 15,12% Ergebnisrücklage; 2,68% Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen+ Kostendecker; 0,48% Verlustvortrag Gebührenhaushalte; -0,04% Sonderposten; 19,78% Rückstellungen; 30,68% Verbindlichkeiten aus Krediten, Anleihen; 26,76% Weitere Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsab- grenzung; 6,23% 375 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 87 Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe Liquiditätslage Kennzahlen zur Liquiditätslage Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin- den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung. Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Dynamischer Ver- schuldungsgrad in Jahren (Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forde- rungen)/ Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 16 41 141 66 31 25 91 Eigenfinanzierungsan- teil der Investitionen I in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ In- vestitionsauszahlungen 119 45 10 28 53 64 19 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen II (unter Berück- sichtigung investiver Einzahlungen) in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Cashflow aus Investiti- onstätigkeit 254 107 27 58 111 194 37 376 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 88 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen III (II nach De- ckung ordentlicher Tilgungen) in % (Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - or- dentliche Tilgun- gen)/Cashflow aus Inves- titionstätigkeit 79 45 -21 -13 19 32 -13 Tilgungsquote (or- dentliche Tilgungen und Sondertilgun- gen) in % Tilgungen/Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 42 105 288 140 95 50 170 Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek- tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver- hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre konstant bleibenden Cashflows aus laufender Ver- waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver- wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver- zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul- den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse zu tilgen. Damit ist der Wert umso positiver, je nied- riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi- lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer. 2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem geringen Cashflows aus laufender Verwaltungstätig- keit den zweitsc hlechtesten Wert der letzten sechs Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jahren. 2017 weist nun mit 16 Jahren den besten Wert seit 2005 aus- bisher lag der beste Wert lag bei 25 Jahren im Jahr 2012. Di e extremen Schwankungen machen die beschränkte Aussage- kraft dieser Kennzahl deutlich. Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi- nanzmittelüberschüssen finanziert werden können und setzt daher den Cashflow aus laufender Verwal- tungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Investiti- onsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt relativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions- maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert werden. Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi- nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die- ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde, dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun- gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier- durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne- gativer Saldo dieser Größe, wie er 201 5 mit - 21 % (bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorliegt, zeigt an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In- vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins- besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen- der Verwaltungstätigkeit. 2017 hingegen konnte bei hohem Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit und sehr niedrigem Cashflow aus Investitionstätig- keit mit 79 % der beste Wert bisher erreicht werden und übersteigt damit die guten Werte von 2012 und 2016. Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen- der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf, als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an- gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran- schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen- finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g. Werte über die letzten Jahre wider: 377 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 89 Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin- kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til- gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis- tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge- mäß des Konzepts der dauernden Leistungsfähigkeit steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau- schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen. 2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til- gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und 2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondert il- gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil- gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode- rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017 hingegen lieferte auch hier mi t 42 % ein Spitzene r- gebnis. Analyse der Liquiditätssituation Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si- cherstellung der Liquidität sind Bestandteil der Kas- senaufgaben. Im Rahmen der Liquiditäts planung und Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hierbei auch die Aufnahme von Kassenkredi- ten in Betracht. Dabei handelt es sich um kurzfristige Finanzmittel zur Überbrückung von Liquiditätseng- pässen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzt e Höchstbetrag für Kassenkredite liegt seit 2009 un- verändert bei 280 Mio. Euro. Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli- chen Laufzeiten entweder als Tages - oder Festgel- der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris- tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins- belastungen drohen. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr 2017 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 140,00 160,00 180,00 200,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Mio. Euro Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ordentliche Tilgungen 378 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 90 die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi- ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf- nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel- len Marktzinsen. Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas- senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre- ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch- schnittswerten. Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2017 379 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 91 Prognosebericht Für das aktuelle Haushaltsjahr 2018 wurde ein Über- schuss von 28,5 Mio. € geplant – ob die Stadt Nürn- berg diesen Überschuss erreichen wird oder eher ein schlechteres Ergebnis erzielen wird, ist offen. Zumin- dest besteht für die Gewerbesteuer wieder begrün- dete Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 469 Mio. € erreicht werden kann. Auch bei der Einkommen- steuer ist damit zu rechnen, dass der Planansatz er- reicht oder übertroffen wird. Somit werden vor allem die Entwicklungen im Aufwandsbereich für das Jah- resergebnis entscheidend sein. Für das Jahr 201 8 wird nach der Liquiditätsplanung und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlun- gen mit weiterhin stabilen Bedingungen und einer insgesamt guten Liquidität gerechnet. Die Aufnahme der Kassenkredite ist hinsichtlich ihrer Höhe insge- samt rückläufig, aber auf Grund der besonderen Zinssituation werden sie dennoch weiter in Anspruch genommen. Insgesamt ist Vorsorge getroffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten Kas- senkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsverpflichtun- gen jederzeit erfüllen kann. Risikobericht Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaft- lichen und politischen Lage. Es ist weiterhin darauf zu dringen, dass die finanziel- len Belastungen für die Kommunen aus dem Flücht- lingszuzug, insb. auch die Kosten der Integration, z. B. für Kita-Plätze und Bildung/Beschulung durch ent- sprechende Ausgleichsleistungen von Bund und Land kompensiert werden. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2019 auf 666,8 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be- reichen waren in den letzten Jahren und sind weiter- hin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Perso- nal notwendig . Damit nimmt der Personalhaushalt nunmehr 3 2,7 % der ordentlichen Aufwendungen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres- planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren. Hinsichtlich der städtischen Töchter hat sich die Ge- samtrisikolage seit dem letzten Berichtsstichtag wei- ter entspannt, es gibt jedoch weiterhin nicht unerheb- liche Risiken mit Auswirkung auf die städtischen Transferaufwendungen. Nicht mehr betroffen ist der Flughafen (Wettbewerbsumfeld und wirtschaftlich e Situation von Fluggesellschaften). Aufgrund der ein- geleiteten Maßnahmen, vor allem jedoch aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes hat sich der Flughafen im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr erneut ope- rativ deutlich besser entwickelt. Im bundesweiten Vergleich gehörte der Flughafen mit einem Rekord-Zuwachs um 20,1 % auf 4,19 Mil- lionen Passagiere zu den prozentual am stärksten wachsenden Flughäfen und konnte so seinen einge- schlagenen Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen. Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 2,67 Mio. € auf (Vorjahr: 1,7 Mio. €) und liegt damit über der Planung und dem Vorjahr (+ 962 T€). Auch für 2018 zeichnet sich er- neut eine positive Entwicklung ab. Die Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hat in ihren K onzerngesellschaften (N-ERGIE, VAG) wei- terhin erheblichen Finanzierungsbedarf. Zum einen sind auf Ebene der N -ERGIE bei zunehmendem Wettbewerbsdruck, insbesondere im Netzbereich, große Investitionen im Zusammenhang mit der Ener- giewende zu finanzieren, zum anderen ergibt sich auch bei der VAG Finanzierungsbedarf im dreistelli- gen Millionenbereich. Im Rahmen des öffentlichen Auftrages der VAG werden derzeit neue U-Bahn Zü- gen (4- Wagen-Gliederzug) für den Betrieb der U - Bahn-Linie U 1 beschafft. Die neuen U -Bahn Züge dienen dem Ersatz der bislang eingesetzten Trieb- 380 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 92 wagen, deren Weiterbetrieb aufgrund der hohen Le- bensdauer nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Finanzie- rung der Ersatzbeschaffung sowie weiterer notwen- diger Investitionen in ortsfeste Infrastruktur und den Fuhrpark stellt die VAG vor große Herausforderun- gen. Die Stadt Nürnberg unterstützt der Finanzierung der U-Bahnzüge durch eine EU -beihilferechtskonforme städtische Bürgschaft und trägt dem Kapitalbedarf im StWN - Teilkonzern durch eine Kapital- und Liquidi- tätsstärkung aus dem „Konzern Stadt“ heraus Rech- nung. Etwas angespannter als zuletzt stellt sich die Situa- tion beim Klinikum Nürnberg dar. Das Klinikum (Kommunalunternehmen) schließt das Geschäfts- jahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 8,39 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von rund 4,24 Mio. €) ab. Damit liegt das Jahresergebnis gegenüber dem Wirtschaftsplan spürbar schlechter als geplant. Der Wirtschaftsplan 2017 hatte zunächst einen Jah- resfehlbetrag in Höhe von 0,25 Mio. € ausgewiesen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich in 2016 eine Änderung der Regelung zur Ermittlung des handels- rechtlichen Rechnungszinses für Pensionsrückstel- lungen kurzfristig positiv ausgewirkt hat. Eine große wirtschaftliche Herausforderung für das Klinikum Nür nberg stellt weiterhin die mittel - und langfristige Sicherstellung der finanziellen Hand- lungsfähigkeit dar. Vor dem Hintergrund des investiv bedingten erheblichen Liquiditätsbedarfs der kom- menden Jahre, zählt hierzu insbesondere, eine aus- reichende Innenfinanzierung zu gewährleisten und den Fremdfinanzierungsbedarf auf ein tragfähiges Niveau zu begrenzen. Um auch mittel- und langfristig finanziell handlungsfähig zu bleiben, ist die in der Vergangenheit angestrebte „Schwarze Null“ auf- grund der hohen eigenfina nzierten Investitionsbe- darfe zukünftig nicht mehr ausreichend, um sicher- zustellen, dass das Klinikum wirtschaftlich aus eige- ner Kraft seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2019-2022 musste das hohe Niveau des In- vestitionsvolumens respektive den städtischen Mit- teln wieder einmal um 16,0 % gesteigert werden- für alle Jahre dies MIP -Zeitraums sind neue Höchst- stände an Netto- Investitionsauszahlungen zu ver- kraften, insgesamt über 832 Mio. € und für die nä- here Zukunft ist keine Entlastung abzusehen. Etliche Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun sind diese Investitionen, gerade im Bereich von Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen. Insgesamt ergibt sich im Rahmen einer Simulationsrechnung des Fi- nanzreferats für den Zeitraum von 2017 bis 2026 eine Finanzierungslücke - je nach getroffenen An- nahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von ca. 725 Mio. €. Damit wäre ein Anstieg der Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca. 1,3 Mrd. € auf dann über 2 Mrd. € verbunden - eine Entwicklung, die aus heutiger Sicht nur schwer zu akzeptieren ist. Und dies alles unter der Voraussetzung, dass die Einnahmeentwicklung tatsächlich so kontinuierlich positiv ist wie in der Simulationsrechnung angenom- men. Eine deutliche konjunkturelle Abkühlung oder gar eine echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steu- errückgängen würde die Situation noch verschärfen. Hohe Investitionen wi rken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si- mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge- kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v. 38 Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen sind durch entsprechende Erträge zu decken. Um diese Risiken auf der Ausgabenseite zu vermin- dern, ist auch künftig sparsam zu wirtschaften und zudem im Rahmen des laufenden Controllingprozes- ses die Kostenkontrolle zu intensivieren. Auch die Einnahmeseite wurde gestärkt: Nach reiflicher Über- legung beschloss der Stadtrat, zur Finanzierung des immensen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr 2018. 381 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 93 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 Von der Stadtkämmerei werden folgende 23 rechts- fähige und 28 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal- tet. Im Jahr 2017 wurde eine neue Stiftung gegrün- det. Bezeichnung Buchungs- kreis/Finanz- kreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Rechtsfähige Kommunale Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339 Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890 Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921 Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948 Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809 Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 2404 2044 1961 Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001 Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002 Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder- Stift 2412 204C 2016 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954 Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004 Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013 382 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 94 Bezeichnung Bu- chungs- kreis/ Finanz- Geschäfts- bereich Gründungsjahr Nichtrechtsfähige Stiftungen Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- ht " 1000 001A 2000 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954 Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962 Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970 Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977 Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980 Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002 Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007 Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008 Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009 Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015 Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015 383 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 95 1. Vermögen der einzelnen Stiftungen Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka- pital in TEUR zum 31.12.2017 (nach der Ergebnis- verwendung) ausgewiesen. Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De- tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnom-men werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumu- liert erläutert. Stiftung Aktiva 2017 Passiva 2017 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.626 2.014 43.369 481 758 Findel- und Waisenhaus- stiftungen 4.162 78 4.139 103 1 Klein’sche Brennmateria- lenstiftung 1.427 164 1.307 56 1 Kost-Pocher’sche Stiftung 12.710 201 12.531 58 135 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458 109 3.386 92 36 Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 191 17 186 2 0 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 794 28 775 7 10 Sigmund-Schuckert-Stif- tung 165.535 13.982 153.324 4.987 7.249 Stiftung Lokalstudienfonds 4.278 54 4.257 53 0 Stiftung für Bildung und Un- terricht 1.087 32 1.064 4 15 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg 209 15 205 2 0 Heinrich Gröschel Stiftung 2.559 65 2.514 22 32 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2.414 177 2.364 32 39 Heinz und Inge Tschech Stiftung 477 36 450 5 10 Rudolf Volland Stiftung 1.687 101 1.594 16 39 Leo und Trude Denecke Stiftung 529 218 321 0 192 Max und Rosemarie Hüb- schmann Stiftung 73 20 56 1 17 Frieda und Helmut Schwei- mer Stiftung 780 33 757 4 19 Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 128 12 118 1 8 384 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 96 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 209 17 209 0 0 Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstiftung 1.950 251 1.707 17 223 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 8.222 321 7.931 94 220 Bäume für Nürnberg Stif- tung 196 37 162 1 13 Summe rechtsfähige Stif- tungen 257.701 17.982 242.726 6.038 9.017 Stiftung Aktiva 2017 Passiva 2017 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt liquide Mit-tel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Nichtrechtsfähige Stiftun- gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heinrich und Amalie Lang- Stiftung 1.372 15 1.365 11 0 Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 963 15 959 6 0 Otto Lauterbach- Stiftung 1.403 40 1.371 13 20 Marie-Hack-Stiftung 8.317 236 8.155 127 92 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 95 14 94 1 0 Andreas-Winterbauer-Stif- tung 610 30 585 5 16 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnber- ger Nachrichten 1.117 30 1.092 9 16 Andreas-Staudt- Stiftung 209 14 208 1 0 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 77 10 75 1 0 Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1.336 42 1.319 18 0 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 288 10 286 2 0 Späth-Falk-Hammerbacher- Stiftung Nürnberg 98 7 97 1 0 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 102 3 101 0 1 Auxiliar-Stiftung 152 12 152 1 0 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstif- tung 341 18 341 12 0 385 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 97 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 128 7 127 1 0 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 137 11 133 3 3 Margarete-Weigel-Stiftung 1.063 39 1.047 14 9 Leonhard Wagner Stiftung 249 15 244 2 3 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 148 10 147 1 1 Ernst und Berta Wurzer Stif- tung 917 60 864 6 31 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 151 6 149 1 1 Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung 621 12 612 5 0 Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1.359 33 1.341 16 10 Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 454 17 448 27 1 Dorothea-Herzog-Kulturstif- tung 52 1 52 0 0 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 43 3 42 0 0 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.145 48 2.122 9 21 Summe nichtrechtsfähige Stiftun- gen 23.947 758 23.528 293 225 Summe insgesamt nicht- rechtsfähige und rechtsfä- hige Stiftungen 281.648 18.740 266.254 6.331 9.242 2. Bilanzkennzahlen Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka- pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen. Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver- zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis- ses zum Ei genkapital der Stiftung zum Jah resende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins für langfristige Kapitalanlagen lie- gen. Sofern dieses Ziel im Jahresabschluss 2017 bei einzelnen Stiftungen nicht erreicht wurde, ist dies ins- besondere auf buchmäßige Abwertungen von Wert- papieren zurückzuführen. Diese neutralisieren sich in aller Regel bei Fäl ligkeit des Wertpapiers, da eine Rückzahlung zu 100 % erfolgt. Bei manchen Stiftun- gen weicht die Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr deutlich nach oben ab. Dies ist in der Regel auf au- ßergewöhnliche Vorgänge wie Zustiftungen im Be- richtsjahr zurückzuführen. Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen (AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, 386 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 98 denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage- vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler- haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist. Stiftung Eigenkapital- rentabilität 2017 Anlagende- ckungsgrad 2017 (EK/AV) Heilig-Geist-Spital-Stiftung 1,36% 102,18% Findel- und Waisenhausstiftungen 6,83% 103,06% Klein’sche Brennmaterialenstiftung 11,55% 103,99% Kost-Pocher’sche Stiftung 1,21% 100,62% Fritz-Hintermayr-Stiftung 0,30% 102,16% Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 1,23% 108,03% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2,23% 105,31% Sigmund-Schuckert-Stiftung 5,80% 102,21% Stiftung Lokalstudienfonds 0,98% 101,52% Stiftung für Bildung und Unterricht 0,62% 101,04% Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürn- berg 1,52% 106,51% Heinrich Gröschel Stiftung 5,25% 101,64% Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 5,51% 107,48% Heinz und Inge Tschech Stiftung 5,41% 102,68% Rudolf Volland Stiftung 1,54% 101,22% Leo und Trude Denecke Stiftung 37,89% 103,66% Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2,97% 105,25% Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -1,81% 102,14% Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung -4,39% 101,91% Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 0,42% 236,81% Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 1,99% 101,09% Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 2,91% 102,11% Bäume für Nürnberg Stiftung 0,25% 102,75% Summe rechtsfähige Stiftungen 4,46% 102,78% Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 59,21% 101,22% Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 0,86% 101,31% Otto Lauterbach-Stiftung 0,92% 101,67% Marie-Hack-Stiftung 1,30% 105,10% Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1,02% 115,85% Andreas-Winterbauer-Stiftung 2,41% 104,94% Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 0,84% 101,42% Andreas-Staudt-Stiftung 1,85% 108,01% Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1,94% 114,58% Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 0,85% 103,51% Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 0,40% 103,95% Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 0,39% 108,38% Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 49,04% 103,16% Auxiliar-Stiftung 1,38% 109,23% Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 4,35% 105,90% Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung -0,41% 105,51% 387 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 99 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -0,11% 108,21% Margarete-Weigel-Stiftung 3,13% 103,25% Leonhard Wagner Stiftung -0,02% 105,46% Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1,01% 106,80% Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1,07% 101,81% Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 65,06% 104,55% Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 15,39% 101,39% Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 2,19% 101,91% Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 11,03% 103,02% Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,81% 102,61% Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -1,24% 104,77% Erich und Grete Berwind Stiftung 10,72% 101,55% Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 6,73% 103,53% Summe alle Stiftungen 4,66% 102,85% 3. Zweckausrichtung Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich- tungen für 2017 und 2016 aus. 2017 sind insgesamt 7.196 Anträge mit einem Aus- zahlungsvolumen in Höhe von 4.765 TEUR bearbei- tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckaus- richtungsstatistik 2016/2017“. Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl in T€ Anzahl in T€ Abweichung Abweichung in % (gerundet) 2017 2017 2016 2016 (in T€) 1. Stiftungsgaben 6.762 2.687 6.735 2.598 + 89 + 3 % 2. Stipendien 277 411 324 517 - 106 - 20 % 3. Zuschüsse an Institutionen 157 1.667 131 1.542 + 125 + 8 % Summe 7.196 4.765 7.190 4.657 + 108 + 2 % 388 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 100 4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs - verwaltung Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge- sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün- dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. *) schriftlich, telefonisch, persönlich Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera- tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All- gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß obiger Tabelle betref- fen rein die der Stiftungsverwaltung. Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung Anzahl Beratungsgesprä- che 2017 Anzahl Beratungs-ge- spräche 2016 Abweichung Abweichung in % (gerundet) 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 15 20 - 5 - 25 % 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 288 320 - 32 - 10 % 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 1.760 1.700 + 60 + 3 % 4. Zuschussanträge von Institutionen 183 170 + 13 + 8 % 389 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 101 5. Zweckausrichtungsstatistik 2016/2017 390 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 102 391 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 __________________________________________________________________________________________________ 103 392 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/012/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 4Ö 4 393 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 394 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 395 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/013/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage, siehe TOP Ö 3) vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2017 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 5Ö 5 396 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 397 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Jahresabschlusszahlen 2017: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2017 Euro Jahresergebnis 2017 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 481.437,88 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 103.488,02 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.426.890,32 55.505,81 Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 58.173,08 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 92.333,51 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 190.720,63 1.554,83 Rudolf und Bertha Mathes Wohltätigkeitsstiftung 794.078,02 6.487,85 Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum 31.12.2017 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt. 398 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/014/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 6Ö 6 399 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 400 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019): Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 401 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht Betreff: Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg Anlagen: Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick Bericht: Als Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg berichtet das Klinikum Nürnberg aktuell über die Grundzüge seiner Geschäftspolitik und zukünftige strategische Herausforderungen. Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe und gleichzeitig das größte Krankenhaus in Bayern. Für die Stadt Nürnberg nimmt es deren Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wahr. Vorgestellt werden das Klinikum, dessen strategische Überlegungen und Aktivitäten zur langfristigen Wahrnehmung seines Auftrags sowie wesentliche Rahmenbedingungen. Seit September 2017 besteht der Vorstand des Klinikums Nürnberg in seiner Struktur aus vier Vorständen, dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Medizin und Entwicklung, dem Vorstand Personal und Patientenversorgung sowie dem Vorstand Infrastruktur und Finanzen. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Achim Jockwig, und weitere Vorstände werden in der Sitzung anwesend sein. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 7Ö 7 402 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Klinikum bietet Daseinsvorsorge im Krankheitsfall für alle Menschen in und um Nürnberg. Geschlechts- und altersspezifische Bedürfnisse sowie interkulturelle Aspekte werden berücksichtigt. 403 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) OBM 404 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019 Seite 4 von 4 405 Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Ö 7Ö 7 406 Das Klinikum Nürnberg 7.000 Mitarbeiter 100.000 stationäre Patienten 105.000 ambulante Patienten 42 Kliniken, Institute und medizinische Abteilungen 560 Millionen Euro Umsatz > 550 Auszubildende Seite 2Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick 2 Standorte der Maximalversorgung Klinikum Nürnberg Nord 1.249 Betten Klinikum Nürnberg Süd 957 Betten Kinderklinik Neumarkt 10 Betten als Außenstelle 407 Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts, Gewährträger: Stadt Nürnberg) Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH - Lauf - Altdorf Krankenhaus- dienstleistungs- gesellschaft mbH Ambulantes Behandlungs Centrum GmbH A.R.Z. Ambulantes Rehazentrum gGmbH SAPV Spezialisierte Ambulante Palliative Versor- gung GmbH Klinikum Nürnberg Medical School GmbH Klinikum Nürnberg Service-GmbH 100 % 100 % 100 % 50 % 35 % 100 % 100 % Das Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 3 Tochtergesellschaften 408 Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 4 Standort Nord Schwerpunkte: • Onkologische Erkrankungen • Chronische Erkrankungen • Nerven- und Augenerkrankungen • Seelische Gesundheit • Medizinische Spezialitäten • Medizinische und pflegerische Grund- und Intensivversorgung Standort Süd Schwerpunkte: • Herz-Gefäß-Erkrankungen • Eltern-Kind • Trauma- und Notfallmedizin • Bewegungsapparat • Medizinische Spezialitäten • Medizinische und pflegerische Grund- und Intensivversorgung Bayerns größtes Krankenhaus ist mit all seinen Fachrichtungen jederzeit für die Bevölkerung da! Bayerns größtes Krankenhaus Das Klinikum Nürnberg 409 Interdisziplinäre Zentren Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 5 Medizinische Kompetenz • Herz -Gefäß -Zentrum (HGZ): Gefäßchirurgie, Herzchirurgie und Kardiologie unter einem Dach • Interdisziplinäres Onkologisches Zentrum (IOZ): Koordiniert alle onkologisch tätigen Kliniken, Institute und Organzentren • Eltern -Kind -Zentrum (EKiZ): Zusammenschluss der Geburtshilfe, Kinderklinik, Kinderchirurgie und KJP • Zentrum für Altersmedizin (ZfA) : Bundesweites Leuchtturmprojekt speziell für ältere, multimorbide Patienten. • Die Zentrale Notaufnahme zählt zu den größten und leistungsfähigsten in Deutschland. 410 Struktur seit 09/2017 Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 6 Der Vorstand des Klinikums Nürnberg Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Achim Jockwig Vorstand Medizin und Entwicklung Univ. -Prof. Dr. Dr. Günter Niklewski Vorstand Personal und Patientenversorgung Peter Schuh Vorstand Infrastruktur und Finanzen Dr. Andreas Becke Vorstand 411 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage DIP/046/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung Sachverhalt (kurz): Bereits im Jahr 2017 war der Themenkomplex "Digitalisierung" Schwerpunktthema der Jahrestagung der Dienststellenleitungen der Stadtverwaltung. Die hierbei entwickelten Handlungsfelder wurden in Arbeitspakete aufgegliedert, welche im Rahmen des Strategieprojekts "Digitalisietung/IT" ausgearbeitet wurden. Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden wiederum den einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet. So entstand nachfolgendes Konzept "Digitale Stadtverwaltung", welches als Leitfanden für zukünftige "Digitalisierungsprojekte" bei der Stadtverwaltung Verwendung finden soll. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vermutlich Mehrkosten von 7 Mio. € in 2020 bis etwa 16 Mio. € im Jahr 2025. Die benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 8Ö 8 412 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II bis Ref. VII 413 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag:  Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen die Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.  Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die Umsetzung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken. 414 Seite 1 von 4 Digitale Stadtverwaltung Anlagen: - digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung - IT-Sollkonzept I. 1. Sachverhalt Am 24.10.2017 wurde im Personal- und Organisationsausschuss die Initiierung der drei Strategie- projekte „Personal“, „Digitalisierung / IT“ und „Organisation DIP“ beim Referat für Finanzen, IT und Organisation beschlossen. Mit dem vorliegenden Konzept zur digitalen Stadtverwaltung und dem „Sollkonzept IT“ werden die wesentlichen Ergebnisse des Strategieprojektes 2 „Digitalisierung / IT“ vorgestellt bzw. zum Beschluss vorgelegt. Bereits bei der Projektinitiierung wurde klar, dass eine leistungsfähige, innovative und agile IT -Or- ganisation bei der Stadt Nürnberg unverzichtbar für die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist. Ebenso wurde aber auch schnell klar, dass sich die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen der Digitalisierung keineswegs auf die IT b eschränken. Daher wurden innerhalb des Pr ojektes die Handlungsstränge „digitale Stadtverwaltung“ und „IT-Strategie und Konzept“ eng verzahnt, parallel und komplementär bearbeitet. Für die Digitalisierung der Stadtverwaltung wurden folgende Handlungsfelder identifiziert und stra- tegische Ziele sowie Leitlinien formuliert. Weiterhin sind in dem Konzept erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung beschrieben:  Umgang mit Veränderung,  Kundenperspektive,  Mitarbeitende und Führungskräfte,  IT-Infrastruktur,  Prozess- und Organisationsmanagement,  Regelungen und Rahmenbedingungen. Für die Erstellung eines zukunftsgerichteten Sollkonzeptes für die IT-Organisation (DIP/IT) wurde ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, das neben der Strategie und dem Sollkonzept ein Audit vorzunehmen sowie einen Migrationsplan zu erstellen hatte, der vom gegenwärtigen Stand eine Überleitung zum Sollkonzept ermöglichen sollte. Für das IT-Konzept ergaben sich folgende Handlungsfelder, die jeweils mit Status Quo, Zielen und Sollstrukturen beschrieben wurden:  IT-Serviceportfolio  IT-Projektportfolio  IT-Betriebsmodell  IT-Kompetenzen Das vom Beratungsunternehmen vorgeschlagene und innerhalb Ref. I/II abgestimmte IT-Sollkon- zept war ein Kernthema der Behandlung im Personal- und Organisationsausschuss am 21.5.2019 und ist vollständig als Anlage beifügt. Es sieht einen umfassenden Umbau von DIP/IT vor, um die zukünftigen Herausforderungen vor dem Hintergrund von Digitalisierung, demografischer Entwick- lung und der Situation am Arbeitsmarkt bewältigen zu können. Die Umsetzung dieses IT-Sollkonzeptes ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung. Die dazu erforderlichen Schritte sind in einem Migrationspfad eben- Ö 8Ö 8 415 Seite 2 von 4 falls definiert. Da bei den bisherigen Strukturen, Prozessen und Kapazitäten ein erheblicher Verän- derungsbedarf besteht, wird die Dauer des „Umbaus“ der zentralen IT der Stadt Nürnberg auf etwa 2 Jahre geschätzt. Die dazu notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden im Personal - und Organisationsausschuss am 21.5.2019 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird die Rea- lisierung dieses Konzepts und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen unmittelbar ange- hen. Das heute vorgelegte Konzept zur digitalen Stadtverwaltung steht demgegenüber sowohl im Kon- text zum Strategieprojekt 1 „Personal“ als auch zum Strategieprojekt 3 „Organisation DIP“ . Insbe- sondere ist es eine Basiskomponente der von WiF koordinierten Dachstrategie „Digitales Nürn- berg“. Diese wird in Form eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), bei dem alle Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg beteiligt sind, erarbeitet. Aufgabe des Strategieprojektes „Digitalisierung / IT“ war zum einen, für die digitale Stadtverwaltung strategische Aussagen und Leitlinien zu definieren. Zum anderen sollte aufgezeigt werden, mit wel- chen konkreten Maßnahmen die Verwaltung sich auf dieses Zielbild hin entwickeln soll und kann. Daneben sollte insbesondere eine enge Verzah nung mit dem INSEK „Digitales Nürnberg“ stattfin- den, um die Kompatibilität zu gewährleisten und Doppelarbeiten auszuschließen. Der Weg zur digitalen Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt bereits betreten. Es gibt bei der Stadt Nürnberg ein gutes Fundament, welches in den vergangenen Ja hren geschaffen wurde. Auf den bisherigen Erfolgen und Vorgehensweisen setzen die Maßnahmen zur Digitalisierung der Stadt- verwaltung auf. Dieser Weg zur digitalen Stadtverwaltung muss jedoch als Kulturwandel verstanden werden, der ein „digitales Denken“ voraussetzt. Die bereits laufenden und geplanten Vorhaben sowie Maßnahmen wurden daraufhin überprüft und angepasst. Für die digitale Stadtverwaltung wurden bereits im Rahmen der Jahrestagung der Dienststellenlei- tungen der Stadtverwaltung im Jahr 2017 erste Handlungsfelder identifiziert. Um für die Stadt Nürnberg passgenaue strategische Ziele und Leitsätze zu entwickeln, wurden of- fene Fragestellungen in Form definierter Arbeitspakete von internen und externen Beteiligten bear- beitet und diskutiert. Be teiligt waren neben Fachleuten aus verschiedenen Dienststellen auch ex- terne Experten. Begleitend zur Erarbeitung der Arbeitspakete in verschiedenen Arbeitsgruppen und den laufenden Abstimmungen mit dem INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ fanden weitere Formate zur Wissensan- reicherung statt, etwa der Austausch mit anderen Städten (z.B. Darmstadt, München, Leipzig). So wurde gemeinsam mit der Vitako, dem Bundesverband kommunaler IT-Dienstleister, im Novem- ber 2018 in Nürnberg eine erfolgreiche Regionalkonferenz zum Thema „Digitale Agenda in Kommu- nen“ veranstaltet, auf der best Practices, offene Fragen und Lösungsansätze vorgestellt und disku- tiert wurden.Teilnehmerkreis waren Gemeinden und Interessierte Unternehmen aus Bayern. Zudem sollte auch die junge Generation von Mitarbeitenden bei der Stadt Nürnberg mit in die Ent- wicklung der Digitalisierungsstrategie einbezogen werden. Hierzu wurde im Frühjahr 2019 ein Work- shop mit den Nachwuchskräften der Stadt Nürnberg durchgeführt. Dabei wurde speziell die Gene- ration der „digital Natives“ angesprochen. Ihnen wurden die bisherigen Ergebnisse und Ideen vor- gestellt. Gemeinsam wurden weitere Ideen und Wünsche erarbeitet, diskutiert und vom Projektteam in die Konzeptausarbeitung aufgenommen. 416 Seite 3 von 4 Die so erarbeiteten und innerha lb der Stadtverwaltung breit diskutierten Kernaussagen bilden den strategischen Teil des vorliegenden Konzeptes. Er soll Leitlinien für zukünftige Digitalisierungsmaß- nahmen vorgeben. Anhand dieser Leitlinien sollen die einzelnen Fachdienststellen mit Unter stüt- zung des Amtes für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation ihre fachspezifischen Digitalisie- rungsstrategien und -vorhaben entwickeln und durchführen. Nach der Konzeptionsphase ge ht es nun an die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie . Hierfür wird sich das Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (DIP) neu aufstellen, damit es als Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung wirken kann. Das Konzept setzt bei den derzeitig bereits laufenden Maßnahmen an, definie rt aber bereits einen groben weiteren Fahrplan, der sich – als eine Erfordernis der Digitalisierung – dynamisch entwickeln muss. Um den den technischen und organisatorischen Zusammenhalt der Stadt Nürnberg sicher zu stellen übernimmt DIP die Rolle des Integrators bei fach- und organisationsübergreifenden Themenfeldern. Für die fachlichen Digitalisierungsstrategien kann DIP aber nur Berater, Impulsgeber und Wegbe- reiter werden. Die Geschäftsbereiche und Fachdienststellen sind gefordert, ihre Rolle und ihren Weg in die digitale Zukunft der Stadt Nürnberg zu definieren und zu beschreiten. Das vorliegende Konzept kann und soll nicht mehr und nicht weniger als die Voraussetzungen dafür schaffen. Es kann nur erfolgreich sein, wenn die Digitalisierung einen verbindlich hohen Stellenwert bei der Entwicklung der Verwaltung der Stadt Nürnberg hat. Daher wird der Stadtrat gebeten, das vorlie- gende Konzept „digital.stadt.nürnberg“ zu beschließen. 2. Beschlussvorschlag  Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen die Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.  Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die Umset- zung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken. II. Herrn Ref. I/II III. Stadtrat Nürnberg, 29.05.2019 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessmanagement (77954) 417 Seite 4 von 4 Abdruck: 2. BM 3. BM Ref. III Ref. IV Ref. V Ref. VI Ref. VII Pr StA 418 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation digital.stadt.nürnberg Konzept für eine digitale Stadtverwaltung Version 1.03 Stand: 11.06.2019 Ö 8Ö 8 419 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 2 1 Zusammenfassung ........................................................................................................................................................ 3 2 Digitale Stadtverwaltung .............................................................................................................................................. 5 2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung .............................................................................. 5 2.2 Ziel der Strategie ................................................................................................................................................... 6 2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg .............................................................................................. 6 3 Handlungsfelder und Zielsetzungen ........................................................................................................................... 8 3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung .................................................................................................. 10 3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive ............................................................................................................. 12 3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte ................................................................................... 14 3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur ..................................................................................................................... 15 3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement ........................................................................ 18 3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen ............................................................................ 20 3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung ................................................................................................. 23 4 Umsetzung der Strategie ........................................................................................................................................... 24 4.1 <digital.heute> .................................................................................................................................................... 25 4.2 <digital.normal>.................................................................................................................................................. 30 4.3 <digital.vernetzt> ................................................................................................................................................ 36 4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap) ................................................................................................................... 42 4.5 Personal- und Sachmittel .................................................................................................................................. 43 4.6 Weiteres Vorgehen ............................................................................................................................................ 45 Glossar .................................................................................................................................................................................... 46 Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................................ 50 Anhang A: Steckbriefe <digital.heute> ................................................................................................................................ 51 Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation ......................................................................... 63 420 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 3 1 Zusammenfassung Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen an die Stadtverwaltung1 Nürnberg und erfordert so- wohl eine Anpassung der Organisation als auch der Denk- und Arbeitsweise von Führungskräften und Mitarbeiten- den. Aufbauend auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen aus den Umwälzungen, die die Digitalisierung in Wirt- schaft und Gesellschaft mit sich bringt, werden in dem vorliegenden Konzept Handlungsfelder definiert, um die Chancen der Digitalisierung aufzugreifen und Nutzen daraus zu ziehen sowie unerwünschte Begleiterscheinungen zu minimieren. Dabei sind es keineswegs die konkreten technischen Möglichkeiten, die den Schwerpunkt ausmachen, sondern die Gesamtwirkung der Digitalisierung der Gesellschaft auf die Stadtverwaltung als Organisation und ihre Funktion für die Stadtgesellschaft. Die Digitalisierung Nürnbergs im Gemeinwesen bildet den Schwerpunkt der Dachstrategie „digitales Nürnberg“, die in Form eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet wird. Das vor- liegende Konzept konzentriert sich mit der digitalen Stadtverwaltung auf eine der unverzichtbaren Grundlagen hierfür. Es ist somit nicht isoliert, sondern als integraler Teil der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ zu ver- stehen. Die identifizierten Handlungsfelder sind:  Umgang mit Veränderung,  Kundenperspektive,  Mitarbeitende und Führungskräfte,  IT-Infrastruktur,  Prozess- und Organisationsmanagement,  Regelungen und Rahmenbedingungen. In der Folge werden hieraus strategische Ziele und Leitlinien abgeleitet. Sie geben die Richtung vor, die die Stadt- verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung einschlagen und konsequent verfolgen muss oder will. Für die digitale Transformation der Stadtverwaltung bedeutet das insbesondere, dass Arbeitsorganisation sowie die Prozessausgestaltung an den Anforderungen der Kunden ausgerichtet und die hierfür erforderlichen Prozesse optimal IT-unterstützt ausgestaltet werden müssen. Die im Leitbild der Stadt genannten Zielsetzungen sind nach wie vor gültig, werden aber ergänzt um die Ziele und Handlungsfelder, die im INSEK „Digitales Nürnberg“ definiert werden. Parallel dazu müssen die städtischen Mitarbeitenden in die Lage versetzt werden, in diesen Prozessen mit den er- forderlichen Freiräumen im Interesse der Kunden zu agieren. Die Digitalisierung bedeutet einen Paradigmenwech- sel, der nur erfolgreich gemeistert werden kann, wenn er von einem Kulturwandel positiv begleitet wird. 1 Unter Stadtverwaltung wird das umfassende Dienstleistungsangebot der Stadt – unabhängig ob Pflichtaufgabe oder freiwil- lige Leistung – verstanden. Die „digitale Stadtverwaltung“ arbeitet nicht ausschließlich digital, sondern schöpft das Potential der Digitalisierung dort aus, wo es sinnvoll und gewollt ist. 421 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 4 Die Umsetzung der vorliegenden Strategie kann nur gelingen, wenn sie von allen Fachdienststellen und den Quer- schnittsdienststellen gemeinsam getragen wird. Während Grundlagen durch das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation geschaffen werden müssen, sind die konkreten fachlichen Digitalisierungskonzepte in Form eigener Fachstrategien zu entwickeln. Hier kann der Querschnitt die Rahmenbedingungen schaffen, beraten und unterstützen. Die Umsetzung selbst muss in den Fachbereichen geschehen. Diesem Gedankengang folgend, werden drei Programme definiert:  <digital.heute> mit dem Fokus auf bereits laufende Aktivitäten,  <digital.normal>, um die digitale Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung zu etablieren,  <digital.vernetzt> für die Unterstützung und Umsetzung der Fachstrategien. Während das Programm <digital.heute> im Wesentlichen eine Klammer um die bereits laufenden Aktivitäten bil- det, bedürfen die anderen Programme noch einer Vorbereitungsphase, weil sich sowohl das Amt für Digitalisie- rung, IT und Prozessorganisation (DIP) als auch das Personalamt (PA) im Rahmen der Strategieprojekte und der Umsetzung ihrer Ergebnisse selbst in die Lage versetzen muss, die benötigten Unterstützungsleistungen auch er- bringen zu können. Die Umsetzung dieser Strategie und damit die Bewältigung der technologiegetriebenen gesellschaftlichen Verän- derungen stellt die größte Herausforderung seit langer Zeit für die Stadtverwaltung dar. Sie erfordert einen nach- haltig hohen Einsatz, ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft, Kreativität und Managementkompetenz aller daran Beteiligten. Daneben sind die Unterstützung des Stadtrates und der Stadtspitze sowie hohe Investitionen und finanzielle Aufwendungen zur Bewältigung dieser Herausforderung unabdingbar. Das Gelingen des Vorhabens ermöglicht es der Stadtverwaltung die Chancen der Digitalisierung, die tiefgreifende gesellschaftliche Veränderun- gen mit sich bringt, zu nutzen. Damit erhält sie ihre Handlungsfähigkeit und somit das Vertrauen der Bürgerschaft in eine moderne Stadtverwaltung. 422 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 5 2 Digitale Stadtverwaltung 2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung Nürnberg wird auch in Zukunft „bunter, älter und größer“2. Neben der stetigen Urbanisierung der Gesellschaft, dem demografischen Wandel sowie den Folgen von Energiewende und Migrationsbewegungen sind auch Auswir- kungen der Digitalisierung im Alltag bereits spürbar. Die Kraft und Dynamik dieser Entwicklung wird in Begriffen wie „digitaler Tsunami, digitale Revolution, digitales Zeitalter“ deutlich. Zeitgleich erreicht die Entwicklung durch die Vernetzung von Prozessen, Systemen, Daten und Dingen eine neue Qualität. Es werden nicht mehr nur möglichst viele Computer, Sensoren und Maschinen mitei- nander vernetzt. Auch die damit entstehenden Schnittstellen selbst sind Gegenstand der computerbasierten Au- tomatisierung: Im „Internet of Everything“ interagieren Maschinen, Bauteile, Autos, Ampeln ohne weiteres menschliches Zutun miteinander. Hinzu kommt, dass Technologien, die in enger Verbindung zur Digitalisierung ste- hen – Schlagworte sind Big Data, künstliche Intelligenz; Robotik oder Miniaturisierung –, in ihrem Zusammenwirken die Dynamik weiter befeuern. Politik und Verwaltung müssen hier den verfügbaren Gestaltungsspielraum nutzen, um die bereits laufende digitale Transformation der Stadtgesellschaft positiv zu beeinflussen. Ziele und Handlungsfelder hierzu werden in dem ge- schäftsbereichsübergreifend besetzten INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ im Rahmen der Entwicklung der Dach- strategie erarbeitet. Klar ist allerdings bereits heute: Für eine positive Entwicklung der Digitalisierung unserer Stadtgesellschaft ist eine digitale Transformation3 der Stadtverwaltung mit ihren vielfältigen Aufgaben Voraussetzung und Herausforderung zugleich. Wesentlich ist da- bei, die Rahmenbedingungen der Veränderungen klug mit zu gestalten, denn aufgrund der auch in Zukunft zu er- wartenden knappen öffentlichen Ressourcen müssen alle Handlungsspielräume genutzt werden, um die verän- derte und teils steigende Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können. Alle Akteure in der Stadtverwaltung müssen bereit und in der Lage sein, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und ihre Herausforderungen zu bewältigen. 2 „Bunter“ bezieht sich auf die größere Vielfalt von Menschengruppen durch Zuwanderung, „älter“ auf den demographischen Wandel und „größer“ auf das Bevölkerungswachstum in Nürnberg. (Vgl. u.a. Pietzcker 2012, S. 2; https://www.nuern- berg.de/internet/stadtportal/bevoelkerungsprognose.html Stand Mai 2019) 3 Gemeint ist der Übergang in eine Gesellschaft, in der die digitalen Veränderungen akzeptiert und normal geworden sind. 423 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 6 2.2 Ziel der Strategie Die im vorliegenden Konzept formulierte Strategie „Digitale Stadtverwaltung“ beschreibt die wesentlichen Hand- lungsfelder für einen erfolgreichen Weg der Stadt Nürnberg in die digitale Zukunft. Sie formuliert hierin strategische Zielsetzungen, die als Orientierung, Richtungs- und Impulsgeber für das konkrete Handeln im Rahmen des Trans- formationsprozesses dienen sollen. Mit den Programmen zur Umsetzung der Strategie beinhaltet dieses Konzept eine Beschreibung vorgesehener Maßnahmen, mit denen die Fachbereiche in die Lage versetzt werden sollen, ihren Beitrag zum „Digitalen Nürn- berg“ zu definieren und umzusetzen. 2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg Die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes für die digitale Stadtverwaltung liegt im Verantwortungsbereich des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation (Ref. I/II). Ref. I/II sieht es diesbezüglich als seine Kernauf- gabe für die nächsten Jahre an, die Stadtverwaltung mit ihren Dienststellen und Einrichtungen zu unterstützen bei ihrem Weg, den digitalen Wandel zu verstehen und die vorhandenen Gestaltungsspielräume bestmöglich zu nut- zen. Die Geschäftsbereiche und Dienststellen der Stadtverwaltung müssen hierzu die Auswirkungen der digitalen Trans- formation auf das Leistungsspektrum sowie die veränderten Anforderungen der Kundinnen und Kunden verstehen und entsprechende Lösungsansätze für sich entwickeln und vollziehen. Ref. I/II fungiert dabei als gesamtstädti- scher, zentraler Partner für die Geschäftsbereiche und Dienststellen rund um Organisationsfragen, neue bzw. ver- änderte Arbeitsformen und -prozesse sowie IT-Themen. Darüber hinaus übernimmt es federführend die Rolle des IT-Strategen im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dies umfasst die Unterstützung und Beratung der Fachbereiche bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer (digitalen) Fachstrategien. Die vorliegende Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung ist integraler Bestandteil des InSEK „Digitales Nürn- berg“. Für die Koordination der digitalen Stadtverwaltung ist Ref. I/II bzw. DIP der zentrale Ansprechpartner/Koor- dinator. Ref. VII und Ref. I/II stimmen sich hinsichtlich der Konsistenz von „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadt- verwaltung“ ab. Die Stadtverwaltung muss sich, als wesentlicher Aspekt eines Gemeinwesens, mit ihrem Konzept für eine digitale Verwaltung einbringen und widerspiegeln. Das folgende Schaubild zeigt schematisch die Verzah- nung der beiden Aktivitäten. 424 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 7 Abb. 1: Strukturelle Verzahnung von Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadtverwaltung“ Die Digitale Transformation erfordert sowohl eine intensive organisatorische Betrachtung der bisherigen Abläufe als auch die Bereitstellung lösungsorientierter IT-Leistungen auf Basis leistungsfähiger Informations- und Kommu- nikationsinfrastrukturen. Die gemeinsame Betrachtung und Gestaltung von Prozessen und IT ist dabei unerlässlich. Abb. 2: Aufgaben des Ref. I/II im Rahmen der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Dienstleistungs- angebot nach innen interner Treiber der Digitalisierung von Verwaltungs- prozessen Rahmen- bedingungen der Digitalisierung setzen Dienstleistungs- angebot nach aussen I n f r a st r u k t u r digitale Stadtverwaltung Bürgerschaft, Unternehmen, Wissenschaft, Com- munity F a c h s t r a t e g i e n Stadtgesellschaft Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ 425 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 8 3 Handlungsfelder und Zielsetzungen Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist heute nur schwer vorherzusagen. Klar ist aber, dass sich die Geschwin- digkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen durch die Digitalisierung immer noch erhöht4. So ist die durchschnittliche „Lebensdauer“ von Unternehmen drastisch kürzer als noch vor wenigen Jahren5. EU, Bund und Länder haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die öffentliche Verwaltung „fit für die Digitalisierung“ zu machen. Dennoch hat der Abstand gegenüber der Wirtschaft in Bezug auf den Reifegrad der Digitalisierung weiter zugenommen6. Die öffentliche Verwaltung ist von jeher auf Stabilität und Verlässlichkeit ausgelegt. Sie wird die Veränderungsge- schwindigkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht erreichen können. Andererseits muss sie als Anker einer funktionierenden, rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung die Anschluss- und Kommunikationsfähig- keit mit der Bevölkerung erhalten, um den demokratisch legitimierten Gestaltungsauftrag der Politik erfüllen zu können. Deshalb ist es unverzichtbar, sich als Kommunalverwaltung weit über die heutigen technischen Aspekte mit den grundlegenden Fragen der Veränderung von Arbeits- und Sichtweisen konstruktiv auseinanderzusetzen. Im Fol- genden werden die Handlungsfelder hergeleitet, die sich aus heutiger Sicht für die erfolgreiche „digitale Transfor- mation“ der Verwaltung ergeben. Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft in immer kürzeren Innovationszyklen. Diese Entwicklung wird weiter anhalten, was zu Unwägbarkeiten und Unsicherheit führt. Was heute richtig erscheint, kann sich morgen als falsch herausstellen. Wir müssen lernen, damit umzugehen. Es geht nicht darum, aus einem derzeitigen stabilen Zustand in einen anderen stabilen Zustand zu gelangen, sondern den Prozess der andauernden Veränderung unter ver- gleichsweise unsicheren Annahmen zu beherrschen. Nicht die Unsicherheit zu beseitigen versuchen, sondern sie zu bewältigen, lautet die Devise. Der bewusste Umgang mit Veränderung definiert das umfassende erste Hand- lungsfeld. Dabei stehen die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs mit ihren Erwartungen und Anforderungen im Mittelpunkt. Aus ihrer Perspektive muss die Stadtverwaltung ihre Leistungen gestalten. Auch neue Formate müssen erprobt und angewendet werden, um den „Perspektivwechsel“ tatsächlich vorzunehmen. Die Kundenperspektive bildet das zweite große Handlungsfeld. Für die Mitarbeitenden verändert sich die Arbeitswelt: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut ist, wird morgen seine Bedeutung vielleicht verloren haben7. Eigenverantwortung weiter stärken und die erhöhte Bereitschaft Wissen zu teilen sind wesentliche Elemente einer guten Arbeitskultur im Zeitalter der Digitalisierung8. Den Führungskräften in der Verwaltung kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sind als Change-Ma- nager, Coach und Vorbild künftig deutlich stärker gefragt. Auch das beste Fachwissen genügt hier nicht. Personal ist das dritte Handlungsfeld der Strategie zur digitalen Stadtverwaltung. 4 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 19. 5 Vgl. https://boerse.ard.de/boersenwissen/boersengeschichte-n/s-und-p-immer-schnellerer-wandel100.html, 2017. 6 Vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/digitale-agenda.html (Stand Mai 2019). 7 Vgl. Daheim & Wintermann 2016, S. 17f. 8 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 14. 426 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 9 Digitalisierung ist nicht nur IT, aber ohne IT gibt es keine Digitalisierung. Deshalb spielt die IT eine unverzichtbare Rolle. Derzeit wird mit externer Unterstützung intensiv daran gearbeitet, die IT der Stadt Nürnberg auf Dauer schneller, flexibler und stärker zu machen, damit sie den steigenden Anforderungen u.a. an Mobilität, Kommuni- kation und Sicherheit gerecht werden kann. Die Informationstechnik selbst stellt Handlungsfeld 4 dar. Prozesse und IT künftig immer zusammen zu denken und zu gestalten, ist bereits im neuen Namen der Dienststelle DIP verankert. Serviceorientierung und die Möglichkeiten der Automatisierung stellen neue Anforderungen an die Ausgestaltung der Prozesse. Das Prozess- und Organisationsmanagement definiert das fünfte Handlungsfeld. Schließlich sind unsere internen Regelungen in die Jahre gekommen. Vieles, was früher selbstverständlich war, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Weniger Regeln und diese dafür gut und wirksam zu gestalten ist die konsequente Antwort auf den zunehmenden Abstand zwischen „vorschriftsmäßigem Handeln“ und einer bedarfsgerechten, funktionierenden Verwaltung. Ausreichend Handlungsspielräume ermöglichen Flexibilität und Geschwindigkeit. Das führt zum sechsten Handlungsfeld: Regelungen und Rahmenbedingungen. Abb 3: Überblick und Zusammenhang der Handlungsfelder 427 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 10 3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung Die VUCA-Welt „Die Welt in 100 Jahren“, herausgegeben von Arthur Bremer, ist eine Zukunftsvision aus dem Jahr 1910. Sie be- schreibt das Jahr 2010 aus einer Perspektive, in der eine ähnliche technologische Aufbruchsstimmung herrschte wie heute. Vieles wird darin zutreffend vorhergesagt: Ein Telefonapparat im Westentaschenformat, drahtlose Bild- übertragung, die Nutzung des Luftraums als Verkehrsfläche, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder die Einigung Europas. Aber in vielen Einschätzungen lagen die Autoren auch völlig falsch. So wurde etwa beschrie- ben, dass es im Jahr 2010 keine Straßenlaternen mehr gäbe, weil die Häuser mit einer selbstleuchtenden Radium- Farbe bestrichen seien, oder freischwebende Wohnräume in 2000 m über den Feldern der deutschen Kolonien in Afrika... Und wichtige Entwicklungen sind überhaupt nicht thematisiert worden: Zwei Weltkriege, Umweltver- schmutzung, Computer oder Gentechnik, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir trauen uns heute nicht, eine Prognose für die nächsten 100 Jahre abzugeben. Wir sind schon mit den nächsten 10 Jahren überfordert: Die Generation der „digital natives“ legt heute zunehmend weniger Wert auf ein eigenes Auto. Benutzen statt besitzen, heißt die Devise. Aber wird das auch noch so sein, wenn sie 40 sind? Wir wissen es nicht. Während Eltern heranwachsender Kinder sich mit Facebook beschäftigen, sind diese längst zu Instagram weitergezogen. Was hat Bestand, was nicht? Ist die Blockchain-Technologie vielleicht das Radium unserer Zeit: Nützlich für einen bestimmten Einsatzzweck, aber in einer euphorischen Sicht völlig überschätzt? Für eine solche Welt der Unsicherheit und Unbestimmtheit wurde in den 1990er Jahren der Begriff „VUCA-World“ geprägt. VUCA steht für Volatility, Uncertainty, Complexity & Ambiguity (Flüchtigkeit, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit)9. Wie kann eine öffentliche Verwaltung damit umgehen, deren Paradigma Stabilität und Ver- lässlichkeit darstellt? Die intelligente Antwort auf die Herausforderungen der VUCA-Welt wird im sogenannten VOPA-Prinzip gesehen. VOPA steht für Vernetzung, Offenheit, Partizipation, Agilität. Konsequent an diesen Prinzipien ausgerichtet, kann eine Organisation lernen, ihre Entscheidungs-, Organisations- und Handlungsstrukturen schneller und flexibler zu gestalten. Für Unternehmen entscheidet dieser Kulturwandel oft über das Überleben in einem sich dramatisch verändernden Marktumfeld10. Auch für die Fachbereiche der Stadt Nürnberg, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, wird dieser Kulturwandel entscheidend sein, um mit ihren Angeboten attraktiv zu bleiben. Und selbst in den Bereichen, in denen (vermeint- lich) kein Wettbewerbsdruck herrscht, wie etwa im Ordnungs- oder Planungsbereich, verändert sich die Umwelt derart schnell, dass die traditionellen Denk- und Arbeitsweisen einer Verwaltung zunehmend zu einer Belastung in der Kommunikation mit den anderen Akteuren der Gesellschaft werden. 9 Vgl. Scheller 2017, S. 20ff. 10 Vgl. https://www.steinbeis-bmi.de/blog/vopa-die-antwort-auf-vuka-teil-1.html (Stand Mai 2019) 428 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 11 Von der Veränderung der Routine zur Routine der Veränderung Die technologischen und in der Folge auch die gesellschaftlichen Veränderungen finden schneller statt, als die Ver- waltung sie nachvollziehen oder gar antizipieren kann. Daraus lassen sich gleich drei notwendige Paradigmenwech- sel ableiten:  Während sich Routineprozesse immer mehr automatisieren lassen, werden Veränderungsprozesse im- mer häufiger auftreten. Es ist zu vermuten, dass bereits in einigen Jahren der personelle Arbeitsaufwand, der in Veränderungsprozesse investiert werden muss, in der Gesamtsumme den (menschlichen) Arbeits- aufwand übersteigt, der für Routineprozesse aufzuwenden ist11.  Wir brauchen die Fähigkeit zu springen. Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Entwicklungsschritt der Di- gitalisierung mitmachen können. Sie muss dafür aber in der Lage sein, auf neuen Entwicklungen aufsetzen zu können, auch wenn diese nicht den nächsten Schritt in einer evolutionären Abfolge darstellen. Das er- fordert den Mut zu experimentieren, aber auch den Mut, etwas zu beenden, wenn es sich überholt hat.  Statt flächendeckender Standard-Lösungen für IT-Infrastruktur wird es zu einer Mehr-Generationen-IT- Architektur kommen müssen, weil es nicht mehr möglich ist, ein System für die gesamte Verwaltung zu etablieren, bevor eine völlig neue Generation von Anwendungen ihre Einsatzmöglichkeiten sucht. Vor dem Hintergrund dieser anstehenden Paradigmenwechsel ist der kompetente und insbesondere effiziente Umgang mit Veränderungsprozessen eine Aufgabe, die sich durch alle Bereiche der Verwaltung und durch alle Di- gitalisierungsvorhaben zieht. 3.1.1 Strategische Ziele zum Umgang mit Veränderungen Um Veränderungen als Chance zu begreifen und den Wandel aktiv gestalten zu können, werden folgende strate- gischen Ziele für den Umgang mit Veränderung gesetzt:  Methoden zur effizienten Steuerung und Begleitung von Veränderungen sind etabliert,  Veränderungsprozesse werden als Normalfall und nicht als Ausnahmefall behandelt,  Prozesse sind grundsätzlich für die digitale Bearbeitung ausgelegt. Analoge Anforderungen werden, falls erforderlich, daraus abgeleitet („digital-first-Prinzip“),  Führungskräfte und Projektverantwortliche gestalten und begleiten Veränderungsprozesse systematisch und kompetent,  Mitarbeitende sind gegenüber Veränderungen aufgeschlossen, weil sie die mit den Veränderungen ver- bundenen Chancen für sich und die Stadt Nürnberg schätzen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen definiert, die zum Erreichen dieser strategi- schen Ziele dienen. 11 Vgl. Balka et al. 2018, S. 6. 429 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 12 3.1.2 Leitlinien für Veränderungsprozesse Trotz der angestrebten Routine werden Veränderungsprozesse immer zu Verunsicherungen und Fragen führen. Deshalb sollen sie sich im Rahmen folgender Leitlinien bewegen:  Wir begreifen Veränderung als Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung und gehen mit Risiken be- wusst um,  Wir erproben Neues stets zum Wohl der Allgemeinheit ohne dabei die berechtigten Interessen Einzelner zu missachten,  Wir akzeptieren, dass wir dabei Fehler machen und lernen daraus,  Wir fördern Vertrauen durch Offenheit und Transparenz,  Wir gehen auf Unsicherheiten und Vorbehalte bei Veränderungen ein,  Agilität ist der Schlüssel um Veränderungsanforderungen zu bewältigen,  Veränderung ist anstrengend – Veränderungsprozesse können nur erfolgreich sein, wenn sie mit genü- gend Energie versorgt werden,  Wir unterstützen diejenigen, die Veränderung positiv mitgestalten,  Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung und die Rechtssicherheit immer sicher – sie sind der Anker in dem Kontinuum der Veränderung. 3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive „Sehr geehrte Frau S. , das unter dem o.a. Aktenzeichen eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde ge- mäß § 37 (1) Satz 2 OWiG, obwohl hinreichender Tatverdacht besteht, im pflichtgemäßen Ermessen eingestellt. Mit freundlichen Grüßen ...“ Was sich fast wie Satire liest, ist tatsächlich der Originaltext eines ‚behördlichen’ Schreibens. Wer, ohne Ausbildung in Verwaltungsrecht, spricht eine solche Sprache? Oft verstehen wir als Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Verwaltung nicht mehr – im wörtlichen wie im über- tragenen Sinn12. Und wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Zugang zu ihrer Stadt Nürnberg ver- lieren, wird sie ihren Anspruch auf eine gesellschaftliche Wirkung einbüßen. Wenn gesellschaftliche Diskussionen und Aktivitäten im Netz ohne die Einbeziehung der Stadtverwaltung stattfinden13, dann wird nicht die Bevölkerung, sondern die Verwaltung abgehängt. 12 Vgl. Fluck 2017 13 Bsp: in Internet-Foren wird über das Reichsparteitagsgelände diskutiert. Die Stadt Nürnberg kann hier nur die Deutungshoheit behalten, wenn sie selbst partizipiert! 430 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 13 Die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einzunehmen und die unterschiedlichen Le- benslagen und deren Anforderungen als Maßstab für die Qualität der Leistungen der Stadt Nürnberg zu erheben, sind Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Beziehung zwischen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft. Nur das direkte Einbeziehen der Kunden in den Gestaltungsprozess kommunaler Angebote und andere noch zu entwickelnde Instrumente können diesen Blick schärfen und der Kundenperspektive Geltung verschaffen. „Digital Labs“ und „Think-Tanks“ könnten zum Beispiel geeignete Formate sein, die, wenn sie in der Verwaltungspraxis etabliert werden, eine aktive Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen. So kann Transparenz im Verwaltungshan- deln gefördert und unterstützt werden. Dabei wird die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nicht nur digital sein. „Digital first“ heißt nicht „digital only“. Im Gegenteil: Die Digitalisierung ermöglicht es, sich auf zwei Kanäle zu konzentrieren: die digitalen Angebote einerseits und den persönlichen Kontakt auf Augenhöhe andererseits. Die Stadt Nürnberg soll auch künftig ein Gesicht aus Fleisch und Blut haben. Nicht aus Mangel an Vertrauen in die Technologie, sondern als Konsequenz des Selbstverständnisses der Stadt Nürnberg und ihrer Beziehung zur Bürgerschaft. 3.2.1 strategische Handlungsfeldziele  Prozesse werden aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger neu gestaltet,  Bürgerinnen und Bürger sind systematisch aktiv in den Gestaltungsprozess kommunaler Dienstleistun- gen eingebunden,  Die digitalen Angebote verfolgen nach Möglichkeit die Prinzipien „Once-Only“ und „One-Stop-Govern- ment“. Dazu wird verstärkt mit Dritten zusammengearbeitet (Partnern, anderen öffentlichen Stellen). 3.2.2 Leitlinien  Wir orientieren uns an Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger statt an organisatorischen Gegebenhei- ten,  User Experience ist Qualitätsmaßstab für Bürgerdienste,  Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen folgt grundsätzlich dem 2-Kanal- Prinzip: digital und persönlich. 431 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 14 3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte Während der digitale Service der Verwaltung rund um die Uhr zur Verfügung steht, tun dies die Mitarbeitenden, Fach- und Führungskräfte der Stadtverwaltung nicht. Sie möchten ihre individuelle Arbeits- und Erreichbarkeitszeit auf einen Konsens zwischen den dienstlichen Anforderungen und den privaten Ansprüchen ausrichten14. Die Arbeitswelt wird sich grundlegend verändern: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut ist, könnte morgen seine Bedeutung vielleicht schon verloren haben15. Digitalisierung heißt aber nicht, dass Fachkräfte nicht mehr benötigt werden. Durch die Digitalisierung von Prozessen werden Mitarbeitende, Fach- und Führungs- kräfte von Routinetätigkeiten entlastet16. Dies bietet die Chance, mehr Zeit in komplexere Aufgaben zu investieren und sich weiter zu qualifizieren. Lernbereitschaft, eigenverantwortliches Arbeiten, Problemlösungs- und soziale Kompetenzen sind in der digitalen Welt Schlüsselqualifikationen17. Hieraus ergeben sich flachere Hierarchien und verstärktes Arbeiten im Team. Eine Führungskultur im klassischen Hierarchiedenken ist nicht mehr zukunftsfähig18. Der kompetente Umgang mit digitalen Werkzeugen ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und kein herausra- gendes Merkmal mehr. Die Arbeitsplätze werden weniger ortsgebunden. Klare Regelungen bezüglich der „Nicht- Erreichbarkeit“, den Arbeitszeitregelungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind hierzu nötig19. 3.3.1 Attraktive Arbeitgeberin Stadt Nürnberg Mitarbeitende und Führungskräfte müssen bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg die bestmöglichen Rahmenbe- dingungen vorfinden. Vor dem Hintergrund des sich immer schärfer abzeichnenden Fachkräftemangels und des dadurch entstehenden Wettbewerbs, ist dies eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalge- winnung und -bindung. Nur wenn es gelingt, auch in Zukunft geeignetes Personal zu gewinnen und zu halten, kann den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich begegnet werden. 14 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 32ff und 73ff. 15 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 5 und 152. 16 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 47 und 69f. 17 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 70 und Daheim et al. 2017, S. 13ff. 18 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 13ff. 19 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 119ff; Daheim et al. 2017, S. 13ff und Daheim & Wintermann 2016, S. 13. 432 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 15 3.3.2 Strategische Handlungsfeldziele Trotz der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen neuen An- forderungen, hat sich die Stadtverwaltung folgende Ziele in Bezug auf das Personal (Mitarbeitende, Fach- und Füh- rungskräfte) gesetzt.  Moderne Instrumente der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung sind etabliert,  Mitarbeitende identifizieren sich mit der Stadt Nürnberg und arbeiten engagiert, kompetent und gerne für ihre Arbeitgeberin,  Die Beschäftigten erhalten ihren Fähigkeiten und Aufgaben entsprechende Verantwortung und Frei- räume,  Zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden hat sich eine starke Vertrauensbasis etabliert,  Führungskräfte können die Veränderungsprozesse, die die Digitalisierung mit sich bringt, kompetent be- gleiten und mit den Mitarbeitenden gemeinsam etablieren. 3.3.3 Leitlinien  Wir gestalten die Arbeitszeit so flexibel wie möglich und so strukturiert wie nötig,  Wir überwinden organisatorische Grenzen der Kommunikation und vernetzen uns,  Wir teilen Wissen und holen es aktiv ein,  Wir lernen und nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um uns auf neue Herausforde- rungen und Anforderungen vorzubereiten,  Wir kennen die Risiken einer Vermischung von Arbeit und Privatleben und respektieren deren individu- elle Grenzen. 3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur Die IT ist das erste, was mit Digitalisierung in Verbindung gebracht wird. Sie ist die Grundlage und der Treiber für Veränderungen. Veränderte Erwartungen an Abläufe oder die Arbeitsumgebung wurden durch neue Möglichkei- ten der Informationstechnologie aufgebaut und müssen in der IT der Stadtverwaltung entsprechend angepasst werden, um Veränderungen in der Verwaltung vorantreiben zu können. Die Geschwindigkeit von Neuentwicklungen wird weiter zunehmen und neue Technologiegenerationen werden bestehende verdrängen, bevor sie sich etablieren konnten20. Die Vernetzung und Verknüpfung von Daten bietet 20 Vgl. OECD 2019, S. 40. 433 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 16 neue Möglichkeiten und schafft neue Werte, weshalb die Unterstützung der Vernetzung und des automatisierten Datenaustauschs von immer größerer Bedeutung wird21. Es geht zukünftig nicht mehr nur um Informationsaustausch, sondern auch um gemeinsamen, bedarfsgerechten und leicht steuerbaren Zugriff auf bzw. Vernetzung von Informationen. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Fokus der digitalen Verwaltung im Aufbau neuartiger Informations- und Kommunikationsarchitekturen. Es wird eine IT- Strategie benötigt, die der Digitalisierungsstrategie folgt. Sie wird wesentliche strukturelle Änderungen sowohl in der IT-Infrastruktur als auch im IT-Service beinhalten, um die zukünftigen Anforderungen zu bedienen und dabei gleichzeitig das erforderliche Maß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Mobile Endgeräte müssen, je nach Einsatzbereich den erforderlichen Funktionsumfang bereitstellen, stets verfüg- bar sein und ortsungebunden zuver- lässig betrieben werden können. In diesem Sinne müssen auch flexible Möglichkeiten der Kommunikation zur Verfügung gestellt werden. Der Zielkonflikt zwischen einer offenen und diskriminierungsfreien Nutzung aller zur Aufgabenerfüllung benötig- ten Formate, Kommunikationskanäle und Dienste einerseits und der Auf- rechterhaltung der erforderlichen In- formationssicherheit andererseits muss intelligent aufgelöst werden. Abb. 4: Arbeitsplatz – heute und morgen Dementsprechend sind Neuerungen in der IT nötig. Jedoch wird auch der tägliche Betrieb weiterhin viel Zeit in Anspruch nehmen, da die städtische IT für das Funktionieren der Verwaltung sorgt. Ohne eine funktionierende IT- Infrastruktur wäre die Stadt Nürnberg nicht mehr handlungsfähig. Die öffentliche Ordnung ließe sich nicht mehr aufrechterhalten. Einen funktionierenden „manuellen Plan B“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Entsprechend bedeutend ist es, die Verfügbarkeit der IT sicherzustellen. 3.4.1 Strategische Ziele: Für eine zukunftsfähige Unterstützung der Digitalisierung durch die IT und die Beibehaltung der Handlungsfähig- keit der Stadtverwaltung werden folgende strategische Ziele gesetzt:  DIP/IT ist kompetenter und leistungsfähiger Partner und Wegbereiter der Digitalisierung für die Dienst- stellen der Stadt Nürnberg,  Die technischen Lösungen sind robust, mobil, sicher, vernetzt und intuitiv nutzbar,  Der Datenaustausch zwischen Mitarbeitenden untereinander, Mitarbeitenden und Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden und anderen Externen erfolgt sicher, zuverlässig und komfortabel, 21 Vgl. Hulverscheidt & Schmieder 2019. 434 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 17  Mobilität, User Experience und multilaterale Kommunikation sind die Grundsätze bei der Weiterent- wicklung der IT-Infrastruktur,  Verwaltungsaufgaben werden durchgängig elektronisch und medienbruchfrei bearbeitet,  Daten sind von hoher Qualität, in dem sie korrekt, aktuell und authentisch sind,  Der Schutz der Privatsphäre ist nach bestem Stand sichergestellt,  Daten werden, soweit sie veröffentlicht werden dürfen, für die Nutzung freigegeben, bei kommerzieller Nutzung unter Einforderung eines fairen Anteils der Wertschöpfung. 3.4.2 Leitlinien: Um die strategischen Ziele erreichen zu können, sollten neue Projekte und Maßnahmen sich im Rahmen der fol- genden Leitlinien bewegen:  Integration ist Pflicht: Keine Silos22, keine Inseln,  Usability vor Funktionsumfang: Benutzeroberflächen sollen schlank und einfach bedienbar sein,  IT-Nutzung so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig,  Automatisierbarkeit immer mitdenken,  Mobil zu 100%: Mobile Arbeitsplätze werden so gestaltet, dass möglichst alle anfallenden Aufgaben erle- digt werden können,  Eine Datenrichtlinie steckt einen Handlungsrahmen ab, um Daten einen (Mehr-)Wert zu geben,  Daten gehören der Stadt Nürnberg, nicht einzelnen Dienststellen,  Daten sind grundsätzlich verwaltungsintern für alle frei und mehrfach verwendbar, es sei denn, ihre Nut- zung ist aus Schutzgründen nicht zulässig (z.B. personenbezogene Daten),  Daten sollen möglichst automatisiert entstehen und nicht manuell erhoben werden. 22 Als „Silo“ wird hier ein isolierter Datenbestand bezeichnet, der über keine Schnittstellen verfügt und auch in berechtigten Situ- ationen keinen Datenaustausch ermöglicht. 435 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 18 Exkurs: Datenschutz und Informationssicherheit Der Schutz personenbezogener Daten nimmt gerade in der öffentlichen Verwaltung einen besonders ho- hen Stellenwert ein. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Einrichtungen vertrauen darauf, dass die öffentliche Hand besonders sorgsam mit den Daten umgeht. So wird die digitale Stadtverwaltung nicht jede Nutzung zulassen können und dürfen, die im Zeitalter von „Big Data“ möglich und – im Sinne einer effizienten Nutzung – vielleicht sogar sinnvoll wäre. Gleichwohl können und müssen aber Regelungen hin- terfragt werden, die sich in der Gesellschaft längst als obsolet herausgestellt haben. Mit dem Einverständnis der Betroffen für eine Weiterverwendung ihrer Daten lassen sich viele Ansätze des „Once-Only“-Prinzips umsetzen. Die Anforderungen an die Informationssicherheit steigen insbesondere durch die Öffnung der Netze, die Ausbreitung des „Internet der Dinge“ und durch immer ausgefeiltere und professionellere Angriffsszenarien rasant an. Diesen Herausforderungen muss konsequent begegnet werden, auch in der Erkenntnis, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Strategien und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines der öf- fentlichen Hand angemessen hohen Sicherheitsniveaus werden gesondert betrachtet. Im Rahmen der Di- gitalisierung ist die Informationssicherheit daher kein eigenständiges Ziel, sondern eine Rahmenbedingung. Ziel ist es, das erforderliche Sicherheitsniveau mit möglichst wenig Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Technologien zu erreichen. 3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement Digitalisierung ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen „Elektrifizierung“ bestehender Prozesse und Organi- sationsformen. Sie setzt bei den tatsächlichen Anforderungen an und erfordert, Prozesse unabhängig von Zustän- digkeitsgrenzen und hierarchischen Strukturen neu zu gestalten23. Mit der Digitalisierung sind auch Chancen zur Vereinfachung gegeben. Die Prüfung, ob Prozesse oder Prozessteile noch in der bisherigen Form erforderlich sind, muss konsequent und durchgängig erfolgen. Auch wird der Wandel von eindimensionalen zu mehrdimensionalen Organisationsformen ermöglicht. Die erfor- derliche Flexibilität und Agilität braucht weniger zentrale und starre, sondern mehr flach organisierte und adaptive Strukturen, verbunden mit richtigen Rahmenvorgaben und Steuerung24. Die jeweils geeignete Organisationsform ist von fachspezifischen Anforderungen und dem Aufgabenspektrum abhängig. In diesem Zusammenhang gilt es Regelungen zu finden, die die notwendige Verantwortung für die Aufgabenerfüllung klar definieren und verbindlich 23 Vgl. http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/Informatik--Grundlagen/digitalisie- rung/index.html?searchterm=Digita (Stand Mai 2019). 24 Vgl. Daheim et al. 2017 S. 10. 436 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 19 festschreiben. Wenn Aufgaben über Zuständigkeitsgrenzen hinweg wahrgenommen werden, müssen auch die Zu- ständigkeitsgrenzen selbst hinterfragt werden. Das Denken und Arbeiten in den „Silos“ des Aufgabengliederungs- planes muss einer kooperativen, ganzheitlichen Betrachtung der Aufgabenerledigung weichen. Die Digitalisierung bringt eine Vielzahl von Innovationen hervor. Es ist nicht Anspruch der Stadtverwaltung, sämtli- che Entwicklungen zu adaptieren. Die kurzen Innovationszyklen und komplexen Aufgabenstellungen erfordern aber, sich mit Themen frühzeitig auseinander zu setzen, experimentell auf ihren Nutzen für die Stadtverwaltung zu evaluieren und Erfahrungswissen zu sammeln. Im Rahmen zu definierender Experimentierräume können innova- tive Lösungsansätze schnell, unbürokratisch und ergebnisoffen u.a. in Pilotprojekten „ausprobiert“ werden. Ein Scheitern wird dabei nicht als Fehler verstanden, sondern als Chance, aus wertvollen Erfahrungen zu lernen. Dies muss Teil der Verwaltungskultur werden. Für solche Experimentierräume gibt es in allen Geschäftsbereichen Be- darf. Die Fachdienststellen und Eigenbetriebe haben die verantwortliche Aufgabe, die digitale Transformation ihrer Or- ganisation zu erreichen. Hierbei werden sie von Ref.I/II unterstützt. Für die Dienststellen wird es erforderlich sein, im eigenen Haus „Kümmerer“ und Ansprechpartner für das Thema Digitalisierung zu benennen, die die spezifi- schen Herausforderungen ihres Fachbereichs kennen und mit den Dienstleistungen des Querschnitts in Überein- stimmung bringen. 3.5.1 Strategische Ziele: Für das Handlungsfeld Prozess- und Organisationsmanagement sind folgende strategische Ziele aufgestellt wor- den:  Entwicklung hin zu einer lernenden Organisation wird konsequent verfolgt, z.B. durch Multiplikation/Kom- munikation von Best Practice und Lessons Learned-Beispielen in die Stadtverwaltung hinein,  Moderne Arbeitsplätze mit weitgehend digitalisierten Abläufen, neuen Werkzeugen, verstärkter digitaler Kooperation und Kommunikation sind bereitgestellt,  Prozessoptimierung geschieht unter Berücksichtigung aller technischen Möglichkeiten,  Aufbauorganisation orientiert sich an Prozessen und nicht umgekehrt. Kommunikation erfolgt analog zu Prozessen über Bereichsgrenzen hinweg,  Entscheidungen werden möglichst am Ort der Wertschöpfung getroffen. Die Entscheidungsprozesse sind so kurz wie möglich,  Die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch mit externen Partnern, wird strukturell gefördert,  Professionelles Projekt- und Prozess-Know-How steht in ausreichender Kapazität zur Verfügung,  Fachliche IT-Koordinatoren sind in den Fachdienststellen etabliert. 3.5.2 Leitlinien zur Prozessgestaltung: Um eine optimale Prozessgestaltung durchführen zu können und diese im Sinne der strategischen Ziele zu gestal- ten, sollten die entstehenden Prozesse folgenden Leitlinien folgen:  Umfassend und integriert o Ende-zu-Ende-Betrachtung ist der Grundsatz, o Die Kombination aus fachlicher, organisatorischer und technischer Sicht ist berücksichtigt, 437 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 20 o Prozesse werden bereichsübergreifend gedacht.  verankert und nachhaltig o Verantwortlichkeiten und Rollen sind klar definiert, o Klare Zielsetzung, transparent, mit etabliertem Prozessmanagement, o Prozessbeschreibungen sind transparent und allen zugänglich, o Ganzheitliche Steuerung durch Etablierung eines Reifegradmodells, o Berücksichtigung des erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriffs (Geschwindigkeit, Flexibilität und Qualität neben der Kosteneffizienz).  kundenorientiert und wertschöpfend o messbar, schlank, mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, o Konsequente Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse, o die User Experience steht dabei im Fokus.  innovativ und serviceorientiert o Serviceorientierte Aufgabenteilung statt funktionsorientiertem Workflow, o Differenzierte Blickwinkel: Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende, Automatisierung, o Technische Möglichkeiten werden soweit möglich genutzt. 3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen „Wollen“, „Können“ und „Dürfen“ sind die zentralen Voraussetzungen für jeden Umsetzungsprozess. Im Folgen- den werden diesbezügliche Ziele, Leitlinien und Anforderungen beschrieben, die sich sowohl auf die Ausgestaltung der digitalen Stadtverwaltung, als auch auf den Transformationsprozess selbst beziehen. 3.6.1 Bereitschaft und Umsetzungskraft Die digitale Transformation der Stadtverwaltung kann nur gelingen, wenn sie  auf die notwendige Offenheit und Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten trifft,  von allen Führungskräften unterstützt,  von der obersten Leitungsebene aktiv eingefordert und  mit ausreichend Energie ausgestaltet wird. Das mag zunächst selbstverständlich klingen. Es handelt sich aber um kritische Erfolgsfaktoren, die in der Praxis oft vernachlässigt werden. Nicht selten scheitern große Initiativen, weil ihnen letztlich die „Energie“ ausgeht. 3.6.2 Ressourcen Ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Qualifikation und ausreichende finanzielle Mittel müs- sen für die Zukunft bereitstehen, um die Digitalisierungsvorhaben auch umsetzen zu können. 438 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 21 An dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ändert auch die Digitalisierung nichts. Absehbar ist jedoch, dass es zunächst erheblicher Investitionen bedarf, um langfristig einen wirtschaftlichen Nutzen erkennbar zu machen. Experimen- tieren und wirtschaftliches Handeln schließen sich auch keineswegs aus: Jedes innovative Unternehmen muss Ver- fahren oder Produkte testen und evaluieren, bevor aus vielen Versuchen ein Erfolgsmodell wird 3.6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Nicht nur die Technik hat sich hinsichtlich der Digitalisierung und E-Government über die Jahre geändert, sondern auch das Recht. Mittlerweile vom Bremser zum Treiber des Transformationsprozesses gewandelt schreibt u.a. das Bayerische E-Government-Gesetz25 die elektronische Prozessabwicklung sogar explizit vor. Auch der Bund hat neben seinem E-Government-Gesetz mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen26 (OZG) Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistun- gen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und einen Portalverbund sowie Servicekonten nor- miert. Diese grundlegenden Regelungen für das Verwaltungsverfahren werden zunehmend auch in den Fachge- setzen umgesetzt. Parallel werden die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Algorithmen und eines dadurch möglichen au- tomatisierten Verwaltungsaktes erarbeitet. Anhand dieser gesetzlichen Grundlagen sind auch städtische Vorschriften und Dienstvereinbarungen zu überprü- fen und zu ändern. Ziel ist es dabei insbesondere, dass möglichst viele Verwaltungsverfahren online-fähig werden und in Zukunft medienbruchfrei abgewickelt werden können. 3.6.4 Strategische Handlungsfeldziele:  Die Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewußt und bringen die digitale Transformation aktiv voran.  Die zur Umsetzung benötigten Ressourcen stehen auf langfristige Sicht zur Verfügung.  Städtische Regelungen sind überprüft und angepasst. Dazu müssen wir: o Hemmnisse und Hindernisse zur Digitalisierung aufspüren, o auf die Anforderungen der digitalen Stadtverwaltung so anpassen, dass sie o digitales Arbeiten nicht nur zulassen, sondern einfordern.  hinderliche gesetzliche Regelungen werden erkannt und Anpassung initiiert. 3.6.5 Leitlinien:  Der Begriff Wirtschaftlichkeit bezieht Chancen, Umsetzungsaufwand und –Geschwindigkeit mit ein. 25 siehe www.gesetze-bayern.de 26 siehe www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html 439 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 22  Künftige Regelungen27 sollen einen definierten Gestaltungsspielraum eröffnen und Experimente zulas- sen.  Künftige Regelungen sollen so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig formuliert werden.  Sie geben Orientierung und Anleitung, aber sie bevormunden nicht, wo es nicht nötig ist. 27 verwaltungsinterne Regelungen und Regelungen des Ortsrechts 440 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 23 3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung Aus den strategischen Zielen und Leitlinien der beschriebenen Handlungsfelder lassen sich folgende Prinzipien ableiten: Die digitale Stadtverwaltung ist  für Bürgerinnen und Bürger Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die digitale Stadtverwaltung richtet sich an den Bedürfnissen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs aus und nicht primär an den technischen Möglichkeiten.  digital und persönlich Die Stadt Nürnberg bietet die Wahl zwischen digitalen Angeboten und dem persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch.  innovativ und agil Die Stadtverwaltung ist neuen technischen und sozialen Entwicklungen gegenüber aufgeschlos- sen. Sie sucht die Chancen und bewertet die Risiken. Sie geht mit Veränderungen routiniert um.  kompetent und verlässlich Die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg arbeiten engagiert, gerne und kompetent in der digitalen Stadtverwaltung. Mit dem Einsatz digitaler Technologien behält diese die Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit, die die Bürger von ihrer Stadt Nürnberg erwarten.  vertrauensfördernd und transparent Gute Zusammenarbeit benötigt Vertrauen. Die Digitalisierung soll es fördern und erhalten. Ent- scheidungswege und –kriterien werden, auch bei automatisierten Abläufen, stets nachvollzieh- bar bleiben.  dem Schutz der Privatsphäre verpflichtet Der Schutz der Privatsphäre als Grundrecht nimmt im Rahmen der digitalen Stadtverwaltung ei- nen besonderen Stellenwert ein.  integraler T eil des digitalen Nürnberg Die digitale Stadtverwaltung bildet eine infrastrukturelle umfassende, strategische Grundlage für kommunales Handeln im Rahmen der Stadtentwicklung Nürnbergs 441 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 24 4 Umsetzung der Strategie Die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie bedeutet einen Paradigmenwechsel für die gesamte Stadtverwaltung. Es ist daher ein breit gefächerter Ansatz erforderlich, damit die eingeleiteten Maßnahmen und Projekte ihre ange- strebte Wirkung möglichst gut entfalten können. Gleichzeitig ist eine Fokussierung auf Schlüsselthemen notwendig, um die verfügbaren Möglichkeiten optimal einzusetzen. Zur Umsetzung der Strategie werden drei Programme definiert:  <digital.heute> fasst die Digitalisierungsvorhaben zusammen, die bereits in Betrieb oder einem fortgeschrittenem Pro- jektstadium befinden, sowie Maßnahmen, die unmittelbar angegangen werden sollen und noch in 2019 wirksam werden,  <digital.normal> Digitales Arbeiten soll der Normalfall in der Stadtverwaltung werden. Dieses Programm enthält die Maß- nahmen, die notwendig sind, damit die Stadtverwaltung auch künftig zeitgemäß arbeitet,  <digital.vernetzt> setzt die Stadtverwaltung in den gesellschaftlichen Kontext des Digitalen Nürnberg. Die Initialisierung, Koordinierung und Fortschreibung der digitalen Stadtverwaltung sowie der daraus abgeleiteten Programme erfolgt durch ein einzurichtendes Programm-Büro bei der DIP-Leitung (CDO). Vom planen zur Umsetzung: KANBAN als eine Methode des agilen Projektmanagements 442 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 25 4.1 <digital.heute> Die Entwicklung zur digitalen Stadtverwaltung beginnt in Nürnberg nicht bei Null. Bereits in den letzten Jahren wur- den zahlreiche wegweisende Projekte durchgeführt, die Nürnberg zu den führenden der deutschen Städte im eGovernment28 zählen lassen. Im Folgenden werden zunächst exemplarisch einige aktuelle bereits erfolgreich um- gesetzte Vorhaben beschrieben. Anschließend sind Projekte dargestellt, an denen derzeit intensiv gearbeitet wird. Schließlich werden noch Maßnahmen benannt, die unmittelbar in Vorbereitung sind und in diesem Jahr noch zum Einsatz kommen sollen. Bereits im praktischen Einsatz bewährt haben sich insbesondere:  Online-Beantragungen mit universeller eGovernment-Plattform Aktuell (Stand: Mai 2019) stehen für 235 unterschiedliche Bürgeranliegen interaktive Online-Angebote rund um die Uhr zur Verfügung. Im Gegensatz zu reinen „Download-Formularen“ sind diese Assistenten- gestützten Web-Anwendungen – je nach konkretem Bedarf - mit elektronischer Unterschrift und/oder Online-Bezahlfunktion ausgestattet und können Anträge oder Aufträge medienbruchfrei bis zur zuständi- gen Sachbearbeitung leiten. Sehr gut nachgefragt werden z.B. die angebotenen Online-Assistenten zum Bewohnerparken, der Meldebescheinigung, der Urkundenbestellung beim Standesamt oder der Aus- kunft aus der Bodenrichtwertkarte. In Zusammenhang mit dem Bürgerportal „Mein Nürnberg“ lässt sich auch der elektronische Kanal zu den Bürgerinnen und Bürgern realisieren. (siehe unten).  Online-Terminreservierung In zahlreichen Dienststellen der Stadt Nürnberg können Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Online-Ter- minreservierung Wartezeiten vermeiden. Dieser Dienst wird sehr gut angenommen und trägt somit so- wohl zum Komfort für Bürgerinnen und Bürger als auch zur Planungssicherheit für die Ämter der Stadt Nürnberg bei.  ePartizipation Für ausgewählte Themen werden seit 2015 Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern über die zentrale Beteiligungsplattform onlinebeteiligung.nuernberg.de eingeholt. Pro Jahr werden zwischen zwei und vier neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof. (Weitere Informationen in Anhang A.1)  digitale Gremienarbeit Die 2018 neu eingeführte zweite Generation des elektronischen Ratsinformationssystems ermöglicht eine digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten. Eine verbesserte Such-funktionalität und zusätzliche informative Inhalte erhöhen die Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger. (Weitere Informationen in Anhang A.2) 28: Quelle: McKinsey & Co: Studie „Die kommunale E-Government-Landschaft in Deutschland“, 2012. 443 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 26  Kita-Portal Nürnberg Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für Kinder mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren statt. In der Endausbaustufe sollen über das Kita-Portal Info-, Such- und Anmeldevorgänge für Kita-Plätze in allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen bequem online abgewickelt werden können. Zudem profitieren Eltern durch eine deutlich höhere Transparenz des An- meldeprozesses. (Weitere Informationen in Anhang A.3)  Online-Module Kfz-Zulassung Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bür- gerinnen und Bürger unter anderem Termine vereinbaren, Kennzeichen reservieren oder ihr Fahrzeug abmelden können. Ab 2019/2020 soll auch die Neuanmeldung von Fahrzeugen online durchgeführt wer- den können. (Weitere Informationen in Anhang A.4)  WLAN-Ausbau Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher können sich in Nürnberg bereits an vielen Standorten in das freie WLAN #nue_freewifi einwählen, zum Beispiel rund um den Hauptmarkt. Durch eine Bündelung des WLAN-Ausbaus in der Initiative WLAN 2020 soll die WLAN-Vernetzung der städti- schen Verwaltungsgebäude mit zusätzlicher Dynamik vorangetrieben werden. (Weitere Informationen in Anhang A.5)  DMS-Einführung Mit der Fabasoft eGov-Suite steht der Stadt Nürnberg ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur Verfügung, das eine einheitliche, strukturierte sowie rechts- und revisionssichere Aktenführung ermög- licht. Durch eine integrierte Workflow-Komponente ergibt sich zudem die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu optimieren. (Weitere Informationen in Anhang A.6) Derzeit in der Projektphase befinden sich:  digitales Langzeit-Archiv Mit dem Einsatz eines digitalen Langzeitarchivs wird das Stadtarchiv künftig auch archivwürdige digitale Unterlagen sichern, erhalten, erschließen und Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung bereitstellen. Ein entsprechendes System soll noch im Jahr 2019 eingeführt werden. (Weitere Informationen in Anhang A.7) 444 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 27  „virtuelle Schatzkammer“ Durch den Aufbau einer „virtuellen Schatzkammer“ will die Stadtbibliothek einen weltweiten und dauer- haften Zugang zu den in der Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalge- schichtlich bedeutenden Schriften in digitaler Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer Dienststellen ermöglichen. (Weitere Informationen in Anhang A.8)  Digitalisierung an Nürnbergs Schulen Durch die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ soll der Schulbereich in die Lage versetzt werden, den Nürnberger Schülerinnen und Schülern die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Möglichkeiten zu vermitteln. Die Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes (Aus- und Fortbildung, techn. Ausstattung, WLAN, Anbindung an Glasfasernetz) ist in vollem Gange und soll bis 2026 abgeschlossen werden. (Weitere Informationen in Anhang A.9)  eRecruiting Schon lange auf der Wunschliste, wird es in Kürze möglich sein, sich online bei der Stadt Nürnberg zu be- werben. Damit geht auch eine systematische Unterstützung bei der internen Bearbeitung einher, was Stellenbesetzungsverfahren deutlich beschleunigen wird. Im Rahmen des Strategieprojektes „Personal“ hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit DIP/IT die Beauftragung zur Einrichtung einer eRecruiting- Plattform für die Stadt Nürnberg erteilt. Diese Plattform wird derzeit eingerichtet und soll noch in diesem Jahr ihren Betrieb aufnehmen.  eBeschaffung: eVergabe, eBestellung, eRechnung Die Beschaffung umfasst alle Prozesse zur Versorgung der Bedarfsträger mit benötigten Lieferungen und Dienstleistungen. Beschaffungsprozesse sind in der Regel gleichartig und massenhaft ablaufende Vor- gänge mit erheblicher finanzieller und personeller Kapazitätsbindung, die für eine Umsetzung in einem durchgängigen elektronischen Prozess prädestiniert sind. Neben den bereits in Betrieb befindlichen An- wendungen eVergabe und eBestellung wird derzeit intensiv an der Umsetzung der eRechnung gearbei- tet. (Weitere Informationen in Anhang A.10)  Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg Mit einem digitalen Kommunikationskonzept will der Bildungscampus Nürnberg bestehende Kunden- gruppen festigen und vor allem neue und junge erschließen, die bislang mit Print-Kommunikationsinstru- menten kaum mehr erreicht wurden. Über ein Reifegradmodell sollen die Digitalaktivitäten für die beiden Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ künftig gesteuert werden. (Weitere Informationen in Anhang A.11)  Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde Bis April 2020 soll das an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsan- gebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im Bürgerportal „Mein Nürnberg“ angeboten werden, zum Beispiel die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse. 445 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 28 (Weitere Informationen in Anhang A.12) Weitere Vorhaben, die noch in diesem Jahr zum Einsatz gebracht oder zumindest begonnen werden sollen:  Konsolidierung des Auskunftsportals (Kundenperspektive; IT-Infrastruktur) Als gemeinsame Grundlage der verschiedenen Auskunftskanäle (www.nürnberg.de, Telefon-Auskunft und Bürger-Informationszentrum) werden die bisher unterschiedlichen Quellen zu einer gemeinsamen Datenbasis konsolidiert.  Führungskräfteentwicklung (Mitarbeitende und Führungskräfte) Das Personalamt überarbeitet derzeit die gesamtstädtische Führungskräfteentwicklung, mit der zukünf- tige, neue und erfahrene Führungskräfte gleichermaßen in ihrem täglichen Handeln unterstützt werden sollen. Bereits ab Herbst 2019 wird das Personalamt einen Kurs für Abteilungs- und Dienststellenleitungen, die ab dem 01.01.2018 erstmalig eine Führungsposition eingenommen haben, anbieten. Um die Füh- rungskräfte beim für die Digitalisierung notwendigen Kulturwandel zu unterstützen, wird das in vier Pha- sen unterteilte Qualifizierungsprogramm auch die Themen „Teams fördern“, „Veränderung managen“ sowie „Prozesse gestalten“ umfassen.  IT-gestütztes Wissensmanagement (Mitarbeitende und Führungskräfte) Fach- und Prozesswissen, das im Arbeitsalltag nicht ständig benötigt wird, soll in einer leicht zugänglichen Form verfügbar gemacht werden. Dazu bietet sich der Aufbau eines Wikis an. Gebündelte Redaktion und Moderation stellen Qualität und Umfang sicher. Im Rahmen einer Erprobung soll ein zukunftsfähiger Nuk- leus ausgebildet werden, der in den Fachdienststellen weiter ausgebaut wird.  Messenger-Erprobung (Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur) Einführung eines Messenger-Dienstes für dienstliche Zwecke. Derzeit wird ein Pilotbetrieb vorbereitet. Bei positiver Erfahrung soll dieser Dienst verwaltungsweit bereitgestellt werden.  Mobiler Arbeitsplatz (IT-Infrastruktur; Mitarbeitende und Führungskräfte) Vom Schreibtisch zum Tablet und zurück - Neue Technologien ermöglichen das Arbeiten in der gewohn- ten Benutzerumgebung auf jedem Endgerät. So wird mobiles Arbeiten effizient. Noch in diesem Jahr soll ein erster Pilotversuch gestartet werden.  Beschleunigte Bereitstellung von IT-Services innerhalb der Stadtverwaltung ( IT-Infrastruktur) Auf Einzelfall-Freigaben für die Nutzung allgemein verfügbarer IT-Services soll verzichtet werden, wo dies unter Einhaltung der Informationssicherheit möglich ist: Etwa beim Internet-Zugang, telefonischen Umlei- tungen auf Mobiltelefone, Nutzung von Apps auf dienstlichen Mobilgeräten usw. 446 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 29  Aufbau und Bereitstellen eines Innovationslabors (Umgang mit Veränderung) Es besteht aus (physischen) Räumen, die zum kreativen Denken inspirieren, den Technologien, die dort vorgestellt und „ausprobiert“ werden können, sowie der Moderation durch geschultes Personal, welches die Technologien und die Methoden des Design Thinking beherrscht. Neben dem Aufbau eigener physi- scher und auch virtueller Innovationsräume bietet sich auch an, Kooperationen mit bestehenden Innova- tionslabors, etwa dem JOSEPHS®, zu suchen.  Rahmendienstvereinbarung „Digitale Stadtverwaltung“ (Regelungen und Rahmenbedingungen) Mit der Personalvertretung soll eine Rahmendienstvereinbarung zur Umsetzung der Digitalisierung bei der Stadt Nürnberg abgeschlossen werden. Damit wird eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadtverwaltung im digitalen Zeitalter geschaffen und alle Mitarbeitenden können sich darauf verlassen, von der Digitalisierung zu profitieren. 447 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 30 4.2 <digital.normal> In diesem Programm finden sich die Maßnahmen, die dazu führen, dass „digital“ in der Stadtverwaltung der Nor- malfall wird. Es beinhaltet auch Vorhaben, die bereits laufen, aber durch die strukturierte programmatische Bear- beitung neue Impulse erfahren. Das Programm umfasst sieben Kernthemen, zu denen sich mehrere Einzelmaß- nahmen bündeln lassen.  #digiReady: Fit für die Digitalisierung werden,  #digiFach: Fachstrategien der Dienststellen,  #digiKom: digitale Außenkommunikation,  #digiCol: Förderung der elektronischen Zusammenarbeit,  #digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung,  #digiProc: digitale Umsetzung der (verwaltungs-)internen Unterstützungsprozesse,  #digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes. 4.2.1 #digiReady: Digitale Fitness herstellen (Umgang mit Veränderung) Der „digitale Reifegrad“, also die organisatorische, technische und mentale Vorbereitung auf die Veränderungen durch die Digitalisierung ist in den Dienststellen der Stadt Nürnberg sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während ei- nige Vorreiter bereits ihre fachspezifischen Digitalisierungsstrategien umsetzen, sind anderen Orts oftmals selbst die bereits bestehenden digitalen Möglichkeiten und Angebote in der Sachbearbeitung nicht ausreichend bekannt. Eine breit angelegte Informations- und Kommunikationsinitiative wird die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und strategischen Zielsetzungen in die operativen Einheiten tragen. Nur so kann die notwendige Offenheit und Veränderungsbereitschaft in der Mitarbeiterschaft der Stadt Nürnberg auf eine breite Basis gestellt werden. Bereits durchgeführte Veranstaltungen in einzelnen Fachbereichen wie „Digital-Tage“ in modernen Formaten wie „Barcamps“, haben sich als sehr wertvoll und zielführend erwiesen. Ergänzt um Praxisbeispiele „zum Anfassen“ sollen nicht nur Offenheit und Kreativität gefördert werden, sondern auch die bereits bestehenden Möglichkeiten der Verwaltung zugänglich gemacht werden. 4.2.2 #digiFach: Entwicklung von Fachstrategien unter dem Dach „Digitales Nürnberg“ (Umgang mit Veränderung) Möglichst rasch sollen die Dienststellen bei der Erstellung ihrer spezifischen Fachstrategie zur Digitalisierung Un- terstützung von DIP erhalten. 448 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 31 Analog zu anderen strategischen Managementprozessen verstehen wir unter einer digitalen Fachstrategie  ein strategisches Zielbild, das auf den Zielen der digitalen Stadtverwaltung aufsetzt (interne Wirkung) und die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ trägt (Wirkung in die Stadtgesellschaft),  ein Maßnahmenpaket, welches die Erreichung des Zielbildes ermöglicht und  einen regelmäßig zu aktualisierenden Aktionsplan, um die beschriebenen Maßnahmen konsequent um- zusetzen. Um den Aspekt der dienststellenübergreifenden Prozesse von Beginn an intensiv mit zu betrachten, werden die Dienststellen nicht separat, sondern, nach strukturell ähnlichem Aufgabenprofil gegliedert. Auf diese Weise lassen sich innere Zusammenhänge in den digitalen Fachstrategien erkennen, abbilden und gemeinsam gestalten. Ein Wissenstransfer zwischen den Dienststellen kann bei der Strategieentwicklung mit Unterstützung von DIP zielge- richtet stattfinden. Durch die Bildung von Profilen können somit Synergien leichter nutzbar gemacht werden. Fol- gende Profile29 („Cluster“) sind derzeit angedacht:  Ordnung und Sicherheit,  Dienst am Menschen,  Bildungsauftrag,  Öffentlicher Raum,  Angebote im Wettbewerb,  Querschnittsaufgaben. Um die Dienststellen bei der Erstellung der spezifischen Fachstrategien zu unterstützen, sollten insbesondere fol- gende Maßnahmen durchgeführt werden:  Etablierung von Fachliche IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen,  Durchführung von „Digitaltagen“ für alle o.g. Cluster,  Verankerung der Kundenperspektive in den Aktionsplan,  Ein fachbereichsspezifisches Normenscreening, um ggf. regulatorische Hemmnisse (insb. Im Ortsrecht) frühzeitig erkennen und beseitigen zu können. Die fachlichen IT-Koordinatoren haben die Aufgabe, die digitale Fachstrategien in den Dienststellen mit zu erstellen und deren Umsetzung voran zu bringen. Dazu müssen sie einerseits die Aufgabenstellungen des Fachbereiches gut kennen, andererseits über die erforderliche Neugier, digitale Affinität und Fantasie verfügen, um genügend Offen- heit in den Gestaltungsprozess einzubringen. Als verantwortliche Koordinatoren steuern sie und treiben sie den Digitalisierungsprozess in unmittelbarem Auftrag der Dienststellenleitungen voran. 29 Dabei ist zu berücksichtigen, dass etliche Dienststellen Aufgaben aus mehreren Profilen zu erfüllen haben. Sie sind somit meh- reren Clustern zuzuordnen. In diesen Fällen wird deren Fachstrategie die Anforderungen von mehreren Clustern zu berücksichti- gen haben. 449 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 32 Zunächst ist angedacht, je Cluster eine Person als fachliche IT-Koordinatorin/fachlicher IT-Koordinator zu etablieren. Sie sollen vor Ort in den betreffenden Dienststellen / Geschäftsbereichen tätig sein. Angedacht ist, für jedes der Cluster ein oder mehrere „Digitaltage“ zu veranstalten, wie dies in einigen Dienststellen und Geschäftsbereichen bereits erfolgreich praktiziert wurde. Diese Vorreiter nehmen dabei mit ihren Erfahrungen und Ideen eine Schlüsselrolle ein. Sie können wertvolle „Best Practice“-Erfahrungen in den Gesamtprozess einbrin- gen. Um die Kundenperspektive in den Gestaltungsprozess einzubeziehen, werden unterschiedliche Methoden er- probt: Das Bürgerpanel, das Personas-Konzept, Design Thinking und Service-Design. Das Konzept eines Bürgerpanels sieht vor, für eine konkrete Design- und Prozessentwicklungsphase Bürgerinnen und Bürger einzuladen, um in einem innovativen Format (z.B. Barcamp) Vorstellungen, Anforderungen und Lö- sungsideen zu skizzieren sowie prototypische Realisierungen mit realen Anwendern zu evaluieren. Die Persona stellt einen Prototyp für eine Gruppe von Nutzern dar, mit konkret ausgeprägten Eigenschaften und einem konkreten Nutzungsverhalten30. Personas werden stellvertretend für echte Nutzer herangezogen, um aus deren Perspektive Bedürfnisse, Anforderungen formulieren und Ergebnisse zielgruppenspezifisch bewerten zu können. 4.2.3 #digiKom: Digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft (Kundenperspektive) Die digitale Kommunikation stellt einen Umsetzungsschwerpunkt für die nächsten Jahre dar. Folgende Vorhaben haben hier eine Schlüsselfunktion:  die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG),  Ausbau und Etablierung von „Mein Nürnberg“ als Servicekonto und zentrale Registrierungs- und Authen- tifizierungskomponente für alle städtischen Dienstleistungen,  Ausbau der Social-Media-Aktivitäten und Etablierung neuer Informations- und Kommunikationswege und -formate zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft. Nach dem Online-Zugangs-Gesetz sind bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienste Online zur Verfügung zu stellen. Zwar ist Nürnberg im bundesweiten Vergleich hier mit weit vorne31, aber um nachhaltigen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu erzeugen, müssen die relevanten Prozesse nicht nur mit einer Online-Oberflä- che ausgestattet werden, sondern systematisch bis in die Verarbeitungsprozesse medienbruchfrei abgearbeitet werden können. Hier ist noch erheblicher Handlungsbedarf. (siehe Anhang B.1) „Mein Nürnberg“, das für Privatpersonen und Organisationen verfügbare Servicekonto im Internetangebot der Stadt Nürnberg, soll als gerne und häufig genutzte Einrichtung für möglichst alle Online-Dienstleistungen der Stadt Nürnberg ausgebaut werden. Perspektivisch könnten alle Angebote des Konzerns Stadt Nürnberg (z.B. N-Ergie, Kli- nikum, VGN) integriert werden. 30 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Persona_(Mensch-Computer-Interaktion) (Stand Mai 2019). 31 Quelle: Eigene Analyse. 450 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 33 Die Nutzung von „Mein Nürnberg“ bleibt derzeit deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Hier gilt es, die Attrak- tivität des Angebotsportfolios deutlich zu steigern, Nutzungsanreize zu schaffen und mit geeigneten Marketing- maßnahmen den Bekanntheits- und Nutzungsgrad signifikant zu verbessern. Tel Aviv gilt hier als leuchtendes Vor- bild, wo es gelungen ist, weit mehr als die Hälfte der Einwohner als Nutzer der kommunalen Plattform „DigiTel“ zu gewinnen32.(siehe Anhang B.2) Neben dem Ausbau der Social-Media-Aktivitäten werden auch neue Informations- und Kommunikationswege und -formate (z.B. sprachgesteuerte Bot-Systeme) zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft künftig er- probt werden. Ziel ist es, mobiler, schneller und dezentraler zu informieren und kommunizieren. Die Federführung im Bereich der digitalen Bürgerkommunikation liegt beim Presseamt. Um die erforderliche Qualität in der Außen- wirkung der Stadt Nürnberg sicher zu stellen, verfolgt das Presseamt den Ansatz, die Dienststellen selbst in die Lage zu versetzen, Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit schnell, zielorientiert und professionell vor- nehmen zu können. Dazu müssen insbesondere auch die funktionalen (Bilderdatenbank, Video-Streaming) und organisatorischen (me- dientechnische Fachkompetenz) Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden. Die digitale Kommunikation soll jedoch nicht der einzige Kommunikationskanal zu den Bürgerinnen und Bürgern werden. Die angestrebte 2-Kanal-Strategie sieht dabei den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch als ent- scheidendes Merkmal einer bürgernahen Verwaltung an. Dieser Aspekt wird im Programm <digital.vernetzt> nä- her betrachtet. 4.2.4 #digiCol: Unterstützung der elektronischen Zusammenarbeit (Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur) Für eine moderne Unternehmenskommunikation und gemeinsames Arbeiten in Teams gibt es heute andere Werkzeuge und Plattformen als die klassische E-Mail. Solche Werkzeuge zur Unterstützung von Projekt- und Team- arbeit sollen erprobt und bereitgestellt werden. Das DMS verfügt bereits über eine Standardfunktionalität zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten und steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für weitergehende Funktionalitäten gibt es unterschiedliche Plattfor- men (z.B. „Slack“, „Teams“ u.a.). Allerdings wird bewusst darauf verzichtet, ein Werkzeug als einheitlichen Standard für die gesamte Stadtverwaltung auszuwählen, weil gerade in diesem Bereich die Innovationsgeschwindigkeit im Markt sehr hoch ist. Dies wird vermutlich dazu führen, dass mehrere Systeme mit ähnlicher Funktion gleichzeitig genutzt werden, was die Zusammenarbeit behindern könnte. Deshalb wird es nach einer Phase der Verbreiterung auch wieder zu einer Konsolidierungsphase kommen, sei es aufgrund der Marktentwicklung oder eigenen Konso- lidierungserfordernissen. Elektronische Workflow-Systeme bilden formale Prozesse ab. SAP, DMS, die Online-Plattform „Mein Nürnberg“ und verschiedene Fachverfahren verfügen über Workflow-Komponenten, die es ermöglichen, Prozesse vollständig elektronisch abzubilden. Aus Sicht der Anwender ist allerdings die Bedienung mehrerer unterschiedlicher Work- flow-Systeme eine mentale Last, die in der IT-Architektur bei der Lösungserstellung künftig stärker berücksichtigt werden muss. 32 Vgl. https://smartregiobasel.ch/news/digi-tel-aviv--die-brger-app, 2018. 451 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 34 4.2.5 #digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung (IT-Infrastruktur; Prozess- und Organisationsmanagement) Ohne eine vollständig elektronische Aufbewahrung der Dokumentation des Verwaltungshandelns ist die digitale Transformation nicht möglich. Papier als Langzeitspeicher ist nicht mehr tauglich. Auch wenn der klassische Akten- begriff in Zeiten des „Big Data“ mehr und mehr in Frage gestellt wird, ist die Verwaltung verpflichtet, ihr Handeln nachvollziehbar und überprüfbar zu dokumentieren. Datenbanken, einfache Dateiablagen, E-Mail-Archive oder Kollaborationswerkzeuge können eine gut strukturierte und vollständige elektronische Dokumentation nicht ge- währleisten. Ein fachverfahrensunabhängiges, strukturiertes Ablage- und Recherchesystem, wie es das bei der Stadt Nürnberg eingesetzte Dokumentenmanagement-System (DMS) bietet, ist auch in Zeiten von „Big Data“ un- verzichtbar. In Bezug auf die Einführung der elektronischen Aktenführung ist die Stadt Nürnberg im Vergleich zu anderen Städ- ten recht weit. So werden aktuell über 1,2 Mio. Akten im städtischen DMS gehalten. Dennoch muss die Vervoll- ständigung der elektronischen Aktenablage forciert werden. Dabei gilt es insbesondere, die hybriden und individu- ellen Ablagestrukturen der Sachbearbeitung zu konsolidieren. 4.2.6 #digiProc: Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse (Prozess- und Organisationsmanagement) Zusätzlich zu den Prozessen, die im Rahmen der Umsetzung des OZG zu digitalisieren sind, gehört auch noch die Umsetzung der dienststellenübergreifenden, verwaltungsinternen Prozesse zum Pflichtprogramm einer digitalen Stadtverwaltung. Fortbildungen, Mittelbeantragungen, Stellenbesetzungsverfahren usw. werden heute noch nicht medienbruchfrei elektronisch bearbeitet. Diese Prozesse müssen im Rahmen des Programms <digital.normal> di- gitalisiert werden. Die Gestaltung von Prozessen wird sich in der digitalisierten Welt grundlegend verändern. Wo bislang vor allem die Effizienz im Routinefall als Designziel im Vordergrund stand, muss die Prozessgestaltung in Zukunft folgende As- pekte berücksichtigen:  Die Kundenperspektive mit der „User Experience“ als Maßstab,  Die nachhaltige Prozessoptimierung, welche die Geschwindigkeit, Flexibilität und Qualität neben Kosten- effizienz in einem erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriff berücksichtigt,  Die abteilungs-, dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifende Optimierung der Prozesse mit den neuen technologischen Möglichkeiten,  Die Serviceorientierung aus Sicht der beteiligten Mitarbeitenden,  Die exakte Beschreibbarkeit aus Sicht möglicher Automatisierung. Um dies bestmöglich zu unterstützen, sind strukturierte Methoden auf Basis agiler Prinzipien noch zu entwickeln, um die Effizienz des Gestaltungsvorgangs selbst zu gewährleisten. Um diese neuen Methoden der Prozessgestaltung zu evaluieren und ggf. zu verbessern, sollen zunächst geeignete Beispielprozesse grundlegend neu entwickelt werden. 452 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 35 4.2.7 #digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes (Regelungen und Rahmenbedingungen) Beginnend mit der Allgemeinen Dienstordnung (ADON) der Stadt Nürnberg sind eine ganze Reihe innerdienstli- cher Vorschriften grundsätzlich zu überarbeiten. Konsequent ausgerichtet an den oben aufgeführten strategi- schen Zielen und Leitlinien werden diese überprüft und reformiert. Dabei sollen weniger, dafür aber anwendbare Regelungen entstehen, die die digitale Bearbeitung als Regelfall betrachten. Darüber hinaus muss auch das Ortsrecht dort angepasst werden, wo es eine digitale Bearbeitung erschwert oder sogar verhindert. Im Rahmen der Erarbeitung der Fachstrategien ist hierfür ein sog. „Normenscreening“ vorgese- hen. 453 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 36 4.3 <digital.vernetzt> Das Programm <digital.vernetzt> greift die längerfristige Perspektive auf, in der die Stadtverwaltung als Teil der Stadtgesellschaft an den „Communities“ partizipiert. Es wird sich deshalb mit der Entwicklung der Gesellschaft und der Verwaltung verändern und erweitern. Dennoch sind unter dieser Überschrift schon heute konkrete Maß- nahmen zu fassen. Mit einigen wurde bereits begonnen, einige sollen bereits ab 2020 beginnen. Während <digital.normal> federführend von den Querschnittsdienststellen vorangetrieben wird, kann die Quer- schnittsverwaltung bei <digital.vernetzt> nur unterstützend und koordinierend wirken. Hier sind die Dienststellen und Fachbereiche gefordert, neue Wege zu definieren, um im Gesamtkontext der Stadtgesellschaft die Funktion der Stadtverwaltung zu bestimmen und zu erfüllen. Das Programm <digital.vernetzt> ist daher besonders eng verzahnt mit Prozess und Ergebnis der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“.  konkret benennbare und geplante Maßnahmen: o Reputationsmanagement, o Innovative IT, o Datenrichtlinie, o Anpassung der Netztopologie, o Social Intranet, o Pilotierung des Once-Only-Prinzips.  weitergehende Maßnahmenpakete, die im Rahmen der Entwicklung der Fachstrategien und der Dach- strategie Digitales Nürnberg zu konkretisieren sind: o Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Fachstrategien, o Übergreifendes Datenmanagement, o Maßnahmen zur Organisationsentwicklung. 4.3.1 Reputationsmanagement Ein guter Ruf im Internet ist in Zeiten des Web 2.0 und wachsender Social-Media Plattformen wichtiger denn je. Das gilt natürlich auch für eine kommunale Stadtverwaltung. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber oder Tou- risten, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger, informieren sich auf Tourismus-, Recruiting- oder Bewertungs- plattformen über Dienstleistungen und Angebote der Kommune und finden dort bewertende "Testimonials" von Menschen, die die Leistung der städtischen Verwaltung öffentlich kommentieren. Schlechte Bewertungen oder sogar falsche Information können der Stadt schaden, z.B. Interessierte bei der Bewerbung abschrecken oder ins- gesamt das Bild einer für die Bürgerinnen und Bürger sorgenden Stadtverwaltung beeinträchtigen. Wir müssen unsere (Online-)Reputation selbst steuern und dürfen solche Bewertungen auf Dauer nicht unbeant- wortet lassen. Dazu sind zwei wesentliche Schritte notwendig:  Regelmäßiges Monitoring mit modernen Online-Tools, um "Bewertungen / Kommentare" auf den wich- tigen Plattformen zu finden (Google, Xing, LinkedIN, Facebook, usw.), 454 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 37  Aktive Präsenz auf den Plattformen mit eigenen Aktionen. Das könnte die Beantragung der Löschung von verleumderischen Kommentaren, die Kommentierung negativer Kommentare oder die Unterstützung positiver Einträge sein. 4.3.2 Innovative IT Um die Fachdienststellen optimal in der Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu können, sind um- fangreiche Veränderungen33 im Bereich der zentralen IT-Organisation bei DIP nötig. Im Rahmen des IT-Sollkonzep- tes werden hierzu drei Schwerpunkte gebildet:  Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Personalkapazität,  Modernisierung der Betriebs-, Projekt- und Managementprozesse,  technologische Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen IT-Architektur. Die erforderliche Personalkapazität wird einerseits durch einen Zuwachs an internen Stellen für IT-Fachpersonal, aber insbesondere durch die wesentlich verstärkte Inanspruchnahme externer Dienstleistungen erfolgen (z.B. Pro- jekt- und Unterstützungsleistungen sowie Cloud-Leistungen in unterschiedlichen Ausprägungen). Die Modernisierung der Prozesse beinhaltet Strukturen für eine intensivere, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen und eine engere Verzahnung mit der Prozessorganisation. Die technologische Weiterentwicklung der IT-Architektur lässt mehr Spielraum für innovative Ansätze und intensi- viert die Nutzung von Lösungsplattformen zur Beherrschung der zunehmenden Komplexität. In einem ersten Schritt sind die vorhandenen Infrastruktur-Anwendungen (SAP, DMS, CMS, GIS und der Plattform für Online-Dienste) zielgerichtet zu integrieren. Ausgangspunkt ist dabei eine Ziel-Architektur, die die künftigen An- forderungen schneller und effizienter bereitstellen hilft, als dies heute der Fall ist. Abb 5: IT-Architektur-Schema 33 siehe „Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg“ technische Integrationsschicht Bedienoberfläche Identitätsmanement Schnittstellen nach außen Arbeitsplatz-Integrationsschicht SAP DMS Fach- anwen- dungen Fachoberfläche Kommunikation Ablaufsteuerung Zusammenarbeit Wissens- management Automati- sierung GIS CMS Online- Plattform 455 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 38 Auf diese Weise werden auch Möglichkeiten geschaffen, innovative Ansätze, etwa im Bereich der robotergestütz- ten Prozessautomatisierung (RPA), Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (z.B. Chatbots), einem innovativen Datenmanagement oder der koordinierten Nutzung von IoT-Systemen zu evaluieren und in die Gesamtarchitek- tur zu integrieren. Exkurs: Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg Im Rahmen des Strategieprojektes 2 wurde ein externes Beratungskonsortium (arf GmbH und Accenture) mit der Entwicklung eines strategischen IT-Konzeptes beauftragt. Ziel war es, ein zukunftsfähiges Gesamt- konzept zu entwickeln, sowie einen Migrationspfad dahin, ausgehend vom gegenwärtigen Zustand aufzu- zeigen. Im Ergebnis liegt ein Sollkonzept und ein Umsetzungsplan vor, mit dem DIP/IT sich vom „IT-Lieferanten“ zu einem strategischen Partner und Wegbereiter für die Fachdienststellen entwickeln soll. Dies ist unabdingbar für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes zur digitalen Stadtverwaltung, aber auch für sich genom- men eine große Herausforderung. Das Konzept umfasst die Handlungsfelder, - Kundenorientierung, - Projektportfolio, - IT-Architektur-Management, - IT-Servicemanagement, - Projektmanagement, - organisatorische Entwicklung. Das Umsetzungsprogramm ist auf etwa 2 Jahre veranschlagt. Während der „Umbauphase“ wird der lau- fende Betrieb die höchste Priorität haben müssen und Innovationen noch an den Begrenzungen der derzei- tigen Kapazitäten orientiert bleiben müssen. 4.3.3 Weiterentwicklung des städtischen Datennetzes Die Anforderungen an organisationsübergreifender Kommunikation sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen und werden weiter rasant steigen. Umgekehrt sind auch die Sicherheitsanforderungen, aufgrund verstärkt auftre- tender und immer ausgefeilter werdender Angriffsmuster, immer komplexer geworden (siehe Exkurs auf Seite 18). Benötigt wird daher eine geänderte Netzwerkstruktur, die unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung trägt: Die derzeitige einstufige Trennung zwischen dem „gefährlichen“ Internet und dem als „sicher“ eingestuften internen Netzwerk muss zu einer Multi-Zonen-Struktur weiterentwickelt werden, bei der es möglich ist, externe Zugriffe im Rahmen der Zusammenarbeit mit dritten zulassen zu können, ohne den besonderen Schutzbedarf ins- besondere personenbezogener Datenbestände zu vernachlässigen. 456 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 39 4.3.4 Social Intranet „Ein Social Intranet ist eine Softwareplattform, die den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in Unter- nehmen fördern soll. Wie ein Intranet ist es nur für einen bestimmten Personenkreis verfügbar und kann unab- hängig vom öffentlichen Netz benutzt werden. Es ergänzt das klassische Intranet jedoch um Elemente der Sozia- len Netzwerke.“34 Das Intranet als Informations-Plattform für Mitarbeitende sowohl in Bezug auf Funktionalität und Inhalt, als auch in Bezug auf die Unterstützung der Zusammenarbeit nicht mehr zeitgemäß. Moderne Ansätze gehen hier deut- lich weiter, wobei unterschiedliche Lösungsansätze konkurrieren. Hier stehen etwa Reichweite und Sicherheitsan- forderungen sowie Fragen der IT-Gesamtarchitektur im Fokus. Gemeinsam mit dem Presseamt, welches dafür zuständig ist, soll in einem ersten Schritt ein Konzept erarbeitet werden, wie das Intranet zukünftig einen wesentlich höheren Beitrag zur organisationsübergreifenden Zusam- menarbeit leisten kann. 4.3.5 Das „Once-Only-Prinzip“ Unter dem „Once-Only-Prinzip“ wird verstanden, dass jemand seine persönlichen Daten bei einer Einrichtung der Stadt Nürnberg nur einmal angibt und diese bei weiteren Vorgängen genutzt werden können35. Das erfolgt stets auf freiwilliger Basis, bietet aber eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger und enthält die Chance auf Effizienzerhöhung bei der Bearbeitung durch die Verwaltung. Aus der Perspektive von Bürgerinnen und Bürger soll das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ beispielhaft umgesetzt werden. Die Lebenslage „erwachsen werden, sich im Leben einrichten“ eignet sich hierfür besonders gut: Die Ziel- gruppe sind junge Menschen, die über eine hohe Online-Affinität verfügen, in der genannten Lebenslage relativ viele Behördenkontakte haben und über eine hohe Gestaltungsbereitschaft verfügen. Sie sollen aktiv in den Ge- staltungsprozess einbezogen werden. Weiterentwickelt werden kann dieser Ansatz anschließend mit der Lebenslage „junge Familie“ – aus Anwender- sicht würde dies den Erwartungen an eine moderne Stadtverwaltung am ehesten gerecht werden. 4.3.6 Datenmanagement Daten sind wertvoll. Um den damit erzielbaren Mehrwert für die Stadtverwaltung, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger erschließen zu können, aber auch um unberechtigte Nutzung oder Missbrauch zu verhindern, wird ein integriertes Datenmanagement aufgebaut. Dies besteht aus den folgenden Komponenten:  einer für alle Fachbereiche der Stadt Nürnberg verbindliche Datenrichtlinie,  ein fachbereichsübergreifendes Management verwertbarer Daten unter Beachtung des Datenschutzes und der Informationssicherheit,  der technischen Integrationsschicht, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen effi- zient und sicher zu ermöglichen. 34 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Intranet (Stand Mai 2019). 35 Vgl. https://www.bundesdruckerei.de/de/Newsroom/Pressemitteilungen/Beim-Once-only-Prinzip-muessen-Buerger-die- Hoheit-ueber-ihre-Daten-behalten 2018. 457 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 40 Die Datenrichtlinie beschreibt Rahmenbedingungen der Erzeugung, Speicherung und Verwendung von Daten durch Einrichtungen der Stadt Nürnberg oder Dritten. „Open Data“ ist hierbei nur ein Aspekt, den es zu beachten gilt. Daneben spielen der Nachweis der Echtheit und Korrektheit der Daten, Nutzungsbeschränkungen sowie kommerzielle Aspekte eine entscheidende Rolle. Damit Daten nicht nur bereichsspezifisch nutzbar sind, müssen die übergreifenden Aspekte der Verarbeitung von Daten im Sinne der o.g. Richtlinie gewährleistet werden. Hierfür wird ein organisatorisches Konzept erarbeitet. Mittels einer technischen Integrationsschicht wird die übergreifende Nutzung dezentral gepflegter Daten ermög- licht. Anstelle einer „zentralen Datenbank“ werden hierbei die Datenbestände über automatisierte Systeme (sog. „Bots“) miteinander vernetzt. Besondere Bedeutung hat dabei die Geo-Referenzierung, d.h. der Ortsbezug von Detaildaten. Die hierfür vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) bereitgestellte Geodateninfrastruktur und der Geodaten-Ser- vice werden künftig eine weit größere Rolle spielen, als dies bislang schon der Fall ist. Dementsprechend muss diese Technik weiter ausgebaut werden. 4.3.7 Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Strategien der Fachbereiche Neben den generischen Maßnahmen, die die gesamte Stadtverwaltung adressieren, wird DIP die in den Dienst- stellen erarbeiteten Fachstrategien bestmöglich unterstützen. Daher ist vorgesehen, die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten signifikant zu erhöhen, indem ver- stärkt auf Leistungen Dritter zurückgegriffen wird und damit mehr eigene Personalkapazität für Innovationspro- jekte eingesetzt werden kann. Abb. 7 stellt die vorgesehene Entwicklung der Projektkapazität dar. Um die Zusammenarbeit mit den Dienststellen bei der Entwicklung von Lösungen – insbesondere auch im Um- feld der Digitalisierung – möglichst effizient zu gestalten, wird sich DIP so organisieren, dass die Betrachtung von Prozessen und IT optimal verzahnt erfolgen kann. Dienststellen und Fachbereiche werden bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorankommen: Es gibt bereits jetzt Vorreiter, die mit ihren Digitalisierungsansätzen bundes- weit große Beachtung finden. Der Großteil der Dienststellen und Fachbereiche wird sich entlang ihrer internen und äußeren Gegebenheiten in einem mittleren Tempo digital entwickeln und es wird auch „Nachzügler“ geben, die, aus welchen Gründen auch immer, sich relativ spät mit der Umsetzung der für sie relevanten Fachstrategien beschäftigen. Diesen unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten Rechnung tragend, setzt sich die Querschnittsverwal- tung (Organisation/IT, Personal, Finanzen) die folgenden Schwerpunkte:  Die Pioniere zu fördern, in dem Hemmnisse beseitigt werden (insbesondere Kapazitätsengpässe im Querschnitt).  Dienststellen strukturiert zu begleiten, indem DIP Handlungsempfehlungen und Unterstützungsleistun- gen sowie vor allem die notwendigen projektbezogenen Personalkapazitäten fachbereich- aber auch DIP-seitig verpflichtend bereitstellt. Um die begrenzten Kapazitäten am wirkungsvollsten einsetzen zu können, ist die Bereitstellung der erforderli- chen Ressourcen (Finanzmittel, Prozess- und IT-Unterstützung) zu priorisieren. 458 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 41 4.3.8 Maßnahmen zur Organisationsentwicklung Die Querschnittsverwaltung kann die organisatorische Entwicklung in den Fachbereichen nicht vorgeben. Sie kann und muss jedoch durch Herstellen geeigneter Rahmenbedingungen (wie z.B. gemeinsame Organisationsleit- linien) und Beratung, Diskussion und Überzeugungsarbeit den erforderlichen Paradigmenwechsel unterstützen. Dazu werden folgende Schwerpunkte gesetzt:  Prozessdenken verankern: In den Dienststellen ist die Haltung und das Know-how stärker zu entwickeln, wie Prozesse künftig – auch übergreifend und durchgängig – ausgestaltet werden können und sollten,  Teamstrukturen fördern: Selbstorganisation und Ergebnisverantwortung in Teams zu etablieren, erfordert Mut und methodisches Wissen,  Hierarchische Denkweisen überprüfen und anpassen: Regelmäßige Fortbildungs- und Coaching-Maßnahmen für Führungskräfte sollen dazu beitragen, traditi- onelles Führungsverhalten auf die Erfordernisse der Digitalisierung hin nachhaltig zu verändern,  Interdisziplinäre Zusammenarbeit forcieren: Damit Lösungsorientierung das Zuständigkeitsprinzip überwinden kann, müssen organisationsübergrei- fende Prozesse nicht nur ermöglicht werden, sondern aktiv eingefordert und verbindlich vorgegeben werden,  Digitalisierungsrendite realisieren: Unbestritten muss für eine erfolgreiche Digitalisierung kräftig investiert werden. Allerdings ist es wirt- schaftlich notwendig, veraltete Vorgehensweisen und Leistungen perspektivisch zurück zu bauen. So sieht das 2-Kanal-Prinzip den digitalen und persönlichen Kontakt vor. Fax, Papier oder auch das Telefon als Kanal können entsprechend reduziert werden. 459 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 42 4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap) Zu Beginn der Umsetzung liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten und damit auch der Ressourceneinsatz bei der Entwicklung von DIP als Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung. Das betrifft das Pro- zessmanagement ebenso wie die IT. Der IT-Maßnahmenstau muss strukturell bewältigt werden können, damit neue Ideen eine Chance auf Verwirklichung haben. Methodenkompetenz in Bezug auf Prozessdesign, agile Ar- beitsformen und eine optimierte Aufgabenverteilung müssen noch auf- und ausgebaut werden. Zu dem Programm <digital.heute> zählen Maßnahmen, die sich bereits in Bearbeitung befinden oder sofort be- gonnen werden. Das Programm beinhaltet Maßnahmen, die trotz der Schwerpunktsetzung auf die Veränderun- gen innerhalb DIP geleistet werden können und soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein. Das Programm <digital.normal> beinhaltet bereits laufende Aktivitäten (z.B. E-Government, E-Akte). Es wird ab 2020 zunehmend ausgebaut und mit dann verfügbaren Kapazitäten versehen. Bis 2025 soll es weitestgehend abgeschlossen sein. <digital.vernetzt> beinhaltet ebenfalls einige Aktivitäten, die bereits unmittelbar anstehen. Ab 2021 wird es einen breiten Raum einnehmen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Unterstützung der Dienststellen zur Umsetzung ih- rer Fachstrategien. Ein Abschluss des Programmes ist derzeit noch nicht planbar. Abb 6: Roadmap digital.stadt.nürnberg 2019 2020 2021 2025 digital.heute Online-Assistenten Terminreservierung ePartizipation Gremienarbeit Kita-Portal Langzeit-Archiv Dig. an Schulen eRecruiting neuer Behörden- wegweiser digital.normal Fachstrategien entwickeln Bürger- kommunikation E-Akte vervollständigen el. Zusammenarbeit Regeln überarbeiten digital.vernetzt Reputationsmanagement Innovative IT Social Intranet Once-Only-Prinzip Fachstrategien umsetzen Datenmanagement Organisationsentwicklung 460 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 43 4.5 Personal- und Sachmittel 4.5.1 Personal für die Arbeit an Digitalisierungsprojekten Um die Dienststellen optimal bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu kön- nen, müssen bei DIP zunächst die Grundlagen geschaffen oder deutlich verbessert werden. Sowohl technische als auch methodische Kompetenzen, Strukturen und Ressourcen sind derzeit noch nicht auf die künftige Rolle als Part- ner und Wegbereiter vorbereitet. Darum wird in den Jahren 2019 und 2020 ein hoher Anteil der für Innovations- projekte verfügbaren Projektkapazität im Aufbau der eigenen Kompetenzen und Ressourcen gebunden sein. Die verbleibenden Kapazitäten werden im Wesentlichen für die bereits definierten IT-Maßnahmen sowie die oben ge- nannten Programme <digital.heute> und <digital.normal> benötigt. Durch Ausnutzen einer sog. „Sourcingstrategie“, d.h. die Inanspruchnahme von mehr und höherwertigen Dienst- leistungen Dritter, sollen mittelfristig die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten deutlich angehoben werden. Da im Zuge der Umsetzung des IT-Sollkonzeptes der „Eigenbedarf“ für DIP sinkt, steht zunehmend mehr Projektkapazität für Dienststellenprojekte zur Verfügung, sodass die Digitalisierungsstrategien der Dienststellen sei- tens DIP zunehmend besser unterstützt werden können. Die folgende Grafik veranschaulicht die angestrebte Ent- wicklung. Abb. 7: angestrebte Entwicklung der für die Digitalisierung einzusetzenden Personalkapazität Zudem werden die fachlichen IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen die digitalen Aktivitäten aus Sicht der Fachdienststellen anstoßen, koordinieren und in Zusammenarbeit mit DIP die Umsetzung unterstützen. 4.5.2 Finanzbedarf Im vorliegenden Konzept wird davon ausgegangen, dass die bereits zum Haushalt 2019 erfolgte Stellenschaffung für die Umsetzung der Digitalisierung mittelfristig nicht in erforderlichem Ausmaß erhöht werden kann. Um den- noch eine ausreichend hohe Wirkung erzielen zu können, muss verstärkt Dienstleistung zugekauft werden. Das 0 20 40 60 80 100 120 140 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 angestrebte Entwicklung der Projektkapazität DIP Eigenbedarf digital.heute digital.normal digital.vernetzt 461 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 44 betrifft insbesondere den IT-Bereich mit dem hohen Bedarf an IT-Fachkräften in einem äußerst schwierigen Ar- beitsmarkt. Mit dem Zukauf von Dienstleistungen erhöhen sich die Sachkosten in erheblichem Umfang. Nicht ausreichend vorhandene Projektkapazitäten müssen zunächst durch Zukauf von Projektleistungen abge- deckt werden. Wenn es gelingt, in den kommenden fünf Jahren jährlich etwa 10 - 15 % der für den laufenden Be- trieb gebundenen Personalkapazitäten für Projektarbeit zur Verfügung zu stellen, indem sie durch Zukauf externer Leistungen36 entlastet wird, ist mit einer Mehrung von etwa 3,5 Mio € (brutto) in 2020 bis zu 13 Mio. € (brutto) jährlich im Jahr 2025 zu rechnen. Dabei wird von Ausgaben für zugekaufte Projektleistungen im Umfang von bis zu 3 Mio € jährlich und Leistungen im IT-Betrieb von etwa 10 Mio. € jährlich ausgegangen. Abb. 8 erforderliche Entwicklung der bei DIP verfügbaren Personalkapazität für Projektarbeit Die Sachkosten für Projekte der Dienststellen sind hierbei noch nicht berücksichtigt und müssen gesondert finan- ziert werden. Der Finanzbedarf für diese Projekte kann erst valide geschätzt werden, wenn die jeweiligen Fachstra- tegien ausgearbeitet und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt sind. Diesem Aufwand gegenüber steht letztlich der Wert der Erhaltung der Handlungsfähigkeit und des Vertrauens der Bürgerschaft in die Stadtverwaltung, der Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und der Bewältigung der Herausforderungen die durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen entstehen. Nur so lassen sich die Nutzenpotenziale der Digitalisierung erschließen und damit die dringend benötigten Produktivitätsverbesse- rungen erreichen, um mit den knapper werdenden personellen Ressourcen die Leistungsfähigkeit und Verlässlich- keit der Stadtverwaltung nachhaltig aufrecht zu erhalten. Die benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt und zur Beschluss- fassung vorgelegt werden. 36 Zukauf von Leistungen über den derzeitigen Umfang hinaus. eigenes Personal Betrieb eigenes Personal Projektarbeit Zukauf Projektarbeit Zukauf Betrieb 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Projekt- und Betriebskapazität bei DIP (qualitative Veranschaulichung) eigenes Personal zugekaufte Leistung 462 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 45 4.6 Weiteres Vorgehen Das Programm <digital.heute> bedarf keiner besonderen Initialisierung. Es beinhaltet Maßnahmen, die bereits aktiv bearbeitet werden oder im Rahmen der Strategieprojekte zeitnah umgesetzt werden. Für das Programm <digital.normal> gilt:  Die bereits laufenden Vorhaben werden ohne Unterbrechung weitergeführt,  Die konkrete Umsetzungsplanung des Programmes (Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Kapazitäten) wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse aus den Strategieprojekten von Ref. I/II in den kommenden Monaten erarbeitet,  Das Programm startet, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, voraussichtlich im 2. Quartal 2020. Auch das Programm <digital.vernetzt> enthält Maßnahmen, die zunächst unverändert weitergeführt oder bereits beschlossen sind. Diese Maßnahmen werden wie vorgesehen weitergeführt. Parallel zur Initialisierung von <digi- tal.normal> werden die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Programmes geschaffen, insbesondere die be- nötigten Personalkapazitäten bereitgestellt und die benötigten Haushaltsmittel. Es startet, sobald die Vorausset- zungen dafür vorliegen. Voraussichtlich Anfang 2021. Die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen und Programme sind aus aktuellen Überlegungen und Gege- benheiten entwickelt worden und sind nicht als abschließend anzusehen. Die Strategie wird sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und die abgeleiteten Programme werden entsprechend fortgeschrieben. Nürnberg, den 11.06.2019 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 463 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 46 Glossar Agilität: „Agilität ist die Gewandtheit, Wendigkeit oder Beweglichkeit von Organisationen und Personen bzw. in Strukturen und Prozessen. Man reagiert flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse und neue Anforderungen. Man ist, etwa in Bezug auf Veränderungen, nicht nur reaktiv, sondern auch proaktiv.“ (Quelle: https://wirtschaftslexikon.ga- bler.de/definition/agilitaet-99882/version-368852) Bar Camp: Workshop-Methode, bei der vor der Veranstaltung kein festes Programm entwickelt wird, sondern die Teilnehmer selbst spontan z.B. Vorträge, Workshops oder Unterhaltungen durchführen. (vgl. https://www.event- brite.de/blog/barcamp-methode-definition-ablauf-regeln/) Big Data: „Big Data beschreibt Datenbestände, die aufgrund ihres Umfangs, Unterschiedlichkeit oder ihrer Schnelllebigkeit nur begrenzt durch aktuelle Datenbanken und Daten-Management-Tools verarbeitet werden können.“ (Quelle: http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Datenmanagement/Datenmanage- ment--Konzepte-des/Big-Data/index.html/?searchterm=big data) Bot-System: System von Programmen, das sich wiederholende Aufgaben ohne menschliche Interaktion abarbeitet (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bot). CMS: Content-Management-Systeme sind Software-Systeme, welche die Erstellung, Speicherung und Publikation von Inhalten unterstützen. Die Ausgabe der Inhalte ist dabei über das Web oder über Printmedien möglich. Ihr elemen- tares Charakteristikum ist die Trennung von Inhalt und Form (medienneutrale Speicherung). (Quelle: http://enzyk- lopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Informationsmanagement/Informationsmanage- ment--Konzepte-des/Content-Management-System-/index.html/?searchterm=cms) Design-Thinking: Methode, bei der Bedürfnisse von Nutzern im Zentrum stehen und bei der nutzerorientierte Erfindungen entwi- ckelt werden (vgl. https://hpi-academy.de/design-thinking/was-ist-design-thinking.html). Digital First: „digital-first“ weist darauf hin, dass bei einer Neuausrichtung z.B. von Prozessen zuerst der digitale Kanal ausge- baut werden soll und andere Kanäle zweitrangig betrachtet werden. Digital Lab: Physischer oder virtueller Raum, in dem digitale Ideen in einem geschützten Umfeld getestet und umgesetzt wer- den können (vgl. https://www.etventure.de/digital-lab/). Digital only: Der Begriff beschreibt, dass der digitale Zugang der einzige Zugang ist, der zur Verfügung steht. 464 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 47 Digitalisierung: Digitalisierung wird hier als Synonym für den Begriff „Digitale Transformation“ verwendet und bezeichnet den durch Informationstechnologien hervorgerufenen Wandel der Gesellschaft und der Verwaltung. Sie betrifft die Ge- samtheit aller Produkte, Prozesse und Denkweisen, ausgerichtet an den Möglichkeiten moderner Informations- technik. DMS: Dokumentenmanagementsystem, eine Software zur elektronischen Verwaltung von Schriftgut (https://de.wikipe- dia.org/wiki/Dokumentenmanagement). Geodateninfrastruktur: Eine standardübergreifende Vernetzung raumbezogener Daten (Geodaten) auf der Basis von Internetdiensten. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen für die Gewinnung, Auswertung und Anwendung von Geoinfor- mationen in öffentlichen Verwaltungen, Wirtschaft, Wissenschaft und im privaten Bereich. GIS: Geographische Informationssysteme erfassen, speichern, prüfen, manipulieren, integrieren, analysieren Daten, die sich auf räumliche Objekte beziehen und stellen diese Daten dar. Internet der Dinge: „Internet der Dinge“ (engl. „Internet of Things“ oder kurz IoT) – „bezeichnet die Idee eines erweiterten Internet, welches neben klassischen Rechnern und mobilen Endgeräten auch beliebige physische Gegenstände mittels Sen- soren und Aktuatoren in seine Infrastruktur einbindet und so zu Anbietern bzw. Konsumenten verschiedenster digi- taler Dienste macht.“ (Quelle: http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-metho- den/Rechnernetz/Internet/Internet-der-Dinge/index.html/?searchterm=internet der dinge) Internet of Everything: Abgeleitet aus dem Begriff „Internet of Things“, welches das Phänomen der Vernetzung scheinbar banaler Gegen- stände beschreibt, weitet sich dieser Begriff auf Menschen und Prozesse aus und versucht zu umschreiben, dass es überhaupt keine Schranken der Vernetzung mehr gibt. (Vgl. https://www.itwissen.info/IoE-Internet-of-everyth- ing.html) Künstliche Intelligenz: „Künstliche Intelligenz soll Maschinen in die Lage versetzen, menschliche Tätigkeiten zu übernehmen. Dabei soll das menschliche Gedächtnis, sein Lernverhalten und seine Entwicklung nachgebildet werden.“ (Quelle: http://en- zyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/KI-und-Softcomputing/Kunstliche-In- telligenz/index.html/?searchterm=künstliche Intelligenz) Lernende Organisation: d.h. Fähigkeit, Veränderungen wahrzunehmen, sich schnell und flexibel auf die notwendigen Anpassungen einzu- lassen und das Verwaltungshandeln zukunftsorientiert auszurichten Miniaturisierung: Herstellung immer kleinerer technischer Komponenten Normenscreening: Systematische Überprüfung verwaltungsrechtlicher Vorschriften 465 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 48 Once-Only-Prinzip: Engl. „nur-einmal“ – Der Begriff steht für Erleichterungen in Bezug auf die Dateneingabe, die nur einmal erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können. One-Stop-Government: Engl., „Ein-Stopp-Verwaltung“ – Der Begriff beschreibt das Prinzip, nach dem für einen Verwaltungsvorgang nur ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist. Open Data: „Der Begriff „Open Data” (deutsch offene Daten) beschreibt ein Konzept, bei dem diese maschinenlesbaren und strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von jedermann frei verwendet, nach- genutzt und verbreitet werden können. Die Nutzung dieser offenen Daten darf laut der Open-Definition nur einge- schränkt werden, um den Ursprung durch Quellennennung und die Offenheit der in ihnen enthaltenen Informatio- nen sicherzustellen. Diese offenen Daten dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten oder Daten, die dem Da- tenschutz unterliegen, beinhalten. Open Data folgt hier der Maxime der „Hackerethik“: öffentliche Daten nützen, private Daten schützen. Im Gegensatz zu bereits verarbeiteten und meist rechtlich geschützten Informationen han- delt es sich bei diesen Daten oft nicht nur um Text- oder Bildmaterial, sondern um Tabellen, Karten oder Datenban- ken. In diesem Zusammenhang wird auch von „Rohdaten” gesprochen, die als Grundlage für die letztendlich auf- bereitete Information dienen. Diese Daten können aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft stam- men: Geodaten, Kulturdaten, Daten aus Wissenschaft und Forschung sowie Wetter- und Umweltdaten.“ (Quelle: https://www.kas.de/wf/de/71.15333) Ortsrecht: Ortsrecht (Synonym Kommunalrecht oder Stadtrecht): „Das „Nürnberger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.“ Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/. Reifegradmodell: Mit Hilfe von Reifegradmodellen wird die Arbeitsweise von Unternehmen oder Projekten vor allem bei der Ent- wicklung von Software und Systemen bewertet. Die Modelle bieten dabei eine Unterteilung in unterschiedliche Reifegrade. Die Reifegrade werden als Vergleichswert (Benchmark) für die Reife eines Unternehmens verwendet. (Quelle: http://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/is-management/Systementwick- lung/reifegradmodelle) Robotik: „Die Robotik oder Robotertechnik beschäftigt sich mit dem Entwurf, der Gestaltung, der Steuerung, der Produktion und dem Betrieb von Robotern, z.B. von Industrie- oder Servicerobotern.“ (Quelle: https://wirtschaftslexikon.gab- ler.de/definition/robotik-54198) SAP: Ist eine Enterprise-Resource-Planning Software. Diese unterstützt Organisationen bei der Planung und Steuerung von Ressourcen, wie z.B. Kapital, Personal oder Betriebsmittel. Service-Design: Dienstleistungsgestaltungsprozess aus Kundenperspektive. Serviceorientierung: ausliefern der gefragten Leistung von einer Stelle aus. Für die Serviceerbringung werden ggf. weitere Services in Anspruch genommen, nicht jedoch unvollständige Teilergebnisse übergeben. 466 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 49 Testimonial: „zu Werbezwecken (in einer Anzeige, einem Prospekt o. Ä.) verwendetes Empfehlungsschreiben eines zufriedenen Kunden, besonders eines Prominenten“ (Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Testimonial) Think-Tank: auch Denkfabrik genannt, ist ein Konzept bei dem sich interdisziplinäre Teams sich mit zukunftsorientierten Frage- stellungen auseinandersetzen (vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/corporate-think-tank-54074) Usability: „Fähigkeit eines Techniksystems, sich durch eine simple und intuitive Anwendung an die jeweiligen Nutzerbedürf- nisse anzugleichen“ (Quelle: https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/usability) User Experience: „Wahrnehmungen und Reaktionen einer Person, die aus der tatsächlichen und/oder der erwarteten Benutzung eines Produkts, eines Systems oder einer Dienstleistung resultieren. [...] Dies umfasst alle Emotionen, Vorstellun- gen, Vorlieben, Wahrnehmungen, physiologischen und psychologischen Reaktionen, Verhaltensweisen und Leis- tungen, die sich vor, während und nach der Nutzung ergeben.“ (DIN ISO 9241-210) 467 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 50 Quellenverzeichnis Balka, K.; Daub, M. & Pflanzer A. (2018). Automatisierung im öffentlichen Sektor. Bessere Prozesse für Behörden, schnellere Abläufe für Bürger. McKinsey & Company. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017). Weißbuch: Arbeiten 4.0. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Daheim, C.; Korn, J. & Wintermann, O. (2017). Mittelstand in der digitalen Transformation. Warum der Wandel nur mit einer neuen Arbeitskultur gelingen kann. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Daheim, C.; Wintermann, O. (2017). 2050: Die Zukunft der Arbeit. Ergebnisse einer internationalen Delphi-Studie des Millennium Project. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Fluck, H. R.(2017). 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion. In Ekkehard Felder, Friedemann Vogel (Hrsg.), Handbuch Sprache im Recht (S. 425–440). Berlin, Boston: De Gruyter. Hulverscheidt, C.; Schmieder, J. (2019). Vernetzung ist alles. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/daten- daten-daten-vernetzung-ist-alles-1.4280540). OECD (2019). OECD Employment Outlook 2019: The Future of Work. Paris: OECD Publishing. Pietzcker, E. (2012). Alter, Migration und Gesundheit. Leitfaden und Projektdokumentation aus dem Mehrgenera- tionenhaus Nürnberg-Schweinau. Nürnberg. (https://www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/doku- mente/programmhefte/leitfaden_alter_migration_gesundheit.pdf) Scheller, T. (2017). Auf dem Weg zur agilen Organisation. München: Verlag Franz Vahlen GmbH. 468 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 51 Anhang A: Steckbriefe <digital.heute> A.1 ePartizipation Status: in Betrieb seit 2013 Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf der zentralen Beteiligungsplattform on- linebeteiligung.nuernberg.de durch. Es ist das Ziel der ePartizipation für ausgewählte Themen Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern einzuholen, die Akzeptanz des jeweiligen Vorhabens zu fördern, die Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien zu verbessern und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten. Seit 2013 werden pro Jahr zwischen zwei und vier neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof. Im Jahr 2018 wurde auf den Seiten der laufenden ePartizipationen eine Besucherzahl von insgesamt 9.430 erreicht, wobei ca. 31.000 Aktionen (z.B. Seite ansehen, Beiträge schreiben, Beiträge kommentieren, etc.) ausgeführt wurden. Bei der Durchführung der ePartizipationen hat sich die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit von Bürgermeisteramt, Presseamt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation besonders bewährt und dient als Vorbild für agile Teams, die in der Stadtverwaltung künftig vermehrt zum Einsatz kommen sollen. Das Aufgabenspektrum des Teams reicht von Beratung, Konzeption, Öffentlichkeitsarbeit, bis hin zu Moderation und Redakti- onsunterstützung. Ein 2x pro Jahr tagender Steuerungskreis, bestehend aus den persönlichen Mitarbeitenden der Referenten sowie weiteren Know-how-Trägern, sichert den stadtweiten Informationsfluss und die strategische Ausrichtung. Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung werden auch 2019 vier neue ePartizipationen, u.a. zum Thema „Mein digitales Nürn- berg“ und zur Neukonzeption des Gemeinschaftshauses Langwasser, durchgeführt. 469 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 52 A.2 Digitale Gremienarbeit Status: in Betrieb seit 2018 Im Jahr 2018 wurde das zuvor eingesetzte elektronische Ratsinformationssystem nach 16-jährigem Betrieb durch ein neues Ratsinformationssystem abgelöst, das eine digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten ermöglicht. Im Rahmen des Projekts konnten auch die Arbeitsprozesse beschleunigt und transparenter gestaltet werden. So ermöglicht das neue System die elektronische Abbildung der Abläufe, von der Erstellung einer Vorlage bis zum Beschluss. Schnittstellen zum Dokumentenmanagementsystem und zu SAP sollen in Zukunft zudem eine medienbruchfreie Aktenablage und Abrech- nung ermöglichen. Die Stadträtinnen und Stadträte können das neue System auf mobilen Endgeräten nutzen und dies auch, wenn zum Beispiel unterwegs keine Internetverbindung verfügbar ist. Dies führt letztendlich zu einer Ersparnis von Druck- und Versandkosten, die bis zur Einführung des neuen Systems ca. 80.000 Euro pro Jahr betrugen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger, von denen bereits das abgelöste System gut angenommen wurde, ergeben sich Vorteile. Durch eine verbesserte Suchfunktion und tiefergehende Informationen, zum Beispiel über die Zusammensetzung der einzel- nen Gremien, konnte die Nutzerfreundlichkeit weiter gesteigert werden. Derzeit sind im neuen Ratsinformationssystem bereits ca. 100.000 Dokumente eingestellt. 470 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 53 A.3 Kita-Portal Nürnberg Status: in Betrieb - weitere Umsetzung geplant bis 2021 Ziel des Projekts ist die Einführung eines trägerübergreifenden Kita-Portals für Nürnberg, das künftig als online-gestütztes Sys- tem zur Suche, Vergabe und Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) dienen soll. Das System soll im Endausbau alle Träger und somit knapp 500 Nürnberger Kindertageseinrichtungen umfassen. Durch das Kita-Portal kann die Benutzerfreundlichkeit für Familien im Vergleich zum alten Anmeldeverfahren (Anmeldung für Eltern nur dezentral über die die jeweilige Einrichtung möglich) deutlich gesteigert werden, da der Info-, Such- sowie Anmel- devorgang für einen Kita-Platz in allen Nürnberger Einrichtungen (Endausbau) bequem online abgewickelt werden kann. Zu- dem wird durch das Portal der Anmeldeprozess für die Eltern deutlich transparenter. Durch die zentrale Stammdatenbank wird der Aufwand für den Anmeldeprozess deutlich reduziert, da die Anmeldedaten durch die Eltern nur noch zentral im Kita-Portal gepflegt werden müssen. Doppelt- und Mehrfachanmeldungen können zudem sofort festgestellt und bereinigt werden, was auch verwaltungsseitig den Aufwand reduziert. Die zentrale Pflege der Daten führt ferner zu einer genaueren und schnelleren Ermittlung der tatsächlichen Nachfrage nach Kita-Plätzen. Auf dieser Datenbasis lässt sich die Bedarfs- und Jugendhilfeplanung durch die Verwaltung weiter optimieren. Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für Kinder mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren statt. Die Anmeldung für die Altersgruppen 3-6 Jahre (Kindergarten) und 6-10 Jahre (Kinderhort) wird im Jahrestakt bis 2021 freigeschaltet. 471 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 54 A.4 Online-Module Kfz-Zulassung Status: in Betrieb - weiterer Umsetzungsschritt 2019 / 2020 geplant Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bürgerinnen und Bürger folgende Leistungen abrufen können:  Fahrzeug-Abmeldung,  Fahrzeug-Wiederzulassung,  Terminvereinbarung,  Kennzeichenreservierung,  Bankbriefauskunft,  Feinstaubplakette,  Halterauskunft. Großer Beliebtheit erfreuen sich die Module zur Termin- und Kennzeichenreservierung, die durchgängig digital abgewickelt werden. Eine weitere Sachbearbeitung durch die Beschäftigten der Kfz-Zulassungsbehörde ist also nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Bankbriefauskunft, über die der Eingang von Zulassungsbescheinigungen abgerufen werden kann, die als Finanzie- rungssicherheit bei einer Bank hinterlegt sind. Für Abfragen zu einem Fahrzeughalter (Halterauskunft) und zum Erhalt einer Feinstaubplakette können Online-Anträge ge- stellt werden. Bei beiden Vorgängen schließt sich nach dem Eingang des Online-Antrags die manuelle Bearbeitung durch die Kfz-Zulassungsbehörde an. Als direkt fahrzeugbezogene Leistungen lassen sich von den Kundinnen und Kunden derzeit die Fahrzeug-Abmeldung und die Wiederzulassung online initialisieren. Hier ist jeweils der elektronische Personalausweis erforderlich. In beiden Fällen ist nach der Antragstellung eine Sachbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich, die teils mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Am Gesamtaufkommen der Kfz-Zulassungsbehörde haben die beiden bundesweit eingesetzten Module derzeit jedoch nur einen Anteil von deutlich unter 1%. Die Einführung eines Online-Moduls für die Leistung „Fahrzeug-Neuanmeldung“ ist für die Jahre 2019 / 2020 geplant. 472 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 55 A.5 WLAN-Ausbau Status: in Umsetzung (s. Initiative WLAN 2020) Die städtische Verwaltung beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Einführung von freiem WLAN sowohl in Ämtern und Be- hörden als auch im öffentlichen Raum (City WLAN). Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besucherinnen und Besuchern soll an möglichst vielen Orten in Nürnberg die Möglichkeit gegeben werden, sich über den in der ganzen Stadt einheitlichen WLAN Netzwerknamen #nue_freewifi kostenlos und anonym mit dem Internet zu verbinden. Neben der Steigerung der Standortattraktivität durch freies WLAN bietet der WLAN-Ausbau, gerade in städtischen Gebäuden, noch weitere Vorteile. So lassen sich zum Beispiel zusätzlich technische Netze zur Steuerung der Haustechnik oder Netze für Mobiltelefone, die an die städtische Telefonanlage angebunden sind, einrichten. In Zukunft wird in der Gebäudeautomation die Einbindung von IoT("Internet of things")-Geräten oder auch Feldgeräten per Funk ein sehr relevantes Thema werden, da damit u.a. eine kostengünstige Aufrüstung von Bestandsgebäuden möglich wird. Der WLAN-Ausbau in städtischen Gebäuden ist mittlerweile in der Initiative WLAN 2020 gebündelt, um die WLAN-Vernetzung mit zusätzlicher Dynamik voranzutreiben. Die WLAN-Projekte aller Dienststellen werden im Rahmen der Initiative zentral ge- plant und finanziert. Hiervon ausgenommen sind aufgrund ihrer Größe der Schulbereich sowie das Jugendamt, deren WLAN- Projekte separat finanziert und geplant werden. Hierbei wird es darum gehen, dass alle Einrichtungen, die künftig an den Start gehen, entsprechend ausgestattet sind und Bestandseinrichtungen nachgerüstet werden. Freies WLAN im öffentlichen Raum wird aktuell rund um den Hauptmarkt angeboten. Zusätzlich steht Besucherinnen und Besuchern sowie Mitarbeitenden freies WLAN mittlerweile in 71 städtischen Gebäuden, z.B. in der Kfz-Anmeldung am Rathenauplatz oder im Einwohneramt, zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2019 sollen noch viele weitere Standorte angebun- den werden, wie zum Beispiel die Meistersingerhalle. Die Nutzungszahlen von #nue_freewifi steigen mit dem Ausbau kontinuierlich an. So konnte im März 2019 ein Tagesdurch- schnittswert von 964 gleichzeitig eingeloggten Nutzerinnen und Nutzern festgestellt werden (vgl. April 2018: 323 gleichzeitig eingeloggte Nutzerinnen und Nutzer). 473 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 56 A.6 DMS-Einführung Status: in Betrieb - DMS Basis-Rollout in Umsetzung Bei der Stadt Nürnberg steht mit dem Produkt eGov-Suite der Firma Fabasoft ein Dokumentenmanagementsystem zur Ver- fügung, das von den Dienststellen der Stadt Nürnberg als Basis-Infrastruktur für eine einheitliche, strukturierte, rechts- und revisionssichere elektronische Aktenführung genutzt werden kann. Durch die Möglichkeit des DMS auch Geschäftsprozesse elektronisch abzubilden und abzuwickeln, bietet sich zudem die Chance einer Optimierung, vor allem wenn auch Fachsoftware der Dienststellen integriert wird. Seit Beginn der Einführung wurden im Rahmen zahlreicher fachlicher Projekte, z.B. im Vormund- und Beistandschaftswesen beim Jugendamt oder der Kfz-Zulassung beim Ordnungsamt, ca. 2.200 städtische Mitarbeitende an das DMS angeschlossen. Insgesamt wurden ca. 10 Millionen Dokumente in 1,2 Millionen elektronischen Akten abgelegt oder erzeugt. Zudem wurden zahlreiche Fachverfahren, wie z.B. PROSOZ beim Jugendamt oder IKOL-KFZ beim Ordnungsamt, an das DMS angeschlossen und ermöglichen eine rein elektronische und medienbruchfreie Bearbeitung von Geschäftsprozessen. Seit 2018 wird neben den rein fachlich orientierten DMS-Projekten der sogenannte DMS Basis-Rollout durchgeführt. Dessen Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden DMS-Basis-Infrastruktur durch eine zügige und standardisierte Anbindung aller Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe im fachneutralen Aufgabenbereich. 474 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 57 A.7 Digitales Langzeitarchiv Status: in Umsetzung bis 2019 Im Zuge der Digitalisierung liegen die bei der Verwaltungsarbeit entstehenden digitalen Daten zunehmend ausschließlich in Fachverfahren vor und die Aktenführung erfolgt vermehrt digital im künftig stadtweit strategisch ausgerollten Dokumenten- managementsystem (DMS). Endet die Aufbewahrungsfrist digitaler Unterlagen, sind diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Datenschutzes aus den jeweiligen Systemen auszusondern und dem Stadtarchiv anzubieten. Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich verpflichtet, archiv- würdige digitale Unterlagen ebenso wie z. B. Papierakten dem Stadtarchiv zu übergeben, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen und für die Benutzung auch durch Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Beispiele für digitale Unterlagen, die sich bereits in der Verantwortung des Stadtarchivs befinden und gesichert sind, aber in Ermangelung eines entsprechenden Systems aktuell noch nicht langzeitarchiviert werden können, sind:  Digitale Bauakten (z. B. Brücken- und Straßenbauakten, Wasserwirtschaftsakten),  Unstrukturierte Daten (z.B. Dateiablagen des Staatstheaters oder des Projektbüros BgA),  Digitale Fotografien, Tonaufnahmen und audiovisuelles Archivgut, z. B. Tonaufnahmen der Stadtrats- und Ausschuss- sitzungen 1999-2014 oder Zeitzeugeninterviews (z.B. Oral History Projekt des Stadtarchivs zur Migration). Unmittelbar bevor stehen verschiedene Übernahmen digitaler Unterlagen, wie z. B. Einwohnermelde- und Passdaten (ca. 1,5 Mio. strukturierte Dateien seit 1982) oder digitale Ausländerakten aus dem DMS (ca. 6.000 Akten). Ziel des Projekts zur Digitalen Langzeitarchivierung, welches 2016 gestartet wurde, war daher zunächst die Auswahl einer kon- kreten Soft- und Hardwarelösung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Systemlandschaft des Stadtarchivs und der städtischen IT. Insbesondere sollte im Rahmen des Projekts auch geklärt werden, wie künftig Daten aus dem städtischen Do- kumentenmanagementsystem in das digitale Langzeitarchiv übertragen werden können. Im Anschluss an das Projekt gilt es, die Schnittstellen (z.B. DMS, Gewerberegister GEWAN, Melderegister MESO etc.) zum ausgewählten Archivierungssystem zu realisieren. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde 2018 die Entscheidung getroffen, sich der etablierten Verbundlösung DIPS.kom- munal anzuschließen. Die Lösung wurde bereits erfolgreich getestet und soll noch im Laufe dieses Jahres eingeführt und pro- duktiv gesetzt werden. 475 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 58 A.8 Virtuelle Schatzkammer Status: in Umsetzung ab 2019 Die Historisch-Wissenschaftliche Stadtbibliothek verfügt seit der Eröffnung der Bibliothek im Zentrum über ein Ausstellungs- kabinett. Die Aura wertvoller Originale können den Besucherinnen und Besuchern in Ausstellungen erfahren und viele Aus- stellungen, wie z. B. zur Naturforscherin Sybilla Merian waren Publikumsmagneten. Längst hat sich jedoch das Digitalisat als Surrogat seiner Vorlage etabliert und gilt unter Forschenden und Kultur- sowie Geschichtsinteressierten als selbstverständli- ches Angebot und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt bei der Bewilligung von Projektanträgen voraus, dass die betroffenen Quellen frei und dauerhaft im Netz bereitgestellt werden. Gegenwärtig ist die Stadtbibliothek mit den wertvollen alten Drucken und Handschriften mit Unikatcharakter im Internet nicht präsent. Ziel ist es eine „virtuelle Schatzkammer“ aufzubauen, die einen weltweiten und dauerhaften Zugang zu den in der Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalgeschichtlich bedeutenden Schriften in digitaler Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer Dienststellen ermöglicht. Des Weiteren sollen die Katalogisierung der rund 400.000 Magazinmedien, die noch nicht einmal zur Hälfte erfasst sind, be- schleunigt und ausgewählte Objekte als Digitalisate in einer signifikanten und für die Zielgruppen attraktiven Menge als bedeu- tender Teil des Nürnberger Kulturerbes im Internet präsentiert werden. Die Einrichtung einer virtuellen Schatzkammer ist vor allem auch im Umfeld der Kulturhauptstadtbewerbung ein nicht zu un- terschätzender Bewerbungsfaktor, die die historische Bedeutung der Stadt Nürnberg und ihrer Region in ihren verschiedenen Facetten am Beispiel der in der Stadtbibliothek vor Ort erhaltenen Originale erfahrbar und sichtbar macht. Der Auf- und Ausbau einer solchen „virtuellen Schatzkammer“ ist eine dauerhafte Aufgabe, die Kapazitäten in der Fotostelle, der Restaurierung (Detailprüfung, Schadensdokumentation, Restaurierungen) und der Katalogisierung (kein Digitalisat ohne beschreibende und strukturierende Metadaten) bindet. Benötigt werden zusätzliche Personalkapazitäten, die ab Anfang 2019 bereitgestellt werden sowie eine adäquate Ausstattung der Fotostelle, die eine produktive Digitalisierung der wertvollen alten Drucke und Handschriften mit Unikatcharakter schonend erlaubt. Zum anderen wird eine zusätzliche Software eingesetzt, die Volldigitalisate und Metadaten miteinander verknüpft und im Internet präsentiert. 476 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 59 A.9 Digitalisierung an Nürnbergs Schulen Status: in Umsetzung bis 2026 Anfang 2017 wurde vom Stadtrat die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ beschlossen. Ein zentrales Ziel der Strategie ist es, den Schulbereich in die Lage zu versetzen, den Nürnber- ger Schülerinnen und Schülern die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Mög- lichkeiten zu vermitteln. Der Geschäftsbereich Schule und Sport und seine pädagogischen Ämter sowie das IPSN verfolgen bei der Umsetzung der Stra- tegie einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Lehreraus- und -fortbildung, auch die Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software sowie Investitionen in die Infrastruktur umfasst. So werden für die ca. 65.000 Schülerinnen und Schüler und ca. 5000 Lehrkräfte in 143 Schulen u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt:  Veränderungen des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie,  Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genü- gen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts,  Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichti- gung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz,  Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen,  Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg. Die Umsetzung der Maßnahmen ist derweil in vollem Gange. So konnten zum Beispiel bereits 45 Schulstandorte an das Glas- fasernetz der Stadt Nürnberg angebunden werden (weitere 32 Standorte befinden sich in der Umsetzung). Auch wurden be- reits Rahmenverträge, zum Beispiel für interaktive Tafelsysteme oder Beamer und Dokumentenkameras abgeschlossen, aus denen für die Schulen Leistungen abgerufen werden können (siehe „standardisierter Warenkorb“). Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung bis zum Jahr 2026 abzuschließen. 477 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 60 A.10 eBeschaffung – eVergabe, eBestellung, eRechnung Status: in Umsetzung Im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung wird zunehmend mehr Wert auf eine ganzheitliche Ende-zu-Ende-Be- trachtung von Prozessen gelegt, auch über Dienststellen- oder Referatsgrenzen hinweg. Dabei zeigt sich, dass der Beschaf- fungsprozess nicht mit der Bestellung beginnt und auch nicht mit der Lieferung endet, sondern Teil eines übergreifenden Gesamtprozesses ist, der auch als Purchase-to-Pay oder Procure-to-Pay bezeichnet wird. Dieser Prozess umfasst alle Aktivitä- ten von der Bestellanforderung bis zur Bezahlung. Bereits in Benutzung befindet sich die eVergabe, bei der der Prozess formaler Ausschreibungen von der Veröffentlichung bis zur Vergabe online durchgeführt wird. Die Nutzung dieses Dienstes soll sukzessive auf alle beschaffenden Bereiche der Stadt- verwaltung ausgedehnt werden. Mit dem EKV-Shop und dem SAP Modul Material Management sind bereits heute Instrumente für eine Bestellanlage in SAP im Einsatz, die das Potential haben, zu einem stadtweit standardisierten Beschaffungssystem von der Bestellanforderung, Bestellgenehmigung, Bestellanlage und -übermittlung weiterentwickelt zu werden. Budgetverantwortliche erhalten damit direkt im SAP-System eine frühzeitige und umfassende Steuerungsmöglichkeit über den Mitteleinsatz und eingehende Rech- nungen können anhand eines Bestellbezugs in SAP schneller und einfacher bearbeitet werden. Wenn haushaltsrechtlich ein- mal die Bestellgenehmigung als Anordnung und die Buchung des Wareneingangs als Feststellung anerkannt werden, könnte ein solches System eines Tages auch für Direktbuchungen von eingehenden Rechnungen eingesetzt werden. Durch die EU-Richtlinie RL 2014/55/EU und das Bayerische E-Government-Gesetz sind öffentliche Auftraggeber in Bayern ab dem 18.04.2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Die Stadt Nürn- berg arbeitet seit Oktober 2016 im Rahmen eines eigenen eRechnungsprojekts für die gesamte Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe an der Umsetzung. Weitere Ziele des Digitalisierungsprojekts sind Effizienzsteigerungen durch eine Ersparnis von Dateneingaben, die Reduktion des Papiereinsatzes, die Beschleunigung der Rechnungsfreigabe, eine digitale Aufrufmöglichkeit von Rechnungsdokumenten durch eine elektronische Archivierung sowie eine insgesamt höhere Qualität und Transparenz des Gesamtprozesses. Die Projektinitialisierung und die Grundinstallation des eRechnungs-Tools (VIM) wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Noch im Laufe des Jahres 2019 werden die Workflows fachlich konzipiert, Tests durchgeführt und organisatorische Festlegun- gen getroffen. Anfang 2020 soll mit einem Pilotbetrieb begonnen werden. Parallel dazu starten die Schulungen für die Anwen- derinnen und Anwender des neuen Systems, welches stadtweit ab Mitte 2020 produktiv gesetzt werden soll. Mit der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung wird der Abrechnungsprozess aktuell grundlegend digitalisiert. Um eine durchgängige Prozesskette aufzubauen, ist jedoch ein größerer Ansatz über den gesamten Purchase-to-Pay-Prozess erforderlich, der die volle Wirkungsfähigkeit der IT zur Entfaltung bringt. 478 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 61 A.11 Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg Status: in Umsetzung ab 2019 Der Bildungscampus Nürnberg (BCN) ist mit Bildungszentrum (BZ) und Stadtbibliothek (StB) eine Dienststelle, die freiwillige Leistungen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge anbietet und somit im Wettbewerb steht. Kundenbedarfe müssen deshalb schneller und zielgerichteter erschlossen werden. Kundenorientierung wird von dem Hintergrund der Digitalisierung zur Kundenzentrierung. Mit einer detaillierten Zielgruppensegmentierung mit Hilfe von Personas-Profilen und UX (=User Ex- perience)-Tools können punktgenaue Bildungsangebote für spezifische Kundenbedürfnisse geschnürt werden und über digi- tale Kommunikationskonzepte crossmedial und individualisiert den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden. Eine professionelle Kundenkommunikation und deren Steuerung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den BCN, da nur dadurch Einnahmen für den BCN erwirtschaftet werden können. Digitale und analoge Kommunikation ist in der Alltagswelt selbstverständlich und wird auch für kommunale Leistungen erwartet. Der Anteil der Bevölkerung, die nur über Print-Medien erreicht wird, sinkt stetig. Der BCN wird deshalb verstärkt ab Mitte 2019 mit einem digitalen Kommunikationskonzept beste- hende Kundengruppen festigen und vor allem neue und junge Zielgruppen – die „digitale natives“ – erschließen, die bislang mit Print-Kommunikationsinstrumenten kaum mehr erreicht wurden. In Kooperation mit Experten hat der BCN ein digitales Kundenkommunikationskonzept entwickelt, das über ein Reifegradmo- dell die Digitalaktivitäten für die beiden Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ selbst steuern kann. Die Funktionsweise des bereits erprobten Modells sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über SEA (=Search- Engine-Advertising), Banner- und Facebook-Werbung auf die reichweitenstarken Websites der Dienststellen aufmerksam ge- macht werden, um einen gezielten Website-Besuch zu initiieren. Voraussetzung für den Erfolg ist, dass der Inhalt der Internetseiten suchmaschinenoptimiert ist und die Usability, z. B. Seiten- geschwindigkeit, URL-Struktur und Responsivität, gegeben ist. Denn alles was Suchmaschinen nicht finden, ist in der digitalen Welt nicht existent. Suchergebnisse sind personalisiert, was bedeutet, dass auf Basis verschiedenster Faktoren bei der Suche nach dem gleichen Suchbegriff unterschiedliche Ergebnisse erscheinen können, je nach geografischen Standort, Endgerät oder Such- und Browser Historie. Durch Analyseprogramme und das sog. „Retargeting“ werden Werbemaßnahmen optimiert und die sog. Konversionsraten gesteigert. Ein professionelles Newsletter-Angebot und das sog. „Micro Influencer Marketing“ er- gänzen das digitale Kommunikationsmodell. Dieses digitale Kundenkommunikationsmodell kann jeder Zeit auch auf andere Dienststellen der Stadt übertragen werden. Mit den zur Verfügung gestellten Personalressourcen kann der BCN als stadtinternes Kompetenzzentrum für digitale Kunden- kommunikation – neben dem städtischen Presseamt – Hilfestellung zum Aufbau eines passgenauen Konzeptes auch für an- dere Dienststellen geben. 479 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 62 A.12 Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde Status: in Umsetzung bis 2020 Seit Februar 2019 wird in Zusammenarbeit zwischen dem Einwohneramt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessor- ganisation das Projekt „Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde“ durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, ein an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsangebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im Bürgerportal „Mein Nürnberg“ anzubieten. Dies bedeutet, dass künftig alle der ca. 130.000 (Stand 11/2018) in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer alle Leistungen der Ausländerbehörde, wie z.B. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse (ca. 17.500 Fälle pro Jahr) oder die Prüfung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen (ca. 3.600 Fälle pro Jahr), über „Mein Nürnberg“ abrufen können. Durch eine konsequent kundenorientierte Ausrichtung der angebotenen Dienstleistungen sollen zudem die Arbeitsabläufe und Prozesse beschleunigt und die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöht werden. Neben Verbesserungen der Quali- tät und des Kundenservice soll zudem die Attraktivität der Arbeitsbedingungen bei der Ausländerbehörde gesteigert werden. Im Rahmen der Projektarbeit werden zudem neue Formen der kollaborativen und agilen Zusammenarbeit erprobt, die für künftige Projekte als „Blaupausen“ dienen sollen. Das Projekt soll bis zum 30.04.2020 abgeschlossen sein. 480 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 63 Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation B.1 Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes Status: in Planung Ausgangssituation „Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes fol- genden Kalenderjahres (d.h. 31.12.2022, Anm. der Red.) ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwal- tungsportale anzubieten (§ 1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetz - OZG). Es verpflichtet auch die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Basis der Umsetzung ist der „OZG Leistungskatalog“ des Bundes mit priorisierten 575 Leistungsbündeln, die eine un- terschiedliche Anzahl von Einzelleistungen enthalten. Die Priorisierungen wurden auf Basis einer TOP 100 Bürgerstu- die, einer TOP 100 Wirtschaftsstudie, der Häufigkeit von Anrufen bei der Behördenrufnummer D115, Vorgaben der EU und weiteren Datenquellen vorgenommen. Für die Stadt Nürnberg wurden daraus bisher über 800 Leistungen ermittelt und es wird von ca. 250 weiteren dort nicht enthaltenen Leistungen ausgegangen, die umzusetzen sind. Die folgende „Roadmap“ bildet grob die Umsetzungsschritte ab, soweit dies aktuell planbar ist. Sie enthält noch etli- che Unwägbarkeiten wie die letztendliche Zahl der Verwaltungsleistungen, Komplexität sowie rechtliche und techni- sche Umsetzbarkeit der einzelnen Verwaltungsleistungen, Vorgaben von Bund und Freistaat Bayern, rechtliche Än- derungen, Verwertbarkeit der Ergebnisse aus Bundes- und Landesprojekten, weitere Anforderungen von Bund und Freistaat Bayern, etc. Herangehensweise, Verantwortung und Mitwirkung Die Umsetzung des OZG in einer sowohl für die Bürgerschaft als auch die Verwaltung nutzbringenden Art und Weise ist eine außerordentlich anspruchsvolle und gleichzeitig unverzichtbare Aufgabe. Ein bloßes Anbieten elektronisch abrufbarer Formulare könnte vielleicht die formalen Anforderungen des OZG erfüllen, würde seiner Intention aber in keiner Weise gerecht werden. Es ist deshalb vorgesehen, die gelisteten Leistungen mit Online-Assistenten umzu- setzen und zumindest elektronisch anschlussfähig an die stadtinternen Prozesse zu gestalten. Soweit möglich, ist auch eine direkte Prozesskopplung an die jeweilige Fachanwendung vorgesehen. Die Federführung für dieses Vorhaben liegt beim E-Government-Büro (DIP/IT-EGB). Die Herausforderung kann aber nur bewältigt werden, wenn die jeweils zuständigen Fachdienststellen jeweils ihren notwendigen fachlichen Beitrag leisten. Insofern ist mit dem Beschluss zur Umsetzung des vorliegenden Konzeptes auch eine Mitwirkungspflicht der Fachdienststellen verbunden. Die Vielzahl der umzusetzenden Maßnahmen bedingt ein außerordentlich auf Effizienz ausgelegtes Vorgehen. Daher sollen bei der Analyse der Einzelleistungen die Zuordnung zu Lebenslagen und die Querbeziehungen zu anderen Fachbereichen erfasst und dokumentiert werden. Die Umsetzung der Leistungen soll allerdings dienststellenweise erfolgen, damit der Realisierungsprozess auch für die Dienststellen gut strukturiert und planbar wird. 481 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 64 Umsetzungsplanung 2019 2020 2021 2022 Nachhaltigkeit Durch gesetzliche Änderungen, Leistungsanpassungen oder Verbesserungen entstehen dauerhaft Aufwände in der Pflege der Online-Dienste. Erfahrungsgemäß wird sich daher der Projektaufwand im Laufe der Umsetzung hin zu ei- nem Pflegeaufwand verschieben, aber insgesamt nicht geringer werden. Verringern werden sich jedoch die Auf- wände für Ein- und Ausgangspost, Papiervordrucke, das Erstellen von Rechnungen und Buchungen, manuelle Daten- erfassung, sowie Liege- und Transportzeiten. Wesentliche Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung sind: • konsequente strategische Ausrichtung Die Stadt Nürnberg bietet erfolgreich bereits rund 250 Online-Dienste an. Das Angebot wird laufend erweitert. Der zusätzliche beschleunigte Ausbau basierend auf dem OZG-Katalog und seinen Priorisierungen bis 2022 wird damit synchronisiert und von der jeweiligen Dienststelle fachlich vorbereitet und koordiniert. • systematische Berücksichtigung von Kunden- und Mitarbeiterperspektive Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfordert Kreativität, Kooperation und Akzeptanz aller beteiligten Mitarbeitenden und Führungskräfte. Sie brauchen dazu Information, Anleitung, Ermutigung und Freiräume, um Prozesse neu zu denken und erproben. Die Beteiligten müssen den Mehrwert erkennen, statt Befürchtungen wegen evtl. Fehler, Gesetzesverstößen oder Stellenkürzungen zu hegen. Durch aktive Information über das Angebot der Stadtverwaltung, einfache, mobil nutzbare und sichere Online- Dienste wird der Mehrwert sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung erkennbar. Nutzungsanreize erhöhen Akzeptanz und Nutzungszahlen. Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 1 und 2 (sowie 3 und 4) 602 Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 3 (sowie 4) 189 Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 4 33 Anpassung bereits digitalisierter Leistungen an OZG-Vorgaben ca. 250 und Übernahme in Mein Nürnberg mit Gastzugang Leistungen, die im OZG-Katalog fehlen (mit Priorität noch zu ermitteln) ca. 250 482 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 65 • schlanke und effiziente Organisation in der Umsetzung DIP ist zentraler Ansprechpartner und Berater der Dienststellen bei Prozessorganisation und technischer Umset- zung. Bisher verteilte Kompetenzen und Zuständigkeiten der technischen Umsetzung bei DIP/IT werden gebün- delt. Die Umsetzung folgt einer 80/20-Regel, d.h. nicht jeder selten vorkommende Spezialfall muss sofort im On- line-Angebot abgebildet werden. • Prozesse werden neu gedacht Verwaltungsleistungen werden vor der technischen Umsetzung analysiert, kunden- und mitarbeiterorientiert vereinfacht und neugestaltet. Prozessergebnisse aus OZG-Projekten des Bundes und des Freistaates Bayern werden zur technischen Umset- zung übernommen. Formulare zum Herunterladen und Ausdruck werden ersetzt durch Online-Dienste, neue Formulare werden nicht mehr erstellt. • Recht Das Bundes-, Landes- und Ortsrecht lassen die Digitalisierung der Leistungen zu. Das städtische Ortsrecht wird hinsichtlich entbehrlicher Formvorschriften und Hindernisse einer Digitalisierung überarbeitet. • Technische Infrastruktur Die vorhandene Online-Plattform, insb. „Mein Nürnberg“ mit Servicekonto und Serviceplattform, elektronische Identität, E-Payment, etc. sind für die Stadtverwaltung verbindlicher Standard. Proprietäre Online-Funktionalitä- ten sind nach Möglichkeit zu vermeiden. • Information, Kommunikation und Marketing extern und intern Verfügbare elektronische Angebote, Nutzenpotenziale, Nutzungsanreize werden extern und extern intensiv kommuniziert. Das Vorgehen, die vorhandene technische Infrastruktur, DIP-Leistungen, Nutzenpotenziale wer- den top down bei Dienststellen kommuniziert. • Finanzen, Personal Um die gesetzliche Verpflichtung und den eignen Anspruch der Digitalisierung der Stadtverwaltung zu erfüllen werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Darüberhinaus können für die Umsetzung extern zu beschaffende Dienstleistungen und Produkte in Anspruch genommen werden. 483 Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 66 B.2 Mein Nürnberg 2026 Status: in Planung Mit der Plattform „Mein Nürnberg“ steht eine Registrierungs- und Kommunikationsplattform zur Verfügung, die auch den Anforderungen an eine sichere rechtsverbindliche Online-Abwicklung genügt. Diese wird z.B. im Rahmen der Weiterentwicklung der Bürgerkommunikation der Ausländerbehörde (EP/2) zur bidirektionalen Kommunikation in komplexen Situationen des Aufenthaltsrechts eingesetzt. Das Servicekonto schöpft damit jedoch seine Potentiale nicht aus. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Online- Plattformen in der Gesellschaft kann auf dieser Basis eine Identifikation mit der Stadt Nürnberg erreicht werden. So ist es der Stadt Tel Aviv gelungen, mit geeigneten Angeboten eine Bindung der Bevölkerung an ihre kommunale Platt- form „DigiTel“ zu erreichen, die als beispielhaft gilt. (siehe z.B. https://youtu.be/w9_mnbcLKto ) Voraussetzung für eine Identifikation der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit dieser Platt- form ist, dass sie deutlich über das umfassende Angebot städtischer Leistungen hinausgeht. Idealerweise sollten auch Angebote der kommunalen Unternehmen (VGN, N-Ergie, Klinikum) oder anderer Behörden und öffentlicher Einrich- tungen mit einbezogen werden. Dass eine organisationsübergreifende, regionale Kooperation durchaus gelingen kann, zeigt das Beispiel „Kita-Portal“, bei dem neben dem Jugendamt der Stadt Nürnberg die meisten freien Träger von Kindertagesstätten in Nürnberg beteiligt sind. Um dieser Vorstellung näher zu kommen, müssen das Angebot ausgebaut, Nutzungsanreize geschaffen und Hürden abgebaut werden. Je mehr Bürgerinnen und Bürger mit diesem Angebot erreicht werden können, desto leichter ge- lingt es, weitere Partner zu gewinnen. „Mein Nürnberg“ ist bereits heute ein integraler Teil des Internet-Auftritts der Stadt Nürnberg. Seine Potenziale kann es aber nur erschließen, wenn es gelingt, möglichst viele Nutzer zu gewinnen. 484 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage 3. BM/053/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht Betreff: Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg Anträge der FDP vom 10.12.2018 "Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce" sowie vom 05.02.2019 "Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg" Anlagen: 0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce 0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen 1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531 2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019 2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII 2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen 2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce 2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr 2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr 2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS Bericht: Die duale Erstausbildung und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in innovativen Berufen, die für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von großer Bedeutung sind, ist ein wesentlicher Standortfaktor für Nürnberger Unternehmen. Gleichzeitig ist die Einrichtung entsprechender Fachsprengel an den Berufsschulen der Stadt essenziell für ein modernes und zukunftsweisenden Berufsschulwesen vor Ort. Die Stadt Nürnberg unternimmt große Anstrengungen, die beruflichen Schulen strukturell (Kompetenzzentrenbildung), baulich (Neubau bzw. Sanierung von Schulgebäuden), fachlich und pädagogisch zukunftsweisend zu gestalten. Die Ansiedelung neuer innovativer Ausbildungsberufe an den städtischen Berufsschulen ist dazu ebenso notwendig. Dienstleistungsberufe, IT-Berufe, z. B. der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E- Commerce, ist als zukunftsweisender Beruf für Betriebe mit Online-Handel sehr interessant. Die Berufsschule 6 hatte sich für diesen Beruf beworben, wurde aber als Fachsprengelstandort nicht berücksichtigt. Ö 9Ö 9 485 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 486 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht bezieht sich auf die systemisch-strukturelle Organisation der dualen Erstausbildung. Es gibt keine Aspekte, die konkrete Personengruppen betreffen und damit Diversity-Relevanz besitzen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. VII 487 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019 Seite 4 von 4 488 Ö 9Ö 9 489 Alexander Liebel Mitglied des Nürnberger Stadtrates Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148 E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de ǀ www.fdp-nuernberg.de FDP-Stadtrat Alexander Liebel . Rathausplatz 2 . 90403 Nürnberg Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 5. Februar 2019 Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, berufliche Schulen, angesiedelt an der Nahtstelle zwischen Bildungs - und Wirtschaftssystem , sind für Kommunen ein wichtiger Standortfaktor. Aus Umfragen auf Bundesebene weiß man, dass das Vorhandensein von ausgebildeten Fachkräften und leistungsfähigen beruflichen Schulen für Unternehmen wichtige Kriterien von Standortentscheidungen sind. Ohne Zweifel sind die Nürnberger beruflichen Schulen derzeit in hohem Maße leistungsfähig. Um dies auch für die Zukunft zu gewährleisten , bedarf es erheblicher Anstrengungen in die personelle und sächliche Ausstattung unserer Schulen. Darüber hinaus ist es insbesondere aus zwei Gründen unerlässlich, in Nürnberg standort- relevante B erufe beschulen zu könn en. Zum einen ist es für Unternehmen erfahrungsgemäß leichter, neue Auszubildende zu gewinnen, wenn die Berufsschule vor Ort besucht werden kann. Zusätzlich fördert es auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Zum anderen ist es für die Berufsschulen wichtig, sich stets mit den modernsten Ausbildungsberufen auseinandersetzen zu können, um das Leistungsniveau halten bzw. noch steigern zu können. Da bei mir in den vergangenen Jahren der Eindruck entstanden ist, dass an Nürnberger Berufsschulen zukunftsträchtige Berufe nicht beschult werden dürfen, stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Ö 9Ö 9 490 -2- Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148 E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de ǀ www.fdp-nuernberg.de Antrag: 1. Die Verwaltung stellt dar, welche Ausbildungsberufe seit dem Schuljahr 2003/2004 neu geschaffen bzw. neu geordnet wurden, und welche Auswirkungen auf die Nürnberger Berufsschulen durch die damit verbundenen Fachsprengelbildungen bzw. -änderungen festzustellen waren. 2. Die Verwaltung berichtet über künftige, bereits jetzt bekannte Änderungen von Fachsprengeln durch die Regierung von Mittelfranken. 3. Die Verwaltung berichtet, welche neuen Ausbildungsberufe in Planung sind und welche bereits bestehenden Ausbildungsberufe neu geordnet werden sollen (über einen Zeithorizont von fünf Jahren). 4. Die Verwaltung berichtet, wie viele Auszubildende in Nürnberger Ausbildungsbetrieben nicht an Nürnberger Berufsschulen beschult werden. Freundliche Grüße Alexander Liebel Stadtrat 491 Seite 1 von 9 Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce (Antrag der FDP vom 10.12.2018) Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg (Antrag der FDP vom 05.02.2019) hier: Sachverhalt Wirtschaft im Wandel = Ausbildungsberufe im Wandel Die Ausbildungsinhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) sind bun- desweit geregelt. Die für den jeweiligen Beruf einschlägigen Ausbildungsordnungen (mit den jewei- ligen Ausbildungsrahmenplänen als Anlagen umfassen die zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung) gelten in allen Bundesländern. Für den schulischen Teil der Ausbildung werden auf der Basis der Ausbildungsordnung Rahmenlehrpläne von der KMK verfasst. Diese die- nen den Kultusministerien der Länder als Basis für die Ausarbeitung eigener Lehrpläne. Der Motor für die regelmäßige Überarbeitung der Berufsbilder ist der wirtschaftliche Wandel. Durchschnittlich alle zehn Jahre werden die Ausbildungsberufe auf der Ebene des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) neugeordnet, d. h. grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus schlagen Veränderungen in der Realwirtschaft unmittelbar auf das duale Ausbildungssystem durch: Berufe mit bundesweit nur noch sehr wenigen Auszubildenden werden aufgehoben bzw. neue Berufsbil- der in Wachstumsbranchen geschaffen. Die Schülerzahlen an den Berufsschulen hängen unmittelbar von der Beschäftigungssituation und den Fachkräftebedarfen der Ausbildungsunternehmen in den jeweiligen Branchen am Standort ab. Strukturelle und konjunkturelle Veränderungen in der Wirtschaft beeinflussen die Schülerzahlen in der dualen Ausbildung sofort. Die Entscheidungen darüber, welcher Ausbildungsberuf an welchem Berufsschulstandort beschult wird, obliegt dem StMUK. Je nach (erwarteter) Auszubildendenzahl werden in der Regel über-/re- gionale Sprengel (sog. Fachsprengel) eingerichtet oder Grundsprengel vorgesehen, d. h. der Aus- bildungsberuf wird an jeder Berufsschule beschult. Städte und Landkreise können sich mit ihren Berufsschulen für die Fachsprengel neuer Berufe bewerben. Nachfolgend wird zunächst ein Überblick über die aktuellen Ausbildungsberufe an Nürnbergs Be- rufsschulen sowie die dafür erforderlichen langfristigen Investitionen (u. a. Schulbau) aus Sicht des Schulbereichs gegeben. Der Standortfaktor berufliche Erstausbildung wird von Seiten des Wirt- schaftsreferats beschrieben. Ref. VII gibt Einblick in Zukunftsbranchen und Ausbildungsneigung Nürnberger Betriebe. Im Anschluss wird die Vergabepraxis von Ausbildungsberufen an Berufs- schulen beleuchtet und abschließend speziell die Attraktivität des Ausbildungsberufs E-Com- merce-Kaufmann/-frau für Nürnberg eingeordnet. ÜBERBLICK DUALE AUSBILDUNG IN NÜRNBERG Ausbildungsberufe und Kompetenzzentren an den städtischen Berufsschulen in Nürnberg Die Zahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) be- trug im Jahr 2018 deutschlandweit 326. Davon werden an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg Ö 9Ö 9 492 Seite 2 von 9 aktuell 102 Berufe ausgebildet, darunter sechs Berufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten1 und fünf Berufe mit verschiedenen Fachrichtungen2 (s. Anlage 1: Flyer „Berufsschulen“). In den Jahren 2010 bis 2015 wurde in der Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, die beruflichen Schu- len als Kompetenzzentren neu auszurichten. Im Ergebnis konnte eine klare fachliche Gliederung in Kompetenzzentren erreicht werden mit Schulgrößen, die die Leitung der jeweiligen Institution hin- sichtlich der Aufgabenbewältigung sicherstellen und die Komplexität der Direktorate im Rahmen halten bzw. begrenzen3. Schülerzahlenentwicklung (duale Ausbildung) in Nürnberg und Bayern (gesamt) Die Schüler/-innen in der dualen Ausbildung in Nürnberg liegen aktuell4 bei 15.091 und nahmen im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 um 0,46% ab (Schuljahr 2017/18: 15.160 Schüler/-innen). Bay- ernweit verbleibt die Schülerzahl an den Berufsschulen (ohne Berücksichtigung der Berufsintegra- tionsklassen) relativ konstant: Im Schuljahr 2018/19 verzeichnete das StMUK ein Plus von 0,3% im Vergleich zum Vorjahr.5 Damit bestätigt sich ein Trend, der bereits in den letzten fünf Jahren zu beobachten war: Der Anteil der mittelfränkischen Schüler/-innen in Fachklassen blieb mit einem 14%-Anteil an den bayernwei- ten Ausbildungszahlen stabil. Jedoch ist innerhalb Mittelfrankens ein Umverteilungseffekt zuguns- ten staatlicher Berufsschulen festzustellen: Die kommunalen Berufsschulen Nürnbergs beschulten 1 z. B. an der B2: Kfz-Mechatroniker mit den Schwerpunkten Karosserietechnik, Motorradtechnik, Nutzfahr- zeugtechnik, Pkw-Technik sowie System- und Hochvolttechnik (DBFH) 2 z. B. an der B1: Elektroniker mit den Fachrichtungen (FT) Energie-/Gebäudetechnik, FT Informations- und Telekommunikationstechnik, FT Automatisierungstechnik, FT Betriebstechnik, FT Gebäude - und Infrastruk- turtechnik, FT Geräte und Systeme, FT Maschinen- und Antriebstechnik 3 vgl. dazu Schulausschuss vom 19.10.2012 4 Stand: 20.10.2018 5 Schülerzahlen an Berufsschulen in Bayern (ohne BIK) im Schuljahr 2018/19 insgesamt 251.394 (vorläufige Zahlen) 493 Seite 3 von 9 im Schuljahr 2013/14 noch einen Anteil von 49% der Auszubildenden in Fachklassen, im Schuljahr 2017/18 waren es nur noch 45% (s. nachstehende Tabelle).6 SCHÜLERZAHLEN in Fachklassen SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14 BY 236.212 191.206 189.227 191.912 197.315 MFR - staatl. Berufsschulen 18.032 14.258 13.892 14.026 14.456 MFR - komm. Berufsschulen 14.915 12.695 12.878 13.370 13.855 MFR – staatl. + komm. BS 32.947 26.953 26.770 27.396 28.311 in % in % in % in % in % Anteil der mfr. BS an bay. BS 14% 14% 14% 14% 14% Anteil der komm. BS in MFR an mfr. BS 45% 47% 48% 49% 49% Auszubildende der Nürnberger Betriebe an auswärtigen Berufsschulen In Abhängigkeit von den Grund- und Fachsprengeln für die jeweiligen Ausbildungsberufe besu- chen Berufsschüler/-innen der Nürnberger Unternehmen entweder die städtischen Berufsschulen vor Ort oder Berufsschulen anderer Städte bzw. Landkreise. Ein finanzieller Ausgleich für die Be- schulung der Auszubildenden wird in Form von Gastschulbeiträgen durch die Kommunen und Landkreise geleistet. Im Schuljahr 2017/18 meldeten die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 2.191 Berufs- schüler/-innen7 an den Geschäftsbereich Schule in Nürnberg. Die endgültige Zahl der auswärtig beschulten Auszubildenden aus den Nürnberger Betrieben für das laufende Schuljahr liegt noch nicht vor. Investitionen: Neu-/Umbauten sowie Generalsanierungen an den beruflichen Schulen Investitionsentscheidungen für Schulhausneubauten bzw. -sanierungen haben einen besonders langen Planungshorizont. Gleichzeitig sind adäquat ausgestattete Unterrichtsräume notwendige Bedingung für professionelles Unterrichten. Schulhausneubauten/-umbauten – Meilensteine für Nürnberger Berufsschulen: Berufs- schule Standorte Maßnahmen Bemerkungen Zeitraum/Bezug/Fertigstellung B9 BBZ Neubau „Bürowirtschaftliches Zentrum“ 2013  B3 BBZ Umbau der Fachräume für Bäcker/Kondito- ren sowie Fleischer, Fleischereifachverkauf 2018  B10 Hansapark Neue Räumlichkeiten im Mietgebäude nach Auszug der Johann-Pachelbel-Realschule 2018  B7 Äußere Bayreuther Straße 61 Sanierung des Mietgebäudes nach Auszug der B10 2019 B5 offen Neue Räumlichkeiten in Planung B14 offen Neue Räumlichkeiten in Planung B8 Sulzbacher Straße 102 Generalsanierung in Planung B13 Pilotystraße 4 Generalsanierung nach Interimsnutzung in Planung 6 Quelle: "Berufliche Schulen in Bayern", Landesamt für Statistik Bayern. Für das SJ 2018/19 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. 7 Die Zahl der auswärtig beschulten Auszubildenden aus Nürnberg hielt sich über die letzten Schuljahre rela- tiv konstant bei durchschnittlich 2.112 Berufsschülern/-innen. 494 Seite 4 von 9 Moderne Schulhäuser bzw. Fachräume wurden entweder bereits bezogen (B3, B9, B10) oder sind in Planung (B5, B7, B14, B8, B13). Unabhängig von anstehenden Neu-/Umbauten wird die Moder- nisierung von Fachunterrichtsräumen, insbesondere auch hinsichtlich der IT-Ausstattung an allen Direktoraten mit großem Einsatz finanzieller Mittel von der Stadt Nürnberg vorangetrieben. Parallel dazu qualifizieren sich Lehrkräfte mit viel Engagement. Medienkonzepte und Curricula werden von den Berufsschulen erstellt und umgesetzt. Diese Anstrengungen werden von der Stadt Nürnberg unternommen, um die Berufsausbildung an den städtischen Berufsschulen stets aktuell, auf einem fachlich hohen wie auch pädagogisch sehr kompetenten Niveau zu platzieren. Auch die Strukturen der staatlichen beruflichen Schulen in Mittelfranken wurden in den letzten Jah- ren weiterentwickelt. Beispielsweise entstand neu das Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim. Staatliche Berufsschulen wurden aber auch zu beruflichen Schulzentren ausgebaut, z. B. das Be- rufliche Schulzentrum Lauf. ZUKUNFTSBRANCHEN UND AUSBILDUNGSNEIGUNG Die duale Ausbildung als Standortfaktor für die Stadt Nürnberg Voraussetzung für eine dem Wirtschaftsstandort Nürnberg adäquate berufliche Erstausbildung von Fachkräften ist die Verbindung von Tradition und Innovation. Dazu gehören neben etablierten Aus- bildungsangeboten, moderne und innovative Berufe in jenen Branchen und Beschäftigungszwei- gen, die den Fachkräftebedarf in der Stadt in den nächsten Dekaden sichert. Folgende Aspekte der in der Stellungnahme von Ref. VII dargelegten Sachverhalte seien an dieser Stelle herausgegriffen und betont (s. Anlage 2):  Berufsschulen wirken gleicherweise wie Hochschulen als strategischer Standortfaktor und be- einflussen die Entscheidung, ob sich Betriebe neu ansiedeln (S. 1).  Im Fachkräfte-Monitor 2016 – befragt wurden Nürnberger Betriebe in Zukunftsbranchen – zeigte sich, dass sich die Branchen Verkehr- und Logistik, die Informations- und Kommunikati- onswirtschaft sowie der Sektor Energie und Umwelt in Nürnberg vom Fachkräftemangel betrof- fen fühlen bzw. bereits nachweisbare Engpässe vorliegen (S. 3).  Die Ausbildungsquote Nürnberger Unternehmen liegt höher als die durchschnittliche Ausbil- dungsquote vergleichbar großer Städte (mit mehr als 350.000 Einwohnern) im Inland (S. 4). Neu geschaffene Ausbildungsberufe, Neuordnungen sowie Fachsprengeländerungen Alle innovativen, neuen Ausbildungsberufe wie sie auf Seite 3 der Stellungnahme von Ref. VII auf- geführt werden (Ausbildungsberufe: Kaufmann/-frau im E-Commerce, IT-Ausbildungsberufe, Per- sonaldienstleistungskaufmann/-frau, Dialog-Kaufmann/-frau), wurden in den letzten Jahren an staatlichen Berufsschulen außerhalb Nürnbergs eingerichtet, obwohl sich die Nürnberger Berufs- schulen für diese neuen Berufe interessierten und dafür bewarben. Aktuell liegen der Schulverwaltung keine Schreiben bzw. Mitteilungen der Regierung von Mittel- franken bezüglich Sprengeländerungen vor. Die letzte Sprengeländerung brachte 2018 die Teilung des Fachsprengels für Automobilkaufleute mit sich. Bis dahin hatte die B4 den mittelfränkischen Fachsprengel ab Jahrgangsstufe 11 inne. Die neue Regelung bringt eine Fachsprengelbildung ab Jahrgangsstufe 10 durchgängig an der Staatlichen Berufsschule 1 in Ansbach für die Landkreise Ansbach, Neustadt an der Aisch und Schwabach mit sich. Für alle weiteren Landkreise und Städte in Mittelfranken ist weiterhin die B4 Nürnberg zuständig. 495 Seite 5 von 9 Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen einerseits eine Routine der Anpassung der Ausbil- dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Andererseits sind sie gleichzeitig Zeit- punkte, zu welchen bei starken Veränderungen der Schülerzahlen überprüft wird, ob die Berufs- schulstandorte erweitert oder reduziert werden sollten. In folgenden Ausbildungsberufen stehen in den nächsten Jahren Neuordnungen an: Ausbildungsberufe Zeitrahmen Änderungen in den Ausbildungsinhalten Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel (B4) Inkrafttreten zum 01.08.2020 Künftige Anforderungen: Fortschreitende Digitali- sierung und wachsende Bedeutung des E-Com- merce, Projektmanagement, Beruf mit Ausdifferenzierung in die Fachrichtungen „Großhandel“ und „Außenhandel“ Bankkaufmann/-frau (B4) Inkrafttreten zum 01.08.2020 Künftige Anforderungen: Digitalisierung, Kommuni- kationskompetenz, Handlungsfeld Kundenbezie- hungen, veränderte rechtliche Rahmenbedingun- gen, neues Lernfeld „Versicherungen“ geplant Steuerfachangestellte/-r (B4) Inkrafttreten zum 01.08.2021 Künftige Anforderungen: Digitalisierung, betriebs- wirtschaftliche Auswertungen und Analysen, Selbstorganisation, Projektmanagement, Kommu- nikationskompetenz IT-Berufe: Informations- und Telekom- munikationssystem-Elektro- niker/-in, Fachinformatiker/-in, Informations- und Telekom- munikationssystem-Kauf- mann/-frau, Informatikkaufmann/-frau (derzeit nicht in Nürnberg angeboten) Änderungsverordnung (Stufe 1 der Novellie- rung der IT-Berufe zum 01.08.2018) In allen vier Berufen: Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommuni- zieren“: Erweiterung mit Bezug auf digitale Medien Berufsbildposition 5.4: Ergänzung um „IT-Sicher- heit“ und Erweiterung der Richtlernziele sowie Ergänzung der Prüfungsanforderungen zur IT-Sicherheit IT-System-Elektroniker/-in: Erweiterung Berufsbild- position 7.4 „Netzwerke“ Fachinformatiker/-in: Ergänzung Berufsbildposition 6.2 „Programmerstellung und –dokumentation“ Fachinformatiker/-in (FR Systemintegration): Er- gänzung Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“ IT-Systemkaufmann/-frau: Erweiterung der Berufs- bildposition 8.2 „Konzeption“ Neuordnung ange- kündigt zum 01.08.2020 aber bis- lang noch offen Inhaltliche und strukturelle Überarbeitung, insbe- sondere bezüglich: IT-Security, Virtualisierung, Cloud-Computing, Big Data, Mobil Computing Zurückliegend betrachtet hatten sich Nürnberger Berufsschulen stets darum bemüht, duale Partner in der Ausbildung neuer Berufe für die Ausbildungsunternehmen zu werden: Beispielhaft seien hier die Bewerbungen der B14 für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-frau, die der B4 für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Dialogmarketing und die Bewerbung der B6 für den innovativen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce genannt. An allen berufli- chen Direktoraten hätten diese Ausbildungsberufe sehr gut in das „Portfolio“ des jeweiligen Kom- petenzzentrums gepasst. Auch Neuordnungen in den zurückliegenden Jahren zogen Fachsprengeländerungen nach sich, die die Nürnberger Berufsschulen betrafen. Hierzu wird auf die Übersicht in der Anlage verwie- sen.8 8 Das Gesamtverzeichnis der Ausbildungsberufe wird beim BiBB geführt, vgl. dazu https://www.bibb.de/de/65925.php 496 Seite 6 von 9 AUSBILDUNGSBERUF KAUFMANN/-FRAU IM E-COMMERCE Der neue und innovative Ausbildungsberuf: Kaufmann/-frau im E-Commerce Die "Digitalisierung der Wirtschaft" bringt weitreichende Veränderungen für alle Bereiche und Bran- chen mit sich. Vertriebskanäle ändern sich. Einzel-/Groß- und Außenhandel in klassischer Form und der Online-Handel werden von vielen Unternehmen parallel als „Multi-Channel“ betrieben. Der deutsche Onlinehandel wuchs im Jahr 2018 auf ein Volumen von 53,4 Mrd. Euro und damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mrd. Euro. Eine weitere Zunahme des Online-Handels wird für viele Produktgruppen im Handel mit Unternehmen und Endverbrauchern prognostiziert. Neben den aktuell laufenden Anpassungen der Lerninhalte in den klassischen Handelsberufen so- wie in den IT-Berufen trat zum 01.08.2018 der speziell für den Online-Handel konzipierte Ausbil- dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in Kraft. Neue Tätigkeitsfelder mit wertschöpfungsstu- fenüberschreitenden Prozessen und Geschäftsmodellen bildeten sich im Bereich Online-Handel heraus. Die klassischen Ausbildungsberufe passten nur noch sehr bedingt zu den erforderlichen neuen Anforderungen, Inhalten und Arbeitsweisen. Deshalb wird die dynamische Expansion des E-Commerce auch über neue berufliche Entwicklungswege in der Aus- und Fortbildung abgebildet. Mit dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce erwerben Auszubildende in Unterneh- men des Einzel-, Groß- und Außenhandels eine auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kauf- männische Qualifikation. Aber auch für andere Branchen, wie z. B. Touristik-Unternehmen, Dienst- leistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, kann der neue Beruf infrage kommen. Die Ausbildungsinhalte umfassen: Neue und modernisierte Ausbildungsberufe können jahrgangsbezogen abgerufen werden unter: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_occupations_by_year/2018 497 Seite 7 von 9  Vertriebskanäle des E-Commerce beurteilen, auswählen und einsetzen: z. B.: Online- Vertriebskanäle auswählen, Prozessabläufe analysieren, Nutzerverhalten auswerten, Wett- bewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutz beachten, Kooperation mit Dienstleistern  Waren- oder Dienstleistungssortimente für den E-Commerce konzipieren, online be- wirtschaften und weiterentwickeln: z. B.: Produktdaten beschaffen, Produkte kategori- sieren und einstellen, Angebotsregeln festlegen, Bezahlsysteme auswählen, Testmethoden anwenden und auswerten.  Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anwenden: z. B.: Projekte planen, umsetzen und auswerten, IuK-Strukturen nutzen, Projektabläufe und -ergebnisse doku- mentieren, englischsprachige Infos auswerten, in agilen Strukturen arbeiten.  Kundenkommunikation gestalten: z. B.: Situationsgerecht und zielorientiert kommunizie- ren, Kommunikationskanäle beurteilen und auswählen, Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten, Datenschutz beachten.  Kennzahlenbasierte Instrumente der kaufmännischen Steuerung im E-Commerce einsetzen: z. B.: KLR-Ergebnisse analysieren, Sortimentskennzahlen ermitteln und bewer- ten, Statistiken auswerten, Kundenwertanalysen durchführen, Kennzahlenanalyse bei Re- klamationen durchführen.  Maßnahmen des Onlinemarketings vorbereiten und durchführen: z. B.: Zielgruppen- und produktgruppengerechte Maßnahmen entwickeln, Online-Instrumente nutzen und Wer- bung ausspielen, Customer Journey planen und optimieren, Wettbewerber beobachten.  Online-Waren- und Dienstleistungsverträge anbahnen: z. B.: Kundendaten und Zah- lungsdaten benutzerfreundlich erheben, Zahlungsausfälle vermeiden, Bezahlverfahren be- reitstellen, Kunden die Auftragsdaten übersichtlich darstellen.  Online-Waren- und Dienstleistungsverträge abwickeln: z. B.: Kunden über das Zustan- dekommen des Vertrags informieren, bei Störungen Maßnahmen für die Vertragserfüllung ergreifen, Rückabwicklungsprozesse organisieren Die schulischen Lernfelder spiegeln die Kompetenzen, die die Auszubildenden in Handelsunter- nehmen erwerben, um als Fachkräfte nach ihrer Erstausbildung in den entsprechenden Abteilun- gen der Betriebe einsetzbar zu sein: Schulische Lernfelder: 498 Seite 8 von 9 Sehr lange schon hatten Unternehmen und Verbände deshalb einen neuen Ausbildungsberuf ge- fordert, der diesem Trend folgt. Im August 2018 trat die am 13.12.2017 veröffentlichte Verordnung für den neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce in Kraft. In Bayern wurde der neue Ausbildungsberuf an folgenden Berufsschulstandorten in jedem Regie- rungsbezirk neu eingerichtet: Neuburg an der Donau, Dachau, Regen, Sulzbach-Rosenberg, Lich- tenfels, Fürth, Karlstadt und Lauingen an der Donau. Auch die B6 hatte sich als Kompetenzzentrum für Handel, Medien und Marketing mit Schreiben vom 03.08.2016 für die Ausbildung der E-Commerce-Kaufleute beworben (vgl. Anlage 4) und die Mitarbeit sowohl bei der Ausarbeitung des KMK-Rahmenlehrplans als auch die Besetzung des bayerischen Lehrplanausschusses mit einer Lehrkraft mit höchster Expertise aus der B6 angebo- ten. Gleichzeitig verfügt die Schule über eine Fachraumausstattung, die den Ansprüchen des Aus- bildungsberufs Kaufmann/-frau im E-Commerce in hohem Maße gerecht wird. Dennoch erhielt die B6 mit KMS vom 12.04.2018 eine Absage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Standortauswahl Fürth (für Mittelfranken) wurde von Seiten des StMUK gegenüber der Stadt Nürnberg nicht begründet. Im kultusministeriellen Schreiben vom 12.04.2018 wurde aller- dings herausgestellt, dass bei steigenden Schülerzahlen im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce eine Ausweitung der Berufsschulstandorte vorgesehen sei. 499 Seite 9 von 9 Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken vom 28.05.2019 ist die Ausweitung der Berufs- schulstandorte von Seiten des StMUK derzeit allerdings nicht geplant. Im laufenden Schuljahr sind bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken insgesamt 28 Ausbildungsver- hältnisse registriert, davon sieben aus Nürnberger Unternehmen (Stand 01.02.2019). Die IHK Mit- telfranken rechnet für das kommende Ausbildungsjahr mit einer steigenden Auszubildendenzahl: Bereits bis zum 16.05.2019 wurden 17 neue Ausbildungsverträge registriert, neun davon angemel- det von Nürnberger Ausbildungsbetrieben. Erfahrungsgemäß sind bis Mitte Mai etwa ein Drittel der Neuverträge bei der zuständigen Stelle erfasst. Es kann also mit einer steigenden Zahl von Ausbil- dungsplätzen insgesamt und in Nürnberger Betrieben im nächsten Ausbildungsjahr gerechnet wer- den. Der neue Ausbildungsberuf hat ein hohes Potenzial, weitere Zuwächse werden in den kom- menden Jahren erwartet. Bundesweit spricht man von einem gelungenen Start des neuen Ausbildungsberufs. Bereits im ersten Ausbildungsjahr wurden 1.300 Ausbildungsverträge geschlossen. Erwartet waren etwa 300 Neuverträge. Damit „landete“ der neue Beruf auf Anhieb auf Platz 78 von derzeit 326 Ausbildungs- berufen. Allein in Bayern starteten 288 Auszubildende ihre duale Ausbildung. FAZIT In der Gesamtschau bleibt festzuhalten:  Die Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen eine Routine der Anpassung der Ausbil- dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Sie sind für eine qualitativ gute Ausbil- dung unabdingbar.  Neuordnungen von Ausbildungsberufsbildern sind gleichzeitig Zeitpunkte, zu welchen bei star- ken Veränderungen der Ausbildungszahlen überprüft wird, ob die Zahl der Berufsschulstand- orte reduziert bzw. erhöht werden sollte. Über Veränderungen bei den Beschulungsstandorten entscheidet das StMUK.  Berufsschulen werden von Unternehmen wie auch von den Städten und Landkreise selbst als strategischer Standortfaktor wahrgenommen. Die Frage, welche Berufe vor Ort ausgebildet werden, spielt für die Gebietskörperschaften eine beutende Rolle. Die Berufsschulen der Land- kreise und Städte stehen deshalb mitunter in direktem Wettbewerb, wenn es um die Zuteilung und Veränderung von Fachsprengeln geht.  Die Berufsschulen in Nürnberg sind mit einem Angebot von 102 Ausbildungsberufen gut aufge- stellt. Aktuell passen Fachkräftebedarfe (s. Stellungnahme Ref. VII) und die Angebote der Be- rufsschulen gut zueinander.  Innerhalb Mittelfrankens ist eine Umverteilung der Anzahl an Auszubildenden in Fachklassen zu beobachten. Innerhalb von fünf Jahren ist der Anteil der in Nürnberg beschulten „Lehrlinge“ von 49% auf 45% gesunken.  Städtische Berufsschulen haben sich in den letzten Jahren wiederholt um die Beschulung neuer Ausbildungsberufe beworben, die bestens zum Profil des jeweiligen beruflichen Kompe- tenzzentrums passen. Sie kamen jedoch meist nicht zum Zug. Die beigefügte Übersicht „Neue/ neu geordnete Berufe, Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkun- gen auf Nürnberger Berufsschulen“ informiert dazu im Detail. Anlagen Anlage 1: Flyer "Berufsschulen", SchB Anlage 2: Stellungnahme Ref. VII „Duales Ausbildungssystem in Nürnberg“ v. 28.05.2019 Anlage 3: Tabelle: Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen mit Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen Anlage 4: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben SchB an die Reg. v. MFR vom 03.08.2016 Anlage 5: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben der Reg. v. MFR vom 13.09.2016 Anlage 6: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben des StMUK vom 12.04.2018 500 Druck-, Foto- und Medienberufe •Medientechnologe/-in -Druck -Weiterverarbeitung •Fotograf/-in •Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien Fachrichtungen: -Beratung & Planung -Gestaltung & Technik -Konzeption & Visualisierung Berufliche Schule Direktorat 8 Äußere Bayreuther Straße 8 90491 Nürnberg Telefon 0911 231-8797 -8798 Telefax 0911 231-8799 E-Mail b8@stadt.nuernberg.de Internet www.b8-nuernberg.de Gesundheitsberufe, Natur- wissenschaftliche Berufe, BIK •Medizinische/-r Fachangestellte/-r •Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r •Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r •Augenoptiker/-in •Chemielaborant/-in •Chemielaborjungwerker/-in •Pharmazeutisch-kauf- männische/-r Angestellte/-r •Zahntechniker/-in •Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten und -assistentinnen Berufliche Schule Direktorat 9 Wieselerstraße 3 90489 Nürnberg Telefon 0911 231-10750 Telefax 0911 231-10755 E-Mail b9@stadt.nuernberg.de Internet www.b9.nuernberg.de Kaufmännische Berufe: Büroberufe, verwaltungsorientierte Berufe, BIK •Kaufmann/-frau für Büromanagement •Wagner/-in •Zimmerer/Zimmerin •Berufsfachschule für Farb- und Raumgestaltung •Berufsfachschule für Bautechnik Berufliche Schule Direktorat 14 Schönweißstraße 7 90461 Nürnberg Telefon 0911 231-3945 Telefax 0911 231-3946 E-Mail b14@stadt.nuernberg.de Internet www.b14nuernberg.de Kaufmännische Berufe in den Bereichen Spedition/Logistik, Tourismus und Recht : •Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikdienstleistungen •Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen •Kauffrau/-mann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen •Tourismuskaufmann/-frau •Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit •Kauffrau/-mann für Verkehrs- service •Rechtsanwalts- fachangestellte/-r •Notarfachangestellte/-r 10. Jgst. •Patentanwalts- fachangestellte/-r 10. Jgst. Kaufmännische Berufe, BVJ im Bereich Lager/Logistik Außenstelle der B 14 Sulzbacher Str. 102 90489 Nürnberg Telefon 0911 231-31055 Telefax 0911 231-31056 •Fachlagerist/-in •Fachkraft für Lagerlogistik •BVJ Lagerlogistik •Sozialversicherungs- fachangestellte/-r •Verwaltungsfachangestellte/-r •Berufsfachschule für Büroberufe Berufliche Schule Direktorat 11 Deumentenstraße 1 90489 Nürnberg Telefon 0911 231-8856 Telefax 0911 231-8857 E-Mail b11@stadt.nuernberg.de Internet www.b11.nuernberg.de Bau-, Maler-, Holzberufe BGJ, BIK, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) •Ausbaufacharbeiter/-in •Bauten- und Objekt- beschichter/-in •Bauhoffacharbeiter/-in •Bauwerksmechaniker/-in •Bauwerksabdichter/-in •Bauzeichner/-in •Beton- und Stahlbetonbauer/-in •BGJ Holztechnik •BGJ Zimmerer/Zimmerin •Bootsbauer/-in •Böttcher/-in •Estrichleger/-in •Fahrzeuglackierer/-in •Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in •Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in •Gleisbauer/-in •Hochbaufacharbeiter/-in •Holzmechaniker/-in •Kanalbauer/-in •Lackierer/-in (Holz und Metall) •Maler/-in und Lackierer/-in •Maurer/-in •Rohrleitungsbauer/-in •Schreiner/-in, Tischler/-in •Straßenbauer/-in •Stuckateur/-in •Tiefbaufacharbeiter/-in •Trockenbaumonteur/-in Amt für Berufliche Schulen Berufsschulen der Stadt Nürnberg Ausbildungsberufe und berufliche Kompetenzzentren 2019 Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg – Amt für Berufliche Schulen Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg Druck: Druckerei noris inklusion gGmbH Dorfäckerstr. 37, 90427 Nürnberg Stand: Januar 2019 Auflage: 2.000 Berufliche Schule Direktorat 5 Deumentenstraße 1 90489 Nürnberg Telefon 0911 231-8759 -8760 Telefax 0911 231-8761 E-Mail b5@stadt.nuernberg.de Internet www.b5-nuernberg.de Berufe •Florist/-in •Friseur/-in •Berufsfachschule für Bekleidung •Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten Berufsvorbereitung einschließlich Berufsintegrationsklassen verschiedene Berufsfelder BVJ /s, BIK/Vs, BIK(s) s. Veröffentlichung „Berufsvorbereitung“ Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) Berufliche Schule Direktorat 6 Äußere Bayreuther Straße 8 90491 Nürnberg Telefon 0911 231-8777 -8780 Telefax 0911 231-8781 E-Mail b6@stadt.nuernberg.de Internet www.b6-nuernberg.de Berufsschule Plus für nicht-technische Berufe Berufsabschluss und Fachhochschulreife Kaufm. Berufe, BVJ, BIK •Buchhändler/-in •Kauffrau/-mann im Einzelhandel •Gestalter/-in für visuelles Marketing •Verkäufer/-in •Kauffrau/-mann für Marketing- Kommunikation •Medienkauffrau/-mann für Digital und Print •Fotomedienfachfrau/-mann •BVJ Handel Ö 9Ö 9 501 Berufliche Schule Direktorat 4 Schönweißstraße 7 90461 Nürnberg Telefon 0911 231-3948 Telefax 0911 231-3947 E-Mail b4@stadt.nuernberg.de Internet www.b4.nuernberg.de Kaufmannsberufe: Berufe der Absatz- und Kreditwirtschaft, der Industrie und der Kundenberatung, BGA Handel und Dienstleistungen, BIK •Automobilkauffrau/-mann •Bankkauffrau/-mann •BGA Handel und Dienstleistungen •Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung •Fachangestellte/-r in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen •Industriekauffrau/-mann •Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel •Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen Kfz-Berufe Äußere Bayreuther Straße 8 90491 Nürnberg Telefon 0911 231-8732 Telefax 0911 231-8742 •Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Fachrichtungen: -Karosserietechnik -Pkw-Technik -Motorradtechnik -Nutzfahrzeugtechnik -System- und Hochvolttechnik •Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik •Karosserie- und Fahrzeugbau- mechaniker/-in Fachrichtungen: -Karosserieinstandhaltungs- technik -Karosserie- und Fahrzeug- bautechnik •Zweiradmechatroniker/-in Fachrichtungen: -Fahrradtechnik -Motorradtechnik •Fahrradmonteur/-in •Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisierungstechnik Berufliche Schule Direktorat 3 Deumentenstr. 1 90489 Nürnberg Telefon 0911 231-8752 Telefax 0911 231-15159 E-Mail b3@stadt.nuernberg.de Internet www.b3-nbg.de Nahrungs-/ Gastronomie- berufe, BVJ, BIK, JoA •Bäcker/-in •BVJ Gastronomie/Hotellerie/ Lebensmittelhandwerk •Fachkraft im Gastgewerbe •Fachkraft für System- Gastronomie •Fleischer/-in •Hotelfachfrau/-mann •Hotelkauffrau/-mann (10. Jgst.) •Koch/Köchin •Konditor/-in •Restaurantfachfrau/-mann •Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt: Bäckerei, Konditorei, Fleischerei Berufliche Schule Direktorat 2 Fürther Straße 77 90429 Nürnberg Telefon 0911 231-3951 -3952 Telefax 0911 231-3953 E-Mail b2-fue@stadt.nuernberg.de Internet www.b2.nuernberg.de Berufsschule Plus für technische Berufe Berufsabschluss und Fachhochschulreife Metallberufe, BIK •Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtungen: -Montagetechnik -Zerspanungstechnik •Feinwerkmechaniker/-in Fachrichtungen: -Feinmechanik -Maschinenbau -Werkzeugbau -Zerspanungstechnik •Fertigungsmechaniker/-in •Gießereimechaniker/-in •Industriemechaniker/-in •Maschinen- und Anlagen- führer/-in •Oberflächenbeschichter/-in •Stanz- und Umform- mechaniker/-in •Technische/-r Systemplaner/-in Fachrichtungen: -Stahl- und Metallbau -Versorgungs- und Ausrüstungstechnik -Elektrotechnische Systeme •Technische/-r Produkt- Designer/-in Fachrichtungen: -Maschinen- und Anlagen- konstruktion -Produktgestaltung und Konstruktion •Werkzeugmechaniker/-in •Verfahrensmechaniker/-in für Beschichtungstechnik •Zerspanungsmechaniker/-in •Berufsfachschule für Fertigungstechnik Verkehrsberufe •Eisenbahner/-in im Betriebsdienst •Fachkraft im Fahrbetrieb Weitere Informationsblätter des Amts für Berufliche Schulen •Berufsvorbereitung •Berufsfachschulen •Wirtschaftsschule •Berufsgrundschuljahr (BGJ) In dieser Veröffentlichung werden Klassenformen der Berufsvorbereitung sowie Berufsfachschulen auf- geführt. Details entnehmen Sie bitte den einschlägigen Flyern. Nicht aufgeführt sind Schularten der beruflichen Weiterbildung wie Fachschulen (auch Meister- bzw. Technikerschule) und Fachakademien. Wer muss sich anmelden? An den städtischen Berufsschulen Nürnbergs müssen sich alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Ausbildungs- vertrag anmelden. Bei Jugendlichen mit betrieblichem Ausbildungs- verhältnis ist nicht der Wohnort, sondern der Sitz des Betriebes für den Beschulungsort maßgeblich. Bei nicht im Flyer aufgeführten Ausbildungsberufen ist davon auszugehen, dass ein sogenannter Fachsprengel eingerichtet ist und eine Berufsschule außerhalb Nürnbergs zuständig ist. Sowohl die Schülerin bzw. der Schüler als auch gegebenenfalls Erziehungsberechtigte und der Arbeitgeber tragen für die rechtzeitige Anmeldung Rechnung. Im Rahmen eines Ausbildungs- verhältnisses ist der Betrieb dazu verpflichtet, berufsschulpflichtige Jugendliche für den Berufsschulunterricht frei zu stellen. Berufsschulberechtigte (z. B. Jugendliche mit betrieblic hem Ausbildungsvertrag und Hochschulzugangsberechtigung) können am Berufsschulunterricht teilnehmen. Die Anmeldefristen gelten analog. Bis wann muss man sich anmelden? Alle Jugendlichen mit Ausbildungsvertrag, die in Nürnberg berufsschulpflichtig sind, müssen sich umgehend nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags bis zum 02.08.2019 am für sie zuständigen Direktorat anmelden. Die zuständige Berufssc hule entnehmen Sie den nebenstehenden Listen. Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sollten sich bereits bis zum 26.07.2019 für ein Berufsgrundschuljahr oder eine Klassenform der Berufsvorbereitung anmelden. Hinweise dazu gibt eine eigene Veröffentlichung. Wenn bis Anfang September 2019 von der beruflichen Schule keine Mitteilung über den genauen Unterrichtsbeginn und -ort erfolgt ist oder der Ausbildungsvertrag erst später abgeschlossen wird, hat umgehend Meldung an die zuständige Berufsschule zu erfolgen. Die genauen Öffnungszeiten der Sekretariate in den Sommerferien entnehmen Sie bitte der Schulhomepage. Die Stadt Nürnberg legt großen Wert auf die Unterrichtsqualität ihrer beruflichen Bildungsgänge. Damit im Vorfeld insbesondere die räumlichen, personellen und organisatorischen Rahmen- bedingungen geschaffen werden können, bitten wir dringendum frühzeitige Anmeldung. Wann beginnt der Unterricht? Unterrichtsbeginn ist im Schuljahr 2019/20 der 10.09.2019. Die berufsbezogenen Einschulungstage können im Einzelfall et was später oder früher liegen und werden bei Anmeldung mitgeteilt. ZUORDNUNG DER AUSBILDUNGSBERUFE ZU DEN BERUFSSCHULEN DER STADT NÜRNBERG Berufliche Schule Direktorat 1 Augustenstraße 30 90461 Nürnberg Telefon 0911 231-2601 Telefax 0911 231-8901 E-Mail b1@stadt.nuernberg.de Internet www.b1-nuernberg.de Elektro- und Bau-Metall-Berufe, BVJ •Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs-, Klima- technik (HWK) •Anlagenmechaniker/-in (IHK) •Elektroanlagenmonteur/-in •Elektroniker/-in Fachrichtung: -Energie- und Gebäudetechnik -Informations- und Telekommunikationstechnik •Elektroniker/-in für -Automatisierungstechnik -Betriebstechnik -Gebäude- und Infrastruktur- systeme -Geräte und Systeme -Maschinen- und Antriebs- technik •Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtungen: -Konstruktionstechnik -Metallgestaltung •Industrie-Elektriker/-in Fachrichtungen: -Betriebstechnik -Geräte und Systeme •Klempner/-in (= Flaschner/-in) •Konstruktionsmechaniker/-in •Mechatroniker/-in •Metallbauer/-in Fachrichtungen: -Konstruktionstechnik -Metallgestaltung •Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik 502 Ö 9Ö 9 503 504 505 506 507 Stand: 31.05. 2019 Seite 1 von 4 Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen Verlust, Verlagerung, Hinzugewinn eines Fachsprengels, Verkleinerung, Vergrößerung eines Fachsprengels an den Berufsschulen Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/ neuer Sprengel Interessent/ Bewerbung Direktorat … Ergebnis:  Reduzierung   Zugewinn   Status quo   Kein Zuschlag ×  Offen ? Fachsprengel verlagert/aktuell angesiedelt an der BS …. Bemerkungen Anlagenmechaniker (26702) zum SJ 2005/06 neu; vorher Grundsprengel B1 B1  11.-13. Jgst. Gunzenhausen Aufstellung StMUK Elektroniker Fachrichtung Automatisierungstechnik zum SJ 2005/06 neu B1 × 11.-13. Jgst. Weiden lt. E-mail Reg. v. Mfr / Kilgenstein 07.04./12.04.2005 Elektron. Fachrichtung Informations- und Telekommunikations- technik zum SJ 2005/06 neu B1 × 11.-13. Jgst. BS Elektr.Anlagen- und Gebäudetechnik Bergsonstr. 109, 81245 München BKM Reg. V. Mfr. Gz. 530.2 - 5204 - 5/05 Informationselektroniker - Bürosystemtechnik zum SJ 2007/08 neu geordnet; vorher B1 B1  10.+11.Klasse in Bayreuth 12.-13. Klasse in Straubing Info von Reg.v.Mfr., eingeholt von D. Kuschel Fluggeräteelektroniker zum SJ 2014/15 neuer Sprengel in Bayern B1 × Pfaffenhofen an der Ilm Info eingeholt von B. Palm am 01.0.2014 Elektroniker für Informations- und Systemtechnik zum SJ 2015/16 neuer Sprengel in Bayern B1  Staatliche Berufsschule Lauingen Reg.v. Mfr. Vom 02.11.2011 Gz: 44.1-5204-5/05 Informationselektroniker - Geräte- u. Systemtechnik zum SJ 2005/06 neu geordnet; vorher B1 B1  Bayreuth http://www.schule-oberfranken.de /index.php?sid=8969fc0b65b4de3a 2bc43d5552078a78&page =41&sprengelabfrage=1&bernr=332 IT-Systemelektroniker Nächste Neuordnung steht zum 01.08.2020 an. B1 ? Fürth/Erlangen Gespräch mit Herrn Leis (Reg. V. Mfr.) am 12.11.2014 Produktionstechnologe 2018 neuer Sprengel in Bayern B1/B2 × Berufsschulzentrum Wiesau (bisher nur außerbayerische Fachsprengelschule) Neuer Landesfachsprengel in Bayern; Schreiben der Reg. Mfr. vom 13.04.2018 Az RMF-SG44-5204-2- 14-3 Ö 9Ö 9 508 Stand: 31.05. 2019 Seite 2 von 4 Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/ neuer Sprengel Interessent/ Bewerbung Direktorat … Ergebnis:  Reduzierung   Zugewinn   Status quo   Kein Zuschlag ×  Offen ? Fachsprengel verlagert/aktuell angesiedelt an der BS …. Bemerkungen Graveur, Metallbildner Ab SJ 2014/15 B2  Vorher Bayernsprengel; jetzt Süddeutschland-Sprengel in Pforzheim (Baden- Württemberg) Problem: Minderklassenbeschulung an der B2 Fachkraft für Metalltechnik, Schwerpunkt Montagetechnik Ab SJ 2018/19 B2  Verlagert an Heimatberufsschule Bisher Beschulung im Sprengel Fertigungsmechaniker, jetzt Beschulung mit Industriemechanikern an der Heimatberufsschule möglich! Regierung MFR hat mittlerweile angeordnet, dass diese Schüler weiterhin im Sprengel Fertigungsmechaniker in einer Extraklasse an der B2 beschult werden! Kaufleute für Dialogmarketing 2006 B4 × BS Forchheim Viele Schülerinnen und Schüler kommen aus Nürnberger Ausbildungsbetrieben Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung Ab 01.08.2006 B4  B4 (Sprengel Bayern, Sachsen) Thüringen beantragt Jährlich in Form von Minderklassen Automobilkaufleute 2016 B4  B4-Sprengel bisher ab 11. Jahrgangsstufe gesamt Mfr, ab 2018 ab der 10. Jahrgangsstufe durchgängig an BS Ansbach (LKR Ansbach, WUG, NEA und Stadt Ansbach und Schwabach) Je 2 Klassen in Jahrgangsstufe 11 und 12 weniger an B4 Gärtner (Friedhofsgärtnerei, Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau) Seit 2003/2004 B5  B5-Verlust: Bildung eines Fachsprengels für die Beschulung von Auszubildenden des Berufs Gärtner/Gärtnerin – Fachrichtungen Regierungsschreiben vom 17.06.2004, 530.1-5204-11/04, Herr Leis Bekanntmachung der Reg. Mfr. im Mittelfränkischen Amtsblatt 509 Stand: 31.05. 2019 Seite 3 von 4 Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/ neuer Sprengel Interessent/ Bewerbung Direktorat … Ergebnis:  Reduzierung   Zugewinn   Status quo   Kein Zuschlag ×  Offen ? Fachsprengel verlagert/aktuell angesiedelt an der BS …. Bemerkungen Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Staudengärtnerei und Zierpflanzenbau – Jahrgangsstufen 11 und 12 (Fachstufe) an der Staatlichen Berufsschule I Fürth mit Wirkung ab 01.08.2004 530.2-5204-11/04 Verwaltungsvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit Maßschneider (Schwerpunkte Damen und Herren) Seit 2006/2007  B5-Verlust Verlagerung an das Staatliche Berufliche Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt Textilreiniger Ab 2018/2019 B5  B5-Verlust des Bayernsprengels: Verlagerung an die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Mail vom 09.09.2016 und 12.09.2016 Bilaterale Vereinbarung zur Beschulung von Auszubildenden mit Beschäftigungsort in Bayern im anerkannten Ausbildungsberuf „Textilreiniger/Textilreinigerin in Hessen KMS vom 13.09.2016 VI.3-BS9401.1-1/90/2 Medientechnologe Siebdruck 2012 B6  Fachsprengel Nordbayern Jahrgangsstufe 11/12 wurde in Landessprengel umgewandelt – Standort München Siebdrucker waren unter 30 Auszubildende in Gesamtbayern gesunken – Minderklassen an den Standorten, München erhielt Zuschlag für Landessprengel E-Commerce-Kaufmann Ab 01.08.2018 B6 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Mittelfranken) Maurer und Beton- und Stahlbetonbauer Ab 2004/05 B11  Verlegung der Fachsprengelbeschulung nach Lauf Zur Stärkung des ländlichen Raumes (größere Schülerzahlen vorher in Nürnberg) Rohrleitungsbauer Ab 2005 B11  11. und 12. Klassen aus Baden-Württemberg sowie 12. Klassen aus dem Saarland 510 Stand: 31.05. 2019 Seite 4 von 4 Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/ neuer Sprengel Interessent/ Bewerbung Direktorat … Ergebnis:  Reduzierung   Zugewinn   Status quo   Kein Zuschlag ×  Offen ? Fachsprengel verlagert/aktuell angesiedelt an der BS …. Bemerkungen Trockenbauer Ab 2010 B11  Erweiterung des Fachsprengels um Schwaben Bauwerksabdichter Ab 2010 B11  Erweiterung des Fachsprengels um Thüringen, Hamburg, Berlin und Sachsen Nur geringe Schülerzahlen in Deutschland. Immer mehr Bundesländer geben auf und schicken nach Nürnberg (ein zügig, kleine Klasse) Personaldienstleistungs- kaufmann 2008 B14 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Ober-/Unter- /Mittelfranken und Oberpfalz) Kaufmann/frau für Tourismus und Freizeit 2014 B14  von Gunzenhausen nach Nürnberg von der Regierung gem. Art. 43 Abs. 5 BayEUG angeordnete Gastschulverhältnisse Notarfachangestellte 2016 B14  10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12. Klasse Beschulung in München (Gastschulanordnung) (RS v. 26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 – 7a.69045) Patentanwaltsfachangestellte 2016 B14  10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12. Klasse: Beschulung in München (Gastschulanordnung) (RS v. 26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 – 7a.69045) 511 Ö 9Ö 9 512 513 514 ... Briefanschrift Postfach 6 06, 91511 Ansbach Frachtanschrift Promenade 27, 91522 Ansbach Dienstgebäude Promenade 27 Weitere Gebäudeteile F Flügelbau Th Thörmerhaus Weiteres Dienstgebäude Bischof-Meiser-Str. 2/4 Telefon 0981 53-0 Telefax 0981 53-1206 und 53-1456 E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de Internet http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de Öffentliche Verkehrsmittel Bushaltestellen Schlossplatz oder Bahnhof der Stadt- und Regionallinien Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des Rahmenlehrplans. Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten: Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi- um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord- nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer- den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti- schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs- ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August 2016 stattgefunden. Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord- nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E- Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil- dungsberuf ist für August 2018 geplant. REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach per E-Mail Amt f. berufl. Schulen und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler Äußere Bayreuther Str. 8 90491 Nürnberg Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de RMF-SG42.1-5204-2-1-2 Herr Kühner Telefon / Fax 0981 53- Erreichbarkeit Promenade 27 Datum 1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016 Ö 9Ö 9 515 - 2 - Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be- rufsschule 6 Nürnberg. Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Rudolf Rager Ltd. Regierungsschuldirektor 516 ... Briefanschrift Postfach 6 06, 91511 Ansbach Frachtanschrift Promenade 27, 91522 Ansbach Dienstgebäude Promenade 27 Weitere Gebäudeteile F Flügelbau Th Thörmerhaus Weiteres Dienstgebäude Bischof-Meiser-Str. 2/4 Telefon 0981 53-0 Telefax 0981 53-1206 und 53-1456 E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de Internet http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de Öffentliche Verkehrsmittel Bushaltestellen Schlossplatz oder Bahnhof der Stadt- und Regionallinien Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des Rahmenlehrplans. Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten: Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi- um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord- nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer- den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti- schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs- ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August 2016 stattgefunden. Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord- nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E- Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil- dungsberuf ist für August 2018 geplant. REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach per E-Mail Amt f. berufl. Schulen und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler Äußere Bayreuther Str. 8 90491 Nürnberg Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de RMF-SG42.1-5204-2-1-2 Herr Kühner Telefon / Fax 0981 53- Erreichbarkeit Promenade 27 Datum 1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016 Ö 9Ö 9 517 - 2 - Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be- rufsschule 6 Nürnberg. Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Rudolf Rager Ltd. Regierungsschuldirektor 518 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per E-Mail Städtische Berufsschule 6 Nürnberg Äußere Bayreuther Str. 8 90491 Nürnberg Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 12.04.2018 VI.4-BO9220.15-1/29/26 Telefon: 089 2186 2739 Name: Frau Urlberger Beschulung des Ausbildungsberufs „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ ab dem Schuljahr 2018/19 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bewerbung als Beschulungsstandort im neuen Ausbil- dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce ab dem Schuljahr 2018/19. Die Anzahl der motivierten und geeigneten Berufsschulen für die Beschu- lung ist derart groß, dass eine Auswahl getroffen werden musste. Leider konnte die Städtische Berufsschule 6 Nürnberg keine Berücksichtigung fin- den. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Dennoch möchten wir Sie ermutigen, Aktivitäten rund um das Zukunftsthe- ma E-Commerce an Ihrer Schule weiter zu intensivieren. Auch in den Lehr- plänen der Kaufleute im Einzelhandel sowie demnächst auch bei den Kauf- leuten für Groß- und Außenhandel wird das Thema E-Commerce in den nächsten Jahren immer mehr Bedeutung gewinnen. Sollte die Schülerzahl- entwicklung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in den kommenden Jahren positiv sein, ist eine Ausweitung der Beschulungs- standorte vorgesehen. Ö 9Ö 9 519 - 2 - Wir bitten Sie, den Sachaufwandsträger der Schule über den Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Die Regierung von Mittelfranken erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen gez. German Denneborg Ministerialdirigent 520 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage SpS/033/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Sportkommission 12.07.2019 öffentlich Bericht Betreff: Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): Ein attraktives Portfolio von Großsportveranstaltungen kann für eine Kommune eine Vielzahl von positiven Effekten haben. Bislang wurde dieses Thema allerdings aus Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen nicht aktiv gestaltet, sondern es konnte nur auf Initiativen von Vereinen oder Veranstaltern reagiert werden. Durch eine aktive Akquise von Veranstaltungen könnten die Effekte im Sinne der gesamtstrategischen Ausrichtung der Stadt Nürnberg gelenkt werden. Darüber hinaus sollten Großsportveranstaltungen als Teil einer städtischen Sportstrategie (s. dazu auch die Sport- Agenda der Stadt Nürnberg) durchgeführt werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten 50.000 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten 50.000 € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 10.1Ö 10.1 521 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/033/2019 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja auf Konzeptionierungsebene noch ohne Diversity-Relevanz 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II 522 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/033/2019 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als Basis für eine strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundausrichtung weiterzuentwickeln und zu schärfen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förderung und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe von 50 000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren. 523 - 2 - Verstärktes Engagement für Großsportveranstaltungen in Nürnberg Ein attraktives Portfolio von Großsportveranstaltungen kann für eine Kommune eine Vielzahl von positiven Effekten haben. Bislang wurde dieses Thema allerdings aus Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen mit der Ausnahme des Radrennens Rund um die Nürnberger Altstadt nicht aktiv gestaltet, sondern es konnte nur auf Initiativen von Vereinen oder Veranstaltern reagiert werden. Durch eine aktive Akquise von Veranstaltungen könnten die Effekte im Sinne der gesamtstrategi- schen Ausrichtung der Stadt Nürnberg gelenkt werden. Darüber hinaus sollten Großsportveranstal- tungen als Teil einer städtischen Sportstrategie (s. dazu auch die Sport-Agenda der Stadt Nürn- berg) durchgeführt werden. Um sich diesem Thema zu nähern, wurde die Hochschule für ange- wandtes Management Ismaning im Dezember 2017 von der Stadt Nürnberg mit der Durchführung eines Gutachtens beauftragt, das als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Akquise von Großsportveranstaltungen in Nürnberg dienen soll und folgende Grundaussa- gen liefert:  in Nürnberg ist eine akzeptable Großsportrepräsentanz vorhanden, die aber noch deutlich ausgebaut werden kann  hierzu muss eine Sportstrategie aufgestellt und insbesondere auf eine aktive Akquise von Veranstaltungen umgestellt werden  Grundlage für diese Umstellung ist die grundsätzliche Bereitschaft und der politische Wille, Großsportveranstaltungen als Mittel zum Imagegewinn einzusetzen  bei entsprechender Entscheidung hierfür ist es erforderlich, Finanzmittel einzustellen, der Umfang hängt von den angestrebten Veranstaltungen ab  darüber hinaus ist in diesem Fall auch Personal nach Ansicht der Gutachter im Umfang von zwei Stellen zur Unterstützung der Veranstalter und zur aktiven Akquise von Events erfor- derlich  es fehlt an Veranstaltungsorten, insbesondere bei Hallenkapazitäten um die 3 000 Zu- schauerinnen und Zuschauer  die Modernisierung des Max-Morlock-Stadions wird dringend empfohlen  die akquirierten Veranstaltungen sollten von hoher Qualität sein und überregionale bis in- ternationale Bedeutung genießen  die Auswahl der Veranstaltungen sollte sich an den Imagezielen der Stadt orientieren  die Veranstaltungen sollten aufgrund der Imageziele der Stadt insbesondere die jüngere Zielgruppe bis 29 Jahre im Fokus haben  die Veranstaltungen sollten in erster Linie für die Bewohner der Stadt und der Region at- traktiv sein, darüber hinaus für Gäste interessant und für das Sponsoring von Unternehmen grundsätzlich geeignet  der Schwerpunkt sollte auf Veranstaltungen als Zuschauerevent ausgerichtet sein  die durchzuführen Veranstaltungen sollten über das gesamte Jahr verteilt sein  es sollten vorwiegend wiederkehrende, aber auch etwa zwei einmalige Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen Sportarten durchgeführt werden  Großveranstaltungen sollten insbesondere auch im öffentlichen Raum durchgeführt werden Als Ergebnis dieser Überlegungen werden Großsportveranstaltungen aufgeführt, die aufgrund vor- gegebener Kriterien (Ökonomische Effekte, Image, Innovation, Beliebtheit der Sportart, Lebens- qualität, Nachhaltigkeit, Außenwirkung) vorgeschlagen wurden (siehe Bericht Sportkommission vom 30. November 2018). Das Gutachten bescheinigt dem Standort Nürnberg also großes Potential für hochwertige Groß- sportveranstaltungen. Dies unterstreichen auch die stetigen Anfragen von Veranstaltern. Ö 10.1Ö 10.1 524 - 2 - - 3 - Die Ergebnisse des Gutachtens wurden bereits der Sportkommission vertieft vorgestellt und an- schließend in einem Fachgespräch mit Stadtspitze, CTZ und Sportverwaltung intensiv diskutiert. Man kam dabei zu einer ähnlichen Einschätzung und empfahl, die Chancen offensiv anzugehen. Zur Information des Stadtrates sollen im Folgenden Chancen sowie Möglichkeiten aufgezeigt wer- den, sich dem Thema Großsportveranstaltungen strukturiert zu nähern. I. Chancen Die Chancen eines verstärkten Engagements für Großsportveranstaltungen liegen im tou- ristisch-ökonomischen, aber auch im sozialen und sportlichen Bereich. Im Einzelnen wäre hier zu nennen:  Begeisterung für Sport bei der Stadtbevölkerung wecken und damit positive Effekte für die Gesundheit etc. auslösen  Gemeinschaftsgefühl in der Bevölkerung wecken und damit zum Ausgleich in der Gesellschaft beitragen  Spitzensportler als Botschafter Nürnbergs in der Region halten  Unmittelbare Wertschöpfung durch Veranstaltungen erzielen und damit verbundene Arbeitsplätze schaffen  Zuschauer/-innen und Teilnehmer/-innen und damit Kaufkraft in die Stadt bringen  Touristische Effekte auslösen  Stadtmarketing mit Wirkung auf bislang schwer erreichte Zielgruppen (junge Fach- kräfte, internationale Reichweite, …)  Modernere, innovativere, dynamischere Gestaltung des städtischen Images II. Elemente eines städtischen Konzepts für Großsportveranstaltungen Im Sinne einer strukturierten Vorgehensweise ist es wichtig, ein sportliches Profil der Stadt Nürnberg zunächst klar herauszuarbeiten und anschließend zu schärfen. Folgende Facet- ten sollten dabei berücksichtigt werden: 1. Veranstaltungen in den Schwerpunktsportarten des Leistungssportkonzeptes Zentrales Element eines Veranstaltungskonzepts sollten die Schwerpunktsportarten des Leistungssportkonzepts sein. Im Rahmen des 2. Zwischenberichts zum Leis- tungs- und Spitzensport in der Stadt Nürnberg aus der Sportkommission vom 6. Juli 2018 wurde bereits eine erste Bewertung und Einschätzung verschiedener Sportar- ten vorgenommen, ohne schon eine finale Empfehlung zu Schwerpunktsportarten geben zu können. Hierzu waren in der Folge noch weitere Gespräche mit Ver- bands- und Vereinsvertreterinnen und -vertretern aus den Sportarten mit Potenzial notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht zur Sport-Agenda ver- wiesen. Für die Schwerpunksportarten des Leistungssportkonzepts sollten nach Möglichkeit hochwertige Wettkampfformate gefunden werden, im Rahmen derer sich die jewei- lige Sportart in Nürnberg und Nürnberg mit den Sportarten international präsentie- ren kann. Auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur sowie ein finanziel- les städtisches Engagement ist an dieser Stelle zu empfehlen. 2. Veranstaltungen mit großer medialer Reichweite Veranstaltungen mit öffentlicher Medienwirksamkeit sollten gehalten und erweitert werden. Hierzu zählen das WTA-Turnier, der Techniker Beach Cup, das Norisring- rennen sowie die Deutschen Leichtathletik Meisterschaften. Es handelt sich dabei 525 - 3 - - 4 - um Veranstaltungen von hoher Qualität. Dies wurde auch im Rahmen des Gutach- tens der Hochschule für angewandtes Management Ismaning bestätigt. In diesem Zusammenhang wäre auch eine weitere, derzeit allerdings nicht durchgeführte, Ver- anstaltung mit 25-jähriger Historie zu nennen, das Radrennen Rund um die Nürn- berger Altstadt. Aktuell liegen der Verwaltung, wie im Rahmen der Sitzung der Sportkommission am 30. November 2018 berichtet, konkrete Interessenbekundungen der Veranstalter der Deutschland Tour sowie des Techniker Beach Cups vor. Bezüglich der Deutschland Tour hat die Referentenrunde am 9. April 2019 grünes Licht für Verhandlungen mit dem Veranstalter gegeben. Ziel dabei ist die Ankunft der Finaletappe 2020 in Nürnberg und bei Bewährung eine Wiederholung in drei bis fünf Jahren, um das Radsportprofil der Stadt zu schärfen. Für den Beach Cup wird ab nächstem Jahr neben der kostenfreien Nutzung des Hauptmarkts auch eine Veranstalterpauschale in Höhe von 10 000 Euro aufgerufen. Im Fall des Techniker Beach Cups ist eine zeitnahe Positionierung der Stadt Nürn- berg, im positiven Fall unter Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, gefordert. 3. Teilnehmerevents Neben Zuschauerevents sollten auch breitensportliche Teilnehmerevents weiterhin Teil des Veranstaltungsportfolios sein. Bereits etablierte Veranstaltungen dieser Ka- tegorie sind der B2Run sowie der Stadtlauf. Auch ein Jedermannradrennen wurde lange Jahre erfolgreich in Nürnberg durchgeführt. Attraktiv wäre in dieser Hinsicht ein städtisches Engagement beim Metropolmarathon. Diesbezügliche Gespräche mit der Stadt Fürth über eine gemeinsame Veranstaltung sind im Laufen. Ziel sollte auch die Realisierung von trendigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Tough Mudder, sein. 4. Rundenwettbewerbe Um höchstklassige Rundenwettkämpfe (nach Möglichkeit Bundesliga) in den vier Mannschaftssportarten mit der größten medialen Reichweite (Fußball, Eishockey, Handball und Basketball) zu ermöglichen, sollte eine geeignete Sportinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. In dieser Hinsicht besteht derzeit ein gewisser Hand- lungsbedarf (Modernisierung Max-Morlock-Stadion, Ballspielhalle, Eissporthalle). Sind die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden, so muss es das Ziel sein, neben dem Ligabetrieb regelmäßig auch internationale Begegnungen (z.B. Länder- spiele) in diesen Sportarten nach Nürnberg zu holen. 5. Veranstaltungen zur Erschließung der Zielgruppe U30 Vor allem im Hinblick auf die städtischen Imageziele sollten Veranstaltungen für eine Zielgruppe U30 konzipiert und akquiriert werden. Hier liefert das bereits er- wähnte „Gutachten zur Durchführung von Großsportveranstaltungen in der Stadt Nürnberg“ praktische Leitlinien und Empfehlungen. In erster Linie liegt der Fokus hier auf dem Bereich Trendsport (z.B. eSport, Skaten, BMX), aber auch bereits durchgeführten Veranstaltungen wie dem Red Bull District Ride, den Deutschen Leichtathletik Meisterschaften oder dem Techniker Beach Cup wird eine hohe Affini- tät seitens der gewünschten Zielgruppe attestiert. Auch die Durchführung einer Ma- rathonveranstaltung erscheint vor diesem Hintergrund erstrebenswert. 6. Veranstaltungen zur Stärkung der örtlichen Vereine und Szenen Eine übergeordnete Zielsetzung einer Strategie für Sportveranstaltungen sollte die Stärkung und Einbindung der örtlichen Vereine und Szenen sein. Darüber hinaus ergibt sich aktuell auch die Möglichkeit, durch attraktive Sportveranstaltungen (z.B. 526 - 4 - - 5 - Partnerstädteturnier, Tag der Vereine) Nürnbergs Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 aufzuwerten und für eine entsprechende Nachhaltigkeit der Bewer- bung zu sorgen. Zwei der zentralen Elemente der Bewerbung „Gemeinschaft“ („en- gaging Community – Miteinander als Ziel“) und „Spiel“ (exploring Reality – Welt als Aufgabe“) erfahren durch den Sport eine ideale Verkörperung. III. Rahmenbedingungen 1. Akzeptanz in der Bevölkerung Die Zahl der Großsportveranstaltungen sollte insgesamt nicht inflationär erhöht, sondern durch zwei bis drei qualitativ hochwertige Veranstaltungen pro Jahr ergänzt werden. Dabei ist eine Verteilung der Veranstaltungsorte über das gesamte Stadt- gebiet anzustreben. Der Hauptmarkt darf dabei maximal zwei bis drei Sportveran- staltungen pro Jahr erleben. 2. Ausgewogene Jahresplanung Es sollte eine bessere Verteilung der Großsportveranstaltungen über das Jahr an- gestrebt werden, da derzeit der Fokus auf Veranstaltungen in den Sommermonaten liegt. Darüber hinaus sollten vorwiegend wiederkehrende, aber auch etwa zwei ein- malige Veranstaltungen pro Jahr in verschiedenen Sportarten durchgeführt werden. 3. Infrastruktur für Veranstaltungen Essentiell für die sportliche Entwicklungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in allen Berei- chen, so auch beim Thema Großsportveranstaltungen, ist eine geeignete Infrastruk- tur. Ein Maßnahmenpaket zur Optimierung der leistungs- und breitensportlichen Inf- rastruktur wurde im Rahmen der Sport-Agenda vorgelegt. Auch der öffentliche Raum sollte dabei in verträglicher Art und Weise einbezogen werden. Dabei geht es auch darum, geeignete Veranstaltungsflächen zu definieren bzw. einzurichten, feste Laufstrecken zu installieren und den genehmigenden Dienststellen einen Leitfaden zur Priorisierung der Anfragen von Veranstaltern an die Hand zu geben. Im Idealfall erfahren Veranstalter dabei eine zentrale Begleitung des Genehmigungsverfahrens seitens der Stadt. Aktuelle Beispiele zeigen allerdings, dass Ausrichter in Nürnberg vor teilweise enorme bürokratische Hürden mit extremem Koordinierungsaufwand gestellt wer- den. Hier besteht Verbesserungsbedarf, um ein Ermöglichungsklima zu erzeugen und als attraktiver Veranstaltungsstandort wahrgenommen zu werden. 4. Ressourcen a) Finanziell Zur Akquise bzw. Durchführung von Veranstaltungen und als Invest in das Zielerreichungsversprechen geeigneter Events ist ein entsprechendes Ver- anstaltungsbudget notwendig. Um Großsportveranstaltungen mit spürbarem Effekt bezüglich Bekanntheitsgrad und Image durchführen zu können, stel- len vergleichbare Städte jährlich 2 000 000 Euro bereit, die durch den Stadt- rat durch Einzelfallentscheidungen freigegeben werden. Darüber hinaus sollte der Sportverwaltung ein Sockelbudget in Höhe von 50 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um Veranstaltungen binden, sowie kleinere und mittelgroße Veranstaltungen als (soziale) Grund- lage des Veranstaltungskonzepts, durchführen zu können. 527 - 5 - b) Personell „Im Bereich der Verwaltungsinterna sollte Nürnberg in jedem Fall das Perso- nal für Großsportveranstaltungen erhöhen, um künftig gezieltere Maßnah- men durchführen zu können. Eine Erhöhung [von derzeit 0,2 VZÄ (Vollzeit- äquivalente)] auf 1,5 VZÄ ist hierbei sinnvoll (in Stuttgart sind es im Ver- gleich 4 + FSJler)“ [Haupt, T., Mayer, H. & Seitz, P. (2018). Gutachten für die Durchführung von Großsportveranstaltungen in Nürnberg. Hochschule für angewandtes Management. Unveröffentlicht.]. Als ersten Schritt zur Fort- führung der Konzeptarbeit und Umsetzung erster Maßnahmen wurde beim SportService eine halbe Stelle „Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Großsport- veranstaltungen und Spitzensport“ geschaffen, die voraussichtlich im dritten Quartal 2019 besetzt werden und sich dann zu etwa 0,25 VZÄ dem Bereich Großsportveranstaltungen widmen kann. IV. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Konzept für Großsportveranstaltungen als Basis für eine strategische Veranstaltungsakquise entsprechend der skizzierten Grundaus- richtung weiterzuentwickeln und zu schärfen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll ein jährliches Veranstaltungsbudget zur Förde- rung und Etablierung von „kleineren Großsportveranstaltungen“ (z.B. Beach Cup) in Höhe von 50 000 Euro geschaffen werden. Daneben soll die Option bestehen, große Events per Einzelfallentscheidung im Stadtrat zu etablieren. 528 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/089/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 04.06.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlagen: Entscheidungsvorlage FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019 Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019 Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019 Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019 Sachverhalt (kurz): Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage "Fuchsloch", Pegnitztal und Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 4543 A "AEG-Nordareal" eingeleitet. Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche dar. Die im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher gleichzeitig der FNP zu ändern (Darstellung als gemischte Baufläche). Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Die entstandenen Planungskosten sollen anteilig von den Investoren übernommen werden Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 11Ö 11 529 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ermittelt. 530 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA 531 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass: 1. für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019) bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird. 2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.04.2019, der Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichtes vom 29.04.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen - förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit - außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV) Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 04.06.2019 beschließt der Stadtrat 1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019) bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten 2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.4.2019, der Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichts vom 29.04.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen - förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit - außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereiene (AGBV) Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Bau GB ortsüblich bekannt zu machen. 532 1 Beilage Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Nach Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 werden die ehemaligen Produktionsge- bäude nördlich der Muggenhofer Straße untergenutzt. Künstler und Handwerker haben die be- stehenden Gebäude temporär gemietet. Die Freiflächen werden als PKW-Stellplätze und Lager- fläche genutzt oder liegen brach. Im Zentrum des Planungsgebiets befindet sich eine Wohn- siedlung. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbau- fläche dar. Das Plangebiet befindet sich derzeit größtenteils im bauplanungsrechtlichen Innenbereich im Sinne des §34 BauGB. Die Wohnbauflächen sind im Besitz verschiedener privater Eigentümer und einer Wohnbaugenossenschaft, ein Großteil der gewerblichen Bauflächen sind im Besitz einer Entwicklungsgesellschaft. Planung Das aus einem Workshop mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern und verschiedenen städtischen Dienststellen entstandene Konzept diente als Basis für den von dem Architektur- büro Gehl (Kopenhagen) erarbeiteten Rahmenplan. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und Kleingartenanlage „Fuchsloch“ soll als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist ein Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung. Der ca. 13 ha große Bereich liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist wahrschein- lich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet. Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene unver- siegelte Teilfläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen. Prüfung von Planungsalternativen Im Änderungsbereich besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht für gewerbliche Nutzungen. Die derzeitige Nutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage als klassischer Gewerbestandort besteht. Es ist daher nicht sinnvoll am Ziel einer gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche festzuhalten. Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die aktuellen FNP- Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, in denen auch Wohnbebauung möglich ist. Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung des hohen Wohnbedarfes sowie der Infrastrukturbedarfe geleistet. Verfahren Die für den Bereich geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 4543 A ist daher gleichzeitig auch der FNP zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Ö 11Ö 11 533 2 Kosten Die entstehenden Planungskosten sollen anteilig vom Investor übernommen werden. Zeitliche Umsetzung Die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (fOeB) sollen im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 04.06.2019 begutachtet und im Stadtrat am 26.06.2019 beschlossen werden. Die Einleitung und fOeB für den B-Plan Nr. 4543 A soll im AfS am 04.06.2019 beschlossen werden. Die fOeB wird anschließend für das FNP- Änderungsverfahren und das B-Planverfahren parallel durchgeführt. Fazit Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Quartiers im Be- reich nördlich der Muggenhofer Straße zu schaffen, wird die Einleitung des FNP- Änderungsverfahrens empfohlen. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit dem B-Planverfah- ren Nr. 4543 A erfolgen. Die Nach- bzw. Umnutzung von Brachflächen und untergenutzten Gewerbeflächen entspricht dem Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ sowie dem eines sparsamen Flächenverbrauchs. 534 Stadtplanungsamt 29. Änderung Bereich nördlich der Muggenhofer Straße Nürnberg, 30.04.2019 Änderungsbereich Zeichenerklärung FNP29 - U - 01 Leiter Stadtplanungsamt Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 0 100 200 300 400 500 N M 1 : 10 000 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan gez. Dengler Ö 11Ö 11 535 U U T T T T T T T T R R R Ü Ü LB L L L E Stadtplanungsamt wirksamer FNP: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße (29. AE) Nürnberg, 30.04.2019 Bereich der 29. Änderung Zeichenerklärung FNP29 - B - 00 Leiter Stadtplanungsamt Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 0 100 200 300 400 500 N M 1 : 10 000 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan gez. Dengler Ö 11Ö 11 536 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße BEGRÜNDUNG Vorentwurf Stand: 30.04.2019 Ö 11Ö 11 537 2 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße INHALTSVERZEICHNIS I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 3 I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: 3 I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 3 I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 3 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 3 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4 I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 4 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 5 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5 I.3.2.2. Fachplanungsrecht 6 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 6 I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 7 I.4.1. KONZEPT 7 I.4.2. VERKEHR 7 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 7 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7 I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG 8 I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 8 I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 8 I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 8 I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 9 I.5.3. FLÄCHENBILANZ 9 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG: 9 I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 9 II. UMWELTBERICHT (Stand 29.04.2019) als gesonderter Textteil III. ANLAGEN IV. QUELLENANGABEN 538 3 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und Kleingartenanlage „Fuchsloch“ ist nach der Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 als Gewerbefläche untergenutzt und soll als Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung entwickelt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den zu entwickelnden Bereich gewerbliche Bau- fläche dar. Zur Festsetzung der neuen Nutzungen wird der Bebauungsplan Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“ gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Für die in Aussicht genommenen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Vorausset- zungen des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach der Bebauungsplan (B -Plan) aus dem Flächennut- zungsplan zu entwickeln ist, nicht gegeben. Damit wird auch eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. No- vember 2017 (BGBI. I S. 3786). Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnatur - schutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Arti- kel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604) geändert wor- den ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen. Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP. I.2.2. VERFAHRENSABLAUF - EINLEITUNGSBESCHLUSS wird im weiteren Verfahren ergänzt - FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im weiteren Verfahren ergänzt - FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird im weiteren Verfahren ergänzt - BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird im weiteren Verfahren ergänzt 539 4 - ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird im weiteren Verfahren ergänzt I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Lage im Stadtgebiet Der Änderungsbereich befindet sich in der westlichen Außenstadt, Gemarkung Höfen, zwi- schen der Muggenhofer Straße im Süden und dem Pegnitztal im Norden. Er wird im Westen von der Bahnlinie Nürnberg Ost -Großmarkt und im Osten von der Verlängerung der Raabstraße und der Kleingartenanlage „Fuchsloch“ begrenzt. Der Änderungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ca. 13 ha groß. Anders als im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“, sind die Kleingärten an der Bahntrasse im Norden nicht eingeschlossen. Topographie Das Gebiet weist kaum Höhenunterschiede auf, es wird aber von dem ca. 5 m erhöhten Bahn- damm im Südwesten eingefasst. Dieser Höhenunterschied verliert sich entlang der Trasse in Richtung Nordwesten. Das sich im Norden anschließende Pegnitztal fällt um ca. 10 m ab. Gegenwärtige Nutzung und Baustruktur Im südlichen Zentrum des Änderungsgebietes entlang der Flotowstraße und Brucknerstraße befindet sich ein 2,2 ha großes Wohngebiet, geprägt von Einfamilienhäusern und Geschoss- wohnungsbauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Umrandet wird die Wohnbebau- ung von Gewerbebauten der ehemaligen Hausgeräteproduktionsstätte und großen versiegel- ten Flächen. Westlich des Wohngebietes liegt ein einstöckiges Gewerbegebäude, das verschi edene Ge- werbebetrieben wie Fitness Studio, Türenhersteller und Spielhallenausstattung beinhaltet. 540 5 Östlich des Wohngebietes an der Muggenhofer Straße befindet sich das achtstöckige Büro- gebäude „Business Terminal West“. Im westlichen Zentrum werden Parkflächen für einen Au- tohändler genutzt. Im Nördlichen Teil des Gebiets haben sich in der ehemaligen Produktions- stätte von Elektrogeräten als Zwischennutzung Künstler mit Werkstätten und Kleinbetriebe an- gesiedelt. Um die ehemalige Produktionsstätte herum befinden sich große brachliegende Flä- chen, Lagerflächen und Flächen, die als Parkflächen genutzt werden. Das ehemalige Pforten- gebäude des Produktionsgeländes wird als kleines Tages Café genutzt. Der Blickfang im Ge- biet ist der „lange Dahlmann“. Dieses ehemalige Förderband überspannt das AEG Süd- und Nordareal. Umgebung Südlich angrenzend an den Änderungsbereich liegt das AEG Südareal. Nach der Produktions- aufgabe ist dort ein kulturell, gewerblich und industriell genutztes Quartier entstanden. Im Os- ten schließt sich ein Sportplatz, die Geschwister Scholl Realschule, eine Kindertagesstätte und die Kleingartenanlage „Fuchsloch“ an den Änderungsbereich an. Nördlich des Areals beginnt das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West. An der nordwestlichen Gebietsgrenze liegt die Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt und dieser vorgelagert eine Kleingartenanlage. Westlich der Bahntrasse befindet sich die Faulschlammeindickung und die Sauersofferzeugungsanlage des Klärwerks I. Südlich des Klärwerks auf dem ehemaligen VAG Gelände Fuchsstraße/Adolf- Braun-Straße entsteht ein neues Wohnquartier. Vorbelastungen Das Änderungsgebiet liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist mit umweltgefähr- denden Stoffen belastet. Im Rahmen der Neubebauung wird der belastete Boden abgetragen. Die durch das benachbarte Klärwerk entstehenden Emissionen werden im Laufe des Verfah- rens ermittelt. Verkehr Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Muggenhofer Straße. Über die Fürther Straße besteht eine Anbindung zur U -Bahn. Das Gebiet ist an das Radwegenetz angebunden. Ge- mäß beschlossenem Nahverkehrsentwicklungsplan der St adt Nürnberg wird eine Reaktivie- rung der Ringbahn für den Personenverkehr mittel- bis langfristig angestrebt. Natur und Landschaft Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene Brach- fläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.03.2018 in Kraft ge- tretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, a n die die Bauleitplanung anzupas- sen ist: - In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung). - Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten aus- zuweisen (3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot). - Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächende- ckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 Soziales). - In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leistungs- fähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrieren (2.2.8 Inte- grierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen). 541 6 Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen: - Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeits- plätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gü- tern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingun- gen). - Bei der räumlichen Entwicklung Bayerns sollen die unterschiedlichen Ansprüche aller Bevöl- kerungsgruppen berücksichtigt werden (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung). - Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen). - Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr). Regionalplan Region Nürnberg (RP 7) Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug): - Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen und des Mittelzentrums Schwabach, hingewirkt werden (3.2.2 Wohnungswesen). - Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die Erschließung durch öffent- liche Personennahverkehrsmittel - insbesondere Schienenverkehrsmittel - geachtet werden (4.1.8. Verkehrsleitbild). - Das regionale Grundkonzept für den Radverkehr soll so ausgebildet werden, dass eine Ver- bindung der Orte miteinander und ein lückenloser Netzcharakter der Radwege entsteht (4.5.2.2. Radverkehr). Bebauungspläne und Zulässigkeit von Bauvorhaben Im Änderungsbereich gibt es mehrere rechtsverbindliche einfache Bebauungspläne mit Fest- setzungen zu Maß der Nutzung , überbaubarer Fläche, S traßenverkehrsfläche und öffentli- chem Grün. Diese sind Katasterblatt Nr. 96 und Nr. 97 zusammengefasst. Sie sind in Teilbe- reichen von der städtebaulichen Entwicklung überholt. Für den Großteil des Änderungsb ereichs besteht Bau recht auf der Grundlage von § 34 BauGB. Im nördlichen Änderungsbereich wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 35 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan Nr. 4543 nördlich der Fürther Straße, südöstlich der Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, südwestlich der Pegnitz und westlich der Raabstraße verfügt über einen Auf- stellungsbeschluss. Er wurde am 23.2.2006 eingeleitet. I.3.2.2. Fachplanungsrecht Stadterneuerungsgebiet Der zu ändernde Bereich liegt im förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebiet „Weststadt“ (Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau). Es besteht die sanierungsrecht- liche Genehmigungspflicht gem. § 144 Abs. 1 BauGB, außerdem steht der Stadt Nürnberg ein allgemeines Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Baulandbeschluss In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Stadtrat den Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg gefasst. Nach einer ersten Änderung gilt derzeit die Textversion des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg, Stand 18.10.2017. Der Beschluss enthält die Anforderungen der Stadt unter anderem hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus, der Grünflächenausstattung, der sozi- alen Infrastruktureinrichtungen und der Erschließung. 542 7 Masterplan Freiraum Das im Februar 2014 fertig gestellte Gutachten Masterplan Freiraum besteht aus dem Leit- bild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept. Dieses stellt die Grundlage für die Nürnberger Freiraumplanung dar und ist als Konzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für das AEG Nordareal wird im Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" mit dem Ziel „Grün Plus“ eine nicht konkretisierte Freiflächennutzung als Zwischennutzung formuliert. Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt Das INSEK Weststadt ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu verstehen. Es soll einen Or ientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung der Weststadt sowie für die Umsetzung von konkreten Projekten und Maßnahmen bieten. Der Aktionsplan fasst die Strategischen Projekte zum INSEK Weststadt zusammen. Für das AEG Nordareal sieht das Grün-/ Freiraumkonzept einen neuen Park auf dem AEG Nordareal vor. Zur Profilierung des Wohnstandorts soll neues Wohnen auf dem AEG Nordge- lände geschaffen werden. Gewerbeansiedlung auf dem Nordareal soll zur Profilierung des Gewerbestandorts beitragen. Das Quartier soll geöffnet und an den Pegnitzraum angebunden werden. Eigentumsverhältnisse Die Gewerbeflächen sind größtenteils im Besitz einer Entwicklungsgesellschaft. Einige wenige Gewerbeflächen gehören einem Automobilkonzern bzw. einer Immobilienverwaltungsgesell- schaft. Die bestehenden Einfamilienhäuser sind in Privateigentum, der Geschoßwohnungsbau im Eigentum einer Wohnungsbaugenossenschaft. I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG I.4.1. KONZEPT Aus einem Workshop zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern sowie ver- schiedenen städtischen Dienststellen ist ein Konzept zur Entwicklung des AEG Nordareals entstanden. Aus diesem Konzept hat das Architekturbüro Gehl (Kopenhagen) einen Rahmen- plan erarbeitet. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die erforderlichen Bau- leitplanverfahren Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitzauen und Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist eine Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung. I.4.2. VERKEHR Ziel der Verkehrsplanung ist es, Wegebeziehungen zu verknüpfen und einen fußgänger- und radfahrerfreundlichen Verkehr zu entwickeln. Die Haupterschließung erfolgt über die Muggen- hofer Straße. Die innere Gebietserschließung erfolgt durch einen Erschließungsring, der an die Muggenhofer Straße angebunde n ist. Neue Radwege werden mit r egionalen Radwegen verbunden. I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Ein zusammenhängender grüner Freiraum bildet den Mittelpunkt des Quartiers. Ein zentraler Quartiersplatz, der an die Haupt fahrradrichtung angebunden ist, schafft den Übergang vom Urbanen zum grünen Rand des Entwurfsgebiets. Der zentrale Platz nimmt mit 5000 m 2 die Hälfte des geplanten öffentlichen Freiraums von insgesamt 1 ha ein. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Als öffentlicher Belang sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse verschiedener Be- völkerungsgruppen in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob eine Planung 543 8 bestimmte Personengruppen in besonderer Weise betrifft (z.B. Männer , Frauen und Andere, ältere und jüngere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderungen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlicher beruflicher Stellung und Einkom- men). Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ergänzt. I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG Die Standortfestlegung wurde maßgeblich von der Tatsache bestimmt, dass nach dem Ende der Hausgeräteproduktion auf dem Gelände eine innerstädtische Brachfläche entstanden ist. Ohne eine städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals würde eine nicht entwickelte bzw. mindergenutzte Restfläche verbleiben. Das Gesamtgebiet ist hervorragend geeignet, um die städtischen Siedlungsflächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe und Grünflächen zumindest teilweise abzudecken. Dabei wird der gesetz- lichen Zielformulierung „Innen - vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen (siehe § 1 Abs. 5 BauGB) I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die Unternutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll an einer überwiegend gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitztal und Bahntrasse Nürnberg Ost -Großmarkt festzuhalten. Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die wirksamen FNP- Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich ist. Durch die Umnutzung des zentralen , innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet. Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus zu entwickelnde Festsetzung als Urbanes Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Sport. Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden. Keine der denkbaren Planungsalternativen (z.B. Darstellung als Wohnbaufl äche, als Fläche für Gemeinbedarf, als Grünfläche) für das Gebiet ist geeignet, die städtischen Flächenbedarfe in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städtischen Ziele beizutragen. Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und schonen- den Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das Ziel eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen. Ein Verzicht auf Entwicklung und damit die Beibehaltung des bestehenden Zustands (Nullva- riante), würde bedeuten, dass das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden könnte. I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist der betreffende Bereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt . Die Flächen mit bestehender Wohnnutzung (Brucknerstraße/ Flotowstraße) sind als Wohnbauflächen darge- stellt. Der nö rdliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgese- hene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdenden Stoffe “ ver- sehen. 544 9 wirksamer FNP, Ausschnitt Änderungsbereich mit Umgebung ohne Maßstab Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen aus denen Mischgebiete oder Urbane Gebiete entwickelt werden können. Da Teile des Änderungsbereiches erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können, wird die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belast ung durch umweltgefährdende Stoffe“ beibehalten, die auf weiterge- hende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgela- gerten Planungsebenen hinweisen soll. Für den zusammenhängenden grünen Freiraum mit zentralem Quartiersplatz wird überlagernd „Bereich für Grünflächenentwicklung“ dargestellt. I.5.3. FLÄCHENBILANZ wird im weiteren Verfahren ergänzt I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG Die Abwägung erfolgt nach Ermittlung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange im Rahmen des weiteren Verfahrens. Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und mögliche Ausgleichsmaßnah- men sind dem Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung zu entnehmen. I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT wird im weiteren Verfahren ergänzt Nürnberg, 30.04.2019 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 545 Luftbildausschnitt im Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße 29. Änderung des Flächennutzungs plans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschafta- plan – Bereich nördlich der Muggenhofer Straße 1. Entwurf Umweltbericht Stand: 29.04.2019 Umweltprüfung in der Bauleitplanung ©Stadt Nürnberg 2018 Ö 11Ö 11 546 2 Inhalt 1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3 1.1 Ziele der FNP-Änderung / Darstellungen ................................ ............................ 3 1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 3 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umwel tzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 7 2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 7 2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7 2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............... 8 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .... 9 2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ ...... 9 2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ ............ 9 2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 10 2.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ........ 10 2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 11 2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 11 2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 12 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 13 2.7 Luft, Licht, Wärme und Strahlung, Erschütterungen ................................ .......... 13 2.8 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 14 2.9 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 15 2.10 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ......................... 15 2.11 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 15 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 16 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleic h nachteiliger Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 16 5. Gebiete von gem einschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 16 6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 16 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 17 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 18 9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 18 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Anlage(n): 547 3 1. Einle itung Die 29. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) mit dem Be- bauungsplan-Verfahren Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“ durchgeführt. Mit diesem Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Entwicklung eines neues Stadtquartieres mit Wohn-, Gewerbe-, und Gastronomienutzungen und Frei- flächen bzw. Stadtplätzen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Haushaltsgeräteher- stellers AEG. Der Änderungsbereich der FNP-Änderung ist ca. 13 ha groß. Ausschnitt aus dem wirksame n Flächennutzungs- plan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land- schaftsplan, Stadt Nürnberg Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bo- denordnung Stand 2001 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg Umweltamt 1.1 Ziele de r FNP -Änderung / Darstellung en Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan ist der Änderungsbereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Flächen mit bestehender Wohnnutzung (Brucknerstr aße/ Flotowstraße) sind als Wohn bauflächen dargestellt. Der nördliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe“ versehen. Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen im gesamten Änderungsbereich, da die Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, das gesamte Areal als Fläche mit kleinteiliger Nut- zungsmischung zu entwickeln. Die gemischten Bauflächen sollen mit der Darstellung „Be- reich für Grünflächenentwicklung“ überlagert werden. Die Kennz eichnung „Für baul iche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefähr- dende Stoffe“ soll beibehalten werden. 1.2 Plangrundlagen • Die Umgebung des Änderungsbereichs ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) folgendermaßen dargestellt: Die östlich angren- zende Grünfläche (Kleingärten) ist im FNP mit dem Planzeichen „für bauliche Nutzung 548 4 vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belas- tet sind“ gekennzeichnet. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend sind weitere Gewerbliche Bauflächen (AEG -Südgelände) dargestellt. Die westlich angrenzenden Kleingärten entlang der Ringbahn sind Bestandteil von gewidmeten Bahnflächen und der Rahmenvereinbarung zur Flächenentwicklung der Konversi onsflächen der Bahn. Weiterhin verlaufen entlang der Ringbahn laut FNP eine Hauptverbundachse für das Biotopverbundsystem „magere Trockenstandorte“ und eine übergeordnete Freiraum- verbindung, die von der Rothenburger Straße kommend an das Pegnitztal anschli eßt. Nördlich angrenzend sind die Pegnitzaue, die Böschung und der Bereich oberhalb der Böschung als Grünfläche dargestellt, überlagert mit dem Landschaftsschutzgebiet Peg- nitztal-West (Nr. N(S)-01b) und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Eine übergeordnete Freiraumverbindung verläuft am Südufer parallel zur Pegnitz in Ost - West-Richtung überhalb der Böschungskante und verbindet den Wegeführung von Fürth über den Fuchslochsteg bis zur Johann-Sebastian-Bach-Straße. • Nach § 1a BauGB und den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2013 soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben wer- den. Das vorliegende Projekt dient der Umsetzung dieses Ziels. • Dem Grundsatz des Artikels 1a des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend sind nachteilige Beeinträchtigungen der Gewässer, insbesondere auch des Grundwassers, zu vermeiden. • Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist schädlichen Umweltein- wirkungen und Gefahren auch durch räumliche Planung wie der Anordnun g der ver- schiedenen Baugebiete zu begegnen (§ 50 BImSchG). • Im Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) ist der angrenzende Auebereich der Pegnitz ( Zielkarte 3 „Landschaft und Erhol ung“, 20. Änderung) als Landschaftsschutzgebiet und Regionaler Grünzug dargestellt. In der Begründungs- karte 1 (Ökologisch -funktionelle Raumgliederung) ist der Änderungsbereich als städ- tisch-industriell genutzt dargestellt. Die Zielkarte 2 (Siedlung und Versorgung) stellt den Bestand im Änderungsbereich als Gewerbliche Baufläche dar. Ziele werden nicht vor- gegeben. • Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich der FNP-Änderung: BBP 4543 (im Verfahren, Aufstellungsbeschluss 02/2006) • Im Rahmen des Grün- und Freiraum Konzeptes Weststadt (Planungsgruppe Land- schaft, 2012) wurden umfassende Entwicklungs - und Maßnahmenvorschläge für den Änderungsbereich und den angrenzenden Uferbereich der Pegnitz gemacht, die u.a. die Herstellung einer Verbindung für Fußgänger in Nord-Südrichtung und Verknüpfung der dicht bebauten Gebiete (Stadtteil Muggenhof) mit dem Pegnitztal beinhalten. Wei- tere Maßnahmenvorschläge sind u.a. die Verzahnung der neunen Bebauung mit dem Pegnitztal, die Neuanlage einer großen öffentlichen Grünfläche (abgestimmt auf die Neubebauung) und die Gestaltung von Stadtplätzen und verkehrsberuhigten Straßen- räumen. • Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Land- schaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vo rläufig gesi- cherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Untersu- chungsbereich nicht vorhanden. Ca. 60 m n ordöstlich des Änderungsbereiches liegt das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz (HQ 100) ; das Landschafts- schutzgebiet „Pegnitztal West“ (LSG-00536.07) beginnt bereits in ca. 20 m Entfernung vom Änderungsbereich. • Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG: Die westlich außerhalb des Planungsgebiets liegenden Gehölzbestände auf dem Ring- bahndamm sind in der Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg von der Fürther Straße bis zur Abzweigung des Ringbahnablegers als Biotope (Biotop-Nr.: N -1080-001 bis 549 5 004, Gehölze an der Bahnlinie zwischen Fürther Straße und Wetzendorf) erfasst. Bei der Erfassung am 24.07.2006 standen sie unter dem Schutz des Art. 13e und 13d Bay- NatSchG. Gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften (§ 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) wären Teilflächen der Biotope, die damals unter dem Schutz des Art. 13d BayNatSchG (z.B. wärmeliebende Säume) ge- fallen sind, weiterhin gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt. Weiterhin ist der nördlich angrenzende Gehölzbestand in der Stadtbiotopkartierung als Biotop-Nr.: N-1083-001 (Grünanlage und Gehölze am „Fuchsloch“ in Muggendorf) er- fasst. Auch dieser Biotop war bei der Erfassung am 25.07.2006 gemäß Art. 13d und 13e BayNatSchG geschützt. Die damals nach Art. 13e BayNatSchG g eschützten Be- reiche (z.B. Gehölze) haben nach heutiger Gesetzeslage keinen S chutzstatus mehr, die damals nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Flächen schon (s.o.). • Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) hat im Jahr 2009 eine unversiegelte Fläche im nordwestlichen Planungsbereich als „lokal bedeutsamen Lebensraum“ (Trockenstandort) bewertet. (vgl. Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen s.u.). Durch die derzeitige Nutzung als Lagerplatz für Schütt- güter ist dieser Bereich dementsprechend beeinträchtigt bzw. nicht mehr vorhanden • Natura 2000-Gebiete (FFH und/oder SPA)1 sind im Untersuchungsbereich und dessen näherer Umgebung nicht vorhanden. 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Gebiete der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur- schutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Specially Protected Areas) 550 6 Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen, Umweltamt Nürnberg 2009 Geltungsbereich aus dem 2006 eingeleiteten, früheren B-Plan-Verfahren Ergänzung Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung (Büro Klebe) 551 7 2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umw eltzus tands (Basiss ze nario ) s ow ie Bew ertung der Umw elt - a usw irk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Änderung Nr. 29 des Flächennutzungsplanes die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prog- nose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. 2.1 Fläche 2 Ausgangssituation Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen. Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist. Das Plangebiet liegt zwischen der Muggenhofer Straße und der Pegnitzaue im Stadtteil Muggenhof. Im Westen grenzen die Ringbahn sowie eine Kleingartensiedlung an den Gel- tungsbereich an. Im Osten grenzen die Kleingartensiedlung „Am Fuchsloch“ sowie Sport- anlagen der Realschule an den Änderungsbereich an. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 13 ha, darauf stehen gewerbliche Bau- ten, die derzeit v.a. als Ateliers und Werkstätten sowie als Lager- bzw. Logistikhallen ge- nutzt werden. Fast 90 % des Plangebietes sind überbaut bzw. versiegelt. Die verbleiben- den unversiegelten Bereiche (ca. 10 %) sind meist mit Gehölzen oder mit Ruderalvegeta- tion bewachsen. Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land - und forstwirtschaftlich genutzten oder natur- belassenen Flächen sowie natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwand- lung in Siedlungs-, Verkehrs- und/oder Grünflächen. Es handelt sich hier vielmehr um eine Umnutzung bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen in einer derzeit mit diversen Zwi- schennutzungen belegten Gewerbebrache (Maßnahme der Innenentwicklung) . Erhebli- che Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher nicht erwartet. 2.2 Boden Ausgangssituation Das Plangebiet ist Teil der durch jüngere Ablagerungen der Pegnitz überformten Keuper- landschaft. Die geologische Grundlage im Änderungsbereich (quartäre Terrassensa nde der Pegnitz über Gesteinen des Sandsteinkeu pers) sind durch die urbane Struktur stark überformt (künstliche Aufschüttung / Altablagerung / Deponie). Die Böden im Änderungs- bereich sind – wie große Teile des Nürnberger Stadtgebiets – stark anthropogen überformt und versiegelt. Die oben beschriebene, starke Versiegelung beeinträchtigt die Bodenfunk- tionen massiv. Genauere Angaben zu den vorgefundenen Altlasten, den Ergebnissen bisheriger Untersu- chungen, den bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und den noch ausstehenden Gutachten sind dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4543 A zu entnehmen. 2 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff. 552 8 Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Neudarstellung als gemischte Baufläche wird der maximal mögliche Versiege- lungsgrad im Vergleich zur wirksamen Darstellung als gewerbliche Baufläche nicht erhöht. Im Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße erfolgt eine Umwidmung zur gemischten Baufläche. Eine Erhöhung der GRZ (durch einen B-Plan oder im Rahmen einer veränder- ten Beurteilung nach § 34 BauGB) ist dadurch mittel- bis langfristig grundsätzlich möglich. Durch die Darstellung als gemischte Baufläche mit den zusätzlichen (schwimmenden) Planzeichen: „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Be- lastung durch umweltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird zum einen die Versorgung der Baufläche mit Grünflächen (unversiegelte Bereiche) ange- strebt und zum anderen der Hinweis gegeben, dass bei der Umsetzung der Baumaßnah- men mit einer entspr echenden Schadstoffbelastung der Böden und den daraus resultie- renden Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden muss. Aufgrund der vorhandenen (fast vollflächigen) Versiegelung und der bekannten Bodenbelastung ist von einer deutlichen Vorbelastung auszugehen. Da durch die Neudarstellung als Bauflächen ausgewiesene und bereits bebaute und er- schlossene Flächen einer Wiedernutzung zugeführt werden können, handelt es sich um eine Flächenrecyclingmaßnahme, die grundsätzlich für das Schutzgut Boden günstig zu bewerten ist. Damit wird der Bedarf an bislang unbebauter Fläche reduziert und dem Bo- denschutzgebot nach § 1a BauGB (sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden) in größerem Umfange entsprochen. Die Planungsauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind daher als nicht erheblich ein- zustufen. Eine Ausnahme bildet der Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße; hier kann die Umwidmung von Wohnbaufläche zu gemischter Baufläche zu erheblichen Aus- wirkungen führen. 2.3 Wasser Ausgangssituation Es sind keine Wassers chutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete von der Änderung betroffen. Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden, die Pegni- tzaue grenzt jedoch unmittelbar im Nordosten an. Die Pegnitz ist hier Gewässer I. Ordnung; ihre Aue prägt die Topogr aphie der gesamten Stadt Nürnberg und dient als wichtiger Er- holungsraum von gesamtstädtischer Bedeutung. Der Änderungsbereich ist bereits stark versiegelt (s.o.) und wird aktuell im Mischsystem entwässert, so dass die Grundwasserneubildung im Gebiet fast vollständig unterbrochen ist. Weiterhin ist eine Vorbelastung des Grundwassers mit Schadstoffen nicht auszuschlie- ßen (teilweise erhöhte LHKW-Konzentrationen, die aber in keinem unmittelbaren Zusam- menhang mit der Altdeponie stehen, außerdem Arsen- und PAK-Belastungen). Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Während der Bauphase sind keine negativen Auswir kungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten, da die Böden bereits stark versiegelt sind und weder dem Wasserrückhalt noch der Grundwasserneubildung dienen. Durch die aktuell vorhandene, fast vollständige Ver- siegelung im Änderungsbereich wird Niederschlagswasser der direkten Grund - oder Bo- denwasseranreicherung entzogen. Der baurechtlich zulässige Versiegelungsgrad wird im Vergleich zur rechtswirksamen Darstellung nicht erhöht (s.o.). Durch die Planzeichen: „Für 553 9 bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um- weltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ (s.o.) wird eine auf B- Plan-Ebene (durch Festsetzungen zu Altlastensanierung und Grünflächen) zu konkretisie- rende Eingriffsminimierung auch hinsichtlich des Schutzgutes Wasser vorbereitet. Da ge- mäß bereits durchgeführter Untersuchungen vom Sanierungsbedarf großer Teilbereiche des anstehenden Bodens innerhalb der Änderungsfläche auszugehen ist, die auch Abdich- tungsmaßnahmen beinhalten, bleibt eine dauerhafte Versiegelung in den tieferen Boden- schichten dieser Teilbereiche bestehen, welche die Grundwasserneubildung unterbinden. Im Rahmen der Sanierung sind jedoch auch hinsichtlich der Grundwasserqualität Verbes- serungen zu erwarten. Bis zum Vorliegen nähe rer Informationen zur Entwässerung des geplanten Baugebiets kann noch keine abschließende Einschätzung der Planungsauswirkungen auf den Wa s- serhaushalt getroffen werden. 2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen Ausgangssituation / Bestand Da der Änderungsbereich größtenteils versiegelt ist, bestehen kaum bewachsene Flächen. Es sind nur kleinflächig Gehölze, Brachflächen und Flächen mit durchlässigen Belägen vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (Brucknerstrasse, Flotowstrasse) befinden sich Hausgärten mit hohem Gehölzanteil. Insgesamt wird die Bedeutung des Än- derungsbereiches für das Schutzgut Vegetation aufgrund des hohen Versiegelungsgrades als gering ein gestuft. Lediglich die oben angesprochenen, kleinflächig vorhandenen Ge- hölzbereiche sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Vegetation. Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Gegenüber der wirksamen Darstellung kann lediglich im Bereich der bestehenden Wohn- baufläche der Versiegelungsgrad erhöht und dadurch Vegetation entfernt werden. Durch das zusätzliche (schwimmende) Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird eine Erhöhung des Anteils an Vegetationsflächen im Vergleich zum Bestand und zur Pla- nung laut wirksamem FNP angestrebt; für große Teile des Plangebiets stellt dies hinsicht- lich der Vegetation und der biologischen Vielfalt eine Aufwertung im Vergleich zum rechts- wirksamen FNP dar. Geplante Eingriffe in die Gehölzbestände und erforderliche Baumro- dungen müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Ver- ringerungs-, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Insgesamt sind die Beeinträchtigungen der Vegetation durch die Umwidmung zu einer gemischten Bauflä- che als nicht erheblich einzustufen. 2.4.2 Tiere Ausgangssituation / Bestand Der Änderungsbereich ist Teil der dicht bebauten Innenstadtbereiche in Muggenhof und weist aufgrund der dominierenden gewerblichen Nutzung kaum Habitate für Tierarten auf. Bereits im Jahr 2010 wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das Än- derungsgebiet und den südlich angrenzenden Bereich (AEG Süd) erarbeitet. Im Rahmen des parallel zur F NP-Änderung durchgeführten B-Planverfahrens Nr. 4543 A wird diese nun aktualisiert. 554 10 Auswirkungen / Prognose Welche Tierarten durch die Planänderung betroffen sein könnten, kann daher noch nicht abschließend festgestellt werden. Die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beauf- tragte saP wird nach der Bestandaufnahme und Bewertung der Tierbestände bzw. deren, durch die Änderung verursachten Beeinträchtigungen entsprechende Verringerungs- und Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen vorgeben, um etwaige Eingriffe zu kompensie- ren. Durch die Umwidmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio- diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Leb ensräume (s. Kap. 2.4.1/ 2.4.2) gegeben. Durch die Umwi dmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. 2.5 Landschaft Ausgangssituation Im Planungsgebiet sind aufgrund der ehemaligen und bestehenden Nutzungen nur wenige, das Untersuchungsgebiet prägende Einzelbäume, Gehölzbestände und Vegetationsstruk- turen vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung sind Hausgärten mit vielen Gehölzen vorhanden. Der dichte Gehölzbestand entlang der nordöstlichen Grenze des Än- derungsbereichs schirmt den Bereich zur Pegnitz hin ab, und wirkt auch optisch in das Gebiet hinein. Die Pegnitzaue als lineare Großstruktur prägt das gesamte Stadtgebiet und stellt eine grüne Verbindung von Nürnberg nach Fürth dar. Die südlich und östlich angren- zenden Bereiche sind – ebenso wie die weitere städtische Umgebung zwischen Fürth und Nürnberg - städtisch geprägt und durch einen Wechsel von Wohn- und Gewerbenutzungen sowie durch die Fürther Straße und die Maximilianstraße gekennzeichnet. Im Westen schließt die Ringbahn an das Planungsgebiet an. Die Bedeutung des Änderungsbereichs selbst für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist insgesamt als gering einzustufen. Auswirkungen / Prognose Bau- betriebsbedingte Auswirkungen Baubedingt entstehen temporäre Beeinträchtigungen des Ortsbildes durch Baustellenein- richtungen, Lagerflächen und Baumaschinen. Betriebsbedingt sind keine negativen Veränderungen zu befürchten, da der dichte Gehölz- bestand am Südrand der Pegnitzaue eine gute Einsehbarkeit der gemischten Baufläche von den Erholungs- und Grünflächen in der Aue aus verhindert. Über die Darstellung „Be- reich für Grünflächenentwicklung“ wird zudem eine Durchgrünung der Baufläche angeregt, die sich positiv auf das das Orts- bzw. Landschaftsbild auswirken würde. Aufgrund der insgesamt geringen Bedeutung des Bestandes für das Schutzgut Landschaft, der schlechten Einsehbarkeit der Baukörper vom Pegnitztal aus und der zu erwartenden Verbesserungen sind die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Landschafts- und Orts- bild als nicht erheblich zu bewerten. 555 11 2.6 Menschliche Gesundheit 2.6.1 Erholung Ausgangssituation Eine Erholungsnutzung ist im Planungsgebiet derzeit nicht möglich. Auch eine Durchque- rungsmöglichkeit des Gebietes fehlt. Beim Pegnitztal - West, an dessen Südrand der Änderungsbereich (das ehemalige AEG- Areal) angrenzt, handelt es sich um einen überör tlich bedeutsamen, naturnahen Erho- lungsraum. Das Pegnitztal stellt einen linearen Erholungsraum von gesamtstädtischer Be- deutung dar, es stellt auch eine gute, Fuß- und Radwegeverbindung von Nürnberg nach Fürth dar. Der Erholungsraum und die Wegeverbindungen sind stark frequentiert. Der Fuchslochsteg bietet eine wichtige Rad- und Fußweganbindung durch die Querungs- möglichkeit der Pegnitz und den Anschluß an die gute Fuß- und Radwegeverbindung am Nordufer. Weiter östlich fehlt eine direkte Querverbindung für F ußgänger vom Pegnitztal zu den stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Stadtteilen Muggenhof.und Eberhardshof. Die Fuß- und Radwegverbindung entlang des Südufers ist von übergeordneter Bedeutung und verbindet den Fuchlochsteg mit dem Kinderspielplatz Fuchsloch in der Johann-Sebas- tian-Bach-Straße. Derzeit existiert keine weitere durchgängige Verbindung bis zur Brücke am Nordwestring. Im Westen und Osten grenzen Kleingartensiedlungen an den Änderungsbereich an. Weiter östlich entlang der Uferterrassen liegen das Klärwerk II, ein kleiner Allwettersport- platz mit Laufbahn des Zentrums für Hörgeschädigte und ein kleiner Spielplatz. Die Ge- ruchsbelastung des Klärwerks stellt eine Vorbelastung für die Erholungsnutzung am Peg- nitz-Südufer dar. Die Gärten der bestehenden Wohnbebauung im Bereich Brucknerstraße / Flotowstraße werden derzeit von den Bewohnern der dortigen Häuser für die Erholung genutzt. Mit den Pegnitzauen im Bereich des Westbades stehen großflächige Erholungsflächen mit Liege- wiesen, Bolzplätzen, Grillgelegenheiten sowie für Spaziergänge mit und ohne Hund zur Verfügung, die jedoch aufgrund einer fehlenden direkten Querungsmöglichkeit nur über den Fuchslochsteg erreichbar sind. Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Während der Bauphase kommt es zu Beeinträchtigungen der innerhalb des Änderungsbe- reiches liegenden Hausgärten der bestehenden Wohnbebauung und den direkt angren- zenden Kleingärten durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahrzeugen, die je- doch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Der Hauptteil des Änderungsbereiches hat derzeit keine Bedeutung für die Erholungsnutzung, deshalb sind keine Beeinträchti- gungen zu erwarten. Durch die geplanten Grünflächen innerhalb des Änderungsbereiches (Planzeichen: „Be- reich für Grünflächenentwicklung“), die im Rahmen des parallel erstellten B ebauungspla- nes näher definiert werden, soll die geplante Bebauung an das Pegnitztal anschließen und Durchgangsmöglichkeiten bieten, um von der Mug genhoferstraße aus ins Pegnit ztal zu gelangen. Bei der Anlage der Grünflächen müssen die Vorbelastungen durch die Deponie und daraus resultierende Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden (Planzeichen: „ Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um- weltgefährdende Stoffe“). 556 12 Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Erholungseignung des Plangebietes im Vergleich zur Bestandssituation zwar deutlich aufgewertet wird, dass aber durch die Um- nutzung des Gebietes (Gemischte Baufläche statt Gewerbliche Baufläche) auch ein großer zusätzlicher Bedarf an privaten und öffentlichen Erholungsflächen generiert wird. Auf FNP- Ebene können die zu schaffenden Grünflächen maßstabsbedingt nicht dargestellt werden, über das Planzeichen „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird die Schaffung von Grün- flächen jedoch planerisch vorbereitet. Erhebliche negative Auswirkungen werden daher nicht erwartet. 2.6.2 Lärm • Baubedingte Auswirkungen (hier: Baulärm) Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gemischter Bauflä che entstehen keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Lärmemis- sionen, so dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind. • Verkehrslärm Ausgangssituation Von außen auf das Gebiet einwirkender Lärm ist im vorl iegenden Fall voraussichtlich ein eher untergeordnetes Problem: Straßenverkehrslärm entsteht durch die nicht besonders stark befahrene Muggenhofer Straße. Die stark befahrene Fürther Straße hat voraussicht- lich aufgrund ihrer Entfernung zum Änderungsbereich und der dazwischen liegenden Ge- bäude keine Auswirkungen auf den Änderungsbereich. Gleiches gilt hinsichtlich des Schienenverkehrslärms der offen über der Fürther Straße ge- führten U-Bahn sowie für den Betriebslärm der U-Bahnstation Eberhardshof. An der Westgrenze des Änderungsbereichs entsteht Lärm durch die Ringbahn, der jedoch aufgrund der geringen Zugfrequenz nur selten auftritt. Auswirkungen / Prognose Durch die Änderung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz-Verkehr der neuen Bewohner sowie An- lieferungsverkehr. Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird weniger Anlieferverkehr (Schwerlastverkehr) und mehr Individualverkehr (Kfz-Verkehr) ge- neriert. Im Bereich der Wohnbaufläche sind keine Veränderungen zu erwarten. Zum B-Plan-Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Schallschutzgutachten er- stellt, auf deren Grundlage die Lärmimmissionen und- Emissionen untersucht und entspre- chende Vorschläge für im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu befürch- ten. • Gewerbelärm Ausgangssituation Vorhandene Emittenten von Gewerbelärm in der Umgebung des geplanten Quartiers sind das nordwestlich gelegene Klärwerk I , verschiedene Gewerbebetriebe in einer Halle am südwestlichen Rand des Planungsgebiets, die evtl. bestehen bleiben, diverse gastronomi- sche und kulturelle Einrichtungen sowie Büro -, Einzelhandels- und Hochschulnutzungen im AEG-Südgelände und verschiedene Firmen im Bürogebäude Muggenhofer Str. 136. Auswirkungen / Prognose Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird die gemischte Bau- fläche aufgrund des geringeren Gewerbeanteil weniger Lärm nach außen emittieren, zu- 557 13 dem sind die für auf das Gebiet einwirkende Lärmimmissionen relevanten Grenzwerte ge- ringer. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt, welches die Lärmeinwirkung auf das Plangebiet und auf die dort unter anderem vorgesehenen und be- stehenden Wohnnutzungen untersucht. In diesem Gutachten werden dann Vorschläge für im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht um gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse im und in der näheren Umgebung des Änderungsbereiches zu gewähr- leisten. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu befürchten. 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG: Störfallbetriebe sind in der Umgebung des Änderungsbereiches nicht vorhanden. Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Eine bau- oder betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen ist daher nicht gegeben. 2.7 Luft , Licht, Wärme und S trahlung, Erschütterungen Ausgangssituation Die Luftqualität im Änderungsbereich ist – v.a. in den Sommermonaten - (wie für städtische Bereiche in der Umgebung großer Verkehrstrassen typisch) voraussichtlich durch Ab- gasemissionen beeinträchtigt, wird aber andererseits durch die Frischluftzufuhr aus der Pegnitzaue verbessert. Die Geruchsbelästigung durch die benachbarte Kläranlage (Klärwerk I) wurde im Rahmen eines Geruchsgutachtens näher untersucht (Ingenieurbüro Rau in Zusammenarbeit mit DEKRA In dustrial GmbH, 07.09.2012). Demnach wird der relevante Richtwert nach GIRL für Wohn- und Mischgebiete (10% Geruchsstundenhäufigkeit) im Istzustand der Klär- anlage nur im westlichen Randbereich des Geltungsbereich überschritten.3 Da diese Mes- sergebnisse jedoch aufgrund der verwendeten Ausgangsannahmen und Messtechniken einer deutlichen Unschärfe unterliegen, wurden zusätzlich 10 orientierende Einzelbege- hungen bei verschiedenen Windrichtungen durchgeführt, um über die konkrete Geruchs- wahrnehmung so genannte Ge ruchswahrnehmungsgrenzen abzuleiten. Die dabei ermit- telten Grenzen der Geruchsbe lastung liegen deutlich weiter westlich und tangieren den Geltungsbereich nicht. Außerdem wurde eine Geruchsprognose für den Planfall gerechnet, dass Maßnahmen zur Geruchsreduzierung an zwei sehr geruchintensive Quellen im Klär- werk I durchgeführt werden (Abschaltung Faulstufe III, Geruchsreduzierung am Abluftwä- scher der Schlammstapelung), deren Umsetzung laut Gutachten bis Ende 2015 geplant war. In diesem Fall reicht die Überschreitung der Richtwerte kaum über die ca. 250m west- lich des Geltungsbereichs gelegene Adolf-Braun-Straße hinaus. Ob diese Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt wurden, ist nicht bekannt. Aufgrund der größeren Entfernung des östlich des Plangebietes gelegenen Klärwerks II sowie der Hauptwindrichtung (West), sind Überschreitungen der Gren zwerte von Ge- ruchsimmissionen nicht zu erwarten. Die Erstellung eines Geruchsgutachtens für das Klär- werk II ist daher nicht notwendig. 3 Dies betrifft jedoch nur die Geruchsemissionen des Klärwerks I. 558 14 Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen/ Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gem ischter Baufläche entstehen keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Beeinträch- tigungen durch Staubanreicherung in der Luft, Verkehrsabgase u nd Erschütterungen, so dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind. Ob die geplante Bebauung einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität haben wird, lässt sich erst nach Fertigstellung eines im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erstel- lenden Verkehrsgutachtens beurteilen. Geruchsbelastungen im Änderungsbereich durch das Klärwerk I können anhand des vorliegenden Gutachtens ausgeschlossen werden; be- züglich des Klärwerks II sind aufgrund der Entfernung und der Hauptwindrichtung keine Belastungen zu erwarten. Durch die geplante Mischnutzung der Änderungsfläche ist nicht mit der Entstehung von elektromagnetischen Feldern, Strahlungen oder Wärmeentwicklungen zu rechnen. Im wei- teren Umfeld der geplanten Bebauung sind keine bestehenden A nlagen oder Einrichtun- gen bekannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der geplanten Nutzung erzeugen könn- ten. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen verändert sich durch die Umwidmung in eine gemischte Baufläche nicht. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. 2.8 Klima Ausgangssituation Für das Schutzgut Klima ist im Planungsbereich, da es sich um ein bebautes Gebiet mit hohem Versiegelungsgrad handelt, eine Vorbelastungssituation gegeben. Im Stadtklima- gutachten Nürnberg (2014) ist der Änderungsbereich als Siedlungsfläche mit ungünstiger bioklimatischer Situation dargestellt. Die Wohn baufläche im Bereich der Brucknerstraße mit den zugehörigen Gärten ist als Siedlungsbereich mit weniger günstiger bis günstiger bioklimatischer Situation dargestellt, die Pegnitzaue als Ausgleichsraum mit sehr hoher bi- oklimatischer Bedeutung. Laut der Klimafunktionskarte im Stadtklimagutachten fungiert das westliche Pegnitztal als Kaltluftleitbahn. Der Westfriedhof, der im Norden daran anschließt, unterstützt die Leitbahn zusätzlich. Die Kaltluft kann über diese Grün- und Freiflächen rund um die Pegnitz fast bis zum Stadtkern vordringen. Auswirkungen / Prognose Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Das Kleinklima über den Flächen im Planungsgebiet wird sich durch die Änderung positiv verändern, da der Versiegelungsgrad im Vergleich zu einer gewerblichen Baufläche ver- ringert wird und durch das Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ die planeri- schen Voraussetzungen für neue Vegetationsflächen geschaffen werden, die im Vergleich zu den derzeit fast vollständig versiegelten Flächen eine deutliche Verbesserung darstel- len. Dadurch wird die Evapotranspiration im Änderungsbereich deutlich erhöht, was zu ei- ner Erhöhung der Luftfeuchte und zu einer Verringerung der Temperaturspitzen im Tages- und Jahresgang führt. Durch die geplanten Grünflächen werden Vorschläge des Stadtkli- magutachtens (Erhöhung des Vegetationsanteils, Entsiegelung) umgesetzt. Durch die ge- plante Bebauung wird die im Stadtklimagutachten dargestellte Kaltluftleitbahn im Pegnitztal nicht beeinträchtigt. Die geplante Umnutzung führt voraussichtlich nicht zu einer relevanten zusätzlichen CO2 - Belastung der Atmosphäre; d.h. im Vergleich zur bisher dargestellten gewerblichen Bau- fläche ist eine zusätzliche CO2 -Belastung nicht zu erwarten. 559 15 Aussagen zu einer vorsorgenden Planung in Bezug auf die zu erwartenden klimatis chen Veränderungen werden zum Entwurf ergänzt. Die Auswirkungen der Planung können noch nicht abschließend beurteilt werden. 2.9 Abfall 4 Ausgangssituation Das Plangebiet ist derzeit durch massive Altablagerungen und entsprechende Bodenbe- lastungen geprägt (s. Kap. 2.2). Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Bezüglich der während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind keine Besonderheiten zu er- warten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefähr- dungen ausgeschlossen und eine möglichst energiesp arende und ressourcenschonende Entsorgung sichergestellt. Betriebsbedingte Auswirkungen Bei den langfristig im Bereich des geplanten Stadtquartiers anfallenden Abfällen handelt es sich um gewöhnlichen Hausmüll und gewöhnliche Abfälle aus Büro- und Gastronomie- nutzungen, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. , es sind keine erheblichen Eingriffe zu erwarten. 2.10 Kultur - und Sachgüter Ausgangssituation Laut dem bayerischen Denkmalatlas sind Bau - oder Bodendenkmäler im Änderungsbe- reich des FNP nicht vorhanden. Im Bereich der angrenzenden weiten Flussaue und an- grenzenden Terrassen und somit auch im Änderungsbereich ist aber mit jungpaläolithi- schen, mittelpaläolithischen und/oder spätpaläolithischen Funden zu rechnen. Ca. 200 m flussaufwärts liegt als Le sefund frühmittelalterliche Keramik vor. D er Änderungsbereich liegt im Bereich einer möglichen, derzei t nicht lokalisierten, frühmit telalterlichen Besied- lung. Auswirkungen / Prognose Die Fläche muss als Verdachtsfläche für Bodendenkmäler eingeordnet werde n. Bei Bo- deneingriffen werden deshalb Untersuchungsmaßnahmen erforderlich. Die Details sind im weiteren Verfahren zu klären. 2.11 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B. zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der Grundwasserneubildu ng. Dar- über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu erheblich negativen Auswirkungen führen, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet. 4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen 560 16 3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung / Nullva ria nte Angesichts der aktuellen , schon seit längerer Zeit bestehenden Unternutzung ist davon auszugehen, dass für großflächige Gewerbenutzungen an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage besteht (s. Kap. 6). Somit wäre ein Verzicht auf die Änderung des FNP mit einer Beibehaltung des bestehenden Zustands gleichzusetzen, d.h. die Umsetzung einer gewerblichen Entwicklung über einen Bebauungsplan ist an diesem Standort als unwahr- scheinlich einzustufen . Wenn die Fläche im aktuell bestehenden Zustand verbleiben würde, würden sich hinsichtlich der oben beschriebenen Kriterien bzw. Schutzgüter keine nennenswerten Veränderungen ergeben, denn eine durch die Unternutzung bedingte Ve- getationsentwicklung im Rahmen von Sukzessionsprozessen wird durch den hohen Ver- siegelungsgrad weitgehend verhindert. Die Altlastenproblematik würde ungelöst und die entsprechenden Belastungen von Boden und Grundwasser bestehen bleiben. Zudem könnte das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden. 4. Ma ßna hme n zur Ve rme idung, Verrin gerung und zum Aus gle ich na chteiliger Umw elta usw irk unge n Erste Vorschläge für Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -verringerung sind im Ka- pitel 2 zu den jeweiligen Kriterien bzw. Schutzgütern aufgeführt. Detaillierte Vermeidungs- , Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens Nr. 4543 A zu definieren. Die artenschutzrechtlichen Anforderungen werden auf der Ebene des parallel erstellten Bebauungsplanes untersucht. Dazu wird derzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung (saP) erstellt. 5. Ge bie te von gem einsc ha ftlic her Be deutung (Fauna -Flor a- Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne des Bundesnatursc hutzge setzes Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 6. Ge prüfte Alternative n Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Bau- recht für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die aktuelle und schon seit län- gerer Zeit bestehende Unternutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll, am Ziel einer gewerbli- chen Nutzung für den gesamten Nordteil des ehemaligen AEG-Geländes festzuhalten (Flä- che zwischen Ringbahn, Pegnitzaue, Muggenhofer Straße und dem Sportplatz sowie den Kleingärten an der Nicolaistraße). Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, übe r die wirksamen FNP-Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich ist. Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur De- ckung des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet. Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu entwickelnde Festset zung als Urbanes 561 17 Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Ver- sorgung, Bildung, Kultur und Sport. Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden. Keine der denkbaren Planungsalternativen für das Gebiet (z.B. Darstellung als Wohnbau- fläche, als Fläche für Gemeinbedarf, als Grünfläche) ist geeignet, die städtischen Flächen- bedarfe in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städti- schen Ziele beizutragen. Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und scho- nenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das Ziel eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen. Die geplanten Nutzungen können auch nic ht alternativ an anderer Stelle im Stadtgebiet verortet werden. Die Gegenüberstellung der flächenrelevanten Nachfrage mit den vorhan- denen Potentialfläch en (Bauflächenkataster, Baulückenkataster, Nachverdichtungskon- zepte) zeigt vielmehr, dass kumulativ die Ausschöpfung aller vorhandenen Innenentwick- lungspotentiale und die Umnutzung von brachgefallenen Arealen erforderlich ist. Auch für alle anderen verfügb aren Konversionsflächen vergleichbarer Größe im Innenbereich fin- den bereits Planungen statt, um die oben genannten hohen Bedarfe zu decken. Aufgrund dieser städtebaulichen Beurteilung der verschiedenen Alternativen, die im Er- gebnis zu der nun im Rahmen der FNP -Änderung weiterverfolgten Lösung führte, wurde eine Prüfung der Umweltauswirkungen für keine der Planungsalternativen durchgeführt. 7. Me thodik / Hinw eis e a uf Sc hw ie rigkeite n und Kenntnislücke n Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht und Maß- nahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringe- rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt, soweit dies auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich ist. Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran- gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt): • Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan , Stadt Nürnberg • Stadtklimagutachten (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt • Masterplan Freiraum: - Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt - Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013), Stadt Nürnberg Umweltamt • Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012), Amt für Wohnen und Stadtentwicklung Nürnberg • Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept 5 (INSEK) „W eststadt“ (2012) , Amt für Wohnen und Stadtentwicklung Nürnberg • Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012) , Stadt Nürnberg Umweltamt / Planungsgruppe Landschaft Nürnberg 5 wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt 562 18 • Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008), Stadt Nürnberg Umweltamt • Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996), Stadt Nürnberg Umwelt- amt • Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung), Bayer. Landesamt für Umwelt • Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977), Bay. Geolo- gisches Landesamt • Geländebegehungen (Umweltbelange) am 05.11.2018, 26.11.2018 , 29.11.2019 und 28.03.2019 • AEG-Nordareal Nürnberg, Orientierende Altlasten - und Baugrunduntersuchung, Gutachten (30.06.2014), LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Nürnb erg Kenntnislücken: Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bestehen keine nennenswerten Kennt- nislücken. Im Umweltbericht zum parallel erstellten Bebauungsplans werden zum Entwurf noch ab- schließende Aussagen zu den Umweltbelangen Lärmimmissione n, planinduziertes Ver- kehrsaufkommen, Artenschutz, Entwässerung, Luftbelastung, Mobilitätskonzept, Energie- konzept, Sanierung/Altlasten/Deponie ergänzt. 8. Ma ßna hme n zur Übe rw achung (Monitoring) Der Status des Flächennutzungs- und Landschaftsplans als vorbereitender Bauleitplan be- dingt, dass die konkreten Umweltauswirkungen der Planung erst auf den oben genannten nachfolgenden Planungsebenen in ausreichender Detailschärfe überprüfbar sind. Auch Aussagen zu sinnvollen Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der jewei ls vorgesehenen Aus- gleichsmaßnahmen können erst nach Zuordnung und konkreterer Planung der Ausgleichs- flächen und –maßnahmen getroffen werden. Näheres zum Monitoring ist daher auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzu- legen (vgl. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4543 A). 9. Zusa mme nfass ung Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind im Änderungsbereich großflächig Gewerb- liche Bauflächen und kleinflächig Wohnbauflächen dargestellt. Im Rahmen der geplanten Änderung werden beide Bereiche als Gemi schte Baufläche dargestellt . Die gemischten Bauflächen sollen mit der Darstellung „Bereich für Grünflächenentwicklung“ überlagert wer- den. Die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe“ soll beibehalten werden. Ziel ist die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum auf bereits stark versiegelten Flä- chen in Kombination mit gewerblichen, kulturellen und gastronomischen Nutzungen. Relevante Eingriffe in den Naturhaushalt und Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter wur- den im vorliegenden Umweltbericht - soweit im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich und zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich - beschrieben und bewertet. Erheb- liche Auswirkungen durch die Umwidmung zu gemischter Baufläche sind nach derzeitigem Stand nur im Hinblick auf das Kriterium Boden und dort nur in Bezug auf den relativ kleinen, im wirksamen FNP als Wohnbaufläche dargestellten Teilbereich zu erwarten. B ezüglich 563 19 der Kriterien Klima und Kultur - und Sachgüter kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage hinsichtlich der Erheblichkeit getroffen werden. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungs- amt und dem Umweltamt Nürnberg erstellt. Er stellt die ersten Ergebnisse der gem. § 2 (4) BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtig- ten Änderungen der FNP-Darstellungen dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben. Die durchgeführte Umweltprüfung stellt dabei ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen ab. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten Auswirkungen, die das geplante Bebauungsplanverfahren verursacht und die in dessen Rahmen zu ermitteln sind. Nürnberg, den 29.04.2019 Verfasser: 564 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 20 Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes - entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- verbrauch soll v erringert und einer Innenver- dichtung Vorrang gegeben werden. Boden- versiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; da- bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- den, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön- nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspru ch- nahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen s ind, Vor- rang vor der Inanspruchnahme von Frei - flächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt- schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang fü r andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gew achsene Kulturlandschaf- ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- nen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung frei - gehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna- tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einfü hrung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In- SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leit - linien für künftige gesamtstädtische Planun- gen und Konzepte in Bezug auf die Gemein- schaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung pr üft in jedem Bauleit- planverfahren, der eine Neubauplanung vor - sieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts - nahen Beseitigung des anfallenden Nieder- schlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge- regelt. Aussagen zum Natura 2000 -Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe- ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab- wägung im Rahmen der Bauleitplanung (siehe auch Kapitel 4). Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs- schwerpunkt: Berücksichtigung der As pekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung v on Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- rung von Verkehrswegen und der Auswei- sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. 565 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 21 Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biot op- verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent- wicklung funktio nsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- bau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz- gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- liche Änderung von öffentlichen Straßen so- wie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kr aft ge- treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau -/immissionsschutz- rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dür- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- bar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im- missionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sport - anlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref- fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenn tnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht - linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- feste und Kirchweihen Anwendung finden. Gesetz über Anforderungen an den Lärm- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- der- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- weisen sind, im Wohnumfeld als sozial - adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. 566 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 22 § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- setzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahme- nübersicht des bestehenden Luftreinhalte -/ Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fort- schreibung (2010) und deren jeweiliger Um- setzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- werte der 39. BI mSchV; sie betreffen über- wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünfl ächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öf fentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- ses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2 017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplaneris che Stan- dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten- regelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- grundsatzes gem. § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanu ng. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be- rücksichtigung der Auswirkungen, die auf- grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau- ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder K atastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be- lange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ bes chlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli- maschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- wandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst - energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- gien verpflichtet. 567 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 23 Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- schen Anforderungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Gru nd- lage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- tengrundlage und Analyse der klimaökologi- schen Funktionen für das Nürnb erger Stadt- klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- lungen für die weitere städtebauliche Entwick- lung werden in einer Klimafunktions - und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge- genüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20- 20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur An- passung an den Klimawandel werden die vor- geschlagenen Maßnahmen sukzessive er- gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umset- zungsstrategien entwickelt. 568 24 569 Ö 12Ö 12 570 571 572

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