← Sitzung des Stadtrates (26.06.2019)
Sitzung gesamt öffentlich
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Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
26.06.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4
Tagesordnung -öffentlich- 4
Vorlagendokumente 6
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg 6
Sitzungsvorlage Rpr/009/2018 6
Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Rpr/009/2018
10
Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg Rpr/009/2018 49
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 157
Sitzungsvorlage Rpr/010/2018 157
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg 160
Sitzungsvorlage Rpr/011/2018 160
Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen
Rpr/011/2018
164
Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg Rpr/011/2018 290
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg 393
Sitzungsvorlage Rpr/012/2018 393
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
396
Sitzungsvorlage Rpr/013/2018 396
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
399
Sitzungsvorlage Rpr/014/2018 399
TOP Ö 7 Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg 402
Bericht Ref.I/II/103/2019 402
Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick Ref.I/II/103/2019 406
TOP Ö 8 Digitale Stadtverwaltung 412
Sitzungsvorlage DIP/046/2019 412
Sachverhalt digitale Stadtverwaltung DIP/046/2019 415
TOP Ö 9 Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg 419
Bericht 3. BM/053/2019 419
0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce 3. BM/053/2019 423
0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen 3. BM/053/2019 424
1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531 3. BM/053/2019 426
2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019 3. BM/053/2019 435
2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII 3. BM/053/2019 437
2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen 3. BM/053/2019 442
2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce 3. BM/053/2019 446
2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 449
2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr 3. BM/053/2019 451
2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS 3. BM/053/2019 453
TOP Ö 11 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP), 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
455
Sitzungsvorlage Stpl/089/2019 455
Entscheidungsvorlage Stpl/089/2019 459
FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 461
2
Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 462
Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019 Stpl/089/2019 463
Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019 Stpl/089/2019 472
TOP Ö 12 Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des
OBM
496
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 496
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 26.06.2019, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt
Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/009/2018
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt
Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/010/2018
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/011/2018
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/012/2018
4
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/013/2018
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Vorsitz: Bürgermeister Vogel (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Krieglstein, Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-
ausschusses
Sachverständiger: Verwaltungsdirektor Berschneider, Rpr
Beschluss
Rpr/014/2018
7. Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg
Riedel, Harald
Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Achim Jockwig; Klinikum Nürnberg
Bericht
Ref.I/II/103/2019
8. Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale
Stadtverwaltung
Riedel, Harald
Beschluss
DIP/046/2019
9. Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Gsell, Klemens, Dr.
Bericht
3. BM/053/2019
10. Sport-Agenda für den Breiten- und Leistungssport in Nürnberg
(Beilagen werden nachgereicht)
Gsell, Klemens, Dr.
Beschluss
SpS/024/2019
11. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem
Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/089/2019
12. Auflagen des Referates I/II: Kenntnisnahme von Dringlichen
Anordnungen des OBM
13. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2019,
öffentlicher Teil
5
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Rpr/009/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Ö 1/01 - Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Ö 1/02 - Konsolidierter Jahresabschluss 2016 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg
(Anlage) vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des
Abschlusses 2016 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 1Ö 1
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
7
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
8
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/009/2018
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 9.251.899.788,11 Euro.
Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 122.188.880,16 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2016 festgestellt.
9
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-3/3/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2016
der Stadt Nürnberg
Mai 2019
Ö 1Ö 1
10
Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2016 DER STADT NÜRNBERG 5
1.1 Einführung 5
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.3 Vermögens- und Ertragslage 6
1.3.1 Vermögenslage 6
1.3.2 Ertragslage 11
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 12
1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 12
1.4.2 Organisation und Buchführung 13
1.4.3 Konsolidierungssoftware 14
1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 14
1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten
Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse 16
1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung 18
1.4.7 Kapitalkonsolidierung 18
1.4.8 Schuldenkonsolidierung 22
1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 24
1.4.10 Zwischenergebniseliminierung 25
1.4.11 At-Equity-Konsolidierung 26
1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im Konsolidierungsbericht 28
1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 29
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 32
11
Anlagenverzeichnis Seite 3 von 39
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016
Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte
Vermögensrechnung
Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg
Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg
12
Seite 4 von 39 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ASN Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg
FSN Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung
HGB Handelsgesetzbuch
KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung Doppik
NOA Noris-Arbeit Nürnberg
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad Eigenbetrieb NürnbergBad
NüSt Eigenbetrieb NürnbergStift
SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH
SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
wbg wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
wbg-K wbg-Kommunal GmbH
13
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 39
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt
Nürnberg gemäß Art. 102a GO sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen
konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte erstmalig mit
Wirkung zum 31.12.2016.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit
den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalu nternehmen oder in privater
Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung
wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie
über das komplette Auf gabenspektrum der Kommune ermöglich t. Hierbei werden alle daran
beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Nürnberg als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach
Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzu-
führen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2016 wäre somit der 30.06.2018
als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Aufgrund der Neuartigkeit und Komplexität der Ma-
terie sowie der teilweise unzureichenden Dokumentation der in die Prüfung einzubeziehenden
Unterlagen musste die Dauer für die Prüftätigkeiten bis Ende Januar 2019 verlängert werden.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde erstmals zum 31.12.2016 erstellt. Dafür war implizit
auch die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Ur-
sprünglich war die Aufstellung eines Probeabschlusses zum 31.12.2015 geplant. Dieses Pro-
jekt konnte aber aus Zeitgründen sowie aufgrund fehlender Datenlieferungen von Tochterun-
ternehmen nicht vollumfänglich verwirklicht werden. Die in diesem Zusammenhang geleisteten
Vorarbeiten sind in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 eingeflossen.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2016 gliedert
sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik)
Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik)
Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik)
14
Seite 6 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Für die ebenfalls in § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik geforderte Kapitalflussrechnung wurde
von der Regierung von Mittelfranken eine Fristverlängerung für die erstmalige Aufnahme bis
zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2017 erteilt. Eine Eigenkapitalübersicht nach
§ 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik wurde für das Jahr 2016 allerdings nicht vorgelegt.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
die Überleitung der Konten der Einzelabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse in den Po-
sitionenplan für den konsolidierten Jahresabschluss (Kontenmapping),
die Plausibilisierung der Konsolidierungspakete und die korrekte Übernahme in die Soft-
ware für den konsolidierten Jahresabschluss,
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die
Fortschreibung des Eigenkapitals sowie
die At-Equity-Konsolidierung.
Darüber hinaus wurden die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsoli-
dierung in Stichproben geprüft. Da die Werte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 den Cha-
rakter eines Probeabschlusses haben, haben wir unsere Prüfung hauptsächlich auf die Kon-
solidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf
die konzerninternen Liefer - und Leistungsbeziehungen zur Konzernmutter (Stadt Nürnberg)
gerichtet. In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016
gezeigt:
15
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 39
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
A. Anlagevermögen 7.973.893.211,04 7.824.775.600,88
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.791,90 212.319.608,98
1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.248,89 15.001.434,99
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456,40 174.166.815,00
3. Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
1.287.498,24 1.041.635,36
4. Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588,37 22.109.723,63
II. Sachanlagen 6.878.780.407,95 6.787.834.021,74
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
232.347.636,99 247.759.847,37
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
2.251.659.126,16 2.205.764.899,19
3. Infrastrukturvermögen 3.153.029.212,83 3.105.039.660,45
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.934,88 11.705.273,82
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731,49 476.441.256,56
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.839,82 234.503.521,76
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.638,62 136.135.301,08
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 396.716.287,16 370.484.261,51
III. Finanzanlagen 883.773.011,19 824.621.970,16
1. Sondervermögen 6.700.000,00 1,00
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.894.055,59 2.894.055,59
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 628.221.921,64 629.393.441,96
4. Sonstige Beteiligungen 10.316.860,27 14.880.202,28
5. Ausleihungen 78.203.156,34 83.860.618,43
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017,35 93.593.650,90
B. Umlaufvermögen 1.234.295.010,76 1.144.378.639,90
I. Vorräte 163.700.765,88 144.271.826,07
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 49.906.788,78 50.435.307,33
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige
Erzeugnisse und Leistungen
37.933.297,44 39.020.056,34
A. Eigenkapital 1.494.380.337,50 1.459.244.076,78
I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 742.388.516,50 814.140.728,96
II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
564.342,64 142.585,23
III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 107.975.094,96 92.539.256,58
IV. Ergebnisvortrag -37.484.745,73 1.645.444,53
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 122.188.880,16 0,00
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
192.151.789,49 184.179.602,00
VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 366.596.459,48 366.596.459,48
VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten 1.698.936.943,56 1.616.188.396,55
I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.396.669.082,56 1.315.851.104,93
II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten
225.436.607,97 224.085.953,30
III. Sonstige Sonderposten 11.297.734,03 10.282.655,32
IV. Gebührenausgleich 65.533.519,00 65.968.683,00
C. Rückstellungen 2.467.271.425,30 2.461.231.770,21
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2.017.945.227,71 2.027.183.021,13
II. Umweltrückstellungen 29.366.276,00 42.258.427,00
III. Instandhaltungsrückstellungen 29.038.042,62 27.344.895,19
IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen
2.954.107,58 2.822.616,61
V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts-
und Widerspruchsverfahren
0,00 30.800,00
VI. Sonstige Rückstellungen 387.967.771,39 361.592.010,28
16
Seite 8 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
Bilanzposten 31.12.2016
EUR
01.01.2016
EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und
bebaute)
75.800.966,46 54.693.697,25
4. Sonstige Vorräte 35.985,50 121.069,40
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 23.727,70 1.695,75
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
689.679.144,28 664.360.605,57
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
190.701.295,92 182.635.799,14
2. Privatrechtliche Forderungen 354.046.501,51 317.888.447,27
3. Sonstige Vermögensgegenstände 73.388.554,83 115.876.937,63
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
25.412.728,73 22.072.761,90
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
46.130.063,29 25.886.659,63
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 5.000.000,00
IV. Liquide Mittel 380.915.100,60 330.746.208,26
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.711.566,31 62.601.555,56
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 3.552.696.590,76 3.458.970.406,75
I. Anleihen 80.446.486,93 81.104.188,50
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.684.791.473,37 2.639.731.324,95
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
42.514.660,67 28.049.408,26
IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
91.313.146,41 72.582.250,14
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 295.933.342,80 311.768.944,95
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 37.976.449,74 37.374.264,91
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 319.721.030,84 288.360.025,04
E. Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.490,99 36.121.146,05
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.251.899.788,11 9.031.755.796,34
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
17
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 39
Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung zum 31.12.2016
konzentriert, da die Werte zum 01.01.2016 lediglich aus dem vorläufigen Probeabschluss ab-
geleitet und damit nicht vollumfänglich vergleichbar sind.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso-
lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind
die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buch-
werten angesetzt. Zudem wurde der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), ob-
wohl in den Konsolidierungskreis ei nbezogen, aufgrund des zum Zeitpunkt der Gesamtab-
schlusserstellung fehlenden Einzelabschlusses zum 31.12.2016 nicht vollkonsolidiert.
Eine detaillierte Aufstellung, wie sich die konsolidierte Vermögensrechnung aus den einzelnen
Konzernunternehmen zusammensetzt, ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Des Weiteren fin-
det sich in der Anlage eine Gegenüberstellung der Summenbilanz und der konsolidierten Ver-
mögensrechnung (Anlage 2). Die Summenbilanz weist die gemeldeten Bilanzpositionen – ba-
sierend auf den jeweiligen Einzelabschlüssen – aus. Sie bildet die Grundlage für die darauf-
folgenden konzernrelevanten Buchungen, um die konzerninternen Verflechtungen zu eliminie-
ren.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg maßgeblich durch das
Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 7.974 Mio. Euro bzw.
86,19 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1.234 Mio. Euro (13,34 %) und
auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 44 Mio. Euro (0,47 %).
Die Hälfte des Konzern -Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (52,20 %). Nimmt
man den Teilkonzern StWN hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen
bereits über mehr als drei Viertel des Anlagevermögens (76,55 %). Das Anlagevermögen setzt
sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung Anlagevermögen
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 211.339.792 2,65
Sachanlagen 6.878.780.408 86,27
Finanzanlagen 883.773.011 11,08
Summe Anlagevermögen 7.973.893.211 100,00
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (86,27 %).
Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.119 Mio. Euro bzw.
74,42 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs-
gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN
entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die VAG bzw. die N-ERGIE AG und damit
auf Fahrzeuge für den Personen - und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und
Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und
Stromerzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil-
konzern StWN. Deren Anteil beträgt 87,86 % der gesamten Konzern -Finanzanlagen. Nicht
enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen.
Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenstän-
den und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die
Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit 122 Mio. Euro
die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Bei der
18
Seite 10 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
StWN sind u.a. die Anteile an der infra fürth verkehr service gmbH, Fürth (ehemals Städte -
Bus-Gesellschaft Fürth Nürnberg mbH, Fürth) enthalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 211 Mio. Euro. Darin enthalten
ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 17 Mio. Euro, der
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht werthaltig ist.
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
Zusammensetzung Passivseite
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Eigenkapital 1.494.380.338 16,15
Sonderposten 1.698.936.944 18,36
Rückstellungen 2.467.271.425 26,67
Verbindlichkeiten 3.552.696.591 38,40
Passive Rechnungsabgrenzung 38.614.491 0,42
Summe Passivseite Konzernbilanz 9.251.899.788 100,00
Das Eigenkapital beläuft sich auf 16,15 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist allerdings,
dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe
von 192 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde
Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist.
Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf
14,08 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli-
dierung in Höhe von 367 Mio. Euro enthalten. Überwiegend handelt es sich dabei um thesau-
rierte (einbehaltene) Gewinne der vollkonsolidierten Eigenbetriebe ASN und SUN bzw. der
Teilkonzerne StWN und wbg.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.018 Mio.
Euro (81,79 %) und davon 96,22 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die
Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für
Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlus ser-
stellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Infolgedessen wurden die Pensi-
onsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum
Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die
Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.553 Mio. Euro. Der
Großteil, 2.685 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen.
19
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 39
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die ko nsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016
gezeigt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 875.313.016,88
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 486.677.470,95
3 + Sonstige Transfererträge 5.879.550,83
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.663.123.881,75
5 + Auflösung von Sonderposten 63.868.199,03
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 209.061.981,81
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 358.494.040,98
8 + Sonstige ordentliche Erträge 81.760.874,23
9 + Aktivierte Eigenleistungen 102.288.215,29
10 +/- Bestandsveränderungen 10.101.265,04
S1 = Ordentliche Gesamterträge 5.856.568.496,79
11 - Personalaufwendungen 1.247.993.094,81
12 - Versorgungsaufwendungen 126.966.939,03
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.665.122.945,47
14 - Bilanzielle Abschreibungen 320.337.155,29
15 - Transferaufwendungen 825.432.798,67
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 489.845.216,97
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 5.675.698.150,24
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 180.870.346,55
17 + Finanzerträge 75.022.841,06
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 7.574.446,50
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 122.646.521,34
20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus
assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB)
7.590,52
S4 = Gesamtfinanzergebnis -40.056.824,30
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 140.813.522,25
21 + Außerordentliche Erträge 17.089.953,69
22 - Außerordentliche Aufwendungen 8.259.742,65
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 8.830.211,04
S7 = Gesamtjahresergebnis 149.643.733,29
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -27.454.853,13
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 122.188.880,16
20
Seite 12 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 122,19 Mio. Euro wurde 2016 auf Ebene des
„Konzerns“ Stadt Nürnberg ein positives Ergebnis erzielt. Dieses positive Ergebnis wurde
maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro beeinflusst.
Diesen stehen ordentliche Gesamtaufwendungen von knapp 5,7 Mrd. Euro entgegen. Das
hieraus resultierende Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 180,87 Mio. Euro wird
jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von 40 ,06 Mio. Euro. Somit ver-
bleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 140,81 Mio. Euro. Unter Hinzurechnung
des außerordentlichen Gesamtergebnisses (8,83 Mio. Euro) sowie durch Abzug des den an-
deren Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses resultiert letztlich der obe n genannte
Jahresüberschuss.
Die ordentlichen Gesamterträge ( 5,8 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil
(62,5 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,7 Mrd. Euro) zusammen. Hier sind
unter anderem die Erträge bei der StWN mit verantwortlich. Des Weiteren wären hier auch die
bei der Kernstadt erwirtschafteten Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (875,31 Mio.
Euro) bzw. Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (486 ,68 Mio. Euro) zu nennen. Für die
ordentlichen Gesamt aufwendungen (5,7 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (2,7 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,2 Mrd. Euro) ur-
sächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 40,06 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons-
tige Finanzaufwendungen in Höhe von 122,65 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die
Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 82,60 Mio. Euro überkompensieren.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2016 einen Über-
schuss von 8,83 Mio. Euro aus.
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses dargestellt. Hier wird unter anderem nach den jeweiligen Konsolidierungsarten differen-
ziert. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im Anschluss die im
Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2016
1.4.1 Aufstellung und Vorlage des konsolidierten Jahresab-
schlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon-
solidierte Jahresabschluss 2016 demnach bis spätestens 31. Oktober 2017 aufgestellt und
dem Stadtrat vorgelegt werde müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Tatsäch-
lich wurde der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg erst im April 2018 fertigge-
stellt und am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die
Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen
konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat.
21
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 39
1.4.2 Organisation und Buchführung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Kämmerei der Stadt Nürnberg erstellt.
Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer
Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab-
schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb-
ständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune
und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon-
solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, z.B. zu Höhe und Art der Beteiligung, Ge-
sellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen. 1
Seitens der Stadt Nürnberg wurden für die in den konsolidierten Jahresabschluss einbezoge-
nen nachgeordneten Unternehmen beziehu ngsweise Teilkonzerne – mit Ausnahme des Ei-
genbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) – die wesentlichen Daten er-
mittelt und in Form des Erhebungsbogens festgehalten.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen
sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten
Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus
dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter-
gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt
grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen
sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten
mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkon-
solidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schu ldenkonsolidierung, Aufwands- und
Ertragskonsolidierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen (z.B. Bezu-
schussung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung der Um-
satzsteuer, konzerninterne Sachverhalte, wie zum B eispiel Versorgungsbezüge oder auch
ÖPP-Projekte) zu klären.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden . Vielmehr
hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung
entwickelten intern en Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf
Microsoft Excel-Basis erstellt worden. Ohne Unterstützung der Stadtkämmerei wären diese für
das Rechnungsprüfungsamt in weiten Teilen nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen. Auf
Nachfrage wurden entsprechende Auskünfte und Erläuterungen zwar bereitwillig erteilt. Eine
eigenständige Erarbeitung war dem Rechnungsprüfungsamt allerdings in angemessener Zeit
nicht möglich, so dass es stark auf weitergehende mündliche Besprechungen und Erläuterun-
gen angewiesen war . Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung müssen die
Buchführung – und damit auch die begründenden Unterlagen – so beschaffen sein, dass sie
einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Ge-
schäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Geschäftsvorfälle müs-
sen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Vor diesem Hintergrund war
die vorgelegte Dokumentation aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes in weiten Teilen unzu-
reichend. Auf die Nachhaltigkeit der Dokumentation und erforderliche Verbesserungen wurde
die Stadtkämmerei hingewiesen.
1 Vgl. Bayerischer Konsolidierungsleitfaden Tz 25.
22
Seite 14 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, eine Gesamtabschlussrichtlinie zu er-
stellen, da diese bislang nicht vorliegt. Die Gesamtabschlussrichtlinie regelt den organisatori-
schen Ablauf sowie fachliche Themen zur Konsolidierung und zum Berichtswesen. In ihr kann
unter anderem die Ausübung bestehender Wahlrechte, der Konsolidierungskreis sowie der
Kontenrahmen und der Berichtsumfang festgelegt werden.
1.4.3 Konsolidierungssoftware
Das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen für eine IT -gestützte Buchführung. Hierbei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger
kommunaler Buchführung zu beachten.
Für die Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wird die Software „Doppik al dente!“
der hallobtf! GmbH Köln eingesetzt. Die Software ist nach dem IDW Prüfungsstandard PS 880
zertifiziert. Die Bescheinigung wurde von der Meyerink & Gell er GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 27. Januar 2017 ausgestellt. Der Bescheinigung
lagen die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit der Buch-
führung und die jeweiligen landesrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (Art. 102a GO und §§
88 ff. KommHV-Doppik) zugrunde. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen er-
möglicht das eingesetzte Softwareprodukt eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung entsprechende Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses.
1.4.4 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art . 102a
Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlu sses
einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga-
benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2016 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen ,
brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen wer den, wenn sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung ein er untergeordneten Bedeutung dient das
vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs-
schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Die untergeordnete Bedeutung
liegt insbesondere dann vor , wenn die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Bi-
lanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller gewichte-
ten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht ( vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierung s-
leitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungs-
pflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis
95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen.
Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg
von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb-
lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein
Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen ( vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden
23
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 39
Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der
Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un-
tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol-
gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ-
ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen.
Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss
aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
Konsolidierungskreis
Kumulierte An-
teile an der Kon-
zern-Bilanz-
summe
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) 48,7 %
zzgl. Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN 74,2 %
zzgl. Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN 81,0 %
zzgl. Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) 86,8 %
zzgl. Wohnungsbaugesellschaft (wbg) - TEILKONZERN 92,5 %
zzgl. Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 94,4 %
zzgl. NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 96,2 %
zzgl. Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) 97,1 %
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie-
rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger miteinbezogen, die gemäß dem
oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach eigentlich nur von untergeordneter
Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift
(NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA).
Wie auch im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2016 (S. 10) erläutert
wird, erfolgte „die Aufstellung des ersten konsolidierten Jahresabschlusses ohne Daten des
Eigenbetriebes SÖR, da zur Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch kein Einzel-
abschluss des SÖR vorla g. Somit fehlen entsprechende Daten für die Konsolidierung. Im
Laufe der Prüfung wurden folgende Kennzahlen von SÖR für das Jahr 2016 gemeldet: Bilanz-
summe: 59,49 Mio. Euro, Eigenkapital 4,48 Mio. Euro, Jahresüberschuss 7,07 Mio. Euro. Auf-
grund der Größenordnung der Bilanzsumme wäre die Einbeziehung in den Konsolidierungs-
kreis zwar nicht erforderlich gewesen. Aus Gründen der Transparenz wurde aber die Entschei-
dung getroffen, alle Eigenbetriebe – und damit auch SÖR – in den Konsolidierungskreis mit
aufzunehmen.
24
Seite 16 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
1.4.5 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen
Abschlüsse
1.4.5.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune
mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
verbunden. Analog § 317 Abs. 3 HGB sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses
auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbe-
sondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317
Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2016 wurde vom Rechnungspr üfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die
für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge-
halten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger w urden von Wirtschaftsprüfern ge-
prüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der
einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhalts-
punkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.
1.4.5.2 Prüfung des Kontenmappings
Grundlage für den konsolidierten Jahresabschluss ist ein Summenabschluss aller dem Kon-
solidierungskreis angehörenden Aufgabenträger.
Die Kommune und ihre nachgeordneten Aufgabenträger arbeiten nach unterschiedlichen
Rechnungslegungsvorschriften (zum Beispiel KommHV-Doppik, HGB, EBV) mit unterschied-
licher Strukturierung und Tiefe ihrer Rechnungslegung. Im konsolidierten Jahresabschluss
wird jedoch ein einheitlicher Konzern -Kontenplan verwendet. Dabei handelt es sich um den
Positionenplan bzw. Positionenrahmen. Es war daher erforderlich, mittels sogenannter Über-
leitungstabellen die einzelnen Konten der zu berücksichtigenden Aufgabenträger in den ein-
heitlichen Positionenrahmen zu überführen. Zugrunde gelegt wurde hierbei der bayernwe it
geltende Positionenplan.
Im Vorfeld der eigentlichen Gesamtabschlusserstellung wurden die Einzelkonten der Kernver-
waltung sowie der nachgeordneten Aufgabenträger den Positionen lt. Positionenplan mittels
einer Excel-Aufstellung zugeordnet (Kontenmapping) und entsprechende Überleitungstabel-
len erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung zwischen der Stadtkämmerei und den nachgeordne-
ten Aufgabenträgern.
Im Rahmen der Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt das Kontenmapping der vollkonsoli-
dierten Gesellschaften angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass alle Konten der jeweiligen
Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse erfasst und entsprechenden Positionen zugeordnet wur-
den. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen laut Positionenplan konnte nachvollzogen
werden.
25
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 39
Die zugrundeliegenden Einzel- bzw. Teilkonzernabschüsse der im Rahmen der Vollkonsoli-
dierung einbezogenen Unternehmen waren grundsätzlich „vor Gewinnverwendung“ aufgestellt
worden. Dies gilt nicht für die NOA beziehungsweise den StWN-Teilkonzern. Deren Einzelab-
schlüsse waren „nach Gewinnverwendung“ aufgestellt worden. Für Zwecke des konsolidierten
Jahresabschlusses war eine Vereinheitlichung erforderlich. Dazu wurden seitens der Stadt-
kämmerei für die NOA und den StWN-Teilkonzern die entsprechenden Jahresabschlussposi-
tionen (insbesondere die Eigenkapitalkonten) übergeleitet, so dass analog zu den anderen
vollkonsolidierten Gesellschaften der Ausweis ebenfalls „nach Ergebnisverwendung“ erfolgt.
Dies entspricht auch der Vorgabe des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens, denn Anlagen
drei und vier (konsolidierte Ergebnis- beziehungsweise Vermögensrechnung) stellen ebenfalls
auf die Situation „vor Ergebnisverwendung“ ab.
Für Zwecke des Konsolidierun gsprogramms „doppik al dente“ wurden im Anschluss die be-
trieblichen Konten der Einzel- beziehungsweise Teilkonzernabschlüsse mit Hilfe von Konten-
übersetzungstabellen den Konten des Positionenplans zugeordnet. Die Prüfung dieser Kon-
tenübersetzungstabellen hat keine Auffälligkeiten ergeben.
Die Überleitung der entsprechenden Konten zum 31.12.2016 konnte weitestgehend nachvoll-
zogen werden. Soweit einzelne Kontenzuordnungen fehlerhaft waren, wird dies für 2017 kor-
rigiert. Beispielsweise wurden bei der NOI Forderungen in Höhe von 762 TEuro zum
31.12.2016 und 1.226 TEuro zum 01.01.2016 als öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewie-
sen, obwohl diese gegenüber der Stadt Nürnberg beziehungsweise anderen Konzernunter-
nehmen bestehen und aus Arbeitserlösen oder Verlustübernahmen resultieren. Künftig wer-
den diese Konten der Konzernbilanzposition „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“
zugeordnet.
1.4.5.3 Prüfung der Erfassung der Meldedaten
Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussda-
ten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine
effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei
der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen realisiert.
Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgabenträger versendet.
Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere
folgende Positionen abgefragt:
Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag,
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer - und Leistungsbeziehungen mit anderen
vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag,
Aufwendungen und Erträge aus Lieferungen und Leistungen innerh alb des „Konzerns“
Stadt Nürnberg,
aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen.
Soweit Unstimmigkeiten in den gemeldeten Daten zwischen zwei Aufgabenträgern offenbar
wurden, wurde seitens der Stadtkämmerei versucht, diese durch Nachfragen bei den jeweili-
gen Aufgabenträgern zu klären und die Reporting Packages entsprechend anzupassen. Ins-
besondere bei den Beziehungen zwischen den Töchtern des StWN-Konzerns und den ande-
ren vollkonsolidierten Unternehmen ist dies nur teilweise gelungen.
26
Seite 18 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig waren, konnte vo m Rech-
nungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Durch den Abgleich mit den Daten aus den Einzel-
abschlüssen wurde versucht, die gemeldeten Daten in Bezug auf Plausibilität zu prüfen. Bei
einzelnen Gesellschaften, wie zum Beispiel NOA und NOI war festzustellen, dass die Report-
ing Packages hinsichtlich der gemeldeten konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten
unvollständig waren (siehe unten). Soweit Teilkonzerne, wie zum Beispiel StWN betroffen wa-
ren, konnten die gemeldeten Werte vom Rechnungsprüfungsamt nicht auf Plausibilität geprüft
werden. Der Grund hierfür lag darin, dass die Meldungen zwar auf Ebene der Einzelgesell-
schaften erfolgt sind, für den Gesamtabschluss wird aber der Teilkonzernabschluss zugrunde
gelegt. Aus diesem sind Lieferungen und Leistungen einzelner Gesellschaften nicht mehr er-
sichtlich.
Das Rechnungsprüfungsamt hatte deshalb empfohlen, dass Wirtschaftsprüfer der jeweiligen
Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprüfung
auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Reporting Packages bestätigen. Zum 31.12.2016
konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Dies soll erstmals zum 31.12.2017 erfolgen.
1.4.6 Feststellungen zur Datenübermittlung
Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses sind die Einzel- und Teilkonzernabschlüsse
der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger. Um diese in die Konsolidierungssoft-
ware „doppik al dente“ einspielen zu können, wu rden, wie oben dargestellt, Microsoft Excel -
gestützte Konsolidierungspakete vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass diese Konsolidierungs-
pakete korrekt in die Software übernommen worden waren.
1.4.7 Kapitalkonsolidierung
1.4.7.1 Grundlagen
In der Bilanz der Stadt Nürnberg werden die Beteiligungen der Tochtergesellschaften ausge-
wiesen. Diese spiegeln letztlich den Anteil der Stadt an den Vermögenswerten und Schulden
dieser Tochterunternehmen wider. Da im Rahmen der Vollkonsolidierung die Tochtergesell-
schaften mit ihren Vermögenswerten und Schulden vollständig, also zu 100 % in die konsoli-
dierte Vermögensrechnung eingehen, müssen im Gegenzug die Beteiligungen im konsolidier-
ten Jahresabschluss eliminiert werden, um eine Doppelerfassung zu vermeiden.2 Deshalb wird
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB der Beteiligungsbuch-
wert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem
anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern).
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Ko nsolidierungsleitfaden Bayern in Verbindung mit
§ 301 Abs. 1 HGB grundsätzlich auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewer-
tungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird davon ausgegan-
gen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidierenden nachgeord-
neten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Son-
derposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Nach § 301 Abs. 1 Satz
2 i. V. m. Abs. 2 HGB sind diese im konsolidierten Jahresabschluss mit ihren Zeitwerten zum
Erstkonsolierungszeitpunkt (01.01.2016) anzusetzen und vorhandene stille Reserven und
2 Würde keine Kapitalkonsolidierung vorgenommen, wäre das Vermögen der Tochtergesellschaft doppelt erfasst:
zum einen durch den Wert der Beteiligung, zum anderen durch die Einbeziehung der Vermögensgegenstände
und Schulden der Tochtergesellschaft im Rahmen des Summenabschlusses.
27
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 39
Lasten aufzudecken. Tz 70 des Konsolidie rungsleitfadens Bayern eröffnet jedoch ein Wahl-
recht, auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten zu verzichten. Die Stadt Nürnberg
hat diese Erleichterungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Damit wurden im konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg statt der Zeitwerte die Buchwerte zugrunde gelegt.
Bei der Erstkonsolidierung, also der erstmaligen Verrechnung von Beteiligungsbuchwert und
Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträger, stehen sich die Werte in der Regel nicht in
gleicher Höhe gegenüber, so dass sich Unter schiedsbeträge ergeben. Ist der Beteiligungs-
buchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, liegt ein
aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) vor . Ist der Beteiligungsbuchwert
niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag darzustel-
len.
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus
den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge)
sowie den passiven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Er-
gänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbeson-
dere die Thüga AG als Gesellschafter in der N-ERGIE AG im StWN -Konzern). Rechentech-
nisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt
Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen.
1.4.7.2 Feststellungen zur Kapitalkonsolidierung im konsolidierten Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Die Kapitalkonsolidierung wurde für alle vollkonsolidierten Gesellschaften mit Ausnahme von
SÖR durchgeführt. Auf die Einbeziehung von SÖR wurde verzichtet, da zum Zeitpunkt der
Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses noch kein geprüfter Jahresabschluss für
den Eigenbetrieb zum 31.12.2016 vorlag. In den Folgejahren ist SÖR jedoch mit einzubezie-
hen.
Der konsolidierte Jahresabschluss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016
aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung ist daher erstmalig zum Beginn des Konzerngeschäfts-
jahres (01.01.2016) vorzunehmen ( Erstkonsolidierung). Dies ist zutreffend erfolgt. Zum
31.12.2016 wurde dann die Folgekonsolidierung durchgeführt.
Aktiver Unterschiedsbetrag
Im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt haben sich für einige Gesellschaften aktive Un-
terschiedsbeträge ergeben, da der jeweilige Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg zum
Erstkonsolidierungszeitpunkt größer als das Eigenkapital der betreffenden Tochtergesell-
schaften war. Diese Unterschiedsbeträge sind als Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen.
Im Einzelnen stellen sie sich wie folgt dar:
28
Seite 20 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Geschäfts- oder Firmenwert
(GoF) auf Ebene "Konzern" Stadt
beziehungsweise aus den Teil-
konzernabschlüssen
01.01.2016
(Erstkonsolidie-
rung)
31.12.2016
(Folgekonsolidie-
rung)
Veränderung
Euro Euro Euro
Klinikum 15.867.190,56 12.693.752,45 -3.173.438,11
NOI 1.014.096,78 811.277,42 -202.819,36
NüSt 4.766.781,21 3.813.424,97 -953.356,24
GoF aus der Vollkonsolidierung 21.648.068,55 17.318.454,84 -4.329.613,71
Klinikum 422.137,00 139.987,00 -282.150,00
StWN 38.365,08 20.568,53 -17.796,55
wbg 1.153,00 578,00 -575,00
GoF aus den Teilkonzernab-
schlüssen 461.655,08 161.133,53 -300.521,55
Summe GoF 22.109.723,63 17.479.588,37 -4.630.135,26
Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von 21,65 Mio.
Euro ermittelt und als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Des Weiteren resultieren Ge-
schäfts- oder Firmenwerte aus den Teilkonzernabschlüssen des Klinikums, der STWN sowie
der wbg in Höhe von 462 TEuro.
Die im Rahmen der Vollkonsolidierung ermittelten aktiven Unterschiedsbeträge von 21,65 Mio.
Euro werden als Geschäfts - oder Firmenwert ausgewiesen und über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben. Zum 31.12.1016 beträgt der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Voll-
konsolidierung 17,32 Mio. Euro.
Die Unterschiedsbeträge zum 01.01.2016, aus denen sich der angesetzte Geschäfts - oder
Firmenwert ermittelt, resultieren beim Klinikum und NüSt daraus, dass in der Vergangenheit
auf Ebene des Klinikums beziehungsweise NüSt Verluste erzielt wurden. Diese Verluste ha-
ben sich aber noch nicht im Beteiligungsansatz der Stadt auf Ebene des Einzelabschusses
durch Abschreibung niedergeschlagen. Auch die NOI erwirtschaftet regelmäßig Verluste, die
dann zeitversetzt durch die Stadt ausgeglichen werden. Da der Verlust 2015 zum Ze itpunkt
der Erstkonsolidierung noch nicht ausgeglichen war, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbe-
trag.
Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich bei den Unterschiedsbeträ-
gen aus der Vollkonsolidierung in Höhe von 21,65 Mio. Euro zum 01.01.2016 beziehungs-
weise 17,32 Mio. Euro zum 31.12.2016 nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert, da keine
Werthaltigkeit gegeben ist. Ein Vermögensgegenstand liegt gerade nicht vor. Stattdessen ist
von einem lediglich technischen aktiven Unterschiedsbetrag auszugehen. Dieser ist nach Auf-
fassung des Rechnungsprüfungsamtes dem Konzerngewinn- beziehungsweise -verlustvor-
trag zuzuordnen3.
Im Gegenzug ist auch die Abschreibung in Höhe von 4,33 Mio. Euro unzutreffend, da kein
Vermögensgegengenstand vorliegt.
3 Vgl. auch WP-Handbuch, G, Tz 435.
29
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 39
Passiver Unterschiedsbetrag
Des Weiteren werden im konsolidierten Jahresabschluss passive Unterschiedsbeträge aus-
gewiesen. Passive Unterschiedsbeträge entstehen, wenn der jeweilige Beteiligungsbuchwert
bei der Stadt Nürnberg zum Erstkonsolidierungszeitpunkt kleiner als das Eigenkapital der be-
treffenden Tochtergesellschaften war. Diese werden als Unterschiedsbeträge aus der Kapital-
konsolidierung beim Eigenkapital ausgewiesen. Im Einzelnen entfallen diese auf folgende
Tochtergesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne:
Unterschiedsbetrag aus der Kapi-
talkonsolidierung
01.01.2016 31.12.20164
Euro Euro
ASN 22.416.287,85 22.416.287,85
FSN 5.442.716,71 5.442.716,71
NOA 1.168.186,90 1.168.186,90
NüBad 3.037.016,03 3.037.016,03
StWN 239.629.195,21 239.629.195,21
SUN 45.127.092,93 45.127.092,93
wbg 49.775.963,85 49.775.963,85
Summe 366.596.459,48 366.596.459,48
Für den Eigenbetrieb NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio.
Euro ermittelt. Dazu wurde dem Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg das Eigenkapital
in der Bilanz von NüBad gegenübergestellt. Allerdings wurde bei NüBad auch der Sonderpos-
ten für Investitionszuschüsse in Höhe von 4,46 Mio. Euro dem Eigenkapital zugeordnet. Dies
ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes unzutreffend, da es sich bei dem Sonder-
posten für Investitionszuschüsse um keine Eigenkapitalposition handelt und diese Position da-
mit auch nicht in die Kapitalkonsolidierung einzubeziehen ist.
Stadt Nürnberg TEuro
Ansatz Sondervermögen 2.181
abzüglich Eigenkapital NüBad -754
Zwischensumme 1.424
abzüglich Sonderposten für Investitionszuschüsse -4.464
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung laut konsolidierten
Jahresabschluss
-3.037
Ohne Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse hätte sich ein aktiver
Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Dies ist auf in der Vergangenheit
erzielte Verluste zurückzuführen. Somit wäre auch der passive Unterschiedsbetrag analog zu
den oben dargestellten aktiven Unterschiedsbeträgen dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvor-
trag zuzuordnen.
4 Da die Vorussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB nicht erfüllt waren, war der passive Unterschiedsbetrag unver-
ändert beizubehalten.
30
Seite 22 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Die passiven Unterschiedsbeträge für die Eigenbetriebe ASN und SUN sowie für die Teilkon-
zerne StWN und wbg resultieren aus Gewinnen, die in der Vergangenheit vor erstmaliger Auf-
stellung eines Konzernabschlusses erwirtschaftet wurden. Da keine Ausschüttung der Ge-
winne erfolgte, wurden erhebliche Rücklagen angesammelt. Die betreffenden Unterschieds-
beträge haben Eigenkapital-Charakter. Vergleichbar ist die Situation bei der NOA. Das Rech-
nungsprüfungsamt empfiehlt daher, die auf diese Gesellschaften entfallenden Unterschieds-
beträge – in Summe 356,95 Mio. Euro – erfolgsneutral in die Rücklagen des Konzerns umzu-
gliedern, da es sich um erwirtschaftetes Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit han-
delt. Zwar wird ein Konzernabschluss erst für 2016 erstellt, die Konzernzugehörigkeit bestand
aber schon länger.
Auch beim Eigenbetrieb FSN ist das Eigenkapital höher als der Ansatz des Sondervermögens
bei der Stadt, obwohl der FSN regelmäßig Verluste erwirtschaftet, die teilweise durch Verlust-
ausgleichszahlungen der Stadt, teilweise durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wer-
den. Die Rücklagen wurden in der Vergangenheit aus Kapitalzuschüssen gebildet. Der Aus-
weis als passiver Unterschiedsbetrag sollte daher beibehalten werden.
1.4.8 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger
bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkei-
ten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkonsolidierung so-
genannte Aufrechnungsdifferenzen entstehen. Diese sind durch Kon solidierungsbuchungen
zu beseitigen bzw. unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schulden-
konsolidierung“ auszuweisen.
Die Stadt Nürnberg hat für Abstimmungszwecke eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro
zugrunde gelegt. Sind die Differenzen zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern
kleiner als 100 TEuro, wird auf eine weitere Aufklärung verzichtet. Die Unterschiedsbeträge
werden als „Differenzen aus Schuldenkonsolidierung“ in der Bilanz ausgewiesen, je nach Vor-
zeichen als „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. als „sonstige Verbindlichkeiten“. Sofern
die Differenz größer als 100 TEuro ist, müssen die Einzelbeträge aufgeklärt und bereinigt wer-
den, bis der Wesentlichkeitsbetrag unterschritten ist.
Der konsolidierte Jahresabschl uss für die Stadt Nürnberg wurde erstmalig zum 31.12.2016
aufgestellt. Mit der Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses ist implizit auch die Auf-
stellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 verbunden.
Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Lie fer- und Leistungsbeziehungen zwischen den
vollkonsolidierten Aufgabenträgern hat sich das Rechnungsprüfungsamt bei der erstmaligen
Prüfung der Schuldenkonsolidierung auf Stichproben beschränkt. Dabei bleibt festzustellen:
Forderungen und Verbindlichkeiten
Bei einzelnen Gesellschaften wurden nicht alle konzerninternen Forderungen und Verbindlich-
keiten eliminiert, da die Meldungen lt. Reporting Package unvollständig waren. Zu nennen sind
beispielsweise konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten der NOA bzw. der NOI ge-
genüber der Stadt in Höhe von 288 TEuro bzw. 118 TEuro bzw. Sonderposten in der Bilanz
des Eigenbetriebes NüSt aus erhaltenen Zuwendungen für den Bau einer Interimsküche in
Höhe von 430 TEuro.
31
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 39
Immaterielle Vermögensgegenstände aus Zuwendungen
Im konsolidierten Jahresabschluss 2016 werden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögens-
gegenstände aus geleisteten Zuwendungen für Investitionen in Höhe von 174,17 Mio. Euro
ausgewiesen (Stand zum 01.01.2016: 176,14 Mio. Euro). Hiervon entfallen Poste n in Höhe
von rd. 47 Mio. Euro auf Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg an Konzernunternehmen aus-
gereicht hat. Nach den Festlegungen zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
sind aktuelle Zuwendungen, das heißt Investitionszuschüsse ab dem Geschä ftsjahr 2016 im
Rahmen der Datenmeldungen zu erfassen und zu konsolidieren. Auf die Ermittlung der Altbe-
stände wurde auch aufgrund von Empfehlungen eines externen Beraters verzichtet. Begrün-
det wurde das Vorgehen mit der Möglichkeit, im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz
auf Bewertungsanpassungen zu verzichten. Dieser Vorgehensweise kann nach Ansicht des
Rechnungsprüfungsamtes nicht gefolgt werden, da der Bestand der immateriellen Vermö-
gensgegenstände in der konsolidierten Vermögensrechnung deutlich zu hoch ausgewiesen
wird.
In der Eröffnungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung werden somit geleistete Zu-
wendungen in einer Höhe von rund 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf Zuwendungen der
Kernstadt an diverse Tochterunternehmen entfallen. Die wese ntlichen Posten betreffen mit
40,52 Mio. Euro das Klinikum Nürnberg und mit 5,21 Mio. Euro die wbg. Dazu sind noch klei-
nere Posten gegenüber FSN, NüSt und der N-ERGIE Netz GmbH enthalten.
Bei Eliminierung dieser immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen
würde sich im Ergebnis der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände in der Eröff-
nungsbilanz zur konsolidierten Vermögensrechnung um ca. 47 Mio. Euro auf rund 127 Mio.
Euro reduzieren.
Konsolidierung der Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und der wbg-Kommunal
GmbH
Die wbg-Kommunal GmbH (wbg-K) übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistun-
gen und ist zudem teilweise als Auftragnehmerin im Rahmen von ÖPP-Projekten für den Bau
von Schulen verantwortlich. Die wbg-K wurde mit dem Zweck gegründet, die Stadt Nürnberg
bei der Umsetzung von Bauvorhaben zu unterstützen und insbesondere das städtische Hoch-
bauamt zu entlasten. Da die wbg-K im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausschließlich für die
Stadt Nürnberg tätig ist, erfolgte die Einbeziehung in den Konzernabschluss unter der fiktiven
Annahme, dass die wbg-K gleichzusetzen ist mit einer städtischen Dienststelle. Aufgrund des-
sen wurden unter anderem die gegenseitigen Leistungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen
sowie die erfassten Vermögenswerte um einen Gewinnanteil entlastet. Nach Ansicht des
Rechnungsprüfungsamtes wäre es jedoch sachgerechter, die konzerninternen Erfassungen
unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer und weiterer Kostenbestandteile auszuweisen, da
es sich bei diesen Zahlungsströmen nicht um konzerninterne Umsätze handelt. Für den kon-
solidierten Jahresabschluss 2017 sollte eine Anpassung der Vorgehensweise vorgenommen
werden.
Nicht eingehaltene Toleranzgrenzen
Die StWN wird aufbauend auf ihrem Teilkonzernabschluss in den konsolidierten Jahresab-
schluss der Stadt einbezogen. Für Zwecke der Schuldenkonsolidierung ist jedoch auf die Lie-
fer- und Leistungsbeziehungen der einzelnen StWN-Tochtergesellschaften zu den jeweiligen
städtischen Gesellschaften abzustellen. Für einzelne Liefer - und Leistungsbeziehungen
konnte die Toleranzgrenze von 100 TEuro nicht eingehalten werden. Es ergaben sich verein-
zelt deutlich höhere Differenzen, die nicht aufgeklärt werden konnten.
32
Seite 24 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Darstellung der Differenzen aus Schuldenkonsolidierung von mehr als 100 TEuro zum
31.12.2016:
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der
Schuldenkonsolidierung
31.12.2016
Euro
implea N-ERGIE Immobilien – wbg 857.422,73
N-ERGIE AG – Stadt 1.220.015,20
Summe 2.077.437,93
Zwischen der Stadt und der N-ERGIE AG bzw. der StWN-Tochter implea N-ERGIE Immoblien
und der wbg bestanden in Summe Abweichungen zwischen den konzerninternen Forderungen
und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,08 Mio. Euro. Diese Differenzen konnten trotz umfangrei-
cher Anstrengungen nicht weiter aufgeklärt werden. Sie sind in der Bilanzpositi on „sonstige
Vermögensgegenstände“ enthalten.
1.4.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesell-
schaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen
und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, das heißt nicht in
den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Wie bereits im Rahmen der Schuldenkonsolidierung festgestellt, resultieren aus den internen
Liefer- und Leistungsbeziehungen einerseits zwischen der Stadt und ihren Tochterunterneh-
men sowie andererseits zwischen dem Teilkonzern StWN und deren Tochterunternehmen
nicht aufklärbare Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, die über der To-
leranzgrenze von 100 TEuro liegen. So sind unter anderem sonstige betriebliche Erträge aus-
gewiesen, denen kein entsprechender Aufwand gegenübersteht. Darunter fallen insbesondere
folgende nicht aufklärbare Differenzen:
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der Aufwands-
und Ertragskonsolidierung
31.12.2016
Euro
N-ERGIE AG – Stadt 1.117.095,80
implea N-ERGIE Immobilien – wbg 148.750,05
N-ERGIE AG – Stadt 221.285,56
N-ERGIE AG – Normia 104.478,52
VAG – Stadt 763.106,04
Summe 2.354.715,97
Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen, denen kein entspre-
chender Ertrag gegenübersteht. Der Ausweis dieser Differenzen erfolgt unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen.
33
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 39
Liefer- und Leistungsbeziehung
Differenzen aus der Aufwands-
und Ertragskonsolidierung
31.12.2016
Euro
Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) – Stadt 148.423,66
N-ERGIE AG – SUN 116.510,72
Summe 264.934,38
Die Differenzen aus den Liefer-und Leistungsbeziehungen zwischen den Töchtern des Stadt-
werkekonzerns einerseits und der Stadt Nürnberg beziehungsweise ihren vollkonsolidierten
Töchtern andererseits konnten im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 trotz
vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden. Diese betreffen vorwiegend die Ver-
brauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich, die bei der N-ERGIE
AG über das Buchungssystem SAP IS-U5 gebucht werden. Zudem hat die Stadt bei der NOA
ein Projekt (FIM2) bezuschusst. Die entsprechenden Buchungen auf Konzernabschlussebene
sind unzutreffend erfolgt, so dass sich in 2016 ein zu hoher Aufwand (210 TEuro) ergeben hat.
Die wbg-K übernimmt für die Stadt Nürnberg Baubetreuungsleistungen und ist zudem teilweise
als Auftragnehmer im Rahmen von ÖPP -Projekten für den Bau von Schulen verantwortlich.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungsbeziehungen wurden bei der Erstellung
des konsolidierten Jahresabschlusses eliminiert. Hierbei ka m es in einem geringen Umfang
jedoch auch zu fehlerhaften Buchungen, die im Ergebnis dazu führen, dass die Erträge und
Aufwendungen in der konsolidierten Ergebnisrechnung jeweils um rund 500 TEuro zu niedrig
ausgewiesen werden.
1.4.10 Zwischenergebniseliminierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die
ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den kon-
solidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinander be-
ruhen. Aus der Sicht des Konzerns als einem wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen sind
Gewinne, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Unternehmen entstehen (Zwi-
schengewinne), so lange noch nicht realisiert, bis die Lieferung oder Leistung den Kreis der in
die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen verlassen hat. Dasselbe gilt für Verluste aus
konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Dies erfolgt im Rahmen der Zwischenergebni-
seliminierung.
Mit Verweis auf Tz 49 des Konsolidierungsleitfadens wurde auf die Zwischenergebniskonsoli-
dierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeutung ist ( vgl. Seite 16 unter Tz
4.2.2.1.2. Anhang Konzernabschluss) bzw. Sachverhalte vor dem 01.01.2016 betroffen sind.
Die Frage, ob auch Zwischener gebnisse aus der Zeit vor der erstmaligen Aufstellung eines
Konzernabschlusses eliminiert werden müssen , ist bislang nicht abschließend geklärt. Dies
geht aus dem Konsolidierungsleitfaden nicht hervor. In der Literatur ist diese Thematik umstrit-
ten. Teilweise geht die Kommentarliteratur zum HGB für Fälle, in denen erstmalig ein Teilkon-
zernabschluss erstellt bzw. sich der Konsolidierungskreis auf bisher nicht konsolidierte Kon-
zernunternehmen ausdehnt, grundsätzlich davon aus, dass auch Zwischenergebnisse aus
Vorjahren zu eliminieren sind. Allerdings sei es zulässig, diese im ersten Konzernabschluss
erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag oder den Gewinnrücklagen zu verrechnen, um eine
5 SAP IS-U (Industry Solutions for Utilities) ist ein SAP Modul u.a. für Versorgungsunternehmen.
34
Seite 26 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
übermäßige Belastung des Konzernergebnisses zu vermeiden.6 Andere Quellen hingegen leh-
nen eine Zwischenergebniseliminierung für Gewinne und Verluste aus der Vorkonzernzeit ab,
da vor der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis ein einheitliches Unternehmen im Sinne
des § 297 Abs. 3 Satz 1 gar nicht bestanden habe.7
Welche Auffassung auch für den kommunalen Gesamtabschluss anwendbar sein wird, ist der-
zeit offen. Es wird zwar eine Konkretisierung des Leitfadens erwartet; unklar ist derzeit aller-
dings, wann diese erfolgen und welche Auffassung dann seitens des Bayerischen Staatsmi-
nisteriums des Inneren (BayStMI) vertreten wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, die Konkretisierungen abzu-
warten. Auch weiterhin wird auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden können,
wenn die Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung
sind. Um diese Erleichterungsvorschrift gegebenenfalls in Anspruch nehmen zu können, soll-
ten die Zwischenergebnisse aus bedeutsamen Transaktionen der Vergangenheit (zum Bei-
spiel konzerninterne Anteils- oder Grundstücksübertragungen) ermittelt werden. Derzeit kann
die Höhe möglicher Zwischengewinne aus Vorjahren nicht realistisch beurteilt werden. Aller-
dings wurden allein in 2015 die Anteile der StWN an der wbg konzernintern an die wbg Im-
mohold GmbH & Co . KG weiterveräußert. Daraus resultierte ein konzerninterne r Veräuße-
rungsgewinn von 80,1 Mio. Euro, der aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes durchaus be-
deutsam ist.
1.4.11 At-Equity-Konsolidierung
1.4.11.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt Nürnberg einen
maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens
20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Ver-
mögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und
Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahres-
abschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem as-
soziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen
Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen (vgl. Tz
98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsoli-
dierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der
Buchwert, d. h. üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital
des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter-
schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs.
1 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag
aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At-Equity-Methode
ist also erfolgsneutral (vergleiche Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Be-
rücksichtigung des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
6 Vgl. Beck’scher Bilanzkommentar § 304 Rz. 65; WP-Handbuch, G Rz. 548.
7 Vgl. ADS, § 304 HGB, Rz. 120ff.
35
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 39
planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge sowie Abschreibungen auf aktive Un-
terschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert) und etwaiger Zu - beziehungsweise außer-
planmäßiger Abschreibungen (vergleiche Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
1.4.11.2 Erstmalige Anwendung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Nürnberg Flughafen GmbH
wurde zum 01.01.2016 dur chgeführt. Dabei wurde auf die Wertansätze zum 01.01.2016 ab-
gestellt.
Laut Konsolidierungsleitfaden ist für die erstmalige Anwendung der At-Equity-Bilanzierung auf
die Wertansätze zu dem Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Kommune erstmals maßgeblichen
Einfluss über den in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger
erlangt hat (Tz 102). Sowohl der Flughafen Nürnberg als auch die MesseNürnberg wurden
Anfang der 1950er Jahre gegründet. Demnach hätten grundsätzlich die Wertansätze von da-
mals zugrunde gelegt und für die Folgejahre fortgeschrieben werden müssen. Da die entspre-
chenden Informationen nur noch rudimentär vorliegen und die Wertermittlung sehr aufwendig
wäre, wurde, wie oben bereits dargestellt, der 01.01.2016 zugrunde gelegt.
Dieses Vorgehen entspricht der Vereinfachungsmöglichkeit des Handbuchs der Wirtschafts-
prüfer. Demnach können in diesen Fällen § 301 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB analog angewandt
werden, mit der Folge, dass die Bewertung auf den Beginn des Konzern-Geschäftsjahres vor-
genommen werden kann, in dem das assoziierte Unternehmen erstmals nach der At -Equity-
Methode einbezogen wird. Dies ist der 01.01.2016.
1.4.11.3 Bewertung
Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürn-
berg GmbH stellt sich im Konzernabschluss wie folgt dar:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
NürnbergMesse Group
anteiliges Eigenkapital 78.174.164,88
Geschäfts- oder Firmenwert 5.162.234,92 83.336.399,80
Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02
Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82
Fortschreibung 2016
Jahresergebnis NürnbergMesse GmbH (anteilig) 6.722.355,04
Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an-
teilig)
852.091,46
Summe Kernstadt 31.12.2016 121.994.264,32
Gemäß § 312 Abs. 6 HGB sind im Rahmen der At -Equity-Bilanzierung für die Ermittlung der
Wertansätze die Teilkonzernabschlüsse zugrunde zu legen. Für die NürnbergMesse Group
wurde aber bei der Erstkonsolidierung zum einen irrtümlich auf Einzelabschlusswerte der
NürnbergMesse GmbH abgestellt. Dies war der Fall beim Jahresergebnis. Zum anderen wur-
den beim Eigenkapital die nichtbeherrschenden Anteile in Höhe von 370 TEuro nicht in die
36
Seite 28 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Wertermittlung einbezogen. Im Ergebnis hat sich daher ein zu hoher Geschäfts- oder Firmen-
wert ergeben. Der Geschäfts - oder Firmenwert ist im Rahmen der Folgekonsolidierung auf-
wandswirksam über fünf Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibung ist im Buchungssystem
nicht durchgeführt worden. Da die Fehler gegenläufig sind, ist die absolute Auswirkung e her
gering. Bei der Nürnberg Flughafen GmbH ist die Wertermittlung zutreffend erfolgt.
Richtigerweise hätten sich folgende Wertansätze ergeben:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
NürnbergMesse Group
anteiliges Eigenkapital 78.359.198,05
Geschäfts- oder Firmenwert 4.977.201,75 83.336.399,80
Flughafen Nürnberg GmbH 31.083.418,02
Summe Kernstadt 01.01.2016 114.419.817,82
Fortschreibung 2016
Jahresergebnis NürnbergMesse Group (anteilig) 7.716.746,75
Jahresergebnis Flughafen Nürnberg GmbH (an-
teilig)
852.091,46
Abzüglich Abschreibung des Geschäfts- oder Fir-
menwertes der NürnbergMesse GmbH
-995.440,35
Summe Kernstadt 31.12.2016 121.993.215,68
Für das Jahr 2017 sind die Wertansätze entsprechend zu korrigieren und die Abschreibung
aus 2016 nachzuholen.
1.5 Angaben im konsolidierten Jahresabschluss und im
Konsolidierungsbericht
Der Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss enthält ausführliche Angaben zur Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses sowie zu erforderlichen Erläuterungen im Konsoli-
dierungsbericht (§ 90 KommHV-Doppik). Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresab-
schlusses weist das Rechnungsprüfungsamt auf die folgenden Sachverhalte hin:
Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Kapitalflussrec hnung zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV -Doppik). Diese wird gemäß einer Ausnahmegenehmigung der Regie-
rung von Mittelfranken erstmalig für den konsolidierten Jahresabschluss 2017 erstellt.
Der konsolidierte Jahresabschluss ist um eine Eigenkapitalübersicht zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV -Doppik). Auf die Eigenkapitalübersicht findet der DRS Nr. 7 entspre-
chend Anwendung. Die erforderliche Eigenkapitalübersicht wurde im konsolidierten Jah-
resabschluss 2016 nicht erstellt und ist ebenso wie die Kapitalflussrechnung im Folgeab-
schluss zu ergänzen.
37
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 39
Gemäß § 90 KommHV -Doppik ist dem konsolidierten Jahresabschluss ein Konsolidierungs-
bericht beizufügen. Dieser Bericht umfasst eine Erläuterung des konsolidierten Jahresab-
schlusses sowie den Gesamtüberblick und einen Ausbl ick auf die künftige Entwicklung. Hin-
sichtlich der Erläuterungen im Konsolidierungsbericht weist das Rechnungsprüfungsamt auf
die folgenden Sachverhalte hin:
Der Konsolidierungsbericht soll Erläuterungen zu Abweichungen von Bilanzierungs - und
Bewertungsmethoden samt Begründung enthalten, darüber hinaus ist deren Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen. Der Konsolidierungs-
bericht enthält hierzu Angaben über einige wesentliche Sachverhalte, wie beispielsweise
Unterschiede bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen oder zur Bildung von Son-
derposten. Die weiterführenden Angaben zu unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden sind jedoch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes relativ allgemein und
knapp gehalten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt für die Folgeabschlüsse eine de-
tailliertere Darstellung (z.B. Angabe von unterschiedlichen Nutzungsdauern bei Gebäu-
den) der Unterschiede und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage. Auf eine betragsmäßige Darstellung kann dabei gemäß den Angaben im Leitfaden
verzichtet werden.
Der Konsolidierungsbericht soll Angaben zu Namen, Sitz und Rechtsform der einbezoge-
nen Aufgabenträger sowie Art und Höhe der Beteiligung enthalten. Darüber hinaus sind
Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zu-
sammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO sowie die Er-
tragslage/Kreditaufnahmen in den Bericht aufzunehmen. Dies betrifft sowohl die einbezo-
genen nachgeordneten Aufgabenträger als auch die nicht bzw. nur zu (fortgeführten) An-
schaffungskosten in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Gesellschaften,
soweit der Stadt Nürnberg mindestens der zwanzigste Teil der Anteile gehört. Der Konso-
lidierungsbericht enthält hierzu nicht alle Angaben, es wird jedoch auf den Beteiligungs-
bericht der Stadt Nürnberg verwiesen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Betei-
ligungsbericht als weiteren Bestandteil dem konsolidierten Jahresabschluss gemäß § 88
Satz 2 KommHV-Doppik beizufügen.
1.6 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie-
dergegeben:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 wurde am 02. Mai 2018 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31.10.2017) nicht eingehalten. Hinge-
wiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im
Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten
Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt.
Die vorgelegte Dokumentation war in weiten Teilen unzureichend. Für die Prüfung war
das Rechnungsprüfungsamt deshalb stark auf weitergehende Erläuterungen und mündli-
che Besprechungen angewiesen.
Der Konsolidierungskreis wurde zutreffend festgelegt. Freiwillig in den Konsolidierungs-
kreis einbezogen wurde unter anderem auch der Eigenbetrieb SÖR. Da zum 31.12.2016
noch kein Einzelabschluss von SÖR vorlag, blieb dieser im vorgelegten Gesamtabschluss
unberücksichtigt.
38
Seite 30 von 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Die Überleitung der Einzel - und Teilkonzernabschlüsse auf den Positionenplan des Ge-
samtabschlusses ist größtenteils zutreffend erfolgt. Soweit einzelne Kontenzuordnungen
fehlerhaft waren, erfolgt deren Korrektur für 2017.
Aus der Kapitalkonsolidierung (Vollkonsolidierung) wird zum 31.12.2016 ein aktiver Un-
terschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe 17,32 Mio. Euro (01.01.2016:
21,65 Mio. Euro) ausgewiesen. Dieser betrifft den Teilkonzern Klinikum sowie die NOI und
NüSt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes liegt mangels Werthaltigkeit kein Ge-
schäfts- oder Firmenwert vor. Es handelt sich lediglich um einen technischen aktiven Un-
terschiedsbetrag, da sich die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaften auf Einzelab-
schlussebene der Stadt noch nicht niedergeschlagen haben. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt, diesen Unterschiedsbetrag künftig d em Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag
zuzuordnen. Da keine Werthaltigkeit des Geschäfts - oder Firmenwerts gegeben ist, ist
auch die sich daraus ergebende Abschreibung unzutreffend. Im Ergebnis ist daher das
Konzernergebnis um 4,33 Mio. Euro zu niedrig.
Für NüBad wurde ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ermittelt.
Die Wertermittlung war unzutreffend. Tatsächlich würde sich ein aktiver Unterschiedsbe-
trag in Höhe von 1,43 Mio. Euro ergeben. Da dieser auf in der Vergangenheit erzielte
Verluste zurückzuführen ist, wäre auch dieser dem Konzerngewinn- bzw. -verlustvortrag
zuzuordnen.
Der passive Unterschiedsbetrag resultiert in Höhe von 356,95 Mio. Euro aus einbehalte-
nen Gewinnen vor dem 01.01.2016 und hat Eigenkapital-Charakter. Das Rechnungsprü-
fungsamt empfiehlt die Umgliederung dieses Betrags in die Rücklagen.
Einzelne Reporting Packages waren hinsichtlich der gemeldeten Forderungen und Ver-
bindlichkeiten unvollständig (rund 840 TEuro).
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden nur aktuelle Investitionszuschüsse elimi-
niert. In der Konzern-Eröffnungsbilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände und
Sonderposten in Höhe von ca. 47 Mio. Euro ausgewiesen, die auf konzerninterne Zuwen-
dungen der Stadt Nürnberg an Tochtergesellschaften zurückzuführen sind. Da diese Zu-
wendungen nicht in die Schuldenkonsolidierung einbezogen wurden, werden die entspre-
chenden Bilanzpositionen um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
Bei konzerninternen Bauträgerleistungen der wbg -K für die Stadt wurden die aktivierten
Eigenleistungen ohne Umsatzsteuer (Nettoausweis) ausgewiesen, da die wbg-K wie eine
stadtinterne Dienststelle behandelt wurde. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte
aber ein Bruttoausweis erfolgen, da die Umsatzsteuer den Konsolidierungskreis verlässt.
Für die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im
Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses eine Toleranzgrenze von 100 TEuro pro
konzerninterner Leistungsbeziehung festgelegt. Unterhalb dieser Toleranzgrenze waren
Abweichungen zwischen Forder ungen und Verbindli chkeiten beziehungsweise Aufwen-
dungen und Erträgen nicht aufzuklären. Vereinzelt ergaben sich aber deutlich höhere Dif-
ferenzen, die trotz vielfältiger Anstrengungen nicht aufgeklärt werden konnten. Diese re-
sultieren insbesondere aus den Gas -, Strom-, Wasser- und Fernwärmelieferungen des
StWN-Teilkonzerns an die Stadt beziehungsweise deren Töchter (ohne StWN). Sie be-
laufen sich für die Schuldenkonsolidierung auf 2,08 Mio. Euro (Ausweis als sonstige Ver-
mögensgegenstände) und für die Aufwands - und Ertragskonsolidierung auf 2,35 Mio.
Euro (sonstige betriebliche Erträge) bzw. 265 TEuro (sonstige betriebliche Aufwendun-
gen).
39
Konsolidierter Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 39
Vereinzelt kam es zu fehlerhaften Buchungen auf Gesamtabschlussebene, wodurch das
konsolidierte Jahresergebnis um rund 200 TEuro zu niedrig ausgewiesen wurde.
Auf die Eliminierung der laufenden Zwischenergebnisse wurde mit Verweis auf die unter-
geordnete Bedeutung verzichtet. Nicht abschließend geklärt ist, ob auch Zwischenergeb-
nisse aus der Zeit vor dem 01.01.2016 zu eliminieren sind . Der Konsolidierungsleitfaden
äußert sich hierzu nicht. In der Literatur ist die Auffassung uneinheitlich. Zwar wird eine
Konkretisierung des Konsolidierungsleitfadens erwartet, der Zeitpunkt ist aber noch offen.
Die Konkretisierung bleibt abzuwarten. Sollten schließlich die Zwischenergebnisse aus
der Zeit vor dem 01.01.2016 eliminiert werden müssen, kann deren Höhe zum jetzigen
Zeitpunkt nicht realistisch beurteilt werden. Allerdings wurden allein in 2015 aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes bedeutsame Gewinne aus konzerninternen Anteilsveräuße-
rungen von rund 80 Mio. Euro erzielt.
Als assoziierte Unternehmen wurden die NürnbergMesse GmbH sow ie die Flughafen
Nürnberg GmbH A t-Equity in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen. Bei der
Wertermittlung für die NürnbergMesse GmbH wurde n statt auf die Konzernabschluss-
werte auf die Einzelabschlusswerte abgestellt sowie die nichtbeherrschten Anteile nicht
einbezogen. Des Weiteren wurde die Abschreibung des sich ergebenden Geschäfts- oder
Firmenwerts nicht durchgeführt. Da die Fehler gegenläufig sind, wirken sie sich auf den
Bilanzansatz kaum aus. Durch die nicht durchgeführte Abschreibung auf den Geschäfts-
oder Firmenwert ist jedoch das konsolidierte Jahresergebnis um ca. 995 TEuro zu hoch.
Diese Abschreibung ist in 2017 nachzuholen.
Die erforderliche Eigenkapitalübersicht war nicht beigefügt. Sie ist im Folgeabschluss zu
ergänzen.
Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Aufstellung einer Gesamtab-
schlussrichtlinie.
40
Seite 32 von 39 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2016 wurde gemäß Art. 103 GO durchge-
führt. Die Schwerpunkte der Pr üfung waren die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die
Überleitung der Konten in den Positionenplan des konsolidierten Jahresabschlusses (Konten-
mapping) sowie die Prüfung der Plausibilität und die Übernahme der Konsolidierungspakete
in die Konsolidierungssoftware. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung
die Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 und die Fortschreibung des Eigenkapitals sowie die
At-Equity-Konsolidierung begutachtet.
Innerhalb der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands -/Ertragskonsolidierung hat das
Rechnungsprüfungsamt die Prüfung auf Stichproben von wesentlichen konzerninternen Lie-
fer- und Leistungsbeziehungen und Konsolidierungsbuchungen zum 31.12.2016 beschränkt.
In den Folgejahren werden diese Prüfungen intensiviert werden. Insbesondere kann das Rech-
nungsprüfungsamt keine abschließende Aussage zur Vollständigkeit der von den Konzernge-
sellschaften gemeldeten Daten treffen, da das Rechnungsprüfungsamt entsprechende Bestä-
tigungen über Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldedaten der Wirtschaftsprüfer der jewei-
ligen Tochtergesellschaften nicht vorlagen. Dies soll erstmalig zum 31.12.2017 erfolgen.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 1.6 zusammengefasst. Unter
Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem
Prüfungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg entspricht mit Ausnahme der
oben getroffenen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt mit Ausnahme des noch nicht
in die Konsolidierung einbezogenen Eigenbetriebs SÖR ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürn-
berg“.
Der Konsolidierungsbericht steht in Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit-
telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss
2016 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 11.06.2019
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 60)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
41
Anlage 1 Seite 33 von 39
Anlage 1 Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2016
Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
AKTIVA 4.610.543.271 161.433.364 30.404.376 644.040.554 2.524.721 11.280.731 49.582.036 37.777.086 2.524.027.783 619.103.921 561.181.944 9.251.899.788
Anlagevermögen 4.162.725.221 152.341.606 38.155.678 546.714.109 422.233 8.969.268 48.648.804 34.405.335 1.941.107.245 611.570.094 428.833.619 7.973.893.212
Immat. Vermögengensgegenstände 198.862.882 4.957 0 1.667.045 13.952 222.607 4.471 82.205 9.396.372 859.886 225.414 211.339.792
Konzessionen, DV-Lizenzen, Sonst.
Rechte 5.400.971 4.957 0 1.527.058 13.952 222.607 4.471 82.205 8.088.306 859.886 224.836 16.429.249
Gel. Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 176.143.456
Anzahlungen auf immat. Verm.gegenst. 0 0 0 0 0 0 0 0 1.287.498 0 0 1.287.498
Geschäfts- oder Firmenwert 17.318.455 0 0 139.987 0 0 0 0 20.569 0 578 17.479.588
Sachanlagen 3.755.353.494 92.336.649 38.155.678 543.984.222 408.281 8.595.759 48.644.333 34.323.130 1.363.719.580 564.933.230 428.326.054 6.878.780.409
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 212.799.673 0 0 1.460.538 0 0 0 0 18.087.278 0 148 232.347.637
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 1.180.975.394 26.502.083 35.801.874 429.297.201 71.977 5.132.065 42.919.314 32.392.435 111.519.208 0 387.047.576 2.251.659.126
Infrastrukturvermögen 1.576.380.739 61.189.427 0 -1.775 0 0 0 0 984.057.496 531.403.325 0 3.153.029.213
Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.693.371 0 0 158.656 0 0 0 0 1.703.904 0 4 12.555.935
Kunstgegenstände/Kulturdenkmäler 466.422.731 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 466.422.731
Maschinen/techn. Anlagen/Fahrzeuge 37.630.605 3.865.584 1.657.812 48.002.481 86.845 277.288 3.742.666 632.105 125.370.516 5.092.938 0 226.358.840
Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.350.818 698.535 421.369 52.113.613 249.459 749.202 1.946.034 1.183.893 29.257.190 2.431.631 1.288.894 139.690.639
Gel. Anzahlungen und Anlagen im Bau 221.100.162 81.019 274.623 12.953.508 0 2.437.204 36.319 114.697 93.723.987 26.005.336 39.989.432 396.716.287
Finanzanlagen 208.508.845 60.000.000 0 1.062.842 0 150.902 0 0 567.991.293 45.776.978 282.151 883.773.011
Sondervermögen 6.700.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.700.000
Anteile an verb. Unternehmen 1.480.740 0 0 0 0 0 0 0 1.413.314 1 0 2.894.056
Anteile an assoz. Unternehmen 121.994.264 0 0 207.282 0 0 0 0 506.020.375 0 0 628.221.922
Sonstige Beteiligungen 2.808.095 0 0 0 0 5.001 0 0 7.297.415 0 0 10.110.511
Ausleihungen 27.661.387 0 0 855.559 0 145.901 0 0 3.687.530 45.776.977 206.350 78.333.705
Wertpapiere des Anlagevermögens 47.864.359 60.000.000 0 0 0 0 0 0 49.572.659 0 75.801 157.512.819
42
Seite 34 von 39 Anlage 1
Vorräte 49.317.657 0 0 14.864.561 100.548 226.287 65.884 92.119 46.607.324 3.351.716 49.074.671 163.700.766
RHB-Stoffe 257.696 0 0 8.957.369 100.548 113.251 65.884 92.119 36.968.207 3.351.716 0 49.906.789
Unfert./Fert. Erz./Leist. 521.723 0 0 5.907.192 0 111.789 0 0 9.639.117 0 21.753.476 37.933.297
Grundstücke als Vorräte 48.538.238 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27.262.728 75.800.966
Sonstige Vorräte 0 0 0 0 0 1.247 0 0 0 0 34.738 35.986
Geleistete Anz. auf Vorräte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23.728 23.728
Forderungen/sonst. VG 153.606.182 2.957.221 152.263 121.247.673 1.782.196 1.717.958 431.610 1.962.993 400.379.718 2.987.855 2.453.473 689.679.144
öffentl.-rechtl. Forderungen/
Ford.a aus Transferleistungen 85.778.063 2.534.714 0 99.349.855 0 894.686 0 0 0 2.143.979 0 190.701.296
Privatrechtliche Forderungen 3.967.654 86.151 135.938 19.770.815 386.212 131.196 379.575 1.877.834 325.526.518 0 1.784.608 354.046.502
Sonstige Vermögensgegenstände 11.332.602 151.201 16.326 1.850.923 1.395.985 692.076 31.424 85.159 57.020.353 143.641 668.865 73.388.555
Ford. gegen verb. Unt./Bet. 6.398.017 184.939 0 276.080 0 0 20.610 0 17.832.847 700.235 0 25.412.729
Ford. gegen öffentl. Bereich 46.129.846 217 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46.130.063
Wertpapiere des UV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Liquide Mittel 173.534.896 6.118.434 1.549.522 4.117.504 430.143 1.213.306 423.263 1.552.179 126.864.909 1.110.955 63.999.989 380.915.101
Aktive Rechnungsabgrenzung 34.826.074 857 310 1.074.129 0 46.024 9.220 26.189 7.604.551 17.440 106.772 43.711.566
43
Anlage 1 Seite 35 von 39
Stadt ASN FSN KH NOA NOI NüBad NüSt StWN SUN wbg Summe
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
PASSIVA 5.341.496.233 136.335.468 21.268.751 575.348.409 1.576.102 6.371.232 39.825.168 21.384.077 2.096.903.608 572.013.364 439.377.376 9.251.899.788
Eigenkapital 1.302.228.548 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 1.494.380.338
Allgemeine Rücklage 742.388.517 0 0 0 0 0 0 0 0 0 742.388.517
Rücklagen aus nicht
ertragswirksam aufzu. 564.343 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 564.343
Ergebnis-/Gewinnrücklagen 107.975.095 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 107.975.095
Ergebnisvortrag -37.484.746 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -37.484.746
Jahresergebnis 122.188.880 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 122.188.880
APO für Anteile and. Gter 0 0 0 0 0 0 0 0 192.151.789 0 0 192.151.789
UB aus Kap.konsolidierung 366.596.459 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 366.596.459
Sonderposten 962.104.659 40.869.012 0 359.548.504 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 155.675.390 0 1.698.936.944
SoPo aus Zuwendung 814.351.920 0 0 359.548.279 0 1.407.213 0 4.866.156 174.466.009 42.029.506 0 1.396.669.083
SoPo aus Beiträgen 136.455.005 0 0 225 0 0 0 0 0 88.981.377 0 225.436.608
sonstige Sonderposten 11.297.734 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.297.734
Gebührenausgleich 0 40.869.012 0 0 0 0 0 0 0 24.664.507 0 65.533.519
Rückstellungen 1.475.254.376 32.405.325 15.900 98.665.982 508.422 1.218.090 1.421.482 5.034.187 766.808.207 61.560.274 24.379.181 2.467.271.425
Rückstellungen f. Pensionen 1.430.890.296 4.079.566 0 31.570.890 52.919 504.450 150.418 2.946.482 510.700.790 31.306.233 5.743.183 2.017.945.228
Umweltrückstellungen 6.797.500 18.105.776 0 0 0 0 0 0 4.463.000 0 0 29.366.276
Instandhaltungs-Rückst. 13.574.221 0 0 6.767.961 0 0 0 0 247.000 5.259.000 3.189.860 29.038.043
RSt Finanzausgleich/Steuern 1.487.179 0 0 555.723 161.436 0 0 0 370.192 0 379.578 2.954.108
RSt. drohende Verpfl. Aus
Bürgschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 22.505.181 10.219.983 15.900 59.771.408 294.067 713.640 1.271.064 2.087.705 251.027.225 24.995.041 15.066.559 387.967.771
Verbindlichkeiten 1.576.200.503 63.061.131 21.242.851 115.841.235 1.064.394 3.742.802 38.322.686 11.438.152 953.322.321 353.793.256 414.677.259 3.552.706.590
Anleihen 80.000.000 0 0 0 0 0 0 0 446.487 0 0 80.446.487
Verbk. aus Invest.krediten 1.205.947.938 59.466.947 10.559.246 42.616.117 0 3.002.040 37.471.540 9.728.845 599.450.544 348.126.790 368.421.467 2.684.791.473
Verbk. aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 27.749.318 0 0 5.155.561 0 0 0 0 0 0 9.609.782 42.514.661
Verbk. die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 80.899.537 0 10.413.609 0 0 0 0 0 0 0 0 91.313.146
Verbk. aus Lieferung/Leistung 33.080.730 3.374.760 69.605 18.313.867 445.716 385.655 368.741 679.288 229.938.319 3.291.470 5.985.192 295.933.343
Verbk. aus Transferleistung 2.479.125 0 0 35.239.695 0 0 0 257.630 0 0 0 37.976.450
Sonstige Verbindlichkeiten 146.043.855 219.424 200.391 14.515.996 618.678 355.107 482.405 772.390 123.486.972 2.374.996 30.660.818 319.731.031
PRAP 25.708.147 0 10.000 1.292.688 3.286 3.127 91.000 45.582 10.155.281 984.444 320.937 38.614.491
44
Seite 36 von 39 Anlage 2
Anlage 2 Auswirkungen der Konsolidierungsbuchungen auf die konsolidierte Vermö-
gensrechnung
Summenbilanz
Buchungen auf
Konzernebene
konsolidierte
Vermögens-
rechnung
EUR EUR EUR
AKTIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788
Anlagevermögen 8.351.493.237 -377.600.026 7.973.893.211
Immaterielle Vermögensgegenstände 195.924.582 15.415.210 211.339.792
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 0 16.429.249
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 178.046.701 -1.903.245 176.143.456
Anzahlungen auf immaterielle Vemögensgenstände 1.287.498 0 1.287.498
Geschäfts- oder Firmenwert 161.133 17.318.455 17.479.588
Sachanlagen 6.866.624.514 12.155.894 6.878.780.408
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 232.347.637 0 232.347.637
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.249.394.563 2.264.563 2.251.659.126
Infrastrukturvermögen 3.153.030.987 -1.775 3.153.029.213
Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.555.935 0 12.555.935
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 466.422.731 0 466.422.731
Maschinen und teschnische Anlagen, Fahrzeuge 226.358.840 0 226.358.840
Betriebs- und Geschäftsausstattung 139.690.639 0 139.690.639
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 386.823.182 9.893.105 396.716.287
Finanzanlagen 1.288.944.141 -405.171.130 883.773.011
Sondervermögen 32.832.224 -26.132.224 6.700.000
Anteile an verbundenen Unternehmen 297.419.784 -294.525.729 2.894.056
Anteile an assoziierten Unternehmen 683.128.397 -54.906.476 628.221.922
Sonstige Beteiligungen 10.316.860 0 10.316.860
Ausleihungen 107.809.858 -29.606.701 78.203.156
Wertpapiere des Anlagevermögens 157.437.017 0 157.437.017
Umlaufvermögen 1.374.426.202 -140.131.192 1.234.295.011
Vorräte 187.891.016 -24.190.251 163.700.766
Roh-, Hilfes- und Betriebsstoffe, Waren 49.906.789 0 49.906.789
Unfertige/Fertige Erzeugnisse und Leistungen 61.701.725 -23.768.427 37.933.297
Grundstücke als Vorräte 75.840.914 -39.947 75.800.966
Sonstige Vorräte 35.986 0 35.986
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 405.604 -381.876 23.728
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 805.620.085 -115.940.941 689.679.144
öffentlich-rechtliche Forderungen 192.015.887 -1.314.591 190.701.296
privatrechtliche Forderungen 365.971.094 -11.924.592 354.046.502
sonstige Vermögensgegenstände 114.255.003 -40.866.449 73.388.555
Forderungen gegen verb. Unternehmen, Beteiligungen 87.232.211 -61.819.482 25.412.729
Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 46.145.891 -15.827 46.130.063
Wertpapiere des Umalaufvermögens 0 0 0
Liquide Mittel 380.915.101 0 380.915.101
Aktive Rechnungsbabgrenzung 44.016.045 -304.479 43.711.566
45
Anlage 2 Seite 37 von 39
Sumenbilanz
Buchungen auf
Konzernebene
konsoliderte
Vermögens-
rechnung
EUR EUR EUR
PASSIVA 9.769.935.484 -518.035.696 9.251.899.788
Eigenkapital 1.830.037.150 -335.656.813 1.494.380.338
Allgemeine Rücklagen 998.675.603 -256.287.086 742.388.517
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden 89.366.423 -88.802.081 564.343
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 388.191.090 -280.215.996 107.975.095
Ergebnisvortrag 43.402.566 -80.887.312 -37.484.746
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 118.249.678 3.939.202 122.188.880
Ausgleichsposten für andere Gesellschafter 192.151.789 0 192.151.789
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0 366.596.459 366.596.459
Sonderposten 1.701.886.217 -2.949.274 1.698.936.944
Sonderposten aus Zuwendungen 1.399.617.309 -2.948.226 1.396.669.083
Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 225.437.656 -1.048 225.436.608
Sonstige Sonderposten 11.297.734 0 11.297.734
Gebührenausgleich 65.533.519 0 65.533.519
Rückstellungen 2.528.846.954 -61.575.529 2.467.271.425
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl. 2.066.229.260 -48.284.032 2.017.945.228
Umweltrückstellungen 29.366.276 0 29.366.276
Instandhaltungsrückstellungen 30.737.292 -1.699.250 29.038.043
Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuern 6.162.433 -3.208.325 2.954.108
Rückstellungen für drohende Verpflicht. aus Bürgschaften 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 396.351.694 -8.383.922 387.967.771
Verbindlichkeiten 3.669.308.239 -116.611.649 3.552.696.591
Anleihen 80.446.487 0 80.446.487
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.692.395.310 -7.603.837 2.684.791.473
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 92.089.910 -49.575.249 42.514.661
Verbindlichk., die Kreditaufnahmen wirtsch. geichkommen 91.313.146 0 91.313.146
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 333.249.754 -37.316.411 295.933.343
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 38.415.994 -439.545 37.976.450
Sonstige Verbindlichkeiten 341.397.638 -21.676.607 319.721.031
Passive Rechnungsabgrenzung 39.856.923 -1.242.432 38.614.491
46
Seite 38 von 39 Anlage 3
Anlage 3 Konsolidierte Vermögensrechnung zum 31.12.2016 der Stadt Nürnberg
47
Anlage 4 Seite 39 von 39
Anlage 4 Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 der Stadt Nürnberg
48
Stadt Nürnberg
Konsolidierter Jahresabschluss
2016
Ö 1Ö 1
49
Vorwort
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Die Stadt als Ganzes – eine Premiere mit
gutem Ergebnis
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrates,
liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Jahr können wir Ihnen erstmals einen konsoli-
dierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg präsentie-
ren – damit ist die Stadt Nürnberg hier nicht nur Vorrei-
terin unter den bayerischen Großstädten, sie brachte
sich auch intensiv in die Ausgestaltung der gesetzlichen
Grundlagen im Rahmen des sog. Modellprojekts zum
konsolidierten Jahresabschlusses beim Bayerischen
Staatsministerium des Innern ein.
Dieses Zahlenwerk schafft die Transparenz über das
komplette städtische Aufgabenspektrum, die durch die
weitreichende Aufgabenübertragung an Eigenbetriebe,
Kommunalunternehmen und Gesellschaften privater
Rechtsform etwas in den Hintergrund geraten ist: Die
Stadt mit allen ihren Töchtern wird als einheitliche Orga-
nisationseinheit dargestellt, wirtschaftliche Verflechtun-
gen und „konzerninterne“ Umsätze werden herausge-
rechnet.
Das erste konsolidierte Jahresergebnis fällt mit einem
Überschuss von 122,2 Mio. € in 2016 sehr zufriedenstel-
lend aus.
Gründe für das gute Ergebnis sind neben gut en Steu-
ererträgen der Kernstadt z. B. auch der gesetzliche An-
stieg des Diskontierungssatzes für Pensionsrückstellun-
gen bei nach handelsrechtlichen Grundsätzen bilanzie-
renden Töchtern.
Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut-
ter mit 846 Mio. € verbreitert sich, z.B. durch Rücklagen-
ansammlung bei den Töchtern, auf 1,49 Mrd. €.
Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch-
tern, insb. der StWN, der wbg und dem Klinikum das
Thema Investitionen stark im Fokus. Das Anlagevermö-
gen erhöhte si ch im Vergleich zum Jahresbeginn um
149,12 Mio. €. Aufgrund des Finanzierungsbedarfs be-
trägt die Nettoneuverschuldung inkl. der ÖPP/ÖÖP-Pro-
jekte in 2016 63,79 Mio. €, davon bei der Kernstadt
59,9 Mio. €. Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und
kreditähnlichen Verbindlichkeiten beträgt damit Ende
2016 2,86 Mrd. € und ist damit etwa doppelt so hoch als
bei der Kernstadt mit 1,36 Mrd. €.
Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in
den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben - nicht
nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den
großen Tochtergesellschaften.
Eine wichtige Rolle kommt hier den Steuererträgen zu,
die immerhin 15 % der gesamten ordentlichen Erträge
stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsitua-
tion im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des
„Konzerns“ sind. Auch im Jahr 2017 erreichte die Gewer-
besteuer einen guten Wert von 446,8 (6,8 Mio. € über
Plan), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag
mit 297,4 Mio. € ebenfalls weit über dem Plan von
284 Mio. €.
So wünschen wir uns allen, dass die wirtschaftliche Ent-
wicklung weiterhin so positiv verläuft, und Ihnen viel
Spaß bei der Lektüre.
Nürnberg, im April 2018
Dr. Ulrich Maly Harald Riedel
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Dr. Ulrich Maly Harald Riedel
50
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................... VI
Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................................................... VIII
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................ IX
Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI
1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2
3 Der Konzern Stadt Nürnberg ......................................................................................................................... 6
3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 6
3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 6
3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 6
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 9
4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 13
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 13
4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 13
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 13
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 14
Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 15
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 15
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 15
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 15
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 16
At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 16
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 17
Aktiva ................................................................................................................................... 17
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 17
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 17
A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 18
A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25
B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 27
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 31
51
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IV
B. IV. Liquide Mittel ........................................................................................................................ 32
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 33
Passiva................................................................................................................................. 34
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 34
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 34
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 35
A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 36
A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 37
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 38
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 39
4.2.3.2.2 B. Sonderposten .............................................................................................................. 40
B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 40
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 41
B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 41
B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 42
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 43
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 43
C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 44
C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 44
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 45
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährv erträgen und
verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46
C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 46
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48
D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 50
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 51
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 52
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 53
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 54
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 54
52
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
V
Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 54
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 55
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 56
Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 57
Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 58
Auflösung von Sonderposten ......................................................................................................... 59
Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 60
Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 61
Bestandsveränderungen ................................................................................................................ 62
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 63
Personal- und Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 64
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 66
Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................................................ 66
Transferaufwendungen .................................................................................................................. 68
Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 69
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 70
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 72
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 73
Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode
einbezogenen Aufgabenträger ................................................................................................................ 74
4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 75
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 75
Lagebericht .......................................................................................................................... 76
4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 76
4.2.4.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 77
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 79
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 81
4.2.5 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 82
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode ...... 82
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Per spektiven und
Risiken……………………………………………………………………………………………………………...82
Ziele und Strategien ............................................................................................................. 86
Anlagen ................................................................................................................................................................. XV
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen ............................................... XIX
Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt .............................................................................. XX
53
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VI
Abkürzungsverzeichnis
ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt
AQUA AquaOpta GmbH
ASN Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg
AsylBewLG Asylbewerberleistungsgesetz
ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BaumSchVO Baumschutzverordnung
BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern
BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie)
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EStG Einkommensteuergesetz
FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH
FSN Franken Stadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KAG Kommunalabgabengesetz
KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH
KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkonzern)
KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
KommHV-Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der
Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch-
führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik)
KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg
MDN MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH
Messe NürnbergMesse GmbH
NERGI N-ERGIE Aktiengesellschaft
NOA Noris Arbeit gGmbH
54
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VII
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad NürnbergBad
NüSt NürnbergStift
ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft
ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft
PPP Public Private Partnership (Öffentlich-private Partnerschaft)
SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern)
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
VOIP Voice Over Internet Protocol (Sprachübertragung über Internetprotokoll)
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern)
55
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Abbildungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 7
Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 54
Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 63
Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger ....................................... XV
Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI
Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg ....................................................................................................... XVII
Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ............................................................................. XVII
Abbildung 8: Teilkonzern wbg ............................................................................................................................ XVIII
56
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Tabellenverzeichnis
________________________________________________________________________________
IX
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016 ........... 2
Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016 ................................................ 3
Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201 .............................. 5
Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen ........................................................................................................ 12
Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen ........................................ 74
Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 75
Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 81
Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ..................................................... XIX
Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“ ................................................. XIX
Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“
............................................................................................................................................................................. XXI
57
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XI
Glossar – Begriffserläuterungen
At- Equity-Konsolidierung
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge-
genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jah-
resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die
Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung
unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie-
sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i.V.m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsolidierten Jah-
resabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise die
Anschaffungskosten der Beteiligung.
Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt
Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt
(s. auch unter „Konsolidierungskreis“).
Bei der Erstkonsolidierung (s. dort) wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufga-
benträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidie-
rungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV -Doppik) und
anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der
Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung
des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,
planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),
etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen letzteren sind
zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten
resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Erstkonsolidierung
Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, bei der Stadt
Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung
(s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf.
erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“).
58
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XII
Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital di eses Aufgabenträgers verrechnet (vgl. Tz 78
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge-
ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus-
zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, s o ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge).
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass das Konzerneigenkapital sich im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo-
sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträ-
gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem-
der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellschafter der N-ERGIE AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch
wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt
als Konzernmutter ausgewiesen.
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage
der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs
wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenk apital des voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten
und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih-
ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und
damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, welches von
der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich.
Kettenkonsolidierung
Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder
Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli-
dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teilkonzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive das von
den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesellschaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächste
Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplette Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei
der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich die Aus-
gleichposten für Anteile anderer Gesellschafter.
Konsolidierungskreis
Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art 102a Abs. 1 Satz
1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidierungs-
leitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der
Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend
eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Stadt liegt gemäß Tz 28 Konsoli dierungsleitfaden
Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,
59
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIII
sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig
Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages
oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
bestimmen.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf
die Möglichkeit eines solchen an.
Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Stadt un-
terliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen wer-
den, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträ-
ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, d enen inner-
halb des „Konzerns“ der Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema wird ein
Aufgabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn insb. die nach der Beteiligungsquote
der Stadt gewichtete Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5% der Gesamtsumme aller
gewichteten Bilanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden
Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche
zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten Konzernbilanzsumme aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt
sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbeteiligung von 20 %
bis 50 % am sog. assozi ierten Unternehmen hält und einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt
oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso-
lidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachge-
ordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu
konsolidierenden Forderungen und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen
der Schuldenkonsolidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen be-
seitigt bzw. unter dem entsp rechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen
sind.
Unterschiedsbetrag
Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die
Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungsbuch-
wert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus
der Kapitalkonsolidierung) darzustellen.
60
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIV
Der aktive Unte rschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird bei der Stadt Nürnberg gemäß DRS 4 über 5
Jahre abgeschrieben.
Ein passiver Unterschiedsbetrag ist als eigene Position innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen und entstand bei
der Stadt durch die Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem im Regelfall schon längere Zeit
zurückliegenden Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt.
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort), die Schuldenkonsolidierung (s. dort), die Zwi-
schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort). Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss
einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftliche Verflechtungen und Leistungsbeziehungen zwi-
schen Stadt und Aufgabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden. (vgl.
Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungs-
kreis“.
Zwischenergebniskonsolidierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil-
weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu-
beziehenden Aufgabenträger oder d iesen untereinander beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung sind
die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen-
ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um-
laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli-
dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tz 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
61
Konsolidierter Jahresabschluss2016
Einleitung
_________________________________________________________________________________
1
1 Einleitung
Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung
sind gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1
KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus-
führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den
konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO,
Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon-
solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri-
schen Staatsministerium des Innern.
Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es,
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom-
mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän-
digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli-
cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh-
men) und der rechtlich unselbständigen Organisati-
onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar-
zustellen, als ob es sich um ein einziges Unte r-
nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist
sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu-
naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger
übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach-
tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines
konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi-
ges Bild über die Vermögens -, Finanz - und Er-
tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle-
gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium
des Innern eines der Kernziele der Reform des kom-
munalen Haushaltsrechts.
Nach Art. 102a GO sind Gemei nden, die ihr Haus-
haltswesen auf die doppelte kommunale Buchfüh-
rung umgestellt haben, verpflichtet , ab dem fünften
Haushaltsjahr nach deren Einführung auch einen
konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, nicht je-
doch vor dem 01. Januar 2012. Gesetzliche Detailre-
gelungen zur Umsetzung waren allerdings erst nach
Abschluss des sog. Modellprojekts des BayStMI im
Jahr 2014 verfügbar – in Form des sog. Konsolidie-
rungsleitfadens. Die Stadt Nürnberg brachte sich
sehr intensiv in dieses Modellprojekt und die Erarbei-
tung des Leitfadens ein. Mit den konkreten Vorarbei-
ten für den Abschluss konnte jedoch erst nach der
offiziellen Veröffentlichung dieses Leitfadens für den
konsolidierten Jahresabschluss begonnen werden.
Daher beantragte die Stadt Nürnberg bei der Regie-
rung von Mittelfranken eine Ausnahmegenehmigung
zur Fristverlängerung für die erstmalige Aufstellung
des konsolidierten Jahresabschlusses zum Bilanz-
stichtag 31.12.2016. Diese wurde mit Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 30.04.2012 und
12.01.2015 erteilt. Für die Beifügung der Kapital-
flussrechnung wurde eine weitere Fristverlängerung
bis zum konsolidierten Jahresabschluss 2017 erteilt
(02.03.2015).
62
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
2
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Tabellarisch werden im Folgenden der Einzelab-
schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), de r
Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung
und de r konsolidierte Jahresabschluss des „Kon-
zerns“ Stadt Nürnberg anhand der wesentlichen Bi-
lanzpositionen gegenübergestellt, um einen Ein-
druck über die finanziellen Dimensionen der Rechen-
werke im Vergleich zu vermitteln.
Tabelle 1: Ausgewählte Daten Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2016
Das Volumen der Vermögensrechnung des „Kon-
zerns“ Stadt Nürnberg verdoppelt sich im Vergleich
zur Kernverwaltung der Stadt Nürnberg und der Jah-
resüberschuss vervierfacht sich gegenüber dem Ein-
zelabschluss. Die absoluten und prozentualen Ver-
änderungen zwischen dem Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg und dem „Konzern “ Stadt Nürnberg
zeigt Tabelle 2.
Einzelabschluss
Stadt Nürnberg
(Kernverwaltung)
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
„Konzern“ Stadt
Nürnberg in Mio. €
Aktiva 4.937,28 4.610,54 9.251,90
Anlagevermögen 4.467,47 4.162,73 7.973,89
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.931,27 3.954,22 7.090
davon Finanzanlagen 536,20 208,51 883,77
Umlaufvermögen 434,96 376,46 1.234,30
Aktive Rechnungsabgrenzung 34,86 34,83 43,71
Passiva 4.937,28 5.341,50 9.251,90
Eigenkapital 846,00 1.302,23 1.494,38
davon: Jahresüberschuss 29,39 24,68 122,19
Sonderposten 962,11 962,10 1.698,94
Rückstellungen 1.476,54 1.475,25 2.467,27
Verbindlichkeiten 1.625,68 1.576,20 3.552,70
Passive Rechnungsabgrenzung 26,95 25,71 38,61
63
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
3
Veränderungen
Stadt Nürnberg Einzelabschluss – „Konzern“ Stadt Nürnberg
Absolut in Mio. € In %
Aktiva 4.315 87,39 %
Anlagevermögen 3.506 78,49 %
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 3.159 80,35 %
davon Finanzanlagen 348 64,82 %
Umlaufvermögen 799 183,77 %
Aktive Rechnungsabgrenzung 9 25,39 %
Passiva 4.315 87,39 %
Eigenkapital 648 76,64 %
davon Jahresüberschuss 93 315,75 %
Sonderposten 737 76,58 %
Rückstellungen 991 67,10 %
Verbindlichkeiten 1.927 118,54 %
Passive Rechnungsabgrenzung 12 43,27 %
Tabelle 2: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg - Konzern Stadt 2016
Das Anlagevermögen steigt im konsolidierten Jah-
resabschluss um 4.315 Mio. €, was 87,39 % in Rela-
tion zum Einzelabschluss Kernhaushalt entspricht.
Besonders gravierend um 183,77 % erhöht sich das
Umlaufvermögen mit 799 Mio. €. Durch den Einbe-
zug nachgeordneter Aufgabenträger wird auch deren
Anlage- und Umlaufvermögen im konsolidierten Jah-
resabschluss berücksichtigt und führt zu höheren
Ansätzen in der Bilanz. Beispielsweise kann hier das
Anlagevermögen von StWN (1.941,11 Mio. €), SUN
(611,57 Mio. €) oder ASN ( 152,34 Mio. € ) und das
Umlaufvermögen vom Klinikum (140,23 Mio. € - insb.
Forderungen), StWN ( 573,85 Mio. €) und wbg
(115,53 Mio. €) genannt werden. Auf die Einzelposi-
tionen wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen.
Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um
648 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem
Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung
um 76,64 % entspricht und insb. aus dem Einbezug
des StWN -Konzern resultiert (vgl. Erläuterung zu
den Positionen A.VI und A.VII).
Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die
Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss
um 737 Mio. € (76,58 %) vor allem durch die Bilanz-
positionen vom Klinikum (359,55 Mio. €) sowie StWN
(174,47 Mio. € ). Die Rückstellungen steigen um
64
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
4
991 Mio. €, entspricht 67,10 %, und resultiert über-
wiegend aus dem Ansatz der Rückstellungen der
StWN (766,81 Mio. €).
Korrespondierend mit der Erhöhung des Anlagever-
mögens haben sich auch die Verbindlichkeiten um
1.927 Mio. € oder 118,54 % erhöht. Diese Steigerung
auf mehr als das Doppelte basiert vor allem auf den
Verbindlichkeiten der StWN ( 953,32 Mio. € ), wbg
(414,68 Mio. €) und SUN ( 353,79 Mio. €). Zwar be-
trägt die Verschuldung bei den Investitionskredi-
ten (mit den Anleihen) und den kreditähnlichen
Verbindlichkeiten, wie den ÖPP - und ÖÖP -Pro-
jekten zum 31.12. 2016 2,86 Mrd. € und ist damit
etwa doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit
1,36 Mrd. €. Die Nettoneuverschuldung in diesem
Kontext liegt bei 63,13 Mio. € , (entsprechend
2,26 %). Dem stehen jedoch erhebliche vermö-
gensseitige Zuwächse allein beim Anlagevermö-
gen i. H. v. 149,12 Mio. € (entsprechend 1,91 %) ge-
genüber, so dass sich e in respektabler Eigenfinan-
zierungsanteil von 57,66 % ergibt – die Stadt und ihre
Töchter konnten also über die Hälfte der Vermögens-
mehrungen aus eigener Kraft stemmen.
Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein
Jahresüberschuss von 122,19 Mio. €, dieser liegt
somit 93 Mio. € höher als der Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg, was einer Steigerung von 315,75 %
entspricht. Die Einzeldaten zur Ergebnisrechnung
der Stadt Nürnberg (Einzelabschluss), der Stadt
Nürnberg Kernverwaltung konsolidiert und zum
„Konzern Stadt Nürnberg“ finden sich in Tabelle 10.
Nachfolgend werden die Veränderungen zwischen
dem Einzelabschluss der Kernverwaltung und d ie
Werte für diesen Bereich nach der K onsolidierung
zum 31.12.2016 dargestellt (vgl. Tabelle 3). Diese
Veränderungen zeigen an, wie stark die Bilanzpositi-
onen der Kernstadt von konzerninternen Verflech-
tungen betroffen sind.
:
65
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
5
Veränderungen
Stadt Nürnberg Einzelabschluss – Stadt Nürnberg -
Kernverwaltung konsolidiert
Absolut in Mio. € In %
Aktiva -326 -6,62 %
Anlagevermögen -305 -6,82 %
davon Sachanlagen/ immaterielles AV 23 0,58 %
davon Finanzanlagen -328 -61,11 %
Umlaufvermögen -59 -13,45 %
Aktive Rechnungsabgrenzung 0 -0,09 %
Passiva 404 8,19 %
Eigenkapital 456 53,93 %
davon: Jahresüberschuss -5 -16,03 %
Sonderposten 0 0,00 %
Rückstellungen -1 0,09 %
Verbindlichkeiten -49 -3,04 %
Passive Rechnungsabgrenzung -1 -4,60 %
Tabelle 3: Veränderungen Einzelabschluss Stadt Nürnberg- Kernverwaltung konsolidiert 201
Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab-
schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung
Stadt Nürnberg weist eine Verringerung um
326 Mio. € auf, was einem Anteil von 6,62 % ent-
spricht. Dies ist insbesondere auf die konzernin-
terne Eliminierung der Anteilswerte der Konzern-
töchter in den Finanzanlagen im Rahmen der Ka-
pitalkonsolidierung (s. Glossar) zurückzuführen. Ge-
genläufig wirken sich die bei der Stadt als Konzern-
mutter ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte
des Konzerns aus (17,32 Mio. €). Die Veränderung
im Umlaufvermögen ergibt sich aus der Eliminie-
rung konzerninterner Forderungen um 18,35 Mio. €.
Das nach der Kapitalkonsolidierung verbleibende Ei-
genkapital des Konzerns wird komplett bei der Kern-
stadt ausgewiesen, dadurch steigt dieses in dieser
isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den
Sonderposten und Rückstellungen ergaben sich nur
geringfügige Veränderungen. Bei den Verbindlich-
keiten wurde aus konzerninternen Verflechtungen
101,33 Mio. € eliminiert.
Aufgrund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns
ausgeglichenen Bewegungen, stimmen in der isolier-
ten Betrachtung der k onsolidierten Kernverwaltung
die Summen von Aktiv - und Passivseite nicht über-
ein.
Die Einzelpositionen der Vermögens- und Ergebnis-
rechnung sowie künftige E ntwicklungen werden in
4.2.3 dargestellt.
66
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Der Konzern Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
6
3 Der Konzern Stadt Nürnberg
3.1 Allgemeines
Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler
Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über-
tragen und steht damit im Zentrum eines relativ um-
fangreichreichen Beziehungsgeflechts von Eigenbe-
trieben, Kommunalunternehmen, Gesellschaften in
privater Rechtsform und auch Stiftungen.
Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti-
schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu-
fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über 215
Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungsbericht gibt
einen ausführlichen Überblick über die einze lnen
Aufgabenträger in den unterschiedlichen Aufgaben-
bereichen. Der Fokus liegt dabei auf der Einzeldar-
stellung der Aufgabenträger und deren Aufgabener-
füllung und nicht auf der zusammenfassenden Ge-
samtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im Gegen-
satz zum ko nsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO, §§ 88ff KommHV - Doppik und den ent-
sprechenden Vorschriften des HGB (§§ 300ff HGB).
Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö-
gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka-
pital sowie das Gesamtergebnis unter Eliminierung
konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga-
benverlagerung ein umfassende s Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen
Aufgabenbereich dargestellt.
3.2 Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises
ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver-
selbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn-
berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli-
dierten Jahre sabschluss einzubeziehen sind. Be-
trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei
die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon-
zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga-
benträger die zugehörigen „Töchter“.
3.2.1 Einbeziehungsarten
Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses des „Konzerns“ Stadt Nürnberg, ist festzulegen,
welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art
102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs-
form in die Aufstellung des Jahresabschlusses ein-
bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka-
pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor
allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune
auf die Aufgabenträger ab.
Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli-
dierung, der Konsolidierung „ At-Equity“ oder „ At
Cost“, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er-
folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern-
verwaltung abnimmt:
67
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
7
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis
Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter
immer voll zu konsolidieren.
Vollkonsolidierung
Im Falle eines beherrschenden Einflusses der
Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträ-
ger ist zwingend eine Vollkonsolidierung durchzu-
führen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender
Einfluss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz
1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesell-
schafter) zusteht,
sie das Recht hat die Mehrheit der Mitglieder
des die Finanz - und Geschäftspolitik bestim-
menden Verwaltungs-, Leitungs - oder Auf-
sichtsorgans zu b estellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten
Aufgabenträger geschlossenen Beherr-
schungsvertrages oder auf Grund einer Be-
stimmung in der Satzung das Recht zusteht die
Finanz- und Geschä ftspolitik zu bestimmen
oder
bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit
der Risiken und Chancen des Zweckbetriebes
trägt.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung
eines beherrschenden Ein flusses, sondern lediglich
auf die Möglichkeit eines solchen, an.
Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen
der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage in den
Konzernabschluss d.h. mit sämtlichen Vermögens-
gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech-
nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch al s
„verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll-
konsolidierung um fasst die sog. Kapitalkonsolidie-
rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile
anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie-
rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, Tz 46). Zu den Begriffen vgl.
Glossar.
At Equity-Konsolidierung
Als weitere Konsolidierungsart existiert die Konsoli-
dierung „At-Equity“. Eine Konsolidierung „At -Equity“
erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbe-
teiligung von 20 % bis 50% am assoziierten Unter-
nehmen hält und ein en maßgeblichen Einfluss
ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens
Stellung
der Unter-
nehmen
Intensität
der Bezie-
hung
Einbezie-
hungsart
VOLLKONSOLIDIERUNG
AT-EQUITY KONSOLIDIE-
RUNG
AT COST (zu Buchwer-
ten ohne Konsolidie-
rung)
Verbundene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen
Beteiligungen
Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg
Beherrschender Einfluss
Maßgeblicher
Einfluss
Dauer-
hafte Ver-
bindung
68
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
8
ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zu-
stehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidi erungsleitfaden Bay-
ern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz
zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidie-
rung tatsächlich ausgeübt werden.
Von den At -Equity kon solidierten Aufgabenträgern
werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht
die kompletten Schulden und das komplette Vermö-
gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und de r
Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi-
lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich-
tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi-
scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity-
Wert des sog. assoziierten Aufgabenträger wird un-
ter den Finanzanlagen in der k onsolidierten Vermö-
gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen
Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1
Satz 1 HGB, s. auch Glossar).
At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung
Liegt weder ein beherrschender noch e in maß-
geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf-
gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf-
fungskosten bewertete Beteiligung in den kon soli-
dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen
einbezogen. D er Beteiligungsbuchwert dieses Auf-
gabenträgers wird also wie im Einzelabschluss un-
verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli-
dierten Jahresabschluss übernommen.
69
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
9
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Fest-
legung des Konsolidierungskreises für eine Gesell-
schaft zunächst festgestellt, dass s ie dem Grunde
nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzube-
ziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeord-
neten Aufgabenträgers, der einem beherrschen den
Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs.
2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten
Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser
für die Vermittlung eines den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von
untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konso-
lidierungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom
BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Auf-
gabenträger von untergeordneter Bedeutung“ heran-
gezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefil-
tert, die für den „Konzern“ Stadt Nürnberg eine unter-
geordnete Bedeutung aufweisen.
Für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung
wird nach dem Schema auf die Bilanzsumme, die
Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellun-
gen, das Anlagevermögen sowie auf den Betriebs-
aufwand1 abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint
dabei als Beurteilungskriterium am umfassendsten
und damit am geeignetsten. In diesem Sinne können
nachgeordnete Aufgabenträger dann als von unter-
geordneter Bedeutung eingeschätzt werden, wenn
die nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete
Bilanzsumme eines Aufgabenträgers höchstens je-
weils 5 % der Gesamtsumme aller gewichteten Bi-
lanzsummen des städtischen Konzerns ausmacht
(vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern
sowie die detailliertere Beschreibung unter Anlage
1).
Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehr-
schluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, wel-
che zusammen einen Wert bis 95 % der gewichteten
Konzernbilanzsumme aufweisen Ab diesem Wert
von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein we-
sentlicher Informationszuwachs mehr.
Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung w ären
die Eigenbetriebe Nürnberg Stift und NürnbergBad,
ebenso wie die Gesellschaften Noris Arbeit gGmbH
und Noris inklusion gGmbH an sich nicht einbezie-
hungspflichtig. Um in jedem Fall den Rechtsträger
Stadt Nürnberg umfassend abzubilden, werden je-
doch die beiden oben genannten Eigenbetriebe auf
freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbezogen.
Darüber hinaus werde n auch die beiden Gesell-
schaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion
gGmbH auf Grund Ihrer Nähe zur Stadt Nürnberg
freiwillig einbezogen. Nicht einzubeziehen sind da-
gegen alle Stiftungen und Zweckverbände an denen
die Stadt Nürnberg beteiligt ist.
Die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses er-
folgte ohne Daten des Eigenbetriebes SÖR, da zu r
Aufstellung des Abschlusses zum 31.12.2016 noch
kein Einzelabschluss des SÖR vorlag. Somit fehlen
entsprechende Daten für die Konsolidierung.
At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die
Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbe-
zogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97% und
50 %).
Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die
Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen
Einfluss besitzt, bzw. bei denen von einer unterge-
ordneten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß
Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tz 33 und 34 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB
nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berück-
sichtigt.
Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichti-
gen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsoli-
dierungskreis zu prüfen, um Änderungen in den Be-
teiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können.
Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg auf
Grund von Wesentlichkeits- und Konsolidierungsas-
pekten umfasst insgesamt 19 voll zu konsolidierende
sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligun-
gen und ist der Übersichtlichkeit wegen so darge-
stellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg
jeweils nur der Teilkonzern als Gesamtes, ohne die
einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (s. Ab-
bildung 2):
1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätig-
keit
1
70
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
10
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtige Beteiligungen Stadt Nürnberg
In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung
der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit
den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter-
gesellschaften.
Tabelle 4 führt im Folgenden alle Gesellschaften des
Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei-
genkapital und Jahresergebnis 2016 auf:
Vollkonsolidiert
At Equity
nicht konsolidiert
Zweckverbände
Zweckverband Kom-
munale Ver-kehrs-
überwachung
Zweckverband Was-
serversorgung
Schwarzachgruppe
Zweckverband Tier-
körperbeseitigung
Nordbayern
Zweckverband HfM
(01.10.15-30.09.16)
Stadt Nürnberg
Eigenbetriebe
Stadtentwässe-
rung und Um-
weltanalytik
(SUN)
Servicebetrieb
öffentlicher
Raum Nürnberg
(SÖR)
Abfallwirtschaft
und Stadtreini-
gungsbetrieb
Nürnberg (ASN)
NürnbergBad
(NüBad)
Franken Stadion
Nürnberg (FSN)
NürnbergStift
(NüSt)
Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform
Städtische Werke Nürn-
berg GmbH (StWN) -
TEILKONZERN
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg (Kh) -
TEILKONZERN
noris inklusion gGmbH
Noris Arbeit gGmbH
wbg Immohold Ver-
waltungs-GmbH
Wohnungsbaugesell-
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg) -
TEILKONZERN
NürnbergMesse GmbH
Flughafen Nürnberg
GmbH
Gesellschaft für kultu -
relle Freiräume mbH
afk-Aus-.Fortb.Kanäle
GmbH f.elektr.Medien
EnergieRegioN GmbH
Zollhof Betreiber GmbH
Hafen Nürnberg -Roth
GmbH
Klee-Center GmbH
Existenzgründungs-
zentrum
Stadion-Nürnberg-Betriebs
GmbH
Kultur u. Freizeittreff
der Lebenshilfe und
der noris inklusion
gGmbH
Projektentwicklungs-
gesellschaft St. Leon-
hard-Nord
NOA.kommunal GmbH
NürnbergStift Service
GmbH
IGZ Innovations - und
Gründerzentrum Nürn-
berg-Fürth-Erlangen
GmbH
KSVN Klärschlamm -
verwertung Region
Nürnberg GmbH
WISO-Führungskräfte-
Akademie (WFA)
Multimedia Akade mie
Nürnberg GmbH i. L.
Landesgewerbean-
stalt Bayern Nürn-
berg
Heilig-Geist-Spital
Stiftung
Findel- und Waisen -
hausstiftungen
Kost-Pocher’sche
Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stif-
tung
Klein’sche Brennma-
terialienstiftung
Wallner’sche Blinden
und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Ma-
thes Wohltätigkeits-
stiftung
Stiftungen
71
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
11
Konsolidierungskreis
Beteili-
gungs-
quote
in %
Eigenkapital 2016
in €
Jahresergebnis 2016
in €
Kernstadt 100,00 1.302.228.548 24.681.251
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 0 35.539.500
Frankenstadion (FSN) 100,00 0 -1.661.469
Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 0 -5.888.373
Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 0 486.977
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR) 100,00 liegt nicht vor liegt nicht vor
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 100,00
0 4.499.745
Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 0 5.704.147
Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00
im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten
Klinikum Nürnberg Medical School
GmbH 100,00
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitati-
onszentrum GmbH 50,00
ABC AmbulantesBehand-
lungsCentrum GmbH 100,00
Krankenhäuser Nürnberger Land
GmbH 100,00
KDL Krankenhaus -Dienstleistungs-
gesellschaft mbH 100,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 0 -5.253.919
noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 0 -182.547
Städtische Werke (StWN) - Teilkon-
zern 100,00
192.151.789 19.666.639
Fränkische Energie -Gesellschaft
mbH 100,00
im StWN-Teilkonzern enthalten im StWN-Teilkonzern enthal-ten
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00
KVN Kommunaler Versicherungs-
dienst Nürnberg GmbH 100,00
N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20
N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00
Überlandwerk Schäftersheim
GmbH & Co. KG 100,00
Überlandwerk Schäftersheim Ver-
waltungs GmbH 100,00
72
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
12
Tabelle 4: Stadt Nürnberg und Beteiligungen
Aqua Opta GmbH 100,00
N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00
N-ERGIE IT GmbH 100,00
MDN Main-Donau Netzgesellschaft
mbH 100,00
N-ERGIE Service GmbH 100,00
N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00
N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00
N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00
N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co.
KG 100,00
N-ERGIE Sonne und Wind GmbH &
Co. KG 100,00
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof
GmbH & Co. KG 62,40
Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn
GmbH & Co. KG 67,10
wbg - Teilkonzern 100,00 0 44.596.927
wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00
im WBG-Teilkonzern enthalten im WBG-Teilkonzern enthalten
NAG Nürnberger Aufbaugesell-
schaft mbH 100,00
Fränkische Wohnungsbaugesell-
schaft mbH 100,00
NORIMA Immobilien Dienstleistun-
gen GmbH 100,00
IS ImmoSolution GmbH 100,00
WBG KOMMUNAL GmbH 100,00
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00
NürnbergMesse 49,97
Flughafen 50,00
73
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Erstkonsolidierung
13
4 Konsolidierter Jahresabschluss
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
Die Stadt Nürnberg“ stellt zum 31.12.2016 erstmalig
einen konsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO auf.
Dieser gliedert sich laut Tz 6 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern grundsätzlich in eine konsolidierte Ver-
mögensrechnung und eine konsolidierte Ergebnis-
rechnung (§ 88 KommHV-Doppik).
Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt
Nürnberg zum 31.12.2016 ist implizit die Erstellung
einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 notwendig. Zu diesem Stichtag werden
erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili-
gen Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger aufgerechnet. Dieser als Erstkonsolidierung
(vgl. Glossar) bezeichnete Vorgang ist grundsätzlich
erfolgsneutral. In den meisten Fällen gel angen die
Tochteraufgabenträger selten durch Erwerb ins kom-
munale Umfeld, sondern entstanden oftmals durch
die Ausgliederung aus der Kernverwaltung zeitlich
weit vor Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz
der Konzernmutter Stadt zum 01.01.2005 . Somit
fehlt regelmäßig eine Ausgliederungsbilanz, weshalb
als Zeitpunkt der Wertermittlung der Beteiligungs-
buchwerte und des anteiligen Eigenkapitals auf den
01.01.2016 als Stichtag der Eröffnungsbilanz des
konsolidierten Jahresabschlusses abgestellt wurde.
4.2 Konsolidierungsbericht
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den
handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo-
genen verselbstständigten Aufgabenbereiche und
dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam-
men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit
der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie
unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen
weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der
Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom
Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es
hier zu starken Differenzierung en kommt und sich
hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im
Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab-
schlusses stellt.
Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon-
solidierten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Nürn-
berg bildet ebenso wie im Einzelabschluss grund-
sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung
kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie –
BewertR, AllMBl v. 20.10.2008), des Bayerischen
Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg-
ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh-
nen sich generell an die Regelungen des Handels -
und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der
Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen
Rahmenvorschriften der GO und KommHV -Doppik
aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so
dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein-
heitlichungen verzichtet werden kann.
Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis
einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je-
weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er-
forderlich.
Die Glied erung der Jahresabschlüsse der verselb-
ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der
Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung
gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht.
Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter
nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif-
ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent-
sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen-
dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefer
gegliederten Struktur des Positionenplan s, z. B. bei
den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in
diesen Fällen wurde eine Zuordnung zu r summen-
mäßig überwiegenden Position vorgenommen.
74
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
14
Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon-
solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren
Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller
Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie-
rung nicht vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz
und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die
für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der
KommHV-Doppik.
Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen
bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der
Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie
kein Gehalts - oder Rententrend berücksichtigt. Bei
den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes zum Stichtag 31.12.2016 mit einem
variablen Zins in Höhe von 4,01 % zu rechnen und
ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den
Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %).
Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be-
rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun-
gen im Sinne von Gehalts - und Rententrends orien-
tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am
zu erwartenden Erfüllungsbetrag.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An-
schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei-
bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut-
zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri-
elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72
Abs.4 KommHV -Doppik ein Ansatzverbot – sofern
solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind,
werden diese eliminiert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
nach Anschaffungs - und Herstellungskosten. Den
Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens
stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo-
bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab-
schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver-
einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering-
wertigen Wirtschaftsgüter (GWG) , die zum Teil im
Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbuc ht wer-
den (Eigenbetriebe, StWN) , zum Teil wurde aber
auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil-
dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli-
nikum). Des Weiteren erfolgten keine Anpassung bei
Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini-
tion von Herstellungskosten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba-
ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti-
gung Rechnung getragen.
Eine bei den städtischen Töchtern im Einzelab-
schluss vorgenommene Netto -Bilanzierung von be-
zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver-
mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel
6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse
grundsätzlich als Sonderposten ausgewiesen und
mit den Abschreibungssätzen der zugehörigen An-
lage erfolgswirksam aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe-
trag ausgewiesen
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie-
rung der konzerninternen Beziehungen, um eine n
der gemäß der Einheitstheorie den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Überblick über die
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten.
Entsprechend Tz 41 - 44 und Tz 70 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern
StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse
abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell-
ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Sta dt
Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab-
schlüsse dar.
Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden -
und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je-
doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften
der Teilkonzerne durchgeführt.
Eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des
DRS 2 wird erst mit dem konsolidierten Jahresab-
schluss 2017 aufgestellt, da für 2016 eine Befreiung
durch die Regierung von M ittelfranken, gemäß
Schreiben vom 12.01.2015 und E-Mail vom
02.03.2015, besteht.
75
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
15
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsoli-
dierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischen-
ergebniseliminierung sowie die Aufwands - und Er-
tragskonsolidierung. Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwi-
schen der Stadt Nürnberg und den in den konsoli-
dierten Jahresabschlus s einbezogenen Aufgaben-
trägern eliminiert und sonstige interne Verfle chtun-
gen zwischen Kommune und Aufgabenträgern vor
Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge
Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich
nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs-
methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge-
hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit-
faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven
und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn-
berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An-
spruch (s.o.).
Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne
(d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen
Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter
Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s.
Glossar) softwaregestützt.
Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Nürnberg
höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Auf-
gabenträgers, so wird dieser aktive Unterschieds-
betrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen
und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl.
auch Tzn 81 -83 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen-
kapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital-
konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre-
chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der
Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind
(vgl. § 309 HGB).
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung
Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal-
len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne
Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö-
gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab-
schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar).
Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird
grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung
verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu-
tung ist.
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden
aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden
Bayern).
Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah-
men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz
von Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen
zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer
als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge-
klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits-
betrag unterschritten wird.
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei-
tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli-
dierenden Unternehmens zu einer maximalen
Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen
76
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
16
muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt-
lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass
bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ-
gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen
im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be-
ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit
den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An-
forderung des maximalen Anteils von 5 % von Diffe-
renzen zu Bilanz - und Ergebnisrechnungssummen
im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich-
keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt.
Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3.
Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden,
sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be-
findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91
Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi-
lanzposition „Sonstige Ve rmögensgegenstände“
(Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich-
keiten“ ausgewiesen.
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern si nd
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi-
nieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind
nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit nicht in den konsolidierten
Jahresabschluss einbezogenen Dritten resultieren.
Auch bei der Aufwands - und Ertragskonsolidierung
geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits-
grenze von 100.000 € pro Intercompany -Beziehung
aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3.
Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf-
hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch-
ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach-
geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf-
wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des
Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden
zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg
hat diese Vereinfachungsmöglichkeit nicht explizit in
Anspruch genommen, sondern weist bei Differenzen
über der regulären Wesentlichkeitsgrenze in be-
stimmten Sonderfällen, d.h. bei einzelnen wirtschaft-
lichen Verflechtungen mit dem StWN-Konzern, dann
den höheren Differenzbetrag unter der entsprechen-
den Ergebnisrechnungsposition (sonstige ordentli-
che Erträge /Aufwendungen) aus.
At Equity-Konsolidierung
Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver-
einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die
Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah-
ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi-
lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf-
gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer-
den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten
Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens-
rechnung wird unter einem besonderen Posten mit
entsprechender Bezeichnung unter den Finanzanla-
gen ausgewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB und
Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Auch im Rahmen der Konsolidierung At -Equity wer-
den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts-
oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von 5
Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern i. V. m. Tz 82 und 83 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein pas-
siver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den
Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden
(vgl. Anm. 82 – 84,104 Konsolidierungsleitfaden
Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1.
77
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
17
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung
Aktiva
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 16.429.249 15.001.435
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 176.143.456 174.166.815
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.287.498 1.041.635
Geschäfts- oder Firmenwert 17.479.588 22.109.724
Summe 211.339.792 212.319.609
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögens gegen-
stände“ verringerte sich im Vergleich zur Eröffnungs-
bilanz um 0,98 Mio. €.
Die Position „Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige
Rechte“ betrifft insb. die StWN und die Kernstadt
(8,1 Mio. € bzw. 5,4 Mio. €), die Erhöhung um
1,43 Mio. € erklärt sich überwiegend durch Zugänge
bei der Kernstadt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände aus ge-
leisteten Zuwendungen betreffen ausschließlich die
Kernstadt und stiegen um 1,98 Mio. €. Hierbei han-
delt es sich vor allem um die Bezuschussung freige-
meinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen.
Der Geschäfts - oder Firmenwert entfällt mit
17,48 Mio. € überwiegend auf den bei der Kernstadt
ausgewiesenen aktivischen Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkonsolidierung. Aufgrund der Ab-
schreibung über fünf Jahre verringerte er sich im Ver-
gleich zur Eröffnungsbilanz um 4,3 Mio. €. Der Ge-
samtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäfts- o. Firmenwert
auf Ebene „Konzern“
Stadt bzw. aus dem Teil-
konzernabschluss
31.12.2016
€
Klinikum 12.833.739,45
NOI 811.277,42
NüSt 3.813.424,97
StWN 20.568,53
wbg 578,00
Summe 17.479.588,37
78
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
18
A. II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 212.799.673
228.256.361
Klinikum 1.460.538
1.460.538
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 18.087.278
18.042.801
wbg 148
148
Klinikum 1.460.538
1.460.538
Summe 232.347.637
247.759.847
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ei-
nen Rückgang in Höhe von 15,41 Mio. €.
Dieser resultiert in erster Linie aus Umbuchungsvor-
gängen in das Umlaufvermögen bei der Kernstadt
(15,5 Mio. €). Es handelt sich hierbei um Grundstü-
cke, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung die-
nen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-
1512.5-25). Zur Vermarktung bestimmt wurden
Ackerflächen im Wert von 0,62 Mio. € und sonst ige
unbebaute Grundstücken in Höhe von 13,46 Mio. €.
Bei der wbg werden unbebaute Grundstücke grund-
sätzlich im Uml aufvermögen (vgl. B. I.3) ausgewie-
sen, da die se im Regelfall zu r Weiterveräußerung
bestimmt sind.
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.180.975.394
1.134.653.399
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 111.519.208
120.668.820
wbg 387.047.576
387.211.983
Klinikum 429.297.201
415.530.365
Summe 2.251.659.126
1.180.975.394
Auch die Erhöhung bei den bebauten Grundstücken
ist vor allem auf die Kernstadt zurückzuführen. Als
größte Posten sind neben der Fertigstellung der Kul-
turwerkstatt AEG (14,37 Mio. €) vor allem Zugänge
im Bereich Kinde rtageseinrichtungen und Schulen
zu konstatieren, z. B. Michael -Ende-Schule (23,62
Mio. €) und Viatisschule mit Hort (7,68 Mio. €).
79
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
19
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.576.380.739
1.565.250.968
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 984.057.496
984.057.496
Abfallwirtschaft (ASN) 61.189.427
71.411.910
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 531.403.325
544.273.277
Summe 3.153.029.213
3.105.039.660
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan-
lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet eine Steige-
rung i. H . v. 47,99 Mio. €. Diese resultiert insb. aus
der Erhöhung bei den StWN. Im Bereich N-ERGIE
AG wurden hier Erneuerungs- und Erweiterungs-
maßnahmen für Erzeugungs -, Gewinnungs -, Be-
zugs- und Verteilungsanlagen vorgenommen, im Be-
reich VAG ist hier der Fahrweg „Thon bis Am Weg-
feld“ aktiviert worden. Bei der Kernstadt stehen den
weiterhin hohen Zugängen bei Brücken, Straßen,
Gleisanlagen etc. Abschreib ungen und Wertberich-
tungen aus Abgängen gegenüber. In Summe ergibt
sich eine Erhöhung von 59,95 Mio. €. Bei ASN und
SUN hingegen ver ringert sich das Infrastrukturver-
mögen hauptsächlich infolge von Abschreibungen
(10,22 Mio. € bzw. 12,87 Mio. €.
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 10.693.371
10.835.034
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.703.904
632.088
Klinikum 158.656
238.148
Summe 12.555.935
11.705.274
Bei den Bauten auf fremden Grund und Boden gibt
es im Vergleich zur Anfangsbilanz nur eine geringfü-
gige Erhöhung des Bestands ( 0,85 Mio. €), die sich
aus einer Zunahme bei der Kernstadt i. H. v.
0,14 Mio. € ergibt.
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (nur Kernstadt) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe 466.422.731
476.441.257
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler betreffen
ausschließlich die Kernstadt. Hier werden bzw. wur-
den, zur Überprüfung der Ansätze in der Eröffnungs-
bilanz, Inventuren für alle noch offenen Teilbereiche
durchgeführt. Die Revision dauert noch an. Der
Schwerpunkt 2016 lag im Bereich der sehr umfang-
reichen Graphischen Sammlung sowie d en Inkuna-
beln und Zimelien der Stadtbibliothek Nürnberg. Die
Revisionsergebnisse führten zu einem Rückgang
des Bestands in Höhe von 10,02 Mio. €.
80
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
20
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 37.630.605
38.474.300
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 125.370.516
133.786.354
Klinikum 48.002.481
45.503.799
Summe 226.358.840
234.503.522
Insgesamt um 8,14 Mio. € verringert hat sich die Bi-
lanzposition „Maschinen und technische Anlagen ,
Fahrzeuge“. Bei der Kernstadt sind zwar insb. im
Bereich der Betriebsvorrichtungen Wertsteigerungen
zu verzeichnen (z. B. Installation der Wasser - und
Energieversorgungssysteme am ne uen Personen-
schifffahrtshafen Main -Donau-Kanal (1,75 Mio. €),
Brandmeldeanlagen Trassen/Tiefbau (0,73 Mio. €)).
Doch den Zugängen stehen insg. höhere Anlagenab-
gänge und Abschreibungen gegenüber, so dass sich
die Position hier um 0,84 Mio. € verringert.
Bei der StWN ergibt sich die Reduktion um
8,42 Mio. € hauptsächlich aufgrund von Abschrei-
bungen
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 49.350.818
44.931.830
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 29.257.190
32.346.995
Klinikum 52.113.613
49.778.095
Summe 139.690.639
136.135.301
Im Bereich der Betriebs - und Geschäftsausstattung
erhöht sich die Bilanzposition um 3,56 Mio. €. Be-
gründet ist dies durch die Kernstadt, hier wurde die
VoIP Telekommunikationsinfrastruktur (1,70 Mio. €)
beschafft und erheblich im Schul - und Bildungsbe-
reich investiert.
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 221.100.162
221.941.624
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 93.723.987
77.823.544
Klinikum 12.953.508
25.813.856
Summe 396.716.287
370.484.262
81
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
21
Die Bilanzposition „Geleistete Anzahlungen und An-
lagen im Bau “ erhöhte sich zum Vorjahr um 26,23
Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchungen auf-
grund Fertigstellung in die Bilanzpositionen „Bebaute
Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“ und „Infra-
strukturvermögen“ entgegen.
Im Bereich der Kernstadt finden sich in den Zugän-
gen vor allem große, sich über Jahre erstreckende
Investitionsvorhaben wie bspw. der U -Bahn-Bau
(U3), der kreuzungsfreie Ausbau Frankenschnellweg
sowie die Umbaumaßnahme Hochschule für Musik.
Die Zugänge bei den StWN ergeben sich vor allem
für Anzahlungen der VAG für 21 U-Bahnfahrzeuge.
A. III. Finanzanlagen
A.III.1 Sondervermögen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 6.700.000
1
Summe 6.700.000
1
Sondervermögen existieren nur bei der Kernstadt -
hier wird bis zur Einbeziehung in den konsolidierten
Jahresabschluss noch die Kapitaleinlage in den Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
ausgewiesen, die durch die Umwandlung eines Teils
des Trägerdarlehens in Eigenkapital in 2016 zu-
stande kam.
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.480.740
1.480.740
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.413.314
1.413.314
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1
1
Summe 2.894.056 2.894.056
Anteile an verbundenen Unternehmen verbleiben
nach der Kapitalkonsolidierung noch bei der Kern-
stadt und den StWN , die aufgrund der Wesentlich-
keitskriterien nicht in den Konsolidierungskreis auf-
genommen wurden. Bei der Kernstadt sind hier Un-
ternehmen, wie die Stadion Betriebs-GmbH und das
Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum enthal-
ten, bei den StWN diverse Photovoltaikkraftwerke
und Windparks.
82
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
22
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 121.994.264
114.419.818
Klinikum 207.282
184.873
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 506.020.375
514.788.751
Summe 628.221.922
629.393.442
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen
werden einerseits die Buchwerte der At-Equity kon-
solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH
und Flughafen Nürnberg GmbH ausgewiesen. Die
Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung
(vgl. Glossar) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7
dargestellt. Die Wertveränderung zum 31.12.2016
entspricht den anteiligen nicht ausgeschütteten Ei-
genkapitalveränderungen. Auch die At-Equity in den
jeweiligen Teilkonzernabschluss der städtischen
Töchter Klinikum und den StWN einbezogenen Un-
ternehmensanteile werden hier ausgewiesen . Hier-
bei handelt es sich z.B. um die SAPV Team Nürn-
berg GmbH (Klinikum) und die Thüga Holding GmbH
& Co KGaA sowie diverse windenergie- und gaser-
zeugende-Unternehmen und Stadtwerke bei den
StWN.
A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 2.808.095 2.800.095
Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.001 105.213
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.297.415 11.768.545
wbg 206.350 206.350
Summe 10.316.860 14.880.202
Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis-
tieren insb. bei den StWN, hier sind z. B. die M-Net
Telekommunikations GmbH München sowie die SY-
NECO GmbH & Co KG i. L enthalten. Bei der Kern-
stadt ist hier insb. die Einlage in die Stiftung Staats-
theater Nürnberg relevant (2,5 Mio. €).
83
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
23
A.III.5 Ausleihungen 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 27.661.387 36.261.417
Klinikum 855.559 747.929
Noris inklusion gGmbH (NOI) 145.901 156.819
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.687.530 5.132.807
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.776.977 41.500.690
wbg 75.801 60.958
Summe 78.203.156 83.860.618
Die Ausleihungen entfallen insb. auf den Eigenbe-
trieb SUN (45,78 Mio. €). Dabei handelt es sich insb.
um den sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzie-
rung des Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzei-
tigen Beendigung der grenzüberschreitende Lea-
sing-Transaktionen (Cross-Border-Leasing) für Anla-
gen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs
(StEB) im Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegen-
satz zum A -Anteil aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen A ufhebungsent-
schädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B -Erfül-
lungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den
Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit
Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abge-
kürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor
bleibt. Im Einzelabschluss des SUN wurde eine Be-
wertungseinheit gemäß § 254 Satz 1 HGB gebildet ,
deren Voraussetzungen jedoch im konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt nicht vorliegen.
Bei der Kernstadt handelt es sich insb. um eine Dar-
lehensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR
für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi-
gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul-
den von der Stadt an SÖR im Rahmen der Eigenbe-
triebsgründung im Jahr 2010 . Die Abnahme d ieser
Ausleihung gegenüber d er Eröffnungsbilanz resul-
tiert aus der Umwandlung von 6,7 Mio. € in Eigenka-
pital des Eigenbetriebs. Folglich war dieser Betrag
von den Ausleihungen in die Finanzanlagen umzu-
buchen (siehe auch Bilanzposition A. III. 1. Sonder-
vermögen).
Konzernintern eliminiert wurden 14,61 Mio. € aus
der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber
dem Klinikum Nürnberg aus der Auflösung des Son-
dervermögens im Jahr 2010 sowie 15,00 Mio. € aus
einem von der wbg an die StWN ausgereichten Dar-
lehen mit zehnjähriger Laufzeit bis Ende 2019.
84
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_____________________________________________________________________________________________________
24
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 47.864.359 44.036.215
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 60.000.000 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.572.659 49.557.436
Summe 157.437.017 93.593.651
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der
Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld-
anlagen bei de n rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Beim
ASN wurden Gebührenüberschüsse entsprechend
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur Vermei-
dung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung im
nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anleihen
der Sparkassenorganisation in Höhe von 60 Mio. €
angelegt. Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpa-
piersondervermögen (M ischfonds auf Basis von
Renten und Aktien) mit einem Marktwert zum
31.12.2016 von 77,4 Mio. € enthalten, die teilweise
zur Absicherung von Altersteilzeitwertguthaben ver-
pfändet wurden.
85
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
25
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen
Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen-
stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver-
brauch oder zur Weiterveräußerung bes timmt sind
oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen.
Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö-
gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar-
mittel umgewandelt werden können und nicht dazu
bestimmt sind, längerfristig zu dienen.
B. I. Vorräte
B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 257.696 273.602
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 8.957.369 8.534.325
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100.548 104.239
Noris inklusion gGmbH (NOI) 113.251 112.629
Nürnberg Bad (NüBad) 65.884 71.717
Nürnberg Stift (NüSt) 92.119 77.404
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 36.968.207 37.989.174
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.351.716 3.272.219
wbg 0 0
Summe 49.906.789 50.435.307
Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht
verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver-
arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge-
ringfügige Schwankungen vor allem beim Klinikum
(Mehrung von 0,42 Mio. €) und StWN (Verringerung
i. H. v. 1,02 Mio. €).
86
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
26
B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug-
nisse und Leistungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 521.723 536.163
Klinikum 5.907.192 5.670.454
Noris inklusion gGmbH (NOI) 111.789 114.445
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.639.117 7.620.561
wbg 21.753.476 25.078.433
Summe 37.933.297 39.020.056
Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun-
gen“ ist eine Verminderung von 1,09 Mio. € zu ver-
zeichnen. Diese ergeben sich im Wesentlichen durch
eine Erhöhung bei StWN (2,02 Mio. €) und eine Ver-
minderung bei der wbg (3,32 Mio. €).
B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 48.538.238 34.945.350
wbg 27.262.728 19.748.347
Summe 75.800.966 54.693.697
Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -
1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern-
den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter-
veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo-
sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord-
nen. Nur wbg und Kernstadt hielten 2016 solche
Grundstücke. Bei der Kernstadt erhöhte sich der Be-
stand im Vergleich zum Vorjahr um 13,59 Mio. € auf-
grund von Umbuchungen aus dem Anlagevermögen
nach einem Vermarktungsbeschluss (s. A.II.1). Den
Zugängen (18,07 Mio. €) stehen Abgänge aus Ver-
kauf in Höhe von 4,48 Mio. € gegenüber. Bei der wbg
sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebau-
ten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen
und fertige n Bauten enthalten. Für ÖÖP -Projekte
wird das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB ange-
wendet und die Zinsen für die Projektfinanzierungen
mit zu den Herstellungskosten aktiviert.
87
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
27
B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.247 3.384
wbg 34.738 117.686
Summe 35.986 121.069
„Sonstige Vorräte“ werden nur bei NOI und der wbg
vorgehalten. Die Position verringert sich um 0,09
Mio. €.
B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2016 € 01.01.2016 €
wbg 23.728 1.696
Summe 23.728 1.696
Die Bilanzposition „geleistete Anzahlungen auf Vor-
räte“ (ausschließlich bei der wbg vorhanden) erhöht
sich um 0,02 Mio. €.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B.II.1. Öffentlich -rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 85.778.063 84.367.755
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.534.714 2.165.456
Klinikum 99.349.855 92.288.927
Noris inklusion gGmbH (NOI) 894.686 825.752
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.143.979 2.987.909
Summe 190.701.296 182.635.799
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun-
gen und Forderungen aus Transferleistungen “ sind
insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen
zusammengefasst. Summenmäßig größere Beträge
sind nur beim Klinikum und der Kernstadt zu konsta-
tieren. Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um
88
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
28
1,41 Mio. € im Wesentlichen auf die Zunahme bei
Steuer- und G ebührenforderungen (zusammen rd.
1,0 Mio. €) zurückzuführen.
Das Klinikum verzeichnet vor allem höhere Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen an Kranken-
kassen und sonstige öffentliche Träger, insgesamt
erhöht sich die Position um 7,06 Mio. €.
B.II.2. Privatrechtliche Forderungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 3.967.654 3.305.255
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 86.151 0
Frankenstadion (FSN) 135.938 275.546
Klinikum 19.770.815 19.394.112
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 386.212 237.751
Noris inklusion gGmbH (NOI) 131.196 166.509
Nürnberg Bad (NüBad) 379.575 335.884
Nürnberg Stift (NüSt) 1.877.834 1.984.608
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 325.526.518 290.789.171
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
wbg 1.784.608 1.399.612
Summe 354.046.502 317.888.447
Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen
um 36,16 Mio. € ist vor allem den StWN geschuldet,
hier nahmen die Forderungen, insb. aus der Ver-
brauchsabgrenzung, um 42,97 Mio. € zu.
89
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
29
B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 11.332.602 32.972.114
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 151.201 1.330.158
Frankenstadion (FSN) 16.326 20.489
Klinikum 1.850.923 5.070.642
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.395.985 447.751
Noris inklusion gGmbH (NOI) 692.076 98.453
Nürnberg Bad (NüBad) 31.424 175.150
Nürnberg Stift (NüSt) 85.159 147.401
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 57.020.353 74.233.197
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 143.641 359.042
wbg 668.865 1.022.541
Summe 73.388.555 115.876.938
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abg e-
laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be-
reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener-
stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen.
Zum Vorjahr verringert sich die Position um
42,49 Mio. €.
Bei der Kernstadt hängt die Abnahme (gesamt
21,64 Mio. € ) vorwiegend damit zusammen, dass
2015 hier 17,4 Mio. € Abgrenzungen von Erstattun-
gen aus dem Asylbe werberleistungsgesetz bzw. für
die Unterbringung von Asylbewerbern sowie 3,2 Mio.
€ an Beteiligungserträgen enthalten waren, die 2016
aufgelöst wurden.
Beim Klinikum verringert sich die Position um 3,22
Mio. € und bei den StWN um 17,21 Mio. €.
Außerdem werden die Differenzen aus der Schul-
denkonsolidierung, d.h. nicht durch Konsolidie-
rungsmaßbuchungen zu beseitigende Abweichun-
gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ-
gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande-
ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite
unter der Position „Sonstige Ver mögensgegen-
stände“ aus gewiesen. Die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 weist einen Betrag von 2,28 Mio. €. aus,
zum 31.12.2016 verbleiben auf dieser Position
2,59 Mio. €, entsprechend 0,38 % der Verbindlichkei-
ten und sind damit unwesentlich.
Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe
von 40,87 Mio. € eliminiert, der im Wesentlichen auf
den Freistellungsanspruch der Stadt gegenüber dem
Kommunalunternehmen Klinikum aus Pensionsrück-
stellungen in Höhe von 41,5 Mio. € entfällt.
90
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen –Forderungen
_____________________________________________________________________________________________________
30
B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 6.398.017 5.141.877
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 184.939 59
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 276.080 42.000
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 577
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 20.610 9.900
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 17.832.847 16.225.123
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 700.235 653.227
wbg 0 0
Summe 25.412.729 22.072.762
Die zusammengefasste Position der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen erhöht sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 3,34 Mio. € . Bei der Kernstadt vermehren
sich die Forderungen um 1,26 Mio. €.
B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 46.129.846 25.886.656
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 217 0
Klinikum 0 4
Summe 46.130.063 25.886.660
Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf-
fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind nur
bei der Kernstadt und bei ASN Beträge enthalten,
insgesamt 46,13 Mio. €. Dies bedeutet eine Steige-
rung um 20,24 Mio. €, die im Wesentlichen bei der
Kernstadt zu verzeichnen ist. Hier sind vor allem die
gestiegenen Forderungen gegenüber dem Land ein-
schlägig (+24 Mio. €), insb. höhere Forderungen auf
Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz und für die Unterbringung von Asylbewerbern.
91
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
31
Demgegenüber steht die Abnahme der Forderungen
gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbän-
den (-6,1 Mio. €) , vorwiegend dadurch zu erklären,
dass im Jahr 2016 Gastschulbeiträge größtenteils zu
einem früheren Zeitpunkt gebucht wurden und zum
Bilanzstichtag ausgeglichen waren. Im Jahr 2015
waren diese dagegen zum Bilanzstichtag noch offen.
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Klinikum 0,00 5.000.000,00
Summe 0,00 5.000.000,00
Unter der Position „Wertpapiere des Umlaufvermö-
gens“ waren nur zum 01.01.2016 Beträge beim Kli-
nikum enthalten (5,0 Mio. €).
92
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
32
B. IV. Liquide Mittel
Liquide Mittel 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 173.534.896,44 63.724.666,23
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 6.118.433,77 87.529.516,96
Frankenstadion (FSN) 1.549.522,16 885.928,83
Klinikum 4.117.504,29 10.240.860,81
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 430.142,77 326.181,83
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.213.305,97 1.607.853,14
Nürnberg Bad (NüBad) 423.262,96 223.309,04
Nürnberg Stift (NüSt) 1.552.179,45 1.626.356,14
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 126.864.908,62 114.868.275,52
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.110.955,04 351.505,31
wbg 63.999.989,13 49.361.754,45
Summe 380.915.100,60 330.746.208,26
Die Position „Liquide Mittel“ beträgt zum 31.12.2016
insgesamt 380,9 Mio. € und hat sich damit um
50,2 Mio. € erhöht. Die größten Posten bilden die
Kernstadt (173,5 Mio. €), die StWN (126,9 Mio. €)
und die wbg (64,0 Mio. €).
Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum
31.12.2016 im Vergleich zu 2015 um über
100 Mi o. € erhöht. Damit spiegelt sich zum einem
auch in der Bilanz die sehr gute Entwicklung bei den
Steuereinzahlungen und den Zuweisungen und Er-
stattungen wieder. Zum anderen haben auch Geld-
anlagen der Eigenbetriebe und der verbundenen Un-
ternehmen bei der Stadtkasse im Rahmen des Cash-
Poolings die liquiden Mittel über den Jahreswechsel
deutlich erhöht . Die korrespondierenden Forderun-
gen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der
Schuldenkonsolidierung eliminiert.
93
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
33
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 34.826.074,09 52.386.333,07
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 857,16 6.000,00
Frankenstadion (FSN) 310,00 0,00
Klinikum 1.074.129,23 992.460,16
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0,00 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 46.023,74 38.964,78
Nürnberg Bad (NüBad) 9.220,42 9.369,93
Nürnberg Stift (NüSt) 26.188,84 28.907,71
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.604.550,98 9.065.702,20
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17.439,76 17.570,97
wbg 106.772,09 56.246,74
Summe 43.711.566,31 62.601.555,56
Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ verrin-
gerte sich zum 31.12.2016 insgesamt um
18,9 Mio. €. Unter dieser Position sind Ausgaben er-
fasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wur-
den, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen dar-
stellen.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
34,8 Mio. €. Der Rechnungsabgrenzungsposten ent-
hält vor allem die Sozialhilfeleis tungen nach dem
SGB XII (insb. die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) und nach dem SGB II (Grundsi-
cherung für Arbeitssuchende) sowie den kommuna-
len Anteil für Leistungen der Unterkunft und Heizung,
einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und
Teilhabe, die im Dezember 2016 im Voraus für den
Monat Januar 2017 ausbezahlt wurden. Ebenso ist
die bereits Ende 2016 ausbezahlte Beamtenbesol-
dung für Januar 2017 enthalten, sowie sonstige Vo-
rauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen,
Mieten und Mitgliedsbeiträge.
Bei den StWN sind hier im Wesentlichen Aufwendun-
gen für Preisabsicherungen, Aufwendungen aus ei-
nem Servicevertrag sowie Provisionen enthalten.
94
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
34
Passiva
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital
Eigenkapital 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 1.302.228.548 1.275.064.475
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602
Summe 1.494.380.338 1.459.244.077
Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital-
konsolidierung (vgl. Glossar) zum Zeitpunkt der Erst-
konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs-
buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be-
steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten
Jahresabschlusses vor allem auf das Basiskapital
der Kernstadt, sowie die passiven Unterschiedsbe-
träge (vgl. Glossar) und die Minderheitenanteile
aus dem StWN-Teilkonzern.
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe 742.388.517 814.140.729
Die Nettoposition respektive das Basiskapital bezieht
sich rein auf die Kernstadt und beläuft sich zum
31.12.2016 auf 742,39 Mio. € und hat sich damit im
Vergleich zum Jahresbeginn um 71,75 Mio. € ver-
mindert. Dies resultiert aus Korrekturen des Basiska-
pitals insb. aus der Revision der Kunstgegenstände.
Die erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapitals
wurde entsprechend AllMBl. Nr. 4/2013 Tz 6.2. nach
Ablauf der Frist nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik
vorgenommen.
95
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
35
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen-
dungen/Kapitalrücklagen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Summe 564.343 142.585
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen/Kapitalrücklagen resultieren aus Ka-
pitalrücklagen beim Klinikum, NüBad und StWN. Von
ursprünglich gemeldeten 89,37 Mio. € verblieben
nach der Kapitalkonsolidierung lediglich 0,56 Mio. €.
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Summe 107.975.095 92.539.257
Die Position Erg ebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
hat sich 2016 um 15,44 Mio. € verändert, resultierend
aus Ergebnisverwendungsbuchungen aus den Ein-
zel- und Teilkonzernabschlüssen 2015.
Hier kommt vor allem eine Erhöhung bei der wbg mit
ca. 15,6 Mio. € zum Tragen. Bei SUN wurde eine Er-
höhung um 5,5 Mio. € gemeldet. Bei der Kernstadt
ergibt insb. aus der Umbuchung der kameralen Min-
destrücklage in Höhe von 13 Mio. € ins Basiskapital
(siehe dort) eine Verringerung um 5,4 Mio. €. Ein ho-
her Anteil entfällt auch auf die StWN, hier war aber
nur eine marginale Änderung zu verzeichnen.
Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil-
konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf-
ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo-
gen:
96
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
36
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilkonzern-
abschluss (vor Konsolidierung)
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt 86.563.343 91.939.158
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 3.031.883 3.031.883
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.153.404 1.122.404
Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 156.961.485 157.181.293
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.091.799 39.640.837
wbg 95.165.003 79.615.504
Summe 388.191.090 372.755.252
Im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
wurde bei der Kapitalkonsolidierung ein Betrag von
280,22 Mio. € eliminiert.
A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Summe -37.484.746 1.645.445
Der Ergebnisvortrag verändert sich 2016 um 39,13
Mio. €. Der negative Betrag zum 31.12.2016 kommt
zustande, indem aus den im Rahmen der Erstkonso-
lidierung (01.01.2016) bei der Kapitalkonsolidierung
eliminierten Werte n (69,73 Mio. €), anschließend
zum 31.12.2016 in den Einzel- bzw. Teilkonzernab-
schlüssen der wbg, der StWN und des SUN Beträge
in die Rücklagen eingestellt wurden und damit aus
dem Ergebnisvortrag herausgebucht wurden. Z um
31.12.2016 wurd en aus dem Ergebnisvortrag
80,89 Mio. € konsolidiert.
Gemeldet wurden u rsprünglich unten genannte Er-
gebnisvorträge – die Beträge zum 01.01.2016 ent-
halten neben den in den Jahresabschlüssen zum
31.12.2015 ausgewiesenen Ergebnisvorträgen je-
weils auch die Ja hresergebnisse 2015, da der kon-
solidierte Jahresabschluss der Stadt grundsätzlich
aus den Werten vor Ergebnisverwendung aufgestellt
wird. Der Verlustvortrag der Kernstadt enthält derzeit
grundsätzlich nur die Ergebnisse der Kostendecker
Friedhofsverwaltung und Marktamt.
97
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
37
Ergebnisvortrag im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konso-
lidierung)
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Kernstadt (inkl. Ergebnisverwendung 2016) -13.827.896 -5.706.495
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.299.555 19.299.555
Frankenstadion (FSN) 0 -4.408.930
Klinikum -25.475.301 -25.475.301
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.136 33.273
Noris inklusion gGmbH (NOI) -292.646 -292.646
Nürnberg Bad (NüBad) 5.330.414 -1.417.586
Nürnberg Stift (NüSt) -4.981.443 -4.981.443
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 62.800.095 72.927.848
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 5.450.962
wbg 548.651 15.946.588
Summe 43.402.566 71.375.826
A.V Jahresergebnis
A.V Jahresübersc
huss/Jahresfehlbetrag
31.12.2016
€
01.01.2016
€
Summe 122.188.880 0
Auf Konzernebene ergab sich für 2016 ein Jahres-
überschuss von 122,19 Mio. €. Ursächlich waren
hier insb. die Überschüsse im Einzel- bzw. Konzern-
abschluss bei den StWN, dem ASN und der Kern-
stadt sowie der wbg. Verluste entstanden insb. beim
Klinikum und dem Eigenbetrieb NüBad. Bei den
StWN ergab sich ein Überschuss insb. aufgrund der
gesetzlichen Steigerung des Di skontierungssatzes
bei den Pensionsrückstellungen. Beim ASN kamen
Erträge aus der Teilauflösung der Rückstellung für
den Ausgleich von Gebührenschwankungen aus
dem vorherigen Gebührenzeitraum sowie der Depo-
nierückstellung aufgrund eines neuen Gutachtens
(12,6 Mio. €) zum Tragen. Bei der Kernstadt war vor
allem ein sehr hohes Gewerbesteueraufkommen für
den Überschuss verantwortlich sowie höhere Anteile
an der Einkommensteuer und Schlüsselzuweisun-
gen.
98
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
38
Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet:
Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2016 €
Kernstadt 29.385.723
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132
Frankenstadion (FSN) -1.907.166
Klinikum -4.656.693
Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587
Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371
Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010
Nürnberg Stift (NüSt) -357.032
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496
wbg 17.679.904
Summe 118.249.678
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän-
derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2016 um
3,94 Mio. €, aus der Equity -Konsolidierung resultie-
ren dabei 7,57 Mio. €.
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Klinikum 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 192.151.789 184.179.602
wbg 0 0
Summe 192.151.789 184.179.602
Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell-
schafter ist lediglich bei den StWN relevant. Da hier
Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt-
werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG
99
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
39
39,8 % der N-ERGIE AG), wird der nach der Kapital-
konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell-
schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert
ausgewiesen.
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2016 € 01.01.2016 €
Kernstadt 0 0
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 22.416.288 22.416.288
Frankenstadion (FSN) 5.442.717 5.442.717
Klinikum 0 0
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.168.187 1.168.187
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 3.037.016 3.037.016
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 239.629.195 239.629.195
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 45.127.093 45.127.093
wbg 49.775.964 49.775.964
Summe 366.596.459 366.596.459
Passive Unterschiedsbeträge kommen dadu rch zu-
stande, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kern-
stadt kleiner als das anteilige Eigenkapital ist und
ergaben sich insb. beim ASN und SUN sowie bei der
wbg und den StWN. Die Gründung bzw. Aufgaben-
übertragung in Bezug auf die nachgeordneten Auf-
gabenträger durch die Kernstadt erfolgten schon vor
längerer Zeit, ohne dass ein konsolidierter Jahresab-
schluss aufgestellt wurde. Dadurch haben die Toch-
tergesellschaften der Kernstadt im Laufe der Zeit in
erheblichem Maß e Rücklagen angesammelt.
Dadurch ist das anteilige Eigenkapital über die ur-
sprüngliche Kapitaleinlage gestiegen. Grundlage der
Erstkonsolidierung sind die Werte zum Zeitpunkt der
Einbeziehung, also gehen die Rücklagen mit in die
Konsolidierung ein und können einen negativen Un-
terschiedsbetrag ver ursachen. Ein solcher Unter-
schiedsbetrag hat Eigenkapitalcharakter und wird in
einem separaten Posten ausgewiesen . (vgl. auch
Glossar).
100
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
40
4.2.3.2.2 B. Sonderposten
B.I Sonderposten aus Zuwendungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 814.351.920 729.177.339
Klinikum 359.548.279 361.876.408
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.407.213 184.479
Nürnberg Stift (NüSt) 4.866.156 4.643.411
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 174.466.009 176.268.094
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 42.029.506 43.701.374
Summe 1.396.669.083 1.315.851.105
Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun-
gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um
80,82 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kern-
stadt (814,35 Mio. €), das Klinikum (359,55 Mio. €)
und die StWN (174,47 Mio. €).
Die Steigerung um 85,17 Mio. € bei der Kernstadt
resultiert insbesondere aus de n Revisionsergebnis-
sen der Kunst- und Sammlungsgegenstände. Soweit
für diese Objekte ein Nachweis unentgeltlichen Er-
werbs durch Schenkung oder Nachlass Dritter vor-
lag, wurde ein korrespondierender Sonderposten ge-
bildet, insg. 74,53 Mio. €. Darüber hinaus wurden Zu-
weisungen vom Bund für den Ausbau der verschie-
denen Kindertageseinrichtungen (6,73 Mio. €) sowie
2,74 Mio. € für die Kulturwerkstatt AEG passiviert.
Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um
2,33 Mio. €. Der Sonderposten wurde gemäß
§ 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach
dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentli-
chen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Fi-
nanzierung des Anlagevermögens dienen.
Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu-
schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An-
schlussverstärkungen, hier war ein Rückgang um
1,80 Mio. € zu verzeichnen.
Bei SUN handelt es sich im Wesentlichen um Staats-
zuschüsse und verrechnete Abwasser- und Nieder-
schlagswasserabgaben.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
101
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
41
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 136.455.005 135.385.688
Klinikum 225 0
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 88.981.377 88.700.265
Summe 225.436.608 224.085.953
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen
und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich ein Anstieg um
1,35 Mio. €.
Die Kernstadt weist den größten Posten aus, dieser
hat sich um 1,07 Mio. € geringfügig erhöht und ent-
hält Sonderposten aus Beiträgen ( Wertminderung
durch Abschreibungen von 2,84 Mio. €) sowie Son-
derposten aus Kostenerstattungen (Wertsteigerung
i. H. v. 3,91 Mio. € , u.a. aus Kostenerstattungen für
den Ausbau des Personenschifffahrtshafens
(0,95 Mio. €) und aus städtebaulichen Verträgen
(2,65 Mio. €)).
Bei SUN wird ein Betrag in Höhe von 88,98 Mio. €
aus satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs -
und Verbesserungsbeiträgen ausgewiesen, hier hat
sich der Posten um 0,28 Mio. € erhöht. Im Jahr 2016
wurden Passivierungen i. H. v. 3,56 Mio. € infolge der
Übereignung von Mischwasser- und Regenwasser-
kanälen im Rahmen von Erschließungsverträgen
durchgeführt (z. B. Cebal -Areal, Hansapark, Höfles
Ost), aufgelöst wurden 3,28 Mio. € aufgrund der Ab-
schreibung.
Es wurde kein Betrag konzernintern eliminiert.
B.III Sonstige Sonderposten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 11.297.734 10.282.655
Summe 11.297.734 10.282.655
Die Position „Sonstige Sonderposten“ weist zum Bi-
lanzstichtag einen Betrag in Höhe von 11,30 Mio. €
auf und hat sich damit um 1,02 Mio. € verändert. Die-
ser Betrag resultiert allein aus der Kernstadt und
enthält auch die Sonderposten für nicht verwendete
zweckgebundene Mittel, wie Stellplatz- und Kinder-
spielplatzablösungen, Ablösungen für Öko -Aus-
gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bay-
NatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der
BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozialimmo-
bilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwende-
ten zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe
in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit aus-
gewiesen.
102
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
42
B.IV Gebührenausgleich
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 40.869.012 54.524.768
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.664.507 11.443.915
Summe 65.533.519 65.968.683
Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich-
tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit-
raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als
„Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset-
zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR).
Daher werden unter dieser Bilanzposition die bei den
Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten Rückstel-
lungen für Gebührenschwankungen bzw. Gebühren-
rückzahlungen dargestellt. Dieser Posten verzeich-
net eine Veränderung um 0,44 Mio. €.
103
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
43
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun-
gen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.430.890.296 1.413.683.798
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.079.566 4.022.139
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 31.570.890 38.685.769
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 52.919 38.541
Noris inklusion gGmbH (NOI) 504.450 721.182
Nürnberg Bad (NüBad) 150.418 198.797
Nürnberg Stift (NüSt) 2.946.482 3.454.124
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 510.700.790 527.143.208
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 31.306.233 33.336.267
wbg 5.743.183 5.899.196
Summe 2.017.945.228 2.027.183.021
Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn-
liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag
um 9,24 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
1.430,89 Mio. €. Bei der Kernstadt werden die Pen-
sionsrückstellungen für aktive Beamti nnen und Be-
amte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie die Rückstellungen für Versorgungsempfän-
gerinnen und Versorgungsempfänger und ehemalige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe einer
versicherungsmathematischen Rechensoftware er-
mittelt. Der Rückstellungsbestand 2016 ist gegen-
über 2015 vor allem wegen der Erhöhung der Ver-
sorgungsbezüge zum 01.03.2016 (2,3 %) deutlich
angestiegen. Ebenso sind enthalten d ie Pensions-
rückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfäl-
len (d.h. für ehemalige städtische Beamtinnen und
Beamte, die bei einem anderen Dienst herrn in die
Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an-
teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er-
statten muss). Bei den zugrundeliegenden Personal-
fällen handelt es sich überwiegend um Polizeibe-
amte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatli-
chung der Polizei am 01.10.1974 städtische Be-
dienstete waren.
Den zweitgrößten Posten bilden StWN mit
510,70 Mio. €. Dieser Wert hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 7,98 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist
das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienk-
reditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften“, welches am 17. März 2016 in Kraft ge-
treten ist. Im Zuge des Gesetzes wur de § 253 HGB
hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Al-
tersversorgungsverpflichtungen geändert und der
Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die
handelsrechtliche Abzinsung von Pension srückstel-
lungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre
verlängert.
104
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
44
C.II Umweltrückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 6.797.500 6.092.500
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 18.105.776 31.696.927
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.463.000 4.469.000
Summe 29.366.276 42.258.427
Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi-
lanzstichtag um 12,89 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet hier der ASN mit 18,11
Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivierung und
die Nachsorge der Deponien, hier wurden 2016 auf-
grund eines neuen Gutachtens für die Stilllegungs -
und Nachsorgekosten der Deponie Nürnberg -Süd
und Altdeponie Nürnberg-Nord die bisherige jährli-
che K ostensteigerung (3,45%) auf jährlich 2,45%
p.a. gesenkt. Die Senkung der Kostensteigerung so-
wie vor allem der Wegfall der Maßnahme Abdichtung
der Bauschuttdeponie führten zu einer Teilauflösung
der Rückstellung von 13,60 Mio. €.
C.III Instandhaltungsrückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 13.574.221 11.442.414
Klinikum 6.767.961 6.729.961
Nürnberg Stift (NüSt) 0 500.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 247.000 294.000
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.259.000 5.890.500
wbg 3.189.860 2.488.020
Summe 29.038.043 27.344.895
Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat
sich zum Bilanzstichtag um 1,69 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
13,57 Mio. €. Die zum Jahresabschluss 201 5 gebil-
deten Rückstellungen für unterlassene Instandhal-
tung im Bereich Tiefbau wurden anhand der tatsäch-
lichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in
2016 beurteilt und im Jahresabschluss 2016 bu-
chungsmäßig abgewickelt. Die neu gebildeten Rück-
stellungen sind durch die Hochbau -Baupauschale
105
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
45
und das Tiefbau -Jahresbauprogramm be legt. Auf-
grund des Verbleibs des Verkehrsinf rastrukturver-
mögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der kor-
respondierenden Instandhaltungs rückstellungen
weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung
der Instandhaltungsmaßnahmen zuständigen Eigen-
betrieb SÖR.
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und
von Steuerschuldverhältnissen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.487.179 992.254
Klinikum 555.723 719.053
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 161.436 199.078
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 370.192 551.123
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 271.171
wbg 379.578 89.938
Summe 2.954.108 2.822.617
Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi-
nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“
hat sich zum Bilanzstichtag um 0,13 Mio. € verän-
dert.
Hier bildet ebenfalls die Kernstadt den größten Pos-
ten mit 1,49 Mio. €. Unter dieser Position werden die
Bezirksumlagerückstellung, Rückstellungen für
Steuer vom Einkommen und Ertrag sowie „Umsatz-
steuernachholungen“ erfasst. Die Bezirksumlage-
rückstellung stellt den größten Anteil innerhalb die-
ses Postens dar. Hier wurde eine Rückstellung auf-
grund der voraussichtlich höheren Belastung der
Stadt durch die Bezirksumlage 2018 in Höhe von
0,9 Mio. € gebildet.
106
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
46
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg-
schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäf-
ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 30.800
Summe 0 30.800
Auf der Position “Rückstellungen für drohende Ver-
pflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen
und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängige
Gerichts- und Widerspruchsverfahren” wurde zum
31.12.2016 kein Betrag ausgewiesen.
C.VI Sonstige Rückstellungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 22.505.181 23.021.052
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 10.219.983 11.127.193
Frankenstadion (FSN) 15.900 17.900
Klinikum 59.771.408 48.722.112
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 294.067 280.475
Noris inklusion gGmbH (NOI) 713.640 1.202.850
Nürnberg Bad (NüBad) 1.271.064 697.752
Nürnberg Stift (NüSt) 2.087.705 1.882.500
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 251.027.225 242.333.154
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.995.041 23.703.345
wbg 15.066.559 8.603.677
Summe 387.967.771 361.592.010
Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum
Bilanzstichtag um 26,38 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet hier StWN mit
251,03 Mio. €. Hierunter fallen ungewisse Verpflich-
tungen aus dem Personalbereich ( Jubiläumsver-
pflichtungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit
und Beihilfen) sowie Rückstellungen für besondere
107
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
47
wirtschaftliche Risiken und drohende Verluste, Ab-
schreibungsverpflichtungen, Sanierungs - und Wie-
derherstellungskosten, Verbindlichkeiten aus aus-
stehenden Rechnungen und Schadenersatzleistun-
gen. Insb. sind hier zum 31.12.2016 103,29 Mio. €
Drohverlustrückstellungen aus Stromliefer- und
Speichernutzungsverträgen enthalten.
108
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
48
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten
D.I Anleihen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 80.000.000 80.000.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 446.487 1.104.189
Summe 80.446.487 81.104.189
Die Veränderung auf dieser Position beträgt insge-
samt 0,66 Mio. €, die allein aus Tilgungen bei den
Namensgewinnschuldverschreibungen der StWN re-
sultiert. Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai
2013 zusammen mit der Stadt Würzburg ausgege-
ben, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu er-
schließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im
Berichtsjahr keine Veränderungen. Es wurde kein
Betrag konzernintern eliminiert.
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 1.205.947.938 1.166.064.728
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 59.466.947 70.779.621
Frankenstadion (FSN) 10.559.246 11.565.482
Klinikum 42.616.117 45.640.065
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.002.040 3.033.547
Nürnberg Bad (NüBad) 37.471.540 37.047.183
Nürnberg Stift (NüSt) 9.728.845 10.182.124
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 599.450.544 579.968.628
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 348.126.790 362.883.460
wbg 368.421.467 352.566.488
Summe 2.684.791.473 2.639.731.325
109
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
49
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten hat sich
zum Vorjahr um 45,06 Mio. € verändert. Eine Schul-
denaufnahme war aufgrund der hohen Investitions-
bedarfe nicht vermeidbar. Den größten Anteil bilden
hier die Kernstadt, die Stadtwerke, die wbg und
SUN. Der N-ERGIE AG-Teilkonzern tätigte Investiti-
onen in Höhe von 109.320 T€ v.a. in Erneuerungs-u.
Erweiterungsmaßnahmen für diverse Anlagen. Die
VAG hat in 2016 Anzahlungen zur Beschaffung von
21 U-Bahnzügen geleistet. Von der hierfür bestehen-
den Zwischenfinanzierung wurde bis zum
31.12.2016 47 Mio. € abgerufen. Zur Unterstützung
der Finanzierung der U -Bahn-Züge gewährt die
Stadt Nürnberg eine städtische Bürgschaf t in Höhe
von bis zu 160 Mio. €. Die wbg investierte in den Bau
und die Fertigstellung von Neubauwohnungen. SUN
tätigte Investitionen in die Abwasserreinigung und
-ableitung. Eliminiert wurde ein Betrag in Höhe von
7,60 Mio. € aus den von der Stadt an die wbg ausge-
reichten Wohnungsbaudarlehen.
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 27.749.318 12.456.181
Klinikum 5.155.561 921.691
wbg 9.609.782 14.671.536
Summe 42.514.661 28.049.408
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung erhöhten sich insgesamt um 14,47 Mio. €.
Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe
von 49,58 Mio. € eliminiert, davon fällt bei der Kern-
stadt ein Betrag in Höhe von 41,17 Mio. € an, insb.
aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und das
Klinikum geführten Cash -Pooling-Kontokorrentkon-
ten.
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 80.899.537 61.587.009
Frankenstadion (FSN) 10.413.609 10.995.241
Summe 91.313.146 72.582.250
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen , erhöhten sich insgesamt
um 18,73 Mio. €. Diese Veränderung betrifft zum
Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese Posi-
tion Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen, Leib-
renten und sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
Letztere dominieren betragsmäßig und enthalten
zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Be-
reitstellung von städtischen Räumlichkei ten. Des
110
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
50
Weiteren sind unter dieser Position die kreditähnli-
chen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit
Einredeverzicht im Rahmen von Public Private
Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schul-
bereich ausgewiesen: Hierbei verkauft der private
Auftragnehmer seine Forderungen aus der Bauleis-
tung respektive den Investitionskosten gegenüber
der Stadt Nürnberg an die finanzierende Bank.
Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderun-
gen einredefrei, was sie dazu verpflichtet, den Be-
standteil des Leistungsentgeltes für die Investition
entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten -
oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzierungsge-
staltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form de r Fi-
nanzierung ermöglicht es den Banken aufgrund des
bestehenden AAA -Ratings der öffent lichen Hand
kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben.
Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes
für Betriebsleistungen wird hingegen direkt von der
Stadt Nürnberg aufwandswir ksam an den privaten
Auftragnehmer ausgezahlt. Im Jahr 2016 wurde die
Michael-Ende-Schule in St. Leonhard fertiggestellt
und das entsprechende kreditähnliche Rechtsge-
schäft wirksam (24,2 Mio. €).
Beim FSN handelt es sich hier um einen „Investiti-
onskredit“ im Rahmen des Kfw -Infrastrukturpro-
gramms: Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außer-
halb des kommunalen Haushalts und der haushalts-
rechtlichen Berücksichtigung, der speziell für die Fi-
nanzierung des Umbaus des Stadions für die Fuß-
ball-WM 2006 aufgenommen wurde.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 33.080.730 50.596.121
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.374.760 4.138.275
Frankenstadion (FSN) 69.605 168.446
Klinikum 18.313.867 18.041.456
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 445.716 408.958
Noris inklusion gGmbH (NOI) 385.655 350.361
Nürnberg Bad (NüBad) 368.741 824.364
Nürnberg Stift (NüSt) 679.288 108.014
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 229.938.319 228.656.823
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.291.470 3.408.362
wbg 5.985.192 5.067.766
Summe 295.933.343 311.768.945
Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“ verringerte sich um 15,84 Mio. € . Die
Veränderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine
Reduzierung bei der Kernstadt um 17,52 Mio. € und
resultiert im Wesentlichen aus dem Ausgleich einer
111
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
51
bereits 2015 erfassten Verbindlichkeit für den Zu-
schuss an das Staatstheater Nürnberg von
18,8 Mio. €.
Konzernintern wurde insgesamt ein Betrag in Höhe
von 36,43 Mio. € eliminiert. Davon entfallen auf die
Kernstadt 5,70 Mio. €, auf das Klinikum 8,89 Mio. €,
auf die StWN 16,27 Mio. €, auf NüSt 1,57 Mio. € und
auf SUN 2,96 Mio. €.
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 2.479.125 3.240.062
Klinikum 35.239.695 33.868.242
Nürnberg Stift (NüSt) 257.630 265.961
Summe 37.976.450 37.374.265
Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun-
gen“ erhöhte sich um 0,60 Mio. €.
Wertmäßig dominieren hier mit 35,24 Mio. € Verbind-
lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi-
nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter
diese Position vorwiegend zum Stichtag 31.12.2016
noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hil-
fen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber
dem Jobcenter und aus der Obdachlosen - und
Flüchtlingshilfe.
Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus
nichtöffentlicher Förderung“, hier werden die bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck-
entsprechend verwendeten Spenden und Zuwen-
dungen Dritter ausgewiesen.
Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in
Höhe von 0,02 Mio. € bei der Kernstadt.
112
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
52
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 146.043.855 139.020.875
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 219.424 1.343.350
Frankenstadion (FSN) 200.391 533.981
Klinikum 14.515.996 15.410.598
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 618.678 1.081.740
Noris inklusion gGmbH (NOI) 355.107 242.650
Nürnberg Bad (NüBad) 472.405 550.455
Nürnberg Stift (NüSt) 772.390 1.219.703
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 123.486.972 96.872.654
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.374.996 3.467.784
wbg 30.660.818 28.616.234
Summe 319.721.031 288.360.025
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten “ er-
höhte sich um 31,36 Mio. € . Die Kernstadt mit
146,04 Mio. € und die StWN mit 123,49 Mio. € bilden
hier die größten Posten.
Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die
„Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus
Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive
Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei
Aktivierung der Anlage wird dann der zuge hörige
Sonderposten passiviert, die Verbin dlichkeit ist im
Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der
antizipative Rechnungsabgrenzungsposten unter
welchem solchen Ausgaben erfasst sind, die nach
dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab-
schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen.
Bei den StWN sind hier vor allem Strom - und Ener-
giesteuerverbindlichkeiten enthalten.
Insgesamt wurden hier konzernintern 7,70 Mio. € eli-
miniert. Davon fielen bei der Kernstadt 2,47 Mio. € ,
beim Klinikum 0,01 Mio. €, bei den StWN 0,11 Mio. €
und bei der NOI 3,55 Mio. € an.
Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung
auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige
Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu
B.II.3). Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist
einen Betrag von 9,31 Mio. € aus. Dieser relativ hohe
Betrag resultiert aus den nicht vollständig vorliegen-
den Werten der Forderungen und Verbindlichkeiten
des StWN-Konzerns zum 31.12.2015 und ist daher
nicht aussagekräftig. Zum 31.12.2016 verbleiben auf
dieser Position 0,56 Mio. €, entsprechend 0,02 % der
Verbindlichkeiten, und sind damit unwesentlich.
113
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
53
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
01.01.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Kernstadt 25.708.147 23.922.964
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 10.000 0
Klinikum 1.292.688 828.803
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 3.286 879
Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.127 973.092
Nürnberg Bad (NüBad) 91.000 68.000
Nürnberg Stift (NüSt) 45.582 24.571
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.155.281 8.715.229
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 984.444 1.264.677
wbg 320.937 322.931
Summe 38.614.491 36.121.146
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Die Position erhöhte sich ins-
gesamt um 2,49 Mio. € . Den größten Posten bildet
hier die Kernstadt (25,71 Mio. €) und beinhaltet vor-
wiegend die Gebühren der Kindertagesstätten
(6,65 Mio. €) und die Vorauszahlungen der Gewer-
besteuer. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungs-
anforderungen von Unternehmen, die ein vom Ka-
lenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Neu hinzugekommen sind Abgrenzungen der Meis-
tersingerhalle in Höhe von ca. 2,8 Mio. €. Die Anmie-
tungen erfolgen häufig ein Jahr im Voraus und wer-
den mit Rechnungsstellung verbucht. Konzernintern
wurde ein Betrag in Höhe von 0,36 Mio. € eliminiert.
114
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge
Abbildung 2: Erträge Konzern Stadt Nürnberg
Die Erträge des Konzerns Stadt Nürnberg setzen
sich zum 31.12.2016 folgendermaßen zusammen:
Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte als größ-
ten Anteil entfallen 63 %, gefolgt von Steuern und
ähnlichen Abgaben (15 %), Zuwendungen und allge-
meine Umlagen (8 %), Kostenerstattungen und Um-
lagen (6 %), privatrechtliche Leistungsentgelte (4 %),
aktivierte Eigenleistungen (2 %) sowie als kleinsten
Anteil mit je 1 % die sonstigen ordentlichen Erträge
und die Auflösung von Sonderposten. Auf die Einzel-
positionen je Beteiligung wird im Folgenden näher
eingegangen.
Steuern und Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben
Ist 2016
in €
Kernstadt 875.313.017
Summe 875.313.017
Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern-
stadt an. Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2016
auf 875,31 Mio. €.
Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle
der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer. Des Weiteren sind in den
Steuererträgen der Gemeindeanteil an der Umsatz-
steuer, die Grundsteuer sowie Hunde- und Zweit-
wohnungssteuer enthalten.
Steuern und ähnliche
Abgaben (875,3 Mio. €)
15%
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen (486,7
Mio. €)
8%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte (3.663,6 Mio. €)
63%
Auflösung von
Sonderposten (63,9 Mio. €)
1%
Privatrechtliche
Leistungsentgelte 208,5 Mio. €)
4%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (359,0 Mio. €)
6%
Sonstige ordentliche
Erträge (81,8 Mio. €)
1%
Aktivierte Eigenleistungen
(102,3 Mio. €)
2%
115
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Steuern und Abgaben
_____________________________________________________________________________________________________
55
Durch die Ertrags- und Aufwandskonsolidierung wur-
den 4,65 Mio. €, entsprechend 0,53 % des ursprüng-
lichen Gesamtbetrags, an Steuererträgen eliminiert.
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 456.107.755 0,94
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 77.248 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 25.318.858 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 4.121.977 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 103.959 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 422.896 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 524.777 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 0 0,00
Summe 486.677.471 100
Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla-
gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ-
gen der Kernstadt (93,7 %). Hier sind die wesentli-
chen Bestandteile der konsolidiert 456,11 Mio. €, die
Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom
Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen
vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom
Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal. Elimi-
niert im Rahmen der Aufwands -/Ertragskonsolidie-
rung wurden lediglich 0,13 Mio. €.
In geringerem Umfang (25,32 Mio. €) fallen noch Zu-
wendungen beim Klinikum Nürnberg an, hierbei
handelt es sich um investive Fördermittel nach dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Pau-
schal- und Einzelförde rungen, die sowohl ertrags -
als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Aufwendun-
gen) gebucht werden und somit ergebnisneutral
sind.
116
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Sonstige Transfererträge Ist 2016 in €
Kernstadt 5.879.551
Summe 5.879.551
Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der
Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun-
gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie
Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen
freier Träger im Rahmen der Spit zabrechnung an-
hand der tatsächlichen Belegungszahlen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus öffentlich -rechtlichen Leistungs-
entgelten
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 61.710.382 0,02
Abfallwirtschaftsbetrieb
(ASN)
77.416.121 0,02
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 531.171.989 0,15
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 9.146 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 3.850.747 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 28.106.762 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 2.883.749.695 0,79
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 77.109.040 0,02
wbg 0 0,00
Summe 3.663.123.882 100
117
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
57
Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte
entfielen hauptsächlich auf die Umsatzerlöse aus
Gas-, Wasser- und Stromlieferungen bei den StWN
(insb. N-ERGIE AG) (78,7 %). Auch die Fahrpreis-
entgelte der VAG sind hier mit 140,94 Mio. € enthal-
ten. Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN
60,85 Mio. €.
Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent-
gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen)
ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von
14,5 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich
aus. Eliminiert wurden hier 4,44 Mio. €.
Auf die Kernstadt entfiel nur ein relativ geringer An-
teil (Verpflegungsgebühren für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge , Verwaltungsgebühren, Gebüh-
ren für öffentlich-rechtliche Nutzungen, Auslagener-
sätze). Der konzernintern eliminierte Betrag ist hier
mit 10,33 Mio. € relativ hoch.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus privatrechtlichen Leistungsent-
gelten
Ist 2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 40.218.270 0,19
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.205.492 0,02
Frankenstadion (FSN) 1.508.590 0,01
Klinikum 26.480.654 0,13
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.417.438 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.720.477 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 131.640 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 1.008.293 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.234 0,00
wbg 129.352.892 0,62
Summe 209.061.982 100
Privatrechtliche Leistungsentgelte werden vor allem
bei der wbg erzielt (61,9 %). Hierbei handelt es sich
um Mieten. Konzernintern wurden hier 0,76 Mio. €
eliminiert. Auf die Kernstadt entfallen immerhin
19,2 %, die sich aus Mieterträgen und sonstigen pri-
vatrechtlichen Leistungsentgelten, z. B. der Miete für
Lichtwellenleiter im Telekommunikationsnetz zusam-
mensetzen.
Beim Klinikum fallen 12,7 % an, in geringem Umfang
resultieren diese aus Vermietungserträgen. Den
Hauptanteil stellen Erlöse für Zytostatika dar, welche
im Klinikum hergestellt und dann für ambulante Be-
handlungen über Apotheken etc. an Patienten abge-
geben werden.
118
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
58
Kostenerstattungen und Umlagen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 323.017.374 0,90
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 137.185 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 18.491.537 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 14.371.891 0,04
Nürnberg Bad (NüBad) 59.354 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 1.130.086 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 559.577 0,00
wbg 727.037 0,00
Summe 358.494.041 100
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen wiede-
rum fallen fast ausschließlich bei der Kernstadt an.
Dabei handelt es sich aktuell vor allem um die Erstat-
tungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft, auch
zur Unterbringung von Flüchtlingen, sowie Erstattun-
gen vom Land für Transferleistungen, die insb. die
Erstattungen nach dem AsylbewLG und zur Flücht-
lingsunterbringung enthalten. Ebenso finden sich
hier Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän-
den (Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung bei
Kindern und Jugendlichen aus anderen Gemeinden,
Gastschulbeiträge) sowie Erstattungen vom Bezirk
für Hilfen zur Erziehung . Bei der Ertragskonsolidie-
rung wurden 10,95 Mio. €. aus konzerninternen Um-
sätzen herausgerechnet.
In geringem Umfang fallen Kostenerstattungen beim
Klinikum an, insb. Ausgleichszahlungen aus dem
Ausgleichsfonds nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbil-
dende Krankenhäuser sowie bei der Noris inklusion
gGmbH für Maßnahmepauschalen im Arbeitsbe-
reich bzw. in Wohnheimen und Fachleistungsstun-
den im Ambulant Betreuten Wohnen.
119
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
59
Auflösung von Sonderposten
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten
aus Zuwendungen ist nur in der Kernstadt und dem
Klinikum relevant. Hierbei handelt es sich um die
insb. ratierliche Auflösung von Investitionszuschüs-
sen aus vorvergangenen Jahren über die Nutzungs-
bzw. Bindungsdauer der Anlage.
Auflösung von Sonderposten Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 41.418.617 0,65
Klinikum 22.449.582 0,35
Summe 63.868.199 100
120
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
60
Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträge n liegen die
Schwerpunkte bei der Kernstadt (37,1 %) sowie den
StWN (31,1 %) und dem ASN (15,7 %).
Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei-
bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus
der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für
Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten und
für Verlustausgleiche enthalten. Der konzernintern
bereinigte Betrag ist mit 36,95 Mio. €, entsprechend
52,82 % der ursprünglichen städtischen Erträge,
sehr hoch, da hier die gesamte Konzessionsabgabe
eliminiert wird.
Bei den Stadtwerken bilden Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen und Erträge aus abge-
schriebenen Forderungen den Schwerpunkt in die-
ser Position. 15,7 % entfallen auf Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (Teilauflösung der
Deponierückstellung aufgrund eines neuen Gutach-
tens (132,6 Mio. €) beim ASN.
Die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags -
und Aufwandskonsolidierung, d.h. nicht bereinigte
Aufrechnungsdifferenzen sind zwischen zwei konso-
lidierten Gesellschaften, unter den sonstigen or-
dentlichen Erträgen auszuweisen. Diese betragen
insg. 2,93 Mio. € und damit 0,05 % der ordentlichen
Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen insb. auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und dem StWN-
Konzern. Aufwandsseitig werden die se Differenzen
unter den sonstigen ordentlichen A ufwendungen
ausgewiesen (s.u.).
Sonstige ordentliche Erträge Ist 2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 30.304.215 0,37
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 12.838.877 0,16
Frankenstadion (FSN) 178 0,00
Klinikum 5.470.891 0,07
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 51.120 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 77.743 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 15.661 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 695.986 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 25.400.836 0,31
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.354.831 0,05
wbg 2.550.538 0,03
Summe 81.760.874 100
121
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
61
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen entfallen überwie-
gend auf die StWN (68,6 %) und entstehen z. B. aus
der Herstellung von Strom- und Gasleitungen der N-
ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ERGIE AG.
Aktivierte Eigenleistungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016
Kernstadt 5.373.326 0,05
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 202 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 633.263 0,01
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 780 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.963 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 25.677 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 70.193.017 0,69
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.593.681 0,03
wbg 23.452.306 0,23
Summe 102.288.215 100
122
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
62
Bestandsveränderungen
Bestandsveränderung kommen fast aus schließlich
bei der wbg vor (96,4 %). Hier werden nicht nur Mie-
ten und Nebenkosten bis zur Abrechnung ausgewie-
sen, sondern vor allem auch die Investitionen im
Rahmen der ÖÖP-Projekte mit der Stadt bis zur Fer-
tigstellung und Übergabe an diese.
Bestandsveränderungen Ist 2016 in € Anteil an Konzern-summe 2016
Kernstadt 12.417 0,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 855.403 0,08
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) -2.035 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -498.020 -0,05
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 9.733.499 0,96
Summe 10.101.265 100
123
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Abbildung 3: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg
In der konsolidierten Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg fallen 47 % der Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen, 22 % für Personal, 14 % für
Transferaufwendungen, 9 % für sonstige ordentliche
Aufwendungen, 6 % für bilanzielle Abschreibungen
und 2 % für Versorgungsaufwendungen an. Die Pos-
ten werden im Folgenden je Beteiligung dargestellt
und die größten Werte näher erläutert.
Personalaufwendungen
(1.248,0 Mio. €)
22%
Versorgungsaufwen
dungen (127,0 Mio.
€)
2%Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
(2.665,1 Mio. €)
47%
Bilanzielle
Abschreibungen
(321,5 Mio. €)
6%
Transferaufwendung
en (825,4 Mio. €)
14%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
(489,8 Mio. €)
9%
124
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 479.158.947 0,38
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 21.339.319 0,02
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum) 386.798.069 0,31
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.095.634 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 13.324.276 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 3.871.680 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 18.583.277 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 280.024.775 0,22
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18.681.726 0,01
wbg 18.115.391 0,01
Summe 1.247.993.095 100
Die Personalaufwendungen entfallen hauptsächlich
auf die Kernstadt (38,4 %), das Klinikum (31,0 %)
und die StWN (22,4 %).
125
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Versorgungsaufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 89.157.777 0,70
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.105.462 0,01
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 20.154.135 0,16
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 303.201 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.044.521 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.719.835 0,08
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.482.007 0,03
wbg 0 0,00
Summe 126.966.939 100
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen
und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der
Kernstadt. Ein nennenswerter Anteil bezieht sich
ansonsten noch auf das Klinikum (15,9 %) für Al-
tersversorgungsaufwendungen.
126
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen
31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 200.385.704 0,08
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 16.826.325 0,01
Frankenstadion (FSN) 181.366 0,00
Klinikum 123.697.029 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.757.010 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.722.667 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 1.735.695 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.381.265 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.270.168.510 0,85
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 15.263.748 0,01
wbg 31.003.626 0,01
Summe 2.665.122.945 100
Der Schwerpunkt bei den Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen liegt bei den StWN (85,2 %).
Bei den StWN fallen hier vor allem Beträge für Gas,
Einsatzstoffe der Wärmeerzeugung und andere be-
zogene Leistungen an. Herauskonsolidiert wurden
5,54 Mio. € (v.a. Neutralisation Verlustausgleich
2014, Veränderungen bei Gewerbesteuerrückstel-
lungen).
Bei der Kernstadt und dem Klinikum fallen, auch auf-
grund hoher Eliminierungsbeträge nur relativ geringe
Anteile an (7,5 % und 4,6 %). Beim Klinikum sind
hier die gesamten Aufwendungen für den Kranken-
hausbetrieb enthalten , eliminiert wurden
12,13 Mio. €.
41,59 Mio. €, entsprechend 17,19 %, wurden bei der
Kernstadt vor allem für Aufwendungen für Gas,
Strom und Wasser sowie Fahrkarten herauskonsoli-
diert. Nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben
bei der Kernstadt überwiegend Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen als Erstattung an den Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(67,0 Mio. €), für Instandhaltungsrückstellungen
(9,6 Mio. €) und für Gebäudereinigung (7,5 Mio. €).
Der Eliminierungsbetrag bei SUN beträgt 4,82 Mio. €
(hauptsächlich Aufwendungen für Straßenentwässe-
rung).
Bilanzielle Abschreibungen
127
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Bilanzielle Abschreibungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 105.937.521 0,33
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.911.016 0,04
Frankenstadion (FSN) 2.491.103 0,01
Klinikum 33.277.889 0,10
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 127.763 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 660.058 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 2.667.237 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 1.744.656 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 121.350.729 0,38
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.731.653 0,08
wbg 13.437.529 0,04
Summe 320.337.155 100
Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhaltet
Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun-
gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal-
len auf die StWN ( 37,88 %) und die Kernstadt
(33,07 %). Ansonsten ergeben sich noch 10,39 % für
das Klinikum.
128
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen 31.12.2016 € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 824.431.128 1,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.931 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 94.900 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 66.641 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 94.466 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 536.037 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 133.265 0,00
wbg 72.430 0,00
Summe 825.432.799 100
Die Transferaufwendungen fallen hauptsächlich bei
der Kernstadt an. Sie werden unterschieden in So-
zialtransferaufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und
in weitere Transferaufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Auch di e Bezirksumlage hat, entspre-
chend d er Aufgabensc hwerpunkte des Bezirks , im
Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben.
Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B.
die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf-
grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen
außerhalb des Sozialbereichs.
Herauskonsolidiert wurden insgesamt 13,33 Mio. €
(entsprechend 1,57 % der städtischen Transferauf-
wendungen), u. a. die Verlustausgleiche an städti-
sche Töchter und Eigenbetriebe.
129
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 95.655.964 0,20
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.198.600 0,00
Frankenstadion (FSN) 91.193 0,00
Klinikum 56.918.357 0,12
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.897.405 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.818.298 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 525.495 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 5.672.148 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 263.322.888 0,54
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.881.276 0,02
wbg 52.863.593 0,11
Summe 489.845.217 100
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen
überwiegend auf die StWN (53,8 %) sowie in gerin-
gerem Umfang auf die Kernstadt (19,5 %), das Klini-
kum (11,6 %) und die wbg (10,8 %).
Bei den StWN wurden hierunter vor allem die Netz-
nutzungsentgelte (188 Mio. €) verbucht. Konzern-
technisch eliminiert wurden 34,34 Mio. €, (entspre-
chend 11,36 % der ursprünglichen Aufwendungen
der StWN), hauptsächlich die an die Kernstadt ge-
leistete Konzessionsabgabe.
Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von
Fördermitteln in die Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Bei der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen
um die Vergütung von Leistungen Dritter (v. a. Auf-
wendungen für Sicherheitsdienste und externes Per-
sonal) sowie Miet- und Pachtaufwendungen für Im-
mobilien. Diese sind 2016 insb. auf die v ermehrten
Aufwendungen für Miet - und Nebenkosten der Ob-
dachlosenunterkünfte, vor allem für die Unterbrin-
gung von anerkannten Asylbewerbern in kommuna-
len Unterkünften (sog. Fehlbeleger) zurückzuführen.
Hier ergaben sich durch die Konsolidierung nur ge-
ringe Veränderungen (1,36 Mio. €).
Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der
Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die
aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be-
tragen insg. 1,59 Mio. € und sind insbesondere auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN
zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die auf-
wandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der
Höhe der gesamten ordentlichen Aufwendungen, mit
0,03 % nur eine untergeordnete Rolle.
130
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Finanzerträge und Erträge aus assoziierten
Aufgabenträgern
31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 21.598.407 0,26
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 98.639 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 33.504 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 648 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 90 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 9 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.687 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 56.319.901 0,68
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.503.920 0,04
wbg 1.039.483 0,01
Summe 82.597.288 100
Auch die Finanzerträge im konsolidierten Jahresab-
schluss haben ihren Ursprung insb. bei den StWN
(68,2 %), hierbei handelt es sich überwiegend um
Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen, z. B.
führte die N-ERGIE AG einen Jahresüberschuss
2016 von 70,2 Mio. € an die StWN ab.
Die Kernstadt hat einen Anteil von 26,1 %, darin
sind vor allem E rträge aus der V erzinsung der Ge-
werbesteuer enthalten sowie die Gewinnanteile aus
Beteiligungen (insb. Sparkasse und Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum
Nürnberg). Ebenso wurden hier die Erträge aus den
assoziierten Aufgabenträgern, respektive der Ergeb-
nisanteile der NürnbergMesse GmbH und der Flug-
hafen Nürnberg GmbH i. H. v. 7,6 Mio. € mit einge-
rechnet.
131
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 31.12.2016
in €
Anteil an Konzernsumme
2016
Kernstadt 41.730.315 0,34
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.931.814 0,04
Frankenstadion (FSN) 916.975 0,01
Klinikum 4.538.647 0,04
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.743 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 78.243 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 779.729 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 388.614 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 48.026.050 0,39
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 12.493.985 0,10
wbg 8.754.408 0,07
Summe 122.646.521 100
Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen
liegt der Anteil der StWN mit 39,2 % nur knapp über
dem der Kernstadt mit 34,0 %. Die StWN weisen hier
neben Zinsaufwendungen an Kreditinstitute auch die
Zinsen für Pensionsverpflichtungen aus. Bei der
Kernstadt sind unter dieser Position neben Aufwen-
dungen aus Erstattungszinsen vor allem die Zinsauf-
wendungen für Investitionskredite abgebildet.
132
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 1.699.761 0,10
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 83.313 0,00
Frankenstadion (FSN) 510.401 0,03
Klinikum 1.725.235 0,10
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 77.153 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 197.471 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 66.979 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 72.261 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 10.614.671 0,62
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 28.123 0,00
wbg 2.014.585 0,12
Summe 17.089.954 100
Die außerordentlichen Erträge sind ebenfalls über-
wiegend den StWN zuzurechnen (62,1 %), daneben
weisen wbg (11,8 %), Kernstadt (9,9 %) und Klinikum
(10,1 %) noch nennenswerte Anteile auf.
Bei den StWN und der Kernstadt sind hier vor allem
periodenfremde Erträge und Schadenersatzleistun-
gen verbucht. Beim Klinikum handelt es sich über-
wiegend um periodenfremde Erträge sowie di e er-
tragswirksame Auflösung des passiven Unter-
schiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung im
Konzernabschluss des Klinikums. Der Unterschieds-
betrag wurde 2006 durch den Kauf der Krankenhäu-
ser Nürnberg Land (KNL) in Höhe von 9,38 Mio. €
gebildet und wird um die jeweiligen Jahresfehlbe-
träge aus dem Einzelabschluss der KNL vermindert.
Bei der wbg sind hier überwiegend Erstattungen aus
Versicherungsschäden bei der Rohrreinigung ge-
bucht..
133
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen 31.12.2016 in € Anteil an Konzernsumme 2016
Kernstadt 1.514.484 0,18
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.108 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00
Klinikum 1.440.153 0,17
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 37.481 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 7.068 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 60.937 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 137.514 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 5.034.562 0,61
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0,00
wbg 26.436 0,00
Summe 8.259.743 100
Auch d ie außerordentlichen Aufwendungen fallen
größtenteils in die Sphäre der StWN (61,0 %).
Darüber hinaus wurden bei Kernstadt (18,3 %) und
Klinikum (17,4 %) noch erwähnenswerte Anteile
gebucht. Bei allen drei Betrieben handelt es sich
vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen.
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er-
gebnis
31.12.2016
€
Anteil 2016
%
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -27.454.853 100
Summe -27.454.853 100
Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech-
nendes Ergebnis“ ist lediglich bei den StWN ein Wert
ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entnah-
men aus und Einstellungen in die Minderheitenan-
teile (Thüga AG).
134
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden
_____________________________________________________________________________________________________
74
Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode einbezo-
genen Aufgabenträger
Im Folgenden wer den die Unterschiedsbeträge aus
der Erstkonsolidierung der nach der Equity-Methode
einbezogenen Aufgabenträger NürnbergMesse
GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH dargestellt.
Bei der Messe entstand ein Geschäfts- oder Firmen-
wert von 5,16 Mio. €, bei der Flugha fen GmbH ein
passiver Unterschiedsbetrag von 14,12 Mio. €. Au-
ßerdem werden hier e ntsprechend Tz 108 und 122
Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden und
das Anlagevermögen der nach der Equity -Methode
einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um Rück-
schlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit im
Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen Auf-
gabenbereiche zu ermöglichen.
Beteili-
gungsquote
in %
Geschäfts/Firmenwert
(+) / Passiver Unter-
schiedsbetrag ( -) bei
der Erstkonsolidierung
Anteilige Verbindlich-
keiten zum 31.12.2016
in €
Anteiliges Anlagever-
mögen zum
31.12.2016 in €
NürnbergMesse 49,97% 5.162.234,92 75.322.393,29 163.367.151,48
Flughafen Nürn-
berg 50,00% -14.121.600,92 30.006.996,17 82.760.895,48
Tabelle 5: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen
In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der
dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der
Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe
von 75,3 Mio . € zu berücksichtigen, was bei einem
anteiligen Anlagevermögen von 163,4 Mio. € nur ca.
46,1 % entspricht und womit deutlich wird, dass der
Verschuldung entsprechende Vermögenswerte ge-
genüberstehen.
Beim Flughafen bestehen zum 31.1 2.2016 anteilige
Verbindlichkeiten in Höhe von 30,0 Mio. €, was bei
einem anteiligen Anlagevermögen von 82,7 Mio. €
einen Anteil von 36,2 % ergibt.
135
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
75
4.2.4 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen
Die in Tabelle 6 aufgeführten Zahlen der d urch-
schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
wurden aus den Einzelabsch lüssen/Teilkonzernab-
schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege-
ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäf-tigten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Kernstadt 8.510
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11 415
Frankenstadion (FSN) 0 02
Klinikum 6.758 Vollkraftanteile (VK)
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 182
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 296
Nürnberg Bad (NüBad) 2 VK 72 VK
Nürnberg Stift (NüSt) 370 VK
Städtische Werke Nürnberg
(StWN) 0 4.281
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 19 369
wbg 0 275
Tabelle 6: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird
auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Dienststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit-
nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant.
136
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
76
Lagebericht
Da der konsolidierte Jahresabschluss zum
31.12.2016 erstmals aufgestellt wird, lässt sich die
wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzern s
nur zum Stichtag betrachten. Vergleichszahlen exis-
tieren lediglich in der konsolidierten Vermögensrech-
nung zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
(01.01.2016). Die Kapitalflussrechnung wird erst-
mals für den konsolidierten Jahresabschluss 2017
erstellt. Die Mittelherkunft und -verwendung der liqui-
den Mittel kann daher nur mit Hilfe der konsolidierten
Vermögensrechnung beurteilt werden.
4.2.4.2.1 Vermögens- und Finanzlage
Das Anlagevermögen erhöhte sich 2016 insg. um
149,12 Mio. €. Das Sachanlagevermögen veränderte
sich im Berichtsjahr um 90,95 Mio. €, was insb. auf
die Fertigstellung von Schulen, Kindertagesstätten
und Kultureinrichtungen bei der Kernstadt als auch
auf Infrastrukturmaßnahmen bei der N-ERGIE (Er-
neuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen für Erzeu-
gungs-, Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanla-
gen) und d er VAG (Thon -Wegfeld) zurückzuführen
ist.
Bei den Finanzanlagen beträgt die Erhöhung in 2016
90,95 Mio. €, dies ergibt sich insb. aus einer Wertpa-
pieranlage bei ASN (60 Mio.€).
Die Vorräte stiegen 2016 um 19,43 Mio. € vor allem
aufgrund von Grundstücken im Umlaufvermögen bei
der Stadt (13,59 Mio. €).
Die Forderungen erhöhten sich um 25,32 Mio. €, vor-
wiegend bei den StWN und dem Klinikum im Bereich
der privatrechtlichen Forderungen.
Liquide Mittel erhöhten sich konzernweit um
50,17 Mio. €, insb. durch eine Steigerung bei der
Kernstadt.
Das Eigenkapital verändert sich um 50,17 Mio. €, da-
bei entfallen auf den Gesamt -Jahresüberschuss
122,19 Mio. €, die Allgemeine Rücklage (Nettoposi-
tion) der Kernstadt verringerte sich um 71,75 Mio. €,
Ergebnis- und Gewinnrückl agen stiegen um
15,44 Mio. € und der Ergebnisvortrag verringerte sich
um 39,13 Mio. € durch Umbuchungen in die Rückla-
gen.
Bei den Sonderposten war ein Anstieg um
82,75 Mio. € festzustellen, d er überwiegend der
Kernstadt zuzurechnen ist (87,26 Mio. €).
Die Rückstellungen stiegen um insg. 6,04 Mio. €, wo-
bei eine Verringerung bei den Pensionsrückstellun-
gen (9,24 Mio. €, insb. StWN) und den Umweltrück-
stellungen (12,89 Mio. €; insb. ASN) durch eine Er-
höhung bei den sonstigen Rückstellungen
(26,38 Mio. €, ins b. StWN, Klinikum und wbg) kom-
pensiert wurde.
Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich aufgrund der
starken Investitionstätigkeit eine Steigerung von
93,73 Mio. €, welche überwiegend auf die Kernstadt
entfällt (63,24 Mio. €), gefolgt von den StWN
(46,72 Mio. €). Im Rahmen der Schuldenkonsolidie-
rung wurden hierbei 41,17 Mio. € aus dem Bilanzwert
der Kernstadt eliminiert, bei den StWN 16,38 Mio. €,
insb. die Verbindlichkeit aus einem Darlehen der wbg
(15 Mio. €).
Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan-
spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist
gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an
dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens-/Finanz
und Ertragslage nicht -betragsmäßig darzustellen .
Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Verzicht auf
die Umbewertung von Pensionsrückstellungen ent-
sprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Durch einen Verzicht auf die ansonsten gemäß 6.6.2
BewertR vorzunehmende höhere Diskontierung mit
6% sowie die Beibehaltung des Einbezugs von künf-
tigen Preis - und Kostensteigerungen werden die
Pensionsrückstellungen im konsolidierten Jahresab-
schluss der Stadt wesentlich höher ausgewiesen.
Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf-
gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht
auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei
der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern ) wirken sich unter der Prämisse, dass
stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts-
prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann po-
sitive Unterschiedsbeträge, d.h. ein Geschäfts- oder
Firmenwert häufiger vorkommt bzw. höher ausfällt,
137
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
77
passive Unterschiedsbeträge hingegen seltener und
kleiner sind. Aufgrund der Abschreibung des Ge-
schäfts- oder Firmenwerts über 5 Jahre erfolgt hier
zwar eine kurzfristig höhere Belastung der konsoli-
dierten Ergebnisrechnung, jedoch keine dauerhafte
Erhöhung des Konzernvermögens.
Kennzahlen zur Vermögenslage
Konsolidierter Abschluss
31.12.2016
Kernstadt
31.12.2016
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Bilanz-
summe
16,2 % 16,7 %
Fremdkapitalquote Fremdkapital/Bilanz-
summe
65,1 % 62,8 %
Anlagendeckung Langfristiges Kapital/An-
lagevermögen
101,2 % 102,8 %
Hierbei zeigt sich, dass im Konzern insgesamt ähnli-
che Verhältnisse wie bei der Kernstadt in Bezug auf
die wesentlichen Bilanzkennzahlen herrschen. Mit
der Eigenkapitalquote von 16,2 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschi edlichen
kommunalen Rechnungslegungsvorschriften in den
verschiedenen Bundesländern eher im unteren
Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung
(Stuttgart 49 %, Frankfurt 44% und Essen 1 %).
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, liegt über der kritischen 100 %-Marke. Als lang-
fristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonder-
posten, Pensions- und Beihilferückstellungen, Inves-
titionskredite und kreditähnliche Verbindlichkeiten
angesetzt.
4.2.4.2.2 Ertragslage
Der Jahresüberschuss in Höhe von 122,19 Mio. €,
entstand insb. aus den Überschüssen bei den StWN
(43,98 Mio. € ), dem ASN ( 32,03 Mio. €) und der
Kernstadt (29,39 Mio. €) . Auch die wbg trug zum
Überschuss bei, während das Klinikum und die steu-
erfinanzierten Eigenbetriebe sowie verlustaus-
gleichsabhängigen Beschäftigungsgese llschaften
Defizite aufweisen.
Bei der Kernstadt war vor allem ein sehr hohes Ge-
werbesteueraufkommen für den Überschuss verant-
wortlich sowie höhere Anteile an der Einkommens-
teuer und Schlüsselzuweisungen.
Beim ASN kamen neben Erträgen aus der Teilauflö-
sung der Rückstellung für den Ausgleich von Gebüh-
renschwankungen aus de m vorherigen Gebühren-
zeitraum auch Erträge aus der Deponierückstellung
aufgrund eines neuen Gutachtens (13,6 Mio. €) zum
Tragen. Der aus dem Konzernabschluss der StWN
in den konsolidierten Jahresabsch luss der Stadt
übergegangene Überschuss resultiert insb. aus dem
gestiegenen Diskontierungszins der Pensionsrück-
stellungen.
Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte
sich das Konzernergebnis zum 31.12.2016 um 3,94
Mio. €. Dieser Betrag beinhaltet im Wesentlichen die
Elimination der Verlustausgleichszahlungen der
Stadt und der Gewinnabführung der wbg an die
StWN sowie die Gewinnbeiträge der At -Equity kon-
solidierten Unternehmen.
Im Folgenden werden die gemeldeten ursprüngli-
chen Jahresergebnisse der konsolidierten Unterneh-
men dargestellt:
138
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
78
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2016
Kernstadt 29.385.723
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 32.029.132
Frankenstadion (FSN) -1.907.166
Klinikum -4.656.693
Noris Arbeit gGmbH (NOA) -504.587
Noris inklusion gGmbH (NOI) 126.371
Nürnberg Bad (NüBad) -6.988.010
Nürnberg Stift (NüSt) -357.032
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 43.978.539
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.463.496
wbg 17.679.904
Kennzahlen zur Ertragslage
Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen:
Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2016
Kernstadt
31.12.2016
Aufwandsdeckungsgrad
(ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendun-
gen)
103,2 % 102,9 %
Steuerquote
(Steuererträge/ordentliche Erträge) 14,9 % 46,2 %
Personalintensität
(Personal- und Versorgungsaufwendungen/
ordentliche Aufwendungen)
24,2 % 30,8 %
Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwendun-
gen)
2,2 % 2,3%
Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur
Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der
Zinslastquote aber auch grundlegende Unter-
schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist
139
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
79
überdurchschnittlich – hier bedingt de r Dienstleis-
tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei
etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktur
bei geringem Personaleinsatz. Die Abweichung bei
der Steuerquote ergibt sich aus der breiteren Be-
zugsbasis dieser nur bei der Kernstadt gebuchten Er-
tragsart.
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna-
len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht
durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal-
tung, sondern es werden vie le kommunalen Aufga-
ben außerhalb der Kernverwaltung durch selbststän-
dige Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe
wahrgenommen. Im Folgenden werden die einzel-
nen Aufgabenfelder kurz dargestellt.
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Strom-, Gas- und Was-
serversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ERGIE
AG
Umsatzerlöse Strom
2.105.975 T€
Umsatzerlöse Erdgas
480.183 T€
Umsatzerlöse Wasser
61.748 T€
Anteil der erneuerbaren
Energien an ges. Stromer-
zeugung: 30,0%
48.390 Stromerzeugungs-
anlagen
Investitionen des N-ER-
GIE Teilkonzerns in
Höhe von 109.320 T€
v.a. in Erneuerungs- und
Erweiterungsmaßnah-
men für Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Be-
zugsanlagen sowie Ver-
teilungsanlagen.
Wärmeversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ERGIE
AG
Umsatzerlöse Fernwärme
89.714 T€
Öffentlicher Personen-
nahverkehr
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. Verkehrs-
aktiengesellschaft
(VAG)
214 ÖPNV-Fahrten pro Per-
son
Fahrgäste pro Jahr: 150
Mio.
Fahrgeldeinnahmen:
126.853 T€
Erwerb von 21 U-Bahn-
zügen im Wert von
157.859 T€ (netto)
Investitionen in umwelt-
freundliche Technologien
(Volumen: 73.637 T€)
140
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
80
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Wohnraumversorgung
und
-bewirtschaftung
wbg-Gruppe
Umsatzerlöse 153.843 T€
Durchschnittsmiete pro
Quadratmeter Wohnfläche:
5,95 EUR
Ca. 18.000 Mietwohnungen
Bau und Fertigstellung
von Neubauwohnungen,
insgesamt 47 Neubau-
wohnungen in der Ingol-
städter Straße und Nan-
senstraße
Gesundheitsversorgung Klinikum Nürnberg
Umsatzerlöse 582,4 Mio. €
Fallzahlen vollstationär:
109.181
Investitionsumfang
39.139 T€; wesentlichste
bauliche Maßnahme: Sa-
nierung und Erweiterung
von Haus 57
Verwertung und Beseiti-
gung von Abfällen
Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung (ASN)
Gesamtmenge Sperrmüll:
3.785 t
Gesamte Müllmenge:
253.173 t
Abfallgebühr 0,049 €/Liter
Sicherung bislang aufge-
laufener Schadenser-
satzansprüche ggü.
LKW-Kartell und fakultati-
ver Ausschlussgrund für
die Kartellanten im
Vergabeverfahren
Ableitung und Reini-
gung des Abwassers
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik (SUN)
Abwassergebühren pro m³:
Schmutzwasser 2,02 €/m³
Niederschlagswasser 0,65
€/m³
Anschluss an städt. Kanali-
sation: 536.525 Einwohner
Länge Kanalnetz: 1.471 Km
Abwassermenge: 67,0 Mio
m³
Investitionen in
- Abwasserreinigung ge-
samt 1.514 T€, v.a. Er-
tüchtigung der Schlamm-
faulungsanlage
- Abwasserableitung ge-
samt 10.370 T€, v.a. Ka-
nalauswechslungen und
Kanalbau
Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt)
Auslastung: 90,2 %
Max. belegbare Plätze: 938
Einführung einer neuen
Verwaltungssoftware
Vorbereitung auf die Um-
stellung von Pflegestufen
auf Pflegegrade zum
01.01.2017
Erfolgreiche Umsetzung
Pflegestärkungsgesetz II
Betrieb der Schwimm-
bäder NürnbergBad (NüBad)
Umsatzerlöse: 5.611 T€
Städtischer Zuschuss je Be-
sucher: 6,29 €
Investitionen in Höhe von
2.032 T€
141
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
81
AUFGABENFELD
VERSELBSTSTÄN-
DIGTER AUFGABEN-
BEREICH
KENNZAHLEN 2016
WESENTLICHES
MERKMAL GE-
SCHÄFTSVERLAUF
2016
Sicherstellung des lau-
fenden wirtschaftlichen
Betriebs des Max-Mor-
lock-Stadions
Eigenbetrieb Fran-
kenstadion Nürnberg
Abschreibungen: 2.491 T€
So. betr. Aufwendungen:
518 T€
Umfangreiche Baumaß-
nahmen zur Sanierung
Stahlbeton-Konstruktion,
Brand- und Blitzschutz.
Teilhabe in Nürnberg –
Angebote für erwach-
sene Menschen mit Be-
hinderung in Nürnberg
Noris inklusion gGmbH
(NOI)
Quote schwerbehinderte
Mitarbeiter gem. §154 SGB
IX: 100 %
Energetische Sanierung
der Flachdächer in den
Werken Süd und Nord
Ende 2016: Beginn An-
gebot „SUSA – Sicher
und Selbstbestimmt Al-
tern“; Beginn Bautätigkeit
für inklusive Kindertages-
stätte
Arbeitsmarktliche und
soziale Integration von
arbeitslosen Jugendli-
chen und Erwachsenen
Noris Arbeit gGmbH
(NOA)
Umsatzerlöse 11,492 Mio. €
Personen mit Ausbildungs-
bzw. Arbeitsvertrag: 197
Teilnehmer im Rahmen von
Arbeitsgelegenheiten: 270
Umzug des Stammhau-
ses von der Fichtestraße
in die Allersberger Straße
Umzug der Betriebsstätte
für den Umweltservice in
die Gutenstetter Straße
Tabelle 7: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden
Weitere Details über den verselbstständigten Aufga-
benbereich können den Lageberichten der einzelnen
Beteiligungen entnommen werden.
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich,
dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgest ellt
ist, um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzu-
stellen.
Die Ertragslage 2016 war sehr zufriedenstellend, es
konnte ein Überschuss von 122,19 Mio. € erwirt-
schaftet werden. N ach der Kapitalkonsolidierung
sind noch Gewinn-/Ergebnisrücklagen in Höhe von
107,98 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in
Höhe von 366,60 Mio. € vorhanden.
Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage-
vermögen ist durch langfr istiges Kapital finanziert .
Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen
konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In-
vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen
der Zukunft zu begegnen. Daher stehen dem Anstieg
der Verschuldung (+2,71 %) in annähernd gleicher
Höhe vermögensseitige Zuwächse gegenüber
(2,67 %). Eine cashflowseitige Betrachtung wird ab
dem Abschlussjahr 2017 vorgenommen.
142
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
82
4.2.5 Künftige Entwicklung
Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein-
zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie-
ben beschrieben.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode
Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen bei kei-
ner Beteiligung nach dem Schluss der Konsolidie-
rungsperiode vor.
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risi-
ken
Im Folgenden werden Aussagen zur Entwicklung
von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaft-
liche Perspektiven und Risiken der Kernstadt, der
einzelnen Beteiligungsunt ernehmen und Eigenbe-
triebe dargestellt:
Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt
Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen
wirtschaftlichen und politischen Lage, insb. aus der
Entwicklung der Steuererträge. Die finanziellen Be-
lastungen für die Kommunen aus dem Flüchtlingszu-
zug werden nur zum Teil durch entsprechende Aus-
gleichsleistungen von Bund und Land kompensiert.
Auch gerade bei den meist nicht separat ausweisba-
ren Kosten der Integration, z. B. für Kita -Plätze und
Bildung/Beschulung kommen weitere Mehrbelastun-
gen auf die Stadt zu. Ein weiteres Risiko für künftige
Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal -
und Versorgungsaufwendungen, die sich im Haus-
haltsplan für 2018 auf 619,46 Mio. € gesteigert haben
und d amit nunmehr 31,38 % der ordentlichen Auf-
wendungen des Gesamthaushalts einnehmen. Auch
aus Richtung der städtischen Töchter ergeben sich
nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf die von der
Stadt zu leistenden Transferaufwendungen, so z. B.
beim Klinikum sowie bei den StWN. Finanzielle Risi-
ken für die Zukunft birgt weiterhin der immense In-
vestitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2018-
2021 musste das hohe Niveau des Investitionsvolu-
mens respektive den städtischen Mitteln wieder ein-
mal gesteigert werden - gerade für das Jahr 2018 ist
ein neuer Höchststand an Netto-Investitionsauszah-
lungen zu verkraften und für 2019 ist keine Entlas-
tung abzusehen. Etliche Maßnahmen wurden immer
wieder verschoben, nun sind diese Investitionen, ge-
rade im Bereich von Schulen und Verkehrsinfrastruk-
tur in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen.
Insgesamt ergibt sich im Rahmen einer Simulations-
rechnung des Finanzreferats für den Zeitraum von
2017 bis 2026 eine Finanzierungslücke - je nach ge-
troffenen Annahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von
ca. 725 Mio. €. Damit wäre ein Anstieg der Verschul-
dung der Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca.
1,3 Mrd. € auf dann über 2 Mrd. € verbunden. Und
dies alles unter der Voraussetzung, dass die Einnah-
meentwicklung tatsächlich so kontinuierlich positiv ist
wie in der Simulationsrechnung angenommen. Eine
deutliche konjunkturelle Abkühlung ode r gar eine
echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steuerrückgän-
gen würde die Situation noch deutlich verschärfen.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si-
mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass
die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge-
kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v.
38 Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen
sind durch entsprechende Erträge zu decken.
Um gegen diese vorgenannten Risiken gerüstet zu
sein, ist der eingeschlagene Sparkurs weiter zu füh-
ren. 2016 wurde ein Sparparket zur Haushaltskonso-
lidierung i. H. v. 20 Mio. € aufgelegt und schon in wei-
ten Teilen umgesetzt. Auch die Einnahmeseite
143
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
83
wurde gestärkt: Nach reiflicher Überlegung be-
schloss der Stadtrat, zur Finanzierung des immen-
sen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der Grund -
und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr 2018.
noris inklusion gGmbH (NOI): Die konjunkturellen
Risiken werden derzeit als gering betrachtet. Auch
die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar für
den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, welche
die Haupterlöse des Unternehmens noris inklusion
gGmbH bilden, werden aktuell als gering erachtet.
Die Marktrisiken sind u nverändert zum Vor jahr und
zweigeteilt zu sehen: Bei den „internen“ Kunden
(Menschen mit Behinderung) mit den durch die Poli-
tik geregelten Zugängen sowie deren deutlich gestie-
genen Ansprüchen und auf der betrieblichen Seite
die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter Zeit
immer stärkeren globalen Problematiken der interna-
tionalen Geschäftsbeziehungen und nicht mehr an
den Standort gebundenen Finanzinvestoren.
Noris Arbeit gGmbH (NOA) : Die Finanzlage der
NOA ist gesichert. Das Finanzmanagement ist da-
rauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der
Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen inner-
halb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liqui-
ditätsversorgung des Unternehmens erfolgt aktuell
und zukünftig über da s städtische Finanzmanage-
ment. Risiken li egen im schnellen Wachstum. Die
NOA konnte im letzten Jahr viele neue Aufträge ak-
quirieren, musste dafür aber auch viel Personal ein-
stellen. Da die Dauer der Aufträge und der Arbeits-
verträge nicht immer homogenisierbar waren, könnte
für einen Teil der Bele gschaft eine Unterauslastung
entstehen. Es besteht eine gewisse Abhängigkeit
von öffentlichen Haushalten, die die wirtschaftliche
Situation der NOA stark beeinflussen können.
wbg: Die Unternehmensgruppe wird auch in den
nächsten Jahren ihren Immobilienstand weiter nach-
haltig bewirtschaften und entwickeln. Mit der Weiter-
entwicklung und Erweiterung des Portfolios im Rah-
men der geplanten Investitionsstrategie stellt sich die
wbg auf die unverändert hohe Nachfrage nach be-
zahlbarem, demografisch angepasstem und energe-
tisch effizientem Wohnraum ein. Im Bereich der Miet-
wohnungen herrscht weiterhin eine hohe Nachfrage
– vor allem auch nach preisgünstigem Wohnraum für
die Gruppe der einkommensschwächeren Haus-
halte. Die urbane Gesellschaft ändert sich u. a. durch
zunehmende Altersarmut, eine älter werdende Be-
völkerung, eine steigende Anzahl von Single -Haus-
halten mit gleichzeitig höherem Flächenbedarf und
durch Zuwanderung. Die demographische Entwick-
lung Nürnbergs zeigt, dass in absehbarer Zeit der
Bedarf an barrierefreiem und altengerechtem Wohn-
raum steigt. Die zunehmende Digitalisierung geht mit
technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Veränderungen einher. Auf diese Veränderungen
muss die Wohnungswirtschaft reagieren und mögli-
che Potenziale heben. Themenbereiche sind u. a.
die Digitalisierung von Prozessen, Assistenzsys-
teme, Services und das Internet. Für die Unterneh-
mensgruppe waren keine bestandsgefährdenden Ri-
siken erkennbar und bestehen nach derzeitigem
Kenntnisstand auch nicht für den Prognosezeitraum
und die überschaubare Zukunft.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Da die
Gebühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung
gem. KAG kostendeckend vorkalkuliert werden, sind
betriebsgefährdende wirtschaftliche Risiken des Ei-
genbetriebs nahezu ausgeschlossen.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) : Wirtschaftliche
Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind
beim Eigenbetrieb ASN auf die in der GO zugelasse-
nen Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft
gilt der Anschluss - u. Benutzungszwang uneinge-
schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten;
für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen
Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren
nach dem KAG besteht für den ASN kein wirtschaft-
liches Risiko.
Klinikum: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
für Akutkrankenhäuser werden im Wesentlichen
durch drei Faktoren beeinflusst: Entwicklung der
Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleis-
tungen, Entwicklung der staatlich regulierten Leis-
tungsvergütungen einschließlich der Investitionsför-
derung und Entwicklung der krankenhausrelevanten
Kostenarten. Der erste Faktor, die allgemeine Kran-
kenhausnachfrage, wird insbesondere durch lang-
fristige demographische Trends sowie den medizini-
schen Fortschritt beeinflusst. Während die demogra-
phische Komponente durch eine zunehmend älter
werdende Bevölkerung verbunden mit einer regional
zunehmenden Bevölkerungszahl ehe r in Richtung
zunehmende Krankenhausinanspruchnahme wirkt,
kann der medizinische Fortschritt in beide Richtun-
gen wirken. Im Gegensatz hierzu steht die Entwick-
lung bei den Leistungsvergütungen. Der für die Erlö-
sentwicklung besonders relevante Landesbasisfal l-
wert erhöhte sich in Bayern - unter Berücksichtigung
144
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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84
der Ausgleiche - im Jahr 2016 von 3.255,50 € auf
3.312,00 €. Diese Erhöhung entspricht einer Steige-
rung von 1,7 % und liegt damit, wie bereits im Vor-
jahr, unterhalb der durchschnittlichen Kostenent-
wicklung, insbesondere unterhalb der Zunahme der
Personalaufwendungen auf Grund der Tarifab-
schlüsse für das Jahr 2016. Hinzu kommt der 2013
zur Verbesserung der Finanzierungssituation der
Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag in
Höhe von 0,8 % auf die we sentlichen Entgeltarten.
Die Investitionsfinanzierung durch d en Freistaat ist
weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson-
dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das
zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei-
chend, um die erforderlichen ba ulichen Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. In Bayern
hat sich die jährliche Investitionsfinanzierung im Ver-
hältnis zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser in
den letzten 15 Jahren von rund 8 % auf unter 4 %
halbiert. Um eine hohes Niveau d er Versorgungs-
qualität sicherzustellen, wurde im Rahmen des me-
dizinischen Risikomanagements ein umfangreiches
Bündel an Maßnahmen und Instrumenten etabliert.
Alle Maßnahmen im Bereich des klinischen Risiko-
managements werden durch eine Steuerungsgruppe
abgestimmt, permanent weiterentwickelt, mit dem
Qualitätsmanagement koordiniert und ergänzt.
Städtische Werke Nürnberg (StWN): Das Ergebnis
der StWN wird weitestgehend von den Einzelergeb-
nissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG
bestimmt und damit auch die Risiken und Chancen.
Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Unter-
nehmen des StWN -Konzerns wird auch in Zukunft
sehr stark von politischen Zielsetzungen und wettbe-
werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Nach
wie vor ergeben sich Risiken aus der unveränderten
Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Andererseits bie-
tet der aktuell niedrige Marktzins die Chance, die In-
vestitionskosten und den damit verbundenen Zins-
aufwand aus der Kreditaufnahme zu minimieren.
Energieversorgung: Die Energiewende und die gra-
vierenden Änderungen des Energiemarkts werden
weiter voranschreiten. Das Geschäftsfeld erneuer-
bare Energien wird aufgrund der bestehenden ge-
setzgeberischen Unsicherheiten und des wirtschaft-
lich schwierigeren Umfe lds weiter konsolidiert. Es
werden lediglich laufende Projekte mit besonders ho-
her Rentabilität weiterverfolgt. Der Fokus liegt hierbei
in der Region und auf Modellen mit regionaler Betei-
ligung vor allem im Bereich der Photovoltaik. Zudem
wurde 2017 ein ge plantes Windprojekt begonnen
und abgeschlossen. Die veränderte Energieproduk-
tion und -nachfrage, die Digitalisierung der Energie-
wirtschaft, der Aufbau eines neuen Energieinforma-
tionsnetzes sowie europäische Entwicklungen stel-
len den bisherigen Marktprozess vor neue Heraus-
forderungen. Neben einer effizienten und reibungs-
losen Belieferung und Abrechnung von Energie steht
auch verstärkt ein Informations- und Datenaustausch
zur Wahrung der Systemsicherheit im Blickpunkt.
Darüber hinaus entstehen neue Geschäftsf elder,
beispielsweise im Bereich intelligenter Messsys-
teme, intelligenter Netze oder des Lastmanage-
ments, die durch standardisierte und elektronische
Marktkommunikation zu ermöglichen und zu beglei-
ten sind. Ein weiteres neues Geschäftsfeld stellt die
sogenannte Reststruktur-Poolung der N-ERGIE dar,
die bundesweit zu den ersten Anbietern hierfür ge-
hört: Experten der N-ERGIE ermitteln einen Algorith-
mus für die optimale Kombination aus den von den
Stadtwerken zur Verfügung gestellten Reststruktu-
ren. Diese bestmögliche Zusammensetzung der ge-
bündelten Reststrukturen schreibt die N-ERGIE am
Markt aus und erzielt so für die bei der Ausschrei-
bung berücksichtigten Stadtwerke Preisvorteile. Im
Privatkundensegment wird der Primärenergiever-
brauch voraussichtlich weiter zurückgehen, was vor
allem auf die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Energie-
einsparverordnung) und die zunehmende Eigener-
zeugung im Strombereich zurückzuführen ist. Dieser
rückläufigen Entwicklung im Kerngeschäft begegnet
die N-ERGIE durch neue, innovative Dien stleistun-
gen, bei denen die Dezentralität weiter an Bedeutung
gewinnt, da viele regenerative Erzeugungskapazitä-
ten direkt beim Kunden installiert werden. Dieser
Trend wird sich in Zukunft mit Unterstützung neuer
Technologien (z. B. Stromspeicher) fortsetze n.
Marktrisiken im Vertrieb ergeben sich aus dem Prog-
noserisiko sowie dem Mengen - und Strukturrisiko,
die aus dem abweichenden Verbrauchsverhalten
von Kunden in Verbindung mit veränderten Preisen
resultieren. In der Beschaffung bestehen Chancen
und Risiken durch die Portfoliobewirtschaftung und
durch Preisschwankungen bei den Handelswaren.
Aufgrund der Gefahr der Nichterfüllung von vertrag-
lichen Verpflichtungen seitens der Lieferanten ent-
stehen sogenannte Adressausfallrisiken. Weitere Ri-
siken resultieren au s den Beteiligungen der N-ER-
GIE. Die Chancen-/Risikosituation ist hier insbeson-
dere abhängig von Marktentwicklungen und regula-
torischen Entscheidungen.
145
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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85
Verkehrsbetrieb: Der Aufsichtsrat genehmigte mit
dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017
Investitionen von 34,5 Mio. €. Davon entfallen 5,8 %
auf die Sparte U -Bahn, 56,8 % auf den
Geschäftsbereich Fahrweg, 13,0 % auf den Bereich
Straßenbahn, 9,6 % auf den Bereich Bus und 14,8 %
auf sonstige Projekte. Die Neubeschaffung der U -
Bahn-Fahrzeuge erfolgt im Wesen tlichen durch
Fremdfinanzierung. Im Rahmen der Beschaffung
werden Infrastrukturanpassungen in den
Werkstätten notwendig sein, um bei
Instandhaltungsmaßnahmen eine optimale
Bearbeitungsmöglichkeit gewährleisten zu können.
Wesentliche Risiken ergeben sich aus der
allgemeinen Reduzierung der ÖPNV -Zuschüsse
durch den Bund und der Verringerung der
Landesmittel des Freistaats Bayern. Das größte
Risikopotential der VAG r esultiert a us der
Entwicklung der Verkehrs erlöse, die von der
Entwicklung der Fahrgastzahlen und der
Erlöszuscheidung im VGN abhängen. Letztere wird
basierend auf der turnusmäßig ermittelten Nachfrage
im Verkehrsverbund durch ein mathematisches
Verfahren f estgelegt und in den Verbundgremien
abgestimmt. Die Nachfrage und damit die
Fahrgastzahlen werden vom Verkehrsangebot, dem
Tarifniveau und -angebot sowie äußeren Faktoren
wie zum Beispiel den Benzinpreisen, der
Bevölkerungsentwicklung, den verkehrs politischen
Maßnahmen oder den Verbundraumerweiterungen
beeinflusst. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus der
rückwirkenden Korrektur der zunächst nur vorläufig
zugeschiedenen Verkehrserlöse, da die
Endabrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgt. Eine Korre ktur wirkt sich nicht nur im
Abrechnungsjahr aus, sondern hat auch Einfluss auf
die Ergebnisse der Folgejahre und den aktuellen
Einnahmenaufteilungsschlüssel des VGN. Zur
Steigerung der Kundennachfrage und um die
Erlössituation der VAG nachhaltig zu verb essern,
wurden in einer Arbeits gruppe mit Vertretern des
VGN und der Stadt Nürnberg attraktivitätssteigernde
Tarifmaßnahmen entwickelt, die zum Teil bereits im
Berichtsjahr umgesetzt wurden und deren
Fortsetzung für die darauffolgenden Jahre
angedacht ist.
Für die Eigenbetriebe Nürnberg Bad (NüBad),
Nürnberg Stift (NüSt) und Frankenstadion (FSN)
liegen keine Angaben vor.
146
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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86
Ziele und Strategien
Abfallwirtschaftsbetrieb ( ASN): Ziel des ASN ist
die Stabilität der Gebühren zu gewährleisten und
eine mögliche Gebührensenkung zu ermöglichen,
sofern es die wirtschaftliche und finanzielle Lage zu-
lässt.
Klinikum: Das Klinikum strebt weiterhin ein qualifi-
ziertes Wachstum an. Die Zielplanung 2034 stellt die
Grundlage für die bauliche Entwicklung des Klini-
kums in den nächsten 20 Jahren dar und definiert
wesentliche Leitplanken hierfür. Als erste konkrete
Einzelmaßnahmen sind die Errichtung eines Eltern -
Kind-Zentrums am Klinikum Süd sowie die Errich-
tung von Neubauten für die psychiatrischen Kliniken
am Klinikum Nord vorgesehen. Ende 2015 wurde
das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet, wel-
ches umfangreiche Änderungen hinsichtlich der ver-
gütungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Akut-
krankenhäuser beinhaltet. Die im Gesetz vorgesehe-
nen Änderungen werden in den kommenden Jahren
sukzessive umgesetzt. Die wesentlichen wirtschaft-
lich relevanten Themenfelder sind beispielsweise die
Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Leis-
tungsvergütung, Ersatz des bisherigen und zeitlich
befristeten Versorgungszuschlags durch e inen dau-
erhaften Pflegezuschlag sowie Neuauflage eines
mehrjährigen Pflegeförderprogramms. Eine ab-
schließende Einschätzung der wirtschaftlichen Aus-
wirkungen dieser gesetzlich en Änderungen auf das
Klinikum Nürnberg kann zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht vorgenommen werden, da zu vielen Sach-
verhalten in den kommenden Jahren Konkretisierun-
gen, insbesondere durch den Ge meinsamen Bun-
desausschuss und durch Vereinbarungen zwischen
den Selbstverwaltungspartnern, erfolgen müssen.
Mit Begleitung durch einen externen Berater wurde
ein Maßnahmenbündel zur dauerhaften Senkung der
Kostenbasis erarbeitet.
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Neben den bisherigen
Leistungen beschäftigungsorientierte B eratung und
Coaching, berufliche Qual ifizierung, befristete Be-
schäftigung sowie Vermittlung in Ausbildung und
dauerhafte Beschäftigung ist die NOA zwischenzeit-
lich als Träger von Integrationssprachkursen des
BAMF zugelassen. Damit werden Menschen mit
Fluchthintergrund eine neue Zielgruppe für die Pro-
jektarbeit der NOA.
Noris inklusion gGmbH (NOI): Ziel der noris inklu-
sion gGmbH ist es, die „Eckpunkte 2020“ fortzufüh-
ren: Diese bestehen vor allem in der Akzeptanz für
diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Sicher-
stellung der dafür nötigen Finanzmittel und die
schrittweise Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit.
Nürnberg Bad ( NüBad): Ziel des Eigenbetriebs
NüBad ist es ein sozialverträgliches Schwimmen zu
ermöglichen.
wbg: Um auf die hohe Nachfrage nach bezahlbarem,
demografisch angepasstem und energetisch effizi-
entem Wohnraum zu reagieren, verfolgt die wbg fol-
gende Ziele und Strategien: Zur Stärkung des Woh-
nungsmarktes und um auf die Anforderungen in der
Zukunft vorbereitet zu sein, reagiert die wbg bereits
mit verschiedenen Neubaumaßnahmen und ist damit
fest in die strategischen Planungen der Stadt Nürn-
berg unter Beteiligung der lokalen Wohnungswirt-
schaft eingebunden. Für die Modernisierungen und
Umbauten sind in den nächs ten fünf Jahren Ausga-
ben von über 119 Mio. € geplant. Zusätzlich wird die
wbg verstärkt Investitionen in den Neubau tätigen mit
dem Ziel der Schaffung von etwa 1.450 neuen Woh-
nungen in den nächsten Jahren. Herausforderung
wird hier vor allem sein, die Bala nce zwischen den
gestiegenen Baukosten und der Bereitstellung von
günstigem Wohnraum zu bewerkstelligen.
Städtische Werke Nürnberg ( StWN): Die Ge-
schäfts- und Ergebnisentwicklung der Unternehmen
im StWN-Konzern wird weiterhin sehr stark durch die
jeweiligen politischen Zielsetzungen und wettbe-
werbsbedingten Einflussfaktoren geprägt sein. Die
Prognose für das Konzernergebnis des nächsten
Jahres sieht daher trotz der geplanten Maßnahmen
zur Effizienzsteigerung keine wesentlichen Entlas-
tungen vor. Zudem wird si ch der Effekt aus der An-
passung des Zinssatzes für die Pensionsrückstellun-
gen, anders als in 2016, ergebnisbelastend auswir-
ken.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik ( SUN): Die
Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die
Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist
ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art.
87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im
Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich, bspw. übernimmt das Labor
147
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Künftige Entwicklung
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87
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitä-
ten im Werkbereich Umweltanalytik Leistungen für
andere Kommunen und rechnet diese kostende-
ckend ab. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für
Kooperationen auf der Basis öffentlich -rechtlicher
Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zu-
sammenarbeit). In diesem Sinn werden Vereinbarun-
gen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von sat-
zungsgemäßen Aufgaben , wie Abwasserreinigung
geschlossen, so z. B. geschehen mit dem Gewerbe-
park Nürnberg-Feucht.
Für die Eigenbetriebe Nürnberg Stift ( NüSt) und
Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor.
148
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XV
Anlagen
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be-
deutung“ des BayStMI
Abbildung 4 und Abbildung 5 zeigen den Konsolidie-
rungskreis der Stadt Nürnberg aufgelistet anhand
der Verbindlichkeiten (erste Säule) und der Bilanz-
summe ( zweite Sä ule) sowie deren Bedeutung für
den Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg.
Abbildung 4: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger
Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von
nachgeordneter Bedeutung“ des Bay StMI wird jähr-
lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt.
In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver-
bindlichkeiten, Eigenkapital, Anla gevermögen, Be-
triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem
Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben-
träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie-
ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit
den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi-
lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite-
rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge-
wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge-
samtsumme der Position aller einbezogenen nach-
geordneten Aufgabenträger , bspw. die gewichtete
Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn-
berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge-
nen Aufgabenträger.
Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi-
lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück-
stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand
im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde
nach konsolidierun gspflichtigen Aufgabenträger er-
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
Kommune (Konzernmutter)
Städtische Werke Nürnberg GmbH…
Kommunalunternehmen Klinikum…
Eigenbetrieb SUN
wbg - TEILKONZERN
Eigenbetrieb ASN
NürnbergMesse GmbH -…
Flughafen Nürnberg GmbH -…
Eigenbetrieb SÖR - Zahlen 2014!
Eigenbetrieb NüBad
Eigenbetrieb FSN
Eigenbetrieb NüSt
Heilig-Geist-Spital Stiftung
noris inklusion gGmbH (vormals:…
Findel- und Waisenhausstiftungen
Noris Arbeit gGmbH (NOA)
Kost-Pocher’sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Klee-Center GmbH…
Zweckverband Kommunale…
Stadion-Nürnberg-Betriebs GmbH
Klein’sche Brennmaterialienstiftung
Zweckverband Wasserversorgung…
IGZ Innovations- und Gründerzentrum…
Rudolf und Berta Mathes…
Zweckverband Tierkörperbeseitigung…
NürnbergStift Service GmbH
149
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVI
rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz-
summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech-
nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen
und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt
(analog für alle weiteren Positionen).
Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli-
dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer
aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, da
die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den
Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die-
ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird.
Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren
nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher
Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei-
ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind.
Abbildung 5: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
150
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVII
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne
Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klinikum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlichkeitsgründen
werden nur die in den jeweiligen Teilkonzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Unternehmen aufgeführt, nicht
die wegen untergeordneter Bedeutung unberücksichtigt gebliebenen Gesellschaften.
Klinikum Nürnberg Service
GmbH
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg
A.R.Z. Ambulantes Rehabilita ti-
onszentrum Nürnberg GmbH
ABC Ambulantes Behandlungs-
centrum GmbH
Krankenhäuser Nürnberger
Land GmbH
KDL Krankenhaus -Dienstleis-
tungsgesellschaft mbH
Klinikum Nürnberg Medical
School GmbH
Überlandwerk Schäftersheim Verwal-
tungs GmbH
Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Nürnberg mbH (wbg)
FEG Fränkische Energie -Ge-
sellschaft mbH
VAG Verkehrs -Aktiengesell-
schaft
N-ERGIE Aktiengesellschaft
(N-ERGIE AG)
KVN Kommunaler Versicherungs-
dienst Nürnberg GmbH
MDN Main -Donau Netzgesellschaft
mbH
N-ERGIE Immobilien GmbH
N-ERGIE Service GmbH
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN)
Überlandwerk Schäftersheim GmbH &
Co. KG
N-ERGIE Effizienz GmbH
N-ERGIE IT GmbH
N-ERGIE Kundenservice GmbH
AquaOpta GmbH
N-ERGIE Regenerativ GmbH
N-ERGIE Kraftwerke GmbH
N-ERGIE Sonne und Wind
GmbH & Co. KG
N-ERGIE Solarstrom GmbH &
Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Weißen-
bronn GmbH & Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof
GmbH & Co. KG
Abbildung 6: Teilkonzern Klinikum Nürnberg
Abbildung 7: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH
151
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XVIII
Abbildung 8: Teilkonzern wbg
Nürnberger Aufbaugesellschaft
mbH (NAG)
Fränkische Wohnungsbaugesell-
schaft mbH
IS IMMO Solution GmbH
impleaPlus GmbH
NORIMA Immobilien Dienstleistungen
GmbH
WBG Kommunal GmbH
wbg Immohold GmbH & Co. KG
Wohnungsbaugesell-
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg)
wbg Beteiligungs GmbH
152
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XIX
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf
die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger
ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch
für das Jahr 201 5 wie folgt ermittelt: Zunächst wur-
den die 13 un mittelbaren Aufgabenträger der Stadt
Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen,
den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden
bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit-
telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili-
gungen, in die Betrachtung einbezogen.
Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll
zu konsolidierender Aufgabenträger (in €)
Forderungen 752.056.959
Verbindlichkeiten 3.536.263.280
Ordentliche Erträge 6.040.640.775
Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413
Tabelle 8: Übersicht Basis Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“
Ausgehend von 19 Aufgabenträgern ergeben sich
maximal 342 Leistungsbeziehungen3 intern im Kon-
zern Stadt Nürnberg.
Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung
zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter
5 % liegen muss, ergibt sich b ei der Annahme einer
Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal-
gesamtdifferenz von 34,2 Mio. € 4. Im Folgenden
wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig-
keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung
überprüft. Die Übersicht kann Tabelle 9 entnommen
werden.
3 342 = 19 Beteiligungen*18 Beteiligungen, da keine Leistungsbeziehung
mit sich selbst bestehen kann.
4 Maximaldifferenz 34,2 Mio € = 342 Leistungsbeziehungen*100.000 €.
Tabelle 9: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze „Konzern Stadt Nürnberg“
Bilanz und Ergebnisrechnung
Wesentlichkeitsgrenze
(bezogen auf Leistungsbezie-
hungen von zwei Aufgaben-
trägern - ohne vorherige Ver-
rechnung!)
max. Summe der
Differenzen
Verhältnis zu Bi-
lanz und Ergebnis-
rechnung
Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55%
Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97%
Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
153
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
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XX
Anlage 4: Vergleich Ergebnisrechnung Konzern/Kernstadt
Ergebnisrechnung 31.12.2016
Position Stadt Nürnberg –
Einzelabschluss-
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
„Konzern Stadt
Nürnberg“
in Mio. €
Steuern und ähnliche Abgaben 881,6 875,31 875,31
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 456,24 456,11 486,68
Sonstige Transfererträge 5,91 5,88 5,88
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64,80 61,71 3.663,12
Auflösung von Sonderposten 49,02 41,42 63,87
Privatrechtliche Leistungsentgelte 43,94 40,22 209,06
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 338,01 323,02 358,49
Sonstige ordentliche Erträge 64,01 30,30 81,76
Aktivierte Eigenleistungen 4,54 5,37 102,29
Bestandsveränderungen 0,01 0,01 10,10
Ordentliche Gesamterträge 1.908,08 1.839,35 5.856,57
Personalaufwendungen 479,12 479,16 1.247,99
Versorgungsaufwendungen 91,76 89,16 126,97
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 241,16 200,39 2.665,12
Bilanzielle Abschreibungen 103,82 105,94 320,34
Transferaufwendungen 846,94 824,43 825,43
Sonstige ordentliche Aufwendungen 91,89 95,66 489,85
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.854,69 1.794,73 5.675,70
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 53,39 44,63 180,87
Finanzerträge 8,32 14,02 75,02
Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 5,78 7,57 7,57
154
Konsolidierter Jahresabschluss 2016
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXI
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 41,8 41,73 122,65
Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderun-
gen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4)
HGB)
0,00 0,01
Gesamtfinanzergebnis 27,7 -20,13 -40,06
Ordentliches Gesamtergebnis 25,54 24,50 140,81
Außerordentliche Erträge 5,45 1,70 17,09
Außerordentliche Aufwendungen 1,74 1,51 8,26
Außerordentliches Gesamtergebnis 3,71 0,19 8,83
Gesamtjahresergebnis 29,39 24,68 149,64
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Er-
gebnis 0,00 27,45
Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag 29,39 24,68 122,19
Tabelle 10: Vergleich Ergebnisrechnung Einzelabschluss - Kernverwaltung konsolidiert – „Konzern Stadt Nürnberg“
155
156
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/010/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der
Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2Ö 2
157
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
158
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/010/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
159
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Beschlussvorlage
Rpr/011/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Ö 3/01 - Bericht Prüfung Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg und Stiftungen
Ö 3/02 - Anhang zum Jahresabschluss 2017 Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage) vom 15.05.2019
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2017 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/011/2018
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Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 5.030.101.705,13 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 32.072.235,10 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2017 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2017 festgestellt.
163
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-4/2/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 07.06.2019
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017
der Stadt Nürnberg
und der
Jahresabschlüsse 2017
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Mai 2019
Ö 3Ö 3
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Seite 2 von 126 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2017 DER STADT NÜRNBERG 5
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung 5
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 7
1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen 7
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 8
1.3.3 Ergebnisrechnung 49
1.3.4 Finanzrechnung 66
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 70
1.3.6 Bürgschaften 71
1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017 72
1.3.8 Anhang 73
1.3.9 Rechenschaftsbericht 73
2 JAHRESABSCHLÜSSE 2017 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 74
2.1 Vorbemerkungen 74
2.2 Jahresabschlüsse 2017 75
2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017 77
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 87
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Anlagenverzeichnis Seite 3 von 126
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr
2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
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Seite 4 von 126 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AFB Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
AO Abgabenordnung
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
BayVersRücklG Gesetz über die Bildung von Ver sorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern
BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
BewertR Bewertungsrichtlinien
BIC Bauinvestitionscontrolling
BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
EStG Einkommensteuergesetz
FAG Finanzausgleichsgesetz
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
KiTa Kindertagesstätte
KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
KommKR Kommunaler Kontenrahmen Bayern
KVÜ Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VVKommH-Syst-Doppik Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den
Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
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Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 126
1 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un-
terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel-
lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken -Stadion
Nürnberg, NürnbergBad sowie der Jahresabschluss 2016 des Servicebetriebs Öffentlicher
Raum Nürnberg sind bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2018 begutachtet
und vom Stadtrat am 12.12.2018 festgestellt worden. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt
den Bericht über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2017 vorgelegt. Zudem
wurden darin die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen
der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 – dargestellt, die
Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss vom 07.12.2018 statt. In der An-
lage 1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals genannt.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2017 der
Stadt Nürnberg selbst sowie der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zwecks abschließen-
der Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
In Anlage 2 und Anlage 3 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum städtischen Abschluss 2017 werden nachfolgend dargestellt.
Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprü-
fungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Abschnitt 2 des vorliegenden Berichts beinhaltet die Prüfung der kaufmännischen Jahresab-
schlüsse 2017 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Abschnitt 3 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2017 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2017 hat die Stadt Nürnberg eine Haus-
haltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung ist am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen und der Regierung von
Mittelfranken mit Schreiben vom 02.12.2016 vorgelegt worden. Formelle und zeitliche Vorga-
ben wurden beachtet. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen von Art. 63 Abs. 1 und
2 GO. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 08.03.2017.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 20.02.2017 die nach der Gemeinde-
ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung v orgesehenen Kre-
ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Auflagen erteilt.
168
Seite 6 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Wie im Vorjahr legte die Regierung in ihren Nebenbestimmungen zur Haushaltssatzung fest,
dass zusätzliche Erträge/Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer-
beteiligung nur zur Verbesserung des Jahresergebnisses verwendet werden dürfen.
Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurd e die Neuschaffung von Personalstellen jeweils
auf höchstens 30 Stellen begrenzt. Als Ausnahmen wurden Stellenneuschaffungen für Schu-
len und Kindertagesstätten, Unterbringung/Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen so-
wie Stellen, welche durch Ersatzleistungen gedeckt werden können bestimmt.
Des Weiteren wurde für das Jahr 2017 im Rahmen einer Globalkonsolidierung ein nicht im
Haushaltsplan veranschlagter Betrag von 10 Mio. Euro zur außerordentlichen Schuldentilgung
festgesetzt.
Die Regierung von Mittelfranken sieht den Haushalt des Jahres 2017 im Fokus des weiteren
Anstiegs der Verschuldung kritisch. Statt der im Jahr 2014 angekündigten und begonnenen
Schuldenverringerung stellt die Rechtsaufsicht eine Steigerung der Nettokreditaufnahme fest.
Als problematisch wird gewertet, dass der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt nur unter
Heranziehung von Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Regierung stellt fest, dass im
Hinblick auf den negativen Saldo des Gesamthaushaltes weiterhin Entnahmen liquider Kas-
senmittel herangezogen werden müssen. Die Regierung befürchtet hier Auswirkungen für die
Aufstellung nachfolgender Haushalte.
Die Rechtsaufsicht bemängelt, dass festgesetzte Stellendeckelungen (insbesondere bei frei-
willigen Aufgaben) wiederholt überschritten wurden und droht der Stadt bei weiteren Verstö-
ßen eine entsprechende Sanktionierung an.
Im Hinblick auf die o.g. hohe Verschuldung der Stadt sind nach Auffassung der Regierung
künftige Investitionsvorhaben kritisch zu hinterfragen und hinsichtlich Erfüllung der Pflichtauf-
gaben und Finanzierung freiwilliger Leistung zu gewichten.
Mit Schreiben vom 28.02.2017 wurden die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzel-
stadträte über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Im Jahr 201 7 war eine Haushaltsnachtragssatzung erforderlich. Diese Nachtragshaushalts-
satzung wurde vom Stadtrat am 2 5.10.2017 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 25 vom
13.12.2017 bekanntgegeben. Die Nachtragssatzung wurde der Regierung mit Schreiben vom
06.11.2017 angezeigt, welche keine Einwände gegen die Nachtragssatzung erhob. Die Not-
wendigkeit des Nachtragshaushalts wurde mit notwendigen Haushaltsanpassungen im Zu-
sammenhang mit dem Teilwiederaufbau der Kindertagesstätte Reutersbrunner Straße (Brand-
schaden) und einem Investitionszuschuss für einen Grundstücksaufkauf der „Zollhof Betreiber
GmbH“ begründet. Die Ansatzveränderungen waren im Finanzhaushalt saldoneutral und wur-
den durch zweckgebundene Mehreinzahlu ngen sowie Einsparungen von Grunderwerbsmit-
teln des Liegenschaftsamtes gedeckt. Eine Veränderung des genehmigten Kreditvolumens
und der Verpflichtungsermächtigungen war nicht erforderlich. Der Nachtragshaushalt unterlag
damit nicht der Genehmigungspflicht gegenüber der Rechtsaufsicht.
169
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 126
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2017
1.3.1 Formelle Prüfungsbemerkungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler-
gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht
nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Dop-
pik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerha fte Ausnah-
megenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einst-
weilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und
die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt
Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemein-
den und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
(KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren
abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.20 14 befristete Ausnahmegenehmigung für
die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsglie-
derung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die
produktorientierte Haushaltsgliederung.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisiert der BKPV im Bereich des Kas-
senwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte
(durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein-
heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt mittelfristig über die Einführung
eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems erreichen. Bei Buchungen über Vor-
verfahren müssen zudem allgemeine Zahlungsanordnungen zu Beginn des Kalenderjahres
von den anordnenden Dienststellen angefordert werden (§ 36 KommHV-Doppik). Hinsichtlich
der erforderlichen Kassenanordnungen für Einzahlungen (Annahmeanordnungen) wurde mit
Dienstanweisung des Kassen- und Steueramtes vom 11.02.2014 eine „Allgemeine Zahlungs-
anordnung“ i.S. des § 36 KommHV-Doppik für mehrere Forderungsarten zugelassen.
In diesem Zusammenhang hat das Rechnungsprüfungsamt bereits mehrmals darauf hinge-
wiesen, dass gemäß § 34 KommHV-Doppik auch Anordnungen zu erteilen sind, wenn Bu-
chungen vorzunehmen sind, die das Ergebnis in den Büchern ändern und sich nicht in Verbin-
dung mit einer Zahlung ergeben ( Buchungsanordnungen). Die von der Stadtkämmerei getä-
tigten Jahresabschlussbuchungen sind demzufolge entsprechend anzuordnen. Für die Bu-
chungsanordnungen sind zudem Regelungen in einer Dienstanweisung zu treffen. Es ist si-
cherzustellen, dass Anordnungsbefugte nicht mit der Buchführung betraut werden. Eine ent-
sprechende Dienstanweisung wurde mit Datum vom 11.08.2015 durch das Kassen- und Steu-
eramt erlassen.
170
Seite 8 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Langfristig
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 3.970.976 78,9 3.931.267 79,6 39.709 1,0
Finanzanlagen 546.809 10,9 536.199 10,9 10.610 2,0
4.517.785 89,8 4.467.466 90,5 50.319 1,1
Kurzfristig
Vorräte 38.359 0,8 49.318 1,0 -10.959 -22,2
Forderungen 178.729 3,6 212.104 4,3 -33.375 -15,7
Flüssige Mittel 260.429 5,1 173.535 3,5 86.894 50,1
Rechnungsabgrenzungsposten 34.800 0,7 34.855 0,7 -55 -0,2
512.317 10,2 469.812 9,5 42.505 9,0
Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9
PASSIVA
Langfristig
Eigenkapital 807.482 16,0 846.001 17,1 -38.519 -4,6
Sonderposten 994.865 19,8 962.106 19,5 32.759 3,4
Rückstellungen 1.478.567 29,4 1.437.688 29,1 40.879 2,8
Verbindlichkeiten 1.407.380 28,0 1.366.847 27,7 40.533 3,0
4.688.294 93,2 4.612.642 93,4 75.652 1,6
Kurzfristig
Rückstellungen 64.821 1,3 38.849 0,8 25.972 66,9
Verbindlichkeiten 248.152 4,9 258.837 5,3 -10.685 -4,1
Rechnungsabgrenzungsposten 28.835 0,6 26.950 0,5 1.885 7,0
341.808 6,8 324.636 6,6 17.172 5,3
Summe 5.030.102 100,0 4.937.278 100,0 92.824 1,9
31.12.201631.12.2017 Veränderung
Im Berichtsjahr stieg die Bilanzsumme um 92,82 Mio. Euro oder 1,9 % auf 5,0 Mrd. Euro, da-
bei stieg das Anlagevermögen um 50,32 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen stieg insbesondere
aufgrund gestiegener liquiden Mittel um 42,5 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich
der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück-
stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten
(v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
171
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 126
Mit einem Anteil von 16,0 % (im Vorjahr: 17,1 %) an der Bilanzsumme stellt sich die Eigenka-
pitalausstattung der Stadt nach den auch noch in diesem Berichtsjahr vorgenommenen, in-
venturbedingten umfangreichen wertmäßigen Korrekturen bei den Kunstgegegnständen und
den Archivalien des Stadtarec hivsals trotz eines positiven Jahresergebnisses von 32,1 Mio.
Euro leicht schwächer gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei sank das Eigenkapital 2017 gegen-
über dem Vorjahr um 4,6 % auf 807,48 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Ei-
genkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden,
was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der
Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Lizenzen 16.498,00 52.804,00
EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
178.517.512,00 178.046.701,00
Summe 183.541.644,00 183.447.672,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr geringfügig um
94 TEuro bzw. 0,1 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 13,94 Mio. Euro und Zu-
schreibungen in Höhe von 27 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen
in Höhe von 13,88 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 341 TEuro auf 5,01 Mio. Euro verringert. Die we-
sentlichen Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf SAP -Komponenten und auf das
Dokumentenmanagementsystem.
Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Investiti-
onszuschüssen in Höhe von 11,88 Mio. Euro beinhalten analog zu den Vorjahren mit
10,03 Mio. Euro im Wesentlichen Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin-
derbetreuungseinrichtungen (u.a. KiTa Krakauer Straße, KiTa Körnerstraße, KiTa Frauenholz-
straße, KiTa Halskestraße, Kinderhort Laufamholzstraße). Weitere wesentliche Zugänge ent-
fallen mit 788 TEuro auf Investitionszuschüsse zur Eigentumsförde rung, mit 700 TEuro auf
Zuwendungen an die Autobahndirektion Nordbayern und mit 210 TEuro auf Investitionszu-
schüsse an Sportvereine.
172
Seite 10 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
II. Sachanlagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein-
gebrauch
1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49
6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
Summe 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 39,62 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im
Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Dies betrifft sowohl den Ge-
bäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) als auch das Inf-
rastrukturvermögen (insbesondere U -Bahn- und Straßenbau). Demgegenüber hat sich der
Wertansatz der Kunstgegenstände aufgrund von umfangreichen Korrekturen im Bereich Stadt-
archiv signifikant verringert.
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag
31.12.2017 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkäm-
merei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchge-
führt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in
regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventur-
richtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finan zausschuss vom 20.03.2019
beschlossen wurde. Mit den Inventuren soll noch in der ersten Hälfte des Jahres 2019 begon-
nen werden.
Nach § 70 Abs. 2 S.1 KommHV-Doppik können Vermögensgegenstände des Sachanlagever-
mögens, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeu-
tung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt wer-
den, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur ge-
ringen Veränderungen unterliegt (Festwert). Jedoch ist auch hier in der Regel alle drei Jahre
eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und der Festwert entsprechend anzupas-
sen. Die Stadt macht von dieser Vereinfachungsregelung im Bereich Schulbücher und Medi-
enbestand Stadtbibliothek Gebrauch. Die letzte Überprüfung der Festwerte erfolgte im Jahres-
abschluss 2010 (Schulbücher). Ergänzend zur körperlichen Bestandsaufnahme der Vermö-
gensgegenstände des Sachanlagevermögens ist auch die Wertermittlung der Festwerte zu
prüfen und ggf. anzupassen. Hierm it zusammenhängende Korrekturen sind für den JA 2018
vorgesehen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind
aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
173
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 126
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Grünflächen 18.480.156,72 17.758.433,93
Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56
Wald, Forst 20.454.727,35 20.454.772,35
Sonstige unbebaute Grundstücke 146.553.337,85 144.648.564,25
Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30
Summe 216.794.305,07 212.799.673,39
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich
insgesamt um 3,99 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 6,96 Mio. Euro Wert-
minderungen durch Abgänge (2,96 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus Grundstückskäufen im Rah-
men des Umlegungsverfahrens „Züricher Straße“ (4,97 Mio. Euro). Darüber hinaus waren Zu-
gänge in Höhe von 1,35 Mio. Euro innerhalb der Anlagenklasse „Ackerland“ zu verzeichnen.
Die Abgänge des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf die Entnahme von Grundstücken
im Rahmen eines Beteiligungserwerbs zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden
Grundstücke als Sacheinlage an die WBG Nürnberg Beteiligung GmbH übertragen.
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Kinderbetreuungseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00
Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00
Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00
Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00
Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00
Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41
Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be-
richtsjahr um 74,86 Mio. Euro bzw. 6,3 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 103,69 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
(6,14 Mio. Euro) und Abschreibungen (22,69 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstel-
lung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von
103,69 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 91,15 Mio. Euro
auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, mit 7,56 Mio. Euro auf Sonstige Bauten und
mit 1,80 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude.
174
Seite 12 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 75,55 Mio.
Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertiggestellten großen Baumaß-
nahmen Johann -Pachelbel-Realschule/Staatliche FOS (47,81 Mio. Euro) und Gretel -Berg-
mann-Grundschule (23,96 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden weitere Baumaßnahmen/Bau-
abschnitte an Berufsschulen, der Adam-Kraft-Realschule und der Grundschule Thoner Espan
im Berichtsjahr fertiggestellt.
Die wesentlichen Zugänge im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (insgesamt
15,6 Mio. Euro) entfallen auf die beiden Kinderhorte in Holzbauweise in Altenfurt (3,13 Mio.
Euro) und Neunhof (3,06 Mio. Euro) und die Kindertagesstätte in der van -Gogh-Straße
(3,71 Mio. Euro).
Zugänge im Bereich der „sonstigen Bauten“ entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen in der
Kulturwerkstatt „Auf AEG“, in der Stadtbibliothek/Luitpoldhaus und im Tiergarten (Wüstenhaus und
Delfinarium).
Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von
bebauten Grundstücken und dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge-
meingebrauch
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40
Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö-
gens 529.260.314,39 486.872.439,47
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00
Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00
Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhten sich ins-
gesamt um 55,93 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
Euro
Anfangsbestand 01.01.2017 1.576.380.738,87
+ Zugänge/Nachaktivierungen 28.893.273,80
- Abgänge 384.015,71
+/- Umbuchungen 77.716.532,81
- Abschreibungen 50.295.114,34
+ Zuschreibungen 1.197,74
Endbestand 31.12.2017 1.632.312.613,17
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in Vorjahren begonnenen
Baumaßnahmen in Höhe von 106,61 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen mit rd. 77 Mio. Euro
auf den Geschäftbereich U -Bahn und hierbei insbesondere auf die U -Bahn-Linie 3. Im B e-
richtsjahr wurde der Bauabschnitt 3 mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring mit
175
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 126
den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden Wen-
deanlage in Betrieb genommen.
Die weiteren Zugänge entfallen unter anderem mit 1, 93 Mio. Euro auf Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens, mit 2,32 Mio. Euro auf Brücken, mit 8,06 Mio. Euro auf sonst. Bauten
des Infrastrukturvermögens und mit 15,26 Mio. Euro auf die Unterposition Stra-
ßen/Wege/Plätze.
Innerhalb der Anlagenklasse „Sonst. Bauten Infrastrukturvermögen“ waren insbesondere die
Außenanlagen der Pachelbel- und Bergmann-Schulen als wesentliche Zugänge zu verzeich-
nen. Darüber hinaus wurden auch weitere Außenanlagen von Kinderbetreuungseinrichtungen,
Spielplätze und Spielhöfe im Berichtsjahr erfasst.
Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zu-
gänge in Höhe von 15,26 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgen-
den Baumaßnahmen fertiggestellt: Bahnhofsplatz/Taxistand (1,42 Mio. Euro), Bahnhofsstraße
(959 TEuro), Hermann-Kesten-Ring (503 TEuro), Gleiwitzer Straße/A6 (420 TEuro), Bielefel-
der Straße (555 TEuro), Kieslingstraße (454 TEuro).
Die Abschreibungen haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 2,07 Mio. Euro
auf 50,30 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
10.492.426,00 10.693.371,00
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 201 TEuro. Hier-
bei stehen den Zugängen in Höhe von 13 TEuro Abschreibungen in Höhe von 214 TEuro ge-
genüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen ausschließlich auf Herstellungskosten im Rahmen
der Baumaßnahme Heilig-Geist-Haus.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Kunstgegenstände 384.675.727,64 465.724.586,56
Baudenkmäler 698.144,93 698.144,93
Summe 385.373.872,57 466.422.731,49
Die bereits in den Vorjahren begonnenen Revisionsarbeiten bzgl. des vollständigen Nachwei-
ses und der Bewertung der bilanzierten Kunstgegenstände waren zum Prüfungszeitpunkt wei-
terhin nicht abgeschlossen. Insbesondere steht noch die Inventarisierung und Bewertung der
graphischen Sammlung aus. Die weiteren Erkennt nisse der Inventarisierung werden fortlau-
fend in den Folgeabschlüssen verarbeitet.
Im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahres-
abschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und
Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen
176
Seite 14 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren
Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den
städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig
und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus
wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertung sbeschränkungen bemängelt,
was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag
die abschließende Stellungnahme der Stadtkämmerei zu den einzelnen Textziffern des BKPV-
Berichtes zwar noch nicht vor, jedoch wurde berei ts begonnen die Wertgutachten der wert-
vollsten Kunstobjekte ausgehend von einem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten
grundlegend zu überarbeiten und zu ergänzen. Die endgültige Wertermittlung soll im JA 2019
abgeschlossen sein.
Die Archivalien des Stadtarchivs wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz mit einem Ge-
samtwert von 89,54 Mio. Euro erfasst. Zur damaligen Wertermittlung wurden die vorhandenen
Bestände in verschiedenen Gruppen zusammengefasst (Archivalien der reichsstädti schen
Zeit, Urkunden, Amtsbücher, Akten, Fotos, Plakate, Sammlungen etc.) und mit Durchschnitts-
werten bewertet. Auch diese Wertermittlung wurde vom BKPV im Rahmen der überörtlichen
Prüfung als nicht angemessen eingestuft, da es sich bei dem überwiegenden T eil der Be-
stände des Stadtarchivs um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt keine Anschaffungs-
kosten entstanden sind und zudem die Einstufung als Kunstgegenstand nicht zutreffend ist.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahres abschlüsse 2010 bis
2016 festgestellt, dass aus überörtlicher Prüfungserfahrung im interkommunalen Vergleich
städtische und staatliche Archive in der Regel in der Bilanz mit dem Erinnerungswert angesetzt
werden. Aufgrund dessen wurde der Wertansatz der Ver mögensgegenstände des Stadtar-
chivs im JA 2017 signifikant verringert. In diesem Zusammenhang wurden die Wertansätze für
Archivalien der reichsstädtischen Zeit (36,25 Mio. Euro), Archivalien des 19./20. Jahrhunderts
(24,0 Mio. Euro) sowie Sammlungen (Plakate, Fotos, Postkarten etc., 26,4 Mio. Euro) aus dem
städtischen Anlagevermögen entnommen. Für einzeln bewertete Objekte (Urkunden, Stamm-
bücher etc.) mit einem Einzelwert über 250 TEuro und Bibliotheksgut in Höhe von 388 TEuro
stehen die abschließenden Wertermittlungen noch aus.
Die bilanzierten Kunstgegenstände im städtischen Vermögen haben sich nach den vorange-
henden Ausführungen revisionsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 81,05 Mio. Euro bzw.
17,38 % verringert. Im Rahmen der Generalrevision wurden zudem die bisher überwiegend in
Sammelanlagen ausgewiesenen Kunstgegenstände einzeln in der Anlagenbuchhaltung er-
fasst.
Im Geschäftsjahr 2017 waren insgesamt Zugänge von Kunstobjekten in Höhe von 404 TEuro
und Nachaktivierungen in Höhe von 5,20 Mio. Euro zu ver zeichnen. Die Nachaktivierungen
betreffen die Erfassung der bislang nicht im Anlagevermögen enthaltenen Objekte der Holz-
schuherkapelle auf dem Johannisfriedhof (Flügelaltar, Nische mit Grablegung Christi, Ma-
donna mit Jesuskind). Die weiteren Zugänge entfallen analog zu den Vorjahren auf Kunstge-
genstände/Sammlungsobjekte für städtische Museen und Ausstellungen (u.a. Spielzeugmu-
seum, Museum Industriekultur, Kunstvilla).
177
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 126
Zu 6. Fahrzeuge
Fahrzeuge 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Pkw 600.376,00 796.387,00
Lkw 221.509,00 237.078,00
Spezialfahrzeuge 4.941.425,00 4.867.912,00
Sonstige Fahrzeuge 880.994,00 855.393,00
Summe 6.644.304,00 6.756.770,00
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 112 TEuro bzw. 1,7 %. Hier-
bei stehen den Zugängen in Höhe von 1,94 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibun-
gen in Höhe von 2,05 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 8 TEuro gegenüber.
Die Zugänge entfallen unter anderem mit 1,34 Mio. Euro auf den Fuhrpark der Feuerwehr (2
Drehleiterfahrzeuge, 5 Kommandowagen) und mit 201 TEuro auf zwei Bestattungswagen.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Maschinen und Anlagen 5.113.853,00 5.410.059,00
Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00
Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86
GWG 10.758.799,00 9.994.557,00
Summe 84.838.931,93 80.224.652,86
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstat-
tung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,61 Mio.
Euro auf 84,84 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang-
reiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungs-
einrichtungen und Schulen (insbesondere Johann -Pachelbel-Realschule und Gretel -Berg-
mann-Schule). Innerhalb der Anlagenklasse „technische Anlagen“ entfallen die wesentlichen
Zugänge auf den BOS-Funk und die integrierte Leitstelle der Feuerwehr.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffunskosten im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmelde empfangsanlage und dem Ausbau des
Schwachstromkabelnetzes (insgesamt 1,92 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden mit einem Gesamtvolumen von 5,84 Mio. Euro
beschafft (Vorjahr: 5,12 Mio. Euro).
178
Seite 16 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Zu 8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
195.140.365,89 213.565.968,27
Der Bilanzposten Anlagen im Bau verringerte sich um 18,43 Mio. Euro. Hierbei stehen den
Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 80,38 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau-
maßnahmen in Höhe von 98,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen im Wesentlichen mit 17,08 Mio. Euro auf Baumaß-
nahmen im U-Bahn-Bereich (u.a. Erweiterung der U-Bahn-Linie 3 mit den Bauabschnitten 2.1
und 2.2 im Südwesten zwischen Gustav -Adolf-Straße und Großreuth bzw. Klein-
reuth/Schweinau und Gebersdorf ), mit 10,48 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1,
mit 9,82 Mio. Euro auf die Generalsanierung der Hochschule für Musik und mit 3,82 Mio. Euro
auf die Baumaßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg“. Weitere wesentliche
Posten entfallen auf Baumaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (u.a.
Kinderhort Königshammerstraße, Kinderhort Neue Hegelstraße, Kinderhort For sthofstraße,
Familienzentrum Rothenburger Straße) und auf Baumaßnahmen im Straßen - und Brücken-
bau.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre-
chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen im Wes entlichen auf die
Baumaßnahmen im Geschäftsbereich U -Bahn, hier wurden Gesamtherstellungskosten in
Höhe von rd. 74. Mio. Euro den entsprechenden Anlageklassen zugeordnet. Im Berichtsjahr
wurde der Bauabschnitt 3 im Nordwesten mit den Bahnhöfen Klinikum Nord und Nordwestring
mit den zugehörigen Tunnelstrecken und der an den Bahnhof Nordwestring anschließenden
Wendeanlage in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurden analog zu den Vorjahren auch
im Berichtsjahr wieder zahlreiche Investitionsmaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen,
Schulen und im Straßenbau abgeschlossen.
Der weiterhin hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe In-
vestitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Die wesentlichen Posten im Bestand zum 31.12.2017
entfallen mit rd. 50 Mio. Euro auf Baumaßnahmen im U-Bahn-Bereich, mit 35,92 Mio. Euro auf
die Hochschule für Musik, mit 29,25 Mio. Euro auf die Maßnahme „Kreuzungsfreier Ausbau
Frankenschnellweg“ und mit 14,42 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1. Neben wei-
teren Ba ukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind zum 31.12.2017 als
weitere wesentliche Baumaßnahmen die Generalsanierung des Künstlerhauses, der 2. Bau-
abschnitt des Z-Baus, die Umgestaltung des Wöhrder Sees/Norikusbucht und die vorbereiten-
den Planungen zur Generalsanierung der Zeppelintribüne zu nennen.
III. Finanzanlagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-
vermögen
454.353.087,84 446.066.105,65
2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68
3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04
4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64
Summe 546.808.577,57 536.199.053,01
179
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 126
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verbundene Unternehmen 305.915.666,96 296.006.468,87
Beteiligungen 117.229.912,41 117.227.412,41
Sondervermögen 31.207.508,47 32.832.224,37
Summe 454.353.087,84 446.066.105,65
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 296.006.468,87 Euro
Zugänge 13.826.818,82 Euro
Abschreibung -3.917.620,73 Euro
Stand am 31.12.2017 305.915.666,96 Euro
Der Zugang in Höhe von 13,83 Mio. Euro betrifft die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-
B). Die Stadt Nürnberg hat zum 01.01.2017 eine n Geschäftsanteil in Höhe von 12.250 Euro
(49%) an der wbg-B erworben. Verkäuferin war die wbg Nürnberg GmbH Immobilienunterneh-
men (wbg). Im Nachgang wurden von Seiten der Stadt Nürnberg Grundstücke mit einem Ge-
samtwert von 13,81 Mio. Euro in die Gesellsch aft eingebracht. Ziel der wbg -B ist es, diese
Grundstücke zu bebauen und daraus entsprechende Mieterträge bzw. Verkaufserlöse zu ge-
nerieren. Die Einbringung der Grundstücke ist zum Verkehrswert erfolgt. Dieser wurde durch
ein Gutachten nachgewiesen und als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert.
Die Abschreibung betrifft das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Zum 31.12.2017
wurde aufgrund dauernder Wertminderung eine Abschreibung in Höhe von 3,92 Mio. Euro
vorgenommen. Grund ist die unbefriedigende Ergebnissituation des Klinikums.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist nach wie vor ungeklärt. Im
Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser die
Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungswertes in 2010 im Zusammenhang mit der
Einbringung des Sondervermögens unzutreffend war, da sich durch den Vorgang der Ertrags-
wert nicht erhöht habe. Folgt man der Auffassung des BKPV, würde sich der Beteiligungswert
des Klinikums auf nur 15,339 Mio. Euro und in Folge die Position „Beteiligungen“ auf nur
242,671 Mio. Euro belaufen. Sie wäre damit um 63,245 Mio. Euro zu hoch. Dem gegenüber
steht aber das Gutachten des Beratungsunternehmens, so dass der Wertansatz u.E. zu Recht
erfolgt ist. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus.
180
Seite 18 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 117.227.412,41 Euro
Zugänge 2.501,00 Euro
Abgänge -1,00 Euro
Stand am 31.12.2017 117.229.912,41 Euro
Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Gesellschaft Partnerschaften Deutschland – Bera-
ter der öffentlichen Hand GmbH mit 2.500 Euro beteiligt.
Unter den Beteiligungen sind auch die Zweckverbände erfasst. Da diese über keine Eigenka-
pitalausstattung verfügen, werden sie mit dem Erinnerungswert von 1,00 Euro bilanziert. Im
Vorjahr war der Zweckverband Stadt -Umland-Bahn Nürnberg -Erlangen-Herzogenaurach
(ZV StUB), der in 2016 gegründet worden war, nicht angesetzt. Dies wurde zum 31.12.2017
nachgeholt.
Die Abgänge betreffen die Anteile an der Multimedia Akademie Nürnberg GmbH (4,7 %). Da
das Liquidationsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen wurde, wurde die Gesellschaft aus-
gebucht.
Sondervermögen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2016 32.832.224,37 Euro
Abgänge -999.022,20 Euro
Abschreibung -625.693,70 Euro
Stand am 31.12.2017 31.207.508,47 Euro
Die Veränderung des Buchwerts betrifft das Sondervermögen NürnbergStift. Zum einen wurde
in 2017 ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen. Die Entnahme erfolgte im
Vorgriff auf die Übertragung der Immobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der Ver-
staatlichung der Hochschule für Musik. Zum anderen erfolgte aufgrund der aufgelaufenen Ver-
luste in der Vergangenheit sowie der aktuellen Ergebnissituation eine außerplanmäßige Ab-
schreibung wegen dauernder Wertminderung.
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der
Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV
im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit
der Einlage hat, ist die korrespondierende Erhöhu ng des Sondervermögens umstritten und
derzeit in Klärung.
181
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 126
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen
Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen
thesaurierenden Spezialfonds. Im Berichtsjahr wurden Anteile im Wert von 3,22 Mio. Euro er-
worben. Die Versorgungsrücklage ist zum 31.12.201 7 mit den Anschaffungskosten in Höhe
von 34,86 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.201 7 betrug 47,82 Mio.
Euro.
Die Versorgungsrücklage umfasst neben den Anteilen für Beamte der Stadt Nürnberg selbst
auch die Anteile für die Beamten der Eigenbetriebe, des Klinikums Nürnberg und des Staatsthe-
aters Nürnberg, da sich deren Versorgungsanspruch gegen die Stadt Nürnberg richtet. Die Stadt
Nürnberg erhält hierfür entsprechende Erstattungen von ihren Betrieben (2017: 96 TEuro; 2016:
89 TEuro).
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han-
delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen-
betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Aus dem Bestand der Darlehen zum 31.12.2017 ha-
ben wir stichprobenartig die Darlehenszu- und -abgänge geprüft.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus
der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte
eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen
umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig
um 900 TEuro jährlich.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens-
forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2017 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu-
ziert. Zugleich wurden in 201 7 drei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 5 00 TEuro neu
ausgereicht, um den Bau neuer Mietwohnungen zu finanzieren. Zum 31.12.2017 belaufen sie
sich in Summe auf 14,02 Mio. Euro.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der
Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2017 beläuft sich der Bestand an
verkauften Darlehensforderungen auf 2,12 Mio. Euro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vor-
jahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 514 TEuro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften,
Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Si e sind zum 31.12.2017 mit 5,85 Mio. Euro in der
Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,5 Mio. Euro, das über
182
Seite 20 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung
abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2017 ein Ertrag von 95 TEuro.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rohstoffe 117.573,00 120.184,50
Betriebsstoffe 48.157,29 46.813,66
Fertige Erzeugnisse und Waren 488.526,81 612.420,86
Grundstücke des Umlaufvermögens 37.704.159,04 48.538.238,18
Summe 38.358.416,14 49.317.657,20
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh - und Betriebsstoffe in Höhe von insge-
samt 166 TEuro. Wie in den Jahren zuvor setzen sich diese zusammen aus Lagerbeständen
der Feuerwehr und des Hochbauamtes. Die im Freien gelagerten Baumaterialien des Hoch-
bauamtes sind nach wie vor einer kontinuierlichen wertmäßigen Minderung durch witterungs-
bedingten Verschleiß ausgesetzt.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 489 TEuro handelt es sich
zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs,
der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers
beinhalten die Vorräte der Kunsthalle sowie der Kunstvilla. Wie schon im Vorjahr wurden bei
der Kunsthalle Abgänge in Höhe von rund 20 TEuro und bei der Kunstvilla von knapp 3 TEuro
nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Folglich mussten entsprechende Inventurdifferenzen ge-
bucht werden. Beim Stadtarchiv verminderte sich der wertmäßige Bestand durch die erforder-
liche Abwertung von Altbeständen sogar um rund 103 TEuro. Seit dem Jahr 2015 sind bei den
Handelswaren zusätzlich die Bestände der Friedhofsverwaltung ausgewiesen. Diese belaufen
sich für 2017 auf knapp 95 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche.
Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM
(Materialwirtschaft) abgebildet.
Im Gegensatz zu den Vorjahren reduzierte sich diese Bilanzposition in 2017 wieder um
10,96 Mio. Euro auf 38,36 Mio. Euro. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf
die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sol-
len nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiter-
veräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2017 eine
Abnahme von 10,83 Mio. Euro aufgrund des Verkaufs von Grundstücken.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von
5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von
10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma-
terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah-
men seiner überörtlichen Prüfung bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwi-
derte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-Doppik noch BewertR eine Definition
des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretie-
ren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblic h.
Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
183
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 126
Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine
schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle
liegen vor.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
2.778.390,65 3.864.321,70
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen
23.448.332,27 23.669.643,06
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus
Transferleistungen
22.524.067,92 49.738.692,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71
Summe 178.729.050,59 212.104.577,23
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange-
setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe um 33,38 Mio. Euro. Gemäß
dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2017 Ein-
zel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe
aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum
31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,42 Mio. Euro auf insgesamt 48,72 Mio. Euro ab.
Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,69 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf
die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichts jahr uneinbringli-
che Forderungen in Höhe von 1,91 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 2,64 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (13,39 Mio. Euro), Beiträgen
(2,11 Mio. Euro), Steuern (43,70 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderun-
gen (1,55 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um
21,49 Mio. Euro ab. Das lag hauptsächlich am Rückgang der Steuerforderungen um
25,49 Mio. Euro. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgte unter anderem durch ein Unternehmen im
Rahmen der Gewerbesteuer der Ausgleich von Nachforderungen aus früheren Veranlagungs-
zeiträumen im Umfang von 20,32 Mio. Euro. Die geringeren Steuerforderungen wurden jedoch
zum Teil kompensiert durch im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegene KiTa-Gebühren
(+4,02 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 nun auch Verpflegungsgebühren im Zu-
sammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Neben den
Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilan zstichtag in Höhe von 43,93 Mio. Euro
erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 201 7 eine Gesamthöhe von
51,80 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver-
mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2017 einen Gesamtsaldo von ins-
gesamt 2,78 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um
1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von
0,26 Mio. Euro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal-
ten. Diese b elaufen sich in Summe auf 17,73 Mio. Euro (Vorjahr: 12,61 Mio. Euro ). Ent-
sprechende Zuwächse finden sich bei den Konten der noris inklusion gGmbH (+3,04 Mio.
Euro), der Noris -Arbeit gGmbH (+1,65 Mio. Euro ) sowie vom NürnbergStift (+996 TEuro).
184
Seite 22 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Dem steht di e Abnahme beim Eigenbetrieb NürnbergBad ( -410 TEuro) gegenüber. Trotz
der in Summe höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten (+5,28 Mio. Euro ) und
einer ausstehenden Zahlung der N-Ergie AG im Rahmen der Konzessionsabgabe für das
vierte Quartal 2017 in Höhe von 2,90 Mio. Euro nahmen die hier ausgewiesenen Forderun-
gen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe wieder ab. Die Abnahme beträgt in 2017 insge-
samt 221 TEuro (Vorjahr: Anstieg um 5,17 Mio. Euro). Der Grund hierfür liegt im Rückgang
der Forderungen gegen Sondervermögen um 7,61 Mio. Euro . Während Ende 2016 noch
die von den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg an die Stadt zu leistenden Verwaltungskostenerstattungen offen waren,
wurden diese im Jahr 2017 größtenteils bereits im Laufe des Jahres geleistet .
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen sanken im
Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 27,21 Mio. Euro auf 22,52 Mio. Euro. Im Gegensatz
zum Vorjahr reduzierten sich die Forderungen gegen das Land im Zusammenhang mit den
Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG ) nun wieder um
19,64 Mio. Euro. Auch die Forderungen ge gen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nah-
men nun wieder um 9,10 Mio. Euro ab. Während Ende 2016 die Forderungen gegen die Main-
Donau Netzgesellschaft mbH sowie die N-Ergie AG aus den Konzessionsabgaben im Zusam-
menhang mit Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen für das vierte Quartal Ende 2016
noch nicht beglichen waren, wurden die entsprechenden Posten des Jahres 2017 bereits un-
terjährig beglichen. Die Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,48 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich größtenteils um
Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öf-
fentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch We rtkorrekturen gemäß dem
städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich
Ende des Jahres 2017 auf rund 713 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Trans-
ferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Z weifelhaftstellungen in
Höhe von 963 TEuro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) führte wie schon
in den Vorjahren auch für 2017 in sechs Fällen zu Abweichungen. Hier wurden wieder Posten
aus dem Jahr 2017 fälschlicherweise n ach 2018 abgeleitet. Die Abweichungen zwischen
Hauptbuch und Nebenbuch sind in folgender Übersicht dargestellt:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP PSCD)
Betragsmäßige
Abweichung
22010001 Gebührenforderungen 11.095.210,30 11.093.735,47 1.474,83
22110001 Beitrags- und sonstige öffentlich-
rechtliche Forderungen
749.785,56 747.360,81 2.424,75
22210001 Steuerforderungen 87.628.375,27 87.622.755,56 5.619,71
23000001 Forderungen aus (sonstigen) Leis-
tungen
1.259.002,02 1.255.413,59 3.588,43
25100001 Forderungen gegen das Land 4.342,12 3.447,85 894,27
25800001 Forderungen gegen übrige Berei-
che (nur Transfer)
5.104.824,30 5.104.926,93 102,63
Des Weiteren wurden bezüglich kreditorischer Debitoren in insgesamt sieben Fällen Abwei-
chungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch festgestellt. Die im Nebenbuch (SAP Debito-
ren) ermittelten kreditorischen Debitoren in Summe von 1.116.803,15 Euro wurden im Haupt-
buch (SAP FI) nicht in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Der Grund hierfür liegt
185
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 126
laut Aussage der Stadtkämmerei in einer im System nicht abgespielten Umgliederungsmappe.
Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgenden Sachkonten:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP Debitor)
22010000 Gebührenforderungen 0,00 9.966,18
22110000 Beitrags- und sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen
0,00 32.213,50
23000000 Forderungen aus (sonstigen) Leistungen 0,00 1.043.383,67
25000000 Forderungen gegen den Bund 0,00 661,98
25100000 Forderungen gegen das Land 0,00 747,50
25200000 Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindever-
bände
0,00 29.773,32
25600000 Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonder-
rechnung
0,00 57,00
Summe 0,00 1.116.803,15
Die bilanzielle Erfassung der Forderungen aus dem Vollzug der Jugend - und Sozialhilfe ein-
schließlich Grundsicherung befindet sich weiterhin in einem Optimierungsprozess. Nachdem
im Bereich der Gebühren für Kindertageseinrichtungen bereits seit September 2015 bei allen
städtischen KiTas die Betreuungsgebühren mittels SAP verwaltet werden, sind hier ab dem
Jahr 2017 nun auch die Verpflegungsgebühren enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59
Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07
Umsatzsteuerforderungen 1.457.761,89 2.010.413,50
Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00
Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55
Summe 69.223.262,19 52.582.734,71
Die Forderungen gegen Mitarbeiter enthalten hauptsächlich Rückforderungen aufgrund von
Überzahlungen (137 TEuro). Im Vergleich zum Vorjahr nahm diese Position wieder um
1,05 Mio. Euro ab. Die Ende 2016 offenen Forderungen aus der Abschlagszahlung an die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern aus Personalkostenerstattungen für Gestellungs-
kräfte wurden Anfang 2017 ausgeglichen.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus
der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren-
zungsbuchungen für Erträge, die noch im Berichtsjahr realisiert werden, allerdings erst im
Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr nahmen sie nun wieder um
17,76 Mio. Euro auf 63,92 Mio. Euro zu. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr begründet sich
unter anderem durch den in 2017 erstmalig abgegrenzten Freistellungsanspruch der Stadt
Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg für die Beihilfeleistungen in Höhe von insgesamt
186
Seite 24 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
9,54 Mio. Euro. Zudem waren Kostenerstattungen vom Land im Rahmen des Asylbewerber-
leistungsgesetzes für das vierte Quartal 2017 in Höhe von 5,46 Mio. Euro sowie Beteiligungs-
erträge für das vierte Quartal 2017 von 3,51 Mio. Euro abgegrenzt. Diese umfassten Anteile
an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuerumlage. Ende 2016 entfällt der
betragsmäßig bedeutsamste Posten der antizipativen Rechnungsabg renzung mit 40,98 Mio.
Euro auf den seit 2015 vorhandenen und anteilig für 2016 und 2017 angepassten Freistel-
lungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Dieser Posten bezieht
sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter
und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort
abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls Pensionsrückstellungen gebildet werden. Weitere be-
deutsame Posten entfallen auf Erträge aus Ge bühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen
sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegen ständen
analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro)
sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen.
Die durchlaufenden Gelder enthalten nach wie vor hauptsächlich Altforderungen des Jugend-
amtes sowie von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden.
Die für das Jahr 2017 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen
Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil-
weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge-
schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die
betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un-
ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe m it insgesamt
662 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober-
kasse für die unterschiedlichen Arten der Ausbildungsförderung von 218 TEuro sowie die Wei-
terleitung der Gelder im Rahmen der einkommensorientierten Förder ung von 177 TEuro zu
nennen.
IV. Liquide Mittel 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56
Summe 260.429.314,31 173.534.896,44
Im Kassenbestand ist der Barbestand der Stadtkasse mit rd. 486 TEuro enthalten. Die Hand-
vorschüsse wurden mit rd. 226 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 209 TEuro bilan-
ziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den liquiden
Mitteln mit rd. 1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind auf einem zum Jahreswechsel noch
nicht ausgeglichenen Verrechnungskonto -8 TEuro aus dem Bereich des Gesundheitsamtes
berücksichtigt.
Der Bilanzposten Bankguthaben setzt sich aus den Festge ldanlagen in Höhe von insgesamt
rd. 106,5 Mio. Euro sowie den Guthaben auf den verschiedenen Geschäftskonten von rd.
153 Mio. Euro zusammen. Die im Vorjahr als Beanstandung noch im Kassenbestand enthal-
tenen sonstigen Girokonten (Schulen, Jugendamt, Mietkautionen) sind nunmehr im Bestand
der Geschäftskonten (rd. 0,5 TEuro) bilanziert. Für im Bereich des Jugendamtes geführte Gi-
rokonten wies die Abstimmung mit dem betreffenden Kreditinstitut eine Abweichung von
6.474,98 Euro auf. Ursache war hier, dass Buchungen zum Jahresende versehentlich in das
187
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 126
Jahr 2018 vorgenommen wurden. Der Saldo der Bankguthaben zum 31.12.2017 wurde somit
um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Disagio 501.048,99 594.512,96
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar
2018 15.407.476,85 14.735.728,87
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78
4. Leistungen nach dem SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98
Summe 34.800.315,71 34.855.034,69
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine
Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten
festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende
Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich
beeinflusst wird.
Die Höhe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist mit 34,8 Mio. Euro nahezu unverän-
dert zum Vorjahr. So konnte der moderate Anstieg der vorschüssig gezahlten Bezüge durch
einen Rückgang bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten kompensiert wer-
den.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar
2018 wurde wie üblich der auf das Klinikum, das Staatstheater und die Eigenbetriebe entfal-
lende Anteil von insgesamt 323 TEuro sowie der auf die verbundenen Unternehmen (N -
ERGIE, Sp, StWN, VAG) entfallende Anteil von 111 TEuro umgebucht und als Forderung ge-
gen diese Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält Leis-
tungen, die im Dezember 2017 (PROSOZ -Läufe vom 21.12. und 28.12.2017) im Voraus für
den Monat Januar 2018 ausbezahlt wurden.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref-
fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen
Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2017 angeforderten Mittel für Januar 2018.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde der im Jahr 2015 gebildete
und in 2016 fälschlicherweise nochmal abgegrenzte Betrag für Leistungen an Asylbewerber
nun aufgelöst. Neben zahlreichen kleineren Posten waren in diesem Posten i nsbesondere
nachstehende, Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
Barauszahlungen des Sozialamtes für Januar 2018 rd. 138 TEuro
BKPV Jahresbeitrag 2018 rd. 110 TEuro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2017 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
188
Seite 26 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92
II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt-
schaftsbehörde)
-2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe 807.481.614,56 846.001.045,22
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
I. Basiskapital 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen
Stiftungen
3.742.504,53 2.458.803,37
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts-
fähigen Stiftungen
2.114.607,61 2.005.634,24
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht-
rechtsfähigen Stiftungen
1.416.912,69 1.661.103,95
Summe 673.859.911,19 744.223.992,92
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt verringerte sich aufgrund von mehreren erfolgsneutralen Korrekturbu-
chungen per Saldo um 71,61 Mio. Euro auf 649,81 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 mussten
Archivalien des Stadtarchivs als Korrektur zur Eröffnungsbilanz ausgebucht werden. Laut Gut-
achten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind die hierfür angesetzten Durch-
schnittswerte nicht angemessen, da es sich um Massenschriftgut ohne Anschaffungskosten
handelt. Dadurch reduzierte sich das Basiskapital aus dem Abgang dieser Vermögenswerte
letztlich um 86,65 Mio. Euro. Dieser Abnahme des Basiskapitals standen Zunahmen aus der
Nachaktivierung von Anlagevermögen im Bereich der Kunstgegenstände der Holzschuherka-
pelle in Höhe von 5,20 Mio. Euro sowie aufgrund von Grundstücksbereinigungen im Summe
von 302 TEuro entgegen. Des Weiteren resultierte hier ein zusätzlicher Anstieg um 9,54 Mio.
Euro aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistellungsanspruchs bezüglich der für
das Kommunalunternehmen Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen für die dorthin
abgeordneten aktiven Beamten beziehungsweise der ehemals dorthin abgeordneten Beamten
im Ruhestand. Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten Pensionsrückstellun-
gen bilden, obwohl tatsächlich das Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt erstattet.
Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstellung steht also eine Forderung gegenüber dem
Klinikum entgegen.
189
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 126
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe-
triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staa tstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt
auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied
im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich auf Grund einer Kapitalertragssteuererstattung bei der Stiftung
Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur geringfügig um 198,50 Euro auf 15.783.032,14 Euro.
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen erhöhte sich bei diesem Bilanzposten bei
neun Stiftungen um 1.283.701,16 Euro auf insgesamt 3.742.504,53 Euro.
Bei den Stiftungen „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte, der Margarete-
Weigel-Stiftung sowie der Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung erhöhte sich das Basiskapital
auf Grund einer Steuererstattung (insgesamt 739,11 Euro).
Des Weiteren wurden nachfolgende Zustiftungen vorgenommen:
Stiftung Euro
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 800.000,00
Erich und Grete Berwind Stiftung 212.777,27
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 50.000,00
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 100.000,00
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 100.000,00
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 20.184,78
Zu 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 108.973,37 Euro auf 2.114.607,61 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb
von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu.
Hinsichtlich der Zuführungen aus der Kapitalerhaltungsrücklage wird auf die Ausführungen zu
diesem Bilanzposten verwiesen.
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten reduzierte sich um 244.191,26 Euro auf 1.416.912,69 Euro. Die Verände-
rung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen
Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie die tatsächlich realisier-
ten Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über
pari, entsprechend der den stiftungsrechtl ichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik
gebildet wurden.
190
Seite 28 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
II. Rücklagen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker
(Friedhofsverwaltung)
628.780,84 676.382,32
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun-
gen
470.421,08 382.539,55
Summe 135.709.800,11 103.573.563,23
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2017 auf ei-
nen Stand von 134,61 Mio. Euro. Die Erhöhung um 32,10 Mio. Euro entspricht dem positiven
Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb-
licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in
2017 in Höhe von 32,10 Mio. Euro zuzuordnen ist ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen
Stiftungen (+293 TEuro), der Kostendecker Marktamt ( -292 TEuro) und Friedhofsverwaltung
(-25 TEuro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage in Höhe von 676 TEuro wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngol-
derlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht ver-
brauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die
Zahngolderlöse einer satzungsm äßigen Zweckbindung unterliegen. In 2017 nahmen diese
Mittel um knapp 48 TEuro ab.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 87.881,53 Euro auf 470.421,08 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un-
schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins-
gesamt wurden so rd. 197 TEuro aus den Teiljahresergebnissen eingestellt. Aus Mitteln der
Rücklage wurden rd. 109 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet.
Durch vollständig vorgenommene oben genannte Einstellungen konnte in 2017 für alle der 28
nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Bei
der im Jahr 2015 neu ge gründeten Erich und Grete Berwind Stiftung wurde der bei Bildung
der Rücklage ausgewiesene Fehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt. Im der Stiftung zugrun-
deliegenden Nachlass befand sich eine Wohnimmobilie, welche instandgesetzt werden
musste, was dazu führte, dass im Jahr 2016 die Einnahmen die Ausgaben nicht ausgleichen
konnten. Inzwischen ist die Immobilie vermietet, so dass Mittel zur Ausrichtung und zur Sicher-
stellung des Kapitalerhalts erwirtschaftet werden konnten.
III. Verlustvortrag 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und
Landwirtschaftsbehörde)
-2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93
191
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 126
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in
2017 um knapp 292 TEuro auf 2,09 Mio. Euro. Ein Verlustvortrag für den externen Kostende-
cker Friedhofsverwaltung musste für das Jahr 2017 nicht ausgewiesen werden aufgrund eines
bilanziellen Gewinnes von 22 TEuro. Der hier entstandene originäre Verlust in Höhe von
25 TEuro wurde mit der Umbuchung aus der Sonderrücklage für Zahngolderlöse (knapp
48 TEuro) verrechnet.
B. Sonderposten
B. Sonderposten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58
2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03
Summe 994.865.089,51 962.105.932,07
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 32,76 Mio. Euro bzw. 3,4 %.
Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 88,93 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe
von 50,43 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 5,75 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonder-
posten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um
33,46 Mio. Euro auf 847,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 82,07 Mio.
Euro Wertminderungen durch Auflösungen (43,07 Mio. Euro) und Abgänge (5,55 Mio. Euro)
gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten
mit 600,75 Mio. Euro auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 112,70 Mio.
Euro auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres
als bedeutsame Posten mit rd. 45 Mio. Euro Fördermittel nach dem GVFG (Gesetz über Fi-
nanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) und dem
BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern), insbesondere für
die Fertigstellung des Bauabschnittes 3 (Nordwesten) der U-Bahn-Linie 3 mit den Bahnhöfen
Klinikum Nord und Nordwestring, den zugehörigen Tunnelstrecken und der angrenzenden
Wendeanlage. Die weiteren Zugänge entfallen mit 15,25 Mio. Euro auf Zuweisungen nach Art.
10 FAG (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) und mit 7,77 Mio.
Euro auf die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG.
Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 3,57 Mio. Euro bzw. 3,3 % auf
104,85 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder und Straßen-
ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 1,88 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in
Höhe von 5,45 Mio. Euro gegenüber. Seit dem Jahresabschluss 2011 werden Erschließungs-
und Straßenausbaubeiträge als Sammelanlagen einzelnen Anlageklassen zugeordnet (Stra-
ßengrundstück, Straßenkörper, Begleitgrün und Beleuchtung), eine Zuordnung zu e inzelnen
Vermögensgegenständen bzw. Straßen erfolgte bislang jedoch nicht. Eine Korrektur dieser
Vorgehensweise ist in den Folgeabschlüssen geplant (rückwirkend zum 01.01.2012).
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen verringerten sich im abgelaufenen Gesc häftsjahr
nur geringfügig um 21 TEuro auf 28,02 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von
192
Seite 30 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1,80 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 1,82 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche
Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteil igungen von privaten
Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von städtebauli-
chen Verträgen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens
zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den ge förderten Vermögensgegenstän-
den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er-
öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons-
tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüf ung des städtischen Grundvermögens
konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge-
genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in
den Vorjahren erheblich vermindert werden. Zum 31.12.20 17 werden noch Altbestände aus
der kameralen Vermögensrechnung in Höhe von 3,59 Mio. Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 418 TEuro Kostenbeteiligungen
nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 10,15 Mio. Euro Sonderpos-
ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge-
bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs-
flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von So-
zialimmobilien.
C. Rückstellungen
C. Rückstellungen 31.12.2017
Euro
31.1.2016
Euro
1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene
Unternehmen
9.133.000,00 13.347.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik
29.876.097,60 1.142.454,44
Summe 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. In Summe belaufen
sich die Rückstellungen auf 1,54 Mrd. Euro und sind damit um 66,85 Mio. Euro höher als per
Ende 2016. Dies entspricht einem Anstieg um 4,53 %.
193
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 126
Dem Anstieg bei den Pensions - und Beihilfe-/Urlaubsrückstellungen (+39,28 Mio. Euro bzw.
+6,93 Mio. Euro) sowie den sonstigen Rückstellungen (+25,99 Mio. Euro) steht ein Rückgang
bei den Rückstellungen für Altersteilzeit (-5,35 Mio. Euro) gegenüber.
Der größte Teil der Rückstellungen entfällt auf die Pensionsrückstellungen (82,33 %), gefolgt
von den Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen (13,03 %).
Zu 1. Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rückstellung für aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 390.853.880,00 383.928.778,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 43.350.687,00 44.605.773,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 370.110.840,00 354.874.159,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig-
ten
1.453.046,00 1.569.395,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im
Ruhestand
63.223.651,00 67.719.226,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in 2017 in Summe um 39,28 Mio. Euro bzw. um
3,19 %. Für die Berechnung war neben der Erhöhung der Versorgungsbezüge zum
01.01.2017 (2,0 %) auch die Erhöhung zum 01.01.2018 (2,35 %) zu berücksichtigen.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten
und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zu satzversorgung). Zudem
wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei
der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b BeamtVG als frühere Dienstherrin für ehemalige
Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind
diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte
von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den
Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige
städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung
(KVÜ) gewechselte Beamte.
Des Weiteren enthalten sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehema-
ligen Klinikums -Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit
diese Mitarbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber
dem Klinikum an den Pensionszahlungen.
Des Weiteren enthalten sind Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen
Klinikums-Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit diese Mit-
arbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber dem
Klinikum an den Pensionszahlungen. Diese Verpflichtung beläuft sich zum 31.12.2017 auf
340.000 Euro.
194
Seite 32 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Einzelnen entfallen die Pensionsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
Pensionsrückstellungen nach Beschäftigungsgrup-
pen
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.227.352.477,00 1.186.817.752,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli-
zei bzw. zur KVÜ gewechselt)
43.010.687,00 44.326.273,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern
340.000,00 279.500,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser
Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hi lfe der
zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler nach dem Teilwertverfahren mit
dem Barwert unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heu-
beck’schen Richttafeln (2005G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR
ein Zinssatz vo n 6 % (entsprechend den Vorgaben des EStG ) zugrunde gelegt. Zukünftige
Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensions-
verpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen
Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-
mitarbeiter wurden aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zur KVÜ ge-
wechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutach-
ten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit-
arbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt
Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensionszahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde
vertraglich vereinbart, dass sich das Klinik um an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt
wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in
den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2017 auf 50,53 Mio. Euro. Die
Veränderung gegenüber de m Vorjahr (+10,31 Mio. Euro) ist maßgeblich auf die erstmalige
Berücksichtigung der Beihilferückstellungen zurückzuführen. Für diese gelten die Regelungen
zu den Pensionsrückstellungen analog.
Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Z usatzversorgung von Arbeit-
nehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden
Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes
sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00
Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00
Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00
Summe 8.624.331,00 13.978.861,00
195
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 126
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema-
tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er-
zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Die Gesamthöhe der Rückstellungen ist weiterhin stark rückläufig ( -5,35 Mio. Euro bzw. -
38 %). Verantwortlich dafür zeichnet wie in den Vorjahren der T arifbereich. Dort sind gemäß
Tarifvertrag Altersteilzeitverträge nur noch in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
und im Übrigen im Rahmen einer Quote möglich. Nachdem diese Quote bei der Stadt weiterhin
überschritten ist, konnten in 2017 keine neuen Altersteizeitverträge abgeschlossen werden.
Gegenläufig ist der Trend im Beamten- und Lehrbereich. Dort kann Altersteilzeit künftig leichter
beantragt werden, so dass dort wieder vermehrt neue Verträge abgeschlossen wurden.
Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen
Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte
76.150.297,00 74.801.074,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte Lehrkräfte
47.497.990,00 45.542.598,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.705.972,00 2.898.382,00
Zwischensumme Beihilferückstellungen 192.571.651,00 185.487.910,00
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,17
Zwischensumme Urlaubsrückstellungen 8.518.842,17 8.671.087,59
Summe 201.090.493,17 194.158.997,59
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver-
sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus
dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den
Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten
drei Jahre). Auch in 2017 sind die Beihilferückste llungen erneut gestiegen und zwar um
7,08 Mio. Euro bzw. 3,82 % (im Vorjahr: 8,16 Mio. Euro bzw. 4,60 %).
196
Seite 34 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
Beihilferückstel-
lung
Beihilferückstellung
Euro
Veränderung zum Vorjahr
Euro
Veränderung
zum Vorjahr %
2013 166.312.357,00 6.727.549,00 4,22
2014 171.319.486,00 5.007.129,00 3,01
2015 177.331.590,00 6.012.104,00 3,51
2016 185.487.910,00 8.156.320,00 4,60
2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,82
Die Urlaubsrückstellungen sind um 421 TEuro gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Ar-
beitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen wurden erstmalig auch Einmalzahlun-
gen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berück-
sichtigt.
Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 14,12 Mio. Euro betreffen mit 8,21 Mio. Euro
den Hoch- und mit 5,91 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der
Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vor-
gelegt. Die zugrunde liegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge
fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt
werden. Der Anstieg der Rückst ellungen um 542 TEuro ist im Wesentlichen auf die Auswei-
tung der zugrundeliegenden Hochbaupauschale zurückzuführen. Im Tiefbaubereich wurden
einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kosten-
schätzung im Jahresabschluss 2017 neu bewertet.
Zu 5. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um
130 TEuro auf 6,67 Mio. Euro. Aufgrund von begonnenen Maßnahmen und einer aktualisier-
ten Kostenschätzung konnte die Rückstellung für Sanierungsarbeiten in der Flachslander
Straße in Großreuth entsprechend reduziert werden.
Beim Großteil der weiteren Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen
weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an . Die Wertansätze der Rückstel-
lungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2018 in Höhe von 942 TEuro
bleibt bestehen. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs auch in 2 019 erwartungsgemäß besser
entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist für dieses Jahr ebenfalls mit einer Nachzahlung zu
rechnen. Die Rückstellung wurde daher aufwandswirksam um die zu erwartende Nachzahlung
in Höhe von 588.000 Euro erhöht.
197
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 126
Zu 7. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 703 TEuro. Sie entfallen zu 201 TEuro auf voraus-
sichtliche Umsatzsteuernachzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art und umfassen vor-
wiegend die Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung. In den Umsatz steuerrückstellungen sind
Zinsen in Höhe von 57 TEuro enthalten.
Für zu erwartende Ertragsteuernachzahlungen der Jahre 2014 bis 2017 wurden 502 TEuro
zurückgestellt. Davon entfallen auf die Betriebe gewerblicher Art „Krematorium“ 63 TEuro, „Be-
stattung“ 214 TEuro sowie „Theaterparkhaus“ 225 TEuro.
Zugleich bestehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 179 TEuro, die unter der Position
„sonstige Vermögensgegenstände“ aktiviert wurden und die Veranlagungszeiträume 2015 bis
2017 betreffen. Davon entfallen 159 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Personenschiff-
fahrt“ und 20 TEuro auf den Betrieb gewerblicher Art „Bestattung“.
Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt
(591 TEuro), andererseits das Jugend- und Sozialamt (60 TEuro).
Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige
Verfahren ermittelt. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 307 TEuro auf 591 TEuro er-
höht. Davon betreffen 131 TEuro die mangelhafte Ausführung der Delfinlagune/Manatihaus.
Die Rückstellung dafür beläuft sich nunmehr auf 199 TEuro. Dieser Betrag wird sich voraus-
sichtlich in 2018 um weitere 80 TEuro erhöhen.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser
Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von
145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg-
schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2017 wurden unter der Bilanz
Bürgschaften in Höhe von 215 Mio. Euro (-21 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Abnahme bei den
Bürgschaften resultiert insbesondere aus der Rückabwicklung von Bürgschaftsverpflichtungen
für die wbg kommunal GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel-Bergmann-Schule,
Grundschule und Hort Dependance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. Euro).
Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli-
chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
noris inklusion gGmbH für 2016 0,00 1.282.000,00
noris inklusion gGmbH für 2017 455.000,00 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg 6.632.000,00 12.065.000,00
Franken-Stadion Nürnberg 2.046.000,00 0,00
Summe 9.133.000,00 13.347.000,00
198
Seite 36 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurden 455 TEuro zurückgestellt. Im Vor-
jahr waren für den Verlustausgleich 1,28 Mio. Euro zurückgestellt worden, obwohl sich der
Verlust der noris inklusion in 2016 nur auf 166 TEuro belief. In 2017 wurden daher 1,12 Mio.
Euro ertragswirksam aufgelöst. Die verbleibenden 166 TEuro konnten in die Position „Verbind-
lichkeiten“ umgegliedert werden, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss zur Ver-
lustübernahme zwischenzeitlich erfolgt ist.
Die Verlustausgleichsrückstellung SÖR in Höhe von 12,07 Mio. Euro zum 31.12.2016 hat sich
um 5,43 Mio. Euro reduziert. Zwischenzeitlich stehen die Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015
fest. Da für diese Jahre Gewinne ausgewiesen wurden, mit dene n der Jahresverlust 2010
ausgeglichen werden kann, konnte die Verlustausgleichsrückstellung teilweise aufgelöst wer-
den. Sie umfasst zum 31.12.2017 nur noch die Verluste für 2011 und 2012.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung in Höhe von 2,05 Mio. Euro für den Eigenbetrieb FSN.
Dieser betrifft den Verlust des Jahres 2017. Zwar erfolgt der Verlustausgleich grundsätzlich
unterjährig. Für 2017 waren diese Finanzmittel seitens FSN noch nicht abgerufen worden;
daher war eine Rückstellung zu bilden.
Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen hatte sich im Vergleich zum Jahr 2016 um
rd. 25 TEuro auf rd. 121 TEuro erhöht.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über-
schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1
Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht ver-
wendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten.
Bei einer Stiftung bestanden noch betragsmäßig geringe Zweckausrichtungsrückstellungen,
welche bereits im Jahr 2015 gebildet worden waren. Diese wären im Jahr 2017 innerhalb der
o.g. Frist auszureichen gewesen.
Bei 19 Stiftungen wurde ein höherer End- als der Anfangsbestand bilanziert. Bei 9 Stiftungen
ergab sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz ein niedrigerer Betrag. Bei 7 Stiftungen war kein
Anfangsbestand ausgewiesen.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest-
gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung
erstmals auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht
vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2017 eine Rückstellung in
Höhe von 26 TEuro gebildet.
199
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 126
Zu 12. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 31.12.2017
Euro
31.1.2016
Euro
Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße
21
60.000,00 66.000,00
Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über
dem Nennwert (über pari)
65.990,08 132.517,54
Überörtliche Prüfungskosten BKPV 572.507,82 943.936,90
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zu Eigenkapital-
ausstattung SÖR
6.700.000,00 0,00
Ausstehende Rechnungen 5.233.000,00 0,00
Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff.
644.600,00 0,00
Drohende Steuerrückzahlung 16.600.000,00 0,00
Summe 29.876.097,90 1.142.454,44
Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 60 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem
Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist
über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen.
Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sons tigen Rückstellungen von
66 TEuro enthalten.
Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft mit 432 TEuro die zwischenzeitlich abge-
schlossene Prüfung für die Jahre 2010 bis 2016. 140 TEuro wurden für die zukünftig turnus-
mäßig wieder anstehende über örtliche Prüfung zurückgestellt und betreffen den Veranla-
gungszeitraum 2017.
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen-
kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber,
ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung
noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips eine entsprechende Rückstellung gebil-
det.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und di e darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend
zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Be teiligungsbuchwerts unzutref-
fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Eine abschließende Klä-
rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. Aufgrund des Vorsichtsprinzips hätte aber
auch für diesen Sachverhalt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet wer-
den müssen. Zum 31.12.2017 hätte sich diese auf ca. 60 Mio. Euro belaufen. Nach Rückspra-
che mit der Stadtkämmerei wird die Rückstellungsbildung in 2018 nachgeholt.
Des Weiteren wurden 5,23 Mio. Euro an Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gebil-
det. Diese betreffen zum einen die ausste henden Rechnungen des Be ihilfecenters in Höhe
von 2,08 Mio. Euro sowie einen Ausgleichsanspruch der VAG für den U-Bahnbauwerksunter-
halt in Höhe von 3,15 Mio. Euro.
200
Seite 38 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
In den sonstigen Rückstellungen sind weiterhin Verpflichtungen aus dem Abbau von Zeitgut-
haben ausscheidender Mitarbeiter enthalten. Dem Abbau liegen entsprechende Vereinbarun-
gen zugrunde.
Die drohenden Steuerrückzahlungen betreffen die Gewerbesteuer eines Unternehme ns. Der
Steuerschuldner hat Einspruch gegen die zugrundeliegenden Gewerbesteuermessbescheide
beim Finanzamt München eingelegt. Aufgrund dessen besteht insbesondere für den Veranla-
gungszeitraum 2007 das Risiko, dass sich der Zerlegungsanteil am Gewerbesteuermessb e-
trag für die Stadt Nürnberg erheblich verringert (mögliche Steuerrückzahlung. ca. 10,7 Mio.
Euro, Zinsen ca. 5,9 Mio. Euro).
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen
mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat-
ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben.
Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun-
gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Investitionskredite
ο vom Land 3.197,71 3.730,69
ο von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
ο vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.176.903.363,69 1.205.947.938,09
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55
Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 3,2 TEuro betreffen ein Darlehen des Bay-
erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch
Saldenmitteilung nachgewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erfolgte nominell ein Schuldenab-
bau, da der für In vestitionen im Bereich von Schulprojekten notwendige Finanzbedarf größ-
tenteils über ÖPP-Projekte gedeckt wurde. Der Gesamtbetrag von 938 Mio. Euro betrifft Dar-
lehen verschiedener Bankinstitute und ist, bis auf einen Betrag von 500 TEuro, anhand von
Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen . Dieser Betrag ist dadurch entstanden,
dass eine am 31.12.2017 fällige Tilgungszahlung erst am 02.01.2018 vom städtischen Konto
eingezogen wurde.
201
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 126
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um
rd. 51,15 Mio. Euro auf nunmehr 239,22 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolu-
men handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese
Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
2017 wurden ein Kassenkredit über 20 Mio. Euro aufgenommen. Der durch die Haushaltssat-
zung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenk-
redite von 280 Mio. Euro wurde damit eingehalten. Zum Bilanzstichtag bestand kein Kassen-
kredit.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich-
tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit-
tels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö-
gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 89,30 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten
der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der
rechtsfähigen Stiftungen aus. De r Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen -
und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif-
tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2017 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen
Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit
den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus-
halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2005:
HJ
Schuldenstand
01.01.
Mio. Euro
Netto-Neuver-
schuldung
Mio. Euro
Schuldenstand
31.12.
Mio. Euro
Veränderung
in %
2005 936,3 10,5 946,8 +1,1
2006 946,8 -7,5 939,3 -0,8
2007 939,3 25,3 964,6 +2,7
2008 964,6 41,1 1.005,7 +4,3
2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9
2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
202
Seite 40 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt zwar
um 29,0 Mio. Euro zurückgegangen, dieser Rückgang wurde jedoch durch einen Anstieg der
kreditähnlichen ÖPP -Verbindlichkeiten um 70,1 Mio. Euro überkompensiert. Unter Berück-
sichtigung der ÖPP -Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt somit
1.404,8 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist für die kommenden
Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.
Umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der
außerordentlich hohen Investitionsplanungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilli-
gen Leistungen sind deshalb, auch im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, unab-
dingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden -Vergleich deutscher Großstädte aufge-
stellt. Die Vergleichsdaten der Jahre 2015 und 2016 wurden dabei der Veröffentlichungen der
deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Für 2017 hat erstmals das Statistische Bun-
desamt einen bundesweiten Vergleich der Kommunalverschuldung veröffentlicht. Grundlage
für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Ei-
genbetriebe).
Schulden 2015 Schulden 2016 Schulden 2017
Euro
pro
Einw.
2015
Euro
pro
Einw.
2016
Euro
pro
Einw.
2017
München 815.882.000 766.902.000 725.107.000 567 528 493
Nürnberg 1.320.569.000 1.432.523.000 1.404.848.000 2.622 2.807 2.736
Augsburg 343.918.000 317.623.000 407.469.000 1.214 1.105 1.400
Regensburg 134.536.000 126.279.000 112.877.000. 937 859 754
Ingolstadt 17.639.000 13.002.000. 10.132.000 134 98 75
Würzburg 222.951.000 232.449.000 226.399.000. 1.796 1.852 1.795
Fürth 239.071.000 233.852.000 223.372.000 1.954 1.874 1.775
Erlangen 145.008.000 154.638.000 154.186.000 1.358 1.412 1.399
Hannover 1.410.389.228 1.497.558.000 1.672.237.986 2.713 2.814 3.138
Braunschweig 69.981.193 61.653.000 55.621.996 282 245 225
Dortmund 2.339.329.000 3.194.499.000 2.372.394.927 4.022 5.450 4.052
Essen 3.310.630.000 3.660.412.000 3.342.838.450 5.738 6.283 5.737
Leipzig 701.852.000 648.166.000 580.187.539 1.280 1.156 1.008
Dresden 4.828.000 5.083.000 0 9 9 0
Frankfurt 1.571.447.544 1.506.964.906 1.410.535.595 2.168 2.057 1.901
Kassel 482.640.807 454.605.757 606.775.642 2.472 2.296 3.046
Stuttgart 31.385.000 58.313.000 21.281.008 51 93 34
Mannheim 486.293.000 492.724.000 498.485.634 1.612 1.619 1.637
Mainz 1.224.400.000 1.198.100.000 1.180.067.343 5.886 5.711 5.511
Ludwigshafen 1.134.900.000 1.139.300.000 1.164.668.615 6.904 6.917 6.958
203
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 126
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und
hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. So entspricht
die Verschuldung der Stadt Nürnberg in etwa der Summe der addierten Schulden der Städte
München, Augsburg und Fürth. Die Pro -Kopf-Verschuldung in Nürnberg ist ca. 5 1/2 mal so
hoch wie in München und fast doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein-
den bundesweit 47,53 Mrd. Euro, was zum 31.12.2017 einer Verschuldung von 1.685 Euro je
Einwohner entspricht. Mit einer entsprechenden Verschuldung von 2.736 Euro pro Einwohner
gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschul-
deten Städten. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen noch ein höheres Schuldenniveau aus.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung gep lant
wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich weiterhin das Schluss-
licht bildet und im bundesweiten Vergleich weiter zurückfallen wird.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom-
men
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22
Leibrentenverpflichtungen 307.883,74 323.358,61
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23
Summe 150.477.124,72 80.899.537,06
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich
vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jed es Darlehen
eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 468 TEuro zurückgegangen, der Stand zum
31.12.2017 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er-
folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag 4 Leib-
rentenverpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 04.11.2016 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statistischen Bundesamt
am 20.10.2016 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2017.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 20 kredit-
ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public -
Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Der Anstieg dieser
Verbindlichkeiten um rund 70 Mio. Euro ist auf die Fertigstellung zweier Projekte zurückzufüh-
ren (75,5 Mio. Euro). Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle
Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung der neuen Projekte und der laufenden Tilgung
ergab sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 147,95 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nach-
gewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten
ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In-
standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im
Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (107 TEuro).
204
Seite 42 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 29.013.139,59 34.799.548,85
2. verbundenen Unternehmen 7.079.710,50 1.397.864,86
3. Beteiligungen 13.378,00 991,75
4. Sondervermögen 3.295.640,83 3.308.688,19
5. ausländischen Kreditoren 133.031,54 181.640,81
Summe 39.534.900,46 39.688.734,46
Die Bestände zum 31.12.2017 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum
Vorjahr um 154 TEuro gesunken. Lediglich bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen
Kreditoren war eine bedeutsame Abnahme um 5,78 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies wird al-
lerdings weitgehend kompensiert durch die gestiegenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen. Hier erhöhten sich die Verbindlichkeiten um 5,68 Mio. Euro. Zum
Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2017 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2017 rund 3.300 Kreditoren (Vorjahr knapp 3.100) aus-
gewiesen. Im Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
inländischen Kreditoren von 29,01 Mio. Euro sind unter anderem zwei Baukostenzuschüsse
für den Bau von Kindertageseinrichtungen von zusammen 2,46 Mio. Euro enthalten. Weitere
Verbindlichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe belaufen sich auf 2,23 Mio. Euro. Für den Schul-
bereich werden zum 31.12.2017 Zahlungsverpflichtungen von 2,22 Mio. Euro ausgewiesen.
Im Rahmen des U -Bahnbaus waren Ende 2017 bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt 2,24 Mio. Euro an Verbindlich-
keiten vorhanden. Gegenüber dem Vorjahr (5,97 Mio. Euro) ist die Summe der hier im Zu-
sammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,73 Mio. Euro gesunken.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men
Dieser Bilanzposten stieg im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 5,68 Mio. Euro.
Dies ist unter anderem auf die hier ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG in Höhe von 4,0 Mio. Euro zurückzuführen. Hiervon entfal-
len 2,94 Mio. Euro auf Modernisierungsarbeiten für die U-Bahn. Weitere Verbindlichkeiten be-
standen gegenüber der N-Ergie AG in Höhe von 1,58 Mio. Euro sowie der Noris-Arbeit gGmbH
(817 TEuro). Ende 2017 waren in dieser Position zudem noch Verbindlichkeiten aus der Ver-
lustübernahme der noris inklusion aus dem Jahr 2016 verbucht. Diese belaufen sich jedoch
im Gegensatz zu den hohen Beträgen der Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen
aus früheren Jahren für 2017 auf nur noch 166 TEuro.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 13 TEuro sind größtenteils Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Nürnberg Messe GmbH ausgewiesen. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber der
Flughafen Nürnberg GmbH sowie der Hafen Nü rnberg-Roth GmbH enthalten.
205
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 126
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Zum Bilanzstichtag 2017 sind hier wie auch im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber dem Ei-
genbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,34 Mio. Euro vorhanden
(u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2017 in
Höhe von 763 TEuro). Darüber hinaus sind hier die regelmäßig resultierenden Verbindlichkei-
ten gegenüber NürnbergBad von 1,78 Mio. Euro ausgewiesen. Auf die Benutzung der Hallen-
bäder im Jahr 2017 im Rahmen des Schulschwimmens entfallen hier 1,55 Mio. Euro.
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito-
ren
In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen für den Bau einer Pho-
tovoltaikanlage in Höhe von 50 TEuro im Rahmen der kommunalen Entwicklungspolitik ent-
halten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen und aus-
ländischen Kreditoren sowie be i den sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag
31.12.2017 im Nebenbuch (SAP Kreditoren) debitorische Kreditoren in Summe von
635.650,10 Euro ermittelt. Diese wurden allerdings im Hauptbuch (SAP FI) nicht in die sonsti-
gen Vermögensgegenstände umgegliedert. Der Grund hierfür liegt laut Aussage der Stadt-
kämmerei wie auch bei den Forderungen in der im System nicht abgespielten Umgliederungs-
mappe. Stellt man die im Forderungsbereich nicht umgegliederten kreditorischen Debitoren in
Summe von 1.116.803,15 Euro gegenüber, sind in der Folge sowohl die Forderungen, als
auch die Verbindlichkeiten um insgesamt 481.153,05 Euro zu niedrig ausgewiesen, wodurch
die Bilanz entsprechend verkürzt wird. Die nicht umgegliederten Posten finden sich bei folgen-
den Sachkonten:
Sachkonto Hauptbuch
(SAP FI)
Nebenbuch
(SAP Kreditor)
44100000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (In-
land)
0,00 147.468,11
44500000 Verbindlichkeiten. aus Lieferung und Leistung
(Ausland)
0,00 186,00
45400000 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 0,00 226,66
45700000 Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern 0,00 479.146,30
45710000 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 0,00 2.794,30
45800000 Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten 0,00 5.828,73
Summe 0,00 635.650,10
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
2.171.059,75 2.503.573,88
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten
enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt
es sich wie im Vorjahr zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbere ich sowie im
Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Ver-
gleich zum Vorjahr um knapp 333 TEuro ab.
206
Seite 44 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 50.089.073,29 70.319.100,14
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn-
steuer
3.002.358,26 2.976.155,32
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25
4. Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81
5. Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42
7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei-
chen
8.392.937,21 8.516.987,74
8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und
Zuweisungen
5.243.743,16 4.715.117,25
9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33
10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85
11. Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56
12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25
13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52
14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29
15. Clearingkonten 2.172,63 1.341,86
Summe 117.062.860,70 147.725.751,79
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo
ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz
unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und
Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß-
nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2017 ausge-
wiesene Saldo in Höhe von 50,09 Mio. Euro (Vorjahr: 70,32 Mio. Euro) entfällt mit 1,88 Mio.
Euro (Vorjahr: 1,20 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 48,21 Mio.
Euro (Vorjahr: 69,12 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Bund beinhalten im Wesentlichen För-
dermittel für den zweiten Bauabschnitt am Kulturzentrum Z-Bau.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 20,91 Mio. Euro auf 48,21 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Fer-
tigstellung des Bauabschnitts 3 Nordwesten (zwischen Klinikum Nürnberg und Nordwestring)
der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen. Die weiteren Bauabschnitte ( Südwesten mit Großreuth,
Kleinreuth und Gebersdorf) werden nach dem GVFG und dem BayÖPNVG gefördert. Zum
31.12.2017 werden in diesem Zusammenhang Fördermittel in Höhe von rund 42 Mio. Euro
ausgewiesen, hiervon hat die Stadt im Berichtszeitraum Zuwendungen in Höhe von 6,2 Mio.
Euro erhalten.
207
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 126
Die weiteren Fördermittel des Landes entfallen unter anderem auf Zuwendungen für die Hoch-
schule für Musik (2,38 Mio. Euro) und die Feuerwache 1 (1,39 Mio. Euro) sowie mit 1,51 Mio.
Euro auf Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und
Schulen).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An-
gestellten und Arbeitern für Dezember 201 7. Des Weiteren werden hier zu einem kleineren
Teil noch Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern ausgewiesen.
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Rei se- und
Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu
erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern werden über spezielle Abstimmkonten in
sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeld-
konten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum Bilanzstichtag größtenteils aus Ver-
wahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gege nsatz
zum Vorjahr reduzierte er sich zum 31.12.2017 wieder bedeutsam um 7,45 Mio. Euro auf
6,26 Mio. Euro. Ende 2016 waren hier noch Konzessionsabgaben der Main-Donau Netzge-
sellschaft und der N-Ergie AG bezüglich Strom, Gas sowie für Wärme und Wasser des vierten
Quartals 2016 in Summe von 9,13 Mio. Euro vorhanden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 je-
doch waren nur die Konzessionsabgaben der N -Ergie AG für das vierte Quartal 2017
(2,90 Mio. Euro) noch nicht ausgeglichen.
Wie bereits bei den Forderungen und in dieser Bilanzposition in den beiden Vorjahren darge-
stellt wurde, war auch bei den Durchlaufdebitoren die Abstimmung zwischen dem Hauptbuch
und dem Nebenbuch für 2017 nicht möglich, da hier wieder Posten aus dem Jahr 2017 fälsch-
licherweise nach 2018 abgeleitet wurden. Während im Nebenbuch (SAP PSCD) kreditorische
Posten in Höhe von 2.658.504,02 Euro verbucht sind, beläuft sich der kreditorische Saldo im
Hauptbuch (SAP FI) auf 2.665.620,49 Euro, wodurch eine Abweichung von 7.116,47 Euro re-
sultiert.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Analog zu den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem
wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Un-
terhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Kulturbereich (Fränki-
sche Galerie). Zudem sind Sicherheitseinbehalte für Neubaumaßnahmen im Jugendhilfebe-
reich zu nennen.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2017 knapp 8.700 Aufwandspositionen periodisch
abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizi-
pativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2017 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um
5,62 Mio. Euro auf insgesamt 20,89 Mio. Euro ab.
208
Seite 46 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Vorjahr wurden hier unter anderem noch Beteiligungsbeträge hauptsächlich aufgrund des
Anteils an der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal 2016 in Höhe von insgesamt
3,31 Mio. Euro abgegrenzt. Die Beteiligungsbeträge aus 2017 hingegen wurden bereits unter-
jährig ausgeglichen, wodurch sich der Saldo zum 31.12.2017 entsprechend reduzierte. Ende
2017 sind allerdings Posten im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 6,77 Mio. Euro abgegrenzt. Wie in den Vorjahren sind
in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe
von 6,10 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 223 TEuro höher als noch im Jahr 2016
(5,88 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus inv estiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem
Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten
sich im Berichtsjahr geringfügig um 124 TEuro auf 8,39 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 5,47 Mio. Euro im Wesentlichen
erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für
Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden mit 1,78 Mio. Euro
Zuwendungen der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg und der Bayerischen Landesstif-
tung für die Hochschule für Musik ausgewiesen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2017 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich
für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
Spenden ist wie im Vorjahr nochmals um 529 TEuro auf 5,24 Mio. Euro gestiegen. Der Zu-
wachs erklärt sich unter anderem durch Zuführung von Nachlässen, die für den Tier garten
bestimmt sind (355 TEuro), sowie von EU-Mitteln im Rahmen des Erasmus -Programms für
Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (333 TEuro). Bei den bislang vereinnahm-
ten Mitteln sind zudem noch nennenswerte Spenden für das Spielzeugmuseum und für den
Tiergarten enthalten.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der
Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er-
folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren
Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus
Sonderposten“. Diese entfallen mit 2,36 Mio. Euro auf noch nicht z u Sonderposten umge-
buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 552 TEuro auf Ablösebeträge für Stell-
plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlun-
gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge-
reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie-
senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf insgesamt 4,87 Mio. Euro. Die
Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayeri-
schen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den ge-
nannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe
209
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 126
gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen
verwendet werden. Für das Jahr 2017 beträgt die Summe der Tilgungen 78 TEuro. Hier wur-
den allerdings zwei Tilgungsraten von zusammen rund 17 TEuro nicht berücksichtigt. Dies
muss im Jahr 2018 nachgeholt werden.
Zu 11. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen
Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral.
Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon-
ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2017 um
1,75 Mio. Euro auf insgesamt 6,57 Mio. Euro (Vorjahr: 4,82 Mio. Euro).
Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2017 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrech-
nungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpfle ge in Höhe von nach
wie vor 1,64 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündel-
gelder (710 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (926 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistun-
gen (351 TEuro). Seit dem Jahr 2016 ist hier auch das Verrechnungskonto für Girokonten von
Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (414 TEuro), eine wesentliche
Einflussgröße. Mit ursächlich für den Anstieg des Gesamtsaldos sind allerdings auch die Ver-
rechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen (980 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach-
kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech-
ter auf anderen Bilanz -/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen stammen
Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände sollten
nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt und die betreffenden Verrechnungskonten, sofern
möglich, im Anschluss geschlossen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen
Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen
infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine
Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachver halte mehr gewährleisten können.
Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe- oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskon-
ten Showsoft und Kulturinfo) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende sys-
temseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der
Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun endlich
auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bishe-
rigen Verrechnungskonto letztlich bere inigt werden können und künftig eine transparentere
Erfassung im System erfolgen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon-
ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo-
kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen
dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereini-
gung der Posten notwendig erscheint.
210
Seite 48 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre-
chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten
vorhanden. Auch deswegen hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Verg leich zum Vor-
jahr nochmals um 565 TEuro auf nun sogar 6,10 Mio. Euro erhöht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Ge-
samtsaldo stieg im Berichtsjahr um 76 TEuro auf 820 TEuro.
Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam-
menhang mit Pfändungen.
Zu 15. Clearingkonten
Hier werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsverkehr dargestellt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
28.834.737,79 26.950.540,98
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (10,63 Mio. Euro), Ge-
bühren für Kindertagesstätten (6,39 Mio. Euro) und Leistungen von SHA (2,09 Mio. Euro). Bei
der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Un-
ternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Die im Vorjahr ge bildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das
Haushaltsjahr 2017 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
211
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 126
1.3.3 Ergebnisrechnung
2017 2016
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 927.777.947,53 881.598.456,95 46.179.490,58 5,2
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 473.891.425,98 456.235.600,71 17.655.825,27 3,9
3 Sonstige Transfererträge 5.960.672,22 5.912.800,00 47.872,22 0,8
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 68.439.196,53 64.799.880,63 3.639.315,90 5,6
5 Auflösung von Sonderposten 51.399.267,10 49.016.953,20 2.382.313,90 4,9
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 44.548.342,59 43.943.718,56 604.624,03 1,4
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 347.214.487,46 338.005.403,40 9.209.084,06 2,7
8 Sonstige ordentliche Erträge 81.773.389,92 64.006.487,95 17.766.901,97 27,8
9 Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22 590.051,02 13,0
10 Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35 16.029,64 129,1
Ordentliche Erträge 2.006.165.130,56 1.908.073.621,97 98.091.508,59 5,1
11 Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76 34.920.450,37 7,3
12 Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29 1.636.001,40 1,8
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 248.693.475,85 241.163.638,67 7.529.837,18 3,1
14 Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 103.815.432,88 9.136.072,90 8,8
15 Transferaufwendungen 846.562.754,44 846.939.558,80 -376.804,36 0,0
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 91.892.711,28 41.791.618,32 45,5
Ordentliche Aufwendungen 1.949.336.189,49 1.854.699.013,68 94.637.175,81 5,1
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 56.828.941,07 53.374.608,29 3.454.332,78 6,5
17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86 10.195.444,60 72,3
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54 9.344.615,15 22,4
Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68 850.829,45 3,1
Ordentliches Jahresergebnis 29.980.277,84 25.675.115,61 4.305.162,23 16,8
19 Außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91 -1.759.754,69 -32,3
20 Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97 -141.105,01 -8,1
Außerordentliches Ergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94 -1.618.649,68 -43,6
Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55 2.686.512,55 9,1
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Mit einem Jahresüberschuss von 32,07 Mio. Euro wurde 2017 erneut ein positives Ergebnis
erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um rund 2,69 Mio. Euro. Ur-
sächlich hierfür war insbesondere die Ergebnisverbesserung bei der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit von 3,45 Mio. Euro. Während das Finanzergebnis (+0,85 Mio. Euro) in etwa gleich-
blieb, verschlechterte sich das außerordentliche Ergebnis (-1,62 Mio. Euro) im Vergleich zum
Vorjahr.
Im Berichtsjahr sind sowohl die ordentlichen Erträge (+98,09 Mio. Euro) als auch die ordentli-
chen Aufwendungen (+94,64 Mio. Euro) angestiegen. Der Anstieg der ordentlichen Erträge
war dabei insbesondere auf gestiegene Gewerbesteuererträge (+11,02 Mio. Euro ), höhere
212
Seite 50 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Einkommensteueranteile (+22,07 Mio. Euro ), gestiegene Umsatzsteueranteile (+12,97 Mio.
Euro) sowie die 19,26 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Die höheren
ordentlichen Aufwendungen beruhen maßgeblich auf höheren Personalaufwendungen
(+34,92 Mio. Euro) sowie um 41,79 Mio. Euro gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen.
Das städtische Finanzergebnis ( -26,85 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes
grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+0,85 Mio. Euro) konnte
insbesondere durch höhere Finanzerträge (+10,20 Mio. Euro) erzielt werden. Dieser Anstieg
war insbesondere auf höhere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuer nach § 233 AO
(+11,87 Mio. Euro) zurückzuführen.
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2017 weist zwar wieder einen positiven
Saldo von 2,09 Mio. Euro aus, im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies aber einer Ergebnis-
verschlechterung von rd. 1,62 Mio. Euro . Zurückzuführen ist dies insbesondere auf einen
Rückgang der periodenfremden Erträge.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der
Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2017 ausgewiesen. Die Summe
der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2017 den gesamten Jahresüber-
schuss von 32,07 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 29,39 Mio. Euro), wie in nachfolgen-
der Übersicht zu sehen ist:
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -22.009.799,06 -17.268.865,48
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -149.145.739,92 -136.136.954,88
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -166.455.235,44 -149.540.102,34
Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat
I) -12.230.296,76 -5.470.209,00
Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) 3.091.361,35 2.698.147,20
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III) -14.071.010,84 -12.307.871,24
Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.820.991,84 -59.966.994,28
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -366.604.458,81 -369.663.733,87
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -42.719.065,23 -36.826.850,72
Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -8.790.143,93 -15.721.342,77
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 871.827.615,58 829.590.499,93
Gesamt 32.072.235,10 29.385.722,55
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb-
nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge-
samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbe i
wurde für das Jahr 2017 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse
wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge sowie ein großer Teil der Erträge aus Zu-
wendungen und allgemeinen Umlagen beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäfts bereichs-
übergreifendes“ ausgewiesen werden.
213
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 126
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung näher beleuch-
tet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches rund die
Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und
Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Er-
stattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
46,25%
23,62%
3,41%
2,22%
17,31%
7,19%
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuweisungen und allgemeine
Umlagen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
214
Seite 52 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1 Steuern und ähnliche Abgaben
31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
je Einwohner
in Euro
2017
Stadt
2017
LD1
Grundsteuer A 295.206,88 284.603,59 0,56 0,45
Grundsteuer B 115.170.077,07 115.279.584,57 224,11 211,98
Gewerbesteuer 446.790.860,84 435.767.541,99 908,18 1231,68
Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer 297.360.837,00 275.292.041,00 582,63 703,42
Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer 64.276.810,00 51.304.707,00 129,21 135,83
Umsatzsteuerhärteausgleich 1.180.420,00 1.180.420,00 --- ---
Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen 2.703.735,74 2.489.558,80 5,23 5,29
Summe 927.777.947,53 881.598.456,95 1.849,92 2.288,65
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,2 % der städtischen Steuerer-
träge ergeben. 2017 stiegen die städtischen Steuererträge um rund 5,2 %. Der bestehende
Rückstand zum Pro -Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte konnte
dadurch um rund 145 Euro verringert werden.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus der Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatz-
steuer und Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den baye-
rischen kreisfreien Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2017 ist im Vergleich zu ver-
gleichbaren bayerischen Städten überproportional um rund 2,5 % angestiegen. Für 2018 kann
erfreulicherweise mit weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden.
So sind zum Buchungsstand 07.03.2019 Erträge von 469,88 Mio. Euro (+23,09 Mio. Euro) in
der Ergebnisrechnung 2018 ausgewiesen.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grund-
steuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei dem Umsatzsteueranteil und den sonsti-
gen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen
Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer auch im Jahr
2017 unter dem Landesdurchschnitt.
1 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw ohner, Ergebnisse der Jahres-
rechnungsstatistik
215
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 126
Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe-
sätze 20172 20163 2017 LD4
Realsteuerkraft5
Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12
Grundsteuer B 42,08 43,16 40,47
Gewerbesteuer 195,36 195,27 261,24
insgesamt 237,61 238,61 301,83
Finanzkraft6 1174 1135 1255
Hebesätze7
Grundsteuer A 332 332 400
Grundsteuer B 535 535 522
Gewerbesteuer 447 447 468
Aufgrund des Anstiegs der Einwohnerzahl, führten die weiter ansteigenden Gewerbesteuerer-
träge zu keiner höheren Realsteuerkraft als im Vorjahr. Die durchschnittliche Realsteuerkraft
der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner konnte deshalb weiterhin nicht
erreicht werden.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und
die Umsatzsteuerbeteil igung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken-
hausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der über-
durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1438) und Regensburg (1344) ein Rück-
stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Allerdings konnte dieser Rückstand durch den
Anstieg der Finanzkraft (+39 Punkte) im Berichtsjahr verringert werden, weil der landesweite
Durchschnitt, insbesondere aufgrund des Rückgangs der Finanzkraft von Ingolstadt (1160),
gleichgeblieben ist.
Die Realsteuerhebesätze blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Außer bei der 2012
angehobenen Grundsteuer B liegen die Hebesätze jeweils unter dem Landesdurchschnitt der
bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Aufgrund des weiterhin hohen Investi-
tionsbedarfs wurde allerdings der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2018 auf 467 v. H. an-
gehoben, so dass dann dieser in etwa dem Landesdurchschnitt entspricht.
2 Ergebnisse der Finanzrechnung
3 Ergebnisse der Finanzrechnung
4 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
5 Grundbeträge in Euro je Einwohner
6 in Euro je Einwohner
7 in v. H.
216
Seite 54 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2017
Euro
2016
Euro
Schlüsselzuweisungen 200.337.328,00 181.073.660,00
Verwaltungsaufwand 18.253.374,30 16.747.060,60
Grunderwerbsteuer 31.028.133,93 29.749.969,61
Familienleistungsausgleich 21.818.328,00 21.743.449,00
Gesundheitsamt 3.885.591,20 3.810.434,80
Öffentlicher Personennahverkehr 4.195.483,25 4.144.891,41
Kraftfahrzeugsteuer 7.545.900,00 7.545.900,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 81.262.107,26 86.397.088,99
Schülerbeförderung 4.691.444,00 4.538.140,00
Kindertageseinrichtungen 56.912.210,51 55.912.148,33
Belastungsausgleich Hartz IV 12.655.132,00 15.451.897,00
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 31.306.393,53 29.120.960,97
Summe 473.891.425,98 456.235.600,71
Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 17,66 Mio.
Euro ist insbesondere auf die um 7,85 Mio. Euro höheren Schlüsselzuweisungen zurückzu-
führen. Daneben waren noch nennenswerte Ertragszuwächse bei der Grunderwerbssteuer zu
verzeichnen, während die Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal und den Be-
lastungsausgleich Hartz IV zurückgegangen sind.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen ist dabei auf eine erneute Erhöhung der zu verteilen-
den Schlüsselmasse zurückzuführen, von welcher alle Gemeinden profitieren. So erhöhten
sich die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel 2017 um rund 4,1 % auf
knapp 3,36 Mrd. Euro. Auch bei den Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer ergab sich
aufgrund der hohen Umsätze am Immobilienmarkt eine Ertragssteigerung (+1,28 Mio. Euro).
Nachdem bei den Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal in 2016 hohe Nach-
zahlungen aus Vorjahren enthalten waren, fielen diese Erträge im Berichtsjahr um 5,13 Mio.
Euro geringer aus. Auch beim Belastungsausgleich Harz IV waren Mindererträge (-2,80 Mio.
Euro) zu verzeichnen, welche allerdings im Zusammenhang mit geringeren Aufwendungen in
diesem Bereich gesehen werden müssen.
Keine erwähnenswerten Veränderungen waren 2017 bei den anderen Zuweisungen und all-
gemeinen Umlagen zu verzeichnen.
217
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 126
3 Sonstige Transfererträge 2017
Euro
2016
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 2.942.156,94 2.800.899,26
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 2.650.337,76 2.776.159,18
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 368.177,52 335.741,56
Summe 5.960.672,22 5.912.800,00
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt,
Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge 2017 bewegen sich in etwa auf Vorjahresni-
veau (+48 TEuro).
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2017
Euro
2016
Euro
Verwaltungsgebühren 19.924.570,23 19.703.831,43
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 22.124.837,55 19.872.258,34
Bestattungsgebühren 3.007.704,17 2.752.285,46
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 4.781.478,18 5.584.543,59
Eintrittsgelder 9.947.712,48 9.462.902,43
Sonstige Benutzungsgebühren 8.652.893,92 7.424.059,38
Summe 68.439.196,53 64.799.880,63
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd.
3,64 Mio. Euro. Diese Steigerung beruht insbesondere auf Mehrerträge n bei den Gebühren
für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie höheren sonstigen Benutzungsgebühren. Bis auf die
Wohn- und Verpflegungsgebühren, bei denen ein Rückgang von rd. 803 TEuro zu verzeichnen
war, erfolgte bei den weiteren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ein moderater Anstieg
der Erträge.
Ursache für den Anstieg bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzungen (+2,25 Mio.
Euro) waren insbesondere höhere Beiträge für Kinderbetreuung, vor allem Gebühren für Kin-
derhorte (+0,76 Mio. Euro). Daneben sind auch noch um 0,73 Mio. Euro gestiegene Erträge
bei der Friedhofsverwaltung erwähnenswert.
Im Gegensatz dazu ergaben sich bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-803 TEuro) Er-
tragsrückgänge. Verantwortlich für diesen Ertragsrückgang war insbesondere der Rückgang
der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Da die Aufwendungen für
Asylbewerber vollständig erstattet werden, stehen diesen Mindererträgen auch entsprechende
Minderaufwendungen gegenüber.
Ursache für den moderaten Anstieg der Eintrittsgelder waren insbesondere höhere Erträge
beim Tiergarten. So konnte mit rund 1,1 Mio. Besuchern das drittbeste Ergebnis in der Ge-
schichte erzielt werden, was im Vergleich zum Vorjahr einen Besucheranstieg von 4,4 % ent-
spricht. Die höheren Erträge bei den sonstigen Benutzungsgebühren sind weitgehend auf die
erstmals erhobenen Elternentgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten von rd. 1,06 Mio.
Euro zurückzuführen.
218
Seite 56 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
5 Auflösung von Sonderposten 2017
Euro
2016
Euro
Zuwendungen 43.917.904,57 41.418.616,78
Beiträge 5.407.808,77 5.357.795,82
Kostenerstattungen 1.778.197,76 1.837.301,60
sonstige Sonderposten 295.356,00 403.239,00
Summe 51.399.267,10 49.016.953,20
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An-
lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden
Investitionen.
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2017
Euro
2016
Euro
Erträge aus Verkauf 7.096.697,56 6.689.171,75
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 20.972.505,33 21.786.440,20
Werbeerträge 1.562.894,10 1.574.063,48
Ersatzleistungen 3.366.349,18 2.873.021,68
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 1.888.203,67 1.671.083,24
Teilnehmerbeiträge 5.564.037,59 5.289.113,60
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.097.655,16 4.060.824,61
Summe 44.548.342,59 43.943.718,56
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten moderat
angestiegen (+605 TEuro). Bis auf die Werbeerträge sowie die Miet -/Pachterträge inkl. Erb-
bauzinsen trugen alle Positionen zu diesem Anstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte
bei.
Der Ertragsrückgang bei den Miet- und Pachterträgen inkl. Erbbauzinsen resultiert insbeson-
dere aus geringeren Miet- und Pachterträgen aus der Immobilienverwaltung (-1,07 Mio. Euro).
Bei den Werbeerträgen war erneut ein Rückgang (-71 TEuro) zu verzeichnen. Nachdem schon
seit Jahren sinkende Werbeerträge festgestellt werden, wurde im Vorjahr explizit auf diesen
Trend hingewiesen. Die Bemühungen diesen Trend zu stoppen waren allerdings bislang nicht
erfolgreich.
Die Erträge aus Verkauf trugen mit rund 407 TEuro zum Ertragsanstieg der privatrechtlichen
Leistungsentgelte bei. Maßgeblichen Anteil hieran hatten entsprechende Mehreinnahmen bei
der Friedhofsverwaltung. Die höheren Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen resul-
tieren aus dem Silvestival 2017. Da dieses nur alle 2 Jahre stattfindet, sind unter dieser Posi-
tion Schwankungen im Bereich von ca. 140 TEuro üblich.
219
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 126
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2017
Euro
2016
Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 41.788.511,65 40.259.687,26
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 14.623.124,05 14.182.453,61
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 66.308.266,90 47.776.661,90
o sonstige 652.445,75 597.903,14
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 86.698.385,90 130.156.279,34
o Kinderbetreuung 3.977.600,00 4.009.300,00
o sonstige 8.190.862,67 4.617.112,06
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 14.635.596,94 14.665.978,53
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 28.931.152,92 18.987.292,17
Kostenersatz für Jobcenter 9.707.236,72 9.537.763,68
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 695.609,67 757.740,54
o Klinikum 6.664.567,07 6.465.569,28
o Eigenbetriebe (SUN, ASN, NüSt, FSN, NüBad, SÖR) 5.404.792,39 6.186.139,05
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.127.922,00 9.127.929,00
o Sonderrechnungen 2.662.571,05 3.272.907,01
o Staatstheater Nürnberg 711.109,15 789.421,12
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 46.434.732,63 26.615.265,71
Summe 347.214.487,46 338.005.403,40
Der Anstieg bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von rd. 9,21 Mio.
Euro ist insbesondere auf höhere Erstattungen des Bundes im Bereich der Kosten der Unter-
kunft (SGB II), Erstattungen von Sozialleistungen durch den Bezirk sowie gestiegene andere
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen zurückzuführen. Dem gegenüber stehen
geringere Erträge aus Erstattungen von Sozialleistungen für Asylbewerber durch das Land (-
43,46 Mio. Euro).
Der Anstieg der Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft (SGB II) i. H. v. rund
18,53 Mio. Euro resultiert insbesondere aus dem Umstand, dass der Bund 2017 eine sechs-
prozentige Zusatzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten von anerkannten Ge-
flüchteten übernimmt.
Die Erstattungen des Landes sind insgesamt um ca. 39,92 Mio. Euro zurückgegangen. Ursa-
che für diese Mindereinnahmen war ein Rückgang der Anzahl der Leistungsbezieher nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da Aufwendungen für diesen Personenkreis vollständig
erstattet werden, sanken die Erträge aus der Kostenerstattung für Asylbewerber entspre-
chend. Die Mehrerträge bei den sonstigen Erstattungen vom Land beruhen insbesondere auf
periodenfremden Erträgen von 1,50 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um Personalkostener-
stattungen der Jahre 2014 bis 2016 für die städtische/staatliche Wirtschaftsschule.
220
Seite 58 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Die Erstattungen vom Bezirk ergaben im Vergleich zum Vorjahr Mehrerträge von 9,94 Mio.
Euro, was insbesondere auf weiter steigende Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen ist. Bei den anderen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich ebenfalls nennenswerte Ertragszu-
wächse von rund 19,82 Mio. Euro. Hauptursache für diesen Anst ieg waren Gebührenerstat-
tungen für anerkannte Flüchtlinge , die noch in Sammelunterkünften untergebracht sind
(+19,88 Mio. Euro).
8 Sonstige ordentliche Erträge 2017
Euro
2016
Euro
Konzessionsabgabe 38.922.908,28 36.660.077,37
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 13.779.621,35 5.862.008,34
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel-
lungen 16.847.569,62 9.273.693,24
Aktivierte Bauzeitzinsen 83.181,89 851.017,00
andere sonstige ordentliche Erträge 12.142.122,62 11.356.468,11
Umsatzsteuerkorrektur ILV -2.013,84 3.223,89
Summe 81.773.389,92 64.006.487,95
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 17,77 Mio. Euro angestiegen. Die höheren
Erträge resultieren insbesondere aus Mehrerträgen aus dem Abgang von Vermögensgegen -
ständen (+7,92 Mio. Euro), welche insbesondere auf Ertragsmehrungen aus Grundstücksver-
käufen (+8,24 Mio. Euro) beruhen. Maßgeblichen Einfluss hatte hier der Verkauf des soge-
nannten „Tafelgeländes“.
Außerdem konnten die Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen um ca.
7,57 Mio. Euro gesteigert werden, was größtenteils auf die Auflösung einer Rückstellung für
Verluste des Eigenbetriebs SÖR (5,43 Mio. Euro) zurückzuführen war. Außerdem war noch
ein Anstieg der erhaltenen Konzessionsabgaben um rd. 2,26 Mio. Euro festzustellen.
9 Aktivierte Eigenleistungen 2017
Euro
2016
Euro
Aktivierte Eigenleistungen 5.131.954,24 4.541.903,22
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem
Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
10 Bestandsveränderungen 2017
Euro
2016
Euro
Bestandsveränderungen 28.446,99 12.417,35
Der Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf
Warenmehrungen in den Beständen der städtischen Läger bei den Museen. Die Höhe der
erzielten Erträge bewegt sich weiterhin im üblichen Schwankungsbereich.
221
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 126
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver-
sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 74,6 % der ge-
samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 94,64 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere
die weiter ansteigenden Personal - und Versorgungsaufwendungen (+36,56 Mio. Euro). Die
sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhten sich um ca. 41,82 Mio. Euro. Bei den Trans-
feraufwendungen konnte der Anstieg gestoppt werde n, diese bewegen sich in etwa auf Vor-
jahresniveau.
11 Personalaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Personalaufwendungen 514.042.020,13 479.121.569,76
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalaufwendungen um rd. 34,92 Mio. Euro auf nun-
mehr 514,04 Mio. Euro angestiegen. Ursache hierfür waren insbesondere die Besoldungser-
höhung zum 01.01.2017 um 2,0 % sowie die Tariferhöhung von 2,35 % zum 01.02.2017.
12 Versorgungsaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 91.766.102,29
Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,64 Mio. Euro ist insbesondere auf höhere
Zuführungen zu Pensionsrückrückstellungen (+5,45 Mio. Euro) zurückzuführen.
31,16%
12,76%
5,79%
43,43%
6,86%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
OrdentlichelAufwendungen
222
Seite 60 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Stellen
Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK
2017 30.06.2017 30.06.2016
Kämmereihaushalt
Beamte 2.633,67 2.567,10 2.786,12
Tarifbeschäftigte 4.624,02 4.509,74 5.064,37
Lohnbeschäftigte 0 7,76 10,80
Stellen insgesamt 7.257,69 7.084,60 7.861,29
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Beamte 18,44 18,51 18,65
Tarifbeschäftigte 350,00 343,21 380,77
Stellen insgesamt 368,44 361,72 399,42
NürnbergStift
Beamte 7,39 6,39 7,26
Tarifbeschäftigte 404,88 439,58 460,11
Lohnbeschäftigte 0 2,00 2,00
Stellen insgesamt 412,27 445,97 469,37
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
Beamte 10,45 9,51 13,00
Tarifbeschäftigte 404,17 395,20 426,91
Stellen insgesamt 414,62 404,71 439,91
NürnbergBad
Beamte 2,00 2,00 2,00
Tarifbeschäftigte 74,34 75,81 82,69
Stellen insgesamt 76,34 77,81 84,69
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
Beamte 67,14 59,61 70,76
Tarifbeschäftigte 840,85 834,73 874,90
Stellen insgesamt 907,99 894,34 945,66
Klinikum
Beamte 33,36 35,71 37,52
Staatstheater
Beamte 5,00 4,80 5,00
Gesamtsumme 9.475,71 9.309,66 10.242,86
Im Zeitraum vom 30.06.2016 bis 30.06.2017 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll-
kraftstellen (VK) um 166,05 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2017 weist inkl. der dem Klinikum
und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 10.242,86 VK aus und hat sich damit
im Vergleich zum Vorjahr um 197,97 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren, neben dem
weiteren Ausbau der Kinderbetreuung (+59,78 VK), insbesondere Stellenschaffungen im Ein-
wohnermeldeamt (+15,00 VK) , beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
(+18,01 VK) sowie beim Jobcenter Nürnberg (+12,00 VK).
223
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 126
Personalausgaben im bayernweiten Vergleich8 2017
Euro
2016
Euro
Stadt je Einwohner 1.113 1.084
LD je Einwohner 1.213 1.170
Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personal-
ausgaben je Einwohner auch 2017 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Wäh-
rend sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personal-
ausgaben je Einwohner um rd. 3,68 % erhöhten, lag die Steigerungsrate der städtischen Per-
sonalausgaben lediglich bei 2,68 %. Der Anstieg der Personalkosten war neben der Besol-
dungs- und Tariferhöhung (+2,0%/+2,35%) insbesondere auf bayernweit notwendige Stellen-
schaffungen im Zuge des Bevölkerungszuwachses zurückzuführen.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017
Euro
2016
Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 6.360.459,94 8.921.743,16
Energie, Wasser, Abwasser 20.389.999,90 20.568.817,34
Gebäudeunterhalt 34.818.945,77 32.687.544,07
Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.596.949,76 3.460.270,08
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 28.594.069,92 27.878.437,77
Zuführung zu Rückstellungen 14.259.048,76 14.492.845,50
Schulische Aufwendungen 16.509.091,19 15.391.426,13
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5.673.191,60 5.656.499,37
Kostenerstattungen 117.491.719,01 112.106.055,25
Summe 248.693.475,85 241.163.638,67
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 7,53 Mio.
Euro (+3,1 %) auf 248,69 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren der
Anstieg der Kostenerstattungen um rund 5,39 Mio. Euro, Mehraufwendungen für den Gebäu-
deunterhalt (+2,13 Mio. Euro ) sowie höhere Aufwendungen für den Unterhalt unbebauter
Grundstücke (+1,14 Mio. Euro).
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+5,39 Mio. Euro) beruht insbesondere
auf rund 2,93 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR für den Unterhalt von Infrastrukturein-
richtungen sowie im Bereich der Berufsintegrationsklassen, wo aufgrund einer höheren Anzahl
von Berufsintegrationsjahresklassen die Aufwendungen entsprechend anstiegen.
Ursache für die um rund 2,13 Mio. Euro angestiegenen Aufwendungen für den Gebäudeun-
terhalt waren insbesondere höhere konsumtive Bestandteile von MIP-Maßnahmen sowie hö-
here Aufwendungen im Zuge der Modernisierung von Gebäudetechnik.
8 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner gemäß Ver-
öffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
224
Seite 62 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Im Gegensatz dazu war bei den Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf ein
Rückgang von ca. 2,56 Mio. Euro feststellbar. Ursache hierfür war insbesondere, dass die
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zum einen aufgrund gerin-
gerer Fallzahlen zurückgegangen sind und außerdem im Be richtsjahr die Aufwendungen für
den Betrieb der Notunterkunft in der Tillystraße als „Mietnebenkosten“ sowie unter den „sons-
tigen Aufwendungen“ ausgewiesen wurden.
14 Planmäßige Abschreibungen 2017
Euro
2016
Euro
Forderungen 1.907.646,49 2.628.217,72
Immaterielle Vermögensgegenstände 13.875.821,15 12.811.375,14
Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 22.911.386,52 21.692.844,00
Infrastrukturvermögen 50.293.666,79 48.227.064,67
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.907.951,13 4.255.749,30
Fahrzeuge 2.045.276,37 2.073.369,55
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.204.713,36 6.416.635,84
Geringwertige Wirtschaftsgüter 5.165.764,51 4.819.486,55
Wertpapiere und Finanzanlagen 4.639.279,46 880.590,11
Summe 112.951.505,78 103.815.432,88
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,14 Mio. Euro
angestiegen. Maßgeblichen Anteil daran haben die Abschreibungen auf Wertpapiere und Fi-
nanzanlagen (+3,76 Mio. Euro). Daneben sind in Folge des hohen Investitionsniveaus die Ab-
schreibungen auf das Infrastrukturvermögen (+2,12 Mio. Euro) angestiegen. Den größten An-
teil daran hatten im Berichtsjahr die Abschreibungen auf das U -Bahn-Infrastrukturvermögen
mit 31,60 Mio. Euro.
Während im Vorjahr bei den Abschreibungen auf Wertpapiere lediglich eine Wertkorrektur bei
NürnbergStift durchzuführen war, musste im Berichtsjahr zusätzlich beim Klinikum , aufgrund
früherer Verluste, eine Wertkorrektur von 3,91 Mio. Euro vorgenommen werden.
15 Transferaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 136.547.950,30 130.995.595,12
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 19.168.396,00 18.768.396,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 9.943.606,71 21.311.372,95
Krankenhausumlage 10.510.259,00 10.085.982,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 138.058.934,55 126.635.845,00
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB
XII)
57.119.240,51 55.197.288,07
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 5.339.724,96 5.128.784,88
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 8.569.250,71
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 14.344.116,24 11.760.620,26
Asylbewerberleistungen 93.100.570,53 129.803.586,24
Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 5.304.333,70
225
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 126
15 Transferaufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Jugendhilfe 84.316.561,36 77.161.297,62
Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) 36.370.288,83 33.946.017,10
Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) 34.811.562,17 32.976.130,90
Bezirksumlage 166.767.342,13 159.322.887,23
Zuführung verschiedene Rückstellungen 4.014.235,98 3.826.731,18
sonstige Transferleistungen 23.181.603,84 21.516.882,70
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -280.000,00 -5.371.442,86
Summe 846.562.754,44 846.939.558,80
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Transferaufwendungen mit rd. 846,56 Mio. Euro
nahezu unverändert. Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Grundsicherung
für Arbeitssuchende (+11,42 Mio. Euro), den Jugendhilfeleistungen (+7,15 Mio. Euro) sowie
den Zuschüssen an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+5,55 Mio. Euro). Kompensiert wur-
den diese Mehraufwendungen insbesondere durch geringere Zuschüsse an kommunale Son-
derrechnungen und Minderaufwendungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen ist insbesondere auf
den anhaltenden Ausbau der Kinderbetreuung zurückzuführen. So sind die Zuschüsse für
Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Vergleich zum Vorjahr um rund 24,10 Mio.
Euro angestieg en. Im Gegensatz dazu ergab sich bei den Zuschüsse n an die kommunale n
Sonderrechnungen ein deutlich er Rückgang ( -11,37 Mio. Euro ) auf nunmehr 9,94 Mio.
Euro. Diese Minderaufwendungen sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass im Be-
richtsjahr weder eine weitere Bareinlage für den Flughafen erforderlich war, noch Verlust-
ausgleiche für die Eigenbetriebe NüBad und FSN erfolgten .
Maßgeblich verantwortlich für die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende (SGB II) um rund 11,42 Mio. Euro waren steigende Unterkunftskosten für anerkannte
Asylbewerber. Da für diesen Personenkreis nur im begrenzten Umfang geeigneter Wohnraum
zur Verfügung steht, sind zahlreiche Asylberechtigte weiterhin als sogenannte „Fehlbeleger“
in den Asylbewerberunterkünften untergebracht. Für diesen Personenkreis müssen deshalb
die festgelegten Unterbringungssätze im Rahmen der SGB II Leistungen übernommen wer-
den.
Während die Aufwendungen für die Hilfe zur Gesundheit aufgrund der allgemein steigenden
Lebenserwartung und dem F ortschritt in der Medizin weiter angestiegen sind (+2,58 Mio.
Euro), war bei der Hilfe zur Pflege ein Rückgang der Aufwendungen um rd. 1,37 Mio. Euro zu
verzeichnen. Ausschlaggebend für diesen Rückgang war maßgeblich das sogenannte
Pflegestärkungsgesetz II I. Demnach erhalten ab 01.01.2017 insbesondere Personen mit
demenziellen Erkrankungen, die im Rahmen der alten Regelungen keinen Anspruch auf eine
Pflegestufe hatten und durch die Städte im Rahmen der sogenannten Pflegestufe „0“ versorgt
wurden, nunmehr einen Pflegegrad und sind damit nach dem SGB XI leistungsberechtigt.
Nach einigen Jahren eines hohen Anstiegs sind die Aufwendungen für Asylbewerber im Be-
richtsjahr erstmals wieder gesunken (-36,70 Mio. Euro ). Dies ist insbesondere darin begrün-
det, dass die Asylanträge einer Vielzahl der im Vorjahr Leistungsberechtigten zwischenzeitlich
bearbeitet wurden. Da die Aufwendungen für Asylbewerber v om Freistaat Bayern erstattet
226
Seite 64 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
werden, stehen diesen Minderaufwendungen jedoch auch Mindererträge gegenüber, so dass
sich hierdurch keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergaben.
Jugendhilfe 2017
Euro
2016
Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 17.047.973,79 15.704.226,96
Leistungen in Einrichtungen 67.268.587,57 61.457.070,66
Summe 84.316.561,36 77.161.297,62
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 7,15 Mio. Euro
weiter angestiegen. Dabei ergab sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von
Einrichtungen ein Mehraufwand von 1,34 Mio. Euro (+8,5%), die Leistungen in Einrichtungen
erhöhten sich um rund 5,81 Mio. Euro .
Der Anstieg der Leistungen außerhalb von Einrichtungen ist neben der allgemeinen Kosten-
steigerung auf höhere Fallzahlen zurückzuführen. Maßgeblich für den Anstieg der Leistungen
in Einrichtungen um rund 9,5 % waren vor allem höhere Aufwendungen für die Übernahme
von Gebühren für Krippen, Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte. Verursacht wurden
diese, da ab dem Berichtsjahr unter dieser Position Leistungen für Personen mit Anspruch auf
SGB II Anspruch ausgewiesen werden, welche im Vorjahr noch im Rahmen der flankierenden
Maßnahmen im SGB II Bereich gebucht wurden.
Aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer sind auch die Gewerbesteuerumlagen an-
gestiegen (+4,26 Mio. Euro). Daneben führte eine um 7,44 Mio. Euro erhöhte Bezirksumlage
zu höheren Transferaufwendungen.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2017
Euro
2016
Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 55.815.375,43 44.197.728,85
Geschäftsaufwendungen 29.587.948,83 29.035.314,82
Aufwendungen für Beiträge 7.134.113,64 6.917.059,53
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö-
gensgegenständen und Sachanlagen
4.020.405,36 2.036.835,46
Verluste aus Finanzanlagen 46.137,05 12.116,34
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen -784.854,17 2.289.856,86
Betriebliche Steueraufwendungen 729.090,77 748.706,60
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 801.601,74 747.384,85
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 36.334.510,95 5.907.707,97
Summe 133.684.329,60 91.892.711,28
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 41,79 Mio. Euro
angestiegen. Ausschlaggebend für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um
30,43 Mio. Euro erhöhte andere sonstige Aufwendungen. Daneben stiegen die Aufwendungen
für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+1 1,62 Mio. Euro) sowie der Aufwand
aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen (+1,98 Mio.
Euro) an. Ein Rückgang war dagegen be i den Einzel - und Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen (-3,07 Mio. Euro) zu verzeichnen.
227
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 126
Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen
waren insbesondere die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+29,08 Mio. Euro)
verantwortlich. Diese Mehraufwendungen beruhen vor allem auf eine drohende Gewerbesteu-
errückzahlung (16,60 Mio. Euro) sowie ausstehende Rechnungen für Beihilfe, Erstattungen an
die VAG und überlaufende Zeitguthaben von Beschäftigten.
Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um
11,62 Mio. Euro war maßgeblich auf höhere Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die
Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften
(+8,85 Mio. Euro) zurückzuführen. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen kann hier
für das Folgejahr mit einem leichten Rückgang der Aufwendungen gerechnet werden. So be-
tragen diese für 2018 (Buchungsstand: 06.02.2019) 23,60 Mio. Euro, was einen Rückgang
von rund 3,52 Mio. Euro bedeuten würde.
Auch beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sach-
anlagen waren Mehraufwendungen (+1,98 Mio. Euro) festzustellen. Verantwortlich hierfür wa-
ren vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abgang bebauter Grundstücke
(+2,88 Mio. Euro), welche auf dem Neubau einer Grundschule und eines Kinderhortes beru-
hen.
Bei Einzel - und Pauschalwertberichtigungen waren dagegen Minderaufwendungen von
3,07 Mio. Euro festzustellen.
1.3.3.3 Finanzergebnis
Finanzergebnis 2017
Euro
2016
Euro
Zinserträge 1.251.399,24 1.300.485,77
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 17.767.770,27 5.897.613,18
Gewinnanteile aus Beteiligungen 5.110.316,03 5.759.615,53
Sonstige Finanzerträge 165.857,92 1.142.184,38
17 Finanzerträge 24.295.343,46 14.099.898,86
Zinsaufwendungen 28.727.438,42 30.559.338,63
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 174.766,40 259.470,03
Zinsaufwand für Kassenkredite -24.432,73 14.470,34
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 22.245.668,00 10.733.020,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.566,60 233.092,54
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.144.006,69 41.799.391,54
Finanzergebnis -26.848.663,23 -27.699.492,68
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen
ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan-
zergebnis um 0,85 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 10,20 Mio. Eur o
auf rd. 24,30 Mio. Euro angestiegen sind, stiegen die Zinsen und ähnliche Aufwendungen
um 9,35 Mio. Euro.
Ursache für die weiter gestiegenen Finanzerträge sind ausschließlich höhere Erträge aus der
Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (+11,87 Mio. Euro). Bei den weiteren Finan-
zerträgen waren jeweils Rückgänge festzustellen. Die sonstigen Finanzerträge bewegen sich,
trotz des enormen Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr, im langjährigen Durchschnitt. Der
228
Seite 66 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
diesjährige Ertragsrückgang beruht dabei auf einen im Vorjahr zu berücksichtigenden Einzel-
fall, welcher zur Festsetzung von Aussetzungszinsen i. H. v. 0,85 Mio. Euro führte.
Obwohl insbesondere bei den Zinsaufwendungen ein erneuter Rückgang von 1,83 Mio. Euro
festzustellen war, sind die Zinsen und ähnli che Aufwendungen insgesamt um rund 9,35 Mio.
Euro auf nunmehr 51,14 Mio. Euro angestiegen. Urs ächlich hierfür waren die um rd.
11,51 Mio. Euro höheren Zinsaufwendungen für Gewerbesteuererstattungen. Erwähnenswert
ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zinsen die Aufnahme von Kassenkrediten zu ei-
nem Zinsertrag von rd. 24 TEuro führte.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
Außerordentliches Jahresergebnis 2017
Euro
2016
Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 474.141,02 247.948,77
periodenfremde Erträge 3.216.312,20 5.202.259,14
19 außerordentliche Erträge 3.690.453,22 5.450.207,91
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 191.595,14 108.178,74
periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 1.631.422,23
20 außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 1.739.600,97
außerordentliches Jahresergebnis 2.091.957,26 3.710.606,94
Die außerordentlichen Erträge sind im Vergleich zu 2016 um rd. 1,76 Mio. Euro zurückgegan-
gen. Dies ist insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen, welche
durch fehlende Verwaltungskostenerstattungen für Vorjahre (im Vorjahr 2,09 Mio. Euro) be-
dingt waren.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein leichter Rückgang von 141 TEuro zu ver-
zeichnen, was auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis-
teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch
für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk-
same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ-
tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der
KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren
Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus-
haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich
des Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal-
den für Ein - und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus-
haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre-
dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
229
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 126
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
Finanzrechnung 31.12.2017
TEuro
31.12.2016
TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +185.472 +66.354
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -74.313 -61.917
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -35.728 +35.691
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
+75.431 +40.128
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -2.543 +15.226
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
+72.888 +55.354
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +117.658 +62.304
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +190.546 +117.658
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 72,89 Mio. Euro auf 190,55 Mio.
Euro gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Wie auch im Vorjahr stieg der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Be-
richtsjahr nochmals um 119,12 Mio. Euro auf 18 5,47 Mio. Euro . Dieser Einzahlungsüber-
schuss resultiert aus einem Zuwachs der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um
161,58 Mio. Euro, dem eine Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
um 42,46 Mio. Euro entgegensteht. Auf Seiten der Einzahlungen sind die größten Zuwächse
bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (+68,39 Mio. Euro). Hier erhöhten sich die
Gewerbesteuerzahlungen um 29,09 Mio. Euro oder auch die Anteile an der Einkommensteuer
um 25,67 Mio. Euro sowie an der Umsatzsteuer um 13,69 Mio. Euro. Zudem erhöhten sich die
Schlüsselzuweisungen wie schon in den Vorjahren nochmals um 19,26 Mio. Euro. Des Wei-
teren stiegen die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte um 2,75 Mio. Euro (unter anderem
im Bereich der Jugendhilfe). Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen stiegen in
Summe um 36,85 Mio. Euro. Wie im Vorjahr sind hierbei hauptsächlich die Zunahmen bei den
Erstattungen vom Bund für Hartz IV (+18,48 Mio. Euro) sowie von den Eigenbetrieben der
Stadt Nü rnberg im Rahmen der Verwal tungskostenerstattungen (+14,15 Mio. Euro ) aus-
schlaggebend. Im Zusammenhang mit der Erstattung von Asylbewerberleistungen werden
Mehreinzahlungen vom sonstigen öffentlichen Bereich (u.a. Jobcenter Nürnberg) (+23,16 Mio.
Euro, hauptsächlich für Unterkunftskosten) jedoch durch entsprechende Mindereinzahlungen
vom Land (-23,09 Mio. Euro) weitgehend kompensiert. Bei den sonstigen Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit war im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder eine Erhöhung um
35,68 Mio. Euro festzustellen. Dieser Anstieg ist zum einen auf gestiegene Einzahlungen bei
den Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser (+17,61 Mio. Euro) zurückzu-
führen. Die in 2016 bei den Einzahlungen für Konzessionsabgaben fehlenden Posten für das
vierte Quartal 2016 (9,39 Mio. Euro) sind nun bei den entsprechenden Einzahlungen des Jah-
res 2017 enthalten. Zum anderen resultieren die höheren Einzahlungen aus laufender Verwal-
tungstätigkeit aus Mehre inzahlungen im Rahmen der Verzinsung von Nachforderungen,
hauptsächlich im Bereich der Gewerbesteuer gemäß § 233a EStG (Einkommensteuergesetz)
(+17,27 Mio. Euro). Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden wesent-
lich durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänge r beeinflusst. Der
Anstieg im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 16,54 Mio. Euro resultiert aus der Besoldungs-
erhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Zudem erhöhten sich die
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Summe um 4,43 Mio. Euro. Dies lag unter
anderem an den gestiegenen Allgemeinen Erstattungen an den Eigenbetrieb Servicebetrieb
230
Seite 68 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Öffentlicher Raum Nürnberg (+3,27 Mio. Euro). Eine weitere Zunahme ist wie in den Vorjahren
im Transferbereich zu finden (+5,61 Mio. Euro). Innerhalb dieses Finanzfonds gab es aller-
dings wieder teilweise große Veränderungen in 2017. So nahmen unter anderem d ie Zu-
schüsse an kommunale Sonderrechnungen hauptsächlich aufgrund geringerer Verlustausglei-
che für städtische Beteiligungen um 11,92 Mio. Euro ab. Die Zuschüsse für soziale oder ähn-
liche Einrichtungen hingegen erhöhten sich nochmals um 5,07 Mio. Euro. Dabei handelt es
sich wie in den Vorjahren größtenteils um Zahlungen von Personal - und Betriebskostenzu-
schüssen an freie Träger von KiTas. Die Asylbewerberleistungen reduzierten sich im Gegen-
satz zum Vorjahr nun wieder um 32,78 Mio. Euro. Die Auszahlungen im Rahmen der Abrech-
nung mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich Leistungen für Unterkunft und Heizung ge-
mäß § 22 Abs. 1 SGB II stiegen jedoch um 18,70 Mio. Euro an. Die Auszahlungen der Gewer-
besteuerumlage nahmen wie schon im Vorjahr nochmals um 17,97 Mio. Euro zu. Die Bezirks-
umlage stieg um 7,44 Mio. Euro. Neben den Transferauszahlungen verzeichneten auch die
sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 6,82 Mio.
Euro, der im Wesentlichen aus gestiegenen Mieten und Nebenkosten für Flüchtlingsunter-
künfte resultiert. Des Weiteren nahmen die Zinszahlungen im Rahmen von Gewerbesteuerer-
stattungen um 9,06 Mio. Euro zu.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich im Berichtsjahr von 61,92 Mio.
Euro um 12,40 Mio. Euro auf insgesamt 74,31 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit in Summe sogar um 777 TEuro ab. Die Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit stiegen im Gegensatz zum Vorjahr allerdings insgesamt um 11,62 Mio.
Euro. Dies lag zum einen an höheren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
(+7,67 Mio. Euro), was unter anderem aus dem Umlegungsverfahren für die Züricher Straße
(4,97 Mio. Euro) sowie aus dem Kauf von Grundstücken im Stadtteil Schniegling (3,55 Mio.
Euro) resultiert. Zum anderen erhöhten sich au ch die Auszahlungen für Baumaßnahmen in
Summe um 4,13 Mio. Euro. Hier wären die jeweiligen Leistungen für den Neubau der Feuer-
wache 1 (9,22 Mio. Euro) hervorzuheben. Für bewegliches Vermögen wurden in 2017 insge-
samt 1,58 Mio. Euro mehr ausgezahlt. Das lag zu einem bedeutenden Teil an neu beschaffter
Schulausstattung. Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen reduzierten sich um
2,37 Mio. Euro auf 22,28 Mio. Euro. Hierbei entfällt rund die Hälfte dieser Auszahlungen auf
Baukostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen. Rund 9,03 Mio. Euro der Investitionsför-
dermaßnahmen wurden für die Bautätigkeiten bei der Hochschule für Musik gewährt.
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Gegensatz zu den Vorjahren nun ein
Auszahlungsüberschuss zu verzeichnen, da mehr Kredite getilgt als aufgenommen wurden.
Dieser Auszahlungsüberschuss beträgt für das Jahr 2017 35,73 Mio. Euro (Vorjahr: Einzah-
lungsüberschuss 35,69 Mio. Euro).
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 201 7 auf
insgesamt -2,54 Mio. Euro. Darin sind Ein- und Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von
Kassenkrediten (jeweils 54,93 Mio. Euro ) sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise
durchlaufende Posten (jeweils rund 4,1 Mrd. Euro) enthalten. Letztgenannte Posten werden
auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung verteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2017 war festzustel-
len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber-
schuss von 185,47 Mio. Euro um 122,38 Mio. Euro über dem Planwert blieb. Dies lag haupt-
sächlich an höher als erwartet ausgefallenen Steuern (+40,23 Mio. Euro ), Zuwendungen
(+13,44 Mio. Euro), Kostenerstattungen (+18,80 Mio. Euro) sowie um 20,33 Mio. Euro höher
ausgefallenen sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um 23,54 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier wa-
ren unter anderem die Transferauszahlungen ( -17,86 Mio. Euro) und die sonstigen Auszah-
lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ( -11,08 Mio. Euro) niedriger als geplant. Auch im
231
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 126
Rahmen der Investitionstätigkeit kam es zu einer bedeutsamen Abweichung zwischen Plan -
und Ist -Werten. Beim Saldo aus Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss um
53,50 Mio. Euro unter dem Plan-Wert. Das lag hauptsächlich daran, dass die Auszahlungen
für Baumaßnahmen um 41,28 Mio. Euro sowie die Auszahlungen für Investitionsförderungs-
maßnahmen um 10,07 Mio. Euro unter dem Ansatz blieben.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen - und Steueramt gemeldet wurde,
und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan-
den. Für das Jahr 2017 beträgt diese knapp 20 TEuro. Darüber hinaus mussten im Gegensatz
zu den Vorjahren nun keine weiteren Abweichungen in der Finanzrechnung mehr festgestellt
werden.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen
des Jahresabschlusses des Jahres 2017 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Ge-
schäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der
Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositi-
onsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war fe stzustellen, dass die einzelnen
Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanz-
positionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnun-
gen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres
2017 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den
gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 190,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht
zu sehen ist.
Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2017
Euro
31.12.2016
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -26.624.664,37 -62.794.783,23
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister -145.015.503,68 -183.646.353,51
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -119.085.508,87 -282.079.563,73
Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat
I)
7.103.330,49 601.181.017,42
Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) -2.900.610,35 69.601.599,85
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III)
-11.649.097,82 -24.023.799,85
Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) -60.280.788,97 -90.458.002,03
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V)
-355.864.170,63 -483.674.613,93
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -39.496.949,95 -80.037.779,84
Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) -13.868.624,30 -28.873.360,20
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 958.228.325,85 682.463.875,23
Gesamt 190.545.737,40 117.658.236,18
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer-
auszahlungen mit 543,85 Mio. Euro (Vorjahr: 554,13 Mio. Euro ) wieder die maßgebliche
Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in
Höhe von 946,47 Mio. Euro (Vorjahr: 878,09 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun-
gen aus Zuwendungen (61 % von 470,41 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemei-
nes/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 276,77 Mio.
Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
232
Seite 70 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Durch die Haushaltssatzung 2017 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun-
gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 410.731.000 Euro fest-
gesetzt. Die Regierung von Mittelfranken bestimmte in ihrem Genehmigungsbescheid, dass
die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden
dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn,
die Sc hulen und Kindertagesstätten, sowie für den kreuzungsfreien Ausbau des Franken-
schnellweges (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
605.725.000 Euro bzw. 317.128.000 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
173.043.693 Euro (=28,6 %) bzw. 93.187.654 Euro (=29,4 %) – ohne o.g. genehmigte
Ausnahmen –
freigegeben.
Im Vorjahr wurden 6,0 % des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 17.11.2016, die VE – ohne die genehmigten
Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Auflage der
Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze
wurden 24,9 % freigegeben.
233
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 126
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg-
schaften, und zwar nach Anzahl und Bürgschaftssummen:
HJ
Stand 31.12.2017
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Anzahl
Verpflichtungsbe-
trag
Mio. Euro Mio. Euro
2000 49 247,618 273,967
2001 59 290,661 304,819
2002 62 339,414 354,806
2003 76 395,790 410,617
2004 81 387,934 412,229
2005 85 412,869 459,197
2006 77 233,574 266,723
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
Wie bereits im Jahr 2016 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen
einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann bei der VAG.
Auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg entfallen rd. 65 % der ursprünglich verbürgten Ge-
samtbeträge.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti-
onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan-
den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft
erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des
Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet-
verhältnissen nicht immer gemeldet bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt musste hier im
Jahr 2017 aus fünf Einzelbürgschaften mit einem Gesamtbetrag von 3.543,97 Euro eintreten.
234
Seite 72 von 126 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Ansonsten wurde die Stadt Nürnberg im Jahr 2017 aus keinen weiteren Bürgschaftsverhält-
nissen in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushaltsreste 2017
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes 201 7 hätten auf Grund nicht ausge-
schöpfter Mittelansätze folgende Haushaltsreste gebildet werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 39.610.804 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,8 % /
sonstige konsumtive Aufwendungen 3,2 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 332.682.482 Euro
Durch dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters vom 15.08.2018 (K5- und I1-Teilbud-
gets) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 28.09.2018 (I2-Teilbudget) wurden nach-
folgend aufgeführte Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2018 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 31.750.796 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 96,7 % /
sonstige konsumtive Aufwendungen 3,3 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 319.846.008 Euro
Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge-
bildet werden.
Die Entscheidung zur Übertragung von Budgetresten liegt gemäß Budgethandbu ch (am
28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in Zuständigkeit des Ältestenrates und Finanz-
ausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2 -Budget (Investitionen für MIP -
Maßnahmen) nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die im Budgethandbuch
festgelegte Regelung nicht einschlägig wäre. Die Übertragung bzw. der Einzug von Resten
des I2-Teilbudgets (Investitionen für MIP-Maßnahmen) wurde daher durch o.g. Verfügung des
Stadtkämmerers vom 28.09.2018 genehmigt . In den Vorjahren wur de die Übertragung auch
solcher Mittelansätze noch gemäß Art. 37 Abs. 3 GO über dringliche Anordnung des Oberbür-
germeisters dem Stadtrat vorgelegt.
In den Regelungen der Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr 8.5) kommt nach
Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht eindeutig zum Ausdruck, dass Reste aus dem I2-
Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Das Rechnungsprüfungsamt sieht hier den Be-
darf einer deutlicheren Abgrenzung. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang gekärt werden,
ob der Stadtrat über den Einzug von nicht in Anspruch genommenen Mittelansätzen von im-
merhin rd. 12,7 Mio. Euro zu informieren wäre.
235
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 126
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der
Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
236
Seite 74 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
2 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
2.1 Vorbemerkungen
Im Prüfungsjahr 2017 wurde eine neue rechtsfä hige allgemeine Stiftung gegründet, welche
von der Stadt Nürnberg kommunal verwaltet wird. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen er-
folgte keine Neugründung.
Damit bestanden zum Jahresende 28 nichtrechtsfähige und 23 selbständige, rechtsfähige Stif-
tungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes ge-
führt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Findel- und Waisenhausstiftungen
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kost-Pocher`sche Stiftung
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Heinrich Gröschel Stiftung
Heinz und Inge Tschech Stiftung
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
Rudolf Volland Stiftung
Leo und Trude Denecke Stiftung
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
237
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 75 von 126
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2017 über ein Eigenkapital von insgesamt rd. 266 Mio. Euro
(Vorjahr rd. 260 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten 2017 Ausrich-
tungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca. 4,8 Mio. Euro erwirtschaftet werden.
Haushaltssatzung, Haushaltspläne
Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG ( Bayerisches Stiftungs-
gesetz) und in sinngemäßer A nwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2017 eigene Haus-
haltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaus-
haltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2016 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus-
haltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2017 der kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (Gruppe
A), die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielten, wurde die rechtsaufsi chtliche
Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 07.02.2017 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
2.2 Jahresabschlüsse 2017
Die Berichte des BKPV über die im Jahr 2018 durchgeführt e stiftungsrechtliche Prüfung der
Stiftungen der Kategorien B und C lagen dem Rechnungsprüfungsamt zum Zeitpunkt der ört-
lichen Prüfung noch nicht vor.
Die Prüfberichte des BKPV (vom 22.03.2018) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse
2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg bereits eingegan-
gen. In diesen Berichten wurden rein stiftungsspezifische Feststellungen des vorherigen Be-
richts (15.10.2010) als erledigt betrachtet und keine neuen Prüfungsfeststellungen (stiftungs-
spezifisch) getroffen. Vom BKPV getroffene Feststellungen zum gesamtstädtischen Jahresab-
schluss treffen auch auf die A -Stiftungen zu, da diese zwar über jeweils eigene Rechnungs-
kreis bilanziert, aber ansonsten nach den gleichen Grundsätzen wie der städti sche Gesamt-
haushalt geführt werden.
Hinsichtlich der unerledigten Feststellungen der örtlichen Prüfung der Vorjahre zu den Miet -
und Pachtverhältnissen wird auf die im Jahr 2018 durchgeführte Schwerpunktprüfung des
Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2018 zur externen Verwaltung städtischer Immobilien
verwiesen.
238
Seite 76 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Für die Stiftungen der Gruppe A erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse
2017 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungs-
prüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord-
nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise
und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu-
nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2017
Euro
Bilanzsumme zum
31.12.2016
Euro
Jahresergebnis
2017
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 44.580.637,84 481.437,88
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 4.117.065,24 103.488,02
Georg Matthias und Karoline
Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.426.896,32 1.328.011,08 55.505,81
Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 12.533.214,74 58.173,08
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 3.556.644,46 92.333,51
Johanna Sofie Wallner`sche Blin-
den- und Stipendienstiftung
190.720,63 190.816,64 1.554,83
Rudolf und Berta Mathes Wohltä-
tigkeitsstiftung
794.078,02 792.526,22 6.487,85
Summe 67.368.396,81 67.098.916,22 798.980,98
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
239
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 77 von 126
2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2017
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres-
abschlüsse der Stiftungen der Gruppe A ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresab-
schlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags-
lage der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden müsste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die
gemäß § 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung die-
ses berechneten Wertes kann der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichts-
jahr erwirtschaftet betrachtet werden. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so
wäre der Anfangsbestand des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland
indexiert und mit dem Jahresendbestand verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsaus-
gleich wäre ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Da bei
allen Stiftungen der Kapitalerhalt über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungs-
rücklage möglich war, musste diese Berechnung nicht durchgeführt werden.
Einzelfeststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen
des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Ebenso entsprachen die Daten der Bilanzen
den Werten der Saldenbilanzen, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden.
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschreibungen
Die in der Gewinn - und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö-
gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab-
gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den
im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt sowie durch externe Immobi-
lienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse
werden von den Immobilienverwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür
Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufg eführt werden. Die
Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen beim Liebenschaftsamt ein und
sind dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen. Die fachliche Prüfung der Abrechnung
wurde für das Geschäftsjahr 2017 durch das Liegenschaftsamt als Fachdienststelle zeitverzö-
gert vorgenommen. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde durch das Liegenschaftsamt der Ver-
merk vom 12.12.2018 mit der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der
Abrechnung des externen Verwalters übermittelt.
240
Seite 78 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
Hinsichtlich der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus den Vorjahren wurde in-
zwischen für das Bilanzjahr 2017 (Abrechnung des Mietjahres 2016) durch das Liegenschafts-
amt eine Datei erzeugt und an die Stiftungsverwaltung übermittelt. Diese Datei enthielt detail-
lierte Informationen über die aus den jeweiligen einzelnen Mietverhältnissen resultierenden
Erträge sowie Rückstände. Die entsprechenden Buchungen in die Finanzsoftware wurden von
der Stiftungsverwaltung abgeglichen.
Wertpapiere
Im Bereich der nichtrechtsfähigen Stiftungen entsprach das Verfahren zur Bewertung des
Wertpapierbestandes der für die A-Stiftungen praktizierten Vorgehensweise. Es wurden bei
den nichtrechtsfähigen Stiftungen vier Stiftungen als Stichprobe selektiert und bei diesen aus-
führlich und vollständig der ausgewiesene Wertpapierbestand geprüft. Bestandteil dieser Prü-
fung war die korrekte Aktivierung, Ermittlung des Ertrages bzw. Verlustes aus dem Abgang
von Finanzanlagen sowie die Abwertungen und Zuschreibungen. Außerdem wurde die Bildung
und Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Wertpapiere, welche über -pari erworben
wurden geprüft.
Überwiegend werden dieselben Finanzanlagen wie bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vor-
gehalten. Bei den untersuchten Stiftungen wurde der gesamte Wertpapierbestand geprüft und
keine Fehler festgestellt. Des Weiteren wurden in der von der Stiftungsverwaltung aus der
Wertpapierkartei generierten Aufstellung keine offensichtlichen Fehler festgestellt. Das Rech-
nungsprüfungsamt geht hier aus einem systembezogenen Ansatz davon aus, dass in den Bi-
lanzen 2017 der A-Stiftungen die korrekten Werte für den vorgehaltenen Wertpapierbestand
ausgewiesen werden.
Maßgebend für Finanzanlagen im Bereich der A-Stiftungen war bisher, dass diese gemäß Art.
20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag
erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von
Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht
ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016
sieht das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr die Rege-
lungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Mi-
nisterium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für nicht zu beanstanden,
wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden bei-
gemischt werden“.
Weiterhin sind in den Wertpapierdepots bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen
deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken Sparkassen etc.) enthalten. Andere
vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erscheinen au-
genscheinlich ausreichend sicher (z.B. Anleihe eines großen Sportartikelherstellers). Die Stif-
tungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzan-
lage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) dokumentiert.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst-
betriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt abgewi-
ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon-
tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo
muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü-
fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der
Stadt und den Stiftungen vor.
241
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 79 von 126
Die in der städtischen Buchhaltung per 31.12.2017 insgesamt aufgeführten Werte der liquiden
Mittel in Höhe von 2.593.927,14 Euro stimmten mit der Summe aller A-Stiftungen überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2017 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des
Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (7.623,87 Euro).
Stiftung
Liquide Mittel zum
31.12.2017
Euro
Liquide Mittel zum
31.12.2016
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung9 2.014.234,49 2.241.565,39
Findel- und Waisenhausstiftungen 78.244,99 101.142,74
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn-
materialienstiftung
164.012,12 111.187,69
Kost-Pocher`sche Stiftung 201.332,90 61.927,43
Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen-
dienstiftung
17.090,68 17.101,43
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08
Summe 2.601.551,01 2.666.589,79
Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu-
ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Alterna-
tive kurzfristige und sichere Anlagen der liquiden Mittel wären nicht wirtschaftlich möglich ge-
wesen (nur geringe Zinserträge bei hohem Verwaltungsaufwand).
Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Stiftungen
Für die Jahresabschlüsse 2017 wurde für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des
Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung
der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
WB Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen/ Abschreibungen GuV.
Für das Sachanlagevermögen der Stiftung ergaben sich Veränderungen bei den geringwerti-
gen Wirtschaftsgütern in Folge des Erwerbes von Büromöbeln.
Die Brandmeldezentrale der Mauthalle musste im Jahr 2017 wegen eines Defektes erneuert
werden. Um den Brandschutz wieder sicherzustellen war der Einbau einer neuen Anlage not-
wendig. Insgesamt muss der Brandschutz in der Mauthalle erweitert werden. Die alte Brand-
meldezentrale lies diese Erweiterung jedoch nicht zu, weshalb bei der nunmehr neu eingebau-
ten Brandmeldeanlage die notwendige K apazitätserhöhung berücksichtigt wurde. Die Stif-
tungsverwaltung vertrat hier die Auffassung, dass erst mit der Abnahme der Erweiterung auch
die Brandmeldezentrale als fertiggestellte Brandschutzanlage einzustellen wäre und solange
als „Anlage Bau“ zu bilanzieren wäre. Die Brandmeldezentrale ging bereits im Jahr 2017 mit
9 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbetrie-
bes in Höhe von 7.623,87 Euro und den liquiden Mitteln beim Kassen - und Steueramt in Höhe von
2.006.610,62 Euro zusammen.
242
Seite 80 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
den vorhandenen Installationen in Betrieb und wäre daher als fertiggestellt zu buchen gewe-
sen. Als in Betrieb gegangene Anlage wären bereits im Jahr 2017 entsprechende Abschrei-
bungen vorzunehmen gewesen. Die Abschreibung des Jahres 2017 ist entsprechend nachzu-
holen.
Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital
Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren zum 31.12. keine Kapitalerhaltungsrücklage aus.
Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Wie in vor-
herigen Prüfberichten ausgeführt, handelt es sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen
von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital
(Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittilgungen erhöhen demzufolge die Zu-
führungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den aktiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung
(Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellungen, welche b etragsmäßig anhand
der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage ermittelt werden, abgebaut bzw. soll in Zukunft durch diese Einstellungen auf-
gelöst werden.
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde 2017 ein Jahresgewinn in Höhe von 481.437,88 Euro ausgewiesen. Im Jahr 2016
war ein höheres Jahresergebnis von 584.174,93 Euro erzielt worden. Damit wurde das Jah-
resergebnis 2017 um 102.739,05 Euro niedriger ausgewiesen (ca. 17,6 %). Hierbei betrug der
Rückgang bei den Erträgen rd. 54,9 TEuro (ca. 1,8 %) und die Steigerung bei den Aufwen-
dungen rd. 47,9 TEuro (ca. 2,0 %).
Insgesamt wurde ein um rd. 288,2 TEuro besseres Ergebnis erzielt, als bei der Aufstellung
des Haushaltes ursprünglich prognostiziert. Die vorgelegte Ergebnisrechnung der Stiftungs-
verwaltung beinhaltet einen Zahlenvergleich zwischen Ist - und Planwerten des Jahres 2017,
welcher in Teilen fehlerhafte Differenzen ausweist.
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr werden nachfolgend kurz skizziert.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Miet - und Pachterträge aus der Bewirtschaftung der
Immobilien um rd. 114,1 TEuro gesteigert werden.
In Relation zum Vorjahr wurden rd.147,0 TEuro weniger an Erträgen aus dem Abgang von
Finanzanlagen erzielt. Bei den Zinserträgen ist hier festzustellen, dass der Rückgang an Zins-
erträgen von rd. 27,9 TEuro damit begründet werden kann, dass festverzinsliche Wertpapiere
fällig wurden und die freigewordenen Mittel nicht mehr zu den früheren günstigen Zinskonditi-
onen angelegt werden konnten.
Die Veränderungen des außerordentlichen Ergebnisses liegen um rd. 57,5 TEuro niedriger als
der Vorjahreswert.
Insgesamt wurden rd. 843,1 TEuro Aufwendungen für Ausrichtungen gebucht und damit rd.
19,9 TEuro weniger als im Vorjahr.
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalrücklage wur-
den die korrekten Daten aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berechnungen
hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 479.257,88 Euro ergeben.
243
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 81 von 126
Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern, als stiftungsspezifi-
scher Son derfall, zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig
wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19. 323,89 Euro erhöht.
Der aktive Bilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ reduzierte sich somit zum 31.12. 2017
von 1.775.745,49 Euro um 413.065,20 Euro auf 1.315.811,50 Euro. Insgesamt ist das Rech-
nungsprüfungsamt der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsv ermögens im Bilanzjahr
2017 als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (43.369,2 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (43.620,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (843,1 TEuro).
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi-
talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 591,9 TEuro absolut berechnet
(Vorjahr 580,3 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 43.620,4 TEuro einer
Rentabilität von rd. 1,4 % (Vorjahr. 1,8 %) entspricht. Dies entspricht (auch den Berechnungen
der Stiftungsverwaltung. Damit verschlechterte sich die Rentabilitä t der Stiftung um rd.
11,6 TEuro bzw. ca. 0,4 %-Punkte. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr
bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (2,0 %) nicht voll decken. Auch lag die
berechnete Rentabilität unter dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 183,2 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 168,5 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus-
richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus-
gereicht.
Findel- und Waisenhausstiftungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 110.430,48 Euro um
12.385,27 Euro auf 122.815,75 Euro.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage einen Betrag von 103.488,02 Euro.
Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage im Jahr auf 2017 resultierte aus der Überfüh-
rung in das Basiskapital in Höhe von 91.102,75 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der
Zuführung in Höhe von 103.488,02 Euro aus dem Jahresergebnis.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 4.139,1 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 4.063,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 206,6 TEuro).
244
Seite 82 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 282,6 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand von rd. 4.063,1 TEuro einer Rentabilität von rd. 7,0 % entspricht. In ihren Erläuterun-
gen führte die Stiftungsverwaltung eine Rentabilität von 6,83 % auf. Die Abweichung begrün-
det sich in geringen Rundungsdifferenzen.
Die im Vergleich zum Vorjahr festzustellende Verschlechterung der Rentabilität von 8,2 % auf
nunmehr 7,0 % war hauptsächlich auf die niedrigeren Miet- und Pachterträge (um rd.
4,6 TEuro), den höheren Verlusten aus dem Abgang von Finanzanlagen (um rd. 7,7 TEuro)
sowie dem niedrigeren Zinsergebnis (um rd. 4,2 TEuro) zurückzuführen.
Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität von 7,0 % (Rückgang 1,2 %-Punkte) ist die Leis-
tungsfähigkeit der Stiftung immer noch positiv zu bewerten. Im Vergleich zur erreichten Ren-
tabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungszeitraum bei ca. 1,5 % und die Steige-
rung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren aus zurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 26,5 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 18,8 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung verminderte sich von 55.242,41 Euro um
5.121,25 Euro auf 50.121,16 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 59.790,00 Euro (Erwerb von Anlagevermö-
gen) und der steuerlich höchstmöglichen Zuführung v on 54.668,75 Euro aus dem Jahreser-
gebnis.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 54.668,75 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah-
resergebnis in voller Höhe eingestellt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (rd. 1.307,0 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 1.266,9 TEuro), zuzüglich der Ausrichtungsmittel (110,8 TEuro). Für
die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapita lerhalt und zur Ausrichtung ver-
wendet werden) somit mit rd. 150,9 TEuro (Vorjahr 107,2 TEuro) absolut berechnet, was in
Relation zum Anfangsbestand von rd. 1.266,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 11,9 % (Vorjahr
8,7 %) entspricht. Die Rentabilität hat sich gegenüber dem Vorjahr somit um ca. 43,7 TEuro
(3,2%-Punkte) verbessert. Wesentlich waren hier im Vergleich zum Vorjahr die Steigerung der
Erträge aus Erbbauzinsen um rd. 55,9 TEuro.
245
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 83 von 126
Im Hinblick auf die ermittelte Renta bilität ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung positiv zu be-
werten. Im Vergleich zur erreichten Rentabilität lag der marktübliche Zinssatz im Betrachtungs-
zeitraum bei ca. 1,5 % und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes bei 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 56,9 TEuro vorhanden.
Hiervon wurden rd. 50,8 TEuro ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wur-
den in Höhe von rd. 110,8 TEuro gebildet. Die noch vorhandenen Mittel aus dem Jahr 2016 in
Höhe von 6.056,42 Euro wären im Jahr 2018 auszureichen.
Kost-Pocher`sche Stiftung
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 55.135,49 Euro um
22.526,37 Euro auf 77.661,86 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 22.677,73 Euro (Erwerb von Anlagevermö-
gen) und der o.g. vollen höchstm öglichen Zuführung von 45.204,10 Euro aus dem Jahreser-
gebnis.
Für das Jahr 2017 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 45.204,10 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jah-
resergebnis in voller Höhe eingestellt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2017 (12.531,1 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (12.461,6 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd.
82,6 TEuro.
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 152,1 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand des Eigenkapitals von rd. 12.461,6 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht.
Somit lag der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (7,8 %) um ca. 6,6 %-Punkte nied-
riger.
Zurückzuführen war der Rückgang der Rentabilität wesentlich darauf, dass im Vorjahr das
Ergebnis des V erkaufes eines stiftungseigenen Anwesens (171,8 TEuro) enthalten war und
Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen (rd. 10,6 TEuro) zu verzeichnen waren. Auch
konnten freigewordene Mittel nicht mehr mit der früher erreichbaren hohen Verzinsung ange-
legt werden, was zu einem Rückgang der Zinserträge (rd. 7,1 TEuro) führte.
Damit lag die ermittelte Rentabilität unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zins-
satz von ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
246
Seite 84 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel inne rhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 9,4 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 18,3 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
Fritz-Hintermayr Stiftung
Kapitalerhalt
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage von 33.418,03 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi-
talerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 42.469, 36 Euro um
29.069,87 Euro auf 71.539,23 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus
der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 4.348,16 Euro (Erwerb von Anlagevermögen)
und der o.g. höchstmöglichen Zuführung von 33.418,03 Euro.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2017 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12. 2017 (3.386,4 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (3.428,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 52,1 TEuro). Für die
Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt u nd zur Ausrichtung zu ve r-
wenden sind) somit mit rd. 10,2 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 3.428,3 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,3 % entspricht. Im
Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) sank die Rentabilität um ca. 2,5 %-Punkte.
Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren im Ver-
gleich zum Vorjahr um rd. 26,8 TEuro niedrigere Zinserträge, rd. 36,4 TEuro niedrigere Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um rd. 15,3 TEuro höhere Verluste aus Abgän-
gen an Finanzanlagen. Die nicht realisierten Kursverluste der Finanzanlagen werden bei End-
fälligkeit neutralisiert, da hier eine Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes erfolgt.
Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert,
lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von
ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 N r. 5 AO i.V.m. AEAO (zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung
vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 29,4 TEuro vorhanden.
Diese wurden v ollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 31,0 TEuro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrich-
tungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausge-
reicht.
247
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 85 von 126
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung Stiftung
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.554,83 Euro ermittelt. Dieser
Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2017 voll eingestellt
werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als erwirtschaftet bewertet werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 13 .091,50 Euro um 764,64 Euro
auf 13.856,14 Euro. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2017 resultierte aus der Überführung
in das Basiskapital in Höhe von 790,19 Euro (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. steu-
erlich höchstmöglichen Zuführung von 1.554,83 Euro.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (186,3 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe-
stand (185,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 1,2 TEuro).
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit rd. 2,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 185,2 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,2 % entspricht. Somit
verschlechterte sich der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (2,8 %) um ca. 1,6 %-
Punkte auf das Niveau des Jahres 2015. Wesentlich ursächlich für die im Vergleich zum Vor-
jahr geringere Rentabilität waren hauptsächlich um rd . 2,3 TEuro niedrigere Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, um 0,7 TEuro niedrigere Zinserträge sowie rd. 2,1 TEuro hö-
here Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen.
Wie auch die Stiftungsverwaltung selbst in den Ausführungen zum Jahresabschluss erläutert,
lag die Rentabilität deutlich unter dem im Betrachtungszeitraum marktüblichen Zinssatz von
ca. 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2016 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 1.246,36 Euro vorhan-
den. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden
in Höhe von rd. 453,31 Euro gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckaus-
richtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah aus-
gereicht.
248
Seite 86 von 126 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2017 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 6.415,33 Euro ermittelt. Dieser
Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage von 27.390,22 Euro um 15.767,24 Euro auf
33.805,55 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Eine Übertragung in
das Basiskapital auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2017 nicht
statt.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2017 (rd. 774,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangs-
bestand (rd. 770,7 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 13,1 TEuro.
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit rd. 17,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 770,7 TEuro, einer Rentabilität von rd. 2,2 % (Vorjahr 3,2 %)
entspricht. Im Wesentlichen resultierte diese Veränderung daraus, dass rd. 4,3 TEuro weniger
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erzielt wurden und rd. 2,3 TEuro höhere Auf-
wendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke anfielen. Auch schlugen um rd. 1,5 TEuro
höhere Erstattungen an die Stiftungsverwaltung zu Buche.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die aus den Vorperioden vorhandene Zweckausrichtungsrückstellung in Höhe von rd.
18,5 TEuro wurde vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe
von rd. 6,6 TEuro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der nicht
ausgereichte Betrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von ca. 5,1 TEuro war in o.g. durchgeführten
Ausrichtungen enthalten, so dass für die Jahre 2016 und 2017 von einer zeitnahen Ausrich-
tung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellung ausgegangen werden kann.
249
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 87 von 126
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfä-
higen, von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen wurden gemäß der Art. 103 und Art.
106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung (im Einzelnen in den beiden, dem Rechnungsprüfungsausschuss
vorgelegten Berichten zum Jahresabschluss 2017 wiedergegeben) kann festgestellt werden,
dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gese-
hen eingehalten wurden.
Die Ergebnisse weiterer wichtiger Teilinventuren der städtisch en Kunstgegenstände und Ar-
chivalien sind im Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg eingearbeitet worden. Auch die
restlichen Überprüfungen und Anpassungen werden vom Rechnungsprüfungsamt in der Pro-
jektarbeit begleitet. Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Restinventuren vermittelt
der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Mit einem Jahresgewinn von ca. 32,1 Mio. Euro im Jahresabschluss 2017 konnte nac h dem
Vorjahresgewinn von 29,4 Mio. Euro wieder ein deutlich positives Jahresergebnis erzielt wer-
den. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt in 2017 um 41 Mio. Euro auf
1,405 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere
Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin große Anstrengungen zu wirksa-
men Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsa usschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO zu erteilen.
Nürnberg, 11.06.2019
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 60)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
250
Seite 88 von 126 Anlage 1
Anlage 1 Im Bericht vom 14.11.2018 über die Prüfungen im Haushalts - und Wirt-
schaftsjahr 2017 dargestellte Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2017 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
o Immobilienverwaltung – Liegenschaftsamt
o Lebensmittelüberwachung – Ordnungsamt
o Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr
o Schülerbeförderung beruflicher Schulen – Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
o Sachaufwand staatlicher und städtischer Realschulen und Gymnasien – Amt für All-
gemeinbildende Schulen
o Wirtschaftsführung Tafelhalle – KunstKulturQuartier
o Soziale Integration/Nürnberg-Pass – Amt für Existenzsicherung und soziale Integra-
tion – Sozialamt
o Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertagesstätten – Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien – Jugendamt
o Tagespflege – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
o Personenschifffahrtshafen – Amt für Wirtschaftsförderung
o Verwendung der Edelmetallerlöse – Friedhofsverwaltung
o Follow-up-Prüfung der Marktgebühren– Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
o Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg (Art. 5) –
Referat für Umwelt und Gesundheit, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und
Soziales
o Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM
o Prüfung der Abwicklung der Versorgungslasten zwischen der Stadt Nürnberg und
dem Klinikum Nürnberg
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IuK-Prüfungen
o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten
o Begleitende Prüfung der DMS-Einführung und SAP-Datenarchivierung
o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-
Rechnung
251
Anlage 1 Seite 89 von 126
o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung
o Anwendergruppe Vergabemanagementsystem
o Vergabeprüfungen IuK
Technische Prüfungen
o Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg
o Kostenprüfungen im BIC-Prozess
o VOF- und VOB-Vergabeprüfungen
o Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen
bzw. Beteiligungen)
Klinikums-Prüfung
o Jahresabschluss 2017 – Prüfung/Analyse
Prüfung der Eigenbetriebe
o Prüfung und Analyse der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe
o Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handels mit Badenebenartikeln –
NüBad
o Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Toilettenanlagen – SÖR
o Vergabeprüfungen
Prüfung Staatstheater Nürnberg
o Jahresabschlussprüfung 2016/2017
Auftragsprüfungen
o Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2017 in verschiedenen externen
Einrichtungen (EMN, HdH e.V. u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für
Korruptionsprävention“
Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen
252
Seite 90 von 126 Anlage 2
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A. Anlagevermögen 4.517.784.608,38 4.467.466.025,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183.541.644,00 183.447.672,00
II. Sachanlagen 3.787.434.386,81 3.747.819.300,21
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 385.373.872,57 466.422.731,49
6. Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen in Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
III. Finanzanlagen 546.808.577,57 536.199.053,01
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 454.353.087,84 446.066.105,65
2. Wertpapiere 17.419.332,96 16.217.739,68
3. Versorgungsrücklage 34.863.466,96 31.646.619,04
4. Ausleihungen 40.172.689,81 42.268.588,64
B. Umlaufvermögen 477.516.781,04 434.957.130,87
I. Vorräte 38.358.416,14 49.317.657,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.729.050,59 212.104.577,23
1. Abgabenforderungen 60.754.997,56 82.249.185,57
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 23.448.332,27 23.669.643,06
Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen
davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 17.725.893,33 12.450.195,44
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 22.524.067,92 49.738.692,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 69.223.262,19 52.582.734,71
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 260.429.314,31 173.534.896,44
1. Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
2. Bankguthaben 259.515.299,67 172.281.517,56
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 34.800.315,71 34.855.034,69
S U M M E D E R A K T I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78
A K T I V A 31.12.201631.12.2017in € in €
253
Anlage 2 Seite 91 von 126
A. Eigenkapital 807.481.614,56 846.001.045,22
I. Basiskapital 673.859.911,19 744.223.992,92
1. Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.542,44 898.018,96
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37
5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95
II. Rücklagen 135.709.800,11 103.573.563,23
1. Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 628.780,84 676.382,32
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 470.421,08 382.539,55
III. Verlustvortrag -2.088.096,74 -1.796.510,93
B. Sonderposten 994.865.089,51 962.105.932,07
1. Sonderposten aus Zuwendungen 847.811.425,77 814.351.919,58
2. Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 22.616,47 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 14.165.087,53 11.297.734,03
C. Rückstellungen 1.543.387.479,76 1.476.536.376,26
1. Pensionsrückstellungen 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.624.331,00 13.978.861,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 201.090.493,17 194.158.997,59
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
7. Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44
D. Verbindlichkeiten 1.655.532.783,51 1.625.684.296,25
1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
davon: Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69
Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 89.304.165,81 68.552.581,55
mögen und rechtsfähigen Stiftungen
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 150.477.124,72 80.899.537,06
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.534.900,46 39.688.734,46
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88
6. Sonstige Verbindlichkeiten 117.062.860,70 147.725.751,79
E. Passive Rechnungsabgrenzung 28.834.737,79 26.950.540,98
S U M M E DER P A S S I V A 5.030.101.705,13 4.937.278.190,78
P A S S I V A 31.12.2016in €31.12.2017in €
254
Seite 92 von 126 Anlage 2
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Ergebnisrechnung IST
Haushaltsjahr
2017
Ansatz
Haushalts-
jahr
2017
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2016
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -927.777.947,53 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -881.598.456,95 21.537.647,53
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -473.891.425,98 -456.982.617,28 75.368,00 -456.907.249,28 -456.235.600,71 16.984.176,70
3 + Sonstige Transfererträge -5.960.672,22 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -5.912.800,00 -578.027,78
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -68.439.196,53 -64.417.278,25 0,00 -64.417.278,25 -64.799.880,63 4.021.918,28
5 + Auflösung von Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 0,00 -49.521.977,77 -49.016.953,20 1.877.289,33
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 0,00 -41.659.328,53 -43.943.718,56 2.889.014,06
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -347.214.487,46 -352.118.173,10 447.214,82 -351.670.958,28 -338.005.403,40 -4.456.470,82
8 + Sonstige ordentliche Erträge -81.773.389,92 -46.056.094,00 0,00 -46.056.094,00 -64.006.487,95 35.717.295,92
9 + Aktivierte Eigenleistungen -5.131.954,24 -3.945.954,00 0,00 -3.945.954,00 -4.541.903,22 1.186.000,24
10 +/- Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 0,00 -10.000,00 -12.417,35 18.446,99
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.006.165.130,56 -1.927.490.422,93 522.582,82 -1.926.967.840,11 -1.908.073.621,97 79.197.290,45
11 - Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 766.020,02 507.537.007,93 479.121.569,76 -6.505.012,20
12 - Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 0,00 84.363.100,00 91.766.102,29 -9.039.003,69
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 248.693.475,85 234.552.532,05 17.914.101,32 252.466.633,37 241.163.638,67 3.773.157,52
14 - Planmäßige Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 20.000,00 105.024.253,50 103.815.432,88 -7.927.252,28
15 - Transferaufwendungen 846.562.754,44 868.925.777,25 185.679,80 869.111.457,05 846.939.558,80 22.548.702,61
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 133.684.329,60 122.567.117,08 20.496.012,04 143.063.129,12 91.892.711,28 9.378.799,52
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 1.949.336.189,49 1.922.183.767,79 39.381.813,18 1.961.565.580,97 1.854.699.013,68 12.229.391,48
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -56.828.941,07 -5.306.655,14 39.904.396,00 34.597.740,86 -53.374.608,29 91.426.681,93
17 + Finanzerträge -24.295.343,46 -21.863.930,23 0,00 -21.863.930,23 -14.099.898,86 2.431.413,23
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.144.006,69 36.133.284,00 0,00 36.133.284,00 41.799.391,54 -15.010.722,69
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 26.848.663,23 14.269.353,77 0,00 14.269.353,77 27.699.492,68 -12.579.309,46
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -29.980.277,84 8.962.698,63 39.904.396,00 48.867.094,63 -25.675.115,61 78.847.372,47
19 + Außerordentliche Erträge -3.690.453,22 -199.621,94 0,00 -199.621,94 -5.450.207,91 3.490.831,28
20 - Außerordentliche Aufwendungen 1.598.495,96 36.200,00 180.000,00 216.200,00 1.739.600,97 -1.382.295,96
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -2.091.957,26 -163.421,94 180.000,00 16.578,06 -3.710.606,94 2.108.535,32
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -32.072.235,10 8.799.276,69 40.084.396,00 48.883.672,69 -29.385.722,55 80.955.907,79
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
255
Anlage 2 Seite 93 von 126
Finanzrechnung zum 31.12.2017
Finanzrechnung IST
Haushaltsjahr
2017
Ansatz
Haushalts-
jahr
2017
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2016
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -946.472.502,65 -906.240.300,00 0,00 -906.240.300,00 -878.085.933,98 40.232.202,65
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -470.405.330,09 -456.967.237,28 75.368,00 -456.891.869,28 -452.907.339,49 13.513.460,81
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.009.505,94 -6.538.700,00 0,00 -6.538.700,00 -6.007.503,15 -529.194,06
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -67.889.994,51 -64.387.278,25 0,00 -64.387.278,25 -65.136.922,72 3.502.716,26
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.416.010,31 -41.370.690,97 0,00 -41.370.690,97 -44.051.770,89 3.045.319,34
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -370.990.458,36 -352.198.553,10 447.214,82 -351.751.338,28 -334.143.263,95 19.239.120,08
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -86.901.095,51 -66.575.293,50 0,00 -66.575.293,50 -51.220.721,42 20.325.802,01
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.263.011,59 -1.232.815,99 0,00 -1.232.815,99 -1.218.426,95 30.195,60
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -1.994.347.908,96 -1.895.510.869,09 522.582,82 -1.894.988.286,27 -1.832.771.882,55 99.359.622,69
9 - Personalauszahlungen 468.252.397,69 473.421.774,04 998.701,99 474.420.476,03 452.838.678,81 6.168.078,34
10 - Versorgungsauszahlungen 107.297.932,78 105.312.000,00 0,00 105.312.000,00 106.171.346,48 -1.985.932,78
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 238.935.439,69 246.155.828,72 27.497.546,85 273.653.375,57 234.504.387,36 34.717.935,88
12 - Transferauszahlungen 848.846.237,73 866.705.777,25 185.679,80 866.891.457,05 843.233.503,68 18.045.219,32
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 93.681.158,09 104.763.731,48 10.859.884,54 115.623.616,02 86.861.687,76 21.942.457,93
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 51.862.925,48 36.054.984,00 0,00 36.054.984,00 42.807.782,56 -15.807.941,48
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.808.876.091,46 1.832.414.095,49 39.541.813,18 1.871.955.908,67 1.766.417.386,65 63.079.817,21
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -185.471.817,50 -63.096.773,60 40.064.396,00 -23.032.377,60 -66.354.495,90 162.439.439,90
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 0,00 -55.109.100,00 -56.478.398,43 2.003.518,29
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -7.436.190,88 -3.866.000,00 0,00 -3.866.000,00 -6.795.881,85 3.570.190,88
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 0,00 -6.577.000,00 -15.596.714,58 7.495.033,43
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 0,00 -3.961.000,00 -4.288.936,23 312.222,66
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.374.252,48 -2.595.000,00 0,00 -2.595.000,00 -2.885.818,34 -220.747,52
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -85.268.317,74 -72.108.100,00 0,00 -72.108.100,00 -86.045.749,43 13.160.217,74
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 12.038.536,31 5.055.276,00 16.236.332,12 21.291.608,12 4.372.460,14 9.253.071,81
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 103.001.055,55 144.258.867,36 231.877.318,65 376.136.186,01 98.871.514,04 273.135.130,46
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 13.322.000,00 20.922.293,00 34.244.293,00 14.342.230,35 18.325.902,03
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 5.841.032,93 4.136.700,00 12.251,18 4.148.951,18 5.174.696,50 -1.692.081,75
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 22.282.653,18 32.352.724,00 23.472.527,95 55.825.251,95 24.650.479,92 33.542.598,77
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 500.000,00 800.000,00 0,00 800.000,00 551.760,00 300.000,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 159.581.668,94 199.925.567,36 292.520.722,90 492.446.290,26 147.963.140,95 332.864.621,32
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 74.313.351,20 127.817.467,36 292.520.722,90 420.338.190,26 61.917.391,52 346.024.839,06
S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) -111.158.466,30 64.720.693,76 332.585.118,90 397.305.812,66 -4.437.104,38 508.464.278,96
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -50.000.000,00 -125.904.000,00 0,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25 -75.904.000,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 78.544.574,40 61.660.000,00 0,00 61.660.000,00 69.693.440,43 -16.884.574,40
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 7.183.385,10 7.544.000,00 0,00 7.544.000,00 4.191.949,05 360.614,90
S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 85.727.959,50 69.204.000,00 0,00 69.204.000,00 73.885.389,48 -16.523.959,50
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 35.727.959,50 -56.700.000,00 0,00 -56.700.000,00 -35.691.260,77 -92.427.959,50
S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -75.430.506,80 8.020.693,76 332.585.118,90 340.605.812,66 -40.128.365,15 416.036.319,46
28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 0,00 -162.335.885,00 -39.800.500,00 -107.404.866,37
31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 0,00 162.335.885,00 39.800.500,00 107.404.866,37
32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -4.134.827.280,81 0,00 0,00 0,00 -6.404.146.333,11 4.134.827.280,81
33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 4.137.370.286,39 0,00 0,00 0,00 6.388.920.030,95 -4.137.370.286,39
S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 2.543.005,58 0,00 0,00 0,00 -15.226.302,16 -2.543.005,58
34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 0,00 -30.000.000,00 -62.303.568,87 87.658.236,18
S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06
35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -190.545.737,40 -21.979.306,24 332.585.118,90 310.605.812,66 -117.658.236,18 501.151.550,06
1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2016 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
256
Seite 94 von 126 Anlage 2
Forderungsspiegel zum 31.12.2017
Arten der Forderungen Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
01.01.2017
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/i
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 82.249.185,57 -21.494.188,01 60.754.997,56 0,00 0,00 60.754.997,56
1.1 Gebührenforderungen 9.388.418,02 4.001.828,22 13.390.246,24 0,00 0,00 13.390.246,24
1.2 Beitragsforderungen 2.322.741,21 -207.748,04 2.114.993,17 0,00 0,00 2.114.993,17
1.3 Steuerforderungen 69.188.009,47 -25.490.736,14 43.697.273,33 0,00 0,00 43.697.273,33
1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 1.350.016,87 202.467,95 1.552.484,82 0,00 0,00 1.552.484,82
2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.864.321,70 -1.085.931,05 2.778.390,65 0,00 0,00 2.778.390,65
3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 23.669.643,06 -221.310,79 23.448.332,27 0,00 0,00 23.448.332,27
3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.231.161,35 7.376.459,60 12.607.620,95 0,00 0,00 12.607.620,95
3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 7.764,74 11.400,83 19.165,57 0,00 0,00 19.165,57
3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 18.268.000,99 -7.609.171,22 10.658.829,77 0,00 0,00 10.658.829,77
3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 162.715,98 0,00 162.715,98 0,00 0,00 162.715,98
4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 49.738.692,19 -27.214.624,27 22.524.067,92 0,00 0,00 22.524.067,92
5. sonstige Vermögensgegenstände 52.582.734,71 16.640.527,48 69.223.262,19 0,00 0,00 69.223.262,19
Summe aller Forderungen 212.104.577,23 -33.375.526,64 178.729.050,59 0,00 0,00 178.729.050,59
257
Anlage 2 Seite 95 von 126
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2017
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.205.947.938,09 -29.044.574,40 143.893.532,51 208.527.405,95 824.482.425,23 1.176.903.363,69
2.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 vom Land 3.730,69 -532,98 532,98 2.131,92 532,81 3.197,71
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.6 vom Kreditmarkt 1.017.877.034,57 -80.200.019,93 134.718.977,91 171.829.187,55 631.128.849,18 937.677.014,64
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 188.067.172,83 51.155.978,51 9.174.021,62 36.696.086,48 193.353.043,24 239.223.151,34
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 68.918.760,97 20.464.713,22 89.383.474,19 0,00 0,00 89.383.474,19
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 366.179,42 -286.871,04 79.308,38 0,00 0,00 79.308,38
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 68.552.581,55 20.751.584,26 89.304.165,81 0,00 0,00 89.304.165,81
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 80.899.537,06 69.577.587,66 150.477.124,72
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 2.585.437,22 -467.954,87 2.117.482,35
4.2 Leibrentenverträge 323.358,61 -15.474,87 307.883,74
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 77.990.741,23 70.061.017,40 148.051.758,63
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 39.688.734,46 -153.834,00 39.534.900,46
5.1 von Sondervermögen 3.308.688,19 -13.047,36 3.295.640,83
5,2 von verbundenen Unternehmen 1.397.864,86 5.681.845,64 7.079.710,50
5.3 von Beteiligungen 991,75 12.386,25 13.378,00
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 34.799.548,85 -5.786.409,26 29.013.139,59
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 181.640,81 -48.609,27 133.031,54
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.503.573,88 -332.514,13 2.171.059,75
7. Sonstige Verbindlichkeiten 147.725.751,79 -30.662.891,09 117.062.860,70
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 70.319.100,14 -20.230.026,85 50.089.073,29
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 77.406.651,65 -10.432.864,24 66.973.787,41
8. Summe Verbindlichkeiten 1.625.684.296,25 29.848.487,26 1.655.532.783,51
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 433.048.246,92 -36.950.878,57 396.097.368,35
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 10.358.620,00 -578.560,00 9.780.060,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2017: 11,2 Mio. €).
258
Seite 96 von 126 Anlage 2
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 2) Nachaktivie-
rungen
Endstand Anfangsstand Abschreibungen
im GJ
Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand
01.01.2017 + - + / - + 31.12.2017 01.01.2017 + - + / - + + 31.12.2017 01.01.2017 31.12.2017
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 277.895.686,00 12.795.647,88 -256.663,51 1.148.210,83 0,00 291.582.881,20 -94.448.014,00 -13.875.821,15 256.626,51 -1.511,56 0,00 27.483,00 -108.041.237,20 183.447.672,00 183.541.644,00
II. Sachanlagen 6.090.983.061,95 224.094.201,59 -101.704.997,58 -1.186.876,87 5.625.283,92 6.217.810.673,01 -2.343.163.761,74 -92.528.758,68 5.313.943,49 1.511,56 -418,57 1.197,74 -2.430.376.286,20 3.747.819.300,21 3.787.434.386,81
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 212.886.338,65 6.764.123,11 -2.961.137,94 12.499,76 182.302,98 216.884.126,56 -86.665,26 -3.156,23 0,00 0,00 0,00 0,00 -89.821,49 212.799.673,39 216.794.305,07
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.785.087.649,70 86.448.298,32 -8.933.234,41 16.791.538,41 98.576,57 1.879.492.828,59 -604.112.255,37 -22.694.913,05 2.797.520,94 354.805,64 -418,57 0,00 -623.655.260,41 1.180.975.394,33 1.255.837.568,18
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.084.961.184,33 28.748.895,43 -959.981,76 77.717.636,73 144.378,37 3.190.612.113,10 -1.508.580.445,46 -50.295.114,34 575.966,05 -1.103,92 0,00 1.197,74 -1.558.299.499,93 1.576.380.738,87 1.632.312.613,17
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.671.438,28 12.760,57 0,00 0,00 0,00 12.684.198,85 -1.978.067,28 -213.705,57 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.191.772,85 10.693.371,00 10.492.426,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 466.422.731,49 404.040,08 -86.653.000,00 80,00 5.200.021,00 385.373.872,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 466.422.731,49 385.373.872,57
6. Fahrzeuge 31.065.556,02 1.744.221,64 -303.129,97 196.419,73 1,00 32.703.068,42 -24.308.786,02 -2.045.276,37 295.297,97 0,00 0,00 0,00 -26.058.764,42 6.756.770,00 6.644.304,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.254.805,05 13.744.732,75 -1.636.332,12 2.828.667,17 0,00 260.191.872,85 -175.024.709,19 -12.121.430,27 1.386.977,15 -352.577,61 0,00 0,00 -186.111.739,92 70.230.095,86 74.080.132,93
8. GWG, Tiere 39.067.390,16 5.841.705,64 -258.181,38 77.307,76 4,00 44.728.226,18 -29.072.833,16 -5.155.162,85 258.181,38 387,45 0,00 0,00 -33.969.427,18 9.994.557,00 10.758.799,00
9. Anlagen in Bau 213.565.968,27 80.385.424,05 0,00 -98.811.026,43 0,00 195.140.365,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 213.565.968,27 195.140.365,89
III. Finanzanlagen 606.886.274,06 23.371.312,03 -7.973.570,89 568,82 1,00 622.284.585,02 -70.687.221,05 -5.018.137,07 95.965,03 0,00 0,00 133.385,64 -75.476.007,45 536.199.053,01 546.808.577,57
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 512.997.955,33 13.828.750,00 -999.023,20 568,82 1,00 525.828.251,95 -66.931.849,68 -4.639.279,46 95.965,03 0,00 0,00 0,00 -71.475.164,11 446.066.105,65 454.353.087,84
1) 1)
2. Wertpapiere 17.231.685,68 5.825.714,11 -4.283.935,38 0,00 0,00 18.773.464,41 -1.013.946,00 -378.857,61 0,00 0,00 0,00 38.672,16 -1.354.131,45 16.217.739,68 17.419.332,96
3. Versorgungsrücklage 31.646.619,04 3.216.847,92 0,00 0,00 0,00 34.863.466,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.646.619,04 34.863.466,96
4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 45.010.014,01 500.000,00 -2.690.612,31 0,00 0,00 42.819.401,70 -2.741.425,37 0,00 0,00 0,00 0,00 94.713,48 -2.646.711,89 42.268.588,64 40.172.689,81
Summe Anlagevermögen 6.975.765.022,01 260.261.161,50 -109.935.231,98 -38.097,22 5.625.284,92 7.131.678.139,23 -2.508.298.996,79 -111.422.716,90 5.666.535,03 0,00 -418,57 162.066,38 -2.613.893.530,85 4.467.466.025,22 4.517.784.608,38
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs-
gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
2) Der Saldo von -38.097,22 €, der sich aus der Umbuchungsspalte ergibt, resultiert aus der Umbuchung von Grundstücken, die nicht dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Kommune dienen (z. B. zur Weiterveräußerung bestimmte Grundstücke), ins Umlaufvermögen.
ANLAGENSPIEGEL
Buchwerte
259
Anlage 2 Seite 97 von 126
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2017
Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum
31.12.2015
Stand zum
31.12.2016
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 792.946.439,73 721.417.400,26 -71.608.286,98 649.809.113,28
2. Ergebnis-Rücklage 99.259.370,44 102.514.641,36 32.095.956,83 134.610.598,19
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -13.827.896,22 -1.796.510,93 -291.585,81 -2.088.096,74
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.413.683.798,00 1.430.890.296,00 41.008.850,00 1.471.899.146,00
1.1. Pensionsverpflichtungen 1.214.921.475,00 1.231.423.525,00 39.279.639,00 1.270.703.164,00
Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 194.827.061,00 201.325.920,00 15.260.468,00 216.586.388,00
Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 180.610.939,00 177.400.274,00 7.724.398,00 185.124.672,00
Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 1.822.631,00 1.569.395,00 -116.349,00 1.453.046,00
Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 379.998.946,00 383.928.778,00 6.925.102,00 390.853.880,00
Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 46.291.920,00 44.605.773,00 -1.255.086,00 43.350.687,00
Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 340.045.284,00 354.874.159,00 15.236.681,00 370.110.840,00
Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 71.324.694,00 67.719.226,00 -4.495.575,00 63.223.651,00
1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 198.762.323,00 199.466.771,00 1.729.211,00 201.195.982,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 3.318.571,00 2.551.711,00 -373.066,00 2.178.645,00
Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.580.976,00 1.720.303,00 188.822,00 1.909.125,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 16.531.186,00 9.706.847,00 -5.170.286,00 4.536.561,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 37.414.745,00 39.343.191,00 2.982.208,00 42.325.399,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 22.189.571,00 22.835.495,00 994.308,00 23.829.803,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 72.755.055,00 74.801.074,00 1.349.223,00 76.150.297,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 41.651.331,00 45.542.598,00 1.955.392,00 47.497.990,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 82.747,00 67.170,00 -4.980,00 62.190,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 3.238.141,00 2.898.382,00 -192.410,00 2.705.972,00
2. Altlasten 6.092.500,00 6.797.500,00 -130.000,00 6.667.500,00
3. Unterlassenene Instandhaltung 11.442.414,00 13.574.221,00 542.430,00 14.116.651,00
4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 992.253,82 1.487.178,65 746.043,29 2.233.221,94
5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 440.297,17 489.369,26 306.832,81 796.202,07
6. Sonstige Rückstellungen 22.860.755,31 23.297.811,35 24.376.947,40 47.674.758,75
Rückstellungen für Urlaub Beamte 2.712.716,24 2.970.699,41 250.130,29 3.220.829,70
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.537.385,12 5.700.388,18 -402.375,71 5.298.012,47
Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 12.345.000,00 13.347.000,00 -4.214.000,00 9.133.000,00
Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 85.739,08 95.202,30 25.440,07 120.642,37
Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 71.020,29 42.067,02 -15.890,71 26.176,31
Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 2.108.894,58 1.142.454,44 28.733.643,46 29.876.097,90
7. Summe aller Rückstellungen 1.455.512.018,30 1.476.536.376,26 66.851.103,50 1.543.387.479,76
260
261
Anlage 3 Seite 99 von 126
Anlage 3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 41.158.049,50 40.369.870,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.752,00 7.106,00
II. Sachanlagen 28.425.159,72 28.765.930,04
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.944.537,34 2.944.537,34
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 25.253.353,63 25.634.278,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 32.309,00 34.922,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 346,00 500,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 111,00 306,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.179,00 1.428,00
9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.365,68 0,00
III. Finanzanlagen 12.727.137,78 11.596.834,54
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 12.727.137,78 11.596.687,23
3. Ausleihungen 0,00 147,31
B. Umlaufvermögen 2.151.764,01 2.435.005,03
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.529,52 193.439,64
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.984,85 19.955,08
davon zweifelhafte Forderungen 2.554,83 2.950,60
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 14.612,51 8.523,19
5. Sonstige Vermögensgegenstände 118.932,16 164.961,37
III. Liquide Mittel 2.014.234,49 2.241.565,39
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 7.623,87 19.816,55
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 2.006.610,62 2.221.748,84
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 16,68 16,74
D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 1.315.811,50 1.775.745,49
SUMME DER AKTIVA 44.625.641,69 44.580.637,84
262
Seite 100 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 43.369.192,13 43.620.419,79
I. Basiskapital 41.414.800,13 41.596.649,79
1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 10.000,00 10.000,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.044.118,50 6.024.794,61
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.444.105,95 4.645.279,50
II. Rücklagen 0,00 0,00
1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00
III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 1.954.392,00 2.023.770,00
1. Sonderposten aus Zuwendungen 1.133.946,00 1.176.558,00
2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00
3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00
4. Sonstige Sonderposten 819.325,00 846.091,00
B. Rückstellungen 498.001,65 509.639,45
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 168.537,22 183.243,58
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 288.000,00 269.000,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 41.464,43 57.395,87
C. Verbindlichkeiten 758.242,91 449.540,60
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 372.610,79 391.934,68
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.316,50 22.001,32
3. Sonstige Verbindlichkeiten 366.315,62 35.604,60
D. Passive Rechnungsabgrenzung 205,00 1.038,00
SUMME DER PASSIVA 44.625.641,69 44.580.637,84
263
Anlage 3 Seite 101 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
51410000 Zuweisungen vom Land 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 8.240,10- 9.000- 8.279,90- 759,90-
54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 199.962,35- 175.000- 207.299,53- 24.962,35
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.900.218,09- 1.838.400- 1.787.758,90- 61.818,09
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 36.377,54- 37.400- 34.909,37- 1.022,46-
54120100 Erbbauzinsen (230) 44.206,82- 44.000- 44.002,89- 206,82
54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.181.353,88- 2.095.400- 2.074.559,77- 85.953,88
54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 500- 349,81- 500,00-
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 500- 349,81- 500,00-
51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.745,00- 4.745- 4.747,00-
51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.867,00- 37.867- 37.869,00-
55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.766,00- 26.766- 26.768,00-
** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.378,00- 69.378- 69.384,00-
55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 151,84- 100- 220,72- 51,84
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 200,00- 147.229,50- 200,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 30.991,90- 28.100- 5.137,00- 2.891,90
55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 269.000,00- 226.300,00- 269.000,00
58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 10.997,93- 11.401,47- 10.997,93
** + Sonstige ordentliche Erträge 311.341,67- 28.200- 390.288,69- 283.141,67
*** = Ordentliche Erträge 2.570.313,65- 2.202.478- 2.542.862,17- 367.835,65
60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91
** - Personalaufwendungen Aktiv 56.366,09 67.000 54.531,26 10.633,91
60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 3.682,95 6.000 3.499,74 2.317,05
60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 10.321,45 12.000 9.557,26 1.678,55
60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.009,62 5.200 4.186,86 1.190,38
64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 200,00
64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 3.086,24 2.900 2.816,91 186,24-
64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.734,99 1.500 2.796,88 234,99-
** - Personalaufwendungen Passiv 22.835,25 27.800 22.857,65 4.964,75
62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 2.218,84 3.000 1.805,21 781,16
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 21.795,50 17.200 16.588,16 4.595,50-
62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 45.129,70 52.200 30.375,42 7.070,30
62270000 Aufwendungen für Wasser 3.467,92 4.000 3.586,00 532,08
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 4.020,20 4.000 4.020,20 20,20-
62280100 Abwasser - Schmutzwasser (220) 26.847,33 24.400 25.545,92 2.447,33-
62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 86,75 86,75-
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 235.410,90 290.000 217.928,35 54.589,10
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 49.910,22 160.500 79.295,83 110.589,78
62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 448,21 53,10 448,21-
62320320 Unterhalt der Wälder 9.520,25 5.000 19.072,55 4.520,25-
62320410 Grabpflege 347,46 500 347,46 152,54
62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 1.822,66 8.000 6.177,34
62340000 Unterhalt für Maschinen/techn. Anlagen 933,50 1.846,41 933,50-
62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00
62370010 Gebäudereinigung (dezentral) 828,31
62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 20.873,81 21.000 20.700,39 126,19
62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 19.403,32 19.400 19.403,32 3,32-
62370300 Kaminkehrergebühren (230) 401,27
62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 547,46 100 100,25 447,46-
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.054,90 7.054,90-
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 288.000,00 269.000,00 288.000,00-
62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 210.481,50 247.400 207.679,01 36.918,50
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.056,32 2.100 2.056,32 43,68
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 963.876,75 872.300 934.133,48 91.576,75-
64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 1.290,74
94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.354,00 1.354 1.353,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 380.925,00 380.925 380.921,00
94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.613,00 2.613 2.614,00
94106000 AfA Fahrzeuge 154,00 154 153,00
94107000 AfA Betriebs- u.Geschäftsausstattung 195,00 672 194,00 477,00
94108000 AfA GWG's 534,60 477,00 534,60-
** - Abschreibungen 385.775,60 385.718 387.002,74 57,60-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 395.321,00 219.000 439.080,00 176.321,00-
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 462.441,96 457.300 496.669,08 5.141,96-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 14.706,36- 99.736,54- 14.706,36
** - Transferaufwendungen 843.056,60 676.300 836.012,54 166.756,60-
64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00-
64230000 Gebühren 2.616,00 2.616,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 178,50 200 249,60 21,50
64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 100 1.114,80 100,00
64270200 Kosten für ärztliche Untersuchungen 200 200,00
64310100 Bürobedarf 21,59 200 219,13 178,41
64330000 Zeitungen und Fachliteratur 595,06 600 605,17 4,94
64350000 Fernmeldegebühren 1.715,34 1.800 1.703,67 84,66
64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00-
64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 762,20 600 1.059,51 162,20-
64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 20.953,02 22.200 17.683,08 1.246,98
64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 500 500,00
64390700 Transportkosten, Umzugskosten 16.026,27 20.000 35.602,16 3.973,73
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.199,08 3.309,56 3.199,08-
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 9.238,91 9.077,06 9.238,91-
64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81-
64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.013,95 900 958,20 113,95-
64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 1.329,00- 1.329,00
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 26.395,90 28.100 562,10 1.704,10
64710200 Grundsteuer (dezentral) 71.514,20 71.500 71.514,20 14,20-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 15.060,46 15.400 16.387,85 339,54
64990000 Vermischte Aufwendungen 25,12 100 450,96 74,88
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 171.628,41 166.000 164.138,86 5.628,41-
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.443.538,70 2.195.118 2.398.676,53 248.420,70-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 126.774,95- 7.360,00- 144.185,64- 119.414,95
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 57.659,02 292.200- 329.734,28- 349.859,02-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 404.644,31- 40.000- 45.426,25- 364.644,31
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.527,60- 300- 1.238,80- 1.227,60
** + Finanzerträge 348.512,89- 332.500- 376.399,33- 16.012,89
65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45
** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.460,55 3.500 3.479,11 39,45
**** = Finanzergebnis 345.052,34- 329.000- 372.920,22- 16.052,34
***** = Ordentliches Jahresergebnis 471.827,29- 336.360- 517.105,86- 135.467,29
59119000 Andere außerordentliche Erträge 0,35-
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 20.663,03- 75.056,79- 20.663,03
** + Außerordentliche Erträge 20.663,03- 75.057,14- 20.663,03
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 11.052,44 7.988,07 11.052,44-
** - Außerordentliche Aufwendungen 11.052,44 7.988,07 11.052,44-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 9.610,59- 67.069,07- 9.610,59
****** = Jahresergebnis vor ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
******* = Ergebnis nach ILV 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 481.437,88- 336.360- 584.174,93- 145.077,88
264
Seite 102 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
265
Anlage 3 Seite 103 von 126
Findel- und Waisenhausstiftungen
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 4.016.319,18 3.952.715,03
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.553.759,79 2.553.828,79
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.508,00 2.233.577,00
III. Finanzanlagen 1.462.559,39 1.398.886,24
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.462.559,39 1.398.886,24
B. Umlaufvermögen 146.241,43 164.350,21
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.996,44 63.207,47
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 60.652,55 55.863,58
III. Liquide Mittel 78.244,99 101.142,74
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 78.244,99 101.142,74
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 4.162.560,61 4.117.065,24
266
Seite 104 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 4.139.134,93 4.063.145,51
I. Basiskapital 4.016.319,18 3.952.715,03
1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.119.183,85 1.028.081,10
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -46.482,77 -18.984,17
II. Rücklagen 122.815,75 110.430,48
1. Kapitalerhaltungsrücklage 122.815,75 110.430,48
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 22.729,88 38.066,67
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.760,75 26.530,98
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00
4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.969,13 11.535,69
C. Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 695,80 15.853,06
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 4.162.560,61 4.117.065,24
267
Anlage 3 Seite 105 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 76.618,13- 74.100- 74.355,54- 2.518,13
54120100 Erbbauzinsen (230) 234.400,19- 232.100- 232.077,11- 2.300,19
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 311.043,88- 306.200- 306.458,21- 4.843,88
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.100,00-
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 10.572,25- 8.000- 10.120,60- 2.572,25
** + Sonstige ordentliche Erträge 10.572,25- 8.000- 13.220,60- 2.572,25
*** = Ordentliche Erträge 321.616,13- 314.200- 319.678,81- 7.416,13
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 14.425,15 23.800 28.004,94 9.374,85
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 6.900 6.900,00
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 7.146,90 7.146,90-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.247,29 14.400 12.345,88 1.152,71
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.570,40 2.600 2.570,40 29,60
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 37.389,74 47.700 42.921,22 10.310,26
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 69,00 100 70,00 31,00
** - Abschreibungen 69,00 100 70,00 31,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 214.334,57 193.800 241.527,91 20.534,57-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.770,23- 42.146,30- 7.770,23
** - Transferaufwendungen 206.564,34 193.800 199.381,61 12.764,34-
64230000 Gebühren 2.594,00 2.594,00-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 137,55 200 157,93 62,45
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 7.978,25 8.000 283,60 21,75
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 3.005,69 3.200 5.328,00 194,31
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.715,49 11.400 5.769,53 2.315,49-
*** = Ordentliche Aufwendungen 257.738,57 253.000 248.142,36 4.738,57-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 63.877,56- 61.200- 71.536,45- 2.677,56
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 7.384,30 34.600- 40.979,60- 41.984,30-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 46.994,76- 2.700- 2.775,75- 44.294,76
** + Finanzerträge 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46
*** = Finanzergebnis 39.610,46- 37.300- 43.755,35- 2.310,46
***** = Ordentliches Jahresergebnis 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
****** = Jahresergebnis vor ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
******* = Ergebnis nach ILV 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 103.488,02- 98.500- 115.291,80- 4.988,02
268
Seite 106 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 294.739,00 69,00 294.808,00 2.233.508,00 2.233.577,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 294.739,00 69,00 0,00 0,00 294.808,00 2.553.759,79 2.553.828,79
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24
Zwischensumme: 1.504.837,16 689.150,00 597.978,25 0,00 1.596.008,91 105.950,92 27.642,60 144,00 0,00 133.449,52 1.462.559,39 1.398.886,24
G e s a m t s u m m e 4.353.404,95 689.150,00 597.978,25 0,00 4.444.576,70 400.689,92 27.711,60 144,00 0,00 428.257,52 4.016.319,18 3.952.715,03
269
Anlage 3 Seite 107 von 126
Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 1.256.914,19 1.211.623,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19
III. Finanzanlagen 778.960,00 733.669,44
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 778.960,00 733.669,44
B. Umlaufvermögen 168.473,13 116.347,65
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.461,01 5.159,96
III. Liquide Mittel 164.012,12 111.187,69
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 164.012,12 111.187,69
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.509,00 39,80
SUMME DER AKTIVA 1.426.896,32 1.328.011,08
270
Seite 108 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 1.307.035,35 1.266.866,04
I. Basiskapital 1.256.914,19 1.211.623,63
1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 538.181,13 478.391,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -20.843,60 -6.344,16
II. Rücklagen 50.121,16 55.242,41
1. Kapitalerhaltungsrücklage 50.121,16 55.242,41
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 119.234,97 61.145,04
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.809,09 56.903,62
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.425,88 4.241,42
C. Verbindlichkeiten 626,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 626,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.426.896,32 1.328.011,08
271
Anlage 3 Seite 109 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 750,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 750,00-
54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 101.625,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 101.625,00-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 837,06- 2.976,00- 837,06
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.576,00- 9.137,70- 2.576,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 3.413,06- 12.113,70- 3.413,06
*** = Ordentliche Erträge 160.913,06- 157.500- 114.488,70- 3.413,06
62320410 Grabpflege 400,37 200 459,87 200,37-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 6.874,80 5.600 5.617,53 1.274,80-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 7.275,17 5.800 6.077,40 1.475,17-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 50.847,20 109.800 43.334,00 58.952,80
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 59.905,47 30.050,78 59.905,47-
** - Transferaufwendungen 110.752,67 109.800 73.384,78 952,67-
64230000 Gebühren 2.576,00 2.576,00-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 234,52
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 760,46 1.000 2.788,00 239,54
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.336,46 1.000 3.022,52 2.336,46-
*** = Ordentliche Aufwendungen 121.364,30 116.600 82.484,70 4.764,30-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 39.548,76- 40.900- 32.004,00- 1.351,24-
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 2.869,48 11.400- 14.638,90- 14.269,48-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 18.826,53- 3.200- 3.177,61- 15.626,53
** + Finanzerträge 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05
*** = Finanzergebnis 15.957,05- 14.600- 17.816,51- 1.357,05
***** = Ordentliches Jahresergebnis 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
****** = Jahresergebnis vor ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
******* = Ergebnis nach ILV 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 55.505,81- 55.500- 49.820,51- 5,81
272
Seite 110 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 801.520,40 204.790,00 144.162,94 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44
Zwischensumme: 801.520,40 204.790,00 144.162,94 0,00 862.147,46 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 778.960,00 733.669,44
G e s a m t s u m m e 1.279.474,59 204.790,00 144.162,94 0,00 1.340.101,65 67.850,96 15.909,40 572,90 0,00 83.187,46 1.256.914,19 1.211.623,63
273
Anlage 3 Seite 111 von 126
Kost-Pocher’sche Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 12.453.452,60 12.406.484,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.918.700,00
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.918.700,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.533.552,60 3.487.784,99
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.533.552,60 3.487.784,99
B. Umlaufvermögen 257.028,64 126.729,75
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.695,74 64.802,32
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.993,50 5.993,50
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 37.958,04 47.064,62
III. Liquide Mittel 201.332,90 61.927,43
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 201.332,90 61.927,43
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 12.710.481,24 12.533.214,74
274
Seite 112 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 12.531.114,46 12.461.620,48
I. Basiskapital 12.453.452,60 12.406.484,99
1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 63.805,65 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 737.539,42 714.861,69
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.533.462,09 1.572.977,86
II. Rücklagen 77.661,86 55.135,49
1. Kapitalerhaltungsrücklage 77.661,86 55.135,49
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 44.051,20 47.771,59
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 18.338,37 9.443,56
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 25.712,83 38.328,03
C. Verbindlichkeiten 135.315,58 23.822,67
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500,00 1.150,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 134.815,58 22.672,67
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 12.710.481,24 12.533.214,74
275
Anlage 3 Seite 113 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 550,00-
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 800,00-
54120100 Erbbauzinsen (230) 35.475,40- 35.500- 35.475,40- 24,60-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.475,40- 35.500- 36.825,40- 24,60-
55110000 Veräuß.von Grundstücken und Gebäuden 251.000,00-
55110001 Veräuß. v. Grundstücken u. Gebäuden 251.000,00
55402000 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 171.843,98-
55402001 Erträge aus Abgang bebauter Grundstücke 1.200,00- 1.200,00
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.363,98- 9.300,00- 2.363,98
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 21.362,03- 19.100- 12.780,00- 2.262,03
** + Sonstige ordentliche Erträge 24.926,01- 19.100- 193.923,98- 5.826,01
*** = Ordentliche Erträge 60.401,41- 54.600- 230.749,38- 5.801,41
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 16,61
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (220) 289,90
62370200 Straßenreinigungsgebühren (220) 773,24
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 333,20
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 12.303,08 16.900 17.380,04 4.596,92
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 12.303,08 16.900 18.792,99 4.596,92
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 27,00
** - Abschreibungen 27,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 73.738,55 73.500 71.052,81 238,55-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 8.894,81 9.443,56 8.894,81-
** - Transferaufwendungen 82.633,36 73.500 80.496,37 9.133,36-
64230000 Gebühren 972,00 972,00-
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 17,77
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 10.985,03 19.100 328,00 8.114,97
64710200 Grundsteuer (dezentral) 509,04
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 8.746,83 8.800 11.302,84 53,17
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.703,86 27.900 12.157,65 7.196,14
*** = Ordentliche Aufwendungen 115.640,30 118.300 111.474,01 2.659,70
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 55.238,89 63.700 119.275,37- 8.461,11
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 16.034,64 70.100- 85.225,34- 86.134,64-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 129.446,61- 34.700- 35.293,11- 94.746,61
** + Finanzerträge 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97
*** = Finanzergebnis 113.411,97- 104.800- 120.518,45- 8.611,97
***** = Ordentliches Jahresergebnis 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
****** = Jahresergebnis vor ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
******* = Ergebnis nach ILV 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 58.173,08- 41.100- 239.793,82- 17.073,08
276
Seite 114 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 9.428.659,00 1.200,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 9.428.659,00 1.200,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.918.700,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99
Zwischensumme: 3.596.989,59 1.546.873,41 1.448.621,05 0,00 3.695.241,95 109.204,60 52.540,75 56,00 0,00 161.689,35 3.533.552,60 3.487.784,99
G e s a m t s u m m e 13.025.648,59 1.548.073,41 1.448.621,05 0,00 13.125.100,95 619.163,60 52.540,75 56,00 0,00 671.648,35 12.453.452,60 12.406.484,99
277
Anlage 3 Seite 115 von 126
Fritz-Hintermayr-Stiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in €
A. Anlagevermögen 3.314.853,90 3.385.818,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.314.853,90 3.385.818,26
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.314.853,90 3.385.818,26
B. Umlaufvermögen 143.164,40 170.826,20
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 34.166,52 62.551,17
III. Liquide Mittel 108.997,88 108.275,03
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 108.997,88 108.275,03
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 3.458.018,30 3.556.644,46
278
Seite 116 von 126 Anlage 3
P A S S I V A 31.12.2017 in € 31.12.2016 in €
A. Eigenkapital 3.386.393,13 3.428.287,62
I. Basiskapital 3.314.853,90 3.385.818,26
1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 572.992,20 568.644,04
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 5.891,70 81.204,22
II. Rücklagen 71.539,23 42.469,36
1. Kapitalerhaltungsrücklage 71.539,23 42.469,36
III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 36.025,17 90.914,44
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 31.029,37 29.439,97
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 4.995,80 61.474,47
C. Verbindlichkeiten 35.600,00 37.442,40
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.150,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 35.600,00 36.292,40
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 3.458.018,30 3.556.644,46
279
Anlage 3 Seite 117 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 4.866,20- 9.720,00- 4.866,20
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 70.465,84- 70.500- 34.048,69- 34,16-
** + Sonstige ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04
*** = Ordentliche Erträge 75.332,04- 70.500- 43.768,69- 4.832,04
62320410 Grabpflege 751,89 700 674,54 51,89-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 9.555,27 9.000 8.436,92 555,27-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 10.307,16 9.700 9.111,46 607,16-
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 50.507,60 36.700 50.666,00 13.807,60-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 1.589,40 11.596,68 1.589,40-
** - Transferaufwendungen 52.097,00 36.700 62.262,68 15.397,00-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 16.416,56 70.500 1.117,24 54.083,44
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 13.987,17 14.200 22.476,28 212,83
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.403,73 84.700 23.593,52 54.296,27
*** = Ordentliche Aufwendungen 92.807,89 131.100 94.967,66 38.292,11
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 17.475,85 60.600 51.198,97 43.124,15
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 8.199,23 36.300- 99.830,80- 44.499,23-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 118.008,59- 50.100- 36.786,37- 67.908,59
** + Finanzerträge 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36
*** = Finanzergebnis 109.809,36- 86.400- 136.617,17- 23.409,36
***** = Ordentliches Jahresergebnis 92.333,51- 25.800- 85.418,20- 66.533,51
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 40,00
** - Außerordentliche Aufwendungen 40,00
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 40,00
****** = Jahresergebnis vor ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
******* = Ergebnis nach ILV 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 92.333,51- 25.800- 85.378,20- 66.533,51
280
Seite 118 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
Zwischensumme: 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
G e s a m t s u m m e 3.486.328,19 2.591.814,00 2.528.550,36 0,00 3.549.591,83 100.509,93 134.308,00 80,00 0,00 234.737,93 3.314.853,90 3.385.818,26
281
Anlage 3 Seite 119 von 126
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 172.471,30 172.150,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 172.471,30 172.150,31
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 172.471,30 172.150,31
B. Umlaufvermögen 18.249,33 18.666,33
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.158,65 1.564,90
III. Liquide Mittel 17.090,68 17.101,43
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.090,68 17.101,43
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 190.720,63 190.816,64
282
Seite 120 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 186.327,44 185.241,81
I. Basiskapital 172.471,30 172.150,31
1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 11.567,32 10.777,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 700,58 1.169,78
II. Rücklagen 13.856,14 13.091,50
1. Kapitalerhaltungsrücklage 13.856,14 13.091,50
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 4.393,19 5.574,83
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 453,31 1.246,36
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.939,88 4.328,47
C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 190.720,63 190.816,64
283
Anlage 3 Seite 121 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz /Ist 2017
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
** + Sonstige ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
*** = Ordentliche Erträge 2.152,31- 2.200- 4.455,00- 47,69-
62320410 Grabpflege 139,00 200 139,00 61,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 184,75 100 109,29 84,75-
* * - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 323,75 300 248,29 23,75-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 2.000,00 1.300 700,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 793,05- 1.246,36 793,05
** - Transferaufwendungen 1.206,95 1.300 1.246,36 93,05
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 2.152,31 2.200 73,80 47,69
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung
§74KommHV 1.763,72 1.500 2.170,36 263,72-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.916,03 3.700 2.244,16 216,03-
*** = Ordentliche Aufwendungen 5.446,73 5.300 3.738,81 146,73-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 3.294,42 3.100 716,19- 194,42-
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 948,22 3.300- 3.614,20- 4.248,22-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 5.797,47- 1.300- 2.019,67- 4497,47
** + Finanzerträge 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25
*** = Finanzergebnis 4.849,25- 4.600- 5.633,87- 249,25
***** = Ordentliches Jahresergebnis 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
****** = Jahresergebnis vor ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
******* = Ergebnis nach ILV 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 1.554,83- 1.500- 6.350,06- 54,83
284
Seite 122 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 182.667,50 67.942,50 67.152,31 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 10.986,39 172.471,30 172.150,31
Zwischensumme: 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31
G e s a m t s u m m e 182.667,50 67.942,50 67.152,31 0,00 183.457,69 10.517,19 724,70 255,50 0,00 10.986,39 172.471,30 172.150,31
285
Anlage 3 Seite 123 von 126
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Schlussbilanz zum 31.12.2017 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Anlagevermögen 735.853,60 736.670,08
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 597.258,70 605.820,70
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 597.258,70 605.820,70
III. Finanzanlagen 138.594,90 130.849,38
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 138.594,90 130.849,38
B. Umlaufvermögen 58.224,42 55.856,14
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 30.667,39 30.466,06
III. Liquide Mittel 27.557,03 25.390,08
1. Kassenbestand 9.919,08 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 17.637,95 25.390,08
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 794.078,02 792.526,22
286
Seite 124 von 126 Anlage 3
P A S S I V A
31.12.2017
in €
31.12.2016
in €
A. Eigenkapital 774.896,92 770.736,07
I. Basiskapital 741.091,37 743.345,85
1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -5.137,58 -2.883,10
II. Rücklagen 33.805,55 27.390,22
1. Kapitalerhaltungsrücklage 33.805,55 27.390,22
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 9.262,02 21.790,15
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.551,20 18.471,83
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.710,82 3.318,32
C. Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.919,08 0,00
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 794.078,02 792.526,22
287
Anlage 3 Seite 125 von 126
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Teilergebnisrechnung Ist 2017 Planansatz 2017 RE 2016 Vgl. Ansatz/Ist 2017
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 55.208,16- 55.900- 55.208,16- 691,84-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 72,52- 72,52
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 1.130,00- 5.338,25- 1.130,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 1.202,52- 5.338,25- 1.202,52
*** = Ordentliche Erträge 56.410,68- 55.900- 60.546,41- 510,68
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 4.450,97 15.400 6.569,23 10.949,03
62320410 Grabpflege 338,80 300 332,75 38,80-
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 17.156,34 17.600 14.808,04 443,66
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.654,77 2.500 2.204,21 1.154,77-
62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.093,99 2.100 2.054,95 6,01
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 27.694,87 37.900 25.969,18 10.205,13
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
** - Abschreibungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 25.020,00 6.600 5.800,00 18.420,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 11.920,63- 7.614,67 11.920,63
** - Transferaufwendungen 13.099,37 6.600 13.414,67 6.499,37-
64230000 Gebühren 1.130,00 1.130,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 4,90 9,50 4,90-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 661,36
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 522,50 800 1.812,10 277,50
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.657,40 800 2.482,96 857,40-
*** = Ordentliche Aufwendungen 51.013,64 53.900 50.429,81 2.886,36
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 5.397,04- 2.000- 10.116,60- 3.397,04
57160000 Zinserträge von sons.öffent.Sonderrechn. 956,91 600- 1.554,14- 1.556,91-
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 3.850,88- 1.200- 1.604,98- 2.650,88
** + Finanzerträge 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97
*** = Finanzergebnis 2.893,97- 1.800- 3.159,12- 1.093,97
***** = Ordentliches Jahresergebnis 8.291,01- 3.800- 13.275,72- 4.491,01
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 750,93-
** + Außerordentliche Erträge 750,93-
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 1.803,16 1.555,00 1.803,16-
** - Außerordentliche Aufwendungen 1.803,16 1.555,00 1.803,16-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 1.803,16 804,07 1.803,16-
****** = Jahresergebnis vor ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
******* = Ergebnis nach ILV 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 6.487,85- 3.800- 12.471,65- 2.687,85
288
Seite 126 von 126 Anlage 3
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2017 + - + / - 31.12.2017 01.01.2017 + - - 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 89.460,60 8.562,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 89.460,60 8.562,00 0,00 0,00 98.022,60 597.258,70 605.820,70
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
2. Wertpapiere 140.692,67 40.000,00 29.927,48 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 12.170,29 138.594,90 130.849,38
Zwischensumme: 110.566,55 40.000,00 29.927,48 0,00 150.765,19 9.843,29 2.747,80 420,80 0,00 12.170,29 138.594,90 130.849,38
G e s a m t s u m m e 805.847,85 40.000,00 29.927,48 0,00 846.046,49 99.303,89 11.309,80 420,80 0,00 110.192,89 735.853,60 736.670,08
289
Jahresabschluss
2017
Anhang
Ö 3Ö 3
290
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 6
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 6
Änderungen der Bilanzstruktur ................................................................................................................................ 7
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 7
AKTIVA ............................................................................................................................................................... 7
A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 7
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 7
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 7
A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 8
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................................... 10
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 10
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ...................................................... 10
4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 11
6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 12
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstattung ..................................................... 12
8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 12
A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 13
1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 15
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 16
3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 18
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 18
4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 18
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 19
B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 19
B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 19
Vorräte ........................................................................................................................................... 19
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 20
1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 20
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 20
291
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 21
3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 21
3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 21
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 22
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 22
5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 23
Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 23
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 24
7. Wertpapiere des Umlaufvermögens .......................................................................................... 24
B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 24
1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 24
C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 25
ARAP: Disagio ............................................................................................................................... 25
ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ................................................................... 25
ARAP ............................................................................................................................................. 26
PASSIVA .......................................................................................................................................................... 27
A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 27
A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 27
A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 28
A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 29
A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 29
B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 30
1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 30
2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 32
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 32
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 32
5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 33
C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 33
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen ...................................................................................... 34
2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen .......................................................................................... 35
292
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
4. – 11. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 36
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 38
1. Anleihen ..................................................................................................................................... 38
2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 39
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 39
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 41
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 42
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 43
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 43
7. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 44
Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................ 44
E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 45
Passive Rechnungsabgrenzung .................................................................................................... 45
Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 52
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 53
Erträge .............................................................................................................................................................. 54
Aufwendungen .................................................................................................................................................. 62
Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 73
Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 77
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 78
Ertragslage ....................................................................................................................................................... 79
Vermögenslage ................................................................................................................................................. 84
Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 85
Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 87
Prognosebericht .................................................................................................................................................... 91
Risikobericht .......................................................................................................................................................... 91
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017 ................................................................................................................. 93
293
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
294
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
_________________________________________________________________________________
6
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO)
unter Beachtung der ergänzenden Regelungen der
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-
Doppik) erstellt.
In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren
Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden
mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge-
sondert beschrieben.
Die Haushaltssatzung 201 7 wurde am 17.11.2016
vom Stadtrat besc hlossen und mit Schreiben vom
02.12.2016 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re-
gierung von Mittelfranken erging mit Bescheid vom
20.02.2017. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts-
blatt Nr. 5 vom 08.03.2017.
Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den
Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Am 25.10.2017 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags-
haushaltssatzung beschlossen und mit Schrei ben
vom 06.11.2017 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge-
legt. Nachdem diese gegen die 1. Nachtragshaus-
haltssatzung keine Einwände erhob, erfolgte die Be-
kanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2017.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der
Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs- und Be-
wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun-
gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz
wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und
Bewertung kommunalen Ver mögens“ (Bewertungs-
richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay-
erischen Staatsministerium des Innern angewendet.
Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de-
ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im
Einzelnen wertmäßig 150 € netto nicht übersteigen
(geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde verzichtet (§
71 Abs. 4 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR).
Die zugrundegelegten Aktivierungsgrundsätze der
BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege-
lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist
zu aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert dar-
gestellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirt-
schaftliche Eigentum. Vermögensgegenstände wer-
den nach der Brutto- Methode angesetzt, d. h. Ver-
mögensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert
inklusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse wer-
den als Sonderposten passiviert und analog des zu-
gehörigen Anlagengutes aufgelöst.
Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa-
chungsverfahren angewandt:
• Festbewertung: z. B. für den Medienbestand der
Stadtbibliothek
• Gruppenbewertung nach Wertgruppen: z. B. für
Sammlungen in Museen
• Individuelle Sammelbewertung: z. B. für Fach-
räume, Turnhallenaus stattungen und Musikin-
strumente der Schulen
295
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
_________________________________________________________________________________
7
Änderungen der Bilanzstruktur
In der Bilanzstruktur der Stadt Nürnberg wurde seit
der Erst ellung des Jahresabschlusses 20 16 eine
Umgliederung eines Kontos in eine andere Bilanzpo-
sition vorgenommen. Die Änderungen werden nach
§ 80 Abs. 2 S. 2 KommHV-Doppik wie folgt erläutert
und begründet: Das Konto „Schulgirokonten Spar-
kasse (Bestände)“ wurde zu „Girokonten außerh.
SAP Sparkasse (Schule, Stiftung)“ umbenannt und
innerhalb der Position „Liquide Mittel“ (Aktiva B. IV.)
von dem Posten „Kassenbestand“ auf den Posten
„Bankguthaben“ umgegliedert. Die Umgliederung ist
erfolgt, da auf dem Konto Bankguthaben ausgewie-
sen werden. Der Vorjahreswert zum 31.12.2016
wurde angepasst, um eine Vergleichbarkeit der be-
troffenen Positionen zu gewährleisten.
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen-
stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen-
den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un-
terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er-
läutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK
Immaterielle Vermögensgegen-
stände aus geleisteten Zuwendun-
gen
Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf-
gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des
Zuschusses, ansonsten 10 Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Lizenzen 16.498,00 52.804,00
EDV-Software 5.007.634,00 5.348.167,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwen-
dungen 178.517.512,00 178.046.701,00
Summe 183.541.644,00 183.447.672,00
296
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
8
Die Bilanzposition immaterielle Vermögensgegen-
stände erhöhte sich im Vorjahresvergleich insgesamt
marginal um rd. 94 TEUR.
Der Bestandsminderung im Bereich Lizenzen be-
gründet sich in den Wertberichtungen durch Ab-
schreibungen sowie Umbuchungen hin zur Anlagen-
klasse EDV-Software.
Die Wertsteigerung im Bereich EDV -Software (0,34
Mio. €) resultiert insb. in der Anschaffung neuer EDV-
Software für SAP -/ESS-/MSS; Partitionslizenzen
Oracle; Software für das Dokumentenmanagement -
und eCall-Notrufsystems.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen aus
geleisteten Zuwendungen liegt der Schwerpunkt wei-
terhin in der Bezuschussung freigemeinnütziger Trä-
ger von Kindertageseinrichtungen im Gesamtvolu-
men von 11,88 Mio. €. u.a. für die Kita‘s Krakauerstr.
36 (2,27 Mio. €), Körnerstr. 53 (1,23 Mio. €), Laufam-
holzstr. 351 (1,03 Mio. €), Halskestr. 11, (0,96 Mio.
€), Frauenholzstr. 10 (0,89 Mio. €), Braillestr. 27
(0,87 Mio. €) und Klingenhofstr. 6 (0,60 Mio. €).
Die ausgereichten Investitionszuschüsse für gemein-
nützige Vereine zur Stärkung des Breitensports be-
liefen sich auf 0,21 Mio. €.
Weiterhin wurde ein Baukostenzuschuss für den ge-
meinschaftlichen Umbau der höhenfreien Kreuzung
der BAB A6/AS Langwasser/Gleiwitzer Str. in Höhe
von 0,70 Mio. € an die Autobahndirektion Nor dbay-
ern geleistet.
Die Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung
betrugen 0,79 Mio. €.
Den Zugängen bei der Position immaterielle Vermö-
gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen im
Wert von 11,88 Mio. € stehen Wertberichti gungen
durch Abschreibungen (11,41 Mio. €) gegenüber.
A. II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstü-
cke und grundstücks-
gleiche Rechte
Ansatz zu Anschaffungskosten.
Primat der Anschaffungs- und Herstellungskosten (§77 Abs. 1 KommHV-Doppik).
Als maßgebliche Rechtsgrundlagen gelten die BayGO, die KommHV-Doppik und die Be-
wertR zur KommHV-Doppik. Soweit in den kommunalgesetzlichen Grundlagen keine Re-
gelungen getroffen sind, fanden gem. Ziffer 1.1.1 BewertR die handelsrechtlichen Vor-
schriften und Grundsätze sinngemäße Anwendung.
Für die Grundstücke mit nicht ermittelbaren bzw. nicht ansetzbaren Anschaffungskosten
(z.B. Währung nicht in DM oder Euro) wurden subsidiär Ersat zwerte entsprechend der
Bewertungsrichtlinie unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
i.V.m Nr. 1.1.1 BewertR) ermittelt. Hierfür wurde zur Bestimmung der Nutzungsart jedes
einzelne Flurstück anhand der vorhandenen Luftbilder des Geoinformationssystems der
Stadt Nürnberg überprüft. Soweit erforderlich, wurden die Erschließungskostenbeitrags-
unterlagen für die maßgeblichen Flurstücke recherchiert und in digitalisierter Form archi-
viert.
Bei den außermärkischen Flurstücken wurden für die Ersatzbewertung die erteilten Bo-
denrichtwertauskünfte herangezogen. Hiervon betroffen waren ausschließlich Flächen
landwirtschaftlicher Nutzung. Konnten bei den zuständigen Gutachterausschüssen we-
der aktuelle noch historische Bodenrichtwerte in Erfahrung gebracht werden, wurde der
vom Statistischen Landesamt des Freistaates Bayern veröffentlichte durchschnittliche
Kaufwert für Ackerflächen des betroffenen Landkreises auf den Bewertungsstichtag rück-
indiziert.
297
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
9
Die Bewertung von Arealen mit Verdacht auf Altlastenablagerung basiert auf Grundlage
einer umfassenden Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der Umweltbehörde.
Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Ansatz zu (fortgeführten) AHK
Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei-
genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer-
tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver-
mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der
Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen
hergestellt.
Die Bewertung der Grundstücksflächen erfolgt analog der Vorgehensweise zu den „un-
bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten“.
Infrastrukturvermögen
und Sachanlagen im
Gemeingebrauch
Ansatz primär auf Basis der AHK
Die Ersatzbewertung der Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be-
wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg.
Berücksichtigt wurde hierbei, dass für das Stadtgebiet nahezu flächendeckend Boden-
richtwerte vorliegen, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffent-
licht sind.
Da nicht für jede Gemarkung, insbesondere im Innenstadtbereich, ein Bodenrichtwert für
Ackerland vorliegt, wurde von einer ersatzweisen Bewertung von Grund und Boden nach
Anlage 1 Nr. 16 zur BewertR (BRW landwirtschaftlicher Flächen) abgewichen. Die Basis
für dieses Vorgehen gibt der Wertansatz der Anlage 1 zur Bewertungsrichtlinie.
Sofern kein Bodenrichtwert für Ackerland vorliegt, orientiert sich die Ersatzwertbewertung
der Gemeinbedarfsflächen mit Infrastrukturnutzung einheitlich an der Bewertung von
Grünflächen. Hierzu wurde der niedrigste Bodenrichtwert der Gemarkung ermitte lt und
mit 20 v. H. (vergleichbar mit Grünflächen) für das Infrastrukturvermögen angesetzt.
Mit diesem Vorgehen wurde sowohl dem Vorsichtsprinzip, als auch der Notwendigkeit
einer rechtskonformen und stetigen Bewertung Rechnung getragen und zugleich eine
überhöhte oder übertrieben unterschätzende Wertdarstellung für Gemeinbedarfsflächen
mit Infrastrukturnutzung vermieden.
Bauten auf fremden
Grund und Boden
Ansatz zu fortgeführten AHK
Ausgangsbasis für die Erstellung der Eröffnungsbilanz war das Verzeichnis aller stadtei-
genen Gebäude, das von der Projekt gruppe „Gebäudedatei“ erstellt wurde. Die Bewer-
tung der Gebäude in der Eröffnungsbilanz beruht auf den Angaben der kameralen Ver-
mögensrechnung. Die notwen dige Verbindung zwischen den Gebäude komplexen der
Vermögensrechnung und den Einzelgebäuden in der Bilanz wurde in mehreren Phasen
hergestellt.
Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet:
- AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar)
- Versicherungswert (wenn bekannt) mit Abschlag von 50 %
- Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger entsprechend festgelegter
Wertegruppen
- Erinnerungswert (1 €)
Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK
298
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
10
Maschinen und tech-ni-
sche Anlagen sowie
Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
Ansatz zu fortgeführten AHK
Anlagen in Bau Ansatz zu AHK
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Grünflächen 18.480.156,72
17.758.433,93
Ackerland 19.369.974,27 18.019.309,56
Wald, Forsten 20.454.727,35 20.454.772,35
Sonstige unbebaute Grundstücke 146.307.453,56 144.402.823,88
Natur- und Landschaftsschutzgebiete 245.884,29 245.740,37
Ruhende und fließende Gewässer 11.936.108,88 11.918.593,30
Summe 216.794.305,07 212.799.673,39
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertageseinrichtungen 116.079.329,00 104.515.219,00
Schulen 384.971.112,00 319.036.170,00
Wohnbauten 14.501.083,00 14.702.832,00
Verwaltungsgebäude 49.471.325,00 49.247.272,00
Betriebsgebäude 9.007.461,00 8.162.385,00
Sonstige Bauten 316.331.551,00 317.908.938,92
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 365.475.707,18 367.402.577,41
Summe 1.255.837.568,18 1.180.975.394,33
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 845.843.457,78 844.203.003,40
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 529.260.314,39 486.872.439,47
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 97.409.698,00 88.097.321,00
Versorgungsnetze 1.324.394,00 1.459.952,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 158.474.749,00 155.748.023,00
Summe 1.632.312.613,17 1.576.380.738,87
4. Bauten auf fremden Grund und Boden
Bauten auf fremden Grund und Boden 10.492.426,00 10.693.371,00
299
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
11
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler
Kunstgegenstände 384.675.727,64
465.724.586,56
Baudenkmäler 698.144,93
698.144,93
Summe 385.373.872,57
466.422.731,49
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
einen plus in Höhe von 3,99 Mio. €. Der
Wertzuwachs resultiert vor allem aus der
Neuordnung der Grundstücke im eingeleiteten
Umlegungsverfahren für das Bauentwicklungsgebiet
Züricher Straße.
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund-
stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
75,86 Mio. € ist, entsprechend den Vorjahren, auf die
hohen Investitionen im Bildungsbereich zurückzufüh-
ren.
Im Bereich der Kind estageseinrichtungen (11,56
Mio. €) wurden im Wesentlichen fertiggestellt: KiTa
Haus für Kinder (3,71 Mio. €), KiHo Neunhof (3,06
Mio. €), KiHo Hermann- Kolb-Str. (3,13 Mio. €), Ju-
gendtreff Karl-Schönleben-Str. (1,58 Mio. €).
Den Zugängen (7,74 Mio. €) und Umbuchungen
(7,86 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abgän-
gen in Höhe von 1,23 Mio. € (u.a. Rückbau KiHo in
Containerbauweise „Am Thoner Espan“) und Ab-
schreibungen i. H. v. 2,81 Mio. gegenüber.
Die Wertsteigerung im Schulbereich (65,93 Mio. €)
gründet insb. in der Fertigstellung der Gretel -Berg-
mann-Grundschule inkl. Hort (23,96 Mio. €) und der
Johann-Pachelbel-Realschule mit staatlicher Fach-
oberschule II (47,81 Mio. €).
Den Zugängen (70,78 Mio. €) und Umbuchungen
(4,77 Mio. €) stehen Wertberichtigung en aus Ab-
schreibungen (7,90 Mio. €) und ein Abgang in Höhe
von 1,72 Mio. € (Abriss der Dependance VS
Zugspitzstraße) gegenüber.
Die Investitionen zur Pos. Verwaltungsgebäude fin-
den sich insb. in der Generalsanierung des Verwal-
tungsgebäudes Unschlittplatz (1,10 Mio. €) und der
Verbesserung des baulichen Brandschutzes, ver-
bunden mit Umbaumaßnahmen Rathaus Haupt-
markt 18 (0,26 Mio. €), Hochbauamt Marientorgra-
ben (0,24 Mio. €).
Den Zugängen (1,10 Mio. €) und Umbuchungen
(0,69 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen i. H. v. 1,57 Mio. € gegenüber
Die Wertsteigerung zur Pos. Betriebsgebäude i. H. v.
0,85 Mio. € ist insb. auf die Rückübertragung des Ge-
bäudes Veilhofstr. 34 (1,08 Mio. €) aus dem Betriebs-
vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) in
das bilanzielle Vermögen der Stadt Nürnberg (Kern-
stadt) im Vorgriff auf die Übertragung auf den Frei-
staat Bayern zum Betrieb einer Hochschule für Musik
zurückzuführen.
Die Pos. Sonstige Bauten (-1,58 Mio. €) und bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ( -1,93
Mio. €) zeigen eine leicht rückläufige Wirkung auf-
grund der Wertberichtigungen aus Abschreibungen
und Anlagenabgängen.
Ein Datenabgleich mit der städt. Gebäuderaumdatei
(GerDa) führte zu einer Überprüfung des Bestandes
„sonstige Bauten“ und der aus der Vermögensrech-
nung übernommenen Objektwerte.
Der Investitionsschwerpunkt lag im Bereich sonstige
Bauten bei den Bauvorhaben im Tiergarten mit der
Fertigstellung des Wüstenhauses (0,97 Mio. €) und
des Delphinarium II (1,07 Mio. €); den Baumaßnah-
men an der Kulturwerkstatt AEG (1,17 Mio. €) und
dem Luitpoldhaus Stadtbibliothek (0,72 Mio. €).
Den Zugängen (3,74 Mio. €), Umbuchungen (3,82
Mio. €) und Zugang aus Na chaktivierung i. H. v. 99
TEUR (Turm Frauentormauer) stehen Wertberichti-
gungen aus Abschreibungen (7,83 Mio. €) und Anla-
genabgänge i.H.v. 1,41 Mio. € entgegen. Aus dem
Bestand genommen wurden wg. Abriss die Haus-
meisterwohnung und Fahrradhalle Berthold- Brecht-
Schule (0,66 Mio. €), die Sportstätten Maiacher Str.
4-6 (0,42 Mio. €) sowie Abgänge aus Bestandskor-
rektur GerDa i. H. v. 0,33 Mio. €.
Die Bilanzposition Infrastrukturvermögen, Sachanla-
gen im Gemeingebrauch verzeichnet eine Steige-
rung i. H. v. 55,93 Mio. € insbesondere aufgrund Fer-
300
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
12
tigstellung der U -Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nord-
westring und der Generalsanierung des U-Bahnhofs
Scharfreiterring (0,84 Mio. €).
In das Anlagevermögen aufgenommen wurden u.a.
die Außenanlagen der neu gebauten und fertigstell-
ten Schulen Gretel-Bergmann (1,02 Mio. €) und Jo-
hann-Pachelbel-Realschule/staatl. Fachoberschule
II (2,53 Mio. €) und der Grünanlage mit Spielplatz am
Kontumazgarten (0,83 Mio. €).
Den Zugängen (28,75 Mio. €) und Umbuchungen
(77,72 Mio. €) stehen Wertberic htigungen aus Ab-
schreibungen (49,72 Mio. €) und Anlagenabgänge in
Höhe von 0,96 Mio. € (u.a. unentgeltliche Übereig-
nung FlNrn 692/78 und 692/79 an die BRD für A73
Nbg-Hafen-Feucht; Rückbau/Erneuerung von Licht-
signalanlagen; Messungen/Arrondierungen im
Grundstücksverkehr) gegenüber.
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich-
net einen Rückgang in Höhe von 81,05 Mio. €.
Die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz bilanzierten
Schätzwerte zu den Archivalien der reichsstädti-
schen Zeit (36,25 Mio. €), Archivalien des 19. und 20.
Jhrd. (24 Mio. €) und den Sammlungen, bestehend
aus Plänen, Plakaten, Postkarten (26,40 Mio. €)
konnten im Rahmen der Revision nicht bestätigt wer-
den. Die bilanzierten Vermögensgegenstände wurde
daher zum Jahresabschluss 2017 dem Anlage nbe-
stand entnommen.
Nachaktiviert wurde das Inventar der Holzschuher-
kapelle auf dem Johannesfriedhof in Höhe von 5,2
Mio. €. Es handelt sich hierbei u.a. um einen Altar
aus zu Zeiten von Veit Stoß und um eine Bewei-
nungsgruppe aus der Werkstatt von Adam Kraft.
Die Revision Kunst- und Sammlungsgegenstände ist
noch nicht abgeschlossen.
Um die Wertansätze der Eröffnungsbilanz hinrei-
chend begründen zu können, werden in allen noch
offenen Teilbereichen weiterhin Inventuren durchge-
führt.
Bis zum Abschluss de r Überprüfung wird diese Bi-
lanzposition auch in den künftigen Jahren Verände-
rungen erfahren.
6. Fahrzeuge 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Fahrzeuge 6.644.304,00 6.756.770,00
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsausstat-
tung
Maschinen 5.113.853,00 5.410.059,00
Technische Anlagen 3.966.001,00 3.778.405,00
Betriebsvorrichtungen 20.913.325,00 21.685.371,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.086.953,93 39.356.260,86
Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 10.758.799,00 9.994.557,00
Summe 84.838.931,93 80.224.652,86
8. Anlagen im Bau 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Anlagen im Bau 195.140.365,89 213.565.968,27
Die Anlagenklassen Fahrzeuge (-0,1 Mio. €) und Ma-
schinen (-0,30 Mio. €) entwickelten sich rückläufig,
da die Wertberichtigungen aus Abschreibungen und
Abgängen die Wertsteigerungen aus Zugängen und
Umbuchungen übersteigen.
Auch die Bilanzposition Betriebsvorrichtungen ver-
zeichnet, trotz hoher Investiti onen für den Ausbau
301
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
13
der Fernmeldenetzinfrastruktur (1,02 Mio. €) und der
Brandmeldesysteme Tiefbau/Trassen (0,76 Mio. €)
einen Rückgang in Höhe von 0,77 Mio. €.
Den Zugängen (2,35 Mio. €) und Umbuchungen
(1,05 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen und Abgängen i. H. v. 4,17 Mio. € ge-
genüber.
Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen die Pos. Be-
triebs- und Geschäftsausstattung (+4,73 Mio. €) und
die Pos. Geringwertige Wirtschaftsgüter (+0,76 Mio.
€). Begründet ist dies mit der Erstausstattung der neu
gebauten staatl. Realschule/Fachoberschule II Jo-
hann-Pachelbel und der Gretel -Bergmann-Grund-
schule inkl. Hortbetrieb.
Die Anlagenklasse Anlagen im Bau mindert sich auf-
grund Fertigstellung größerer Bauvorhaben (u.a. U -
Bahnlinie U3 Klinikum Nord/Nordwestring) um 18,43
Mio. €.
Den Zugängen (64,29 Mio. €) stehen Umbuchungen
(-98,81 Mio. €) entgegen.
In den Zugängen finden sich vor allem große, sich
über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben, kreu-
zungsfreier Ausbau Frankenschnellweg (3,82 Mio.
€), Umbaum aßnahme Hochschule für Musik (9,82
Mio. €), dem Neubau Feuerwache 1 (10,48 Mio. €),
Ausbau U3/Südwest (10,33 Mio. €), Fahrtrep-
pen/Funktechnik (1,46 Mio. €); Neubau KiHo Hegel-
straße (1,40 Mio. €); Zusatzprogramm KiHo Königs-
hammerstr. (2,57 Mio. €), Neubau KiHo Forsthofstr.
(1,20 Mio. €); 3. BA Künstlerhaus (1,10 Mio. €); Neu-
bau Turnhalle Zugspitzstr. (0,81 Mio. €), Aufsockung
Neubau Adam-Kraft-Realschule (0,63 Mio. €); Nori-
kusbucht Wöhrder See (1,74 Mio. €).
Die Umbuchungen ( -98,81 Mio. €) korrespondieren
mit den Zugängen bei den Bilanzpositionen Bebaute
Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte und Infra-
strukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch).
A. III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unter nehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage, ggf. vermindert um Abschreibun-
gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte
Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung )
zum Erinnerungswert von 1 €
Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen
Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten
Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um
Abschreibungen
1. Verbundene Unternehmen
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2017)
31.12.2017
€
31.12.2016
€
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-
Fürth-Erlangen GmbH
56,34 20.000,00 20.000,00
Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 78.583.665,53 82.501.286,26
NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
302
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
14
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00
noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28
NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80
Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00
wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 40,00 5.040.000,00 5.040.000,00
WBG Nürnberg Beteiligung GmbH 49,00 13.826.818,82 0,00
Summe 305.915.666,96 296.006.468,87
Die Stadt Nürnberg hat in 2017 einen Anteil an der
WBG Nürnberg Beteiligung GmbH erworben. Der
Beteiligungsbuchwert setzt sich aus einer Kapitalein-
lage in Höhe von 12.250 € und Sacheinlagen (Grund-
stücke) in Höhe von 13,8 Mio. € zusammen.
Bei der Beteiligung am Kommunalunternehmen Kli-
nikum Nürnberg war in 2017 eine Abschreibung in
Höhe von 3,9 Mio. € aufgrund voraussichtlich dauer-
hafter Wertminderung erforderlich.
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2017)
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt-
ronische Medien 1,00 255,65 255,65
EnergieRegioN GmbH 5,00 1.250,00 1.250,00
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02
Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00
Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00
Multimedia Akademie Nürnberg GmbH i.L. --- 0,00 1,00
NürnbergMesse GmbH 49,969 83.336.399,8 83.336.399,8
Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli-
chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 0,00
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin-
zipien“ 5.000,00 5.000,00
Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00
303
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
15
WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94
Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00
Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-
alarmierung --- 1,00 1,00
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00
Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
(KVÜ) --- 1,00 1,00
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken ---
1,00 1,00
Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 0,00
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ---
1,00 1,00
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn-
berg
--- 1,00 1,00
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach-
gruppe --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren
Schwarzachthal --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob-
lauchslandes --- 1,00 1,00
Summe 117.229.912,41 117.227.412,41
Die Stadt Nürnberg hat sich in 2017 an der Partner-
schaften Deutschland - Berater der öffentlichen
Hand GmbH beteiligt (Anteilswert 2.500 €).
Außerdem wurde der Zweckverband Stadt -Umland-
Bahn nachaktiviert; mangels Kapitaleinlage mit 1 €.
Bei der Multimedia Akademie wurde das Liquidati-
onsverfahren in 2017 abgeschlossen. Folglich wurde
der Buchwert (Erinnerungswert von 1 €) ausgebucht.
1. Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00
304
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
16
Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00
NürnbergBad (NüBad) 2.181.102,24 2.181.102,24
NürnbergStift (NüSt) 16.046.164,23 17.670.880,13
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00
Summe 31.207.508,47 32.832.224,37
Der Buchwert des Eigenbetriebs NürnbergStift hat
sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € verringert.
Begründet ist dies dadurch, dass eine außerplanmä-
ßige Abschreibung i. H. v. 722 T€ entsprechend des
Verlusts 201 2 aufgrund von voraussichtlich dauer-
hafter Wertminderung vorgenommen wurde. Die
restliche Buchwertreduzierung (999 T€) beruht auf
der Entnahme des Gebäudes Veilhofstr. 34 inkl. ver-
einbartem Grundstücksanteil aus dem Betriebsver-
mögen des Eigenbetriebs NürnbergStift durch die
Stadt Nürnberg. Die Immobilie wurde für die Nutzung
als Hochschule für Musik generalsaniert; dabei wur-
den die anfallenden Baukosten im Kernhaushalt ver-
bucht (sind bislang unter den Anlagen im Bau aus-
gewiesen). Die Entnahme der Immobilie aus dem
Betriebsvermögen des Eigenbetriebs erfolgte im
Vorgriff zu der Übertragung der generalsanierten Im-
mobilie an den Freistaat Bayern in 2018 aufgrund der
Verstaatlichung der Hochschule für Musik . Die
999 T€ entsprechen dem Saldo zwischen den Buch-
werten von Grundstück und Gebäude und des Son-
derpostens in den Büchern des NürnbergStift zum
31.08.2017.
2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte“
1.315.460,74
1.293.895,32
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.348.069,86 563.825,91
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 946.732,38 954.189,58
Otto Lauterbach-Stiftung 1.348.811,95 1.351.493,60
Marie-Hack-Stiftung 3.675.808,45 3.784.695,80
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 80.822,00 81.265,30
Andreas-Winterbauer-Stiftung 245.312,92 236.205,62
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1.076.199,25 1.081.079,30
Andreas-Staudt-Stiftung 192.225,23 190.993,23
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 65.864,00 65.548,20
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.051.530,05 1.060.885,96
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 274.757,60 278.240,90
305
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
17
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 89.928,60 92.053,10
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 97.896,26 47.605,00
Auxiliar-Stiftung 139.115,00 142.095,30
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 322.052,00 302.061,60
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 119.951,95 122.524,80
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 123.361,90 123.583,00
Margarete-Weigel-Stiftung 541.293,27 527.959,30
Leonhard Wagner Stiftung 231.559,35 236.569,30
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 137.602,20 138.759,00
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 775.634,60 755.701,20
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 142.851,85 49.384,39
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 603.615,40 516.221,59
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 434.560,34 397.350,73
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 50.211,53 50.211,53
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 40.553,00 41.947,50
Erich und Grete Berwind Stiftung 1.947.551,28 1.731.393,62
Summe 17.419.332,96 16.217.739,68
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der
rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich
von 2016 auf 2017 um 1.200 T€ auf rd.
17.419 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird
auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge-
stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge-
winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb-
nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden
sind.
Die Zugänge in 2017 betragen insgesamt rd. 5.826
T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl-
liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage
von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich
dienen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von ins-
gesamt rund 1.283 T€ als Zustiftung ins Grund-
stockvermögen verschiedener nichtrechtsfähiger
Stiftungen eingebracht und in Wertpapiere ange-
legt.
Die Abgänge belaufen sich auf rd. 4.285 T€ (zu An-
schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei -
bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 379 T€ und buchmäßige Zu-
schreibungen in Höhe von ca. 39 T€ getätigt.
Aus fälligen Wertpapieren und Aktienverkäufen
wurden insgesamt Kursgewinne i. H. v. ca. 35 T€
und Kursverluste i. H. v. rd. 46 T€ realisiert.
.
306
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
18
3. Versorgungsrücklage 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.863.450,43 31.646.617,95
Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 16,53 1,09
Summe 34.863.466,96 31.646.619,04
Die von der Stadt Nürnberg nach dem BayVers-
RücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Be-
träge werden in Anteile am Bayerischen Pensions-
fonds - einem thesaurierenden Spezialfonds - ange-
legt. Zum 31.12.201 7 waren noch 16,53 € anzule-
gen, ab 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver-
pflichtung mehr zur Anlage
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00
Summe 6.993.240,00 6.993.240,00
Bei den „Ausleihungen an verbundene Unterneh-
men“ ist ein Darlehen an das Kommunalunterneh-
men Klinikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt
wird.
4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Ausleihungen an Sondervermögen 11.200.000,00 12.100.000,00
Summe 11.200.000,00 12.100.000,00
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es
sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei-
genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be-
triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge-
hörigen Schulden von der Stadt an SÖR im Rahmen
der Eigenbetriebsgründung. Die Darlehensforderung
reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten
Tilgungsraten.
307
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
19
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verkaufte Darlehensforderungen 2.117.482,26 2.585.437,13
Sonstige vergebene Darlehensforderungen 19.861.467,55 20.589.411,51
Genossenschaftsanteile 500,00 500,00
Summe 21.979.449,81 23.175.348,64
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins-
verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh-
nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver-
kauft wurden. Im Forderungskaufvertrag wurde ver-
einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle-
hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und
Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von
der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und
den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt.
Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge-
bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich-
keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be-
rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer-
den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der
Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen
gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der
zum Bilanzstichtag ausgewiesene Bestand der ver-
kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten
Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert.
Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun-
gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar-
lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le-
hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu-
zierung des Bestandes um kumuliert 0,7 Mio. € ge-
genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun-
gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un-
verzinsliches Darlehen.
Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs-
genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
Vorräte 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Roh-, Hilfs - und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Er-
zeugnisse 654.257,10 779.419,02
Grundstücke 37.704.159,04 48.538.238,18
Summe 38.358.416,14 49.317.657,20
308
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
20
Die Bestandsveränderung der Pos. Roh -, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeug-
nisse (-125 T€) ist vor allem dem Inventur ergebnis
2017 beim Stadtarchiv (-104 T€) geschuldet.
Im Zuge der Revision wurde der Lagerbestand an
Katalogen, Prospekten u.ä. auf seine Verwendbar-
keit hin überprüft. Altbestände wurden tlw. entsorgt.
Die Bewertung der Restbestände nach dem stren-
gen Niederstwertprinzip überprüft.
Der Bilanzposition Grundstücke des Umlau fvermö-
gens sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der
dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d.
BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4- 1512.5-25). Im
Haushaltsjahr 2017 wurde keine Umbuchung aus
dem Anlagenvermögen in das Umlaufvermögen vor-
genommen. Der Jahresendbestand 2016 bzw. An-
fangsbestand 2017 reduzierte s ich aufgrund Anla-
genabgänge um 10,87 Mio. €.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Abgabenforderungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Gebührenforderungen 13.390.246,24 9.388.418,02
Beitragsforderungen 2.114.993,17 2.322.741,21
Steuerforderungen 43.697.273,33 69.188.009,47
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.552.484,82 1.350.016,87
Summe 60.754.997,56 82.249.185,57
Die Außenstände bei Abgabenforderungen verrin-
gern sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 21,5
Mio. €. Dies ist im Wesentlichen mit einem Rückgang
der Steuerforderungen um 25,5 Mio. € bei einer Zu-
nahme der Gebührenforderungen um 4 Mio. € zu er-
klären. Einzelwertberichtigungen kritischer Forde-
rungen (Insolvenzanmeldung des Schuldners bzw.
langjähriger Außenstand) als auch Pauschalwertbe-
richtigungen des restlichen Forderungsbes tands
sind hierbei berücksichtigt.
Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti-
gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be-
richtsjahr auf einen Betrag von rund 44 Mio. € und
verringerten sich somit gegenüber dem Vorjahr um
1,77 Mio. €. Bei den Gebührenforderungen wurden
1,7 Mio. €, bei den Beitragsforderungen 0, 7 Mio. €
und bei den sonstigen öf fentlich-rechtlichen Forde-
rungen 0,3 Mio.€ wertberichtigt.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778.390,65 3.864.321,70
Summe 2.778.390,65 3.864.321,70
309
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
21
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen
aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein-
barungen u.v.m.) haben sich im Vergleich zum Vor -
jahr um rund 1,09 Mio. € verringert. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3
Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.872.764,81 1.186.772,58
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 6.534.856,14 3.494.388,77
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.200.000,00 550.000,00
Summe 12.607.620,95 5.231.161,35
Im Bereich der Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen ist eine Zunahme des Forderungsbe-
stands um 7,37 Mio. € zu verzeichnen. Neben den
zum Stichtag höheren Forderungen bei den Konto-
korrentkonten war die Entwicklung ü berwiegend ei-
ner jahresübergreifenden Abwicklung der für das 4.
Quartal 2017 von der N-Ergie zu zahlenden Konzes-
sionsabgabe geschuldet .
3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Beteiligungen 19.165,57 7.764,74
Summe 19.165,57 7.764,74
3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Sondervermögen 1.667.792,58 9.862.194,32
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 3.551.955,79 2.556.057,07
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 5.439.081,40 5.849.749,60
Summe 10.658.829,77 18.268.000,99
Die Position „Forderungen gegen Sondervermögen“
verringerte sich um 7,6 Mio. €. Dabei nahmen die
Forderungen gegen Sondervermögen i. e. S. wegen
der nun größtenteils periodengerechten Abwicklung
310
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
22
der Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt um
8,1 Mio. € ab. Die Kontokorrentkonten der weiteren
Eigenbetriebe sowie die „Liquiden Mittel SÖR 2010“
sind aufgrund des Saldos unter den Verbindlichkei-
ten ausgewiesen.
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 162.715,98 162.715,98
Summe 162.715,98 162.715,98
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen den Bund 804.414,82 549.711,24
Forderungen gegen das Land 6.222.069,02 25.862.259,55
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 7.246.382,82 6.798.401,06
Forderungen gegenüber Zweckverbänden 207.041,65 830.629,25
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 53.421,81 87.279,93
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 2.925.863,50 12.017.392,64
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 157.121,70 127.297,24
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 5.620.973,19 4.136.373,02
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent-
lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -713.220,59 -670.651,74
Summe 22.524.067,92 49.738.692,19
Nachdem die Gesamtforderungen gegenüber dem
öffentlichen Bereich im Vergleich 2016/2017 um 20
Mio. € zugenommen hatten, ist zum Bilanzstichtag
31.12.2017 wieder ein Rückgang um über 27 Mio. €
zu verzeichnen. Es verringerten sich im Wesentli-
chen die Forderungen gegenüber dem Land ( -19,6
Mio. €) und die Forderungen gegenüber sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen ( -9,1 Mio. €) . Dies
begründet sich auf – im Vergleich zu den offenen
Posten 2016 – geringere ausstehende Erstattungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die
Ende 2017 bereits ausgeglichenen Forderungen aus
Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und
Wasser in 2017
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be-
reich der sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun-
gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich
für 2017 auf 0,7 Mio. €.
311
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
23
5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Forderungen gegen Mitarbeiter 156.569,42 1.218.164,59
Andere sonstige Vermögensgegenstände 64.235.681,84 46.481.752,07
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 1.457.761,89 2.010.413,20
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00
Durchlaufende Gelder 30.767,45 32.963,00
Verrechnungskonten 3.342.481,59 2.839.441,55
Summe 69.223.262,19 52.582.734,71
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Mio. €.
Stark schwankend sind hier unter anderem die „An-
deren sonstige Vermögensgegenstände “, diese ist
im Anschluss näher erläutert.
Unter der Position „Forderungen g egen Mitarbeiter“
werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Überzahlun-
gen aus laufenden Bezügen und Rückforderungen
aus Überzahlungen ausgewiesen . Hier ergibt sich
wegen einer erst 2017 ausgeglichenen Personalkos-
tenerstattung aus dem Jahr 2016 im Bereich Vor-
schüsse ein Rückgang um rund 1,1 Mio. €.
Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan-
tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich-
tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen
Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren-
zung) 63.924.064,56 46.164.750,47
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.604,85 1.554,85
Schadensersatzforderungen 0,00 0,00
Verrechnungskonten u. ä. 12,43 5.446,75
Summe 64.235.681,84 46.481.752,07
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge-
schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz-
stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han-
delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren
312
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
24
und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat-
tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Die
Position stieg zum Bil anzstichtag 31.12.2017 um
17,7 Mio. € im Vergleich zu 2016, im Vergleich zu
2015 aber verringerte sie sich um 1,1 Mio. €.
Seit 2015 ist in der Position der Freistellungsan-
spruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunter-
nehmen Klinikum enthalten. 2017 erhöhte sich hier
der Bestand u.a. aufgrund der im Rahmen der Kor-
rektur zur Eröffnungsbilanz nachzuholenden Bilan-
zierung eines Freistellungsanspruchs für die Beihil-
feverpflichtungen i. H. v. 9,5 Mio. €. Weitere wesent-
liche Gründe für den höheren Bestand sind die A b-
grenzung von Erstattungen gemäß AsylbewLG (rund
5,5 Mio. €) sowie von Beteiligungserträgen (3,5 Mio.
€).
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
B. IV. Liquide Mittel
1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Kassenbestand 914.014,64 1.253.378,88
Bankbestand (Zahlungsverkehr) 152.539.033,12 35.531.517,56
Bankbestand (Festgelder) 106.500.512,34 136.750.000,00
Summe 260.429.314,31 173.534.896,44
Die liquiden Mittel zum 31.12.2017 haben sich im
Vergleich zu 2016 um rund 87 Mio. € erhöht Damit
spiegelt sich in der Bilanz die weiterhin sehr gute Ent-
wicklung bei den Steuereinzahlungen und den Zu-
weisungen und Erstattungen wieder (siehe auch die
Erläuterung zur Finanzrechnung ). Die Zahlungsfä-
higkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg war im Jahr
2017 stets gewährleistet und sichergestellt.
313
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
25
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. ARAP: Disagio 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Disagio 501.048,99 594.512,96
Summe 501.048,99 594.512,96
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte
Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 15.407.476,85 14.735.728,87
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 6.227.838,68 6.297.500,78
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II 9.772.142,11 8.659.550,10
Summe 31.407.457,64 29.692.779,75
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig
ausbezahlte Bezüge“ enthält die Besoldung, die ver-
mögenswirksamen Leistungen sowie die Pfändun-
gen für Januar 2018, die bereits im Dezember 201 7
ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem
Klinikum und dem Staatstheater verauslagten Be-
züge wurden jeweils als Forderungen in die Bilanz
eingestellt und sind in der aktiven Rechnungsab-
grenzung nicht enthalten.
Die Position „ Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe-
leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2017 die So-
zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem-
ber 2017 im Voraus für den Monat Januar 2018 aus-
bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um-
fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen
zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten
und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die Einrichtung des Kontos „Vorschüssig ausge-
zahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ war im Zusam-
menhang mit der Einführung von „Hartz IV“ zum
01.01.2005 notwendig. Über dieses Konto wurden
die Zahlungen an das Jobcenter Nürnberg-Stadt ab-
gegrenzt, die im Dezember 201 7 fällig waren, tat-
sächlich aber bereits Leistungen für Januar 2018
darstellen. Leistungen nach dem SGB II beinhalten
die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der kom-
munale Anteil, den die Stadt Nürnberg an die Bunde-
sagentur für Arbeit erstattet, ist auf folgende Leistun-
gen begrenzt: Leistungen für Unterkunft und Hei -
zung, einmalige Beihilfen, wie Erstausstattung für die
Wohnung und Bekleidung und Leistungen für den
Schulbedarf (Bildung und Teilhabe).
314
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
26
C. ARAP 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.891.809,08 4.567.741,98
Summe 2.891.809,08 4.567.741,98
Unter dieser Position sind Ausgaben erfasst, die vor
dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst
nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwie-
gend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für
Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mit-
gliedsbeiträge. Aufgrund der Vielzahl an abgren-
zungsrelevanten Fä llen bei der Stadt Nürnberg
wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfü-
gigkeitsgrenze in den Allgemeinen Finanzwirt-
schaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB)
festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhalten auf
eine Aktivierung verzichtet, bei denen der abzugren-
zende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und es
sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmäßig wie-
derkehrende Beträge handelt, die das Jahreserge b-
nis nicht we sentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3)
AFB).
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die sonstigen
akiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,7
Mio. € reduziert. Es wurden unter anderem summen-
mäßig geringere Abgrenzungen für Barauszahlun-
gen des Sozialamts (-0,9 Mio. €) sowie für Erstattun-
gen vom Land (-0,2 Mio. €) vorgenommen.
315
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
27
PASSIVA
A. Eigenkapital
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital beläuft sich zum Jahr 2017 auf 649,81
Mio. € und hat sich damit im Saldo um 71,61 Mio. € ver-
mindert. Dies resultiert vor allem aus den nachfolgenden
Sachverhalten:
Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände wurde
die Erfassung der bisher nicht inventarisierten Kunstob-
jekte der Holzschuherkapelle auf dem St. Johannisfried-
hof nachgeholt (+ 5,2 Mio. €).
Hingegen wurden 86,7 Mio. € an Archivalien des Stadt-
archivs als Korrektur der Eröffnungsbilanz ausgebucht.
Die hier angesetzten Durchschnit tswerte wurden vom
BKPV als nicht angemessen eingestuft wurden, da es
sich um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt
keine Anschaffungskosten entstanden sind.
9,5 Mio. € Mehrung im Basiskapital wiederum resultieren
aus der bisher unterbliebenen Bilanzierung des Freistel-
lungsanspruchs bzgl. der für das Kommunalunterneh-
men Klinikum zurückgestellten Beihilfeverpflichtungen
für die dorthin abgeordneten aktiven Beamten bzw. der
ehemals dorthin abgeordneten Beamten im Ruhestand.
Die Stadt Nürnberg muss als Dienstherr dieser Beamten
Pensionsrückstellungen bilden, obwohl tatsächlich das
Klinikum die Versorgung übernimmt und der Stadt er-
stattet. Der ungewissen Verpflichtung aus der Rückstel-
lung steht also eine Forderung gegenüber dem Klinikum
gegenüber.
Bei der Korrektur des Basiskapitals ist zu beachten,
dass nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik die Frist für
eine erfolgsneutrale Korrektur des Basiskapi tals zwar
bereits abgelaufen ist; hiervon darf jedoch in begründe-
ten Ausnahmefällen abgewichen werden.
1. – 6. Basiskapital
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Basiskapital Stadt 649.809.113,28 721.417.400,26
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungs-
rücklage) 993.542,44 898.018,96
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 15.783.230,64 15.783.032,14
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 3.742.504,53 2.458.803,37
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 2.114.607,61 2.005.634,24
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 1.416.912,69 1.661.103,95
Summe 673.859.911,19 744.223.992,92
316
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
28
Alle Korrekturen der Eröffnungsbilanz wurden er-
folgsneutral verbucht und bewirken daher eine An-
passung des Eigenkapitals ohne Auswirkung in der
Ergebnisrechnung. Im Kapitel „Korrekturen zur Er-
öffnungsbilanz“ sind die einzelnen Vorgänge noch
extra aufgeführt.
Die Stadt Nürnberg verwaltet ihre Versorgungsrück-
lage selbst, da sie kein Mitglied im Bayerischen Ver-
sorgungsverband ist. Sie bildet auch die Versor-
gungsrücklage für die Beamten der Eigenbetriebe
und des Klinikums sowie der Stiftung "Staatstheater
Nürnberg" und erhält von diesen einen entsprechen-
den Zuschuss hierfür. Dieser belief sich in 201 7 auf
insgesamt 95,5 T€. Diese Zuschüsse sind als Kapi-
talzuschuss zu behandeln und werden unter der Ei-
genkapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer
Pensionsfonds/ Versorgu ngsrücklage)“ ausgewie-
sen.
Bei der Heinrich und Amalie Lang-Stiftung erfolgte
in 2017 eine Zustiftung in Höhe von 800 T€, die
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung erhielt
eine Zustiftung von 50 T€, die Werner und Elisabeth
Krauß Stiftung und die Aldolf-und-Gertraud Müller-
Stiftung jeweils 100 T€, die Erwin-und-Monika-Telle-
Stiftung rd. 20 T€ und die Erich und Grete Berwind
Stiftung rd. 213 T€.
Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück-
lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba-
siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa-
pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla-
gen in Höhe von ca. 109 T€, um die reale Kapitaler-
haltung (Inflationsausgleich) sicherzustellen.
Die Position „Ergebnisse aus Vermögensumschich-
tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs-
verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu-
sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen
der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt
wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs-
gewinne bzw. -verluste zum Bil anzstichtag abgebil-
det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs-
verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1
Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali-
sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen-
sumschichtungen.
A. II. Rücklagen
1. - 2. Rücklagen
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Ergebnisrücklage 134.610.598,19 102.514.641,36
Sonderrücklage für Zahngolderlöse 628.780,84 676.382,32
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 470.421,08 382.539,55
Summe 135.709.800,11 103.573.563,23
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten
Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. In 2017
hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jah-
resergebnisses 2017 aufgrund des durch die „Kern-
stadt“ erwirtschafteten Jahresüberschusses um 32,1
Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die Zusam-
mensetzung des Jahresüberschusses finden sich in
den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV.
„Jahresergebnis“.
In die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried-
hofsverwaltung wurden in 2016 erstmals die aus
Zahngolderlösen der Vorjahre realisierten und noch
nicht verbrauchten Mittel aus dem Verlustvortrag der
317
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
29
Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolder-
löse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterlie-
gen. 2017 verringerte s ich hier der Bestand um
47,6 T€, da die aus den Zahngolderlösen gebunde-
nen Mittel abgenommen haben.
Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi-
talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen.
Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Ka-
pitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stif-
tungen erhöhte sich in 2017 um 87,9 T€ auf insge-
samt 470,4 T€. Im Rahmen der Ergebnisverwen-
dung erfolgten Zuführungen von insgesamt
197,9 T€. Gleichzeitig erfolgten Entnahmen in Höhe
von 110,0 T€ für Investitionen in festverzinsliche
Wertpapiere. Die Verrechnung mit dem Basiskapital
erfolgte bei der Position „Zuführungen aus der Er-
gebnisrücklage“ (siehe Erläuterung zu Position Pas-
siva A. I.).
A. III. Verlustvortrag
Verlustvortrag
31.12.2017
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2016
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -2.088.096,74 -1.796.510,93
Summe -2.088.096,74 -1.796.510,93
In 2017 entstand ein dem Gebührenrechner Markt-
amt zugeordneter Verlust von rd. 291,6 T€, der des-
sen Verlustvertrag erhöhte. Beim externen Kosten-
decker Friedhofsverwaltung ergab sich 2017 im end-
gültigen Bilanzausweis erstmals seit Jahren ein ge-
ringer Überschuss (vgl. unter A. IV. und B.III).
A. IV. Jahresergebnis
Jahresergebnis
31.12.2017
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
31.12.2016
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
Jahresergebnis 32.072.235,10 29.385.722,55
Im Haushaltsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss
in Höhe von rund 32,1 Mio. € erwirtschaftet, welcher
sich wie folgt zusammensetzt:
318
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
30
Jahresergebnis
31.12.2017
€
(„-„ = Defizit)
31.12.2016
€
(„-„ = Defizit)
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und
Friedhofsverwaltung)
32.095.956,83 30.708.420,11
Nichtrechtsfähige Stiftungen 292.849,09 422.684,02
Externer Kostendecker Marktamt -291.585,81 15.949,29
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -24.985,01 -1.761.330,87
Summe 32.072.235,10 29.385.722,55
Der bei der Friedhofsverwaltung originär entstan-
dene Verlust von 24.985 € verwandelte sich durch
die Umbuchung aus der Zahngoldrücklage (siehe
unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von 47.601,48 € in
einen nominellen Überschuss von 22.616 €, der un-
ter den Sonderposten aus Gebührenausgleich (s.
B.3.) auszuweisen ist.
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der
Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen
Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über-
nahme der Altbestände aus der Vermögensrech-
nung konnte diese Zuordnung aus technischen
Gründen teilweise nicht erfolgen.
1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 112.696.421,54 112.642.368,54
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 600.745.071,64 570.417.718,56
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein-
deverbänden 994.332,40 994.526,40
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 9.685,83 19.623,83
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be-
reichen 6.323,83 6.629,83
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech-
nungen 2.096.858,96 2.078.863,96
319
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
31
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son-
derrechnungen 3.983.737,79 3.854.899,79
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 19.393.666,78 18.476.066,95
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 97.015.933,92 95.161.737,64
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 10.869.393,08 10.699.484,08
Summe 847.811.425,77 814.351.919,58
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen
verzeichnet einen Anstieg um 33,46 Mio. €.
Die Wertsteigerung ist insbesondere auf die Erhö-
hung der Sonderposten aus Zuweisungen vom Land
(30,33 Mio. €) zurückführen. Insgesamt wur den
71,78 Mio. € an Fördermittel des Landes verein-
nahmt, insbesondere für den Ausbau der U-Bahninf-
rastruktur U3, Klinikum Nord und Nordwestring
(43,99 Mio. €), Zuweisungen für den Ausbau von Kin-
dertageseinrichtungen (8,21 Mio. €) und Schulen
(6,93 Mio. €).
Fertiggestellt wurden u.a. die Kindertageseinrich-
tungen Muggenhofer Str. 118 (1,13 Mio. €), Hopfen-
gartenweg 25 (1 Mio. €), Krakauer Str. 36 (0,95 Mio.
€), Kinderhort Hermann-Kolb-Str. 53 c (0,50 Mio. €)
und Zentralhort Welserstr. 25 (0,58 Mio. €). Im Be-
reich Schulen u.a. Neubau Gretel-Bergmann-Grund-
schule (1 Mio. €), Michael -Ende- Schule (2 Mio. €),
FÖZ Paul-Moor-Schule (1,87 Mio. €).
Die Investitionspauschale betrug 7,77 Mio. €.
Den Zugängen aus Zuweisungen des Landes in
Höhe von 71,78 Mio. € stehen Wertberichtigungen
aus Abgang (6,12 Mio. €) und Abschreibungen
(35,33 Mio. €) entgegen.
Die Zuweisungen vom Bund hingegen blieben im
Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Für den
Ausbau an Kindertageseinrichtungen gingen Förder-
mittel in Höhe von 3,61 Mio. € zu, u.a. für das KiJH
Muggenhofer Str. 118 und dessen Außenanlage
(0,63 Mio. €), KiTa Am Fernmeldeturm 5 (0,64 Mio.
€) und für die KiTa Wandererstr. 163 (0,46 Mio. €).
Den Zugängen aus Zuweisungen des Bundes (+4,42
Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abschrei-
bung in Höhe von 4,37 Mio. € entgegen.
Die Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen
erhöhte sich zum Vorjahr marginal um 18 TEUR. Den
Zugängen in Höhe von 157 TEUR (inklusive Baukos-
tenzuschuss in Höhe von 140 TEUR für die Hoch-
schule für Musik) stehen Wertberichtigungen in Höhe
von 139 TEUR entgegen.
Im Bereich sonst. öffentliche Sonderrechnungen
(+0,13 Mio. €) führte u.a. ein Zuschuss für die Kultur-
werkstatt AEG (0,26 Mio. €) und ein Baukostenzu-
schuss für das Wüstenhaus (0,12 Mio. €) zur Wert-
erhöhung dieser Position. An Zuschüssen wurden
insg. 0,49 Mio. € vereinnahmt. Diesen stehen Wert-
berichtigungen aus Abschreibungen (0,36 Mio. €)
entgegen.
An Zuwendungen von privaten Unternehmen wurden
insb. unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken für
das Infrastrukturvermögen (insg. 0,89 Mio. €) sowie
eine Sachspende (Kunstwerk „Anton von Rieppel“) in
Höhe von 0,1 Mio. € passiviert.
Die Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ er-
höht sich unter Berücksichtigung der Wertberichti-
gungen um 1,85 Mio. €. Die Wertsteigerung beinhal-
tet Investitionszuschüsse und Spendengelder u. a.
für die Kulturwerkstatt AEG (1 Mio. €), d as Niedrig-
energie-/Spielhaus Megilo (0,49 Mio. €) und den
Tiergarten (0,27 Mio. € u.a. für das Bauprojekt Bart-
geiervoliere, das Wüstenhaus und Kleinfahrzeuge)
sowie 0,53 Mio. € an Sonderposten unentgeltlich zu-
gegangener Kunst- und Sammlungsgegenstände.
Für die Neugestaltung des Aufseßplatzes wurden
EU-Fördermitteln i. H. v. 0,53 Mio. € vereinnahmt.
Vermindert um die lineare Auflösung geförderter Ver-
mögensgegenstände (0,36 Mio. €) ermittelt sich eine
Bestandserhöhung bei der Pos. „Zuwendungen von
der EU“ i. H. v. 0,17 Mio. €.
320
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
32
2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Beiträgen 104.850.069,42 108.419.415,39
Die Wertminderung der Pos. Sonderposten aus Bei-
trägen (-3,57 Mio. €) begründet sich hauptsächlich in
den Wertberichtigungen durch Abschreibungen
(5,34 Mio. €). Die vereinnahmten Investitionsförde-
rungen i. H. v. 1,88 Mio. € finden sich insbesondere
im Grun dstücks- und Liegenschaftsverkehr (Er-
schließungskostenbeiträge u.a.)
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Beiträgen 22.616,47 0,00
Der Sonderposten aus Gebührenausgleich wurde für
den Externen Kostendecker Friedhof gebildet.
Hier wird der Überschuss von 22.616 €, ausgewie-
sen, der sich aus dem originär entstandene Verlust
von 24.985 € nach Umbuchung aus der Zahngold-
rücklage (siehe unter A. II. „Rücklagen) in Höhe von
47.601,48 € ergeben hat.
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 906.268,00 957.974,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 205.407,40 204.081,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Ge-
meindeverbänden 171.125,00 180.375,00
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 19.002,00 26.601,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli-
chen Bereichen 115.523,00 36.791,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Son-
derrechnungen 2.715.424,20 2.767.383,00
321
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
33
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentli-
chen Sonderrechnungen 3.757.936,10 3.885.663,10
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unterneh-
men 18.319.860,63 18.773.444,71
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 1.805.343,99 1.204.550,26
Summe 28.015.890,32 28.036.863,07
5. Sonstige Sonderposten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige Sonderposten 3.592.439,59 3.887.795,59
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 418.114,00 0,00
Sonderposten für nicht verwendete Mittel 10.154.533,94 7.409.938,44
Summe 14.165.087,53 11.297.734,03
Der Rückgang der Pos. „Sonstige Sonderposten“
i. H. v. 0,30 Mio. € resultiert aus den Wertberichtigun-
gen durch Abschreibungen.
Sonderposten für Kostenerstattungsbeträge nach
dem §135 a-c BauGB (Maßnahmen für den Natur-
schutz) wurden 2017 erstmals gebildet. Für die Maß-
nahme „Ausgleich und Ersatzmaßnahme Agnes -
Gerlach-Ring wurden 0,42 Mio.€ vereinnahmt.
Bei der Position „Sonderposten für nicht verwendete
Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel.
Im Einzelnen sind dies Stellplatz - und Kinderspiel-
platzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflä-
chen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG,
Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO
und aus dem Verkauf von Sozi al-immobilien. Nicht
enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge-
bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick-
lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
C. Rückstellungen
322
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
34
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 216.586.388,00 201.325.920,00
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672,00 177.400.274,00
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 1.453.046,00 1.569.395,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 390.853.880,00 383.928.778,00
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 43.350.687,00 44.605.773,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 370.110.840,00 354.874.159,00
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 63.223.651,00 67.719.226,00
Summe 1.270.703.164,00 1.231.423.525,00
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen
und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellungen
für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar-
beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun-
gen mit Hilfe einer versicherungsma thematischen
Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist
der Rückstellungsbestand 2017 gegenüber 2016 vor
allem wegen der zu berücksichtigenden Besoldungs-
erhöhungen zum 01.01.2017 (2,0 %) und zum
01.01.2018 (2,35 %) deutlich angestiegen.
Die Pensio nsrückstellung für die Beteiligungen an
Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be-
amte/Beamtinnen, die bei einem anderen Dienst -
herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die
die Stadt anteilig nach Dienstzeit einen Teil der Ver-
sorgung erstatten muss) wurden wie im Vorjahr
durch eigene Berechnungen ermittelt und fortge -
schrieben. Bei den zugrundeliegenden Personalfäl-
len handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte
(bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung
der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete
waren.
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.178.645,00 2.551.711,00
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.909.125,00 1.720.303,00
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.536.561,00 9.706.847,00
Summe 8.624.331,00 13.978.861,00
323
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
35
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand
der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit-
fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Im Beamten- und Lehrer-
bereich ist der Trend zu beobachten, dass wieder
vermehrt neue Altersteilzeitverträge abgeschlossen
werden, im Jahr 2017 z.B. waren es alleine 20 neue
Verträge (nach 17 neuen Verträgen in 2016). Im Ta-
rifbereich wären in 2017 hingegen Altersteilzeitver-
träge nur in Restrukturierungs- und Stellenabbaube-
reichen und im Übrigen im Rahmen einer Quote
möglich gewesen (gemäß dem Tarifvertrag TV
FlexAZ). Nachdem diese Quote bei der Stadt auch in
2017 weiterhin überschritten wurde, war der Ab-
schluss neuer Altersteilzeitverträge im Tarifbereich
nicht möglich. Daher gehen hier die ATZ- Rückstel-
lungen beständig zurück.
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.325.399,00 39.343.191,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803,00 22.835.495,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.150.297,00 74.801.074,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr-
kräfte 47.497.990,00 45.542.598,00
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190,00 67.170,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh-
mer 2.705.972,00 2.898.382,00
Rückstellung für Urlaub Beamte 3.220.829,70 2.970.699,41
Rückstellung für Urlaub Arbeitnehmer 5.298.012,47 5.700.388,18
Summe 201.090.493,17 194.158.997,59
Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als
prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw.
Versorgungsrückstellungen, wobei sich die zugrun-
deliegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pen-
sions- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils
angefallenen Beihilfeaufwendungen pro Be schäftig-
tengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) er-
geben. Analog zu den Pensionsrückstellungen sind
damit auch die Beihilf erückstellungen in 201 7 (im
Vergleich zu 2016) angestiegen.
Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs-
tage ermittelt und bewertet.
324
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
36
4. – 11. Aufwandsrückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651,00 13.574.221,00
Rückstellungen für Altlasten 6.667.500,00 6.797.500,00
Bezirksumlagerückstellungen 1.530.000,00 942.000,00
Steuerrückstellungen 703.221,94 545.178,65
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 796.202,07 489.369,26
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 9.133.000,00 13.347.000,00
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642,37 95.202,30
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 26.176,31 42.067,02
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV -
Doppik 29.876.097,90 1.142.454,44
Summe 62.969.491,59 36.974.992,67
Die zum Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstel-
lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich
Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchfüh-
rung der einzelnen Maßnahmen in 2017 beurteilt und
im Jahresabschluss 201 7 buchungsmäßig abgewi-
ckelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsi nfra-
strukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bil-
dung der korrespondierenden Instandhaltungs rück-
stellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu-
ständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die neu gebildeten Rückstellu ngen i. H. v. ca.
14,12 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maß nahmen konnten in 201 7 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits
2016 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2017 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 2018 vorgenommen werden soll. Die Steigerung
der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im
Vergleich zu 2016 liegt überwiegend an der Auswei-
tung der zugrundeliegenden Hochbau -Baupau-
schale (+0,5 Mio. €).
Die Altlastenrückstellungen sind wertmäßig im Ver-
gleich zum Bilanzstichtag 2016 um ca. 130.000 € ge-
sunken. Dieser Rückgang liegt an dem Altlastenfall
Flachslander Straße, bei dem aktuell eine Pilotsanie-
rung durchgeführt wird.
Weiterhin wurde im Jahresabschluss 2017 geprüft,
ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage
2019 gebildet werden muss. Mit der errechneten Um-
lagekraft der Stadt Nürnberg 2019 (vornehmlich aus
den Steuererträgen 2017 sowie der Schlüsselzuwei-
sung 2018) und der Information, da ss die Umlage-
kraft 2019 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfran-
ken um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber
2018 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass
die Stadt Nürnberg einen leicht überproportionalen
Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande-
ren mittelfränkisch en Gebietskörperschaften auf-
weist. Damit konnte eine Rückstellung aufgrund der
voraussichtlich höheren Belastung der Stadt durch
die Bezirksumlage 2019 in Höhe von 0,6 Mio. € ge-
bildet werden.
325
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
37
In den Jahren seit 20 12 mussten folgende Bezirks-
umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge -
leistet werden:
2017 2016 2015 2014 2013 2012
Bezirksumlagezahlungen
(in T€) 166.767 159.323 152.454 151.964 139.818 145.435
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk-
same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi -
nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte
um ca. 22 T€ auf 202 T€ gesenkt werden. Diese Sen-
kung resultiert vor allem aus den geleisteten Nach-
zahlungen in 2017 an die Finanzverwaltung.
In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen für die Betriebe gewerblicher Art „Theaterpark-
haus“, „Bestattungsdienst“, „Krematorium“ und „Per-
sonenschifffahrt“ insg. voraussichtlich noch ca. 502
T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital-
ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an.
Beim BgA „Bestattungsdienst“ musste erstmals eine
Steuerrückstellung in Höhe von 214 T€ im Jahresab-
schluss 2017 erfasst werden, bei BgA „Theaterpark-
haus“ war eine Aufstockung der Rückstellung in
Höhe von 73 T€ erforderlich. Bei den BgA’s „Krema-
torium“ und „Personenschifffahrtshafen“ allerdings
konnte der Rü ckstellungsbestand durch entspre-
chende Zahlungen an das Finanzamt in 2017 deut-
lich reduziert werden (um 107 T€).
Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur-
den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im
Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts-
barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi-
alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos
der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor-
genommen. Der Rückstellungsbestand 2017 ist we-
gen einer größeren Anzahl von neuen Rechtsstreitig-
keiten (insb. im Bereich des Baurechtes) gegenüber
dem Bestand 2016 stark angestiegen (307 T€).
Die im Jahresabschluss 2016 eingestellte Rückstel-
lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion
2016 (1.282 T€) konnte im Abschluss 2017 zum Teil
aufgelöst werden (in Höhe von 1.116 T€), da der tat-
sächliche Verlust 2016 nur 166 T€ betragen hat. Der
Verlust 2016 wurde wieder auf Verbindlichkeit ge-
genüber verbundenen Unternehmen umgebucht
(siehe Bilanzposition Passiva D. 4 „Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen “), da für den Aus-
gleich des Verlustes eine entsprechende Beschluss-
fassung bzw. Willensbekundung durch die Stadt
Nürnberg als Alleingesellschafterin vorliegt. Für den
erwarteten Verlust 2017 der noris inklusi on wurde
wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung i n
Höhe von 455 T€ vorgemerkt. Die Rückstellung für
den Eigenbetrieb SÖR ( Verluste aus den Jahren
2010 bis 2012 in Höhe von 12,1 Mio €, gebildet zum
Jahresabschluss 2014), wurde um 5,4 Mio. € redu-
ziert, da der SÖR-Verlust des Jahres 2010 durch po-
sitive Jahresergebnisse 2013 bis 2015 ausgeglichen
werden konnten und somit diesbezüglich keine Inan-
spruchnahme der Stadt mehr erfolgen wird.
Ebenfalls im Jahresabschluss 2017 musst e aller-
dings noch eine Verlustausgleichsrückstellung für
den Eigenbetrieb FSN in Höhe von 2,1 Mio. € gebil-
det werden, da aufgrund der Liquiditätssituation eine
hohe Wahrscheinlichkeit der Auszahlung in 2018 be-
steht.
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei-
ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü -
fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver-
brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel -
lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu-
weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab-
hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren
Schwankungsbreite.
In 20 17 wurde wieder eine Rückstellung für nicht
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana-
loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im
Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzsti chtag
31.12.2017 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte
bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 26
326
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
38
T€. Diese wären grundsätzlich auch in 2017 auszu-
schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag
31.12.2016 noch vorhandene Leistungsentgeltrest
aus 2016 i. H. v. ca. 42 T€ für die Stadt wurde auf
das neue Leistungsentgeltvolumen 201 7 angerech-
net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die
Beschäftigten ausgezahlt.
Bei den sonstigen Rückstellungen nach
§ 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende
Sachverhalte zu berücksichtigen:
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück-
stellungen in Höhe von ca. 66 T€ zu bilden, da ein
Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen
Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft
wurden. Die Kapitalrückzahlu ng erfolgt jedoch zum
Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit
des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil-
dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der
entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah-
resabschluss 2016 ca. 133 T€ und war dementspre-
chend um ca. 67 T€ zu verringern.
Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von
Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss,
der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi-
lanziert wurde, kon nte zeitanteilig um weitere 6 T€
auf 60 T€ reduziert werden.
Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der
überörtlichen Rechnungsprüfung konnte um 371 T€
in 2017 auf 573 T€ reduziert werden, da entspre-
chende Zahlungen an den BKPV aus der Rückstel-
lung bezahlt wurden.
Außerdem wurden für folgende Sachverhalte neue
Rückstellungen in 2017 gebildet:
• Ausstehende Abrechnungen vom Beihilfe-
Center Erlangen wegen Bearbeitungsrück-
stau (2,1 Mio. €)
• Ausstehende Abrechnung der VAG wegen
des U-Bahnunterhaltes (3,2 Mio. €)
• Drohende Nichtaktivierbarkeit der SÖR -Ei-
genkapitalausstattung (Umwandlung Trä-
gerdarlehen in Eigenkapital, 6,7 Mio. €)
• Überlaufende Zeitguthaben einzelner Mitar-
beiter/-innen (0,6 Mio. €)
• Drohende Rückzahlungsverpflichtung für
Gewerbesteuerzahlungen samt Zinsen
(16,6 Mio. €)
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der
Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio.
€) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel-
len zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen bei dieser Position.
327
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
39
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Investitionskredite vom Land 3.197,71 3.730,69
Investitionskredite von Kreditinstituten 937.677.014,64 1.017.877.034,57
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 239.223.151,34 188.067.172,83
Kontokorrentkonten 79.308,38 366.179,42
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 89.304.165,81 68.552.581,55
Summe 1.266.286.837,88 1.274.866.699,06
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier
hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden.
Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten (vgl. D.3.) ergibt sich aller-
dings aufgrund der Fertigstellung der Gretel-Berg-
mann- und der Johann-Pachelbel-Schule mit einem
Volumen von 75 Mio. € ein gesamter Schuldenstand
in Höhe von 1.405 Mio. € (Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h.
Nettoneuverschuldung 41 Mio. €).
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die
Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen
kreditorischen Saldo aufweisen.
Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un-
ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen“ nachfolgend im Detail:
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 0,00 0,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 22.048.129,33 10.368.655,11
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 9.371.537,63 5.785.957,86
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN) 37.467.475,20 29.913.784,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
(FSN) 512.768,16 887.003,60
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 512.652,97 562.796,86
Kontokorrentkonto Messe Nürnberg 0,00 0,00
328
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
40
Kontokorrentkonto NürnbergStift-Service GmbH 4.106,56 8,10
Kontokorrentkonto Zweckverband Kommunale Verkehrsüber-
wachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 122.531,97 179.489,74
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 304.331,59 177.548,47
Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 10.000.000,00
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 10.366,44 7.199,40
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 10.000,00 0,00
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 8.210,22 0,00
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 33.761,49 0,00
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 8.440,39 0,00
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 2.000,00 0,00
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 1.125,18 0,00
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (KVÜ) 1.500.000,00 1.500.000,00
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.006.610,62 2.221.748,84
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 78.244,99 101.142,74
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 164.012,12 111.187,69
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 201.332,90 61.927,43
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 108.997,88 108.275,03
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 17.090,68 17.101,43
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 17.637,95 25.390,08
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 11.220.173,49 2.115.828,21
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 53.914,83 472.345,16
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 31.775,33 23.914,98
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er-
langen-Nürnberg
15.078,57 15.943,04
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 64.619,91 80.326,70
329
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
41
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 177.518,77 306.959,55
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 35.821,79 44.937,20
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 101.002,35 87.661,64
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 218.332,04 15.381,13
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 19.983,16 5.056,39
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 33.000,89 21.082,97
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 11.582,61 -10.984,15
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 16.678,33 0,00
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 251.063,68 227.446,32
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 320.732,94 377.883,13
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 37.040,39 52.548,61
Liquide Mittel SÖR 2010 2.184.482,46 2.660.998,15
Summe 89.304.165,81 68.552.581,55
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver-
bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver-
mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 2.117.482,35 2.585.437,22
Leibrentenverträge 307.883,74 323.358,61
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 148.051.758,63 77.990.741,23
Summe 150.477.124,72 80.899.537,06
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle-
hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi-
tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen
verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati-
onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An-
hang unter der o. a. Bilanzposition.
Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus
Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert
330
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
42
entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin-
dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für
Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2017) durch
das Bundesministerium der Finanzen vom 4 . No-
vember 2016.
Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts-
geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der
mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich-
keiten erfasst. Diese Verbindlichkeiten (Saldo zum
31.12.2017: 106,7 T€, Vorjahr: 123,5 T€), sind
dadurch entstanden, dass die Mieter auf ihre Kosten
Instandhaltungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an
den Mietobjekten vorgenommen haben und dafür als
Gegenleistung die Räumlichkeiten über einen fest-
gelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Des Weiteren sind unter dieser Position die kredit-
ähnlichen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit
Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Part-
nership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich
ausgewiesen (Stand zum 31.12.201 6:
148 Mio. €, Vorjahr: 77,9 Mio. €). Hierbei verkauft der
private Auftragnehmer seine Forderungen aus der
Bauleistung respektive den Investitionskosten ge-
genüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende
Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese
Forderungen einredefrei, was sie dazu verpflichtet,
den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Inves-
tition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Ra-
ten- oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzie-
rungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form
der Finanzierung ermöglicht es den Banken auf-
grund des bes tehenden AAA -Ratings der öffent li-
chen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu
vergeben. Der Bestandtei l des monatlichen Leis-
tungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen
direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk sam an
den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte für folgende
fertiggestellte Schulen wurden 2017 wirksam:
- Johann-Pachelbel-Schule (53,4 Mio. €)
- Gretel-Bergmann-Schule (22,2 Mio. €
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -15.386,09 -12.593,97
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 29.028.525,68 34.812.142,82
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene
Unternehmen) 7.079.710,50 1.397.864,86
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun-
gen) 13.378,00 991,75
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver-
mögen) 3.295.640,83 3.308.688,19
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 133.031,54 181.640,81
Summe 39.534.900,46 39.688.734,46
331
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
43
Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen (LuL) ist zum Stichtag
31.12.2017 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken
(rund -0,2 Mio. €). Im Einzelnen sind die Verbindlich-
keiten aus LuL ( Inland) um 5,8 Mio. € gesunken ,
Grund ist unter anderem geringere offene Posten für
Tiefbauprojekte (-2,4 Mio. €) sowie für die Kosten der
Unterkunft in kommunalen Gemeinschaftsunterkünf-
ten (-2,9 Mio. €)
Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun-
dene Unternehmen ) stieg dagegen zum Stichtag
31.12.2017 um 5,7 Mio. €, dies ist insb. mit höheren
offenen Posten für Projekte der VAG- bzw. NOA
(+4,0 Mio. € bzw. +0,8 Mio. €) und gegenüber der N-
Ergie (+1,6 Mio. €) zu begründen. Dem gegenüber
stehen gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber der
wbg Kommunal GmbH (-0,7 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen)
und (Ausland) bewegen sich auf Vorjahresniveau.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.171.059,75 2.503.573,88
Summe 2.171.059,75 2.503.573,88
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We-
sentlichen handelt es sich hierbei um zum Stichtag
31.12.2017 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten
gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo-
sen- und Flüchtlingshilfe.
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 1.877.784,91 1.196.240,00
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 48.211.288,38 69.122.860,14
Summe 50.089.073,29 70.319.100,14
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land
aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment
wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die
Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen.
Die Gründe für die Zunahme der Verbindlichkeiten
aus Förderung gegen den Bund um 0,7 Mio.€ finden
sich u.a. bei bereits gezahlten Zuwendungen für die
laufenden Maßnahme 2. Bauabschnitt Z -Bau (1,1
Mio. €).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen
das Land“ verringerte sich zum Stichtag 31.12.2017
sich um rund 21 Mio. €. Dies resultiert im Wesentli-
chen aus der Passivierung der Finanzierungsbeteili-
gung des Landes nach dem Bayerischen Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
Bayern (BayÖPNVG) für den Ausbau der U -Bahnli-
nie 3, Abschnitt 3 Nordwest.
332
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
44
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
31.12.2017
€
31.12.2016
€
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 3.002.358,26 2.976.155,32
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 47.405,88 56.227,25
Durchlaufende Gelder 6.263.857,65 13.714.531,81
Sicherheitseinbehalte 137.372,44 174.705,20
Sonstige Verbindlichkeiten 57.520.620,55 60.483.690,21
Clearingkonten 2.172,63 1.341,86
Summe 66.973.787,41 77.406.651,65
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 10,4 Mio. € gesunken.
Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter“ wer-
den im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Reise-
kostenersätzen und anderen Erstattungen ausge-
wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa-
ren.
Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gel-
dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu-
ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und
Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht.
Diese verringerten sich zum Bilanzstichtag
31.12.2017 gegenüber 2016 um rund 7,5 Mio. €.
Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich
wie folgt aufschlüsseln:
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 20.887.089,65 26.509.376,42
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 8.392.937,21 8.516.987,74
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 5.243.743,16 4.715.117,25
Verbindlichkeiten aus Sonderposten 4.616.327,97 4.688.643,33
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.869.801,44 4.947.852,85
Verrechnungskonten 6.573.135,63 4.824.788,56
Verbindlichkeiten aus Nachlässen 6.091.693,59 5.526.312,25
333
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
45
Verbindlichkeiten aus Kautionen 820.226,52 743.904,52
Andere sonstige Verbindlichkeiten 25.665,38 10.707,29
Summe 57.520.620,55 60.483.690,21
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs-
posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem
Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab-
schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt
Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen
an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind.
Diese Position ist um rund 5,6 Mio. € im Vergleich
zum Vorjahr gesunken. Dies wurde durch perioden-
gerechteren Zahlungsfluss, unter anderem im Be-
reich Hochbau, bei den Beteiligungsbeiträgen (Ge-
werbesteuer) sowie bei Gehaltszahlungen erreicht.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas-
sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr nicht wesentlich geändert.
Die Zunahme bei den Verbindlichkeiten aus zweck-
gebundenen Mitteln um 0,5 Mio. € liegt u. a. an Aus-
schüttungen an den T iergarten im Rahmen von
Nachlässen.
Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten und die Ver-
bindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder be-
wegen sich in 2017 auf dem Vorjahresniveau.
Über Verrechnungskonten werden solche Sachver-
halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt
abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig-
lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 28.834.737,79 26.950.540,98
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine um 1,88 Mio. €
höhere Abgrenzungsposition erfasst. Große Sum-
men sind enthalten für die Gebühren der Kinderta-
gesstätten ( 6,39 Mio. €) und die Vorauszahlungen
der Gewerbesteuer (10,63 Mio. €). Dabei handelt es
sich um Vorauszahlungsanforderungen v on Unter-
nehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes
Geschäftsjahr besitzen.
In 2017 ebenfalls als passiver Rechnungsabgren-
zungsposten enthalten sind Kita -Verpflegungsent-
gelte für 2018 i. H. von 2,19 Mio. €.
334
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
46
Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben
können
Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi-
lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventualverbindlichkeite n) anzugeben
(§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
Eventualverbindlichkeiten 31.12.2017
€
31.12.2016
€
Bürgschaften:
- Wohnungs- und Siedlungswesen
- Handel, Industrie und Gewerbe
- Soziales
- Sonstiges
Summe
21.176.000,18
171.353.735,68
2.657.194,01
19.537.100,52
214.724.030,52
21.714.511,32
172.129.786,04
22.258.779,63
20.269.042,78
236.372.119,77
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver-
hältnis begründen:
Handel, Industrie und Gewerbe
1.644.935,68
1.906.666,72
Weitere Haftungsübernahmen:1
• Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
• Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
• Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten-
den Bodenverunreinigungen.
• Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par-
tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF -
Satzung)
Summe
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
Gesamtsumme 216.368.966,20 238.278.786,49
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht möglich. Daher wird hierfür
nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
335
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
47
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von
Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde-
nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er-
geben.
Die Abnahme bei den Bürgschaften im Bereich „So-
ziales“ resultiert insb. aus der Rückabwicklung von
Bürgschaftsverpflichtungen für die WBG Kommunal
GmbH für das fertiggestellte ÖPP -Projekt „Gretel -
Bergmann-Schule, Grundschule und Hort Depen-
dance Zugspitzstraße“ (19,3 Mio. €) Siehe hierzu
auch unter D.3 - kreditähnliche Verpflichtungen.
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö-
gensgegenstände notwendig ist
Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver-
mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§
86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik) liegen nicht vor,
da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert-
minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der
Schlussbilanz 2017 für unterlassene Instandhaltung
eine Rückstellung i.H.v. rund 14,1 Mio. € enthalten.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
Die Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsge-
schäften zum 31.12.201 7 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3).
Art 01.01.2017
€
Zugang
€
Abnahme
€
31.12.2017
€
Leibrenten aus Grundstücksgeschäf-
ten 323.358,61 - 15.474,87 307.883,74
Mietaufrechnungen 123.473,06 - 16.7822,92 106.650,14
Verkaufte Darlehen 2.585.437,22 - 467.954,87 2.117.482,35
ÖPP-Projekt Schulen 77.867.268,17 77.261.225,42 7.183.385,10 147.945.108,49
Summe 80.899.537,06 77.261.225,42 7.683.637,67 150.477.124,72
336
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
48
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die
nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
sind:
Art Jährliche Belastung
€
Vertragsdatum Laufzeit
Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss
732.179,00
29.07.1999
30 Jahre
Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) –
Übernahme von 50 % des laufenden
Geschäftsbedarfs
36.800,00
04.01.2002
(26.03.1968/
24.11.1982)
Auf unbestimmte Zeit
10 Erbbaurechte 635.724,03 diverse i. d. R. 99 Jahre
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in
der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver-
mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein
wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb-
baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte
wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we-
der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge-
schmälert.
Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü-
cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind
jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge-
meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau-
grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge
über
• gewerbliche Grundstücke mit einer Grund-
fläche von ca. 160.000 m²,
• Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
vereine mit einer G rundfläche von ca.
555.000 m²
• Grundstücke für die Nutzung durch Kinder-
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000
m²
Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts
(zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund-
stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Eins chrän-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß-
brauch) ergeben.
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV -
Doppik
Am 31. Dezember 2017 waren bei der Stadt (ohne
Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe)
insgesamt durchschnittlich 11.028 Personen be-
schäftigt, davon durchschnittlich 8.100 Arbeitnehmer
und 2.928 Beamte.
f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa-
gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind -
Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12
KommHV-Doppik)
Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar-
beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse
der Bayerischen Gemeinden an und berechnet,
überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten
337
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
49
Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren-
ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be-
trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es wer den
nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/-
innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs-
kasse abgeführt. Im Jahr 2017 handelte es sich hier-
bei um eine Gesamtsumme von ca. 17,5 Mio. €.
Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen-
den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu-
erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens-
wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
ses.
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg:
Dr. Maly, Ulrich (SPD)
Weitere Bürgermeister:
2. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
3. Bürgermeister: Dr. Gsell, Klemens (CSU)
338
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
50
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2017)
Partei Familienname Vorname
Partei Familienname Vorname
SPD Ahmed Nasser
CSU Christ Alexander
SPD Arabackyj Claudia
CSU Dr. Gsell Klemens
SPD Bär Eva
CSU Dr. Heimbucher Otto
SPD Bauer Sonja
CSU Heinemann Rita
SPD Bieswanger Jasmin
CSU Henning Werner
SPD Dr. Blaschke Ulrich
CSU Höffkes Max
SPD Blumenstetter Renate
CSU König Marcus
SPD Brehm Thorsten
CSU Krieglstein Andreas
SPD Dix Harald
CSU Prof. Dr. Lipfert Cornelia
SPD Fernandez Rivera Antonio
CSU Loos Andrea
SPD Gradl Lorenz
CSU Müller Max
SPD Groh Gerhard
CSU Pirner Thomas
SPD Gsänger Werner
CSU Regitz Barbara
SPD Härtel Elke
CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram
SPD Dr. Hüttinger Daniela
CSU Schuh Konrad
SPD Karambatsos Claudia
CSU Sendner Kilian
SPD Kayser Christine
CSU Thiel Joachim
SPD Kir Aynur
GRÜNE Bielmeier Andrea
SPD Kontsek Martina
GRÜNE Friedel Andrea
SPD Liberova Diana
GRÜNE Krannich-Pöhler Monika
SPD Meissner Fabian
GRÜNE Leo Elke
SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele
GRÜNE Mletzko Joachim
SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja
GRÜNE Walthelm Britta
SPD Raschke Gerald
LINKE Bahadir Özlem
SPD Russo Hans
LINKE Padua Marion
SPD Soldner Ilka
LINKE Schüller Titus
SPD Strohhacker Katja
BIA Luft Fridrich
SPD Vogel Christian
BIA Ollert Ralf
SPD Wojciechowski Anita
FWN Dr. Beck Hartmut
SPD Yilmaz Yasemin
FWN Dörfler Jürgen
SPD Zadek Ruth
ÖDP Gehrke Jan
CSU Alesik Aliki
ÖDP Schrollinger Thomas
CSU Bälz Claudia
FDP Dr. Alberternst Christiane
CSU Böhm Kerstin
Guten Grosse-Grollmann Stephan
339
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
51
CSU Buchsbaum Helmine
PIRATEN Bengl Michael
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für allgemeine Verwaltung: Wolfgang Köhler (bis 30.04.2017)
Finanzreferat (bis 30.04.2017)
Seit 01.05.2017:
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation:
Harald Riedel
Umweltreferat: Dr. Peter Pluschke
Kulturreferat: Prof. Dr. Julia Lehner
Referat für Jugend, Familie und Soziales Reiner Prölß
Baureferat: Daniel F. Ulrich
Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von
Bauzeitzinsen wahr.
.
340
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
_____________________________________________________________________________________________________
52
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Folgende notwendige Korrekturen von Bilanzpositio-
nen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und werden
daher erfolgsneutral verbucht, d. h. direkt mit dem Ei-
genkapital, respektive Basiskapital, verrechnet:
Position
Auswirkungen auf das Eigenkapital
€
Anlagenabgang Stadtarchiv - Massenschriftgut -86.653.000
Freistellungsanspruch gegen das Klinikum Nürnberg aus der
Erstattung von Beihilfeleistungen 9.543.065
Nachinventarisierung der Kunstgegenstände Holzschuher-
kapelle 5.200.021
Bereinigungen aufgrund Gebäude-Raum-Datenbank/Grund-
stücksbereinigungen 301.627
Summe Eigenkapitaländerung/Verminderung Basiskapi-
tal Stadt Nürnberg
-71.608.286,98
Siehe zu den Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch unter Bilanzposition Passiva A. I. „Basiskapital“.
341
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
53
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jah-
resüberschuss i. H. v. 32,1 Mio. € ab. Im ursprüngli-
chen Plan wurde mit einem Fehlbetrag von 8,8 Mio.
€ gerechnet.
Der Überschuss wird im Rahmen der Ergebnisver-
wendung in die Ergebnisrücklage eingestellt (berei-
nigt um bilanzierende Einheiten).
Die Gewerbesteuer überstieg mit 447 Mio. € am
Ende deutlich den Planwert von 440 Mio. € und noch
mehr das Vorjahresergebnis von 436 Mio. €. Auch
beim Einkommensteueranteil (2 97 Mio. € statt ge-
planten 284 Mio. €) wurden überplanmäßige Erträge
erzielt, sowie der Vorjahreswert von 275 Mio. € weit
übertroffen.
Daraus wird deutlich, dass der seit 2009 anhaltend
positive Trend bei der Gewerbesteuer nur 2014 mit
einem Rückgang von 40,2 Mio. € unterbrochen
wurde.
Während die Erträge aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer seit 2010 kontinuierlich anstei-
gen, unterliegen die Erträge aus Schlüsselzuweisun-
gen starken Schwankungen. Auch hier wurde 201 7
wieder ein Spitzenwert erzielt.
Die Bezirksumlage stieg in 2017 weiter auf 167 Mio.
€ an.
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei-
ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs-
fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs-
fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be-
urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge
sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen
und außerordentlichen Positionen bereinigt.
In 2017 sind die ordentlichen Erträge gegenüber
dem Vorjahr um 5,1 % oder 98,1 Mio. € gestiegen.
Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige-
rung von 94,6 Mio. €, entsprechend ebenfalls 5,1 %
auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Auf-
wanddeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche
Aufwendungen) in Höhe von 102,9 %. Da diese
Kennzahl über 100% liegt, konnten die ordentlichen
Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge
gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl
ebenfalls bei 102,9 %.
380
291
352 354
379
424
384 390
436 447
203 191 182 192 210 228 243 262 275 297
105 169 135 161148 181 153 173 181 200
110 98 124 132 145 140 152 152 159 167
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. Euro
Gewerbesteuer
Einkommensteuer-
anteil
Schlüsselzuweisun
g
Bezirksumlage
342
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen
der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet:
Erträge
Steuererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Grundsteuer A -295.206,88 -260.000,00 -284.603,59
Grundsteuer B -115.170.077,07 -114.000.000,00 -115.279.584,57
Gewerbesteuer -446.790.860,84 -440.000.000,00 -435.767.541,99
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -297.360.837,00 -284.000.000,00 -275.292.041,00
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -64.276.810,00 -64.500.000,00 -51.304.707,00
Härtefallausgleich Gewerbesteuer -1.180.420,00 -1.180.300,00 -1.180.420,00
Hundesteuer -1.746.252,22 -1.600.000,00 -1.676.161,26
Zweitwohnungssteuer -957.483,52 -700.000,00 -813.397,54
Summe -927.777.947,53 -906.240.300,00 -881.598.456,95
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2017 auf
927,8 Mio. € und liegen damit 21,5 Mio. € über dem
Planwert von 906 Mio. €. Gegenüber dem Ist des
Vorjahres konnte ein erfreuliches Plus von 46,2 Mio.
€ erzielt werden.
Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe-
steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn-
berg begründet: Dem Planwert von 440,0 Mio. € ste-
hen tatsächliche Erträge in Höhe von 446,8 Mio. €
gegenüber, das bedeutet ein Plus von 6,8 Mio. €. Im
Vergleich zu 2016 haben sich die Gewerbesteuerer-
träge sogar um 11,0 Mio. € erhöht. Der seit 2009 an-
haltende positive Trend bei der Gewerbesteuer
wurde nur durch eine Konjunkturdelle im Jahr 2014
unterbrochen.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer hat sich erneut, sowohl gegenüber dem Vor-
jahr (+ 22,1 Mio. €, respektive + 8,0 %), als auch ge-
genüber der Planung (+ 13,4 Mio. €), deut lich ver-
bessert und überschreitet den im letzten Jahr erziel-
ten Wert von 275,3 Mio. € mit einem neuen Höchst-
wert von 297,4 Mio. €.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde
der Planwert um 0,2 Mio. € unterschritten, das Vor-
jahresergebnis hingegen um 13,0 Mio. € übertroffen.
Beim Umsatzsteuer-Härtefallausgleich ergab sich im
Vergleich zur Planung eine Punktlandung und auch
im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 keine
Änderung.
Die Erträge aus der Grundsteuer B übertrafen den
Plan um 1,2 Mio. €und bewe gt sich damit etwa auf
343
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Vorjahresniveau. Grundsteuer A, Hunde- und Zweit-
wohnungssteuer liegen geringfügig über den Plan -
und Vorjahreswerten.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische
Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit
1999. Die erste Tabelle zeigt die absoluten Werte der
einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der
Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich im Verlauf
deutliche Unterschiede. Insgesamt haben sich die
Steuererträge um 63,6 % erhöht. Die Umsatzsteuer
ist durch politische Sondereffekte überproportional
gestiegen.
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
344
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Wie bereits im Jahresabschluss 2016 ist auch 2017
bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen
ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 17,7 Mio. €
(3,9 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres
2016 und
16,9 Mio. € (3,7 %) über dem Plan.
Die Schlüsselzuweisungen fielen um 8,2 Mio. € hö-
her aus als geplant, im Vergleich zum Vorjahr war
sogar ein Anstieg um 19,3 Mio. € zu verzeichnen. Ur-
sächlich hierfür war insbesondere die erneute Stei-
gerung der zu verteil enden Schlüsselmasse: Lag
diese bayernweit für 2016 noch bei 3,227 Milliarden
€, betrug sie für 2017 3,358 Milliarden €, was einem
Anstieg von 4,1% entspricht.
Beim Einkommensteuerersatz (Familienleis-
tungsausgleich) beträgt das Ist für das Jahr 2017
21,8 Mio. €, das sind 0,1 Mio. € mehr als 2016. Der
Planansatz lag bei 20,7 Mio. €.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder-
werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,3
Mio. € höher ausgefallen, der Planwert konnte um
1,5 Mio. € übertroffen werden. Der Grund hierfür liegt
in den aktuell hohen Umsätzen am Immobilienmarkt.
Mit den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“
beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er-
träge fielen 2017 um 1,0 Mio. € höher als im Vorjahr
aus, erreichten jedoch nicht den in der Planung an-
genommenen Wert.
345
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
57
Die hohen Mehrerträge gegenüber dem Plan im Be-
reich der Zuweisungen für Kita -/Schulbetrieb
(+ 4,8 Mio. €) lassen sich im Wesentlic hen auf die
Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreu-
ungspersonal zurückführen. Hier sind Mehrerträge
gegenüber dem Plan in Höhe von 4,3 Mio. €, gegen-
über dem Vorjahr aber
5,1 Mio. € weniger zu verzeichnen. In 2016 waren
hier sehr hohen Nachzahlunge n aus Vorjahren, vor
allem im Bereich der Berufsschulen (+ 10,6 Mio. €
gegenüber dem Plan), aber auch im Bereich der Kin-
dertageseinrichtungen (+ 2,9 Mio. €) zu verzeichnen.
Bei den „ Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen,
Spenden“ gingen mehr Erträge ein als ge plant.
Diese Positionen schwanken im Allgemeinen sehr
stark. Gegenüber dem Ist 2016 wurden Mehrerträge
in Höhe von 3,7 Mio. € realisiert, was vor allem an
höheren Erträgen aus der Förderung vom Bund für
die freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen
liegt (1,9 Mio. €).
Bei den sonstigen Transfererträgen haben sich im
Vergleich zum Plan geringfügige Mindererträge er-
geben. Dies ist u. a. auf Erstattungen für die Unter-
bringung von Asylbewerbern sowie Rückforderun-
gen von Kindert ageseinrichtungen freier Träger im
Rahmen der Spitzabrechnung anhand der tatsächli-
chen Belegungszahlen zurückzuführen.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Schlüsselzuweisungen vom Land -200.337.328,00 -192.100.000,00 -181.073.660,00
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.253.374,30 -18.252.100,00 -16.747.060,60
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -31.028.133,93 -29.500.000,00 -29.749.969,61
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich)
-21.818.328,00 -20.700.000,00 -21.743.449,00
Zuweisungen vom Land -23.668.311,40 -22.995.912,00 -25.129.009,22
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV)
-12.655.132,00 -15.000.000,00 -15.451.897,00
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -56.912.210,51 -59.442.400,00 -55.912.148,33
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -87.609.937,26 -82.845.220,00 -92.566.672,99
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -21.608.670,58 -16.146.985,28 -17.861.733,96
Summe -473.891.425,98 -456.982.617,28 -456.235.600,71
Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
346
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
58
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.597.429,80 -1.282.500,00 -1.388.682,52
Sonstige Ersatzleistungen avE -263.937,55 -335.000,00 -330.631,38
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener-
satz. iE -1.530.386,13 -2.024.000,00 -1.579.870,86
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -1.017.614,40 -833.600,00 -1.143.821,22
Sonstiges -1.551.304,34 -2.063.600,00 -1.469.546,86
Summe -5.960.672,22 -6.538.700,00 -5.912.552,84
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich- rechtlich
und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden.
Die Leistungsentgelte fielen um 6,9 Mio. € höher aus
als geplant, das Rechnungsergebnis 2016 überstie-
gen sie um 4,2 Mio. €.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
bewegen sich die realisierten Erträge um 4,0 Mio. €
über dem Planwert, gegenüber dem Vorjahr wurden
3,6 Mio. € mehr eingenommen:
Bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzun-
gen wurden aufgrund einer moderaten Gebührener-
höhung 1,2 Mio. € mehr an Beiträgen für Kinderta-
gesbetreuung als 2016 erzielt. Beim Brandschutz
konnten, z. B. durch Durchführung von Lehrgängen
mit externen Teilnehmern Mehrerträge gegenüber
dem Vorjahr von insg. 0,3 Mio. € generiert werden
und auch bei der Fr iedhofsverwaltung wurden hier
2017 0,7 Mio. € mehr eingenommen.
Aufgrund der neuen einheitlichen Regelung der Ver-
pflegung in Kindertagesstätten wurden 2017 erst-
mals Elternentgelte zur Verpflegung i. H. v. ca. 1,1
Mio. € eingenommen – ausgewiesen unter den
„Sonstigen öffentlich-rechtlichen Entgelten“, die noch
nicht geplant werden konnten.
Gegenüber dem Plan wurde bei den Verwaltungsge-
bühren ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt, z. B. im
Bereich des Ordnungsamts (Konzessionierung von
Spielstätten), im Auslä nder-/Staatsangehörigkeits-
wesen und im Meldewesen/Passangelegenheiten.
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wur-
den überplanmäßige Erträge in Höhe von 2,9 Mio. €
erzielt, die z. B. aus zusätzlichen Mieterträgen (+ 0,8
Mio. €) und Verkaufserträgen (+ 0,4 Mio. € - z. B. bei
Frh) und sonstigen privatrechtlichen Ersatzleistun-
gen (+ 0,5 Mio. €, z. B. Kopierkosten im Schulbe-
reich) herrühren. Aus den privatrechtlichen Ersatz-
leistungen speist sich auch überwiegend das Plus
gegenüber dem Rechnungsergebnis 2016 i. H. v. 0,6
Mio. € – beispielhaft wäre hier der Personenschiff-
fahrtshafen mit der in 2017 neu in Kraft getretenen
Stromabnahmeverpflichtung zu nennen (0,2 Mio. €).
Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-68.439.196,53 -64.417.278,25 -64.799.880,63
Verwaltungsgebühren -19.924.570,23 -18.572.941,00 -19.703.831,43
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -22.124.837,55 -22.017.809,25 -19.872.258,34
347
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
59
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -3.007.704,17 -3.226.000,00 -2.752.285,46
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -4.781.478,18 -4.291.100,00 -5.584.543,59
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -9.947.712,48 -9.191.096,00 -9.462.902,43
Elternentgelte Ganztagesbetreuung -24.360,10
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -8.652.893,92 -7.118.332,00 -7.399.699,28
Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.548.342,59 -41.659.328,53 -43.943.718,56
Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.747.638,17 -3.332.803,00 -3.568.157,97
Miet- und Pachterträge -17.956.246,16 -17.185.733,44 -18.913.816,71
Erbbauzinsen -2.992.497,05 -2.916.941,77 -2.849.639,49
Ersatzleistungen -3.366.349,18 -2.327.075,00 -2.873.021,68
Privatrechtliche Eintrittsgelder -1.660.552,85 -1.425.465,00 -1.417.083,60
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -5.564.037,59 -5.312.755,00 -5.289.113,60
Sonstige privatrechtliche Entgelte -9.261.021,59 -9.158.555,32 -9.032.885,51
Summe -112.987.539,12 -106.076.606,78 -108.743.599,19
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen in
2017 gegenüber 2016 um 9,2 Mio. € (+ 2,7 %). Der Plan-
wert wurde hingegen um 4,9 Mio. € unterschritten.
Die Erträge aus Erstattungen vom Bund lagen um
7,4 Mio. € unter dem Plan, gegenüber dem Vorjahr wur-
den Mehrerträge in Höhe von 20,6 Mio. € erzielt. Grund
hierfür sind insb. Abweichungen bei den Erstattungen für
die Kosten der Unterkunft zur Unterbringung von Flücht-
lingen (- 4,5 Mio. € ggü. Plan bzw. + 18,5 Mio. € ggü.
2016). Der Bund gewährt hier eine sechsprozentige Zu-
satzerstattung zur Refinanzierung der Unterkunftskosten
von anerkannten Geflüchteten.
Bei den Erstattungen vom Land findet sich die gravie-
rendste Abweichung bei der Position „Erstattungen für
Transferleistungen“: Von hier verbuchten 91,0 Mio. € im
Ist 2017 entfallen 86,7 Mio. € auf die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (Vorjahr:
121,1 Mio. €) und 0,2 Mio. € auf Erstattungen zur Flücht-
lingsunterbringung (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Bei diesen bei-
den Sachverhalten beträgt der Rückgang gegenüber
dem Plan insgesamt 14,4 Mio. €, der gegenüber dem
Vorjahr 43,3 Mio. € und erklärt damit die Gesamtabwei-
chung in der Position „Erstattungen vom Land“.
Diese Zahlen spiegeln wider, dass nun die Anzahl der
der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz mit der Bearbeitung der Asylanträge wieder
sinkt, nachdem sich die extreme Zunahme bei den
Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015 insb. im Jahr 2016
in den Zahlen des Rechnungswesens niedergeschlagen
hatte. Die Erträge aus Kostenerstattungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz korrespondieren mit ent-
sprechenden Aufwendungen für Asylbewerber im Trans-
ferleistungsbereich. Die Erstattungsquote für diese Auf-
wendungen beträgt nahezu 100 %.
348
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
60
Bei den Erstattungen von Gemeinden/Gemeindever-
bänden waren insgesamt 2,0 Mio. € mehr als geplant zu
verzeichnen, insb. bei den Gastschulbeiträgen wurde
der Planwert um 0,6 Mio. € übertroffen. Im Vergleich zum
Vorjahr wurden 1,2 Mio. € weniger erzielt, dies lag vor
allem daran, dass der Realsteuerausgleich des Gewer-
beparks Nürnberg- Feucht-Wendelstein 2017 nur
0,1 Mio. € statt 0,9 Mio. € im Vorjahr betrug.
Die Erstattungen vom Bezirk liegen um 11,7 Mio. €
über dem Planansatz und 9,9 Mio. € über dem Vorjah-
reswert. Dies ist insb. auf Erstattungen für Hilfen zur Er-
ziehung zurückzuführen (jeweils + 5,4 Mio. € ggü. Plan
und Vorjahr): Diese Erträge in 2017 stellen zeitverzö-
gerte Erstattungen für die Jahre 2015 bis 2016 dar. Dies
gilt ebenso für die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII,
deren Erstattungen 6,2 Mio. € über dem Plan und 3,5
Mio. € über dem Vorjahreswert liegen.
Die Erstattungen von Zweckverbänden, kommuna-
len Sonderrechnungen enthalten vor allem den Aus-
gleich der vermehrten Aufwendungen für Miete und Ne-
benkosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl-
bewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften,
sog. Fehlbelegern (siehe sonstige ordentliche Aufwen-
dungen).
Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh-
men u. a.“ handelt es sich um Kostenerstattungen von
öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht
überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so-
wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein-
nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungsergeb-
nisses 2017 dieser Position machen bspw. die Erstattun-
gen von der Zentralen Abrechnungsstelle der Kranken-
kassen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuer-
wehr für die Durchführung der Alarmierung des Ret-
tungsdienstes aus (4,7 Mio. €). In Bezug auf den Plan
ergaben sich Mehrerträge von 2,0 Mio. €, im Vergleich
zum Vorjahr wurden in dieser Position rund 0,1 Mio. €
mehr erzielt.
Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
die Verwaltungsk ostenerstattungen der Eigenbetriebe
an die Stadt.
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Erstattungen vom Bund -123.372.348,35 -130.796.142,16 -102.816.705,91
Erstattungen vom Land -98.866.848,57 -112.737.921,33 -138.782.691,40
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän-
den -19.086.558,05 -17.116.774,95 -20.247.227,68
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -28.931.152,92 -17.271.400,00 -18.987.292,17
Erstattungen von Zweckverbände, kommunalen
Sonderrechnungen -42.859.064,17 -43.018.734,34 -22.487.456,86
Erstattungen vom NürnbergStift -229.322,02 -284.403,96 -268.916,09
Erstattungen vom ASN -801.574,44 -733.255,50 -714.551,36
Erstattungen vom Klinikum -6.664.567,07 -5.752.800,00 -6.465.569,28
Erstattungen von SUN -1.830.470,85 -1.682.005,58 -1.741.926,45
Erstattungen von NürnbergBad -386.508,19 -197.908,02 -486.723,31
349
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
61
Erstattungen vom FSN -146.486,56 -121.296,00 -328.257,48
Erstattungen von SÖR -2.010.430,33 -2.463.221,00 -2.645.764,36
VKE Eigenbetriebe -9.127.922,00 -9.127.912,00 -9.127.929,00
Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.190.124,79 -10.182.548,26 -12.114.970,93
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -711.109,15 -631.850,00 -789.421,12
Summe -347.214.487,46 -352.118.173,10 -338.005.403,40
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos-
ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange-
nen Jahren, sind gegenüber 2016 gestiegen (+ 1,9
Mio. €). Steigende Investitionen, die wiederum zu hö-
heren Abschreibungen führen, korrelieren mit der
Höhe der Auflösung der Sonderposten für erhaltene
Investitionszuwendungen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge stiegen gegen-
über dem Vorjahr um 17,8 Mio. €.
Dies ist vor allem auf Erträge aus dem Verkauf un-
bebauter Grundstücke im Umlaufvermögens über
dem Buchwert, insb. des sog. Tafelgeländes zur
Wohnbebauung zurückzuführen (10,6 Mio. €), die in
der Position „Sonstiges“ enthalten sind. Die weiteren
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenstän-
den, Zuschreibungen und Nachaktivierungen betra-
gen 3,4 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €).
Des Weiteren sind in dieser Position Erträge aus der
Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (außer
Personalrückstellungen) in Höhe von 14,8 Mio. €
(Vorjahr: 7,5 Mio. €) enthalten. Darunter fallen u. a.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für In-
standhaltung, für Prozessrisiken, für Altla sten und
Verlustausgleiche. Hier fällt 2017 ins Gewicht, dass
hier 5,4 Mio. € für den Verlust 2010 beim Eigenbe-
trieb SÖR aufgrund positiver Ergebnisse in den letz-
ten Jahren aufgelöst werden konnten. Wie die Er-
träge aus der Neutralisation von Rückstellungen ent-
ziehen sich auch die Erträge aus der Auflösung/Her-
absetzung von Rückstellungen weitgehend einer
Planung.
2017 konnten höhere Erträge aus der Konzessions-
abgabe (+ 2,3 Mio.) im Vergleich zu 2016 generiert
werden - im Plan wurde jedoch hier noch von einem
etwas höheren Wert ausgegangen (- 1,0 Mio. €). Bei
den Ausgleichszahlungen aus Umlegungsverfahren
wurde der Planwert, wie bereits im Vorjahr, nicht er-
reicht.
Der Posten „Sonstiges“ beinhaltet vor allem Er-
träge aus der Auflösung von Rückstellungen (rd.
16,2 Mio. €) sowie investive Erträge (im Wesentli-
chen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermö-
gen) in Höhe von rd. 14 Mio. €. In diesen Bereichen
ist die Planung naturgemäß schwierig. In 2017 wur-
den im Ist insgesamt 31,9 Mio. € erzielt, i m Vorjahr
wurden jedoch lediglich 17 Mio. € realisiert. Daraus
ist die hohe Schwankungsbreite dieser Erträge er-
sichtlich.
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Erträge aus Auflösung Sonderposten -51.399.267,10 -49.521.977,77 -49.016.953,20
Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
350
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -649.140,90 -230.580,00 -477.522,50
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -3.438.217,35 -2.025.800,00 -2.633.031,92
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr-
verträge usw. -488.227,80 -611.000,00 -297.383,97
Erträge aus Ausgleichszahlungen -87.223,92 -1.500.000,00 -32.783,92
Konzessionsabgabe -38.922.908,28 -39.900.000,00 -36.660.077,37
Aktivierte Bauzeitzinsen -83.181,89 -328.000,00 -851.017,00
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung -6.180.111,98 -60.000,00 -6.043.706,81
Sonstiges -31.924.377,80 -1.400.714,00 -17.010.964,46
Summe -81.773.389,92 -46.056.094,00 -64.006.487,95
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen
jährlichen Schwankungen. Grund hierfür sind die da-
rin enthaltenen aktivierten Eigenleistungen für Hono-
rare. Diese sind nur schwer planbar, da erst nach Ab-
schluss einer Maßnahme die Honorarabrechnung
durchgeführt wird, was sich teilweise auch Jahre hin-
ziehen kann, wenn z.B. Rechtsstreitigkeiten beste-
hen.
Die Erträge aus der Bestandsveränderung von Vor-
räten resultieren aus Bestandsmehrungen anlässlich
durchgeführter Inventuren bei Lagerbeständen z. B.
von Katalogen, Plakaten etc. bei den städtischen
Museen. Hier können die Bestände jährlich variieren.
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sind insgesamt um 36,6 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr gestiegen, gegenüber der Planung beträgt der
Anstieg 16,3 Mio. €. Hiervon entfallen 34,9 Mio. €
bzw. 7,3 Mio. € auf die Personalaufwendungen für
aktive Mitarbeiter . Bei den Versorgungsaufwen-
dungen entstanden überplanmäßige Aufwendungen
in Höhe von 9,0 Mio. € (Veränderung gegenüber
dem Vorjahr: + 1,6 Mio. €).
Personalaufwendungen:
Im Bereich der Personalaufwendungen sind insbe-
sondere Mehraufwendungen gegenüber 2016 bei
den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 12,2 Mio. €
entstanden. Der Anstieg gegenüber 2016 ist auf die
Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+ 2,35 % ab
Februar 2017), die Besoldungserhöhung bei den Be-
amten(+ 2,00 % ab Januar 2017) sowie Stellenschaf-
fungen zurückzuführen.
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.131.954,24 -3.945.954,00 -4.541.903,22
Bestandsveränderungen -28.446,99 -10.000,00 -12.417,35
Kommentiert [h1]: Anruf Hr. Eißler: Bitte ab 2016 Text zu Bestands-
veränderungen verständlicher formulieren, z. B. 1. Satz: Entnahmen aus
städtischen Lägern sind keine Erträge aus BV, sondern Aufwendungen. Au-
ßerdem: Der reine Ankauf von Lagerbeständen (hier die Altsandsteine) be-
wirkt keinen Ertrag sondern nur eine Mehrung, die sich am Bilanzstichtag
ergibt, evtl. etwas klarer formulieren. Für 2015 hat er aber keinen Ände-
rungsbedarf als notwendig angesehen.
351
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge
und Vergütungen jedoch 4,4 Mio. € unter der dem
Planwert für 2017. Dies ist vor allem auf die deutliche
Unterschreitung des Planwerts der Vergütung für Ar-
beitnehmer zurückzuführen. Bei der Ermittlung die-
ses Planwertes wurden u.a. d ie Stellenschaffungen
für 2017 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stel-
len konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden.
Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“
beinhaltet im Wesentlichen die Veränderung der
Rückstellungen für Altersteilzeit. Diese sind seit Jah-
ren rückläufig, da zunehmend ATZ-Verträge von An-
gestellten auslaufen und Neuverträge derzeit nur von
Beamten oder verbeamteten Lehrern abgeschlossen
werden können (wegen entgegenstehender tarifver-
traglicher Regelung für Angestellte). Der insgesamt
negative Betrag ergibt sich aus den Neutralisationen
wegen der sukzessiven Auflösung der Altersteilzeit-
rückstellung; diese fallen jedoch von Jahr zu Jahr ge-
ringer aus.
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Vorjahr um 19,3 Mio. € höher aus, da im Jahresab-
schluss 2017 nicht nur die Besoldungserhöhungen
zum 01.01.2017 um 2,0 % zu verarbeiten war, son-
dern auch die im Bayerischen Gesetz - und Verord-
nungsblatt vom 18. Juli 2017 veröffentliche Erhö-
hung zum 01.01.2018 um 2,35 %. Zum Bilanzstich-
tag 31.12.2016 waren für die Aktiven hingegen keine
Besoldungserhöhung zu berücksichtigen gewesen.
In der Planung 2017 konnte nur von einer einstufigen
Besoldungserhöhung ausgegangen werden, daher
ergab si ch hier eine Planüberschreitung von 8,6
Mio. €.
Da die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil
der Pensionsrückstellungen definiert sind, führte die
nur einstufige geplante Besoldungserhöhung auch
bei den Beihilferückstellungen der Aktiven zu einem
Mehraufwand gegenüber der Planung von 1,9
Mio. €.
Versorgungsaufwendungen:
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger .
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen er-
höhten sich hier um 8,2 Mio. € gegenüber dem Plan
2017 und um 5,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die-
ser Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht überwie-
gend auf einem leicht höheren Zuwachs der Versor-
gungszahlungen in 2017.
Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak-
tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu-
sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
22,9 Mio. € und gegenüber dem Plan 19,8 Mio. €
mehr aufgewendet werden.
Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Personalaufwendungen 514.042.020,13 506.770.987,91 479.121.569,76
Bezüge Beamte 79.113.488,71 78.551.679,76 76.348.475,56
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 74.392.729,27 72.562.954,76 71.248.130,28
Vergütungen Arbeitnehmer 226.841.445,37 234.638.512,04 221.165.091,77
Weitere Vergütungen 8.446.690,09 7.434.058,55 7.873.701,21
Sonstige Rückstellungen für Aktive -5.522.666,13 -6.270.000,00 -7.059.839,04
Beiträge Versorgungskassen 17.475.221,86 16.861.593,74 17.010.863,66
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 45.966.809,41 44.503.047,38 44.373.284,75
Beihilfen für Aktive 7.763.310,55 9.403.352,21 9.562.427,57
352
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 51.166.927,00 42.596.048,39 31.858.214,00
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 8.398.064,00 6.489.741,08 6.741.220,00
Versorgungsaufwendungen 93.402.103,69 84.363.100,00 91.766.102,29
Neutralisation Versorgung/Beihilfen -101.868.360,06 -101.656.900,00 -100.268.518,79
Versorgung Beamte und Lehrkräfte 83.163.710,52 82.895.000,00 80.541.402,91
Versorgung Arbeitnehmer 9.048.782,37 9.406.000,00 9.403.955,95
Beihilfen für Versorgungsempfänger 13.075.635,80 13.025.000,00 13.995.807,43
Zuführ./Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 78.320.355,55 70.115.000,00 72.871.895,00
Zuführ./Aufl. Beihilferückst. Versorgung 11.661.979,51 10.579.000,00 15.221.559,79
Summe Personal - und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt 607.444.123,82 591.134.087,91 570.887.672,05
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al-
tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind
durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit-
punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen)
starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu-
führung zu Pensionsrückstellungen 2017 wegen der
zu berücksichtigenden Besoldungserhöhungen für die
Jahre 2017 und 2018 besonders hoch aus, auch 2013
beispielsweise war diese Besonderheit gegeben.
Bei den Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung wird
der Rückgang aufgrund der Änderungen der gesetzli-
chen/tarifvertraglichen Rahmenbedingungen seit dem
Jahr 2010 sehr deutlich, mittlerweile beträgt die Zufüh-
rung weit unter 1 Mio. €.
Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung
der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert abge-
bildet.
353
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
Sachaufwendungen und
Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um
7,4 Mio. €. Der Planwert wurde um 14,1 Mio. € über-
schritten.
Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge-
brauchsgegenstände“ fällt der Betrieb der erweiter-
ten Notunterkunft Tillystr. 40 um rd. 2,1 Mio. € gerin-
ger als im Vorjahr aus, da diese ab 2017 nun über-
wiegend in den Mietaufwendungen unter den „Sons-
tigen ordentlichen Aufwendungen“ ausgewiesen
wird.
Bei der Position Strom, Gas, Wasser/Abwasser
wurden die Planwerte um 2,1 Mio. € unterschritt en.
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und
Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund
der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der
Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gliederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser
Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst.
Dies ergibt sich aus teilweise geringeren Ver-
brauchsmengen sowie einer günstigeren Preisent-
wicklung. Im Bereich „Gebäudeunterhalt, - technik“
sind Einsparungen gegenüber dem Plan in Höhe von
6,0 Mio. € und Mehraufwendungen gegenüber dem
Ist 2016 in Höhe von 2,1 Mio. € ersichtlich. Die Min-
deraufwendungen gegenüber dem Plan sind vorwie-
gend bei der Baupauschale aufgrund von Rückstän-
den bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstan-
den.
Unter der Position „Unterhalt sonstiges Grundver-
mögen“ wurden Planwert und Vorjahreswert insb.
wegen höherer Grünunterhaltsaufwendungen sowie
75
86
64
86
70
80
73
125
110 113 105
129
10 13 8
23
6 8 2 6 1 1 1 1
0
25
50
75
100
125
150
Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017
281 285 299 315 295 301 312 333 349 356 377 389
in Mio. €
Zuführung Pensionsrückstellungen
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
354
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
höherer konsumtiver Bestandteile von MIP-Maßnah-
men im Tiefbau um insg. 0,6 Mio. € bzw. 1,2 Mio. €
überschritten.
Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet
69,9 Mio. € im Ist 2017 für den Servicebetrieb Öffent-
licher Raum (SÖR) zur Finanzierung des operativen
Betriebs im Bereich des „Grau- und Grün“-Infrastruk-
turvermögens der Stadt. Diese Position stieg gegen-
über 2016 um 2,9 Mio. €, entsprechend 4,4 %, u. a.
aufgrund von Kostensteigerun gen, insb. im Perso-
nalbereich.
Der Planwert wurde bei den „Erstattungen für Dritte“
insgesamt um 3,1 Mio. € nicht eingehalten. Dies ist
insb. auf die Erstattungen für Abfindungen an Bund,
Land und Gemeinden zurückzuführen (+ 1,1 Mio. €
gegenüber dem Plan). Auch die Erstattungen an Ge-
meinden für Heimunterbringung lagen 1,3 Mio. €
über dem Planwert und 1,2 Mio. € über dem
Damit wurde auch der Vorjahreswert bei den „Erstat-
tungen für Dritte“ um insgesamt 5,4 Mio. € über-
schritten. Neben der Steigerung bei der Erstattung
an SÖR sind hier noch 0,9 Mio. € erhöhte Erstattun-
gen an übrige Bereiche im Produkt 231100 enthal-
ten, die aufgrund der gestiegenen Anzahl der
BerufsIntegrationsJahres-Klassen (zur Förderung
insbes. sprachlicher Defizite) angefallen sind. Je-
doch stehen diesen grundsätzlich entsprechende Er-
stattungen vom Land gegenüber.
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 248.693.507,31 234.552.532,05 241.312.086,62
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 6.360.491,40 6.719.776,55 9.070.191,11
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.389.999,90 22.485.249,66 20.568.817,34
Gebäudeunterhalt, -technik 33.416.834,34 39.444.014,66 31.319.312,39
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.999.061,19 5.376.519,50 4.828.501,76
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 28.069.431,53 27.652.461,62 27.336.952,75
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 21.611.742,76 20.751.759,60 20.161.247,48
Erstattungen an Dritte 117.491.719,01 114.405.621,55 112.106.055,25
Sonstiges 15.354.227,18 -2.282.871,09 15.921.008,54
Abschreibungen 112.951.505,78 105.004.253,50 103.815.432,88
Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In-
standhaltungsrückstellung (Ist 2017: 14,1 Mio. €) und
zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist 2017:
0,1 Mio. €) enthalten, die mangels valider Werte
nicht geplant werden. Der mit - 2,3 Mio. € negative
Planwert der Position
„Sonstiges“ resultiert aus der Globalkonsolidierung
(2017: 3,8 Mio. €), die zentral haushaltsentlastend
ist, stellvertretend für Haushaltsverbesserungen im
Ist unter den jeweiligen verschiedenen Ertrags - und
Aufwandspositionen. Die Abweichung zum Vorjahr
bei „Sonstiges“ ( - 0,6 Mio. €) ist insbesondere auf
niedrigere Zuführungen zu den Altlastenrückstellun-
gen zurückzuführen.
Die Position Abschreibungen beinhaltet Abschrei-
bungen auf Forderungen und Abschreibungen auf
Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sachan-
lagevermögen haben auch in 2017 gegenüber dem
355
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Vorjahr in Folge des hohen Investitionsniveaus wei-
ter zugenommen und steigen auf einen Wert von
nunmehr 106,4 Mio. € an. Das sind 6,1 Mio. € mehr
als 2016. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen
stiegen um 3,8 Mio. €, da 2017 wieder sowohl beim
Eigenbetrieb NürnbergStift (0,7 Mio. €), als auch
beim Klinikum 2012 (3,9 Mio. €) frühere Verluste ent-
sprechend der Ausgleichsregelungen nach der Ei-
genbetriebs- bzw. der Kommunalunternehmensver-
ordnung als voraussichtlich dauernde Wertminde-
rung berücksichtigt werden mussten. 2016 wurde le-
diglich eine Wertkorrektur beim NürnbergStift i. H. v.
0,9 Mio. € vorgenommen.
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
insgesamt 846.562.754,44 868.925.777,25 846.939.558,80
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in
Sozialtransferaufwendungen und in weitere Trans-
feraufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwen-
dungen mit einem Volumen von 547 Mio. € (Vorjahr:
555 Mio. €) repräsentiert ca. 28 % der gesamten or-
dentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzuaddie-
ren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksum-
lage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga-
ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit
insgesamt 714 Mio. € (Vorjahr: ebenfalls 714 Mio. €)
rd. 37 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürn-
berger Stadthaushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 130 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Aus-
gleichszahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteu-
erumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter
und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund ge-
setzlicher und sozialer Verpflichtungen, die aller-
dings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zu-
weisungen an das Land u.a. im Rahmen der Kran-
kenhausumlage. In der unten aufgeführten tabellari-
schen Darstellung und in den nachfolgenden Erläu-
terungen beinhaltet dieser Block auch die oben an-
gesprochene Bezirksumlage.
Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus ge-
setzlicher oder vertraglicher Verpflichtung stieg
gegenüber dem Vorjahreswert um 4,6 Mio. €, diese
Position steigt seit Jahren aufgrund des anhaltenden
Platzausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier
Träger nachhaltig an. Der Anstieg überschritt die Pla-
nung um 2,9 Mio. €.
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung (SGB XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,1
Mio. € oder 3,5 %. Gegenüber dem Plan blieb der
Wert um 3,8 Mio. € unter den Erwartungen zurück.
Die Kosten der Grundsicherung werden seit 2014 zu
100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Er-
träge aus Kostenerstattungen und Umlagen“).
Unter den sonstigen Hilfen wurden 3,5 Mio. € weni-
ger als im Vorjahr ausgegeben, der Planwert um 2,6
Mio. € unterschritten. Dies ist insbesondere auf die
Sozialtrans-
feraufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an sozi-
ale Einrichtungen
Weitere Trans-
feraufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerum-
lage, Kranken-
hausumlage Bezirksumlage
356
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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68
Sozialberatung von Flüchtlingen in kommunalen Un-
terkünften zurückzuführen - hier wurden mit dem Zu-
rückgehen der Belegung von Gemeinschaftsunter-
künften 3,7 Mio. € weniger als 2016, 2,7 M io. € we-
niger als geplant aufgewendet.
Bei den Familien - und Jugendhilfen stiegen die
Aufwendungen im Vergleich zu 2016 um 7,2 Mio. €,
respektive 9,3 %, liegen aber 7,0 Mio. € unter dem
Planwert. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr re-
sultiert daraus, das s die Übernahme von Kinderbe-
treuungskosten (Besuchsgebühren KiTa, Mittagsbe-
treuung etc.) nun auch für Personen mit Anspruch
auf SGB II hier ausgewiesen wird. Früher wurden
diese abweichend als Flankierende Maßnahmen im
SGB II gebucht. Im Plan 2017 waren hö here Mittel
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veran-
schlagt. Durch die stark rückläufigen Fallzahlen wur-
den diese nicht ausgeschöpft.
Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem
Vorjahr 32,8 Mio. € bzw. 27 % weniger aufgewendet
worden, der Planansatz wurde um 10,7 Mio. € unter-
schritten. Dies ist darin begründet, dass die Asylan-
träge einer Vielzahl der 2016 leistungsberechtigen
Asylbewerber mittlerweile bearbeitet wurden. Ge-
rade auch die Kosten der Unterkunft in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften gingen mit Beendigung
der Asylverfahren um 20,8 Mio. € bzw. 27 % zurück.
Die erbrachten Leistungen werden in voller Höhe
vom Land erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge
aus Kostenerstattungen und Umlagen“).
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar-
beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II
v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) stiegen gegen-
über dem Vorjahr um 11,4 Mio. € (+ 9,0 %) und lagen
mit 138,1 Mio. € fast genau auf Planungsniveau.
Die Bezirksumlage stieg 2017 gegenüber dem Vor-
jahr spürbar an (+ 7,4 Mio. €, d. h. + 4,7 %). Im Ver-
gleich zur Planung ergibt sich ein Delta von
0,9 Mio. €.
Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art 1/4) 119.731.796,21 116.809.569,12 115.105.109,92
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art 5) 16.816.154,09 17.184.022,00 15.890.485,20
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter (SGB XII) 62.458.965,47 66.225.000,00 60.326.072,95
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 7.200.205,52 10.140.000,00 8.569.250,71
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 15.067.328,81 12.884.500,00 12.080.495,64
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 8.856.699,99 11.493.000,00 12.401.289,34
Familien- und Jugendhilfe 84.316.561,36 90.628.100,00 77.161.297,62
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 88.707.107,07 99.403.000,00 121.460.910,49
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 138.058.934,55 138.165.518,30 126.635.845,00
Bildungs- und Teilhabepaket 6.048.155,81 6.530.500,00 5.304.333,70
Sonstige 84.166,89 145.000,00 124.223,52
357
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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69
Summe 547.346.075,77 569.608.209,42 555.059.314,09
Weitere Transferaufwendungen
Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten
50,3 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus ge-
setzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen ent-
stehen, z. B. an das Staatstheater (19,2 Mio. €), an
das Germanische Nationalmuseum oder an die
Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,5 Mio. €
die Krankenhausumlage enthalten.
Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe
und verbundene Unternehmen “ ist um 7,2 Mio. €
niedriger als im Vorjahr, und 8,4 Mio. € unter Plan
ausgefallen. Hierin sind die für das Jahr 2017 gezahl-
ten Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad
und FSN sowie die Auszahlungen der in Vorjahren
zurückgestellten Verluste der noris inklusion gGmbH
enthalten. Der im Plan noch als Verlustausgleich an
die Umweltanalytik bei SUN geführte Betrag von
1,8 Mio. € wird im Ist unter den Kostenerstattungen
ausgewiesen. Außerdem musste der für die StWN
eingeplante Ausgleich von 4 Mio. € nicht verwendet
werden. Im Ist 2016 war hier noch eine Bareinlage
aus dem Konsortialvertrag Flughafen in Höhe von
5 Mio. € enthalten, in 2017 fällt diese nicht mehr an.
Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die Zufüh-
rungen zu Verlustausgleichsrückstellungen der städ-
tischen Töchter. Hier waren 2017 0,5 Mio. € für die
noris inklusion gGmbH zu berücksichtigen.
Infolge der deutlich höheren Erträge aus der Gewer-
besteuer steigerte sich auch die Gewerbesteuerum-
lage im Vergleich zur Planung. Sie beträgt in 2017
71,2 Mio. € und liegt damit um 3,3 Mio. € über dem
Planwert. Das Ist 2016 belief sich auf 66,9 Mio. €.
Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus-
gleiche) 50.251.992,69 50.263.372,83 48.392.094,30
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun-
dene Unternehmen 9.502.256,87 15.811.195,00 14.698.384,00
Gewerbesteuerumlage 71.181.851,00 67.920.000,00 66.922.148,00
Solidarumlage, Schuldendiensthilfe 0,00 0 0,00
Bezirksumlagei 166.767.342,13 165.323.000,00 159.322.887,23
Zuführungen zu sonst. Rückstellungen 1.513.235,98 2.544.731,18
Summe 299.216.678,67 299.317.567,83 291.880.244,71
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen über-
schreiten den Planwert um 11,1 Mio. €, oder 9 %.
Gegenüber dem Ist 2016 fielen sie um 41,8 Mio. €,
entsprechend 45 % höher aus.
358
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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70
Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel kon-
sumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht
aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veran-
schlagten Investitionen (dort gesondert ausgewie-
sen). Hier ist ein Minderaufwand gegenüber dem
Plan in Höhe von 3,8 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr
eine Steigerung von 0,7 Mio. €, ersichtlich.
Der Anstieg bei der Position „ Miet- und Pachtauf-
wendungen für Immobilien, Erbbauzins “ gegen-
über 2016 (+ 10,0 Mio. €, entsprechend 34,0 %) ist
auf vermehrte Aufwendungen für Miete und Neben-
kosten für die Unterbringung von anerkannten Asyl-
bewerbern in kommunalen Unterkünften (Fehlbele-
gern). Diese Mietkosten werden der Stadt Nürnberg
erstattet (siehe Kostenerstattungen von kommunale
Sonderrechnungen). Im Plan waren diese Mietkos-
ten mit 4,5 Mio. € höher veranschlagt.
Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter war
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,2 Mio. €
zu verzeichnen, der u.a. auf Betreuungsleistungen
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie
Stadt- und Verkehrsplanung entfällt – der Planwert
wurde um 0,1 Mio. € unterschritten.
Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen
im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in
2017 kaum Beträge benötigt.
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fal-
len z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermö-
gensgegenständen, die nicht geplant werden kön-
nen. Das Ist 2017 betrug hierfür 4,0 Mio. €. Im Vor-
jahr fielen hier nur 2,0 Mio. € an. Auch die Einstellung
in die Einzelwertberichtigung von Forderungen ist
schlecht planbar. In diesem Jahr war die Auflösung
höher als die Neueinstellung (-0,9 Mio. €), im Vorjahr
entstanden hier Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Den
größten Umfang nehmen in diesem Jahr die Zufüh-
rungen zu den sonstigen Rückstellungen mit 29,4
Mio. € ein (Vorjahr 0,3 Mio. €). Hierin wurden u.a.
eine drohende Gewerbesteuerrückzahlung (16,6
Mio. €), ausstehende Rechnun gen, z.B. für Beihilfe
und Erstattungen an die VAG sowie überlaufende
Zeitguthaben von Mitarbeitern berücksichtigt.
Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städtischer
Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind
ebenfalls unter den sonstigen ordentl ichen Aufwen-
dungen enthalten.
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 4.196.536,88 4.151.985,60 3.345.939,75
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.109.678,13 2.117.000,00 1.992.767,90
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 7.172.178,60 11.072.000,00 6.563.730,51
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 39.486.340,75 45.865.493,22 29.475.954,96
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.144.612,14 3.601.426,43 2.844.806,40
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.465.984,66 1.300.000,00 1.422.904,40
Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.109.144,69 4.635.825,00 2.681.937,61
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 4.771.468,67 5.065.825,90 3.946.069,66
Vergütungen für Leistungen Dritter 9.998.622,72 10.096.660,14 12.203.575,79
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.052.531,38 6.293.340,23 5.861.488,38
359
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 17.480,00 7.987.000,00 15.760,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.159.750,98 20.380.560,56 21.537.775,92
Summe 133.684.329,60 122.567.117,08 91.892.711,28
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 0,9 Mio. €, entspre-
chend 3 %, besser aus als im Vorjahr und um 12,6
Mio. € schlechter als im Plan 2017.
Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis
gegenüber dem Plan sind höhere Aufwendungen
aus Erstattungszinsen aus de r Gewerbesteuer
(+ 15,7 Mio. €, entsprechend + 242 %), gegenüber
dem Vorjahr stieg diese Position um 11,5 Mio. € (+
107 %).
Im Gegenzug stiegen die Erträge aus der Verzin-
sung der Gewerbe-/und Umsatzsteuer um 2,8 Mio.
€ (+19 %) im Vergleich zum Plan bzw. 11,9 Mio. € im
Vergleich zu 2016 (+200 %).
Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre-
dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier
sind 0,7 Mio. € weniger angefallen als geplant und
sogar 1,8 Mio. € weniger als im Vorjahr (- 6 %). Auch
in 2017 ermögl ichte das anhaltend niedrige Zinsni-
veau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzin-
sen den Zinsaufwand für Investitionskredite trotz der
hohen Investitionssummen stabil zu halten bzw. so-
gar zu senken.
Aufgrund des starken Anstiegs der Gewerbesteuer -
Erstattungszinsen stieg die Zinslastquote jedoch ins-
gesamt von 2,3 % auf 2,6 %.
Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen ist
2017 und 2016 jeweils eine Gewinnausschüttung der
Sparkasse i. H. v. 3,3 Mio. € enthalten. Die Ausschüt-
tung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüber-
wachung im Großraum Nürnberg betrug in beiden
Jahren 1,8 Mio. €.
Finanzergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Finanzerträge
davon:
-24.295.343,46 -21.863.930,23 -14.099.898,86
Zinserträge -1.251.398,24 -1.232.830,23 -1.300.485,77
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -5.135.780,84 -5.431.100,00 -5.781.948,53
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -17.795.924,79 -15.000.000,00 -5.918.429,13
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -112.239,59 -200.000,00 -1.099.035,43
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
51.144.006,69 36.133.284,00 41.799.391,54
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb.
an Kreditinstitute 28.727.438,42 29.432.840,00 30.559.338,63
360
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 22.245.668,00 6.500.000,00 10.733.020,00
Sonstige Zinsaufwendungen 170.900,27 200.444,00 507.032,91
Summe 26.848.663,23 14.269.353,77 27.699.492,68
Außerordentliches Ergebnis
Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge-
staltet sich die Planung naturgemäß schwierig. Die
periodenfremden Erträge 201 7 enthalten insb.
2,4 Mio. € aus Konzessionsabgaben für Strom, Gas
und Wasser für 2016.
Unter den periodenfremden Aufwendungen 2017 ist
die Spitzabrechnung Straßenentwässerungsanteil
2016 i. H. v. 0,7 Mio. € enthalten.
Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Erträge -451.257,50 -474.141,02 -97.721,94
Periodenfremde Erträge -3.216.312,20 -101.900,00 -5.202.259,14
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen 191.595,14 21.000,00 108.178,74
Periodenfremde Aufwendungen 1.406.900,82 15.200,00 1.631.422,23
Summe -2.091.957,26 -163.421,94 -3.710.606,94
361
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
73
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Finanzrechnung (in €) Ist 2017
Plan 2017
(+ Reste 2016)
Ist 2016
Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit -185.471.817,50 -23.032.377,60 -66.354.495,90
+ Einzahlungen Investitionszuweisungen -57.112.618,29 -55.109.100,00 -56.478.398,43
+ Einzahlungen Investitionsbeiträge -7.436.190,88 -3.866.000,00 -6.795.881,85
+ Veräußerung von Sachvermögen -14.072.033,43 -6.577.000,00 -15.596.714,58
+ Veräußerung von Finanzvermögen -4.273.222,66 -3.961.000,00 -4.288.936,23
+ Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.374.252,48 -2.595.000,00 -2.885.818,34
= Einzahlungen Investitionstätigkeit -85.268.317,74 -72.108.100,00 -86.045.749,43
- Auszahlungen Erwerb Grundstücke 12.038.536,31 21.291.608,12 4.372.460,14
- Auszahlungen für Baumaßnahmen 103.001.055,55 376.136.186,01 98.871.514,04
- Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 15.918.390,97 34.244.293,00 14.342.230,35
- Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 5.841.032,93 4.148.951,18 5.174.696,5
- Investitionsförderungsmaßnahmen 22.282.653,18 55.825.251,95 24.650.479,92
- Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 500.000,00 800.000,00 551.760,00
= Auszahlungen Investitionstätigkeit 159.581.668,94 492.446.290,26 147.963.140,95
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 74.313.351,20 420.338.190,26 61.917.391,52
= Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe-
trag -111.158.466,30 397.305.812,66 -4.437.104,38
+ Aufnahme von Krediten für Investitionen -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25
+ Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän-
gen 0,00 0,00 0,00
= Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -50.000.000,00 -125.904.000,00 -109.576.650,25
- Tilgung von Krediten aus Investitionen 78.544.574,40 61.660.000,00 69.693.440,43
362
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
74
- Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 7.183.385,10 7.544.000,00 4.191.949,05
= Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit 85.727.959,50 69.204.000,00 73.885.389,48
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 35.727.959,50 -56.700.000,00 -35.691.260,77
= Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbe-
trag -75.430.506,80 340.605.812,66 -40.128.365,15
+ Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
- Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
= Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
+ Aufnahme von Kassenkrediten -54.931.018,63 -162.335.885,00 -39.800.500,00
- Tilgung von Kassenkrediten 54.931.018,63 162.335.885,00 39.800.500,00
+ Einzahlungen durchlaufende Posten -4.134.827.280,81 0,00 -6.404.146.333,11
- Auszahlungen durchlaufende Posten 4.137.370.286,39 0,00 6.388.920.030,95
= Saldo aus nicht haushaltswirksamen
Vorgängen 2.543.005,58 0,00 -15.226.302,16
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -117.658.236,18 -30.000.000,00 -62.303.568,87
= Endbestand an Finanzmitteln -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18
+ Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser-
ven 0,00 0,00 0,00
= Endbestand an Liquiditätsreserven -190.545.737,40 310.605.812,66 -117.658.236,18
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit 201 7 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 20 16
deutlich um ca. 119,1,0 Mio. € auf 185,5 Mio. €, was
in etwa dem 2,8- fachen Wert des Vorjahres ent-
spricht. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwal-
tungstätigkeit konnten im Vergleich mit 2016 außer-
ordentlich stark gesteigert werden (um ca. 161,6 Mio.
€), was u.a. an folgenden Faktoren lag:
• Mehr Steuereinzahlungen (Gewerbesteuer
+29,1 Mio. €, Gemeindeanteil an der Einkom-
mens- und Umsatzsteuer +39,4 Mio. €) sowie
mehr Schlüsselzuweisungen (+19,2 Mio. €).
• Mehr Erstattungen vom Bund im SGB II -Be-
reich (+18,4 Mio. €), bei der Konzessionsab-
gabe (+17,6 Mio. €), der Verzinsung der Ge-
werbesteuer (+17,3 Mio. €) und bei den Ver-
waltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe
(+14,1 Mio. €)
363
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
75
Im Vergleich dazu entwickelten sich die laufenden
Auszahlungen „nur“ um ca. 42,5 Mio. € nach oben.
Bei den Personal - und Versorgungsauszahlungen
war im Vergleich zu 2016 eine Steigerung von insg.
ca. 16,5 Mio. € zu verzeichnen, was auf die Besol-
dungserhöhung der Beamten zum 01.01.2017 (+2,0
%) sowie auf die Tariferhöhung der Angestellten zum
01.02.2017 (2,35 %) zurückzuführen war. Der An-
stieg bei den Auszahlungen für Sach- und Dienstleis-
tungen war hingegen mit ca. 4,4 Mio. € wesentlich
geringer und entspricht in etwa der allgemeinen Teu-
erungsrate 2017. Die Zinsen sind vor allem wegen
der Mehrauszahlungen an Erstattungszinsen der
Gewerbesteuer stark angestiegen (+9,1 Mio. €). Die
Transferauszahlungen sind um ca. 6 Mio. € gewach-
sen, bedingt v.a. durch die Bezirk sumlage. Bei den
sonstigen Auszahlungen gab es eine Steigerung ge-
genüber 2016 um ca. 7,0 Mio. €, welche nahezu voll-
ständig durch Mehrauszahlungen an Mie-
ten/Mietnebenkosten für Flüchtlingsunterkünfte ver-
ursacht wurde. Gleichzeitig sind aber auch die Er-
stattungen im Asylbereich gewachsen (siehe Erläu-
terungen zu den Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit).
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig-
keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen
Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der
Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
war in 2017 so außergewöhnlich hoch, dass selbst
nach Abzug der ordentlichen Tilgungen noch ca. 100
Mio. € als Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln für
die getätigten Investitionen 2017 vorhanden war. So-
mit konnte der komplette Eigenmittelanteil der Stadt
für die Investitionen 201 7 in Höhe von 74,3 Mio. €
damit finanziert werden.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist somit im
Berichtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der
um 12,4 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahres-
wert (61,9 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der In-
vestitionstätigkeit sanken dabei im Vergleich zu 2016
nur leicht um ca. 0,8 Mio. €, wobei hier durchaus
auch größere Schwankungen von Jahr zu Jahr mög-
lich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuwei-
sungen und – zuschüsse naturgemäß von Jahr zu
Jahr einer relativen Schwankungsbreite, da der Ab-
ruf von Fördermitteln von der Anzahl der förderfähi-
gen Baumaßnahmen und dem jeweiligen Baufort-
schritt abhängt.
Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite
die Mittelabflüsse für den Erwerb von Grundstücken
und für Baumaßnahmen gegenüber dem Rech-
nungsergebnis 2016 um 7,7 Mio. € bzw. um 4,1 Mio.
€. So konnten in 2017 z.B. Grundstücksgeschäfte im
Rahmen von Umlegungsverfahren zur Stadtentwick-
lung durchgeführt werden. Bei den Auszahlungen für
Baumaßnahmen waren beispielhaft Mehrauszahlun-
gen im Vergleich zu 2016 im Bereich der Feuerwehr
vorhanden (wegen dem Neubau der Feuerwache 1).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im
Berichtsjahr -35,7 Mio. €, d.h. es wurde n per Saldo
im Berichtsjahr 35,7 Mio. € mehr Kredite getilgt als
neu aufgenommen. In der Planung 2017 wurde hin-
gegen noch mit einer Nettoneuverschuldung von
56,7 Mio. € gerechnet.
Der sog. „Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen“ bildet insbesondere die nicht haushaltswirk-
samen Ein- und Auszahlungen ab, wie z.B. aus dem
Liquiditätsmanagement (Kassenkredite) oder durch-
laufende Gelder.
Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln
wurden die Bestände auf den jeweiligen Be -
standskonten der Bilanzpo sitionen Liquide Mittel,
Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten
herangezogen.
364
Anhang zum Jahresabschluss 2017
Finanzrechnung
Nürnberg, den '
STADT NÜRNBERG
(Dr. Ulrich Maly)
Oberbürgermeister
365
77
Rechenschaftsbericht
zum
Jahresabschluss
2017
366
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
78
Lage der Stadt Nürnberg
Geographische Lage
Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund
der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der
Region. Nach der Einwohnerzahl (5 33.873 im Mai
2018 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in
Bayern und die vierzehntgrößte in Deutschland.
Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und
Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen
ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen
Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu-
ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg
wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005
durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den
Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge-
nommen wurde. Die Europäische Metropolregion
Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen
sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als
auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi-
scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro-
päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts-
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähig keit,
sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern.
Wirtschaftsstruktur
Seit den siebziger Jahren entwickelte sich Nürnberg
zum Dienstleistungszentrum mit hohen Anteilen von
produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung,
Planung, Markt- und Verbraucherforschung. Aktuell
sind über drei Viertel (79,3 %) aller in Nürnberg sozi-
alversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleis-
tungssektor tätig. Im Vergleich der großen deutschen
Städte ist jedoch Nürnbergs Beschäftigtenanteil im
Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe im-
mer noch bemerkenswert hoch.
Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit
hoher Einkaufszentralität. Das Güterverk ehrszent-
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale
Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Ex port-
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt,
wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro-
päischen Wirtschaftsraum profitiert. Begünstigt
durch die verkehrsgeografische Lage ist Nürn berg
traditioneller Standort von Betrieben aus dem Ver-
kehrs- und Logistiksektor mit zukunftsweisen den
Modellprojekten der Kommunikations- und Verkehrs-
wirtschaft.
Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in
den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr-
stechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Automati-
sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden
Firmen wie Bosch, Conti Temic, Diehl, Leoni, MAN
und Siemens. Die hier stark vertretenen Kfz-Elektro-
nikunternehmen profitieren vom Vormarsch der
Elektronik im Automobilbau. Darüber hinaus ist
Nürnberg ein bedeutendes Zentrum des industriellen
Tiefdrucks in Europa. Traditionell stark ist auch die
Schreibgeräteindustrie mit Firmen wie Faber-Castell
(Stein bei Nürn berg), LYRA und Staedtler und die
Nahrungs- und Genussmittelindustrie ( Nürnberger
Lebkuchen, Nürnberger Bratwürste).
Arbeitsmarkt
Der Wirtschaftsstandort Nürnberg entwickelt sich po-
sitiv und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und
Arbeitsort. In keinem Jahr zuvor gab es im Stadtge-
biet so viele sozialver sicherungspflichtig Beschäf-
tigte wie aktuell ( 308.322 SVB im Dezember 201 7).
Über die Hälfte (52,8%) der Männer und Frauen, die
in Nürnberg arbeiten, wohnen nicht hier, sondern
sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeut-
licht die wichtige Arbeitsmarktfunktion Nürnbergs
weit über die Stadtgrenzen hinaus für Nordbayern.
Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu Bayern hoch
- im bundesweiten Vergleich der 20 größten deut-
schen Städte hat Nürnberg jedoch eine gute Posi-
tion. Dies gilt besonders im Vergleich mit anderen
großen klassischen Produktionsstandorten die einen
ähnlichen Strukturwandel wie Nürnberg durchge-
macht haben. Die Arbeitslosenquote im Stadtgebiet
ist mit 5,3 % im Juli 201 8 eine der niedrigsten seit
Mitte der 90er Jahre (Vorjahre: Juli 2017 5,8%, Juli
2016 6,3%, Juli 201 5 7,0%. (Quelle: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit).
367
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
79
Ertragslage
Nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bestim-
mungsgrößen des Jahres überschusses i. H. v.
32,1 Mio. € und die zugrundeliegenden Ursachen
auf. Für weitere Details sei auf den Anhang zum Jah-
resabschluss (Abschnitt Ergebnisrechnung) verwie-
sen.
in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -,
Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2017 Plan 2017 Ist 2016
Gewerbesteuer -446,8 -440,0 -435,8
Einkommensteueranteil -297,4 -284,0 -275,3
Schlüsselzuweisungen -200,3 -192,1 -181,1
Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu-
ungspersonal.)
-81,3 -77,0 -86,4
Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -31,0 -29,5 -29,7
Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -91,0 -106,2 -134,2
Erträge aus dem Abgang von Vermögen -13,7 0 -5,9
Bezüge und Vergütungen 388,8 393,19 376,6
Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh-
rung/Auflösung)
129,5 112,7 104,7
Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen -
Art 1
119,6 116,8 115,1
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung
(KdU) (§ 22 I SGB II)
135,5 135,7 116,9
Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl.
Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich
Neutralisationen
9,5 15,8 14,7
Abschreibungen auf Finanzanlagen 4,6 0 0,9
Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech-
nik
33,4 39,4 31,3
Bezirksumlage 166,8 165,3 159,3
Gewerbesteuerumlage 71,2 67,9 66,9
368
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
80
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisver-
wendung 134,6 Mio. € (2016: 102,5 Mio. €). Sie dient
dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge.
Abbildung 1 veranschaulicht die Entwicklung von
Jahresergebnis und Ergebnisrücklage seit 2005.
Hierbei wird erkennbar, dass seit 2005 dreimal
(2007, 2009 und 2014) Fehlbeträge erwirtschaftet
wurden, die aber durch die Überschüsse durch eine
Rücklagenentnahme ausgeglichen werden konnten.
2016 war die Ergebnisrücklage wieder über dem
Stand von 2012 und konnte 2017 weiter gesteigert
werden.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Durchschnittlicher Anteil
der Steuern pro Einwoh-
ner
Steuern/ Einwohnerzahl 1.743
€/EW
1.665
€/EW
1.555
€/EW
1.524
€/EW
1.579
€/EW
1.469
€/EW
1.359
€/EW
Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 46,3 % 46,2 % 47,7 % 49,4 % 50,2 % 50,4 % 48,9 %
Anteil der Schlüsselzu-
weisungen pro Einwohner
Schlüsselzuweisungen/ Ein-
wohnerzahl
376
€/EW
342
€/EW
329
€/EW
297
€/EW
352
€/EW
292
€/EW
316
€/EW
Anteil der Schlüsselzu-
weisungen an den or-
dentlichen Erträgen
Schlüsselzuweisungen/ or-
dentliche Erträge 10,0% 9,6 % 9,5 % 10,1 % 11,2 % 10,0 % 11,4 %
14
-3
3
-18
13 16 19 17
-27
7
29 32
56
69 62 64
49
65
81
102
118
91
99 103
135
-40
-20
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Millionen €
Jahresergebnis
(Überschuss =
+)
Ergebnisrücklag
e (nach
Ergebnisverw.)
369
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
81
Zuwendungsquote Zuweisungen/ ordentliche
Erträge 23,6 % 23,9 % 25,3 % 23,8 % 25,5 % 24,4 % 26,1 %
Anteil der Bezirksumlage
pro Einwohner
Bezirksumlage/
Einwohnerzahl
313
€/EW
294
€/EW
301
€/EW
289
€/EW
272
€/EW
286
€/EW
258
€/EW
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass m it ca.
50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu-
tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel-
len. 2016 wurde hier der bisher niedrigste Anteil er-
reicht, selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert
48 %. Der nochmalige Rückgang der Quote gegen-
über 2015 war trotz höherer absoluter Steuererträge
auf die stark erhöhten Kostenerstattungen und Zu-
weisungen aufgrund der gestiegenen Flüchtlings-
zahlen zurückzuführen. 2017 erhöhte sich die Quote
nur geringfügig. Die im 2-Jahresturnus auf und ab os-
zilierenden Schlüsselzuweisungen werden auch in
den korrespondierenden Kennzahlen erkennbar.
Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im
Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die
stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant
gebliebener Umlage zurückzuführen.
Kennzahlen zu Aufwendungen
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Aufwandsde-
ckungsgrad
ordentliche Erträge/ ordentli-
che Aufwendungen
102,9 % 102,9 % 102,3 % 99,1 % 102,2 % 102,8 % 103,2 %
Transferaufwands-
quote
Transferaufwand/ ordentli-
che Aufwendungen
43,4 % 45,7 % 42,8 % 43,1 % 41,4 % 44,4 % 41,8 %
Personalintensität =
Personalaufwands-
quote
Personalaufwendungen/ or-
dentliche Aufwendungen
31,2 % 30,8 % 32,7 % 33,2 % 34,7 % 31,7 % 33,5 %
Durchschnittliche
Abschreibungs-
quote des Sachan-
lagevermögens/ Im-
materiellen Vermö-
gens
Abschreibungen auf immate-
rielles Vermögen und Sach-
anlagevermögen/ immateri-
elles Vermögen und Sach-
anlagevermögen
2,7 % 2,6 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,9 % 2,7 %
Abschreibungsent-
lastung
Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten/ Ab-
schreibungen auf Anlagever-
mögen (ohne Finanzanlagen
48,3 % 48,9 % 49,0 % 48,0% 47,1 % 49,6 % 47,7 %
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die
ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen
abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah-
resüberschusses ist diese Kennzahl 201 7 weiterhin
über der 100 %-Marke, auf gleichem Niveau wie
2016; nur 2014 war diese aufgrund des Fehlbetrags
unterschritten.
Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach-
haltig die 40 %-Marke. 2012 erhöhte sich die Quote
nochmals aufgrund des überproportionalen Anstiegs
der Transferaufwendungen (z.B. Verlustausgleichs-
rückstellungen, Bezirksumlage etc.). Der Rückgang
2015 trotz erheblicher Steigerung der Transferauf-
wendungen im Vergleich zum Vorjahr war auf den
starken Anstieg anderer Aufwandsarten, insb. der
370
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
82
Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen
(Flüchtlingsunterbringung) und der Abschreibung en
auf Finanzanlagen zurückzuführen , 2016 traten
diese Sachverhalte wieder in den Hintergrund und
damit stieg die Quote wieder etwas an . 2017 hinge-
gen gingen die Transferaufwendungen im Verhältnis
etwas zurück.
Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er-
stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die
Quote ist besonders sensibel bzgl. der Entwicklung
der Rückstellungen: 2013 und 2011 stieg sie insb.
aufgrund erhöhter Rückstellungszuführungen –
2012. 2014 und 2016 war die Quote entsprechend
geringerer Rückstellungszuführungen rückläufig.
2016 kamen erhöhte Transferaufwendungen hinzu,
die den relativen Anteil der Personalaufwendungen
verringerten. 2017 kamen wiederum neben Besol-
dungserhöhungen und Stellenschaffungen auch er-
höhte Rückstellungszuführungen zum Tragen , die
Quote erhöhte sich wieder.
Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach-
anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt,
um welchen Betrag sich das städtische Anlagever-
mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre-
chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008
fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf
2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf-
grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie-
genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab-
schreibungen auf 2,5 % zurück, seit 2016 steigt die
Quote nun wieder geringfügig, aber kontinuierlich an.
Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in-
wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch
Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert
werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie-
rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert
steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio-
nen (z.B. U-Bahn) an, wie z. B. im Jahr 2010 . 2013
hingegen war der Förderungsanteil der neu aktivier-
ten Anlagen nur gering, wodurch die Quote zurück-
ging. 2014 und 2015 stieg sie wieder geringfügig an,
seit 2016 geht sie wieder leicht zurück.
Zinsaufwand
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Zinsaufwand pro
Einwohner
Zinsaufwand/ Einwoh-
nerzahl
96
€/EW
79
€/EW
76
€/EW
89
€/EW
88
€/EW
97
€/EW
105
€/EW
Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-
träge
5,5 % 4,7 % 4,9 % 5,9 % 5,6 % 6,6 % 7,8 %
Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-
che Aufwendungen
2,6 % 2,3% 2,4 % 2,9 % 2,9 % 3,4 % 3,9 %
Der Zinsaufwand pro Einwohner erreichte 2011 den
höchsten Stand seit 2008. Ursache hierfür war der
sehr hohe Zinsaufwand von rund 54 Mio. €, dessen
Steigerung jedoch vorwiegend auf die 2011 stark ge-
stiegenen Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu-
rückzuführen ist. 2012 gingen letztere auf Normal-
maß zurück und damit auch diese Kennzahl. 2013
hatte das niedrige Zinsniveau eine weitere Verringe-
rung zur Folge. 2015 konnte durch das historisch
niedrige Zinsniveau die Kennzahl deutlich auf einen
Tiefstand gebracht werden. 2014, 2016 und auch
2017 jedoch glichen stark gestiegene Erstattungszin-
sen aus Gewerbesteuer die Verringerung bei den
Kreditzinsen mehr als aus, so dass eine, 2017 sogar
deutliche Steigerung der Kennzahl zustande kam.
Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver-
wendung für Zinsen dar. 2012 konnte dieser bereits
371
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
83
deutlich gesenkt werden. Ursächlich hierfür ist einer-
seits der um ca. 5 Mio. € gesunkene Zinsaufwand im
Zähler, sowie andererseits eine Steigerung um ca.
54 Mio. € bei den S teuererträgen im Nenner. 2013
verstärkte sich dieser Effekt nochmals, so dass der
bis dahin niedrigste Wert der Zins -Steuerquote aus
dem Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % noch weit untertrof-
fen werden konnte. 2014 schlug hier jedoch der Ein-
bruch der Gewerbesteuer sowie der Anstieg der Er-
stattungszinsen aus Gewerbesteuer zu Buche, so
dass die Kennzahl trotz weiter gesunkenem Durch-
schnittszins für Investitionskredite wieder anstieg.
2015 hingegen konnte die Zins-Steuerquote den be-
reits niedrigen Wert aus 2013 unter treffen, da nicht
nur die Zinsaufwendungen zurückgingen, sondern
auch die Steuererträge insgesamt wieder etwas an-
stiegen. 2016 lieferte mit weiter gestiegenen Steu-
ererträgen den bisher niedrigsten Wert seit 2005 –
2017 wurde der Anstieg bei den Steuererträ gen
durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer -Erstat-
tungszinsen jedoch überkompensier t und führte zu
einer deutlichen Erhöhung.
Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der
weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In-
vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder die ge-
stiegenen Gewerbesteuer -Erstattungszinsen be-
merkbar.
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge (inkl. Finanzerträge)
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung
der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Er-
tragsarten:
46%
23%
6%
17%
4%
2% 1%
1%
Steuern
Erträge aus Zuweisungen
und Zuschüsse
Leistungsentgelte
Erträge
Kostenerstattungen,
Kostenumlagen
Sonstige ordentliche
Erträge
Erträge Auflösung
Sonderposten
372
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
84
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen)
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Reinvestitionsquote Bruttoinvestitionsaus-
zahlungen/ Jahresab-
schreibungen
144 % 142 % 151 % 149 % 166 % 148 % 174 %
Sachanlagen-Son-
derpostenquote
Sonderposten/ Sach-
anlagevermögen
25,1
%
24,5
%
22,5
%
23,3
%
22,9
%
27,2
%
25,5
%
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen
bewegt sich 201 7 immer noch leicht unter dem Ni-
veau von 2015 und 2014. In den Jahren 2005/ 2006
betrug diese Kennzahl jedoch nur 133 %/ 139 %.
Den höchsten Wert wies bisher das Jahr 2010 mit
201% auf.
Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die,
durch die Abschreibungen verursachten, Wertminde-
rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt
damit einen Indikator für den Substanzerhalt dar.
Hier werden die Auswirkunge n des in den letzten
Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich
26%
5%
12%
6%
42%
7%
2%
Personalaufwendung
en Aktiv
Personalaufwendung
en Passiv
Transferaufwendung
en
Aufwendungen f.
Sach- u.
Dienstleistungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
373
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
85
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re-
investition von Abschreibungen hinaus betreibt.
Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie
viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt
Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi-
nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die
Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei-
bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten ausgeglichen. 2012 übertraf diese Quote so-
gar den bislang höchsten Wert aus dem Jahr 2008
(26,5 %). Wie bereits in den Jahre n 2011 und 2016
zeigt auch das Jahr 2017, dass diese Kennzahl nicht
synchron zur Kennzahl Abschreib ungsentlastung
(s.o.) verlaufen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivie-
rung nicht abzuschreibendem, nur teilweise geför-
dertem Anlagevermögen (bebaute Grundstücke, s.
Bilanzposition Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermö-
gen steigen ohne dass die Abschreibungen steigen,
und damit die Sachanlagen-Sonderpostenquote
sinkt, ohne dass die Abschreibungsentlastung sinkt.
2015 hingegen sank der Bestand der Sonderposten
aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der
Überprüfung der Grundstücksbestände. Die Sonder-
posten waren insb. Gegenstand der 2015 abgewi-
ckelten dritten Tranche. 2012 bis 2014 verliefen die
beiden Quoten kongruent
.
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Eigenkapital-
quote I
Eigenkapital (ohne Stif-
tungen)/ Bilanzsumme
15,6 % 16,7 % 18,4 % 16,0 % 16,8 % 5,0 % 4,6 %
Eigenkapital-
quote II
(Eigenkapital + Sonder-
posten)/ Bilanzsumme
35,1 % 36,2 % 36,7 % 48,4 % 48,1 % 30,8 % 28,3 %
Anlagende-
ckung
Langfristiges Kapital/
Anlagevermögen
103,8
%
103,3
%
101,9
%
101,1
%
101,2
%
101,3
%
101,7
%
Die Eigenkapitalquote stieg 2013 eklatant aufgrund
der Korrekturen im Basiskapital im Rahmen der 1.
Tranche der Revision des Grundstückbestands und
der Zuführung des Jahresüberschusses. 2014
musste ein geringfügiger Rückgang hingenommen
werden, da zwar das Basiskapital nochmal s leicht
nach oben korrigiert werden konnte (2. Tranche Re-
vision Grundstücksbestand abzüglich Korrekturen
bei der Position Kunstgegenstände), die Bilanz-
summe entsprechend der Erhöhungen bei Rückstel-
lungen und Verbindlichkeiten aber wesentlich stärker
stieg. 2015 hingegen legte das Basiskapital aufgrund
der dritten und letzten Tranche der Revision des
Grundstückbestands noch einmal deutlich zu. 2016
schließlich schlug wieder die Bildung von Sonder-
posten im Bereich der Kunstgegenstände negativ zu
Buche, 2017 die Korrektur der Wertansätze im Be-
reich des Stadtarchivs.
Mit der Eigenkapitalquote von 15,6 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu-
nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver -
schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich
von Stä dten vergleichbarer Größen ordnung. In
diesem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas
höheren Eigenkapitalquote von 23,4 % zum
31.12.2016. Hingegen hatten 2016 die Städte
Hannover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von
69,19 % bzw. 81,29 %. Die Städte Essen und
Wuppertal, die bislang als Beispiel für niedri gere
Eigenkapitalquoten herange zogen wurden , weisen
nun zum 31.12.2016 ein negatives Eigenkapital auf.
374
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
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86
Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der
Sonderposten, stellt sich die Situation um einiges
freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse-
rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen
der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn-
bar.
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit l angfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, stieg 2007 geringfügig, aber sukzessive an und
hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschritten.
Seitdem ist der Zielwert von mindestens 100 % auch
in 2017 erfüllt. Als langfristiges Kapital werden das
Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen sowie Kredit- und kreditähnliche Ver-
bindlichkeiten angesetzt.
Die Passivseite der Bilanz der Stadt N ürnberg wird
veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2016
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2017 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.286 Mio. €), hier
hat also nominell ein Schuldenabbau stattgefunden.
Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
aus ÖPP-/ÖÖP-Projekten ergibt sich aufgrund der
Fertigstellung der Gretel-Bergmann- und d er Jo-
hann-Pachelbel-Schule mit einem Volumen von 75
Mio. € ein Schuldenstand in Höhe von 1. 405 Mio. €
(Vorjahr: 1.364 Mio. €, d.h. Nettoneuverschuldung 41
Mio. €). Die folgende Grafik veranschaulicht den An-
stieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investiti-
onsfinanzierung seit 2001. 2012 konnte die Entwick-
lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent-
schuldung erreicht werden. Seit 2014 war eine
Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen
Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
Dies wird in 2017 insbesondere in den Zahlen des
Kernhaushaltes deutlich.
.
Basiskapital Stadt ;
15,12% Ergebnisrücklage;
2,68%
Eigenkapital
nichtrechtsfähige
Stiftungen+
Kostendecker;
0,48%
Verlustvortrag
Gebührenhaushalte;
-0,04%
Sonderposten;
19,78%
Rückstellungen;
30,68%
Verbindlichkeiten
aus Krediten,
Anleihen; 26,76%
Weitere
Verbindlichkeiten
und Passive
Rechnungsab-
grenzung; 6,23%
375
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
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87
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und
die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin-
den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
Kennzahl Berechnung 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad in
Jahren
(Fremdkapital - Liquide
Mittel - kurzfristige Forde-
rungen)/ Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
16 41 141 66 31 25 91
Eigenfinanzierungsan-
teil der Investitionen I
in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/ In-
vestitionsauszahlungen
119 45 10 28 53 64 19
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen II (unter Berück-
sichtigung investiver
Einzahlungen) in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
254 107 27 58 111 194 37
376
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
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88
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen III (II nach De-
ckung ordentlicher
Tilgungen) in %
(Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit - or-
dentliche Tilgun-
gen)/Cashflow aus Inves-
titionstätigkeit
79 45 -21 -13 19 32 -13
Tilgungsquote (or-
dentliche Tilgungen
und Sondertilgun-
gen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
42 105 288 140 95 50 170
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek-
tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver-
hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter
der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre
konstant bleibenden Cashflows aus laufender Ver-
waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver-
wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver-
zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul-
den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse
zu tilgen. Damit ist der Wert umso positiver, je nied-
riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi-
lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer.
2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem
geringen Cashflows aus laufender Verwaltungstätig-
keit den zweitsc hlechtesten Wert der letzten sechs
Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in 2009
mit 194 Jahren. 2017 weist nun mit 16 Jahren den
besten Wert seit 2005 aus- bisher lag der beste Wert
lag bei 25 Jahren im Jahr 2012. Di e extremen
Schwankungen machen die beschränkte Aussage-
kraft dieser Kennzahl deutlich.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt
dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi-
nanzmittelüberschüssen finanziert werden können
und setzt daher den Cashflow aus laufender Verwal-
tungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Investiti-
onsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt relativ
stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei
bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions-
maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert
werden.
Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum
Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt
so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi-
nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich
durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die-
ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept
der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde,
dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun-
gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und
bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich
die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier-
durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne-
gativer Saldo dieser Größe, wie er 201 5 mit - 21 %
(bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorliegt, zeigt
an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In-
vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins-
besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit. 2017 hingegen konnte bei
hohem Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
und sehr niedrigem Cashflow aus Investitionstätig-
keit mit 79 % der beste Wert bisher erreicht werden
und übersteigt damit die guten Werte von 2012 und
2016.
Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf,
als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an-
gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran-
schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen-
finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die
enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g.
Werte über die letzten Jahre wider:
377
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
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89
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin-
kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til-
gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit
feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis-
tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge-
mäß des Konzepts der dauernden Leistungsfähigkeit
steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem
Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem
Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die
Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen.
2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til-
gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in
deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und
2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp
die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss
verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondert il-
gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil-
gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode-
rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den
schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017
hingegen lieferte auch hier mi t 42 % ein Spitzene r-
gebnis.
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si-
cherstellung der Liquidität sind Bestandteil der Kas-
senaufgaben. Im Rahmen der Liquiditäts planung
und Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation
kommt hierbei auch die Aufnahme von Kassenkredi-
ten in Betracht. Dabei handelt es sich um kurzfristige
Finanzmittel zur Überbrückung von Liquiditätseng-
pässen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzt e
Höchstbetrag für Kassenkredite liegt seit 2009 un-
verändert bei 280 Mio. Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli-
chen Laufzeiten entweder als Tages - oder Festgel-
der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei
Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das
derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris-
tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins-
belastungen drohen.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im
Jahr 2017 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
160,00
180,00
200,00
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. Euro
Cashflow aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
ordentliche
Tilgungen
378
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
90
die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi-
ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf-
nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie
die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel-
len Marktzinsen.
Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas-
senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre-
ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto
der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch-
schnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2017
379
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
91
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2018 wurde ein Über-
schuss von 28,5 Mio. € geplant – ob die Stadt Nürn-
berg diesen Überschuss erreichen wird oder eher ein
schlechteres Ergebnis erzielen wird, ist offen. Zumin-
dest besteht für die Gewerbesteuer wieder begrün-
dete Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 469 Mio. €
erreicht werden kann. Auch bei der Einkommen-
steuer ist damit zu rechnen, dass der Planansatz er-
reicht oder übertroffen wird. Somit werden vor allem
die Entwicklungen im Aufwandsbereich für das Jah-
resergebnis entscheidend sein.
Für das Jahr 201 8 wird nach der Liquiditätsplanung
und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlun-
gen mit weiterhin stabilen Bedingungen und einer
insgesamt guten Liquidität gerechnet. Die Aufnahme
der Kassenkredite ist hinsichtlich ihrer Höhe insge-
samt rückläufig, aber auf Grund der besonderen
Zinssituation werden sie dennoch weiter in Anspruch
genommen. Insgesamt ist Vorsorge getroffen, dass
die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten Kas-
senkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsverpflichtun-
gen jederzeit erfüllen kann.
Risikobericht
Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg
resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaft-
lichen und politischen Lage.
Es ist weiterhin darauf zu dringen, dass die finanziel-
len Belastungen für die Kommunen aus dem Flücht-
lingszuzug, insb. auch die Kosten der Integration, z.
B. für Kita-Plätze und Bildung/Beschulung durch ent-
sprechende Ausgleichsleistungen von Bund und
Land kompensiert werden.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2019 auf 666,8 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be-
reichen waren in den letzten Jahren und sind weiter-
hin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Perso-
nal notwendig . Damit nimmt der Personalhaushalt
nunmehr 3 2,7 % der ordentlichen Aufwendungen
des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres-
planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die
Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur
wenig flexibel reagieren.
Hinsichtlich der städtischen Töchter hat sich die Ge-
samtrisikolage seit dem letzten Berichtsstichtag wei-
ter entspannt, es gibt jedoch weiterhin nicht unerheb-
liche Risiken mit Auswirkung auf die städtischen
Transferaufwendungen. Nicht mehr betroffen ist der
Flughafen (Wettbewerbsumfeld und wirtschaftlich e
Situation von Fluggesellschaften). Aufgrund der ein-
geleiteten Maßnahmen, vor allem jedoch aufgrund
des wirtschaftlichen Umfeldes hat sich der Flughafen
im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr erneut ope-
rativ deutlich besser entwickelt.
Im bundesweiten Vergleich gehörte der Flughafen
mit einem Rekord-Zuwachs um 20,1 % auf 4,19 Mil-
lionen Passagiere zu den prozentual am stärksten
wachsenden Flughäfen und konnte so seinen einge-
schlagenen Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen.
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gewinn nach
Steuern in Höhe von 2,67 Mio. € auf (Vorjahr: 1,7
Mio. €) und liegt damit über der Planung und dem
Vorjahr (+ 962 T€). Auch für 2018 zeichnet sich er-
neut eine positive Entwicklung ab.
Die Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hat in
ihren K onzerngesellschaften (N-ERGIE, VAG) wei-
terhin erheblichen Finanzierungsbedarf. Zum einen
sind auf Ebene der N -ERGIE bei zunehmendem
Wettbewerbsdruck, insbesondere im Netzbereich,
große Investitionen im Zusammenhang mit der Ener-
giewende zu finanzieren, zum anderen ergibt sich
auch bei der VAG Finanzierungsbedarf im dreistelli-
gen Millionenbereich. Im Rahmen des öffentlichen
Auftrages der VAG werden derzeit neue U-Bahn Zü-
gen (4- Wagen-Gliederzug) für den Betrieb der U -
Bahn-Linie U 1 beschafft. Die neuen U -Bahn Züge
dienen dem Ersatz der bislang eingesetzten Trieb-
380
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
92
wagen, deren Weiterbetrieb aufgrund der hohen Le-
bensdauer nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Finanzie-
rung der Ersatzbeschaffung sowie weiterer notwen-
diger Investitionen in ortsfeste Infrastruktur und den
Fuhrpark stellt die VAG vor große Herausforderun-
gen.
Die Stadt Nürnberg unterstützt der Finanzierung der
U-Bahnzüge durch eine EU -beihilferechtskonforme
städtische Bürgschaft und trägt dem Kapitalbedarf im
StWN - Teilkonzern durch eine Kapital- und Liquidi-
tätsstärkung aus dem „Konzern Stadt“ heraus Rech-
nung.
Etwas angespannter als zuletzt stellt sich die Situa-
tion beim Klinikum Nürnberg dar. Das Klinikum
(Kommunalunternehmen) schließt das Geschäfts-
jahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 8,39
Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von rund 4,24 Mio.
€) ab. Damit liegt das Jahresergebnis gegenüber
dem Wirtschaftsplan spürbar schlechter als geplant.
Der Wirtschaftsplan 2017 hatte zunächst einen Jah-
resfehlbetrag in Höhe von 0,25 Mio. € ausgewiesen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich in 2016 eine
Änderung der Regelung zur Ermittlung des handels-
rechtlichen Rechnungszinses für Pensionsrückstel-
lungen kurzfristig positiv ausgewirkt hat.
Eine große wirtschaftliche Herausforderung für das
Klinikum Nür nberg stellt weiterhin die mittel - und
langfristige Sicherstellung der finanziellen Hand-
lungsfähigkeit dar. Vor dem Hintergrund des investiv
bedingten erheblichen Liquiditätsbedarfs der kom-
menden Jahre, zählt hierzu insbesondere, eine aus-
reichende Innenfinanzierung zu gewährleisten und
den Fremdfinanzierungsbedarf auf ein tragfähiges
Niveau zu begrenzen. Um auch mittel- und langfristig
finanziell handlungsfähig zu bleiben, ist die in der
Vergangenheit angestrebte „Schwarze Null“ auf-
grund der hohen eigenfina nzierten Investitionsbe-
darfe zukünftig nicht mehr ausreichend, um sicher-
zustellen, dass das Klinikum wirtschaftlich aus eige-
ner Kraft seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Im MIP 2019-2022 musste das hohe Niveau des In-
vestitionsvolumens respektive den städtischen Mit-
teln wieder einmal um 16,0 % gesteigert werden- für
alle Jahre dies MIP -Zeitraums sind neue Höchst-
stände an Netto- Investitionsauszahlungen zu ver-
kraften, insgesamt über 832 Mio. € und für die nä-
here Zukunft ist keine Entlastung abzusehen. Etliche
Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun
sind diese Investitionen, gerade im Bereich von
Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächsten
Jahren endgültig zu bewältigen. Insgesamt ergibt
sich im Rahmen einer Simulationsrechnung des Fi-
nanzreferats für den Zeitraum von 2017 bis 2026
eine Finanzierungslücke - je nach getroffenen An-
nahmen bzgl. ÖPP-Realisierungen - von ca. 725 Mio.
€. Damit wäre ein Anstieg der Verschuldung der
Stadt im Kernhaushalt von aktuell ca. 1,3 Mrd. € auf
dann über 2 Mrd. € verbunden - eine Entwicklung,
die aus heutiger Sicht nur schwer zu akzeptieren ist.
Und dies alles unter der Voraussetzung, dass die
Einnahmeentwicklung tatsächlich so kontinuierlich
positiv ist wie in der Simulationsrechnung angenom-
men. Eine deutliche konjunkturelle Abkühlung oder
gar eine echte Wirtschaftskrise mit deutlichen Steu-
errückgängen würde die Situation noch verschärfen.
Hohe Investitionen wi rken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.). In der vom Finanzreferat erstellten Si-
mulationsrechnung wird davon ausgegangen, dass
die Ergebnisrechnung für das Jahr 2026 mit Folge-
kosten der neu anstehenden Investitionen i. H. v. 38
Mio. € belastet werden wird. Diese Aufwendungen
sind durch entsprechende Erträge zu decken.
Um diese Risiken auf der Ausgabenseite zu vermin-
dern, ist auch künftig sparsam zu wirtschaften und
zudem im Rahmen des laufenden Controllingprozes-
ses die Kostenkontrolle zu intensivieren. Auch die
Einnahmeseite wurde gestärkt: Nach reiflicher Über-
legung beschloss der Stadtrat, zur Finanzierung des
immensen Investitionsbedarfs eine Erhöhung der
Grund- und Gewerbesteuer mit Wirkung zum Jahr
2018.
381
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
93
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
Von der Stadtkämmerei werden folgende 23 rechts-
fähige und 28 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal-
tet. Im Jahr 2017 wurde eine neue Stiftung gegrün-
det.
Bezeichnung
Buchungs-
kreis/Finanz-
kreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Rechtsfähige Kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339
Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890
Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921
Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948
Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809
Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg 2404 2044 1961
Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001
Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002
Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-
Stift
2412 204C 2016
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004
Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013
382
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
94
Bezeichnung
Bu-
chungs-
kreis/
Finanz-
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
ht "
1000 001A 2000
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954
Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962
Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977
Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007
Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008
Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009
Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015
Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015
383
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
95
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka-
pital in TEUR zum 31.12.2017 (nach der Ergebnis-
verwendung) ausgewiesen.
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De-
tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnom-men
werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im
Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumu-
liert erläutert.
Stiftung
Aktiva 2017 Passiva 2017
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.626 2.014 43.369 481 758
Findel- und Waisenhaus-
stiftungen 4.162 78 4.139 103 1
Klein’sche Brennmateria-
lenstiftung 1.427 164 1.307 56 1
Kost-Pocher’sche Stiftung 12.710 201 12.531 58 135
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458 109 3.386 92 36
Wallner’sche Blinden- und
Stipendienstiftung 191 17 186 2 0
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung 794 28 775 7 10
Sigmund-Schuckert-Stif-
tung 165.535 13.982 153.324 4.987 7.249
Stiftung Lokalstudienfonds 4.278 54 4.257 53 0
Stiftung für Bildung und Un-
terricht 1.087 32 1.064 4 15
Stiftung zur Förderung der
Sechsten Fakultät der Uni-
versität Erlangen-Nürnberg 209 15 205 2 0
Heinrich Gröschel Stiftung 2.559 65 2.514 22 32
Dr. Hans und Dr. Elisabeth
Birkner Stiftung 2.414 177 2.364 32 39
Heinz und Inge Tschech
Stiftung 477 36 450 5 10
Rudolf Volland Stiftung 1.687 101 1.594 16 39
Leo und Trude Denecke
Stiftung 529 218 321 0 192
Max und Rosemarie Hüb-
schmann Stiftung 73 20 56 1 17
Frieda und Helmut Schwei-
mer Stiftung 780 33 757 4 19
Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung 128 12 118 1 8
384
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
96
Rudolf und Eberhard Bauer
Stiftung 209 17 209 0 0
Friedrich Freiherr von Hal-
ler’sche Forschungsstiftung 1.950 251 1.707 17 223
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 8.222 321 7.931 94 220
Bäume für Nürnberg Stif-
tung 196 37 162 1 13
Summe rechtsfähige Stif-
tungen 257.701 17.982 242.726 6.038 9.017
Stiftung Aktiva 2017 Passiva 2017
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mit-tel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Nichtrechtsfähige Stiftun-
gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heinrich und Amalie Lang-
Stiftung 1.372 15 1.365 11 0
Eberhard und Fanny Er-
mann'sche Stiftung 963 15 959 6 0
Otto Lauterbach-
Stiftung 1.403 40 1.371 13 20
Marie-Hack-Stiftung 8.317 236 8.155 127 92
Fritz und Eugenie Übelhör
Stiftung 95 14 94 1 0
Andreas-Winterbauer-Stif-
tung 610 30 585 5 16
Kunst- und
Kulturstiftung der Nürnber-
ger
Nachrichten 1.117 30 1.092 9 16
Andreas-Staudt-
Stiftung 209 14 208 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif-
tung 77 10 75 1 0
Johann und Liselotte Lehner
Stiftung
Nürnberg 1.336 42 1.319 18 0
Emil und Lydia
Kudrnac-Stiftung 288 10 286 2 0
Späth-Falk-Hammerbacher-
Stiftung Nürnberg 98 7 97 1 0
Bärbel Schröder und Claus
Schmidt Stiftung 102 3 101 0 1
Auxiliar-Stiftung 152 12 152 1 0
Gustav Riedner – Karl
Weißmann – Stipendienstif-
tung 341 18 341 12 0
385
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
97
Barbara, Dr. Wilhelm
und Klara Doni
Stiftung 128 7 127 1 0
Altstadtfreunde
Nürnberg Stiftung 137 11 133 3 3
Margarete-Weigel-Stiftung 1.063 39 1.047 14 9
Leonhard Wagner Stiftung 249 15 244 2 3
Marie und Hugo Lemnitzer
Stiftung 148 10 147 1 1
Ernst und Berta Wurzer Stif-
tung 917 60 864 6 31
Werner und Elisabeth Krauß
Stiftung 151 6 149 1 1
Adolf-und-Gertraud-Müller-
Stiftung 621 12 612 5 0
Stiftung „Nürnberg – Stadt
des Friedens
und der
Menschenrechte“ 1.359 33 1.341 16 10
Erwin-und-Monika-
Telle-Stiftung 454 17 448 27 1
Dorothea-Herzog-Kulturstif-
tung 52 1 52 0 0
Stiftung Jürgen Wolff
für Emanzipation und Kultur 43 3 42 0 0
Erich und Grete
Berwind Stiftung 2.145 48 2.122 9 21
Summe
nichtrechtsfähige Stiftun-
gen 23.947 758 23.528 293 225
Summe insgesamt nicht-
rechtsfähige und rechtsfä-
hige Stiftungen 281.648 18.740 266.254 6.331 9.242
2. Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka-
pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein
guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse
der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver-
zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie
gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis-
ses zum Ei genkapital der Stiftung zum Jah resende
wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem
marktüblichen Zins für langfristige Kapitalanlagen lie-
gen. Sofern dieses Ziel im Jahresabschluss 2017 bei
einzelnen Stiftungen nicht erreicht wurde, ist dies ins-
besondere auf buchmäßige Abwertungen von Wert-
papieren zurückzuführen. Diese neutralisieren sich in
aller Regel bei Fäl ligkeit des Wertpapiers, da eine
Rückzahlung zu 100 % erfolgt. Bei manchen Stiftun-
gen weicht die Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr
deutlich nach oben ab. Dies ist in der Regel auf au-
ßergewöhnliche Vorgänge wie Zustiftungen im Be-
richtsjahr zurückzuführen.
Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis
des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen
(AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen,
386
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
98
denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage-
vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei
den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler-
haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten
ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist.
Stiftung
Eigenkapital-
rentabilität 2017
Anlagende-
ckungsgrad 2017
(EK/AV)
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 1,36% 102,18%
Findel- und Waisenhausstiftungen 6,83% 103,06%
Klein’sche Brennmaterialenstiftung 11,55% 103,99%
Kost-Pocher’sche Stiftung 1,21% 100,62%
Fritz-Hintermayr-Stiftung 0,30% 102,16%
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 1,23% 108,03%
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2,23% 105,31%
Sigmund-Schuckert-Stiftung 5,80% 102,21%
Stiftung Lokalstudienfonds 0,98% 101,52%
Stiftung für Bildung und Unterricht 0,62% 101,04%
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürn-
berg 1,52% 106,51%
Heinrich Gröschel Stiftung 5,25% 101,64%
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 5,51% 107,48%
Heinz und Inge Tschech Stiftung 5,41% 102,68%
Rudolf Volland Stiftung 1,54% 101,22%
Leo und Trude Denecke Stiftung 37,89% 103,66%
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2,97% 105,25%
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -1,81% 102,14%
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung -4,39% 101,91%
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 0,42% 236,81%
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 1,99% 101,09%
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 2,91%
102,11%
Bäume für Nürnberg Stiftung 0,25% 102,75%
Summe rechtsfähige Stiftungen 4,46% 102,78%
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 59,21% 101,22%
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 0,86% 101,31%
Otto Lauterbach-Stiftung 0,92% 101,67%
Marie-Hack-Stiftung 1,30% 105,10%
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1,02% 115,85%
Andreas-Winterbauer-Stiftung 2,41% 104,94%
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 0,84% 101,42%
Andreas-Staudt-Stiftung 1,85% 108,01%
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1,94% 114,58%
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 0,85% 103,51%
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 0,40% 103,95%
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 0,39% 108,38%
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 49,04% 103,16%
Auxiliar-Stiftung 1,38% 109,23%
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 4,35% 105,90%
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung -0,41% 105,51%
387
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
99
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -0,11% 108,21%
Margarete-Weigel-Stiftung 3,13% 103,25%
Leonhard Wagner Stiftung -0,02% 105,46%
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1,01% 106,80%
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1,07% 101,81%
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 65,06% 104,55%
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 15,39% 101,39%
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 2,19% 101,91%
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 11,03% 103,02%
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,81% 102,61%
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -1,24% 104,77%
Erich und Grete Berwind Stiftung 10,72% 101,55%
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 6,73% 103,53%
Summe alle Stiftungen 4,66% 102,85%
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich-
tungen für 2017 und 2016 aus.
2017 sind insgesamt 7.196 Anträge mit einem Aus-
zahlungsvolumen in Höhe von 4.765 TEUR bearbei-
tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der
einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckaus-
richtungsstatistik 2016/2017“.
Stiftungsausrichtungen und
Zuschüsse
Anzahl
in T€
Anzahl
in T€
Abweichung
Abweichung in
%
(gerundet)
2017 2017 2016 2016 (in T€)
1. Stiftungsgaben 6.762 2.687 6.735 2.598 + 89 + 3 %
2. Stipendien 277 411 324 517 - 106 - 20 %
3. Zuschüsse an
Institutionen
157 1.667 131 1.542 + 125 + 8 %
Summe 7.196 4.765 7.190 4.657 + 108 + 2 %
388
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
100
4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs -
verwaltung
Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter
bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge-
sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün-
dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte,
Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser
Beratung.
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All-
gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD;
J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen
Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die
Anzahl der Beratungen gemäß obiger Tabelle betref-
fen rein die der Stiftungsverwaltung.
Stiftungsberatungen*
der Stiftungsverwaltung
Anzahl
Beratungsgesprä-
che
2017
Anzahl
Beratungs-ge-
spräche
2016
Abweichung
Abweichung
in %
(gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu-
gründer und Spendenwillige 15 20 - 5 - 25 %
2. Beratung von Stipendien-
antragstellern 288 320 - 32 - 10 %
3. Beratung von bedürftigen
Antragstellern 1.760 1.700 + 60 + 3 %
4. Zuschussanträge
von Institutionen 183 170 + 13 + 8 %
389
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
101
5. Zweckausrichtungsstatistik 2016/2017
390
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
102
391
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2017
__________________________________________________________________________________________________
103
392
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/012/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2017 der Stadt
Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 4Ö 4
393
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
394
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/012/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten
Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
395
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/013/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss
ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg und der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen (Anlage, siehe TOP Ö 3)
vom 15.05.2019 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2017 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 5Ö 5
396
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
397
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/013/2018
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2017:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2017
Euro
Jahresergebnis
2017
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 44.625.641,69 481.437,88
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.162.560,61 103.488,02
Georg Matthias und Karoline Klein`sche
Brennmaterialienstiftung
1.426.890,32 55.505,81
Kost-Pocher`sche Stiftung 12.710.481,24 58.173,08
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.458.018,30 92.333,51
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und
Stipendienstiftung
190.720,63 1.554,83
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
794.078,02 6.487,85
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2017 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses werden gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt.
398
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/014/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
399
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
400
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/014/2018
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Gutachtenvorschlag (RprA Ö 07.06.2019):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 26.06.2019):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 26.06.2019 festgestellten
Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
401
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Berichtsvorlage
Ref.I/II/103/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg - Klinikum Nürnberg
Anlagen:
Anlage - Klinikum Nürnberg Kennzahlen und Überblick
Bericht:
Als Beteiligungsunternehmen der Stadt Nürnberg berichtet das Klinikum Nürnberg aktuell über
die Grundzüge seiner Geschäftspolitik und zukünftige strategische Herausforderungen.
Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der höchsten
Versorgungsstufe und gleichzeitig das größte Krankenhaus in Bayern. Für die Stadt Nürnberg
nimmt es deren Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im
Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wahr. Vorgestellt werden das Klinikum, dessen
strategische Überlegungen und Aktivitäten zur langfristigen Wahrnehmung seines Auftrags
sowie wesentliche Rahmenbedingungen.
Seit September 2017 besteht der Vorstand des Klinikums Nürnberg in seiner Struktur aus vier
Vorständen, dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Medizin und Entwicklung, dem
Vorstand Personal und Patientenversorgung sowie dem Vorstand Infrastruktur und Finanzen.
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Achim Jockwig, und weitere Vorstände werden in der
Sitzung anwesend sein.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 7Ö 7
402
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Klinikum bietet Daseinsvorsorge im Krankheitsfall für alle Menschen in
und um Nürnberg. Geschlechts- und altersspezifische Bedürfnisse sowie
interkulturelle Aspekte werden berücksichtigt.
403
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
OBM
404
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/103/2019
Seite 4 von 4
405
Klinikum Nürnberg
– Kennzahlen und Überblick
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick
Ö 7Ö 7
406
Das Klinikum Nürnberg
7.000 Mitarbeiter
100.000 stationäre Patienten
105.000 ambulante Patienten
42 Kliniken, Institute und
medizinische Abteilungen
560 Millionen Euro Umsatz
> 550 Auszubildende
Seite 2Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick
2 Standorte der Maximalversorgung
Klinikum Nürnberg Nord 1.249 Betten
Klinikum Nürnberg Süd 957 Betten
Kinderklinik Neumarkt 10 Betten als Außenstelle
407
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
(Anstalt des öffentlichen Rechts, Gewährträger: Stadt Nürnberg)
Krankenhäuser
Nürnberger Land
GmbH
- Lauf
- Altdorf
Krankenhaus-
dienstleistungs-
gesellschaft mbH
Ambulantes
Behandlungs
Centrum GmbH
A.R.Z. Ambulantes
Rehazentrum
gGmbH
SAPV
Spezialisierte
Ambulante
Palliative Versor-
gung GmbH
Klinikum
Nürnberg
Medical School
GmbH
Klinikum
Nürnberg
Service-GmbH
100 %
100 %
100 %
50 %
35 %
100 % 100 %
Das Klinikum Nürnberg
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 3
Tochtergesellschaften
408
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 4
Standort Nord
Schwerpunkte:
• Onkologische Erkrankungen
• Chronische Erkrankungen
• Nerven- und Augenerkrankungen
• Seelische Gesundheit
• Medizinische Spezialitäten
• Medizinische und pflegerische Grund- und
Intensivversorgung
Standort Süd
Schwerpunkte:
• Herz-Gefäß-Erkrankungen
• Eltern-Kind
• Trauma- und Notfallmedizin
• Bewegungsapparat
• Medizinische Spezialitäten
• Medizinische und pflegerische Grund- und
Intensivversorgung
Bayerns größtes Krankenhaus ist mit all seinen Fachrichtungen jederzeit für die Bevölkerung da!
Bayerns größtes Krankenhaus
Das Klinikum Nürnberg
409
Interdisziplinäre Zentren
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 5
Medizinische Kompetenz
• Herz -Gefäß -Zentrum (HGZ):
Gefäßchirurgie, Herzchirurgie und Kardiologie
unter einem Dach
• Interdisziplinäres Onkologisches Zentrum (IOZ):
Koordiniert alle onkologisch tätigen Kliniken,
Institute und Organzentren
• Eltern -Kind -Zentrum (EKiZ):
Zusammenschluss der Geburtshilfe, Kinderklinik,
Kinderchirurgie und KJP
• Zentrum für Altersmedizin (ZfA) :
Bundesweites Leuchtturmprojekt speziell
für ältere, multimorbide Patienten.
• Die Zentrale Notaufnahme zählt zu den
größten und leistungsfähigsten in Deutschland.
410
Struktur seit 09/2017
Klinikum Nürnberg – Kennzahlen und Überblick Seite 6
Der Vorstand des Klinikums Nürnberg
Vorstandsvorsitzender
Prof. Dr. Achim Jockwig
Vorstand Medizin und
Entwicklung
Univ. -Prof. Dr. Dr. Günter
Niklewski
Vorstand Personal und
Patientenversorgung
Peter Schuh
Vorstand Infrastruktur und
Finanzen
Dr. Andreas Becke
Vorstand
411
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Beschlussvorlage
DIP/046/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat öffentlich Beschluss
Betreff:
Digitale Stadtverwaltung – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Sachverhalt (kurz):
Bereits im Jahr 2017 war der Themenkomplex "Digitalisierung" Schwerpunktthema der
Jahrestagung der Dienststellenleitungen der Stadtverwaltung.
Die hierbei entwickelten Handlungsfelder wurden in Arbeitspakete aufgegliedert, welche im
Rahmen des Strategieprojekts "Digitalisietung/IT" ausgearbeitet wurden.
Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden wiederum den einzelnen Handlungsfeldern
zugeordnet. So entstand nachfolgendes Konzept "Digitale Stadtverwaltung", welches als
Leitfanden für zukünftige "Digitalisierungsprojekte" bei der Stadtverwaltung Verwendung finden
soll.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Vermutlich Mehrkosten von 7 Mio. € in 2020 bis etwa 16 Mio. € im Jahr 2025. Die
benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt
und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 8Ö 8
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II bis Ref. VII
413
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/046/2019
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen
die Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.
Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die
Umsetzung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken.
414
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Digitale Stadtverwaltung
Anlagen: - digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
- IT-Sollkonzept
I. 1. Sachverhalt
Am 24.10.2017 wurde im Personal- und Organisationsausschuss die Initiierung der drei Strategie-
projekte „Personal“, „Digitalisierung / IT“ und „Organisation DIP“ beim Referat für Finanzen, IT und
Organisation beschlossen. Mit dem vorliegenden Konzept zur digitalen Stadtverwaltung und dem
„Sollkonzept IT“ werden die wesentlichen Ergebnisse des Strategieprojektes 2 „Digitalisierung / IT“
vorgestellt bzw. zum Beschluss vorgelegt.
Bereits bei der Projektinitiierung wurde klar, dass eine leistungsfähige, innovative und agile IT -Or-
ganisation bei der Stadt Nürnberg unverzichtbar für die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist.
Ebenso wurde aber auch schnell klar, dass sich die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen
der Digitalisierung keineswegs auf die IT b eschränken. Daher wurden innerhalb des Pr ojektes die
Handlungsstränge „digitale Stadtverwaltung“ und „IT-Strategie und Konzept“ eng verzahnt, parallel
und komplementär bearbeitet.
Für die Digitalisierung der Stadtverwaltung wurden folgende Handlungsfelder identifiziert und stra-
tegische Ziele sowie Leitlinien formuliert. Weiterhin sind in dem Konzept erforderliche Maßnahmen
zur Umsetzung beschrieben:
Umgang mit Veränderung,
Kundenperspektive,
Mitarbeitende und Führungskräfte,
IT-Infrastruktur,
Prozess- und Organisationsmanagement,
Regelungen und Rahmenbedingungen.
Für die Erstellung eines zukunftsgerichteten Sollkonzeptes für die IT-Organisation (DIP/IT) wurde
ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, das neben der Strategie und dem Sollkonzept ein
Audit vorzunehmen sowie einen Migrationsplan zu erstellen hatte, der vom gegenwärtigen Stand
eine Überleitung zum Sollkonzept ermöglichen sollte.
Für das IT-Konzept ergaben sich folgende Handlungsfelder, die jeweils mit Status Quo, Zielen und
Sollstrukturen beschrieben wurden:
IT-Serviceportfolio
IT-Projektportfolio
IT-Betriebsmodell
IT-Kompetenzen
Das vom Beratungsunternehmen vorgeschlagene und innerhalb Ref. I/II abgestimmte IT-Sollkon-
zept war ein Kernthema der Behandlung im Personal- und Organisationsausschuss am 21.5.2019
und ist vollständig als Anlage beifügt. Es sieht einen umfassenden Umbau von DIP/IT vor, um die
zukünftigen Herausforderungen vor dem Hintergrund von Digitalisierung, demografischer Entwick-
lung und der Situation am Arbeitsmarkt bewältigen zu können.
Die Umsetzung dieses IT-Sollkonzeptes ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche
Digitalisierung der Verwaltung. Die dazu erforderlichen Schritte sind in einem Migrationspfad eben-
Ö 8Ö 8
415
Seite 2 von 4
falls definiert. Da bei den bisherigen Strukturen, Prozessen und Kapazitäten ein erheblicher Verän-
derungsbedarf besteht, wird die Dauer des „Umbaus“ der zentralen IT der Stadt Nürnberg auf etwa
2 Jahre geschätzt.
Die dazu notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden im Personal -
und Organisationsausschuss am 21.5.2019 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird die Rea-
lisierung dieses Konzepts und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen unmittelbar ange-
hen.
Das heute vorgelegte Konzept zur digitalen Stadtverwaltung steht demgegenüber sowohl im Kon-
text zum Strategieprojekt 1 „Personal“ als auch zum Strategieprojekt 3 „Organisation DIP“ . Insbe-
sondere ist es eine Basiskomponente der von WiF koordinierten Dachstrategie „Digitales Nürn-
berg“. Diese wird in Form eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), bei dem alle
Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg beteiligt sind, erarbeitet.
Aufgabe des Strategieprojektes „Digitalisierung / IT“ war zum einen, für die digitale Stadtverwaltung
strategische Aussagen und Leitlinien zu definieren. Zum anderen sollte aufgezeigt werden, mit wel-
chen konkreten Maßnahmen die Verwaltung sich auf dieses Zielbild hin entwickeln soll und kann.
Daneben sollte insbesondere eine enge Verzah nung mit dem INSEK „Digitales Nürnberg“ stattfin-
den, um die Kompatibilität zu gewährleisten und Doppelarbeiten auszuschließen.
Der Weg zur digitalen Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt bereits betreten. Es gibt bei der
Stadt Nürnberg ein gutes Fundament, welches in den vergangenen Ja hren geschaffen wurde. Auf
den bisherigen Erfolgen und Vorgehensweisen setzen die Maßnahmen zur Digitalisierung der Stadt-
verwaltung auf.
Dieser Weg zur digitalen Stadtverwaltung muss jedoch als Kulturwandel verstanden werden, der ein
„digitales Denken“ voraussetzt. Die bereits laufenden und geplanten Vorhaben sowie Maßnahmen
wurden daraufhin überprüft und angepasst.
Für die digitale Stadtverwaltung wurden bereits im Rahmen der Jahrestagung der Dienststellenlei-
tungen der Stadtverwaltung im Jahr 2017 erste Handlungsfelder identifiziert.
Um für die Stadt Nürnberg passgenaue strategische Ziele und Leitsätze zu entwickeln, wurden of-
fene Fragestellungen in Form definierter Arbeitspakete von internen und externen Beteiligten bear-
beitet und diskutiert. Be teiligt waren neben Fachleuten aus verschiedenen Dienststellen auch ex-
terne Experten.
Begleitend zur Erarbeitung der Arbeitspakete in verschiedenen Arbeitsgruppen und den laufenden
Abstimmungen mit dem INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ fanden weitere Formate zur Wissensan-
reicherung statt, etwa der Austausch mit anderen Städten (z.B. Darmstadt, München, Leipzig).
So wurde gemeinsam mit der Vitako, dem Bundesverband kommunaler IT-Dienstleister, im Novem-
ber 2018 in Nürnberg eine erfolgreiche Regionalkonferenz zum Thema „Digitale Agenda in Kommu-
nen“ veranstaltet, auf der best Practices, offene Fragen und Lösungsansätze vorgestellt und disku-
tiert wurden.Teilnehmerkreis waren Gemeinden und Interessierte Unternehmen aus Bayern.
Zudem sollte auch die junge Generation von Mitarbeitenden bei der Stadt Nürnberg mit in die Ent-
wicklung der Digitalisierungsstrategie einbezogen werden. Hierzu wurde im Frühjahr 2019 ein Work-
shop mit den Nachwuchskräften der Stadt Nürnberg durchgeführt. Dabei wurde speziell die Gene-
ration der „digital Natives“ angesprochen. Ihnen wurden die bisherigen Ergebnisse und Ideen vor-
gestellt. Gemeinsam wurden weitere Ideen und Wünsche erarbeitet, diskutiert und vom Projektteam
in die Konzeptausarbeitung aufgenommen.
416
Seite 3 von 4
Die so erarbeiteten und innerha lb der Stadtverwaltung breit diskutierten Kernaussagen bilden den
strategischen Teil des vorliegenden Konzeptes. Er soll Leitlinien für zukünftige Digitalisierungsmaß-
nahmen vorgeben. Anhand dieser Leitlinien sollen die einzelnen Fachdienststellen mit Unter stüt-
zung des Amtes für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation ihre fachspezifischen Digitalisie-
rungsstrategien und -vorhaben entwickeln und durchführen.
Nach der Konzeptionsphase ge ht es nun an die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie . Hierfür
wird sich das Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (DIP) neu aufstellen, damit es als
Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung wirken kann.
Das Konzept setzt bei den derzeitig bereits laufenden Maßnahmen an, definie rt aber bereits einen
groben weiteren Fahrplan, der sich – als eine Erfordernis der Digitalisierung – dynamisch entwickeln
muss.
Um den den technischen und organisatorischen Zusammenhalt der Stadt Nürnberg sicher zu stellen
übernimmt DIP die Rolle des Integrators bei fach- und organisationsübergreifenden Themenfeldern.
Für die fachlichen Digitalisierungsstrategien kann DIP aber nur Berater, Impulsgeber und Wegbe-
reiter werden.
Die Geschäftsbereiche und Fachdienststellen sind gefordert, ihre Rolle und ihren Weg in die digitale
Zukunft der Stadt Nürnberg zu definieren und zu beschreiten. Das vorliegende Konzept kann und
soll nicht mehr und nicht weniger als die Voraussetzungen dafür schaffen.
Es kann nur erfolgreich sein, wenn die Digitalisierung einen verbindlich hohen Stellenwert bei der
Entwicklung der Verwaltung der Stadt Nürnberg hat. Daher wird der Stadtrat gebeten, das vorlie-
gende Konzept „digital.stadt.nürnberg“ zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt das angehängte Konzept „digital.stadt.nürnberg“, anhand dessen die
Digitalisierung in der gesamten Stadtverwaltung vorangetrieben werden soll.
Der Stadtrat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, die städtische IT durch die Umset-
zung des vorgelegten IT-Sollkonzeptes zu stärken.
II. Herrn Ref. I/II
III. Stadtrat
Nürnberg, 29.05.2019
Amt für Digitalisierung,
IT und Prozessmanagement
(77954)
417
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Abdruck:
2. BM
3. BM
Ref. III
Ref. IV
Ref. V
Ref. VI
Ref. VII
Pr
StA
418
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
3. BM/053/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Anträge der FDP vom 10.12.2018 "Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau
im E-Commerce" sowie vom 05.02.2019 "Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg"
Anlagen:
0 ANTRAG 1 FDP_181210_Ausbildungsberuf E-Commerce
0 ANTRAG 2 FDP_050219_Beschulung von Ausbildungsberufen
1 ANMELDUNG Sachverhalt Neue Berufe_E-Commerce_20190531
2 ANLAGE 1 Flyer Berufsschulen 2019
2 ANLAGE 2 Stellungnahme RefVII
2 ANLAGE 3 Liste Neue Berufe_Sprengeländerungen
2 ANLAGE 4 Antrag B6_SchB_E-Commerce
2 ANLAGE 5 Antwort_E-Commerce_Regierung_Mfr
2 ANLAGE 5 Schreiben_E-Commerce_Regierung_Mfr
2 ANLAGE 6 Absage_E-Commerce_KMS
Bericht:
Die duale Erstausbildung und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in innovativen
Berufen, die für den Wirtschaftsstandort Nürnberg von großer Bedeutung sind, ist ein
wesentlicher Standortfaktor für Nürnberger Unternehmen. Gleichzeitig ist die Einrichtung
entsprechender Fachsprengel an den Berufsschulen der Stadt essenziell für ein modernes und
zukunftsweisenden Berufsschulwesen vor Ort.
Die Stadt Nürnberg unternimmt große Anstrengungen, die beruflichen Schulen strukturell
(Kompetenzzentrenbildung), baulich (Neubau bzw. Sanierung von Schulgebäuden), fachlich
und pädagogisch zukunftsweisend zu gestalten. Die Ansiedelung neuer innovativer
Ausbildungsberufe an den städtischen Berufsschulen ist dazu ebenso notwendig.
Dienstleistungsberufe, IT-Berufe, z. B. der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-
Commerce, ist als zukunftsweisender Beruf für Betriebe mit Online-Handel sehr interessant.
Die Berufsschule 6 hatte sich für diesen Beruf beworben, wurde aber als Fachsprengelstandort
nicht berücksichtigt.
Ö 9Ö 9
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
420
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Bericht bezieht sich auf die systemisch-strukturelle Organisation der
dualen Erstausbildung. Es gibt keine Aspekte, die konkrete Personengruppen
betreffen und damit Diversity-Relevanz besitzen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VII
421
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/053/2019
Seite 4 von 4
422
Ö 9Ö 9
423
Alexander Liebel
Mitglied des Nürnberger Stadtrates
Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148
E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de ǀ www.fdp-nuernberg.de
FDP-Stadtrat Alexander Liebel . Rathausplatz 2 . 90403 Nürnberg
Herr Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
5. Februar 2019
Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
berufliche Schulen, angesiedelt an der Nahtstelle zwischen Bildungs - und Wirtschaftssystem ,
sind für Kommunen ein wichtiger Standortfaktor. Aus Umfragen auf Bundesebene weiß man,
dass das Vorhandensein von ausgebildeten Fachkräften und leistungsfähigen beruflichen
Schulen für Unternehmen wichtige Kriterien von Standortentscheidungen sind.
Ohne Zweifel sind die Nürnberger beruflichen Schulen derzeit in hohem Maße leistungsfähig.
Um dies auch für die Zukunft zu gewährleisten , bedarf es erheblicher Anstrengungen in die
personelle und sächliche Ausstattung unserer Schulen.
Darüber hinaus ist es insbesondere aus zwei Gründen unerlässlich, in Nürnberg standort-
relevante B erufe beschulen zu könn en. Zum einen ist es für Unternehmen erfahrungsgemäß
leichter, neue Auszubildende zu gewinnen, wenn die Berufsschule vor Ort besucht werden
kann. Zusätzlich fördert es auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Zum anderen ist es
für die Berufsschulen wichtig, sich stets mit den modernsten Ausbildungsberufen
auseinandersetzen zu können, um das Leistungsniveau halten bzw. noch steigern zu können.
Da bei mir in den vergangenen Jahren der Eindruck entstanden ist, dass an Nürnberger
Berufsschulen zukunftsträchtige Berufe nicht beschult werden dürfen, stelle ich zur Behandlung
im zuständigen Ausschuss folgenden
Ö 9Ö 9
424
-2-
Rathausplatz 2 │ 90403 Nürnberg ǀ Telefon 0911 231-7140 │ Fax 0911 231-7148
E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de ǀ www.fdp-nuernberg.de
Antrag:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Ausbildungsberufe seit dem Schuljahr 2003/2004 neu
geschaffen bzw. neu geordnet wurden, und welche Auswirkungen auf die Nürnberger
Berufsschulen durch die damit verbundenen Fachsprengelbildungen bzw. -änderungen
festzustellen waren.
2. Die Verwaltung berichtet über künftige, bereits jetzt bekannte Änderungen von
Fachsprengeln durch die Regierung von Mittelfranken.
3. Die Verwaltung berichtet, welche neuen Ausbildungsberufe in Planung sind und welche
bereits bestehenden Ausbildungsberufe neu geordnet werden sollen (über einen
Zeithorizont von fünf Jahren).
4. Die Verwaltung berichtet, wie viele Auszubildende in Nürnberger Ausbildungsbetrieben
nicht an Nürnberger Berufsschulen beschult werden.
Freundliche Grüße
Alexander Liebel
Stadtrat
425
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Beschulung von innovativen Ausbildungsberufen in Nürnberg
Beschulung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce
(Antrag der FDP vom 10.12.2018)
Beschulung von Ausbildungsberufen in Nürnberg
(Antrag der FDP vom 05.02.2019)
hier: Sachverhalt
Wirtschaft im Wandel = Ausbildungsberufe im Wandel
Die Ausbildungsinhalte der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) sind bun-
desweit geregelt. Die für den jeweiligen Beruf einschlägigen Ausbildungsordnungen (mit den jewei-
ligen Ausbildungsrahmenplänen als Anlagen umfassen die zeitliche und sachliche Gliederung der
betrieblichen Ausbildung) gelten in allen Bundesländern. Für den schulischen Teil der Ausbildung
werden auf der Basis der Ausbildungsordnung Rahmenlehrpläne von der KMK verfasst. Diese die-
nen den Kultusministerien der Länder als Basis für die Ausarbeitung eigener Lehrpläne.
Der Motor für die regelmäßige Überarbeitung der Berufsbilder ist der wirtschaftliche Wandel.
Durchschnittlich alle zehn Jahre werden die Ausbildungsberufe auf der Ebene des Bundesinstituts
für Berufsbildung (BIBB) neugeordnet, d. h. grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus schlagen
Veränderungen in der Realwirtschaft unmittelbar auf das duale Ausbildungssystem durch: Berufe
mit bundesweit nur noch sehr wenigen Auszubildenden werden aufgehoben bzw. neue Berufsbil-
der in Wachstumsbranchen geschaffen.
Die Schülerzahlen an den Berufsschulen hängen unmittelbar von der Beschäftigungssituation und
den Fachkräftebedarfen der Ausbildungsunternehmen in den jeweiligen Branchen am Standort ab.
Strukturelle und konjunkturelle Veränderungen in der Wirtschaft beeinflussen die Schülerzahlen in
der dualen Ausbildung sofort.
Die Entscheidungen darüber, welcher Ausbildungsberuf an welchem Berufsschulstandort beschult
wird, obliegt dem StMUK. Je nach (erwarteter) Auszubildendenzahl werden in der Regel über-/re-
gionale Sprengel (sog. Fachsprengel) eingerichtet oder Grundsprengel vorgesehen, d. h. der Aus-
bildungsberuf wird an jeder Berufsschule beschult. Städte und Landkreise können sich mit ihren
Berufsschulen für die Fachsprengel neuer Berufe bewerben.
Nachfolgend wird zunächst ein Überblick über die aktuellen Ausbildungsberufe an Nürnbergs Be-
rufsschulen sowie die dafür erforderlichen langfristigen Investitionen (u. a. Schulbau) aus Sicht des
Schulbereichs gegeben. Der Standortfaktor berufliche Erstausbildung wird von Seiten des Wirt-
schaftsreferats beschrieben. Ref. VII gibt Einblick in Zukunftsbranchen und Ausbildungsneigung
Nürnberger Betriebe. Im Anschluss wird die Vergabepraxis von Ausbildungsberufen an Berufs-
schulen beleuchtet und abschließend speziell die Attraktivität des Ausbildungsberufs E-Com-
merce-Kaufmann/-frau für Nürnberg eingeordnet.
ÜBERBLICK DUALE AUSBILDUNG IN NÜRNBERG
Ausbildungsberufe und Kompetenzzentren an den städtischen Berufsschulen in Nürnberg
Die Zahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe (nach BBiG/HWO) be-
trug im Jahr 2018 deutschlandweit 326. Davon werden an den Berufsschulen der Stadt Nürnberg
Ö 9Ö 9
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aktuell 102 Berufe ausgebildet, darunter sechs Berufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten1 und
fünf Berufe mit verschiedenen Fachrichtungen2 (s. Anlage 1: Flyer „Berufsschulen“).
In den Jahren 2010 bis 2015 wurde in der Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, die beruflichen Schu-
len als Kompetenzzentren neu auszurichten. Im Ergebnis konnte eine klare fachliche Gliederung in
Kompetenzzentren erreicht werden mit Schulgrößen, die die Leitung der jeweiligen Institution hin-
sichtlich der Aufgabenbewältigung sicherstellen und die Komplexität der Direktorate im Rahmen
halten bzw. begrenzen3.
Schülerzahlenentwicklung (duale Ausbildung) in Nürnberg und Bayern (gesamt)
Die Schüler/-innen in der dualen Ausbildung in Nürnberg liegen aktuell4 bei 15.091 und nahmen im
Vergleich zum Schuljahr 2017/18 um 0,46% ab (Schuljahr 2017/18: 15.160 Schüler/-innen). Bay-
ernweit verbleibt die Schülerzahl an den Berufsschulen (ohne Berücksichtigung der Berufsintegra-
tionsklassen) relativ konstant: Im Schuljahr 2018/19 verzeichnete das StMUK ein Plus von 0,3% im
Vergleich zum Vorjahr.5
Damit bestätigt sich ein Trend, der bereits in den letzten fünf Jahren zu beobachten war: Der Anteil
der mittelfränkischen Schüler/-innen in Fachklassen blieb mit einem 14%-Anteil an den bayernwei-
ten Ausbildungszahlen stabil. Jedoch ist innerhalb Mittelfrankens ein Umverteilungseffekt zuguns-
ten staatlicher Berufsschulen festzustellen: Die kommunalen Berufsschulen Nürnbergs beschulten
1 z. B. an der B2: Kfz-Mechatroniker mit den Schwerpunkten Karosserietechnik, Motorradtechnik, Nutzfahr-
zeugtechnik, Pkw-Technik sowie System- und Hochvolttechnik (DBFH)
2 z. B. an der B1: Elektroniker mit den Fachrichtungen (FT) Energie-/Gebäudetechnik, FT Informations- und
Telekommunikationstechnik, FT Automatisierungstechnik, FT Betriebstechnik, FT Gebäude - und Infrastruk-
turtechnik, FT Geräte und Systeme, FT Maschinen- und Antriebstechnik
3 vgl. dazu Schulausschuss vom 19.10.2012
4 Stand: 20.10.2018
5 Schülerzahlen an Berufsschulen in Bayern (ohne BIK) im Schuljahr 2018/19 insgesamt 251.394 (vorläufige
Zahlen)
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im Schuljahr 2013/14 noch einen Anteil von 49% der Auszubildenden in Fachklassen, im Schuljahr
2017/18 waren es nur noch 45% (s. nachstehende Tabelle).6
SCHÜLERZAHLEN in Fachklassen SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14
BY 236.212 191.206 189.227 191.912 197.315
MFR - staatl. Berufsschulen 18.032 14.258 13.892 14.026 14.456
MFR - komm. Berufsschulen 14.915 12.695 12.878 13.370 13.855
MFR – staatl. + komm. BS 32.947 26.953 26.770 27.396 28.311
in % in % in % in % in %
Anteil der mfr. BS an bay. BS 14% 14% 14% 14% 14%
Anteil der komm. BS in MFR an mfr. BS 45% 47% 48% 49% 49%
Auszubildende der Nürnberger Betriebe an auswärtigen Berufsschulen
In Abhängigkeit von den Grund- und Fachsprengeln für die jeweiligen Ausbildungsberufe besu-
chen Berufsschüler/-innen der Nürnberger Unternehmen entweder die städtischen Berufsschulen
vor Ort oder Berufsschulen anderer Städte bzw. Landkreise. Ein finanzieller Ausgleich für die Be-
schulung der Auszubildenden wird in Form von Gastschulbeiträgen durch die Kommunen und
Landkreise geleistet.
Im Schuljahr 2017/18 meldeten die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 2.191 Berufs-
schüler/-innen7 an den Geschäftsbereich Schule in Nürnberg. Die endgültige Zahl der auswärtig
beschulten Auszubildenden aus den Nürnberger Betrieben für das laufende Schuljahr liegt noch
nicht vor.
Investitionen: Neu-/Umbauten sowie Generalsanierungen an den beruflichen Schulen
Investitionsentscheidungen für Schulhausneubauten bzw. -sanierungen haben einen besonders
langen Planungshorizont. Gleichzeitig sind adäquat ausgestattete Unterrichtsräume notwendige
Bedingung für professionelles Unterrichten.
Schulhausneubauten/-umbauten – Meilensteine für Nürnberger Berufsschulen:
Berufs-
schule
Standorte Maßnahmen Bemerkungen
Zeitraum/Bezug/Fertigstellung
B9 BBZ Neubau „Bürowirtschaftliches Zentrum“ 2013
B3 BBZ Umbau der Fachräume für Bäcker/Kondito-
ren sowie Fleischer, Fleischereifachverkauf
2018
B10 Hansapark Neue Räumlichkeiten im Mietgebäude nach
Auszug der Johann-Pachelbel-Realschule
2018
B7 Äußere Bayreuther
Straße 61
Sanierung des Mietgebäudes nach Auszug
der B10
2019
B5 offen Neue Räumlichkeiten in Planung
B14 offen Neue Räumlichkeiten in Planung
B8 Sulzbacher Straße
102
Generalsanierung in Planung
B13 Pilotystraße 4 Generalsanierung nach Interimsnutzung in Planung
6 Quelle: "Berufliche Schulen in Bayern", Landesamt für Statistik Bayern. Für das SJ 2018/19 liegen noch
keine endgültigen Zahlen vor.
7 Die Zahl der auswärtig beschulten Auszubildenden aus Nürnberg hielt sich über die letzten Schuljahre rela-
tiv konstant bei durchschnittlich 2.112 Berufsschülern/-innen.
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Moderne Schulhäuser bzw. Fachräume wurden entweder bereits bezogen (B3, B9, B10) oder sind
in Planung (B5, B7, B14, B8, B13). Unabhängig von anstehenden Neu-/Umbauten wird die Moder-
nisierung von Fachunterrichtsräumen, insbesondere auch hinsichtlich der IT-Ausstattung an allen
Direktoraten mit großem Einsatz finanzieller Mittel von der Stadt Nürnberg vorangetrieben. Parallel
dazu qualifizieren sich Lehrkräfte mit viel Engagement. Medienkonzepte und Curricula werden von
den Berufsschulen erstellt und umgesetzt.
Diese Anstrengungen werden von der Stadt Nürnberg unternommen, um die Berufsausbildung an
den städtischen Berufsschulen stets aktuell, auf einem fachlich hohen wie auch pädagogisch sehr
kompetenten Niveau zu platzieren.
Auch die Strukturen der staatlichen beruflichen Schulen in Mittelfranken wurden in den letzten Jah-
ren weiterentwickelt. Beispielsweise entstand neu das Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim.
Staatliche Berufsschulen wurden aber auch zu beruflichen Schulzentren ausgebaut, z. B. das Be-
rufliche Schulzentrum Lauf.
ZUKUNFTSBRANCHEN UND AUSBILDUNGSNEIGUNG
Die duale Ausbildung als Standortfaktor für die Stadt Nürnberg
Voraussetzung für eine dem Wirtschaftsstandort Nürnberg adäquate berufliche Erstausbildung von
Fachkräften ist die Verbindung von Tradition und Innovation. Dazu gehören neben etablierten Aus-
bildungsangeboten, moderne und innovative Berufe in jenen Branchen und Beschäftigungszwei-
gen, die den Fachkräftebedarf in der Stadt in den nächsten Dekaden sichert.
Folgende Aspekte der in der Stellungnahme von Ref. VII dargelegten Sachverhalte seien an dieser
Stelle herausgegriffen und betont (s. Anlage 2):
Berufsschulen wirken gleicherweise wie Hochschulen als strategischer Standortfaktor und be-
einflussen die Entscheidung, ob sich Betriebe neu ansiedeln (S. 1).
Im Fachkräfte-Monitor 2016 – befragt wurden Nürnberger Betriebe in Zukunftsbranchen –
zeigte sich, dass sich die Branchen Verkehr- und Logistik, die Informations- und Kommunikati-
onswirtschaft sowie der Sektor Energie und Umwelt in Nürnberg vom Fachkräftemangel betrof-
fen fühlen bzw. bereits nachweisbare Engpässe vorliegen (S. 3).
Die Ausbildungsquote Nürnberger Unternehmen liegt höher als die durchschnittliche Ausbil-
dungsquote vergleichbar großer Städte (mit mehr als 350.000 Einwohnern) im Inland (S. 4).
Neu geschaffene Ausbildungsberufe, Neuordnungen sowie Fachsprengeländerungen
Alle innovativen, neuen Ausbildungsberufe wie sie auf Seite 3 der Stellungnahme von Ref. VII auf-
geführt werden (Ausbildungsberufe: Kaufmann/-frau im E-Commerce, IT-Ausbildungsberufe, Per-
sonaldienstleistungskaufmann/-frau, Dialog-Kaufmann/-frau), wurden in den letzten Jahren an
staatlichen Berufsschulen außerhalb Nürnbergs eingerichtet, obwohl sich die Nürnberger Berufs-
schulen für diese neuen Berufe interessierten und dafür bewarben.
Aktuell liegen der Schulverwaltung keine Schreiben bzw. Mitteilungen der Regierung von Mittel-
franken bezüglich Sprengeländerungen vor. Die letzte Sprengeländerung brachte 2018 die Teilung
des Fachsprengels für Automobilkaufleute mit sich. Bis dahin hatte die B4 den mittelfränkischen
Fachsprengel ab Jahrgangsstufe 11 inne. Die neue Regelung bringt eine Fachsprengelbildung ab
Jahrgangsstufe 10 durchgängig an der Staatlichen Berufsschule 1 in Ansbach für die Landkreise
Ansbach, Neustadt an der Aisch und Schwabach mit sich. Für alle weiteren Landkreise und Städte
in Mittelfranken ist weiterhin die B4 Nürnberg zuständig.
429
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Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen
Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen einerseits eine Routine der Anpassung der Ausbil-
dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Andererseits sind sie gleichzeitig Zeit-
punkte, zu welchen bei starken Veränderungen der Schülerzahlen überprüft wird, ob die Berufs-
schulstandorte erweitert oder reduziert werden sollten.
In folgenden Ausbildungsberufen stehen in den nächsten Jahren Neuordnungen an:
Ausbildungsberufe Zeitrahmen Änderungen in den Ausbildungsinhalten
Kaufmann/-frau im Groß-
und Außenhandel
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2020
Künftige Anforderungen: Fortschreitende Digitali-
sierung und wachsende Bedeutung des E-Com-
merce, Projektmanagement,
Beruf mit Ausdifferenzierung in die Fachrichtungen
„Großhandel“ und „Außenhandel“
Bankkaufmann/-frau
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2020
Künftige Anforderungen: Digitalisierung, Kommuni-
kationskompetenz, Handlungsfeld Kundenbezie-
hungen, veränderte rechtliche Rahmenbedingun-
gen, neues Lernfeld „Versicherungen“ geplant
Steuerfachangestellte/-r
(B4)
Inkrafttreten zum
01.08.2021
Künftige Anforderungen: Digitalisierung, betriebs-
wirtschaftliche Auswertungen und Analysen,
Selbstorganisation, Projektmanagement, Kommu-
nikationskompetenz
IT-Berufe:
Informations- und Telekom-
munikationssystem-Elektro-
niker/-in,
Fachinformatiker/-in,
Informations- und Telekom-
munikationssystem-Kauf-
mann/-frau,
Informatikkaufmann/-frau
(derzeit nicht in Nürnberg
angeboten)
Änderungsverordnung
(Stufe 1 der Novellie-
rung der IT-Berufe
zum 01.08.2018)
In allen vier Berufen:
Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommuni-
zieren“: Erweiterung mit Bezug auf digitale Medien
Berufsbildposition 5.4: Ergänzung um „IT-Sicher-
heit“ und Erweiterung der Richtlernziele
sowie Ergänzung der Prüfungsanforderungen zur
IT-Sicherheit
IT-System-Elektroniker/-in: Erweiterung Berufsbild-
position 7.4 „Netzwerke“
Fachinformatiker/-in: Ergänzung Berufsbildposition
6.2 „Programmerstellung und –dokumentation“
Fachinformatiker/-in (FR Systemintegration): Er-
gänzung Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“
IT-Systemkaufmann/-frau: Erweiterung der Berufs-
bildposition 8.2 „Konzeption“
Neuordnung ange-
kündigt zum
01.08.2020 aber bis-
lang noch offen
Inhaltliche und strukturelle Überarbeitung, insbe-
sondere bezüglich: IT-Security, Virtualisierung,
Cloud-Computing, Big Data, Mobil Computing
Zurückliegend betrachtet hatten sich Nürnberger Berufsschulen stets darum bemüht, duale Partner
in der Ausbildung neuer Berufe für die Ausbildungsunternehmen zu werden: Beispielhaft seien hier
die Bewerbungen der B14 für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-frau, die
der B4 für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Dialogmarketing und die Bewerbung der B6
für den innovativen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce genannt. An allen berufli-
chen Direktoraten hätten diese Ausbildungsberufe sehr gut in das „Portfolio“ des jeweiligen Kom-
petenzzentrums gepasst.
Auch Neuordnungen in den zurückliegenden Jahren zogen Fachsprengeländerungen nach sich,
die die Nürnberger Berufsschulen betrafen. Hierzu wird auf die Übersicht in der Anlage verwie-
sen.8
8 Das Gesamtverzeichnis der Ausbildungsberufe wird beim BiBB geführt, vgl. dazu
https://www.bibb.de/de/65925.php
430
Seite 6 von 9
AUSBILDUNGSBERUF KAUFMANN/-FRAU IM E-COMMERCE
Der neue und innovative Ausbildungsberuf: Kaufmann/-frau im E-Commerce
Die "Digitalisierung der Wirtschaft" bringt weitreichende Veränderungen für alle Bereiche und Bran-
chen mit sich. Vertriebskanäle ändern sich. Einzel-/Groß- und Außenhandel in klassischer Form
und der Online-Handel werden von vielen Unternehmen parallel als „Multi-Channel“ betrieben.
Der deutsche Onlinehandel wuchs im Jahr 2018 auf ein Volumen von 53,4 Mrd. Euro und damit im
Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mrd. Euro. Eine weitere Zunahme des Online-Handels wird für viele
Produktgruppen im Handel mit Unternehmen und Endverbrauchern prognostiziert.
Neben den aktuell laufenden Anpassungen der Lerninhalte in den klassischen Handelsberufen so-
wie in den IT-Berufen trat zum 01.08.2018 der speziell für den Online-Handel konzipierte Ausbil-
dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in Kraft. Neue Tätigkeitsfelder mit wertschöpfungsstu-
fenüberschreitenden Prozessen und Geschäftsmodellen bildeten sich im Bereich Online-Handel
heraus. Die klassischen Ausbildungsberufe passten nur noch sehr bedingt zu den erforderlichen
neuen Anforderungen, Inhalten und Arbeitsweisen. Deshalb wird die dynamische Expansion des
E-Commerce auch über neue berufliche Entwicklungswege in der Aus- und Fortbildung abgebildet.
Mit dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce erwerben Auszubildende in Unterneh-
men des Einzel-, Groß- und Außenhandels eine auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kauf-
männische Qualifikation. Aber auch für andere Branchen, wie z. B. Touristik-Unternehmen, Dienst-
leistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, kann der neue Beruf infrage
kommen. Die Ausbildungsinhalte umfassen:
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe können jahrgangsbezogen abgerufen werden unter:
https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_occupations_by_year/2018
431
Seite 7 von 9
Vertriebskanäle des E-Commerce beurteilen, auswählen und einsetzen: z. B.: Online-
Vertriebskanäle auswählen, Prozessabläufe analysieren, Nutzerverhalten auswerten, Wett-
bewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutz beachten, Kooperation mit Dienstleistern
Waren- oder Dienstleistungssortimente für den E-Commerce konzipieren, online be-
wirtschaften und weiterentwickeln: z. B.: Produktdaten beschaffen, Produkte kategori-
sieren und einstellen, Angebotsregeln festlegen, Bezahlsysteme auswählen, Testmethoden
anwenden und auswerten.
Projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anwenden: z. B.: Projekte planen,
umsetzen und auswerten, IuK-Strukturen nutzen, Projektabläufe und -ergebnisse doku-
mentieren, englischsprachige Infos auswerten, in agilen Strukturen arbeiten.
Kundenkommunikation gestalten: z. B.: Situationsgerecht und zielorientiert kommunizie-
ren, Kommunikationskanäle beurteilen und auswählen, Kundenanliegen aufnehmen und
bearbeiten, Datenschutz beachten.
Kennzahlenbasierte Instrumente der kaufmännischen Steuerung im E-Commerce
einsetzen: z. B.: KLR-Ergebnisse analysieren, Sortimentskennzahlen ermitteln und bewer-
ten, Statistiken auswerten, Kundenwertanalysen durchführen, Kennzahlenanalyse bei Re-
klamationen durchführen.
Maßnahmen des Onlinemarketings vorbereiten und durchführen: z. B.: Zielgruppen-
und produktgruppengerechte Maßnahmen entwickeln, Online-Instrumente nutzen und Wer-
bung ausspielen, Customer Journey planen und optimieren, Wettbewerber beobachten.
Online-Waren- und Dienstleistungsverträge anbahnen: z. B.: Kundendaten und Zah-
lungsdaten benutzerfreundlich erheben, Zahlungsausfälle vermeiden, Bezahlverfahren be-
reitstellen, Kunden die Auftragsdaten übersichtlich darstellen.
Online-Waren- und Dienstleistungsverträge abwickeln: z. B.: Kunden über das Zustan-
dekommen des Vertrags informieren, bei Störungen Maßnahmen für die Vertragserfüllung
ergreifen, Rückabwicklungsprozesse organisieren
Die schulischen Lernfelder spiegeln die Kompetenzen, die die Auszubildenden in Handelsunter-
nehmen erwerben, um als Fachkräfte nach ihrer Erstausbildung in den entsprechenden Abteilun-
gen der Betriebe einsetzbar zu sein:
Schulische Lernfelder:
432
Seite 8 von 9
Sehr lange schon hatten Unternehmen und Verbände deshalb einen neuen Ausbildungsberuf ge-
fordert, der diesem Trend folgt. Im August 2018 trat die am 13.12.2017 veröffentlichte Verordnung
für den neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce in Kraft.
In Bayern wurde der neue Ausbildungsberuf an folgenden Berufsschulstandorten in jedem Regie-
rungsbezirk neu eingerichtet: Neuburg an der Donau, Dachau, Regen, Sulzbach-Rosenberg, Lich-
tenfels, Fürth, Karlstadt und Lauingen an der Donau.
Auch die B6 hatte sich als Kompetenzzentrum für Handel, Medien und Marketing mit Schreiben
vom 03.08.2016 für die Ausbildung der E-Commerce-Kaufleute beworben (vgl. Anlage 4) und die
Mitarbeit sowohl bei der Ausarbeitung des KMK-Rahmenlehrplans als auch die Besetzung des
bayerischen Lehrplanausschusses mit einer Lehrkraft mit höchster Expertise aus der B6 angebo-
ten. Gleichzeitig verfügt die Schule über eine Fachraumausstattung, die den Ansprüchen des Aus-
bildungsberufs Kaufmann/-frau im E-Commerce in hohem Maße gerecht wird. Dennoch erhielt die
B6 mit KMS vom 12.04.2018 eine Absage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus. Die Standortauswahl Fürth (für Mittelfranken) wurde von Seiten des StMUK gegenüber der
Stadt Nürnberg nicht begründet. Im kultusministeriellen Schreiben vom 12.04.2018 wurde aller-
dings herausgestellt, dass bei steigenden Schülerzahlen im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im
E-Commerce eine Ausweitung der Berufsschulstandorte vorgesehen sei.
433
Seite 9 von 9
Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken vom 28.05.2019 ist die Ausweitung der Berufs-
schulstandorte von Seiten des StMUK derzeit allerdings nicht geplant.
Im laufenden Schuljahr sind bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken insgesamt 28 Ausbildungsver-
hältnisse registriert, davon sieben aus Nürnberger Unternehmen (Stand 01.02.2019). Die IHK Mit-
telfranken rechnet für das kommende Ausbildungsjahr mit einer steigenden Auszubildendenzahl:
Bereits bis zum 16.05.2019 wurden 17 neue Ausbildungsverträge registriert, neun davon angemel-
det von Nürnberger Ausbildungsbetrieben. Erfahrungsgemäß sind bis Mitte Mai etwa ein Drittel der
Neuverträge bei der zuständigen Stelle erfasst. Es kann also mit einer steigenden Zahl von Ausbil-
dungsplätzen insgesamt und in Nürnberger Betrieben im nächsten Ausbildungsjahr gerechnet wer-
den. Der neue Ausbildungsberuf hat ein hohes Potenzial, weitere Zuwächse werden in den kom-
menden Jahren erwartet.
Bundesweit spricht man von einem gelungenen Start des neuen Ausbildungsberufs. Bereits im
ersten Ausbildungsjahr wurden 1.300 Ausbildungsverträge geschlossen. Erwartet waren etwa 300
Neuverträge. Damit „landete“ der neue Beruf auf Anhieb auf Platz 78 von derzeit 326 Ausbildungs-
berufen. Allein in Bayern starteten 288 Auszubildende ihre duale Ausbildung.
FAZIT
In der Gesamtschau bleibt festzuhalten:
Die Neuordnungen von Ausbildungsberufen stellen eine Routine der Anpassung der Ausbil-
dungsinhalte an sich wandelnde Branchenprozesse dar. Sie sind für eine qualitativ gute Ausbil-
dung unabdingbar.
Neuordnungen von Ausbildungsberufsbildern sind gleichzeitig Zeitpunkte, zu welchen bei star-
ken Veränderungen der Ausbildungszahlen überprüft wird, ob die Zahl der Berufsschulstand-
orte reduziert bzw. erhöht werden sollte. Über Veränderungen bei den Beschulungsstandorten
entscheidet das StMUK.
Berufsschulen werden von Unternehmen wie auch von den Städten und Landkreise selbst als
strategischer Standortfaktor wahrgenommen. Die Frage, welche Berufe vor Ort ausgebildet
werden, spielt für die Gebietskörperschaften eine beutende Rolle. Die Berufsschulen der Land-
kreise und Städte stehen deshalb mitunter in direktem Wettbewerb, wenn es um die Zuteilung
und Veränderung von Fachsprengeln geht.
Die Berufsschulen in Nürnberg sind mit einem Angebot von 102 Ausbildungsberufen gut aufge-
stellt. Aktuell passen Fachkräftebedarfe (s. Stellungnahme Ref. VII) und die Angebote der Be-
rufsschulen gut zueinander.
Innerhalb Mittelfrankens ist eine Umverteilung der Anzahl an Auszubildenden in Fachklassen
zu beobachten. Innerhalb von fünf Jahren ist der Anteil der in Nürnberg beschulten „Lehrlinge“
von 49% auf 45% gesunken.
Städtische Berufsschulen haben sich in den letzten Jahren wiederholt um die Beschulung
neuer Ausbildungsberufe beworben, die bestens zum Profil des jeweiligen beruflichen Kompe-
tenzzentrums passen. Sie kamen jedoch meist nicht zum Zug. Die beigefügte Übersicht „Neue/
neu geordnete Berufe, Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkun-
gen auf Nürnberger Berufsschulen“ informiert dazu im Detail.
Anlagen
Anlage 1: Flyer "Berufsschulen", SchB
Anlage 2: Stellungnahme Ref. VII „Duales Ausbildungssystem in Nürnberg“ v. 28.05.2019
Anlage 3: Tabelle: Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen mit
Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen
Anlage 4: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben SchB an die Reg. v. MFR vom 03.08.2016
Anlage 5: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben der Reg. v. MFR vom 13.09.2016
Anlage 6: E-Commerce-Kaufmann/-frau - Schreiben des StMUK vom 12.04.2018
434
Druck-, Foto- und
Medienberufe
•Medientechnologe/-in
-Druck
-Weiterverarbeitung
•Fotograf/-in
•Mediengestalter/-in für
Digital- und Printmedien
Fachrichtungen:
-Beratung & Planung
-Gestaltung & Technik
-Konzeption & Visualisierung
Berufliche Schule
Direktorat 8
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8797
-8798
Telefax 0911 231-8799
E-Mail b8@stadt.nuernberg.de
Internet www.b8-nuernberg.de
Gesundheitsberufe, Natur-
wissenschaftliche Berufe, BIK
•Medizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Tiermedizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Zahnmedizinische/-r
Fachangestellte/-r
•Augenoptiker/-in
•Chemielaborant/-in
•Chemielaborjungwerker/-in
•Pharmazeutisch-kauf-
männische/-r Angestellte/-r
•Zahntechniker/-in
•Berufsfachschule für
Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistenten und
-assistentinnen
Berufliche Schule
Direktorat 9
Wieselerstraße 3
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-10750
Telefax 0911 231-10755
E-Mail b9@stadt.nuernberg.de
Internet www.b9.nuernberg.de
Kaufmännische Berufe:
Büroberufe,
verwaltungsorientierte
Berufe, BIK
•Kaufmann/-frau für
Büromanagement
•Wagner/-in
•Zimmerer/Zimmerin
•Berufsfachschule für Farb-
und Raumgestaltung
•Berufsfachschule für
Bautechnik
Berufliche Schule
Direktorat 14
Schönweißstraße 7
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-3945
Telefax 0911 231-3946
E-Mail b14@stadt.nuernberg.de
Internet www.b14nuernberg.de
Kaufmännische Berufe in den
Bereichen Spedition/Logistik,
Tourismus und Recht :
•Kauffrau/-mann für Spedition
und Logistikdienstleistungen
•Fachkraft für Kurier-,
Express- und
Postdienstleistungen
•Kauffrau/-mann für Kurier-,
Express- und
Postdienstleistungen
•Tourismuskaufmann/-frau
•Kauffrau/-mann für Tourismus
und Freizeit
•Kauffrau/-mann für Verkehrs-
service
•Rechtsanwalts-
fachangestellte/-r
•Notarfachangestellte/-r 10. Jgst.
•Patentanwalts-
fachangestellte/-r 10. Jgst.
Kaufmännische Berufe,
BVJ im Bereich Lager/Logistik
Außenstelle der B 14
Sulzbacher Str. 102
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-31055
Telefax 0911 231-31056
•Fachlagerist/-in
•Fachkraft für Lagerlogistik
•BVJ Lagerlogistik
•Sozialversicherungs-
fachangestellte/-r
•Verwaltungsfachangestellte/-r
•Berufsfachschule für Büroberufe
Berufliche Schule
Direktorat 11
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8856
Telefax 0911 231-8857
E-Mail b11@stadt.nuernberg.de
Internet www.b11.nuernberg.de
Bau-, Maler-, Holzberufe
BGJ, BIK, Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JoA)
•Ausbaufacharbeiter/-in
•Bauten- und Objekt-
beschichter/-in
•Bauhoffacharbeiter/-in
•Bauwerksmechaniker/-in
•Bauwerksabdichter/-in
•Bauzeichner/-in
•Beton- und
Stahlbetonbauer/-in
•BGJ Holztechnik
•BGJ Zimmerer/Zimmerin
•Bootsbauer/-in
•Böttcher/-in
•Estrichleger/-in
•Fahrzeuglackierer/-in
•Fliesen-, Platten- und
Mosaikleger/-in
•Feuerungs- und
Schornsteinbauer/-in
•Gleisbauer/-in
•Hochbaufacharbeiter/-in
•Holzmechaniker/-in
•Kanalbauer/-in
•Lackierer/-in (Holz und Metall)
•Maler/-in und Lackierer/-in
•Maurer/-in
•Rohrleitungsbauer/-in
•Schreiner/-in, Tischler/-in
•Straßenbauer/-in
•Stuckateur/-in
•Tiefbaufacharbeiter/-in
•Trockenbaumonteur/-in
Amt für
Berufliche Schulen
Berufsschulen
der Stadt Nürnberg
Ausbildungsberufe und
berufliche Kompetenzzentren
2019
Impressum:
Herausgeber: Stadt Nürnberg – Amt für Berufliche Schulen
Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg
Druck: Druckerei noris inklusion gGmbH
Dorfäckerstr. 37, 90427 Nürnberg
Stand: Januar 2019
Auflage: 2.000
Berufliche Schule
Direktorat 5
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8759
-8760
Telefax 0911 231-8761
E-Mail b5@stadt.nuernberg.de
Internet www.b5-nuernberg.de
Berufe
•Florist/-in
•Friseur/-in
•Berufsfachschule für
Bekleidung
•Berufsfachschule für
bekleidungstechnische
Assistenten
Berufsvorbereitung
einschließlich
Berufsintegrationsklassen
verschiedene Berufsfelder
BVJ /s, BIK/Vs, BIK(s)
s. Veröffentlichung
„Berufsvorbereitung“
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JoA)
Berufliche Schule
Direktorat 6
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8777
-8780
Telefax 0911 231-8781
E-Mail b6@stadt.nuernberg.de
Internet www.b6-nuernberg.de
Berufsschule Plus
für nicht-technische Berufe
Berufsabschluss und
Fachhochschulreife
Kaufm. Berufe, BVJ, BIK
•Buchhändler/-in
•Kauffrau/-mann im
Einzelhandel
•Gestalter/-in für visuelles
Marketing
•Verkäufer/-in
•Kauffrau/-mann für Marketing-
Kommunikation
•Medienkauffrau/-mann für
Digital und Print
•Fotomedienfachfrau/-mann
•BVJ Handel
Ö 9Ö 9
435
Berufliche Schule
Direktorat 4
Schönweißstraße 7
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-3948
Telefax 0911 231-3947
E-Mail b4@stadt.nuernberg.de
Internet www.b4.nuernberg.de
Kaufmannsberufe:
Berufe der Absatz- und
Kreditwirtschaft,
der Industrie und
der Kundenberatung,
BGA Handel und
Dienstleistungen, BIK
•Automobilkauffrau/-mann
•Bankkauffrau/-mann
•BGA Handel und
Dienstleistungen
•Fachangestellte/-r für Markt-
und Sozialforschung
•Fachangestellte/-r in steuer- und
wirtschaftsberatenden
Berufen
•Industriekauffrau/-mann
•Kauffrau/-mann im Groß- und
Außenhandel
•Kauffrau/-mann für
Versicherungen und Finanzen
Kfz-Berufe
Äußere Bayreuther Straße 8
90491 Nürnberg
Telefon 0911 231-8732
Telefax 0911 231-8742
•Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Fachrichtungen:
-Karosserietechnik
-Pkw-Technik
-Motorradtechnik
-Nutzfahrzeugtechnik
-System- und Hochvolttechnik
•Mechaniker/-in für Land- und
Baumaschinentechnik
•Karosserie- und Fahrzeugbau-
mechaniker/-in
Fachrichtungen:
-Karosserieinstandhaltungs-
technik
-Karosserie- und Fahrzeug-
bautechnik
•Zweiradmechatroniker/-in
Fachrichtungen:
-Fahrradtechnik
-Motorradtechnik
•Fahrradmonteur/-in
•Mechaniker/-in für Reifen- und
Vulkanisierungstechnik
Berufliche Schule
Direktorat 3
Deumentenstr. 1
90489 Nürnberg
Telefon 0911 231-8752
Telefax 0911 231-15159
E-Mail b3@stadt.nuernberg.de
Internet www.b3-nbg.de
Nahrungs-/ Gastronomie-
berufe, BVJ, BIK, JoA
•Bäcker/-in
•BVJ Gastronomie/Hotellerie/
Lebensmittelhandwerk
•Fachkraft im Gastgewerbe
•Fachkraft für System-
Gastronomie
•Fleischer/-in
•Hotelfachfrau/-mann
•Hotelkauffrau/-mann (10. Jgst.)
•Koch/Köchin
•Konditor/-in
•Restaurantfachfrau/-mann
•Fachverkäufer/-in im
Lebensmittelhandwerk
Schwerpunkt: Bäckerei,
Konditorei, Fleischerei
Berufliche Schule
Direktorat 2
Fürther Straße 77
90429 Nürnberg
Telefon 0911 231-3951
-3952
Telefax 0911 231-3953
E-Mail
b2-fue@stadt.nuernberg.de
Internet www.b2.nuernberg.de
Berufsschule Plus
für technische Berufe
Berufsabschluss und
Fachhochschulreife
Metallberufe, BIK
•Fachkraft für Metalltechnik
Fachrichtungen:
-Montagetechnik
-Zerspanungstechnik
•Feinwerkmechaniker/-in
Fachrichtungen:
-Feinmechanik
-Maschinenbau
-Werkzeugbau
-Zerspanungstechnik
•Fertigungsmechaniker/-in
•Gießereimechaniker/-in
•Industriemechaniker/-in
•Maschinen- und Anlagen-
führer/-in
•Oberflächenbeschichter/-in
•Stanz- und Umform-
mechaniker/-in
•Technische/-r Systemplaner/-in
Fachrichtungen:
-Stahl- und Metallbau
-Versorgungs- und
Ausrüstungstechnik
-Elektrotechnische Systeme
•Technische/-r Produkt-
Designer/-in
Fachrichtungen:
-Maschinen- und Anlagen-
konstruktion
-Produktgestaltung und
Konstruktion
•Werkzeugmechaniker/-in
•Verfahrensmechaniker/-in für
Beschichtungstechnik
•Zerspanungsmechaniker/-in
•Berufsfachschule für
Fertigungstechnik
Verkehrsberufe
•Eisenbahner/-in im Betriebsdienst
•Fachkraft im Fahrbetrieb
Weitere
Informationsblätter des
Amts für Berufliche
Schulen
•Berufsvorbereitung
•Berufsfachschulen
•Wirtschaftsschule
•Berufsgrundschuljahr (BGJ)
In dieser Veröffentlichung
werden Klassenformen der
Berufsvorbereitung sowie
Berufsfachschulen auf-
geführt. Details entnehmen
Sie bitte den einschlägigen
Flyern. Nicht aufgeführt
sind Schularten der
beruflichen Weiterbildung
wie Fachschulen (auch
Meister- bzw.
Technikerschule) und
Fachakademien.
Wer muss sich anmelden?
An den städtischen Berufsschulen Nürnbergs müssen sich alle
berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Ausbildungs-
vertrag anmelden. Bei Jugendlichen mit betrieblichem Ausbildungs-
verhältnis ist nicht der Wohnort, sondern der Sitz des Betriebes für
den Beschulungsort maßgeblich.
Bei nicht im Flyer aufgeführten Ausbildungsberufen ist davon
auszugehen, dass ein sogenannter Fachsprengel eingerichtet ist und
eine Berufsschule außerhalb Nürnbergs zuständig ist.
Sowohl die Schülerin bzw. der Schüler als auch gegebenenfalls
Erziehungsberechtigte und der Arbeitgeber tragen für die
rechtzeitige Anmeldung Rechnung. Im Rahmen eines Ausbildungs-
verhältnisses ist der Betrieb dazu verpflichtet, berufsschulpflichtige
Jugendliche für den Berufsschulunterricht frei zu stellen.
Berufsschulberechtigte (z. B. Jugendliche mit betrieblic hem
Ausbildungsvertrag und Hochschulzugangsberechtigung) können
am Berufsschulunterricht teilnehmen. Die Anmeldefristen gelten
analog.
Bis wann muss man sich anmelden?
Alle Jugendlichen mit Ausbildungsvertrag, die in Nürnberg
berufsschulpflichtig sind, müssen sich umgehend nach Abschluss
eines Ausbildungsvertrags bis zum 02.08.2019 am für sie
zuständigen Direktorat anmelden. Die zuständige Berufssc hule
entnehmen Sie den nebenstehenden Listen.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sollten sich
bereits bis zum 26.07.2019 für ein Berufsgrundschuljahr oder eine
Klassenform der Berufsvorbereitung anmelden. Hinweise dazu gibt
eine eigene Veröffentlichung.
Wenn bis Anfang September 2019 von der beruflichen Schule keine
Mitteilung über den genauen Unterrichtsbeginn und -ort erfolgt ist
oder der Ausbildungsvertrag erst später abgeschlossen wird, hat
umgehend Meldung an die zuständige Berufsschule zu erfolgen.
Die genauen Öffnungszeiten der Sekretariate in den Sommerferien
entnehmen Sie bitte der Schulhomepage.
Die Stadt Nürnberg legt großen Wert auf die Unterrichtsqualität
ihrer beruflichen Bildungsgänge. Damit im Vorfeld insbesondere die
räumlichen, personellen und organisatorischen Rahmen-
bedingungen geschaffen werden können, bitten wir dringendum
frühzeitige Anmeldung.
Wann beginnt der Unterricht?
Unterrichtsbeginn ist im Schuljahr 2019/20 der 10.09.2019. Die
berufsbezogenen Einschulungstage können im Einzelfall et was
später oder früher liegen und werden bei Anmeldung mitgeteilt.
ZUORDNUNG DER
AUSBILDUNGSBERUFE
ZU DEN
BERUFSSCHULEN DER
STADT NÜRNBERG
Berufliche Schule
Direktorat 1
Augustenstraße 30
90461 Nürnberg
Telefon 0911 231-2601
Telefax 0911 231-8901
E-Mail b1@stadt.nuernberg.de
Internet www.b1-nuernberg.de
Elektro- und
Bau-Metall-Berufe, BVJ
•Anlagenmechaniker/-in
Sanitär-, Heizungs-, Klima-
technik (HWK)
•Anlagenmechaniker/-in (IHK)
•Elektroanlagenmonteur/-in
•Elektroniker/-in
Fachrichtung:
-Energie- und Gebäudetechnik
-Informations- und
Telekommunikationstechnik
•Elektroniker/-in für
-Automatisierungstechnik
-Betriebstechnik
-Gebäude- und Infrastruktur-
systeme
-Geräte und Systeme
-Maschinen- und Antriebs-
technik
•Fachkraft für Metalltechnik
Fachrichtungen:
-Konstruktionstechnik
-Metallgestaltung
•Industrie-Elektriker/-in
Fachrichtungen:
-Betriebstechnik
-Geräte und Systeme
•Klempner/-in (= Flaschner/-in)
•Konstruktionsmechaniker/-in
•Mechatroniker/-in
•Metallbauer/-in
Fachrichtungen:
-Konstruktionstechnik
-Metallgestaltung
•Berufsfachschule für
technische Assistenten für
Informatik
436
Ö 9Ö 9
437
438
439
440
441
Stand: 31.05. 2019 Seite 1 von 4
Neue/neu geordnete Berufe Fachsprengel/Fachsprengeländerungen – Berücksichtigung/Auswirkungen auf Nürnberger Berufsschulen
Verlust, Verlagerung, Hinzugewinn eines Fachsprengels, Verkleinerung, Vergrößerung eines Fachsprengels an den Berufsschulen
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Anlagenmechaniker (26702) zum SJ 2005/06
neu; vorher
Grundsprengel B1
B1 11.-13. Jgst. Gunzenhausen Aufstellung StMUK
Elektroniker Fachrichtung
Automatisierungstechnik
zum SJ 2005/06
neu
B1 × 11.-13. Jgst.
Weiden
lt. E-mail Reg. v. Mfr /
Kilgenstein 07.04./12.04.2005
Elektron. Fachrichtung
Informations- und
Telekommunikations-
technik
zum SJ 2005/06
neu
B1 × 11.-13. Jgst.
BS Elektr.Anlagen- und
Gebäudetechnik
Bergsonstr. 109, 81245
München
BKM Reg. V. Mfr. Gz. 530.2 - 5204
- 5/05
Informationselektroniker -
Bürosystemtechnik
zum SJ 2007/08
neu geordnet;
vorher B1
B1 10.+11.Klasse in Bayreuth
12.-13. Klasse in Straubing
Info von Reg.v.Mfr., eingeholt von D. Kuschel
Fluggeräteelektroniker zum SJ 2014/15
neuer Sprengel in
Bayern
B1 × Pfaffenhofen an der Ilm Info eingeholt von B. Palm am
01.0.2014
Elektroniker für Informations- und
Systemtechnik
zum SJ 2015/16
neuer Sprengel
in Bayern
B1 Staatliche Berufsschule
Lauingen
Reg.v. Mfr. Vom 02.11.2011
Gz: 44.1-5204-5/05
Informationselektroniker -
Geräte- u. Systemtechnik
zum SJ 2005/06
neu geordnet;
vorher B1
B1 Bayreuth http://www.schule-oberfranken.de
/index.php?sid=8969fc0b65b4de3a
2bc43d5552078a78&page
=41&sprengelabfrage=1&bernr=332
IT-Systemelektroniker Nächste
Neuordnung steht
zum 01.08.2020 an.
B1 ? Fürth/Erlangen Gespräch mit Herrn Leis (Reg. V.
Mfr.) am 12.11.2014
Produktionstechnologe 2018 neuer Sprengel
in Bayern
B1/B2 × Berufsschulzentrum Wiesau (bisher nur außerbayerische
Fachsprengelschule)
Neuer Landesfachsprengel in
Bayern; Schreiben der Reg. Mfr. vom
13.04.2018 Az RMF-SG44-5204-2-
14-3
Ö 9Ö 9
442
Stand: 31.05. 2019 Seite 2 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Graveur, Metallbildner Ab SJ 2014/15 B2 Vorher Bayernsprengel; jetzt Süddeutschland-Sprengel in
Pforzheim (Baden-
Württemberg)
Problem: Minderklassenbeschulung
an der B2
Fachkraft für Metalltechnik,
Schwerpunkt Montagetechnik
Ab SJ 2018/19 B2 Verlagert an Heimatberufsschule Bisher Beschulung im Sprengel Fertigungsmechaniker, jetzt
Beschulung mit
Industriemechanikern an der
Heimatberufsschule möglich!
Regierung MFR hat mittlerweile
angeordnet, dass diese Schüler
weiterhin im Sprengel
Fertigungsmechaniker in einer
Extraklasse an der B2 beschult
werden!
Kaufleute für Dialogmarketing 2006 B4 × BS Forchheim Viele Schülerinnen und Schüler kommen aus Nürnberger
Ausbildungsbetrieben
Fachangestellte für Markt- und
Sozialforschung
Ab 01.08.2006 B4 B4 (Sprengel Bayern, Sachsen) Thüringen beantragt Jährlich in Form von Minderklassen
Automobilkaufleute 2016 B4 B4-Sprengel bisher ab 11. Jahrgangsstufe gesamt Mfr, ab
2018 ab der 10.
Jahrgangsstufe durchgängig
an BS Ansbach (LKR
Ansbach, WUG, NEA und
Stadt Ansbach und
Schwabach)
Je 2 Klassen in Jahrgangsstufe 11
und 12 weniger an B4
Gärtner (Friedhofsgärtnerei,
Staudengärtnerei,
Zierpflanzenbau)
Seit 2003/2004 B5 B5-Verlust: Bildung eines Fachsprengels
für die Beschulung von
Auszubildenden des Berufs
Gärtner/Gärtnerin –
Fachrichtungen
Regierungsschreiben vom
17.06.2004, 530.1-5204-11/04, Herr
Leis
Bekanntmachung der Reg. Mfr. im
Mittelfränkischen Amtsblatt
443
Stand: 31.05. 2019 Seite 3 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Friedhofsgärtnerei,
Gemüsebau, Staudengärtnerei
und Zierpflanzenbau –
Jahrgangsstufen 11 und 12
(Fachstufe) an der Staatlichen
Berufsschule I Fürth mit
Wirkung ab 01.08.2004
530.2-5204-11/04
Verwaltungsvereinbarung zur
Interkommunalen Zusammenarbeit
Maßschneider (Schwerpunkte
Damen und Herren)
Seit 2006/2007 B5-Verlust Verlagerung an das Staatliche
Berufliche Schulzentrum
Alfons Goppel Schweinfurt
Textilreiniger Ab 2018/2019 B5 B5-Verlust des Bayernsprengels:
Verlagerung an die Frankfurter
Schule für Bekleidung und
Mode
Mail vom 09.09.2016 und 12.09.2016
Bilaterale Vereinbarung zur
Beschulung von Auszubildenden mit
Beschäftigungsort in Bayern im
anerkannten Ausbildungsberuf
„Textilreiniger/Textilreinigerin in
Hessen
KMS vom 13.09.2016
VI.3-BS9401.1-1/90/2
Medientechnologe Siebdruck 2012 B6 Fachsprengel Nordbayern Jahrgangsstufe 11/12 wurde in
Landessprengel umgewandelt
– Standort München
Siebdrucker waren unter 30
Auszubildende in Gesamtbayern
gesunken – Minderklassen an den
Standorten, München erhielt
Zuschlag für Landessprengel
E-Commerce-Kaufmann Ab 01.08.2018 B6 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Mittelfranken)
Maurer und Beton- und
Stahlbetonbauer
Ab 2004/05 B11 Verlegung der Fachsprengelbeschulung nach
Lauf
Zur Stärkung des ländlichen Raumes
(größere Schülerzahlen vorher in
Nürnberg)
Rohrleitungsbauer Ab 2005 B11 11. und 12. Klassen aus Baden-Württemberg sowie 12.
Klassen aus dem Saarland
444
Stand: 31.05. 2019 Seite 4 von 4
Ausbildungsberuf neu/neu geordnet/
neuer Sprengel
Interessent/
Bewerbung
Direktorat …
Ergebnis:
Reduzierung
Zugewinn
Status quo
Kein Zuschlag ×
Offen ?
Fachsprengel verlagert/aktuell
angesiedelt an der BS ….
Bemerkungen
Trockenbauer Ab 2010 B11 Erweiterung des Fachsprengels um Schwaben
Bauwerksabdichter Ab 2010 B11 Erweiterung des Fachsprengels um Thüringen,
Hamburg, Berlin und Sachsen
Nur geringe Schülerzahlen in
Deutschland. Immer mehr
Bundesländer geben auf und
schicken nach Nürnberg (ein zügig,
kleine Klasse)
Personaldienstleistungs-
kaufmann
2008 B14 × Ludwig-Erhard-Schule Fürth (Sprengel: Ober-/Unter-
/Mittelfranken und Oberpfalz)
Kaufmann/frau für Tourismus und
Freizeit
2014 B14 von Gunzenhausen nach Nürnberg von der Regierung gem. Art. 43 Abs. 5 BayEUG angeordnete
Gastschulverhältnisse
Notarfachangestellte
2016 B14 10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12.
Klasse Beschulung in München
(Gastschulanordnung) (RS v.
26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 –
7a.69045)
Patentanwaltsfachangestellte
2016 B14 10. Klasse: von München nach Nürnberg 10. Klasse: Beschulung an B14 (KMS vom 23.04.2015), 11./12.
Klasse: Beschulung in München
(Gastschulanordnung) (RS v.
26.05.2015 Nr. VI.4-BO 9220.15-1 –
7a.69045)
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Ö 9Ö 9
446
447
448
...
Briefanschrift
Postfach 6 06, 91511 Ansbach
Frachtanschrift
Promenade 27, 91522 Ansbach
Dienstgebäude
Promenade 27
Weitere Gebäudeteile
F Flügelbau
Th Thörmerhaus
Weiteres Dienstgebäude
Bischof-Meiser-Str. 2/4
Telefon 0981 53-0
Telefax 0981 53-1206 und 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Internet
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestellen Schlossplatz
oder Bahnhof der Stadt- und
Regionallinien
Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler,
herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im
Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des
Rahmenlehrplans.
Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand
bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten:
Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi-
um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord-
nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer
Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft.
In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer-
den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens
mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti-
schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs-
ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August
2016 stattgefunden.
Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des
Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord-
nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch
Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß
mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-
Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil-
dungsberuf ist für August 2018 geplant.
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach
per E-Mail
Amt f. berufl. Schulen
und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg
Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben)
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de
RMF-SG42.1-5204-2-1-2
Herr Kühner
Telefon / Fax
0981 53-
Erreichbarkeit
Promenade 27
Datum
1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016
Ö 9Ö 9
449
- 2 -
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be-
rufsschule 6 Nürnberg.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über
mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen
werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rudolf Rager
Ltd. Regierungsschuldirektor
450
...
Briefanschrift
Postfach 6 06, 91511 Ansbach
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Promenade 27
Weitere Gebäudeteile
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Telefax 0981 53-1206 und 53-1456
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Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestellen Schlossplatz
oder Bahnhof der Stadt- und
Regionallinien
Neuer Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-Commerce
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler,
herzlichen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich der Beschulung der zukünftigen Auszubildenden im
Beruf Kaufmann/-frau für E-Commerce und der Besetzung des Ausschusses zur Erarbeitung des
Rahmenlehrplans.
Wir haben Ihren Antrag an die zuständige Stelle am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst weitergegeben und folgende Informationen zum derzeitigen Stand
bei der Schaffung des o.g. Ausbildungsberufes erhalten:
Das Verfahren zur Schaffung des o. g. neuen Ausbildungsberufes befindet sich im Anfangsstadi-
um. Auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksord-
nung (HwO) ist der Ausgang einer Neuordnung bestehender bzw. einer Schaffung neuer
Ausbildungsberufen im dualen System ein festgestellter Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft.
In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wer-
den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens
mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspoliti-
schen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungs-
ordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden. Dieses Antragsgespräch hat im August
2016 stattgefunden.
Nach Festlegung der Eckpunkte erarbeiten nun die Sachverständigen unter Federführung des
Bundesinstituts für Berufsbildung für den betrieblichen Teil der Ausbildung die Ausbildungsord-
nung. Der Entwurf des Rahmenlehrplans für den schulischen Teil der Ausbildung erfolgt durch
Vertreter der Kultusministerien der Länder. Dieser Erarbeitungsprozess dauert erfahrungsgemäß
mindestens zwei Jahre. Ein genauer Zeitplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für E-
Commerce liegt uns derzeit noch nicht vor. Der Beginn der ersten Ausbildung im neuen Ausbil-
dungsberuf ist für August 2018 geplant.
REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach
per E-Mail
Amt f. berufl. Schulen
und Schulpädagogik d. Stadt Nürnberg
Herrn OStD Ulrich Ziegenthaler
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
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Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
E-Mail: martin.kuehner@reg-mfr.bayern.de
RMF-SG42.1-5204-2-1-2
Herr Kühner
Telefon / Fax
0981 53-
Erreichbarkeit
Promenade 27
Datum
1457 / 5457 Zi. Nr. 323 13.09.2016
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451
- 2 -
Sehr geehrter Herr Ziegenthaler, wir freuen uns über Ihre Unterstützung der Bewerbung der Be-
rufsschule 6 Nürnberg.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen über
mögliche Beschulungsorte bzw. Besetzungen von Ausschüssen und Arbeitskreisen getroffen
werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Rudolf Rager
Ltd. Regierungsschuldirektor
452
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Städtische Berufsschule 6 Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 8
90491 Nürnberg
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 12.04.2018
VI.4-BO9220.15-1/29/26 Telefon: 089 2186 2739
Name: Frau Urlberger
Beschulung des Ausbildungsberufs „Kaufmann/-frau im
E-Commerce“ ab dem Schuljahr 2018/19
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Bewerbung als Beschulungsstandort im neuen Ausbil-
dungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce ab dem Schuljahr 2018/19.
Die Anzahl der motivierten und geeigneten Berufsschulen für die Beschu-
lung ist derart groß, dass eine Auswahl getroffen werden musste. Leider
konnte die Städtische Berufsschule 6 Nürnberg keine Berücksichtigung fin-
den. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Dennoch möchten wir Sie ermutigen, Aktivitäten rund um das Zukunftsthe-
ma E-Commerce an Ihrer Schule weiter zu intensivieren. Auch in den Lehr-
plänen der Kaufleute im Einzelhandel sowie demnächst auch bei den Kauf-
leuten für Groß- und Außenhandel wird das Thema E-Commerce in den
nächsten Jahren immer mehr Bedeutung gewinnen. Sollte die Schülerzahl-
entwicklung im neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce in
den kommenden Jahren positiv sein, ist eine Ausweitung der Beschulungs-
standorte vorgesehen.
Ö 9Ö 9
453
- 2 -
Wir bitten Sie, den Sachaufwandsträger der Schule über den Inhalt dieses
Schreibens zu informieren. Die Regierung von Mittelfranken erhält einen
Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. German Denneborg
Ministerialdirigent
454
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/089/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 04.06.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 26.06.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
FNP 29. Änderung Plan FNP29 - U - 01 vom 30.04.2019
Plan FNP29 - B - 00 vom 30.04.2019
Begründung (Vorentwurf) vom 30.04.2019
Umweltbericht (1. Fassung) vom 29.04.2019
Sachverhalt (kurz):
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage "Fuchsloch", Pegnitztal und
Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung
wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 4543 A "AEG-Nordareal" eingeleitet.
Der wirksame FNP stellt in diesem Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche dar. Die
im Bebauungsplan geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden. Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans ist daher gleichzeitig der FNP zu ändern (Darstellung als
gemischte Baufläche). Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Die entstandenen
Planungskosten sollen anteilig von den Investoren übernommen werden
Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 11Ö 11
455
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ermittelt.
456
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
457
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/089/2019
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01
vom 30.04.2019) bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur
Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.04.2019,
der Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichtes vom 29.04.2019 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele sowie Hinweis auf Ort
und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und
Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 04.06.2019 beschließt der
Stadtrat
1. für den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (FNP29 - U - 01 vom
30.04.2019)
bestimmten Bereich nördlich der Muggenhofer Straße das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten
2. auf der Grundlage der Pläne FNP29 - U - 01 und FNP29 - B - 00 jeweils vom 30.4.2019, der
Begründung vom 30.04.2019 und des Umweltberichts vom 29.04.2019 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- förmliche Bekannmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der
Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- außerdem Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereiene (AGBV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Bau GB ortsüblich bekannt zu machen.
458
1
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Nach Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 werden die ehemaligen Produktionsge-
bäude nördlich der Muggenhofer Straße untergenutzt. Künstler und Handwerker haben die be-
stehenden Gebäude temporär gemietet. Die Freiflächen werden als PKW-Stellplätze und Lager-
fläche genutzt oder liegen brach. Im Zentrum des Planungsgebiets befindet sich eine Wohn-
siedlung.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich gewerbliche Baufläche und Wohnbau-
fläche dar.
Das Plangebiet befindet sich derzeit größtenteils im bauplanungsrechtlichen Innenbereich im
Sinne des §34 BauGB.
Die Wohnbauflächen sind im Besitz verschiedener privater Eigentümer und einer
Wohnbaugenossenschaft, ein Großteil der gewerblichen Bauflächen sind im Besitz einer
Entwicklungsgesellschaft.
Planung
Das aus einem Workshop mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern und verschiedenen
städtischen Dienststellen entstandene Konzept diente als Basis für den von dem Architektur-
büro Gehl (Kopenhagen) erarbeiteten Rahmenplan. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die
Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Das Gebiet zwischen Muggenhofer
Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und Kleingartenanlage „Fuchsloch“ soll
als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist ein Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung
von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung.
Der ca. 13 ha große Bereich liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist wahrschein-
lich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene unver-
siegelte Teilfläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen.
Prüfung von Planungsalternativen
Im Änderungsbereich besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht für gewerbliche Nutzungen.
Die derzeitige Nutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort eine geringe
Marktnachfrage als klassischer Gewerbestandort besteht. Es ist daher nicht sinnvoll am Ziel
einer gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche festzuhalten.
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die aktuellen FNP-
Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, in denen auch Wohnbebauung möglich ist.
Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung des
hohen Wohnbedarfes sowie der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Verfahren
Die für den Bereich geplanten Festsetzungen können nicht aus dem FNP entwickelt werden.
Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 4543 A ist daher gleichzeitig auch der FNP zu ändern.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren.
Ö 11Ö 11
459
2
Kosten
Die entstehenden Planungskosten sollen anteilig vom Investor übernommen werden.
Zeitliche Umsetzung
Die Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(fOeB) sollen im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 04.06.2019 begutachtet und im Stadtrat am
26.06.2019 beschlossen werden. Die Einleitung und fOeB für den B-Plan Nr. 4543 A soll im AfS
am 04.06.2019 beschlossen werden. Die fOeB wird anschließend für das FNP-
Änderungsverfahren und das B-Planverfahren parallel durchgeführt.
Fazit
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Quartiers im Be-
reich nördlich der Muggenhofer Straße zu schaffen, wird die Einleitung des FNP-
Änderungsverfahrens empfohlen. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit dem B-Planverfah-
ren Nr. 4543 A erfolgen.
Die Nach- bzw. Umnutzung von Brachflächen und untergenutzten Gewerbeflächen entspricht
dem Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ sowie dem eines sparsamen Flächenverbrauchs.
460
Stadtplanungsamt
29. Änderung Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
Nürnberg, 30.04.2019
Änderungsbereich
Zeichenerklärung
FNP29 - U - 01
Leiter Stadtplanungsamt
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
0 100 200 300 400 500
N
M 1 : 10 000
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
gez. Dengler
Ö 11Ö 11
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U
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Stadtplanungsamt
wirksamer FNP: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße (29. AE)
Nürnberg, 30.04.2019
Bereich der 29. Änderung
Zeichenerklärung
FNP29 - B - 00
Leiter Stadtplanungsamt
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
0 100 200 300 400 500
N
M 1 : 10 000
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
gez. Dengler
Ö 11Ö 11
462
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
BEGRÜNDUNG
Vorentwurf
Stand: 30.04.2019
Ö 11Ö 11
463
2
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 3
I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: 3
I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 3
I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 3
I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 4
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 5
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5
I.3.2.2. Fachplanungsrecht 6
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 6
I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 7
I.4.1. KONZEPT 7
I.4.2. VERKEHR 7
I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 7
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7
I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG 8
I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 8
I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 8
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 8
I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 9
I.5.3. FLÄCHENBILANZ 9
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG: 9
I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 9
II. UMWELTBERICHT (Stand 29.04.2019) als gesonderter Textteil
III. ANLAGEN
IV. QUELLENANGABEN
464
3
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 29. Änderung: Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG:
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Bahnlinie Nürnberg Ost-Großmarkt, Pegnitztal und
Kleingartenanlage „Fuchsloch“ ist nach der Einstellung der Elektrogeräteproduktion 2007 als
Gewerbefläche untergenutzt und soll als Urbanes Gebiet mit einer Nutzungsmischung von
Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung entwickelt werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den zu entwickelnden Bereich gewerbliche Bau-
fläche dar.
Zur Festsetzung der neuen Nutzungen wird der Bebauungsplan Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“
gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Für die in Aussicht genommenen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Vorausset-
zungen des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach der Bebauungsplan (B -Plan) aus dem Flächennut-
zungsplan zu entwickeln ist, nicht gegeben. Damit wird auch eine Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch
(BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634),
und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. No-
vember 2017 (BGBI. I S. 3786).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnatur -
schutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Arti-
kel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, und des
Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS
791-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604) geändert wor-
den ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung
des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen
gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.2.2. VERFAHRENSABLAUF
- EINLEITUNGSBESCHLUSS
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
- BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
465
4
- ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH
Lage im Stadtgebiet
Der Änderungsbereich befindet sich in der westlichen Außenstadt, Gemarkung Höfen, zwi-
schen der Muggenhofer Straße im Süden und dem Pegnitztal im Norden. Er wird im Westen
von der Bahnlinie Nürnberg Ost -Großmarkt und im Osten von der Verlängerung der
Raabstraße und der Kleingartenanlage „Fuchsloch“ begrenzt.
Der Änderungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ca. 13 ha groß.
Anders als im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“, sind die
Kleingärten an der Bahntrasse im Norden nicht eingeschlossen.
Topographie
Das Gebiet weist kaum Höhenunterschiede auf, es wird aber von dem ca. 5 m erhöhten Bahn-
damm im Südwesten eingefasst. Dieser Höhenunterschied verliert sich entlang der Trasse in
Richtung Nordwesten. Das sich im Norden anschließende Pegnitztal fällt um ca. 10 m ab.
Gegenwärtige Nutzung und Baustruktur
Im südlichen Zentrum des Änderungsgebietes entlang der Flotowstraße und Brucknerstraße
befindet sich ein 2,2 ha großes Wohngebiet, geprägt von Einfamilienhäusern und Geschoss-
wohnungsbauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Umrandet wird die Wohnbebau-
ung von Gewerbebauten der ehemaligen Hausgeräteproduktionsstätte und großen versiegel-
ten Flächen.
Westlich des Wohngebietes liegt ein einstöckiges Gewerbegebäude, das verschi edene Ge-
werbebetrieben wie Fitness Studio, Türenhersteller und Spielhallenausstattung beinhaltet.
466
5
Östlich des Wohngebietes an der Muggenhofer Straße befindet sich das achtstöckige Büro-
gebäude „Business Terminal West“. Im westlichen Zentrum werden Parkflächen für einen Au-
tohändler genutzt. Im Nördlichen Teil des Gebiets haben sich in der ehemaligen Produktions-
stätte von Elektrogeräten als Zwischennutzung Künstler mit Werkstätten und Kleinbetriebe an-
gesiedelt. Um die ehemalige Produktionsstätte herum befinden sich große brachliegende Flä-
chen, Lagerflächen und Flächen, die als Parkflächen genutzt werden. Das ehemalige Pforten-
gebäude des Produktionsgeländes wird als kleines Tages Café genutzt. Der Blickfang im Ge-
biet ist der „lange Dahlmann“. Dieses ehemalige Förderband überspannt das AEG Süd- und
Nordareal.
Umgebung
Südlich angrenzend an den Änderungsbereich liegt das AEG Südareal. Nach der Produktions-
aufgabe ist dort ein kulturell, gewerblich und industriell genutztes Quartier entstanden. Im Os-
ten schließt sich ein Sportplatz, die Geschwister Scholl Realschule, eine Kindertagesstätte und
die Kleingartenanlage „Fuchsloch“ an den Änderungsbereich an. Nördlich des Areals beginnt
das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal West. An der nordwestlichen Gebietsgrenze liegt die
Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt und dieser vorgelagert eine Kleingartenanlage. Westlich
der Bahntrasse befindet sich die Faulschlammeindickung und die Sauersofferzeugungsanlage
des Klärwerks I. Südlich des Klärwerks auf dem ehemaligen VAG Gelände Fuchsstraße/Adolf-
Braun-Straße entsteht ein neues Wohnquartier.
Vorbelastungen
Das Änderungsgebiet liegt auf der ehemaligen Deponie „Fuchsloch“ und ist mit umweltgefähr-
denden Stoffen belastet.
Im Rahmen der Neubebauung wird der belastete Boden abgetragen.
Die durch das benachbarte Klärwerk entstehenden Emissionen werden im Laufe des Verfah-
rens ermittelt.
Verkehr
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Muggenhofer Straße. Über die Fürther Straße
besteht eine Anbindung zur U -Bahn. Das Gebiet ist an das Radwegenetz angebunden. Ge-
mäß beschlossenem Nahverkehrsentwicklungsplan der St adt Nürnberg wird eine Reaktivie-
rung der Ringbahn für den Personenverkehr mittel- bis langfristig angestrebt.
Natur und Landschaft
Im Arten- und Biotopschutzprogramm ist die im nördlichen Änderungsbereich gelegene Brach-
fläche mit 1,2 ha als lokal bedeutsamer Lebensraum ausgewiesen.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.03.2018 in Kraft ge-
tretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, a n die die Bauleitplanung anzupas-
sen ist:
- In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht
zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
- Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten aus-
zuweisen (3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot).
- Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächende-
ckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 Soziales).
- In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leistungs-
fähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang
zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrieren (2.2.8 Inte-
grierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen).
467
6
Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeits-
plätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gü-
tern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingun-
gen).
- Bei der räumlichen Entwicklung Bayerns sollen die unterschiedlichen Ansprüche aller Bevöl-
kerungsgruppen berücksichtigt werden (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung).
- Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).
- Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).
Regionalplan Region Nürnberg (RP 7)
Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele
und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):
- Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung,
insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen und
des Mittelzentrums Schwabach, hingewirkt werden (3.2.2 Wohnungswesen).
- Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die Erschließung durch öffent-
liche Personennahverkehrsmittel - insbesondere Schienenverkehrsmittel - geachtet werden
(4.1.8. Verkehrsleitbild).
- Das regionale Grundkonzept für den Radverkehr soll so ausgebildet werden, dass eine Ver-
bindung der Orte miteinander und ein lückenloser Netzcharakter der Radwege entsteht
(4.5.2.2. Radverkehr).
Bebauungspläne und Zulässigkeit von Bauvorhaben
Im Änderungsbereich gibt es mehrere rechtsverbindliche einfache Bebauungspläne mit Fest-
setzungen zu Maß der Nutzung , überbaubarer Fläche, S traßenverkehrsfläche und öffentli-
chem Grün. Diese sind Katasterblatt Nr. 96 und Nr. 97 zusammengefasst. Sie sind in Teilbe-
reichen von der städtebaulichen Entwicklung überholt.
Für den Großteil des Änderungsb ereichs besteht Bau recht auf der Grundlage von
§ 34 BauGB. Im nördlichen Änderungsbereich wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach
§ 35 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan Nr. 4543 nördlich der Fürther Straße, südöstlich der Bahnlinie Nürnberg
Ost-Großmarkt, südwestlich der Pegnitz und westlich der Raabstraße verfügt über einen Auf-
stellungsbeschluss. Er wurde am 23.2.2006 eingeleitet.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
Stadterneuerungsgebiet
Der zu ändernde Bereich liegt im förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebiet „Weststadt“
(Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau). Es besteht die sanierungsrecht-
liche Genehmigungspflicht gem. § 144 Abs. 1 BauGB, außerdem steht der Stadt Nürnberg ein
allgemeines Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Baulandbeschluss
In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Stadtrat den Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg
gefasst. Nach einer ersten Änderung gilt derzeit die Textversion des Baulandbeschlusses der
Stadt Nürnberg, Stand 18.10.2017. Der Beschluss enthält die Anforderungen der Stadt unter
anderem hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus, der Grünflächenausstattung, der sozi-
alen Infrastruktureinrichtungen und der Erschließung.
468
7
Masterplan Freiraum
Das im Februar 2014 fertig gestellte Gutachten Masterplan Freiraum besteht aus dem Leit-
bild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept.
Dieses stellt die Grundlage für die Nürnberger Freiraumplanung dar und ist als Konzept im
Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für
das AEG Nordareal wird im Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" mit dem Ziel
„Grün Plus“ eine nicht konkretisierte Freiflächennutzung als Zwischennutzung formuliert.
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt
Das INSEK Weststadt ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß des
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu verstehen. Es soll einen Or ientierungsrahmen für die zukünftige
Entwicklung der Weststadt sowie für die Umsetzung von konkreten Projekten und Maßnahmen
bieten. Der Aktionsplan fasst die Strategischen Projekte zum INSEK Weststadt zusammen.
Für das AEG Nordareal sieht das Grün-/ Freiraumkonzept einen neuen Park auf dem AEG
Nordareal vor. Zur Profilierung des Wohnstandorts soll neues Wohnen auf dem AEG Nordge-
lände geschaffen werden. Gewerbeansiedlung auf dem Nordareal soll zur Profilierung des
Gewerbestandorts beitragen. Das Quartier soll geöffnet und an den Pegnitzraum angebunden
werden.
Eigentumsverhältnisse
Die Gewerbeflächen sind größtenteils im Besitz einer Entwicklungsgesellschaft. Einige wenige
Gewerbeflächen gehören einem Automobilkonzern bzw. einer Immobilienverwaltungsgesell-
schaft. Die bestehenden Einfamilienhäuser sind in Privateigentum, der Geschoßwohnungsbau
im Eigentum einer Wohnungsbaugenossenschaft.
I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1. KONZEPT
Aus einem Workshop zusammen mit der Entwicklungsgesellschaft, lokalen Planern sowie ver-
schiedenen städtischen Dienststellen ist ein Konzept zur Entwicklung des AEG Nordareals
entstanden. Aus diesem Konzept hat das Architekturbüro Gehl (Kopenhagen) einen Rahmen-
plan erarbeitet. Dieser städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für die erforderlichen Bau-
leitplanverfahren
Das Gebiet zwischen Muggenhofer Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitzauen und
Bahntrasse Nürnberg Ost-Großmarkt soll als Stadtteilquartier entwickelt werden. Ziel ist eine
Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Hochschulnutzung.
I.4.2. VERKEHR
Ziel der Verkehrsplanung ist es, Wegebeziehungen zu verknüpfen und einen fußgänger- und
radfahrerfreundlichen Verkehr zu entwickeln. Die Haupterschließung erfolgt über die Muggen-
hofer Straße. Die innere Gebietserschließung erfolgt durch einen Erschließungsring, der an
die Muggenhofer Straße angebunde n ist. Neue Radwege werden mit r egionalen Radwegen
verbunden.
I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG
Ein zusammenhängender grüner Freiraum bildet den Mittelpunkt des Quartiers. Ein zentraler
Quartiersplatz, der an die Haupt fahrradrichtung angebunden ist, schafft den Übergang vom
Urbanen zum grünen Rand des Entwurfsgebiets. Der zentrale Platz nimmt mit 5000 m 2 die
Hälfte des geplanten öffentlichen Freiraums von insgesamt 1 ha ein.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse verschiedener Be-
völkerungsgruppen in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob eine Planung
469
8
bestimmte Personengruppen in besonderer Weise betrifft (z.B. Männer , Frauen und Andere,
ältere und jüngere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderungen, Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlicher beruflicher Stellung und Einkom-
men). Die unterschiedliche Betroffenheit wird im weiteren Verfahren ergänzt.
I.4.5. STANDORTFESTLEGUNG
Die Standortfestlegung wurde maßgeblich von der Tatsache bestimmt, dass nach dem Ende
der Hausgeräteproduktion auf dem Gelände eine innerstädtische Brachfläche entstanden ist.
Ohne eine städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals würde eine nicht entwickelte bzw.
mindergenutzte Restfläche verbleiben.
Das Gesamtgebiet ist hervorragend geeignet, um die städtischen Siedlungsflächenbedarfe für
Wohnen, Gewerbe und Grünflächen zumindest teilweise abzudecken. Dabei wird der gesetz-
lichen Zielformulierung „Innen - vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen (siehe
§ 1 Abs. 5 BauGB)
I.4.6. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Baurecht
für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die Unternutzung lässt den Schluss zu,
dass dafür an diesem Standort eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll
an einer überwiegend gewerblichen Nutzung für die gesamte Fläche zwischen Muggenhofer
Straße, Kleingartenanlage „Fuchsloch“, Pegnitztal und Bahntrasse Nürnberg Ost -Großmarkt
festzuhalten.
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, über die wirksamen FNP-
Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich ist.
Durch die Umnutzung des zentralen , innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur Deckung
des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus zu
entwickelnde Festsetzung als Urbanes Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen
Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Sport.
Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw.
reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.
Keine der denkbaren Planungsalternativen (z.B. Darstellung als Wohnbaufl äche, als Fläche
für Gemeinbedarf, als Grünfläche) für das Gebiet ist geeignet, die städtischen Flächenbedarfe
in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städtischen Ziele
beizutragen.
Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und schonen-
den Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das Ziel
eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen.
Ein Verzicht auf Entwicklung und damit die Beibehaltung des bestehenden Zustands (Nullva-
riante), würde bedeuten, dass das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer
Lage im Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden könnte.
I.5. INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist
der betreffende Bereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt . Die Flächen mit
bestehender Wohnnutzung (Brucknerstraße/ Flotowstraße) sind als Wohnbauflächen darge-
stellt. Der nö rdliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgese-
hene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdenden Stoffe “ ver-
sehen.
470
9
wirksamer FNP, Ausschnitt Änderungsbereich mit Umgebung ohne Maßstab
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt
I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen aus denen Mischgebiete oder Urbane
Gebiete entwickelt werden können.
Da Teile des Änderungsbereiches erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein
können, wird die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht
auf erhebliche Belast ung durch umweltgefährdende Stoffe“ beibehalten, die auf weiterge-
hende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgela-
gerten Planungsebenen hinweisen soll.
Für den zusammenhängenden grünen Freiraum mit zentralem Quartiersplatz wird überlagernd
„Bereich für Grünflächenentwicklung“ dargestellt.
I.5.3. FLÄCHENBILANZ
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Die Abwägung erfolgt nach Ermittlung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange im
Rahmen des weiteren Verfahrens.
Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und mögliche Ausgleichsmaßnah-
men sind dem Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung zu entnehmen.
I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
wird im weiteren Verfahren ergänzt
Nürnberg, 30.04.2019
Stadtplanungsamt
gez. Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
471
Luftbildausschnitt im Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung:
Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
29. Änderung des Flächennutzungs plans der
Stadt Nürnberg mit integriertem Landschafta-
plan –
Bereich nördlich der Muggenhofer Straße
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 29.04.2019
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
©Stadt Nürnberg 2018
Ö 11Ö 11
472
2
Inhalt
1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3
1.1 Ziele der FNP-Änderung / Darstellungen ................................ ............................ 3
1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 3
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umwel tzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 7
2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 7
2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............... 8
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .... 9
2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ ...... 9
2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ ............ 9
2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 10
2.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ........ 10
2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 11
2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 11
2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 12
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 13
2.7 Luft, Licht, Wärme und Strahlung, Erschütterungen ................................ .......... 13
2.8 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 14
2.9 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 15
2.10 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ......................... 15
2.11 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 15
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 16
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleic h nachteiliger
Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 16
5. Gebiete von gem einschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 16
6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 16
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 17
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 18
9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 18
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlage(n):
473
3
1. Einle itung
Die 29. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) mit dem Be-
bauungsplan-Verfahren Nr. 4543 A „AEG-Nordareal“ durchgeführt. Mit diesem Verfahren
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Entwicklung
eines neues Stadtquartieres mit Wohn-, Gewerbe-, und Gastronomienutzungen und Frei-
flächen bzw. Stadtplätzen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Haushaltsgeräteher-
stellers AEG.
Der Änderungsbereich der FNP-Änderung ist ca. 13 ha groß.
Ausschnitt aus dem wirksame n Flächennutzungs-
plan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan, Stadt Nürnberg
Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bo-
denordnung Stand 2001
Landschaftsplan: Stadt Nürnberg Umweltamt
1.1 Ziele de r FNP -Änderung / Darstellung en
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
ist der Änderungsbereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Flächen
mit bestehender Wohnnutzung (Brucknerstr aße/ Flotowstraße) sind als Wohn bauflächen
dargestellt. Der nördliche Planbereich ist mit der Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung
vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefährdende
Stoffe“ versehen.
Geplant ist die Darstellung von gemischten Bauflächen im gesamten Änderungsbereich,
da die Stadt Nürnberg das Ziel verfolgt, das gesamte Areal als Fläche mit kleinteiliger Nut-
zungsmischung zu entwickeln. Die gemischten Bauflächen sollen mit der Darstellung „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“ überlagert werden. Die Kennz eichnung „Für baul iche
Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch umweltgefähr-
dende Stoffe“ soll beibehalten werden.
1.2 Plangrundlagen
• Die Umgebung des Änderungsbereichs ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan (FNP) folgendermaßen dargestellt: Die östlich angren-
zende Grünfläche (Kleingärten) ist im FNP mit dem Planzeichen „für bauliche Nutzung
474
4
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belas-
tet sind“ gekennzeichnet. Südlich an den Änderungsbereich angrenzend sind weitere
Gewerbliche Bauflächen (AEG -Südgelände) dargestellt. Die westlich angrenzenden
Kleingärten entlang der Ringbahn sind Bestandteil von gewidmeten Bahnflächen und
der Rahmenvereinbarung zur Flächenentwicklung der Konversi onsflächen der Bahn.
Weiterhin verlaufen entlang der Ringbahn laut FNP eine Hauptverbundachse für das
Biotopverbundsystem „magere Trockenstandorte“ und eine übergeordnete Freiraum-
verbindung, die von der Rothenburger Straße kommend an das Pegnitztal anschli eßt.
Nördlich angrenzend sind die Pegnitzaue, die Böschung und der Bereich oberhalb der
Böschung als Grünfläche dargestellt, überlagert mit dem Landschaftsschutzgebiet Peg-
nitztal-West (Nr. N(S)-01b) und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Eine
übergeordnete Freiraumverbindung verläuft am Südufer parallel zur Pegnitz in Ost -
West-Richtung überhalb der Böschungskante und verbindet den Wegeführung von
Fürth über den Fuchslochsteg bis zur Johann-Sebastian-Bach-Straße.
• Nach § 1a BauGB und den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms (LEP)
Bayern 2013 soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgangen werden, d.h.
der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben wer-
den. Das vorliegende Projekt dient der Umsetzung dieses Ziels.
• Dem Grundsatz des Artikels 1a des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend sind
nachteilige Beeinträchtigungen der Gewässer, insbesondere auch des Grundwassers,
zu vermeiden.
• Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist schädlichen Umweltein-
wirkungen und Gefahren auch durch räumliche Planung wie der Anordnun g der ver-
schiedenen Baugebiete zu begegnen (§ 50 BImSchG).
• Im Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) ist der angrenzende
Auebereich der Pegnitz ( Zielkarte 3 „Landschaft und Erhol ung“, 20. Änderung) als
Landschaftsschutzgebiet und Regionaler Grünzug dargestellt. In der Begründungs-
karte 1 (Ökologisch -funktionelle Raumgliederung) ist der Änderungsbereich als städ-
tisch-industriell genutzt dargestellt. Die Zielkarte 2 (Siedlung und Versorgung) stellt den
Bestand im Änderungsbereich als Gewerbliche Baufläche dar. Ziele werden nicht vor-
gegeben.
• Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich der FNP-Änderung:
BBP 4543 (im Verfahren, Aufstellungsbeschluss 02/2006)
• Im Rahmen des Grün- und Freiraum Konzeptes Weststadt (Planungsgruppe Land-
schaft, 2012) wurden umfassende Entwicklungs - und Maßnahmenvorschläge für den
Änderungsbereich und den angrenzenden Uferbereich der Pegnitz gemacht, die u.a.
die Herstellung einer Verbindung für Fußgänger in Nord-Südrichtung und Verknüpfung
der dicht bebauten Gebiete (Stadtteil Muggenhof) mit dem Pegnitztal beinhalten. Wei-
tere Maßnahmenvorschläge sind u.a. die Verzahnung der neunen Bebauung mit dem
Pegnitztal, die Neuanlage einer großen öffentlichen Grünfläche (abgestimmt auf die
Neubebauung) und die Gestaltung von Stadtplätzen und verkehrsberuhigten Straßen-
räumen.
• Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Land-
schaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vo rläufig gesi-
cherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Untersu-
chungsbereich nicht vorhanden. Ca. 60 m n ordöstlich des Änderungsbereiches liegt
das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Pegnitz (HQ 100) ; das Landschafts-
schutzgebiet „Pegnitztal West“ (LSG-00536.07) beginnt bereits in ca. 20 m Entfernung
vom Änderungsbereich.
• Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Die westlich außerhalb des Planungsgebiets liegenden Gehölzbestände auf dem Ring-
bahndamm sind in der Stadtbiotopkartierung der Stadt Nürnberg von der Fürther Straße
bis zur Abzweigung des Ringbahnablegers als Biotope (Biotop-Nr.: N -1080-001 bis
475
5
004, Gehölze an der Bahnlinie zwischen Fürther Straße und Wetzendorf) erfasst. Bei
der Erfassung am 24.07.2006 standen sie unter dem Schutz des Art. 13e und 13d Bay-
NatSchG.
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften (§ 30 des Bundesnaturschutzgesetzes
und Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) wären Teilflächen der Biotope, die
damals unter dem Schutz des Art. 13d BayNatSchG (z.B. wärmeliebende Säume) ge-
fallen sind, weiterhin gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt.
Weiterhin ist der nördlich angrenzende Gehölzbestand in der Stadtbiotopkartierung als
Biotop-Nr.: N-1083-001 (Grünanlage und Gehölze am „Fuchsloch“ in Muggendorf) er-
fasst. Auch dieser Biotop war bei der Erfassung am 25.07.2006 gemäß Art. 13d und
13e BayNatSchG geschützt. Die damals nach Art. 13e BayNatSchG g eschützten Be-
reiche (z.B. Gehölze) haben nach heutiger Gesetzeslage keinen S chutzstatus mehr,
die damals nach Art. 13d BayNatSchG geschützten Flächen schon (s.o.).
• Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) hat im Jahr 2009
eine unversiegelte Fläche im nordwestlichen Planungsbereich als „lokal bedeutsamen
Lebensraum“ (Trockenstandort) bewertet. (vgl. Übersichtskarte naturschutzrechtliche
und fachliche Grundlagen s.u.). Durch die derzeitige Nutzung als Lagerplatz für Schütt-
güter ist dieser Bereich dementsprechend beeinträchtigt bzw. nicht mehr vorhanden
• Natura 2000-Gebiete (FFH und/oder SPA)1 sind im Untersuchungsbereich und dessen
näherer Umgebung nicht vorhanden.
1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Gebiete der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Specially Protected Areas)
476
6
Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen, Umweltamt Nürnberg 2009
Geltungsbereich aus dem 2006 eingeleiteten, früheren B-Plan-Verfahren
Ergänzung Änderungsbereich der 29. FNP-Änderung (Büro Klebe)
477
7
2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umw eltzus tands
(Basiss ze nario ) s ow ie Bew ertung der Umw elt -
a usw irk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Änderung Nr. 29 des Flächennutzungsplanes die Umweltbelange gem. §
1 Abs. 6 und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen
berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prog-
nose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche 2
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Das Plangebiet liegt zwischen der Muggenhofer Straße und der Pegnitzaue im Stadtteil
Muggenhof. Im Westen grenzen die Ringbahn sowie eine Kleingartensiedlung an den Gel-
tungsbereich an. Im Osten grenzen die Kleingartensiedlung „Am Fuchsloch“ sowie Sport-
anlagen der Realschule an den Änderungsbereich an.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 13 ha, darauf stehen gewerbliche Bau-
ten, die derzeit v.a. als Ateliers und Werkstätten sowie als Lager- bzw. Logistikhallen ge-
nutzt werden. Fast 90 % des Plangebietes sind überbaut bzw. versiegelt. Die verbleiben-
den unversiegelten Bereiche (ca. 10 %) sind meist mit Gehölzen oder mit Ruderalvegeta-
tion bewachsen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land - und forstwirtschaftlich genutzten oder natur-
belassenen Flächen sowie natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwand-
lung in Siedlungs-, Verkehrs- und/oder Grünflächen. Es handelt sich hier vielmehr um eine
Umnutzung bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen in einer derzeit mit diversen Zwi-
schennutzungen belegten Gewerbebrache (Maßnahme der Innenentwicklung) . Erhebli-
che Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher nicht erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist Teil der durch jüngere Ablagerungen der Pegnitz überformten Keuper-
landschaft. Die geologische Grundlage im Änderungsbereich (quartäre Terrassensa nde
der Pegnitz über Gesteinen des Sandsteinkeu pers) sind durch die urbane Struktur stark
überformt (künstliche Aufschüttung / Altablagerung / Deponie). Die Böden im Änderungs-
bereich sind – wie große Teile des Nürnberger Stadtgebiets – stark anthropogen überformt
und versiegelt. Die oben beschriebene, starke Versiegelung beeinträchtigt die Bodenfunk-
tionen massiv.
Genauere Angaben zu den vorgefundenen Altlasten, den Ergebnissen bisheriger Untersu-
chungen, den bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und den noch ausstehenden
Gutachten sind dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4543 A zu entnehmen.
2 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
478
8
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Neudarstellung als gemischte Baufläche wird der maximal mögliche Versiege-
lungsgrad im Vergleich zur wirksamen Darstellung als gewerbliche Baufläche nicht erhöht.
Im Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße erfolgt eine Umwidmung zur gemischten
Baufläche. Eine Erhöhung der GRZ (durch einen B-Plan oder im Rahmen einer veränder-
ten Beurteilung nach § 34 BauGB) ist dadurch mittel- bis langfristig grundsätzlich möglich.
Durch die Darstellung als gemischte Baufläche mit den zusätzlichen (schwimmenden)
Planzeichen: „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Be-
lastung durch umweltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird
zum einen die Versorgung der Baufläche mit Grünflächen (unversiegelte Bereiche) ange-
strebt und zum anderen der Hinweis gegeben, dass bei der Umsetzung der Baumaßnah-
men mit einer entspr echenden Schadstoffbelastung der Böden und den daraus resultie-
renden Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden muss. Aufgrund der vorhandenen (fast
vollflächigen) Versiegelung und der bekannten Bodenbelastung ist von einer deutlichen
Vorbelastung auszugehen.
Da durch die Neudarstellung als Bauflächen ausgewiesene und bereits bebaute und er-
schlossene Flächen einer Wiedernutzung zugeführt werden können, handelt es sich um
eine Flächenrecyclingmaßnahme, die grundsätzlich für das Schutzgut Boden günstig zu
bewerten ist. Damit wird der Bedarf an bislang unbebauter Fläche reduziert und dem Bo-
denschutzgebot nach § 1a BauGB (sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden) in größerem Umfange entsprochen.
Die Planungsauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind daher als nicht erheblich ein-
zustufen. Eine Ausnahme bildet der Bereich um die Brucknerstraße / Flotowstraße; hier
kann die Umwidmung von Wohnbaufläche zu gemischter Baufläche zu erheblichen Aus-
wirkungen führen.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Es sind keine Wassers chutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete von der Änderung
betroffen. Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden, die Pegni-
tzaue grenzt jedoch unmittelbar im Nordosten an. Die Pegnitz ist hier Gewässer I. Ordnung;
ihre Aue prägt die Topogr aphie der gesamten Stadt Nürnberg und dient als wichtiger Er-
holungsraum von gesamtstädtischer Bedeutung.
Der Änderungsbereich ist bereits stark versiegelt (s.o.) und wird aktuell im Mischsystem
entwässert, so dass die Grundwasserneubildung im Gebiet fast vollständig unterbrochen
ist. Weiterhin ist eine Vorbelastung des Grundwassers mit Schadstoffen nicht auszuschlie-
ßen (teilweise erhöhte LHKW-Konzentrationen, die aber in keinem unmittelbaren Zusam-
menhang mit der Altdeponie stehen, außerdem Arsen- und PAK-Belastungen).
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Während der Bauphase sind keine negativen Auswir kungen auf den Wasserhaushalt zu
erwarten, da die Böden bereits stark versiegelt sind und weder dem Wasserrückhalt noch
der Grundwasserneubildung dienen. Durch die aktuell vorhandene, fast vollständige Ver-
siegelung im Änderungsbereich wird Niederschlagswasser der direkten Grund - oder Bo-
denwasseranreicherung entzogen. Der baurechtlich zulässige Versiegelungsgrad wird im
Vergleich zur rechtswirksamen Darstellung nicht erhöht (s.o.). Durch die Planzeichen: „Für
479
9
bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um-
weltgefährdende Stoffe“ und „Bereich für Grünflächenentwicklung“ (s.o.) wird eine auf B-
Plan-Ebene (durch Festsetzungen zu Altlastensanierung und Grünflächen) zu konkretisie-
rende Eingriffsminimierung auch hinsichtlich des Schutzgutes Wasser vorbereitet. Da ge-
mäß bereits durchgeführter Untersuchungen vom Sanierungsbedarf großer Teilbereiche
des anstehenden Bodens innerhalb der Änderungsfläche auszugehen ist, die auch Abdich-
tungsmaßnahmen beinhalten, bleibt eine dauerhafte Versiegelung in den tieferen Boden-
schichten dieser Teilbereiche bestehen, welche die Grundwasserneubildung unterbinden.
Im Rahmen der Sanierung sind jedoch auch hinsichtlich der Grundwasserqualität Verbes-
serungen zu erwarten.
Bis zum Vorliegen nähe rer Informationen zur Entwässerung des geplanten Baugebiets
kann noch keine abschließende Einschätzung der Planungsauswirkungen auf den Wa s-
serhaushalt getroffen werden.
2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Da der Änderungsbereich größtenteils versiegelt ist, bestehen kaum bewachsene Flächen.
Es sind nur kleinflächig Gehölze, Brachflächen und Flächen mit durchlässigen Belägen
vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (Brucknerstrasse, Flotowstrasse)
befinden sich Hausgärten mit hohem Gehölzanteil. Insgesamt wird die Bedeutung des Än-
derungsbereiches für das Schutzgut Vegetation aufgrund des hohen Versiegelungsgrades
als gering ein gestuft. Lediglich die oben angesprochenen, kleinflächig vorhandenen Ge-
hölzbereiche sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Vegetation.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Gegenüber der wirksamen Darstellung kann lediglich im Bereich der bestehenden Wohn-
baufläche der Versiegelungsgrad erhöht und dadurch Vegetation entfernt werden. Durch
das zusätzliche (schwimmende) Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird
eine Erhöhung des Anteils an Vegetationsflächen im Vergleich zum Bestand und zur Pla-
nung laut wirksamem FNP angestrebt; für große Teile des Plangebiets stellt dies hinsicht-
lich der Vegetation und der biologischen Vielfalt eine Aufwertung im Vergleich zum rechts-
wirksamen FNP dar. Geplante Eingriffe in die Gehölzbestände und erforderliche Baumro-
dungen müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Ver-
ringerungs-, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Insgesamt sind
die Beeinträchtigungen der Vegetation durch die Umwidmung zu einer gemischten Bauflä-
che als nicht erheblich einzustufen.
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Der Änderungsbereich ist Teil der dicht bebauten Innenstadtbereiche in Muggenhof und
weist aufgrund der dominierenden gewerblichen Nutzung kaum Habitate für Tierarten auf.
Bereits im Jahr 2010 wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das Än-
derungsgebiet und den südlich angrenzenden Bereich (AEG Süd) erarbeitet. Im Rahmen
des parallel zur F NP-Änderung durchgeführten B-Planverfahrens Nr. 4543 A wird diese
nun aktualisiert.
480
10
Auswirkungen / Prognose
Welche Tierarten durch die Planänderung betroffen sein könnten, kann daher noch nicht
abschließend festgestellt werden. Die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beauf-
tragte saP wird nach der Bestandaufnahme und Bewertung der Tierbestände bzw. deren,
durch die Änderung verursachten Beeinträchtigungen entsprechende Verringerungs- und
Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen vorgeben, um etwaige Eingriffe zu kompensie-
ren.
Durch die Umwidmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio-
diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien
Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Leb ensräume (s. Kap. 2.4.1/ 2.4.2) gegeben.
Durch die Umwi dmung der Flächendarstellungen im FNP entstehen keine erheblichen
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Im Planungsgebiet sind aufgrund der ehemaligen und bestehenden Nutzungen nur wenige,
das Untersuchungsgebiet prägende Einzelbäume, Gehölzbestände und Vegetationsstruk-
turen vorhanden. Im Bereich der bestehenden Wohnbebauung sind Hausgärten mit vielen
Gehölzen vorhanden. Der dichte Gehölzbestand entlang der nordöstlichen Grenze des Än-
derungsbereichs schirmt den Bereich zur Pegnitz hin ab, und wirkt auch optisch in das
Gebiet hinein. Die Pegnitzaue als lineare Großstruktur prägt das gesamte Stadtgebiet und
stellt eine grüne Verbindung von Nürnberg nach Fürth dar. Die südlich und östlich angren-
zenden Bereiche sind – ebenso wie die weitere städtische Umgebung zwischen Fürth und
Nürnberg - städtisch geprägt und durch einen Wechsel von Wohn- und Gewerbenutzungen
sowie durch die Fürther Straße und die Maximilianstraße gekennzeichnet. Im Westen
schließt die Ringbahn an das Planungsgebiet an. Die Bedeutung des Änderungsbereichs
selbst für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist insgesamt als gering einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- betriebsbedingte Auswirkungen
Baubedingt entstehen temporäre Beeinträchtigungen des Ortsbildes durch Baustellenein-
richtungen, Lagerflächen und Baumaschinen.
Betriebsbedingt sind keine negativen Veränderungen zu befürchten, da der dichte Gehölz-
bestand am Südrand der Pegnitzaue eine gute Einsehbarkeit der gemischten Baufläche
von den Erholungs- und Grünflächen in der Aue aus verhindert. Über die Darstellung „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“ wird zudem eine Durchgrünung der Baufläche angeregt,
die sich positiv auf das das Orts- bzw. Landschaftsbild auswirken würde.
Aufgrund der insgesamt geringen Bedeutung des Bestandes für das Schutzgut Landschaft,
der schlechten Einsehbarkeit der Baukörper vom Pegnitztal aus und der zu erwartenden
Verbesserungen sind die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Landschafts- und Orts-
bild als nicht erheblich zu bewerten.
481
11
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Eine Erholungsnutzung ist im Planungsgebiet derzeit nicht möglich. Auch eine Durchque-
rungsmöglichkeit des Gebietes fehlt.
Beim Pegnitztal - West, an dessen Südrand der Änderungsbereich (das ehemalige AEG-
Areal) angrenzt, handelt es sich um einen überör tlich bedeutsamen, naturnahen Erho-
lungsraum. Das Pegnitztal stellt einen linearen Erholungsraum von gesamtstädtischer Be-
deutung dar, es stellt auch eine gute, Fuß- und Radwegeverbindung von Nürnberg nach
Fürth dar. Der Erholungsraum und die Wegeverbindungen sind stark frequentiert.
Der Fuchslochsteg bietet eine wichtige Rad- und Fußweganbindung durch die Querungs-
möglichkeit der Pegnitz und den Anschluß an die gute Fuß- und Radwegeverbindung am
Nordufer. Weiter östlich fehlt eine direkte Querverbindung für F ußgänger vom Pegnitztal
zu den stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Stadtteilen Muggenhof.und
Eberhardshof.
Die Fuß- und Radwegverbindung entlang des Südufers ist von übergeordneter Bedeutung
und verbindet den Fuchlochsteg mit dem Kinderspielplatz Fuchsloch in der Johann-Sebas-
tian-Bach-Straße. Derzeit existiert keine weitere durchgängige Verbindung bis zur Brücke
am Nordwestring.
Im Westen und Osten grenzen Kleingartensiedlungen an den Änderungsbereich an.
Weiter östlich entlang der Uferterrassen liegen das Klärwerk II, ein kleiner Allwettersport-
platz mit Laufbahn des Zentrums für Hörgeschädigte und ein kleiner Spielplatz. Die Ge-
ruchsbelastung des Klärwerks stellt eine Vorbelastung für die Erholungsnutzung am Peg-
nitz-Südufer dar.
Die Gärten der bestehenden Wohnbebauung im Bereich Brucknerstraße / Flotowstraße
werden derzeit von den Bewohnern der dortigen Häuser für die Erholung genutzt. Mit den
Pegnitzauen im Bereich des Westbades stehen großflächige Erholungsflächen mit Liege-
wiesen, Bolzplätzen, Grillgelegenheiten sowie für Spaziergänge mit und ohne Hund zur
Verfügung, die jedoch aufgrund einer fehlenden direkten Querungsmöglichkeit nur über
den Fuchslochsteg erreichbar sind.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Während der Bauphase kommt es zu Beeinträchtigungen der innerhalb des Änderungsbe-
reiches liegenden Hausgärten der bestehenden Wohnbebauung und den direkt angren-
zenden Kleingärten durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahrzeugen, die je-
doch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Der Hauptteil des Änderungsbereiches
hat derzeit keine Bedeutung für die Erholungsnutzung, deshalb sind keine Beeinträchti-
gungen zu erwarten.
Durch die geplanten Grünflächen innerhalb des Änderungsbereiches (Planzeichen: „Be-
reich für Grünflächenentwicklung“), die im Rahmen des parallel erstellten B ebauungspla-
nes näher definiert werden, soll die geplante Bebauung an das Pegnitztal anschließen und
Durchgangsmöglichkeiten bieten, um von der Mug genhoferstraße aus ins Pegnit ztal zu
gelangen. Bei der Anlage der Grünflächen müssen die Vorbelastungen durch die Deponie
und daraus resultierende Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden (Planzeichen: „ Für
bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf erhebliche Belastung durch um-
weltgefährdende Stoffe“).
482
12
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Erholungseignung des Plangebietes im
Vergleich zur Bestandssituation zwar deutlich aufgewertet wird, dass aber durch die Um-
nutzung des Gebietes (Gemischte Baufläche statt Gewerbliche Baufläche) auch ein großer
zusätzlicher Bedarf an privaten und öffentlichen Erholungsflächen generiert wird. Auf FNP-
Ebene können die zu schaffenden Grünflächen maßstabsbedingt nicht dargestellt werden,
über das Planzeichen „Bereich für Grünflächenentwicklung“ wird die Schaffung von Grün-
flächen jedoch planerisch vorbereitet.
Erhebliche negative Auswirkungen werden daher nicht erwartet.
2.6.2 Lärm
• Baubedingte Auswirkungen (hier: Baulärm)
Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gemischter Bauflä che entstehen
keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Lärmemis-
sionen, so dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind.
• Verkehrslärm
Ausgangssituation
Von außen auf das Gebiet einwirkender Lärm ist im vorl iegenden Fall voraussichtlich ein
eher untergeordnetes Problem: Straßenverkehrslärm entsteht durch die nicht besonders
stark befahrene Muggenhofer Straße. Die stark befahrene Fürther Straße hat voraussicht-
lich aufgrund ihrer Entfernung zum Änderungsbereich und der dazwischen liegenden Ge-
bäude keine Auswirkungen auf den Änderungsbereich.
Gleiches gilt hinsichtlich des Schienenverkehrslärms der offen über der Fürther Straße ge-
führten U-Bahn sowie für den Betriebslärm der U-Bahnstation Eberhardshof.
An der Westgrenze des Änderungsbereichs entsteht Lärm durch die Ringbahn, der jedoch
aufgrund der geringen Zugfrequenz nur selten auftritt.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Änderung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz-Verkehr der neuen Bewohner sowie An-
lieferungsverkehr. Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird
weniger Anlieferverkehr (Schwerlastverkehr) und mehr Individualverkehr (Kfz-Verkehr) ge-
neriert. Im Bereich der Wohnbaufläche sind keine Veränderungen zu erwarten.
Zum B-Plan-Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Schallschutzgutachten er-
stellt, auf deren Grundlage die Lärmimmissionen und- Emissionen untersucht und entspre-
chende Vorschläge für im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht. Bei
Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu befürch-
ten.
• Gewerbelärm
Ausgangssituation
Vorhandene Emittenten von Gewerbelärm in der Umgebung des geplanten Quartiers sind
das nordwestlich gelegene Klärwerk I , verschiedene Gewerbebetriebe in einer Halle am
südwestlichen Rand des Planungsgebiets, die evtl. bestehen bleiben, diverse gastronomi-
sche und kulturelle Einrichtungen sowie Büro -, Einzelhandels- und Hochschulnutzungen
im AEG-Südgelände und verschiedene Firmen im Bürogebäude Muggenhofer Str. 136.
Auswirkungen / Prognose
Im Vergleich zur bestehenden Planung als gewerbliche Baufläche wird die gemischte Bau-
fläche aufgrund des geringeren Gewerbeanteil weniger Lärm nach außen emittieren, zu-
483
13
dem sind die für auf das Gebiet einwirkende Lärmimmissionen relevanten Grenzwerte ge-
ringer. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt, welches die
Lärmeinwirkung auf das Plangebiet und auf die dort unter anderem vorgesehenen und be-
stehenden Wohnnutzungen untersucht. In diesem Gutachten werden dann Vorschläge für
im B-Plan festzusetzende Schallschutzmaßnahmen gemacht um gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse im und in der näheren Umgebung des Änderungsbereiches zu gewähr-
leisten. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen
zu befürchten.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG:
Störfallbetriebe sind in der Umgebung des Änderungsbereiches nicht vorhanden.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Eine bau- oder betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle
und Katastrophen ist daher nicht gegeben.
2.7 Luft , Licht, Wärme und S trahlung, Erschütterungen
Ausgangssituation
Die Luftqualität im Änderungsbereich ist – v.a. in den Sommermonaten - (wie für städtische
Bereiche in der Umgebung großer Verkehrstrassen typisch) voraussichtlich durch Ab-
gasemissionen beeinträchtigt, wird aber andererseits durch die Frischluftzufuhr aus der
Pegnitzaue verbessert.
Die Geruchsbelästigung durch die benachbarte Kläranlage (Klärwerk I) wurde im Rahmen
eines Geruchsgutachtens näher untersucht (Ingenieurbüro Rau in Zusammenarbeit
mit DEKRA In dustrial GmbH, 07.09.2012). Demnach wird der relevante Richtwert nach
GIRL für Wohn- und Mischgebiete (10% Geruchsstundenhäufigkeit) im Istzustand der Klär-
anlage nur im westlichen Randbereich des Geltungsbereich überschritten.3 Da diese Mes-
sergebnisse jedoch aufgrund der verwendeten Ausgangsannahmen und Messtechniken
einer deutlichen Unschärfe unterliegen, wurden zusätzlich 10 orientierende Einzelbege-
hungen bei verschiedenen Windrichtungen durchgeführt, um über die konkrete Geruchs-
wahrnehmung so genannte Ge ruchswahrnehmungsgrenzen abzuleiten. Die dabei ermit-
telten Grenzen der Geruchsbe lastung liegen deutlich weiter westlich und tangieren den
Geltungsbereich nicht. Außerdem wurde eine Geruchsprognose für den Planfall gerechnet,
dass Maßnahmen zur Geruchsreduzierung an zwei sehr geruchintensive Quellen im Klär-
werk I durchgeführt werden (Abschaltung Faulstufe III, Geruchsreduzierung am Abluftwä-
scher der Schlammstapelung), deren Umsetzung laut Gutachten bis Ende 2015 geplant
war. In diesem Fall reicht die Überschreitung der Richtwerte kaum über die ca. 250m west-
lich des Geltungsbereichs gelegene Adolf-Braun-Straße hinaus.
Ob diese Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt wurden, ist nicht bekannt.
Aufgrund der größeren Entfernung des östlich des Plangebietes gelegenen Klärwerks II
sowie der Hauptwindrichtung (West), sind Überschreitungen der Gren zwerte von Ge-
ruchsimmissionen nicht zu erwarten. Die Erstellung eines Geruchsgutachtens für das Klär-
werk II ist daher nicht notwendig.
3 Dies betrifft jedoch nur die Geruchsemissionen des Klärwerks I.
484
14
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen/
Durch die Umwidmung von Gewerblicher Baufläche zu Gem ischter Baufläche entstehen
keine Veränderungen hinsichtlich der im Falle einer Bebauung zu erwartenden Beeinträch-
tigungen durch Staubanreicherung in der Luft, Verkehrsabgase u nd Erschütterungen, so
dass hier keine erheblichen Auswirkungen zu befürchten sind.
Ob die geplante Bebauung einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität haben wird, lässt
sich erst nach Fertigstellung eines im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erstel-
lenden Verkehrsgutachtens beurteilen. Geruchsbelastungen im Änderungsbereich durch
das Klärwerk I können anhand des vorliegenden Gutachtens ausgeschlossen werden; be-
züglich des Klärwerks II sind aufgrund der Entfernung und der Hauptwindrichtung keine
Belastungen zu erwarten.
Durch die geplante Mischnutzung der Änderungsfläche ist nicht mit der Entstehung von
elektromagnetischen Feldern, Strahlungen oder Wärmeentwicklungen zu rechnen. Im wei-
teren Umfeld der geplanten Bebauung sind keine bestehenden A nlagen oder Einrichtun-
gen bekannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der geplanten Nutzung erzeugen könn-
ten. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen verändert sich durch
die Umwidmung in eine gemischte Baufläche nicht.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Für das Schutzgut Klima ist im Planungsbereich, da es sich um ein bebautes Gebiet mit
hohem Versiegelungsgrad handelt, eine Vorbelastungssituation gegeben. Im Stadtklima-
gutachten Nürnberg (2014) ist der Änderungsbereich als Siedlungsfläche mit ungünstiger
bioklimatischer Situation dargestellt. Die Wohn baufläche im Bereich der Brucknerstraße
mit den zugehörigen Gärten ist als Siedlungsbereich mit weniger günstiger bis günstiger
bioklimatischer Situation dargestellt, die Pegnitzaue als Ausgleichsraum mit sehr hoher bi-
oklimatischer Bedeutung.
Laut der Klimafunktionskarte im Stadtklimagutachten fungiert das westliche Pegnitztal als
Kaltluftleitbahn. Der Westfriedhof, der im Norden daran anschließt, unterstützt die Leitbahn
zusätzlich. Die Kaltluft kann über diese Grün- und Freiflächen rund um die Pegnitz fast bis
zum Stadtkern vordringen.
Auswirkungen / Prognose
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Das Kleinklima über den Flächen im Planungsgebiet wird sich durch die Änderung positiv
verändern, da der Versiegelungsgrad im Vergleich zu einer gewerblichen Baufläche ver-
ringert wird und durch das Planzeichen: „Bereich für Grünflächenentwicklung“ die planeri-
schen Voraussetzungen für neue Vegetationsflächen geschaffen werden, die im Vergleich
zu den derzeit fast vollständig versiegelten Flächen eine deutliche Verbesserung darstel-
len. Dadurch wird die Evapotranspiration im Änderungsbereich deutlich erhöht, was zu ei-
ner Erhöhung der Luftfeuchte und zu einer Verringerung der Temperaturspitzen im Tages-
und Jahresgang führt. Durch die geplanten Grünflächen werden Vorschläge des Stadtkli-
magutachtens (Erhöhung des Vegetationsanteils, Entsiegelung) umgesetzt. Durch die ge-
plante Bebauung wird die im Stadtklimagutachten dargestellte Kaltluftleitbahn im Pegnitztal
nicht beeinträchtigt.
Die geplante Umnutzung führt voraussichtlich nicht zu einer relevanten zusätzlichen CO2
- Belastung der Atmosphäre; d.h. im Vergleich zur bisher dargestellten gewerblichen Bau-
fläche ist eine zusätzliche CO2 -Belastung nicht zu erwarten.
485
15
Aussagen zu einer vorsorgenden Planung in Bezug auf die zu erwartenden klimatis chen
Veränderungen werden zum Entwurf ergänzt.
Die Auswirkungen der Planung können noch nicht abschließend beurteilt werden.
2.9 Abfall 4
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist derzeit durch massive Altablagerungen und entsprechende Bodenbe-
lastungen geprägt (s. Kap. 2.2).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Bezüglich der während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind keine Besonderheiten zu er-
warten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefähr-
dungen ausgeschlossen und eine möglichst energiesp arende und ressourcenschonende
Entsorgung sichergestellt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig im Bereich des geplanten Stadtquartiers anfallenden Abfällen handelt
es sich um gewöhnlichen Hausmüll und gewöhnliche Abfälle aus Büro- und Gastronomie-
nutzungen, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. , es sind keine erheblichen
Eingriffe zu erwarten.
2.10 Kultur - und Sachgüter
Ausgangssituation
Laut dem bayerischen Denkmalatlas sind Bau - oder Bodendenkmäler im Änderungsbe-
reich des FNP nicht vorhanden. Im Bereich der angrenzenden weiten Flussaue und an-
grenzenden Terrassen und somit auch im Änderungsbereich ist aber mit jungpaläolithi-
schen, mittelpaläolithischen und/oder spätpaläolithischen Funden zu rechnen. Ca. 200 m
flussaufwärts liegt als Le sefund frühmittelalterliche Keramik vor. D er Änderungsbereich
liegt im Bereich einer möglichen, derzei t nicht lokalisierten, frühmit telalterlichen Besied-
lung.
Auswirkungen / Prognose
Die Fläche muss als Verdachtsfläche für Bodendenkmäler eingeordnet werde n. Bei Bo-
deneingriffen werden deshalb Untersuchungsmaßnahmen erforderlich. Die Details sind im
weiteren Verfahren zu klären.
2.11 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen
Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B.
zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der Grundwasserneubildu ng. Dar-
über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu erheblich negativen Auswirkungen führen,
werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwartet.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
486
16
3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung /
Nullva ria nte
Angesichts der aktuellen , schon seit längerer Zeit bestehenden Unternutzung ist davon
auszugehen, dass für großflächige Gewerbenutzungen an diesem Standort eine geringe
Marktnachfrage besteht (s. Kap. 6). Somit wäre ein Verzicht auf die Änderung des FNP mit
einer Beibehaltung des bestehenden Zustands gleichzusetzen, d.h. die Umsetzung einer
gewerblichen Entwicklung über einen Bebauungsplan ist an diesem Standort als unwahr-
scheinlich einzustufen . Wenn die Fläche im aktuell bestehenden Zustand verbleiben
würde, würden sich hinsichtlich der oben beschriebenen Kriterien bzw. Schutzgüter keine
nennenswerten Veränderungen ergeben, denn eine durch die Unternutzung bedingte Ve-
getationsentwicklung im Rahmen von Sukzessionsprozessen wird durch den hohen Ver-
siegelungsgrad weitgehend verhindert. Die Altlastenproblematik würde ungelöst und die
entsprechenden Belastungen von Boden und Grundwasser bestehen bleiben.
Zudem könnte das vorhandene Potenzial der Fläche vor allem hinsichtlich ihrer Lage im
Stadtgebiet nicht ausgeschöpft werden.
4. Ma ßna hme n zur Ve rme idung, Verrin gerung und zum
Aus gle ich na chteiliger Umw elta usw irk unge n
Erste Vorschläge für Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -verringerung sind im Ka-
pitel 2 zu den jeweiligen Kriterien bzw. Schutzgütern aufgeführt. Detaillierte Vermeidungs-
, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens Nr. 4543 A zu definieren.
Die artenschutzrechtlichen Anforderungen werden auf der Ebene des parallel erstellten
Bebauungsplanes untersucht. Dazu wird derzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prü-
fung (saP) erstellt.
5. Ge bie te von gem einsc ha ftlic her Be deutung (Fauna -Flor a-
Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne
des Bundesnatursc hutzge setzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
6. Ge prüfte Alternative n
Im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches besteht seit mehreren Jahrzehnten Bau-
recht für gewerbliche Nutzungen (gewerbliche Baufläche). Die aktuelle und schon seit län-
gerer Zeit bestehende Unternutzung lässt den Schluss zu, dass dafür an diesem Standort
eine geringe Marktnachfrage besteht. Es ist daher nicht sinnvoll, am Ziel einer gewerbli-
chen Nutzung für den gesamten Nordteil des ehemaligen AEG-Geländes festzuhalten (Flä-
che zwischen Ringbahn, Pegnitzaue, Muggenhofer Straße und dem Sportplatz sowie den
Kleingärten an der Nicolaistraße).
Gleichzeitig macht es der anhaltend hohe Wohnbedarf erforderlich, übe r die wirksamen
FNP-Darstellungen hinaus Flächen auszuweisen, auf denen auch Wohnbebauung möglich
ist. Durch die Umnutzung des zentralen innerstädtischen Gebiets wird ein Beitrag zur De-
ckung des hohen Wohnbedarfes und der Infrastrukturbedarfe geleistet.
Die geplante Darstellung des Änderungsbereiches als gemischte Baufläche und die daraus
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu entwickelnde Festset zung als Urbanes
487
17
Gebiet erlaubt eine räumliche Nähe von wichtigen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Ver-
sorgung, Bildung, Kultur und Sport.
Durch die breit angelegte Nutzungsmischung im Gebiet soll auch Verkehr vermieden bzw.
reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.
Keine der denkbaren Planungsalternativen für das Gebiet (z.B. Darstellung als Wohnbau-
fläche, als Fläche für Gemeinbedarf, als Grünfläche) ist geeignet, die städtischen Flächen-
bedarfe in gleichem Umfang zu decken und in gleichem Maße zur Erreichung der städti-
schen Ziele beizutragen.
Dies gilt insbesondere für das Ziel der Innenentwicklung sowie des sparsamen und scho-
nenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB) und für das
Ziel eine nutzungsgemischte "Stadt der kurzen Wege" zu verwirklichen.
Die geplanten Nutzungen können auch nic ht alternativ an anderer Stelle im Stadtgebiet
verortet werden. Die Gegenüberstellung der flächenrelevanten Nachfrage mit den vorhan-
denen Potentialfläch en (Bauflächenkataster, Baulückenkataster, Nachverdichtungskon-
zepte) zeigt vielmehr, dass kumulativ die Ausschöpfung aller vorhandenen Innenentwick-
lungspotentiale und die Umnutzung von brachgefallenen Arealen erforderlich ist. Auch für
alle anderen verfügb aren Konversionsflächen vergleichbarer Größe im Innenbereich fin-
den bereits Planungen statt, um die oben genannten hohen Bedarfe zu decken.
Aufgrund dieser städtebaulichen Beurteilung der verschiedenen Alternativen, die im Er-
gebnis zu der nun im Rahmen der FNP -Änderung weiterverfolgten Lösung führte, wurde
eine Prüfung der Umweltauswirkungen für keine der Planungsalternativen durchgeführt.
7. Me thodik / Hinw eis e a uf Sc hw ie rigkeite n und
Kenntnislücke n
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung
Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es
werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht und Maß-
nahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringe-
rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt, soweit dies auf Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung möglich ist.
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran-
gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
• Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan , Stadt
Nürnberg
• Stadtklimagutachten (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012), Amt für Wohnen
und Stadtentwicklung Nürnberg
• Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept 5 (INSEK) „W eststadt“ (2012) , Amt für Wohnen und
Stadtentwicklung Nürnberg
• Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012) , Stadt Nürnberg Umweltamt / Planungsgruppe
Landschaft Nürnberg
5 wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt
488
18
• Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996), Stadt Nürnberg Umwelt-
amt
• Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung), Bayer. Landesamt für Umwelt
• Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977), Bay. Geolo-
gisches Landesamt
• Geländebegehungen (Umweltbelange) am 05.11.2018, 26.11.2018 , 29.11.2019 und
28.03.2019
• AEG-Nordareal Nürnberg, Orientierende Altlasten - und Baugrunduntersuchung, Gutachten
(30.06.2014), LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Nürnb erg
Kenntnislücken:
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bestehen keine nennenswerten Kennt-
nislücken.
Im Umweltbericht zum parallel erstellten Bebauungsplans werden zum Entwurf noch ab-
schließende Aussagen zu den Umweltbelangen Lärmimmissione n, planinduziertes Ver-
kehrsaufkommen, Artenschutz, Entwässerung, Luftbelastung, Mobilitätskonzept, Energie-
konzept, Sanierung/Altlasten/Deponie ergänzt.
8. Ma ßna hme n zur Übe rw achung (Monitoring)
Der Status des Flächennutzungs- und Landschaftsplans als vorbereitender Bauleitplan be-
dingt, dass die konkreten Umweltauswirkungen der Planung erst auf den oben genannten
nachfolgenden Planungsebenen in ausreichender Detailschärfe überprüfbar sind. Auch
Aussagen zu sinnvollen Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der jewei ls vorgesehenen Aus-
gleichsmaßnahmen können erst nach Zuordnung und konkreterer Planung der Ausgleichs-
flächen und –maßnahmen getroffen werden.
Näheres zum Monitoring ist daher auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzu-
legen (vgl. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4543 A).
9. Zusa mme nfass ung
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind im Änderungsbereich großflächig Gewerb-
liche Bauflächen und kleinflächig Wohnbauflächen dargestellt. Im Rahmen der geplanten
Änderung werden beide Bereiche als Gemi schte Baufläche dargestellt . Die gemischten
Bauflächen sollen mit der Darstellung „Bereich für Grünflächenentwicklung“ überlagert wer-
den. Die Kennzeichnung „Für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen mit Verdacht auf
erhebliche Belastung durch umweltgefährdende Stoffe“ soll beibehalten werden.
Ziel ist die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum auf bereits stark versiegelten Flä-
chen in Kombination mit gewerblichen, kulturellen und gastronomischen Nutzungen.
Relevante Eingriffe in den Naturhaushalt und Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter wur-
den im vorliegenden Umweltbericht - soweit im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung
erforderlich und zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich - beschrieben und bewertet. Erheb-
liche Auswirkungen durch die Umwidmung zu gemischter Baufläche sind nach derzeitigem
Stand nur im Hinblick auf das Kriterium Boden und dort nur in Bezug auf den relativ kleinen,
im wirksamen FNP als Wohnbaufläche dargestellten Teilbereich zu erwarten. B ezüglich
489
19
der Kriterien Klima und Kultur - und Sachgüter kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Aussage hinsichtlich der Erheblichkeit getroffen werden.
Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungs-
amt und dem Umweltamt Nürnberg erstellt. Er stellt die ersten Ergebnisse der gem. § 2 (4)
BauGB im Bauleitplanverfahren erforderlichen Umweltprüfung hinsichtlich der beabsichtig-
ten Änderungen der FNP-Darstellungen dar. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren
fortgeschrieben.
Die durchgeführte Umweltprüfung stellt dabei ausschließlich auf die geplante Änderung der
FNP-Darstellungen ab. Die Bewertung ist nicht gleichbedeutend mit den umweltrelevanten
Auswirkungen, die das geplante Bebauungsplanverfahren verursacht und die in dessen
Rahmen zu ermitteln sind.
Nürnberg, den 29.04.2019
Verfasser:
490
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
20
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes -
entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll v erringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Boden-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspru ch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen s ind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Frei -
flächen im Außenbereich. Gemäß dem
Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt-
schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden.
Insbesondere hochwertige Böden sollen nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang fü r
andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind historisch gew achsene Kulturlandschaf-
ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei -
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna-
tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einfü hrung
des getrennten Gebührenmaßstabs für
Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In-
SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leit -
linien für künftige gesamtstädtische Planun-
gen und Konzepte in Bezug auf die Gemein-
schaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung pr üft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor -
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts -
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge-
regelt. Aussagen zum Natura 2000 -Konzept
der EU finden sich in den §§ 31 bis 36
BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe-
ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab-
wägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 4).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs-
schwerpunkt: Berücksichtigung der As pekte
des Artenschutzes und des Biotopverbunds
sowie des Ziels der Erhaltung v on Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie-
rung von Verkehrswegen und der Auswei-
sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
491
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
21
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Biot op-
verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktio nsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kr aft ge-
treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und
-auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete
gegen eine Zunahme des Lärms schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen im bau -/immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sport -
anlagenlärmschutzverordnung bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref-
fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenn tnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht -
linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks-
feste und Kirchweihen Anwendung finden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozial -
adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun-
gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
492
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
22
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge-
setzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahme-
nübersicht des bestehenden Luftreinhalte -/
Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fort-
schreibung (2010) und deren jeweiliger Um-
setzungsstand, sowie weitere (geplante)
relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BI mSchV; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünfl ächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öf fentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2 017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplaneris che Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gem. § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanu ng. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder K atastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ bes chlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli-
maschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst -
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
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Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
23
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Gru nd-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökologi-
schen Funktionen für das Nürnb erger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions - und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werden. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive er-
gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des Stadtklimagutachtens werden Umset-
zungsstrategien entwickelt.
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