Altdeponie Buchenbühl - Sanierungsplanung
aktueller Sachstand
1. Einführung
Für die Altdeponie Buchenbühl ist aus bodenschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht die Sicherung und Sanierung der Arsen-Grundwasserverunreinigung erforderlich.
Hierfür ist im Nordwestsektor die Ertüchtigung der Oberflächenabdichtung, der Neubau einer vertikalen Dichtwand und die Neugestaltung der Entwässerung vorgesehen. Außerdem werden fünf neue Sanierungsbrunnen errichtet, die an eine Grundwasserreinigungsanlage angeschlossen werden. Das abgereinigte Grundwasser wird entlang des Buchenbühler Wegs nach Süden abgeleitet und in ein neu zu entwickelndes Feuchtbiotop im Forst entwässert.
Zuletzt wurde in der Umweltausschusssitzung vom 16.05.2018 über die geplante Sanierungsmaßnahme an der Altdeponie Buchenbühl berichtet.
2. Aktueller Sachstand der Sanierungsplanung
Zuletzt wurden seit Mai 2018 die folgenden Planungsschritte abgearbeitet:
Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen und Beauftragung eines Sachverständigenbüros (hier: Leistungsphasen 4-9 gem. HOAI).
Vorlage eines Sanierungsplans nach den Vorgaben der Bodenschutzgesetze und in Abstimmung mit dem staatlichen Wasserwirtschaftsamt.
Vorlage eines Qualitätssicherungsplans zur Festlegung von Qualitätsstandards im Rahmen der Sanierungsmaßnahme, insbesondere für die Dichtwand und Oberflächenabdichtung inkl. Entwässerung.
Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
3. Bereits durchgeführte Arbeitsschritte zur Bauvorbereitung
Die unten aufgezählten Maßnahmen wurden bereits zur Vorbereitung der eigentlichen Sanierungsarbeiten durchgeführt oder befinden sich aktuell in der Umsetzung:
Baufeldfreimachung:
o Rodung des Baufeldes (Nordwestsektor der Altdeponie) in Abstimmung mit den bayerischen Staatsforsten und der unteren Naturschutzbehörde (Information der Anwohner durch Postwurfsendung und Pressemitteilung).
o Entfernung von Wurzelstöcken und verbliebenen Sträuchern (Baufeldfreimachung)
o Brunnenbauarbeiten Phase 1: Rückbau von nicht mehr benötigten Grundwassermessstellen, Errichtung von Beobachtungsmessstellen
1 Umweltausschuss: 15.05.2019 – Altdeponie Buchenbühl
Artenschutz
o Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse und Vögel in Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Prüfung als CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme).
Sonstiges
o Beantragung eines Stromanschlusses bei der N-ERGIE / Main-Donau Netzgesellschaft (MDN) zur Baustromgewinnung und zum späteren Betrieb der Sanierungsanlage.
4. Mögliche Kostenentwicklungen
Derzeit wird parallel an der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit dem Vergabemanagement der Stadt Nürnberg an der Ausschreibung der einzelnen Leistungspakete für Tiefbauarbeiten und Sanierungsinfrastruktur gearbeitet.
Auf Grundlage der Kostenberechnung vom Juni 2017 wurden die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme beantragt. Die Kalkulation berücksichtigt Baukosten, Baunebenkosten (Planungs- , Ingenieurleistungen etc.) und Folgekosten (Betrieb, Wartung, Nachsorge).
Die konsumtiven Mittel für Bau- und Baunebenkosten zur Sanierung der Altdeponie Buchenbühl sind im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) mit insgesamt 1.229.000 € eingeplant und ermächtigt.
Die ermittelten Kosten entsprechen zwar den allgemeinen Bau- und Planungskosten der letzten Jahre, berücksichtigen aber keinen Sicherheitszuschlag für zu erwartende Kostensteigerungen.
Im Vergleich zur Kostenberechnung von 2017 sind im Bereich Tiefbau und Umwelttechnik zuletzt Kostensteigerungen in der Größenordnung bis ca. 30 % zu beobachten. Diese Kostensteigerungen sind primär durch die allgemein gute Auftragslage der Unternehmen in Folge der aktuellen Baukonjunktur begründet und daher schwer vorherzusagen.
Die Sanierungsmaßnahme ist bereits mit allen Beteiligten (z.B. Wasserwirtschaftsamt, untere Naturschutzbehörde, Forstbetrieb, SÖR) abgestimmt und befindet sich bereits teilweise in der Umsetzung. Die Phase der Genehmigungsplanung ist aktuell abgeschlossen. Alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme werden somit erfüllt.
Eine Umplanung wäre aus fachlicher Sicht auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse nicht zielführend und hätte unter Umständen zur Folge, dass die Sanierungsziele (hier: Verhinderung einer weiteren Schadstoffmobilisierung durch Schicht- und Sickerwasserzutritte sowie die Arsen-Reduzierung im Grundwasser) nicht abschließend erreicht werden können. Aus fachlicher Sicht ist an der bisher geplanten Sanierungsmaßnahme daher festzuhalten.
Ref.I/II weist darauf hin, dass mögliche Kostensteigerungen im Rahmen der durch den im Projekt Freeze bewilligten Gesamtkosten durch Kostenminderungen innerhalb der Maßnahme und durch günstigere Ausschreibungsergebnisse bei noch nicht ausgeschriebenen Leistungen aufzufangen ist.
Ref.III/UwA wird versuchen dies nach Möglichkeit zu erreichen und im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen darzulegen.
2 Umweltausschuss: 15.05.2019 – Altdeponie Buchenbühl