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← Sitzung des Schulausschusses (03.05.2019)

Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung

Anlage · 03.05.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

ABDRUCK

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

II. An die Regierungen in Bayern

per E-Mail

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 22.03.2019 IV.8 – BO 4207 – 6a. 029 842 Telefon: 089 2186 2606 Name: Herr Rißmann

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grund-

schulalter;

hier: Kombieinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit FMS vom 11. Februar 2019 Az. 62 – FV 6700 – 5/39 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFLH) Regelungen zur Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen getroffen.

Von Seiten der Damen und Herren Ganztagskoordinatoren haben uns Rückfragen erreicht, unter welchen Voraussetzungen ein Ganztagsangebot als Kombieinrichtung betrachtet und entsprechend gefördert werden kann. Hierzu können wir Ihnen in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Folgendes mitteilen:

Eine Investitionskostenförderung für Kombieinrichtungen kommt in Betracht, wenn das Ganztagsangebot

Gebäude und

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

wird,

meinsamen pädagogischen Konzepts mit der Schule kooperiert. Schulische Ganztagsangebote gemäß Art. 6 Abs. 4 BayEUG sowie Mittagsbetreuungen gemäß Art. 31 Abs. 3 BayEUG genügen diesen Anforderungen nicht.

Gegenwärtig und in Zukunft werden im Bereich der Kombieinrichtungen eine Reihe von Modellvorhaben durchgeführt (z. B.: Innovative Projektschulen in der Landeshauptstadt München; Kooperative Ganztagsbildung in der Landeshauptstadt München; offene Ganztagsangebote in Kombination von Jugendhilfe und Schule; 50 Modelle gemäß Beschluss des Ministerrats vom September 2018). Die Flächen von Kombieinrichtungen, die nicht an einem dieser Modellvorhaben teilnehmen, können ebenfalls gemäß den Grundsätzen des FMS vom 11. Februar 2019 gefördert werden, sofern die Kombieinrichtung ansonsten den o. g. Anforderungen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Rißmann Ministerialrat

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