HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Sozialausschusses (04.04.2019)

Sitzung gesamt öffentlich (mit Nachreichungen)

Anlage · 04.04.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Einladung Kopiervorlage 3 Nachreichung 5 Einladung Serienbrief 6 Einladung Stadträte 8 Öffentliche Bekanntmachung 10 Einladung Presse 11 Anwesenheitsliste SozA 13 Sitzung gesamt öffentlich 15 Vorlagendokumente 66 * TOP Ö 1 Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Frauen in der 66 Großweidenmühle Bericht SHA/021/2019 66 1_1_Sachverhalt Großweidenmühle SHA/021/2019 69 TOP Ö 2 Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof 77 Bericht SHA/022/2019 77 2_0_Anmeldung_Umbau u Renovierung NHG SHA/022/2019 80 2_01_Antrag_SPD_Sanierung_des_Nachbarschaftshauses_Gostenhof_2019-01-24 83

2_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Verbesserung_der_Barrierefreiheit_im_Nachbars 85 chaftshaus_Gostenhof 2017-10-26 SHA/022/2019 2_1_Sachverhalt Umbau u Renovierung NHG SHA/022/2019 87 TOP Ö 2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof - hier 91 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2017 Sitzungsvorlage Antrag 2017/208 91 Antrag Antrag 2017/208 93 TOP Ö 3 Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen 95 Bericht SHA/024/2019 95 3_01_Antrag SPD_Neue_Chancen_für_Nürnberger_Langzeitarbeitslose_nutzen 99

3_1_Sachverhalt_Neue Chancen Langzeitarbeitlose SHA/024/2019 101 3_2_Anlage_Maßnahmeneintritte SHA/024/2019 114 3_3_Tischvorlage _Neue Chancen Langzeitarbeitsl_Ö3 SHA/024/2019 115 TOP Ö 4 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 116 Bericht SHA/023/2019 116 Anlage_2018_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds SHA/023/2019 119

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 04.04.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle SHA/021/2019

(Unterlagen werden nachgereicht)

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

Maly, Dieter

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018 SHA/024/2019

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Sozialausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 20.03.2019

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 04.04.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie, die Verwaltung und Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle

(Unterlagen werden nachgereicht)

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und Antrag der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2017

Maly, Dieter

2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Beschluss

Gostenhof Federführung: V beteiligt: VI

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019 Seite 2 von 2

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg Auskunft erteilt: Petra Sopper An die Mitglieder Zimmer Nr.: 14/OG1 des Sozialausschusses Telefon: 0911 / 231 - 5007 Telefax: 0911 / 231 - 3678 E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 22.03.2019

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES AM 04.04.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle

Maly, Dieter

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

Herrn 2. Bürgermeister E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de Christian Vogel Internet: www.nuernberg.de Herrnhüttestr. 62 90411 Nürnberg Datum: 20.03.2019

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrter Herr Vogel,

am Donnerstag, 04.04.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle

Unterlagen werden nachgereicht

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und Antrag der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2017

Maly, Dieter

2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Beschluss

Gostenhof Federführung: V beteiligt: VI

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019 Seite 2 von 2

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Sozialausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 20.03.2019

EINLADUNG

ZUR SITZUNG

DES SOZIALAUSSCHUSSES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 04.04.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle

(Unterlagen werden nachgereicht)

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und Antrag der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2017

Maly, Dieter

2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Beschluss

Gostenhof Federführung: V beteiligt: VI

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 04.04.2019 Seite 2 von 2

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 04.04.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Sozialausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für

Frauen in der Großweidenmühle

(Unterlagen werden nachgereicht)

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus

Gostenhof Federführung: V beteiligt: VI Antrag

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Stadt Nürnberg, 20.03.2019

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Vertreter der Presse

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 20.03.2019

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Donnerstag, 04.04.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Sozialausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle

(Unterlagen werden nachgereicht)

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

Maly, Dieter

2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Beschluss

Gostenhof - Antrag

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 04.04.2019 Seite 2 von 2

Anwesenheitsliste

der Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019 um 09:00 Uhr, Ende: Uhr

Vorsitzender: 2. Bürgermeister Christian Vogel

Stellvertreter: .............................................................................................................

Schriftführung: Margit Kimberlin

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter

Strohhacker Blumenstetter Russo
Groh Soldner Raschke
Meissner Dr. Prölß-Kammerer Kayser
Karambatsos Härtel Wojciechowski
Kontsek Zadek Ahmed

Bauer

Bieswanger

Gsänger

Liberova

Penzkofer-Röhrl

Kir Arabackyj Dr. Hüttinger
König Müller Thiel
Buchsbaum Christ Böhm
Prof. Dr. Scheurlen Henning Bälz
Krieglstein Nachtigall Höffkes
Leo Bielmeier Krannich-Pöhler
Schrollinger (ÖDP) Liebel (FDP) Grosse-Grollmann (Gute)

Yilmaz

Alesik

Heinemann

Bengl

Loos

Friedel

Gehrke (ÖDP)

Sonstige Sitzungsteilnehmer:

…………......................................................... ……………………...................................................

......................................................................... .........................................................................

......................................................................... .........................................................................

......................................................................... .........................................................................

......................................................................... .........................................................................

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

04.04.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 2 Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof 4 Bericht SHA/022/2019 4 2_0_Anmeldung_Umbau u Renovierung NHG SHA/022/2019 7 2_01_Antrag_SPD_Sanierung_des_Nachbarschaftshauses_Gostenhof_2019-01-24 10

2_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Verbesserung_der_Barrierefreiheit_im_Nachbars 12 chaftshaus_Gostenhof 2017-10-26 SHA/022/2019 2_1_Sachverhalt Umbau u Renovierung NHG SHA/022/2019 14 TOP Ö 2.1 Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof 18 Federführung: V beteiligt: VI Antrag Antrag 2017/208 18 TOP Ö 3 Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen 20 Bericht SHA/024/2019 20 3_01_Antrag SPD_Neue_Chancen_für_Nürnberger_Langzeitarbeitslose_nutzen 24

3_1_Sachverhalt_Neue Chancen Langzeitarbeitlose SHA/024/2019 26 3_2_Anlage_Maßnahmeneintritte SHA/024/2019 39 TOP Ö 4 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 40 Bericht SHA/023/2019 40 4_0_Anmeldung_Projekte- und Initiativenfonds SHA/023/2019 43 4_1_Anlage_2018_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds SHA/023/2019 46

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 04.04.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Bericht

Frauen in der Großweidenmühle SHA/021/2019

(Unterlagen werden nachgereicht)

Maly, Dieter

2. Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof Bericht

Maly, Dieter

3. Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen Bericht

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018 SHA/024/2019

Prölß, Reiner

4. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Prölß, Reiner

5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2019

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

Anlagen: 2_0_Anmeldung_Umbau u Renovierung NHG 2_01_Antrag_SPD_Sanierung_des_Nachbarschaftshauses_Gostenhof_2019-01-24 2_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Verbesserung_der_Barrierefreiheit_im_Nachbarschaftsha us_Gostenhof 2017-10-26 2_1_Sachverhalt Umbau u Renovierung NHG

Bericht:

Für das Nachbarschaftshaus Gostenhof gibt es - ausgehend durch einen festgestellten Bedarf an Brandschutz-Ertüchtigung - mittlerweile weitgehende Überlegungen zum Umbau und zur Renovierung. Diese Überlegungen der Verwaltung werden in der Vorlage dargestellt und damit die Anträge der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10. 2017 beantwortet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

I.

TOP: 2.0

Sozialausschuss

Sitzungsdatum 04.04.2019

öffentlich

Betreff:

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und

Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10.2017

Anlagen:

2.1 Sachverhaltsdarstellung

Bisherige Beratungsfolge:

Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen

Sachverhalt (kurz): Für das Nachbarschaftshaus Gostenhof gibt es - ausgehend durch einen festgestellten Bedarf an Brandschutz-Ertüchtigung - mittlerweile weitgehende Überlegungen zum Umbau und zur Renovierung. Diese Überlegungen der Verwaltung werden in der Vorlage dargestellt und damit die Anträge der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10. 2017 beantwortet.

Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Ja

  2. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

II. Herrn OBM

III. Ref. V Nürnberg, Prölß

(55 00)

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 5

zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Sachstandsbericht

1. Berichtsanlässe

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist seit 33 Jahren ein fester Begriff und ein weithin bekannter und viel genutzter Ort der Begegnung, der Beratung, Integration und Förderung, der Selbsthilfe und des Bürgerengagements im Stadtteil und weit darüber hinaus.

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist aber auch ein baulicher Sanierungsfall. Es gibt Mängel im Brandschutz, gealterte Bausubstanz und einige gute Ideen, wie die Nutzbarkeit des Hauses durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann.

Das ist seit 2010 bekannt, und seitdem wird an einem Konzept zur Ertüchtigung und Renovierung des Hauses gearbeitet. Dieser lange Prozess des Diskutierens und Abwägens von Notwendigkeiten und Möglichkeiten hat dazu geführt, dass das Vorhaben immer größer und komplexer geworden ist.

Die Verwaltung nimmt daher gerne die Möglichkeit wahr, den Sachstand zusammenfassend darzustellen und verbindet damit die Hoffnung, dass Umbau und Renovierung dadurch angeschoben werden können.

Damit wird der Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2019 beantwortet. Die Antragsteller begehren

die Sanierungsarbeiten dauern werden,

Zugleich beantwortet die Vorlage einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10.2017, in dem die Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof gefordert wird und ein Bericht erbeten wird, ob es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für das Vorhaben gibt.

Beide Anträge liegen der Vorlage bei.

2. Chronologie der Umbau- und Renovierungsplanung

2.1 Brandschutz als Auslöser – 2010

Im Rahmen einer routinemäßigen Brandschutzbegutachtung wurde 2011 festgestellt, dass im Nachbarschaftshaus Gostenhof deutliche Mängel im Brandschutz vorliegen.

Vor allem das Treppenhaus und die Gänge stehen im Fokus: Das Treppenhaus ist auf den einzelnen Stockwerken einzuhausen und in den Gängen sind Einbauten und Möbel zu entfernen.

Eine besondere Gefährdung wurde in der Galerie „Kulturdach“ erkannt, die sich im Dachstuhlbereich befindet.

Als erste Maßnahmen wurden die Gänge von Einbauten und Möbeln befreit und das Kulturdach geschlossen.

Ein provisorischer weiterer Betrieb des Kulturdaches wurde zunächst versucht – mit einer Begrenzung der Besucherzahl – wurde dann aber aufgegeben, weil das Fehlen eines zweiten Fluchtwegs auch damit nicht kompensiert werden konnte.

Die Planungen für die Brandschutz-Ertüchtigung zwischen dem Sozialamt und dem Hochbauamt begannen.

2.2 Notmaßnahme Deckensanierung – 2012

Im Zug der Untersuchungen für die Brandschutz-Ertüchtigung wurde festgestellt, dass die sehr schweren Deckenplatten im Großen Saal, im Kleinen Saal und in der Cafeteria nur unzureichend befestigt sind.

Die Deckensanierung wurde als Notmaßnahme aus den Planungen herausgelöst und in 2012 durchgeführt.

2.3 Planungen für den Brandschutz und weitere Notmaßnahme – 2013

Zu den anlaufenden Planungen für den Brandschutz kam weiterer dringender Sanierungsbedarf für den Kanal und den Fettabscheider im Haus, auch diese Sanierungsarbeiten duldeten keinen weiteren Aufschub und beruhten auf einer Auflage von SUN.

Der Planungsstand im Jahr 2013 umfasste also

Brandschutzertüchtigung Kosten rund 500.000,- Kanalsanierung Kosten rund 350.000,- Säle (abzügl. bereits erfolgter Deckensanierung) Kosten rund 120.000,- Baunebenkosten Kosten rund 290.000,-

dazu kamen Stellplatzablöse, 20 % Sicherheit für Bauen im Bestand, 3 % Preissteigerung und die Mehrwertsteuer, so dass sich letztlich eine Kostenschätzung für die Maßnahmen in Höhe von rund 2.000.000,- Euro ergab.

Anmerkung: Die Stellplatzablöse ergab sich, weil im Zuge der Planungen bemerkt wurde, dass bei Inbetriebnahme des Hauses keine Stellplätze abgelöst worden waren.

Die Summen beruhen auf Kostenschätzungen des H oder von beteiligten Architekten. Eine MIP-Position für die Baumaßnahme gab es noch nicht.

2.4 Notmaßnahme Kanalsanierung und Fettabscheider – 2015

Auch ohne Finanzierung im MIP musste die Sanierung des Kanals und des Fettabscheiders der Cafeteria durchgeführt werden.

Das erfolgte im Jahr 2015.

2.5 Die Planung nimmt Fahrt auf – 2015/2016

Mittlerweile zeichnete sich ab, dass das Stadterneuerungsgebiet Gostenhof-West eine räumliche Arrondierung erfahren würde, so dass das Nachbarschaftshaus Gostenhof im erweiterten Stadterneuerungsgebiet liegen würde.

Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken ergaben, dass das Nachbarschaftshaus prädestiniert ist als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Rahmen der Stadterneuerung und eine Bezuschussung von bis zu 60 % möglich sei.

Daraufhin wurde zwischen Sozialamt und Hochbauamt eine weitergehende Planung abgesprochen mit dem Ziel, angesichts der Förderung nicht nur Brandschutzertüchtigung und Renovierung der Säle zu verfolgen, sondern einen umfassenderen Umbau in Angriff zu nehmen, der verbesserte Nutzungsmöglichkeiten und eine größere Nutzerfreundlichkeit mit sich bringen würde.

Folgende Maßnahmen wurden entwickelt:

und Sehbehinderte, mehr Lärmschutz, mehr behindertengerechte Toiletten, neue Induktionsanlage im Saal…);

besteht.

2.6 Umbau nur mit vorübergehendem Auszug – 2017/2018

Im Jahr 2017 wurde bei der Planung der nunmehr erweiterten Renovierungsarbeiten festgestellt, dass das ganze Baupaket nicht bei laufendem Betrieb im Nachbarschaftshaus durchgeführt werden kann. Ein Auszug der Nutzer aus dem Haus für die gesamte Dauer der Baumaßnahme wird unabdingbar sein.

Daraufhin wurde im Sozialamt die Idee entwickelt, für einen Übergangsbetrieb die Nutzung der Feuerwache 1 in der Reutersbrunnenstraße zu prüfen.

Entsprechende Vorgespräche und Besichtigungen haben in 2017 stattgefunden, eine Zwischennutzung nach Auszug der Feuerwache (voraussichtlich in 2020) und nach notwendigen baulichen Anpassungen wurde bei Stpl in 2018 mit einer Bedarfsanmeldung in die Wege geleitet.

Inzwischen gibt es stadtintern die Festlegung, dass die Gebäude der Feuerwache 1 nach Auszug der Feuerwehr dem Sozialamt für die Zwischennutzung als Nachbarschaftshaus zur Verfügung gestellt wird.

2.7 Aktueller Planungsstand und nächste Schritte - 2019

Angesichts dieser Entwicklung sind jetzt drei Entscheidungen voranzutreiben:

Erstens – die endgültige Planung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof in der Adam- Klein-Str. 6. Es gibt neue, konkretisierte Entwürfe, die auch die Außenanlagen mit einbeziehen (Öffnung eines Zugangs von der Straße her durch den bisher eingezäunten Garten und Durchgangsmöglichkeit durch den Hof in die Veit-Stoß-Anlage, Schaffung eines neuen Mehrzweckraums als Anbau im Hof und Schaffung eines Außenbereichs für die Cafeteria).

Diese Entwürfe sind nun zu einem Gesamtkonzept zusammenzufassen, eine neue Kostenschätzung vorzunehmen und ein Zeitplan aufzustellen einschließlich Verankerung der Maßnahme im MIP.

Zweitens – die Planung für die Zwischennutzung in der Feuerwache 1 in der

Reutersbrunnenstraße. Mit der Bedarfsanmeldung vom 28.03.2018 wurde bereits das Raumprogramm und das Nutzungskonzept für die Räume in der Feuerwache übermittelt.

Mit dem Hochbauamt sind auf dieser Basis nun Umbaupläne für die einzelnen Teile der Feuerwache zu erstellen und auch hierfür Kostenschätzung und Mittelanmeldung vorzunehmen. Dabei ist den Beteiligten klar, dass die Nutzungen des Standorts Adam-Klein- Str. nicht eins zu eins auf die Reutersbrunnenstr. übertragen werden können; es werden Abstriche zu machen und Kompromisslösungen einzugehen sein.

Der wichtigste Punkt ist, alle Nutzergruppen aus der Adam-Klein-Str. mitzunehmen und zu verhindern, dass Nutzer „auf der Straße“ landen.

Ein Blick auf die mögliche Zeitschiene macht deutlich, dass es sich bei dem gesamten Vorgang – auch nach so vielen Jahren Vorlauf – immer noch um einen mittelfristig angelegten Prozess handelt. Nach jetzigen Planungen wird die Feuerwache 1 im Jahr 2020 ihren alten Standort räumen, nicht zu einem Stichtag, sondern in einem längeren Prozess. Es kann also frühestens 2021 mit den notwendigen Umbauten für die Zwischennutzung begonnen werden. Wenn man zwei Jahre Bauzeit ansetzt, ist ein Auszug aus der Adam- Klein-Str. in 2023 möglich, nach weiteren zwei Jahren Bauzeit der Einzug in das dann renovierte und „brandgeschützte“ Haus im Jahr 2025. Es wird aber auch deutlich, dass das nur grobe Schätzungen sind, eine genauere Zeitplanung ist jetzt noch nicht möglich.

Drittens: Prüfung des Verbleibs in der Reutersbrunnenstraße. Wenn die Feuerwache 1 schon für einen Zwischennutz als Nachbarschaftshaus Gostenhof hergerichtet wird, liegt die Frage nahe, warum dann die Nutzung nicht dauerhaft dorthin verlegt wird.

Diese Frage wird auch zu prüfen sein, wenn die Planungen inklusive Kostenschätzung für beide Projekte vorliegen und vor Allem wenn klar ist, welche Optionen für eine Nutzung der Reutersbrunnenstr. 24 auf Dauer vorliegen und welche Optionen für die Nutzung der Adam- Klein-Str. 6 ohne Nachbarschaftshaus denkbar wären.

Aus jetziger Sicht spricht mehr für die Zwischennutzungs-Lösung: Zum einen, weil auf dem Gelände der Feuerwache auf der Seite zum Park Wohnbebauung entstehen soll, wodurch der Platz auf dem Areal für die Zwecke des Nachbarschaftshauses knapp werden könnte. Zum zweiten auch, weil der Standort Adam-Klein-Straße in Gostenhof „mittendrin“ ist und die Reutersbrunnenstraße doch eher am Rand des Stadtteils. Das ist aber noch keine Festlegung.

März 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnb Dr. Ulrich MaLy Rathausplatz 2 Rathaus OBERBURGER SVil 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg 2 6. OKT. 2017 , Tel: (0911) 231-5091 /.........Nr. Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

|Ua

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 26.10.2017

Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Nachbarschaftshaus Gostenhof (NHG) gilt seit vielen Jahren als „bürgerorientierte, interkuLturell-integrative Einrichtung. Wesentliche Aufgaben des NHG sind die gegenseitige Information, die soziale Beratung sowie die Integration und Förderung interkultureller Begegnung, der Selbsthilfe und des Bürgerengagements sowie die politische Informations- und Bildungsarbeit”, so formuliert es das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Weststadt.

Entsprechend der Aufgabenbeschreibung und dem Selbstverständnis des Hauses finden im NHG vielfältige Veranstaltungen statt, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen soLlen. Hierbei ist besonders die Barrierefreiheit ein wichtiges Thema. Bereits jetzt gibt es regelmäßig vieLe Besucherinnen und Besucher mit unterschiedlichsten Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem:

Nürnberg

Die sehr hohe Auslastung des NHG ist ein Zeichen für die Notwendigkeit der Angebote des Hauses für die Nürnberger Weststadt und auch darüber hinaus.

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Mit der Verleihung des Signet „Bayern barrierefrei“ wurden im Jahr 2017 das langjährige Engagement des NHG durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration honoriert Dennoch fehlen noch weitere Schritte, um das Haus für Menschen mit körperlichen Einschränkungen attraktiv zu gestalten und um die niederschweLlige Öffnung des Hauses zu ermöglichen. Hierfür sind unserer Ansicht nach folgende Maßnahmen dringend erforderlich:

Ausbau der Barrierefreiheit z.B. durch den Bau weiterer Behindertentoiletten, verbesserter Zugang vom Hof, Schalldämmung, Leitsystem für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, Sanierung der Küchen und insgesamt eine Erhaltung und Aufwertung des Gebäudebestandes zur SichersteLlung der Attraktivität. Dazu kommt die dringend notwendige Sanierung des Kulturdaches, das seit vielen Jahren nicht mehr genutzt werden kann und die Umsetzung der weiteren notwendigen Baumaßnahmen für den Brandschutz.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

welche Fördermöglichkeiten des Programms „Soziale Stadt“ durch die Erweiterung des INSEK-Gebietes auch für das Nachbarschaftshaus Gostenhof zur Verfügung stehen.

welche der o.g. Punkte in enger Absprache mit den Verantwortlichen im Nachbarschaftshaus durch eine solche Förderung realisiert werden können und in weLchem Zeitraum dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Andrea Friedei Stadträtin Stadträtin

vwwv.gruene. rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018

Anlagen: 3_01_Antrag SPD_Neue_Chancen_für_Nürnberger_Langzeitarbeitslose_nutzen 3_1_Sachverhalt_Neue Chancen Langzeitarbeitlose 3_2_Anlage_Maßnahmeneintritte

Bericht:

Trotz der seit Jahren guten konjunkturellen Lage gibt es in Deutschland immer noch eine große Gruppe arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser, deren Integration in den Arbeitsmarkt bisher nicht erfolgreich war. Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung, mit dem seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretenden Teilhabechancengesetz, ein neues Instrument zu schaffen, dass einen größeren Kreis dieser Personen - insbesondere über den § 16 i SGB II - über einen längeren Zeitraum (maximal fünf Jahre) in ein gefördertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bringen soll. Das Förderinstrument richtet sich dabei an alle Arbeitgeber, also sowohl welche, die erwerbswirtschaftlich tätig sind oder auch gemeinnützige bzw. öffentliche Arbeitgeber. Diese erhalten einen ab dem dritten Beschäftigungsjahr degressiv angelegten Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis maximal fünf Jahre. Dieser richtet sich bei tarifgebundenen Arbeitgebern am jeweiligen Tariflohn aus. Das Jobcenter Nürnberg-Stadt als die für dieses neue Regelinstrument in Nürnberg zuständige Institution, plant für 2019 mit 60 Förderungen nach dem § 16 e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf Basis eines zweijährigen Zuschusses, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind) und 250 bis 300 Maßnahmeneintritte nach dem § 16 i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt), die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieeben Jahre SGB II- Leistungen bezogen haben. Die städtische Beschäftigungsgesellschaft NOA gGmbH bzw. NOA.kommunal übernimmt eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 73.000 € Folgekosten 110.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es wird darauf geachtet, dass die verschiedenen Geschlechter ausgewogen über das Teilhabechancengesetz in Arbeit gebracht werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 3.1. zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Neue Chancen für Nürnberger

Langzeitarbeitslose nutzen“

1. Das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und seine

Bedeutung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg

Trotz jahrelanger guter konjunktureller Lage in Deutschland gibt es immer noch eine große Gruppe an arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die schon sehr lange SGB II-Leistungen beziehen und „ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben“1. So bezogen in Deutschland von 4,171 Mio. erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1,266 Mio. (= 30,3%) sechs Jahre und länger SGB II- Leistungen2. 542.577 Personen waren dabei in den letzten sechs Jahren ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das tatsächlich für eine Förderung nach dem § 16 i SGB II in Frage kommende Kundenpotenzial liegt jedoch erheblich niedriger, da viele Personen aufgrund § 10 SGB II (Zumutbarkeit), § 53 a SGB II (Arbeitslose nach Vollendung des 58. Lebensjahres) nicht zur Verfügung stehen.

Kapitel V „Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern“ des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD vom 07. Februar 2018 sieht zur verstärkten Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die Schaffung eines neuen unbürokratischen Regelinstruments im Sozialgesetzbuch II, nämlich „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vor, das sich sowohl am ersten Arbeitsmarkt als auch an einem neu zu etablierenden „sozialen Arbeitsmarkt“ ausrichtet. Umgesetzt wird diese Passage des Koalitionsvertrages durch das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II – ÄndG)“ vom 17. Dezember 2018, das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat.

Dieses neue Regelinstrument soll laut Koalitionsvertrag bis zu 150.000 Personen erreichen. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, der bis 2022 um vier Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Hinzukommen mittels „Passiv-Aktiv-Transfer“ bis zu 700 Mio. Euro für Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengeldes II und des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Dadurch können auch Mittel, die für das Arbeitslosengeld II veranschlagt werden zur Finanzierung von Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II herangezogen werden. Die Jobcenter können, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die in jedem konkreten Förderfall eingesparten Bundesmittel für passive Leistungen zusätzlich für Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II verwenden. Da die Kommunen durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ebenfalls im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung entlastet werden, können diese die Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen des § 16 i SGB II oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden.

1 Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 10.SGB II-ÄndG vom 18. Juli 2018, Seite 1. 2 Bundesagentur für Arbeit, Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit einer Verweildauer von 6 Jahren und mehr bzw. 5 bis unter 6 Jahren nach ausgewählten Strukturmerkmalen, Juni 2018, Erstellungsdatum: 16.11.2018.

Die Entscheidung, für welche Strategien zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen die Mittel eingesetzt werden, verbleibt in der dezentralen Verantwortung der Jobcenter. Kernelement des neuen Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen werden:

  1. Die Neufassung des § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ sieht vor, dass Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (tariflich oder ortsüblich) in den ersten beiden Jahren des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden können, um so ein „Abgleiten“ in lange Jahre der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr 50 Prozent. Das Gesetz sieht die Förderung des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung vor. Die Förderung ist für alle Arbeitsplätze auf den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt möglich. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens für die Dauer von zwei Jahren begründet werden. Zusätzlich wird ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten bereitgestellt. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die geförderten Personen für das beschäftigungsbegleitende Coaching unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei diesen Personen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern.

  2. Mit dem neuen § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird im SGB II ein neues Regelinstrument für sehr arbeitsmarktferne Personen im SGB II-Bezug eingeführt. Für diese erwerbsfähigen Personen gelten folgende Kriterien:  Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben3  Sie müssen mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen des SGB II bezogen haben4  Sie dürfen in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig bzw. selbständig beschäftigt gewesen sein  Es dürfen für sie keine Zuschüsse an Arbeitgeber für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sein.

Die Arbeitgeber können einen maximal fünfjährigen Lohnkostenzuschuss beantragen, wenn sie mit den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Bemessungsgrundlage des Zuschusses ist der Tariflohn oder eine kirchenrechtliche Regelung. Ist dies bei einem Arbeitgeber nicht der Fall, ist die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns die Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss wird zuzüglich des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung (früher: Arbeitslosenversicherung) geleistet.

3 Bei jugendlichen Leistungsbeziehenden sollten Ausbildung bzw. Maßnahmen zur Qualifizierung im Vordergrund stehen. 4 Abweichend davon kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind oder mit Schwerbehindertenstatus einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren SGB II-Leistungen bezogen hat.

Die Zuschusshöhe beträgt  in den ersten beiden Jahren 100 Prozent,  im dritten Jahr 90 Prozent,  im vierten Jahr 80 Prozent  und im fünften Jahr 70 Prozent.

Die Förderdauer ist bis 31.12.2024 befristet. Förderungen, die bis dahin begonnen wurden, werden maximal bis Ende 2029 fortgesetzt. Die zu fördernden Personen werden durch die Jobcenter ausgewählt.

Der Arbeitsvertrag nach dem § 16 i SGB II kann während der fünf Jahre, in der ein Lohnkostenzuschuss gezahlt wird, maximal einmal verlängert werden. Die zu fördernde Person soll in der Regel bereits für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben.

Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Arbeitgeber, also sowohl erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber5. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht. Kann die betreffende Person in eine zumutbare Arbeit oder in Ausbildung vermittelt werden, soll das Jobcenter die betreffende Person umgehend aus dem Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II abberufen. Der örtliche Beirat des jeweiligen Jobcenters soll eine jährliche einvernehmliche Stellungnahme zu den Einsatzfeldern des §16 i SGB II – insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten – abgeben. Hat die betreffende Person bereits am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teilgenommen und das Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt bzw. einen Zuschuss nach § 16e SGB II6 erhalten, wird die betreffende Förderhöhe bzw. -dauer angerechnet.

Ziel des neuen Regelinstruments im SGB II ist einerseits die Eröffnung von Teilhabechancen, andererseits die mittel- bzw. langfristige Heranführung der geförderten Person an den ersten Arbeitsmarkt.

Deshalb soll während der Förderdauer eine beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) durch das Jobcenter bzw. einen durch dieses beauftragten Dritten erbracht werden7. Im ersten Jahr der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die geförderte Person „in angemessenem Umfang“8 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für das Coaching freizustellen.

Desgleichen soll die geförderte Person unter Lohnfortzahlung für eine erforderliche Weiterbildung oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber freigestellt werden. Die Weiterbildungskosten9 können je Förderfall mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst werden. Möglich ist dabei die Verknüpfung mit anderen Weiterbildungsmaßnahmen wie der

5 Damit sind die Kriterien der Zusätzlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzung. 6 In der bis 31.12.2018 geltenden Fassung. 7 Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung gehört die Beratung und Unterstützung der Bedarfsgemeinschaft – und damit nicht nur der geförderten Person – zu den Inhalten des Coachings. 8 § 16 i (4) SGB II. 9 Höchstens 1.000 Euro pro Weiterbildung.

„Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ oder dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU).

Das Jobcenter beruft die zu fördernde Person umgehend aus dem nach § 16 i SGB II geförderten Arbeitsverhältnis ab, wenn diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann. Desgleichen kann die geförderte Person das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kann oder eine Maßnahme zum Erwerb eines Berufsabschlusses besuchen kann.

2. Bewertung des neuen Regelinstrumentes

Das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung stellt nach Ansicht des Referates für Jugend, Familie und Soziales durch den neu eingefügten § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eine neue Qualität im Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit dar. Während die bisherigen Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit kurzbzw. mittelfristig angelegt waren10, ist jetzt ein Zeitraum von fünf Jahren für eine längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Dadurch erhalten die langjährig Arbeitslosen eine mehrjährige Teilhabechance am Arbeitsleben, unterstützt durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und der Möglichkeit, in dieser Zeit betriebliche Praktika zu absolvieren und sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest anzunähern.

Positiv ist ebenfalls, dass für die Arbeitsplätze der sozialen Teilhabe die einschränkenden Kriterien für neue Tätigkeitsfelder (Zusätzlichkeit, im öffentlichen Interesse liegend, Wettbewerbsneutralität) des §16 d SGB II entfallen. Dadurch können Arbeitsplätze gestaltet werden, die sich näher an der Realität des Arbeitslebens befinden. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes wird einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg leisten. So schreibt die Geschäftsführerin des Jobcenters Nürnberg-Stadt, Sabine Schultheiß, im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 ihres Jobcenters: " Die Lage am Arbeitsmarkt ist stabil. Leider profitieren nur Teile unserer Kundengruppen davon. Insbesondere diejenigen, die sich schon lange erfolglos um einen passenden Arbeitsplatz bemühen, haben ohne umfassende Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt. Für diese Kundengruppen ergeben sich mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 weitreichende neue Perspektiven.

Das Teilhabechancengesetz greift die positiven Erfahrungen aus der Umsetzung des Bundesprogrammes Soziale Teilhabe auf. Mit zwei neuen Förderinstrumenten erhalten die Betroffenen Unterstützung, die sich individuell an ihren persönlichen Bedarfen orientiert. Damit Menschen wieder aktiv und nachhaltig am Arbeitsleben teilhaben können, benötigen sie vor allem motivierende und wertschätzende Begleitung im Veränderungsprozess."

Das im Gesetz der Lohnkostenzuschuss für geförderte Personen nach dem § 16 i SGB II auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns bzw. eines gezahlten Tariflohns erfolgt und nicht wie ursprünglich vorgesehen - nur auf Basis des allgemeinen Mindestlohns, wird ebenfalls positiv bewertet, entsteht doch damit in tarifgebundenen Einrichtungen und Unternehmen

10 Beispielsweise das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter mit einem Förderzeitraum von 24 Monaten (Normalförderung) bzw. 36 Monaten (Intensivförderung)

keine Zweiklassengesellschaft bei den Beschäftigten. Außerdem wird es damit tarifgebundenen Arbeitgebern ermöglicht, mehr Langzeitarbeitslose nach dem § 16 i SGB II einzustellen, da ein höherer Lohnkostenzuschuss mehr finanziellen Spielraum für weitere Einstellungen schafft. Außerdem werden die Kommunen dadurch finanziell stärker entlastet, müssen doch aufgrund der höheren tariflichen Entlohnung weniger Personen ergänzende Leistungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II beantragen.

Positiv zu bewerten ist auch der Einbezug der örtlichen Beiräte des Jobcenters bei der arbeitsmarktlichen Bewertung der Einsatzplätze/-felder des §16 i SGB II und das beschäftigungsbegleitende Coaching durch eine sozialpädagogische Fachkraft.

Der DGB bewertet das Teilhabechancengesetz positiv. So schreibt beispielsweise das DGB- Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Endlich können Langzeitarbeitslose wirkungsvoll gefördert werden. Durch Lohnkostenzuschüsse entstehen längerfristige Arbeitsplätze, die eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Ein großer Erfolg der Gewerkschaften ist, dass die Arbeitsplätze tariflich bezahlt werden …“11.

Dem hingegen sehen die Arbeitgeberverbände das Teilhabechancengesetz eher kritisch. So lautet beispielsweise die Bewertung der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. „viel Schatten, wenig Licht“. Positiv gesehen wird dabei die Befristung des Programms bis 2024, das jährliche Bestimmungsrecht der örtlichen Beiräte über die Gestaltung und Einsatzfelder oder der Wegfall der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Negativ gesehen wird die, so der vbw, zu weite Fassung der Zielgruppe, die zu lange Förderdauer und die Orientierung des Lohnkostenzuschusses an den Tariflöhnen und nicht am Mindestlohn12.

3. Zielgruppe des Programms und Branchen bzw. Dienstleistungen, die für

diese öffentlich geförderte Beschäftigung in Frage kommen

Zielgruppe des Teilhabechancengesetzes ist, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen, eine Häufung an Vermittlungshemmnissen wie höheres Lebensalter, fehlende oder entwertete Qualifikationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben13. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung benennt insbesondere auch Personen mit Kindern und auch Alleinerziehende als besondere Zielgruppe des § 16 i SGB II14. Bezieht sich der § 16e SGB II, wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, auf Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und die mit Lohnkostenzuschuss in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen, weist der § 16 i SGB II als Zielgruppe „sehr arbeitsmarktferne Personen“ auf, die über 25 Jahre alt sind und mindestens sechs der letzten sieben Jahre im SGB II-Leistungsbezug waren und in dieser Zeit nicht bzw. nur kurzzeitig beschäftigt waren. Schwerbehinderte und Personen mit

11 Der DGB informiert: „Jetzt Langzeitarbeitslosen eine Chance geben – Das neue Teilhabechancengesetz“, Berlin, Januar 2019, S.1. 12 Vgl. vbw: „Teilhabechancengesetz“: Sozialer Arbeitsmarkt wird ausgeweitet“, München, 22.02.2019. 13 Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 04.10.2018, S. 1 bzw. 18. (Drucksache 19/4725).

mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

Eine erste Schätzung des Teilnahmepotenzials durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt erbrachte folgendes Ergebnis:

Potenziale § 16 e SGB II in Nürnberg

Zur Bestimmung des Potenzials für den § 16 e SGB II wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:  Lebensalter über 25 Jahre  erwerbsfähige Leistungsbeziehende  Langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende (über 24 Monate), die aktuell keine Chancen haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden.

Insgesamt konnten 1.300 Personen als potenziell Teilnehmende im Bereich des Jobcenters Nürnberg-Stadt identifiziert werden15. Das Jobcenter Nürnberg-Stadt plant für 2019 60 Förderungen nach dem §16 e SGB II mit einem Jahresbudget von 440.000 Euro ein16.

Potenziale § 16 i SGB II in Nürnberg

Laut Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit wurden anhand des Kriteriums „bisherige Verweildauer sechs Jahre im Leistungsbezug“ 9.200 Personen identifiziert. Weitere Einschränkungen zur Auswahl des Teilnehmerkreises sind dem BA-Statistikservice aktuell nicht möglich.

Eine Analyse des operativen Datensatzes des Jobcenters Nürnberg-Stadt ergab anhand der Kriterien

 Lebensalter über 45  sechs Jahre und länger im Leistungsbezug (bei Menschen mit Schwerbehinderung oder mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft: 5 Jahre und länger im Leistungsbezug)

einen potenziellen Teilnehmerkreis von 1.839 Personen17. Nach Einschätzung des Jobcenters treten von einem maximalen Potenzial tatsächlich nur 20% in eine Maßnahme ein. Für den § 16 i SGB II plant das Jobcenter für 2019 250 – 300 Stellen mit einem Jahresbudget von 3,9 Mio. Euro ein.

15 Diese Personenanzahl bezieht sich lediglich auf die Erfüllung der formalen Zugangskriterien. Die Entscheidung, so das Jobcenter, ob das Förderinstrument des § 16 e SGB II passgenau auf die potenzielle Förderperson passt, erfolgt in einem zweiten Schritt. 16 Da das Förderinstrument des § 16 e SGB II die Förderung FAV („Förderung von Arbeitsverhältnissen, alte Fassung § 16 e SGB II) ablöst, wurde bei der Planung auf die Erfahrungswerte der Vorjahre zurückgegriffen. Somit wurden 60 Arbeitsverhältnisse geplant. 17 Diese Personenanzahl bezieht sich auf die rein „formale“ Erfüllung der Fördervoraussetzungen → „Bruttopotenzial“. Das „echte“ Potenzial wird im zweiten Schritt festgelegt: Vereinbarkeit und Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme mit individueller Gesamtsituation (Betrachtung von Gründen, der der Arbeitsaufnahme entgegenstehen: z.B. laufendes Rentenverfahren, gesundheitliche Gründe, familiäre Verpflichtungen etc.).

4. Branchen bzw. Dienstleistungen, die für diese öffentlich geförderte

Beschäftigung in Frage kommen

Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass die geförderte Beschäftigung in der Mehrzahl einfache Tätigkeitsfelder umfasst, dies jedoch zu einer Entlastung von Fachkräften führt, die dann von Hilfsarbeiten freigestellt werden. Dadurch wird es beispielsweise zu einer Verbesserung in der Pflege, der Kinderbetreuung oder anderer kommunaler Leistungen kommen18.

§ 16 i SGB II richtet sich „…an alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region und gleich ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt. Die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse sind keine Fördervoraussetzung. Dadurch werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und weitere Tätigkeitsfelder für öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet“19.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung benennt einen lokalen Konsens bei den Tätigkeitsfeldern und Branchen für die öffentlich geförderte Beschäftigung des §16 i SGB II als zielführend für die Umsetzung des neuen Regelinstruments. Aus diesem Grund sollen die örtliche Beiräte der Jobcenter, insbesondere die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine jährliche Stellungnahme zu den Einsatzfeldern des §16 i SGB II abgeben, die das Jobcenter zu berücksichtigen hat. In dieser Stellungnahme soll sich der Beirat insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungseffekten äußern20.

5. Pläne zur konkreten Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in

Nürnberg

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt plant – wie bereits dargestellt – für 2019 mit 60 Maßnahmeneintritten nach § 16 e SGB II und 250-300 Maßnahmeneintritte nach § 16 i SGB II. Mit Stichtag 28.02.2019 ergeben sich dabei nach Darstellung des Jobcenters Nürnberg-Stadt folgende Statusstände:

1) Maßnahmeneintritte Förderung nach § 16 e SGB II

Gesamt Status „angelegt“21 Antrag ausgegeben22 Entscheidung dem Grunde nach23 Status „bewilligt“24
24 4 17 1 2

Aktuell wurde für 24 Leistungsbeziehende ein Antrag nach §16 e SGB II gestellt. 2 davon wurden bereits bewilligt, ein Antrag ist entschieden. Bei den restlichen 21 Anträgen ist davon auszugehen, dass diese kurzfristig positiv entschieden und bewilligt werden, da die Fördervorraussetzungen im Antragsverfahren bereits vor der Ausgabe des Antrags bzw. dem Anlegen des Förderfalls erfolgt.

2) Maßnahmeneintritte Förderung nach § 16 i SGB II

Gesamt Status „angel Status Antrag „angelegt“ Antrag Entsc ausgegeben EntscheiduSntagt us dem Grun d e nach Status „bewilligt“
144 11 11 11 56561 56 3 3 74747 74

Gesa

Bzgl. §16 i SGB II wurden bereits 77 Anträge bewilligt bzw. entschieden und weitere 67 Antragsverfahren laufen bereits. Es ist analog zu §16 e SGB II davon auszugehen, dass auch die Fördervoraussetzungen bereits geprüft wurden und mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen ist.

Die Tabelle zu den Maßnahmeneintritten nach § 16 i SGB II des Jobcenters Nürnberg-Stadt (Anlage 1, Stand 13.03.2019) zeigt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine breite Palette an Arbeitgebern (Beschäftigungsgesellschaft, Wohlfahrtsverbände/gemeinnützige Einrichtungen, private Arbeitgeber) langzeitarbeitslose Personen nach dem § 16 i SGB II einstellten. Der überwiegende Teil der bisherigen Einstellungen fand – wie erwartet - im Helferbereich statt.

6. Rolle der NOA bzw. NOA.kommunal bei der Umsetzung des

Teilhabechancengesetzes

Die Beschäftigungsförderung, also Arbeitsplätze zu schaffen, die es ohne Förderung nicht gäbe und diese Arbeitsplätze mit Personen zu besetzen, die anderenfalls keine Beschäftigungschance hätten, hat in der NOA eine lange Tradition.

21 Status „Angelegt“: Dies bedeutet, dass mit einem potenziellen Arbeitgeber für einen konkreten Kunden/eine bestimmte Kundin des JCN Vorverhandlungen geführt wurden oder auch schon ein konkreter Antrag angekündigt wurde. 22 Status „Ausgegeben“: Dies bedeutet, dass die Fördervoraussetzungen für einen bestimmten Kunden/eine bestimmte Kundin des JCN gecheckt wurden und dem Arbeitgeber ein Antrag zugesandt wurde. 23 Status „dem Grunde nach bewilligt“: Dies bedeutet, dass der Antrag des Arbeitgebers geprüft wurde und nach Vorlage des Arbeitsvertrages nochmals die Fördervoraussetzungen abschließend geprüft wurden. 24 Status „bewilligt“: Dies bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren vom Jobcenterteam Integrationsmaßnahmen abschließend positiv mittels Genehmigungsbescheid bewilligt wurde.

Insofern ist das Teilhabechancengesetz eine Weiterentwicklung von Fördermöglichkeiten, die NOA und NOA.kommunal seit Jahren nutzen. Bestehende geförderte Beschäftigungsverhältnisse werden umgewandelt und neue Aufträge werden akquiriert, so dass hierdurch neue Arbeitsplätze auf Basis des Teilhabechancengesetzes geschaffen werden können.

Zusätzlich vereinbarte die Referentenrunde der Stadt Nürnberg im Sommer letzten Jahres eine Prüfung von Vorschlägen von NOA und NOA.kommunal für Arbeitsplätze auf Grundlage des Teilhabechancengesetzes und die Eruierung weiterer städtischer Bedarfe in den Geschäftsbereichen, um dann gemeinsame Schwerpunkte bzw. Prioritäten für neue Projekte im Rahmen des Teilhabechancengesetzes herauszuarbeiten. Diese Vorschläge wurden im Referat für Jugend, Familie und Soziales gesammelt und an die Geschäftsführung von NOA bzw. NOA.kommunal weitergereicht. Diese nahm in der Folge Kontakt mit den einreichenden Geschäftsbereichen, Ämtern und Eigenbetrieben auf, um die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.

NOA und NOA.kommunal stellen geförderte Beschäftigte ein, wenn sie den Anforderungen an die konkrete Arbeitsstelle gerecht werden; die Art der Förderung ist hier, so die Geschäftsführung, nachrangig zu betrachten. Deswegen sind alle bestehenden Stellen prinzipiell für beide Instrumente offen. Kalkulatorisch ging die Geschäftsführung bei allen Planungen von ¼ Förderfällen nach § 16 e SGB II und ¾ nach § 16 i SGB II aus. Die Praxis zeigt nun, dass tatsächlich 85 % die Fördervoraussetzungen nach § 16 i SGB II erfüllen. Der Anteil der § 16 e – Fälle kann sich jedoch im Hinblick auf die Hauswirtschaftskräfte in Kindertageseinrichtungen noch erhöhen.

Die Einstellungsvorbereitung erfolgt in Form von Gruppeninformationen als einer Art Jobbörse. Förderberechtigte nach § 16 i SGB II werden eingeladen, der Arbeitgeber und die Arbeitsplätze vorgestellt und die Anwesenden können ihr Interesse bekunden. Sowohl die Teilnahme an den Gruppenveranstaltungen, als auch die Bereitschaft, ein Jobangebot anzunehmen, werden aus Sicht der NOA im Vergleich zu ähnlichen Veranstaltungen als gut bewertet.

Grenzen bestehen dahingehend, dass das durch die Auftragslage erforderliche Anforderungsprofil nicht in Deckung gebracht werden kann mit dem Leistungsprofil der Förderberechtigten. Des Weiteren sind die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel der Arbeitsverwaltung und die erforderlichen Restkosten zu beachten.

Ein großes praktisches Problem im Verhältnis der stadteigenen Beschäftigungsgesellschaft NOA als Anstellungsträger von Personen, die Arbeitsverträge auf Basis des Teilhabechancengesetzes erhalten zu Dienststellen der Stadt, die Tätigkeiten für diese Personen anbieten könnten ist, das die dann zu erfolgende Ausleihe auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von der Beschäftigungsgesellschaft zur Stadt nach dem Teilhabechancengesetz nur für 18 Monate besteht, was der Intention einer langfristigen Arbeitsintegration für diese Zielgruppe von bis zu fünf Jahren widerspricht. Alternativ müsste die Stadt Nürnberg – wie auch andere Kommunen – diese Maßnahmen selbst durchführen. Dazu fehlt die Struktur, die neu und parallel zur NOA aufgebaut werden müsste. Das weitere Problem ist, dass insbesondere Städte, die in Haushaltssicherung sind oder entsprechende Auflagen haben, häufig eine Deckelung des Stellenplans aufweisen und keine neue Stellen schaffen können und zwar sowohl für die Leistungsberechtigten selbst wie auch für deren Anleitung und Betreuung. Für solche Städte dürfe es schwierig bis unmöglich werden,

ausreichend Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zu schaffen, so dass in Nürnberg städtische Aufträge nur per Beauftragung der NOA bzw. NOA.kommunal bearbeitet werden können.

Problematisch ist weiterhin, dass das Teilhabechancengesetz zwar unter dem Aspekt der Förderkonditionen – insbesondere auch die Bezuschussung auf Basis des tariflichen Arbeitsentgelts – für den Arbeitgeber attraktiv ist, andererseits dieser aber aufgrund des pauschalierten Sozialversicherungszuschusses und der Nichtförderung von bestimmten tariflichen Leistungen wie einmaligen Leistungen oder die Zusatzversorgung noch erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen muss. Diese betragen nach Berechnungen der NOA- Geschäftsführung bei Beschäftigten nach dem Teilhabechancengesetz beispielsweise beim Bundeszeitarbeitstarif E1 jährlich pro Person bei einer Beschäftigung nach dem § 16 e SGB II 9.537 Euro und nachdem § 16 i SGB II 3.442 Euro. Bei einer Entlohnung nach dem TVöD in der in etwa vergleichbaren Eingruppierung E 2 betragen die jährlichen Restkosten pro Person bei der NOA beim § 16 e SGB II 17.741 Euro und nach dem § 16 i SGB II 9.304 Euro.

NOA und NOA.kommunal planen für das Jahr 2019 insgesamt 175 Beschäftigungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes; davon sind 15 bei der NOA selbst und 160 bei NOA.kommunal. Von diesen 160 Beschäftigten sind 30 für die Arbeitnehmerüberlassung an die Stadt Nürnberg vorgesehen. Weitere Arbeitnehmerüberlassungen sind nicht vorgesehen, so dass die Beauftragungen im Rahmen von Werkverträgen durchgeführt werden. Das Jobcenter plant – wie bereits dargestellt - mit 250-300 Förderfällen im Jahr 2019, davon 2/3, also 167 bis 200 bei der NOA bzw. bei der NOA.kommunal. Zum Stand 05.03.19 sind bei NOA.kommunal 60 Arbeitsverhältnisse nach den neuen Instrumenten eingegangen worden; die weiteren Einstellungen – geplant sind insgesamt 160 Beschäftigungsverhältnisse - erfolgen weit überwiegend in den nächsten drei Monaten. Bei der NOA wurden 15 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz geschaffen. Diese wurden größtenteils aufgrund der Rückmeldungen städtischer Dienststellen bzw. Geschäftsbereiche geschaffen.

6.1 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz bei der

NOA.kommunal

Von den insgesamt für 2019 bei der NOA.kommunal geplanten 160 Beschäftigungsverhältnissen sollen 118 nach dem § 16 i SGB II und 42 nach dem § 16 e SGB II geschaffen werden. Diese verteilen sich aufgabenmäßig folgendermaßen:

a) 51 Grünhelfer/Grünhelferinnen beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum SÖR

und NürnbergBad

Die Hauptauftraggeber im Grünbereich sind aktuell SÖR und Nürnberg-Bad. Bei SÖR wurden Arbeiten in den Bereichen Baumscheibenpflege, Wege- und Platzreinigung, Bank-, Spielplatz-, Straßenzubehör- und Grünflächenreinigung sowie Wildkrautentfernung vereinbart. Bei Nürnberg-Bad hat die NOA.kommunal den Auftrag für die Grünpflege in vier Freibädern erhalten. Von 51 geplanten Grünhelfern sind 11 eingestellt, weitere 21 folgen spätestens zum 01.04. und 12 zum 01.05.19; die restlichen sieben Arbeitsplätze werden für Nachrücker vom 01.06 an bis 01.11. nachbesetzt. Geplant sind 8 Stellen nach § 16 e SGB II

und 43 Stellen nach § 16 i SGB II. Im Grünbereich waren bis Jahresende 2018 lediglich 15 Mitarbeitende beschäftigt.

b) 10 Helfer/Helferinnen im Reinigungsdienst

Ab 01.04.19 werden sukzessive 10 Einstellungen erfolgen. Die Reinigungsdienste werden vorerst NOA- bzw. NOA.kommunal-intern durchgeführt. Die betreffenden Personen werden alle nach § 16 i SGB II gefördert werden.

Eine Anfrage von Zentrale Dienste aufgrund der Gespräche in der Referentenrunde ließ sich nicht realisieren.

c) 24 Helfer/Helferinnen in bestehenden Geschäftsfelder

Die bestehenden 18 Helferstellen wurden auf 24 erhöht: 4 Stellen nach § 16 e SGB II und 20 Stellen nach § 16 i SGB II. Diese Personen nehmen Aufsichtstätigkeiten wahr, arbeiten auf den Friedhöfen oder sind in den Bereichen Transport, Räumung, Umzug und Malerarbeiten tätig.

d) 45 Helfer im ServiceCenter für kommunale Aufgaben

Da nur die NOA.kommunal unmittelbar und direkt von der Stadt Nürnberg Aufträge erhalten kann, wurde das neue ServiceCenter in der Pillenreuther Str. 163 angesiedelt, in der bereits die bisher geförderten 45 Arbeitsplätze der Sozialen Teilhabe tätig waren. Diese sollen auch, so eine Absichtserklärung zwischen Jobcenter und NOA, im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen weitergeführt werden. Hintergrund ist, dass die bestehenden Geschäftsfelder für das Teilhabechancengesetz eher Außenberufe oder stehende Tätigkeiten beinhalten, für die Förderberechtigten aber auch sitzende Tätigkeiten im Innenbereich erforderlich erscheinen. Neben dem Stadtarchiv konnte auch das Jugendamt als Auftraggeber für das ServiceCenter gewonnen werden.

e) 30 Hauswirtschaftskräften im Kita-Bereich über Arbeitnehmerüberlassung

In diesem Bereich werden nach Angaben der NOA-Geschäftsführung vermutlich 60 Stellen für Hauswirtschaftskräfte überwiegend nach § 16 e SGB II und nur vereinzelt nach § 16 i SGB II geschaffen. Aus heutiger Sicht sind deswegen die Einstellung von 29 Hauswirtschaftskräfte bereits im April und die Überlassung an das Jugendamt wahrscheinlich. Zusätzlich startet eine neue Weiterbildungsmaßnahme zur Qualifizierung von 30 Hauswirtschaftskräften mit dem Ziel, auch diese in die Überlassung zu übernehmen. Da alle diese Hauswirtschaftskräfte weit überwiegend nur halbschichtig eingestellt werden sollen, wird von insgesamt weiteren 30 Stellen ausgegangen.

6.2 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz bei der NOA

gGmbH

In der NOA gGmbH sind aktuell 15 Beschäftigungsverhältnisse geplant, davon 2 nach § 16 e und 13 nach § 16 i SGB II gefördert. Im Einzelnen sind folgende Stellen vorgesehen:

1 Verwaltungskraft im Team Finanzen, Empfang 2 Hausmeisterhelfer im Betrieb Hausservice 2 Betriebsassistenten im Betrieb Bürgerservice (Verkaufshilfe, Aufsicht)25 4 Betriebsassistenten im Betrieb Umweltservice (Verkaufshilfe, Aufsicht, Fahrer) 3 Betriebsassistenten im Südstadtforum (Büro, Fahrer, Senioren) 2 Peerberater für „Alles rund ums Kind plus“ 1 Betriebsassistent26.

2018 und in den Jahren davor erfolgte die Entlohnung der Betriebsassistentinnen und Betriebsassistenten nach Bezahlgrundsätzen in Orientierung an den BAP-Tarif27. Auf Nachfrage der Geschäftsführung beim kommunalen Arbeitgeberverband KAV sieht dieser nun den TVöD für Beschäftigte nach dem Teilhabechancengesetz für anwendbar.

Dies hat für die NOA folgende finanziellen Konsequenzen:

Die NOA hatte laut beschlossenem Wirtschaftsplan für Betriebsassistentinnen bzw. Betriebsassistenten eine Gesamtsumme von ca. 130.000 € eingeplant. Sollten die früher ursprünglich geplanten 32 Stellen für Betriebsassistenten bzw. Betriebsassistentinnen bei der NOA gGmbH nach TVöD bezahlt werden, wären die Mehrkosten von 150.000 bis 170.000 € nicht gedeckt. Aus diesem Grund nahm die NOA Anpassungen bei diesen Stellen vor. So konnten von den ursprünglich geplanten insgesamt 32 Stellen vorerst fünf Stellen nicht besetzt bzw. geschaffen werden, zehn Reinigungskräfte werden bei der NOA.kommunal eingestellt, ein weiteres Beschäftigungsverhältnis wird umgewandelt und eines steht noch zur Entscheidung an. Somit plant die NOA gGmbH – wie oben dargestellt – mit 15 Stellen bei den Betriebsassistenten/-assistentinnen. Sollte sich im Laufe des Jahres 2019 eine positive wirtschaftliche Entwicklung ergeben, können vereinzelt die jetzt nicht realisierten Stellen später realisiert werden.

6.3 Zusatzfördermöglichkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des

Teilhabechancengesetzes

Beschäftigungsbegleitende Betreuung der Teilnehmerinnen und –teilnehmer bieten sowohl der § 16 e SGB II als auch § 16 i SGB II. Qualifizierungsmöglichkeiten bietet nur der § 16 i SGB II.

a) Beschäftigungsbegleitende Betreuung

Bis 30.04.19 erhalten alle nach dem Teilhabechancengesetz eingestellten Beschäftigten von NOA und NOA.kommunal einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS des Jobcenters im Umfang von 181 Unterrichtseinheiten für 24 Monate. Für später Eingestellte übernimmt das Jobcenter die beschäftigungsbegleitende Betreuung selbst28.

25 Betriebsassistenten sind bei der NOA betrieblich eingebundene, geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Bezahlgrundsätzen der NOA entlohnt werden. 26 Einsatzstelle wird aktuell geklärt. 27 BAP = Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. Dieser ist Tarifpartner der DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. 28 Dafür werden beim Jobcenter neun Stellen geschaffen. Da die Stadt Nürnberg über den Kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) finanziell mit 15,2 % der Aufwendungen beteiligt ist, erhöht sich dieser 2019 um ca. 73.000 Euro und ab 2020 jährlich um ca. 110.000 Euro.

b) Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach § 16 i Abs. 5 SGB II kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von 3.000 € je Förderfall erhalten; hierunter sind alle Arten von Qualifizierungen zu verstehen, die häufig unmittelbar bei Aufnahme der Beschäftigung erforderlich werden, um fehlende Fähigkeiten zu erwerben oder veraltete Kenntnisse zu aktualisieren. Die NOA hat deswegen folgendes allgemeine modular aufgelegte Konzept entwickelt:

„Berufliche Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen der THCG - Kompetenz am Arbeitsplatz stärken“ mit folgenden Inhalten:

A. Einstiegsqualifizierung Grundlegende Qualifizierung zum Beginn der Beschäftigung z. B. Arbeitssicherheit, Erste Hilfe, arbeitsplatzspezifische Grundlagen. B. Basiskompetenzen am Arbeitsplatz stärken – arbeitsorientierte Grundbildung Beschäftigungsbegleitend: 1. Bedarf an Grundbildung und Weiterqualifizierung bereits bekannt oder Aufdecken von arbeitsplatzbezogenem Weiter- oder Grundbildungsbedarf im Arbeitscoaching oder Coaching 2. Mittels „Betriebscheck“ werden anhand konkreter Arbeitsanforderungen Qualifizierungsbedarfe ermittelt 3. Konzeption und Durchführung gezielter Qualifizierungsangebote.

Methodik und Didaktik sind auf lernungeübte Teilnehmer/-innen ausgerichtet:

 7er-Kleingruppen  Arbeitsweltbezug und Rhythmisierung  Wiederholung, vertiefende Lerneinheiten (u.a. multimediale Lernangebote)  Adaptive Förderung  Förderung der Lernmotivation und Lernzuversicht durch Lernerfolge  Lernen lernen (Lernstrategien), Selbstgesteuertes Lernen.

Eine Grünhelferqualifizierung als Einstiegsqualifizierung nach Punkt A im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten ist beim Jobcenter beantragt und soll möglichst noch bis Ende April für die zahlreichen Neueinstellungen im Grünbereich durch die NOA erfolgen. Fachlich ist dies erforderlich, da so viele neue Mitarbeitenden nur sehr schwer unmittelbar fachlich eingearbeitet werden können.

Anlage 1: Maßnahmeneintritte nach dem § 16 i und § 16 e SGB II

Anzahl der Arbeitsplätze
Branchen 16i 16e
Beschäftigungsgesellschaft 85 6
Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Einrichtungen 78 8
private Arbeitgeber 8 5
171 19

Status der aktualisierten Zahlen nach Angaben des Jobcenters: §16 i SGB II:

Angelegt: 10 (werden in den obigen Zahlen nicht mitberücksichtigt, da erst in Vorstufe zur Prüfung) ------------------------------------------------------- Ausgegeben: 67 Entscheidung dem Grunde nach: 11 Bewilligt: 93 Summe: 171

§16 e SGB II

Angelegt: 4 (werden in dem obigen Zahlen nicht mitberücksichtigt, da erst in Vorstufe zur Prüfung) ---------------------------------------- Ausgegeben: 12 Bewilligt :7 Summe: 19

Stand: 13.03.2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: 4_0_Anmeldung_Projekte- und Initiativenfonds 4_1_Anlage_2018_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds

Bericht:

Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Förder-voraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Sozialausschuss und dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungen kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohender) Behinderung zu Gute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

I.

TOP: 4.0

Jugendhilfeausschuss

Sitzungsdatum 04.04.2019

öffentlich

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: 4.1 Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2018

Bisherige Beratungsfolge:

Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen

Sachverhalt (kurz): Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Fördervoraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Sozialausschuss und dem Jugenhilfeausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Die Förderungen kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig Ja von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohender) Behinderung zu Gute.

  2. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

II. Herrn OBM

III. Ref. V Nürnberg, Prölß

(5500)

Beilage 4.1: 4.2019

Projekte- und Initiativenfonds 2018 - Bewilligungen zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.0
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
2018 Medienzentrum Parabol e. V. "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" 11.792,48 € 3 Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds Bescheid am 3. Januar 2019
20.12.2017 Zentrum Gesundheitsförderung Ehrenamtlichenschulung zu den Themen Gesundheit und Alter (kultursensible Pflege) 270,00 € 5 / 6 / 7 / 9 Drei Abendseminare - durchgeführt von TIM e. V. - zu den Themen Erkran-kung im Alter, Pflegeversicherung und Krankenversicherung Bescheid am 18. Januar 2018
10.01.2018 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Jugendosternacht im DB- Museum 2.000,00 € 2 / 3 Unter dem Motto "Ostern? Abgefah-ren!" soll an mehreren Stationen im DB-Museum mit den Jugendlichen erar-beitet und erlebt werden, was der Weg Jesu für den Lebensweg und das alltägliche Leben der Jugendlichen heute bedeuten kann. Bescheid am 22. Januar 2018
26.02.2018 Fachberatung für Frauen mit Essstörungen, dick & dünn e.V. Bauchgrammophon-Gruppe 2.000,00 € 1 / 7 Bauchgrammophon ist ein kreativer Bolg zum Thema Essstörungen. In themengebundenen Gruppen soll aufgezeigt werden, dass es bei Ess- störungen unter der "Bühne des Essens" um Themen geht, die Be-troffene und Nichtbetroffene gleicher-maßen kennen: Z. B. Leistungsdruck, Perfektion, Umgang mit Schönheits-idealen, Ängsten, Selbstoptimierung, sich im eigenen Körper einfach unwohl fühlen. Bewusst soll es hier ein Miteinander von Betroffenen und Nicht- Betroffenen geben, um Vorurteile aufzubrechen und Stigmatisierungen entgegenzuwirken. Bescheid am 28. Februar 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
01.02.2018 Kreisjugendring Nürnberg-Stadt ausBildung wird Integration 3.0 5.000,00 € 5 / 7/ 9 Übergeordnete Zielsetzung ist die JHA am 19. April 2018; Unterstützung und Begleitung von jungen Geflüchteten bei ihrer beruf- lichen und v. a. sozialen Integration sowie die inter- kulturelle Öffnung der Jugendverbände des Kreisjugendrings. Das Projekt zielt hierbei sowohl auf eine Stärkung der Persönlichkeits-entwicklung, der Ausbildungsreife als auch auf eine nachhaltige Vernetzung in die lokale Struktur der Jugend(verbands)arbeit.
03.03.2018 Stiftung für Leben und Kultur e.V. Gipfelkonferenz der Kinder 5.000,00 € 2 / 3 Mehr als 500 Kinder und Jugendliche in Nürnberg, Bayern, Europa und der Welt haben seit 2014 in der Gesellschafts- inszenierung anhand eines eigens dafür gestalteten Fragebuches ihre Ideen und Wünsche für eine enkel-taugliche Zukunft entwickelt. Welchen Satz würdest Du groß auf eine Wand schreiben? Auf welche Sachen könn-test Du verzichten, was brauchst Du unbedingt um Dich herum? Was bringt Dich zum Lachen, was zum Weinen, was bereitet Dir Sorgen? Bei den Antworten spielten die Themen Umweltschutz, Frieden, Menschenrechte, soziale Bindungen wie Familie und Freunde eine große Rolle. JHA am 19. April 2018; Bescheid am 24. Mai 2018
25.02.2018 MuFFin Foto-Mitmach-Aktion zu 100- Jahre Frauen-Wahlrecht 1.450,00 € Bei diversen Frauen-Veranstaltungen wird das MuFFiN anwesend sein und die Besucherinnen bitten, zu den ausgewählten Fragen Antworten auf vorbereitete Plakate zu schreiben. Eine Portrait-Fotografin wird die Aktion begleiten. Ziel ist es, zum interna- tionalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen (25. November) eine sowohl künstlerisch als auch inhaltlich ansprechende Ausstellung mit den entstandenen Bildern aufzubauen. Die Fragestellung lautet: Ich als Frau habe die Wahl . . . das Recht . . . . die Freiheit . . . Bescheid am 20. März 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
29.03.2018 Radio Z 20 Jahre Durchgeknallt - das Radiomagazin für psychiatrische Heilkunst bei Radio Z 800,00 € 7 Das Jubiläum wird im Stadtteilzentrum Desi am 10. Mai gefeiert. Bescheid am 10. April 2018
18.05.2018 Junge Humanistinnen Junger Humanistentag 2.460,00 € 3 / 7 Der junge Humanistentag findet am 23. Juni 2018 auf dem Kornmarkt statt. Es wird eine junge humanistische Outdoor-Oase mit folgenden Programmpunkten gestaltet: z.B. Menschenrechtsbarcamp - offene Diskussionsrunde, Graffiti-Workshop - Menschenrechte künst-lerisch sichtbar machen, Airbrush-Tattoos, Hands on! - Der Turm der Sinne zeigt mit seiner Wanderausstellung die Grenzen und Tücken menschlicher Wahrnehmung, Colored Glasses - Planspiel, in dem Mechanismen von Diskrimierung eindrücklich erfahrbar werden Bescheid am 4. Juni 2018
18.06.2018 Kath. Kirchenstiftung Heilig Geist - Treffpunkt Bücherei Fischbach Umstellung auf EDV-Ausleihe, neue Bücher für Quizexperten 2.200,00 € 1 / 2 / 7 Die Umstellung auf EDV ist notwendig, da sehr viele Aktionen für Kinder angeboten werden und es dadurch einen so starken Zulauf in der Bücherei gibt, dass das alte Karteikartensystem nicht mehr ausreicht. Quizexpertenbücher: Sowohl das Kind, das ein Leserätsel zu dem Buch erarbeitet (Quizexperte) als auch die Kinder, die das Buch ausleihen und das Rätsel beantworten (Lesedetektiv) setzen sich intensiv mit dem Inhalt auseinander. Das fördert spielerisch und ganz im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten das leseverstehen und Erfassen von Textinhalten. Bescheid am 25. Juni 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
19.06.2018 Kreisjugendring Nürnberg-Stadt Landtagswahl 2018 - Jung- und Erstwähler für demokratische Wahlentscheidung gewinnen 5.000,00 € 3 Zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 14. Oktober 2018 sollen möglichst viele Jung- und Erstwähler zur Teilnhame an der Wahl und der Stimmabgabe mobi-lisiert werden. Die Kampagne umfasst eine Plakataktion in Zusammenarbeit mit der Stadtreklame, eine Facebook-Redaktion mit ständig aktualisierten Beiträgen, einen Musterwahlstand im Rahmen des RathausClubbing, eine Diskussionsveranstaltung mit Direkt- kandidaten aus Nürnberg-Nord und eine U- 18-Wahl. JHA am 26. Juli 2018; Bescheid am 31. Juli 2018
16.07.2018 Kassandra e.V. 30 Jahre Fachberatung 2.400,00 € 4 / 9 Kassandra bietet nun seit 30 Jahren umfassende Beratung und Unter-stützung sowie Informationen und Hilfen zur sozialen und psychosozialen Stabilisierung. Um das vorhandene Kooperationsnetzwerk sowie die Verankerung im regionalen Hilfe-system weiter auszubauen, öffentlich-keitswirksam auf die ziele und Arbeit von Kassandra aufmerksam zu machen un auch um die erfolgreiche Arbeit der letzten 30 Jahre sowie aller Unter-stützer angemessen zu würdigen, wird am 26. September 2018 im Desi Stadt-teilzentrum das 30-jährige Bestehen von Kassandra gefeiert. Bescheid am 31. Juli 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
22.08.2018 Radio Z Feiern ohne Vorurteil 800,00 € 5 / 7 Bin ich zu alt für diese party? Wird mich jemand komisch anschauen? Gibt es eine Rampe für meinen Rollstuhl? Ist es schlimm, dass meine Haut eine andere Farbe hat? Diese und weitere Fragen müssen sich jedes Wochenende oder jeden Abend viele Menschen stellen, die nur ein bisschen ausgehen, tanzen und am sozialen Leben teil-haben wollen. Gleichzeitig sollte man sich auch ohne Angst im Nachtleben bewegen können. Mit diesem Projekt will Radio Z (Projektgruppe "diversity", Vorurteile und Ängste bezogen auf Herkunft, Gender, sexuelle Orien-tierung, Alter, Behinderung oder alle Arten von "anders" sein thematisieren und Menschen sensibilisieren. Bescheid am 17. September 2018
16.08.2018 Lebenshilfe Nürnberg - offene Behindertanarbeit Voll dabei! Inklusive Disco mit Bird Berlin 1.250,00 € 1 / 7 "Mittendrin und voll dabei" so lautet das Motto der offenen Behinderten-arbeit der Lebenshilfe Nürnberg. Diese im Kreis von Menschen mit Behin-derung stattfindende Disco-Veranstal-tung im MUZclub soll durch den Künstler Bird Berlin inklusiv, kulturell vielfältig und bunt werden. Durch den in Nürnberg und darüber hinaus be-kannten Künstler sollen mehr Disco-Besucher ohne Behinderung zu dieser besonderen Disco kommen und alle Besucher sollen den Abend gemeinsam genießen und Spaß haben. Bescheid am 18. September 2018
16.10.2018 Frauennotruf Nürnberg e.V. Umzug der Beratungsstelle 2.495,00 € 1 / 5 / 7 Aufgrund der kontinuierlich hohen nachfrage nach persönlicher Beratung und Gruppenangeboten sind größere Räume, die gut an den ÖPNV angebunden sind und deren Miete leistbar ist, notwendig. Bescheid am 18. Oktober 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
08.11.2018 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Europawahl 2.500,00 € 3 Jugendverbände haben Interesse an internationaler Arbeit und führen regelmäßig internationale Maßnahmen durch. Leider sind die Wahlbeteili-gungen an der Europawahl rückläufig. Es nehmen immer weniger Menschen das Wahlrecht war. Deshalb soll für das Thema sensibilisiert werden Der BDKJ kann nicht alles verbessern, aber die Jugendlichen in Nürnberg darauf auf-merksam machen. Im Zuge des Projek-tes sollen deshalb verschiedene Metho-den entwickelt werden, die für das Thema "Europa" sensibilisiere. In einem zweiten Schritt sollen diese Methoden in der direkten Jugendarbeit zum Einsatz kommen. Bescheid am 13. November 2018
2018 aktuell abgerufene Haushaltsmittel 47.417,48 €
2018 restliche zur Verfügung stehende Mittel 31.182,52 €
nachrichtlich
2019 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 78.600,00 €
2018 zurückgeforderte Mittel (aus 2017) 452,34 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Frauen in der

Großweidenmühle

(Unterlagen werden nachgereicht)

Anlagen: 1_1_Sachverhalt Großweidenmühle

Bericht:

Die Stadt Nürnberg betreibt das Haus Großweidenmühlstraße als gemeinnützige Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für volljährige Frauen und Männer. Die Wohnheime sollen die vielschichtigen Notlagen der Klienten abwenden, beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten. Um den Bedarfen der Zielgruppen gerecht zu werden, fand in den letzten Monaten ein Weiterent-wicklungsprozess statt, der in Form dieses Berichts dargestellt wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Besondere Berücksichtigung der Lebenssituation von wohnungslosen Menschen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Sachverhalt Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Frauen in der Großweiden-

mühle

Die Stadt Nürnberg betreibt das Haus Großweidenmühlstraße als gemeinnützige Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für volljährige Frauen und Männer. Die Wohnheime sollen die vielschichtigen Notlagen der Bewohnerinnen und Bewohner abwenden, beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten. Aufgrund der Vielzahl und Intensität der Problemlagen ist die Großweidenmühle eine notwendige und nicht wegzudenkende Einrichtung für die Zielgruppe der Wohnungslosen in Nürnberg, die ihre Aufgabe zuverlässig erfüllt. Um den Bedarfen der Zielgruppen gerecht zu werden und für die künftigen Entwicklungen vorbereitet zu sein, fand in den letzten Monaten ein Weiterentwicklungsprozess statt, der in diesem Bericht dargestellt wird.

1. Haus Großweidenmühlstraße: Aktuelles Angebot

Die Einrichtung Haus Großweidenmühlstraße – im Folgenden verkürzt Großweidenmühle genannt

griff. Sie besteht aus dem Haus für Frauen und dem Haus für Männer als Heime der Obdachlosenhilfe sowie einer jeweils angeschlossenen Notschlafstelle.

Das Haus für Frauen bietet insgesamt 25 Plätze, die sich auf folgende Unterbringungsformen verteilen:  Im stationären Bereich werden bis zu 13 stationäre Plätze in Einzelzimmern für wohnungslose Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (zeitlich befristet nach §§ 67ff SGB XII) sowie für längerfristige Hilfen (§73 SGB XII) vorgehalten. Je nach persönlichem Hilfebedarf und entsprechendem Hilfeplan erfolgen Beratung und persönliche Unterstützung.

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 2.327 2.653 3.876 2.952

 Für den ambulanten Bereich stehen aktuell bis zu sechs Plätze in Doppelzimmern zur Verfügung. Hier werden Frauen aufgenommen, die vorübergehend Unterkunft suchen, ihren Alltag weitgehend selbstständig gestalten können und keinen stationären Wohnplatz benötigen.

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 2.254 1.964 1.559 1.926

 Im ambulanten Mutter-Kind-Bereich stehen drei Wohnplätze für Mütter mit Kindern zur Verfügung (Jungen können nur bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres aufgenommen werden).

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 1.029 986 995 1.003

 Es gibt offiziell drei Plätze in der Notschlafstelle für einzelne Frauen sowie eine Mutter-Kind- Notschlafstelle, außerdem stehen zwei große Zimmer als Ausweichnotschlafstellen zur Verfügung, die häufig mit weiteren Frauen (und Kindern) belegt werden müssen.

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 2.639 1.225 740 1.535

Die Belegungszahlen der Notschlafstelle für Frauen sind Schwankungen unterlegen; im Jahr 2018 hat ein nicht planbarer Rückgang der Übernachtungen stattgefunden.

In Nürnberg gibt es keine weitere Mutter-Kind-Notschlafstelle für Familien: Die Großweidenmühle muss hier der kommunalen Aufnahmeverpflichtung nachkommen. In Zeiten starker Nachfrage müssen sich Familien die Zimmer in den Notschlafstellen auch teilen. In den Mutter-Kind-Notschlafstellen wird Tagesaufenthalt angeboten, die alleinstehenden Frauen müssen die Einrichtung nach dem Frühstück verlassen. Allen Notschlafstellen-Nutzerinnen wird ein Frühstück, bei Bedarf weitere Grundversorgung sowie sozialpädagogische Beratung angeboten, insbesondere hinsichtlich weiterer Hilfen. Für sechs weitere Notschlafstellen-Plätze für Frauen in den Räumen der Heilsarmee (G 53) erfolgt die Belegung einschließlich Erstberatung durch das Haus für Frauen.

Das Haus für Männer umfasst insgesamt 64 Plätze, die sich auf folgende Unterbringungsformen verteilen:  Es gibt 45 stationäre Wohnplätze für zeitlich befristete Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII oder Langzeithilfen nach § 73 SGB XII (Beheimatung für ältere Männer) in Ein- und Zweibettzimmern. Neben der Unterkunft werden hier ebenfalls Beratung und persönliche Unterstützung entsprechend dem persönlichen Hilfebedarf angeboten.

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 15.948 15.666 15.392 15.669

 Für die kurzfristige Unterbringung von wohnungslosen Männern stehen bis zu 19 Plätze in der Notschlafstelle zur Verfügung. Sie dient als letzte Auffangstation für Menschen, die häufig infolge langjährigen Alkoholkonsums an physischen oder psychischen Erkrankungen leiden.

2016 2017 2018 3 Jahres-Mittel
Belegungstage 4.299 4.821 4.473 4.531

Diese Lebenslagen führen dazu, dass die Männer als sogenannte Pensionsdurchwanderer in Erscheinung treten und dass ihr Sozialverhalten immer wieder zu Hausverboten in Pensionen führt. Diese Notübernachter agieren häufig aggressiv und bedrohlich, was hohe Anforderungen an das Betreuungspersonal stellt. Hausverbote sind in der Großweidenmühle im Gegensatz zu den Einrichtungen der freien Träger und zu den Pensionen in den Wintermonaten kaum durchsetzbar; hier greift die Aufnahmeverpflichtung der Kommune.

Vermehrt tauchen inzwischen User illegaler Drogen in den Notschlafstellen auf – dies vor allem, wenn die Hängematte voll bzw. geschlossen ist oder das Übernachtungskontingent der Klienten dort überschritten ist.

1.1 Zielgruppen

Das Haus für Frauen richtet sich an Frauen, die  ihre Wohnung verloren haben oder diese verlassen müssen,  es bei ihrem Partner oder Ehemann in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr aushalten,  von Gewalt bedroht werden und von den Frauenhäusern aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden können (das Haus für Frauen wird dann zum „Wartezimmer“ für einen Frauenhausplatz),  in schwierigen oder unzumutbaren Wohnverhältnissen leben,  ohne eigenen Mietvertrag bei Freunden, Bekannten oder Verwandten wohnen oder  persönliche oder soziale Schwierigkeiten haben und einen Weg suchen diese zu lösen. In den letzten Jahren hat eine Veränderung mit wechselnden Schwerpunkten stattgefunden: zusätzlich zum ursprünglichen Klientenkreis der wohnungslosen Frauen mit und ohne Kinder aus Nürnberg kamen neue Klientengruppen hinzu, wie zum Beispiel Afrikanerinnen mit Kindern sowie osteuropäische Frauen mit und ohne Kinder, häufig ohne Leistungsanspruch und mit hohem Betreuungsaufwand.

Das Haus für Männer richtet sich an Männer, die  ihre Wohnung verloren haben oder diese verlassen müssen,  in schwierigen oder unzumutbaren Wohnverhältnissen leben,  eine Übernachtungsmöglichkeit suchen,  besondere soziale Schwierigkeiten haben (vorübergehend oder dauerhaft),  persönliche Beratung und Unterstützung in einer stationär betreuten Wohnform benötigen sowie  schwer alkoholkrank sind und deren Sucht- und Sozialverhalten sie durch die Raster anderer, meist hochschwelliger Hilfesysteme hindurchfallen lässt. Das Haus für Männer ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot und weist grundsätzlich niemanden ab. Der gesellschaftliche Wandel nimmt – bereits jetzt spürbar – Einfluss auf die zukünftige Bewohnerschaft. Zusätzlich zu alkoholerkrankten Bewohnern treten verstärkt Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Drogenabhängigkeit als Zielgruppe in Erscheinung. Es ist hier ein Wandel der Konsummittel zu beobachten. Synthetische Drogen führen zu einem geistigen sowie körperlichen Abbau der Betroffenen. Durch die umfassende Betreuung mit dem versorgenden Charakter und die geleistete Gesundheitsfürsorge werden die Bewohner naturgemäß älter, was gleichzeitig die Verweildauer erhöht. Aufgrund der fehlenden Pflegestufe, der Suchtproblematik und des schwierigen Sozialverhaltens gibt es keinen Übergang in Senioren-Wohnanlagen, betreutes Wohnen o.ä. Daraus resultierend ergibt sich vermehrt eine Beheimatung der Bewohner in der Großweidenmühle. Die psychischen, physischen und Verhaltensauffälligkeiten der Betroffenen führen dazu, dass diese nicht selbstständig leben können und deshalb langfristig ein stationäres Umfeld benötigen. Dieses wird in der Großweidenmühle geboten. Jüngere Bewohner sind oft mehrfach geschädigt und stark vorgealtert, beispielsweise aufgrund ihrer Suchtproblematik. Der Anteil dieser stark beeinträchtigten Personen an der Bewohnerschaft, oftmals mit Mehrfachdiagnosen, nimmt stetig zu. In Nürnberg existieren dafür neben der Großweidenmühle nur noch 25

weitere stationäre Plätze in der Heilsarmee. Alle Plätze werden stetig nachgefragt bzw. sind belegt, so dass demnach das Haus Großweidenmühle einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Stadt Nürnberg darstellt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Großweidenmühle rekrutieren sich hauptsächlich aus den Notschlafstellen, Betreuungsfällen, dem Klinikum Nürnberg, der Justizvollzugsanstalt sowie der Bahnhofsmission. Der ambulante Bereich im Haus für Frauen erhält darüber hinaus vor allem Zugang über das Frauenhaus – er ist somit nicht nur „Wartezimmer“ für Frauenhausplätze, sondern auch oft die Folgeeinrichtung nach einem Frauenhausaufenthalt.

1.2 Bedarfsorientierte Beratungs- und Unterstützungsangebote

Um die Notlagen der Zielgruppen zu beseitigen bzw. einer Verschlechterung entgegenzuwirken, hält die Großweidenmühle verschiedene, an deren Bedarfen orientierte Angebote vor.

Die Hilfeleistungen in der Einrichtung umfassen  Unterkunft,  Verpflegung durch die heimeigene Küche an sieben Tagen in der Woche,  Kleidung,  Reinigung der Wäsche, bei Bedarf der Zimmer und Aufforderung bzw. Unterstützung bei der Körperhygiene,  umfassende sozialpädagogische Beratung und persönliche Unterstützung, insbesondere zur Gestaltung und Bewältigung des Alltags (tagesstrukturierende Maßnahmen) sowie zur Beschaffung einer Wohnung, Erlangung eines Arbeitsplatzes und Behördenangelegenheiten sowie generell im lebenspraktischen Bereich (Rentenanträge, Erwerb einer Krankenversicherung, Feststellung einer Behinderung, Reha etc.),  Entwicklung einer positiven Lebensperspektive und eines zukunftsorientierten Handelns  arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen sowie  Gruppen- und Freizeitangebote.

Im Rahmen der arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen können Bewohnerinnen und Bewohner in den heimeigenen Werkstätten (Schreinerei, Schlosserei, Montage- und Verpackungsarbeiten), in der Kreativgruppe, im Garten und im hauswirtschaftlichen Bereich (Küche, Gebäudereinigung, Wäscherei) mitarbeiten. Die Beschäftigung stellt eine wichtige Funktion zur Strukturierung des Tagesablaufs dar und dient zur Vorbereitung von Reintegration und Teilhabe an der Gesellschaft bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, wo das noch als Perspektive existiert.

Das Haus für Frauen bietet darüber hinaus  einen geschützten Wohnraum mit separatem Mutter-Kind-Bereich sowie  frauenspezifische Beratung und individuelle Hilfsangebote.

Die Zielgruppen haben sich – wie in Abschnitt 1.1 dargestellt – verändert. Aus diesem Grund wurden der Auftrag und die Angebote der Großweidenmühle dahingehend überprüft, ob sie noch den Lebenswelten der Zielgruppe entsprechen sowie welche gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden müssen. Die erarbeiteten Ergebnisse dieses Entwicklungsprozesses werden im Rahmen dieses Berichts anhand der formulierten Entwicklungsschwerpunkte dargestellt.

  1. Entwicklungsschwerpunkte im Haus für Männer und im Haus für Frauen in der Großwei-

denmühle

Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Hauses Großweidenmühle herauszuarbeiten, wurden zum einen Konzepte vergleichbarer Einrichtungen der Großstädte Hamburg, Hannover und Stuttgart eingeholt, strukturiert und analysiert. Zum anderen wurden Handlungsideen der beteiligten Akteure in Nürnberg gesammelt und ebenfalls analysiert. Die Ergebnisse dieses Weiterentwicklungsprozesses wurden in neun Entwicklungsschwerpunkten festgehalten. Diese werden – einschließlich ihres aktuellen Sachstands – im Folgenden erläutert.

2.1 Zuordnungsprozesse

Um das Belegungsverfahren zu optimieren und transparenter zu gestalten, wurde von den beteiligten Fachabteilungen, die mit der Zielgruppe zu tun haben, ein Zuordnungsverfahren entwickelt. Zukünftig werden freie Plätze durch die Großweidenmühle an die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit und den Sozialpädagogischen Fachdienst des Sozialamtes (SFD) gemeldet. Darüber hinaus findet untereinander eine Bedarfsabstimmung statt. Mit Festlegung dieses Zuordnungsverfahrens ist der Entwicklungsschwerpunkt abgeschlossen.

2.2 Schaffung einer Suchtsprechstunde

Um den Bedarfen von suchterkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Großweidenmühle gerecht zu werden, soll die Schaffung eines Sprechstundenangebots für diese Zielgruppe geprüft werden. Wichtig bei einem solchen Angebot ist einerseits die Möglichkeit der flexiblen Nutzung bei Bedarf und andererseits das Verständnis für die Bewohnerschaft sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit des Suchtberaters/der Suchtberaterin mit dem Personal der Großweidenmühle.

Wünschenswert ist der Einsatz einer Suchttherapeutin/eines Suchttherapeuten vor Ort in der gewohnten Umgebung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist eine begleitende, ergebnisoffene Suchtberatung. Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Suchtberatungsstelle in Nürnberg hinsichtlich der Entwicklung eines solchen Angebots fand bereits statt. Als nächster Schritt sind weitere Abstimmungsgespräche geplant, um eine Suchtsprechstunde ggf. als Kooperationsmodell mit mehreren Suchtberatungsstellen auf die Beine zu stellen.

2.3 Außenwohngruppe

Schwerpunkt der Großweidenmühle ist die Beheimatung. Für die (wenigen) Bewohner, bei denen eine Verselbstständigung in Frage kommt, soll eine Außenwohngruppe mit bis zu fünf Plätzen entwickelt werden. Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Außenwohngruppe wird durch das Personal der Großweidenmühle gewährleistet. Inhaltlicher Schwerpunkt dieser Wohngruppe soll die Unterstützung  bei der Arbeitsplatzsuche (Bewerbung & Vorstellungsgespräch),  bei Behördengängen,  der Wohnfähigkeit und bei der Wohnungssuche,  beim Umgang mit Geld sowie  beim Auszug (einschließlich eventueller Nachsorge) sein.

Die Außenwohngruppe soll das Austesten der wiedergewonnenen Wohnfähigkeiten ermöglichen. Eine Rückführung in das Stammhaus bei Scheitern wäre dabei problemlos möglich.

2.4 Ehrenamtliche Helfer

Im Sinne einer Öffnung nach außen und um Ressourcen bei der Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewinnen, soll der Einbezug ehrenamtlicher Helfer entwickelt werden. Unterstützungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft des Hauses Großweidenmühle bestehen beispielsweise in den Bereichen Freizeitbegleitung, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, Behördengänge, Einkauf etc. Die Organisation eines eigenen „Ehrenamt-Programms“ kann aus den Ressourcen der Einrichtung nicht geleistet werden. Aus diesem Grund soll in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob das Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) als möglicher Kooperationspartner gewonnen werden kann – vor allem hinsichtlich der Organisation eines solchen Ehrenamt-Programms und der Entwicklung eines Interessenten-Pools.

2.5 Kooperation Großweidenmühle, Polizei, Sanitäter

Ausgangssituation dieses Entwicklungsschwerpunkts ist das nächtliche Auffinden von alkoholisierten Wohnungslosen im öffentlichen Raum bzw. deren Versorgung und Unterbringung durch die Polizei, Sanitäter sowie die Großweidenmühle. Hierzu wurde zwischen den beteiligten Akteuren folgendes 3-Stufen-Modell vereinbart, das als Arbeitsgrundlage dienen soll:  Entgiftung im Krankenhaus  Ausnüchterungszelle der Polizei  kurzfristige Unterbringung in der Notschlafstelle der Großweidenmühle Je nach Auffindesituation bzw. Zustand der Betroffenen gilt es zu entscheiden, welcher Baustein des 3-Stufen-Modells Anwendung finden muss. In der Vergangenheit funktionierte der vereinbarte Ablauf nicht immer, so dass stark alkoholisierte Wohnungslose in die Großweidenmühle gebracht wurden, anstatt beispielsweise die notwendige medizinische Versorgung im Klinikum Nürnberg zu erhalten. Diese medizinische Hilfe, die in gesundheitlichen Notlagen dieser Zielgruppe überaus wichtig ist, kann in der Großweidenmühle als Einrichtung der Wohnungslosenhilfe ohne ärztliche/pflegerische Ressourcen nicht geleistet werden. Derzeit funktioniert die Zuordnung nach dem 3-Studen-Modell. Sollte es in Zukunft wieder Probleme beim beschriebenen Verfahren geben, so gilt es die Kooperation mit den beteiligten Akteuren erneut abzustimmen.

2.6 Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt Nürnberg

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Jugendamts der Stadt Nürnberg ist aufgrund der drei Wohnplätze im Mutter-Kind-Bereich sowie der - häufig überbelegten - Notschlafstelle im Mutter-Kind-Bereich ein wichtiger Kooperationspartner. Er unterstützt die Klientinnen und ihre Kinder, indem er  Eltern, Kinder und Jugendliche bei Fragen zu Erziehung sowie Entwicklung berät und dabei hilft, eigene Lösungen zu finden und auszuprobieren.  Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei familiären Schwierigkeiten unterstützt.  notwendige erzieherische Hilfen und erforderliche Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung einleitet und sie begleitet.  über familienunterstützende Hilfen und das Angebot im Stadtteil informiert.  als Ansprechpartner in Krisen- und Notsituationen fungiert.

Ziel des Entwicklungsschwerpunkts war es, die bestehende Kooperation mit dem ASD zu prüfen und ggf. auszubauen. In Abstimmung mit der zuständigen Regionalleitung des ASD wurde festgehalten, dass sich die bisherige Kooperation bewährt hat und fortgeführt wird. Nach Einzug einer Familie in die Großweidenmühle wird der ASD durch den Sozialdienst der Großweidenmühle informiert. Den Müttern ist der ASD meistens bereits bekannt. Jede Familie verfügt über eine zuständige Sozialpädagogin oder einen Sozialpädagogen des ASD. Aufsuchende Hilfe findet durch den ASD bei Bedarf statt. Die Einrichtung einer regelmäßigen Sprechstunde des ASD in der Großweidenmühle wird hinsichtlich der Anzahl an Familien aktuell als nicht sinnvoll erachtet. Der Entwicklungsschwerpunkt ist mit Abstimmung dieses Verfahrens abgeschlossen. Darüber hinaus ist aber darauf hinzuweisen, dass eine Unterbringung von Kindern in der Großweidenmühle keinen Idealzustand darstellt. Als „letzte“ Anlaufstelle für Menschen ohne Obdach, also auch für betroffene Frauen mit Kindern, werden immer wieder Kinder im Haus untergebracht. Notwendige Kompetenzen und Ressourcen für eine förderliche Umgebung für Kinder fehlen aber in der Einrichtung. Aus diesem Grund wurde bereits in Kooperation mit dem Jugendamt nach alternativen Unterbringungsformen für wohnungslose Frauen mit ihren Kindern gesucht, um einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Die Umsetzung scheiterte bislang am fehlenden Finanzierungsmodell.

2.7 Finanzierungskonzept

Der überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Mittelranken) übernimmt auf Antrag die Kosten im stationären Wohnbereich in Höhe der geltenden Entgeltvereinbarung. Insofern ist der stationäre Bereich als „Kostendecker“ anzusehen. Für die Finanzierung der anderen Betriebsteile kommt die Stadt Nürnberg auf. Der aktuelle Tagessatz, der mit dem Bezirk abgerechnet wird, beträgt 68,46€. Bewohnerinnen und Bewohner mit Einkommen beteiligen sich anteilig an den Kosten. In 2019 wird mit dem Bezirk Mittelfranken über eine neue, an die eingetretenen Veränderungen angepasste Leistungsvereinbarung sowie ein kostendeckendes Entgelt für die erbrachten Leistungen verhandelt. Für die Nutzung des ambulanten Wohnbereiches und der Notschlafstellen werden Gebühren nach der Gebührensatzung für das Haus Großweidenmühlstraße erhoben. Die Wohn- und Betreuungsgebühren sollen 2019 angemessen und sozialverträglich erhöht werden. Hier ist anzumerken, dass der ambulante Wohnbereich und die Notschlafstellen nicht annähernd kostendeckend betrieben werden können. Die Unterdeckung betrug 2017 im ambulanten Bereich 217.900 € und 209.000 € bei den Notschlafstellen.

2.8 Schreinerei und Gartengrundstück

Wie in Abschnitt 1.1 beschrieben, ist bereits jetzt die Veränderung der Zielgruppe in der Großweidenmühle spürbar. Der physische, psychische und kognitive Abbau der Bewohnerinnen und Bewohner sorgt dafür, dass eine Beschäftigung vor allem im Rahmen der Schreinerei und des Gartenbaubetriebs immer schwieriger wird. Aufgrund dessen sollen alternative arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen erarbeitet werden. Folgende Entwicklung ist vorgesehen:  Da der Garten auf dem Gelände der Großweidenmühle mittelfristig durch die wbg mit dem Ersatzneubau für die Seniorenwohnanlage St. Johannis des NürnbergStifts neu bebaut werden soll, wird die Gärtnerei aufgegeben.  Die Schreinerei wird ebenfalls aufgegeben, das Werkstattgebäude in der Wilhelm-Marx- Straße mittelfristig auch.

 Stattdessen werden die niedrigschwelligen, tagesstrukturierenden Maßnahmen ausgebaut (Kreativtherapie, einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten…)

2.9 Kooperationen und Synergien mit dem NürnbergStift

Mit dem Bau der Seniorenwohnanlage St. Johannis auf dem Gartengelände der Großweidenmühle ergeben sich folgende, potentielle Synergieeffekte:  baulicher Art, z.B. gemeinsame Multifunktionsräume  Synergien im hauswirtschaftlichen Bereich, z.B. Küche, Wäsche, Putzdienst  der Übergang von der Großweidenmühle in die Seniorenwohnanlage in Folge von Pflegebedürftigkeit  Haus- und Gartendienstleistungen, z.B. Grünpflege durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Großweidenmühle  gemeinsame Nutzung von Beschäftigungs- und Freizeitangeboten; dadurch Synergien bei der Betreuung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner Im Zuge des Neubaus der Seniorenwohnanlage sind auch bauliche Erweiterungen der Großweidenmühle vorzusehen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um  (zusätzliche) Notschlafplätze in Zwei- bis Vierbettzimmern (Schlafräume mit bis zu zehn Betten sind nicht mehr zeitgemäß und befördern zudem Konflikte) mit den erforderlichen Sanitärräumen;  Gruppen- und Werkräume für die Beschäftigungstherapie; durch die Nähe zur Einrichtung ergeben sich kurze Wege für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Beschäftigungsangeboten. Nach Fertigstellung des Gebäudes kann das Werkstattgebäude in der Wilhelm- Marx-Str. 10 anderweitig genutzt bzw. veräußert werden.  Funktionsräume, wie z.B. Wäscherei, die auch eine Beschäftigungsfunktion haben können;  zusätzliche Einzelzimmer für die stationäre Unterbringung älterer Männer;  Notschlafplätze/Unterkünfte für Wohnungslose aus EU-Ost-Erweiterungsländern (insbesondere aus Bulgarien und Rumänien), die sich seit Jahren ohne Aussicht auf Arbeit und Erhalt einer Wohnung in Nürnberg aufhalten. Die erforderlichen Raumbedarfe – und eine darauf basierende grobe Kostenschätzung - sind zu ermitteln. Es handelt sich bei diesen Vorschlägen um Entwicklungsmöglichkeiten für die Großweidenmühle, die in Abstimmung mit dem Bauprojekt der wbg bzw. des NürnbergStifts geprüft und geplant werden sollen.

3. Ausblick

Der vorliegende Bericht versucht zu zeigen, dass die Großweidenmühle mit ihren bedarfsorientierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten als bedeutsame Einrichtung der Wohnungslosenhilfe fungiert. Die dort geleistete Arbeit ist notwendig, um die vielschichtigen Notlagen der Betroffenen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Die beschriebenen Entwicklungsschwerpunkte sollen dazu beitragen, dass die Einrichtung den Bedarfen der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Zielgruppen gerecht werden kann.

März 2019

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

Anlagen: 2_0_Anmeldung_Umbau u Renovierung NHG 2_01_Antrag_SPD_Sanierung_des_Nachbarschaftshauses_Gostenhof_2019-01-24 2_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Verbesserung_der_Barrierefreiheit_im_Nachbarschaftsha us_Gostenhof 2017-10-26 2_1_Sachverhalt Umbau u Renovierung NHG

Bericht:

Für das Nachbarschaftshaus Gostenhof gibt es - ausgehend durch einen festgestellten Bedarf an Brandschutz-Ertüchtigung - mittlerweile weitgehende Überlegungen zum Umbau und zur Renovierung. Diese Überlegungen der Verwaltung werden in der Vorlage dargestellt und damit die Anträge der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10. 2017 beantwortet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

I.

TOP: 2.0

Sozialausschuss

Sitzungsdatum 04.04.2019

öffentlich

Betreff:

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und

Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10.2017

Anlagen:

2.1 Sachverhaltsdarstellung

Bisherige Beratungsfolge:

Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen

Sachverhalt (kurz): Für das Nachbarschaftshaus Gostenhof gibt es - ausgehend durch einen festgestellten Bedarf an Brandschutz-Ertüchtigung - mittlerweile weitgehende Überlegungen zum Umbau und zur Renovierung. Diese Überlegungen der Verwaltung werden in der Vorlage dargestellt und damit die Anträge der SPD-Fraktion vom 24.01.2019 und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10. 2017 beantwortet.

Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Ja

  2. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

II. Herrn OBM

III. Ref. V Nürnberg, Prölß

(55 00)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Umbau und Renovierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof

hier: Sachstandsbericht

1. Berichtsanlässe

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist seit 33 Jahren ein fester Begriff und ein weithin bekannter und viel genutzter Ort der Begegnung, der Beratung, Integration und Förderung, der Selbsthilfe und des Bürgerengagements im Stadtteil und weit darüber hinaus.

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist aber auch ein baulicher Sanierungsfall. Es gibt Mängel im Brandschutz, gealterte Bausubstanz und einige gute Ideen, wie die Nutzbarkeit des Hauses durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann.

Das ist seit 2010 bekannt, und seitdem wird an einem Konzept zur Ertüchtigung und Renovierung des Hauses gearbeitet. Dieser lange Prozess des Diskutierens und Abwägens von Notwendigkeiten und Möglichkeiten hat dazu geführt, dass das Vorhaben immer größer und komplexer geworden ist.

Die Verwaltung nimmt daher gerne die Möglichkeit wahr, den Sachstand zusammenfassend darzustellen und verbindet damit die Hoffnung, dass Umbau und Renovierung dadurch angeschoben werden können.

Damit wird der Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2019 beantwortet. Die Antragsteller begehren

die Sanierungsarbeiten dauern werden,

Zugleich beantwortet die Vorlage einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 26.10.2017, in dem die Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof gefordert wird und ein Bericht erbeten wird, ob es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für das Vorhaben gibt.

Beide Anträge liegen der Vorlage bei.

2. Chronologie der Umbau- und Renovierungsplanung

2.1 Brandschutz als Auslöser – 2010

Im Rahmen einer routinemäßigen Brandschutzbegutachtung wurde 2011 festgestellt, dass im Nachbarschaftshaus Gostenhof deutliche Mängel im Brandschutz vorliegen.

Vor allem das Treppenhaus und die Gänge stehen im Fokus: Das Treppenhaus ist auf den einzelnen Stockwerken einzuhausen und in den Gängen sind Einbauten und Möbel zu entfernen.

Eine besondere Gefährdung wurde in der Galerie „Kulturdach“ erkannt, die sich im Dachstuhlbereich befindet.

Als erste Maßnahmen wurden die Gänge von Einbauten und Möbeln befreit und das Kulturdach geschlossen.

Ein provisorischer weiterer Betrieb des Kulturdaches wurde zunächst versucht – mit einer Begrenzung der Besucherzahl – wurde dann aber aufgegeben, weil das Fehlen eines zweiten Fluchtwegs auch damit nicht kompensiert werden konnte.

Die Planungen für die Brandschutz-Ertüchtigung zwischen dem Sozialamt und dem Hochbauamt begannen.

2.2 Notmaßnahme Deckensanierung – 2012

Im Zug der Untersuchungen für die Brandschutz-Ertüchtigung wurde festgestellt, dass die sehr schweren Deckenplatten im Großen Saal, im Kleinen Saal und in der Cafeteria nur unzureichend befestigt sind.

Die Deckensanierung wurde als Notmaßnahme aus den Planungen herausgelöst und in 2012 durchgeführt.

2.3 Planungen für den Brandschutz und weitere Notmaßnahme – 2013

Zu den anlaufenden Planungen für den Brandschutz kam weiterer dringender Sanierungsbedarf für den Kanal und den Fettabscheider im Haus, auch diese Sanierungsarbeiten duldeten keinen weiteren Aufschub und beruhten auf einer Auflage von SUN.

Der Planungsstand im Jahr 2013 umfasste also

Brandschutzertüchtigung Kosten rund 500.000,- Kanalsanierung Kosten rund 350.000,- Säle (abzügl. bereits erfolgter Deckensanierung) Kosten rund 120.000,- Baunebenkosten Kosten rund 290.000,-

dazu kamen Stellplatzablöse, 20 % Sicherheit für Bauen im Bestand, 3 % Preissteigerung und die Mehrwertsteuer, so dass sich letztlich eine Kostenschätzung für die Maßnahmen in Höhe von rund 2.000.000,- Euro ergab.

Anmerkung: Die Stellplatzablöse ergab sich, weil im Zuge der Planungen bemerkt wurde, dass bei Inbetriebnahme des Hauses keine Stellplätze abgelöst worden waren.

Die Summen beruhen auf Kostenschätzungen des H oder von beteiligten Architekten. Eine MIP-Position für die Baumaßnahme gab es noch nicht.

2.4 Notmaßnahme Kanalsanierung und Fettabscheider – 2015

Auch ohne Finanzierung im MIP musste die Sanierung des Kanals und des Fettabscheiders der Cafeteria durchgeführt werden.

Das erfolgte im Jahr 2015.

2.5 Die Planung nimmt Fahrt auf – 2015/2016

Mittlerweile zeichnete sich ab, dass das Stadterneuerungsgebiet Gostenhof-West eine räumliche Arrondierung erfahren würde, so dass das Nachbarschaftshaus Gostenhof im erweiterten Stadterneuerungsgebiet liegen würde.

Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken ergaben, dass das Nachbarschaftshaus prädestiniert ist als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Rahmen der Stadterneuerung und eine Bezuschussung von bis zu 60 % möglich sei.

Daraufhin wurde zwischen Sozialamt und Hochbauamt eine weitergehende Planung abgesprochen mit dem Ziel, angesichts der Förderung nicht nur Brandschutzertüchtigung und Renovierung der Säle zu verfolgen, sondern einen umfassenderen Umbau in Angriff zu nehmen, der verbesserte Nutzungsmöglichkeiten und eine größere Nutzerfreundlichkeit mit sich bringen würde.

Folgende Maßnahmen wurden entwickelt:

und Sehbehinderte, mehr Lärmschutz, mehr behindertengerechte Toiletten, neue Induktionsanlage im Saal…);

besteht.

2.6 Umbau nur mit vorübergehendem Auszug – 2017/2018

Im Jahr 2017 wurde bei der Planung der nunmehr erweiterten Renovierungsarbeiten festgestellt, dass das ganze Baupaket nicht bei laufendem Betrieb im Nachbarschaftshaus durchgeführt werden kann. Ein Auszug der Nutzer aus dem Haus für die gesamte Dauer der Baumaßnahme wird unabdingbar sein.

Daraufhin wurde im Sozialamt die Idee entwickelt, für einen Übergangsbetrieb die Nutzung der Feuerwache 1 in der Reutersbrunnenstraße zu prüfen.

Entsprechende Vorgespräche und Besichtigungen haben in 2017 stattgefunden, eine Zwischennutzung nach Auszug der Feuerwache (voraussichtlich in 2020) und nach notwendigen baulichen Anpassungen wurde bei Stpl in 2018 mit einer Bedarfsanmeldung in die Wege geleitet.

Inzwischen gibt es stadtintern die Festlegung, dass die Gebäude der Feuerwache 1 nach Auszug der Feuerwehr dem Sozialamt für die Zwischennutzung als Nachbarschaftshaus zur Verfügung gestellt wird.

2.7 Aktueller Planungsstand und nächste Schritte - 2019

Angesichts dieser Entwicklung sind jetzt drei Entscheidungen voranzutreiben:

Erstens – die endgültige Planung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof in der Adam- Klein-Str. 6. Es gibt neue, konkretisierte Entwürfe, die auch die Außenanlagen mit einbeziehen (Öffnung eines Zugangs von der Straße her durch den bisher eingezäunten Garten und Durchgangsmöglichkeit durch den Hof in die Veit-Stoß-Anlage, Schaffung eines neuen Mehrzweckraums als Anbau im Hof und Schaffung eines Außenbereichs für die Cafeteria).

Diese Entwürfe sind nun zu einem Gesamtkonzept zusammenzufassen, eine neue Kostenschätzung vorzunehmen und ein Zeitplan aufzustellen einschließlich Verankerung der Maßnahme im MIP.

Zweitens – die Planung für die Zwischennutzung in der Feuerwache 1 in der

Reutersbrunnenstraße. Mit der Bedarfsanmeldung vom 28.03.2018 wurde bereits das Raumprogramm und das Nutzungskonzept für die Räume in der Feuerwache übermittelt.

Mit dem Hochbauamt sind auf dieser Basis nun Umbaupläne für die einzelnen Teile der Feuerwache zu erstellen und auch hierfür Kostenschätzung und Mittelanmeldung vorzunehmen. Dabei ist den Beteiligten klar, dass die Nutzungen des Standorts Adam-Klein- Str. nicht eins zu eins auf die Reutersbrunnenstr. übertragen werden können; es werden Abstriche zu machen und Kompromisslösungen einzugehen sein.

Der wichtigste Punkt ist, alle Nutzergruppen aus der Adam-Klein-Str. mitzunehmen und zu verhindern, dass Nutzer „auf der Straße“ landen.

Ein Blick auf die mögliche Zeitschiene macht deutlich, dass es sich bei dem gesamten Vorgang – auch nach so vielen Jahren Vorlauf – immer noch um einen mittelfristig angelegten Prozess handelt. Nach jetzigen Planungen wird die Feuerwache 1 im Jahr 2020 ihren alten Standort räumen, nicht zu einem Stichtag, sondern in einem längeren Prozess. Es kann also frühestens 2021 mit den notwendigen Umbauten für die Zwischennutzung begonnen werden. Wenn man zwei Jahre Bauzeit ansetzt, ist ein Auszug aus der Adam- Klein-Str. in 2023 möglich, nach weiteren zwei Jahren Bauzeit der Einzug in das dann renovierte und „brandgeschützte“ Haus im Jahr 2025. Es wird aber auch deutlich, dass das nur grobe Schätzungen sind, eine genauere Zeitplanung ist jetzt noch nicht möglich.

Drittens: Prüfung des Verbleibs in der Reutersbrunnenstraße. Wenn die Feuerwache 1 schon für einen Zwischennutz als Nachbarschaftshaus Gostenhof hergerichtet wird, liegt die Frage nahe, warum dann die Nutzung nicht dauerhaft dorthin verlegt wird.

Diese Frage wird auch zu prüfen sein, wenn die Planungen inklusive Kostenschätzung für beide Projekte vorliegen und vor Allem wenn klar ist, welche Optionen für eine Nutzung der Reutersbrunnenstr. 24 auf Dauer vorliegen und welche Optionen für die Nutzung der Adam- Klein-Str. 6 ohne Nachbarschaftshaus denkbar wären.

Aus jetziger Sicht spricht mehr für die Zwischennutzungs-Lösung: Zum einen, weil auf dem Gelände der Feuerwache auf der Seite zum Park Wohnbebauung entstehen soll, wodurch der Platz auf dem Areal für die Zwecke des Nachbarschaftshauses knapp werden könnte. Zum zweiten auch, weil der Standort Adam-Klein-Straße in Gostenhof „mittendrin“ ist und die Reutersbrunnenstraße doch eher am Rand des Stadtteils. Das ist aber noch keine Festlegung.

März 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Antrag als Vorlage DÜ Antrag 2017/208

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof Federführung: V

beteiligt: VI

Anlagen: Antrag

Stadt Nürnberg Antrag als Vorlage DÜ Antrag 2017/208

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnb Dr. Ulrich MaLy Rathausplatz 2 Rathaus OBERBURGER SVil 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg 2 6. OKT. 2017 , Tel: (0911) 231-5091 /.........Nr. Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

|Ua

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 26.10.2017

Verbesserung der Barrierefreiheit im Nachbarschaftshaus Gostenhof

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Nachbarschaftshaus Gostenhof (NHG) gilt seit vielen Jahren als „bürgerorientierte, interkuLturell-integrative Einrichtung. Wesentliche Aufgaben des NHG sind die gegenseitige Information, die soziale Beratung sowie die Integration und Förderung interkultureller Begegnung, der Selbsthilfe und des Bürgerengagements sowie die politische Informations- und Bildungsarbeit”, so formuliert es das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Weststadt.

Entsprechend der Aufgabenbeschreibung und dem Selbstverständnis des Hauses finden im NHG vielfältige Veranstaltungen statt, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen soLlen. Hierbei ist besonders die Barrierefreiheit ein wichtiges Thema. Bereits jetzt gibt es regelmäßig vieLe Besucherinnen und Besucher mit unterschiedlichsten Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem:

Nürnberg

Die sehr hohe Auslastung des NHG ist ein Zeichen für die Notwendigkeit der Angebote des Hauses für die Nürnberger Weststadt und auch darüber hinaus.

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Mit der Verleihung des Signet „Bayern barrierefrei“ wurden im Jahr 2017 das langjährige Engagement des NHG durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration honoriert Dennoch fehlen noch weitere Schritte, um das Haus für Menschen mit körperlichen Einschränkungen attraktiv zu gestalten und um die niederschweLlige Öffnung des Hauses zu ermöglichen. Hierfür sind unserer Ansicht nach folgende Maßnahmen dringend erforderlich:

Ausbau der Barrierefreiheit z.B. durch den Bau weiterer Behindertentoiletten, verbesserter Zugang vom Hof, Schalldämmung, Leitsystem für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, Sanierung der Küchen und insgesamt eine Erhaltung und Aufwertung des Gebäudebestandes zur SichersteLlung der Attraktivität. Dazu kommt die dringend notwendige Sanierung des Kulturdaches, das seit vielen Jahren nicht mehr genutzt werden kann und die Umsetzung der weiteren notwendigen Baumaßnahmen für den Brandschutz.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet

welche Fördermöglichkeiten des Programms „Soziale Stadt“ durch die Erweiterung des INSEK-Gebietes auch für das Nachbarschaftshaus Gostenhof zur Verfügung stehen.

welche der o.g. Punkte in enger Absprache mit den Verantwortlichen im Nachbarschaftshaus durch eine solche Förderung realisiert werden können und in weLchem Zeitraum dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Andrea Friedei Stadträtin Stadträtin

vwwv.gruene. rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2018

Anlagen: 3_01_Antrag SPD_Neue_Chancen_für_Nürnberger_Langzeitarbeitslose_nutzen 3_1_Sachverhalt_Neue Chancen Langzeitarbeitlose 3_2_Anlage_Maßnahmeneintritte 3_3_Tischvorlage _Neue Chancen Langzeitarbeitsl_Ö3

Bericht:

Trotz der seit Jahren guten konjunkturellen Lage gibt es in Deutschland immer noch eine große Gruppe arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser, deren Integration in den Arbeitsmarkt bisher nicht erfolgreich war. Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung, mit dem seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretenden Teilhabechancengesetz, ein neues Instrument zu schaffen, dass einen größeren Kreis dieser Personen - insbesondere über den § 16 i SGB II - über einen längeren Zeitraum (maximal fünf Jahre) in ein gefördertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bringen soll. Das Förderinstrument richtet sich dabei an alle Arbeitgeber, also sowohl welche, die erwerbswirtschaftlich tätig sind oder auch gemeinnützige bzw. öffentliche Arbeitgeber. Diese erhalten einen ab dem dritten Beschäftigungsjahr degressiv angelegten Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis maximal fünf Jahre. Dieser richtet sich bei tarifgebundenen Arbeitgebern am jeweiligen Tariflohn aus. Das Jobcenter Nürnberg-Stadt als die für dieses neue Regelinstrument in Nürnberg zuständige Institution, plant für 2019 mit 60 Förderungen nach dem § 16 e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf Basis eines zweijährigen Zuschusses, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind) und 250 bis 300 Maßnahmeneintritte nach dem § 16 i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt), die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre SGB II- Leistungen bezogen haben. Die städtische Beschäftigungsgesellschaft NOA gGmbH bzw. NOA.kommunal übernimmt eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 73.000 € Folgekosten 110.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es wird darauf geachtet, dass die verschiedenen Geschlechter ausgewogen über das Teilhabechancengesetz in Arbeit gebracht werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 3.1. zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „Neue Chancen für Nürnberger

Langzeitarbeitslose nutzen“

1. Das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und seine

Bedeutung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg

Trotz jahrelanger guter konjunktureller Lage in Deutschland gibt es immer noch eine große Gruppe an arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die schon sehr lange SGB II-Leistungen beziehen und „ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben“1. So bezogen in Deutschland von 4,171 Mio. erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1,266 Mio. (= 30,3%) sechs Jahre und länger SGB II- Leistungen2. 542.577 Personen waren dabei in den letzten sechs Jahren ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das tatsächlich für eine Förderung nach dem § 16 i SGB II in Frage kommende Kundenpotenzial liegt jedoch erheblich niedriger, da viele Personen aufgrund § 10 SGB II (Zumutbarkeit), § 53 a SGB II (Arbeitslose nach Vollendung des 58. Lebensjahres) nicht zur Verfügung stehen.

Kapitel V „Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern“ des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD vom 07. Februar 2018 sieht zur verstärkten Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die Schaffung eines neuen unbürokratischen Regelinstruments im Sozialgesetzbuch II, nämlich „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vor, das sich sowohl am ersten Arbeitsmarkt als auch an einem neu zu etablierenden „sozialen Arbeitsmarkt“ ausrichtet. Umgesetzt wird diese Passage des Koalitionsvertrages durch das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II – ÄndG)“ vom 17. Dezember 2018, das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat.

Dieses neue Regelinstrument soll laut Koalitionsvertrag bis zu 150.000 Personen erreichen. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, der bis 2022 um vier Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Hinzukommen mittels „Passiv-Aktiv-Transfer“ bis zu 700 Mio. Euro für Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengeldes II und des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Dadurch können auch Mittel, die für das Arbeitslosengeld II veranschlagt werden zur Finanzierung von Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II herangezogen werden. Die Jobcenter können, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die in jedem konkreten Förderfall eingesparten Bundesmittel für passive Leistungen zusätzlich für Maßnahmen nach dem § 16 i SGB II verwenden. Da die Kommunen durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ebenfalls im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung entlastet werden, können diese die Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen des § 16 i SGB II oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden.

1 Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 10.SGB II-ÄndG vom 18. Juli 2018, Seite 1. 2 Bundesagentur für Arbeit, Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit einer Verweildauer von 6 Jahren und mehr bzw. 5 bis unter 6 Jahren nach ausgewählten Strukturmerkmalen, Juni 2018, Erstellungsdatum: 16.11.2018.

Die Entscheidung, für welche Strategien zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen die Mittel eingesetzt werden, verbleibt in der dezentralen Verantwortung der Jobcenter. Kernelement des neuen Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen werden:

  1. Die Neufassung des § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ sieht vor, dass Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (tariflich oder ortsüblich) in den ersten beiden Jahren des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden können, um so ein „Abgleiten“ in lange Jahre der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr 50 Prozent. Das Gesetz sieht die Förderung des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung vor. Die Förderung ist für alle Arbeitsplätze auf den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt möglich. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens für die Dauer von zwei Jahren begründet werden. Zusätzlich wird ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten bereitgestellt. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die geförderten Personen für das beschäftigungsbegleitende Coaching unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei diesen Personen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern.

  2. Mit dem neuen § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird im SGB II ein neues Regelinstrument für sehr arbeitsmarktferne Personen im SGB II-Bezug eingeführt. Für diese erwerbsfähigen Personen gelten folgende Kriterien:  Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben3  Sie müssen mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen des SGB II bezogen haben4  Sie dürfen in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig bzw. selbständig beschäftigt gewesen sein  Es dürfen für sie keine Zuschüsse an Arbeitgeber für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sein.

Die Arbeitgeber können einen maximal fünfjährigen Lohnkostenzuschuss beantragen, wenn sie mit den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Bemessungsgrundlage des Zuschusses ist der Tariflohn oder eine kirchenrechtliche Regelung. Ist dies bei einem Arbeitgeber nicht der Fall, ist die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns die Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss wird zuzüglich des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung (früher: Arbeitslosenversicherung) geleistet.

3 Bei jugendlichen Leistungsbeziehenden sollten Ausbildung bzw. Maßnahmen zur Qualifizierung im Vordergrund stehen. 4 Abweichend davon kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind oder mit Schwerbehindertenstatus einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren SGB II-Leistungen bezogen hat.

Die Zuschusshöhe beträgt  in den ersten beiden Jahren 100 Prozent,  im dritten Jahr 90 Prozent,  im vierten Jahr 80 Prozent  und im fünften Jahr 70 Prozent.

Die Förderdauer ist bis 31.12.2024 befristet. Förderungen, die bis dahin begonnen wurden, werden maximal bis Ende 2029 fortgesetzt. Die zu fördernden Personen werden durch die Jobcenter ausgewählt.

Der Arbeitsvertrag nach dem § 16 i SGB II kann während der fünf Jahre, in der ein Lohnkostenzuschuss gezahlt wird, maximal einmal verlängert werden. Die zu fördernde Person soll in der Regel bereits für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben.

Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Arbeitgeber, also sowohl erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber5. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht. Kann die betreffende Person in eine zumutbare Arbeit oder in Ausbildung vermittelt werden, soll das Jobcenter die betreffende Person umgehend aus dem Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II abberufen. Der örtliche Beirat des jeweiligen Jobcenters soll eine jährliche einvernehmliche Stellungnahme zu den Einsatzfeldern des §16 i SGB II – insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten – abgeben. Hat die betreffende Person bereits am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teilgenommen und das Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt bzw. einen Zuschuss nach § 16e SGB II6 erhalten, wird die betreffende Förderhöhe bzw. -dauer angerechnet.

Ziel des neuen Regelinstruments im SGB II ist einerseits die Eröffnung von Teilhabechancen, andererseits die mittel- bzw. langfristige Heranführung der geförderten Person an den ersten Arbeitsmarkt.

Deshalb soll während der Förderdauer eine beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) durch das Jobcenter bzw. einen durch dieses beauftragten Dritten erbracht werden7. Im ersten Jahr der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die geförderte Person „in angemessenem Umfang“8 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für das Coaching freizustellen.

Desgleichen soll die geförderte Person unter Lohnfortzahlung für eine erforderliche Weiterbildung oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber freigestellt werden. Die Weiterbildungskosten9 können je Förderfall mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst werden. Möglich ist dabei die Verknüpfung mit anderen Weiterbildungsmaßnahmen wie der

5 Damit sind die Kriterien der Zusätzlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzung. 6 In der bis 31.12.2018 geltenden Fassung. 7 Im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung gehört die Beratung und Unterstützung der Bedarfsgemeinschaft – und damit nicht nur der geförderten Person – zu den Inhalten des Coachings. 8 § 16 i (4) SGB II. 9 Höchstens 1.000 Euro pro Weiterbildung.

„Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ oder dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU).

Das Jobcenter beruft die zu fördernde Person umgehend aus dem nach § 16 i SGB II geförderten Arbeitsverhältnis ab, wenn diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann. Desgleichen kann die geförderte Person das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn sie eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kann oder eine Maßnahme zum Erwerb eines Berufsabschlusses besuchen kann.

2. Bewertung des neuen Regelinstrumentes

Das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung stellt nach Ansicht des Referates für Jugend, Familie und Soziales durch den neu eingefügten § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eine neue Qualität im Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit dar. Während die bisherigen Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit kurzbzw. mittelfristig angelegt waren10, ist jetzt ein Zeitraum von fünf Jahren für eine längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Dadurch erhalten die langjährig Arbeitslosen eine mehrjährige Teilhabechance am Arbeitsleben, unterstützt durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und der Möglichkeit, in dieser Zeit betriebliche Praktika zu absolvieren und sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest anzunähern.

Positiv ist ebenfalls, dass für die Arbeitsplätze der sozialen Teilhabe die einschränkenden Kriterien für neue Tätigkeitsfelder (Zusätzlichkeit, im öffentlichen Interesse liegend, Wettbewerbsneutralität) des §16 d SGB II entfallen. Dadurch können Arbeitsplätze gestaltet werden, die sich näher an der Realität des Arbeitslebens befinden. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes wird einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg leisten. So schreibt die Geschäftsführerin des Jobcenters Nürnberg-Stadt, Sabine Schultheiß, im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 ihres Jobcenters: " Die Lage am Arbeitsmarkt ist stabil. Leider profitieren nur Teile unserer Kundengruppen davon. Insbesondere diejenigen, die sich schon lange erfolglos um einen passenden Arbeitsplatz bemühen, haben ohne umfassende Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt. Für diese Kundengruppen ergeben sich mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 weitreichende neue Perspektiven.

Das Teilhabechancengesetz greift die positiven Erfahrungen aus der Umsetzung des Bundesprogrammes Soziale Teilhabe auf. Mit zwei neuen Förderinstrumenten erhalten die Betroffenen Unterstützung, die sich individuell an ihren persönlichen Bedarfen orientiert. Damit Menschen wieder aktiv und nachhaltig am Arbeitsleben teilhaben können, benötigen sie vor allem motivierende und wertschätzende Begleitung im Veränderungsprozess."

Das im Gesetz der Lohnkostenzuschuss für geförderte Personen nach dem § 16 i SGB II auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns bzw. eines gezahlten Tariflohns erfolgt und nicht wie ursprünglich vorgesehen - nur auf Basis des allgemeinen Mindestlohns, wird ebenfalls positiv bewertet, entsteht doch damit in tarifgebundenen Einrichtungen und Unternehmen

10 Beispielsweise das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter mit einem Förderzeitraum von 24 Monaten (Normalförderung) bzw. 36 Monaten (Intensivförderung)

keine Zweiklassengesellschaft bei den Beschäftigten. Außerdem wird es damit tarifgebundenen Arbeitgebern ermöglicht, mehr Langzeitarbeitslose nach dem § 16 i SGB II einzustellen, da ein höherer Lohnkostenzuschuss mehr finanziellen Spielraum für weitere Einstellungen schafft. Außerdem werden die Kommunen dadurch finanziell stärker entlastet, müssen doch aufgrund der höheren tariflichen Entlohnung weniger Personen ergänzende Leistungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II beantragen.

Positiv zu bewerten ist auch der Einbezug der örtlichen Beiräte des Jobcenters bei der arbeitsmarktlichen Bewertung der Einsatzplätze/-felder des §16 i SGB II und das beschäftigungsbegleitende Coaching durch eine sozialpädagogische Fachkraft.

Der DGB bewertet das Teilhabechancengesetz positiv. So schreibt beispielsweise das DGB- Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Endlich können Langzeitarbeitslose wirkungsvoll gefördert werden. Durch Lohnkostenzuschüsse entstehen längerfristige Arbeitsplätze, die eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Ein großer Erfolg der Gewerkschaften ist, dass die Arbeitsplätze tariflich bezahlt werden …“11.

Dem hingegen sehen die Arbeitgeberverbände das Teilhabechancengesetz eher kritisch. So lautet beispielsweise die Bewertung der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. „viel Schatten, wenig Licht“. Positiv gesehen wird dabei die Befristung des Programms bis 2024, das jährliche Bestimmungsrecht der örtlichen Beiräte über die Gestaltung und Einsatzfelder oder der Wegfall der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Negativ gesehen wird die, so der vbw, zu weite Fassung der Zielgruppe, die zu lange Förderdauer und die Orientierung des Lohnkostenzuschusses an den Tariflöhnen und nicht am Mindestlohn12.

3. Zielgruppe des Programms und Branchen bzw. Dienstleistungen, die für

diese öffentlich geförderte Beschäftigung in Frage kommen

Zielgruppe des Teilhabechancengesetzes ist, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen, eine Häufung an Vermittlungshemmnissen wie höheres Lebensalter, fehlende oder entwertete Qualifikationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben13. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung benennt insbesondere auch Personen mit Kindern und auch Alleinerziehende als besondere Zielgruppe des § 16 i SGB II14. Bezieht sich der § 16e SGB II, wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, auf Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und die mit Lohnkostenzuschuss in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen, weist der § 16 i SGB II als Zielgruppe „sehr arbeitsmarktferne Personen“ auf, die über 25 Jahre alt sind und mindestens sechs der letzten sieben Jahre im SGB II-Leistungsbezug waren und in dieser Zeit nicht bzw. nur kurzzeitig beschäftigt waren. Schwerbehinderte und Personen mit

11 Der DGB informiert: „Jetzt Langzeitarbeitslosen eine Chance geben – Das neue Teilhabechancengesetz“, Berlin, Januar 2019, S.1. 12 Vgl. vbw: „Teilhabechancengesetz“: Sozialer Arbeitsmarkt wird ausgeweitet“, München, 22.02.2019. 13 Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 04.10.2018, S. 1 bzw. 18. (Drucksache 19/4725).

mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

Eine erste Schätzung des Teilnahmepotenzials durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt erbrachte folgendes Ergebnis:

Potenziale § 16 e SGB II in Nürnberg

Zur Bestimmung des Potenzials für den § 16 e SGB II wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:  Lebensalter über 25 Jahre  erwerbsfähige Leistungsbeziehende  Langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende (über 24 Monate), die aktuell keine Chancen haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden.

Insgesamt konnten 1.300 Personen als potenziell Teilnehmende im Bereich des Jobcenters Nürnberg-Stadt identifiziert werden15. Das Jobcenter Nürnberg-Stadt plant für 2019 60 Förderungen nach dem §16 e SGB II mit einem Jahresbudget von 440.000 Euro ein16.

Potenziale § 16 i SGB II in Nürnberg

Laut Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit wurden anhand des Kriteriums „bisherige Verweildauer sechs Jahre im Leistungsbezug“ 9.200 Personen identifiziert. Weitere Einschränkungen zur Auswahl des Teilnehmerkreises sind dem BA-Statistikservice aktuell nicht möglich.

Eine Analyse des operativen Datensatzes des Jobcenters Nürnberg-Stadt ergab anhand der Kriterien

 Lebensalter über 45  sechs Jahre und länger im Leistungsbezug (bei Menschen mit Schwerbehinderung oder mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft: 5 Jahre und länger im Leistungsbezug)

einen potenziellen Teilnehmerkreis von 1.839 Personen17. Nach Einschätzung des Jobcenters treten von einem maximalen Potenzial tatsächlich nur 20% in eine Maßnahme ein. Für den § 16 i SGB II plant das Jobcenter für 2019 250 – 300 Stellen mit einem Jahresbudget von 3,9 Mio. Euro ein.

15 Diese Personenanzahl bezieht sich lediglich auf die Erfüllung der formalen Zugangskriterien. Die Entscheidung, so das Jobcenter, ob das Förderinstrument des § 16 e SGB II passgenau auf die potenzielle Förderperson passt, erfolgt in einem zweiten Schritt. 16 Da das Förderinstrument des § 16 e SGB II die Förderung FAV („Förderung von Arbeitsverhältnissen, alte Fassung § 16 e SGB II) ablöst, wurde bei der Planung auf die Erfahrungswerte der Vorjahre zurückgegriffen. Somit wurden 60 Arbeitsverhältnisse geplant. 17 Diese Personenanzahl bezieht sich auf die rein „formale“ Erfüllung der Fördervoraussetzungen → „Bruttopotenzial“. Das „echte“ Potenzial wird im zweiten Schritt festgelegt: Vereinbarkeit und Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme mit individueller Gesamtsituation (Betrachtung von Gründen, der der Arbeitsaufnahme entgegenstehen: z.B. laufendes Rentenverfahren, gesundheitliche Gründe, familiäre Verpflichtungen etc.).

4. Branchen bzw. Dienstleistungen, die für diese öffentlich geförderte

Beschäftigung in Frage kommen

Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass die geförderte Beschäftigung in der Mehrzahl einfache Tätigkeitsfelder umfasst, dies jedoch zu einer Entlastung von Fachkräften führt, die dann von Hilfsarbeiten freigestellt werden. Dadurch wird es beispielsweise zu einer Verbesserung in der Pflege, der Kinderbetreuung oder anderer kommunaler Leistungen kommen18.

§ 16 i SGB II richtet sich „…an alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region und gleich ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt. Die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse sind keine Fördervoraussetzung. Dadurch werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und weitere Tätigkeitsfelder für öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet“19.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung benennt einen lokalen Konsens bei den Tätigkeitsfeldern und Branchen für die öffentlich geförderte Beschäftigung des §16 i SGB II als zielführend für die Umsetzung des neuen Regelinstruments. Aus diesem Grund sollen die örtliche Beiräte der Jobcenter, insbesondere die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine jährliche Stellungnahme zu den Einsatzfeldern des §16 i SGB II abgeben, die das Jobcenter zu berücksichtigen hat. In dieser Stellungnahme soll sich der Beirat insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungseffekten äußern20.

5. Pläne zur konkreten Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in

Nürnberg

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt plant – wie bereits dargestellt – für 2019 mit 60 Maßnahmeneintritten nach § 16 e SGB II und 250-300 Maßnahmeneintritte nach § 16 i SGB II. Mit Stichtag 28.02.2019 ergeben sich dabei nach Darstellung des Jobcenters Nürnberg-Stadt folgende Statusstände:

1) Maßnahmeneintritte Förderung nach § 16 e SGB II

Gesamt Status „angelegt“21 Antrag ausgegeben22 Entscheidung dem Grunde nach23 Status „bewilligt“24
24 4 17 1 2

Aktuell wurde für 24 Leistungsbeziehende ein Antrag nach §16 e SGB II gestellt. 2 davon wurden bereits bewilligt, ein Antrag ist entschieden. Bei den restlichen 21 Anträgen ist davon auszugehen, dass diese kurzfristig positiv entschieden und bewilligt werden, da die Fördervorraussetzungen im Antragsverfahren bereits vor der Ausgabe des Antrags bzw. dem Anlegen des Förderfalls erfolgt.

2) Maßnahmeneintritte Förderung nach § 16 i SGB II

Gesamt Status „angel Status Antrag „angelegt“ Antrag Entsc ausgegeben EntscheiduSntagt us dem Grun d e nach Status „bewilligt“
144 11 11 11 56561 56 3 3 74747 74

Gesa

Bzgl. §16 i SGB II wurden bereits 77 Anträge bewilligt bzw. entschieden und weitere 67 Antragsverfahren laufen bereits. Es ist analog zu §16 e SGB II davon auszugehen, dass auch die Fördervoraussetzungen bereits geprüft wurden und mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen ist.

Die Tabelle zu den Maßnahmeneintritten nach § 16 i SGB II des Jobcenters Nürnberg-Stadt (Anlage 1, Stand 13.03.2019) zeigt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine breite Palette an Arbeitgebern (Beschäftigungsgesellschaft, Wohlfahrtsverbände/gemeinnützige Einrichtungen, private Arbeitgeber) langzeitarbeitslose Personen nach dem § 16 i SGB II einstellten. Der überwiegende Teil der bisherigen Einstellungen fand – wie erwartet - im Helferbereich statt.

6. Rolle der NOA bzw. NOA.kommunal bei der Umsetzung des

Teilhabechancengesetzes

Die Beschäftigungsförderung, also Arbeitsplätze zu schaffen, die es ohne Förderung nicht gäbe und diese Arbeitsplätze mit Personen zu besetzen, die anderenfalls keine Beschäftigungschance hätten, hat in der NOA eine lange Tradition.

21 Status „Angelegt“: Dies bedeutet, dass mit einem potenziellen Arbeitgeber für einen konkreten Kunden/eine bestimmte Kundin des JCN Vorverhandlungen geführt wurden oder auch schon ein konkreter Antrag angekündigt wurde. 22 Status „Ausgegeben“: Dies bedeutet, dass die Fördervoraussetzungen für einen bestimmten Kunden/eine bestimmte Kundin des JCN gecheckt wurden und dem Arbeitgeber ein Antrag zugesandt wurde. 23 Status „dem Grunde nach bewilligt“: Dies bedeutet, dass der Antrag des Arbeitgebers geprüft wurde und nach Vorlage des Arbeitsvertrages nochmals die Fördervoraussetzungen abschließend geprüft wurden. 24 Status „bewilligt“: Dies bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren vom Jobcenterteam Integrationsmaßnahmen abschließend positiv mittels Genehmigungsbescheid bewilligt wurde.

Insofern ist das Teilhabechancengesetz eine Weiterentwicklung von Fördermöglichkeiten, die NOA und NOA.kommunal seit Jahren nutzen. Bestehende geförderte Beschäftigungsverhältnisse werden umgewandelt und neue Aufträge werden akquiriert, so dass hierdurch neue Arbeitsplätze auf Basis des Teilhabechancengesetzes geschaffen werden können.

Zusätzlich vereinbarte die Referentenrunde der Stadt Nürnberg im Sommer letzten Jahres eine Prüfung von Vorschlägen von NOA und NOA.kommunal für Arbeitsplätze auf Grundlage des Teilhabechancengesetzes und die Eruierung weiterer städtischer Bedarfe in den Geschäftsbereichen, um dann gemeinsame Schwerpunkte bzw. Prioritäten für neue Projekte im Rahmen des Teilhabechancengesetzes herauszuarbeiten. Diese Vorschläge wurden im Referat für Jugend, Familie und Soziales gesammelt und an die Geschäftsführung von NOA bzw. NOA.kommunal weitergereicht. Diese nahm in der Folge Kontakt mit den einreichenden Geschäftsbereichen, Ämtern und Eigenbetrieben auf, um die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.

NOA und NOA.kommunal stellen geförderte Beschäftigte ein, wenn sie den Anforderungen an die konkrete Arbeitsstelle gerecht werden; die Art der Förderung ist hier, so die Geschäftsführung, nachrangig zu betrachten. Deswegen sind alle bestehenden Stellen prinzipiell für beide Instrumente offen. Kalkulatorisch ging die Geschäftsführung bei allen Planungen von ¼ Förderfällen nach § 16 e SGB II und ¾ nach § 16 i SGB II aus. Die Praxis zeigt nun, dass tatsächlich 85 % die Fördervoraussetzungen nach § 16 i SGB II erfüllen. Der Anteil der § 16 e – Fälle kann sich jedoch im Hinblick auf die Hauswirtschaftskräfte in Kindertageseinrichtungen noch erhöhen.

Die Einstellungsvorbereitung erfolgt in Form von Gruppeninformationen als einer Art Jobbörse. Förderberechtigte nach § 16 i SGB II werden eingeladen, der Arbeitgeber und die Arbeitsplätze vorgestellt und die Anwesenden können ihr Interesse bekunden. Sowohl die Teilnahme an den Gruppenveranstaltungen, als auch die Bereitschaft, ein Jobangebot anzunehmen, werden aus Sicht der NOA im Vergleich zu ähnlichen Veranstaltungen als gut bewertet.

Grenzen bestehen dahingehend, dass das durch die Auftragslage erforderliche Anforderungsprofil nicht in Deckung gebracht werden kann mit dem Leistungsprofil der Förderberechtigten. Des Weiteren sind die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel der Arbeitsverwaltung und die erforderlichen Restkosten zu beachten.

Ein großes praktisches Problem im Verhältnis der stadteigenen Beschäftigungsgesellschaft NOA als Anstellungsträger von Personen, die Arbeitsverträge auf Basis des Teilhabechancengesetzes erhalten zu Dienststellen der Stadt, die Tätigkeiten für diese Personen anbieten könnten ist, das die dann zu erfolgende Ausleihe auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von der Beschäftigungsgesellschaft zur Stadt nach dem Teilhabechancengesetz nur für 18 Monate besteht, was der Intention einer langfristigen Arbeitsintegration für diese Zielgruppe von bis zu fünf Jahren widerspricht. Alternativ müsste die Stadt Nürnberg – wie auch andere Kommunen – diese Maßnahmen selbst durchführen. Dazu fehlt die Struktur, die neu und parallel zur NOA aufgebaut werden müsste. Das weitere Problem ist, dass insbesondere Städte, die in Haushaltssicherung sind oder entsprechende Auflagen haben, häufig eine Deckelung des Stellenplans aufweisen und keine neue Stellen schaffen können und zwar sowohl für die Leistungsberechtigten selbst wie auch für deren Anleitung und Betreuung. Für solche Städte dürfe es schwierig bis unmöglich werden,

ausreichend Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zu schaffen, so dass in Nürnberg städtische Aufträge nur per Beauftragung der NOA bzw. NOA.kommunal bearbeitet werden können.

Problematisch ist weiterhin, dass das Teilhabechancengesetz zwar unter dem Aspekt der Förderkonditionen – insbesondere auch die Bezuschussung auf Basis des tariflichen Arbeitsentgelts – für den Arbeitgeber attraktiv ist, andererseits dieser aber aufgrund des pauschalierten Sozialversicherungszuschusses und der Nichtförderung von bestimmten tariflichen Leistungen wie einmaligen Leistungen oder die Zusatzversorgung noch erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen muss. Diese betragen nach Berechnungen der NOA- Geschäftsführung bei Beschäftigten nach dem Teilhabechancengesetz beispielsweise beim Bundeszeitarbeitstarif E1 jährlich pro Person bei einer Beschäftigung nach dem § 16 e SGB II 9.537 Euro und nachdem § 16 i SGB II 3.442 Euro. Bei einer Entlohnung nach dem TVöD in der in etwa vergleichbaren Eingruppierung E 2 betragen die jährlichen Restkosten pro Person bei der NOA beim § 16 e SGB II 17.741 Euro und nach dem § 16 i SGB II 9.304 Euro.

NOA und NOA.kommunal planen für das Jahr 2019 insgesamt 175 Beschäftigungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes; davon sind 15 bei der NOA selbst und 160 bei NOA.kommunal. Von diesen 160 Beschäftigten sind 30 für die Arbeitnehmerüberlassung an die Stadt Nürnberg vorgesehen. Weitere Arbeitnehmerüberlassungen sind nicht vorgesehen, so dass die Beauftragungen im Rahmen von Werkverträgen durchgeführt werden. Das Jobcenter plant – wie bereits dargestellt - mit 250-300 Förderfällen im Jahr 2019, davon 2/3, also 167 bis 200 bei der NOA bzw. bei der NOA.kommunal. Zum Stand 05.03.19 sind bei NOA.kommunal 60 Arbeitsverhältnisse nach den neuen Instrumenten eingegangen worden; die weiteren Einstellungen – geplant sind insgesamt 160 Beschäftigungsverhältnisse - erfolgen weit überwiegend in den nächsten drei Monaten. Bei der NOA wurden 15 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz geschaffen. Diese wurden größtenteils aufgrund der Rückmeldungen städtischer Dienststellen bzw. Geschäftsbereiche geschaffen.

6.1 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz bei der

NOA.kommunal

Von den insgesamt für 2019 bei der NOA.kommunal geplanten 160 Beschäftigungsverhältnissen sollen 118 nach dem § 16 i SGB II und 42 nach dem § 16 e SGB II geschaffen werden. Diese verteilen sich aufgabenmäßig folgendermaßen:

a) 51 Grünhelfer/Grünhelferinnen beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum SÖR

und NürnbergBad

Die Hauptauftraggeber im Grünbereich sind aktuell SÖR und Nürnberg-Bad. Bei SÖR wurden Arbeiten in den Bereichen Baumscheibenpflege, Wege- und Platzreinigung, Bank-, Spielplatz-, Straßenzubehör- und Grünflächenreinigung sowie Wildkrautentfernung vereinbart. Bei Nürnberg-Bad hat die NOA.kommunal den Auftrag für die Grünpflege in vier Freibädern erhalten. Von 51 geplanten Grünhelfern sind 11 eingestellt, weitere 21 folgen spätestens zum 01.04. und 12 zum 01.05.19; die restlichen sieben Arbeitsplätze werden für Nachrücker vom 01.06 an bis 01.11. nachbesetzt. Geplant sind 8 Stellen nach § 16 e SGB II

und 43 Stellen nach § 16 i SGB II. Im Grünbereich waren bis Jahresende 2018 lediglich 15 Mitarbeitende beschäftigt.

b) 10 Helfer/Helferinnen im Reinigungsdienst

Ab 01.04.19 werden sukzessive 10 Einstellungen erfolgen. Die Reinigungsdienste werden vorerst NOA- bzw. NOA.kommunal-intern durchgeführt. Die betreffenden Personen werden alle nach § 16 i SGB II gefördert werden.

Eine Anfrage von Zentrale Dienste aufgrund der Gespräche in der Referentenrunde ließ sich nicht realisieren.

c) 24 Helfer/Helferinnen in bestehenden Geschäftsfelder

Die bestehenden 18 Helferstellen wurden auf 24 erhöht: 4 Stellen nach § 16 e SGB II und 20 Stellen nach § 16 i SGB II. Diese Personen nehmen Aufsichtstätigkeiten wahr, arbeiten auf den Friedhöfen oder sind in den Bereichen Transport, Räumung, Umzug und Malerarbeiten tätig.

d) 45 Helfer im ServiceCenter für kommunale Aufgaben

Da nur die NOA.kommunal unmittelbar und direkt von der Stadt Nürnberg Aufträge erhalten kann, wurde das neue ServiceCenter in der Pillenreuther Str. 163 angesiedelt, in der bereits die bisher geförderten 45 Arbeitsplätze der Sozialen Teilhabe tätig waren. Diese sollen auch, so eine Absichtserklärung zwischen Jobcenter und NOA, im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen weitergeführt werden. Hintergrund ist, dass die bestehenden Geschäftsfelder für das Teilhabechancengesetz eher Außenberufe oder stehende Tätigkeiten beinhalten, für die Förderberechtigten aber auch sitzende Tätigkeiten im Innenbereich erforderlich erscheinen. Neben dem Stadtarchiv konnte auch das Jugendamt als Auftraggeber für das ServiceCenter gewonnen werden.

e) 30 Hauswirtschaftskräften im Kita-Bereich über Arbeitnehmerüberlassung

In diesem Bereich werden nach Angaben der NOA-Geschäftsführung vermutlich 60 Stellen für Hauswirtschaftskräfte überwiegend nach § 16 e SGB II und nur vereinzelt nach § 16 i SGB II geschaffen. Aus heutiger Sicht sind deswegen die Einstellung von 29 Hauswirtschaftskräfte bereits im April und die Überlassung an das Jugendamt wahrscheinlich. Zusätzlich startet eine neue Weiterbildungsmaßnahme zur Qualifizierung von 30 Hauswirtschaftskräften mit dem Ziel, auch diese in die Überlassung zu übernehmen. Da alle diese Hauswirtschaftskräfte weit überwiegend nur halbschichtig eingestellt werden sollen, wird von insgesamt weiteren 30 Stellen ausgegangen.

6.2 Beschäftigungsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz bei der NOA

gGmbH

In der NOA gGmbH sind aktuell 15 Beschäftigungsverhältnisse geplant, davon 2 nach § 16 e und 13 nach § 16 i SGB II gefördert. Im Einzelnen sind folgende Stellen vorgesehen:

1 Verwaltungskraft im Team Finanzen, Empfang 2 Hausmeisterhelfer im Betrieb Hausservice 2 Betriebsassistenten im Betrieb Bürgerservice (Verkaufshilfe, Aufsicht)25 4 Betriebsassistenten im Betrieb Umweltservice (Verkaufshilfe, Aufsicht, Fahrer) 3 Betriebsassistenten im Südstadtforum (Büro, Fahrer, Senioren) 2 Peerberater für „Alles rund ums Kind plus“ 1 Betriebsassistent26.

2018 und in den Jahren davor erfolgte die Entlohnung der Betriebsassistentinnen und Betriebsassistenten nach Bezahlgrundsätzen in Orientierung an den BAP-Tarif27. Auf Nachfrage der Geschäftsführung beim kommunalen Arbeitgeberverband KAV sieht dieser nun den TVöD für Beschäftigte nach dem Teilhabechancengesetz für anwendbar.

Dies hat für die NOA folgende finanziellen Konsequenzen:

Die NOA hatte laut beschlossenem Wirtschaftsplan für Betriebsassistentinnen bzw. Betriebsassistenten eine Gesamtsumme von ca. 130.000 € eingeplant. Sollten die früher ursprünglich geplanten 32 Stellen für Betriebsassistenten bzw. Betriebsassistentinnen bei der NOA gGmbH nach TVöD bezahlt werden, wären die Mehrkosten von 150.000 bis 170.000 € nicht gedeckt. Aus diesem Grund nahm die NOA Anpassungen bei diesen Stellen vor. So konnten von den ursprünglich geplanten insgesamt 32 Stellen vorerst fünf Stellen nicht besetzt bzw. geschaffen werden, zehn Reinigungskräfte werden bei der NOA.kommunal eingestellt, ein weiteres Beschäftigungsverhältnis wird umgewandelt und eines steht noch zur Entscheidung an. Somit plant die NOA gGmbH – wie oben dargestellt – mit 15 Stellen bei den Betriebsassistenten/-assistentinnen. Sollte sich im Laufe des Jahres 2019 eine positive wirtschaftliche Entwicklung ergeben, können vereinzelt die jetzt nicht realisierten Stellen später realisiert werden.

6.3 Zusatzfördermöglichkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des

Teilhabechancengesetzes

Beschäftigungsbegleitende Betreuung der Teilnehmerinnen und –teilnehmer bieten sowohl der § 16 e SGB II als auch § 16 i SGB II. Qualifizierungsmöglichkeiten bietet nur der § 16 i SGB II.

a) Beschäftigungsbegleitende Betreuung

Bis 30.04.19 erhalten alle nach dem Teilhabechancengesetz eingestellten Beschäftigten von NOA und NOA.kommunal einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS des Jobcenters im Umfang von 181 Unterrichtseinheiten für 24 Monate. Für später Eingestellte übernimmt das Jobcenter die beschäftigungsbegleitende Betreuung selbst28.

25 Betriebsassistenten sind bei der NOA betrieblich eingebundene, geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Bezahlgrundsätzen der NOA entlohnt werden. 26 Einsatzstelle wird aktuell geklärt. 27 BAP = Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. Dieser ist Tarifpartner der DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. 28 Dafür werden beim Jobcenter neun Stellen geschaffen. Da die Stadt Nürnberg über den Kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) finanziell mit 15,2 % der Aufwendungen beteiligt ist, erhöht sich dieser 2019 um ca. 73.000 Euro und ab 2020 jährlich um ca. 110.000 Euro.

b) Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach § 16 i Abs. 5 SGB II kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von 3.000 € je Förderfall erhalten; hierunter sind alle Arten von Qualifizierungen zu verstehen, die häufig unmittelbar bei Aufnahme der Beschäftigung erforderlich werden, um fehlende Fähigkeiten zu erwerben oder veraltete Kenntnisse zu aktualisieren. Die NOA hat deswegen folgendes allgemeine modular aufgelegte Konzept entwickelt:

„Berufliche Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen der THCG - Kompetenz am Arbeitsplatz stärken“ mit folgenden Inhalten:

A. Einstiegsqualifizierung Grundlegende Qualifizierung zum Beginn der Beschäftigung z. B. Arbeitssicherheit, Erste Hilfe, arbeitsplatzspezifische Grundlagen. B. Basiskompetenzen am Arbeitsplatz stärken – arbeitsorientierte Grundbildung Beschäftigungsbegleitend: 1. Bedarf an Grundbildung und Weiterqualifizierung bereits bekannt oder Aufdecken von arbeitsplatzbezogenem Weiter- oder Grundbildungsbedarf im Arbeitscoaching oder Coaching 2. Mittels „Betriebscheck“ werden anhand konkreter Arbeitsanforderungen Qualifizierungsbedarfe ermittelt 3. Konzeption und Durchführung gezielter Qualifizierungsangebote.

Methodik und Didaktik sind auf lernungeübte Teilnehmer/-innen ausgerichtet:

 7er-Kleingruppen  Arbeitsweltbezug und Rhythmisierung  Wiederholung, vertiefende Lerneinheiten (u.a. multimediale Lernangebote)  Adaptive Förderung  Förderung der Lernmotivation und Lernzuversicht durch Lernerfolge  Lernen lernen (Lernstrategien), Selbstgesteuertes Lernen.

Eine Grünhelferqualifizierung als Einstiegsqualifizierung nach Punkt A im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten ist beim Jobcenter beantragt und soll möglichst noch bis Ende April für die zahlreichen Neueinstellungen im Grünbereich durch die NOA erfolgen. Fachlich ist dies erforderlich, da so viele neue Mitarbeitenden nur sehr schwer unmittelbar fachlich eingearbeitet werden können.

Anlage 1: Maßnahmeneintritte nach dem § 16 i und § 16 e SGB II

Anzahl der Arbeitsplätze
Branchen 16i 16e
Beschäftigungsgesellschaft 85 6
Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Einrichtungen 78 8
private Arbeitgeber 8 5
171 19

Status der aktualisierten Zahlen nach Angaben des Jobcenters: §16 i SGB II:

Angelegt: 10 (werden in den obigen Zahlen nicht mitberücksichtigt, da erst in Vorstufe zur Prüfung) ------------------------------------------------------- Ausgegeben: 67 Entscheidung dem Grunde nach: 11 Bewilligt: 93 Summe: 171

§16 e SGB II

Angelegt: 4 (werden in dem obigen Zahlen nicht mitberücksichtigt, da erst in Vorstufe zur Prüfung) ---------------------------------------- Ausgegeben: 12 Bewilligt :7 Summe: 19

Stand: 13.03.2019

Tischvorlage zu Ö3

zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.04.2019

Aktualisierung der Beilage 3.1 (Seite 8) des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion

„Neue Chancen für Nürnberger Langzeitarbeitslose nutzen“ bzw. Beilage 3.2

Teilbereich Anlage 1 „Maßnahmeneintritte nach dem § 16 i und § 16 e SGB II“

Status der aktualisierten Zahlen nach Angaben des Jobcenters, Stand 02.04.2019:

§16 i SGB II

Status „angelegt“: 10 ------------------------------------------------------- Antrag ausgegeben: 36 Entscheidung dem Grunde nach: 13 Status „bewilligt“: 120 Summe: 169 (bzw. mit Status „angelegt“: 179)

§16 e SGB II

Status „angelegt“: 4 ---------------------------------------- Antrag ausgegeben: 30 Status „bewilligt“:12 Summe: 42 (bzw. mit Status „angelegt“: 46)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 04.04.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: 4_0_Anmeldung_Projekte- und Initiativenfonds 4_1_Anlage_2018_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds

Bericht:

Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Förder-voraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Sozialausschuss und dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungen kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohender) Behinderung zu Gute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 4.1: 4.2019

Projekte- und Initiativenfonds 2018 - Bewilligungen zur Sitzung des Sozialausschusses am 04.0
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
2018 Medienzentrum Parabol e. V. "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" 11.792,48 € 3 Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds Bescheid am 3. Januar 2019
20.12.2017 Zentrum Gesundheitsförderung Ehrenamtlichenschulung zu den Themen Gesundheit und Alter (kultursensible Pflege) 270,00 € 5 / 6 / 7 / 9 Drei Abendseminare - durchgeführt von TIM e. V. - zu den Themen Erkran-kung im Alter, Pflegeversicherung und Krankenversicherung Bescheid am 18. Januar 2018
10.01.2018 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Jugendosternacht im DB- Museum 2.000,00 € 2 / 3 Unter dem Motto "Ostern? Abgefah-ren!" soll an mehreren Stationen im DB-Museum mit den Jugendlichen erar-beitet und erlebt werden, was der Weg Jesu für den Lebensweg und das alltägliche Leben der Jugendlichen heute bedeuten kann. Bescheid am 22. Januar 2018
26.02.2018 Fachberatung für Frauen mit Essstörungen, dick & dünn e.V. Bauchgrammophon-Gruppe 2.000,00 € 1 / 7 Bauchgrammophon ist ein kreativer Bolg zum Thema Essstörungen. In themengebundenen Gruppen soll aufgezeigt werden, dass es bei Ess- störungen unter der "Bühne des Essens" um Themen geht, die Be-troffene und Nichtbetroffene gleicher-maßen kennen: Z. B. Leistungsdruck, Perfektion, Umgang mit Schönheits-idealen, Ängsten, Selbstoptimierung, sich im eigenen Körper einfach unwohl fühlen. Bewusst soll es hier ein Miteinander von Betroffenen und Nicht- Betroffenen geben, um Vorurteile aufzubrechen und Stigmatisierungen entgegenzuwirken. Bescheid am 28. Februar 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
01.02.2018 Kreisjugendring Nürnberg-Stadt ausBildung wird Integration 3.0 5.000,00 € 5 / 7/ 9 Übergeordnete Zielsetzung ist die JHA am 19. April 2018; Unterstützung und Begleitung von jungen Geflüchteten bei ihrer beruf- lichen und v. a. sozialen Integration sowie die inter- kulturelle Öffnung der Jugendverbände des Kreisjugendrings. Das Projekt zielt hierbei sowohl auf eine Stärkung der Persönlichkeits-entwicklung, der Ausbildungsreife als auch auf eine nachhaltige Vernetzung in die lokale Struktur der Jugend(verbands)arbeit.
03.03.2018 Stiftung für Leben und Kultur e.V. Gipfelkonferenz der Kinder 5.000,00 € 2 / 3 Mehr als 500 Kinder und Jugendliche in Nürnberg, Bayern, Europa und der Welt haben seit 2014 in der Gesellschafts- inszenierung anhand eines eigens dafür gestalteten Fragebuches ihre Ideen und Wünsche für eine enkel-taugliche Zukunft entwickelt. Welchen Satz würdest Du groß auf eine Wand schreiben? Auf welche Sachen könn-test Du verzichten, was brauchst Du unbedingt um Dich herum? Was bringt Dich zum Lachen, was zum Weinen, was bereitet Dir Sorgen? Bei den Antworten spielten die Themen Umweltschutz, Frieden, Menschenrechte, soziale Bindungen wie Familie und Freunde eine große Rolle. JHA am 19. April 2018; Bescheid am 24. Mai 2018
25.02.2018 MuFFin Foto-Mitmach-Aktion zu 100- Jahre Frauen-Wahlrecht 1.450,00 € Bei diversen Frauen-Veranstaltungen wird das MuFFiN anwesend sein und die Besucherinnen bitten, zu den ausgewählten Fragen Antworten auf vorbereitete Plakate zu schreiben. Eine Portrait-Fotografin wird die Aktion begleiten. Ziel ist es, zum interna- tionalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen (25. November) eine sowohl künstlerisch als auch inhaltlich ansprechende Ausstellung mit den entstandenen Bildern aufzubauen. Die Fragestellung lautet: Ich als Frau habe die Wahl . . . das Recht . . . . die Freiheit . . . Bescheid am 20. März 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
29.03.2018 Radio Z 20 Jahre Durchgeknallt - das Radiomagazin für psychiatrische Heilkunst bei Radio Z 800,00 € 7 Das Jubiläum wird im Stadtteilzentrum Desi am 10. Mai gefeiert. Bescheid am 10. April 2018
18.05.2018 Junge Humanistinnen Junger Humanistentag 2.460,00 € 3 / 7 Der junge Humanistentag findet am 23. Juni 2018 auf dem Kornmarkt statt. Es wird eine junge humanistische Outdoor-Oase mit folgenden Programmpunkten gestaltet: z.B. Menschenrechtsbarcamp - offene Diskussionsrunde, Graffiti-Workshop - Menschenrechte künst-lerisch sichtbar machen, Airbrush-Tattoos, Hands on! - Der Turm der Sinne zeigt mit seiner Wanderausstellung die Grenzen und Tücken menschlicher Wahrnehmung, Colored Glasses - Planspiel, in dem Mechanismen von Diskrimierung eindrücklich erfahrbar werden Bescheid am 4. Juni 2018
18.06.2018 Kath. Kirchenstiftung Heilig Geist - Treffpunkt Bücherei Fischbach Umstellung auf EDV-Ausleihe, neue Bücher für Quizexperten 2.200,00 € 1 / 2 / 7 Die Umstellung auf EDV ist notwendig, da sehr viele Aktionen für Kinder angeboten werden und es dadurch einen so starken Zulauf in der Bücherei gibt, dass das alte Karteikartensystem nicht mehr ausreicht. Quizexpertenbücher: Sowohl das Kind, das ein Leserätsel zu dem Buch erarbeitet (Quizexperte) als auch die Kinder, die das Buch ausleihen und das Rätsel beantworten (Lesedetektiv) setzen sich intensiv mit dem Inhalt auseinander. Das fördert spielerisch und ganz im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten das leseverstehen und Erfassen von Textinhalten. Bescheid am 25. Juni 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
19.06.2018 Kreisjugendring Nürnberg-Stadt Landtagswahl 2018 - Jung- und Erstwähler für demokratische Wahlentscheidung gewinnen 5.000,00 € 3 Zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 14. Oktober 2018 sollen möglichst viele Jung- und Erstwähler zur Teilnhame an der Wahl und der Stimmabgabe mobi-lisiert werden. Die Kampagne umfasst eine Plakataktion in Zusammenarbeit mit der Stadtreklame, eine Facebook-Redaktion mit ständig aktualisierten Beiträgen, einen Musterwahlstand im Rahmen des RathausClubbing, eine Diskussionsveranstaltung mit Direkt- kandidaten aus Nürnberg-Nord und eine U- 18-Wahl. JHA am 26. Juli 2018; Bescheid am 31. Juli 2018
16.07.2018 Kassandra e.V. 30 Jahre Fachberatung 2.400,00 € 4 / 9 Kassandra bietet nun seit 30 Jahren umfassende Beratung und Unter-stützung sowie Informationen und Hilfen zur sozialen und psychosozialen Stabilisierung. Um das vorhandene Kooperationsnetzwerk sowie die Verankerung im regionalen Hilfe-system weiter auszubauen, öffentlich-keitswirksam auf die ziele und Arbeit von Kassandra aufmerksam zu machen un auch um die erfolgreiche Arbeit der letzten 30 Jahre sowie aller Unter-stützer angemessen zu würdigen, wird am 26. September 2018 im Desi Stadt-teilzentrum das 30-jährige Bestehen von Kassandra gefeiert. Bescheid am 31. Juli 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
22.08.2018 Radio Z Feiern ohne Vorurteil 800,00 € 5 / 7 Bin ich zu alt für diese party? Wird mich jemand komisch anschauen? Gibt es eine Rampe für meinen Rollstuhl? Ist es schlimm, dass meine Haut eine andere Farbe hat? Diese und weitere Fragen müssen sich jedes Wochenende oder jeden Abend viele Menschen stellen, die nur ein bisschen ausgehen, tanzen und am sozialen Leben teil-haben wollen. Gleichzeitig sollte man sich auch ohne Angst im Nachtleben bewegen können. Mit diesem Projekt will Radio Z (Projektgruppe "diversity", Vorurteile und Ängste bezogen auf Herkunft, Gender, sexuelle Orien-tierung, Alter, Behinderung oder alle Arten von "anders" sein thematisieren und Menschen sensibilisieren. Bescheid am 17. September 2018
16.08.2018 Lebenshilfe Nürnberg - offene Behindertanarbeit Voll dabei! Inklusive Disco mit Bird Berlin 1.250,00 € 1 / 7 "Mittendrin und voll dabei" so lautet das Motto der offenen Behinderten-arbeit der Lebenshilfe Nürnberg. Diese im Kreis von Menschen mit Behin-derung stattfindende Disco-Veranstal-tung im MUZclub soll durch den Künstler Bird Berlin inklusiv, kulturell vielfältig und bunt werden. Durch den in Nürnberg und darüber hinaus be-kannten Künstler sollen mehr Disco-Besucher ohne Behinderung zu dieser besonderen Disco kommen und alle Besucher sollen den Abend gemeinsam genießen und Spaß haben. Bescheid am 18. September 2018
16.10.2018 Frauennotruf Nürnberg e.V. Umzug der Beratungsstelle 2.495,00 € 1 / 5 / 7 Aufgrund der kontinuierlich hohen nachfrage nach persönlicher Beratung und Gruppenangeboten sind größere Räume, die gut an den ÖPNV angebunden sind und deren Miete leistbar ist, notwendig. Bescheid am 18. Oktober 2018
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
08.11.2018 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Europawahl 2.500,00 € 3 Jugendverbände haben Interesse an internationaler Arbeit und führen regelmäßig internationale Maßnahmen durch. Leider sind die Wahlbeteili-gungen an der Europawahl rückläufig. Es nehmen immer weniger Menschen das Wahlrecht war. Deshalb soll für das Thema sensibilisiert werden Der BDKJ kann nicht alles verbessern, aber die Jugendlichen in Nürnberg darauf auf-merksam machen. Im Zuge des Projek-tes sollen deshalb verschiedene Metho-den entwickelt werden, die für das Thema "Europa" sensibilisiere. In einem zweiten Schritt sollen diese Methoden in der direkten Jugendarbeit zum Einsatz kommen. Bescheid am 13. November 2018
2018 aktuell abgerufene Haushaltsmittel 47.417,48 €
2018 restliche zur Verfügung stehende Mittel 31.182,52 €
nachrichtlich
2019 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 78.600,00 €
2018 zurückgeforderte Mittel (aus 2017) 452,34 €

Download ↓