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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (26.03.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 26.03.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Kartäusertor 1, Tucherbräu am Opernhaus 4 Sitzungsvorlage H/015/2019 4 Entscheidungsvorlage H/015/2019 8 Ansicht Süd H/015/2019 11 Ansicht West H/015/2019 12 Grundriss EG H/015/2019 13 Grundriss KG H/015/2019 14 Grundriss OG H/015/2019 15 Wirtschaftlichkeits-/Folgekostenberechnung H/015/2019 16 Planungs- und Kostendatenblatt H/015/2019 17 TOP Ö 2 U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 19 Sitzungsvorlage UB/007/2019 19 UB_ Nachtrags-OP 2016 Entscheidungsvorlage UB/007/2019 23 TOP Ö 3 U-Bahn Nürnberg, Linie U1 25 Sitzungsvorlage UB/009/2019 25 Stellwerk Eberhardshof Entscheidungsvorlage UB/009/2019 29

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Sitzungsbeginn vorverlegt!

Sitzungszeit

Dienstag, 26.03.2019, direkt im Anschluss an den um 11:00 Uhr beginnenden Werkausschuss (SUN)

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Kartäusertor 1, Tucherbräu am Opernhaus Beschluss

Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus H/015/2019

hier: Objektplan

Ulrich, Daniel

2. U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen Beschluss

UB/007/2019

Nachtrag zum "Direkten Objektplan für Maßnahmen in 2016 und

Folgejahren"

Einzelmaßnahme "N) Brandschutztechnische Ertüchtigung der

Lichtkuppeln U1,

Bf. Gosten¬hof und Bf. Bärenschanze"

Ergänzung bzw. Erneuerung auch am Bf. Maximilianstraße

Ulrich, Daniel

3. U-Bahn Nürnberg, Linie U1 Beschluss

Erneuerung und Erweiterung des Stellwerks Eberhardshof (EB) UB/009/2019

hier:Objektplan

Ulrich, Daniel

4. U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen Beschluss

Nachtrag zum "Direkten Objektplan für Maßnahmen in 2018 und Ref.VI/067/2019

Folgejahren"

Einzelmaßnahme "I) Generalsanierung von zwei Brücken und der

Verteilerebene U1, Bf. Messe"

Bauwerksinstandsetzungsarbeiten und Ergänzung Hilfsbrücken

Ulrich, Daniel Unterlagen werden nachgereicht

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.12.2018,

öffentlicher Teil

H/015/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 26.03.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kartäusertor 1, Tucherbräu am Opernhaus

Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus

hier: Objektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Ansicht Süd Ansicht West Grundriss EG Grundriss KG Grundriss OG Wirtschaftlichkeits-/Folgekostenberechnung Planungs- und Kostendatenblatt

Sachverhalt (kurz): Die traditionsreiche Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus ist seit Herbst 2012 geschlossen. Die Bausubstanz befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Vor einer Neuvermietung und Wiedereröffnung der Gaststätte muss der gesamte Gebäudekomplex generalsaniert werden.

Ziel ist also die Sanierung der Gaststätte mit allen drei Bauteilen (Hauptgebäude, Stadtmauerturm, Kasemattenturm) inkl. Biergarten und die Wiederaufnahme der Nutzung. Das Raumkonzept des bisherigen (und zukünftigen) Mieters ist in den Entwurf eingearbeitet worden. Unter der Berücksichtigung des Bestandsschutzes im baurechtlichen Sinne wurden die denkmalrechtlichen Belange, aktuelle Vorschriften im Bezug auf die Technik (Küche, Lüftung, Heizung, Sanitär) und Bauphysik (EnEV, Akustik) im Entwurf berücksichtigt.

Die Kosten unter Punkt 1 weisen die Netto-Kosten (inkl. BVK) aus, da die Maßnahme zu 100% vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Brutto-Kosten (inkl. BVK) betragen: 5.370.294 €

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

er Bau- und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme "Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus".

Nach der Kostenberechnung des Architekturbüros 2-bs Architekten GmbH vom 16.05.2018 betragen die voraussichtlichen Gesamtbaukosten 4.566.417 € netto (inkl. BVK) / 5.370.294 € brutto (inkl. BVK) . Hinweis: Die Maßnahme ist zu 100% vorsteuerabzugsberechtigt.

Beilage

Kartäusertor 1, Tucherbräu am Opernhaus

Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus

hier: Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Begründung und Umfang der Maßnahme

Die Gaststätte „Tucherbräu am Opernhaus“ befindet sich am Kartäusertor, direkt an die mittelalterliche Stadtmauer angelehnt, gegenüber dem Opernhaus auf der anderen Straßenseite der Frauentormauer. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört. Am selben Ort mit annähernd den gleichen Außenmaßen stand bis zur Zerstörung die Geschützehalle des Germanischen Nationalmuseums. Der Wiederaufbau erfolgte in den Jahren 1947 bis 1951 durch die Fa. Tucher Bräu. Nach Fertigstellung des Gebäudes ging es in das Eigentum der Stadt Nürnberg über. Über Jahre hinweg wurden keine größeren und damit werterhaltende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Zum Gebäude gehören neben dem Biergarten folgende drei Bauteile: die Gaststätte selbst mit Anbauten an die Stadtmauer, der Stadtmauerturm Frauentormauer 19 und der Kasemattenturm Frauentormauer 17a. Das Gebäude befindet sich im denkmalgeschützten Ensemble der mittelalterlichen Stadtmauer und ist seit August 2013 auch selbst ein Einzeldenkmal.

Seit Herbst 2012 ist nach der Feststellung von massiven und umfangreichen Mängeln im Bezug auf Lebensmittel- und Arbeitsrecht durch OA und darauf erfolgter Aufgabe des Betriebs durch den Unterpächter der Tucher Bräu die Gaststätte geschlossen. Die Gasträume und Toiletten im Hauptgebäude werden in den Wintermonaten durch die Stadt Nürnberg übergangsweise als Nachtschlafstätte für Obdachlose genutzt.

2. Baubeschreibung

Die wesentlichen Bausteine der Maßnahme sind:

 Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes  Vollumfängliche Erneuerung der Haustechnik  Erneuerung der Veranstaltungs- und Medientechnik  Barrierefreie Erschließung, u.a. neuer Aufzug für das OG (Bibliothek), EG und das UG und neuer Aufzug im Bereich Küche für EG und UG Kegelbahn  Sanierung aller Sanitärbereiche  Überarbeitung von Wandoberflächen  Erneuerung aller abgehängten Decken  Umsetzung raumakustischer Vorgaben  Ausbau und Entsorgung von Schadstoffen  Reaktivierung und Sanierung der Außenanlagen  Energetische Sanierung der Außenhülle Pächterwohnung

Der geplante Umfang besteht in der kompletten Überarbeitung des Gebäudeinneren inklusive Schadstoffsanierung. In die Tragstruktur wird nur im Bereich der Aufzüge und der Durchdringungen der Technischen Gebäudeausrüstung eingegriffen. Werkstein- und Holzböden bleiben ebenso erhalten. Die statisch relevante Bausubstanz (Betontragwerk) ist nach derzeitigem Kenntnisstand schadensfrei, jedoch sind Einbauten und Oberflächen zu erneuern.

Im Gebäude sind, der Bauzeit entsprechend, Schadstoffe (z.B. Asbest, Mineralfaser, PAK, PCB) vorhanden. Sie stellen für den laufenden Betrieb keine Gesundheitsgefährdung dar, jedoch sind bei Sanierungsmaßnamen auch aus Gründen des Arbeitsschutzes der fachgerechte Ausbau und die Entsorgung im Vorfeld der Baumaßnahme erforderlich. Der bauliche Brandschutz (Fluchtwege, Brandmeldeeinrichtungen, Brand- und Rauchschutzeinrichtungen) ist zu überarbeiten. Insbesondere die Versammlungsräume genügen nicht mehr den Anforderungen des geltenden Baurechts. Die Technische Ausrüstung ist weitestgehend abgewirtschaftet, die Elektroverkabelung ist zweiadrig ausgeführt. Ebenso entspricht die Veranstaltungs- und Medientechnik in keinster Weise mehr den Erfordernissen, die sich aus einer zeitgemäßen Bespielung ergeben.

3. Termine

In Abstimmung mit LA und Stk wurde zum Beschluss des projekt freeze im Juli 2018 festgelegt, dass die Gaststätte aufgrund der Möglichkeit der 100%-igen Vorsteuerabzugsfähigkeit frühestens im Januar 2021 eröffnet werden soll.

Daraus resultiert folgender weiterer Terminablauf:  Beginn Werkplanung 09/ 2018  Genehmigung Objektplan 03/2019  Schadstoffentsorgung ab 09/2019  Baubeginn 10/2019  Baufertigstellung 01/2021  Inbetriebnahmen 02-03/2021

4. Kosten

Gemäß der Zusammenstellung der Kostenberechnungen der Planer vom 21.01.2019 ergibt sich nachfolgende Zusammenstellung (alle Zahlen netto):

Kostengruppe Bezeichnung Kosten in EUR

100 Grundstück 0,00 EUR 200 Herrichten und Erschließen 69.867,20 EUR 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.616.896,54 EUR 400 Bauwerk – Technische Anlagen 1.229.823,41 EUR 500 Außenanlagen 197.103,40 EUR 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR 700 Baunebenkosten ohne BVK 1.116.432,28 EUR Gesamtkosten netto ohne BVK 4.230.122,83 EUR Bauverwaltungskosten, BVK (7,95% von gesamt netto) 336.294,77 EUR Gesamtkosten netto mit BVK 4.566.417,60 EUR

Achtung: Sämtliche Kosten sind zu 100% vorsteuerabzugsberechtigt.

5. Finanzierung

Diese Maßnahme ist im MIP 2019-2022 unter der Nr. 418 finanziert.

6. Gutachten und Beschlüsse

12.11.2010 Die Maßnahme der Generalsanierung des Objektes wird im BIC-Prozess angemeldet, mit der Priorisierung „1“ eingestuft und mit Beschluss der Referentenrunde am 19.01.2011 mit einem „+“ versehen und damit ins das BIC-Verfahren aufgenommen.

18.06.2013: In der Referentenrunde wird beschlossen, dass die Maßnahme der Generalsanierung des Objektes weiter verfolgt und geplant werden soll. Vorentwurf (mit Kostenschätzung) und Entwurf (mit Kostenberechnung) sollen erarbeitet werden.

7. Zuschüsse

Es sind derzeit keine zuschussfähigen Kosten in der Maßnahme enthalten.

Planungs-/Kostendaten 5.2.4

nach DIN 276/277

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)

hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)

Bezeichnung des Vorhabens: Kartäusertor 1, Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus MIP; MIP Nr.: 2019-20122, Nr. 418 Kostenangaben Brutto, enthaltener Mehrwertsteuersatz: 19% Bauaufgabe: Neubau Altbau / Sanierung energetischer Standard: Passivhaus EneV Mindestdämmw
19% Mindestdämmw

ärmeschutz

1. Kostendaten
KG 100 Grundstück in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n 0,0% 0,0% 83.141,97 2,5% 1,7% 83.141,97 1.924.106,88 56,8% 38,2% 34.312,46 1,8% 23.755,73 1,2% 293.577,89 15,3% 454.369,32 23,6% 296.973,27 15,4% 264.137,03 13,7% 45.605,56 2,4% 511.375,62 26,6% 1.463.489,86 43,2% 29,1% 197.099,56 13,5% 121.924,63 8,3% 264.082,80 18,0% 268.778,26 18,4% 96.005,58 6,6% 33.625,59 2,3% 315.640,00 21,6% 100.245,60 6,8% 66.087,84 4,5% 3.387.596,74 1,00 0,67 234.553,05 6,9% 4,7% 0,00 0,0% 0,0% 1.328.554,41 39,2% 26,4% 1.328.554,41 0,0% 0,0% 5.033.846,17 148,6% 100,0% 5.033.846,17 1,49 1,00 Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Herrichten und Erschließen Sonstiges Grundstück 2% 0% 0% Ausstattung Baunebenkost Bauwerk - und en Baukonstrukti Kunstwerke 26% onen 0% 38% Bauwerk - Technische Anlagen 29% Außenanlagen 5%
KG 200 Herrichten und Erschließen
Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen
Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400)
KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
Baunebenkosten ohne Interim Interimsmaßnahmen
Sonstiges
Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim
100,0%
1,00

83.141,97

0,0%

2,5%

0,0%

1,7%

83.141,97

Abbildung 1

34.312,46

23.755,73

293.577,89

454.369,32

296.973,27

264.137,03

45.605,56

511.375,62

1,8%

1,2%

15,3%

23,6%

15,4%

13,7%

2,4%

26,6%

197.099,56

121.924,63

264.082,80

268.778,26

96.005,58

33.625,59

315.640,00

100.245,60

66.087,84

13,5%

8,3%

18,0%

18,4%

6,6%

2,3%

21,6%

6,8%

4,5%

234.553,05

0,00

1.328.554,41

6,9%

0,0%

39,2%

4,7%

0,0%

26,4%

1.328.554,41

5.033.846,17

5.033.846,17

148,6%

1,49

1 7 Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2

2. Kostenrichtwerte
KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) Bezug Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 2780,94 2115,21 903,22 686,99 382,66 291,05 0,00 0,00 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
7275,50 2363,00 1001,11 #DIV/0!
7275,50 2363,00 1001,11 #DIV/0!
120,17 39,03 16,53 #DIV/0!
120,17 39,03 16,53 #DIV/0!
2780,94 903,22 382,66 #DIV/0!
2115,21 686,99 291,05 #DIV/0!
4896,15 1590,21 673,71 #DIV/0!
339,00 110,10 46,65 #DIV/0!
0,00 0,00 0,00 #DIV/0!
1920,18 623,65 264,22 #DIV/0!
1920,18 623,65 264,22 #DIV/0!
3. Planungsdaten
a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche + Unbebaute Grundstücksfläche %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF 1.176,39 87,1% UGSF + 174,61 12,9% GSF = 1.351,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 0,00 + 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 691,89 32,5% #DIV/0! TF + 285,82 41,3% 13,4% #DIV/0! VF + 176,06 25,4% 8,3% #DIV/0! NGF = 1.153,77 166,8% 54,2% #DIV/0! KGF + 976,51 141,1% 45,8% #DIV/0! BGF = 2.130,28 307,9% #DIV/0! in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 5.028,28 7,27 2,36 #DIV/0! Bezeichnung NE Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) #DIV/0! #DIV/0! in qm A/BRI Außenhüllfläche - Flächenanteil Menge/BGF (%) Nutzfläche Konstruktions 33% -Grundfläche 46% technische Verkehrsfläch Funktionsfläc e he 8% 13%
= Grundstücksfläche
b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) + nicht förderfähige Flächen
=Nutzfläche
+technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche
=Netto-Grundfläche
+Konstruktions-Grundfläche
=Brutto-Grundfläche
c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt
d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.)
e. Kompaktheit des Gebäudes

1.176,39

174,61

1.351,00

87,1%

12,9%

100,0%

Abbildung 2

0,00

0,00

691,89

285,82

176,06

1.153,77

976,51

2.130,28

41,3%

25,4%

166,8%

141,1%

307,9%

32,5%

13,4%

8,3%

54,2%

45,8%

#DIV/0!

#DIV/0! #DIV/0!

#DIV/0!

#DIV/0!

#DIV/0!

Nürnberg, den 21.01.2019 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/Kultur Nicole Kromat 10601

1 8 Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2

ÖÖÖ 222

UB/007/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 26.03.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen

Nachtrag zum "Direkten Objektplan für Maßnahmen in 2016 und Folgejahren"

Einzelmaßnahme "N) Brandschutztechnische Ertüchtigung der Lichtkuppeln U1,

Bf. Gosten¬hof und Bf. Bärenschanze"

Ergänzung bzw. Erneuerung auch am Bf. Maximilianstraße

Anlagen: UB_ Nachtrags-OP 2016 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Die Lichtkuppeln am U-Bahnhof Maximilianstraße sind aufgrund des langjährigen Betriebs abgenutzt und müssen erneuert werden.

Der Stadt Nürnberg obliegt gem. § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn "Er-haltung und Erneuerung der Anlagen" (einschl. der nachträglichen Ergänzung und Änderung) die Erneuerung der U-Bahnanlagen bzw. Teilanlagen. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG ver-anlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Nachtrag zum "Direkten Objektplan für Maßnahmen in 2016 und Folgejahren" Einzelmaßnahme "N) Brandschutztechnische Ertüchtigung der Lichtkuppeln U1, Bf. Gostenhof und Bf. Bärenschanze" mit der Ergänzung bzw. Erneuerung auch am Bf. Maximilianstraße in Höhe von 1.344.400 Euro netto Projektgesamtkosten gemäß der Entscheidungsvorlage.

Nachtragsobjektplan Lichtkuppeln Fürther Straße

U-Bahn Nürnberg, Linie U1

Bahnhöfe. Gostenhof (GO), Bärenschanze (BS) und Ergänzung Maximilianstraße (MA)

Instandsetzungs- und Metallbauarbeiten

Erneuerung der Lichtkuppeln mit Errichtung von Wartungswegen

Entscheidungsvorlage:

Die Einzelmaßnahme „N) Brandschutztechnische Ertüchtigung der Lichtkuppeln U1, Bf. Gostenhof und Bf. Bärenschanze“ wurde im Rahmen des Objektplanes der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2016 und Folgejahre“ mit einer Teilsumme von 500.000 € netto vom Bau- und Vergabeausschuss am 12.07.2016 genehmigt.

Darin war folgender Ansatz enthalten:

„Einzelmaßnahme N, Brandschutztechnische Ertüchtigung der Lichtkuppeln an den

U-Bahnhöfen Gostenhof und Bärenschanze der Linie U1

Die bestehenden Lichtkuppeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) der U-Bahn in Nürnberg sind am Ende ihrer rechnerischen Nutzungsdauer. Gemäß BOStrab muss die Sicherheit gegen Durchsturz gegeben sein. Die Gefahr wird in der Schneelast und bei einer Betretung gesehen, daher wurden Ende 2014 viele Lichtkuppeln durch Schutzeinrichtungen gesichert. An den U-Bahnhöfen Gostenhof und Bärenschanze der U1 muss eine brandschutztechnische Ertüchtigung durch Entrauchungsöffnungen konzipiert werden.“

Gemäß „U-Bahnbau- und Pachtvertrag“ ist für den Unterhalt der Betreiber (VAG) zuständig. Da allerdings nach TRStrab Brandschutz (06/2014) die Bestands-U-Bahnhöfe bei baulichen Veränderungen brandschutztechnisch zu untersuchen sind, ergab sich auch teilweise ein Erneuerungsbedarf durch zusätzliche Rauchabzugsflächen. Für diesen Erweiterungsanteil (Rauchabzugsflächen, Wartungswege) ist der Eigentümer des U-Bahnbauwerks zuständig. Das U-Bahnbauamt hat die Maßnahmen geplant, abgestimmt und wird sie umsetzen. Die VAG übernimmt für Ihre Unterhaltsleistungen (Austausch der Lichtkuppeln ohne Rauchabzugsflächen) die Kosten (ca. 90 % der Gesamtleistung). Daher wurde von der VAG gegenüber dem U-Bahnbauamt eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben. Die Leistungen des U-Bahnbauamtes werden am Ende der Maßnahme bzw. am Jahresende der VAG verrechnet.

Die Vergabe der Instandsetzungs- und Metallbauarbeiten der Lichtkuppeln (LK) Gostenhof und Bärenschanze in Höhe von ca. 893.000 € netto wurde am 05.12.2017 im Bau- und Vergabeausschuss genehmigt. Gemäß der o.a. Kostenaufteilung beträgt der Anteil für die Stadt somit 89.000 € und für die VAG 804.000 €. Zum städtischen Anteil kommen noch nach der aktuellen Planungskostenrichtlinie die Bauverwaltungskosten (BVK) hinzu, die mit 10 % zu Buche schlagen und ca. 9.000 € betragen. Die aktuellen Bauverwaltungskosten an die VAG richten sich jedoch nach dem U-Bahnbau- und Pachtvertrag und betragen 4,5 %, dies sind ca. 36.000 €.

Im Abstimmungsprozess mit der Grünplanung der Fachabteilung des SÖR stellte sich dann heraus, dass eine Umgestaltung bzw. Verschönerung der Lichtkuppelflächen und des angrenzenden Boulevardbereiches am U-Bf. GO und BS angedacht bzw. vorgesehen war. Aus Synergieeffekten wurden daher bei den Wartungswegen um die Lichtkuppeln die Zwischenräume der späteren Bepflanzung aushub- und entsorgungstechnisch mitbearbeitet (vorbereiten der Pflanzfläche), so dass nachfolgend nur noch der Substrateinbau und die Bepflanzung durch SÖR

notwendig sind. Die abgeschätzte Kostenaufteilung beträgt ca. 80 % für das U-Bahnbauamt und ca. 20 % für SÖR. Der mit SÖR vereinbarte zu bearbeitende Flächenanteil der beiden U-Bahnhöfe GO und BS beträgt für das U-Bahnbauamt im Mittel ca. 42% der Flächen und für SÖR ca. 58% der Flächen. Die Tragschichten und Pflasterdecken um die Lichtkuppeln, die aus Wartungsgründen das U-Bahnbauamt zu erstellen hat, fallen jedoch finanziell - gemäß dem beauftragten Leistungsverzeichnis höher ins Gewicht. So entsteht aus finanztechnischen Gründen, bezogen auf die beauftragte Gesamtleistung die vorgenannte Kostenaufteilung von 80% für UB und 20% für SÖR. Bei der Endabrechnung wird der abgeschätzte Aufteilungsschlüssel genau ermittelt. Diesbezüglich wird SÖR die entstandenen Kosten an das U-Bahnbauamt erstatten.

Die Kosten der Wartungswege um die Lichtkuppeln und der dazwischenliegende Aushubbereich an den U-Bahnhöfen Gostenhof und Bärenschanze betragen ca. 171.000 € netto. Der Kostenanteil für das U-Bahnbauamt beträgt ca. 137.000 € und für SÖR ca. 34.000 €. Dazu kommen noch nach der aktuellen Planungskostenrichtlinie die Bauverwaltungskosten hinzu, die für jeden Teil mit 10 % zu Buche schlagen und für das U-Bahnbauamt ca. 14.000 € und SÖR. ca. 3.000 € betragen.

Während der Ausführung der Metallbauarbeiten hat die VAG dann entschieden, dass der Lichtkuppelaustausch auch noch am angrenzenden U-Bf. Maximilianstraße durchgeführt werden soll. Die vorher durchgeführte brandschutztechnische Überprüfung hat ergeben, dass zwei der insgesamt vier Lichtkuppeln mit Lüftungsöffnungen zu versehen sind.

Die Finanzierungsaufteilung zwischen der VAG und UB bezüglich der Unterhalts- und der Erstinvestition wurde mit 90% VAG und 10% UB beibehalten. Die Gesamtkosten der Instandsetzungs- und Metallbauarbeiten der Lichtkuppeln Maximilianstraße betragen ca. 100.000 € netto. Der Anteil für die Stadt ergibt somit ca. 10.000 € und für die VAG ca. 90.000 €. Dazu kommen noch die Kosten für Planung und Bauleitung in Höhe von ca. 1.000 € (10% von 10.000 €) für das U-Bahnbauamt und ca. 4.000 € (4,5% von 90.000 €) für die VAG.

Im Nachgang sind auch noch die dazugehörigen Wartungswege zu errichten. Die Ergänzung der Bepflanzung erfolgt durch SÖR. Die Investitionskosten betragen ca. 40.000 €, die anteiligen Bauverwaltungskosten in Höhe von 10% ca. 4.000 €. Für die generelle Entsorgung des Aushubes für alle drei U-Bahnhöfe sind noch ca. 20.000 € einzuplanen.

Die Finanzierung der Nettobeträge aus Eigenmittel des U-Bahnbauamtes und Fremdmittel der Institutionen VAG und SÖR ergibt sich wie folgt:

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Die Projektgesamtkosten dieser Baumaßnahmen belaufen sich somit auf 1.344.400 € netto.

Der Nachtragsobjektplan wurde gestellt, da die Bearbeitung des U-Bahnhofes Maximilianstraße hinzukam und die Projektgesamtsumme (1.344.400 € statt 500.000 €) höher ausfällt, wobei der Anteil des U-Bahnbauamtes sich verringert hat (372.900 € statt 500.000 €).

Die Investitionsauftragsnummern lauten: P5476517016U Anteil Stadt Nürnberg C5476517016U Anteil VAG C5476517116U Anteil SÖR

UB/009/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 26.03.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

U-Bahn Nürnberg, Linie U1

Erneuerung und Erweiterung des Stellwerks Eberhardshof (EB)

hier:Objektplan

Anlagen: Stellwerk Eberhardshof Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Das Stellwerk Eberhardshof ist aufgrund des langjährigen Betriebs veraltet und muss erneuert werden.

Der Stadt Nürnberg obliegt gem. § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn "Er-haltung und Erneuerung der Anlagen" (einschl. der nachträglichen Ergänzung und Änderung) die Erneuerung der U-Bahnanlagen bzw. Teilanlagen. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG ver-anlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

Die Genehmigung des Objektplanes durch den Bau- und Vergabeausschuss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 durch die Regierung von Mittelfranken.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Direkten Objektplan für die Erneuerung und Erweiterung des Stellwerks Eberhardshof in 2019 und Folgejahre bei der U-Bahn Nürnberg in Höhe von 13.700.000 Euro netto Gesamtkosten gemäß der Entscheidungsvorlage. Die Genehmigung des Objektplanes durch den Bau- und Vergabeausschuss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 durch die Regierung von Mittelfranken.

Beilage

U-Bahn Nürnberg, Linie1

Erneuerung und Erweiterung des Stellwerks Eberhardshof (EB)

Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Beschreibung der Maßnahmen

Die Zugsicherung der U-Bahn Nürnberg basiert zu etwa 80 Prozent auf Relaisstellwerken der Bauart Spurplan-Drucktasten-Stellwerke für U- und Stadtbahnen von Siemens (SpDrS-U-Stellwerke). Diese Technik wurde bereits in den 1960er Jahren entwickelt. Trotzdem sind diese Stellwerke sicher, robust und zuverlässig und bisher auch wirtschaftlich, müssen aber in den nächsten 20 bis 30 Jahren schrittweise alle ersetzt werden, da der Hersteller ankündigt, die Ersatzteillieferung höchstens für diesen Zeitraum sicherzustellen. Die Lieferung einzelner Komponenten wurden und werden bereits eingestellt, so dass hierfür jeweils entweder Ersatzteile bevorratet werden müssen (mit der Unsicherheit, dass nicht genau angegeben kann, wie lange der Ersatzteilvorrat genau hält, weil vorher nicht bekannt ist, wie viele Komponenten ausfallen) oder relativ aufwändig Ersatzlösungen gefunden werden müssen. Bei der Erneuerung der Stellwerke werden diese zum Teil zusammengefasst, um durch größere Stellwerke die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Je nachdem, wie stark die Stellwerke zusammengefasst werden, müssen für die Erneuerung ca. acht Stellwerke realisiert werden. Die Realisierungszeit pro Stellwerk mit Vorplanung, Planung, Projektierung, Fertigung, ggf. Raumumbau, Parallelaufbau, Inbetriebnahme, Gutachterprüfung und Umschaltung beträgt etwa drei Jahre. Aus Kapazitätsgründen sowohl beim Hersteller als auch bei der VAG sowie wegen der Auswirkungen auf den Betrieb ist es nicht möglich, die Erneuerung mehrerer Stellwerke parallel durchzuführen, sondern diese muss sequentiell erfolgen. Somit ergibt sich aus der Realisierungszeit von drei Jahren und der Stückzahl acht unter optimalen Voraussetzungen bereits ein Zeitbedarf für die Erneuerung von 24 Jahren. Nachdem diese – wie oben dargestellt – in etwa 20 bis 30 Jahren abgeschlossen sein muss, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, mit der Erneuerung der Stellwerkstechnik unmittelbar zu beginnen. Als erstes zu erneuerndes Stellwerk wurde aus folgenden Gründen das Stellwerk Eberhardshof (EB) ausgewählt:  Das Stellwerk hat ein Alter von über 35 Jahren erreicht und wurde – im Gegensatz zu den Stellwerken auf der U1 Süd – bisher noch nie umfassend modernisiert, so dass vor allem Gleisfreimeldung und Kabelanlage ohnehin zur Erneuerung anstehen.  Durch die Erweiterung des Stellwerks Eberhardshof (EB) um einen Teil des Stellwerks Plärrer (PL) wird zum einen die angestrebte Vergrößerung der Stellwerke erreicht und zum anderen die künftige Erneuerung des Stellwerks Plärrer (PL), welche bisher überhaupt nicht ohne weiteres möglich ist, ermöglicht und vorbereitet. Es ist daher geplant, ab dem Jahr 2019 das Stellwerk Eberhardshof (EB) durch ein neues, modernes Elektronisches Stellwerk der Bauart SICAS ECC einschließlich Gleisfreimeldung und Kabelanlage zu erneuern und um den Bereich zwischen der bisherigen Stellwerksgrenze am Bahnhof Maximilianstraße (MA) und der künftigen Stellwerksgrenze kurz vor dem Bahnhof Plärrer (PL) zu erweitern. Für die künftige Stellwerksgrenze werden zwischen den Bahnhöfen Gostenhof (GO) und Plärrer (PL) neue Zwischensignale realisiert. Dadurch werden die Erneuerungsfähigkeit des Stellwerks Plärrer (PL) sowie betriebliche Vorteile erreicht. Im Zuge der Erneuerung werden im gesamten Stellwerksbereich noch einige weitere Zwischensignale realisiert, welche die Betriebsqualität verbessern.

2. Kosten

Die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme betragen lt. Kostenanschlag der VAG vom 26.09.2018 netto 13.700.000, -- € netto.

A. VAG-Eigenleistungen 54.000,- € B. Fremdleistungen (Umbau Räume, E-Technik) 12.500.000,- € Stellwerksinnenanlage für 5 Stationen 4.050.000,- € Stellwerksaußenanlage für 5 Stationen 2.800.000,- € Erweiterung Notsignalanlage 50.000,- € Lieferung und Verlegung Kabelanlage 1.900.000,- € Umbau Stellwerksgrenze PL/EB 600.000,- € Rückbau und Entsorgung Stellwerk EB 100.000,- € Rückbau und Entsorgung Teil von Stellwerk PL 1.450.000,- € Umbau Leitsystem U1 1.050.000,- € Raumumbau 300.000,- € Klimatisierung und Lüftung 100.000,- € Kommunikation- und Netzwerksysteme 100.000,- € C. Sonstiges 3 % 376.000,- € D. Gebühren 770.000,- € Gesamtsumme (netto) 13.700.000 €

Finanzierung

Die Finanzierung kann vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 durch die Regierung von Mittelfranken und durch Ref. I/II/Stk aus dem Ansatz bei MIP-Nr. E5470088100 U „Erneuerung Stellwerk Eberhardshof“ erfolgen.

Um die Maßnahme vergeben zu können und im vorgesehenen Zeitraum zu realisieren, sind

Gesamtkosten: 13.700.000,- € davon 2019 1.700.000,- € davon 2020 6.000.000,- € davon 2021 6.000.000,- €

netto vorgesehen.

Folgekosten

Die künftig anfallenden Belastungen aus Kapital- und Sachkosten betragen 548.000,-- €/Jahr.

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