1. Ausgangssituation
Der Rat für Integration und Zuwanderung hat am 17.04.2018 einen Beschluss für einen Antrag gefasst, in dem die Stadt Nürnberg gebeten wird, eine Integrations- und Sprachoffensive durchzuführen, „um allen Zugewanderten (insbesondere Neuzugwanderern aus den EU-Staaten und Geflüchteten) die Teilnahme an kostenlosen oder kostengünstigen Integrations- und Deutschkursen zu ermöglichen.“
Die Integration Neuzugewanderter in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt in Nürnberg wurde von der Stadtverwaltung in den letzten Jahren verstärkt in den Blick genommen. Die gestiegene Aufmerksamkeit für dieses Thema ist vor allem auf den deutlichen Zuwachs an Fluchtzuwanderung zurückzuführen, der seinen Höhepunkt in den Jahren 2015 und 2016 hatte. Schnell wird in den quantitativen Analysen aber deutlich, dass die Zuwanderung aus der EU in absoluten Zahlen eine weitaus größere Rolle spielt und das inzwischen umso mehr, da in den letzten Jahren die Fluchtzuwanderung wieder deutlich zurückging.
In speziellen Fokuskapiteln zur Bildung Neuzugewanderter wurde das Thema in den Bildungsberichten 2015 und 2017 behandelt sowie noch ausführlicher im 2018 erschienenen Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten des Bildungsbüros. Die Sprachbildung spielt in all diesen Veröffentlichungen eine wichtige Rolle. Zentrale Befunde zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind kurz im nachfolgenden Kapitel erklärt.
Angesichts der Tatsache, dass Reglementierung und Steuerung der Integrationskurse im Kompetenzbereich des Bundes liegen, erscheint die Vielzahl an niedrigschwelligen Sprachkursen, die in Nürnberg von den unterschiedlichsten Institutionen angeboten werden, als vielversprechender Anknüpfungspunkt für eine kommunale Sprachoffensive. Das Bildungsbüro hat deshalb eine Übersicht dieser Kurse erstellt, in einigen Kursen hospitiert und Einrichtungsleitungen und Dozentinnen und Dozenten interviewt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden unter Gliederungspunkt 4 dargestellt.
Die Strukturen der Koordination der Sprachbildung in Nürnberg sind derzeit im Wandel. Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) wird aktuell neu aufgebaut. Die neue Regiestelle Flucht und Integration im Sozialreferat entwickelt derzeit ein engmaschiges Monitoring zur Integration von Geflüchteten in Nürnberg. Das BAMF richtet am Bildungszentrum (BZ) eine Test- und Meldestelle (TuM) ein, um die Zusteuerung in die Integrationskurse zu zentralisieren. Das Bildungsbüro führt derzeit ein Projekt zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte durch. Gemeinsam mit der Stelle für Bildungsberatung am Bildungscampus Nürnberg (BCN) ergibt sich damit ein Zusammenspiel von Rahmenbedingungen für ein kohärentes städtisches Sprachbildungsprogramm, das unter Punkt 5 näher erläutert wird.
Nürnberg steht mit den skizzierten Herausforderungen nicht allein, sondern kann auf die Erfahrungen anderer Kommunen aufbauen. In Punkt 6 werden schlaglichtartig Aspekte kommunaler Sprachbildungsprogramme aus Bremen, Stuttgart, München und dem Landkreis Reutlingen dargestellt, die als wertvolle Anregungen und Tipps für die Entwicklung eines Nürnberger Modells dienen können.
Abschließend werden als Schlussfolgerung aus den vorangegangenen Erläuterungen Handlungsempfehlungen für eine Nürnberger Integrations- und Sprachoffensive skizziert.
2. Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung des
BAMF
Die Integrationskurse mit ihren zahlreichen Spezialtypen sowie die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG (Verordnung über die berufsbezogene Deutschförderung - DeuFöV) sind in untenstehender Überblicksgrafik zum Sprachangebot in Nürnberg abgebildet. Es wird zunächst deutlich, dass die Angebote des BAMF (gelb) einen konstanten Spracherwerb über die gesamte Spannbreite der Sprachniveaus (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, kurz: GER) ermöglichen, auch für noch nicht alphabetisierte Menschen. Ebenfalls deutlich wird, dass nicht alle der vonseiten des BAMF möglichen Kurskonzepte auch von den Nürnberger Trägern angeboten werden (zum Beispiel Förderkurse).
Die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zentrales Sprachbildungsangebot des Bundes wurden vom Bildungsbüro in vorangegangenen Veröffentlichungen detailliert betrachtet. Dabei wurde deutlich, dass die Integrationskurse zwar unbedingt notwendig, aber allein nicht in der Lage sind, allen Neuzugewanderten ein Sprachbildungsangebot zu unterbreiten, das ihren Voraussetzungen, Lebenslagen und Lernzielen entspricht.
Als wichtigste Gründe hierfür sind zu nennen:
Zwar wurden die Integrationskurse 2015 für Geflüchtete mit sogenannter guter Bleibeperspektive geöffnet (das sind Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Irak und Iran); Asylbewerber aus anderen Herkunftsländern, die sich noch im Verfahren befinden, sowie die meisten nicht Anerkannten haben jedoch keinen Zugang. In Nürnberg besonders stark vertreten sind Menschen aus Äthiopien, Aserbaidschan, Ukraine, Armenien, Russische Föderation und Afghanistan. Zudem gibt es einen noch weitgehend ungeklärten Bedarf von Geflüchteten mit sogenannter guter Bleibeperspektive, die schon vor der Öffnung der Integrationskurse kamen und daher unversorgt blieben. Spezifische Lebenslagen wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit insbesondere im Schichtbetrieb sowie familiäre Verpflichtungen wie Kinderbetreuung können als wichtigste Gründe gesehen werden, warum auch zugangsberechtigte Personen nicht in den Kursen ankommen oder sie abbrechen. Bei weitem nicht alle Teilnehmenden besuchen die Kurse bis zum Ende und absolvieren den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Von denjenigen, die dies tun, erreichen bei weitem nicht alle das Zielsprachniveau B1. Insbesondere die in den letzten Jahren stark gestiegene Heterogenität der Teilnehmerschaft ist für die stark reglementierten BAMF-Kurse eine Herausforderung. Zugewanderte aus EU-Ländern, haben gesetzlich keinen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Auf Antrag kann das BAMF, unter bestimmten Voraussetzungen1, Menschen aus EU-Ländern zu Integrationskursen zulassen. Jedoch müssen die betreffenden Personen die Kurskosten dann selbst tragen, was vor allem für Personen, deren Einkommen knapp über der Kostenerstattungsgrenze liegt, oftmals eine Hürde darstellt. Der Integrationsprozess von EU-Bürgern wird im Vergleich zu Geflüchteten institutionell weniger
1 Voraussetzungen sind, dass die Interessent/-innen noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders „integrationsbedürftig“ sind und es freie Kursplätze gibt. (www.bamf.de)
engmaschig begleitet, zumindest, wenn die betreffenden Personen nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Dieser Personenkreis ist daher oft unzureichend über die Möglichkeiten der Integrationskursteilnahme, über die Zugänge und über eventuelle Möglichkeiten von Vergünstigungen informiert.
Anknüpfend an die Integrationskurse werden vom BAMF die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung finanziert. Es werden jedoch nicht nur Kurse im Rahmen der DeuFöV angeboten, die an das Zielsprachniveau B1 der Integrationskurse anschließen, sondern auch darunter. Insgesamt gibt es in Nürnberg berufsbezogene Sprachkurse mit den Zielsprachniveaus A2 bis C2. Eine teilnehmergenaue Analyse ist für diesen Sprachkurstypus nicht verfügbar. Deutlich wurde allerdings, dass die Anzahl der Kurse von 2016 (11) auf 2017 (78) stark zunahm, was aber auf die Ablösung des Vorgängerprogramms der ESF-BAMF-Kurse zurückzuführen ist und daher nur bedingt aussagekräftig ist.2 Die Zielgruppen und Ausschlusskriterien bzgl. Aufenthaltsstatus sind im Wesentlichen dieselben wie bei den Integrationskursen. Die Stundenzahl des Basisberufssprachkurses wurde aktuell (Februar 2019) von 300 auf 400 bzw. 5003 Unterrichtseinheiten (UE) aufgestockt. Außerdem wurde ein zusätzliches Brückenelement im Umfang von 100 UE eingeführt, um den Übergang vom Integrations- in den Berufssprachkurs zu erleichtern.
Eine aktuelle detaillierte Betrachtung der BAMF-Sprachkurse in Nürnberg findet sich im Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten des Bildungsbüros unter https://integrationdurchbildung.nuernberg.de/.
3. Niedrigschwellige Sprachlernangebote
In Ergänzung zu fest institutionalisierten Sprachkursen leisten niedrigschwellige Sprachangebote einen wertvollen Beitrag dazu, Nachholbedarfe und individuelle Problemlagen der Lernenden abzufangen. Zudem erreichen sie Personengruppen, die aus den unterschiedlichsten Gründen in den institutionalisierten Sprachkursen nicht ankommen oder diese nicht beenden. In einer Praxisforschung hat das Bildungsbüro diese Angebote genauer betrachtet.
Forschungsleitende Fragen der Untersuchung zu niedrigschwelligen Sprachkursen in Nürnberg waren:
Welche niedrigschwelligen Sprachlernangebote gibt es? Wie sind sie organisiert? Welche Zielgruppen nutzen welche Kurse? Inwiefern gibt es strukturierte Übergänge zwischen den Sprachlernangeboten in Nürnberg? Wo sind Angebotslücken? Wo benötigen die Träger Unterstützung, um für differenzierte Zielgruppen passende Angebote machen zu können?
Aus diesen Fragen wurde ein Interviewleitfaden entwickelt, der als Grundlage für strukturierte Gespräche mit Kurs- und Kursträgerleitungen diente. Insgesamt wurden Gespräche bei acht Trägern geführt. Den Interviews voran ging jeweils die Hospitation in einem oder mehreren
2 Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt | Bildungsbüro (2018): S. 93. 3 Ein Basisberufssprachkurs umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten. Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse nach Absatz 1 Nummer 1 in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. (aus DeuFöV in der am 05.12.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2027)
niedrigschwelligen Kursen des entsprechenden Trägers. Dort war auch ein Austausch mit den Teilnehmenden möglich. Durch die Kursbesuche konnten Eindrücke gesammelt werden über die Bandbreite und die grundlegenden Charakteristika der verschiedenen, niedrigschwelligen Sprachbildungsangebote. Die Ergebnisse der Interviews wurden inhaltlich nach Themen geclustert und nach Häufigkeit sowie nach Problemrelevanz gewichtet. Die Ergebnisse sind nachfolgend thematisch sortiert erläutert.
Untenstehende Übersicht „Sprachbildungsangebote in Nürnberg“ zeigt grün markiert die niedrigschwelligen Kurse, die auch Geflüchteten mit unklarer Bleibeperspektive offenstehen. Blau eingetragen sind niedrigschwellige Ergänzungsangebote, die vorhandene Sprachkenntnis vor allem vertiefen. Es ist jeweils die Spannbreite von Teilnahmevoraussetzung bis zum Lernziel in den Sprachniveaus gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) angegeben. Bei den niedrigschwelligen (grünen) und insbesondere bei den ergänzenden (blauen) Angeboten kann dies jedoch nur als ungefähre Angabe gewertet werden. Ehrenamtliche Angebote sind schraffiert dargestellt. Insbesondere bei den grünen und blauen Angeboten kann die Darstellung nicht als abschließend gesehen werden, da es in diesem Bereich viele, teils sehr spezifische Angebote mit hoher Fluktuation gibt.
Auch die zahlreichen Sprachcafés, die als niedrigschwellige Lerngelegenheit für die nachhaltige Verfestigung erworbener Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle spielen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt, vor allem, weil sie in der Regel keinem Curriculum folgen und daher schwer in die Logik der Sprachniveaus passen.4 Eine Ausnahme bildet das Sprachcafé der Noris Arbeit, in dem innerhalb eines Veranstaltungsrahmens parallel Angebote für spezifische Sprachniveaus gemacht und von einer DAZ-Fachkraft betreut werden. Dazu kommt eine enge Verzahnung mit anderen Integrations- und Beratungsangeboten der Noris-Arbeit.
Struktur niedrigschwelliger Angebote
Die niedrigschwelligen Kurse (grün) folgen im Gegensatz zu den Integrations- und berufsbezogenen DeuFöV-Kursen keinem einheitlichen Kurskonzept, haben unterschiedliche Stundenumfänge und verleihen keine anerkannten Zertifikate. Sie sind kostenlos oder zu minimalen Beiträgen zwischen fünf und ca. 30 € für den gesamten Kurs buchbar. Sie stehen in aller Regel insbesondere den Menschen offen, die nicht zu den BAMF-Kursen zugelassen sind, teilweise richten sie sich exklusiv an Geflüchtete. Mehrfach gibt es außerdem Angebote exklusiv für Frauen. Die meisten Kurse haben auch kein festes Lernziel. Dies ermöglicht ihnen eine große Offenheit für unterschiedliche Vorbildung und Lerntempos der Teilnehmenden. Sowohl aus den Interviews als auch aus den Hospitationen wurde deutlich, dass häufig sehr weitgehend und unbürokratisch auf die spezifischen Lebenssituationen der Lernenden eingegangen wird. So wird beispielsweise in manchen Kursen auf aktuelle Alltagsfragen der Teilnehmenden eingegangen, zum Beispiel „Wie eröffne ich ein Bankkonto“ oder „Wie funktioniert die Krankenkasse?“, in anderen Kursen können spontan auch die Kinder mitgebracht werden.
Zielgruppen
Die Zielgruppen unterscheiden sich teilweise stark zwischen den verschiedenen niedrigschwelligen Angeboten. Dies liegt teils schlicht am jeweiligen (bewussten) Zielgruppenzuschnitt (zum Beispiel Frauen, Geflüchtete etc.), teilweise am typischen Kundenstamm des Trägers oder es ergibt sich aus der Rekrutierung via Mund-zu-Mund-Propaganda innerhalb bestimmter Communities. In den
4 Eine Übersicht über die offenen Treffpunkte, Sprach-, Lern- und Begegnungscafés in Nürnberg findet sich im Teilbericht I Bildung von Neuzugewanderten auf Seite 129.
Interviews und Hospitationen wurde jedoch deutlich, dass auch in Kursen, die sich in erster Linie an Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive richten, Menschen aus EU- und Drittstaaten sowie mit guter Bleibeperspektive lernen – und zwar zuletzt in zunehmendem Maße. Die Gründe dafür sind vielfältig. In manchen Fällen ist das niedrigschwellige Angebot eine Möglichkeit, nach dem Integrationskurs weiter zu lernen. In manchen Fällen wurden Integrationskurse abgebrochen oder aufgrund bestehender Hürden wie etwa der Vereinbarkeit mit Beruf oder Familie nicht angetreten. In der Summe wird deutlich, dass die niedrigschwelligen Sprachangebote viele Menschen auffangen, die aus den unterschiedlichsten Gründen durch das Netz der Sprachbildung des BAMF fallen.
Finanzierung
Teilweise werden die Kurse von Ehrenamtlichen getragen und sind dann auch im Wesentlichen vom Engagement Einzelner abhängig. Viele Angebote sind projektfinanziert und damit ebenfalls nicht auf Dauer gesichert. Ein Beispiel hierfür sind die „Einstieg Deutsch“-Kurse, ein niedrigschwelliges Angebot, finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, das mit Ende des Jahres 2018 auslief. Auch die Erstorientierungskurse, die vom BAMF administriert und in Nürnberg bei First Steps angeboten werden, werden immer nur für ein weiteres Jahr bewilligt. In der Projektfinanzierung sind die Personalkosten für die Lehrkräfte teils nicht kostendeckend berücksichtigt und die Kosten für Raummiete und die Verwaltung der Kurse häufig gar nicht. Dies führt dazu, dass sich die niedrigschwelligen Kurse permanent in einer prekären Situation befinden. Das Gesamtangebot in der Stadt ist in der Folge einer hohen Fluktuation ausgesetzt, was den Aufbau einer stringenten Bildungskette mit verlässlichen Beratungsstrukturen in diesem Bereich erschwert.
Vermittlung
Die Kundinnen und Kunden der niedrigschwelligen Kurse kommen in erster Linie aufgrund von Mundzu-Mund-Propaganda, wie die Interviewpartnerinnen und Interviewpartner berichteten. Es gibt keine systematische Zuleitung von Interessierten. In Einzelfällen werden Personen aus Integrationskursen nach deren Ende in niedrigschwellige Kurse weitergeleitet, was hinsichtlich des Sprachniveaus häufig lediglich hilft, den Status quo zu halten. Auch eine Weitervermittlung in niedrigschwellige Sprachkurse auf höherem Niveau findet nicht systematisch, sondern in Einzelfällen aufgrund persönlicher Bekanntschaften oder gewachsener Kooperationen zwischen Bildungsträgern statt.
Vorhandene Sprachniveaus
Wie aus der Kursübersicht hervorgeht, besteht ein zentrales Problem darin, dass es oberhalb des Sprachniveaus A2 eine deutliche Lücke an niedrigschwelligen Sprachkursen gibt. Menschen, die keine Integrationskurse (mehr) besuchen dürfen oder aufgrund ihrer Lebensumstände nicht können, aber bereits einen gewissen Sprachstand haben, finden derzeit keine kostengünstigen Sprachangebote, um ihre Fähigkeiten zu vertiefen. Im Bereich der Konversationskurse gibt es dagegen zumindest einzelne Angebote, die auch höhere Sprachniveaus abdecken. Von nahezu allen Interviewpartnerinnen und -partnern wurde dies als offener Bedarf benannt, der jedoch unter derzeitigen Bedingungen nicht zu decken sei.
Diversifizierung
Jenseits der Lernziele sehen die Träger der niedrigschwelligen Kurse einen gestiegenen und weithin ungedeckten Bedarf, unterschiedlichen Lerntempos gerecht zu werden. Dies gelte für niedrigschwellige ebenso wie für BAMF-Kurse. Mehrfach wurde das Problem benannt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise nicht über die sonst übliche Lernkompetenz verfügen, was vor jeder Sprachbildung bereits eine grundsätzliche pädagogische Herausforderung für Dozentinnen und Dozenten darstellt.
Kinderbetreuung
Für Eltern und insbesondere Mütter ist die Betreuung der Kinder während der Zeit des Sprachkurses eine wesentliche Voraussetzung für den Besuch. Wie auch aus der aktuellen IAB-SOEP-BAMF-Studie hervorgeht, ist dies einer der Hauptgründe, weshalb geflüchtete Frauen im Schnitt schlechtere Sprachkenntnisse im Deutschen aufweisen als Männer (vgl.: Brücker et al. S. 61).
In der Stadt Nürnberg lassen die Wartelisten bei den Frauenintegrationskursen mit Kinderbetreuung auf einen entsprechenden Bedarf schließen. Sie werden vor Ort vom KuF im Südpunkt, der Noris- Arbeit und dem Internationalen Frauen- und Mädchenzentrum (IFMZ) angeboten. Teilweise können jedoch nur Kinder bis zu drei Jahren betreut werden, die meisten Mütter haben aber mehrere Kinder, die älter als drei Jahre sind. Andere Sprachkursanbieter arbeiten mit Tagesmüttern oder Kindertageseinrichtungen zusammen, um einzelnen Müttern die Kursteilnahme zu ermöglichen.
Zur Veranschaulichung wird hier kurz auf die aktuelle Situation (Februar 2019) der Frauenkurse des KuF im Südpunkt eingegangen: Derzeit befinden sich dort 91 Frauen in sechs Integrationskursen. Diese Frauen haben insgesamt 198 Kinder, davon sind nur 37 jünger als drei Jahre. Betreut werden während der Kurse 21 Kinder.
Bei den berufsbezogenen Deutschsprachkursen (DeuFöV) ist es zudem problematisch, dass maximal zwölf Ferientage eingeplant werden dürfen, sodass viele Frauen (aber auch Männer) Schwierigkeiten haben, die Kinderbetreuung während der Schulferien abzudecken.
Frauen mit Kindern unter drei Jahren werden im Jobcenter Nürnberg-Stadt nicht verpflichtet, an einem Sprachkurs teilzunehmen, sondern nur zu den Angebotsstrukturen beraten und auf freiwilliger Basis zum Integrationskurs berechtigt. Dies liegt daran, dass gesetzlich Eltern mit Kindern unter drei Jahren allgemein nicht zu Jobcentermaßnahmen verpflichtet werden dürfen, so auch nicht zu einem Sprachkurs.5
Aufgrund der besonderen Situation von Frauen mit Kindern, gehen einige Träger niedrigschwelliger Kurse deswegen gezielt auf diese Zielgruppe ein und machen flexible Kinderbetreuung möglich. Für die Träger stellt dies aber vor allem deswegen eine besondere Herausforderung dar, weil ihre Räumlichkeiten nicht immer für eine Kinderbetreuung zugelassen sind.
Dabei berichten die Träger auch von Schwierigkeiten beim Sprachkursbesuch von Müttern, zum Beispiel durch Fehltage wegen Erkrankung der Kinder, Schließungszeiten der Betreuungseinrichtungen, Unterrichtsausfall bzw. kurze Unterrichtszeiten (vor allem in der 1. Klasse), Schulferien oder Kursunterbrechungen wegen Schwangerschaft, Geburt oder Elternzeit.
Kontakt zu Einheimischen
Mehrfach wurde in den Interviews betont, dass es den Lernenden an Kontakt zu Einheimischen fehle. Dass der persönliche Kontakt zur Aufnahmegesellschaft ein entscheidender Schlüssel hinsichtlich aller Aspekte von Integration, aber eben auch und gerade für den nachhaltigen Spracherwerb ist, ist unbestritten. Begegnungsangebote auch im Kontext kultureller Bildung, denen es wirklich gelingt, Neuzugewanderte und Einheimische zwanglos ins Gespräch zu bringen, sind selten, auch weil dieser
5 Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nicht zumutbar, wenn die Erziehung eines Kindes gefährdet ist. Von einem Elternteil, der die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren übernommen hat, kann daher im Regelfall keine Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme erwartet werden (so auch Linhardt/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, 87. Auflage, Juni 2014 zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 RdNr. 19).
Bedarf von der Förderlandschaft wenig beachtet wird.6 Ein positives Beispiel hierzu wäre das ehrenamtliche Projekt Refukitchen.
Zertifizierung
Personen, die nicht an BAMF-Kursen teilnehmen dürfen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, erhalten nicht die Gelegenheit, ihren Sprachstand offiziell kostenlos testen und zertifizieren zu lassen. Für diejenigen, die sich trotz der bestehenden Hürden aus eigener Initiative, mithilfe Ehrenamtlicher oder in niedrigschwelligen Sprachkursen Sprachkenntnisse aneignen, ist es laut Aussagen der Interviewpartnerinnen und -partner unverständlich und frustrierend, diese im Zweifel nicht nachweisen zu können. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber kann sich durch Änderung des Aufenthaltsstatus vergleichsweise kurzfristig der Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen, für den ein attestiertes Sprachniveau höchste Relevanz hat. Hier gehen wertvolle Zeit und Integrationsleistungen möglicherweise verloren. Aber auch für Menschen aus EU-Herkunftsländern könnte eine kostenlose Zertifizierung jenseits der vom BAMF getragenen Kurse hilfreich sein.
Vernetzung und Abstimmung
Zwischen den Anbietern niedrigschwelliger Sprachangebote gibt es keinen systematischen Austausch auf kommunaler Ebene, wie dies etwa im Bereich der BAMF-Kursträger mit dem Netzwerktreffen der Sprachkursträger in Nürnberg der Fall ist. Gemeinsame Standards, Weiterentwicklungen und Abstimmungen des Angebots sind daher bislang nicht möglich. Auch die ehrenamtlichen Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer äußerten in den Gesprächen für ihren Kreis starken Bedarf an Vernetzung.
6 Vgl. dazu auch die vorläufigen Ergebnisse der derzeit in Arbeit befindlichen Studie „Mitten in Nürnberg?“ des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) unter : https://www.iska-nuernberg.de/mitten-innuernberg/gruppendiskussionen.html (zuletzt aufgerufen am 11.02.2019).
Praxisforschung zum Antrag des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine Integrations- und Sprachoffensive
Sprachbildungsangebote in Nürnberg
| Alpha | A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Integrationskurse | 20 Träger | |||||||
| Integrationskurse mit Alphabetisierung | 12 Träger | |||||||
| Zweitschriftlernerkurse | 0 Träger | |||||||
| Frauenkurse | 5 Träger | |||||||
| Intensivkurse | 0 Träger | |||||||
| Elternkurse | 0 Träger | |||||||
| Förderkurs | 0 Träger | |||||||
| Jugendkurse | 1 Träger | |||||||
| DeuFöV-Kurse | 18 Träger | |||||||
| Ehrenamtlicher Sprachkurs | AWO | |||||||
| Ehrenamtlicher Sprachkurs | CVJM | |||||||
| Deutsch Grundstufe 1 u 2 | Degrin | |||||||
| Deutschkurs für Geflüchtete | FBS | |||||||
| Erstorientierungskurse | First Steps | |||||||
| Einfacher Spracherwerb für Frauen | First Steps | |||||||
| Ehrenamtlicher Sprachkurs | Kirchengemeinde St. Johannis | |||||||
| Alpha Asyl (für Personen ohne Zugang zu I-Kurs) | NOA | |||||||
| Deutsch im Koffer | Stiftung Sozialidee | |||||||
| Lerntreff Deutsch für Menschen mit Behinderung und Lerneinschränkung | BZ |
Praxisforschung zum Antrag des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine Integrations- und Sprachoffensive
| Alpha | A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschlernkreis für Anfänger | AWO | |||||||
| Konversationskurs für Jugendliche | Caritas | |||||||
| Konversationskurs | Degrin | |||||||
| Konversationskurs | FBS | |||||||
| Gesprächsrunde | First Steps | |||||||
| Prüfungsvorbereitung | First Steps | |||||||
| Konversationskurs für Frauen | IFMZ | |||||||
| Briefe lesen und schreiben für Frauen | IFMZ | |||||||
| Aussprachetraining mit Kinderbetreuung | KuF im Südpunkt | |||||||
| Deutsche Grammatik intensiv | KuF im Südpunkt | |||||||
| B1 - ja, bitte! | KuF im Südpunkt | |||||||
| Spielerisch Deutsch | KuF im Südpunkt | |||||||
| Lese- und Aussprachetraining | KuF im Südpunkt | |||||||
| Texte lesen und besprechen | KuF im Südpunkt | |||||||
| Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (ErlK) | NOA | |||||||
| Sprach- und Lerncafé | NOA | |||||||
| Deutsch-Sprachtraining | Stadtmission | |||||||
| Berufsintegrationsklassen (1. u. 2. Jahr) | Berufliche Schulen | |||||||
| Studienvorbereitende Kurse (DSH) u.U. förderfähig, sonst 675 € | TH OHM und FAU |
Gelb = BAMF-Kurse; Grün = Niedrigschwellige Kurse; Blau = Niedrigschwellige Ergänzungsangebote; Grau = Sprachbildung im Kontext berufsqualifizierender Abschlüsse Erwachsener (Sprachunterstützungsangebote in den Beruflichen Schulen neben den Berufsintegrationsklassen sind dabei nicht berücksichtigt);
4. Stand und Entwicklungen im Bereich der Sprachbildungsberatung
und -vermittlung
Damit kommunale Integrationspolitik die individuell verschiedenen Integrationsschritte von Menschen mit Migrationshintergrund begleiten kann, ist es notwendig, dass die an diesen Schritten beteiligten Institutionen über ihre eigenen Grenzen hinausdenken und handeln. Dies setzt ein hohes Maß an Abstimmung und Kooperation zwischen diesen Institutionen voraus. Die gestiegene Zuwanderung der letzten Jahre hat auch und vor allem hinsichtlich der Integration in Bildung und Arbeit deutlich gemacht, wie wichtig der Aufbau derartiger Kooperationsstrukturen ist. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) im Jahr 2015. Seither haben sich die Kooperationsstrukturen in Nürnberg weiterentwickelt und sie tun es noch. Der aktuelle Stand und die Veränderungen in diesem Bereich sind in vielerlei Hinsicht Ausgangs- und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung einer Integrations- und Sprachoffensive und werden daher im Folgenden kurz dargestellt.
Derzeit arbeitet die Stadt Nürnberg am (Neu-)Aufbau einer Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM), die als niedrigschwellige Erstberatung Informations- und Vermittlungsbedarfe aller Art im Kontext Integration abdeckt. Perspektivisch sollen die weiterführenden Angebote wie zum Beispiel Migrationsberatungsstellen auch örtlich bei der künftigen ZAM angegliedert sein.
Für den Sprachbereich von besonderer Bedeutung ist die ebenfalls im Entstehen befindliche Testund Meldestelle (TuM), die ihre Arbeit ab 1. März 2019 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums aufnehmen wird. Von Sozialamt, Jobcenter oder Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtete Personen mit Wohnsitz in der Stadt Nürnberg oder im Landkreis Nürnberger Land werden an zwei Nachmittagen pro Woche von Lehrkräften des Bildungszentrums getestet und eingestuft. Integrationskursberechtigte Personen, die als Selbstmelder in die Integrationskurse kommen bzw. wollen, können aus Platzgründen bis auf weiteres nicht in der TuM betreut werden. Die Zuweisung in einen bestimmten Integrationskurs bei einem der Integrationskursträger durch die TuM erfolgt durch einen Mitarbeiter des BAMF, der zu diesem Zweck ebenfalls in den Räumen am Gewerbemuseumsplatz 2 arbeitet. Durch diese Arbeitsteilung kann eine trägerneutrale Teilnehmerzuweisung gewährleistet werden. Mittelfristig ist angedacht, die TuM räumlich ebenfalls bei der ZAM anzusiedeln.
Seit Oktober 2017 gibt es eine trägerneutrale Bildungsberatung am Bildungscampus Nürnberg (BCN), die auf Augenhöhe mit den Kundinnen und Kunden persönliche Stärken und Interessen auslotet und darauf aufbauend einen individuellen und langfristigen Bildungsplan erstellt. Bis Oktober 2018 hat die Bildungsberatung über 800 Beratungen für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Aus- und Weiterbildung, Berufsorientierung, Unterstützung bei der Stellensuche durchgeführt. Ein großer Teil der Ratsuchenden hat einen Migrationshintergrund. Bei Bedarf informiert die Bildungsberatung auch über verwandte Themen wie Jobbegleitung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder Sprachbildung und vermittelt an die entsprechenden Fachberatungen.
Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird im Bildungsbüro seit 2016 bis Oktober 2020 das Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ umgesetzt. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Sammlung, Strukturierung und
Aufbereitung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte7, datengestütztes Monitoring und Beratung der kommunalen Entscheidungsträger, die Vernetzung der zahlreichen Akteure in diesem Bereich und die Gestaltung eines lösungsorientierten Dialogs über institutionelle Grenzen hinweg. Das erarbeitete Wissensmanagement sowie die Rolle als Netzwerkknotenpunkt sollen nach Projektende in der Arbeit des Bildungsbüros verstetigt werden.
Die Ende 2018 beim Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichtete Regiestelle für Flucht und Integration (RFI) dient intern und extern als zentraler Ansprechpartner, Multiplikator und Unterstützer für den Geschäftsbereich. Der Arbeitsbereich Monitoring hat die Aufgabe, eine systematische Erfassung der Bedarfe aufzubauen, welche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern städtischer Asylbewerberunterkünfte u.a. im Bildungsbereich vorliegen. Daraus ergibt sich perspektivisch zumindest diese spezifische Zielgruppe betreffend eine detaillierte Planungsgrundlage für die Entwicklung eines städtischen Sprachkursprogramms. Mögliche Anknüpfungspunkte ergeben sich außerdem mit dem Arbeitsbereich Ehrenamt, der ebenfalls der RFI zugeordnet ist.
5. Sprachbildungskonzepte anderer Kommunen
Auch andere Kommunen haben das Problem erkannt, dass die Sprachbildungsförderung des Bundes nicht alle Menschen mit Sprachförderbedarf mit einem passenden Angebot erreicht und haben mit städtischen Sprachförderkonzepten darauf reagiert. Beispiele dafür sind die Städte Bremen, Stuttgart und München sowie der Landkreis Reutlingen. Die Beispiele dieser Kommunen können wertvolle Ideen und Hinweise für ein vergleichbares Unterfangen in Nürnberg geben. In diesem Sinne finden sich nachfolgend einige Schlaglichter aus der Praxis in diesen Kommunen, die als Anregung für ein Nürnberger Modell dienen können.
Teilweise können diese Kommunen aufgrund anderer landesgesetzlicher Grundlagen die Angebote gegenfinanzieren. Die baden-württembergischen Kommunen wie beispielsweise Stuttgart und der Landkreis Reutlingen greifen dabei auf die Kostenerstattungsregeln gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurück. Beide Kommunen haben eine Clearingstelle zur Einstufung, Beratung und Vermittlung eingerichtet. Die Clearingstelle stellt außerdem fest, ob eine Person integrationskursberechtigt ist und stellt, falls nicht, einen Berechtigungsschein für einen Kurs mit entsprechender Kursempfehlung aus. Den Kursen in Stuttgart ist ein jeweils 48 Unterrichtseinheiten umfassender Vorkurs aus rein städtischen Mitteln vorgeschaltet, der in erster Linie dazu dient, die Bedarfe der Teilnehmenden detailliert zu ermitteln. Nach den Vorkursen werden Sprachkurse in verschiedenen Formaten mit doppeltem Stundenumfang bei Alphabetisierungskursen angeboten.
In Bremen übernimmt die Stadt die Kosten für die Durchführung von Kursen, für Kinderbetreuung und für ehrenamtliche Lernbegleitung in den Kursen. Träger, die Kooperation mit Ehrenamtlichen anbieten können, werden prioritär behandelt. Eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Kursbegleitung ist Teil der städtischen Finanzierung. Inhaltlich orientieren sich die Kurse sehr stark an den Integrationskursen.
In München existiert bereits seit 2005 ein städtisch finanziertes Deutschlernangebot. Leitidee ist die Integration von Anfang an, unabhängig davon, wie lange die Menschen mutmaßlich im Stadtgebiet bleiben werden und aus welchem Land sie kommen. Ziel ist es, systematisch die bestehenden Lücken im System der Sprachbildung zu schließen und die Zusteuerung durch eine neutrale Stelle zu
7 Vgl. dazu u.a.: https://integrationdurchbildung.nuernberg.de/ (zuletzt aufgerufen am 12.2.2019).
ermöglichen. 2016 wurden die Mittel aufgestockt. Je nach individuellem Bedarf stehen Alphabetisierungskurse und Kurse bis C1 Niveau zur Verfügung.
Auf Grundlage der permanent ermittelten Bedarfe passt die Koordination das Angebot in enger Abstimmung mit den Trägern laufend an. Die Steuerung des Sprachkursangebots ist beim sogenannten Integrationsberatungszentrum (IBZ) Sprache und Beruf angesiedelt, wodurch sich eine große Nähe des Sprachbereichs zur beruflichen Integration ergibt. Die Kurse des städtisch finanzierten Sprachkursprogramms verknüpfen daher teilweise Sprachbildung mit berufsbildenden und weiteren Inhalten. Für die Gruppe der berufsschulpflichtigen jungen Geflüchteten wurden beispielsweise besondere Deutschkursformate mit Grundbildungsanteilen und sozialpädagogischer Begleitung eingerichtet. Umliegende Landkreise nutzen teilweise das Münchner Angebot, indem sie für ihre Bewohnerinnen und Bewohner mit Sprachbildungsbedarf Kursplätze im Münchner Programm einkaufen.
6. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Die dargestellten Befunde zeigen, dass in verschiedenen Bereichen nachgesteuert werden müsste, um eine umfassende sprachliche Integration aller Zugewanderten in Nürnberg zu ermöglichen.
Verstetigung und Ausbau
Um alle Neuzugewanderten sowie Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund mit Sprachbildungsangeboten gemäß ihren Bedarfen zu erreichen, sind die Verstetigung erfolgreicher Angebote und deren passgenaue Ergänzung v.a. oberhalb des Sprachniveaus A2 als zentrale Schritte erforderlich.
Auch kursergänzende Angebote, wie zum Beispiel Prüfungsvorbereitungen, Lese- und Schreibübungen sowie Konversationskurse müssten systematisch entsprechend bestehender Bedarfe erweitert werden. Damit könnte das Angebot im niedrigschwelligen Bereich ausgebaut und durch diese Formate die Lernerfolge auch in den BAMF-Kursen und während der Ausbildung verbessert werden.
Formate, in denen Sprachlernende und einheimische Bevölkerung zusammentreffen, sollten entwickelt, und da wo vorhanden, gezielt gefördert und beworben werden.
Zudem ist es notwendig, die Bedarfe von Geflüchteten, die vor 2015 nach Deutschland kamen, sowie die von EU Zuwandernden noch einmal gezielt in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls entsprechende Angebote zu entwickeln.
Anpassung des Angebots an die Lebenslagen
Die neu einzuführenden, niedrigschwelligen Sprachbildungsangebote müssen so genau wie möglich auf aktuell empirisch ermittelte Bedarfe zugeschnitten sein. Wichtig ist es daher, Sprachkurse nach Möglichkeit wohnortnah anzubieten. Sofern dies nicht möglich ist, ist die Option individueller Fahrtkostenerstattungen zu erwägen. Zudem sollten die Kurszeiten flexibel bzw. zeitlich passend zu
möglichen Arbeitszeiten gewählt werden. Auch für Beschäftigte im Schichtbetrieb braucht es zeitlich flexiblere Angebote.
Soweit möglich sollen außerdem leistungshomogene Gruppen gebildet werden.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Schaffung von ausreichenden Angeboten mit Kinderbetreuung, eine gezielte Zusteuerung bzw. Begleitung in diese Kurse sowie die Unterstützung bzw. den Ausbau der bereits vorhandenen Angebote.
Städtisch geförderte Sprachangebote sollen auch für Personen zugänglich bleiben, die aufgrund persönlicher Hürden nicht am Integrationskurs teilnehmen können oder bereits erfolglos teilgenommen haben.
Vorkurs und Zertifizierung
Für Personen ohne nennenswerte Sprachkenntnis sind kurze Vorkurse (20 bis 40 UE) sinnvoll, um eventuell fehlende Lernkompetenz zu vermitteln („Lernen lernen“) und um das voraussichtliche Lerntempo fundiert einschätzen zu können. Der Unterricht in diesen Vorkursen wird bestenfalls von Personen mit fortgeschrittenen Sprachkenntnissen in den vertretenen Herkunftssprachen begleitet. Sinnvoll ist eine kostenlose Testung und Zertifizierung der Absolventinnen und Absolventen von Kursen aus dem städtisch unterstützten Sprachkursportfolio.
Clearing- und Beratungsgespräch
Um die oben genannten Bedarfe so gut wie möglich berücksichtigen und die entsprechenden Teilnehmergruppen bilden zu können, ist die systematische Herausarbeitung entsprechender Merkmale in einem Clearinggespräch und ggf. im bereits erwähntem Vorkurs vorzunehmen.
Das Clearinggespräch bietet zudem Gelegenheit für eine Einstufung all derjenigen, die nicht in den Vorkurs kommen und für eine individuelle Beratung bzw. Vermittlung in einen passenden Kurs.
Außerdem kann an dieser Stelle auch über eventuell bestehenden Möglichkeiten der Kostenerstattung (zum Beispiel über das Förderprogramm „Bildungsprämie“8) informiert werden.
Aufgrund angrenzender sowie teilweise überlappender Zuständigkeiten empfiehlt sich eine räumliche und organisatorische Nähe der Clearingstelle zur Test- und Meldestelle (TuM) und Bildungsberatung – optimaler Weise unter einem Dach mit der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) und weiteren Beratungseinrichtungen, wie zum Beispiel der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ). Die Zuständigkeit der TuM sollte so schnell wie möglich auf alle integrationskursberechtigten Personen (inkl. derjenigen mit einer Verpflichtung) ausgeweitet werden.
Koordination an zentraler Stelle
8 Die Bildungsprämie ist ein Programm des BMBF, mit dem Erwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze) Weiterbildungsmaßnahmen zu 50% bis zu maximal 500 € gegenfinanzieren lassen können (vgl.: https://www.bildungspraemie.info/). Die Bildungsberatung am BCN ist eine offizielle Beratungsstelle für die Bildungsprämie.
In Abstimmung mit den Trägern niedrigschwelliger Sprachkurse sollte das Angebot an zentraler, trägerneutraler Stelle (zum Beispiel in der Stadtverwaltung) koordiniert und permanent an die aktuelle Bedarfslage angepasst werden. Letztendlich sollte es das Ziel sein, passende Teilnehmergruppen zu bilden und spezifisch auf die jeweilige Gruppe zugeschnittene Kurse als Auftrag an Träger von Sprachkursen zu vergeben.
Ein erster Schritt dahin kann die Organisation eines regelmäßigen Austausches und der Abstimmung in einem Netzwerk derjenigen Träger sein, die niedrigschwellige Sprachkurse und Ergänzungskurse anbieten.
Wichtig sind zudem die Definition von Qualitätsmerkmalen und die Qualitätsbeobachtung der Kurse.
Hilfreich ist eine referatsübergreifende Schnittstelle für alle externen Akteure in die Stadtverwaltung, die bei speziellen Vorhaben, wie zum Beispiel den Aufbau von Kinderbetreuung, die Kooperation mit einzelnen oder mehreren Fachreferaten erleichtern.
Neben der Abstimmung mit den beteiligten Sprachkursträgern muss auch die Kooperation mit weiteren Akteuren verbessert bzw. ausgebaut werden, wie zum Beispiel der Kammern und Arbeitgeberverbände, wenn es um die zeitliche Verfügbarkeit beschäftigter Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer geht.
Ebenso müssen das Überblicks- und Beratungswissen im Bereich Sprachbildung von Jugendmigrationsdiensten, Migrationserstberatungen, Bildungsberatung, Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ), TuM, städtischer Sprachberatung (Clearingstelle) und weiteren integrationsrelevanten Beratungsstellen abgestimmt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Ferner empfehlen wir ehrenamtliche Sprachlernangebote gezielt und in enger Abstimmung mit dem Bereich Ehrenamt in der Regiestelle Flucht und Integration zu unterstützen, beispielsweise durch Vernetzungs- und Fortbildungsveranstaltungen.
Eine gezielte Drittmittelakquise kann nach Möglichkeit zu einer Gegenfinanzierung der städtischen Investitionen beitragen.
Als Grundlage für die Entwicklung des Kursangebots ist die Nachfrage fortlaufend empirisch zu ermitteln. Entsprechende Indikatoren und Messinstrumentarien sind hierfür zu entwickeln.
„Bildungsmarketing“ ̶Aktive Vermittlung und direkte Ansprache
Damit die Sprachoffensive die beabsichtigte Wirkung entfalten kann, müssen alle infrage kommenden Zielgruppen angesprochen und über individuell passende Möglichkeiten der Sprachbildung aufgeklärt werden. Dabei müssen Hürden und Berührungsängste abgebaut werden.
Für alle Zugewanderten sollten Überblickswissen und Informationen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der verschiedenen Beratungsstellen wie ZAM, TuM, Bildungsberatung und Clearingstelle leicht zugänglich sein. Besonders geeignet für die Zielgruppenansprache ist dabei die aufsuchende Arbeit. Dies könnte zum Beispiel eine Präsenzberatung in der Ausländerbehörde sein, indem direkt und persönlich auf Personen bei ihrem Erstkontakt mit der Behörde zugegangen und die Zielgruppe für ihre Möglichkeiten sensibilisiert wird.
Wichtig ist aber auch die gezielte Entwicklung von Strategien zur gezielten Ansprache von sogenannten Altzuwanderern und Personen im laufenden Asylverfahren. Insbesondere bei denjenigen Zielgruppen, die schlechter auf dem Behördenweg erreichbar sind wie insbesondere Personen aus EU-Herkunftsländern, empfiehlt sich der Aufbau eines Netzwerks von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im direkten Kontakt zu den Menschen und deren Communities stehen.
Beschluss
Die Kommission für Integration bittet die Verwaltung um Ausarbeitung eines Konzeptes auf Grundlage dieser Handlungsempfehlungen mitsamt Kostenschätzungen und Finanzierungsvorschlägen, das anschließend der Kommission für Integration vorgelegt werden soll.
Literatur
Brücker, Herbert; Croisier, Johannes; Kosyakova, Yulyia; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2019): Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung in: DIW Wochenbericht 4/2019, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin. Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt | Bildungsbüro (2018): Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten, Nürnberg.