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← Sitzung der Kommission für Integration (21.03.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 21.03.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 4 17.04.2018 für eine Integrations- und Sprachoffensive Sitzungsvorlage OBM/023/2019 4 Sachverhalt Sprachoffensive OBM/023/2019 7 Beschluss des Integrationsrats vom 17.04.2018 OBM/023/2019 22 TOP Ö 2 Ausgewählte Ergebnisse der aktuellen Auswertung der 23 IAB-BAMF-SOEP-Befragung Bericht OBM/024/2019 23 DIW_Studie OBM/024/2019 27 TOP Ö 3 Berufsintegrationsklassen an städtischen Berufschulen in Nürnberg 47 Sitzungsvorlage KuF/009/2019 47 18-10-19 SchulA - BIK-Sachverhalt_20180917 KuF/009/2019 51 SPD_180705_Berufsintegrationsklassen an Städtischen Berufsschulen in Nürnberg 62 KuF/009/2019 TOP Ö 4 Zentrale Anlaufstelle Migration: Konzept und Aufbau 64 Sitzungsvorlage OBM/025/2019 64 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 OBM/025/2019 68 Sachverhalt OBM/025/2019 70 Beschluss Integrationsrat vom 17.04.2018 OBM/025/2019 74 TOP Ö 5 Sicherung des kulturellen Erbes in der interkulturellen Stadtgesellschaft 75 Bericht KuM/002/2019 75 DiversityCheck KuM/002/2019 78 Sachverhalt KuM/002/2019 79 SPD-Antrag vom 03.05.2018 KuM/002/2019 84 TOP Ö 6 Sprach- und Integrationsmittlung SprInt und Videodolmetschen 86 Bericht OBM/021/2019 86 Sachverhalt OBM/021/2019 89 TOP Ö 7 Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche 91 Bericht OBM/022/2019 91 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2018 OBM/022/2019 94 Stellungnahme EP OBM/022/2019 96 Stellungnahme des Amtes für Berufliche Schulen (auch SCHLAU) OBM/022/2019 102 Anlage OBM/022/2019 108 TOP Ö 7.1 Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche - Antrag 110 Sitzungsvorlage EP/001/2018 110 Antrag_Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche_DIE GRÜNEN EP/001/2018 112

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 21.03.2019, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Empfehlung

Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine Integrations- und OBM/023/2019

Sprachoffensive

Maly, Ulrich, Dr.

2. Ausgewählte Ergebnisse der aktuellen Auswertung der IAB- Bericht

BAMF-SOEP-Befragung OBM/024/2019

Maly, Ulrich, Dr.

3. Berufsintegrationsklassen an städtischen Berufschulen in Bericht

Nürnberg KuF/009/2019

Gsell, Klemens, Dr.

4. Zentrale Anlaufstelle Migration: Konzept und Aufbau Empfehlung

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 OBM/025/2019

- Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und

Zuwanderung vom 15.11.2016

Maly, Ulrich, Dr.

5. Sicherung des kulturellen Erbes in der interkulturellen Bericht

Stadtgesellschaft KuM/002/2019

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2018

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Sprach- und Integrationsmittlung SprInt und Videodolmetschen Bericht

Maly, Ulrich, Dr.

7. Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom OBM/022/2019

20.09.2018

Maly, Ulrich, Dr.

7.1 Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche - Antrag Beschluss

EP/001/2018 Maly, Ulrich, Dr.

8. Genehmigung der Niederschrift - Sitzung vom 11.10.2018

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Empfehlung

Betreff: Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine

Integrations- und Sprachoffensive

Bericht:

Der Rat für Integration und Zuwanderung hat am 17.04.2018 einen Beschluss für einen Antrag gefasst, in dem die Stadt Nürnberg gebeten wird, eine Integrations- und Sprachoffensive durchzuführen, „um allen Zugewanderten (insbesondere Neuzugwanderern aus den EU- Staaten und Geflüchteten) die Teilnahme an kostenlosen oder kostengünstigen Integrationsund Deutschkursen zu ermöglichen.“ In den vorliegenden Ausführungen werden die Lücken und offenen Bedarfe zwischen dem Ist- Stand der bestehenden Sprachförderung in Nürnberg und dem vom Rat für Integration und Zuwanderung formulierten Anspruch benannt. Anschließend werden Handlungsempfehlungen entwickelt, um die benannten Lücken zu schließen. Sollte sich die Stadt Nürnberg für die Umsetzung einer Integrations- und Sprachoffensive entscheiden, müssten in einem nächsten Schritt am Finanzrahmen orientierte Priorisierungen der Handlungsempfehlungen durchgeführt, und darauf aufbauend ein Finanzierungskonzept entwickelt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt steht die sprachliche Integration von nach Nürnberg neu zugewanderten Menschen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

Empfehlungsvorschlag:

Die Kommission für Integration bittet die Verwaltung um Ausarbeitung eines Konzeptes auf Grundlage dieser Handlungsempfehlungen mitsamt Kostenschätzungen und Finanzierungsvorschlägen, das anschließend der Kommission für Integration vorgelegt werden soll.

1. Ausgangssituation

Der Rat für Integration und Zuwanderung hat am 17.04.2018 einen Beschluss für einen Antrag gefasst, in dem die Stadt Nürnberg gebeten wird, eine Integrations- und Sprachoffensive durchzuführen, „um allen Zugewanderten (insbesondere Neuzugwanderern aus den EU-Staaten und Geflüchteten) die Teilnahme an kostenlosen oder kostengünstigen Integrations- und Deutschkursen zu ermöglichen.“

Die Integration Neuzugewanderter in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt in Nürnberg wurde von der Stadtverwaltung in den letzten Jahren verstärkt in den Blick genommen. Die gestiegene Aufmerksamkeit für dieses Thema ist vor allem auf den deutlichen Zuwachs an Fluchtzuwanderung zurückzuführen, der seinen Höhepunkt in den Jahren 2015 und 2016 hatte. Schnell wird in den quantitativen Analysen aber deutlich, dass die Zuwanderung aus der EU in absoluten Zahlen eine weitaus größere Rolle spielt und das inzwischen umso mehr, da in den letzten Jahren die Fluchtzuwanderung wieder deutlich zurückging.

In speziellen Fokuskapiteln zur Bildung Neuzugewanderter wurde das Thema in den Bildungsberichten 2015 und 2017 behandelt sowie noch ausführlicher im 2018 erschienenen Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten des Bildungsbüros. Die Sprachbildung spielt in all diesen Veröffentlichungen eine wichtige Rolle. Zentrale Befunde zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind kurz im nachfolgenden Kapitel erklärt.

Angesichts der Tatsache, dass Reglementierung und Steuerung der Integrationskurse im Kompetenzbereich des Bundes liegen, erscheint die Vielzahl an niedrigschwelligen Sprachkursen, die in Nürnberg von den unterschiedlichsten Institutionen angeboten werden, als vielversprechender Anknüpfungspunkt für eine kommunale Sprachoffensive. Das Bildungsbüro hat deshalb eine Übersicht dieser Kurse erstellt, in einigen Kursen hospitiert und Einrichtungsleitungen und Dozentinnen und Dozenten interviewt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden unter Gliederungspunkt 4 dargestellt.

Die Strukturen der Koordination der Sprachbildung in Nürnberg sind derzeit im Wandel. Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) wird aktuell neu aufgebaut. Die neue Regiestelle Flucht und Integration im Sozialreferat entwickelt derzeit ein engmaschiges Monitoring zur Integration von Geflüchteten in Nürnberg. Das BAMF richtet am Bildungszentrum (BZ) eine Test- und Meldestelle (TuM) ein, um die Zusteuerung in die Integrationskurse zu zentralisieren. Das Bildungsbüro führt derzeit ein Projekt zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte durch. Gemeinsam mit der Stelle für Bildungsberatung am Bildungscampus Nürnberg (BCN) ergibt sich damit ein Zusammenspiel von Rahmenbedingungen für ein kohärentes städtisches Sprachbildungsprogramm, das unter Punkt 5 näher erläutert wird.

Nürnberg steht mit den skizzierten Herausforderungen nicht allein, sondern kann auf die Erfahrungen anderer Kommunen aufbauen. In Punkt 6 werden schlaglichtartig Aspekte kommunaler Sprachbildungsprogramme aus Bremen, Stuttgart, München und dem Landkreis Reutlingen dargestellt, die als wertvolle Anregungen und Tipps für die Entwicklung eines Nürnberger Modells dienen können.

Abschließend werden als Schlussfolgerung aus den vorangegangenen Erläuterungen Handlungsempfehlungen für eine Nürnberger Integrations- und Sprachoffensive skizziert.

2. Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung des

BAMF

Die Integrationskurse mit ihren zahlreichen Spezialtypen sowie die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG (Verordnung über die berufsbezogene Deutschförderung - DeuFöV) sind in untenstehender Überblicksgrafik zum Sprachangebot in Nürnberg abgebildet. Es wird zunächst deutlich, dass die Angebote des BAMF (gelb) einen konstanten Spracherwerb über die gesamte Spannbreite der Sprachniveaus (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, kurz: GER) ermöglichen, auch für noch nicht alphabetisierte Menschen. Ebenfalls deutlich wird, dass nicht alle der vonseiten des BAMF möglichen Kurskonzepte auch von den Nürnberger Trägern angeboten werden (zum Beispiel Förderkurse).

Die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zentrales Sprachbildungsangebot des Bundes wurden vom Bildungsbüro in vorangegangenen Veröffentlichungen detailliert betrachtet. Dabei wurde deutlich, dass die Integrationskurse zwar unbedingt notwendig, aber allein nicht in der Lage sind, allen Neuzugewanderten ein Sprachbildungsangebot zu unterbreiten, das ihren Voraussetzungen, Lebenslagen und Lernzielen entspricht.

Als wichtigste Gründe hierfür sind zu nennen:

 Zwar wurden die Integrationskurse 2015 für Geflüchtete mit sogenannter guter Bleibeperspektive geöffnet (das sind Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Irak und Iran); Asylbewerber aus anderen Herkunftsländern, die sich noch im Verfahren befinden, sowie die meisten nicht Anerkannten haben jedoch keinen Zugang. In Nürnberg besonders stark vertreten sind Menschen aus Äthiopien, Aserbaidschan, Ukraine, Armenien, Russische Föderation und Afghanistan. Zudem gibt es einen noch weitgehend ungeklärten Bedarf von Geflüchteten mit sogenannter guter Bleibeperspektive, die schon vor der Öffnung der Integrationskurse kamen und daher unversorgt blieben.  Spezifische Lebenslagen wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit insbesondere im Schichtbetrieb sowie familiäre Verpflichtungen wie Kinderbetreuung können als wichtigste Gründe gesehen werden, warum auch zugangsberechtigte Personen nicht in den Kursen ankommen oder sie abbrechen.  Bei weitem nicht alle Teilnehmenden besuchen die Kurse bis zum Ende und absolvieren den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Von denjenigen, die dies tun, erreichen bei weitem nicht alle das Zielsprachniveau B1. Insbesondere die in den letzten Jahren stark gestiegene Heterogenität der Teilnehmerschaft ist für die stark reglementierten BAMF-Kurse eine Herausforderung.  Zugewanderte aus EU-Ländern, haben gesetzlich keinen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Auf Antrag kann das BAMF, unter bestimmten Voraussetzungen1, Menschen aus EU-Ländern zu Integrationskursen zulassen. Jedoch müssen die betreffenden Personen die Kurskosten dann selbst tragen, was vor allem für Personen, deren Einkommen knapp über der Kostenerstattungsgrenze liegt, oftmals eine Hürde darstellt. Der Integrationsprozess von EU-Bürgern wird im Vergleich zu Geflüchteten institutionell weniger

1 Voraussetzungen sind, dass die Interessent/-innen noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders „integrationsbedürftig“ sind und es freie Kursplätze gibt. (www.bamf.de)

engmaschig begleitet, zumindest, wenn die betreffenden Personen nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Dieser Personenkreis ist daher oft unzureichend über die Möglichkeiten der Integrationskursteilnahme, über die Zugänge und über eventuelle Möglichkeiten von Vergünstigungen informiert.

Anknüpfend an die Integrationskurse werden vom BAMF die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung finanziert. Es werden jedoch nicht nur Kurse im Rahmen der DeuFöV angeboten, die an das Zielsprachniveau B1 der Integrationskurse anschließen, sondern auch darunter. Insgesamt gibt es in Nürnberg berufsbezogene Sprachkurse mit den Zielsprachniveaus A2 bis C2. Eine teilnehmergenaue Analyse ist für diesen Sprachkurstypus nicht verfügbar. Deutlich wurde allerdings, dass die Anzahl der Kurse von 2016 (11) auf 2017 (78) stark zunahm, was aber auf die Ablösung des Vorgängerprogramms der ESF-BAMF-Kurse zurückzuführen ist und daher nur bedingt aussagekräftig ist.2 Die Zielgruppen und Ausschlusskriterien bzgl. Aufenthaltsstatus sind im Wesentlichen dieselben wie bei den Integrationskursen. Die Stundenzahl des Basisberufssprachkurses wurde aktuell (Februar 2019) von 300 auf 400 bzw. 5003 Unterrichtseinheiten (UE) aufgestockt. Außerdem wurde ein zusätzliches Brückenelement im Umfang von 100 UE eingeführt, um den Übergang vom Integrations- in den Berufssprachkurs zu erleichtern.

Eine aktuelle detaillierte Betrachtung der BAMF-Sprachkurse in Nürnberg findet sich im Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten des Bildungsbüros unter https://integrationdurchbildung.nuernberg.de/.

3. Niedrigschwellige Sprachlernangebote

In Ergänzung zu fest institutionalisierten Sprachkursen leisten niedrigschwellige Sprachangebote einen wertvollen Beitrag dazu, Nachholbedarfe und individuelle Problemlagen der Lernenden abzufangen. Zudem erreichen sie Personengruppen, die aus den unterschiedlichsten Gründen in den institutionalisierten Sprachkursen nicht ankommen oder diese nicht beenden. In einer Praxisforschung hat das Bildungsbüro diese Angebote genauer betrachtet.

Forschungsleitende Fragen der Untersuchung zu niedrigschwelligen Sprachkursen in Nürnberg waren:

 Welche niedrigschwelligen Sprachlernangebote gibt es? Wie sind sie organisiert?  Welche Zielgruppen nutzen welche Kurse?  Inwiefern gibt es strukturierte Übergänge zwischen den Sprachlernangeboten in Nürnberg?  Wo sind Angebotslücken?  Wo benötigen die Träger Unterstützung, um für differenzierte Zielgruppen passende Angebote machen zu können?

Aus diesen Fragen wurde ein Interviewleitfaden entwickelt, der als Grundlage für strukturierte Gespräche mit Kurs- und Kursträgerleitungen diente. Insgesamt wurden Gespräche bei acht Trägern geführt. Den Interviews voran ging jeweils die Hospitation in einem oder mehreren

2 Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt | Bildungsbüro (2018): S. 93. 3 Ein Basisberufssprachkurs umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten. Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse nach Absatz 1 Nummer 1 in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. (aus DeuFöV in der am 05.12.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2027)

niedrigschwelligen Kursen des entsprechenden Trägers. Dort war auch ein Austausch mit den Teilnehmenden möglich. Durch die Kursbesuche konnten Eindrücke gesammelt werden über die Bandbreite und die grundlegenden Charakteristika der verschiedenen, niedrigschwelligen Sprachbildungsangebote. Die Ergebnisse der Interviews wurden inhaltlich nach Themen geclustert und nach Häufigkeit sowie nach Problemrelevanz gewichtet. Die Ergebnisse sind nachfolgend thematisch sortiert erläutert.

Untenstehende Übersicht „Sprachbildungsangebote in Nürnberg“ zeigt grün markiert die niedrigschwelligen Kurse, die auch Geflüchteten mit unklarer Bleibeperspektive offenstehen. Blau eingetragen sind niedrigschwellige Ergänzungsangebote, die vorhandene Sprachkenntnis vor allem vertiefen. Es ist jeweils die Spannbreite von Teilnahmevoraussetzung bis zum Lernziel in den Sprachniveaus gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) angegeben. Bei den niedrigschwelligen (grünen) und insbesondere bei den ergänzenden (blauen) Angeboten kann dies jedoch nur als ungefähre Angabe gewertet werden. Ehrenamtliche Angebote sind schraffiert dargestellt. Insbesondere bei den grünen und blauen Angeboten kann die Darstellung nicht als abschließend gesehen werden, da es in diesem Bereich viele, teils sehr spezifische Angebote mit hoher Fluktuation gibt.

Auch die zahlreichen Sprachcafés, die als niedrigschwellige Lerngelegenheit für die nachhaltige Verfestigung erworbener Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle spielen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt, vor allem, weil sie in der Regel keinem Curriculum folgen und daher schwer in die Logik der Sprachniveaus passen.4 Eine Ausnahme bildet das Sprachcafé der Noris Arbeit, in dem innerhalb eines Veranstaltungsrahmens parallel Angebote für spezifische Sprachniveaus gemacht und von einer DAZ-Fachkraft betreut werden. Dazu kommt eine enge Verzahnung mit anderen Integrations- und Beratungsangeboten der Noris-Arbeit.

Struktur niedrigschwelliger Angebote

Die niedrigschwelligen Kurse (grün) folgen im Gegensatz zu den Integrations- und berufsbezogenen DeuFöV-Kursen keinem einheitlichen Kurskonzept, haben unterschiedliche Stundenumfänge und verleihen keine anerkannten Zertifikate. Sie sind kostenlos oder zu minimalen Beiträgen zwischen fünf und ca. 30 € für den gesamten Kurs buchbar. Sie stehen in aller Regel insbesondere den Menschen offen, die nicht zu den BAMF-Kursen zugelassen sind, teilweise richten sie sich exklusiv an Geflüchtete. Mehrfach gibt es außerdem Angebote exklusiv für Frauen. Die meisten Kurse haben auch kein festes Lernziel. Dies ermöglicht ihnen eine große Offenheit für unterschiedliche Vorbildung und Lerntempos der Teilnehmenden. Sowohl aus den Interviews als auch aus den Hospitationen wurde deutlich, dass häufig sehr weitgehend und unbürokratisch auf die spezifischen Lebenssituationen der Lernenden eingegangen wird. So wird beispielsweise in manchen Kursen auf aktuelle Alltagsfragen der Teilnehmenden eingegangen, zum Beispiel „Wie eröffne ich ein Bankkonto“ oder „Wie funktioniert die Krankenkasse?“, in anderen Kursen können spontan auch die Kinder mitgebracht werden.

Zielgruppen

Die Zielgruppen unterscheiden sich teilweise stark zwischen den verschiedenen niedrigschwelligen Angeboten. Dies liegt teils schlicht am jeweiligen (bewussten) Zielgruppenzuschnitt (zum Beispiel Frauen, Geflüchtete etc.), teilweise am typischen Kundenstamm des Trägers oder es ergibt sich aus der Rekrutierung via Mund-zu-Mund-Propaganda innerhalb bestimmter Communities. In den

4 Eine Übersicht über die offenen Treffpunkte, Sprach-, Lern- und Begegnungscafés in Nürnberg findet sich im Teilbericht I Bildung von Neuzugewanderten auf Seite 129.

Interviews und Hospitationen wurde jedoch deutlich, dass auch in Kursen, die sich in erster Linie an Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive richten, Menschen aus EU- und Drittstaaten sowie mit guter Bleibeperspektive lernen – und zwar zuletzt in zunehmendem Maße. Die Gründe dafür sind vielfältig. In manchen Fällen ist das niedrigschwellige Angebot eine Möglichkeit, nach dem Integrationskurs weiter zu lernen. In manchen Fällen wurden Integrationskurse abgebrochen oder aufgrund bestehender Hürden wie etwa der Vereinbarkeit mit Beruf oder Familie nicht angetreten. In der Summe wird deutlich, dass die niedrigschwelligen Sprachangebote viele Menschen auffangen, die aus den unterschiedlichsten Gründen durch das Netz der Sprachbildung des BAMF fallen.

Finanzierung

Teilweise werden die Kurse von Ehrenamtlichen getragen und sind dann auch im Wesentlichen vom Engagement Einzelner abhängig. Viele Angebote sind projektfinanziert und damit ebenfalls nicht auf Dauer gesichert. Ein Beispiel hierfür sind die „Einstieg Deutsch“-Kurse, ein niedrigschwelliges Angebot, finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, das mit Ende des Jahres 2018 auslief. Auch die Erstorientierungskurse, die vom BAMF administriert und in Nürnberg bei First Steps angeboten werden, werden immer nur für ein weiteres Jahr bewilligt. In der Projektfinanzierung sind die Personalkosten für die Lehrkräfte teils nicht kostendeckend berücksichtigt und die Kosten für Raummiete und die Verwaltung der Kurse häufig gar nicht. Dies führt dazu, dass sich die niedrigschwelligen Kurse permanent in einer prekären Situation befinden. Das Gesamtangebot in der Stadt ist in der Folge einer hohen Fluktuation ausgesetzt, was den Aufbau einer stringenten Bildungskette mit verlässlichen Beratungsstrukturen in diesem Bereich erschwert.

Vermittlung

Die Kundinnen und Kunden der niedrigschwelligen Kurse kommen in erster Linie aufgrund von Mundzu-Mund-Propaganda, wie die Interviewpartnerinnen und Interviewpartner berichteten. Es gibt keine systematische Zuleitung von Interessierten. In Einzelfällen werden Personen aus Integrationskursen nach deren Ende in niedrigschwellige Kurse weitergeleitet, was hinsichtlich des Sprachniveaus häufig lediglich hilft, den Status quo zu halten. Auch eine Weitervermittlung in niedrigschwellige Sprachkurse auf höherem Niveau findet nicht systematisch, sondern in Einzelfällen aufgrund persönlicher Bekanntschaften oder gewachsener Kooperationen zwischen Bildungsträgern statt.

Vorhandene Sprachniveaus

Wie aus der Kursübersicht hervorgeht, besteht ein zentrales Problem darin, dass es oberhalb des Sprachniveaus A2 eine deutliche Lücke an niedrigschwelligen Sprachkursen gibt. Menschen, die keine Integrationskurse (mehr) besuchen dürfen oder aufgrund ihrer Lebensumstände nicht können, aber bereits einen gewissen Sprachstand haben, finden derzeit keine kostengünstigen Sprachangebote, um ihre Fähigkeiten zu vertiefen. Im Bereich der Konversationskurse gibt es dagegen zumindest einzelne Angebote, die auch höhere Sprachniveaus abdecken. Von nahezu allen Interviewpartnerinnen und -partnern wurde dies als offener Bedarf benannt, der jedoch unter derzeitigen Bedingungen nicht zu decken sei.

Diversifizierung

Jenseits der Lernziele sehen die Träger der niedrigschwelligen Kurse einen gestiegenen und weithin ungedeckten Bedarf, unterschiedlichen Lerntempos gerecht zu werden. Dies gelte für niedrigschwellige ebenso wie für BAMF-Kurse. Mehrfach wurde das Problem benannt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise nicht über die sonst übliche Lernkompetenz verfügen, was vor jeder Sprachbildung bereits eine grundsätzliche pädagogische Herausforderung für Dozentinnen und Dozenten darstellt.

Kinderbetreuung

Für Eltern und insbesondere Mütter ist die Betreuung der Kinder während der Zeit des Sprachkurses eine wesentliche Voraussetzung für den Besuch. Wie auch aus der aktuellen IAB-SOEP-BAMF-Studie hervorgeht, ist dies einer der Hauptgründe, weshalb geflüchtete Frauen im Schnitt schlechtere Sprachkenntnisse im Deutschen aufweisen als Männer (vgl.: Brücker et al. S. 61).

In der Stadt Nürnberg lassen die Wartelisten bei den Frauenintegrationskursen mit Kinderbetreuung auf einen entsprechenden Bedarf schließen. Sie werden vor Ort vom KuF im Südpunkt, der Noris- Arbeit und dem Internationalen Frauen- und Mädchenzentrum (IFMZ) angeboten. Teilweise können jedoch nur Kinder bis zu drei Jahren betreut werden, die meisten Mütter haben aber mehrere Kinder, die älter als drei Jahre sind. Andere Sprachkursanbieter arbeiten mit Tagesmüttern oder Kindertageseinrichtungen zusammen, um einzelnen Müttern die Kursteilnahme zu ermöglichen.

Zur Veranschaulichung wird hier kurz auf die aktuelle Situation (Februar 2019) der Frauenkurse des KuF im Südpunkt eingegangen: Derzeit befinden sich dort 91 Frauen in sechs Integrationskursen. Diese Frauen haben insgesamt 198 Kinder, davon sind nur 37 jünger als drei Jahre. Betreut werden während der Kurse 21 Kinder.

Bei den berufsbezogenen Deutschsprachkursen (DeuFöV) ist es zudem problematisch, dass maximal zwölf Ferientage eingeplant werden dürfen, sodass viele Frauen (aber auch Männer) Schwierigkeiten haben, die Kinderbetreuung während der Schulferien abzudecken.

Frauen mit Kindern unter drei Jahren werden im Jobcenter Nürnberg-Stadt nicht verpflichtet, an einem Sprachkurs teilzunehmen, sondern nur zu den Angebotsstrukturen beraten und auf freiwilliger Basis zum Integrationskurs berechtigt. Dies liegt daran, dass gesetzlich Eltern mit Kindern unter drei Jahren allgemein nicht zu Jobcentermaßnahmen verpflichtet werden dürfen, so auch nicht zu einem Sprachkurs.5

Aufgrund der besonderen Situation von Frauen mit Kindern, gehen einige Träger niedrigschwelliger Kurse deswegen gezielt auf diese Zielgruppe ein und machen flexible Kinderbetreuung möglich. Für die Träger stellt dies aber vor allem deswegen eine besondere Herausforderung dar, weil ihre Räumlichkeiten nicht immer für eine Kinderbetreuung zugelassen sind.

Dabei berichten die Träger auch von Schwierigkeiten beim Sprachkursbesuch von Müttern, zum Beispiel durch Fehltage wegen Erkrankung der Kinder, Schließungszeiten der Betreuungseinrichtungen, Unterrichtsausfall bzw. kurze Unterrichtszeiten (vor allem in der 1. Klasse), Schulferien oder Kursunterbrechungen wegen Schwangerschaft, Geburt oder Elternzeit.

Kontakt zu Einheimischen

Mehrfach wurde in den Interviews betont, dass es den Lernenden an Kontakt zu Einheimischen fehle. Dass der persönliche Kontakt zur Aufnahmegesellschaft ein entscheidender Schlüssel hinsichtlich aller Aspekte von Integration, aber eben auch und gerade für den nachhaltigen Spracherwerb ist, ist unbestritten. Begegnungsangebote auch im Kontext kultureller Bildung, denen es wirklich gelingt, Neuzugewanderte und Einheimische zwanglos ins Gespräch zu bringen, sind selten, auch weil dieser

5 Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nicht zumutbar, wenn die Erziehung eines Kindes gefährdet ist. Von einem Elternteil, der die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren übernommen hat, kann daher im Regelfall keine Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme erwartet werden (so auch Linhardt/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, 87. Auflage, Juni 2014 zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 RdNr. 19).

Bedarf von der Förderlandschaft wenig beachtet wird.6 Ein positives Beispiel hierzu wäre das ehrenamtliche Projekt Refukitchen.

Zertifizierung

Personen, die nicht an BAMF-Kursen teilnehmen dürfen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, erhalten nicht die Gelegenheit, ihren Sprachstand offiziell kostenlos testen und zertifizieren zu lassen. Für diejenigen, die sich trotz der bestehenden Hürden aus eigener Initiative, mithilfe Ehrenamtlicher oder in niedrigschwelligen Sprachkursen Sprachkenntnisse aneignen, ist es laut Aussagen der Interviewpartnerinnen und -partner unverständlich und frustrierend, diese im Zweifel nicht nachweisen zu können. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber kann sich durch Änderung des Aufenthaltsstatus vergleichsweise kurzfristig der Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen, für den ein attestiertes Sprachniveau höchste Relevanz hat. Hier gehen wertvolle Zeit und Integrationsleistungen möglicherweise verloren. Aber auch für Menschen aus EU-Herkunftsländern könnte eine kostenlose Zertifizierung jenseits der vom BAMF getragenen Kurse hilfreich sein.

Vernetzung und Abstimmung

Zwischen den Anbietern niedrigschwelliger Sprachangebote gibt es keinen systematischen Austausch auf kommunaler Ebene, wie dies etwa im Bereich der BAMF-Kursträger mit dem Netzwerktreffen der Sprachkursträger in Nürnberg der Fall ist. Gemeinsame Standards, Weiterentwicklungen und Abstimmungen des Angebots sind daher bislang nicht möglich. Auch die ehrenamtlichen Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer äußerten in den Gesprächen für ihren Kreis starken Bedarf an Vernetzung.

6 Vgl. dazu auch die vorläufigen Ergebnisse der derzeit in Arbeit befindlichen Studie „Mitten in Nürnberg?“ des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) unter : https://www.iska-nuernberg.de/mitten-innuernberg/gruppendiskussionen.html (zuletzt aufgerufen am 11.02.2019).

Praxisforschung zum Antrag des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine Integrations- und Sprachoffensive

Sprachbildungsangebote in Nürnberg

Alpha A1 A2 B1 B2 C1 C2
Allgemeine Integrationskurse 20 Träger
Integrationskurse mit Alphabetisierung 12 Träger
Zweitschriftlernerkurse 0 Träger
Frauenkurse 5 Träger
Intensivkurse 0 Träger
Elternkurse 0 Träger
Förderkurs 0 Träger
Jugendkurse 1 Träger
DeuFöV-Kurse 18 Träger
Ehrenamtlicher Sprachkurs AWO
Ehrenamtlicher Sprachkurs CVJM
Deutsch Grundstufe 1 u 2 Degrin
Deutschkurs für Geflüchtete FBS
Erstorientierungskurse First Steps
Einfacher Spracherwerb für Frauen First Steps
Ehrenamtlicher Sprachkurs Kirchengemeinde St. Johannis
Alpha Asyl (für Personen ohne Zugang zu I-Kurs) NOA
Deutsch im Koffer Stiftung Sozialidee
Lerntreff Deutsch für Menschen mit Behinderung und Lerneinschränkung BZ

Praxisforschung zum Antrag des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.04.2018 für eine Integrations- und Sprachoffensive

Alpha A1 A2 B1 B2 C1 C2
Deutschlernkreis für Anfänger AWO
Konversationskurs für Jugendliche Caritas
Konversationskurs Degrin
Konversationskurs FBS
Gesprächsrunde First Steps
Prüfungsvorbereitung First Steps
Konversationskurs für Frauen IFMZ
Briefe lesen und schreiben für Frauen IFMZ
Aussprachetraining mit Kinderbetreuung KuF im Südpunkt
Deutsche Grammatik intensiv KuF im Südpunkt
B1 - ja, bitte! KuF im Südpunkt
Spielerisch Deutsch KuF im Südpunkt
Lese- und Aussprachetraining KuF im Südpunkt
Texte lesen und besprechen KuF im Südpunkt
Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (ErlK) NOA
Sprach- und Lerncafé NOA
Deutsch-Sprachtraining Stadtmission
Berufsintegrationsklassen (1. u. 2. Jahr) Berufliche Schulen
Studienvorbereitende Kurse (DSH) u.U. förderfähig, sonst 675 € TH OHM und FAU

Gelb = BAMF-Kurse; Grün = Niedrigschwellige Kurse; Blau = Niedrigschwellige Ergänzungsangebote; Grau = Sprachbildung im Kontext berufsqualifizierender Abschlüsse Erwachsener (Sprachunterstützungsangebote in den Beruflichen Schulen neben den Berufsintegrationsklassen sind dabei nicht berücksichtigt);

4. Stand und Entwicklungen im Bereich der Sprachbildungsberatung

und -vermittlung

Damit kommunale Integrationspolitik die individuell verschiedenen Integrationsschritte von Menschen mit Migrationshintergrund begleiten kann, ist es notwendig, dass die an diesen Schritten beteiligten Institutionen über ihre eigenen Grenzen hinausdenken und handeln. Dies setzt ein hohes Maß an Abstimmung und Kooperation zwischen diesen Institutionen voraus. Die gestiegene Zuwanderung der letzten Jahre hat auch und vor allem hinsichtlich der Integration in Bildung und Arbeit deutlich gemacht, wie wichtig der Aufbau derartiger Kooperationsstrukturen ist. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) im Jahr 2015. Seither haben sich die Kooperationsstrukturen in Nürnberg weiterentwickelt und sie tun es noch. Der aktuelle Stand und die Veränderungen in diesem Bereich sind in vielerlei Hinsicht Ausgangs- und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung einer Integrations- und Sprachoffensive und werden daher im Folgenden kurz dargestellt.

Derzeit arbeitet die Stadt Nürnberg am (Neu-)Aufbau einer Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM), die als niedrigschwellige Erstberatung Informations- und Vermittlungsbedarfe aller Art im Kontext Integration abdeckt. Perspektivisch sollen die weiterführenden Angebote wie zum Beispiel Migrationsberatungsstellen auch örtlich bei der künftigen ZAM angegliedert sein.

Für den Sprachbereich von besonderer Bedeutung ist die ebenfalls im Entstehen befindliche Testund Meldestelle (TuM), die ihre Arbeit ab 1. März 2019 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums aufnehmen wird. Von Sozialamt, Jobcenter oder Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtete Personen mit Wohnsitz in der Stadt Nürnberg oder im Landkreis Nürnberger Land werden an zwei Nachmittagen pro Woche von Lehrkräften des Bildungszentrums getestet und eingestuft. Integrationskursberechtigte Personen, die als Selbstmelder in die Integrationskurse kommen bzw. wollen, können aus Platzgründen bis auf weiteres nicht in der TuM betreut werden. Die Zuweisung in einen bestimmten Integrationskurs bei einem der Integrationskursträger durch die TuM erfolgt durch einen Mitarbeiter des BAMF, der zu diesem Zweck ebenfalls in den Räumen am Gewerbemuseumsplatz 2 arbeitet. Durch diese Arbeitsteilung kann eine trägerneutrale Teilnehmerzuweisung gewährleistet werden. Mittelfristig ist angedacht, die TuM räumlich ebenfalls bei der ZAM anzusiedeln.

Seit Oktober 2017 gibt es eine trägerneutrale Bildungsberatung am Bildungscampus Nürnberg (BCN), die auf Augenhöhe mit den Kundinnen und Kunden persönliche Stärken und Interessen auslotet und darauf aufbauend einen individuellen und langfristigen Bildungsplan erstellt. Bis Oktober 2018 hat die Bildungsberatung über 800 Beratungen für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Aus- und Weiterbildung, Berufsorientierung, Unterstützung bei der Stellensuche durchgeführt. Ein großer Teil der Ratsuchenden hat einen Migrationshintergrund. Bei Bedarf informiert die Bildungsberatung auch über verwandte Themen wie Jobbegleitung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder Sprachbildung und vermittelt an die entsprechenden Fachberatungen.

Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird im Bildungsbüro seit 2016 bis Oktober 2020 das Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ umgesetzt. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Sammlung, Strukturierung und

Aufbereitung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte7, datengestütztes Monitoring und Beratung der kommunalen Entscheidungsträger, die Vernetzung der zahlreichen Akteure in diesem Bereich und die Gestaltung eines lösungsorientierten Dialogs über institutionelle Grenzen hinweg. Das erarbeitete Wissensmanagement sowie die Rolle als Netzwerkknotenpunkt sollen nach Projektende in der Arbeit des Bildungsbüros verstetigt werden.

Die Ende 2018 beim Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichtete Regiestelle für Flucht und Integration (RFI) dient intern und extern als zentraler Ansprechpartner, Multiplikator und Unterstützer für den Geschäftsbereich. Der Arbeitsbereich Monitoring hat die Aufgabe, eine systematische Erfassung der Bedarfe aufzubauen, welche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern städtischer Asylbewerberunterkünfte u.a. im Bildungsbereich vorliegen. Daraus ergibt sich perspektivisch zumindest diese spezifische Zielgruppe betreffend eine detaillierte Planungsgrundlage für die Entwicklung eines städtischen Sprachkursprogramms. Mögliche Anknüpfungspunkte ergeben sich außerdem mit dem Arbeitsbereich Ehrenamt, der ebenfalls der RFI zugeordnet ist.

5. Sprachbildungskonzepte anderer Kommunen

Auch andere Kommunen haben das Problem erkannt, dass die Sprachbildungsförderung des Bundes nicht alle Menschen mit Sprachförderbedarf mit einem passenden Angebot erreicht und haben mit städtischen Sprachförderkonzepten darauf reagiert. Beispiele dafür sind die Städte Bremen, Stuttgart und München sowie der Landkreis Reutlingen. Die Beispiele dieser Kommunen können wertvolle Ideen und Hinweise für ein vergleichbares Unterfangen in Nürnberg geben. In diesem Sinne finden sich nachfolgend einige Schlaglichter aus der Praxis in diesen Kommunen, die als Anregung für ein Nürnberger Modell dienen können.

Teilweise können diese Kommunen aufgrund anderer landesgesetzlicher Grundlagen die Angebote gegenfinanzieren. Die baden-württembergischen Kommunen wie beispielsweise Stuttgart und der Landkreis Reutlingen greifen dabei auf die Kostenerstattungsregeln gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zurück. Beide Kommunen haben eine Clearingstelle zur Einstufung, Beratung und Vermittlung eingerichtet. Die Clearingstelle stellt außerdem fest, ob eine Person integrationskursberechtigt ist und stellt, falls nicht, einen Berechtigungsschein für einen Kurs mit entsprechender Kursempfehlung aus. Den Kursen in Stuttgart ist ein jeweils 48 Unterrichtseinheiten umfassender Vorkurs aus rein städtischen Mitteln vorgeschaltet, der in erster Linie dazu dient, die Bedarfe der Teilnehmenden detailliert zu ermitteln. Nach den Vorkursen werden Sprachkurse in verschiedenen Formaten mit doppeltem Stundenumfang bei Alphabetisierungskursen angeboten.

In Bremen übernimmt die Stadt die Kosten für die Durchführung von Kursen, für Kinderbetreuung und für ehrenamtliche Lernbegleitung in den Kursen. Träger, die Kooperation mit Ehrenamtlichen anbieten können, werden prioritär behandelt. Eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Kursbegleitung ist Teil der städtischen Finanzierung. Inhaltlich orientieren sich die Kurse sehr stark an den Integrationskursen.

In München existiert bereits seit 2005 ein städtisch finanziertes Deutschlernangebot. Leitidee ist die Integration von Anfang an, unabhängig davon, wie lange die Menschen mutmaßlich im Stadtgebiet bleiben werden und aus welchem Land sie kommen. Ziel ist es, systematisch die bestehenden Lücken im System der Sprachbildung zu schließen und die Zusteuerung durch eine neutrale Stelle zu

7 Vgl. dazu u.a.: https://integrationdurchbildung.nuernberg.de/ (zuletzt aufgerufen am 12.2.2019).

ermöglichen. 2016 wurden die Mittel aufgestockt. Je nach individuellem Bedarf stehen Alphabetisierungskurse und Kurse bis C1 Niveau zur Verfügung.

Auf Grundlage der permanent ermittelten Bedarfe passt die Koordination das Angebot in enger Abstimmung mit den Trägern laufend an. Die Steuerung des Sprachkursangebots ist beim sogenannten Integrationsberatungszentrum (IBZ) Sprache und Beruf angesiedelt, wodurch sich eine große Nähe des Sprachbereichs zur beruflichen Integration ergibt. Die Kurse des städtisch finanzierten Sprachkursprogramms verknüpfen daher teilweise Sprachbildung mit berufsbildenden und weiteren Inhalten. Für die Gruppe der berufsschulpflichtigen jungen Geflüchteten wurden beispielsweise besondere Deutschkursformate mit Grundbildungsanteilen und sozialpädagogischer Begleitung eingerichtet. Umliegende Landkreise nutzen teilweise das Münchner Angebot, indem sie für ihre Bewohnerinnen und Bewohner mit Sprachbildungsbedarf Kursplätze im Münchner Programm einkaufen.

6. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Die dargestellten Befunde zeigen, dass in verschiedenen Bereichen nachgesteuert werden müsste, um eine umfassende sprachliche Integration aller Zugewanderten in Nürnberg zu ermöglichen.

Verstetigung und Ausbau

Um alle Neuzugewanderten sowie Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund mit Sprachbildungsangeboten gemäß ihren Bedarfen zu erreichen, sind die Verstetigung erfolgreicher Angebote und deren passgenaue Ergänzung v.a. oberhalb des Sprachniveaus A2 als zentrale Schritte erforderlich.

Auch kursergänzende Angebote, wie zum Beispiel Prüfungsvorbereitungen, Lese- und Schreibübungen sowie Konversationskurse müssten systematisch entsprechend bestehender Bedarfe erweitert werden. Damit könnte das Angebot im niedrigschwelligen Bereich ausgebaut und durch diese Formate die Lernerfolge auch in den BAMF-Kursen und während der Ausbildung verbessert werden.

Formate, in denen Sprachlernende und einheimische Bevölkerung zusammentreffen, sollten entwickelt, und da wo vorhanden, gezielt gefördert und beworben werden.

Zudem ist es notwendig, die Bedarfe von Geflüchteten, die vor 2015 nach Deutschland kamen, sowie die von EU Zuwandernden noch einmal gezielt in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls entsprechende Angebote zu entwickeln.

Anpassung des Angebots an die Lebenslagen

Die neu einzuführenden, niedrigschwelligen Sprachbildungsangebote müssen so genau wie möglich auf aktuell empirisch ermittelte Bedarfe zugeschnitten sein. Wichtig ist es daher, Sprachkurse nach Möglichkeit wohnortnah anzubieten. Sofern dies nicht möglich ist, ist die Option individueller Fahrtkostenerstattungen zu erwägen. Zudem sollten die Kurszeiten flexibel bzw. zeitlich passend zu

möglichen Arbeitszeiten gewählt werden. Auch für Beschäftigte im Schichtbetrieb braucht es zeitlich flexiblere Angebote.

Soweit möglich sollen außerdem leistungshomogene Gruppen gebildet werden.

Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Schaffung von ausreichenden Angeboten mit Kinderbetreuung, eine gezielte Zusteuerung bzw. Begleitung in diese Kurse sowie die Unterstützung bzw. den Ausbau der bereits vorhandenen Angebote.

Städtisch geförderte Sprachangebote sollen auch für Personen zugänglich bleiben, die aufgrund persönlicher Hürden nicht am Integrationskurs teilnehmen können oder bereits erfolglos teilgenommen haben.

Vorkurs und Zertifizierung

Für Personen ohne nennenswerte Sprachkenntnis sind kurze Vorkurse (20 bis 40 UE) sinnvoll, um eventuell fehlende Lernkompetenz zu vermitteln („Lernen lernen“) und um das voraussichtliche Lerntempo fundiert einschätzen zu können. Der Unterricht in diesen Vorkursen wird bestenfalls von Personen mit fortgeschrittenen Sprachkenntnissen in den vertretenen Herkunftssprachen begleitet. Sinnvoll ist eine kostenlose Testung und Zertifizierung der Absolventinnen und Absolventen von Kursen aus dem städtisch unterstützten Sprachkursportfolio.

Clearing- und Beratungsgespräch

Um die oben genannten Bedarfe so gut wie möglich berücksichtigen und die entsprechenden Teilnehmergruppen bilden zu können, ist die systematische Herausarbeitung entsprechender Merkmale in einem Clearinggespräch und ggf. im bereits erwähntem Vorkurs vorzunehmen.

Das Clearinggespräch bietet zudem Gelegenheit für eine Einstufung all derjenigen, die nicht in den Vorkurs kommen und für eine individuelle Beratung bzw. Vermittlung in einen passenden Kurs.

Außerdem kann an dieser Stelle auch über eventuell bestehenden Möglichkeiten der Kostenerstattung (zum Beispiel über das Förderprogramm „Bildungsprämie“8) informiert werden.

Aufgrund angrenzender sowie teilweise überlappender Zuständigkeiten empfiehlt sich eine räumliche und organisatorische Nähe der Clearingstelle zur Test- und Meldestelle (TuM) und Bildungsberatung – optimaler Weise unter einem Dach mit der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) und weiteren Beratungseinrichtungen, wie zum Beispiel der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ). Die Zuständigkeit der TuM sollte so schnell wie möglich auf alle integrationskursberechtigten Personen (inkl. derjenigen mit einer Verpflichtung) ausgeweitet werden.

Koordination an zentraler Stelle

8 Die Bildungsprämie ist ein Programm des BMBF, mit dem Erwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze) Weiterbildungsmaßnahmen zu 50% bis zu maximal 500 € gegenfinanzieren lassen können (vgl.: https://www.bildungspraemie.info/). Die Bildungsberatung am BCN ist eine offizielle Beratungsstelle für die Bildungsprämie.

In Abstimmung mit den Trägern niedrigschwelliger Sprachkurse sollte das Angebot an zentraler, trägerneutraler Stelle (zum Beispiel in der Stadtverwaltung) koordiniert und permanent an die aktuelle Bedarfslage angepasst werden. Letztendlich sollte es das Ziel sein, passende Teilnehmergruppen zu bilden und spezifisch auf die jeweilige Gruppe zugeschnittene Kurse als Auftrag an Träger von Sprachkursen zu vergeben.

Ein erster Schritt dahin kann die Organisation eines regelmäßigen Austausches und der Abstimmung in einem Netzwerk derjenigen Träger sein, die niedrigschwellige Sprachkurse und Ergänzungskurse anbieten.

Wichtig sind zudem die Definition von Qualitätsmerkmalen und die Qualitätsbeobachtung der Kurse.

Hilfreich ist eine referatsübergreifende Schnittstelle für alle externen Akteure in die Stadtverwaltung, die bei speziellen Vorhaben, wie zum Beispiel den Aufbau von Kinderbetreuung, die Kooperation mit einzelnen oder mehreren Fachreferaten erleichtern.

Neben der Abstimmung mit den beteiligten Sprachkursträgern muss auch die Kooperation mit weiteren Akteuren verbessert bzw. ausgebaut werden, wie zum Beispiel der Kammern und Arbeitgeberverbände, wenn es um die zeitliche Verfügbarkeit beschäftigter Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer geht.

Ebenso müssen das Überblicks- und Beratungswissen im Bereich Sprachbildung von Jugendmigrationsdiensten, Migrationserstberatungen, Bildungsberatung, Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ), TuM, städtischer Sprachberatung (Clearingstelle) und weiteren integrationsrelevanten Beratungsstellen abgestimmt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Ferner empfehlen wir ehrenamtliche Sprachlernangebote gezielt und in enger Abstimmung mit dem Bereich Ehrenamt in der Regiestelle Flucht und Integration zu unterstützen, beispielsweise durch Vernetzungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

Eine gezielte Drittmittelakquise kann nach Möglichkeit zu einer Gegenfinanzierung der städtischen Investitionen beitragen.

Als Grundlage für die Entwicklung des Kursangebots ist die Nachfrage fortlaufend empirisch zu ermitteln. Entsprechende Indikatoren und Messinstrumentarien sind hierfür zu entwickeln.

„Bildungsmarketing“ ̶Aktive Vermittlung und direkte Ansprache

Damit die Sprachoffensive die beabsichtigte Wirkung entfalten kann, müssen alle infrage kommenden Zielgruppen angesprochen und über individuell passende Möglichkeiten der Sprachbildung aufgeklärt werden. Dabei müssen Hürden und Berührungsängste abgebaut werden.

Für alle Zugewanderten sollten Überblickswissen und Informationen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der verschiedenen Beratungsstellen wie ZAM, TuM, Bildungsberatung und Clearingstelle leicht zugänglich sein. Besonders geeignet für die Zielgruppenansprache ist dabei die aufsuchende Arbeit. Dies könnte zum Beispiel eine Präsenzberatung in der Ausländerbehörde sein, indem direkt und persönlich auf Personen bei ihrem Erstkontakt mit der Behörde zugegangen und die Zielgruppe für ihre Möglichkeiten sensibilisiert wird.

Wichtig ist aber auch die gezielte Entwicklung von Strategien zur gezielten Ansprache von sogenannten Altzuwanderern und Personen im laufenden Asylverfahren. Insbesondere bei denjenigen Zielgruppen, die schlechter auf dem Behördenweg erreichbar sind wie insbesondere Personen aus EU-Herkunftsländern, empfiehlt sich der Aufbau eines Netzwerks von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im direkten Kontakt zu den Menschen und deren Communities stehen.

Beschluss

Die Kommission für Integration bittet die Verwaltung um Ausarbeitung eines Konzeptes auf Grundlage dieser Handlungsempfehlungen mitsamt Kostenschätzungen und Finanzierungsvorschlägen, das anschließend der Kommission für Integration vorgelegt werden soll.

Literatur

 Brücker, Herbert; Croisier, Johannes; Kosyakova, Yulyia; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2019): Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung in: DIW Wochenbericht 4/2019, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin.  Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt | Bildungsbüro (2018): Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten, Nürnberg.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausgewählte Ergebnisse der aktuellen Auswertung der IAB-BAMF-SOEP-Befragung

Anlagen: DIW_Studie

Bericht:

Prof. Dr. Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellt ausgewählte Ergebnisse der IAB-BAMF-SOEP-Befragung vor. Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung ist eine jährliche Erhebung, bei der bundesweit bis zu 5.700 Geflüchtete wiederholt befragt werden. Interviewt werden Personen, die zwischen Januar 2013 bis Dezember 2016 in Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben, sowie ihre Haushaltsmitglieder.

Ziel der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten ist es, belastbare Informationen über die Lebenssituation der Menschen zu gewinnen, die in den vergangenen Jahren in Deutschland Schutz gesucht haben.

Dabei geht Prof. Brücker in seinem Vortrag insbesondere auf die Qualifikationen der Geflüchteten, die besondere Situation von Frauen mit Kindern sowie von Geflüchteten mit unklarer Bleibeperspektive ein.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Studie geht auf die Situation von nach Deutschland geflüchteten Menschen ein.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

22 DIW Wochenbericht 4 9102 Wirtschaft. Politik. Wissenschaft. Seit 1928 55 Bericht von Herbert Brücker, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother und Jürgen Schupp Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung • Ergebnisse der zweiten Befragungswelle der IAB-BAMF-SOEP Geflüchteten-Stichprobe • Erstmalige Befunde zum Gesundheitszustand • Deutschkenntnisse und Erwerbstätigkeit haben sich seit Befragung
des Jahres 2016 verbessert 71 Interview mit Hannes Kröger
72 Kommentar von Claudia Kemfert Energiewende forcieren statt unsinnige Pipelines bauen

Abbildung 1

RÜCKBLENDE

DIW WOCHENBERICHT VOR 90 JAHREN

Nahezu unveränderte Außenhandelsumsätze

Die Außenhandelsumsätze haben sich im Monat März gegenüber dem Vormonat nur wenig verändert. Diese Stabilität der Außenhandelsumsätze ist mit ein Beweis dafür, daß sich in der Konjunkturlage der deutschen Wirtschaft in den letzten Monaten keine durchgreifende Wandlung vollzogen hat, daß sich also der Konjunkturrückgang auch weiterhin nur zögernd durchsetzt. Der Rohstoffbedarf der deutschen Wirtschaft hat sich zwar gegenüber dem Vorjahr – wie die industrielle Beschäftigung – beträchtlich vermindert. Auf der anderen Seite hat jedoch die Verengung des Binnenmarkts bis jetzt nicht zu plötzlichen Exporthäufungen geführt, die auf eine krisenhafte Liquidität der Lagervorräte würden schließen lassen.

Abbildung 2

Aus dem Wochenbericht Nr. 4 vom 24. April 1929 © DIW Berlin 1929

IMPRESSUM

DIW Berlin — Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Vertrieb Mohrenstraße 58, 10117 Berlin DIW Berlin Leserservice, Postfach 74, 77649 Offenburg www.diw.de leserservice@diw.de Telefon: +49 1806 14 00 50 25 (20 Cent pro Anruf) Telefon: +49 30 897 89 – 0 Fax: – 200 86. Jahrgang 25. Januar 2019 Gestaltung Roman Wilhelm, DIW Berlin Herausgeberinnen und Herausgeber Umschlagmotiv Prof. Dr. Tomaso Duso; Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D.; Prof. Dr. Peter Haan; © imageBROKER / Steffen Diemer Prof. Dr. Claudia Kemfert; Prof. Dr. Alexander Kriwoluzky; Prof. Dr. Stefan Liebig; Satz Prof. Dr. Lukas Menkhoff; Dr. Claus Michelsen; Prof. Karsten Neuhoff, Ph.D.; Satz-Rechen-Zentrum Hartmann + Heenemann GmbH & Co. KG, Berlin Prof. Dr. Jürgen Schupp; Prof. Dr. C. Katharina Spieß Druck USE gGmbH, Berlin Chefredaktion Dr. Gritje Hartmann; Mathilde Richter; Dr. Wolf-Peter Schill Lektorat ISSN 0012-1304; ISSN 1860-8787 (online) Dr. Mathias Hübener Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und unter Zusendung eines Belegexemplars an den Redaktion Kundenservice des DIW Berlin zulässig (kundenservice@diw.de). Renate Bogdanovic; Dr. Franziska Bremus; Rebecca Buhner; Claudia Cohnen-Beck; Dr. Daniel Kemptner; Sebastian Kollmann; Abonnieren Sie auch unseren DIW- und/oder Wochenbericht-Newsletter Matthias Laugwitz; Dr. Alexander Zerrahn unter www.diw.de/newsletter

DIW Wochenbericht 4 9102

AUF EINEN BLICK

Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache

und Beschäftigung

Von Herbert Brücker, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother

und Jürgen Schupp

Geflüchteten 2017 im Vergleich zu 2016 deutlich besser

über ein Drittel hat Risiko einer post-traumatischen Belastungsstörung

erwerbstätig, jeweils höhere Raten als im Jahr 2016

insbesondere in Richtung Frauen und bei gesundheitlicher Versorgung

Psychische und körperliche Gesundheit unterscheiden sich bei Geflüchteten stark

Der Summenindex für Depression Bei jungen männlichen Geflüchteten und Ängstlichkeit ist bei 45–54 jährigen (18–24 Jahre alt) ist der Index geflüchteten Frauen des körperlichen Wohlbefindens

6 6,4

% %

höher als bei gleichaltrigen höher als bei gleichaltrigen Frauen in der Restbevölkerung. Männern in der Restbevölkerung.

ZITAT MEDIATHEK

„Das Risiko für psychische Probleme ist bei Geflüchteten weitaus höher als im Durchschnitt der Bevölkerung, und diese können zu Schwierigkeiten bei der sozialen Integration und am Arbeitsmarkt führen. Wir brauchen gezielte Maßnahmen, um Geflüchteten bei der Bewältigung ihrer gesundheitlichen Probleme zu helfen.“ Audio-Interview mit Hannes Kröger — Hannes Kröger, Studienautor — www.diw.de/mediathek

Geflüchtete machen Fortschritte bei

Sprache und Beschäftigung

Von Herbert Brücker, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother

und Jürgen Schupp

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB),

ABSTRACT

das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und das Sozio-oekonomische Die Migration von Schutzsuchenden nach Deutschland steht Panel (SOEP) am DIW Berlin führen seit 2016 gemeinsam nach wie vor im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatten. eine repräsentative Längsschnittbefragung von Geflüchteten Die zweite Welle einer Längsschnittbefragung von Geflüch- in Deutschland durch. Für Politik, Öffentlichkeit und Wisteten zeigt, dass es deutliche Integrationsfortschritte gibt, senschaftsgemeinschaft steht damit eine gesicherte Datengrundlage für Analysen und Informationen der aktuellen obwohl die Geflüchteten beim Zuzug zum Teil ungünstige gesellschaftlichen Debatten zur Verfügung. Die Ergebnisse Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit und Bildungsder zweiten Welle aus dem Erhebungsjahr 2017 liegen jetzt niveau mitbringen. So haben sich ihre Deutschkenntnisse im vor und werden in diesem Bericht erstmals präsentiert. Vergleich zum Vorjahr verbessert und ihre Beteiligung am In Deutschland leben derzeit rund 1,5 Millionen Menschen, Erwerbsleben sowie an Bildung und Ausbildung ist gestiegen. deren Aufenthaltsstatus auf einen Fluchthintergrund verweist.1 Die meisten dieser Menschen sind in den letzten vier Jahren, insbesondere seit 2015, zugezogen. Auf Grundlage der zweiten Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten (Kasten 1), der umfassendsten Haushaltsbefragung von Geflüchteten in Deutschland, können die Lebensbedingungen dieser Gruppe und die Entwicklung ihrer Integration in Wirtschaft und Gesellschaft untersucht werden. Im Folgenden werden die Familien situation und der Gesundheitszustand der Geflüchteten, die Investitionen in Sprache und Bildung und die Integration in den Arbeitsmarkt analysiert. Alle Ergebnisse beziehen sich, sofern nicht anders hervorgehoben, auf das zweite Halbjahr 2017. Zum Vergleich werden die Ergebnisse der 2016 Befragten – also nicht nur der Wiederholungsbefragten – herangezogen.

Familienstrukturen der Geflüchteten

73 Prozent der erwachsenen Geflüchteten sind männlich, 27 Prozent weiblich. Die Familienstrukturen von geflüchteten Frauen und Männern unterscheiden sich erheblich (Tabelle 1): So war zum Befragungszeitpunkt gut die Hälfte der Männer ohne Partnerin, während 24 Prozent der Frauen

1 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (2018): Aufhältige Ausländer aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters. Dazu werden hier Personen gerechnet, über deren Asylanträge noch nicht entschieden wurde, die einen anerkannten Schutzstatus besitzen und deren Anträge auf Schutz abgelehnt wurden. Für eine ausführliche Beschreibung der Grundgesamtheit, vgl. Herbert Brücker et al. (2016): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Flucht, Ankunft und erste Schritte der Integration. DIW Wochenbericht Nr. 46 (online verfügbar, abgerufen am 27. Dezember 2018. Dies gilt insofern nicht anders vermerkt für alle Onlinepublikationen in diesem Bericht.)

56 DIW Wochenbericht Nr. 4/2019 30 DOI: https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-4-1

keinen Partner hatten. Bei 12 Prozent der Frauen und 21 Pro- Kasten 1 zent der Männer lebt der Partner außerhalb des Haushalts. Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von 67 Prozent der Frauen leben mit ihren Kindern in einem Geflüchteten Haushalt, 33 Prozent mit Kleinkindern im Alter von drei Jahren und jünger. Umgekehrt leben 20 Prozent der Männer mit ihren Kindern in einem Haushalt, elf Prozent mit Klein- Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten ist eine kindern. 17 Prozent der Frauen und zwei Prozent der Män- Längsschnittbefragung von Geflüchteten, die als Schutzner sind alleinerziehend. Diese unterschiedlichen Familien- suchende nach Deutschland zugezogen sind, und ihren konstellationen spiegeln sich in den verschiedenen Integrati- Haushaltsmitgliedern.1 Die Stichprobe wurde aus dem Ausonsverläufen von weiblichen und männlichen Geflüchteten. länderzentralregister gezogen. In der ersten Welle bezog sich die Zielpopulation auf Schutzsuchende, die vom 1. Januar 2013 Flucht und Gesundheit bis zum 31. Januar 2016 zugezogen und bis zum 30. Juni 2016 im Ausländerzentralregister registriert waren. Durch eine Auf- 71 Prozent der Geflüchteten geben an, dass sie vor Krieg stockung der Befragung 2017 werden auch Schutzsuchende, oder Bürgerkrieg geflohen sind, 47 Prozent vor politischer die bis zum 31. Dezember 2016 zugezogen und bis zum 1. Ja- Verfolgung und 41 Prozent vor Zwangsrekrutierung. Insge- nuar 2017 registriert waren, berücksichtigt. Die Gesamtstichsamt geben 87 Prozent der Geflüchteten an, vor Krieg, Ver- probe umfasst inzwischen 7 430 erwachsene Personen, die folgung oder Zwangsrekrutierung geflohen zu sein.2 Zudem mindestens einmal befragt wurden. Davon nahmen 4 465 Perberichten 56 Prozent der Geflüchteten, die darüber Auskunft sonen an der ersten Befragungswelle 2016 teil, von denen geben wollten, von Schiffbruch, Gewalterfahrungen, sexuel- 2 630 Personen 2017 erneut befragt werden konnten. Zudem lem Missbrauch, willkürlichen Gefängnisaufenthalten und nahmen 2017 2 965 Personen erstmals an der Studie teil. ähnlichen Ereignissen auf der Flucht.3 Unter Verwendung statistischer Gewichtungsverfahren können für die Schutzsuchenden, die vom 1. Januar 2013 bis zum Es ist naheliegend, dass die Kriegs-, Verfolgungs- und Gewalt- 31. Dezember 2016 nach Deutschland zugezogen sind, und erfahrungen in den Herkunftsländern und die potenziell ihre Haushaltsangehörigen repräsentative Aussagen gemacht traumatisierenden Erlebnisse auf der Flucht sowie Engpässe werden. In diesem Bericht wurden die Daten von 217 Persoin der Gesundheitsversorgung in Herkunfts- und Transit- nen ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 2013 zugezogen ländern, aber auch in Deutschland, einen Einfluss auf die oder nicht als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen psychische und körperliche Gesundheit der Geflüchteten sind und als Haushaltsmitglieder Schutzsuchender in der haben können. Diese Faktoren wiederum können ihre Inte- Stichprobe berücksichtigt wurden. Für das Befragungsjahr grations- und Teilhabechancen in Deutschland auf vielfäl- 2017 stehen damit insgesamt 5 544 Personenbeobachtungen tige Weise beeinflussen. für die Analysen zur Verfügung, für das Jahr 2016 sind es 4 328.2 Höhere körperliche Gesundheitsrisiken von Frauen und mit steigendem Alter 1 Die Befragung wird aus Mitteln des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit, die dem Forschungshaushalt des IAB zugewiesen sind, und aus Mitteln des Haushaltes des Bundesministeri- Am geringsten fallen die Unterschiede zwischen den Geflüch- ums für Bildung und Forschung, finanziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ferner einen Auftrag an das IAB zur Durchführung von Analysen auf Grundlage der Befragung erteilt, teten und dem Bevölkerungsdurchschnitt in Deutschland bei die einen Teil der hier durchgeführten Analysen ermöglicht hat. Ferner tragen alle drei beteiligten der körperlichen Gesundheit aus (Kasten 2). Allerdings stei- Forschungseinrichtungen mit Personalmitteln zur Befragung bei. gen die Gesundheitsrisiken mit dem Alter: Die geflüchte- 2 Die in diesem Bericht verwendeten Gewichte sind vorläufig. ten Männer berichten bis zu einem Alter von 34 Jahren von einem besseren körperlichen Gesundheitszustand, ab einem höheren Lebensalter von einem geringfügig schlechteren. Bei den geflüchteten Frauen ist der körperliche Gesundheits- allen Altersgruppen niedriger. Hier ist ein deutlicher Unterzustand mit Ausnahme der jüngsten Altersgruppe schlechter schied zwischen den Geschlechtern zu beobachten: Geflüchals in den weiblichen Vergleichsgruppen im Bevölkerungs- tete Frauen wie auch Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt durchschnitt (Tabelle 2). zeichnen sich durch ein geringeres psychisches Wohlbefinden aus als Männer. Bei den geflüchteten Frauen in den Erhöhte Risiken psychischer Erkrankungen und Altersgruppen ab 35 Jahren fällt es darüber hinaus deutlich posttraumatischer Belastungsstörungen schlechter aus als in der weiblichen Vergleichsgruppe im Bevölkerungsdurchschnitt, die Unterschiede entsprechen Geflüchtete sind stärkeren Risiken psychischer Erkrankun- bis zu 50 Prozent einer Standardabweichung. Bis auf die gen ausgesetzt als der Bevölkerungsdurchschnitt: Das selbst- jüngste Altersgruppe sind die Unterschiede auch signifikant. berichtete psychische Wohlbefinden der Geflüchteten ist in Ein ähnliches Muster gibt es bei den depressionsbezogenen Symptomen: Neben den Differenzen zwischen Frauen und 2 Mehrfachnennungen sind möglich, weil mehrere Faktoren die Migrationsentscheidung beeinflussen Männern zeigt sich, dass diese mit zunehmendem Alter können. deutlich steigen. Insgesamt fallen also bei den Geflüchte- 3 Rund 30 Prozent der Geflüchteten wollten diese Frage nicht beantworten. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe überdurchschnittlich betroffen ist. ten in den älteren Kohorten das psychische Wohlbefinden

Tabelle 1 geringer und die depressionsbezogenen Symptome stärker Familienstatus der Geflüchteten und Kinder im Haushalt, aus. Ein vergleichbarer Trend ist in der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht nicht zu beobachten. Anteile in Prozent an den Personen im Alter von 18 Jahren und älter Auch das Risiko posttraumatischer Belastungsstörungen steigt bei den Geflüchteten mit dem Lebensalter. Dieser altersbezogene Anstieg ist bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Während in den jüngeren Altersgruppen rund 35 bis 40 Prozent der Geflüchteten zu der Risikogruppe zu rechnen sind, steigt dieser Anteil bei den älteren Altersgruppen auf deutlich über 50 Prozent. Insbesondere bei den geflüchteten Frauen zeigt sich ab einem Alter von 35 Jahren eine hohe Vulnerabilität (Tabelle 2).

Familienstatus und Kinder in dem Haushalt insgesamt Männer Frauen
ohne Partner/Partnerin 44 51 24
darunter ohne Kinder 41 50 15
mit Kindern 3 1 9
darunter mit Kleinkindern1 1 0 2
mit Partner/Partnerin im Haushalt 36 27 61
darunter ohne Kinder 9 8 11
mit Kindern 27 19 50
darunter mit Kleinkindern1 15 10 28
mit Partner/Partnerin außerhalb des Haushalts 19 21 12
darunter ohne Kinder 16 20 5
mit Kindern 3 1 8
darunter mit Kleinkindern1 1 0 3
Sonstiges/unklar 2 1 3
Insgesamt 100 100 100
Beobachtungen 5 444 3 293 2 151

Gesundheitsrisiken unterscheiden sich nach Herkunftsland und Fluchterfahrungen

Der psychische und körperliche Gesundheitszustand der Geflüchteten unterscheidet sich je nach Herkunftsland (Tabelle 3). Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und dem 1 Kleinkinder sind als Kinder im Alter von drei Jahren und jünger definiert. Irak weisen die größten Risiken posttraumatischer Belas- Anmerkungen: Alle Angaben zu Kindern beziehen sich auf eigene Kinder, die im Haushalt leben. Kursiv sind Angaben mit weniger als tungsstörungen und depressiver Symptome auf. Dagegen zehn Beobachtungen. sind Geflüchtete aus Eritrea und Somalia unterdurchschnitt- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. lich betroffen. © DIW Berlin 2019

Kasten 2

Gesundheitsindikatoren

Die Analyse bezieht sich auf folgende Indikatoren für den Gesund- Zur genaueren Beurteilung der psychischen Belastung wurde der heitszustand, die sich auf selbst berichtete Einschätzungen und sogenannte Refugee-Health-Screener (RHS-15) durchgeführt,3 der Symptome stützen: den Grad der emotionalen Belastung auf einer Skala von 0 bis 52 misst, wobei ein höherer Wert für eine höhere Belastung spricht. Basierend auf einem Fragebogen mit Indikatoren zum Gesund- Basierend auf klinischen Validierungsstudien ergibt sich ein heitszustand wurde jeweils eine Summenskala gebildet für das Schwellenwert von 11, ab dem eine Person so stark emotional bekörperliche Wohlbefinden (PCS, kodiert von 11 bis 77) und für das lastet ist, dass auch langfristig eine posttraumatische Belastungspsychische Wohlbefinden (MCS, kodiert von 6 bis 73). Die Skalen störung möglich ist.4 sind so normiert, dass ein höherer Wert einem höheren Wohlbefinden entspricht und 50 dem durchschnittlichen Wert in der deut- Die meisten Gesundheitsindikatoren wurden nur bei den Erstschen Bevölkerung. Zehn Punkte auf der Skala entsprechen einer befragten erhoben, der Indikator für post-traumatische Belas- Standardabweichung.1 tungsstörungen bei den Wiederholungsbefragten im Jahr 2017. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden hier alle Gesundheits- Zusätzlich wurde auf Grundlage eines vierteiligen Kurzfrage- indikatoren nur für die 2 447 Geflüchteten berichtet, die sowohl an bogens (PHQ-4) zu Symptomen depressiver Erkrankungen und der ersten Welle 2016 als auch an der Wiederholungsbefragung Ängstlichkeit ein Summenindex gebildet, der von 0 bis 12 skaliert 2017 teilgenommen haben. Als Vergleich wurden die Werte für den ist. Je höher der Wert, desto mehr Symptome wurden berichtet.2 Durchschnitt der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2016 herangezogen, die auf dieselbe Art vom SOEP erhoben wurden wie für Geflüchtete.

1 Hanfried Andersen et al. (2007): Computation of standard values for physical and mental health scale 3 Michael Hollifield et al. (2013): The Refugee Health Screener-15 (RHS-15): development and validation scores using the SOEP version of SF-12v2. Schmollers Jahrbuch, 127 Jg., Heft 1, 171–182. of an instrument for anxiety, depression, and PTSD in refugees. General Hospital Psychiatry, 35 Jg. Heft 2, 202–209. 2 Bernd Löwe et al. (2010): A 4-item measure of depression and anxiety: Validation and standardization of the Patient Health Questionnaire-4 (PHQ-4) in the general population. Journal of Affective Disorders, 4 Michael Hollifield et al. (2016): Effective screening for emotional distress in refugees: The Refugee He- 122 Jg, Heft 1–2, 86–95. alth Screener. Journal of Nervous and mental Disease, 204 Jg., Heft 4, 247–253.

Tabelle 2 Geflüchtete, die von einem oder mehreren negativen Ereignissen auf der Flucht berichten, die möglicherweise Trau- Gesundheitsindikatoren1 von Geflüchteten und im Durchschnitt der mata oder psychische Belastungen auslösen können, haben deutschen Bevölkerung, nach Geschlecht und Altergruppen höhere Risiken post-traumatischer Belastungsstörungen und depressiver Symptome, insbesondere wenn sie solche Erfahrungen mehrfach gemacht haben. Das Gleiche gilt für Geflüchtete, die diesen Bereich des Fragebogens – möglicherweise wegen traumatischer Erfahrungen – gar nicht erst beantworten wollten.

Geflüchtete Bevölkerungsdurchschnitt
Männer Frauen Männer Frauen
Körperliches Wohlbefinden2 (Normalisierter Index PCS, 50 = Bevölkerungsdurchschnitt)
18–24 Jahre alt 59 56 56 55
25–34 Jahre alt 57 53 55 54
35–44 Jahre alt 51 50 52 52
45–54 Jahre alt 49 45 49 48
Beobachtungen 1 452 798 10 967 12 971
Psychisches Wohlbefinden2 (Normalisierter Index MCS, 50 = Bevölkerungsdurchschnitt)
18–24 Jahre alt 48 46 52 48
25–34 Jahre alt 48 46 52 49
35–44 Jahre alt 47 43 51 49
45–54 Jahre alt 47 42 52 50
Beobachtungen 1 452 798 10 967 12 971
Depressive Symptome2 (Summenindex PHQ–4)
18–24 Jahre alt 2,8 3,6 2,0 2,7
25–34 Jahre alt 3,1 3,3 2,2 2,3
35–44 Jahre alt 3,2 4,2 2,1 2,4
45–54 Jahre alt 4,0 4,9 2,2 2,5
Beobachtungen 1 454 782 11 096 13 181
Risiko posttraumatischer Belastungsstörungen3 (Anteile in Prozent)
18–24 Jahre alt 35 41 – –
25–34 Jahre alt 32 42 – –
35–44 Jahre alt 38 56 – –
45–54 Jahre alt 47 69 – –
Beobachtungen 1 435 791 – –

Deutsche Sprachkenntnisse

Deutschkenntnisse sind ein Schlüsselfaktor für die Integration in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten verfügte bereits beim Zuzug über gute deutsche Sprachkenntnisse. Ihr Erwerb wird zudem durch die linguistische Distanz zwischen der deutschen Sprache und der Muttersprache vieler Geflüchteter erschwert. Auch sind die Lernvoraussetzungen sehr unterschiedlich: Eine große Gruppe hat weiterführende oder zumindest mittlere Schulen besucht, andere nur Grundschulen oder gar keine Schule; ein Teil ist nicht in lateinischer Schrift oder gar nicht alphabetisiert.4

Beteiligung an Integrationskursen und anderen Sprachangeboten steigt

Vor diesem Hintergrund kommt der Deutsch-Sprachförde- 1 Die Gesundheitsindikatoren sind im Kasten 2 beschrieben. 2 Die Werte wurden in der Befragung 2016 erhoben. rung eine zentrale Bedeutung zu. Knapp 75 Prozent aller 3 Die Anteilswerte beziehen sich auf die Personengruppe, bei dem der Index für post-traumatische Belastungsstörungen den 2017 Befragten haben an mindestens einer sprachfördernden kritischen Schwellenwert von elf überschreitet. Die Werte wurden in der Befragung 2017 erhoben. Maßnahme teilgenommen oder sie abgeschlossen. An dem Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, 2016 und 2017, gewichtet. wichtigsten staatlichen Programm der Sprachförderung für © DIW Berlin 2019 Geflüchtete, den Integrationskursen,5 hatten 50 Prozent der 2017 befragten Geflüchteten teilgenommen oder einen Kurs abgeschlossen6 (2016: 33 Prozent). Weitere neun Prozent der Befragten hatten an weiterführenden Sprachprogrammen, Wohlfahrtsorganisationen, Ehrenamtliche und andere pridie auch berufspraktisches Vokabular vermitteln, teilgenom- vate Akteure zahlreiche Programme zur Sprachförderung men oder sie abgeschlossen (Tabelle 4). Dazu gehören etwa an, die sich hinsichtlich Ziel, Umfang und Qualität stark der ESF-BAMF-Sprachkurs (Förderzeitraum: 2014–2020, unterscheiden. Die Teilnahme- und Absolventenquote an letzter Kursstart 2017) und der seit 2016 vom BMAS finan- diesen sonstigen Programmen lag 2017 bei etwa 51 Prozent. zierte „Berufssprachkurs“. Zwölf Prozent der 2017 Befragten hatten an Programmen der Bundesagentur für Arbeit Grundsätzlich steigt der Anteil derer, die an Sprachprogram- (BA) mit berufsspezifischer Sprachförderung („KompAS“,6 men teilgenommen oder sie abgeschlossen haben, mit der „Perspektiven für Flüchtlinge“, „Perspektiven für jugendliche Aufenthaltsdauer. Eine Ausnahme bilden die vor 2014 zuge- Flüchtlinge“ und „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“, zogenen Geflüchtete, die noch nicht von dem breiten Ausoder dem BA-Einstiegskurs nach § 421 SGB III) teilgenom- bau der Sprachprogramme profitiert haben dürften. men beziehungsweise sie beendet. Neben diesen bundesweiten Programmen bieten die Bundesländer, die Kommunen, Eine wichtige Rolle spielt auch der Aufenthaltsstatus: Zum Befragungszeitpunkt 2017 hatten 60 Prozent der Geflüchteten mit anerkanntem Schutzstatus, 34 Prozent der Gedul- 4 Vgl. Jana A. Scheible (2018): Alphabetisierung und Deutscherwerb von Geflüchteten: Deutschkenntnisse und Förderbedarfe von Erst- und Zweitschriftlernenden in Integrationskursen. Kurzanalysen des deten und 31 Prozent der Geflüchteten, deren Asylverfah- Forschungszentrums für Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ren noch nicht abgeschlossen waren,7 einen Integrations- 1/2018 (online verfügbar). kurs besucht. 5 Integrationskurse richten sich an alle Zugewanderten, unabhängig vom Grund der Einreise, und umfassen in ihrem Sprachteil je nach Kursart 600 (allgemeiner Integrationskurs), 900 (spezielle Kurse) oder 400 Unterrichtseinheiten (Intensivkurs). Daran schließt sich ein Orientierungskurs mit weiteren 100 Unterrichtseinheiten an, der Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt. Bei nicht bestandener Sprachprüfung besteht eine Wiederholungsmöglichkeit von 300 Stunden.

6 Ein Kurs gilt als „abgeschlossen“, wenn die Befragten berichten, dass sie an diesem Kurs teilgenom- 7 Während der Asylverfahren sind nur Asylbewerberinnen und -bewerber aus Ländern mit guter men und das Datum des Kursabschlusses angegeben haben. Bleibe perspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) teilnahmeberechtigt.

Tabelle 3 Deutschkenntnisse haben sich im Vergleich zur Gesundheitsindikatoren1 von Geflüchteten, nach Herkunftsländern Befragung 2016 deutlich verbessert und Fluchterlebnissen Bei ihrer Ankunft in Deutschland verfügten über 90 Prozent der Geflüchteten über keine Deutschkenntnisse.8 Seitdem ist bei dieser Gruppe ein stetiger Anstieg der Sprachkompetenz zu beobachten.

Wohlbefinden
Normalisierter Index PCS (50 = Bevölkerungsdurchschnitt) Depressive S ymptome2 Risiko PTBS3
körperlich2 psychisch2 Summenindex (PHQ-4) Anteil in Prozent
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Herkunftsland
Afghanistan 57 49 46 43 3,7 4,2 59 59
Syrien 56 52 48 46 3,0 3,2 31 44
Irak 55 50 50 45 2,5 3,7 32 37
Eritrea, Somalia 58 55 53 51 1,9 2,2 20 31
Gesamt 56 51 48 45 3,1 3,9 35 50
Negatives Fluchterlebnis
keines 57 51 49 45 2,8 3,7 22 45
eines 56 51 48 46 3,1 3,4 44 43
mehr als eines 57 48 46 43 3,6 4,1 41 62
keine Antwort 55 51 48 45 2,9 4,1 38 54
Beobachtungen 1 452 798 1 452 798 1 454 782 1 435 791
Befragungsjahr 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017

In der IAB-BAMF-SOEP-Befragung werden die Deutschkenntnisse der Geflüchteten jeweils in den drei Bereichen Sprechen, Lesen und Schreiben auf einer fünfstufigen Skala von „gar nicht“ bis „sehr gut“ erfasst. Die Einstufung stützt sich auf eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten, allerdings ergibt sich eine enge Korrelation dieser Selbsteinschätzung mit der Einschätzung durch die Interviewerinnen und Interviewer, wie gut die Befragung auf Deutsch durchführbar war.9 In allen drei Bereichen ist eine Verbesserung der Sprachkenntnisse zwischen den 2016 und den 2017 Befragten zu beobachten: In der Befragung 2017 schätzten 31 Prozent der Teilnehmenden ihre Fähigkeiten beim Sprechen als „sehr gut“ oder „gut“ ein (2016: 15 Prozent), beim Lesen waren es 37 Prozent (2016: 23 Prozent) und beim Schreiben 1 Die Gesundheitsindikatoren sind in Kasten 2 beschrieben. 33 Prozent (2016: 19 Prozent). 2 Die Werte wurden in der Befragung 2016 erhoben. 3 Die Anteilswerte beziehen sich auf die Personengruppe, bei dem der Index für post-traumatische Belastungsstörungen den kritischen Schwellenwert von elf überschreitet. Die Werte wurden in der Befragung 2017 erhoben. Die Deutschkenntnisse steigen mit der Aufenthaltsdauer: Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, 2016 und 2017, gewichtet. Im Jahr 2017 gaben 17 Prozent der 2016 Zugezogenen an, über sehr gute oder gute Deutschkenntnisse zu verfügen © DIW Berlin 2019 (Tabelle 4); von den Zugezogenen des Jahres 2015 waren es 33 Prozent und 48 Prozent der 2014 Zugezogenen. Der etwas geringere Wert der 2013 Zugezogenen (36 Prozent) könnte darauf zurückzuführen sein, dass diese Kohorte weniger Tabelle 4 an Sprachprogrammen teilgenommen hat als die im Jahr Teilnahme von Geflüchteten an Sprachprogrammen und 2014 Zugezogenen. Sprachkenntnisse, nach Zuzugsjahr Anteile in Prozent Sprachkompetenz steigt mit Kursteilnahme

Zuzugsjahr Integrationskurs ESF-BAMF- Kurs/Berufs- sprachkurs BA-Programme mit Sprach- förderung1 Sonstige Deutschkurse Gute und sehr gute Deutsch- kenntnisse2
2013 46 15 9 63 36
2014 60 14 19 54 48
2015 50 8 12 51 33
2016 40 4 5 42 17
Alle 50 9 12 51 33
Beobachtungen 5 413 5 327 5 444 5 409 5 543

Für die folgenden Analysen wurden die Dimensionen sprachlicher Kompetenz zu einem Summenindex zusammengefasst, der von 0 bis 12 skaliert ist.10 61 Prozent derjenigen, die einen Integrationskurs, und 71 Prozent derjenigen, die das weiterführende ESF-BAMF-Sprachprogramm beendet haben, weisen sehr gute oder gute deutsche Sprachkenntnisse aus (Abbildung 1). Ähnlich hohe Werte gelten auch für die AbsolventInnen der BA-Programme mit Sprachförderung und etwas niedrigere für die AbsolventInnen von 1 Dies umfasst sowohl die Teilnahme an einem BA-Einstiegskurs zur Deutsch-Sprachförderung (nach §421 SGB III), als auch die an anderen BA-Sprachprogrammen, der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für jugendliche Flüchtlinge“ (BA), sonstigen Sprachprogrammen. Demgegenüber berichten „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (BA) oder „KompAS“ (BA und BAMF). 16 Prozent der Befragten, die an keinem Sprachprogramm 2 Gerundete Durchschnittswerte über alle drei Dimensionen (Sprechen, Lesen, Schreiben). teilgenommen haben, von sehr guten oder guten Deutsch- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. kenntnissen. © DIW Berlin 2019

8 Vgl. Brücker et al. (2016), a. a. O.

9 Cronbach’s alpha, ein Korrelationsmaß, das die interne Konsistenz einer Skala misst, hat einen Wert von 0,74.

10 Der Summenindex fasst die sprachliche Selbsteinschätzung des Geflüchteten über alle drei Bereiche Sprechen, Lesen und Schreiben zusammen und kann Werte zwischen 0 und 12 annehmen. Auf Grundlage dieses Summenindex wurden fünf Kategorien („gar nicht“ bis „sehr gut“) gebildet. Die Kategorie „gar nicht“ entspricht einem Indexwert von 0, die Kategorie „sehr gut“ einem Indexwert von 10 bis 12.

Schlechtere Sprachkenntnisse von Geflüchteten Abbildung 1 mit Kindern Gute und sehr gute Deutschkenntnisse von Geflüchteten, nach Kursteilnahme Während insgesamt 44 Prozent der geflüchteten Männer Anteile an den 2017 Befragten in Prozent über sehr gute oder gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, gilt dies für 26 Prozent der geflüchteten Frauen (Abbildung 2). Die Differenz ist allerdings bei kinderlosen GeflüchohneKursteilnahme teten sehr viel geringer: Hier haben 41 Prozent der Frauen und 48 Prozent der Männer sehr gute und gute Deutschkenntnisse. Geflüchtete mit Kindern, insbesondere mit Integrationskurs Kleinkindern, weisen im Durchschnitt geringere Anteile mit sehr guten oder guten deutschen Sprachkenntnissen auf, das gilt insbesondere für geflüchtete Frauen. ESF-BAMF-Kurs

7
7
7

Kursteilnahme ist wichtigster Faktor für den Ba-Maßnahmen mit Sprachförderung Erwerb von Sprachkenntnissen SonstigeDeutschkurse Diese deskriptiven Befunde werden durch multivariate Schätzungen bestätigt. Hierzu wird zum einen ein Modell 0 10 20 30 40 50 60 70 80 genutzt, in dem die Befragungsergebnisse aus der ersten und aktuelleKursteilnahme Kursabgeschlossen zweiten Welle zusammengefasst („gepoolt“) wurden, zum anderen ein Modell mit personenspezifischen fixen Effek- 1 Dies umfasst sowohl die Teilnahme an einem BA-Einstiegskurs zur Deutsch-Sprachförderung (nach §421 SGB III), als auch ten (Tabelle 5). Das zweite Modell erlaubt es, für konstante die an anderen BA-Sprachprogrammen, der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für jugendliche Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (BA) oder „KompAS“ (BA und BAMF). aber nicht beobachtbare individuelle Unterschiede zu kont- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. rollieren. Dabei werden Zusammenhänge nur über zeitl iche Veränderungen identifiziert. Die Schätzungen wurden für © DIW Berlin 2019 Frauen und Männer gemeinsam und getrennt durchg eführt. Geflüchtete, die an einem Kurs teilgenommen haben oder teilnehmen, haben Abhängige Variable ist der oben beschriebene Summenindex bessere Deutschkenntnisse als diejenigen, die keinen Kurs besuchten. für alle drei Dimensionen der Sprachkompetenz.

Die Schätzergebnisse des gepoolten Modells zeigen, dass die Deutschkenntnisse bei Frauen signifikant schlechter sind als Abbildung 2 bei Männern. Das gilt auch für Personen mit Kleinkindern Gute und sehr gute Deutschkenntnisse der Geflüchteten, nach im Haushalt im Vergleich zu Kinderlosen.11 Zugleich zeigen Geschlecht und Kindern im Haushalt alle Schätzungen, dass der Abschluss und die Teilnahme an Anteile an den 2017 Befragten in Prozent Sprachkursen signifikant positiv mit der deutschen Sprachkompetenz korreliert sind. In dem gepoolten Modell steigt der Summenindex für deutsche Sprachkenntnisse bei den 50 48 47 46 Absolventen eines Sprachkurses um 1,8 Punkte, bei den aktuellen KursteilnehmerInnen um 1,5 Punkte auf der Skala 40 von 0 bis 12. In dem Modell mit fixen Effekten steigen die Sprachkenntnisse bei den Kursabsolventen um 0,7 Punkte 30 und bei den KursteilnehmerInnen um 0,8 Punkte. Auch Kontextfaktoren wie die Erwerbstätigkeit (im gepoolten Modell) 20 und Kontakte zu Deutschen sind signifikant positiv mit den Sprachkenntnissen korreliert. Hier kann die Kausalität auch 10 umgekehrt sein, also dass Personen mit besseren Deutschkenntnissen eher erwerbstätig sind oder Kontakte zu Deutschen haben. Schließlich zeigen die getrennten Schätzun- Insgesamt ohne mit ohne mit Kindern1 Kleinkindern1 2 gen von Frauen und Männern, dass Frauen stärker als Männer von der Sprachkursteilnahme profitieren. Hingegen sind Männer Frauen Insgesamt nach den Ergebnissen der gepoolten Regressionen Kinder 1 Nur Personen, die mit mindestens einem eigenen Kind im Haushalt leben und dessen Alter bekannt ist. im Haushalt – vor allem Kleinkinder – für Frauen, nicht 2 Kleinkinder sind hier als Kinder im Alter von drei Jahren und jünger definiert. aber für Männer, eine Hürde zum Erwerb deutscher Sprach- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. kenntnisse. Das kann auf die beschränkten Möglichkeiten © DIW Berlin 2019

30 30
26 24 19

Geflüchtete, vor allem Frauen, die mit Kindern leben, haben seltener gute oder sehr 11 Es wurde in den Modellen mit fixen Effekten für den Kinderstatus kontrolliert. Die Ergebnisse sind gute Deutschkenntnisse als die ohne Kinder. aber schwer zu interpretieren, weil sie nur über wenige Fälle, in denen sich der Kinderstatus zwischen den beiden Befragungen verändert hat, identifiziert werden können. Sie werden deshalb hier nicht berichtet.

Tabelle 5 in der Regel berufspraktisch ausgerichtete Schulen besucht Erklärung der deutschen Sprachkenntnisse von Geflüchteten und 36 Prozent hatten diese abgeschlossen, während im Regressionsanalyse deutschen Bevölkerungsdurchschnitt 32 Prozent die Fachhochschul- oder Hochschulreife und acht Prozent eine polytechnische Oberschule abgeschlossen haben.14 Weitere 32 Prozent der Geflüchteten hatten mittlere Schulen, vergleichbar mit unseren Haupt- und Realschulen, besucht und 23 Prozent abgeschlossen, während im deutschen Bevölkerungsdurchschnitt 55 Prozent Haupt-, Real- und vergleichbare Schulen abgeschlossen haben.

Gepooltes Modell Modell mit fixen Effekten
(1) (2) (3) (1) (2) (3)
Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen
Weiblich −0,29***
Kinder im Haushalt1 (Referenz: Keine Kinder im Haushalt)
mit Kindern (0–3 Jahre) im Haushalt −0,59*** −0,12 −1,23***
mit Kindern (4–17 Jahre) im Haushalt −0,07 0,14 −0,49***
Teilnahme an Deutschkurs2 (Referenz: Keine Teilnahme)
Derzeit im Programm 1,52*** 1,14*** 1,74*** 0,76*** 0,67*** 0,88***
Kurs abgeschlossen 1,84*** 1,54*** 1,92*** 0,74*** 0,59*** 0,97***
Erwerbstätig 0,40*** 0,38*** 0,41* 0,09 0,06 0,05
Kontakte zu Deutschen 0,27*** 0,22*** 0,34*** 0,13*** 0,13*** 0,15***
Konstante 3,25*** 4,22*** 2,29*** 1,64*** 1,66*** 1,48***
Beobachtungen 4 169 2 684 1 485 4 169 2 684 1 485
Angepasstes R2 0,51 0,48 0,53 0,31 0,33 0,28

Im Bereich der beruflichen Bildung ist das Gefälle zwischen dem Bevölkerungsdurchschnitt in Deutschland und den Geflüchteten am stärksten ausgeprägt: Acht Prozent der Geflüchteten haben eine berufliche Bildungseinrichtung besucht und sechs Prozent abgeschlossen. 17 Prozent haben ein Hochschul- oder Universitätsstudium begonnen und elf Prozent haben es abgeschlossen. Im Bevölkerungsdurchschnitt 2017 verfügten demgegenüber 59 Prozent über berufsqualifizierende Abschlüsse und weitere 18 Prozent 1 Es wurden nur eigene Kinder berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben und deren Alter bekannt ist. In den Modellen mit über Hochschul- oder Universitätsabschlüsse.15 fixen Effekten wurde für Kinder im Haushalt kontrolliert; aufgrund weniger Fälle, in denen sich der Kinderstatus über die beiden Befragungswellen verändert hat, wurden diese Koeffizienten nicht berichtet. Anmerkungen: ***, **, *: signifikant auf dem 1-, 5- und 10-Prozentniveau. In beiden Modellen sind nur Personen berücksichtigt, Die Bildungsaspirationen der Geflüchteten sind sehr stark die wiederholt befragt wurden. ausgeprägt: So streben 44 Prozent der Befragten sicher Abhängige Variable: Selbsteingeschätzte Deutschkenntnisse (Index aus Sprechen, Lesen und Schreiben; 0–12) zum Befragungsoder wahrscheinlich an, einen allgemeinbildenden Schulzeitpunkt. 1. Es wurden nur eigene Kinder berücksichtigt, die im selben Haushalt leben und deren Alter bekannt ist. abschluss in Deutschland zu erwerben, 68 Prozent stre- 2. Dies kann die Teilnahme an einem BAMF-Integrationskurs, ESF-BAMF-Kurs zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch, einem ben eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium an. BA-Einstiegskurs zur Deutsch-Sprachförderung (nach § 421 SGB III), der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für jugendliche Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (BA), „KompAS“ (BA und BAMF) oder einem anderen, nicht weiter spezifizierten Deutschsprachkurs sein. Zum Befragungszeitpunkt im zweiten Halbjahr 2017 hat- Gepooltes Modell: Lineares Regressionsmodell; Standardfehler gruppiert auf Basis von Personen. Zusätzliche Kontrollvariablen: Erhebungsjahr, Aufenthaltsdauer in Monaten, Aufenthaltsdauer in Monaten quadriert, Alter bei Ankunft, Alter bei Ankunft quadriert, ten zehn Prozent der seit 2013 zugezogenen Geflüchteten Zufriedenheit mit Gesundheit, Analphabetismus, Deutschkenntnisse vor der Einreise, Bundesland, Private Unterkunft, Status des in Deutschland eine Schule besucht, eine berufliche Ausbil- Asylverfahrens, Bildungsstand, Zeichen-Zahlen-Test, Teilnahme am Zeichen-Zahlen-Test, Staatsangehörigkeit. Lesebeispiel (1. Spalte, 6. Zeile): Geflüchtete, die erwerbstätig sind, weisen im Vergleich zu Geflüchteten, die nicht erwerbstätig sind, dung oder ein Studium begonnen oder bereits abgeschlosim Durchschnitt – alle anderen Faktoren gleichbleibend – einen um 0,40 Punkte höheren Index auf. sen (Abbildung 3). Damit ist die Bildungsbeteiligung unter Modell mit fixen Effekten: Standardfehler gruppiert auf der Basis von Personen. Zusätzliche Kontrollvariablen: Aufenthaltsdauer in Monaten, Aufenthaltsdauer in Monaten quadriert, Zufriedenheit mit der Gesundheit, private Unterkunft, Kinder im Haushalt. den Geflüchteten gegenüber der Befragung im Jahr 2016 um Lesebeispiel (4.Spalte, 2. Zeile): Der Abschluss eines Deutschkurses führt im Durchschnitt – alle anderen Faktoren gleichbleibend – vier Prozentpunkte gestiegen. zu einem Anstieg des Index um 0,74 Punkte.

Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016 und 2017. Dabei wird die berufliche Ausbildung, an der fünf Prozent © DIW Berlin 2019 der Geflüchteten teilnehmen, am häufigsten genutzt, jeweils ein Prozent besuchte eine Hochschule, Universität oder Weiterbildungseinrichtungen, zwei Prozent eine allgemeinzur Sprachkursteilnahme und fehlende Angebote und Nut- bildende Schule. Bei der Bildungsbeteiligung zeichnet sich zungsbereitschaft der Kinderbetreuung zurückzuführen ein deutliches Gefälle zwischen Männern und Frauen ab: sein.12 Zudem besteht bei Müttern mit Kleinkindern, anders 2017 betrug sie bei den geflüchteten Männern elf Prozent als bei den Vätern, keine rechtliche Verpflichtung zur Kur- und bei den geflüchteten Frauen fünf Prozent. steilnahme. Die Differenz in der Bildungsbeteiligung zwischen den Bildung und Ausbildung Geschlechtern hängt – ähnlich wie bei der Beteiligung an Sprachprogrammen – stark damit zusammen, ob minder- Die Geflüchteten haben bei ihrem Zuzug eine sehr hetero- jährige Kinder in den Haushalten leben (Abbildung 4). gene Schulbildung und im Durchschnitt ein geringeres Niveau der Berufs- und Hochschulbildung als der Bevölke- Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 rungsdurchschnitt in Deutschland:13 So hatten 42 Prozent angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuder Geflüchteten beim Zuzug weiterführende und sonstige, chen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil ist teils auf noch nicht ausreichende

12 Herbert Brücker, Nina Rother und Jürgen Schupp (Hrsg.) (2017): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016. Studiendesign, Feldergebnisse sowie Analysen zu schulischer wie beruflicher Qualifikation, Sprachkenntnissen sowie kognitiven Potenzialen. DIW Politikberatung Kompakt 123 (online verfügbar). 14 Statistisches Bundesamt (2018): Bildungsstand der Bevölkerung. Ergebnisse des Mikrozensus 2017 (online verfügbar). 13 Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die 2017 befragten Geflüchteten. Für eine Analyse der 2016 Befragten, vgl. Brücker, Rother und Schupp (2017), a. a. O. 15 Statistisches Bundesamt (2018), a. a. O.

Sprachkenntnisse, und teils auf fehlende allgemeinbildende Abbildung 3 oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen. Besuch allgemeinbildender und beruflicher Bildungseinrichtungen von Geflüchteten in Deutschland Beschäftigung Anteile an den Personen im Alter von 18 Jahren und älter, in Prozent

Im Vergleich zur ersten Welle der Befragung sind die Erwerbstätigenquoten der Geflüchteten in Deutschland deut- Insgesamt lich gestiegen: Während im zweiten Halbjahr 2016 im Durchschnitt neun Prozent der seit 2013 zugezogenen Geflüchteten einer Erwerbstätigkeit nachgingen, waren es im zweiten Schule Halbjahr 2017 21 Prozent. Die Erwerbstätigenquote16 steigt mit der Aufenthaltsdauer (Abbildung 5). Fachhochschule/Universität

5
2,4 1,7 2,2 6
1, 1,2
2

Die Befragungsergebnisse sind konsistent mit den Infor- BeruflicheAusbildung mationen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit: Ein guter Indikator für die Beschäftigungs- BeruflicheWeiterbildung/ 1 1,2 Umschulung 1,1 quote17 der Geflüchteten, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, ist in dieser Statistik das Verhältnis des 0 2 4 6 8 10 12 Beschäftigungszuwachses zum Bevölkerungszuwachs von Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten Asylherkunfts- Männer Frauen Insgesamt ländern. Gemessen in dem Zeitraum vom 31. Dezember 2014 bis zum 31. Juli 2017 betrug dieser Anteil 20 Prozent. Anmerkung: Für Frauen, die eine Hochschule/Universität besuchen, liegen nur vier Beobachtungen vor. Der Anteil beläuft sich Das entspricht der Beschäftigungsquote in der Befragung auf unter einem Prozent und wird daher nicht ausgewiesen. 2017 für die 2015 zugezogenen Geflüchteten. Zum 31. Okto- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. ber 2018 ist dieser Wert auf 35 Prozent gestiegen, also hat © DIW Berlin 2019 sich der Beschäftigungsanstieg auch nach dem Befragungsende weiter fortgesetzt. Von den Geflüchteten, die eine Bildungseinrichtung besuchen, gehen fast zwei Drittel einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung nach.

Erheblicher Abstand zu den mittleren Verdiensten in Deutschland Abbildung 4 Die mittleren Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Geflüchteten betrugen 2017 gut 1 600 Euro, das ent- Besuch allgemeinbildender und beruflicher Bildungsspricht etwa 55 Prozent der mittleren Verdienste aller abhän- einrichtungen von Geflüchteten, nach Geschlecht und gig Beschäftigten in Vollzeit. Da ein erheblicher Teil der Kindern im Haushalt Geflüchteten in Teilzeit beschäftigt ist oder Praktika und Anteile an den Personen im Alter von 18 Jahren und älter, in Prozent Ausbildungen absolviert, beläuft sich das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen aller erwerbstätigen Geflüchte- 14,0 13 13 ten auf knapp 1 000 Euro (Abbildung 6). 12,0 Stellen werden häufig über Netzwerke gefunden 10,0 8,0 Persönliche Netzwerke spielen bei der Arbeitssuche eine wichtige Rolle: 43 Prozent der Geflüchteten, die 2017 schon 6,0 mindestens einmal beschäftigt waren, haben ihre erste Stelle 4,0 in Deutschland durch Familienangehörige, Freunde und Bekannte, 27 Prozent durch die Arbeitsvermittlung der Job- 2,0 center und Arbeitsagenturen und neun Prozent durch Zei- 0,0 tungen und das Internet gefunden. Insgesamt ohne mit ohne mit Kindern1 Kleinkindern1 2

9
5
3 3 3 3 3

In der zweiten Welle der Befragung wurde gezielt nach Männer Frauen Insgesamt der Struktur der persönlichen Netzwerke gefragt: 22 Pro- 1 Nur Personen, die mit mindestens einem eigenen Kind im Haushalt leben und dessen Alter bekannt ist. zent derjenigen, die 2017 ihre erste Beschäftigung aufge- 2 Kleinkinder sind hier als Kinder im Alter von drei Jahren und jünger definiert. nommen haben, haben die Stelle durch deutsche Freunde Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet.

© DIW Berlin 2019 16 Die Erwerbstätigenquote ist hier als Verhältnis aller abhängig Beschäftigten und Selbständigen im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren definiert. Geflüchtete, die mit Kindern zusammenleben, besuchen seltener eine Bildungseinrichtung als die ohne Kinder. 17 Die Beschäftigungsquote ist hier als Verhältnis der abhängig Beschäftigten zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter definiert.

Abbildung 5 und Bekannte, 15 Prozent durch Freunde und Bekannte der eigenen ethnischen Gruppe oder andere MigrantInnen Durchschnittliche Erwerbstätigenquote1 der Geflüchteten, und drei Prozent durch Familienangehörige gefunden. Pernach Zuzugsjahr sönliche Kontakte zu Deutschen spielen also eine etwas grö- In Prozent ßere Rolle als ko-ethnische Netzwerke.

36 36 Tätigkeitsstrukturen der Geflüchteten sind vor und nach dem Zuzug unterschiedlich

9

75 Prozent der geflüchteten Männer und 37 Prozent der geflüchteten Frauen verfügten bereits vor dem Zuzug nach Deutschland über Berufserfahrung. Dabei waren die Männer, die über Berufserfahrung verfügten, im Durchschnitt zehn Jahre berufstätig, bei den Frauen waren es elf Jahre.

Mit der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt lässt sich 0 eine veränderte berufliche Stellung der Geflüchteten im Ver- 2013 2014 2015 2016 Insgesamt gleich zum Heimatland beobachten (Tabelle 6): Zwar ist der 1 Durchschnittliche Erwerbstätigenquote der Geflüchteten zum Befragungszeitpunkt im zweiten Halbjahr 2017. Anteil von Angestellten mit einem Drittel unverändert geblie- Anmerkung: Nur Personen, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Als erwerbstätig gelten hier ben, aber der Anteil der ArbeiterInnen ist um zehn Prozent- Personen, die in Voll- und Teilzeit (einschließlich selbstständig), geringfügig oder unregelmäßig erwerbstätig, in betrieblicher Ausbildung/Lehre oder in betrieblicher Umschulung sind. punkte gestiegen, während der Anteil der Selbstständigen von gut einem Drittel auf drei Prozent gesunken ist. Auch Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. ist der Anteil von Angestellten in Führungspositionen stark © DIW Berlin 2019 zurückgegangen. Geflüchtete, die sich schon länger in Deutschland aufhalten, sind häufiger erwerbstätig. Deutlichere Unterschiede treten in den Tätigkeitsstrukturen zu Tage: Vor dem Zuzug waren 15 Prozent der Geflüchteten mit Erwerbserfahrung als HelferInnen tätig, in Deutschland sind es 47 Prozent. Zwei Drittel haben vor dem Zuzug Fachkrafttätigkeiten und gut ein Fünftel komplexe oder hoch- Abbildung 6 komplexe Spezialisten- und Expertentätigkeiten ausgeübt, während in Deutschland die Hälfte einer Fachkrafttätig- Bruttomonatslöhne der Geflüchteten insgesamt und von keit nachgeht und fünf Prozent Spezialisten- und Experten- Vollzeitbeschäftigen, nach Zuzugsjahr tätigkeiten ausüben.18 Median-Bruttomonatslohn in Euro

Hohe Beschäftigungsanteile unterhalb, aber auch BruttomonatslohnderVollzeitbeschäftigten oberhalb des formalen Qualifikationsniveaus 1600 1780 1700 Auf Grundlage der Angaben zur Schul- und Berufsausbildung und zu den ausgeübten Berufen und Tätigkeiten kann BruttomonatslohnderGeflüchteteninsgesamt 1200 ermittelt werden, ob die Qualifikationsanforderungen der 1000 ausgeübten Tätigkeiten den erworbenen Qualifikationen 800 der Geflüchteten entsprechen. Für die erworbenen Qualifi- 800 kationen wurde die International Standard Classification of Education (ISCED) der OECD, für die Qualifikationsanforderungen der ausgeübten Tätigkeiten die Klassifikation der Berufe (KldB) des IAB und der Bundesagentur für Arbeit des Jahres 2010 zugrunde gelegt. Nach diesen Klassifikationen 2013 2014 2015 arbeiten 31 Prozent der Geflüchteten in Berufen, für die sie formell überqualifiziert sind, aber auch 25 Prozent in Beru- Anmerkung: Nur Personen, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Befragte, die einen Lohn von Null Euro angaben, wurden nicht berücksichtigt; ebenfalls nicht berücksichtigt wurden die 2016 Zugezogenen wegen geringer fen, für die sie das formelle berufliche Ausbildungsniveau Fallzahlen. nicht haben. Bei 44 Prozent entspricht das Anforderungs- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. niveau der ausgeübten Berufe den formellen Qualifikationen (Abbildung 7). Die durch Berufserfahrung erworbenen © DIW Berlin 2019 Qualifikationen können also durchaus verwertet werden. Geflüchtete verdienen weniger als der Durchschnitt der Beschäftigten in Deutschland.

18 Zur Definition der Anforderungsniveaus verschiedener Tätigkeiten vgl. Bundesagentur für Arbeit – Statistik (2018): Methodische Hinweise zum Anforderungsniveau des Zielberufs der auszuübenden Tätigkeit (online verfügbar).

Tabelle 6 Besonders betroffen von einer Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus sind geflüchtete AkademikerInnen Berufliche Stellung und Tätigkeitsniveau der Geflüchteten vor dem mit Soezialisten- und Exeprtenqualifikationen, während Zuzug und in Deutschland, nach Geschlecht Geflüchtete mit Fachkraftqualifikationen zu rund 50 Pro- Anteile an den Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren in Prozent zent qualifikationsadäquat beschäftigt sind. Die Hälfte derjenigen Geflüchteten, die formal über keine abgeschlossene Berufsausbildung und damit eine Helferqualifikation verfügen, übt eine Tätigkeit mit Fachkraftanforderungen aus. Bei Männern ist die Beschäftigung in Berufen unterhalb des formellen Ausbildungsniveaus mit 32 Prozent geringfügig stärker ausgeprägt als bei Frauen mit 29 Prozent.

Vor dem Zuzug In Deutschland
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
Stellung im Beruf
ArbeiterInnen 30 33 18 40 42 21
Angestellte 33 29 50 35 34 45
darunter mit Führungsposition 10 9 11 1 1 2
Selbstständige 33 35 25 3 3 3
BeamtInnen bzw. Staatsverwaltung 3 3 6 5 5 14
Auszubildende/r bzw. PraktikantIn1 – – – 17 17 18
Beobachtungen 1 575 1 238 337 731 637 94
Tätigkeitsniveau
Helfer- und Anlerntätigkeiten 15 16 11 47 46 61
Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 65 66 57 48 50 27
Komplexe Spezialistentätigkeiten 6 6 7 2 2 3
Hochkomplexe Expertentätigkeiten 15 13 26 3 3 9
Beobachtungen 3 340 2 636 704 767 668 99

Es zeigen sich also zwei gegenläufige Trends: Auf der einen Seite gelingt es nicht allen Geflüchteten, ihr in den Herkunftsländern erworbenes Humankapital in den deutschen Arbeitsmarkt zu transferieren und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu finden. Davon sind Geflüchtete mit akademischen Qualifikationen (ExpertInnen/SpezialistInnen) stärker betroffen als Fachkräfte. Auf der anderen Seite werden erhebliche Teile der Geflüchteten, die über keine formellen Berufsabschlüsse verfügen, als Fachkräfte 1 Diese Antwortkategorie wurde nur bei der Frage zur beruflichen Stellung in Deutschland gestellt. am deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt. Das ist wahrschein- Anmerkungen: Kursiv sind Angaben mit weniger als zehn Beobachtungen. lich auf die durch langjährige Berufs erfahrung erworbenen Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. Kompetenzen zurückzuführen. © DIW Berlin 2019

Insgesamt aber üben die Geflüchteten in Deutschland häufig Tätigkeiten aus, die geringere Anforderungen an die formell oder informell erworbenen Kompetenzen stellen als die Tätigkeiten, die sie in ihren Heimatländern ausgeübt Abbildung 7 haben. Diese Unterschiede in den Qualifikationsanforde- Übereinstimmung zwischen der Qualifikation von Geflüchteten rungen der ausgeübten Tätigkeiten sind vermutlich auf ein und den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf Bündel von Ursachen zurückzuführen: fehlende Sprach- Anteile an den Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 65 Jahren, kenntnisse, Probleme des Transfers von Humankapital in in Prozent einen Arbeitsmarkt mit anderen Qualifikationsanforderungen, Anreize, schnell eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen aktuelle Beschäftigung ist... unterQualifikation adäquat überQualifikation sowie die gezielte Rekrutierung von Geflüchteten in manuellen Engpassberufen. Alle

31 44 25
29 55 16
32 43 25
81 19
45 52 3
51 49

Bei der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen Frauen gibt es erhebliche Unterschiede Männer

27 Prozent der geflüchteten Männer und sechs Prozent der geflüchteten Frauen waren zum Befragungszeitpunkt Spezialisten-/ im zweiten Halbjahr 2017 erwerbstätig. Dabei spielen die Expertenqualifikation unterschiedlichen Familienkonstellationen von geflüchte- Fachkraftqualifikation ten Frauen und Männern eine wichtige Rolle: So sind die Helferqualifikation Erwerbstätigenquoten von geflüchteten Müttern mit Kleinkindern mit drei Prozent besonders niedrig (Abbildung 8). 0 20 40 60 80 100 Die Erwerbstätigenquoten von Vätern mit Kindern in diesem Alter sind ebenfalls niedriger als im Durchschnitt der Män- Anmerkung: Die vorhandene Ausbildung wurde anhand der ISCED Klassifikation (2011) ermittelt. Die erforderliche Ausbildung für die ausgeübte Tätigkeit wurde anhand der Berufsklassifikation KldB (2010) ermittelt. ner, mit 18 Prozent aber deutlich höher als die der Frauen; Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. zudem leben mehr Frauen in dieser Familienkonstellation. Neun Prozent der geflüchteten Frauen und zwölf P rozent © DIW Berlin 2019 der geflüchteten Männer mit älteren Kindern gehen einer Etwa die Hälfte der geflüchteten qualifizierten Fachkräfte, die erwerbstätig sind, Erwerbstätigkeit nach. Allerdings können die Unterschiede sind für ihren Job überqualifiziert. in den Erwerbstätigenquoten von Männern und Frauen nicht allein auf die Familienkonstellationen zurückgeführt werden, denn von denjenigen ohne eigene Kinder im Haushalt arbeiten sechs Prozent der Frauen, aber 30 Prozent der M änner.

Integrationsmaßnahmen erhöhen Abbildung 8 Erwerbstätigkeitschancen und Verdienste Erwerbstätigenquote der Geflüchteten, nach Geschlecht und Kindern im Haushalt Es wurden multivariate Analysen der Determinanten der Anteile an den Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren, in Prozent Erwerbstätigkeit und der Bruttomonatsverdienste von Geflüchteten durchgeführt (Tabelle 7). Unterschieden wird 35,0 bei den abhängigen Variablen zwischen allen Erwerbstäti- 30,0 gen, die auch geringfügig Beschäftigte und PraktikantInnen einschließen, und den Teil- und Vollzeiterwerbstätigen. Nur 25,0 für letztere Gruppe wurden die Lohnregressionen gerech- 20,0 net. Von besonderem Interesse ist hier die Frage, wie sich Geschlecht und Familienstatus, das Asylverfahren und sein 15,0 Ausgang sowie die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen 10,0 auf die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, und die 5,0 Bruttolöhne auswirken. In den Regressionen wird für viele andere Variablen kontrolliert, unter anderem für Bildungs- 0,0 stand, Aufenthaltsdauer und Berufserfahrung. Die Modelle Insgesamt ohne mit ohne mit Kindern1 Kleinkindern1 2 berücksichtigen zahlreiche Interaktionseffekte, etwa zwischen Familienstand und Kinderstatus oder Aufenthalts- Männer Frauen Insgesamt status und Maßnahmenteilnahme. In Tabelle 7 werden die 1 Nur Personen, die mit mindestens einem eigenen Kind im Haushalt leben und dessen Alter bekannt ist. vorhergesagten Werte für die Wahrscheinlichkeit, erwerbs- 2 Kleinkinder sind hier als Kinder im Alter von drei Jahren und jünger definiert. tätig zu sein, beziehungsweise die Bruttomonatsverdienste Anmerkung: Nur Personen, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Als erwerbstätig gelten hier Personen, die in Voll- und Teilzeit (einschließlich selbstständig), geringfügig oder unregelmäßig erwerbstätig, in betrieblicher dargestellt: Es wurden für jede Person die prognostizierten Ausbildung/Lehre oder in betrieblicher Umschulung sind. Werte geschätzt und dann über die jeweilige Gruppe entspre- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. chend ihrer Merkmalskombination gemittelt. Alle Regressionen wurden als Querschnittsmodelle und als Modelle mit © DIW Berlin 2019 personenspezifischen fixen Effekten geschätzt. Geflüchtete Frauen, die unter einem Dach mit Kleinkindern leben, sind selten berufstätig. Die Querschnittsschätzungen bestätigen, dass das Gefälle in der Erwerbstätigkeit zwischen geflüchteten Männern und Frauen hoch ist: Im Durchschnitt ist die Wahrscheinlichkeit von Männern, erwerbstätig zu sein, um zwölf Prozentpunkte höher als die von Frauen; für eine Teil- und Vollzeiterwerbs- Der Abschluss von Integrationsmaßnahmen und tätigkeit ist diese Wahrscheinlichkeit um acht Prozentpunkte Erwerbstätigkeit hängen eng zusammen höher. Auch das durchschnittliche Lohnniveau von Männern ist rund 90 Euro pro Monat höher als das von Frauen. Kin- Die Korrelationen zwischen der Aufnahme einer Erwerbs- der im Haushalt verringern in den Querschnittsregressiotätigkeit und dem Abschluss von Sprach-, Integrations- und nen die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig arbeitsmarktpolitischen Programmen sind auf den ersten zu sein, und senken auch das durchschnittliche Niveau der Blick hoch: So gehen 31 Prozent der Personen, die einen Verdienste bei den Erwerbstätigen. Dabei zeigen sich erheb- Integrationskurs abgeschlossen haben, einer Erwerbstätig- liche Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Wähkeit nach, im Vergleich zu 16 Prozent derjenigen, die (noch) rend die Wahrscheinlichkeit von Frauen mit Kleinkindern, nicht teilgenommen haben oder gerade teilnehmen (Abbil- erwerbstätig zu sein, nicht signifikant von Null verschieden dung 9). Die Erwerbstätigenquote der AbsolventInnen des ist, beträgt diese Wahrscheinlichkeit bei Männern mit Klein- ESF-BAMF-Programms – das auf den Integrationskursen kindern 16 Prozent. In den Regressionen mit fixen Persoaufbaut und ein Sprachniveau von mindestens A2 voraus- nen-Effekten können die Geschlechterdifferenzen und die setzt – ist noch etwas höher. Mit jeweils rund 30 Prozent sind Interaktionen zwischen Geschlecht und Kinderstatus nicht die Erwerbstätigenquoten unter denjenigen, die eine Arbeits- identifiziert werden, weil das Geschlecht konstant über die marktberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch Zeit ist.19 genommen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, ebenfalls deutlich höher als bei den Bei einer genauen Betrachtung der Effekte des Ausgangs NichtteilnehmernInnen beziehungsweise den Personen, die der Asylverfahren und der Teilnahme an Sprachkursen und/ sich zum Befragungszeitpunkt noch in Programmen befan- oder BA-Programmen auf die Arbeitsmarktindikatoren ergeden. Allerdings kann es sich hierbei auch um Scheinkorrela- ben sich zum Teil überraschende Ergebnisse. Unterschietionen handeln, etwa wenn beides, der Abschluss von Inte- den wird zwischen Personen, die das Asylverfahren erfolggrationsmaßnahmen und die Aufnahme einer Erwerbs- reich abgeschlossen und einen Schutzstatus erhalten haben, tätigkeit, von dem Abschluss der Asylverfahren oder der Aufenthaltsdauer abhängen. Näheren Aufschluss können 19 Für den Kinderstatus wurde zwar kontrolliert, aber die Ergebnisse werden hier nicht berichtet, weil sie hier nur multivariate Analysen geben. aufgrund geringer Fallzahlen, in denen der Kinderstatus sich verändert hat, schwer zu interpretieren sind.

21
12 10 10 9
6 6 6
3

Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und Perso- Abbildung 9 nen, die sich noch im Asylverfahren befinden.20 Bei der Pro- Erwerbstätigenquoten von Geflüchteten, grammteilnahme wird zwischen Personen unterschieden, nach Programmteilnahme und Abschluss die die Programme abgeschlossen haben, die (noch) nicht Anteile an den Personen von 18 bis 65 Jahren, in Prozent an dem Programm teilgenommen haben und denjenigen, die sich zum Befragungszeitpunkt im Programm befinden. MindestensaneinerMaßnahme teilgenommen Für die Programmteilnahme ergeben sich zunächst einmal Integrationskurs die erwarteten Effekte: Die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, und die Verdienste fallen am höchsten für diejeni- ESF-BAMF-Kurs 35 gen aus, die die Programme abgeschlossen haben, und am SonstigeDeutschkurse niedrigsten für diejenigen, die sich derzeit in Programmen befinden. Eher überraschend sind die Effekte für den Asylstatus: Zwar haben in den Querschnittsregressionen Perso- BA-Programme1) nen, die das Asylverfahren abgeschlossen und einen Schutzstatus erhalten haben, eine etwas höhere Wahrscheinlich- BA-Beratung keit, erwerbstätig zu sein, als diejenigen, die sich noch in den Verfahren befinden oder deren Anträge abgelehnt wur- 0 5 10 15 20 25 30 35 40 den. In den Regressionen mit fixen Effekten, die für indivi- nichtteilgenommenodernichtabgeschlossen duelle Heterogenität kontrollieren, ist allerdings das Gegen- abgeschlossen teil der Fall. 1 Dies umfasst sowohl die Teilnahme an einem BA-Einstiegskurs zur Deutsch-Sprachförderung (nach §421 SGB III), als auch die an anderen BA-Sprachprogrammen, der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für jugendliche Näheren Aufschluss geben die Schätzergebnisse, die die Flüchtlinge“ (BA), „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (BA) oder „KompAS“ (BA und BAMF). Anmerkungen: Nur Personen, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Als erwerbstätig gelten hier Interaktion von Schutzstatus und Programmteilnahme Personen, die in Voll- und Teilzeit (einschließlich selbstständig), geringfügig oder unregelmäßig erwerbstätig, in betrieblicher berücksichtigen: Geflüchtete mit Schutzstatus, die ein Pro- Ausbildung/Lehre oder in betrieblicher Umschulung sind. gramm abgeschlossen haben, haben eine etwa gleiche Wahr- Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2017, gewichtet. scheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, wie diejenigen mit abge- © DIW Berlin 2019 lehnten Asylanträgen und abgeschlossenen Programmen. Allerdings sind die Verdienste derjenigen, deren Asylanträge Geflüchtete, die eine berufsfördernden Maßnahmen abgeschlossen haben, sind häufiger erwerbstätig. abgelehnt wurden, deutlich geringer als die von Geflüchteten, die einen Schutzstatus erhalten haben.

16
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20
15

Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass Geflüchtete, deren Fazit: Viele Fortschritte, aber noch zahlreiche Asylanträge abgelehnt wurden, und die versuchen, sich mög- Herausforderungen bei der Integration von lichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren, häufiger eine geringfügige Beschäftigung und vor allem niedrig Geflüchteten entlohnte Tätigkeiten annehmen. Demgegenüber scheinen Geflüchtete mit Schutzstatus länger selbst oder mit Hilfe Seit dem starken Anstieg der Fluchtmigration nach Deutschvon Arbeitsvermittlern eine Erwerbstätigkeit zu suchen, die land im Jahr 2015 konzentrieren sich die Anstrengungen von dann aber besser bezahlt ist und vermutlich auch eher ihrer Bund, Ländern und Kommunen, von Bildungseinrichtun- Qualifikation entspricht. gen und Arbeitsverwaltungen, von zahlreichen Akteuren der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt die der Schließlich zeigen die Querschnittsregressionen und die Geflüchteten selbst auf die Integration und Teilhabe in allen Regressionen mit fixen Effekten, dass eine Inanspruch- Bereichen des Arbeitsmarktes, des Bildungssystems und der nahme der Beratungs- und Vermittlungsleistungen der BA Gesellschaft. Mithilfe der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von mit einer steigenden Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu Geflüchteten können die Ergebnisse dieser Anstrengungen sein, und mit steigenden Bruttoverdiensten einhergeht. nachgezeichnet werden.

Dieser Bericht zeigt, dass die Startbedingungen der Geflüchteten beim Zuzug nach Deutschland in vielfacher Hinsicht ungünstig waren. Zwar sind der physische Gesundheits- 20 Die Beschäftigungsmöglichkeiten hängen vom Aufenthaltsstatus ab: Anerkannte AsylbewerberInnen, zustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der die einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen uneingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Geflüchteten gut, aber sie weisen deutlich höhere Risiken AsylbewerberInnen mit vorläufigem Abschiebeschutz nach Zustimmung der Ausländerbehörde. Personen deren Asylanträge abgelehnt wurden (Geduldete), können einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn die von psychischen Erkrankungen auf als die Gesamtbevölke- Ausländerbehörden und BA im Einzelfall zustimmen. Vor der Entscheidung über die Asylanträge dürfen rung. Auch zeigen sich bei ihnen deutliche Anzeichen für AsylbewerberInnen grundsätzlich einer Beschäftigung nachgehen, sofern Ausländerbehörde und BA im ein erhöhtes Risiko des Auftretens post-traumatischer Belas- Einzelfall zugestimmt haben. Ausgeschlossen sind Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das gilt insbesondere für AsylberwerberInnen aus sicheren Herkunftsstaaten. Die ih- tungsstörungen. Dies trifft insbesondere für geflüchtete ren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben. In den Regressionen wurde für den unterschied- Frauen und ältere Geflüchtete zu. Das erhöhte Erkrankungslichen Aufenthaltsstatus sowie durch Dummy-Variablen für die Herkunftsländer kontrolliert, sodass diesen unterschiedlichen Bedingungen Rechnung getragen wurde. risiko bedeutet allerdings nicht, dass die große Mehrheit

Tabelle 7

Berufliche Stellung und Tätigkeitsniveau der Geflüchteten vor dem Zuzug und in Deutschland, nach Geschlecht Vorhergesagte Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, und vorhergesagter Bruttomonatslohn in Euro für ausgewählte Merkmale

Erwerbstätigkeit, in Prozent1 Voll- und Teilzeit, in Prozent Bruttomonatslohn, in EURO2
Querschnitts- modell Modell mit fixen Effekten Querschnitts- modell Fixe Effekte Querschnitts- modell Modell mit fixen Effekten
Geschlecht
Mann 19 12 748
Frau 7 4 662
Kinder im Haushalt3
ohne Kinder im Haushalt 18 12 788
mit Kindern (4–17 Jahre) im Haushalt 12 8 694
mit Kindern (0–3 Jahre) im Haushalt 10 6 640
Interaktion von Geschlecht und Kindern im Haushalt3
Mann ohne Kinder im Haushalt 23 16 799
Mann mit Kindern (4–17 Jahre) im Haushalt 14 10 705
Mann mit Kindern (0–3 Jahre) im Haushalt 16 10 650
Frau, ohne Kinder im Haushalt 10 6 708
Frau mit Kindern im Haushalt (4–17 Jahre) 9 4 624
Frau mit Kindern (0–3 Jahre) im Haushalt 1 0 576
Asylantragstatus
Anerkannt 15 13 10 10 768 889
Abgelehnt 14 16 9 7 668 541
im Asylverfahren 12 18 7 9 638 320
Teilnahme an Sprachkursen und/oder BA-Programmen
Programm abgeschlossen 21 18 15 14 811 931
ohne Programmteilnahme 17 19 11 12 677 434
derzeit in Programm 7 9 4 5 620 700
Interaktion Asylantragstatus und Programmteilnahme/-abschluss
Anerkannt und Programm abgeschlossen 21 17 16 15 846 1180
Anerkannt ohne Programmteilnahme 18 19 11 13 706 550
Anerkannt und derzeit in Programm 7 6 4 5 646 887
Abgelehnt und Programm abgeschlossen 21 28 13 17 736 718
Abgelehnt ohne Programmteilnahme 15 18 9 6 614 335
Abgelehnt und derzeit in Programm 9 3 5 0 562 540
im Asylverfahren und Programm abgeschlossen 19 18 12 10 702 425
im Asylverfahren ohne Programmteilnahme 12 20 6 10 586 198
im Asylverfahren und derzeit in Programm 6 17 4 8 537 320
Arbeitsmarktberatung
Arbeitsmarktberatung (BA) in Anspruch genommen 19 18 18 12 746 719
Arbeitsmarktberatung (BA) nicht in Anspruch genommen 11 12 8 8 719 674
Beschäftigungsart
Teilzeit, Geringfügig oder unregelmäßig, in Ausbildung 408 634
Vollzeit 1564 805
Beobachtungen (Personen-Jahr) 5 392 5 064 5 392 5 064 583 566

1 Als erwerbstätig gelten hier Personen, die in Voll- und Teilzeit (einschließlich selbstständig), geringfügig oder unregelmäßig erwerbstätig, in betrieblicher Ausbildung/Lehre oder in betrieblicher Umschulung sind. 2 Befragte, die einen Lohn von Null Euro angaben, sowie die Angaben, die im obersten Ein-Prozent-Perzentil liegen, wurden nicht berücksichtigt. 3 Es wurden nur eigene Kinder berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben und deren Alter bekannt ist. In den Modellen mit fixen Effekten wurde für Kinder im Haushalt kontrolliert; aufgrund weniger Fälle, in denen sich der Kinderstatus über die beiden Befragungswellen verändert hat, wurden diese Koeffizienten nicht berichtet. Anmerkungen: Die Angaben beziehen sich nur auf Personen, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 18 und 65 Jahre alt waren. Kontrollvariablen: Staatsangehörigkeit, Bundesland, Interviewdatum, Alter, Alter zum Quadrat, Monate seit dem Zuzug, Berufliche Bildung vor dem Zuzug, Deutschkentnisse vor dem Zuzug, Berufliche Erfahrung vor dem Zuzug, Partnerschaftstatus, Teilnahme am mehr als einem Sprachkurs/-Programm. Die Modelle mit fixen Effekten kontrollieren zusätzlich für das Befragungsjahr. Für fehlende Angaben wurden in allen Modellen für alle Variablen ebenfalls kontrolliert.

Lesebeispiel: Für Personen, die Arbeitsmarktberatung (BA) in Anspruch genommen haben (3. Zeile von unten), beträgt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, 19 Prozent im Querschnittsmodell (1. Spalte) und 18 Prozent (3. Spalte) in dem Modell mit den personenspezifischen fixen Effekte.

Quelle: IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016 und 2017.

© DIW Berlin 2019

gegenwärtig auch von solchen Erkrankungen betroffen ist. rund 30 Prozent der Geflüchteten in Berufen arbeitet, für Die Daten sprechen vielmehr dafür, dass es sich um eine die sie formal überqualifiziert sind, arbeitet auch ein Viertel Minderheit handelt. Die herangezogenen Gesundheitsindi- in Berufen, deren Anforderungen über ihr formelles Qualikatoren können keine klinischen Untersuchungen ersetzen, fikationsniveau hinausgehen. Offensichtlich gelingt es diesie deuten aber darauf hin, dass eine umfassende gesund- sen Geflüchteten, ihre durch Berufserfahrung erworbenen heitliche Versorgung dieser Gruppen eine zentrale Heraus- Qualifikationen zumindest teilweise am deutschen Arbeitsforderung für die Zukunft ist. Hierbei werden ein systema- markt zu verwerten. Die mittleren Verdienste der vollzeitbetisches Screening von Geflüchteten und niedrigschwellige schäftigten Geflüchteten liegen bei rund 55 Prozent der mitt- Angebote wichtig sein, die beispielsweise über geschulte leren Verdienste der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Peer-BeraterInnen funktionieren können, und auf Geflüchtete mit minder schweren Problemen zielen. Dies kann die Geflüchtete Frauen sind im Durchschnitt wesentlich schlech- Versorgung schwierigerer Fälle durch approbierte Psycho- ter in den deutschen Arbeitsmarkt integriert als geflüchtete therapeutInnen ergänzen, da eine ausschließliche Versor- Männer. Die Familienkonstellationen können ein Teil der gung durch approbiertes Personal – nicht zuletzt aufgrund unterschiedlichen Partizipation in Bildung und Erwerbsder hohen Anforderung an kultur- und sprachspezifische tätigkeit erklären. Um weitere relevante Faktoren identifi- Behandlung – nicht umsetzbar erscheint. zieren zu können, bedarf es aber zusätzlicher Forschung.

Nur ein verschwindend geringer Anteil der Geflüchteten ver- Die Anerkennung von Asylanträgen ist nicht unmittelbar fügte bereits beim Zuzug über deutsche Sprachkenntnisse. mit einer steigenden Erwerbstätigkeit verbunden; Personen, Inzwischen hat die Hälfte der Geflüchteten an einem Integra- deren Asylanträge abgelehnt wurden oder die sich noch im tionskurs teilgenommen. Entsprechend hat sich der Anteil, Asylverfahren befinden, sind vergleichbar oft erwerbstätig der angibt, sehr gut oder gut Deutsch zu sprechen, von 2016 wie Geflüchtete, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde. zu 2017 fast verdoppelt, aber es verfügt erst ein Drittel der Allerdings sprechen die deutlich geringeren Verdienste im Geflüchteten über gute oder sehr gute Deutschsprachkennt- Vergleich zu Geflüchteten mit einem anerkannten Schutznisse. Die Erhebung zeigt aber auch, dass noch ein erheb- status dafür, dass sie sich zwar relativ schnell in den Arbeitslicher Bedarf in der Sprachförderung insgesamt und für markt integrieren, aber in Tätigkeiten, die geringere Qualispezifische Gruppen, insbesondere für Frauen mit Kindern, fikationsanforderungen stellen und schlechter bezahlt sind. besteht. Zentral für die Integration wird auch sein, ob über das Basisniveau der Integrationskurse hinaus künftig mehr In allen untersuchten Bereichen lassen sich auf Grundlage weiterführende Sprachprogramme angeboten und genutzt der Befragung im zweiten Halbjahr 2017 im Vergleich zum werden, die auch berufspraktisches Vokabular vermitteln. Vorjahr Fortschritte bei der Integration und Teilhabe beobachten: Das gilt für die Entwicklung der Sprachkompetenz, Zwar ist das allgemeinbildende und berufliche Bildungs- die Beteiligung an Bildung und Ausbildung sowie die steiniveau der Geflüchteten höher als in den Bevölkerungen gende Erwerbstätigkeit. Dennoch sprechen die Befunde auch der Herkunftsländer. Dennoch besteht insbesondere im dafür, dass die Möglichkeiten der Sprachförderung und der Bereich der beruflichen Bildung, zum Teil aber auch der Integration in das Bildungs- und Ausbildungssystem sowie schu lischen Bildung, ein erhebliches Gefälle zum Durch- in den Arbeitsmarkt – insbesondere bei den Frauen – noch schnitt der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Mit rund nicht ausgeschöpft sind und eine passende gesundheit liche einem Zehntel der Geflüchteten im Erwachsenenalter, die Versorgung der Geflüchteten eine große Herausforderung 2017 zur Schule gingen, studierten oder eine Ausbildung bleibt. machten, hat sich der Anteil zum Vorjahr fast verdoppelt. Auch hier sind die Potenziale, gemessen an den Bildungsaspirationen der Geflüchteten, bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.

Zugleich ist ein deutlicher Anstieg der Erwerbsbeteiligung zu beobachten: 21 Prozent aller seit 2013 zugezogenen Geflüchteten gingen im zweiten Halbjahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Auf Grundlage der Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit kann geschätzt werden, dass dieser Anteil bis Oktober 2018 auf 35 Prozent gestiegen ist. Der Trend beschleunigt sich mit dem Abschluss von Integrationsmaßnahmen wie etwa der Teilnahme an Integrationskursen. Während

Herbert Brücker ist Leiter des Forschungsbereichs „Migration, Integration Giuseppe Pietrantuono ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsund internationale Arbeitsmarktforschung“ im Institut für Arbeitsmarkt- und bereich „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ im Forschungs- Berufsforschung (IAB) | herbert.bruecker@iab.de zentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Johannes Croisier ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich giuseppe.pietrantuono@bamf.bund.de „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ im Forschungszentrum des Nina Rother ist Leiterin des Forschungsbereichs „Integration und Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | gesellschaftlicher Zusammenhalt“ im Forschungszentrum des Bundesamtes johannes.croisier@bamf.bund.de für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | nina.rother@bamf.bund.de Yuliya Kosyakova ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich Jürgen Schupp ist Vizedirektor der Infrastruktureinrichtung Sozio- “Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“ im Institut oekonomisches Panel am DIW Berlin | jschupp@diw.de für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) | yuliya.kosyakova@iab.de Hannes Kröger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel am DIW Berlin | hkroeger@diw.de

JEL: E24, I14, I24

Keywords: Refugees, labour market integration, language skills, health status

This report is also available in an English version as DIW Weekly Report 4-5-6/2019:

www.diw.de/diw_weekly

INTERVIEW

Abbildung 3

„Geflüchtete brauchen

Unterstützung bei der Bewältigung

von psychischen Problemen“

Dr. Hannes Kröger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin.

  1. Herr Kröger, seit 2016 führt das DIW Berlin gemeinsam 4. Wie ist es um die Deutschkenntnisse der Flüchtlinge mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestellt? Mittlerweile schätzt ein Drittel der Geflüchteten (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamtes für die eigenen Deutschkenntnisse als gut oder sehr gut ein. Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine repräsentative Insbesondere die Nutzung von Integrations- und Sprachkur- Längsschnittbefragung von Geflüchteten in Deutschland sen bringt eine deutliche Verbesserung der Sprachfähigkeit durch. Die Gesundheit ist dabei ein wichtiger Punkt. mit sich. Hier können Angebote tatsächlich helfen. Etwa drei Wie ist es um den Gesundheitszustand der Geflüchte- Viertel der Geflüchteten nehmen an irgendeiner Form von ten bestellt? Auch aufgrund der jungen Altersstruktur der Sprachkurs teil, etwa die Hälfte haben einmal einen staatlich Geflüchteten ist bei der physischen Gesundheit kein Problem geförderten Integrationskurs besucht. zu beobachten und es geht ihnen auch altersübergreifend nicht systematisch schlechter als dem Bevölkerungsdurch- 5. Wie hoch ist der allgemeine Bildungsstand der Geflüchteschnitt. Hingegen gibt es bei der psychischen Gesundheit ten? Der ist im Vergleich zur deutschen Bevölkerung etwas großen Handlungsbedarf. Sowohl bei depressiven Sympto- niedriger, aber ein Drittel hat eine Schule, die man mit der men, dem psychischen Wohlbefinden, als auch beim Risiko Haupt- oder Realschule in Deutschland vergleichen könnte, einer posttraumatischen Belastungsstörung liegen bei allen besucht und ein weiteres Drittel hat eine weiterführende Geflüchteten große Probleme vor. Insbesondere bei Frauen Schule abgeschlossen. über 35 Jahren haben wir ein hohes Risiko. Insgesamt unterliegen mehr als ein Drittel der Geflüchteten dem Risiko einer 6. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten in posttraumatischen Belastungsstörung. Deutschland entwickelt? Im Vergleich von 2016 zu 2017 ist die Quote von neun Prozent auf 21 Prozent gestiegen. Das ist 2. Welche Gruppen sind besonders betroffen? Betrachtet zwar immer noch ein relativ niedriges Level, aber es gibt eiman die großen Herkunftsländer, sieht man, dass insbeson- nen eindeutig positiven Trend, dass mehr und mehr Geflüchdere Geflüchtete aus Afghanistan stark vom posttrauma- tete am Arbeitsleben in Deutschland teilnehmen können. tischen Belastungsrisiko betroffen sind, Geflüchtete aus der Region Eritrea/Somalia dagegen eher unterdurchschnittlich. 7. Inwieweit konnten die angebotenen Integrationskurse Aus Syrien sind häufiger Frauen als Männer vom posttrauma- bislang zur erfolgreichen Integration beitragen? Sprachtischen Belastungsrisiko betroffen. Insgesamt ist es bei allen erwerb und Erwerbsbeteiligung sind sehr positiv beeinflusst Ländern so, dass das Risiko immer über 20 Prozent liegt. Das von der Teilnahme und dem Abschluss von Integrations- und ist weit höher als das, was man aus der aus der Bevölkerung Sprachkursen. Es ist auch in der Zukunft wichtig, diese weiter im Durchschnitt erwarten würde. zu fördern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, weil wir se- 3. Inwieweit beeinträchtigt das die Integration? Wir wissen hen konnten, dass insbesondere Frauen und Geflüchtete, die aus anderen Studien, dass die psychische Gesundheit sowohl Kinder und Kleinkinder zu Hause haben, schlechter Deutsch für den Erfolg am Arbeitsmarkt als auch für die soziale Inte- sprechen und es schwieriger haben, sich zu integrieren und gration sehr wichtig ist und dass Probleme in dem Bereich am Arbeitsmarkt in Deutschland teilzuhaben. Schwierigkeiten zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringen können. Deshalb ist es wichtig, hier umfassende Das Gespräch führte Erich Wittenberg. Unterstützungsleistungen und Integrationsmaßnahmen Das vollständige Interview zum Anhören finden Sie auf anzubieten. www.diw.de/interview

DOI: https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-4-2 45 DIW Wochenbericht Nr. 4/2019 71

KOMMENTAR

CLAUDIA KEMFERT Energiewende forcieren statt unsinnige Pipelines bauen Prof. Dr. Claudia Kemfert ist Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin. Der Kommentar gibt die Meinung der Autorin wieder.

US-Präsident Donald Trump wettert in diesen Tagen mal wieder wirtschaft. Nach dem Kohleausstieg, der demnächst besiegelt gegen die geplante Pipeline Nord Stream 2, die, zusätzlich werden soll, kommt ganz sicher der Gasausstieg. Perspektivisch zur bereits existierenden Leitung, russisches Gas direkt nach wird Gas durch klimaneutrale Energien ersetzt, die ihrerseits Deutschland liefern soll. Die USA drohen dieses Mal, Sanktio- jetzt schon immer preiswerter werden und bereits heute eine nen gegen beteiligte Unternehmen zu verhängen. Deutschland ernsthafte Konkurrenz zum Gas darstellen. Zugegeben, Gas in mache einen riesigen Fehler und sich abhängig von russischen der Übergangszeit sowohl für die Strome rzeugung als auch für Gaslieferungen, so Trump. die Wärmeherstellung und als Treibstoff in der Mobilität eine Rolle spielen. Wie es um die deutschen Interessen steht, ist dem US-Präsiden- ten allerdings wahrlich egal. Es geht ihm einzig um das in den Aber auch für diesen Übergang brauchen wir keine zusätzliche USA durch Fracking geförderte Gas und darum, das zu höchst- Pipeline. Nord Stream 2 ist energie- und betriebswirtschaftlich möglichen Preisen insbesondere nach Europa und Deutsch- unnötig. Schon der erste Strang ist in weiten Teilen nicht aus- land zu verkaufen. Nord Stream 2 würde ihm da einen Strich gelastet. Will man unbedingt russisches Gas importieren, gibt es durch die Rechnung machen, denn das vergleichsweise teure andere Transportrouten, zum Beispiel durch Polen verlaufende Fracking-Gas kann derzeit gegen Gaslieferungen aus Russland Pipelines. Entgegen der Prognosen der Befürworter der Pipeline kaum mithalten. Zudem ist das Fracking-Gas aus den USA auf- würde es ohne sie keine „Gaslücke“ geben, im Gegenteil. Es gibt grund umweltschädlicher Förderungsmethoden ohnehin kritisch derzeit ein Überangebot an Gas auf den internationalen Märkten, zu sehen und keine wirklich Alternative. auch ausgelöst durch das bereits erwähnte US-amerikanische Fracking- Gas. Viele Länder, auch in Europa, setzen auf eine Di- Wo Trump Recht hat, hat er Recht: Wir brauchen Nord Stream 2 versifikation ihrer Gasimporte, vor allem mittels Flüssiggas, das tatsächlich nicht. Aber aus anderen Gründen, als im Weißen flexibel per Schiff transportiert werden kann. Nur Deutschland Haus zu hören ist. verzichtet bisher auf den Bau eines LNG-Terminals und setzt stattdessen auf die Erweiterung der Nord-Stream-Pipeline. Die EU hat sich im Rahmen der Energieunion vorgenommen, den Anteil russischer Gaslieferungen zu mindern, auf verstärkte Das hat spürbare Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Diversifikation der Energieimporte und Flexibilität und somit Verbraucher, nämlich unnötig hohe Preise – auch wenn die auch verstärkt auf Flüssiggas zu setzen. Allerdings nicht das Pipelinebetreiber selbstverständlich das Gegenteil behaupten. umweltschädliche US-Fracking Gas, sondern Flüssiggas aus Nordafrika oder anderen Regionen. Deutschland bezieht derzeit Der Bau von Nord Stream 2 behindert den Umstieg auf erneuer- bereits etwa ein Drittel seiner Gasimporte aus Russland, und bare Energien und kommt die Verbraucherinnen und Verbrau- würde mit Nord Stream 2 diesen Anteil weiter erhöhen. Die neue cher teuer zu stehen. Deutschland täte gut daran, die Energie- Pipeline verpflichtet uns zusätzlichem Gasimport aus Russland, wende mit dem Ausbau heimischer erneuerbarer Energien und und das für kommende Jahrzehnte. mehr Energiesparen, auch gemeinsam in Europa und in der Ukraine, zu beschleunigen, statt unsinnige Pipelineprojekte zu Gas wird in Deutschland gerne als sauberer Energieträger dar- unterstützen. Als Nebeneffekt würde das womöglich auch Trump gestellt – das klappt nur, weil wir mit Kohle einen noch drecki- beruhigen – vermutlich aber nicht, da er ja bekanntlich generell geren haben. Aber auch Gas ist ein fossiler Energieträger, und nur schwer zu beruhigen ist. die Erfüllung der Pariser Klimaziele erfordert eine vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft – und damit auch der Energie-

Abbildung 4

72 DIW Wochenbericht Nr. 4/2019 DOI: 4ht6tps://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-4-3

KuF/009/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Berufsintegrationsklassen an städtischen Berufschulen in Nürnberg

Anlagen: 18-10-19 SchulA - BIK-Sachverhalt_20180917 SPD_180705_Berufsintegrationsklassen an Städtischen Berufsschulen in Nürnberg

Sachverhalt (kurz): Im Schuljahr 2010/11 wurde erstmals der inzwischen als Berufsintegrationsklassen (BI- Klassen) bezeichnete Bildungsgang eingeführt. Nach einer dreijährigen Schulversuchsphase erklärte das StMUK die beiden aufeinander aufbauenden Schuljahre BIK/V (erstes Jahr) und BIK (zweites Jahr) zur Regelbeschulung für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne bzw. mit geringen Deutsch-Kenntnissen.

In den letzten Jahren standen vor allem die Anstrengungen in quantitativer Hinsicht im Mittelpunkt: Die Versorgung mit ausreichend Schulplätzen hatte Vorrang. Auch wenn die Klassenzahlen im BI-Bereich absehbar keine neuen Rekorde einstellen werden, so bestehen bei diesem nach wie vor noch jungen Bildungsgang eine Reihe an pädagogischen Herausforderungen. Viele Spielräume für eine fortgesetzte Qualitätsarbeit kommen erst jetzt zum Tragen und können und sollen in Zukunft pädagogisch stärker genutzt werden.

Der Zwischenbericht gibt Einblick in die aktuelle Umsetzung des "Modell BI-Klassen" der Stadt Nürnberg. Darüber hinaus thematisiert er qualitative Entwicklungsprozesse der jüngeren Vergangenheit bzw. bestehende Herausforderungen für die Zukunft

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Unterricht in den BI-Klassen ist die Berücksichtigung von mannigfaltigen Aspekten von Diversity als Querschnittsthema in allen Unterrichtsfächern und schulischen Lerninhalten relevant.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Empfehlungsvorschlag: ----

Gutachtenvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berufsintegrationsklassen städtischen Berufsschulen in Nürnberg (SPD-Anfrage - 05.07.2018)

Sachverhalt

Abkürzungen: BI-Klassen = Berufsintegrationsklassen; gemeint ist der zweijährige Bildungsgang als Gesamtes BIK/V = Vorklasse in der Berufsintegration /Berufsintegrationsvorklasse (= erstes Jahr) BIK = Berufsintegrationsklasse (= zweites Jahr)

Gemeinsamer Unterricht in den Klassen

Schulrechtliche Aspekte

Die im Art. 35 BayEUG geregelte Schulpflicht legt fest, dass als maßgebliche Kriterien für die Einschulung die altersmäßigen Voraussetzungen und der gewöhnliche Aufenthalt in Bayern herangezogen werden. Dabei ist der faktische Aufenthalt entscheidend. Denn schulpflichtig ist u. a. auch, wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist. Insofern macht die Schulgesetzgebung keinen materiellen Unterschied im Zugang zu BI-Klassen zwischen Geflüchteten und anderen neu Zugezogenen ohne Deutschkenntnisse. Eine allein am Status oder an der Herkunft orientierte Einteilung in unterschiedliche Klassen könnte ggf. den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen. Schulrechtlich ist eine Differenzierung dann zu rechtfertigen, wenn der/die Jugendliche beispielsweise aufgrund seiner/ihrer schulischen Vorerfahrungen im Heimatland oder aufgrund seiner/ihrer individuellen Leistungsfähigkeit unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringt.

Pädagogische Aspekte

Aus pädagogischer Sicht ist es für den Spracherwerb günstiger, wenn sich die Klassen multinational zusammensetzen. Wenn keine gemeinsame Muttersprache vorhanden ist, wird die deutsche Sprache sehr schnell von allen Schülern/-innen aktiv genutzt. Beim Nürnberger Konzept, in dem der individuelle Lernstand und die Leistungsfähigkeit zentrale Aspekte für die Zuteilung der Schüler/-innen in die verschiedenen BI-Klassen sind – im zweiten Schuljahr (BIK) zusätzlich die beruflichen Interessen – lässt es sich allerdings in der Praxis nicht immer vermeiden, dass in den Klassen kleine Nationalitätengruppen vertreten sind.

Alle Schüler/-innen nehmen bei der Einschulung an der B5 an einem Eingangstest teil. Dieser umfasst eine Sprachstandsfeststellung und einen Mathematikteil. Die Testergebnisse dienen als Grundlage für die Einteilung der Klassen. Weitere Kriterien sind u. a. Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten, Zuverlässigkeit, flüssiges Lesen/Schreiben, Vorbildung/Anzahl der Schulbesuchsjahre, Lernerfahrung und Lerntempo. Die Klasseneinteilung erfolgt in möglichst homogene Gruppen. Die BIK/V-Klassen sind dabei aufsteigend nummeriert von 1 (zu alphabetisierende Schüler/-innen) bis 22 (Schüler/-innen mit einem sehr hohen Sprachstand).

Auszug – Klassenbildung (BIK/V-Klassen):

BIK/V Sprachniveau BIK/V
V1 zu alphabetisierende Schüler/-innen
V2 Zweitschriftlerner
V3 Nullsprecher mit kleineren Defiziten im Schreiben
…
V22 höchster Sprachstand

Neben diesen Klassen bieten die beruflichen Schulen auch besondere Klassenformen an, u. a. an der Wirtschaftsschule Nürnberg (Klasse VWS 1) und an der Staatlichen Berufsoberschule Nürnberg (Klasse BOS/V). Der Übergang von BIK/V zu BIK orientiert sich in der Regel am jeweiligen Berufswunsch der Schüler/-innen. Beim Zugang zu speziellen Klassenformen zum Erwerb höherer Schulabschlüsse ist der Leistungsstand maßgeblich. Zusätzlich absolvieren die Schüler/-innen einen Jahresstufentest in Deutsch und Mathematik. Die Testergebnisse werden ebenfalls bei der Einteilung berücksichtigt. So werden Schüler/-innen im zweiten Beschulungsjahr nach Berufswunsch und Leistungen zugeteilt. Ziel ist es, regelmäßig die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses zu erwerben; in gesonderten Klassen an B5 und B12 können höhere Schulabschlüsse erreicht werden. Zusätzlich werden dem Team Berufsintegration Schüler/-innen aus den Mittelschulen und der griechischen Schulen gemeldet, bei welchen die Lehrkräfte noch sprachlichen Förderbedarf sehen.

Auszug – Klassenbildung (BIK-Klassen) im SJ 2018/19:

BIK Berufsfelder bzw. Schwerpunkt Direktorat
Metall B2
Gastronomie / Hotellerie / Nahrungsmittel- handwerk B3
„Schule plus“ (hoher Anteil allgemeinbilden- der Unterricht) B4
Ernährung B5
Körperpflege B5
DAZ-Quali B5
Einzelhandel / Druck / Medien B6
Gesundheitsberufe B8
Bürowirtschaft B9
Bau / Holz / Farbe B11
„VWS 2“ (Vorbereitung Quali) B12
Logistik B14

Lernen Schüler/-innen besonders schnell, dann können sie insbes. im System der Vorklassen während eines Schuljahres in eine Klasse mit höherem Anforderungsprofil wechseln. Schüler/-innen mit geringem Lernfortschritt können eine Jahrgangsstufe wiederholen, und zwar in einer dann für sie hinsichtlich der Leistungsanforderungen passenden Klasse (s. u.).

Weitere Erfahrungen zu den Schülergruppen Geflüchtete und EU-Migranten/-innen:  EU-Ausländer/-innen bringen i. d. R. eine stabile schulische Vorbildung aus ihren Heimatländern mit und können beim Erlernen der deutschen Sprache auf Kenntnisse, wie z. B. sehr ähnliche

Sprachstrukturen in der Muttersprache, gleiches Alphabet, ähnliche/gleiche Grammatik, zurückgreifen.  Unterschiedliche Einmündungsperspektiven nach dem Besuch der BI-Klassen wirken sich auf das Klassenklima aus. Engagierte, leistungsfähige Flüchtlinge ohne Arbeitserlaubnis erleben, dass jungen EU-Ausländer/-innen – auch wenn sie im Einzelfall im direkten Vergleich weniger leistungsfähig sind – vielfältigere Wege im Anschluss an das BIK offenstehen. Junge Flüchtlinge empfinden das oftmals als ungerecht. Manche reagieren mit Frustration. Wieder andere versuchen pragmatisch aus den offenstehenden Wegen das Beste für sich herauszufinden.  Betrachtet man die Beschulungskonzepte anderer BI-Schulstandorte in Bayern, so sind auch Ansätze zu entdecken, die Schüler/-innen „mit Bleibeperspektive“ von Schülern/-innen „ohne Bleibeperspektive“ trennen. Verbunden ist damit i. d. R. die Überlegung, dass Jugendliche ohne Bleibeperspektive nicht auf eine berufliche Tätigkeit in Deutschland vorbereitet werden sollen (keine Betriebspraktika), sondern stattdessen mit Kompetenzen ausgestattet werden sollen, die bei einer Rückkehr in die jeweiligen Heimatländer sinnvoll erscheinen. Dieser Aspekt wird an den Nürnberger Berufsschulen bislang hinsichtlich der Klasseneinteilung sowie der didaktischen Ausgestaltung des Unterrichts nicht umgesetzt.

Fazit Frage 1

Die Erfahrungen zeigen, dass Unterschiede zwischen EU-Ausländern/-innen und Flüchtlingen im Schulalltag immer wieder zu Tage treten. Neben dem Aspekt der Vorbildung in den Heimatländern stehen den EU-Ausländer/-innen im Anschluss vielfältigere Bildungswege offen. An den Nürnberger Berufsschulen hat sich das gemeinsame Unterrichten aller Sprachlernschüler/innen und die Differenzierung nach Leistungsfähigkeit und Vorwissen pädagogisch bewährt.

Lehrkräftequalifizierung und Lehrkräfteeinsatz

Die Anforderungen, die an die Lehrkräfte im Bereich der Beschulung von Jugendlichen ohne bzw. mit geringen Deutsch-Sprachkenntnissen gestellt werden, sind zweifelsohne nicht mit jenen bei der Beschulung von Fachklassen vergleichbar. Steht bei Fachklassen die Vermittlung von fachlichem Wissen, ausgerichtet auf die in den Lehrplänen geforderten und durch die zuständigen Stellen abgeprüften Inhalte im Fokus des pädagogischen Handelns, ist es bei der Beschulung in BI-Klassen im Wesentlichen der Spracherwerb und die Vorbereitung auf eine berufliche Integration der Schüler/innen. Die Ausbildung der in der Flüchtlings- und Asylbewerberbeschulung eingesetzten Lehrkräfte ist sehr heterogen. Beginnend mit Fachlehrer/-innen, die ihre fundierten fachpraktischen Qualifikationen in den Unterricht einbringen, über Lehrkräfte für das höhere Lehramt an Gymnasien mit Zusatzqualifikation „Deutsch als Zweitsprache“ und weiteren Lehramts-Quereinsteigern mit universitärer sprachlicher Qualifikation, bis hin zu Lehrkräften des höheren Dienstes mit beruflicher Lehrbefähigung, die sich in den letzten Jahren über vielfältige Fortbildungsmaßnahmen in die stark sprachsensible Vermittlung von Inhalten eingearbeitet haben. Exemplarisch kann an der Ausbildung der Wirtschafts- und Berufspädagogen/-innen – Wirtschaftspädagogen/-innen stellen den größten Anteil beruflicher Lehrbefähigungen bei der Stadt Nürnberg dar – nachgezeichnet werden, wie die Hinführung zum unterrichtlichen Wirken in BIK- V/BIK aktuell erfolgt:

Universitäre Ausbildung

Für die Studiengänge der Wirtschafts- und Berufspädagogik, also für die Studiengänge der Berufsbildung der Friedrich-Alexander-Universität (Lehrstuhl Prof. Wilbers), ist das Thema Berufsintegrationsklassen seit ca. 4 Jahren folgendermaßen eingebettet:  Pflichtbelegung: Qualifizierung für alle Studierenden in den Masterstudiengängen im Rahmen der UniSchule (u. a. Lerneinheiten, Unterrichtsbesuche, Beobachtungen, Lernaufträge)  Wahlmodul: Durch ein Seminar begleitete Unterrichtstätigkeit in BI-Klassen in beruflichen Schulen für Masterstudierende  Wahlmodul: Service Learning I: Durch ein Qualifizierungsprogramm begleitete Tätigkeit in den Bachelorstudiengängen im Rahmen der WiSo-Bildungspatenschaften (ab erstem Semester)  Wahlmodul: Service Learning II: Durch ein Qualifizierungsprogramm begleitete Tätigkeit in den Bachelorstudiengängen im Rahmen des Weichenstellungsprojekts über zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der ZEIT-Stiftung (https://www.weichenstellung-nuernberg.fau.de/) Bereits in Bachelor-Studiengängen besteht die Möglichkeit, sich sehr intensiv mit dem Thema Flüchtlings- und Asylbewerberbeschulung auseinanderzusetzen. Ab den Masterstudiengängen ist eine sowohl theoretische als auch praktische Auseinandersetzung mit dem Thema verpflichtend und umfänglich institutionalisiert.

Ausbildung im Rahmen des Referendariats (Staatliches Studienseminar)

Im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes sind Hospitationen der Referendare/-innen im Unterricht in BI-Klassen sehr erwünscht und werden regelmäßig durchgeführt. Im zweiten Referendariatsjahr unterrichten die Referendare/-innen, je nach Situation an der Einsatzschule vor Ort, bereits in BI- Klassen in maßvollem Rahmen von etwa zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden. Im Rahmen der Ausbildung am Studienseminar (Deutsch-Module) befassen sich die Referendare/innen im ersten Ausbildungsjahr u. a. mit den Themen „Interkulturelle Kommunikation und kulturelle Bildung“ sowie „Teilhabe am kulturellen Leben“. Im zweiten Ausbildungsjahr umfassen die Module zum Thema „Förderung besonderer Schülergruppe I, II und III“ auch den Unterricht mit Flüchtlingen und Migranten.

Abbildung 5

Grundlage für die gesamte Ausbildung am Studienseminar (also auch für die Module und Hospitationen) ist der Referenzrahmen des Studienseminars. Hier spielt die Werteerziehung eine große Rolle.

Abbildung 6

Fortbildungsangebot (exemplarisch): a) Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP Dillingen) Die Akademie bietet für in Berufsintegrationsklassen eingesetzte Lehrkräfte unterschiedliche Kurse an, diese sind in den meisten Fällen als Selbstlern-Online-Kurse konzipiert und sollen eine methodisch-didaktische, aber auch fachliche Unterstützung bieten. (Details: http://alp.dillingen.de/lehrgaenge/suche/lg_lehrgang.php?Lg_ID=28949; http://alp.dillingen.de/lehrgaenge/suche/index.html ( Stichwort: Berufsintegration))

b) Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - ISB Das ISB bietet Unterstützungssysteme und Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund an. Dieses Angebot setzt bereits im Grund- und Mittelschulbereich an und hat als Unterstützungsschwerpunkt das Thema „Interkulturelles Lernen“. Im Kontext des seit Schuljahr 2017/18 neu in Kraft getretenen Lehrplans „Berufssprache Deutsch“ wurden vielfältige Materialien sowie Handreichungen erstellt – insbes. auch mit dem Fokus BI-Klassen.

c) IPSN – Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg Das IPSN bietet zahlreiche Fortbildungen für Lehrkräfte, die im Bereich BI unterrichten. Exemplarisch seien hier folgende Themen genannt:  Junge Zugewanderte aus dem Iran - Hintergrundinformation, Chancen, Herausforderungen  Junge Männer aus Syrien und ihre Weltbilder - Herausforderungen für deutsche Schulen?  Berufsintegrationsklassen - Umgang mit verschiedenen kulturellen Prägungen im Unterricht  Berufsintegrationsklassen - Ideen- bzw. Austauschbörse für Unterrichtseinheiten und -materialien Wichtig dabei: Die Fortbildungen fördern neben der fachlichen und pädagogischen Wissensvermittlung auch die Vernetzung und den Austausch von Informationen und Unterrichtsmaterialien der in BI-Klassen eingesetzten Lehrkräfte. Schulpsychologen/-innen des IPSN haben in den letzten Jahren wiederholt Fallbesprechungen und Reflexionstreffen für Lehrkräfte in BI-Klassen angeboten. Erfahrungsgemäß schafft insbes. der multiprofessionelle Austausch unter pädagogischen Fachkräften ein Klima, in dem sich Lehrer/-innen auch bei schwierigen Fällen nicht allein gelassen fühlen.

Fazit Frage 2

Seit Einführung der BI-Klassen an Berufsschulen im Jahr 2010 ist insbes. im Bereich der Lehrerqualifikation viel passiert. In den ersten Jahren wurde beinahe ausschließlich mit Konzepten schulinterner Lehrerfortbildung, schulübergreifenden Erfahrungsaustauschen bei SchB und einschlägigen Qualifizierungsangeboten bei IPSN gearbeitet. Die Erweiterung des Teams an Schulpsychologen/-innen bei IPSN erfolgte u. a. mit dem Ziel, Angebote zur direkten Unterstützung der Lehrer/-innen in BI-Klassen machen zu können. Um Überforderungssituationen für berufliche Lehrkräfte zu vermeiden, setzt die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin seit Beginn in BI-Klassen Lehrkräfte mit Lehrbefähigung „Deutsch als Zweitsprache“ ein. Ebenso sind Lehrkräfte mit Lehrbefähigung in einer Fremdsprache mit der Didaktik und Methodik des Spracherwerbs von Schülern/-innen vertraut. Seit mehreren Jahren wird die Lücke, Nachwuchslehrer/-innen auf den Unterricht in BI-Klassen vorzubereiten, in der beruflichen Lehrerausbildung insbesondere in der größten Ausbildungsrichtung „Wirtschaftspädagogik“ geschlossen. Es wurde nicht nur ein einschlägiges Zweitfach „Berufssprache Deutsch“ neu eingeführt, sondern auch in der universitären Grundausbildung werden die Besonderheiten der unterrichtlichen Arbeit in diesen Klassen behandelt. Im Rahmen des Wahlkursangebots kann Einblick in die schulische BIK-Praxis gewonnen werden. Nach neuen Standards qualifizierte Lehrkräfte kommen aufgrund der Länge der Lehrerausbildung erst durchschnittlich nach sieben Jahren in der schulischen Praxis an. Somit ist zu erwarten, dass sich in naher Zukunft auch berufliche Lehramtsbewerber/-innen mit einschlägiger Qualifikation für den Unterricht in BI-Klassen bewerben werden. Durch die in den letzten Jahren stadtintern aufgebaute Struktur an unterschiedlichen Unterstützungs- und Vernetzungsplattformen (Team für Berufsintegration beim Amt für Berufliche Schulen; Angebote von IPSN) bietet die Stadt Nürnberg einen hohen Standard bei der Unterstützung der Lehrkräfte in den BI-Klassen in rechtlicher, fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht. Wiederholt wurden Nürnberger Lehrkräfte sowohl als Referenten/-innen für die ALP Dillingen als auch für Fortbildungsangebote der Regierung von Mittelfranken und anderer Regierungsbezirke angefragt. Die Kooperation der Lehrerteams aus beruflichen Lehrkräften, die sich in Methoden der Sprachvermittlung und -sensibilisierung eingearbeitet haben, mit Lehrkräften anderer Schularten mit der Lehrbefähigung „Deutsch als Zweitsprache“, die sich wiederum in die spezifische Situation von Jugendlichen in der Phase der Berufsorientierung einarbeiten mussten, funktionieren in der Praxis inzwischen gut. Personelle Lücken können zukünftig voraussichtlich mit Absolventen/-innen der beruflichen Lehrerausbildung – mit einschlägiger Qualifikation – gedeckt werden.

Vollschulische und kooperative Unterrichtsformen in BI-Klassen

Insbesondere in den Berufsintegrationsvorklassen wird es als pädagogisch positiv erlebt, dass die sprachlich noch unsicheren Jugendlichen sowohl einen festen Schulstandort und als auch wenige, feste Bezugspersonen (Klassleiterprinzip) haben. Deshalb beschult die Berufliche Schule Direktorat 5 die Schülerinnen und Schüler hier vollschulisch. Nur in den beiden Schuljahren 2015/ 16 und 2016/17 mit extremem Flüchtlingszustrom hat die Stadt Nürnberg teilweise die Einschulung im BIK/V bzw. in den unterjährig gebildeten Überbrückungsklas-

sen (BIK/VH) in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern durchgeführt. Damals hatte die Versorgung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen oberste Priorität; dies in einer Situation in der die beruflichen Schulen gleichzeitig räumlich am absoluten Limit angelangt waren. Im zweiten Lernjahr greift die Stadt Nürnberg regelmäßig auf die kooperative Klassenform BIK (2,5 Tage Berufsschule + 2,5 Tage Kooperationspartner) zurück. Erstmals im Schuljahr 2017/18 wurden daneben auch an einzelnen Berufsschulen pädagogische Konzepte entwickelt, die die Vorteile einer vollschulischen Organisation nutzen. In der Regel sind es diejenigen Schulen, die über mehrere Jahre ein Team an berufssprachlich erfahrenen Lehrkräften – insbes. auch beruflichen Lehrkräften – aufgebaut haben. Im vollschulischen BIK kümmern sich diese Lehrkräfte neben dem Unterricht auch in enger Kooperation mit dem JaS-Sozialpädagogen/der Sozialpädagogin der Schule um Probleme der Schüler/-innen, die aus ihrer individuellen Lebenssituation entstehen. Sie übernehmen zusätzlich die Vermittlung der Jugendlichen in betriebliche Praktika.

Folgende Aspekte spielen für eine möglichst passgenaue Beschulung der Sprachlernschüler/-innen eine wesentliche Rolle:  Unterstützungs- und Betreuungsbedarfe: Verfügt die Schule über ein erfahrenes Lehrkräfteteam, das die Schüler/-innen der Sprachintegrationsklassen auch bei Problemen in ihrer Lebenssituation und bei der Praktikumssuche gut betreuen kann, dann kann eine Schule eine vollschulische BI-Klasse anbieten. Beispielsweise ist an der B3 eine ASA-Ü-Klasse für Sprachlernschüler/innen mit hohem Förderbedarf eingerichtet. In dieser Klasse bewährt sich der enge, tägliche Kontakt zwischen betreuenden Lehrkräften und Schülern/-innen. In dieser Klasse werden die Jugendlichen zusätzlich an einem Tag pro Woche sonderpädagogisch betreut. Ist an der Schule keine sehr zeitintensive Betreuung durch Lehrkräfte bzw. JaS-Sozialpädagogik möglich, dann spricht vieles für die Einrichtung einer kooperativen BI-Klasse: Hier ist die Vermittlung in Praktika und eine sozialpädagogische Betreuung der Schüler/-innen im nichtschulischen Teil Aufgabe des Kooperationspartners.  Bedarf an Berufsorientierung: Je weniger fundiert berufliche Vorstellungen noch sind, desto günstiger ist die Zusammenarbeit mit einem breit aufgestellten Bildungsträger mit betrieblichen Kontakten in einer Vielzahl von Branchen.  Kooperationspartner: Der Erfolg kooperativer Klassen hängt stark von der kontinuierlichen erfolgreichen Zusammenarbeit der Partner Schule und externer Träger ab. Besonders gewinnbringend ist hier eine über Jahre bestehende und bestens abgestimmte Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit dem Bildungspersonal des Kooperationspartners, ein besonderes Branchen-Knowhow sowie sehr enge Kontakte des Bildungspersonals beim externen Kooperationspartner mit Unternehmen verschiedener Wirtschaftsbereiche. Jährliche Neuausschreibungen des nichtschulischen Teils der Maßnahmen bergen das Risiko, dass Aufträge an stets für die Schule neue Kooperationspartner vergeben werden und erfolgreiche Kooperationen abgebrochen werden müssen. Nürnberg verfügt (glücklicherweise) über einen vielfältigen Bildungsträgermarkt. Wer den Zuschlag im Vergabeverfahren erhält, ändert sich jedoch erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr. Nürnberg hat deshalb seit dem Jahr 2014 – neben positiven Erfahrungen mit dem externen Bildungsträgermarkt – auch den Weg der stadtinternen Zusammenarbeit mit BCN/BZ gewählt.  Output = Einmündungen der Schüler/innen bei beiden Modellen der Beschulung: Die folgende Übersicht gibt Auskünfte zum Verbleib der Absolventen/-innen der BI-Klassen:

EINMÜNDUNG Absolventen SJ 2017/18 kooperatives BIK vollschulisches BIK
duale Ausbildung + BGJ 59 21,9% 34 21,7%
BFS 76 28,3% 41 26,1%
weiterführende Schule oder höherer Abschluss 31 11,5% 24 15,3%
Klassenwiederholung 6 2,2% 5 3,2%
Maßnahme der Agentur für Arbeit / JC 27 10,0% 22 14,0%
ungelernte Tätigkeit 7 2,6% 5 3,2%
Sonstiges (Umzug, Mutterschutz, Sprachkurs, …) 12 4,5% 2 1,3%
unklare Einmündung 51 19,0% 24 15,3%
269 157

Fazit Frage 3

Vollschulische bzw. kooperative Organisationsformen des Unterrichts hatten im Bereich der Klassen der Berufsvorbereitung bereits vor Entstehung der BI-Klassen eine lange Tradition. Welche Form der Unterrichtsorganisation geeigneter ist, wird in Nürnberg (im Unterschied zum Freistaat, wo derzeit ausschließlich kooperative Klassen zugelassen sind) in der Regel in pädagogischer Abwägung insbesondere im Hinblick auf vorhandene und für die Schüler/-innen notwendige Unterstützungsbedarfe von der jeweiligen Berufsschule entschieden. SchB ist dank des Aufbaus eines spezialisierten Teams (Team Berufsintegration) dazu in der Lage, den Schulen umfangreichere Dokumentationspflichten im Rahmen der Fördermittelabrechnung bei den kooperativen Klassen abzunehmen.

Weitere Schuljahre zur sprachlichen Entwicklung und beruflichen Vorberei-

tung

Sehr früh nach Beginn der BI-Beschulung wurde augenfällig, dass wohl nirgends im durchaus sehr heterogenen beruflichen Schulwesen eine solch große Bandbreite an schulischen Vorerfahrungen und individueller Leistungsfähigkeit existiert, wie in den BI-Klassen. Beinahe genauso lange stehen Forderungen im Raum, den Bildungsgang in seiner zeitlichen Länge zu flexibilisieren, um auf diese Weise „aufholendes Lernen“ zu ermöglichen. Viele junge Flüchtlinge sind intellektuell leistungsfähig. Sie hatten ggf. nur das Pech, in einem Land mit ungenügendem Schulsystem aufzuwachsen. Bis zu neun Jahre Schulstoff in einen 2-jähirgen Bildungsgang hineinzupacken käme jedoch – auch für High-Potentials – der Quadratur des Kreises gleich. Letztlich war die Forderung nach Ausweitung des Bildungsgangs von Beginn an eine schulrechtliche Frage, die allein durch das StMUK ausgestaltet werden konnte. Im Schuljahr 2017/18 wurde ein kultusministerielles Schreiben erlassen, dass erstmals die Wiederholungsmöglichkeit in beiden Schuljahren einräumt. Damit ist eine bis zu 4-jährige Dauer der BI-Beschulung nun regelmäßig in Abhängigkeit vom Leistungsstand möglich.

Einbindung der BI-Beschulung in den schulischen NQS-Prozess

NQS ist als umfassendes Qualitätsmanagementsystem und „Werkzeug“ für Schulen geeignet, jede Form von Bildungsgängen weiter zu entwickeln.

Dabei legen die Schulen ihren Fokus für die NQS-Arbeit jährlich selbst fest. Kriterien sind hierbei vor Ort wahrgenommene Handlungsprioritäten.

In folgender Tabelle sind exemplarisch die NQS-Aktivitäten beruflicher Schulen dargestellt:

„1) Ist an Ihrer Schule die Beschulung von Flüchtlingen und Asyl- bewerbern der BI-Klas- sen Teil des NQS-Pro- zesses?“ „2) Wenn ja, wie erfolgt die Einbindung in den NQS-Prozess?“
B2 SJ 17/18 3x BIK SJ 18/19 2x BIK Unsere BI Klassen sind genauso wie unsere an- deren Klassen in den NQS Prozess integriert. Es finden in den BIK regelmäßige Individualfeedbacks der einzel- nen Lehrkräfte statt. Außerdem existierte eine Arbeitsgruppe der DaZ-Lehrkräfte zum Jahresziel 17/18 "Unsere Schüler/innen erhö- hen ihre sprachlichen Kompetenzen für ihren Beruf".
B3 SJ 17/18 4x BIK SJ 18/19 2x BIK Die Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Basis des Qualitätsmanagementsystems der B 3 ist das Lehrerte- amkonzept. Die Entwicklungsprozesse (PDCA-Zyklen) erfolgen schwerpunktmäßig in den sogenannten Lehrerteams (LTs), kleinen Einheiten von fünf bis sieben Lehrkräften (aber auch auf anderen Ebenen, z. B. gesamte Schule). Ein Lehrerteam an B 3 ist schwerpunktmäßig für die Arbeit in den BIK-Klassen zuständig und kann diesbezüglich eine bedarfsge- rechte Unterrichts- und Organisationsentwicklung durchführen. Diese orientiert sich an den Checklisten der Schulleitung mit den Entwicklungsfeldern „Lehrerteamarbeit“, „Individuelle Förderung“ und „Kompetenzorientierung“ sowie dem Orientierungsrahmen der Stadt Nürnberg mit den Handlungsfeldern „Sprachförderung“ und „Kompetenzorientierung“.
B5 SJ 17/18 21x BIK/V 4x BIK SJ 18/19 14x BIK/V 3x BIK Ja. Die Maßnahmen sind – auch aufgrund des Stellenwerts der BI- Klassen an B5 so umfangreich, dass die Antwort in der Anlage zur Verfügung gestellt wird.
B6 SJ 17/18 3x BIK SJ 18/19 2x BIK Ja, in vollem Umfang. Die Einbindung erfolgt analog der Regelklassen. Schulziele werden auf das entsprechende Niveau heruntergebro- chen verfolgt, so bezieht sich die Anbahnung digitaler Kompeten- zen beispielsweise derzeit v.a. EDV-Grundlagen. Es gibt eigene Ziele für den Bereich BVJ/BIK, die in der Bereichs- konferenz bilanziert werden und im Qualitätsleitbild der B6 veran- kert sind. Im Schuljahr 2017/18 waren dies in den BIK: o Die S. erscheinen vorbereitet im Unterricht (haben notwen- dige Materialien dabei, haben Hausaufgaben gemacht, ha- ben die Materialien griffbereit) o Die S. kommunizieren angemessen untereinander und mit der Lehrkraft (halten Gesprächsregeln ein, passen die Laut- stärke an die Umgebung und den Gesprächspartner an, schwatzen nicht neben dem Unterricht, verwenden keine Kraftausdrücke). o Im Qualitätsleitbild der B6 Punkt B4.3 Die Klassen nehmen an der internen Evaluation teil. Das Verständ- nis der Fragen ist deutlich erschwert, daher muss die durchfüh- rende Lehrkraft die Fragen vorab erläutern und durch die Befra- gung führen. Die Klassleitungen holen Individualfeedback von den Klassen ein.
B7 SJ 17/18 3x BIK SJ 18/19 2x BIK Selbstverständlich ist un- sere BIK-Beschulung in NQS-Prozess eingeglie- dert. Aus Gründen der Qualität ist B7 auf das vollschulische Model um- gestiegen. Die Bilanz nach einem Jahr hat B7 darin absolut bestä- tigt. Vollschulisch ist – auf der Basis der B7-spezifischen Erfahrun- gen mit kooperativen Klassen – das bessere Modell.
Seitdem es den Orientierungsrahmen gibt arbeitet B7 im Hand- lungsfeld Übergangsmanagement, weil dies für die B7 mit ihren di- versen Schularten eine zentrale Aufgabe sein muss. Auch hier ist das BIK präsent, da unsere Berufsfachsachulen eine optimale An- schlussmöglichkeit für unsere BIK-Absolvent/-innen darstellen. In unserer Qualitätsmatrix tauchen immer die Maßnahmen zur Zie- lerreichung auf und hier sind 17/18 das sprachsensible Unterrichten und das Ausbauen von Intensivierungs- /Förderprogrammen zwei Beispiele. Beides betrifft u. a. die BI-Klassen, in welche wir viele Förderstunden pumpen, um z. B. Mathematik und Lesen zusätzlich anbieten zu können. Für 18/19 ist die Maßnahme „Intensivierungs- programme umsetzen“ vom Kollegium beschlossen worden. An B7 werden BI-Klassen nicht abgekoppelt betrachtet, sondern es wird der Integrationsprozess unter dem Aspekt der Ganzheitlich- keit vom Spracherwerb bis zur Berufsausbildung betrachtet. Die Struktur der B7 mit ihren Vollzeitschulen und unglaublich engagier- ten „Kümmerern“ bietet uns dafür sehr gute Voraussetzungen.
B8 SJ 17/18 2x BIK SJ 18/19 1x BIK Die Beschulung der BIK- Klassen an B8 ist im Hin- blick auf den Teilbereich Internationalisierung, wie ja im Orientierungs- rahmen der Stadt Nürn- berg vorgesehen, im NQS-Prozess der Schule eingebunden. So hat B8 im SJ 17/18 z. B. an zwei Tagen das Projekt "internationa- ler Mittagstisch" durchgeführt, bei dem - organisiert durch die Ver- bindungslehrkräfte - Schüler/-innen aus mehreren Ausbildungsbe- rufen und den beiden BIK-Klassen Gerichte aus ihren Herkunftslän- dern angeboten haben.
B12 SJ 17/18 2x VWS SJ 18/19 2x VWS Nein, noch nicht konkret im Schuljahr 17/18. Aller- dings ist der Klassenlei- ter der diesjährigen VWS1-Klasse Mitglied im NQS-Team. Eine Einbin- dung ist für 2018/19 ge- plant.
B14 SJ 17/18 3x BIK SJ 18/19 1x BIK Ja, da die BI-Klassen in- tegraler Teil des Berufs- bereichs Lagerlogistik sind. Die Umsetzung des neuen Lehrplanes in den BI-Klassen erfolgt nach den Maßgaben des vom NQS-Prozess initiierten Vorgaben. Das BIK - Team hat in Absprache mit dem Kooperationspartner die Themengebiete aufgeteilt und die Art und Anzahl der Leistungs- nachweise daraus abgeleitet. Dies bildet die Grundlage für die Um- setzung der didaktischen Jahresplanung. Das NQS Handlungsfeld Lernen und Lehren im Digitalen Zeitalter ist bereits seit 3 Jahren in Umsetzung, da bei den BIK-Schülern/-in- nen sehr große Defizite vorliegen. Im neuen Lehrplan sind die digi- talen Kompetenzen im Lernbereich Sozialkunde verankert.

Quelle: SchB-Abfrage bei den beruflichen Schulen im Juli 2018

BI-Klassen im schulübergreifenden Fokus

Im folgenden Handlungsebenen-Modell für BI-Klassen sind die zentralen Bausteine zur erfolgreichen Beschulung der Schüler/-innen zusammenfassend dargestellt. Als aktuelle Herausforderungen werden von Lehrkräften der Berufsschulen insbesondere die hohen sprachlichen Anforderungsniveaus der Zwischen- und Abschlussprüfungen genannt: Absolventen/innen der BI-Klassen müssen sich nach dem Besuch der Sprachintegrationsklassen sehr schnell in ihrer berufsspezifischen Sprachkompetenz weiterentwickeln, um eine duale oder vollschulische Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können. Kleinere Unterrichtsgruppen und berufssprachlicher Förderunterricht sind Möglichkeiten, die sich den beruflichen Schulen bieten.

Handlungsebene-Modell für BI-Klassen

Abbildung 7

Anlage:

NQS-Aktivitäten an der Beruflichen Schule Dir. 5 Nürnberg

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Empfehlung

Betreff:

Zentrale Anlaufstelle Migration: Konzept und Aufbau

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016

- Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 15.11.2016

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 Sachverhalt Beschluss Integrationsrat vom 17.04.2018

Sachverhalt (kurz):

Im Herbst 2015 wurde die frühere Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) als verbindliche Einstufungs- und Prüfungsstelle des Bildungszentrums (BZ) für alle Integrationskurse in räumlicher Verbindung mit der Migrationsberatung der Wohlfahrtsverbände aufgelöst. Bereits kurz danach wurde ein fortbestehender Bedarf an einer Koordination des Zugangs zu Integrationskursen und zu Beratungsangeboten für Neuzugewanderte festgestellt. Mit dem Antrag `Gemeinsame Anlaufstelle Integration´ der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 und dem Beschluss des Rats für Integration `Zentrale Anlaufstelle Integration´ vom 15.11.2016 wurde dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. In der Kommission für Integration am 29.06.2017 gab die Verwaltung einen Zwischenbericht über ihre Arbeit an der Konzeption und dem Aufbau einer neuen `Zentralen Anlaufstelle Migration´. Derzeit wird die `Zentrale Anlaufstelle Migration´ neu aufgebaut. Die Anmietung eines geeigneten Gebäudes wird angestrebt. Zwei Einheiten der neuen ZAM, die ZAM-Beratung und die Test- und Meldestelle (TuM) werden in einem Vorläuferbetrieb starten. Ziel der neuen ZAM ist es, durch die räumliche Nähe und gemeinsame Steuerungsinstrumente der beteiligten Einheiten die Prozessabläufe bestmöglich aufeinander abzustimmen, um für die Besucherinnen und Besucher der ZAM eine hohe Servicequalität zu erreichen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung der ZAQ erfolgt durch Drittmittel, die der ZAM- Beratung durch Ref. V und Drittmittel. Die Finanzierung der TuM soll durch Drittmittel gedeckt werden (siehe Sachverhalt)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die ZAM soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Erstanlaufstelle dienen, um durch niedrigschwellige Beratungs- und weitere Angebote (TuM, ZAQ) deren gleichberechtigte Teilhabe zu befördern.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

Ref. IV/BCN, Ref. V/ReFI

Empfehlungsvorschlag:

  1. Die Kommission für Integration empfiehlt die Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle Migration mit den beschriebenen Bestandteilen sowie der Perspektive, weitere inhaltlich sinnvolle Dienste und Angebote, sofern möglich und sinnvoll, anzugliedern. Bis eine geeignete Liegenschaft angemietet und bezugsfertig ist, sind die beschriebenen Vorläufereinrichtungen in Betrieb zu nehmen, wobei keine Festlegungen getroffen werden dürfen, die einer späteren Zusammenführung in räumlicher Hinsicht und in Bezug auf Abläufe und Prozesse entgegenstehen.

  2. Finanzierung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die ZAM weitmöglich durch Drittmittel zu decken. Insbesondere ist in der TuM die Kostendeckung für die Testung von zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen (vor allem aus dem Nürnberger Land) gegenüber dem BAMF anzustreben. Bis zum Abschluss des Vorläuferbetriebs ist ein Finanzierungskonzept zu entwickeln und mit der Querschnittsverwaltung abzustimmen.

Zentrale Anlaufstelle Migration: Konzeption und Aufbau

I. Ausgangslage und bisherige Beschlüsse

Im Herbst 2015 wurde die frühere Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) in der Unteren Talgasse 8 als verbindliche Einstufungs- und Prüfungsstelle des Bildungszentrums (BZ) für alle Integrationskurse in räumlicher Verbindung mit der Migrationsberatung der Wohlfahrtsverbände aufgelöst. Mit Beschluss des Rats für Integration und Zuwanderung vom 27.10.2015, einer Stellungnahme der Koordinierungsgruppe Integration vom 19.11.2015 und im Rahmen der Befassung in der Kommission für Integration am 03.12.2015 wurde bereits kurz danach ein fortbestehender Bedarf an einer Koordination des Zugangs zu Integrationskursen und zu Beratungsangeboten für Neuzugewanderte festgestellt. Mit dem Antrag `Gemeinsame Anlaufstelle Integration´ der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 und dem Beschluss des Rats für Integration `Zentrale Anlaufstelle Integration´ vom 15.11.2016 wurde dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. In der Kommission für Integration am 29.06.2017 gab die Verwaltung einen Zwischenbericht über ihre Arbeit an der Konzeption und dem Aufbau einer neuen `Zentralen Anlaufstelle Migration´, ohne damals bereits ein vollständiges Konzept vorzulegen.

Als Eckpunkte einer neuen Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) wurden festgehalten:

  1. Zielgruppe sind prinzipiell alle nach Nürnberg Zugewanderten mit Bleibeabsicht und Integrationsbedarf.

  2. Als Zielvorgabe wurde die Erleichterung des Zugangs zu den beiden wesentlichen Integrationsinstrumenten des Bundes, nämlich den Integrationskursen (durchgeführt durch zugelassene Integrationskursträger) und der Migrationsberatung (durchgeführt durch die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände) formuliert.

  3. Weiterhin wurde die Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg und den Trägern der Migrationsberatungen, sowie die Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Akteuren, wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und eine Beteiligung des BAMF (in der Funktion der Zusteuerung der Teilnehmer/innen zu Integrationskursen) festgehalten.

Als Aufgaben einer neuen ZAM wurden neben dem Empfang (Anliegensklärung, Allgemeine Orientierung zum Leben in Nürnberg und zur Förderung der Integration) die Erstberatung für Neuzugewanderte durch die Träger der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband und Stadtmission) und die Einstufung, Zusteuerung und perspektivisch Abschlussprüfung für die Integrationskurse sowie Sprachberatung und -vermittlung beschrieben. Offen bleiben musste damals die Art der Beteiligung des BAMF, da von dort keine Festlegung getroffen worden war, ob es die Kurseinstufungen selbst durchführen oder damit das BZ und/oder andere Sprachkursanbieter beauftragen wollte.

II. Konzeption und Aufbau der neuen Zentralen Anlaufstelle Migration

Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) soll als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext von Zuwanderung und Integration dienen. Im Sinne einer niedrigschwelligen Erstberatung hält sie Informationen zu folgenden Themenkreisen für (neu) nach Nürnberg zugewanderte Menschen bereit:

  1. Beratung mit Lotsenfunktion sowie begleitende Vermittlung mit Verweisstruktur 2. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 3. Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen (ZAQ)

Die ZAM vereint künftig verschiedene Angebote und Stellen:

  1. ZAM-Beratung

Die ZAM-Beratung bietet eine Erst- und Lotsenberatung für Neuzugewanderte. Das Beratungsteam besteht aus Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg (Ref. V/Regiestelle für Flucht und Integration) und Mitarbeitenden der freien Wohlfahrtspflege bzw. der Träger der Sozialbetreuung und Migrationsberatung.

Die Personalstellen zur Beratung werden überwiegend durch die Beratungs- und Integrationsrichtlinien (BIR) des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) und ergänzend durch die Stadt Nürnberg gefördert (Ziffer 2.1. BIR - Flüchtlingsund Integrationsberatung). Dies bedeutet einen stetigen Arbeitsaufwand durch die jährliche Beantragung und Abrechnung sowie geforderte Statistiken. Die Verbände können aber auch durch das BAMF geförderte Stellen der Migrationsberatung (MBE) oder das BMFSFJ im Rahmen des Bundes Kinder- und Jugendplans geförderte Stellen der Jugendmigrationsdienste (JMD) einbringen.

Zur Organisation des Beratungsbereichs wird im Rahmen der Richtlinien zusätzlich eine Personalstelle ZAM-Management (Befristung bis 12/2019) gefördert (Ziffer 2.2. BIR - Besondere Maßnahmen), welche außerdem für die Koordination aller Akteure, den Strukturaufbau, interne und externe Ansprechpartner, Multiplikator und für Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Verwaltung zuständig ist.

  1. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM)

In der Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg (BZ) wird die zentrale Testung der zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen aus Nürnberg Stadt und dem Nürnberger Land durch das BZ im Auftrag des BAMF gemäß § 20a Abs. 5 IntV durchgeführt. An die zentrale Testung durch das BZ schließt sich die Zusteuerung in die passenden Integrationskurse gemäß § 7 Abs. 3 IntV durch das BAMF an. Die verpflichteten Teilnehmer/innen bekommen so einen konkreten Kursplatz zugewiesen.

Pro Testung entrichtet das BAMF eine Pauschale in Höhe von 30,- Euro und mietet im Zuge der Zusteuerung durch BAMF-Mitarbeiter/innen Büroräume in städtischen Räumlichkeiten an.

Die Stadt Nürnberg steht hinsichtlich der Finanzierung in Gesprächen mit dem BAMF, da nach überschlägigen Berechnungen eine vollständige Deckung der bei BZ entstehenden Kosten durch die Pauschale sowie die Mietzahlungen nicht sichergestellt ist. Dies ist auch insofern von Bedeutung, als es sich hier nicht nur um eine vom Bund übertragene Aufgabe handelt, sondern auch keine kommunale Zuständigkeit der Stadt Nürnberg für die zu testenden Personen mit Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land besteht. Sollte sich auf Grundlage nachgewiesener Kosten keine ausreichende Refinanzierung ergeben, wird die Stadt Nürnberg erneut auf das BAMF zugehen und gegebenenfalls auch die Organisation der TuM und die Beauftragung des BZ grundsätzlich in Frage stellen.

Perspektivisch ist auch die Durchführung von Abschlusstests, Sprachberatung und Zugang zu weiteren Sprachangeboten geplant.

  1. Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ)

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) ist Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten in Nordbayern, die sich an Menschen aus allen Berufs-

sparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen richtet. Sie informiert über die Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung in Deutschland und berät Ratsuchende zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung beim Anerkennungsverfahren. Interessierte werden an die jeweils zuständigen Stellen verwiesen, zum Beispiel an die zuständigen Kammern. Die ZAQ bietet zusätzlich Beratung zu Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder. Ratsuchende erhalten Beratung zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, um die volle Anerkennung und danach eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen.

III. Aktueller Sachstand und Übergangsphase

  1. Anmietung einer Liegenschaft: Die drei Einheiten der Zentralen Anlaufstelle Migration sollen in einem gemeinsamen Gebäude vereint werden. Hierzu wird bereits seit 2016 nach einem geeigneten Gebäude gesucht. Die Eignung des Gebäudes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (zentrale Lage, gute ÖPNV-Anbindung, entsprechende räumliche Gegebenheiten und Kapazitäten). Aktuell befindet sich die Stadt Nürnberg in Verhandlungen über die Anmietung einer geeigneten Immobilie. Eine verlässliche Aussage über den weiteren zeitlichen Ablauf kann derzeit nicht getätigt werden, da bislang noch kein Mietvertrag besteht und die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.

Die Immobilie erfüllt alle benannten Anforderungen und eignet sich als Bürogebäude. In diesem Gebäude bestehen neben der ZAM weitere räumliche Kapazitäten.

Eine räumliche Verbindung und enge Verzahnung der ZAM mit weiteren städtischen Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration ist sinnvoll und wird angestrebt.

Hierbei sind derzeit die Regiestelle für Flucht und Integration des Referates für Jugend, Familie und Soziales, sowie die Fachstelle für Flüchtlinge (Sozialamt) und das Team Bildung und Teilhabe des Sozialamts im Gespräch. Je nach Raumkapazität könnten weitere Einheiten des Sozialreferats und des Bildungszentrums hinzukommen. Ziel ist es, durch die räumliche Nähe und gemeinsame Steuerungsinstrumente der beteiligten Einheiten die Prozessabläufe bestmöglich aufeinander abzustimmen, um für die Besucherinnen und Besucher der ZAM eine hohe Servicequalität zu erreichen.

  1. ZAM-Beratung: Der Start der ZAM-Beratung mit Personalressourcen des Sozialreferats und ergänzt durch die Träger der Wohlfahrtspflege ist spätestens für das II. Quartal 2019 in einem Vorläuferbetrieb in der Marienstr. 6 (1. Stock) geplant. Die Räumlichkeiten werden derzeit eingerichtet und die konzeptionellen Vorbereitungen getroffen. Es wird offene Sprechzeiten sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung geben. Die Öffnungszeiten werden auf die Öffnungszeiten der TuM abgestimmt. Je nach Personalkapazitäten können die Öffnungszeiten im Laufe des Jahres 2019 ausgebaut werden. Mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege werden derzeit Kooperationsgespräche durchgeführt, in denen deren Beteiligung abgestimmt wird (z.B. deren Personalressourcen).

  2. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM): Das Bildungszentrum wurde im Januar 2019 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, ab 01.03.2019 die Test- und Meldestelle (TuM) für zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtete Personen für Nürnberg Stadt zu betreiben. Auf Wunsch des BAMF soll als Neuerung zudem auch die Testung der zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten Personen aus dem Nürnberger Land durchgeführt werden. Das Bundesamt machte damit von seiner Befugnis gemäß § 20a Abs. 5 IntV Gebrauch und beauftragte das Bildungszentrum Nürnberg mit der zentralen Testung. Im Anschluss zur Testung wird das

Bundesamt gem. § 7 Abs. 3 IntV die eingestuften Teilnehmer in entsprechende Integrationskurse zusteuern.

Durch die Test- und Meldestelle wird der Personenkreis der zum Integrationskurs verpflichteten Teilnehmer/innen erfasst. Teilnehmer/innen mit einer BAMF-Berechtigung können/sollen weiterhin durch jeden Träger getestet werden. Ausschließlich die verpflichtenden Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt, Jobcenter) aus Stadt Nürnberg/Lkr. Nürnberger Land werden ihre Teilnehmer/innen über ein extra geschaffenes Buchungstool in die TuM einladen. Perspektivisch ist geplant, dass alle Teilnehmer/innen, verpflichtete und nicht verpflichtete, die Test- und Meldestelle durchlaufen. Die konkrete Umsetzung ist laut BAMF aber nicht vor 2020 angedacht.

Vorübergehend findet die Testung am Gewerbemuseumsplatz 2 an zwei Nachmittagen (montags und donnerstags) statt, bis Anmietung und Bezug des gemeinsamen Gebäudes erfolgt sind.

  1. ZAQ: Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) befindet sich aktuell in der Färberstr. 41 (2. Stock) und setzt dort ihre bewährte Arbeit fort, bevor die räumliche Zusammenlegung mit der ZAM-Beratung und der TuM im gemeinsamen Gebäude möglich ist.

Beschlüsse

  1. Die Kommission für Integration empfiehlt die Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle Migration mit den beschriebenen Bestandteilen sowie der Perspektive, weitere inhaltlich sinnvolle Dienste und Angebote, sofern möglich und sinnvoll, anzugliedern. Bis eine geeignete Liegenschaft angemietet und bezugsfertig ist, sind die beschriebenen Vorläufereinrichtungen in Betrieb zu nehmen, wobei keine Festlegungen getroffen werden dürfen, die einer späteren Zusammenführung in räumlicher Hinsicht und in Bezug auf Abläufe und Prozesse entgegenstehen.

  2. Finanzierung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die ZAM weitmöglich durch Drittmittel zu decken. Insbesondere ist in der TuM die Kostendeckung für die Testung von zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen (vor allem aus dem Nürnberger Land) gegenüber dem BAMF anzustreben. Bis zum Abschluss des Vorläuferbetriebs ist ein Finanzierungskonzept zu entwickeln und mit der Querschnittsverwaltung abzustimmen.

KuM/002/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherung des kulturellen Erbes in der interkulturellen Stadtgesellschaft

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2018

Anlagen: DiversityCheck Sachverhalt SPD-Antrag vom 03.05.2018

Bericht:

Die im vergangenen Jahr fortgeschriebenen Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg, vor allem aber auch die 2018 verabschiedete Kulturstrategie, sind richtungsweisend für die Arbeit der Kulturdienststellen der Stadt Nürnberg (insbesondere die Museen und das KPZ, das Amt für Kultur und Freizeit und das Stadtarchiv) in Bezug auf die Darstellung und Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt und der gleichberechtigten Teilhabe aller in Nürnberg lebenden Menschen. Im Zuge der Umsetzung von Leitlinien und Kulturstrategie werden auch entsprechende neue Ansätze zur Sicherung des kulturellen Erbes in der diversen Stadtgesellschaft entwickelt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/002/2019

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die benannten Vorhaben beziehen sich auf die Diversität der Stadtgesellschaft und auf die gleichberechtigte Teilhabe aller in Nürnberg lebenden Menschen insbesondere mit Zuwanderungsgeschichte.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/002/2019

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Kommission für Integration Sitzung am 21.03.2019 TOP

Sicherung des kulturellen Erbes in der interkulturellen Stadtgesellschaft

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2018

Die Stadtratsfraktion der SPD hat um einen Bericht gebeten,  wie sich die Vielfalt im kulturellen Erbe Nürnbergs in Maßnahmen und Präsentationsformen widerspiegelt und inwiefern kulturpädagogische Angebote die Diversität der Stadt als festen Bestandteil ihrer Kulturarbeit haben,  ob und wie das Engagement von Zuwandererselbstorganisationen und Initiativen Eingang in die geschichtliche Arbeit der Stadt Nürnbergs findet,  welche zusätzliche Fördermöglichkeiten- und Programme im Zusammenhang mit der interkulturellen Öffnung genutzt werden können, um die Vielfältigkeit der Stadt in allen Kultureinrichtungen präsenter zu machen.

Zudem wurde die Verwaltung gebeten, Kriterien zu erstellen, wie das kulturelle Erbe im Hinblick auf die Diversitätsmerkmale der Gesellschaft besser gesichert werden kann.

1. Allgemeines

Ein erster gemeinsamer Ansatz der Auseinandersetzung mit dem Thema war das Projekt „da sein. Nürnbergs Wandel durch Migration“, an dem von 2008 bis 2012 verschiedene Kulturdienststellen beteiligt waren (Online-Dokumentation des Projekts: www.dasein.nuernberg.de). Die im vergangenen Jahr fortgeschriebenen Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg, vor allem aber auch die 2018 verabschiedete Kulturstrategie, sind richtungsweisend für die Arbeit der Kulturdienststellen der Stadt Nürnberg (insbesondere die Museen und das KPZ, das Amt für Kultur und Freizeit und das Stadtarchiv) in Bezug auf die Darstellung und Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt und der gleichberechtigten Teilhabe aller in Nürnberg lebenden Menschen. Im Zuge der Umsetzung von Leitlinien und Kulturstrategie werden auch entsprechende neue Ansätze zur Sicherung des kulturellen Erbes in der diversen Stadtgesellschaft entwickelt.

2. Maßnahmen, Präsentationformen und kulturpädagogische Angebote

2.1. Museen der Stadt Nürnberg

KuM hat bislang die diverse Entwicklung und Dynamik der Stadtgesellschaft vor allem in Einzelprojekten wie Ausstellungen, Vermittlungsangeboten und inklusiven Maßnahmen berücksichtigt. Nachhaltig impulsgebend war das Ausstellungs- und Buchprojekt des Stadtarchivs 2011 unter dem Titel „Dageblieben - Zuwanderung nach Nürnberg gestern und heute“. Hier wird Migration als Normalfall thematisiert, der Nürnberg zu dem gemacht hat, was es heute ist. Als Kooperations- und Kompetenzpartner bezüglich der geschichtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit und der Darstellung der Nürnberger Migrationsgeschichte fungierte Av auch in der 2014 im Fembo-Haus präsentierten Ausstellung mit Katalog „Von Nah und Fern“ Zuwanderer in die Reichsstadt Nürnberg. Die neue Dauerausstellungseinheit „Krone-Macht-Geschichte. Nürnberg auf einen Blick“ stellt in nur 20 Minuten die komplexe 1000-jährige Geschichte der Stadt aus der Perspektive berühmter Zuwanderer vor. Zur Verbesserung der kulturellen Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen tragen in allen städtischen Museen vor allem Audioguides in bis zu 9 Sprachen (z.B. englisch, französisch, italienisch, spanisch, russisch und polnisch), sowie Audioführungsangebote in Leichter Sprache, Gebärdensprache und induktivem Hören sowie inklusive Führungen in Fremdsprachen bei. Schriftlich gibt es Ausstellungstexte auf Tschechisch, Chinesisch und Griechisch. Ein Textheft in griechischer Sprache für das Dokumentationszentrum konnte mit Unterstützung durch den Verein Efxinos Pontos- Cardinal Bessario e.V. erstellt werden. Auch setzen sich die Häuser der Museen der Stadt Nürnberg dafür ein, ihre Ausstellungen und Angebote allen Besucherinnen und Besuchern barrierefrei zugänglich zu machen. Zur Ausweitung des fremdsprachigen Angebots im Dokumentationszent-

rum wurde am 5.7.2018 in der Kommission für Integration ausführlich berichtet. Mit mehrsprachiger Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt sich in Kürze auch eine Arbeitsgruppe der Koordinierungsgruppe Integration.

Mit differenzierten Programmangeboten reagieren die Vermittlungspartner von KuM in allen Häusern des Verbundes vor allem auf die Bedürfnisse von jugendlichen und erwachsenen Geflüchteten, Asylbewerberinnen und -bewerbern und Migrantinnen und Migranten, denn gerade die kulturhistorischen Museen können für Menschen mit Migrationserfahrung ein wichtiger Baustein zur Erschließung der Geschichte und Kultur der „neuen Heimat“ sein.

So bietet das KPZ spezielle Programme für Sprach- und Berufsintegrationsklassen in den Museen an. Alle Angebote beinhalten das Lernen der deutschen Sprache, die Beschäftigung mit Kunst, Kultur und Geschichte sowie Verständigung über Sprachgrenzen hinweg. Bei allen Angeboten für Schulen und Jugendgruppen spielen transkulturelle Aspekte bei der Durchführung eine wichtige Rolle, deren sich die freien Mitarbeitenden bewusst sind. Zugleich helfen die Kompetenzen, die in museumspädagogischen Veranstaltungen gestärkt werden, sich in diverser werdenden Gruppen zu orientieren und zu verorten. Selbstständiges Erforschen, genaues Betrachten, abwägendes Interpretieren und Vergleichen mit Bekanntem lässt Kultur in ihrer lebendigen Offenheit erleben und befähigt, sich mit dem Eigenen wie mit dem Fremden produktiv auseinanderzusetzen.

Eine solche Anerkennung und Wertschätzung der Besucherperspektiven, Diskurse auf Augenhöhe sowie der Einbezug von Herkunftssprachen und -kultur in Angebot und Kommunikation führen zu stärkerer Besucherbindung, setzen Besuchsanreize und bauen Barrieren auch für weniger kulturaffine Milieus ab.

Neue Perspektiven

Migration und Wanderungsbewegungen in einer sich demografisch, kulturell und sozial zunehmend diversifizierenden Stadtgesellschaft werden jedoch künftig noch stärker als bisher und aus den unterschiedlichsten Perspektiven als Querschnittsthemen bei KuM zu berücksichtigen sein.

Die anstehenden neu zu konzipierenden Dauerausstellungen, aber auch temporäre Präsentationen im Stadtmuseum Fembo-Haus, im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, im Memorium Nürnberger Prozesse, im Spielzeugmuseum und insbesondere im Museum Industriekultur bieten hierfür große Chancen und Möglichkeiten.

Diese großen Herausforderungen können allerdings nur dann bewältigt werden, wenn die diversen Erfahrungen und Bedürfnisse möglichst vieler Menschen für die Museumsarbeit in den Bereichen Ausstellen, Sammeln und Vermitteln künftig eine größere Rolle spielen. Denn Museen sind insbesondere bei der Dokumentation und Präsentation der diversen Stadtgesellschaft und ihrer zukunftsweisenden Entwicklungspotenziale auf Einzelpersonen, Vereine und Organisationen als Ratgeber und Mitwirkende angewiesen.

Es muss in stärkerem Maße gefragt werden, wie Menschen, die bisher nicht erreicht werden, für die Angebote begeistert werden, zu einem Museumsbesuch animiert und für eine aktive Mitwirkung gewonnen werden können.

Bei den Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass alle Menschen – mit und ohne Migrationshintergrund – in ihrem Rezeptionsverhalten durch ihre Individualität, ihre spezifischen kulturellen Zugänge und transkulturellen Erfahrungen und Aneignungen, die sich meist nicht auf ihr Herkunftsland beschränken lassen, geprägt sind.

Diese notwendige und für alle gewinnbringende Auseinandersetzung mit den Themen Migration und kulturelle Vielfalt läuft also parallel zu den Bestrebungen der städtischen Museen, sich durch bewusstes Audience Development ganzheitlich und transkulturell zu öffnen und neue Formen der Arbeit mit der und für die Öffentlichkeit zu entwickeln. Bei den Zukunftsüberlegungen spielt sicher

auch die verstärkte Einbeziehung von Zuwandererselbstorganisationen und Initiativen eine wichtige Rolle.

Das Museum Industriekultur als Spiegel der diversen Stadtgesellschaft im 21. Jahrhundert

Eine verstärkte Teilhabe der Stadtgesellschaft an der Museumsarbeit in allen Häusern des Verbundes ist notwendig. Insbesondere das Museum Industriekultur bietet sich an, die Nürnberger Migrationsgeschichte vom 19. Jahrhundert bis heute in partizipativen Kooperationsprojekten, mit neuen Themen, Perspektiven, Narrativen und Objekten zu präsentieren.

Denn in diesem Museum, angesiedelt zwischen Technik-, Kultur und Sozialgeschichte, stehen nicht die großen stadtgeschichtlichen Ereignisse wie Kriege oder politische Umwälzungen im Mittelpunkt der Vermittlung, sondern das Leben der Menschen aus allen sozialen Bezügen, Milieus und Herkünften in allen Facetten: Alltag, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Feier-, Fest- und Freizeitkultur, Bildungs- und Lerntraditionen, Kunst- und Kulturverständnis, Kulinarik und Religion sowie Zusammenhänge des privaten und öffentlichen Lebens.

In Folge der im Museum Industriekultur anstehenden Brandschutzsanierung besteht nun die Chance, in der notwendigen Überarbeitung der Dauerausstellung die diverse Nürnberger Stadtgesellschaft noch stärker in den Focus insbesondere der Ausstellungsnarrative „Arbeit“ und „Leben“ zu stellen.

Hierdurch kann die neue, notwendige Profilschärfung des Hauses erfolgen:

Das Museum Industriekultur entwickelt sich künftig zu einem partizipativen, lebendigen Haus der Nürnberger Stadtgesellschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Hier soll die Teilhabe möglichst aller gesellschaftlicher Gruppen und Communities gefördert und Integration als wechselseitiger, für alle höchst gewinnbringender Prozess verstanden werden.

Die Basis für diese Neuausrichtung sind auch neue Sammlungsstrategien. Hier hatte das dienststellenübergreifende Projekt „Da-sein“ Pilotfunktion. Die in speziellen Sammelaufrufen auf AEG erhaltenen Alltagsgegenstände und Erinnerungsstücke zur Nürnberger Migrationsgeschichte sind bereits in die Sammlung des Museums Industriekultur eingegangen und wurden ergänzt durch Objekte aus nachfolgenden Schülerprojekten.

Durch eine noch intensivere Zusammenarbeit des Museums mit externen Spezialistinnen und Spezialisten für verschiedene Communities oder Interessengruppen wird es künftig möglich sein, neue aber auch schon vorhandene Sammlungsobjekte bewusst mit veränderten Fragestellungen zu konfrontieren.

In diesem Zusammenhang kommt auch den seit längerem geplanten, bisher leider nicht umsetzbaren Pop-up Stadtteilprojekten eine besondere Bedeutung zu, um Lebensberichte, Fotos oder Objekte von all den Menschen zu erhalten, die unsere diverse Gesellschaft bilden. So soll ein temporäres Museum, das zeitlich begrenzt in den Stadtteilen ganz nah am Bürger „auftauchen“. Als partizipatives Projekt möchte das Museum die Bürgerinnen und Bürger als Experten für ihren Stadtteil gewinnen und zum Mitmachen bewegen. Zusammen mit professionellen Museumsmachern werden die Themen ermittelt und deren Umsetzung diskutiert und angepackt. (Siehe hierzu Jahreskontrakt 2017/26.10.2016)

Für die historische Dimension können die städtischen Museen Wichtiges beitragen, doch die aktuelle Lebenswirklichkeit, der subjektive Blick auf die Umgebung, aber auch die Erforschung der eigenen Vergangenheit kann nur von den Bewohner*innen selbst formuliert werden.

Die Personalstruktur im Museum Industriekultur wird gerade auf den neuen Aufgabenzuschnitt „Audience Development“ ausgerichtet, im Moment ist dies noch innerhalb des Stellenplans möglich. Auf Sicht sind jedoch in der Umsetzung zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich und eine

intensive Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur und Freizeit und vor allem mit dem Stadtarchiv ist unabdingbar.

2.2. Stadtarchiv Nürnberg

Der bereits 2006 im Stadtarchiv Nürnberg installierte Oral-History-Forschungsschwerpunkt „Zuwanderung nach Nürnberg seit 1945“ hat bislang rund 450 Interviews mit Angehörigen aller seit 1945 nach Nürnberg gekommenen Zuwanderergruppen durchgeführt und archiviert. Im Zuge dessen konnte eine Vielzahl schriftlicher Quellen (amtliches wie privates Schriftgut) und ebenso dreidimensionaler Objekte durch die Abgabe seitens der befragten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gewonnen werden. Des Weiteren zählt auch der Kontakt mit Migrantenselbstorganisationen zu den gleichermaßen wichtigen wie überaus sinnvollen Aufgaben des Forschungsschwerpunkts. Hierdurch konnten bislang etwa zwei Dutzend, im Umfang sehr unterschiedliche „Vereinsarchive“ gesichert werden. Diese umfassen zum Beispiel Satzungen, Mitgliederverzeichnisse und diverse Informations- beziehungsweise Werbematerialien, nicht zuletzt in Flyerform. Ergänzt wird dieses nunmehrige Archivgut durch eine entsprechende Abgabe seitens KuF, die ebenfalls derartige Unterlagen verschiedener Zuwanderervereine beinhaltete.

Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Kontaktpflege mit den Vereinen wegen der erforderlichen vertrauensbildenden Maßnahmen immens aufwendig ist und deshalb nicht kontinuierlich in gleichbleibender Intensität erfolgen kann. Allerdings ist erst infolge der archivischen Sicherung eine entsprechende Be- und Auswertung möglich, die ihren Niederschlag immer wieder in Ausstellungs- und Buchprojekten findet und auf diese Weise Teil der „geschichtlichen Arbeit“ darstellen. Der Forschungsschwerpunkt „Zuwanderung nach Nürnberg seit 1945“ des Stadtarchivs ist in seiner Kontinuität ein fester Bestandteil der Arbeit des Archivs, der als beispielhaft gelten kann.

Unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wird Av in zwei Projekten zur Bewerbung Nürnbergs als Kulturhauptstadt 2025 zusätzlich Impulse in den Bereichen Stadtentwicklung und Kultur setzen. Ziel ist es, eine zukunftsgerichtete Erinnerungskultur zu schaffen, die auch die zeitgenössische Gegenwart miteinschließt. Im Projekt „Menschen machen Stadtgeschichte!“ sucht das Stadtarchiv Objekte und Unterlagen aus Privatbesitz (z. B. Briefe, Tagebücher, Fotos, Tondokumente oder Filme), die für die Projekt-Teilnehmer*innen durch eine besondere Erinnerung oder Geschichte mit der Stadt Nürnberg verknüpft sind. Diese Geschichten werden bei Interviews aufgezeichnet und so konserviert. Das Interview und der Projektbeitrag werden schließlich als Einheit in einem extra hierfür gegründeten Sammelbestand archiviert. Dabei steht u.a. die Spurensuche nach einer frühen Manifestation des europäischen Gedankens im Fokus. Ziel des Projekts ist es, die Geschichte der Stadt Nürnberg durch eine Dokumentation der vielfältigen Lebenswelten seit dem Jahr 1945 zu erweitern. Somit werden die beteiligten Bürger*innen selbst ein Baustein der Stadtgeschichte und ergänzen das Gedächtnis der Stadt. Es entsteht eine einmalige Überlieferung und Zusammenstellung, welche die kulturelle Vielfalt der Stadtbevölkerung widerspiegelt, und zugleich zu einem bestimmten Zeitpunkt des 21. Jahrhunderts dokumentiert.

Im Projekt „Perspektivwechsel“ stehen die Gegenwart und Zukunft der Stadt und der Menschen, die in ihr leben, im Zentrum. Junge Neubürger*innen, die aus europäischen oder auch außereuropäischen Ländern stammen und nun in Nürnberg leben, werden nach ihren Eindrücken von der Stadt, ihren Erfahrungen mit den Menschen und ihrem Leben hier befragt. In Form von kurzen Interviews möchte das Stadtarchiv den speziellen Blick von jungen Menschen kennenlernen, die bereits eine Heimat hinter sich gelassen haben – und erfahren, wie sie Nürnberg sehen, was ihnen an dieser Stadt auffällt und wie sie sie verändern würden. Die Interviews werden – in Ausschnitten und anonymisiert – in der Nürnberger Innenstadt per Hörstation präsentiert: damit alle Passanten erfahren können, wie der Blick junger Migrant*innen auf ihre Stadt aussieht, und welche Wünsche sie für die Zukunft Nürnbergs haben.

3. Zusätzliche Fördermöglichkeiten- und Programme

Eine Förderung im Sinne einer finanziellen Unterstützung der interkulturellen Öffnung ist prinzipiell über Projektmittel möglich. Die Förderung von Projekten zum Thema Kulturelles Erbe ist allerdings sehr stark auf historische Immobilien ausgerichtet, das Thema kann nur in wenigen Fällen weiter gefasst werden. Über das europäische Programm „Urban Innovative Actions“ können beispielsweise innovative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung ab Herbst 2019 auch zum Thema „Kultur und Kulturelles Erbe“ beantragt werden. Nach Vorlage der Ausschreibung wird KuF prüfen, inwieweit hier ein Antrag auf eine Förderung für gezielte Projekte sinnvoll erscheint.

4. Kriterien zur Sicherung des kulturellen Erbes im Hinblick auf Diversität

Die verstärkte kulturelle Teilhabe der Bevölkerung an der Museumsarbeit ist unabdingbare Voraussetzung damit sich neue Sichtweisen eröffnen. Nur durch eine enge Besucher*innenbindung können schließlich auch Kriterien erarbeitet werden, wie das kulturelle Erbe im Hinblick auf die Diversitätsmerkmale der Gesellschaft besser gesichert werden kann. Im Zuge des bei KuM vorgesehenen neuen Aufgabenzuschnitts „Audience Development“ wird dies in den kommenden Jahren erfolgen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Sprach- und Integrationsmittlung SprInt und Videodolmetschen

Bericht:

Die Kommission für Integration am 15.03.2018 hat empfohlen, das vorgelegte Konzept Sprachund Integrationsmittlung (SprInt) mit dem Partner Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH (bfz) umzusetzten. Weiterhin hat die Kommission für Integration den Einsatz von Videodolmetschen bei Gh empfohlen. Die Verwaltung gibt hierzu einen Zwischenbericht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sprachmittlung und Dolmetschen verbessern die Verständigung und damit die gesellschaftliche Teilhabe und die Nutzung von Angeboten und Leistungen für Zugewanderte.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

Kommission für Integration Sitzung am 21.03.2019 TOP

Sprach- und Integrationsmittlung SprInt und Videodolmetschen

Die Kommission für Integration hat am 15.03.2018 empfohlen, das vorgelegte Konzept Sprachund Integrationsmittlung (SprInt) mit dem Partner Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH umzusetzten. Weiterhin hat die Kommission für Integration den Einsatz von Videodolmetschen bei Gh empfohlen. Die Verwaltung gibt hierzu einen Zwischenbericht.

  1. Sprach- und Integrationsmittlung SprInt

Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH Nürnberg (bfz) haben im Herbst 2018 die Voraussetzung für die Qualifizierung der Sprach- und Integrationsmittler/innen im Netzwerk SprInt geschaffen. Mit der SprInt eG wurde ein Lizenzvertrag für die Benutzung der Wort-Bildmarke zu SprInt abgeschlossen und die Durchführung der Qualifizierung wurde vorbereitet. Das bfz hat dazu eine Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter der Jobcenter und Agenturen für Arbeit der vier Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach angeboten und das Konzept zudem persönlich vorgestellt, zum Beispiel dem Jobcenter Schwabach im Rahmen einer Dienstbesprechung. Die Rückmeldungen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit waren in den vier Städten sehr unterschiedlich. Teilweise wird das Projekt befürwortet, man sieht aber keine Teilnehmenden im Kundenstamm, teilweise wird - gerade von den Agenturen - rückgespiegelt, dass 18 Monate Qualifizierung zu lang seien. Mit dem ersten Kurs der Qualifizierung SprInt sollte am 29. Oktober 2018 begonnen werden. Jedoch gab es bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend Teilnehmende (die Mindestzahl ist 15 Personen) mit einer über einen Bildungsgutschein gesicherten Finanzierung. Der Kursbeginn wurde noch mehrmals verschoben und die Qualifizierung soll nun am 11.03.2019 beginnen. Ob der Kurs letztlich zustande kommt, wird mündlich berichtet; bei Redaktionsschluss für diese Vorlage hatten sich zwölf Personen mit einer über einen Bildungsgutschein gesicherten Finanzierung angemeldet.

Das bfz hat die für die Akquise wöchentliche Gruppeninformationstermine angeboten. Insgesamt haben sich an diesen Terminen deutlich über 50 Personen für die Qualifizierung interessiert. Die meisten Interessierten kamen über Verteiler des bfz und der Integrationsstellen der vier Städte. Interessierte kamen aus einem weit größeren Radius (bis nach Regensburg). Allerdings musste festgestellt werden, dass vielen Interessierten die Teilnahme aus vielerlei persönlichen Gründen letzten Endes nicht möglich war. Auch direkt von den Jobcentern vermittelte Interessierte nahmen nicht automatisch teil. Eine mögliche Erklärung ist, dass der Arbeitsmarkt in der Region so aufnahmefähig ist, dass dieser vielen Menschen eine Beschäftigung mit einer weniger aufwändigen Qualifizierung ermöglicht. Die Zurückhaltung bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen kann auch damit begründet werden.

Sollte die Qualifizierung zum 11.03.2019 aufgrund einer zu geringen Anmeldungszahl nicht beginnen können, wird sich die interkommunale Arbeitsgruppe der vier Städte mit dem bfz über das weitere Vorgehen abstimmen. Es wird hierzu dann entsprechend berichtet.

  1. Videodolmetschen

Mit dem am 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz wurde eine gesundheitliche Beratungs- und Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt. Dadurch hat sich ein erhöhter Bedarf an Dolmetscherleistungen bei Gh ergeben. Videodolmetschen wird seit 01.10.2018 bei Gh produktiv eingesetzt. Vertragspartner ist die österreichische Firma SAVD Videodolmetschen GmbH. Die Firma hat sich ausgehend von der österreichischen Plattform Patientensicherheit in Kooperation mit dem österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und weiteren Partnern entwickelt.

Bei Gh wird das System nahezu ausschließlich bei der gesundheitlichen Beratung für Prostituierte und bei der Anmeldung für Prostituierte eingesetzt. Im Einsatz sind vier ausgestattete Rechner (zwei in der Beratung, zwei in der Anmeldung). Auf der Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes gibt es die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung sowie zur Anmeldung mit einem (rechtlichen) Informations- und Beratungsgespräch. Es müssen daher an zwei verschiedenen Stellen Inhalte sprachlich transportiert werden, die Anmeldung ist also nicht nur ein formeller Akt. In den ersten drei Monaten kam es zu über 100 Einsätzen des Systems, durchschnittlich pro Monat sind es etwa 40 Einsätze. In einem Fall wurde zudem im Rahmen des bayerischen Unterbringungsgesetzes (UnterbrG) gedolmetscht.

Die am häufigsten benutzten Sprachen sind: Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch. Es gab einen gewissen Engpass bei ungarischen Sprachen, die Firma SAVD hat dazu neue Dolmetscher*innen akquiriert.

Technisch gab es in einigen Fällen anfänglich Schwierigkeiten beim Einwählen. Inzwischen wurden diese weitestgehend gelöst und die Verbindungen sind stabil. Wartezeiten wegen mangelnder Verfügbarkeit von Dolmetschern gibt es so gut wie nicht. Bei seltener vorkommenden Sprachen muss allerdings ein Einsatz vorher angemeldet werden. Gh ist sowohl mit der Technik, als auch mit den Dolmetscherinnen (Gh fordert nur Frauen an) sehr zufrieden. Die Übersetzung ist sehr professionell und auch im Hinblick auf Prostitution und Sexualität sehr kompetent. Auch die zu Beratenden lassen sich gut auf die Situation ein. Das Videodolmetschen ermöglicht ein effizientes, „just-in-time“ Arbeiten und vermeidet „Leerkosten“ bei Fällen in denen eine Dolmetscherin anwesend ist aber eine Klientin nicht zum vereinbarten Termin kommt.

Die Fixkosten bestehen aus einer Sprachpauschale von 490.-€ für die vier ausgestatteten Rechner und einer Technikpauschale von je 11.-€ pro Endpunkt im Monat. Variable Kosten entstehen je Nutzung für die ersten 15 Minuten 30.- €, für jede weitere Minute 1.- €. Die durchschnittliche Dauer eines Einsatzes beträgt 33 Minuten.

Fazit: Das Videodolmetschen ist bei Gh sehr flexibel und spontan einzusetzen. Die Kosten tragen sich durch Einsparungen der bisherigen Präsenzdolmetscher*innen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2018

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2018 Stellungnahme EP Stellungnahme des Amtes für Berufliche Schulen (auch SCHLAU) Anlage

Bericht:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2018 zielt auf eine Ergänzung der internen Statistik bezüglich Arbeits-, Ausbildungserlaubnisse von Asylbewerbern und Geduldeten. EP nimmt zu den zugrunde liegenden Verfahren Stellung und weist auf die Neuregelungen in diesem Bereich hin. Zudem beschreibt SchB/SCHLAU die Auswirkungen im dortigen Bereich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unterschiedliche Betroffenheit aufgrund Nationalität, Aufenthaltsdauer und Lebensalter aufgrund gesetzlicher Festlegungen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Stellungnahme zum Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2018 „Ausbildungserlaubnis für

geflüchtete Jugendliche“

Der Antrag begehrt unter 1. und 2. die Ergänzung der Statistik der Ausländerbehörde (siehe dazu die jährliche Statistik im der Sommer-Sitzung der Integrationskommission) bzw. Erklärungen bzgl. der Bearbeitungszeiten.

Vorab soll dargestellt werden, dass in diesem Bereich gesetzliche Änderungen bevorstehen. So befindet sich der Gesetzentwurf zum „Fachkräftesicherungsgesetz“ und „Ausbildung und Beschäftigung Asylsuchender und Geduldeter“ aktuell im Gesetzgebungsverfahren.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschlands und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll innerhalb des bestehenden migrationspolitischen Ordnungsrahmens die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diejenigen Fachkräfte, die die Wirtschaft benötigt, nach Deutschland kommen. So werden die Vorschriften des 3. und 4. Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes gänzlich neu strukturiert und umfassend neu gefasst. Die Beschäftigungsverordnung wird entsprechend angepasst. Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte. Diese werden zentral und einheitlich definiert als Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Zudem werden aber auch Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Unterhalt sichern und gut integriert sind.

Ausbildung/Beschäftigung Geduldeter:

Änderungen an bestehenden Regelungen:

 § 60a Abs. 2 AufenthG: Die erst für die Ausbildungsduldung eingefügten Regelungen wurden komplett gestrichen, dafür ein neuer § 60b und c AufenthG geschaffen.

 § 60a Abs. 6 AufenthG: die Ausschlussgründe wurden nur wenig verändert:

"6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, ist die Erwerbstätigkeit und die Aufnahme oder Fortführung einer Berufsausbildung, die vorwiegend in fachtheoretischer Form durchgeführt wird, zu untersagen, wenn 1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, 2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können, 3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen oder ein Asylantrag nicht gestellt wurde. Zu vertreten hat ein Ausländer die Gründe nach Satz 1 Nummer 2 insbesondere, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt.

(7) Auf Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 4, die bis zum [einsetzen: Datum des Tages vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] erteilt wurden, gilt § 60a Absatz 6 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort."

Neue Regelungen:

 § 60b AufenthG NEU: AUSBILDUNGSDULDUNG:

" (1) Eine Duldung im Sinne von § 60a Absatz 2 Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer in Deutschland

  1. als Asylbewerber erlaubt eine a) qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat oder b) eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und nach Ablehnung des Asylantrags diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder 2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt.

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsduldung versagt werden. Im Fall des Satzes 1 ist die Beschäftigungserlaubnis zu erteilen.

(2) Die Ausbildungsduldung wird nicht erteilt, wenn

  1. ein Ausschlussgrund nach § 60a Absatz 6 vorliegt (siehe oben), 2. im Fall von Absatz 1 Nummer 2 der Ausländer bei Antragstellung noch nicht sechs Monate im Besitz einer Duldung ist, 3. die Identität nicht geklärt ist a) bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung, oder b) bei Einreise in das Bundesgebiet ab dem 1. Januar 2017 und vor dem [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieses Gesetzes] bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung, spätestens jedoch bis zum [einsetzen: Datum des letzten Tages des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden fünften Monats], oder c) bei Einreise in das Bundesgebiet nach dem [einsetzen: Datum des Tages vor Inkrafttreten dieses Gesetzes] innerhalb der ersten sechs Monate nach der Einreise; die Frist gilt als gewahrt, wenn der Ausländer innerhalb der in den Buchstaben a bis c genannten Frist alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat und die Identität erst nach dieser Frist geklärt werden kann, ohne dass der Ausländer dies zu vertreten hat,

  2. ein Ausschlussgrund nach § 19d Absatz 1 Nummer 6 und 7 vorliegt oder 5. im Fall von Absatz 1 Nummer 2 zum Zeitpunkt der Antragstellung konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen; konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

stehen insbesondere bevor, wenn

a) eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit veranlasst wurde, b) der Ausländer einen Antrag zur Förderung mit staatlichen Mitteln einer freiwilligen Ausreise gestellt hat, c) die Buchung von Transportmitteln für die Abschiebung eingeleitet wurde, d) vergleichbar konkrete Vorbereitungsmaßnahmen zur Abschiebung des Ausländers eingeleitet wurden, es sei denn, es ist von vornherein absehbar, dass diese nicht zum Erfolg führen, oder e) ein Verfahren zur Überstellung nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 eingeleitet wurde.

(3) Die Ausbildungsduldung wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Die Ausbildungsduldung nach Absatz 1 Nummer 2 wird frühestens sechs Monate vor Beginn der Berufsausbildung erteilt, wenn zu diesem Zeitpunkt der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 des Berufsbildungsgesetzes eingetragen ist oder der Ausbildungsvertrag mit einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung geschlossen wurde oder die Zustimmung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung zu dem Ausbildungsvertrag vorliegt.

(4) Die Ausbildungsduldung erlischt, wenn ein Ausschlussgrund nach § 19d Absatz 1 Nummer 6 oder 7 eintritt oder die Ausbildung nicht mehr betrieben oder abgebrochen wird.

(5) Wird die Ausbildung nicht betrieben oder abgebrochen, ist der Ausbildungsbetrieb oder in Fällen der vorwiegend fachtheoretischen Berufsausbildung der Bildungsträger verpflichtet, dies unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. In der Mitteilung sind neben den mitzuteilenden Tatsachen und dem Zeitpunkt ihres Eintritts die Namen, Vornamen und die Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.

(6) Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendigt oder abgebrochen, wird dem Ausländer einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer weiteren Ausbildungsstelle zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach Absatz 1 erteilt. Die Duldung wird für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung verlängert, wenn nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, für die die Duldung erteilt wurde, eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nicht erfolgt; die zur Arbeitsplatzsuche erteilte Duldung darf für diesen Zweck nicht verlängert werden. § 60a bleibt im Übrigen unberührt. (7) Der Besitz einer Duldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie der Vorbesitz einer Duldung nach Absatz 2 Nummer 2 nicht erforderlich für Anträge vor dem 2. Oktober 2020, wenn die Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 erfolgt ist.“

 § 60 c AufenthG: NEU BESCHÄFTIGUNGSDULDUNG:

" (1) Einem ausreisepflichtigen Ausländer und seinem Ehegatten ist in der Regel eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 für zwei Jahre (neu wohl 30 Monate) zu erteilen, wenn 1. ihre Identität geklärt ist a) bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 2 bis zur Beantragung der Beschäftigungsduldung oder b) bei Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2016 und am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] nicht vorliegenden Beschäftigungsverhältnis nach Absatz 1 Nummer 2 bis zum [einsetzen: Datum des letzten Tages des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden fünften Monats] oder c) bei Einreise in das Bundesgebiet zwischen dem 1. Januar 2017 und dem [einsetzen: Tag vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] spätestens bis zum [einsetzen: Datum des letzten Tages des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden fünften Monats] oder d) bei Einreise in das Bundesgebiet ab dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] innerhalb der ersten sechs Monate nach der Einreise; die Frist gilt als gewahrt, wenn der Ausländer innerhalb der in den Buchstaben a bis d genannten Frist alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat und die Identität erst nach dieser Frist geklärt werden kann, ohne dass der Ausländer dies zu vertreten hat, 2. er seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung ist und seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche ausübt, 3. sein Lebensunterhalt innerhalb der letzten zwölf Monate vor Beantragung der Beschäftigungsduldung vollständig gesichert war, 4. er seinen Lebensunterhalt vollständig selbständig sichert, 5. sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, 6. sie nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurden, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben, 7. sie keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben und diese auch nicht unterstützen, 8. für Kinder im schulpflichtigen Alter deren tatsächlicher Schulbesuch nachgewiesen wird und bei den Kindern keiner der in § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vorliegt und 9. sie einen Integrationskurs, zu dem sie verpflichtet wurden, erfolgreich abgeschlossen haben.

(2) Den minderjährigen Kindern des Ausländers ist die Duldung für den gleichen Aufenthaltszeitraum zu erteilen.

(3) Die nach Absatz 1 erteilte Duldung wird widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 Nummer 1 bis 8 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Bei Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt

eine kurzfristige Unterbrechung, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, unberücksichtigt. § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 und § 82 Absatz 6 gelten entsprechend."

Fazit:

Die Helferausbildungen sind künftig im Bereich Ausbildungsduldung mit enthalten (Pflegehelfer z.B.). Frühestens 6 Monate vor Ausbildungsbeginn ist die Duldung möglich (in Bayern bisher schon so). Ausschlussgründe sind nach wie vor:

o fehlende Identitätsklärung o fehlende Mitwirkung o noch keine 6 Monate Duldung o konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung anstehen (nach wie vor enthalten aber jetzt bundesweit konkretisiert, nachdem sehr unterschiedlich von den Bundesländern gehandhabt.

Die Beschäftigungsduldung soll denjenigen Sicherheit vor Abschiebung geben, die eine auskömmliche Beschäftigung gefunden haben, die aber nicht unter den (bisherigen) § 18a AufenthG gefallen sind, da keine qualifizierte Ausbildung vorlag. Auch hier sollte aber kein zusätzlicher Anreiz (Pull-Effekt) geschaffen werden, daher handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel.

Als erweiterter Duldungsgrund gilt also auch künftig „bloße“ Beschäftigung; 30 Monate Duldung sind möglich wenn o bereits 12 Monate geduldet o seit 18 Monaten mindestens 35 WAS beschäftigt und o seit 12 Monaten vollständig Lebensunterhalt gesichert und o er/sie deutsch kann.

Ausschluss: o Identität nicht geklärt o Straftaten in gewissem Umfang o Extremismus

Die Ausschlussgründe sind nach wie vor zahlreich, der Aufwand wird erheblich steigen. Die Landesregelungen hierzu wären auch abzuwarten.

Zum Verfahren (Punkte 1. und 2. des Antrags):

Das „vorgeschaltete Verfahren“ beschreibt die Stellungnahmen von SchB/SCHLAU (Punkt 3. des Antrags) wie folgt:

„… Nach einem ersten Beratungsgespräch, das Perspektiven für einen Einstieg in die qualifizierte Berufsausbildung aufzeigt, wird bei einer Konkretisierung des Interesses an einer Berufsausbildung unter Berücksichtigung des bestehenden Rechtstitels/Aufenthaltstitels auf dem internen, direkten Weg

eine formlose Anfrage per E-Mail an die Ausländerbehörde gestellt, in der um eine kurze Rückmeldung bezüglich der Aussichten auf eine Beschäftigungserlaubnis gebeten wird ….“

Es handelt sich hier also um eine informelle Abfrage durch bestimmte Multiplikatoren im Vorfeld eines tatsächlichen Antrages. Die Multiplikatoren bündeln die Anfragen und sprechen dann gezielt die Ausländerbehörde an. Ziel ist, bereits frühzeitig abzuklären, on überhaupt Aussichten auf eine Zulassung zur Ausbildung bestehen und wenn es Hindernisse gibt, ob und wie diese beseitigt werden können. So soll verhindert werden, dass erst unter großem Engagement Vermittlungsbemühungen, Praktika oder gar persönliche Kontakte vermittelt werden, die letztlich keinerlei Aussichten auf Zulassung hatten. Dies würde nur zu großen Frustrationen auf allen Seiten führen. Eine rechtliche Vorwirkung hat dies indes nicht, das Recht zur Antragstellung bleibt davon unberührt, es erleichtert natürlich die Arbeit der Schulen bzw. Unterstützer. Zudem handelt es sich nur um eine Momentaufnahme, die auch eben die Möglichkeit zum „Gegensteuern“ bieten soll. Aus Sicht der Ausländerbehörde ist dies sinnvoll, den Schulen und Unterstützern bietet dies zudem eine Orientierungshilfe bei der Einschätzung und Planung ihrer Bemühungen.

Diese Anfragen werden indes nicht statistisch erfasst und können somit nicht den Antragszahlen pauschal zugerechnet werden, zu heterogen ist die Konkretheit und Tiefe der verschiedenen Anfragen. Aber natürlich ist das Interesse an Ausbildung höher einzuschätzen, als es die bloßen (formalen) Antragszahlen aus der Statistik abbilden.

Bearbeitungszeiten:

Die Bearbeitungszeiten sind unkritisch; eine Klärung der Frage, ob eine Zulassung zur Ausbildung erfolgt, erfolgt zeitnah. Dies gilt auch für Ablehnungsbescheide. Verzögerungen bzw. Nicht- Entscheidungen erfolgten zuletzt aufgrund von gezielten Zurückstellungen der Entscheidungen in Erwartung einer neuen Weisungslage bzw. sonstiger Änderungen (die bisher nahezu komplett ausgeblieben sind). Hier galt: „Erst einmal abwarten anstatt sofort abzulehnen“.

Neue Weisungslage ab März:

Im Vorgriff auf die neue Gesetzeslage, die wohl erst 2020 in Kraft treten wird, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vor kurzem angekündigt, die nach wie vor fast unverändert geltende Weisungslage aus 2016 neu zu fassen und hierzu ein Schreiben im März 2019 an die Ausländerbehörden zu versenden. Dies bleibt nunmehr abzuwarten. Sollte bis zum Sitzungstermin ein solches Schreiben eingehen, wird mündlich berichtet.

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche; hier: Stellungnahme des Amtes für Berufliche Schulen (auch SCHLAU)

Ziele und Aufgaben der beruflichen Schulen in der Beschulung von Schüler/-innen in

Berufsintegrationsklassen

In die Berufsintegrationsklassen werden berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge sowie andere Berufsschulpflichtige, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben (z. B. neu zugezogenen EU-Ausländer) aufgenommen. Die Klassen stehen jungen Menschen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die keine weiterführenden Schulen in Nürnberg besuchen. Dabei beginnt die Berufsschulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. Als Berufsschulpflichtige werden junge Erwachsene bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, in den BI-Klassen aufgenommen (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr).

Melden sich die Schüler/-innen an der Berufsschule an, dann werden zu diesem Zeitpunkt ihre Daten, u. a. auch das Herkunftsland, das Datum des Zuzugs sowie der jeweilige Aufenthaltsstatus, erfasst. Während des in der Regel zweijährigen Schulbesuchs (mit Wiederholungsmöglichkeit auch länger), ändert sich der Status bei vielen Schülern/-innen. Er wird im Rahmen der Erfassung des Verbleibs zum Ende des Besuchs der BI-Klassen erneut festgehalten.

Vorrangige Ziele des Unterrichts in der zweijährigen Beschulung sind die intensive Förderung der Sprachkompetenzen der Schüler/-innen, die Berufsorientierung und -integration mit grundlegenden fachlichen Kompetenzen, Kenntnissen über die gesellschaftliche Ordnung und das soziale Gefüge sowie Wertebildung und die kulturelle Bildung. Zusätzlich wird von den Schülern/-innen erwartet, dass sie in mindestens drei verschiedenen Berufsfeldern praktische Erfahrungen sammeln (betriebliche Praktika).

Abbildung 8

Dreh- und Angelpunkt des Bildungsgangs „Berufsintegrationsklassen“ ist es somit, bei jungen Menschen zentrale Voraussetzungen für berufliche Integration zu schaffen. Im pädagogischen Konzept steht die Vermittlung und Förderung langfristig tragfähiger Lebenskompetenzen im Vordergrund. Die pädagogische Grundhaltung, die im Lehrplan vorgegeben ist, fragt im übertragenen Sinne nicht (nur) „Hat er/sie im kommenden Herbst eine Arbeitserlaubnis? Wenn ja, dann bereite

ein Ausbildungsverhältnis vor.“ Sie setzt viel grundlegender an: „Solange er/sie Deutschland nicht verlässt / verlassen muss, soll jeder junge Mensch im berufsschulpflichtigen Alter für ein Erwerbsleben in Deutschland fit gemacht werden – egal, wann und ob dies Realität wird.“ Deshalb gehört es nicht zum Aufgabenprofil der Berufsschule den in den ersten Aufenthaltsjahren erfahrungsgemäß durchaus volatilen Aufenthaltsstatus im Einzelfall zu dokumentieren. Für den Zugang zu den Klassen und das Recht zur Teilnahme am Unterricht hat der Aufenthaltsstatus keinerlei Relevanz.

Berufliche Orientierung in Zusammenarbeit mit zentralen Schnittstellenakteuren

Während des Besuchs der BI-Klassen orientieren sich die Jugendlichen kontinuierlich beruflich, reflektieren ihre zukünftigen beruflichen Möglichkeiten und werden dabei von Lehrkräften, ggf. Sozialpädagogen und weiteren Experten/-innen an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf beraten: Im zweiten Schulbesuchsjahr besuchen sie zu Beginn das BIZ bei der Agentur für Arbeit. Berufsberater/-innen des Job Centers und der Agentur für Arbeit kommen im November/Dezember des jeweiligen Schuljahres in die Klassen und beraten die Schüler/-innen in Einzelgesprächen, sofern dies von den Schülern/-innen gewünscht wird. Weitere Einzelberatungen finden im Juni kurz vor Ende des Schuljahres statt. Im Rahmen der individuellen Beratungsarbeit zum Ende der Berufsintegrationsklassen spielt der Aufenthaltsstatus eine wichtige Rolle. Es wird jeweils festgehalten, ob aktuell eine Arbeitserlaubnis vorhanden ist und diese neben den individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten den Übergang in eine duale Ausbildung erlaubt. Alternative Ausbildungswege, wie z. B. ein anschließender Besuch einer Berufsfachschule, werden insbesondere mit jenen Jugendlichen erörtert, die ausbildungsfähig sind, deren Aufenthaltsstatus aber keine duale Ausbildung zulässt. In den Beratungen wird der jeweils aktuelle Aufenthaltsstatus der Schüler/-innen u. a. auch zur Klärung zuständiger Ansprechpartner an der Schnittstelle Schule-Beruf abgefragt. Eine erneute schulstatistische Erhebung (also auslesbar aus dem Schulverwaltungsprogramm) ist am Ende der Maßnahme nicht vorgesehen.

Bildungswegberatung und Aufenthaltserlaubnis

Der Aufenthaltsstatus spielt für die konkrete Berufswegplanung am Ende der Berufsintegrationsklasse eine ausschlaggebende Rolle. Neben den leistungsmäßigen Voraussetzungen für bestimmte Bildungswege kann das Fehlen einer Arbeitserlaubnis die Anschlusswege erheblich einschränken. Inwiefern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen werden kann/darf, ist aus Sicht der Berufsschule ein von außen gegebener „Input“-Faktor für die Beratungsarbeit.

Die folgenden Darstellungen zum Verbleib der Schüler/-innen spiegeln auch das Ergebnis eines Anpassungsprozesses der Berufswünsche an die beruflichen Möglichkeiten wider, der während des Besuchs der BI-Klassen stattfand.

Die Einmündung der BI-Absolventen/-innen des letzten Schuljahres ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

EINMÜNDUNG Absolventen SJ 2017/18 kooperatives BIK vollschulisches BIK Absolventen- jahrgang gesamt
duale Ausbildung + BGJ + EQ BFS weiterführende Schule oder höherer Abschluss Klassenwiederholung Maßnahme der Agentur für Arbeit / JC ungelernte Tätigkeit Sonstiges (Umzug, Mutter- schutz, Sprachkurs, etc.) unklare Einmündung 60 22,2% 76 28,1% 31 11,5% 6 2,2% 27 10,0% 7 2,6% 12 4,4% 51 18,9% 38 23,6% 41 25,5% 24 14,9% 5 3,1% 22 13,7% 5 3,1% 2 1,2% 24 14,9% 98 22,7% 117 27,1% 55 12,8% 11 2,6% 49 11,4% 12 2,8% 14 3,2% 75 17,4%
270 161 431

Die Entscheidung für eine duale Ausbildung oder den Besuch einer vollschulischen Ausbildungsschiene an einer Berufsfachschule in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus ist nachfolgendem Diagramm zu entnehmen. Der direkte Zusammenhang zwischen vorhandenem Aufenthaltsstatus und der Einmündung in betriebliche bzw. schulische Ausbildung ist erkennbar. Sicherlich würden manche Schüler/-innen, die sich für eine Berufsfachschule entscheiden, auch gerne eine duale Ausbildung aufnehmen, wenn sie die Berechtigung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit hätten.

BI-Absolventen 2018

Einmündung in duale Ausbildung oder BFS

nach Aufenthaltsstatus

3 1

10 3 2 0 0

Flüchtling mit Flüchtling mit Flüchtling mit EU-Bürger Sonst. Drittstaaten Gestattung Duldung Erlaubnis

Duale Ausbildung BFS

Der Blick auf die Nationalitäten derjenigen Schüler/-innen, die im Juli bzw. August angaben, in eine betriebliche Ausbildung einzumünden, zeigt, dass mit Syrien und Irak zwei Länder die Liste anführen, für die in vielen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

BI-Absolventen 2018

Einmündung duale Ausbildung (Basis: 84 Sch.)

nach Staatsangehörigkeit

2% 2% 1% Syrien 2% 3% Irak 3% Sonst. europ. Staat Rumänien 5% Afghanistan 6% 48% Griechenland Äthiopien 7% Bulgarien 8% Italien Kroatien 13% Sonst. afrik. Staat Sonst. asiat. Staat

Eine Negativ-Liste mit Fällen, in denen ein Betrieb an einem Jugendlichen Interesse gehabt hätte, jedoch aus statusrechtlichen Gründen von einem Vertragsschluss absieht, wird im Schulbereich nicht geführt. Eine fundierte Einschätzung von schulischer Seite zur aktuellen Situation im Hinblick auf die erteilten Ausbildungserlaubnisse sowie auf die Dauer der Asylverfahren ist deshalb kaum möglich. Eine Erfahrung ist es, dass vor allem größere Ausbildungsbetriebe lange Planungsvorläufe bei der Einstellung von Auszubildenden haben und sich deshalb frühzeitig verbindliche Aussagen dazu wünschen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelfall möglich ist.

SCHLAU Übergangsmanagement Nürnberg – Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge

SCHLAU-Ausbildungsakquisition für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene ist ein Angebot der Berufsorientierung und Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bzw. eine beratende Unterstützung bei auftretenden Fragen während der Ausbildung im Rahmen des Programms Ausbildungsakquisition des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und für Integration. Dem Pflichtenheft des Programms entsprechend ist das Interesse an einer Berufsausbildung Voraussetzung für die Aufnahme in das Betreuungsangebot. Zielgruppe sind anerkannte Flüchtlinge, Geflüchtete und Geduldete mit guter Bleibeperspektive. Das Angebot wird Schülerinnen und Schülern von Berufsintegrationsklassen an Berufsschulen sowie an ausgewählten Mittelschulen mit einer Vorstellung im Klassenverband vorgestellt. Um eine Ausgrenzung einzelner Schüler/-innen bei den Vorstellungen Klassenverbund zu vermeiden, erfolgt die Aufnahme in einem ersten Schritt unabhängig von der Herkunftsnation des jeweiligen Geflüchteten und des konkreten Aufenthaltstitels. Nach einem ersten Beratungsgespräch, das Perspektiven für einen Einstieg in die qualifizierte Berufsausbildung aufzeigt, wird bei einer Konkretisierung des Interesses an einer Berufsausbildung unter Berücksichtigung des bestehenden Rechtstitels/Aufenthaltstitels auf dem internen, direkten Weg eine formlose Anfrage per E-Mail an

die Ausländerbehörde gestellt, in der um eine kurze Rückmeldung bezüglich der Aussichten auf eine Beschäftigungserlaubnis gebeten wird.

Anschlüsse der Schüler/-innen ohne Aufenthaltstitel

Im Schuljahr 2017/18 wurden im Rahmen des Angebots SCHLAU-Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge 69 Teilnehmer/innen aus 11 verschiedenen Herkunftsländern betreut (siehe beiliegenden Tätigkeitsbericht). Zehn der betreuten Schüler/-innen besaßen keinen Aufenthaltstitel. Die Aufnahme einer Berufsausbildung ist in diesen Fällen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Drei Jugendliche interessierten sich für eine Ausbildung in der Pflege und fanden an der Berufsfachschule für Sozialpflege an der Beruflichen Schule 7 einen geeigneten Anschluss. Für die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung meldete sich eine weitere Schülerin an. Aufgrund fehlender Ausbildungsreife entschied sich eine Teilnehmerin für den Besuch eines Kurses zur Erlangung des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses. Ein Jugendlicher mit dem Berufswunsch „Friseur“ konnte im Bewerbungsverfahren überzeugen und Mitte August 2018 einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Sein am 27.08.2018 gestellter Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für dieses Ausbildungsverhältnis wurde im ersten Anlauf abgelehnt und am 22. Oktober positiv beschieden. Aufgrund geringer Aussichten auf eine Beschäftigungserlaubnis wählten zwei Schüler als Alternative zu einer dualen Ausbildung die Berufsfachschule für Fertigungstechnik an der B2. Der Verbleib zweier Jugendlicher ist nicht bekannt. Die Suche nach einem geeigneten Anschluss gestaltete sich in diesen Fällen wegen der noch ungeklärten Bleibeperspektive und der fehlenden Ausbildungsreife als besonders schwierig.

Fazit

Inwiefern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen werden kann bzw. darf, ist aus Sicht der Berufsschule von außen gegeben. Im Zeitverlauf des zweijährigen Bildungsgangs (BIK- V- und BIK-Klasse) ändert sich der Aufenthaltsstatus oftmals. Für die Erfüllung des Bildungsauftrags an der Berufsschule ist es nicht erforderlich, den volatilen Aufenthaltsstatus im Einzelfall zu dokumentieren. Gleichzeitig gehört es in den Berufsintegrationsklassen zu den für die schulische Arbeit relevanten Rahmenbedingungen, dass (neben den leistungsmäßigen Voraussetzungen) das Fehlen einer Arbeitserlaubnis die Anschlusswege für einen Jugendlichen erheblich einschränkt.

Ob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen werden kann/darf, ist für Berufsschulen als ein von außen gegebener „Input“-Faktor für die Beratungsarbeit zu sehen. Dabei passen sich die mit den Schülern/-innen erarbeiteten Einmündungswege an das faktisch Mögliche an (Plan A, Plan B, …). Der direkte Zusammenhang zwischen vorhandenem Aufenthaltsstatus und der Einmündung in betriebliche bzw. schulische Ausbildung ist in den Einmündungsquoten erkennbar. Eine Negativ-Liste mit Fällen, in denen ein Betrieb an einem Jugendlichen Interesse gehabt hätte, jedoch aus statusrechtlichen Gründen von einem Vertragsschluss absieht, wird im Schulbereich nicht geführt. Eine fundierte Einschätzung von schulischer Seite zur aktuellen Situation im Hinblick auf die erteilten Ausbildungserlaubnisse sowie auf die Dauer der Asylverfahren ist deshalb kaum möglich.

Da sich SCHLAU-Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge schwerpunktmäßig an Geflüchtete mit Aufenthaltstitel bzw. mit guter Bleibeperspektive richtet, können in Bezug auf Schüler/-innen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung nur sehr bedingt belastbare Aussagen getroffen werden. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis wie auch aus der Kooperation mit Lehrkräften und Schulsozialpädagogen/-innen deuten jedoch darauf hin, dass unabhängig vom Aufenthaltsstatus großes Interesse an dualer Ausbildung besteht. Häufig wird aufgrund geringer Aussichten auf eine Beschäftigungserlaubnis als alternative Lösung eine schulische Laufbahn eingeschlagen. In diesen Fällen wird trotz eines grundsätzlichen Interesses an einer dualen Ausbildung aus Mangel an

Erfolgsaussichten kein Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt. Einen Ausbildungsbetrieb ohne Sicherheit in Bezug auf den Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis und den Aufenthalt in Deutschland zu finden, stellt eine kaum überwindbare Hürde dar. Dass sich Ausbildungsbetriebe verlässliche Zusagen für eine bessere Planbarkeit wünschen, ist im Hinblick auf Betriebs- und Ausbildungsabläufe absolut nachvollziehbar. Eine Gewährung von Beschäftigungserlaubnissen unter Beachtung des geltenden Rechts, ausgerichtet auf den Bedarf der Nürnberger Ausbildungsbetriebe und orientiert an den Interessen der ausbildungswilligen Geflüchteten würde deshalb zur Stärkung der Berufsbildung von Geflüchteten beitragen.

Übergangsmanagement Nürnberg

SCHLAU Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge Große Nachfrage nach neuem Angebot – Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Dezember 2017 bis August 2018 Seit Dezember 2017 fördert das Bayerische Staatsministe- für das Angebot gewonnen und auf dem Weg zu einem rium des Innern und für Integration das Projekt „SCHLAU berufsbildenden Anschluss begleitet werden. Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge“ mit zwei Vollzeit- stellen. Mit der Einrichtung dieser Stellen ist es möglich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Herkunfts- die Zielgruppe der Gefl üchteten mit guter Bleibeperspek- nationen im Schuljahr 2017/18 tive systematisch ins Auge zu fassen und bei dem Weg in eine berufl iche Ausbildung oder berufl iche Qualifi zierung je 1 TN Bosnien, Iran, zu unterstützen. Ukraine, Sudan, staatenlos Als erste große Herausforderung galt es, das neue Unter- 3% Eritrea S 5 y 1 ri % en stützungsangebot bekanntzumachen und ein Netzwerk 4% Somalia aufzubauen. Das Projekt wurde auf der Direktorenkonfe- 6% Afghanistan renz des Amts für Berufl iche Schulen sowie in Einzelter- 22% minen den Direktoren und Leitern von Integrationsklassen Irak 7% Äthiopien an den Nürnberger Berufsschulen detailliert vorgestellt. Zudem wurde das Staatliche Schulamt informiert und alle Nürnberger Mittelschulen mit dem Angebot bekannt ge- macht. Das Interesse in den Schulen erwies sich als au- Die Anschlüsse der jungen Teil- ßerordentlich groß, nach einer kurzen Anlaufphase waren nehmerinnen und Teilnehmer im die Plätze vergeben. Im Fokus der täglichen Beratungs- und Betreuungsarbeit Einzelnen stehen häufi g die Berufsorientierung, verbunden mit der Suche nach Praktika, und die Planung weiterer Qualifi zie- Die Jugendlichen bringen große Motivation und Ehrgeiz rungsschritte, die geeignet sind, die Chancen auf einen mit und haben teilweise ambitiöse Ziele. Aufgrund der Ausbildungsplatz zu erhöhen. Die Zusammenarbeit ist nach der Absolvierung der zweijährigen Berufsintegra- sehr produktiv, aber auch sehr zeitintensiv, was nicht nur tionsklasse häufi g noch fehlenden Ausbildungsreife kön- an der sprachlichen Herausforderung liegt. Berufsinhalte, nen viele Hoffnungen noch nicht auf direktem Wege Zugangsvoraussetzungen und weitere Förderstrategien realisiert werden. Mit dem „Erfolgreichen Abschluss der zu vermitteln, bedeutet eine große Herausforderung und Mittelschule“ ist ein erster Grundstein gelegt, der bei ent- meist auch Überzeugungsarbeit. Die gemeinsame Erstel- sprechender Lernbereitschaft der Jugendlichen ein großer lung von Bewerbungsunterlagen und die Stellenrecherche Schritt in Richtung qualifi zierter Berufsausbildung und sowie die Vorbereitung auf Praktika und Vorstellungsge- langfristiger Arbeitsmarktintegration sein kann. spräche gehören zum berufl ichen Alltag. Darüber hinaus 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (23,2%) begannen wird im Vorfeld der rechtliche Rahmen zur Aufnahme ei- ab September 2018 eine duale Ausbildung. Eine Zusage ner Berufsausbildung abgeklärt. für eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule Von Januar bis August 2018 konnten insgesamt 69 Teil- erhielten zwölf Schülerinnen und Schüler mit Fluchthin- nehmerinnen und Teilnehmer aus elf Herkunftsnationen tergrund (17,4%). 108

Abbildung 9

Tätigkeitsbericht für das Schuljahr 2017/18 12

Erfolgreiche Bewerbungen in duale Gefl üchtete (13%) die Wirtschaftsschule oder einen Kurs des Bildungszentrums. Eine teilnehmende Person wurde an

Ausbildung (23%)

Anzahl

eine andere Einrichtung übergeben (1,4%), bei zwei jungen

Ausbildungs-

Menschen ist der Verbleib unbekannt (2,9%).

Ausbildungsberuf/Einstiegsqualifi zierung als verträge

Anlagenmechaniker/-in San.-, Hzg.-, Klimatechnik 1

Anschlussergebnisse Schuljahr 2017/18

Bäcker/-in 1 23% Betriebliche Ausbildung

Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik EQ 1

2%

3% BGJ Friseur/-in (1x EQ) 4 3% 17% Vollqualifi zierende

Abbildung 10

6% Berufsfachschule u. Fak

Industrieelektriker/-in – Betriebstechnik (1x EQ) 1

6% 7% Geförderte Maßnahme

Maschinen- und Anlagenführer/-in 1 23% der Agentur f. Arbeit – EQ

3%

17% Geförderte Maßnahme der Agentur f. Arbeit – BvB Verkäufer/-in 5 13% 3% 13% Weiterführende Schule/ Kurs am BZ 3% Berufsintegrationsklasse

Medizinische/-r Fachangestellte/-r (2x EQ) 2
Fachkraft für Metalltechnik 2

17%

Fachkraft im Gastgewerbe 2 6% Deutschsprachkurs

17%

6% Arbeitsaufnahme o. SV-Beschäftigung

Kfz-Mechatroniker/-in 1

7% 2% Übergabe an andere

Gesamt 21 (23%) Einrichtungen

3% Verbleib unbekannt

Erfolgreiche Bewerbungen für eine schulische

Berufsausbildung (17%)

Dank an die Partner

Berufsfachschule Anzahl

Unser Dank richtet sich an Frau MRin Anna Jäger und Frau Sonja Ruppert-Richter vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration sowie an das Amt für Be- BfS Altenpfl ege 1 rufl iche Schulen, die Schulleitungen der Berufl ichen Schulen und das Staatliche Schulamt in Nürnberg. Des Weiteren BfS Farbtechnik 1 dankt SCHLAU Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge der Arbeitsagentur Nürnberg, der Handwerkskammer für Mittelfranken, der Industrie- und Handelskammer Nürnberg

BfS Sozialpfl ege 4
BfS Fertigungstechnik 5
BfS Ernährung und Versorgung 1

Gesamt 12 (17%)

für Mittelfranken, dem Nürnberger Rat für Integration und Weitere berufsbildende Anschlüsse (28%) Zuwanderung und weiteren Kooperationspartnern, insbesondere den Ausbildungsbetrieben. Der gute Projektstart In einem Berufsgrundschuljahr (BGJ) bereiten sich zwei Juist nicht zuletzt der guten Zusammenarbeit mit den zugendliche (2,9%) auf eine Ausbildung vor. Einen Vertrag für ständigen Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialeine Einstiegsqualifi zierung (EQ) konnten fünf Gefl üchtete pädagogen an den Berufl ichen Schulen sowie Nürnberger (7,2%) erhalten. Des Weiteren mündeten zwölf Schüler/ Ausbildungsbetrieben geschuldet. Ein herzlicher Dank für -innen (17%) in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaß- Empfehlungen und Engagement geht an Frau Angelika nahme (BvB) der Arbeitsagentur ein. Weikert, MdL und Frau Stadträtin Elke Leo.

Weitere Anschlüsse (16%) Die Ausbildungsakquisiteurinnen Frau Zellhöfer und Frau

Nickl freuen sich auf die weitere Begleitung und Betreuung Vier junge Menschen (5,8%) haben eine Erwerbstätigkeit gefl üchteter Schülerinnen und Schüler und die konstruktive aufgenommen. Ebenfalls vier Schüler/-innen (5,8%) verbes- Zusammenarbeit mit unseren Partnerinnen und Partnern. sern ihre Sprachkenntnisse bei einem Deutschsprachkurs. Zwei Jugendliche (3%) besuchen weiterhin die Berufsinte- Nürnberg, September 2018 grationsklasse. Zur Erlangung des Qualifi zierenden Mittel- Dr. Hans-Dieter Metzger schulabschlusses oder der Mittleren Reife besuchen neun Leitung – SCHLAU Übergangsmanagement Nürnberg

Das Projekt SCHLAU Ausbildungsakquisition für Flüchtlinge wird gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration sowie der Stadt Nürnberg. Kontakt: SCHLAU Übergangsmanagement Nürnberg e. V., Äußere Bayreuther Str. 10, 90491 Nürnberg Tel.: 0911-23114284, Fax: 0911-2314507, E-Mail: info.schlau@stadt.nuernberg.de, Internet: www.schlau.nuernberg.de

77..11

EP/001/2018

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 21.03.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Judendliche

Anlagen: Antrag_Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche_DIE GRÜNEN

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage EP/001/2018

77..11

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg / j ; . Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus OBERBÜRGER P/i E1STER 90403 Nürnberg 2 0. SEP. 2018 , 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 ..Mr.. Fax: (0911) 231-2930 Ef Z 1 ur Zur Steüungnahme gruene@staclt.nuernberg.de

Kts. Antwort vor Abson-

“X ciüug vortegan Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) 3.^ Antwort zur Unter­ U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

z.w.V. schrift vortegsn

JWi V / Nürnberg, 20.09.2018

Ausbildungserlaubnisse für geflüchtete Jugendliche

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Kommission für Integration am 05.07.2018 wurden im Rahmen der statistischen Auswertungen des Einwohnermeldeamtes aufgrund eines Antrags von unserer Fraktion Zahlen über Ausbildungsgesuche und Ausbildungsgenehmigungen vorgestellt.

Der Bericht zeigte auf: Lediglich 14 Anträge auf Ausbildungserlaubnis von Asylbewerberinnen und Geflüchteten wurden gestellt, dem gegenüber standen zwei genehmigte Ausbildungsanträge und 31 abgelehnte Ausbildungsanträge. Zahlen, die uns nachdenklich machen sollten und der Nachforschung bedürfen.

Viele Gespräche mit Berufsschulen, Organisationen und Vereinen zeigen ein vollkommen anderes Bild. Die Ausbildungsbereitschaft der geflüchteten Jugendlichen ist ungebrochen hoch und ebenso auch die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber.

Aus den Gesprächen ist festzuhalten, dass es bei allen Nationalitäten (außer Syrien) große Probleme gibt, eine Ausbildungserlaubnis zu erhalten. Die immer wieder vorgebrachte fehlende Identitätsmitwirkung trifft in der Regel, wenn überhaupt, vorwiegend afghanische und äthiopische Flüchtlinge. Andere Nationalitäten haben Identitätspapiere, die eine Ausbildung auch bei Geduldeten möglich machen müssten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Mittlerweile gibt es ein vorgeschaltetes Verfahren, das eine Abfrage der Möglichkeiten auf eine Ausbildungserlaubnis klären soll. Dies wird für einen aktualisierten Bericht der Lage als Antrag auf Ausbildungserlaubnis gewertet und die vom Ausländeramt erhobenen Daten werden hinsichtlich dieser Daten aktualisiert.

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

  1. Auch werden zunehmend Klagen darüber laut, dass die Beantwortung von Anfragen in Bezug auf Ausbildungserlaubnisse sehr lange dauert und sowohl die Geduld der Antragsteller*innen als auch der Betriebe auf eine harte Probe stellt. Die Verwaltung zeigt auf, ob und wie eine Veränderung der Bearbeitungszeit in den letzten drei Jahren stattgefunden hat.

  2. Die beruflichen Schulen (auch SCHLAU) werden um eine Einschätzung der Situation hinsichtlich der erteilten Ausbildungserlaubnisse und der Dauer der Verfahren gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Leo Stadträtin

wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

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