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← Sitzung der Konzerthaus-Kommission (15.02.2019)

Sachverhalt

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Projekthistorie mit Beschreibung bisheriger Überlegungen und Entscheidungen

Ergebnis des offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerbs (RPW 2013)

Die dringende Notwendigkeit einer Sanierung des Opernhauses und Überlegungen zu einer künftigen Nutzung der Meistersingerhalle insbesondere als Tagungs- und Kongresszentrum führten im Juli 2015 zu einem ersten Beschluss des Nürnberger Stadtrats über den Bau eines neuen Konzerthauses.

Ins Konzerthaus sollen Veranstaltungen aus der Meistersingerhalle umziehen, damit die Meistersingerhalle während der Realisierung des Bauvorhabens Opernhaus als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters zur Verfügung stehen kann. Nach Abschluss des Bauvorhabens Oper und der Rückkehr des Musiktheaters an den Richard-Wagner-Platz erfolgt eine Generalsanierung der Meistersingerhalle mit einer Ertüchtigung und ggf. Erweiterung insbesondere für Tagungen und Kongresse mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Der Neubau des Konzerthauses als erstes der Kulturgroßbauprojekte soll in direkter Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Meistersingerhalle errichtet werden. Der Standort wurde gewählt, um Synergieeffekte zu heben – der Neubau fungiert als eigenständiger Bau, aber auch als Erweiterung zur Meistersingerhalle.

Auf Basis intensiver Vorarbeit beauftragte der Stadtrat die Verwaltung im Juli 2017 mit der Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den Bau eines Konzerthauses. Ziel des Wettbewerbs war es, die Voraussetzungen für den Bau eines Konzerthauses mit einer exzellenten Akustik und mit städtebaulicher und architektonischer Strahlkraft zu schaffen. Das Gebäude soll Künstlerinnen und Künstlern ein erstklassiges Podium bieten und Besucherinnen und Besucher begeistern. Die Stadt Nürnberg beabsichtigt dabei, eine Kulturimmobilie mit nachhaltiger Qualität zu errichten und verpflichtet sich bei der Realisierung des neuen Konzerthauses auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Der Wettbewerb wurde im Oktober 2017 als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) europaweit ausgeschrieben. Bei Ende der Abgabefrist am 15. Dezember 2017 waren 246 Wettbewerbsbeiträge eingegangen. Im Rahmen der ersten Preisgerichtssitzung hat die Jury in insgesamt vier Rundgängen am 24. und 25. Januar 2018 dann 20 Arbeiten für die Weiterbearbeitung in der zweiten Wettbewerbsphase ausgewählt. Am 19. und 20. April 2018 wurden aus diesen Entwürfen in der 2. Preisgerichtssitzung vier Preise und drei Anerkennungen zugesprochen.

An der Umsetzung des Ersten Preises (Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg; Super Future Collective, Nürnberg; Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin/ Zürich, mit Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin) wird nach der gewerkeweisen Ausschreibung und Vergabe von Fachplanungsleistungen und Abschluss der einschlägigen Verträge seit Anfang September 2018 gearbeitet. Weitere Informationen finden sich im beigefügten Leporello.

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