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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (14.02.2019)

2 2 Beilage JHP Spielen 2019

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 2.2

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2019

Werkstattbericht mit aktualisierter Bestands- und Bedarfsberechnungen

1. Gegenstand des Werkstattberichtes

Die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008) ist eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung und stellt somit ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien dar. Es ist nun an der Zeit, diese wichtige Planungsgrundlage in einem mehrstufigen Verfahren fortzuschreiben. Den Anfang macht eine quantitative Aktualisierung des Spielflächenbestands und des priorisierten, kleinräumigen Spielflächenfehlbedarfs. Der vorliegende Werkstattbericht fasst die Ergebnisse dieser „Teilfortschreibung“ zusammen, gibt eine Übersicht zu den Entwicklungen im Spielflächenbestand in den letzten 10 Jahren sowie einen Ausblick auf weitere Schritte der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

2. Grundlagen der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Der Plan „Spielen in der Stadt“ (2008) beschreibt, neben wichtigen quantitativen Aussagen, auch gesetzliche und konzeptionelle Grundlagen, Ziele und Handlungsfelder. Diese dort ausführlich beschriebenen Inhalte haben weiterhin Bestand. Um im Rahmen dieses Werkstattberichts das Gesamtkonzept der Jugendhilfeplanung „Spielen in Stadt“ darzustellen, folgt hier eine kurze Zusammenfassung, sowie bei Bedarf eine Aktualisierung der wichtigsten Aussagen.

2.1 Gesetzliche und konzeptionelle Planungsaufträge

In § 1 SGB VIII, Abs. 1 steht, dass „jeder junge Mensch ... ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ hat. Um diesen Anspruch verwirklichen zu können, soll die Jugendhilfe „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). Kinder- und Jugendhilfe ist aufgrund dieser Zielformulierung gefordert, sich aktiv in die Stadtplanung einzumischen und Kinder sowie Jugendliche einzubeziehen. Der Gesetzgeber definiert somit Jugendhilfeplanung auch als Teil der Stadtentwicklungsplanung. Es geht darum, eine soziale Infrastruktur zu schaffen, in der u. a. ausreichend Kinderspielplätze, Schulspielhöfe, Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche und pädagogisch betreute Aktivspielplätze und Spielangebote zur Verfügung stehen. Die Stadt Nürnberg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat nach § 79 SGB VIII, Abs. 1 zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SBG VIII „die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung“.

Ein gesetzlicher Auftrag zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kinder- und jugendrelevanten Planungen ergibt sich aus § 8 SGB VIII: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen“. Bei Spielflächensanierungen und Neubauten sind deshalb Beteiligungsverfahren notwendig, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen sind.

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales hat als verbindliche Arbeitsgrundlage für den Geschäftsbereich den Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg veröffentlicht. Beteiligungsmöglichkeiten sind auch hier von wichtiger Bedeutung. „Junge Menschen sollen sich für ihre Rechte einsetzen können, an den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt sein und in der Stadtgesellschaft und Kommunalpolitik mitwirken“. (Referat für Jugend, Familie und Soziales, 2016, S.13)

Neben diesen Grundlagen existiert eine Reihe von weiteren rechtlichen Normierungen und Empfehlungen, die das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Spielen befördern.

Mit der UN – Kinderrechtskonvention von 1989 wurden grundlegende Rechte für junge Menschen bis 18 Jahre eingefordert. Die Bundesrepublik hat die Konvention 1992 ratifiziert. Im Zusammenhang mit

dem Plan „Spielen in der Stadt“ sind hier drei Rechte insbesondere zu nennen. Laut Artikel 27 ist das Recht auf angemessene Lebensbedingungen für die Kinder anzuerkennen. Der Artikel 31 nennt explizit das Recht auf Freizeit, Spiel und altersgemäße Erholung. Artikel 12 formuliert das Recht des Kindes auf eine angemessene und seinem Alter und seiner Reife entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.

Das Baugesetzbuch (BauGB) verlangt unter dem Stichwort ‘Bauleitpläne’ eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die „dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten“ (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dabei sind insbesondere auch die Bedürfnisse der Familien nach Möglichkeiten des Sports, der Freizeit und der Erholung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Auch im Baugesetzbuch ist Beteiligung vorgesehen.

Auch kommt der DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb) eine besondere Bedeutung zu. Diese bietet Hilfestellungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielflächen. Es werden u.a. Aussagen über den Spielflächenbedarf, angemessene Spielplatzgrößen, Erreichbarkeit, Ausstattung sowie Sicherheitsanforderungen getroffen. In der DIN 18043 wird eine Stadt allerdings als ganzheitlicher Lebensraum begriffen, der z. B. auch kindgerechte Verkehrsbereiche, Plätze und Freiflächen beinhalten muss. Auch wenn die DIN 18034 keinen rechtsverbindlichen Charakter hat, werden deren Inhalte als verbindliche Regeln in der Stadtentwicklungsplanung anerkannt.

2.2 Ziele der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ verfolgt das Ziel eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt Nürnberg zu realisieren. Eine solche Stadt bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige, altersund bedarfsgerechte, bespielbare Freiräume.

Die Lebens- und die Spielsituation im öffentlichen Raum von Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahrzehnten, besonders in den Großstädten, oftmals verschlechtert. Die jungen Menschen werden in zunehmendem Maße aus dem öffentlichen (Frei-) Raum verdrängt. Damit werden jungen Menschen Möglichkeiten genommen, Spiel- und Lebenserfahrungen zu sammeln. Fehlende Frei- und Spielräume verringern ihre körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklungsmöglichkeiten. Es müssen daher „Räume“ für Kinder und Jugendliche sowohl erhalten, als auch neu geschaffen und ausgebaut werden. Diese Räume umfassen Platz zum Spielen und Austoben, zum Treffen, zur Entfaltung der Kreativität und zur altersgerechten Aneignung der Lebenswelt. Spielen darf hierbei nicht nur auf den reservierten Flächen eines Spielplatzes möglich sein. Es sollen darüber hinaus Spielorte im Wohnumfeld, auf Plätzen, Grünflächen, Schulhöfen, Brachflächen, Hinterhöfen, Innenhöfen usw. gesichert und zurückgewonnen werden. Spielmöglichkeiten sind insbesondere im jeweiligen Wohnumfeld notwendig. Der Stadtteil, in dem die Menschen leben, prägt entscheidend das allgemeine Lebensgefühl.

Somit sind folgende zentrale Elemente für die Zielsetzung des Jugendhilfeplans „Spielen in der Stadt“ zu nennen:

 Die Umsetzung einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt erfordert das Zusammenwirken verschiedener kommunaler Dienststellen, vieler gesellschaftlicher Kräfte sowie die aktive Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Die Jugendhilfeplanung ist hierbei die Planungsgrundlage wichtiger Prozesse.  Spielen hat eine hohe Bedeutung für die physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Entsprechend ist die Spielflächenplanung Bestandteil einer kinder-, jugendund familiengerechten Stadtentwicklungsplanung.  Die Jugendhilfeplanung stärkt das Bewusstsein, dass ausreichend Spielmöglichkeiten in der Stadt Nürnberg vorhanden sein müssen. Es sind kleinräumig und stadtteilübergreifend und mit höchster Priorität Spielflächen zu sichern, zu schaffen, pädagogisch zu gestalten und neue Spielmöglichkeiten zu kreieren. Die Jugendhilfeplanung benennt und priorisiert hierzu die entsprechenden Bedarfe.

 Die Jugendhilfeplanung schafft die planerischen Voraussetzungen für qualitativ pädagogisch hochwertige und vielfältige Spielmöglichkeiten. Sie ist Voraussetzung für eine Finanz-, Flächen, Bebauungs- und Objektplanung.  Die Jugendhilfeplanung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Familien, Kinder und Jugendlichen. Eine solche familienfreundliche Stadtplanung findet auch unter Einbeziehung der Menschen vor Ort statt. Möglichkeiten der Partizipation sind strukturell fest verankert, so dass Kinder, Jugendliche und Eltern an Planungsprozessen teilhaben können.

2.3 Handlungsfelder der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Vor dem Hintergrund der eben geschilderten Zielsetzungen ergeben sich für die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ eine Reihe von Handlungsfeldern. Die Jugendhilfeplanung ist deutlich mehr als eine Planungsgrundlage für öffentliche Spielplätze und umfasst weitere grundlegende Aufgaben. Diese sind in der Jugendhilfeplanung von 2008 detailliert beschrieben und werden daher im Folgenden nur kurz benannt:

 Die Interessen der jungen Menschen werden vertreten und in Konfliktfällen eine Anwaltsfunktion übernommen. Die Bedarfe werden in jugend- und gesellschaftspolitische Diskussionen sowie in die Stadt(teil)planung eingebracht und notwendige Maßnahmen eingefordert. Dies findet in enger Partnerschaft mit anderen Ämtern, vorrangig dem 3. BM Geschäftsbereich Schule, den Bürgerämtern, dem Stadtplanungsamt, der Bauordnungsbehörde, dem Servicebetreib öffentlicher Raum, dem SportService sowie dem Umweltamt statt.  Unbetreute öffentliche Spielplätze werden in Nürnberg bedarfsorientiert erhalten, neu geschaffen und ausgebaut. Zu diesen gehören neben Kleinkinderspielplätzen, Kinderspielplätze, Bolzplätze, Ballspielflächen, Streetballanlagen, Skateanlagen, Flächen für Trendsportarten wie BMX oder Parkour, Spielhöfe sowie Spielplätze in Kleingartenanlagen.  Eine wichtige Ergänzung zu den unbetreuten Spielplätzen sind pädagogisch betreute Spielangebote. Hierzu zählen u.a. Aktivspielplätze, Spielmobile, Spielaktionen, Angebote der kulturellen Bildung, musisch-kulturelle Programme und Ferienprogramme. In Kooperation des Jugendamts mit verschiedenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, anderen Organisationen und Verbänden werden Großveranstaltungen (Rosenmontags Kinderfaschingszug, Sommernachtstraum, Weltkindertag) für Kinder und Familien veranstaltet.  In der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ ist außerdem die von der Stadt Nürnberg im Jahr 1993 eingerichtete Kinderkommission ausführlich beschrieben. Diese setzt sich für die Rechte der Kinder ein, ist Sprachrohr der Kinder und berät den Jugendhilfeausschuss in kinderpolitischen Fragen. Seit 1996 werden in den Stadtteilen, analog der Bürgerversammlungen, Kinderversammlungen durchgeführt. Die Kinderversammlungen sind das zentrale Element der Beteiligung von Kindern an der Gestaltung und Weiterentwicklung Nürnbergs.1  Neben den Kinderversammlungen ist die projektbezogene Nutzer/-innenbeteiligung bei Spielflächenplanungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besonders bedeutend. Diese sehr praxisbezogene Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird bei den konkreten Planungen von Spielflächen konsequent durchgeführt. Kein Nürnberger Spielplatz wird ohne eine Nutzer/-innenbeteiligung von Kindern und Jugendlichen geplant, erweitert, saniert oder umgestaltet. In einem breit angelegten Kooperationssystem wird dabei mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kirchen, Initiativen, Vereinen, Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem in Nürnberg seit 2012 entwickelten Partizipationsmodell laut! zusammengearbeitet.

2.4 Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieses Werkstattberichts werden unterschiedliche Begrifflichkeiten benutzt, welche an dieser Stelle genauer erläutert werden.

Als „Spiel- und Freiraum“, „Spiel- und Freifläche“, sind alle Bereiche zu verstehen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten können, und die zum Aufenthalt oder Spielen geeignet sind.

1 Das Beteiligungsmodell laut! ist 2012 entstanden, es wird bei einer Fortschreibung der Jugendhilfeplanung dargestellt werden.

Als Spielplatz wird die Fläche bezeichnet, die explizit oder implizit als solche ausgewiesen ist. Spielplätze in Nürnberg sind in den meisten Fällen mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Es gibt aber auch Spielbereiche, die sich außerhalb der Beschilderung befinden (z.B. bei Spielplatzerweiterungen) oder Spielplätze, bei denen die Beschilderung ganz fehlt.

Ein privater Spielplatz ist von einem Bauträger nach § 8 der Bayerischen Bauordnung angelegt, in der Regel nicht öffentlich zugänglich und nur für die Kinder der entsprechenden Wohnanlage konzipiert.

Öffentliche Spielplätze in Nürnberg befinden sich in der Regel in Trägerschaft der Stadt.2 Unter Berücksichtigung der Nutzungsbestimmungen, stehen sie allen Kindern und Jugendlichen zum Spielen zur Verfügung. Spielplätze sind hierbei bedürfnisorientiert, altersgerecht und wohnungsnah eingerichtet. Sie berücksichtigen geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und sind integrativ für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung geplant. Nach diesem Prinzip geplante Spielräume zeichnen sich durch erhöhte Vielfältigkeit und gesteigerte Nutzungsmöglichkeiten aus. Sie verringern Interessenskollisionen und strukturell bedingte Verdrängungen von einzelnen Nutzer/-innengruppen. Öffentliche Spielplätze werden in der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ 2008 nochmals genauer definiert. Es gibt folgende Unterscheidungen:

 Kleinkinderspielplätze sind für Kinder von ca. 3 bis ca. 6 Jahre. Diese Spielplätze sollen eine Größe von mindestens 500 m² aufweisen.  Kinderspielplätze sind für Kinder im schulpflichtigen Alter bis ca. 12 Jahre. Sie haben einen Flächenbedarf von mindestens 5.000 m².  Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche sind für Kinder ab ca. 12 Jahren und für Jugendliche bis 18 Jahre. Sie sollen mindestens 10.000 m² groß sein.  Spielhöfe sind umgestaltete Schulhöfe, die mindestens drei unterschiedliche Spielangebote bieten. Sie sind in der Regel für schulpflichtige Kinder und Jugendliche angelegt, an Werktagen öffentlich zugänglich und nach Schulschluss an Werktagen wie öffentliche Spielplätze anzusehen. Eine Anforderung an eine bestimmte Mindestfläche kann durch die Gegebenheiten der Schulhöfe nicht erhoben werden.  Ein pädagogisch betreuter Aktivspielplatz (Naturspielplatz, Bauspielplatz, Abenteuerspielplatz etc.) ist ein möglichst kreativer, freier und naturnaher Raum mit offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und dementsprechenden geregelten Öffnungszeiten. Zielgruppe der Aktivspielplätze sind Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen soll das pädagogisch betreute Spielangebot Aktivspielplatz (Freifläche und Spielhaus) realisiert werden. Hierfür sollte mindestens eine Fläche von 3.000 m² bis 4.000 m² zur Verfügung stehen. Es bietet Natur- und Kreativerlebnisse, Standardangebote sind primär Hüttenbau, Feuerstellen, Wasser, Sand und Tierhaltung. Sie werden in der Regel durch freie Träger betrieben, liegen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg und sind weitestgehend aus städtischen Ressourcen finanziert. Die Stadt Nürnberg trägt die Personalkosten oder leistet einen erheblichen Personalkostenzuschuss.  Spielflächen in Kleingartendaueranlagen: Diese sind eine Sonderform von öffentlichen Spielplätzen. Sie wurden primär nicht für die Wohnbevölkerung in der Umgebung gebaut.

Öffentliche Spielplätze in Nürnberg sind oft Altersgruppen übergreifend und sind somit mehreren Typisierungen zuzuordnen. Darüber hinaus erfüllen Spielflächen im Rahmen der Jugendhilfeplanung eine von drei Versorgungsfunktionen:

 Spielflächen im Nachbarschaftsbereich sollen sich in Sicht- und Rufweite von Wohnungen befinden und nach einem Fußweg von 200 m erreicht werden. Spielflächen dieser Funktion richten sich vorzugsweise an Kinder von 3 bis 6 Jahren.  Spielflächen mit der Funktion Quartiersbereich sollen nach 400 m Fußweg erreicht werden und sich hauptsächlich an schulpflichtige Kinder richten.  Spielflächen mit der Funktion Ortsteilbereich sollen sich in einer Entfernung bis 1000 m Fußweg von der Wohnung befinden. Hier sind Angebote für alle Altersgruppen bzw. für die 12 bis 18-Jährigen anzubieten.

2 Ausnahmen können u.a. ÖPP-Maßnahmen sein

3. Ausgangspunkte der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von Spielflächen

Kinder und Jugendliche brauchen ausreichende und altersgerechte Spielflächen in Wohnungsnähe, welche ihre unterschiedlichen Spiel- und Betätigungsbedürfnisse erfüllen. Somit steht die Stadt Nürnberg vor der Herausforderung Spielflächen in den Wohngebieten oder in deren unmittelbarer Nähe zur Verfügung zu stellen. Um diesen Anspruch in Planungen zu berücksichtigen und umzusetzen, müssen Aussagen über den Spielflächenbestand, Spielflächenbedarf, Versorgungsgrad und Fehlbedarf, jeweils mit sozialräumlichem Bezug, getroffen werden. Hierfür braucht es eine aussagekräftige Datenbasis:

 die Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche,  die Erfassung des Spielflächenbestandes,  die Bedarfsberechnung pro Kopf Spielflächen und  die Bewertung und Priorisierung sozialräumlicher Informationen.

3.1 Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

Für den Erhalt von differenzierten Aussagen ist die Gliederung des Stadtgebietes in kleinräumige Planungsbereiche Voraussetzung. Für die Jugendhilfeplanung 2008 wurde das Stadtgebiet in 57 Planungsbereiche unterteilt. Diese werden im Rahmen dieses Werkstattberichtes unverändert beibehalten. Eine tabellarische Übersicht der Planungsbereiche kann dem Anhang entnommen werden. Für die Bestimmung der Nürnberger Planungsbereiche liegen folgende Kriterien zu Grunde:

 Zusammenfassung von statistischen Distrikten zur besseren Aufbereitung der statistischen Daten, Übereinstimmungen mit den Grenzen der Bürgerversammlungsbereiche und den Sozialregionen,  Berücksichtigung künstlicher und natürlicher Barrieren (z.B. Straßen, Bahnlinien, Wasserläufe, Gewerbeflächen) und  zusammenhängende Darstellung von Siedlungseinheiten und deren Versorgung mit siedlungsnahem öffentlichen und halböffentlichen Grün.

3.2 Erfassung des Spielflächenbestands

Dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene muss der vorhandene Spielflächenbestand gegenübergestellt werden. Hierfür werden öffentliche Spielflächen, analog zur Jugendhilfeplanung aus dem Jahr 2008, wie folgt erfasst:

 Als Spielplatzfläche wird die gesamte Grundstücksfläche erfasst (eigenständiger Spielplatz). Dazu gehören alle zur Verfügung stehenden Spielbereiche,3 Wiesen, Freiflächen, Zu- und Gehwege, sowie das Begleitgrün in Form von Bäumen, Hecken und Büschen.  Die Bemessung der Fläche eines Spielplatzes in einer Grünanlage orientiert sich nicht alleine an der Grundfläche der sogenannten Nettospielbereiche. In einem angemessenen Umfang werden auch Flächen der Grünanlage, die zum Spielen animieren, die im Umfeld der Kernspielanlage liegen, einen Zusammenhang zu dieser Fläche erkennen lassen und auf denen das Spielen explizit erlaubt ist, einbezogen. Dazu gehören Rasenflächen, Büsche, Freiflächen, Baumbestand, Unterholz, etc.  Öffentliche Spielplätze sind auch die Nürnberger Aktivspielplätze. Diese Flächen der Aktivspielplätze fließen in den Spielflächenbestand ein.  Einige wenige Spielplätze liegen außerhalb der Stadtgrenze im Zuständigkeitsbereich der Forstverwaltung. Sie haben aber eine wichtige Funktion für die angrenzenden Planungsgebiete und werden daher beim Spielflächenbestand und die Fehlbedarfsberechnung berücksichtigt.  Bei Spielhöfen wird, aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten nur 75% der Spielhoffläche quantitativ für die Spielflächenbestandsberechnung zu Grunde gelegt.

3 „Bewegungsparks für alle Generationen“ werden hier erfasst, wenn diese einen Spielwert für Kinder und Jugendliche haben.

 Spielflächen in Kleingartendaueranlagen fließen als eine Sonderform von öffentlichen Spielplätzen nicht in den Spielflächenbestand ein.  Private Spielplätze befinden sich meist in abgegrenzten und abschließbaren Bereichen und sind nicht öffentlich zugänglich. Daher werden sie bei der Erfassung des Spielflächenbestands nicht berücksichtigt.

3.3 Bedarfsermittlung

Der Spielflächenfehlbedarf wird folgendermaßen errechnet. Der Spielflächenbestand wird dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene gegenübergestellt.

Der Bedarf errechnet sich dabei nach der Formel: 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in.

Der Wert von 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in wurde im Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2008 in einem abgestimmten Prozess festgelegt. Er trägt den Erfordernissen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung nach wie vor Rechnung. Er ist Bestandteil wichtiger kommunaler, planerischer Grundlage (z.B. Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg 2017)

Als Ergebnis dieser Berechnung kann eine Rangfolge der Planungsbereiche entsprechend des Flächenfehlbedarfs ermittelt werden (siehe Punkt 4.3). Ergänzend werden als Grundlage für die Ausbauplanung neben der Ermittlung des Spielflächenfehlbedarfs auch sozialräumliche Bedarfsindikatoren ausgewertet. Diese Betrachtung dient dem Zweck, bei Fragen der Finanz-, Flächen-, Bebauungs- und Objektplanung sozialräumliche Priorisierungen vorzunehmen.

Folgende Überlegungen liegen der sozialräumlichen Bedarfsanalyse zugrunde:

 Die Versorgung des Planungsbereichs bzw. der Spielflächenfehlbedarf sind zu berechnen. Hier gelten die bereits vorgestellten Berechnungsformeln.  Die Einwohnerdichte im Planungsbereich spielt eine große Rolle. Mehr Einwohner/-innen pro m² erhöhen den Bedarf an Spielflächen. Die zu erwartende höhere Nutzungsfrequenz steigert darüber hinaus den Reparatur- und Sanierungsbedarf.  Eine über- bzw. unterdurchschnittliche Anzahl an Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren im Planungsbereichen hat direkte Auswirkung auf die Nutzer/-innenzahlen und auf die Nutzungsfrequenz.  Auch der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung eines Planungsbereichs lässt Rückschlüsse auf die Nutzungsfrequenzen von Spielflächen zu.  Zuletzt ist die Dichte der Wohnbebauung zu betrachten. Je höher der Anteil an dichter Bebauung, desto geringer ist der Anteil an Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Der Spielflächenbedarf liegt hier also höher als in Bereichen mit vorwiegend aufgelockerter Wohnbebauung.

Auch hier erfolgt als Ergebnis eine Rangwertberechnung unter Einbeziehung der sozialräumlichen Datengrundlagen (Siehe Punkt 4.3).

4. Aktualisierte Bestand- und Bedarfsdarstellung 2018

In der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ 2008 wurden wichtige Bedarfe und notwendige Maßnahmen formuliert. In den letzten 10 Jahren konnten bereits viele angestrebte Maßnahmen umgesetzt werden. Es sind aber auch aufgrund der wachsenden Nürnberger Bevölkerung, Neubaugebiete, der urbanen Nachverdichtung sowie Rückmeldungen im Rahmen von Partizipationsprozessen neue Bedarfe entstanden bzw. bekannt geworden. Seit der 2008 im Stadtrat beschlossenen Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ hat sich die gesamtstädtische Situation an Spielflächen deutlich verbessert. Inzwischen betreibt die Stadt Nürnberg über 300 öffentliche Spielflächen und hat die Gesamtfläche um ca. 36.000 m², auf etwa 841.000 m² erhöhen können.4 Auf Grund der beschlossenen Berechnungsformel von 3,4 m² pro Einwohner/-in für den öffentlichen Spielflächenbedarf, liegt der gesamtstädtische Flächenfehlbedarf aber weiterhin bei ca. 995.000 m². Im Folgenden werden die seit 2008 realisierten Maßnahmen und einzelne Neubewertungen von Flächengrößen abgebildet. Im Anschluss erfolgt eine aktualisierte Bedarfsdarstellung.

4.1 Maßnahmen 2008 bis 2018

Die jährliche Festlegung der umzusetzenden Spielplatz-, Aktionsflächen- und Spielhofmaßnahmen erfolgt jeweils in Abstimmung der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe Spielen. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielflächen, der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit nach DIN 18034 berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur neue Spielflächen geschaffen, sondern auch der Bestand bedarfsgerecht saniert, neugestaltet oder erweitert. Die unbetreuten öffentlichen Spielplatz-, Aktionsflächen- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus folgenden städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:

 MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 400.000 € zzgl. 110.000 € Zweckbindung laut! jährlich sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze. (Stand 2018)  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhortpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich. (Stand 2018)  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 195.000 € (davon städtischer Anteil 130.000 €). (Stand 2018)  Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge.  Finanzierung in Einzelfällen über MIP Einzelansätze möglich.

Nachfolgend werden einzelne Teilschritte der Jahre aus dem Gesamtvorhaben der Verbesserung der Spielflächen und der Realisierung einer bespielbaren, familienfreundlichen Stadt tabellarisch dargestellt. Auf eine komplette Darstellung wird verzichtet und auf die Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss bzw. im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses verwiesen. Eine tabellarische Übersicht der Berichterstattung seit 2008 liegt im Anhang vor.

Tabelle 1 zeigt 22 neu entstanden öffentliche Spielflächen seit 2008. Es wurden über 30.000 m² für junge Menschen an Kleinkinder- und Kinderspielplätzen, sowie Aktionsflächen geschaffen. Darüber hinaus konnten 17 Schulhöfe in Spielhöfe umgewandelt werden. Tabelle 2 listet diese neu entstanden Spielhöfe mit einer Gesamtquadratmeterzahl von circa 57.000 m² auf. Außerdem konnten drei pädagogisch betreute Spielplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 8.500m² eröffnet (vgl. Tabelle 3) und bestehende Kleinkinder- und Kinderspielplätzen, sowie Aktionsflächen erweitert bzw. neugestaltet werden (vgl. Tabelle 4).

4 Stand 2008 war 271 Spielflächen auf eine Gesamtfläche von 804.000m²

Tabelle 1: Beispiele neu entstandene Spielflächen seit 2008

Standort Angebot m² Jahr5 PB
Am Gaulnhofer Graben Spiel- und Aktionsfläche (Parkour) 3.509 2013 31
An der Wied, Kuhweiher Kinderspielplatz und Bolzplatz 3.901 2012 39
Berliner Platz Aktionsfläche (Basketballplatz) 253 2008 4
Breslauer Straße 330 Jugendtreffpunkt u.a. mit Streetball, TT-Plat- ten 1.618 2012 26
Faberwald Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.925 2015 38
Florentiner Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 610 2012 33
Gräfenberger Straße Kleinkinderspielplatz 743 2010 17
Mammutgelände, Heerwagenstraße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 2.603 2012 4
Hugo-Junkers-Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 2.000 2016 17
Im Zwergfeld Kinderspielplatz 604 2010 47
Kirschbaumweg Kleinkinderspielplatz 338 2012 18
Köhnstraße Kinderspielplatz 1928 2012 6
Latènestraße Kinderspielplatz 770 2010 31
Maxtorgraben Kleinkinder- und Kinderspielplatz 806 2008 1
Nordbahnhof Nord Kinderspielplatz 2.515 2014 3
Nordbahnhof Süd Kleinkinderspielplatz 795 2014 3
Oskar-Schindler-Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.047 2013 12
Platz der deutschen Einheit Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.141 2011 39
Tillypark Kinderspielplatz 1.279 2009 57
Uhlandstraße Aktionsfläche (Bolzplatz) 455 2013 3
Untere Mentergasse Kleinkinderspielplatz 662 2013 8
Wismarerstraße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.425 2015 15

Tabelle 2: Neu entstandene Spielhöfe seit 2008

Standort Schultyp m² Jahr6 PB
Almoshofer Hauptstr. 37 Friedrich-Staedtler-Grundschule (Dependance) 1.025 2011 49
Amberger Straße 25 Georg-Paul-Amberger-Schule, Grundschule 6.465 2009 10
Bartholomäusstraße 16 Bartholomäusschule, Grundschule 3.128 2013 5
Bertolt-Brecht-Straße 35 Gretel-Bergmann-Schule, Grundschule 800 2018 25
Fürreuthweg 95 Grundschule Nürnberg Eibach 10.18 0 2012 38
Gebersdorfer Straße 175 Grundschule Gebersdorf 3635 2014 40
Hopfengartenweg 23 Grundschule Nürnberg Eibach (Dependance) 1.687 2014 38
Kalchreuther Straße 130 Buchenbühler-Schule, Grundschule 1.628 2009 50
Maiacher Straße 18 Maiacher Schule, Grundschule 6.299 2009 9
Oedenberger Straße 135 Konrad-Groß-Grund- und Mittelschule 4803 2011 18
Ossietzkystraße 2 Carl-von-Ossietzky-Grund- und Mittelschule, 3.563 2011 11
Paniersplatz 37 Grundschule Paniersplatz 1.607 2013 1
Saarbrückener Straße 26 Georg-Holzbauer-Mittelschule, Teilspielhof- realisierung 560 2017 28
Schnieglinger Straße 38 Dr.-Theo-Schöller-Grundschule, Dr.-Theo-Schöller-Schule-Mittelschule 3.100 2007 2
Siedlerstraße 37 Grundschule Nürnberg Zerzabelshof 1.900 2010 20
Thusneldastraße 5 Thusnelda-Grundschule Nürnberg Thusnelda-Mittelschule Nürnberg 1.216 2014 19
Viatisstraße 270 Grundschule Nürnberg Zerzabelshof (Depen- dance) 5.350 2017 20

5 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen 6 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen

Tabelle 3: Neu entstandene pädagogisch betreute Spielplätze seit 2008

Standort Träger m² Jahr7 PB
Aktivspielplatz Mammut, Schoppershofstraße 23 Evangelische Jugend Nürnberg 2.560 2012 04
Aktivspielplatz Fuchsbau, Muggenhofer Straße 118 Stadt Nürnberg in Kooperation mit „Fuchs- bau e.V.“ 1.700 2015 13
Naturspielplatz Zeisigweg, Zeisigweg 70 Elterninitiative Aktivspielplatz Zeisigweg 4.185 2017 14

Tabelle 4: Beispiel von Neugestaltungen oder Erweiterung von Spielflächen seit 2008

Standort Angebot m² alt m² Jahr8 PB
neu
Bauernwald, Bolzplatz Erweiterung der Spielfläche durch einen Basketballplatz 807 2.030 2008 17
Bürgergarten Langwasser Erweiterung durch eine Freeleti- canlage 1.298 2.300 2015 26
Colleggarten, Archivstraße Neugestaltung der Spiel- und Ak- tionsflächen 2.244 2.244 2014 3
Fuchsloch Neugestaltung Spiel- und Akti- onsfläche 917 1.380 2017 13
Hintere Insel Schütt Spielhof wurde generalsaniert und erweitert 3429 5548 2012 1
Jülicher Straße Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Aktionsfläche 2.504 6.802 2010 02
Königsberger- / Angerbur- Spielflächenerweiterung durch 457 1.317 2011 17
gerstraße Ballspielangebot
Leiblsteg Neugestaltung der Spielfläche in- klusive Ballspielwiese 3.580 3.580 2016 13
Mauserweg Erweiterung der Spiel- und Akti- onsfläche durch weiteren Spielge- räten 3.373 3.375 2014 33
Schweinauser Buck Neugestaltung der Skateanlage 5.754 5.754 2015 10
Spittlertorgraben Neugestaltung der Skateanlage 4.796 4.796 2013 1
Südtiroler Platz Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Aktionsfläche 1.602 2.354 2008 7
Zugspitzstraße Neugestaltung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes 966 1.176 2010 24
Zum Schlüsselstein Neugestaltung und Erweiterung des Kleinkinder- und Kinderspiel- platzes 375 700 2008 21

Die bisherigen Darstellungen zeigen, dass das planungsgestütztes Handeln bei Politik und Verwaltung die Spielflächensituation in den Stadtgebieten in den vergangenen Jahren häufig deutlich verbessern konnte. Die Stadt Nürnberg setzte hier ihr Bekenntnis zur kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt konsequent um. Der Umgang mit den knappen Ressource, Effekten von Nachverdichtung und Auswirkungen einer wachsenden Stadtgesellschaft ist dennoch eine große Herausforderung. Dies bedeutete auch, dass einige Spielflächen aufgegeben bzw. deutlich reduziert werden mussten. Zum einen wurden Spielflächen ohne Spielwert und Möglichkeit der Aufwertung aufgelassen. Zum anderen waren Flächenreduktionen notwendig, um anderen wichtigen Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien Rechnung zu tragen. (vgl. Tabelle 5)

7 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen 8 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen

Tabelle 5: Beispiele von Spielflächenreduzierungen

Standort Angebot m² alt m² neu PB
Anton-Müller-Platz Die Spiel- und Aktionsfläche wurde im Rahmen ei- ner Neubauplanung KiTa für erforderliche Außen- flächen der Einrichtung reduziert. 6.712 5.501 6
Bauernfeindstraße 24 (Spielhof Bauernfeind- schule) Der Spielhof an der Bauernfeindschule wurde auf- grund eines Hortneubaus und der Verlegung der Schulsportanlage reduziert. 4.547 2.028 23
Birkenwald, (Spiel- und Aktionsfläche) Die Fläche ist nicht städtisches Eigentum, der Pachtvertrag wird jährlich verlängert. Marode Spielgeräte mussten ersatzlos abgebaut werden, da größere Investitionen ohne eine langfristige Planungssicherheit nicht sinnvoll erscheinen. Es sind für 2019 Verhandlungen mit dem Besitzer über geänderte Pachtbedingen geplant. Bei Erfolg wird langfristig eine Aufwertung der Fläche ange- strebt. 1.759 884 39
Fischbacher Haupt- straße 118 (Spielhof Grundschule Fisch- bach) Die Spielhoffläche wurde aufgrund des Hortneu- baus und der Einzäunung der Schulsportanlage reduziert. 6.627 2.675 21
Gabelsberger Straße (Spielhof Kopernikus- schule) Aufgrund des notwendigen Abriss und Neubau von Schule und Hort musste der Spielhoffläche re- duziert werden. 2.498 980 7
Geisseestraße (Klein- kinderspielplatz) Die Fläche lag direkt an einem Getränkemarkt und einer Straße. Sie wurde ausschließlich sachfremd durch Erwachsene genutzt und hatte für Kinder/ Jugendliche keinen Aufenthaltswert. (Auflassung 2015) 416 0 11
Herschelplatz (Spielhof Friedrich- Wilhelm-Herschel- Schule) Der Spielhof wurde 2018 bzgl. einem Container- standorts für dringenden Schul- und Hortbedarfe für mind. 10 Jahre aufgelassen. Eine anschlie- ßende Wiederherstellung ist geplant. 5.328 0 8
Heugässchen (Klein- kinderspielplatz) Der Kleinkinderspielplatz lag ungünstig in einem Innenhofbereich. Er hatte keinen Aufenthaltswert und kein Erweiterungspotential. (Auflassung 2011) 1044 0 1
Klagenfurter- /Salzachstr. (Kleinkinderspielplatz) Der Kleinkinderspielplatz wurde 2013 zugunsten der Neugestaltung des nahen Spielplatzes Kla- genfurter- / Kärntnerstraße in Moorenbrunn aufge- geben. 502 0 22
Schlachthofstraße / Leonhardspark Aufgrund des Neubau der Michael-Ende-Schule war eine Flächenneuordnung notwendig. 3.821 2.073 11
Scharrerstraße 33 (Spielhof Scharrer- schule) Die Spielhoffläche wurde wegen einem Container- standort für einen Hort reduziert 6110 5810 6
Viatisstraße, (Aktionsfläche) Der Bolzplatz wurde zugunsten eines Kindergar- tenneubaus 2011 aufgelassen. Im Rahmen der Schul- und Hortneubauplanung in der Viatisstraße wurde als Ersatz im Spielhof ein neuer öffentlicher Bolzplatz geschaffen. 4.264 500 20
Wöhrder Wiese („Jedermannsport- platz“) Die Fußballtore wurden aufgegeben, um die Multi- funktionalität der Wiese zu erhöhen (Auflassung 2015) 25.89 2 ? 5
Schiestlstraße, Krafts- hof (Kleinkinder- und Kinderspielplatz) Bei der Erweiterungsplanung mussten umwelt- technische Vorgaben eingehalten werden. Die Flä- chengrenzen wurden dadurch neu festgelegt. 9.368 3.674 48

Am Beispiel des „Jedermannsportplatzes“ an der Wöhrder Wiese wird deutlich, dass es sich in diesem Werkstattbericht um eine quantitative Aktualisierung handelt. Bei der geplanten Fortschreibung (vgl. Punkt 5) werden auch qualitative Aspekte Beachtung finden. Es wird dann geprüft, ob und wie diese und vergleichbare Flächen quantitativ und qualitativ zu beurteilen sind.

4.2 Überprüfung einzelner Spielflächengrößen

Schwerpunkt dieses Zwischenberichts ist die quantitative Aktualisierung der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von unbetreuten öffentlichen Spielplätzen, Aktionsflächen, Spielhöfen sowie pädagogisch betreuten Aktivspielplätzen. Sollten sich durch Neugestaltung oder Erweiterung keine Veränderung der Flächen ergeben haben, werden für die Bedarfsberechnung (siehe Punkt 4.3.) in der Regel die Flächengrößen der Jugendhilfeplanung 2008 als Berechnungsgrundlage übernommen. In wenigen begründeten Fällen wurden allerdings die Flächenzuschnitte des Jahres 2008 geprüft und die Spielflächengrößen neu erhoben. Beispielhaft war dies dann der Fall, wenn die einberechnete umliegende Fläche nicht angemessen erschien. Die Bemessung der Fläche eines Spielplatzes in einer Grünanlage orientiert sich zum Beispiel nicht alleine an der Grundfläche der sogenannten Nettospielbereiche. Es werden auch Flächen der Grünanlage, die zum Spielen animieren und in einem Zusammenhang stehen, einbezogen. Bei einigen Flächen entspricht die Einschätzung von 2008 nicht mehr den heutigen Beobachtungen bezüglich der Nutzung, so dass eine Anpassung notwendig erschien.

Tabelle 6: Überprüfte Flächenzuschnitte 2018

Standort Begründung m² alt m² neu PB
Dunantstraße 1 (Spielhof Dunant- schule) Ursprünglich wurde der komplette Schulhof be- messen. Die aktuelle Messung bezieht sich nun auf die tatsächlich als Spielhof gestaltete und ge- nutzte Fläche. 4.409 1.480 57
Herriedener Straße 25, (Spielhof Birkenwald- schule) Ursprünglich wurde der komplette Schulhof be- messen. Die aktuelle Messung bezieht sich nun auf die tatsächlich als Spielhof zugängliche und genutzte Fläche. 6.006 2.950 39
Jamnitzerplatz, (Kin- derspielplatz und Akti- onsfläche) 2008 wurde der gesamte Platz als Spielfläche er- fasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur aller Alters- gruppen wurde die Größe auf die tatsächlichen Spielflächen begrenzt. 7.394 2.527 12
Schreiberhauerstraße (Aktionsfläche) Der Straßenabschnitt mit Skateelementen ist nur teilweise befahrbar. Die Fläche wurde dement- sprechend neu erhoben. 2.031 1.000 22
Waldaustraße / Hin- tere Marktstraße (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- fläche) 2008 wurde die gesamte Grünanlage als Spiel- fläche erfasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur wurde die Größe auf die tatsächliche Spielfläche mit umliegendem Grün begrenzt. 7.774 2.500 10
Veitshöchheimer Straße (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- fläche) 2008 wurde die gesamte Grünanlage erfasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur wurde die Größe auf die tatsächliche Spielfläche mit umliegendem Grün begrenzt. 9.944 6.600 46
VP-Dutzendteich, (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- flächen) 2008 wurden große Bereiche des Volksparks zu- sammenhängend erfasst. Diese Erfassung ent- sprach nicht der tatsächlichen Nutzungsstruktur des Volksparks durch viele Ziel- und Altersgrup- pen. Es wurde somit die einzelne Spiel- und Ak- tionsfläche mit umliegendem Grün erhoben. 19.383 15.765 55

4.3 Bedarfsdarstellung 2018

Um den Spielflächenfehlbedarf zu errechnen, wird der Spielflächenbestand dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene gegenübergestellt. Berechnet man den Spielflächenfehlbedarf für alle 57 Planungsbereiche, ergibt sich folgendes Bild. Neun Planungsbereiche erreichen den Richtwert von 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in. Bei 48 Planungsbereichen besteht ein Flächenfehlbedarf. Besonders hohe Flächendefizite bestehen in den Planungsbereichen Galgenhof/Hasenbuck, Glockenhof/Gleishammer und St. Johannis/Vogelherd. Die folgende Tabelle zeigt die zehn Planungsbereiche mit dem größten Defizit. Die Darstellung erfolgt in der Rangfolge des größten Flächenfehlbedarfs. Die Rangfolge aller 57 Planungsbereiche kann der Tabelle im Anhang entnommen werden. Die jeweiligen Berechnungsgrundlagen sind unter Punkt 2 detailliert dargestellt.

Tabelle 7: Rangwerte des Spielflächenfehlbedarfs in Planungsbereichen, Rang 1 bis 10

Rang Pb- Nr. Planungs- bereich Pla- nungs- bereich Fläche m² Wohnbe- rechtigte Bevölke- rung Spielflä- chen bestand m² Spielflä- chen bedarf m² Spielflä- chen fehlbe- darf m² Spielflä-
chen
bestand
pro
Einw.
m²
1 7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087 43.794 46.572 148.900 -102.328 1,06
2 6 Glockenhof / Gleißham- mer 2.719.003 33.905 40.379 115.277 -74.898 1,19
3 2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089 31.342 33.034 106.563 -73.529 1,05
4 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414 33.545 42.959 114.053 -71.094 1,28
5 12 Gostenhof / Bären- schanze / Rosenau 2.258.463 25.828 31.083 87.815 -56.732 1,20
6 18 Schopper- shof / St.Jobst 2.950.865 20.545 21.737 69.853 -48.116 1,06
7 39 Röthenbach 3.204.689 18.103 17.664 61.550 -43.886 0,98
8 8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002 21.440 29.784 72.896 -43.112 1,39
9 1 Altstadt 1.663.239 15.174 18.528 51.592 -33.064 1,22
10 57 Großreuth b. Schw., Gaismanns- hof 4.561.957 12.363 9.897 42.034 -32.137 0,80

Pb-

Nr.

Planungs-

bereich

Pla-

nungs-

bereich

Fläche

m²

Wohnbe-

rechtigte

Bevölke-

rung

Spielflä-

chen

bestand

m²

Spielflä-

chen

bedarf

m²

Spielflä-

chen

fehlbe-

darf

m²

Es werden kontinuierlich neue, mögliche Standorte für Spielflächen gesucht. Die Festlegung, welche Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen neu gebaut, saniert, neugestaltet oder erweitert werden, erfolgt jährlich. Da hierbei die nötigen Maßnahmen die städtischen Haushaltsmittel übersteigen, müssen Prioritäten gesetzt werden. Zum einen werden Planungsbereichen mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf vorrangig Aufmerksamkeit geschenkt. Zum anderen werden aber auch sozialräumliche Daten und eine daraus entstehende Rangwertberechnung betrachtet. Darüber hinaus spielen z.B. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen oder Möglichkeiten der Drittmittelfinanzierung eine wichtige Rolle bei der Priorisierung.

Die Rangwertberechnung aufgrund der sozialräumlichen Daten erfolgt nach dem bereits 2008 durchgeführten Prinzip: Aufgrund der in Punkt 3.3 dargestellten sozialräumlichen Faktoren werden pro Planungsbereich fünf Kennzahlen (Flächenfehlbedarf, Einwohnerdichte, Anteil an Kindern und Jugendlichen, Anzahl an Kindern und Jugendlichen und Anteil an dichter Wohnbebauung) erhoben. Für jede Kennzahl wird eine Rangliste der Planungsbereiche erstellt. Bei 57 Planungsbereichen erhält der Planungsbereich mit dem höchsten Werten 5,7 Punkte, der Planungsbereich mit dem geringsten Wert entsprechend 0,1 Punkte. Die Summe der einzelnen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl für den jeweiligen Planungsbereich. Aus der Gesamtpunktzahl wird wiederum die Rangliste der Dringlichkeit in der Spielflächenversorgung gebildet.

Die folgende Tabelle 8 zeigt die Rangwertberechnung für die Ränge 1 bis 10. Es ist festzustellen, dass sich bei dieser Auswertung im Verhältnis zur vorher dargestellten quantitativen Rangwertberechnung (Verhältnis Spielflächenbestand zu Spielflächenbedarf) Verschiebungen ergeben. Tendenziell bleiben aber die Planungsbereiche mit dem höchsten Flächendefizit auch unter Beachtung der sozialräumlichen Daten weiterhin in der Rangliste weit oben.

Tabelle 8: Rangwertberechnung des gewichteten Spielflächenfehlbedarfs, Rang 1 bis 10

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Kennz. Kennz. Einw.- dichte Kennz. Anteil K. + J. Kennz. Anzahl K. + J. Kennz. Dichte Wohn- bed. Summe Kenn- zahlen
Flä-
chen-
fehl-
bed.
1 8 Steinbühl / Gibitzen- hof 5,0 5,5 4,8 5,2 5,1 25,6
2 12 Gostenhof / Bären- schanze / Rosenau 5,3 5,2 3,6 5,4 5,2 24,7
3 7 Galgenhof / Hasen- buck 5,7 5,6 2,5 5,7 4,5 24,0
4 6 Glockenhof / Gleiß- hammer 5,6 5,4 1,2 5,6 5,3 23,1
5 11 St. Leonhard / Sün- dersbühl 4 4,9 4,9 5,1 3,9 22,8
6 18 Schoppershof / St.Jobst 5,2 4,7 3,5 5 4,1 22,5
7 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 5,4 5,3 0,7 5,5 4,9 21,8
8 13 Eberhardshof / Mug- genhof / Doos 4,4 4,5 3,8 4,5 4,6 21,8
9 2 St. Johannis / Vogel- herd 5,5 5,1 0,6 5,3 5 21,5
10 57 Großreuth b. Schw., Gaismannshof 4,8 3,2 4,5 4,6 3,2 20,3

Pb-

Nr.

Kennz.

Einw.-

dichte

Kennz.

Anteil

K. + J.

Kennz.

Anzahl

K. + J.

Kennz.

Dichte

Wohn-

bed.

Summe

Kenn-

zahlen

Eine Gesamtübersicht der sozialräumlichen Bewertung aller 57 Planungsbereich ist der Tabelle 11 im Anhang zu entnehmen. Im Vergleich zu 2008 kann mitgeteilt werden, dass die Rangwerte von Stadtteilen mit hohen Bedarfen auch 2018 eine hohe Priorisierung aufgrund der Berechnung haben. Die Rangwerte 1 bis 5 der Tabelle 8 sind sogar an die identischen Planungsbereiche vergeben. Dies ist allerdings nicht verwunderlich, denn in diesen hochverdichten Stadtteilen ist es selten möglich neue Standorte für Spielflächen zu generieren. Daher werden mögliche Ressourcen meist für den Erhalt und die Verbesserung bereits bestehender Flächen verwendet. Welche qualitativen Auswirkungen dies für die Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen hat, muss gesondert analysiert werden. Dies wird Inhalt der geplanten ganzheitlichen Fortschreibung der Jugendhilfeplanung sein (vgl. Punkt 5).

5. Ausblick

Der Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ ist ein wichtiger Baustein der Stadt Nürnberg auf dem Weg zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt. Der Jugendhilfeplan ist eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung, die über die reine Bestand- und Bedarfsdarstellung von Spielflächen hinausgeht. Sie erfasst nicht nur über 300 Spielflächen, sondern ist auch die konzeptionelle Grundlage weiterer Handlungsfelder wie der betreuten Bau-, Aktiv-, Natur- und Abenteuerspielplätze, der Spielmobile, der Ferienangebote, kinderkulturelle Angebote und Beteiligungsformate.

Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe im Rahmen der Planungsverantwortung des Jugendamts nach § 79 – 81 SGBVIII und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Aufgrund des qualitativen und quantitativen Umfangs des Plans „Spielen in der Stadt“, sowie der nötigen dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit ist die ganzheitliche Fortschreibung nur in Form eines mehrjährigen Projekts möglich. Der hier vorgelegte Werkstattbericht war der erste Schritt in einem mehrstufigen Verfahren. Für die weiteren, notwendigen Arbeiten wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 die notwendigen Personalkapazitäten geschaffen. Nach Besetzung der geschaffenen Stelle voraussichtliche Mitte 2019 sollen im Rahmen des circa dreijährigen Projektes folgende Arbeitsschritte umgesetzt werden:

 Initiierung einer referatsübergreifenden Projektgruppe,  Bestandsaufnahme und pädagogische Bewertung öffentlicher Spielflächen und Maßnahmen „Spielen in der Stadt“ der Stadt Nürnberg,  Sozialräumliche Analysen für die Bedarfsplanung der Spielflächen in Nürnberg,  Aktualisierung der sozialen Indikatoren zur Bedarfs- und Rangfolgenberechnung,  Aktualisierung bisheriger konzeptioneller Grundlagen, Entwicklung neuer zukunftsorientierter Handlungskonzepte für die verschiedenen Handlungsfelder die Spielflächenplanung,  Erstellung von planerisch- konzeptionellen Grundlagen für die Spielflächenplanung und die Behebung des Spielflächendefizits in Nürnberg (z.B. ggf. Aktualisierung der Broschüre „Miteinander spielen – Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg“ als wichtige Baustein der Jugendhilfeplanung).

Am Ende des Projektzeitraums steht eine komplette, ganzheitliche Fortschreibung der Planung. Diese soll zur Beschlussfassung vorliegen und weiterhin eine anerkannte Grundlage bei Prozessen der Stadtplanung sein. Bei der Fortschreibung werden, neben quantitativen Bestands- und Bedarfsaussagen bezüglich der Spielflächenversorgung, vielfältige qualitative Fragestellung der Jugendhilfeplanung betrachtet werden. Neben den bisherigen Inhalten, welche bei Bedarf zu aktualisieren und weiterzuentwickeln sind, sollen folgende neue Inhalte besonders im Vordergrund stehen:

 Entwicklung neuer konzeptioneller Ideen unter Berücksichtigung bzw. als Reaktion auf veränderter Stadtentwicklungen und Lebenslagen junger Menschen sowie den daraus resultierenden Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien,  Erstellung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Maßnahmenplanung aller Handlungsfelder der Jugendhilfeplanung,  Entwicklung eines Konzepts der qualitativen Bestandsbewertung und daraus folgenden Bedarfsplanung unter Beteiligung der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Familien),  Weiterentwicklung der Bürger/-innenorientierung in Form neuer Formate der Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei soll insbesondere die Idee eines onlinegestützten Spielplatzführers, welcher öffentlich und einfach zugänglich Informationen zu Spielflächen zur Verfügung stellt, geprüft werden.

Ziel ist, dass die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ auch weiterhin die Bedeutung des Spielens für Kinder und Jugendliche deutlich macht, Strategien und Handlungsfelder für eine lebenswerte Umwelt von Kindern, Jugendlichen und Familien aufzeigt und einfordert, sowie adäquate Antworten auf familienund sozialpolitische Fragen bereithält.

Anhang

Tabelle 9: Übersicht der Planungsbereiche

Pb-Nr. Bezeichnung Planungsbereichfläche m²
1 Altstadt 1.663.239
2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089
3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414
4 Rennweg 609.811
5 Wöhrd / Tullnau 2.913.937
6 Glockenhof / Gleißhammer 2.719.003
7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087
8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002
9 Werderau / Sandreuth 2.097.835
10 Schweinau 2.422.587
11 St. Leonhard / Sündersbühl 2.364.099
12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 2.258.463
13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 2.161.396
14 Schniegling / Wetzendorf 3.433.259
15 Thon / Schnepfenreuth – Süd 1.070.738
16 Kleinreuth h. d. Veste 1.889.351
17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 7.654.658
18 Schoppershof / St. Jobst 2.950.865
19 Mögeldorf 3.051.187
20 Zerzabelshof 4.591.516
21 Fischbach 2.609.369
22 Altenfurt / Moorenbrunn 6.974.421
23 Bauernfeind / Rangierbahnhof-Siedlung 768.942
24 Langwasser – Neuselsbrunn 975.097
25 Langwasser – Nordost 1.250.189
26 Langwasser – Mitte / Südost 4.056.775
27 Langwasser – Südwest 2.834.709
28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 6.129.704
29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 7.290.576
30 Worzeldorf 1.482.660
31 Herpersdorf / Weiherhaus 1.924.548
32 Gaulnhofen 2.352.045
33 Kornburg 6.376.437
34 Katzwang / Neukatzwang 4.778.379
35 Maiach / Hafen / Reichelsdorfer Forst 7.703.900
36 Reichelsdorf / Reichelsdorfer Keller 3.906.793
37 Krottenbach / Gerasmühle / Mühlhof / Holzheim 4.702.568
38 Eibach 3.637.189
39 Röthenbach 3.204.689
40 Gebersdorf 2.273.951
41 Kleinreuth b. Schweinau / Höfen / Leyh 2.761.486
42 Höfles 1.670.616
43 Schnepfenreuth 1.526.910
44 Buch 3.080.563
45 Boxdorf 3.189.322
46 Großgründlach / Reutles 5.275.961
47 Neunhof 4.027.520
48 Kraftshof 2.393.330
49 Almoshof / Lohe / Flughafen 6.112.725
50 Buchenbühl 3.139.590
51 Erlenstegen 4.386.752
52 Laufamholz / Rehhof 2.874.781
53 Brunn / Birnthon 3.968.819
54 Tafelhof 647.095
55 Dutzendteich 3.560.949
56 Rangierbahnhof 3.912.781
57 Großreuth b. Schweinau / Gaismannshof 4.561.957

Abbildung 1

Tabelle 10: Rangwerte des Spielflächenfehlbedarfs in Planungsbereichen

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Pla- nungs- bereich Fläche m² Wohnbe- rechtigte Bevölke- rung Spiel- flä- chen- be- stand m² Spiel- flä- chen- bedarf m² Spiel- flä- chen- fehlbe- darf m² Spiel-
flä-
chen-
be-
stand
pro
Einw.
m²
1 7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087 43.794 46.572 148.900 - 102.328 1,06
2 6 Glockenhof / Gleißhammer 2.719.003 33.905 40.379 115.277 -74.898 1,19
3 2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089 31.342 33.034 106.563 -73.529 1,05
4 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414 33.545 42.959 114.053 -71.094 1,28
5 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 2.258.463 25.828 31.083 87.815 -56.732 1,20
6 18 Schoppershof / St.Jobst 2.950.865 20.545 21.737 69.853 -48.116 1,06
7 39 Röthenbach 3.204.689 18.103 17.664 61.550 -43.886 0,98
8 8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002 21.440 29.784 72.896 -43.112 1,39
9 1 Altstadt 1.663.239 15.174 18.528 51.592 -33.064 1,22
10 57 Großreuth b. Schw., Gais- mannshof 4.561.957 12.363 9.897 42.034 -32.137 0,80
11 20 Zerzabelshof 4.591.516 14.756 18.977 50.170 -31.193 1,29
12 4 Rennweg 609.811 11.664 9.969 39.658 -29.689 0,85
13 28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 6.129.704 12.750 15.275 43.350 -28.075 1,20
14 13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 2.161.396 12.092 13.496 41.113 -27.617 1,12
15 17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 7.654.658 14.056 20.216 47.790 -27.574 1,44
16 27 Langwasser - Südwest 2.834.709 8.410 2.041 28.594 -26.553 0,24
17 36 Reichelsdorf / Reichelsdor- fer Keller 3.906.793 11.289 13.201 38.383 -25.182 1,17
18 11 St. Leonhard / Sünders- bühl 2.364.099 20.583 48.131 69.982 -21.851 2,34
19 10 Schweinau 2.422.587 12.121 20.896 41.211 -20.315 1,72
20 52 Laufamholz, Rehhof 2.874.781 10.075 14.552 34.255 -19.703 1,44
21 24 Langwasser - Neusels- brunn 975.097 7.513 6.433 25.544 -19.111 0,86
22 22 Altenfurt / Moorenbrunn 6.974.421 10.240 16.684 34.816 -18.132 1,63
23 34 Katzwang / Neukatzwang 4.778.379 7.259 7.431 24.681 -17.250 1,02
24 5 Wöhrd / Tullnau 2.913.937 15.787 40.109 53.676 -13.567 2,54
25 16 Kleinreuth h.d.V. 1.889.351 4.677 2.350 15.902 -13.552 0,50
26 15 Thon / Schnepfenreuth - Süd 1.070.738 4.885 4.020 16.609 -12.589 0,82
27 41 Kleinreuth b. Schw., Höfen, Leyh 2.761.486 3.578 0 12.165 -12.165 0,00
28 19 Mögeldorf 3.051.187 8.997 18.603 30.590 -11.987 2,07
29 21 Fischbach 2.609.369 5.167 6.243 17.568 -11.325 1,21
30 51 Erlenstegen 4.386.752 4.252 3.902 14.457 -10.555 0,92
31 31 Herpersdorf / Weiherhaus 1.924.548 5.408 9.948 18.387 -8.439 1,84
32 23 Bauernfeind / Rangier- bahnhof-Siedlung 768.942 4.126 6.302 14.028 -7.726 1,53
33 37 Krottenbach, Gerasmühle, Mühlhof, Holzheim 4.702.568 2.461 1.211 8.367 -7.156 0,49

Pb-

Nr.

Pla-

nungs-

bereich

Fläche

m²

Wohnbe-

rechtigte

Bevölke-

rung

Spiel-

flä-

chen-

be-

stand

m²

Spiel-

flä-

chen-

bedarf

m²

Spiel-

flä-

chen-

fehlbe-

darf

m²

34 50 Buchenbühl 3.139.590 2.266 2.054 7.704 -5.650 0,91
35 26 Langwasser - Mitte / Süd- ost 4.056.775 10.337 29.567 35.146 -5.579 2,86
36 40 Gebersdorf 2.273.951 4.317 9.167 14.678 -5.511 2,12
37 54 Tafelhof 647.095 1.469 0 4.995 -4.995 0,00
38 30 Worzeldorf 1.482.660 1.717 2.214 5.838 -3.624 1,29
39 9 Werderau / Sandreuth 2.097.835 5.221 14.405 17.751 -3.346 2,76
40 53 Brunn, Birnthon 3.968.819 976 440 3.318 -2.878 0,45
41 49 Almoshof / Lohe / Flugha- fen 6.112.725 1.118 1.025 3.801 -2.776 0,92
42 35 Maiach / Hafen / Reichels- dorfer Forst 7.703.900 1.255 1.587 4.267 -2.680 1,26
43 44 Buch 3.080.563 771 0 2.621 -2.621 0,00
44 56 Rangierbahnhof 3.912.781 649 0 2.207 -2.207 0,00
45 25 Langwasser - Nordost 1.250.189 6.991 21.801 23.769 -1.968 3,12
46 43 Schnepfenreuth 1.526.910 601 769 2.043 -1.274 1,28
47 46 Großgründlach, Reutles 5.275.961 4.890 15.389 16.626 -1.237 3,15
48 33 Kornburg 6.376.437 3.479 11.302 11.829 -527 3,25
49 29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 7.290.576 1.346 4.890 4.576 314 3,63
50 42 Höfles 1.670.616 392 1.974 1.333 641 5,04
51 48 Kraftshof 2.393.330 812 3.674 2.761 913 4,52
52 32 Gaulnhofen 2.352.045 1.498 6.910 5.093 1.817 4,61
53 38 Eibach 3.637.189 11.325 43.890 38.505 5.385 3,88
54 14 Schniegling / Wetzendorf 3.433.259 5.031 23.333 17.105 6.228 4,64
55 47 Neunhof 4.027.520 1.654 16.591 5.624 10.967 10,03
56 45 Boxdorf 3.189.322 2.614 20.872 8.888 11.984 7,98
57 55 Dutzendteich 3.560.949 1.056 17.262 3.590 13.672 16,35

Tabelle 11: Rangwertberechnung des gewichteten sozialräumlichen Spielflächenfehlbedarfs

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Kennz. Flächen- fehlbed. Kennz. Einw.- dichte Kennz. Anteil K. + J. Kennz. Anzahl K. + J. Kennz. Summe Kenn- zahlen
Dichte
Wohn-
bed.
1 8 Steinbühl / Gibitzenhof 5,0 5,5 4,8 5,2 5,1 25,6
2 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 5,3 5,2 3,6 5,4 5,2 24,7
3 7 Galgenhof / Hasenbuck 5,7 5,6 2,5 5,7 4,5 24,0
4 6 Glockenhof / Gleißhammer 5,6 5,4 1,2 5,6 5,3 23,1
5 11 St. Leonhard / Sünders- bühl 4 4,9 4,9 5,1 3,9 22,8
6 18 Schoppershof / St.Jobst 5,2 4,7 3,5 5 4,1 22,5
7 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 5,4 5,3 0,7 5,5 4,9 21,8
8 13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 4,4 4,5 3,8 4,5 4,6 21,8
9 2 St. Johannis / Vogelherd 5,5 5,1 0,6 5,3 5 21,5
10 57 Großreuth b. Schw., Gais- mannshof 4,8 3,2 4,5 4,6 3,2 20,3
11 10 Schweinau 3,9 4,1 3,4 4,4 4,2 20,0
12 4 Rennweg 4,6 5,7 0,4 3,6 5,6 19,9
13 39 Röthenbach 5,1 4,6 1 4,9 4 19,6
14 52 Laufamholz, Rehhof 3,8 3,9 5,2 4,3 2,2 19,4

Pb-

Nr.

Kennz.

Flächen-

fehlbed.

Kennz.

Einw.-

dichte

Kennz.

Anteil

K. + J.

Kennz.

Anzahl

K. + J.

Summe

Kenn-

zahlen

15 17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 4,3 2,4 4,1 4,8 3 18,6
16 20 Zerzabelshof 4,7 3,8 1,8 4,7 3,6 18,6
17 26 Langwasser - Mitte / Süd- ost 2,3 3,1 4,6 4 4,4 18,4
18 25 Langwasser - Nordost 1,3 4,4 5,3 3,4 3,7 18,1
19 24 Langwasser - Neusels- brunn 3,7 4,8 1,3 3,1 4,8 17,7
20 1 Altstadt 4,9 5 0,1 3,3 4,3 17,6
21 5 Wöhrd / Tullnau 3,4 4,3 0,2 4,1 5,4 17,4
22 36 Reichelsdorf / Reichelsdor- fer Keller 4,1 3,4 1,9 3,8 3,4 16,6
23 15 Thon / Schnepfenreuth - Süd 3,2 4 4,4 2,6 2,4 16,6
24 54 Tafelhof 2,1 2,8 4,3 1,2 5,7 16,1
25 31 Herpersdorf / Weiherhaus 2,7 3,3 5,1 2,9 1,8 15,8
26 27 Langwasser - Südwest 4,2 3,6 0,8 3,2 3,8 15,6
27 23 Bauernfeind / Rangier- bahnhof-Siedlung 2,6 4,2 2 2 4,7 15,5
28 28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 4,5 2,7 1,4 4,2 2,5 15,3
29 19 Mögeldorf 3 3,5 2,2 3,5 2,9 15,1
30 9 Werderau / Sandreuth 1,9 3 4 2,7 3,3 14,9
31 21 Fischbach 2,9 2,6 4,7 2,8 1,3 14,3
32 22 Altenfurt / Moorenbrunn 3,6 2,2 2,9 3,7 1,7 14,1
33 38 Eibach 0,5 3,7 3 3,9 2,7 13,8
34 16 Kleinreuth h.d.V. 3,3 2,9 2,7 2,3 2,3 13,5
35 34 Katzwang / Neukatzwang 3,5 2,3 1,6 3 2 12,4
36 51 Erlenstegen 2,8 1,8 2,4 2,2 3,1 12,3
37 14 Schniegling / Wetzendorf 0,4 2,1 3,2 2,5 3,5 11,7
38 41 Kleinreuth b. Schw., Hö- fen, Leyh 3,1 2 0,9 1,8 2,8 10,6
39 40 Gebersdorf 2,2 2,5 1,7 2,1 1,9 10,4
40 30 Worzeldorf 2 1,9 3,7 1,3 0,7 9,6
41 46 Großgründlach, Reutles 1,1 1,7 2,8 2,4 1,5 9,5
42 37 Krottenbach, Gerasmühle, Mühlhof, Holzheim 2,5 1,2 3,3 1,6 0,6 9,2
43 43 Schnepfenreuth 1,2 1 5,4 0,2 1,4 9,2
44 50 Buchenbühl 2,4 1,5 3,1 1,5 0,2 8,7
45 47 Neunhof 0,3 1,1 5,5 1,4 0,4 8,7
46 42 Höfles 0,8 0,5 5,6 0,1 1,6 8,6
47 56 Rangierbahnhof 1,4 0,2 5,7 0,8 8,1
48 33 Kornburg 1 1,3 2,6 1,9 1,2 8,0
49 44 Buch 1,5 0,7 4,2 0,3 0,9 7,6
50 48 Kraftshof 0,7 0,9 5 0,6 0,3 7,5
51 29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 0,9 0,4 3,9 1,1 0,8 7,1
52 45 Boxdorf 0,2 1,6 2,1 1,7 1 6,6
53 35 Maiach / Hafen / Reichels- dorfer Forst 1,6 0,1 1,1 0,9 2,6 6,3
54 53 Brunn, Birnthon 1,8 0,6 2,3 0,5 0,1 5,3
55 55 Dutzendteich 0,1 0,8 1,5 0,7 2,1 5,2
56 49 Almoshof / Lohe / Flugha- fen 1,7 0,3 0,5 0,4 1,1 4,0
57 32 Gaulnhofen 0,6 1,4 0,3 1 0,5 3,8

Tabelle 12: Berichterstattung seit 2008

Datum Aus- Thema Bericht/
schuss Beschluss
22.02.2018 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2018 - 2021 Beschluss
30.11.2017 JHA/SchA Bericht der Kinderkommission und Ergebnisse der Kinder- versammlungsjahre 2014 bis 2016 Bericht
28.09.2017 JHA Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler in Nürnberg Bericht
28.09.2017 JHA Entwicklung des Aktivspielplatzes und des Kinder- und Ju- gendhauses Muggenhof Bericht
13.07.2017 JHA Familienorientierte Naherholung im Lorenzer Reichswald Bericht
22.06.2017 JHA/SchA Bürokratische Hürden bei Ferienbetreuungsangeboten Bericht
09.03.2017 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2017-2020 Beschluss
22.12.2016 JHA Aktuelle Neubauten und Planungen für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg Bericht
28.07.2016 JHA Kinder- und Jugendarbeit öffnet sich für Geflüchtete Bericht
17.03.2016 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2016 - 2019 Beschluss
24.09.2015 JHA Ferienbetreuung Bericht
18.06.2015 JHA/SchA Partizipation - und dann? Bericht
18.06.2015 JHA/SchA Spielhöfe in Nürnberg Bericht
26.03.2015 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2015 - 2018 Beschluss
25.09.2014 JHA Aktivspielplatz Zeisigweg: aktuelle Planungen Beschluss
05.06.2014 JHA Bericht der Kinderkommission Bericht
13.02.2014 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2014 - 2017 Beschluss
13.02.2014 JHA Bessere Kinderbetreuung in Ferienzeiten Bericht
11.07.2013 JHA Ferienbildungsprogramm für benachteiligte Kinder und Ju- gendliche - Konzept "talentCAMPus" hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 02.05.2013 Bericht
06.06.2013 JHA/SchA laut! Auch in der Schule Bericht
06.06.2013 JHA/SchA Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler in Nürnberg - Werkstattbericht Bericht
28.02.2013 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2013 - 2016 Beschluss
19.07.2012 JHA Partizipationsprojekt laut! Beschluss
08.03.2012 JHA Bericht der Kinderkommission über die Kinderversamm- lungsjahre 2008 bis 2010 Bericht
08.03.2012 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2012 bis 2014 Beschluss
27.10.2011 JHA Weiterentwicklung von Skatemöglichkeiten in Nürnberg Bericht
21.07.2011 JHA Kinderspielplatz Röthenbach - Ost Bericht
21.07.2011 JHA Spielmöglichkeiten für Jugendliche am Mammutgelände Bericht
21.07.2011 JHA Unterstellplatz für Jugendliche in Langwasser Bericht
21.07.2011 JHA Kinder- und jugendfreundliche Stadt: Skaten am Korn- markt Beschluss
21.07.2011 JHA Kinderspielplatz Röthenbach-Ost Bericht
17.02.2011 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2011 bis 2014 Beschluss
29.07.2010 JHA Zwischennutzung als Vorläufer für den pädagogisch be- treuten Spielplatz Zeisigweg Beschluss
06.05.2010 JHA Rodelberg/Spielplätze in Kornburg – keine Unterlagen ein- gestellt Bericht
18.03.2010 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2010 bis 2013 Beschluss
18.03.2010 JHA Pädagogisch betreuter Spielplatz Zeisigweg Bericht
17.09.2009 JHA Jugendunterstände in Langwasser Beschluss
23.07.2009 JHA Offene Kinder- und Jugendarbeit, Spielangebote, Tages- betreuung und Erziehungsberatung in Schoppfer- shof/Rennweg ("Mammutgelände") hier: Antrag der Stadt- ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bericht
23.07.2009 JHA Jugendtreffpunkt in Langwasser Bericht
28.05.2009 JHA KinderKulturForum UFO im Netzwerk Nürnberger Kinder- kultur Beschluss
26.03.2009 JHA Partizipation von Jugendlichen Beschluss
26.03.2009 JHA Ferienprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Beschluss
26.03.2009 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2009 bis 2012 Bericht
26.03.2009 JHA Grünflächen Gräfenberger Straße mit geplanten Spielan- geboten Beschluss
11.12.2008 JHA Dirt-Bike-Parcours in Reichelsdorf Bericht
11.12.2008 JHA Skateanlagen in Nürnberg Bericht
11.12.2008 JHA Kleinkinderspielplatz Falkenheim Bericht
13.11.2008 JHA/SchA Spielgeräte auf Schulhöfen Bericht
18.09.2008 JHA Kinderversammlungen der Stadt Nürnberg Bericht
03.07.2008 JHA, Kul- tur-aus- schuss KinderKulturForum UFO im Netzwerk Nürnberger Kinder- kultur Beschluss
10.04.2008 JHA/SchA Unterstand Skater-Anlage Münchener Str. Bericht
14.02.2008 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2008 - 2011 Bericht
14.02.2008 JHA Spielplatz "Hadermühle" an der Wöhrder Wiese Beschluss

Abbildung 2

Abbildung 3

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