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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (14.02.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

14.02.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2019 - 2022 5 Sitzungsvorlage Ref.V/015/2018 5 Antrag_Spielhof Kanuerschule_SPD Ref.V/015/2018 9 1_1_Entscheidungsvorlage_Spielflächenplanung_2019_2022 Ref.V/015/2018 10 1_2_Beschluss_Spielflächenplanung 2019_2020 Ref.V/015/2018 13 1_3_Beilage_Spielflächenplanung_2019_2022 Ref.V/015/2018 14 TOP Ö 2 Werkstattbericht zur Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ 24 Sitzungsvorlage J/018/2019 24 2_1_Sachverhalt_JHP Spielen_2019 J/018/2019 28 2_2_Beilage_JHP Spielen_2019 J/018/2019 30 TOP Ö 3 Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße 53 Sitzungsvorlage J/019/2019 53 3_1_Entscheidungsvorlage_Betriebsträgerschaft_HfK_Forchheimer_Str_.20190214 57

3_2_Beschluss_Betriebsträgerschaft_HfK_Forchheimer_Str._20190214 J/019/2019 59 3_3_Lageplan_Forchheimer_Str J/019/2019 60 TOP Ö 4 Eingliederungshilfe für Kindergartenkinder mit Asylbewerberstatus 62 Sitzungsvorlage J/020/2019 62 4_1_Bericht_Eingliederungshilfe_für_Kindergartenkinder_mit_Asylbewerberstatus v_2 66

4_01_20170308_Antrag_SPD_Gleiche_Startchancen_für_alle_Kinder_mit_Behinderung 68

4_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Inklusion_Kinder_von_Asylbewerberinnen 69

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 14.02.2019, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2019 - 2022; hier: Antrag der Beschluss

SPD-Stadtratsfraktion vom 26.11.2018 Ref.V/015/2018

2. Werkstattbericht zur Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ Bericht

3. Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße Beschluss

4. Eingliederungshilfe für Kindergartenkinder mit Bericht

Asylbewerberstatus; hier: Anträge der Stadtratsfraktionen J/020/2019

Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2018 und SPD vom 08.03.2017

5. Genehmigung der Niederschrift

6. Mitteilungen

7. Auflagen

Ref.V/015/2018

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 14.02.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Spielhof Knauerschule

Anlagen: Antrag_Spielhof Kanuerschule_SPD 1_1_Entscheidungsvorlage_Spielflächenplanung_2019_2022 1_2_Beschluss_Spielflächenplanung 2019_2020 1_3_Beilage_Spielflächenplanung_2019_2022

Sachverhalt (kurz):

In der "AG Spielen" am 06.12.2018 wurde auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" die Ausbauplanung (Neubau, Sanierung, Erweiterung) der Spielflächen für 2019 - 2022 abgestimmt. Die Koordination der "AG Spielen" liegt bei der Verwaltung des Jugendamts als Bedarfsträger für Spielflächen. Teilnehmer sind SÖR, die Bürgerämter Süd, Nord und Ost (BANOS), Stpl, H, Ref. V/Bündnis für Familie, der KJR sowie 3. BM/Schule mit dem Amt für Allgemeinbildende Schulen. Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist verbindliche Planungsgrundlage für die Spielflächenplanung und enthält eine detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und die Verwaltung des Jugendamts legen im Folgenden das Ergebnis der "AG Spielen" zur Ausbauplanung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen im Zeitraum 2019 - 2020 zur Beschlussfassung vor, ergänzt werden diese durch Informationen zum Partizipationsmodell laut!. Im Weiteren berichtet die Verwaltung in Abstimmung mit 3.BM/HVE hinsichtlich des Antrags der SPD Stadtratsfraktion vom 26.11.2018 über die finanziellen Grundlagen, die Instandsetzung und Pflege von Spielhöfen. In diesem Kontext wird auch der Sachstand zum Spielhof der Knauerschule dargestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 930.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 820.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 110.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM/SÖR

3. BM/HVE

Beschlussvorschlag:

siehe Beilage

SPD spd@stadt.nuernberg.de Ul, Ult Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRÖÖAK T I11ON www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg

Nürnberg, 26. November 2018 Yilmaz

Spielhof Knauerschule

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

inzwischen ist das pädagogische Plädoyer, dass Kinder Bewegung brauchen sowie Raum für Kreativität und zur eigenen Entfaltung, zum guten Allgemeinwissen geworden. Damit dieser Raum in einer Großstadt wie Nürnberg auch kindgerecht und sicher ist, ist es gute Tradition in Nürnberg, die Tore der Schulhöfe zu öffnen und diese auch jenseits der Unterrichtszeit zu Spielhöfen zu machen.

An dieser politischen Errungenschaft nagt jedoch nun der Zahn der Zeit und es gilt den erkämpften Platz für Kinder durch Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erhalten. Welche Lücke das Wegfallen einer solchen Fläche reißt, sieht man derzeit leider am Beispiel des Spielhofs an der Knauerschule. Damit dieser Zustand schnell wieder behoben werden kann und weitere Lücken dieser Art möglichst nicht entstehen, stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sanierungsbedarf des Spielhofs an der Knauerschule. 2. Zudem erfolgt ein Bericht, welche Finanzierungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung des Spielangebots und der Spielfläche an der Knauerschule zur Verfügung stehen. Hierfür wird auch geprüft, ob Stiftungsgelder eingeworben werden können (z.B wbg-Stiftung). 3. Die Verwaltung berichtet im Allgemeinen über die finanzielle Grundlage weiterer Spielhöfe bzw. deren Instandsetzung und Pflege. 4. Ziel ist die ausreichende finanzielle Ausstattung des Unterhalts der Spielhöfe und deren Erhalt im Spielraumangebot der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

JO Stadtratsfraktion Nürnberg Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende SPD

Entscheidungsvorlage

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2019 – 2022

Die Festlegung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen erfolgte im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Abstimmung (AG Spielen) und auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 berücksichtigt werden.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) für die Jahre 2019 - 2022 finanziert:  MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 400.000 € zzgl. 110.000 € Zweckbindung laut! jährlich sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 195.000 € (davon städtischer Anteil 130.000 €).  Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge

1. Maßnahmenlisten

Im Rahmen der Spielplatzpauschale (MIP Nr. P5515900000U) wurde in der „AG Spielen“ im Dezember 2018 folgende Verteilung der Mittel festgelegt:

Spielplatzpauschale 20191
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
*Fenitzerplatz, Spiel- platz Neugestaltung 2019 / 2020 2021 4
Happurger-/Neidstei- nerstr., 2 Spielplätze Neugestaltung 2019 2019 52
Seitzstraße, Mühlhof, Spielplatz Erweiterung des Spielplatzes 2018 2019 37
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 10
**Prof.-Ernst-Nathan- Straße, Bolzplatz x Neugestaltung 2017 / 2018 2019 2
Spiegelauer Straße, Spielplatz Ersatzbeschaf- fung oder Neu- gestaltung 2019 2019 / 2020 5
Wanderer Straße, Spielplatz x Neugestaltung 2019 2020 13

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

1 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Spielplatzpauschale 20202
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
*Fenitzer Platz, Spiel- platz Neugestaltung 2019/ 2020 2021 4
Wanderer Straße, Spielplatz Neugestaltung 2019 2020 13
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 10
Lotharstraße, Höfen, Spielplatz ***saP, dann ggf. Neuanlage 2020 2022 41

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

* Fenitzer Platz: Die Planungen haben sich um ein Jahr verschoben. ** Prof.-Ernst-Nathan-Straße: Der Baubeginn hängt eng mit den weiteren Klärungen zu den noch ins Stadteigentum zu übertragenden Grundstücken der zu beplanenden Fläche ab. *** saP: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Im Rahmen der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515800000U) wurden die Mittel in der „AG Spielen“ im Dezember 2018 wie folgt verteilt:

Spielhofpauschale 20193
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Buchenbühl, Kal- chreuther Straße Neugestaltung im Rahmen der Aspaltsanierung 2018 / 2019 2019 50
*Friedrich-Staedtler- Schule, Neunhof Spielhofpau- schale sowie Aus 1 mach 3 Neuanlage 2017 / 2018 2019 47
Grund- und Mittel- schule Katzwang Neugestaltung 2018 2019 34
Bauernfeindschule Teilsanierung / Ersatzbe- schaffung 2018 2019 23
Spielhofpauschale 20204
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
**Knauerschule, Spiel- hof Teilsanierung, Ersatzbe- schaffung 2019 2020 12
GS + MS Altenfurt, Spielhof Teilsanierung, Verbesse- rung des Spielangebots 2020 2020 22
Georg-Ledebour- Schule, Spielhof Dringender Sanierungsbe- darf, Angebotsverbesse- rung, Erweiterung 2019 / 2020 2020 26
Henry-Dunant-Schule, Spielhof * Erweiterung 2020 2021 57

2 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut! 3 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut! 4 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

* Das Schulgrundstück vor der Schule kann unabhängig von Schul- und Hortumbaumaßnahmen als öffentliche Spielhoffläche gestaltet werden. **Knauerschule: Zwei Klettergeräte mussten aus Sicherheitsgründen im Herbst 2018 abgebaut werden. Die Kosten für einen entsprechenden Ersatz mit gleichwertigem Spielwert liegen bei ca. 160.000 EUR. Die Mittel aus der Spielhofpausschale 2019 sind an bereits in Planung befindliche Projekte gebunden, so dass die Knauerschule in die Spielhofpauschale für das Jahr 2020 eingeplant wird. (Weitere Details siehe auch Punkt 2 der Beilage)

Im Programm „Aus 1 mach 3“ (MIP Nr. P5515400000U) werden 2019 folgende Anträge umgesetzt:

Programm „Aus 1 mach 3“ 2019
Projekt Maßnahmentyp PB (Planungsbe- reich)
Seitzstraße, Mühlhof, Spielplatz Erweiterung durch ein zusätzliches Spielgerät 37
Waldstromer Straße, Reichelsdorf Spielplatz mit kleiner Grünanlage Aufenthaltsverbesserung am Platz durch Bänke mit Bewegungsparkelementen 36
Wöhrder See, Nordufer Grünanlage Calisthenics-Anlage, Projektverschiebung aus 2018 5
Mühlweg, Unterstand für Jugendliche Workshop Jugendliche, Verbesserung des Un- terstands 14

2. Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale wurde auf Antrag des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt (KJR Nürnberg-Stadt) durch Beschluss des Stadtrates ab 2014 auf jährlich 110.000 € erhöht. Für diese zusätzlichen Mittel erfolgte eine Zweckbindung zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. 2018 konnten fünf Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden. Für 2019 sind zum jetzigen Zeitpunkt sieben Vorhaben geplant. Eine Prüfung der Realisierbarkeit dieser Vorhaben muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2019 eingehende kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden. (Details siehe Beilage)

Beschluss

I.

TOP: 1.2

Jugendhilfeausschuss

Sitzungsdatum 14.02.2019

öffentlich

Betreff: Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2019 - 2022

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den notwendigen Ausbau von öffentlichen Spiel-, Sport- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche sowie Spielhöfen für die Jahre 2019 bis 2020 auf der Grundlage der von der Verwaltung des Jugendamts und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum vorgelegten Entscheidungsvorlage.

II. Ref. V

III. Abdruck an:

Ref. I/II / OrgA 3.BM/ HVE Ref. I/II / Stk 2. BM/SÖR

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2019 - 2022

1. Übersicht der Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020

In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 6. Dezember 2018 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2019 und 2020 festgelegt und für die Jahre 2021 und 2022 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte zur Verfügung stehen. In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer/-innengruppen werden beteiligt.

Weitere Entscheidungsfaktoren sind:

 Sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte;  Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie  der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) für die Jahre 2019 - 2022 finanziert:

in Höhe von 400.000 € zzgl. 110.000 € Zweckbindung laut! jährlich sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze.

von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.

in Höhe von 195.000 € (davon städtischer Anteil 130.000 €).

den Ausbau der Spielflächenmaßnahme werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.

1.1 Maßnahmenlisten 2019 - 2022

In der „AG Spielen“ im Dezember 2018 wurde folgende Verteilung der Mittel in den entsprechenden MIP-Ansätzen für 2019 und 2020 festgelegt und für die Jahre 2021 und 2022 vorgeplant.

Im Vergleich zu Berichten der Vorjahre wurde der Begriff Generalsanierung durch den Begriff Neugestaltung ersetzt und unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass ein bereits vorhandener Spielplatz / Spielhof komplett neugestaltet wird.

A) Spielplätze

MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 400.000 € zzgl. 110.000 € Zweckbindung laut! sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze

Kurzer Sachstand Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale 2018

Jülicher Straße, Zaun am Spielplatz zur Bahn (dringende Schutzmaßnahme) Projekt wurde 2018 geplant und baulich umgesetzt Skateanlage Pferdemarkt Planung in 2017 / 2018 abgeschlossen, Baubeginn in 2019 Finanzierung „laut“-Mittel und Spielplatzpauschale. Die Rückbaumaßnahme konnte 2018 nicht durchgeführt werden. Die Ausschreibung musste wegen fehlender geeigneter Angebote der auszuführenden Firmen aufgehoben werden. Eine wiederholte Ausschreibung war erfolgreich, so dass im Frühjahr 2019 die Maßnahme umgesetzt werden kann. Dies erfordert jedoch Mehrkosten, die über den Pauschale 2019 mit aufgefangen werden müssen. Spielplatz Seitzstraße, Mühlhof Planung abgeschlossen, Baubeginn in 2019 Spielplatz Schweinfurter Straße Das Beteiligungsverfahren und die Planungen konnten in 2017 abgeschlossen werden. Der Spielplatzbau hat sich aufgrund fehlender personeller Ressourcen bei SÖR und notwendigen Prüfungen bezüglich des Hochwasserschutzes ins Jahr 2019 verschoben.

Festlegung Spielplatzpauschale 2019

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
*Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2019 / 2020 2021 4
Happurger-/Neidstei- nerstr., 2 Spielplätze Neugestaltung 2019 2019 52
Seitzstraße, Mühlhof, Spielplatz Erweiterung des Spielplatzes 2018 2019 37
Hohe Marter, Spiel-und Basketballplatz x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 10
**Prof.-Ernst-Nathan- Straße, Bolzplatz x Neugestaltung 2017 / 2018 2019 2
Spiegelauer Straße, Spielplatz Ersatzbeschaf- fung oder Neuge- staltung 2019 2019 / 2020 5
Wanderer Straße, Spiel- platz x Neugestaltung 2019 2020 13

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

* Fenitzer Platz: Die Planungen haben sich um ein Jahr verschoben. ** Prof.-Ernst-Nathan-Straße: Der Baubeginn hängt eng mit den weiteren Klärungen zu den noch ins Stadteigentum zu übertragenden Grundstücken der zu beplanenden Fläche ab.

Festlegung Spielplatzpauschale 2020

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
*Fenitzer Platz, Spielplatz Neugestaltung 2019/ 2020 2021 4
Wanderer Straße, Spiel- platz Neugestaltung 2019 2020 13
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 10
Lotharstraße, Höfen, Spielplatz ***saP, dann ggf. Neuanlage 2020 2022 41

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

* Fenitzer Platz: Die Planungen haben sich um ein Jahr verschoben. *** saP: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Vorplanungen Spielplatzpauschale 2021 – 2022

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
Fenitzer Platz, Spielplatz Neugestaltung 2019 / 2020 2021 4
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 10
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung Investor Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 10
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche Neugestaltung 2021 2022 7
Annette-Kolb-Anlage, Spielplatz Teilfinanzierung Investor Neugestaltung 2021 2022 25
Obere-/Untere Kiesel- bergstraße, Spielplatz Neugestaltung, Erweiterung für Kleinkinder 2021 2022 12

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Kurzer Sachstand abgeschlossene BIC-Maßnahmen in 2018

Wilhelmshavener Straße, 2 Spielplätze Finanzierung über städtebaulicher Vertrag Planung in 2017 abgeschlossen, 2018 fertig gestellt Wasserspielplatz Wöhrder See Finanzierung Einzel-MIP Planungen in 2015 / 2016 abgeschlossen, 2018 fertig gestellt

Spielplätze über Finanzierung Dritter

Maßnahmen in Planung und Bau 2017 bis 2022

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzie-
rung aus
Drittmittel
*Prof.- Ernst-Nathan- Straße, Spielplatz MIP-Ansatz Neugestaltung 2017 2019 2
Guggenheimer Straße, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2017 / 2018 2018/ 2019 57
Frankenstraße, Spielplatz und Bolzplatz Städtebauförde- rung x Neugestaltung 2019 / 2020 2020 / 2021 8
**Annapark, Bolz- und Bas- ketballangebote SÖR/2 + Förde- rung x Neugestaltung 2019 2019 / 2020 7
Schiestlstraße, Kraftshof, Spielplatz Städtebau- förderung Angebotsverbes- serung / Erweite- rung 2015 2019 48
Am Nordostbahnhof, Spiel- platz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2018 / 2019 2019/ 2020 18
Quartierspark Eberhards- hof, ehem. Quelle, Park für alle Nutzergruppen Städtebau- förderung Neuanlage 2017/ 2018 2019 / 2020 13
Jamnitzerplatz, Spielplatz MIP + Städte- bauförderung Neugestaltung 2018/ 2019 2020 / 2021 12
Rechenberg, Spiel- und Bolzplätze Masterplan Grün x Neugestaltung 2018/ 2019 2020 / 2021 18
Herschelplatz, Bolzplatz SÖR/2 x Neugestaltung 2018 / 2019 2019 8
Münchener Straße, Skateanlage MIP Neugestaltung, ggf. Erweiterung 2019 / 2020 2021 / 2022 55
Luitpoldhain, Spiel- und Aktionsflächen MIP x Neugestaltung und Erweiterung 2019 / 2020 2021 / 2022 6

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

*Prof.-Ernst-Nathan-Straße: Flächenklärung noch nicht abgeschlossen, Baubeginn kann erst nach Klärung erfolgen. **Annapark: Entscheidung der zuständigen Bundesbehörde, ob eine Förderung über das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen / Sport“ erfolgen kann steht noch aus. Antrag wurde 2018 gestellt. Bei negativem Bescheid muss diese Maßnahme zur Finanzierung zum BIC angemeldet werden.

Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:

Projekt Mögliche Ballspiel Maßnahmentyp PB
Finanzierung (Planungs-
bereich)
Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz Neuordnung, Neugestaltung und Er- weiterung 52
Erhardstraße, Spielplatz Sanierungsbedarf 5
Herschelplatz, Spielplatz, Städtebau- förderung x Neugestaltung / wenn Schul- und Horterweiterungsmaßnahmen abge- schlossen 8
Ritterplatz, Spielplatz Neugestaltung 6
Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz Neugestaltung 3
Südstadtpark, Spielplatz Teilsanierung, Verbesserung des Angebots 7
Marthastraße, Ballspielbereich x Bodenbelagssanierung des Fußballplatzes 5
Tilsiter Straße, Spielplatz Sanierungsbedarf 34
Christoph-Weiß-/Krugstr., Spielplatz Neugestaltung 2
Pleydenwurff- /Grünewald- straße, Spiel- und Bolzplatz x Neugestaltung 3
Reitackerstraße, Spielplatz Neugestaltung 12
Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz Sanierungsbedarf 27
2 Spielplätze alternativ zu An der Schwarzlach Teilfinanzierung Gartenstadt e.G. Neuanlage 28
Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz am Bolzplatz x Neuanlage 36
Waldstromerstraße, Spielplatz Neugestaltung 36
Julius-Leber-/Bernstädterstr., Langwasser, Spielplatz Erweiterung des Spielangebots, Standortaufwertung, Antrag Kinder- versammlung 27
Hautschstraße, Spiel- und Aktionsfläche Städtebau- förderung Erweiterung, Altlasten 13
Marie-Beeg-Straße, Spiel- platz Neugestaltung 11
Westpark, östlicher Bereich, Sandspielbereich Teilsanierung 11
Witschelstraße, Skateanlage Neugestaltung 11
Bamberger Straße, Spiel- platz Neugestaltung 15
Kochstraße, Spielplatz Sanierung 9
Weinzierleinerstraße, Spielplatz Neugestaltung 40
Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz Fördermittel Sa- nierungsgebiet x Sanierung 26
Steinmetzanlage, Spielplatz Neugestaltung 57
Fritz-Erler-Straße, Boxdorf, Spielplatz Neugestaltung 45
Veilhofstraße, Spielplatz Neugestaltung 5
Hersbrucker- / Fasanenweg, Spielplatz Dringender Sanierungsbedarf 19
Buch, Spielplatz Neuanlage, evtl. Fläche hinter Feu- erwehr 44
Kuhweiher / IDEAL, Max- Kohn-Straße, Spielplatz Neuanlage, Verlegung Spielplatz au- ßerhalb der Kleingartenanlage 39
Umbenhauer Straße, Reichelsdorf, Spielplatz Sanierung oder Neuanlage 36
Hans-Seiler-Straße, Spielplatz Sanierung und Erweiterung 47
Marthastraße, Spielplatz Teilsanierung 5
Märzenweg, Buchenbühl, Spielplatz Sanierung, Erweiterung, Antrag aus Kinderversammlung 50
Westpark, westl. Bereich, Ballspielwiese x Neuanlage lt. B-Plan 57
Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz x Erweiterung durch Fußballangebot 22
Schreiberhauerstraße, Skateelemente Erweiterung 22
Wohlauer Straße, Altenfurt, Spiel- und Aktionsflächen Neugestaltung 22
Mühlweg, Spiel- u. Bolzplatz Neugestaltung 14
Ferdinand-Drexler- Weg/Nord, Langwasser, Spiel- und Aktionsfläche x Neugestaltung 26
Ferdinand-Drexler-Weg/Süd, Langwasser, Spiel- und Akti- onsfläche x Neugestaltung 26
Bürgergarten Langwasser, Bolzplatz x Sanierung 26
Breslauer Straße, Spielplatz Neugestaltung 26
Gleiwitzer Straße, Spielplatz Neugestaltung 26
Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, TT-Platten Sanierung 26
Elisabeth-Selbert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz Neugestaltung 26
Annette-Kolb Anlage, Aktionsfläche Neugestaltung für Trendsport 25
Nesselwangerstraße, Wor- zeldorf, Spielplatz Neugestaltung 32
Hans-Christoph-Seebohm- straße, Spielplatz Neugestaltung 34
Annapark, Spielplatz Neugestaltung 7
Bürgertreff Gebersdorf, Spielplatz Sanierung 40
Altenfurt, Fläche neben ehem. Hallenbad u. vor dem neuen Hort, Aktionsfläche für Jugendliche Neuanlage 22
Boxdorf, Am Weiher, Spielplatz Neugestaltung 45
Palmplatz, Spielplatz Neugestaltung 2
Erhardstraße, Spielplatz Neugestaltung, dringender Sanie- rungsbedarf 5
Humboldtplatz, Spielplatz Neugestaltung 7

Wie bereits in den vorangegangenen Vorlagen der Vorjahre berichtet wurde, wird die Liste der dringenden, noch nicht finanzierten Spielplatzmaßnahmen jedes Jahr länger. Immer mehr Spielplätze mit Sanierungsbedarf kommen dazu.

BIC-relevante Spielplatzmaßnahmen

Einige der dringend zu sanierenden Spielplätze liegen in einer finanziellen Größenordnung, die nicht im Rahmen des pauschalen MIP-Ansatzes zu bewältigen sind. So sind z.B. die Spiel- und Aktionsflächen am Budapester Platz, im Stadtpark, am Melanchthonplatz, im Marienberg und der Rosenau Maßnahmen, für die ein Einzelansatz im MIP benötigt wird. Auf Basis einer zwischen J und SÖR abgestimmten Priorisierungsliste werden zur gegebenen Zeit Anmeldungen bezüglich der jeweiligen Maßnahmen zum BIC über SÖR erfolgen.

B) Spielhöfe

MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €

Kurzer Sachstand Maßnahmen aus 2018

Birkenwaldschule, Spielhoferweiterung Fertigstellung November 2018 Siedlerschule, Spielhoferweiterung Fertigstellung Oktober 2018 Hegelschule, Spielhofneugestaltung Planung in 2017 / 2018, Bau im Zuge der Asphaltsanierung in 2018

Festlegungen Spielhofpauschale 2019

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
Buchenbühl, Kalchreuther Straße Neugestaltung im Rahmen der Aspaltsanierung 2018 / 2019 2019 50
*Friedrich-Staedtler- Schule, Neunhof Spielhofpau- schale sowie Aus 1 mach 3 Neuanlage 2017 / 2018 2019 47
Grund- und Mittelschule Katzwang Neugestaltung 2018 2019 34
Bauernfeindschule Teilsanierung / Ersatzbe- schaffung 2018 2019 23

Festlegungen Spielhofpauschale 2020

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
Knauerschule Teilsanierung, Ersatzbeschaf- fung 2019 2020 12
GS + MS Altenfurt Teilsanierung, Verbesserung des Spielangebots 2020 2020 22
Georg-Ledebour-Schule Dringender Sanierungsbe- darf, Angebotsverbesserung, Erweiterung 2019 / 2020 2020 26
Henry-Dunant-Schule *Erweiterung 2020 2021 57

* Henry-Dunant-Schule: Das Schulgrundstück vor der Schule kann unabhängig von Schul- und Hortumbaumaßnahmen als öffentliche Spielhoffläche gestaltet werden.

Vorläufige Festlegungen Spielhofpauschale 2021/ 2022

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
Veit-Stoß-Realschule Neuanlage 2021 / 2022 2022 18
GS Großgründlach Verbesserung des Spielangebots 2021 2022 46
MS Neptunweg Verbesserung des Spielange- bots 2021 / 2022 2022 23
GS Buch Neuanlage 2021 / 2022 2021 / 2022 44

Wie bereits in den vorangegangenen Vorlagen berichtet, können viele sanierungsbedürftige Schulspielhofe weiterhin auch in den kommenden Jahren nicht überplant, verbessert oder neugestaltet werden. Umbauplanungen, Neubauplanungen oder notwendige Erweiterungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Horten sowie die noch nicht vorhandenen Mittel im Geschäftsbereich Schule für eine Pausenhofbelags- oder Kanalsanierung stehen den Spielhofplanungen entgegen.

So sind auch weiterhin die am dringlichsten zu sanierenden Schulen Mittelschule Hummelsteiner Weg und die Georg-Holzbauer-Mittelschule bei den noch nicht finanzierten Projekten gelistet.

Aufgrund fehlender, investiver Mittel des Schulbereichs für Ersatzbeschaffungen für marode, abgebaute Spielgeräte in Spielhöfen müssen immer häufiger Mittel aus der Spielhofpauschale kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um das Spielangebot in den jeweiligen öffentlichen Spielhöfen aufrecht erhalten zu können. So musste u.a. ein großes Spielgerät in der Bauernfeindschule ersetzt werden. Hinzu kommt für das Jahr 2020 die Ersatzbeschaffung für den Spielhof der Knauerschule. (Details siehe unter Punkt 2)

Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
Hummelsteiner Weg Neugestaltung 36
Georg-Holzbauer-Mittelschule Neuanlage 28
Wandererstraße, 2. BA Erweiterung 13
Neues Gymnasium Neuanlage 06
Wiesenschule Neugestaltung 8
Uhlandschule Neugestaltung 3
MS Schweinauer Straße 20 Neugestaltung 11
Herolsberger Weg 42 Neugestaltung 17
Ketteler-Schule, Leerstetter Straße Neugestaltung 28
Birkenwaldschule Weiterer Ausbau des Spielhofes auf dem Pausen- hofareal 39
Erich-Kästner-Schule, Eichstätter Str. 11 Angebotserweiterung, Antrag Kinderversammlung 36
Oedenbergerstr. 135 Dringender Sanierungsbedarf, ggf. Neugestaltung 18
Dr.-Theo-Schöller-Schule Dringender Sanierungsbedarf, ggf. Neugestaltung 2
Ambergerschule Dringender Sanierungsbedarf 10
Sperberschule Verbesserung des Spielangebots für Grundschüler / Antrag Kinderversammlung 7

C) Programm „Aus 1 mach 3“

MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 195.000 € (städtischer Anteil 130.000 € / Spenden 65.000 €)

Kurzer Sachstand zu den Maßnahmen aus 2018

Spielplatz am Platnersberg Angebotserweiterung durch einen Niedrigseilparcour Bolzplatz Raindorfer Weg, Gebersdorf Bodenbelagssanierung eines von zwei Plätzen Spielplatz Gersweiler- / Pirmasenser Straße Weitere Ergänzungswünsche zum Spielplatz im Rahmen der Neugestaltungsplanung, Fertigstellung in 2019 Spielhof Friedrich-Staedler-Schule, Neunhof Schulklettergarten im Rahmen der Spiehofneuplanung, Fertigstellung in 2019 Eichstätter Platz, Reichelsdorf Der ursprünglich geplante Standort wurde geändert. Neuer Platz ist am Spielplatz Waldstromer Straße. Für das Jahr 2019 angemeldet und als neues Projekt an der Waldstromer Straße mit aufgenommen.

Anträge für Programm „Aus 1 mach 3“ 2019

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
Seitzstraße, Mühlhof, Spielplatz Erweiterung durch ein zusätzliches Spielgerät 37
Waldstromer Straße, Reichelsdorf, Spielplatz mit kleiner Grünanlage Aufenthaltsverbesserung am Spielplatz durch Bänke mit Bewegungsparkelementen für Er- wachsene 36
Wöhrder See, Nordufer Grünanlage Calisthenics-Anlage*, Projektverschiebung aus 2018 5
Mühlweg, Unterstand für Jugendliche Workshop Jugendliche, Verbesserung des Un- terstands 14

*Calisthenics-Anlage ermöglichen Übungen, die mit dem eigenen Körpergewicht ausgeführt werden.

1.2 Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale beinhaltet jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Die Anliegen werden in Jugendversammlungen, über die virtuelle Beteiligungsplattform „laut-nuernberg.de“ sowie im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von laut! von Jugendlichen vorgebracht. Daher sind die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Aufträge meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation. Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen.

Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die Anliegen Jugendlicher in erster Linie auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Wegen, Spiel- und Aktionsflächen, Sportflächen und Spielhöfen für diese Altersgruppe beziehen.

Mit den Anliegen befassen sich, neben der Verwaltung des Jugendamts, die Kooperationspartner von laut! (KJR und Medienzentrum Parabol e.V.), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. weitere Dienststellen, wie z. B. Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt und die Bauordnungsbehörde.

2018 konnten folgende Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden:  Bürgergarten Langwasser: Erweiterung durch eine Situp-Bank und Sportgeräte  Skateanlage Schweinauer Buck: Verbesserung der Beleuchtung  Graffiti-Projekt in der Jakob-Muth-Tagesstätte der Lebenshilfe zur Verschönerung des Bolzplatzes  Sanierung des Bolzplatzes in Rehhof  Einbau eines Trinkwasserbrunnen an der Skateanlage Pferdemarkt

Für 2019 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorhaben geplant bzw. werden aktuell geprüft:  Unterstellmöglichkeit am Bolzplatz Raindorfer Weg, Gebersdorf (Prüfung)  Fertigstellung Generalsanierung Skateanlage Am Pferdemarkt (Finanzierung „laut“-Mittel und Spielplatzpauschale)  Verbesserung der Beleuchtung des Skatepools der Skateanlage Am Pferdemarkt  Verbesserung der Beleuchtung des Bolzplatzes hinter dem Kinder- und Jugendhaus „ALF“  Verbesserung der Beleuchtung des Gehwegs am ehem. „Mammutgelände“ (Prüfung)  Anschaffung eines Ballfangnetzes für Bolzplatz in der Uhlandstraße  Sanierung des Bolzplatzes im Westpark

Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2019 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2019 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

  1. Spielhof Knauerschule – Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 26. November 2018 Zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 26.11.2018 berichtet die Verwaltung nachfolgend über die finanziellen Grundlagen, insbesondere zu die Instandhaltung und Pflege von Spielhöfen sowie über den aktuellen Sachstand zum Spielhof der Knauerschule.

Grundsätzliches: Die Mittel aus der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515900000U) stehen für Spielhofneubauten und Spielhofneuanlagen zur Verfügung. Die erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen von Spielhöfen liegen in der Zuständigkeit der für den Unterhalt zuständige hausverwaltenden Einheit (HVE-Schule).

Laut HVE-Schule sind die Unterhaltsmittel für Spielhöfe nicht auskömmlich, so dass Ersatzbeschaffungen von größeren Spielgeräten aus diesen Mittel nicht finanziert werden können. Dies hatte bereits zur Folge, dass Spielhöfe ganz oder teilweise gesperrt und einzelne Gerätschaften demontiert werden mussten.

Gerade in Planungsbereichen mit hoher Bebauungsdichte stellen Spielhöfe wichtige Orte für junge Menschen dar. Die Funktionalität der Spielhöfe ist im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien dringend zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in den letzten Jahren bei größeren Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten auf Spielhöfen geprüft, ob eine Finanzierung über die Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515900000U) möglich ist. So wurden bereits für die Bauernfeindschule, die Regenbogenschule und aktuell für das Jahr 2020 für die Knauerschule Mittel aus der Spielhofpauschale zur Verfügung bzw. in Aussicht gestellt.

Diese Vorgehensweise ist keine dauerhafte Lösung. In den letzten Jahren war dies möglich, da viele sanierungsbedürftige Schulspielhöfe aufgrund von Baumaßnahmen nicht neugestaltet werden können und so Gelder in der Pauschale zur Verfügung standen. Mittelfristig sollten die Mittel der Pauschale aber wieder für Spielhofneubauten und Spielhofneuanlagen zur Verfügung stehen. Die HVE- Schule benennt daher die notwendigen Mittel für Unterhaltmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsanmeldungen, um wie vorgesehen die Kosten für Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten selber finanzieren zu können.

Spielhof der Knauerschule: Zwei große Kletteranlagen waren marode und stellten eine Sicherheitsgefahr dar. Der Abbau beider Spielgeräte im Spätherbst 2018 war deshalb unumgänglich. Um einen entsprechenden Ersatz mit gleichwertigem Spielwert für den Spielhof beschaffen zu können sind ca. 160.000 EUR an investiven Mitteln erforderlich. Grundsätzlich ist der Spielhof der Knauerschule in einem guten Zustand, es bedarf daher keiner kompletten Neugestaltung. Um schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können, wurde die Ersatzbeschaffung für die Knauerschule in die Spielhofpauschale für das Jahr 2020 mit aufgenommen. Die Mittel aus der Spielhofpausschale für 2019 waren bereits an andere laufende Spielhofprojekte gebunden. Die für 2020 vorgesehenen Spielhofmaßnahmen mussten dementsprechend angepasst und verschoben werden. Inwieweit Stiftungen für die Knauerschule angefragt werden können, wird noch geprüft und ggf. Zuschüsse beantragt. Ein Zuschuss könnte die Spielhofpauschale für 2020 entlasten, den Fertigstellungszeitpunkt für den Einbau der Ersatzgeräte an der Knauerschule vermutlich aber nicht beschleunigen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 14.02.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Werkstattbericht zur Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt„

Anlagen: 2_1_Sachverhalt_JHP Spielen_2019 2_2_Beilage_JHP Spielen_2019

Sachverhalt (kurz):

Spielen ist ein wichtiges Element der kindlichen Entwicklung, für das in der städtischen Infrastruktur durch vorausschauende Planung gesorgt werden muss. Die Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" liefert hierfür u.a. die notwendigen qualitativen und quantitativen Bedarfsaussagen. Diese sind Voraussetzung für eine zielgerichtete Finanz-, Flächen-, Bebauungs- und Objektplanung. Die derzeit gültige Jugendhilfeplanung wurde 2008 vom Stadtrat als verbindliche Grundlage für die Stadtentwicklung beschlossen. Wie im Jugendhilfeausschuss vom 26.03.2015 nach Antrag der SPD - Stadtratsfraktion vom 17.12.2014 berichtet, wird diese aktuell in einem mehrstufigen Verfahren fortgeschrieben. Als erster Schritt erfolgte die Aktualisierung der quantitativen Bestand- und Bedarfsdarstellungen. Diese Ergebnisse werden hiermit im Rahmen eines Werkstattberichts vorgestellt. 2019 wird dann mit eine vollumfänglichen Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ gemäß § 79 – 81 SGBVIII in Form eines mehrjährigen Projektes begonnen werden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

entfällt, da Bericht

Sachverhalt

Am 27. Februar 2008 wurde im Stadtrat die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ als verbindliche Grundlage für die Stadtentwicklungsplanung einstimmig beschlossen. Dieser Plan, eine Fortschreibung des ersten Rahmenplans „Spielen in der Stadt“ von 1989, analysiert den Bestand der Spielflächen und stellt die Maßnahmenplanung für die Zukunft vor. Er ist ein zentraler Baustein der Stadt Nürnberg auf dem Weg zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt. Der Jugendhilfeplan ist eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung, die über die reine Spielplatzplanung hinausgeht. Er strebt ein möglichst dichtes Netz mit vielfältigen Spielmöglichkeiten an und berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in Bezug z.B. auf Beteiligung, Motorik, Bewegungsdrang, Kreativität, Abenteuerlust, freies Spiel, Naturerfahrung sowie Treffmöglichkeiten mit Freundinnen und Freunden.

Kinder und Jugendliche brauchen Spiel- und Freiräume, altersgerecht, anregend, vielfältig, wohnungsnah, möglichst gefahrlos erreichbar und partizipativ gestaltet. Die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ hat deshalb die Aufgabe, die Bedeutung des Spielens für Kinder und Jugendliche deutlich zu machen, den Bedarf an Spielflächen aufzuzeigen, den Bestand der vorhandenen Spielflächen zu erfassen, ihren Zustand zu bewerten sowie Strategien und Handlungsfelder für eine lebenswerte Umwelt von Kindern, Jugendlichen und Familien einzufordern und zu entwickeln. Im Zusammenhang mit ständigen urbanen Veränderungen müssen immer wieder (Spiel-) „Räume“ erhalten, neu geschaffen und ausgebaut werden. Seit der Verabschiedung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ im Jahr 2008 konnten viele, aber bei weitem nicht alle wichtigen Maßnahmen umgesetzt werden und es sind, aufgrund der wachsenden Nürnberger Bevölkerung, weiteren Neubaugebieten sowie der urbanen Nachverdichtung neue Bedarfe entstanden. Um auch weiterhin auf die kontinuierlichen Veränderungen in den räumlichen Lebenswelten von Kinder und Jugendlichen systematisch, geplant und mit Hilfe aktueller quantitativer und qualitativer Aussagen einwirken zu können, ist eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung notwendig. Wie im Jugendhilfeausschuss vom 26.03.2015 nach Antrag der SPD - Stadtratsfraktion vom 17.12.2014 berichtet, geschieht dies in einem mehrstufigen Verfahren:

Stufe 1 umfasste die Aktualisierung der quantitativen Bestand- und Bedarfsberechnungen in den 57 Planungsbereichen. Hiermit befasste sich seit 2014 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Jugendamts und von SÖR. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Werkstattberichts vorgestellt. Dieser stellt die seit 2007 durchgeführten Maßnahmen dar, es werden kleinräumig die aktuellen Flächenfehlbedarfe errechnet und Ranglisten der Unterversorgung erstellt. Dieser Bericht ist somit eine quantitative Aktualisierung des Jugendhilfeplans „Spielen in der Stadt“ von 2008. Die im Jahr 2008 dargestellten Berechnungsgrundlagen und qualitativen Aussagen haben weiterhin Bestand und werden im Werkstattbericht aus Gründen der Vollständigkeit kurz zusammengefasst.

Stufe 2 wird im Jahr 2019 begonnen. Ziel ist die tatsächlich quantitative und insbesondere qualitative Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ gemäß § 79 – 81 SGBVIII im Rahmen eines circa dreijährigen Projektes. Hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 befristet notwendige Personalkapazitäten geschaffen. Nach Besetzung der Stelle, voraussichtlich Mitte 2019, wird eine referatsübergreifende Projektgruppe initiiert. Am Ende des Projektzeitraums soll die Planung zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorliegen und weiterhin eine anerkannte Grundlage bei Prozessen der Stadtplanung sein. Im Rahmen des Werkstattberichts werden in einem abschließenden Ausblick hierfür notwendige Rahmendaten beschrieben.

Stufe 3 umfasst die Prüfung, ob und wie Informationen zu Spielflächen Bürgerinnen und Bürgern mittels eines onlinegestützten Spielplatzführers öffentlich und einfach zugänglich zur Verfügung gestellt werden können.

Hierfür soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, welche mögliche Konzepte, Entwicklungsschritte sowie benötigte Ressourcen als Grundlage für einen Umsetzungsbeschluss im JHA vorstellt. Ursprünglich sollte dies an den Werkstattbericht gekoppelt werden. Es wurde allerdings schnell deutlich, dass diese Aufgabe mit der qualitativen Überprüfung der Spielflächen verbunden sein sollte. Somit wird die Machbarkeitsstudie parallel zur Fortschreibung bearbeitet werden.

Werkstattbericht mit aktualisierter Bestands- und Bedarfsberechnungen

1. Gegenstand des Werkstattberichtes

Die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008) ist eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung und stellt somit ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien dar. Es ist nun an der Zeit, diese wichtige Planungsgrundlage in einem mehrstufigen Verfahren fortzuschreiben. Den Anfang macht eine quantitative Aktualisierung des Spielflächenbestands und des priorisierten, kleinräumigen Spielflächenfehlbedarfs. Der vorliegende Werkstattbericht fasst die Ergebnisse dieser „Teilfortschreibung“ zusammen, gibt eine Übersicht zu den Entwicklungen im Spielflächenbestand in den letzten 10 Jahren sowie einen Ausblick auf weitere Schritte der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

2. Grundlagen der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Der Plan „Spielen in der Stadt“ (2008) beschreibt, neben wichtigen quantitativen Aussagen, auch gesetzliche und konzeptionelle Grundlagen, Ziele und Handlungsfelder. Diese dort ausführlich beschriebenen Inhalte haben weiterhin Bestand. Um im Rahmen dieses Werkstattberichts das Gesamtkonzept der Jugendhilfeplanung „Spielen in Stadt“ darzustellen, folgt hier eine kurze Zusammenfassung, sowie bei Bedarf eine Aktualisierung der wichtigsten Aussagen.

2.1 Gesetzliche und konzeptionelle Planungsaufträge

In § 1 SGB VIII, Abs. 1 steht, dass „jeder junge Mensch ... ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit“ hat. Um diesen Anspruch verwirklichen zu können, soll die Jugendhilfe „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). Kinder- und Jugendhilfe ist aufgrund dieser Zielformulierung gefordert, sich aktiv in die Stadtplanung einzumischen und Kinder sowie Jugendliche einzubeziehen. Der Gesetzgeber definiert somit Jugendhilfeplanung auch als Teil der Stadtentwicklungsplanung. Es geht darum, eine soziale Infrastruktur zu schaffen, in der u. a. ausreichend Kinderspielplätze, Schulspielhöfe, Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche und pädagogisch betreute Aktivspielplätze und Spielangebote zur Verfügung stehen. Die Stadt Nürnberg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat nach § 79 SGB VIII, Abs. 1 zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SBG VIII „die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung“.

Ein gesetzlicher Auftrag zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kinder- und jugendrelevanten Planungen ergibt sich aus § 8 SGB VIII: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen“. Bei Spielflächensanierungen und Neubauten sind deshalb Beteiligungsverfahren notwendig, in denen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen sind.

Das Referat für Jugend, Familie und Soziales hat als verbindliche Arbeitsgrundlage für den Geschäftsbereich den Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg veröffentlicht. Beteiligungsmöglichkeiten sind auch hier von wichtiger Bedeutung. „Junge Menschen sollen sich für ihre Rechte einsetzen können, an den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt sein und in der Stadtgesellschaft und Kommunalpolitik mitwirken“. (Referat für Jugend, Familie und Soziales, 2016, S.13)

Neben diesen Grundlagen existiert eine Reihe von weiteren rechtlichen Normierungen und Empfehlungen, die das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Spielen befördern.

Mit der UN – Kinderrechtskonvention von 1989 wurden grundlegende Rechte für junge Menschen bis 18 Jahre eingefordert. Die Bundesrepublik hat die Konvention 1992 ratifiziert. Im Zusammenhang mit

dem Plan „Spielen in der Stadt“ sind hier drei Rechte insbesondere zu nennen. Laut Artikel 27 ist das Recht auf angemessene Lebensbedingungen für die Kinder anzuerkennen. Der Artikel 31 nennt explizit das Recht auf Freizeit, Spiel und altersgemäße Erholung. Artikel 12 formuliert das Recht des Kindes auf eine angemessene und seinem Alter und seiner Reife entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.

Das Baugesetzbuch (BauGB) verlangt unter dem Stichwort ‘Bauleitpläne’ eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die „dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten“ (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dabei sind insbesondere auch die Bedürfnisse der Familien nach Möglichkeiten des Sports, der Freizeit und der Erholung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Auch im Baugesetzbuch ist Beteiligung vorgesehen.

Auch kommt der DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb) eine besondere Bedeutung zu. Diese bietet Hilfestellungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielflächen. Es werden u.a. Aussagen über den Spielflächenbedarf, angemessene Spielplatzgrößen, Erreichbarkeit, Ausstattung sowie Sicherheitsanforderungen getroffen. In der DIN 18043 wird eine Stadt allerdings als ganzheitlicher Lebensraum begriffen, der z. B. auch kindgerechte Verkehrsbereiche, Plätze und Freiflächen beinhalten muss. Auch wenn die DIN 18034 keinen rechtsverbindlichen Charakter hat, werden deren Inhalte als verbindliche Regeln in der Stadtentwicklungsplanung anerkannt.

2.2 Ziele der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ verfolgt das Ziel eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt Nürnberg zu realisieren. Eine solche Stadt bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige, altersund bedarfsgerechte, bespielbare Freiräume.

Die Lebens- und die Spielsituation im öffentlichen Raum von Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahrzehnten, besonders in den Großstädten, oftmals verschlechtert. Die jungen Menschen werden in zunehmendem Maße aus dem öffentlichen (Frei-) Raum verdrängt. Damit werden jungen Menschen Möglichkeiten genommen, Spiel- und Lebenserfahrungen zu sammeln. Fehlende Frei- und Spielräume verringern ihre körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklungsmöglichkeiten. Es müssen daher „Räume“ für Kinder und Jugendliche sowohl erhalten, als auch neu geschaffen und ausgebaut werden. Diese Räume umfassen Platz zum Spielen und Austoben, zum Treffen, zur Entfaltung der Kreativität und zur altersgerechten Aneignung der Lebenswelt. Spielen darf hierbei nicht nur auf den reservierten Flächen eines Spielplatzes möglich sein. Es sollen darüber hinaus Spielorte im Wohnumfeld, auf Plätzen, Grünflächen, Schulhöfen, Brachflächen, Hinterhöfen, Innenhöfen usw. gesichert und zurückgewonnen werden. Spielmöglichkeiten sind insbesondere im jeweiligen Wohnumfeld notwendig. Der Stadtteil, in dem die Menschen leben, prägt entscheidend das allgemeine Lebensgefühl.

Somit sind folgende zentrale Elemente für die Zielsetzung des Jugendhilfeplans „Spielen in der Stadt“ zu nennen:

 Die Umsetzung einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt erfordert das Zusammenwirken verschiedener kommunaler Dienststellen, vieler gesellschaftlicher Kräfte sowie die aktive Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Die Jugendhilfeplanung ist hierbei die Planungsgrundlage wichtiger Prozesse.  Spielen hat eine hohe Bedeutung für die physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Entsprechend ist die Spielflächenplanung Bestandteil einer kinder-, jugendund familiengerechten Stadtentwicklungsplanung.  Die Jugendhilfeplanung stärkt das Bewusstsein, dass ausreichend Spielmöglichkeiten in der Stadt Nürnberg vorhanden sein müssen. Es sind kleinräumig und stadtteilübergreifend und mit höchster Priorität Spielflächen zu sichern, zu schaffen, pädagogisch zu gestalten und neue Spielmöglichkeiten zu kreieren. Die Jugendhilfeplanung benennt und priorisiert hierzu die entsprechenden Bedarfe.

 Die Jugendhilfeplanung schafft die planerischen Voraussetzungen für qualitativ pädagogisch hochwertige und vielfältige Spielmöglichkeiten. Sie ist Voraussetzung für eine Finanz-, Flächen, Bebauungs- und Objektplanung.  Die Jugendhilfeplanung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Familien, Kinder und Jugendlichen. Eine solche familienfreundliche Stadtplanung findet auch unter Einbeziehung der Menschen vor Ort statt. Möglichkeiten der Partizipation sind strukturell fest verankert, so dass Kinder, Jugendliche und Eltern an Planungsprozessen teilhaben können.

2.3 Handlungsfelder der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“

Vor dem Hintergrund der eben geschilderten Zielsetzungen ergeben sich für die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ eine Reihe von Handlungsfeldern. Die Jugendhilfeplanung ist deutlich mehr als eine Planungsgrundlage für öffentliche Spielplätze und umfasst weitere grundlegende Aufgaben. Diese sind in der Jugendhilfeplanung von 2008 detailliert beschrieben und werden daher im Folgenden nur kurz benannt:

 Die Interessen der jungen Menschen werden vertreten und in Konfliktfällen eine Anwaltsfunktion übernommen. Die Bedarfe werden in jugend- und gesellschaftspolitische Diskussionen sowie in die Stadt(teil)planung eingebracht und notwendige Maßnahmen eingefordert. Dies findet in enger Partnerschaft mit anderen Ämtern, vorrangig dem 3. BM Geschäftsbereich Schule, den Bürgerämtern, dem Stadtplanungsamt, der Bauordnungsbehörde, dem Servicebetreib öffentlicher Raum, dem SportService sowie dem Umweltamt statt.  Unbetreute öffentliche Spielplätze werden in Nürnberg bedarfsorientiert erhalten, neu geschaffen und ausgebaut. Zu diesen gehören neben Kleinkinderspielplätzen, Kinderspielplätze, Bolzplätze, Ballspielflächen, Streetballanlagen, Skateanlagen, Flächen für Trendsportarten wie BMX oder Parkour, Spielhöfe sowie Spielplätze in Kleingartenanlagen.  Eine wichtige Ergänzung zu den unbetreuten Spielplätzen sind pädagogisch betreute Spielangebote. Hierzu zählen u.a. Aktivspielplätze, Spielmobile, Spielaktionen, Angebote der kulturellen Bildung, musisch-kulturelle Programme und Ferienprogramme. In Kooperation des Jugendamts mit verschiedenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, anderen Organisationen und Verbänden werden Großveranstaltungen (Rosenmontags Kinderfaschingszug, Sommernachtstraum, Weltkindertag) für Kinder und Familien veranstaltet.  In der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ ist außerdem die von der Stadt Nürnberg im Jahr 1993 eingerichtete Kinderkommission ausführlich beschrieben. Diese setzt sich für die Rechte der Kinder ein, ist Sprachrohr der Kinder und berät den Jugendhilfeausschuss in kinderpolitischen Fragen. Seit 1996 werden in den Stadtteilen, analog der Bürgerversammlungen, Kinderversammlungen durchgeführt. Die Kinderversammlungen sind das zentrale Element der Beteiligung von Kindern an der Gestaltung und Weiterentwicklung Nürnbergs.1  Neben den Kinderversammlungen ist die projektbezogene Nutzer/-innenbeteiligung bei Spielflächenplanungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besonders bedeutend. Diese sehr praxisbezogene Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird bei den konkreten Planungen von Spielflächen konsequent durchgeführt. Kein Nürnberger Spielplatz wird ohne eine Nutzer/-innenbeteiligung von Kindern und Jugendlichen geplant, erweitert, saniert oder umgestaltet. In einem breit angelegten Kooperationssystem wird dabei mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kirchen, Initiativen, Vereinen, Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem in Nürnberg seit 2012 entwickelten Partizipationsmodell laut! zusammengearbeitet.

2.4 Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieses Werkstattberichts werden unterschiedliche Begrifflichkeiten benutzt, welche an dieser Stelle genauer erläutert werden.

Als „Spiel- und Freiraum“, „Spiel- und Freifläche“, sind alle Bereiche zu verstehen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten können, und die zum Aufenthalt oder Spielen geeignet sind.

1 Das Beteiligungsmodell laut! ist 2012 entstanden, es wird bei einer Fortschreibung der Jugendhilfeplanung dargestellt werden.

Als Spielplatz wird die Fläche bezeichnet, die explizit oder implizit als solche ausgewiesen ist. Spielplätze in Nürnberg sind in den meisten Fällen mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Es gibt aber auch Spielbereiche, die sich außerhalb der Beschilderung befinden (z.B. bei Spielplatzerweiterungen) oder Spielplätze, bei denen die Beschilderung ganz fehlt.

Ein privater Spielplatz ist von einem Bauträger nach § 8 der Bayerischen Bauordnung angelegt, in der Regel nicht öffentlich zugänglich und nur für die Kinder der entsprechenden Wohnanlage konzipiert.

Öffentliche Spielplätze in Nürnberg befinden sich in der Regel in Trägerschaft der Stadt.2 Unter Berücksichtigung der Nutzungsbestimmungen, stehen sie allen Kindern und Jugendlichen zum Spielen zur Verfügung. Spielplätze sind hierbei bedürfnisorientiert, altersgerecht und wohnungsnah eingerichtet. Sie berücksichtigen geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und sind integrativ für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung geplant. Nach diesem Prinzip geplante Spielräume zeichnen sich durch erhöhte Vielfältigkeit und gesteigerte Nutzungsmöglichkeiten aus. Sie verringern Interessenskollisionen und strukturell bedingte Verdrängungen von einzelnen Nutzer/-innengruppen. Öffentliche Spielplätze werden in der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ 2008 nochmals genauer definiert. Es gibt folgende Unterscheidungen:

 Kleinkinderspielplätze sind für Kinder von ca. 3 bis ca. 6 Jahre. Diese Spielplätze sollen eine Größe von mindestens 500 m² aufweisen.  Kinderspielplätze sind für Kinder im schulpflichtigen Alter bis ca. 12 Jahre. Sie haben einen Flächenbedarf von mindestens 5.000 m².  Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche sind für Kinder ab ca. 12 Jahren und für Jugendliche bis 18 Jahre. Sie sollen mindestens 10.000 m² groß sein.  Spielhöfe sind umgestaltete Schulhöfe, die mindestens drei unterschiedliche Spielangebote bieten. Sie sind in der Regel für schulpflichtige Kinder und Jugendliche angelegt, an Werktagen öffentlich zugänglich und nach Schulschluss an Werktagen wie öffentliche Spielplätze anzusehen. Eine Anforderung an eine bestimmte Mindestfläche kann durch die Gegebenheiten der Schulhöfe nicht erhoben werden.  Ein pädagogisch betreuter Aktivspielplatz (Naturspielplatz, Bauspielplatz, Abenteuerspielplatz etc.) ist ein möglichst kreativer, freier und naturnaher Raum mit offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und dementsprechenden geregelten Öffnungszeiten. Zielgruppe der Aktivspielplätze sind Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen soll das pädagogisch betreute Spielangebot Aktivspielplatz (Freifläche und Spielhaus) realisiert werden. Hierfür sollte mindestens eine Fläche von 3.000 m² bis 4.000 m² zur Verfügung stehen. Es bietet Natur- und Kreativerlebnisse, Standardangebote sind primär Hüttenbau, Feuerstellen, Wasser, Sand und Tierhaltung. Sie werden in der Regel durch freie Träger betrieben, liegen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg und sind weitestgehend aus städtischen Ressourcen finanziert. Die Stadt Nürnberg trägt die Personalkosten oder leistet einen erheblichen Personalkostenzuschuss.  Spielflächen in Kleingartendaueranlagen: Diese sind eine Sonderform von öffentlichen Spielplätzen. Sie wurden primär nicht für die Wohnbevölkerung in der Umgebung gebaut.

Öffentliche Spielplätze in Nürnberg sind oft Altersgruppen übergreifend und sind somit mehreren Typisierungen zuzuordnen. Darüber hinaus erfüllen Spielflächen im Rahmen der Jugendhilfeplanung eine von drei Versorgungsfunktionen:

 Spielflächen im Nachbarschaftsbereich sollen sich in Sicht- und Rufweite von Wohnungen befinden und nach einem Fußweg von 200 m erreicht werden. Spielflächen dieser Funktion richten sich vorzugsweise an Kinder von 3 bis 6 Jahren.  Spielflächen mit der Funktion Quartiersbereich sollen nach 400 m Fußweg erreicht werden und sich hauptsächlich an schulpflichtige Kinder richten.  Spielflächen mit der Funktion Ortsteilbereich sollen sich in einer Entfernung bis 1000 m Fußweg von der Wohnung befinden. Hier sind Angebote für alle Altersgruppen bzw. für die 12 bis 18-Jährigen anzubieten.

2 Ausnahmen können u.a. ÖPP-Maßnahmen sein

3. Ausgangspunkte der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von Spielflächen

Kinder und Jugendliche brauchen ausreichende und altersgerechte Spielflächen in Wohnungsnähe, welche ihre unterschiedlichen Spiel- und Betätigungsbedürfnisse erfüllen. Somit steht die Stadt Nürnberg vor der Herausforderung Spielflächen in den Wohngebieten oder in deren unmittelbarer Nähe zur Verfügung zu stellen. Um diesen Anspruch in Planungen zu berücksichtigen und umzusetzen, müssen Aussagen über den Spielflächenbestand, Spielflächenbedarf, Versorgungsgrad und Fehlbedarf, jeweils mit sozialräumlichem Bezug, getroffen werden. Hierfür braucht es eine aussagekräftige Datenbasis:

 die Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche,  die Erfassung des Spielflächenbestandes,  die Bedarfsberechnung pro Kopf Spielflächen und  die Bewertung und Priorisierung sozialräumlicher Informationen.

3.1 Einteilung des Stadtgebiets in Planungsbereiche

Für den Erhalt von differenzierten Aussagen ist die Gliederung des Stadtgebietes in kleinräumige Planungsbereiche Voraussetzung. Für die Jugendhilfeplanung 2008 wurde das Stadtgebiet in 57 Planungsbereiche unterteilt. Diese werden im Rahmen dieses Werkstattberichtes unverändert beibehalten. Eine tabellarische Übersicht der Planungsbereiche kann dem Anhang entnommen werden. Für die Bestimmung der Nürnberger Planungsbereiche liegen folgende Kriterien zu Grunde:

 Zusammenfassung von statistischen Distrikten zur besseren Aufbereitung der statistischen Daten, Übereinstimmungen mit den Grenzen der Bürgerversammlungsbereiche und den Sozialregionen,  Berücksichtigung künstlicher und natürlicher Barrieren (z.B. Straßen, Bahnlinien, Wasserläufe, Gewerbeflächen) und  zusammenhängende Darstellung von Siedlungseinheiten und deren Versorgung mit siedlungsnahem öffentlichen und halböffentlichen Grün.

3.2 Erfassung des Spielflächenbestands

Dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene muss der vorhandene Spielflächenbestand gegenübergestellt werden. Hierfür werden öffentliche Spielflächen, analog zur Jugendhilfeplanung aus dem Jahr 2008, wie folgt erfasst:

 Als Spielplatzfläche wird die gesamte Grundstücksfläche erfasst (eigenständiger Spielplatz). Dazu gehören alle zur Verfügung stehenden Spielbereiche,3 Wiesen, Freiflächen, Zu- und Gehwege, sowie das Begleitgrün in Form von Bäumen, Hecken und Büschen.  Die Bemessung der Fläche eines Spielplatzes in einer Grünanlage orientiert sich nicht alleine an der Grundfläche der sogenannten Nettospielbereiche. In einem angemessenen Umfang werden auch Flächen der Grünanlage, die zum Spielen animieren, die im Umfeld der Kernspielanlage liegen, einen Zusammenhang zu dieser Fläche erkennen lassen und auf denen das Spielen explizit erlaubt ist, einbezogen. Dazu gehören Rasenflächen, Büsche, Freiflächen, Baumbestand, Unterholz, etc.  Öffentliche Spielplätze sind auch die Nürnberger Aktivspielplätze. Diese Flächen der Aktivspielplätze fließen in den Spielflächenbestand ein.  Einige wenige Spielplätze liegen außerhalb der Stadtgrenze im Zuständigkeitsbereich der Forstverwaltung. Sie haben aber eine wichtige Funktion für die angrenzenden Planungsgebiete und werden daher beim Spielflächenbestand und die Fehlbedarfsberechnung berücksichtigt.  Bei Spielhöfen wird, aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten nur 75% der Spielhoffläche quantitativ für die Spielflächenbestandsberechnung zu Grunde gelegt.

3 „Bewegungsparks für alle Generationen“ werden hier erfasst, wenn diese einen Spielwert für Kinder und Jugendliche haben.

 Spielflächen in Kleingartendaueranlagen fließen als eine Sonderform von öffentlichen Spielplätzen nicht in den Spielflächenbestand ein.  Private Spielplätze befinden sich meist in abgegrenzten und abschließbaren Bereichen und sind nicht öffentlich zugänglich. Daher werden sie bei der Erfassung des Spielflächenbestands nicht berücksichtigt.

3.3 Bedarfsermittlung

Der Spielflächenfehlbedarf wird folgendermaßen errechnet. Der Spielflächenbestand wird dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene gegenübergestellt.

Der Bedarf errechnet sich dabei nach der Formel: 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in.

Der Wert von 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in wurde im Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2008 in einem abgestimmten Prozess festgelegt. Er trägt den Erfordernissen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung nach wie vor Rechnung. Er ist Bestandteil wichtiger kommunaler, planerischer Grundlage (z.B. Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg 2017)

Als Ergebnis dieser Berechnung kann eine Rangfolge der Planungsbereiche entsprechend des Flächenfehlbedarfs ermittelt werden (siehe Punkt 4.3). Ergänzend werden als Grundlage für die Ausbauplanung neben der Ermittlung des Spielflächenfehlbedarfs auch sozialräumliche Bedarfsindikatoren ausgewertet. Diese Betrachtung dient dem Zweck, bei Fragen der Finanz-, Flächen-, Bebauungs- und Objektplanung sozialräumliche Priorisierungen vorzunehmen.

Folgende Überlegungen liegen der sozialräumlichen Bedarfsanalyse zugrunde:

 Die Versorgung des Planungsbereichs bzw. der Spielflächenfehlbedarf sind zu berechnen. Hier gelten die bereits vorgestellten Berechnungsformeln.  Die Einwohnerdichte im Planungsbereich spielt eine große Rolle. Mehr Einwohner/-innen pro m² erhöhen den Bedarf an Spielflächen. Die zu erwartende höhere Nutzungsfrequenz steigert darüber hinaus den Reparatur- und Sanierungsbedarf.  Eine über- bzw. unterdurchschnittliche Anzahl an Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren im Planungsbereichen hat direkte Auswirkung auf die Nutzer/-innenzahlen und auf die Nutzungsfrequenz.  Auch der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung eines Planungsbereichs lässt Rückschlüsse auf die Nutzungsfrequenzen von Spielflächen zu.  Zuletzt ist die Dichte der Wohnbebauung zu betrachten. Je höher der Anteil an dichter Bebauung, desto geringer ist der Anteil an Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Der Spielflächenbedarf liegt hier also höher als in Bereichen mit vorwiegend aufgelockerter Wohnbebauung.

Auch hier erfolgt als Ergebnis eine Rangwertberechnung unter Einbeziehung der sozialräumlichen Datengrundlagen (Siehe Punkt 4.3).

4. Aktualisierte Bestand- und Bedarfsdarstellung 2018

In der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ 2008 wurden wichtige Bedarfe und notwendige Maßnahmen formuliert. In den letzten 10 Jahren konnten bereits viele angestrebte Maßnahmen umgesetzt werden. Es sind aber auch aufgrund der wachsenden Nürnberger Bevölkerung, Neubaugebiete, der urbanen Nachverdichtung sowie Rückmeldungen im Rahmen von Partizipationsprozessen neue Bedarfe entstanden bzw. bekannt geworden. Seit der 2008 im Stadtrat beschlossenen Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ hat sich die gesamtstädtische Situation an Spielflächen deutlich verbessert. Inzwischen betreibt die Stadt Nürnberg über 300 öffentliche Spielflächen und hat die Gesamtfläche um ca. 36.000 m², auf etwa 841.000 m² erhöhen können.4 Auf Grund der beschlossenen Berechnungsformel von 3,4 m² pro Einwohner/-in für den öffentlichen Spielflächenbedarf, liegt der gesamtstädtische Flächenfehlbedarf aber weiterhin bei ca. 995.000 m². Im Folgenden werden die seit 2008 realisierten Maßnahmen und einzelne Neubewertungen von Flächengrößen abgebildet. Im Anschluss erfolgt eine aktualisierte Bedarfsdarstellung.

4.1 Maßnahmen 2008 bis 2018

Die jährliche Festlegung der umzusetzenden Spielplatz-, Aktionsflächen- und Spielhofmaßnahmen erfolgt jeweils in Abstimmung der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe Spielen. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielflächen, der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit nach DIN 18034 berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur neue Spielflächen geschaffen, sondern auch der Bestand bedarfsgerecht saniert, neugestaltet oder erweitert. Die unbetreuten öffentlichen Spielplatz-, Aktionsflächen- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus folgenden städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:

 MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 400.000 € zzgl. 110.000 € Zweckbindung laut! jährlich sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze. (Stand 2018)  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhortpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich. (Stand 2018)  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 195.000 € (davon städtischer Anteil 130.000 €). (Stand 2018)  Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge.  Finanzierung in Einzelfällen über MIP Einzelansätze möglich.

Nachfolgend werden einzelne Teilschritte der Jahre aus dem Gesamtvorhaben der Verbesserung der Spielflächen und der Realisierung einer bespielbaren, familienfreundlichen Stadt tabellarisch dargestellt. Auf eine komplette Darstellung wird verzichtet und auf die Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss bzw. im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses verwiesen. Eine tabellarische Übersicht der Berichterstattung seit 2008 liegt im Anhang vor.

Tabelle 1 zeigt 22 neu entstanden öffentliche Spielflächen seit 2008. Es wurden über 30.000 m² für junge Menschen an Kleinkinder- und Kinderspielplätzen, sowie Aktionsflächen geschaffen. Darüber hinaus konnten 17 Schulhöfe in Spielhöfe umgewandelt werden. Tabelle 2 listet diese neu entstanden Spielhöfe mit einer Gesamtquadratmeterzahl von circa 57.000 m² auf. Außerdem konnten drei pädagogisch betreute Spielplätze mit einer Gesamtfläche von ca. 8.500m² eröffnet (vgl. Tabelle 3) und bestehende Kleinkinder- und Kinderspielplätzen, sowie Aktionsflächen erweitert bzw. neugestaltet werden (vgl. Tabelle 4).

4 Stand 2008 war 271 Spielflächen auf eine Gesamtfläche von 804.000m²

Tabelle 1: Beispiele neu entstandene Spielflächen seit 2008

Standort Angebot m² Jahr5 PB
Am Gaulnhofer Graben Spiel- und Aktionsfläche (Parkour) 3.509 2013 31
An der Wied, Kuhweiher Kinderspielplatz und Bolzplatz 3.901 2012 39
Berliner Platz Aktionsfläche (Basketballplatz) 253 2008 4
Breslauer Straße 330 Jugendtreffpunkt u.a. mit Streetball, TT-Plat- ten 1.618 2012 26
Faberwald Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.925 2015 38
Florentiner Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 610 2012 33
Gräfenberger Straße Kleinkinderspielplatz 743 2010 17
Mammutgelände, Heerwagenstraße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 2.603 2012 4
Hugo-Junkers-Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 2.000 2016 17
Im Zwergfeld Kinderspielplatz 604 2010 47
Kirschbaumweg Kleinkinderspielplatz 338 2012 18
Köhnstraße Kinderspielplatz 1928 2012 6
Latènestraße Kinderspielplatz 770 2010 31
Maxtorgraben Kleinkinder- und Kinderspielplatz 806 2008 1
Nordbahnhof Nord Kinderspielplatz 2.515 2014 3
Nordbahnhof Süd Kleinkinderspielplatz 795 2014 3
Oskar-Schindler-Straße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.047 2013 12
Platz der deutschen Einheit Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.141 2011 39
Tillypark Kinderspielplatz 1.279 2009 57
Uhlandstraße Aktionsfläche (Bolzplatz) 455 2013 3
Untere Mentergasse Kleinkinderspielplatz 662 2013 8
Wismarerstraße Kleinkinder- und Kinderspielplatz 1.425 2015 15

Tabelle 2: Neu entstandene Spielhöfe seit 2008

Standort Schultyp m² Jahr6 PB
Almoshofer Hauptstr. 37 Friedrich-Staedtler-Grundschule (Dependance) 1.025 2011 49
Amberger Straße 25 Georg-Paul-Amberger-Schule, Grundschule 6.465 2009 10
Bartholomäusstraße 16 Bartholomäusschule, Grundschule 3.128 2013 5
Bertolt-Brecht-Straße 35 Gretel-Bergmann-Schule, Grundschule 800 2018 25
Fürreuthweg 95 Grundschule Nürnberg Eibach 10.18 0 2012 38
Gebersdorfer Straße 175 Grundschule Gebersdorf 3635 2014 40
Hopfengartenweg 23 Grundschule Nürnberg Eibach (Dependance) 1.687 2014 38
Kalchreuther Straße 130 Buchenbühler-Schule, Grundschule 1.628 2009 50
Maiacher Straße 18 Maiacher Schule, Grundschule 6.299 2009 9
Oedenberger Straße 135 Konrad-Groß-Grund- und Mittelschule 4803 2011 18
Ossietzkystraße 2 Carl-von-Ossietzky-Grund- und Mittelschule, 3.563 2011 11
Paniersplatz 37 Grundschule Paniersplatz 1.607 2013 1
Saarbrückener Straße 26 Georg-Holzbauer-Mittelschule, Teilspielhof- realisierung 560 2017 28
Schnieglinger Straße 38 Dr.-Theo-Schöller-Grundschule, Dr.-Theo-Schöller-Schule-Mittelschule 3.100 2007 2
Siedlerstraße 37 Grundschule Nürnberg Zerzabelshof 1.900 2010 20
Thusneldastraße 5 Thusnelda-Grundschule Nürnberg Thusnelda-Mittelschule Nürnberg 1.216 2014 19
Viatisstraße 270 Grundschule Nürnberg Zerzabelshof (Depen- dance) 5.350 2017 20

5 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen 6 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen

Tabelle 3: Neu entstandene pädagogisch betreute Spielplätze seit 2008

Standort Träger m² Jahr7 PB
Aktivspielplatz Mammut, Schoppershofstraße 23 Evangelische Jugend Nürnberg 2.560 2012 04
Aktivspielplatz Fuchsbau, Muggenhofer Straße 118 Stadt Nürnberg in Kooperation mit „Fuchs- bau e.V.“ 1.700 2015 13
Naturspielplatz Zeisigweg, Zeisigweg 70 Elterninitiative Aktivspielplatz Zeisigweg 4.185 2017 14

Tabelle 4: Beispiel von Neugestaltungen oder Erweiterung von Spielflächen seit 2008

Standort Angebot m² alt m² Jahr8 PB
neu
Bauernwald, Bolzplatz Erweiterung der Spielfläche durch einen Basketballplatz 807 2.030 2008 17
Bürgergarten Langwasser Erweiterung durch eine Freeleti- canlage 1.298 2.300 2015 26
Colleggarten, Archivstraße Neugestaltung der Spiel- und Ak- tionsflächen 2.244 2.244 2014 3
Fuchsloch Neugestaltung Spiel- und Akti- onsfläche 917 1.380 2017 13
Hintere Insel Schütt Spielhof wurde generalsaniert und erweitert 3429 5548 2012 1
Jülicher Straße Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Aktionsfläche 2.504 6.802 2010 02
Königsberger- / Angerbur- Spielflächenerweiterung durch 457 1.317 2011 17
gerstraße Ballspielangebot
Leiblsteg Neugestaltung der Spielfläche in- klusive Ballspielwiese 3.580 3.580 2016 13
Mauserweg Erweiterung der Spiel- und Akti- onsfläche durch weiteren Spielge- räten 3.373 3.375 2014 33
Schweinauser Buck Neugestaltung der Skateanlage 5.754 5.754 2015 10
Spittlertorgraben Neugestaltung der Skateanlage 4.796 4.796 2013 1
Südtiroler Platz Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Aktionsfläche 1.602 2.354 2008 7
Zugspitzstraße Neugestaltung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes 966 1.176 2010 24
Zum Schlüsselstein Neugestaltung und Erweiterung des Kleinkinder- und Kinderspiel- platzes 375 700 2008 21

Die bisherigen Darstellungen zeigen, dass das planungsgestütztes Handeln bei Politik und Verwaltung die Spielflächensituation in den Stadtgebieten in den vergangenen Jahren häufig deutlich verbessern konnte. Die Stadt Nürnberg setzte hier ihr Bekenntnis zur kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt konsequent um. Der Umgang mit den knappen Ressource, Effekten von Nachverdichtung und Auswirkungen einer wachsenden Stadtgesellschaft ist dennoch eine große Herausforderung. Dies bedeutete auch, dass einige Spielflächen aufgegeben bzw. deutlich reduziert werden mussten. Zum einen wurden Spielflächen ohne Spielwert und Möglichkeit der Aufwertung aufgelassen. Zum anderen waren Flächenreduktionen notwendig, um anderen wichtigen Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien Rechnung zu tragen. (vgl. Tabelle 5)

7 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen 8 Jahr der fertiggestellten Maßnahmen

Tabelle 5: Beispiele von Spielflächenreduzierungen

Standort Angebot m² alt m² neu PB
Anton-Müller-Platz Die Spiel- und Aktionsfläche wurde im Rahmen ei- ner Neubauplanung KiTa für erforderliche Außen- flächen der Einrichtung reduziert. 6.712 5.501 6
Bauernfeindstraße 24 (Spielhof Bauernfeind- schule) Der Spielhof an der Bauernfeindschule wurde auf- grund eines Hortneubaus und der Verlegung der Schulsportanlage reduziert. 4.547 2.028 23
Birkenwald, (Spiel- und Aktionsfläche) Die Fläche ist nicht städtisches Eigentum, der Pachtvertrag wird jährlich verlängert. Marode Spielgeräte mussten ersatzlos abgebaut werden, da größere Investitionen ohne eine langfristige Planungssicherheit nicht sinnvoll erscheinen. Es sind für 2019 Verhandlungen mit dem Besitzer über geänderte Pachtbedingen geplant. Bei Erfolg wird langfristig eine Aufwertung der Fläche ange- strebt. 1.759 884 39
Fischbacher Haupt- straße 118 (Spielhof Grundschule Fisch- bach) Die Spielhoffläche wurde aufgrund des Hortneu- baus und der Einzäunung der Schulsportanlage reduziert. 6.627 2.675 21
Gabelsberger Straße (Spielhof Kopernikus- schule) Aufgrund des notwendigen Abriss und Neubau von Schule und Hort musste der Spielhoffläche re- duziert werden. 2.498 980 7
Geisseestraße (Klein- kinderspielplatz) Die Fläche lag direkt an einem Getränkemarkt und einer Straße. Sie wurde ausschließlich sachfremd durch Erwachsene genutzt und hatte für Kinder/ Jugendliche keinen Aufenthaltswert. (Auflassung 2015) 416 0 11
Herschelplatz (Spielhof Friedrich- Wilhelm-Herschel- Schule) Der Spielhof wurde 2018 bzgl. einem Container- standorts für dringenden Schul- und Hortbedarfe für mind. 10 Jahre aufgelassen. Eine anschlie- ßende Wiederherstellung ist geplant. 5.328 0 8
Heugässchen (Klein- kinderspielplatz) Der Kleinkinderspielplatz lag ungünstig in einem Innenhofbereich. Er hatte keinen Aufenthaltswert und kein Erweiterungspotential. (Auflassung 2011) 1044 0 1
Klagenfurter- /Salzachstr. (Kleinkinderspielplatz) Der Kleinkinderspielplatz wurde 2013 zugunsten der Neugestaltung des nahen Spielplatzes Kla- genfurter- / Kärntnerstraße in Moorenbrunn aufge- geben. 502 0 22
Schlachthofstraße / Leonhardspark Aufgrund des Neubau der Michael-Ende-Schule war eine Flächenneuordnung notwendig. 3.821 2.073 11
Scharrerstraße 33 (Spielhof Scharrer- schule) Die Spielhoffläche wurde wegen einem Container- standort für einen Hort reduziert 6110 5810 6
Viatisstraße, (Aktionsfläche) Der Bolzplatz wurde zugunsten eines Kindergar- tenneubaus 2011 aufgelassen. Im Rahmen der Schul- und Hortneubauplanung in der Viatisstraße wurde als Ersatz im Spielhof ein neuer öffentlicher Bolzplatz geschaffen. 4.264 500 20
Wöhrder Wiese („Jedermannsport- platz“) Die Fußballtore wurden aufgegeben, um die Multi- funktionalität der Wiese zu erhöhen (Auflassung 2015) 25.89 2 ? 5
Schiestlstraße, Krafts- hof (Kleinkinder- und Kinderspielplatz) Bei der Erweiterungsplanung mussten umwelt- technische Vorgaben eingehalten werden. Die Flä- chengrenzen wurden dadurch neu festgelegt. 9.368 3.674 48

Am Beispiel des „Jedermannsportplatzes“ an der Wöhrder Wiese wird deutlich, dass es sich in diesem Werkstattbericht um eine quantitative Aktualisierung handelt. Bei der geplanten Fortschreibung (vgl. Punkt 5) werden auch qualitative Aspekte Beachtung finden. Es wird dann geprüft, ob und wie diese und vergleichbare Flächen quantitativ und qualitativ zu beurteilen sind.

4.2 Überprüfung einzelner Spielflächengrößen

Schwerpunkt dieses Zwischenberichts ist die quantitative Aktualisierung der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von unbetreuten öffentlichen Spielplätzen, Aktionsflächen, Spielhöfen sowie pädagogisch betreuten Aktivspielplätzen. Sollten sich durch Neugestaltung oder Erweiterung keine Veränderung der Flächen ergeben haben, werden für die Bedarfsberechnung (siehe Punkt 4.3.) in der Regel die Flächengrößen der Jugendhilfeplanung 2008 als Berechnungsgrundlage übernommen. In wenigen begründeten Fällen wurden allerdings die Flächenzuschnitte des Jahres 2008 geprüft und die Spielflächengrößen neu erhoben. Beispielhaft war dies dann der Fall, wenn die einberechnete umliegende Fläche nicht angemessen erschien. Die Bemessung der Fläche eines Spielplatzes in einer Grünanlage orientiert sich zum Beispiel nicht alleine an der Grundfläche der sogenannten Nettospielbereiche. Es werden auch Flächen der Grünanlage, die zum Spielen animieren und in einem Zusammenhang stehen, einbezogen. Bei einigen Flächen entspricht die Einschätzung von 2008 nicht mehr den heutigen Beobachtungen bezüglich der Nutzung, so dass eine Anpassung notwendig erschien.

Tabelle 6: Überprüfte Flächenzuschnitte 2018

Standort Begründung m² alt m² neu PB
Dunantstraße 1 (Spielhof Dunant- schule) Ursprünglich wurde der komplette Schulhof be- messen. Die aktuelle Messung bezieht sich nun auf die tatsächlich als Spielhof gestaltete und ge- nutzte Fläche. 4.409 1.480 57
Herriedener Straße 25, (Spielhof Birkenwald- schule) Ursprünglich wurde der komplette Schulhof be- messen. Die aktuelle Messung bezieht sich nun auf die tatsächlich als Spielhof zugängliche und genutzte Fläche. 6.006 2.950 39
Jamnitzerplatz, (Kin- derspielplatz und Akti- onsfläche) 2008 wurde der gesamte Platz als Spielfläche er- fasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur aller Alters- gruppen wurde die Größe auf die tatsächlichen Spielflächen begrenzt. 7.394 2.527 12
Schreiberhauerstraße (Aktionsfläche) Der Straßenabschnitt mit Skateelementen ist nur teilweise befahrbar. Die Fläche wurde dement- sprechend neu erhoben. 2.031 1.000 22
Waldaustraße / Hin- tere Marktstraße (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- fläche) 2008 wurde die gesamte Grünanlage als Spiel- fläche erfasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur wurde die Größe auf die tatsächliche Spielfläche mit umliegendem Grün begrenzt. 7.774 2.500 10
Veitshöchheimer Straße (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- fläche) 2008 wurde die gesamte Grünanlage erfasst. Aufgrund der Nutzungsstruktur wurde die Größe auf die tatsächliche Spielfläche mit umliegendem Grün begrenzt. 9.944 6.600 46
VP-Dutzendteich, (Kleinkinder-, Kinder- spielplatz und Aktions- flächen) 2008 wurden große Bereiche des Volksparks zu- sammenhängend erfasst. Diese Erfassung ent- sprach nicht der tatsächlichen Nutzungsstruktur des Volksparks durch viele Ziel- und Altersgrup- pen. Es wurde somit die einzelne Spiel- und Ak- tionsfläche mit umliegendem Grün erhoben. 19.383 15.765 55

4.3 Bedarfsdarstellung 2018

Um den Spielflächenfehlbedarf zu errechnen, wird der Spielflächenbestand dem Spielflächenbedarf auf der kleinräumigen Planungsbereichsebene gegenübergestellt. Berechnet man den Spielflächenfehlbedarf für alle 57 Planungsbereiche, ergibt sich folgendes Bild. Neun Planungsbereiche erreichen den Richtwert von 3,4 m² Spielfläche pro Einwohner/-in. Bei 48 Planungsbereichen besteht ein Flächenfehlbedarf. Besonders hohe Flächendefizite bestehen in den Planungsbereichen Galgenhof/Hasenbuck, Glockenhof/Gleishammer und St. Johannis/Vogelherd. Die folgende Tabelle zeigt die zehn Planungsbereiche mit dem größten Defizit. Die Darstellung erfolgt in der Rangfolge des größten Flächenfehlbedarfs. Die Rangfolge aller 57 Planungsbereiche kann der Tabelle im Anhang entnommen werden. Die jeweiligen Berechnungsgrundlagen sind unter Punkt 2 detailliert dargestellt.

Tabelle 7: Rangwerte des Spielflächenfehlbedarfs in Planungsbereichen, Rang 1 bis 10

Rang Pb- Nr. Planungs- bereich Pla- nungs- bereich Fläche m² Wohnbe- rechtigte Bevölke- rung Spielflä- chen bestand m² Spielflä- chen bedarf m² Spielflä- chen fehlbe- darf m² Spielflä-
chen
bestand
pro
Einw.
m²
1 7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087 43.794 46.572 148.900 -102.328 1,06
2 6 Glockenhof / Gleißham- mer 2.719.003 33.905 40.379 115.277 -74.898 1,19
3 2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089 31.342 33.034 106.563 -73.529 1,05
4 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414 33.545 42.959 114.053 -71.094 1,28
5 12 Gostenhof / Bären- schanze / Rosenau 2.258.463 25.828 31.083 87.815 -56.732 1,20
6 18 Schopper- shof / St.Jobst 2.950.865 20.545 21.737 69.853 -48.116 1,06
7 39 Röthenbach 3.204.689 18.103 17.664 61.550 -43.886 0,98
8 8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002 21.440 29.784 72.896 -43.112 1,39
9 1 Altstadt 1.663.239 15.174 18.528 51.592 -33.064 1,22
10 57 Großreuth b. Schw., Gaismanns- hof 4.561.957 12.363 9.897 42.034 -32.137 0,80

Pb-

Nr.

Planungs-

bereich

Pla-

nungs-

bereich

Fläche

m²

Wohnbe-

rechtigte

Bevölke-

rung

Spielflä-

chen

bestand

m²

Spielflä-

chen

bedarf

m²

Spielflä-

chen

fehlbe-

darf

m²

Es werden kontinuierlich neue, mögliche Standorte für Spielflächen gesucht. Die Festlegung, welche Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen neu gebaut, saniert, neugestaltet oder erweitert werden, erfolgt jährlich. Da hierbei die nötigen Maßnahmen die städtischen Haushaltsmittel übersteigen, müssen Prioritäten gesetzt werden. Zum einen werden Planungsbereichen mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf vorrangig Aufmerksamkeit geschenkt. Zum anderen werden aber auch sozialräumliche Daten und eine daraus entstehende Rangwertberechnung betrachtet. Darüber hinaus spielen z.B. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen oder Möglichkeiten der Drittmittelfinanzierung eine wichtige Rolle bei der Priorisierung.

Die Rangwertberechnung aufgrund der sozialräumlichen Daten erfolgt nach dem bereits 2008 durchgeführten Prinzip: Aufgrund der in Punkt 3.3 dargestellten sozialräumlichen Faktoren werden pro Planungsbereich fünf Kennzahlen (Flächenfehlbedarf, Einwohnerdichte, Anteil an Kindern und Jugendlichen, Anzahl an Kindern und Jugendlichen und Anteil an dichter Wohnbebauung) erhoben. Für jede Kennzahl wird eine Rangliste der Planungsbereiche erstellt. Bei 57 Planungsbereichen erhält der Planungsbereich mit dem höchsten Werten 5,7 Punkte, der Planungsbereich mit dem geringsten Wert entsprechend 0,1 Punkte. Die Summe der einzelnen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl für den jeweiligen Planungsbereich. Aus der Gesamtpunktzahl wird wiederum die Rangliste der Dringlichkeit in der Spielflächenversorgung gebildet.

Die folgende Tabelle 8 zeigt die Rangwertberechnung für die Ränge 1 bis 10. Es ist festzustellen, dass sich bei dieser Auswertung im Verhältnis zur vorher dargestellten quantitativen Rangwertberechnung (Verhältnis Spielflächenbestand zu Spielflächenbedarf) Verschiebungen ergeben. Tendenziell bleiben aber die Planungsbereiche mit dem höchsten Flächendefizit auch unter Beachtung der sozialräumlichen Daten weiterhin in der Rangliste weit oben.

Tabelle 8: Rangwertberechnung des gewichteten Spielflächenfehlbedarfs, Rang 1 bis 10

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Kennz. Kennz. Einw.- dichte Kennz. Anteil K. + J. Kennz. Anzahl K. + J. Kennz. Dichte Wohn- bed. Summe Kenn- zahlen
Flä-
chen-
fehl-
bed.
1 8 Steinbühl / Gibitzen- hof 5,0 5,5 4,8 5,2 5,1 25,6
2 12 Gostenhof / Bären- schanze / Rosenau 5,3 5,2 3,6 5,4 5,2 24,7
3 7 Galgenhof / Hasen- buck 5,7 5,6 2,5 5,7 4,5 24,0
4 6 Glockenhof / Gleiß- hammer 5,6 5,4 1,2 5,6 5,3 23,1
5 11 St. Leonhard / Sün- dersbühl 4 4,9 4,9 5,1 3,9 22,8
6 18 Schoppershof / St.Jobst 5,2 4,7 3,5 5 4,1 22,5
7 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 5,4 5,3 0,7 5,5 4,9 21,8
8 13 Eberhardshof / Mug- genhof / Doos 4,4 4,5 3,8 4,5 4,6 21,8
9 2 St. Johannis / Vogel- herd 5,5 5,1 0,6 5,3 5 21,5
10 57 Großreuth b. Schw., Gaismannshof 4,8 3,2 4,5 4,6 3,2 20,3

Pb-

Nr.

Kennz.

Einw.-

dichte

Kennz.

Anteil

K. + J.

Kennz.

Anzahl

K. + J.

Kennz.

Dichte

Wohn-

bed.

Summe

Kenn-

zahlen

Eine Gesamtübersicht der sozialräumlichen Bewertung aller 57 Planungsbereich ist der Tabelle 11 im Anhang zu entnehmen. Im Vergleich zu 2008 kann mitgeteilt werden, dass die Rangwerte von Stadtteilen mit hohen Bedarfen auch 2018 eine hohe Priorisierung aufgrund der Berechnung haben. Die Rangwerte 1 bis 5 der Tabelle 8 sind sogar an die identischen Planungsbereiche vergeben. Dies ist allerdings nicht verwunderlich, denn in diesen hochverdichten Stadtteilen ist es selten möglich neue Standorte für Spielflächen zu generieren. Daher werden mögliche Ressourcen meist für den Erhalt und die Verbesserung bereits bestehender Flächen verwendet. Welche qualitativen Auswirkungen dies für die Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen hat, muss gesondert analysiert werden. Dies wird Inhalt der geplanten ganzheitlichen Fortschreibung der Jugendhilfeplanung sein (vgl. Punkt 5).

5. Ausblick

Der Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ ist ein wichtiger Baustein der Stadt Nürnberg auf dem Weg zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt. Der Jugendhilfeplan ist eine umfassende und vielschichtige Spielraumplanung, die über die reine Bestand- und Bedarfsdarstellung von Spielflächen hinausgeht. Sie erfasst nicht nur über 300 Spielflächen, sondern ist auch die konzeptionelle Grundlage weiterer Handlungsfelder wie der betreuten Bau-, Aktiv-, Natur- und Abenteuerspielplätze, der Spielmobile, der Ferienangebote, kinderkulturelle Angebote und Beteiligungsformate.

Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe im Rahmen der Planungsverantwortung des Jugendamts nach § 79 – 81 SGBVIII und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Aufgrund des qualitativen und quantitativen Umfangs des Plans „Spielen in der Stadt“, sowie der nötigen dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit ist die ganzheitliche Fortschreibung nur in Form eines mehrjährigen Projekts möglich. Der hier vorgelegte Werkstattbericht war der erste Schritt in einem mehrstufigen Verfahren. Für die weiteren, notwendigen Arbeiten wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 die notwendigen Personalkapazitäten geschaffen. Nach Besetzung der geschaffenen Stelle voraussichtliche Mitte 2019 sollen im Rahmen des circa dreijährigen Projektes folgende Arbeitsschritte umgesetzt werden:

 Initiierung einer referatsübergreifenden Projektgruppe,  Bestandsaufnahme und pädagogische Bewertung öffentlicher Spielflächen und Maßnahmen „Spielen in der Stadt“ der Stadt Nürnberg,  Sozialräumliche Analysen für die Bedarfsplanung der Spielflächen in Nürnberg,  Aktualisierung der sozialen Indikatoren zur Bedarfs- und Rangfolgenberechnung,  Aktualisierung bisheriger konzeptioneller Grundlagen, Entwicklung neuer zukunftsorientierter Handlungskonzepte für die verschiedenen Handlungsfelder die Spielflächenplanung,  Erstellung von planerisch- konzeptionellen Grundlagen für die Spielflächenplanung und die Behebung des Spielflächendefizits in Nürnberg (z.B. ggf. Aktualisierung der Broschüre „Miteinander spielen – Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg“ als wichtige Baustein der Jugendhilfeplanung).

Am Ende des Projektzeitraums steht eine komplette, ganzheitliche Fortschreibung der Planung. Diese soll zur Beschlussfassung vorliegen und weiterhin eine anerkannte Grundlage bei Prozessen der Stadtplanung sein. Bei der Fortschreibung werden, neben quantitativen Bestands- und Bedarfsaussagen bezüglich der Spielflächenversorgung, vielfältige qualitative Fragestellung der Jugendhilfeplanung betrachtet werden. Neben den bisherigen Inhalten, welche bei Bedarf zu aktualisieren und weiterzuentwickeln sind, sollen folgende neue Inhalte besonders im Vordergrund stehen:

 Entwicklung neuer konzeptioneller Ideen unter Berücksichtigung bzw. als Reaktion auf veränderter Stadtentwicklungen und Lebenslagen junger Menschen sowie den daraus resultierenden Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien,  Erstellung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Maßnahmenplanung aller Handlungsfelder der Jugendhilfeplanung,  Entwicklung eines Konzepts der qualitativen Bestandsbewertung und daraus folgenden Bedarfsplanung unter Beteiligung der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Familien),  Weiterentwicklung der Bürger/-innenorientierung in Form neuer Formate der Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei soll insbesondere die Idee eines onlinegestützten Spielplatzführers, welcher öffentlich und einfach zugänglich Informationen zu Spielflächen zur Verfügung stellt, geprüft werden.

Ziel ist, dass die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ auch weiterhin die Bedeutung des Spielens für Kinder und Jugendliche deutlich macht, Strategien und Handlungsfelder für eine lebenswerte Umwelt von Kindern, Jugendlichen und Familien aufzeigt und einfordert, sowie adäquate Antworten auf familienund sozialpolitische Fragen bereithält.

Anhang

Tabelle 9: Übersicht der Planungsbereiche

Pb-Nr. Bezeichnung Planungsbereichfläche m²
1 Altstadt 1.663.239
2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089
3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414
4 Rennweg 609.811
5 Wöhrd / Tullnau 2.913.937
6 Glockenhof / Gleißhammer 2.719.003
7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087
8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002
9 Werderau / Sandreuth 2.097.835
10 Schweinau 2.422.587
11 St. Leonhard / Sündersbühl 2.364.099
12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 2.258.463
13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 2.161.396
14 Schniegling / Wetzendorf 3.433.259
15 Thon / Schnepfenreuth – Süd 1.070.738
16 Kleinreuth h. d. Veste 1.889.351
17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 7.654.658
18 Schoppershof / St. Jobst 2.950.865
19 Mögeldorf 3.051.187
20 Zerzabelshof 4.591.516
21 Fischbach 2.609.369
22 Altenfurt / Moorenbrunn 6.974.421
23 Bauernfeind / Rangierbahnhof-Siedlung 768.942
24 Langwasser – Neuselsbrunn 975.097
25 Langwasser – Nordost 1.250.189
26 Langwasser – Mitte / Südost 4.056.775
27 Langwasser – Südwest 2.834.709
28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 6.129.704
29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 7.290.576
30 Worzeldorf 1.482.660
31 Herpersdorf / Weiherhaus 1.924.548
32 Gaulnhofen 2.352.045
33 Kornburg 6.376.437
34 Katzwang / Neukatzwang 4.778.379
35 Maiach / Hafen / Reichelsdorfer Forst 7.703.900
36 Reichelsdorf / Reichelsdorfer Keller 3.906.793
37 Krottenbach / Gerasmühle / Mühlhof / Holzheim 4.702.568
38 Eibach 3.637.189
39 Röthenbach 3.204.689
40 Gebersdorf 2.273.951
41 Kleinreuth b. Schweinau / Höfen / Leyh 2.761.486
42 Höfles 1.670.616
43 Schnepfenreuth 1.526.910
44 Buch 3.080.563
45 Boxdorf 3.189.322
46 Großgründlach / Reutles 5.275.961
47 Neunhof 4.027.520
48 Kraftshof 2.393.330
49 Almoshof / Lohe / Flughafen 6.112.725
50 Buchenbühl 3.139.590
51 Erlenstegen 4.386.752
52 Laufamholz / Rehhof 2.874.781
53 Brunn / Birnthon 3.968.819
54 Tafelhof 647.095
55 Dutzendteich 3.560.949
56 Rangierbahnhof 3.912.781
57 Großreuth b. Schweinau / Gaismannshof 4.561.957

Abbildung 1

Tabelle 10: Rangwerte des Spielflächenfehlbedarfs in Planungsbereichen

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Pla- nungs- bereich Fläche m² Wohnbe- rechtigte Bevölke- rung Spiel- flä- chen- be- stand m² Spiel- flä- chen- bedarf m² Spiel- flä- chen- fehlbe- darf m² Spiel-
flä-
chen-
be-
stand
pro
Einw.
m²
1 7 Galgenhof / Hasenbuck 2.781.087 43.794 46.572 148.900 - 102.328 1,06
2 6 Glockenhof / Gleißhammer 2.719.003 33.905 40.379 115.277 -74.898 1,19
3 2 St. Johannis / Vogelherd 3.397.089 31.342 33.034 106.563 -73.529 1,05
4 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 2.717.414 33.545 42.959 114.053 -71.094 1,28
5 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 2.258.463 25.828 31.083 87.815 -56.732 1,20
6 18 Schoppershof / St.Jobst 2.950.865 20.545 21.737 69.853 -48.116 1,06
7 39 Röthenbach 3.204.689 18.103 17.664 61.550 -43.886 0,98
8 8 Steinbühl / Gibitzenhof 1.476.002 21.440 29.784 72.896 -43.112 1,39
9 1 Altstadt 1.663.239 15.174 18.528 51.592 -33.064 1,22
10 57 Großreuth b. Schw., Gais- mannshof 4.561.957 12.363 9.897 42.034 -32.137 0,80
11 20 Zerzabelshof 4.591.516 14.756 18.977 50.170 -31.193 1,29
12 4 Rennweg 609.811 11.664 9.969 39.658 -29.689 0,85
13 28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 6.129.704 12.750 15.275 43.350 -28.075 1,20
14 13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 2.161.396 12.092 13.496 41.113 -27.617 1,12
15 17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 7.654.658 14.056 20.216 47.790 -27.574 1,44
16 27 Langwasser - Südwest 2.834.709 8.410 2.041 28.594 -26.553 0,24
17 36 Reichelsdorf / Reichelsdor- fer Keller 3.906.793 11.289 13.201 38.383 -25.182 1,17
18 11 St. Leonhard / Sünders- bühl 2.364.099 20.583 48.131 69.982 -21.851 2,34
19 10 Schweinau 2.422.587 12.121 20.896 41.211 -20.315 1,72
20 52 Laufamholz, Rehhof 2.874.781 10.075 14.552 34.255 -19.703 1,44
21 24 Langwasser - Neusels- brunn 975.097 7.513 6.433 25.544 -19.111 0,86
22 22 Altenfurt / Moorenbrunn 6.974.421 10.240 16.684 34.816 -18.132 1,63
23 34 Katzwang / Neukatzwang 4.778.379 7.259 7.431 24.681 -17.250 1,02
24 5 Wöhrd / Tullnau 2.913.937 15.787 40.109 53.676 -13.567 2,54
25 16 Kleinreuth h.d.V. 1.889.351 4.677 2.350 15.902 -13.552 0,50
26 15 Thon / Schnepfenreuth - Süd 1.070.738 4.885 4.020 16.609 -12.589 0,82
27 41 Kleinreuth b. Schw., Höfen, Leyh 2.761.486 3.578 0 12.165 -12.165 0,00
28 19 Mögeldorf 3.051.187 8.997 18.603 30.590 -11.987 2,07
29 21 Fischbach 2.609.369 5.167 6.243 17.568 -11.325 1,21
30 51 Erlenstegen 4.386.752 4.252 3.902 14.457 -10.555 0,92
31 31 Herpersdorf / Weiherhaus 1.924.548 5.408 9.948 18.387 -8.439 1,84
32 23 Bauernfeind / Rangier- bahnhof-Siedlung 768.942 4.126 6.302 14.028 -7.726 1,53
33 37 Krottenbach, Gerasmühle, Mühlhof, Holzheim 4.702.568 2.461 1.211 8.367 -7.156 0,49

Pb-

Nr.

Pla-

nungs-

bereich

Fläche

m²

Wohnbe-

rechtigte

Bevölke-

rung

Spiel-

flä-

chen-

be-

stand

m²

Spiel-

flä-

chen-

bedarf

m²

Spiel-

flä-

chen-

fehlbe-

darf

m²

34 50 Buchenbühl 3.139.590 2.266 2.054 7.704 -5.650 0,91
35 26 Langwasser - Mitte / Süd- ost 4.056.775 10.337 29.567 35.146 -5.579 2,86
36 40 Gebersdorf 2.273.951 4.317 9.167 14.678 -5.511 2,12
37 54 Tafelhof 647.095 1.469 0 4.995 -4.995 0,00
38 30 Worzeldorf 1.482.660 1.717 2.214 5.838 -3.624 1,29
39 9 Werderau / Sandreuth 2.097.835 5.221 14.405 17.751 -3.346 2,76
40 53 Brunn, Birnthon 3.968.819 976 440 3.318 -2.878 0,45
41 49 Almoshof / Lohe / Flugha- fen 6.112.725 1.118 1.025 3.801 -2.776 0,92
42 35 Maiach / Hafen / Reichels- dorfer Forst 7.703.900 1.255 1.587 4.267 -2.680 1,26
43 44 Buch 3.080.563 771 0 2.621 -2.621 0,00
44 56 Rangierbahnhof 3.912.781 649 0 2.207 -2.207 0,00
45 25 Langwasser - Nordost 1.250.189 6.991 21.801 23.769 -1.968 3,12
46 43 Schnepfenreuth 1.526.910 601 769 2.043 -1.274 1,28
47 46 Großgründlach, Reutles 5.275.961 4.890 15.389 16.626 -1.237 3,15
48 33 Kornburg 6.376.437 3.479 11.302 11.829 -527 3,25
49 29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 7.290.576 1.346 4.890 4.576 314 3,63
50 42 Höfles 1.670.616 392 1.974 1.333 641 5,04
51 48 Kraftshof 2.393.330 812 3.674 2.761 913 4,52
52 32 Gaulnhofen 2.352.045 1.498 6.910 5.093 1.817 4,61
53 38 Eibach 3.637.189 11.325 43.890 38.505 5.385 3,88
54 14 Schniegling / Wetzendorf 3.433.259 5.031 23.333 17.105 6.228 4,64
55 47 Neunhof 4.027.520 1.654 16.591 5.624 10.967 10,03
56 45 Boxdorf 3.189.322 2.614 20.872 8.888 11.984 7,98
57 55 Dutzendteich 3.560.949 1.056 17.262 3.590 13.672 16,35

Tabelle 11: Rangwertberechnung des gewichteten sozialräumlichen Spielflächenfehlbedarfs

Rang Pb- Nr. Planungsbereich Kennz. Flächen- fehlbed. Kennz. Einw.- dichte Kennz. Anteil K. + J. Kennz. Anzahl K. + J. Kennz. Summe Kenn- zahlen
Dichte
Wohn-
bed.
1 8 Steinbühl / Gibitzenhof 5,0 5,5 4,8 5,2 5,1 25,6
2 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau 5,3 5,2 3,6 5,4 5,2 24,7
3 7 Galgenhof / Hasenbuck 5,7 5,6 2,5 5,7 4,5 24,0
4 6 Glockenhof / Gleißhammer 5,6 5,4 1,2 5,6 5,3 23,1
5 11 St. Leonhard / Sünders- bühl 4 4,9 4,9 5,1 3,9 22,8
6 18 Schoppershof / St.Jobst 5,2 4,7 3,5 5 4,1 22,5
7 3 Gärten h. d. Veste / Maxfeld 5,4 5,3 0,7 5,5 4,9 21,8
8 13 Eberhardshof / Muggenhof / Doos 4,4 4,5 3,8 4,5 4,6 21,8
9 2 St. Johannis / Vogelherd 5,5 5,1 0,6 5,3 5 21,5
10 57 Großreuth b. Schw., Gais- mannshof 4,8 3,2 4,5 4,6 3,2 20,3
11 10 Schweinau 3,9 4,1 3,4 4,4 4,2 20,0
12 4 Rennweg 4,6 5,7 0,4 3,6 5,6 19,9
13 39 Röthenbach 5,1 4,6 1 4,9 4 19,6
14 52 Laufamholz, Rehhof 3,8 3,9 5,2 4,3 2,2 19,4

Pb-

Nr.

Kennz.

Flächen-

fehlbed.

Kennz.

Einw.-

dichte

Kennz.

Anteil

K. + J.

Kennz.

Anzahl

K. + J.

Summe

Kenn-

zahlen

15 17 Ziegelstein / Marienberg / Schafhof 4,3 2,4 4,1 4,8 3 18,6
16 20 Zerzabelshof 4,7 3,8 1,8 4,7 3,6 18,6
17 26 Langwasser - Mitte / Süd- ost 2,3 3,1 4,6 4 4,4 18,4
18 25 Langwasser - Nordost 1,3 4,4 5,3 3,4 3,7 18,1
19 24 Langwasser - Neusels- brunn 3,7 4,8 1,3 3,1 4,8 17,7
20 1 Altstadt 4,9 5 0,1 3,3 4,3 17,6
21 5 Wöhrd / Tullnau 3,4 4,3 0,2 4,1 5,4 17,4
22 36 Reichelsdorf / Reichelsdor- fer Keller 4,1 3,4 1,9 3,8 3,4 16,6
23 15 Thon / Schnepfenreuth - Süd 3,2 4 4,4 2,6 2,4 16,6
24 54 Tafelhof 2,1 2,8 4,3 1,2 5,7 16,1
25 31 Herpersdorf / Weiherhaus 2,7 3,3 5,1 2,9 1,8 15,8
26 27 Langwasser - Südwest 4,2 3,6 0,8 3,2 3,8 15,6
27 23 Bauernfeind / Rangier- bahnhof-Siedlung 2,6 4,2 2 2 4,7 15,5
28 28 Gartenstadt / Falkenheim / Kettelersiedlung 4,5 2,7 1,4 4,2 2,5 15,3
29 19 Mögeldorf 3 3,5 2,2 3,5 2,9 15,1
30 9 Werderau / Sandreuth 1,9 3 4 2,7 3,3 14,9
31 21 Fischbach 2,9 2,6 4,7 2,8 1,3 14,3
32 22 Altenfurt / Moorenbrunn 3,6 2,2 2,9 3,7 1,7 14,1
33 38 Eibach 0,5 3,7 3 3,9 2,7 13,8
34 16 Kleinreuth h.d.V. 3,3 2,9 2,7 2,3 2,3 13,5
35 34 Katzwang / Neukatzwang 3,5 2,3 1,6 3 2 12,4
36 51 Erlenstegen 2,8 1,8 2,4 2,2 3,1 12,3
37 14 Schniegling / Wetzendorf 0,4 2,1 3,2 2,5 3,5 11,7
38 41 Kleinreuth b. Schw., Hö- fen, Leyh 3,1 2 0,9 1,8 2,8 10,6
39 40 Gebersdorf 2,2 2,5 1,7 2,1 1,9 10,4
40 30 Worzeldorf 2 1,9 3,7 1,3 0,7 9,6
41 46 Großgründlach, Reutles 1,1 1,7 2,8 2,4 1,5 9,5
42 37 Krottenbach, Gerasmühle, Mühlhof, Holzheim 2,5 1,2 3,3 1,6 0,6 9,2
43 43 Schnepfenreuth 1,2 1 5,4 0,2 1,4 9,2
44 50 Buchenbühl 2,4 1,5 3,1 1,5 0,2 8,7
45 47 Neunhof 0,3 1,1 5,5 1,4 0,4 8,7
46 42 Höfles 0,8 0,5 5,6 0,1 1,6 8,6
47 56 Rangierbahnhof 1,4 0,2 5,7 0,8 8,1
48 33 Kornburg 1 1,3 2,6 1,9 1,2 8,0
49 44 Buch 1,5 0,7 4,2 0,3 0,9 7,6
50 48 Kraftshof 0,7 0,9 5 0,6 0,3 7,5
51 29 Pillenreuth / Königshof / Steinbrüchlein 0,9 0,4 3,9 1,1 0,8 7,1
52 45 Boxdorf 0,2 1,6 2,1 1,7 1 6,6
53 35 Maiach / Hafen / Reichels- dorfer Forst 1,6 0,1 1,1 0,9 2,6 6,3
54 53 Brunn, Birnthon 1,8 0,6 2,3 0,5 0,1 5,3
55 55 Dutzendteich 0,1 0,8 1,5 0,7 2,1 5,2
56 49 Almoshof / Lohe / Flugha- fen 1,7 0,3 0,5 0,4 1,1 4,0
57 32 Gaulnhofen 0,6 1,4 0,3 1 0,5 3,8

Tabelle 12: Berichterstattung seit 2008

Datum Aus- Thema Bericht/
schuss Beschluss
22.02.2018 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2018 - 2021 Beschluss
30.11.2017 JHA/SchA Bericht der Kinderkommission und Ergebnisse der Kinder- versammlungsjahre 2014 bis 2016 Bericht
28.09.2017 JHA Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler in Nürnberg Bericht
28.09.2017 JHA Entwicklung des Aktivspielplatzes und des Kinder- und Ju- gendhauses Muggenhof Bericht
13.07.2017 JHA Familienorientierte Naherholung im Lorenzer Reichswald Bericht
22.06.2017 JHA/SchA Bürokratische Hürden bei Ferienbetreuungsangeboten Bericht
09.03.2017 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2017-2020 Beschluss
22.12.2016 JHA Aktuelle Neubauten und Planungen für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg Bericht
28.07.2016 JHA Kinder- und Jugendarbeit öffnet sich für Geflüchtete Bericht
17.03.2016 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2016 - 2019 Beschluss
24.09.2015 JHA Ferienbetreuung Bericht
18.06.2015 JHA/SchA Partizipation - und dann? Bericht
18.06.2015 JHA/SchA Spielhöfe in Nürnberg Bericht
26.03.2015 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2015 - 2018 Beschluss
25.09.2014 JHA Aktivspielplatz Zeisigweg: aktuelle Planungen Beschluss
05.06.2014 JHA Bericht der Kinderkommission Bericht
13.02.2014 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2014 - 2017 Beschluss
13.02.2014 JHA Bessere Kinderbetreuung in Ferienzeiten Bericht
11.07.2013 JHA Ferienbildungsprogramm für benachteiligte Kinder und Ju- gendliche - Konzept "talentCAMPus" hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 02.05.2013 Bericht
06.06.2013 JHA/SchA laut! Auch in der Schule Bericht
06.06.2013 JHA/SchA Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler in Nürnberg - Werkstattbericht Bericht
28.02.2013 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2013 - 2016 Beschluss
19.07.2012 JHA Partizipationsprojekt laut! Beschluss
08.03.2012 JHA Bericht der Kinderkommission über die Kinderversamm- lungsjahre 2008 bis 2010 Bericht
08.03.2012 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2012 bis 2014 Beschluss
27.10.2011 JHA Weiterentwicklung von Skatemöglichkeiten in Nürnberg Bericht
21.07.2011 JHA Kinderspielplatz Röthenbach - Ost Bericht
21.07.2011 JHA Spielmöglichkeiten für Jugendliche am Mammutgelände Bericht
21.07.2011 JHA Unterstellplatz für Jugendliche in Langwasser Bericht
21.07.2011 JHA Kinder- und jugendfreundliche Stadt: Skaten am Korn- markt Beschluss
21.07.2011 JHA Kinderspielplatz Röthenbach-Ost Bericht
17.02.2011 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2011 bis 2014 Beschluss
29.07.2010 JHA Zwischennutzung als Vorläufer für den pädagogisch be- treuten Spielplatz Zeisigweg Beschluss
06.05.2010 JHA Rodelberg/Spielplätze in Kornburg – keine Unterlagen ein- gestellt Bericht
18.03.2010 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2010 bis 2013 Beschluss
18.03.2010 JHA Pädagogisch betreuter Spielplatz Zeisigweg Bericht
17.09.2009 JHA Jugendunterstände in Langwasser Beschluss
23.07.2009 JHA Offene Kinder- und Jugendarbeit, Spielangebote, Tages- betreuung und Erziehungsberatung in Schoppfer- shof/Rennweg ("Mammutgelände") hier: Antrag der Stadt- ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bericht
23.07.2009 JHA Jugendtreffpunkt in Langwasser Bericht
28.05.2009 JHA KinderKulturForum UFO im Netzwerk Nürnberger Kinder- kultur Beschluss
26.03.2009 JHA Partizipation von Jugendlichen Beschluss
26.03.2009 JHA Ferienprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Beschluss
26.03.2009 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2009 bis 2012 Bericht
26.03.2009 JHA Grünflächen Gräfenberger Straße mit geplanten Spielan- geboten Beschluss
11.12.2008 JHA Dirt-Bike-Parcours in Reichelsdorf Bericht
11.12.2008 JHA Skateanlagen in Nürnberg Bericht
11.12.2008 JHA Kleinkinderspielplatz Falkenheim Bericht
13.11.2008 JHA/SchA Spielgeräte auf Schulhöfen Bericht
18.09.2008 JHA Kinderversammlungen der Stadt Nürnberg Bericht
03.07.2008 JHA, Kul- tur-aus- schuss KinderKulturForum UFO im Netzwerk Nürnberger Kinder- kultur Beschluss
10.04.2008 JHA/SchA Unterstand Skater-Anlage Münchener Str. Bericht
14.02.2008 JHA Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen für den MIP-Zeitraum 2008 - 2011 Bericht
14.02.2008 JHA Spielplatz "Hadermühle" an der Wöhrder Wiese Beschluss

Abbildung 2

Abbildung 3

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 14.02.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße

Anlagen: 3_1_Entscheidungsvorlage_Betriebsträgerschaft_HfK_Forchheimer_Str_.20190214 3_2_Beschluss_Betriebsträgerschaft_HfK_Forchheimer_Str._20190214 3_3_Lageplan_Forchheimer_Str

Sachverhalt (kurz):

Der Neubau wird am Ende der Forchheimer Straße situiert und als freistehendes 1 bzw. 2geschossiges, winkelförmiges Gebäude mit 1.044 m² Bruttogrundfläche in Holzbauweise ausgebildet, welches von Norden erschlossen wird und bis zum 1.Quartal 2021 fertig gestellt werden soll. Der eingeschossige Teil schirmt sich nach Süden hin mit einer nahezu geschlossenen Fassade von der bestehenden Wohnbebauung ab, nach Osten, zur Michael-Mathias-Prechtl-Straße hin, ist das Gebäude zweigeschossig ausgebildet. Die Gebäudeanordnung führt zu einer Schallreduzierung der auf den nordwestlichen Freiflächen entstehenden Kinderaktivitäten gegenüber der angrenzeden Wohnbebauung. Die Einrichtung ist für eine 5-gruppige Kita (2 Krippengruppen im EG und 3 Kindergartengruppen im Obergeschoss) mit ca. 99 Plätzen dimensioniert und wird von einem freien Träger betrieben. Das Projekt wird von der WBG KOMMUNAL GmbH betreut und geplant. Die Objektplanung wird vom Architekturbüro stm-architekten (Nürnberg) durchgeführt.

Nach der Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 5.050.000,00 €. Die Kosten für diese Maßnahme sind finanziert aus der MIP-Nr. 835.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige, Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Betriebsträgerzuschüsse werden jährlich fortgeschrieben und wirken sich bei dem geplanten Vorhaben zur HHPlanung 2022 aus.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung.Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit wurden in der Planung berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

siehe Beilage

Entscheidungsvorlage

Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße

Das neue Haus für Kinder Forchheimer Straße wird im Auftrag der Stadt Nürnberg durch die WBG KOMMUNAL GmbH errichtet. Im Interesse einer möglichst breiten Angebotsvielfalt und aus Gründen der Subsidiarität soll der Betrieb dieser Einrichtung an einen freien bzw. freigemeinnützigen Träger vergeben werden.

Dazu hat das Jugendamt im Sommer 2018 ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden entsprechend der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.03.2009 beschlossenen Kriterien zur Trägervergabe ausgewertet.

Folgende Kriterien wurden berücksichtigt: Trägerpluralität Vielfalt der pädagogischen Ansätze Örtliche Vernetzung Betriebsträgererfahrungen Besondere standortspezifische Bedingungen Sonstige Entscheidungsmerkmale

Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein entsprechender Vorschlag zur Abstimmung eingebracht.

Haus für Kinder Forchheimer Straße Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 552/2 Gemarkung Thon entsteht ein Haus für Kinder mit 24 Krippen- und 75 Kindergartenplätzen. Gebaut wird die Einrichtung von der WBG KOMMUNAL im Auftrag der Stadt Nürnberg. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich bis Ende 2022 zu rechnen.

Thon ist ein Stadtteil mit bekanntlich im Durchschnitt hohem Bildungs- und Einkommensniveau. In diesem Einzugsgebiet ist eine relativ homogene Bevölkerungsstruktur vorhanden. Der Bildungsanspruch von Seiten der Familien ist dort allgemein entsprechend hoch.

Interessensbekundungsverfahren

Über das Interessensbekundungsverfahren wurden Träger informiert, die überörtlich tätig sind oder einen örtlichen Bezug zum jeweiligen Stadtteil haben.

Als stadtweit und auch darüber hinaus tätige Bewerber wurden folgende Träger angeschrieben:

lokale Träger mit Sitz in Nürnberg

Aqua Kita gGmbH - Sibeliusstraße 1, 90491 Nürnberg Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Jobst - Äußere Sulzbacher Str. 146, 90491 Nürnberg Novum Sozial gGmbH - Falknerweg 58

überörtliche Träger: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V - Karl-Bröger-Str. 9, 90459 Nürnberg Bayer. Rotes Kreuz Kreisverband Nürnberg-Stadt - Sulzbacher Str. 42, 90489 Nürnberg Caritasverband Nürnberg - Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg Champini-Sport- & Bewegungskitas - Oedenbergerstr. 65, 90491 Nürnberg Christliches Jugenddorfwerk CJD - Rollnerstr. 111, 90408 Nürnberg

Der Paritätische Bayern e.V. - Ludwigstr. 67, 90402 Nürnberg Ev.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau - Heckenstr. 12, 91564 Neuendettelsau Evang. Kindertagesstätten gGmbH (ekin) - Egidienplatz 33, 90403 Nürnberg Humanistischer Verband Deutschlands-Nbg. - Kinkelstr. 12, 90482 Nürnberg IB Internationaler Bund e.V. - Schanzäckerstr. 10, 90443 Nürnberg ISKA e. V. - Gostenhofer Hauptstraße 61, 90443 Nürnberg Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - Johanniterstr. 3, 90425 Nürnberg Kinderhaus Nürnberg gGmbH - Untere Mentergasse 2, 90443 Nürnberg Kinderzentrum Kunterbunt gGmbH - Carl-Schwemmer-Str. 9, 90427 Nürnberg Schlupfwinkel e.V. - Lichtenhofstr. 7, 90461 Nürnberg Stadtmission Nürnberg e.V. - Pirckheimerstr. 16a, 90408 Nürnberg Verein f. soz. päd. Jugendbetreuung-vsj e.V. - Pestalozzistraße 21, 90429 Nürnberg gfi gGmbH Erlangen/Nürnberg - Nägelsbacher Str. 25a, 91052 Erlangen Rummelsberger Dienste für junge Menschen - Herwigstr. 6, 90459 Nürnberg ATV 1973 Frankonia Nürnberg e.V. - Willstätterstr. 4,90449 Nürnberg

nachrichtlich: SOKE e. V. - Langseestr. 1, 90482 Nürnberg

Rückmeldungen

Es haben sich folgende Träger beworben (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. 2. ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. 3. Gemeinnützige Paritätische Kinderbetreuung GmbH 4. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 5. Kinderhaus Nürnberg gGmbH 6. Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 7. Rummelsberger Diakonie 8. Schlupfwinkel e.V 9. Champini Sport- Bewegungskitas 10. Diakonie Neuendettelsau

Entscheidungsvorschlag: Nach der Sichtung der Interessensbekundungen und nach Bewertung der einzelnen Bewerbungen anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägervergabe (vgl. JHA vom 26. März 2009) schlägt die Verwaltung des Jugendamts die Arbeiterwohlfahrt als Träger für das Haus für Kinder Forchheimer Straße vor. Der Betriebsträger kommt mit drei weiteren Trägern in der Bewertung auf 5 Punkte. Die Arbeiterwohlfahrt und ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. sind dabei die einzigen Betriebsträger mit fünf Punkten, die sich intensiver konzeptionell mit den jeweiligen Bedingungen im Stadtteil Thon auseinandergesetzt haben. Beide Träger planen eine Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Sportvereinen um Bewegungskonzepte umzusetzen. Die AWO hat darüber hinaus noch die Kindertageseinrichtungen Weihergartenstraße 12 (Planungszone Schniegling/Wetzendorf) und Georg-Horner-Str. 13 (PZ Großgründlach) in der näheren Nachbarschaft. Diese drei Einrichtungen planen, sich organisatorisch (z.B. bei der Ferienbetreuung), personell und pädagogisch zu vernetzen. Darüber hinaus ist eine Kooperation mit einem benachbarten AWO Altenheim vorgesehen. Gemeinsame Liedernachmittag sowie Lese- und Werkprojekte sind dadurch umsetzbar. Durch ihre höhere Vernetzungsmöglichkeit und ihrer konzeptionell intensiveren Auseinandersetzung mit dem Stadtteil hebt sich die Arbeiterwohlfahrt im Vergleich zu den anderen Betriebsträgern mit gleicher Punktzahl deutlich hervor. Außerdem ist die AWO ein langjähriger und sehr erfahrener Träger, der sich bislang besonders beim Kita-Ausbau in Nürnberg beteiligt hat.

Beschluss

I.

TOP: 3.2

Jugendhilfeausschuss

Sitzungsdatum 14.02.2019

öffentlich

Betreff: Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betriebsträgerschaft für das Haus für Kinder Forchheimer Straße an die Arbeiterwohlfahrt zu übertragen. 2. Das Haus wird an den Betriebsträger vermietet. 3. Die Mietzahlung beginnt mit dem Monat der Betriebsaufnahme. 4. Es wird ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 50 % der vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung ermittelten Miete geleistet.

II. Ref. V

III. Abdruck an:

Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk J

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

Abbildung 4

Beila II I 60 ge 3.3 ZU BEBAUENDES FLURSTÜCK Gemarkung Wetzendorf ÖÖ 33 Flurstück 555/2 Lagebezeichnung: Nähe Forchheimer Straße amtliche Fläche: 1664 m2 BETEILIGTE NACHBARN Flurstücke 555/1, 555/3, 555/72 - Gemarkung Wetzendorf Stadt Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25-27, 90403 Nürnberg Flurstück 555/19 - Gemarkung Wetzendorf, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 8a, 10, 10a, 12 Brüggemann, Philipp, Willy-Brandt-Straße 13, 91052 Erlangen Chakarova, Yanna, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 12, 90425 Nürnberg Chen, Yi, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg Dormann, Julia, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16, 90425 Nürnberg Dormann, Matthias, Jülicher Straße 9a, 90425 Nürnberg Dorn, Carsten Michael, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 18a, 90425 Nürnberg Dorn, Miriaml, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 18a, 90425 Nürnberg Fang, Chuhan, Willy-Brandt-Straße 13, 91052 Erlangen Ganawal, Sardar, Dr., Kieler Straße 27, 90425 Nürnberg Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gong, Cheng, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg Grzeschik, Michael, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 12, 90425 Nürnberg Küpfer, Uwe Edmund, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg SCHULTHEISS Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg Sethi, Anuj, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16a, 90425 Nürnberg Sethi, Shikha, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16a, 90425 Nürnberg Xie, Jiawei, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 10, 90425 Nürnberg PLANBEZEICHNUNG OBJEKTNUMMER Bauantrag BV 181 PLANINHALT PLANUNGSSTUFE Lageplan LPH4 GEBÄUDEBEZEICHNUNG, BAUMASSNAHME PLANNUMMER 01 Errichtung einer Kindereinrichtung mit Kinderkrippe und DATUM Kindergarten an der Forchheimer Straße 09.10.2018 BAUHERR UNTERSCHRIFT MASSSTAB 1:1000 Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH FORMAT Breslauer Str. 396, (4. Obergeschoss) DIN A3 90471 Nürnberg ARCHITEKT UNTERSCHRIFT GEZEICHNET stm°architekten Stößlein Mertenbacher Gebelein Architekten und Stadtplanergesellschaft mbB Wöhrder Hauptstrasse 27 90489 Nürnberg
ZU BEBAUENDES FLURSTÜCK Gemarkung Wetzendorf ÖÖ 33 Flurstück 555/2 Lagebezeichnung: Nähe Forchheimer Straße amtliche Fläche: 1664 m2 BETEILIGTE NACHBARN
Flurstücke 555/1, 555/3, 555/72 - Gemarkung Wetzendorf Stadt Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25-27, 90403 Nürnberg
Flurstück 555/19 - Gemarkung Wetzendorf, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 8a, 10, 10a, 12 Brüggemann, Philipp, Willy-Brandt-Straße 13, 91052 Erlangen Chakarova, Yanna, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 12, 90425 Nürnberg Chen, Yi, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg Dormann, Julia, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16, 90425 Nürnberg Dormann, Matthias, Jülicher Straße 9a, 90425 Nürnberg Dorn, Carsten Michael, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 18a, 90425 Nürnberg Dorn, Miriaml, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 18a, 90425 Nürnberg Fang, Chuhan, Willy-Brandt-Straße 13, 91052 Erlangen Ganawal, Sardar, Dr., Kieler Straße 27, 90425 Nürnberg Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gong, Cheng, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg Grzeschik, Michael, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 12, 90425 Nürnberg Küpfer, Uwe Edmund, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 90425 Nürnberg SCHULTHEISS Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg Sethi, Anuj, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16a, 90425 Nürnberg Sethi, Shikha, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 16a, 90425 Nürnberg Xie, Jiawei, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 10, 90425 Nürnberg
PLANBEZEICHNUNG Bauantrag OBJEKTNUMMER BV 181
PLANINHALT Lageplan PLANUNGSSTUFE LPH4
GEBÄUDEBEZEICHNUNG, BAUMASSNAHME Errichtung einer Kindereinrichtung mit Kinderkrippe und Kindergarten an der Forchheimer Straße PLANNUMMER 01
DATUM 09.10.2018
BAUHERR UNTERSCHRIFT Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH Breslauer Str. 396, (4. Obergeschoss) 90471 Nürnberg MASSSTAB 1:1000
FORMAT DIN A3
ARCHITEKT UNTERSCHRIFT stm°architekten Stößlein Mertenbacher Gebelein Architekten und Stadtplanergesellschaft mbB Wöhrder Hauptstrasse 27 90489 Nürnberg GEZEICHNET

aktueller Planungsstand Beilage 3.3 Kindereinrichtung an der Forchheimer Straße in Nürnberg Straße Forchheimer M ic h a 2/555 2/555 e l- M a th ia s - P kcütsrulF kcütsrulF r e c h tl- S tr a ß e II I +7,635 +6,835 Fassadenverkleidung im Bereich Treppenabgang Podest durchlässig! +3,38 0,00=305,75 Lageplan M 1:500 Ansicht Nord 14,8 N 8,10 6,00 16 7,97 16 5,85 16 5 5 16 4,77 12 5,00 16 3,92 16 53,1 00,172 N 5,1 r. 2 61 N r. 61 Lager 2 1 Gruppe 2 0.15 0.16 30,1 m2 Sanitär Krippe 0.17 10 m2 Sanitär 12,6 m2 81,5 Wickel 15,6 m2 20,5 10,5 61 22 02,3 Nebenraum 2 0.14 Flur 1 0.18 14,71 Schlafraum 15,5 m2 42,4 m2 22 8,6 0.19 48,7 30,2 m2 A A Nebenraum 1 0.13 22,3 15,2 m2 61 79,92 81 Gruppe 1 0.11 30,0 m2 40,5 2,5 Gard. 0.20 14,7 m2 77,3 Lager 1 0.12 61 61 9,7 m2 überdeckte Terrasse 43 m2 20 Stg. 17/28 Kinder- 22,2 wagen 0.2 60,2 92,2 tedlibegsua 15,5 m2 dnawssulhcsbaeduäbeG 61 OBxaB 31 )1(82 Flur 2 0.23 63,3 Elternwartebereich 0.10 305,75 = 0.00 02,3 20,3 43,5 m2 62,9 15 m2 .trA 9 Windfang 0.1 hcan sla 5,5 m2 61 61 P WC B 0.7 AMB Tanzspiegel, Sprossenwand, Steckdosen Kühlschränke WC Außengeräte 2x Deckenhaken, Beamergestell + Leinwand auf 2,2m über FFB unrein B 7,4 m2 Lager 3 Leitung 0.4 P 52,3 Umkl. 0.9 0.23 Mehrzweckraum 0.8 Lager 19,4 m2 1,50m B ssulhcsnasuaH 22.0 0.6 10,1 m2 31,6 m2 70 m2 Küche Duschbereich mit Bodenablauf1,50x1,50m K 5,6 m2 40,5 40,5 Abgas G Lüftung hängt horizontal oben an Decke (Verzug Leitungen + Akustik integriert) Vorhang revreS 2m Küche 0.5 Heizung 0.3 59,1 29,3 m2 5,21 13,2 m2 R muarkcewzrheM + 61 61 N r. 7 16 1,57 10 10,86 10 2,40 10 1,82 10 6,73 13 3,86 16 3,43 13 2,5016 3,9 1,73 18,8 16 34,79 Erdgeschoss 2/555 2/555 ZU BEBAUENDES FLURSTÜCK Gemarkung Wetzendorf Flurstück 555/2 Lagebezeichnung: Nähe Forchheimer Straße amtliche Fläche: 1664 m2 kcütsrulF kcütsrulF BETEILIGTE NACHBARN - Einholung Unterschriften gesonderte Pläne Flurstücke 555/1, 555/3, 555/72 - Gemarkung Wetzendorf Stadt Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25-27, 90403 Nürnberg Flurstück 555/19 - Gemarkung Wetzendorf, Michael-Mathias-Prechtl-Straße 8, 8a, 10, 10a, 12 BAUHERR UNTERSCHRIFT Stadt Nürnberg vertreten durch +7,635 WBG KOMMUNAL GmbH Breslauer Str. 396, (4. Obergeschoss) 90471 Nürnberg ARCHITEKT UNTERSCHRIFT GEZEICHNET stm°architekten Stößlein Mertenbacher Gebelein Architekten und Stadtplanergesellschaft mbB Wöhrder Hauptstrasse 27 90489 Nürnberg 0,00=305,75 Ansicht West PLANBEZEICHNUNG OBJEKTNUMMER Bauantrag BV 181 Ansicht West PLANINHALT PLANUNGSSTUFE Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Ansichten Nord und West LPH4 GEBÄUDEBEZEICHNUNG, BAUMASSNAHME PLANNUMMER 03 Errichtung einer Kindereinrichtung mit Kinderkrippe und DATUM Kindergarten an der Forchheimer Straße 18.10.2018 MASSSTAB 1:500, 1:100 FORMAT DIN A0 61

Abbildung 5

i +3,38
0,00=305,75
8,10 6,00
7,97 16 5, 85 16
5 5 4,77 12 5 ,00 16 3,92 16
Lage Gruppe 2 0.15 0.16 30,1 m2 10 m r 2 2 Sanitär Krippe 0.17 Sanitär 12,6 m2 Wickel 15,6 m2
1 N 1 Nebenraum 2 0.14 5,5 m2 Flur 1 42,4 0.18 m2 Schlafraum 0.19 30,2 m2
ebenraum 1 0.13 5,2 m2
Gruppe 1 0.11 30,0 m2 Lage 0.12 9,7 r 1 m2 Gard. 0.20 14,7 m2
9 tedlibegsua dnawssulhcsbaeduäbeG OBxaB )1(82 .trA hcan sla überd eckte Terrasse 43 m2 20 Stg. 17/28 Kind wag 15,5 er- en 0.2 m2
Elternwarteberei 15 m2 ch 0.10 Flur 2 0.23 30 43,5 m2 5,75 = 0.00 Windfang 0.1 5,5 m2
Au 0.2 31 ßengeräte 3 ,6 m2 Tanzspiegel, Sprossenwand, 2x Deckenhaken, Beamergestell + Leinwand Lager 3 0.9 Mehrzweckraum 0.8 10,1 m2 70 m2 Lüftung hängt horizontal oben an Decke (Verzug Leitungen + Akustik integriert) Tanzspiegel, Sprossenwand, 2x Deckenhaken, Beamergestell + Leinwand Mehrzweckraum 0.8 2 70 m2 WC B 0 7,4 m2 1,50m Duschbereich mit Bodenablauf1,50x1,50m .7 W Um 0 nrein Lei 19 tung 0.4 ,4 m2 Abgas AMB ssulhcs 22.0 r 2 P B P B K G
mua Küc 29,3 he 0.5 m2 Heizung 0. 13,2 m2 nasu evreS m 3 5, R
aH 21 +
rkcewzrheM

Abbildung 6

0,00=

OBJEKTNUMMER BV 181

PLANUNGSSTUFE LPH4

PLANNUMMER 03

DATUM 18.10.2018

MASSSTAB 1:500, 1:100

FORMAT DIN A0

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 14.02.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Eingliederungshilfe für Kindergartenkinder mit Asylbewerberstatus; hier: Anträge der

Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 17.04.2018 und SPD vom 08.03.2017

Anlagen: 4_1_Bericht_Eingliederungshilfe_für_Kindergartenkinder_mit_Asylbewerberstatus v_2 4_01_20170308_Antrag_SPD_Gleiche_Startchancen_für_alle_Kinder_mit_Behinderung 4_02_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Inklusion_Kinder_von_Asylbewerberinnen

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Fraktion hat am 8. März 2017 und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 17. April 2018 eine Anfrage zu dem Sachverhalt gestellt. Für Kinder mit Asylbewerberstatus und Eingliederungshilfebedarf nach SGB XII, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden keine Leistungen vom Bezirk geleistet und auch nicht der Faktor 4,5 berücksichtigt. Fälle von Kindern mit Asylbewerberstatus, für die der Faktor 4,5 nicht geleistet werden konnte, wurden dem Jugendamt von der Lebenshilfe und vom STAPF in deren integrativen Einrichtungen bekannt. Vom Sozialamt wird lediglich ein Tagessatz für jeden Anwesenheitstag des Kindes geleistet, mit dem die Kosten für Eingliederungsarbeit einer Heilpädagogin/eines Heilpädagogen getragen werden. Der Gewichtungsfaktor 4,5, mit dem der höhere Personalbedarf in der Kindertageseinrichtung normalerweise bezuschusst wird, kann jedoch in diesen Fällen nicht bewilligt werden, weil dazu die gesetzliche Grundlage fehlt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistung gilt grdsl. für junge Menschen unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit werden berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SHA

Beschlussvorschlag:

entfällt, da Bericht

Sachverhalt

Eingliederungshilfe für Kindergartenkinder mit Asylbewerberstatus

Die SPD-Fraktion hat am 8. März 2017 und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 17.April 2018 eine Anfrage gestellt, da Kinder aus Asylbewerberfamilien nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht die gleiche Förderung in Kindertageseinrichtungen bekommen, wie andere Kinder. Das Jugendamt hat gemeinsam mit dem Sozialamt die aktuelle Gesetzeslage sowie alternative Möglichkeiten zur Unterstützung nochmals geprüft:

Das Thema Eingliederungshilfe ist je nach Alter und der Art der Behinderung beim Bezirk (SGB XII) oder der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) angesiedelt. Bei Kindern mit Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Besuch von Krippe, Kindergarten und Hort – im Rahmen der Frühförderung –grundsätzlich beim Bezirk (vgl. § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII i.V.m. Art. 64 Abs. 3 Satz 1 AGSG). Nur bei Schulkindern, die eine seelische Behinderung haben oder von dieser bedroht sind, ist die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII zuständig. Der Bezirk stellt auf Antrag die Behinderung und den Eingliederungsanspruch fest. Dies ist wiederum Voraussetzung, damit der Freistaat Bayern diesen Kindern einen sogenannten Gewichtungsfaktor von 4,5 gewährt. Dieser höhere Gewichtungsfaktor bedeutet in der Praxis eine deutliche Verbesserung des Anstellungsschlüssels in der Kindertageseinrichtung. Leistet der Freistaat den höheren Gewichtungsfaktor, leistet auch die Kommune diese höhere kindbezogenen Förderung. Außerdem stehen dem Kind noch Fachdienststunden i.d.R. mit einer Heilpädagogin zu, die über eine Pauschale finanziert werden.

Für Kinder mit Asylbewerberstatus wird vom Bezirk keine Eingliederungshilfe geleistet: Stellt der Bezirk fest, dass eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorliegt, leitet er den Antrag an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger weiter. Das Sozialamt prüft dann die weitere Leistungsberechtigung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere, ob eine Leistungsberechtigung nach § 2 AsylbLG oder § 3 AsylbLG vorliegt. Grundsätzlich können für Kinder mit Einzelintegrationsbedarf und Asylbewerberstatus die Kosten für die Arbeit einer Heilpädagogin bzw. eines Heilpädagogen vom Sozialamt geleistet werden und zwar in dem Umfang, wie dies das Gesundheitsamt in seiner Stellungnahme vorschlägt. Da aber keine SGB XII-Leistung vorliegt, greift über das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) der Gewichtungsfaktor 4,5 für diese Kinder nicht. Und nachdem der Freistaat nicht zahlt, greift auch der kommunale Finanzierungsanteil nicht. Auch dem Sozialamt fehlt die Grundlage, dies alternativ zu bezuschussen. Zusammengefasst besteht hier tatsächlich eine Gesetzlücke für behinderte Kinder mit Asylbewerberstatus!

Konkrete Fälle wurden dem Jugendamt von der Lebenshilfe und vom STAPF in deren integrativen Einrichtungen bekannt. Laut Sozialamt handelt es sich von 2016 bis Anfang 2018 um 14 Kinder, die Einzelintegrationsbedarf und einen Asylbewerberstatus haben. Einige dieser Kinder wurden trotzdem in Kindertageseinrichtungen betreut, teilweise über Spenden finanziert oder ohne dem verbesserten Anstellungsschlüssel.

Auf Ebene der Bezirke und auch im Bayerischen Sozialministerium ist diese unbefriedigende Situation bekannt. Dieser könnte mit einer Änderung des BayKiBiG Abhilfe geschaffen werden. Auf Anfrage teilte die Regierung von Mittelfranken im Sommer 2018 mit, dass zur nächsten Überarbeitung des BayKiBiG voraussichtlich im Jahr 2020 die gesetzliche Lücke für Kinder mit Eingliederungs- bzw. Einzelintegrationsbedarf, die Asylbewerberstatus haben, geschlossen werden soll. Eine Klärung per Amtlicher Mitteilung oder per Newsletter zieht das Sozialministerium nicht in Betracht.

Die Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglickeiten in der Zwischenzeit waren leider nicht erfolgreich: Die Integrationsbeauftragte des Sozialamtes hat im Sommer 2018 mit der Stiftungsverwaltung der Stadtkämmerei Kontakt aufgenommen. Keine der von der Stadt verwalteten Stiftungen hat einen Stiftungszweck, der für diese Fälle in Betracht kommt und die Kosten auffangen könnte. Und auch als freiwillige Leistung oder über Spenden kann die Stadt Nürnberg diese Gesetzeslücke nicht schließen: Je nach Buchungszeitfaktor liegt die Differenz zwischen Gewichtungsfaktor 1,3 und 4,5 mindestens bei ~3.800 € (bei 3 - 4 Stunden) und maximal bei ~9.550 € (bei mehr als 9 Stunden) pro Kind und Jahr. Bei durchschnittlichen Buchungszeiten von 6 - 7 Stunden ergibt sich ein Differenzbetrag von rund 6.700 EUR pro Kind und Jahr, bei 10 Kindern also fast 70.000 EUR pro Jahr. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs in den betroffenen Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Nürnberg bzw. dem Land Bayern bestehen leider nicht.

Die Bemühungen um eine Lösung und das unbefriedigende Ergebnis wurde mit den freien und freigemeinnützigen Trägern in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen (AG 78) zusammen mit der Jugendamtsleitung am 22.11.2018 vorgestellt und erörtert.

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

ÖÖ

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