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← Sitzung des Verkehrsausschusses (13.12.2018)

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.07.2018

Anlage · 13.12.2018 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 3

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Abbildung 2

Abbildung 1

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403NR n Wolff’scher Bau des Rathauses

Herrn Oberbürgermeister + PÖBN a Zimmer 58

D R r a . t h U a l u r s i- p ch l a M t a z l 2 y u OB 1 E 8 R B JU Ü LI R G 2 E 8 R . MEIS = I 90 R 4 a 0 t 3 ha N u ü s r pl n a b t e z r g 2 ! Telefon: 0911 231-2907

iM Telefax: 0911 231-4051

90403 Nürnberg

5 i E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

Abbildung 4

U 16.07.2018

Yu Krieglstein

Lärmschutz an der A9 bei Fischbach i

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

r—— in der Diskussion um die Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost sowie dem später folgenden 8-streifigen Ausbau der Autobahn A9 gibt es offenbar nach wie vor Unklarheiten und Unverständnis hinsichtlich der Abfolge der Baumaßnahmen.

Viele Angehörige der Bürgerinitiative Fischbach können nicht nachvollziehen, warum im Zuge des Ausbaus des Kreuzes vorerst lediglich eine Verdoppelung der Höhe des Lärmschutzes auf 6 Meter Höhe erfolgen soll, obwohl nach Fertigstellung des Gesamtprojekts AY-Ausbau dort eine 10 Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen ist. Dieses Vorgehen in zwei Schritten ist den Anwohnern vor Ort nur schwer vermittelbar — auch hinsichtlich der dadurch entstehenden Mehrkosten.

In einem Schreiben des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (siehe Anlage) wird u. A. dargestellt, der Bau der Lärmschutzanlagen könnte weiter beschleunigt werden, wenn die Genehmigung dafür vorab in einem Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Nürnberg eingeholt würde. Dadurch entsteht vor Ort verständlicherweise der Eindruck, die Stadt Nürnberg würde zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht alles tun, um den Lärmschutz für die Fischbacher schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zu Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den Stand der Ausbaupläne für das Kreuz Nürnberg-Ost sowie den Ausbau der A9. Dabei wird dargestellt, wie die zeitliche Abfolge der Baumaßnahmen geplant ist und welche Rahmenbedingungen dieser Planung zu Grunde liegen. Es wird geprüft, ob und wie seitens der Stadt Nürnberg beschleunigende Maßnahmen ergriffen werden können, die tatsächlich innerhalb ihrer Zuständigkeiten umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

ABmartal Ki

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1;

rcusKönig Fraktionsvorsitzender

A18071300 Lärmschutz A9 bei Fischbach.docx

Abbildung 7

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Abbildung 8

Der Bayerische Staatsminister des

Innern und für Integration

Joachim Herrmann, MdL

Bayern. Die Zukunft.

München, 23, MAI 2018

A 9, Lärmschutzmaßnahmen in Fischbach

Sehr geehrte

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2017 in dem Sie darum bitten, im Zuge des anstehenden Umbaus des Autobahnkreuzes Nürnberg-Ost den Lärmschutz im Bereich von Fischbach bereits so zu konzipieren, dass er auch dem späteren 8-streifigen Ausbau der A 9 gerecht wird.

Ihr Anliegen, einen maximalen Lärmschutz für Fischbach zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass Verkehrslärm für die betroffenen Anwohner eine große Belastung bedeutet.

Im Zuge des nun anstehenden Umbaus des Aufobahnkreuzes (AK) Nürnberg-Ost werden wegen des Anbaus einer neuen Verbindungsrampe von Berlin nach Heilbronn, die bereits auf Höhe Nürnberg-Fischbach beginnt, die am Südrand von Fischbach befindlichen Lärmschutzwände auf einer Länge von rd. 300 m ohne Höhenänderung um rd. 10 m Richtung Fischbach verschoben. Wie beim Oristermin in Fischbach vom 14. Februar 2018 zugesagt, habe ich veranlasst, noch einmal rechtlich zu überprüfen, ob es sich bei der im Zuge des Umbaus des AK

Telefon: 083 2192-01 E-Mail. minister@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 Telefax: 089 2192-12100 Internet: www.innenministerium.bayern.de 80539 München

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Nürnberg-Ost neu hinzukommenden Vertellerfahrbahn um einen zusätzlichen Fahrstreifen im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) handelt und so Lärmschutzmaßnahmen nach den Maßgaben der Lärmvorsorge ausgelöst werden. Ergebnis der Überprüfung ist, dass die Thematik im Planfeststellungsbeschluss umfassend und zutreffend behandelt wurde. Die neu hinzukommende Verteilerfahrbahn stellt keinen zusätzlichen Fahrstreifen dar, sondern ist lediglich als ein Knotenpunktelement zu werten.

Erfreulicherweise sollen die Lärmschutzanlagen über den Planfesistellungsbeschluss zum Umbau des Autobahnkreuzes hinaus, nach den rechtlichen Vorgaben der Lärmsanierung, zusätzlich um rd. 3 m auf rd. 6 m erhöht werden.

Um dem Wunsch der Bürger nach einem besseren Lärmschutz für ganz Fischbach zu entsprechen, habe ich die jetzige Bauministerin, Frau Ilse Aigner, gebeten, die Planungen zum 8-streifigen Ausbau derA 9 zwischen dem AK Nürnberg- Ost und dem AK Nürnberg zu forcieren. Der Ausbauabschnitt ist im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Mit dem Ausbau lässt sich umfangreicher Lärmschutz nach den strengen Vorgaben der Lärmvorsorge entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) auf ganzer Länge von Fischbach sowohl funktional als auch planungsrechtlich begründen. Nach einer ersten Abschätzung der Autobahndirektion Nordbayern sind zur Lärmvorsorge auf einer Länge von rd. 1,7 km bis zu 10 m hohe Lärmschutzanlagen . erforderlich. Mit dem Planungsauftrag kann die Autobahndirektion Nordbayern jetzt die Vorentwurfsunterlagen zur haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Bund vorantreiben. Dann ist zu entscheiden, ob die baurechtliche Genehmigung für die Lärmschutzmaßnahmen und den Autobahnausbau in einem Planfeststellungsverfahren beantragt werden soll. Unter Umständen kann der Bau der Lärmschutzanlagen weiter beschleunigt werden, wenn die Genehmigung für die Lärmschutzanlagen vorab einzeln in einem Planfeststellungsverfahren oder auch in einem Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Nürnberg eingeholt wird.

Abbildung 12

Ich habe Frau Kollegin Ilse Aigner gebeten, möglichst bald den entsprechenden

Planungsauftrag zu erteilen.

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Unabhängig davon wird mit den Vorarbeiten zum Umbau des Autobahnkreuzes (Verbreiterung der Richtungsfahrbahn Berlin) bereits in 2019 begonnen. Die Hauptarbeiten selbst werden in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt. Während dieser Baustellen wird die Geschwindigkeit auf der A 9 auf 80 km/h beschränkt. Bei rascher Planung wird dieses baustellenbedingte Tempolimit andauern, bis die neuen optimalen Lärmschutzwändei-wälle errichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 16

Von: Sopper, Petra

Gesendet: Mittwoch, 25. Juli 2018 09:41

An: CSU; Ref.VI Ce: Die_Ausschussgemeinschaft; 'Die_Ausschussgemeinschaft (Koordinator)'; "Dörfler, Jürgen (FW)'; Grüne, Stadtratsfraktion Nürnberg; 'Linke_Liste'; Ollert, Ralf; SPD- Fraktion; Suhr, Johannes; BM Betreff: Antrag-Eingangsbestätigung (Änderung) Anlagen: Antr_Lärmschutz.pdf Priorität: Hoch

An den Vorsitzenden der Stadtratsfraktion der CSU Herrn Stadtrat Marcus König

Ihr Antrag: Lärmschutz an der A9 bei Fischbach

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

entgegen unserer gestrigen Mail bezüglich Ihres o. 8. Antrages teilen wir Ihnen mit, dass die Behandlung nicht im Werkausschuss (SÖR), sondern im

Verkehrsausschuss

veranlasst wurde.

Mit freundlichen Grüßen Bürgermeisteramt iA. Sopper

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