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Anlage

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Anlage zur Sitzung des Finanzausschusses/Ältestenrates am 12.12.2018

- Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt)

1. Zweck und Inhalt des Berichts

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.06.2018 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Erträge/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.

2. Wesentliche Aspekte des Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, die Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das Verfahren ist an folgender Prozesskette ausgerichtet:

Bescheide, Rechnungen

Buchhaltung

verfahren

Mahnungen

Klärung und Umsetzung dargelegter Sachverhalte im Mahnverfahren

Verzugszinsen, Mahngebühren)

standsverzeichnis) und Erstellung von Rückstandsmeldungen bei privatrechtlichen Forderungen

Vollstreckung

Kontenpfändung), beauftragte Gerichtsvollzieher und des städt. Ermittlungsdienstes

auch die Beitreibung und Verfolgung von Forderungen mit Fälligkeiten aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen

  1. Entwicklung der Erträge im Vergleich zu den Forderungen der Jahre 2016 und 2017

a) Erträge

31.12.2016 31.12.2017 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Grundsteuer A 284.603,59 295.206,88 + 10.603,29 + 3,73
Grundsteuer B 115.279.584,57 115.170.077,07 - 109.507,50 - 0,09
Gewerbesteuer 435.767.541,99 446.790.860,84 + 11.023.318,85 + 2,53
Hundesteuer 1.676.161,26 1.746.252,22 + 70.090,96 + 4,18
Zweitwohnungssteuer 813.397,54 957.483,52 + 144.085,98 + 17,71
Steuern - Zwischensumme 553.821.288,95 564.959.880,53 + 11.138.591,58 + 2,01
Öffentlich-rechtliche Entgelte 64.799.880,63 68.439.196,53 + 3.639.315,90 + 5,62
Abgaben - Zwischensumme 618.621.169,58 633.399.077,06 + 14.777.907,48 + 2,39
Privatrechtliche Entgelte 43.943.718,56 44.548.342,59 + 604.624,03 + 1,38
Kostenerstattungen 338.005.403,40 347.214.487,46 + 9.209.084,06 + 2,72
Gesamt 1.000.570.291,54 1.025.161.907,11 + 24.591.615,57 + 2,46

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Der Vergleich des Jahres 2017 mit den Erträgen des Jahres 2016 zeigt eine Gesamtverbesserung von +2,46%. In der Einzelbetrachtung ist eine positive Entwicklung bei den kommunalen Steuern mit +2,01% erkennbar. Aufgrund der Aufarbeitung von Rückständen hinsichtlich bestimmter Fallkonstellationen und damit einhergehender rückwirkender Besteuerung steigen die Zweitwohnungssteuererträge um +17,71%. Bei der Grundsteuer B ist ein leichter Rückgang von -0,09% erkennbar. Dieser erklärt sich durch Altfallausbuchungen von 0,6 Mio. Euro. Klammert man diese aus, zeigt sich auch bei der Grundsteuer B eine leichte Steigerung. Die übrigen Steuerarten verzeichnen moderate Anstiege zwischen +2,53% und +4,18%. Die Steigerung von +5,62% bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten erklärt sich hauptsächlich durch die Einführung des Verpflegungsgeldes im zweiten Halbjahr 2017 und die damit einhergehenden Erträge bei den Kindertageseinrichtungen. Die Kostenerstattungen stabilisieren sich 2017 nach dem überdurchschnittlichen Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 bei +2,72%. Diese betreffen überwiegend Erstattungen von Bund und Land nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Abbildung 1

Erträge

2016 2017
Steuern 553.821.288,95 564.959.880,53
Öffentlich-rechtliche Erträge 64.799.880,63 68.439.196,53
Privat- rechtliche Entgelte 43.943.718,56 44.548.342,59
Kosten- erstattungen 338.005.403,40 347.214.487,46
Gesamt 1.000.570.291,54 1.025.161.907,11

Veränderungen +/-in Euro

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 11.138.591,58 3.639.315,90 604.624,03 9.209.084,06 24.591.615,57

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 2,01 5,62 1,38 2,72 2,46

b) Offene Forderungen (einschließlich Vorjahre)

31.12.2016 31.12.2017 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Steuerforderungen 69.188.009,47 43.697.273,33 - 25.490.736,14 - 36,84
Öffentlich-rechtliche Forderungen 13.061.176,10 17.057.724,23 + 3.996.548,13 + 30,60
Abgabenforderungen 82.249.185,57 60.754.997,56 - 21.494.188,01 - 26,13
Privatrechtliche Forderungen 3.864.321,70 2.778.390,65 - 1.085.931,05 - 28,10
Kostenerstattungen 73.408.335,25 45.972.400,19 - 27.435.935,06 - 37,37
Gesamt 159.521.842,52 109.505.788,40 - 50.016.054,12 - 31,35

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Die offenen Gesamtforderungen zum Jahresende 2017 (einschl. Vorjahre) verringern sich im Vergleich zum Jahresschluss 2016 um 50.016.054,12 Euro auf 109.505.788,40 Euro. Mit - 31,35% liegt die Verringerung der Forderungen im gegenläufigen Trend zu den verbesserten Erträgen von +2,64%. Hierbei ist vor allem der starke Rückgang in den Steuerforderungen um 25.490.736,14 Euro und den Kostenerstattungen um 27.435.935,06 Euro ausschlaggebend.

Großen Anteil an der Verringerung der Steuerforderungen hatte eine Einzahlung von ca. 20,3 Mio. EUR, die 2017 nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens mit vorausgegangener Aussetzung der Vollziehung durch den Gewerbesteuer-Schuldner geleistet wurde.

Aufgrund der Einführung des Verpflegungsgeldes im zweiten Halbjahr 2017 steigen die offenen öffentlich-rechtlichen Forderungen um +30,60% an. Die privatrechtlichen Forderungen sinken hingegen um -28,10%.

Viele Forderungen aus 2016 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden erst im Jahr 2017 verzögert ausgeglichen. Weil aber die Forderungen aus 2017 zum großen Teil ebenfalls noch 2017 beglichen wurden, sinken die offenen Kostenerstattungsansprüche stark um - 37,37%.

Bei den Forderungen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen wurde ein Teil der Forderungen aus Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser aus 2016 erst in 2017 ausgeglichen. Somit war der Forderungsbestand 2016 entsprechend erhöht. Im Gegensatz zum Vorjahr sind diese Abgaben in 2017 aber zum Bilanzstichtag bereits ausgeglichen und verringern damit den Forderungsbestand bei den Kostenerstattungen um weitere 9,1 Mio. Euro.

Abbildung 2

Veränderungen +/-in Euro 10.000.000,00 0,00 -10.000.000,00 -20.000.000,00 -30.000.000,00 -40.000.000,00 -50.000.000,00 -60.000.000,00 Öffentlich- Privatrecht- Steuer- Kosten- rechtliche liche Gesamt forderungen erstattungen Forderungen Forderungen Veränderungen +/- in Euro -25.490.736,14 3.996.548,13 -1.085.931,05 -27.435.935,06 -50.016.054,12
Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro -25.490.736,14 3.996.548,13 -1.085.931,05 -27.435.935,06 -50.016.054,12

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent -36,84 30,60 -28,10 -37,37 -31,35

4. Forderungsmanagement – Maßnahmen von KaSt für die Jahre 2016 und 2017

a) KaSt – Abteilung „Finanzbuchhaltung“

Die laufende Überwachung und Verwaltung der städtischen Forderungen gehört neben den originären Buchhaltungsvorgängen zu den Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung beim Kassen- und Steueramt. Hierzu wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen eingeleitet:

2016 2017 Veränderung +/- Fallzahlen Veränderung +/- in %
Anzahl Anzahl
1. Mahnungen 61.068 65.073 + 4.005 + 6,56
Erfolgsquote in % / Bezahlt 59,13 56,16 - 2,97
2. Mahnungen 23.894 26.342 + 2.448 + 10,25
Erfolgsquote in % / Bezahlt 37,78 40,22 + 2,44
Erfolgsquote in % - Gesamt 73,91 72,44 - 1,47
Ausstandverzeichnisse (ö.r.) 14.867 15.748 + 881 + 5,93
Rückstandsmeldungen (priv.) 1.064 2.186 + 1.122 + 105,45
Mahnstufe 3 – Fälle (M03) 4.619 5.529 + 910 + 19,70
Manuelle Ausstandsverz. 855 797 - 58 - 6,78
Gesamt 106.367 115.675 + 9.308 + 8,75
2016 2017 Veränderung +/- Volumen Veränderung Veränderung +/- in % Veränderung
Euro Euro +/- Volumen +/- in %
Mahnsaldo – Gesamt 97.054.867,39 97.054.867,39 133.858.745,95 133.858.745,95 + 36.803.878,56 + 37,92
Nebenforderungen (NF) Säumniszuschläge, Verzugszinsen Mahngebühren Summe NF - Mahnverfahren 733.812,01 797.225,75 1.531.037,76 743.717,63 828.018,85 1.571.736,48 + 9.905,62 + 30.793,10 + 40.698,72 + 1,35 + 3,86 + 2,66
Nebenforderungen - Avviso weitergerechnete Säumniszuschläge 1.102.000,72 1.686.432,02 + 584.431,30 + 53,03
Stundungszinsen 88.089,43 87.709,59 - 379,84 - 0,43
Aussetzungszinsen 1.010.946,00 24.530,00 - 986.416,00 - 97,57
./. Abschreibungen von NF 752.722,79 928.725,62 + 176.002,83 + 23,38
Nebenforderungen – Gesamt 2.979.351,12 2.441.682,47 - 573.668,65 - 18,05

Veränderung

+/- Fallzahlen

Veränderung

+/- in %

Die Mahnungen, das Feststellen und Ausfertigen von Ausstandverzeichnissen als Vollstreckungstitel sowie der Rückstandsmeldungen, erfolgen - ausgehend von den Hauptfälligkeiten - zeitnah im monatlichen Rhythmus (z.B. Fälligkeiten zum 15.08.d.J. für die Grund- und Gewerbesteuer werden einschließlich Säumniszuschlag und Mahngebühr um den 27.08.d.J. angemahnt). Die Erfolgsquote für die 1. Mahnung lag im Jahr 2016 bei 59,13% und

2017 bei 56,16%. Soweit die Forderung aufgrund der 1. Mahnung nicht vollständig

ausgeglichen wird, erfolgt im beschriebenen Monatsrhythmus umgehend die 2. Mahnung (einschließlich Festsetzung weiterer Nebenforderungen). Die Erfolgsquote für die 2. Mahnung liegt immerhin noch bei 37,78% (2016) bzw. 40,22% (2017) und ist unter dem Aspekt des Forderungsmanagements zielführend, wirtschaftlich und insgesamt deutlich weniger kostenintensiv, als die Aufwendungen für einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen.

Soweit das Mahnverfahren keinen vollständigen Ausgleich der jeweiligen Forderung bewirkt, wird von der Finanzbuchhaltung für öffentlich-rechtliche Forderungen ein vollstreckbarer Titel in Form eines „Ausstandsverzeichnisses“ (sog. Selbsttitulierung – Mahnstufe 3), als Grundlage für Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Abteilung „Vollstreckungswesen“ bei KaSt erstellt. Für offene privatrechtliche Forderungen werden sog. „Rückstandsmeldungen“ (Mahnstufe 3) gefertigt und in Abstimmung mit den Dienststellen durch das Rechtsamt die weiteren Schritte für ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Die Steigerung bei den 1. Mahnungen resultiert hauptsächlich aus der Einführung des Verpflegungsgeldes im zweiten Halbjahr 2017. Der Anstieg angefertigter Ausstandsverzeichnisse ist, trotz einer ansteigenden Erfolgsquote bei den 2. Mahnungen, auf eine insgesamt leicht verschlechterte Zahlungsmoral zurückzuführen. Die Erhöhung bei den Rückstandsmeldungen resultiert hauptsächlich aus Bearbeitungsrückständen beim Jobcenter Nürnberg bei den Forderungen des Sozialamts für Unterkunftskosten von Asylbewerbern. Hier erfolgte in fast allen Fällen kein Ausgleich während der ersten beiden Zahlungserinnerungen. Der starke Anstieg beim Mahnsaldo erklärt sich durch wenige Fälle mit außergewöhnlich hohen angemahnten Forderungen über insgesamt 35 Mio. Euro.

Die anhaltend verstärkt konsequente Nachberechnung von Altfällen und weiterer Kontenaktualisierungen in der Vollstreckungssoftware „Avviso“ führt zu weiterhin stark steigenden Säumniszuschlägen im Jahr 2017. Des Weiteren konnte durch „Avviso“ die Zahl der manuellen Ausstandverzeichnisse um 6,78% verringert werden. Allerdings können nicht alle eingebuchten Nebenforderungen auch realisiert werden, sodass auch die Abschreibung dieser um 23,38% im Jahr 2017 ansteigt. Nachdem im Jahr 2016, einem Einzelfall über 905.987 Euro in der Gewerbesteuer geschuldet, ein außergewöhnlich hohes Volumen an Aussetzungszinsen anfiel, bewegt sich das Volumen in 2017 auf dem Niveau der Jahre vor 2016. Soweit ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltungsakte endgültig keinen Erfolg gehabt hat, ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt wurde, zu verzinsen (§ 237 AO). Da sich große Beträge bei den Aussetzungszinsen immer nach dem Ausgang von Gerichtsentscheidungen richten, sind diese kaum im Vorfeld zu prognostizieren.

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

b) KaSt – Abteilung „Vollstreckungswesen“

Die Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgen durch das Kassen- und Steueramt in der Abteilung „Vollstreckungswesen“. Nachfolgende Darstellung beinhaltet alle offenen Posten der Mahnstufe 3. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen.

Entwicklung und Volumen:

Summe – offene Posten 2014 einschließlich Vorjahre = 32.930.176,01
lfd. Zugänge in 2015 01.01.2015 – 31.12.2015 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2015 Hauptforderungen + NF + 9.479.062,93 + 9.479.062,93
Mahnstufe 3 (PSCD + FI)
Endbestand 31.12.2015 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2015 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Ausgleich offener Posten Zeitraum 01.01. – 31.12.15 Euro 4.600.911,77 Euro 5.293.121,89 Euro 28.787.952,02 Euro 3.727.253,26 Zeitraum 01.01. – 31.12.15 - 9.894.033,66
durch: Einzahlungen Euro 4.600.911,77
Niederschlagungen/Erlässe Euro 5.293.121,89
Summe – offene Posten 2015 = 32.515.205,28
einschließlich Vorjahre,
aus:
Vollstreckung MS 3 – PSCD
Euro 28.787.952,02
PSCD = wiederkehrende Ford
Vollstreckung MS 3 – FI *)
Euro 3.727.253,26
*) FI = einmalige Forderungen
lfd. Zugänge in 2016 01.01.2016 – 31.12.2016 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2016 Hauptforderungen + NF + 11.349.602,34 + 11.349.602,34
Mahnstufe 3 (PSCD + FI)
Endbestand 31.12.2016 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2016 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Ausgleich offener Posten Zeitraum 01.01. – 31.12.16 Euro 4.415.445,79 Euro 5.223.991,97 Euro 30.219.256,58 Euro 4.006.113,28 Zeitraum 01.01. – 31.12.16 - 9.639.437,76
durch: Einzahlungen Euro 4.415.445,79
Niederschlagungen/Erlässe Euro 5.223.991,97
Summe – offene Posten 2016 = 34.225.369,86
einschließlich Vorjahre,
aus:
Vollstreckung MS 3 – PSCD
Euro 30.219.256,58
PSCD = wiederkehrende Ford
Vollstreckung MS 3 – FI *)
Euro 4.006.113,28
*) FI = einmalige Forderungen
lfd. Zugänge in 2017 01.01.2017 – 31.12.2017 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2017 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 10.585.929,73
Endbestand 31.12.2017 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2017 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.17 Euro 6.521.911,29 Euro 5.464.145,39 Euro 28.414.485,90 Euro 4.410.757,01 - 11.986.056,68 = 32.825.242,91
Offene Posten 2015 Ausgangswert 2015 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2015
offene Posten 2015 (Mahnstufe 3) offene Posten 2015 + einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 9.479.062,93 32.515.205,28 9.894.033,66 9.894.033,66 104,4%
Zahlung = 48,5%
Niederschl./Erlass = 55,8%
30,4%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2016 Ausgangswert 2016 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2016
offene Posten 2016 (Mahnstufe 3) offene Posten 2016 + einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 11.349.602,34 34.225.369,86 9.639.437,76 9.639.437,76 84,9%
Zahlung = 38,9%
Niederschl./Erlass = 46,0%
28,2%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2017 Ausgangswert 2017 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2017
offene Posten 2017 (Mahnstufe 3) offene Posten 2017 + einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 10.585.929,73 32.825.242,91 11.986.056,68 11.986.056,68 113,2%
Zahlung = 61,6%
Niederschl./Erlass = 51,6%
36,5%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2015

Ausgangswert 2015

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2015

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2015 +

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

9.479.062,93

32.515.205,28

9.894.033,66

9.894.033,66

Offene Posten

2016

Ausgangswert 2016

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2016

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2016 +

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

11.349.602,34

34.225.369,86

9.639.437,76

9.639.437,76

Offene Posten

2017

Ausgangswert 2017

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2017

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2017 +

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

10.585.929,73

32.825.242,91

11.986.056,68

11.986.056,68

Offene Posten 2016

€40.000.000,00

€32.515.205,28 €34.225.369,86
€11.349.602,34 €9.639.437,76

€30.000.000,00 Anfangsbestand €20.000.000,00 + PSCD / FI

€10.000.000,00 Endbestand €0,00 Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Offene Posten 2017

€40.000.000,00

€34.225.369,86 €32.825.242,91
€11.986.056,68 €10.585.929,73

€30.000.000,00 Anfangsbestand €20.000.000,00 + PSCD / FI

€10.000.000,00 Endbestand €0,00 Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Reduzierung der offenen Posten 2016/2017

offene Posten 2016, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 28,2% Erledigungsquote zum Ausgangswert noch offen 71,8% offene Posten 2017, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) Erledigungsquote 36,5% zum Ausgangswert noch offen 63,5%

Ausgangswert: 34.225.369,86 Euro Ausgangswert: 32.825.242,91 Euro

5. Forderungsanalyse für die Jahre 2016 und 2017

Offene Posten in Vollstreckung (Mahnstufe 3) Betrag Euro Veränderung Veränderung
+/- Euro +/- in %
zum Vorjahr zum Vorjahr
Endbestand 2015 Endbestand 2016 Endbestand 2017 32.515.205,28 34.225.369,86 32.825.242,91 -414.970,73 + 1.710.164,58 - 1.400.126,95 -414.970,73 -1,3 + 5,3 - 4,1 -1,3
+ 1.710.164,58 + 5,3
- 1.400.126,95 - 4,1

Offene Posten in Vollstreckung

(Mahnstufe 3)

Betrag

Euro

Endbestand 2015

Endbestand 2016

Endbestand 2017

32.515.205,28

34.225.369,86

32.825.242,91

Im Vergleich der Jahre 2016 zu 2017 hat sich die Summe der offenen Posten in Mahnstufe 3 auf 32.825.242,91 Euro verringert. Die Minderung liegt mit -4,1% im gegenläufigen Trend zum Vorjahr und zur verbesserten Ertragssituation (+2,46%) aus 2017. Die Entwicklung deckt sich mit den stark verringerten Gesamtforderungen (-31,35%) aus 2017. Bei der Analyse wird erkennbar, dass deutlich erhöhte Zahlungseingänge aus Beitreibungsmaßnahmen (2016: 4.415.445,76 Euro, 2017: 6.521.911,29 Euro), bei in etwa gleichbleibenden Ausbuchungen/Niederschlagungen (2016: 5.223.991,97 Euro, 2017: 5.464.145,39 Euro), den Ausgleichsbetrag im Jahr 2017 auf 11.986.056,68 Euro erhöhten. Der erhöhte Vollstreckungserfolg kann sich sicher auch aus der 2017 vorgenommenen personellen Verstärkung bei den Sachbearbeitern in der Abteilung „Vollstreckungswesen“ herleiten. Im Hinblick auf den weiterhin vorhandenen Endbestand an offenen Posten in Höhe von fast 33 Mio. Euro wird das Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde, in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen, bei zweifellos uneinbringlichen Forderungen weiter verstärkt auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinweisen. Diese Erkenntnis lässt erwarten, dass im Jahr 2018 weiterhin mit hohen Ausbuchungen /Niederschlagungen aus den Vorjahren zu rechnen ist.

Jahr Forderungen aus Insolvenzen (I) Euro Gesamtforderungen aus Insolvenzen
und Vollstreckung
Euro
2015 28.415.356,22 60.930.561,50
2016 28.752.313,84 62.977.683,70
2017 29.019.432,96 61.844.675,87

Forderungen aus Insolvenzen (I)

Euro

Die Summe der offenen Posten bei Insolvenzen ist im Jahresvergleich 2016 zu 2017 von 28,8 Mio. Euro auf 29,0 Mio. Euro in der Tendenz wieder leicht angestiegen. Hinsichtlich der Insolvenzen hat KaSt im Rahmen des Forderungsmanagements hierauf keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.

Forderungsanalyse 2016

€40.000.000,00

€34.225.369,86 €32.515.205,28
€1.710.164,58 5,3%

€30.000.000,00 Endbestand 2015 €20.000.000,00 Endbestand 2016 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2015 2016 %

Forderungsanalyse 2017

€40.000.000,00 €30.000.000,00 Endbestand 2016 €20.000.000,00 Endbestand 2017 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % (€10.000.000,00) Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2016 2017 %

€34.225.369,86 €32.825.242,91
-4,1%
(€1.400.126,95)
Offene Posten in Vollstreckung Gliederung nach Forderungsarten - % des Volumens
Mahnstufe 3
2017 Gewerbesteuer 81,8 Grundabgaben 2,1 Zweitwohnungssteuer 0,1 Hundesteuer 0,6 KITA-Gebühren 1,4 Friedhofsverwaltung 0,3 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen 13,5 Gesamt 100,0

Forderungen in Vollstreckung MS 3 -Gliederung nach Forderungsarten in %

0,3% 1,4% 13,5% 0,6% Gewerbesteuer 0,1% 2,1% Grundabgaben

Zweitwohnungssteuer

Hundesteuer

Kita-Gebühren

Friedhofsverwaltung 81,8% Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Die Gliederung der offenen Posten in Mahnstufe 3 nach Forderungsarten, zeigt den hohen Anteil der Gewerbesteuer im Vergleich zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Grundabgaben deutlich auf.

Offene Posten in Vollstreckung nach Fälligkeit Volumen Euro
1986 – 1989 0,1% 26.386 Euro
1990 - 1999 7,9% 2.742.279 Euro
2000 – 2009 28,4% 9.820.228 Euro
2010 – 2017 58,4% 20.236.351 Euro

Die Ausbuchung von Forderungen (Niederschlagung/Erlass) ist auf uneinbringliche Fälle begrenzt. Im Rahmen der Forderungsüberwachung erfolgt dies erst, wenn alle laufenden Verfahren und Vollstreckungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Fall vorhandener Besicherungen, z.B. durch Zwangshypotheken an Grundvermögen, erfolgt eine Ausbuchung erst nach Löschung dieser Rechte. Bei Insolvenzverfahren, welche häufig Gewerbesteuerforderungen beinhalten, geschieht eine endgültige Niederschlagung erst nach Abschluss der Schlussverteilung, die bis zu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und u.U. noch länger dauern kann. Ebenso verhält es sich bei Steuerschuldnern, mit denen im Rahmen der Beitreibungsmaßnahmen langjährige Ratenzahlungen vereinbart wurden und hieraus weiterhin laufende Einzahlungen zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen sind im Forderungsbestand noch relativ viele Altforderungen enthalten, auf die durch zu erwartende Einzahlungen aus der Insolvenzquote oder der weiterhin andauernden Zahlungsbereitschaft nicht verzichtet werden kann.

Eine mögliche Zahlungsverjährung der Forderungen setzt nicht ein und wird durch regelmäßige Beitreibungsversuche bzw. Mahnungen zur Unterbrechung der Verjährung verhindert.

Unabhängig davon wird KaSt in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen, soweit möglich, insbesondere bei Fälligkeiten der Jahre 1986 -1999 auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinwirken.

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle hat sich von 2016 auf 2017 um 5,9% erhöht. Damit stieg auch die Zahl der eingeleiteten Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen (unter anderem Aufträge an den städtischen Ermittlungsdienst und an Gerichtsvollzieher) durch die „Abteilung Vollstreckungswesen“.

Jahr Vollstreckungsfälle - Anzahl
2016 14.867
2017 15.748
Jahr Lfd. Maßnahmen und Aufträge Vorgänge - Anzahl
2016 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 7.563
2017 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 7.920
2016 Aufträge an Gerichtsvollzieher 3.032
2017 Aufträge an Gerichtsvollzieher 2.929

Nürnberg, 3. Dezember 2018 Kassen- und Steueramt i.A.

Glückert (2440) Kassenverwalterin

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