Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
07.12.2018
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 5 RprA Ö 07.12.2018 - Tagesordnung -öffentlich- 5 RprA Ö 07.12.2018 - Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 7 Vorlagendokumente 205 TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 205 Bericht Rpr/001/2018 205 TOP Ö 2 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 209 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/002/2018 209 TOP Ö 3 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 213 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/003/2018 213 TOP Ö 4 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 217 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift Sitzungsvorlage Rpr/004/2018 217 TOP Ö 5 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 221 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion-Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/005/2018 221 TOP Ö 6 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 225 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad Sitzungsvorlage Rpr/006/2018 225 TOP Ö 7 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 229 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Sitzungsvorlage Rpr/007/2018 229 TOP Ö 8 Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung 233 Sitzungsvorlage Rpr/008/2018 233 Ö 8/01 - RPA Ö 08.06.2018 - Niederschrift Rpr/008/2018 235
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 07.12.2018, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 Bericht
Berschneider, Alois
2. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Rpr/002/2018
Umweltanalytik Nürnberg
Berschneider, Alois
3. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Rpr/003/2018
Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
4. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift Rpr/004/2018
Berschneider, Alois
5. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion- Rpr/005/2018
Nürnberg
Berschneider, Alois
6. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad Rpr/006/2018
Berschneider, Alois
7. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Gutachten
Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Rpr/007/2018
öffentlicher Raum
Berschneider, Alois
8. Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung Beschluss
Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017
prüfen berichten beraten 7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-4/1/1
Bericht über die Prüfung des • Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2017
- Prüfung und Begutachtung zur Feststel-
lung und Entlastung
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg
November 2018
1 VORBEMERKUNGEN 9
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 9
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 10
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2016, 2015 bzw. 2014 und Entlastung 11
1.4 Überörtliche Prüfung 11
2 JAHRESABSCHLUSS 2017 DER STADT NÜRNBERG 13
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2017 13
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 15
2.2.1 111720 Immobilienverwaltung – Liegenschaftsamt Vermietungen 15 2.2.2 122150 Lebensmittelüberwachung – Ordnungsamt Prüfung der Lebensmittelüberwachung 19 2.2.3 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens 19 2.2.4 241100 Schülerbeförderung beruflicher Schulen – Geschäftsbereich 3. Bürgermeister Erstattungen für die Beförderung von beruflichen Schülern 20 2.2.5 25100, 215200, 217100, 217200, 218100 Staatliche und städtische Realschulen und Gymnasien
- Amt für Allgemeinbildende Schulen Sachaufwand 21
2.2.6 261001 Tafelhalle – KunstKulturQuartier 22 2.2.7 353010 Soziale Integration/Nürnberg-Pass – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt 24 2.2.8 365100, 365101, 365200 Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertagesstätten 27 2.2.9 365400 Tagespflege – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt 29 2.2.10 548001 Personenschifffahrtshafen – Amt für Wirtschaftsförderung 32 2.2.11 553000; 553010 Friedhofsverwaltung Verwendung der Edelmetallerlöse 34 2.2.12 573010 Marktwesen – Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Follow-up-Prüfung der Marktgebühren 36 2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – Referat für Umwelt und Gesundheit, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und Soziales Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg 37 2.2.14 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM 41 2.2.15 Prüfung der Abwicklung der Versorgungslasten zwischen der Stadt Nürnberg und dem Klinikum Nürnberg 43
2.3 Kassenprüfungen 44
2.4 Informations- und Kommunikationstechnik 45
2.4.1 Vorbemerkungen 45 2.4.2 Prüfung des SAP-Berechtigungssystems 45 2.4.3 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung 48 2.4.4 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems 49 2.4.5 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung 50 2.4.6 Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS) 52 2.4.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich 53
2.5 Technische Prüfung 54
2.5.1 Prüfungsspektrum und -durchführung 54 2.5.2 Prüfungsvolumen 54 2.5.3 Materielles Ergebnis 55 2.5.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 55 2.5.5 Beteiligungsunternehmen 77
2.6 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 80
2.6.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 80 2.6.2 Sonstige Beteiligungen 87
2.7 Auftragsprüfungen 88
2.7.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 88 2.7.2 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. 89 2.7.3 Haus der Heimat e.V. 89 2.7.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. 90 2.7.5 Planungsverband Region Nürnberg 91 2.7.6 Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg 91 2.7.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken örtliche Jahresabschlussprüfung 2004 bis 2016 92 2.7.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach 95 2.7.9 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 96
2.8 Verwendungsnachweise 97
2.8.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 97 2.8.2 Tucherschloss Kostenbeteiligung Freistaat Bayern 98 2.8.3 Förderung der Erwachsenenbildung beim Bildungscampus Nürnberg 99
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2017 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 101
4 JAHRESABSCHLUSS 2017 DES KLINIKUMS 103
4.1 Vorbemerkung 103
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 104
4.2.1 Konzernbilanz 2017 107 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2017 109
5 JAHRESABSCHLÜSSE 2017 DER EIGENBETRIEBE 113
5.1 Prüfung der Eigenbetriebe 113
5.2 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 114 5.2.1 Allgemeines 114 5.2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 114 5.2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung 115 5.2.4 Jahresabschluss 2017 115 5.2.5 Beschaffungen 119 5.2.6 Technische Prüfung 120
5.3 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb
Nürnberg 121
5.3.1 Allgemeines 121 5.3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 121 5.3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung 122 5.3.4 Jahresabschluss 2017 122 5.3.5 Beschaffungen 126 5.3.6 Technische Prüfung 126
5.4 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb NürnbergStift 127
5.4.1 Allgemeines 127 5.4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 128 5.4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung 129 5.4.4 Jahresabschluss 2017 129
5.4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss 135 5.4.6 Technische Prüfung 136
5.5 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg 137
5.5.1 Allgemeines 137 5.5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 137 5.5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung 138 5.5.4 Jahresabschluss 2017 138 5.5.5 Beschaffungen 141
5.6 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb NürnbergBad 142
5.6.1 Allgemeines 142 5.6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 142 5.6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung 143 5.6.4 Jahresabschluss 2017 143 5.6.5 Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handels mit Badenebenartikeln 147 5.6.6 Beschaffungen 148 5.6.7 Technische Prüfung 148 5.7 Jahresabschluss 2016 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 149 5.7.1 Allgemeines 149 5.7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 150 5.7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung 150 5.7.4 Jahresabschluss 2016 151 5.7.5 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Toilettenanlagen 154 5.7.6 Beschaffungen 154 5.7.7 Technische Prüfung 154
6 STAATSTHEATER NÜRNBERG 155
7 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 163
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 165
Anlage 1 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg
Anlage 3 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb NürnbergStift
Anlage 4 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Anlage 5 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb NürnbergBad
Anlage 6 Jahresabschluss 2016 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg
A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH AbfGebS Abfallgebührensatzung AbfS Abfallwirtschaftssatzung ABS Straßenausbaubeitragssatzung AFB Siehe Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen AGSG Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ArbZG Arbeitszeitgesetz ASNS Abfallwirtschaftsbetriebssatzung AVBayKiBiG Kinderbildungsverordnung AVV RÜb Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung BAT Bundesangestelltentarifvertrag BayEGovG Bayerisches E-Government-Gesetz BayHO Haushaltsordnung des Freistaates Bayern BayKiBiG Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BaySchFG Bayer. Schulfinanzierungsgesetz BC SAP Basis (heute Netweaver) BFS Bestattungs- und Friedhofssatzung BgA Betrieb gewerblicher Art BGF Bruttogrundfläche BIC Bauinvestitionscontrolling BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband BMT-G II Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe BRL Baurichtlinien BuT Leistungen für Bildung & Teilhabe BV Verfassung des Freistaates Bayern BVK Bauverwaltungskosten DMS Dokumentenmanagementsystem DRV Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung EBS Erschließungsbeitragssatzung EBV Eigenbetriebsverordnung ELAZ Elektronische Arbeitszeiterfassung ERP Enterprise-Resource-Planning (Unternehmens-Informationssystem) FSBS Franken-Stadionbetriebssatzung
GG Grundgesetz GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GRC Governance, Risikomanagement und Compliance GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure IKS Internes Kontrollsystem, Internes Kontrollsystem IuK Informations- und Kommunikationstechnik KAG Kommunalabgabengesetz KapESt Kapitalertragssteuer KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH KEiM Energiesparprogramm an Schulen Keep Energy in Mind KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KiföG Kinderförderungsgesetz KitaGebS Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KitaS KindertageseinrichtungsS KlinS Klinikumssatzung KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KommHV-Doppik Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik KommPrV Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung KommZG Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit KorruR Korruptionsbekämpfungsrichtlinie KPZ Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg KSt Körperschaftssteuer KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH KUV Verordnung über Kommunalunternehmen LGA Landesgewerbeanstalt LV Leistungsverzeichnis MIP Mittelfristiger Investitionsplan, Mittelfristiger Investitionsplan NBBS NürnbergBadbetriebsS NüStS Betriebssatzung für das NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PBV Pflege-Buchführungsverordnung PCS Planung Controlling Service
PSP Personal-Service-Portal PV Photovoltaik QMS Qualitätsmanagementsystem SAP HCM Human Capital Management (Personalmanagement) SGB VIII Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe SÖRS Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg StGB Strafgesetzbuch StNG Stiftung Staatstheater Nürnberg StNüS Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg StrRGebS Straßenreinigungsgebührensatzung SUNBS Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg TBenGebS Toilettenbenutzungsgebührensatzung VBRL Siehe Vergabe- und Baurichtlinien VgV Vergabeverordnung, Vergabeverordnung für öffentlicher Aufträge VIM Open¬Text Vendor Invoice Management VK Vollkraft VMS Vergabemanagementsystem, Dokumentenmanagementsystems VOB Siehe Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Siehe Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen VRL Vergaberichtinien, Vergaberichtlinien VS Volksschule WkKV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen ZuwGA Zuwendungsgeschäftsanweisung ZuwNB Zuwendungsnebenbestimmungen ZV StUB Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach ZVGN Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg ZVK Die Zusatzversorgungskasse
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 GO). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
-
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
-
die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt
sind,
-
der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
-
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
- der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,
- die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und
bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch-, Betriebsund sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
- die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH u. a. wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städtischen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2017 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2017 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2019 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2017 bzw. 2016 (Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im vorliegenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
-
Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
-
Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
-
Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
-
Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begründende
Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
-
Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
-
Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2016, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2017 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei Ausbau DMS, e-Vergabe, elektronische Rechnungsbearbeitung, elektronische Zeiterfassung.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbesondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignete Fortbildungen zu realisieren.
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2016, 2015 bzw. 2014
und Entlastung
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt und die Jahresabschlüsse 2016 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken- Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie 2014 bzw. 2015 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 01.12.2017 bzw. 08.06.2018 geprüft/begutachtet und am 13.12.2017, 31.01.2018 bzw. 04.07.2018 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1.4 Überörtliche Prüfung
Die in mehrjährigen Abständen stattfindende überörtliche Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ergänzt nach den kommunalrechtlichen Vorschriften die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 der Stadt Nürnberg liegt nun vor. Über die Stellungnahmen der einzelnen Bereiche bzw. die Erledigung der BKPV- Feststellungen wird der Rechnungsprüfungsausschuss in der nächsten Sitzung informiert.
2 Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2017
Die Abschlussprüfung 2017 wird durch das Rechnungsprüfungsamt planmäßig im April/Mai 2019 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2017 im Vergleich zum Vorjahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2017
| Gesamtergebnisrechnung | 2017 | 2016 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | ||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 927.777.947,53 | 881.598.456,95 | 46.179.490,58 | 5,2 |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 473.891.425,98 | 456.235.600,71 | 17.655.825,27 | 3,9 |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 5.960.672,22 | 5.912.800,00 | 47.872,22 | 0,8 |
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 68.439.196,53 | 64.799.880,63 | 3.639.315,90 | 5,6 |
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 51.399.267,10 | 49.016.953,20 | 2.382.313,90 | 4,9 |
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 44.548.342,59 | 43.943.718,56 | 604.624,03 | 1,4 |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 347.214.487,46 | 338.005.403,40 | 9.209.084,06 | 2,7 |
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 81.773.389,92 | 64.006.487,95 | 17.766.901,97 | 27,8 |
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 5.131.954,24 | 4.541.903,22 | 590.051,02 | 13,0 |
| 10 | Bestandsveränderungen | 28.446,99 | 12.417,35 | 16.029,64 | 129,1 |
| Ordentliche Erträge | 2.006.165.130,56 | 1.908.073.621,97 | 98.091.508,59 | 5,1 | |
| 11 | Personalaufwendungen | 514.042.020,13 | 479.121.569,76 | 34.920.450,37 | 7,3 |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 93.402.103,69 | 91.766.102,29 | 1.636.001,40 | 1,8 |
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 248.693.475,85 | 241.163.638,67 | 7.529.837,18 | 3,1 |
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 112.951.505,78 | 103.815.432,88 | 9.136.072,90 | 8,8 |
| 15 | Transferaufwendungen | 846.562.754,44 | 846.939.558,80 | -376.804,36 | 0,0 |
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 133.684.329,60 | 91.892.711,28 | 41.791.618,32 | 45,5 |
| Ordentliche Aufwendungen | 1.949.336.189,49 | 1.854.699.013,68 | 94.637.175,81 | 5,1 | |
| Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | 56.828.941,07 | 53.374.608,29 | 3.454.332,78 | 6,5 | |
| 17 | Finanzerträge | 24.295.343,46 | 14.099.898,86 | 10.195.444,60 | 72,3 |
| 18 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 51.144.006,69 | 41.799.391,54 | 9.344.615,15 | 22,4 |
| Finanzergebnis | -26.848.663,23 | -27.699.492,68 | 850.829,45 | 3,1 | |
| Ordentliches Jahresergebnis | 29.980.277,84 | 25.675.115,61 | 4.305.162,23 | 16,8 | |
| 19 | Außerordentliche Erträge | 3.690.453,22 | 5.450.207,91 | -1.759.754,69 | -32,3 |
| 20 | Außerordentliche Aufwendungen | 1.598.495,96 | 1.739.600,97 | -141.105,01 | -8,1 |
| Außerordentliches Ergebnis | 2.091.957,26 | 3.710.606,94 | -1.618.649,68 | -43,6 | |
| Jahresergebnis | 32.072.235,10 | 29.385.722,55 | 2.686.512,55 | 9,1 |
Mit 32,07 Mio. Euro Jahresüberschuss konnte 2017 erneut ein positives Ergebnis erzielt werden. Dieses lag rd. 2,69 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis. Diese nochmalige Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (+3,45 Mio.
Euro) zurückzuführen, bei einem um 0,85 Mio. Euro besserem Finanzergebnis und einem um 1.62 Mio. Euro geringeren a. o. Ergebnis.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 98,09 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf höhere Steuererträge (+46,18 Mio. Euro), höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (+17,66 Mio. Euro) und höhere sonstige ordentliche Erträge (+17,77 Mio. Euro) zurückzuführen war.
Wesentlichen Anteil am Anstieg der ordentlichen Erträge hatten, neben den um 11,02 Mio. Euro auf den neuen Spitzenwert von 446,79 Mio. Euro gestiegenen Gewerbesteuererträge, die ebenfalls auf Rekordwerte erhöhten Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Hier konnten die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 22,07 Mio. Euro auf 297,36 Mio. Euro gesteigert werden. Die Steigerung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer betrug 12,97 Mio. Euro.
Die höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beruhen insbesondere auf einer um 19,26 Mio. Euro angestiegenen Schlüsselzuweisung. Verantwortlich für den Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge war insbesondere der Verkauf des sogenannten Tafelgeländes für rd. 10,6 Mio. Euro.
Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 94,64 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an diesem Anstieg haben die um 41,79 Mio. Euro auf nunmehr 133,68 Mio. Euro gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie gestiegene Personalaufwendungen (+34,92 Mio. Euro). Die Transferaufwendungen, mit rund 846,56 Mio. Euro der größte Aufwandsposten, bleiben dagegen nahezu unverändert.
Beim Finanzergebnis überwiegen weiterhin die Aufwendungen. Da die Finanzerträge um 10,20 Mio. Euro auf 24,30 Mio. Euro und damit stärker als die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (+9,34 Mio. Euro) angestiegen sind, hat sich das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 0,85 Mio. Euro verbessert.
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt ist auf nunmehr 1.405 Mio. Euro (+41 Mio. Euro) weiter angestiegen. Auch für die künftigen Haushaltsjahre ist, allein aufgrund der Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen, mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung zu rechnen. Künftige Zinsaufwendungen stellen deshalb weiterhin eine nicht unerhebliche Risikoposition dar.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2017) erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2019.
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111720 Immobilienverwaltung – Liegenschaftsamt
Vermietungen
Prüfungsbericht vom 10.07.2018
Geprüft wurde innerhalb des Produktes „Immobilienverwaltung“ die Leistung Vermietung, darunter die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Vermietung städtischer Immobilien. Mit Beschluss des Rechts- und Wirtschaftsausschusses vom November 1994 wurde der Abgabe der Verwaltung ab 01.01.1995 an den externen Dienstleister zugestimmt. Anfänglich umfasste die Verwaltung 179 Wohnungen von städtischen Häusern, von Miteigentum und von Objekten mit teilweiser städtischer Eigennutzung, das Objekt Westtor 2 mit 70 Wohneinheiten, sowie 27 Wohnungen von Stiftungsanwesen. Als Ansprechpartner bzgl. der externen Immobilienverwaltung wird hauptsächlich ein Mitarbeiter der Abteilung Immobilienverwaltung des Liegenschaftsamtes eingesetzt.
Im folgenden Diagrammist das Verhältnis der Einnahmen bei Vermietungsobjekten dargestellt. Die Einnahmenerwirtschaftung des von dem externen Dienstleister übernommenen Immobilienbesitzes umfasst rund 8 % der Gesamteinnahmen.
Feststellungen
Ungenügend vertraglich festgehaltene und überprüfte Verpflichtungen des externen
Dienstleisters
Es wurden seit der Beauftragung mit der Verwaltung städtischer Objekte von 1995 bis 2017 insgesamt 42 Mal Vereinbarungen vertraglich abgeschlossen (Ursprungsvertrag und 41 Nachträge). Davon definieren 9 Verträge das Dienstleistungssoll der übertragenen Hausverwaltung, also wesentliche, inhaltlich vertraglich festgesetzte Regelungen. Eine systematische Prüfung der Einhaltung dieser Verpflichtungen konnte durch das Rechnungsprüfungsamt jedoch nicht stattfinden, nachdem zu keinem der genannten Punkte thematisch zugeordnete Kontrollen aus den Unterlagen pro Objekt/Anwesen seitens der Dienststelle vorhanden waren. Rund 71 % aller Nachträge beinhalten lediglich aufgelistete Zu- bzw. Abgänge von Anwesen bzw. Objekten. Auffallend ist, dass einige Nachträge in relativ kurzen Abständen abgeschlossen wurden. Zudem beziehen sich 18 Nachträge – davon bei rund einem Drittel deutlich – auf einen rückwirkenden Zeitraum. Es stellt sich hier die Frage, wie der Überblick bei rückwirkender Verwaltertätigkeit bzw. Rückführung zur Stadt gewahrt bleiben kann. Es zeigt sich bei der Aufeinanderfolge dieser Änderungen, dass die Nachträge teils fehlerbehaftet sind. So werden bspw. Anwesen/Objekte in den als Anlage beigefügten Listen der zu verwaltenden Objekte nicht stringent fortgeführt, oder es gibt Widersprüchlichkeiten zwischen der angehängten Liste und unter I. des jeweiligen Nachtrages in Textform aufgeführten Änderungen/bei der Gesamtanzahl der zu verwaltenden Mietobjekte/Anwesen. Die Aufnahme von zunächst nur mündlich abgesprochenen oder nicht im Detail geregelten Abwicklungen mit größerem zeitlichen Abstand in einen Vertrag führen zu Missverständnissen bzgl. Verwalterumfang.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt deshalb, ganz pragmatisch Anpassungen nach sich ergebenden Veränderungen zeitnah und gebündelt zu erledigen, und die Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Vertragsdatums zu wählen. Ebenso ist auf eine geprüfte Übereinstimmung der unter I. des jeweiligen Nachtrages aufgeführten Zu- bzw. Abgänge mit der in der Anlage befindlichen Liste zu achten.
Wettbewerbsrelevante Dienstleistungen
Nach nunmehr 23-jähriger abgetretener Verwaltungstätigkeit an das externe Unternehmen anstelle der originären Zuständigkeit beim Liegenschaftsamt ließ sich ein Verstoß gegen die vergaberechtlichen Grundprinzipien anlässlich fehlender Wettbewerbsdurchführung/-öffnung feststellen. Dabei schränkt § 4 VOL/A bei der Möglichkeit, Rahmenvereinbarungen über einen bestimmten Zeitraum zu treffen, die Laufzeit auf maximal vier Jahre ein. Mit Stellungnahme vom 29.10.2018 wurde seitens LA zugesichert, dass zeitnah eine grundlegende Überprüfung und Neuordnung unter intensiver Einbeziehung beteiligter Fachdienststellen (insbesondere Hochbauamt und Bürgeramt Nord/Ost/Süd) erfolgen wird.
In Teilen ungenügende Aufgabenerfüllung sowie mangelnde Durchsetzung von Ansprü-
chen
Während der Prüfung wurden immer wieder deutliche Obliegenheitsverletzungen des externen Dienstleisters beschrieben. Dadurch entstanden wiederholte Zweifel an einer ausreichenden Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Auftragnehmers. Eine maximale Schnittstellenoptimierung zum Liegenschaftsamt gilt es noch zu klären und wird von diesem zugesichert.
-
Ungenügend ordnungsgemäße Sachbearbeitung der Verwaltertätigkeit
-
Nichteinhaltung von Fristen bzw. fehlende Kommunikation
-
Schnittstellen Verwaltertätigkeit/Liegenschaftsamt bei eigentlich outgesourcten Objekten
-
Zusätzlich gebundene Personalkapazität
-
Verstärkt betriebener Verkauf des Althausbestandes zur Verbesserung der Einnahmensitu-
ation und Reduzierung des Verwalterbestandes aufgrund von Unwirtschaftlichkeit. Die Dienststelle teilte in der Antwort mit, dass die Ablehnung der Mehrzahl der geplanten Verkäufe durch andere Geschäftsbereiche zu einer geringen Reduzierung, als vom Liegenschaftsamt vorgeschlagen, geführt hat.
-
Bereits mehrfach in Betracht gezogene Kündigung des Verwaltervertrages
-
Finanzielle Konsequenzen einer Schlechtleistung
Nicht vertretbar ist bei derartiger Unzufriedenheit mit dem Auftragnehmer das Zugeständnis von Sondervergütungen und eine Erhöhung der Verwaltergebühr. Eine Duldung von Pflichtverletzungen macht vertragliche Vereinbarungen sonst hinfällig.
Eine Begutachtung bzw. Bewertung der Aufgabenerfüllung war bei der stichprobenartigen Überprüfung von Einzelfällen nur äußerst bedingt möglich. Ein internes Kontrollsystem ist selbstklärend aufgrund der Aktenführung nur unzureichend möglich.
Abrechnung von Verwaltergebühr und jährlicher Gesamtabrechnung
Die externe Immobilienverwaltung erhält von der Stadt Nürnberg einen vertraglich geregelten Verwaltungskostenersatz zuzüglich der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, der sich je nach Nutzungsart unterscheidet. Auffällig ist besonders die Entwicklung zwischen dem 19. (2004) und 40. Nachtrag (2014), wo die Anzahl der Objekte um rund 23 % und die der Wohneinheiten um rund 43 % abnahm. Der Kostenersatz wurde im 40. Nachtrag auf 216 Euro/netto pro Wohn- und Gewerbeeinheit bzw. 36 Euro/netto für Garage oder Garten festgesetzt. Es erschließt sich zudem nicht, warum die Gültigkeit der Erhöhungen teils rückwirkend und andere Anpassungen nach Vertragsabschluss festgelegt wurden. Der Kostenersatz wird jährlich mit den an die Stadt Nürnberg bzw. den Stiftungen ggf. abzuführenden Überschüssen aus der Jahresabrechnung bei gesonderter Ausweisung verrechnet.
Die Verwaltergebühr 2015 wurde mehrmals korrigiert und letztlich mit einer Summe von rd. 35 TEuro für 48 Objekte gebucht. Nicht kontinuierlich erkannt werden konnte, wann eine sachlich, rechnerische Richtigkeit von der Abteilung Immobilienverwaltung des Liegenschaftsamtes festgestellt wurde (4.2 AFB). Das 4-Augenprinzip wurde nicht gewahrt. Auch war es nicht ersichtlich, welchen Stand der Auswertung die jeweilige veränderte Verwaltergebührliste seitens des externen Dienstleisters hatte. Zudem konnten einige Diskrepanzen zwischen den zu verwaltenden Wohneinheiten/Anwesen bei den vorgelegten Abrechnungen des externen Dienstleisters den hinzugezogenen Anwesenlisten der Nachträge und der letztendlich aktuellsten Abrechnungsliste festgestellt werden. Erklärungen konnten teilweise in der Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 29.10.2018 geliefert werden, ändern aber grundsätzlich nichts an dem Aufwand beim Abgleich und den nicht übereinstimmenden Aufzeichnungen.
Von dem externen Immobilienverwalter werden Erträge und Aufwendungen pro Objekt in einer Einnahme/Überschussrechnung am Ende des Abrechnungszeitraumes einzeln aufgegliedert und an die Abteilung Immobilienverwaltung des Liegenschaftsamtes weitergeleitet. Seitens der Dienststelle wird entweder der unterdeckte Betrag ausgeglichen oder vom externen Dienstleister der Überschuss gutgeschrieben. Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 wurde zwei Jahre versetzt in 2017 gebucht. Die Korrektur der Verwaltergebührberechnung als Begründung rechtfertigt aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht die Dauer der Abrechnungsprüfung, nachdem sich diese nach Oktober 2016 tatsächlich nicht mehr aufgrund neuer Erkenntnisse verändert hat. Auch bei der Gesamtabrechnung fehlte die Bestätigung der sachlich, rechnerischen Richtigkeit und das Abzeichnen des Zahlungsanordnenden. Um hier eine tatsächliche Kontrollfunktion seitens der Fachdienststelle inne zu haben, sollten vor allem in Fällen mit hohen Werten die Einnahmen und Ausgaben stichprobenhaft auf Plausibilität geprüft und schriftlich vermerkt werden. Eine Prüfung reduziert auf die Verwaltergebührabrechnung ist unseres Erachtens nicht ausreichend.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sind die vorgelegten Akten und insbesondere die unzureichende Transparenz der Nachtragsverträge zu hinterfragen. Rein chronologisch geführte Akten ohne Register bzw. Zuordnung einer Thematik werden somit weiterhin eine effiziente laufende Sachbearbeitung, insbesondere bei Personalwechsel, erschweren. Dadurch ist es mühsam die aktuellsten Sachstände zu eruieren. Vorhandenes Wissen wird zudem im Zusammenhang mit fehlenden Protokollierungen/Besprechungsniederschriften von stattfindenden Jour fixen vom Liegenschaftsamt mit der externen Wohnungsverwaltung, Dritten nicht dauerhaft und geordnet zugänglich gemacht.
Im Teilbericht 2 vom 07.11.2010 der überörtlichen Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde die Aktenführung in der Liegenschaftsverwaltung als ebenso verbesserungswürdig beurteilt. Die Anregungen des BKPV ließen bei dieser Prüfung noch keine Umsetzung erkennen. In der Stellungnahme der Stadt Nürnberg zum Bericht des BKPV räumte man bestätigt durch ein externes Beratungsunternehmen den Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Neuvergabe ein. Ein Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Verwaltung in Eigenregie im Vergleich zu einem ggf. höheren Entgelt bei externer Verwaltung konnte allerdings bislang immer noch nicht vorgelegt werden (siehe Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 – 2016, S. 77). Bei Betrachtung der im Laufe der Jahrzehnte sinkenden Mietüberschüsse und den stets steigenden Betriebsinstandhaltungskosten und der Verwalterkosten gegenüber dem Verkehrswert pro Objekt wäre dies geboten.
2.2.2 122150 Lebensmittelüberwachung – Ordnungsamt
Prüfung der Lebensmittelüberwachung
Prüfungsbericht vom 08.11.2018
Zu den elementaren Aufgaben des Staates gehört der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken, Täuschung und Irreführung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Spiel- und Tabakwaren. Diese Aufgabe wird von den Landratsämtern als untere staatliche Verwaltungsbehörde und den kreisfreien Städten im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Nürnberg ist beim Ordnungsamt angesiedelt. Der Stellenplan des Sachgebietes umfasst einen Sachgebietsleiter, 12 Kontrolleure/in und zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen, wobei derzeit eine Stelle vakant ist, die zum 01.03.2019 mit einem Auszubildenden wiederbesetzt wird. Ein weiterer Auszubildender wird im Vorgriff auf personelle Veränderungen im Jahr 2020 ebenfalls zum 01.03.2019 eingestellt. Im Jahr 2017 wurden 7.540 Betriebe wie Gaststätten, Kantinen, Cateringbetriebe, Supermärkte, konzessionierte Betriebe bei Veranstaltungen, Obst- und Gemüsegroßmarkt, industrielle Lebensmittelhersteller, etc. überwacht. Gemäß Nr. 14, Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und Rates sowie § 5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) wurde auf Landesebene ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingerichtet, das sich insbesondere an den Europäischen Normen EN ISO/IEC 17020 und DIN EN ISO 9001 orientiert. Ziele des QMS sind Systematisierung, Vereinheitlichung, Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Verwaltungs- und Kontrollvorgänge sowie Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation des Kontrollpersonals. Es soll die Erfüllung der EU-Richtlinien und der bundesrechtlichen Vorgaben gewährleisten und als internes Steuerungssystem der Verwaltung dienen. Das QMS unterstützt das interne Kontrollsystem (IKS). Es ergeben sich bei der Anwendung des QMS und des internen Kontrollsystems Synergien.
Bei der Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes werden diverse Kontrollaktivitäten wie Zuständigkeitsrotation, Verifizierung, physische Kontrollen, Fachaufsicht, Dienstaufsicht und das 4-Augen-Prinzip durchgeführt, um die Ziele des QMS zu erfüllen und damit auch teilweise die Ziele des IKS und der Korruptionsprävention. Beim Ordnungsamt (Lebensmittelüberwachung) sind aufgrund der Anwendung eines QMS systematisierte Elemente eines internen Kontrollsystems vorhanden.
Die Prüfung führte zu einer Empfehlung zum IKS. Kleinere Beanstandungen wurden mündlich geklärt.
2.2.3 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr
Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens
Prüfungsbericht vom 25.06.2018
Der Freistaat Bayern fördert gem. Art. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst und gewährt hierzu nach Maßgabe der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie den Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen. Gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Zusätzlich müssen sie fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Zudem weist das Bayerische Staatsministerium des Innern durch Veröffentlichungen auf Sonderförderprogramme hin. Diese Sonderförderprogramme sind zeitlich befristet.
Im Prüfungszeitraum (2013 bis einschließlich 2017) fielen 21 Vorgänge an die alle geprüft wurden. Ein Vorgang kann auch für mehrere Fahrzeuge oder Equipments zusammengefasst werden, so dass anhand der Anzahl der Vorgänge kein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Fahrzeuge oder Gerätschaften möglich ist. So beinhalten z.B. die acht Vorgänge aus dem Jahr 2013 zehn Fahrzeuge und ein Equipment und der Vorgang aus dem Jahr 2017 zwei Fahrzeuge.
| Jahr des Zuwendungs- bescheides | Anzahl der Vorgänge | Fördersumme Euro | Beschaffungswert Euro | Förder- | |
|---|---|---|---|---|---|
| quote | |||||
| % | |||||
| 2012 | 2 | 54.500,00 | 201.261,58 | 27 | |
| 2013 | 8 | 887.800,00 | 2.889.734,34 | 31 | |
| 2014 | 1 | 3.800,00 | 11.226,46 | 34 | |
| 2015 | 5 | 211.100,70 | 703.541,26 | 30 | |
| 2016 | 4 | 252.058,22 | 321.191,87 | 78 | |
| 2017 | 1 | 450.000,00 | 1.141.566,34 | 39 |
Jahr des Zuwendungs-
bescheides
Anzahl der
Vorgänge
Fördersumme
Euro
Beschaffungswert
Euro
Da die Zuwendung als Festbetrag gewährt wird, hängt die Förderquote vom realisierten Anschaffungswert ab. Je geringer der Anschaffungswert ist, desto höher ist die Förderquote.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Feuerwehr die Zuwendungen äußert genau und zeitnah bearbeitet, so dass die Regierung die Zuwendungen ohne Einschränkung und zügig überweisen konnte. Auch die Aktenführung war nachvollziehbar und alle Vorgänge waren gut dokumentiert. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden somit keinerlei nennenswerte Feststellungen getroffen.
2.2.4 241100 Schülerbeförderung beruflicher Schulen – Geschäfts-
bereich 3. Bürgermeister
Erstattungen für die Beförderung von beruflichen Schülern
Prüfungsbericht vom 31.10.2018
Prüfungsgegenstand waren die Fahrtkostenrückerstattungen im Bereich der beruflichen Schulen. Die Prüfung erfolgte in Stichproben. Die einzelnen Belege wurden nach Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit geprüft.
So ist die Stadt verpflichtet, für die notwendige Beförderung der in ihrem Gebiet ansässigen Schüler und Schülerinnen von Realschulen, Gymnasien, Berufsfach- und Wirtschaftsschulen (bis einschließlich Jahrgangsstufe 10) und Berufsschulen (mit Vollzeitunterricht) zu sorgen und hierfür auch die Kosten zu tragen.
Doch liegen ein Beförderungsanspruch bzw. eine notwendige Beförderung nur vor, wenn der Fußweg in einer Richtung zur Schule sich auf mehr als drei Kilometer beläuft und auch die nächstgelegene Schule (Sprengelschule) besucht wird.
Ungeachtet dessen besteht eine Beförderungspflicht, wenn eine dauerhafte Behinderung (z. B. bei Einschränkung der Bewegungsfähigkeit) die Beförderung erfordert.
Schüler und Schülerinnen ab der Jahrgangsstufe 11 von nächstgelegenen Gymnasien, Berufsfachschulen (in Vollzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen mit Teilzeitunterricht haben dennoch einen Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, sofern sie 420,00 bzw. 440,00 Euro (ab dem Schuljahr 2018/19) pro Familie und Schuljahr übersteigen. Die Eigenbeteiligung entfällt wiederum bei Familien, die Kindergeld für mindestens drei Kinder beziehen oder Anspruch auf bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben.
Die Kostenerstattungen erfolgen nur auf Antrag unter Beifügung der genutzten Fahrtkarten bis spätestens 31. Oktober des vorausgegangenen Schuljahres.
So wurden im Haushaltsjahr 2017 von der hier zuständigen Abteilung „PCS“ des Bürgermeisters Geschäftsbereich Schulen & Sport im Bereich „Beruflicher Schulen“ Fahrkosten in einer Gesamthöhe von 68.630,04 Euro unter Einsatz von Fachprogrammen erstattet.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Es ist zu konstatieren, dass die Erstattung der Schulwegkosten im Bereich der „Beruflichen Schulen“ sicher und korrekt abgewickelt worden ist.
2.2.5 25100, 215200, 217100, 217200, 218100 Staatliche und städti-
sche Realschulen und Gymnasien – Amt für Allgemeinbil-
dende Schulen
Sachaufwand
Prüfungsbericht vom 12.10.2018
Prüfungsgegenstand war der Sachaufwand/Schulaufwand, die Halbtages- und Ganztagesetats sowie Vergaben. Darüber hinaus erfolgte eine Belegprüfung. Die Prüfung erfolgte in Stichproben. Die Einzelbelege wurden bzgl. Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit geprüft.
Neben dem regulären Schulbetrieb ist die Stadt Nürnberg auch Sachaufwandsträger für die Ganztagesbetreuung der staatlichen und städtischen Realschulen und Gymnasien.
Die Beschaffung der Schulbedarfe erfolgt nach dem „Nürnberger Modell“ dezentral durch die Schulen selbst. Hierfür erhalten die Schulen Etats (Halbtages-, Ganztagesetat, Etat für kostenfreie Lernmittel, KEiM2-Etat und einen investiven Etat), innerhalb derer sie eigenverantwortlich wirtschaften können. Die von den Schulen verursachten Rechnungen werden an das Amt für Allgemeinbildende Schulen weitergeleitet und von dort die Bezahlung veranlasst. Als Rahmen des Halbtagesetats wurde ein abschließender Sachkontenkatalog entwickelt, der die besonderen Bedarfe und Aufgaben der Schulen berücksichtigt. Die Budgets werden auf Grundlage der Budgetermächtigungen auf Produktebene den Schulen mittels diverser Verteilungsschlüssel zugewiesen. Im Bereich des Halbtagesetats wurde 2017 für 11 Sachkonten ein neuer Pro-Kopf- Schlüssel auf alle Schülerinnen und Schüler im Produkt angewandt, um die Bedarfe der Schulen, vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen nachhaltig zu decken. Diese Handhabung befindet sich bis zum Jahr 2020 in der Beobachtungsphase.
2 KEiM ist ein Energie- und Wassersparprogramm für Nürnberger Schulen
Die Prüfung der Halbtages- und Ganztagesetats hat ergeben, dass das Amt für Allgemeinbildende Schulen, vor allem unter dem Aspekt, dass Weisungen den Schulen gegenüber in der Praxis nur bedingt möglich sind, ein wirksames System entwickelt hat, mit dem die Halbtagesund Ganztagesetats gut überprüft und gesteuert werden können. Es wurden hier lediglich Anmerkungen zur internen Kontrolle gemacht.
Schulaufwand besteht gemäß Art. 3 BaySchFG aus dem nicht zum Personalaufwand gehörenden Aufwand und umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Schulaufwandsträger ist auch für staatliche Schulen die Stadt Nürnberg. Aufgrund der oftmals schwierigen Abgrenzung wurden im Bereich des Schulaufwandes/Sachaufwandes Feststellungen getroffen und dem Amt für Allgemeinbildende Schulen empfohlen, eine Hilfestellung zur Auslegung des Sachaufwandes mit dem Rechtsamt zu erarbeiten.
Hinsichtlich der Vergaben (dezentrale Beschaffungen unter 5.000 Euro) war festzustellen, dass in keinem der geprüften Fälle nachvollzogen werden konnte, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde, da keine Dokumentationen vorhanden waren. Das Amt für Allgemeinbildende Schulen hat bereits zugesichert die Feststellungen zu den Vergaben, bzw. die Anforderungen an Vergaben, in die Beschaffungsanweisungen an die Schulen aufzunehmen.
Grundsätzlich kann dem Amt für Allgemeinbildende Schulen in Bezug auf die geprüften Belege ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Handeln bestätigt werden. Zu aufgeworfenen kleineren Prüfungsfeststellungen wurde eine Stellungnahme erbeten.
2.2.6 261001 Tafelhalle – KunstKulturQuartier
Prüfungsbericht vom 11.06.2018
Es wurden die ordnungsgemäße und vollständige Erhebung der Einnahmen und die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen untersucht. Die Buchführung und die Kassensicherheit waren weitere Themen.
Die Tafelhalle erwirtschaftete 2017 Erträge i.H.v. 508.547 Euro (Stand 12.01.2018), die Aufwendungen betrugen 1.965.747 Euro.
Miete
Erträge Tafelhalle 2017
dezentral 4% Drittmittel Miete zentral 6% 5%
Eintrittsgelder/ Garderobe 85%
Den Großteil der Erträge machten die Eintrittsgelder (Einnahmen Eventim) aus (incl. Garderobengelder 430.555 Euro). Mittel Dritter (v.a. Kooperationsabrechnungen und Zuschüsse) beliefen sich auf nur 29.944 Euro (6 %). Die Erträge für die Miete Zentral (Verpachtung der Gastronomie durch LA) beliefen sich auf 27.994 Euro incl. Nebenkosten.
Vermietungen der Räume als Veranstaltungsort an Dritte (z.B. Preisverleihung fränkischer Krimipreis, Jahresauftakt Sparkasse etc.; Mieteinnahmen dezentral SK 54120020 und 54120200 technisches Equipment) erbrachten insgesamt 19.793 Euro.
Das Kassenwesen und die Kassensicherheit wurden untersucht. Aufgefallen ist die Ausgabe von Freikarten/Dienstkarten. Sie sollte nachvollziehbar sein und von der Anzahl her beschränkt werden. Wir empfehlen dringend eine schriftliche interne Regelung. Dies hat auch steuerrechtliche Gründe. Bei Freikarten wäre zu klären, ob sie als geldwerter Vorteil vom Empfänger zu versteuern wären oder ob es sich um „Geschenke“ handelt, für die es jedoch strikte Wertgrenzen gibt.
Es muss deshalb sichergestellt werden, dass die Ausgabe dieser Karten dokumentiert und die eingelösten Karten zehn Jahre archiviert werden.
Auch buchungstechnisch wurden im Bericht einige Themen behandelt.
Die beiden Verrechnungskonten 45970012 (Verrechnungskonto Kulturinfo) und 45970011 (Verrechnungskonto Showsoft) dienen dazu, sowohl fremde als auch eigene Gelder zu buchen, die in einem zweiten Schritt auf die einschlägigen Ertrags- oder Aufwandskonten umgebucht werden.
Es gelingt aktuell nicht, die Verrechnungskonten auszugleichen. Bis 31.12.2017 haben sich auf dem Showsoft-Konto 230.200 Euro angesammelt, auf dem Kulturinfo-Konto (SK 45970012) waren es 50.066 Euro. Gelder sollten nur auf Verrechnungskonten „geparkt“ werden, wenn sie dort komplett wieder ausgebucht werden können, da die Verrechnungskonten nach den Vorgaben von der Stadtkämmerei und dem Kassen- und Steueramt laufend zu kontrollieren und umgehend auszugleichen sind (siehe Mitteilung vom 30.11.2017 zum Jahresabschluss).
Ein Lösungsansatz könnte die von der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt anvisierte, möglichst zeitnahe Umstellung der Konten auf „offene-Posten-geführte“ Konten sein.
Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird ab 2021 der Ausbau des internen steuerlichen Kontrollsystems bei der Stadt Nürnberg erforderlich (Tax Compliance Management System). Im Rahmen der Erfüllung ertragssteuerlicher Pflichten kommt der jeweiligen Dienststelle eine besondere Verantwortung hinsichtlich des handelsrechtlichen Ergebnisses zu. Letzteres stellt nämlich die Grundlage für die ertragssteuerliche Behandlung dar.
Das Rechnungsprüfungsamt weißt deshalb explizit darauf hin, dass die in unserem Bericht beschriebenen buchungstechnischen Probleme letztendlich aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen spätestens ab 2021 in die direkte Haftung der Dienststelle bzw. Dienststellenleitung münden. Deshalb sollte gewissenhaft geprüft werden, wie eine revisionssichere Buchhaltung aufgebaut werden kann. Durch die gesetzlichen Änderungen des Steuerrechts liegt das Augenmerk zukünftig darauf, ob eine direkte Konkurrenz zu privaten Unternehmen besteht. Dies ist beim KunstKulturQuartier der Fall (z.B. Betrieb einer Veranstaltungshalle, Vorverkaufsstelle für Konzertkarten etc.).
Mit der Dienststelle fand am 13.04.2018 ein Abschlussgespräch zu unserer Prüfung statt.
2.2.7 353010 Soziale Integration/Nürnberg-Pass – Amt für Existenz-
sicherung und soziale Integration – Sozialamt
Prüfungsbericht vom 06.08.2018
Geprüft wurde der Nürnberg-Pass als kommunale Maßnahme zur Armutsprävention. Hierbei wurden insbesondere die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sowie die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens hin zur Ausstellung des Nürnberg-Passes begutachtet. Die Prüfung erstreckte sich zudem auf die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Nürnberg. Nicht Bestandteil der Prüfung war die materielle Rechtmäßigkeit hinsichtlich des berechtigten Personenkreises.
Das Angebot des Nürnberg-Passes stellt eine freiwillige kommunale Leistung dar. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sowie die Nürnberg- Pass-Satzung nach Art. 6, 7, 23 und 57 GO. Kommunalrechtlich ist das Angebot daher als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu sehen, welches nicht zuletzt die Lebensqualität in Form der aktiven Teilhabe fördert. Die finanzielle Verantwortung liegt ausschließlich bei der Stadt Nürnberg. In der Folge richtet sich der Umfang dieser freiwilligen Leistung stets nach der Leistungsfähigkeit.
Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss vom 4. April 1986 das noch heute bestehende Grundgerüst des Nürnberg-Passes eingeführt. Die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen hatten insbesondere die Erweiterung des berechtigten Personenkreises sowie der Vergünstigungen zum Ziel.
Der Nürnberg-Pass, welcher als Förder- und Dialoginstrument beschrieben wird, ist insgesamt als Rabattierungssystem zu verstehen.
Insgesamt stellt sich für den im Rahmen der Prüfung gewählten Betrachtungszeitraum 2014 bis 2017 die Entwicklung der Nürnberg-Pass-Inhaber wie folgt dar (Stand: Dezember):
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nürnberg-Pass-Inhaber | 41.121 | 49.543 | 53.211 | 53.376 |
Der ausgewählte Betrachtungszeitraum 2014 bis 2017 begründete sich mit den inzwischen gefestigten Strukturen des Dienstleistungszentrums Bildung und Teilhabe, der unveränderten Satzung der Stadt Nürnberg für den Nürnberg-Pass und dem außergewöhnlich hohen Anstieg an Asylbewerbern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bereits mit Beschluss zur Einführung/Umsetzung des Nürnberg-Pass im Jahr 1986 wurde die Verwaltung dazu angehalten, Verhandlungen mit privaten Anbietern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu führen, um den Anwendungsbereich zu erweitern. Diese Zielvorgabe muss dabei als wesentlicher Bestandteil zum Erhalt der Attraktivität des Nürnberg-Passes gewertet werden. Zwischenzeitlich erfolgt die Abbildung der ´Partner´ in einem umfangreichen Vergünstigungskatalog, welcher insgesamt rund 50 private Institutionen/Gesellschaften umfasst (Stand: 04/2017). Das Sozialamt betreibt dabei einen regen Austausch mit bestehenden und potentiellen ´Partnern´, um hier dem grundlegenden Gedanken des Fundraising gerecht zu werden. Die Angebote umfassen dabei Ermäßigungen sowie kostenfreie Eintritte. Neben den Vergünstigungen durch Dritte gewähren auch städtische Einrichtungen Rabatte auf Gebühren, Entgelte oder gar die Hundesteuer.
Auflistung einiger städtischer Einrichtungen sowie Partner:
-
NürnbergBad
-
Tiergarten
-
Amt für Kultur und Freizeit
-
Stadtbibliothek
-
Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
-
VAG - Verkehrsaktiengesellschaft
-
Mohren-Apotheke
-
Bayerisches Rotes Kreuz
-
Consumenta Freizeitmesse
-
Siemens-Orchester
-
Ballettförderzentrum Nürnberg
Prüfungsfeststellungen
Die gegenständliche Prüfung umfasste die Begutachtung des Verfahrens hin zur Ausstellung von Nürnberg-Pässen, die Entwicklung der Anzahl der Bezieherinnen bzw. Bezieher sowie die diesbezüglich angefallenen Ausgaben im Betrachtungszeitraum 2014 bis 2017. Des Weiteren wurde der mögliche Einnahmeentfall, der durch die mit dem Nürnberg-Pass gewährten Ermäßigungen bei externen Dienstleistern und Einrichtungen der Stadt Nürnberg in Betracht zu ziehen war, im Rahmen der Möglichkeiten einer näheren Prüfung unterzogen.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zeigte eine durch einen hohen Automatisierungsgrad gekennzeichnete, und somit effiziente Administration der Vergabe von Nürnberg-Pässen.
Gemäß ihrer Aufgabenerfüllung haben die für die Ausstellung von Nürnberg-Pässen zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Anträge auf die Ausstellung von Nürnberg-Pässen entgegenzunehmen, die Anspruchsvoraussetzungen durch Anfragen und Erhebungen der erforderlichen Daten zu überprüfen und bei positivem Ergebnis den Nürnberg-Pass unmittelbar auszustellen. Die Systematik sieht hierbei allerdings kein wirksames Vier-Augen-Prinzip vor. Die Antragsentgegennahme, Überprüfung und Ausstellung werden vorliegend vollumfänglich von lediglich ein und derselben Person durchgeführt. Der verwaltungstechnische Ablauf sieht folgerichtig keine interne Kontrolle bis hin zur Ausstellung vor. Das Rechnungsprüfungsamt verkennt nicht die beabsichtigte Niederschwelligkeit des Systems ´Nürnberg-Pass´. Gleichwohl ist mit Blick auf ein revisionssicheres Verfahren, die Einführung eines Internen Kontrollsystems sowie – im Rahmen der zeitaktuellen technischen Möglichkeiten – die Sicherung von entscheidungsrelevanten Unterlagen zwingend erforderlich.
Mit Stellungnahme vom 07.08.2018 gibt das Sozialamt an, dass die Sicherung der entscheidungsrelevanten Unterlagen bei der Gewährung des Nürnberg-Passes vom Sozialamt abgelehnt wird. Im Einzelnen wird sich darauf berufen, dass bereits Daten des entscheidungsrelevanten Bescheides im Zuge der BuT-Leistungen im Antrag festgehalten werden. Ferner wird der Verzicht auf die Sicherung von entscheidungsrelvanten Unterlagen mit der gewünschten Niederschwelligkeit des Angebotes begründet. Hinsichtlich der Einrichtung eines internen Kontrollsystems bei der Ausstellung des Nürnberg-Passes wird darauf hingewiesen, dass auf Grund des „Massengeschäftes“ mit erheblichen Einschränkungen und zeitlichen Verlängerungen der Abläufe zu rechnen ist. Alternativ wird vorgeschlagen, künftig stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Hierzu werden von der DV-Abteilung des Sozialamtes monatlich Namenslisten mit neu ausgestellten Nürnberg-Pässen im Umfang von ca. 10 - 20 Pässen nach dem Zufallsprinzip erzeugt. Die rechtmäßige Gewährung in diesen Fällen wird dann durch die Gruppen- bzw. Abteilungsleiter überprüft.
Die Ausgaben im Zusammenhang mit der gesamten Administration bezüglich der Nürnberg- Pässe erhöhten sich von rund 179.700 Euro im Jahr 2014 auf rund 223.400 Euro im Jahr 2017 unter anderem infolge der gestiegenen Personalausgaben, der Zunahme von Nürnberg-Passbesitzerinnen bzw. Nürnberg-Passbesitzern und der Einführung des automatisierten Versandes. Diese Beträge stellten tatsächliche Ausgaben der Stadt Nürnberg dar.
Unter der beispielhaften Anwendung der für den Tiergarten sowie NürnbergBad gültigen Preistarifkriterien zur Ermittlung der theoretischen Einnahmenverluste errechneten sich durch Vergünstigungen für die Nürnberg-Passbesitzerinnen bzw. Nürnberg-Passbesitzern finanzielle Auswirkungen von rund 150.000 Euro im Geschäftsjahr 2017. Das Rechnungsprüfungsamt verkennt dabei nicht, dass durch die Möglichkeit, bestimmte Angebote zu teilweise stark vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen zu können, sogar eine Erhöhung der Einnahmen und damit des Deckungsbeitrages einhergehen kann.
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Nürnberg-Pass aufgrund der Niederschwelligkeit bei Beantragung, Ausstellung sowie Nutzung der zahlreichen Vergünstigungen gut nachgefragt und auch genutzt wird.
2.2.8 365100, 365101, 365200 Kinderkrippen, Kindergärten und Kin-
derhorte – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Ju-
gendamt
Gebühreneinnahmen der städtischen Kindertagesstätten
Prüfungsbericht vom 09.03.2018
Die Stadt Nürnberg – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – betreibt im eigenen Wirkungskreis derzeit 150 Kindertageseinrichtungen mit rd. 8.580 Plätzen gemäß der Aufgabengruppe 520 Nr. 3.1 des Aufgabengliederungsplanes. Die Einrichtungen werden im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Verbindung mit der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als öffentliche Einrichtung betrieben (§ 1 KindertageseinrichtungsS – KitaS). Der Betrieb der Einrichtungen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (§ 2 Abs. 1 KitaS).
Die Gebührensatzung wurde zuletzt zum 01.09.2017 angepasst. Neu hinzugekommen sind Gebührentarife für die Verpflegung der Kinder. Die Gebührenspanne reicht von 3,50 Euro für das Frühstück (halber Platz) bis 61,00 Euro für das Mittagessen pro Monat. Enthalten sind hier auch die Zwischenmahlzeiten, so dass keine weiteren Gebühren anfallen (§ 4 KitaGebS).
Gebühreneinnahmen
| Jahr | Anzahl der Einrichtun- gen | belegte Plätze | Gebühreneinnahmen Euro | durchschnittliche | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gebühreneinnahmen | |||||
| pro Platz (mtl.) | |||||
| Euro | |||||
| 2015 | 146 | 7.530 | 7.867.844 | 87 | |
| 2016 | 148 | 7.818 | 9.702.255 | 103 | |
| 2017 | 150 | 8.172 | 10.587.391 | 108 |
Anzahl der
Einrichtun-
gen
Gebühreneinnahmen
Euro
Die Gebühreneinnahmen sind seit dem Jahr 2015 um 34,5 % gestiegen. Dies liegt an mehreren Faktoren. Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 05.05.2015 wurde eine neue Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen (KitaS) vom Stadtrat am 29.07.2015 beschlossen. Hier wurde geregelt, dass jährlich die Gebühren gemäß der Gebührensatzung angepasst werden. Weiterhin ist die Anzahl der belegten Plätze im selben Zeitraum um 8,5 % gestiegen und im Jahr 2015 waren noch nicht alle Einrichtungen im automatisierten Gebühreneinzugsverfahren implementiert.
Forderungen
| Jahr | 2015 | 2016 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | ||||
| offene Forderungen | 53.926 | 160.651 | 530.298 | |||
| Niederschlagungen | 41.014 | 34.317 | 37.664 |
Die offenen Forderungen aus dem Jahr 2017 sind deutlich über den Zahlen der Vorjahre. Eine Vergleichbarkeit ist allerdings nicht gegeben, da durch Begleichung der Forderungen im Laufe
der Zeit die offenen Forderungen aus der Vergangenheit reduziert werden. So stellen die offenen Forderungen aus dem Jahr 2017 rd. 5 % der Gebühreneinnahmen dar. Die Niederschlagungen liegen im Bereich von 0,3 % der Einnahmen. In den Städten München (rd. vier Prozent), Augsburg (rd. sechs Prozent) und Würzburg (rd. zehn Prozent) sind die prozentualen Anteile vergleichbar. Die Höhe der Niederschlagungen in den genannten Städten ist nicht bekannt.
Durch unterschriftliche Bestätigung der Kindertagesstätte sowie der Eltern kommt der Vertrag zustande, in dem sich die Einrichtung zur Betreuung der Kinder und die Eltern zur Zahlung der entsprechenden Gebühren verpflichten. Die Erfassung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung. Beim Jugendamt (Finanzen, Mittelfristiger Investitionsplan und Gebäudemanagement) werden auf Basis der erfassten Daten die Mandanten überprüft und die Bescheide generiert. Der Einzug der Gebühren erfolgt in der Regel durch ein Lastschriftverfahren.
Im Rahmen der Prüfung wurden aus der Vielzahl der städtischen Einrichtungen vier zur Prüfung herangezogen. Dabei wurde auf die regionale Zuordnung sowie die Einrichtungsart geachtet. Insgesamt wurden 79 Verträge überprüft.
Feststellungen
Hinsichtlich der Vollständigkeit der Verträge haben sich nur geringfügige Feststellungen ergeben, die während der Prüfung besprochen wurden. Die Aktenführung in den verschiedenen Einrichtungen erfolgt durchaus sehr unterschiedlich. Im Wesentlichen sind die getroffenen Feststellungen auf Erfassungsfehler zurückzuführen. Diese wurde während der Prüfung mit den Einrichtungsleitungen besprochen. Hier sollte aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ein noch genaueres Augenmerk auf die Verwaltungstätigkeiten geworfen werden.
Die Beanstandungsquote liegt insgesamt gesehen bei 13,9 % der geprüften Fälle.
Durch die unter Umständen lange Bearbeitungszeit der Anträge auf Gebührenbefreiung entstehen im Bereich der Gebühreneinnahmen durchaus beachtliche Forderungen. Da der Gebühreneinzug in der Regel automatisiert erfolgt, können durch fehlende Mahnsperren erhebliche Verwaltungsarbeiten mit entsprechenden Folgen für den Gebührenschuldner sowie die Mahnabteilung der Stadtkasse entstehen.
Zum Prüfungsbericht hat das Jugendamt am 15.05.2018 eine Stellungnahme abgegeben. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist angehalten, dass bei vorliegenden Anträgen auf Befreiung der Gebühren ein entsprechender Hinweis erfolgt, damit unnötige Mahnungen vermieden werden. Im Hinblick auf die Einführung des KitaOnline-Portals mit einer Verknüpfung zu SAP wäre noch zu prüfen, inwieweit die Erfassungen vor Ort verbessert werden können.
2.2.9 365400 Tagespflege – Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien – Jugendamt
Prüfungsbericht vom 04.06.2018
Geprüft wurde das Produkt 365400 ´Tagespflege´. Hierbei wurden insbesondere die Ordnungsund Rechtmäßigkeit sowie die Nachvollziehbarkeit der Förderung/Refinanzierung der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen begutachtet. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf die Kostenstruktur des Produktes, die Kostenbeteiligung durch die Eltern, die Tagespflegeentgelte an die Tagespflegepersonen sowie die Personal- und Betriebskostenvergütung an die beteiligten freien Träger. Aufgrund des umfangreichen Aufgabenspektrums und der verschiedenen Zuständigkeiten wurden in der verfügbaren Zeit nicht alle Aufgabenbereiche und Schnittstellen im Detail geprüft. Die Förderung der Tagespflege durch den Freistaat Bayern wurde mit Blick auf das finanzielle Volumen, der fristgerechten Anmeldung der Forderungen und der Abhängigkeit zum Elternbeitrag in Teilen begutachtet. Nicht Bestandteil der Prüfung war die materielle Rechtmäßigkeit der Tagespflegeerlaubnisse sowie die pädagogische Umsetzung und die Weiterentwicklung der Tagespflege.
Die Stadt Nürnberg ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege sowie für die Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege nach den Vorschriften des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.
Die Kindertagespflege bezeichnet insbesondere die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 9 Wochen bis 14 Jahren durch eine Tagesbetreuungsperson im Umfang von durchschnittlich mindestens zehn Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.
Seit 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG). Für die Inanspruchnahme dieser Angebote können nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII Kostenbeiträge (Elternbeteiligung) erhoben werden.
Im Sinne der §§ 76 und 79 SGB VIII sowie des Art. 42 Abs. 1 AGSG kann sich der öffentliche Jugendhilfeträger bei der Aufgabenerfüllung in Teilen der Hilfe von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe bedienen. Die Stadt Nürnberg legte mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 20.07.2006 zur Umsetzung des BayKiBiG, des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) in Nürnberg zum 01.01.2007 fest, dass das Jugendamt hierzu zwei freie Träger einsetzt. Die aktuellen Grundlagen sind demnach die inhaltsgleichen Verträge mit der fmf Familienbüro gGmbH (Stand: 05.12.2013) und der Kinderhaus Nürnberg gGmbH ´Tagespflegebörse´ (Stand: 05.12.2013). Die Gesamtverantwortung sowie nicht delegierbare Aufgaben der Tagespflege verbleiben dabei beim Jugendamt.
Vereinfachte Darstellung der Förderung der Kindertagespflege in Nürnberg:
Abbildung 1
Stadt Nürnberg/Jugendamt zuständiger Jugendhilfeträger
Betriebskostenförderung
Übertragung Tagespflege- von Aufgaben der Regierung von Mittelfranken erlaubnis Kindertagespflege Bewilligungsbehörde nach und gegen Vergütung Art. 28 BayKiBiG -entgelte
Freie Träger (i.S.d. §§ 3,4 und 76 SGB VIII) Elternbeitrag (-beteiligung)
Betreuungsvertrag Tagespflegepersonen Sorgeberechtigte
Die Entwicklung der Kindertagespflege in Nürnberg zeichnet in der Stichtagsbetrachtung zum 31.12. eines Jahres folgendes Bild ab:
Abbildung 2
Der durchschnittliche Auslastungsgrad der dem Grund nach zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze beträgt rund 67 %. Der auf dem ersten Blick geringe Auslastungsgrad begründet sich mit der Notwendigkeit, mögliche Ausfall- und Ersatzkapazitäten für Tagespflegepersonen vorzuhalten. Zudem handelt es sich vorliegend um eine stichtagsbezogene Betrachtung. Insgesamt ist in den vergangenen Jahren eine gestiegene Auslastung von verfügbaren Tagespflegeplätzen festzustellen.
Prüfungsfeststellungen
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot der Tagespflege in Nürnberg insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbauorganisation der „Fachstelle Kindertagespflege“ ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Gleichwohl fiel auf, dass lediglich zwei Personen über ein ausreichendes Fachwissen hinsichtlich Bearbeitung/Verwaltung/Finanzierung verfügen. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte künftig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung des Wissenstransfers installiert werden.
Die geprüfte Aufwendungserfassung für die Kostenerstattungen der freien Träger als Zuschuss ´Art. 5´ im Teilbudget K3 ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes nicht korrekt. Die unmittelbare Leistungsbeziehung in Form einer vertraglichen Vereinbarung über die Aufgabenerfüllung ist im engeren Sinne nicht als freiwilliger Zuschuss im Teilbudget K3, sondern als Leistungsvergütung zu verstehen. Auf Nachfrage hinsichtlich der Zuordenbarkeit zu Teilbudget und Zuschussart wurde nunmehr zugesichert, die Kosten entsprechend im Haushaltsjahr 2019 als Zuschuss ´Art. 1´ im Teilbudget K3 zu erfassen. Inwieweit überdies die Aufnahme innerhalb des Sachmittelbudget K1 zielführend ist, konnte auch nach Rücksprache mit der Stadtkämmerei und der aktuellen Budgetlogik im Rahmen des Produkthaushaltes nicht abschließend geklärt werden.
Eine aussagekräftige Gegenüberstellung der jeweiligen Rechnungsergebnisse der letzten vier Geschäftsjahre ist aufgrund zahlreicher periodenfremder Erfassungen von Zuschussmitteln, Nachzahlungen und Endabrechnungen nicht möglich.
Nach Meinung des Rechnungsprüfungsamtes wird die fehlende kommunalrechtliche Regelung für die Mitteilung an die Sorgeberechtigten über die „Berechnung des Elternbeitrags für die Tagespflege“ als problematisch eingestuft. Im Rahmen der Prüfung wurde von Seiten des Jugendamtes mitgeteilt, dass die Thematik „Satzung“ bereits intern angesprochen wurde. Die Notwendigkeit zeitnah ein entsprechendes Regelwerk auf kommunaler Ebene zu treffen, wird im Prüfungsbericht detailliert erläutert. In der Stellungnahme des Jugendamtes vom 14.05.2018 heißt es hierzu; „Da es sich um eine sehr komplexe Thematik handelt und es zu einer Satzung keine Empfehlungen z.B. von ministerieller Seite gibt, wird der Aufwand als besonders hoch eingeschätzt.“
Zur Verbesserung der Verwaltungsökonomie ist es ratsam, die de facto bestehende Doppelerfassung/-erstellung von Gebührenbescheiden unter Maßgabe eines wirkungsvollen Vier-Augen- Prinzips in geeigneter Weise neu zu gestalten.
Gemäß § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII i. V. m. Art. 42 Abs. 3 AGSG legt das Jugendamt die Höhe der laufenden Geldleistung für die Tagespflege fest. Letztmalig erfolgte die `Neustrukturierung des Entgeltes für Tagespflegepersonen´ mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.09.2014 auf Basis der Novellierung des BayKiBiG zum 01.01.2015. Die „Nürnberger Vorgaben“ für eine angemessene sowie leistungsorientierte zweistufige Zuschussgewährung sind dem Grunde nach stichhaltig. Ungeachtet der pauschalisierten Aufwandserstattung erscheint es hinsichtlich der gewährten Sachkostenpauschale aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes jedoch durchaus angebracht, dass die hier enthaltenen Sachkostenanteile nachvollziehbar dargestellt werden. Die erforderliche Transparenz begründet sich insbesondere auch mit der Belegbarkeit der geforderten Angemessenheit. Insgesamt ist künftig von einer Erhöhung der Tagespflegeentgelte und damit einer Fortschreibung der städtischen Regelungen auszugehen. Nicht zuletzt dient eine adäquate Bezahlung der Attraktivität und damit dem Vorhalten von ausreichenden Tagespflegekapazitäten. Laut Stellungnahme des Jugendamtes wird die Bitte der Regierung von Mittelfranken, wonach lediglich eine Darstellung des Stundensatzes in Sachaufwand und Betreuungsleistung erfolgt, als ausreichend erachtet.
2.2.10 548001 Personenschifffahrtshafen – Amt für Wirtschaftsför-
derung
Prüfungsbericht vom 17.10.2018
Geprüft wurden beim Amt für Wirtschaftsförderung nach Ausbauabschluss des Personenschifffahrtshafens (Juli 2016) insbesondere die Verfahrensabläufe, die Nutzungsverträge, die Vereinbarungen über die Liegezeiten mit den Reedereien im Einklang mit städtischen Regularien und die Abrechnung von Nutzungsentgelten und Betriebskosten. Verwaltungs- und abrechnungstechnische Aktivitäten sind in vorbereitender Funktion zusätzlich zum Einsatz eines Hafenpersonals an die NOA.kommunal GmbH outgesourct.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Flusskreuzfahrten und somit des Personenschifffahrtshafens für die Stadt Nürnberg wird durch den starken Anstieg des generierten Umsatzes sichtbar. Dieser wird mit 20 Euro, bzw. ab 2010 mit 30 Euro pro Tourist und Landgang kalkuliert und auf über 4 Mio. Euro geschätzt. Die Saisonhochzeit des Jahres 2017 (Mai bis Oktober) konnte zwischen
120 und 140 monatliche Anlegevorgänge verzeichnen. Insgesamt wurden 1006 Buchungen registriert.
| Jahr | Anzahl Anlege- vorgänge | Prozentuale Veränderung | Anzahl Passagiere | Durch Touristen von Flusskreuz- | |
|---|---|---|---|---|---|
| fahrten generierter Umsatz | |||||
| Euro | |||||
| 1995 | 110 | 13.200 | 264.000,00 | ||
| 2000 | 214 | 95 % | 25.680 | 513.600,00 | |
| 2005 | 400 | 87 % | 48.000 | 960.000,00 | |
| 2010 | 543 | 36 % | 73.305 | 2.199.150,00 | |
| 2015 | 998 | 84 % | 134.730 | 4.041.900,00 | |
| 2017 | 1006 | 1 % | 135.810 | 4.074.300,00 |
Anzahl Anlege-
vorgänge
Prozentuale
Veränderung
Anzahl
Passagiere
Bei den Verfahrensabläufen wurde festgestellt, dass verschiedene Dokumentationsquellen (zwei Fachverfahren, manuelle Meldezettel, und ein satellitenbasierter Reporting-Service über eine Onlineplattform) die notwendigen Datensätze für die Abrechnung von Liegezeit, Restmüll-, Frischwasser-, Strommenge festhalten. So hat die stichprobenartige Prüfung von Einzelfällen verdeutlicht, dass die Datenweitergabe bzw. Datenspeicherung bedingt durch verschiedene Lizenzrechte und manuelle Abgleiche fehleranfällig ist.
Bei den begutachteten Stichproben gab es deutliche Widersprüche bei den Zeitaufschreibungen. Es erschließt sich nicht, welche nun die tatsächlichen und abrechnungsrelevanten Uhrzeiten sind und warum bzgl. Uhrzeiten von den Niederschriften des Hafenpersonals vor Ort bei der Rechnungsstellung abgewichen wird. In gut der Hälfte aller gesamten geprüften Buchungsvorgänge erklärt sich dieser Sachverhalt dadurch, dass offenbar die Reservierungszeiten übernommen wurden. Die Abrechnungsgrundlage war aber nicht vermerkt.
Die geprüfte Dienststelle wird dem entgegenwirken, indem künftig die Daten aus der Onlineplattform „vesseltracker.com“ als die maßgebliche Zeitquelle festgehalten werden und für die Abrechnung der Liegezeiten mit den Buchungszeiten abgeglichen, ggf. angepasst und der NOA.kommunal GmbH für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zu den zeitlichen Dokumentierungen konnten ebenso Unstimmigkeiten bei den Nebenleistungen Strom und Wasser erkannt werden. So wurden Mengenunterschiede festgestellt. Es werden sowohl mehr, als auch weniger m³ bzw. kWh in Rechnung gestellt als die Registrierung im Fachprogramm enthält. Bei einigen Schiffen kam es sogar trotz Port-Manageraufzeichnung zu keiner Verrechnung oder es wurden umgekehrt Verbräuche in Rechnung gestellt, aber offenbar im System nicht registriert. Die genannten Abweichungen stehen in Zusammenhang mit fehlerhaften Erfassungen im Port-Manager.
Die Fachdienststelle entscheidet nach technischer Abklärung die vermutlich defekten bzw. für die Anlage falschen Wasserzähler künftig auszutauschen. Die Fehlerquellen beim Stromverbrauch waren laut dem Amt für Wirtschaftsförderung gleichermaßen, wenn auch in geringerem Ausmaß, vorhanden. Die Ursache für geringere bzw. nicht erfolgte Verbrauchsabrechnungen gilt es noch aufzuklären. Das Amt für Wirtschaftsförderung teilte in der Antwort mit, dass die technische Aufwertung der Energieterminals, um die genannten operativen Probleme zu beheben und somit die Abrechnungsgenauigkeit zu erhöhen, bereits im BIC Verfahren beantragt wurde.
Hinsichtlich stichprobenartig geprüfter Finanzposten haben sich nur geringfügige Feststellungen ergeben. Diese wurden in der Stellungnahme vom Amt für Wirtschaftsförderung vom 24.10.18 bereits ausgeräumt oder werden künftig beachtet. Der Betrieb des Personenschifffahrtshafens zeigt insgesamt gegenüber dem defizitären Jahresergebnis im Vorjahr von 47.617 Euro im geprüften Jahr 2017 eine positive Ergebnisrechnung des Produktes von rund 98.688 Euro.
Besonders positiv anzumerken sind die von der Fachdienststelle selbst angetriebenen, planerischen und operativen Anpassungen an einen besseren Betriebsablauf. Durch rückwirkende Analyse und Überprüfung des ersten vollständigen Betriebsjahres 2017 seitens dem Amt für Wirtschaftsförderung und auch durch regen Informationsaustausch mit dem Hafenpersonal und den Reedereien wird die Weiterentwicklung des Personenschifffahrtshafens erkennbar pragmatisch angegangen. Einige Änderungen sind bereits realisiert, anderes steht noch in Planung. Es wird in Abstimmung mit der Informationstechnik geprüft, digitalisierte Verfahren einzuführen. Eine Schwierigkeit ist hierbei nach Aussage vom Amt für Wirtschaftsförderung jedoch die datenmäßige Zugriffsberechtigung auf dieselben Systeme (interner Server der Stadt Nürnberg und externer Server am Hafen).
2.2.11 553000; 553010 Friedhofsverwaltung
Verwendung der Edelmetallerlöse
Prüfungsbericht vom 02.10.2018
Die Friedhofsverwaltung verwendet die Edelmetallerlöse zur Förderung einer Kultur der Pietät, des Sterbens und der Totenruhe gemäß § 25 Abs. 4 Satz 4 BFS und § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Krematorium Nürnberg.
Zwei unterschiedliche Firmen verwerten aktuell die Edelmetallreste des Krematoriums. Eine Firma verwertet ca. alle 6 Wochen das gesammelte Zahngold. Nach der Verwertung des Zahngoldes erhält die Friedhofsverwaltung eine Rechnung über Probe- und Scheidekosten und eine Gutschrift über die Edelmetallerlöse gesplittet nach den Materialarten (Gold, Silber, Platin, Palladium usw.). Der Betrag, der für die Edelmetallreste bezahlt wird, entspricht dem aktuellen Tagespreis des Edelmetalls an der Edelmetallbörse. Der zweite Verwerter stellt Container zur Verfügung, in denen das restliche Metall, wie Schrauben, Platten, Griffe, künstliche Gelenke etc. gelagert und ca. zweimal im Jahr abgeholt wird. Mit beiden Unternehmen besteht kein gültiger Vertrag über die Verwertung. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ist ein Vergabeverfahren unter Einbeziehung der Zentralen Dienste – Beschaffungsmanagement mit dem Ziel eines Rahmenvertrages (§ 4 VOL/A) durchzuführen.
Die Einnahmen durch die Verwertung der Edelmetalle variieren Jahr für Jahr, je nach anfallender Menge und aktuellem Preis an der Edelmetallbörse. Gold, das ca. 85 % der Einnahmen ausmacht, unterlag in den letzten Jahren hohen Preisschwankungen.
| Jahr | Einnahmen | Goldmenge | Goldpreis je Feinunze3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Gramm | Euro | ||||
| 2013 | 319.847 | 8.639,620 | 876,64 | |||
| 2014 | 336.757 | 9.676,904 | 978,10 | |||
| 2015 | 416.759 | 9.796,984 | 976,91 | |||
| 2016 | 473.031 | 11.981,191 | 1.084,32 | |||
| 2017 | 291.519 | 7.341,760 | 1.085,21 |
Es ist deutlich erkennbar, dass die Einnahmen von 2013 bis 2016 stetig anstiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die jährlich anfallende Menge an Gold fortlaufend erhöht hat. Außerdem ist der Goldpreis in Euro im betrachteten Zeitraum trotz Schwankungen kontinuierlich angestiegen. Der Einnahmerückgang im Jahr 2017 erklärt sich im Wesentlichen dadurch, dass letztmalig im Juli eine Abholung erfolgte und nicht wie normalerweise üblich alle 6 - 8 Wochen.
Das Krematorium ist ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und folglich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Neben der Körperschaftssteuer (KSt) sind auch Gewerbesteuer und Kapitalertragssteuer (KapESt) zu entrichten. Insgesamt sind nach Vorgabe des Kassen- und Steueramtes von den Erträgen aus den Edelmetallerlösen für die drei genannten Ertragssteuerarten 45 % (gerundet) abzuziehen.
| Summe Einnahmen Edelmetallerlöse 2007 – 2017 | 3.620.686,64 Euro |
|---|---|
| abzüglich aller Steuern (45 %) | 1.629.308,99 Euro |
| abzüglich aller Mittelverwendungen 2007 – 2017 | 1.596.060,07 Euro |
| Frei verfügbare Restsumme zum 31.12.2017 | 395.317,58 Euro |
Die geprüften Mittelverwendungen entsprachen den Vorgaben und wurden zur Förderung einer Kultur der Pietät, des Sterbens und der Totenruhe verwendet. Ein gemeinnütziger Verwendungszweck ist wichtig, um bei Hinterbliebenen die Akzeptanz zur Verwertung des Zahngolds oder anderer Metalle eines Verstorbenen zu schaffen. Die zweckgebundenen Ausgaben schwanken jährlich sehr stark, da es sich nicht um regelmäßige Ausgaben, sondern jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt. 2014 wurde u.a. die Bestuhlung der Trauerhalle finanziert (43 TEuro), Ersatzbeschaffung von Servicemobilen durchgeführt (30 TEuro), Friedhofsbänke (72 TEuro) und ein Kunstwerk für die Apsis der Trauerhalle auf dem Südfriedhof beschafft (25 TEuro). 2016 wurden an den Verein „Hospizteam Nürnberg e.V.“ 5 TEuro gespendet und 2017 2 TEuro. 2017 wurde u.a. die Sanierung des Totengräberhauses auf dem Wöhrder Friedhof mit einer Spende (10 TEuro) unterstützt. Zudem wurden weitere Friedhofsbänke beschafft (22 TEuro).
3 zum Stichtag des letzten Börsentages des jeweiligen Jahres (Feinunze = ca. 31,10 Gramm)
2.2.12 573010 Marktwesen – Marktamt und Landwirtschaftsbehörde
Follow-up-Prüfung der Marktgebühren
Prüfungsbericht vom 31.01.2018
Aufgabe der Marktamt und Landwirtschaftsbehörde ist unter anderem die Veranstaltung sowie die Schaffung der räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb von Wochenmärkten. Die Marktamt und Landwirtschaftsbehörde als externer Kostendecker hat den eigenen Aufwand aus Entgelten und Gebühren zu erwirtschaften.
Als Follow-up wird das nachträgliche Analysieren einer Prüfung („Einnahmen Marktgebühren“ vom 20.11.2013) bezeichnet. Es wurde untersucht in welchen Umfang die damaligen Feststellungen weiterhin auftreten und inwieweit die angestrebten Verbesserungen, laut Stellungnahme der Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (18.02.2014), umgesetzt wurden.
Neben dem Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt, der von Montag bis Samstag abgehalten wird, gibt es Stadtteilmärkte, die an einem oder mehreren Wochentagen stattfinden. Waren es bei der Prüfung im Jahr 2013 noch 9 Wochenmärkte, sind es aktuell 11. Hinzugekommen sind die Märkte in Gostenhof und Erlenstegen. Auch zukünftig wird mit neuen Wochenmärkten gerechnet.
Gegenüber der Prüfung vom 20.11.2013 wurden einige Fortschritte erzielt. So wurde die Anzahl der Tagesplätze deutlich reduziert und viele Beschicker haben jetzt eine Dauerzulassung. Die Abwicklung der Einnahmen verläuft unkritisch. Die Akten enthalten alle vorgangsrelevanten Unterlagen.
Im Rahmen der Prüfung fand eine gemeinsame Begehung der Marktamt und Landwirtschaftsbehörde mit dem Rechnungsprüfungsamt bei den Wochenmärkten Kobergerplatz und Heinrich-Böll- Platz statt. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Platzgrößen teilweise von den genehmigten Größen abwichen. Zudem war vielen Beschickern die ihre Waren in Kisten verkauften, nicht bewusst, wie groß ihre belegte Fläche sein darf, bzw. wie seitens der Marktamt und Landwirtschaftsbehörde gemessen wird. Weiterhin wurde festgestellt, dass bisher keine Dienstanweisung erstellt wurde, wann und in welchen Abständen die jeweiligen Märkte zu kontrollieren sind. Eine regelmäßige Messung der Stände fand nicht statt. Bis auf zwei Messungen aufgrund von Neuzulassungen, waren die letzten protokolierten Messungen alle von Anfang 2014.
Es hat sich gezeigt, dass durch Marktbegehungen durchaus Händler bereit sind, ihre Standgröße anzupassen und damit die genehmigte Fläche einzuhalten. Es ist somit sinnvoll, die Märkte regelmäßig zu kontrollieren, die Größe der Stände nachzumessen und bei wiederkehrender Abweichung einen Änderungsbescheid zu erstellen. Dies wurde bereits in der Stellungnahme vom 18.02.2014 von der Markt- und Landwirtschaftsbehörde zugesichert. Nur durch fortlaufende Messungen ist gewährleistet, dass sich die Diskrepanz zwischen der im Bescheid angegebenen Standgröße und tatsächlicher Größe im Rahmen hält.
Die Marktamt und Landwirtschaftsbehörde hat in seiner Stellungnahme vom 01.08.2018 zugesichert, dass es eine Dienstanweisung umsetzen wird und dadurch eine regelmäßigere Kontrolle und Vermessung der Märkte zukünftig gewährleistet ist.
2.2.13 Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – Referat für
Umwelt und Gesundheit, Kulturreferat und Referat für Ju-
gend, Familie und Soziales
Prüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der
Stadt Nürnberg
Prüfungsberichte vom 20.06.2018 (Referat für Umwelt und Gesundheit),
24.08.2018 (Kulturreferat), 02.10.2018 (Referat für Jugend, Familie und Sozia-
les)
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte schwerpunktmäßig das Verfahren sowie die Gewährung von freiwilligen konsumtiven Zuwendungen (Art. 5) bei den vorgenannten Referaten. Die Prüfung erstreckte sich über die gewährten Zuwendungen der Jahre 2016 und 2017.
Allgemeines
Durch Beschluss des Stadtrates am 24.10.2012 wurde die Besondere Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (ZuwGA – zuletzt geändert zum 01.01.2018) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen (ZuwNB) erlassen.
Durch die ZuwGA soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Zuwendungsverfahren bei der Stadt Nürnberg einheitlich und transparent abgerechnet werden. Festgelegt werden die Fördervoraussetzungen, zuwendungsfähige Aufwendungen, Förderungs- und Finanzierungsarten sowie Mitteilungs- und Informationspflichten. Weiterhin ist das Zuwendungsverfahren nebst entsprechender Formblätter geregelt. So soll dadurch prüfbar dargestellt werden können, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, ob weitere Zuwendungen notwendig und sinnvoll erscheinen sowie ob diese noch in der Höhe und Form erforderlich sind. Besondere Bedeutung kommt dabei der Nr. 8.3 der ZuwGA zu, in der die Finanzierungsarten (Festbetrags-, Fehlbedarfs- und Anteilfinanzierung) festgelegt sind.
Zuwendungen nach Art. 5 – Stadt Nürnberg insgesamt
| Jahr | Zuwendungen Art. 5 | Veränderung gegenüber Vorjahr | ||
|---|---|---|---|---|
| (gerundet) | % | |||
| 2014 | 18.528.800 | |||
| 2015 | 20.580.800 | 11,07 | ||
| 2016 | 23.170.000 | 12,58 | ||
| 2017 | 24.641.600 | 6,35 |
Die freiwilligen Zuwendungen nach Art. 5 sind vom Jahr 2014 gesehen um insgesamt ca. 33 % gestiegen. Sie werden mit dem Haushalt beschlossen. Im Jahr 2017 wurden 237 Einzelzuwendungen ausgereicht. Dies ergibt einen durchschnittlichen Zuschuss von rd. 104.000 Euro. Die Bandbreite der Zuschüsse liegt allerdings von wenigen 100 Euro bis zum Höchstwert vom 2,7 Mio. Euro (erweitertes Schülerticket).
Prüfungsfeststellungen
Durch die Vielzahl der Zuwendungen wurde die Prüfung auf die freiwilligen Zuschüsse (Art. 5) beschränkt. Weiterhin wurde darauf Wert gelegt, dass mehrere Referate und Dienststellen abgedeckt werden. Da es bei den vergangenen Zuwendungsprüfungen teils erhebliche Beanstandungen gab, wurden als Follow-up einzelne Zuwendungen erneut geprüft. Dies ergibt ein Prüfungsvolumen von insgesamt drei Referaten mit 5 Dienststellen und 14 Einzelzuwendungen.
Ziel der Prüfung war es festzustellen, inwieweit die in den Jahren 2016 und 2017 ausgereichten Zuwendungen den Vorgaben entsprachen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Antragsverfahren, die Bescheiderteilung sowie den Nachweis der Verwendung der Zuwendungen gelegt.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen waren:
-
Festbetragsfinanzierung statt Fehlbedarfsfinanzierung
-
fehlende Ziele und Kennzahlen
-
unvollständiger bzw. fehlerhafter Verwendungsnachweis
-
fehlende bzw. nicht ausreichende Verwendungsnachweisprüfung der Dienststellen
-
unzureichende Verwendungsnachweisprüfung der Dienststellen
-
fehlender Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Nürnberg
Referat für Umwelt und Gesundheit
Im Bereich des Referates für Umwelt und Gesundheit wurden im Jahr 2017 28 verschiedene Zuwendungen (Art. 5) mit insgesamt 887.300 Euro ausgereicht. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2014 (784.000 Euro) einer Steigerung von 13,2 %. Es wurden folgende Zuwendungsvorgänge geprüft:
Landesbund für Vogelschutz 23.600 Euro
AURA Selbstverteidigung für Frauen 65.200 Euro
Dick und Dünn e.V. 45.500 Euro
Pandora Selbsthilfe e.V. Psychisch-Erfahrener __9.600 Euro
Gesamtförderung 143.900 Euro
Die Antragsunterlagen wurden größtenteils vollständig und fristgerecht eingereicht. Lediglich die Angaben zu den Kennzahlen und Zielen der gewünschten Förderung waren nicht immer vorhanden.
Die Bescheide weichen in Teilen von den Vorgaben der ZuwGA ab. Ebenso wurde teilweise statt der geforderten Fehlbedarfsfinanzierung eine von der ZuwGA abweichende Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Verwendungsnachweise wurden nicht in jedem Fall fristgerecht und in der erforderlichen Form eingereicht. Ebenso war es zum Zeitpunkt der Prüfung teilweise nicht möglich den Verwendungsnachweis zu prüfen, da die erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen. Die rechnerische Prüfung der Verwendungsnachweise wies in einigen Fällen Abweichungen zum Kosten- und Finanzierungsplan auf. Ein Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Nürnberg war nicht bei jedem Zuschussempfänger erkennbar.
In den Stellungnahmen vom 31.08.2018 und 04.10.2018 hat Ref. III angegeben, die Formblätter entsprechend der ZuwGA anzupassen. Die fehlenden Unterlagen der Verwendungsnachweise wurden zwischenzeitlich von der Dienststelle geprüft. Die Prüfergebnisse wurden mit den Zuwendungsempfängern besprochen.
Kulturreferat
Im Bereich des Kulturreferates wurden im Jahr 2017 70 verschiedene Zuwendungen (Art. 5) mit insgesamt rd. 3.931.000 Euro ausgereicht. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2014 (rd. 2.964.000 Euro) einer Steigerung von 32,6 %. Es wurden folgende Zuwendungsvorgänge geprüft:
Kunstverein Nürnberg – Albrecht-Dürer-Gesellschaft (Follow-up-Prüfung) 51.100 Euro
DESI Stadtteilzentrum e.V. 136.800 Euro
Gostner Hoftheater e.V. 244.000 Euro
Artothek Nürnberg e.V. 32.000 Euro
Theater Salz + Pfeffer (Spielstätte KaLi) 114.600 Euro
Gesamtförderung 578.500 Euro
Die Antragsunterlagen waren stets fristgerecht und, bis auf die Angaben der Kennzahlen und Ziele bei wenigen, vollständig. Der Kosten und Finanzierungsplan war nicht bei allen Zuwendungen nachvollziehbar. Die Bescheide entsprachen immer der ZuwGA. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgte in jedem Fall vor Erteilung des Bescheides. Auf die finanzielle Förderung der Stadt Nürnberg wurde nicht bei jedem Zuwendungsempfänger hingewiesen.
Auch hier ist festzustellen, dass grundsätzlich die Festbetragsfinanzierung gewährt wurde.
Die fristgerechte, ordnungsgemäße Vorlage der Verwendungsnachweise war in jedem Fall gegeben. Eine Prüfung durch die Dienststellen ist erfolgt.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab bei vier von fünf Zuwendungsempfängern Beanstandungen.
In der Stellungnahme vom 30.10.2018 hat das Kulturreferat angegeben, künftig auf die Kennzahlen sowie den Kosten und Finanzierungsplan genauer zu achten. Weiterhin soll mit den betroffenen Zuwendungsempfängern ein entsprechendes Gespräch erfolgen, damit die Antragsunterlagen sowie die Verwendungsnachweise der ZuwGA entsprechen.
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Im Bereich des Referates für Jugend, Familie und Soziales wurden im Jahr 2017 102 verschiedene Zuwendungen (Art. 5) mit insgesamt rd. 13.975.000 Euro ausgereicht. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2014 (rd. 11.740.000 Euro) einer Steigerung von rd. 19 %. Es wurden folgende Zuwendungsvorgänge geprüft:
IN VIA Kath. Mädchen und Frauenarbeit Nürnberg e.V. (KOFIZA) 13.300 Euro
Hängematte – Notschlafstelle und Krisenhilfe für Suchtmittelabhängige e.V. 99.100 Euro
Fanprojekt Nürnberg (XIT) e.V. (Follow-up-Prüfung) 40.600 Euro
Schlupfwinkel e.V. 233.400 Euro
Wildwasser Nürnberg e.V. 182.700 Euro
Gesamtförderung 569.100 Euro
Auch hier war festzustellen, dass die Antragsunterlagen fristgerecht und, bis auf die Angaben zu Kennzahlen und Zielen bei einigen, vollständig vorlagen. Die Bescheide entsprechen nicht in jedem Fall der ZuwGA. Für einige Zuwendungen wurde eine institutionelle Förderung statt der korrekten Projektförderung gewährt. Zudem wurde vornehmlich die Festbetragsfinanzierung statt der gebotenen Fehlbedarfsfinanzierung gewählt.
Für sämtliche Zuwendungen wurde in den geprüften Jahren ein entsprechender Verwendungsnachweis vorgelegt. Es fanden in allen Fällen die Prüfungen durch die Dienststellen statt.
Zu einigen Nachweisen waren Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt zu treffen. So wurden die weiteren Zuwendungen (von Dritten) nicht immer nachgewiesen. Es bestanden teilweise deutliche Abweichungen zu den Plankosten der Zuwendungsempfänger und es wurde nicht in jedem Fall auf die Förderung der Stadt Nürnberg hingewiesen.
In einem Fall wurden mit der laufenden Zuwendung für den Betrieb über mehrere Jahre Rücklagen gebildet, die dann für eine größere Baumaßnahme verwendet wurden. Dies entsprach nicht der ZuwGA.
In der Stellungnahme vom 31.10.2018 für den Teilbereich Jugendamt gibt das Kulturreferat an, künftig die entsprechenden Nachweise der weiteren Zuwendungen einzufordern, und die gewählte Zuwendungsart sowie die Finanzierungsart zu überprüfen und gegebenenfalls umzustellen.
Die Stellungnahme für die Zuwendungen aus dem Bereich des Sozialamtes liegt bisher noch nicht vor.
Fazit
Die stichprobenartige Prüfung der Zuwendungen hat gezeigt, dass die ZuwGA in den Dienststellen grundsätzlich bekannt ist und insgesamt genauer als bei der vor zwei Jahren abgeschlossenen Prüfung angewendet wird. Die Steigerungsraten der Zuwendungen bei der Stadt Nürnberg sind durchaus bemerkenswert. Dies zeigt deutlich, dass der Verwendungsnachweisprüfung bei
allen Zuwendungen künftig noch größere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Es wird empfohlen, hierfür die entsprechenden Hilfestellungen von der Stadtkämmerei in Anspruch zu nehmen (Formblätter, Schulungsunterlagen). Die Aktenführung und Dokumentation der jeweiligen Entscheidungen muss aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes noch detaillierter erfolgen. Eine Umstellung der Finanzierungsarten von einer Festbetragsfinanzierung hin zu einer Fehlbedarfsfinanzierung ist unseres Erachtens teilweise erforderlich.
2.2.14 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten
in SAP HCM
Prüfungsberichte vom 08.11.2018
In der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 14.09.2004 wurde einstimmig das „Projekt zur Einführung des neuen Personalmanagementsystems „mySAP Human Resources“ bei der Stadt Nürnberg und dem Klinikum Nürnberg“ beschlossen, welches die Verlagerung der Datenerfassung zu den dezentralen Einheiten beinhaltete.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in den Dienststellen
-
Friedhofsverwaltung,
-
Tiergarten,
-
Amt für Organisation und Informationsverarbeitung und
-
Amt für Internationale Beziehungen
geprüft. Die Prüfungsberichte wurden am 08.11.2018 versandt.
Geprüft wurden die unständigen Bezüge für Überstunden, Mehrarbeitsvergütungen und Rufbereitschaften sowie die Leistungsorientierte Bezahlung auf Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich:
- Feststellungs- und Anordnungsbefugnis
Jeder Zahlungsanspruch und jede Zahlungsverpflichtung sind auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen (sachliche und rechnerische Richtigkeit) und zu genehmigen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu bescheinigen.
- Belegzwang
Die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Führung der Bücher erfordert unter anderem auch, dass jede einzelne Buchung nachprüfbar, d. h. belegt sein muss.
- Funktionstrennung
Der Grundsatz der Funktionstrennung ist die wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen. Ein und dieselbe Person sollte nicht alle Phasen des Geschäftsvorfalls alleine durchführen und kontrollieren können.
- Vier-Augen-Prinzip
Die richtige Dateneingabe in SAP HCM ist sicherzustellen, indem immer zwei Benutzer nötig sind, um Daten anzulegen oder zu ändern. Die Kontrolle der Eingabe sollte im Vier-Augen- Prinzip erfolgen, welches von SAP HCM technisch unterstützt werden könnte.
Dabei ergaben sich Verstöße gegen folgende Vorschriften:
- KommHV-Doppik
Mit Einführung von SAP HCM haben die Dienststellen einen Teil der Stammdatenpflege übernommen. Aufgrund der fehlenden zentralen Vorgaben musste jede Dienststelle für sich ein Arbeitsmodell und geeignete Vordrucke entwickeln. Die Unterlagen und die Arbeitsweise der Personalsachbearbeitung entsprechen in Bezug auf die Erfassung der unständigen Entgeltbestandteile nicht den Vorgaben der KommHV-Doppik.
Bei manuellen Eingaben in SAP HCM erfolgte nicht immer eine Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Außerdem fehlte die Anweisung eines Anordnungsbefugten, die Auszahlung zu tätigen. Nicht alle Aufzeichnungen, die rechnungsbegründende Unterlagen darstellen, waren unterschrieben.
Die Personalsachbearbeiter in den Dienststellen können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zahlungsrelevante Daten, auch für sich selbst, eingeben oder verändern, ohne dass diese von einem zweiten Benutzer freigegeben werden müssen. Benutzer, die, einmalig oder auch dauerhaft angelegt, Daten zahlungswirksam in SAP HCM erfassen dürfen, stellen ein erhebliches Risiko dar. Es fehlt stadtweit eine technische Sicherungsmaßnahme für die Eingabe von zahlungsrelevanten Daten in den Dienststellen.
- Arbeitszeitgesetz
Beispielsweise wurden die maximalen täglichen (10 Stunden) bzw. wöchentlichen (48 Stunden) Höchstarbeitszeiten überschritten und Pausenzeiten (30 bzw. 45 Minuten) des ArbZG nicht eingehalten und/oder nicht eingetragen.
Hinweis:
Der Arbeitgeber muss die Vorgaben des ArbZG beachten. Der Dienststellenleiter, der im Rahmen seiner Entscheidungs- und Unterschriftsbefugnis für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf in der Dienststelle verantwortlich ist, überwacht die Einhaltung der Vorgaben des ArbZG und der Rahmen-DV. Die Einhaltung des ArbZG kann von den Gewerbeaufsichtsämtern überprüft werden, Verstöße sind bis zu 15.000 Euro bußgeldbewehrt.
- Bundesurlaubsgesetz
Entgegen der Regelung, dass Arbeitnehmer/innen während des Urlaubs keine dem "Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit“ leisten dürfen, wurde an Urlaubstagen gearbeitet.
- Städtische Vorschriften und Anordnungen des Oberbürgermeisters
In zwei Dienststellen wurden Stunden aus dem Gleitzeitguthaben der Arbeitszeitkarte als Überstunden, Mehrarbeitsvergütung bzw. Arbeitsstunden ohne Freizeitausgleich ausbezahlt.
Weiteres Vorgehen
Das Rechnungsprüfungsamt wird im Nachgang zu dieser Prüfung mit den fachlich und technisch zuständigen Bereichen abstimmen, in welcher Form die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei der dezentralen Eingabe von zahlungsrelevanten Daten technisch in SAP HCM erfolgen kann.
Zukünftig sollten für alle Auszahlungsanordnungen zentral einheitliche Formulare entwickelt werden, die für alle dezentralen Dateneingaben als rechnungsbegründende Unterlagen verwendet werden.
2.2.15 Prüfung der Abwicklung der Versorgungslasten zwischen der
Stadt Nürnberg und dem Klinikum Nürnberg
Prüfungsbericht vom 22.03.2018
Geprüft wurde die Festlegung und Abrechnung der Versorgungslasten mit dem Klinikum Nürnberg. Durch die Versorgungslastenteilung soll das Klinikum direkt oder indirekt an der Versorgung seiner Beamten und Beschäftigten beteiligt werden. An der sehr komplexen Abwicklung der Versorgungslastenteilung sind neben dem Personalamt in Teilbereichen auch die Stadtkämmerei und das Amt für Organisation und Informationsverarbeitung beteiligt. Die Grundlage für den Versorgungslastenausgleich bildet die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den Leistungsaustausch zwischen der Stadt Nürnberg und dem Klinikum Nürnberg vom 19.03.1998, soweit keine gesonderten Absprachen getroffen wurden.
Geprüft wurde die Festlegung und Abrechnung der Versorgungslasten mit dem Klinikum Nürnberg:
Die Beamtenversorgung und die Betriebsrente VB 65 = Arbeiterversorgung
Das Klinikum beteiligt sich anteilig an den Ruhegehaltszahlungen der Stadt Nürnberg für seine ehemaligen Beamten und an der Hinterbliebenenversorgung für deren Angehörige.
Arbeiter (BMT-G II) und Angestellte (BAT) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsrente, die sog. Arbeiterversorgung „VB65“. Das Klinikum beteiligt sich anteilig der Beschäftigungszeit auch an diesen Zahlungen der Stadt und auch an der aus der Betriebsrente zustehenden Hinterbliebenenversorgung. Die Fallzahl ist hier rückläufig. Umgekehrt erstattet die Stadt Nürnberg anteilig Kosten bei den Versorgungsempfängern, die vom Klinikum abgerechnet werden.
Die städtischen Mitarbeiter, die zum Teil für das Klinikum arbeiten
Das Klinikum trägt den laufenden Personal- und Sachaufwand mit, der für die laufende Verfahrenspflege des Abrechnungsprogramms SAP HCM beim SAP-Kompetenzzentrum Nürnberg entsteht. Zu den laufenden Kosten wird für die spätere städtische Versorgungsleistung bei Beamten zusätzlich ein Versorgungszuschlag analog beurlaubter Beamter erhoben. Für die Beschäftigten werden mit den anteiligen laufenden Personalkosten Arbeitgeberkosten wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) in Rechnung gestellt.
Die Leistungsverrechnung
Der Verwaltungsaufwand beim Personalamt, Abteilung Personalservice wird pauschaliert abgerechnet. Für die Abteilung Versorgung werden die Kosten fallbezogen ermittelt und in einem Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Die Versorgungsrücklage und die Pensionsrückstellungen
Zuführungen zu den Versorgungsrücklagen waren bis einschließlich des Jahres 2017 verpflichtend zu leisten. Die Versorgungsrücklage dient der Sicherstellung der Versorgungsleistungen der Beamten und darf nur zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen verwendet werden. Die Bildung der Versorgungsrücklage erfolgt durch den Kauf von Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“.
Zur Erfüllung von künftigen Pensionsverpflichtungen auf Grund beamtenrechtlicher oder vertraglicher Ansprüche sind Rückstellungen zu bilden. Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um einen in der Bilanz ausgewiesenen Betrag zur Erfüllung künftiger Versorgungsleistungen.
Vermögensschaden im Versorgungsausgleich mit der Deutschen Rentenversicherung
(DRV)
Aktuell gibt es fünf Fälle, in denen das Klinikum zur Zahlung des Versorgungsausgleichs (Rentenanwartschaften, die durch Entscheidung des Familiengerichts begründet worden sind) verpflichtet ist. In einem Fall unterblieb mit Einführung des Abrechnungssystems SAP HCM die Kürzung der Versorgungsleistung. In seiner Stellungnahme erklärte das Personalamt, dass hier eine Überzahlung entstand, die im Benehmen mit der Personalabrechnung des Klinikums für den Verjährungszeitraum (01.01.2015 – 31.12.2017) zurückgefordert wurde. Die Geltendmachung des übersteigenden Schadens bei der Kassenversicherung als Vermögenseigenschaden ist nicht mehr möglich, da das schadensverursachende Ereignis länger als sechs Jahre zurückliegt.
2.3 Kassenprüfungen
Bei der Stadtkasse und den als Teil davon eingerichteten Zahlstellen ist nach Art. 103 Abs. 5 Satz 2 GO i.V.m. § 3 Abs. 1 KommPrV vom Rechnungsprüfungsamt jährlich jeweils mindestens eine unvermutete Kassenprüfung im Auftrag des Oberbürgermeisters durchzuführen. Dies gilt auch für die nicht mit der Stadtkasse verbundenen 4 Sonderkassen bei den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift und NürnbergBad sowie den dort eingerichteten 17 Zahlstellen.
Aufgrund der unmittelbaren Verantwortlichkeit des Rechnungsprüfungsamtes bei Kassenprüfungen gegenüber dem Oberbürgermeister (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GO) wird er dreimal jährlich über die Ergebnisse unterrichtet.
2.4 Informations- und Kommunikationstechnik
2.4.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) erstreckte sich auf folgende Teilaufgaben:
-
Prüfung der Planung, Beschaffung und Einführung von IV-Verfahren,
-
Prüfung bereits eingesetzter IV-Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ordnungs-
mäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
- Prüfung von Vergaben im IuK-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von besonderen
Leistungen.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Bei folgenden Projekten und Arbeitsgruppen wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den Einsatz neuer IV-Verfahren begleitend geprüft:
-
Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung,
-
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS),
-
Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung,
-
Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS).
2.4.2 Prüfung des SAP-Berechtigungssystems
Prüfungsgegenstand waren die grundlegenden systemtechnischen Anforderungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und sicheren Verarbeitung der Daten in den SAP-Systemen der Stadt Nürnberg für die Personalwirtschaft (SAP HCM) und das Rechnungswesen (SAP-ERP).
Ziel der Prüfung war es, das Berechtigungskonzept sowie die Systemsicherheit der SAP-Systeme der Stadt Nürnberg zu beurteilen.
Mit steigender Vielfalt der Anwendungsfunktionen steigt auch die Komplexität der Zugriffsberechtigungen innerhalb der SAP-Systeme. Gesetzliche und fachliche Vorgaben verlangen im Rahmen des Berechtigungskonzeptes diverse, auch systemweite Berechtigungen, die die Beschäftigten in die Lage versetzen, die zugewiesenen Aufgaben durchführen zu können.
Durch das Berechtigungswesen soll ein ordnungsmäßiger Geschäftsablauf gewährleistet werden. Es ist sicherzustellen, dass Mitarbeiter nur auf Daten und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabenstellung unbedingt benötigen, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen (Need-to-know-Prinzip).
Das Berechtigungswesen ist so aufzubauen, dass folgende Faktoren berücksichtigt werden:
-
Prinzip der Funktionstrennung,
-
Vier-Augen-Prinzip,
-
Prinzip der geringsten Berechtigungen und
-
Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Berechtigungsvergabe, -umfang und -verände-
rungen der Benutzer.
Ein rechtskonformes Berechtigungskonzept ist Grundvoraussetzung um die
-
Richtigkeit,
-
Vertraulichkeit,
-
Verfügbarkeit,
-
und Nachvollziehbarkeit
der rechnungsrelevanten Daten im SAP-System sicherzustellen.
Mittlerweile haben über 3.300 Beschäftigte der Stadt Nürnberg Zugriff auf die SAP-Systeme. Die Berechtigungen werden durch über 500 Sammelrollen und über 300 Sammelprofile zugewiesen. Eine Prüfung der einzelnen Rollen mit den in SAP vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten ist aufgrund der Menge und Komplexität der Berechtigungen kaum noch möglich und deshalb unwirtschaftlich.
Das Rechnungsprüfungsamt hat sich im Rahmen einer Inhouse-Schulung eine GRC-Software (Governance, Risk and Compliance) präsentieren lassen, mit der automatisiert kritische Berechtigungskombinationen angezeigt und bewertet werden können.
Folgende Systeme und Module wurden überprüft:
Personalmanagementsystem
Produktivsystem – PNP/350, Modul: BC und HCM und
Rechnungswesen
Produktivsystem – ERP/100, Modul BC und ERP
Zusammenfassend ist anzumerken, dass aufgrund der teilweise sehr weitreichenden Zuordnung von Basisberechtigungen, die Vergabe nicht immer nach dem Need-to-know-Prinzip erfolgte.
Die wichtigsten Prüfungsergebnisse im Überblick:
- Es wurden gesetzeskritische Berechtigungen vergeben. Diese Zugriffsrechte dürfen auf-
grund gesetzlicher Bestimmungen nicht in produktiven finanzrelevanten Systemen vergeben werden. Diese sind allen Benutzern (außer Notfallbenutzer) zu entziehen.
- Einige Benutzer haben das Recht, alle Tabellen lesen zu können. Sie haben somit u. U. auch
Zugriff auf geschäftssensible und personenbezogene Informationen. Diese Berechtigung ist nur sehr restriktiv zu vergeben. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften kann nicht gewährleistet werden.
- Berechtigungen wurden sehr weitreichend vergeben, wodurch die Einhaltung des Need-to-
know-Prinzips nicht sichergestellt werden und möglicherweise ein unautorisierter Zugriff auf Finanz- und Personaldaten erfolgen kann.
- Die Vergabe der einzelnen Berechtigungen im Modul HCM muss durch die Verantwortlichen
validiert werden, da die Vergabe der Berechtigungen in den einzelnen Teilmodulen nicht ausschließlich an die fachlich zuständigen Beschäftigten des Teams Personalmanagement erfolgte und zusätzlich nicht restriktiv vergeben wurde.
- Ein kritisches SAP-Profil, das Zugriff auf alle Aktionen im HCM ermöglicht, wurde vergeben.
Insgesamt wurden mittels der GRC-Software über 100 Feststellungen und Hinweise zu den bestehenden Berechtigungssystemen identifiziert, bei denen Änderungen bei den Benutzerzuweisungen oder Einschränkungen der Berechtigungen notwendig waren.
Derzeit werden die Feststellungen von den Fachbereichen abgearbeitet. Die vollständige Bereinigung wird mit dem GRC-Tool nach Redaktionsschluss dieses Berichtes nochmals überprüft. Hierüber wird das Rechnungsprüfungsamt noch berichten.
Bereinigung der Feststellungen
Gesetzeskritische Berechtigungszugriffe wurden vom SAP-Kompetenzzentrum Nürnberg sofort nach Bekanntwerden behoben.
Berechtigungen, die zu weitreichend vergeben wurden, sind nach Abstimmung mit den Beteiligten ebenfalls umgehend eingeschränkt bzw. entzogen worden.
Zugriffsberechtigungen, die der Funktionstrennung gem. KommHV-Doppik widersprechen, wurden – soweit in der Zuständigkeit der Abteilung Informationstechnik – ebenfalls umgehend bereinigt bzw. in den schriftlichen Berechtigungskonzepten vom SAP-Kompetenzzentrum Nürnberg in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt geregelt.
Einige Aufgaben, die der Funktionstrennung unterliegen, die aber im Rahmen der Einführung von SAP sinnvollerweise von SKN erledigt wurden, werden nach und nach in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen auf diese verlagert.
Weiteres Vorgehen
Es hat sich gezeigt, dass die hoch komplexen Berechtigungsstrukturen in den SAP-Systemen trotz aller Sorgfalt bei der Einrichtung von Berechtigungen in der Vergangenheit nicht vollständig einer Risikoanalyse unterzogen werden konnten. Der Fokus der freigebenden Fachbereiche ist darauf gerichtet, dass alle aufgabenbezogen Funktionen zur Verfügung stehen. Eine Kontrolle der Berechtigungen im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit (Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit und Unveränderlichkeit), der IT-Sicherheitsrisiken (Vertraulichkeit, Integrität, Autorisierung und Authentizität) und des Datenschutzes konnten von den zuständigen Fachbereichen nicht vollständig geleistet werden.
Um die Sicherheitsrisiken zu minimieren, sollte für die Berechtigungsprüfung innerhalb von SAP (kritische Berechtigungskombinationen) und die Überprüfung der Berechtigungen vor Freigabe von Berechtigungsrollen ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet werden.
Für die Auswertung der Berechtigungssysteme sollte zur Unterstützung der Verantwortlichen eine geeignete GRC-Software beschafft werden, mit der auch die erforderliche Dokumentation im Rahmen des IKS erfolgen kann.
2.4.3 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfas-
sung
Mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 17.03.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Personal-Service-Portal (PSP) in Verbindung mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung (ELAZ) einzuführen. In der ersten Stufe soll sich die Einführung auf eine Pilotphase mit Evaluation und anschließender Implementierung im gesamten Rathausbereich erstrecken.
Grundsätzlich soll die elektronische Zeiterfassung bei der Stadt Nürnberg zukünftig mittels Erfassungsterminals in den Eingangsbereichen der Dienstgebäude vorgenommen werden. Die Buchung soll berührungslos mittels der bereits eingeführten Multifunktionalen-Chipkarte erfolgen.
Das Rechnungsprüfungsamt begleitet das Projekt in der Projektgruppe und der Arbeitsgruppe Technik.
Projektstand
Mit dem Pilotbetrieb wurde wie geplant im November 2016 mit Zeiterfassungsgeräten in fünf Verwaltungsgebäuden des Rathausbereiches begonnen; es nehmen ca. 300 Mitarbeiter am Pilotbetrieb teil. Das Personal-Service-Portal wurde während des Pilotbetriebes aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt und verbessert.
Im April 2018 wurde der Pilotbetrieb um weitere 300 Beschäftigte in den Dienstgebäuden Theresienstraße 1 und 7 erweitert.
Die Ergebnisse einer im Juli 2017 durchgeführten Fragebogenaktion ergaben ein überwiegend positives Ergebnis. Die dennoch vereinzelt geäußerten Kritikpunkte wurden evaluiert und weitestgehend umgesetzt.
Eine im Juli 2018 erneut durchgeführte Online-Umfrage ergab daraufhin ein deutlich positiveres Ergebnis.
Projektcontrolling
Trotz weiterer Nachbesserungen liegen die Projektkosten im Rahmen der Planung (MIP-Ansatz: 572 TEuro – Ausgaben: 502 TEuro).
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der positiven Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt wurde die Verwaltung beauftragt das Personal-Service-Portal in Verbindung mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung schrittweise
stadtweit einzuführen (Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 16.10.2018).
Die Kosten für die stadtweite Einführung werden voraussichtlich 970 TEuro (Investitionskosten, ohne interne Personalkosten) betragen.
Das Rechnungsprüfungsamt wird das Projekt auch weiterhin in der Projektgruppe und der Arbeitsgruppe Technik begleitend prüfen.
Einsatz des PSP und ELAZ beim Rechnungsprüfungsamt
Insbesondere die Beantragung von Abwesenheiten mittels SAP-Workflow wird von den Beschäftigten und Vorgesetzten als vorteilhaft und nützlich empfunden.
Die Arbeitszeiterfassung an den Terminals und manuelle Korrekturbuchungen gestalteten sich problemlos.
2.4.4 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Der Stadtrat hat im Dezember 2009 die Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagementsystems bei der Stadtverwaltung Nürnberg beschlossen. Zum Einsatz kommt das Produkt „eGov- Suite“. Für die Einführung wurde ein Projekt gestartet, das die einzelnen Maßnahmen steuert und bündelt. Das Rechnungsprüfungsamt ist in der Gesamt-Projektgruppe, der AG Release- und Regelwerkspflege und der AG Sicherheit vertreten.
Gesamtprojekt
Die Initiierung des Teilprojektes Top-Down-Strategie, das bereits 2015 geplant war und eine wesentliche Grundlage für den DMS-Rollout auf alle Dienststellen darstellt, wurde im Mai 2018 mit dem übergeordneten Prozess „Basis-Rollout-DMS“ aufgenommen (Bericht des Personal- und Organisationsausschusses vom 05.06.2018).
Dabei wurden auch das im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2016 (Nr. 2.4.3) vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagene Vorgehen zur Erstellung eines fachneutralen Musteraktenplans und die Festlegung von übergeordneten Prozessen für die standardisierte Verfügung von zentralen Dokumenten (insbesondere für Haushalts- und Personalangelegenheiten) berücksichtigt.
Der „Basis-Rollout-DMS“ soll in einer ersten 5-monatigen Pilotphase bei 9 Dienststellen und Referaten erprobt werden. Es wurden 13 übergeordnete Prozesse festgelegt, für die standardisierte Vorlagen und Musterlaufwege angelegt wurden. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich mit den Prozessen „Prüfungsbericht“ und „Kassenprüfung“, die bereits seit 2015 im DMS verarbeitet und intern verfügt werden, am Pilotprojekt beteiligen.
Projektcontrolling
Der im Mai begonnene Prozess Basis-Rollout-DMS liegt aktuell noch im Zeitplan (Stand: November 2018). Eine Verzögerung könnte sich allerdings aufgrund der fehlenden Schulungskapazitäten für die Anwender der Pilotdienststellen ergeben.
Teilprojekt Rechnungsprüfungsamt
Seit 2015 nutzt das Rechnungsprüfungsamt das DMS für alle Geschäftsvorgänge und die gesamte Ablage. Alle Unterschriften innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes werden nur noch mittels elektronischer Unterschrift geleistet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat bei der internen Sachbearbeitung die definierten Ziele des DMS- Teilprojekts „Rechnungsprüfungsamt“ erreicht.
- Die früher sehr stark mit Papier verbundenen Arbeitsabläufe und die aufwändige Ablage und
Aktenführung konnten mittels der DMS-Ablage einheitlicher, übersichtlicher und zentraler strukturiert werden.
- Es ist ein schnellerer Zugriff auf prüfungsrelevante Daten bei Organisationseinheiten, die
bereits DMS verwenden, möglich.
- Die Vorgangsbearbeitung mittels DMS gewährleistet, dass alle prüfungsrelevanten Unterla-
gen zum jeweiligen Bearbeitungsstand den Vorgesetzten vorliegen.
- Alle Unterschriften innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes werden nur noch mittels elekt-
ronischer Unterschrift geleistet.
Die Medienbrüche beim innerstädtischen Schriftverkehr sind allerdings nach wie vor vorhanden. Vermerke und Berichte werden weiterhin papiergebunden versandt, kommen in Papierform zurück und müssen beim Rechnungsprüfungsamt wieder eingescannt und dem entsprechenden Vorgang zugewiesen werden.
Durch das DMS-Teilprojekt „Basis-Rollout-DMS“ werden die Anforderungen des Rechnungsprüfungsamtes an eine medienbruchfreie Sachbearbeitung im Bereich der Schwerpunkt- und Kassenprüfungen erfüllt. Während der 1. Phase des Rollouts werden die Beschäftigten der Pilotdienststellen im Rahmen von Workshops durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes bei der Veraktung und Verfügung des durch das Rechnungsprüfungsamt an die Dienststellen verfügten Schriftguts unterstützt.
2.4.5 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung –
e-Rechnung
Am 26.05.2014 ist die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft getreten und verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
In Bayern ist die EU-Richtlinie mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) umgesetzt worden. Das Gesetz ist am 30.12.2015 in Kraft getreten. Demnach müssen öffentliche Auftraggeber den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherstellen. Spätestens zum 27.11.2019 muss die Stadt Nürnberg den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglichen.
Der Termin zum Einsatz der eRechnung wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen E-Government-Gesetzes auf den 18.04.2020 verlegt.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt „Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung“ initiiert. Durch die Umstellung auf eine elektronische Rechnungsbearbeitung für eingehende elektronische Rechnungen sollen Prozesse und Kapazitäten optimiert, Bearbeitungszeiten reduziert, Bearbeitungsqualitäten und Fachwissen gesteigert und Transparenz (Schutz vor Veruntreuung, Auswertbarkeit, elektronische Archivierung) erhöht werden. In das Projekt sind verschiedene städtische Dienststellen und die Eigenbetriebe mit einbezogen.
Das Rechnungsprüfungsamt beteiligt sich an dem Projekt im Rahmen der begleitenden Prüfung insbesondere:
- an den Vergabeverfahren zur Beauftragung des externen Beraters zum Customizing und
Programmierung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in SAP und
- am Teilprojekt Rechtliche Fragestellungen, insbesondere der elektronischen Signatur.
Auswahl der Software
Nach der Auswertung der Informationsangebote hat sich die Auswahl auf die Produkte OpenText Vendor Invoice Management (VIM) der Firma SAP und xSuite for SAP der Firma WMD fokussiert. Referenzüberprüfungen sowie Klärungsfragen mit SAP haben bestätigt, dass VIM die Anforderungen der Stadt Nürnberg erfüllt. Die eingesetzten SAP-Standardmodule FI und MM sind bei VIM standardmäßig enthalten und in der Industrie bereits etabliert und bewährt.
Als Entscheidungshilfe wurden die Vor- und Nachteile der SAP- und WMD-Lösung über eine Nutzwertanalyse bewertet. Aufgrund dieser Analyse wurde von der Projektsteuerungsgruppe beschlossen, VIM direkt aus dem Rahmenvertrag der Stadt Nürnberg mit SAP zu lizensieren.
Auswahl des Beratungsunternehmens zur Implementierung, Customizing und Program-
mierung von VIM
Im Juli 2018 wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Dienstleistung "Implementierung, Customizing und Programmierung von OpenText Vendor Invoice Management for SAP Solutions bei der Stadt Nürnberg" durchgeführt.
Gegenstand der Vergabe ist die Implementierung von VIM in die städtischen SAP-Systeme sowie die nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse, damit die Stadt Nürnberg den Rollout, die Pilotierung sowie den Produktivbetrieb und die Wartung des Systems in Eigenleistung übernehmen kann.
Die Zielsetzung soll dabei die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der EU und des Freistaats Bayern sein, elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Dabei sollen die Mitarbeiter des SAP-Betriebs während der Implementierung gecoacht und geschult werden. Die Anforderungen sollen möglichst im Standard abgebildet werden.
Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen war.
Weiteres Vorgehen im Vergabeverfahren
Nachdem auf die öffentliche Ausschreibung kein Angebot eingegangen war, nahm die Vergabestelle Kontakt mit den Unternehmen auf, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, um mit diesen zu klären, warum kein Angebot abgegeben wurde.
Die Nachfrage ergab, dass den Bietern der Realisierungszeitraum November 2017 – März 2018 zu kurz war und somit ein Festpreisangebot im Rahmen der im Anforderungskatalog beschriebenen Dienstleistungen nicht möglich war.
Nach Aufhebung der Ausschreibung wurde eine Freihändige Vergabe ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Im September 2018 sind drei Angebote eingegangen. Mit zwei Bietern wurden im Oktober 2018 zur Angebotsklärung Verhandlungsgespräche durchgeführt.
Den Bietern wurde nach der protokollierten Angebotsklärung die Möglichkeit gegeben, ihre Angebote zu überarbeiten und den Festpreis neu zu kalkulieren. Eine vergaberechtliche Entscheidung lag zum Redaktionsschluss des Sachverständigenberichts noch nicht vor.
Das Rechnungsprüfungsamt ist am gesamten Vergabeverfahren – insbesondere der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und den Bieterverhandlungen – beteiligt.
Projektcontrolling
Nach erster Auswertung der Angebote muss davon ausgegangen werden, dass die geschätzten und von SAP bestätigten Kosten für die Implementierung von VIM weit überschritten werden.
Auch bei der Zeitplanung sind Abweichungen ersichtlich. Die geplante Produktivsetzung zum 01.04.2019 wird voraussichtlich erst im Herbst 2019 erfolgen.
2.4.6 Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS)
Nach Abschluss des Pilotbetriebs, an dem sich die Vergabestellen vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg, Hochbauamt und Amt für Organisation und Informationsverarbeitung/Abt. Beschaffungsmanagement (jetzt Zentrale Dienste/Abt. Beschaffungsmanagement) sowie Vergabemanagement Nürnberg und das Rechnungsprüfungsamt beteiligten, wurde von der Projektgruppe E- Vergabe aufgrund der gesammelten positiven Erfahrungen empfohlen, das E-Vergabe-Verfahren der Firma Healy Hudson GmbH als Standard für ein stadteinheitliches elektronisches VMS festzulegen.
Nach Überleitung der E-Vergabe in den laufenden Betrieb, wurde das Projekt Ende 2014 abgeschlossen. Zur Abstimmung der stadteinheitlichen Entwicklung wurde eine Arbeitsgruppe mit den bisher beteiligten Eigenbetrieben und Dienststellen gegründet, die unter Leitung der Abteilung Beschaffungsmanagement (Zentrale Dienste) die Koordination übernimmt.
Seit 2014 setzen die Vergabestellen bei den Zentralen Diensten und den Eigenbetrieben Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg und Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg das E-Vergabe-System im Produktivbetrieb ein. Beim Hochbauamt wurde der Produktivbetrieb mehrfach verschoben.
Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform schreibt ab dem 18.10.2018 zwingend vor, dass bei Vergaben, deren Wert die EU-Schwellenwerte erreichen oder übersteigen, die gesamte Kommunikation und der gesamte Informationsaustausch mit elektronischen Mitteln durchzuführen ist.
Seit Oktober 2018 setzt nunmehr auch das Hochbauamt das VMS ein. Außerdem wurde für die weiteren Vergabestellen (U-Bahnbauamt, Stab Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte, WBG KOMMUNAL GmbH, Stadtplanungsamt und Verkehrsplanungsamt) ein übergeordneter Vergabemandant beim Baureferat eingerichtet, sodass nunmehr alle Vergabestellen der Stadt Nürnberg an das VMS angeschlossen sind.
Für das Rechnungsprüfungsamt hat der Einsatz des VMS bei Vergabeprüfungen den Vorteil, dass die aufwändige Durchsicht der Papierakten, die Fertigung von Kopien und die rechnerische Prüfung entfallen und somit verstärkt die fachliche Prüfung im Vordergrund stehen kann.
2.4.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich
Im Rahmen der begleitenden Prüfung war das Rechnungsprüfungsamt an folgenden Vergabeprüfungen in Arbeits- und Projektgruppen beteiligt:
Softwarebeschaffung – Kita Online Portal
Im Jahr 2013 wurde das „Kita Online Portal“ als städtische IT-Maßnahme angemeldet. Daraufhin erfolgten Markterkundungen und die Schaffung einer Projektmanagerstelle bei J. Im Dezember 2016 fand eine Auftaktveranstaltung bezüglich der inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beschaffung der notwendigen Software statt. Das Rechnungsprüfungsamt wurde von Beginn an informiert und war begleitend bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens beteiligt. Die anschließende Prüfung des Vergabeverfahrens verlief ohne Beanstandungen.
Außerdem wurden die besonderen Leistungen/Beratungsleistungen im Rahmen der Strategieprojekte zur Neuorganisation vom Amt für Organisation und Informationsverarbeitung und Personalamt begleitend geprüft:
-
Strategieprojekt I – Personal
-
Strategieprojekt II – Digitalisierung/IT
-
Strategieprojekt III – Struktur und Organisation der neuen Dienststelle DIP – Neuausrichtung
-
Amt für Organisation und Informationsverarbeitung (Allgemeine Organisation)
-
Projektcontrolling für die Strategieprojekte I, II und III – Amt für Organisation und Informati-
onsverarbeitung
Alle im Rahmen der begleitenden Vergabeprüfung getätigten Feststellung, Anmerkungen und Ergänzungen (insbesondere hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen und Angebotsaufforderungen) wurden berücksichtigt.
Vergabeprüfungen gem. BVRL
Im Berichtsjahr wurden bis Redaktionsschluss dieses Berichts insgesamt 8 Vergaben mit einer Gesamtsumme von 3,3 Mio. Euro geprüft.
2.5 Technische Prüfung
2.5.1 Prüfungsspektrum und -durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VOL, VgV, HOAI) gegenüber privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- und Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VRL, ab 2018 VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex postsowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
2.5.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2017 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von 133 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchgeführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Auftragsprüfungen von Vergaben und Bauabrechnungen für die Flughafen Nürnberg GmbH vor der Genehmigung bzw. Auszahlung fielen in Höhe von insgesamt 3,46 Mio. Euro an.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG KOMMUNAL GmbH) wurden Vergaben (incl. Nachträgen) in Höhe von insgesamt 6,60 Mio. Euro vorgelegt. Daneben prüfte das Rechnungsprüfungsamt von der WBGK vorgelegte Abrechnungen zu Baubetreuungsleistungen in Höhe von insgesamt 4,42 Mio. Euro.
Für den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach wurde eine Vergabe in Höhe von 1,34 Mio. Euro geprüft.
2.5.3 Materielles Ergebnis
Für 2017 wurden Minderungen in Höhe von 25.974 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen bzw. Architekten- und Ingenieurleistungen ermittelt, die jedoch zum Teil noch nicht von den Dienststellen bestätigt wurden.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr keine materiellen Reduzierungen.
Ein Anteil von 17.299 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
2.5.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.5.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB/VOL)
Im Prüfungszeitraum 2017 waren noch die Vergaberichtlinien (VRL) anzuwenden. Nach Nr. 6.6 der VRL bestand für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt.
Außerdem waren alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten sollte.
Freihändige Vergaben waren grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) bestand Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen 100.000 Euro überstieg bzw. bei Erstaufträgen über 100.000 Euro, wenn die Erweiterungssumme, einschließlich früher genehmigter Nachtragssummen, 20 % der ursprünglichen Auftragssumme oder den Betrag von 100.000 Euro überschritt.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2017 jeweils
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2017 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne Flughafen Nürnberg GmbH) 214 Bauvergaben aus dem Bereich VOB/VOL im Gesamtbetrag von rund 104,20 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 110 Nachtragsangebote in Höhe von 7,94 Mio. Euro.
Bei der Vergabeprüfung waren lediglich geringfügige materielle Reduzierungen veranlasst.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
-
Fehlende Darstellung der Deckung von Nachträgen innerhalb der Gesamtkostensituation
-
Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
-
In den Verdingungsunterlagen wurde nicht der aktuelle Stand der Formblätter verwendet
-
Fehlende Begründung zu Ursache und Erforderlichkeit geänderter/zusätzlicher Leistungen
-
Fehlender Gewerbezentralregisterauszug
-
Widersprüchliche Angaben in der Leistungsbeschreibung
-
Ausführung von Nachtragsleistungen vor begonnenem Genehmigungsverfahren
-
Fehlen einer schriftlichen Anordnung zur Ausführung der Leistungen gegenüber den ausfüh-
renden Unternehmern
-
Nichtbeachtung der gem. VRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit
-
Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürnberg
vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht
- Angaben auf Regieberichten waren nicht ausreichend
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter (besondere Leistun-
gen)
Gem. den im Prüfungszeitraum 2017 noch anzuwendenden VRL waren vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle Vergabevorschläge über besondere Leistungen ab 30.000 Euro beim Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge bestand Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen den Betrag von 30.000 Euro überschritt. Bei Erstaufträgen über 30.000 Euro waren alle Vorgänge ab 20 % Überschreitung bzw. ab dem Betrag von 30.000 Euro vorzulegen.
Insgesamt wurden 135 Vorgänge in Höhe von 28,63 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2017 jeweils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Insgesamt ergaben sich im Berichtszeitraum Prüfungsfeststellungen in Höhe von 25.610,14 Euro, die jedoch bislang nur teilweise von den Geprüften bestätigt wurden.
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
-
Fehlerhafte Ermittlung von honorarfähigen Kosten
-
Keine transparente und in sich aussagekräftige Formulierung des Vergabevermerks gem.
VRL
- Ungenügende Beschreibung frei zu vereinbarender, nicht der HOAI unterliegender Leistun-
gen
-
Ermittlung der erforderlichen Teilleistungen nicht eindeutig
-
Fehlende Vergleichsangebote
-
Nichtbeachtung der gem. VRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit
-
Entgegennahme von Leistungen und Nachträgen ohne begonnenen Genehmigungsvorgang
-
Gesamtansatz der Maßnahme stimmt nicht mit den im Bau- und Vergabeausschuss geneh-
migten Kosten überein
-
Unklare Formulierungen auf dem Wertungsbogen im VgV-Verfahren
-
Keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren
2.5.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC-Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt.
Anlässlich der Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen in zweifacher Millionenhöhe wurde seitens des Referates für Finanzen, Personal, IT und Organisation ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess weiterentwickelt wurde.
Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Projekt-Freeze zukünftig erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht – wie vor der Einführung dieses Verfahrens – nach der Entwurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft das Rechnungsprüfungsamt die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens für die konventionelle Erstellung. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) werden dem Rechnungsprüfungsamt die Kosten erneut vorgelegt, wenn sich Abweichungen von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ergeben, um diese zu prüfen.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienststellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Vor allem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2017 wurden 18 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 89,82 Mio. Euro beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung eingereicht.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Von der WBG KOMMUNAL GMBH betreute Bildungsimmobilien
Zur Kostenprüfung wurden zwei organisatorisch unabhängige Horte mit jeweils zwei Hortgruppen als permanenter Interimsstandort in der Tiroler Straße mit Gesamtbaukosten in Höhe von 4.833.000 Euro vorgelegt.
Grundlage der BIC-Anmeldung war der Kostenrahmen des von der WBG KOMMUNAL GMBH beauftragten Planers.
Die Plausibilitätsprüfung des Kostenkennwertes der Bauwerkskosten (KG 300 + 400) für den Hortneubau hat ergeben, dass der von der WBG KOMMUNAL GMBH vorgelegte Kostenkennwert
unter dem Kostenkennwert der Baudienstelle Hochbauamt für diese Gebäudeart liegt. Er wurde vom Rechnungsprüfungsamt deshalb als plausibel und akzeptabel angesehen.
Gemeinschaftshaus Langwasser – 2. und 3. Bauabschnitt
Grundlage der BIC-Anmeldung war die Kostenberechnung eines Planers in Höhe von 12.735.850 Euro.
Der Projektfreeze des 2. Bauabschnitts der Maßnahme wurde am 11.05.2011 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.900.000 Euro (inkl. 5,649 % MwSt.) vom Ältestenrat beschlossen.
Nach Fortschreibung der Planung 2015 zeigte sich, dass der ursprünglich geplante Maßnahmenumfang zur Anpassung an zwischenzeitlich geänderte bzw. neue gesetzliche Regelungen vor allem hinsichtlich der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) und der Ertüchtigung der Haustechnik nicht ausreichte. In einem zeitlich getrennten 3. Bauabschnitt sollten deshalb, zusätzlich zur ursprünglichen Planung, der vormals verpachtete Gastronomiebereich, die Kegelbahn sowie die Außenanlagen saniert werden.
Nachdem Langwasser zum Stadterneuerungsgebiet erhoben wurde, hat die Referentenrunde am 31.05.2016 die Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnittes als Gesamtmaßnahme beschlossen.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde für die KG 300 + 400 eine Plausibilitätsberechnung über ein sog. Einwertverfahren auf Basis der Kostenkennwerte des BKI 2017 für die Gebäudearten Gemeindezentren und Gaststätten sowie der Brutto-Grundfläche als Planungskennwert durchgeführt. Die Orientierungswerte wurden dabei nicht schematisch übernommen, sondern an die hier spezifischen Planungsanforderungen, insbesondere an die Gebäudegeometrie, die vielfältige Nutzung, den Gastronomiebereich, die städtischen Standards und die Reduzierung um die Leistungen des 1. Bauabschnitts angepasst.
Das Rechnungsprüfungsamt wies darauf hin, dass keine Sicherheiten für technisch bedingte Kostenrisiken enthalten waren.
Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung in Höhe von 13.077.817 Euro (ohne Sicherheit) lag um 341.967 Euro über den vorgelegten Kosten.
Da die Kosten des externen Planers bereits in der Ausarbeitungstiefe einer Kostenberechnung vorlagen, wurde empfohlen, unabhängig vom Ergebnis der Plausibilitätsprüfung, die Kostenberechnung in Höhe von 12.735.850 Euro als Zielgröße festzulegen.
Königstraße 93 - Künstlerhaus – 3. Bauabschnitt
Die Maßnahme war bereits 2011 im BIC-Verfahren mit Gesamtkosten (Kostenschätzung) in Höhe von netto 17.469.195 Euro behandelt, jedoch aufgrund von Kapazitätsengpässen des Hochbauamtes nicht weiterverfolgt worden.
Die Plausibilitätsprüfung ergab Kosten in Höhe von netto 19.809.383 Euro. Aufgrund der beschriebenen Kostenrisiken, wie z.B. Unwägbarkeiten aus dem baulichen Bestand des denkmalgeschützten Gebäudes, Schadstoffbelastung, der Unterbauung des Hofes und der beengten Baustelle, empfahl das Rechnungsprüfungsamt zusätzlich einen Sicherheitszuschlag in Höhe von netto 1.942.857 Euro.
2017 wurde die Maßnahme mit Gesamtkosten (Kostenberechnung) in Höhe von netto 20.939.070 Euro erneut in das BIC-Verfahren eingebracht.
Im Wesentlichen wurden folgende Abweichungen der Kostenberechnung aus 2017 zu der Kostenschätzung aus 2011 festgestellt:
- Nach den Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik betrug der Index für
Baupreissteigerungen von August 2010 bis Mai 2017 für Nichtwohngebäude 16,1 %. Daraus ergaben sich zusätzliche Kosten von netto 2.678.058 Euro.
- Die Honorare der Kostenschätzung basierten noch auf der HOAI 2009. Um die Honorare an
die aktuell geltende HOAI 2013 anzupassen, war ein Aufschlag von rd. 17 % (netto 676.116 Euro) erforderlich.
- In der Kostenschätzung waren die BVK-Sätze Hochbau nach der Planungskosten-Richtlinie
2004 enthalten. Durch die Anwendung der seit 01.01.2016 gültigen Planungskosten-Richtlinie fielen zusätzliche Kosten in Höhe von 519.861 Euro an.
- In die KG 400 wurden zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine weitere WC-Anlage,
eine mechanische Be- und Entlüftung des Gastraumes sowie eine PV-Anlage aufgenommen. Dadurch erhöhten sich die Kosten von netto 3.927.940 Euro um 526.230 Euro auf 4.454.170 Euro.
- Die Kosten der KG 500 (Außenanlagen) der Kostenberechnung lagen mit netto
1.046.540 Euro um 574.070 Euro über dem Betrag aus der Kostenschätzung von netto 472.470 Euro. Wesentliche Ursache dafür war die Fortschreibung der KG 540 (Technische Anlagen in den Außenanlagen) nach der Entwurfsplanung mit Kosten in Höhe von insgesamt netto 511.540 Euro.
In der Vorlage waren 3 % (755.063 Euro) als Sicherheit gesondert ausgewiesen, die auch vom Rechnungsprüfungsamt als Mindestbetrag empfohlen wurden.
Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung in Höhe von 25.273.066 Euro (ohne Sicherheit) lag um 104.303 Euro (rd. 0,4 %) über der Kostenberechnung des Hochbauamtes mit einer Höhe von 25.168.762 Euro.
Da die Kosten des externen Planers bereits in der Ausarbeitungstiefe einer Kostenberechnung vorlagen, empfahl das Rechnungsprüfungsamt, unabhängig vom Ergebnis der Plausibilitätsprüfung, die Kostenberechnung in Höhe von brutto 25.168.825 Euro zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 755.063 Euro als Zielgröße festzulegen.
Aufgrund des Umfanges und der hohen Investitionskosten der Maßnahme regte das Rechnungsprüfungsamt an – wie beispielsweise vom Deutschen Städtetag bei Großprojekten empfohlen – frühzeitig ein systematisches Risikomanagement gemäß DIN EN 31010 einzurichten.
Äußere Laufer Gasse 19-27, Dachsanierung
Die Maßnahme befand sich in der Phase 2 des BIC-Verfahrens und umfasste die Neueindeckung des Daches, den Austausch der Lattung und Konterlattung sowie den Einbau einer Unterspannbahn. Zur Prüfung vorgelegt wurde ein baufachliches Gutachten, das einen grob geschätzten Kostenrahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 1.250.000 Euro beinhaltete.
Zur Ermittlung des groben Kostenrahmens wurde durch die Baudienststelle das Angebot des teuersten Bieters eines abgeschlossenen Referenzobjekts verwendet und zusätzlich mit einem Sicherheitsaufschlag für Unwägbarkeiten aus dem baulichen Bestand versehen.
Da noch weitere Bauteiluntersuchungen anstanden, die Aufschluss über den tatsächlich notwendigen Sanierungsaufwand geben sollten, wurde durch das Rechnungsprüfungsamt festgelegt, dass eine detailliertere Kostenprüfung erst nach Verifizierung und Präzisierung der Kosten auf Basis der vorgenannten Untersuchungen und nach Vorlage der endgültigen Vorplanung/Kostenschätzung durchgeführt werden sollte.
Der guten Ordnung halber wurde darauf hingewiesen, dass Sicherheitszuschläge grundsätzlich gesondert auszuweisen und nicht honorarwirksam sind.
Georg-Ledebour-Schule, Sanierung Dach und Fassade
Als Grundlage zur Prüfung der Maßnahme wurde in der BIC-Phase 3 ein baufachliches Gutachten vorgelegt, das u. a. die dritte nach DIN 276 genormte Kostenermittlungsstufe (die Kostenberechnung) des externen Planers enthielt. Insgesamt wurden für die Sanierung von Dach und Fassade des 2004 errichteten Schulgebäudes und der dazugehörigen Turnhalle 1.800.000 Euro brutto berechnet.
Anhand der abgefragten Stellungnahmen und der vorgelegten Unterlagen konnte nachvollzogen werden, dass die Kosten mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt und vom zuständigen Sachbearbeiter auf Plausibilität geprüft wurden. Die Prüfung kostenrelevanter Positionen auf Plausibilität ergab, dass deren Einheitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt waren und angemessen erschienen. Die Massen-/Mengenansätze bautechnisch zusammenhängender Positionen waren plausibel. Soweit dies nach Aktenlage, durch Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter des Hochbauamtes und durch einen Ortstermin vom Rechnungsprüfungsamt zusammen mit dem Hochbauamt beurteilt werden konnte, blieben keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt.
Von Prüfungsseite wurde daher empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von 1.800.000 Euro für die Sanierung des Dachs und der Fassade der Georg-Ledebour-Schule als Kostenobergrenze festzulegen.
Weiltinger Straße 25, Neubau eines 4-gruppigen Hortes
Die Maßnahme befand sich in der Phase 2 des BIC-Verfahrens. Zur Prüfung vorgelegt wurde der Kostenrahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 4.481.500 Euro. Diese Kosten basierten auf einem Kostenkennwert i. H. von 2.250 Euro/qm BGF, der vom Hochbauamt mit Hilfe des Referenz-Kinderhorts „Neunhofer Hauptstr. 73“ ermittelt wurde.
Bislang wurde bei den BIC-Prüfungen der zusammen mit dem Hochbauamt 2011 festgelegte Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) bei Kindertagesstätten in Höhe von 1.824 Euro/qm BGF als Bezugswert angenommen. Dieser Wert wurde lt. Baupreisindex des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung indiziert und mit einer zu erwartende Preissteigerung beaufschlagt. Daraus ergab sich bei der zur Prüfung vorgelegten Maßnahme ein Kostenkennwert i. H. von 2.078 Euro/qm BGF und dementsprechend bei einer BGF von 1.086 qm eine Abweichung zu den vom Hochbauamt ermittelten Bauwerkskosten i. H. von 186.792 Euro.
Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes fanden zur Aufklärung der Differenz unter Teilnahme vom Hochbauamt, dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation (Zentrale
Steuerung Gebäudemanagement) und dem Rechnungsprüfungsamt einige Gespräche statt. Hierbei wurde vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagen, für den Kinderhort Weiltinger Straße noch einmal den verbindlich vereinbarten und indizierten aufgerundeten Kostenkennwert anzusetzen. Parallel sollte aber mit dem Baureferat, dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation, dem Rechnungsprüfungsamt und Hochbauamt an der Fortschreibung des Kostenkennwerts für künftige Horte durch detaillierte Darlegung der Gründe für die Kostensteigerungen gearbeitet werden.
Westfriedhof – Dachsanierung Aussegnungshalle und Urnentempel
Die Kosten der Maßnahme wurden nach der Erstellung der Kostenberechnung in der Phase 3 des BIC-Verfahrens dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Demnach beliefen sich die Kosten für die Dachsanierung auf 1.343.218 Euro brutto.
Da es sich bei der Maßnahme um die Sanierung eines speziellen denkmalgeschützten Gebäudekomplexes (Turm, Kolumbarium und Halle I sind Einzeldenkmäler, Halle II gilt als denkmalnah) handelte, war eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung des externen Planers mittels statistischen Kostenkennwerten nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes nicht zielführend. Es wurden daher kostenrelevante Positionen auf Plausibilität geprüft.
Die Prüfung ergab, dass sowohl die Mengenermittlung als auch die Kosten angemessen erschienen. Die getroffenen Kostenannahmen wurden nach Rücksprache mit dem Hochbauamt und dem AB auf Basis bereits realisierter Maßnahmen (z.B. Dachsanierung Südfriedhof, Dach der Kunsthalle, Dächer des Kulturladens Röthenbach) nachvollziehbar hinterlegt.
Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten, da dies lt. Auskunft des Hochbauamtes aufgrund der sehr umfangreichen Voruntersuchungen und der bereits vertieften Kostenberechnung nicht nötig war.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten entsprechend dem Baupreisindex des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zu indizieren und die so entstehenden Gesamtbaukosten in Höhe von 1.482.753 Euro für die Sanierung des Dachs und der Fassade als Kostenobergrenze festzulegen.
Niederschlagswasserableitung Gerasmühle/Klingenfeld
Grundlage der zur Kostenprüfung dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Niederschlagswasserableitungen in den Bereichen Gerasmühle, Koppenhofer Straße und Drahtzieherstraße war die Beschreibung des Bauvorhabens vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Wasserwirtschaft) auf Basis der Kostenschätzung eines Ingenieurbüros und der Kostenberechnung in Höhe von rd. 2.040.000 Euro.
Ziel des Vorhabens ist es, die besiedelten Bereiche vor Überschwemmungen bei Starkniederschlägen und Gefährdung durch Hangrutschungen zu schützen. Das Niederschlagswasser aus der Hochebene Klingenfeld soll deshalb schadlos vorbei an den besiedelten Bereichen zur Rednitz geleitet werden. Es sind drei Teilmaßnahmen geplant. Jede von ihnen kann hydraulisch und baulich unabhängig voneinander umgesetzt werden und schützt jeweils andere besiedelte Abschnitte.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurden die Kostenansätze auf Plausibilität geprüft. Vom Ingenieurbüro sind die Kosten der Herstellung in der Kostenberechnung für jede Baumaßnahme getrennt
ermittelt worden. Die erforderlichen Arbeiten sind aus Prüfungssicht alle berücksichtigt worden. Die Höhe der angesetzten Einheitspreise erscheint angemessen.
In der Kostenberechnung waren anfangs jedoch nicht sämtliche Nebenkosten aufgeführt worden. Erst auf Nachfrage bei der Baudienststelle wurden noch weitere Gutachterhonorare berücksichtigt. Die Nebenkosten erhöhten sich somit um rd. 435.000 Euro auf insgesamt 622.000 Euro. Die geprüften Gesamtkosten für alle drei Maßnahmen belaufen sich auf 2.480.000 Euro.
Vorbeugender Hochwasserschutz Altenfurt
Grundlage der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt war der Erläuterungsbericht vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Brückenbau und Wasserwirtschaft) auf Basis der Kostenschätzungen eines externen Ingenieurbüros. Die Kosten wurden auf Anregung vom Rechnungsprüfungsamt überarbeitet und von der Baudienststelle eine neue Kostenzusammenstellung angefertigt.
Der Hochwasserschutz Altenfurt umfasst Maßnahmen an den bestehenden Bachläufen des Langwassergrabens und Katzengrabens, die durch das besiedelte Gebiet verlaufen sowie den Oberen Landgraben. Um das Wohngebiet bei Starkregenereignissen vor Überschwemmungen zu schützen, werden an den Oberläufen der Bäche vor Altenfurt, östlich der Bahnlinie im Waldgebiet, Regenrückhaltebecken gebaut, die das Wasser speichern werden; jeweils eines für den Katzengraben mit 14.000 m³ und eines für den Langwassergraben mit 6.000 m³ Rückstauvolumen. Die Wasserströme werden so außerhalb von Altenfurt aufgehalten und später in gedrosselten Fließmengen flussabwärts durch den Ort hindurch abgeleitet.
In der Kostenschätzung, die im Jahr 2015 aufgestellt wurde, war für das Rechnungsprüfungsamt ersichtlich, dass im Bereich des Wohngebietes in Altenfurt aufgrund von Schmutzwasserkanalerneuerungen und Straßenbaumaßnahmen zu wenige entsprechende Ertüchtigungen bei den Bachläufen berücksichtigt wurden. Außerdem war die Anzahl der Honorare in den Nebenkosten zu gering angesetzt. Dem Rechnungsprüfungsamt ist aus anderen Maßnahmen in ökologisch empfindlichen Gebieten bekannt, dass umfangreiche Gutachten zur Umweltverträglichkeit, spezielle Artenschutzprüfungen usw. vorzulegen und Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, wodurch sich die Nebenkosten aufsummieren. Nach telefonischer Rücksprache mit der Baudienststelle wurden von dieser die Kostenansätze aus den Jahren 2015/2016 überarbeitet. Insgesamt erhöhten sich die Kosten von anfangs 2.500.000 Euro um 2.100.000 Euro auf 4.600.000 Euro.
Gebersdorfer Straße – Ausbau zwischen Rangaustraße und Felsenstraße
Grundlage der Kostenprüfung war der Erläuterungsbericht und die Kostenberechnung der Baudienststelle Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Planung und Bau Straße). Zur Prüfung vorgelegt wurden Baukosten in Höhe von 4.040.000 Euro zuzüglich Grunderwerbskosten in Höhe von 109.000 Euro.
Die Gebersdorfer Straße ist eine Staatsstraße mit großer Verkehrsbedeutung der regionalen Verbindungen. Die Straße soll einen neuen Regelquerschnitt mit zwei Fahrspuren, beidseitige Fahrradwege auf dem Fahrbahnniveau und beidseitige Gehwege erhalten. Dies ergibt eine neue Gesamtbreite von 15,20 m. Für die vorhandene Buslinie wird die Haltestelle behindertengerecht ausgebaut und der Wartebereich entsprechend gestaltet. In einigen Abschnitten sind die vorhandenen städtischen Flächen für die Straßenbreite nicht ausreichend, sodass Flächen dazugekauft werden müssen. Die Straße wird auf einer Länge von ca. 530 m erneuert.
Man erwartet Erschließungsbeiträge nach KAG in Höhe von ca. 1.020.000 Euro und Zuschüsse vom Freistaat Bayern nach GVFG in Höhe von etwa 1.180.000 Euro, sodass der städtische Anteil voraussichtlich nur 1.950.000 Euro betragen wird.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel, die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Es wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von 4.149.000 Euro einschließlich Grunderwerb zu übernehmen.
Altdeponie Buchenbühl – Sicherung und Sanierung
Das ehemalige Steinbruchgelände der Altdeponie Buchenbühl liegt in der Gemarkung Ziegelstein unmittelbar östlich des Stadtteils Buchenbühl und südlich angrenzend an die Autobahn A 3. Am nordwestlichen Deponierand liegen im unteren Grundwasserstock (25 bis 30 m Tiefe) deutliche Arsen-Belastungen vor, trotz der in 1988 bis 1991 errichteten Oberflächenabdeckung der Deponie. Die Lage der vorgefundenen Belastung passt zu einer in der Nachkriegszeit dokumentierten Ablagerung von 12 t arsenhaltiger Abfälle am nordwestlichen Deponierand. Das Wasserwirtschaftsamt sieht hier dringenden Handlungsbedarf zur wasserwirtschaftlichen Gefahrenabwehr.
In den Jahren 2013 bis 2015 wurden die Untersuchungen mit neuen Grundwassermessstellen intensiviert. In 2016 erfolgte von dem inzwischen beauftragten Ingenieurbüro die Erarbeitung eines Sanierungs- und Sicherungskonzeptes für die Altablagerung, das in diesem vorliegenden BIC-Projekt konkretisiert wird. Im nordwestlichen Sektor der Deponie, im Bereich der Arsenablagerung, wird die bestehende Oberflächenabdeckung ertüchtigt und eine Dichtwand bis in die anstehende wasserundurchlässige Schicht (genannt Basisletten) neu gebaut um den Zutritt von Schichtwasser in den Deponiekörper zu unterbinden. Damit wird der Eintrag von Arsen aus der Deponie in das Grundwasser reduziert. Zur Fassung und Ableitung von Oberflächenwasser werden noch weitere bauliche Maßnahmen in dieser Kostenaufstellung aufgeführt, die hier jedoch der langen Beschreibung wegen nicht detailliert werden.
Das belastete tiefer gelegene Grundwasser außerhalb des Deponiekörpers wird in fünf tiefen Sanierungsbrunnen erfasst und einer Reinigungsanlage zugeführt, die in einem geschlossenen Container errichtet wird. Das gereinigte Wasser wird in einer längeren Rohrleitung in den Hirschsprunggraben auf der Südseite der Deponie eingeleitet. Die Anlage muss so lange betrieben werden, bis ein Belastungsgrenzwert mit Arsen auf der Grundlage von Merkblatt 4.15.15 „Einleitung kontaminierte Wässer“ unterschritten wird. Das Umweltamt geht vorerst von 10 Jahren Betriebsdauer der Reinigungsanlage aus.
Grundlage der Kostenprüfung war das baufachliche Gutachten des Umweltamtes (Technischer Umweltschutz) auf der Basis der Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros. Die Baukosten wurden einschließlich der Nebenkosten, Honorare und Bauverwaltungskosten in Höhe von 1.268.000 Euro berechnet. Die Folgekosten pro Jahr mit Nachsorge und Monitoring der Deponie, sowie Betrieb und Wartung der Reinigungsanlage wurden mit 86.126 Euro veranschlagt. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten der Reinigungsanlage erreichen bei 10 Jahren Betriebsdauer somit 860.000 Euro.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurden die Kostenansätze auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze zusammengehörender Positionen waren untereinander plausibel, die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vom Umweltamt vorgelegten Baukosten zu übernehmen sowie die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten der Reinigungsanlage über 10 Jahre zu berücksichtigen.
Äußere Stadtgrabenstützmauer – Jahresbaupauschalen Instandsetzungskosten
Die geplante Maßnahme umfasst die Instandhaltung der Äußeren Stadtgrabenstützmauer zwischen dem Ludwigstor und dem östlichen Ende des Maxtorgrabens mit einer Gesamtlänge von ca. 2,5 km. Teilweise erreicht die Mauer eine Höhe von 8,5 m. Aufgrund zahlreicher gravierender Schäden in jüngster Vergangenheit wurde ein Sachverständiger der LGA-Bautechnik beauftragt, eine Untersuchung im ganzheitlichen Rahmen durchzuführen und ein Gesamtkonzept auszuarbeiten. Mit den Untersuchungsergebnissen wurde die Stadtgrabenstützmauer in drei Schadenskategorien unterteilt und hierzu standardisierte Maßnahmen vorgegeben zu denen Nettobaukosten pro laufendem Meter Wand benannt wurden.
Typ A – Erhaltung und Schadensprävention zwischen 500 Euro für Grundkonservierung und 700 Euro mit Maßnahmen an den Brüstungen.
Typ B – statische Ertüchtigung zwischen 2.000 Euro für Grundmaßnahmen und 3.000 Euro mit Eingriff in die Kronenpartie im Gehwegbereich.
Typ C – konstruktive Instandsetzung zwischen 5.000 Euro und 6.000 Euro.
Für die Instandsetzung des gesamten Bereichs werden vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Brückenbau und Wasserwirtschaft) Kosten von brutto 10.250.000 Euro veranschlagt, die im Zeitraum von 12 Jahren abgearbeitet werden sollen. In den Kosten ist keine Preissteigerung enthalten. Die Kosten wurden in den MIP aufgenommen und als Betrag in Jahresscheiben ausgewiesen.
In den nächsten vier Jahren sollen die Typ C-Abschnitte mit dem Bereich des Sportplatzes der Schule im Vestnertorgraben saniert werden. Für diese Abschnitte werden Kosten in Höhe von brutto 4.000.000 Euro aus der Gesamtsumme angesetzt.
Grünfläche südlich der Heimerichstraße – Prof.-Ernst-Nathan-Straße
Eine bereits vorhandene Grünfläche wird im Bebauungsplan um ca. 1.800 m² erweitert. Aufgrund der neuen U-Bahnhaltestelle „Klinikum Nord“ und der im Bebauungsplan neu ausgewiesenen Wohnbebauung, beide unmittelbar angrenzend an die Grünanlage, wird zudem eine Neuplanung der Wegebeziehungen mit dem Klinikum Nord erforderlich.
Die Kosten wurden vom Büro des Freiflächenplaners auf dem Preisniveau von 2016 ermittelt. In der Kostenaufstellung von m/1-G wurden keine Beträge für Preissteigerungen eingerechnet und keine Unwägbarkeiten aus dem Bestand berücksichtigt. Die Kosten sind in einer Höhe von 880.000 Euro ermittelt worden.
Die Kostenansätze wurden als plausibel erachtet, es wurde empfohlen, die Kosten in der vorgelegten Höhe zu übernehmen.
Brückensanierungen Rothenburger Straße, Hügelstraße und Konrad-Adenauer-Bücke
Im Werkausschuss des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wird jährlich im Brückenbericht berichtet, wie der Zustand der Nürnberger Brücken ist. Gem. der Abteilung Brückenbau sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Sanierungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
In den 1960/70er Jahren wurden in Nürnberg im Zuge der Hauptverkehrsstraßen Brücken in Spannbetonbauweise gebaut. Diese Spannbetonbrücken weisen nun zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Die Bauwerke müssen u.a. neu abgedichtet werden, Übergangskonstruktionen, Kappen und Geländer sind zu erneuern. Am Überbau muss schadhafter Beton instandgesetzt werden.
Der zunehmende Verschleiß erfordert überdurchschnittlich hohe Investitionen zur Instandsetzung, um die Bauwerke in einen letztlich zufriedenstellenden Zustand zu überführen. Große Sanierungsmaßnahmen werden über das BIC-Verfahren im MIP finanziert.
Im Jahr 2017 sind im BIC-Verfahren Maßnahmen von Großsanierungen für die Brücken
-
Rothenburger Straße über den Main-Donau-Kanal mit 6.100.000 Euro
-
Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente mit 8.580.000 Euro
-
Konrad-Adenauer-Bücke mit 5.730.000 Euro
für die Aufnahme in den MIP 2018-2021 geprüft worden.
Die zum MIP getroffenen Kostenannahmen wurden vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg in Zusammenarbeit mit beauftragten Ingenieurbüros auf der Basis von bereits realisierten Brückensanierungsmaßnahmen ermittelt. Ein Index für Preissteigerungen bis zum Zeitpunkt der Sanierung wurde in den Kostenermittlungen nicht angesetzt.
Jedoch wurden Sicherheitszuschläge für technisch bedingte Kostenrisiken für die Sanierungsarbeiten an der Brücke sowie für Ingenieurhonorare berücksichtigt. Begründet werden diese Sicherheitszuschläge damit, dass während der objektbezogenen Schadensanalyse nicht alle Bereiche der Brücke zugänglich waren und sich hieraus zusätzliche Leistungen und Mengenmehrungen ergeben könnten. Die Gesamthöhe der angesetzten Sicherheitszuschläge geht bis 20 % und bewegt sich somit noch im Rahmen der im BIC-Verfahren akzeptierten Höhe beim Bauen im Bestand.
Die jeweils angesetzten Kosten wurden für plausibel erachtet, es wurde jedoch empfohlen, diese als Kostenobergrenze festzulegen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Sicherheitszuschläge gesondert auszuweisen und nicht honorarwirksam sind. Sollten sie nicht in der vorgeschlagenen Höhe benötigt werden, sind die Restmittel an den städtischen Haushalt zurückzuführen.
Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 Nord – BA 3
Als Grundlage zur Prüfung der Maßnahme wurde ein baufachliches Gutachten und die Kostenschätzung der Baudienststelle Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Elektrotechnik) in Höhe von 1.990.000 Euro vorgelegt (Stand 2017). Für jedes Jahr wurden 4 % Kostensteigerung ermittelt.
Die geplante Maßnahme umfasst den 3. Bauabschnitt der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 Nord zwischen Plärrer und Thon, in dem 4 Lichtzeichenanlagen umgebaut werden sollen. Es ist vorgesehen, dass 2018 zwei Anlagen umgebaut werden und dann jährlich eine Anlage.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft, es wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtkosten mit Kostenstand 2017 in Höhe von 1.990.000 Euro festzulegen
und diese mit einem jährlichen Kostenindex hochzurechnen. Bei Aufnahme in den MIP 2018 wären die Kosten um 4 % zu erhöhen und betragen somit 2.069.000 Euro.
Bertolt-Brecht-Schule, Schulsportanlagen – Sanierung der Laufbahnen und Nebenplätze
mit Kunststoffbelägen
Als Grundlage zur Prüfung wurde die Kostenzusammenstellung vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Planung und Bau Grün) auf Basis der Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten in Höhe von 1.080.000 Euro vorgelegt.
Die Sanierung umfasst sechs Rundlaufbahnen mit den Kurzstrecken und die beiden anliegenden Segmente sowie zwei Allwetterplätze. Neben der Laufbahn wird ein schmaler Graben ausgehoben und eine Wurzelsperre eingebaut, um künftig Durchwurzelungsschäden durch in der Nähe stehende Bäume zu verhindern. Die innenliegende Laufbahneinfassung aus Betonsteinkanten und verzinkten Wassereinlaufkästen ist ebenfalls stark beschädigt und muss erneuert werden. Es wird eine durchlaufende Abflussrinne aus Polymerbeton mit Abdeckung eingebaut, um eine langfristige Entwässerung der Laufbahnen und Segmente sicherzustellen.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurden die Kostenansätze auf Plausibilität geprüft, es wurde empfohlen, die vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Planung und Bau Grün) vorgelegten Kosten in Höhe von 1.080.000 Euro zu übernehmen.
2.5.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2017 wurden im Hochbau 15, beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 6, beim Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Straßenbau) 15 und beim Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (Planung und Bau Grün) 5 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ. Hinweise und Feststellungen wurden von den verantwortlichen Mitarbeitern angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
2.5.4.4 Ex post-Prüfungen
Bei der ex post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 (1) BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 19 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 17.299 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Neunhofer Hauptstraße 73, Neubau Kinderkrippe und Kinderhort – Objektplanung
Geprüft wurde die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Objektplanerleistung insbesondere im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten sowie deren Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen.
Insgesamt war festzustellen, dass das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. In der KG 300 (Kosten für die Baukonstruktion) wurden anrechenbare Kosten mit einbezogen, die den Technikkosten (KG 400) zuzuordnen und damit nicht voll anrechenbar sind. Daraus ergab sich bei der Honorarermittlung eine Überzahlung in Höhe von 521,26 Euro brutto.
Mit dem Prüfungsvermerk wurde empfohlen, bei der noch ausstehenden Schlussrechnung die korrigierten anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen.
Wieseler Straße 3, Neubau B 14 - Dachabdichtungsarbeiten
Geprüft wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerkes Dachabdichtungsarbeiten. Insgesamt ergab die Prüfung materielle Feststellungen in Höhe von 1.785,66 Euro.
Die Abweichungen entstanden u. a. durch eine fehlerhafte Aufstellung der Massen für die Wärmedämmung von Dachfläche und Attika sowie für die Dachabdichtung der Attika.
Mit dem Prüfungsbericht wurde der Baudienststelle Hochbauamt empfohlen, den überzahlten Betrag von der Firma zurückzufordern.
VS Uhlandstraße, Neubau Dreifachturnhalle – Fassadenarbeiten
Es wurde geprüft, ob die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung entsprechend dem Leistungsverzeichnis aufgestellt und ob die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden.
Die Rechnungen waren übersichtlich und dem LV gemäß aufgestellt. Prüfbare Aufmaßunterlagen zum Nachweis über Art. und Umfang der Leistungen lagen größtenteils vor. Die Rechnungsprüfung ergab bei einzelnen Positionen einige minimale Korrekturen sowohl nach oben als auch nach unten, die sich jedoch im Wesentlichen ausglichen.
Jahresrahmenvertrag Hochbauamt Bauunterhalt 2015 – 2016 – Metallbau- /Schlosser-
arbeiten
Es wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerkes Metallbau- /Schlosserarbeiten geprüft. Aus der Prüfung ergaben sich monetäre Feststellungen in Höhe von 351,99 Euro, der überzahlte Betrag ist zurückzufordern.
Darüber hinaus wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes empfohlen, künftig darauf zu achten, dass bei Regiearbeiten für jeden Arbeitstag ein eigener Regiebericht erstellt wird, um die Arbeiten für Dritte nachvollziehbar zu dokumentieren und dass bei Rechnungsprüfung und Rechnungszahlung die Skontofristen unbedingt zu beachten sind.
Jahresrahmenvertrag Hochbauamt Bauunterhalt 2014 – 2015 – Erd-, Mauer-, Betonarbeiten
Geprüft wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerks Rohbauarbeiten für den Bauunterhalt im Zeitraum 2014-2015. Hierfür wurden als Stichproben Rechnungen von zwei Bauunternehmen ab einer Gesamtabrechnungssumme in Höhe von ca. 7.000 Euro pro Kostenstelle im betreffenden Bauunterhaltszeitraum ausgewählt.
Folgende formale und materielle Feststellungen haben sich ergeben:
- Entgegen der vertraglichen Regelungen wurden Stundenlohnarbeiten überwiegend nicht ar-
beitstäglich, sondern über mehrere Arbeitstage zusammengefasst vorgelegt.
- Aus der Prüfung einer Rechnung ergab sich eine Überzahlung eines Bauunternehmens in
Höhe von 2.623,71 Euro. In zwei Positionen wurde der eigentliche Gesamtpreis als Einheitspreis angesetzt. Nach Abklärung mit dem Mitarbeiter der geprüften Dienststelle wurde der Betrag direkt von der Firma zurückgefordert.
- Die maximal zulässige Höhe von 10.000 Euro für einen Einzelauftrag im Bauunterhalt wurde
überschritten, sofern man die Abrechnung der Arbeiten zusammenzählt, die zeitlich und inhaltlich in einem Zusammenhang stehen.
- Es wurden Arbeiten im Bauunterhalt ausgeführt, die nach Auffassung des Rechnungsprü-
fungsamtes nicht unter Instandsetzung- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen fallen, hier: der Umbau von Bestandsräumen zu Duschräumen.
- Der gem. Punkt 1.2 der Baurichtlinien maximal zulässige Schwellenwert für ein „Unterhalts-
vorhaben“ in Höhe von 50.000 Euro wurde überschritten, wenn man alle für die Umbaumaßnahmen bei einer Kostenstelle angefallenen Kosten zusammenrechnet.
- Die zugeteilten Vergabesummen pro Firma wurden nicht eingehalten und es wurde nicht auf
eine entsprechende Verteilung der Einzelaufträge auf alle Firmen geachtet, die bei der Ausschreibung der Bauunterhaltsarbeiten einen Zuschlag erhalten haben.
Neunhofer Hauptstraße 26, Neubau Kindertagesstätte – Rohbauarbeiten
Es wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung beim Gewerk Rohbauarbeiten geprüft. Insgesamt ergab die Prüfung materielle Feststellungen in Höhe von 10.365,48 Euro.
Die Abweichungen entstanden u. a. durch
- Abrechnung mit falscher Einheit (Abrechnung nach Anzahl der Stunden anstelle der Tage),
wodurch eine Überzahlung von 2.304,32 Euro entstand,
- Abrechnung trotz fehlender Nachweise über die Erfüllung der in der Pos. genannten Leistung
in Höhe von 783,02 Euro,
- Abrechnung von Leistungen in der falschen Position. Hieraus wurden der Firma
2.890,96 Euro zu viel bezahlt,
- Fehlerhafte Aufstellung der Massen für Betonstabstahl bzw. -mattenstahl in Höhe von
4.263,62 Euro.
Mit dem Prüfungsbericht wurde der Baudienststelle Hochbauamt empfohlen, den überzahlten Betrag in Höhe von 10.365,48 Euro brutto von der Firma zurückzufordern.
Neunhofer Hauptstraße 26, Neubau Kindertagesstätte – Objektplanung
Geprüft wurde die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Objektplanerleistung insbesondere im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten sowie deren Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen.
Insgesamt war festzustellen, dass das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. In der KG 300 (Kosten für die Baukonstruktion) wurden anrechenbare Kosten einbezogen, die den Technikkosten (KG 400) zuzuordnen und damit nicht voll anrechenbar sind. Daraus ergab sich eine Überzahlung bei der Honorarermittlung in Höhe von 539,83 Euro brutto.
Mit dem Prüfungsvermerk wurde empfohlen, bei der noch ausstehenden Schlussrechnung die korrigierten anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen.
Mittelschule Hummelsteiner Weg 25, Sanierung Rettungswege an Schulen – Metallbauar-
beiten
Es wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung sowie die Durchführung der Maßnahme unter formalen Gesichtspunkten beim Gewerk Metallbauarbeiten geprüft. Insgesamt ergab die Prüfung materielle Feststellungen in Höhe von 545,02 Euro.
Die materiellen Abweichungen entstanden durch die fehlerhafte Aufstellung der Massen in zwei Positionen für die Montage von Fingerklemmschutz und Ankerplatten an Türen mit Feststellanlagen.
Formale Feststellungen betrafen u. a.:
-
Fehlende Bautagesberichte,
-
Durchführen von Arbeiten auf Stundenlohnbasis ohne formale Beauftragung,
-
Fehlen von vertragsrelevantem Schriftverkehr in der Bauakte,
-
Beauftragung von Sachverständigenabnahmen als Subunternehmerleistung im Haupt-auf-
trag des Baugewerks anstelle der direkten Beauftragung der Dienstleistung durch den Auftraggeber.
Mit dem Prüfungsbericht wurde der Baudienststelle Hochbauamt empfohlen, den überzahlten Betrag in Höhe von 545,02 Euro brutto von der Firma zurückzufordern.
Röthenbacher Hauptstraße 74, Kulturladen Röthenbach – Zimmererarbeiten
Geprüft wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung sowie die Durchführung der Maßnahme unter formalen Gesichtspunkten beim Gewerk Zimmererarbeiten. Insgesamt ergab die Prüfung geringfügige materielle Feststellungen in Höhe von 83,90 Euro.
Formale Feststellungen betrafen u. a.:
-
Bei der Abrechnung wird die Auftragssumme um ca. 16 % unterschritten.
-
Es lagen nicht für alle Leistungspositionen nachvollziehbare Aufmaße mit den entsprechen-
den Hinweisen auf Pläne und lokale Zuordnung im Bauwerk vor.
- Rechnungsbegründende Unterlagen lagen nicht vollständig bzw. nur als Kopie der Rechnung
bei.
- Korrekturen, die sich im Zuge der Nachtragsprüfung durch das Rechtsamt (Vergabemanage-
ment) ergaben, wurden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Mit dem Prüfungsbericht wurde empfohlen, künftig die vorgenannten formalen Feststellungen zu vermeiden.
Lutherplatz 4, Adam-Kraft-Realschule, Aufstockung und Erweiterung des Neubaus und
Umbau des Altbaus – Objektplanung
Es wurde die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Objektplanerleistung insbesondere im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten sowie deren Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft.
Das Honorar der zur Prüfung vorgelegten 25. Abschlagszahlung vom 03.07.2017 wurde korrekt ermittelt. Eine Schlussrechnung lag zum Prüfungszeitpunkt aufgrund der offenen Leistungsphase 9 noch nicht vor.
Die formale Prüfung ergab, dass das vom Objektplaner übergebene Bautagebuch nicht den vertraglichen Anforderungen entsprach. Dieses wurde zwar umfangreich erstellt, aber auf allen Dokumenten fehlten jeweils die rechtsverbindliche Unterschrift mit dem Erstellungsdatum. Mit dem Prüfungsvermerk wurde empfohlen, künftig darauf zu achten, dass Inhalt und Form des vom Architekten eingereichten Bautagebuchs den vertraglichen Mindestanforderungen genügen.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob für alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung vorlag. Mit Vertragsabschluss wurde zwar die geschäftsführende Gesellschafterin des Architekturbüros gem. Verpflichtungsgesetz verpflichtet, weitere Mitarbeiter jedoch nicht.
Im Prüfungsvermerk wies das Rechnungsprüfungsamt darauf hin, dass ein Verzicht auf die Verpflichtung erhebliche Risiken für den öffentlichen Auftraggeber birgt, da private Auftragnehmer nicht wie öffentliche Bedienstete in die Verantwortung genommen werden können. Das Rechnungsprüfungsamt hält es für erforderlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Auftragnehmern, die mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Objektüberwachung und Abrechnung sowie mit der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben betraut werden, nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet werden.
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bei Beauftragung freiberuflich tätiger Archi-
tekten und Fachingenieure – diverse Projekte des Hochbauamtes
Das Rechnungsprüfungsamt hat bei fünf abgeschlossenen und laufenden Projekten des Hochbauamtes die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bei Beauftragung freiberuflich tätiger Architekten und Fachingenieure geprüft.
Planer und andere Sachkundige sollen bei der Erteilung des Auftrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden. Durch eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz gelten für den Architekten oder Ingenieur dieselben strafrechtlichen Bestimmungen (Vorteilsannahme, Bestechung) wie für die Verwaltungsbediensteten (Amtsträger).
Für die Verpflichtungen gemäß Verpflichtungsgesetz gelten für die Stadt Nürnberg Nr. 7.1.5 Korruptionsbekämpfungsrichtlinie – KorruR (HdV Nr. 010.40) sowie die Erläuterungen zu Architekten- und Ingenieurverträgen (letzter Absatz) im Vergabehandbuch der Stadt Nürnberg.
Folgende Feststellungen waren zu treffen:
- Die Prüfung ergab, dass externe Architekten und Fachingenieure nicht im als notwendig er-
achteten Umfang gemäß Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurden. Zwar werden bei Vertragsabschluss regelmäßig die jeweiligen Büroinhaber bzw. Geschäftsführer verpflichtet, weitere am jeweiligen Projekt beteiligte Mitarbeiter der externen Büros jedoch nicht.
- Eine genauere verbindliche städtische Regelung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
vom Auftragnehmer/Unterauftragnehmer zu verpflichten sind, fehlt bislang.
- Ein Verzicht auf die Verpflichtung birgt erhebliche Risiken, da private Auftragnehmer nicht
wie öffentliche Bedienstete in die Verantwortung genommen werden können. Das Rechnungsprüfungsamt hält es für erforderlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Auftragnehmern, die mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Objektüberwachung und Abrechnung sowie mit der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben betraut werden, nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet werden.
Die Verpflichtungserklärung dient der Korruptionsprävention. Ziel der Stadt Nürnberg muss es sein, mit Hilfe vorbeugender Maßnahmen der Korruption entgegenzuwirken.
Mit Vermerk vom 08.10.2018 hat das Hochbauamt Stellung genommen, die Verpflichtung aller freiberuflich tätigen Architekten und Fachingenieure wird künftig beachtet.
Rathausbereich, Erneuerung des Heizungsnetzes, Heizungsinstallation
Das bisherige Heizungsnetz im Rathausbereich war über 60 Jahre alt und wurde mit Niederdruckdampf gespeist. Das Dampfnetz war sehr unterhalts- und kostenintensiv. Die Dampfleitungen verursachten hohe Wärmeverluste.
Im Zuge des Netzausbaus der N-ERGIE und der damit zusammenhängenden Umstellung des Wärmeträgermediums von Dampf auf Heizwasser wurde das bestehende Dampfnetz Schritt für Schritt zurückgebaut und gleichzeitig durch ein Heizwassernetz ersetzt.
Nach Prüfung der Einheitspreise, der Massen und der rechnerischen Prüfung der Schlussrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt waren keine Feststellungen zu treffen. Jedoch waren die Aufmaßblätter nicht eindeutig gekennzeichnet und in der Aufmaßzusammenstellung waren die Verweise auf die entsprechenden Aufmaßblätter nicht eindeutig. Zukünftig sollte die Baudienststelle hierauf achten.
Hummelsteiner Weg 25, Mittelschule – Sanierung Rettungswege an Schulen, Brandmelde-
anlage
Bei o. g. Baumaßnahme wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung sowie die Durchführung der Maßnahme unter formalen Gesichtspunkten beim Gewerk Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen geprüft. Insgesamt ergab die Prüfung materielle Feststellungen in Höhe von 482,30 Euro brutto.
Die materiellen Abweichungen entstanden durch die fehlerhafte Aufstellung der Massen in Positionen für die Ankerplatten der Türhaftmagnete sowie Multisensor- und Optische Melder mit und ohne Warntongeber. Außerdem waren Nachweise für Stundenlohnarbeiten nicht vorhanden.
Formale Feststellungen betrafen u. a.:
-
Fehlende Bautagesberichte,
-
Fehlen von rechnungsbegründenden Unterlagen oder die Vorlage in Kopie für Stundenlohn-
arbeiten,
-
Unterschiede in den Bezeichnungen bei den Werkplänen der einzelnen Fachplaner,
-
Unterschiede zwischen den Bestandsplänen und der realen Situation,
-
Viele der Positionen aus dem Leistungsverzeichnis wurden nicht ausgeführt.
Mit dem Prüfungsbericht wurde empfohlen, dass die Baudienststelle Hochbauamt den überzahlten Betrag in Höhe von 482,30 Euro brutto von der Firma zurückfordert.
Konsumtive Kosten von Aufzuganlagen im Jahr 2016, Wartungs-/Aufzugnotrufverträge
und zusätzliche Verbrauchskosten
Ziel der angesetzten Prüfung war in erster Linie, Vergleichsdaten zu ermitteln, um die Kosten von Wartungsverträgen und Zusatzkosten für Aufzuganlagen in den betreuten Dienststellen gegenüberzustellen.
Für die Prüfung wurden 134 Aufzuganlagen aus dem Jahr 2010 mit gleichwertigen 168 Anlagen im Jahr 2016 verglichen.
Die Steigerung der Anzahl um 25 % hat laut Rechnungsergebnis (ohne TÜV-Prüfungen) eine Kostensteigerung von 44 % nach sich gezogen, was in Anbetracht der steigenden Löhne und Materialpreise nachvollziehbar ist.
Außerdem wurden die zusätzlichen Kosten, welche neben den vertraglich vereinbarten Kosten bei Wartungsverträgen anfallen, genauer untersucht und in vier Hauptgruppen, nämlich Vandalismus, Reparatur, Personenbefreiung und Nachrüstung/Ersatzteile gegliedert.
Insgesamt wurden 202 Rechnungen für insgesamt 91.822,77 Euro als Zusatzkosten für das Jahr 2016 geprüft.
5 % der Zusatzkosten mussten im Jahr 2016 für 20 Schäden aufgewendet werden, welche aufgrund erkennbarer Gewalteinwirkung oder Sabotage den Aufzug funktionsunfähig machten. In Schulen entstanden an 6 Aufzügen Schäden, der größte Einzelschaden betrug 1.003,05 Euro. In Verwaltungsgebäuden mussten 4 Aufzüge insgesamt 7-mal instandgesetzt werden.
Mit 59 % nimmt die Reparatur den größten Teil der Zusatzkosten ein. Dieser Gruppe wurden seitens des Rechnungsprüfungsamtes 146 Rechnungen zugeordnet, welche in erster Linie den Austausch defekter bzw. verbrauchter Teile eines Aufzugs inkl. Arbeitszeit zum Inhalt hatten. Ebenso wurden kleinere Störungen mit einbezogen, beispielsweise nicht mehr schließende Türen wegen einer durch Laub verdreckten Lichtschranke.
Da es je nach Gebäude und Aufzug verschiedene Verträge bei unterschiedlichen Anbietern für den Aufzugnotruf gibt, sind auch die darin enthaltenen Leistungen sehr differenziert. Meistens sind Einsätze zur Personenrettung, wenn der Aufzug eine technische Fehlfunktion hat, Bestandteil des Vertrags. Diese Einsätze werden von den Nutzern in der Regel nicht an das Hochbauamt gemeldet, daher fehlt hier eine zuverlässige Statistik. Mit insgesamt 6 gesondert abgerechneten Einsätzen zur Personenrettung ergibt dies zwar rechnerisch 1 % der Zusatzkosten, spiegelt jedoch ein falsches Bild der wirklichen Anzahl dieser Einsätze wider, welche weit höher sein dürften.
34 % der Zusatzkosten wurden durch anspruchsvollere gesetzliche Vorgaben für den Betrieb bei Aufzugsanlagen im Jahr 2016 ausgegeben, um beispielsweise Fernnotrufsysteme oder Schachtentrauchungen nachträglich einzubauen, bzw. mit Softwareupdates benötigte Funktionalitäten zu ermöglichen. Ebenso wurden hier seitens des Rechnungsprüfungsamtes Rechnungen für Ersatzteile zugeordnet, welche in einem Teilwartungsvertrag nicht enthalten sind, wie z. B. die Akkumulatoren.
Für einen leichteren Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Aufzugs wurde vom Rechnungsprüfungsamt angeregt, einmal jährlich die Fahrtenzähler aller Aufzüge zu erfassen, um die Wartungskosten in Abhängigkeit der Nutzungshäufigkeit auswerten zu können.
Bolz- und Spielplatz Kuhweiher, Landschaftsbauarbeiten
Es wurde geprüft, ob die städtischen Bau- und Vergaberichtlinien eingehalten wurden, die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wurden ordnungsgemäß eingehalten. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis. Hierzu ist anzumerken, dass bei künftigen Ausschreibungen die Vorgaben der Lieferanten zu beachten sind, wodurch ein Nachtrag vermeidbar gewesen wäre.
Während der Bauausführung wurden vom Auftragnehmer zwei Nachträge eingereicht, die nach Prüfung durch das Rechtsamt (Vergabemanagement) beauftragt wurden. Die Nachträge wurden mit erheblicher Verzögerung beim Rechtsamt (Vergabemanagement) zur Genehmigung vorgelegt. Künftig ist darauf zu achten, dass Nachträge von der Bauleitung zeitnah, möglichst vor der Ausführung, zu bearbeiten und zur Genehmigung an das Rechtsamt (Vergabemanagement) weiterzuleiten sind.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen.
Preßburger Straße zwischen Wiener- und Antwerpener Straße, Straßenbau
Es wurde geprüft, ob die städtischen Bau- und Vergaberichtlinien eingehalten wurden, die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Die Vorschriften der BRL der Stadt Nürnberg zur Vorbereitung der Maßnahme und Bereitstellung der Finanzmittel wurden ordnungsgemäß eingehalten. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.
Es wurde empfohlen, künftig beim Auftragnehmer mit Nachdruck darauf zu bestehen, dass die vertraglich geschuldeten Bautagesberichte erstellt und dem Auftraggeber zeitnah ausgehändigt werden. Bei den Abrechnungsunterlagen ist darauf zu achten, dass die Massen in den Aufmaßen und der Massenzusammenstellung auch für Außenstehende leicht nachvollziehbar aufgestellt werden.
Es wurde zugesagt, die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes künftig umzusetzen.
Brückenbauarbeiten Hadermühle
Die Brücke wurde 1907 erstellt. Bereits bei der Hauptprüfung 2006 wurden erhebliche Mängel und Schäden festgestellt, die die Standsicherheit und Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 2015 wurden Schadenserweiterungen festgestellt, die einen Neubau nötig machten. Die Brücke stellt die einzige Verbindung zum nördlich der Pegnitz gelegenen Wohn- und Gewerbegebiet Hadermühle dar. Das Bauwerk ist deshalb von besonderer Bedeutung und machte einen Neubau unerlässlich.
In Anbetracht der zu erwartenden Vergabesumme wurde die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben, sieben Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor, der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Bauarbeiten erfolgten gemäß Planung und Leistungsverzeichnis. Auf Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand wurde angemessen reagiert, die Bauzeit wurde eingehalten.
Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen.
Straßenausbau Schüsselstein
In der Straße haben umfangreiche Aufgrabungen vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg, Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und N-ERGIE stattgefunden. Die Fahrbahn wurde daraufhin durch den Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg auf kompletter Breite erneuert. Die Straße erhielt dabei erstmals den Regelaufbau nach den Festlegungen der Regelbefestigungen der Stadt Nürnberg.
In Anbetracht der zu erwartenden Vergabesumme wurde die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben, zehn Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen sieben Angebote vor, der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtragsangebot vorgelegt.
Begründet war der Nachtrag durch zusätzliche und geänderte Leistungen. Die fachliche Begründung zum Nachtragsangebot war nachvollziehbar, die Preisgestaltung erfolgte auf der Basis der ursprünglichen Kalkulation und war von der Rechnungsprüfung nicht zu beanstanden.
Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen.
Verwendungsnachweisprüfung
Vom Hochbauamt (Kommunales Energiemanagement) wurden für verschiedene Maßnahmen Zuschüsse von der Klimaschutzinitiative „Klimaschutztechnologie bei der Stromnutzung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Förderprogramm: “Einbau von hocheffizienter Beleuchtungstechnik im Bestand“ beantragt. Eine der Bedingungen für die Förderung ist, dass der Verwendungsnachweis für die jeweilige Maßnahme durch die eigene kommunale Rechnungsprüfung geprüft wird.
Im Jahr 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt ein Verwendungsnachweis geprüft. Dies betraf die Maßnahme „Veit-Stoß-Realschule, Merseburger Straße 4, Sanierung der Innenbeleuchtung“.
Die Prüfung führte zu keinen Einwänden.
2.5.5 Beteiligungsunternehmen
Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Das Rechnungsprüfungsamt prüft auftragsgemäß Vergaben und Rechnungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH ab festgelegten Werten. Die Prüfung erfolgt vor Genehmigungserteilung bzw. Auszahlung.
Im Geschäftsjahr 2017 fielen insgesamt 42 Stunden für die Prüfung an.
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf Flughafen Nürnberg GmbH insgesamt 2 Vergaben VOB/VOL mit rund 1,30 Mio. Euro. Reduzierungen waren nicht veranlasst.
Rechnungen
Es wurden 2 Bauabrechnungen in Höhe von 2,16 Mio. Euro begutachtet. Monetäre Feststellungen waren lediglich in Höhe von 913,81 Euro zu treffen.
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG KOMMUNAL GmbH)
Die WBG KOMMUNAL GmbH (WBGK) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für 22 Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt. Dabei handelt es sich u.a. um folgende Maßnahmen:
-
Jugendtreff Karl-Schönleben-Straße
-
Kindertagesstätte Forsthofstraße
-
Kinderhort Reichelsdorfer Schulgasse
-
Kinderhort Bauernfeindstraße
-
Kinder- und Jugendhaus Pastoriussiedlung
-
Turnhalle Zugspitzstraße
-
Taekwondo Halle
-
Kinderhort und Grundschule Neue Hegelstraße 17
-
Kinderhort und Grundschule Grimmstraße
-
Provisorium Grimmstraße
-
Grundschule und Provisorium Am Thoner Espan
-
Berufsschule B 12 Nunnenbeckstraße
-
Grundschule Uhlandstraße 33
-
Interim Tiroler Straße
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG KOMMUNAL GMBH jeweils entsprechende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG KOMMUNAL GMBH eine Vergütung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese er-
mittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen.
Auf Grundlage der Baubetreuungsverträge stellt die WBG KOMMUNAL GMBH regelmäßig Abschlagsrechnungen an die Stadt Nürnberg. Diese Rechnungen werden vom Rechnungsprüfungsamt grundsätzlich geprüft. Die Prüfung erstreckt sich dabei insbesondere darauf,
-
ob die Abrechnung entsprechend der abgeschlossenen Baubetreuungsverträge erfolgt,
-
ob die angesetzten Honorare für die einzelnen Betreuungsleistungen rechnerisch richtig er-
mittelt werden,
-
ob die Rechnungen für die in Ansatz gebrachten sonstigen Sonderfachleistungen vorliegen,
-
ob die Honorarparameter den bei städtischen Maßnahmen angewandten Honorarparame-
tern entsprechen.
Grundlage der Prüfung ist die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen durch das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation (Zentrale Steuerung Gebäudemanagement).
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG KOMMUNAL GmbH insgesamt 9 Vergaben VOB/VOL mit rund 6,60 Mio. Euro, einschließlich 1 Nachtragsangebot i.H.v. 0,14 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Rechnungen
Insgesamt wurden 59 Abschlagsrechnungen in Höhe von 4,42 Mio. Euro begutachtet, dabei wurden Kürzungen in Höhe von 281.040,21 Euro vorgenommen.
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gem. § 7 der Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (VV ZV StUB) erfolgt eine Prüfung von Vergaben durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem, welche Stadt zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht den Verbandsvorsitzenden stellt. Da im geprüften Zeitraum 2017 die Stadt Erlangen den Verbandvorsitzenden stellte, war das Rechnungsprüfungsamt Nürnberg für die Vergabeprüfung zuständig.
Vergaben besonderer Leistungen
Es war 1 Vergabevorgang in Höhe von insgesamt 1,34 Mio. Euro zu prüfen. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
2.6 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen priva-
ten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Finanzreferats wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt nur der Bericht für 2017 vor, der die Entwicklung der Beteiligungen im Jahr 2016 wiedergibt. Der Beteiligungsbericht für den Zeitraum 2017 wird derzeit erstellt.
Im Prüfungszeitraum 2017 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.6.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2017 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürn- | ||||
| berg in Euro | ||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) | 204.200.000 204.200.000 | 100,0 | |
| 2 | noris inklusion, Gemeinnützige GmbH | 2.759.4424 2.759.442 | 100,0 | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum | 430.000 430.000 | 100,0 | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | 100.000 100.000 | 100,0 | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg | 25.600 25.600 | 100,0 | |
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 8 | wbg Immohold Verwaltungs-GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 |
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
4 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist.
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2017 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürn- | ||||
| berg in Euro | ||||
| 9 | Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard- Nord GmbH Siedlungsmodell Nürnberg | 25.565 24.261 | 94,9 | |
| 10 | IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH | 35.500 20.000 | 56,3 | |
| 11 | Flughafen Nürnberg GmbH | 43.124.000 21.562.000 | 50,0 | |
| 12 | NürnbergMesse GmbH | 102.204.900 50.071.750 | 49,9 |
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
2.6.1.1 Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2017
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungs- gesellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Berichtserstel- | |||||
| lung | |||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organgesell- schaften | ||||
| Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) | PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 23.03.2018 | -1.652 (+10.756) | ||
| N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) | PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 09.03.2018 | +198.320 (+125.830)6 | ||
| Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) | PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirt- schaftsprüfungs-gesell- schaft | 11.04.2018 | -69.913 (-58.985) | ||
| Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) | Keine Prüfung des Jah- resabschlusses7 | 0 (-22) |
Beauftragte Prüfungs-
gesellschaft
Jahresergebnis
in TEuro5
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die
5 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2016 in Klammern 6 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 7 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet
StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N-ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE AG und VAG beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2017 2016
TEUR TEUR
Aufgrund EAV abgeführtes Ergebnis der N-ERGIE AG +61.828 (+70.218) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -6.913 (-58.985) Aufgrund EAV übernommene Verluste FEG 0 (-22) Eigenes Ergebnis StWN +6.433 (-455)
| -1.652 | (+10.756) |
|---|
Jahresergebnis der StWN
Die StWN schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresverlust von 1,7 Mio. Euro ab. Da die STWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitestgehend von den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt.
Der Jahresüberschuss 2017 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von -8,1 Mio. Euro und dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 6,4 Mio. Euro. In den 6,4 Mio. Euro sind Steuererstattungen und darauf entfallende Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. Euro enthalten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 3,7 Mio. Euro resultiert aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der STWN.
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung 198,3 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 61,8 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Dies sind 8,4 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Weitere 56,5 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 80,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Das Defizit der VAG und damit der Zuschussbedarf der Stadt Nürnberg erhöhten sich in 2017 um 10,9 Mio. Euro auf 69,9 Mio. Euro vor allem aufgrund des Zinseffektes aus den Pensionsrückstellungen. Allerdings fällt die Ergebnisverschlechterung um 17,2 % geringer aus als geplant. Hauptgrund sind die höheren Fahrgelderlöse und die höheren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungsge- sellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro8 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bericht-erstel- | |||||
| lung | |||||
| 2 | noris inklusion, Gemeinnüt- zige GmbH | Curacon GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft | 03.05.2018 | -455 (-166) | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Existenz- gründerzentrum | Auretax GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft | 16.10.2018 | +27 (+35) | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 22.03.2018 | +67 (-368) | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsgesell- schaft mbH der Stadt Nürn- berg | C.P.A. Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mbH | 30.07.2018 | -270 (-505) | |
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | Solidaris Revisions-GmbH | 26.03.2018 | +5 (+4) | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | C.P.A. Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mbH | 19.06.2018 | +166 (+144) | |
| 8 | Wbg Immohold Verwaltungs- GmbH | Keine Prüfung des Jahres- abschlusses9 | k.A.10 (+1) | ||
| 9 | Projektentwicklungsgesell- schaft St. Leonhard-Nord GmbH Siedlungsmodell Nürn- berg | Keine Prüfung des Jahres- abschlusses11 | -29 (-34) | ||
| 10 | IGZ Innovations- und Grün- derzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH | Dünkel & Partner Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 11.05.2018 | -58 (-31) | |
| 11 | Flughafen Nürnberg GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 23.02.2018 | +2.657 (+1.688) | |
| 12 | NürnbergMesse GmbH | Munkert & Partner Audit GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft | 16.04.2018 | -6.588 (+13.453) |
Beauftragte Prüfungsge-
sellschaft
Jahresergebnis
in TEuro8
Der Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich. Er beläuft sich auf -455 TEuro, war damit dennoch besser als im Wirtschaftsplan prognostiziert (-530 TEuro). Als Ursache des Jahresfehlbetrags ist unter anderem der nicht kostendeckende Druckereibetrieb in Verbindung mit einem zu hohen Personalbestand zu nennen. Neue
8 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustübernahme. Ergebnisse 2016 in Klammern. 9 Das Jahresergebnis 2017 der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH beläuft sich auf 1 TEuro. Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde daher – wie bereits im Vorjahr – aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 10 Der Jahresabschluss befindet sich derzeit noch in Erstellung. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich ein vergleichbares Jahresergebnis wie in 2016 ergibt. 11 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Dienstleistungsangebote, die eine Verbesserung der Erlöse mit sich bringen sollen, befinden sich derzeit noch im Aufbau (z.B. Scanning, Aktenvernichtung). Des Weiteren haben zu dem Verlust beigetragen ein hoher Bedarf an Ersatzpersonal zur Kompensation von Krankenständen, die Übernahme nicht refinanzierter Leistungen der Daseinsfürsorge sowie der Eigenanteil für in 2017 erfolgte Renovierungsmaßnahmen (Dachsanierung) sowie der Eigenanteil für die Schaffung neuer Angebote (Kita). Für das Folgejahr wird mit einem vergleichbaren Ergebnis gerechnet (- 448 TEuro).
Die Klee-Center GmbH weist in 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 27 TEuro aus. Die Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr geringfügig gesteigert werden. Dies lag hauptsächlich an der sehr guten Auslastung der erweiterten Räumlichkeiten. Allerdings ist die Klee-Center GmbH auf Zuschüsse der Stadt Nürnberg angewiesen. Neben dem jährlich gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von 93 TEuro erhielt sie im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere zweckgebundene Zuschüsse für das Projekt Startup.Digital.Nürnberg.
Nach dem Verlust im Vorjahr konnte durch die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ein Gewinn von 67 TEuro erzielt werden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem seit 01. Januar 2017 laufenden Namensrechtsvertrag mit der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (Consorsbank) sowie dem Länderspiel Deutschland gegen San Marino am 10. Juni 2017 in Nürnberg. Aus den Namensrechten konnten in 2017 486 TEuro (im Vj. 36 Euro), aus dem Länderspiel Umsatzerlöse von 520 TEuro vereinnahmt werden.
Das Geschäftsjahr 2017 der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH war maßgeblich vom Projektstart der Maßnahme „soziale Teilhabe“ geprägt. In diesem Zusammenhang mussten neue Räumlichkeiten gefunden und 72 Mitarbeitende eingestellt werden. An Zuschüssen hat die NOA im Berichtsjahr 7,5 Mio. Euro (im Vj: 6,4 Mio. Euro erhalten. Der Jahresverlust beläuft sich auf 270 TEuro. Er wurde, wie im Vorjahr, mit den zweckgebundenen und freien Rücklagen ausgeglichen.
Die NOA.kommunal GmbH ist ausschließlich für die Stadt Nürnberg tätig. In 2017 erwirtschaftete sie einen Jahresüberschuss von 166 TEuro. Dieser ist sowohl durch einen starken operativen Geschäftsverlauf als auch von einmaligen Aufträgen (Winterdienst, Bunkerräumung) geprägt. An Zuschüssen hat die NOA.kommunal im Berichtsjahr 456 TEuro erhalten.
Gegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH war in der Vergangenheit die Entwicklung der Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes Nürnberg zu einer Wohnsiedlung. Da dieses Vorhaben abgeschlossen ist, übt die Gesellschaft derzeit keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie steht der Stadt Nürnberg für künftige Aufgaben zur Verfügung. Der in 2017 erzielte Jahresfehlbetrag von 29 TEuro ist auf die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres zurückzuführen, denen aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit keine Erträge gegenüberstehen. Getragen werden diese durch die Verwendung des Restbestands an liquiden Mitteln.
Die IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH hat auch in 2017 einen Jahresverlust erwirtschaftet. Dieser beläuft sich auf -58 TEuro (i. Vj. -31 TEuro). Ursächlich für den Rückgang des Jahresergebnisses sind die im Geschäftsjahr niedrigere Auslastungsquote sowie weitere Renovierungskosten. Das Gründerzentrum wurde in der Vergangenheit auf einem Erbpachtgrundstück in Erlangen errichtet. Die Verlängerung des Erbbaurechts um weitere 30 Jahre, also bis zum 31.10.2048, wurde in 2017 von den Gesellschaftern beschlossen. Die notarielle Beurkundung erfolgte am 20.03.2018.
Das Jahresergebnis der Flughafen Nürnberg GmbH hat sich in 2017 gegenüber dem Vorjahr erneut verbessert (2017: 2,7 Mio. Euro; 2016: 1,7 Mio. Euro). Wesentlich dazu beigetragen hat
die sehr gute Auslastung des Flughafens. In 2017 konnten rund 4,2 Millionen Fluggäste befördert werden, was einem Zuwachs von 20,1 % entspricht. Insgesamt konnten Umsatzerlöse in Höhe von 82,5 Mio. Euro erzielt und damit der Vorjahresumsatz um 7,2 Mio. Euro übertroffen werden. Belastet wurde das Ergebnis durch den Verkauf aller Swaps. Nach Saldierung mit den bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen wurde das Jahresergebnis (Zinsaufwand) in einer Höhe von 3,0 Mio. Euro belastet.
Die Nürnberg Messe GmbH verzeichnete in 2017 einen Verlust in Höhe von 6,6 Mio. Euro. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass in 2017 aufgrund unterschiedlicher Messezyklen zahlreiche Leitmessen wie die BrauBeviale oder die FachPack gleichzeitig aussetzten. Gegenüber dem Vorjahr konnten daher nur Umsatzerlöse in Höhe von 168,0 Mio. Euro (2016: 240,8 Mio. Euro) erzielt werden. Dies entspricht einem Rückgang um 82,5 Mio. Euro bzw. 28,6 %.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
2.6.1.2 Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben12. Diese beinhalten sowohl Verlustausgleiche, Kapitaleinlagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse, insbesondere zu Projekten. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
12 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung Zahlungen an die Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
| Nr. | 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | ||||
| 1 | Zuweisungen/Zuschüsse | 1.862 | 2.347 | ||
| Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum13 | 105 | 110 | |||
| Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg | 1.549 | 2.033 | |||
| NOA.kommunal GmbH | 208 | 204 | |||
| 2. | Verlustübernahmen | 293 | 5.371 | ||
| Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) | - | 2.500 | |||
| Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg | - | 1.979 | |||
| noris inklusion, Gemeinnützige GmbH | 293 | 892 | |||
| 3. | Kapitaleinlagen | - | 5.000 | ||
| Flughafen Nürnberg GmbH | - | 5.000 | |||
| Nürnberg Messe GmbH | - | - | |||
| Gesamtausgaben | 2.155 | 12.718 |
Die Verlustübernahme betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2015.
13 Die Aufstellung beinhaltet neben dem Betriebsmittelzuschuss auch den Zuschuss für das Projekt Startup.Digital.Nürnberg
2.6.2 Sonstige Beteiligungen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2017 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürnberg | ||||
| in Euro | ||||
| 1 | wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH | 25.000 12.250 | 49,0 | |
| 2 | wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen | 12.600.000 5.040.000 | 40,0 | |
| 3 | Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH | 25.000 8.750 | 35,0 | |
| 4 | Hafen Nürnberg - Roth GmbH | 1.535.000 291.650 | 19,0 | |
| 5 | Zollhof Betreiber GmbH | 100.000 8.000 | 8,0 | |
| 6 | EnergieRegioN GmbH | 25.000 1.250 | 5,0 | |
| 7 | Landesgewerbeanstalt Bayern | 5.246.938 59.075 | 1,1 | |
| 8 | afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elektro- nische Medien | 25.565 256 | 1,0 | |
| 9 | WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft mbH | 102.258 767 | 0,8 | |
| 10 | Partnerschaften Deutschland – Berater der öf- fentlichen Hand GmbH | k.A. 2.500 | 0,1 | |
| 11 | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR | k.A.14 | 50,0 |
Beteiligung
Stadt Nürnberg
in %
In 2017 hat die Stadt Nürnberg 49 % an der wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH erworben. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft konzentriert sich auf die Bebauung, Bewirtschaftung, Entwicklung und Vorbereitung zum Verkauf im Rahmen des Bauträgergeschäfts.
Bei der Multimedia Akademie Nürnberg GmbH wurde das Liquidationsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlichrechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
14 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
2.7 Auftragsprüfungen
2.7.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg
e.V.
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 29.06.2018 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung für 2017 zu prüfen.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des daraus entwickelten Jahresabschlusses.
Ergebnis der Jahresrechnung 2017
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Einnahmen: 2017 2016 Fehlbetrag (-)/Überschuss (+) aus dem Vorjahr +1.250,49 +23.471,25 lfd. Haushaltsmittel 418.241,12 317.946,50 | 419.491,61 | 341.417,75 | ||
| Ausgaben | 371.919,45 | 340.167,26 | ||
| Überschuss(+)/Fehlbetrag(-) | +47.572,16 | +1.250,49 |
Die Jahresrechnung 2017 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresüberschuss von 47.572 Euro. Allerdings sind ca. 50.000 Euro zweckgebunden für 2018 und 2019. Diese Mittel wurden deshalb gesondert auf ein Tagegeldkonto eingezahlt. Damit ergibt sich auf dem Bankkonto mit dem Stand 31.12.2017 ein Minus von 2.731 Euro.
Vereinfachend lässt sich feststellen, dass das vom Vorstand des Instituts gemeldete strukturelle Defizit daher rührt, dass teilweise Personalkosten, aber auch Miete und Mietnebenkosten sowie laufende andere Betriebskosten, nicht vollständig durch institutionelle Zuschüsse gedeckt werden können. Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden; eigene Einnahmen müssen für Projekte eingesetzt werden (Fehlbetragsfinanzierung).
Das Deutsch-Amerikanische Institut wird zu diesem Thema eine Vorstandssitzung einberufen und das Rechnungsprüfungsamt entsprechend informieren.
Die Belege wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfbericht vom 08.08.2018 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahresrechnung 2017 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
2.7.2 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art. (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde die Sui generis durch den Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt, der bilanziert. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2017 – 31.12.2017 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 182.000 Euro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.7.3 Haus der Heimat e.V.
Das Haus der Heimat e.V. in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens und vom Bezirk Mittelfranken. Die Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit – gewährt dem Verein Zuschüsse.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs- bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest-I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2017 hat das Haus der Heimat e.V. folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
| Zuwendungsbe- | Betrag | ||
|---|---|---|---|
| Zuwendungsgeber | Art. der Zuwendung | ||
| scheid vom | Euro | ||
| Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens | institutionell | 23.11.2017 | 170.000 |
| Bezirk Mittelfranken | institutionell | 12.05.2017 | 25.600 |
| Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit | institutionell | 06.04.2017 | 76.000 |
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des Haus der Heimat durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 23.000 Euro jährlich).
Das Haus der Heimat e.V. selbst erwirtschaftete 2017 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 32.700 Euro.
Die Gesamtausgaben des Haus der Heimat betrugen im Jahr 2017 rund 304.300 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des Haus der Heimat führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
- Die Angaben des Verwendungsnachweises 2017 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
- Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht zweck-
entsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2017 schließen ließen.
- Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem an-
gemessenen Rahmen bewegt haben.
2.7.4 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V.
Zweck des Verbandes ist die Verwirklichung der in Art. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes genannten Ziele und Grundsätze. Dabei widmet er sich der Durchführung und Förderung von landschaftspflegerischen- und gestalterischen Maßnahmen, die aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege veranlasst sind.
Mitglieder des Verbandes sind natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen (§ 5 der Satzung).
Seit dem Jahr 2007 besteht die Forderung der Regierung von Mittelfranken, sich der öffentlichen Rechnungsprüfung zu unterziehen. Hintergrund ist eine höhere Anforderung der EU-Kommission bezüglich der Anerkennung der Eigenmittel der Landschaftspflegeverbände als „öffentliche Mittel“.
Der Landschaftspflegeverband Nürnberg ersucht fortan Herrn Oberbürgermeister, die jährliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu gestatten.
Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes vom 18.01.2018 hat Herr Oberbürgermeister am 22.01.2018 genehmigt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2017 vornimmt.
Die Prüfung erstreckte sich auf den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2017 wurde ordnungsgemäß erstellt. Sie schließt mit Einnahmen von 130.390,75 Euro und Ausgaben von 135.392,20 Euro ab.
Die Rücklagen verringerten sich in Höhe des Saldos von 95.315,29 Euro auf 90.313,84 Euro.
So konnte mit Bericht vom 22.03.2018 wiederum die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen bzw. der Geschäftsführung bestätigt werden.
2.7.5 Planungsverband Region Nürnberg
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 01.02.2018 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2017 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 72.874,82 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 22.650,00 Euro führte der Jahresabschluss 2017 zu einer Verminderung der Rücklage um nur 10.598,41 Euro.
Mit Bericht vom 03.07.2018 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
2.7.6 Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Groß-
raum Nürnberg
Die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach haben sich gemäß Art. 17 Abs. 1 KommZG zu dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zusammengeschlossen, welcher zum 01.01.2010 seine Arbeit aufnahm. Die Satzung des Zweckverbandes vom 20.11.2009 wurde von der Regierung von Mittelfranken im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 26/2009 veröffentlicht und inzwischen mehrfach geändert.
Gemäß § 18 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (Verbandssatzung) gelten für die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes die Vorschriften für die Gemeinden entsprechend, soweit sich nicht aus dem KommZG etwas Anderes ergibt. Der Zweckverband wirtschaftet entsprechend den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung im Sinne der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik.
Gemäß § 22 der Verbandssatzung ist der Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres aufzustellen und innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres zu prüfen.
Die örtliche Prüfung soll im zweijährigen Wechsel durch das Rechnungsprüfungsamt einer Verbandsgemeinde erfolgen. Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 obliegt dabei dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von rund 4,042 Mio. Euro (2015: rund 3,653 Mio. Euro) ab.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung (VV) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Kassenlage war im Berichtszeitraum günstig. Der Zweckverband ist schuldenfrei und verfügt über ausreichend Rücklagen.
Im Rahmen der Prüfung waren nur vereinzelte Feststellungen und Hinweise zu treffen.
Auffallend hierbei ist der deutliche Anstieg der Miet- und Nebenkosten der neu angemieteten Außenstelle in Erlangen in 2015/2016. Insgesamt ist hier im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 eine Mietpreissteigerung um rund das 5½ -fache zu verzeichnen.
2.7.7 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken
örtliche Jahresabschlussprüfung 2004 bis 2016
Mit Vermerk vom 01.08.2017 wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durch Herrn Oberbürgermeister beauftragt, die seit dem Jahr 2004 nicht beauftragten örtlichen Prüfungen o.g. Jahresabschlüsse nachzuholen. Das Ergebnis der bereits durchgeführten überörtlichen Prüfung liegt mit Prüfbericht des BKPV vom 10.02.2017 vor.
Haushaltssatzung 2015/2016
Das Rechnungsprüfungsamt stellte fest, dass die Haushaltssatzung 2015/2016, bezüglich des Jahres 2015, verspätet beschlossen wurde. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Ausgaben getätigt wurden, welche auf Grund vorläufiger Haushaltsführung genehmigungspflichtig gewesen wären.
Haushaushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung
Die Haushaushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung wurde von der überörtlichen Prüfung als nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gewertet. Soll- und Ist-Erträge wurden über Excel-Dateien geführt, welche nachträglich verändert werden konnten. Der örtlichen Prüfung standen diese Dateien nicht zur Verfügung. Es wurde zusätzlich festgestellt, dass auf den vollständig vorhandenen Buchungsbelegen keine Belegnummern aufgeführt waren. Dies entsprach nicht den gesetzlichen Vorschriften und erschwerte die Prüfung.
Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug
Die Funktion des Kassenverwalters, die Buchführung und die Kassenanordnungen wurden durch den früheren Geschäftsführer in einer Person wahrgenommen. Dies entsprach ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Übertrag Kassenbestand
Die überörtliche Prüfung monierte, dass auf die Jahresrechnung 2005 nur der Kasseneinnahmerest, nicht jedoch der Ist-Fehlbetrag aus dem Vorjahr übertragen wurde. Auch für die Jahre 2006 bis 2008 wurden keine bzw. unkorrekte Fehlbeträge festgestellt.
Überschuss Jahresrechnung
Der in der Jahresrechnung 2008 ermittelte Überschuss wurde in den Jahresergebnissen der Folgejahre immer wieder ausgewiesen.
Haushaltseinnahmereste
Im Jahr 2008 wurden im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Beteiligung Haushaltsausgabereste gebildet. Zur Finanzierung (der tatsächlichen Abwicklungskosten) wurde ein für die Entnahme aus der Rücklage gebildeter Haushaltsausgaberest herangezogen und für die nicht benötigten Mittel ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Haushaltseinnahmereste hätten aber nur für Einnahmen aus Krediten (insoweit Eingang im Folgejahr gesichert) gebildet werden dürfen.
Aufwandsentschädigung früherer Geschäftsleiter
Die Höhe der abgerechneten Aufwandsentschädigungen wurde von der überörtlichen Prüfung problematisiert. Von Seiten der Verbandsgremien und des Dienstherrn des früheren Geschäftsleiters wurden diese weder hinterfragt noch höhenmäßig beanstandet. In der Verbandsversammlung am 28.07.2017 gab der Verbandsvorsitzende zu Protokoll, dass er den abgerechneten Arbeitsaufwand des Geschäftsführers für plausibel hält (Wochenendarbeit).
Kontokorrentkredit/Gesellschafterdarlehen
Ein seit dem Jahr 2011 eingeräumter Kontokorrentkredit war den aktuellen Verbandsgremien weder bekannt, noch war der Kreditnehmer aus den Jahresrechnungen erkennbar. Diese Forderung wurde nach Feststellung der überörtlichen Prüfung unverzüglich und inklusive Verzinsung vollständig beglichen. Ein Schaden für den Zweckverband war augenscheinlich hieraus nicht entstanden. Die juristische Aufarbeitung des Sachverhaltes war zum Prüfungsende nicht abgeschlossen.
Die Gesellschafterdarlehen im Zusammenhang mit den beiden Beteiligungen des Zweckverbandes konnten betragsmäßig nicht vollständig abgestimmt werden. Für einen Abgleich waren die Jahresabschlüsse der beiden Beteiligungen nur für ein Jahr auffindbar. Die Darlehen wurden laut überörtlicher Prüfung in den Jahresrechnungen zwar ausgewiesen, aber in der Buchhaltungsdatei (Excel-basiert) nicht dokumentiert.
Jahresergebnisse 2004 bis 2015 (bereinigt entsprechend Bericht BKPV)
| Jahr | Volumen Gesamt- haushalt Soll15 Euro | Zuführung zum/ | Überschuss | Entnahme/Zufüh- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vom Vermögens- | (§79 Abs.3 Satz 2 | rung aus der | ||||
| haushalt | KommHV-Kame- | Rücklage | ||||
| kumuliert16 | ralistik) | kumuliert17 | ||||
| Euro | Euro | Euro | ||||
| 2005 | 472.115,99 | 24.949,37 | 23.885,65 | 23.885,65 | ||
| 2006 | 1.425.916,92 | 532.154,59 | 201.547,59 | 201.547,59 | ||
| 2007 | 578.242,56 | 85.996,44 | 0,00 | 85.996,44 | ||
| 2008 | 5.239.677,2618 | -1.518.684,66 | 1.401.726,40 | 334.577,34 | ||
| 2009 | 217.397,65 | -7.130,87 | 0,00 | 17.061,14 | ||
| 2010 | 1.954.070,60 | -920.285,07 | 0,00 | -920.285,07 | ||
| 2011 | 136.228,3818 | -10.653,86 | 0,00 | -10.653,86 | ||
| 2012 | 118.543,8718 | 1.316,31 | 0,00 | 1.316,31 | ||
| 2013 | 129.892,7218 | -2.711,00 | 0,00 | -2.711,00 | ||
| 2014 | 127.661,88 | -5.326,72 | 0,00 | -5.326,72 | ||
| 2015 | 127.065,9518 | -4.285,54 | 0,00 | -4.285,54 |
Volumen Gesamt-
haushalt Soll15
Euro
Jahresergebnis 2016/Haushaltsvergleich
| Einnahmen | Ausgaben | |||
|---|---|---|---|---|
| Verwaltungshaushalt | ||||
| Planansätze | 134.400,00 | 134.400,00 | ||
| Anordnungssoll | 137.023,80 | 137.023,80 | ||
| Abweichung | 2.623,80 | 2.623,80 | ||
| Vermögenshaushalt | ||||
| Planansätze | 200,00 | 200,00 | ||
| Anordnungssoll | 0,00 | 6.811,10 | ||
| Abweichung | ||||
| Abweichung | -200,00 | 6.611,10 |
15 Da Haushalt ausgeglichen entspricht Betrag sowohl Soll-Einnahmen als auch Soll-Ausgaben – Ausnahme s. 18 16 Positiver Wert entspricht Zuführung Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt/Negativer Wert entspricht Zuführung aus Vermögenshaushalt in Verwaltungshaushalt 17 Positiver Wert entspricht Zuführung Rücklage/Negativer Wert entspricht Entnahme Rücklage 18 Differenzbetrag Soll-Einnahmen um 819,00 Euro höher als Soll-Ausgaben
Feststellungs- und Entlastungsempfehlung
Die Feststellung der Jahresrechnung wurde für das Haushaltsjahr 2016 durch die Verbandsversammlung bereits beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt empfahl der Verbandsversammlung anhand der Ergebnisse der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 die Entlastung.
Für die Jahre 2004 bis 2015 standen dem Rechnungsprüfungsamt die Unterlagen nicht mehr im gleichen Umfang wie bei der vorher durchgeführten überörtlichen Prüfung zur Verfügung, weshalb keine diesbezüglichen Empfehlungen getroffen und auf den Bericht des BKPV verwiesen wurde.
2.7.8 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen –
Herzogenaurach
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, entstanden. Die Satzung des Zweckverbandes sieht in § 16 vor, dass für die Wirtschafts- und Haushaltsführung die Vorschriften für die Gemeinden entsprechend gelten, soweit nicht das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit etwas Anderes vorschreibt. Der Zweckverband wirtschaftet entsprechend den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung. Der Jahresabschluss für den Zweckverband vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wurde von einer Steuerkanzlei aufgestellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg.
Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die Linie der Stadt-Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Landkreis Erlangen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach zu planen, zu bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern zu beantragen und zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende. Der Geschäftsbetrieb konnte jedoch erst mit der Einstellung von eigenen Mitarbeitern zum 01.01.2017 bzw. 01.03.2017 (anders als geplant) richtig aufgenommen werden.
Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet.
Die Ergebnisrechnung des ZV StUB schließt mit einem Plus in Höhe von rund 82.650 Euro ab. Das positive Jahresergebnis wird gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des ZV StUB wurde bestätigt.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes wurde gem. Art. 40 Abs. 2 KommZG zum 01.01.2018 auf die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung umgestellt. Hierfür wurde ein Regiebetrieb innerhalb des Zweckverbandes errichtet.
2.7.9 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
Auf Bitte des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) hat Herr Oberbürgermeister am 19.07.2018 zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 des ZVGN ausnahmsweise das zweite Jahr in Folge übernimmt. Der ZVGN hat 23 Mitglieder, davon 7 kreisfreie Städte, 15 Landkreise und den Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach. Der Vorsitz wechselt alle drei Jahre und mit ihm die Geschäftsstelle. Seit 01.01.2015 führt den Vorsitz der Landrat des Landkreises Nürnberger Land, Herr Armin Kroder. Die Geschäftsstelle für das Haushaltsjahr 2017 war demnach in Lauf a. d. Pegnitz.
Die Prüfung hat sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und auf die daraus entwickelte Jahresrechnung 2017 erstreckt.
Euro
Soll-Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2.775.998,01
Soll-Einnahmen des Vermögenshaushaltes 264.765,42
Summe der Soll-Einnahmen 3.040.763,43
Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2.775.998,01
Soll-Ausgaben des Vermögenshaushaltes 264.765,42
Summe der Soll-Ausgaben 3.040.763,43
Der Haushalt ist in Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch ebenfalls mit 3.040.763,43 Euro ab.
Entsprechend § 14 der Verbandssatzung erhob der Zweckverband zur Deckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern 2017 eine Umlage i.H.v. 2.250.460 Euro (inkl. Rückerstattung von 275.000 Euro und Entnahme von 300.000 Euro aus der allgemeinen Rücklage) und erhält somit für die im Kooperationsvertrag mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) GmbH festgelegten Zuschüsse, als auch für den ungedeckten Verwaltungsaufwand des Zweckverbandes einen Kostenersatz. Umlegungsmaßstäbe sind die Einwohnerzahl und das Verhältnis der Umsteiger der Verbandsmitglieder.
Der Stand der Rücklage zum 31.12.2017 i.H.v. 1.685.475,07 Euro stimmte mit den Kontoständen des Kreditinstituts überein. Die rechtzeitige Leistung von Ausgaben war damit gesichert.
Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Jahresrechnung 2017 unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zustande gekommen sind und die Verbandsgeschäfte ordnungsgemäß und sorgfältig geführt werden.
2.8 Verwendungsnachweise
2.8.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Diese lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschenrechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplikatorinnen/-en, Mitglieder von (Sport)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Runden Tisches „Menschenrechte“. Im Jahr 2017 wurden die Ziele durch 27 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das federführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Der geplante Gesamtförderzeitraum läuft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019. Für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 betrug die bewilligte Zuwendung 100.000 Euro. Es handelte sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Die Eigenleistung der Stadt Nürnberg umfasste ein 50 %igen Stellenanteil einer Projektmitarbeiterin und 5.000 Euro als Zuwendungen an die Projektträger.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) erfolgte im Berichtsjahr eine Vorprüfung von 27 Verwendungsnachweisen der Einzelprojektträger/innen, je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich aller Belege. Es erfolgten Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 2.569,07 Euro.
Der Prüfungsvermerk konnte am 27.07.2018 erteilt werden.
2.8.2 Tucherschloss Kostenbeteiligung Freistaat Bayern
Zwischen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der Stadt Nürnberg besteht ein Vertrag über die staatliche Mitfinanzierung für das Tucherschloss aus dem Jahr 1973.
Die Einnahmen aus dem Museumsbetrieb stehen beiden Vertragspartnern hälftig zu. Die Museen der Stadt Nürnberg haben eine Gesamtrechnung über die Einnahmen Tucherschloss und ausgewählte Ausgaben zu erstellen und über das Rechnungsprüfungsamt der Bayerischen Schlösserverwaltung zur Erstattung zuzuleiten.
Danach ergibt sich im Vergleich mit den Vorjahren Folgendes:
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | Euro | |||||
| Einnahmen Tucherschloss gesamt | 44.684,80 | 39.510,99 | 45.952,91 | 46.664,06 | ||||
| Ausgaben ausgewählte Sachkonten | 208.356,90 | 196.968,58 | 200.768,04 | 216.439,23 | ||||
| anteilige Einnahmen Schlösserverwal- tung (50 %) | 22.342,40 | 19.755,50 | 22.976,46 | 23.332,03 | ||||
| Ausgaben erstattungsfähig Schlösser- verwaltung | 50.167,35 | 46.842,41 | 51.117,38 | 57.593,75 | ||||
| Saldo Schlösserverwaltung | 27.824,95 | 27.086,92 | 28.140,92 | 34.261,72 | ||||
| Erstattungsbetrag der Schlösserver- waltung | 27.824,95 | 27.086,92 | 28.140,92 |
Der Saldo Schlösserverwaltung beziffert den Anteil, den die Stadt bei der Schlösserverwaltung beantragt. Es handelt sich um die erstattungsfähigen Ausgaben abzüglich der Einnahmen Schlösserverwaltung. Der Erstattungsbetrag 2017 ist noch offen, beantragt wurden 34.261,72 Euro.
Für die vorgelegten Abrechnungen konnte die Bestätigung der Richtigkeit aufgrund beigefügter SAP-Ausdrucke erteilt werden.
2.8.3 Förderung der Erwachsenenbildung beim Bildungscampus
Nürnberg
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung werden staatliche Fördermittel für die Volkshochschulen bereitgestellt. Der Bildungscampus Nürnberg (Bereich Bildungszentrum) erhielt im Haushaltsjahr 2017 eine Zuwendung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Höhe von 230.533 Euro. Es handelt sich dabei um eine institutionelle Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung verwendet werden. Die Höhe der Zuwendung ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 15.800 Euro gestiegen. Seitens des Bildungscampus Nürnberg erfolgte eine Rückfrage an die Förderstelle bei der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der Aufteilung der Personalkosten der Mitarbeiter in Querschnittseinheiten auf zwei Produkte (Kurse und Veranstaltungen der Erwachsenenbildung/Betrieb des Planetariums).
Vor Absendung des Verwendungsnachweises an die staatlichen Stellen wird eine Vorprüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt verlangt.
Der Verwendungsnachweis wurde dem Rechnungsprüfungsamt vom Bildungscampus Nürnberg (Bereich Bildungszentrum) am 31.08.2018 mit der Bitte um Prüfung übersandt. Die rechnerische Richtigkeit konnte mit Prüfungsvermerk vom 07.09.2018 bestätigt werden.
Abschnitt 3: Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen Stiftungen
3 Jahresabschlüsse 2017 der rechtsfähigen Stiftungen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr 2017 23 rechtsfähige Stiftungen) unterliegen die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u. a. Heilig-Geist-Spital- Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat. (Die weiteren 16 rechtsfähigen Stiftungen unterliegen der Überprüfung durch die Stiftungsaufsicht in Ansbach.)
Nach Abschluss der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 der o. g. 7 Stiftungen wird das Ergebnis zur Prüfung/Begutachtung dem Rechnungsprüfungsausschuss (wie auch der Jahresabschluss 2017 der Stadt Nürnberg) im Juni 2019 vorgelegt.
4 Jahresabschluss 2017 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.
Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2017 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2017 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ehemals KNG „Gesellschaft des Klinikums Nürnberg mbH“), „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL) und der „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“ (vormals: A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH), an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2017 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg.
Die „KNG Gesellschaft des Klinikums Nürnberg mbH“ wurde zum 01.06.2012 in die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ umfirmiert. Die „ABC AmbulantesBehandlungs-Centrum GmbH“ ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist der Unterhalt einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Hierfür wurden zwei medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V in unmittelbarer Nähe des Nürnberger Südklinikums (MVZ VI) sowie in Nürnberg Laufamholz (MVZ VII) gegründet und seither betrieben.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Zweck des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Altdorf, Hersbruck und Lauf a. d. Pegnitz.
Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf, Hersbruck und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 gegründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
| Gesellschaft | Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (-) in Euro | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | absolut | in % | |
| Konzern Klinikum Nürnberg | -9.231.216,06 | -4.656.693,06 | -4.574.523,00 | -98,2 |
| Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) | -8.392.778,77 | -4.235.592,70 | -4.157.186,07 | -98,1 |
| Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) | 27.376,72 | 30.269,88 | -2.893,16 | 9,6 |
| KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz | -2.329.711,07 | -593.340,73 | -1.736.370,34 | > -100,0 |
| KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz | 333,43 | 302,43 | 31,00 | -10,3 |
| ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH | 228.595,06 | -19.813,08 | 248.408,14 | > 100,0 |
| A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH | 496.199,41 | 450.809,51 | 45.389,90 | 10,1 |
| SAPV Team Nürnberg GmbH | 67.963,52 | 24.312,80 | 43.650,72 | > 100,0 |
| Klinikum Nürnberg Medical School GmbH | -175.616,09 | -578.003,85 | 402.387,76 | 69,6 |
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2017 erzielte Konzernfehlbetrag in Höhe von 9,23 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der KNL GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2017 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verschlechterte sich zum Vorjahr um 4,57 Mio. Euro, zum Bilanzstichtag wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,39 Mio. Euro ausgewiesen. Analog hierzu hat sich auch das Jahresergebnis der KNL GmbH verschlechtert, zum 31.12.2017 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,33 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 593 TEuro).
Die KNSG weist zum 31.12.2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 27 TEuro aus (Vorjahr: +30 TEuro). Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2017 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 333,43 Euro ausgewiesen.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss von 229 TEuro ab (Vorjahr: -20 TEuro). Durch diese positive Entwicklung konnte der im Vorjahresabschluss ausgewiesene „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ im Berichtsjahr vollständig ausgeglichen werden. Zur Sicherstellung der Liquidität wurde der ABC GmbH in 2016 ein zehnjähriges Gesellschafterdarlehen gewährt.
Die A.R.Z. - gGmbH konnte das positive Ergebnis des Vorjahres bestätigen und sogar verbessern, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 496 TEuro (Vorjahr: +451 TEuro) ausgewiesen. Der Geschäftsverlauf bestätigt den Trend im Gesundheitssektor bzgl. einer erhöhten Nachfrage nach ambulanten Rehabilitationsleistungen. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr erneut eine Vollauslastung erreichen und die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % erhöhen.
Der Geschäftsverlauf der SAPV Team Nürnberg GmbH zeigt weiterhin insgesamt eine positive Entwicklung. Zum Stichtag 31.12.2017 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 68 TEuro ausgewiesen (Vorjahr: +24 TEuro).
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von 176 TEuro (Vorjahr: -578 TEuro) ab. Das Jahresergebnis liegt hierbei um 282 TEuro über dem Planansatz, was insbesondere auf verminderte Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen ist. Durch Anlaufverluste weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1,42 Mio. Euro aus, welcher sich durch das geplante Ergebnis des Folgejahres voraussichtlich weiter verschlechtern wird. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen über 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In den langfristigen Planungen wird mit dem Erreichen des Vollbetriebes im Jahr 2019 erstmalig ein Jahresüberschuss erwartet.
4.2.1 Konzernbilanz 2017
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 542.385.290,86 | 546.722.716,87 | -4.337.426,01 | -0,8 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.758.620,00 | 1.667.045,00 | 91.575,00 | 5,5 |
| • Grundstücke und Gebäude | 435.601.543,23 | 430.923.228,79 | 4.678.314,44 | 1,1 |
| • Technische Anlagen | 47.963.638,00 | 48.002.481,00 | -38.843,00 | -0,1 |
| • Einrichtungen und Ausstattungen | 50.589.610,00 | 52.113.613,00 | -1.524.003,00 | -2,9 |
| • Anlagen im Bau | 5.683.341,11 | 12.953.507,54 | -7.270.166,43 | -56,1 |
| • Finanzanlagen | 788.538,52 | 1.062.841,54 | -274.303,02 | -25,8 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 126.689.245,83 | 140.750.138,21 | -14.060.892,38 | -10,0 |
| • Vorräte | 16.685.884,33 | 14.864.560,79 | 1.821.323,54 | 12,3 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 108.037.985,42 | 121.767.923,13 | -13.729.937,71 | -11,3 |
| • Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | - |
| • Kassenbestand u. Bankguthaben | 1.965.376,08 | 4.117.654,29 | -2.152.278,21 | -52,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.579.067,81 | 1.349.647,56 | 229.420,25 | 17,0 |
| Bilanzsumme | 670.653.604,50 | 688.822.502,64 | -18.168.898,14 | -2,6 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 43.312.361,18 | 52.543.577,24 | -9.231.216,06 | -17,6 |
| • gezeichnetes/festgesetztes Kapital | 15.338.756,44 | 15.338.756,44 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklagen | 64.304.931,75 | 64.304.931,75 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnrücklagen | 3.031.882,64 | 3.031.882,64 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) | -30.131.993,59 | -25.475.300,53 | -4.656.693,06 | -18,3 |
| • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | -9.231.216,06 | -4.656.693,06 | -4.574.523,00 | -98,2 |
| Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung | 0,00 | 1.218.457,96 | -1.218.457,96 | -100,0 |
| Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 358.445.798,84 | 360.973.130,41 | -2.527.331,57 | -0,7 |
| Rückstellungen | 154.751.477,54 | 147.670.505,60 | 7.080.971,94 | 4,8 |
| Verbindlichkeiten | 112.468.635,98 | 125.124.143,43 | -12.655.507,45 | -10,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.675.330,96 | 1.292.688,00 | 382.642,96 | 29,6 |
| Bilanzsumme | 670.653.604,50 | 688.822.502,64 | -18.168.898,14 | -2,6 |
Die Konzernbilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,17 Mio. Euro auf 670,65 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 4,34 Mio. Euro bzw. 0,8 % auf 542,39 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 30,69 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen (33,67 Mio. Euro) und Anlagenabgänge (1,36 Mio. Euro) gegenüber. Die
wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf bauliche Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Hierbei wurde die bauliche Entwicklung am Klinikum Süd durch die Fortführung der Erweiterungen des Gebäudes des Herz-Gefäß-Zentrums (Gebäude E) geprägt. Darüber hinaus wurden am Standort Süd die Planungen für die Erweiterung der Radiologie abgeschlossen und mit der Maßnahme begonnen (Investitionsvolumen in Höhe von 13 Mio. Euro). In 2017 wurde zudem die bauliche Zielplanung 2034 verabschiedet und mit der Genehmigungsplanung für die ersten beiden Großprojekte begonnen (Eltern-Kind-Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord).
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 108,04 Mio. Euro (Vorjahr: 121,77 Mio. Euro) entfallen mit 89,15 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 17,32 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2017 in Höhe des Jahresfehlbetrages von 9,23 Mio. Euro auf 43,31 Mio. Euro. Das Eigenkapital setzt sich des Weiteren aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (64,3 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (30,13 Mio. Euro) zusammen.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um 2,53 Mio. Euro auf 358,45 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,08 Mio. Euro auf 154,75 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 62,51 Mio. Euro. Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 3,68 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 44,74 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 20,67 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Darüber hinaus sind mit 6,45 Mio. Euro Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,66 Mio. Euro bzw. 10,1 % auf 112,47 Mio. Euro verringert. Die wesentlichen Posten entfallen hierbei mit 42,59 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit 27,37 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördergelder) und mit 15,48 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2017 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 639.668.649,08 | 639.075.176,46 | 593.472,62 | 0,1 |
| Erlöse aus Krankenhausleistungen | 494.447.169,76 | 488.934.422,72 | 5.512.747,04 | 1,1 |
| Erlöse aus Wahlleistungen | 25.845.218,86 | 26.171.449,46 | -326.230,60 | -1,2 |
| Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses | 33.256.114,19 | 31.542.074,36 | 1.714.039,83 | 5,4 |
| Nutzungsentgelte der Ärzte | 3.331.974,36 | 3.973.232,86 | -641.258,50 | -16,1 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 31.342.171,88 | 31.806.275,04 | -464.103,16 | -1,5 |
| Bestandsveränderungen | 1.304.749,34 | 855.402,74 | 449.346,60 | 52,5 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 415.693,95 | 423.262,95 | -7.569,00 | -1,8 |
| Zuwendungen/Zuschüsse der Öffentlichen Hand | 1.269.912,83 | 2.331.178,41 | -1.061.265,58 | -45,5 |
| sonstige betriebliche Erträge | 13.489.851,89 | 8.662.732,21 | 4.827.119,68 | 55,7 |
| Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen | 10.742.850,36 | 21.236.706,25 | -10.493.855,89 | -49,4 |
| Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten | 22.930.707,37 | 22.487.779,93 | 442.927,44 | 2,0 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 73.776,33 | 57.318,80 | 16.457,53 | 28,7 |
| Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages | 1.218.457,96 | 593.340,73 | 625.117,23 | 105,4 |
| AUFWENDUNGEN | 648.899.865,14 | 643.731.869,52 | 5.167.995,62 | 0,8 |
| Personalaufwand | 419.524.615,29 | 405.796.696,61 | 13.727.918,68 | 3,4 |
| Materialaufwand | 130.778.978,71 | 126.600.217,30 | 4.178.761,41 | 3,3 |
| Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten | 10.844.323,15 | 26.774.410,22 | -15.930.087,07 | -59,5 |
| Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen | 20.000,00 | 20.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 33.668.832,66 | 32.233.614,74 | 1.435.217,92 | 4,5 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 46.233.630,43 | 47.210.685,41 | -977.054,98 | -2,1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.154.048,46 | 4.538.647,06 | 2.615.401,40 | 57,6 |
| Steuern | 675.436,44 | 557.598,18 | 117.838,26 | 21,1 |
| ERGEBNIS | -9.231.216,06 | -4.656.693,06 | -4.574.523,00 | -98,2 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,23 Mio. Euro ab und liegt damit um 4,57 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 5,80 Mio. Euro bzw. 1,0 % auf 588,22 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg um 5,51 Mio. Euro bzw. 1,1 % auf 494,45 Mio. Euro) als auch den Erlösen aus ambulanten Leistungen (Anstieg um 1,71 Mio. Euro bzw. 5,4 % auf 33,26 Mio. Euro) Erhöhungen zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen und Nutzungsentgelten der Ärzte.
Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Personal- und Sachkostenerstattungen, Apothekenerlöse sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:
| Somatik (Vollstationär) | 2017 | 2016 | +/- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) | 109.012 | 109.181 | - 169 | |||
| Casemix | 120.661 | 120.828 | - 167 |
Im somatischen Bereich war sowohl bei den abgerechneten Fallzahlen als auch beim Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
In den somatischen Tageskliniken des Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg wurden 2017 insgesamt 16.955 Behandlungstage gegenüber 19.611 Behandlungstagen im Vorjahr erbracht. Der Rückgang ist auf die Schließung der HNO-Tagesklinik am Klinikum Nürnberg ab Mai 2017 zurückzuführen.
| Psychiatrie (Vollstationär) | 2017 | 2016 | +/- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fallzahlen (Extern) | 4.892 | 4.757 | + 135 | |||
| Vollstationäre Behandlungstage | 96.064 | 94.511 | + 1.553 | |||
| durchschnittl. Verweildauer (Tage) | 19,7 | 19,9 | - 0,2 |
Sowohl Fallzahlen als auch Behandlungstage konnten in der vollstationären Psychiatrie gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
In den psychiatrischen Tageskliniken hat sich die Zahl der Pflegetage von 29.396 Tagen im Jahr 2016 auf 35.572 Tage im Jahr 2017 (Anstieg um 21,0 %) ebenfalls deutlich erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 4,83 Mio. Euro bzw. 55,7 % auf 13,49 Mio. Euro. Der deutliche Anstieg ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3,60 Mio. Euro) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (2,90 Mio. Euro) zurückzuführen.
Der Personalaufwand stellt mit 419,52 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2017 war in diesem Bereich ein Anstieg um 13,73 Mio. Euro bzw. 3,4 % zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen Konzernunternehmen 6.781 Vollkräfte (VK) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 23 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich auch die Tarifanpassungen des TVöD-K (+2,35 % zum 01.02.2017) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 2,0 % zum 01.09.2017) aufwandserhöhend aus.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 4,18 Mio. Euro bzw. 3,3 % auf 130,78 Mio. Euro an. Hierbei waren sowohl bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+2,47 Mio. Euro) als auch bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+1,71 Mio. Euro) Kostensteigerungen zu verzeichnen. Der Anstieg der bezogenen Leistungen ist insbesondere auf den Anstieg der Fremdvergaben an externe Dienstleister (insbesondere Küchenleistungen) zurückzuführen.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,44 Mio. Euro bzw. 4,5 % auf 33,67 Mio. Euro erhöht. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich ebenfalls um 443 TEuro auf 22,93 Mio. Euro.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für unterjährige Instandhaltungen und Wartungen in Höhe von 23,10 Mio. Euro enthalten. Diese verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,10 Mio. Euro.
Im Bereich des Finanzergebnisses stiegen die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Einmaleffekt des Vorjahres aufgrund einer Gesetzesänderung (Ausweitung Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre im Bereich Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen) wieder um rund 2,60 Mio. Euro. Insgesamt werden im Berichtsjahr Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 7,15 Mio. Euro ausgewiesen.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2017 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,23 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,66 Mio. Euro). Hierbei lagen im Berichtsjahr die Veränderungsraten der Summe der Personal- und Sachaufwendungen mit 2,9 % über der Veränderungsrate der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1,7 %. Hieraus ergab sich eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses (EBITDA) um 6,90 Mio. Euro. Darüber hinaus war im Bereich des Finanzergebnisses nach dem Einmaleffekt des Vorjahres ein deutlicher Anstieg der Zinsaufwendungen zu verzeichnen.
Wie auch von der Klinikumsleitung im Konzernlagebericht dargestellt, war die Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 insgesamt unzureichend. Die angestrebte Verbesserung des Betriebsergebnisses konnte nicht erreicht werden. Während die Leistungsentwicklung den Erwartungen des Wirtschaftsplanes entsprach und insgesamt als zufriedenstellend bewertet wurde, konnten insbesondere die sich verschlechternden Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung auf der Aufwandsseite nicht vollständig kompensiert werden.
Bereits für das Jahr 2017 blieb der Landesbasisfallwert als wichtigste Berechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen mit einer Erhöhung von 1,16 % deutlich hinter der Kostenentwicklung zurück und konnte die verhandelten Tarifsteigerungen nicht kompensieren. In 2018 wurde der Landesbasisfallwert um 2,75 % erhöht und fällt somit erneut geringer als die erwarteten Kostensteigerungen aus.
Da auch für 2019 die erwartete Erhöhung des Landesbasisfallwertes unterhalb der allgemeinen Kostenentwicklung liegt, sind strukturelle Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Kostenbasis unvermeidlich. Darüber hinaus wird sich der hohe erwartete Anteil an Eigenmittelfinanzierung bei anstehenden Baumaßnahmen über höhere Abschreibungen negativ aus das Jahresergebnis auswirken. Vor dem Hintergrund des investiv bedingten Liquiditätsbedarfs der kommenden Jahre ist somit eine ausreichende Innenfinanzierung zu gewährleisten, um den Fremdfinanzierungsbedarf auf ein tragfähiges Niveau zu begrenzen und die Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns sicherzustellen.
5 Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe
5.1 Prüfung der Eigenbetriebe
Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken- Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) der Rechnungsprüfung. Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus Art. 106 Abs. 1 GO. Gemäß Art. 103 Abs. 1 u. 2 GO erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Das Rechnungsprüfungsamt ist dabei nach Art. 103 Abs. 3 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse bei Eigenbetrieben gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Nach Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GO stellt die Rechnungsprüfung auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit ab.
Aufgrund der Rechtsvorschriften bei kommunalen Pflegeeinrichtungen findet Art. 107 GO beim NürnbergStift keine Anwendung, so dass das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss selbst prüft.
Die vorgelegten Abschlüsse wurden uneingeschränkt testiert, vom betreffenden Werkausschuss bereits begutachtet und die ergänzenden Prüfungen in der Wirtschaftsführung (Kassenprüfungen, Personal- und technische Prüfungen) ergaben gleichfalls keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen.
Für den Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg kann erst der Jahresabschluss 2016 begutachtet werden, ein testierter Jahresabschluss für 2017 lag zum Redaktionsschluss dieses Sachverständigenberichtes noch nicht vor. Die örtliche Prüfung dieses Abschlusses wird deshalb nachgeholt und zu einem späteren Zeitpunkt dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Auch wenn für die Eigenbetriebe Franken-Stadion Nürnberg und NürnbergBad die Betriebssatzungen keine Berichtspflicht vorsehen, besteht gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung zumindest eine halbjährige Berichtspflicht. Dieser formell geforderte Zwischenbericht wurde vom Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das Berichtsjahr nicht vorgelegt.
5.2 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg
5.2.1 Allgemeines
5.2.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ besteht in dieser Form seit 01.01.2006. Er wurde durch das Zusammenführen des früheren Eigenbetriebs „Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg“ und dem Chemischen Untersuchungsamt gebildet.
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört außerdem die Entsorgung der anfallenden Reststoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut).
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für Umweltanalytik und erbringt seine Leistungen auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats bzw. seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt sowie für Dritte. Das Labor für Umweltanalytik ist in erster Linie zuständig für die abwasseranalytischen Untersuchungen in den Klärwerken und im Kanalbetrieb sowie für die Industrieabwasserkontrolle.
Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sind daneben auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Entwässerungssatzung, die Fäkalschlammentsorgungssatzung, die Entwässerungsgebührensatzung sowie die Umweltanalytiklaborsatzung und die Umweltanalytikgebührensatzung.
5.2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung
Die Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUNBS) enthält u. a. Bestimmungen über die Organe vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die SUNBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügung detailliert festgelegt.
5.2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.2.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 wurde für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 34 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 49,06 Mio. Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 17,10 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2017 in Kraft.
5.2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2017 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2017 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2015 und der Kostenentwicklung 2016 ermittelt. Er sah Erträge von 102,08 Mio. Euro und Aufwendungen von 96,15 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 5,93 Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich für 2017 ein Jahresüberschuss von 6,67 Mio. Euro. Sowohl die Erträge, als auch die Aufwendungen lagen unter den Planergebnissen. Die Erträge waren insbesondere durch die erneute Bildung einer Rückstellung für Gebührenschwankungen um rund 6,09 Mio. Euro niedriger als der Planwert. Bei den Aufwendungen betrug die Differenz zum Planwert rund 6,83 Mio. Euro. Ursache für diese Minderaufwendungen waren insbesondere geringere Aufwendungen für Zinsen.
Der Vermögensplan 2017 umfasste einen Finanzbedarf von 118,00 Mio. Euro. Hiervon waren 36,40 Mio. Euro für Investitionen eingeplant. Die Deckung sollte weitgehend aus Kreditaufnahmen in Höhe von 34 Mio. Euro erfolgen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich im Jahr 2017 lediglich auf 16,64 Mio. Euro.
Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2020 umfasste ein Volumen von 409,41 Mio. Euro, davon für Investitionen 166,50 Mio. Euro und für Darlehenstilgungen 237,90 Mio. Euro.
5.2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Bavaria Treu AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 31.01.2018 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2016 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und unter anderem entschieden, den Jahresgewinn 2016 in die Rücklagen einzustellen.
5.2.4 Jahresabschluss 2017
5.2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 20.04.2018 erstellt.
5.2.4.2 Bilanzentwicklung 2017
Die Entwicklung der Bilanz 2017 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| € | € | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen | 559.444.229,23 | 567.262.116,69 | -7.817.887,46 | -1,4 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 863.095,83 | 859.885,98 | 3.209,85 | 0,4 |
| • Sachanlagen | 557.393.832,40 | 564.933.229,71 | -7.539.397,31 | -1,3 |
| • Finanzanlagen | 1.187.301,00 | 1.469.001,00 | -281.700,00 | -19,2 |
| Umlaufvermögen | 29.756.716,58 | 18.664.083,48 | 11.092.633,10 | 59,4 |
| • Vorräte | 3.383.335,59 | 3.351.715,61 | 31.619,98 | 0,9 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 25.970.238,67 | 14.201.412,83 | 11.768.825,84 | 82,9 |
| • Kassenbestand und Bankguthaben | 403.142,32 | 1.110.955,04 | -707.812,72 | -63,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 17.289,52 | 17.439,76 | -150,24 | -0,9 |
| 589.218.235,33 | 585.943.639,93 | 3.274.595,40 | 0,6 | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 61.222.281,97 | 54.555.294,77 | 6.666.987,20 | 12,2 |
| • Stammkapital | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnrücklage | 54.555.294,77 | 45.091.798,85 | 9.463.495,92 | 21,0 |
| • Sonderrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 6.666.987,20 | 9.463.495,92 | -2.796.508,72 | -29,6 |
| Sonderposten für Investionszuschüsse zum Anlagevermögen | 45.791.770,00 | 42.029.506,00 | 3.762.264,00 | 9,0 |
| Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse | 88.319.314,00 | 88.981.377,21 | -662.063,21 | -0,7 |
| Rückstellungen | 98.437.934,61 | 86.498.151,98 | 11.939.782,63 | 13,8 |
| Verbindlichkeiten | 295.446.934,75 | 313.879.309,97 | -18.432.375,22 | -5,9 |
| 589.218.235,33 | 585.943.639,93 | 3.274.595,40 | 0,6 |
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 3,27 Mio. Euro auf 589,21 Mio. Euro erhöht. Während das Anlagevermögen abschreibungsbedingt zurückgegangen ist (-7,82 Mio. Euro) hat sich das Umlaufvermögen um 11,09 Mio. Euro auf nunmehr 29,76 Mio. Euro erhöht. Auf der Passivseite stehen einem um 6,67 Mio. Euro gestiegenem Eigenkapital sowie um
11,94 Mio. Euro angewachsenen Rückstellungen um 18,43 Mio. Euro abgeschmolzene Verbindlichkeiten gegenüber.
Das Anlagenvermögen besteht überwiegend aus Sachanlagen. Unter den Sachanlagen bildeten die Abwasserreinigungsanlagen mit 43,93 Mio. Euro und die Abwassersammlungsanlagen mit 429,09 Mio. Euro die bestimmenden Posten. Insgesamt haben sich die Sachanlagen erneut verringert (-7,54 Mio. Euro), da seit 2012 insbesondere bei den Abwasserreinigungsanlagen die Summe der Neuinvestitionen unter der der Abschreibungen liegt. Der durchschnittliche Restbuchwert der Abwasserreinigungsanlagen ist weiter gesunken. Zum Bilanzstichtag lag dieser lediglich bei 13,22 %.
Die Finanzanlagen bestehen aus der 100 %igen Beteiligung der am 27.03.2012 gegründeten Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH (KSVN) und den Ausleihungen an diese. In Würdigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der Planung zum weiteren Geschäftsverlauf der KVSN wurde eine außerplanmäßige Abschreibung von 281 TEuro auf diese Ausleihung vorgenommen. Außerdem wurde die bestehende Rückstellung für Drohverluste der KSVN, im Hinblick auf deren Geschäftsentwicklung, um 370 TEuro auf nunmehr 1,97 Mio. Euro erhöht.
Der Anstieg beim Umlaufvermögen von rd. 11,09 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf höhere Forderungen zurückzuführen. Ursächlich hierfür war insbesondere der Anstieg der Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg um 11,68 Mio. Euro. Dies ist vor allem durch das höhere Guthaben auf dem Betriebsmittelkonto zurückzuführen.
Aufgrund des erneut positiven Jahresergebnisses erhöhte sich das Eigenkapital um 6,67 Mio. Euro auf nunmehr 61,22 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 10,4 % (Vorjahr: 9,3 %). Daneben reduzierten sich die Verbindlichkeiten, insbesondere aufgrund der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen, um 18,43 Mio. Euro auf 295,45 Mio. Euro. Gegenläufig entwickelten sich die Rückstellungen, welche insbesondere aufgrund der weiteren Erhöhung der Rückstellung für Gebührenschwankungen um 11,94 Mio. Euro auf 98,44 Mio. Euro angestiegen sind.
5.2.4.3 Erfolgsrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2017 entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| € | € | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 95.995.187,75 | 97.242.095,50 | -1.246.907,75 | -1,3 |
| Umsatzerlöse | 86.729.454,40 | 87.419.242,37 | -689.787,97 | -0,8 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2.143.687,59 | 1.930.262,46 | 213.425,13 | 11,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.927.518,07 | 7.070.530,21 | -143.012,14 | -2,0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 194.527,69 | 822.060,46 | -627.532,77 | -76,3 |
| AUFWENDUNGEN | 89.328.200,55 | 87.778.599,58 | 1.549.600,97 | 1,8 |
| Materialaufwand | 20.326.691,69 | 19.160.601,03 | 1.166.090,66 | 6,1 |
| Personalaufwand | 23.997.263,07 | 22.430.766,34 | 1.566.496,73 | 7,0 |
| Abschreibungen | 24.314.547,15 | 24.602.662,24 | -288.115,09 | -1,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 11.435.358,26 | 12.065.543,37 | -630.185,11 | -5,2 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 281.700,00 | 81.000,00 | 200.700,00 | >100,0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 8.971.445,51 | 9.436.803,30 | -465.357,79 | -4,9 |
| Steuern | 1.194,87 | 1.223,30 | -28,43 | -2,3 |
| ERGEBNIS | 6.666.987,20 | 9.463.495,92 | -2.796.508,72 | -29,6 |
Insbesondere aufgrund geringerer Umsatzerlöse (-690 TEuro) und gesunkenen Zinserträgen (- 628 TEuro) sind die Erträge im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,25 Mio. Euro zurückgegangen. Der Rückgang der Umsatzerlöse liegt an einer verringerten Frischwassermenge, wodurch geringere Schmutzwassergebühren erzielt wurden sowie einem Rückgang der Gebühren aus der Umweltanalytik (-403 TEuro). Wesentliche Ursache für die geringeren Zinserträge waren um 628 TEuro geringere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Die Aufwendungen sind insbesondere aufgrund höherer Material- und Personalaufwendungen um 1,55 Mio. Euro angestiegen. Die Materialaufwendungen sind um 1,17 Mio. Euro gestiegen. Dies ist hauptsächlich auf höhere Leistungen für Instandhaltungen zurückzuführen. Der Anstieg der Personalaufwendungen um 1,57 Mio. Euro (+7 %) beruht neben Tarifsteigerungen und Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, auf einer Verbesserung der Stellenbesetzung sowie geringeren Rückstellungsauflösungen.
Das negative Zinsergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr um 162 TEuro auf nunmehr -8,77 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursache hierfür war, dass durch die um 465 TEuro geringeren Zinsaufwendungen der Rückgang der Zinserträge nicht kompensiert werden konnte.
5.2.4.3.1 Bestätigungsvermerk
Aufgrund Beschluss des Stadtrats vom 28.09.2016 wurde die BavariaTreuAG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 sowie für den Lagebericht 2017 erteilt.
5.2.4.3.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a. fest:
- Die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lagebe-
richts hat zu keinen Einwendungen geführt.
- Der Jahresabschluss 2017 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
- Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
5.2.4.3.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der BavariaTreuAG vom 17.05.2018 dem Werkausschuss am 17.07.2018 vorgelegt. Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 einstimmig begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2017
mit einer Bilanzsumme von 589.218.235,33 Euro und mit einem Jahresgewinn von 6.666.987,20 Euro wird festgestellt.
-
Der Jahresgewinn wird in die Rücklagen eingestellt.
-
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
5.2.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung für 2017 insgesamt 7 Beschaffungsvorgänge vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg zur Prüfung nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 8,68 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
5.2.6 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg insgesamt 29 Vergaben (VOB/VOL) mit rund 27,11 Mio. Euro, einschließlich 12 Nachtragsangeboten von 1,84 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Vergaben besonderer Leistungen
Hier waren 9 Vergabevorgänge in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. Euro zu prüfen. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
5.3 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und
Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg
5.3.1 Allgemeines
5.3.1.1 Aufgaben und Organisation
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zählen insbesondere
-
die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung,
-
der Betrieb der Müllverbrennungsanlage
-
und der Betrieb der Reststoffdeponie.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGebS).
5.3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung
Die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung (ASNS) vom 03.08.1998 i.d.F. vom 10.11.2016 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. der Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die ASNS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügungen in der Fassung vom 01.07.2010 und 01.06.2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014 detailliert festgelegt.
5.3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.3.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 waren Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg nicht vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 2,79 Mio. Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf 14,57 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2017 in Kraft.
5.3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2017 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2017 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2015 und der Ausgabenentwicklung 2016 ermittelt. Er sah Erträge von 87,45 Mio. Euro und Aufwendungen von 74,02 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 13,43 Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich 2017 ein Jahresgewinn von 17,13 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von 1,60 Mio. Euro sowie Minderaufwendungen von 2,10 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Mehrerträge sind dabei insbesondere auf eine umsatzerhöhende Auflösung der Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen von 17,05 Mio. Euro zurück zu führen. Geringere Personalaufwendungen waren hauptsächlich für die Minderaufwendungen verantwortlich.
Im Vermögensplan 2017 waren Investitionen in Höhe von 4,98 Mio. Euro eingeplant. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich auf 4,28 Mio. Euro, womit die geplanten Investitionen in etwa umgesetzt wurden. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2020 umfasste ein Volumen von 121,40 Mio. Euro, davon 33,99 Mio. Euro für die Minderung der Verbindlichkeiten und 18,43 Mio. Euro für Investitionen.
5.3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 31.01.2018 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2016 festgestellt und die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn 2016 von 32,03 Mio. Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
5.3.4 Jahresabschluss 2017
5.3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 17.04.2018 erstellt.
5.3.4.2 Bilanzentwicklung 2017
Die Entwicklung der Bilanz 2017 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| € | € | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 143.092.891,08 | 152.341.606,42 | -9.248.715,34 | -6,1 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 926,37 | 4.957,41 | -4.031,04 | -81,3 |
| • Sachanlagen | 83.091.964,71 | 92.336.649,01 | -9.244.684,30 | -10,0 |
| • Finanzanlagen | 60.000.000,00 | 60.000.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 44.257.701,26 | 39.427.199,65 | 4.830.501,61 | 12,3 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 41.996.648,87 | 33.308.765,88 | 8.687.882,99 | 26,1 |
| • Kassenbestand, Bankguthaben | 2.261.052,39 | 6.118.433,77 | -3.857.381,38 | -63,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 51.833,96 | 857,16 | 50.976,80 | 5947,2 |
| 187.402.426,30 | 191.769.663,23 | -4.367.236,93 | -2,3 | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 71.461.351,22 | 54.328.687,08 | 17.132.664,14 | 31,5 |
| • Stammkapital | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Allgemeine Rücklage | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Ergebnisvortrag | 51.328.687,08 | 19.299.554,94 | 32.029.132,14 | 166,0 |
| • Jahresergebnis | 17.132.664,14 | 32.029.132,14 | -14.896.468,00 | -46,5 |
| Rückstellungen | 59.064.365,42 | 73.274.336,91 | -14.209.971,49 | -19,4 |
| Verbindlichkeiten | 56.876.709,66 | 64.166.639,24 | -7.289.929,58 | -11,4 |
| 187.402.426,30 | 191.769.663,23 | -4.367.236,93 | -2,3 |
Die Bilanzsumme hat sich um 4,37 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite ist ein Rückgang des Anlagevermögens um 9,25 Mio. Euro zu verzeichnen, dem eine Steigerung des Umlaufsvermögens von 4,83 Mio. Euro gegenübersteht. Auf der Passivseite stehen einem gestiegenen Eigenkapital (+17,13 Mio. Euro), gesunkene Verbindlichkeiten (-7,29 Mio. Euro) und um 14,21 Mio. Euro geringere Rückstellungen gegenüber. Aufgrund des Rückgangs der Bilanzsumme und einem erneut gestiegenen Eigenkapital hat sich die Eigenkapitalquote auf 38,1 % (Vj. 28,3 %) erhöht.
Der Rückgang des Anlagevermögens ist insbesondere abschreibungsbedingt. So stehen planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen von rd. 13,51 Mio. Euro lediglich Anlagenzugänge in Höhe von 4,28 Mio. Euro gegenüber. Der Zuwachs beim Umlaufvermögen von 4,83 Mio. Euro auf 44,26 Mio. Euro war insbesondere auf höhere Forderungen zurückzuführen. Hauptursache hierfür war der debitorische Saldo des Betriebsmittelkontos, welcher sich um 7,55 Mio. Euro erhöhte und zum Bilanzstichtag 37,47 Mio. Euro betrug.
Aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2017 (17,13 Mio. Euro) erhöhte sich das Eigenkapital des Betriebes auf 71,46 Mio. Euro. Insbesondere aufgrund der weiteren Teilauflösung von Rückstellungen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen verringerten sich die Rückstellungen um 14,21 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten insgesamt haben aufgrund der weiteren Tilgung von Bankkrediten um 7,29 Mio. Euro auf 56,88 Mio. Euro abgenommen.
5.3.4.3 Erfolgsrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2017 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| € | € | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 89.081.752,81 | 101.515.414,53 | -12.433.661,72 | -12,2 |
| Umsatzerlöse | 87.877.133,88 | 88.391.890,88 | -514.757,00 | -0,6 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 67.333,01 | 0,00 | 67.333,01 | >100 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 833.854,33 | 13.024.884,80 | -12.191.030,47 | -93,6 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 303.431,59 | 98.638,85 | 204.792,74 | 207,6 |
| AUFWENDUNGEN | 71.949.088,67 | 69.486.282,39 | 2.462.806,28 | 3,5 |
| Materialaufwand | 23.879.143,60 | 22.384.927,21 | 1.494.216,39 | 6,7 |
| Personalaufwand | 23.792.990,66 | 22.571.627,62 | 1.221.363,04 | 5,4 |
| Abschreibungen | 13.514.810,15 | 13.910.259,19 | -395.449,04 | -2,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.501.783,27 | 5.644.650,82 | -142.867,55 | -2,5 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.218.193,80 | 4.931.814,36 | 286.379,44 | 5,8 |
| Sonstige Steuern | 42.167,19 | 43.003,19 | -836,00 | -1,9 |
| ERGEBNIS | 17.132.664,14 | 32.029.132,14 | -14.896.468,00 | -46,5 |
Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 12,43 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf rd. 12,19 Mio. Euro geringere sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen. Ursächlich hierfür war insbesondere ein Sondereffekt im Vorjahr, wo aufgrund eines neuen Gutachtens eine Teilauflösung von Deponierückstellungen in Höhe von 12,60 Mio. Euro erfolgte.
Die Aufwendungen erhöhten sich um rd. 2,46 Mio. Euro, was hauptsächlich auf höhere Materialund Personalaufwendungen zurückzuführen war. Die um 1,49 Mio. Euro gestiegenen Materialaufwendungen waren insbesondere auf höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen (+1,07 Mio. Euro) zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen gegenüber dem Vorjahr um 1,22 Mio. Euro. Die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben nahezu unverändert.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um rd. 14,90 Mio. Euro verringert, was in Summe einen Jahresgewinn i.H.v. 17,13 Mio. Euro ergab.
5.3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2017
5.3.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 wurde die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt.
Die Gesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 sowie für den Lagebericht 2017 erteilt.
5.3.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellen die Prüfer der Curacon GmbH u. a. fest:
-
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
-
Die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes entsprechen den gesetzli-
chen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
- Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes.
- Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
5.3.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Curacon GmbH vom 17.04.2018 dem Werkausschuss am 11.07.2018 vorgelegt.
Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 einstimmig begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2017 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit einem Jahres-
gewinn von 17.132.664,14 Euro wird festgestellt.
-
Der Jahresgewinn in Höhe von 17.132.664,14 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-
Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
5.3.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung für 2017 vier Beschaffungsvorgänge mit einem Gesamtvolumen von 3,38 Mio. Euro zur Prüfung nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
5.3.6 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg insgesamt 8 Vergaben (VOB/VOL) mit rund 2,96 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
5.4 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb NürnbergStift
5.4.1 Allgemeines
Der Regiebetrieb „Seniorenamt der Stadt Nürnberg“ (Seniorenamt alt) wurde zum 01.01.1999 in den Eigenbetrieb NürnbergStift und das Seniorenamt (Seniorenamt „neu“) aufgespalten. Dem Eigenbetrieb NürnbergStift wurden die ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei und Werkstätten) sowie der Hilfsmittelservice und die Praxis Ergotherapie zugeordnet. Beim Seniorenamt „neu“ sind im Wesentlichen die hoheitlichen Aufgaben verblieben.
Die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NüStS) vom 07.10.1998 i.d.F. vom 17.12.1998 enthält u.a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs NürnbergStift und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die NüStS wird durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs NürnbergStift ergänzt.
Um den stetig steigenden Anforderungen vor allem in finanzieller Hinsicht gerecht zu werden, wird der Eigenbetrieb NürnbergStift als ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GO geführt. Er unterliegt den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Darüber hinaus sind die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) einschlägig.
Hauptaufgabe des NüSt ist es, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der älteren Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und vollstationäre Angebote und Einrichtungen nach dem Heimgesetz, Sozialgesetzbuch V und XI zu betreiben.
Zum 01.10.2003 nahm die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) ihren Betrieb aktiv auf. Die NüStSG ist eine 100- %ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergStift. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen insbesondere: Reinigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen Betriebsdienstes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf.
Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.066,81 Euro ab und wurde von der Solidaris Revisions-GmbH geprüft. Die Gesellschaft hat im Prüfungsbericht vom 26.03.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift wurde, wie in den Vorjahren, durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg geprüft.
5.4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.4.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 wurden der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 4,10 Mio. Euro und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan auf 20,22 Mio. Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die rechtzeitige Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wurde auf 5,3 Mio. Euro festgelegt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2017 in Kraft.
5.4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb Nürnberg- Stift jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2017 und der Finanzplan 2017/2020 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2017 und der Finanzplan 2017/2020 wurden am 17. November 2016 vom Stadtrat beschlossen
Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 888 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis (+ 4.412,11 Euro) ist somit um 892 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 1,23 Mio. Euro und die Ist-Aufwendungen um 334 TEuro über den Planwerten.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die um 1,28 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden Leistungserträge zurückzuführen (Plan: 28,02 Mio. Euro; Ist: 29,31 Mio. Euro). Dies ist unter anderem auf erhöhte Pflegesätze und eine verbesserte Auslastungssituation insbesondere im stationären Pflegebereich zurückzuführen.
Auf der Aufwandsseite liegen die Sachaufwendungen um 246 TEuro über den Planansätzen (Plan: 9,92 Mio. Euro; Ist: 10,17 Mio. Euro). Dies ist unter anderem auf einen erhöhten Instandhaltungsbedarf (+ 76 TEuro) zurückzuführen. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr die Mehraufwendungen im Rahmen der Neubewertung von Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bei den Pensionsrückstellungen vollständig zugeführt. Die Aufwendungen liegen in diesem Zusammenhang um 78 TEuro über dem Planansatz.
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Ausgaben mit 6,83 Mio. Euro ab. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2017 liegen um 5,04 Mio. Euro unter dem Planansatz (5,51 Mio. Euro) im Vermögensplan. Die Abweichung resultiert insbesondere aus der weiteren zeitlichen Verschiebung von neuen Investitionsprojekten (insbesondere Bau der Zentralküche).
Im Finanzplan 2017/2020 mit einem Gesamtausgabenvolumen von 32,94 Mio. Euro wurden Investitionen in Höhe von 27,38 Mio. Euro berücksichtigt. Diese entfallen im Wesentlichen auf den Neubau des August-Meier-Heims (AHR) und der Zentralküche.
5.4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Der Jahresabschluss 2016 wurde gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb NürnbergStift schloss das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 357 TEuro ab. Ursächlich für das Ergebnis waren im Wesentlichen die auslastungsbedingt nicht ausgeschöpften Ertragspotenziale sowie nachhaltige Belastungen durch Instandhaltungs- und Zinsaufwendungen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.01.2018 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 festgestellt und uneingeschränkte Entlastung erteilt.
5.4.4 Jahresabschluss 2017
5.4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für 2017, der gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang einschließlich Anlagen- und Fördernachweis besteht, wurde zusammen mit dem Geschäftsbericht am 20.06.2018 erstellt.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der PBV erstellt worden.
Die Daten der Haupt- und Nebenbuchhaltungen werden durch Softwareprodukte der Firma SAP verarbeitet.
5.4.4.2 Bilanzentwicklung 2017
Die Entwicklung der Bilanz 2017 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
| NürnbergStift | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 31.965.849,90 | 34.405.335,34 | -2.439.485,44 | -7,1 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 77.831,00 | 82.205,00 | -4.374,00 | -5,3 |
| • Sachanlagen | 31.888.018,90 | 34.323.130,34 | -2.435.111,44 | -7,1 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 4.783.869,36 | 4.224.610,41 | 559.258,95 | 13,2 |
| • Vorräte | 88.431,89 | 92.118,88 | -3.686,99 | -4,0 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 2.775.060,50 | 2.580.312,08 | 194.748,42 | 7,5 |
| • Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben | 1.920.376,97 | 1.552.179,45 | 368.197,52 | 23,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 48.136,87 | 26.188,84 | 21.948,03 | 83,8 |
| Bilanzsumme - Aktiva - | 36.797.856,13 | 38.656.134,59 | -1.858.278,46 | -4,8 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 12.218.385,88 | 13.212.995,97 | -994.610,09 | -7,5 |
| • Stammkapital | 620.000,00 | 620.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklagen | 16.932.448,04 | 17.931.470,24 | -999.022,20 | -5,6 |
| • Gewinn-/Verlustvortrag (-) | -5.338.474,27 | -4.981.442,60 | -357.031,67 | -7,2 |
| • Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) | 4.412,11 | -357.031,67 | 361.443,78 | 101,2 |
| Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 4.435.825,00 | 4.866.156,00 | -430.331,00 | -8,8 |
| Rückstellungen | 4.851.226,90 | 5.077.559,95 | -226.333,05 | -4,5 |
| Verbindlichkeiten | 15.269.011,94 | 15.453.840,87 | -184.828,93 | -1,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 23.406,41 | 45.581,80 | -22.175,39 | -48,6 |
| Bilanzsumme - Passiva - | 36.797.856,13 | 38.656.134,59 | -1.858.278,46 | -4,8 |
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs NürnbergStift hat sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,86 Mio. Euro bzw. 4,8 % vermindert. Auf der Aktivseite ist dies im Wesentlichen auf den Rückgang des Anlagevermögens um 2,44 Mio. Euro zurückzuführen. Demgegenüber hat sich der Bilanzansatz der Forderungen und liquiden Mittel insgesamt um 563 TEuro erhöht.
Auf der Passivseite wirkte sich insbesondere die Verringerung der Kapitalrücklage im Zusammenhang mit der Entnahme von Vermögensgegenständen (-999 TEuro) sowie die tilgungsbe-
dingte Reduzierung der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten (-357 TEuro) bilanzsummenverringernd aus. Darüber hinaus reduzierten sich die Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 226 TEuro.
Das Sachanlagevermögen verringerte sich im Berichtsjahr um 2,44 Mio. Euro auf 31,89 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Entnahme von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme „Hochschule für Musik“ zurückzuführen. Hierbei wurde auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 26.07.2017 ein Gebäude samt vereinbartem Grundstücksanteil aus dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift entnommen und mit Wirkung zum 01.09.2017 auf die Stadt Nürnberg übertragen. Gemäß dem Beschluss des Stadtrates wurde die in diesem Zusammenhang notwendige Anpassung des Eigenkapitals über eine Verrechnung mit den Kapitalrücklagen bewerkstelligt. In Summe wurden Vermögenswerte mit einem Restbuchwert in Höhe von 1,15 Mio. Euro entnommen.
Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen öffentliche Kostenträger (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahler. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 729 TEuro auf 2,61 Mio. Euro erhöht. Hiervon entfallen 1,03 Mio. Euro auf Sozialhilfeträger, 903 TEuro auf Pflege- und Krankenkassen und 565 TEuro auf Selbstzahler. Der hohe Bestand an offenen Posten resultiert unter anderem auch aus nicht zeitnah erstellten Abrechnungen und verspätet eingeleiteten Mahnverfahren. Die bereits in den Vorjahren vorgesehene Bereinigung der offenen Posten konnte auch aufgrund von personellen Engpässen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb NürnbergStift hat in 2018 begonnen, den Forderungsbereich durch Verfahrensoptimierungen systematisch zu bereinigen.
Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekonten (1,22 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (666 TEuro) zusammen. Des Weiteren wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 29 TEuro ausgewiesen.
Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr um 995 TEuro auf 12,22 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Kapitalrücklagen im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines Gebäudes an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 34,2 % auf 33,2 %.
Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von 4,43 Mio. Euro (Vorjahr: 4,87 Mio. Euro) entsprechen den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr waren Zugänge in Höhe von 63 TEuro, Auflösungen in Höhe von 259 TEuro und Abgänge in Höhe von 234 TEuro zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen im Wesentlichen auf Zuwendungen der Sparkasse Nürnberg und weitere Spendengelder für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflegeheimen. Die Abgänge in Höhe von 234 TEuro resultieren aus der Rückübertragung eines Gebäudes an die Stadt Nürnberg. Im betroffenen Gebäude war bis zum Start der Umbaumaßnahmen für die Hochschule für Musik die Zentralküche vom Eigenbetrieb NürnbergStift untergebracht. Der Bau der Zentralküche wurde zum damaligen Zeitpunkt vom Freistaat Bayern gefördert. Im Zusammenhang mit der Entnahme aus dem Betriebsvermögen waren somit auch die korrespondierenden Sonderposten zu bereinigen.
Der Bestand an Rückstellungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 226 TEuro bzw. 4,5 % auf 4,85 Mio. Euro. Der wesentliche Anteil der Rückstellungen entfällt mit 3,91 Mio. Euro auf den Bereich Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, Altersteilzeitregelungen, Leistungsentgelte, Pensionen und Beihilfen, Dienstjubiläen).
Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,90 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1,65 Mio. Euro). Hierbei hat der Eigenbetrieb NürnbergStift bis zum JA 2017 das Wahlrecht des Art. 67 EGHGB in Anspruch genommen, wonach der erforderliche Zuführungsbetrag aus der Neubewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Bil- MoG) in den folgenden 15 Jahren anteilig zugeführt werden kann. Im Berichtsjahr wurde der verbliebene Mehraufwand in voller Höhe zugeführt (118 TEuro), der im Geschäftsbericht ausgewiesene Teilwert der Pensionsrückstellung entspricht somit dem im Gutachten ermittelten Wert.
Die Verpflichtung zur Zahlung von tariflichen Zuwendungen und Gewährung von Sonderurlaub anlässlich von Dienstjubiläen wurde erstmalig im Jahresabschluss 2010 über die Bildung einer Rückstellung mit einem Pauschalwert von 40 TEuro berücksichtigt. Die Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2016 pauschal um weitere 40 TEuro auf 80 TEuro aufgestockt. Für die Berechnung der Rückstellung ist jedoch eine personenbezogene Ermittlung erforderlich. Dies ist im Folgeabschluss nachzuholen.
Weitere wesentliche Posten der Rückstellungen entfallen mit 706 TEuro bzw. 446 TEuro auf noch nicht abgegoltene Urlaubs- und Überstundenansprüche. Darüber hinaus wird im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von 93 TEuro im Zusammenhang mit einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln ausgewiesen.
Analog zu den Vorjahren werden Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEuro ausgewiesen. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Maßnahmen sind in den Folgeabschlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugleichen und hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung zu überprüfen.
Die Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um 185 TEuro bzw. 1,2 % auf 15,27 Mio. Euro. Die wesentlichen Posten entfallen mit 8,85 Mio. Euro (Vorjahr: 9,32 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung in Höhe von 3,95 Mio. Euro ausgewiesen. Diese beinhalten mit einem Saldo von 3,55 Mio. Euro das Kontokorrentkonto bei der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten in Höhe von 400 TEuro entfallen lediglich mit 62 TEuro auf Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und mit 338 TEuro auf fälschlicherweise hierunter ausgewiesene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (N-Ergie, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, Noris Inklusion, Klinikum Nürnberg)
5.4.4.3 Erfolgsrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen entsprechend der Gewinnund Verlustrechnung 2017 und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
| NürnbergStift | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 33.480.499,24 | 33.618.975,53 | -138.476,29 | -0,4 |
| Erträge aus allg. Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG | 22.177.353,94 | 20.873.836,74 | 1.303.517,20 | 6,2 |
| Erträge aus Unterkunft und Verpflegung | 4.659.589,00 | 4.613.684,67 | 45.904,33 | 1,0 |
| Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG | 42.477,32 | 57.327,10 | -14.849,78 | -25,9 |
| Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten | 2.428.307,51 | 2.432.600,97 | -4.293,46 | -0,2 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 3.155.466,25 | 3.381.336,01 | -225.869,76 | -6,7 |
| Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten | 611.413,77 | 740.654,89 | -129.241,12 | -17,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 97.608,13 | 801.508,80 | -703.900,67 | -87,8 |
| Erträge aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung von Investitionen | 18.000,00 | 459.750,00 | -441.750,00 | -96,1 |
| Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten | 286.525,36 | 255.589,38 | 30.935,98 | 12,1 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 3.757,96 | 2.686,97 | 1.070,99 | 39,9 |
| AUFWENDUNGEN | 33.476.087,13 | 33.976.007,20 | -499.920,07 | -1,5 |
| Personalaufwand | 21.164.502,94 | 20.772.465,93 | 392.037,01 | 1,9 |
| Materialaufwand | 7.393.281,82 | 7.629.099,92 | -235.818,10 | -3,1 |
| Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen | 495.173,51 | 493.289,96 | 1.883,55 | 0,4 |
| Steuern, Abgaben, Versicherung | 258.528,88 | 278.594,30 | -20.065,42 | -7,2 |
| Mieten, Pacht, Leasing | 447.632,32 | 450.993,42 | -3.361,10 | -0,7 |
| Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten | 67.941,79 | 472.043,00 | -404.101,21 | -85,6 |
| Abschreibungen | 1.776.938,82 | 1.744.659,92 | 32.278,90 | 1,9 |
| Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung | 1.168.453,91 | 913.969,45 | 254.484,46 | 27,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 385.573,58 | 832.277,42 | -446.703,84 | -53,7 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 318.059,56 | 388.613,88 | -70.554,32 | -18,2 |
| ERGEBNIS | 4.412,11 | -357.031,67 | 361.443,78 | 101,2 |
Der Eigenbetrieb NürnbergStift schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4 TEuro ab und liegt damit um 361 TEuro über dem Ergebnis des Vorjahres (Jahresfehlbetrag in Höhe von 357 TEuro).
Die Leistungserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,33 Mio. Euro bzw. 4,8 % auf 29,31 Mio. Euro gestiegen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Vergütungssätze
(durchschnittliche Steigerung um 3,2 % ab dem 01.07.2017) und eine verbesserte Auslastungssituation zurückzuführen. Insgesamt spiegelt die Entwicklung der Leistungserträge die konzeptionellen Änderungen in den Einrichtungen wider (u.a. Konzentration der Kurzzeitpflege auf einen Wohnbereich, Umwidmung von Altenheim-Plätzen in Pflegeplätze, Erweiterung der Angebotsstruktur/Projekt SUSA).
Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definition des § 277 HGB nach den Vorschriften des BilRUG und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Vermietung und Verpachtung (1,13 Mio. Euro), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostenerstattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,12 Mio. Euro sowie Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von 591 TEuro.
Die Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten entfallen mit 223 TEuro auf Erstattungen für Personalkosten (u.a. Eingliederungshilfen und Kostenbeteiligungen bei Altersteilzeitfällen) und mit 388 TEuro auf einen Mietkostenzuschuss der Stadt Nürnberg für die Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital.
Die Personalaufwendungen, die im Jahr 2017 64,5 % (Vorjahr: 63,2 %) der Betriebsaufwendungen umfassen, sind um 392 TEuro bzw. 1,9 % gestiegen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitarbeit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 406 TEuro bzw. 2,0 % auf 20,39 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf Tariferhöhungen zurückzuführen. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr nur marginal um 0,06 VK auf 370,1 VK.
Die Sachaufwendungen verringerten sich im Berichtsjahr um 455 TEuro bzw. 4,3 % auf 10,16 Mio. Euro. Hierbei entfällt der wesentliche Teil der Sachaufwendungen auf den Materialaufwand in Höhe von 7,39 Mio. Euro (Vorjahr: 7,63 Mio. Euro) und mit 1,17 Mio. Euro auf Instandhaltungsaufwendungen. Die weiteren Posten entfallen mit 447 TEuro auf Mieten, Pacht und Leasing, mit 258 TEuro auf Steuern, Abgaben und Versicherungen und mit 495 TEuro auf Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen der Stadt Nürnberg. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 385 TEuro enthalten. Diese beinhalten mit 118 TEuro Aufwand aus der Neubewertung von Rückstellungen nach dem BilMoG, mit 97 TEuro Fort- und Weiterbildungskosten und mit 65 TEuro Aufwand aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen.
Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,17 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen verdeutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungs- und Baumaßnahmen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich um 39 TEuro auf 1,76 Mio. Euro. Uneinbringliche Forderungen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 16 TEuro abgeschrieben.
Im Finanzergebnis von -314 TEuro (Vorjahr: -386 TEuro) stehen sich Zinserträge in Höhe von 4 TEuro, Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 188 TEuro sowie der Zinsanteil langfristiger Rückstellungen in Höhe von 130 TEuro gegenüber.
5.4.4.4 Prüfungsergebnis
Wie in den Vorjahren wurde der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes NürnbergStift“ vom 19.09.2018 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
- entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2017 sowie der dazugehörige Ge-
schäfts- und Lagebericht den Rechtsvorschriften,
- vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des NürnbergStift,
- ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
5.4.4.5 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Geschäftsbericht 2017, bestehend aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, wurde dem Werkausschuss am 18.10.2018 zur Begutachtung vorgelegt.
Der Werkausschuss des Eigenbetriebs NürnbergStift begutachtete den Geschäftsbericht 2017 für den Eigenbetrieb NürnbergStift und empfahl dem Stadtrat:
- die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 sowie die Erteilung der uneingeschränkten
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO und
- den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 4.412,11 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
5.4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss
Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1 KommHV- Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den Konzernabschluss 2017 war erstmalig vorgesehen, die für die Konsolidierung erforderlichen Daten (Reporting Package) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung an IDW PS 900 zu unterziehen. Aufgrund von personellen Engpässen beim Eigenbetrieb NürnbergStift konnte das Reporting Package dem Rechnungsprüfungsamt nicht rechtzeitig vorgelegt werden, sodass die Prüfung der für die Erstellung des städtischen Konzernabschlusses notwendigen Daten erst im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 schwerpunktmäßig mitberücksichtigt wurde.
Das Reporting Package enthält neben den Summen- und Saldenlisten der einzelnen Gesellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zugrundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hinaus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in der Datenmeldung abgefragt.
Die vom Rechnungsprüfungsamt durchgeführte Prüfung des Reporting Package erstreckte sich somit im Wesentlichen auf die Vollständigkeit der vom Eigenbetrieb NürnbergStift gemeldeten Daten und einen Abgleich dieser Daten mit den Angaben im Einzelabschluss vom Eigenbetrieb NürnbergStift (u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung).
Bei der Durchsicht der Debitoren- und Kreditorenlisten waren geringfügige Abweichungen bei den Forderungen (ca. 6 TEuro) und den Verbindlichkeiten (ca. 1 TEuro) festzustellen. Darüber hinaus waren in der Datenmeldung vom Eigenbetrieb NürnbergStift keine Angaben über erhaltene Investitionszuwendungen der Stadt Nürnberg und die daraus resultierenden Sonderposten enthalten (u.a. Zuwendung im Jahr 2016 in Höhe von 439 TEuro für den Bau der Interimsküche im AHR).
Im Bereich der Aufwendungen und Erträge wurden in der ursprünglichen Datenmeldung u.a. Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 398 TEuro sowie Erträge aus der Vermietung von Räumlichkeiten in Höhe von 359 TEuro nicht erfasst.
Die genannten Abweichungen befanden sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung bereits in Klärung mit der Stadtkämmerei bzw. wurden vom Eigenbetrieb NürnbergStift nachträglich gemeldet. Die weitere in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands- und Ertragskonten und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sachverhalte ergab keine wesentlichen Feststellungen.
5.4.6 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Im Berichtsjahr waren keine Vergabeprüfungen zu verzeichnen.
5.5 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb Franken-Stadion
Nürnberg
5.5.1 Allgemeines
Nach dem Umbau des bestehenden Stadions anlässlich der Teilnahme der Stadt Nürnberg als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat der Eigenbetrieb nunmehr die Aufgabe der Sicherstellung des laufenden Betriebs des Stadions unter Berücksichtigung des Werterhalts. Das operative Geschäft der Betriebsführung des Stadions ist seit 01.07.2005 vollständig durch die Franken-Stadion Nürnberg Betriebs GmbH übernommen worden. Durch Anteilsabtretungsund Anteilskaufvertrag vom 12.06.2015 hält die Stadt Nürnberg mit Wirkung ab 01.07.2015 100 % der Geschäftsanteile an der Franken-Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH. Der Betreibervertrag zwischen dem Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg und der Stadion Betriebs-GmbH läuft weiter, die Befristung zum 30.06.2015 wurde aufgehoben.
Die Franken-Stadionbetriebssatzung (FSBS) vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2014 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 FSBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeordnet. Die FSBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufgaben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt.
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürnberg angewiesen. Da gemäß Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Zuschüsse, Verlustausgleichszahlungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln unzulässige Beihilfen darstellen können, wurde die Werkleitung vom BKPV aufgefordert die Beihilfeproblematik prüfen zu lassen und ggf. die notwendigen Schritte zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen einzuleiten. Laut Auskunft der Werkleitung ist die Beihilfeproblematik allen handelnden Personen bewusst, weshalb diesbezüglich ein ständiger Austausch zwischen Werkleitung und dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation erfolgt.
5.5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.5.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 vom 17.11.2016 war für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Im Vermögensplan waren keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan war auf 1,5 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2017 in Kraft.
5.5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2017 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 17.11.2016.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2017 sahen Erträge von 1,49 Mio. Euro und Aufwendungen von 4,09 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 2,60 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich 2017 ein Jahresverlust von 2,34 Mio. Euro.
Der Vermögensplan 2017 umfasste einen Finanzbedarf von 4,60 Mio. Euro. Die Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2020 umfasste ein Volumen von 24,26 Mio. Euro, davon 11,19 Mio. Euro zum Ausgleich der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse und 7,87 Mio. Euro für Darlehenstilgungen.
5.5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 13.12.2017 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2016 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschieden, den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 1,91 Mio. Euro mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen.
5.5.4 Jahresabschluss 2017
5.5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 30.05.2018 erstellt.
5.5.4.2 Bilanzentwicklung 2017
Die Entwicklung der Bilanz 2017 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Franken-Stadion Nürnberg | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| € | € | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 35.908.411,28 | 38.155.677,65 | -2.247.266,37 | -5,9 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Sachanlagen | 35.908.411,28 | 38.155.677,65 | -2.247.266,37 | -5,9 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 752.100,38 | 2.588.789,20 | -1.836.688,82 | -70,9 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 578.335,82 | 1.039.267,04 | -460.931,22 | -44,4 |
| • Kassenbestand, Bankguthaben | 173.764,56 | 1.549.522,16 | -1.375.757,60 | -88,8 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 310,00 | 310,00 | 0,00 | --- |
| 36.660.821,66 | 40.744.776,85 | -4.083.955,19 | -10,0 | |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 13.821.140,20 | 14.249.821,06 | -428.680,86 | -3,0 |
| • Stammkapital | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Allgemeine und zweckgebundene Rücklage | 16.156.986,59 | 16.156.986,59 | 0,00 | 0,0 |
| • Ergebnisvortrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Jahresergebnis | -2.335.846,39 | -1.907.165,53 | -428.680,86 | -22,5 |
| Rückstellungen | 17.900,00 | 15.900,00 | 2.000,00 | 12,6 |
| Verbindlichkeiten | 22.821.781,46 | 26.469.055,79 | -3.647.274,33 | -13,8 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 10.000,00 | -10.000,00 | -100,0 |
| 36.660.821,66 | 40.744.776,85 | -4.083.955,19 | -10,0 |
Die Aktivseite wird weiterhin durch das Anlagevermögen bestimmt. Dieses ermäßigte sich um 2,25 Mio. Euro auf 35,91 Mio. Euro. Das anteilige Anlagevermögen hat sich damit auf 97 % (Vorjahr: 94 %) der Bilanzsumme erhöht. Das Umlaufvermögen verringerte sich aufgrund verminderter Forderungen (-461 TEuro) sowie geringerer liquider Mittel (-1,38 Mio. Euro) auf 752 TEuro. Insgesamt sank die Bilanzsumme um 4,08 Mio. Euro auf 36,66 Mio. Euro.
Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 429 TEuro auf 13,82 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verzeichnete eine Zunahme um 2 %-Punkte auf 38 %. Die Verbindlichkeiten verringerten sich tilgungsbedingt um 3,65 Mio. Euro auf 22,82 Mio. Euro.
Das langfristige Anlagevermögen i.H.v. 35,91 Mio. Euro wurde zum Bilanzstichtag lediglich i.H.v. 33,10 Mio. Euro (Eigenkapital + Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten >1 Jahr) langfristig
finanziert. Die bilanzielle Zahlungsbereitschaft zum Bilanzstichtag war damit nicht vollständig gegeben, es bestand eine Unterdeckung i.H.v. 2,01 Mio. Euro. Allerdings sind in den kurzfristigen Verbindlichkeiten 3,31 Mio. Euro Schulden bei der Stadt Nürnberg enthalten.
Auch im Geschäftsjahr 2017 konnte der Verwendungsnachweis für den Zuschuss zur WM 2006 nicht vollständig abgerechnet werden. Laut Bericht des Abschlussprüfers sind, wie bereits in den Vorjahren, immer noch Unterlagen bezüglich der endgültigen Verwendungsnachweisprüfung bei der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Für das Rechnungsprüfungsamt ist es etwas unverständlich, dass auch 12 Jahre nach Ausrichtung der Fußball Weltmeisterschaft immer noch nicht alle Abrechnungsunterlagen beim Zuwendungsgeber vorgelegt werden konnten.
Der Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg ist bemüht, in 2018 die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen. Ob bzw. in welchem Umfang noch Fördergelder fließen, ist derzeit schwer abzuschätzen, da dies von der abschließenden Prüfung der Förderfähigkeit durch die Regierung abhängt.
5.5.4.3 Erfolgsrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2017 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
| Franken-Stadion Nürnberg | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 1.560.251,82 | 2.019.168,66 | -458.916,84 | -22,7 |
| Umsatzerlöse | 1.560.251,82 | 1.508.589,91 | 51.661,91 | 3,4 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 510.578,75 | -510.578,75 | -100,0 |
| AUFWENDUNGEN | 3.896.098,21 | 3.926.334,19 | -30.235,98 | -0,8 |
| Abschreibungen | 2.487.316,91 | 2.491.103,35 | -3.786,44 | -0,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 557.903,39 | 518.256,13 | 39.647,26 | 7,7 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 850.877,91 | 916.974,71 | -66.096,80 | -7,2 |
| ERGEBNIS | -2.335.846,39 | -1.907.165,53 | -428.680,86 | -22,5 |
Die Umsatzerlöse erhöhten sich aufgrund des ganzjährigen Verbleibs des 1. FCN in der 2. Bundesliga nur geringfügig um 52 TEuro. Die sonstigen betrieblichen Erträge im Vorjahr betrafen eine Versicherungsentschädigung. Im Berichtsjahr fielen dagegen keine entsprechenden Erträge an. Insgesamt verringerten sich die Erträge deshalb um rd. 459 TEuro.
| Nachdem der Eigenbetrieb seit 01.01.2008 ohne eigenes Personal geführt wird, fällt eigener Perso- | |
|---|---|
| nalaufwand nicht an. Dafür enthält der Materialaufwand im Wesentlichen weiterverrechnete Perso- | |
| nalkosten des Eigenbetriebes NürnbergBad. Die Aufwendungen verringerten sich insgesamt um | |
| 30 TEuro. | Die Abschreibungen gingen dabei um 4 TEuro auf 2,49 Mio. Euro zurück. Die sonstigen |
| betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 40 TEuro auf 558 TEuro. Sie beinhalten im Wesentli- | |
| chen Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen sowie Leistungen des Hochbauamtes. | |
| Der Zinsaufwand verringerte sich tilgungsbedingt um 66 TEuro auf 851 TEuro. |
5.5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2017
5.5.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 25.10.2017 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt.
Der BKPV hat am 26.07.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 sowie für den Lagebericht 2017 erteilt.
5.5.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis stellte der BKPV u. a. fest:
- die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2017 entsprechen den Rechtsvor-
schriften und der Betriebssatzung,
- der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
- der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vor-
schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar,
- die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist nicht zufriedenstellend.
5.5.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht vom 25.07.2018 am 05.10.2018 dem Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht 2017 be-
gutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2017
mit einer Bilanzsumme von 36.660.821,66 Euro,
mit einem Jahresfehlbetrag von 2.335.846,39 Euro wird festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag wird mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen ver-
rechnet bzw. ausgeglichen.
5.5.5 Beschaffungen
Für 2017 wurden weder im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung noch von Seiten der technischen Prüfung Beschaffungsvorgänge durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
5.6 Jahresabschluss vom Eigenbetrieb NürnbergBad
5.6.1 Allgemeines
Der Eigenbetrieb NürnbergBad wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2003 gegründet. Die Betriebssatzung trat zum 01.01.2004 in Kraft. Die Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs der öffentlichen Hallen- und Freibäder der Stadt Nürnberg, um die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Freizeitschwimmangeboten und der Vereine mit Schwimmsportmöglichkeiten zu gewährleisten.
Die NürnbergBadbetriebsS (NBBS) vom 08.07.2003, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.08.2015, enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 NBBS ist dem Betrieb kein Stammkapital zugeordnet. Die NBBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung, welche die Aufgaben sowie die Arbeits- und Verfahrensweise der Werkleitung regelt.
5.6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.6.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Jahr 2017 vom 17.11.2016 wurden für den Eigenbetrieb NürnbergBad weder eine Kreditermächtigung noch Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wurde auf 4 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2017 in Kraft.
5.6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2017 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 17.11.2016 vom Stadtrat beschlossen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2017 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2015 und der Ausgabenentwicklung 2016 ermittelt. Er sah Erträge von 5,71 Mio. Euro und Aufwendungen von 12,69 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust von 6,98 Mio. Euro errechnete. Tatsächlich ergab sich 2017 ein um rd. 130 TEuro höherer Jahresverlust von 7,11 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere eine außerplanmäßige Abschreibung von 500 TEuro im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Rutschenanlage im Nordostbad.
Im Vermögensplan 2017 waren insgesamt 8,15 Mio. Euro eingeplant. Hiervon entfielen 1,66 Mio. Euro auf Investitionen und 6,49 Mio. Euro auf Darlehenstilgungen und einer Verringerung des Betriebsmittelkredits.
Die Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2020 umfasst ein Volumen von 40,29 Mio. Euro, dabei u.a. Kreditaufnahmen von 2,80 Mio. Euro sowie Verlustausgleiche durch die Stadt von insgesamt 33,86 Mio. Euro.
5.6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Munkert & Partner Audit GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 13.12.2017 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2016 festgestellt und die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung verbleibende Jahresverlust 2016 von 240 TEuro wurde auf das Folgejahr vorgetragen.
5.6.4 Jahresabschluss 2017
5.6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht entsprechend der Verpflichtung des § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV und des Art. 107 Abs. 1 GO fristgerecht erstellt. Die Zahlungen der Stadt von 6,99 Mio. Euro decken den Großteil des entstandenen Jahresverlustes 2017.
5.6.4.2 Bilanzentwicklung 2017
Die Entwicklung der Bilanz 2017 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| NürnbergBad | 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 46.576.248,76 | 48.648.804,00 | -2.072.555,24 | -4,3 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.705,00 | 4.471,00 | -766,00 | -17,1 |
| • Sachanlagen | 46.572.543,76 | 48.644.333,00 | -2.071.789,24 | -4,3 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 2.771.851,05 | 2.652.655,91 | 119.195,14 | 4,5 |
| • Vorräte | 66.231,05 | 65.883,78 | 347,27 | 0,5 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 2.240.800,41 | 2.166.804,46 | 73.995,95 | 3,4 |
| • Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben | 464.819,59 | 419.967,67 | 44.851,92 | 10,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 9.878,44 | 9.220,42 | 658,02 | 7,1 |
| Bilanzsumme | 49.357.978,25 | 51.310.680,33 | -1.952.702,08 | -3,8 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 405.468,96 | 523.506,34 | -118.037,38 | -22,5 |
| • Stammkapital | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Allgemeine Rücklage | 2.181.102,24 | 2.181.102,24 | 0,00 | 0,0 |
| • Verlustvortrag | -1.657.595,90 | -1.417.586,16 | -240.009,74 | -16,9 |
| • Jahresergebnis (nach Verlustausgleich) | -118.037,38 | -240.009,74 | 121.972,36 | 50,8 |
| Sonderposten für Investitionszuschüsse | 5.659.000,00 | 4.863.358,00 | 795.642,00 | 16,4 |
| Rückstellungen | 798.997,57 | 1.421.482,14 | -622.484,57 | -43,8 |
| Verbindlichkeiten | 42.402.288,88 | 44.411.333,85 | -2.009.044,97 | -4,5 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 92.222,84 | 91.000,00 | 1.222,84 | 1,3 |
| Bilanzsumme | 49.357.978,25 | 51.310.680,33 | -1.952.702,08 | -3,8 |
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 1,95 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite steht dem Rückgang des Anlagevermögens von 2,07 Mio. Euro ein Anstieg des Umlaufvermögens von 119 TEuro gegenüber. Planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen von rd. 3,17 Mio. Euro stehen Anlagenzugänge in Höhe von 1,53 Mio. Euro gegenüber. Verantwortlich für den Anstieg des Umlaufvermögens waren insbesondere höhere Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg (+71 TEuro). Daneben erhöhten sich die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag um rd. 45 TEuro im Vergleich zum Vorjahresstand.
Die unterjährig geleisteten Verlustausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg i.H.v. 6,99 Mio. Euro reichten zur Deckung des tatsächlich entstandenen Jahresverlustes von 7,11 Mio. Euro nicht aus,
so dass das Eigenkapital um den Differenzbetrag von 118 TEuro gesunken ist. Dadurch verringerte sich die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag auf 0,8 % (Vorjahr 1,0 %).
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Staatszuschüsse für verschiedene Baumaßnahmen. Der Anstieg beruht auf der Auszahlung der letzten Tranche für den Neubau des neuen Schwimmzentrums Langwasser.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Altersteilzeit-, Urlaubs-, Überstunden- sowie Beihilfeverpflichtungen. Im Berichtsjahr war hier ein Rückgang von 622 TEuro zu verzeichnen, welcher insbesondere auf die Reduzierung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit dem Schwimmzentrum Langwasser zurückzuführen ist.
Zum Bilanzstichtag bestanden nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,76 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 0,06 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr tilgungsbedingt um 2,01 Mio. Euro auf 42,40 Mio. Euro zurückgegangen.
5.6.4.3 Erfolgsrechnung 2017
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2017 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
| NürnbergBad | 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 6.011.175,34 | 6.011.288,92 | -113,58 | 0,0 |
| Umsatzerlöse | 5.681.569,17 | 5.610.522,21 | 71.046,96 | 1,3 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 18.312,00 | 25.677,00 | -7.365,00 | -28,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 305.476,78 | 375.080,92 | -69.604,14 | -18,6 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 5.817,39 | 8,79 | 5.808,60 | >100,0 |
| AUFWENDUNGEN | 13.117.823,72 | 12.999.298,66 | 118.525,06 | 0,9 |
| Materialaufwand | 3.194.884,93 | 3.591.212,91 | -396.327,98 | -11,0 |
| Personalaufwand | 4.386.447,96 | 4.201.233,59 | 185.214,37 | 4,4 |
| Abschreibungen | 3.171.941,06 | 2.667.237,21 | 504.703,85 | 18,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.677.267,99 | 1.751.164,73 | -73.896,74 | -4,2 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 678.948,86 | 779.728,55 | -100.779,69 | -12,9 |
| Sonstige Steuern | 8.332,92 | 8.721,67 | -388,75 | -4,5 |
| ERGEBNIS | -7.106.648,38 | -6.988.009,74 | -118.638,64 | -1,7 |
Die Erträge insgesamt bleiben im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 6,01 Mio. Euro. Der Anstieg der Umsatzerlöse um 71 TEuro ist insbesondere auf die zum 01.01.2017 erfolgte Gebührenerhöhung zurückzuführen. Im Gegenzug sind die sonstigen betrieblichen Erträge um 70 TEuro zurückgegangen, was im Wesentlichen auf eine geringere Sachkostenerstattung zurückzuführen ist.
Auch die Aufwendungen konnten relativ stabil gehalten werden. Der Rückgang des Materialaufwandes von 396 TEuro im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus gesunkenen Aufwendungen für Brennstoffe und Strom (-272 TEuro) und für Instandhaltungskosten (-23 TEuro). Entgegen wirkte der Anstieg für Fremdreinigung (+20 TEuro). Der um 185 TEuro erhöhte Personalaufwand beruht insbesondere auf der erfolgten Tariferhöhung.
Insbesondere aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung von 500 TEuro für die alte Rutsche im Nordostbad sind die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um 506 TEuro auf 3,17 Mio. Euro angestiegen. Reduzierte Aufwendungen für Bewachungs- und Sicherheitsdienste führten zum Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-74 TEuro).
5.6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2017
5.6.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.10.2017 wurde die Munkert & Partner Audit GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 sowie für den Lagebericht 2017 erteilt.
5.6.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Munkert & Partner Audit GmbH u.a. fest:
- Der Jahresabschluss 2017 entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzen-
den landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
- Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
- Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vor-
schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen.
5.6.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Munkert & Partner Audit GmbH vom 05.06.2018 dem Werkausschuss am 06.07.2018 vorgelegt.
Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 49.357.978,25 Euro und mit einem
Jahresfehlbetrag von 7.106.648,38 Euro wird festgestellt.
- Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2017 von 6.988.611,00 Euro verbleibende
Jahresverlust 2017 von 118.037,38 Euro wird auf das Folgejahr vorgetragen.
- Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die uneingeschränkte Entlastung gem. Art. 102
Abs. 3 GO zu beschließen.
5.6.5 Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handels mit
Badenebenartikeln
Prüfungsbericht vom 30.07.2018
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte, ob der Handel mit Badenebenartikeln beim Eigenbetrieb NürnbergBad unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und wirtschaftlich erfolgte. Daneben wurde untersucht, ob im Bereich der Lagerhaltung Optimierungspotentiale bestehen.
Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:
- Wie im Zuge der laufenden Kassenprüfungen festgestellt wurde, stimmen die Waren-Ist-Be-
stände immer wieder nicht mit den Soll-Beständen überein. Als ein Grund hierfür wurden Warenentnahmen für den Dienstgebrauch ausgemacht. So wird insbesondere Badekleidung für dienstliche Zwecke entnommen, ohne dass dies in den entsprechenden Bestandsverzeichnissen erfasst wird. Außerdem wird in diesen Fällen auch der entsprechende Sachaufwand nicht zu Lasten des Sachkontos „Dienstkleidung“ umgebucht. Entsprechende Regelungen seitens des Eigenbetriebs NürnbergBad wurden dringend angeraten.
- Bei der Festsetzung der Verkaufspreise für Badenebenartikel werden in zahlreichen Fällen
die vom Hersteller empfohlenen UVP´s unterschritten. U. E. verstößt dies gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und stellt zudem eine Benachteiligung privater Anbieter dar, die gezwungen sind, kostendeckende Preise zu kalkulieren. Um den Aufwand für die Preiskalkulation so gering wie möglich zu halten, wurde empfohlen künftig die Verkaufspreise in Höhe der UVP´s festzusetzen.
- Da die Jahresumsätze mit Badenebenartikeln im Hallenbad Katzwang seit Jahren rückläufig
sind und der Jahresumsatz 2017 nur noch rd. 475 Euro betrug, wird der Badenebenartikelhandel in diesem Bad als unwirtschaftlich angesehen. Der Eigenbetrieb NürnbergBad sollte u. E. deshalb den Badenebenartikelverkauf im Hallenbad Katzwang baldmöglichst einstellen.
- Aufgrund der beim Eigenbetrieb NürnbergBad ermittelten Lagerkennzahlen wurde bei der
Lagerhaltung Optimierungsbedarf festgestellt. So sollte die große Produktvielfalt bei Bademodeartikeln, Schwimmbrillen und Tauchringen verringert werden. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte zudem auf eine weitere Vorhaltung von nicht oder kaum nachgefragten Artikeln verzichtet werden.
Mit Stellungnahme vom 26.10.2018 erkannte NürnbergBad die Prüfungsfeststellung an und sicherte weitgehend eine entsprechende Umsetzung der Anregungen zu. NürnbergBad beabsichtigt, durch veränderte Rahmenbedingungen den Handel mit Badenebenartikeln im Hallenbad Katzwang künftig wirtschaftlich abzuwickeln. Die Prüfung kann damit als abgeschlossen betrachtet werden.
5.6.6 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden keine Beschaffungsvorgänge durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
5.6.7 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf den Eigenbetrieb NürnbergBad insgesamt 5 Vergaben (VOB/VOL) mit rund 1,01 Mio. Euro, einschließlich 4 Nachtragsangeboten mit rund 0,35 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
5.7 Jahresabschluss 2016 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb
öffentlicher Raum Nürnberg
5.7.1 Allgemeines
5.7.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2008 gegründet. Der Betrieb hat am 01.01.2009 sein operatives Geschäft aufgenommen, wobei zunächst die ehemaligen Bereiche des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg Straßenreinigung, Werkstätten, Bedürfnisanstalten als Eigenbetrieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe von BANOS als optimierter Regiebetrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2009 ging am 01.01.2010 der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg auf.
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs zählen insbesondere:
- die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wegege-
setz und dem Bundesfernstraßengesetz,
- die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingarten-
anlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen,
- die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsre-
gelnder und verkehrslenkender Maßnahmen,
-
der Betrieb des städtischen Fuhrparks
-
und die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toilettenbenutzungsgebührensatzung (TBenGebS).
5.7.1.2 Servicebetriebssatzung
Die Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum 01.01.2009 in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Servicebetriebs und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung.
5.7.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.7.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 vom 19.11.2015 wurde eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 3,43 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 1,91 Mio. Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 14,62 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2016 in Kraft.
5.7.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2016 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 19.11.2015.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2016 sahen, inkl. des städtischen Zuschusses, Erträge von 103,16 Mio. Euro und Aufwendungen von 103,16 Mio. Euro vor. Tatsächlich ergab sich 2016 ein Jahresgewinn von 7,07 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von 5,20 Mio. Euro zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 101,28 Mio. Euro und lagen insbesondere aufgrund geringerer Materialaufwendungen um 1,87 Mio. Euro unter den Plansätzen.
Der Vermögensplan 2016 umfasste einen Finanzbedarf von 8,65 Mio. Euro. Die Finanzplanung der Jahre 2015 bis 2019 umfasste ein Volumen von 64,84 Mio. Euro, davon 55,87 Mio. Euro für Investitionen und 7,80 Mio. Euro für Darlehenstilgungen.
5.7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung
Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 04.07.2018 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2015 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschieden, den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 1,11 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
5.7.4 Jahresabschluss 2016
5.7.4.1 Bilanzentwicklung 2016
Die Entwicklung der Bilanz 2016 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum | 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 37.271.102,40 | 37.339.325,35 | -68.222,95 | -0,2 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 283.427,00 | 235.345,00 | 48.082,00 | 20,4 |
| • Sachanlagen | 36.987.675,40 | 37.103.980,35 | -116.304,95 | -0,3 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 21.948.020,28 | 15.533.755,14 | 6.414.265,14 | 41,3 |
| • Vorräte | 3.041.701,89 | 3.019.189,50 | 22.512,39 | 0,7 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 1 7 . 8 5 8 . 5 8 6,67 | 12.440.682,18 | 5.417.904,49 | 43,5 |
| • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.047.731,72 | 73.883,46 | 973.848,26 | >100 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 269.190,25 | 256.888,80 | 12.301,45 | 4,8 |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 1.897.013,72 | -1.897.013,72 | -100,0 |
| Bilanzsumme | 59.488.312,93 | 55.026.983,01 | 4.461.329,92 | 8,1 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 11.872.029,27 | 0,00 | 11.872.029,27 | 0,0 |
| • Stammkapital | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0 |
| • Allgemeine Rücklage | 7.385.813,90 | 685.813,90 | 6.700.000,00 | 0,0 |
| • Ergebnis-/Verlustvortrag | 4.486.215,37 | -2.582.827,62 | 7.069.042,99 | >100 |
| • nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 1.897.013,72 | -1.897.013,72 | -100,0 |
| Sonderposten für Investitionszuschüsse | 73.168,48 | 65.942,48 | 7.226,00 | 11,0 |
| Rückstellungen | 19.275.033,30 | 18.866.156,60 | 408.876,70 | 2,2 |
| Verbindlichkeiten | 27.563.854,75 | 35.561.886,21 | -7.998.031,46 | -22,5 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 704.227,13 | 532.997,72 | 171.229,41 | 32,1 |
| Bilanzsumme | 59.488.312,93 | 55.026.983,01 | 4.461.329,92 | 8,1 |
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,46 Mio. Euro erhöht. Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine hohe Anlagenintensität. Verantwortlich für das rund 6,41 Mio. Euro höhere Umlaufvermögen waren insbesondere die um 6,06 Mio. Euro angestiegenen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Der bislang nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag konnte durch den Jahresgewinn 2016 vollständig ausgeglichen werden.
Mit Beschluss des Stadtrates wurde ein Betrag von 6,70 Mio. Euro aus dem Trägerdarlehen zum 01.01.2016 in Eigenkapital umgewandelt und der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Zusammen mit dem Jahresüberschuss 2016 von 7,07 Mio. Euro konnten die noch bestehenden negativen Jahresergebnisse der Vorjahre ausgeglichen und erstmals ein Eigenkapital von 11,87 Mio. Euro ausgewiesen werden. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 22 %. Die Verbindlichkeiten sanken um 8,00 Mio. Euro auf 27,56 Mio. Euro. Maßgeblichen Anteil daran hatten die um 7,63 Mio. Euro geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe.
5.7.4.2 Erfolgsrechnung 2016
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2016 aus der Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum | 2016 | 2015 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 108.462.987,56 | 102.008.762,60 | 6.454.224,96 | 6,3 |
| Umsatzerlöse | 106.760.778,40 | 100.865.087,94 | 5.895.690,46 | 5,8 |
| Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen | 324.499,68 | 0,00 | 324.499,68 | --- |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 555,00 | -555,00 | -100,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.377.464,48 | 1.087.798,35 | 289.666,13 | 26,6 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 245,00 | 55.321,31 | -55.076,31 | -99,6 |
| AUFWENDUNGEN | 101.393.944,57 | 100.895.085,57 | 498.859,00 | 0,5 |
| Materialaufwand | 34.453.017,24 | 37.555.348,64 | -3.102.331,40 | -8,3 |
| Personalaufwand | 50.508.823,74 | 48.291.833,60 | 2.216.990,14 | 4,6 |
| Abschreibungen | 3.016.670,91 | 2.927.528,05 | 89.142,86 | 3,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.989.825,72 | 9.843.540,11 | 1.146.285,61 | 11,6 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.320.754,46 | 2.171.015,98 | 149.738,48 | 6,9 |
| Sonstige Steuern | 104.852,50 | 105.819,19 | -966,69 | -0,9 |
| ERGEBNIS | 7.069.042,99 | 1.113.677,03 | 5.955.365,96 | 534,7 |
Die Erträge konnten um 6,45 Mio. Euro auf 108,46 Mio. Euro gesteigert werden. Dieser Anstieg beruht insbesondere auf 5,90 Mio. Euro höheren Umsatzerlösen. Maßgeblichen Anteil an diesem Ertragszuwachs hatte der Anstieg des städtischen Zuschusses um 3,34 Mio. Euro. Daneben führte die zum 01.01.2016 vorgenommene Erhöhung der Parkgebühren zu Mehrerträgen von 1,25 Mio. Euro.
Die Aufwendungen betrugen 101,39 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 499 TEuro bedeutet. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere höhere Personalaufwendungen (+2,21 Mio. Euro) sowie gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (+1,15 Mio. Euro), welche die um 3,10 Mio. Euro geringeren Materialaufwendungen kompensierten.
Die gesunkenen Materialaufwendungen beruhen insbesondere auf geringeren Aufwendungen beim Straßenunterhalt. Ursache für die um rund 4,6 % höheren Personalaufwendungen ist, neben einer Tariferhöhung, insbesondere der weitere Anstieg des Personalbestands auf 940 Mitarbeiter (Vorjahr: 930 Mitarbeiter). Ein höherer Verwaltungskostenbeitrag sorgte für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
5.7.4.3 Prüfung des Jahresabschlusses 2016
5.7.4.3.1 Bestätigungsvermerk
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2017 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragt.
Der BKPV hat am 27.06.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 sowie für den Lagebericht 2016 erteilt.
5.7.4.3.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 27.06.2018 u.a. fest:
- Die Buchführung und der Jahresabschluss 2016 entsprechen den Rechtsvorschriften und
der Betriebssatzung.
- Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
- Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu Beanstandun-
gen.
5.7.4.3.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dem Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss begutachtete am 12.09.2018 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 59.488.312,93 Euro und mit einem
Jahresgewinn von 7.069.042,99 Euro wird festgestellt.
-
Der Jahresgewinn 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu be-
schließen.
5.7.5 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Toilettenanlagen
Prüfungsbericht vom 03.09.2018
Es wurde geprüft, ob im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 die Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen ordnungsgemäß erfolgte. Das Hauptaugenmerk der Prüfung lag dabei auf der vertragsgemäßen Abwicklung von vergebenen Leistungen.
Im Wesentlichen waren folgende Feststellungen zu treffen:
- Bei den selbstreinigenden Automatik-WC-Anlagen wird die Höhe der gutgeschriebenen Toi-
lettenbenutzungsgebühren nicht ausreichend mit dem Gebühren-Soll abgeglichen. Aus diesem Grund wurde die monatliche Überprüfung der Toilettenbenutzungsgebühren auf Vollständigkeit angemahnt.
- Die aktuelle Preisgestaltung bei den Automatik-WC-Anlagen entspricht nicht den vertragli-
chen Grundlagen. Dem Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurde deshalb empfohlen, künftig die Preise entsprechend den Vertragsgrundlagen anzupassen oder eine einvernehmliche Vertragsänderung vorzunehmen.
Die Stellungnahme des Eigenbetriebs steht noch aus.
5.7.6 Beschaffungen
Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung 2016 insgesamt 7 Beschaffungsvorgänge vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg zur Prüfung nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,68 Mio. Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
5.7.7 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf den Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg insgesamt 35 Vergaben (VOB/VOL) mit rund 20,83 Mio. Euro, einschließlich 20 Nachtragsangeboten in Höhe von 2,11 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Vergaben besonderer Leistungen
Hier waren 29 Vergabevorgänge in Höhe von insgesamt 8,25 Mio. Euro zu prüfen. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
6 Staatstheater Nürnberg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2016/2017
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan.
Der Erfolgsplan 2016/2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 200 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von -55 TEuro ist um 145 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 227 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 372 TEuro unter den Planwerten.
Im Rahmen des vollständigen Anteilserwerbs an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH (nachfolgend SNS) wurden die Leistungsbeziehungen zwischen der Stiftung und ihren Tochtergesellschaften neu strukturiert. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Erfolgsplans war deren genaue Ausgestaltung noch nicht bekannt, so dass sich einzelne Planungsgrößen erheblich von den Ist- Werten unterscheiden.
Die Planabweichung bei den Erträgen ist im Wesentlichen auf die Einnahmen aus dem Vorstellungsbetrieb vor Ort zurückzuführen. Einzelne Aufführungen im Bereich der Oper blieben bei den Zuschauerzahlen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Auf der Aufwandsseite waren vor allem im Bereich der Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe (Ausstattung von Bühnenwerken) sowie der Gebäudetechnik und -reinigung geringere Ausgaben als geplant zu verzeichnen.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2016/2017 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 380 TEuro besseres Finanzergebnis aus. Zwar blieben die Einnahmen um 353 TEuro unter Plan, was maßgeblich auf Mindereinnahmen in der Sparte Oper zurückzuführen ist. Im Gegenzug blieben aber auch die Ausgaben deutlich unter Plan (-733 TEuro). Unterschritten wurden die Planansätze insbesondere bei den Ausstattungskosten von Bühnenwerken. Einige Neuproduktionen konnten spartenübergreifend deutlich günstiger als ursprünglich angenommen produziert werden. Zudem kam es zu Entlastungsbuchungen zugunsten der Aktivierung von Inszenierungsvermögen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur
Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.
Bilanz zum 31.08.2017
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2017 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
| Staatstheater Nürnberg | 31.08.2017 | 31.08.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 6.714.990,62 | 7.216.901,78 | -501.911,16 | -7,0 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 45.037,00 | 58.581,00 | -13.544,00 | -23,1 |
| • Sachanlagen | 6.373.332,79 | 6.876.070,78 | -502.737,99 | -7,3 |
| • Finanzanlagen | 296.620,83 | 282.250,00 | 14.370,83 | 5,1 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 6.121.675,68 | 5.879.558,34 | 242.117,34 | 4,1 |
| • Vorräte | 817.685,90 | 814.957,56 | 2.728,34 | 0,3 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 1.268.524,19 | 1.147.836,85 | 120.687,34 | 10,5 |
| • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 4.035.465,59 | 3.916.763,93 | 118.701,66 | 3,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 532.427,21 | 363.442,29 | 168.984,92 | 46,5 |
| Summe - Aktiva - | 13.369.093,51 | 13.459.902,41 | -90.808,90 | -0,7 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 7.234.732,57 | 7.289.438,57 | -54.706,00 | -0,8 |
| • Stiftungskapital | 1.627.617,59 | 1.627.617,59 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklage | 5.783.468,13 | 6.010.586,76 | -227.118,63 | -3,8 |
| • Verlustvortrag | -121.647,15 | -227.118,63 | 105.471,48 | 46,4 |
| • Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) | -54.706,00 | -121.647,15 | 66.941,15 | 55,0 |
| Rückstellungen | 1.763.987,16 | 1.898.196,30 | -134.209,14 | -7,1 |
| Verbindlichkeiten | 2.426.010,84 | 2.330.792,50 | 95.218,34 | 4,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.944.362,94 | 1.941.475,04 | 2.887,90 | 0,1 |
| Summe - Passiva - | 13.369.093,51 | 13.459.902,41 | -90.808,90 | -0,7 |
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig um 91 TEuro bzw. 0,7 % verringert. Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen um 502 TEuro. Im Gegenzug erhöhten sich das Umlaufvermögen (+ 242 TEuro) sowie die Rechnungsabgrenzungsposten (+ 113 TEuro). Auf der Passivseite verminderten sich die
Rückstellungen um 134 TEuro, während sich die Verbindlichkeiten um 95 TEuro erhöhten. Das Eigenkapital verringerte sich in Höhe des Jahresfehlbetrags.
Das Anlagevermögen beinhaltet immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 1.211 TEuro Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 1.713 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2016/2017 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (163 TEuro) sowie Schauspiel (294 TEuro). Des Weiteren wurden Mischpulte und Nutzfahrzeuge neu angeschafft (195 TEuro). Die Abschreibungen auf das Inszenierungsvermögen beliefen sich auf 757 TEuro.
Die Finanzanlagen beinhalten ausschließlich die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Bereits im Vorjahr waren im Rahmen des Anteilskaufs angefallene Anschaffungsnebenkosten für Notar und gutachterliche Beratung in Höhe von rd. 50 TEuro nicht aktiviert worden. Dies wird in der kommenden Spielzeit nachgeholt.
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, den fertigen Erzeugnissen und Waren sowie dem Fundus auch sonstige Vorräte. Diese belaufen sich auf 347 TEuro und entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Sie sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt. Dieses beläuft sich zum 31.08.2017 auf 554 TEuro. Weitere 435 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Hiervon entfallen 409 TEuro auf die Staatstheater Nürnberg Service GmbH und resultieren überwiegend aus dem Ticketvertrieb. Die verbleibenden 25 TEuro bestehen gegenüber der Staatstheater Nürnberg Gastro GmbH und betreffen die Foyer-Bewirtung.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 56 TEuro und entfallen größtenteils auf Kartenverkäufe und die Vermietung von Spielstätten. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2018 waren diese überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent- bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (4.024 TEuro). Darin enthalten ist ein Staatszuschuss in Höhe von 1.636 TEuro, der Ende des Geschäftsjahres bereits für die neue Spielzeit 2017/2018 geleistet wurde.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen der kommenden Spielzeit.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 122 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von 55 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 7.235 TEuro. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme bleibt damit unverändert bei 54,2 %.
Die Rückstellungen verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr um 134 TEuro auf 1.764 TEuro. Der Rückgang betrifft dabei alle Bereiche: Altersteilzeit (-40 TEuro), Überstunden (-15 TEuro), Urlaub (-63 TEuro), Steuern (-13 TEuro) sowie ungewisse Verbindlichkeiten (-3 Teuro).
Die Altersteilzeitrückstellung verringert sich kontinuierlich, da mit Eintritt in die Freistellungsphase die angesammelte Rückstellung verbraucht wird. Neue Altersteilzeitverträge werden nicht mehr abgeschlossen.
Die Personalrückstellungen umfassen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub (544 TEuro), für Überstunden und Mehrarbeit (471 TEuro) und für Altersteilzeitverpflichtungen (71 TEuro).
Pensionsrückstellungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag.
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten belaufen sich auf 678 TEuro. Sie betreffen überwiegend offene Rechnungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen (444 TEuro) sowie Aufwendungen für zu erwartende Brandschutzmaßnahmen (137 TEuro).
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (739 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.185 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (205 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (178 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (120 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Nebenkosten für Gebäude sowie Kosten für den Ticketverkauf. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und -gestellung. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH bzw. Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn-/Kirchensteuer sowie Sozialbeiträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.944 TEuro weist insbesondere Zuschüsse des Freistaates Bayern (1.636 TEuro) sowie der Stadt Nürnberg (114 TEuro) für die Spielzeit 2017/2018 aus.
Erfolgsrechnung 2016/2017
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2016/2017 (01.09.2016 – 31.08.2017) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
| Staatstheater Nürnberg | 01.09.2016- 31.08.2017 | 01.09.2015- 31.08.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 46.670.626,58 | 46.610.176,82 | 60.449,76 | 0,1 |
| Umsatzerlöse | 7.742.500,18 | 7.611.025,65 | 131.474,53 | 1,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 38.915.204,00 | 38.985.364,89 | -70.160,89 | -0,2 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 50,65 | 914,53 | -863,88 | -94,5 |
| Erträge aus Steuern | 12.871,75 | 12.871,75 | 0,00 | 0,0 |
| AUFWENDUNGEN | 46.725.332,58 | 46.731.823,97 | -6.491,39 | 0,0 |
| Materialaufwand | 5.062.172,77 | 4.817.332,27 | 244.840,50 | 5,1 |
| Personalaufwand | 32.178.109,52 | 31.896.572,79 | 281.536,73 | 0,9 |
| Abschreibungen | 1.641.574,28 | 1.782.094,52 | -140.520,24 | -7,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.745.554,42 | 8.135.208,10 | -389.653,68 | -4,8 |
| Zinsaufwendungen | 97.921,59 | 100.616,29 | -2.694,70 | -2,7 |
| ERGEBNIS | -54.706,00 | -121.647,15 | 66.941,15 | 55,0 |
Die Umsatzerlöse haben sich in der Spielzeit 2016/2017 im Vergleich zur Vorsaison um 131 TEuro auf 7.743 TEuro erhöht. Hierbei ist der Vergleich mit dem Vorjahr aufgrund der Änderungen durch das BilRUG und der damit verbundenen Ausweitung der Umsatzerlöse nur eingeschränkt möglich. Bei einer Anwendung der neuen Definition der Umsatzerlöse bereits im Vorjahr hätte sich ein Rückgang der Einnahmen um 621 TEuro ergeben.
Insgesamt haben sich die Einnahmen aus Eintrittsgeldern und die damit verbundenen weiteren Erträge aufgrund der geringeren Besucherzahl/Auslastung um 332 TEuro verringert. Darüber hinaus war auch bei den Erträgen aus Gastspielen, dem Programmheftverkauf und den Einnahmen aus Inseraten ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Neu ausgewiesen werden in den Umsatzerlösen aufgrund der Neufassung des BilRUG und damit in Abweichung zum Vorjahr auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (113 TEuro), Erstattung aus Theaterkooperationen (56 TEuro) sowie Erträge aus Sponsoring (148 TEuro). Des Weiteren enthalten sind periodenfremde Erträge aus der Entwertung von Gutscheinen in Höhe von 96 TEuro.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger in Höhe von 38.337 TEuro. Sie werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind Spenden (390TEuro), Rückzahlung von Personalausgaben (u.a. Mutterschaftsgeld) von 91 TEuro sowie aus Schadensersatzleistungen 27 TEuro). enthalten. Die Erträge aus Spenden haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 174 TEuro verringert.
Die Materialaufwendungen betreffen mit 744 TEuro Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie mit 4.318 TEuro Aufwendungen für bezogene Leistungen. Die bezogenen Leistungen umfassen Ausgaben für künstlerische Gäste (3.313 TEuro), Erstattungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg (399 TEuro) bzw. Dritter (147 TEuro), Aufwendungen im Rahmen des Feuerschutzes (279 TEuro) sowie Zuschüsse an Kindertheater (180 TEuro).
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 32.178 TEuro und setzen sich zusammen aus 25.832 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 6.346 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung.
Die Abschreibungen betreffen mit 1.634 TEuro die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen und mit 8 TEuro die Abschreibung von Umlaufvermögen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 390 TEuro auf 7.746 TEuro. Sie beinalten vor allem Instandhaltungsaufwendungen (964 TEuro), Mietaufwendungen für Gebäude (1.749 TEuro), Betriebskosten für Heizung, Strom und Wasser incl. Nebenkosten (1.039 TEuro), Kosten für Reinigung, Winterdienst und Abfallentsorgung (605 TEuro), Aufwendungen für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (567 TEuro), Urheberrechtsgebühren (584 TEuro), Gebühren für den Garderoben- und Vorderhausservice (455 TEuro) sowie Aufwendungen für Musikinstrumente und Notenmaterial (299 TEuro). Die Mietaufwendungen entfallen vorwiegend auf die angemieteten Lagerstätten. Der Rückgang ist zum Großteil auf die gesunkenen Instandhaltungsaufwendungen zurückzuführen.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 der StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2017 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2017 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 24.04.2018 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
- entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2017 den Rechtsvorschrif-
ten,
- vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
- steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die Lage
der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
- ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür, dass
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 03.05.2018 die Jahresrechnung zum 31.08.2017 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 der Stiftungssatzung festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Abschnitt 7: Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
7 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Stadt Nürnberg räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein. Oberstes Ziel ist es dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg sicherzustellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst zu schützen. Korruptionsprävention und -bekämpfung sind eine ständige Aufgabe.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
http://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
Abschnitt 7: Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Ergebnisse der Korruptionsbekämpfung
Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention im Berichtszeitraum 16 Hinweise ein, denen unverzüglich nachgegangen wurde. In mehreren Fällen waren umfangreichere Prüfungen durchzuführen.
- 2017 stellte eine Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen einer Vergabe-
prüfung bei einer Ausschreibung konkrete Indizien auf eine Angebotsabsprache von zwei Bietern fest. Die sachbehandelnde Dienststelle stellte daraufhin auf Basis des Prüfungsergebnisses Strafanzeige wegen des Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Absprache (§ 298 StGB). In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg wurde ein Angeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt; das Urteil war bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig. Städtische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter waren in den Vorgang nicht involviert.
- In einem Fall teilte die Dienststelle mit, dass im Dezember 2017 ein Firmenmitarbeiter
vergeblich versucht hat, einem städtischen Mitarbeiter während der Dienstausübung ein Geschenk zu übergeben. Die stadtinterne Prüfung des gemeldeten Sachverhaltes ergab, dass der konkrete Verdacht einer versuchten Vorteilsgewährung nach § 333 StGB vorliegt.
Nachdem bereits in der Vergangenheit städtische Mitarbeiter pflichtwidrige Diensthandlungen zugunsten dieser Firma ausführten, stellte die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Strafanzeige wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB). Der Vorteilsgeber wurde im August 2018 durch das Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe verurteilt.
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention führte 2018 im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar sowie eine Informationsveranstaltung beim Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) durch. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein in Bezug auf Korruption zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Es ist vorgesehen, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zukünftig über die Korruptionsproblematik sensibilisiert werden.
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
Abschnitt 8: Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen: Die Ergebnisse – der wegen der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2017 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2017 hat sich die Verschuldung der Stadt Nürnberg um 37,4 Mio. Euro auf 1,47 Mrd. Euro erhöht (ohne gebührenfinanzierte Eigenbetriebe). Um die Schulden nicht ungebremst ansteigen zu lassen, sind aber weiterhin wirksame Priorisierungen bei den außerordentlich umfangreichen geplanten Investitionsvorhaben und Projekten sowie eine fundierte Befassung mit Standards zwingend erforderlich.
Im Juni 2019 wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die beiden Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Nürnberg im Stadtrat.
Die Prüfungen nach Art. 103, 106 und 107 GO der Jahresabschlüsse und Wirtschaftsführung 2017 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum für 2016 sind vollständig durchgeführt worden und im vorliegenden Bericht insoweit abschließend enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, diese Jahresabschlüsse nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und Entlastung zu erteilen.
Nürnberg, 13.11.2018 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage 1 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanaly-
tik Nürnberg
Bilanz zum 31.12.2017 - Aktiva
Bilanz zum 31.12.2017 - Passiva
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anlage 2 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungs-
betrieb Nürnberg
Bilanz zum 31.12.2017 - Aktiva
Bilanz zum 31.12.2017 - Passiva
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anlage 3 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb NürnbergStift
Bilanz zum 31.12.2017 - Aktiva
Bilanz zum 31.12.2017 - Passiva
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anlage 4 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Bilanz zum 31.12.2017 - Aktiva
Bilanz zum 31.12.2017 - Passiva
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anlage 5 Jahresabschluss 2017 vom Eigenbetrieb NürnbergBad
Bilanz zum 31.12.2017
Ergebnisrechnung zum 31.12.2017
Anlagenspiegel zum 31.12.2017
Anlage 6 Jahresabschluss 2016 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum
Nürnberg
Bilanz zum 31.12.2016
Ergebnisrechnung zum 31.12.2016
Anlagenspiegel zum 31.12.2016
Bericht
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Bericht
Betreff:
Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017
Bericht:
Der vorliegende Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 beinhaltet die Prüfungsgebiete und -ergebnisse der bis zum 13.11.2018 abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das Haushaltsjahr 2017 und decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl der Prüfungsgebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt.
Die Prüfung des doppischen Abschlusses 2017 der Stadt selbst ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hierzu dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der vorliegende Bericht und der Bericht zum Jahresabschluss 2017 bilden die Grundlage zur dann vorgesehenen Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss für die Feststellung und Entlastung bezüglich des städtischen Jahresabschlusses 2017 im Stadtrat.
Die Ergebnisse der hingegen bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg sowie NürnbergBad sind im vorliegenden Bericht abschließend enthalten und zwecks gesonderter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aufgenommen. Gleiches gilt für den jetzt vorliegenden Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung: Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 589.218.235,33 Euro. Der Jahresüberschuss beträgt 6.666.987,20 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung:
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 187.402.426,30 Euro. Der Jahresgewinn beträgt 17.132.664,14 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung:
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim NürnbergStift auch die Abschlussprüfung.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs NürnbergStift sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 36.797.856,13 Euro. Der Jahresgewinn beträgt 4.412,11 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung:
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion-Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion-Nürnberg wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion-Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Franken-Stadion-Nürnberg sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 36.660.821,66 Euro. Der Jahresverlust beträgt 2.335.846,39 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung:
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs NürnbergBad sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 49.357.978,25 Euro. Der Jahresverlust beträgt 7.106.648,38 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Gutachten
Betreff: Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung:
Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum wurde geprüft.
Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 GO auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf.
Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss ist vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet worden.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung und der Entlastung wird empfohlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum sowie die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 59.488.312,93 Euro. Der Jahresüberschuss beträgt 7.069.042,99 Euro.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2018 öffentlich Beschluss
Betreff:
Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Anlagen: Ö 8/01 - RPA Ö 08.06.2018 - Niederschrift
Sachverhalt:
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.06.2018
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.06.2018 wird genehmigt.
Niederschrift zur Sitzung Stadt Nürnberg
Rechnungsprüfungsausschuss
Freitag, 08.06.2018, 09:00 Uhr
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
Niederschrift
öffentlich
Vorsitzender: Herr Stadtrat Krieglstein
Mitglieder: Frau StRin Bieswanger
Herr StR Groh Herr StR Russo Frau StRin Zadek Frau StRin Loos Herr StR König
Sonstige Teilnehmer: i.V. Herr Berschneider, Rpr
Schriftführerin: Frau Bürner
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 09:11 Uhr
N iedersch rift Rech nu ngsprüfu ngsa usschuss
Eröffnung:
Herr StR Krieglstein eröffnet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Der Ausschuss ist beschluss fähig.
1. Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung Gutachten
Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg
Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb
öffentlicher Raum Nürnberg
Herr Berschneider 00:00:41 Herr Krieglstein 00:06:41 Herr Groh 00:07:37 Herr Krieglstein 00:07:50
Gutachten - Anlagen 1.1 -1.3
Kl einstimmig □ angenommen/begutachtet, mit Gegenstimmen □ abgelehnt, mit Stimmen □ angenommen mit großer Mehrheit □ abgelehnt mit großer Mehrheit ö hat zur Kenntnis gedient
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.12.2017, öffentlich
Herr Krieglstein 00:09:21
Beschluss-Auflage
[><3 einstimmig ö angenommen/beschlossen, mit Gegenstimmen □ abgelehnt, mit Stimmen ö angenommen mit großer Mehrheit ö abgelehnt mit großer Mehrheit ö hat zur Kenntnis gedient
Niederschrift Rechnungsprüfungsausschuss
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 09:11 Uhr.
Schriftführerin:
/
Krieglstein Bürner
Niederschrift Rechnungsprüfungsausschuss