Beschlussvorlage Stpl/019/2018
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 27.09.2018 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4660 "Südstadt-Ost"
für ein Gebiet südlich der Bahnanlagen, westlich der Scheurlstraße und Allersberger Straße, nördlich der Gudrunstraße und östlich des Aufseß-, Kopernikus- und Ritter-von-
Schuh-Platzes
Einleitung des Verfahrens
Anlagen: Anmeldung Entscheidungsvorlage Beschlussvorschlag Übersichtsplan Begründung zur Einleitung
Sachverhalt (kurz):
Für das Gebiet südlich der Bahnanlagen, westlich der Scheurlstraße und der Allersberger Straße, nördlich der Gudrunstraße und östlich des Aufseß-, Kopernikus- und Ritter-von-Schuh- Platzes soll ein Bebaungsplan-Verfahren auf der Grundlage § 9 Abs. 2b Baugesetzbuch eingeleitet werden.
Ziel des Bebauungsplans ist es, unter Berücksichtigung des Vergnügungsstättenkonzepts, das vom Stadtrat am 26.10.2016 beschlossen wurde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Beinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebiets durch Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, zu verhindern. Dazu sollen diese außerhalb der in dem Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg benannten Zulässigkeitsbereiche ausgeschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.3 der Begründung zum Bebauungsplan.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 03.09.2018 durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmte Gebiet südlich der Bahnanlagen, westlich der Scheurlstraße und der Allersberger Straße, nördlich der Gudrunstraße und östlich des Aufseß-, Kopernikus- und Ritter-von-Schuh-Platzes der Bebauungsplan Nr. 4660 aufzustellen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.