HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Schulausschusses (20.07.2018)

Anlage: Teilbericht des Geschäftsbereichs

Anlage · 20.07.2018 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsteil Geschäftsbereich 3. Bürgermeister

Bericht Inklusion 2018

Internationaler Erfahrungsaustausch und Fachdialog Inklusion

Der Geschäftsbereich Schule & Sport hat nach dem Nichtzustandekommen der Kooperation der Schulverwaltungen im Rahmen eines CommeniusRegio-Projekts der Städte Nürnberg und Wien (siehe Schulausschuss vom 12.12.2014) nach weiteren Möglichkeiten für internationalen Erfahrungsaustausch und den Fachdialog zur inklusiven Schulentwicklung auf europäischer Ebene gesucht.

In diesem Zusammenhang kam es 2016 zu ersten Kontakten mit der Fachstelle für Inklusion und Schulentwicklung der Stadt Antwerpen, die zum Geschäftsbereich des 2. Bürgermeisters der Stadt Antwerpen gehört. Antwerpen ist wie Nürnberg ebenfalls eine Halbmillionen-stadt und hat neben Ähnlichkeiten bei den Schulstrukturen eine Reihe von vergleichbaren Frage- und Problemstellungen im Kontext von Inklusion und Integration zu bearbeiten wie Nürnberg.

Bei gegenseitigen Besuchen 2016/2017 in Antwerpen und Nürnberg wurde die Beantragung eines EU

antragsteller die Stadt Nürnberg und die Gemeinde Gorinchem im Nordwesten Hollands als Projektpartner umfasste. Die Antragstellung von Antwerpen im Frühjahr 2017 für ein zweijähriges Projekt umfasste u.a. die Schwerpunkte und Themenfelder für die Kooperation der Projektpartner

 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für Inklusion („City-View“)  Bauliche Voraussetzungen, Ausstattungen  Schulische Praxis (Unterricht, Förderung)  Übergänge (innerhalb des Schulwesens und extern)  Professionalisierung von Lehr-, Fach- und Assistenzkräften  Rückmeldung für die Lehr- und Fachkräfteausbildung

Nachdem der Projektantrag 2017 von der EU nicht die erforderliche Punktzahl für die Durchführung erhielt, wurde zwischen Antwerpen und Nürnberg eine erneute Antragstellung für das Frühjahr 2018 vereinbart. Nachdem kurz vor der erneuten Antragstellung aus Antwerpen eine Überlastungsanzeige infolge aktueller Schulentwicklungs- und Evaluationsbedarfe kam, wurde für 2018/2019 statt eines formalisierten EU – Projekts bilateral die niederschwellige Kooperation zwischen dem Geschäftsbereich Schule & Sport und der Fachstelle für Inklusion und Schulentwicklung der Stadt Antwerpen vereinbart, wobei in den Austausch weitere Partner (Schulen, Übergangsmanagement) aus der jeweiligen Stadt mit einbezogen werden sollen.

Interaktive Ausstellung zum Thema Inklusion und Nachhaltigkeit

Im Jahr 2018 jährt sich bekanntermaßen zum zehnten Mal die Veröffentlichung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus wurden ab dem Frühjahr auch in Nürnberg in Veranstaltungen die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG´s / sustainable development goals) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen diskutiert.

Passend zu diesen Anlässen präsentierte der Geschäftsbereich Schule & Sport der Stadt Nürnberg in Kooperation mit dem Kulturbüro und dem KinderKunstRaum des Amtes für Kultur und Freizeit im Zeitraum vom 08. bis 21. März 2018 in der Kulturwerkstatt auf AEG, Raum 1.26 / Kleiner Saal, Fürther Str. 244 d, die öffentlich zugängliche multimediale und interaktive Installation „Inklusion – inklusiv ist nachhaltig“ des Essener Vereins „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e. V.“ (bezev). Die Wanderinstallation, die davor bereits in mehreren deutschen Städten gezeigt wurde, beschäftigte sich grundsätzlich mit den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, wollte aber auch Anstöße für regionale Entwicklungen geben. Ausgehend von den globalen Nachhaltigkeitszielen wurde in Nürnberg ein lokaler Fokus auf das Thema Inklusion an Schulen (unter dem Blickwinkel Barrierefreiheit und Raumgestaltung) gerichtet. Besucherinnen und Besucher - neben der Öffentlichkeit wurden insbesondere auch die weiterführenden- und die beruflichen Schulen über das Angebot informiert - der Installation waren dazu eingeladen, Ihre Vorstellung einer nachhaltigen und inklusiven Ausgestaltung des SDGs in Ihrer Stadt über digitale Aufnahmesysteme zu dokumentieren. Teil der Veranstaltung zur Eröffnung der Installation durch den Schulbürgermeister am 07. März 2018 war Impulsvortrag der Schulleiterin der GS Hegelschule zu einer Nürnberger Grundschule mit dem Schulprofil Inklusion sowie eine Präsentation des Koordinators Inklusion der Stadt Antwerpen zum Thema „Inklusion in Antwerpen“.

Inklusion und Schulbauförderung (sog. Flächenbandbreiten)

Mit der Veröffentlichung neuer Bestimmungen für den Vollzug der Schulbauverordnung (sog. Flächenbandbreiten) am 15.09.2017 zunächst für die Schulart Grundschulen (siehe dazu auch TOP 2 im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss vom 30.11.2017) können bei der Festlegung des notwendigen Raumbedarfs bei Schulbauten (Neubau, Schulerweiterung, Sanierung) unter anderem für die Umsetzung der Inklusion begründet durch ein pädagogisches Konzept Raumbedarfe innerhalb der entsprechenden Flächenbandbreite förderfähig geltend gemacht werden. Am 29.03.2018 wurden analog für die Schulart Gymnasium geltende Flächenbandbreiten durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlicht und in Kraft gesetzt, die in ihren Grundlagen (z. B. Raumbereiche, pädagogisch zu begründende Mehrbedarfe) an den Grundsätzen für die Grundschulen orientiert sind.

Schulbauplanungsprozesse und Inklusion

An einer Reihe von Grundschulstandorten, die aktuell mit Erweiterungsbauten für Bildung und Betreuung bzw. als Neubau beplant werden, sind durch das Schulprofil Inklusion und Partnerklassen am Standort bzw. durch die zukünftige Partnerschaft auf einem Gelände mit einem Förderzentrum (neue Grundschule West) inklusive Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Kooperationen zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften denkbar und erwünscht.

Die Wahlerschule ist Schule mit dem Schulprofil Inklusion und Lernort für 4 Partnerklassen der Jakob- Muth-Schule (Förderschule der Lebenshilfe). Geplant wird ein Erweiterungsbau am Schulstandort (angestrebte Zielgröße: 3-zügige Schule mit Kapazitäten für 12 Regelklassen plus 4 Partnerklassen). Die beiden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) werden um 135 Plätze am Campus im Kombimodell (Offene Ganztagsschule und Hort) sowie eine HPT für die Kinder der Partnerklassen ergänzt. Auf dem "Campus der Begegnung" (Planungstitel für das pädagogische Konzept) für Kinder

mit und ohne Handicap wird zusätzlich ein inklusives Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) entstehen. Das Haus für Kinder wird um zwei SVE-Gruppen des Förderzentrums an der Bärenschanze mit ganztägigem Angebot ergänzt. Die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote am Campus aus einer Hand wird angestrebt.

Für einen Erweiterungsbau für Betreuung (OGTS-Kombi Schule/Jugendhilfe) sollen neben Betreuungs- und Unterrichtsräumen auch Möglichkeiten für gemeinsames Lernen und Spielen von Grundschülern und den Kindern aus den Partnerklassen der Merianschule, die an der Hegelschule unterrichtet werden, eingeplant werden.

Ritter-Schule

Die neue GS West wird als dreizügiger Grundschulstandort geplant, mit insgesamt 12 Klassen der Jahrgangsstufen 1 – 4 und somit bis zu 300 Schüler/innen aus dem Einzugsbereich des Schulneubaus, der als neuer Schulsprengel ausgewiesen werden soll.

Am Schulstandort sollen gleichzeitig auch die Betreuungsstrukturen für ganztägige Schulkinderbetreuung für die Sprengelkinder geschaffen werden. Mit Blick auf den zukünftigen Schulcampus soll ein inklusives Angebot entstehen, das Bildungs-, Betreuungs- und Begegnungsmöglichkeiten für eine zunehmend heterogene Schülerschaft ebenso berücksichtigt, wie die Öffnung zur und Zusammenarbeit mit der unmittelbaren Schulnachbarschaft.

So bietet das zukünftig von dem Zentrum für Hörgeschädigte, Paul-Ritter-Schule und der GS West gemeinsam genutzte Schulareal (bei sicherlich notwendigen schulartspezifischen Zuordnungen organisatorischer und pädagogischer Verantwortlichkeiten) zwischen Förderzentrum und Grundschule vielfältige Möglichkeiten der Begegnung von Schülerinnen und Schülern beider Schulen, des pädagogischen Austauschs und des Kompetenztransfer zwischen Lehr- und pädagogischen Fachkräften sowie übergreifender gemeinsamer Aktivitäten im Bereich des Schullebens (z. B. Unterrichtsprojekte, Freizeitaktivitäten, AG, Schulfest).

Außerdem soll ein gemeinsam genutztes Schulgelände den Gedanken inklusiver Beschulung und Betreuung aufnehmen und soweit als möglich dafür entsprechende Strukturen für Begegnung und Kooperation anbieten. So wäre es denkbar, dass im Tagesablauf Kinder ohne und mit Handicap gemeinsame Bildungs- und Betreuungsangebote erleben (Projekte, Freizeit, AG, …) um Kennenlernen Gleichaltriger, gegenseitiges Verständnis und gemeinsames (soziales) Lernen zu fördern und zu unterstützen.

Hinweis auf Monitoring Staatl. Schulamt:

Das staatliche Schulamt hat im jährlichen Pressebericht zum Schuljahresanfang (2017/2018 unter 2.4. Integration und Inklusion, S. 13/14) jeweils den aktuellen Stand zu Inklusion und inklusive Kooperationen im Bereich seiner Schulen/Zuständigkeiten.

https://schulamt.info/material/KS00001_201718_Pressebericht_SchA_Nuernberg.pdf

Download ↓