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← Sitzung des Schulausschusses (20.07.2018)

Anlage: Sachverhalt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Betreff: Ganztag an Gymnasien / Peter-Vischer-Schule, Sigena-Gymnasium

Hier: (1) Antrag SPD-Fraktion vom 26.02.2018 (2) Gemeinsamer Antrag Fraktion SPD, CSU, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 27.04.2018

Die Verwaltung geht in ihrem Bericht zunächst auf den gemeinsamen Antrag ein, mit Fokus auf PVS/Gymnasium und SG, und befasst sich anschließend mit den inhaltlich deutlich weiter gefassten Fragen des 1. Antrags.

1. Die Entwicklung der Klassengrößen im „Halbtag“ (HT) und „Gebundenen Ganztag“

(GGT) – Auswirkungen auf den Schulbetrieb (Personalbudget, Unterrichtsorganisation)

Die städtischen Gymnasien werden bzgl. des LWS-Budgets dem Grunde nach auf Basis der staatlichen Richtlinien für die Unterrichtsversorgung ausgestattet. Dazu kommen vom Stadtrat genehmigte Zuschläge wie beispielsweise Maßnahmen im Rahmen von MSRG, gegen Unterrichtsausfall oder im Bereich des Ganztags. Die staatliche Lehrpersonalzuweisung „sorgt“ landesweit für durchschnittliche Klassengrößen in den Jahrgängen 5 bis 10 an den staatlichen Gymnasien von 25,6 SuS je Klasse (Stand 2016/171). Über die Jahrgangsstufen hinweg nehmen die Schülerzahlen ab (durchschnittliche Klassenstärke in der 5. Jgst.: 26,4 SuS). Der Durchschnitt von 26,4 SuS je Klasse in der Jahrgangsstufe 5 bedeutet, dass auch Klassen von 30 und mehr Schülern gebildet werden. Dies gilt nicht für GGT-Klassen, hier liegt der Richtwert bei 25 SuS.

Für das dreizügige Gymnasium an der PVS hat dies folgende Konsequenzen:

(1) Bei zwei GGT-Klassen und einer HT-/OGT-Klasse sind maximal ca. 80 SuS möglich; je 25 SuS für die GGT-Klassen, 30 für den HT bzw. „Offenen Ganztag“ (OGT). Langjährige Erfahrungen jedoch zeigen, dass diese Schülerzahl weder in der Unterstufe, und erst recht nicht in der Mittelstufe, für ein auskömmliches LWS-Budget und somit für ein angemessenes Unterrichtsangebot sorgt. Erschwerend kommt folgende Unwägbarkeit hinzu: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anmeldezahlen sich in den wie oben dargestellten Zahlenkategorien bewegen, ist „eher gering“ (!). Mehranmeldungen können nicht aufgenommen werden, Minderanmeldungen verringern das LWS-Budget (um 1,2 LWS/SuS)!

1 https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/epaper.php?pid=43696&t=1 Seite 23 Tabelle 21

(2) Mit Beginn der Mittelstufe wählen/belegen die SuS die Ausbildungsrichtungen. Das Naturwissenschaftlich-Technologische Gymnasium (NTG) und das Sprachliche Gymnasium (SG) sind die in Bayern (mit Abstand) am häufigsten gewählten Profile. Die z.T. deutlichen Unterschiede in den Stundentafeln bedingen grundsätzlich eine relativ inhomogene, weil zweigübergreifende, und aufwendige (im Sinne eines erhöhten LWS-Verbrauchs) Klassenund Gruppenbildung. Verschärft wird diese schwierige Situation noch, wenn beispielsweise im sprachlichen Zweig zwei 3. Fremdsprachen angeboten werden (so am Sigena mit Spanisch und Italienisch).

(3) Hinsichtlich des LWS-Budgets für die Oberstufe ist zu konstatieren, dass bei einer Eingangsschülerzahl von 80 SuS in der 5. Jgst. i.d.R. „nur“ 60-65 SuS in die Oberstufe eintreten. Das daraus resultierende LWS-Budget erlaubt nur ein rudimentäres Kursangebot, es wird den vielfältigen Interessen der Oberstufenschüler nicht gerecht.

2. Zusammenfassung/Lösungsvorschläge

Um die Budgetprobleme PVS/Gymnasium und SG wirksam und nachhaltig in den Griff zu bekommen, müsste

(1) beiden Schulen – falls die Raumkapazitäten es zulassen – gestattet werden, bedarfsgerecht bis zu vier Eingangsklassen zu bilden, und zwar in flexiblen Organisationsformen (z.B. 3 x GGT und 1 x HT oder umgekehrt oder 2 x 2). Dadurch hätten die Schulen die Möglichkeit, ab der Mittelstufe eine Klassenbildung vorzunehmen, welche die Zahl der SuS und somit das LWS-Budget in (deutlich) höherem Maße berücksichtigt. Für SG war in den städt. Budgetierungsüberlegungen aus diesem Grund auch schon immer eine vierzügige Schule unterstellt. Die diesbezügliche Situation an der PVS sollte aus Sicht der Schulverwaltung ebenso beurteilt werden.

(2) Ggf., wenn Lösung 1 nicht greift, ein angemessener Budgetzuschlag für die Mittel- und Oberstufe gewährt werden für den Fall, dass wegen geringer Schülerzahlen in der Unterstufe das daraus resultierende LWS-Budget das Unterrichtsangebot allzu sehr einschränkt.

3. Personalbudget weiteres pädagogisches Personal (Soz.Päd., Erzieher)

Aus Sicht der Verwaltung sollte an der bisherigen Ressourcenzuteilung festgehalten und sonstiges pädagogisches Personal weiterhin etwa mit 0,2 VK je gebundener Ganztagsklasse zur Verfügung gestellt werden. Abhängig vom pädagogischen Konzept des Ganztagsbetriebs

an der Schule können sehr unterschiedliche Professionen gefragt sein. Es ist derzeit nicht absehbar, wie die unterrichtlichen, G9-bedingten, Lücken am Nachmittag gefüllt werden. Die neuen Stundentafeln erlauben zwar eine gewisse unterrichtliche Flexibilität (für den Nachmittag), z.B. bzgl. der Intensivierungsstunden (siehe Anlage Stundentafeln); ob dies reicht, wird sich erst in der Praxis herausstellen. Aber auch hier sollte der Primat der Pädagogik (des pädagogischen Konzepts) gelten.

4. Bauprogramme für (Ganztags-)Gymnasien

Die städtischen Bauprogramme müssen der staatlichen Schulbauverordnung genügen. Gearbeitet wird darüber hinaus mit den (an sich) 1995 aufgehobenen Schulbaurichtlinien und darauf aufbauenden Fortentwicklungen (z.B. Stadtratsbeschluss zum Ganztagsprogramm an allgemeinbildenden Schulen vom 25. Sept. 2013). Der Freistaat hat für die Grundschulen bereits im letzten Jahr die förderfähigen Flächen in einem zunächst auf drei Jahre befristeten Versuch verändert, indem er die sog. Flächenbandbreiten einführte. Für die Gymnasien sind die Flächenbandbreiten am 29.03.2018, für die Realschulen am 15.06.2018 in Kraft getreten. In den neu eingeführten Flächenbandbreiten wird die bisherige Fixierung auf die förderfähigen Flächen einzelner Räume bzw. Raumgruppen aufgelöst, nun können ganze Funktionsgruppen mit entsprechenden Bandbreiten versehen werden. Das führt zu einer spürbar größeren Flexibilität, da z.B. statt eines bisher klar definierten und begrenzten Gruppenraums nun die Ausweitung auf den Flur als gemeinschaftliche Lernzone möglich erscheint. Dies führt auch dazu, dass die vom Stadtrat gewährten größeren Flächen für die Ganztagsschule, die bisher nicht förderfähig waren, nun teils in die staatlichen Förderungen einbezogen werden können.

Die Planungen für BBS sind weit fortgeschritten, die Ganztagsflächen sind relativ groß, sodass man verwaltungsintern entschieden hat, die Planungen nicht mehr zu ändern. Die staatliche Förderung für den Schulbau wird aber vermutlich etwas besser ausfallen als bisher angenommen.

Die Planungen Schulzentrum Südwest (SSG, PHR) sind bzgl. der Außenhülle des Gebäudes wegen der Grundstückssituation relativ fix. Die innere Struktur ist in Überarbeitung; die neuen Flächenbandbreiten berücksichtigen, so weit möglich, das G9 neu.

Die Planungen MBG / NGN laufen an. Diese beiden Schulen werden für die Verwaltung die ersten echten Modellschulen im Bereich der Gymnasien für die Flächenbandbreiten sein. Die

bisher vom Stadtrat beschlossenen Ganztagsflächenzuschläge stellen zunächst die Planungsgrundlage dar. Sollte sich im Laufe des Planungsprozesses aufgrund der Flächenbandbreiten eine der Beschlusslage des Stadtrats vom September 2013 abweichende Entwicklung ergeben, werden diese Abweichungen zu gegebener Zeit im Ausschuss vorgestellt.

5. Weitere Entwicklung des Ganztags im G9 neu

Im KMS Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums heißt es (Zitat): Ganztagsangebote werden im neunjährigen Gymnasium fortgeführt. Inwieweit durch die Einführung des neunjährigen Gymnasiums und die neue Stundentafel konzeptionelle Änderungen erforderlich sind, ist jeweils vor Ort zu prüfen.

(1) Gebundener Ganztag Die KMBek „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ wird derzeit neu gefasst. Im Vorgriff darauf gilt: Die Anzahl der zusätzlichen Lehrerwochenstunden pro gebundener Ganztagsklasse bleibt im neunjährigen Gymnasium unverändert (8 LWS). Dabei ist es empfehlenswert, in den Ganztagsklassen die drei in der Stundentafel vorgesehenen verpflichtenden Intensivierungsstunden in der Unterstufe zu belassen, d. h. auf eine Verschiebung in die Mittelstufe zu verzichten. Auch die freiwilligen Intensivierungsstunden können in der Unterstufe gebündelt und in das jeweilige Ganztagskonzept eingebunden werden.

(2) Offener Ganztag Die KMBek „Offene Ganztagsangebote an Schulen“, die Bestimmungen zur Durchführung und Förderung von offenen Ganztagsangeboten enthält, wird derzeit ebenfalls überarbeitet. Im Vorgriff darauf gilt: Ein offenes Ganztagsangebot schließt sich an den stundenplanmäßigen Unterricht an und sieht grundsätzlich eine Betreuungszeit bis 16 Uhr vor. Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zwei Tage am offenen Ganztagsangebot teilnehmen, um bei der Förderung berücksichtigt zu werden. Zur Erfüllung der Mindestteilnahme kann an einem einzelnen Tag auch die Teilnahme an einem anderweitigen schulischen Bildungsangebot (z. B. Pflichtunterricht oder Wahlangebot) am Nachmittag berücksichtigt werden, sofern die betreffenden Schülerinnen und Schüler an diesem Tag zu den außerunterrichtlichen Zeitfenstern auch das offene Ganztagsangebot besuchen. Beim Besuch des offenen Ganztagsangebots an vier

Tagen der Unterrichtswoche kann die Teilnahme an einem unterrichtlichen Angebot (z. B. Pflichtunterricht oder Wahlangebot) sogar an bis zu zwei Nachmittagen berücksichtigt werden.

6. Zukünftige Ausgestaltung der Nürnberger Gymnasien mit Ganztag

a) Bestandsschulhäuser ohne Ausbauplanungen Die meisten Bestands-Gymnasien stehen auf Grundstücken, die einen relevante Vergrößerung nicht mehr erlauben. Die Verhältnisse sind in den letzten Jahren relativ stabil. D.h., die Verwaltung geht bei den folgenden Schulen davon aus, dass die Ganztagszahlen in den nächsten Jahren in etwa den heutigen Verhältnissen entsprechen werden (siehe Tabelle: die jeweiligen Zahlen spiegeln die Zahl der Ganztagsgruppen wider, wobei eine Gruppe ca. 20 bis 24 Vollzeitplätzen entspricht).

2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 geplant
Dürer-Gymnasium 3 3 4 4
Hans-Sachs-Gymnasium 2 2 2 2
Johannes-Scharrer-Gymnasium 5 6 6 6
Melanchthon-Gymnasium 3 3 3 3
Labenwolf-Gymnasium 2 2 3 2
Pirckheimer-Gym. (+6 gebundene GT-Klassen) 3 3 2 2
Sigena-Gym. (+6 gebundene GT-Klassen) 1 1 1 1
Willstätter-Gymnasium 4 4 3 5

Durch die im Abschnitt c) beschriebenen Schulneubauten wird es möglich, die überbelegten Bestandsschulhäuser zu entlasten. Ob sinkende Schülerzahlen im Bestand dann auch sinkende Zahlen im offenen Ganztag bedeuten, oder ob höhere Anteile der Schüler/Eltern den offenen Ganztag nachfragen werden, kann heute nicht (seriös) beantwortet werden.

b) Bestandsschulhaus mit Ausbau (Peter-Vischer-Schule) An der Peter-Vischer-Schule wurden im Schuljahr 2016/17 die ersten gebundenen Ganztagsklassen eingeführt, aktuell sind es 8 Klassen. Dementsprechend nahm die Nachfrage nach Offenem Ganztag in den betroffenen Jahrgangsstufen ab. Der Ganztag wird von Realschülern und Gymnasiasten gleichzeitig besucht, die unten angeführten Zahlen beziehen sich auf beide Schularten.

2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 geplant
Peter-Vischer-Schule 7 4 2 3

Die Aufstockung des IZBB-Gebäudes an der Peter-Vischer-Schule bietet nach Fertigstellung Platz für etwa 12 Klassen im Gebundenen Ganztag. Da aber am Standort weitere Baumaßnahmen erforderlich (Brandschutz Haupthaus, Turnhalle, räumliche Fehlbedarfe in verschiedenen Bereichen) sind, sollten diese Planungen auch den Ganztag berücksichtigen.

c) Neubauten An vier Schulen werden neue große Ersatzgebäude entstehen. Der Vollständigkeit halber sind die Zahlen der letzten Jahre genannt.

2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 geplant
Bertolt-Brecht-Schule* 14 10 7 5
Martin-Behaim-Gymnasium 2 2 2 2
Neues-Gymnasium 2 2 2 2
Sigmund-Schuckert-Gymnasium 3 2 2 2

*Der deutliche Rückgang ist durch veränderte Rechenverfahren bei der Belegungszeit und die Einführung von gebundenen Ganztagsklassen zu erklären.

Diese Gebäude sowie das  Wachstumsgymnasium und  Konnexitätsgymnasium werden neu gebaut. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Planungen so gestaltet werden, dass sie – je nach Bedarf – für beide Ganztagsformen (OGT und GGT) nutzbar sind. Dabei wird von einem Ganztagsanteil von ca. einem Viertel bis zur Hälfte der Gesamtschülerschaft ausgegangen.

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