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Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2017

Anlage · 17.07.2018 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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sions- und Stollbergstraße 7 B T in Wtiaruthsencdh affsprAüktfiuennggsegseelsleslclhsafcth aft 80539 München d V d r | 2 r e u AG Steuerberatungsgesellschaft Telefon (089) 29 00 20.417 Telefax (089) 29 00 20.489 Dresden . Erfurt. München . Schwerin

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017. und.des Lageberichts für:2017. des Eigenbetriebes

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Nürnberg

Jahresabschluss: 31.12:2017 Berichtsnummer: 38500-17K Elektronische Kopie

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Inhaltsverzeichnis Seite

A. Prüfungsauftrag 3

B. Grundsätzliche Feststellungen 4

Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung 4

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6

I. Gegenstand der Prüfung 6 Il. Art und Umfang der Prüfung 6

D. Rechnungslegung und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft 10

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 10

  1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 10

  2. Jahresabschluss 11

  3. Lagebericht 11

H. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 12

  1. Überblick 12

  2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 12

  3. Gesamtaussage 13

IH. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 14

  1. Vermögenslage 14

  2. Finanzlage 15

  3. Ertragslage 16

  4. Wirtschaftsplan 16

E. Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit 17

F. Feststellung aus Erweiterung des Prüfungsauftrags nach $ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 18

G. Bestätigungsvermerk 19

Anlagen

1 Jahresabschluss zum 31.12.2017

NE

2 Lagebericht für 2017

3 Bestätigungsvermerk

4 Rechtliche Verhältnisse

5 Betriebliche Kennzahlen

6 Bilanzanalyse

7 Kapitalflussrechnung

8 Erfolgsanalyse

9 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG

Abkürzungsverzeichnis

Aligemeine Auftragsbedingungen

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A. Prüfungsauftrag

Die Werkleitung der

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

Nürnberg

(im Folgenden kurz SUN oder Eigenbetrieb genannt) hat uns mit Schreiben vom 11.10.2016 aufgrund eines Beschlusses des Stadtrats der Stadt Nürnberg vom 28.9.2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 gemäß 8 317 ff. HGB erteilt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch Feststellungen nach $ 53 HGrG.

Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei der Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Der über diese Prüfung verfasste Bericht wurde nach dem IDW Prüfungsstandard PS 450 erstellt.

Unserem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen, herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), in der Fassung vom 1.1.2017, zugrunde, die auch Geltung gegenüber Dritten entfalten.

B. Grundsätzliche Feststellungen

Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung Unsere Stellungnahme beruht auf der Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs durch die Werkleitung im Jahresabschluss zum 31.12.2017 und im Lagebericht für 2017. Die Werkleitung hat den Jahresabschluss unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Der Einschätzung durch die Werkleitung liegt eine mittelfristige Unternehmensplanung, gültig bis 2021, zugrunde. Der Wirtschaftsplan 2017 wurde am 17.11.2016 durch den Stadtrat beschlossen.

Auf folgende wesentliche Darstellung der Lage des Eigenbetriebs durch die Werkleitung weisen wir hin! Die SUN ist ein Eigenbetrieb i.S.d. Art. 88 GO Bay und gemäß Art. 107 GO Bay, $ 25 EBV Bay prüfungspflichtig. Er wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des 8 5 Abs. 2 EBV Bay geführt. Der Eigenbetrieb wird in drei Werkbereiche unterteilt.

Der Werkbereich Stadtentwässerung baut und betreibt die Anlagen der Reinigung (Kläranlagen) und Ableitung (Kanäle) des in der Stadt Nürnberg anfallenden Schmutzwassers. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Weiterhin erfolgt durch den Werkbereich auch die Reinigung und Ableitung des anfallenden Regenwassers. Der Werkbereich Umweltanalytik betreibt ein Labor für Umweltanalytik. Das Labor ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Einleitungen aus den Kläranlagen bzw. dem Kanalnetz. Weiterhin werden insbesondere Industrieabwässer untersucht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 6.667 TEUR.

Das Jahresergebnis 2017 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.796,5 vermindert. Folgende Faktoren haben das Ergebnis beeinflusst:

ringerten Frischwassermenge (-761 Tsd. m? und entsprechend verringerten Schmutzwassergebühren), einem Rückgang der Gebühren für die Analytik (-T€ 403) und der sonstigen Einleitungsgebühren (-T€ 230), die von der Zunahme der Gebühren aus umliegenden Gemeinden (+T€ 452) und der geringeren Rückstellung für Gebührenrückerstattungen nicht vollständig kompensiert wurde.

träge aus Vorjahren (T€ 580,3) gegenüberstehen, führten im Wesentlichen zum Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge.

— Der Materialaufwand ist um insgesamt T€ 1.166,1 hauptsächlich durch höhere Leistungen für Instandhaltungen gestiegen.

jahres. Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, Stellenhebungen und eine Verbesserung bei den Stellenbesetzungen sowie geringere Rückstellungsauflösungen führten zu einem Anstieg der Personalkosten um 7 %.

(-TE 467,6) konnten die gestiegenen EDV-Kosten (+T€ 513,1) mehr als kompensiert werden, sodass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TE 630,2 sanken.

dete Drohverlustrückstellung wurde im Berichtsjahr um T€ 370,0 auf TE 1.974,0 aufgestockt. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um T€ 3.274,6 erhöht.

lich gestiegene Forderungen (TE 11.714,6) insbesondere gegen die Stadt Nürnberg gegenüber.

Sonderposten für Investitionszuschüsse (+T€ 3.762,3) und gestiegene Sonstige Rückstellungen (+T€ 11.548,8), denen gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-T€ 16.548,1) gegenüberstehen, sind korrespondierend Hauptgründe für die Veränderungen auf der Kapitalseite. Die Eigenkapitalquote i.H.v. 10,4 % (Vi.: 9,3 %) bewertet die Werkleitung vor dem Hintergrund der vom Eigenbetrieb zu vereinnahmenden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ.

Für die Jahre 2018 bis 2021 erwartet die SUN, auf der Grundlage des vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossenen Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan), handelsrechtliche Gewinne zwischen € 9,0 Mio. und € 10,0 Mio. jährlich.

Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsbereich der SUN bestehen keine unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO Bay). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsmäßigen Aufgaben geschlossen.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und geht in erforderlichem Umfang auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ein.

Damit ist die Darstellung der Lage des Eigenbetriebs im Jahresabschluss und Lagebericht durch die Werkleitung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse zutreffend. Auf die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs ist ausreichend eingegangen worden. Die zugrunde gelegten Prognosen erscheinen plausibel.

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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

l. _ Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Abschlussprüfung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht und der sie ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht wurden die deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen angewandt.

10 Die SUN ist ein Eigenbetrieb i.S.d. Art. 88 GO Bay und gemäß den 8$ 20 und 25 EBV Bay verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie einen Lagebericht aufzustellen und diese gemäß 8 25 Abs. 2 EBV Bay nach den hierfür geltenden Vorschriften (88 316 ff. HGB) prüfen zu lassen. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay wurde der Prüfungsauftrag um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG erweitert.

11 Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich nicht Gegenstand einer Abschlussprüfung. Im Verlauf unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.

Für die Rechnungslegung und die uns gegenüber gemachten Angaben trägt die Werkleitung die Verantwortung. Aufgabe der Abschlussprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und Lagebericht abzugeben.

13 Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen des Eigenbetriebs verweisen wir auf Anlage 4 unseres Berichts.

I. Art und Umfang der Prüfung

14 Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und am 19.5.2017 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss; er wurde am 31.1.2018 vom Stadtrat der Stadt Nürnberg festgestellt.

15 Die örtlichen Prüfungshandlungen haben wir in der Zeit vom 24.10. bis 27.10.2017 (Vorprüfung) und vom 23.4. bis 17.5.2018 (Hauptprüfung) in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs in Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 13, vorgenommen. Die Fertigstellung des Prüfungsberichts erfolgte anschließend in unseren Büroräumen.

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Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns erbracht. Eine berufsübliche Voll-

16 ständigkeitserklärung vom 17.5.2018 haben wir zu unseren Unterlagen genommen.

17 Der Prüfung nach 8 53 HGrG liegt der IDW Prüfungsstandard PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG" zugrunde.

18 Die Prüfung haben wir nach $ 316 ff. HGB sowie den deutschen Grundsätzen des wirtschaftsprüfenden Berufs unter Beachtung der Verlautbarungen und einschlägigen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer vorgenommen.

19 Danach sind die Prüfungshandlungen vom Abschlussprüfer mit dem erforderlichen Maß an Sorgfalt so zu bestimmen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit eine sachgerechte Beurteilung der Prüfungsgegenstände möglich wird. Damit erfordert die Zielsetzung der Abschlussprüfung regelmä- Rig keine lückenlose Prüfung.

20 Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes entsprechend der Prüfungsstandards des IDW zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Unternehmensumfelds, auf Auskünften der Werkleitung über die wesentlichen Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, auf analytischen Prüfungshandiungen zur Einschätzung der Prüfungsrisiken und auf einer vorläufigen Einschätzung des allgemeinen Internen Kontrollsystems (IKS) des Eigenbetriebs. Dabei wurden auch Feststellungen aus vorangegangenen Prüfungen berücksichtigt.

21 Anschließend wurden unter Berücksichtigung von Risikoaspekten in für die Abschlussprüfung relevanten Prüffeldern Aufbauprüfungen zur Beurteilung der Angemessenheit der des Eigenbetriebs implementierten internen Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Auf Grundlage der insgesamt gewonnenen Erkenntnisse über den Eigenbetrieb und deren internes Kontrollsystem sowie aus den Ergebnissen der durchgeführten Aufbauprüfungen wurden

e bedeutsame Risiken,

« Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine zur Gewinnung hinreichender Sicherheit nicht ausreichen (Massentransaktionsrisiken) und

e sonstige Risiken

identifiziert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Rechnungslegung insgesamt (Abschlussebene) und auf einzelne Aussagen in der Rechnungslegung (Aussageebene) beurteilt.

22 Je nach Gewichtung der beurteilten Fehlerrisiken wurden allgemeine prüferische Reaktionen sowie Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen geplant. Als Ergebnis der Risikobeurteilung wurden einzelne Prüfungsziele sowie Prüfungsschwerpunkte identifiziert und ein Prüfprogramm unter Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen entwickelt.

Soweit die Aufbauprüfung in den relevanten Prüffeldern ergab, dass angemessene Kontrol-

23

len bestehen, wurden Funktionsprüfungen durchgeführt, um deren Wirksamkeit zu überprü-

fen. In Abhängigkeit des Wirksamkeitsgrads der bestehenden Kontrollmaßnahmen be-

stimmten sich Art und Umfang der In diesen Prüffeldern durchzuführenden weiteren Prü-

fungshandlungen. Soweit die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen durch die Funktionsprü-

fungen bestätigt wurde, haben wir schwerpunktmäßig analytische Prüfungshandlungen

durchgeführt. Auf Einzelfallprüfungen wurde in diesen Bereichen weitestgehend verzichtet.

in allen übrigen unwesentlichen Prüffeldern wurden die Prüfungshandlungen weitestgehend

24 auf analytische Prüfungshandlungen beschränkt. In wesentlichen Prüffeldern wurden - ggf.

zusätzlich zu Aufbau- und Funktionsprüfungen - aussagebezogene Prüfungshandlungen

durchgeführt. Einzelfallprüfungen wurden auf Basis von bewusst ausgewählten Stichproben

durchgeführt.

Prüfungsschwerpunkte im Sinne einer jährlich wechselnden, besonders intensiven Prüfung

25

einzelner Teilbereiche und einer weniger intensiven Prüfung anderer Teilbereiche werden

entsprechend unserer Risikoeinschätzung im Rahmen der Prüfungsstrategie gebildet. Bei dieser Prüfung haben wir folgende Schwerpunkte gesetzt:

« Nachweis und Bewertung des Sachanlagevermögens sowie des Sonderpostens für

Investitionszuschüsse/Empfangene Ertragszuschüsse, e Nachweis und Bewertung der Rückstellungen für Abwasserabgabe (Inanspruchnahme als verrechenbare Abwasserabgabe) sowie « Bewertung Drohverlustrückstellungen und Ausleihung an Tochterunternehmen. Unsere Prüfungshandlungen ergaben keine Beanstandungen.

26 Der Eigenbetrieb hat wesenliche Teile seiner Buchführung - die Lohnbuchhaltung (Personalabrechnung und -verwaltung) sowie die Abrechnung der Abwassergebühren (inkl. Debitorenbuchhaltung mit Mahn- und Vollstreckungswesen) - auf Querschnittdienststellen der Stadt Nürnberg ausgelagert. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der ausgelagerten Teile der Buchführung haben wir die von der SUN eingerichteten Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Tätigkeit der Querschnittdienststellen geprüft.

27 Im Rahmen der Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen von ausgewählten Debitoren bzw. Kreditoren angefordert. Soweit keine Rückläufe vorlagen, haben wir uns durch alternative Prüfungshandlungen vom Bestehen und der vollständigen Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten überzeugt. Die Geschäftsbeziehungen zu Kreditinstituten wurden uns durch Bankbestätigungen bzw. alternativ durch Saldenmitteilungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Weiterhin haben wir Einsicht in vertragliche Grundlagen genommen. Weiterhin haben wir vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg Bestätigungen über den aktuellen Stand von bestehenden Rechtsstreitigkeiten angefordert.

8

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Der Eigenbetrieb hat in der Zeit vom 6.11 bis 8.11.2017 eine Inventur durchgeführt. An der 28 körperlichen Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens haben wir nicht teilgenommen.

29 Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir im berufsüblichen Rahmen Prüfungsergebnisse und Untersuchungen Dritter verwendet. Diese betreffen im vorliegenden Fall die Ergebnisse versicherungsmathematischer Gutachten der Stadt Nürnberg zur Bildung der Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellung sowie die Softwarebescheinigung zu der eingesetzten Software.

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D. Rechnungslegung und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

l. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

  1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

30 Zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle bedient sich der Eigenbetrieb einer eigenen EDV- Anlage.

31 Das Finanz- und Rechnungswesen sowie die Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung wird mittels der Software Navision der Firma Microsoft Corporation durchgeführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung sowie die Abrechnung der Abwassergebühren (inkl. Debitorenbuchhaltung mit Mahn- und Vollstreckungswesen) wird durch die Querschnittsämter der Stadt Nürnberg mittels der Software SAP R/3 vorgenommen.

Die erforderlichen Hilfs- und Nebenbücher werden geführt.

32 Durch geeignete interne Kontrollen ist eine ordnungsmäßige Erfassung der Geschäftsvorfälle gewährleistet.

33 Die Ordnungsmäßigkeit der Programmsysteme und der maschinellen Abwicklung des Verfahrens sind durch die Softwarebescheinigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt. Danach erfüllt die Software bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende Rechnungslegung. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Hinweise, die zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Verarbeitungsfunktionen bzw. deren Ergebnisse geführt haben.

34 Der Buchungsstoff ist nach dem Kontenrahmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft geordnet.

Den Buchungen lagen ordnungsgemäße Belegnachweise zugrunde. Die Beweiskraft der Buchführung war nicht durch Buchungsrückstände beeinträchtigt.

35 Das Belegprinzip ist gewahrt. Aus den Buchungsbelegen ist der zugrunde liegende Geschäftsvorfall erkennbar. Die Belege sind durch die nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Personen angewiesen und kontiert. Sie werden in zeitlicher Reihenfolge geordnet, aufbewahrt bzw. archiviert.

36 Die organisatorischen Vorkehrungen sind geeignet, die ordnungsmäßige Führung der Buchhaltung sicherzustellen. Die Sachbearbeitung erfolgt insgesamt zuverlässig.

37 Eine eigene rechnungslegungsbezogene Innenrewvision ist nicht eingerichtet. Die Aufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.

Insgesamt ergaben unsere Prüfungshandlungen die formelle und materielle Richtigkeit der

38 Buchführung; Aufbau und Handhabung entsprechen den gesetzlichen und satzungsmäßi-

gen Vorschriften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

  1. Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Anlage 1) wurde unter Beachtung der gesetzlichen

39

Vorschriften der EBV Bay und des HGB entwickelt. Die ergänzenden landesrechtlichen Vor-

schriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung

wurden befolgt. Die SUN ist als Eigenbetrieb i.S.d. Art. 88 GO Bay und gemäß den 88 20

und 25 EBV Bay verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapi-

talgesellschaften sowie einen Lagebericht aufzustellen.

Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie die erforderlichen

40 Rechnungsabgrenzungsposten. Vorgeschriebene Bestandsnachweise ($ 240 HGB) liegen vor. Die Vermögens- und Schuldposten sind zutreffend bewertet.

41 Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß $ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

42 Die vom Eigenbetrieb ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sind im Anhang des Jahresabschlusses vollständig und richtig dargestellt.

43 Der Eigenbetrieb hat die nach gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in den Anhang aufgenommen werden können, im Anhang dargestellt. Die Vermerke über die Restlaufzeiten gem. 8 268 Abs. 4 und 5 HGB für Forderungen und Verbindlichkeiten wurden in den Anhang aufgenommen.

44 Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind in den Anhang aufgenommen worden. Der Anhang enthält auch die übrigen gesetzlich geforderten Angaben.

  1. Lagebericht

45 Der Lagebericht des Eigenbetriebs für 2017 (Anlage 2) steht im Einklang mit dem von uns geprüften Jahresabschluss und unseren im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach 8 289 Abs. 2 HGB sowie 8 24 EBV Bay sind vollständig und zutreffend enthalten. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Regelungen.

il. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

  1. Überblick Die Bilanz zum 31.12.2017 (Anlage 1) schließt in der vorgelegten Fassung mit folgender 46

31.12.2017 31.12.2016 € €

Bilanzsumme 589.218.235,33 585.943.639,93

47 Die Gewinn- und Verlustrechnung für 2017 (Anlage 1) weist als Ergebnis aus:

2017 2016 € €

Jahresgewinn 6.666.987,20 9.463.495,92

  1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 48 Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der PUC-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als weitere Annahmen liegen der Bewertung ein Rechnungszinssatz gemäß RückAbzinsV von 3,68 % p.a. (Vj.: 4,01 %), Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % p.a. (Vj.: 2,50 %) sowie Rentensteigerungen von 1,75 % p.a. (Vj.: 1,75 %) zugrunde. Der in der Rückstellung enthaltende Zinsanteil von TE 2.190,2 (vi.: TE 753) wird als Zinsaufwand ausgewiesen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte ebenfalls mittels 49 der PUC-Methode. Als weitere Annahmen liegen der Bewertung ein Rechnungszinssatz gemäß RückAbzinsV von 2,80 % p.a. (Vj.: 3,24 %) sowie ein Anwartschaftstrend von 3,00 % p.a. (Vj.: 3,00 %) zugrunde. Die Höhe der künftigen Beihilfezahlungen wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten der letzten fünf Jahre ermittelt. Als durchschnittliche Beihilfe für den einzelnen Berechtigten ergab sich ein Betrag von € 3.790 (Vj.: € 3.903,20). Der in der Rückstellung enthaltende Zinsanteil von TE 196 (Vj.: TE 258) wird als Zinsaufwand ausgewiesen.

Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für diejenigen Mitarbeiter gebildet, die bereits ei- 50 nen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben (geregeite Fälle). Die Berechnung erfolgte analog dem Vorjahr nach den Regeln des BilMoG mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre sowie unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends von 1,75 % p.a. (Vj.: 1,75 %).

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Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgte analog dem Vorjahr nach den Regeln

51

des BilMoG mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt

zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.

In den Sonstigen Rückstellungen sind Aufwandsrückstellungen gemäß $ 249 Abs. 2 HGB

52 in Höhe von TE 5.378 (Vj.: T€ 5.645) enthalten. Diese wurden unter Ausübung des Wahl-

rechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in 2010 beibehalten. Die Aufwandsrückstellungen

betreffen mit T€ 5.053 Instandhaltungsverpflichtungen und mit T€ 325 Rückstellungen für Abbruchkosten.

Bei der Bildung der Rückstellung für Gebührenschwankungen wurden gemäß Art. 8 Abs. 6 53

KAG Bay die errechneten Überzahlungen zum 31.12.2017 erfasst. Diese sind in den näch-

sten Gebührenfestsetzungen gebührenmindernd zu berücksichtigen. Zum 31.12.2017 wurde die Rückstellung in Höhe von TE 38.132 gebildet. Die Rückstellung wird auf zukünftige Gebührenzeiträume linear aufgeteilt und nach den Vorschriften des BilMoG abgezinst. Der Abzinsungsbetrag von TE 184 wird als Zinsertrag ausgewiesen.

54 Die unter den Vebindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehen dienen ausschließlich der Finanzierung von Investitionen des Anlagevermögens. Sie haben langfristige Laufzeiten.

55 Die zum 31.12.2017 ausgewiesenen Beträge des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (T€ 45.791,8) betreffen hauptsächlich zweckgebundene Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen des Anlagevermögens.

56 Die zum 31.12.2017 ausgewiesenen Empfangenen Ertragszuschüsse (TE 88.319,3) beinhalten Kanalherstellungs- und -verbesserungsbeiträge sowie Kostenerstattungen Dritter.

57 Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei der SUN ist auf der Grundlage bestehender bzw. neu abzuschließender Grundgeschäfte (Darlehensverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgt in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. Der Eigenbetrieb weist den Sicherungszusammenhang jedes Derivats mit dem korrespondierenden Grundgeschäft nach.

3 Gesamtaussage

58 Der Jahresabschluss vermittelt nach den Ergebnissen unserer Prüfung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

Ill. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

  1. _ Vermögenslage Auf der Grundlage der handelsrschtlichen Bilanz wird die Struktur des Vermögens (Aktivsei- 59 te) und die Struktur der Kapitalherkunft (Passivseite) des Prüfungsjahres entsprechend ihrer Fristigkeit analysiert. Die Ergebnisse sind in Anlage 6 dargestellt. Auf der Vermögensseite wird das Umlaufvermögen im Wesentlichen als kurzfristig angesehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Rückstellungen für Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeit-, Jubiläums- und Aufbewahrungsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Gebührenschwankungen werden bis auf€ 63,7 Mio. als langfristiges Fremdkapital angesehen. Das gleiche gilt für den Sonderposten für Investitionszuschüsse und die Empfangenen Ertragszuschüsse. Die restlichen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gelten als kurzfristiges Fremdkapital.

60 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TE 3.274,6 erhöht.

Die Erhöhung auf der Vermögensseite ist hauptsächlich auf den gestiegenen Bestand des Betriebsmittelkontos gegenüber der Stadt Nürnberg (+T€ 11.679,5) zurückzuführen, die den Rückgang des Anlagevermögens (-T€ 7.817,9) überkompensierten. Auf der Kapitalseite ist der Anstieg im Wesentlichen durch das Jahresergebnis (TE 6.667,0) geprägt. Weiterhin konnte der Anstieg des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (+T€ 3.762,3) und der Rückstellungen (+T€ 11.939,7) durch gesunkene Darlehensverbindlichkeiten (-T€ 15.712,9) fast vollständig kompensiert werden. Die Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Nürnberg reduzierte sich um T€ 2.280,6.

61 Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2017 (T€ 61.222,2) beträgt rd. 10,4 % (Vj.! rd. 9,3 %) der Bilanzsumme. Bei Hinzurechnung der Sonderposten und Ertragszuschüsse erhöht sich die Quote auf 33,2 % (Vj.: 31,7 %).

62 Der Eigenbetrieb verfügt vor dem Hintergrund der gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen nach unseren Feststellungen über eine angemessene Eigenkapitalausstattung.

63 Zum 31.12.2017 ist das langfristige Vermögen zu 92,8 % durch Eigenkapital, Sonderposten und langfristiges Fremdkapital gedeckt.

64 Die Vermögenslage des Eigenbetriebs ist geordnet.

  1. Finanzlage

Die finanzielle Entwicklung des Eigenbetriebs stellen wir vergangenheitsorientiert anhand ei-

65

ner Kapitalflussrechnung auf der Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 (Anlage 7)

dar.

66 Die Kapitalflussrechnung weist folgende Daten aus:

2017 2016 TE TE TE

Finanzmittelfonds zum 1.1. 11.479,7 -488,5 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit *) 40.127,1 49.635,5 Cashflow aus Investitionstätigkeit -14.600,4 -15.036,7 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit **) -14.555,1___10.971,6 -22.630,6 Finanzmittelfonds zum 31.12. 22.451,3 14.479,7

*) darin enthalten: Cashflow nach DVFA/SG 37.213,0 36.638,5

**), darin enthalten: Planmäßige Tilgungen -22.076,3 -23.613,9

67 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 40.127,1) reichte im Berichtsjahr aus, um die planmäßigen Tilgungen (T€ 22.076,3) und die Zinszahlungen (T€ 6.810,6) zu decken.

68 Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TE 40.127,1) wurde zur Finanzierung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 14.600,4) und aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 14.555,1) verwendet; darüber hinaus erhöhte sich der Finanzmittelfonds um TE 10.971,6.

69 Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit zeigt insbesondere die Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in das Anlagevermögen, saldiert mit den Einzahlungen aus Verkäufen.

70 Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit stellt im Wesentlichen die planmäßigen Darlehenstilgungen und gezahlte Zinsen saldiert mit den Einzahlungen aus Dariehensaufnahmen sowie vereinnahmte Ertragszuschüsse und Investitionszuschüsse dar.

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Gesamtaussage

Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr und zum Prüfungszeitpunkt gegeben; sie ist auch

71 für die überschaubare Zukunft gewährleistet. Die Finanzverhältnisse sind geordnet.

  1. Ertragslage Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres setzt sich wie folgt zusammen: 72

2017 2016 Veränd. TE TE TE

Stadtentwässerung 7.058,5 8.667,2 -1.608,7

Umweltanalytik -391,5 798,3 -1.187,8

Betriebsergebnis 6.667,0 9.463,5 -2.796,5

Jahresgewinn 6.667,0 9.463,5 -2.796,5

  1. Wirtschaftsplan

Die Planungsrechnung der SUN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan und einem

73 Finanzplan mit vierjährigem Planungshorizont.

Das tatsächliche Jahresergebnis 2017 in Höhe von T€ 6.667,0 liegt um TE 742,0 über den

74 Planungserwartungen gemäß dem vom Stadtrat am 17.11.2016 beschlossenen Wirt-

schaftsplan (Erfolgsplan) 2017 (TE 5.925,0).

Die gegenüber dem Wirtschaftsplan niedrigeren Umsatzerlöse (-T€ 4.635,5) und sonstigen

betrieblichen Erträge (-T€ 1.333,5) konnten durch niedrigere Material- (-TE 2.489,3),

Personal- (-T€ 1.400,7), sonstige betriebliche Aufwendungen (-T€ 1.056,6) und Zinsaufwen-

dungen (-T€ 2.163,6) mehr als kompensiert werden.

Der am 23.11.2017 vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossene Wirtschaftsplan 2018

75

(inkl. Finanzplan 2018 bis 2021) geht für 2018 von einem Jahresgewinn in Höhe von

TE 10.011 aus.

E. Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit

Die Stadtentwässerung und Umweltanaiytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 76 GO BY und wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1.1.1996 gegründet. Zum 1.1.2006 wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik, kurz SUN genannt, zusammengeführt. Dieser Eigenbetrieb besteht aus drei Werkbereichen, die im Folgenden kurz beschrieben werden:

Sie wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unter- 77 nehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des $ 5 Abs. 2 EBV Bay geführt.

78 Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß & 2 der Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinba rungen obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklaborsatzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.

79 Der Werkbereich Stadtentwässerung ist zuständig für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des häuslichen und industriellen Abwassers sowie des anfallenden Regenwassers im Nürnberger Stadtgebiet.

80 Der Werkbereich Umweltanalytik ist zuständig für chemisch-analytische und mikrobiologische Untersuchungs- und Beratungsaufgaben. Einen breiten Raum nehmen dabei die Untersuchungen zur Eigenüberwachung und zur Prozessanalytik für die Nürnberger Klärwerke ein. Ebenfalls zu den Aufgaben der Umweltanalytik gehören Untersuchungen im Kanalnetz sowie insbesondere die Industriewasseruntersuchung.

81 Der kaufmännische Bereich ist zuständig für die kaufmännischen Aufgaben, die allgemeine Verwaltung und die Personenangelegenheiten für beide Werkbereiche sowie für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen.

F. Feststellung aus Erweiterung des Prüfungsauftrags nach

8 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des & 53 Abs. 1 Nr. 1und2

82

HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungs-

gemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen

handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsanweisung

für die Werksleitung geführt worden sind.

Über die in dem vorliegenden Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung

83

keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ord-

nungsmäßigkeit der Werkleitung von Bedeutung sind.

Zu Einzelheiten unserer Ordnungsmäßigkeitsprüfung und zum Fragenkatalog zu $ 53 HGrG

84 verweisen wir auf Anlage 9.

G. Bestätigungsvermerk

85 Aufgrund unserer Prüfung haben wir für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsiage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- Biger Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Den vorstehenden Bericht haben wir anhand der Feststellungen aus den uns übergebenen

Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

München, den 17. Mai 2018

Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgeselischaft Steuerberatungsgesellschaft

(gez. Unterrainer) (gez. Maier) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in

einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in

andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf$ 328 HGB hin.

Anlagen

1 Jahresabschluss zum 31.12.2017

2 _ Lagebericht für 2017

3 _ Bestätigungsvermerk

4 Rechtliche Verhältnisse

5 _ Betriebliche Kennzahlen

6 Bilanzanalyse

7 Kapitalflussrechnung

8 _ Erfolgsanalyse

9 _ Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG

Abkürzungsverzeichnis

Allgemeine Auftragsbedingungen

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2017

des Eigenbetriebes

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang

Inhaltsverzeichnis

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2017 Aktiva Passiva

  2. _Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. — 31.12.2017

  3. Erläuterungen 3.1. Allgemeine Erläuterungen 3,2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

  4. Sonstige Angaben 4.1. Werkleitung 4.2. Werkausschuss 4.3. Prüfungshonorar 4.4. Angaben zum Personal 4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.6. Nachtragsbericht 4,7. Gewinnverwendung

  5. Anlagen Anlage 1 Anlagenspiegel Anlage 2 Auflösung von Sonderposten Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017 Anlage 4 Erfolgsübersicht zum 31.12.2017 Anlage 5 Anlagen im Bau 2017 Anlage 6 Technische Daten

Bilanz —- GuV - Anhang

  1. Bilanz zum 31. Dezember 2017

31.12.2017 31.12.2016 EUR EUR

Aktiva

A. Anlagevermögen I. immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

863.095,83 859.885,98

863.095,83 859.885,98

HB. Sachanlagen 4. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebsund anderen Bauten . Unbebaute Grundstücke . Abwasserreinigungsanlagen . Abwassersammlungsanlagen . Maschinen und maschinelle Anlagen

48.740.756,81 50.755.960,81

606.991,17 606.991,17 43.924.159,00 49.217.526,00 429.088.487,00 430.822.847,00 2.141.067,00 2.593.946,00 2.331.345,00 2.498.992,00) 2.581.967,00 2.431.631,00 27.979.059,42 26.005.335,73 557.393.832,40 564.933.229,71

oa

. Fahrzeuge . Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau amw PP

Hl. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.187.300,00 1.469.000,00 1.187.301,00 1.469.001,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 3.383.335,59 3.351.715,61

Il. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.918.167,60 2.790.841,98 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 5.871,98 2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 22.967.491,74 11.252.880,11 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 3. Sonstige Vermögensgegenstände 84.579,33 157.690,74 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00 25.970.238,67 14.201.412,83

Ik. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 403.142,32 1.110.955,04

C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.289,52 17.439,76

Bilanzsumme 589.218.235,33 585.943.639,93

. 31.12.2017 31.12.2016

Passiva EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Rücklagen Gewinnrücklage 54.555.294,77 45.091.798,85

Il. Jahresgewinn 6.666.987,20 9.463.495,92

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 45.791.770,00 42.029.506,00 zum Anlagevermögen

C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 88.319.314,00: 88.981.377,21

D. Rückstellungen 1. u Rü n c d k s äh t n e l l i l c u h n e g e V n e r f p ü f r l P ic e h n t s u i n o g n e e n n 29.130.337,00 28.739.383,00 2. Steuerrückstellungen 271.171,22 271.171,22 3. Sonstige Rückstellungen 69.036.426,39 57.487 ,597,76 98.437.934,61 86.498.151,98

E. Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 289.638.876,03 306.186.986,89 2. aus Lieferungen und Leistungen 4.817.815,12 4.417.988,08 3. gegenüber der Stadt Nürnberg 629.825,79 2.910.429,38 4. Sonstige Verbindlichkeiten 360.417,81 363.905,62 davon aus Steuern 293.077,90 324.419,89 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 113,20 295.446.934,75 313.879.309,97

Bilanzsumme 589.218.235,33 585.943.639,93

  1. Gewinn- und Verlustrechnung R 2017 2016 Gewinn- und Verlustrechnung EUR EUR

A. Erlöse 1. Umsatzerlöse 86.729.454,40 87.419.242,37 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.143,687,59 1.930.262,46 3. Sonstige betriebliche Erträge 6.927.518,07 7.070.530,21

davon Auflösungen Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene 4.868,222,44 4.954.093,00 Ertragszuschüsse:

Summe Erlöse 95.800.660,06 96.420.035,04

B. Aufwendungen

  1. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Befriebsstoffe -7.469.800,09 8.129 543,09 und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -12.857.091,60 -11.031.057,94 Summe Nlaterialaufwand -20.326.691,69 -19.160.601,03

  2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -18.790.206,93 -17.990.718,06 b) A S l o t z e i r a s l v e e A r b so g r a g b u e n n g u u n n d d f A ü u r f U w n e t n e d r u st n ü g t e z n u n f g ü r -8.207.056,14 -4.440.048,28 davon für die Altersversorgung -1.454.460,48 -742.879,56 Summe Personalaufwand -23.997.263,07 -22.430.766,34

  3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und -24.314.547,15 -24.602.662,24 Sachanlagen

  4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.435.358,26 -12.065.543,37 Summe Aufwendungen -80.073.860,17 -78.259.572,98

C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 194.527,69 822.060,46) davon aus Abzinsung Rückstellungen 194.225,00 822.039,00 D. Abschreibungen auf Finanzanlagen -281.700,00 -81.000,00 E. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.971.445,51 -9.436.803,30 davon aus Aufzinsung Rückstellungen -2.407.097,00 -1.047.121,00

Ergebnis nach Steuern 6.668.182,07 9.464.719,22

F. Steuern 4. Sonstige Steuern 1.194,87 -1.223,30

Jahresgewinn (handelsrechtlich) 6,666.987,20 9.463.495,92

  1. Erläuterungen

3.1. Allgemeine Erläuterungen

Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 10. November 2016). Der Jahresabschluss 2017 der SUN wurde nach den Vorschriften des & 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die vorliegende Bilanz 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß $ 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsanlagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse" erweitert. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 410,00 EUR (brutto); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungsumfang zu Selbstkosten berücksichtigt, Bauzeitzinsen werden während der Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach den in den Finanzbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungsdauern, sowie in begründeten Ausnahmefällen mit der tatsächlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Anschaffungspreis von 410,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Voraussichtliche Wertminderungen der Finanzanlagen wurden in 2017 durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts der KSVN GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der ausgereichte Gesamtbetrag wird im Posten „Ausleihungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Volistreckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwassergebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zugrunde. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einzahlungen vor dem 31.12.2017 für Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen. Gemäß & 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt. Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände. Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zuschüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investitionszuschüsse. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 3.68 % (Vorjahr: 4,01 %; Quelle: Deutsche Bundesbank).

Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 % (Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Rentendynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vorschriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.

In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versorgungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs, 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.

Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG in 2010 kein Gebrauch gemacht.

Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit Ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei der Deutschen Bundesbank abgefragt.

Für unterlassene Instandhaltungen, die im ersten Quartal des Folgejahres nachgeholt werden, wurde eine Rückstellung gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt.

Anlagevermögen

Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagenspiegel aufgegliedert.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Software.

Finanzanlagen

Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigenbetriebs ausgewiesen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Sammlung und Aufbereitung des Klärschlamms von Abwasserbetrieben. Dabei soll die im Klärschlamm enthaltene Energie genutzt und die Inhaltsstoffe zur weiteren Verwertung aufbereitet werden. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.

Die Ausleihungen an die KSVN GmbH beliefen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 1.965 TEUR. In Würdigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der Planung zum weiteren Geschäftsverlauf der KSVN wurden diese Ausleihungen auf einen Wert i. H. v. 1.187 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 2.918 TEUR. Dabei wird bei den Forderungen aus Schmutzwassergebühren im rollierenden Verfahren der noch nicht abgelesene Verbrauch für die Tarifkunden mit der Jahresrechnung hochgerechnet.

Forderungen gegen die Stadt Nürnberg

EUR

Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 22.048.129,33

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 919.362,41

Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 11.679 TEUR deutlich gestiegen.

Dies ist vor allem durch das o. g. Guthaben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zurückzuführen.

Stammkapital Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat It. $ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016 kein Stammkapital.

Gewinnrücklage Gemäß Stadtratsbeschluss vom 31.01.2018 wurde das Jahresergebnis 2016 in Höhe von 9.463 TEUR in die Gewinnrücklage eingestellt.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszuschüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge

für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim

Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum Teil

noch keine entsprechenden Bescheide vor. Für genehmigte Verrechnungen erfolgten im Jahr 2017 entsprechende Passivierungen. Die Auflösung von bereits in den Vorjahren passivierten Investitionszuschüssen erfolgte planmäßig.

Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse Die Position enthält vor allem die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbesse-

rungsbeiträge. In 2017 wurden Herstellungsbeiträge in Höhe von 1.911 TEUR erhoben. Weiterhin

wurden in 2017 aufgrund von Erschließungsverträgen Abwassersammlungsanlagen in Höhe von 669 TEUR in das Eigenum der SUN übernommen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen aufgrund von Zusagen belaufen sich auf der Grundlage des versicherungsmathematischen Gutachtens auf 19.430.080 EUR und teilen sich auf auf aktive Beschäftigte (7.860.579 EUR) und Pensionäre (11.569.501 EUR).

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der

vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen

Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.077.652 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.

Steuerrückstellung

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

EUR Gewerbesteuer 44.603,27 Körperschaftsteuer 45.126,32 Kapitalertragssteuer . 43.785,25 Umsatzsteuer und Zins 137.656,38

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:

EUR erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 39.079.188,00 Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 10.179.844,16 Maßnahmen Dritter 5,903.914,00 Instandhaltung 5.053.000,00 ausstehende Rechnungen 2.309.240,00 Beihilfe für Beamte 2.154.879,00 Drohverluste 1.974.000,00 Urlaubsguthaben/ Zeitguthaben 1.599.075,00 Abbruchkosten 325.000,00 Altersteilzeit 187.988,00 andere sonstige Rückstellungen 270.300,23

zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren Die Rückstellung betrifft mit 947 TEUR direkte Verpflichtungen aus der Rückzahlung von Abwassergebühren sowie mit 38.132 TEUR die um den Gebührenüberschuss 2017 aufgestockte Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser).

zu Schmutzwasserabgabe Aus der Schmutzwasserabgabe des Klärwerks 1 2014 konnte ein Betrag i. H. v. 807.873,45 EUR mit der Baumaßnahme Südostsammer, Baubschnitt 6, verrechnet werden. Ein nicht verbrauchter Rest aus der Schmutzwasserabgabe Klärwerk 2 2014 sowie eine Minderung der Abwasserabgabe Klärwerk 1 2015 führten insgesamt zu einer Rückstellungsauflösung i. H. v. 136.932,27 EUR. Für noch nicht zur Verrechnung mit Baumaßnahmen freigegebene Rückstellungsbeträge für Schmutzwasserabgaben der Jahre 2015 und 2016 erfolgte ein Übertrag auf das neue Wirtschaftsjahr i. H. v. 3.661.889,37 EUR. Zusätzlich wurden die Rückstellungen für die genannten Zeiträume entsprechend den aktuellen Bescheiden nach oben angepasst. Für die Schmutzwasserabgabe 2017 der Klärwerke 1 und 2 wurde weiterhin eine Rückstellung neu gebildet. Insgesamt belief sich die Neueinstellung der Schmutzwasserabgabe in 2017 auf 1.954.563,46 EUR.

zu Niederschlagswasserabgabe Aus zurückgestellter Niederschlagswasserabgabe der Jahre 2013 und 2015 fand im abgelaufenen Wirtschaftsjahr eine Verrechnung, vor allem mit den Baumaßnahmen „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ und „Regenrückhaltebecken Oberasbach”, i. H. v. 4.609.424,17 EUR statt. Letztere Baumaßnahme befindet sich im Vermögen eines Abwassergastes. Damit steht die zukünftige Auflösung der hierfür passivierten Zuwendungen alleine diesem Gebührenzahler zu. Weiterhin wurde die Rückstellung aus dem Niederschlagswasserbescheid 2016 i. H. v. 2.275.929,31 EUR auf das neue Jahr vorgetragen. Wie bei der Schmutzwasserabgabe auch, fordert das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg aufgrund der Einlassungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Bestätigung der Investitionskosten für die zur Verrechnung eingereichten Baumaßnahmen durch einen Wirtschaftsprüfer. Diese Bestätigung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der SUN 2017. Aus dem vorläufigen Bescheid für die Niederschlagswasserabgabe 2017 wurde ein Betrag i. H. v. 2.287.462,02 EUR neu in die Rückstellung eingestellt.

zu Maßnahmen Dritter Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Vereinbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Baufräger die satzungsgemäß fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertiggestellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die unentgeitliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden vertraglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.

zu Instandhaltung Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit sämtlich in Geschäftsjahren, welche vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet.

Im Berichtsjahr ist eine Maßnahmen aus der Rückstellung beendet worden. Für zwei weitere Maßnahmen fand ein Teilverbrauch der statt. Zum 31.12.2017 steht damit noch ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 5.053 TEUR für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Anteil der Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Klärschlammkonzepts beträgt dabei 4.002 TEUR.

zu ausstehenden Rechnungen Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2017 erbracht wurden.

zu Beihilfe für Beamte Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensionszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg

Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:

EUR

Stand zum 01.01. 2.113.832,00 Verbrauch / Auflösung -155.416,00 Zinsanteil Zuführung 196.463,00 Stand zum 31.12. 2.154.879,00

zu Drohverluste Wie im Posten „Finanzanlagen“ des Anlagevermögens bereits dargestellt, ist die SUN an der Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH (kurz: KSVN) durch eine Ermächtigung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg zur Gründung dieser GmbH ermächtigt gewesen und hält deshalb hundert Prozent der Anteile dieser GmbH. Ziel der Gesellschaft ist die Verwertung von Klärschlamm anhand des Mephrec-Verfahrens. Um die Funktionsfähigkeit des Verfahrens zu prüfen, war für den Zeitraum 2015 bis 2017 der Bau und Betrieb einer Versuchsanlage vorgesehen. Das Projekt wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht liegt nunmehr vor. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.

Anlaufverluste sowie nicht durch Fördergelder gedeckte Investitionskosten sollen nach erfolgreicher Testphase auf eine spätere Großanlage übertragen werden. Die Kostendeckung der erwarteten Verluste ist weiterhin unsicher, Die bereits im Vorjahr auf Grundlage des Vorsichtsprinzips bei der SUN als Gesellschafter gebildete Rückstellung für drohende Verluste wurde zum 31.12.2017 auf Grund der Geschäftsentwicklung um weitere 370.000 EUR erhöht und beträgt damit insgesamt 1.974.000,00 EUR.

Berechnung der Drohverlustrückstellung zum 31.12.2017 EUR Ausleihungen an KSV GmbH 1.965.000,00 bisherige AfA 496.000,00 Werthaltigkeit der Ausleihung zum 31.12.2016 1.469.000,00 abzgl. voraussichtliche Tilgung 2018 It. Wirtschaftsplan der KSVN GmbH -530.000,00 zu erwartende Restschuld der Ausleihung im Folgejahr 939.000,00

davon Wertberichtigung 30% (Höhe wie Einzelwertberichtigung nach AV) 281.700,00

Kreditrahmen des Betriebsmittelkredites 3.000.000,00 abzgl. bisher ausgeschöpfte Mittel -1.965.000,00 insgesamt noch zu bildende Drohverlustrückstellung 1.035.000,00 zzgl. noch nicht berichtigeter Wert der Ausleihung 939.000,00 verbleibendes Risiko insgesamt 1.974.000,00 abzgl. bereits vorhandene Drohverlustrückstellung -1.604.000,00 neu in die Drohverlustrückstellung einzustelllen 370.000,00

zu Altersteilzeit Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berechnung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeitblockmodell.

Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. '

EUR Stand zum 01.01. 453.018,00 Verbrauch / Auflösung -276.174,00 Zinsanteil Zuführung 11.144,00 Stand zum 31.12. 187.988,00

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg

Die Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich Lieferungen und Leistungen.

Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN

US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und -ableitung

Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte umfassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pumpwerke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu 99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre. Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirtschaften, der It. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tranchen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen. Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-Investor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in einen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollständig beendet. Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen. Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß & 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusammenhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie die weitere Wertentwicklung werden gemäß $ 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wiedergegeben.

Zins- und Tilgungsplan zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG

TER sninkat Tilgung Zins Zahlbetrag Darlehenssaldo Zins- bzw. Fälligkeitsdatum USD USD USD USD

02.01.2017 9.542.916,89 3.021.815,98 12.564.732,87 37.162.121,47

Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2017 1 USD= 1,0465 EUR

fortgeführter bewerteter

Zinsen EUR Zahlbetrag EUR Darlehenssaldo EUR Darlehenssaldo Saldovortrag 01.01.2017 EUR per 02.01.2017 per 02.01.2017 EUR

per 02.01.2017 01.31.12.2017

44.307.976,81 2.887.545,13 12.006.433,70 35.189.088,24 30.986.510,02

Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2017: -4.202.578,22

Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2017 1 USD= 1,1993 EUR

Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan

Zins- bzw. Fälligkeitsdatum re ven Zahlbe ned Darlehenssaito

02.01.2018 10.160.343,61 2.404.389,26 12.864.732,87 27.001.777,86

02.01.2019 869.583,25 1.747.015,03 2.716.598,28 26.032.194,61

02.01.2020 0,00 1.684.282,99 675.999,67_ 27.040.477,93

02.01.2021 0,00 1.749.518,92 469.148,91 28.320.847,94

02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80

02.01.2023 000 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28

02.01.2024 000 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80

02.01.2025 000 2.211.,527,25 0,00 36.392.783,05

02.01.2026 0,00 2.354,613,06 0,00 38.747.396,11

02.01.2027 0,00 2.506.986,53 0,00 41.254.352,64

02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26

02.01.2029 43.923.50926 2.841.851,05 46.765.360,31 0,00

Derivatgeschäfte Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.

In 2017 wurden keine neuen Derivatgeschäfte abgeschlossen. In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem Marktwert dargestellt.

ausstehender Buchwert Nominalbetrag des Laufzeit Marktwert per Zins- Darlehens- Grundgeschäft Payerswaps in 31.12.2017 EUR satz % konto-Nr. per 31.12.2017 TEUR TEUR 10.000 15.08.08 - 15.08.18 416.707,32 3,997 41027 10.000

5.250 15.02.09 - 15.02.28 1.123.891,82 4,400 41049 5.250

12.555 22.01.08 - 22.01.18 292.196,83 4,426 41045 12.555

19.300 14.08.12 - 15.08.22 3.452.958,53 4,000 41065 19.300

5.250 13.12.06 - 13.12.21 670.326,39 3,918 41072 5.250

3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2017 EUR

Einleitungsgebühr Schmutzwasser 59.804.711,40

Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 18.814.791,75

Zuführung zur Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen -13.652.000,00

Straßenentwässerungsanteil der Stadt 10.723.102,76 |

Erlöse Umweltanalytik 3.094.755,52 |

sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 6.480.780,57

weitere Umsatzerlöse 1.463.312,40

Summe: 86.729.454,40

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse (4.868 TEUR).

Periodenfremde Erträge betreffen hauptsächlich die Auflösung von Rückstellungen (1.034 TEUR). In 2017 betraf dies vor allem eine Auflösung aufgrund von nicht in Anspruch genommenen absetzbaren Wassermengen einiger Kunden (670 TEUR). Weiterhin erfolgte eine Vergütung für die Einspeisung von selbsterzeugtem Strom für die Jahre 2015 und 2016 i. H. v. 582 TEUR.

Die SUN hatte sich mit dem Projekt „Regenrückhaltebecken mit Nährstoffelimination durch Polderbewirtschaftung“ für den Abwasser-Innovationspreis 2014 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit beworben. Das zuständige Fachgremium hat hierfür eine Zuwendung I. H. v. 250.000,00 EUR vorgeschlagen, die am 24.05.2017 als sonstiger Erlös vereinnahmt werden konnte.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Abwasserabgabe (4.242 TEUR) und die Verwaltungskosten der Stadt Nürnberg (3.164 TEUR).

Insgesamt waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 630 TEUR rückläufig. Dies ist vor allem auf Aufwandsminderungen bei den Abbruchkosten (- 468 TEUR), bei der Abwasserabgabe (- 350 TEUR), bei den Aufwendungen für Leiharbeitskräfte (- 340 TEUR) sowie der den Prüfkosten für Bauvorhaben (- 113 TEUR) zurückzuführen. Dieser Entwicklung wirkten die höheren Softwareaufwendungen aufgrund von Updates (+ 435) entge-

gen.

Finanzergebnis

Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen die Abzinsung der in 2017 nochmals gestiegenen Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (194 TEUR).

Im Geschäftsjahr wurde die Beteiligung an der KSVN weiterhin mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR fortgeschrieben. Die Ausleihungen an die KSVN GmbH sind mit 1.965.000,00 EUR gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Allerdings erfolgte eine weitere außerplanmäßige Abschreibung um 281.700,00 EUR auf einen Buchwert i. H. v. 1.187.300,00 EUR.

Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Derivate (3.805 TEUR) und Bankdarlehen (3.005 TEUR). Weiterhin ist der Zinsaufwand für Pensionsrücksiellungen auf 2.190 TEUR deutlich angestiegen.

  1. Sonstige Angaben

  2. Werkleitung

Erster Werkleiter: Dr. Peter Pluschke, Umweltreferent der Stadt Nürnberg Technischer Werkleiter: Burkard Hagspiel, Diplom-Ingenieur (FH) Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin (ab 01.05.2017)

Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2017 betrugen 177.554,26 EUR, die laufenden Versorgungsbezüge ausgeschiedener Werkleiter schlugen mit einem Betrag i. H. v. 128.901,44 EUR zu Buche. Weiterhin kam es, vor allem aufgrund eines Todesfalls bei den ausgeschiedenen Werkleitern, insgesamt zu einer Auflösung von Pensionsrückstellungen i. H. v. 624.300,00 EUR.

4.2. Werkausschuss

Vorsitzender: Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

Stadtrat Prof. Dr. Hartmut Beck Hochschullehrer a. D. Stadtrat Antonio Fernandez Rivera Kaufmann Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister Stadtrat Max Höffkes Rechtsanwalt Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadträtin Monika Krannich-Pöhler Architektin Stadtrat Thomas Pirmer Handwerksmeister Stadtrat Hans Russo Software-Entwickler Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann. R. Stadträtin Ruth Zadek Bildende Künstlerin

Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Vergütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt Nürnberg belastet.

4.3. Prüfungshonorar

Das Prüfungshonorar in Höhe von 24.395,00 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, andere Leistungen erfolgten durch die Prüfungsgesellschaft nicht.

  1. Angaben zum Personal

Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2017

Personenbezogen

Beamte 20 Angestellte 210 Arbeiter 164 Zwischensumme Stammpersonal: 394 Auszubildende 25 Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst 4 Summe: 420

4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von 110 TEUR für die Räume in der Peuntgasse. Der Mietvertrag für die Stellplätze im Parkhaus am Hauptbahnhof Nürnberg wurde zum 31.08.2017 gekündigt. Hinzu kommen Durchleitungsentgelte für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B. Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 34 TEUR pro Jahr. Dies entspricht insgesamt 1,292 Mio. EUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung zum Bilanzstichtag auf ca. 23.000 TEUR und im Falle der Abwasserreinigung auf 8.200 TEUR.

4.6. Nachtragsbericht

Es sind keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2017 eingetreten.

4.7. Gewinnverwendung

Der Jahresgewinn 2017 beträgt 6.666.987,20 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2017 in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Gewinnrücklage beträgt nach der Einstellung 61.222.281,97 EUR und steht für den Ausgleich von Verlusten der Gebührenkalkulation (Gebührenausgleich) und bei Überschreitung des Marktzinses gegenüber dem kalkulatorischen Zins (Zinsausgleich) zur Verfügung.

Bilanz —- GuV - Anhang

Die Werkleitung der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt

Nürnberg, legt hiermit den nach den Vorschriften des Handelsrechts und der Eigenbetriebsver-

ordnung erstellten Jahresabschluss 2016 vor und unterzeichnet diesen gemäß $ 25 (1) EBV so-

wie 8 245 HGB. .

Nürnberg, den 20.04.2018

Die Werkleitung:

Dr. Peter Pluschke ! Burkard Hagspiel Claudia Efirensberger

Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännische Werkleiterin

Ä

Anlage 1: Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand

01.01.2017 + - +/- 31.12.2017 01.01.2017

EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7

Immaterielte ]uF Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 6.533.779,92| 135.373,57 0,00 +42.721,00) 6.711.874,49 5.673.893,94 Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

fl, Sachanlagen

„ Grundstücke mit Geschäfls-, | .45,579.170,30 8.073,00 0,00 +78.209,15| 115.663.452,45| 64.823.209,49 Beiriebs- und anderen Bauten

  1. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00; 0,00 606.991,17 0,00!

  2. Abwasserreinigungsanlagen 332.079.877,62 57.509,93 1.428,00) +215.676,51| 332.351.636,06) 282.862.351,62

  3. Abwassersammlungsanlagen 778.450.969,92] 838.682,24 6.538,87] +12.231.729,77| 791.514.843,06] 347.628.122,92

Maschinen und maschinelle 8. 9.002.045,51 8.682,36 0,00 0,001 8.010.727,87| 8.408.099,51 ‚Anlagen . 6. Fahrzeuge 7.075.548,30| 323.894,31] 321.624,59 0001| 7.0r7.818,11) 4.576.556,39 7. Betlebsun-d Geschäfts 14.390.632,75| 867.875,50| 181.315,87 0,00| 15.077.192,38| 11.959.001,75 ausstattung

  1. Anlageinm Bau 26.005.335,73] 14.540.060,12 0,00| -12.566.336,43| 27.979.059,42 0,00 Summe Sachanlagen 1.283.190.571,39| 16.644.777,46| 510.907,33 -42.724,00| 1.299.281.720,52| 718.257.341,68

#L Finanzanlagen 1. ‚Anteile verbundene 25.000,00 0,00) 0,00| 0,00) 25.000,00 24.999,00 Unternehmen

  1. Ausleihung KSVN 1.965.000,00 0,00) 0,00 0,00) 1.965.000,00) 498.000,00)

Gesamtsumme 1.291.714.351,31| 16.780.151,03| 510.907,33 0,00] 1.307.983.595,01| 724.452.234,62.

  1. Spalte 6 ./. Spalte 11 Yın folgenden Positionen sind in der Spalte "Zugang" Bauzeitzinsen enthalten: 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 Abwassersammlungsanlagen: 70.351,00 EUR, Anlagen im Bau Ableitung: 109.317,00 EUR, 3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6 Anlagen im Bau Reinigung: 66.608,00; somit insgesamt: 246.276,00 EUR.

Abschreibungen Kennzahlen Abschreibungen im| Abschreibungen | Abschreibungen Endstand Restbuchwerte am | Resibuchwerte am Dureh- Durch- Wirtschafts-jahr | aufdie Spalte 4- | aufdie ‚Spalte 5- Ende des Ende des schnitticher | schnitlicher ‚Abgänge Umbuchungen Wirtschafts-jahres | vorangegang. Abschrei- | Restbuch- 4) Wirtschafts-jahres | bungssatz wert 2) 3) + - +l- 31.12.2017 31.12.2017 01.01.2017 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % 8 9 19 41 12 13 14 15

174.884,72| 5.848.778,66) 863.095,83 859.885,98) 2,61 12,86

2.099.486,15 0,00 0,00) 66.922.695,64 48.740.756,81 50.755.960,81 1,82 42,14

0,00 0,00) 0,00: 0,00 606.991,17 608.991,17) 0,00 100,00

5.566.553,44 1.428,00) 0,00] 288.427.477,06 43.924.159,00 49.217.526,00 1,67 13,22

14.804.772,01 6.538,87 0,00] 362.426.356,06 429.088.487,00 430.822.847,00 1,87 54,21

461.561,36) 0,00 0,00 6.869.660,87| 2.141.067,00 2.593.946,00| 5,12 23,76

491.541,31 321.624,59) 0,00) 4.746.473,11 2.331.345,00 2.498.992,00 8,94 32,94

715.748,16) 179.524,53: 0,00| 12.495.225,38| 2.581.967,00 2.431.631,00) 4,15 17,12

0,00] 0,00 0,00) 0,00 27.979.059,42 26.005.335,73) 0,00 100,00

24.139.662,43 509.115,99 0,00] 741.887.888,12 557.393.832,40 564.933.229,71 1,86 42,90

0,00 0,00 0,00; 24.999,00) 1,00 1,00 0,00 0,00

281.700,00) 0,00 0,00 777.700,00) 1.187.300,00) 1.469.000,00 14,34 60,42

24.596.247,15 509.115,99) 0,00] 748.539.365,78] 559.444.229,23 567.262.116,69 1,88 42,77

Anlage 2: Auflösung von Sonderposten

Anschaffungs- und Hersteilungskosten Posten des Anlagevermögens ‚Anfangsstand Zugang Abgang Um- Endstand Anfangsstand buchungen

01.03.2017 = = +. 31.12.2017 01.01.2037 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 4 2 3 4 8 6 7

} Immaterielle Vermögens- ” gegenstände

  1. b. Zuwendung 39.190,39) 0,00 0,00) 0,00 39.190,39] 39.190,39

Sachanlagen . Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten a. Beiträge 559.406,12 0,00) 0,00) 0,00: 559.408, 12) 59.406,12 b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00) 0,00 626.541,81 626.541,81

  1. Abwasserreinigungsanlagen

a. Beiträge 62.967.188,65 0,00 0,00) 0,00 62,957.188,65 62.957.188,65 b. Zuwendungen 85.966.939,29} 5.388,723,98 0,00 0,00) 91.355.663,27 56.220.692,29

  1. Abwassersammlungsanlagen

a. Beiträge 157.165,086,68] 1.910.883,25| 0,00; 0,00) 159.075,939,93 82.627.938,47 b. Zuwendungen 26.426.942,52 0,00 0,00) 0,00 26.426.942,52 14.144.443,52 [3 Anteile Dritter 17.833.366,54 688.816,00) 0,00 0,00; 18.802.182,54;

  1. Maschinen und maschinelle Anlagen

a, Beiträge 0,00 0,00) 0,00 0,00) 0,00) 0,00

  1. Beiriebs- und Geschäftsausstattung b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00] 0,00 1.012,05) 252,05) Summe Beiträge 220.681.651,45| 1.910.883,25 0,00 0,00| 222.592.534,70| 146.144.533,24 Summe Zuwendungen 113.060.626,06) 5.388.723,98 0,00 0,001 118.449.350,04) 71.031.120,06 Summe Anteile Dritter 17.833.366,54| 668.816,00 0,00 0,00) 18.502.182,54 3.389.107,54

Gesamtsumme 351.575.644,05| 7.968.423,23 0,00 0,00) 359.544.067,28| 220.564.760,84

1} Spalte 6 .7. Spalte 11 Erläuterung: 2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6 Beiträge/ Zuwendungen: empfangene Ertragszuschüsse 3) Spalte 12 x 100) : Spalte 6

‚Abschreibungen Kennzahlen Abschrei-bungen| Abschreibungen | Abschreibungen Endstand Restbuchwerte am|Restbuchwerte aml Durchschnitt- | Durchschnitt im auf Abgänge auf Ende des Wirt- | Ende des voran- jlicher Abschrei-| licher Rest- Wirtschaftsjahr (Spalte 4) Umbuchungen schaftsjahres gegangenen bungssatz buchwert (Spalte 5} 1) Wirtschaftsjahres 2) 3)

= 31.12.2017 31.12.2017 01.01.2047 EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % & g 10 11 12 13 14 15

0,00 0,00 0,00 39.190,39) 0,00] 0,00 0,08 0,00

0,00: 0,00 0,00 559.406, 12 0,00) 0,00] 0,00 0,00 0,00) 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00) 0,00 0,00

0,00) 0,00] 0,00 62.957.188,65) 0,00) 0,00 8,00 0,00 1.163.723,98 57.384.416,27' 33.971.247,00 29.746.247,00 1,27 37,19

2.904.299,46| 0,00) 0,00 85.532.237,93 73,543.702,00 74.537,118,21 1,83 46,23 462.658,00 0,00) 0,00 14.607.101,52] 11.819.841,00) 12.282.498,00) 1,75 44,73

337.463,00 0,00 0,00 3.726.570,54| 14.775.612,00 14.444.259,00 1,82 79,86

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9,00

78,001 0,00) 0,00 330,05 682,00 760,001 0,00 0,00

2.904.299,46| 0,00 0,001 149.048.832,70) 73.543.702,00 74.537.118,24 4,30 33,04

1.626.459,98 0,001 0,00' 72.657,580,04 45.791.770,00 42.029.506,00 4,37 38,66 337.463,00) 0,00 0,00 3.726.570,54| 14.775.612,00 14.444,.259,00 4,82 79,86

4.868.222,44 0,00) 0,001 225.432.983,28| 134.111.084,00| 131.010.883,21 14,35 37,30

Beiträge 55300 3.241.762,46 Zuwendungen 55400 1.626.459,98

Gesamtsumme 4.868.222,44

Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2017

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon mit Restlaufzeit EUR bis 1 Jahr |>1u.<5 Jahre > 5 Jahre

  1. Verbindlichkeiten gegenüber 289.638.876,03| 36.332.593,61| 95.228.511,52| 158.077.770,90

Kreditinstituten

  1. Verbindlichkeiten aus 4.817.815,12| 4.791.533,05 2.503,08 23.778,99

Lieferungen und Leistungen

  1. Verbindlichkeiten gegenüber 629.825,79 629.825,79) 0,00) 0,00

der Stadt Nürnberg

  1. Sonstige Verbindlichkeiten 360.417,81 380.417,81 0,00 0,00

Summe:| 295.446.934,75| 42.114,370,26| 95.231.014,60 158.101.549,89

Anlage 4: Erfolgsübersicht zum 31.12.2017

Stadtent- Kaufmänni- Umweit- Betriebswirtwässerung scher Bereich analytik schaftliches Ru- IST 01-1217 IST 01-1217 IST 01-1217 Ergebnis brik_Beschreibung in EUR in EUR in EUR 1ST 01-1217:

  1. _ Materialaufwand 19.309.249,96 418.946,88 598.494,85 20.326.691,69)

  2. Löhne und Gehälter 13.731.456,21 2,418.351,94 2.640.398,78 18.790.206,93)

  3. gesetzliche Solzialversicherung 2.573.514,15 575.179,44 509.090,42 3.657.784,01

  4. Aufwendungen für die Altersversorgung 4.167,571,47 215.131,45 824.353,22 5.207.0561,4

Summe Personalaufwand (Zeile 2. -4.) 17.899.027,68 _2.633.483,39 _ 3.464.752,00 23.997.263,07

  1. Abschreibungen 23.849.917,65 178.379,49 288.250,01 24.314.547,15

  2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.641.002,88 7.010.780,52 319.662,11 8.971.445,51

  3. Steuem 972,89 221,98 1.194,87:

  4. Abschreibungen auf Finanzanlagen 281.700,00 281.700,00

  5. _ Andere betriebliche Aufwendungen 7.929.898,95 2.938.882,08 566.577,25 11.435.358,26

  6. Summe Zeile 1. -9. 70.911.770,01 13.178.472,34 5.237.958,20 89.328.200,55

  7. Gesamtbelastung 55.094.299,16 3.310.549,47 8.914.936,29 67.319.784,92

  8. _Gesamtentlastung -40.623.162,45 -16.246.903,56 -10.449.718,91__-67.319.784,92

  9. Summe Aufwendungen (Zeile 10. - 12.) 85.382.906,72 242.118,25 3.703.175,58 89.328.200,55

  10. _Betriebserträge insgesamt -92.441.348,26 -47.590,56 _ -3.311.721,24 -95.800.660,06

  11. Betriebsergebnis -7.058.441,54 194.527,69 391.454,34 -6.472.459,51

  12. Finanzerträge -194.527,69 -194.527,69

  13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

  14. Unternehmensergebnis -7.058.441,54 0,00 391.454,34 -6.666.987,20

Anlage 5: Anlagen im Bau 2017

Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2017 EUR

93102 |Kanalisation Bebauungsplangebiete 868.664,95

93103 |Erschließung Baugebiet Wetzendorf 2.205,00

93250 |Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 223.025,61

94250 |Gebietssanierung Altenfurt/Moorenbrunn 2.340.042,06

94800 |Kanalsanierung Gartenstadt 2.248.987,86

94950 |Regenrückhaltebecken Wertachstraße 248.209,43

95400 |Kanalerschließung 119.773,44

95600 |Kanalbau 386.843,58

95700 |Kanalauswechslung 4.099.126,22

1002 Maßnahme Dritter 80.848,02

1105 _ |Zerzabelshofsammler 107.916,58

1106 Gebietssanierung Kornburg 262,50

1134 Kanalisation ums Stadion 218.312,38

1148 Frankenschnellweg 843.517,61

1177 |Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 43.880,35

PM085 |Kanalisation Kleingründlach 3.062.310,15

Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 875.838,00

Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 5.903.914,00

Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsanlagen 21.673.677,74

Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2017 EUR

PM116 |Erweiterung der mechanischen Anlagen 156.287,42

PH127 |Vorbeugender Brandschutz 802,00

127 Modernisierung Prozessleittechnik KW 1 u. 2 317.563,58

1156 Klärwerk1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 4.658.318,67

172 Klärwerk 1 - Optimierung Wärme- und Kälteverbund 59.090,01

Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.113.320,00

Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungsanlagen 6.305.381,68

Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 27.979.059,42

Anlage 6: Technische Daten

31.12.2016 31.12.2017 Einwohnerzahl der Stadt 537.017 539.970

davon am Kanalnetz angeschlossen 536.525 539.502 ‚Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.454 -3.447 Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 50.227 50.058

Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 583.298 586.113

Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2 Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m’/Tag 360.832 389.329

Kläranlagen Anzahl 2 2 Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1.400.000 1.400.000 Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 230.000 230.000

Reinigungsstufen Mechanik - in den Klärwerken 1 und 2 Biologie in den Klärwerken 1 und 2 P-Elimination .. inden Klärwerken 1 und 2 N-Elimination in den Klärwerken 1 und 2 Filtration in den Klärwerken 1 und 2

Stromerzeugungsanlagen {nur Notstrom) Anzahl 4 4 Leistung kW 1.550 1.550

Stromerzeugung in den Blockheizkraftwerken KW 1 kwh 20.536.300 21.711.200

Regenüberlaufbecken/ Regenrückhaltebecken Anzahl 39 41

Stauraumkanäle Anzahl on 29

Abwasserpumpwerke Anzahl 31 . 31

gesamtes Speichervolumen in Regenbecken/Stauraumkanälen/ Pumpwerken m 496.975 486.567

Grundstücksanschlüsse Anzahl 72.045 70.890

Lagebericht 2017

des Eigenbetriebs

Stadtentwässerung und Umwreltanalytik Nürnberg

Inhaltsverzeichnis

k Grundlage des Unternehmens A. Geschäftsmodell B. Organisation und Steuerung C. Forschung und Entwicklung

ll. Geschäftsentwicklung 4. Entwicklung der Umsatzerlöse Entwicklung der Personalaufwendungen Jahresergebnis Entwicklung des Eigenkapitals Entwicklung der Rückstellungen Lage der Liquidität NnurpPa2

Ill. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 1. Marktrisiken Betriebsrisiken Risikomanagement Umweltbelange Risiken aus dem Finanzbereich

NUR

IV. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 3. Ergebnisplanungen für die operativen Bereiche

V. Weitere Sachverhalte gemäß 8 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnuizungsgrad der wichtigsten Anlagen 3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 4. Personalangaben

Anlage : Entwicklung der Aufwendungen und Erträge 2013 bis 2017

Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen auftauchen.

I. Grundlage des Unternehmens

A. Geschäftsmodell

Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung (Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasserund Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor für Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Kanalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalytik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen und führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch. An die städtische Kanalisation waren 586.113 (= 99,91 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum 31.12.2017 angeschlossen. Die Eigentümer der im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (Anschlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.447 Einwohnern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet. SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen e Kalchreuth Oberasbach Schwaig Stein Wolkersdorf (Stadt Schwabach) sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.

ooos

Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeinden und Gemeindeteile repräsentieren mit 50.058 Einwohnern 8,54 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner. ‚Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht. Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1.468 km einschließlich der Kanäle mit großen Querschnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 31 Pumpwerke und 41 Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und überlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca. 487.000 m?, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen, SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:

e Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte) o Klärwerk 2 { 230.000 Einwohnerwerte) In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwassermenge von 71,9 Mio. m? (Vorjahr 67,0 Mio. m’) behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.

B. Organisation und Steuerung

Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erster Werkleiter, technischer Werkleiter, kaufmännische Werkleiterin).

Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.

Werkbereich Stadtentwässerung:

Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:

e Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbauwerke e Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur Klärschlamm-Behandlung e Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung und Genehmigung der Planungen privater und industrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.

Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch Stabsmitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, Qualitäts- und Umweltmanagement sowie durch Beauftragte für Arbeitssicherheit und für Gewässerschutz.

Werkbereich Umweltanalytik:

Der Werkbereich besteht aus zwei Abteilungen:

oe Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanagement und Probenmanagement. e Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Analytik 2.

Kaufmännischer Bereich:

Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschnittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebieten!

Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation Finanzen und Rechnungswesen Materialwirtschaft und Hausverwaltung, Gebühren und Beiträge Kommunikation und Datenverarbeitung eoees

Der Bereich wird seit dem 01. Mai 2017 von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.

C. Forschung und Entwicklung Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Mit dem „MePhrec" (Metallurgisches Phosphorrecycling) beteiligt sich der SUN an einem geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Der SUN entsorgt nach der Stilllegung der TST (Thermische Schlammtrocknungsanlage) seinen entwässerten Klärschlamm zurzeit über die Mitverbrennung in Kraftwerken. Zukünftig soll der Klärschlamm in Eigenverantwortung weiter verwertet und die thermische Energie in Form von Gas genutzt und das im Klärschlamm enthaltene Phosphor recycelt werden. Hierzu wurde eine Pilotanlage aufgebaut. Mit dieser Anlage will SUN Erkenntnisse gewinnen, ob die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch eingehalten werden können. Die Aufwendungen und Erlöse für die Pilotanlage und die spätere Großanlage sollen in der eigens dafür gegründeten Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH dargestellt werden, Die Gesellschaft wurde am 27.03.2012 als 100%-ige Tochter der Stadt Nürnberg gegründet. Das Projekt „MePhrec" wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschlussbericht soll im ersten Halbjahr 2018 vorliegen. Unter Beachtung des Vorsichtsprinzips wurden bei SUN die ausgereichten Darlehen an die KSVN bisher um 496 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben. In 2017 erfolgte eine weitere außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 282 TEUR. Die Rückstellung für drohende Verluste wurde in 2016 auf 1.604 TEUR aufgestockt (davon Zuführung für Rückstellung in Höhe von 334 TEUR). Die Drohverlustrückstellung wird 2017 um weitere 370 TEUR erhöht und beträgt nunmehr insgesamt 1.974 TEUR.

Il. Geschäftsentwicklung Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 6.667 TEUR. Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.796 TEUR verschlechtert. Folgende Faktoren haben das Ergebnis beeinflusst. Die Umsatzerlöse gingen im Vergleich zu 2016 um 689 TEUR zurück. Niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (-812 TEUR), denen höhere Erträge aus Vorjahren (530 TEUR) gegenüberstehen führten im Wesentlichen zum Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge. Der Materialaufwand ist um insgesamt 1.166 TEUR, hauptsächlich durch höhere Leistungen für Instandhaltungen (1.609 TEUR) gestiegen. Der Personalaufwand in Höhe von 23.997 TEUR liegt um 1.566 TEUR über dem Wert des Vorjahres. Durch eine geringere Abwasserabgabe (- 350 TEUR) sowie niedrigere Abbruchkosten (-468 TEUR) konnten die gestiegenen EDV-Kosten (+513 TEUR) mehr als kompensiert werden, sodass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 630 TEUR sanken. Die für das Tochterunternehmen Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH gebildete Drohverlustrückstellung wurde im Berichtsjahr um 370 TEUR auf 1.974 TEUR aufgestockt. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um 3.275 TEUR erhöht. Auf der Vermögensseite stehen dem um 7.818 TEUR gesunkenen Anlagevermögen deutlich gestiegene Forderungen (11,715 TEUR) insbesondere gegen die Stadt Nürnberg gegenüber. Das infolge des Jahresergebnisses 2017 gestiegene Eigenkapital, sowie der gestiegene Sonderposten für Investitionszuschüsse (+3.762) und gestiegene Sonstige Rückstellungen (+11.549 TEUR), denen gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-16.549 TEUR) gegenüberstehen, sind korrespondierend die Hauptgründe für die Veränderung auf der Kapitalseite. Die Eigenkapitalquote i.H.v. 10,4 % (Vj.: 9,3 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmerden Gebühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.

  1. Entwicklung der Umsatzerlöse

Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten 10 Jahre stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der Umsätze Üareun) 120,000 Zu

100.000

80.000

60.000

40.000

20.000

v

-20.000

„0.000 Toon 2003 2010 2041 2012 2013 2014 208 2016 2017 Gesamt 88.576 8.716 88,690 86.138 88.089 92.817 28.942 87.639 37.48 85.728 IOSumme Schmitzwassergebühr Ss,B73 585.368 54,576 55.981 55.457 57.217 E77 67.534 12 59.805 |aSumme Niederschlagswassergebühr 14.284 14,584 14,812 14.528 14.703 18.775 18,756 18.195 18.834 18.814 IeıRücKstehung für Gebührenerstallung ° 0 [} ° 0 a 5.072 ae | -ia0ss |} -19.052 |3Gebüten vonumnegendenGemeinden| 1,875 1.04 1987 1.620 2.672 3.198 3170 3.032 2578 3.031 [m Straßeneniwässerungsantet 12.000 13.723 28 9.866 3,90 9.538 10.438 10.008 10.728 10.723 [B Starkverschmulzorgeböhren 1171 Tara 1.159 1281 1283 4.207 1311 1.285 3303 1.337 [sonstige Eineitungsgebühren Far 1538 1710 1.833 1307 1783 1482 1.882 204 | 1782 [Eisonstige Entgette 430 813 E71 182 #72 382 ara 287 241 331 je Gebühren für Analyiik 58 718 88 790 E37} 757 880 1.203 34 | 2.085 |_{Breilere Umsalzerlöse (ab 2018) ü ° D) [} ° [3 ° 8° 1.123 1.463

Der Rückgang der Umsatzerlöse liegt an einer verringerten Frischwassermenge (s. folgende Tabelle), einem Rückgang der Gebühren für Analytik (-403 TEUR) und der sonstigen Einleitungsgebühren (- 232 TEUR), die von der Zunahme der Gebühren aus umliegenden Gemeinden (+453 TEUR) und der geringeren Rückstellung für Gebührenerstattungen nicht vollständig kompensiert wurde.

Die Entwicklung der zu Grunde liegenden rechnerisch ermittelten Verrechnungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie folgt dar:

2015 2017 | Veränd. Prog Vorjahr a7 28.326 2a514 28.482 29.6066 _ -761 "28.465 1.141 202 _ 2,102 2,02 2,02 N) 292 Summe Schmutzw assergebühr 87.247 57.599) 57.534 59,800| -1.537 67.500 2.308

Veranlagte Grundflächen . 28.885 28,855 28.915 28.945 277 483 Mederschlagswassergebühr. 0,85 9,5 9.65 265) ° 0,65 Summe Niederschlagsw assergebühr ' 18.775 18,756) 18.795 18.814 180 18.500) 314

Es ergeben sich folgende Abweichungen zur Prognose:

«a Schmutzwassereinleitung: + 2.305 TEUR (1.141 Tsd. m? höhere veranl, Frischwassermenge) e Niederschlagswassereinleitung: +314 TEUR (483 Tsd. m? höhere veranlagte Flächen)

  1. Entwicklung der Personalaufwendungen

Tarifsteigerungen, Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung, Stellenhebungen und eine Verbesserung bei den Stellenbesetzungen, sowie relativ geringere Rückstellungen führten zu einem Anstieg der Personalkosten um 7 %.

Personalaufwand 2016 2017 (Angaben In TEUR) in%

Beschäftigtenentgelt 17.405 17.897 1,7% Beamtenbezüge 1.038 1.144 10,2% Veränderung Rückstellungen -453 -51 -88,7% Soziale Abgaben 3.589 3.658 2,0% Altersversorgung 3.525 3.504 -0,5% Rückstellungen f. Altersversorgung 2.673 1.955 -28,9%

Summe Personalaufwand 22.431 23.997 7,0%

Weiterbildungsaufwand 236 263 11,4%

  1. Jahresergebnis

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 6.667 TEUR.

  1. Entwicklung des Eigenkapitals

Entwicklung des Eigenkapltals Ergebnis- Netto-verän- (Angaben in TEUR) 01.01.2017 Zuführung verwendung 31.12.2017 derung

Stammkapital 0 0 0 0) Rücklagen

Ergebnisvorträge 0 0 Jahresergebnis 9.463 6.667 -9.463 6.667 2.796

Gesamt Eigenkapital 54.555 16,130 9,463 61.222 6.667

Gesamtkapitat 585.944 589.218 Eigenkapitalquote (ohne Sonderposten) 9,3% 10,4%

Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.01.2018 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs SUN wurde das ‚Jahresergebnis 2016 (9.463 TEUR) den Gewinnrücklagen (nun 54.555 TEUR) zugewiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2017 auf 61.222 TEUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt nun 10,4 % (Vorjahr 9,3 %). Die gegenüber Kapitalgesellschaften als niedrig sich darstellende Quote ist aber vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwangs und den kostendeckenden Gebühren gemäß Kommunalabgabengesetz vertretbar. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (45.792 TEUR) und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (88.319 TEUR), die dem Eigenkapital gleichwertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 33,2 %.

  1. Entwicklung der Rückstellungen

Entwicklung der Rückstellungen {Angaben in TEUR) Inanspruc Netto-

01.01.2017] h-nahme [Auflösung| Zuführung 31.12.2017 |veränd.

originär} Zinsanteil)

Pensionen 28.739 1.799 [Ü [Ü 2.190 29.130 391

Rückstellungen für Steuer 271 p} 0 0 [( 271 0

Rückzahlungen aus Gebühren 26.291 147 670] 13.789 184) 39,.079| 12.788: Rückstellungen für Maßnahmen Dritter! 6.299 683 0 288 [Ü 5.904 -395, Abw asserabgabe 10.986 4.891 4137| 4.242 [Ü 10.180 -786 Instandhaltung 5.259 205 1 0 0 5.053 "206 ausstehende Rechnungen (Investitiond 1.814 405 406 552] [} 41.555 -259 Beamtenbelhilfen 2.114 155; [ o 196 2.155 41 ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 562: 97 135) 424 0 754 192 Brohverluste 1.804 [e 0 370) 0 1.974; 370 Abbruchkosten 386; 0 61 Ü 0 325 -61 Gleitzeit-, Überstundenguthaben 804 804 0 852 Q 852 AB, Altersteilzeit 453 276 0 0 11 188) -265 Urlaubsguthaben 648) 648 0 748 [J 748 100) Dienstjubiläen 120 6 6 13 0 121 1 Jahresabschlusskosten 46; 46 o 46) 0 46 0 Rechtsstreitigkeiten 78 3 24 5 0 56 "22 Leistungsentgeit 3 [ 0 0 o 3 [ Aufbew ahrungskosten Bilanz 41 [Ü 0 3 0 44 3

Gesamt Rückstellungen 86.498 10.165) 1.440] 21.332, 2.213 98.438] 11.940

  1. Lage der Liquidität

Aufgrund der Einbindung der Sonderkasse SUN in das Cash-Management der Stadt Nürnberg ist die Liquidität durch die bestehende Betriebsmittelkreditvereinbarung gewährleistet.

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss:

TEUR 2017 2016

  1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten 6.667 9.464

  2. +- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anla- 24.596 22.684 gevermögens 3. aktivierte Eigenleistungen (2.144) (1,930) 4. + Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 9.722 11.628 8. +- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (4.865) (4.954) 6. Zahlungsunwirksame Zinsaufwendungen/Erträge 2.213 225 7. -H# Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Antagevermögens (34) (98) 8. -f#+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (124) 408 9. +- Zunahme/Abnahme der Verbindiichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (2.720) 1.830

  3. CGashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 7) 33.316 41.057

    • Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermägens 36 126 12. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (14.501) (13.538) 13. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (135) (125) 14. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (0) (1.500)
  4. Cashflow aus der Investitlonstätigkeit (Summe aus 9 bis 12} (14.600) (15.037)

  5. +- Einzahlungen/Auszahlungen aus Aufnahme/Tilgung von Krediten (45.713) (17.614) Investittonszuschüsse 5.389 [ Ertragszuschüsse 2.579 3,563

  6. Gashflow aus der Finanzlerungstätigkeit (7.745) (14.051)

  7. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 8, 13 und 15) 10.971 11.968 19 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11.480 (488)

  8. Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe 16 und 17) 22.451 11.480

Il. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung

  1. Marktrisiken

Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmiltelbaren wirtschaftlichen Risiken. Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserkontrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Bereich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leistungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese werden kostendeckend auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.

  1. Betriebsrisiken

Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbescheide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2018 haben. Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind erteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Abwassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.

Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, sind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen ausgelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zweck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen. Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergesteilt durch:

Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QUMS;) für alle Teilbereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizierung im Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt. Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17028. Die ‚Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit seine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ringversuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen, Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weitgehend ausgeschlossen.

  1. Risikomanagement

In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Die Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus gebeten eine Risikoinventur durchzuführen und die erkannten Risiken in einem Formblatt nach Schadensausmaß und Eintrütswahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. bestehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenfalls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt werden kann, Die letzte Risikoinventur wurde zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und wurden in Führungsbesprechungen thematisiert. Die nächste Risikoinventur steht turnusgemäß für 2018/2019 an.

  1. Umweltbelange

Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge der Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits regelmäßig überprüft.

Ein Umweltbericht wird jährlich erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht (http://www.nuernberg.definternet/sun/veroeffentlichunhgtemln)..

  1. Risiken aus dem Finanzbereich

Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfoliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.

Derivative Zinsinstrumente sind: o _Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Swaps und zusammengesetzte Produkte z.B. Doppelswap), e _Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Caps und zusammengesetzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und e Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap). Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eigenbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.

IV. Prognosebericht

  1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs

Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtlichen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.

  1. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung

Die seit 01.01.2013 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für

e Schmutzwasser in Höhe von 2,02 EUR/m® (auf Basis Frischwasserverbrauch) e Niederschlagswasser in Höhe von 0,65 EUR/m? (auf Basis der versiegelten und angeschlossenen Grundstücksflächen)

hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15.11.2011 beschlossen.

Für die Kostenüberdeckung in 2017 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflösung wird in die Gebührenberechnung der nächsten Kalkulationsperiode (2020 — 2023) einbezogen.

  1. Ergebnisplanungen für die operativen Werkbereiche

‚Auf der Basis der vorliegenden Planung ergeben sich für den Eigenbetrieb SUN aufgrund der beschlossenen Gebührenerhöhung ab 2013 handelsrechtliche Gewinne für die Jahre 2018 bis 2021 zwischen 9.200 TEUR und 10.000 TEUR jährlich, Gebührenrechtlich wird aufgrund des höheren kaikulatorischen Zinssalzes und inklusive der Auflösungen aus der Gebührenerstaltungsrückstellungen ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

Für den Werkbereich Umweltanalytik ist geplant, dass die Leistungsverrechnungen an den Gebührenhaushalt Stadtentwässerung, die Kostenerstattungen durch die Stadt und die Umsätze mit Dritten die jeweiligen Kosten der Jahre tragen und damit ausgeglichene Jahresergebnisse erzielt werden können.

V. Weitere Sachverhalte gemäß $& 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern

4. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte

Verkäufe/Käufe: Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.

Grunddienstbarkeiten: Es wurden vier neue Dienstbarkeiten eingetragen. Es wurden keine Löschungen von Dienstbarkeiten vorgenommen.

  1. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen

Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich.

3, Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben Der Bestand der Anlagen im Bau ist mit 27.979 TEUR gegenüber dem Vorjahr (26.005 TEUR) angestie-

gen. Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2017 ist in Anlage 5 zum Anhang ersichtlich.

Geplante Vorhaben Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahmen 2018 bis 2021 der Bereiche Abwasserableitung und Abwasserreinigung sehen eine Belebung der Investitionstätigkeit vor. Nach einem Investitionsvolumen in 2017 in Höhe von 12,7 Mio. EUR ist ein Anstieg auf 38 bis 42 Mio. EUR für die Jahre 2018 - 2021 vorgesehen. ‚Als geplante Investitionsschwerpunkte der Jahre 2018 - 2021 im Bereich der Abwasserableitung (101 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanlerung (17 Mio. EUR), die Gebäudeumstrukturierung am Standort Adolf- Braun Straße (15 Mio. EUR), die Kanalsanierung Gartenstadt/Siedlungen Süd (14 Mio. EUR), sonstige Kanalbaumaßnahmen (13 Mio. EUR), die Gebietssanierung Wasserschutzgebiet sowie Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg mit jeweils 9 Mio. EUR zu nennen. Die Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrechnung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die entwässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Bei der Abwasserreinigung (46 Mio. EUR) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die Klärschlammbehandlungsanlagen (18 Mio. EUR) sowie die Modernisierung der Schwachlastbelebung (21 Mio. EUR).

  1. Personalangaben

Personalstand Zum 31.12.2017 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 411 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personal). Darüber hinaus befanden sich 24 Mitarbeiter in der Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsjahres mit 374,20 Beschäftigten (Vorjahr 366,95) unter dem Stellenplan (402,25). Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Genehmigung von Projekten erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.

Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2017

Personenbezogen Arbeitszeitbezogen Stellen- Gruppen Ist Ist Ist Ist plan Zu- Ab- 2016 ; gänge } gänge | ' 2017 2016 2017 2017 Gewerblich Beschäftigte 163 9 8 163.| | 160,39 | 160,60 172,47 Tarifbeschäftigte 205 43 3 215; 1184,37 | 194,31 211,13 Beamte 19 2 1 20 18,44 | 19,29 18,65 Stammpersonal 387 24 13 398 | | 363,20 j 374,20 402,25

nachrichtlich: gew. Auszubild./Anwärter 22 6 7 21 22,00 21,00

Die Ist-Besetzung der Stellen konnte deutlich gesteigert werden.

Personalaufwand Die Entwicklung des Personalaufwands ist in Ziffer II.2. dieses Berichts dargesteilt.

Personalqualifikation Der Eigenbetrieb SUN bildet die Berufsbilder "Fachkraft für Abwassertechnik" und „Elektroniker für Betriebstechnik“ aus. Seit 2013 werden anstelle der Chemielaboranten Elektroniker ausgebildet, da hier ein größerer Bedarf besteht, der schwerer vom Arbeitsmarkt gedeckt werden kann. SUN sichert damit den qualifizierten Nachwuchs zur Bedienung seiner hochwertigen und komplexen Anlagen in der Stadtentwässerung und in der Umweltanalytik und leistet einen großen Beitrag zur Sicherstellung des Lehrstellenangebotes in Nürnberg. Inzwischen bestehen Ausbildungskooperationen mit anderen Dienststellen der Stadt Nürnberg. SUN beteiligt sich mit zwei Prakfikumstellen an der Ausbildung von Verwaltungsfachangesteliten der Stadt Nürnberg. Hinzu kommt nunmehr eine Praktikumsstelle für die 3. Qualifikationsebene in nichttechnischen Verwaltungsdienst. In den Bereichen Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung, Personal und Organisation, sowie Finanzen/ Rechnungswesen lernen die Nachwuchskräfte das kaufmännische Verwaltungshandeln in einem Eigenbetrieb. Die bedarfsgerechte Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auf internen, stadtinternen und externen Schulungen sichergestellt. Ein nach Beschäftigtengruppen differenziertes Qualifizierungskonzept bietet einen Orientierungsrahmen für die Weiterbildungsmaßnahmen. Die durchschnittlichen Schulungstage pro Mitarbeiter betrugen 2,3 Tage (Vorjahr: 3,2 Tage). Deutlicher Schwerpunkt waren fachbezogene The-

men, die 86 % des Schulungsvolumens ausmachten. Im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements

und der Anforderungen der Arbeitsschutzgesetze werden außerdem laufend Einweisungen, Prozessschutungen, Belehrungen und Unterweisungen durchgeführt.

Die Werkleitung des Eigenbetriebs Städtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg legt hiermit den nach den Vorschriften des Handelsrechts und der Eigenbetriebsverordnung (EBV) erstellten Lagebericht für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg vor und unterzeichnet diesen gemäß 825 (1) EBV.

Nürnberg, den 20.04.2018

Mn u

Dr. Peter Pluschke Vacha7. Claudia Ehrensberger

Erster Werkleiter / Technischer Werkleiter Kaufmännische Werkleiterin ,

\

ANLAGE

Entwicklung der Aufwendungen und Erträge 2013 bis 2017

‚Abwei- Abwei- SUN 2013 2014 | 2015 | 2016 | 2017 chung 2017 | chung zu Vor- zu ist Ist Ist Ist ist Jahr Prognose | Progn. Alle Werte in TEUR

Umsatzerlöse 92.817 88.942 | 87.639| 87.419 86.729 -690 95.293 | -8.564

andere aktivierte Eigenleistungen 2.160 1.591 2.000 4.930 2.144 +214 2.450 -306

sonstige beiriebliche Erträge 98.170 8.603| 9.563] 7.071 6.928 -143 6.015} +913 andere betriebliche Erträge 3.197 2.885| 2.904 261 1.008 +746 236) +772 Auflösung von Rlückstell., Wertber. 1.034 1.006| 2.017j 1.856 1.052 "804 1.000 +52 Auflösung von Zuschüssen* 4.939 4712| 4642} 4.954 4.868 -86 4.779 +89 +0 Summe 1-3 Erträge/Erlöse 104.147 99.136 | 99.202 j_96.420 95.801 619 103.758 | -7.957

Materialaufwand u. Instandhaltung -24.943| -21.754 | -20.008 | -19.161 20.327 1.166 -22.816 | +2.,489

Personalaufwand und Sozialabgaben -22.340 -21.574 | -23.028 | -22.431 23.997 -1.566 -26.012 | +2.075

Abschreibungen -26.877| -25.920 | -25.421 | -24.602| -24.315 +287 -23.600 -715 +0 sonstige betriebliche Aufwendungen* -9.911 -11.137 | -12.215 } -12.065 11.435 +630 -12.492 | +1.057 Sonstige Personalaufwendungen -1.007 774 +236 -927) +156 ‚Aufwendungen für städtische Dienste -3.149 3.184 “15 3.425 | +261 Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.510 7.080 +430 -8.076) +996 Zuführung zu Wertberichtigungen {ohne B- Loop) "399 -420 21 64 -356

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7 576 104 822 195 -627 0| +195 Abschreibungen auf Finanzanlagen 22 -56 -362 -81 -282 „201 0 -282 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.369| -13.130 | -12.819 | -9.437 -8.972 +465 -9.5471 +575

Summe 4-9 Aufwendungen -97.455 -92.995 | -93.749 | -86.965 | -89.133 -2.177 -94.467 | +5.335

Ergeb.d.gewöhnl. Geschäftstätigkeit 6.692 8,141 5453| 9.465 6.668 +2.797 9.291 | -2.623

sonstige Steuern 2 -3 "2 1 1 +0 19 +9

Jahresüberschuss 6,690 6.138 | __5.451 9.464 6.667 32.797 9.281 | -2.614 *ab 2016 neu nach BIIMoG

BavarıalreuAs

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Nürnberg, für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach & 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 17. Mai 2018

Bavaria Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

(gez. Unterrainer) (gez. Maier) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art 88 GO Bay

Sitz! Nürnberg

Gegenstand des Unterneh- Schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einmens! schließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarung obliegen, der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen.

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Betriebssatzung: Fassung vom 15.12.1995, zuletzt geändert am 10.11.2016

(Neufassung)

Organe: Die zuständigen Organe des Eigenbetriebs sind gemäß & 3 der Betriebssatzung die Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister.

Werkausschuss: Die Aufgaben des Werkausschusses sind in 8 5 Abs. 3 der Betriebssatzung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zuständig ist. Die Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang (Anlage 1.3) namentlich aufgeführt. Im Geschäftsjahr 2017 fanden sieben öffentliche Werkausschusssitzungen statt, von denen sechs zusätzlich einen nicht öffentlichen Teil hatten. Die Protokolle der Sitzungen haben uns vorgelegen.

varıaTreuAs

Die Werkleitung besteht aus drei Mitgliedern (Werklei- Werkleitung:

tern), die vom Stadtrat berufen werden. Der erste Werklei-

ter muss stets ein kommunaler Wahlbeamter sein. Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter für den kaufmännischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentwässerung und Umweltanalytik. Die zwei weiteren VVerkleiter sind gleichberechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in diesem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt nach außen. Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.

Stadtrat: In der Stadtratssitzung vom 28.9.2016 wurde unsere Gesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt. In der Stadtratssitzung vom 31.1.2018 wurde der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von € 9.463.495,92 wurde in die Gewinnrücklage eingestellt.

Gewinnverwendungsvor- Die gesetzlichen Vertreter schlagen vor, den zum schlag: 31.12.2017 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von € 6.666.987,20 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Beteiligungen! Die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH, Nürnberg (KSVN GmbH) ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie ist als Beteiligung dem Eigenbetrieb zugeordnet.

Wichtige Verträge: US-Cross-Border-Leasing-Vertrag | und II (CBL 1 und CBL2) Der Stadtentwässerungbetrieb hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wesentlichen Anlagengegenstände, insbesondere das Klärwerk | und Il sowie das gesamte Kanalnetz mit sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauten, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jahre, die des US-Leasing-Il-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.

Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus den Hauptmietvertrag zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erworben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption endeten diese Transaktio-

nen. Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B-Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an die Deutsche Bank AG sowie die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio. (€ 29,2 Mio.) wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 erstmals in der Bilanz der SUN ausgewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wird nur noch im Anhang auf die bestehenden Verträge verwiesen, da für dieses seit Inkrafttreten des BilMoG gemäß $ 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet werden kann. Zinsund Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang sowie Im Lagebericht.

‚anıalreuas

Datenüberlassungsvertrag Wasserverbrauch mit der N-ERGIE Mit der EWAG wurde mit Datum 13./30.10.2000 ein Vertrag über die Überlassung von Daten über den Trinkwasserverbrauch an die Stadt zur Berechnung der städtischen Kanalbenutzungsgebühr abgeschlossen. Die N-ERGIE ist als Rechtsnachfolger der EWAG in diesen Vertrag eingetreten. In dem Vertrag werden die Spezifikationen der Datenerfassung und -übergabe und die hierfür zu leistenden Entgelte geregelt. Der Vertrag wurde seitens der N- ERGIE zum 31.12.2003 fristgerecht gekündigt. Am 4.114.8.2006 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Eigenbetrieb und der N-ERGIE abgeschlossen, der die Datenüberlassung rückwirkend ab dem 1.1.2004 regelt. Der Vertrag lief bis zum 31.12.2009 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Der Vertrag ist zum Prüfungszeitpunkt nicht gekündigt.

Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachtal. Mit der Vereinbarung vom 25.9.1984 sollte die Abwasserbeseitigung der Verbandsmitglieder Stadt Nürnberg, Markt Schwanstetten und Wendelstein geregelt werden. Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine Sammel- Abwasserbeseitigungs- und -reinigungsanlage sowie die Ortsnetze in den Gemeindeteilen zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten bzw. die genannten Anlagen bei Bedarf zu erweitern. Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jahres erklärt werden und ist von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Die Erklärung muss spätestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Austritt beim Zweckverband schriftlich eingegangen sein. Eine Auflösung des Zweckverbands bedarf einer Mehrheit von dreiviertel der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und ist von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.

BavarıaTreuAs

Steuerliche Verhältnisse: Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral er-

fasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 noch nicht abgeschlossen. Weitere Prüfungen sind nicht angekündigt.

aTreuas

Betriebliche Kennzahlen

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)

  1. Kennzahlen zur Vermögens- 2016 2017 struktur und Rentabilität

Eigenkapitalquote % 31,7 33,2 Eigenkapital am 31.12. + 50 % SoPo mit RL-Anieil + 100 % SoPo Investitionszulagen Bilanzsumme am 31.12.

Eigenkapitalrentabilität % 3,1 3,4

Jahresergebnis vor Ertragsteuern Eigenkapital am 31.12. + 50 % SoPo mit RL-Anteil + 100 % SoPo Investitionszulagen

Gesamtkapitalrentabilität % 2,5 2,7

Jahresergebnis vor Ertragsteuern + Fremdkapitalzinsen + Veränd. RfB Bilanzsumme am 31.12.

Cashflow nach DVFA/SG TE 36.638,5 37.213,0

{vgl. Kapitalflussrechnung)

Anlagendeckung Jahre 9,6 10,9

Eigenkapital Anlagevermögen

EBITDA TE 40.241,3 39.952,8

Jahresergehnis vor Ertragsieuern + Fremdkapitalzinsen + Abschreibungen auf imm. Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen

Bilanzanalyse zum 31.12.2017

Aktivseite

Langfristige Kurz- Investi- fristiges 31.12.2017 tionen Vermögen TE TE TE Anlagevermögen Immaterieile Vermögensgegenstände 863,1 863,1 Sachanlagen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 48.740,8 48.740,8 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 607,0 607,0 Abwasserreinigungsanlagen 43.924,2 43.924,2 Abwassersammiungsanlagen 429.088,3 429.088,3 Maschinen und maschinelle Anlagen 2.141,1 2.141,1 Fahrzeuge 2.331,3 2.331,3 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.582,0 2.582,0 Anlagen im Bau 27.9791 27.979,1 Finanzanlagen Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.187,3 1.187,3 Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.383,3 3.383,3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.918,2 2.918,2 Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 22.967,5 22.967,5 Sonstige Vermögensgegenstände 84,6 84,6 Flüssige Mittel und Bausparguthaben Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 403,1 403,1 Rechnungsabgrenzungsposten Andere Rechnungsabgrenzungsposten 17,3 17,3 Bilanzsumme 589.218,2 559.4442 _29.774,0

rıaTreu

Passivseite

Sonderposten, Positionen Lang- Kurzzwischen fristiges fristiges Eigen- EK und Fremd- Fremd- 31.12.2017 mittel FK kapital kapital TE TE TE TE TE

Eigenkapital Gewinnrücklagen 54.5553 54.555,3 Bilanzgewinn 6.667,0 6.667,0 Sonderposten für Investitionszuschüsse 45.791,8 45.791,8 Empfangene Ertragszuschüsse 88.319,3 88.319,3 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen 29.130,3 29.130,3 Steuerrückstellungen 271,2 271,2 Sonstige Rückstellungen 69,036,4 41.5870 27.4494 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 289.638,9 253.306,3 36.332,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 4.817,8 4.8178 Leistungen Verbindlichkeiten gegen der Stadt Nürnberg 629,8 629,8 Sonstige Verbindlichkeiten 380,4 360,4 589.218,2 _61.222,3 134.111,1, 324.023,6 _69.8612 Bilanzsumme

Kapitalflussrechnung

2017 2016 TE TE

Jahresüberschuss 8.667,0 9.463,5

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 24.596, 1 24.683,7

Aktivierte Eigenleistungen -2,143,7 -1.930,3 Zunahme langfristiger Rückstellungen (ohne Saldierung Deckungsvermögen) 12.958,0 9.375,7 Erlösschmälerungen von Forderungen 3,8 00 Saldo sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (Auflösung SoPo) -4.868,2 -4.954 1 Cashflow nach DVFA/SG 37.213,0 36.638,5

Abnahme (Vj.: Zunahme) der kurzfristigen Rückstellungen -1.018,3 2.4772 Gewinn aus Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -34,1 -98,1 Zunahme (Vj.: Abnahme) sonstiger Aktiva -124,4 407,6 Abnahme (Vi.: Zunahme) sonstiger Passiva -2.719,4 1.630,2 Saldo zahlungswirksame Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.810,3 8.580,1 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 40.127 ,1 49.635,5

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -135,4 -125,1

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 35,9 126,1 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -14.501,2 -13.537,7 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0,0 -1.500,0 Erhaltene Zinsen 0,3 0,0 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -14.600,4 -15.036,7

Übertrag 25.526,7 34.598,8

B"avartalreuas

2017 2016 TE TE

25.526,7 34.598,8

Übertrag

Einzahlungen aus der Valutierung von Darlehen 6.363,4 8.000,0

Auszahlung aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen -22.076,3 -23.613,9

Gezahlte Zinsen -6.810,6 -8.580,1

Zugang empfangener Ertragszuschüsse/lnvestitionszuschüsse 7.968,4 3.563,4

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -14.555,1 -22.630,6

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 10.971,6 11.968,2

Finanzmittelfonds zum 1.1. 11.479,7 -488,5 Finanzmittelfonds zum 31.12. 22.451,3 11.4797

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01999

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Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach

8 53 HGrG

Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Zuständige Organe der SUN umfassen den Stadtrat, den Oberbürgermeister, die Werkleitung sowie den Werkausschuss als Überwachungsorgan. Für den Eigenbetrieb gelten grundsätzlich die Regelungen in der Betriebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 10.11.2016. Darin werden neben dem Gegenstand des Unternehmens auch die Verantwortlichkeit bzw. Zuständigkeit sowie die Aufgaben im Entscheidungsprozess und bei den Überwachungstätigkeiten der zuständigen Organe geregelt. Die Aufgaben und die Zuständigkeit des Stadtrats sindin $ 6 der Betriebssatzung der SUN geregelt. So ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung sowie die Aufhebung der Betriebssatzung sowie für die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder verantwortlich. Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg ist gemäß $ 7 der Betriebssatzung der SUN Vorsitzender des Werkausschusses. Für die Werkleitung gilt weiterhin die vom Werkausschuss erlassene "Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Eigenbetriebs SUN" vom 1.5.2008. In der Geschäftsanweisung sind insbesondere in 8 4 und 8 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt. Weitere Regelungen sind in diversen Werkleiterverfügungen (z.B. Entscheidungsund Zeichnungsbefugnisse, Investitionsrichtlinie, Inventuranweisung etc.) beschrieben. Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtsjahr haben zwei Stadtratssitzungen und sieben Sitzungen des Werkausschusses stattgefunden. Von den Sitzungen wurden jeweils ordnungsgemäß unterzeichnete Protokolle angefertigt.

Bavartalreuas

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. 8 125 Abs. 1 Satz 5

AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten und anderen Kontroligremien tätig.

Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-

vidualisiert im Anhang des Jahresabschiusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-

xum, erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen?

Falls nein, wie wird dies begründet?

Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie bein-

haltet auskunftsgemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-

plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-

befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt. In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 1.3.2017 werden die Regelungen zur Aufbauorganisation der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der einzelnen Bereiche dargestellt. Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sind in den Werkleiterverfügungen Nr. A 02 in der Fassung vom 1.3.2012 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 1.12.2016 enthalten. Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das Rechnungsprüfungsamt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Anhaltspunkte, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird, haben sich nicht ergeben.

Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 04 in der Fassung vom 1.12.2013 zur Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwicklungen innerhalb seines Kompetenzbereichs. Gleichzeitig gab es bei allen städtischen Unternehmen und Dienststellen eine Schulung insbesondere zu Fragen der Annahme von Geschenken und Gefälligkeiten.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-

dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Maßgeblich für die Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VRL) in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg (BeschO) auf Grundlage der VOB und VOL. In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb SUN sowie der Werkleiterverfügung Nr. A 02 vom 1.3.2012 sind zudem die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des Personalwesens geregelt. Anhaltspunkte dafür, dass diese Regelungen nicht geeignet sind bzw. nicht eingehalten werden, haben sich im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung nicht ergeben.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge werden zentral archiviert und dokumentiert. Die Dokumentation der Verträge ist ordnungsgemäß.

  1. Pianungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Der Eigenbetrieb stellt jährlich einen Wirtschaftsplan auf, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einem Investitionsprogramm besteht. Der kurzfristige Planungshorizont beträgt ein Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Finanzplan 2017/2020 wurde vom Stadtrat am 17.11.2016 gemäß der Empfehlung des Werkausschusses in der Sitzung vom 27.9.2016 entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebs beschlossen. Der Wirtschaftsplan für 2018 sowie der Finanzplan 2018 bis 2021 wurden in der Stadtratssitzung vom 23.11.2017 beschlossen. Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

3avarıalreuag

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden unterjährig monatlich regelmäßig untersucht. Hierüber wird grundsätzlich im Rahmen eines Monatsreports an die Werkleitung berichtet. Die Erstellung des Berichts wird systemseitig durch das Projektmodul im EDV- Programm Navision unterstützt. Bei erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen von mehr als T€ 250,0 sind der Werkausschuss sowie der Oberbürgemeister unverzüglich zu informieren.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforderungen des Eigenbetriebs.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement und eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwachung finden monatlich auf Grundlage einer Geldflussanalyse statt (Gegenüberstellung IST- Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf aufbauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen. Die Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie der Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen - soweit sie den Betrag von T€ 250,0 überschreiten - bedürfen der Zustimmung des Werkausschusses.

€) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto). Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anlage bei der Stadtkasse Nürnberg" vom 13./18.12.2006 festgelegt. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden, dass die Regelungen nicht eingehalten worden sind.

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?

)

Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen

zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Es ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt

werden. Das Mahnwesen ist automatisiert.

Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen monatlicher Abrechnungen

und des Einzugs von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steueramt der

Stadt Nürnberg. Die fertiggestellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse

werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen, wobei die For-

derungen EDV-gestützt verwaltet werden. Für ausstehende Rechnungen werden grundsätzlich einmal im Monat Mahnungen

versendet. Das bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effekti-

ven Einzug ausstehender überfälliger Forderungen. Bei rückständigen Forderun-

gen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung die Vollstreckungsabteilung

der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen. Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg zugeordnet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass ausstehende Forderungen nicht zeitnah und effektiv eingezogen werden.

Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umg) fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs. Auf Grundlage der Daten der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung ist ein integriertes Controlling aufgebaut, das alle wesentlichen Unternehmensbereiche umfasst. Das Controlling ist dem Bereich Rechnungswesen zugeordnet.

Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-

chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Zum 31.12.2017 wird wie im Vorjahr die Beteiligung des SUN an der KSVN ausgewiesen. Alleinige Gesellschafterin der KSVN ist die Stadt Nürnberg, der bilanzielle Ausweis der Geschäftsanteile an der KSVN als "Anteile an verbundenen Unternehmen" erfolgt auf der Grundlage der Bevollmächtigung der Stadt Nürnberg. Die Zahlung des Stammkapitals der KSVN in Höhe von T€ 25,0 erfolgte in 2012 durch die SUN. Auf der Grundlage der "Vereinbarung über die Bereitstellung eines Betriebsmittelkredites und Anlage von Finanzmitteln" zwischen dem SUN und der KSVN vom 1.1.2014 stellt der SUN der KSVN entsprechend dem jeweils gültigen Wirtschaftsplan der KSVN eine mit Rangrücktritt versehene Kreditlinie in Höhe von maximal TE 3.000,0 zur kurz- und mittelfristigen Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung.

Savarıalreuag

Zum 31.12.2017 wurde die Kreditlinie in Höhe von T€ 1.965,0 durch die KSVN in Anspruch genommen. Zum Prüfungszeitpunkt konnte uns kein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 der KSVN vorgelegt werden. Nach den uns vorgelegten Unterlagen weist die KSVN für das Geschäftsjahr 2016 einen vorläufigen Verlust in Höhe von T€ 14,2 sowie einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TE 39,1

aus. Im Ergebnis der dargestellten Wirtschafts- und Finanzlage der KSVN wurden die Anteile an der KSVN zum 31.12.2014 auf€ 1,00 außerplanmäßig abgeschrieben; gleichzeitig erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen (ausgereichtes Darlehen an die KSVN) von TE 1.965,0 um TE 777,7 auf TE 1.187,3 (davon T€ 281,7 in 2017). Des Weiteren wurde im Rahmen der Risikovorsorge hinsichtlich der "Vereinbarung über die Bereitstellung eines Betriebsmittelkredites und Anlage von Finanzmitteln" auf Grundlage der Planungsrechnung der KSVN bis 2017 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von T€ 1.974,0 bei der SUN (Zuführung 2017: TE 370,0) gebildet.

Risikofrüherkennungssystem Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Wesentliche Instrumente der Risikofrüherkennnung sind der Wirtschaftsplan und die laufende Überwachung der Plan-Ist-Abweichungen. Bestandsgefährdungspotenziale bestehen aufgrund des Anschlusszwangs und des Kostendeckungsprinzips, die in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg, in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgung der Stadt Nürnberg festgelegt sind, für die SUN nicht. Die Gebühren werden auf der Grundlage einer detaillierten Kosten- und Investiti-

onsplanung für mehrere Jahre im Voraus geplant und festgelegt. Technische Än-

derungen bei der Abwassertechnik haben vergleichsweise lange Anlaufzeiten und können so rechtzeitig antizipiert werden.

Der Eigenbetrieb führte im Jahr 2009 ein umfassendes Risikomanagement ein. Die einzelnen Abteilungen haben eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme wurde in Führungsbesprechungen thematisiert, eine erneute Risikoinventur erfolgte im Zeitraum 2015/2016. Das Instrumentarium wurde verbessert und der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements vollständig aufgenommen.

Nach unserer Einschätzung sind die installierten Maßnahmen und Instrumente zur Erkennung bestandsgefährdender Risiken ausreichend.

b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte erhalten, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen oder geeignet sind, ihren Zweck zu erfüllen.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Diese Maßnahmen sind elektronisch und in Papierform ausreichend dokumeniiert.

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen in den regelmäßigen Sitzungen des Werkleitungskreises abgestimmt und angepasst. Es besteht ein kontinuierlicher Dialog mit dem Werkausschuss zur Identifizierung von Frühwarnsignalen. Anpassungen des Wirtschaftsplans an Änderungen in den Rahmenbedingungen werden zeitnah vorgenommen. Die Auswirkungen auf die Gebührenstruktur werden permanent analysiert, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften werden verfolgt und soweit notwendig in der Planung berücksichtigt.

  1. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:

. Welche Produkte/lnstrumente dürfen eingesetzt werden?

. Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?

. Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in weichem Umfang dürfen offene Posten entstehen? . Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? Für den Einsatz der oben genannten alternativen Finanzierungsformen oder anderer Anlageformen (Spezial- und Publikumsfonds, spezielle Wertpapiere etc.) bedarf es zuvor der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurde mit Beschluss des Stadtrats

vom 23.7.2003 genehmigt. Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 17.8.2010

gültigen Abteilungsanweisung Nr. K 02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zins-

instrumente geregelt. Im Anlagebereich sind dabei ausschließlich zulässig:

- Tages- und Festgeldanlagen bei definierten Banken und Kreditinstituten

Auch im Hinblick auf die klassischen Finanzierungsformen (insbesondere Darle-

hen) ist in der Betriebssatzung der SUN bestimmt, dass alle Vorgänge für langfristi-

ge Finanzierungsformen vom Werkausschuss ab einer Höhe von TE 250,0 geneh-

migungspflichtig sind.

Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage

des Beschlusses des Stadtrats vom 23.7.2003 der Einsatz folgender derivativer

Zinsinstrumente genehmigt (Abteilungsanweisung K 02):

setzte Produkte, z.B. Doppelswaps)

setzte Produkte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)

Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der Abschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprechend der gültigen Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkon-

ditionen und zur Risikobegrenzung? Nach unseren Feststellungen werden Zinsderivate nicht zu anderen Zwecken als zur Optimierung der Kreditbedingungen und zur Risikobegrenzung genutzt.

c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf

. Erfassung der Geschäfte . Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse . Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung

. Kontrolle der Geschäfte? Die Werkleitung hat in der Abteilungsanweisung Nr. K 02 Anweisungen zum Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente gegeben.

BavanalTreuas

d) Gibtes eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Nach unseren Feststellungen gibt es keine nicht der Risikoabsicherung dienenden Derivatgeschäfte.

e) _Hat.die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Nach unseren Feststellungen hat die Werkleitung Insbesondere durch die Abteilungsanweisung Nr. K 02 (Anweisung zum Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstrumente) eine angemessene Arbeitsanweisung erlassen.

j) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Es bestehen näher beschriebene Regelungen in der Arbeitsanweisung Nr. K 02.

  1. Interne Revision a) _Gibtes eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg als unabhängiges Prüfungsamt wahrgenommen.

b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern”? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von interessenkonflikien? Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung des SUN weisungsunabhängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Neben der jährlich stattfindenden Prüfung der Kassenbestände erfolgte in 2017 die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Engagements der SUN in der KSVN GmbH beim Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Metallurgisches Phosphorrecycling". Über die Prüfung wurde ein Bericht angefertigt. Die Pürfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

Daneben ist der Eigenbetrieb in die stadtweite Korruptionsprävention eingebunden.

Fe3avanıalreuas

Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-

q) stimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.

Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um

welche handelt es sich? Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.

Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Korzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Werkleitung nimmt zu einzeinen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich Stellung. Die Umsetzung von Empfehlungen wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.

Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,

Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-

wachungsorgans

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-

chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Der Werkausschuss entscheidet als beschließendes Organ des Eigenbetriebs über die in $ 5 der Betriebssatzung der SUN festgelegten Werkangelegenheiten. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Verstöße gegen die Zustimmungspflichten, wie sie sich aus der Betriebssatzung ergeben, bekannt geworden.

Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-

b) chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder der Überwachungsorgane gewährt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Eine Umgehung der Zustimmungserfordernisse haben wir während unserer Prüfung nicht festgestellt.

BavarıaTreuac

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Verstöße gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung oder bindende Beschlüsse des Werkausschusses festgestellt.

Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen der SUN erfolgen auf der Grundlage des durch den Stadtrat genehmigten Investitionsplans als Bestandteil des Wirtschaftsplans. Nach unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer technischen und ökologischen Erfordernisse sowie ihrer Rentabilitä/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft. Die Finanzierung der Investitionen wird im Rahmen des genehmigungspflichtigen Wirtschaftsplans sichergestellt, Risiken werden angemessen berücksichtigt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Den Aufträgen und Vergaben von Investitionsprojekten liegen Vergleichsangebote von mehreren Anbietern und Leistungsverzeichnisse zugrunde. Nach unseren Feststellungen waren die Maßnahmen zur Preisermittlung bei den durchgeführten Investitionen angemessen.

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von Investitionsprojekten sicher. Die Durchführung der Investitionen erfolgt gemäß der Baurichtlinien (BRL) der Stadt Nürnberg. Diese Richtlinien beschreiben das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Planung sowie für Genehmigung und Ausführung der Arbeiten. Investitionsprojekte werdenim Rahmen des Genehmigungsverfahrens kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der angefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.

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Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Berichtsjahr investierte der Eigenbetrieb TE 16.780,1. Das Gesamtbudget des Investitionsplans 2017 (T€ 36.400,0) wurde nicht überschritten.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasingverträge oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Derartige Anhaltspunkte haben sich während unserer Prüfung nicht ergeben.

Vergaberegelung

Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegeln ergeben.

Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Die SUN unterliegt als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte kraft des kommunalen Haushaltsrechts zwingend den vergaberechtlichen Bindungen nach der VOB/A, sodass in dem für die SUN wichtigsten Beschaffungsbereich der Bauleistungen ein Vergabewettbewerb gewährleistet wird.

Berichterstattung an das Überwachungsorgan 10.

Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Dem Werkausschuss wird regelmäßig (sieben Sitzungen in 2017) Bericht erstattet. Daneben erfolgen neben der Vorlage des Wirtschaftsplans auch Zwischenberichte sowie halbjährliche Personal- und Sozialberichte.

Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die uns vorgelegten Unterlagen vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

Die von uns eingesehenen Wirtschaftspläne geben einen Überblick über die mittelfristige Erfolgs- und Vermögensplanung. Diese Informationen werden um eine mittelfristige Finanzplanung ergänzt.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen wurden im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Unseres Erachtens ist das Erfordernis einer zeitnahen Unterrichtung des Überwachungsorgans erfüllt. Die Berichterstattung an den Werkausschuss erfolgte zeitnah im Rahmen der in 2017 durchgeführten sieben Werkausschusssitzungen.

d) Zu welchem Thema hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf

dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)? In 2017 wurden keine Berichte an den Werkausschuss gewünscht.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach $ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine solchen Anhaltspunkte feststellen.

ij) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalte und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Es gibt keine D&O-Versicherung. Eventuell auftretendes Fehlverhalten ist durch die kommunale Haftpflichtversicherung abgedeckt.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-

chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Im Berichtsjahr gab es keine Interessenkonflikte der Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgangs.

  1. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) _ Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nach unseren Feststellungen nicht.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Bedingt durch die Geschäftstätigkeit ergibt sich eine hohe Anlagenintensität; der Anteil des Sachanlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt zum 31.12.2017 insgesamt 94,6 %.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den erteilten mündlichen Auskünften bestehen aufgrund unserer bisher gewonnenen Erkenntnisse keine wesentlichen stillen Reserven.

  1. Finanzierung

Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsqueilen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Finanzierungsquellen sind im Wesentlichen die Gewinnrücklage in Höhe von TE 54.555,3, empfangene Ertragszuschüsse in Höhe von T€ 88.319,3, der Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 45.791,8 sowie aufgenommene Kredite in Höhe von T€ 288.105,9 (Stand 31.12.2017). Die Investitionen sollen grundsätzlich durch Abschreibungen, Beiträge und Kredite finanziert werden.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.

In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Der Eigenbetrieb hat in 2017 keine öffentlichen Fördermittel beantragt und/oder gewährt bekommen. Auflagen aus den Vorjahren sind nicht zu beachten.

  1. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 10,4 % (Vi.: 9,3 %) der Bilanzsumme.

Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und des daraus resultierenden wirtschaftlichen Risikos für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.

SavarıaTreuAs

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Gewinnverwendung erfolgt auf Vorschlag der Werkleitung. Nach den uns gegebenen Auskünften soll der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von TE 6.667,0 vollständig in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.

  1. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen auf die "Erfolgsübersicht" in Anlage 4 zum Anhang des Jahresabschlusses.

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Die Stadt Nürnberg stellt der SUN die von ihr erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Auf der anderen Seite berechnet der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg die Gebühren für die Straßenentwässerung. Die Abteilung Umweltanalytik des Werkbereichs SUN/U wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung mit Verwaltungs- und Raumkosten belastet.

Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen angemessene Konditionen zugrunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1 der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN) vom 1.1.2017.

Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Der Eigenbetrieb hat keine Konzessionsabgabe zu entrichten.

Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Es gab keine wesentlichen verlustbringenden Geschäfte, die für die Vermögensund Ertragslage von Bedeutung waren.

Hinsichtlich der außerplanmäßigen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Frage 3 h).

Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Entfällt, da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen.

  1. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der SUN weist keinen Fehlbetrag aus.

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Die Aufgaben des Eigenbetriebs ergeben sich aus verfassungsrechtlich festgeschriebenen Pflichtaufgaben (Daseinsvorsorge) und sind in einschlägigen Satzungen der Stadt Nürnberg festgelegt. Die Diversifikation in zusätzliche Aufgabenfelder und/oder die Entwicklung neuer Produkte und Angebote sind nicht oder nur in eng begrenztem Umfang möglich. Die Eigenart des Hauptgeschäfts Abwasserentsorgung gibt auch keine Möglichkeiten zur Absatzstimulation, etwa durch Werbemaßnahmen. Die Leistungen der Abwasserentsorgung unterliegen nicht dem freien Wettbewerb. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerk und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke. Die Gebühren und Entgelte für die Leistungen der Abwasserentsorgung bilden sich nicht am Markt, sondern werden gemäß KAG kostendeckend kalkuliert. Aufgrund des Kostendeckungsprinzips besteht jedoch ein langfristiges Gewinnerzielungsverbot. Kostenüberdeckungen werden in der folgenden Kalkulationsperiode übertragen und bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Die Qualität der zu erbringenden Leistungen (Abwassersammlung und Abwasserreinigung) wird zudem durch gesetzliche Regelungen definiert. Sofern sich daraus Kostensteigerungen ergeben (z.B. wegen Investitionsmaßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Leistungsvorgaben), werden diese über entsprechende Gebührenanpassungen finanziert.

Der Eigenbetrieb ist insgesamt dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen.

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Abkürzungsverzeichnis:

ar. alte Fassung FAIT Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) a A 0 B . A au n ß f e a r n o g r s d b e e n s tl t i a c n h d FAMA d F e a s c h I a D u W sschuss für moderne Abrechnungssysteme ABM ‚Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des IDW Abs. Absatz ff. fortfolgende Abschn. ‚Abschnitt FGO Finanzgerichtsordnung abzügl./abzgl. abzüglich FH Fachhochschule AIA ‚Absetzungen für Abnutzung FörderG Fördergebietsgesetz AG Aktiengesellschaft FormblattVO Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jah AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen resabschiusses von Wohnungsunternehmen AHG Altschuldenhilfegesetz FK Fremdkapital AKHK Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten FLNr. Flurstück-Nummer AktG Aktiengesetz GBK Geldbeschaffungskosten Anm, Anmerkung GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts AO Abgabenordnung gem. gemäß ArbG Arbeitsgesetz GO Bay Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ArbN Arbeitnehmer GewSt Gewerbesteuer ARGE Arbeitsgemeinschaft GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung Art. ‚Artikel GewSiG Gewerbesteuergesetz Aufl. Auflage GewStR Gewerbesteuerrichtlinien AV Anlagevermögen GE. Geschäftsführer AVG ‚Altersversorgung ggf. gegebenenfalis BA Bauabschnitt 6. Geschäftsjahr BAB Betriebsabrechnungsbogen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung BAT Bundesangestelltentarifvertrag GmbHG GmbH-Gesetz BauGB Baugesetzbuch [eie} Gemeindeordnung BayLkrO Bayerische Landkreisordnung GoB Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung BayModR Bayerische Modernisierungsrichtlinien GoBS Grundsätze ordungsmäßiger DV-gestützter Buchführung BayStG Bayerisches Stiftungsgesetz GP Gesetzliche Prüfung BDSG Bundesdatenschutzgesetz gras. grundsätzlich BewDV Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz Grdst Grundstück BewG Bewertungsgesetz GrESt Grunderwerbsteuer BewRGr Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens GIEStG Grunderwerbsteuergesetz BFH Bundesfinanzhof Grst Grundsteuer BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung GrStG Grundsteuergeseiz BGB Bürgerliches Gesetzbuch GuV Gewinn- und Verlustrechnung BGH Bundesgerichtshof GV Generalversammiung BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz GwG Geldwäschegesetz BIIRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz GWG geringwertige Wirtschaftsgüter Bj. Baujahr HB Handelsbilanz 8K Betriebskosten HFA Hauptfachausschuss des IDW Baumaßnahme HGB Handeisgesetzbuch Bundessteuerblatt HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz Bauvorhaben HK Herstellungskosten beziehungsweise HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure circa HR Handelsregister Kubikmeter HRA Handelsregister - Abteilung A das heißt HRB Handelsregister - Abteilung B das sind i.Allg. im Allgemeinen Diplom La.F, in der Fassung Deutsche Mark i.d.R. in der Regel Doktor LSV. im Sinne von Deutscher Rechnungslegungsstandard 1V.m. in Verbindung mit Deutsches Rechnungslegungs Standards IAS international Accounting Standardfs} Committee e.V. IDWw institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düssel- Deutscher Standardisierungsrat dorf Datenverarbeitung IDWPH IDW Prüfungshinweis Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset IDWPS IDW Prüfungsstandard Management / Schmafenbach-Gesellschaft IDWRS [DW Rechnungslegungsstandard Euro IKS Internes Kontrollsystem EB Eröffnungsbilanz Ing. ingenieur EDV Elektronische Datenverarbeitung IT Informationstechnologie EFH Einfamilienhaus KapG Kapitalgeseilschaft EBV Eigenbetriebsverordnung KapCoRiliG Kapitalgesellschaften und Co-Richtliniengesetz EGHGB Einführungsgesetz zum HGB KESt Kapitalertragsteuer einschl. einschließlich KW Kreditanstait für Wiederaufbau EK Eigenkapital KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im entspr. entsprechend, entspricht Unternehmensbereich ESt Einkommensteuer Kst Körperschaftsteuer ESIDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung KSIDV Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz KStG Körperschaftsteuergesetz ESIR Einkommensteuerrichtlinien KSVN Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH etc. ei cetera KSIR Körperschaftsteuerrichtlinien ETG Eigentümergemeinschaft Klo. Konto eV. eingetragener Verein KWG Gesetz über das Kreditwesen EW Einheitswert Labo Bayerische Landesbodenkreditanstalt EWB Einzelwertberichtigung LFZG Lohnfortzahlungsgesetz t. foigende LHM Landeshauptstadt München FA Finanzamt iin. linear LkrO Landkreisordnung

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Abkürzungsverzeichnis:

LSt Lohnsteuer wP Wirtschaftsprüfer

LSIDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung z.B. zum Beispiel t L . S ER t L a o u h t n steuerrichtlinien z z z T . . iz zt. z z u u r m ze i T t eil

MaBV Makler- und Bauträgerverordnung Ziff, Ziffer

M ME H G M Mi i e e t t e h i ö n h h e ei g t e setz z R z . gl B . V z Z u w z e ü i g t l e i c B h erechnungsverordnung mind. mindestens Mio, Million mil, monatlich MuSchG Mutterschutzgesetz m? Quadratmeter m’ Kubikmeter nF. neue Fassung NMV Neubaumietenverordnung nom. nominal Nr. Nummer 0.a. oben angegeben, oben angesprochen p-a. Jährlich PC Personal Computer PS Prüfungsstandard PSV Pensionssicherungsverein Pub!G Publizitätsgesetz qm Quadratmeter RAP Rechnungsabgrenzungsposten rd. rund REH Reiheneigenheim Rfti Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden (8 249 Abs. 18. 2 Ziff. 1 HGB) Rfl2 Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden {8 249 Abs. 18.3HGBa.F.) RH Reihenhaus RückAbzinsV Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen - Rückstellungsabzinsungsverordnung R+V R+V-Versicherung s. siehe S. Seite, Satz SABI Sonderausschuss Bilanzrichtliniengesetz SächsGemO Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Sächsikro Landkreisördnung für den Freistaat Sachsen SB Schlussbilanz SolZ Solidaritätszuschlag so.ME sonstige Mieteinheit StB Steuerberater StBit Steuerbilanz SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg TDM Tausend Deutsche Mark TE Tausend Euro TG Tiefgarage TG-Stpl. Tiefgaragenstellplatz Tz Textziffer u.a. unter anderem UmwG Umwandlungsgesetz Ust Umsatzsteuer USItDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz USER Umsatzsteuerrichtlinien UV Umlaufvermögen va. vor allem VE Verwaltungseinheit Veränd. Veränderung/-en VGA verdeckte Gewinnausschüttung vgl. vergleiche Vi. Vorjahr vo Verordnung VOoB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vor Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche LeistunvoL V g e e r n gabe- und Vertragsordnung für Leistungen WE Wohneinheit WEG Wohnungseigentumsgesetz WertV Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittiungsverordnung) Wor6G Wohnraumförderungsgesetz

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