Beilage AA
Werkausschars Wänben,
Lea
vom 06.07.2048
BERICHT
über die Prüfung
des Jähresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017
Eigenbetrieb NürnbergBad
Nürnberg
INHALTSVERZEICHNIS
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Eigenbetriebs durch die Werkleitung
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand der Prüfung I. Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
E. ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EIGENBETRIEBS L Ertragslage IL. Vermögenslage III. Finanzlage
F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
25
G. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
26
Eigenbetrieb NümnbergBad 2017 -Ia .ei ®
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage
Seite
I Bilzaumn 3z1. Dezember 2017 30
u Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 31
u ‚Anhang für das Geschäftsjahr 2017 32
IV Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 47
v Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 59
VI Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Verhältnisse 61
vo Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 65
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in Tabellen und Verweisen Rundungsdifferenzen zu
den sich mathematisch ergebenden Werten auftreten können.
Eigenbetrieb NümbergBad 2017 -I-
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz
‚Aktiengesetz
AO Abgabenordnung
Artikel
BayBG Bayerisches Beamtengesetz
BiIRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EStG Einkommensteuergesetz
Einzelwertberichtigungen
FAG Finanzausgleichsgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO-Bayern Gemeindeordnung Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
IFRS International Financial Reporting Standards
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IDW PS 300 IDW Prüfungsstandard: "Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung"
(Stand 14. Juni 2016)
IDWPS 450 IDW Prüfungsstandard: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen" (Stand 1. März 2012)
IDWPS 720 IDW Prüfungsstandard: "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung
nach $ 53 HGrG" (Stand 9. September 2010)
Eigenbetrieb NümbergBad 2017
IDWRSHFA3 IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: "Handelsrechtliche Bilanzierung von Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeitregelungen" (Stand 19. Juni 2013)
Internes Kontrollsystem
Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
RückAbzinsV Rückstellungsabzinsungsverordnung
TE Tausend Euro
Vj. Vorjahr
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
'VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
VwVEBV Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung
Eigenbetrieb NümbergBad 2017
A. _PRÜFUNGSAUFTRAG
In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Nürnberg vom 25. Oktober 2017 wurde auf Empfehlung des Werkausschusses
die MUNKERT & PARTNER Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 des
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg,
- im Folgenden auch "Eigenbetrieb" genannt -
gewählt. Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter Einbezie-
hung der zugrunde liegenden Buchführung sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 gemäß Art. 107
GO-Bayern i. V. m. $ 25 Abs. 2 EBV zu prüfen. Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß $ 53 HGrG um die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Über-
einstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt
wurde.
Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Werkleitung. Fest-
stellungen gemäß $ 321 Abs. 1 Satz 3 HGB waren nicht zu treffen.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse einschließlich einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs sind in den Abschnitten C., D. und E. im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung
erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt G. wiedergegeben.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage I), der Gewinn- und
Verlustrechnung (Anlage II) und dem Anhang (Anlage III) sowie den geprüften Lagebericht (Anlage IV), beigefügt.
Die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage VI dargestellt.
Hinsichtlich der Feststellungen aus der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftli-
chen Verhältnisse nach $ 53 HGrG verweisen wir auf Abschnitt F. sowie Anlage VII zu diesem Bericht.
Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4aHGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur
Unabhängigkeit beachtet haben.
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sind die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 maßgebend. Unsere Haftung beschränken wir hierbei gemäß $ 323 Abs. 2 HGB auf
€ 1,0 Mio.
B. _GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Eigenbetriebs durch die Werkleitung
Die Werkleitung hat im Lagebericht (Anlage IV) auf Grundlage des von ihr aufgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 (Anlagen I bis II) und weiterer Unterlagen, insbesondere des Wirtschaftsplans für das Jahr 2018, die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs beurteilt.
Gemäß $ 321 Abs. 1 Satz 2 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO-Bayern nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschlie- Benden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Werkleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts gewonnen haben.
Folgende Aspekte der Lageberichterstattung sind für die Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs von besonderer Bedeutung:
* Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad wird seitens der Werkleitung vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend be-
zeichnet.
® Die Umsatzerlöse in Höhe von TE 5.682 sind im Vergleich zum Vorjahr leicht um T€ 71 bzw. 1,3 % gestiegen.
Damit steht die Umsatzentwicklung unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2017 im Einklang mit der Entwicklung der Besucherzahlen, die ebenfalls einen leichten Anstieg aufweist. Im dritten Jahr in
Folge nahmen über 1,1 Mio. Besucher das Angebot des NürnbergBad wahr. Bezüglich des Vergleichs mit den
Besucherzahlen des Vorjahres ist überdies zu berücksichtigen, dass von Mitte Juli bis Anfang September 2017 sämtliche Hallenbäder der Reihe nach für erforderliche Reparaturen oder Revisionsarbeiten geschlossen waren.
e Der Materialaufwand reduzierte sich um T€ 396 auf T€ 3.195. Ursächlich hierfür waren insbesondere geringere Strom- bzw. Energieverbräuche durch die neue Rutsche im Nordostbad und den Wegfall der Flüchtlingsunter-
bringung.
® Der Jahresverlust des Eigenbetriebs beläuft sich auf T€ 7.107 (Vj. TE 6.988). Bei Gesamterträgen von TE 6.011
und Gesamtkosten von TE 13.118 ergibt sich für 2017 wie im Vorjahr trotz aufwandswirksamer Sondereffekte (außerplanmäßige Abschreibung CrazyBob, Abbruchkosten altes Langwasserbad) erneut ein Kostendeckungsgrad
von rund 46 %. Bezogen auf den einzelnen Badegast ergibt sich hieraus rechnerisch ein Zuschuss der
Stadt Nürnberg von € 6,38 (Vj. € 6,29).
* Wesentliche Vermögenspositionen entstehen beim Eigenbetrieb NürnbergBad durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder. Der Rückgang des Anlagevermögens um TE 2.073 auf TE 46.576 ist im Wesentlichen
bedingt durch die erhöhten Abschreibungen bei gleichzeitig im Vergleich zum Vorjahr reduzierter Investitionstätigkeit. Hier macht sich auch die außerplanmäßige Abschreibung auf die alte Rutsche im Nordostbad in Höhe von
TE 500 bemerkbar.
® Der aus FAG-Mitteln insgesamt vereinnahmte Zuschuss in Höhe von TE 5.914 wird als gesonderter Passivposten
ausgewiesen, der nach Maßgabe der Nutzungsdauer des bezuschussten Bades ertragswirksam aufgelöst wird.
Nachdem im Berichtsjahr die letzte Tranche in Höhe von TE 914 vereinnahmt wurde, beträgt der Buchwert des
Sonderpostens für Investitionszuschüsse am Bilanzstichtag T€ 5.659 (Vj. TE 4.863).
* Die sonstigen Rückstellungen verminderten sich im Vorjahresvergleich um TE 624. Dies resultiert insbesondere
aus der Reduzierung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit dem Schwimmzen-
trum Langwasser. Neben der Bezahlung diverser Rechnungen kommt hierbei auch eine vorgenommene Neuein-
schätzung der noch ausstehenden Beträge zum Tragen.
e Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von TE 43.294 zur Verfügung, welches sich im Wesentlichen aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber der Stadt Nürnberg zusammensetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund planmäßiger Tilgungsleistungen um TE 1.489 reduziert.
Die Inanspruchnahme des Betriebsmittelkontos gegenüber der Stadt Nürnberg konnte im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls um TE 411 auf TE 5.439 vermindert werden.
Folgende Aspekte der Lageberichterstattung sind im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
einschließlich der Chancen und Risiken von Bedeutung:
* Im kommenden Geschäftsjahr wird der Rückbau des alten Langwasserbads abgeschlossen.
« Aufgrund des in 2018 auslaufenden Mietvertrags mit der Physiotherapiepraxis am Standort Allersberger Straße wird geprüft, wie die freiwerdenden Räume für eine Verbesserung des Saunaangebots im Südstadtbad und eine
Ergänzung der Raumkapazitäten für die Verwaltung genutzt werden können.
* Die Werkleitung weist darauf hin, dass eine belastbare Einschätzung des Kostenrisikos für die Schadensbehebung der defekten Hubvorrichtung im Lehrschwimmbecken 3 des Langwasserbads erst dann erfolgen kann, wenn endgültige Ergebnisse eines derzeit in Ausarbeitung befindlichen Sachverständigengutachtens vorliegen. Ungeachtet der dann abschätzbaren Schadenshöhe, ist nachfolgend zu klären, ob und inwieweit der Eigenbetrieb Regress-
ansprüche geltend machen kann.
® Die Werkleitung weist darauf hin, dass der Eigenbetrieb auch zukünftig nicht in der Lage sein wird, die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit
Schwimmbädern, bei gleichzeitig sozialverträglichen Preisen, aus eigener Kraft auszugleichen. Für das Geschäfts-
jahr 2018 wird laut Wirtschaftsplan mit einem Jahresverlust von T€ 6.657 geplant.
» Der nach Erstellung des Wirtschaftsplans beschlossene Verkaudefs Grundstücks des alten Langwasserbads wird in 2018 aufgrund des voraussichtlich zu erzielenden Buchgewinns einen deutlich positiven Effekt auf die Ertrags-
lage des Eigenbetriebs haben.
* Durch maßvolle Gebührenerhöhungen sowie eine Verbesserung der Angebotsstruktur werden weitgehend stabile
Ergebnisse angestrebt.
® Insbesondere aufgrund des unterjährig stattfindenden Verlustausgleichs durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust sieht die Werkleitung keine Risiken, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden oder wesent-
lich beeinträchtigen.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich
zutreffend.
C. _ GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
L Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des erteilten Auftrags prüften wir gemäß $ 317 HGB und Art. 107 Abs. 2 GO-Bayern i. V. m. $ 25
Abs. 2 EBV die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Lagebericht des Eigenbetriebs
für das Geschäftsjahr 2017 auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der ergänzen-
den Bestimmungen der Satzung.
Der Lagebericht wurde auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt.
Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse gemäß $ 53 HGrG i. V. m. Art. 107 Abs. 3 GO-Bayern erweitert.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausrei-
chend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie die uns gemachten
Angaben liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-
geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
IL. _ Artund Umfang der Prüfungsdurchführung
Die Durchführung der Prüfung erfolgte in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis 5. Juni 2018 in den Geschäftsräumen des
Eigenbetriebs und in unserer Kanzlei.
Als Ausgangspunkt der Prüfung diente uns der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016,
welcher durch den Stadtrat der Stadt Nürnberg am 13. Dezember 2017 unverändert festgestellt wurde.
Prüfungsunterlagen waren die Bücher, Belege und sonstigen Aufzeichnungen des Eigenbetriebs.
Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung dokumentierten wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren
Arbeitspapieren.
Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den Vorschriften der $$ 316 ff. HGB und den in den Prüfungs-
standards und Entwürfen der Prüfungsstandards des IDW niedergelegten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
‚Abschlussprüfung. Gemäß $ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde die Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich auswirken, erkennen
mussten.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschät-
zung des Eigenbetriebs und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-
systems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnis-
sen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Strategie des Eigenbetriebs und
die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses sowie aus Gesprächen mit
der Werkleitung und für den Eigenbetrieb abgestellten Mitarbeitern der Stadt Nürnberg bekannt.
Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunk-
te:
e Vollständigkeit, Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens,
e Bestand der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
e Bestand der Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich,
e Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,
® Vollständigkeit und Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
* Periodengerechtigkeit der Umsatzrealisierung,
e Vollständigkeuintd Richtigkeit der Anhangsangaben,
e Plausibilität der Prämissen und Prognosen im Lagebericht.
Im Hinblick auf die Vielzahl der bei der Verarbeitung von Geschäftsvorfällen involvierten Teilbereiche des Eigenbe-
triebs und der Komplexität des zu verarbeitenden Datenmaterials bei der Abbildung im Rechnungswesen und im Jah-
esabschluss des Eigenbetriebs kommt einem funktionierenden internen Kontrollsystem eine wesentliche Bedeutung
zu. Im Rahmen unserer Systemprüfung prüften wir das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem auf Ange-
messenheit und Wirksamkeit. Im Berichtsjahr lag unser Schwerpunkt auf der Prüfung des Zahlungs- und Kassenver-
kehrs.
Eigenbetrieb NürabergBad 2017 -7-
Unsere Prüfung, die sich auf die vollständige und richtige Bereitstellung von rechnungslegungsrelevanten Daten be- 20g, hat auf dem oben angeführten Gebiet die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit des Systems bestätigt.
In Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die weiteren Prüfungshandlungen nach den Ergebnissen der Prüfung des internen Kontrollsystems ausgerichtet. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Ei- ‚genbetrieb vorhandenen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt.
Soweit wir Einzelfallprüfungen für erforderlich hielten, haben wir diese teilweise unter Einsatz von EDV-gestützten Auswertungen überwiegend durch analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) oder durch stichprobenweise Überprüfung von Geschäftsvorfällen/Beständen (Belegprüfung) vorgenommen. Die Auswahl der Stichproben erfolgte durch bewusste Auswahl.
Zur Nachweisprüfung der Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs lagen uns folgende Unterlagen
vor:
« Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Eigenbetriebs im Original,
e Rückstellungsberechnungen der Stadtkämmerei Nürnberg,
* Geschäftsumfangsbestätigungen bzw. Darlehensverträge der Kreditinstitute,
® Saldenbestätigungen ausgewählter Debitoren und Kreditoren,
® sonstige Belege und Aufzeichnungen des Eigenbetriebs.
Die Auswahl und die Versendung sowie der Rücklauf der Saldenbestätigungen an Debitoren und Kreditoren erfolgten unter unserer Kontrolle. Die Auswahl wurde auf Basis der Größenordnung der offenen Posten (Debitoren) sowie anhand des Umfangs des Geschäftsverkehrs (Kreditoren) vorgenommen. Die Bestätigungsanfrage erfolgte jeweils nach der positiven Methode.
Die Prüfung der Rückstellungen erfolgte anhand der Belege und Aufzeichnungen des Eigenbetriebs. Daneben wurden Befragungen von abgestellten Mitarbeitern der Stadt Nürnberg und der Werkleitung durchgeführt. Die Prüfung der zutreffenden Ermittlung der Rückstellungshöhe erfolgte durch kritische Würdigung der der Rückstellungsbildung zugrunde gelegten Schätzungen und Prognosen sowie durch stichprobenhafte Überprüfung der Berechnungsgrundlagen.
Den Rückstellungen für Beihilfen, für Altersteilzeitverpflichtungen sowie den Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen der Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg zum 31. Dezember 2017 zugrunde. Diesbezüglich haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß IDW PS 300 Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität der Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg bewertet, ein Verständnis von ihrer Tätigkeit gewonnen und beurteilt, ob die von ihr erstellten Arbeitsergebnisse als Prüfungsnachweis für den Wertansatz der Rückstellungen geeignet sind.
Bei der Prüfung der zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht prüften wir die Zuverlässigkeit der prognostischen Angaben und Wertungen, die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen über die künftige Entwicklung der wesentlichen Einflussfaktoren sowie den sachgerechten Einsatz der jeweiligen Prognosemodelle auf Plausibilität, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und den zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden.
Ergänzend hierzu hat uns die Werkleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs über den im Anhang angegebenen Umfang hinaus haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach $ 289 HGB und $ 24 EBV erforderlichen Angaben enthält.
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt in der Buchhaltung des Eigenbetriebs in Nürnberg.
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebs. Die anfallenden Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe eigener elektronischer Datenverarbeitung erfasst.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Rödl & Partner GbR Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Nürnberg.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahrs ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen bzw. zur Prüfung herangezogenen Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen bzw. zur Prüfung herangezogenen Unterlagen einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
- Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg, ist gemäß Art. 107 GO-Bayern prüfungspflichtig. Gemäß $ 20 Satz 2 EBV sind die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie nach den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
‚Aufbauend auf dem von uns geprüften Vorjahresabschluss wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der
Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des
$ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor.
Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Es wird das Wahlrecht der erfolgsneutralen Behandlung des
Investitionszuschusses nach Art. 10 FAG für das Schwimmzentrum Langwasser durch Bildung eines entsprechenden Passivpostens ausgeübt.
Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der $$ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 (Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB und der in den Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblätter. Soweit ein Wahlrecht zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis grundsätzlich im Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum
Vorjahr.
Die handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden be-
achtet. Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen,
Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst.
Die Bewertungsvorschriften sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang dargestellt.
Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in
den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutref-
fend dargestellt.
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den deutschen handelsrechtlichen und den ergän-
zenden landesrechtlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den er-
gänzenden Bestimmungen der Satzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen.
- Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage IV) hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jah-
resabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im
Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach $ 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften
vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den ge-
setzlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
entspricht.
I. _ Gesamtaussage des Jahresabschlusses
- Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie
sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
'Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt ($ 264 Abs. 2 HGB).
Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in
Abschnitt E.
- Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Bezüglich der dem Jahresabschluss des Eigenbetriebs NürnbergBad zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weisen wir auf Folgendes hin:
® Für den Neubau des neuen Schwimmzentrums Langwasser wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt T€ 5.914 bewilligt, welche in mehreren Tranchen ausgezahlt wurden. In den Vorjahren erfolgten die Auszahlungen der ersten drei Tranchen in Höhe von insgesamt TE 5.000 an den Eigenbetrieb. Im Berichtsjahr kam die letzte Tranche in Höhe von TE 914 zur Auszahlung. Zweck des bewilligten Investitionszuschusses nach Art. 10 FAG ist in erster Linie die Aufrechterhaltung bzw. Ausdehnung des Schulschwimmens. Die Bilanzierung des Zuschusses erfolgt erfolgsneutral durch die Bildung eines entsprechenden Passivpostens, welcher nach Maßgabe der Nutzungsdauer des bezuschussten Bades aufzulösen ist. Die Ertragswirkung des Zuschusses wird damit sachgerecht auf die Nutzungsdauer des Bades verteilt. Mit Inbetriebnahme des neuen Langwasserbads ab dem 1. August 2015 wurde sowohl mit der Abschreibung als auch mit der Auflösung des Passivpostens begonnen. Der Auflösungsbetrag be-
läuft sich im Berichtsjahr auf TE 118 (Vj. TE 101).
* Im Berichtsjahr erfolgte die Ausbuchung der Altforderungen gegen den TSV Altenfurt e. V, da die hierfür erforderliche Zustimmung des Werkausschusses eingeholt worden war. Diese Altforderungen in Höhe von TE 81, die aus einem früheren Betriebsführungsvertrag resultierten, galten als uneinbringlich und wurden daher bereits in den
Vorjahren vollständig wertberichtigt.
« Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des $ 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt ($ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Eigenbetrieb hat von dem Wahlrecht nach
Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Bei Nichtausübung dieses Wahlrechts hätte eine Rückstellung in Höhe des im Anhang genannten und im Pen-
sionsgutachten ausgewiesenen Fehlbetrags von T€ 3.757 (Vj. TE 3.697) gebildet werden müssen. Für sog. Neuzu-
sagen (Passivierungspflicht) beläuft sich im Berichtsjahr die entsprechende Rückstellung auf TE 9.
» Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von
Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IFRS und nach handelsrechtlichen Vorschriften
(IDW RS HFA 3) gebildet. Danach werden für bestehende Altersteilzeitverträge in der Ansparphase ratierlich Be-
träge für die Freistellungsphase zurückgestellt. Die Rückstellung für den Aufstockungsbetrag wird bereits im Zeit-
punkt ihres Entstehens in vollem Umfang gebildet.
e Für strittige bzw. noch zu erwartende Baurechnungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Langwasserbads
hat die Werkleitung in den beiden Vorjahren eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wurde im Berichtsjahr
teilweise verbraucht und zudem an den aktuellen Kenntnisstand bezüglich mangelhafter und daher strittiger Ge-
werke angepasst. Dies führte insgesamt zu einer Reduzierung der Rückstellung um T€ 441. Soweit die Bildung
der Rückstellung erfolgsneutral durch Erhöhung des Anlagevermögens erfolgte, wurde deren Reduzierung als er-
folgsneutraler Anlagenabgang erfasst.
« Im Zusammenhang mit dem Bau einer neuen Rutschenanlage im Nordostbad wurde die alte Rutsche teilweise ab-
gerissen sowie zurück- und überbaut. Heraus resultierte im Berichtsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung von
TE 500.
Wesentliche Veränderungen bei der Ausübung von Ermessensspielräumen haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht ergeben.
Im Übrigen verweisen wir hierzu auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang
(Anlage ID.
- Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Folgende sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die das Jahresergebnis wesentlich beeinflusst haben, wurden durchge-
e Der Austausch von Dienstleistungen zwischen der Stadt Nürnberg selbst und ihren Eigenbetrieben wird im We-
sentlichen über die Verwaltungskostenerstattung in den einzelnen Einheiten abgebildet. Für die Verrechnungen
mit der Stadt und ihren Einrichtungen ist ein Betrag von T€ 551 (Vj. TE 552) im Posten sonstige betriebliche Auf-
wendungen enthalten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verrechnungen für Dienstleistungen in den Be-
reichen Finanzen/Steuern, IT und Personal. Die Verrechnung der Dienstleistungen erfolgt auf Basis einer Rah-
menvereinbarung. Die Berechnungsmethodik für die Verwaltungskostenerstattung wurde im Vorjahr seitens der
Stadt Nürnberg angepasst.
E. ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EIGENBETRIEBS
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
I Ertragslage
In der nachfolgenden Darstellung der Ertragslage haben wir die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aus
der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und sie den vergleichbaren Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Soweit es sich um Erfolgsposten handelt, die aufgrund ihrer Einmaligkeit, Periodenfremdheit oder Außerordentlich-
keit den Vorjahresvergleich beeinflussen, haben wir sie - getrennt vom laufenden Ergebnis - im neutralen Ergebnis
ausgewiesen.
Vorjahr Veränderung
Umsatzerlöse 5.682 99,7 5.611 99,5 zı 13
‚Andere aktivierte Eigenleistungen 18. 03 26 05: -8 -30,8
Gesamtleistung 5.700 100,0 5.637 . 100,0 63 11
Materialaufwand -3.182 -55,8 3.591 -63,7 409 11,4
Personalaufwand 4.386 -76,9 4201 -745 -185 44
Abschreibungen "2.672 -46,9 2.667 473 -5 -0,2
Übrige betriebliche Aufwendungen -1343 -23,6 -1.588 .. -28,2 245 15,4
Sonstige Steuern -8 0,1: 2 -0,2 1 11,1
Betriebsaufwand -11.591 . -203,3 -12.056 - -2139 465 3,8
Übrige betriebliche Erträge 183 3,2 223 4,0 40 -17,9
Betriebsergebnis I ö ; -5.708 ° -100,1 -6.196 -109,9 488 79
Finanzergebnis ': : -673 11,8 -780 107 13,7
NeaaaiaErgebnis : -726 128 -12 -714 >-100,0
ne -7.107 / -124,7 -6.988 :; -124,0 -19 .-17
Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr um TE 71 (1,3 %) von TE 5.611 auf TE 5.682 gestiegen. Durch die ab dem 1. Januar 2017 geltende Gebührenerhöhung konnte, trotz unterschiedlicher Besucherentwicklung, in allen Bereichen eine Erlössteigerung erzielt werden. Gegenläufig wirkt im Wesentlichen der Rückgang der Erträge aus der Sachko-
stenerstattung in Höhe von TE 66.
Der Rückgang des Materialaufwands im Berichtsjahr um TE 409 resultiert im Wesentlichen aus den gesunkenen Aufwendungen für Brennstoffe und Strom (TE 272), für Schmutz- und Niederschlagswasser (T€ 95) und für Instandhaltungskosten (TE 23). Entgegen wirkte der Anstieg der Aufwendungen für Fremdreinigung in Höhe von TE 20.
Das neutrale Ergebnis setzt sich im Einzelnen aus betriebs-, periodenfremden sowie nicht regelmäßig wiederkehrenden Erträgen und Aufwendungen zusammen. Im Berichtsjahr beträgt das neutrale Ergebnis TE -726. Die neutralen Erträge setzen sich aus Erträgen aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 81 (Vj. TE 0), den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 21 (Vj. TE 0) und den übrigen neutralen Erträgen in Höhe von TE 19 (Vj. TE 148) zusammen. Die neutralen Aufwendungen resultieren aus Verlusten aus Anlagenabgängen in Höhe von TE 7 (Vj. TE 0), aus Forderungsverlusten in Höhe von TE 81 (Vj. TE 0), aus periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 15 (Vj. TE 114), aus einer außerplanmäßigen Abschreibung auf die Rutsche CrazyBob in Höhe von TE 500 (Vj. TE 0) und aus den Abbruchkosfütr ednas Langwasserbad in Höhe von TE 244 (Vj. TE3).
I. _ Vermögenslage
Nachfolgende Übersicht ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Bilanzen der beiden letzten Geschäftsjahre. Dabei wurden die Vermögensgegenstände und Schulden nach ihrer Fristigkeit in kurzfristige (bis ein Jahr) und langfristige (über ein Jahr) gruppenweise zusammengefasst.
Vermögensstruktur
Vorjahr Veränderung
Immaterielle Vermögensgegenstände 4 0,0 5 0,0 -1 -19,0
Sachanlagen 46.572 94,4 48.644 94,8 2.072 4,3
Langfristig gebundenes Vermögen 46.576 94,4 48.649 94,8 2.073 43
Vorräte 66 01 66 0,1 0 0,0
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 342 0,7 379 0,7 -37 9,8
Kurzfristige Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe 1.826 3,7 1.755 3,4 ı 4,0
Kurzfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen 11 0,0 nn 0,1 0 0,0
Kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände 62 0,1 22 0,1 40 >100,0
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Liquide Mittel "2.107
Rechnungsabgrenzungsposten 11
Gesamtvermögen 49.358 :. 100,0 51311 100,0 193 0 3,8
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt von T€ 380 auf TE 342 ge-
sunken.
Den Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T€ 1.526 stehen Abschreibungen in Höhe von TE 3.172 sowie Anlagenabgänge in Höhe von TE 425 gegenüber. Die Abschreibungen setzen sich aus planmäßigen Abschreibungen von TE 2.671 und einer außerplanmäßigen Abschreibung auf die Wasserrutsche CrazyBob von TE 500
zusammen.
Die kurzfristigen Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe sind ebenfalls stichtagsbedingt um TE 71 von TE 1.755 auf TE 1.826 gestiegen.
Die kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen Unternehmen der Stadt Nürnberg in privatrechtlicher Rechtsform.
Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um TE 45 von TE 420 auf TE 465 gestiegen.
Kapitalstruktur
Vorjahr Veränderung
TE
Allgemeine Rücklagen 211 44 2181 42 0.00
Verlustvortrag 1657340147028 240-169
Jahresverlust 71107 144-6988 -13,6 419 0-17
davon bereits ausgeglichene Verluste (Stadt
Nümberg) 699 142 618 132 Ma 36
Eigenkapital “6 08 24 10 AB 225
Sonderposten für Investitionszuschüsse 569 11,5 4383 95 16 164
Pensionsrückstellungen 00 7.00 20286
Langfristige sonstige Rückstellungen 02 1503 410324
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 32008 648 35896 700 3.888 -10,8
Langfristiges Fremdkapital 2.15 | 650° 3608 WE 393-109
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 14 129 24 STB 45,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten a2 84 1714 34 2.398 >100,0
eKurzfreistig e Verbindlicihkeeite n aus Lieferungen und 19 03 20 04 10255
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Nümberg/Eigenbetrieben 5.668 \ 11,5 6114 119 46-13
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber B verbundenen Unternehmen 1002 1403 40 := 27,8
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2 0 314.06 8 °57
Kurzfristiges Fremdkapital 11.086 © 22,5 9.785 1301 133
Rechnungsabgrenzungsposten : 2. 02 9 ı 01
Gesamtkapital ©" A 49,358 1000 51311 . 1000| -1.983
Der Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
Stand Verlustvortrag 1. Januar 2016 -1.417 Jahresverlust 2016 -6.988 Verlustausgleich Stadt Nürnberg 2016 6.748
- davon Vorausfzür adahs Gelschuäftnsjaghr e20n16: TE 6.748
Stand Verlustvortrag 1. Januar 2017 -1.657
Jahresverlust 2017 -7.107 Verlustausgleich Stadt Nürnberg 2017 6.989 “ - davon Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2017: T€ 6.989
Stand Verlustvortrag 31. Dezember 2017 -1.775
Der Verlustausgleich der Stadt Nürnberg im Berichtsjahr in Höhe von T€ 6.989 entfällt in voller Höhe auf den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von TE 7.107. Die unterjährigen Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich werden auf Basis des Wirtschaftsplans berechnet, wodurch es bei einer vom Plan abweichenden Geschäftsentwicklung zu Über- oder Unterdeckungen der Verluste des Geschäftsjahres kommen kann.
Die Pensionsrückstellung betrifft sog. Neuzusagen an zwei Beamte, für die eine Passivierungspflicht besteht. Für Altzusagen wird von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und keine Rückstellung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind im Berichtsjahr insgesamt um T€ 624 gesunken. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Reduzierung der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TE 441 für den Neubau des
Schwimmzentrums Langwasser.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich insgesamt um T€ 1.490 auf TE 36.150. Der Rückgang resultiert aus Tilgungen im Berichtsjahr. Dabei wird ein vormals als langfristig ausgewiesenes Darlehen im Berichtsjahr unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt, da es im Jahr 2018 voll-
ständig getilgt werden soll.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt von TE 200 auf
TE 149 gesunken.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetrieben sind stichtagsbedingt um TE 446 auf TE 5.668 gesunken.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der Stadt Nürnberg in privatrechtlicher Rechtsform.
II. Finanzlage
Deckungsgrade
‚Aus der vorstehenden Vermögens- und Kapitalstruktur kann folgende Finanzstruktur abgeleitet werden:
31.12.2017 Vorjahr Veränderung
TE TE
Langfristig gebundenes Vermögen 46.576 48.649 -2.073
Wirtschaftliches Eigenkapital (inkl. Sonderposten für Investitionszuschüsse) 6.065 5.387 678
Deckungsgrad I 40.511 43.262 2.751
Langfristiges Fremdkapital 32.115 36.048 3.933
Deckungsgrad II 8.396 7214 -1.182
Liquidität
Der Liquiditätsstatus stellt sich zum Eigenbetrieb NürnbergBad wie folgt dar:
Vorjahr Veränderung
TE TE
Liquide Mittel 465 420 45
Kurzfristiges Fremdkapital -11.086 -9.785 -1.301
Liquidität 1. Grades -10.621 9.365 -1.256
Kurzfristige Forderungen 2.179 2.146 33
Liquidität 2. Grades 3.442 7.219 -1.223
Vorräte 2 6 {)
Liquidität 3. Grades : 8.376 7.153 -1.223
F. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach $ 53 Abs. 1 und 2 HGrG erweitert. Bei unserer Prü-
fung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirt-
schaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet.
Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht, ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vor-
schriften, den Bestimmungen der Satzung und den Geschäftsanweisungen für die Werkleitung mit der erforderlichen
Sorgfalt geführt wurden.
Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des
Eigenbetriebs NürnbergBad sprechen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserem Ermessen ebenfalls keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen gegeben.
Die Prüfungsfeststellungen haben wir in Anlage VII diesem Bericht beigefügt.
G. _ WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Anlagen I bis II) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage IV) des Eigenbetriebs NürnbergBad, Nürnberg, unter dem Datum vom 5. Juni 2018 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs NürnbergBad für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Gemäß Art. 107 GO-Bayern wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i. S. v. $ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach $ 317 HGB und Art. 107 GO-Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß $ 53 HGrG
vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen."
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei der Bestätigungsvermerk zitiert oder auf die Prüfung hingewiesen wird. Wir verweisen insbesondere auf $ 328 HGB.
Nürnberg, 5. Juni 2018
ANLAGEN
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage
I Bilanz zum 31. Dezemb2e01r7
u Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 ‚Anhang für das Geschäftsjahr 2017 | Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
31
32
47
v Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
59
s Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Verhältnisse
61
= 30
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 65
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach $ 53 HGrG
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
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S u e q u u p n ' p e v e ß u n y p i y d i o n u e ß u n j e j s y o n g a B n s u o s "zZ u o j n y p S u n I P e s „ J e q n u e B e ß u a y a y u s ı p u m e \ "L j s } 2 7 p u n u o ß u n u a y o r ı s n e w a n a x u p n p u g e \ "Z E u e p u n g s a A s e q q u a ß a ß u a y a x y a u p u g e n "pr N A L S O d S O N N Z N I U H A Y S O N N N H I A Y "3 a ß s e q u u n n q e u m a q u e ß i g
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'Il
ANLAGEI
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2017
Eigenbetrieb NürnbergBad, Nürnberg
2017 2016 € €
- Umsatzerlöse 5.681.569,17 5.610.522,21 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 18.312,00 25.677,00 3. Sonstige betriebliche Erträge 305.476,78 375.080,92 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren -2.174.299,44 -2.554.043,75
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen -1.020.585,49 -1.037.169,16
-3.194.884,93 -3.591.212,91 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -3.243.615,85 -3.129.460,96 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung -1.142.832.11 _-1.071.772,63
-4.386.447,96 -4.201.233,59 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.171.941,06 -2.667.237,21 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.677.267,99 -1.751.164,73 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.817,39 8,79 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -678.948,86 -779.728,55
- davon aus der Aufzinsung von
Rückstellungen: € 9.513,00 (Vorjahr: € 14.701,00) 10. Ergebnis nach Steuern -7.098.315,46 -6.979.288,07 11. Sonstige Steuern -8.332,92 8.721,67 12. Jahresverlust -74 38 -6.988.009,74
Eigenbetrieb NümnbergBad 2017 -31-
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Eigenbetrieb weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittleren Gesellschaft gemäß $ 267 Abs. 2 HGB auf. Aufgrund $ 20 Satz 2 EBV sind jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß $ 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß $ 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu beachten. Daher ist der Jahresabschluss nach dem in den Ziffern 21, 22 und 23 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwVEBV) aufgeführten Formblättern gegliedert.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang angeführt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung gemindert.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten ab; ich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet.
Gebäude werden linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge wurden im Geschäftsjahr pro rata temporis abgeschrieben.
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen Höchstsätzen und betragen bis zu 10 Jahre. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.
Die Zugänge im Geschäftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu EUR 1.000,00 betragen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird pro Jahr zu einem Fünftel abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
“ wurden mit dem Nominalwert, unter Zugrundelegung des zeitlichen Anteils der Folgejahre angesetzt und berechnet.
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
bestanden aus den Sonderposten für Investitionszuschüsse, Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigendem Teil der Vermögensgegenstände.
Jahresverlust
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2017 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 6.988.611,00 für das Jahr 2017 gezahlt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2017 wird unter dem Posten Jahresverlust ausgewiesen.
‚Eigenbetrieb NürnbergBad 2017 -34 -
Sonderposten für Investitionszuschüsse
sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Auflösungen und Einstellungen angesetzt und bewertet.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird Gebrauch gemacht und für die sogenannten Altzusagen keine Rückstellung gebildet. Für sog. Neuzusagen erfolgt die Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis des modifizierten Teilwertverfahrens auf Grundlage des $ 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinssatz ist der nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelte und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt ($ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für die Berechnung wurde ein Rechnungszins von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %), ein Gehaltstrend von 2,50 % und ein Rententrend von 1,75 % herangezogen.
Sonstige Rückstellungen
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand und Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
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N. Umlaufvermögen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 342.388,89 (Vorjahr EUR 379.428,40), die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe in Höhe von EUR 1.825.877,31 (Vorjahr EUR 1.754.851,69), die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 10.710,00 (Vorjahr EUR 10.710,00) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 61.824,21 (Vorjahr EUR 21.814,37) haben je eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in voller Höhe den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
- Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung i. H. v. EUR 9.878,44 (Vorjahr EUR 9.220,42) beinhaltet im Wesentlichen die Vorauszahlung der Vergütung für den Monat Januar 2018 der beigestellten Beamten (EUR 7.320,45).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. EUR 92.222,84 (Vorjahr EUR 91.000,00) umfasst die abgegrenzten Einnahmen aus 20er Karten (EUR 49.245,50) sowie die abgegrenzten Einnahmen aus Dauerkarten (EUR 42.977,34).
PASSIVA
l. Eigenkapital
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2017 EUR
Allgemeine Rücklagen 2.181.102,24
Verlustvortrag (1.657.595,90)
Jahresverlust (7.106.648,38) davon bereits ausgeglichen (Stadt Nürnberg) 6.988.611,00
405.468,96
Alleiniger Anteilseigner des Eigenbetrieb NürnbergBad ist die Stadt Nürnberg.
N. Rückstellungen
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag existieren nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen (Altzusagen) in Höhe von EUR 3.757.034,00 (Vorjahr EUR 3.697.437,00). Neuzusagen wurden in Höhe von T€ 9 passiviert.
- Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt EUR 789.619,57 (Vorjahr EUR 1.414.116,14) betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 540.467,97 (Vorjahr EUR 1.076.004,14), die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen mit EUR 14.616,00 (Vorjahr EUR 65.085,00), Rückstellung für offenen Urlaub und geleistete Überstunden mit EUR 124.179,00 (Vorjahr EUR 172.060,00) sowie Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand mit EUR 81.151,00 (Vorjahr EUR 77.967,00).
Il. Verbindlichkeiten
- Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeit bis zu einem zwischen einem und Stand zum Stand zum Jahr fünf Jahren über fünf Jahre 31.12.2017 _ 31.12.2016 EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.141.887,07 7.201.642,64 24.806.844,06 36.150.373,77 Vorjahr 1.743.775,56 7.302.106,64 28.593.790,72 37.639.672,92
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 148.534,07 0,00 0,00 148.534,07 Vorjahr 0,00 0,00 200.083,21 200.083,21
Verbindlichkeiten gegenüber der 5.667.955,80 0,00 0,00 5.667.955,80 Stadt Nürnberg/Eigenbetriebe
Vorjahr 6.113.966,84 0,00 0,00 6.113.966,84
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Untemehmen 103.913,01 0,00 0,00 103.913,01 Vorjahr 144.379,02 0,00 0,00 144.379,02
Sonstige Verbindlichkeiten 331.512,23 0,00 0,00 331.512,23 Vorjahr 313.231,86 0,00 0,00 313.231,86
Gesamt 10.393.802,18 7.201.642,64 24.806.844,06 42.402.288,88
Vorjahr Gesamt 8.515.436,49 7.302.106,64 28.593.790,72 44.411.333,85
- _Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg in Höhe von EUR 5.667.955,80 (Vorjahr EUR 6.113.966,84). Diese betreffen im Wesentlichen den Saldo des Betriebsmittelkontos zum Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 5.439.081,09 den sonstigen Verbindlichkeiten und in Höhe von EUR 228.874,71 den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig.
ANLAGE MI
- Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 331.512,23 (Vorjahr EUR 313.231,86) enthalten im Wesentlichen Guthaben aus Geldwertkarten in Höhe von EUR 217.047,26 sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von EUR 40.827,33.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
- Umsatzerlöse EUR
Erlöse Schwimmbad 2.223.830,42 Erlöse Sauna 1.061.178,60 Erlöse Schulreferat 1.543.568,54 Erlöse Vereine 435.409,89 Erlöse Schwimmkurse 97.775,39 Erlöse Aquafitness 70.580,82 Erlöse sonstige Nutzer 64.384,14 Erlöse Badenebenartikel 25.515,18 Erlöse Veranstaltungen 1.300,00 Erlöse eigene Veranstaltungen 25.712,12 Erlöse sonstige 7.220,65 Erträge Pachten/Vermietung 93.285,28 Erträge Nebenkosten 15.288,71 Erträge Solarien 4.052,69 Erträge Eisverkauf 2.492,79 Erträge Automaten 2.724,76 Erträge Wohnungen Miete 6.131,65 Erträge Sachkostenersatz 1.117,54
5.681.569,17
-
Andere aktivierte Eigenleistungen 18.312,00
-
Sonstige betriebliche Erträge EUR
Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen 1.008,40 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 118.358,00 Erträge Personalkostenerstattung 61.351,86 Erträge Werbung 600,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 20.963,32 Erträge Schadensersatz 552,00 sonstige Erträge 19.232,18 Erträge Weiterberechnung 19 % 2.411,02 Erträge aus Herabsetzung EWB auf Forderungen 81.000,00
305.476,78
4. Materialaufwand
EUR Aufwendungen für RHB-Stoffe: a) Aufwendungen für Brennstoffe 653.983,29 b) Aufwendungen für Strom 837.142,41 c) Aufwendungen für Wasser 372.318,80 d) Schmutz- und Niederschlagswasser 189.863,41 e) Sonstige Aufwendungen für RHB-Stoffe 120.991,53
2.174.299,44
EUR
Aufwendungen für bezogene Leistungen: a) Instandhaltungskosten 519.682,60 b) Fremdreinigung 500.902,89
1.020.585,49
Periodenfremde Aufwendungen sind mit T€ 13 enthalten, die im Wesentlichen aus Instandhaltungsaufwendungen für allgemeine Arbeiten im Naturgartenbad für die Jahre 2010 bis 2012 resultieren.
- Personalaufwand EUR
a) Löhne und Gehälter 3.243.615,85 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.142.832,11
4.386.447,96
Bei dem Posten Soziale Abgaben sind EUR 339.117,39 (Vorjahr EUR 307.122,56) für die Altersversorgung der Mitarbeiter enthalten.
- Abschreibungen EUR ‚Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 766,00 Außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen 500.000,00 Abschreibungen auf Gebäude 924.350,62 Abschreibungen auf Ausstattungen 1.708.143,94 Sofortabschreibung GWG 38.680,50
3.171.941,06
Die außerplanmäßige Abschreibung i. H. v. EUR 500.000,00 resultiert aufgrund der Neuerrichtung der Rutschbahn. Dabei wurde die alte Rutschbahn weitgehend abgebrochen, bzw. die Fundamente überbaut.
Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR
Instandhaltungskosten 26.084,13 Versicherungen 32.176,20 Miete, Maschinen 38.741,95 Reisekosten 11.331,77 Kraftfahrzeugkosten 4.632,06 Werbe- und Vertreterkosten 40.914,58 Bücher, Zeitschriften 3.813,66 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 68.547,19 Bürobedarf 8.745,10 Portokosten 1.468,21 Telefonkosten 6.787,88 Veranstaltungen 8.479,28 Straßenreinigungsgebühr 17.898,44 Abfallgebühr 24.129,53 Mitgliedsbeiträge 1.290,00 Gebühren 72.165,41 Verwertung, Entsorgung 25.058,27 Fremdleistungen allgemein 239,58 Gutachten/Untersuchungen 895,86 Abschluss- und Prüfungskosten 31.698,70 Kassendienst 163.256,85 Geldtransportkosten 7.487,51 Nebenkosten des Geldverkehrs 6.848,09 Bewachung/Sicherheit 17.676,01 Wäschereinigung 796,01 Gärtnereileistungen 111.028,06 Winterdienst 23.284,00 Wartung 10.034,35 Verwaltungskosten (Stadt Nürnberg) 551.150,15 Abbruchkosten 244.340,22 Forderungsverluste 81.000,00 Verluste aus Anlagenabgang 6.596,00 Werkzeuge und Kleingeräte 9.300,80 Übriger betrieblicher Aufwand 7.354,46 Diverser Aufwand 12.017,68
1.677.267,99
In den diversen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 2. enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TE 244 für den Rückbau/Abriss des alten Langwasserbads enthalten.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR
Zinserträge $ 233a AO, steuerpflichtig 5.817,39
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR
Aufzinsung sonstige Rückstellungen 9.513,00
Darlehens-/Kontokorrentzinsen 667.705,25
Zinsaufwand $ 233a AO betriebliche Steuern 1.730,61
678.948,86
- Sonstige Steuern
EUR
Grundsteuern 7.777,68 Kfz-Steuer 555,24
8.332,92
Eigenbetrieb NürnbergB2a01d7
E. SONSTIGE ANGABEN
- Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in Sinne des $ 251 HGB.
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Sinne des $ 285 Nr. 3a HGB mit Bedeutung für die Finanzlage des Eigenbetriebs.
- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen 2017 2016
Zweiter Werkleiter 1,00 1,00
Verwaltung 7,75 7,00
davon Beamte 2,00 2,00 Technische Leitung/Werkstatt 5,50 6,00
Betriebsleitung/Bäderbetrieb 58,75 59,75
Auszubildende 11,75 10,50
Mitarbeiter 73,00 73,75
davon weiblich 21,00 22,00 davon männlich 52,00 51,75 davon Teilzeitbeschäftigte 16,00 15,00
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wurde die MUNKERT & PARTNER Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, bestellt. Das für das Geschäftsjahr 2017 vereinbarte Gesamthonorar entfällt wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 12 b) Andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 c) Steuerberatungsleistungen TEUR 0 d) Sonstige Leistungen TEUR 0
5 ‚Angaben zu latenten Steuern
Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichungen und der Rückstellung für Beihilfen für Beamte im Ruhestand. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Die körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurden nicht bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern angesetzt. Für die Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 31,47 % herangezogen. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
ANLAGIEI
6 Organe des Eigenbetriebes
6.1 Werkleitung
Im Berichtsjahr gehörten der Werkleitung an:
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter Herr Gerhard Albert, Zweiter Werkleiter
6.2 _Werkausschuss
Dem Werkausschuss gehörten im Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Herr Oberbürgermeister Dr. Uirich Maly (Vorsitzender),
Herr Nasser Ahmed, Student/ Doktorand, Frau Sonja Bauer, Hausfrau, Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin, Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin (2. stellvertretende Vorsitzende), Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit, Herr Alexander Christ, Rechtsanwall, Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann, Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender, Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin, Herr Joachim Mietzko, Sozialpädagoge, Herr Max Müller, Profisportler, Herr Kilian Sendner, Kaufmann (1. stellvertretender Vorsitzender).
Von der Befreiungsvorschrift des $ 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
T. Nachtragsbericht
‚Am 21. Februar 2018 beschloss der Stadtrat den Verkauf des seit der Eröffnung des neuen Schwimmzentrums nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstückes des alten Langwasserbads.
- _Ergebnisverwendung
Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichszahlungen zu verrechnen bzw. auszugleichen. Es erfolgt in Höhe des Jahresverlustes eine Einlage der Stadt in das Eigenkapital des Eigenbetriebes (Einlagekonto).
Nürnberg, 4. Juni 2018 NürnbergBad
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Eigenbetrieb NürnbergBad
Lagebericht für das Jahr 2017
l. Grundlagen des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Die Stadt Nürnberg betreibt Schwimmbäder als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit und des Breitensports; sie erfüllt damit eine freiwillige kommunale Aufgabe.
Mit Veröffentlichung der Satzung des Eigenbetriebs im Amtsblatt vom 08.07.2003 wurde der Eigenbetrieb zum 01.01.2004 gegründet. Dem Eigenbetrieb NürnbergBad obliegen der laufende Betrieb und die Unterhaltung und Instandsetzung, einschließlich Neu- und Ersatzinvestitionen, für die zum Betrieb gehörenden Betriebsstätten.
Zum Betrieb gehören folgende Betriebsstätten:
Freibäder « Stadionbad ® Westbad + Naturgartenbad
Hallenbäder » Langwasserbad + Südstadtbad ® Katzwangbad * Nordostbad
Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um + das Sport- und Freizeitschwimmen der Nümberger Bevölkerung, + die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und « das Schulschwimmen zu ermöglichen.
Ergänzend zum Schwimmangebot bietet NürnbergBad eine breite Palette an Schwimmkursen für Kinder und Erwachsene sowie unterschiedliche Aquafitnesskurse an.
Nach Beschlussfassung im Werkausschuss am 06.12.2014 wurde am 22.12.2014 der Vertrag über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Durchführung von Schwimm- und Aquafitnesskursen in den Bädern von NürnbergBad geschlossen. Seit April 2015 wird das Kursangebot von NürnbergBad in Kooperation mit einem externen Dienstleister durchgeführt. Dabei übernimmt der Kooperationspartner die gesamte operative Durchführung der Kurse.
Am 28.10.2016 wurde dem Werkausschuss über den Verlauf und die Erfahrungen mit der Kooperation berichtet. Der Werkausschuss beschloss am 28.10.2016 die im Vertrag vorgesehene Option zur Verlängerung der Dienstleistungskonzession bis zum 31.12.2020.
B. Organisation und Steuerung
Die Entscheidungsorgane des Eigenbetriebs sind der Stadtrat, der Oberbürgermeister, der Werkausschuss und die Werkleitung.
Die Zuständigkeiten der Organe sind in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 08. Juli 2003 festgelegt. Änderungen der Betriebssatzung erfolgten zuletzt durch Satzung vom 05. August 2015.
Die Werkleitung besteht aus zwei Mitgliedern. Näheres zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung der Werkleitung ist in der Geschäftsanweisung für die Werkleitung vom 06. Dezember 2013 festgelegt.
Die Benutzung der städtischen Bäder ist in der Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg; die Erhebung der Gebühren ist in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg geregelt.
Die Steuerung des Betriebsablaufs erfolgt durch die folgenden Bereiche:
Kaufmännischer Bereich: * Allgemeine Verwaltung und Organisation «e Personalwesen « Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
Technischer Bereich und Bäderbetrieb: « Zentralwerkstatt « Unterhalt, Instandsetzung sowie Neu- und Ersatzinvestitionen « Betrieb der Bäder und Saunen einschl. der Koordination des Personaleinsatzes ® Sicherstellung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung) + Sicherstellung des technischen Betriebsablaufs und der Verkehrssicherungspflichten
Die Betriebsstruktur ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt:
Organigramm
| Erst H e e r r r W e V r o k g l e e l i ter Zweiter Werkleiter Frau Kreis!
B B Sekraterigt,/ Verzimmar
Herr Aibert Yeranstaltungen, Marketing, Internet
— Frau Schneider ‚Ausbildung, Fortbildung Q[BMstriebehangbuch) FrauSchober
| — l
Yenzaltung Bagerbeirieh Bägertechnik
Herr Leipold (stv. Zweiter Werkleiter) _.umenl AN
‚Herr Stanger Kaufmännische Aufgaben
Frau Huber Nerdosthad Zantrahwerkssatt
Herr Weile Naturgartenbad Her Just
Westbad Herr Maisel
‚Allgemeine Verwaltung / Harr Wünsch Yes Personalverwaltung jan
Frau Schneider Her Wuttke
Frau Grodaki Südstadtbad
Herr Hahn, Frou Kreis! Herr Stanger
Vanguasserbad Sadionbad Herr Baumann
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Oktober zuır
Il. Wirtschaftsbericht
A. Überblick und Rahmenbedingungen
Die Zahl der Einwohner Nürnbergs liegt bei rund 530.000. Insgesamt 26 Sportvereine bieten in Nürnberg Wassersport an. Neben den von der Stadt Nürnberg betriebenen Bädern gibt es in Nürnberg vier Freibäder, die von Vereinen betrieben werden. Davon ist ein Freibad ausschließlifcühr Vereinsmitglieder zugänglich; drei vereinsbetriebene Freibäder stehen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es in Nürnberg ein vereinsbetriebenes Hallenbad, das aber ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht.
Kommerziell betriebene Bäder gibt es in Nürnberg im Bereich der Schwimmschulen und von Gesundheitsangeboten. Kommerzielle Spaß- und Wellnessbäder mit Saunalandschaften gibt es außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg.
Durch eine Grundsatzentscheidung des Stadtrats findet das Schulschwimmen in den Bädern der Stadt Nürnberg statt.
B. Leistungsindikatoren
Der Eigenbetrieb wird über die Besucherzahlen und Umsatzerlöse gesteuert. Zudem findet aufgrund der Gemeinnützigkeit der Kostendeckungsgrad als weitere Steuerungsgröße Anwendung. Hierbei werden die Besucherzahlen und die Umsatzerlöse statistisch pro Betriebsstätte und Einrichtung erfasst und überwacht. Der Kostendeckungsgrad ermittelt sich per Gesamterlöse durch Gesamtkosten des jeweiligen Berichtsjahrs.
C. Geschäftsverlauf
Um das Bäderangebot langfristig zu erhalten und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden, werden laufend Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Bestands und zur Verbesserung der Attraktivität des Gesamtangebots durchgeführt.
Schwerpunkte im Jahr 2017 waren:
Weiterführung des Prozesses zum Aufbau und Implementierung eines Betriebshandbuchs.
Das Aufgabenfeld „Ausbildung“ wurde weiterentwickelt. Das Aufgabenprofil der Stelle wurde überarbeitet und hinsichtlich der Themen „Fortbildung — Wissensmanagement“ und „Qualitätsmanagement und Betriebshandbuch“ ergänzt. Das Aufgabenprofil und die damit verbundene Neubewertung der Stelle wurden im Werkausschuss am 07.07.2017 beschlossen.
Für die Implementierung des Dienstplanprogramms SP-Expert wurden die erforderlichen Vereinbarungen und Vorarbeiten mit dem Klinikum Nürnberg und dem Eigenbetrieb NürnbergStift geschlossen bzw. durchgeführt. Erste Schulungen des Programms erfolgten im November und Dezember.
Eine Anpassung der Gebührensatzung wurde erarbeitet, vom Werkausschuss am 13.10.2017 begutachtet und am 25.10.2017 vom Stadtrat beschlossen. Die neuen Gebühren gelten seit dem 01.01.2018.
Eigenbetrieb NümbergB2a01d7 -50-
Im Personalbereich wurde das Aufgabenprofil der Stelle „Leitung Bäderbetriebstechnik“ überarbeitet und mit Beschluss des Werkausschusses am 01.12.2017 neu bewertet. Anschließend erfolgte die Ausschreibung der Stelle. Die Neubesetzung erfolgte ab 01.04.2018
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste erfolgte die Umsetzung der neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten in Bäderbetrieben.
Am 26.05.2017 wurde die neue Doppelröhrenrutsche im Nordostbad in Betrieb ge-
nommen.
Der Rückbau des alten Langwasserbads wurde weitgehend abgeschlossen.
Besucherentwicklung
2013 2014 2015 2016 2017
Besucher insgesamt | 1.087.058| : 989.727| 1.241.072] 1.111.009 1.113.390
Hallenbäder* 485.659 484.862 557.101| 496.060 477.791
Sauna* 81.886 80.648 84.003 97.948 92.544
Freibäder* 287.277 188.906 366.631 238.411 238.451
Schulen 115.405 115.680 114.811| 128.084 134.622
Vereine 94.193 97.550 89.492] 108.169 124.371
Kurse 22.638 22.081 29.034 42.337 45.611
* ohne Schulen, Vereine und Kurse
Die langfristige Betrachtung der Besucherzahlen zeigt einen positiven Trend. Im Jahr 2017 konnte insgesamt das zweitbeste Ergebnis seit 2007 erreicht werden. Im dritten Jahr in Folge nahmen über 1,1 Mio. Menschen das Angebot von NürnbergBad wahr.
Bei den Freibädern gibt es bundesweit einen Besucherrückgang gegenüber 2016 um 9 % (Quelle: Freibadbefragung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen). Dieser Trend ist in Nürnberg nicht vorhanden. Hier konnte das Niveau des Vorjahres gehalten werden.
In den Nürnberger Hallenbädern wurde ein geringer Rückgang von rund 3,7 Prozent bei den öffentlichen Besuchern verzeichnet. Dies ist u. a. auch darauf zurückzuführen, dass in der Zeit von Mitte Juli bis Anfang September 2017 sämtliche Hallenbäder der Reihe nach für die Durchführung erforderlicher größerer Reparaturen und Revisionsarbeiten geschlossen waren. Dies ist bei einem Besuchervergleich mit dem Vorjahr zu berücksichtigen.
Die Besucherzahlen für die Saunen liegen zwar etwas unter dem Niveau des Vorjahres, sind aber auf einem weiterhin hohen Stand. Es wurde der zweithöchste Wert seit dem Bestehen des Eigenbetriebes erreicht. Die Tendenz für die Sauna in Langwasser ist positiv. Die Sauna im Südstadtbad zieht nach wie vor erheblich mehr Gäste an als bei der Planung der Anlage einst erwartet wurde.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2014 2015 2016 2017
Gesamt 3.871.991,15| : 4.828.538,88| 5.610.522,21| 5.681.569,17
Erlöse Schwimmbad 1.981.753,16| 2.534.629,59| 2.197.212,15| 2.225.053,26 Erlösabgrenzung Bad -121.045,04 80.045,04 -23.000,00 -1.222,84 Erlöse Sauna 955.089,33 954.020,71\ 1.060.234,22| 1.061.178,60 Erlöse Vereine 142.127,98 155.695,40| 424.479,27| 435.409,89 Erlöse Sonderveranst. Ver- 0,00 0,00 0,00 0 eine Erlöse Schulreferat 472.121,63 768.551,07| 1.472.315,18) 1.543.568,54 Erlöse sonst. Nutzer 188.096,99 213.582,29 67.699,40 64.384,14 Erlöse Schwimmkurse 118.393,79 41.172,99 85.901,82 97.775,39 Erlöse Aquafitness 103.850,45 46.885,66 65.177,23 70.580,82 Erlöse eig. Veranst./erhöhter 16,81 16,39 0,00 0 Eintritt Erlöse Veranstaltung 9.951,18 12.262,69 30.732,44 27.012,12 Erlöse Badenebenart. 21.634,87 21.677,05 22.002,10 25.515,18 Erlöse aus Vermietung und 0,00 0,00 127.034,37 114.705,64 Verpachtung inkl. Nebenkosten*
Erlöse aus Solarien, Eis- 0,00 0,00 10.439,34 9.270,24
verkauf, Automaten* Erlöse aus Sachkostener- 0,00 0,00 67.309,37 1.117,54 stattungen*
Sonstige 0,00 0,00 2.985,32 7.220,65
* Erstmaliger Ausweis unter den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2016.
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 5.682 TEUR und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 71 TEUR.
Der Gesamt-Kostendeckungsgrad konnte im Jahr 2017 trotz aufwandswirksamer
Sondereffekte (Außerplanmäßige Abschreibung CrazyBob, Abbruchkosten altes Langwasserbad) im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden.
Jahr Gesamt-Kostendeckungsgrad in % 2012 43 2013 44 2014 41 2015 47 2016 46 2017 46
Jeder Besuch der Einrichtungen von NürnbergBad wurde im Jahr 2017 im Durchschnitt mit 6,38 EUR durch die Stadt Nürnberg unterstützt.
Eigenbetrieb NünbergBad 2017 -52-
Gesamt-Aufwand je Badegast 11,78 EUR Gesamt-Aufwand 2017: 13.117.822 EUR Gesamt-Ertrag je Badegast 5,40 EUR Gesamt-Erträge 2017: 6.011.174 EUR Zuschuss je Badegast 6,38 EUR Jahresverlust 2017: 7.106.648 EUR
Personalentwicklung
Bereich Stand: 31.12.2016 | +/- | Stand: 31.12.2017
Zweiter Werkleiter 1 0 1
Verwaltung 7 +1 8
Technische Leitung und Werkstatt 6 -1 5
Bäderbetrieb 61 1 60
Summe 75 1 74 davon weiblich 22 -1 21
davon männlich 53 [Ü 53
davon teilzeitbeschäftigt 15 +2 17
Auszubildende 12 -1 11
D. Lage
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs NürnbergBad kann vor dem Hintergrund der Erfüllung einer freiwilligen kommunalen Aufgabe mit strukturell bedingten Defiziten als zufriedenstellend bezeichnet werden.
- Ertragslage
Gesamtleistung Materialaufwand
[Rohergebnis TE]
Personalaufwand ‚Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsergebnis j
/Ergebn,
Sonstige Steuern -9 -9 -6
IJahresergebnis =7.107.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 305 TEUR (2016: 375 TEUR). Im Jahr 2016 wurden einmalig die Kostenerstattungen für Flüchtlingsunterbringung verbucht. Daher die Differenz zum Vorjahr.
Der Materialaufwand betrug 3.195 TEUR (2016: 3.591 TEUR). Durch die neue Rutsche im Nordostbad wurde weniger Strom verbraucht, zudem wurde weniger Energie durch den Wegfall der Flüchtlingsunterbringung benötigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.677 TEUR (2016: 1.751 TEUR). Der Rückgang erklärt sich u.a. durch die Reduzierung der in 2016 erstmals eingestellten nichtabzugsfähigen Vorsteuer, ausgelöst durch die Gesetzesänderung bez. Schulschwimmen sowie durch reduzierte Aufwendungen für Bewachungs- und Sicherheitsdienste. Gegenläufig wirkten insbesondere erhöhte Abbruchkosten für das alte Langwasserbad.
Das Zinsergebnis betrug -673 TEUR (2016: -780 TEUR).
Die Personalkosten betrugen 4.386 TEUR (2016: 4.201 TEUR) und setzen sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 3.244 TEUR (2016: 3.129 TEUR) und sozialen Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von 1.143 TEUR (2016: 1.072 TEUR) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens summierten sich auf 3.172 TEUR (2016: 2.667 TEUR). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 500 TEUR für die alte Rutsche (CrazyBob) im Nordostbad.
- Finanzlage
2017 2016 TEUR TEUR Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -4.175 -4.666 Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.526 -2.033 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 5.746 6.897 Veränderung des Zahlungsmittelbestandes 45 198 Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 420 222
Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist der im Berichtsjahr vereinnahmte Zuschuss nach Art. 10 FAG in Höhe von 914 TEUR enthalten.
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Bankguthaben in Höhe von 320 TEUR (2016: 320 TEUR) und dem Kassenbestand in Höhe von 145 TEUR (2016: 100 TEUR) zusammen.
Für das Geschäftsjahr 2017 war gemäß dem Wirtschaftsplan ein Fehlbetrag von 6.989 TEUR geplant, der bereits in voller Höhe durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen wurde.
- _ Vermögenslage
2017 2016 Abweichung TEUR TEUR TEUR
Anlagevermögen 46.576 -2.073
Umlaufvermögen 2.772 119
En aungsabgrenzungspesten 10 1
Eigenkapital 406 524 -118
Sonderposten 5.659 4.863 796
Rückstellungen 799 1.422 -623
Verbindlichkeiten 42.402 44.411 -2.009
sehnungsabgrenzungsposten _ 92 91 1
Wesentliche Vermögenspositionen beim Eigenbetrieb NürnbergBad entstehen durch den Bau und die Sanierung der Hallen- und Freibäder.
Das Umlaufvermögen betrifft im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die Erhöhung des Finanzmittelfonds um 45 TEUR ist stichtagsbedingt.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 7.107 TEUR (2016: 6.988 TEUR). Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen entwickelt:
Ausgleich
Stand am Stadt Jahresverlust Stand am
31.12.2016 Nürnberg 2017 31.12.2017 EUR EUR EUR EUR
523.506,34 6.988.611,00 -7.106.648,38 405.468,96
Das Stammkapital beläuft sich auf 0 EUR. Das Eigenkapital beträgt 405 TEUR.
Die Rückstellungen setzen sichim Wesentlichen aus Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, Rückstellungen für Altersteilzeit sowie Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen zusammen. Dabei hat sich der Bestand der Rückstellungenim Be-
richtsjahr wie folgt entwickelt:
Zufüh- Stand am Inanspruch- Auflösung rung/Auf- Stand am 01.01.2017 nahme zinsung 31.12.2017 Rückstellung für EUR EUR EUR EUR EUR
Personalkosten 272.386,00 186.132,00 0,00 105.572,00 191.826,00
Urlaub 42.726,00 42.726,00 0,00 28.120,00 28.120,00
Erstellung und Prüfung Jahresabschluss 21.000,00 21.000,00 0,00 27.205,60 27.205,60
Pension 7.366,00 0,00 0,00 2.012,00 9.378,00
Ausstehende Rechnungen /Sonstige 1.076.004,14 115.414,76 440.588,70 20.467,29 540.467,97
Aufbewahrung
Geschäftsunterlagen 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00
Gesamt 1.421.482,14 365.272,76 440.588,70 183.376,89 798.997,57
Dem Eigenbetrieb steht Fremdkapital in Höhe von 43.294 TEUR zur Verfügung. Dies setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg zusammen.
Die sonstigen Rückstellungen verminderten sich insbesondere aufgrund des Rückgangs der Rückstellung für ausstehende Rechnungen „Schwimmzentrum Langwasser“ um 624 TEUR. Der Rückgang resultiert einerseits aus der Bezahlung diverser Rechnungen, andererseits auch durch eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Beträge.
Zudem erfolgt die Finanzierung über einen Zuschuss gemäß Art. 10 FAG, der zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.659 TEUR als Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert ist.
Il. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Im kommenden Geschäftsjahr wird der Rückbau des alten Langwasserbads abgeschlossen.
Die Personaleinsatzplanung mit SP-Expert wird im kommenden Geschäftsjahr erprobt. Anschließend erfolgen die Erstellung und der Test der Schnittstelle zu SAP-HCM. Die automatisierte Übergabe der unständigen Bezüge von SP-Expert zu SAP-HCM soll ab 2019 erfolgen.
Der Mietvertrag für die Physiotherapiepraxis in der Allersberger Str. 120 wird im kommenden Geschäftsjahr auslaufen. Es wird geprüft, wie die freiwerdenden Räume für eine Verbesserung des Saunaangebots im Südstadtbad und eine Ergänzung der Raumkapazitäten für die Verwaltung genutzt werden können.
Bezüglich der defekten Hubvorrichtung im Lehrschwimmbecken 3 des neuen Langwasserbads wird derzeit ein Sachverständigengutachten gefertigt, welches Grundlage für die Schadensbehebung sein wird. Welche Kostenrisiken für den Eigenbetrieb NürnbergBad hieraus ggf. resultieren, kann erst dann belastbar geschätzt werden, wenn die endgültigen Ergebnisse des Gutachtens vorliegen. Ungeachtet der dann abschätzbaren Schadenshöhe, ist nachfolgend zu klären, ob und inwieweit der Eigenbetrieb Regressansprüche gelten machen kann.
Grundsätzlich wird der Eigenbetrieb die strukturell bedingten Verluste aus der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung der Stadt Nürnberg mit Schwimmbädern, zu sozialverträglichen Preisen, nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können. Für das Jahr 2018 wird laut Wirtschaftsplan mit einem Jahresverlust von 6.657 TEUR geplant.
Der nach Erstellung des Wirtschaftsplans beschlossene Verkauf des Grundstücks des alten Langwasserbads in 2018 wird jedoch aufgrund des voraussichtlich zu erzielenden Buchgewinns zu einem deutlich positiven Effekt auf die Ertragslage im kommenden Geschäftsjahr führen.
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken wird als Instrument die mittelfristige Finanzplanung genutzt, die sich im jährlichen Wirtschaftsplan widerspiegelt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der gesamtstädtischen unterjährigen Finanzberichterstattung und der Erstellung des Risikoberichts der Geschäftsverlauf laufend mit der Wirtschaftsplanung abgeglichen.
Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben des Eigenbetriebs. Durch maßvolle Gebührenerhöhungen jeweils zum Beginn der Geschäftsjahre 2017 und 2018 und die Verbesserung der Angebotsstruktur werden weitgehend stabile Ergebnisse angestrebt.
Für den Ausgleich der Differenz zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabschluss 2017 ist noch kein Zeitplan vereinbart.
Aus den vorgenannten Gründen und den bereits unterjährig stattfindenden Abschlagszahlungen durch die Stadt Nürnberg auf den geplanten Jahresverlust werden keine Risiken gesehen, die den Bestand des Eigenbetriebs gefährden oder wesentlich beeinträchtigen.
Nürnberg, den 4. Juni 2018 N ’ ) ,
Christiarf Vogel GSernaraabet 0“
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter
Bigenbetrieb NürmbergBad 2017 -58 -
ANLAGE V
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs NürnbergBad für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Gemäß Art. 107 GO-Bayern wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i. S. v. $ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach $ 317 HGB und Art. 107 GO-Bayern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
ANLAGE V
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß $ 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei-
lung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen.
Nürnberg, 5. Juni 2018
WIRTSCHAFTLICHE, RECHTLICHE UND STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
- Wirtschaftliche Grundlagen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 wurden im Rahmen der Satzung vom 8. Juli 2003 der Stadt Nürnberg die öffentlichen Hallen- und Freibäder als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb gemäß
Art. 88 Abs. 1 GO-Bayern) geführt.
- Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Firma: Eigenbetrieb NürnbergBad
Rechtsform: Der Eigenbetrieb NürnbergBad ist gemäß Art. 88 Abs.1 GO-Bayern ein
gemeindliches Unternehmen, welches außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt
wird.
Gründung: Der Eigenbetrieb wurde mit Veröffentlichung der Satzung der Stadt
Nürnberg vom 8. Juli 2003 zum 1. Januar 2004 gegründet.
Sitz: Nürnberg
Satzung: Für den Eigenbetrieb gelten im Berichtsjahr die folgenden Satzungen:
- die Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg vom
- August 2015. Diese Neufassung ersetzt die ursprüngliche Satzung
vom 16. Juli 1980.
-die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb NürnbergBad vom 8. Juli 2003 mit Änderung vom 15. Dezember 2014 sowie vom
- August 2015 und
-die Gebührensatzung für die Bäder der Stadt Nürnberg vom 22. April2013 mit Änderung vom 20. November 2014,
- August 2015, 15. Dezember 2016 sowie 9. November 2017.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gegenstand des Eigenbetriebs: Die Aufgabe des Eigenbetrieb NürnbergBad einschließlich etwaiger
Neben- und Hilfsbetriebe ist die Sicherstellung des laufenden wirtschaft-
lichen Betriebs der öffentlichen Hallen- und Freibäder der
Stadt Nürnberg, um die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Frei-
zeitschwimmen und der Vereine mit Schwimmsportmöglichkeiten zu gewährleisten. Das Angebot für das Schulschwimmen ist sicherzustellen.
Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Bä-
dersatzung und der Bädergebührensatzung.
Stammkapital: Der Eigenbetrieb NürnbergBad hat gemäß $ 1 Abs. 3 der Betriebssat-
zung kein Stammkapital.
Eigentümer: Alleiniger Eigentümer des Eigenbetriebs NürnbergBad ist die
Stadt Nürnberg.
Vorjahresabschluss: Der Vorjahresabschluss wurde am 13. Dezember 2017 vom Stadtrat fest-
gestellt und die uneingeschränkte Entlastung des Werkausschusses ge-
mäß Art. 102 Abs. 3 GO-Bayern beschlossen.
Organe: Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs
NürnbergBad sind gemäß $ 4 der Betriebssatzung:
-
die Werkleitung
-
der Werkausschuss
-der Stadtrat
-und der Oberbürgermeister.
Werkleitung: Die Werkleitung besteht im Berichtsjahr aus:
- Erster Werkleiter
Herr Christian Vogel, 2. Bürgermeister
- Zweiter Werkleiter
Herr Gerhard Albert
Die Werkleiter sind in ihrem Geschäftsbereich jeweils einzeln zeichnungsbefugt. Sie unterzeichnen gemeinsam, soweit nicht der Erste Werkleiter gemäß $ 2 Abs. 1 der Geschäftsanweisung für die Werkleitung tä-
tig wird.
Werkausschuss: Der Werkausschuss besteht im Berichtsjahr aus:
-
Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (Vorsitzender)
-
Herr Nasser Ahmed, Student/ Doktorand
-
Frau Sonja Bauer, Hausfrau
-
Frau Renate Blumenstetter, selbst. rechtliche Betreuerin
-
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin (2. stellvertretende Vorsitzende)
-
Herr Thorsten Brehm, Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit
-
Heır Alexander Christ, Rechtsanwalt
-
Herr Antonio Fernandez Rivera, Kaufmann
-
Herr Stephan Grosse-Grollmann, Kulturschaffender
-
Frau Aynur Kir, Dipl.-Sozialpädagogin
-
Herr Joachim Mletzko, Sozialpädagoge
-
Herr Max Müller, Profisportler
-
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i. R. (1. stellvertretender Vorsitzen-
der)
Bekanntmachung: Der Abschluss des Wirtschaftsjahrs zum 31. Dezember 2016 wurde am
- Februar 2018 in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Nürn-
berg bekannt gemacht.
PRÜFUNG DER ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG UND DER
WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE NACH$ 53 HGrG (IDW PS 720)
- Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der
Organbezüge
- Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans
zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Richtlinien für den Werkausschuss ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der
Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung NürnbergBad.
In der Betriebssatzung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Werkleitung allgemein
beschrieben. Hierauf aufsetzend konkretisiert die Geschäftsanweisung die Aufgabenteilung und die
Zuständigkeiten zwischen dem Ersten und dem Zweiten Werkleiter.
Die seit dem 1. März 2004 für die Werkleitung geltende Geschäftsanweisung, wurde mit Gültigkeit zum
- Januar 2014 überarbeitet und am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften
‚hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt vier Sitzungen des Werkausschusses statt (17. März 2017,
- Juli 2017, 13. Oktober 2017 und am 1. Dezember 2017).
Anstelle von Niederschriften wurde jeweils eine vertonte Dokumentation angefertigt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen
Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Erste Werkleiter, Herr Bürgermeister Christian Vogel, ist durch seine Eigenschaft als Bürgermeister der
Stadt Nürnberg auch in weiteren Aufsichtsräten bei Gesellschaften der Stadt tätig.
Der Zweite Werkleiter, Herr Herr Gerhard Albert, ist auskunftsgemäß in keinen Aufsichtsräten oder anderen
Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im
Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten
und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Lediglich der Zweite Werkleiter erhält eine Vergütung von Seiten des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund
unterbleibt die Angabe aufgrund der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des $ 286 Abs. 4 HGB.
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
D) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Organisationsplan gibt den Aufbau des Eigenbetriebs wieder. Eine Überprüfung findet anlassbezogen statt. Dies ist bspw. bei Personalzu- und -abgängen sowie bei Stellenwechsel innerhalb des Eigenbetriebs der
Fall.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht nach dem Organisationsplan
verfahren wird.
D) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es wird grundsätzlich von zwei Personen unterschrieben. Beim Zahlungsverkehr über das eigene Bankkonto
bei der Sparkasse Nürnberg ist eine Trennung von Anweisung und Vollzug durch zwei unterschiedliche
Personen gewährleistet.
Weiterhin unterschreiben alle Bediensteten der Stadt Nürnberg eine Verpflichtungserklärung analog zur Verwaltungsvorschrift zu Art. 79 BayBG, "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch
die Bediensteten des Freistaates Bayern". Dieser Vorgang wird vom Personalamt der Stadt Nürnberg
koordiniert. Hierzu wurde ein entsprechendes Schreiben zur Korruptionsprävention mit Datum
- November 2017 an die Mitarbeiter ausgehändigt.
- Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Für wesentliche Prozesse sind Regelungen in der Betriebssatzung NürnbergBad getroffen. Die Auftragsvergabe und -abwicklung sollte gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB erfolgen.
Die aktuell gültige Kassendienstanweisung wurde am 6. Dezember 2013 dem Werkausschuss vorgelegt und beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere bezüglich der Hauptkasse in der Verwaltung des Eigenbetriebs nach wie vor keine konsequente Trennung zwischen Kassenführung und Buchführung besteht. Dies wird insbesondere mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Verwaltung des Eigenbetriebs begründet. Mangels konsequenter Funktionstrennung ist u. E. der Kassenkontrolle im Sinne der Tz. 9 Abs. 1 der Kassendienstanweisung bezüglich der Hauptkasse eine hohe Bedeutung beizumessen. Im Geschäftsjahr 2017 hat neben der Prüfung der Zahlstellen auch eine Kassenkontrolle der Hauptkasse durch das Rechnungsprüfungsamt stattgefunden. Der Bericht, der am 4. Juli 2017 durchgeführten Prüfung, hat uns
vorgelegen.
Bedingt durch längere Krankheitszeiten in der Verwaltung war im Berichtsjahr festzustellen, dass die Kassenbuchführung zum Jahresende nicht zeitnah erfolgt ist. Die Erfassung der Buchungsmonate November/Dezember 2017 erfolgte erst im April 2018 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses. Eine im April geplante Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt musste daher verschoben werden.
Die „Besonderen Dienstanweisungen für Zahlstellen“ wurden im Sommer 2015 für die Hallenbäder und im April 2016 für die Freibäder des Eigenbetriebs überarbeitet und ersetzen die „Besonderen Dienstanweisungen“ aus dem Jahr 2004.
D) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Alle wesentlichen Verträge werden in der Verwaltung des Eigenbetriebs dokumentiert und aufbewahrt. Die im Rahmen unserer Prüfung in Stichproben angeforderten Verträge konnten uns unverzüglich vorgelegt werden. Es ergaben sich damit keinerlei Hinweise darauf, dass die Verträge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
D} Entspricht das Planungswesen — auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des Eigenbetriebs entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Für die Planung wird
regelmäßig in Abstimmung mit dem Finanzreferat ein Wirtschaftsplan erstellt und dem Werkausschuss zur
Abstimmung vorgelegt. Neben dem Erfolgsplan enthält der Wirtschaftsplan einen Vermögens- und
Finanzplan sowie einen Stellenplan.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans umfassend untersucht. Projekt-
und Kostencontrolling findet auch in den monatlichen Besprechungen zwischen Technik und
Rechnungswesen statt.
Für die Planung werden zunehmend belastbare Zahlen verwendet, indem im Vorfeld realistische Angebote
eingeholt und detailliert in die Planung integriert werden.
%) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen
‚Anforddees Urntuernneghmeenns?
Das Rechnungswesen ist grundsätzlich aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Darstellung der Verbundbeziehungen mit der Stadt Nürnberg,
deren Eigen- und Regiebetrieben sowie deren Beteiligungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform erfolgte im
Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 erstmals auch eine entsprechende Untergliederung auf
Konten-/Postenebene in SAP.
Die Verbuchung von Geschäftsvorfällen wird nicht in allen Fällen zeitnah vorgenommen. Im Falle der
bilanziellen Erfassung von Eingangsrechnungen liegt dies u. a. darin begründet, dass diese Rechnungen erst
nach Rechnungsprüfung verbucht werden. Gerade bei größeren Baumaßnahmen kann dies einen längeren
Zeitraum in Anspruch nehmen. Insbesondere für Zwecke des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb, ist
sicherzustellen, dass die vollständige Erfassung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass bei erfolgter Leistungserbringung die Erfassung einer bilanziellen Schuld
grundsätzlich auch dann zu erfolgen hat, wenn deren Höhe ggf. strittig ist (z. B. Kreditorenrechnungen bei
größeren Baumaßnahmen). Weiterhin ist im Sinne eines vollständigen Schuldenausweises auch dafür Sorge
zu tragen, dass der Periodenzuordnung nicht das Rechnungs-, sondern das jeweilige Leistungsdatum
zugrunde gelegt wird.
In SAP werden nach Erstellung des Jahresabschlusses die Buchungsperioden geschlossen. Änderungen
können nur noch in der Periode 14 vorgenommen werden. Diese wird erst nach erfolgter
Jahresabschlussprüfung vollständig geschlossen. Diese Vorgehensweise ist sachgerecht.
- Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine
Kreditüberwachung gewährleistet?
Über das Betriebsmittelkonto bei der Kämmerei der Stadt Nürnberg werden die erforderlichen Finanzmittel
für den Eigenbetrieb bereitgestellt. Unterjährig erfolgen, regelmäßig quartalsweise, Abschlagszahlungen auf
den Verlustausgleich der Stadt Nürnberg, um den Liquiditätsbedadrefs Eigenbetriebs zu sichern.
Das eigene Bankkonto bei der Sparkasse Nürnberg wird regelmäßig bezüglich des Liquiditätsstands durch
das Rechnungswesen kontrolliert. Die Kreditüberwachung findet ebenfalls durch das Rechnungswesen des
Eigenbettiebs statt.
) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte
ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe unter d).
9 Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das
bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen
werden?
Der weit überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird direkt an den Kassen der Bäder bar vereinnahmt (z. B.
Badegebühren). Weitere Abrechnungen erfolgen monatlich (z. B. Mieten, Pachten), halbjährlich (z. B.
Schulschwimmen) oder jährlich (z. B. Vereine). Unabhängig von der turnusgemäßen Abrechnung erfolgt die
Rechnungstellung gegenüber Vereinen bei Einzelbelegungen auch unterjährig.
Zur Verbesserung einer zeitnahen Abrechnung wird die Überlassung von Wasserflächen an Vereine und
Schulen seit Ende des Geschäftsjahres 2016 durch ein Flächenbelegungsmanagementsystem in Form eines
EDV-Programms gestützt. Hierfür greift der Eigenbetrieb auf das System des Sportservice zurück
(SKUBIS).
Aufgrund des dominierenden Bargeschäfts und der Debitorenstruktur des Eigenbetriebs stellen Mahnverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen die Ausnahme dar. Insoweit ist für ausstehende Forderungen SAP-seitig kein systematisches Mahnwesen hinterlegt. Das Forderungsmanagement besteht im Wesentlichen aus einer quartalsweisen Durchsicht der Offenen Posten und der regelmäßigen Überprüfung der Zahlungseingänge.
Die Miet- und Pachtforderungen werden regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen. Soweit bspw. eine umsatzabhängige Pacht vereinbart ist, erfolgt nach Feststellung der maßgeblichen Umsatzhöhe eine entsprechende Spitzabrechnung mit dem Pächter.
Einzelwertberichtigungen und Forderungsausbuchungen des Eigenbetriebs stehen in der Regel in
Zusammenhang mit Forderungen gegen den TSV Altenfurt aufgrund eines ehemals bestehenden
Betriebsführungsvertrags für das Hallenbad Altenfurt. Da der seit Jahren an den Verein gewährte konstante Betriebskostenzuschuss aufgrund stetig steigender Betriebskosten nicht mehr ausreichend war, um die Forderungen des Eigenbetriebs zu erfüllen, wurde auf Antrag des Vereins der nicht zumutbare Teil des Forderungsbetrags aus Billigkeitsgründen erlassen. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Vorliegen von Billigkeitsgründen grundsätzlich bejaht. Die für den Erlass erforderliche Genehmigung bzw. Beschlussfassung des Werkausschusses erfolgte nachträglich am 7. Juli 2017. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde die in Vorjahren vollständig wertberichtigte Forderung im Jahresabschluss 2017
nunmehr ausgebucht.
£) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle
wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die grundlegenden Controlling-Aufgaben werden vom Rechnungswesen des Eigenbetriebs wahrgenommen.
Eine Kostenstellenrechnung, die entsprechende Aussagen auf Ebene einzelner Kostenstellen erlaubt, ist
eingerichtet. Regelmäßig erfasst werden:
-
Kostendeckungsgrad;
-
Zuschussbedarf pro Besucher und
-
Personalkosten bezogen auf Funktionen.
Bei größeren Bauprojekten sind ein Projektcontroller sowie Fachplaner, Bauleiter und NürnbergBad als Bauherr gemeinsam in der Überwachung tätig.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen.
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen
ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Die monatliche Kostenverfolgung dient auch der frühzeitigen Aufdeckung ungünstiger
Geschäftsentwicklungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes besteht zudem ein technisches
Controlling (z. B. Einhaltung von Vorschriften bei Chlorgasanlagen oder die laufende Überprüfung und
Plausibilisierung von Verbrauchsdaten). Die technische Leitung steht hierbei in enger Abstimmung mit dem
Werkleiter und dem Rechnungswesen. Hinsichtlich der Kredite besteht eine Absicherung durch die Stadt
Nürnberg.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Da die erwirtschafteten Defizite in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben strukturell bedingt sind, werden
etwaige bestandsgefährdende Risiken tendenziell eher aus dem technischen Bereich resultieren. Vor diesem
Hintergrund erscheinen die Maßnahmen zur Früherkennung ausreichend und geeignet, ihren Zweck zu
erfüllen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen der Prüfung
nicht ergeben.
D} Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Maßnahmen des kaufmännischen und technischen Controlling, die auch der Risikofrüherkennung dienen,
sind sowohl im Rechnungswesen als auch bei der Technik ausreichend dokumentiert.
g Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessuendn Funktionen abgestimmt und angepasst?
Soweit sich Veränderungen im Geschäftsumfeld sowie in den Geschäftsprozessen und Funktionen ergeben, werden grundsätzlich auch Anpassungen der Maßnahmen im Risikomanagement durchgeführt. So werden bspw. bei größeren Baumaßnahmen die Budgetüberwachungen intensiviert. Das Budget ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Dieser dient der Werkleitung im Falle von Abweichungen als Grundlage zur Identifikation
etwaiger (Kosten-JRisiken.
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von
anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
« Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
« Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
« Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene
Posten entstehen?
« Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw.
bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
b Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur
Risikobegrenzung?
D} Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur
Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
« Erfassung der Geschäfte
» Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
« Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
« Kontrolle der Geschäfte?
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und
werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
D} Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
B3) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die
Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Zum gesamten Fragenkreis 5.:
Neben der Finanzierung über die Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) und die selbst erwirtschafteten Mittel greift der Eigenbetrieb nur auf eine reguläre Kreditfinanzierung zurück. Der Kreditrahmen ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes, über den der Werkausschuss beschließt.
Interne Revision
- Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine
andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine Interne Revision ist für den Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Nürnberg übernimmt jedoch Revisionsaufgaben auch für den Eigenbetrieb. Es ist gegenüber der Leitung des
Eigenbetriebs nicht weisungsgebunden.
b Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer
Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe unter a).
ı) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im
Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung
von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal
über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft regelmäßig die Kassen der Bäder sowie die gesonderte Hauptkasse
der Verwaltung. Diesbezügliche Revisionsberichte bzw. Bestätigungen des Rechnungsprüfungsamtes
wurden in Stichproben eingesehen.
[0] Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden keine Prüfungsschwerpunkte abgesprochen.
D)} Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es
sich?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Kassenprüfungen führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Eine
im April 2018 vorgesehene Kassenprüfung der Hauptkasse musste aufgrund eines krankheitsbedingten
Buchungsrückstands der Kassenbuchführung verschoben werden.
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die
Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Seit einer Prüfung des Forderungsmanagements im Geschäftsjahr 2015 werden die Mieten und
Pachtforderungen regelmäßig über die Anforderung von Abschlagszahlungen eingezogen.
Auf die im Rahmen einer Kassenprüfung während des Geschäftsjahres 2016 getroffenen Feststellungen
bezüglich der Bestandsführung von Badenebenartikeln wurde seitens des Eigenbetriebs auskunftsgemäß mit
einer Sortimentsanpassung und der Neuordnung von Zuständigkeiten reagiert.
- Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung,
Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
ED) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu
zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Die Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates wurden eingeholt oder in den besonderen Fällen
auf dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gehandelt.
b Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nach unseren Erkenntnissen im Rahmen der Prüfung fanden keine derartigen Geschäfte statt.
%) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht
als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in
Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Vorgänge.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für derartige Geschäfte oder Maßnahmen.
Durchführung von Investitionen
- Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte
und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit
und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Wirtschaftsplan geplant und umfassend geprüft. Insbesondere bei großen
Bauprojekten erfolgt dies über eine intensive Zusammenarbeit des Eigenbetriebs mit dem Bauverwaltungs-
und Vergabeamt der Stadt Nürnberg, um sicherzustellen dass die Regelungen der Vergaberichtlinien und der
Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg beachtet werden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend
waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw.
Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote bei der Vergabe von Aufträgen eingeholt. Darüber hinaus wird
ggf. das Rechnungsprüfungsamt und das Bauverwaltungs- und Vergabeamt der Stadt Nürnberg
eingeschaltet. Zudem bedürfen Beträge größer TE 250 eines Beschlusses seitens des Werkausschusses. Bei
kleineren Volumina (Unterhaltsmaßnahmen) obliegt die Einholung von Angeboten dem technischen Leiter
des Eigenbetriebs.
D)} Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und
‚Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt in jedem Falle intern über den Zweiten Werkleiter und die technischen Leiter des
Eigenbetriebs. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Projektes werden ggf. Vertreter des
Hochbauamts und/oder des Generalplaners sowie externe Projektcontroller hinzugezogen.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher
Höhe und aus welchen Gründen?
Die Budgets werden mit der gebotenen Vorsicht festgelegt und laufend überwacht. Es ergaben sich keine ‚Anhaltspunkte für wesentliche Überschreitungen.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der
Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass derartige Geschäfte
abgeschlossen wurden.
- Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF,
EU-Regelungen) ergeben?
Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt insbesondere auch im Hinblick auf Dienstleistungen und Verbrauchsmaterialien gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg in Verbindung mit der Beschaffungsordnung der Stadt Nürnberg auf Basis von VOL und VOB und der EU-weiten Regelungen.
Der Kassen- und Kontrolldienst wurde auskunftsgemäß entsprechend den Vergaberegelungen in 2016 neu
ausgeschrieben. Der Vertragsabschluss erfolgte im September 2016 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2017
bis 31. Dezember 2022.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Vor Erteilung eines Auftrags werden nach Möglichkeit immer mehrere Angebote durch den technischen
Leiter eingeholt.
Im Falle von Kapitalaufnahmen erfolgt zunächst die Formulierung des Bedarfs (Volumen,
Tilgungsverlauf/Laufzeit, Zinsbelastung) seitens des Rechnungswesens des Eigenbetriebs. Im Anschluss
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg die Angebotseinholung bzw.
Vergabe.
- Berichterstattung an das Überwachungsorgan
d) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Werkausschusssitzungen mehrmals im Jahr.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns
und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Anhand von Kennzahlen und Erläuterungen vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die
wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
%) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen
insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie
erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Wesentliche Vorgänge wurden dem Werkausschuss zeitnah mitgeteilt. Für ungewöhnliche, besonders
risikobehaftete oder nicht angemessen abgewickelte Vorgänge liegen keine Anhaltspunkte vor.
) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen
Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr wurde in der Werkausschusssitzung am 1. Dezember 2017 aufgrund eines Beschwerdefalls
auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion über die Service- und Kundenzufriedenheit Bericht erstattet. Neben
der Erläuterung des Einzelfalls wurden durch die Werkleitung die grundsätzlichen Vorgaben zur
Kundenfreundlichkeit, Kulanzregelungen und Maßnahmen zur Kundenbindung dargelegt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach $ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung vor.
B5) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und
Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es wurde keine D&O-Versicherung für den Eigenbetrieb abgeschlossen.
- Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Interessenkonflikte wurden auskunftsgemäß nicht gemeldet.
- _ Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Seit Fertigstellung des neuen Schwimmzentrums in 2015 ist das Grundstück des alten Langwasserbades nicht mehr betriebsnotwendig. Am 21. Februar 2018 beschloss der Stadtrat den Verkauf des Grundstückes
an die wbg Nürnberg GmbH.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Die Grundstücke des Eigenbetriebes weisen im Regelfall nicht unerhebliche stille Reserven auf.
Verkehrswerte wurden jedoch nicht ermittelt.
- Finanzierung
- Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen
die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Umfangreiche und langfristige Investitionen werden über Darlehen finanziert, während der Finanz- und
Liquiditätsbedarf des laufenden Betriebs durch ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt Nürnberg und die
quartalsweisen Verlustausgleichszahlungen der Stadt abgedeckt wird.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen
wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb NürnbergBad selbst weist keine Konzernstruktur auf, wenngleich er in den
Konzernabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen wird. Allerdings besteht eine finanzielle Abhängigkeit zur
Stadt Nürnberg als Gesellschafterin.
D)} In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen
Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
‚Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Für das neue Schwimmzentrum Langwasser wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt TE 5.914 bewilligt.
Die Auszahlung dieser Fördermittel erfolgte in mehreren Tranchen. In 2014 wurde die erste Auszahlung in
Höhe von TE 2.000 vereinnahmt. Die zweite Tranche betrug TE 2.500 und kam in 2015 zur Auszahlung. Im
Vorjahr wurden weitere TE 500 ausbezahlt. Im Berichtsjahr erfolgte die Bewilligung und Auszahlung der
Restzuweisung in Höhe von T€ 914. Der bewilligte Zuschuss nach Art. 10 FAG dient in erster Linie dazu,
das Angebot für das Schulschwimmen aufrechtzuerhalten bzw. auszudehnen. Anhaltpunkte dafür, dass
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden, haben sich nicht ergeben. Mit Schreiben der Regierung
von Mittelfranken vom 14. August 2017 wurde das Förderverfahren abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Fördermittelanträge gestellt.
- Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Gemäß $ 1 der Badbetriebssatzung verfügt der Eigenbetrieb über kein Stammkapital (siehe auch $ 5 Abs. 2
EBV). Verluste des Eigenbetriebs werden regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen. Soweit die
Verluste nicht durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden, erhöhen diese den Verlustvortrag des
Eigenbetriebs (siehe auch $ 8 Abs. 2 EBV). Der Verlustausgleich erfolgt unterjährig regelmäßig auf Basis
des Wirtschaftsplans über quartalsweise Abschlagszahlungen. Zusammen mit dem zur Verfügung stehenden
Betriebsmittelkonto ergeben sich für den Eigenbetrieb trotz der anhaltenden, strukturell bedingten
Verlustsituation, keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb erwirtschaftete einen Verlust. Näheres siehe unter a).
- Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
D) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen
zusammen?
Der Eigenbetrieb ist nicht in Segmente unterteilt und verfügt nicht über eine nach Segmenten aufgeteilte
Ergebnisrechnung.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Rutsche im Nordostbad wurden Teile der alten Rutsche „Crazy
Bob“ abgerissen. Bilanziell wurde diesbezüglich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TE 500
vorgenommen, die das Jahresergebnis des Eigenbetriebs entsprechend belastet.
Für den Abriss des alten Langwasserbades waren zudem rund T€ 244 aufwandswirksam zu erfassen.
Die Vereinnahmung der letzten Tranche des Zuschusses nach Art. 10 FAG erfolgte erneut erfolgsneutral
durch die Erhöhung des entsprechenden Passivpostens und hat damit das Jahresergebnis des Eigenbetriebs
nicht beeinflusst.
ı) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen
Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen
vorgenommen werden?
Der Austausch von Leistungen mit der Stadt Nürnberg erfolgt grundsätzlich nur gegen entsprechende
Vergütung oder Gegenleistung. Größtenteils geschieht dies über die Verwaltungskostenerstattung.
‚Anhaltspunkte, dass dies zu eindeutig unangemessenen Konditionen erfolgt, haben sich im Rahmen unserer
Prüfung nicht ergeben.
()} Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Frage ist für den Eigenbetrieb nicht einschlägig.
- Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
D) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Der Zweck des Eigenbetriebes ist Ursache des Verlustes. Durch seinen gesellschaftspolitischen Auftrag ist
ein ausgeglichenes Ergebnis im Regelfall nicht zu erreichen, da die Leistungen in Wahrnehmung einer
freiwilligen hoheitlichen Leistung oftmals zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten werden. Im
gegebenen Rahmen wird die Verlustreduzierung gleichwohl angestrebt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Durch angemessene und vertretbare Gebührenerhöhungen sowie durch die Steigerung der Attraktivität
aufgrund des in 2015 fertiggestellten neuen Schwimmzentrums und der Inbetriebnahme einer neuen
Wasserrutsche im Nordostbad im Mai 2017, soll die Einnahmeseite verbessert werden. Um den strukturell
gestiegenen Kosten des Eigenbetriebs entgegenzuwirken, erfolgte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 eine
Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten. Mit der Gebührenerhöhung gehen jedoch
teilweise erheblich verbesserte Leistungen einher. Die erweiterten Nutzungszeiten sollen insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit Kindern und älteren Badegästen entgegenkommen. Zudem soll es neben der Vergünstigung durch die bisherige 20er-Karte künftig auch eine "10+1-Karte" geben, die elf Besuche zum
Preis von zehn Besuchen erlaubt.
Eine weitere Erhöhung der Gebühren für alle Nutzergruppen und Tarifarten mit Wirkung ab dem
-
Januar 2018 wurde vom Stadtrat am 25. Oktober 2017 beschlossen.
-
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
D) ‘Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Siehe unter Fragenkreis 15 a).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu
verbessern?
Neben den unter Frage 15 b) genannten Maßnahmen, werden insbesondere eine hohe Inanspruchnahme des
Schwimmkurs- und Aquafitnessangebots sowie eine hohe Saunanutzung angestrebt, da in diesen Bereichen
tendenziell bessere Deckungsbeiträge als im herkömmlichen Badebetrieb erzielt werden können. Seit April
2015 werden die Schwimm- und Aquafitnesskursse in Zusammenarbeit mit einem externen
Kooperationspartner angeboten. Der Vertrag über die Erteilung einer diesbezüglichen
Dienstleistungskonzession, die dem NürnbergBad eine Umsatzbeteiligung zusichert, wurde dem
Werkausschuss zum Beschluss am 6. Dezember 2014 vorgelegt. Mit Beschluss des Werkausschusses vom
- Oktober 2016 wurde die Laufzeit der Dienstleistungskonzession bis 31. Dezember 2020 verlängert.
Durch diverse auch umweltpolitisch günstige Schritte, soll auch weiterhin nachhaltig und ausgabenschonend
gewirtschaftet werden.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
- Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(4)Die Aufrogsbecingungen gelten für Verträge zwischen Witschafsprüfem (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsdena W„iWritrstcshcahfatfstpsrpärfüufenr ” genannstc)h aufntde ni h(rIemn ANuafcthrsatgegheebnerdne nü bzeurs aPmrümfeunnfgaesn-, ergebnisse oder Auszüge von jebnisse—n sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts- Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriflichen Zustimge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriflich vereinbart mung des es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiteroder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. ‚gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen ‚Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den AuftraggesolcheAnsprüche geten diese Auftragebedingungen auch diesen Diten ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. gegenüber.
- Mängelbeseitigung 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung (1) Gegenstand des Auftrags Ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm- durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unteriassen bzw. unbeter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfülmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt Im lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh- ‚Auftrag nicht von einem Verbraucher ertelit worden, so kann der Auftraggeber ung. Der Wirtschaftspriüstf efürr die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis- wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. ©. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf- außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen- der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf beruflichen Äußerung, so ist der nicht verpflichtet, den eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. ‚Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (8) Offenbare Unrichtigkeiten, wie zB. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl) des fers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, In der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene {1) Der Auftraggeber hat dafüzru sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- ‚gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggetionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorhezru hören. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze ($ 323 Abs. 1 HGB, $43 WPO, $ 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- entbindet. lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz 4. Sicherung der Unabhängigkeit beachten.
esiewliet redo znag ekcurdroV eid ,tettatseg thcin se tsi segalreV sed gnugimheneG enhO .netlahebrov ethceR ellA‚ .netierbrev uz redo/dnu negitläfleivrev uz egeW mehcsinortkele redo mehcsinahcemotof fua .wzb nekcurduzhcan frodlessüD 47404 : 41 eßartsnegeetsreT
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 9. Haftung ‚Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech- (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbenung zu übernehmen. sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des $ 323 (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts- ‚Abs. 2 HGB. prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assozilerten Unternehmen, auf die die Unab- (2) Sofem weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet hängigkeitsvorschriften in gleicher Welse Anwendung finden wie auf den noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah- Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach $ 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß 5 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf4 Mio. € beschränkt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des (#) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf- Auftrags schriflich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. maßgebend. Entwürfe schrflicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pfchtver- Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriflich bestätigt werden. letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. ‚Auftrags sind stets unverbindlich.
- HbmG galreV WDI ©
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(8) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines (6) Die Bearbeitung besonderer Einzeifragen der Einkommensteuer, Körperaus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie. gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht- aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger‚Fehtrauste beruhendes Tun oder Unterlassen als
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
einheitliche ing, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fidiesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, ‚Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umprüfungen. wandiungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs. ‚Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben dergleichen und wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht &) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationsfür Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh- pflichten. ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach $ (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung machen, bleibt unberührt. etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter- 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 12. Elektronische Kommunikation Lagebericht, darefr diesen Bestätigungsvermerk nicht weilerverwenden. Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfungim Lage- per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftetwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 13. Vergütung den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfordı ‚Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen- ‚Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als. Gesamtschuldner. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so Ist eine Aufrechnung gegen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Ausiagenersatz nur chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch. den Auftraggaeubf evorn ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 14. Streitschlichtungen
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu Fraser rang im Sinne des $ 2 des Verbraucherstreitbeileausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge- gungsgesetzes ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, Insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. 15. Anzuwendendes Recht (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Anlaufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei- sprüche gilt nur deutsches Recht. ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkläungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
€) Verhandlungen mit den Finanzbehörden Im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
.d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wii berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofem der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform ‚vereinbart werden.
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