HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (28.06.2018)

Anlage: Sachverhalt Masterplan

Anlage · 28.06.2018 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Anmelden zum Merken

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 2.1

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 28.06.2018

Fortschreibung 2018: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und

ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für

Grundschulkinder in Nürnberg“

1. Planungsgrundlagen und Ziele für die Fortschreibung 2018

Seit 2014 dient der vom Geschäftsbereich Schule & Sport und dem Referats für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte Masterplan als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Nürnberger Grundschulkinder1.

Planungsgrundlage für die mittlerweile dritte Fortschreibung des Masterplans ist die kleinräumige Schülerprognose, welche Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten sowie zur aktuellen Schulraumentwicklung berücksichtigt. Im Abgleich mit der standortbezogenen Versorgungssituation wird pro Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (Versorgungsdefizit, Nachfrageentwicklung, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf für Grundschule und ganztägige Betreuung (Mittagsbetreuung, schulische Ganztagsangebote und Horte) bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit mittels Punkteverfahren (von Kategorie A = höchste Punktzahl und höchste Priorität bis D = keine Punkte und kein Handlungsbedarf) priorisiert. Notwendige Baumaßnahmen (inklusive der Spielhofplanungen) werden dort, wo möglich, gemeinsam am Schulstandort geplant (gemäß dem Grundsatz „kurze Beine = kurze Wege!“). Der sog. „Nürnberger Weg“ bildet die Grundlage der weiteren Planungen2. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die erforderlichen (baulichen) Maßnahmen zum Erhalt bzw. zum Ausbau der Infrastrukturen im Schul- und Hortbereich für die weiterführenden BIC- und MIP-Planungen dem Jugendhilfe- und Schulausschuss mit der jeweiligen Fortschreibung zum Beschluss vorgelegt werden. Zum Monitoring laufender A-Maßnahmen (bereits mit BIC-/MIP-Status) wird ergänzend der sog. „Status-Bericht: A-Maßnahmen“ jährlich vorgelegt.

2. Ergebnisse der Fortschreibung

2.1. Perspektiven für die Schulraumentwicklung

Bereits die vorangegangenen Fortschreibungen standen im Zeichen eines sehr dynamischen Bevölkerungswachstums - was auch unverändert für den aktuellen Bericht gilt. Nochmals zur Erinnerung: Nürnberg wächst dank steigender Geburten und vor allem einer positiven Wanderungsbilanz deutlich stärker und schneller als dies noch vor wenigen Jahren erwartet worden war3. Das hat auch Folgen auf die Entwicklung der Schülerzahlen. Wurden im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung von 2015 für das Jahr 2026 noch rund 15.600 Schülerinnen und Schüler für die öffentliche Grundschule prognostiziert, so muss man auf Basis des heutigen Wissensstandes alleine im Bereich der öffentlichen Grundschule bis zum Jahr 2026 mit einem weiteren Schülerwachstum auf jenseits der 18.000er- Grenze ausgehen.

1 Ausführliche Informationen zu Zielsetzungen, Methodik und den bisherigen Ergebnissen der Bestands- und Bedarfsanalyse sowie Maßnahmenplanung siehe Unterlagen aus den gemeinsamen Ausschüssen von Jugendhilfe und Schule vom 3. Juli 2014, 12. November 2015, 23. Juni 2016 und 22. Juni 2017 sowie im Stadtrat vom 27. Juli 2016. 2 Siehe Bericht „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ zur gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2017. 3 In Folge der neueren demografischen Entwicklungstrends mussten die Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Das Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) legte dementsprechend im Jahr 2016 eine umfassend aktualisierte gesamtstädtische und kleinräumige Bevölkerungsprognose als neue Grundlage für die Bedarfs- und Ausbauplanung vor. Nähere Informationen zu den neuen Prognosen können dem „Demographiebericht Nürnberg 2016. Teil II: Bevölkerungsvorausberechnung 2016 für Nürnberg“ sowie dem „Statistischer Monatsbericht für März 2017“ entnommen werden. Die Berichte stehen als Download auf den Seiten des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth zur Verfügung.

Schon in der Masterplanfortschreibung 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befände, ohne dass die Raumbedarfe für die bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt seien.

Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs wurden – unter Zugrundelegung des „Fassungsvermögens“ von Schulgebäuden und Schulgrundstücken – grundsätzlich in Betracht genommen:  Schulneubauten  Bestandserweiterungen und Raumumwidmungen  ggf. in Einzelfällen die moderate Erhöhung von Klassenstärken  Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen  Nutzung von Synergien durch die neue Schulbauförderung für schulische Angebote der Ganztagsbetreuung (z. B. Kombimodell Schule/Jugendhilfe der offenen Ganztagsschule)

Infolge der weiterhin anhaltend auf Wachstum gerichteten demografischen Entwicklung, aber auch innerstädtischer Nachverdichtung auf Bestandsgrundstücken sowie der (absehbaren) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale hat sich die Situation im Bereich der Grundschulen innerhalb nur eines Jahres zum Teil nochmals signifikant verschärft. Dabei erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg völlig zu Recht verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung nachzuweisen.

Unter Berücksichtigung kleinräumiger Entwicklungen und lokaler Gebietszusammenhänge bestehen folgende Auffälligkeiten und Entwicklungsbedarfe:

Nürnberger Westen

 Aufgrund der anhaltenden Schülerzahlenentwicklung wächst die GS Wandererschule vorübergehend zu einem 7-zügigen Schulstandort auf. Mit einem Modulfestanbau und durch ein Containerinterim werden dafür Schulräume und Räume für Betreuung zur Verfügung gestellt.  Durch den Neubau einer 3-zügigen Grundschule („GS West“) auf dem Gelände der Schule für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken/Paul-Ritter-Schule, wird die Grundschulsituation in der Weststadt auch in Richtung auf den Sprengel der GS Reutersbrunnenschule entlastet. Nach dem Neubau der GS West wird die Wandererschule als 4-zügiger Grundschulstandort mit den entsprechenden Betreuungskapazitäten4 geführt.  Der Schulstandort GS Reutersbrunnenschule muss nach dem Auszug der Berufsschule 5 als 5zügiger Grundschulstandort mit entsprechenden Betreuungskapazitäten ertüchtigt werden. Durch Sprengelanpassung in Bezug auf die GS West ist die GS Reutersbrunnenschule aufnahmefähig für eine Sprengelanpassung bezogen auf die GS Knauerschule und ggf. eine kleine Schülerzahl aus der GS Dr.-Theo-Schöller-Schule.  Die GS Dunantschule wird zukünftig als 5-zügige Grundschule geführt. Sie ist damit aufnahmefähig für eine Sprengelanpassung bezogen auf die GS Carl-v-Ossietzkyschule. Entlastet wird die GS Dunantschule durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Tiefen Feld. Planung und Umsetzung soll im Kontext des gleichzeitigen Neubaus eines Gymnasiums im Tiefen Feld erfolgen.

Nürnberger Norden

 Die anhaltende Schülerzahlentwicklung im Norden macht den Neubau einer GS an der Forchheimer Str. als 4-zügigen Grundschulstandort erforderlich.  Des Weiteren wird aufgrund der sich abzeichnenden Bautätigkeit südlich der Erlanger Straße im Bereich Buch/Almoshof der Neubau einer Grundschule („GS Knoblauchsland“) erforderlich sein. Der Schulneubau würde dann die Schulgebäude in Almoshof und Buch ersetzen (ein Zug) und wohl mindestens 3-zügig geführt werden. Die endgültige Größe hängt aber von den FNP- Entwicklungen im Nürnberger Knoblauchsland ab.

4 Die Planung von Betreuungskapazitäten an Bestandsgrundschulen verstehen sich unter Berücksichtigung bereits vorhandener oder in der Planung bereits abgeschlossener bzw. in Umsetzung begriffener Hortangebote.

 Die Wahlerschule ist eine Schule mit dem Schulprofil Inklusion und Lernort für 4 Partnerklassen der Jakob-Muth-Schule (Förderschule der Lebenshilfe). Geplant wird ein Erweiterungsbau am Schulstandort (angestrebte Zielgröße: 3-zügige Schule mit Kapazitäten für 12 Regelklassen plus 4 Partnerklassen). Die beiden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) werden um 135 Plätze am Campus im Kombimodell (Offene Ganztagsschule und Hort) sowie eine HPT für die Kinder der Partnerklassen ergänzt. Auf dem „Campus der Begegnung" (Planungstitel für das pädagogische Konzept) für Kinder mit und ohne Handicap wird zusätzlich ein inklusives Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) entstehen. Das Haus für Kinder wird um zwei SVE-Gruppen des Förderzentrums an der Bärenschanze mit ganztägigem Angebot ergänzt. Die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote am Campus aus einer Hand wird angestrebt.  Die FNP-Überlegungen im Bereich Kilianstr., KFZ-Zulassung, … scheinen für Schulverwaltung und Jugendamt noch nicht so detailliert, dass eine endgültige Aussage über die Schulbedarfe getroffen werden kann. Dies ist aber für die kurzfristigen Überlegungen unkritisch. Die Planung am Thoner Espan schöpft das zur Verfügung stehende Grundstück voll aus und ist jedenfalls nötig. Weitere Mehrungen können dann nur noch an der GS Hegelschule aufgefangen werden, weil das Grundstück GS Ziegelstein ebenfalls voll ist. Die jetzigen Baumaßnahmen und Planungen an der GS Hegelschule sind jedenfalls für die Schülerzahlen der nächsten Jahre nötig. In einigen Jahren steht die Generalsanierung der Pavillons an der GS Hegelschule an. Dann kann entschieden werden, ob die Schule kleiner wird (Teilabriss der Pavillons?) oder die Räume weiter nötig sind (Generalsanierung/Neubau?).

 Im Bereich der Grundschulen Ziegelstein, GS Konrad-Großschule, GS Bismarckstr. und GS Bartholomäusschule sind die Grundstücke in der GS Ziegelstein und an der Bismarckschule voll belegt. Die GS Bartholomäusschule war ursprünglich als Notfallventil für den Bereich der Grundschulen südlich der Pegnitz im Gespräch. Wenn eine Schulerweiterung der GS Laufamholz (s.u.) nach dem Grundstückskauf möglich wird, ist diese Ventilfunktion wohl nicht mehr nötig. Dann könnte die Bismarckschule entlastet werden durch Sprengelanpassungen Richtung GS Bartholomäusschule sowie GS Konrad-Groß-Schule (wenn dort eine Schulerweiterung erfolgt - entsprechende Flächenreserven sind vorhanden).

Nürnberger Süden

 Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Raumsituation in allen Südstadtgrundschulen extrem angespannt. Entlastung des Bestands kann nur durch eine Reihe von Neubaumaßnahmen erfolgen. o Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth im Bereich des früheren Südbahnhofs/Brunecker Str. ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule erforderlich, die neben der Versorgung des neuen Stadtteils (Modul 1) eine vorläufige (Teil-)Entlastung der Südstadtgrundschulen ermöglicht, bis die Schule durch Baufertigstellung des 3. und 4. Moduls komplett für den neuen Stadtteil selbst benötigt wird. o Für die Südstadt (bisherige Südstadtgrundschulen) muss daher perspektivisch mit dem Bau einer weiteren neuen Grundschule zur Entlastung beigetragen werden. Es gilt daher ein geeignetes Grundstück zu finden.  Im Zuge des Ersatzneubaus für die GS Maiach zusammen mit der MS Maiach wird das erste OGTS Kombi-Modell Schule/Jugendhilfe für 150 Schulkinder nach der Konzeption „Nürnberger Weg“ neu gebaut.  Nach dem Neubau der MS Maiach in der Werderau wird der Schulbestand am Herschelplatz zum reinen Grundschulstandort. Das reicht aber zur Entlastung der hochverdichteten Südstadt noch nicht aus. Aufgrund räumlicher Grenzen an den Standorten GS Wiesenschule, GS Kopernikusschule und GS Holzgartenschule wird ein weiterer neuer Schulstandort für eine 3-zügige GS Süd benötigt (siehe oben).  An der GS Scharrerschule ist aufgrund der Bautätigkeit im Umfeld („Auto Krauss-Gelände“) eine Schulerweiterung um 2 Züge/8-Klassen und um Kapazitäten für den Betreuungsbedarf erforderlich. Diese Erweiterung unter Berücksichtigung des Bestands ist nur durch einen neuen Standort für die MS Scharrerschule (siehe auch Osten) darstellbar.

 Im Neubau einer 3-zügigen Grundschule in Eibach/Fürreuthweg sollen ebenfalls Räume und Flächen für 5-6 Diagnose-und Förderklassen des FÖZ Eva-Seligmann-Schule/Motterstr. entstehen, die bisher in der Helene-von-Forster-Schule unterrichtet werden. Damit entspannt sich die Raumsituation in der GS Helene-von-Forster und sie wird aufnahmefähig bezogen auf die Sprengel GS Birkenwaldschule und GS Gebersdorf. Die Baumaßnahme am Fürreuthweg ist verschränkt mit dem Neubau des Schulzentrums-Südwest (Peter-Henlein-Realschule, Sigmund-Schuckert-Gymnasium), da etwa 8 Klassenzimmer aus der Peter-Henlein-Realschule während der Baumaßnahme temporär aus dem Bestand an der Pommernstr. ausgelagert werden müssen.

Nürnberger Osten

 Die anhaltende Schülerzahlentwicklung im Osten soll u. a. mit der Suche nach einem Standort für eine MS Ost gelöst werden, der die MS Thusneldaschule und die MS Scharrerschule in einem neuen Schulstandort vereint. Die MS Ost wäre ausgelegt auf 32 Klassen mit einem Ganztagsangebot analog zur MS Maiach. Die freiwerdenden Mittelschulräume könnten dann zu Grundschul- und Betreuungsräumen umgebaut werden. Ob alle Bedarfe in den Bestandsgebäuden (Gründerzeit) befriedigend gelöst werden können wird noch zu prüfen sein (z.B. Mensen).  Der Grundstückserwerb an der GS Laufamholz erlaubt die Schulerweiterung um einen Zug. Die GS Laufamholz soll zukünftig als 4-zügige Grundschule geführt werden. Die ausgelagerte Mittagsbetreuung soll an den Standort zurückgeführt werden.  Über einen Erweiterungsbau/Ersatzneubau soll die Dependance Siedlerstraße (GS Zerzabelshof) um einen Zug erweitert werden.

2.2. Perspektiven der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau im Hortbereich über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur zur außerschulischen Nachmittagsbetreuung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Für das laufende Schuljahr stehen für 15.500 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen 7.111 Hortplätze sowie 632 Plätze in Zentralhorten zur Verfügung (Versorgungsquote =50 %). Rund 150 Plätze werden noch im Jahr 2018 in Betrieb gehen5.

Weiterhin stehen Nürnberger Grundschulkindern schulische Betreuungsangebote in Form von Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung:  2.600 Plätze in Gruppen der Mittagsbetreuung (regulär + verlängert)  220 Plätze im gebundenen Ganztag (GS Scharrerschule; GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt). Die Plätze an der GS Michael-Ende-Schule sind bei den Hortzahlen erfasst.  ca. 220 Plätze im offenen Ganztag (GS Ambergerschule und GS Hegelschule) Damit werden ca. 3.000 Schüler (19%) der Schülerinnen und Schüler über schulische Angebote betreut.

Insgesamt steht somit aktuell für ca. 70 % der Nürnberger Grundschulkinder ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung.

In der Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2017 wurde „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ als abgestimmte Konzeption für die weitere Ausbauplanung sowie die kooperative Umsetzung zwischen dem Geschäftsbereich Schule & Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales vorgestellt. Inzwischen hat die neue Bundesregierung bestehend aus SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 festgelegt. Für die Ausgestaltung soll das Sozialgesetzbuch VIII genutzt werden. Diese Entwicklung wurde im „Nürnberger Weg“ bereits berücksichtigt: „Die gemeinsame Planung und Konzeption hat das Ziel, eine Versorgungsquote von 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“

5 Nähere Informationen zur Bestands- und Bedarfsanalyse im Hortbereich siehe Bericht “ Jugendhilfeplanung 2018: Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsplanung bis 2026“ im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018.

Diese Entwicklung schlägt sich auf den vorliegenden Masterplan nieder, indem für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des „Nürnberger Wegs“ entspricht. Der „Nürnberger Weg“ greift zunächst bei Standorten mit Schulneubauten sowie bei größeren schulischen Erweiterungsbauten bzw. umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen. Standorte ohne größere schulische Baumaßnahmen bleiben in ihrer momentanen Betreuungsstruktur erhalten bzw. werden bei solitären Vorhaben im Hortbereich wie geplant weiter ausgebaut.

Dementsprechend unterscheiden sich die Schulsprengel hinsichtlich ihrer Ausbauszenarien:  Es gibt erstens Schulsprengel mit Bauaktivitäten bei denen der „Nürnberger Weg“ bereits greift und hier Schule und Jugendhilfe gemeinsam ein Bildungs- und Betreuungskonzept am Standort entwickelt haben (z.B. GS Wahlerschule, GS Friedrich-Hegel-Schule, GS Maiach).  Es gibt zweitens Schulsprengel mit voneinander unabhängigen Bauaktivitäten im Schulund/oder Hortbereich, bei denen auch weiterhin das Ziel 60% Horte + 20% schulische Betreuungsangebote bestehen bleibt (z.B. GS Max-Beckmann-Grundschule, GS Zugspitzstraße, GS Theodor-Billroth-Schule).  Es gibt drittens Schulsprengel mit geplanten Bauaktivitäten, bei denen noch kein abgestimmtes Bildungs- und Betreuungskonzept gemäß „Nürnberger Weg“ entwickelt wurde (z.B. GS Scharrerschule, GS Nürnberg-Eibach).  Ferner gibt es Schulsprengel, bei denen aufgrund der aktuellen Versorgungssituation (mit dem Ziel 60% Horte + 20% schulische Betreuungsangebote) keine Bauaktivitäten geplant sind (z.B. GS Buchenbühl, GS Adalbert-Stifter-Grundschule, GS Knauer-Schule).

Mit der Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 werden sich die Bedarfe in diesem Bereich künftig noch weiter nach oben verschieben. Die geschäftsbereichsübergreifende gemeinsame Planung des ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebots für Kinder im Grundschulalter in Nürnberg bildet eine solide Grundlage, um diesem zukünftigen Rechtsanspruch mit einem qualitativ hochwertigen Angebot gerecht zu werden. Ziel ist ein familienfreundliches, qualitätsvolles und inklusives Ganztagsbetreuungsangebot in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe.

Bis die genauen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruches im SGB VIII sowie der bayerischen Schulpolitik zum weiteren Ausbau der Ganztagsschule bekannt sind, haben die im „Nürnberger Weg“ festgelegten Ausbauziele sowie die bereits auf den Weg gebrachten Planungen zunächst einmal weiter Bestand. Dies ist zum einen erforderlich, um auch in den nächsten Jahren bis zur Einführung des Rechtsanspruches den hohen Nachfragedruck bedarfsgerecht bedienen zu können. Und zum anderen gilt es, eine gute Ausgangsbasis zur Erfüllung des neuen Rechtsanspruchs durch den weiteren Ausbau frühzeitig zu schaffen.

Bei der Entwicklung neuer Schulstandorte oder größerer baulicher Erweiterungsvorhaben mit einer langfristigen Realisierungsperspektive wird jedoch bereits jetzt der ab 2025 geltende Rechtsanspruch bei den Planungen zugrunde gelegt. Bei ausgewählten neuen Schulsprengeln soll das Ganztagsbetreuungsangebot dann komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden (ohne ergänzende Horte im Sprengelgebiet). Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass dann auch für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot auf dem Schulcampus vorgehalten werden muss. Dies ist nötig, um auch Nachfrage-Spitzen flexibel abfangen zu können. Denn im Vergleich zu Sprengeln mit einem Angebotsmix ist es hier nicht möglich, Synergieeffekte zwischen externen Hortgruppen und Betreuungsangeboten am Schulstandort zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots und der Vermeidung von Leerständen auszuschöpfen (durch die Umwidmung in Häuser für Kinder können z.B. bei Nachfrage-Spitzen Kindergartengruppen zu Kinderhorten umgewandelt werden; bei einem Rückgang der Nachfrage können Hortgruppen in Kindergartengruppen umgewandelt werden).

Sobald nähere Informationen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruches sowie zum Ausbau der Ganztagsschulen in Bayern vorliegen, gilt es die Ausbauziele und Ausbaustrategie im Zusammenspiel der Angebote von Schule und Jugendhilfe zu überprüfen und die Planungen entsprechend fortzuschreiben.

2.3 Bewertung und Priorisierung des Handlungsbedarfs 2018

Auf Basis der Ergebnisse der aktualisierten Bestands- und Bedarfsanalyse wurde analog der bisherigen Fortschreibungen mittels Bedarfsindikatoren der Handlungsbedarf jeweils im Schul- und Hortbereich in Bezug auf bestehende Versorgungsdefizite, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsstau und besondere Standortfaktoren (z.B. Interimslösungen, Neubauaktivitäten) erneut bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert6. Ergebnisse dieses Verfahrens sind eine aktualisierte Prioritätenliste jeweils für den Hort- und Schulbereich mit einem Vergleich zur Priorisierung der Vorjahre (s. Beilage "2.3 + 2.4).

 Mittlerweile konnten A-Maßnahmen an 12 Standorten erfolgreich umgesetzt werden: o GS Laufamholz: 4-gruppiger Hort / Umbau Laufamholzstr.; Inbetriebnahme Ende 2016) o GS Altenfurt: 4-gruppiger Hort (Modulbauweise auf Schulgelände; Inbetriebnahme Herbst 2017) o GS Ketteler-Schule: 3-gruppiger Hort + Schulraumerweiterung (Modulbauweise auf Schulgelände; Inbetriebnahme Februar 2018) o GS Friedrich-Staedtler-Grundschule: 4-gruppiger Hort (Modulbauweise auf Schulgelände; Inbetriebnahme Januar 2018) o GS Bauernfeindschule: Neu/Erweiterungsbau 5 Hortgruppen auf dem Schulgelände + Räume für Mittagsbetreuung im Dachgeschoss (Projekt Freeze; Baufertigstellung 3. Quartal 2019) o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterungsbau 3 Hortgruppen, Inbetriebnahme Herbst 2017 o GS Gebrüder-Grimm-Schule: Neubau 6-gruppiger Hort am Schulstandort + Räume für Mittagsbetreuung (Projekt Freeze; Baufertigstellung vorauss. 2. Quartal 2020) o GS Thoner Espan: Ersatzneubau für 4-zügige Schule mit 10 Hortgruppen (Projekt Freeze; Baufertigstellung 1. Quartal 2020) o GS Gretel-Bergmann-Schule: Schulneubau am Standort Bertold-Brecht-Str. 35+ Ersatzneubau Hort Karl-Schönleben-Straße (Inbetriebnahme Herbst 2017) o GS Holzgartenschule: Neu- und Erweiterungsbau Kinderhort in der Forsthofstraße (5 Gruppen); im Bau; Fertigstellung 2. Quartal 2019 o GS Birkenwaldschule: Ersatz und Erweiterungsbau 4 Hortgruppen in der Weiltinger Str. (Projekt Freeze; Baufertigstellung Herbst 2020) o GS Katzwang: Neubau 4 Hortgruppen Karl-Liebknecht-Str. (fast Projekt Freeze; Baufertigstellung Herbst/Winter 2020)

 Standorte, die von der A-Kategorie runtergestuft wurden:

  1. BA im Rahmen des Ersatzbaus nach Brand (Ersatz des noch bestehenden Altbaus).

 Standorte die in die A-Kategorie hochgestuft werden mussten:

 Schulstandorte mit Handlungsbedarf (jedoch ohne MIP-/BIC-Maßnahmen): Bei den folgenden Standorten ist aufgrund der Schülerprognose ein deutliches Schülerwachstum zu erwarten. Die Kapazitäten in den jeweiligen Schulgebäuden können den dadurch entstehenden Raumbedarf an Klassen jedoch nicht bedienen, schulische Neu- bzw. Erweiterungsbauten sind zudem mittel- bis langfristig nicht realisierbar. Die Entlastung soll hier über angrenzende Grundschulsprengel und den dort stattfindenden Baumaßnahmen erfolgen (entsprechende Verweise siehe Beilage 2.4 „Aktualisierte Prioritätenliste Schulbereich 2018“ und Beilage 2.5 „Fortschreibung A-Maßnahmen 2018“): GS Ziegelstein, GS Dr.-Theo-Schöller-Schule, GS Thusnelda-Schule, GS Kopernikusschule, GS Helene-von-Forster-Schule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Sperberschule.

6 Nähere Informationen zum Priorisierungsverfahren: siehe Unterlagen im Ratsinformationssystem vom gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss vom 12.11.2015

 Die Schulsprengel mit Maßnahmen der Kategorien B-D werden im Masterplan über die Prioritätenlisten wieder nur nachrichtlich aufgeführt und im Rahmen der weiteren Fortschreibungen überprüft.  Schulsprengel mit schulischen und hortspezifischen Maßnahmen der Kategorie A sollen im BIC/MIP-Prozess prioritär bearbeitet werden; deren Planung wird ausführlich in der A- Maßnahmenliste (s. Beilage 2.5) beschrieben.

2.4 A-Maßnahmenplanung

Folgende Anlagen geben eine Übersicht zu der A-Maßnahmenplanung:

Beilage 2.5 „Fortschreibung der A-Maßnahmen (2018)“ enthält eine detaillierte Beschreibung der Ausgangssituation und des Handlungsbedarfs, der Maßnahmenart und angestrebten Zielgrößen, der Verantwortlichkeiten und des aktuellen Planungsstandes aller bisherigen sowie in 2018 neu mit der A- Kategorie priorisierten Maßnahmen.

Beilage 2.6 „Statusbericht A-Maßnahmen 2014-2018“: Diese Liste enthält eine übersichtliche Beschreibung zum aktuellen Verfahrensstand und der nächsten Schritte der bisher laufenden A- Maßnahmen.

3. Fazit und weitere Fortschreibung

Der stetige Anstieg der Schülerzahlen und der in Aussicht stehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter machen deutlich, dass die bedarfsgerechte Versorgung von Grundschulkindern mit ganztägigen Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsangeboten eine gesamtstädtische Herausforderung für die nächsten Jahre bleiben wird.

Erforderlich sind hierzu verlässliche und aussagekräftige Planungsgrundlagen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese aufgrund der dynamischen Bevölkerungs- und Wohnraumwicklungen einer kontinuierlichen Aktualisierung bedürfen. Die AG Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird deshalb bis auf weiteres den Masterplan jährlich fortschreiben und das Ergebnis im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss berichten. Dies umfasst auch eine Aktualisierung der Annahmen zur Wohnraumentwicklung in Nürnberg durch das Stadtplanungsamt sowie zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose durch das Amt für Stadtforschung und Statistik.

Download ↓