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Anlage: Kooperationsvereinbarung

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Kooperationsvereinbarung

Jugendberufsagentur Nürnberg

zwischen

Stadt Nürnberg vertreten durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly

Agentur für Arbeit Nürnberg vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Joachim Ossmann

Jobcenter Nürnberg vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ulrich Gawellek

und als Partner in der Umsetzung

Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg vertreten durch den Leitenden Schulamtsdirektor Stefan Kuen

Präambel

Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung als erster Schritt zur beruflichen Integration ist genauso wie die soziale Integration Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilnahme aller jungen Menschen in Nürnberg am gesellschaftlichen Leben. Soziale und berufliche Integrationsprozesse beeinflussen sich dabei wechselseitig.

Ein gelungener Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist unabdingbar für eine positive berufliche und persönliche Entwicklung der jungen Menschen. Es ist der erklärte Wille aller Kooperationspartner gemeinsam daraufhin zu wirken, dass die jungen Menschen nach ihrem Schulabgang unter Berücksichtigung ihrer Kompetenzen und Potentiale erfolgreich in ein berufliches Leben starten können.

Um diese Zielsetzung erfolgreich umsetzen zu können, soll die bisher schon erfolgreiche Zusammenarbeit auf der Grundlage der 88 9, 9a SGB Ill, 8 18 SGB Il und $ 81 SGB VIII verfestigt und fortentwickelt werden. Es geht darum, die Aufgaben und Stärken der jeweiligen Partner zum Wohle der jungen Menschen transparent zu machen, aufeinander abzustimmen und zu bündeln, Schnittstellen zu koordinieren, Maßnahmen zu harmonisieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Maßgeblich für die gemeinsame Maßnahmeplanung sind die individuellen Bedarfe der jungen Menschen.

Zielgruppe

Die Jugendberufsagentur Nürnberg nimmt grundsätzlich alle jungen Menschen! in den Blick, um ihnen bestmögliche Chancen zur vollen Entfaltung ihrer Berufsperspektiven zu bieten. Speziell im Fokus stehen dabei besonders unterstützungsbedürftige junge Menschen. Zu dieser Personengruppe gehören insbesondere:

Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Schulabschluss, beginnend mit der Phase der beruflichen Orientierung an Schulen Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die ohne Unterstützung/Beratung nicht in eine Berufsausbildung einmünden Flüchtlinge/späteinreisende junge Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse junge Menschen, die nach der Schule nicht in eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit eingemündet sind und die von den bestehenden Unterstützungsangeboten nicht mehr erreicht werden Ausbildungs-/Studienabbrecher oder junge Menschen, deren Ausbildungs-/ Studienerfolg gefährdet ist junge Menschen mit Handicap/ inklusiv beschulte junge Menschen junge Eltern, insbesondere Alleinerziehende, die eine Ausbildung, Arbeit oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme anstreben.

Junge Menschen sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebensgestaltung, auch wenn sie im Einzelfall beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt sowie der nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit Unterstützung benötigen. Daher werden sie in den Planungsprozess der eigenen Förderung in transparenter und wertschätzender Weise eingebunden.

ll. Gemeinsame Ziele

Das übergeordnete Ziel der Kooperation besteht in der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration der jungen Menschen in Nürnberg im Übergang Schule - Beruf. Alle jungen Menschen sollen diesen Übergang meistern können. Kein junger Mensch soll die Schule verlassen ohne eine intensive Beratung und Begleitung zu bekommen.

Daraus abgeleitet sind folgende Ergebnisse anzustreben:

e alle jungen Menschen in Nürnberg sollen eine allgemeinbildende Schule mit einem Abschluss und einer konkreten beruflichen Orientierung verlassen e alle jungen Menschen sollen einen ihrer Eignung und Neigung entsprechenden Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz erhalten e alle jungen Menschen sollen langfristig unabhängig von Sozialleistungen leben können

! bis 27 Jahre (Definition im Sinne des SGB VIII)

Dazu soll

die Zahl der jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz in Nürnberg gesenkt werden Ausbildungs- und Maßnahmeabbrüche verringert sowie Maßnahmeschleifen vermieden werden und die Jugendarbeitslosigkeit in Nürnberg weiter sinken.

Gegenstand und Gestaltung der Zusammenarbeit

  1. Vereinbarungsgegenstand

Die Kooperationspartner bilden gemeinsam die „Jugendberufsagentur Nürnberg‘.

Die Kooperationspartner gestalten eine bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Angebotsstruktur für junge Menschen auf der Grundlage der Instrumente des SGB Il (Grundsicherung), des SGB Ill (Arbeitsförderung), des SGB VIll (Jugendhilfe), des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz), um eine optimale und bedarfsgerechte Förderung dieser Personengruppe zu gewährleisten. Bestehende erfolgreiche Kooperationen (z.B. „Fördern und Fordern“ mit Jugendamt, Agentur für Arbeit/Jobcenter, Jugendgericht und Träger der Jugendberufshilfe) werden einbezogen.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und unter Beibehaltung ihrer Organisationsund Ressourcenverantwortung leisten die Kooperationspartner ihren Beitrag zum Erreichen der gemeinsamen Ziele. Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner wird weiter verfestigt und ausgebaut. Dieses Vorhaben erreichen die Kooperationspartner, indem sie unter anderem

die Transparenz über Förderangebote erhöhen In einer gemeinsamen Datenbank werden die regionalen Angebote der Partner der JBA sowie weiterer Träger übersichtlich und öffentlich abrufbar dargestellt.

die Angebote und Maßnahmen harmonisieren und gemeinsam planen Die Partner koordinieren und bündeln die Förderangebote, stimmen diese zeitlich aufeinander ab, gestalten sie inhaltlich anschlussfähig und entwickeln sie weiter. Für die Planung und Finanzierung der Angebote werden hohe Kontinuität und Nachhaltigkeit angestrebt. Bei Bedarf werden neue gemeinsame Maßnahmen konzipiert und gemeinsame Finanzierungen entwickelt.

die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg-Stadt, den Ämtern der Stadt Nürnberg (insbesondere Jugendamt und städtisches Schulamt), dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg und den Schulen in Nürnberg optimieren

Alle beteiligten Partner betreuen die jungen Menschen gemeinsam im Sinne eines optimalen, auf die individuellen Bedarfe der jungen Menschen abgestimmten Förderangebotes.

Deshalb informieren sich die Partner gegenseitig über gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Ressourcen und Budgets, Organisationstrukturen, Arbeitsabläufe und -prinzipien sowie verantwortliche Ansprechpartner. Sie besprechen Verfahrungsabläufe, z.B. auch hinsichtlich des Vergabewesens, stimmen idealtypische Verfahren ab und überprüfen diese aus örtlicher Sicht regelmäßig auf Zielerreichung, Nachhaltigkeit und Aktualität.

Erkenntnisse aus den bisherigen bzw. noch laufenden Erprobungen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit fließen ein. Gemeinsame Erkenntnisse werden in die eigenen Organisationen zur Verbesserung eingebracht.

e verschiedene Zugangswege (u.a. in einer gemeinsamen Anlaufstelle) anbieten Eine gemeinsame Anlaufstelle und weitere niederschwellige Zugangswege (z.B. über die Schule, Jugendsozialarbeit, offene Jugendarbeit) stellen sicher, dass die jungen Menschen schnell und einfach eine qualifizierte Klärung ihres Anliegens und weitere Betreuung erhalten. Die Jugendberufsagentur nimmt eine Lotsenfunktion für weiterführende Hilfen wahr.

Die Jugendberufsagentur Nürnberg als ein entwicklungsoffenes lernendes System der Zusammenarbeit nimmt sich bei Bedarf weiterer Handlungsfelder mit dem Ziel eines gelingenden Übergangs Schule - Beruf an.

  1. Gestaltung der Zusammenarbeit

a) auf strategischer Ebene

Beirat

Aufgaben

Die Sitzungen des Beirats dienen als Format für einen regen Austausch und ein stetes Zusammenwirken mit der lokalen Wirtschaft, ihren Kammern, Verbänden und mit den Gewerkschaften, die für eine erfolgreiche Gestaltung des Übergangs Schule — Beruf für die jungen Menschen in Nürnberg unerlässlich sind. Der Beirat legt die Strategie der JBA fest und gibt Impulse für die Planungs- und Umsetzungsebene.

Zusammensetzung und Organisation

Mitglieder des Beirats sind:

e Oberbürgermeister/in der Stadt Nürnberg (Leitung) e Vorsitzende/r der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg (Leitung) e Bürgermeister/in für Schule und Sport der Stadt Nürnberg (zugleich Vorsitzende/r des Schulausschusses) e Referent/in für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg e Geschäftsführer/in des Jobcenters Nürnberg-Stadt

e Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses der Stadt Nürnberg e Leiter/in des staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg e Leiter/in des Fachbereichs Förderschulen, Regierung von Mittelfranken e Präsident/in der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken e Präsident/in der Handwerkskammer für Mittelfranken e Vorsitzende/r des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Region Mittelfranken e Vorsitzende/r des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt.

Der Beirat wird vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg und dem/der Vorsitzende/n der Agentur für Arbeit Nürnberg geleitet. Der Vorsitz wechselt jährlich, die Vorsitzenden vertreten sich gegenseitig.

Der Beirat tagt einmal jährlich. Einladung und Organisation erfolgen abwechselnd durch die Leitungen.

b) auf Planungs- und Steuerungsebene

Lenkungskreis

Aufgaben Der Lenkungskreis legt die Kooperationsschwerpunkte sowie die Handlungsziele fest und trifft die dazu notwendigen Entscheidungen und Vereinbarungen. Er wertet die Ergebnisse der Zusammenarbeit aus, um Handlungsfelder für eine Weiterentwicklung der Kooperation zu identifizieren, trägt Verantwortung für die Qualitätssicherung und initiiert Innovationen. Der Lenkungskreis erteilt Arbeitsaufträge und setzt bei Bedarf Arbeitskreise ein. Der Lenkungskreis berichtet an den Beirat.

Zusammensetzung und Organisation Mitglieder des Lenkungskreises sind:

e Vorsitzende/r der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg Stellvertretung: Geschäftsführung operativ der Agentur für Arbeit Nürnberg e Geschäftsführung des Jobcenters Nürnberg-Stadt Stellvertretung: Leitung auf Geschäftsführungsebene (operativ) e Stadt Nürnberg, Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (Bildungsbüro) e Stadt Nürnberg, Referent/in für Jugend, Familie und Soziales, Stellvertretung: Jugendamt, Leitung e Stadt Nürnberg, Bürgermeister/in für Schule und Sport Stellvertretung: Amt für berufliche Schulen, Leitung e Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg, leitende/r Schulamtsdirektor/in Stellvertretung: stellv. fachliche Leitung.

Der Lenkungskreis tagt in der Regel zweimal jährlich. Alle Mitglieder haben das Recht eine Sitzung einzufordern.

Bei Bedarf können weitere Institutionen und Fachexperten/Fachexpertinnen an den Sitzungen des Lenkungskreises teilnehmen.

c) auf operativer Ebene

Aufgaben:

Die Partner setzen in ihren Institutionen sowie in übergreifenden Strukturen die Handlungsziele der Jugendberufsagentur um.

Dazu dienen u.a. folgende Prozesse

e institutionenübergreifender Austausch, z.B. Hospitationen bei den jeweils anderen Kooperationspartnern, gemeinsame Dienstbesprechungen, Fortbildungen und Workshops zur Information über die jeweiligen Aufgaben und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Förderung des Kennenlernens und gegenseitigen Verständnisses e Information über Organisations- und Zuständigkeitsänderungen e gemeinsame Initiierung, Beschaffung und Finanzierung von Fördermaßnahmen (z.B. „Produktionsschule‘).

Instrumente:

Instrumente und Maßnahmen der Kooperation auf der Grundlage der strategischen Entscheidungen des Lenkungskreises sind auf der operativen Ebene insbesondere

e gemeinsames Clearing (z.B. in der gemeinsamen Anlaufstelle) mit gemeinsamer Entscheidung über die Zuständigkeiten e gemeinsame Gestaltung der Schnittstellen im Sinne eines Fallübergabe/ -übernahmemanagements e gemeinsame Fallkonferenzen bei Bedarf und/oder auf Wunsch des jungen Menschen mit und ohne dessen Beteiligung e gemeinsame Hilfe-/Integrationsplanung bei Bedarf unter Einbeziehung weiterer Fachstellen im Rahmen der Lotsenfunktion für weiterführende Hilfen

Partizipation der jungen Menschen (vgl. I.) und Einbeziehung des familiären Umfelds (insbesondere der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) sind Standard der operativen Arbeit.

  1. Verbesserung des personenbezogenen Informationsaustausches

Ein datenschutzkonformer Informationsaustausch ist für eine rechtskreisübergreifende individuell abgestimmte Hilfe-/Integrationsplanung im Bereich des SGB Il, III und VIII und der Schulen unerlässlich. Dabei steht der Wille zur Zusammenarbeit zum Wohle der Jugendlichen im Vordergrund. Für die Übermittlung von Sozialdaten verwenden die Kooperationspartner ein einheitliches Formular für eine Einwilligungserklärung, die ein/e nach SGB | handlungsfähige/r Jugendliche/r selbst erteilen kann. Für den Fall, dass für die Weitergabe von besonders schützenswerten, vertraulichen Daten die Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich ist, wird ein weiteres einheitliches Formular verwendet.

Sobald ein trägerübergreifendes Informationssystem auf Bundesebene geregelt ist, soll es auch in Nürnberg angewendet werden.

IV. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Außenvertretung und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufsagentur Nürnberg erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern. Die originäre Pressearbeit der beteiligten Institutionen bleibt davon unberührt.

V. Allgemeiner Grundsatz

Die Vertragspartner legen ihrem Verwaltungshandeln und ihrer Zusammenarbeit die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Leistungsfähigkeit zugrunde.

Vl. Inkrafttreten, Änderung, Kündigung

Diese Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Vereinbarung kann gemeinsam von den Kooperationspartnern angepasst oder ergänzt werden. Jeder Kooperationspartner kann die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen.

Bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, sie sich auf diese Vereinbarung auswirken, wird die Kooperationsvereinbarung angepasst.

Nebenabreden und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sowie die Aufhebung / Kündigung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

VII. Schlussbestimmungen

Durch diese Vereinbarung werden gesetzliche und sonstige Regelungen der Kooperationspartner nicht beschränkt.

Nürnberg, den &. 3. ZOA &

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

I Kn,nnrannar,

Joachim Ossmann

Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg

Dr. Uirien Gawellek

Geschäftsführer des Jobcenter Nürnberg-Stadt

OVV er Stefan Kuen Ltd. Schulamtsdirektor, Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg

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