ÜBERGANG SCHULE – BERUF: BERICHT ZU AKTUELLEN ENTWICKLUNGEN IN NÜRNBERG,
INSBESONDERE ZUM AUFBAU DER „JUGENDBERUFSAGENTUR“
1 Aktuelle Situation am Übergang Schule-Beruf ...................................................... 2 2 Angebote des Übergangsmanagements in Nürnberg ........................................... 3 3 Jugendberufsagentur Nürnberg ............................................................................. 6 3.1 Ziele und Zielgruppe der Jugendberufsagentur .................................................... 6 3.2 Aufbau- und Ablauforganisation der Jugendberufsagentur .................................. 8 3.3 Bisherige Arbeitsfelder der Jugendberufsagentur ................................................ 9 3.3.1 Transparenz über Förderangebote für junge Menschen herstellen .................. 9 3.3.2 Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt und Schulen optimieren .................................................................................. 9 3.3.3 Verschiedene Zugangswege anbieten ........................................................... 10 3.3.4 Angebote und Maßnahmen harmonisieren .................................................... 10 4 Weitere Aktivitäten des kommunalen Übergangsmanagements 2018/2019 ....... 11 5 Fazit ..................................................................................................................... 11
1 Aktuelle Situation am Übergang Schule-Beruf
Die Schwelle des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule in eine berufliche Ausbildung oder in ein Studium ist und bleibt für den einzelnen jungen Menschen eine komplexe Aufgabe innerhalb seiner Bildungsbiografie: In einer Phase des Heranwachsens und der persönlichen Reifeentwicklung sehen sich die Jugendlichen vor weitreichende Bildungsweg- und Berufswahlentscheidungen gestellt. Die Unterstützung dieses Übergangs ist in Nürnberg eine Aufgabe, die die Kommune seit Jahren wahrnimmt. Dies um jungen Menschen einerseits gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben durch eine solide Ausbildung zu ermöglichen, um andererseits Fachkräfte für die regionale Wirtschaft zu sichern und schließlich auch um präventiv spätere Transferzahlungen zu vermeiden. Um richtige Weichen für die weitere Strategie des städtischen Übergangsmanagements stellen zu können, ist eine regelmäßige Klärung von Bedarfen und Angeboten, auch unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen nötig. Eine detaillierte Darstellung zu den Angeboten im Übergang Schule-Beruf findet sich im Nürnberger Bildungsbericht 2017 in Kapitel E (S. 109 ff.).
Der Ausbildungsmarkt zeigt sich in Nürnberg aktuell auf stabilem Niveau und bietet für ausbildungsinteressierte junge Menschen gute Möglichkeiten. Rechnerisch besteht ein deutlicher Überhang im Verhältnis Ausbildungsstellen zu Bewerber/-innen (im März 2018 ein Quotient von 1,46). Während die Anzahl der Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerber u.a. durch neuzugewanderte junge Menschen wieder leicht angestiegen ist, besteht weiterhin die Tendenz, dass insgesamt weniger Firmen – der Rückgang bezieht sich vor allem auf die kleineren Betriebe – überhaupt ausbilden. Außerdem schaffen nicht alle Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule verlassen, den direkten Einstieg in die duale oder schulische Ausbildung, d.h. ein Teil muss im Übergangssystem umfassend nachqualifiziert werden.
Besonders betroffen ist dabei die Gruppe der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen (im Schuljahr 14/15 waren dies 7,8% aller Schulabgänger/-innen und -absolvent/-innen und 11,2 % aller Mittelschulabgänger/-innen und -absolvent/-innen). Für sie besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, später auch keine Berufsausbildung abzuschließen und damit langfristig zu Sozialleistungsbeziehern zu werden (im Jahr 2017 haben 65% aller arbeitslosen Jugendlichen im Stadtgebiet keine abgeschlossene Berufsausbildung).
Der hohe Anteil derjenigen Jugendlichen, die sich in Maßnahmen des Übergangssystems befinden und gleichzeitig über keinen Schulabschluss verfügen (47,3% der deutschen Schüler/-innen im Übergangssystem), zeigt, dass auch der gute Ausbildungsmarkt diese Gruppe mit besonderen Schwierigkeiten nicht auffangen kann. Im Jahr 2016/17 befanden sich insgesamt 1.534 Jugendliche in Maßnahmen des Übergangssystems (890 mit ausländischer Staatsangehörigkeit v.a. in den BI-Klassen), davon waren 493 Schüler/-innen in den Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz („JoA-Klassen“).
2 Angebote des Übergangsmanagements in Nürnberg
Wie wiederholt im Stadtrat berichtet, sind im dynamischen Feld des Übergangs zahlreiche, unterschiedliche Akteure an den unterschiedlichen Stellen tätig, die direkt oder indirekt auf die jungen Menschen im Übergang abzielen:
Neben den städtischen und staatlichen Schulträgern (mit der gesetzlichen Grundlage des BayEUG) sind dies auf institutioneller Seite insbesondere:
die Agentur für Arbeit, die nach dem SGB III den gesetzlichen Auftrag zur Berufsberatung hat und Rehabilitationsleistungen nach dem SGB XI erbringt,
das Jobcenter, das nach SGB II junge Menschen als Teil der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder als eigene „Kunden“ betreut, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht durch andere Leistungen bestreiten können,
die Jugendhilfe, die aus der Zuständigkeit des SBG VIII (Jugendsozialarbeit, arbeitsweltbezogene Jugendarbeit, allgemeiner Sozialdienst) heraus Angebote der Gruppen- wie Einzelfallhilfe macht,
die Privatwirtschaft mit Ausbildungsbetrieben, Wirtschaftsverbänden, Kammern und Innungen sowie weitere Akteure wie z.B. freie Träger, Kirchen, Gewerkschaften oder Stiftungen.
Finanziert werden die Maßnahmen durch Arbeitsagentur und Jobcenter (SGB III und SGB II als bundesgesetzlicher Auftrag), daneben in geringerem Umfang auch durch Bundesministerien (BMBF mit BiBB, BMFSFJ), den Freistaat Bayern (Kultusministerium sowie Arbeits- und Sozialministerium für Arbeitsförderung, (bisher) Integration, Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfen), den Europäischen Sozialfonds (Mitfinanzierung von Bundes- oder Landesprogrammen), in Einzelfällen durch Stiftungen, Unternehmen und Kammern, durch weitere Akteure der Zivilgesellschaft sowie in erheblichem Maß durch die Stadt Nürnberg, in den Aufgabenfeldern Schule, Jugendhilfe oder Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung. Ausführende der verschiedenen Maßnahmen sind Bildungs-, Jugendhilfe- oder Beschäftigungsträger unterschiedlicher Rechtsform und Spezialisierung. Eine besondere Rolle kommt hierbei der Noris-Arbeit gGmbH (NOA) als städtischer Tochtergesellschaft zu, die nach ihrer Satzung im Bereich Übergang Schule-Beruf die Aufgabe hat, jüngeren Arbeitslosen mit schlechten Eingangsvoraussetzungen den Zugang zur dauerhaften Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und daher ein umfangreiches Angebot zur beruflichen Orientierung und Integration macht.
Seit 2006 bestehen in Nürnberg intensive Bestrebungen hin zu einem systematischen, zielgruppengerechten Übergangsmanagement, die 2011 in das vom Stadtrat beschlossene und 2014 und 2017 bestätigte „Nürnberger Modell“ eingegangen sind. Das städtische Bildungsbüro übernimmt hier in enger Abstimmung mit den städtischen Geschäftsbereichen Schule und Sport sowie Jugend, Familie und Soziales mit ihren jeweiligen Ämtern mit einer Personalstelle die Bildungsberichterstattung im Bereich Übergang, organisiert Vernetzung und Koordinierung und sorgt mit verschiedenen Aktivitäten für Transparenz und Übersichtlichkeit im Übergangsgeschehen. Mit dem Verweis auf die umfangreiche Darstellung der Angebote und Teilnahmezahlen im Nürnberger Übergangssystem im Bildungsbericht 2017 (Kapitel E, 5. Übergangsmanagement Schule-Beruf, S. 127 ff.) werden die zentralen Maßnahmen des Nürnberger Modells hier nur kurz in der Übersichtsgrafik dargestellt:
Koordinierung und Kooperation der wichtigen Akteure am Übergang Schule – Beruf haben in den letzten Jahren das Profil des Angebots geschärft und dessen Transparenz deutlich erhöht. Auch finden zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte statt und kooperieren die unterschiedlichen Institutionen auch strukturell sehr gut (wie z.B. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jobcenter, von Schule und Jugendhilfe, von Berufsberatung und Schule). Wegen der Komplexität des Handlungsfelds ist das bestehende Förderangebot in seiner Gesamtheit dennoch nicht für alle Beteiligten vollständig überschaubar, wie die „Praxisforschung“ des Bildungsbüros 2017 bestätigte. Fördertechnische Aspekte wie Bewerbungs- und Ausschreibungsmodalitäten führen dazu, dass Zielgruppen mehrfach durch unterschiedliche Maßnahmen und Programme angesprochen werden. An den Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen und institutionellen Zuständigkeiten können Effizienzverluste entstehen, besonders, wenn sich Finanzierung und Förderprogramme verändern, und es kommt teilweise zu „Doppelbetreuungen“ und Passungsproblemen. Um Jugendlichen unter sich verändernden Rahmenbedingungen adäquate Hilfestellungen geben zu können, ist deshalb dauerhaft die intensive Zusammenarbeit aller Akteure am Übergang Schule – Beruf nötig.
Ausgehend von einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag des Bundes im Jahr 2013, die zu einer bundesweiten Diskussion über ein koordiniertes und rechtskreisübergreifendes Zusammenwirken am Übergang Schule – Beruf führte, sind auch in Nürnberg seit 2014 Überlegungen angestellt worden, das bestehende Netzwerk in einer „Jugendberufsagentur Nürnberg“ noch verbindlicher zu gestalten.
3 Jugendberufsagentur Nürnberg
3.1 Ziele und Zielgruppe der Jugendberufsagentur
Jugendliche sollen das vorhandene Angebot aller Rechtskreise als ein ineinandergreifendes Unterstützungssystem erfahren, unabhängig davon, welche Institution formal zuständig ist oder wer das Unterstützungsangebot finanziert. Die Agentur für Arbeit Nürnberg wurde, wie dies der Beirat der Regionaldirektion Bayern empfohlen hatte, initiativ und hat einen Abstimmungsprozess mit allen relevanten Akteuren gestaltet. Als Gesprächspartner „auf Augenhöhe“ waren und sind hier einbezogen: die Stadt Nürnberg mit ihren Geschäftsbereichen und Ämtern (insbesondere: Referat für Jugend, Familie und Soziales mit dem Jugendamt, Geschäftsbereich Schule mit den Ämtern für Allgemeinbildende und Berufliche Schulen und in koordinierender Funktion Bürgermeisteramt/ Bildungsbüro), das Jobcenter Nürnberg-Stadt und das staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg als Partner in der Umsetzung.
Aufbauend auf der bestehenden Struktur und nach Maßgabe der individuellen Bedarfe der jungen Menschen sollen Aufgaben und Maßnahmen der Partner transparent gemacht und aufeinander abgestimmt werden. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung, wie sie sich für den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe aus § 81 SGB VIII, für die Bundesagentur für Arbeit aus §§ 9, 9a SGB III und für die Jobcenter aus §§ 18, 18a SGB II ergibt.
Im Unterschied zu anderen Jugendberufsagenturen war für Nürnberg von Anfang an klar, dass Schulen bereits in der Gründungsphase der Jugendberufsagentur zentrale Partner für die Zusammenarbeit zum Nutzen der Zielgruppe sein müssen: In und an der Schule sind die jungen Menschen in ihrer Lebenswelt zuvorderst erreichbar, die Schulen sind damit unverzichtbare Partner für einen präventiven Ansatz. Ebenso wichtige und notwendige Partner sind Wirtschaft und Sozialpartner, die auch im Beirat der Jugendberufsagentur einen wichtigen Platz einnehmen. Auch damit folgt die Jugendberufsagentur Nürnberg den „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“, wie sie vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge am 21.10.2015 präzisiert wurden.
Die Jugendberufsagentur Nürnberg nimmt grundsätzlich alle jungen Menschen (nach SGB VIII: bis 27 Jahren) in den Blick, um ihnen bestmögliche Chancen zur vollen Entfaltung ihrer Berufsperspektiven zu bieten. Speziell im Fokus stehen dabei besonders unterstützungsbedürftige junge Menschen (vgl. Beilage „Kooperationsvereinbarung“ S.3)
Das übergeordnete Ziel der Kooperation besteht in der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration der jungen Menschen in Nürnberg im Übergang Schule - Beruf. Alle jungen Menschen sollen diesen Übergang meistern können, und kein junger Mensch soll die Schule verlassen, ohne eine intensive Beratung und Begleitung zu bekommen, wenn dies erforderlich ist.
Konkret wollen die Partner in der Jugendberufsagentur:
die Transparenz über die Förderangebote der Kooperationspartner erhöhen,
Angebote und Maßnahmen harmonisieren und gemeinsam planen,
die Zusammenarbeit der Kooperationspartner am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf optimieren,
verschiedene niedrigschwellige Zugangswege anbieten, insbesondere durch eine gemeinsame Anlaufstelle, und
die Jugendberufsagentur mit einer Lotsenfunktion für weiterführende Hilfen versehen.
Die beteiligten Netzwerkpartner behalten jeweils ihre volle Organisations- und Ressourcensteuerung. Der Erfolg der Kooperation als Jugendberufsagentur wird sich daran zeigen, ob die angesprochenen jungen Menschen tatsächliche bedarfsorientierte, ganzheitliche Unterstützung erhalten werden. Dazu müssen Qualität der Ausgestaltung, der Prozess der Zusammenarbeit und die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit regelmäßig überprüft und entsprechend weiterentwickelt werden. Die Jugendberufsagentur versteht sich hier als entwicklungsoffenes, lernendes System.
3.2 Aufbau- und Ablauforganisation der Jugendberufsagentur
Entsprechend des Auftrags hat sich die Jugendberufsagentur folgende Gremienstruktur gegeben:
Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg und der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg fungiert der Beirat der Jugendberufsagentur als strategisches Gremium. Besetzt mit den Spitzen der beteiligten Partner sowie mit Spitzenvertretungen aus Kammern, Gewerkschaften und Verbänden verständigt er sich über Entwicklungen am Ausbildungsmarkt und bewertet das Übergangsgeschehen aus der jeweiligen Perspektive. Er bietet damit eine verbindliche Plattform für das Zusammenwirken mit den lokalen Partnern und gibt Impulse für die weiteren Planungen der Jugendberufsagentur. Einbezogen sind auch Vertretungen der Zielgruppe (Kreisjugendring) und der Politik (Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses). Die Auflistung der Beiratsmitglieder findet sich in der Beilage.
Der Lenkungskreis, dessen Leitung ebenfalls gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Stadt Nürnberg verantwortet wird, besteht aus den Leitungspersonen der beteiligten Partner. Die Kooperationspartner legen hier die Schwerpunkte und Handlungsziele fest, vereinbaren Angebote und Maßnahmen und tragen Verantwortung für die Qualitätssicherung. Der Lenkungskreis berichtet an den Beirat und setzt Arbeitskreise ein. Das Bildungsbüro vertritt im Lenkungskreis den Geschäftsbereich des Oberbügermeisters.
Auf der operativen Ebene setzen die Partner in ihren Institutionen sowie in übergreifenden Strukturen die Handlungsziele der Jugendberufsagentur um. Dazu werden u.a. Arbeitskreise initiiert, der institutionenübergreifende Austausch organisiert und gemeinsam Fördermaßnahmen geplant. An den verschiedenen Schnittstellen müssen dazu passende Instrumentarien und Prozessabläufe entwickelt werden, wie z.B. ein Clearing-Verfahren in einer Anlaufstelle, Verfahren zur Fallübergabe bzw. eines integrierten Fallmanagements und einer gemeinsamen Hilfe-/ Integrationsplanung. Die Koordinierungsstelle „Übergangsmanagement“ des Bildungsbüros ist in den unterschiedlichen Arbeitskreisen vertreten und gestaltet die Weitergabe in die relevanten städtischen Gremien (wie z.B. dem Trägerkreis Übergangsmanagement).
3.3 Bisherige Arbeitsfelder der Jugendberufsagentur
Zur Vorbereitung der operativen Abläufe sind seit 2015 an den jeweiligen Schnittstellen der Institutionen modellhaft Projekte geplant und umgesetzt worden, die folgende Zielsetzungen beinhalteten:
3.3.1 Transparenz über Förderangebote für junge Menschen herstellen
Eine Vielfalt von Unterstützungsangeboten ist notwendig, um möglichst passgenaue Unterstützungsmaßnahmen für die individuellen Ansprüche vorhalten zu können, führt aber in ihrer Gesamtheit zu Unübersichtlichkeit im Angebot.
Der „Arbeitskreis Transparenz“ der Jugendberufsagentur hat daher – ausgehend von der bestehenden Angebotsdatenbank, die das Bildungsbüro der Stadt seit 2008 betreut – eine systematische Darstellung der Förderangebote entwickelt und in der technisch und inhaltlich aktualisierten Datenbank www.uebergangsmanagement.nuernberg.de umgesetzt.
Die Datenbank ermöglicht mit einem einfachen Filtersystem (Suche nach Thema bzw. Zielgruppe) am Übergang Schule – Beruf Tätigen, wie z.B. Jugendsozialarbeiter/-innen an Schulen, Berufsberater/-innen, Fallmanager/-innen oder Lehrkräften, einen schnellen und umfassenden Überblick bei der Suche nach passenden Angeboten der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie der vollschulischen Ausbildung und Ausbildungsbegleitung. Daneben informiert ein News-System über relevante Neuigkeiten (wie z.B. Studien, Informationsangebote) im Themenbereich. Ein Redaktionsteam mit Fachkräften aller JBA- Partner unter Federführung des Bildungsbüros überprüft regelmäßig die Struktur und Aktualität der Datenbank.
3.3.2 Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt und Schulen optimieren
Mit der Fragestellung, wie junge Menschen, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben (d.h. die Familie Leistungen des Jobcenters bezieht) und gleichzeitig Jugendhilfebedarf haben (d.h. vom ASD betreut werden), besser von der Betreuung profitieren können, wurde seit Januar 2016 in Nürnberg das Modellprojekt „13+8“ (bezogen auf die Altersgruppe von 13-21 Jahren) in der ASD-Region 7 (Südstadt) durchgeführt. Hier sind Mitarbeitende aus Jobcenter und ASD jeweils in Tandems zur Betreuung der Zielgruppe eingesetzt, wodurch sich die Effektivität der Beratung und Betreuung steigert und sich gleichzeitig hohe Lerneffekte für die Organisationen ergeben. Der Abschlussbericht zum Projekt wird aktuell erstellt.
Um die beteiligten Beratungspersonen, die an den Mittelschulen mit den Jugendlichen arbeiten (Lehrkräfte, Jugendsozialarbeiter/-innen an Schulen, Berufsberatungen, ASD-Mitarbeitende), besser miteinander zu vernetzen, wurde das Modellprojekt „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung, Allgemeinem Sozialdienst (ASD) und Jugendsozialarbeit“ an der Konrad-Groß-Mittelschule initiiert. Hier wird geklärt, wie Informationen datenschutzkonform ausgetauscht werden können, wann und wo eine enge Kooperation der Beratungskräfte sinnvoll und für die zielgerichtete Integration in Ausbildung hilfreich ist und wie die konkreten Abläufe aussehen können.
3.3.3 Verschiedene Zugangswege anbieten
Die Jugendberufsagentur braucht möglichst niedrigschwellige und unterschiedliche Zugangswege, um zum einen allen Jugendlichen eine zentrale Informationsstelle anzubieten, zum anderen aber vor allem diejenigen Jugendlichen in den Blick nehmen zu können, die vom vorhandenen Unterstützungsangebot noch nicht ausreichend erreicht werden.
Ein Zugangsweg soll dabei eine „gemeinsame Anlaufstelle“ sein, die als gut erreichbare, zentrale Servicestelle im Gebäude der Arbeitsagentur am Richard-Wagner-Platz eingerichtet werden soll. Für die Jugendlichen soll hier – ganz in der Nähe des Berufsinformationszentrums im gleichen Gebäude – eine schnelle „qualifizierte Anliegensklärung“ mit mindestens einer verbindlichen Übergabe an weitere Stellen oder aber einer abschließenden Beratung erfolgen.
Für die anfängliche Personalausstattung gehen die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter in Vorleistung und stellen Personal für die Anlaufstelle für die Aufgaben des Empfangs und der Beratung ab. Des Weiteren ist zukünftig eine regelmäßige Präsenz des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts vor Ort geplant (der JBA -Lenkungskreis wird im Juli 2018 über die Personalausstattung beraten).
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, an der Bildungsbüro, Schulamt und Jugendamt beteiligt sind, werden aktuell die notwendigen Ressourcen, Prozessabläufe und Kommunikationswege geplant. Die Angebote des bestehenden Dienstleistungszentrums U25 sollen eng mit der Anlaufstelle vernetzt werden.
Mittelfristig soll über weitere, eventuell auch „mobile“ Anlaufpunkte, z.B. am Berufsbildungszentrum oder anderen wichtigen Treffpunkten der jugendlichen Zielgruppe, nachgedacht werden.
3.3.4 Angebote und Maßnahmen harmonisieren
Die Jugendberufsagentur will zukünftig bestehende Angebote inhaltlich und zeitlich so miteinander abstimmen, dass die Zielgruppe von einem Angebot „aus einer Hand“ profitiert, unabhängig von formalen Rechtskreisen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Darüber hinaus sollen langfristig auch gemeinsame Produkte entwickelt werden, die gemeinsam geplant und finanziert werden. Eine „Produktionsschule“, d.h. ein sehr niedrigschwelliges produktionsorientiertes Angebot mit Möglichkeiten der Schulpflichterfüllung könnte beispielsweise solch ein gemeinsam finanziertes Regelangebot sein; eine Arbeitsgruppe, in der die betroffenen städtischen Geschäftsbereiche vertreten sind, lotet derzeit diese Möglichkeit aus.
4 Weitere Aktivitäten des kommunalen Übergangsmanagements 2018/2019
Die Jugendberufsagentur als starkes Netzwerk soll die bestehenden Strukturen und Aktivitäten des kommunalen Übergangsmanagements sinnvoll ergänzen, nicht aber ersetzen. Neben der gemeinsamen Arbeit in der Jugendberufsagentur bleiben zusätzliche Aufgabenfelder des Monitorings, sowie der Koordinierung und Vernetzung für das kommunale Übergangsmanagement bestehen:
Die kommunale Bildungsberichterstattung (insbesondere für das Themenfeld „Schule“ und „Berufliche Bildung“) stellt mithilfe des Monitorings weiterhin Grundlagen für die fachliche und politische Bewertung zur Verfügung.
Austausch und Vernetzung: auf der fachpraktischen Ebene tagt wie bisher zwei- bis dreimal pro Jahr der „Trägerkreis Übergangsmanagement“ (vormals: „Steuerkreis Bildungskette“) unter der gemeinsamen Geschäftsführung von Bildungsbüro und Staatlichem Schulamt in Kooperation mit der Agentur für Arbeit (U25). Der Trägerkreis widmet sich primär dem Informationsaustausch auf Arbeitsebene. Er gibt, vermittelt über das Bildungsbüro, regelmäßig Informationen und Feedback aus der Fachpraxis an den Lenkungskreis der Jugendberufsagentur.
Vernetzung mit dem „Steuerkreis Berufsorientierung“ (Staatliches Schulamt Nürnberg) und dem „Arbeitskreis Schule-Wirtschaft“ Für den Themenbereich der Berufsorientierung in der Mittelschule besteht eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Arbeitskreisen und den Schule-Wirtschafts-Experten/-innen der Mittelschulen. Für das nächste Schuljahr ist eine gemeinsame Offensive „Qualifiziertes Praktikum“ geplant, in der das für den Übergang in die Ausbildung besonders wichtige Schülerpraktikum in den Blick genommen und ein Qualitätslabel für Nürnberger Schulen und Betriebe entwickelt werden soll.
Diese Aufgaben werden wie bisher von der Koordinierungsstelle Übergangsmanagement im Bildungsbüro übernommen.
5 Fazit
Das Ziel aller kommunalen Anstrengungen am Übergang Schule - Beruf bleibt, diesen für möglichst alle jungen Menschen so zu gestalten, dass diese Schwelle gut gemeistert werden kann.
Die Jugendberufsagentur bietet hier die Chance, noch mehr Transparenz über die Angebotsstruktur herzustellen, Angebote und Maßnahmen passgenau weiterzuentwickeln, Lücken bzw. Überschneidungen zu identifizieren und effektive Strukturen der Zusammenarbeit zu gestalten.