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Anlage: Satzungsänderung

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Städtische Wirtschaftsschule Nürnberg

(WirtschaftsschulS – WSchS) vom 15. Juli 2002 (Amtsblatt S. 442)

Vom ……………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 571), folgende Satzung:

Art. 1

§ 2 wird wie folgt geändert:

  1. In Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „, sowohl aus dem Quali- als auch dem Hauptschulabschlusszeugnis“ durch die Wörter „sowohl aus dem Zeugnis über den qualifizierenden als auch über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule“ ersetzt.

  2. In Abs. 5 werden die Wörter „der Schulleiter“ durch die Wörter „die Schulleitung“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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