Anmeldung
I.
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Schulausschuss
Sitzungsdatum 27.04.2018
öffentlich
Betreff: Aufhebung der Satzung über die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten vom 5. November 1985 (Amtsblatt S. 222), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Mai 1992 (Amtsblatt
S. 197)
Anlagen: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Gemäß § 2 Abs. 3 der o. g. Satzung werden seit dem Schuljahr 1992/93 keine Eingangsklassen für die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten mehr gebildet. Aufgrund fehlender Nachfrage ist mit einer Wiederbelebung der Schule nicht mehr zu rechnen. Die Satzung kann daher aufgehoben werden.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
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- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Ja
-
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. Nürnberg,
( )
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