Satzung zur Änderung der Schulordnung für die Berufsfachschule für Bautechnik der
Stadt Nürnberg (BerufsfachschulO Bautechnik – BFSO/BT) vom 17. Juli 2008 (Amts-
blatt S. 321)
Vom …………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), und auf Grund von Art. 89 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 571), folgende Satzung:
Art. 1
- § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Soweit Sonderregelungen in dieser Schulordnung nicht getroffen sind, gelten die Regelungen der Berufsfachschulordnung (BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl. S. 30) in der jeweils geltenden Fassung.“
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In § 4 wird das Wort „Hauptschulabschlusses“ durch die Wörter „Abschlusses der Mittelschule“ ersetzt.
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In § 7 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Hauptschulabschluss“ durch die Wörter „Abschluss der Mittelschule“ ersetzt.
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In § 12 Abs. 2 wird die Angabe „§ 54 Nr. 2 und § 74 Abs. 2 BFSOHwKiSo“ durch die Angabe „§ 6 Nr. 2 und § 20 Abs. 5 Satz 1 BFSO“ ersetzt.
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In § 13 Abs. 2 wird die Angabe „§ 22 Abs. 3 bis 5 BFSOHwKiSo“ durch die Angabe „§ 33 Abs. 3 bis 6 BFSO“ ersetzt.
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In § 15 Satz 3 Nr. 3 wird die Angabe „§ 36 Abs. 2 BFSOHwKiSo“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 2 BFSO“ ersetzt.
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In § 16 Abs. 2 wird die Angabe „§ 36 Abs. 2 BFSOHwKiSo“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 2 BFSO“ ersetzt.
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In § 18 Abs. 2 werden die Angabe „2,50“ durch die Angabe „3,0“ und das Wort „befriedigende“ durch das Wort „ausreichende“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.