Satzung zur Änderung der Satzung über die Berufsfachschule für Farb- und Raumge-
staltung (BerufsfachschulS Farb- und Raumgestaltung – BFS/FRg) vom 2. August
2007 (Amtsblatt S. 292)
Vom …
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 571), folgende Satzung:
Art. 1
- § 1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Aufnahme, Unterricht und Prüfung richten sich nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl. S. 30) in der jeweils geltenden Fassung.“
- § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird das Wort „Hauptschulabschlusses“ durch die Wörter „Abschlusses der Mittelschule“ ersetzt.
b) In Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „v. H.“ durch die Angabe „%“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.