Türkischunterricht von Konsulatslehrkräften an Nürnberger Schulen Hier: Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.08.2017
Die Fragen werden wie folgt beantwortet
- An welchen Nürnberger Schulen wird der Konsulatsunterricht angeboten und in welchem Umfang? Wie viele Kinder nehmen an dem Konsulatsunterricht teil?
Nach Auskunft des türkischen Konsulats wird derzeit an 28 Nürnberger Schulen ein Türkischunterricht durch 6 Konsulatslehrkräfte angeboten (siehe beiliegende Liste). Pro Woche finden i.d.R. 2 Unterrichtsstunden statt. Genaue Schülerzahlen sind nicht bekannt, die maximale Gruppenstärke liegt nach Angaben des Konsulates bei max. 30 Teilnehmern (nur an wenigen Schulen). Bei darüber hinaus gehenden Zahlen wird die Gruppe geteilt, wobei es an einzelnen Schulen auch Gruppen mit einer Stärke von nur 10 bis 12 Schülern und Schülerinnen gibt. Nach Auskunft des Konsulats klafft jedoch in der Regel zwischen der Anmeldezahl und der tatsächlichen Anzahl an Teilnehmern eine größere Lücke.
- Sind der Verwaltung noch andere Orte bekannt, an denen ein entsprechender Unterricht angeboten wird? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Teilnehmerzahl?
Der Schulverwaltung sind für Türkisch keine weiteren Angebote des Konsulates bekannt. Es ist jedoch durchaus möglich, dass in Privatinitiative noch Angebote außerhalb der Schule existieren.
- An welchen Schulen wird Türkischunterricht im Rahmen des Lehrplanes angeboten? Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil? 4. An welchen Schulen ist auch ein Abschluss mit der Fremdsprache Türkisch möglich?
Das Dürer-Gymnasium und das Pirckheimer-Gymnasium bieten die „Moderne Fremdsprache Türkisch“ in der Qualifikationsphase Q11 und Q12 als dreistündige Veranstaltung an. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10. Auf die Feststellungsprüfung bereitet ein zweistündiger Wahlkurs in der Jahrgangsstufe 10
vor. Beide Schulen bieten abwechselnd diesen Kurs an, der dann auch von den SuS der anderen Schule besucht werden kann. Im Schuljahr 2017/18 besuchen die Schüler/innen des Dürer- Gymnasiums in Q11 den Kurs am Pirckheimer-Gymnasium. Für die Schüler/innen der Q12 wird der Kurs am Dürer-Gymnasium angeboten. Die Kurse umfassen in der Regel zwischen 10 und 20 Schüler/innen (und sind damit etwas kleiner als die üblichen Kurse in der Qualifikationsphase). Der Unterricht wird von Lehrkräften der Schule mit entsprechender Lehramtsausbildung gemäß einem staatlichen Lehrplan erteilt. Abhängig von der sonstigen Fächerwahl ist es möglich, Türkisch als mündliches Abiturprüfungsfach (Colloquium) zu wählen. Geprüft wird an der Schule mit dem Q12-Kurs. Das Kultusministerium unterstützt die Kurse mit Zuschlägen zu den Lehrpersonalbudgets der beiden Schulen. ‚Andere Schulen mit lehrplangemäßem Unterricht/Prüfung sind der Schulverwaltung nicht bekannt.
Grundsätzliche Anmerkungen zum konsularischen muttersprachlichen Unterricht (in Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch) gemäß aktuellem KMS:
= Der muttersprachliche Unterricht wird ausschließlich durch die diplomatischen Vertretungen organisiert. = Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung, es besteht staatlicherseits kein Versicherungsschutz für SuS über die gesetzliche Unfallversicherung. = Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten entscheidet der Sachaufwandsträger. = Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate. = Über den Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung des Konsulats ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt; eine Eintragung im Zeugnis erfolgt nicht.
Die Beziehung zwischen Sachaufwandsträger und Konsulaten werden in Nürnberg über Mietverträge geregelt. Ein Mietvertrag liegt als Anlage bei.
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Stadt Nürnberg Hauptmarkt 18 - 90403 Nürnberg
004
An das Stadt Nürnberg Generalkonsulat der Republik Türkei Bürgermeister -Referat für Schulwesen- Geschäftsbereich Regensburgerstr. 69 Schule & Sport 90478 Nürnberg
Ihr Schreiben vom "= " Zeichen Planung, Controlling, Service Unser Schreiben vom _ 7, Unser Zeichen: 3. BW/PCS Herr Enzenhofer
Überlassung von Schulräumen Hauptmarkt 18 hier: Türkisch-Unterricht 90403 Nürnberg Zimmer-Nr. 108
Tel:0911/231-47 56
Fax: 09 11/231-74 96 Unter Bezugnahme auf Ihren Antrag überlassen wir Ihnen folgenden Schulraum: Benutzungstage im Schuljahr 2017/2018: Zeit: (jeweils von - bis) schulraumvermietung@stadt.nuernberg.de
www. schulen.nuernberg.de
Im Schulhaus: Raum: Sprechzeiten: nach Absprache Mo, Di, Do 8.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr 8.30 - 12.30 Uhr Diese Genehmigung erfolgt unentgeltlich und in jederzeit widerruflicher Weise, da oder nach Vereinbarung die Veranstaltung im schulischen Interesse ist.
Öffentliche Verkehrsmittel: Sie gilt nicht für schulfreie Tage und Schulferien. U-Bahn-Linie 1, 11 Es fallen grundsätzlich keine Schließdienstkosten an, nachdem die Überlassung Haltestelle Lorenzkirche in die Dienstzeit des Hausmeisters fällt. Treten außerplanmäßig Änderungen in Buslinie 36 der Hausmeisterdienstzeit auf, so behält sich die Stadt Nürnberg vor, durch diese Haltestelle Hauptmarkt Überlassung zusätzlich entstehende Kosten für einen Schließdienst dem Mieter in Bus-Linie 46, 47 Rechnung zu stellen. Haltestelle Rathaus
Bei einem weiteren Raumbedarf im Schuljahr 2018/2019 bitten wir bis spä- Sparkasse Nürnberg testens Ende Juni 2018 einen Antrag beim Bürgermeister Geschäftsbereich BLZ 760 501 01 Schule & Sport zu stellen. Kto.-Nr. 1.010 941
IBAN: DE50760501010001010941 Im Falle eines Rücktritts des Nutzers von der Überlassung wird seitens des Bür- Swift (BIC): SSKNDET7XXX germeister Geschäftsbereich Schule kein Benutzungsentgelt in Rechnung gestellt, wenn er spätestens 14 Tage vor dem Überlassungszeitpunkt der Stadt Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule, in schriftlicher Form angezeigt wird.
Tritt der Nutzer von der Überlassung zurück, so hat er die bis dahin entstandenen Aufwendungen und die bereits in Auftrag gegebenen Leistungen, sofern sie nicht stornierbar sind, zu ersetzen.
Die beigefügten Vertragsbedingungen bitten wir zu beachten.
NÜRNBERG
Bitte beachten: Seit dem 01.08.2006 gilt in allen Schulgebäuden, sowie auf dem dazugehörigen Schulgelände Rauchverbot!
Sei2 tvone 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez.
NÜRNBERG
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Überlassung von Schulräumen an Dritte
Räume in Schulanlagen können Dritten (Personen oder Personengruppen) auf Antrag überlassen werden.
Die Genehmigung der Nutzung ist durch den Bürgermeister Geschäftsbereich Schule & Sport zeitlich und örtlich festzulegen. Sie ist nicht übertragbar.
Der Nutzer hat einen Verantwortlichen zu bestellen. Er ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Benutzung der Räume zu sorgen, den Hausmeister vom Ende der jeweiligen Veranstaltung zu verständigen und ihm unverzüglich Schäden mitzuteilen.
Das Betreten des Schulgebäudes ist nur in Anwesenheit des in Ziffer 3 Verantwortlichen gestattet. Er hat den überlassenen Raum als Erster zu betreten und als Letzter zu verlassen.
Die Zugänge zu den angemieteten Räumen werden außerhalb der Unterrichtszeiten der Schule bei Schneefall oder Glätte nicht geräumt oder gestreut. Der Nutzer ist daher verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für den gefahrenfreien Zu- und Abgang aller Teilnehmer und Nutzer zu treffen, d. h., die Sicherungspflicht wird auf ihn übertragen.
Die Benutzer sind verpflichtet, die überlassenen Räume sowie Einrichtungen und Geräte in gutem Zustand zu erhalten und vor Beschädigungen zu bewahren. Die Benutzer haften für alle Schäden und Verluste, die der Stadt an den überlassenen Einrichtungen, Geräten, Räumen und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen.
Der Nutzer stellt die Stadt von möglichen Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten, der Teilnehmer seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte sowie Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Unberührt bleibt die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden nach $ 836 BGB.
Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und im Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte.
Die anfallenden Kosten für eine von Fachfirmen nach Abschluss der Veranstaltung durchzuführende Sonderreinigung sowie für Abfallbeseitigung trägt der Nutzer unabhängig von der Regelung des Nutzungsentgeltes.
- Die vereinbarten Benutzungszeiten sind einzuhalten. Schulräume dürfen grundsätzlich nicht über 21.00 Uhr hinaus belegt werden.
N. Für die Benutzung von Turnhallen gilt darüber hinaus die Sporthallenordnung.
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Für die überlassenen Schulräume hat der Benutzer ein Benutzungsentgeit innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung an die Stadtkasse zu entrichten.
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Der Mieter versichert, dass die Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird.