Beilage 1.2. zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.04.2018
Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut in Nürnberg zum
„Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut
Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen!“
1. Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms
Das Arbeitsprogramm gegen Kinderarmut in Nürnberg „Armen Kindern Zukunft geben!“ hat in den letzten zehn Jahren gemeinsam mit den zahlreichen Partnern viel erreicht und viel Aufmerksamkeit sowie Anerkennung, auch über die Grenzen Nürnbergs hinaus1, erfahren. Im letzten Bericht zum Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2014 wurden nach fünfjährigem Bestehen des Arbeitsprogramms und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets Weiterentwicklungsbedarfe des Arbeitsprogramms benannt. „Es ist viel geschehen und es bleibt noch viel zu tun“ hieß es dort einführend zum Bericht. 2 Diese Beschreibung trifft auch für die Zeit seit dem letzten Bericht zu. Die bereits erfolgten Weiterentwicklungen, neue Ansätze und künftige Entwicklungslinien sollen in diesem Bericht begründet und vorgestellt werden. Die weiterentwickelte Ausrichtung des Arbeitsprogramms soll auch in einer neuen Bezeichnung zum Ausdruck kommen: Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut. Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen! Das Arbeitsprogramm soll künftig dafür stehen, was im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales im Sinne der Armutsbekämpfung/-prävention für junge Menschen und ihre Familien auf kommunaler Ebene getan werden soll bzw. getan werden kann. Die Prävention und Bekämpfung von Armutslagen bei Kindern und Jugendlichen erfolgt nicht ausschließlich durch den Geschäftsbereich Ref. V. Auch andere Geschäftsbereiche sind hier in vielfacher Hinsicht aktiv. An verschiedenen Stellen gibt es dazu langjährige und bewährte Kooperationen. Der skizzierte Relaunch des Arbeitsprogramms soll auch ein Anlass sein, vor allem mit den Geschäftsbereichen des 3. Bürgermeisters, dem Kulturreferat und dem Referat für Umwelt und Gesundheit in einen Austausch zum Thema zu treten.
2. Befunde zur Kinder- und Jugendarmut in Nürnberg
In der Sitzung des Stadtrats vom 11.04.2018 wurde ausführlich über die Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg berichtet und diverse Zahlen und Fakten aufbereitet. Daher sollen an dieser Stelle lediglich einige wesentliche Erkenntnisse speziell zur Situation von Kindern und Jugendlichen zusammengefasst werden. Einzelne grundsätzliche Passagen des Stadtratsberichts werden auch in diesem Bericht genutzt. Dabei wird herausgearbeitet: Kinder- und Jugendarmut ist ein vielschichtiges Phänomen und sollte daher auch differenziert dargestellt werden. Ein Blick nur auf die Armutsgefährdungsquote wird dem nicht gerecht und verstellt den Blick für die Komplexität. Kinder- und Jugendliche sind nach wie vor überdurchschnittlich oft von Armutslagen betroffen. Eine pauschale Einordnung, dass sich die Situation von Kinder und Jugendlichen laufend verschlechtern würde, trifft jedoch nicht zu. Kinder- und Jugendarmut ist mehr als ein monetärer Mangel. Zentrale Aufgaben sind vor allem auch die Bekämpfung von Teilhabeeinschränkungen in verschiedenen Lebensbe-
1 Vgl. z. B. Holz 2011 2 Bericht im Sozialausschuss vom 06.02.2014
reichen. Wären monetäre Mängel von heute auf morgen gelöst, so blieben nicht-monetäre Armutsfolgen jedoch vielfach bestehen. Verfügbare Statistiken sind allerdings zumeist auf monetäre Aspekte beschränkt. Kinder- und Jugendarmut droht häufig zu einem dauerhaften und verfestigten Problem zu werden. Daher müssen Armutsprävention und -bekämpfung möglichst früh ansetzen. Gleichzeitig wird deutlich: Auch bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren gibt es Handlungsbedarf. Diese Altersgruppe soll daher künftig im Arbeitsprogramm gezielt mit berücksichtigt werden. Unter Verwendung der methodisch einzuordnenden Armutsgefährdungsquote wird regelmäßig dargelegt, dass Kinder und Jugendliche besonders häufig betroffen sind. Die Auswertungen des Mikrozensus zeigen für Deutschland, dass seit gut zehn Jahren Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren und vor allem junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren die besonders armutsgefährdeten Altersgruppen sind. Von den unter 18-Jährigen gelten in der Zeit von 2005 bis 2016 mit nur leichten Schwankungen je ca. ein Fünftel der Altersgruppe als armutsgefährdet. Sie leben also in Haushalten unterhalb einer errechneten Armutsgefährdungsschwelle. Bei den 18- bis unter 25-Jährigen sind es ein gutes Viertel.3 Die Armutsgefährdungsquote muss als Indikator zu Messung relativer Armut methodisch eingeordnet werden. Armutsrelevante Faktoren wie Überschuldung, Vermögen und auch Kostenbelastungen werden genauso wenig abgebildet wie Teilhabeeinschränkungen. Sie ist eher ein Maß zur Abbildung von Einkommensungleichheit und darüber hinaus beruht sie auf mehreren, letztlich nicht objektiven Annahmen. Als armutsgefährdet gelten Personen bzw. Haushalte, die über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen. Die zu Grunde liegende 60%-Schwelle ist eine EU-Konvention und keine objektivwissenschaftliche Armutsgefährdungsschwelle. Das gleiche gilt für die veranschlagten Äquivalenz- bzw. Bedarfsgewichte der einzelnen Haushaltsmitglieder.4 Eine im Feburar 2018 veröffentlichte Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung setzt an dieser Kritik zu den Äquivalenzgewichten an und erarbeitet eine einkommensabhängige Äquivalenzskala.5 Im Ergebnis steigen die errechneten Armutsgefährdungsquoten – v. a. von Familien und damit von Kindern. Auch wenn dieser Ansatz in eine richtige Richtung geht, bleibt die Armutsgefährdungsschwelle als Konvention bestehen und auch die einkommensabhängigen Äquivalenzskalen sind nicht abschließend objektiv ermittelbar. Veränderungen der Armutsgefährdungsquote sollten eher als Trends interpretiert und geringfügige Schwankungen (v. a. zwischen zwei Jahren) nicht als deutliche Veränderungen herausgestellt werden. Einordnungen, wie sie etwa das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler Stiftung (WSI) 2017 vorgenommen hat, erscheinen vor diesem Hintergrund methodisch hinterfragbar. So werden die Ergebnisse des Mikrozensus für Deutschland u. a. wie folgt beschrieben:6 „Armut“ bei Personen ohne Migrationshintergrund ist von 12,5 im Jahre 2015 auf 12,1 Prozent (2016) gesunken (Hinweis: es müsste Armutsgefährdung heißen) Eine Zunahme der Armutsgefährdungsquote unter Kindern von 19,0 auf 19,7 (von 2014 auf 2015) wird als „deutlicher Anstieg“ interpretiert. Ohne verharmlosen zu wollen und zu dürfen, so erscheinen Schwankungen von unter einem Prozentpunkt und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht geeignet, um von deutlicher Zu- oder auch Abnahme reden zu können.
3 Ergebnisse des Mikrozensus, Statistische Ämter des Bundes und der Länder 4 „Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.“ (http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/glossar.html#Aequivalenzeinkommen, Abruffdatum: 08.02.2018) 5 Garbuszus et al. 2018 6 WSI 2017
Für Nürnberg liegen Daten zur Armutsgefährdung der unter 18Jährigen auf Basis des Mikrozensus und für die 18- bis unter 25Jährigen auf Basis von WoHaus-Daten (städtisches Medianeinkommen) vor. Der Mikrozensus beziffert den Anteil armutsgefährdeter Personen unter 18 Jahren für Nürnberg in 2016 gemessen am Bundesmedianeinkommen auf ca. 33%. Die WoHaus-Daten weisen für 2015 eine Armutsgefährdung (gemessen am städtischen Medianeinkommen) von ca. 47% für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich bei den Mikrozensus- und WoHaus-Analysen um verschiedene Datenquellen handelt und methodische Unterschiede zu beachten sind. Der Mikrozensus geht von einem bundesweiten Durchschnittseinkommen aus, die WoHaus- Daten von einem Nürnberger Durchschnittseinkommen. Im Übrigen wird gerade auf kommunaler Ebene von Experten die Nutzungsmöglichkeit und Aussagekraft der Armutsgefährdungsquote als Indikator und steuerungsrelevante Kennzahl zur Armutsbekämpfung relativiert.7 Wenngleich die Ergebnisse auf Grund unterschiedlicher Datenquellen und Methodiken nicht unmittelbar vergleichbar sind, so wird doch deutlich, dass sich auch in Nürnberg für junge Menschen eine überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdung abzeichnet. Ein weiterer – auf kommunaler Ebene aussagekräftigerer – Armutsindikator ist der SGB II-Bezug von Kindern.8 Hier zeigt sich für Nürnberg, dass Ende 2016 ca. 19.400 Personen im Alter von unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften gezählt wurden, gegenüber gut 18.500 Ende 2011. Ein detaillierterer Blick zeigt jedoch, dass sich die Entwicklung zwischen Altersgruppen unterschiedlich entwickelt. Während die Zahlen bei den jüngsten Altersgruppen praktisch stabil sind, ist die Zunahme vor allem auf die Altersgruppe der 6- bis unter 15-Jährigen, sowie die 15- bis unter 18-Jährigen zurückzuführen (Abbildung 1). Abbildung 1: Personen unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Nürnberg*
Dez 11 Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16
9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000
u. 3 J. 3 bis u. 6 J. 6 bis u. 15 J. 15 bis u. 18 J. 18 bis u. 25 J. *unter 18 Jahre = minderjährige, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung
Insgesamt haben zwar in absoluten Zahlen die Hilfebedarfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den letzten Jahren zugenommen, es ist jedoch zu beachten, dass im gleichen Zeitraum die Einwohnerzahl Nürnbergs ebenfalls stark gewachsen ist. Abbildung 2 zeigt, dass es zwischen den Altersgruppen durchaus Unterschiede gibt. So wird deutlich, dass gerade bei den 6- bis unter 18-Jährigen die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften schneller gewachsen ist als die entsprechende Gesamtbevölkerung der Altersgruppe.
7 Munz-König 2013, S. 124; Arbeitskreis Armutsforschung 2017, S. 154f. 8 Tophoven et al. 2016, S. 16
Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung 2011-2016 in Nürnberg (jeweils Jahresende)*
20%
| 17,6% Entwicklung Bevölkerung Entwicklung Personen u. 25 J. in SGB II -Bedarfsgemeinschaften 13,9% | ||||
|---|---|---|---|---|
| 9,4% 8,3% | ||||
| 5,9% | 6,4% | 5,8% 4,8% | ||
| -4,1% | 3,3% | 1,2% 0,7% | ||
| 18 bis u. 25 J Personen bis u. 3 bis u. 6 J. 6 bis u. 15 J. 15 bis u. 18 J. 25 J. gesamt |
15%
10%
5%
0%
-5% u. 3 J.
*Personen unter 18 Jahre = minderjährige, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, StA, Melderegister eigene Berechnung/Darstellung
Die SGB II-Hilfequote9 für die Altersgruppe der Kinder bis unter 18 Jahren beläuft sich in Nürnberg Ende 2016 auf 18,1%. Damit fallen die Hilfequoten für Kinder- und Jugendliche besonders hoch aus. Zum Vergleich: Der Anteil der Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Alter von 18 bis unter 25 Jahren an derselben Altersgruppe der Gesamtbevölkerung beläuft sich in Nürnberg Ende 2016 auf 9,5%. Der Anteil der Personen aller Altersgruppen in SBG II-Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtbevölkerung beläuft sich Ende 2016 auf 9,0%. Ein ähnlicher Blick im Städtevergleich ist die Entwicklung der „NEF-Dichte“. Dabei werden die nicht erwerbsfähigen SGB II-Leistungsberechtigten unter 15 Jahren je 1.000 Einwohner der Altersgruppe in der jeweiligen Kommune berechnet. Hier zeigt sich, dass die Dichte in Nürnberg in den letzten Jahren zwar leichteren Schwankungen unterliegt, jedoch zuletzt wieder abnimmt und in den Beobachtungsjahren jeweils unterhalb der durchschnittlichen Dichte aller betrachteten Großstädte liegt (Abbildung 3). Abbildung 3: Dichte der nichterwerbsfähigen Leistungsempfänger (NEF) unter 15 Jahren im Stadt- und Zeitvergleich
2011 2012 2013 2014 2015 2016 gewichteter Mittelwert 2016
| 7 8 1 6 9 1 1 8 1 | 23 |
|---|
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Melderegister der Städte, SHA, eigene Darstellung
Um das Ausmaß monetärer Armutsbetroffenheit umfassender beschreiben zu können, ist es wichtig, den Blick über das SGB II hinaus zu weiten. Die „Sozialleistungsdichte“ bezieht dazu im Zeitvergleich Personen unter 18 Jahren mit Leistungsbezug auf je 1.000 Einwohner der Altersgruppe der Gesamtbevölkerung. In die Berechnung fließen folgende Leistungen ein:
9 Die SGB II-Quote bezieht leistungsberechtigte (LB) Kinder unter 18 Jahren auf die Bevölkerung unter 18 Jahren.
Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II: Personen in BG (PERS) im Alter von unter 18 Jahren Sozialhilfe - SGB XII: HLU-Leistungsberechtigte im Alter von unter 18 Jahren Asylbewerberleistungsgesetz: Leistungsberechtigte im Alter von unter 18 Jahren Wohngeld - WoGG: Kinder in WoGG-Haushalten im Alter von unter 18 Jahren In absoluten Zahlen hat sich die Zahl der leistungsberechtigten unter 18-Jährigen in der Zeit von 2012 bis 2016 von gut 20.300 auf knapp 22.700 erhöht. Die Dichte ist im entsprechenden Zeitraum weitgehend konstant geblieben (Abbildung 4). Im Jahr 2015 gab es einen gewissen temporären Zuwachs vor allem durch Leistungsberechtigte im Asylbewerberleistungsgesetz, deren Zahl jedoch 2016 wieder deutlich abgenommen hat. In 2016 ist die Zunahme vor allem durch die Wohngeldgesetzänderungen und die daraus resultierenden Zuwächse von Kindern in Haushalten mit Wohngeldbezug zu erklären. Abbildung 4: Sozialleistungsdichte* unter 18-Jähriger in Nürnberg im Zeitverlauf
271 271 270 278 281
2012 2013 2014 2015 2016
*Leistungsberechtigte Personen unter 18 Jahren je 1.000 Einwohner der Altersgruppe der Gesambevölkerung Quelle: SHA Wenngleich Nürnberg im Städtevergleich somit durchaus zu den Städten mit den niedrigeren Zahlen und Hilfeanteilen gehört, so zeichnet sich trotzdem vor dem Hintergrund zunehmender absoluter Zahlen jüngerer Leistungsberechtigter und im Vergleich zur Gesamtbevölkerung höheren Hilfequoten ein anhaltender Unterstützungsbedarf gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für junge Erwachsene ab. Hier kommt es auf eine Doppelstrategie an: Einerseits muss Armutsprävention und Armutsbekämpfung möglichst frühzeitig ansetzen. Gleichzeitig – das zeigen die Zahlen – müssen auch Jugendliche im Arbeitsprogramm stärker als bisher berücksichtigt werden.
Die eingangs beschriebene Armutsgefährdungsschwelle suggeriert eine objektive Armutsgrenze. Tatsächlich beruht sie jedoch auf mehreren Konventionen und führt im Vergleich zu anderen Sichtweisen zu mitunter auf den ersten Blick widersprüchlichen Befunden. Um der Frage genauer nachzugehen, wie groß eine potenzielle Lücke zwischen SGB II- Leistungsbezug und den einschlägig definierten Armutsgefährdungsschwellen ausfällt, ist im Geschäftsbereich Ref. V eine Analyse typischer „Fallkonstellationen“ vorgenommen worden. Dabei wurden folgende fünf Haushaltskonstellationen näher analysiert: Einpersonenhaushalt Alleinerziehende (1 Kind, 2 Jahre) Alleinerziehende (2 Kinder, 6-13 Jahre + 14-17 Jahre) Zweipersonenhaushalt (ohne Kinder) Zweipersonenhaushalt (2 Kinder, 5 + 10 Jahre)
Für jede Haushaltskonstellation wurden für das Analysejahr 2016 folgende Informationen gegenübergestellt: 1. Höhe des durchschnittlichen Einkommens laut Mikrozensus. Dabei wird einmal das durchschnittliche Einkommen als Bundesmedian und einmal als Nürnberger Median dargestellt. Das durchschnittliche Nürnberger Einkommen liegt für jede Haushaltskonstellation unterhalb des Bundesdurchschnitts.
- Höhe der Armutsgefährdungsschwellen Auch hier werden sowohl die am Bundesmedian als auch die am Nürnberger Median gemessenen Armutsgefährdungsschwellen berechnet. Analog zum Durchschnittseinkommen fällt die Armutsgefährdungsschwelle gemessen am Nürnberger Medianeinkommen niedriger aus als am Bundesmedian gemessen. 3. Für jede Haushaltskonstellation werden daraufhin zwei Säulen der SGB II-Bedarf dargestellt. o Dunkelgraue Säule: Zunächst wird hier der jeweilige i) Regelsatz und die durchschnittlichen anerkannten Kosten der Unterkunft in dem unteren Teil der Säule zusammengefasst. Sofern relevant umfasst dies auch den Mehrbedarf für Alleinerziehung. In dem zweiten Teil der Säule werden weitere Leistungen hinzugerechnet. Auch wenn es sich hier nicht um monetäre Leistungen handelt, die „auf dem Giro- Konto“ sichtbar werden. So sind es doch geldwerte Leistungen, die die betroffenen Haushalte monetär konkret entlasten. Hier werden ii) durchschnittliche Gebührenübernahme für Kindertageseinrichtungen, durchschnittliche Beträge für BuT- Leistungen10 und ein geldwerter Vorteil durch den Nürnberg-Pass11 summiert. o Hellgraue Säule: Die hellgraue Säule entspricht in den ersten beiden Säulenabschnitten der dunkelgrauen Säule. Hinzu kommt jedoch ein dritter Teil, in dem SGB II- Freibeträge durch erzielte Einkommen mitgezählt werden. Am unteren Ende der Säule ist jeweils eingetragen, wie viel Prozent der Bedarfsgemeinschaften dies betrifft. Die Ergebnisse der Analysen zeigen (Abbildung 5): Von den in den Berechnungen berücksichtigten Haushaltskonstellationen fallen lediglich regelleistungsberechtigte Einpersonenhaushalte und Paare ohne Kinder unter Berücksichtigung der Regelsätze und der durchschnittlichen anerkannten KdU unterhalb der definierten Armutsgefährdungsschwellen. Nimmt man die geldwerten Leistungen der Kita-Gebührenübernahme, BuT-Leistungen und des Nürnberg-Passes hinzu, so sind vor allem leistungsbeziehende Alleinerziehendenhaushalte und Paare mit Kindern oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle zu finden. Dies allerdings immer unter der Annahme, dass die Leistungsberechtigten auch von den jeweiligen Leistungen (Kita-Gebührenübernahme, BuT-Leistungen, Nürnberg- Pass) Gebrauch machen! Berücksichtigt man zusätzlich Freibeträge durch Erwerbseinkommen, so haben alle dargestellten Haushaltskonstellationen eine Chance, sich jenseits der Armutsgefährdungsschwellen zu bewegen. Dies trifft immerhin – je nach Haushaltsform – für 22% bis 54% der Bedarfsgemeinschaften zu. Die Ergebnisse dieser Berechnungen stehen zunächst teilweise im Widerspruch zu den Armutsgefährdungsquoten, wonach gerade Alleinerziehende und Familien mit Kindern besonders betroffen sind. Dieser Effekt entsteht zum einen durch die entsprechend hohen SGB II- Bedarfe für die Kosten der Unterkunft in Nürnberg und zum anderen durch die vergleichsweise geringe Gewichtung der Kinder bei der Armutsgefährdungsquote. Weiterhin werden in Abbildung 5 auch geldwerte Leistungen monetarisiert, die nicht „auf dem Konto“ der Leistungsberechtigen auftauchen und somit auch nicht in die Berechnung einer Armutsgefährdungsquote einfließen können. Außerdem sind die möglichen methodischen Effekte bei der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten zu berücksichtigen. Die Botschaft ist hier nicht, dass leistungsberechtigte Alleinerziehende und Haushalte mit Kindern in Nürnberg keine Armutsprobleme haben oder nicht arm seien. Im Gegenteil: Zentrale Aspekte wie Kostenbelastungen, Alltagsbewältigung, verfügbare Zeitbudgets und vor allem Benachteiligungen der Teilhabe werden hier nicht oder nur am Rande mit abgebildet. Hier stehen gerade leistungsberechtigte Haushalte mit Kindern – und besonders Alleinerziehende – vor oft großen Herausforderungen, die auch weiterhin Unterstützung erfordern.
10 durchschnittliche Aufwendungen je Leistungsberechtigter/n 11 hier: durchschnittlicher geldwerter Vorteil durch Vergünstigungen bei VAG
Vielmehr wird deutlich, dass die Methode der Armutsgefährdungsquote inhaltlich zu kurz greift und den lokalen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Wenngleich durch die Analysen deutlich wird, dass in Nürnberg gerade für armutsgefährdete Familien viel materielles Unterstützungspotenzial vorhanden ist, so ist unbestritten, dass sich leistungsbeziehende Haushalte in einem angespannten ökonomischen Rahmen – sprich: in Armutslagen – bewegen. Die Armutsgefährdungsquote bildet die komplexe Realität nur unzureichend ab.
Abbildung 5: Durchschnittseinkommen, Armutsschwellen, durchschnittliche Leistungen verschiedener Haushaltformen in Nürnberg (2016)
Anmerkungen: BG = Bedarfsgemeinschaften a) Leistungsbezug umfasst i) Regelsatz SGB II, ii) sofern relevant Mehrbedarf Alleinerziehung, iii) durchschnittliche anerkannte KdU, iv) durchschnittliche Gebührenübernahme Kitas, v) BuT-Leistungen [durchschnittliche Aufwendungen je Leistungsberechtigter/n] vi) Nürnberg-Pass [hier: durchschnittlicher geldwerter Vorteil durch Vergünstigungen bei VAG]. Bei iv) – vi) jeweils Durchschnittswerte für BG, die Leistungen auch nutzen. b) zusätzlich zu a) werden hier die durchschnittlichen SGB II-Freibeträge wg. Erwerbseinkommen zugerechnet. In den jeweiligen Säulen steht der Anteil der BG, die zusätzliche Erwerbseinkommen erzielen. Quelle: Mikrozensus, SHA, J
Armutsgefährdungsquoten, SGB II-Quoten, die Zahl Leistungsberechtigter: All dies sind wichtige Hinweise, um die Ausrichtung von Maßnahmen zu reflektieren. Zahlen und Quoten alleine sollen Engagement jedoch nicht begründen. Hinter jeder Zahl steht eine individuelle Geschichte. Gerade bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihr Leben noch weitgehend vor sich haben, sind Anstrengungen erforderlich, dass sich Armutsphänomene nicht verfestigen und lebenslange Benachteiligungen nach sich ziehen. Zur Verfestigung von Armut liegen zwar keine spezifischen Nürnberger Daten vor, jedoch können einige grundsätzliche empirische Erkenntnisse zum Phänomen einer zunehmenden Verfestigung von Armut festgehalten werden. Mit Hilfe von Längsschnittanalysen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) arbeitet Prof. Groh-Samberg zwei Aspekte heraus, um die Verfestigung von Armut abzubilden.12 Zum einen geht es um die Kumulation von materiellen Problemlagen und zum anderen um die Dauer von Armutsphasen. Dazu werden einerseits die Haushaltsnettoeinkommen und die Lebenslagendimensionen Arbeitslosigkeit, Wohnsituation und Verfügbarkeit finanzieller Rücklagen betrachtet. Von „verfestigter Armut“ wird dann gesprochen, wenn die Betroffenen für fünf Jahre am Stück über geringe Einkommen verfügen und gleichzeitig in mindestens zwei der genannten Lebenslagendimensionen benachteiligt sind. Die zentralen Ergebnisse der Analyse, die auch im Bericht an den Stadtrat ausgeführt wurden, sind folgende Punkte: Seit Ende der 1990er Jahre nimmt der Anteil der Personen, die sich mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre in verfestigter Armut befinden, kontinuierlich zu und beläuft sich in den letzten betrachteten Fünf-Jahres-Perioden in Westdeutschland auf 11% und in Ostdeutschland auf 15%. Die These, dass vorübergehende Armutsperioden zunehmen, kann nicht bestätigt werden. Die Zunahme des Anteils verfestigter Armut ist weniger durch Abstiege in verfestigte Armut zu erklären, sondern durch eine abnehmende Wahrscheinlichkeit aus verfestigter Armut herauszukommen, also durch weniger Aufstiege aus verfestigter Armut. Armut setzt sich in Biographien, Stadtteilen und Milieus fest. Die Ergebnisse machen umso deutlicher, dass Armutsprävention frühzeitig ansetzen muss und dass Ausstiege aus dauerhafter Armut zunehmend schwer werden. Diese Erkenntnisse müssen bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen berücksichtigt werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat Ende 2017 eine Studie vorgelegt, die auf Grundlage des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) in einer Längsschnittstudie zeigt, dass 21% aller Kinder in Deutschland dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen leben. Für gut ein Fünftel der Kinder ist es somit ein realistisches Risiko langfristig in Armut zu leben.13 Die Studie bezieht sich auf einen Analysezeitraum von fünf Jahren und spricht von einer Armutslage von Kindern, deren Familien mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherung beziehen. Als besonders gefährdete Gruppen werden Kinder alleinerziehender Eltern, Kinder mit mindestens zwei Geschwistern und Kinder mit geringqualifizierten Eltern identifiziert. Der Ansatz, Armutsprävention (im Sinne von Ursachenbekämpfung) und Armutsbekämpfung (im Sinne von Folgenbekämpfung) miteinander lebenslaufbegleitend zu verzahnen, erscheint vor dem Hintergrund dieser Ausführungen abermals bestätigt. Der eingeschränkte kommunale Handlungsspielraum auf der ursächlichen Seite soll zum einen erst recht ein intensives Engagement bei den Ursachen begründen, bei denen Kommune Einfluss hat. Des Weiteren soll er Triebfeder sein, das vielseitige kommunale Engagement auf der Folgenseite weiterzuentwickeln, damit eine negative Beeinflussung von Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen durch Armutslagen im weiteren Lebensverlauf möglichst verhindert wird.
12 Vgl. Groh-Samberg/Hertel 2015 und Groh-Samberg 2017 im Rahmen der 4. Nürnberger Armutskonferenz 2017, https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialamt/dokumente/ako_2017_vortrag_groh-samberg.pdf (Abrufdatum: 24.01.2018) 13 Tophoven et al. 2017
Die Kommune … schafft Angebote, die den Nutzern nichts oder wenig kosten und somit deren Geldbeutel entlasten; bringt die Informationen zu diesen Angeboten zu den Betroffenen und/oder den Akteuren der Sozialen Arbeit; kümmert sich um die Vernetzung der Akteure; fördert deren Abstimmung; akquiriert und gibt Mittel für Projekte; unterstützt monetär, um Zugänge zu ermöglichen; …
Zusammenfassung: Empirische Befunde zur Kinder und Jugendarmut
Die Armutsgefährdungsquote ist als kommunaler Armutsindikator nur eingeschränkt
nutzbar. Sie misst eher Einkommensungleichheit und sagt nichts aus über Kostenbe-
lastungen, Verschuldungssituationen und Einschränkungen der Teilhabe. Ein differen-
zierterer Blick und eine Versachlichung der Debatte sind nötig.
Kinder- und Jugendliche sind nach wie vor überdurchschnittlich oft von Armutslagen
betroffen. Eine pauschale Einordnung, dass alles immer schlimmer werde, trifft jedoch
nicht zu.
o Die Hilfebedarfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in den letz-
ten Jahren zugenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass im gleichen Zeitraum die
Einwohnerzahl Nürnbergs ebenfalls stark gewachsen ist.
o Gerade bei den 6- bis unter 18-Jährigen ist die Zahl der Personen in Bedarfsge-
meinschaften schneller gewachsen als die entsprechende Gesamtbevölkerung der
Altersgruppe. Anders formuliert: Gerade Jugendliche bis unter 18 Jahren sind be-
sonders häufig von Armut betroffen.
o Mit gut 18% ist die SGB II-Quote unter 18-Jähriger in Nürnberg nahezu doppelt so
hoch wie die der Gesamtbevölkerung, sie nimmt jedoch nicht zu.
o Auch die Einbeziehung weiterer Sozialleistungen (Personen in SGB II-Bedarfsge-
meinschaften, HLU-Leistungsberechtigte, Leistungsberechtigte Asylbewerberleis-
tungsgesetz, Kinder in WoGG-Haushalten - jeweils im Alter von unter 18 Jahren)
zeigt mit der Sozialleistungsdichte, dass die anteilige Armut der unter 18-Jährigen
in Nürnberg im Zeitverlauf nicht abnimmt.
o Es braucht eine Doppelstrategie: Einerseits muss Armutsprävention und Armutsbe-
kämpfung möglichst frühzeitig ansetzen. Gleichzeitig müssen auch Jugendliche im
Arbeitsprogramm stärker als bisher berücksichtigt werden.
Kinder- und Jugendarmut ist mehr als ein monetärer Mangel. Zentrale Aufgaben sind
vor allem auch die Bekämpfung von Teilhabeeinschränkungen in verschiedenen Le-
bensbereichen. Wären monetäre Mängel von heute auf morgen gelöst, so blieben
nicht-monetäre Armutsfolgen jedoch vielfach bestehen. Verfügbare Statistiken sind al-
lerdings zumeist auf monetäre Aspekte beschränkt.
Armut wird zunehmend zu einem verfestigten Problem. Aktuelle Längsschnittstudien
zeigen, dass gut ein Fünftel der Kinder in Deutschland längerfristig in Armut lebt.
Ein besonderes Engagement für Kinder- und Jugendliche bleibt Daueraufgabe und
begründet eine Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut.
3. Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut als kommunale Aufgabe
Ursachen von Kinder- und Jugendarmut sowie potenzielle Armutsfolgen sind vielfältig. Eine Unterscheidung von Ursachenkomplexen auf der einen Seite und Folgewirkungen auf der anderen Seite ist erforderlich, um zielgerichtet ansetzen und kommunale Handlungsspielräume bei Lösungsansätzen ausschöpfen zu können. Im Mittelpunkt steht zunächst ein identifiziertes sozialpolitisches Problem, hier „Kinder- und Jugendarmut“, verstanden als ein geringer finanziell-materieller Handlungsspielraum (vgl. Schema in Abbildung 6). Ursachen für Kinder- und Jugendarmut können im Bereich Bildung, Arbeit und auch in sozioökonomischen Faktoren zu finden sein. Die Folgen von Kinder- und Jugendarmut können sich wiederum in unterschiedlichem Maße in verschiedenen Lebenslagen zeigen (materielle, soziale, gesundheitliche und kulturelle Lebenslage). Sowohl die Ursachen als auch die Folgen von Armut können wechselseitig zusammenhängen und sich mitunter gegenseitig verstärken. Armut der Familie ist in allen Lebensbereichen mit Risiken der Benachteiligung und der Unterversorgung der jungen Menschen verbunden. Der Zusammenhang ist nicht deterministisch: Nicht alle armen Kinder schneiden schlecht in der Schule ab, haben wenig Freunde, müssen ihr Zimmer mit Geschwistern teilen. Diese Einschränkungen sind jedoch typisch für arme Kinder, während sie bei Kindern aus besser situierten Familien als eher untypisch anzusehen sind. Abbildung 6: Schema Problem-Ursache-Folgen-Komplex von Kinder- und Jugendarmut
Quelle: eigene Darstellung u. a. auf Grundlage von AWO 2012, Cremer 2016, Laubstein et al. 2016, Voges et al. 2003, Spannagel 2017
Um Probleme dauerhaft zu lösen, müssen die Ursachen von Kinder- und Jugendarmut angegangen werden. Hier wird schnell deutlich, dass es zahlreiche stark ursächliche Faktoren gibt, bei denen Kommune über wenig bis keine Handlungsspielräume verfügt. Zu nennen sind unter anderem gezahlte Löhne und Gehälter in der Wirtschaft, private Überschuldungen, persönliche Krisen (z. B. Scheidungen/Trennungen der Eltern), Krankheitsfälle (z. B. Unfälle), soziale Herkunft, oder auch Steuerpolitik. Allerdings gibt es durchaus Ursachen, bei denen es zumindest gewissen Spielraum der Kommune gibt, wie bspw. Bildung (z. B. quantitativer und qualitativer Kita-Ausbau), Qualifikation (z. B. Jugendberufsagentur) oder Arbeitslosigkeit in der Familie (z. B. Perspektiven für Familien). Großen Handlungsspielraum hat die Kommune dahingegen bei der ebenfalls unverzichtbaren Bekämpfung von Armutsfolgen in Form von Benachteiligungen in verschiedenen Lebenslagendimensionen. Gerade vor dem Hintergrund der oben skizzierten nach wie vor vergleichsweise höheren Hilfequoten Minderjähriger und der empirischen Erkenntnisse zur Verfestigung von Armut ist ein starkes kommunales Engagement zur Bekämpfung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut nötig.
Die Kommune als die den Menschen nächste politische Ebene steht besonders in der Verantwortung, armen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu ermöglichen und ihnen eine bessere Zukunft zu geben. Bestimmte strukturelle Bereiche sind kommunal – trotz knapper Finanzen – beeinflussbar, z.B. das Angebot an Infrastruktur zur Förderung von Bildungsangeboten, sowie die Unterstützung von Zugängen mittels Nürnberg-Pass. Mit dem Nürnberg- Pass können Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen, Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen in Anspruch nehmen. Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z. B. in Kindertagesstätten und in der Schule besser zu fördern und zu integrieren. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe noch weiter ausgebaut. Im Dezember 2017 wurden 53.376 Personen mit Nürnberg-Pass gezählt. Im Dezember 2012 waren es noch 34.194. Die Zunahme der Zahl ist allerdings nicht zwingend ein Hinweis auf gestiegene Armut, sondern vielmehr den Bemühungen geschuldet, den Nürnberg-Pass intensiv zu bewerben. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden leistungsberechtigte Familien in besonders hohem Maße erreicht. Im Dezember 2017 wurden für 14.660 Leistungsberechtigte Gutscheine für Teilhabeleistungen ausgestellt, für 13.265 Leistungsberechtigte Gutscheine für Mittagessen. Die Zahlen konnten seit 2011 stetig gesteigert werden. Anhand der Ergebnisse der Akzeptanzstudie über „Das Bildungs- und Teilhabepaket in Nürnberg“14 konnte festgestellt werden, wo die Betroffenen bereits gut erreicht werden und an welchen Stellen es die Akzeptanz und Nutzung der Leistungen zu befördern gilt. Die Reichweite der Leistungen aus dem BuT-Paket ist in Nürnberg im Vergleich mit anderen Städten in Bayern deutlich überdurchschnittlich, es werden über 80% der Leistungsberechtigten erreicht. Trotzdem sind weitere Aktionen zur Steigerung der Inanspruchnahme in Planung. Zwar ist das Bildungs- und Teilhabepaket eine Bundesleistung, doch liegt die Umsetzung in der Hand der Kommune. Die Stadt Nürnberg gestaltet dies derart, dass die Leistungen mit dem Nürnberg-Pass als Steuerungsinstrument verknüpft sind. Weitere Aktivitäten und Ansätze werden in Abschnitt 5 im Rahmen der Kurzbeschreibung des bisherigen Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut ausgeführt.
4. Bisherige Antworten der Stadt Nürnberg zum Umgang mit Ursachen und Folgen
von Kinder- und Jugendarmut
4.1 „Armen Kindern Zukunft geben!“ Das Arbeitsprogramm gegen Kinderarmut in
Nürnberg seit 2008
Seit 2008 gibt es das Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinderarmut „Armen Kindern Zukunft geben!“ (im Folgenden kurz mit „Arbeitsprogramm“ bezeichnet), zu dem bereits mehrfach berichtet wurde.15 Die Impulse für dieses Programm gingen vom Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg aus, welches die Förderung der Verwirklichungschancen (insbesondere die individuellen Ressourcen und sozialen Chancen) von Kindern als zentral erkannte und zugleich bei der damals in der Politik geführten Diskussion um die Verbesserung des Regelsatzes für Kinder und deren Teilhabe-Chancen einen Handlungsbedarf ausmachte. Der Leitgedanke und zugleich der Auftrag des Arbeitsprogramms lauten: „Kinderarmut bedeutet nicht nur materielle Knappheit, sondern oft auch fehlende Bildungschancen, schlechte Berufsperspektiven, schlechter Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, weniger Bewegung, weniger soziale Kontakte und Netzwerke. Aus einer Kindheit in Armut darf nicht eine lebenslange Benachteiligung entstehen.“
14 SHA 2016 15 Jugendhilfeausschuss vom 11.12.2008, Sozialausschuss vom 26.02.2014
Dieser Leitgedanke wurde in Anlehnung an den Lebenslagen-Ansatz, der in den AWO-ISS- Studien aufgenommen wurde, entwickelt.16 Der Forschungsansatz der AWO-ISS-Studien war, einen erweiterten, kindgerecht(er)en Armutsbegriff zu entwickeln und empirisch umzusetzen. Infolgedessen wurde ein kindbezogenes Armutskonzept, das nicht nur die materielle Lage des Haushaltes, respektive der Familie, in den Blick nimmt, sondern auch und vor allem die Lebenssituation des Kindes in seinen zentralen Dimensionen erfasst. Hierbei wurden vier, in Abschnitt 3 bereits genannte, zentrale Lebenslagendimensionen berücksichtigt: materielle Lebenslage: Grundversorgung wie Wohnen, Nahrung, Kleidung und Partizipationsmöglichkeiten, die sich aufgrund der materiellen Lebenssituation ergeben kulturelle Lebenslage: kognitive Entwicklung, Ausbildung von sprachlichen und kulturellen Kompetenzen sowie Bildung. soziale Lebenslage: sozialen Kontakte und sozialen Kompetenzen gesundheitliche Lebenslage: physische und psychische Lage eines Kindes, Gesundheitszustand, psychische/körperliche Entwicklung Das Arbeitsprogramm setzt dort an, wo Kinder durch ihre unterschiedlichen Lebenslagen benachteiligt werden. Es wird untersucht, welche Faktoren dazu führen, dass arme Kinder Benachteiligung erfahren. Der Fokus richtet sich auf die Ermöglichung der Teilhabe, um Chancengleichheit herzustellen. Das Lebenslagenkonzept wurde in 10 Handlungsfelder übersetzt, die mit konkreten Projekten und Angeboten in Kooperation mit Teilnehmern einer Steuerungsgruppe gefüllt wurden. Die Handlungsfelder sollten den bestehenden Handlungsbedarf umreißen und jeweils ein Maßnahmenpaket beinhalten. Handlungsfeld 1: Jedes Kind ist herzlich willkommen Handlungsfeld 2: Vernünftige Mahlzeiten für jedes Kind Handlungsfeld 3: Gesundheitsförderung von Anfang an Handlungsfeld 4: Schulische Teilhabe von Anfang an Handlungsfeld 5: Starke Eltern für alle Kinder Handlungsfeld 6: Jedem Kind eine helfende Hand Handlungsfeld 7: Jedem Kind ein Ferienerlebnis Handlungsfeld 8: Sport und Bewegung für jedes Kind Handlungsfeld 9: Kultur für alle Kinder Handlungsfeld 10: Mehr wissen, besser handeln
Armut wirkt auf die Lebenslagen mehrdimensional. Projekte und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung richten sich folglich ebenfalls häufig an verschiedene Lebenslagen. So wurde bspw. bei der Maßnahme „Super-Ferienangebote“ die gesundheitliche Dimension berücksichtigt, da es bei der „Fußballschule“ ein Mehr an Bewegung gibt. Die soziale Dimension wird angesprochen, da bei „Familienwanderungen“ mehr Begegnung stattfindet. Die kulturelle Dimension wird adressiert, da bei dem „Netzduell“ Wissen erweitert wird. Die materielle Dimension wird berücksichtigt, da die Super-Ferienangebote im Preis stark reduziert sind. Die Maßnahmen im Arbeitsprogramm sollen bedarfsorientiert, finanzierbar und wirksam sein. Wirksamkeit und Bedarfsorientierung werden durch verschiedene Studien und Diskussionen (z. B. Ergebnisse der Armutskonferenz, Inhalte der Akzeptanzstudie des Bildungs- und Teilhabepaketes17) kritisch untersucht und angepasst. Die Finanzierbarkeit wird durch Spenden und Projektmittel sichergestellt. Um Kosten als Hürde zu reduzieren, wird im Rahmen des Arbeitsprogrammes Mittelgewinnung als wichtige Aufgabe gewertet. Dies geschieht u.a. in Kooperation mit der Stabsstelle "Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship", welcher Projektsteckbriefe einiger Projekte des Arbeitsprogramms geschickt werden, um für Spenden von Nürnberger Unternehmen vorgeschlagen zu werden. Auch durch die Präsenz des Arbeitsprogramms beim Stiftertag und durch das Stellen von Stiftungsanträgen von Seiten des Stabs Armutsprävention und Inklusion werden Mittel akquiriert.
16 AWO 2012, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik 2012 17 SHA 2016
Bei der Angebotsentwicklung hat, neben der Finanzierung, vor allem die Zielgruppenerreichung eine besondere Bedeutung. Zum einen gilt es die Bedarfe einzelner Zielgruppen wie Alleinerziehende oder Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen, zum anderen lokale Besonderheiten in den Stadtteilen zu berücksichtigen. Steht ein Angebot zur Verfügung, verlangt es diverse Aktivitäten zur Bekanntmachung. Beiden Aufgaben, Bedarfserhebung wie Angebotsbewerbung, wird der Stab Armutsprävention durch seine starke Vernetzung mit Multiplikatoren, der Teilnahme an stadtteil- oder zielgruppenbezogenen Arbeitskreisen, Präsenz bei Informationsveranstaltungen (z.B. für Alleinerziehende) sowie Stadtteilfesten und Weltkindertag gerecht. Sprachlichen Hürden wird u.a. mit Informationsmaterial in vielen anderen Sprachen (Bsp. Nürnberg-Pass-Flyer) begegnet. Das Arbeitsprogramm erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; es versteht sich auch nicht als abschließender Maßnahmenkatalog, sondern möchte zentrale Aktivitäten bündeln, strukturieren und sich kontinuierlich weiterentwickeln. Die Maßnahmen des Arbeitsprogramms …
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sind oft keine zusätzlichen „Sondermaßnahmen“
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setzen am individuellen, sozialräumlichen Bedarf der Kinder und Familien an
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erreichen Kinder und Familien z. B. in Regeleinrichtungen direkt, durch geringe/
keine Gebühr, durch gesonderte Bewerbung, über Multiplikatoren
- sprechen z.T. aber auch gezielt bestimmte Gruppen an
Ziele: Soziale Integration fördern! Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen! Bildungsund Chancengerechtigkeit schaffen! Die Akteure:
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das Referat für Jugend, Familie und Soziales als Impulsgeber und Moderator
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der Stab Armutsprävention und Inklusion als Koordinator der Umsetzung
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die Steuerungsgruppe als Vertretung der Akteure innerhalb der Stadtverwaltung
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das Nürnberger Netz gegen Armut als Vertretung externer Kooperationspartner
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die Stadtteilkoordination als Kooperationspartner in einigen Stadtteilen
Um Mittel wirkungsvoll einsetzen zu können, Parallelstrukturen zu vermeiden und Ressourcen zu erschließen, bedarf es abgestimmter Strategien gegen Kinderarmut und es braucht Systematisierung. In der Steuerungsgruppe wird dienststellenübergreifend, im Netz gegen Armut träger- und dienststellenübergreifend zusammengearbeitet. Durch Austausch und Kooperation der Beteiligten werden bestehende Projekte kategorisiert und Parallelstrukturen vermieden. Die Zusammenarbeit dient der Bestandsaufnahme und folglich auch der Bedarfsanalyse sowie der Planung und Abstimmung von Projekten und Maßnahmen. Weitere städtische Akteure wirken in verschiedener Form mit. Die Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB) und das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) thematisieren Kinderarmut im Bereich der Fortbildung. Hier konnte beispielsweise die Fortbildung zum armutssensiblen Handeln entwickelt und durchgeführt werden. Das Gesundheitsforum der Gesundheitsregion plus bietet die Möglichkeit der Vernetzung mit Vertretern relevanter Akteursgruppen, die in Nürnberg eine wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention spielen. Schwerpunkte des Arbeitsprogramms fließen ein in die Arbeitsgruppen „Gesundheit von Anfang an“ und Arbeitslosigkeit und Gesundheit“. Das Bündnis für Familie thematisiert Lebenslagen von Familien, beispielsweise im jährlich stattfindenden Offenen Forum Familie. Im Jahr 2017 widmete sich diese Veranstaltung dem Thema Armut. Durch die breite Diskussion mit vielen Beteiligten Akteuren ist es gelungen, andere Bereiche stärker für Kinderarmut zu sensibilisieren.
4.2 Evaluierung und Bestandsaufnahme des Arbeitsprogramms
Im Jahr 2013 wurde eine Evaluierung des Arbeitsprogramms in Auftrag gegeben, die sich allgemein mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt hat: Wie werden die Handlungsfelder des Arbeitsprogramms bewertet? Welche Kritik und welche Verbesserungsvorschläge werden geäußert? Durchgeführt wurde die Evaluierung in Form von Experteninterviews von Professor Dr. Wüstendörfer.18 Einige zentrale Ergebnisse sollen wie folgt kurz zusammengefasst werden: Das Arbeitsprogramm wurde insgesamt positiv bewertet. Hervorgehoben wurden die zutreffende und umfassende Beschreibung von Armutsphänomenen und das Aufzeigen von Handlungsfeldern. Die aktive Bearbeitung und Sensibilisierung der (Fach-) Öffentlichkeit wurden gelobt. Darüber hinaus werden koordinierte und gemeinsame Aktionen von stadtinternen und -externen Einrichtungen angeregt und durchgeführt. Die zusammenfassende Interpretation der Evaluationsergebnisse versteht das Arbeitsprogramm mit seinen Handlungsfeldern, Zielen, Strategien, Maßnahmen und der Vernetzung der Akteure als integrierten Gesamtansatz von Armutsprävention. Eine noch stärkere Zusammenführung sowie Bündelung der Anstrengungen wurde angeregt (bspw. Transparenz der Aufgabenverteilung und eine systematische Zusammenstellung der Projekte des Arbeitsprogramms) Um die Erreichbarkeit von Betroffenen zu gewährleisten, wurden Angebote in Regeleinrichtungen und im Zuge dessen die Sensibilisierung und Qualifizierung der Fachkräfte empfohlen. Darüber hinaus wurde der Einbezug weiterer Kooperationspartner befürwortet, wie z.B. das Bündnis für Familie und die Familienbildung einschließlich Familienzentren und -stützpunkte. Eine stärkere Messbarkeit von Reichweite und Wirksamkeit des Arbeitsprogramms wird gewünscht. Die Übersichtlichkeit der Projekte soll weiter verstärkt werden. Ergänzend zum bisherigen Programm sollen Projekte implementiert werden, die Kinder und ihre Familien stärken, Elternkompetenzen erweitern sowie Handlungsspielräume für die Familien eröffnen. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets entstanden Parallelstrukturen, da bisherige freiwillige Leistungen der Stadt Nürnberg durch gesetzliche Leistungsansprüche ersetzt wurden. Diese parallelen Strukturen der gesetzlichen und freiwilligen Leistungen gilt es stärker zu verzahnen. Das Netz gegen Armut ist wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung in Nürnberg und soll um zusätzliche Mitglieder erweitert werden. Als besonders große Herausforderung gilt die Erreichbarkeit von Zielgruppen; diese soll durch die stärkere Einbindung der Angebote in Regeleinrichtungen verbessert werden, da dort potenziell alle Kinder einer Altersgruppe erreicht werden können. Der Geltungsbereich des Arbeitsprogramms soll auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. Im Zuge dessen sollen Themenbereiche wie Schule-Ausbildung-Beruf und Schulbesuch-Ausbildung in Zukunft Beachtung finden. Der Ausbau zu Präventionsketten soll intensiviert werden, um armutsbedingte Benachteiligung frühzeitig erkennen und ihr entgegenwirken zu können. Zusammenfassend wurde das Arbeitsprogramm als gutes, zusammenhängendes und ganzheitlich orientiertes Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut bewertet. Hervorgehoben wurde der integrierte Gesamtansatz, dass Kinderarmut in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Eltern betrachtet wird. Weiterhin wird die Bekämpfung aus Kinderperspektive
18Wüstendörfer 2013, Sozialausschuss vom 06.02.2014
durch infrastrukturelle Maßnahmen und Hilfs- und Unterstützungsangebote gesehen und nicht nur die Einkommensdimension berücksichtigt. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme im Jahr 2017 wurden 80 laufende Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms gezählt. Für 62 Maßnahmen konnten detailliertere Grundinformationen ausgewertet werden. Zentrale Erkenntnisse dieser Bestandsaufnahmen sind folgende Punkte: Durch die 62 Maßnahmen wurden im Jahr 2016 knapp 83.600 Personen erreicht. Bei dieser Zahl sind jedoch einige Aspekte zu beachten: o Die Zahl ist zum einen überschätzt, da in Einzelfällen „Nutzungen“ und nicht „Nutzende“ dokumentiert sind (z. B. Ferienprogramm/-betreuung), in Einzelfällen Anfragen und nicht unterstützende Personen erfasst sind (Familienstützpunkte) und keine Angaben zu Mehrfachnutzungen vorliegen. o Andererseits unterschätzt die Zahl auch den Umfang der durch das Arbeitsprogramm erreichten Personen, da zu 20 Maßnahmen keine Daten zur Zahl der Nutzenden vorliegen. o Auch wenn die Gesamtzahl somit nicht verlässlich eingeschätzt werden kann, so wird sie sich sicher deutlich im fünfstelligen Bereich bewegen. Bisherige Maßnahmenschwerpunkte sind o Eltern- und Familienbildung (z.B. PAT, HIPPY, MUT-Kurse) o Familienbegleitung/Unterstützung (Familienhebammen, Elternbegleiter, Stadtteilmütter, Patenschaften, Projekt „Perspektiven für Familien“) o Frühkindliche Bildung/Förderung in Kitas / Übergang Kita-Schule o Gesundheitsförderung/Ernährung Bisherige Kernzielgruppe sind 0- bis unter 10-Jährige und deren Eltern. Ein gutes Viertel der Maßnahmen folgt einem Stadtteil-/Quartiersbezug. Durchschnittlich wurden je dokumentierter Maßnahme 3,6 Ziele benannt. Von den antwortenden Fachleuten geben 59% an, dass die gesetzten Ziele bisher erreicht werden konnten. Weitere 34% schätzen den Zielerreichungsgrad mit „teils, teils“ ein. Bei den Zugangswegen zum Arbeitsprogramm wird vor allem die wichtige Funktion von Regelangeboten deutlich. Besonders häufig erfolgt der Zugang über Schulen, Kindertagesstätten und Soziale Dienste/Beratungsstellen. Eher informelle Zugänge wie Eigeninitiative, Weiterempfehlung durch andere Nutzende oder eine allgemeine Öffentlichkeitsarbeit sind zwar für viele Aktivitäten ebenfalls benannt, allerdings werden dadurch weniger Personen erreicht. Die Vielfalt der beteiligten Akteure wird abermals deutlich. Knapp die Hälfte der dokumentierten Maßnahmen werden von kommunalen Einrichtungen gesteuert, initiiert oder durchgeführt, etwas mehr als die Hälfte von freien Trägern. Die größte Zugangsbarriere sind begrenzte Kapazitäten der Maßnahmen.
Die bis hierher ausgeführten statistischen Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Nürnberg, sowie die bekannten Ergebnisse der Evaluation und die Bestandsaufnahme des Jahres 2017 begründen eine Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms. Diese wird in Abschnitt 5 beschrieben.
4.3 Prävention und Bekämpfung von Armut als Aufgabe der kommunalen Kinder-
und Jugendhilfe
Armut als Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfe: Allgemeine Einordnung Mit ihren Angeboten, Hilfen und Leistungen soll die Kinder- und Jugendhilfe dazu beizutragen, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern sowie Risiken sozialer Exklusion zu verhindern bzw. abzubauen. Gemäß § 1 SGB VIII soll Kinder- und Jugendhilfe „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Gemäß § 80 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung zudem dazu verpflichtet, Einrichtungen und Dienste so zu planen, „dass insbesondere junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden“. Somit stellt die Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Säule der kommunalen Armutsprävention dar. Sehen wir einmal von Angeboten zur Kindertagesbetreuung ab, so richten sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor allem an junge Menschen und Familien in belasteten Lebenslagen bzw. problematischen Lebenssituationen. Kinder- und Jugendhilfe agiert hier im Spannungsfeld zwischen Nothilfe bei Kindeswohlgefährdungen und als unterstützende und präventionsorientierte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsinstanz mittels finanzieller oder sozialpädagogischer Leistungen.19 Von Armut betroffene Zielgruppen nehmen die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt in Anspruch. Die Armutsentwicklung von Familien und die damit verbundenen Risiken für das Aufwachsen junger Menschen sind somit integraler Bestandteil des Bedarfs an Kinder- und Jugendhilfe und fordern dieses Sozialleistungssystem als Ganzes20. Es dürfte allerdings unstrittig sein, dass die kommunale Kinder- und Jugendhilfe – wie auch die Kommune insgesamt – mit der Bewältigung der Folgen der Armutsentwicklung alleine überfordert ist. Armutsprävention ist und bleibt eine politische Querschnittsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die vor allem die Felder der Steuer-, Arbeitsmarkt-, Familien-, Sozial- und Bildungspolitik tangieren. Jedoch wächst der Handlungsdruck auf die Kommunen, da letztendlich auf kommunaler Ebene die Folgen der Armutsentwicklung und verfehlter Politiken aufgefangen werden müssen und hier auch zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.
Prävention und Bekämpfung von Armut in den Regelstrukturen der Kinder- und
Jugendhilfe
Die Nürnberger Kinder- und Jugendhilfe setzt sich seit Jahren intensiv mit der Bekämpfung und Prävention der Armut junger Menschen und ihrer Familien auf verschiedenen Handlungsebenen auseinander. Folgend werden die Angebote und Leistungen in Regelstrukturen dargestellt, die hierzu einen besonderen Beitrag leisten.
a) Förderung der materiellen Teilhabe von Kindern und Familien
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Einkommensschwache Familien werden durch die wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützt. Zum einen durch die Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung. Die Ausgaben in diesem Bereich beliefen sich im Jahr 2017 auf rund 15,6 Mio. €. Eine weitere Säule direkter wirtschaftlicher Hilfen stellt die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschuss, dar (Sach- und Personalaufwand trägt die Kommune, den Leistungsaufwand das Land mit Beteiligung des Bundes). Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Alleinerziehenden und deren Kindern, die zu wenig oder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Als freiwillige Leis-
19 vgl. Schrapper 2010, S. 45 20 vgl. Gottwald 2015, S. 202
tung der Stadt Nürnberg werden zudem auf Grund fehlender Hortplätze Kosten der Leistungen für Mittagsbetreuung und individuelle Ferienmaßnahmen übernommen; im Jahr 2017 in Höhe von 860.000 €.
b) Stärkung und Unterstützung von Eltern/Familien
Zur Unterstützung und Begleitung von Eltern bei Bewältigung von Armutsfolgen und etwaiger Krisensituationen stehen zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Besonders hervorzuheben sind: Soziales Frühwarnsystem/Frühe Hilfen zum Kinderschutz: Das 2008 verabschiedete Nürnberger Konzept „Frühwarnsystem/Frühe Hilfen“ trägt der zentralen Bedeutung der Vernetzung und Kooperation zwischen Diensten des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe Rechnung. Es bildet die Basis dazu, möglichst frühzeitig so genannte „Risikofamilien“ unterstützen zu können, bevor Überforderungssituationen entstehen und die Gefahr von Kindeswohlgefährdungen steigt. Hierzu gehören z. B. der Einsatz von Familienhebammen bei jungen oder unsicheren Eltern, ehrenamtliche Patenschaften u. a. für Kinder seelisch erkrankter Eltern oder die intensive Betreuung suchtmittelabhängiger oder substituierter Schwangerer und Frauen. Frühe Hilfen und Angebote der Eltern- und Familienbildung: Alle verfügbaren Frühen Hilfen und die Angebote der Eltern- und Familienbildung, wie z.B. „PAT“, „HIPPY“ oder "Starke Eltern-starke Kinder", stehen natürlich besonders auch Familien mit geringem Einkommen zur Verfügung. Die in Nürnberg ansässigen zehn Familienbildungsstellen und sieben Familienstützpunkte sind hier wichtige Anlaufstellen. Die meisten Angebote sind kostenfrei bzw. es gibt für Nürnberg-Pass Besitzer oder für Familien in finanziellen Notlagen Ermäßigungen oder auch komplette Kostenübernahmen. Ausbau der Kindertagesbetreuung: Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit zur Einkommenssicherung und sozialen Eingliederung aller Haushaltsmitglieder. Dies gilt besonders für armutsgefährdete Gruppen wie Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund sowie bildungsferne Familien. Der in Nürnberg eingeschlagene Weg zum Ausbau einer bedarfsdeckenden und qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung muss daher konsequent weiterverfolgt werden. Der Stadtrat hat mit dem Investitionsprogramm zum „Ausbau der Nürnberger Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“ die hierzu erforderlichen Ausbauziele verabschiedet: Demnach sollen im Rahmen der geltenden Rechtsansprüche für 48% aller Kinder unter drei Jahren und für alle Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter wurde bisher langfristig die Versorgung von 80% angestrebt, davon 60% durch Hortplätze und 20% durch Mittagsbetreuungs- und Ganztagsschulplätze. Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruches zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2025 wird das Angebot noch weiter auszubauen sein. Integrierte Familienarbeit in Kitas: Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu "Familienzentren" (aktuell 11 Einrichtungen) und "Kitas als Orte für Familien" (aktuell 25 Einrichtungen) erfolgt seit dem Jahr 2008, um gezielt auch bildungsferne Eltern besser erreichen und unterstützten zu können. Die Kitas haben sich gezielt geöffnet und bieten den Familien einen Ort der Begegnung, einen niedrigschwelligen Bildungsort und einen Ort zur Schaffung von Netzwerken. Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg über das Maßnahmenpaket "Qualitative Weiterentwicklung" im Sinne einer „positiven Diskriminierung“ auch Angebote und Vorhaben zur Förderung der Partizipation von Familien insbesondere in Kitas sozial belasteter Stadtteile. Beratungsangebote des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs- und Familienberatung: Das Angebot beider Beratungsstellen erreicht Familien aus allen Bevölkerungsschichten, wobei der überwiegende Teil der Klienten aus einkommensschwachen
bzw. bildungsfernen Schichten stammt. Die Beratung und Unterstützung von Familien bei der Bewältigung von Armutsfolgen ist somit alltäglicher Gegenstand der Fachkräfte im ASD und in den Erziehungsberatungsstellen. In der Arbeit mit hochstrittigen Familien im Kontext von Trennung und Scheidung kooperieren beide Institutionen eng miteinander. In der Beratungsarbeit geht es aber nicht nur um familiäre Probleme und Erziehungsfragen. Insbesondere im ASD wird im Kontext der Beratung nach § 16 SGB VIII auch die wirtschaftliche Situation der Familien in den Blick genommen und zu Themen wie Mieten, Energiekosten, Kita-Gebührenübernahmen oder Finanzprobleme beraten. „Perspektiven für Familien – Beschäftigung und Jugendhilfe im Tandem“: Mit diesem Modellprojekt wurde seit 2010 in Nürnberg in den Rechtskreisen SGB II und SGB VIII ein neuer Kooperationsansatz zwischen dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und dem Jobcenter Nürnberg zur Unterstützung und Begleitung von Familien in prekären Lebenslagen erfolgreich erprobt. Das Projekt richtet sich an Familien und Alleinerziehende im SGB II-Bezug. Mit dem Ziel der Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe der gesamten Familie sowie der nachhaltigen Entwicklungsförderung der Kinder werden über sogenannte „Fachkräftetandems“ (bestehend aus einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Jobcenters und des ASD) Qualifizierung, Beschäftigung und familienunterstützende Angebote für Eltern wie Kinder aus einer Hand angeboten. Aktuell wird das erfolgreich evaluierte Projekt in die Regelstrukturen von ASD und Jobcenter verstetigt, um dieses Angebot dauerhaft Nürnberger Familien in besonders schwierigen Lebenslagen anbieten zu können.
c) Unterstützung, Förderung und Begleitung junger Menschen
Förderung der sozialen Integration und Beziehungen zu Gleichaltrigen: Zu nennen sind hier insb. Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, öffentliche Spielplätze und pädagogisch betreute Aktivspielplätze sowie Angebote im Rahmen des Ferienprogrammes. Dort können junge Menschen sich mit Gleichaltrigen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses treffen und zusammenkommen. Hier erleben Kinder und Jugendliche neben ihrer Familie und Schule auch andere Menschen und deren Handeln, lernen in der sozialen Interaktion mit anderen ihre Potentiale, Interessen und Grenzen kennen, erleben Zusammenleben, Bindung, Partnerschaft und Formen der Beteiligung, bauen soziale Kontakte und Netzwerke auf. Je mehr die Möglichkeiten junger Menschen durch die Qualität der Wohnung und des Wohnumfeldes sowie die finanziellen Rahmenbedingungen in der Familie Freizeitaktivitäten und die Möglichkeiten zum Treffen mit Gleichaltrigen einschränken, desto bedeutender wird es sein, ausreichend Alternativen durch die oben genannten Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sicherzustellen bzw. bei Infrastrukturlücken insb. in sozial belasteten Stadtgebieten prioritär auszubauen („positive Diskriminierung“). Diesem Auftrag kommt die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen ihrer gesetzlichen Planungsverantwortung gemäß § 80 SGB VIII nach. Entsprechende Beschlüsse zum weiteren Ausbau der Kitas, der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der kommunalen Spielflächenplanung wurden im Jugendhilfeausschuss gefasst. Förderung von Bildungsteilhabe und Bildungschancen: o Kindertageseinrichtungen haben einen Bildungsauftrag und leisten nicht zuletzt für Kinder aus bildungsfernen Familien einen wichtigen Beitrag für ihre frühkindliche, schulische und berufliche Entwicklung und ihre Teilhabe in unserer Gesellschaft. Der eingeschlagene Weg zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und deren qualitative Weiterentwicklung muss deshalb konsequent vorangetrieben werden. Vor allem Kinder aus (bildungsfernen) Armutsfamilien profitieren von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie. Sie sind ein wirksames Mittel, um den Schulabbruch zu verhindern und den späteren beruflichen Erfolg zu verbessern, die Gesundheit zu fördern sowie das künftige Einkommen und die soziale Mobilität zu erhöhen. So kommt den Angeboten eine wichtige Schutz- und Investitionsfunktion zu. Eine besondere Rolle spielt dabei die sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen. Neben standardge-
mäßen Sprachstandserhebungen und dem Vorkurs deutsch 240 hat das Jugendamt der Stadt Nürnberg mit dem Programm Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen (SpiKi) einen Ansatz zur Förderung der Kinder und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in städtischen Einrichtungen entwickelt und etabliert. Und auch über Einzelintegrationen gemäß § 35a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen können Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden. Gleiches gilt für die Angebote der Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung in den Horten. o Zur Förderung der Bildungsteilhabe und Bildungschancen benachteiligter junger Menschen werden in Nürnberg auch innovative Konzepte zur Gestaltung ganztägiger Bildung im Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule erprobt. Beide Seiten haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt, erkennen zunehmend die Chancen und Potenziale der Kooperation. Kindergärten und Horte sowie die Jugendsozialarbeit sind mittlerweile feste Partner der Schulen geworden. Eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft ist die Gestaltung ganztägiger Bildung im Zusammenspiel von Familien, Jugendhilfe und Schule sowie Modelle der Zusammenarbeit, die auch die Neuausrichtung der bayerischen Schulpolitik im Hinblick auf die Ganztagsschule berücksichtigen. Insbesondere durch die Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule eröffnen sich neue Optionen zur Gestaltung der Ganztagsbildung unter gemeinschaftlicher Beteiligung von Schule und Jugendhilfe. Besondere Aufmerksamkeit gilt seitens der Jugendhilfe zudem auch der Förderung von jungen Menschen aus bildungsfernen Schichten. Mit den bereits etablierten Kooperationsstrukturen zur Unterstützung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule, den Hortklassen sowie dem erfolgreichen Start des Modellprojekts zur Integrierten Ganztagsbildung an der Michael-Ende-Grundschule in St. Leonhard, konnten in der jüngsten Vergangenheit schon wichtige Grundsteine für mehr Bildungsteilhabe und bessere Bildungschancen gelegt werden. o Unter dem Aspekt der stärkeren Fokussierung auf Jugend als Zielgruppe der Armutsprävention sind folgende Entwicklungen im Bereich der Bildungsförderung und beruflichen Integration durch die Kinder- und Jugendhilfe besonders hervorzuheben:
- Mit Beschluss des JHA vom 6.11.2014 wurde die Verwaltung des Jugendamts
beauftragt, den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) fortzusetzen. Mit der langfristigen Perspektive das Angebot flächendeckend in Nürnberger Schulen vorzuhalten, wird ein wichtiger Beitrag für die kommunale Armutsprävention geleistet. Gemäß § 13 SGB VIII unterstützt die JaS insbesondere Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer sozialen Situation, ihres kulturellen Hintergrunds, in Krisensituationen oder bei Problemen der Persönlichkeitsentwicklung auf Unterstützung angewiesen sind. Sie unterstützt bei persönlichen, familiären und schulischen Problemen direkt in der Schule, berät und begleitet bei der beruflichen Orientierung und Integration und bietet Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche. Die JaS richtet sich damit nicht ausschließlich an Schülerinnnen und Schüler in Armutslagen, sie ist aber auch in besonderer Weise geeignet, gerade Kinder in Armutslagen zu unterstützen. Zuletzt beschloss der Stadtrat in den Haushaltsberatungen 2017/2018 den Ausbau der JaS zur Arbeit mit Flüchtlingen und Zugewanderten insbesondere an Schulen mit Übergangs- und Berufsintegrationsklassen um weitere 11 Stellen.
- Mit dem Modellprojekt „13+8“ wurde bis Ende 2017 in der ASD-Region 7 (Südstadt)
ein Angebot speziell für Jugendliche und junge Erwachsene erprobt, die Gefahr laufen, am Übergang Schule-Beruf verloren zu gehen. Zielgruppe sind Jugendliche und arbeitslose junge Erwachsene, die sich sowohl in der Betreuung des ASD befinden als auch Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II beziehen. Gerade diese jungen Menschen tragen ein hohes Risiko, weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren und in der Folge dauerhaft auf soziale Unterstützungsleistungen angewiesen zu sein. Ihre Begleitung auf dem Weg ins Erwachsenenleben erfordert eine enge Zusammenarbeit der an der Stabilisierung, Qualifizierung und anschließenden Arbeitsmarktintegration beteiligten Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte. Deshalb wurde auch im Modellprojekt „13+8“ der Ansatz ei-
ner gemeinsamen Beratung und Unterstützung über sogenannte „Fachkräftetandems“ des ASD und Jobcenters erprobt. Ziel dieser rechtskreisübergreifenden Kooperation ist es, die Hilfesysteme besser aufeinander abzustimmen, Maßnahmenabbrüche zu verringern und dauerhaft die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Die Erkenntnisse der Erprobung, welche aktuell ausgewertet werden, bilden eine wichtige Grundlage für das Vorhaben, in Nürnberg dauerhaft eine sog. Jugendberufsagentur aufzubauen.
- Eine Übersicht zu weiteren sozialpädagogischen Angeboten und Leistungen aus
den Handlungsfeldern der berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg, welche die Förderung und Unterstützung besonders benachteiligter Jugendlicher zum Ziel haben, wurden zuletzt ausführlich im JHA vom 23.06.2016 vorgestellt. o Wenn es um eine Unterstützung junger Menschen im Bereich nachschulischer Hilfen und Übergangsmanagement Schule-Beruf geht, dann sind auch die Angebote der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH (z.T. in Kooperation mit der Jugendhilfe) zu nennen, die sich ebenfalls in besonderer Weise an Jugendliche richten, die besondere Unterstützung bei der Vorbereitung auf bzw. den Einstieg in die Arbeitswelt – und somit einer Vermeidung und Bekämpfung von Armutslagen – benötigen. Projekte im Bereich Übergangsmanagement Schule – Beruf sind das Berufsorientierungsprogramm (BOP), Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive für Nürnberger Jugendliche (Quapo), die Heranführung und Eingliederung junger erwachsenen Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive in Ausbildung und Dauerbeschäftigung (HEAD) und Perspektiven im Quartier. Projekte im Bereich nachschulischer Hilfen sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro), die Förder – AGH U25, Spurwechsel und Verbundausbildung. In den verschiedenen Projekten erfolgt eine intensive Kooperation mit Partnern wie dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Berufsschulen und weiteren Fachdiensten.
Zusammenfassung: Kinder- und Jugendhilfe im Kontext kommunaler Armuts-
prävention
Die Prävention und Bekämpfung von Armut ist ein wesentlicher Bestandteil der kommuna-
len Kinder- und Jugendhilfe und Bestandteil ihres gesetzlichen Handlungsauftrages. Fol-
gende Angebote und Leistungen sind dabei besonders hervorzuheben:
Förderung der materiellen Teilhabe von Kindern und Familien durch die wirtschaftliche
Jugendhilfe, insb. durch die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender
Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen sowie die Über-
nahme von Kosten der Kinderbetreuung, der Mittagsbetreuung und individueller Feri-
enmaßnahmen.
Stärkung und Unterstützung von Eltern/Familien insbesondere durch die Frühen Hilfen
und Angebote der Eltern- und Familienbildung, den Ausbau der Kindertagesbetreuung
und integrierter Familienarbeit in den Kitas, Beratungsangebote des Allgemeinen So-
zialdienstes und der Erziehungs- und Familienberatung sowie die gezielte Unterstüt-
zung von SGB II-Familien über das Angebot „Perspektiven für Familien – Beschäfti-
gung und Jugendhilfe im Tandem“.
Förderung der sozialen Integration und Beziehungen zu Gleichaltrigen durch Kinderta-
geseinrichtungen, Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
öffentliche Spielplätze und pädagogisch betreute Aktivspielplätze sowie Angebote im
Rahmen des Ferienprogrammes.
Förderung von Bildungsteilhabe und Bildungschancen junger Menschen durch Ange-
bote der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen, Unterstüt-
zung beim Übergang Kindergarten-Schule, innovative Konzepte der Ganztagsbildung
in Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schu-
len, diverse Angebote der berufsbezogenen Jugendhilfe und des Übergangsmanage-
ments an der Schnittstelle Schule-Beruf.
4.4 Sozialräumliche Dimension der Armutsbekämpfung
Armutslagen unterscheiden sich nicht nur nach Bevölkerungsgruppen, sondern auch nach Sozialräumen. Diese Form sozialer Segregation wird auch als „räumliche Armutsschere“ bezeichnet. „In […] benachteiligten Stadtgebieten gehören häufig Arbeitslosigkeit und materielle Not zum Alltag. Dabei machen die Bewohner die Erfahrung, dass nicht nur sie, sondern auch ihre Nachbarn und die anderen Bewohner des Quartiers betroffen sind. Transferleistungen sind selbstverständlich und Sozialhilfekarrieren nicht unüblich. Wenn sich Armut, Arbeitslosigkeit und ein niedriges Bildungsniveau konzentrieren, hat dies negative Folgen für die Bewohner dieser benachteiligten Quartiere in den verschiedenen Lebenslagen und -phasen.“21 Auch in Nürnberg gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Stadtgebieten: es gibt eher reichere Stadtteile in lockerer Bebauung und Kindern mit guten Bildungsabschlüssen und es gibt eher ärmere Stadtteile, oft hochverdichtet und mit Kindern mit nur geringen Bildungsabschlüssen. Die kürzlich vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth aktualisierten Sozialraumtypen verdeutlichen diese Unterschiede (vgl. Anhang). Die Erkenntnis einer sozialräumlichen Dimension von Armut und Benachteiligung indessen ist in Nürnberg nicht neu; sozialraumorientierte Arbeit hat hier eine gute Tradition. Die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass ein gutes Viertel der Maßnahmen im Arbeitsprogramm einem expliziten Stadtteil- und Quartiersbezug folgt. Im Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg war seinerzeit der Sozialraum als Nukleus allen sozialpolitischen Handelns ausgemacht und entsprechend Stadtteilkoordination als Handlungsstrategie im Geschäftsbereich ausgewiesen worden. So ist es auch kein Zufall, dass die StadtteilkoordinatorInnen aktuell in den Stadtteilen mit den auffälligsten Armutslagen eingesetzt sind. Die Linderung und nach Möglichkeit auch die Verhinderung von Armut sind in den Stadtteil-Netzwerken Themen von zentraler Bedeutung. Dies wurde einmal mehr im Zuge eines Netzwerkmonitorings deutlich, das im Jahr 2017 vom europäischen forum für migrationsstudien im Auftrag der Regiestelle für Sozialraumentwicklung durchgeführt worden ist. So gaben 50% der befragten Netzwerkpartner an, dass Armutsprävention ein sehr bedeutsames Thema im eigenen Stadtteil sei. Weitere 21% halten das Thema für bedeutsam. Damit gehört Armutsprävention zusammen mit den Themen Sprach-/Lernförderung und Gesundheit, Bewegung, Ernährung - beides im Übrigen wichtige Handlungsfelder einer Armutsprävention zu den Top 3 der bedeutsamen Themen von sozialer Stadtteilarbeit. Befragt nach der Intensität gelebter Kooperation im Bereich Armutsprävention sagten allerdings lediglich 30%, dass eine intensive oder viel Kooperation stattfindet. Ein Ergebnis, das in den laufenden Auswertungsrunden in den Stadtteilen hinterfragt, intensiv diskutiert und interpretiert werden muss. Auf jeden Fall spricht einiges dafür, die gut funktionierende Vernetzung in diesen Stadtteilen zu nutzen, um Angebote armutspräventiver Maßnahmen nicht nur bekannt zu machen und stadtteilbezogen anzupassen, sondern auch im Sinne eines sozialräumlichen Konzeptes aufeinander abzustimmen. So sollte Stadtteilkoordination auch in die Diskussionen und Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms eingebunden sein. Dazu ausführlicher in Abschnitt 5.
21 FSA 2017, S. 15
5. Perspektiven der Weiterentwicklung zum „Nürnberger Arbeitsprogramm gegen
Kinder- und Jugendarmut – Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen!“
In seiner zehnjährigen Praxis hat sich der Ansatz des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut in vielerlei Hinsicht bewährt und wurde stetig weiterentwickelt. Die gemachten Erfahrungen, gepaart mit den skizzierten aktuellen sowie identifizierten künftigen Herausforderungen, sollen Anlass sein, das Arbeitsprogramm in seiner inhaltlichen und strukturellen Ausrichtung zu bilanzieren und mit neuen Impulsen sukzessive an die sich veränderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen anzupassen. Das Arbeitsprogramm soll künftig dafür stehen, was im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales im Sinne der Armutsbekämpfung/-prävention für junge Menschen und ihre Familien auf kommunaler Ebene getan werden soll bzw. getan werden kann. D.h., dass künftig sowohl die dafür relevanten Angebote in den kommunalen Regelstrukturen (insbesondere die der Kinder- und Jugendhilfe) als auch die zusätzlichen Aktivitäten, Maßnahmen und Angebote außerhalb der Regelstrukturen – welche wir aber als Kommune planen, initiieren, selbst durchführen oder von externen Partnern in unserem Auftrag durchführen lassen – gleichermaßen Bestandteil des Arbeitsprogramms sein sollten. Auch im Sinne einer stärkeren wirkungsorientierten Planung und Steuerung ist es geboten, die dafür relevanten Regelstrukturen/-angebote in einem weiterentwickelten Arbeitsprogramm stärker mit zu denken. Zudem besteht im Kontext der Ausweitung des Wirkungsgrades des Handelns die Notwendigkeit, insb. die Regelangebote „armutssensibel“ weiterzuentwickeln. Für die Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms sind folgende Prämissen handlungsleitend: Das Arbeitsprogramm soll künftig Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen. Neben den Kindern und Jugendlichen sollen gleichermaßen auch deren Eltern bei der Bewältigung von Armutsfolgen und Krisensituationen unterstützt und begleitet werden. Dabei sollen auch vor allem arbeitsmarktpolitische Handlungsspielräume besser ausgenutzt werden. Bei einer Unterscheidung zwischen Ursachen- und Folgenbekämpfung sollen die Handlungsspielräume der Kommune gezielt genutzt werden. Als Kommune arbeiten wir vorrangig an den Folgen der Armut; nur begrenzt an den Ursachen! Unser vorrangiges Ziel ist es, Teilhabechancen und Verwirklichungsoptionen trotz Armut zu eröffnen. Dies soll auch in dem neuen Untertitel „Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen!“ zum Ausdruck kommen Eine Unterscheidung nach Handlungsfeldern soll prinzipiell beibehalten werden, allerdings (neu) begründet, neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt werden. Neben der bisherigen Logik spezifischer Maßnahmen und gesonderter Entwicklungsprojekte sollen künftig Regelangebote und -strukturen – wo sinnvoll – stärker in das Arbeitsprogramm einbezogen werden. Eine sozialräumliche Perspektive soll als eigenes Handlungsfeld aufgenommen werden. Es soll ein flankierendes Monitoring etabliert werden, das vorhandene Daten nutzt, Bedarfe sondiert und die Umsetzung zentraler Aktivitäten und Maßnahmen indikatorengestützt reflektiert und steuern hilft. Die Vernetzung der Aktivitäten im Geschäftsbereich und seiner Partner soll intensiviert werden und – wo sinnvoll – neue Kooperationen aufgebaut werden. Die Information und Kommunikation zum Arbeitsprogramm sowie die Sensibilisierung zu Armutsfragen werden weiter verstärkt. Die Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut zum „Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut – Soziale Integration und Teilhabe ermöglichen!“ wird durch die schematische Darstellung – inkl. der Benennung der künftigen neun Handlungsfelder – in Abbildung 7 zusammengefasst. Die einzelnen Bestandteile des Schemas werden in der Folge kurz beschrieben.
Abbildung 7: Schematische Darstellung des weiterentwickelten Arbeitsprogramms gegen Kinder- und Jugendarmut
Quelle: eigene Darstellung
Bedarfsanalyse und Monitoring Am Anfang jedes sozialplanerischen Handelns steht eine Identifikation und Beobachtung von (sich möglicherweise auch verändernden) Bedarfslagen, aus denen dann konkrete Planungsziele abgeleitet werden. Studien und kommunale Statistiken einerseits aber auch fachliche Diskussionen in der Steuerungsgruppe, dem Netz gegen Armut oder den Stadtteilnetzwerken hatten auch bisher eine wichtige Funktion bei der Sondierung, Identifikation und Konkretisierung von Bedarfen. Diese Diagnose- und Seismographenfunktion wird auch weiterhin wichtig bleiben. Hinzukommen soll künftig jedoch eine systematische und kontinuierliche Flankierung des Prozesses der Bedarfsanalyse durch ein Set statistischer Armutsindikatoren. Dabei soll auf vorhandene Datenquellen, v. a. von StA, SHA, J, JobCenter und Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen werden. Selbstverständlich werden einschlägige Daten schon lange planerisch genutzt. Neu ist jedoch der Ansatz, ein systematisches und regelmäßiges Indikatorenset standardmäßig in die Diskussion und Planung des Arbeitsprogramms einfließen zu lassen. Dieses Indikatorenset wird in Abstimmung mit den Dienststellen im Geschäftsbereich ausgehend von bereits länger genutzten Daten weiterentwickelt und durch Ref. V im Rahmen eines Monitorings bereitgestellt. Die Konzipierung, Abstimmung und Implementierung eines solchen Monitorings ist eine der ersten Aufgaben für die Weiterentwicklung im Jahr 2018. Zu den Daten soll alle zwei Jahre im Jugendhilfeausschuss berichtet werden.
Handlungsebenen und Handlungsfelder Die bisherigen Handlungsfelder werden nicht „ersatzlos abgeschafft“. Vielmehr soll eine neue Struktur unter Berücksichtigung der bisherigen Handlungsfelder stärker als bisher verschiedene Handlungsebenen und Adressatengruppen und gleichzeitig die fachlichen Schwerpunktsetzungen schärfen. Die vier Lebenslagendimensionen (materielle, soziale, kulturelle und gesundheitliche Lebenslage) bleiben als analytische Kategorien zu Planungs-, Steuerungs- und Evaluierungszwecken im Hintergrund bestehen.
Die bereits zum Teil seit vielen Jahren etablierten und in ihrer Wirkungsweise wichtigen Akti-
vitäten, Maßnahmen und Projekte (wie z. B. die Patenschaftsmodelle, Förderung der Aktivi-
täten in Sportvereinen, Zugang zu Kulturangeboten, Förderung mittels BuT oder das Ferien-
programm) bleiben selbstverständlich auch weiterhin Bestandteile des Arbeitsprogramms
und werden den neu zugeschnitten Handlungsfeldern entsprechend zugeordnet. Gleiches
gilt auch für bisher angestoßene Neuentwicklungen (z. B. Fortbildung „Armutssensibles
Handeln“), deren Ziel künftig die Etablierung im Arbeitsprogramm darstellt.
Als eine wesentliche Neuerung sollen innerhalb der Handlungsfelder sog. „Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten“ benannt werden, denen künftig eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen des Arbeitsprogramms zukommen soll. Diese „Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten“ sollen einen besonderen Beitrag im Sinne ihrer Wirkungspotenziale, Reichweite, Ursachenbekämpfung und Innovation ausweisen. Sie markieren in diesem Sinne den Ausgangspunkt einer intensivierten Auseinandersetzung mit ausgewählten Schwerpunkten der kommunalen Armutsprävention und Armutsbekämpfung für die nächsten Jahre. Dabei muss es sich nicht zwingend um neue Aktivitäten und weitere Leuchtturmprojekte handeln. Vielmehr gilt es auch den Fokus auf die Weiterentwicklung von Regelangeboten sowie die erfolgreiche Verstetigung bereits angestoßener Entwicklungen, wie z. B. den Aufbau einer kommunalen Jugendberufsagentur oder den Roll-Out des Ansatzes „Perspektiven für Familien“ zu richten.
HANDLUNGSEBENE „ELTERN UND FAMILIEN STÄRKEN UND UNTERSTÜTZEN“
Handlungsfeld 1 „Eltern Wege in Arbeit und Ausbildung eröffnen“ Die Erwerbssituation von Eltern ist eine wesentliche ursächliche Komponente für die Armutsgefährdung von Familien und damit v. a. auch von Kindern. Insofern ist es unerlässlich, um Kinder und Jugendliche vor Armutsgefährdung zu bewahren bzw. deren finanziellen Versorgungslage zu verbessern, die Eltern mit Blick auf ihre Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Kita-Ausbau bis 2026 | - Zur Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Qualifizierung bzw. Erwerbsleben bedarf es der Schaffung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Angebots an Plätzen in Kindertageseinrich- tungen für alle Familien in Nürnberg. Mit den Zielen im Rahmen des Investitionsprogramms zum „Ausbau der Nürnberger Kinder- tageseinrichtungen und Tagespflege“ bis 2026 soll diesem An- spruch insbesondere auch unter der Perspektive kommunaler Armutsprävention entsprechend Rechnung getragen werden. |
| Verstetigung und Roll-Out des Modellprojektes „Per- spektiven für Familien“ | - Mit dem Modellprojekt wurde ein neuer rechtskreisübergreifender Kooperationsansatz zwischen dem ASD und dem Jobcenter Nürnberg zur Unterstützung und Begleitung von Familien und Al- leinerziehenden im SGB II-Bezug entwickelt und mittlerweile in den Regelbetrieb beider Institutionen überführt. Um die Qualifi- zierungs-, Beschäftigungs- und familienunterstützende Angebote nun auch für einen breiteren Adressatenkreis in der Fläche zu- gänglich zu machen, gilt es ein Konzept zum Ausbau des Koope- rationsansatzes zu entwickeln und die dafür erforderlichen Rah- menbedingungen und Ressourcen sicherzustellen. |
| Ausbau beruflicher Förder- aktivitäten für Alleinerzie- hende | - Herausarbeiten der Bedarfe Alleinerziehender in Zusammenar- beit mit verschiedenen Kooperationspartnern (z. B. Noris Arbeit gGmbH, Nürnberger Netz gegen Armut). Initiierung und Beförde- rung der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für Alleinerzie- hende unter Einbindung der Kooperationspartner. |
Handlungsfeld 2 „Familien beim Erziehungsauftrag begleiten“ In diesem Handlungsfeld gehen weitgehend die vormaligen Handlungsfelder „Jedes Kind ist Willkommen“ und „Starke Eltern für starke Kinder“ auf. Hier geht es darum, Familien, die auf Grund von Armutsfolgen und den damit häufig einhergehenden multiplen Problem-
lagen auch in Alltags- und Erziehungsfragen überfordert sind oder bereits am Rande der Erschöpfung stehen, zu unterstützen. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Stärkung der Paten- schaftsmodelle | - Ehrenamtliche Familienpatenschaften des Zentrums Aktiver Bür- ger (ZAB), die Arbeit der Nürnberger Elternbegleiterinnen in den Kitas in Kooperation mit der AWO sowie die Arbeit der Stadtteil- mütter für belastete Familien aus unterschiedlichen Kulturkreisen in Kooperation mit der Stadtteilmission leisten einen wichtigen Beitrag, Familien bei der Alltagsbewältigung zu entlasten, indivi- duellen Krisen vorzubeugen und Erziehungsprozesse von Kinder zu begleiten. Der weitere Ausbau, konzeptionelle Weiterentwick- lungen, die Sicherung der Finanzierung und insb. die Gewinnung qualifizierter ehrenamtlicher Patinnen und Paten stellt eine zent- rale Aufgabe in diesem Handlungsfeld dar. |
| Armutssensible Weiterent- wicklung der Angebote der Eltern- und Familienbildung | - Durch den weiteren Ausbau von Kitas zu „Familienzentren“ oder „Orte für Familien“ sollen insbesondere armutsbetroffene und bil- dungsferne Familien mit niedrigschwelligen Beratungs- und Fa- milienbildungsangeboten besser erreicht werden. - Zudem wird eine Verbesserung der gegebenen bzw. Schaffung von neuen sozialraumnahen Angeboten der Eltern- und Famili- enbildung in SHA zugehörigen Einrichtungen (z. B. nach Bestan- daufnahme der bestehenden Angebote ggf. Ergänzung zur Errei- chung neuer Zielgruppen) in Kooperation mit dem Stab Familien- bildung angestrebt. - Zudem wird laufend daran weitergearbeitet, die Zugangswege von bildungsfernen Familien zu Angeboten der Eltern- und Fami- lienbildung zu verbessern und Angebotslücken für diese Ziel- gruppe zu schließen. - Zugänge zu niedrigschwelligen Beratungs- sowie Eltern- und Familienbildungsangeboten erhalten Eltern auch über die „Fami- lienfreundliche Schule“. Es gilt zu prüfen, unter welchen Bedin- gungen sich die Aufnahme weiterer Schulen, insbesondere sol- cher in benachteiligten Stadtgebieten, künftig realisieren lässt. |
| Bedarfsgerechter Ausbau der Angebote der Erzie- hungs- und Familienbera- tung | - Vor dem Hintergrund eines demografisch bedingten Anstiegs der Nachfrage sind im Sinne einer bedarfsgerechten Weiterentwick- lung mittelfristig zusätzliche Stellen nötig. Dadurch könnte stadt- teilorientierte Prävention (z. B. Infoveranstaltungen, Elternaben- de, Vernetzung mit Familienbildung, kollegiale Fachberatungen, Kurse und Trainings für Kinder, Eltern und Fachkräfte) in Einrich- tungen vor Ort gestärkt und der Ausbau des Beratungsangebotes insbesondere im Nürnberger Süden zur Schließung sozialräumli- cher Versorgungslücken vorangetrieben werden. Es gilt zu prü- fen, ob und wie durch die angedachte Ausweitung der Landes- förderung zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden können. |
Handlungsfeld 3 „Familien in Krisensituationen und in belastenden Situationen auffangen“ Unvorhergesehene Krisensituationen wie Krankheiten, Unfälle, Trennungen/Scheidungen etc. können das System Familie in kürzester Zeit in armutsbedingte Notlagen oder gar existenzielle Krisen werfen In diesem Handlungsfeld sollen künftig Aktivitäten gebündelt werden, die Familien in solchen Krisensituationen unterstützen und begleiten. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Angebote für Kinder sucht- kranker Eltern schaffen | - Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur im Sinne einer Erweiterung und eines Ausbaus nachhaltiger An- |
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| gebote der Suchthilfeeinrichtungen neben den bereits vorhan- denen Präventionsangeboten zur Stabilisierung der Persönlich- keit. Ziel ist es, die Belastungen der Auswirkungen der Suchterkrankung der Eltern abzuschwächen (Eltern-Kind- Beziehung sowie Psyche und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes). Diese Fragen wurden auch im zweiten Nürnberger Familienbericht aufgegriffen.22 - Reflexion bestehender Angebote, ggf. Entwicklung weiterer Angebote für Kinder suchtkranker Eltern unter Einbindung ver- schiedenster Kooperationspartner (z.B. im Nürnberger Netz gegen Armut oder AK Sucht) | |
| Begleitung in krisenhaften Trennungs-und Schei- dungssituationen | - Zur weiteren Professionalisierung der Akteure sind die im Rahmen eines Pilotprojektes in 2017 begonnenen Grundaus- bildungen in Mediation für Mitarbeiter/innen des ASD und der Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Jugendamts auszuweiten. Der Arbeitsansatz gemischtgeschlechtlicher Tan- dems (zwei Mitarbeiter/innen aus der Erziehungsberatung oder ein/e Mitarbeiter/in ASD, ein/e Mitarbeiter/in Erziehungsbera- tungsstelle) hat sich v. a. in der Arbeit mit hochstrittigen Eltern im Kontext von Trennung und Scheidung bewährt. |
| Angebote für psychisch kranke Eltern/Paten- schaften für Kinder see- lisch erkrankter Eltern | - Patenschaften/ZAB für Kinder seelisch erkrankter Eltern: weiterer Ausbau, Sicherung der Finanzierung und verstärkte Akquise qualifizierter ehrenamtlicher Patinnen und Paten. - Mit dem 2017 ins Leben gerufenen „Bündnis für seelische Ge- sundheit“ sollen unter Federführung des Gesundheitsamtes, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Jugendamt und weite- ren Institutionen die Angebotsstrukturen für Kinder und Jugend- liche in psychisch belasteten Situationen ausgebaut und wei- terentwickelt werden. Eine Steuerungsgruppe unter Leitung der Kinder- und Jugendpsychiatrie befasst sich mit der Analyse von Bedarfen und auf der anderen Seite Angeboten für die genann- te Zielgruppe. Ziel ist die fachliche Weiterentwicklung der Hil- fen, die Vernetzung der unterschiedlichen Dienste und im Sin- ne einer „Entstigmatisierung“ gezielte Öffentlichkeitsarbeit. |
| Sozialpädagogisch beglei- tete Peer-Beratung be- nachteiligter Eltern im Südstadtforum | - In enger Kooperation zwischen NOA, ZAB, Jugendamt, Job- center und Sozialamt soll im Südstadtforum eine sozialpädago- gisch begleitete Peer-Beratung benachteiligter Eltern eingeführt werden (Arbeitstitel: „Alles rund ums Kind - Plus“ / „ARUK- Plus). Diese soll bedürftige Familien mit Kindern ansprechen, die das Spezialsozialkaufhaus „Alles rund ums Kind“ sowie die Sprachförderangebote und andere Projekte im Südstadtforum regelmäßig besuchen. Das Angebot umfasst u.a. die Unterstüt- zung durch muttersprachliche Sprach- und Kulturvermittler, All- tagshilfen bei Behörden-, Gesundheits- und Bildungsfragen, Unterstützung bei der beruflichen Qualifizierung und Arbeitsin- tegration sowie Ansprache und direkte Hinführung zu spezifi- schen Beratungs- und Unterstützungsangeboten (z. B. Erzie- hungsberatung, Frühe Hilfen oder ASD). |
| Beratung bei Energie- schulden | - Um Kindeswohlgefährdung durch Stromsperren (keine Hei- zung/Warmwasser, keine warme Nahrung) zu vermeiden, wer- den Haushalte bei der Bewältigung von Energieschulden un- terstützt und Schritte zur Vorbeugung der Entstehung neuer Schulden unternommen. - Die ESP-Beratung zur Prävention und zum Abbau von Ener- gieschulden soll ausgeweitet werden (Bewerbung zur größeren Breitenwirkung; spezielle Angebote für Geflüchtete). - Unterstützung von Zugängen / Aktion zur Nutzersteigerung |
22 vgl. Bündnis für Familie 2016
HANDLUNGSEBENE „JUNGE MENSCHEN FÖRDERN UND UNTERSTÜTZEN“
Handlungsfeld 4 „Gesundes Aufwachsen ermöglichen“ In diesem Handlungsfeld fließen die bisherigen Handlungsfelder „Gesundheitsförderung von Anfang an“, „Vernünftige Mahlzeiten für jedes Kind“ und zum Teil „Sport und Bewegung für jedes Kind“ zusammen. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Festigung/Ausbau beste- hender Gesundheits- angebote | - Erweiterung bewährter niederschwelliger Angebote im Sozial- raum (z. B. Eltern-Kind-Koch-Gruppen), der stadtweiten Angebo- te (z. B. finanzielle Unterstützung Rübe-Turnen und Schwimm- kurse) und der Kooperationen mit dem Gesundheitsamt. |
| Einführung der zentralen Essensversorgung für städ- tische Kindertageseinrich- tungen | - Mit der stufenweisen Einführung der zentral vom Jugendamt organisierten Essensversorgung (Mittagessen und Snack sowie in ausgewählten Einrichtungen auch Frühstück) wird ein wichtiger Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Kinder an einer re- gelmäßigen und qualitativ hochwertigen Mittagessensversorgung gemäß der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der städtischen Vorgaben zum Bioanteil in Kindertageseinrichtungen sichergestellt. Bis Ende 2019 soll das Angebot an allen kommunalen Kitas vorhanden sein. |
| Stärkung der Gesundheits- bildung im Bereich der Of- fenen Kinder- und Jugend- arbeit | - Unter dem Titel „Alles fit? - Chancen für ein gesundes Aufwach- sen von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit“ be- fasst sich das Nürnberger Forum der Kinder- und Jugendarbeit am 19./20. September 2018 mit dem Schwerpunktthema ge- sundheitliche Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit. Im Rah- men des Forums soll die Praxis der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit reflektiert und fachliche Impulse zur Weiterentwick- lung in diesem Bereich gewonnen werden. |
Handlungsfeld 5 „Soziale und kulturelle Teilhabe junger Menschen sichern“ Soziale und kulturelle Teilhabe sind weitere wesentliche potenzielle Wirkungsbereiche von Armutsfolgen. Dies kommt nicht zuletzt durch die weiter oben benannten Lebenslagendimensionen „soziale Lebenslage“ und „kulturelle Lebenslage“ zum Ausdruck. In diesen Bereichen hat kommunales Handeln vergleichsweise großen Spielraum, was auch durch die Zahl der bisherigen Handlungsfelder zu Ausdruck kommt, die hier zusammengeführt werden („Jedem Kind eine helfende Hand“, „Jedem Kind ein Ferienerlebnis“, „Kultur für alle Kinder“ und in Teilen auch „Sport und Bewegung für jedes Kind“). Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Festigung/Ausbau beste- hender Teilhabeangebote | - Unterstützung von Zugängen / Aktionen zur Nutzersteigerung - Erweiterung und finanzielle Absicherung bestehender Angebote und Kooperationen (insb. Hinein in den Sportverein, Super- Ferienangebote, MUBIKIN, Kulturfreunde und Kulturrucksack) |
| BuT-Optimierung (z. B. auch Angebote für unter 3- Jährige) | - Unterstützung von Zugängen / Aktion zur Nutzersteigerung - Initiierung und Beförderung der Entwicklung von Angeboten für unter 3-jährige Kinder unter Einbindung verschiedenster Koope- rationspartner (z. B. im Nürnberger Netz gegen Armut oder der AG „Gesundheit von Anfang an“) und der SHA zugehörigen Ein- richtungen (z. B. Spielgruppe im NHG). - Prüfung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07. Februar 2018 aufgeführten Verbesserungen (z.B. Sam- melanträge, Vereinfachung der Zugänge zur Lernförderung). |
| Ausbau OKJA nach sozia- ler Indikation | - Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wichtige Freizeit-, Erfahrungs- und Lernorte gerade für benachteiligte Ju- gendliche und zielen auf die Stärkung ihrer Resilienz ab. Durch ihre niedrigschwellige Angebotsstruktur erreicht gerade die Offe- |
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| ne Kinder- und Jugendarbeit Personen, die anderweitig nur noch schwer oder gar nicht mehr erreicht werden. Sie eröffnet Zugän- ge zu Beratungs- und Alltagsbildungsangeboten und bietet kom- pensatorische Beziehungsarbeit für Jugendliche mit fehlenden familiären Unterstützungsnetzwerken an. Dort wo sich armutsbe- zogene Problemlagen sozialräumlich konzentrieren, muss die Angebotsstruktur erhalten und ggf. quantitativ wie qualitativ wei- terentwickelt werden. Mit der 9/2017 im JHA verabschiedeten Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Infrastrukturen in diesem Bereich beschrieben. |
Handlungsfeld 6 „Bildungswege junger Menschen begleiten“ Bildung und Bildungschancen sind sowohl auf der Folgenseite von Armutsproblemen zu verorten, haben jedoch auch eine ursächliche Wirkung. Hier kann Kommune somit auch einen gewissen ursächlichen Handlungsspielraum nutzen. Das bisherige Handlungsfeld „Schulische Teilhabe von Anfang an“ wird hier ausgeweitet. Hier finden armutspräventive Aktivitäten entlang der Bildungsbiografie von frühkindlicher Bildung bis in das Jugendalter hinein ihren Platz. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Qualitative Weiterentwick- lung der Kindertagesbe- treuung | Verstetigung und Weiterentwicklung des seit 2007 bestehenden Maßnahmenpakets zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen: - Zusätzliche Personal- und Projektmittelausstattungen für Kin- dertageseinrichtungen in sozial belasteten Stadtteilen („Positive Diskriminierung“) zur Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Fokus „Bildung“, insbesondere zur Förderung der Sprach-, Medien und Gesundheitskompetenz. - Weiterer Ausbau und finanzielle Absicherung der Hortklassen zur verbesserten Unterstützung und Begleitung von Schülerin- nen und Schülern mit teilweise ungünstigen sozialen und famili- ären Voraussetzungen. - Unterstützung beim Übergang Kindergarten-Schule: Bis Ende 2020 sollte ein Großteil der Grundschulstandorte am Programm „Gemeinsam leicht starten: Übergang Kindergarten – Grundschule“ teilnehmen. Vorgesehen ist eine stadtweite Erhe- bung zum Übergang Kindergarten-Grundschule in 2018, um da- rauf basierend die Rahmenkonzeption und das Fortbildungsan- gebot konzeptionell weiterzuentwickeln. |
| JaS-Ausbau nach sozialer Indikation | Mit Beschluss des JHA vom 6.11.2014 gilt es den Ausbau der Ju- gendsozialarbeit an Schulen (JaS) fortzusetzen. Mit höchster Priori- tät sollen dabei Standorte Berücksichtigung finden, die bisher keine JaS-Stelle haben bzw. laut schultypspezifischer Bedarfskonstellati- onen (sozial überdurchschnittlich belastete Standorte) einen drin- genden JaS-Bedarf dokumentieren. Aufgrund der Bedeutung früher Förderung und präventiver Maßnahmen für junge Menschen am Beginn ihrer schulischen Bildungslaufbahn soll zudem auf einen grundsätzlichen Flächenausbau der JaS an Grundschulen hingear- beitet werden. Zudem wird mit den bereits erfolgten Stellenschaf- fungen zum Haushalt 2017/2018 die Arbeit mit Flüchtlingen und Zugewanderten insbesondere an Schulen mit Übergangs- und Berufsintegrationsklassen gestärkt. Mit der langfristigen Perspekti- ve das Angebot flächendeckend in Nürnberger Schulen vorzuhal- ten, wird ein wichtiger Beitrag für die kommunale Armutsprävention geleistet. |
Handlungsfeld 7 „Übergänge zwischen Schule, Ausbildung und Beruf unterstützen“ Am Übergang zwischen Schule, Ausbildung und Beruf finden wichtige Weichenstellungen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt und somit auch für die Vermeidung von (Einkommens-) Armut statt. Insofern ist dies ein dritter Bereich, in dem Kommune in für Armutslagen ursächliche Faktoren hineinwirken kann. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Fortführung des ESF- Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“ | - Die Noris-Arbeit gGmbH (NOA) und das Jugendamt der Stadt Nürnberg führen seit 2015 das Projekt Perspektiven im Quartier gemeinsam durch. Ziel ist die bessere Integration von Jugendli- chen und jungen Erwachsenen in die Berufswelt. Das Projekt richtet sich an Jugendliche, die von den Angeboten der allge- meinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssu- chende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden bzw. bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, sodass sie in erhöhtem Maße auf sozialpäda- gogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewie- sen sind. Aktuell erfolgt eine Bewerbung zur Verlängerung des erfolgreichen Projektansatzes um weitere 3,5 Jahre. |
| Aufbau einer Jugend- berufsagentur | - In Kooperation der Nürnberger Arbeitsagentur, Jobcenter Nürn- berg-Stadt, Jugendamt sowie den Schulen soll in Nürnberg eine sog. „Jugendberufsagentur“ aufgebaut werden. - Ziel ist es, insb. Jugendliche die nicht mehr von den Regelsys- temen schulischer und beruflicher Bildung erreicht werden, eine Ausbildung zu ermöglichen. Mit dem Ansatz einer Jugend- berufsagentur wird eine zentrale Anlaufstelle für diese Jugendli- chen entstehen, in welcher ein Clearing sowie ein gemeinsa- mes Fallmanagement der Akteure aus dem Bereich Arbeits- marktförderung und Jugendhilfe den Jugendlichen angeboten werden soll. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den be- troffenen Akteuren wurde bereits ausgearbeitet und der Start zum Aufbau der Jugendberufsagentur soll noch 2018 erfolgen. |
| Umgang mit Schulverweigerern | - Ein Teilelement der Jugendberufsagentur soll die Implementie- rung einer sog. „Produktionsschule“ sein. Hier werden die Ele- mente Arbeiten und Lernen miteinander verbunden, mit dem Ziel, insb. Schulverweigerern und sog. Systemsprengern einen Schulabschluss und eine damit verbundene Ausbildungsper- spektive zu ermöglichen. Systematische Zugänge sollen durch eine enge Kooperation von ASD, JaS und Schulen erfolgen. |
HANDLUNGSEBENE „LEBENSRÄUME GESTALTEN“
Handlungsfeld 8 „Chancen im Stadtteil eröffnen“ Armut und Armutsfolgen werden vor allem im Stadtteil sichtbar (Stichwort „räumliche Armutsschere“). Entsprechend viele Angebote und Aktivitäten des Arbeitsprogramms gegen Kinder- und Jugendarmut verfolgen einen sozialraumorientierten Ansatz. Indessen soll es im Handlungsfeld „Chancen im Stadtteil eröffnen“ nicht um eine bloße Addition möglichst vieler dieser Einzelmaßnahmen gehen, vielmehr sollen förderliche Strukturen benannt und eine Abstimmung der armutspräventiven Maßnahmen im Sinne eines sozialräumlichen Konzeptes forciert werden.
Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Einbindung in die lokale Netzwerkarbeit | - Armutsprävention ist Stadtteilthema und immer wieder Ge- genstand bei Treffen der Netzwerke Kinder und/oder Jugend; hier wird über Bedarfe und Förderlücken diskutiert, über neue Angebote informiert und deren Umsetzung (mit-)organisiert |
| Erstellung von Stadtteilkon- zepten | - Unter Federführung der Regiestelle Sozialraumentwicklung und der Stadtteilkoordinationen wird die Förderstruktur im Stadtteil entlang des biografischen Verlaufs beschrieben: Es geht darum, Lücken zu erkennen und Schwerpunkte zu set- zen. |
| Zugangswege über lokale Einrichtungen ausbauen | - Etablierung bzw. Ausbau von Armutspräventionsangeboten in den Einrichtungen des Stadtteils und ggf. Vermittlung in stadtweite Angebote: in den Einrichtungen von SHA und J, in weiteren städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger |
HANDLUNGSEBENE „SENSIBILISIERUNG/PROFESSIONALISIERUNG“
Handlungsfeld 9 „Durch mehr Wissen besser handeln“ Eine Sensibilisierung zu Armut und Armutsfolgen ist eine Daueraufgabe, die sich an verschiedene Zielgruppen richtet. Zu nennen sind hier sowohl die Öffentlichkeit, die professionelle und/oder ehrenamtliche Fachöffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Städtische Armutskonferenzen, Fachtage, Pressearbeit, Ausschussberichte oder auch Fortbildungsveranstaltungen sind vielseitiger Ausdruck der bisherigen Anstrengungen, die zweifelsohne weiterzuführen sind. Die Zielgruppenorientierung der Aktivitäten und auch die Aktivitäten selbst sollen jedoch intensiviert werden. Dadurch werden sowohl eine Versachlichung der Diskussion als auch ein gemeinsames Ringen um Lösungen und Ansätze verstärkt. Geplante Leit-/Schwerpunktaktivitäten innerhalb des Geschäftsbereichs Ref. V:
| Aktivitäten | Erläuterung |
|---|---|
| Fortbildung „Armutssensib- les Handeln“ | Intensivierung Armutssensibilisierung in der Praxis sozialer Berufe durch PEF:SB in Kooperation mit IPSN |
| Informations- und Vor- tragsangebote | Verbesserung der stadtweiten Beratungs- und Unterstützungsstruk- tur durch Informations- und Veranstaltungsangebote (z. B. Input- Vortrag zur Armutsdiskussion bei einem Kooperationspartner des Stabs Armutsprävention) |
| Dialog/Projekte mit Berufs- schulen, Fachakademien, Hochschulen | Beratungs- und Unterstützungsangebote, (z. B. Input-Vortrag zur Armutsdiskussion an Nürnberger Fach- und Hochschulen im sozia- len Bereich) |
| Veranstaltungen, Konfe- renzen, Fachtage | Initiierung und ggf. Planung und Durchführung eines zweiten Nürn- berger Fachtags „Schulden“ und einer fünften Nürnberger Armuts- konferenz |
| Statistik-Monitoring | Entwicklung eines Sets statistischer Armutsindikatoren zur Be- obachtung von Entwicklungen und Sondierung von Handlungsbe- darfen. Die Ergebnisse sollen alle zwei Jahre im Jugendhilfeaus- schuss vorgestellt und diskutiert werden. Zu Detailfragen oder neuen Entwicklungen, die im Rahmen verfüg- barer Daten nur eingeschränkt abgebildet werden können, wird bei Bedarf die Beauftragung von Studien geprüft. |
Für den Katalog der skizzierten Schwerpunktaktivitäten wird im Jahresverlauf 2018 sukzessive eine Umsetzungsplanung konkretisiert. Einige Aktivitäten laufen ohnehin bereits seit längerem, andere werden jedoch mehr oder weniger neu justiert.
Die vielseitigen weiteren Maßnahmen, die bisher bereits Teil des Arbeitsprogramms sind laufen selbstverständlich in bewährter Form weiter und werden in gemeinsamer Diskussion mit den Akteuren der überarbeiteten Logik der Handlungsfelder zugeordnet.
Künftige Planung und Steuerung des Arbeitsprogramms Die Gesamtumsetzung des Arbeitsprogramms wird künftig durch eine Planungs- und Steuerungsgruppe, vertreten durch Ref. V, SHA und J begleitet. In deren Verantwortungsbereich liegen folgende Aufgaben: Bedarfsanalysen, jährliche Zielplanungen in Rückkopplung mit den betroffenen Dienststellen, indikatorengestütztes Maßnahmenmonitoring, Evaluationen und Berichtswesen. Die Umsetzung und Detailplanung von Maßnahmen und Projekten erfolgt in Linienverantwortlichkeit der jeweiligen betroffenen Dienststellen. Der Stab Armutsprävention (SHA) übernimmt weiterhin die zentrale Koordination und Begleitung von Umsetzungen von Maßnahmen außerhalb einer Linienverantwortlichkeit (z. B. Schulmittelaktion, Pleitegeier, …), der Projektförderung und Spendenakquise sowie der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema. Ein indikatorengestütztes Maßnahmenmonitoring soll künftig eine wirkungsorientierte Programmplanung und Steuerung systematisch unterstützen. Das setzt voraus, dass stärker als bisher Ziele (im Sinne intendierter Wirkungen) operationalisiert und Indikatoren zur Bewertung der Zielerreichung festgelegt sind, in der Programmumsetzung eine entsprechende Dokumentation bzw. Erhebung der dafür relevanten Informationen sichergestellt wird und diese auch Steuerungs- wie auch Evaluationszwecken systematisch zugeführt werden. Dabei soll es nicht darum gehen, alle Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Arbeitsprogramms einer exakten Wirkungsmessung zu unterziehen. Das ist sowohl methodisch als auch vom Aufwand her nicht leistbar. Wichtig erscheint jedoch eine kontinuierliche Annäherung an die Wirkungen zentraler Schwerpunktaktivitäten, um diese im Sinne einer bedarfsgerechten Angebots- und Maßnahmenplanung auch weiterentwickeln zu können. Dieser Umstand soll durch den Begriff der Wirkungsorientierung zum Ausdruck kommen. Dabei geht es nicht darum, so viele Informationen und Wirkungsbelege wie möglich zu erfassen, sondern so viele wie nötig und praktikabel. Der Einstieg in den Aufbau eines indikatorengestütztes Maßnahmenmonitorings soll deshalb zunächst einmal ausgehend von den skizzierten Leit- bzw. Schwerpunktaktivitäten erfolgen, ohne dabei andere Maßnahmen in ihrer Wirkungsrelevanz für das Arbeitsprogramm schmälern zu wollen. Eine sukzessive Ausweitung des Monitorings auf weitere Maßnahmen ist damit nicht ausgeschlossen.
Anhang
Sozialraumtypen 2017
Anmerkungen: Die Cluster werden aus 20 Indikatoren der Bereiche Soziodemografie, haushaltsformen, Leistungsbezug und Wohnsituation errechnet.
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