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← Sitzung des Schulausschusses (23.02.2018)

Anlage: Sachbericht

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bundeswehr an Schulen

Hier: Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.08.2016

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

(1) Es wird allgemein darüber berichtet, in welchen städtischen Schulen im vergangenen Jahr Veranstaltungen mit der Bundeswehr stattgefunden haben.

Nach Rücksprache mit den Schulen haben im Schuljahr 2016/17 an drei städtischen Schulen Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundeswehr stattgefunden. a) Veranstaltung im Rahmen der Berufs- und Studienberatung in der Oberstufe (Q 11) an einem Gymnasium, bei der verschiedene Arbeitgeber (z.B. Stadt Nürnberg, DATEV, Polizei, Bundesfreiwilligendienst etc.) informierten. Die Teilnahme war für die Schüler/innen freiwillig, die Thematik war mit dem Schulforum abgestimmt. b) Einladung eines Jugendoffiziers in den Sozialkundeunterricht eines Gymnasiums; auch hier erfolgte eine entsprechende Abstimmung mit dem Schulforum. c) Einladung der Bundeswehr als ausbildendes Unternehmen auf dem Berufsbasar der Wirtschaftsschule; dabei handelt(e) es sich um die Vorstellung beruflicher Angebote – nicht nur im militärischen Bereich, sondern auch im technischen und kaufmännischen.

(2) Es wird dargestellt, ob das Werben der Bundeswehr in Jahresberichten oder anderen Publikationen mit dem Schulforum bzw. Berufsschulbeirat abgestimmt war oder ob es Raum für Stellungnahmen gab.

a) Eine Anzeige der Bundeswehr war im Schuljahr 2016/17 in einem Jahresbericht eines städtischen Gymnasiums zu finden; das Schulforum war von der Schulleitung informiert worden. b) Im SchB-Bereich schaltete die Bundeswehr zwei Anzeigen in Jahresberichten im fraglichen Zeitraum.

(3) Der Beschluss aus dem Jahr 2010 wird insofern erweitert, dass auch das Werben der Bundeswehr in entsprechenden Publikationen nur in Absprache mit den beteiligten und demokratisch gewählten Organen der Schule (Schulforum/Beirat) stattfinden kann.

Aus technischer Sicht kann einer Erweiterung des Schulausschuss-Beschlusses von 2010 in der Weise entsprochen werden, dass eine vorherige Information des Schulforums bzw. Berufsschulbeirats auch bei Werbeanzeigen in schulischen Jahresberichten erfolgen soll. Eine Abstimmung im Sinne eines Zustimmungsrechts für das Schulforum bzw. für den Berufsschulbeirat ist jedoch nicht möglich. Der Katalog der Entscheidungen, die im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen werden, ist in Art. 69 Abs. 4 Satz 2 BayEUG abschließend aufgeführt; die hier im Raum stehende Frage fällt nicht darunter.

Der Geschäftsbereich sieht allerdings in einer solchen Erweiterung der Beschlussfassung eine Diskriminierung der Bundeswehr. Viele andere kommerzielle Werbebeiträge könnten

durchaus auch auf ihre gesellschaftliche Wirkung untersucht werden. Werbung für Fernreisen usw. sind z.B. kritisch zu hinterfragen bezüglich der Nachhaltigkeitsziele der Stadt. Warum für eine demokratisch legitimierte Institution, wie der Bundeswehr, mit einer im Vergleich zu anderen politisch den Zielen der Stadt klarer zuwiderlaufenden Werbungen mit einer solchen Sonderauflage reagiert werden soll, ist nicht ersichtlich.

Der Geschäftsbereich rät daher von einer erweiterten Beschlussfassung ab.

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