Erste Hilfe an Nürnberger Schulen
hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 15. Dezember 2016
Um bei Notfällen in allen Lebenslagen sachgerechte Erste-Hilfe-Leistung sichern zu können, ist es nötig, dass die entsprechenden Kenntnisse den Jugendlichen bereits in der Schule vermittelt werden. Die soziale Kompetenz des Helfens muss frühzeitig im Jugendalter entwickelt werden. Diese Aufgabe der Schulen lässt sich direkt aus den Bildungszielen des Art.2 BayEUG ableiten („Oberste Bildungsziele sind … Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft …“). Darüber hinaus trägt das Recht der Unfallversicherungsträger (SGB VII) dem inneren Schulträger (Schulleitung) und dem Schulhoheitsträger (Sachaufwandsträger) die Verpflichtung zur wirksamen ersten Hilfe auf (SGB VII §21).
a) Aktuelles Schulungskonzept für Schüler in Erster Hilfe an Nürnberger Schulen
Das Schulungskonzept zur Ausbildung von Schülern, Lehrern und Verwaltungskräften orientiert sich an den Richtlinien der Hilfsorganisationen (siehe unter Punkt b). Ab der 7. Jahrgangsstufe kann ein Erste-Hilfe-Kurs in der Schule durchgeführt werden, der vier Doppelstunden (9 Unterrichtseinheiten) umfasst. Die komplette Ausbildung wird an den Nürnberger Schulen bei Schülern und Schülerinnen in den Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschaftsschulen und Gymnasien ab der 8. Jahrgangsstufe und höher angeboten und teilweise auf zwei Schultage verteilt.
Das Schulungskonzept in Erster Hilfe umfasst folgende Kompetenzen:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Feststellen des Bewusstseins und der Atemfunktion, das Absetzen eines Notrufes, die stabile Seitenlage, die Wiederbelebung
Verletzung und Wundversorgung: Anlegen von Verbänden (Kopf- und Druckverband), Versorgung von Knochenbrüchen, Helmabnahme
Akute Erkrankungen: Vergiftungen und Verätzungen, Unterkühlungen, Stromunfälle
Arbeitsmethoden: Stromunfälle, Zwei-Helfer-Methode
Darüber hinaus sind einfache Erste Hilfe- Maßnahmen Bestandteil aller Unterrichtsfächer.
Ein nur auf den ersten Blick banal erscheinendes Beispiel ist im Heimat- und Sachunterricht (HUS) der Grundschule der Grundsatz zur Eigensicherung der helfenden Person, spannungsführende Teile erst abzuschalten, bevor an elektrischen Geräten gearbeitet, d.h. Hilfe geleistet wird. In der Grundschule wird die Bedeutung der Ersten Hilfe im Anwenden von einfachen Erste-Hilfe-Maßnahmen im HUS in Klasse 3/4 (z.B. Wundversorgung, Kühlen oder Wärmen) dargestellt.
b) Schulsanitätsgruppen
In den weiterführenden Schulen Nürnbergs ist beinahe jede Schule mit einem Schulsanitätsdienst ausgestattet, der unter Aufsicht und Anleitung einer als Ersthelfer ausgebildeten Lehrkraft steht. Die hier teilnehmenden Schüler erhalten ihre Qualifikation über einen sog. Juniorhelferkurs und können in der Folge Erste-Hilfe-Leistung während des Unterrichts, im Pausenhof, bei Schulsportveranstaltungen und Wandertagen sowie sonstigen schulischen Veranstaltungen erbringen. Die kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) als zuständige Berufsgenossenschaft für die Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen beging im Jahr 2017 turnusgemäß ein städtisches und zwei staatliche Nürnberger Gymnasien. Die hier vorgestellte Organisationsstruktur wurde dabei positiv bewertet. Sie setzt aber voraus, in der Schule eine Lehrkraft als Leitung der Schulsanitätsgruppe zu finden, die die notwendige Ausbilderbefähigung hat. Die Kosten für die Auffrischung dieser Ausbilderbefähigung belasten die Fortbildungsbudgets der Schulen deutlich.
c) Qualifizierungsstand der Lehrkräfte, Lehramtsanwärter und Verwaltungskräfte
In Bayern sind Lehramtsanwärter verpflichtet, spätestens bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes der Seminarschule einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorlegen zu können.
Innerhalb jedes Unternehmens im Sinne der Unfallversicherung, also auch in der Schule muss ein gewisser Anteil von Beschäftigten zur Ersten Hilfe befähigt sein. Dazu frischen die Lehr- und Verwaltungskräfte an Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in einem angemessenen Zeitrahmen (in Nürnberg in der Regel alle 2 bis 3 Jahre) – meist gemeinsam- ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auf. Diese Auffrischung kann entweder von Ersthelfern mit entsprechender Ausbilderlizenz (bei Schulsanitäterausbildung) allein oder in Zusammenarbeit angeboten werden. Wichtige Schulungsträger sind das Bayerische Roten Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), die Malteser (Malteser Hilfsdienst MHD), der Arbeiter Samariter Bund Deutschlands (ASB), die Deutsche Lebensrettergesellschaft (DRLG) und die Nürnberger Feuerwehr. Die Kosten der
Auffrischungskurse werden auf Antrag von der KUVB getragen (nach Maßgabe ihrer Haushaltsmittel). Die Ersthelfer, die über einen Ausbilderschein in „Erster Hilfe“ verfügen, müssen jährlich eine Fortbildung besuchen, welche die Gültigkeit ihrer Ausbilderlizenz garantiert.
Gemäß der kultusministeriellen Bekanntmachung „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 08. April 2003 müssen unterrichtende Lehrkräfte im Unterrichtsfach Sport bei Unfällen Sofortmaßnahmen ergreifen können. Ebenso sind Lehrkräfte der naturwissenschaftlichen und technischen Fächer angewiesen, als Ersthelfer ausgebildet zu sein.
d) Sicherstellung und Überprüfung der Maßnahmen einer wirksamen Ersten Hilfe
Im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger ist der Schulleiter dazu angehalten, eine wirksame Erste Hilfe bei Unfällen leisten zu können (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 14. Februar 2001 – Az.VI/8-4402/44-6/2952)) und wenn erforderlich auch einen fachgerechten Transport zur ärztlichen Behandlung zu leisten.
Die Schulleitungen in Nürnberg sind bemüht, die Auffrischungen für ihr Personal in angemessenen Zeitabständen anzusetzen und damit zu garantieren, dass entsprechende Kenntnisse im Ernstfall angewendet werden können.
Des Weiteren ist der Schulleiter zur Überprüfung der Fortbildungspflicht seiner Ersthelfer sowie der Lehrer in den Fächern Sport, Werken, Kunst, Chemie, Physik und Biologie verpflichtet (I-3.14 RISU 05.07.2013))
In der Schule müssen jene Personen von der Schulleitung bekannt gemacht werden, die als Ersthelfer im Notfall zur Verfügung stehen.
e) Schulen in freier Trägerschaft
Das Verfahren der Ersten-Hilfe Kurse in freier Trägerschaft soll beispielhaft an der Adolf- Reichwein Schule gezeigt werden, an der im Turnus von 1-2 Jahren eine Lehrerauffrischung stattfindet (nächster Termin ist im Juni 2018). Die Schule pflegt eine sukzessive Nachwuchsausbildung des Schulsanitätsdienstes, für den sich Schüler und Schülerinnen ab der 7. Klasse bewerben können. Der derzeitige Schulsanitätsdienst besteht aus 12 Teilnehmern (7 Schüler und Schülerinnen aus Klasse 7, 1 Schülerin aus Klasse 8 und 4 Schüler aus Klasse 9). Die Malteser bilden hier aus und nehmen auch die Prüfung ab. Das Coaching der Gruppe läuft über einen Mitarbeiter der Malteser, der alle zwei Wochen für eine Stunde an der Schule erscheint. Etwaige Erst-Hilfe-Kurse in den Klassenstufen 8 oder 9 sind in der Planung vorgesehen.