Zuschlag für das Förderprogramm „Industrie 4.0“ des StMBW
Die gewerblich-technische Berufliche Schule, Direktorat 2, (= antragstellende Berufsschule) hat mit kultusministeriellem Schreiben vom 13. Oktober 2017 den Zuschlag für 112.500 € an Sonderfördermitteln "Industrie 4.0" aus bayerischen Landesmitteln erhalten. Die pädagogische Konzeption sieht - abgeleitet aus dem Grundgedanken des "Wirtschaft 4.0" die Vernetzung von gewerblichen und kaufmännischen Kompetenzen vor. Somit wird auch die kaufmännische Berufsschule, Direktorat 4, durch zwischen den Schulen vereinbarten Kooperationsprojekten vom Projekt Industrie 4.0 profitieren.
Ausgangspunkt Förderprogramm „Industrie 4.0“ des StMBW
Der Hintergrund zur Auflage des Förderprogramms „Industrie 4.0“ durch das StMBW sind die gravierenden Veränderungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, die unter den Begriffen „Industrie 4.0“ bzw. „Wirtschaft 4.0“ zusammengefasst werden. Sie haben für den beruflichen Bildungsbereich erhebliche Auswirkungen. In Produktionskonzepten der „Industrie 4.0“ verzahnt sich die Produktion mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik. Treibende Kraft dieser Entwicklung ist die rasant zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Sie verändert nachhaltig die Art und Weise, wie zukünftig in Deutschland produziert und gearbeitet wird. Durch die notwendige Anpassung bestehender Berufsbilder bzw. zukünftig die Entstehung neuer Berufsbilder in Folge der zunehmenden Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt kommt neben der Qualifikation der Lehrkräfte und einem veränderten pädagogischen Konzept der Berufsausbildung vor allem der Ausstattung der beruflichen Schulen eine erhebliche Bedeutung zu. Die insgesamt 2 Mio. Fördermittel, die der Freistaat zur Verfügung stellt, haben den Charakter einer Anschubfinanzierung. D.h. die Fördermittel werden einmalig gewährt und müssen spätestens im Kalenderjahr 2018 abfließen. Ziel ist es, damit an ausgewählten Berufsschulen die insbes. technisch sehr aufwendigen Rahmenbedingungen für ein Unterrichten zu schaffen, das dem Wandel der Praxis in Industriebetrieben Rechnung trägt. Der Freistaat fördert im Rahmen des Förderprogramms „Industrie 4.0“ 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal mit 112.500 Euro pro Schule. Förderfähig sind Beschaffungen technischer Anlagen im Rahmen der Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Bereich Mechatronik sowie Steuerungs- und Automatisierungstechnik, aber auch IT- Ausstattung, Software zur didaktischen Umsetzung und ggf. bauliche Anpassungen.
Umsetzung in Nürnberg
Das Umsetzungskonzept ist ausführlich dem Antrag (s. Anlage) entnehmbar. Es beinhaltet ein schul- und fachbereichsübergreifendes Konzept. Durch die Kooperation der Beruflichen Schulen B2 (Federführung) und B4 wird die Vernetzung sowohl kaufmännischer als auch gewerblich-technischer Berufsbilder geschaffen. Folgende Berufsbilder werden in ein pädagogisches Gesamtkonzept „Industrie 4.0“ für Nürnberg eingebunden: Industrie-& Werkzeugmechaniker/innen (B2), Technische
Produktdesigner/innen (B2), Maschinen- & Anlagenführer/innen einschließlich Berufsfachschule Fertigungstechnik (B2), Industriekaufmann/frau (B4). In den genannten Berufen profitieren davon unmittelbar ca. 550 Auszubildende. Die erforderlichen Anschaffungen wurden bei Antragstellung im Juni 2017 wie folgt geschätzt: CP Factory Labor 143.080 €
Roboterlabor 186.610 €
Schulungs- und Gruppenraum B2 27.000 €
Schulungs- und Gruppenraum B4 18.000 €
QM/Generative Fertigung 39.800 €
Genereller Modernisierungsbedarf 42.500 €
Spezifische Software 30.040 €
Bauliche Maßnahmen und Infrastruktur 300.000 €
Gesamtvolumen: 787.030 €
Finanzierung
Nach einer aktualisierten Kostenschätzung liegen die Gesamtkosten bei 897.477,25 €. Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs, der auch Anteile eines allgemeinen Modernisierungsbedarfs und die Schaffung von neuen Unterrichtsräumen umfasst, macht folgende Splittung der Finanzierung Sinn. So werden das Roboterlabor und die dazugehörigen kleineren Baumaßnahmen aus den bayerischen Fördermitteln von 112.500 € und einer städtischen Co-Finanzierung in Höhe von 141.673,13 € (Gesamtvolumen 254.173,13 €) aus der Modernisierungspauschale finanziert. Die Mittel müssen zwingend im Kalenderjahr 2018 abfließen. Für den Rest wurde ein FAG-Antrag mit Gesamtkosten in Höhe von 643.304,12 € bei der Regierung von Mittelfranken einreicht. Die Förderquote bei FAG-Maßnahmen liegt bei 40 Prozent. Es wird vorgeschlagen alle städtischen Finanzierungsanteile aus der Modernisierungspauschale für Fachunterrichtsräume zu decken.
Fazit und Beschluss
Die in der Anlage beschriebene Förderung ist nicht nur aus der Sicht der Berufsschulen Nürnbergs, sondern insbes. auch mit Außen- und Breitenwirkung für den Wirtschaftsstandort Nürnberg als außerordentlich attraktiv einzuschätzen. Der Schulausschuss beschließt, die städtische Co-Finanzierung für das Förderprogramm „Industrie 4.0“ und die Co-Finanzierung für einschlägige FAG-Maßnahmen aus der Modernisierungspauschale für Fachunterrichtsräume 2018 zu finanzieren.