ENTWURF Sachverhaltsdarstellung
Im Schulausschuss vom 13.06.2016 berichtete die Verwaltung über den Sachstand zur Beschaffungsmöglichkeit fair gehandelter Bälle für allgemeinbildende Schulen in Nürnberg unter Aufzeigen der Möglichkeiten zur Einführung / Stabilisierung von Fair Trade Produkten im Schulsport. In der dazugehörigen Sachverhaltsdarstellung wurden als Möglichkeiten die Einführung eines städtischen Rahmenvertrages für fair gehandelte Bälle sowie alternativ die erstmalige zielgerichtete Information der allgemeinbildenden Schulen zu fair gehandelten Bällen vorgestellt. Der in dieser Sitzung gefasste Beschluss beauftragte die Verwaltung, den Schulen zunächst Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen und hieraus abgeleitet über die Umsetzung dieses Anliegens zu berichten.
Informationsschreiben an allgemeinbildende Schulen
Mit Schreiben vom 14.06.2017 wurden die allgemeinbildenden Schulen in Nürnberg vor den schulischen Lehr- und Lernmittelausschusssitzungen über die Möglichkeit zur Beschaffung fair gehandelter Bälle im Verständnis einer nachhaltigen wirtschaftlichen städtischen Beschaffung informiert. Hierzu wurde unterschiedliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (vgl. Anlagen 1-4).
Umsetzung des Anliegens durch allgemeinbildende Schulen
Mit Schreiben vom 13.10.2017 wurden die Schulen gebeten über die Umsetzung des bisherigen Anliegens an ihrer Schule zu berichten (vgl. Anlage 5). Unter Nachfristsetzung meldeten insgesamt 69% der Schulen die Handhabung an ihrer Schule zwecks Berichterstattung im Schulausschuss der Stadt Nürnberg.
Das Anliegen wurde von den rückmeldenden Schulen wie folgt umgesetzt:
Rücklaufergebnis zum Schulsport: im Erhebungszeitraum Januar - September 2017 wurden von den insgesamt 279 beschafften Bällen 15 fair gehandelte Bälle beschafft. Dies entspricht gemessen an allen Beschaffungen einem Anteil fair gehandelter Bälle im Umfang von
5,38 %. Die 15 fair gehandelten Bälle wurden ausschließlich für die Sportart Fußball bezogen, so dass in Bezug auf diese Sportart insgesamt 24,19% fair gehandelte Bälle schulseitig beschafft wurden.
Mit POA Sitzung vom 14.03.2017 wurde die Verwaltung (OrgA Beschaffungswesen) damit beauftragt, die Dienststellen weiterhin bei der Beschaffung von fairen Artikeln zu unterstützen. Das Ziel ist dabei eine weitere Stärkung der fairen Artikel.
Im seit 2014 stadtweit – auch für schulische Beschaffer – eingesetzten, online geschalteten, EKV-Shop sind sowohl die von der EKV eG (Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen eingetragene Genossenschaft im deutschen Städtetag) zentral veranlassten Rahmenverträge als auch die durch die Stadt Nürnberg allein zur Nutzung durch städtische Beschaffer veranlassten Rahmenverträge jeweils über eigene elektrische Kataloge beziehbar.
Der EKV-Shop führt aktuell keine Kataloge fair gehandelter Bälle für Schulen.
Gemessen an den Beschaffungsmengen im schulischen Bereich (vgl. obige Auswertung) scheint auch in der Hochrechnung auf alle allgemeinbildenden Schulen eine Nachahmung des Münchner Modells (Stadt München führt eigene Rahmenverträge für fair gehandelte Fußbälle und Handbälle) und damit Einführung eigener städtischer Rahmenverträge für fair gehandelte Sportbälle auf Grund des geringen Abrufpotentials für Nürnberg nicht der richtige Weg zu sein.
Vielmehr sollte in Rücksprache mit dem städtischen Organisationsamt versucht werden, über die Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen e. G. im deutschen Städtetag (EKV) die Bündelung von Materialbedarfen der rund 60 Mitgliedskommunen für fair gehandelte Bälle einzubringen, um einen EKV-Rahmenvertrag (sichtbar und beziehbar durch alle Mitgliedskommunen) zu erzielen. Die Anlage 6 zeigt den Verlauf eines solchen Prozesses. Über den Erfolg dieses Vorstoßes soll zu gegebener Zeit erneut berichtet werden.