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← Sitzung des Kulturausschusses (13.03.2015)

Anlage: Anlage 2: Entscheidungsvorlage und Beschluss des KA vom 13.10.2014

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Kulturausschuss Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 2

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

c) Widmung und Zuschusskriterien:

„Projektförderung“

Abbildung 4

e Gefördert werden Projekte im Bereich Tanz und Theater, die als Bühnenstücke aufgeführt werden können, abendfüllend oder als Teil eines vorliegenden Aufführungskonzeptes. Die Erstaufführung findet in Nürnberg statt. e Das beantragte Projekt hat einen innovativen künstlerischen, ästhetischen und/ oder thematischen Ansatz e Nachweis der Realisierbarkeit mittels: Spielortnachweis, Darstellung des Aufführungsformates, Finanzkonzept mit städtischem Zuschuss als Teilfinanzierung e Antragstellerin mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Nürnberg oder Großraum Nürnberg e Bevorzugt werden Projekte, die Künstler oder andere Partner in der Region vernetzen e Von der Förderung ausgeschlossen sind Laienbühnen und schulische sowie andere pädagogische Einrichtungen.

„Impulsförderung“ Die „Impulsförderung“ umfasst eine Förderdauer von drei Jahren und ist mit 60.000 € (20.000 € pro Haushaltsjahr) ausgestattet. Die Gesamtförderung bleibt vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellung. Gefördert wird ein auf drei Jahre konzipiertes Projekt mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einem Künstlerkollektiv. Das Projekt ist angegliedert an den Spiel- und Produktionsbetrieb der Tafelhalle. Das Gesamtprojekt beschreibt eine prozessuale Arbeit, beschäftigt sich z.B. mit einem bestimmten Thema, ästhetischer Recherche o.ä. und kann in verschiedenen Aufführungsformen dargestellt und dokumentiert werden. Z.B. Vorstellungen, Workshops, Lectures etc.

d) Beratergremium Das Beratergremium empfiehlt die Mittelvergabe. Es besteht aus: « einer Vertreterin, einem Vertreter der Verwaltung Ref.IV (ohne Stimmrecht) e fünf Beraterinnen oder Berater (mit Stimmrecht) e Die Verwaltung beruft die Beraterinnen oder Berater, koordiniert das Antragswesen, bereitet die Unterlagen für die Beratersitzungen vor, moderiert das Verfahren, erstellt

eine Vorlage für den Kulturausschuss, wickelt die Zuschussvergabe ab und prüft die Verwendungsnachweise. e Kriterien für die Auswahl der Beraterinnen oder Berater sind: Keine städtischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Keine von der Zuschussvergabe Betroffenen Überblick über die aktuelle freie Tanz- und Theaterszene Überblick über aktuelle künstlerische Tendenzen im Bereich Tanz/ Theater

Abbildung 5

Die Neukonzeption erfordert insgesamt eine Erhöhung der Zuschussmittel um 62.700 €/Jahr.

ı. Beschluss NÜRNBERG

TOP: 7

Kulturausschuss Sitzungsdatum 13.10.2014

öffentlich

Abbildung 6

Betreff: Städtischer Finanzierungsanteil für die Freien Gruppen „Wort“ und „Tanz“ in Nürnberg. Kostenstellen 2261001002 (Wort) und Z261001003 (Tanz)

Überprüfung der Förderkriterien und der -struktur der Zuschusstöpfe Freie Gruppen „Wort“ und „Tanz“, Vorschlag einer Neuaufstellung Abstimmungsergebnis: einstimmig

[|] angeno/ bmesmchleossnen , mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen

Beschlusstext: Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle formalen und haushaltsrelevanten Erfordernisse zur Umsetzung vorzunehmen.

ll. Referat IV

Ill. Abdruck an: [|] Ref. l/OrgA L Ref. I1/Stk O D X Ref. IV/KuKuQ I

Vorsitzendefr): Referent{in): Schriftführer(in): iV. gez. gez. gez.

Zadek Prof. Dr. Lehner Damian

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