Niederschrift
über die
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
12.10.2017
- öffentlich -
Vorsitzender: i. V. Bürgermeister Vogel
Referent: berufsm. Stadtrat Ulrich
Sitzungsteilnehmer: StRin Bieswanger StR Gradl StRin Kayser StR Meissner StR Raschke StRin Bauer StR Brehm, S. StR Pirner StR Krieglstein StR Thiel StRin Krannich-Pöhler StR Prof. Dr. Beck
Sonstige Sitzungsteilnehmer: StR Dr. Blaschke (zu TOP 1 und 2)
Sachverständige: Frau Janiuk, IKEA (zu TOP 1 und 2) Herr Lenke, IKEA (zu TOP 1 und 2) Herr Gencev, Vorstadtverein Zabo e. V. (zu TOP 1 und 2) Verwaltung: Herr Dengler, Stpl Herr Faßbender, Stpl Herr Steinmann, BoB
Beginn: 15.02 Uhr
Ende: 17.13 Uhr
Schriftführerin: Frau Reuter
Tagesordnung öffentlich
Referent: berufsm. Stadtrat Ulrich
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Gutachten Landschaftsplan (FNP) 14. Anderung: Bereich Regensburger Straße nordwestlich Bannwald - IKEA Prüfung der Stellungnahmen Billigung und erneute Auslegung
Bebauungsplan Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" zwi- Beschluss schen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen Billigung Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.06.2016
Bebauungsplan Nr. 4645 "Östlich der Poststraße”
Beschluss für die Flurstücke Nr. 180/50 und 180/2243 (Teilfläche), Gmkg. Langwasser Billigung
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4331
Beschluss für das Gebiet zwischen Außerer Bayreuther Straße, Fritz-von- Röth-Straße, Merianstraße und Creußenstraße Einleitung und Billigung
Bebauungsplan Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West“ Beschluss für ein Gebiet östlich der Fl.Nr. 58/1, Gmkg. Wetzendorf und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siediungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes S$t. Johannis 1888 e.V., einschließlich der Flurstücke Nr. 55, 56, 57 und 58, jeweils Gmkg. Wetzendorf und der Bamberger Straße Einleitung des Verfahrens
Umgestaltung Nelson-Mandela-Platz Beschluss Markierung des Radstreifens in der Straße Hinterm Bahnhof
Pocket Park Nonnengasse Beschluss Entwurfsplanung für eine Grünanlage
Radrennbahn Reichelsdorfer Keller / Wettbewerb Wohnbebau- Bericht ung und neues Velodrom im Sportpark Langwasser
Beschleunigung bei Bauanträgen Bericht Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.03.2017
9a. Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Gutachten Marienberg
9b. Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschluss für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
-
Auflage der Niederschrift über die Sitzung Auflage des Stadtplanungsausschusses vom 20.07.2017 (öffentlicher Teil)
-
BM Vogel eröffnet den öffentlichen Teil der AfS-Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:
Punkt 9a: Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg
- Gutachten -
Punkt 9b: Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
- Beschluss -
Damit wird in die Tagesordnung eingetreten.
Punkt 1: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 14. Anderung: Bereich Regensburger Straße nordwestlich Bannwald - IKEA Prüfung der Stellungnahmen Billigung und erneute Auslegung
Punkt 2: Bebauungsplan Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen Billigung Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.06.2016
- BM Vogel: 00:48
StR Ulrich: 00:56
- BM Vogel: 01:08
StR Ulrich: 01:11
Frau Janiuk, IKEA: 02:45
- BM Vogel: 19:18
StR Ulrich: 19:32
StR Raschke: 21:29
- BM Vogel: 25:28
StR Brehm, S.: 25:42
StR Thiel: 29:18
StRin Krannich-Pöhler: 32:43
StR Prof. Dr. Beck: 36:31
- BM Vogel: 39:38
Herr Gencev, Vorstadtverein Zabo e.V.: 39:51
- BM Vogel: 42:56
StR Ulrich: 43:00
Herr Lenke, IKEA: 48:57
StRin Krannich-Pöhler: 58:29
- BM Vogel: 1:00:21
StR Ulrich: 1:01:13
- BM Vogel: 1:02:58 Abstimmung über Gutachtenvorschlag 1.2. Abstimmung über Beschlussvorschlag 2.2.
Gutachten: (Beilage 1.2) einstimmig Beschluss: (Beilage 2.2) einstimmig
Punkt 3: Bebauungsplan Nr. 4645 "Östlich der Poststraße” für die Flurstücke Nr. 180/50 und 180/2243 (Teilfläche), Gmkg. Langwasser Billigung
- BM Vogel: 1:03:11
StR Ulrich: 1:03:18
- BM Vogel: 1:04:36 Abstimmung über Beschlussvorschlag 3.2.
Beschluss: (Beilage 3.2) einstimmig
Punkt 4: Änderung des Bebauungsplans Nr. 4331 für das Gebiet zwischen Außerer Bayreuther Straße, Fritzvon-Röth-Straße, Merianstraße und Creußenstraße Einleitung und Billigung
- BM Vogel: 1:04:40
StR Ulrich: 1:04:54
StRin Krannich-Pöhler: 1:05:22
- BM Vogel: 1:05:39
StRin Krannich-Pöhler: 1:05:41
StR Ulrich: 1:05:46
StRin Krannich-Pöhler: 1:05:55
- BM Vogel: 1:07:02
StR Ulrich: 1:08:06
- BM Vogel: 1:09:06 Abstimmung über Beschlussvorschlag 4.2.
Beschluss: (Beilage 4.2) einstimmig
Punkt 5: Bebauungsplan Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West“ für ein Gebiet östlich der Fl.Nr. 58/1, Gmkg. Wetzendorf und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siedlungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes St. Johannis 1888 e.V., einschließlich der Flurstücke Nr. 55, 56, 57 und 58, jeweils Gmkg. Wetzendorf und der Bamberger Straße Einleitung des Verfahrens
- BM Vogel: 1:09:11
StR Ulrich: 1:09:18
StR Thiel: 1:11:46
StR Brehm, $.: 1:13:41
StRin Krannich-Pöhler: 1:16:14
StR Ulrich: 1:17:18
- BM Vogel: 1:18:47 Abstimmung über Beschlussvorschlag 5.2.
Beschluss: (Beilage 5.2) einstimmig
Punkt 6: Umgestaltung Nelson-Mandela-Platz Markierung des Radstreifens in der Straße Hinterm Bahnhof
- BM Vogel: 1:18:53 Es wird auf die Vorlage verwiesen. Abstimmung über Beschlussvorschlag 6.2.
Beschluss: (Beilage 6.2) einstimmig
Punkt 7: Pocket Park Nonnengasse Entwurfsplanung für eine Grünanlage
- BM Vogel: 1:19:11
StRin Kayser: 1:19:34
StRin Krannich-Pöhler: 1:20:22
- BM Vogel: 1:21:04 Abstimmung über Beschlussvorschlag 7.2.
Beschluss: (Beilage 7.2) einstimmig
Punkt 8: Radrennbahn Reichelsdorfer Keller / Wettbewerb Wohnbebauung und neues Velodrom im Sportpark Langwasser
- BM Vogel: 1:21:12
StR Ulrich: 1:21:23
StR Thiel: 1:26:27
- BM Vogel: 1:29:00
StR Brehm, S:: 1:29:28
- BM Vogel: 1:31:02 Der Bericht hat zur Kenntnis gedient.
Punkt 9: Beschleunigung bei Bauanträgen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.03.2017
- BM Vogel: 1:31:08
StR Ulrich: 1:31:15
StR Raschke: 1:36:39
StRin Krannich-Pöhler: 1:37:44
StRin Kayser: 1:39:18
StR Ulrich: 1:40:49
- BM Vogel: 1:45:26 Der Bericht hat zur Kenntnis gedient.
Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Punkt 9a: Marienberg
Punkt 9b: Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10)
- BM Vogel: 1:45:30
StR Ulrich: 1:45:37
StR Raschke: 1:52:43
StR Brehm, $.: 1:54:27 Bittet um Vertagung von TOP 9b in den nächsten Stadtplanungsausschuss.
StRin Krannich-Pöhler: 1:56:23
StR Thiel: 1:59:06
StR Prof. Dr. Beck: 2:05:04
StR Raschke: 2:07:14 Erklärt zum Vertagungsantrag des Herrn Kollegen StR Brehm, dass man sich vor der Sitzung darauf verständigt hat, dass die Vertagung maßgeblich in die nächste Stadtratssitzung erfolgen soll.
- BM Vogel: 2:07:24
StR Ulrich: 2:07:33
- BM Vogel: 2:08:33 Abstimmung über Gutachtenvorschlag 9a.3.
Gutachten: (Beilage 9a.3) einstimmig
Zu TOP 9b wurde ein Vertagungsantrag in die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses gestellt. Dann die Verlautbarung, TOP 9b in die nächste Stadtratssitzung am 25.10.2017 zu vertagen. Besteht Konsens?
StR Brehm, S.: 2:09:14 Betont, dass dann aber die Öffentlichkeitsarbeit vor der Stadtratssitzung stattfinden müsste.
- BM Vogel: 2:09:51 Die Verwaltung sagt zu, alle Beteiligten vorher schriftlich zu informieren. Damit besteht Konsens, dass TOP 9b in die nächste Stadtratssitzung am 25.10.2017 vertagt wurde.
Auflage
Punkt 10: Auflage der Niederschrift über die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.07.2017 (öffentlicher Teil)
- BM Vogel: Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt. Damit ist der öffentliche Teil der heutigen Sitzung geschlossen.
Der Vorsitzende: i. .
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 14. Änderung: Bereich Regensburger Straße nordwestlich Bannwald - IKEA Prüfung der Stellungnahmen Billigung und erneute Auslegung Abstimmungsergebnis: K einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [| angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
- Der Stadtrat prüft und beschließt die zum Planentwurf vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis:
- Die in den Schreiben vom 07.03.2017 und 17.03.2017 erhobene Forderung nach einer starken
Reduzierung der zentrenrelevanten Sortimente wird abgelehnt.
Die Stadt Nürnberg ist mit ihren derzeit knapp 520.000 Einwohnern die größte Stadt des Ballungsraumes Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach und das bedeutendste Oberzentrum der Metropolregion Nürnberg. Als Zentraler Ort soll sie ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung für die Einwohner ihres Nahbereichs vorhalten. Als Oberzentrum ist Nürnberg darüber hinaus angehalten, zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen und spezialisierten Bedarfs abzudecken.
Das wesentliche Ziel der im Parallelverfahren geänderten bzw. aufgestellten Bauleitpläne (FNP 14. Änderung und Bebauungsplan Nr. 4640) ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines großflächigen Möbel- und Einrichtungshauses. Die Ansiedlung des Branchenführers dient der Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsstandortes Nürnberg und stärkt die wichtige oberzentrale Funktion der Stadt. Durch die Neuansiedlung am Standort Regensburger Straße wird ein Großteil der Bevölkerung im Stadtgebiet und dem Umland mit einem bestimmten Sortiment erreicht, das in der näheren Umgebung nicht vorhanden ist. Eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Sortimenten wird sichergestellt. Es erfolgt eine Stärkung der Wirtschaftskraft und die Schaffung von Arbeitsplätzen: ($ 1 Abs. 8 Buchstaben a und c BauGB).
Es kann davon ausgegangen werden, dass hierin ein erhebliches öffentliches Interesse zu sehen 1 3 ist.
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Eine deutliche Reduzierung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente würde dem Ziel entgegenstehen, den Kaufkraftabfluss aus Nürnberg zu unterbindenDe.r genannte Kaufkraftabfluss ergibt sich v. a. aufgrund der bestehenden Filiale des Investors in einer Nachbarstadt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die fachgutachterliche Analyse der städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens keinerlei Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche im Kerneinzugsgebiet ergab (Einzelhandels-Verträglichkeitsuntersuchung). Auch die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Mittelfranken beurteilt die Verkaufsflächengröße und die Sortimentsauswahl positiv und geht davon aus, dass es durch die vom Vorhaben abgeschöpfte Kaufkraft nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der zentralörtlichen Versorgungsstrukturen und zu einer Verschlechterung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung kommen kann (Raumordnungsverfahren).
Dieser Einschätzung schließt sich die Stadt Nürnberg an und legt die gewählte Dimensionierung der sortimentsbezogenen Verkaufsflächen ihrer Bauleitplanung zu Grunde. Bei Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird der vorgelegten Planung der Vorrang eingeräumt.
- Die vorgebrachte Stellungnahmen vom 21.03.2017 kann hinsichtlich der geforderten verbindlichen
Festlegung verschiedener grünordnerischer Maßnahmen keine Berücksichtigung finden.
Für die geplanten Maßnahmen zu Umbau, Entwicklung und Verdichtung des vorhandenen Waldstreifens, welche als Ausgleich für unvermeidliche Eingriffe (Feuerwehrumfahrt) vorgenommen werden, wird eine detailiertere Darstellung und Begründung gefordert. Die Flächennutzungsplanung ist jedoch hierfür nicht die geeignete Ebene. Durch die Übernahme der Darstellung als Fläche für Wald in der bisherigen Breite soll die historisch gewachsenen Waldkulisse als Teil eines gemeindegebietsumfassenden Gesamtkonzeptes langfristig gesichert werden (8 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b BauGB). Eine Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen und die erforderliche Sicherung derselben findet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag statt. Selbiges gilt auch für die Forderungen zur intensiven Begrünung von Bauwerk und Außenanlagen.
Der gesetzlichen Anforderung, im Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung in den Grundzügen darzustellen (8 5 Abs. 1 BauGB), trägt die Stadt Nürnberg mit der vorliegenden Planung angemessen Rechnung. Die Detailplanung erfolgtzu gegebener Zeit auf anderer Ebene.
- Auch die in der Stellungnahme vom 21.03.2017 vorgebrachten Vorschläge zur Verbesserung der
Querungsmöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr und die Kritik an der geplanten OPNV- Anbindung können nicht berücksichtigt werden.
Die als örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellte Regensburger Straße ist nicht Teil des Umgriffs zur Änderung des FNP. Die vorbereitende Bauleitplanung setzt sich lediglich mit den diesbezüglichen raumordnerischen Vorgaben auseinander (Erhalt der Leistungsfähigkeit der Regensburger Straße, Sicherung einer ortsüblichen OPNV-Anbindung). Eine detaillierte Regelung und Sicherung der hierzu erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Bebauungsplanverfahren in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag. Gleiches gilt für die Auseinanderandersetzung mit dem Radverkehr im Vorhabengebieutnd mit dem übergeordneten Radverkehr. Die Verbesserung der Radinfrastruktur außerhalb des Änderungsbereiches (im Forst, östlich der Breslauer Straße) ist nicht Bestandteil der laufenden Bauleitplanverfahren.
Der gesetzlichen Anforderung, den Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen ($ 1 Abs. 4 BauGB) und die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge darzustellen ($ 5 Abs. 2 Nummer 3 BauGB), trägt die Stadt Nürnberg mit der vorliegenden Planung angemessen Rechnung.
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Die Detailplanung erfolgt zu gegebener Zeit auf anderer Ebene.
-
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Planentwurf (Plan Nr. 13 - FNP14 - 04 vom 05.09.2017) mit der geänderten Begründung vom 05.09.2017 und dem geänderten Umweitbericht vom 05.09.2017.
-
Der geänderte Entwurf mit beigefügter Begründung und Umweltbericht soll gemäß $ 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich ausgelegt werden. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach $ 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen.
Die 0.9. Beschlüsse sind gemäß $ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
ll. Referat VI/Stadtratssitzung
IN. Abdruck an:
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Vorsitzendefr): Referent{in): Schriftführer(in): , Hose, & Ne
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ı. Beschluss NÜRNBERG
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen Billigung
Abstimmungsergebnis: X einstimmig
[] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [[] abgelehnt, mit Stimmen [[] angenommen mit großer Mehrheit [[] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: 1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" so eingeschränkt wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf vom 05.09.2017 ergibt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, südöstlich des Areals für Sozial- und Fürsorgeeinrichtungen vom 05.09.2017 unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 05.09.2017 und dem Umweltbericht vom 05.09.2017
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4640 "Möbel- und Einrichtungshaus" ist gemäß $ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
ll. Referat VI
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Il. Abdruck an:
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Vorsitzendefr): Referent(in): Schriftführer(in):
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4645 "Östlich der Poststraße" für die Flurstücke Nr. 180/50 und 180/2243 (Teilfläche), Gmkg. Langwasser Billigung Abstimmungsergebnis: einstimmig [|] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [| angenommen mit großer Mehrheit [[] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: 1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4645 "Östlich der Poststraße" so erweitert wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf vom 31.08.2017 ergibt.
- Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4645 "Östlich der Poststraße" für die Flurstücke Nr. 180/50 und 180/2243 (Teilfläche), Gmkg. Langwasser vom 31.08.2017 unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 20.09.2017 und dem Umweltbericht vom 14.09.2017.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4645 "Östlich der Poststraße" ist gemäß 8 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
ll. Referat VI/Stpl
Il. Abdruck an: [[] Ref. /I1 / OrgA D [] Ref. yıl / Stk L D SÖR O
Vorsitzender): Referent{in): Schriftführer(in):
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 4331 für das Gebiet zwischen Äußerer Bayreuther Straße, Fritzvon-Röth-Straße, Merianstraße und Creußenstraße Einleitung und Billigung Abstimmungsergebnis: X einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: . il Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4331 für das Gebiet zwischen ÄAußerer Bayreuther Straße, Fritz-von- Röth-Straße, Merianstraße und Creußenstraße gemäß Deckblatt vom 05.09.2017. Die Anderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren (8 13 Baugesetzbuch - BauGB) durchgeführt werden.
- Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4331 für das Gebiet zwischen Äußerer Bayreuther Straße, Fritz-von-Röth-Straße, Merianstraße und Creußenstraße vom 05.09.2017 unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 05.09.2017.
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans 4331 ist gemät $ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Il. Referat VI/Stpi
Ill. Abdruck an: [|] Ref. VI / OrgA [|] Ref. Il / Stk
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Vorsitzendefr): Referenflin): Schriftführer(in): Rare, s—
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017
öffentlich
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West“ für ein Gebiet östlich der Fi.Nr. 58/1, Gmkg. Wetzendorf und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siedlungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes St. Johannis 1888 e.V., einschließlich der Flurstücke Nr. 55, 56, 57 und 58, jeweils Gmkg. Wetzendorf und der Bamberger Straße
- Einleitung des Verfahrens -
Abstimmungsergebnis: 4 einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss beschließt für das im Plan des Stadtplanungsamts vom 05.09.2017 durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs bestimmte Gebiet "Schnepfenreuth Süd-West", östlich der FI.Nr. 58/1, Gmkg. Wetzendorf und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siedlungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes St. Johannis 1888 e.V., einschließlich der Flurstücke Nr. 55, 56, 57 und 58, jeweils Gmkg. Wetzendorf und der Bamberger Straße, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
li. Referat VI/Stpl
Ill. Abdruck an:
[] Ref. I/Il / OrgA [] Ref. VII / Stk
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Vorsitzendefr): Schriftführer(in):
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ı. Beschluss NEIRSINERE)
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Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Umgestaltung Nelson-Mandela-Platz Markierung des Radstreifens in der Straße Hinterm Bahnhof
Abstimmungsergebnis: Kl einstimmig
[[] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [] abgelehnt, mit Stimmen [[] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Radstreifen in der Straße Hinterm Bahnhof gemäß Beschluss des AfV vom 06.10.2016 - in einem rotfarbenem Granitstein herzustellen ist.
ll. Referat Vi/Stpl
Ill. Abdruck an:
[] Ref. MI / OrgA Ref. VI/Vpl
[] Ref. 11 / Stk [I]
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Vorsitzendefr): Referent(in), Schriftführer(in): \ ON Marek,
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NÜRNBERG
F 2 TOP:
Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Pocket Park Nonnengasse Entwurfsplanung für eine Grünanlage
Abstimmungsergebnis: X einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der. Stadtplanungsausschuss beschließt die Umsetzung der Maßnahme Pocket Park Nonnengasse auf der Grundlage der Planung (Büro toponauten Stand Juli.2017).
ll. Referat VI und SÖR/WB
Il. Abdruck an:
[] Ref: IM / OrgA [|] Ref. /YIl/ Stk
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Vorsitzendefr): Referent(in): Schriftführer(in):
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ı. Gutachten NÜRNBERG
TOP: I a.
Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg
Abstimmungsergebnis: X einstimmig [] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [[] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [[] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet, dass zur Deckung des erhöhten Bedarfes an Wohn- und Arbeitsstätten sowie zur zügigen Entwicklung des Bereichs östlich der Flughafenstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Umgriff siehe Plan Nr. 13 - STEM-01/2017 des Stadtplanungsamtes vom 20.09.2017)
- die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach & 165 BauGB vorbereitet wird, 2. die Vorbereitenden Untersuchungen unverzüglich ausgeschrieben werden, 3. das erforderliche Personal bereit zu stellen ist.
Il. Referat Vl/Stadtratssitzung
Ill. Abdruck an:
[I] Ref. 1/1 / OrgA [1 [] Ref. IM/ S tk [1]
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de(r): Referent(in): Schriftführer(in): > OleAr,
BAN] Ra,
TOP: Beilage zu TOP 9b
Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Erlass der Satzung Nr. 10 über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich östlich der Flughafenstraße und nördlich der Marienbergstraße in den Gemarkungen Lohe und Ziegelstein (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 10 - VorkRS Nr. 10) Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.10.2017 (mündlich vorgebracht) Abstimmungsergebnis: einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Stadtratssitzung am 25.10.2017 verwiesen, da noch Klärungsbedarf besteht.
ll. Referat VI/Stpl
Ill. Abdruck an:
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TOP: 10
Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 12.10.2017 öffentlich
Betreff: Auflage der Niederschrift vom 20.07.2017
Abstimmungsergebnis: einstimmig [_] angenommen / beschlossen, mit : Stimmen [_] abgelehnt, mit Stimmen [_] angenommen mit großer Mehrheit [_] abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext: Die Niederschrift über die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.07.2017 hat ohne Erinnerung aufgelegen.
ll. Referat VI/Stpi
Ill. Abdruck an: [|] Ref. VI / OrgA [] Ref. Il / Stk
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Vorsitzendefr): Referenffin): Schriftführer(in):
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